AGM Information • Feb 20, 2017
AGM Information
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Vorstand und Aufsichtsrat der Vonovia SE erklären,
dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (DCGK) in der Fassung vom 5. Mai 2015 seit der letzten Entsprechenserklärung vom Februar 2016 entsprochen wurde und mit folgender Ausnahme entsprochen wird:
Gemäß Ziffer 7.1.2 Satz 4 DCGK sollen Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein. Die Gesellschaft geht davon aus, dass der Zwischenbericht für das erste Quartal des laufenden Geschäftsjahres 2017 aufgrund des in Folge des Mehrheitserwerbs der conwert Immobilien Invest SE erwarteten erhöhten Zeitaufwands bei der erforderlichen Konsolidierung nicht innerhalb des empfohlenen Zeitraums veröffentlicht werden kann. Es ist beabsichtigt, ab dem zweiten Quartal 2017 der Ziffer 7.1.2 Satz 4 DCGK wieder zu entsprechen.
Düsseldorf, im Februar 2017
Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat
Vorsitzender des Vorstands Vorsitzender des Aufsichtsrats
Rolf Buch Dr. Wulf H. Bernotat
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