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Allane SE

Governance Information Dec 6, 2016

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Governance Information

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ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS § 289a HGB

Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Kodex und Entsprechenserklärungen

Für die Sixt Leasing SE ist eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle (Corporate Governance) ein wichtiges Mittel, um das Vertrauen des Kapitalmarktes in die Gesellschaft zu sichern und auszubauen. Ein verantwortungsbewusstes und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtetes Management hat einen hohen Stellenwert für das Unternehmen. Grundlegende Merkmale einer guten Corporate Governance sind eine effiziente und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Aktionärsinteressen sowie Offenheit in der nach außen und innen gerichteten Unternehmenskommunikation.

Die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sind ein etablierter Beurteilungsmaßstab für die Unternehmensführung deutscher börsennotierter Unternehmen. Vorstand und Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE bekennen sich – mit Ausnahme der in der Entsprechenserklärung vom 6. Dezember 2016 genannten Abweichungen – zu den Grundsätzen des Deutschen Corporate Governance Kodex, den die Regierungskommission am 26. Februar 2002 veröffentlicht und zuletzt am 5. Mai 2015 geändert hat.

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 5. Mai 2015 (nachfolgend "Kodex") wurde im Zeitraum seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 26. November 2015 und wird weiterhin mit folgenden Abweichungen entsprochen:

  • \ In der D&O-Versicherung der Sixt Leasing SE ist für Aufsichtsratsmitglieder kein Selbstbehalt vereinbart (Ziffer 3.8 Absatz 3 des Kodex). Die Sixt Leasing SE ist der Ansicht, dass sowohl die Motivation als auch das Verantwortungsbewusstsein der Aufsichtsratsmitglieder nicht durch einen Selbstbehalt verbessert würden, zumal etwaige Selbstbehalte durch die Aufsichtsratsmitglieder selbst versichert werden könnten.
  • \ Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. April 2015 unterbleibt derzeit eine individualisierte Veröffentlichung

und Aufgliederung der Gesamtvergütung des Vorstands. Angesichts dieser Beschlusslage unterbleibt auch eine individualisierte Darstellung der Zuwendungen, Vergütungen und Versorgungsleistungen für jedes Vorstandsmitglied unter Verwendung der dem Kodex beigefügten Mustertabellen (Ziffer 4.2.5 Absatz 3 des Kodex).

  • \ Über die Festlegung einer Altersgrenze entscheidet der Aufsichtsrat von Fall zu Fall bei der Bestellung von Vorständen (Ziffer 5.1.2 Absatz 2 Satz 3 des Kodex), da nach Auffassung des Aufsichtsrats die Festlegung einer allgemeinen Altersgrenze die Auswahl einschränken würde und somit nicht im Interesse der Sixt Leasing SE wäre.
  • \ Da der Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE satzungsgemäß aus drei Personen besteht, werden keine Ausschüsse gebildet (Ziffern 5.3.1 bis 5.3.3 des Kodex).
  • \ Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder sowie eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sind nicht vorgesehen (Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 1 des Kodex), denn angesichts des Umstandes, dass der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern besteht, von denen satzungsgemäß nur zwei Mitglieder gewählt werden, würde eine altersbedingte bzw. an der Zugehörigkeitsdauer ausgerichtete Einschränkung bei der Auswahl der in Betracht kommenden Kandidaten den Interessen der Gesellschaft zuwiderlaufen. Der Gesellschaft soll grundsätzlich auch die Expertise mit der Gesellschaft erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung stehen. Ferner führt eine längere Zugehörigkeitsdauer auch nicht zwangsläufig zu Interessenkonflikten oder Beeinträchtigungen der Unabhängigkeit.
  • \ Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz werden den Aktionären nicht bekannt gegeben (Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Kodex), da nach den gesetzlichen Vorgaben die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden allein dem Aufsichtsrat obliegt.
  • \ Die Sixt Leasing SE wird sämtliche kursrelevanten Tatsachen den Analysten und allen Aktionären mitteilen (Ziffer 6.1 Satz 2 des Kodex). Nach Ansicht der Sixt Leasing SE wäre eine Mitteilung sämtlicher nicht kursrelevanter Tatsachen, die Finanzanalysten und vergleichbaren Adressaten mitgeteilt werden,

an alle Aktionäre deren Informationsinteresse nicht förderlicher.

\ Die Veröffentlichung des Konzernabschlusses erfolgt innerhalb der gesetzlichen Fristen. Zwischenberichte werden innerhalb der börsenrechtlich vorgegebenen Fristen

Pullach, 6. Dezember 2016

Für den Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE Für den Vorstand der Sixt Leasing SE

veröffentlicht. Die Einhaltung der in Ziffer 7.1.2 Satz 4 des Kodex vorgesehenen Veröffentlichungsfristen ist nach Auffassung der Sixt Leasing SE den Informationsinteressen der Anleger, Gläubiger, Mitarbeiter und Öffentlichkeit nicht förderlicher.

GEZ. ERICH SIXT GEZ. DOTT. RUDOLF RIZZOLLI
Vorsitzender Vorsitzender

Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die Praktiken zur Führung der Sixt Leasing SE und des Sixt Leasing-Konzerns entsprechen in vollem Umfang den gesetzlichen Vorgaben.

Die strategische und operative Steuerung des Konzerns erfolgt auf Basis von Planungsansätzen und einer umfangreichen laufenden Berichterstattung an den Vorstand. Das Reporting umfasst das Risikomanagementsystem, das interne Kontrollsystem sowie die Interne Revision.

Das Risikomanagementsystem, in Funktionsweise und Umfang im Risikohandbuch dokumentiert, sieht mehrere Reports vor, um das Management bei der Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken zu unterstützen. Unter anderem erhalten Vorstand und Aufsichtsrat jährlich einen umfassenden Risikobericht. Der Vorstand wird darüber hinaus kontinuierlich durch die Funktionseinheiten des Unternehmens über relevante Sachverhalte unterrichtet. Das interne Kontrollsystem besteht aus Maßnahmen und Kontrollen, etwa zur Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und Unternehmensrichtlinien. Es sieht kontinuierliche Berichte der Unternehmensbereiche, Revisionsberichte und regelmäßige Arbeitstreffen zu unterschiedlichen Themen vor. Das Interne Revisionssystem betrifft Maßnahmen wie Planprüfungen sowie verschiedene Audits, deren Ergebnisse in entsprechenden Revisionsberichten und Tätigkeitsberichten an den Vorstand dokumentiert werden.

Compliance im Sixt Leasing-Konzern

Der Erfolg des Sixt Leasing-Konzerns beruht nicht allein auf seiner guten Geschäftspolitik, sondern auch auf seiner wirtschaftsethischen Integrität und dem Vertrauen, das ihm Kunden und Lieferanten, Aktionäre und Geschäftspartner entgegenbringen. Dieses Vertrauen zu gewinnen und zu bewahren setzt voraus, dass der Vorstand und die Mitarbeiter der Gesellschaft sich in jeder Situation und beständig an den hohen Standards des Rechts, der Ethik und der sozialen Kompetenz orientieren. Diese Verhaltensmaßstäbe gegenüber Dritten und innerhalb der Gesellschaft sind im Code of Conduct (Verhaltenskodex) der Sixt Leasing SE und der mit ihr verbundenen Unternehmen niedergelegt und für alle Mitarbeiter verbindlich.

Um Kenntnisse von möglichen Compliance-Verstößen zu erlangen, stellt Sixt den Mitarbeitern verschiedene Meldewege über den Vorgesetzten, den Compliance Officer oder den Ombudsmann zur Verfügung. Der Compliance Officer steht in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und berät sowie unterstützt diesen hinsichtlich präventiver Maßnahmen.

Arbeitsweisen von Vorstand und Aufsichtsrat

Als Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea) unterliegt die Sixt Leasing SE neben dem deutschen Aktiengesetz den speziellen europäischen SE-Regelungen und dem deutschen SE-Ausführungsgesetz. Ein wesentlicher Grundsatz des Aktiengesetzes ist das dualistische Leitungssystem (Vorstand und Aufsichtsrat), welches bei der Sixt Leasing SE im Wesentlichen unverändert fortbesteht. Die Sixt Leasing SE trägt diesem Grundsatz der Trennung von Leitungsorgan und Aufsichtsorgan

Rechnung, indem Vorstand und Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE personell getrennt sind. Eine Mitgliedschaft in beiden Gremien zur gleichen Zeit ist nicht zulässig.

Der Vorstand der Sixt Leasing SE besteht gemäß § 7 Ziffer 1 der Satzung der Gesellschaft aus einer Person oder mehreren Personen. Im Jahr 2016 bestand der Vorstand aus zwei Mitgliedern. Herr Dott. Rudolf Rizzolli, Vorsitzender des Vorstands der Sixt Leasing SE, verantwortet die Bereiche Konzernentwicklung, Strategie, Vertrieb und Marketing, Operations, Einkauf, Remarketing, IT und Personal. Herr Björn Waldow, Finanzvorstand der Sixt Leasing SE, verantwortet die Bereiche Finanzen, Rechnungswesen, Controlling, Treasury, Investor Relations, Risikomanagement, Interne Revision, Vertragsmanagement, Recht und Compliance.

Herr Dott. Rizzolli und Herr Waldow üben zudem Funktionen in weiteren Konzerngesellschaften aus, wie beispielsweise Geschäftsführertätigkeiten. Die Vorstände führen die ihnen übertragenen Aufgaben in klarer Ressortverantwortung gemäß Geschäftsverteilungsplan sowie nach Maßgabe der Geschäftsordnung aus.

Aufgrund seiner Größe von nur zwei Mitgliedern hat der Vorstand keine Ausschüsse gebildet.

Der Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE besteht gemäß § 10 Ziffer 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Zwei Mitglieder werden von der Hauptversammlung nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Bestimmungen der Satzung gewählt. Ein weiteres Mitglied wird von der Sixt SE entsandt, solange diese Aktionärin der Gesellschaft ist. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter (§ 12 Ziffer 1 der Satzung). Da der Aufsichtsrat gemäß Satzung nur aus drei Personen besteht, werden keine Ausschüsse gebildet.

Zu den wesentlichen Aufgaben des Aufsichtsrats gehören die Bestellung der Vorstandsmitglieder und die Kontrolle des Vorstands. Der Aufsichtsrat fasst Beschlüsse in der Regel in Sitzungen. Auf Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden kann eine Beschlussfassung des Aufsichtsrats jedoch auch außerhalb von Sitzungen (oder im Wege der kombinierten Beschlussfassung) durch mündliche oder telefonische Stimmabgabe, Stimmabgabe in Textform (§ 126b BGB) und/oder unter Nutzung sonstiger Mittel der Telekommunikation oder elektronischer Medien erfolgen (§ 14 Ziffer 2 der Satzung). Ferner ist eine Beschlussfassung in der vorstehend genannten Weise auch ohne Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden zulässig, wenn kein Aufsichtsratsmitglied widerspricht (§ 14 Ziffer 3 der Satzung). Beschlüsse des Aufsichtsrats bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist (§ 14 Ziffer 7 der Satzung). Nähere Einzelheiten zu den Sitzungen und Tätigkeiten des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 sind im Bericht des Aufsichtsrats erläutert.

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Sixt Leasing-Konzerns eng zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über für die Gesellschaft und den Konzern relevante Fragen der strategischen Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements und über die Ergebnisse interner Revisionen. Der Vorstand stimmt dabei die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert die Strategieumsetzung in regelmäßigen Abständen. Entscheidungsnotwendige Unterlagen, insbesondere der Jahresabschluss der Sixt Leasing SE, der Konzernabschluss, der Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft einschließlich der Berichte der Wirtschaftsprüfer werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats mit ausreichendem Abstand vor der jeweiligen Sitzung zugeleitet.

Zielsetzung des Aufsichtsrats und Stand der Umsetzung

Der Aufsichtsrat hat in Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex nachfolgende konkrete Ziele für seine Zusammensetzung beschlossen:

Kompetenz und Vielfalt

Insgesamt verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, durch die Vielfalt seiner Mitglieder seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion optimal gerecht zu werden. Zur Vielfalt zählen dabei insbesondere Internationalität sowie unterschiedliche Erfahrungshorizonte und Lebenswege. Bei der Vorbereitung der Wahlvorschläge beziehungsweise der Vorschläge für Entsendungen soll im Einzelfall gewürdigt werden, inwiefern unterschiedliche, sich gegenseitig ergänzende fachliche Profile, Berufs- und Lebenserfahrung und eine angemessene Vertretung beider Geschlechter der Aufsichtsratsarbeit zugutekommen. Zudem wird der Aufsichtsrat die Geschäftsleitung dabei unterstützen, die Vielfalt im Unternehmen zu stärken.

Vertiefte Kenntnisse in für das Unternehmen wichtigen Arbeitsgebieten

Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates sollen über vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in für das Unternehmen wichtigen

Arbeitsgebieten verfügen und den sonstigen fachlichen und persönlichen Anforderungen aus anwendbaren regulatorischen Vorgaben genügen.

Führungserfahrung

Dem Aufsichtsrat sollen mindestens zwei Mitglieder angehören, die Erfahrung in der Führung oder Überwachung eines mittelgroßen oder großen Unternehmens haben.

Internationalität

Mindestens zwei Mitglieder des Aufsichtsrates sollen Geschäftserfahrung in den Hauptabsatzmärkten der Sixt Leasing SE haben und die Sixt Leasing SE im Rahmen einer weiteren Internationalisierung kompetent begleiten können.

Anzahl unabhängiger Mitglieder/keine wesentlichen Interessenkonflikte

Dem Aufsichtsrat soll eine angemessene Anzahl an unabhängigen Mitgliedern angehören. Dies ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats der Fall, wenn mindestens eines der drei Aufsichtsratsmitglieder unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Kodex ist.

Ferner sollen keine Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, die aufgrund anderer Tätigkeiten potenziell in einen wesentlichen, nicht nur punktuellen oder vorübergehenden Interessenkonflikt geraten können.

Der Aufsichtsrat hält daran fest, keine Altersgrenze oder eine Regelgrenze für die Zugehörigkeit im Aufsichtsrat zu definieren.

Die gegenwärtige Besetzung des Aufsichtsrats entspricht den vorgenannten Zielsetzungen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats repräsentieren in Ihrer Gesamtheit im Hinblick auf ihre unterschiedlichen Lebenswege und Erfahrungshorizonte die notwendige Vielfalt, um ihrer Überwachungsaufgabe optimal gerecht zu werden. Mit Herrn Erich Sixt und Herrn Georg Bauer verfügt der Aufsichtsrat zudem über zwei Mitglieder, die aufgrund ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit über eine besondere Branchenexpertise und Erfahrung in den Hauptabsatzmärkten der Gesellschaft verfügen. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen zudem über Erfahrung in der Führung oder Überwachung eines mittelgroßen oder großen Unternehmens.

WEITERE ANGABEN ZUR CORPORATE GOVERNANCE

Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (MSP)

Die Sixt Leasing SE verfügt über kein eigenes Mitarbeiterbeteiligungsprogramm. Der Vorstand der Sixt Leasing SE und ausgewählte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sixt Leasing-Konzerns konnten vor dem Börsengang der Gesellschaft am Matching Stock Programm (MSP) der Sixt SE teilnehmen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Sixt SE haben beschlossen, bei der Gesellschaft und den ihr verbundenen Unternehmen für einen ausgewählten Kreis von Mitarbeitern, Führungskräften und Mitgliedern des Vorstands der Sixt-Gruppe ein Matching Stock Programm (MSP) zu implementieren. Das Programm bietet die Möglichkeit einer Mitarbeiterbeteiligung in Form von Aktien unter Vermeidung eines Verwässerungseffektes für die Alt-Aktionäre der Sixt SE.

Teilnehmer am MSP müssen zum Zeitpunkt der Zeichnung des MSP in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit der Sixt SE oder einem ihrer Tochterunternehmen stehen. Jeder Teilnehmer muss zur Teilnahme am MSP eine Eigeninvestition in Form des Erwerbs einer verzinsten Schuldverschreibung der Sixt SE leisten.

Die als Eigeninvestition zu erwerbende Schuldverschreibung wird mit 4,5% p.a. verzinst und verfügt über eine Laufzeit bis 2020. Das Gesamtinvestitionsvolumen aller Teilnehmer ist auf 5,0 Mio. Euro festgelegt. Der Vorstand der Sixt SE, sofern der Vorstand der Sixt SE selbst betroffen ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats, legt die Höhe des maximal möglichen Beteiligungsvolumens der jeweiligen Teilnahmeberechtigten fest.

Jeweils 1.000 Euro eines eingezahlten Zeichnungsbetrags berechtigen zum Bezug von 500 Aktienoptionen pro jährlicher Tranche gemäß den MSP-Bedingungen. Jeweils zum 1. Dezember der Jahre 2012 (erstmals) bis 2016 (letztmals) wurde eine Tranche von Aktienoptionen zugeteilt (insgesamt 5 Tranchen), so dass ein Teilnehmer berechtigt ist, insgesamt bis zu 2.500 Aktienoptionen (5 Tranchen zu je 500 Aktienoptionen) pro 1.000 Euro eingezahltem Zeichnungsvolumen zu beziehen.

Die Ausübung der zugeteilten Aktienoptionen unterliegt einer Sperrfrist von 4 Jahren ab Zuteilung der jeweiligen Tranche. Die Aktienoptionen können nur ausgeübt werden, wenn der Ausübungskurs seit Zuteilung der jeweiligen Tranche um 20% höher ist als der Basispreis dieser Tranche (Ausübungshürde). Der

Basispreis für die Aktienoptionen entspricht dabei dem durchschnittlichen, nicht gewichteten Schlusskurs der Sixt SE-Vorzugsaktie im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse der letzten 60 Handelstage vor Zuteilung der Aktienoptionen für die jeweilige jährliche Tranche. Der Ausübungskurs ermittelt sich aus dem durchschnittlichen, nicht gewichteten Schlusskurs der Sixt SE-Vorzugsaktie im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse der letzten 60 Handelstage vor Ausübung der Aktienoptionen der jeweiligen Tranche. Zugeteilte Aktienoptionen einer Tranche gelten zum ersten Handelstag nach Ablauf der Sperrfrist als ausgeübt, wenn die Ausübungshürde erreicht worden ist. Sofern die Ausübungshürde nicht erreicht wird, verfallen die Aktienoptionen dieser Tranche ersatzlos.

Der im Falle der Ausübung rechnerisch ermittelte Ausübungsgewinn einer Tranche darf insgesamt 5 % des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) des letzten gebilligten Konzernabschlusses der Sixt SE nicht übersteigen. Des Weiteren ist der Ausübungsgewinn (vor Steuern) einer Tranche für jeden Teilnehmer begrenzt auf das Zweifache seines einbezahlten Investitionsvolumens. Im Falle eines höheren rechnerisch ermittelten Ausübungsgewinns ist dieser für alle Teilnehmer entsprechend zu kürzen. Ein Betrag nach Abzug der auf den Ausübungsgewinn entfallenden, von den Teilnehmern zu tragenden Steuern und Abgaben wird für den Kauf von Vorzugsaktien der Sixt SE verwendet. Diese werden anschließend auf einem Sperrdepot zugunsten des Teilnehmers eingebucht. Nach Ablauf eines weiteren Jahres kann der Teilnehmer darüber frei verfügen. Die Gesamtlaufzeit des MSP beträgt unter Einbeziehung dieser Sperrfrist insgesamt neun Jahre bis 2021.

Kommt es während der Laufzeit des MSP zu einer Veränderung des Grundkapitals der Sixt SE oder zu Umstrukturierungsmaßnahmen, die sich unmittelbar auf das Grundkapital der Sixt SE auswirken und hat dies eine Wertveränderung der Aktienoptionen von 10% oder mehr zur Folge, so ist der Basispreis entsprechend anzupassen, soweit dies zum Ausgleich einer durch die Kapitalmaßnahme entstehenden Wertveränderung der Aktienoptionen notwendig ist. Sofern die Sixt SE an die Aktionäre in dem Zeitraum zwischen Zuteilung und Ausübung von Aktienoptionen einer Tranche Dividenden oder sonstiges Vermögen ausschüttet, ist der jeweilige Basispreis dieser Tranche anzupassen. Hierbei ist der auf eine Aktie entfallende Dividenden- bzw. Ausschüttungsbetrag – ggf. um Effekte von Kapitalmaßnahmen bereinigt – vom Basispreis abzuziehen.

Eine vorzeitige Rückzahlung der als Eigeninvestition vom Teilnehmer erworbenen Schuldverschreibung oder eine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Teilnehmers führen regelmäßig zu einem Verlust aller bereits zugeteilten, aber noch nicht ausgeübten Aktienoptionen und der Ansprüche auf die noch nicht zugeteilten Aktienoptionen.

Angaben zum Besitz von Aktien und sich darauf beziehende Finanzinstrumente

Gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Besitz von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern angegeben werden, wenn er direkt oder indirekt größer als 1% der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien ist.

Am Stichtag 31. Dezember 2016 hielten die Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE zusammen indirekt 8.644.638 Aktien der Gesellschaft. Die Mitglieder des Vorstands der Sixt Leasing SE hielten zusammen direkt und indirekt 19.000 Aktien der Gesellschaft.

Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungspersonen

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE sowie mit diesen in enger Beziehung stehende Personen haben gemäß Art.19 Verordnung (EU) Nr. 596 / 2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung / MAR) eigene Geschäfte mit Sixt Leasing SE-Aktien oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente sowohl der Sixt Leasing SE als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen. Eine Mitteilungspflicht besteht nicht, solange die Gesamtsumme der Geschäfte der jeweiligen Führungsperson und den mit dieser in einer engen Beziehung stehenden Personen insgesamt unter dem Betrag von 5.000 Euro bis zum Ende des Kalenderjahres bleibt.

Der Sixt Leasing SE lagen für das Geschäftsjahr 2016 fünf Meldungen gemäß § 15a WpHG und Art. 19 MAR über Geschäfte mit Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente vor. Die Meldungen sind auf der Webseite der Gesellschaft ir.sixt-leasing.de in der Rubrik "Corporate Governance" unter "Directors' Dealings" veröffentlicht.

Zielgrößen gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen Nach den Bestimmungen des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat der Aufsichtsrat

der Sixt Leasing SE im Jahr 2015 Zielgrößen für den Anteil weiblicher Mitglieder in Aufsichtsrat und Vorstand der Sixt Leasing SE und der Vorstand der Sixt Leasing SE im Jahr 2015 Zielgrößen für den Frauenanteil in der ersten und zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands festgelegt. Dabei darf hinsichtlich der erstmaligen Festlegung die Umsetzungsfrist, bis zu deren Ablauf der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht über den 30. Juni 2017 hinausgehen.

Da alle Mitglieder des Aufsichtsrats und Vorstands über den 30. Juni 2017 hinaus gewählt bzw. bestellt sind und derzeit nicht beabsichtigt ist, den Aufsichtsrat oder den Vorstand zu erweitern oder personelle Änderungen herbeizuführen, wurde vom Aufsichtsrat die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand auf 0% festgelegt und eine Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2017 beschlossen.

Der Vorstand hat seinerseits im Jahr 2015 die Zielgröße für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 30% und in der zweiten Führungsebene unterhalb

des Vorstands auf 35% festgelegt. Auch hier sollen die Zielgrößen zum 30. Juni 2017 erreicht werden. Berücksichtigt wurden dabei die inländischen Konzerngesellschaften der Sixt Leasing SE.

Angaben zum Abschlussprüfer

Die Hauptversammlung am 1. Juni 2016 hat auf Vorschlag des Aufsichtsrats die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, (vormals Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) zum Abschlussprüfer für die Sixt Leasing SE und den Sixt Leasing-Konzern für das Geschäftsjahr 2016 gewählt. Prüfungsgesellschaften aus dem Deloitte-Verbund prüfen den Großteil der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften. Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist seit dem Jahresabschluss 2005 Abschlussprüfer der Sixt Leasing SE. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer ist seit der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 Wirtschaftsprüfer Andreas Lepple.

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