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Porr AG

Share Issue/Capital Change Oct 3, 2022

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Veröffentlichung: 03.10.2022 10:05 Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1664784300521 Stichwörter: PORR / Wirtschaft / Börse

Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

PORR AG: PORR AG beschließt Rückkaufprogramm zum Erwerb eigener Aktien

Wien (pta014/03.10.2022/10:05) - Der Vorstand der PORR AG ("PORR" oder "Gesellschaft") hat heute auf Grundlage der bestehenden Ermächtigung der Hauptversammlung beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm zum zweckfreien Erwerb gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG durchzuführen und in dessen Rahmen eigene Aktien im Ausmaß von maximal 785.565 Stück bzw bis zu 2% des Grundkapitals der Gesellschaft zu einem Kurs zwischen EUR 1,00 und maximal 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage zu erwerben. Unter Einschluss der bereits gehaltenen eigenen Aktien (216.495 Stück) sind dies bis zu rund 2,6 % des derzeitigen Grundkapitals. Der dafür vorgesehene maximale Kapitalbedarf beträgt EUR 10 Mio..

Der Rückkauf soll ausschließlich über die Wiener Börse sowie über multilaterale Handelssysteme erfolgen und jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck dienen – auch für die Bedienung möglicher künftiger Mitarbeiterbeteiligungsprograme der PORR.

Grundlage dieses Beschlusses über ein Rückkaufprogramm ist der Ermächtigungsbeschluss der 142. ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Juni 2022 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre.

Mit der Durchführung des Aktienrückkaufs wurde ein Kreditinstitut beauftragt. Das Kreditinstitut hat seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von der PORR AG zu treffen und hat dabei die in Art 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 festgelegten Handelsbedingungen zu befolgen.

1. Tag des Hauptversammlungsbeschluss
Ermächtigungsbeschlusses der nach § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8
Hauptversammlung: sowie Abs 1a und Abs 1b AktG
der 142. ordentlichen
Hauptversammlung vom 17. Juni
2022.
2. Tag und Art der Der
Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschluss
Hauptversammlungsbeschlusses: wurde am 17. Juni 2022 gemäß §
119 Abs 7 und Abs 9 BörseG
2018 iVm § 2
Veröffentlichungsverordnung
2018 über ein elektronisch
betriebenes
Informationsverbreitungs-system
veröffentlicht.

Details und Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms:

3. Beginn und voraussichtliche Das Rückkaufprogramm beginnt
Dauer des Rückkaufprogramms: am 07.10.2022 (einschließlich)
und dauert bis voraussichtlich
30.06.2023.
4. Aktiengattung: Das Rückkaufprogramm bezieht
sich auf die Inhaber lautenden
Stückaktien der PORR AG (ISIN
AT0000609607).
5. Beabsichtigtes maximales Rückkauf von bis zu 785.565
Volumen des Rückkaufs: Stück Aktien (entspricht bis zu
2% des Grundkapitals der
Gesellschaft).
6. Höchster und niedrigster zu Gemäß dem
leistender Gegenwert je Aktie: Ermächtigungsbeschluss der
Hauptversammlung sowie dem
konkretisierenden
Durchführungsbeschluss des
Vorstands darf der beim
Rückkauf zu leistende Gegenwert
pro Aktie nicht niedriger als EUR
1,00 (Preisuntergrenze) sowie
nicht höher als maximal 10 %
über dem durchschnittlichen,
ungewichteten Börseschlusskurs
der dem Rückerwerb
vorhergehenden zehn Börsetage
sein. Der maximale Erwerbspreis
für Aktien unter dem
Aktienrückkaufprogramm beträgt
EUR 10 Mio
7. Art und Zweck des Rückkaufs: Der Rückkauf erfolgt
ausschließlich über die Börse
sowie über mulitlaterale
Handelssysteme (Multilateral
Trading Facilities) und soll im
Sinn des zweckfreien Erwerbs
jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8
AktG zulässigen Zweck dienen –
auch für die Bedienung möglicher
künftiger
Mitarbeiterbeteiligungsprograme.
8. Allfällige Auswirkungen des Keine.
Rückkaufprogramms auf die
Börsezulassung der Aktien der
Gesellschaft:
9. Anzahl und Aufteilung der Weder die Gesellschaft noch ein
einzuräumenden oder bereits mit ihr verbundenes
eingeräumten Aktienoptionen auf Unternehmen unterhält derzeit
Arbeitnehmer, leitende ein Aktienoptionsprogramm
Angestellte und auf die einzelnen (wobei sich die Gesellschaft die
Organmitglieder der Gesellschaft Möglichkeit eines künftigen
oder eines mit ihr verbundenen Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Unternehmens: es vorbehalten hat).

Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Art 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 einzuhalten hat.

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018 (VVO): Die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten gemäß den §§ 6 und 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 betreffend die Veröffentlichung etwaiger Änderungen des Rückkaufprogramms oder der Details zu den im Rahmen des Rückkaufprogramms durchgeführten Transaktionen durch die PORR AG erfolgt ausschließlich auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.porr-group.com unter der Rubrik "Investor Relations" ( https://porrgroup.com/investor-relations/porr-aktie/corporate-actions/).

Diese Veröffentlichung dient als Veröffentlichung gemäß den §§ 4 und 5 Veröffentlichungsverordnung 2018. Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Aktien der PORR AG und begründet keine Verpflichtung der PORR AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Aktien der Gesellschaft anzunehmen.

Aussender: PORR AG
Absberggasse 47
1100 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Dir. Prok. Rolf Petersen
Tel.: 050626-1199
E-Mail: [email protected]
Website: www.porr-group.com
ISIN(s): AT0000609607 (Aktie), AT0000A086F0 (Genussrecht),
XS2113662063 (Anleihe), XS2408013709 (Anleihe)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien; Basic Board in Frankfurt

Meldung übertragen durch pressetext.adhoc. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich.

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