Annual Report • Jul 6, 2016
Annual Report
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Liebe Aktionäre, Freunde und Mitarbeiter,
ich lege Ihnen heute unseren Geschäftsbericht für das Jahr 2015 vor.
Der Geschäftsverlauf war gekennzeichnet durch ein Ausbleiben erwarteter Aufträge und damit von einer unbefriedigenden Ertragslage, die zu einer negativen Darstellung der Fortbestehensprognose des Unternehmens führte. Die Fixkostendeckung war über erklecklich lange Zeiträume nur durch Darlehen bestritten worden, deren Rückzahlung in dem dazu angemessenen Zeitraum und durch die dafür notwendigen, aber nicht realisierten Geschäftserträge, letztendlich nicht gewährleistet werden konnte.
Der Rücktritt der Geschäftsleitung Ende Oktober, beziehungsweise Mitte Dezember des Jahres, gaben dem neuberufenen Vorstand eine nur kurze Frist zur vorläufigen Bestandsaufnahme, aus der dann Anfang November der Gang zum Amtsgericht resultierte, um die Zahlungsunfähigkeit und auch die Überschuldung anzuzeigen. Dieses ordnete dann unverzüglich die vorläufige Insolvenz an, um prüfen zu lassen, ob ein gleichzeitig eingereichter Antrag auf Eigenverwaltung als substantiell ausreichend bewertet werden könnte, um die Unternehmung weiterzuführen. Die Alternative dazu ist die Liquidierung und Zerschlagung.
Aufgrund einer überzeugenden Zusage des Mehrheitsaktionärs, die Phase der Insolvenz unter Eigenverwaltung finanziell, organisatorisch und produktiv zu begleiten, ordnete das Gericht nach Anhörung und nach Berichterstellung durch einen vorläufig bestellten Sachwalter die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Eigenverwaltung an. Damit war zunächst sichergestellt worden, dass die potentielle Werthaltigkeit aller Aktionärsanteile weiterbestehen konnte. Grundlegend wird beabsichtigt, das Unternehmen weiterführend zu SANIEREN, zu FINANZIEREN und letztlich wertschöpfend zu PRODUZIEREN, was in einem so betitelten Restrukturierung-Stufenplan niedergelegt wurde. Dessen Elemente flossen in den im Frühjahr 2016 vorgelegten Insolvenzplan ein, der nach Annahme die gerichtliche Beendigung des Verfahrens im Frühsommer 2016 herbeiführen sollte.
Vieles davon steckte zum Ende des vorliegenden Berichtszeitraumes im Dezember 2015 noch in den Anfängen und eine auch nur irgendwie geartete Verlaufsprognose war nicht möglich. Heute, Ende Juni 2016, kann ohne vorausgreifen zu wollen, gesagt werden, dass der vorliegende Stufenplan realistische Aussichten auf Verwirklichung aufweist, unterstützt durch erfolgreich erfolgte neue Geschäftsanbahnungen und auch die grundlegende Revision und Weiterentwicklung nicht nur des der Adinotec AG ureigenen Produktes, sondern auch der damit einhergehenden Anwendungstechnologie. Dies wäre nicht möglich gewesen ohne ein rückhaltloses Engagement des Aufsichtsrates, des juristischen, wissenschaftlichen und geotechnischen Beistandes, und in erster Line ohne die unerschütterliche Unterstützung des Mehrheitsaktionärs, welche alle zusammen eine formidable Zusammenhalt-Gemeinschaft bildeten.
Ich danke unserem gesamten Team für die geleistete Mitarbeit und ihren Beitrag für einen gemeinsamen, zukünftigen Erfolg.
München, 28. Juni 2016
Der Vorstand
Alexander Papenberg
In den Sitzungen vor seinem Rücktritt gab der Vorstand dem Aufsichtsrat einen Überblick über den Stand der Projekte, die nach wie vor in erster Linie den Straßenbau und die Straßensanierung betreffen und in den gleichen Ländern wie im Vorjahr angesiedelt sind. Der nachrückende Vorstand legte die auftragslose Lage des Unternehmens dar.
die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2015, sodass sich der Aufsichtsrat erst in seiner Sitzung vom 15.06.2016 mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2015 sowie mit der Vorbereitung der Hauptversammlung für 2015 am 8.8.2016 befassen konnte.
Der Aufsichtsrat wurde in den Sitzungen - und zwischen den Sitzungen in Einzelgesprächen - vollständig über die Geschäftslage unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorlagen des Vorstands kritisch auseinandergesetzt und sie im Ergebnis allesamt gebilligt. An allen Sitzungen des Aufsichtsrates haben stets sämtliche Aufsichtsratsmitglieder und der gesamte Vorstand teilgenommen.
In seiner Sitzung vom 15.06.2016 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss 2015 der Adinotec AG geprüft und gebilligt. Der Abschluss ist damit festgestellt. Es liegt ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk des beauftragten Abschlussprüfers der RWM GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft vor. Dieser weist wieder ausdrücklich auf die fortbestehenden wirtschaftlichen Risiken der Aktivitäten der Adinotec AG bis hin zur Fortbestandsgefährdung hin.
Eine Empfehlung für die Verwendung des Jahresergebnisses der Adinotec AG an die Hauptversammlung erübrigt sich, da ein Bilanzverlust erzielt wurde.
Darmstadt, 29.06.2016
(Aufsichtsratsvorsitzender)
Am 04.11.2015 stellte die adinotec AG, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Curt Alexander Papenberg Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit. Zugleich wurde beantragt, gemäß §§ 270, 270a InsO die Eigenverwaltung im Eröffnungsverfahren anzuordnen und verschiedene Sicherungsmaßnahmen zu treffen.
Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens war aufgrund der weiter unbefriedigenden Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2015 sowie den sich daraus absehbar ergebenden Liquiditätsengpässen notwendig geworden.
Mit Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Darmstadt vom 05.11.2015 wurde die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.
Ein vorläufiger Insolvenzverwalter wurde nicht bestellt, zur Überwachung des Geschäftsbetriebes wurde Herr Rechtsanwalt Miguel Grosser, Frankfurt/Main, zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Der vorläufige Sachwalter sollte gemäß §§ 270a Abs. 1 Satz 2, 274 InsO die wirtschaftliche Lage der Antragstellerin prüfen und die Geschäftsführung überwachen. Zusätzlich wurde Herr Rechtsanwalt Miguel Grosser beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, ob das Vermögen zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens der Antragstellerin bestehen sowie ob die von der Antragstellerin angestrebte Sanierung Aussicht auf Erfolg hat.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wurden gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen wurden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen waren.
Mit Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Darmstadt vom 01.02.2016 wurde das Insolvenzverfahren gemäß und Herr Miguel Grosser zum Sachwalter bestellt.
Auf Antrag der Schuldnerin wurde die Eigenverwaltung (§ 270 ff. InsO) angeordnet.
Die Schuldnerin wurde ermächtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO). Ferner wurde angeordnet, dass die Schuldnerin Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, nicht eingehen soll, wenn der Sachwalter widerspricht (§ 275 Abs. 1 InsO).
Die Schuldnerin wurde darauf hingewiesen, dass der Sachwalter von ihr verlangen kann, dass alle eingehenden Gelder nur von ihm entgegengenommen und Zahlungen nur von ihm geleistet werden (§ 275 Abs. 2 InsO).
Am 10.02.2016 wurde durch das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Darmstadt veröffentlicht, dass der Sachwalter gemäß §§ 208, 285 InsO angezeigt hat, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Nach den turbulenten Geschäftsjahren 2013/2014 mit dem aus der Libyen Krise resultierenden Abschreibungsbedarf hat sich auch 2015 als äußerst anspruchsvoll erwiesen. Nach einer jahrelangen Aufbauarbeit, mit diversen Zertifikaten und Anerkennung der nanoSTAB® Verfahrenstechnik für den Straßenbau bzw. Straßensanierung ist die Geschäftsentwicklung durch das wirtschaftliche Umfeld, insbesondere auch in Russland, massiv eingebrochen. Die russische Wirtschaft leidet unter den Sanktionen des Westens im Zuge des Ukraine-Konflikts. Außerdem macht der Ölpreisverfall dem osteuropäischen Land zu schaffen. Der Verfall des Rubels Ende 2014 und das Importverbot für westliche Lebensmittel als Gegenreaktion auf Sanktionen haben die Verbraucherpreise in Russland in die Höhe schnellen lassen und das Land in eine Rezession gestürzt, mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft. Diese negativen Auswirkungen bekamen die russischen Partnerfirmen und in der Folge auch der adinotec Konzern sehr deutlich zu spüren. Regierungsprojekte wurden ersatzlos gestrichen und auch in der Privatwirtschaft kam es zu Budgetkürzungen und Stornierungen von avisierten Projekten.
Basierend auf dem erstellten Insolvenzplan verfolgt die Unternehmensleitung eine nachhaltige Sanierung der Kerngeschäfte.
Durch gezielte Nachbesserung der internen Struktur wird das Unternehmen grundlegend wettbewerbsfähig gestaltet.
Die Geschäftsführung sieht die aktuelle Entwicklung des Unternehmens optimistisch.
Die Umsätze haben sich sind gegenüber dem Geschäftsjahr 2014 nicht verändert. Demgegenüber haben sich aber auch die laufenden Aufwendungen für Personal, Mieten, und sonstige betriebliche Aufwendungen nicht signifikant gemindert, so dass es auch in 2015 zu einem hohen Verlust aus operativem Geschäft kam.
Aufgrund der Insolvenz der Tochtergesellschaften haben sich erhebliche außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen sowie Forderungsverluste ergeben. Hierdurch ergab sich ein sehr hohes negatives Gesamtergebnis.
Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte auch 2015 vornehmlich aus Gesellschafterdarlehen.
Das neue Geschäftsjahr ist geprägt von dem am 04.11.2015 beantragten Schutzschirmverfahren nach ESUG.
Die adinotec ist bestrebt, die Risiken im Rahmen der festgelegten Limiten transparent und zeitgerecht zu bewirtschaften. Außerdem durchläuft jede neue Geschäftsaktivität vor ihrer Einführung einen strukturierten Abnahmeprozess. Risiken sind jedoch unseren Geschäftsaktivitäten inhärent und lassen sich deshalb nicht vollständig ausschließen, wie das Beispiel Libyen in aller Deutlichkeit zeigt.
Da es sich bei der adinotec Technologie um eine relativ neue Technologie handelt, sind deren Anwendungen und die möglichen Risiken nur schwer abschätzbar. Die guten Marktchancen locken voraussichtlich und naturgemäß zahlreiche Wettbewerber an, worauf ein Marktbereinigungsprozess einsetzen dürfte. Dieser Prozess kann insbesondere in Teilmärkten mit Verdrängungswettbewerb zu Ertragseinbußen führen. Bedingt durch die Unwägbarkeiten und Risiken in den Zielmärkten der adinotec AG, können auch künftig Umsatzrückgänge, Auftragsverzögerungen und sich hieraus ergebende Finanzierungsnotwendigkeiten zur Gewährleistung des Unternehmensfortbestandes nicht ausgeschlossen werden. Die Unternehmung ist in ihrem Fortbestand bis zur Generierung eigener Mittel finanziell abhängig von der Gewährung weiterer Mittel durch Banken und Anteilseigner.
Die Chancen der adinotec AG im kommenden Geschäftsjahr liegen in dem aktuell laufenden Schutzschirmverfahren und der damit einhergehenden Restrukturierung des Unternehmens. Ziel ist das Erreichen einer nachhaltigen Geschäftsentwicklung und Wettbewerbsfähigkeit.
Die adinotec AG wird voraussichtlich in den kommenden Geschäftsjahren durch die konsequente Ausrichtung auf die Kernkompetenzen in Straßenbau, Straßensanierung und Engineering, sowie den in den letzten Jahren getätigten Vorleistungen und Investitionen weitere Projekte realisieren können.
Die in den letzten Jahren behandelten Projekte und die damit einhergehenden Verhandlungen mit unseren Kunden und potenziellen neuen Kunden lassen uns mit Zuversicht in das neue Geschäftsjahr starten.
Wir sind trotz der vor allem auch durch politische Entwicklungen bedingten, geschäftlichen Rückschläge weiterhin der festen Überzeugung, dass der Ausblick für die nächsten Jahre durchaus als positiv zu werten ist.
Die Unternehmung wird sich im Strategiezyklus 2016 - 2017 intensiv um das Akquirieren neuer Projekte bemühen. Mit der überarbeiteten Strategie und einer neuen, effizienten Aufbauorganisation will sich die adinotec AG noch stärker auf die Bedürfnisse der jeweiligen Partner und Kunden fokussieren. Die adinotec AG hat sich ambitionierte, aber durchaus realistische Wachstumsziele gesetzt. Mit einer effizienten Organisation und schlanken Prozessen soll die Voraussetzung geschaffen werden, um diese Ziele zu erreichen. Unverändert gilt es auch die Finanzierungsstruktur der Gesellschaft neu aufzustellen.
Griesheim, im Mai 2016
Der Vorstand
Alexander Papenberg
| A. Anlagevermögen Sachanlagen 1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen B. Umlaufvermögen Vorräte |
0,00 0,00 1,00 1,00 1,00 |
858,57 858,57 526.200,00 526.200,00 527.058,57 |
|---|---|---|
| 1. geleistete Anzahlungen | 1,00 | 200.000,00 |
| 1,00 | 200.000,00 | |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 103.791,57 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 0,00 | 7.262.782,18 |
| 3. sonstige Vermögensgegenstände | 18.466,23 | 64.193,61 |
| 18.466,23 | 7.430.767,36 | |
| III. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und | ||
| 10.627,45 | 122.094,59 | |
| 29.094,68 | 7.752.861,95 | |
| 0,00 | ||
| Postbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten | C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.840.513,52 |
5.869.609,20 8.279.920,52
| 31.12.2015 € |
31.12.2014 € |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| I. | Gezeichnetes Kapital | 2.889.911,00 | 2.889.911,00 | |||
| II. | Kapitalrücklage | 13.059.263,00 | 13.059.263,00 | |||
| III. Verlustvortrag | -10.901.080,05 | -11.927.805,04 | ||||
| IV. Jahresfehlbetrag/-überschuss | -10.888.607,47 | 1.026.724,99 | ||||
| V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 5.840.513,52 | 0,00 | ||||
| 0,00 | 5.048.093,95 | |||||
| 1. sonstige Rückstellungen | 1.597.500,00 | 131.700,00 | ||||
| 1.597.500,00 | 131.700,00 | |||||
| C. Verbindlichkeiten | ||||||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 300.399,03 | 212.578,37 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit | ||||||
| bis zu einem Jahr: | € | 300.399 | ||||
| im Vorjahr | T€ | 213 | ||||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 214.991,80 | 167.010,99 | ||||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: |
€ | 214.992 | ||||
| im Vorjahr | T€ | 167 | ||||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | ||||||
| - davon mit einer Restlaufzeit | ||||||
| bis zu einem Jahr: | € | 1.453.781 | 1.453.780,57 | 1.337.634,94 | ||
| im Vorjahr | T€ | 1.338 | ||||
| 4. sonstige Verbindlichkeiten | ||||||
| - davon mit einer Restlaufzeit | 2.302.937,80 | 1.382.902,27 | ||||
| bis zu einem Jahr: | € | 2.302.938 | ||||
| im Vorjahr | T€ | 1.383 | ||||
| - davon aus Steuern: | € | 2.745 | ||||
| im Vorjahr | T€ | 6 | ||||
| 4.272.109,20 | 3.100.126,57 | |||||
| 5.869.609,20 | 8.279.920,52 | |||||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| - davon mit einer Restlaufzeit | |||||
| bis zu einem Jahr: | € | 300.399 | |||
| im Vorjahr | T€ | 213 | |||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | |||||
| - davon mit einer Restlaufzeit | |||||
| bis zu einem Jahr: | € | 214.992 | |||
| im Vorjahr | T€ | 167 | |||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | |||||
| - davon mit einer Restlaufzeit | |||||
| bis zu einem Jahr: | € | 1.453.781 | |||
| im Vorjahr | T€ | 1.338 | |||
| 4. sonstige Verbindlichkeiten | |||||
| - davon mit einer Restlaufzeit | |||||
| bis zu einem Jahr: | € | 2.302.938 | |||
| im Vorjahr | T€ | 1.383 |
| 2015 € |
2014 € |
|||
|---|---|---|---|---|
| 1. | Umsatzerlöse | 29.160,00 | 30.218,00 | |
| 2. | sonstige betriebliche Erträge | 83.284,00 | 1.006.229,45 | |
| 3. | Gesamtleistung | 112.444,00 | 1.036.447,45 | |
| 4. | Materialaufwand | |||
| a) | Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und | |||
| für bezogene Waren | 0,00 | -290,41 | ||
| b) | Aufwendungen für bezogene Leistungen | -49.287,05 | -36.934,59 | |
| -49.287,05 | -37.225,00 | |||
| Rohergebnis | 63.156,95 | 999.222,45 | ||
| 5. | Personalaufwand | |||
| a) | Löhne und Gehälter | -238.499,75 | -214.288,16 | |
| b) | soziale Abgaben und Aufwendungen für | |||
| Altersversorgung | -36.058,59 | -33.433,18 | ||
| -274.558,34 | -247.721,34 | |||
| Rohergebnis II | -211.401,39 | 751.501,11 | ||
| 6. | Abschreibungen | |||
| a) | Abschreibungen auf immaterielle | |||
| Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
-858,57 | -389,20 | ||
| b) | Abschreibungen auf Umlaufvermögen | -199.999,00 | 0,00 | |
| -200.857,57 | -389,20 | |||
| 7. | sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.225.089,18 | -460.169,92 | |
| 8. | Betriebsergebnis | -1.637.348,14 | 290.941,99 | |
| 9. | Erträge aus Beteiligungen | 0,00 | 696.504,36 | |
| 10. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 7.814,53 | 140.906,62 | |
| 11. | Abschreibungen auf Finanzanlagen | -526.199,00 | 0,00 | |
| 12. | Aufwendungen aus Verlustübernahme | -1.500.000,00 | 0,00 | |
| 13. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -63.892,38 | -99.153,98 | |
| 14. | Finanzergebnis | -2.082.276,85 | 738.257,00 | |
| 15. | Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -3.719.624,99 | 1.029.198,99 | |
| 16. | außerordentliche Aufwendungen | -7.168.876,48 | 0,00 | |
| 17. | außerordentliches Ergebnis | -7.168.876,48 | 0,00 | |
| 18. | sonstige Steuern | -106,00 | -2.474,00 | |
| 19. | Jahresüberschuss/-fehlbetrag | -10.888.607,47 | 1.026.724,99 |
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes und der Satzung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
§ 267 Abs. 3 S. 2 HGB, der vorschreibt, dass Kapitalgesellschaften stets als große Gesellschaft gelten, wenn sie börsennotiert sind, gilt für die adinotec AG nicht. § 267 Abs. 3 HGB verweist auf § 264 d HGB. Hiernach gilt nur als kapitalmarktorientiert, wer an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) durch von sich ausgegebene Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat. Der Open Market (Entry Standard), an dem die adinotec AG notiert ist, ist kein solcher Markt. Die Gesellschaft hat darüber hinaus keine Wertpapiere emittiert, die an einem organisierten Markt gehandelt werden.
Die Bilanz entspricht dem gesetzlichen Gliederungsschema (§ 266 Abs. 2 und 3 HGB). Für die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Der vorstehende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des AktG-Gesetzes aufgestellt.
Die adinotec AG ist gem. § 290 Abs. 5 HGB von der Pflicht, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit, da es nur Tochterunternehmen hat, die gemäß § 296 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden brauchen. Da sämtliche Tochtergesellschaften in 2015 keine operative Tätigkeit mehr ausgeübt haben sowie alle Anfang 2016 Insolvenzantrag gestellt haben, müssen die Tochtergesellschaften gem. § 296 Abs. 1 Nr. 1., 2., 3.,HGB nicht in einen Konzernabschluss einbezogen werden.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Nach Antrag der adinotec AG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann entgegen den Vorjahresabschlüssen nicht mehr von der going-concern-Prämisse ausgegangen werden. Vielmehr ist der Bilanzierung und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden von Veräußerungswerten auszugehen.
Bis zur Anmeldung zum Insolvenzverfahren wurden die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen mit den Anschaffungsoder Herstellungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf abnutzbare Anlagegegenstände wurden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig teils linear bzw. teils degressiv vorgenommen. Soweit notwendig, wurden außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt. Geringwertige Anlagegüter wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Zum 31.12.2015 wurden insolvenzbedingt Veräußerungswerte zugrunde gelegt.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Zum 31.12.2015 wurden die Beteiligungswerte aufgrund Insolvenzantrag aller Tochtergesellschaften auf einen Erinnerungswert abgewertet.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände, der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten, die Schecks und der aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Nominalwerten bzw. mit dem Barwert ausgewiesen. Die Forderungen wurden zum 31.12.2015 auf den noch werthaltigen Teil abgewertet und haben eine Restlaufzeit < 1 Jahr. Die Abschreibung der nicht werthaltigen Forderungen wurde im außerordentlichen Aufwand ausgewiesen.
Dem Risiko eines Forderungsausfalls wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Aufgrund Insolvenzanmeldung wurden Rückstellungen für Aufwendungen im Zusammenhang mit eventuellen Aufwendungen für die Tochtergesellschaften gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag passiviert.
| Tochtergesellschaft | Beteiligungsquote |
|---|---|
| adinotec Vertriebs-GmbH, Griesheim |
100 % |
| Nanoplan GmbH, Griesheim |
100 % |
| Magnapharma GmbH, Griesheim |
100 % |
| neopharmacie GmbH, Griesheim |
100 % |
| Poligate Ltd., Malta |
100 % |
| Poligate Russia Ltd., Malta |
100 % |
Alle Tochtergesellschaften haben zwischenzeitlich Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt.
Die adinotec AG ist gem. § 290 Abs. 5 HGB von der Pflicht, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit, da es nur Tochterunternehmen hat, die gemäß § 296 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden brauchen. Da sämtliche Tochtergesellschaften in 2015 keine operative Tätigkeit mehr ausgeübt haben sowie alle Anfang 2016 Insolvenzantrag gestellt haben, müssen die Tochtergesellscahften gem. § 296 Abs. 1 Nr. 1., 2., 3.,HGB nicht in einen Konzernabschluss einbezogen werden.
Die Restlaufzeit der bilanzierten Verbindlichkeiten beträgt durchweg < 1 Jahr.
Auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelten alle Verbindlichkeiten als fällig.
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind in Höhe von 983 TEUR besichert durch selbstschuldnerische Bürgschaften.
In den außerordentlichen Aufwendungen ist die Ausbuchung der nach Insolvenzantrag nicht werthaltigen Forderungen enthalten.
Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten bestehen keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse.
Der Sitz der Gesellschaft wurde nach München verlegt. Die Sitzverlegung ist beim Handelsregister angemeldet, aber noch nicht eingetragen.
Das genehmigte Kapital beläuft sich auf 1.444.955 EUR.
Während des Geschäftsjahres 2015 waren durchschnittlich 3 (im Vorjahr: 3) Mitarbeiter beschäftigt.
Zwischen der Berichtsgesellschaft als Organträgerin und der Nanoplan GmbH, Griesheim, sowie der adinotec Vertriebs-GmbH, Griesheim, jeweils als Organgesellschaften bestehen Ergebnisabführungsverträge.
Die Geschäftsführung der adinotec AG, Griesheim, wurde 2015 durch die Vorstände
ausgeübt.
Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Griesheim, im Mai 2016
Der Vorstand
Alexander Papenberg
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