Governance Information • Jul 8, 2016
Governance Information
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Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der First Sensor AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 Aktiengesetz – Aktualisierung der Entsprechenserklärung vom 21. März 2016
Vorstand und Aufsichtsrat der First Sensor AG aktualisieren ihre Entsprechenserklärung vom 21. März 2016 aufgrund geänderter Unternehmenspraxis in Bezug auf die Ziffern 4.2.1 und 4.2.3 des Kodex und erklären, dass seit der Entsprechenserklärung vom 25. März 2015 den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" – jeweils mit den folgenden Abweichungen – in der Fassung vom 24. Juni 2014 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 30. September 2014) entsprochen wurde und zukünftig in der Fassung vom 5. Mai 2015 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 12. Juni 2015) entsprochen wird:
Für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist kein Selbstbehalt vorgesehen, da nach Ansicht der Gesellschaft qualifizierte Mitglieder für den Aufsichtsrat leichter gewonnen werden können, wenn kein Selbstbehalt vereinbart wird.
Bis zum 16. Juni 2016 bestand der Vorstand aus zwei Personen. Am 16. Juni 2016 lief die Amtszeit des bisherigen Vorstandsvorsitzenden Dr. Martin U. Schefter aus. Bis zur Berufung eines Nachfolgers besteht der Vorstand nur aus einer Person, ohne dass ein Vorstandsvorsitzender oder Sprecher bestellt ist.
Der Anstellungsvertrag mit dem Vorstandsmitglied Dr. Gollwitzer vom 17./18. Juni 2015 wurde mit Nachtrag vom 30. Juni 2016 geändert. Eine Höchstgrenze für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels ist aufgrund des Nachtrages für die Abgeltung von Herrn Dr. Gollwitzer zugeteilten Aktienoptionen nicht mehr in dem Anstellungsvertrag mit Herrn Dr. Gollwitzer enthalten.
Eine langfristige Nachfolgeplanung liegt bei der Gesellschaft derzeit nicht vor. Hierfür wurde bisher kein Bedarf gesehen. Für die Zukunft soll eine langfristige Nachfolgeplanung erarbeitet werden.
Aufgrund der Größe des Aufsichtsrates von drei Mitgliedern sieht die Gesellschaft in der Bildung von Ausschüssen keinen Vorteil.
Eine fixe Altersgrenze und eine maximale Zugehörigkeitsdauer für Mitglieder des Aufsichtsrats erscheinen derzeit nicht zweckmäßig. Es wird im Einzelfall entschieden.
Berlin, den 8.Juli 2016
First Sensor AG
Dr. Mathias Gollwitzer Prof. Dr. Alfred Gossner Vorstand Vorsitzender des Aufsichtsrats
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