Interim / Quarterly Report • Sep 29, 2022
Interim / Quarterly Report
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Seiten
| Halbjahresfinanzbericht per 30.06.2022 | Kapitel 1 | 1-8 |
|---|---|---|
| Lagebericht des Vorstandes zum Halbjahres finanzbericht für das erste Halbjahr 2022 |
Kapitel 2 | 9 |
| Erklärung der gesetzlichen Vertreter | Kapitel 3 | 10 |
(Werte in TEUR)
| Bilanz (verkürzt) | 30.06.2022 | 31.12.2021 |
|---|---|---|
| AKTIVA | ||
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Sachanlagen |
118 | 118 |
| II. Finanzanlagen |
15.138 | 16.011 |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände |
31.685 | 24.189 |
| II. Guthaben bei Kreditinstituten |
4.481 | 11.248 |
| C. Aktive Rechnungsabgrenzung |
7 | 2 |
| D. Aktive latente Steuern |
60 | 60 |
| 51.489 | 51.628 | |
| PASSIVA | ||
| A. Eigenkapital | ||
| I. Eingefordertes (gezeichnetes) Grundkapital |
5.600 | 5.600 |
| II. gebundene Kapitalrücklagen |
13.144 | 13.144 |
| III. Gewinnrücklagen |
14.738 | 14.738 |
| IV. Bilanzgewinn |
16.492 | 16.542 |
| B. Rückstellungen |
958 | 914 |
| C. Verbindlichkeiten |
55 | 54 |
| D. Passive Rechnungsabgrenzung |
502 | 636 |
| 51.489 | 51.628 |
(Werte in TEUR)
| Gewinn- und Verlustrechnung (verkürzt) | 1 - 6 / 2022 | 1 - 6 / 2021 |
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse |
766 | 752 |
| 2. Personalaufwand |
(49) | (47) |
| 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen |
(487) | (489) |
| 4. Zwischensumme aus Z 1 bis 3 (Betriebserfolg) |
230 | 216 |
| 5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
460 | 546 |
| 6. Erträge aus dem Abgang und Zuschreibung von Finanzanlagen |
0 | 255 |
| 7. Aufwendungen aus Finanzanlagen |
(738) | (69) |
| 8. Zwischensumme aus Z 5 bis 8 (Finanzerfolg) |
(278) | 732 |
| 9. Ergebnis vor Steuern |
(48) | 948 |
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
(2) | (237) |
| 11. Periodenfehlbetrag/-überschuss |
(50) | 711 |
| 12. Gewinnvortrag |
16.542 | 15.829 |
| 13. Bilanzgewinn |
16.492 | 16.540 |

Der Halbjahresfinanzbericht per 30.06.2022 wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, erstellt. Bei der Aufstellung des Halbjahresfinanzberichtes werden die Grundsätze der Vollständigkeit und der Willkürfreiheit eingehalten.
Unter Bezugnahme auf § 125 (3) BörseG idgF ist darauf hinzuweisen, dass der Halbjahresfinanzbericht per 30.06.2022 weder einer vollständigen Prüfung noch einer prüferischen Durchsicht durch einen Abschlussprüfer unterzogen wurde.
Die Gesellschaft gilt gemäß § 221 (3) UGB als große Kapitalgesellschaft, da ihre Aktien im geregelten Freiverkehr der Wiener Börse gehandelt werden.
Dem Vorsichtsgrundsatz wird Rechnung getragen, indem insbesondere nur die bis zum Stichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Für alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die im laufenden Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wird in den Rückstellungen vorgesorgt.

Die Gesellschaft nimmt seit dem Jahr 1995 keine Investitionen in das Sachanlagevermögen vor, da die betriebliche Investitionstätigkeit gemäß dem Betriebsführungs- und –überlassungsvertrag der operativen STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH übertragen wurde. Finanzielle Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen ergeben sich für die Gesellschaft keine.
Die Wertpapiere des Finanzanlagevermögens dienen der Gesellschaft bei vorwiegend mittelfristiger Veranlagung zur Erzielung von Kapitalerträgen. Die Wertpapiere setzen sich hauptsächlich aus in- und ausländischen festverzinslichen Anleihen, Schuldverschreibungen und Miteigentumsfondsanteilen zusammen. Diese sind gemeinsam mit der Beteiligung an der STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH im Posten II. Finanzanlagen der verkürzten Bilanz zum 30. Juni 2022 enthalten.
Bei Finanzanlagen erfolgt die Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert, wobei solche Abschreibungen auch vorgenommen werden dürfen, wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist. Sofern die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, gilt seit dem RÄG 2014 die Verpflichtung, den Betrag der außerplanmäßigen Abschreibung im Umfang der Wertaufholung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zuzuschreiben. Im vorliegenden Halbjahresfinanzbericht sind bis zum 31.12.2015 unterlassene Zuschreibungen in Höhe von TEUR 502 (TEUR 636 per 31.12.2021) abgegrenzt. In Höhe dieser Zuschreibung wurde eine Rücklage gemäß § 906 Abs. 32 UGB iVm § 124b Z 270 EStG gebildet, die im passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen wird.

Die seit Jahresbeginn eingetretenen Wertaufholungen bzw. Wertminderungen bei den Wertpapieren werden durch Zuschreibungen bzw. außerplanmäßige Abschreibungen im Finanzanlagevermögen berücksichtigt.
Die Forderungen betreffen vor allem die Beteiligungsgesellschaft STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH und die Muttergesellschaft IREKS GmbH / Kulmbach (Deutschland).
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind im Wesentlichen kurzfristig veranlagt.
Die in sachgerechter Auslegung der Rechnungslegungsbestimmungen des Unternehmensrechtes gebildeten aktiven Rechnungsabgrenzungen enthalten die Anteile der auf das zweite Halbjahr entfallenden bereits verbuchten Aufwendungen.
Die Position aktive latente Steuern enthält entsprechend den Vorgaben des RÄG 2014 die sich auf saldierter Basis ergebende zukünftige Steuerbelastung in Höhe von TEUR 60 (TEUR 60 per 31.12.2021).

Das auf TEUR 5.600 lautende und voll einbezahlte Grundkapital ist in 560.000 gleichberechtigte, nennwertlose Stückaktien eingeteilt, sodass auf jede Aktie ein Grundkapitalanteil von EUR 10 entfällt. Die Aktien werden im amtlichen Handel (Standard Market Auction) an der Wiener Börse gehandelt.
Die Kapitalrücklagen und Gewinnrücklagen werden gegenüber dem Abschlussjahr 2021 unverändert ausgewiesen.
In der Position IV. Bilanzgewinn ist auch der Periodenfehlbetrag von TEUR 50 enthalten.
Die Position B. Rückstellungen enthält auch die Passivierungen für Pensionen, die unter Anwendung eines Durchschnittszinssatzes von 1,87 % und eines Rententrends von 2 % ermittelt wurden.
Weiters sind in den Rückstellungen die Beträge für die Ertragsteuern des laufenden Jahres (TEUR 2), für latente Steuern (TEUR 0) sowie für noch nicht abgerechnete sonstige Aufwendungen (TEUR 93) enthalten.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen vor allem die Umsatzsteuer- und Lohnsteuerzahllasten an das Finanzamt.
Die passiven Rechnungsabgrenzungen beinhalten die Rücklage für die Zuschreibung der Finanzanlagen in Höhe von TEUR 502.

Die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 01.01.2022 - 30.06.2022 wird wie in den vergangenen Jahren nach dem Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 231 (2) UGB erstellt.
Die Umsatzerlöse umfassen das Nutzungsentgelt für die Vermietung der Grundstücke, Gebäude und Einrichtungen an die Beteiligungsgesellschaft STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH sowie die an diese weiterverrechneten Nebenkosten.
Der Personalaufwand entsteht für im Ruhestand befindliche ehemalige leitende Mitarbeiter bzw. deren Hinterbliebene und beträgt für das I. Halbjahr 2022 TEUR 49. Die aktiven Mitglieder des Vorstandes erhalten von unserer Gesellschaft keine Bezüge, da sie im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen mit Konzerngesellschaften für unsere Gesellschaft tätig sind (§ 239 UGB).
Alle Aufwendungen der Gesellschaft werden - wie im Betriebsführungs- und -überlassungsvertrag vorgesehen - eingehend daraufhin überprüft, ob ihr Entstehen mit dem überlassenen Betrieb in ursächlichem Zusammenhang steht. Wenn diese Voraussetzung gegeben ist, wird der Aufwandsbetrag an die STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH als Nutzungsentgelt weiterverrechnet.

Das Finanzergebnis zeigt im Berichtshalbjahr einen Verlust von TEUR 278. Dieser ergibt sich aus Wertpapier- und sonstigen Zinsen, auch von verbundenen Unternehmen, sowie aus Fondsausschüttungen. Aufgrund der Bestimmungen des RÄG 2014 war im Vorjahr eine Zuschreibung iHv TEUR 255 vorzunehmen.
Das Ergebnis vor Steuern liegt im I. Halbjahr 2022 mit TEUR -48 um TEUR 996 unter dem Periodenüberschuss des I. Halbjahres 2021, was unter Berücksichtigung der Ertragsteuern und der latenten Steuern zu einem Periodenfehlbetrag von TEUR 50 (I. Halbjahr 2021 ein Periodenüberschuss iHv TEUR 711) führt.

Auf Grund der börsegesetzlichen Bestimmungen ist ein Halbjahresfinanzbericht für unsere Gesellschaft zu veröffentlichen. Der Halbjahresfinanzbericht per 30.06.2022 wird nach den Prinzipien des Unternehmensrechtes erstellt, da unsere Gesellschaft nicht verpflichtet ist, einen Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen. Es werden die verkürzte Bilanz per 30.06.2022 und die verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 30.06.2022 dargestellt und um einen erläuternden Anhang ergänzt.
Die Situation auf den internationalen Finanzmärkten bleibt auch im I. Halbjahr 2022 weiterhin bestimmt von Unsicherheit und Volatilität in sämtlichen Veranlagungsformen. Auch die gestiegenen weltpolitischen Spannungen tragen erheblich zur Erhöhung der Risiken auf den Finanzmärkten bei, was unser Wertpapierportfolio erheblich belastete. So mussten wir per 30.06.2022 unsere Finanzanlagen um einen Betrag von TEUR 873 abwerten. Dies führte zu einem negativen Finanzergebnis von TEUR 278 und unter Berücksichtigung der Ertragsteuern zu einem Periodenfehlbetrag von TEUR 50.
Die Auswirkungen der weiterhin akuten Corona-Krise sowie der Kriegsausbruch zwischen Russland und der Ukraine mit ihren weitreichenden Folgen für die weltweite Wirtschaftsentwicklung werden auch die Ertragsentwicklung unserer Gesellschaft negativ beeinflussen.

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte verkürzte Zwischenabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Halbjahreslagebericht ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens bezüglich der wichtigen Ereignisse während der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres und ihrer Auswirkungen auf den verkürzten Zwischenabschluss und bezüglich der wesentlichen Risiken und Ungewissheiten in den restlichen sechs Monaten des Geschäftsjahres vermittelt.
Wien, im September 2022

Michael FREUDENTHALER Christian HABERL-RHOMBERG Dr. Achim HANNINGER (Vorstandsmitglied) (Vorstandsmitglied) (Vorstandsmitglied)
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