Annual Report • May 31, 2017
Annual Report
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Geschäftsbericht 2016
| INHALTSVERZEICHNIS 2 | ||
|---|---|---|
| 1. | KENNZAHLEN IM ÜBERBLICK 3 | |
| 2. | VORWORT 4 | |
| 3. | BERICHT DES AUFSICHTSRATS 5 | |
| 4. | DAS UNTERNEHMEN IN ZAHLEN 8 | |
| 4.1 KONZERN-LAGEBERICHT DER TRAVEL24.COM AG 8 4.2 KONZERN-JAHRESABSCHLUSS 2016 50 4.3 VERSICHERUNG DES GESETZLICHEN VERTRETERS 149 4.4 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS 150 |
||
| 5. | WICHTIGE UNTERNEHMENSMELDUNGEN SEIT 2016 152 | |
| 6. | UNTERNEHMENSKALENDER 2017 153 | |
| 7. | IMPRESSUM 154 |
| 1. Kennzahlen im Überblick |
Verän | |||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr | 2016 | 2015 | derung | |
| Kennzahlen des Konzerns | ||||
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | TEUR | -166 | -281 | +115 |
| Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit | TEUR | -2.633 | -182 | -2.451 |
| Ergebnis je Aktie (un- und verwässert) | EUR | 0,33 | -0,51 | +0,8 |
| Eigenkapital (per 31.12.) | TEUR | 3.346 | 2.667 | +679 |
| Eigenkapitalquote (per 31.12.) | % | 12,4 | 7,6 | +4,7 |
| Liquide Mittel (per 31.12.) | TEUR | 3.404 | 12.212 | -8.808 |
| Kennzahlen des Segmentes Internet | ||||
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | TEUR | 82 | 899 | -817 |
| Umsatzerlöse | TEUR | 7.907 | 14.590 | -6.684 |
| Aufwand für bezogene Leistungen (bezogen auf den Umsatz) | % | 69,7 | 68,6 | +1,0 |
| Besuche der Internetseiten der Gruppe (visits) | Mio. | 40 | 45 | -5 |
| getätigte Buchungen | tausend | 67 | 167 | -100 |
| Kennzahlen des Segmentes Hotelerie | ||||
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) Investitionen |
TEUR TEUR |
-247 7.739 |
-1.180 3.144 |
+933 +4.595 |
Sehr geehrte Aktionäre,
das Geschäftsjahr 2016 stand für Ihr Unternehmen insbesondere im Zeichen des tragischen Flugzeugabsturzes im Juli des Jahres, bei denen unser Aufsichtsratsmitglied Herr Oliver Schilling sowie Herr Thomas Wagner als Mehrheitsgesellschafters unseres Hauptaktionärs Unister Holding GmbH tödlich verunglückten. Die darauffolgenden Insolvenzen von Unternehmen der Unister-Gruppe, darunter unseres Fulfilment-Partners Unister Travel Betriebsgesellschaft mbH, stellten uns vor schwierige Herausforderungen.
Die Sicherstellung und Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit im Pauschal, Hotel- und Flugvermittlungsbereich waren die ersten Schritte. Anschließend stand die Einleitung des Aufbaus einer eigenen und teilweise eigenständigen Struktur im Segment Internet im Fokus.
Diese Ereignisse sind die wesentlichen Einflussfaktoren dafür, dass wir auch 2016 ein negatives Konzern-EBIT von TEUR -166 verzeichnen mussten und hier nur eine leichte Verbesserung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von TEUR 115 erzielen konnten. Der Konzern-Umsatz lag mit TEUR 7.945 leicht über der Hälfte des Vorjahres. Dies gilt jedoch in gleichem Maße für die gesamten umsatzbezogenen Aufwendungen, die mit TEUR 5.510 ebenfalls halbiert werden konnten.
Unser Reisevermittlungsgeschäft in Frankreich mussten wir im Sommer 2016 einstellen. Gesetzliche Änderungen im französischen Reiserecht bedeuteten für uns gravierende finanzielle Belastungen zur Aufrechterhaltung der Niederlassung, die es uns trotz der zuvor vorgenommenen Umstrukturierung in Frankreich unmöglich machten, die dortige Geschäftstätigkeit wirtschaftlich sinnvoll fortzusetzen. Wir konzentrieren uns im Segment Internet bis auf weiteres auf den DACH-Markt.
Der Bau unseres ersten Hotelobjektes in Leipzig wurde vorangetrieben und zeigte 2016 deutliche Fortschritte. Unsere 2016 fortgesetzte Investorensuche für das Objekt Travel 24 Hotel Leipzig City am ehemaligen Ringmessehaus konnte im ersten Quartal 2017 konkretisiert werden. Mit der eingeleiteten "Sale-and-Rent-Back"-Transaktion der Objektgesellschaft sowie dem gleichzeitigen Abschluss eines langfristigen Mietvertrages konnten wir einen erfolgreichen Schritt zum Start des Hotelbetriebes durch den Travel24-Konzern nach vorne machen.
Dennoch stehen für uns mit dem Ausbau eigener Strukturen im Vermittlungsgeschäft, mit der der Fertigstellung des Hotelbaus und dem Anlauf des Hotelbetriebes sowie der Rückzahlung unserer Anleiheverbindlichkeit im September 2017 auch zukünftig große Herausforderungen an.
Ihr
Armin Schauer Vorstand Travel24.com AG
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Der Aufsichtsrat befasste sich eingehend mit der wirtschaftlichen Lage.
Entsprechend der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat haben alle vorgeschriebenen Sitzungen – wie nachfolgend beschrieben – stattgefunden.
Der Aufsichtsrat hat sich mit dem Vorstand über die Geschäftsentwicklung und die weitere strategische Ausrichtung der Gesellschaft ausgetauscht. Er hat den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft regelmäßig beraten und die Geschäftsführung laufend überwacht. Der Aufsichtsrat war in Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden.
lnteressenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten nicht auf.
lm Geschäftsjahr 2016 fand turnusgemäß je Quartal mindestens eine gemeinsame Aufsichtsratssitzung statt. Die Aufsichtsratssitzungen wurden teilweise in Form einer Telefonkonferenz abgehalten. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen an den Sitzungen im Geschäftsjahr 2016 teil. Ausschüsse wurden durch den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2016 u.a. bezogen auf den Jahresabschluss 2016 gebildet.
Schwerpunkte der Aufsichtsratstätigkeit ergaben sich insbesondere aus dem Flugzeugabsturz, bei dem Herr Oliver Schilling und Herr Thomas Wagner ums Leben kamen, und den nachfolgenden Insolvenzen von Unternehmen der Unister-Gruppe. Die daraus resultierenden strategischen wie operativen Veränderungen wurden durch den Aufsichtsrat intensiv begleitet. Zudem standen die Einleitung eines Anleihe-Rückkaufprogramms und die Liquiditätsüberwachung im Vordergrund. Weiterhin waren die Arbeit und die Sitzungen des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr geprägt durch den Hotelbau des Objekts Ring-Messehaus Leipzig und die Begleitung des lnvestorenprozesses zur Veräußerung des Objekts Ring-Messehaus Leipzig im Rahmen einer avisierten Sale-and-Lease-Back-Transaktion.
lm Geschäftsjahr 2016 gab es zwei personelle Veränderungen im Aufsichtsrat.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 28.01.2016 wurde auf Antrag der Travel24.com AG Herr Christian Schilling zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt. Herr Schilling folgt auf Herrn Daniel Kirchhof, der mit Schreiben vom 22.12.2015 sein Amt als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats niederlegte.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 12.08.2016 wurde auf Antrag der Travel24.com AG Herr Dr. Konrad Bösl zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt. Herr Dr. Bösl folgt auf Herrn Oliver Schilling, der am 14.07.2016 durch Tod aus dem Aufsichtsrat ausschied.
Vorstand und Aufsichtsrat richten sich stetig nach dem Corporate-Governance-Standard und überwachen dessen Einhaltung andauernd. Als Grundlage gilt die Empfehlung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat haben ihre Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben.
Der Aufsichtsrat der Travel24.com AG stimmte dem Angebot der Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft ("Mazars"), Leipzig, mit Aufsichtsratsbeschluss vom 12.01.2017 zur Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Travel24.com AG zu. Mit Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 15.02.2017 wurde Mazars, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Travel24.com AG bestellt. Die Auftragserteilung erfolgte durch den Aufsichtsrat unmittelbar und wurde durch die Unterzeichnung des Auftragsbestätigungsschreibens am 06.03.2017 vollzogen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 wurde durch Mazars planmäßig begonnen.
Der vom Vorstand nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellte Jahresabschluss sowie der Lagebericht und der nach den Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss 2016 sowie der Konzern-Lagebericht wurden unter Einbeziehung der Buchführung von Mazars, Leipzig, geprüft. Zusätzlich hat Mazars den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) geprüft. Der Jahres- und Konzernabschluss wurde mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk hinsichtlich eines Prüfungshemmnisses versehen. Der Abhängigkeitsbericht wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Dieser lautet wie folgt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind."
Im Anschluss erhielt der Aufsichtsrat die Prüfungsunterlagen zur Begutachtung und Prüfung. Der Aufsichtsrat hat sich seinerseits mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht der Travel24.com AG (einschließlich der Ausübung von Bewertungswahlrechten), dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht sowie dem Abhängigkeitsbericht unter Berücksichtigung des Prüfungsberichtes des Abschlussprüfers intensiv auseinandergesetzt und kritisch geprüft. Den Lagebericht hat der Aufsichtsrat insbesondere hinsichtlich seiner realistischen Darstellung der Lage und der Perspektive der Gesellschaft begutachtet. Der Aufsichtsrat teilt die Einschätzungen des Vorstands. In der Aufsichtsratssitzung am 19.05.2017 wurden die Prüfungsunterlagen mit dem Vorstand ausführlich besprochen und erneut im Aufsichtsrat am 30.05.2017 vorbreitend zur Beschlussfassung beraten. Zu diesen Beratungen wurde der
Abschlussprüfer jeweils hinzugezogen, um über wesentliche Ergebnisse Auskünfte zu erteilen. Der Aufsichtsrat stellte abschließend fest, dass die Prüfungsunterlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Gegen die Berichte wurden keine Einwände erhoben, sodass der Aufsichtsrat den Prüfungsberichten zustimmen konnte. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss daher in seiner Sitzung vom 30.05.2017 festgestellt und gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 2016 der Travel24.com AG gemäß § 172 AktG festgestellt.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeitern für die hohe Einsatzbereitschaft und die im abgelaufenen Jahr erbrachten Leistungen.
Leipzig, 30.05.2017
Mit freundlichen Grüßen
Markus Hennig Vorsitzender des Aufsichtsrates
Das Geschäftsmodell der Travel24.com AG (im Folgenden "Travel24" genannt) unterteilt sich in zwei Segmente, Internet und Hotellerie. Das Segment Internet stellt dabei das Kerngeschäft, während das Segment Hotellerie noch im Aufbau begriffen ist.
Innerhalb des Segmentes Internet werden Leistungen der Reisevermittlung angeboten. Dies umfasst die Vermittlung von Pauschal- und Lastminute-Reisen, Hotel- und Flugangeboten sowie diverse Reisenebenleistungen. Die Travel24 ist in diesem Segment durch die Präsenz von Websites mit der entsprechenden Landeskennung und Sprache international tätig, wobei sich dies auf das europäische Ausland beschränkt.
Das Angebotsportfolio der Region Deutschland-Österreich-Schweiz (DACH) umfasst weiterhin den Großteil der deutschen Reiseveranstalter. Im Bereich der Flugvermittlung kann die Travel24 über den Fulfilment-Partner Unister Travel Betriebsgesellschaft mbH i. I. (kurz: Unister Travel) auf mehr als 750 Linien-, Charter- und Billigfluganbieter zurückgreifen, im Bereich der reinen Hotelvermittlung greift sie auf ein Portfolio von fast 300.000 Hotels zurück. Zahlreiche Zusatzprodukte wie Mietwagen, Kreuzfahrten, Ferienwohnungen und Versicherungen runden das Angebot ab. Travel24 ermöglicht die Buchung sämtlicher Reiseleistungen nach wie vor online über ihre Internetportale sowie über verschiedene Buchungshotlines.
Travel24 hat die Geschäftstätigkeit im französischen Markt sowohl in der Vermittlung von Pauschalreisen als auch in der Flugvermittlung über französischsprachige Domains mit der Landeskennung ".fr" im August 2016 eingestellt. Travel24 wird die französische Niederlassung nach operativer Schließung im Herbst 2016 in 2017 auch rechtlich aufgeben und sich somit vorerst vollständig vom französischen Markt zurückziehen. Nach weiterer Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit in Frankreich und trotz der 2015 eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen des französischen Pauschalreisegeschäfts war eine wirtschaftlich sinnvolle Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs aus Sicht der Travel24 derzeit nicht länger möglich.
Um den Betrieb der Webseiten und deren Weiterentwicklung zu sichern, bediente sich die Travel24 im Jahr 2016 der Fulfilment-Partner Unister Travel bzw. ab-in-den-urlaub Betriebsgesellschaft mbH i.I. (kurz: AIDU), die ihrerseits zu den größten Anbietern von Online-Reisevermittlungsleistungen gehört. Im Rahmen
dieses Fulfilments erbrachte Unister Travel diverse Dienstleistungen für die Travel24, vor allem im Bereich Marketing, IT und Kundenservice. Diese Leistungen erstreckten sich über alle Bereiche der Reisevermittlung (Flug, Pauschal- und Lastminute, Hotel). Im Juli 2016 stellten die Unister Holding GmbH i. I. (kurz: Unister Holding) und auch der Fulfilment-Partner Unister Travel Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Im September 2016 wurden für die Unister Holding sowie Unister Travel die Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertragsbeziehung des zugrundeliegenden Fulfilmentvertrages wurde mit Einschränkungen fortgeführt. Zum 1. April 2017 wurde die Veräußerung des Unister Travel-Geschäfts im Zuge eines Asset Deals an die tschechische Rockaway-Gruppe vollzogen und in den Gesellschaften Invia Flights Germany GmbH, Leipzig, (kurz: Invia Flights) und Invia Travel Germany GmbH, Leipzig, (kurz: Invia Travel) fortgeführt. Der Fulfilmentvertrag wurde im ersten Quartal 2017 weiterhin durch Unister Travel bzw. AIDU erfüllt. Zum ersten April 2017 ist die Vertragsbeziehung des Fulfilmentvertrages auf die vorgenannten Gesellschaften der Rockaway-Gruppe übergegangen, die die Leistungen nahtlos und unverändert fortführen. Damit bedient sich die Travel24 2017 weiterhin zweier Fulfilment-Partner, die die wesentlichen Leistungen aus einer Hand erbringen und auf das strategische und operative Know-How der ehemaligen Unister Travel zurückgreifen können.
Insgesamt ist das Segment Internet den Einflussfaktoren des hart umkämpften Online-Reisemarkts ausgesetzt. Die bestimmenden Faktoren sind vor allem die technische Konkurrenzfähigkeit des eigenen Produktangebots (insbesondere Internet Booking Engine), leistungsfähige Anwendungen für eine dynamische Preissetzung, aussagekräftige Produktbewertungen sowie insbesondere effektives und effizientes Marketing.
Das Segment Hotellerie befindet sich nach wie vor im Aufbau. Travel24 möchte sein Geschäftsmodell durch diesen Bereich zukünftig um markengebundene Hotels im Segment der Lifestyle-Hotels (Budgetbzw. Midscale-Design 2-Sterne Plus bzw. 3-Sterne) erweitern. Perspektivisch ist vorgesehen, eine Gruppe von 25 Hotels innerhalb Deutschlands zu entwickeln und damit einen deutlichen Ausbau des Geschäftsmodells zu erreichen.
Die zukünftige Geschäftstätigkeit im Segment Hotellerie besteht im Betrieb von Lifestyle-Hotels. Hotelimmobilien werden zu diesem Zweck gemietet oder gepachtet. Der Erwerb des Eigentums an oder der Bau von Hotelimmobilien ist planmäßig nicht Gegenstand der zukünftigen Geschäftstätigkeit. In der derzeitigen Aufbauphase des Segments ist die Travel24 noch Eigentümerin eines Grundstücks inklusive eines im Umbau befindlichen Bestandsgebäude in Leipzig.
Travel24 hat am 3. April 2017 die Veräußerung ihrer Tochtergesellschaft Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG an die VICUS GROUP AG mit Sitz in Leipzig bzw. an eine Tochtergesellschaft eingeleitet. Die vollkonsolidierte Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG ist Eigentümerin des Grundstückes Tröndlinring 9 in Leipzig, auf dem das erste Hotel im Rahmen des geplanten Hotelbetriebs des Travel24- Konzerns errichtet wird. Die Veräußerung erfolgt im Wege eines Share Deals, bei dem die Travel24 Hotel
Grundbesitz Holding GmbH, eine mittelbare 100%-ige Tochtergesellschaft der Travel24, die von ihr gehaltenen Kommanditanteile an eine Beteiligungsgesellschaft der VICUS GROUP AG und an die GSC Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH veräußert.
Gleichzeitig wurde ein langfristiger Mietvertrag zwischen der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG und der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH, an der die Travel24 mittelbar über einen Treuhänder zu 49% beteiligt ist und die aufgrund einer faktischen Beherrschung künftig vollkonsolidiert wird, geschlossen. Die Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH wird Betreiberin des ersten Travel24 Hotels.
Travel24 hat im Geschäftsjahr 2016 den Aufbau einer eigenständigen und teilweise eigenen Struktur im Segment Internet begonnen. In den Tätigkeitsbereichen Portal- und Marketingmanagement, insb. Search Engine Marketing (SEM), hat die Travel24 ein eigenes Team aufgebaut. Hinsichtlich wesentlicher Marketingkanäle wurden unmittelbare Vertragsbeziehungen geschlossen. Kurz- bis mittelfristig strebt die Travel24 die eigenständige Weiterentwicklung und Optimierung der betriebenen Portale sowie die Prüfung von Optionen zur Zusammenarbeit mit neuen Fulfilment-Partnern und den Abschluss eigenständiger Vertragsbeziehungen mit Veranstaltern und anderen Leistungsträgern an. Die eingeleitete strategische Neuausrichtung soll im wirtschaftlich erforderlichen und sinnvollen Rahmen fortgesetzt werden.
Die Anbindung an die Rockaway-Gruppe über die beiden Fulfilment-Partner Invia Travel und Invia Flights ist in den kommenden Monaten unter dem Aspekt der Abhängigkeiten zu evaluieren. Bei einer möglichen Beendigung der engen vertraglichen und operativen Anbindung an die derzeitigen Fulfilment-Partner der Rockaway-Gruppe (zuvor Unister Travel) könnte die Travel24 ggf. nicht weiterhin an den attraktiven Konditionen partizipieren, die die Unister Travel durch ihre bisherige führende Marktposition aufweisen konnte. Aufgrund dessen zieht die Travel24 die Möglichkeit in Betracht, Synergieeffekte ggf. nicht im bisherigen Maße realisieren zu können, jedoch dafür die Möglichkeit einer Diversifizierung zu nutzen.
Für 2018 strebt die Travel24 im Segment Internet vor diesem Hintergrund eine Stabilisierung des operativen Ergebnisses (EBIT) auf einem erwarteten Niveau von TEUR 200 bis TEUR 300 bei gleichzeitiger Minimierung des Marketingaufwands und des sonstigen umsatzbezogenen Aufwands an.
Strategisch fokussiert sich Travel24 nach wie vor auf eine Verbesserung des Internetauftritts und eine laufende Überwachung der Entwicklung des operativen Ergebnisses (EBIT). Wesentliche Einflussfaktoren der operativen Geschäftstätigkeit sind effiziente Marketingmaßnahmen und IT-Strukturen sowie dem Umsatzvolumen angemessen strukturierte Servicecenter. Mit Blick auf die geografischen Märkte fokussiert sich die Travel24 mittelfristig im Vertrieb weiterhin auf den DACH-Bereich. Ein Auf- oder Ausbau des Vertriebs im internationalen Bereich über Österreich und Schweiz hinaus ist derzeit nicht geplant.
Im Segment Hotellerie halten wir an der kommunizierten Strategie und den geplanten Zielen fest. Lediglich der Zeithorizont hat sich verlagert. Mittel- und langfristiges Ziel ist weiterhin der Aufbau und Betrieb einer markengebundenen Kette von Lifestyle-Hotels. Nach erfolgter Fertigstellung und Inbetriebnahme des ersten Hotels in Leipzig strebt die Travel24 an, mittel- bis langfristig weitere Objekte für den Hotelbetrieb zu mieten oder zu pachten.
Innerhalb der Travel24 sind Schlüsselpositionen mit Mitarbeitern besetzt, die langjährige Führungserfahrung in der Hotellerie allgemein und der Budgethotellerie im Speziellen besitzen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Planung von Produktangebot, Betriebsprozessen, Markenauftritt und Design sowie Vermarktungsstrategie mit dem notwendigen Sachverstand erfolgt.
Wir verfolgen die Strategie mit der Eröffnung des ersten Hotels eine Diversifikation unseres Geschäftsmodells und damit eine Stärkung der Umsatz- und Ertragsbasis zu erreichen, da das weiterhin wachsende, zukunftsträchtige und margenstarke Segment der Budgethotellerie eine ideale Ergänzung zum hart umkämpften Markt der Online-Reisevermittlung bietet.
Das Management der Travel24 nutzt kontinuierlich eine Reihe von Kennzahlen, um den Erfolg im Konzern zu steuern. Dabei wird eine segmentspezifische Steuerung angestrebt.
Die im Segment Internet zur Steuerung herangezogenen Kennzahlen stellen sich wie folgt dar:
| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| Provisionsumsatz (TEUR) | 7.907 | 14.590 |
| Aufwand für bezogende Leistungen (TEUR) | 5.510 | 10.016 |
| Aufwand für bezogende Leistungen (% Umsatz) |
70 | 69 |
| EBIT* (TEUR) | 82 | 899 |
* Ergebnis von Ertragsteuern und Zinsen
Der Aufwand für bezogene Leistungen umfasst den Marketingaufwand und die sonstigen umsatzbezogenen Aufwendungen.
Da im Segment Hotellerie noch keine Umsätze generiert wurden, erfolgt hier eine Steuerung des Segments über Faktoren, die nicht der Gewinn- und Verlustrechnung entspringen. Dies sind zum einen die Überwachung des Baufortschritts sowie die Einhaltung von Fertigstellungstermin und Bauvorschriften, die kontinuierlich durch den Vorstand kontrolliert werden. Weiterhin erfolgt eine Steuerung über Kennzahlen auf der Investment-Ebene. Hierbei kontrolliert der Vorstand regelmäßig Auftragswerte und Zahlungen an Leistungserbringer durch einen Abgleich mit dem zum Jahresbeginn budgetierten Investitionsausgaben einzelner Planungs- und Bauleistungen.
Die Travel24 konnte im Geschäftsjahr 2016 im Segment Internet einen Umsatz in Höhe von TEUR 7.907 verzeichnen. Der erzielte Umsatz liegt etwa TEUR 200 unter dem geplanten Umsatz in Höhe von TEUR 8.100 und damit leicht unter dem für das Geschäftsjahr prognostizierten Umsatz. Den geplanten Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von TEUR 6.200 stehen Aufwendungen in Höhe von TEUR 5.510 gegenüber. Dies bedeutet einen Rückgang der Aufwendungen für bezogene Leistungen, der deutlich unter den prognostizieren Aufwendungen für bezogene Leistungen für das Geschäftsjahr liegt. Belastet wurde das EBIT durch Aufwendungen für Wertberichtigungen von Forderungen – insbesondere auf dem französischen Marktgebiet. Unserem geplanten EBIT für das Geschäftsjahr 2016 im Segment Internet von TEUR 100 (ohne Ertragseffekt aus Anleiherückkäufen) steht ein EBIT in Höhe von TEUR 82 gegenüber.
Dem über Plan liegenden Rohmarge (Umsatz abzüglich Aufwendungen für bezogene Leistungen) stehen einerseits geringere sonstige betriebliche Erträge und andererseits höhere sonstige betriebliche Aufwendungen als erwartet gegenüber. Letztere resultieren neben Aufwendungen aus Wertberichtigungen insbesondere aus höheren Personalkosten und Rechts- und Beratungskosten als prognostiziert.
Da das Segment noch im Aufbau begriffen ist, wurden entsprechend der Konzernplanung keine Umsätze aus originären Hotelleistungen generiert. In Höhe von TEUR 38 wurden Umsätze aus der Vermietung von Werbeflächen erzielt.
Das für das Geschäftsjahr 2016 prognostizierte EBIT von rund TEUR - 150 (ohne Ertragseffekt aus Anleiherückkäufen) fällt mit TEUR - 247 negativer aus. Ursächlich hierfür sind insbesondere höhere Personalaufwendungen sowie Wertberichtigungen auf Forderungen.
Im Segment Hotellerie haben wir im letzten Jahresabschluss ein Investitionsvolumen (ohne Fremdkapitalzinsen) für das Hotelobjekt in Leipzig bis zur Fertigstellung in Höhe von TEUR 16.900
prognostiziert. Aufgrund der Bauzeitverlängerung sowie Nachträgen aufgrund von Planungslücken und Massemehrungen kam es zu weiteren Kostensteigerungen gegenüber dem zuletzt geplanten Investitionsvolumen von bis dato ca. TEUR 470 (2,8%). Bauinvestitionen werden auch in 2017 nur für das Objekt in Leipzig anfallen. Das geplante Volumen beläuft sich dabei auf ca. TEUR 17.370 gegenüber der Prognose von TEUR 16.900 im Geschäftsjahr 2016.
Die Arbeiten am Hotelbau schreiten kontinuierlich voran. Die Vergabe der Gewerke ist erfolgt. Der Mitarbeiteraufbau für das Pre-Opening wurde im ersten Quartal 2017 begonnen, so dass derzeit parallel zum Hotelbau auch die vorbereitenden Arbeiten im Rahmen des Pre-Openings von statten gehen.
Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 1,9 % gewachsen (2015: 1,7 %). Für das vierte Quartal rechnet das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) mit einem gegenüber dem Vorquartal um 0,5 % gestiegenen Bruttoinlandsprodukt. Insbesondere der im Jahr 2016 mit 2,0 % stark gestiegene private Konsum trug hierzu bei. Vor diesem Hintergrund ist der ca. ein Viertel des privaten Konsums ausmachende Umsatz im Einzelhandel nach Einschätzung des Statistischen Bundesamts real um 1,6 % gewachsen (Quelle: DIW-Konjunkturbarometer vom 31. Januar 2017). Im Euroraum rechnet der Internationale Währungsfonds (IWF) für das Gesamtjahr 2016 mit einem realen Plus von 1,7 % (2015: 2,0 %). Im vierten Quartal wird vom ifo Institut eine im Vergleich zum Vorquartal um 0,4 % gewachsene Wirtschaftsleistung geschätzt. Neben dem staatlichen Konsum lieferten hierfür die privaten Konsumausgaben die stärksten Wachstumsimpulse. Die Aussichten für die Weltwirtschaft haben sich nach einem schwächeren ersten Halbjahr in der zweiten Jahreshälfte 2016 leicht aufgehellt. Dazu trugen u.a. die Konjunkturerholung in Russland und Brasilien sowie die deutliche Belebung der US-amerikanischen Wirtschaft bei. Gleichzeitig sehen die Institute erhebliche Prognoserisiken, vor allem im geopolitischen Bereich. Der IWF rechnet für das Jahr 2016 mit einem realen Wachstum von 3,1 % (2015: 3,2 %).
Die Lage am deutschen Arbeitsmarkt ist gemäß Monatsbericht Februar 2017 der Deutschen Bundesbank noch günstiger, als im Verlauf des Jahres 2016 zunächst berichtet. Danach expandierte die Zahl der Erwerbstätigen im Januar 2017 gegenüber dem Vorjahresmonat um 609.000 beziehungsweise 1,4 %. Damit verbunden ist ein im Jahresverlauf 2016 zunehmend stärkerer Stellenaufbau. Die Schätzwerte für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weisen gegenüber dem Vorjahresmonat einen Zuwachs um 735.000 Personen (2,4 %) aus.
Gemäß Erhebungen des DRV Deutschen Reiseverbandes lagen die Ausgaben der Deutschen für Auslandsreisen im Jahr 2016 mit Mrd. 72,0 EUR deutlich (3,0 %) über dem Vorjahresniveau (Mrd. 69,9 EUR). Die durchschnittliche Dauer einer Urlaubsreise (13,2 Tage) hat sich gegenüber dem Jahr 2015 (13,1 Tage) leicht erhöht (Quelle: DRV Deutscher ReiseVerband,e.V. Der deutsche Reisemarkt 2016).
In Österreich wuchs das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Berichtsjahr 2016 lt. Wirtschaftskammer Österreich WKO um 1,5 % (2015: 1,0 %) im Vergleich zum Vorjahr. Nachdem sich die privaten Konsumausgaben im Vorjahr gegenüber dem Jahr 2014 der Höhe nach unverändert darstellten, war in 2016 ein Anstieg um 1,5 % zu verzeichnen. (Quelle: STATISTIK AUSTRIA, WIFO).
In der Schweiz stieg das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Berichtsjahr 2016 lt. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO um 1,3 % (2015: 0,8 %) im Vergleich zum Vorjahr. Die privaten Konsumausgaben sind um 1,3 % (2015: 1,2 %) angestiegen (Quelle: SECO, Quartalsdaten 2016 und BIP Quartalsschätzungen des vierten Quartals 2016). Die Anzahl der Reisen mit Übernachtungen ist im Berichtsjahr 2016 um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Insgesamt ist eine Stabilisierung bei den Reisen mit Übernachtungen seit 2012 zu verzeichnen. Die Inlandsnachfrage hat sich in den letzten Jahren äußerst stabil entwickelt und es ist aufgrund einer anziehenden Konjunkturentwicklung mit einer zunehmenden Wachstumsdynamik bei den Inlandsreisen zu rechnen (Quellen: Bundesamt für Statistik BFS, Reisen der Schweizer Wohnbevölkerung 2015, Dezember 2016 sowie ETH Zürich, Prognosen für den Schweizer Tourismus, Oktober 2016).
In Frankreich wuchs das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Berichtsjahr 2016 um 1,2 % (2015: 1,3 %) gegenüber dem Vorjahr (Quelle: Statistisches Bundesamt, Daten nach Staat). Während die Übernachtungen in Frankreich noch im Jahr 2015 insgesamt um 2 % zunahmen, führten die Anschläge vom 13. November 2015 kurzfristig zu einem Einbruch (Quelle: INSEE, Collective tourist accomodation in 2015, Juli 2016). Gemäß "UNWTO World Tourism Barometer" vom November 2016 ist die Anzahl der Übernachtungen bis einschließlich September 2016 rückläufig.
Der Online-Reisevertrieb wird neben der gesamtwirtschaftlichen Lage auch durch spezifische Gegebenheiten der Tourismusbranche beeinflusst. Dabei wirken vor allem saisonale Schwankungen in der Nachfrage sowie Verschiebungen in den Präferenzen für bestimmte Destinationen bei Kunden.
Die Urlaubsreiseintensität der deutschsprachigen Bevölkerung liegt weiterhin auf einem stabil hohen Niveau von etwa 75% der Bevölkerung mit einer Urlaubsreise ab fünf Tagen. Die Anzahl der Urlaubsreisen ab fünf Tagen ist von 2015 auf 2016 leicht zurückgegangen, während sich die durchschnittliche Urlaubsreisedauer und der Umsatz hier leicht erhöht haben. Die Anzahl der Kurzurlaubsreisen ist hingegen gestiegen, wobei der Umsatz hier leicht gesunken ist. Der Gesamtmarkt vorab gebuchter Urlaubsreisen ist von 2015 auf 2016 um 0,9 Millionen Reisen auf 119,6 Millionen Reisen gestiegen. 56 % aller vorab gebuchter Reisen wurden ausschließlich und weitere 5,4% unter anderem über digitale Kanäle generiert. Die Reisebuchungen unter Verwendung digitaler Kanäle nahmen um 1,3 Millionen Reisen zu und der Umsatz stieg hierbei um 1,5 Mrd. Euro (Quelle: VIR, Daten & Fakten zum Online-Reisemarkt 2017, März 2017).
Die touristische Nachfrage in anderen europäischen Ländern und auch deren Wettbewerbssituation – insbesondere Großbritannien – haben sich auch 2016 als schwierig herausgestellt. Wir halten diese Märkte nach wie vor für weniger günstig und entsprechend nehmen sie in der Strategie für das Segment Internet eine nachgelagerte Position ein. Im Geschäftsjahr 2016 fanden daher keine Ausbauaktivitäten statt. Nach einer Überprüfung unserer Perspektiven auf den Auslandsmärkten, haben wir unsere Aktivitäten in Frankreich in 2016 eingestellt. Wir werden auch künftig die Perspektiven dieser Auslandsmärkte überprüfen und bewerten.
Gemäß IHA-Hotelkonjunkturbarometer Sommer 2016 blieb das deutsche Beherbergungsgewerbe in der ersten Hälfte des Jahres 2016 auf solidem Wachstumskurs. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden in den ersten sechs Monaten des Jahres 2016 im deutschen Beherbergungsgewerbe (inkl. Camping) 199,2 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste erfasst, was einem Plus von 3 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Bei den hotelspezifischen Kennziffern wie Zimmerauslastung, Zimmerpreis und Zimmerertrag konnten über alle Segmente hinweg Zuwächse erreicht werden. Danach erzielten die Hotels in Deutschland von Januar bis Juni 2016 eine durchschnittliche Zimmerauslastung von 69,0 % (+1,7 %) und steigerte ihren Zimmerertrag (RevPAR) um 5,2 % auf EUR 63 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Der durchschnittliche Netto-Zimmerpreis (ohne Mehrwertsteuer und ohne Frühstück) stieg auf EUR 92 (+3,4 %).
Europaweit wurde ein Anstieg der Zimmerauslastung von 0,3 % auf 67,5 % gemessen. Der Netto-Zimmerpreis stieg im europäischen Durchschnitt um 1,4 % auf einen Wert von EUR 93, so dass die deutschen Hotelpreise nur noch minimal unter dem europäischen Durchschnitt liegen. In Bezug auf den Zimmerertrag (RevPAR) konnte die deutsche Hotellerie mit einem Zuwachs von 5,2 % ihre durchschnittlichen Erträge pro Zimmer deutlich stärker steigern als der europäische Durchschnitt (+1,7 %). Der RevPAR in Deutschland liegt mit EUR 63 erstmals seit dem Jahr 2006, dem Jahr der Fußball WM in Deutschland, über dem europäischen Durchschnittswert von EUR 62.
Laut Angaben des Statistischen Bundesamts nahmen die Übernachtungen in Hotels, Hotels garnis, Gasthöfen und Pensionen von Januar bis Mai 2016 um 4,3 % auf 101,6 Millionen zu. Mit einem Plus von 4,4 % stieg die Anzahl der Übernachtungen inländischer Gäste in der klassischen Hotellerie erstmals seit langem wieder stärker als die Anzahl der ausländischen Übernachtungen (+4,1 %). Der Umsatz im Beherbergungsgewerbe legte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Januar bis Mai) nominal um 5,5 %, inflationsbereinigt (real) um 4,1 % zu.
In Leipzig ist die Zahl der Übernachtungen in 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 2,5% auf 2,9 Millionen Übernachtungen gestiegen.
Aufgrund der großen Bedeutung für den gesamten Geschäftsverlauf des Jahres 2016 werden die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Unfalltod der Herren Schilling und Wagner sowie der Insolvenzen von Gesellschaften des Unister-Konzerns vorab zusammenhängend dargestellt.
Am 14. Juli 2016 kamen Herr Oliver Schilling und Herr Thomas Wagner bei einem Flugzeugabsturz ums Leben. Herr Schilling war Gesellschafter der Mehrheitsaktionärin der Travel24, der Unister Holding, und zugleich Aufsichtsratsmitglied der Travel24 sowie der Travel24 Hotel AG. Herr Wagner war Mehrheitsgesellschafter der Unister Holding und Geschäftsführer des Fulfilment-Partners der Travel24 der Unister Travel. Im Zuge des Unfalltodes der Herren Schilling und Wagner stellte die Unister Holding am 18. Juli 2016 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In den folgenden Wochen stellten mehrere Tochtergesellschaften der Unister Holding ebenfalls Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, darunter am 21. Juli 2016 der Fulfilment-Partner der Travel24, die Unister Travel. Der Fulfilmentvertrag mit der Unister Travel wurde während der vorläufigen Insolvenz der Unister Travel aufrechterhalten. Die Dienstleistungen der Unister Travel wurden im vorläufigen Insolvenzverfahren als auch nach Verfahrenseröffnung mit Einschränkungen fortgeführt, so dass der Geschäftsbetrieb im Segment Internet weitestgehend gesichert war. Zu Einschränkungen kam es durch eine massive Reduzierung von Marketingmaßnahmen und des Marketingaufwandes. Infolgedessen verzeichnete die Travel24 deutlich geringere Umsätze als für die Monate Juli bis September geplant. Das geplante EBIT-Niveau wurde jedoch annähernd erreicht.
Durch die Beschlüsse des Insolvenzgerichts am 16. September 2016 bzw. am 30. September 2016 wurden die Insolvenzverfahren gegen die Unister Holding bzw. die Unister Travel eröffnet. Gläubiger konnten damit nun ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Die Travel24 hat ihre ausstehenden Restforderungen aus der Vergabe eines Darlehens bzw. aus Lieferungen und Leistungen 2016 entsprechend angemeldet. Laut Pressemitteilung des Insolvenzverwalters Prof. Dr. Lucas Flöther vom 23. Dezember 2016 und anschließenden Medienberichten wurde das Unister Travel-Geschäft an die tschechische Beteiligungs-Gesellschaft Rockaway Capital SE veräußert (Vollzug zum 1. April 2017). Die Rockaway Capital SE ist auf die Digital-Branche spezialisiert und u.a. im internationalen Tourismusgeschäft engagiert und übernehme alle relevanten Vermögenswerte und erhalte alle verbliebenen Arbeitsplätze und Standorte. Der Kaufpreis, welcher nicht genannt wurde, entspreche dem Marktwert der Geschäftsbetriebe. Laut Pressemitteilung geht der Insolvenzverwalter davon aus, dass die Gläubiger infolgedessen mit einer guten Quote für die Unister Travel rechnen können. Der Fulfilmentvertrag mit der Unister Travel hatte auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Unister Travel weiterhin Bestand. Die Dienstleistungen der Unister Travel wurden mit den oben skizzierten Einschränkungen fortgeführt. Insgesamt stammten wesentliche Umsatzanteile daher währenddessen aus generischem und damit nicht beworbenem Traffic.
Der bisherige Fulfilmentvertrag wurde zum 1. Dezember 2016 aufgehoben. Die Travel24 und die AIDU haben Ende Januar 2017 mit Wirkung zum 1. Dezember 2016 einen neuen Fulfilmentvertrag für den Bereich Touristik geschlossen. Dieser Vertrag wurde im Zuge der Veräußerung des Unister Travel-Geschäfts an die Rockaway-Gruppe mit rechtlicher Wirkung zum 1. April 2017 von der Invia Travel Germany GmbH übernommen, so dass die Invia Travel in die gleichen Rechte und Pflichten wie im bisherigen Fulfilmentvertrag eingetreten ist. Im Flugbereich haben die Travel24 und die Unister Travel einen neuen Fulfilmentvertrag mit Wirkung zum 1. Dezember 2016 geschlossen. Ab dem 1. April 2017 wurde ein inhaltlich gleicher Fulfilmentvertrag mit der Invia Flights Germany GmbH geschlossen.
Die oben genannten Neuverträge umfassen weiterhin alle für die Geschäftstätigkeit jeweils erforderlichen Fulfilment- und Service-Dienstleistungen. Dies betrifft insbesondere Hosting und Wartung der technischen Plattformen und Buchungsstrecken, Produkteinkauf für Teilbereiche des Touristikgeschäfts sowie sämtliche Service- und Callcenter-Dienstleistungen. Eine wesentliche Veränderung gegenüber dem bisherigen Fulfilmentvertrag besteht darin, dass die Abrechnung der Leistungen im Bereich Touristik vom sog. Buchungsprinzip auf das branchenübliche Abreiseprinzip umgestellt wurde. Damit entstehen Aufwendungen für das Fulfilment und Erträge nun zum Zeitpunkt der Abreise des Kunde und nicht wie bisher bereits bei Eingang der Kundenbuchung unter Berücksichtigung einer pauschalen Stornoquote. Marketingaufwendungen (zum Beispiel für SEM-Maßnahmen) entstehen im Leistungszeitpunkt der Marketingmaßnahme. Das Bonitätsrisiko der Kundenforderungen trägt jetzt Travel24.
Über diese Fulfilmentverträge hinaus hat Travel24 bereits eigenständige Vertragsbeziehungen im Bereich Marketing, insb. Search Engine Marketing (SEM), Graphikdienstleistungen sowie mit Leistungsträgern und Produktlieferanten geschlossen. Ein weiterer schrittweiser Aufbau einer eigenständigen oder teilweise eigenen Struktur im Segment Internet wurde begonnen.
Die Travel24 hat wesentliche Forderungen und Verbindlichkeiten gegen die insolventen Gesellschaften Unister Holding und Unister Travel. Daneben hat sie wesentliche Forderungen gegen die versicherungen.de GmbH (vormals Geld.de GmbH). Es wird ergänzend hierzu auf die Erläuterungen im Risikobericht dieses Lageberichts und auf den Konzernanhang verwiesen.
Die Travel24 weißt gegenüber der Unister Holding eine Restforderung (i.W. aus Darlehensgewährung) vor Wertberichtigungen Forderung in Höhe von TEUR 1.279 (Vj.: 3.060) aus. Die Unister Holding hat der Gesellschaft einen Anspruch auf den Verwertungserlös abzüglich Verwertungskosten der von der Unister Holding gehaltenen Aktien an der Travel24, gewährt. Die im Vorjahr zum Zwecke der Deckung des Pfandverwertungs- und Kursrisikos sowie der Verwertungskosten vorgenommene Wertberichtigung in Höhe von TEUR 610 hat weiterhin bestand und wurde um einen Teilbetrag von TEUR 23 erhöht. Im Juli 2016 wurde ein Teil dieser Forderung durch die Verwertung der als Pfand hinterlegten Anleihestücke der Unister Holding GmbH in Höhe von TEUR 1.953 getilgt. Der verbleibende Forderungsbetrag ist durch den Verwertungserlös der bei einem Treuhänder als weiteres Pfand hinterlegen 869.780 Aktienstücke der Travel24 besichert. Der Kurswert der Aktien zum Stichtag beträgt 1,80 EUR/Stück. Zudem besteht eine
unbestrittene Forderung gegenüber der versicherungen.de GmbH, für welche kein Insolvenzantrag gestellt wurde.
Die Travel24 hatte zum 31. Dezember 2015 gegen ihren Fulfilment-Partner Unister Travel Forderungen in Höhe von TEUR 3.345 aus fehlerhaften Abrechnungen von Lieferungen und Leistungen. Unister Travel hat diese Forderungen 2016 in voller Höhe und unbegründet zurückgewiesen. Die Travel24 hat aus Gründen der vorsichtigen Bilanzierung, auch vor dem Hintergrund der Insolvenz der Unister Travel, diese Forderungen in voller Höhe wertberichtigt. Zudem hatte die Travel24 zum 31. Dezember 2015 Forderungen und Verbindlichkeiten gegen die Unister Travel Retail GmbH & Co. KG, einer Konzerngesellschaft der Unister Holding GmbH. Die Unister Travel Retail GmbH & Co. KG war durch die Unister Travel in der Vergangenheit zur Erbringung von Teilen der Fulfilmentleistungen für die Travel24 beauftragt. Die Unister Travel Retail GmbH & Co. KG ist im Januar 2016 auf die Unister Travel angewachsen, so dass die entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten auf die Unister Travel übergegangen sind. Am 19. Juli 2016 hat die Travel24 Aufrechnung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Unister Travel sowohl zum 30. Juni 2016 als auch für alle zukünftigen Forderungen und Verbindlichkeiten erklärt. Nach Aufrechnung zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30. September 2016 stehen unbestrittene Forderungen von TEUR 407 sowie bestrittene Forderungen bzgl. fehlerhafter Abrechnungen von TEUR 3.345 einer Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 2.300 gegenüber.
Gegen die Unister Travel weißt die Travel24 Forderungen in Höhe von TEUR 4.663 (Vj.; TEUR 7.155), für die Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 3.363 (Vj.: TEUR 3.345) gebildet wurden, aus. Den Forderungen nach Wertberichtigungen von TEUR 1.300 (Vj.: TEUR 3.810) stehen Verbindlichkeiten gegenüber der Unister Travel von TEUR 2.339 (Vj.: TEUR 4.510) gegenüber.
Der Forderungssaldo gegen die versicherung.de beläuft sich auf TEUR 497 (Vj.: TEUR 1.182) abzüglich TEUR 5 (Vj.; TEUR 0) Wertberichtigungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Zahlung des offenen Saldos wird im Juli 2017 erwartet.
Die rechtliche Übertragung von einzelnen wirtschaftlich der Travel24 zuzurechnenden Domains durch den Insolvenzverwalter ist nach mündlicher Einigung noch nicht abgeschlossen. Ein bilanzielles Risiko besteht daraus nicht.
Im Dezember 2016 wurde die steuerliche Betriebsprüfung für die Jahre 2009 bis 2011 abgeschlossen. Die Steuerbescheide für einen Zwischenstand wurden bereits im August 2016 erlassen und im Rahmen der Steuerschulden berücksichtigt. Die geänderten Steuerbescheide nach Beendigung der Betriebsprüfung ergingen im März 2017 und entsprechen dem bereits bekannten und abgebildeten Betriebsprüfungsergebnis. Für die festgesetzte Zahllast wurde der Travel24 gegen eine Teilleistung/Anrechnung von Erstattungsguthaben in Höhe von TEUR 381 für die Körperschaftsteuer (inkl.
Solidaritätszuschlag) sowie von TEUR 300 für die Gewerbesteuer bereits die Aussetzung der Vollziehung gewährt, die zunächst bis zum 30. Juni 2017 befristet sind. Travel24 geht zum jetzigen Zeitpunkt von einer Verlängerung der Aussetzung der Vollziehung bis zur höchstrichterlichen Entscheidung zur Sanierungsklausel aus, die derzeit nach Einschätzung des steuerlichen Beraters nicht vor 2019 erwartet wird. Travel24 hat die Sicherheitsleistungen im November 2016 hinterlegt. Das Finanzamt bzw. die Gemeinde behalten sich vor die Sicherheitsleistung ggf. anzupassen. Der Antrag auf Verlängerung der Aussetzung der Vollziehung wurde im April 2017 gestellt.
Die die Jahre 2012 bis 2014 umfassende steuerliche Betriebsprüfung dauert an bzw. wird ab Mai 2017 fortgesetzt. Bis dato wurden lediglich Auskunftsersuchen an die Travel24 gestellt, so dass Ergebnisse aus der Betriebsprüfung noch nicht absehbar sind.
Das für 2016 geplante Jahresergebnis in Höhe von ca. TEUR 500 wurde mit TEUR 679 übertroffen. Ursächlich sind vor allem periodenfremde und latente Steuererträge. Insgesamt weisen wir jedoch darauf hin, dass der Vorjahresabschluss durch eine Vielzahl besonderer Geschäftsvorfälle bzw. Sachverhalte beeinflusst worden ist. Hier ist insbesondere die dargestellte Insolvenzeröffnung über das Vermögen der Unister Holding und weiterer Gesellschaften des Unister-Konzerns zu benennen. Vor allem im Rahmen der Bewertung von Vermögensgegenständen waren werterhellende Tatsachen bereits im Vorjahresabschluss bilanziell zu berücksichtigen. Negativ beeinflusst wurde der Geschäftsverlauf durch erforderliche Wertberichtigungen im Segment Internet.
Die Ursachen Planabweichungen nachfolgend je Segment dargestellt.
Im Dezember 2015 wurde in Medien über einen möglichen Kapitalanlagebetrug in Zusammenhang mit der Begebung der Unternehmensanleihe und des Emissionsprospektes berichtet. Der Aufsichtsrat hat in 2016 ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches bisher noch nicht fertiggestellt ist.
Durch den hohen Anteil des DACH-Geschäfts und insbesondere des Inlandgeschäfts an den Gesamtumsätzen des Segments Internet waren die Rahmenbedingungen auch für das Geschäftsjahr 2016 im Wesentlichen durch die Umstände unseres Heimatmarktes gekennzeichnet. Zwar sieht das Travel24- Management die Entwicklung der Rahmenbedingungen in diesem Markt weiterhin positiv1 , jedoch ist auch die Wettbewerbsintensität in diesem Segment vergleichsweise hoch und weiterhin steigend.
Wie bereits im Konzernlagebericht 2015 erläutert, hat Travel24 die Geschäftstätigkeit im französischen Markt sowohl in der Vermittlung von Pauschalreisen als auch in der Flugvermittlung in 2016 eingestellt.
1 Vgl. z.B. die Erhebungen des VIR zu Buchungsverhalten und Internetnutzung [Verband Internet Reisevertrieb – Daten & Fakten 2017]
Travel24 wird die französische Niederlassung auch rechtlich in 2017 aufgegeben und sich somit vorerst vollständig vom französischen Markt zurückziehen. Nach weiterer Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit in Frankreich und trotz der 2015 eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen des französischen Pauschalreisegeschäfts war eine wirtschaftlich sinnvolle Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs aus Sicht der Travel24 derzeit nicht länger möglich.
Während das Geschäftsfeld Internet in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres 2016 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Geschäftsjahres 2015 stark rückläufige Umsatzerlöse (TEUR 5.533; 1- 6/2015: TEUR 7.957; -30,5 %) realisierte, konnten die Marketingaufwendungen und die sonstigen umsatzbezogenen Aufwendungen hingegen nur unterproportional reduziert werden (TEUR 4.839; 1- 6/2015: TEUR 5.557; -12,9 %). Die weiterhin positive Rohmarge (Umsatz abzüglich Aufwendungen für bezogene Leistungen) sank somit von TEUR 2.400 um TEUR 1.706 (-71,1 %) auf TEUR 694.
Die Umsatzerlöse in den zweiten sechs Monaten 2016 sind nach der Insolvenz diverser Gesellschaften der Unister-Gruppe deutlich eingebrochen. Hierfür sind im Wesentlichen ein erheblicher Rückgang des beworbenen Traffics aufgrund eingeschränkter Marketingausgaben sowie teilweise die Unsicherheit potenzieller Kunden bezüglich des Fortbestehens der Travel24 ursächlich.
Die Internet-Segmentumsatzerlöse des zweiten Halbjahres betragen TEUR 2.374; gegenüber dem entsprechenden Vergleichszeitraum 2015 bedeutet dies ein Rückgang um TEUR 4.259 (- 64,2 %). Die Marketingausgaben wurden sehr deutlich reduziert (TEUR 191; 7-12/2015: TEUR 3.657; -94,8 %). Der sonstige umsatzbezogene Aufwand verminderte sich um 40,2 % auf TEUR 480. Die Rohmarge betrug TEUR 1.703 (7-12/2015: TEUR 2.174; -21,7 %).
Das Gesamtjahr 2016 betrachtend betragen die Umsatzerlöse des Segments Internet TEUR 7.907, die sich damit gegenüber dem Vorjahr (TEUR 14.590) nahezu halbiert haben. Aufgrund der sehr zeitnahen Anpassung der Marketingausgaben ist es gelungen, einen weiterhin positiven, wenn auch ebenso stark verminderten Rohertrag (ohne sonstigen umsatzbezogenen Aufwand; TEUR 3.590; Vj.: TEUR 6.126) zu realisieren. Der sich so ergebende relative Rohertrag konnte mit 45,40 % gegenüber dem Vorjahr (41,99 %) verbessert werden. Die Rohmarge unter Einbeziehung der sonstigen umsatzbezogenen Aufwendungen betrug TEUR 2.397 (Vj.: TEUR 4.574; -47,6 %) und hat sich nahezu halbiert.
Weiterhin werden verschiedene nicht-finanzielle Kennzahlen auf Ebene der Webseiten und Bereiche (Flug, Pauschal, Hotel) genutzt, um die Geschäftsentwicklung und die getroffenen Marketingmaßnahmen ergänzend zu überwachen. Hierzu zählen im Wesentlichen die Kennzahlen Visits (Webseitenbesuche) sowie Anzahl der getätigten Buchungen. Im Geschäftsjahr 2016 wurden auf den von Travel24 betriebenen Portalen etwa 40 Mio. Visits (Vj.: 45 Mio.) und etwa 67 Tsd. Buchungen (Vj.: 167 Tsd.) erzielt. Die Anzahl der Seitenaufrufe je Visit ist mit etwa 3,7 (Vj.: 3,6) stabil geblieben.
Zusammenfassend müssen wir zwar deutliche Rückgänge bei Umsatz und Buchungen verzeichnen, jedoch gehen diese mit entsprechend verringerten und optimierten Marketingkosten einher, wodurch die Verschlechterung der Rohmarge in diesem Bereich nur leicht überproportional ausfiel. Insgesamt bewerten wir den Geschäftsverlauf in 2016 allein vor dem Hintergrund der sich ab Sommer ergebenden Herausforderungen als zufriedenstellend, aber als weiterhin optimierbar mit Blick auf die Zukunft.
Das Hotelobjekt in Leipzig entsteht als erstes Referenzobjekt der geplanten Hotelkette auch mit dem Zweck, die Akquise potentieller Objektinvestoren für den Aufbau der Hotelkette zu befördern. Der 2014 aufgesetzte strukturierte Akquiseprozess hat uns gezeigt, dass zunächst eine Fokussierung auf Leipzig mit dem Ziel eines "proof of concept" sinnvoll erscheint.
Im Geschäftsjahr 2015 nahmen die Steuerungs- und Überwachungsaufgaben in Bezug auf die Bautätigkeit des Hotelobjekts in Leipzig zu, welche in 2016 fortgeführt wurden. Dies umfasst auch die Bearbeitung zweier Rechtsstreitigkeiten. Hierzu wird auf den Risikobericht verwiesen. Aufgrund von seinerzeit festgestellten Planungslücken kam es in der Vergangenheit zu diversen Nachträgen. Die Bearbeitung von gerechtfertigten und die Abwehr ungerechtfertigter Nachträge bildeten auch in 2016 einen Schwerpunkt der baubegleitenden Tätigkeiten. In diesem Zusammenhang musste Travel24 einen weiteren Zuwachs an Investitionskosten in Höhe von ca. TEUR 470 verzeichnen.
Das Hotelgeschäft lieferte mit Ausnahme der aus Vermietung von Werbeflächen erstmals erzielten Einnahmen (TEUR 38) noch keine Umsatzerlöse und operativen Ergebnisbeiträge.
Im Zusammenhang mit den ursprünglich begonnenen Bauaktivitäten am Objekt Köln Perlengraben steht die Travel24 derzeit noch in einem Rechtsstreit (Passivprozess). Die Aufarbeitung und Dokumentation der Sachverhalte sowie das damit verbundene Claim-Management stellte sich als sehr zeitintensiv heraus.
| C. Ertragslage |
|---|
| (Angaben in TEUR) |
| Umsatzerlöse |
| Aufwendungen für bezogene |
| Leistungen |
| Rohmarge |
| EBITDA* |
| EBIT |
| EBT** |
| Jahresergebnis |
* Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen
** Ergebnis vor Steuern
Zentrale Kennzahl nach der das Management das Geschäft des Konzerns steuert, ist das EBIT. Da im Segment Hotellerie noch keine operativen Umsätze realisiert wurden, sind in diesem Segment nur Erträge aus der Vermietung von Werbeflächen erwirtschaftet worden. Daneben stellt sich die auf die Immobilie Ringmessehaus Leipzig teilweise vorgenommene Wertaufholung (Zuschreibung) der im Vorjahr vorgenommen Wertminderung ertragswirksam dar.
Insgesamt betrachtet, hat die Travel24-Gruppe die ursprünglichen Erwartungen nicht erfüllen können. Die infolge des im Sommer 2016 veränderten Unternehmensumfelds überarbeitete Unternehmensplanung hingegen ist jedoch nahezu bestätigt worden. Aufgrund der oben erläuterten deutlichen Umsatzrückgänge ist eine Entwicklung zu verzeichnen, die dem Branchentrend entgegensteht. Hierfür ist die Insolvenz diverser Unister-Gesellschaften ursächlich. Des Weiteren erfolgte bereits in 2015 eine Ressourcenallokation der Marketingausgaben zu Teilmärkten mit höherem Ertragspotenzial bzw. veränderten Marketingkanälen. Dadurch wurden Umsatzrückgänge bewusst in Kauf genommen.
Das Jahresergebnis hat sich im Berichtsjahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 1.710 verbessert, was sich vor allem aus der positiven Veränderung des Finanzergebnisses im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 1.319 ergibt. Das EBIT hat sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 115 verbessert. Der Steueraufwand hat sich um TEUR 276 verringert. Ursächlich dafür sind periodenfremde Steuererträge und die Bewertung bisher nicht aktivierter steuerlicher Verlustvorträge.
Die Umsatzerlöse und die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind nahezu im gleichen Verhältnis rückläufig. Weshalb die Verbesserung des EBIT und des Jahresergebnisses auf folgende Effekte in den sonstigen Erträgen und Aufwendungen, sowie im Finanzergebnis zurückzuführen ist.
Aufgrund der sich im Verlauf der Erstellung des Vorjahres-Konzernabschlusses ergebenden Verzögerungen waren die wesentlichen Auswirkungen der Unister-Insolvenz bereits zum 31. Dezember 2015 als werterhellende Tatsachen bilanziell zu berücksichtigen.
Im Geschäftsjahr 2016 sind weitere TEUR 57 über die im Vorjahr bereits erfassten Wertberichtigungen gegen die insolventen Unister-Gesellschaften berücksichtigt. Weitere überfällige Kundenforderungen (TEUR 226) wurden wertberichtigt, da eine Durchsetzung des Regressanspruchs gegen Unister Travel weiterhin zweifelhaft ist. Außerdem wurden Wertberichtigungen und Forderungsverluste in Höhe von TEUR 222 gegen französische Kunden und Veranstalter aufgrund der Einstellung des Betriebs der französischen Internet-Domains und französischen Call-Center und des Rückzugs aus dem französischem Reisegeschäft berücksichtigt. Auf sonstige Wertberichtigungen und Forderungsverluste entfallen TEUR 67.
Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr TEUR 129 gesunken, obwohl am Hauptsitz zusätzliches Personal eingestellt, die Vorstandsvergütung ab dem zweiten Halbjahr von der Travel24 unmittelbar getragen wurde und in Frankreich Abfindungen von TEUR 143 angefallen sind. Dies resultiert im Wesentlichen aus einer im Vorjahr erfolgten Personalreduzierung mit Abfindungen in Frankreich.
Gegenläufig wirken sich verminderte Rechts- und Beratungskosten von ca. TEUR 582 und die anteilige Werthaufholung (TEUR 140) der im Vorjahr gebildeten außerplanmäßige Abschreibung auf das Gebäudes (Vj.: TEUR 1.190) aus.
Das Finanzergebnis des Geschäftsjahres 2016 ist durch Erträge aus der Rückübertragung von Finanzinstrumenten in Höhe von TEUR 1.213 stark positiv beeinflusst, die aus dem Rückkauf/Rücknahme von Anleihestücken resultieren. Die Erträge resultieren aus dem am jeweiligen Erwerbstag realisierten Differenzbetrag zwischen Nominalwert und Kurswert je rückerworbener Anleihe bzw. auszubuchenden Zinsabgrenzungen.
Im Geschäftsjahr 2016 belaufen sich die Umsatzerlöse auf TEUR 7.907 und sind damit gegenüber 2015 (TEUR 14.590) stark gesunken. Bei den Reisevermittlungsprovisionen (von TEUR 6.024 im Jahr 2015 auf TEUR 3.479) sowie bei den Provisionen für die Vermittlung von Reisenebenleistungen (von TEUR 3.029 im Jahr 2015 auf TEUR 1.022) waren insbesondere als direkte Auswirkung der Unister-Insolvenz drastische Einbrüche zu verzeichnen. Die Erlöse aus der Vermittlung von Flügen sind von TEUR 5.537 im Jahr 2015 auf TEUR 3.400 gesunken. Hintergrund ist die Unister-Insolvenz. Diesbezüglich wird auch auf die Ausführungen im Geschäftsverlauf verwiesen.
Von den im Geschäftsjahr 2016 erzielten Umsatzerlösen wurden TEUR 5.490 (Vj.: TEUR 11.523) im DACH-Raum und TEUR 2.411 (Vj.: TEUR 3.067) im internationalen Markt realisiert.
Für Restrukturierungen in Frankreich sind im vorliegenden Abschluss zusätzliche Personalkosten in Höhe von TEUR 143 (Vj.: TEUR 137) enthalten.
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Segment Internet ist nach TEUR 899 für das Vorjahr auf nunmehr TEUR 82 gesunken. Trotz der gesunkenen Umsatzerlösen (TEUR 7.907 Vj.: TEUR 14.590) reduzierten sich, relativ gesehen, die Marketingaufwendungen auf TEUR 4.317 (Vj.: TEUR 8.464) nahezu im gleichen Umfang, daher hat sich die Marketingaufwandsquote leicht verbessert (55 %, Vj.: 58 %). Der sonstige umsatzbezogene Aufwand umfasst mit TEUR 560 (Vj.: TEUR 600) Fulfillment- und in Höhe von TEUR 402 (Vj.: TEUR 632) Providerkosten. Des Weiteren sind Aufwendungen für Wertberichtigungen und Forderungsausfälle in Höhe von TEUR 497 (Vj.: TEUR 4.466) angefallen. 2016 2015 Provisionsumsatz (TEUR) 7.907 14.590 Marketingaufwand (TEUR) 4.317 8.464 Marketingaufwand (% zum Umsatz) 55 58 EBIT Segment Internet* 82 899
| 2016 | 2015 | |
|---|---|---|
| Provisionsumsatz (TEUR) | 7.907 | 14.590 |
| Marketingaufwand (TEUR) | 4.317 | 8.464 |
| Marketingaufwand (% zum Umsatz) | 55 | 58 |
| EBIT Segment Internet* | 821 | 8991 |
*Ergebnis vor Ertragsteuern und Zinsen
Im zweiten Halbjahr 2016 betrug der Marketingaufwand nur 8% der Umsatzerlöse.
Im Geschäftsjahr 2016 hat das Segment Hotellerie mit Ausnahme von TEUR 38 für die Vermietung von Werbeflächen noch keine Umsätze erwirtschaftet.
Das EBIT im Segment Hotellerie beträgt im Berichtsjahr 2016 TEUR - 247 (Vj.: TEUR - 1.180). Diese deutliche Verbesserung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Effekt aus der verlustfreien Bewertung des Gebäudes im Vorjahr in Form einer außerplanmäßigen Abschreibung (TEUR 1.190) vorgenommen wurde. Im Geschäftsjahr ergibt sich eine Werthaufholung in Höhe von TEUR 140.
Die langfristigen Vermögenswerte sind von TEUR 13.195 in 2015 auf TEUR 19.313 in 2016 deutlich angestiegen.
Die Investitionen des Jahres 2016 (TEUR 6.764), aktivierten Bauzeitzinsen (TEUR 835) sowie Wertaufholungen (TEUR 140) haben den Buchwert der Sachanlagen entsprechend erhöht.
Die Finanzanlagen verringerten sich durch Tilgung des Darlehns an die LOET Trading AG in Höhe von TEUR 2.000.
Mit notariellem Kauf- und Übertragungsvertrag vom 22. November 2016 veräußerte die Travel24 die Darlehensforderung gegen die LOET Trading AG nebst Abtretung aller damit verbundenen Rechte sowie der als Sicherheit bestellten Grundschuld verlustfrei an einen konzernfremden Dritten. Der Kaufpreis wurde zu einem Teil durch Geldleistung und zu einem anderen Teil durch Übertragung von Anleihen der Travel24 beglichen.
Die immateriellen Vermögenswerte blieben nahezu unverändert zum Vorjahr.
Die latenten Steuern haben sich um TEUR 244 erhöht, da für künftig nutzbare Verlustvorträge TEUR 282 aktiviert wurden.
Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 45 resultiert aus einem gegenüber dem 31. Dezember 2015 um TEUR 448 erhöhten Bruttobestand bei um TEUR 403 erhöhten Wertberichtigungen.
| Die Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen: | ||||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr | ||||
| 2016 | 2015 | |||
| TEUR | TEUR | |||
| Unister Travel | 1.300 | 3.810 | ||
| Leistungsverkehr | 4.663 | |||
| Wertberichtigung | -3.363 | |||
| Unister Holding | Darlehensgewährung | 1.220 | 646 | 2.450 |
| Zinsforderung | 58 | |||
| Rest | 1 | |||
| Wertberichtigung | -633 | |||
| versicherungen.de GmbH | 492 | 1.182 | ||
| Leistungsverkehr | 497 | |||
| Wertberichtigung | -5 | |||
| Unister Travel Retail GmbH & Co.KG | 0 | 559 | ||
| Leistungsverkehr | 0 | |||
| AIDU | 4 | 0 | ||
| Leistungsverkehr | 20 | |||
| Wertberichtigung | -16 | |||
| AERUNI | 35 | 0 | ||
| Leistungsverkehr | 35 | |||
| U-Deals GmbH | 2 | 2 | ||
| Leistungsverkehr | 2 | |||
| Summe | 2.479 | 8.003 |
Am Stichtag waren hier Forderungen in Höhe von TEUR 2.249 (Vj.: TEUR 6.340) überfällig. Bezüglich der noch ausstehenden Forderungen gegen die Unister Holding besteht ein Verwertungserlösanspruch über den Gegenwert von 869.780 der als Sicherheit hinterlegten Aktien. Außerdem verweisen wir auf die unter "Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen" dargestellten Gegenansprüche.
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte weisen hinterlegte Sicherheiten und Kautionen in Höhe von TEUR 47 (Vj.: TEUR 130) und unverändert TEUR 16 auf. Im Zusammenhang mit einem geführten Rechtsstreit waren darüber hinaus TEUR 266 als Sicherheit zu hinterlegen.
Die Ertragsteuerforderungen beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegen das Finanzamt aus Körperschaftsteuervorauszahlungen und Kapitalertragssteuererstattungen. Außerdem enthalten sind Forderungen gegen die Stadt Leipzig aus Gewerbesteuervorauszahlungen.
Die nicht finanziellen Vermögenswerte beinhalteten zum 31. Dezember 2016 mit TEUR 688 (Vj.: TEUR 282) im wesentlichen Forderungen zweier Tochtergesellschaften gegen das Finanzamt aus Umsatzsteuer.
Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 34.964 auf TEUR 27.051 um TEUR 7.913 vermindert.
Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Durch den Jahresüberschuss ist das Eigenkapital auf TEUR 3.346 gestiegen. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich aufgrund des Jahresüberschusses bei gleichzeitiger Verminderung der Bilanzsumme von 7,6 % im Vorjahr auf nunmehr 12,4 %.
Die deutliche Verringerung der langfristigen Schulden um TEUR 20.323 resultiert im Wesentlichen aus der Umgliederung der Anleiheverbindlichkeit aufgrund der Rückzahlungsverpflichtung am 17. September 2017 von den langfristen Finanzverbindlichkeiten in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten.
Außerdem reduzierten sich die Finanzverbindlichkeiten aufgrund von Rückkäufen bzw. Rücknahme (2.813 Stück) eigener Anleihestücke. Die Travel24 hat im Geschäftsjahr 2016 das aus Anleihen bestehende Pfandrecht gegenüber der Unister Holding in Höhe von 1.953 Stück verwertet. Diese Anleihen sind eingezogen, so dass zum Bilanzstichtag noch 16.073 im Umlauf befindliche Anleihestücke ausgewiesen werden. Diese werden mit nominal 7,5 % p.a. verzinst.
Die kurzfristigen Schulden sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 11.731 gestiegen. Ursächlich ist die o.g. Umgliederung der Finanzverbindlichkeit, welcher im Wesentlichen die Aufrechnung gegenüber Unister Travel entgegensteht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen sind um TEUR 2.786 gesunken. Die Steuerschulden haben sich aufgrund von Zahlungen für Vorjahre im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung verringert.
| Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen ist nachfolgend | |||
|---|---|---|---|
| dargestellt. | |||
| Geschäftsjahr | |||
| 2016 | 2015 | ||
| TEUR | TEUR | ||
| Unister Travel | 2.339 | 4.510 | |
| Portalabrechnung | 2.339 | ||
| AIDU | 6 | 0 | |
| Portalabrechnung | 6 | ||
| 0 | 624 | ||
| versicherung.de GmbH | |||
| Unister Holding | 85 | 33 | |
| Konzernumlage | 1 | ||
| Verbindlichkeiten Umsatzsteuer aus Organschaft | 84 | ||
| Unister Travel Retail GmbH & Co.KG | 0 | 11 | |
| Weiterbelastung verauslagte Kosten AERUNI GmbH |
0 | 0 | 39 |
Die sonstigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten sind um TEUR 151 auf TEUR 532 gesunken.
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von kleiner einem Jahr.
Verbindlichkeiten in Fremdwährung bestehen nur in untergeordnetem Maße. Einzig wesentliche verzinsliche Verpflichtungen sind jene aus Anleihen. Unter den kurzfristigen finanziellen Verpflichtungen werden wie im Vorjahr ebenfalls die Verpflichtungen aus einer (möglichen) Kündigung der Anteile an Kommanditgesellschaften ausgewiesen. Diese unterliegen einem Marktrisiko im Sinne der Änderung des fair values der jeweiligen Gesellschaften. Eine Neubewertung zum jeweiligen Stichtag ergab für das Geschäftsjahr 2016 wie auch für 2015 einen Wertansatz von TEUR 0
Es bestehen außerbilanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 2.340 (Vj.: TEUR 2.775). Diese betreffen im Wesentlichen Zahlungen aus Bauverträgen (Bestellobligo) sowie laufende Mietzahlungen. Darüber hinaus dienen die von der Travel24 gehaltenen Anteile an der Travel24 Hotel AG zur Besicherung der Anleihe.
Aus Baurechtsangelegenheiten besteht über die gebildeten Rückstellungen hinaus ein als nicht überwiegend wahrscheinlich erachtetes Risiko des Ressourcenabflusses in Höhe von TEUR 968 (Vj.: TEUR 769).
Auch im Geschäftsjahr 2016 hat die Travel24 weiter in den Hotelbau investiert. Die Investitionen in weitere bau- und bauvorbereitende Maßnahmen an der Immobilie Leipzig Ringmessehaus sind insgesamt von TEUR 3.138 in 2015 auf TEUR 7.730 in 2016 gestiegen, was hauptsächlich auf die vorschreitende Bautätigkeit zurückzuführen ist. Darin enthalten sind Bauzeitzinsen in Höhe von TEUR 835 (Vj.: TEUR 513). Dies entspricht einem Anteil an den Gesamtinvestitionen von 2016 in Höhe von 10,8 % (Vj.: 16,2 %).
Für den weiteren Hotelbau in Leipzig bestehen zum Stichtag vertragliche Verpflichtungen in Höhe von ca. TEUR 2.264. Bis zum Abschluss des Hotelbaus werden voraussichtlich noch Kosten in Höhe von ca. TEUR 3.415 zuzüglich Bauzeitzinsen anfallen.
Die Liquidität des Konzerns ist im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 8.808 auf TEUR 3.404 gesunken. Dies resultiert im Wesentlichen aus den weiteren Investitionen in das Ringmessehaus Leipzig, aus den Anleiherückkäufen sowie den operativen Ausgaben.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit enthält neben dem Zahlungsmittelzufluss aus operativer Tätigkeit auch gezahlte Zinsen, Einzahlungen auf erhaltene Zinsen, gezahlte Steuern und Steuererstattungen. In den Steuerzahlungen sind sowohl Steuerzahlungen für Vorjahre als auch Vorauszahlungen für das Jahr 2016 enthalten. Die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge betreffen die Aufwendungen für Einzelwertberichtigungen/Forderungsausfälle TEUR 572 (Vj.: TEUR 1.120) sowie Erträge aus Anleiherückkäufen mit TEUR 1.171.
Im Geschäftsjahr 2016 hat sich die Pfandverwertung von 1.953 Anleihestücken im operativen Cashflow nicht zahlungswirksam ausgewirkt, da damit im Gegenwert kurzfristige Forderungen getilgt wurden. Ebenso hat sich die Aufrechnung von Forderungen gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Unister Travel in Höhe von TEUR 7.045 nicht zahlungswirksam ausgewirkt.
Die Tilgung von 50% der Ausleihung erfolgte zahlungsunwirksam durch die Rücknahme von Anleihestücken. Dies gilt ebenso für die Tilgung von Zins- und Kostenforderungen im Zusammenhang mit der Ausleihung.
Der Rückgang des Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit um TEUR 1.780 resultiert im Wesentlichen aus den nicht zahlungswirksamen Erträgen aus dem Finanzergebnis und der Zuschreibung.
Aufgrund der Auszahlung für Investitionen in das Sachanlagevermögen (TEUR 6.783) und der Einzahlung aus der Tilgung eines besicherten Darlehens (TEUR 1.000) bildet der Cashflow aus Investitionstätigkeit netto einen Mittelabfluss in Höhe von TEUR -5.785 ab (Vj.: Mittelzufluss TEUR 11.392). Die Veränderung
gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus der im Vorjahr erfassten Einzahlung aus dem Verkauf von IFRS 5-Vermögen. Die Zahlungen für aktivierte Bauzeitzinsen sind in den Zinszahlungen im Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit enthalten. Das gleiche gilt für die Zinserträge soweit damit Zahlungen verbunden waren.
Aus der Finanzierungstätigkeit ist im Berichtsjahr ein Mittelabfluss für den Rückkauf eigener Anleihen in Höhe von TEUR 390 zu verzeichnen. (Vj.: TEUR 0).
Die Liquiditätslage des Konzerns war im Geschäftsjahr 2016 aufgrund der Einzahlung aus dem Verkauf von IFRS 5-Vermögen gesichert.
Im Übrigen war die Travel24 Gruppe im gesamten Geschäftsjahr 2015 und 2016 in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Bezüglich der Ereignisse nach dem Abschlussstichtag wird auf den Konzernanhang Abschnitt Ereignisse nach dem Bilanzstichtag verwiesen.
Der folgende Prognosebericht gibt die Prognosen des Travel24-Vorstands hinsichtlich des künftigen Geschäftsverlaufs wieder und beschreibt die erwartete Entwicklung der maßgeblichen volkswirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen. Er entspricht dem Kenntnisstand des Vorstands zum Zeitpunkt der Berichterstellung, wohl wissend, dass die tatsächliche Entwicklung aufgrund des Eintretens von Chancen und Risiken, wie im Chancen- und Risikobericht beschrieben, positiv wie negativ wesentlich von diesen Prognosen abweichen kann.
Das Wachstum der deutschen Wirtschaft sollte sich gemäß Einschätzung der Deutschen Bundesbank im ersten Jahresviertel 2017 weiter verstärken. Deutliche Impulse werden vor dem Hintergrund des dynamischen Auftragszuflusses insbesondere von den Aktivitäten in der Industrie erwartet. Auch die Baukonjunktur wird sich im ersten Vierteljahr fortgesetzt haben, da keine Beeinträchtigungen aufgrund ungünstiger Witterungsbedingungen vorlagen. Die anhaltende Verbesserung der Bedingungen am Arbeitsmarkt, die günstigen Einkommensaussichten der Arbeitnehmer sowie das gute Konsumklima
befördern die Fortsetzung der Konsumkonjunktur, auch wenn die höhere Teuerungsrate dem tendenziell entgegenwirkt.
Über den Verkauf der im Bestand befindlichen Hotelimmobilie soll die Rückzahlung der noch im Umlauf befindlichen Anleihe (zum Aufstellungszeitpunkt 16.073) im September 2017 gewährleistet werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand und auf Basis der Liquiditätsplanung der Travel24 ist die Möglichkeit der Rückzahlung der noch ausstehenden Anleihe aus dem Verkaufserlös gegeben.
Nachdem wir bereits 2016 (wie auch in 2015) in Summe aller betriebenen Portale einen deutlichen Umsatzrückgang auf TEUR 7.907 im Vergleich zum Vorjahr (2015: TEUR 14.590) hinnehmen mussten, gehen wir ebenfalls für das Geschäftsjahr 2017 davon aus, einen weiteren, spürbaren Umsatzrückgang zu verzeichnen. Travel24 erwartet eine Verringerung des Umsatzes aus Provisionseinnahmen aus Vermittlung von Pauschalreisen, Flügen, Hotels und weiteren Reisedienstleistungen, wie Versicherungen und Mietwagen, zwischen ca. TEUR 3.300 und TEUR 3.800. Für das gesamte Segment Internet wird ein 2017 Umsatz 2017 zwischen ca. TEUR 4.100 und TEUR 4.600 aus der DACH-Region erwartet. Aus Frankreich werden aufgrund der Einstellung des Betriebs französischer Domains 2017 keine Umsätze und Kosten erwartet. Analog gehen wir von einer weiteren deutlichen Reduzierung des Marketinginvestments in allen Bereichen aus. Insgesamt erwarten wir hier eine Verringerung der Aufwendungen für bezogene Leistungen zwischen TEUR 2.000 und TEUR 2.500. Somit erwarten wir hinsichtlich der Aufwendungen für bezogene Leistungen, dass diese ebenfalls auf einem erheblich geringeren Niveau zwischen TEUR 3.000 und TEUR 3.500 (Vj.: TEUR 5.510) liegen werden.
Die Rohmarge wird zwischen TEUR 1.100 und TEUR 1.400 gegenüber dem Geschäftsjahr 2016 (TEUR 2.435) prognostiziert.
Für das Geschäftsjahr 2017 ist die Optimierung und Weiterentwicklung unseres wesentlichen Portals "travel24.com" geplant. Travel24 geht davon aus, dass auf Basis der eingeleiteten und geplanten Maßnahmen zum Aufbau einer eigenständigen und teilweise eigenen Struktur im Segment Internet ab dem Geschäftsjahr 2018 wieder ein deutliches Wachstum der Umsatzerlöse und des EBITs generiert werden kann. Neben der guten allgemeinen wirtschaftlichen Lage in Deutschland und der positiven Branchenprognosen zur Zahlungsbereitschaft für touristische Dienstleistungen gehen wir vor allem aufgrund unseres angestrebten Aufbaus eigener und teilweise eigenständiger Strukturen im Segment davon aus, nach erfolgter Konsolidierung wieder ein Umsatzwachstum zu generieren. Wir rechnen dabei jedoch in den nächsten zwei bis drei Jahren mit Verschiebungen zwischen einzelnen Leistungskategorien, bspw. von der Pauschalreise hin zur kombinierten Buchung von Flug und Hotel oder Eigenanreisebuchungen.
Wir gehen davon aus, dass die Rohmarge auf einem Niveau von leicht über 30% stabilisiert werden kann. Aufgrund sonstiger Aufwendungen ergibt sich für das Geschäftsjahr 2017 im Segment Internet jedoch ein geplantes EBIT zwischen rund TEUR -350 und TEUR -450, welches unter dem Niveau von 2016 (TEUR 82) erwartet wird. Dieser Effekt resultiert insbesondere aus Fixkosten in den sonstigen Aufwendungen. Für das Geschäftsjahr 2018 prognostizieren wir ein für das Segment erwartetes EBIT, das sich ungefähr zwischen TEUR 200 bis TEUR 300 bewegen wird.
Für die Planung des Betriebsstarts unseres Hotels in Leipzig rechnen wir mit Umsätzen aus Hotelbetrieb erst ab Mitte 2017.
Wir rechnen derzeit damit, in den ersten beiden Quartalen 2017 noch ca. TEUR 4.300 bis TEUR 4.500 zu investieren (ohne Bauzeitzinsen) und gehen davon aus, dass die Eröffnung Mitte 2017 stattfinden kann.
Aus diesen Planungen prognostizieren wir ein für das Segment erwartetes EBIT zwischen rund TEUR -300 und TEUR -350 in 2017. In 2018 wird es sich ungefähr zwischen TEUR 200 bis TEUR 300 bewegen.
Für 2017 erwarten wir insgesamt ein negatives Jahresergebnis zwischen TEUR -1.300 und TEUR -1.600, welches damit deutlich schlechter als 2016 (TEUR 679) ausfällt. Für 2018 prognostizieren wir bei deutlichem Wachstum ein Jahresergebnis, das sich zwischen TEUR 250 und TEUR 400 bewegen wird.
Insgesamt erwartet Travel24 aus dem perspektivischen Aufbau einer Hotelgruppe und der damit einhergehenden Geschäftstätigkeit eine Verschiebung der Gewichtung des Segments Internet innerhalb des Unternehmens zu Gunsten des Segments Hotellerie.
Im Folgenden werden die wirtschaftlichen Chancen für die Travel24 beschrieben. Die Darstellung der Chancen erfolgt je Segment in der Rangfolge ihrer Bedeutung, beginnend mit den bedeutendsten.
Durch die Nutzung bestehender Strukturen und Prozesse sowie die Konzentration wesentlicher Funktionen bei unseren Fulfilment-Partnern Invia Travel und Invia Flights am Hauptsitz Leipzig profitieren wir kurzfristig weiterhin von Skaleneffekten und reduzierten Overheadkosten aufgrund günstiger Vertragsbedingungen durch Rahmenverträge unserer Fulfilment-Partner der Invia-Gruppe. Die Invia-Gruppe verfügt im Zuge der erfolgten Übernahme des Unister Travel-Geschäfts im April 2017 über das operative und strategische Know-How von Unister Travel. Durch die fortbestehende Dienstleistungsbeziehung mit Invia Travel und Invia Flights steht uns weiterhin ein erfahrener Partner zur
Seite, der entsprechende Unterstützung im Bereich von Management, Marketing, Service und IT liefern kann. Daneben besteht die Möglichkeit, dass die erfolgte Veräußerung des Geschäftsbereichs zu Effizienzsteigerungen im operativen Geschäft führen könnte.
Durch die Bekanntheit der Marke sehen wir unsere Möglichkeiten für eine langfristige Behauptung im Reisevermittlungsmarkt grundsätzlich als gut an. Durch den Aufbau eigenständiger und teilweise eigener Strukturen im Segment Internet besteht die Chance, Optimierungen und Weiterentwicklungen an den Vermittlungsportalen der Travel24 sowie Produktangebot und Marketinginvestment schneller und zielgerichteter auf das Markt- und Unternehmensumfeld der Travel24 abzustimmen. Damit besteht die Möglichkeit, einen zukünftig stabilen Umsatz- und Ergebnisbeitrag des Segments Internet zu generieren.
Durch die Stärke der Marke bietet sich Travel24 zudem die Möglichkeit, weitere Optionen im Markt zur strategischen Zusammenarbeit mit anderen Fulfilment-Partnern und Dienstleistern zu bewerten, wahrzunehmen oder auch aktiv anzustreben.
Wir sehen das makroökonomische und insbesondere das branchenspezifische Marktumfeld für eine positive Entwicklung als ausreichend günstig an. Das Internetgeschäft insgesamt hat sich europaweit in den vergangenen Jahren positiv entwickelt und wir rechnen damit, dass sich dieser Trend in 2017 und darüber hinaus fortsetzen wird. Auch der Online-Reisemarkt wächst weiterhin europaweit und bietet Chancen für Umsatzzuwächse, um verlorene Marktanteile zurückzugewinnen. Dabei halten wir es für machbar, innerhalb der nächsten 3-5 Jahre insgesamt im Segment Internet ausgehend vom Niveau 2017 ein deutliches Wachstum in 2018 und dann ein stetiges 5%-iges Umsatzwachstum zu erzielen.
Für das im Aufbau begriffene Segment der Budget Hotellerie sehen wir nach wie vor exzellente Wachstumschancen.
Das Segment der Budget Hotellerie ist in Deutschland nach wie vor unterrepräsentiert und verfügt über enormes Wachstumspotenzial. Der Einstieg einiger neuer und die Entwicklung bestehender Wettbewerber in den vergangenen Jahren in diesem Markt verdeutlichen dessen weiterhin bestehende Attraktivität und bestätigen die Wahl unserer Strategie.
Durch die Bekanntheit der Marke Travel24 erwarten wir eine zügige Geschäftsentwicklung in unserer Markteintrittsphase. Natürlich konkurriert Travel24 Hotels mit bereits etablierten Hotelmarken im Segment der Lifestyle-Hotels. Allerdings ist in der derzeitigen Wachstumsphase des Marktes auch besonders die Positionierung gegenüber anderen Neueinsteigern relevant, die derzeit auf den Markt strömen. Gegenüber solchen bestehen Vorteile, da die Marke und auch die bereits etablierten Vertriebsplattformen der Travel24 direkt Reichweite produzieren, die sich andere Neueinsteiger erst erarbeiten müssen.
Preisbewusstsein des Kunden, Emotionalisierung und Wertschätzung von Design sowie Zunahme des Städtetourismus halten weiter an und bieten damit große Wachstumschancen für das Konzept der Travel24 Hotels.
Durch unser Knowhow in diesem Segment sowie die margenträchtige Struktur der Lifestyle-Hotellerie sehen wir die Möglichkeit, kurz nach dem geplanten Markteintritt ein profitables Geschäftsmodell nachweisen zu können, um so zusätzliche Finanzmittel zur weiteren Expansion zu sammeln und
entsprechend schnell zu skalieren. Dadurch erwarten wir eine diversifizierte Cash- und Erlösstruktur, die es uns ermöglicht, langfristig aus eigener Kraft weiteres Wachstum des Hotelbetriebs zu generieren.
Durch den voraussichtlich längerfristig bestehenden Anlagedruck auf internationalen Kapitalmärkten bzw. bei Investoren aufgrund der Niedrigzinsphase und der gleichzeitigen Suche nach relativ sicheren Investitionsalternativen erwarten wir, dass Hotelimmobilien als Anlagealternative gefragt sein werden. Diese Entwicklung sehen wir vor dem Hintergrund unseres geplanten Betreibermodells mit Blick auf die Akquise von Investorengeldern zum Aufbau einer Hotelgruppe positiv, da die Lifestyle-Hotellerie eine vergleichsweise krisenresistente Branche darstellt. Wir sehen dadurch perspektivisch verbesserte Möglichkeiten und Konditionen in der Kapitalakquise, was wiederum dem Aufbau einer Hotelgruppe zuträglich ist.
Die Travel24 ist wesentlich von der wirtschaftlichen Entwicklung und den strategischen Entscheidungen ihrer neuen Fulfilment-Partner Invia Travel und Invia Flights sowie von der Entwicklung und den Risiken, denen die gesamte Travel24-Gruppe ausgesetzt ist, abhängig. Zum aktuellen Zeitpunkt ist ein weiterhin stabiler Geschäftsbetrieb der Invia Travel und Invia Flights als Rechtsnachfolger der Unister Travel zu beobachten.
Die Risikopolitik der Travel24 orientiert sich an dem Ziel, den Wert des Unternehmens stetig und nachhaltig zu steigern, die mittelfristigen finanziellen Ziele zu erreichen und den Fortbestand des Unternehmens und des Konzerns langfristig zu sichern. Damit bildet sie einen wesentlichen Bestandteil der Unternehmenspolitik.
Travel24 ist im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Risiken werden im weitesten Sinne als die Gefahr, unsere finanziellen, operativen, rechtlichen oder strategischen Ziele nicht wie geplant zu erreichen, definiert. Das Management von Risiken liegt dabei in erster Linie beim Vorstand. Travel24 verfügt über ein konzernweites Berichtswesen, das ein Controlling aller wirtschaftlich relevanten Eckdaten ermöglicht. Es wird durch eine ständige Verfolgung der Finanzströme ergänzt.
Durch die kontinuierliche Früherkennung sowie die Erfassung, Bewertung und Überwachung potenzieller Risiken durch den Vorstand selbst ermöglichen wir eine systematische Analyse der aktuellen Risikosituation. Im Geschäftsjahr 2016 fand im Gegensatz zum Vorjahr nur eine Sitzung zum Risikomanagement statt.
Im Folgenden werden die wirtschaftlichen Risiken für die Travel24 beschrieben. Die Darstellung der Risiken erfolgt zunächst in Form einer Kategorisierung in bestandsgefährdende, wesentliche und übrige generelle Risiken. Die bestandsgefährdenden Risiken sind Ausfluss der integrierten Unternehmensplanung und als segmentübergreifend zu qualifizieren. Die anschließende Darstellung der wesentlichen und übrigen generellen Risiken erfolgt je Segment.
Die Gesellschaft sieht sich einem bestandsgefährdenden Liquiditätsrisiko aus der Tilgungsverpflichtung der im Jahr 2012 begebenen Unternehmensanleihe ausgesetzt. Die Tilgung ist im September 2017 fällig und beträgt unter Berücksichtigung der bis zum Zeitpunkt dieser Berichterstattung durch Travel24 zurückerworbenen Anleihen TEUR 16.073 zzgl. Zinsen. Die Gesellschaft hat auf Basis einer integrierten Konzernplanung eine Liquiditätsplanung für das Jahr 2017 abgeleitet. Bei der Aufstellung der Unternehmensplanung wurden bezüglich der zukünftigen Entwicklung verschiedene Annahmen getroffen. Gemäß den Prämissen dieser Planung kann die Gesellschaft ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen und der Verpflichtung zur Anleihetilgung im September 2017 nachkommen. Das Nichteintreten von Annahmen stellt in einzelnen und in Kombination bestimmter Annahmen ein bestandsgefährdendes Risiko dar. In diesem Fall müsste die Travel24 alternative liquiditätssichernde Maßnahmen ergreifen, um den Bestand der Gesellschaft zu sichern.
Nach der eingeleiteten Veräußerung der Tochtergesellschaft Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG ist die den Verkaufsverträgen entsprechende termingerechte Fertigstellung des Hotelbaus in Leipzig und der Zufluss des vertraglich vereinbarten Veräußerungserlöses vor dem Rückzahlungstermin der Anleihe eine wesentliche Annahme der Planung. Für Anleiherückkäufe kann nur die dauerhaft freie Liquidität eingesetzt werden, um bei angespannter Liquiditätslage temporäre Liquiditätslücken bis zum Zahlungseingang des Veräußerungserlöses aus dem Hotelverkauf und der Tilgung der Anleihe zu vermeiden.
Wenn 2017 keine vorzeitigen Anleiherückkäufe getätigt werden, werden Ergebnis- und Liquiditätsabweichungen größer als TEUR 350 als bestandsgefährdend beurteilt. Im Falle der Verwendung liquider Mittel zur Durchführung von Anleiherückkäufen im Jahr 2017 reduziert sich der Schwellenwert der als bestandsgefährdend beurteilten Ergebnis- und Liquiditätsabweichungen vor dem Eingang des Verkaufserlöses der Tochtergesellschaft Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG sowie des Gesellschafterdarlehns um den für den Rückkauf eingesetzten Liquiditätsbetrag.
Die wesentlichen Annahmen und die damit einhergehenden bestandsgefährdenden Risiken sowie die übrigen zentralen Sachverhalte, die dieser Unternehmensplanung zu Grunde liegen, werden im Folgenden dargestellt. Bestandsgefährdende Risiken werden als solche jeweils benannt:
Aufgrund der eingeleiteten Veräußerung der Tochtergesellschaft Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG erfolgen bei Bezugsfertigkeit vor dem Rückzahlungstermin der Anleihe in 2017 Zahlungen an den Travel24-Konzern im Zusammenhang der Kaufpreiszahlung. Darüber hinaus werden bereits vorher eine zweckgebundene Kapitaleinlage in die Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH und ein Zwischenfinanzierungskredit gewährt. Ein Ausbleiben der fristgerechten Zahlungseingänge der vertraglich vereinbarten Zahlungen vor dem Tilgungs- und Zinstermin der begebenen Anleihe stellt für sich genommen ein bestandsgefährdendes Risiko dar.
Nach Abschluss der Betriebsprüfung für die Jahre 2009 bis 2011 wurde eine Verpflichtung zur Steuernachzahlung im Zusammenhang mit der Nutzung von Verlustvorträgen in der Vergangenheit in Höhe von ca. TEUR 2.300 inkl. Zinsen und Folgeeffekten für 2012 festgestellt, für die bereits Rückstellungen gebildet wurden. Für diese Verpflichtungen wurden gegen Teilzahlung von TEUR 381 Körperschaftsteuer und TEUR 300 Gewerbesteuer im November 2016 geleistet, worauf die Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde, die zunächst bis zum 30. Juni 2017 befristet ist. Es wird erwartet, dass es erst nach einer höchstrichterlichen Entscheidung durch den EuGH zu einem Abfluss von Zahlungsmitteln kommt. Diese wurde derzeit nicht vor 2019 angenommen. Die mögliche Nichtverlängerung der Aussetzung der Vollziehung oder deren vorzeitige Rücknahme in Bezug auf die Steuernachzahlung im Zusammenhang mit der Nutzung von Verlustvorträgen stellt ein bestandsgefährdendes Risiko dar.
Das an die Unister Holding ausgereichte Darlehen wird aufgrund des eröffneten Insolvenzverfahrens der Unister Holding nicht bis zum Rückzahlungstermin der Anleihe in 2017 beglichen. Die Rückzahlung des als werthaltig angesehen Betrags in Höhe von TEUR 647 wird im Dezember 2017 erwartet.
Die vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Unister Travel entstandenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Unister Travel werden nicht mehr bis zum Rückzahlungstermin der Anleihe in 2017 beglichen. Korrespondierende Verbindlichkeiten gegenüber diesen beiden Gesellschaften werden durch Travel24 nicht beglichen. Den als werthaltig beurteilten Forderungen stehen mindestens gleich hohe Verbindlichkeiten gegenüber, deren Zahlung durch Travel24 mit Hinweis auf die ausstehenden Forderungen verweigert wird.
Die Tilgung des Restsaldos von TEUR 492 aus Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Gewinnbeteiligungen gegenüber der versicherungen.de GmbH wird im Juli 2017 erwartet. Ein Ausbleiben der Tilgung im Juli 2017 stellt nur im Falle ausbleibender Zahlungen im Zusammenhang mit der eingeleiteten Veräußerung der Tochtergesellschaft Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG ein bestandsgefährdendes Risiko dar.
Aufgrund von bereits eingetretenen und möglicherweise weiteren Planungsfehlern können sich die Planungs- und Bauphasen im Segment Hotellerie verzögern. Störungen, Unwägbarkeiten und fehlerhafte Kostenbudgetierung können dazu führen, dass sich die ursprünglich avisierte Baukostensumme bzw. das veranschlagte Investitionsvolumen des Hotelbaus erhöht. Da wir momentan nur an unserem Objekt in Leipzig Bautätigkeiten vornehmen, können sich etwaige Fehlkalkulationen auch nur auf dieses Objekt beziehen. Nach der eingeleiteten Veräußerung der Hotelimmobilie in Köln stehen der Travel24 liquide Mittel u.a. für die Bauaktivitäten in Leipzig zur Verfügung. Das Risiko des Eintretens von oben skizzierten Unwägbarkeiten ist aufgrund der Bautätigkeit in einem Bestandsgebäude jederzeit gegeben. Diesem Risiko begegnet der Vorstand durch kontinuierliche Überwachung sämtlicher Planungs- und
Finanzierungsaktivitäten anhand eines detaillierten Investitionsplanes sowie durch Einsatz eines erfahrenen Projektmanagementteams zur Frühidentifikation etwaiger Budgetüberschreitungen. Beim aktuellen Kosten- und Bautenstand wäre das Eintreten von massiven Unwägbarkeiten bestandsgefährdend.
Bei Nichteinhaltung der geplanten Bauzeit, bedingt durch Koordinations- oder Planungsprobleme, besteht das Risiko einer verspäteten Eröffnung des Hotels in Leipzig bzw. eines Vertragsrücktritts der VICUS Group AG und deren Tochtergesellschaften. Der verzögerte Eintritt in den Geschäftsbetrieb könnte ein Ausbleiben von Teilzahlungen im Zusammenhang mit der eingeleiteten Veräußerung der Tochtergesellschaft Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG und würde einen Ausfall an Umsätzen bedeuten. Ein verspäteter Markteintritt könnte dazu führen, dass sich die Wettbewerbssituation zum dann realisierten Betriebsbeginn unter Umständen im Vergleich mit dem ursprünglich geplanten Betriebsbeginn verschärft hat und Travel24 dadurch nicht mehr in der Lage ist, die geplanten Umsatzzahlen in entsprechender Zeit zu erreichen. Dieses Risiko wird entsprechend dem Vorgenannten über Bau-, Investitions- und Projektplanung überwacht. Das Eintreten einer erheblichen Bauzeitenverzögerung von 2 Monaten oder mehr wäre als bestandsgefährdend einzustufen.
Mit Schreiben vom 19. Oktober 2016 hat das Finanzamt die Einleitung eines Haftungsprüfungsverfahrens gegenüber der Travel24 wegen Umsatzsteuerschulden der Unister Holding mitgeteilt. Danach beabsichtigt das Finanzamt, die Travel24 als umsatzsteuerliche Organgesellschaft der Unister Holding als umsatzsteuerliche Organträgerin für Umsatzsteuerschulden seit dem 1. Januar 2014 in Höhe von insgesamt TEUR 3.392 gesamtschuldnerisch und persönlich haftbar zu machen. Der Travel24 wurde eine Frist eingeräumt die Umstände darzulegen, die nach ihrer Auffassung der Haftung entgegenstehen. Die Steuerberatungsgesellschaft der Travel24 hat dem Finanzamt fristgerecht und umfassend eine schriftliche Stellungnahme zu den Umständen zukommen lassen, die der Haftung entgegenstehen. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen der Travel24 keine weiteren Erkenntnisse oder Reaktionen seitens des Finanzamtes vor. Eine mögliche Haftungsinanspruchnahme, auch bereits für Teilbeträge der ausstehenden Steuerschulden der Unister Holding, stellt ein bestandsgefährdendes Risiko dar.
Die Travel24 ist seit vielen Jahren durch eine Vielzahl von Leistungsbeziehungen mit den insolventen Gesellschaften der Unister-Gruppe verbunden. Im Rahmen der Insolvenzverfahren können Insolvenzverwalter Rechtsgeschäfte und Zahlungen in gewissen Zeiträumen vor Verfahrenseröffnung anfechten. Derzeit liegen der Gesellschaft keine Anfechtungserklärungen der Insolvenzverwalter vor. Eine rechtswirksame Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter in einer Größenordnung, die die Gesellschaft als bestandgefährdend klassifiziert hat, kann den Bestand der Gesellschaft gefährden.
Die Travel24 bezieht derzeit einen Großteil von Leistungen über Invia Travel und Invia Flights. Dadurch wird eine starke Abhängigkeit begründet. So fußt der im DACH-Markt realisierte Umsatz des
Pauschalreisevermittlungsgeschäfts größtenteils auf Leistungspartnern, die durch Invia Travel und Invia Flights vertraglich gebunden sind. Das Risiko ist nicht verlässlich quantifizierbar.
Das im E-Commerce stets mögliche Risiko des Angriffs auf Kundendaten, insbesondere Kreditkartendaten, stellt sich auch für die Travel24 im Rahmen ihrer Beziehung zu den Fulfilment-Partnern Unister Travel/AIDU sowie Invia Travel/Invia Flights, die auch bedeutende Zahlungsprozesse für Travel24 abwickeln. Dabei ist ein wesentlicher Teil der Transaktionen im Segment Internet, maßgeblich in der Flugvermittlung, in der ein hoher Anteil aller Transaktionen per Kreditkarte gezahlt wird, potenziell von diesem Risiko betroffen. Um die Sicherheit von Kunden- bzw. Kreditkartendaten zu gewährleisten, folgt Unister/AIDU/Invia Travel/Invia Flights den hohen PCI-Sicherheitsstandards2 der Kreditkartenindustrie und ist entsprechend zertifiziert. Der Nachweis über diese Zertifizierung wird von Travel24 jährlich bei Unister/AIDU/Invia Travel/Invia Flights angefordert und dient uns als Nachweis für die Sicherheit von Kundendaten. Dieses Risiko lässt sich aus seiner Natur heraus nur schwer quantifizieren, aufgrund der Stärke der Abhängigkeit und potenzieller Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb der Travel24 ist es jedoch wesentlich. Momentan sind wir der Meinung, dass die durch die Beziehung zu Unister/AIDU/Invia Travel/Invia Flights realisierten Vorteile das durch eine solche Abhängigkeit entstehende Risiko rechtfertigt.
Gegen den ehemaligen Vorstand sowie den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der Travel24 wurde im Januar 2014 Anklage wegen angeblicher Steuerhinterziehung aufgrund abweichender umsatzsteuerrechtlicher Behandlung einer Flugdienstleistung eingereicht. Der Anklage gegen den derzeitigen Vorstand wurde zu Beginn 2016 nicht stattgegeben. Etwaige verbleibende Risiken für den Konzern betreffen mögliche Steuernachzahlungen. Im Jahresabschluss wurde hierfür in angemessenem Umfang Vorsorge getroffen, erfolgswirksame Auswirkungen auf zukünftige Geschäftsjahre werden insofern nicht erwartet. Eine mögliche Liquiditätsbelastung in Höhe der noch bestehenden Rückstellungen von TEUR 266 ist als wesentlich für die Travel24 anzusehen.
Neben den bereits bestehenden und drohenden Rechtsstreitigkeiten besteht das potenzielle Risiko für Rechtstreitigkeiten, die sich aus Disputen über Schlecht- oder Nichtleistung in Planung und Bau ergeben. Hieraus könnten unter Umständen finanzielle Forderungen gegen Travel24 entstehen. Laufende Rechtsstreitigkeiten sind im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 erfasst sowie im Konzernanhang 2016 dargelegt. Unter den Eventualverbindlichkeiten sind TEUR 968 aus Baurechtsstreitigkeiten ausgewiesen, denen Eventualforderungen von TEUR 3.150 gegenüberstehen. Die Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG steht derzeit in zwei Rechtsstreitigkeiten. In einem Rechtsstreit über den erbrachten Leistungsstand sind aus Sicht der Travel24 Mängel und nicht erbrachte Restleistungen zu berücksichtigen. Die Travel24 hat diesbezüglich eine umfangreiche Gegenbelastung zuzüglich Schadensersatzforderungen erstellt. In einem anderen Fall wurde ein Schiedsgutachterverfahren eingeleitet.
Ein wesentlicher Faktor für das Gelingen des Bauvorhabens Hotel Leipzig ist die kontinuierliche Sicherstellung ausreichender Liquidität, um die aus der Bautätigkeit entstehenden Verbindlichkeiten bedienen zu können. Hierzu verwenden wir einen Investitions- und Liquiditätsplan, der zur Steuerung der
2 PCI DSS - Payment Card Industry Data Security Standard
vorzuhaltenden Liquidität dient und in dem die geplanten und realisierten Baufortschritte sowie die dadurch notwendigen Auszahlungen für den verbleibenden Bauzeitraum festgehalten werden. Auf Basis von vertraglich fixierten Investitionssummen mit den Bauunternehmen und Gewerken, Rechnungseingängen und Zahlungsausgängen besteht ein umfassendes Monitoring über die aktuelle und künftige Liquiditätssituation des Unternehmens und insbesondere des Bauprojekts. Wesentliche Abweichungen bei den Massen gegenüber der Ausschreibung können zu ungeplanten Kostensteigerungen führen.
Allgemeines steuerliches Betriebsstättenrisiko: Die Travel24 war seit 2013 mit einer Niederlassung in Paris im französischen Pauschalreisegeschäft tätig. Daraus können vielfältige steuerliche Risiken erwachsen. Nationales deutsches und französisches Steuerrecht sowie das bilaterale Steuerrecht der Doppelbesteuerungsabkommen können unterschiedliche Definitionen einer Betriebsstätte vorsehen und damit zu unterschiedlichen Auslegungen hinsichtlich der Existenz einer Betriebsstätte gelangen. Des Weiteren können das nationale wie das bilaterale Steuerrecht voneinander abweichende steuerliche Konsequenzen an die Existenz von einer Betriebsstätte knüpfen. Wesentliche daraus resultierende Risiken betreffen Art und Umfang der Besteuerungsbefugnisse der beteiligten Staaten, die Gewinnabgrenzung für ertrag- und umsatzsteuerliche Zwecke sowie daraus resultierende finanzielle Folgen (Höhe von Steuerzahlungen, Doppelbesteuerungstatbestände).
Strafrechtliche Risiken: Im Rahmen des seit 2012 laufenden Ermittlungsverfahrens wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden im Januar 2014 dem Vorstand und dem ehemaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Travel24 die Anklage zugestellt und das Verfahren Anfang 2017 eröffnet. Bestandteil der Anklage sind die Vorwürfe des unerlaubten Betreibens von Versicherungsgeschäften, des Verdachts diesbezüglicher Steuerhinterziehung und der strafbaren Werbung. Das Gericht hat 2015 entschieden, dass für den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden und den ehemaligen Finanzvorstand hinreichender Tatverdacht besteht. Für den aktuellen Vorstand Armin Schauer wurden die Anklagepunkte fallen gelassen, wogegen die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt hat. Travel24 teilt in beiden Anschuldigungen nicht die Auffassung der Staatsanwaltschaft und hält das eigene Verhalten für nicht rechtswidrig. Die im Jahr 2013 aufgenommenen Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zur Thematik "Runterbuchen" wurden im Jahr 2016 noch nicht abgeschlossen, jedoch wurde diese Thematik auch zum Gegenstand des Anfang 2017 eröffneten Gerichtsverfahrens gemacht. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft begründe dies den Verdacht des Computerbetrugs. Die Travel24 sieht die Vorwürfe der Ermittlungsbehörden als nicht haltbar an. Eine bilanzielle Risikovorsorge für dieses Risiko ist daher bislang für nicht notwendig erachtet worden. Das Risiko besteht darin, dass Kunden bei Travel24 Schadenersatzansprüche stellen könnten. Travel24 hätte in diesem Fall Regressansprüche gegen die für das "Runterbuchen" verantwortlichen Fulfilment-Partner Unister Travel. Das Risiko besteht somit im Wesentlichen beim Fulfilment-Partner der Travel24. Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Unister Travel könnte ein Risiko des Rückfalls von Schadenersatzansprüchen auf die Travel24 bestehen. Basierend auf Erfahrungswerten von Unister Travel nach Aufnahme der Ermittlungen ist von einem sehr geringen Risiko
der Anmeldung von Schadenersatzansprüchen auszugehen und mithin auch von einem sehr geringen Risiko eines Rückfalls auf die Travel24.
Allgemeines Reputationsrisiko: Im Geschäftsjahr 2015 und im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres 2016 war aufgrund verschiedener Vorfälle, insbesondere dem Flugzeugabsturz der Herren Schilling und Wagner sowie der (vorläufigen) Insolvenzen von Gesellschaften des Unister-Konzerns, und der Abhängigkeit zur Unister-Gruppe eine negative Berichterstattung über die Travel24 bzw. deren Portale sowie Hotelbauaktivitäten wahrnehmbar. Dies beinhaltete vor allem verschiedene Artikel in Wirtschaftsund Fachpresse. Daraus ist ein allgemeines Reputationsrisiko gegenüber Geschäftspartnern und Kunden abzuleiten. Jedoch konnten bisher keine unmittelbar damit verbundenen negativen Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb festgestellt werden. Auch infolge der im Juli 2016 gestellten Insolvenzanträge durch die Unister Holding und weitere Gesellschaften der Unister-Gruppe sind derzeit noch keine den Bestand der Travel24 gefährdende Auswirkungen aus Reputationsrisiken auf den Geschäftsbetrieb zu beobachten. Der deutliche Umsatzrückgang resultiert wie beschrieben im Wesentlichen aus einer starken Reduzierung des Marketingbudgets.
Allgemeine Marktrisiken: Der Druck auf die Verkaufspreise in der Reisevermittlung allgemein bleibt hoch. Unsere Kunden suchen im Internet nach dem für sie wirtschaftlichsten Angebot, gleichzeitig wollen die von uns vertriebenen Leistungsträger ihre Kosten minimieren. Durch die hohe Anzahl an Wettbewerbern ist das Risiko eines Preiskampfes gegeben, woraus Marktanteilsverluste entstehen können. Das Marktumfeld im Bereich der Online-Reisevermittlung ist inzwischen extrem kompetitiv und dynamisch, die Eintrittsbarrieren in den Markt sind zudem relativ gering. Daher kann es vorkommen, dass wir innerhalb kurzer Zeit unser bestehendes Geschäftsmodell ändern oder neue Geschäftsmodelle etablieren müssen, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Weiterhin ist der Markt durch viele, gleichzeitig eintretende technische Innovationen geprägt – beispielsweise Buchung auf mobilen Endgeräten – die den Wettbewerbsdruck weiter erhöhen. Hierdurch besteht das Risiko technischer Fehlentwicklungen und somit geringerer Kundenakzeptanz der eigenen Produkte. Durch unsere internationale Präsenz sehen wir uns mit zum Teil national beschränkten, marktspezifischen Risiken in den einzelnen Ländern konfrontiert. Zu diesen zählen fehlerhafte oder unzureichende technische und damit produktseitige Marktdurchdringung, notwendige Anpassung im Marketingmix, unzureichende Performance von Partnern in Produkt und Fulfilment ebenso wie spezifische rechtliche oder konjunkturelle Faktoren und lokale Nachfragepräferenzen, die auf das Geschäft einwirken können. Aufgrund der nach dem im August 2016 verkündeten Rückzug aus Frankreich verbleibenden Fokussierung unserer internationalen Entwicklung auf den Markt in der Schweiz und in Österreich halten wir die damit verbundenen Risiken für überschaubar.
Globalrisiken für die Tourismusbranche – wie z. B. Terroranschläge, Streiks innerhalb essenzieller Zweige der Branche (bspw. Luftfahrt) oder größere politische Umwälzungen – können negative Auswirkungen auf die Online-Reisevermittlung und damit auch auf das Geschäftsmodell der Travel24 haben. Globalrisiken wirken sich im Wesentlichen auf das Reiseverhalten der Konsumenten aus, in dem diese betroffene Regionen gänzlich meiden, bestimmte Verkehrsmittel in geringerem Umfang nachfragen oder ihre Zahlungsbereitschaft für touristische Leistungen herabsetzen. Der Travel24 entstehen dadurch Risiken für Umsatz und Absatz, da ggf. Alternativen, die Konsumenten nachfragen (bspw. Bahn anstelle
von Flugzeug) nicht von uns vertrieben werden bzw. unser Produktmix nicht mehr adäquat ist. Hierdurch und durch einen möglichen Preisverfall, der durch eine gesunkene Nachfrage für bspw. eine bestimmte Urlaubsregion entsteht, können sich Auswirkungen auf das Umsatzvolumen der Travel24 ergeben.
Allgemeine Umfeld- und Branchenrisiken: Auch in der Touristik wird die Konsumneigung der Kunden wesentlich durch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beeinflusst. Konjunkturelle Abschwungphasen wirken sich dabei in aller Regel negativ auf die Nachfrage nach Urlaubsreisen aus. Auch soziale Einflüsse wirken sich auf das Konsum- und somit auf das Buchungsverhalten der Kunden aus. Politische Ereignisse, Seuchen, Pandemien, Naturkatastrophen oder terroristische Anschläge nehmen dabei Einfluss auf Urlaubsentscheidungen und können die Nachfrage auf dem Reisemarkt sowie den Geschäftsverlauf der Travel24 beeinflussen, indem sie zu Umsatzeinbrüchen führen können. Die Travel24 ist darauf vorbereitet, indem sie ein kontinuierliches Monitoring der Kundenpräferenzen sowie eine entsprechende Berücksichtigung von saisonalen Hochzeiten im betrieblichen Ablauf bei ihren Fulfilment-Partnern Invia Travel und Invia Flights anstrebt, ggf. detaillierte Vertriebsanalysen durch ihre Fulfilment-Partner durchführen lässt und dieser dadurch in der Lage ist, Trends im Buchungsverhalten sehr rasch zu erkennen und diesen kurzfristig mit geeigneten Mitteln zu begegnen (z.B. Verkaufskampagnen, Nachkalkulationen, Nachverhandlungen mit Lieferanten oder Kostensparmaßnahmen).
Allgemeine Operative und technische Risiken: Operative und technische Risiken betreffen im Wesentlichen die fehlerfreie Funktionalität der Webseiten und aller angeschlossenen Partner, Dienstleister und Prozesse sowie die Sicherstellung einer wettbewerbsfähigen Technologie, der Servicequalität und eines kompetitiven Produktangebots allgemein auf Seiten der Fulfilment-Partner Invia Travel und Invia Flights. Weitere Anbieter, mit denen die Travel24 direkt oder über ihre Fulfilment-Partner Invia Travel und Invia Flights zusammenarbeitet, werden vor Kooperationsbeginn auf wesentliche und erkennbare Risiken geprüft. Während der Kooperation erfolgt ein ständiger Austausch über potenzielle Risiken mit dem verantwortlichen Management der Travel24 oder der Fulfilment-Partner Invia Travel und Invia Flights erfolgen. Diese Risiken würden sich in Umsatz- und EBIT-Einbußen aufgrund fehlerhafter Prozesse auswirken.
Allgemeine Rechtliche Risiken: Travel24 betreibt ebenso ein Monitoring von rechtlichen Risiken. Risiken können im Rahmen der Geschäftstätigkeit bspw. im Bereich des Datenschutzes oder des Verbraucherschutzes, aber auch in der Einhaltung regulatorischer und kapitalmarktrechtlicher Vorgaben bestehen. Zum Zwecke der Erfassung solcher Risiken arbeitet der Vorstand der Travel24 mit Anwaltskanzleien zusammen. Diese Risiken können sich vor allem in Geldbußen und –strafen auf die Finanzsituation des Konzerns auswirken.
Ein Risiko besteht in der unzureichenden oder nicht zeitgerechten Akquise von Personal. Für den Fall, dass es nicht gelingt, ausreichend qualifiziertes Personal zu rekrutieren, besteht Gefahr für den planmäßigen Betriebsprozess des Hotels. Für den reibungslosen Betrieb planen wir nach Eröffnung Mitte 2017 mit einer Mitarbeiterzahl im Hotel Leipzig von achtzehn. Einen kleinen Teil davon (drei bis fünf Mitarbeiter) werden wir bereits zum Pre-Opening, d.h. einige Monate vor Eröffnung, einstellen. Weiterhin begegnen wir diesem Risiko durch die frühzeitige Einstellung von geeignetem Führungs- und
Fachpersonal, um mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme des Hotels Leipzig die Besetzung alle relevanten Funktionen sichergestellt zu haben.
Wesentlich für das Gelingen eines Markteintritts in diesem Segment sind Marketing und technische Anbindungen bzw. die zeitgemäße Ausgestaltung dieser. Hierunter zählen die zeitgerechte und sichere Anbindung an alle relevanten Hotelvertriebsportale und sonstige Vertriebskanäle, ein sicheres und fehlerfreies Property-Management-System in unseren Hotels sowie eine State-of-the-Art Booking Engine auf unserer eigenen Website. Weiterhin sind eine weitreichende Markenakzeptanz, sowie im Vorlauf der Eröffnung unseres Objekts in Leipzig der Einsatz von aufmerksamkeitsgenerierenden Maßnahmen, insbesondere im Online-Bereich, wichtig für einen erfolgreichen Markteintritt. Das geplante Investitionsvolumen bis 2017 – insbesondere für Technologie und markenrelevante Hotelelemente – beläuft sich hierbei auf einen sechsstelligen Betrag. Entsprechend besteht hier auch das Risiko, durch fehlerhafte Ausgestaltung und notwendige Korrekturen zusätzliche Kosten zu verursachen. Um dies zu vermeiden, setzen wir auf internes Knowhow auf Seiten des Travel24-Managements, sowie den Einsatz von erfahrenen und bewährten Dienstleistern im technischen Bereich. Damit stellen wir sicher, dass Maßnahmen in diesen Bereichen fristgerecht geplant und umgesetzt werden und reduzieren das Risiko eines Misslingens des Markteintritts und entsprechender Auswirkungen auf Planumsatz und Ergebnis.
Weiterhin besteht ein Risiko in einer durch in Planung und Bau unzureichend entwickelten Dimensionierung der Haustechnik eines Hotels. In diesem Fall besteht das Risiko, dass die nach Eröffnung eingefahrene Auslastung des Hotels zu hoch ist für die vorhandene Leistungskapazität der technischen Gebäudeausrüstung, bspw. in den Bereichen Elektrik oder Wasserversorgung. In einem solchen Fall wären Nachbesserungen notwendig, die aufgrund ihres Umfangs möglicherweise eine teilweise oder vollständige Stilllegung des Betriebs erfordern. Wenn auch zeitlich begrenzt, so stellt diese neben dem reinen Kostenrisiko ein Risiko hinsichtlich entgehender Umsätze und negativer Reputationseffekte dar. Durch unsere Planungs- und Kontrollprozesse steuern wir diesem Risiko entgegen, sodass etwaige Planungsfehler frühzeitig vor Inbetriebnahme erkannt und behoben werden können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos ist allerdings auch aufgrund der durchschnittlichen Auslastung, die ein Lifestyle-Hotel im ersten Jahr erzielt, generell eher gering.
Die originären Finanzinstrumente des Konzerns bestehen in erster Linie aus Zahlungsmitteln, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Anleiheverbindlichkeiten sowie aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.
Der Travel24-Konzern ist durch den Gebrauch seines Finanzinstrumentariums Risiken ausgesetzt, die sich insbesondere aus der Veränderung der Zinssätze, der Liquidität und durch Ausfallrisiken der beteiligten Vertragspartner ergeben.
Zinstragende Finanzinstrumente bestehen im Wesentlichen aus Anleiheverbindlichkeiten sowie aus sonstigen Forderungen gegen nahestehende Unternehmen. Marktzinsänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken.
Liquiditätsrisiken bestehen vorrangig in der Rückzahlung der im III. Quartal 2017 fälligen Anleiheverbindlichkeit in Höhe von TEUR 16.073 zzgl. Zinsen zum Stichtag. In Bezug auf dieses Risiko wird auf den Risikobericht unter G.3.2. "Risiken" verwiesen.
Aufgrund der bestehenden Fulfilment-Verträge mit Invia Travel und Invia Flights besteht das grundlegende Risiko, dass Leistungsforderungen des Travel24-Konzerns ausfallen und sich damit deutlich spürbar auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe auswirken. Insoweit besteht ein überdurchschnittliches Adressausfallrisiko.
Aufgrund der Insolvenz des bisherigen Fulfilment-Partners Unister Travel stellen die bis zur Verfahrenseröffnung entstandenen Forderungen Insolvenzforderungen dar, inwieweit eine Befriedigung durch die Insolvenzquote erfolgt, ist derzeit nicht abschätzbar. Dem Risiko wurde durch Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Nachdem über das Vermögen der Unister Holding GmbH und weiterer Tochtergesellschaften das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, besteht auch ein überdurchschnittliches Bonitätsrisiko, d.h. aktuelle und potenzielle Kreditgeber der Travel24 könnten ihre Finanzierungszusagen zurückhalten bzw. von der Stellung von Kreditsicherheiten abhängig machen, die seitens Travel24 nicht zu erbringen sind. Bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung sind hieraus noch keine wesentlichen Finanzierungslücken entstanden; mit nicht zu erlangenden Finanzierungszusagen seitens potentieller Kreditgeber ist nach Einschätzung der Travel24 vor dem Hintergrund der Unister-Insolvenzen jedoch zu rechnen.
Soweit bei den einzelnen finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertminderungen erfasst. Die Geschäftsleitung ist regelmäßig in die diesbezüglichen Entscheidungen zur Risikovorsorge eingebunden.
Die Travel24 betreibt ein finanzielles Risikomanagement, dessen vorrangiges Ziel darin besteht, notwendige Liquidität bereitzustellen und die finanzwirtschaftlichen Risiken zu begrenzen. Die Verantwortung hierfür obliegt dem Vorstand der Travel24.
Im Hinblick auf rechnungslegungsbezogene Prozesse ist es das Ziel, Risiken zu identifizieren, die einer regelkonformen Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des (Konzern-) Lageberichts entgegenstehen. Das interne Kontrollsystem soll durch Implementierung entsprechender Kontrollen mit hinreichender Sicherheit gewährleisten, dass trotz identifizierter Risiken ein regelkonformer Jahres- und Konzernabschluss erstellt wird. Sämtliche Tochtergesellschaften sind organisatorisch in diesen Prozess einbezogen.
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für Umfang und Ausrichtung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems auch im Bereich Rechnungslegung und übernimmt im Zuge der Verselbstständigung der Rechnungslegungs- und Berichterstattungsprozesse alle wesentlichen Kontrolltätigkeiten selbst.
Die zentrale Organisation, die Einheitlichkeit der verwendeten EDV-Programme, die eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeiten innerhalb des Rechnungswesens, der Konzernfinanzierung und des Controllings sowie geeignete Kontrollen sollen die Risikosteuerung, Kontrolle und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sicherstellen bzw. erleichtern. Auch für den Konzernabschluss sind sämtliche Aufgaben wie Konsolidierungsmaßnahmen, die Abstimmung konzerninterner Salden, Berichtspflichten etc. eindeutig zugeordnet und die Prozesse im internen Kontroll- und Risikomanagementsystem – im Wesentlichen durch gegenseitige Kontrollen - definiert.
Umfang und Effektivität des internen Kontroll- und Risikofrüherkennungssystems werden im Hinblick auf die Rechnungslegung im Rahmen der jährlichen Jahresabschlusserstellung beurteilt. Die interne Überwachung wird vom Konzerncontrolling der Travel24 durchgeführt, das direkt an den Vorstand berichtet, oder vom Vorstand selbst durchgeführt wird. Die buchhalterischen und administrativen Prozesse im Hinblick auf die Jahresabschlusserstellung werden in zunehmendem Maße intern durch Mitarbeiter der Travel24 übernommen. Die Berichterstattung erfolgt unmittelbar an den Vorstand, der auch die grundlegende Steuerung in diesem Bereich übernimmt.
Wir sind der Auffassung, dass das eingerichtete interne Kontrollsystem und Risikomanagement, bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, grundsätzlich geeignet ist, das erforderliche Kontrollumfeld vorzuhalten und wesentliche Risiken zeitnah zu identifizieren.
Für den Konzern ist Corporate Governance ein Anspruch, der alle Bereiche des Unternehmens umfasst. Transparente Berichterstattung und eine an den Interessen der Aktionäre ausgerichtete Unternehmensführung ist Gegenstand der Unternehmenspolitik, die verantwortungsbewusste und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist Basis für das unternehmerische Handeln.
Vorstand und Aufsichtsrat der Travel24 erklären gemäß § 161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 4. Juli 2003 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 24. Juni 2014, bekannt gemacht am 30. September 2014, seit der letzten Entsprechenserklärung bis zum 11. Juni 2015 (einschließlich) und ab dem 12. Juni 2015 den vom Bundesministerium der Justiz am 12. Juni 2015 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 5. Mai 2015 entsprochen wurde und wird, bzw. welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.
Diese Erklärung - nebst Erläuterung - ist dauerhaft auf der Homepage der Travel24 unter der Internetadresse www.travel24.com zugänglich.
Das Grundkapital der Travel24 ist, unverändert zum vorangegangenen Geschäftsjahr 2015, auf 2.033.585 nennwertlose Stückaktien mit gleichen Rechten zu einem rechnerischen Betrag von je 1 EUR aufgeteilt und war voll eingezahlt. Mit der Inhaberschaft an den Aktien verbunden sind das Stimmrecht in der Hauptversammlung sowie das Gewinnbezugsrecht bei beschlossenen Ausschüttungen.
Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
Es bestanden nach Kenntnis der Travel24 zum angegebenen Stichtag nur folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die insgesamt 10 % der Stimmrechte überschreiten:
| Prozent | |
|---|---|
| Unister Holding GmbH i.I., Leipzig | 78,76 |
| Herr Hans-Jörg Schimanek, Wien/Österreich | 14,42 |
| 93,18 |
Herr Hans-Jörg Schimanek, Wien/Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24. August 2016 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 19. Juli 2016 die Schwelle von 3 %, 5 % und 10 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,42 % (das entspricht 292.800 Stimmrechten) betragen hat. 14,42 % der Stimmrechte (das entspricht 292.800 Stimmrechten) werden von Herrn Schimanek gemäß § 21 WpHG direkt gehalten. 14,42 % der Stimmrechte (das entspricht 292.800 Stimmrechten) wurden durch Herrn Schimanek gemäß Option aus dem Firmenvermögen der LOET Trading AG in sein Privatvermögen übernommen. Am 29. August 2016 teilte uns die LOET Trading AG hierzu korrespondierend mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Travel24 am 19. Juli 2016 die Schwelle von 3 % unterschritten und an diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) betragen hat. Ausweislich der Stimmrechtsmitteilung wurden die Stimmrechte durch den Eigentümer der LOET Trading AG übernommen.
Nach dem Unfalltod von Thomas Wagner und Oliver Schilling sowie nach Insolvenzeröffnung der Unister Holding sind der Travel24 keine Stimmrechtsmitteilungen über Veränderungen zugegangen.
Es existieren keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Dem Vorstand ist nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital der Travel24 beteiligt sind. Soweit Arbeitnehmer als Aktionäre am Kapital beteiligt sind, können sie daraus keine besonderen Rechte herleiten.
Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Travel24 richten sich nach §§ 84 und 85 AktG in Verbindung mit § 6 Nr. 1 der Satzung. Die maßgeblichen Vorschriften zur Änderung der Satzung sind in §§ 133, 179 AktG und § 12 Nr.1 der Satzung der Travel24 niedergelegt.
Die Satzung enthält keine Regelungen die gesetzliche Vorschriften ergänzen oder in diesen abweichen.
Mit Beschluss in der Hauptversammlung vom 6. Juni 2012 wurde die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 203.358,50 beschränkt. Die Ermächtigung kann im Rahmen des vorstehend bezeichneten Gesamtvolumens ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum Ablauf des 6. Juni 2017.
Der aktuelle Anstellungsvertrag enthält ein Sonderkündigungsrecht des Vorstands im Falle eines Changeof–Control mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende sowie einem Abfindungsanspruch für die Restlaufzeit des Vorstandsvertrags jedoch für maximal 24 Monate. Dieses Recht ist in den letzten sechs Monaten der Vertragslaufzeit ausgeschlossen. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, sind von der Travel24 in 2016 darüber hinaus nicht geschlossen worden.
Der Vergütungsbericht ist nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und nach den Regelungen des deutschen Rechnungslegungsstandards in der 2011 geänderten Fassung Nr. 17 (DRS 17) aufgestellt. Er beinhaltet die Angaben, die nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) beziehungsweise den International Financial Reporting Standards (IFRS) erforderlich sind. Er stellt einen Bestandteil des Konzernlageberichts dar. Der Vergütungsbericht enthält die Grundsätze der Vergütungssysteme für den Vorstand und Aufsichtsrat und weist die Höhe und Struktur der Vergütung aus. Die Vergütung der Organmitglieder wird dargestellt als Gesamtvergütung unter Angabe des Verhältnisses der einzelnen Vergütungsbestandteile zueinander sowie aufgeteilt nach Festbezügen, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung.
Gemäß der Vorgabe des DRS 17.66 erfolgt im Vergütungsbericht auch die vollständige Angabe aller Vergütungen die durch die Muttergesellschaft gewährt wurden, da sich bei diesen ein Zusammenhang mit der Tätigkeit als Vorstand nicht ausschließen lässt. Die Aufwendungen der Muttergesellschaft waren nach Auslegung der Travel24 durch die monatliche Pauschalvergütung im Rahmen des beiderseitigen Dienstleistungsvertrages abgegolten und wurden der Travel24 nicht direkt oder indirekt weiterbelastet.
Der Vorstand stand bis 30. Juni 2016 in einem Anstellungsverhältnis mit der Unister Holding (Muttergesellschaft) und wurde für seine arbeitsvertraglichen Pflichten, zu denen auch die
Vorstandsfunktion bei der Travel24 zählt, insgesamt vergütet. Die von der Unister Holding gezahlte Vergütung setzte sich wie folgt zusammen:
| Erfolgsunabhängige Vergütung | TEUR | 80 |
|---|---|---|
| Erfolgsabhängige Vergütung | TEUR | 18 |
| Sonstige Vergütungsbestandteile | TEUR | 8 |
Seit dem 1. Juli 2016 besteht zwischen dem Vorstand und der Travel24 ein direktes Anstellungsverhältnis. Der Vorstand der Travel24 erhält für seine Vorstandstätigkeit von der Gesellschaft selbst eine Vergütung, die sich in folgende Gehaltsbestandteile unterteilt:
| Erfolgsunabhängige Vergütung | TEUR | 115 |
|---|---|---|
| Erfolgsabhängige Vergütung | TEUR | 0 |
| Sonstige Vergütungsbestandteile | TEUR | 8 |
Darüber hinaus stehen dem Vorstand gemäß seines Vertrags weitere erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile zu:
Bonus in Höhe von TEUR 70 brutto für den Fall, dass der Verkauf des Objektes Hotel Ringmessehaus bis 30. Juni 2017 abgeschlossen wird und durch den Käufer bereits Teilzahlungen bis 31. Juli 2017 geleistet worden sind. Der Bonus ist bei Erfüllung der zuvor genannten Voraussetzungen fällig zum 31. Dezember 2017.
Prämie in Höhe von TEUR 70 brutto soweit der Vorstand den erfolgreichen Relaunch des Reiseportals sowie des Flugportals der Travel24 sicherstellt bzw. das Portalgeschäft bis zum 31. Dezember 2017 verkauft oder vermietet und das erste Travel24-Hotel erfolgreich bis zum 31. Juli 2017 eröffnet wird. Der Bonus ist bei Erfüllung der zuvor genannten Voraussetzungen fällig zum 31. Dezember 2017.
Darüber hinaus sollen ab dem Jahr 2018 langfristige Ziele zur Gewährleistung eines nachhaltigen Unternehmenserfolges mit dem Vorstand vereinbart werden. An die Zielerreichung wird eine Prämienausschüttung in Höhe von mindestens TEUR 50 und maximal TEUR 100 gekoppelt. Die Ziele haben hierbei eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren. Die Höhe der Prämie liegt im Ermessen des Aufsichtsrates.
Im Falle eines "change of control" kann der Vorstand innerhalb von drei Monaten mit einer Frist von zwei Monaten sein Amt niederlegen und den Anstellungsvertrag kündigen. In diesem Falle erhält der Vorstand als Abfindung den Betrag, der für die Restlaufzeit des Vertrages als Vergütung angefallen wäre, maximal jedoch zwei Jahresvergütungen. Sofern die Restlaufzeit geringer als sechs Monate ist, besteht kein Abfindungsanspruch.
Der aktuelle Vorstandsvertrag sieht eine Incentivierung der Erfüllung langfristiger Ziele vor. Der dafür vereinbarte Vergütungsrahmen beträgt zwischen TEUR 50 und TEUR 100. Eine Vergütung in Form von
Aktien oder Aktienoptionen, erfolgte nicht. Der Vorstand ist mit einem Kapitalanteil von 2% Gründungsgesellschafter der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH.
Es besteht ein Anspruch auf einen Dienstwagen zur dienstlichen und privaten Nutzung im Wert von TEUR 60 netto. Im Todesfall stehen der Ehefrau und den unterhaltsberechtigten Kindern die Fortzahlung der Bezüge für sechs Monate zu.
Der Aufsichtsrat erhielt für seine Tätigkeit keine Vergütung.
Leipzig, 24. Mai.2017 Travel24.com AG
Armin Schauer Vorstand
| 31. Dezember | 31. Dezember | ||
|---|---|---|---|
| Verweis auf | 2016 | 2015 | |
| VERMÖGENSWERTE | Notes | EUR | EUR |
| LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte | II 4.; II 5.; II 6.; II 18.; IV 1.; V 1. |
4.232.680,29 | 4.231.184,60 |
| SUMME IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE | 4.232.680,29 | 4.231.184,60 | |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke | II 4.; II 8.; II 18.; IV 2.; V 2. |
1.086.323,62 | 1.086.323,62 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | II 8.; II 18.; IV 2.; V 2. | 5.325,01 | 2.129,01 |
| Anlagen im Bau | II 4.; II 8.; II 16.; II 18.; IV 2.; V 2. |
13.506.429,01 | 5.636.595,60 |
| SUMME SACHANLAGEN | 14.598.077,64 | 6.725.048,23 | |
| Finanzielle Vermögenswerte | |||
| Sonstige Ausleihungen | II 9.; IV 3.; IV 15.; V 7. |
0,00 | 2.000.000,00 |
| SUMME FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | 0,00 | 2.000.000,00 | |
| Latente Steuern | II 4.; II 10.; III 9.; IV 4. | 482.732,87 | 238.578,09 |
| SUMME LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | 19.313.490,80 | 13.194.810,92 | |
| KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | II 9.; IV 5.; IV 15. | 250.323,01 | 205.340,47 |
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen | II 4.; II 9.; II 17.; IV 6.; IV 15.; V 5.; V 7. |
2.479.174,90 | 8.002.395,74 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | II 9.; IV 7.; IV 15. | 329.394,58 | 146.621,46 |
| Ertragsteuerforderungen | II 10.; IV 7. | 468.894,35 | 552.694,85 |
| Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte | IV 7. | 805.935,87 | 649.925,45 |
| SUMME FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE | 4.333.722,71 | 9.556.977,97 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente | II 11.; IV 8. | 3.403.923,58 | 12.212.080,79 |
| SUMME KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | 7.737.646,29 | 21.769.058,76 | |
| BILANZSUMME | 27.051.137,09 | 34.963.869,68 |
| 31. Dezember | 31. Dezember | ||
|---|---|---|---|
| 2016 | 2015 | ||
| EIGENKAPITAL UND SCHULDEN | EUR | EUR | |
| EIGENKAPITAL | |||
| Gezeichnetes Kapital | IV 9. | 2.033.585,00 | 2.033.585,00 |
| Kapitalrücklage | IV 9. | 2.913.974,00 | 2.913.974,00 |
| Verlustvortrag | IV 9. | -1.601.589,64 | -2.280.392,29 |
| Eigenkapital der beherrschenden Anteilseigner | 3.345.969,36 | 2.667.166,71 | |
| SUMME EIGENKAPITAL | 3.345.969,36 | 2.667.166,71 | |
| SCHULDEN | |||
| LANGFRISTIGE SCHULDEN | |||
| Finanzverbindlichkeiten | II 9.; IV 10.; IV 15. | 0,00 | 20.511.620,34 |
| Latente Steuerschulden | II 10.; III 9.; IV 4. | 734.045,56 | 545.213,88 |
| SUMME LANGFRISTIGE SCHULDEN | 734.045,56 | 21.056.834,22 | |
| KURZFRISTIGE SCHULDEN | |||
| Steuerschulden | II 10.; III 9.; IV 4.; | 1.867.366,80 | 2.474.610,61 |
| IV 11. | |||
| Rückstellungen | II 4.; II 12.; IV 12. | 712.785,17 | 801.634,31 |
| Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
II 9.; IV 13.; IV 15. II 9.; IV 15 |
16.249.276,16 634.694,33 |
451.511,67 802.441,44 |
| II 9.; II 17.; IV 15.; | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Unternehmen | V 7. | 2.430.489,44 | 5.216.743,19 |
| Anzahlungen von Kunden | IV 14. | 0,00 | 191.794,64 |
| IV 14. | 544.488,83 | 613.838,25 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | IV 14. | 532.021,44 | 687.294,64 |
| Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten | 22.971.122,17 | 11.239.868,75 | |
| SUMME KURZFRISTIGE SCHULDEN | |||
| SUMME SCHULDEN | 23.705.167,73 | 32.296.702,97 | |
| BILANZSUMME | 27.051.137,09 | 34.963.869,68 |
| 1. Januar - 31. Dezember | |||
|---|---|---|---|
| Verw eis auf | 2016 | 2015 | |
| Notes | EUR | EUR | |
| Umsatzerlöse | II 4.; II 14.; III 1. | 7.944.777,10 | 14.590.387,20 |
| Sonstige betriebliche Erträge | III 2. | 379.187,86 | 4.272.931,02 |
| Marketingaufw and | III 3. | -4.316.735,41 | -8.464.375,03 |
| Sonstiger umsatzbezogener Aufw and | III 4. | -1.192.892,22 | -1.551.629,78 |
| Personalaufw and | III 5. | -991.484,64 | -1.119.882,68 |
| Abschreibungen | III 6. | -4.692,72 | -1.196.089,99 |
| Sonstige betriebliche Aufw endungen | III 7. | -1.983.881,93 | -6.812.492,68 |
| Operatives Ergebnis | -165.721,96 | -281.151,94 | |
| Zinserträge | II 9.; III 8. | 292.126,00 | 473.131,99 |
| Zinsaufw endungen | II 9.; II 16.; III 8.; | -798.500,66 | -1.694.610,68 |
| IV 13. | |||
| Sonstiges Finanzergebnis | II 9.; III 8. | 0,00 | 83.000,00 |
| Finanzergebnis aus Rückübertragung von | |||
| Finanzinstrumenten | III 8. | 1.212.904,18 | 526.260,91 |
| Finanzergebnis | 706.529,52 | -612.217,78 | |
| Ergebnis vor Steuern | 540.807,56 | -893.369,72 | |
| Steuerertrag/-aufw and | II 10.; III 9. | 82.671,99 | 206.680,14 |
| Latenter Steuerertrag/-aufw and | II 10.; III 9.; IV 4. | 55.323,10 | -344.751,53 |
| Jahresüberschuss/-fehlbetrag / Gesamtergebnis | 678.802,65 | -1.031.441,11 | |
| auf beherrschende Anteilseigner entfallend | 678.802,65 | -1.031.441,11 | |
| auf nicht beherrschende Anteilseigner entfallend | 0,00 | 0,00 | |
| Ergebnis je Aktie in EUR (unverw ässert und verw ässert) |
II 15.; III 10. | 0,33 | -0,51 |
| 4.2.3 Konzern-Kapitalflussrechnung der Travel24.com AG | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1. Januar - 31. Dezember | ||||
| Verweis | 2016 | 2015 | ||
| auf Notes | EUR | EUR | ||
| Cashflow | aus betrieblicher Tätigkeit | |||
| Periodenergebnis | 678.802,65 | -1.031.441,11 | ||
| + / - | Ertragsteuern | III 9. | -137.995,09 | 138.071,39 |
| + / - | Finanzergebnis | III 8. | -706.529,52 | 612.217,78 |
| + | Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | III 6.; V 2. | 4.692,72 | 1.196.089,99 |
| - | Zuschreibung auf Gegenstände des Anlagevermögens | -140.000,00 | 0,00 | |
| + / - | Zu-/ Abnahme der Rückstellungen | IV 12. | 263,39 | -18.128,05 |
| Zu-/ Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und | ||||
| - / + | Leistungen sow ie anderer Aktiva, die nicht der Investitions |
2.413.395,73 | -6.927.021,71 | |
| oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | ||||
| Zu-/ Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und | ||||
| + / - | Leistungen sow ie anderer Passiva, die nicht der |
-3.278.994,84 | 6.999.861,58 | |
| Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | ||||
| + / - | Sonstige nicht zahlungsw irksame Aufw endungen/Erträge |
573.059,03 | 593.739,09 | |
| - + |
Gezahlte Zinsen Erhaltene Zinsen |
-1.479.718,26 0,00 |
-1.564.464,38 153,20 |
|
| - | Gezahlte Steuern | -567.648,67 | -344.767,80 | |
| + | Steuererstattungen Vorjahre | 7.482,04 | 163.951,40 | |
| = | Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit |
-2.633.190,82 | -181.738,62 | |
| - | Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen | IV 2. | -6.783.204,03 | -2.605.947,75 |
| - | Auszahlungen für Investitionen in immaterielle | IV 2. | -1.495,69 | 0,00 |
| Vermögensgegenstände | ||||
| - | Auszahlungen aus der Begebung von Darlehen (Ausleihungen) | V 7. | 0,00 | -2.000.000,00 |
| + | Einzahlungen aus der Tilgung von Darlehen | V 3. | 1.000.000,00 | 5.447.903,89 |
| + | Einzahlungen aus dem Verkauf von IFRS 5 - Vermögen | III 2. | 0,00 | 10.550.000,00 |
| = | Cashflow aus Investitionstätigkeit |
-5.784.699,72 | 11.391.956,14 | |
| - | Auszahlung Rückkäufe Anleihe | V 3. | -390.266,67 | 0,00 |
| = | Cashflow aus Finanzierungstätigkeit |
-390.266,67 | 0,00 | |
| Zahlungsw irksame Veränderungen des Finanzmittelfonds |
-8.808.157,21 | 11.210.217,52 | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente am Anfang der | II 11.; IV 8.; | |||
| Periode | V 3. | 12.212.080,79 | 1.001.863,27 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente am Ende der | II 11.; IV 8.; | 3.403.923,58 | 12.212.080,79 | |
| Periode | V 3. |
| 4.2.4 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung der Travel24.com AG | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Verweis auf | Im Umlauf befind |
Gezeich netes |
Kapital rücklage |
Verlust vortrag |
Summe Eigen |
|
| Notes | liche Aktien | Kapital | kapital | |||
| Stück | EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| Stand 31. Dezember 2014 |
IV 9 | 2.033.585 | 2.033.585,00 | 2.913.974,00 | -1.248.951,18 | 3.698.607,82 |
| 0,00 | 0,00 | -1.031.441,11 | -1.031.441,11 | |||
| Gesamtergebnis | -2.280.392,29 | 2.667.166,71 | ||||
| Stand 31. Dezember 2015 |
IV 9 | 2.033.585 | 2.033.585,00 | 2.913.974,00 | ||
| Gesamtergebnis | 0,00 | 0,00 | 678.802,65 | 678.802,65 |
Die Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, ist die Konzernobergesellschaft des Travel24.com Konzerns (nachfolgend "das Unternehmen", "die Travel24", "der Konzern", "die Gesellschaft"), der aus der Travel24 und ihren sieben Tochtergesellschaften besteht.
Die seit dem 16. September 2016 in Insolvenz befindliche Unister Holding GmbH i.I. (kurz: Unister Holding) ist unmittelbares Mutterunternehmen der Travel24 sowie oberstes Mutterunternehmen der Unister Gruppe. Die Unister Holding ist zur Veröffentlichung ihres Konzernabschlusses, in den auch die Gesellschaft mit einbezogen wird, im Bundesanzeiger verpflichtet. Der letztmalig veröffentlichte Konzernabschluss datiert auf den 31. Dezember 2012. Darüber hinaus verfügt die Travel24 über keine Kenntnisse darüber, inwieweit die Unister Holding ihre Verpflichtung zur Konzernabschlusserstellung erfüllt.
Um den Betrieb der Webseiten und deren Weiterentwicklung zu sichern, bedient sich die Travel24 des Fulfilment-Partners Unister Travel Betriebsgesellschft mbH i.I. (nachfolgend "Unister Travel"), über deren Vermögen im September 2016 ebenfalls das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die Vertragsbeziehung des zugrundeliegenden Fulfilmentvertrages wurde mit Einschränkungen fortgeführt und die Travel24 arbeitete im Geschäftsjahr 2016 weiterhin mit Unister Travel als Fulfilment-Partner zusammen. Ab dem 1. April 2017 wurde der bestehende Fulfilmentvertrag für den Touristikbereich von der Invia Travel Germany GmbH (kurz: Invia Travel) übernommen. Für den Flugbereich wurde mit Wirkung ab dem 1. April 2017 ein neuer Fulfilmentvertrag mit der Invia Flights Germany GmbH (kurz: Invia Flights) geschlossen.
Bestehende Forderungen gegen die insolventen Gesellschaften wurden vollständig zur Insolvenztabelle angemeldet.
Das Travel24-Angebotsportfolio (Reisevermittlung, Hotelvermittlung, Flugvermittlung sowie ergänzende Versicherungsvermittlung) der Region Deutschland-Österreich-Schweiz (DACH) umfasst weiterhin den Großteil der deutschen Reiseveranstalter. Im Bereich der Flugvermittlung kann die Travel24 über ihren Fulfilment-Partner Unister Travel auf mehr als 750 Linien-, Charter- und Billigfluganbieter zurückgreifen, im Bereich der reinen Hotelvermittlung greift sie auf ein Portfolio von über 300.000 Hotels zurück. Zahlreiche Zusatzprodukte wie Mietwagen, Kreuzfahrten, Ferienwohnungen und Versicherungen runden das Angebot ab. Travel24 ermöglicht die Buchung sämtlicher Reiseleistungen nach wie vor online über ihre Internetportale sowie über verschiedene
Buchungshotlines. Die Travel24 hat sich im 3. Quartal 2016 aus dem französischen Reise- und Flugvermittlungsmarkt zurückgezogen.
Der Konzern hat in 2016 weiterhin in das Segment Hotelbetrieb investiert. An der Immobilie in Leipzig ist der Baufortschritt deutlich zu erkennen.
Der Hauptsitz der Travel24 ist in 04109 Leipzig, Deutschland (Katharinenstraße 1-3). Das Unternehmen besitzt Tochtergesellschaften in Deutschland und Frankreich und ist selbst in Paris mit einer Niederlassung registriert. Durch den Rückzug der Travel24 vom französischen Markt wurde der Geschäftsbetrieb der französischen Tochtergesellschaft im 3. Quartal 2016 eingestellt, d.h. die Büroräume aufgegeben und den Mitarbeitern gekündigt. Der verbliebene rechtliche Mantel der französischen Tochtergesellschaft soll im 2. Quartal 2017 liquidiert werden.
Die Travel24 ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter der Nummer HRB 25538 eingetragen. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich bzw. wird im Internet sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Zum 29. Januar 2016 wurde die Zulassung der Aktie der Travel24 zum Prime Standard auf eigenen Antrag der Gesellschaft widerrufen. Die Aufnahme des Handels im General Standard erfolgte am 1. Februar 2016. Travel24 hatte diesen Schritt vor dem Hintergrund der Aktionärsstruktur der Gesellschaft und mit Blick auf die Zulassungsfolgepflichten und daraus resultierenden Kosten beschlossen.
Der Konzernabschluss der Travel24 wurde nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS") des International Accounting Standards Board ("IASB"), London, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und berücksichtigt alle bis zum 31. Dezember 2016 verabschiedeten und verpflichtend anzuwendenden Bilanzierungsstandards und Interpretationen, wie sie in der EU anzuwenden sind. Er basiert auf der Annahme der Unternehmensfortführung und entspricht in der vorliegenden Fassung der Vorschrift des § 315a des Handelsgesetzbuches ("HGB"). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Konzernrechnungslegung nach internationalen Standards in Deutschland zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards.
Die Gesellschaft sieht sich einem bestandsgefährdenden Liquiditätsrisiko aus der Tilgungsverpflichtung der im Jahr 2012 begebenen Unternehmensanleihe ausgesetzt. Die Tilgung ist im September 2017 fällig und beträgt unter Berücksichtigung der bis zum Zeitpunkt dieser Berichterstattung durch Travel24 zurückerworbenen Anleihen TEUR 16.073 (Vj.: TEUR 16.073) zuzüglich Zinsen. Die Gesellschaft hat auf Basis einer integrierten Konzernplanung eine Liquiditätsplanung für das Jahr 2017 abgeleitet. Gemäß den Prämissen dieser Planung kann die Gesellschaft ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen und der Verpflichtung zur Anleihetilgung im September 2017 nachkommen. Bei der Aufstellung der Unternehmensplanung wurden bezüglich der zukünftigen Entwicklung verschiedene Annahmen getroffen. Wesentliche Annahmen sind der Erhalt einer Zwischenfinanzierung von EUR 1,0 Mio. sowie Vollzug des Verkaufs der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG einschließlich der Abtretung und Veräußerung des Gesellschafterdarlehens zur Finanzierung der Baukosten vor dem Rückzahlungstermin der Unternehmensanleihe. Das Nichteintreten bestimmter Annahmen stellt bereits jeweils für sich genommen ein bestandsgefährdendes Risiko dar. Eine wesentliche Annahme ist die erfolgreiche Fertigstellung und Veräußerung des Hotelbaus in Leipzig und der Zufluss des geplanten Veräußerungserlöses vor dem Rückzahlungstermin der Anleihe.
Die Annahme der Unternehmensfortführung wird dabei u.a. auf die folgenden wesentlichen Sachverhalte gestützt:
Das Geschäftsjahr der Travel24 und ihrer Tochtergesellschaften endet zum 31. Dezember.
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der Gesellschaften werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf den Stichtag der Travel24 aufgestellt.
Die Bilanz ist in Anwendung von IAS 1 nach lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden gegliedert. Als kurzfristig werden solche Vermögenswerte und Schulden angesehen, deren Realisierung, Verbrauch oder Verkauf innerhalb des üblichen Geschäftszyklus erwartet wird, wenn der Vermögenswert oder die Schuld primär zu Handelszwecken gehalten wird oder die Realisierung innerhalb von 12 Monaten erwartet wird. Die sonstigen finanziellen und nicht finanziellen Verbindlichkeiten werden ab dem Berichtsjahr jeweils als gesonderte Posten ausgewiesen und nicht mehr unter den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gezeigt um eine bessere Darstellungsform zu erreichen. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.
Entsprechend IAS 1.56 werden latente Steuern als langfristige Vermögenswerte und Schulden ausgewiesen.
Sofern nicht ein anderer Standard eine Abweichung vom Grundsatz verlangt, basiert der Abschluss grundsätzlich auf der Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Die Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Konzernabschluss umfasst die Abschlüsse der Travel24 und sämtlicher Tochterunternehmen. Tochterunternehmen sind alle Gesellschaften, die von der Travel24 unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Eine Beherrschung durch die Travel24 liegt vor, wenn die Travel24 schwankenden Renditen aus den Tochterunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese hat und zusätzlich die Fähigkeit hat, diese Renditen im Rahmen bestehender Verfügungsgewalt zu beeinflussen. Die Travel24 hält an den von ihr beherrschten Unternehmen jeweils auch die Mehrheit der Stimmrechte und erlangt somit Verfügungsgewalt über die Tochterunternehmen. Neben der direkten Beherrschung von Beteiligungsunternehmen (IFRS 10) gibt es nach IFRS 11 zwei Formen der gemeinschaftlichen Vereinbarung, die den Einbezug in den Konzernabschluss verlangen. Dazu zählen die Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) und die Unternehmen unter gemeinschaftlicher Tätigkeit (Joint Operation). In beiden Fällen muss die Kontrolle über ein Unternehmen von zwei oder mehr Parteien ausgehen. Im Konzernverbund der Travel24 gibt es keine Unternehmen, die als solche zu klassifizieren sind. Eine vollständige Aufstellung zum Anteilsbesitz der Travel24 befindet sich unter Abschnitt V.15. "Angaben zum Anteilsbesitz (konsolidierte Gesellschaften)" in diesem Konzernanhang. Änderungen des Konsolidierungskreises haben sich sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht ergeben.
Alle maßgeblichen konzerninternen Transaktionen, Salden, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse zwischen Konzernunternehmen wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Anteile Fremder am Eigenkapital würden als gesonderter Posten im Eigenkapital (Anteil nichtbeherrschender Gesellschafter) ausgewiesen werden.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt unter Anwendung der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3.4 "Unternehmenszusammenschlüsse". Dabei werden im Rahmen der Erstbewertung die identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden, einschließlich Eventualverbindlichkeiten, mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet. Anteile nicht-beherrschender Gesellschafter können bei ihrem erstmaligen Einbezug in den Konzernabschluss in Höhe ihres Anteils an den beizulegenden Zeitwerten der Vermögenswerte und Schulden oder nach dem beizulegenden Zeitwert des Unternehmens, der sog. Full-Goodwill-Methode, bewertet werden. Die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile werden mit dem Konzernanteil des zu Zeitwerten bewerteten Nettoreinvermögens des Tochterunternehmens aufgerechnet. Anschaffungsnebenkosten werden unmittelbar als Aufwand erfasst. Sofern nach der Aufrechnung ein aktiver Unterschiedsbetrag verbleibt, wird dieser als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen und jährlich einem Impairment-Test unterzogen. Ein verbleibender passivischer Unterschiedsbetrag wird nach nochmaliger Überprüfung in der Gesamtergebnisrechnung der jeweiligen Periode erfolgswirksam erfasst.
Die Ergebnisse der erworbenen Tochterunternehmen werden entsprechend ihrer Konzernzugehörigkeit in die Gesamtergebnisrechnung einbezogen. Ein Tochterunternehmen wird zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, zu dem die Travel24 die Beherrschung über das Unternehmen verliert.
Weder in 2015 noch im Berichtszeitraum waren Unternehmenszusammenschlüsse noch Beherrschungsverluste zu verzeichnen.
Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, da der Hauptteil der Konzerntransaktionen in dieser Währung realisiert wird und diese Währung somit die funktionale Währung der Travel24 darstellt. Alle Beträge werden in Tausend Euro (TEUR) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Es wird kaufmännisch gerundet. Hierdurch kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.
Geschäftsvorfälle, die in Fremdwährung abgewickelt wurden, werden mit dem Umrechnungskurs zum Transaktionszeitpunkt umgerechnet. Monetäre Aktiva und Passiva, wie beispielsweise Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen oder Schulden in Fremdwährung werden bis zum Abgang zu jedem Berichtszeitpunkt erneut bewertet. Die Erträge oder Aufwendungen aus der Währungsumrechnung werden in der Gesamtergebnisrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
| Nachfolgend sind die bei der Erstellung des Konzernabschlusses verwendeten wesentlichen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wechselkurse aufgeführt: | ||||||
| Stichtagskurs | Stichtagskurs | Durchschnitts | Durchschnitts | |||
| zum 31. Dezember |
zum 31. Dezember |
+/- | kurs | kurs | +/- | |
| 2016 | 2015 | % | 2016 | 2015 | % | |
| CHF | 1,0739 | 1,0835 | -0,9 | 1,0902 | 1,0679 | 2,0 |
Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Angegeben werden die wichtigsten Annahmen und Schätzunsicherheiten am Abschlussstichtag, die ein beträchtliches Risiko für eine materielle Anpassung in der folgenden Berichtsperiode beinhalten:
Die Bilanzierung des Sachanlagevermögens unterliegt im Wesentlichen dem Änderungsrisiko getroffener Nutzungsdauerannahmen. Wobei wesentliche Anteile der Sachanlagen (TEUR 13.506; Vj: TEUR 5.637) aufgrund des noch nicht aufgenommenen Hotelbetriebes noch nicht planmäßig abgeschrieben werden bzw. das aktivierte Grundstück (TEUR 1.086; Vj.: TEUR 1.086) nicht abnutzbar ist und somit das Risiko aus der Schätzungsunsicherheit gering ist.
Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen unterliegt im hohen Maße dem Risiko sich ändernder Annahmen, insbesondere hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit des Ressourcenabflusses und der Schätzung der Verpflichtung der Höhe nach sowie hinsichtlich des Zeitpunkts des Anfalls (z. B. bei Prozessrisiken) sowie bezogen auf die Verwendung adäquater Zinssätze zur Abzinsung langfristiger Rückstellungen. Bezüglich der getroffenen Schätzannahme wird auf den Abschnitt "IV.12 Rückstellungen" verwiesen. Zum Stichtag 31. Dezember 2016 wurden insgesamt TEUR 713 (Vj.: TEUR 802) an Rückstellungen berücksichtigt.
Für die Bestimmung, ob eine Wertminderung eines Vermögenswertes vorliegt, ist die Ermittlung des erzielbaren Betrages des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Vermögenswert zugerechnet wird, durchzuführen. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswertes oder zahlungsmittelgenerierender Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Für die Berechnung des Nutzungswertes werden künftige Zahlungsströme aus dem Vermögenswert beziehungsweise der zahlungsmittelgenerierenden Einheit geschätzt und im Rahmen der Barwertermittlung mit einem geeigneten Abzinsungssatz versehen. Sowohl die Bestimmung der zukünftig erwarteten Zahlungsströme als auch die Ermittlung des risikogewichteten Abzinsungssatzes ist ermessensbehaftet und unterliegt somit Unsicherheiten.
Es wird auf die weiteren Erläuterungen in Abschnitt II.18 und V.1 sowie V.2 verwiesen.
Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von kurzfristigen Vermögenswerten, insbesondere bei Forderungen zur Überprüfung deren Werthaltigkeit, werden Schätzungen vorgenommen, die zum Teil Ermessensentscheidungen umfassen. Aufgrund unvollständiger Kenntnisse bezüglich der Bonität des jeweiligen Schuldners kann nicht ausgeschlossen werden, dass die tatsächliche Realisierung der Forderungen von dem im Rahmen der Schätzung ermittelten Wert abweicht. Analog gilt dies auch für die Schätzung der Verwertungserlöse erhaltener Sicherheiten.
Weiterhin trifft die Travel24 Annahmen für den Ansatz aktiver latenter Steuern aus Verlustvorträgen, wobei insbesondere Annahmen zur zukünftigen Ertragslage getroffen werden müssen. Der Ansatz latenter Steuern auf Verlustvorträge erfolgt anhand der durch die Finanzbehörden festgestellten Verlustvorträge gesondert je Gesellschaft und Steuerart. Soweit für Veranlagungszeiträume keine Steuerbescheide vorliegen, werden die Verlustvorträge anhand der Steuerklärungen oder Berechnungen für den jeweiligen Veranlagungszeitraum fortentwickelt. Hierbei wird das Risiko des Untergehens von Verlustvorträgen aus begonnenen steuerlichen Außenprüfungen durch Abschläge berücksichtigt.
Für die Bestimmung, ob eine Wertminderung der aktiven latenten Steuern vorliegt, ist die Ermittlung des Nutzungswertes der Verlustvorträge durchzuführen. Für die Berechnung des Nutzungswertes werden künftige steuerliche Ergebnisse aus den die steuerlichen Verlustvorträge bilanzierenden Unternehmen geschätzt und im Rahmen der steuerlichen Planung berücksichtigt.
Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen, wobei Änderungen zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt werden.
Die Gesellschaft gewährt den Reisenden bei der Vermittlung einer Pauschalreise über das Portal travel24.com einen Gutschein, welcher bei der nächsten Reisebuchung über das Portal einlösbar ist. Zudem können durch die Kunden Gutscheine als Teil eines Servicepaketes im Bereich der Flugvermittlung erworben werden. Die Gutscheine stellen ein Kundenbindungsprogramm dar, da sie Anreize setzen sollen, dass der Verbraucher später erneut bei der Gesellschaft bucht. Die
Prämiengutschrift stellt hierbei eine einzelne und abgrenzbare Leistung dar. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der Leistung ist insbesondere die Wahrscheinlichkeit der Nichteinlösung zu schätzen. Die Gesellschaft nutzt hierfür eine Erfahrungskurve bezüglich des Einlöseverhaltens innerhalb der letzten zwei Jahre. Zum Stichtag beträgt der abgegrenzte Wert für die Gutscheine TEUR 55 (Vj.: TEUR 106).
Darüber hinaus werden Abgrenzungen vorgenommen für durch Kunden erworbene Servicepakete, bei denen die Gegenleistung durch den Kunden bereits realisiert wurde, aber der Kunde bis zum Antritt seiner Reise über den Stichtag hinaus, Serviceleistungen in Anspruch nehmen kann. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes erfolgt ebenfalls anhand einer Erfahrungskurve. Zum Stichtag wurden diesbezüglich Abgrenzungen in Höhe von TEUR 7 (Vj.: TEUR 78) vorgenommen.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt, sofern der Zufluss eines Nutzens für den Konzern wahrscheinlich ist und verlässlich bewertet werden kann. Von einer unbestimmten Nutzungsdauer wird ausgegangen, wenn die Vermögenswerte keiner Abnutzung unterliegen und dem Unternehmen daher auf unbestimmte Zeit zur Verfügung stehen. Aufgrund der Möglichkeit dauerhafter Bewerbung und somit der Lebenserhaltung des immateriellen Vermögenswerts Marke sehen wir keine Möglichkeit einer Nutzungsdauerschätzung, sodass keine bestimmte Lebensdauer ermittelt werden konnte. Aufgrund der Möglichkeit zur dauerhaften Nutzung der Domain im Internet sehen wir hier ebenfalls keine Möglichkeit einer Nutzungsdauerschätzung, sodass auch in diesem Fall keine bestimmte Lebensdauer ermittelt werden konnte.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (hier: Domain und Marke) werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich auf vorliegende Wertminderungen gemäß IAS 36 geprüft (Impairment-Test).
Die Travel24 weist im Abschluss 2016 keinen Geschäfts- oder Firmenwert aus. Die Gesellschaft verfügt unverändert über immaterielle Vermögenswerte mit unbeschränkter Nutzungsdauer in Höhe von TEUR 3.281. Wertminderungsaufwendungen waren im Geschäftsjahr 2016 nicht zu erfassen.
Bei immateriellen Vermögenswerten die über eine bestimmte Nutzungsdauer verfügen, erfolgt eine planmäßige Abschreibung über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer, beginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem eine mögliche Nutzung einsetzt. So wird beispielsweise das noch nicht genutzte erworbene Hotelkonzept (TEUR 951) erst mit Beginn der Nutzung planmäßig abgeschrieben werden. Die Gesellschaft hat dieses Konzept entgeltlich erworben und befindet sich im Aufbau einer Budgethotelkette, von denen zum Stichtag ein Projekt konkret vorangetrieben wird. Das erste Hotel
wird in Leipzig errichtet und ist derzeit im Bau. Da der Vermögenswert im abgelaufenen Geschäftsjahr noch nicht genutzt werden konnte, wurden hier keine planmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Jedoch wird dieser noch nicht genutzte immaterielle Vermögenswert mindestens einmal jährlich auf vorliegende Wertminderungen gemäß IAS 36 geprüft (Impairment-Test). Wertminderungsaufwendungen waren im Geschäftsjahr 2016 nicht zu erfassen.
Die Gesellschaft aktiviert keine selbstgeschaffenen immateriellen Vermögenswerte.
Die planmäßigen jährlichen Abschreibungsraten werden im separaten Posten "Abschreibungen" innerhalb der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.
Bei der Klassifikation des Leasingverhältnisses als operate oder finance lease berücksichtigt die Travel24 bei Inkrafttreten des Vertrags bestehende Vereinbarungen über eine Verlängerung, den automatischen Eigentumsübergang des Vermögenswertes oder eine Kaufoption, sofern deren Umsetzung wirtschaftlich wahrscheinlich ist. Weitere Kriterien des IAS 17 zur Bestimmung des Leasingverhältnisses sind die Nutzung des Vermögenswertes über die überwiegende (im Falle von Travel24 zu mindestens 75 %) Zeit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, eine spezielle Beschaffenheit für den Leasingnehmer und falls der Barwert der Mindestleasingzahlungen im Wesentlichen (im Falle von Travel24 zu mindestens 90 %) dem beizulegenden Zeitwert des Leasingobjektes entspricht.
Die Travel24 mietet hauptsächlich Büroräume und technisches Equipment, wobei das wirtschaftliche Eigentum beim Vermieter verbleibt. Die Risiken und Chancen aus den gemieteten Vermögenswerten werden somit vom Leasinggeber getragen und die Leasingverträge sind als operate lease zu klassifizieren. Daher wird der Leasingaufwand über die Vertragslaufzeit in den Perioden des Anfalls der Leasingzahlungen in der Gesamtergebnisrechnung im Posten sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst.
Die künftige Anmietung von Hotelimmobilien ist als operative lease geplant, auch wenn diese für den Um- oder Ausbau selbst erworben und nach Fertigstellung an einen Investor veräußert werden.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beinhalten Aufwendungen, die dem Erwerb des Vermögenswertes direkt zurechenbar sind. Die Herstellungskosten für selbsterstellte Vermögenswerte beinhalten Materialkosten und Fertigungslöhne sowie alle anderen direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um die Vermögenswerte in einen betriebsbereiten Zustand für ihren beabsichtigten Zweck zu bringen. Hierzu
gehören die geschätzten Kosten für den Abbruch bzw. die Beseitigung der Gegenstände und die Wiederherstellung des Standorts, an dem sie sich befinden, sofern hierzu eine Verpflichtung besteht sowie aktivierte Fremdkapitalkosten.
Bei der Travel24 wurden die Kosten des baubegleitenden Abbruchs der Immobilie in Leipzig, die Fremdkapitalzinsen für die Finanzierung der Anschaffungskosten und der Bautätigkeit sowie alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben des Hotels in Leipzig stehen, aktiviert. Darunter fallen insbesondere Kosten für Architekten und Ingenieurbüros. Bei den Kosten des Abbruchs der Immobilie in Leipzig handelt es sich, um Abrissarbeiten von Gebäudeteilen, um die Errichtung des Hotels gemäß der genehmigten Planung durchzuführen.
Jeder Gewinn oder Verlust aus dem Abgang einer Sachanlage (berechnet als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Restbuchwert) wird erfolgswirksam erfasst und in der Gesamtergebnisrechnung innerhalb des sonstigen betrieblichen Ertrags bzw. Aufwands ausgewiesen.
Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten sind nur dann gegeben und führen zur Aktivierung der nachträglichen Aufwendungen, sofern es wahrscheinlich ist, dass der mit den Aufwendungen verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen auch zufließen wird. Laufende Reparaturen und Instandhaltungen werden sofort aufwandswirksam erfasst.
Sachanlagen werden ab dem Zeitpunkt planmäßig linear abgeschrieben, an dem sie zur Verfügung stehen bzw. im Sinne ihres Zweckes genutzt werden können oder, im Hinblick auf selbsterstellte Vermögenswerte, ab dem Zeitpunkt, an dem diese fertiggestellt und gebrauchsfähig sind. Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, abzüglich geschätzter Restwerte, linear über den Zeitraum der geschätzten Nutzungsdauer aufwandswirksam zu verteilen. Sofern Indikatoren für einen außerplanmäßigen Wertminderungsbedarf vorliegen, wird ein anlassbedingter Impairmenttest durchgeführt.
Da das Hotelgebäude in Leipzig sich noch in der Bauphase befindet, wurde eine Nutzungsdauer noch nicht abschließend bestimmt.
Die Abschreibungsmethode, Nutzungsdauer und die Restwerte werden grundsätzlich an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden werden ab dem Zeitpunkt in der Konzernbilanz berücksichtigt, zu welchem der Konzern Vertragspartei des Finanzinstrumentes wird. Die Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten, die marktüblich erworben bzw. veräußert werden, erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungstag (Settlement Date). Finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet, ggf. zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Transaktionskosten werden bei finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, werden sofort aufwandswirksam erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden im Sinne von IAS 39 werden entweder als Kredite und Forderungen (Loans and Receivables "LaR"), als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen (Held-to-Maturity "HtM"), als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Available for Sale "AfS"), als finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten, welche zu Handelszwecken gehalten werden (Financial Assets / Liabilities Held for Trading "FAHfT /FLHfT"), oder als finanzielle Verbindlichkeiten, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Financial Liability at amortized cost "FLAC"), klassifiziert. Die Kategorisierung hängt von der Art und dem Verwendungszweck der finanziellen Vermögenswerte und Schulden ab und erfolgt bei Zugang. Finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn ein vertragliches Recht auf den Erhalt von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten eines anderen Unternehmens besteht.
Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden hängt folgendermaßen von deren Klassifizierung ab:
Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält, die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte sowie finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasste finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei Änderungen des beizulegenden Zeitwertes in der Gesamtergebnisrechnung in den Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen erfasst werden.
Der Konzern hatte während der Geschäftsjahre 2016 und 2015 keine Finanzinstrumente in dieser Kategorie.
Kredite und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Nach ihrer erstmaligen Erfassung werden solche finanziellen Vermögenswerte im Rahmen einer Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Der Ertrag aus der Amortisation unter Anwendung der Effektivzinsmethode ist in der Gesamtergebnisrechnung als Teil der Finanzerträge enthalten. Die Verluste aus einer Wertminderung werden in der Gesamtergebnisrechnung unter sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Der Konzern hatte während der Geschäftsjahre 2016 und 2015 dieser Kategorie im Wesentlichen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristig finanzielle Vermögenswerte, die Forderungen gegen nahestehende Personen bzw. die langfristigen Ausleihungen sowie die Liquiden Mittel zugeordnet.
Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder ermittelbaren Zahlungsbeträgen und festen Fälligkeitsterminen werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestition klassifiziert, wenn der Konzern die Absicht hat und in der Lage ist, diese bis zur Fälligkeit zu halten. Nach ihrer erstmaligen Erfassung werden bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Der Ertrag aus der Amortisation unter Anwendung der Effektivzinsmethode ist in der Gesamtergebnisrechnung als Teil der Finanzerträge enthalten. Die Verluste aus einer Wertminderung werden in der Gesamtergebnisrechnung unter dem Finanzergebnis erfasst.
Der Konzern hatte während der Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2016 und 2015 keine bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte enthalten Schuld- und Eigenkapitaltitel. Bei den als "zur Veräußerung gehalten" eingestuften Eigenkapitalinstrumenten handelt es sich um diejenigen, die weder als zu Handelszwecken gehalten noch erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft sind. Bei den Schuldtiteln in dieser Kategorie handelt es sich um diejenigen, die für einen unbestimmten Zeitraum gehalten werden sollen und die als Reaktion auf Liquiditätsbedarf oder Änderungen der Marktbedingungen verkauft werden können.
Nach der erstmaligen Bewertung werden zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte in den folgenden Perioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nicht realisierte Gewinne oder Verluste werden als sonstiges Ergebnis in der Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte erfasst. Wenn ein solcher Vermögenswert ausgebucht wird, wird der kumulierte Gewinn oder Verlust in die sonstigen betrieblichen Erträge oder Aufwendungen umgegliedert. Wenn ein Vermögenswert wertgemindert ist, wird der kumulierte Verlust erfolgswirksam in den Finanzaufwendungen erfasst und aus der Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte entfernt.
Der Konzern hatte während der Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2016 und 2015 dieser Kategorie keine Finanzinstrumente zugeordnet.
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswertes oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Bei Abgang eines Vermögenswertes werden weder Dividenden- noch Zinserträge in die Berechnung des Nettogewinns oder -verlusts einbezogen.
Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen und Anleihen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden sowie im Rahmen der Amortisation mittels der Effektivzinsmethode.
Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gesamtergebnisrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.
Der Konzern hatte während der Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2016 und 2015 dieser Kategorie im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen bzw. die langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten aus der Begebung von Anleihen zugeordnet.
Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie finanzielle Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasste finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei Änderungen des beizulegenden Zeitwertes in der Gesamtergebnisrechnung in den Finanzerträgen bzw. Finanzaufwendungen erfasst werden.
Der Konzern hatte während der Geschäftsjahre 2015 und 2016 lediglich die pflichtgemäß erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertenden finanziellen Verbindlichkeiten aus Anteilen Dritter an Personenhandelsgesellschaften in dieser Kategorie ausgewiesen. Der Buchwert der zum 31. Dezember 2016 hier ausgewiesenen Verbindlichkeiten beträgt wie im Vorjahr TEUR 0.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist.
Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert, sodass nur der Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen wird, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes erfolgt nach den Vorgaben des IFRS 13. Der Standard sieht eine sog. 'Fair-Value-Hierarchie' vor. Die Hierarchie teilt die in den Bewertungsverfahren verwendeten Inputfaktoren in drei Stufen ein. In der Hierarchie wird (unveränderten) notierten Preisen auf einem aktiven Markt für identische Vermögenswerte oder Schulden die höchste und nicht beobachtbaren Inputfaktoren die niedrigste Priorität eingeräumt.
Falls die zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts verwendeten Inputfaktoren verschiedenen Stufen der Bemessungshierarchie angehören, richtet sich die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Gänze nach der Stufe des am niedrigsten eingestuften Inputfaktors, der für die gesamte Bemessung von Bedeutung ist (auf Grundlage von zur Anwendung gelangendem Ermessen).
Inputfaktoren auf Stufe 1 sind Preisnotierungen auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden, zu denen das Unternehmen am Bewertungsstichtag Zugang hat. Eine Marktpreisnotierung auf einem aktiven Markt stellt den verlässlichsten Nachweis für den beizulegenden Zeitwert dar und wird ohne Anpassungen bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts verwendet, wo immer das möglich ist, wobei begrenzt Ausnahmen bestehen.
Wenn der Konzern für einen einzelnen Vermögenswert oder eine einzelne Schuld eine Position hält und der Vermögenswert bzw. die Schuld auf einem aktiven Markt gehandelt wird, wird der beizulegende Zeitwert des Vermögenswerts bzw. der Schuld innerhalb der Stufe 1 als Produkt aus der Marktpreisnotierung für den einzelnen Vermögenswert bzw. die einzelne Schuld und der vom Konzern gehaltenen Menge bemessen, selbst wenn das normale Handelsvolumen eines Tages für den Markt nicht ausreicht, um die gehaltene Menge aufzunehmen und die Erteilung einer Order, die Position in einer einzigen Transaktion zu veräußern, den notierten Preis beeinflussen mag.
Inputfaktoren auf Stufe 2
Inputfaktoren auf Stufe 2 sind andere als die auf Stufe 1 genannten Marktpreisnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind.
Inputfaktoren auf Stufe 2 beinhalten:
Inputfaktoren auf Stufe 3 sind nicht beobachtbare Inputfaktoren für den Vermögenswert oder die Schuld.
Nicht beobachtbare Inputfaktoren werden zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in dem Maße verwendet, wie relevante beobachtbare Inputfaktoren nicht zur Verfügung stehen, wodurch Situation Rechnung getragen wird, in denen wenig (wenn überhaupt) Marktaktivität für den Vermögenswert oder die Schuld am Bewertungsstichtag besteht. Der Konzern entwickelt nicht beobachtbare Inputfaktoren unter Verwendung der in diesem Umstand bestmöglich verfügbaren Informationen, was unternehmenseigene Daten beinhalten mag. Dabei sind alle Informationen über die von Marktteilnehmern getätigten Annahmen zu berücksichtigen, die vernünftigerweise verfügbar sind.
Forderungen werden zum Nennwert, abzüglich eventueller Wertberichtigungen für den voraussichtlich nicht werthaltigen Teil der Forderungen, angesetzt.
Der Konzern ermittelt die Wertberichtigungen von zweifelhaften Forderungen und Ausleihungen auf Grundlage von systematischen, regelmäßigen Überprüfungen sowie Bewertungen im Rahmen der Kreditüberwachung. Diese Überwachung berücksichtigt historische Forderungsausfälle, die Höhe und Angemessenheit von Sicherheiten sowie andere relevante Faktoren. Wertminderungen werden anhand von objektiven Hinweisen vorgenommen und tragen dem Ausfallrisiko Rechnung. Objektive Hinweise können beispielsweise erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, ein Vertragsbruch, wie Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, oder die hohe Wahrscheinlichkeit eines Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner sein.
Im Rahmen des Fulfilments mit der Unister Travel übergibt die Unister Travel im Namen der Travel24 die nicht einbringlichen Forderungen gegenüber Kunden an externe Inkassounternehmen. Nach einem eventuellen erfolglosen Abschluss des Inkassoverfahrens werden die Forderungsausfälle, die der Travel24 in diesem Zusammenhang entstehen, grundsätzlich durch die Unister Travel übernommen, so dass der Travel24 hieraus keine Inkassorisiken, sondern nur Ausfallrisiken der Unister Travel bestehen. Durch die Insolvenz der Unister Travel wirkt die Risikoübernahme faktisch nicht mehr.
Wertberichtigungen werden auf einem separaten Wertberichtigungskonto erfasst. Forderungen und Ausleihungen werden gegen diese Wertberichtigungen ausgebucht, wenn sich endgültig herausstellt, dass diese uneinbringlich sind. Weiterführende Angaben zu Kreditrisiken erfolgen unter Abschnitt V 7. "Finanzielles Risikomanagement".
Erträge und Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten enthalten Wertminderungen und Zuschreibungen, Zinserträge und -aufwendungen, Dividenden sowie Gewinne und Verluste aus dem Abgang solcher Vermögenswerte. Dividenden werden mit Beschluss der jeweiligen Gesellschafterversammlung / Hauptversammlung als Ertrag erfasst. Zinserträge werden auf Basis der Effektivzinsmethode erfasst.
Sämtliche Schulden oder Ansprüche aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, die während eines Geschäftsjahres entstehen, werden im Konzernabschluss entsprechend den jeweiligen Steuergesetzen ausgewiesen.
Latente Ertragsteuern werden jährlich nach dem bilanzorientierten Ansatz in Einklang mit den Bestimmungen des IAS 12 "Ertragsteuern" zur Behandlung von Ertragsteuern ermittelt. Zur Berücksichtigung der steuerlichen Folgen von Unterschieden zwischen Wertansätzen für Vermögenswerte und Schulden in der Konzernbilanz und den entsprechenden steuerlichen Bemessungsgrundlagen sowie für Unterschiede aus Konsolidierungsvorgängen und für Verlustvorträge werden jährlich auf Grundlage der geltenden oder in Kürze geltenden Steuersätze für den steuerpflichtigen Gewinn latente Steuern gebildet, sofern ein Ausgleich dieser Unterschiede im Zeitablauf zu erwarten ist.
Ggf. bestehende latente Steuererstattungsansprüche auf steuerliche Verlustvorträge werden mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist. In diesem Fall erfolgt eine steuerliche Planung, die die Verwertbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge entsprechend einschätzt. Hierzu wird der Buchwert der latenten Steueransprüche an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung
stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs innerhalb von fünf Jahren ermöglicht.
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:
latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.
Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die nicht in der Gesamtergebnisrechnung erfasst werden, werden in Übereinstimmung mit dem zugrundeliegenden Geschäftsvorfall direkt im Eigenkapital erfasst.
Aktive und passive latente Steuern werden nur dann saldiert ausgewiesen, sofern ein Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Forderungen und Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern besteht und sich die latenten Steuererstattungsansprüche und -schulden auf Ertragsteuern beziehen, die von denselben Steuerbehörden erhoben und denselben Konzerngesellschaften geschuldet werden.
Unter dem Ertragssteueraufwand sind die für den Berichtszeitraum zu zahlenden oder von den Finanzbehörden zu erstattenden Steuern zuzüglich bzw. abzüglich der Veränderungen bei den (erfolgswirksam zu berücksichtigenden) latenten Steuern ausgewiesen. Die Auswirkungen von Änderungen der Steuersätze auf aktive oder passive latente Steuern werden in dem Zeitraum berücksichtigt, in dem die Änderung rechtskräftig beschlossen wurde.
Der Posten umfasst in der Bilanz grundsätzlich den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige hochliquide Einlagen, d. h. i. d. R. Mittel mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten. In 2016 umfasste der Posten Guthaben bei Kreditinstituten und den Kassenbestand. Die Buchwerte der Zahlungsmittel entsprechen aufgrund ihrer kurzfristigen Fälligkeit deren Zeitwerte.
Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (faktische oder rechtliche) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist.
Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden Rückstellungen mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellung als Zinsaufwand erfasst. Rückstellungen werden nach der voraussichtlichen Fälligkeit unterteilt, sodass Rückstellungen mit einer Fälligkeit von bis zu einem Jahr als kurzfristig und Rückstellungen mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr als langfristig angesehen werden.
Bei Eventualverbindlichkeiten handelt es sich um mögliche Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Bestehen von künftigen Ereignissen abhängt, die nicht unter der Kontrolle des Unternehmens stehen. Ferner kann es sich um bestehende Verpflichtungen handeln, die nicht passiviert werden können, weil ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist oder die Höhe der Verpflichtung nicht hinreichend zuverlässig geschätzt werden kann. Diese Eventualschulden werden mit ihrem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang angegeben.
Der Konzern realisierte den Großteil der Umsatzerlöse aus Vermittlungsleistungen (im Wesentlichen Provisionen aus Agententätigkeit und Entgelte für die Vermittlung von Tickets) bis November 2016 auf der Grundlage von vertraglichen Vereinbarungen mit der Unister Travel. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine nahestehende Person. Die Gesellschaft wird hierbei als Untervermittler für die Unister Travel tätig. Der bis einschließlich November 2016 gültige Vermittlungsvertrag sah vor, dass sobald die Buchung durch den Kunden erfolgt, die jeweiligen Produkte vermittelt sind und somit die Vergütung verlässlich bestimmbar ist und keine Verpflichtungen gegenüber der Unister Travel mehr bestehen. Die Einbringung der Forderung wird in diesem Moment als überwiegend wahrscheinlich angesehen. Das Stornorisiko bei vermittelten Pauschalreisen als Untervermittler der Unister Travel wird durch einen finalen Abschlag auf die Provisionserlöse berücksichtigt.
Hinsichtlich der ab 1. Dezember 2016 neu abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen ist eine vertragliche Unterscheidung in den Flugbereich und den Pauschaltourisik-Bereich vorzunehmen.
Die ab dem 1. Dezember des Geschäftsjahres 2016 neue vertragliche Vereinbarung mit der ab-inden-Urlaub Betriebsgesellschaft mbH i.I. (nachfolgend: "AIDU") gilt für den Pauschaltouristik-Bereich. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine nahestehende Person. Die Gesellschaft wird hierbei als Untervermittler für die AIDU tätig. Der Vermittlungsvertrag sieht vor, dass die Realisierung des Provisionsanspruchs/Umsatzes mit Reiseantritt des Kunden erfolgt. Der Provisionsumsatz wird von der AIDU an die Travel24 fakturiert. Der Provisionsanspruch entsteht abweichend von der vorherigen vertraglichen Regelung erst mit Abreise des Kunden.
Für den Flugbereich, der sowohl Linienflüge als auch sogenannte "Lowcost"-Flüge umfasst, wurden ab 2014 signifikante Erlöse aus der Vermittlung generiert, die auf direkten Vertragsverhältnissen zwischen der Gesellschaft und den Kunden basieren. In diesen Fällen erfolgt die Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Flugbuchung durch den Kunden. Die Leistungsverpflichtung der Gesellschaft besteht hierbei lediglich darin, dass dem Kunden ein Flugticket vermittelt wird. Nach erfolgter Vermittlung gegenüber dem Dritten bestehen keine weiteren Ansprüche des Kunden gegenüber der Gesellschaft. Ab dem 1. Dezember 2016 wurde der bestehende Fulfilmentvertrag durch eine neue Vereinbarung mit der Unister Travel ersetzt.
In den neuen Fulfilment-Verträgen mit der Unister Travel und der AIDU sind die Bedingungen für Serviceleistungen festgelegt. Das Storno- und Bonitätsrisiko trägt Travel24.
Neben der reinen Vermittlung von Flug- und Pauschalreisen ist die Vermittlung von Versicherungen eine bedeutende Komponente der Umsatzerlöse. Versicherungen werden durch die Gesellschaft als Untervermittler der versicherungen.de GmbH (vormals Geld.de GmbH, nahestehende Person) über die jeweiligen Portale vermittelt und indirekt über die versicherungen.de GmbH abgerechnet und realisiert. Die Realisierung erfolgt hierbei analog des erläuternden Beispiels zu IAS 18 vollständig mit Beginn des jeweiligen Versicherungszeitraums.
Im Bereich der Pauschalreisevermittlung gewährt die Gesellschaft den Reisenden bei Vermittlung einer Pauschalreise über das Portal travel24.com einen Gutschein, welcher bei der nächsten Reisebuchung über das Portal einlösbar ist. Die Gutscheine stellen ein Kundenbindungsprogramm dar, da sie Anreize setzen sollen, dass der Verbraucher später erneut bei der Gesellschaft bucht. Die Prämiengutschrift stellt hierbei eine einzelne und abgrenzbare Leistung dar, welche über den versprochenen Leistungszeitraum (Gültigkeitsdauer des Gutscheins von zwei Jahren) abgegrenzt wird.
Im Bereich der Vermittlung von Flugtickets wird neben der reinen Vermittlung von Tickets zusätzlich ein optionales Servicepaket angeboten, welches dem Kunden neben gewissen Leistungen (bspw. Benachrichtigungen bei Flugplanänderungen oder priorisierte Telefonhotline mit Fluggastinformationen) bis zum Zeitpunkt des Abfluges auch einen Gutschein für spätere Buchungen einräumt. Die
ausgegebenen Gutscheine stellen hierbei eine einzelne und abgrenzbare Leistung dar und werden demzufolge bis zur jeweiligen Leistungserbringung abgegrenzt.
Bei der Vermittlung von Pauschalreisen in Frankreich trat die Gesellschaft selbst als Vermittler auf. Hierbei übernahm die Gesellschaft auch das Agenturinkasso für die einzelnen Reiseveranstalter. Die Umsätze aus vermittelten Reisen wurden im Zeitpunkt der Anreise des Kunden realisiert, da erst zu diesem Zeitpunkt Risiken aus der Stornierung verlässlich ermittelbar sind.
Als Umsatz wird der Nettobetrag nach Abzug von Reisevorleistungen, Skonti, Kundenboni und Rabatten erfasst. Allgemein gilt, dass Erlöse nur erfasst werden, wenn die Gesellschaft mit einem Zufluss von Ressourcen rechnet. Die Umsatzdefinition wurde in Hinblick auf die in 2016 erfolgte Einstellung der Geschäftstätigkeit in Frankreich unverändert beibehalten.
Laufende Erträge aus Hotellerie sind derzeit noch nicht zu verzeichnen.
Das unverwässerte, in dem vorliegenden Fall auch das verwässerte, Ergebnis je Aktie wurde mittels Division des auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallenden Konzernergebnisses in Höhe von TEUR 679 (Vj.: TEUR -1.031) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während jeder einzelnen Periode ausgegebenen Stammaktien berechnet. Wie im Vorjahr belief sich die Aktienzahl in diesem Geschäftsjahr unverändert auf 2.034 Tsd. Stück. Wandel- oder Optionsrechte waren nicht im Umlauf. Durch die (potentielle) Ausgabe von Aktien oder Bezugsrechten aus dem genehmigten oder dem bedingten Kapital könnte das Ergebnis je Aktie potenziell verwässert werden.
Fremdkapitalkosten werden in der Periode, in der sie anfallen, aufwandswirksam verbucht. Bei qualifizierten Vermögenswerten entsprechend IAS 23.5 werden Fremdkapitalkosten aktiviert, sofern nicht auf eine Aktivierung verzichtet werden muss (IAS 23.21). Bei der Travel24 werden Fremdkapitalkosten auf das Hotelgebäude Leipzig Ringmessehaus und die Anschaffungskosten für das Grundstück aktiviert, da die Dauer der Fertigstellung ein Jahr überschreitet. Im Jahr 2014 war die Herstellung des Vermögenswerts bis August unterbrochen. Es wurden keine wesentlichen Arbeiten am Bau vorgenommen. Somit wurden für diesen Zeitraum keine Zinsen aktiviert. Die Unterbrechung endete mit Beginn der Abbrucharbeiten. Seitdem waren keine Unterbrechungen zu verzeichnen. Es wurden im Berichtszeitraum insgesamt Fremdkapitalzinsen in Höhe von TEUR 835 (Vj.: TEUR 513) auf das Hotelgebäude Leipzig Ringmessehaus aktiviert.
Der größte Einzelaktionär der Travel24 ist die in Insolvenz befindliche Unister Holding. Die Unister Holding GmbH, Leipzig, einschließlich ihrer Tochtergesellschaften (der "Unister Konzern") sowie die verbundenen, nicht konsolidierten Unternehmen werden als nahestehende Unternehmen betrachtet und Geschäftsvorfälle, zum Beispiel Erträge, Forderungen und Schulden gegenüber diesen Unternehmen im Abschnitt V 7. "Geschäftliche Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen" getrennt erläutert.
Der Konzern bezog im Geschäftsjahr 2016 Servicedienstleistungen vom Unister-Konzern, einschließlich der Unister Holding. Dazu zählten unter anderem Dienstleistungen für Fulfilment, Personal- und Verwaltungstätigkeiten sowie Vertriebs- und IT-Dienstleistungen, die auf der Grundlage von Vertragsvereinbarungen erbracht wurden. Auch wurden seitens der Travel24 Darlehen an den Unister-Konzern ausgereicht. Beginnend ab der zweiten Jahreshälfte 2016 hat Travel24 begonnen, einzelne Dienstleistungen entweder selbst zu erbringen, neue vertragliche Vereinbarungen mit Unister-Tochtergesellschaften zu treffen oder an dritte Dienstleister zu übertragen. Soweit neue Verträge mit den insolventen Unister-Gesellschaften abgeschlossen wurden, hat die Travel24 sichergestellt, dass bei einem Verkauf des Travel-Bereichs der Unister-Gesellschaften an einen Dritten, die geschlossenen Verträge weiterhin Gültigkeit besitzen bzw. zu gleichen Bedingungen neu abgeschlossen wurden. Wir verweisen auf die Erläuterungen im Abschnitt IV 10 "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag".
Die Buchwerte von Sachanlagen werden bei Indikation für außerplanmäßige Wertminderungen (triggering events) auf Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung überprüft (Impairment-Test). Die Buchwerte der nicht oder noch nicht planmäßig abgeschriebenen immateriellen Vermögenswertewerden grundsätzlich jährlich zum 31. Dezember sowie bei triggering events auf Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung überprüft (Impairment-Test). Hinweise für eine Wertminderung können beispielsweise das Absinken des Marktwertes des Vermögenswertes (sofern ein solcher ermittelt werden kann), nachteilige Entwicklung in Bezug auf die Möglichkeiten zur Nutzung des Vermögenswertes und/oder ein physischer Schaden sein.
Sind derartige Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt und dem Buchwert gegenübergestellt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Sofern der erzielbare Betrag auf Ebene des einzelnen Vermögenswertes nicht geschätzt werden kann, wird die Ermittlung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (= Cash Generating Unit, "CGU") durchgeführt, der der jeweilige Vermögenswert zugeordnet ist. Die Verteilung erfolgt dabei auf angemessener und stetiger Grundlage auf die einzelnen CGUs bzw. auf die kleinste Gruppe von CGUs.
Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten (fair value less costs to sell) und dem Nutzungswert (value in use).
Für die Berechnung des Nutzungswerts sind die wesentlichen Annahmen des Managements:
Für die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzgl. Veräußerungskosten sind die wesentlichen Annahmen des Managements:
Sofern der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes bzw. einer CGU dessen Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert auf den erzielbaren Betrag wertgemindert. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam mittels einer außerplanmäßigen Abschreibung erfasst.
Für den Fall, dass sich der Wertminderungsaufwand wieder aufholen sollte, wird der Buchwert des Vermögenswertes bzw. der CGU auf den neu ermittelten erzielbaren Betrag erfolgswirksam erhöht (mit Ausnahme etwaiger Goodwill Abschreibungen).
Dabei ist die Wertobergrenze der Zuschreibung in Höhe des fortgeschriebenen ursprünglichen Buchwerts des Vermögenswerts bzw. der CGU zu beachten. Eine Wertaufholung wird sofort erfolgswirksam erfasst.
Das Unternehmen führt mindestens jährliche Impairment-Tests für die im Jahr 2012 erworbenen immateriellen Vermögenswerte (Domain und Markenrechte) mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie für die immateriellen Vermögenswerte, die noch nicht genutzt werden können (Hotelkonzept) durch.
Aufgrund der gestiegenen Kosten für den Bau des Hotels in Leipzig, wurde für das Berichtsjahr (wie auch im Vorjahr) ein anlassbezogener Impairmenttest durchgeführt. Dabei sind die nachfolgenden wesentlichen Prämissen zugrunde gelegt worden.
Die Fertigstellung des Hotels wird Mitte 2017 erfolgen. Die bis dahin noch anfallenden Baukosten werden auf ca. TEUR 3.415, die noch entstehenden Bauzeitzinsen auf TEUR 698 geschätzt. Danach wird das Hotel planmäßig an einen Investor veräußert und zurückgeleast, wobei die Planung davon ausgeht, dass das Leasingverhältnis nach derzeit anwendbaren Regeln als operate lease qualifiziert werden wird. Der vertraglich fixierte Veräußerungspreis stellt eine wesentliche Annahme dar.
Folgende neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen sind erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am 31. Dezember 2016 enden:
| Geänderter IAS/ IFRS Standard | Kurze Erläuterung | Verbindliche Anwendung |
|---|---|---|
| IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer |
Betrifft die Erfassung von Beiträgen von Arbeitnehmern oder Dritten zu einem Pensionsplan |
ab 01.02.2015 |
| AIP 2010 -2012 Änderungen durch das Annual Improvements Project 2010-2012 Cycle |
Durch das EU Endorsement am 17. Dezember 2014 wurden Verbesserungen u.a. an den nachfolgenden Standards übernommen: IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 16, IAS 24, IAS 38 |
ab 01.02.2015 |
| IAS 1 Darstellung des Abschlusses |
Verbesserung der Finanzberichterstattung in Bezug auf die Anhangangaben mit besonderem Fokus auf den Grundsatz der Wesentlichkeit |
01.01.2016 |
| IAS 16/ IAS 38 Sachanlagen/Immaterielle Vermögenswerte |
Klarstellung, dass die umsatzbasierte Methode nach IAS 16 keine zulässige Abschreibungsmethode ist und nach IAS 38 nur unter bestimmten Voraussetzungen |
01.01.2016 |
| IAS 16/ IAS 41 Sachanlagen/Landwirtschaft |
Klarstellung, dass fruchttragende Pflanzen als Sachanlagen zu bilanzieren sind, sofern sie nicht mehr biologischen Veränderungen unterworfen sind. |
01.01.2016 |
| IAS 27 Einzelabschlüsse |
Die Equity-Methode als optionale Bilanzierung für Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im Einzelabschluss ist wieder zugelassen |
01.01.2016 |
| AIP 2012-2014 Änderungen durch das Annual Improvements Project 2012-2014 Cycle |
Durch das EU Endorsement am 15. Dezember 2015 wurden Verbesserungen an den nachfolgenden Standards übernommen: IFRS 5, IFRS 7, IAS 19, IAS 34 |
01.01.2016 |
| IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen |
Klarstellung, dass ein Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, die einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 darstellt, nach der Erwerbsmethode zu bilanzieren ist |
01.01.2016 |
| IFRS 10, IFRS 12, IAS 28 Konzernabschlüsse/ Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen |
Klarstellung, dass die Ausnahme von der Erstellung eines Konzernabschlusses für Tochterunternehmen einer Investmentgesellschaft gilt, die wiederum selbst Mutterunternehmen sind |
01.01.2016 |
Die neu vom IASB und IFRIC IC verabschiedeten und ins EU-Recht umgesetzten Standards hatten keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss der aktuellen Berichtsperiode.
Zudem wurden folgende Standards vom IASB und IFRIC IC verabschiedet, die teilweise ins EU-Recht umgesetzt wurden, deren Anwendung für die Travel24 im Geschäftsjahr noch nicht verpflichtend war.
| Geänderter IAS/ IFRS Standard | Kurze Erläuterung | Verpflichtender Anwendungszeitpunkt für Geschäftsjahre, die beginnen am oder nach |
|---|---|---|
| IFRS 9 Finanzinstrumente |
Neukonzeption der Bilanzierung von Finanzinstrumenten sowie Abschaffung von IAS 39 IFRS 9 enthält neue Regelungen zu den drei Bewertungskategorien (darunter die neue Kategorie für ergebnisneutrale Fair Value-Bewertung), zur Wertminderung von Finanzinstrumenten nach dem expected loss model und zum Hedge Accounting. Das EU-Endorsement erfolgte am 22. November 2016. |
01.01.2018 |
| IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden |
Neuer Standard zur Erlöserfassung, der die bisherigen Standards IAS 18 Umsatzerlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und die entsprechenden Interpretationen ersetzt. Darin wird geregelt, wie Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden – insbesondere in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt bzw. über welchen Zeitraum – zu realisieren sind. Dies erfolgt über ein sogenanntes 5- Schritte-Modell. IFRS 15 enthält zudem auch Regelungen zur Aktivierung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Akquisition bzw. zur Erfüllung des jeweiligen Kundenvertrags. Das EU |
01.01.2018 |
| Endorsement erfolgte am 22. November 2016. |
||
|---|---|---|
| IAS 7 Kapitalflussrechnungen |
Die Änderung des Standards betrifft die verpflichtende Angabe einer Überleitungsrechnung von Fremdkapitalkosten, deren Cashflows innerhalb der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen werden oder ausgewiesen werden können. |
01.01.2017 |
| IAS 12 Ertragsteuern |
Klarstellung, dass Abwertungen auf zum beizulegenden Zeitwert bewertete Schuldinstrumente (aufgrund gestiegener Marktzinsen) zum Ansatz von aktiven latenten Steuern für nicht realisierte Verluste führen, wenn der steuerliche Wert seinen Anschaffungskosten entspricht |
01.01.2017 |
| IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien |
Die Änderung betrifft die Klassifizierung von noch nicht fertig gestellter Immobilien und stellt klar, in welchen Fällen die Klassifizierung einer Immobilie der als "als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie" beginnt bzw. endet, wenn sich die Immobilie noch im Bau oder in der Entwicklung befindet. Eine Umgliederung erfolgt bei offensichtlicher Nutzungsänderung. |
01.01.2018 |
| IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung |
Klarstellung bei der Berücksichtigung von Ausübungsbedingungen bei der Bilanzierung von in bar erfüllter anteilsbasierter Vergütungen, der Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungen, die zum Nettobetrag erfüllt werden, ohne Steuereinbehalt sowie der Bilanzierung eines Wechsels von in bar erfüllter anteilsbasierter Vergütungen zu in Eigenkapitaltiteln |
01.01.2018 |
| erfüllter anteilsbasierter Vergütungen. |
||
|---|---|---|
| IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden |
Klarstellung hinsichtlich der Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, Prinzipal-Agenten Beziehungen, Lizenzierung sowie Erleichterungsvorschriften für den Übergang auf IFRS 15. |
01.01.2018 |
| IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen |
IFRIC 22 stellt die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen, die den Erhalt von Zahlung von Gegenleistungen in fremder Währung beinhalten, klar. |
01.01.2018 |
| AIP 2014-2016 Änderungen durch das Annual Improvements Project 2014-2016 Cycle |
Verbesserungen an den nachfolgenden Standards: IAS 28, IFRS 1, IFRS 12. |
01.01.2017 bzw. 01.01.2018 |
| IFRS 16 Leasingverhältnisse |
Neukonzeption der Leasingbilanzierung. IFRS 16 ersetzt die bisherigen Regelungen zur Leasingbilanzierung in IAS 17 und den dazugehörigen Interpretationen. Kernelement von IFRS 16 ist es, beim Leasingnehmer mit geringen Ausnahmen alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz zu erfassen. Die bisherige Unterscheidung zwischen Finance Lease und Operating Lease entfällt. Die Vorschriften für den Leasinggeber sind ähnlichen denen des IAS 17. |
01.01.2019 |
Von der Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Prüfung der Auswirkungen der erstmaligen Anwendung dieser Standards für die Travel24 ist noch nicht abgeschlossen. Insbesondere die erstmalige Anwendung der neuen Regelungen zur Umsatzrealisierung könnten aber, über erweiterte Anhangangaben hinaus, Auswirkungen auf den Abschluss der Travel24 nach sich ziehen.
| Auch könnte sich aus dem im Jahr 2017 abgeschlossenen Hotelmietvertrag eine geänderte | ||
|---|---|---|
| Bilanzierung im Vergleich zur Bilanzierung nach IAS 17 ergeben. Die Analyse ist diesbezüglich noch | ||
| nicht abgeschlossen. | ||
| III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung | ||
| 1. Umsatzerlöse | ||
| Die Konzernerträge für die Geschäftsjahre 2016 und 2015 bestehen im Wesentlichen aus Umsatz | ||
| erlösen. Diese Umsatzerlöse werden maßgeblich durch die Erbringung von Dienstleistungen | ||
| generiert; Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern bestehen nicht. Eine Aufgliederung stellt sich | ||
| wie folgt dar: | ||
| Geschäftsjahr | ||
| 2016 TEUR |
2015 TEUR |
|
| Erlöse aus der Vermittlung von Flügen Provision aus Reisevermittlung |
3.400 3.479 |
5.537 6.024 |
| Provisionen für die Vermittlung von Reisenebenleistungen | 1.022 | 3.029 |
| Sonstige Umsatzerlöse | 44 | 0 |
| Gesamt | 7.945 | 14.590 |
Die in Deutschland realisierten Umsatzerlöse betragen TEUR 4.733 (Vj.: TEUR 10.167). Die Umsatzerlöse enthalten damit im Ausland generierte Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 2.411 (Vj.: TEUR 4.424). Davon wiederum entfallen TEUR 2.120 (Vj.: TEUR 2.777) auf französische Portale.
Die Umsatzerlöse unterliegen keinem wesentlichen Rückstellungsrisiko, wie Gewährleistungen und Stornorisiken, da diese erst realisiert werden, wenn alle Leistungsverpflichtungen durch die Gesellschaft erfüllt wurden bzw. der Fulfilment-Partner das Stornorisiko trägt und damit auch der Vergütungsanspruch mit Vertragsabschluss sicher ist.
| 2016 | 2015 |
|---|---|
| TEUR | TEUR |
| - | |
| - | |
| 44 | |
| 48 | 3.335 |
| - | 583 |
| 9 | 39 |
| 2 | 12 |
| 38 | 304 |
| Geschäftsjahr 140 98 |
Bei der Bewertung des Gebäudes Ringmessehaus wurde eine Wertaufholung von TEUR 140, aufgrund eines höheren Verkaufserlöses als noch im Vorjahr zu Grunde gelegt werden konnte, vorgenommen.
In den Weiterberechnungen an nahestehende Unternehmen sind u.a. Weiterbelastungen an die Unister Travel TEUR 48 (Vj.: TEUR 3.335) enthalten. Weiterbelastet werden im Wesentlichen Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit Reise- und Flugvermittlung sowie dem Web-Portalbetrieb.
Der Marketingaufwand enthält im Wesentlichen Marketingleistungen durch den Dienstleister Unister Travel. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Marketingaufwands (dem Wesen und der Höhe nach) für das Geschäftsfeld "Internet" wird der Marketingaufwand in einem eigenständigen Ausweis in der Gesamtergebnisrechnung vorgenommen.
Die Marketingaufwendungen wurden im Wesentlichen durch den Dienstleister bei Dritten beauftragt (im Wesentlichen Suchmaschinenwerbung) und anschließend anhand des auf die Portale der Travel24 entfallenden Anteils an die Gesellschaft weiter belastet. Es werden direkte, indirekte und extern entstandene Kosten weiterbelastet. Auf die Angabe zu nahestehenden Personen wird verwiesen (Abschnitt V 6. "Geschäftliche Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen").
| 4. Sonstiger umsatzbezogener Aufwand | |||
|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr | |||
| 2016 | 2015 | ||
| TEUR | TEUR | ||
| Kosten für Fulfillment | 560 | 600 | |
| Providerkosten | 402 | 632 | |
| Kreditkartengebühren | 162 | 286 | |
| Reisevorleistungen Sonstige |
3 66 |
3 31 |
| Der sonstige umsatzbezogene Aufwand beinhaltet im Wesentlichen Providerkosten, Kreditkartenge | ||
|---|---|---|
| bühren sowie Kosten für das von der Unister Travel/AIDU erbrachte Fulfilment. Da diese | ||
| Aufwendungen einen direkten Bezug zur Erlöserzielung haben, werden diese in der Gesamt | ||
| ergebnisrechnung gesondert angegeben. | ||
| Hierbei übernimmt der Dienstleister (Unister Travel/AIDU) insbesondere die Buchungsbearbeitung | ||
| und den Kundenservice einschließlich der Abwicklung der Eintreibung der Forderungen der Travel24 | ||
| (Fulfilmentkosten). Auf die Angabe zu nahestehenden Personen wird verwiesen (Abschnitt V 6. | ||
| "Geschäftliche Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen"). | ||
| 5. Personalaufwand | ||
| Der Personalaufwand gliedert sich wie folgt: | ||
| Geschäftsjahr | ||
| 2016 | 2015 | |
| TEUR | TEUR | |
| Löhne und Gehälter | 828 | 860 |
| Gesetzliche soziale Aufwendungen | 163 | 260 |
| davon aus beitragsorientierten Rentenversicherungen | 56 | 68 |
| davon aus Altersversorgung | 5 | 4 |
| 991 | 1.120 | |
In den gesetzlichen sozialen Abgaben sind TEUR 5 (Vj.: TEUR 4) aus Direktversicherungen und TEUR 56 (Vj.: TEUR 68) aus dem Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung enthalten. Hierbei handelt es sich um beitragsorientierte Pensionspläne im Sinne des IAS 19. Beitragsorientierte Pensionszahlungen zugunsten von nahestehenden Personen sind nicht im Aufwand enthalten.
An die französischen Mitarbeiter wurden aufgrund der Schließung der französischen Tochtergesellschaft Abfindungen in Höhe von TEUR 143 (Vj.: TEUR 137) bezahlt.
Die Abschreibungen enthalten im Geschäftsjahr 2016 ausschließlich planmäßige Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung und geringwertige Sachanlagen. Über die planmäßigen Abschreibungen hinaus waren im Vorjahr Wertminderungen auf das Ringmessehaus in Leipzig in Höhe von TEUR 1.190 vorzunehmen. Diese Abschreibungen waren notwendig, da der zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung erwartete Veräußerungserlös die Herstellungskosten nicht abgedeckt hat. Die im vorliegenden Konzernabschluss vorgenommene Wertüberprüfung hat zu einer unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesenen Wertaufholung in Höhe von TEUR 140 geführt. 2016 2015 TEUR TEUR
| Betriebs- und Geschäftsausstattung und geringwertige Sachanlagen. Über die planmäßigen | ||
|---|---|---|
| Abschreibungen hinaus waren im Vorjahr Wertminderungen auf das Ringmessehaus in Leipzig in | ||
| Höhe von TEUR 1.190 vorzunehmen. Diese Abschreibungen waren notwendig, da der zum Zeitpunkt | ||
| der Abschlusserstellung erwartete Veräußerungserlös die Herstellungskosten nicht abgedeckt hat. Die | ||
| im vorliegenden Konzernabschluss vorgenommene Wertüberprüfung hat zu einer unter den sonstigen | ||
| betrieblichen Erträgen ausgewiesenen Wertaufholung in Höhe von TEUR 140 geführt. | ||
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt: | ||
| Geschäftsjahr | ||
| 2016 TEUR |
2015 TEUR |
|
| Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten | 925 | 1.507 |
| Wertberichtigung auf Forderungen | 572 | 4.467 |
| Periodenfremde Aufwendungen | 126 | 118 |
| Raumkosten | 69 | 90 |
| Sonstige Steuern | 67 | 55 |
| Versicherungen/Beiträge | 48 | 68 |
| Kosten im Zusammenhang mit Börsennotierung | 44 | 66 |
| Nebenkosten Geldverkehr | 27 | 27 |
| Währungsumrechnung | 27 | 9 |
| Grundsteuer | 22 | 60 |
| Bürobedarf | 12 | 21 |
| Kosten Archivierung | 10 | 2 |
| Reisekosten | 8 | 10 |
| Mieten für Einrichtungen | 8 | 8 |
| Lizenzgebühren | 0 | 17 |
| Schadenersatz | 0 | 268 |
| 19 | 19 | |
| Übrige |
In den Aufwendungen ist eine Wertberichtigung auf Forderungen gegen Drittkunden im Flugbereich aufgrund fehlender Werthaltigkeit in Höhe von TEUR 226 (Vj.: TEUR 510) enthalten. Außerdem wurden Aufwendungen für Wertberichtigungen/Forderungsverluste in Höhe von TEUR 222 auf nicht werthaltige Kundenforderungen aus Frankreich erfasst, TEUR 77 Aufwendungen aus Wertberichtigungen betreffen das Segment Hotellerie.
| 8. Finanzergebnis | ||
|---|---|---|
| Zinserträge | ||
| Die Zinserträge gliedern sich wie folgt: | ||
| Geschäftsjahr | ||
| 2016 | 2015 | |
| TEUR | TEUR | |
| Zinsertrag Darlehen Unister Holding | 154 | 419 |
| Zinsertrag Darlehen LOET Trading AG | 133 | 50 |
| Sonstige | 5 | 4 |
| 292 | 473 | |
| In 2016 wurden im Wesentlichen Zinsen im Rahmen des IHBA - Vertrages (bis 29. Mai 2015) und der | ||
| Änderungsvereinbarung mit der Unister Holding realisiert. Die Verzinsung dieses Darlehens erfolgt mit | ||
| 7,5 % p. a. Im Vorjahr wurde ein Darlehensvertrag mit der LOET Trading AG geschlossen, der eine | ||
| Verzinsung von 6,0 % p. a. vorsieht. Dabei wurden Zinsen (inkl. Verzugszinsen) in Höhe von | ||
| TEUR 133 (Vj. TEUR 50) erzielt. | ||
| Zinsaufwendungen | ||
| Geschäftsjahr | ||
| 2016 | 2015 | |
| TEUR | TEUR | |
| Zinsaufwand Anleihe | 1.378 | 1.659 |
| In 2016 wurden im Wesentlichen Zinsen im Rahmen des IHBA - Vertrages (bis 29. Mai 2015) und der | ||
|---|---|---|
| Änderungsvereinbarung mit der Unister Holding realisiert. Die Verzinsung dieses Darlehens erfolgt mit | ||
| 7,5 % p. a. Im Vorjahr wurde ein Darlehensvertrag mit der LOET Trading AG geschlossen, der eine | ||
| Verzinsung von 6,0 % p. a. vorsieht. Dabei wurden Zinsen (inkl. Verzugszinsen) in Höhe von | ||
| TEUR 133 (Vj. TEUR 50) erzielt. | ||
| Zinsaufwendungen | ||
| Geschäftsjahr | ||
| 2016 | 2015 | |
| TEUR | TEUR | |
| Zinsaufwand Anleihe | 1.378 | 1.659 |
| davon Zinsaufwand Anleihe Unister Holding | 0 | 146 |
| Aktivierung von Fremdkapitalzinsen | (835) | (513) |
| Zinsen für Steuerschulden | 102 | 79 |
| Zuschreibung Verbindlichkeiten | 100 | 257 |
| Disagio | 54 | 190 |
| Sonstige | 0 | 23 |
| 799 | 1.695 | |
| Die Zinsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der im Geschäftsjahr 2012 begebenen | ||
| Anleihe (TEUR 1.378; Vj.: TEUR 1.659). Weiterhin umfassen die Aufwendungen Zinsen aus | ||
Die Zinsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der im Geschäftsjahr 2012 begebenen Anleihe (TEUR 1.378; Vj.: TEUR 1.659). Weiterhin umfassen die Aufwendungen Zinsen aus Steuerschulden.
Im Rahmen der Emission der Anleiheverbindlichkeit in 2012 sowie der Veräußerung weiterer Anleihestücke unter pari in 2014 sind Kosten bzw. Wertabschläge angefallen, welche mittels Effektivzinsmethode ratierlich zugeschrieben werden. Der Effektivzins wird hierbei für jede Transaktion einzeln
Im sonstigen Finanzergebnis wird die fair value Bewertung des möglichen Abfindungsanspruchs bei einer Kündigung der nicht beherrschenden Anteile (Kommanditanteile) der Personengesellschaften Hotel Köln Perlengraben GmbH & Co. KG und Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2016 verändert sich der fair value dieser Kommanditanteile zum Vorjahr nicht sodass der Travel24-Konzern keine Verpflichtung ausweist. Eine Kündigung der Kommanditanteile liegt bis zum Aufstellungszeitpunkt nicht vor.
Im Finanzergebnis aus Rückübertragung von Finanzinstrumente sind die Erträge aus dem Rückkauf und Rückübertragung von Anleihestücken in das Depot der Gesellschaft in Höhe von TEUR 1.171 (Vj.: TEUR 0) sowie Auflösung von Zinsverbindlichkeiten/-abgrenzungen TEUR 42 (Vj.: TEUR 526) enthalten. Außerdem enthalten ist die Ausbuchung des im Vorjahr abgegrenzten Zinsanspruchs der Unister Holding, aufgrund der Einziehung der Anleihen im Zuge der Verwertung als Pfand zum Nominalwert ohne Stückzinsen. 2016 2015 TEUR TEUR
| Im Finanzergebnis aus Rückübertragung von Finanzinstrumente sind die Erträge aus dem Rückkauf | ||
|---|---|---|
| und Rückübertragung von Anleihestücken in das Depot der Gesellschaft in Höhe von TEUR 1.171 | ||
| (Vj.: TEUR 0) sowie Auflösung von Zinsverbindlichkeiten/-abgrenzungen TEUR 42 (Vj.: TEUR 526) | ||
| enthalten. Außerdem enthalten ist die Ausbuchung des im Vorjahr abgegrenzten Zinsanspruchs der | ||
| Unister Holding, aufgrund der Einziehung der Anleihen im Zuge der Verwertung als Pfand zum | ||
| Nominalwert ohne Stückzinsen. | ||
| 9. Steuern / Latente Steuern | ||
| Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gliedern sich wie folgt: | ||
| Geschäftsjahr | ||
| 2016 | 2015 | |
| TEUR | TEUR | |
| Laufende Steuern | -83 | -207 |
| Deutschland | -91 | -224 |
| Ausland | 8 | 17 |
| (davon periodenfremde Aufwand/Erträge) | -117 | -328 |
| Latente Steuern | -55 | 345 |
| Deutschland | -55 | 345 |
| Ausland | 0 | 0 |
| (davon auf temporäre Unterschiede) | 213 | |
| (davon auf Verlustvorträge) | -268 | |
| -138 | 138 | |
| Gesamt |
| Berücksichtigung des Solidaritätszuschlages sowie des Gewerbesteuerhebesatzes für Leipzig von | ||
|---|---|---|
| 460 % ergibt sich für die Gruppe ein Gesamtsteuersatz von 31,93 % (Vj.: 31,93 %). | ||
| Als anzuwendender Steuersatz für die steuerliche Überleitungsrechnung wird der im abgelaufenen | ||
| Geschäftsjahr gültige Nominalsteuersatz des |
Mutterunternehmens Travel24 |
von 31,93 % |
| (Vj.: 31,93 %) herangezogen. Latente Steuern werden mit dem geltenden Nominalsteuersatz des | ||
| Mutterunternehmens Travel24 von 31,93 % (Vj.: 31,93 %) berechnet. | ||
| Die Überleitung des erwarteten Ertragsteueraufwandes bezogen auf das Ergebnis vor Ertragsteuern | ||
| zum tatsächlichen Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag stellt sich wie folgt dar: | ||
| Geschäftsjahr | ||
| 2016 | 2015 | |
| TEUR | TEUR | |
| Vorsteuerergebnis | 541 | -893 |
| Ertragsteueraufwand bei einem Steuersatz von 31,9 % | 173 | -285 |
| Auswirkungen von ungenutzten und nicht als latente | 173 | 556 |
| Steueransprüche erfassten steuerlichen Verlusten | ||
| Steuersatzunterschied Frankreich Ertragsteuern Vorjahre |
0 -117 |
-4 -328 |
| Latente Steuern Vorjahre | -451 | -193 |
| Nicht abziehbare Aufwendungen | 84 | 392 |
| Tatsächlicher Ertragsteueraufwand | -138 | 138 |
Im Berichtsjahr wurden TEUR 282 für bisher nicht aktivierte Verlustvorträge angesetzt, da durch die vertraglich fixierte Veräußerung der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG in dieser Höhe die Verluste genutzt werden können.
Bezüglich einer Darstellung der temporären Differenzen im Berichtsjahr und im Vorjahr wird auf "III.4 latente Steuern" verwiesen. Zudem wird auf die Darstellungen zu den Bilanzposten verwiesen.
| 10. Ergebnis je Aktie |
|---|
| Die folgende Tabelle zeigt die Berechnung des Ergebnisses je Aktie: |
| Jahresergebnis vom Jahresergebnis entfallen auf: |
| beherrschende Anteilseigner |
| Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktie (in Tsd. Stück) |
Während des Berichtszeitraumes wurde an die Aktionäre der Travel24 – wie im Vorjahr – keine Dividende ausgeschüttet.
| IV. Erläuterungen zur Konzern-Bilanz | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1. Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich für die Geschäftsjahre 2016 und 2015 | ||||
| wie folgt dar: | ||||
| (Angaben in TEUR) | 2016 Markenname |
Hotelkonzept | Domain | Gesamt |
| Anschaffungs- und | ||||
| Herstellungskosten Stand 1. Januar 2016 |
2.700 | 950 | 581 | 4.231 |
| Zugänge | 0 | 1 | 0 | 1 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2016 | 2.700 | 951 | 581 | 4.232 |
| Abschreibungen/Wertminderung | ||||
| Stand 1. Januar 2016 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zugänge | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2016 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Nettobuchwerte zum | ||||
| 31. Dezember 2016 | 2.700 | 951 | 581 | 4.232 |
| 2015 (Angaben in TEUR) |
Markenname | Hotelkonzept | Domain | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und | |||||
| Herstellungskosten Stand 1. Januar 2015 |
2.700 | 950 | 581 | 4.231 | |
| Zugänge | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Stand 31. Dezember 2015 | 2.700 | 950 | 581 | 4.231 | |
| Abschreibungen/Wertminderung | |||||
| Stand 1. Januar 2015 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Zugänge | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Stand 31. Dezember 2015 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Nettobuchwerte zum | 2.700 | 950 | 581 | 4.231 | |
| 31. Dezember 2015 |
| 2. Sachanlagen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Die Entwicklung der Sachanlagen stellt sich für die Geschäftsjahre 2016 und 2015 wie folgt dar: | |||||
| Andere Anlangen, | |||||
| 2016 | Grundstücke | Gebäude im Bau |
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
Gesamt | |
| (Angaben in TEUR) | |||||
| Anschaffungs- und Herstellungskosten |
|||||
| Stand 1. Januar 2016 | 1.086 | 6.827 | 8 | 7.921 | |
| Zugänge | 0 | 7.730 | 8 | 7.738 | |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Stand 31. Dezember 2016 | 1.086 | 14.557 | 16 | 15.659 | |
| Abschreibungen/Wertminderung | |||||
| Stand 1. Januar 2016 | 0 | 1.190 | 6 | 1.196 | |
| Zugänge Zuschreibung |
0 0 |
0 140 |
5 0 |
5 140 |
|
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Stand 31. Dezember 2016 | 0 | 1.050 | 11 | 1.061 | |
| Nettobuchwerte zum 31. Dezember 2016 |
1.086 | 13.507 | 5 | 14.598 | |
| Gebäude im | Andere Anlangen, Betriebs- und |
||||
| 2015 (Angaben in TEUR) |
Grundstücke | Bau | Geschäftsausstattung | Gesamt | |
| Anschaffungs- und | |||||
| Herstellungskosten Stand 1. Januar 2015 |
1.086 | 3.689 | 2 | 4.777 |
| Abschreibungen/Wertminderung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Nettobuchwerte zum | ||||
| 2015 (Angaben in TEUR) |
Grundstücke | Bau | Andere Anlangen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
Gesamt |
| Anschaffungs- und | ||||
| Herstellungskosten | ||||
| Stand 1. Januar 2015 | 1.086 | 3.689 | 2 | 4.777 |
| 3.144 | ||||
| 0 | ||||
| 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Stand 31. Dezember 2015 | 1.086 | 6.827 | 8 | 7.921 |
| Stand 1. Januar 2015 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 1.196 | ||||
| 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Stand 31. Dezember 2015 | 0 | 1.190 | 6 | 1.196 |
| Nettobuchwerte zum 31. Dezember 2015 |
1.086 | 5.637 | 2 | 6.725 |
| Geschäftsbericht 2016 | 93 | |||
| Umgliederung gem. IFRS 5 Abschreibungen/Wertminderung |
0 0 0 |
3.138 0 1.190 |
Gebäude im 6 0 6 Konzern Travel24.com AG |
Die Zugänge bei dem Gebäude im Bau (Hotel Leipzig Ringmessehaus) in 2016 sind entgeltlich von Dritten erworben worden. Dazu zählen u.a. Kosten für Ingenieurbüros (TEUR 217; Vj.: TEUR 278), Baukosten (TEUR 6.279; Vj.: TEUR 1.926) und Kosten für Architekten (TEUR 399; Vj.: TEUR 422). Außerdem wurden Bauzeitzinsen mit dem durchschnittlichen effektiven Finanzierungszinssatz der Gesellschaft von 7,8 % (Vj.: 7,9 %) aktiviert (TEUR 835; Vj.: TEUR 513). Bezüglich der im vorliegenden Abschluss vorgenommenen anteiligen Wertaufholung in Höhe von TEUR 140 auf die im Vorjahr vorgenommene Wertminderung (TEUR 1.190) wird auf die Erläuterungen in Abschnitt V.2 verwiesen.
In 2016 gab es Zugänge aus Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von TEUR 8 (Vj.: TEUR 6), davon wurden im Berichtsjahr TEUR 5 (Vj.: TEUR 6) sofort abgeschrieben.
Das im Vorjahr ausgegebene, mit einer Grunddienstbarkeit gesicherte und mit 6,0 % verzinste Darlehen über TEUR 2.000 an die LOET TRADING AG wurde im Berichtsjahr an einen Dritten verkauft. Es wird auf die Erläuterungen in Abschnitt "7. Geschäftliche Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen" verwiesen.
| 4. Latente Steuern | ||||
|---|---|---|---|---|
| Die latenten Steuerforderungen und -schulden gliedern sich auf die folgenden Bilanzposten auf: | ||||
| 2016 | Geschäftsjahr | 2015 | ||
| TEUR | TEUR | |||
| Aktive Passive latente latente |
Aktive latente |
Passive latente |
||
| Steuern | Steuern | Steuern | Steuern | |
| Verlustvorträge | 344 | 76 | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | 249 | 191 | ||
| Anlagevermögen | 201 | 239 | ||
| Finanzielle Forderungen | 518 | 380 | ||
| Sonstige Aktiva | ||||
| Anleihen | 47 | 84 | ||
| Rückstellungen | 18 | 33 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
||||
| Sonstige Passiva | ||||
| Summe | 563 | 814 | 348 | 655 |
| Saldierung | (80 ) | (80 ) | (109 ) | (109 ) |
| Konzernausweis | 483 | 734 | 239 | 546 |
In der Konzernbilanz wurde soweit notwendig eine Saldierung gemäß IAS 12 zwischen aktiven latenten Steuern und passiven latenten Steuern vorgenommen.
Zur Ausschüttung vorgesehene thesaurierte Gewinne bestehen bei der Tochtergesellschaft Travel24 France (TEUR 105) und wurden im Einzelabschluss der Travel24.com AG phasengleich erfasst.
Im Konzernabschluss der Travel24 sind im Berichtsjahr steuerliche Verlustvorträge von Tochtergesellschaften für Körperschaftssteuer TEUR 1.323 und Gewerbesteuer TEUR 1.792 enthalten. Die nicht gebildeten aktiven latenten Steuern dafür betrugen TEUR 209 bzw. TEUR 289 (im Vorjahr Körperschaftsteuer TEUR 2.613 sowie Gewerbesteuer TEUR 2.258), für die keine latenten Steuern aktiviert wurden. Die nicht gebildeten aktiven latenten Steuern dafür betrugen im Vorjahr TEUR 413 bzw. TEUR 363.
Aktive latente Steuern auf strittige Verlustvorträge der Travel24 wurden nicht gebildet, da erhebliche Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG besteht und das Finanzamt im Rahmen der Betriebsprüfung diese Verlustvorträge nicht anerkannt hat. Die körperschaftsteuerliche bzw. gewerbesteuerlichen Verlustvorträge aus Jahren vor 2009 in Höhe von TEUR 92.982 bzw. TEUR 94.649 wurden nicht bilanziert und somit wurden keine aktiven latenten Steuer gebildet. 2016 2015 TEUR TEUR
| Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG besteht und das | ||
|---|---|---|
| Finanzamt im Rahmen der Betriebsprüfung diese Verlustvorträge nicht anerkannt hat. Die körper | ||
| schaftsteuerliche bzw. gewerbesteuerlichen Verlustvorträge aus Jahren vor 2009 in Höhe von | ||
| TEUR 92.982 bzw. TEUR 94.649 wurden nicht bilanziert und somit wurden keine aktiven latenten | ||
| Steuer gebildet. | ||
| 5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||
| Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden im Geschäftsjahr 2016 insgesamt TEUR 1 | ||
| (Vj.: TEUR 2) uneinbringlicher Forderungen ausgebucht. | ||
| Geschäftsjahr | ||
| 2016 TEUR |
2015 TEUR |
|
| Bruttoausweis | 1.163 | 715 |
| - Wertberichtigung | -913 | -510 |
| Nettoausweis | 250 | 205 |
| Die Wertberichtigungen von TEUR 510 (Vj.: TEUR 0) wurden durch Zuführungen von TEUR 437 | ||
| (Vj.: TEUR 510) auf TEUR 947 (Vj.: TEUR 510) erhöht. | ||
Bezüglich Informationen zu diesem Posten wird auf die Erläuterungen im Rahmen der Berichterstattung zu den Kreditrisiken verwiesen (Abschnitt V 8. "Finanzielles Risikomanagement").
| Geschäftsjahr | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2016 | 2015 | |||
| TEUR | TEUR | |||
| Unister Travel | 1.300 | 3.810 | ||
| Leistungsverkehr | 4.663 | |||
| Wertberichtigung | -3.363 | |||
| Unister Holding | 646 | 2.450 | ||
| Darlehensgewährung | 1.220 | |||
| Zinsforderung | 58 | |||
| Rest | 1 | |||
| Wertberichtigung | -633 | |||
| versicherungen.de GmbH | 492 | 1.182 | ||
| Leistungsverkehr | 497 | |||
| Wertberichtigung | -5 | |||
| Unister Travel Retail GmbH & Co.KG | 0 | 559 | ||
| Leistungsverkehr | 0 | |||
| AIDU | 4 | 0 | ||
| Leistungsverkehr | 20 | |||
| Wertberichtigung | -16 | |||
| AERUNI | 35 | 0 | ||
| Leistungsverkehr | 35 | |||
| U-Deals GmbH | 2 | 2 | ||
| Leistungsverkehr | 2 | |||
| Summe | 2.479 | 8.003 |
Dieser Posten beinhaltet u.a. die Darlehensforderungen gegen die Unister Holding (TEUR 1.278; Vj.: TEUR 2.552). Der Posten resultiert aus dem IHBA- und Darlehens-Vertrag mit der Unister Holding, der zum 29. Mai 2015 gekündigt wurde und nur noch der Abwicklung der Salden dient. Zum Stichtag waren sowohl die Darlehensforderung als auch die Abwicklungsforderung überfällig. Im Berichtsjahr wurden das Darlehen anteilig und die Abwicklungsforderung in voller Höhe durch die Verwertung der von der Unister Holding als Sicherheit hinterlegten Anleihen (1.953 Stück) getilgt. Weitere Tilgungsraten erfolgten nicht.
Mit der Erklärung vom 19. Juli 2016 wurden die bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Unister Travel (TEUR 7.048) aufgerechnet und sind damit erloschen.
Gegenüber der Unister Travel wurden im Vorjahr Forderungen aus nachträglich beanstandeten Kosten aus der Portalabrechnung in Höhe von TEUR 3.345 wertberichtigt, da aufgrund des zwischenzeitlich eröffneten Insolvenzverfahrens die Durchsetzbarkeit mit hoher Unsicherheit behaftet ist. Ähnlich verhält es sich mit der Darlehensforderung gegenüber der Unister Holding. Hier wurde im Vorjahr eine Wertberichtigung in Höhe von TEUR 610 vorgenommen und im Berichtsjahr um TEUR 23 erhöht. Beide Wertberichtigungen haben im Berichtsjahr weiterhin bestand.
Der Posten kurzfristige finanzielle Vermögenswerte betrifft Kautionen und Sicherheitshinterlegungen, die nicht innerhalb von drei Monaten liquidierbar sind und somit nicht als Bestandteil der liquiden Mittel ausgewiesen werden.
Die nicht finanziellen Vermögenswerte beinhalteten zum 31. Dezember 2016 mit TEUR 688 (Vj.: TEUR 282) im Wesentlichen Forderungen gegen das Finanzamt aus Umsatzsteuer
Der Bestand an Zahlungsmitteln besteht im Wesentlichen aus Bankguthaben mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten. Verfügungsbeschränkungen bestehen nach Saldierung nicht. Der Kassenbestand ist von untergeordneter Bedeutung.
Unter dem Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurde eine Saldierung vorgenommen: die Travel24 unterhält ein Bankkonto (zum Stichtag TEUR 5; Vj.: TEUR 647), welches zur Abwicklung von Buchungen im Linienflugbereich über AERUNI dient. Die Travel24 hat keine Verfügungsmöglichkeiten über das Konto, sondern weist sich in gleicher Höhe eine Verbindlichkeit gegenüber AERUNI aus. Zur verbesserten Darstellung wurde der nicht der Travel24 zur Verfügung stehende Cash-Bestand von TEUR 5; (Vj.: TEUR 647) mit den korrespondierenden Verbindlichkeiten von TEUR 5; (Vj.: TEUR 647) saldiert.
Das Grundkapital der Travel24 ist, unverändert zum vorangegangenen Geschäftsjahr, auf 2.033.585 nennwertlose Stückaktien mit gleichen Rechten zu einem rechnerischen Betrag von je 1 EUR aufgeteilt und war voll eingezahlt. Mit der Inhaberschaft an den Aktien verbunden sind das Stimmrecht in der Hauptversammlung sowie das Gewinnbezugsrecht bei beschlossenen Ausschüttungen. Bezüglich der Angabe der im Umlauf befindlichen Aktien wird auf die Konzern-Eigenkapital-Veränderungsrechnung als Bestandteil des Konzernabschlusses verwiesen.
Bis zum Stichtag 31. Dezember 2016 bestand ein genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2010), welches nicht im Rahmen einer Kapitalerhöhung genutzt wurde und somit verfallen ist.
Das gezeichnete Kapital der Travel24 ist Gegenstand einer bedingten Erhöhung. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Optionsscheinen und Wandlungsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen. Gemäß der Eintragung in das Handelsregister vom 7. Dezember 2010 beträgt das bedingte Kapital 2004/ II noch EUR 8.213,00.
Die Gesellschaft hat aktuell keine Optionsscheine ausgegeben.
Die Kapitalrücklage enthält die bei der Ausgabe der Aktien über den rechnerischen Betrag hinaus erzielten Beträge.
Mit Beschluss in der Hauptversammlung vom 6. Juni 2012 wird die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 203.358,50 beschränkt. Die Ermächtigung kann im Rahmen des vorstehend bezeichneten Gesamtvolumens ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum Ablauf des 6. Juni 2017.
Der zur Ausschüttung an die Aktionäre verfügbare Dividendenbetrag ist laut Aktiengesetz vom Eigenkapital abhängig, wie es im Einzelabschluss der Travel24 entsprechend dem Deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) ausgewiesen wird. Dividenden können nur aus einem etwaigen Bilanzgewinn (nach Dotierung gesetzlicher Rücklagen) beschlossen und ausgeschüttet werden. Der im Einzelabschluss der Travel24 nach HGB ausgewiesene Gewinn weicht regelmäßig vom kumulierten Gewinn im vorliegenden Konzernabschluss nach IFRS ab. Zum 31. Dezember 2015 wies der Einzelabschluss der Travel24 einen Bilanzverlust in Höhe von TEUR -2.012 (Vj.: TEUR -1.960) aus.
Die Travel24 hat im Einzelabschluss das Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB in Anspruch genommen und hat im Geschäftsjahr 2016 aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 80 (Vj.: TEUR 110) bilanziert. Die aktiven latenten Steuern unterliegen der Ausschüttungssperre i. S. des § 268 Abs. 8 Satz 2 HGB, da im Einzelabschluss keine passiven latenten Steuern bestehen.
Die Travel24 verfügt sowohl im aktuellen Jahr als auch im Vorjahr über keine Posten im sonstigen Gesamtergebnis.
Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten wurden zum Bilanzstichtag in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert, da die Anleiheverpflichtung im Geschäftsjahr 2017 zur Rückzahlung fällig wird.
Die Steuerschulden sind im Wesentlichen auf Ertragssteuerverbindlichkeiten zurückzuführen und beziehen sich auf die Jahre vor 2013 (TEUR 1.372; Vj.: TEUR 2.056) und die laufenden Steuerschulden in Deutschland und Frankreich. Die Rückstellungen wurden entsprechend der Dauer und der Höhe der erwarteten Verpflichtung verzinst. Bei dieser Verzinsung wurden die Regelungen des § 233a AO beachtet.
Die Steuerschulden berücksichtigen, da es die Gesellschaft als nicht hinreichend wahrscheinlich ansieht, dass bestehende steuerliche Verlustvorträge im Wesentlichen aus den Jahren vor 2009, welche durch die steuerliche Außenprüfung aberkannt wurden, genutzt werden können. Dabei wird auch auf Abschnitt IV 4. "Latente Steuern" verwiesen. Zwischenzeitlich sind hierzu betreffende Bescheide für die Jahre 2009 bis 2011 ergangen. Die Travel24 hat diesbezüglich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt. Gegen Teilzahlung bzw. Verrechnung mit Steuerguthaben in Höhe von TEUR 681 ist die Aussetzung vorerst bis zum 30. Juni 2017 gewährt worden.
| 12. Rückstellungen | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Die Entwicklung der kurzfristigen Rückstellungen für die Jahre 2016 und 2015 stellt sich wie folgt dar: | |||||||
| Rückstellungen für | |||||||
| (Angaben in TEUR) | Prozess riskiken |
drohende Strafen |
Rechtsstreitigkeiten Segment Internet |
Segment Hotel |
Archivierung | Verzinsungs rückstellungen |
Summe |
| Stand 1. Januar 2016 |
0 | 0 | 137 | 330 | 5 | 330 | 802 |
| Zuführung | 67 | 4 | 10 | 102 | 183 | ||
| Auflösung | (52) | (11) | (33 ) | (96) | |||
| Inanspruchnahme | (18) | (158) | (176) | ||||
| Stand 31. Dezember 2016 |
0 | 0 | 134 | 323 | 15 | 241 | 713 |
| Rückstellungen für | |||||||
| (Angaben in TEUR) | Prozess riskiken |
drohende Strafen |
Segment Internet |
Rechtsstreitigkeiten Segment Hotel |
Archivierung | Verzinsungs rückstellungen |
Summe |
| Stand 1. Januar 2015 |
300 | 50 | 72 | 148 | 0 | 250 | 820 |
| Stand 31. Dezember | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Rückstellungen für | |||||||
| (Angaben in TEUR) | Prozess riskiken |
drohende Strafen |
Rechtsstreitigkeiten Segment Internet |
Segment Hotel |
Archivierung | Verzinsungs rückstellungen |
Summe |
| Stand 1. Januar 2015 |
300 | 50 | 72 | 148 | 0 | 250 | 820 |
| Zuführung | 65 | 182 | 5 | 80 | 332 | ||
| Auflösung | 0 | ||||||
| Inanspruchnahme | (300) | (50) | (350) | ||||
| Stand 31. Dezember | 0 | 0 | 137 | 330 | 5 | 330 | 802 |
Die bestehenden Risiken aus rechtlichen Verfahren werden in der Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten (Segment Internet und Segment Hotel) abgebildet (TEUR 457; Vj.: TEUR 467). Hierbei handelt es sich zum einen um Verfahren aus dem Segment Internet (TEUR 134; Vj:: TEUR 137). Zum Stichtag sind insgesamt 30 Verfahren offen, in denen die Travel24 Beklagte oder Beteiligte ist. Bei den Verfahren handelt es sich zumeist um die Unterlassung eines bestimmten Verhaltens oder Anfragen von Verbraucherschutzorganisationen. Das Risiko der Verfahren besteht zu meist nur in den Kosten der Bearbeitung, da zumeist keine Geldleistung, sondern lediglich eine Unterlassungshandlung begehrt wird. Für die Höhe ist dabei der wahrscheinlichste Wert des Ausgangs berücksichtigt, wobei der Eintrittszeitpunkt unsicher ist. Hierbei berücksichtigen wir eine Schätzung, welche aufgrund von Erfahrungswerten ähnlicher Verfahren die Bearbeitungskosten und mögliche Auszahlungen beziffert.
Darüber hinaus wurden Rückstellungen im Segment Hotel gebildet. Hier besteht das Risiko von Rechtsstreitigkeiten aufgrund Schlecht- oder Nichtleistung mit der im Rahmen der Planung und Bau beauftragten Nachunternehmer. Zum Bilanzstichtag sind in diesem Bereich insgesamt drei Rechtsstreitigkeiten anhängig. Für die Höhe ist dabei der wahrscheinlichste Wert des Ausgangs berücksichtigt, wobei der Eintrittszeitpunkt unsicher ist. Bei der Ermittlung der Rückstellung orientieren wir uns hierbei an den vertraglichen Grundlagen, an den von Nachunternehmern geforderten Zahlungen sowie an der Beurteilung der erbrachten Leistungen und von Gegenansprüchen durch interne und externe Gutachter.
Im Vorjahr haben wir für eine offene Forderung eines Nachunternehmers eine Rückstellung in Höhe von TEUR 266 gebildet. Diese stellt den maximalen Ressourcenabfluss dar und wurde durch die Travel24 in voller Höhe als Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegt. Der nächste Termin zur mündlichen Verhandlung wird in 2017 erwartet. Außerdem wurde ein Mahnbescheid über rd. TEUR 200 weitere offene Honorare beantragt. Hierfür wurde fristgemäß Widerspruch eingelegt, da der Anspruch aus Sicht der Gesellschaft unbegründet ist. Zur Darstellung der damit verbundenen Risiken verweisen wir auf den Risikobericht.
Ebenfalls im Segment Hotellerie steht die Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG als Tochtergesellschaft der Travel24 derzeit in zwei Rechtsstreitigkeiten.
In einem Fall besteht die Rückstellung in Höhe von TEUR 21 im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die Rückstellung wurde für die Prozesskosten gebildet. Grundsätzlich liegt aber hier der durch die Travel24 geleistete Betrag deutlich über dem Stand der Vertragserfüllung. Der Stand der Vertragserfüllung wurde durch den damals beauftragten Architekten geschätzt und beläuft sich auf TEUR 280. Wir gehen in diesem Fall nicht von einem Ressourcenabfluss aus. Im Jahr 2017 wird diesbezüglich die Widerklage wegen Schlechtleistung erhoben, deren Anspruch den strittigen Erfüllungsbetrag des Architekten übersteigt und zu einer Gegenforderung führt.
Im zweiten Fall wurden Rückstellungen für noch entstehende Rechtskosten in Höhe von TEUR 24 sowie für zukünftige entstehende Schiedskosten in Höhe von TEUR 8 gebildet. Die ursprüngliche
Forderung beläuft sich auf ca. TEUR 542. Aus unserer Sicht ist die Forderung nicht hinreichend substantiiert nachgewiesen und es stehen dem außerdem von uns gestellte Gegenansprüche aus Schadensersatz gegenüber. Das schiedsgutachterliche Verfahren wurde eingeleitet, ein Gutachter wird zeitnah bestellt.
Zudem wurden die erwarteten Zinsen auf Steuernachzahlungen (TEUR 241; Vj.: TEUR 330) berücksichtigt. Die Rückstellungen für Zinsen resultieren im Wesentlichen aus Steuerschulden aus den Jahren vor 2013 und werden von der Gesellschaft anhand der geltenden Zinssätze sowie der verstrichenen Zeit berechnet (siehe dazu auch Abschnitt IV 11. "Steuerschulden").
Bezüglich der Verwendung von Schätz- und Ermessensannahmen und der damit verbundenen Unsicherheit wird auf "II.4 Gebrauch von Ermessensentscheidungen und Schätzungen" verwiesen.
Die Travel24 hat grundsätzlich keine Ansprüche auf mögliche Erstattungen bezüglich der oben erläuterten Sachverhalte.
Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhaltet den umgegliederten Barwert der im dritten Quartal 2012 emittierten Unternehmensanleihe, die eine Laufzeit von fünf Jahren hat und einen Zinskupon von 7,5 % p. a. trägt. Das am Bilanzstichtag noch im Umlauf befindliche gezeichnete Nominalvolumen beläuft sich auf TEUR 16.073 (Vj.: TEUR 20.839).
Die Verminderung der Anleiheverbindlichkeit im Vergleich zum Vorjahr (dort noch als langfristige Finanzverbindlichkeit ausgewiesen) resultiert aus folgenden Sachverhalten:
Die rückübertragenen Anleihen sind bilanzrechtlich dauerhaft eingezogen.
Außerdem werden die Zinsansprüche der Gläubiger (TEUR 350, Vj.: TEUR 451) aus der Anleiheverbindlichkeit als kurzfristige Finanzverbindlichkeit ausgewiesen. Die laufende Zinszahlung erfolgte im September 2016. Die nächste Zinszahlung ist mit der Rückzahlung der Anleihe im September 2017 fällig.
| 14. Sonstige kurzfristige nicht finanzielle und finanzielle Verbindlichkeiten | ||
|---|---|---|
| Die sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen zum | ||
| Bilanzstichtag Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus Kapitalertragsteuer (TEUR 451). In | ||
| den sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten sind nahezu sichere Verpflichtungen aus | ||
| ausstehenden Rechnungen, Abschluss- und Prüfungskosten sowie solche gegenüber Personal enthalten. |
||
| Geschäftsjahr | ||
| 2016 TEUR |
2015 TEUR |
|
| Abschluss-, Prüfungskosten | 205 | 343 |
| Verbindlichkeit ggü. Personal | 188 | 84 |
| Ausstehende Rechnungen Summe sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
151 544 |
187 614 |
| Steuerverbindlichkeit | 451 | 522 |
| Umsatzabgrenzung Gutscheine Sonstige |
55 26 |
106 60 |
| 15. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte nach Wertberichtigungen, Wertansätze und beizulegenden | ||||||||||||
| Zeitwerte nach Bewertungskategorien der Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2016 und zum 31. Dezember 2015. |
||||||||||||
| 31. Dezember 2016 | ||||||||||||
| (Angaben in TEUR) | Wertansatz Bilanz nach IAS 39 | |||||||||||
| Bew ertungs kategorie |
Fortgeführte Anschaffungs |
Fair Value erfolgs |
Fair Value erfolgs |
Fair | ||||||||
| Originäre | nach IAS 39 | Buchw ert |
kosten | neutral | w irksam |
Value * | ||||||
| Finanzinstrumente | ||||||||||||
| Aktiva | ||||||||||||
| Sonstige Ausleihungen | LaR | 0 | 0 | - | - | 0 | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
LaR | 250 | 250 | - | - | 250 | ||||||
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen |
LaR | 2.479 | 2.479 | - | - | 2.479 | ||||||
| Sonstige finanzielle | LaR | 329 | 329 | - | - | 329 | ||||||
| Vermögensw erte Zahlungsmittel |
LaR | 3.404 | 3.404 | - | - | 3.404 | ||||||
| Passiva | ||||||||||||
| Anleihe (lang- und kurzfristige Anteile) |
FLAC | 16.249 | 16.249 | - | - | 10.562 | ||||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
FLAC | 635 | 635 | - | - | 635 | ||||||
| Verbindlichkeiten gegen nahestehende Personen |
FLAC | 2.430 | 2.430 | - | - | 2.430 | ||||||
| Verpflichtungen aus der möglichen Kündigung von |
FLaFV | 0 | - | - | 0 | 0 | ||||||
| Kommanditanteilen Sonstige |
FLAC | 544 | 544 | 544 | ||||||||
| Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39 |
||||||||||||
| Loans and Receivables (LaR) Financial Liabilties |
6.463 | 6.463 | - | - | 6.463 | |||||||
| Measured at Amortized Cost (FLAC) |
19.859 | 19.858 | - | - | 14.171 | |||||||
| Financial Liabilties Measured at Fair Value (FLaFV) |
0 | - | - | 0 | 0 | |||||||
| * Sofern keine Fair Value ermittelbar, Angabe des Buchw | ertes | |||||||||||
| Konzern Travel24.com AG |
| 31. Dezember 2015 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (Angaben in TEUR) | Wertansatz Bilanz nach IAS 39 | |||||
| Bew ertungs kategorie nach IAS 39 |
Buchw ert |
Fortgeführte Anschaffungs kosten |
Fair Value erfolgs neutral |
Fair Value erfolgs w irksam |
Fair Value * |
|
| Originäre Finanzinstrumente |
||||||
| Aktiva | ||||||
| Sonstige Ausleihungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
LaR LaR |
2.000 205 |
2.000 205 |
- - |
- - |
2.000 205 |
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen |
LaR | 8.002 | 8.002 | - | - | 8.002 |
| Sonstige finanzielle Vermögensw erte |
LaR | 147 | 147 | - | - | 147 |
| Zahlungsmittel | LaR | 12.212 | 12.212 | - | - | 12.212 |
| Passiva | ||||||
| Anleihe (lang- und kurzfristige Anteile) |
FLAC | 20.963 | 20.963 | - | - | 8.336 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
FLAC | 802 | 802 | - | - | 802 |
| Verbindlichkeiten gegen nahestehende Personen |
FLAC | 5.217 | 5.217 | - | - | 5.217 |
| Verpflichtungen aus der möglichen Kündigung von Kommanditanteilen |
FLaFV | 0 | - | - | 0 | 0 |
| Sonstige | FLAC | 614 | 614 | 614 | ||
| Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39 |
||||||
| Loans and Receivables (LaR) Financial Liabilties |
22.566 | 22.566 | - | - | 22.566 | |
| Measured at Amortized Cost (FLAC) Financial Liabilties |
27.596 | 27.596 | - | - | 14.969 | |
| Measured at Fair Value (FLaFV) |
0 | - | - | 0 | 0 | |
| * Sofern keine Fair Value ermittelbar, Angabe des Buchw | ertes |
Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, ermitteln sich wie folgt:
Da die zum Stichtag ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte ausschließlich kurzfristigen Charakter haben, wird angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte annähernd ihren Buchwerten entsprechen. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche langfristige Ausleihungen an Dritte oder Mitarbeiter zinsen wir auf den Barwert der erwarteten künftigen Cashflows ab und wenden dafür den ursprünglichen Effektivzinssatz an, den ein Darlehensnehmer bei einem Finanzinstitut für ein ähnliches Darlehen zahlen müsste. Auf die Erläuterungen zu den "Forderungen gegen nahestehende Unternehmen" wird verwiesen.
Im Vorjahr wurde zusätzlich ein Darlehen in Höhe von TEUR 2.000 an die LOET Trading AG mit einem Zinssatz von 6 % p. A. ausgegeben. Dieses Darlehen ist mit einer Grundschuld in gleicher Höhe inklusive 10 % Zinsen und einmaligen 10 % Nebenleistungen besichert. Diese Darlehensforderung wurde im Berichtsjahr an einen Dritten in voller Höhe veräußert. Weitere Ausleihungen an nahestehende Personen, Dritte oder Mitarbeiter bestehen nicht.
Der Fair Value der ausgegebenen Anleihe weicht in der Berichtsperiode vom Buchwert der Anleihe ab. Der Fair Value der Anleihe beträgt zum 31. Dezember 2016 TEUR 10.562 (Vj.: TEUR 8.336). In der aktuellen Berichtsperiode haben wir den Fair Value auf Basis der emittierten Anleihestücke (16.073 Stücke) und dem Kurs zum Bilanzstichtag an der Wertpapierbörse in Frankfurt/Main (65,00 %) errechnet. Der Fair Value der Anleihe betrug auf Basis des Schlusskurses im Vorjahr TEUR 8.336. Hinsichtlich weiterer Erläuterungen verweisen wir auf Kapitel II "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze".
Unsere nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Finanzschulden und andere nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten. Da die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, jene gegenüber nahestehenden Personen und sonstigen nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten vor allem kurzfristigen Charakter haben, gehen wir davon aus, dass die beizulegenden Zeitwerte annähernd ihren Buchwerten entsprechen.
Die finanziellen Verpflichtungen einer (möglichen) Kündigung von Kommanditanteilen erfolgt jährlich zum Bilanzstichtag. Etwaige Änderungen des Fair Values der Verpflichtungen werden in der Gesamtergebnisrechnung im Posten "Sonstiges Finanzergebnis" ausgewiesen. Aus der Bewertung
des Berichtsjahrs ergab keine Veränderung zum Vorjahr. Nicht berücksichtigt ist das eigene Ausfallrisiko der Verbindlichkeiten, da sich dies nicht signifikant auf den Fair Value auswirkt. Es liegen keine Veränderung der zugrundeliegenden KG Anteile durch bspw. Käufe oder Verkäufe vor.
Bei der Bewertung der KG Anteile wurde differenziert nach den beiden Bewertungsobjekten in Köln und Leipzig vorgegangen.
Die Gesellschaft ist die Besitzgesellschaft des Grundstückes nebst aufstehendem Gebäude für das geplante und im Bau befindliche Hotel in Leipzig. Die Immobilie soll im Jahr 2017 veräußert und anschließend gemietet werden. Der ab Mitte 2017 geplante Betrieb des Hotels wird hierbei nicht von der KG vorgenommen, sondern einer Betriebsgesellschaft. Die Betriebsgesellschaft ist eine (mittelbare) Tochtergesellschaft der Travel24. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Ereignisse nach dem Abschlussstichtag.
Der Wert der KG Anteile ergibt sich aus dem Barwert der zukünftig aus diesem Verkauf vertraglich fixierten Zahlungsmittelüberschüsse. Zudem wurden laufende Auszahlungen und Steuern in Abzug gebracht. Von dem so ermittelten Wert des Grundbesitzes wurden anschließend alle Verbindlichkeiten der KG (zu Buchwerten) abgezogen und somit ergibt sich im Berichtsjahr ein negativer Wert der KG Anteile. Nach Berücksichtigung der Abzinsung (Kündigungsfrist beträgt gemäß Gesellschaftsverträgen jeweils 6 Monate) ergibt sich wie im Vorjahr keine Verpflichtung aus KG-Anteilen gegenüber dem Minderheitsgesellschafter.
Die Gesellschaft war bis Dezember 2015 ebenfalls Besitzgesellschaft eines Grundstückes nebst aufstehendem Gebäudes. Von dem erzielten Verkaufspreis wurden anschließend alle Verbindlichkeiten der KG (zu Buchwerten) abgezogen und somit ergibt sich ein negativer Wert der KG Anteile. Nach Berücksichtigung der Abzinsung (Kündigungsfrist beträgt 6 Monate) ergibt sich wie im Vorjahr keine Verpflichtung aus KG-Anteilen gegenüber dem Minderheitsgesellschafter.
Bei den Inputfaktoren für die Fair Value Bewertung handelt es sich um Faktoren, die nicht aus einem aktiven Markt ableitbar sind (Level 3 Bewertung). Die verwendeten Inputfaktoren waren somit zu schätzen. Bei einer Änderung der Inputfaktoren würde sich ein anderer Wert der Verpflichtung ergeben, wobei aber keine der Annahmen in der Bewertung als sensitiv angesehen wird.
| In folgender Übersicht wird die Fair Value Hierarchie nach IFRS 13 für Finanzinstrumente dargestellt: | ||
|---|---|---|
| Bemessungshiercharie | Orginäre Finanzinstrumente | Marktwerte (Angaben in TEUR) |
| Level 1 | Anleihen | 10.447 |
| Level 2 | - | - |
| Verpflichtung aus der möglichen |
Die Ermittlung der Fair Values der Anleihen erfolgt hierbei lediglich für Zwecke der Offenlegung (Anhangsangabe), jene der KG Anteile für Bewertungszwecke im Abschluss. Beide Bewertungen erfolgen wiederkehrend.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt, wie sich das Ergebnis aus Zinsen, aus der Folgebewertung von Finanzinstrumenten zum Fair Value sowie aus Währungsumrechnung und Wertberichtigungen auf die einzelnen Kategorien von Finanzinstrumenten im Sinne des IAS 39 verteilen und wie sich das jeweilige Nettoergebnis berechnet.
Die Zinsen aus Finanzinstrumenten werden im Zinsertrag bzw. in den Zinsaufwendungen ausgewiesen. Buchgewinne aus der Rücknahme von Anleihen und Ausbuchung von Zinsabgrenzungen auf Anleihen werden im Finanzergebnis in einer gesonderten Position ausgewiesen. Die Änderungen des Fair Values der Kommanditanteile wird im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen. Die übrigen Komponenten des Nettoergebnisses erfasst die Travel24 in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen.
| Zins effekt |
Aus der Folgebewertung | Ausbu chungen |
erfolgsneutrales Ergebnis |
Netto ergebnis |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Angaben in TEUR) | zum Fair | Währungs | Wert | |||||
| Aus Darlehen und | 1. Januar - 31. Dezember 2016 |
287 | Value n.a. |
umrechnung (18 ) |
berichtigung (572) |
0 | n.a. | (303 ) |
| Forderungen | 1. Januar - 31. Dezember 2015 |
473 | n.a. | 30 | (4.465 ) | 0 | n.a. | (3.962 ) |
| Aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bew erteten |
1. Januar - 31. Dezember 2016 |
(1.532) | n.a. | 0 | n.a. | 1.213 | n.a. | (319 ) |
| finanziellen Verbindlichkeiten |
1. Januar - 31. Dezember 2015 |
(2.129) | n.a. | 0 | n.a. | 526 | n.a. | (1.603 ) |
| Aus zum beizulegenden Zeitw ert bew erteten |
1. Januar - 31. Dezember 2016 |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| finanziellen Verbindlichkeiten |
1. Januar - 31. Dezember 2015 |
0 | 83 | 0 | 0 | 0 | 0 | 83 |
| Gesamt | 1. Januar - 31. Dezember 2016 |
(1.245) | 0 | (18) | (572) | 1.213 | 0 | (622) |
| 1. Januar - 31. Dezember 2015 |
(1.656) | 83 | 30 | (4.465) | 526 | 0 | (5.482) | |
| davon | 1. Januar - 31. Dezember 2016 |
(1.245) | 0 | (18) | (572) | 1.213 | 0 | (622) |
| erfolgsw irksam |
1. Januar - 31. Dezember 2015 |
(1.656) | 83 | 30 | (4.465) | 526 | 0 |
Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie die immateriellen Vermögenswerte die noch nicht genutzt werden, werden zur Überprüfung der Werthaltigkeit den Cash Generating Units (CGUs) "Internet" und "Hotellerie" zugeordnet.
Die CGUs entsprechen den operativen Segmenten vor Zusammenfassung mit anderen Segmenten.
Die Marke (TEUR 2.700) stellt einen gemeinschaftlich genutzten Vermögenswert (corporate assets) dar, der keine eigenständigen Cashflows generiert und ihr Buchwert somit keiner der beiden CGUs zugerechnet werden kann. Aus diesem Grund erfolgt die Zuordnung der Marke zu den CGUs auf Basis der Umsatzerlöse. Da der Hotellerie-Bereich in 2016 noch keine Umsatzerlöse erwirtschaftet hat, wurde die Werthaltigkeit der Marke vollständig auf Basis der CGU "Internet" geprüft. Zukünftig wird die Marke auch im Segment Hotellerie genutzt, so dass die Prüfung der Werthaltigkeit unter Berücksichtigung beider CGUs erfolgen wird.
Der Geschäftsbereich Internet ist im Bereich der Reise- und Flugvermittlung tätig. Darunter sind sowohl Pauschal- als auch Last-minute-Reisen, sowie die Vermittlung von Flügen und Hotelzimmern zu fassen. Alle Leistungen können über das Internet oder die Buchungshotline gebucht werden.
Zu der CGU zählen bzw. zählten einzelne Portale (z. B. travel24.com, flug24.de, vols24.fr), über welche touristische Dienstleistungen in verschiedenen europäischen Ländern erworben werden können bzw. konnten. Die CGU wird einheitlich durch das Management gesteuert.
Die CGU entspricht der Buchungsstrecke, welche für die Bearbeitung der Kundenanfragen notwendig ist. Unter einer Buchungsstrecke wird eine Ansammlung von Vermögenswerten verstanden, die notwendig sind um Zahlungsmittelzuflüsse zu genieren. Hierzu zählen neben der im Eigentum der Travel24 befindlichen Domain (z. B. travel24.com) sowohl die für den Kunden sichtbaren Softwarebestandteile (sog. frontend oder Domain Content) als auch die für den Kunden nicht ersichtlichen Softwarebestandteile (sog. backend oder Internet Booking Engine). Die im Hintergrund liegende Software ist für alle betriebenen Domains im Wesentlichen die gleiche und ist unabhängig von der jeweiligen landesspezifischen und für den Kunden sichtbaren Software. Die Softwarebestandteile stehen im Eigentum der Fulfilmentpartner Invia Travel und Invia Flights. Die Summe dieser Vermögenswerte generiert Zahlungsmittelzuflüsse, da alle gemeinschaftlich genutzt werden müssen, um die Anfragen der Kunden zu verarbeiten.
Die Abwicklung der Kundenanfragen wird als Dienstleistung von Invia Travel bzw. der Invia Flights über die Bereitstellung einer Hard- und Softwareumgebung erbracht.
Der Travel24-Konzern führte auf Basis der CGU "Internet" eine jährliche Prüfung auf Wertminderung der Marke und Domain zum 31. Dezember durch. Der erzielbare Betrag der CGU "Internet" wird auf Basis der Berechnung des Nutzungswert (value in use) auf Basis eines DCF-Verfahrens ermittelt. Die Bewertung erfolgt anhand vom Management genehmigter Mittelfristplanungen über einen Detailzeitraum von fünf Jahren (monatliche Planung). Eine wesentliche der Planung zugrundeliegende Annahme ist die Fortführung der Fulfilmentverträge mit der Invia Travel bzw. der Invia Flights zu unveränderten Konditionen. Für darüberhinausgehende Cashflow-Prognosen (terminal value) wird eine Wachstumsrate von 1,0 % verwendet. Die herangezogenen Vorsteuer-Diskontierungssätze werden auf Grundlage von Marktdaten ermittelt und betragen zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2016 9,11 %.
Der CGU "Internet" sind zum Bilanzstichtag immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzendauer in Höhe von TEUR 3.283 zugeordnet (inkl. corporate asset).
Der Impairment-Tests für die Marke und Domain in der CGU "Internet" ergab einen Wert der CGU von TEUR 6.229. Es bestand zum Bilanzstichtag kein Wertminderungsbedarf.
Der Geschäftsbereich Hotellerie ist im Aufbau befindlich. In diesem Geschäftsbereich wird aktuell die Errichtung eines Budget-Design Hotels in der Leipziger Innenstadt vorangetrieben. Nach erfolgter Fertigstellung und der Veräußerung sowie die Anmietung (Sale-and-Rent-Back) durch die Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH soll das Hotel ab Mitte 2017 betrieben werden. Zukünftig sollen in diesem Bereich weitere Budget-Design Hotels angemietet und betrieben werden.
Der Travel24.com Konzern führte auf Basis der CGU "Hotellerie" eine jährliche Prüfung auf Wertminderung des Hotelkonzepts zum 31. Dezember 2016 durch. Der erzielbare Betrag der CGU "Hotellerie" wird auf Basis der Berechnung des Nutzungswerts (value in use) auf Basis eines DCF-Verfahrens ermittelt. Die Bewertung erfolgt anhand vom Management genehmigter Mittelfristplanungen über einen Detailzeitraum von fünf Jahren (monatliche Planung). Im Verlauf des Betriebs des Hotels wird die Auslastung sukzessive zunehmen. Für darüberhinausgehende Cashflow-Prognosen (terminal value) wird eine Wachstumsrate von 1,0 % verwendet. Die herangezogenen Vorsteuer-Diskontierungssätze werden auf Grundlage von Marktdaten ermittelt und betragen zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2016 7,17 %.
Der CGU "Hotellerie" sind zum Bilanzstichtag noch nicht genutzte immaterielle Vermögenswerte (Hotelkonzept) in Höhe von TEUR 951 zugeordnet.
Im Rahmen des Impairment-Tests für das Hotelkonzept in der CGU "Hotellerie" wurde zum Bilanzstichtag kein Wertminderungsbedarf festgestellt. Als Wert der CGU wurden TEUR 3.890 ermittelt.
Im Rahmen der Bewertung zum Nutzungswert (Value in use) wird der Fair Value durch ein Bewertungsverfahren ermittelt. Unter Berücksichtigung des Bewertungsverfahrens und der Parameter findet eine Bewertung auf dem Fair Value Level 3 statt. Bei den Input Faktoren handelt es sich teilweise um solche, die nicht am Markt beobachtbar sind. Die für diese Bewertung wesentlichsten Inputfaktoren werden im Folgenden je CGU getrennt dargestellt. Im Folgenden wird anschließend auf die Sensitivität dieser Annahmen eingegangen.
Bei der Berechnung des Nutzungswerts - Value in Use - (mittels DCF-Verfahren) der CGU "Internet" bestehen Schätzungsunsicherheiten für die zugrunde liegenden Annahmen, besonders hinsichtlich:
Deckungsbeitragsentwicklung – Die Entwicklung des Deckungsbeitrages wird im Wesentlichen durch die Marketingkosten (Teil des Aufwands für bezogene Leistungen) determiniert. Die Marketingkosten sind überwiegend variable Kosten und die geplante Höhe basiert auf Erfahrungswerten und Erwartungen des Managements. Aufgrund des eingeleiteten Aufbaus eigener und teilweise eigenständiger Strukturen sind diese mit anfänglichen Schätzunsicherheiten verbunden. Die Quote des Aufwands für bezogene Leistungen liegt im Planungshorizont bei durchschnittlich 68% und langfristig bei 67%
Umsatzentwicklung - Die Umsatzentwicklung wird je Produktbereich betrachtet. Produktbereiche stellen die Pauschalreisevermittlung, die Flugvermittlung und die Vermittlung von Versicherungsprodukten als Zusatzleistung im Bereich Pauschal und Flug dar. Die Annahmen beruhen auf historischen Erfahrungswerten und einer Einschätzung des Managements bezüglich der Umsatzentwicklung. Das zugrunde gelegte Umsatzwachstum liegt nach einem Rückgang in 2017, einer deutlichen Erholung in 2018 und langfristig bei 5 % p. a.
Abzinsungssätze - Die Abzinsungssätze spiegeln die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der den CGUs jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken wider. Der Abzinsungssatz wurde basierend auf den branchenüblichen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC) geschätzt. Der ermittelte Zinssatz beträgt für das Segment Internet 9,11 %.
Wachstumsrate – Es wurde eine langfristige Wachstumsrate in Höhe von 1,0 % berücksichtigt. Die langfristige Wachstumsrate wurde unterhalb des langfristigen BIP-Wachstums in Deutschland und damit konservativ angenommen.
Bei der Berechnung des Nutzungswerts - Value in Use - (mittels DCF-Verfahren) der CGU "Hotellerie" bestehen Schätzungsunsicherheiten für die zugrunde liegenden Annahmen, besonders hinsichtlich:
Diskontierungsfaktor (Zinssatz)
Kosten des Hotelbetriebs
Auslastung des Hotels und somit Umsatzprognose - Die Umsatzentwicklung ist im Wesentlichen von der erzielen Auslastung nach Eröffnung des Hotels Ringmessehaus abhängig. Hierbei wurde eine Schätzung des Managements bezüglich der Auslastung des Hotels getroffen. An den Eventdays wird von einer erhöhten Auslastung ausgegangen. Durch die steigende Bekanntheit wird die Auslastung dann kontinuierlich steigen.
Abzinsungssätze - Die Abzinsungssätze spiegeln die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der den CGUs jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken wider. Der Abzinsungssatz wurde basierend auf den branchenüblichen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC) geschätzt. Der für das Segment Hotellerie ermittelte Zinssatz beträgt 7,17 %.
Kosten des Hotelbetriebs - Die laufenden Kosten des Hotelbetriebs bestimmen sich im Wesentlichen an der Auslastung. Hierzu wurden nach Einschätzung des Managements die Kosten für den Betrieb in Abhängigkeit der erzielten Übernachtungen geplant.
Wachstumsrate – Vom Management wurde eine langfristige Wachstumsrate in Höhe von 1,0 % berücksichtigt. Die langfristige Wachstumsrate wurde unterhalb des langfristigen BIP-Wachstums in Deutschland und damit konservativ angenommen.
Investitionskosten - Da sich das zu betreibende Hotel noch im Bau befindet, stellen die Kosten zur Fertigstellung des Gebäudes und Investitionen in die Inneneinrichtung wesentliche Auszahlungen im ersten Planjahr dar. Hierzu wurde eine nach Monaten und nach den einzelnen Gewerken ermittelte detaillierte Auszahlungsplanung für das Jahr 2017 erstellt. Für die Planung der einzelnen Auszahlungen wurde, soweit vorhanden, auf bereits geschlossene Bauverträge für einzelne Gewerke zurückgegriffen. Zudem wurde auf Angebotsabgaben bzw. auf die Schätzungen der Bauabteilung sowie externer Sachverständiger zurückgegriffen. Es wurde unterstellt, dass für die ausstehenden Investitionen eine vollständige Fremdfinanzierung erfolgt und der Kaufpreis bei Veräußerung vollständig zur Tilgung der Baufinanzierung verwendet wird.
1.3. Sensitivität der getroffenen Annahmen
Das Management ist der Auffassung, dass bei einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Änderung der Kosten für die Kundengewinnung und Kundenbindung dazu führen kann, dass der Buchwert der CGU ihren erzielbaren Betrag wesentlich übersteigt. Nachfolgend wurde die
Sensitivitätsanalyse tabellarisch dargestellt. Eine entsprechende Veränderung des jeweiligen Parameters könnte zu einem Wertminderungsbedarf bei der Marke und der Domain führen:
| Parameter | Buchwerte der CGU | Value in Use | Höhe des Differenzbetrags |
|---|---|---|---|
| Szenario 1 | TEUR 3.283 | TEUR 4.080 | TEUR 797 |
| Szenario 2 | TEUR 3.283 | TEUR 4.516 | TEUR 1.233 |
| Szenario 3 | TEUR 3.283 | TEUR 590 | TEUR -2.693 |
Im Szenario 1 wurde unterstellt, dass sich der WACC um 300 Basispunkte auf 12,11 % erhöht. Im zweiten Szenario wurde unterstellt, dass die Entwicklung der Umsatzerlöse in den Planjahren deutlich negativer ausfällt nämlich nur halb so viel wächst wie im Basisszenario und die EBIT-Marge aber in den Jahren konstant bleibt (ab drittem Jahr 2,5 % gegenüber 5,0 %). Szenario 3 unterstellt eine Verschlechterung der Rohertragsmarge (Umsatz-Materialaufwandsquote) von ca. 67,6 % auf 78,0 %.
Eine entsprechende Veränderung des jeweiligen Parameters könnte zu einem Wertminderungsbedarf des Hotelkonzepts führen:
| Parameter | Buchwerte der CGU | Value in Use | Höhe des Differenzbetrags |
|---|---|---|---|
| Szenario 1 | TEUR 951 | TEUR 2.356 | TEUR 1.405 |
| Szenario 2 | TEUR 951 | TEUR 342 | TEUR -609 |
| Szenario 3 | TEUR 951 | TEUR 3.860 | TEUR 2.909 |
Im Szenario 1 ist unterstellt, dass sich der WACC um 300 Basispunkte auf 10,17 % erhöht. Im Szenario 2 ist in Anlehnung an ein externes Bewertungsgutachten unterstellt, dass ein verminderter Umsatz und ein deutlich vermindertes EBIT realisiert werden. In der Szenarioanalyse 3 ist eine Erhöhung der Baukosten von 10 % zum Planwert berücksichtigt. Diese potentielle Erhöhung betrifft die noch zu erwartenden Auszahlungen im Jahr 2017.
Die Marke "Travel24" mit einem Buchwert von TEUR 2.700 ist beiden CGUs als gemeinschaftlich genutzter Vermögenswert zuzurechnen. Die Berechnung des erzielbaren Betrages beider CGUs beruht auf der wesentlichen Annahme des Abzinsungssatzes. Zur Ermittlung des Abzinsungssatzes wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Der Abzinsungssatz wurde zwar dem Risiko der zu prüfenden CGU entsprechend ermittelt und ist somit unterschiedlich, allerdings sind einige der Annahmen gleich (z. B. risikoloser Zins). Die Zuordnung der Marke "Travel24" erfolgt zudem auf Basis der Umsatzanteile der beiden Segmente. Da das Segment Hotellerie erst ab dem Jahr 2017 nennenswerte Umsatzerlöse erzielen wird, wurde die Marke im Geschäftsjahr 2016 vollständig dem Segment Internet zugeordnet. Für die Ergebnisse des Impairment-Tests des Segments Internet wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.
Die Travel24 hat im ersten Quartal 2017 die Veräußerung der noch im Bau befindlichen Hotelimmobilie in Leipzig sowie die Anmietung im Rahmen einer Sale-and-Rent-Back-Transaktion durch Abschluss eines Vertragspakets eingeleitet. Der Veräußerungserlös wird die bereits entstandenen sowie die bis zur Fertigstellung des Hotels noch anfallenden Herstellungskosten nicht decken. Daher wurde für den Vermögenswert Ringmessehaus ein anlassbezogener Impairment-Test zum 31. Dezember 2016 durchgeführt.
Im Rahmen des Impairment-Tests wurde der vertragliche Veräußerungserlös für das Gesellschafterdarlehn als erzielbarer Betrag abzüglich der Kosten der Veräußerung berücksichtigt, der den beizulegenden Zeitwert darstellt.
Der Buchwert des Ringmessehauses zum 31. Dezember 2016 vor Wertminderung beträgt TEUR 15.643. Unter Berücksichtigung der noch bis zur Fertigstellung des Hotels erwarteten Herstellungskosten sowie durch Vergleich dieses Wertes mit dem vertraglichen Veräußerungserlös (Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung) war eine Wertminderung in Höhe von TEUR 1.050 im vorliegenden Konzernabschluss vorzunehmen, so dass der Buchwert nach Wertminderung TEUR 14.593 beträgt. Dem Zeitwert ist der Fair Value Level 2 (IFRS 13) zugeordnet worden und spiegelt dabei das Ergebnis der konkreten Verkaufsverhandlungen und Transaktionen über das Objekt wieder.
Die Wertminderung ist in der Gesamtergebnisrechnung innerhalb des Postens "Abschreibungen und Wertminderungen" erfasst und in der Segmentberichterstattung dem Segment "Hotellerie" zugewiesen.
Die Kapitalflussrechnung gemäß IAS 7 (Kapitalflussrechnungen) zeigt, wie sich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten umfasst ausschließlich Kontokorrentguthaben mit einer Restlaufzeit von bis zu drei Monaten. Der Kassenbestand in Höhe von TEUR 0,1 spielt in dieser Betrachtung eine eher untergeordnete Rolle. Die Kapitalflussrechnung unterscheidet zwischen Mittelveränderungen aus laufender Geschäftstätigkeit, aus Investitions- und aus Finanzierungstätigkeit.
Im Berichtsjahr lagen folgende wesentlichen nicht zahlungswirksamen Transaktionen mit Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit bzw. die Finanzierungstätigkeit vor.
Es wurden zum einen zahlungsunwirksame Erträge aus den Anleiherückkäufen in Höhe von TEUR 1.171 erzielt, gegenläufig wirken sich die gebildeten Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 573 aus.
Von den gezahlten Zinsen betreffen TEUR 835 (Vj.: TEUR 513) die im Anlagevermögen aktivierten Fremdkapitalzinsen.
Die Einziehung des Pfands an 1.953 Anleihestücken wurde auf die kurzfristigen Forderungen gegen die Unister Holding angerechnet.
In Folge der fortgesetzten Bautätigkeit wurden im Jahr 2016 TEUR 6.783 (Vj.: TEUR 2.606) Ausgaben (ohne aktivierte Fremdkapitalzinsen) getätigt und aktiviert.
Der Cashflow aus der Einzahlung von Darlehen stellt nur die tatsächlichen Zahlungen dar. Im Berichtsjahr betrifft dies den Verkauf der Forderung, resultierend aus dem im Vorjahr an die LOET Trading AG ausgegebenen Darlehens in Höhe von TEUR 1.000.
Die Ausleihung wurde zu 50% des Nominalwertes durch die Rücknahme von Anleihestücken getilgt. Dies gilt ebenso für die damit in Verbindung stehenden kurzfristigen Zins- und Kostenforderungen.
Im Berichtsjahr waren zahlungswirksame Auszahlungen in Höhe von TEUR - 390 für den Rückkauf von Anleihestücken zu verzeichnen. Im Rahmen dieses Rückkaufprogramms führte die Differenz zwischen dem Nominalwert und dem Kurswert, zu dem die Anleihestücke tagesweise zurückgekauft
(bzw. im Vorjahr zurückgenommen) wurden, zu nicht zahlungswirksamen Transaktionen (TEUR 1.171; Vj.: TEUR 2.542).
Der Finanzmittelfonds laut Kapitalflussrechnung entspricht dem Ausweis der liquiden Mittel in der Bilanz. Wesentliche Kontokorrentvereinbarungen bestehen nicht.
Es bestehen – wie im Vorjahr – keine Bürgschaften gegenüber fremden Dritten.
Der Travel24.com-Konzern ist an mehreren Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt, die nach der gegenwärtigen Einschätzung des Konzerns i.W. aufgrund gegenläufiger Eventualforderungen im Einzelnen jedoch derzeit keinen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Travel24 haben. Falls es im weiteren Verlauf bei einzelnen oder mehreren Verfahren zu nachteiligen Entwicklungen für Travel24 kommen sollte, ist jedoch ein wesentlicher entwicklungsbeeinträchtigender Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Travel24 wahrscheinlich. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage würde dann stark belastet werden.
Im Rahmen des seit 2012 laufenden Ermittlungsverfahrens wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden im Januar 2014 dem Vorstand und dem damaligen Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Travel24 in seiner Funktion als Finanzchef des Unister-Konzerns die Anklage zugestellt. Bestandteil der Anklage sind die Vorwürfe des unerlaubten Betreibens von Versicherungsgeschäften, des Verdachts diesbezüglicher Steuerhinterziehung und der strafbaren Werbung. Das Gericht hat in 2015 entschieden, dass für den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Daniel Kirchhof in seiner Funktion als Finanzchef des Unister-Konzerns und den ehemaligen Finanzvorstand Thomas Gudel hinreichender Tatverdacht besteht. Für den aktuellen Vorstand Armin Schauer wurden die Anklagepunkte fallen gelassen. Im vorliegenden Konzernabschluss wurde für die aufgrund eines anhängigen steuerrechtlichen Ermittlungsverfahrens erwarteten Aufwendungen eine hinreichende Risikovorsorge getroffen. Die Rückstellung bildet das Risiko für die Gesellschaft nach den derzeitigen Erkenntnissen vollständig ab, sodass keine weitere Eventualverpflichtung besteht.
Die im Jahr 2013 aufgenommenen Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zur Thematik "Runterbuchen" wurden im Jahr 2016 noch nicht abgeschlossen. Eine Anklage wurde dementsprechend im Geschäftsjahr 2016 gegen aktive Mitglieder des Managements der Travel24 nicht erhoben. Die Travel24 sieht die Vorwürfe der Ermittlungsbehörden als nicht haltbar an. Das Risiko besteht im Wesentlichen bei Dienstleistern der Travel24.
Im Rahmen der unter den Rückstellungen erläuterten Baurechtsangelegenheiten besteht über die gebildeten Rückstellungen hinaus ein als nicht überwiegend wahrscheinlich erachtetes Risiko des Ressourcenabflusses in Höhe von TEUR 968 (Vj.: TEUR 769).
Aus Baurechtsangelegenheiten mit Nachunternehmern macht die Travel24 ihrerseits Ansprüche in Höhe von TEUR 3.150 (Vj.: TEUR 737) geltend. Die Ansprüche resultierten aus Schadensersatzforderungen und Anzahlungen auf Rechnungen, die die Travel24 geleistet hat, für die aber keine entsprechende Gegenleistung erbracht wurde. Insgesamt übersteigen jedoch die Eventualverbindlichkeiten den Betrag der Eventualforderung.
Gegenstand der Operating Leasingvereinbarungen sind im Wesentlichen Leasingaufwendungen für technisches Equipment, die im Rahmen des gekündigten Vertrages mit der Unister Travel angemietet wurden. Für nähere Angaben zum Vertrag verweisen wir auf die Ausführungen zu den nahestehenden Unternehmen in Abschnitt V 7. "Geschäftliche Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen". Ab dem Geschäftsjahr 2017 wurden von der Gesellschaft eigene Verträge mit einem Dritten über die Bereitstellung von Technical Equipment geschlossen. Weitere Verpflichtungen bestehen aus dem Mietverhältnis in Leipzig, welches teilweise eine Laufzeit von größer einem Jahr und Verlängerungsoptionen ausweist. bis ein Jahr 28 5 9 42 > ein Jahr 12 - 21 33 Summe 40 5 30 75
Die zum 31. Dezember 2016 bestehenden Verpflichtungen aus Operating-Leasingverträgen gliedern sich wie folgt:
| Angaben in TEUR | |||
|---|---|---|---|
| Mietvertrag für | Technical | Leasing | |
| Büroräume | Equipment | Fahrzeug | Summe |
Geschäftsjahr per 31. Dezember 2016
Im Berichtsjahr wurde aus den bestehenden Operating-Leasingverträgen insgesamt TEUR 48 (Vj.: TEUR 258 an Mietaufwand verbucht. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Grundmietzahlungen. Der Mietvertrag in der Katharinenstraße 1-3 ist mit sechsmonatiger Frist zum 31. Mai eines jeden Jahres kündbar.
Der Travel24.com-Konzern hat zum Stichtag 31. Dezember 2016 Abnahmeverpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen mit Architekten und sonstigen Baudienstleistern in Höhe von TEUR 2.265 (Vj.: TEUR 2.067). Diese betreffen vollumfänglich bereits beauftragte Bauleistungen für das Projekt Ringmessehaus Leipzig.
Die Travel24 hat die Anteile an der Travel24 Hotel AG (TEUR 53) als Sicherheit für die Anleihe an einen Treuhänder verpfändet. Die Travel24 Hotel AG hält ihrerseits wiederum 100 % der Anteile an der Objektgesellschaft Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG. Die Stimmrechte der Travel24 werden hiervon nicht berührt. Der Verpfändungsvertrag sieht vor, dass die Travel24 nichts unternimmt und alles unterlässt, was den Wert des Pfandgutes beeinträchtigt. Hierunter fallen insbesondere Veräußerungen, dingliche Belastungen und der Abschluss aktienrechtlicher Verträge. Die Verwertungsreife tritt ein, wenn die Travel24 hinsichtlich der besicherten Anleiheverpflichtungen in Zahlungsverzug gerät. Die Angabe eines Buchwertes entfällt, da die Anteile im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen wurden.
Im Zusammenhang mit einer Darlehensgewährung an die Unister Holding hat die Unister Holding für definierte Verwertungsfälle einen Verwertungsauftrag eines Teils der von der Unister Holding gehaltenen Aktien an der Travel24 an einen Treuhänder erteilt, der den Verwertungserlös abzüglich der Verwertungskosten an die Travel24 auskehren soll. Mit Beschluss der Hauptversammlung aus dem 6. Juni 2012 ist die Travel24 ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 203.358,50 (10 %) zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum Ablauf am 6. Juni 2017. Der Fair Value der verpfändeten Aktien (Stufe 1 - Börsenkurs) beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 1.566 (Vj.: TEUR 781). Im Verwertungsfall sind 5 % Verwertungskosten mindestens jedoch TEUR 250 fällig.
Zudem war die Darlehensgewährungen durch die Sicherungsübereignung von 1.953 Anleihen der Travel24 besichert, die von der Unister Holding gezeichnet wurden. Die Anleihen waren direkt an Travel24 verpfändet. Die Travel24 hat im Berichtsjahr von ihrem Verwertungsrecht Gebrauch gemacht, da der Schuldner in Zahlungsverzug geraten ist. Die Anleihen (1.953 Stücke) wurden zum Nominalwert (TEUR 1.953) in das Depot der Travel24 zurückübertragen. Die Darlehensforderung gegen die Unister Holding verminderte sich dementsprechend.
Das im Vorjahr begebene Darlehen an die LOET Trading AG wurde inklusive der Grundschuld im Berichtsjahr an einen Dritten in Höhe der Darlehenssumme nebst Zinsen und weiterbelasteten Kosten veräußert. Die Eintragung im Grundbuch erfolgte in 2017.
Gemäß IFRS 8 veröffentlicht der Konzern seine Geschäftssegmente basierend auf den Informationen, welche intern an den CEO, welcher gleichzeitig der Chief Operating Decision Maker ist, berichtet werden. Die Geschäftssegmente entsprechen den Geschäftsfeldern des Konzerns. Für die Segmentberichterstattung wurden keine Segmente zusammengefasst. Das Segment "Internet" und das Segment "Hotellerie" umfassen sämtliche Aktivitäten der Travel24.
Das Segment "Internet" ist hauptsächlich im Bereich der Vermittlung von Reiseleistungen und der Flugvermittlung tätig. Dabei wurde versucht vor allem das bestehende Online-Vertriebsgeschäft in Deutschland, sowie in den letzten Jahren auch auf die Schweiz und Österreich auszubauen. Das Reiseangebot umfasst eine Vielzahl von Pauschal- und Last-Minute-Reisen sowie zahlreiche Charterund Billigfluganbieter. Darüber hinaus bietet das Unternehmen in diesem Bereich noch zahlreiche Zusatzprodukte im touristischen Bereich an (bspw. Mietwagen, Kreuzfahrten sowie Reiseversicherungen).
Das Segment "Hotellerie" befindet sich derzeit noch im Aufbau. Die Travel24 möchte ihr Geschäft durch diese Bereiche zukünftig um markengebundene Hotels im Budget-Design-Segment (2-Sterne und 2-Sterne Plus) erweitern. Insgesamt sollen 25 Hotels in den kommenden Jahren entwickelt werden.
Für jedes der Geschäftsfelder werden mindestens quartalsweise interne Managementberichte vom CEO bezüglich Entscheidungen zur Ressourcenallokation und Performance ausgewertet.
| (Angaben in TEUR) | Internet | Hotellerie | Gesamt | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 12 Monate | 12 Monate | 12 Monate | ||||
| 2016 | 2015 | 2016 | 2015 | 2016 | 2015 | |
| Umsatzerlöse | 7.907 | 14.590 | 38 | 0 | 7.945 | 14.590 |
| Sonstige Erträge | 232 | 3.670 | 147 | 603 | 379 | 4.273 |
| Marketingaufw and | (4.317) (8.464) | 0 | 0 | (4.317) (8.464) | ||
| Sonstiger umsatzbezogener Aufw and | (1.193) (1.552) | 0 | 0 | (1.193) (1.552) | ||
| Personalaufw and | (793) | (896) | (198) | (224) | (991) (1.120) | |
| Abschreibungen | (5) | (6) | 0 (1.190) | (5) (1.196) | ||
| Sonstige betriebliche Aufw endungen | (1.750) (6.443) | (234) | (369) | (1.984) (6.812) | ||
| Ergebnis vor Zinsen und | 82 | 899 | (247) (1.180) | (166) | (281) | |
| Ertragsteuern |
| Überleitung vom Gesamtergebnis der Segmente zum Periodenergebnis des Konzerns: | ||
|---|---|---|
| Gesamtergebnis der Segmente | (166) | (281) |
| Konzernergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) | (166) | (281) |
| Finanzergebnis | 707 | (612) |
| Konzernergebnis vor Ertragsteuern | 541 | (893) |
| Ertragsteuerertrag/-aufw and | 138 | (138) |
| Konzernergebnis | 679 (1.031) | |
| davon entfallen auf: | ||
| beherrschende Anteilseigner | 679 (1.031) |
Die Segmentdaten basieren auf IFRS, weshalb die Summe der Segmente den in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung dargestellten Gesamtwerten entspricht. Eine Überleitungsrechnung ist damit (außer beim Segmentergebnis) nicht notwendig. Es erfolgten keine Umsätze zwischen den Segmenten. Die Erläuterung des Ergebnisses vor Zinsen und Ertragsteuern auf das Konzernergebnis kann den Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung entnommen werden.
Im Segment Internet wurden Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 495 (Vj.: TEUR 1.120) vorgenommen.
Im Segment Hotellerie gab es durch eine teilweise erforderliche Wertaufholung (TEUR 140) der im Vorjahr gebildeten Wertminderung auf das im Bau befindliche Gebäude (TEUR 1.190) zahlungsunwirksame Erträge bzw. Aufwendungen.
Ein wesentlicher Teil der Umsatzerlöse (TEUR 3.797, ca. 48 %, Vj.: TEUR 7.487) im Segment "Internet" werden auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Travel24 und dem nahestehenden Unternehmen Unister Travel erzielt (Fulfilmentvertrag). Darüber hinaus übersteigen die mit der versicherungen.de GmbH (TEUR 897, Vj.: TEUR 1.847) aus Versicherungsvermittlung sowie AERUNI GmbH (TEUR 1.571, Vj.: TEUR 3.341) aus Flugvermittlung getätigten Umsatzerlöse ebenfalls die 10%-Grenze an den Gesamtumsätzen. Bezüglich der weiteren Erläuterungen zu diesen Erlösen wird auf die Angabe der Geschäfte mit nahestehenden Personen verwiesen.
Die Umsatzerlöse im französischen Reisegeschäft entsprechen ca. 27 % (Vj.: ca. 10 %) vom Umsatzvolumen. Im Billigflugbereich realisiert die Travel24 Umsätze im direkten vertraglichen Verhältnis zum Endkunden. Diese Umsätze entsprechen wie im Vorjahr ca. 10 % der Gesamtumsätze.
Die Segmenterlöse werden in Höhe von TEUR 4.733 (Vj.: TEUR 10.167) in Deutschland erzielt. Die Umsatzerlöse enthalten damit im Ausland generierte Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 3.169 (Vj.: TEUR 4.424). Die Zuordnung von Erlösen auf geographische Gebiete wird anhand der jeweiligen Domain vorgenommen, wobei die Domain "travel24.com" dem Heimatmarkt der Gesellschaft zugerechnet wird.
Den Umsätzen (TEUR 2.120) aus der Nutzung von Internetportalen mit der Landeskennung "fr" für Frankreich stehen im Berichtsjahr höhere Aufwendungen für direkte und indirekte Kosten gegenüber, so dass aus der Einstellung des Betriebs dieser Internetportale keine negativen Auswirkungen auf das Segment-EBIT der folgenden Geschäftsjahre erwartet wird.
Das Segmentvermögen des Segmentes "Hotellerie" befindet sich ausschließlich in Deutschland.
| Das Segmentvermögen verteilt sich wie folgt: | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| (Angaben in TEUR) | Internet 31. Dezember |
Hotellerie 31. Dezember |
Gesamt 31. Dezember |
|||
| 2016 | 2015 | 2016 | 2015 | 2016 | 2015 | |
| Immaterielle Vermögensw erte (außer Marke) |
581 | 581 | 951 | 950 | 1.532 | 1.531 |
| Grundstück | 0 | 0 | 1.086 | 1.086 | 1.086 | 1.086 |
| Andere Anlage, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2 | 2 | 3 | 0 | 5 | 2 |
| Gebäude im Bau | 0 | 0 | 13.506 | 5.637 | 13.506 | 5.637 |
| Forderungen aus LuL | 217 | 205 | 33 | 0 | 250 | 205 |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögensw erte |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 800 | 788 | 15.580 | 7.673 | 16.380 | 8.461 | |
| Überleitung von Vermögensw erten der Segmente zu Vermögensw |
erten des Konzerns: | |||||
| Vermögensw erte der Segmente |
16.380 | 8.461 | ||||
| Marke | 2.700 | 2.700 | ||||
| Ausleihungen | 0 | 2.000 | ||||
| Latente Steuern | 483 | 239 | ||||
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen | 2.479 | 8.002 | ||||
| Sonstige finanzielle Vermögensw erte |
329 | 147 | ||||
| 469 | 553 | |||||
| Ertragsteuerforderungen | ||||||
| Sonstige nicht-finanzielle Vermögensw erte |
807 | 650 |
| 800 | 788 | 15.580 | 7.673 | 16.380 | 8.461 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Marke Ausleihungen |
2.700 0 |
2.700 2.000 |
||||
| Latente Steuern | 483 | 239 | ||||
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen | 2.479 | 8.002 | ||||
| Sonstige finanzielle Vermögensw erte |
329 | 147 | ||||
| Ertragsteuerforderungen | 469 | 553 | ||||
| Sonstige nicht-finanzielle Vermögensw erte |
807 | 650 | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 3.404 12.212 | |||||
| Summe Vermögensw erte |
27.051 34.964 |
Nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne von IAS 24 sind juristische oder natürliche Personen, die auf die Travel24 und deren Tochterunternehmen Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss unterliegen. Dazu gehören insbesondere juristische oder natürliche Personen, die einen Anteil an der Travel24 halten, der ihnen einen maßgeblichen Einfluss auf die Travel24 gewährt, sowie Organmitglieder der Travel24.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind als Manager in Schlüsselpositionen als nahestehende Personen im Sinne von IAS 24 anzusehen. Im Berichtszeitraum wurden drei Beratungsverträge abgeschlossen, der Konzern hat im Geschäftsjahr Leistung in Höhe von TEUR 108 in Anspruch genommen.
Der Vorstand stand bis 30. Juni 2016 in einem Anstellungsverhältnis mit der Unister Holding (Muttergesellschaft) und wurde für seine arbeitsvertraglichen Pflichten, zu denen auch die Vorstandsfunktion bei der Travel24 zählt, insgesamt vergütet.
Seit dem 1. Juli 2016 besteht zwischen dem Vorstand und der Travel24 ein direktes Anstellungsverhältnis. Der Vorstand der Travel24 erhält für seine Vorstandstätigkeit von der Gesellschaft selbst eine Vergütung. Es wird auf die Erläuterungen im Abschnitt "12. Angaben zu Organen des Mutterunternehmens" verwiesen.
Die Prokuristen der Travel24 steht in einem direkten Anstellungsverhältnis, können aber durch ihre Stellung keine interne Steuerung der Gesellschaft übernehmen. Diese erfolgt nur durch den Vorstand.
Hinsichtlich weiterer Erläuterungen verweisen wir auf Kapitel II. "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" des Konzernanhangs.
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen gemäß IAS 24
Aus verschiedenen Vereinbarungen mit nahestehenden Unternehmen resultieren nachfolgende Erträge und Aufwendungen sowie ausstehende Salden:
Der Vorjahreswert gegenüber der Unister Travel Retail GmbH & Co.KG wird im Berichtsjahr innerhalb der Salden gegenüber der Unister Travel aufgrund Verschmelzung, ausgewiesen. Der Vorjahreswert wurde nicht angepasst.
| Forderungen | Verbindlichkeiten | |||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr | Geschäftsjahr | |||
| 2016 | 2015 | 2016 | 2015 | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Unister Holding | ||||
| Kurzfristiges Darlehen | 645 | 2.416 | 0 | 0 |
| Abrechnung aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 33 | 1 | 33 |
| Umsatzsteuer Anleiheverbindlichkeit |
1 0 |
0 0 |
84 0 |
0 1.953 |
| 646 | 2.449 | 85 | 1.986 | |
| Unister Travel | ||||
| Fulfillment-Vertrag inkl. Korrektur | 1.300 | 3.809 | 2.339 | 4.509 |
| 1.300 | 3.809 | 2.339 | 4.509 | |
| AIDU | ||||
| Abrechnung aus Lieferung und Leistung | 4 | 0 | 6 | 0 |
| 4 | 0 | 6 | 0 | |
| Unister Travel Retail GmbH & Co. KG | ||||
| *) w urde auf UTB verschmolzen |
- | - 559 559 |
- - |
11 11 |
| versicherungen.de GmbH | ||||
| Abrechnung Lieferungen und Leistungen | 492 | 1.182 | 0 | 624 |
| 492 | 1.182 | 0 | 624 | |
| U-Deals GmbH Fulfillment-Vertrag |
2 | 2 | 0 | 0 |
| 2 | 2 | 0 | 0 | |
| AERUNI GmbH | ||||
| Lieferungen und Leistungen | 35 | 0 | 0 | 38 |
| LOET Trading AG Langfristiges Darlehen |
0 | 2.000 | 0 | 0 |
| Kurzfristige Forderungen | 0 | 71 | 0 | 0 |
| 0 | 2.071 | 0 |
| Erträge | Aufwendungen | |||
|---|---|---|---|---|
| 2016 | 2015 | 2016 | 2015 | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Unister Holding | ||||
| Zinsen | 152 | 419 | 0 | 147 |
| Konzernumlage | 0 152 |
0 419 |
1 1 |
1 148 |
| AERUNI GmbH | 1.571 | 1.780 | 265 | 200 |
| Unister Travel | ||||
| Fulfillment-Vertrag | 3.797 | 7.487 | 4.772 | 8.924 |
| davon Managementvergütung | 0 | 0 | 358 | 390 |
| davon Miete & Technical Equipment | 0 | 0 | 193 | 210 |
| Korrektur Fulfilmentvertrag | 0 2.581 |
0 | 0 | |
| 3.797 | 10.068 | 5.322 | 9.524 | |
| AIDU | ||||
| Fulfilment-Vertrag | 27 | 0 | 31 | 0 |
| 27 | 0 | 31 | 0 | |
| Unister Travel Retail GmbH & Co. KG | ||||
| Abrechnung Lieferungen und Leistungen | - | 0 | - | 8 |
| - | 0 | - | 8 | |
| U-Deals GmbH Fulfilment-Vertrag |
0 | 2 | 0 | 0 |
| 0 | 2 | 0 | 0 | |
| versicherungen.de GmbH | ||||
| Untervermittlervertrag | 897 | 1.798 | 13 | 21 |
| 897 | 1.798 | 13 | 21 | |
| LOET Trading AG | ||||
| Zinsen | 128 | 50 | 0 | 0 |
| Weiterberechnung Aufwendungen | 4 132 |
21 71 |
0 0 |
0 0 |
Über das Vermögen der Unister Holding wurde am 16. September 2016 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Travel24 hat die bestehenden Forderungen gegen die Gesellschaft zur Insolvenztabelle angemeldet.
Die Unister Holding hat Anleihestücke der Travel24 in Höhe von TEUR 1.953 gezeichnet und diese als Sicherheit für das von der Travel24 empfangene Darlehen an die Travel24 verpfändet. Da die Unister Holding ihrer Zahlungsverpflichtung aus dem Darlehensvertrag nicht nachkam, wurde das Pfandrecht verwertet und die Anleihestücke am 5. Juli 2016 in das Depot der Travel24 rückübertragen. Die Verwertung erfolgte zum Nominalwert ohne Stückzinsen.
Im Zuge der Anleiherückübertragung wurde im ersten Schritt, vertragsgemäß, das Abrechnungskonto in Höhe von TEUR 620 vollständig getilgt. Der Restbetrag der rückübertragenen Anleihestücke wurde in Höhe von TEUR 1.333 auf das Darlehen angerechnet.
Im Zuge der Verwertung ohne Stückzinsen wurde im Geschäftsjahr 2016 kein Zinsaufwand erfasst. Im Vorjahr sind Zinsaufwendungen aus dem gezeichneten Anleihebetrag von TEUR 146 entstanden.
Der Zinssatz auf die Darlehensforderung beträgt weiterhin 7,5 %. Es wurden für das gesamte Geschäftsjahr 2016 Zinsen in Rechnung gestellt.
Zusätzlich hat die Unister Holding der Gesellschaft einen Anspruch auf den Verwertungserlös abzüglich Verwertungskosten der von der Unister Holding gehaltenen Aktien an der Travel24, gewährt.
Weitere Sicherheiten oder Garantien bestehen nicht. Die im Vorjahr zum Zwecke der Deckung des Pfandverwertungs- und Kursrisikos sowie der Verwertungskosten vorgenommene Wertberichtigung in Höhe von TEUR 610 hat weiterhin bestand und wurde um einen Teilbetrag von TEUR 23 erhöht.
Mit der Unister Holding besteht ein Konzernumlagevertrag. In diesem Umlagevertrag wird geregelt, dass die Unister Holding zentrale Dienste für alle Unternehmen der Unister Gruppe erbringt. Zu diesen Funktionen gehören die Bereitstellung der Personal- und Rechtsabteilung sowie die Lohnbuchhaltung und weitere kaufmännische Funktionen und das Konzernmanagement. Für die Vergütung für die bereitgestellten Dienste wurde eine Pauschale von EUR 100 pro Monat vereinbart, welche bei einer wesentlichen Veränderung der verursachten Kosten anzupassen ist. Im Berichtsjahr wurden insgesamt TEUR 1 aus diesem Vertrag an die Travel24 berechnet.
Über das Vermögen der Unister Travel wurde am 30. September 2016 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Dienstleistungen der Unister Travel wurden im vorläufigen Insolvenzverfahren als auch nach Verfahrenseröffnung mit Einschränkungen fortgeführt, so dass der Geschäftsbetrieb im Segment Internet weitestgehend gesichert war. Die bestehenden Forderungen wurden seitens der Travel24 vollständig zur Insolvenztabelle angemeldet. Der bestehende Vertrag blieb wirksam und wurde im beiderseitigen Einvernehmen ab dem 1. Dezember 2016 durch zwei neue Vereinbarungen, die sich aufgliedern in Pauschal- und Flugbereich, ersetzt. Der neue Fulfilment- und Dienstleistungsvertrag mit der Unister Travel umfasst dabei ausschließlich nur noch den Flugbereich.
Bis zum 30. November 2016 bestand eine Vereinbarung über die Vermittlung von Reise- und Flugdienstleistungen sowie der Zurverfügungstellung von Management-, Fulfilment- und Technikdienstleistungen. Zur Ausführung dieser Dienstleistungen bedient sich die Unister Travel auch der Ressourcen des restlichen Unister-Konzerns.
Zudem besteht ein Untermietverhältnis mit der Unister Travel für Technical Equipment aus dem bis November 2016 geltenden Vertrag. Hieraus resultieren Mietaufwendungen in Höhe von TEUR 138 (2015: TEUR 150).
Die ab Dezember 2016 gültigen Fulfilment- und Dienstleistungsverträge umfassen dabei die folgenden Punkte:
Die Travel24 steuert jegliche Marketingkampagnen und die Nutzung von Metasearchkanälen selbst oder bedient sich eines anderen Dritten und trägt alle dafür entstehenden Kosten.
Über das Vermögen der AIDU wurde am 1. Dezember 2016 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der mit der AIDU mit Wirkung ab 1. Dezember 2016 geschlossene Fulfilment-Vertrag für den Pauschaltouristik-Bereich wird vollständig erfüllt.
Dieser Fulfilment- und Dienstleistungsvertrag umfasst die folgenden Punkte:
Die AERUNI GmbH ist ein Flugticket-Aussteller an dem die Unister-Gruppe zu 50 % beteiligt ist. Im Bereich der Linienflüge bestehen zwischen der Travel24 und der AERUNI GmbH Geschäftsbeziehungen. Danach übernimmt die AERUNI GmbH das Fulfilment im Linienflugbereich und reicht die daraus erzielten Provisionen an die Travel24 weiter.
Es besteht ein Vertrag über die Untervermittlung von Reiseversicherungen der BD24 Berlin Direkt Versicherungen AG, welche mit Vorschüssen und einer anteiligen variablen Vergütung aus der Gesamtprovision von der BD24 Berlin Direkt Versicherungen AG abgegolten wird. Für die Abwicklung erhält die versicherungen.de GmbH eine pauschale Handlingfee je abgeschlossenen Vertrag.
In Beibehaltung der Stetigkeit wird an dieser Stelle auch über Transaktionen mit dem nicht nahestehenden Unternehmen LOET Trading AG, Baar (Schweiz), berichtet.
Das im Vorjahr an die LOET Trading AG begebene, durch eine Grundschuld besicherte Darlehen in Höhe von TEUR 2.000 zzgl. Zinsen (TEUR 178) und weiterbelastete Kosten (TEUR 97) wurde im Geschäftsjahr nebst Abtretung aller damit verbundenen Rechte sowie der als Sicherheit bestellten Grundschuld verlustfrei an einen konzernfremden Dritten verkauft. Der Kaufpreis wurde zu einem Teil
durch Geldleistung und zu einem anderen Teil durch Übertragung von Anleihen der Travel24 beglichen.
Der Konzern betreibt ein finanzielles Risikomanagement, welches alle Tochterunternehmen umfasst, und das zentral auf Konzernebene organisiert wird. Das vorrangige Ziel des finanziellen Risikomanagements besteht darin, für die Konzernunternehmen im operativen Geschäft die notwendige Liquidität bereitzustellen und die finanzwirtschaftlichen Risiken zu begrenzen.
Der Konzern ist durch den Gebrauch seines Finanzinstrumentariums Risiken ausgesetzt, die sich insbesondere aus der im September 2017 fälligen Rückzahlung der Anleihe, sowie durch Veränderung der Bonität der beteiligten Vertragspartner ergeben.
Die nachfolgenden Ausführungen erläutern die Auffassungen des Konzerns zu den folgenden Risikogruppen: Marktrisiko, Kreditrisiko und Liquiditätsrisiko. Weiterhin werden die Ziele, Strategien und Verfahren zur Steuerung sowie die Methoden zur Bemessung der Risiken angegeben. Darüber hinaus erfolgen Angaben zum Risikomanagement-System im Risikobericht des Lageberichts. Es ergeben sich keine Änderungen an diesen Zielen, Strategien und Verfahren zu deren Steuerung.
Zinstragende Finanzinstrumente bestehen im Wesentlichen aus Anleiheverbindlichkeiten, Forderungen / Verbindlichkeiten gegen nahestehende Unternehmen sowie Ausleihungen gegenüber Dritten. Das bestehende Zinsrisiko wird aktuell als unwesentlich eingeschätzt, da insbesondere keine variabel verzinsten Vermögenswerte und Schulden bestehen.
Einer Zinssensitivitätsanalyse liegen die nachfolgenden Annahmen zu Grunde: Marktzinsänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne des IFRS 7.
IFRS 7 verlangt im Rahmen der Darstellung zu Marktrisiken auch Angaben darüber, wie sich hypothetische Änderungen von Risikovariablen auf Preise von Finanzinstrumenten auswirken. Als Risikovariablen kommen insbesondere Börsenkurse oder Indizes in Frage. Zum 31. Dezember 2016 - wie auch im Vorjahr - bestanden keine wesentlichen derartigen Risiken innerhalb des Konzerns.
Da der Konzern nahezu ausschließlich im Währungsgebiet des Euro tätig ist, besteht kein nennenswertes Wechselkursrisiko. Auf die Darstellung einer Sensitivitätsanalyse wird insofern verzichtet.
Bei der Gesellschaft bestehen keine wesentlichen Marktrisikokonzentrationen.
Der Konzern ist aus seinem operativen Geschäft und aus Finanzierungsaktivitäten einem Ausfallrisiko ausgesetzt. Für alle den originären Finanzinstrumenten zugrundeliegenden Leistungsbeziehungen gilt, dass zur Minimierung des Ausfallrisikos in Abhängigkeit von Art und Höhe der jeweiligen Leistung Sicherheiten verlangt, oder historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere dem Zahlungsverhalten, genutzt werden. Soweit bei den einzelnen finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertminderungen erfasst. Die Geschäftsleitung ist regelmäßig in die diesbezüglichen Entscheidungen zur Risikovorsorge eingebunden. Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte abzüglich verwertbarer Sicherheiten ausgedrückt. Dabei besteht zu Gunsten der Travel24 bezüglich ihrer gegen die Unister Holding bestehenden Darlehensforderung ein Verwertungserlösanspruch über den Gegenwert von 869.780 als Sicherheit verpfändeten Aktien der Travel24, welcher durch die Gesellschaft mit TEUR 646 (Vj.: TEUR 611) auf Basis des Börsenkurses zum Bilanzstichtag abzüglich eines Paketabschlags bewertet wurde. Aus einer möglichen Verwertung werden Kosten in Höhe von 5 % des Verwertungserlöses, mindestens TEUR 250, entstehen.
Der Forderungssaldo gegen die versicherungen.de lautet über TEUR 492 (Vj.: TEUR 1.182) zum Bilanzstichtag. Die Restzahlung wird Mitte 2017 erwartet; eine Wertberichtigung wurde daher nicht vorgenommen.
Die Kategorie der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte ist für den Konzern von untergeordneter Bedeutung. Wesentliche Forderungsausfälle waren nicht zu verzeichnen, da für den absolut überwiegenden Teil der Forderungen, die bis November 2016 entstanden sind, ein Fulfilmentpartner die Abwicklung aller Zahlungen übernimmt und aus dieser Vereinbarung auch für Forderungsausfälle nach erfolglosem Inkassoversuch aufkommt. Mit der Übergabe der Forderungen an externe Inkassounternehmen entstehende Kosten werden durch die Travel24 getragen. Im Zuge der Beurteilung des Bonitätsrisikos der Kunden und der Werthaltigkeit des Regressanspruches gegen die
Unister Travel wurde im Berichtsjahr eine Wertberichtigung von TEUR 226 (Vj.: TEUR 510) gebildet. Einzig die Forderungen aus dem in 2016 eingestellten Pauschalreisegeschäft in Frankreich werden durch die Gesellschaft selbst eingetrieben. Für die nach Einstellung des Reisegeschäfts in Frankreich bestehenden Forderungen wurde eine Wertberichtigung in Höhe von TEUR 184 gebildet. Zukünftig sind die Ausfallrisiken von Travel24 selbst zu tragen.
| Verbindlichkeiten gegenüberstehen, wurden keine Wertberichtigungen für notwendig erachtet. Die | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Überprüfung der Werthaltigkeit von nicht bzw. nicht ausreichend besicherten Forderungen haben im | ||||||||
| Vorjahr zu einer Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 3.955 geführt und bestehen weiterhin. | ||||||||
| Bei den im Berichtsjahr nach den Insolvenzanträgen der Unister Travel und AIDU neu erfassten | ||||||||
| kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten ist der zeitnahe Ausgleich hinreichend wahrscheinlich. | ||||||||
| Die verbleibenden Kreditrisiken werden anhand der folgenden Altersanalyse dargestellt: | ||||||||
| (Angaben in TEUR) | davon zum Abschluss stichtag |
überfällig in den folgenden Zeitbändern | davon zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert, obwohl | |||||
| Bilanzstichtag | Buchwert | weder wertgemin dert noch überfällig |
bis zu 30 Tage |
von 31 bis zu 90 Tage |
von 91 bis zu 180 Tage |
von 181 bis zu 360 Tage |
über 360 Tage |
|
| Finanzielle | 31. Dezember | |||||||
| Vermögenswerte (Ausleihungen) |
2016 31. Dezember |
0 | 0 | - | - | - | - | - |
| Forderungen aus | 2015 31. Dezember |
2.000 | 2.000 | - | - | - | - | - |
| Lieferungen und | 2016 31. Dezember |
250 | 10 | 12 | 27 | 129 | 19 | 22 |
| Leistungen | 2015 31. Dezember |
205 | 0 | 18 | 18 | 79 | 22 | 68 |
| Forderungen gegen nahestehenden |
2016 | 2.479 | 230 | 321 | 49 | 407 | 97 | 1.374 |
| Unternehmen | 31. Dezember 2015 |
8.002 | 1.662 | 529 | 2.454 | 908 | 2.449 | - |
| Sonstige finanzielle | 31. Dezember 2016 |
64 | 64 | - | - | - | - | - |
| Vermögenswerte | 31. Dezember 2015 |
147 | 147 | - | - | - | - | - |
| 31. Dezember 2016 |
3.404 | 3.404 | - | - | - | - | - | |
| Zahlungsmittel | 31. Dezember | 12.212 | 12.212 | - | - | - | - | - |
| 2015 |
Risikokonzentrationen hinsichtlich des Kreditrisikos bestehen, wenn eine Konzentration von Forderungen gegenüber einer Partei vorliegt. Eine solche wird immer dann angenommen, wenn gegenüber einem Schuldner (oder diesem nahestehenden Personen) mehr als TEUR 250 (netto) ausstehend sind. Bei der Gesellschaft bestehen Kreditrisikokonzentrationen in Bezug auf ausstehende Salden (vor Wertberichtigung) mit der Unister Holding in Höhe von TEUR 1.279 (Vj.: TEUR 3.060), mit der Unister Travel in Höhe von TEUR 4.663 (Vj.: TEUR 7.155) sowie mit der versicherungen.de GmbH in Höhe von TEUR 497 (Vj.: TEUR 1.182). Im Geschäftsjahr wurden zusätzliche Wertberichtigungen auf Forderungen gegen die Unister Holding TEUR 23 neben bestehenden Wertberichtigungen von TEUR 610, die Unister Travel von TEUR 18 neben bestehenden Wertberichtigungen von TEUR 3.345 und versicherung.de TEUR 5 gebildet. Darüber hinaus wurden zum Stichtag Wertberichtigungen auf überfällige Leistungsforderungen gegen Dritte in Höhe von TEUR 226 (Vj.: TEUR 510) und für Kundenforderungen aus dem Pauschalgeschäft Frankreich TEUR 184 erfasst. Für die anderen weder wertgeminderten noch überfälligen Forderungen bestanden zum Abschlussstichtag keine Anzeichen, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können.
Um die Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität innerhalb des Konzerns sicherzustellen, prognostiziert die Travel24 innerhalb eines festen Planungszeitraums von zwei Jahren ihre benötigten finanziellen Mittel mittels einer Liquiditätsvorschau und hält eine entsprechende Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln bei diversen Geschäftsbanken vor. Durch den Bestand an Zahlungsmitteln innerhalb des Konzerns sowie der Finanzierungsstruktur kann unter der zugrunde liegenden Going Concern Prämisse und deren Grundlagen (vgl. Abschnitt I.2) derzeit das Risiko der Zahlungsunfähigkeit als beherrschbar eingeschätzt werden.
Für das im Zusammenhang mit der Emission der Anleihe verbundene Liquiditätsrisiko wird auf Abschnitt IV.13. "Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten" verwiesen.
Zum 31. Dezember 2016 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf.
| Angabe der undisktonierten vertraglichen vereinbarten Zahlungsmittelabflüsse |
||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Angaben in TEUR) | ||||||||
| Bilanzstichtag | Buchwert | Summe | bis zu | von 31 bis | von 91 bis | von 181 bis zu 360 |
über 360 |
|
| 30 Tage | zu 90 Tage | zu 180 Tage | Tage | Tage | ||||
| Finanzverbind | 31. Dezember | |||||||
| lichkeiten (Anleihe), inkl. |
2016 | 16.249 | 17.278 | - | - | - | 17.278 | - |
| Zinsverbindlichkeit | 31. Dezember 2015 |
20.963 | 23.965 | - | - | - | 1.563 | 22.402 |
| Finanzverbind | 31. Dezember | 0 | 0 | - | - | - | - | - |
| lichkeiten (KG Anteile) |
2016 31. Dezember |
0 | 0 | - | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten | 2015 31. Dezember |
635 | 635 | 635 | - | - | - | - |
| aus Lieferungen und Leistungen |
2016 31. Dezember |
802 | 802 | 802 | - | - | - | - |
| 2015 | ||||||||
| Verbindlichkeiten gegenüber |
31. Dezember 2016 |
2.430 | 2.430 | 2.430 | - | - | - | - |
| nahestenden Unternehmen |
31. Dezember 2015 |
5.217 | 5.217 | 5.217 | - | - | - | - |
| Sonstige finanzielle | 31. Dezember 2016 |
544 | 544 | 356 | 188 | - | - | - |
| Verbindlichkeiten | 31. Dezember 2015 |
614 | 614 | 530 | 84 | - | - | - |
| 31. Dezember 2016 |
19.859 | 20.887 | 3.421 | 188 | - | 17.278 | - | |
| Gesamt | 31. Dezember 2015 |
27.596 | 30.598 | 6.549 | 84 | - | 1.563 | 22.402 |
Risikokonzentrationen hinsichtlich des Liquiditätsrisikos bestehen, wenn eine Konzentration von Zahlungen zu einem bestimmten Punkt oder innerhalb eines Monats fällig ist. Eine solche wird immer dann angenommen, wenn Zahlungen zu einem Zeitpunkt oder innerhalb eines Monats fällig werden, die mehr als die Hälfte der zum jeweiligen Berichtszeitpunkt verfügbaren liquiden Mittel ausmachen. Bei der Gesellschaft bestehen Liquiditätsrisikokonzentrationen in Bezug auf die Zinszahlungsverbindlichkeiten aus der Anleihe (im September eines jeden Jahres) sowie aus der Tilgung der Anleihe in 2017. Zudem besteht eine Liquiditätsrisikokonzentration bezüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, welche aber durch Zahlungseingänge auf Forderungen aus Lieferung und Leistung oder durch Aufrechnung sowie den vorhandenen liquiden Mitteln beglichen werden können. Darüber hinaus erwartet der Vorstand aus der Veräußerung des Ringmessehauses Leipzig weitere signifikante Liquiditätszuflüsse. In diesem Zusammenhang wird auf die Ereignisse nach dem Abschlussstichtag verwiesen.
Im Rahmen des bis einschließlich November 2016 gültigen Fulfilment-Vertrages mit der Unister Travel übergibt diese im Namen der Travel24 die nicht einbringlichen Forderungen gegenüber Kunden an externe Inkassounternehmen. Nach einem eventuellen erfolglosen Abschluss des Inkassoverfahrens werden die Forderungsausfälle, die der Travel24 in diesem Zusammenhang entstehen, laut vertraglicher Regelung durch die Unister Travel übernommen, so dass der Travel24 hieraus, außer Inkassokosten bei erfolglosem Inkassoversuch, keine Inkassorisiken entstehen. Vor dem Hintergrund des laufenden Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Unister Travel haben wir durch die Bildung von Wertberichtigungen dem Inkassorisiko Rechnung getragen.
Ab Dezember 2016 und den damit geltenden neuen vertraglichen Gegebenheiten übernimmt die Travel24 selbst die Forderungsausfälle.
Der Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, die Kapitalkosten des Konzerns zu minimieren und gleichzeitig die Balance zwischen Cashflow-Volatilität und finanzieller Flexibilität zu halten. Um dieses Ziel zu erreichen, ist u. a. das Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital entsprechend zu optimieren. Aktuell bewegt sich das Unternehmen innerhalb des festgelegten Zielkorridors. Die wesentlichen Entscheidungen zur Finanzierungsstruktur werden vom Vorstand getroffen. Als Steuerungsgröße für das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital werden die Kennzahlen Eigenkapitalquote und die Nettoverschuldung "Net debt" herangezogen. Die Kennzahl Eigenkapitalquote ist definiert als prozentuales Verhältnis des Eigenkapitals zum gemanagten Kapital. Die Nettoverschuldung "Net debt" ergibt sich aus dem Fremdkapital des Konzerns abzüglich Zahlungsmittel sowie etwaige kurzfristige Geldanlagen. 31. Dezember 2016 31. Dezember 2015 Eigenkapital 3.346 2.667 Fremdkapital 15.899 20.512
| Ziel zu erreichen, ist u. a. das Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital entsprechend zu optimieren. | ||
|---|---|---|
| Aktuell bewegt sich das Unternehmen innerhalb des festgelegten Zielkorridors. Die wesentlichen | ||
| Entscheidungen zur Finanzierungsstruktur werden vom Vorstand getroffen. Als Steuerungsgröße für | ||
| das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital werden die Kennzahlen Eigenkapitalquote und die | ||
| Nettoverschuldung "Net debt" herangezogen. Die Kennzahl Eigenkapitalquote ist definiert als | ||
| prozentuales Verhältnis des Eigenkapitals zum gemanagten Kapital. Die Nettoverschuldung "Net debt" | ||
| ergibt sich aus dem Fremdkapital des Konzerns abzüglich Zahlungsmittel sowie etwaige kurzfristige | ||
| Geldanlagen. | ||
| Das Unternehmen unterliegt keinen externen Mindestkapitalanforderungen. Die nachfolgende Tabelle | ||
| stellt die oben aufgeführten Kennzahlen im Berichtszeitraum dar: | ||
| (Angaben in TEUR) | Stichtag per | |
| 31. Dezember 2016 | 31. Dezember 2015 | |
| Eigenkapital | 3.346 | 2.667 |
| Fremdkapital | 15.899 | 20.512 |
| Gemanagtes Kapital | 19.245 | 23.179 |
| Zahlungsmittel | 3.404 | 12.212 |
| Eigenkapitalquote in % | 17,4 | 11,5 |
| Nettoverschuldung "Net Debt" | 12.495 | 8.300 |
Die Ereignisse nach dem Bilanzstichtag werden soweit möglich chronologisch wiedergegeben.
Die Travel24.com AG hat am 6. Januar 2017 nach Rücksprache mit der Deutsche Börse AG die Einbeziehung der Unternehmensanleihe in den Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ablauf des 17. Februar 2017 gekündigt und die Aufnahme des Handels im Quotation Board (Teil des Open Market, d.h. Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse ab dem 18. Februar 2017 beantragt. Die Anleihe ist nunmehr in das Quotation Board der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen und die Handelbarkeit ist weiterhin gewährleistet.
Im Februar 2016 wurde durch die Generalstaatsanwaltschaft die Anklage im Verfahren zur Thematik "Runterbuchen" erhoben. Die Anklage richtet sich nicht gegen aktive Mitglieder des Managements der Travel24. Darüber hinaus wurde aber durch die Generalstaatsanwaltschaft beantragt, die Nebenbeteiligung der Travel24 anzuordnen. Die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens beginnend am 11. Januar 2017 und somit auch die Anordnung der Nebenbeteiligung wurde der Travel24 am 22. November 2016 mitgeteilt. Nach dem Kenntnisstand der Travel24 hat das Hauptsacheverfahren planmäßig im Januar 2017 begonnen. Zum derzeitigen Zeitpunkt sind keine Auswirkungen auf die Travel24 bekannt oder absehbar.
Der Bericht zur Betriebsprüfung für die Jahre 2009 – 2011 ging der Travel24 im März 2017 zu. Die daraus resultierenden geänderten Bescheide für die Jahre 2009 – 2011 ergingen ebenfalls im März 2017. Diese entsprechen dem Ergebnis des Betriebsprüfungsberichts und wurden entsprechend bilanziert. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind die steuerlichen Verlustvorträge aus Zeiten vor 2012 untergegangen. Gegen die Bescheide wurde Einspruch eingelegt und Ruhen des Verfahrens und Aussetzung der Vollziehung beantragt, bis die höchstrichterliche Entscheidung in anhängigen vergleichbaren Verfahren gefallen ist. Eine höchstrichterliche Entscheidung in vergleichbaren Fällen steht diesbezüglich noch aus. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat durch Beschluss vom 29. März 2017, veröffentlicht am 12. Mai 2017, den § 8c Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Dies bestärkt uns in der Führung des Rechtsbehelfsverfahrens.
Der Antrag zur Verlängerung der gewährten Aussetzung der Vollziehung wurde im April 2017 an das Finanzamt versandt. Eine Entscheidung ging dem Unternehmen bisher nicht zu. Die bisher gewährte Aussetzung der Vollziehung ist bis zum 30. Juni 2017 befristet. Der Umfang der Aussetzung der Vollziehung beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 1.595.
Die die Jahre 2012 bis 2014 umfassende steuerliche Betriebsprüfung wird ab Mai 2017 wieder aufgenommen. Mit Schreiben vom April 2017 wurde die Prüfung um die beiden Gesellschaften Hotel Köln Perlengraben GmbH & Co.KG und Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co.KG erweitert. Ein Abschluss und Ergebnis aus der Betriebsprüfung ist noch nicht absehbar.
Die Travel24 hat im Frühjahr 2017 einen externen IT-Dienstleister beauftragt, die bestehende Technik und Infrastruktur gemäß einem vereinbarten Zeitplan zu ersetzen und zu implementieren, der bisher von der Konzernmutter Unister Holding zur Verfügung gestellt wird. Dadurch werden im Geschäftsjahr 2017 zusätzliche Kosten für Einführung und Betrieb von TEUR 64 erwartet.
Die Liquidation der französischen Tochtergesellschaft Travel24 France SAS soll im 2. Quartal 2017 erfolgen. Wesentliche Kostenbelastungen werden nicht erwartet.
Die im Dezember 2016 geschlossenen Fulfilmentverträge mit der Unister Travel und der AIDU wurden mit Wirkung zum 1. April 2017 mit der Invia Travel Germany GmbH, Leipzig, sowie Invia Flights Germany GmbH, Leipzig, zu inhaltlich gleichlautend neu abgeschlossen wurden.
Am 15. März 2017 wurde die Gesellschaft "Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH" gegründet. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 23. März 2017. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des in 2017 noch fertig zu stellenden Travel24 Hotels in Leipzig. Die Gesellschaft wird im Travel24-Konzern vollkonsolidiert werden, da die Travel24 beherrschenden Einfluss auf sie ausübt.
Die Geschäftsanteile sind wie folgt verteilt: 49 % Vicus Group AG 49 % Vicus Real Estate Leipzig 14 GmbH 2 % Armin Schauer
Das Stammkapital ist zum 15. März 2017 vollständig eingezahlt. Als Geschäftsführer wurde Herr Armin Schauer bestellt, der gemäß Managementvertrag zwischen der Travel24.com AG und der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH gegen eine monatliche Pauschale zur Verfügung gestellt wird.
Mit Beschluss vom 6. April 2017 wurden zweckgebundene Kapitaleinlagen durch Barmittel in Höhe durch die Vicus Group AG beschlossen, sowie eine Darlehensgewährung durch die Travel24 für die Finanzierung der Einrichtungs- und Betriebsausstattung. Die Kapitaleinlage wurde vollständig im April 2017 eingezahlt und das Darlehen ausgereicht.
Zwischen der Travel24 Hotel Betriebs- und Vewaltungs GmbH und der Vicus Real Estate Leipzig 14 GmbH wurde ein Treuhandvertrag über die 49 % der Geschäftsanteile der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH geschlossen. Der Treuhandvertrag dient ausschließlich Sicherungszwecken und beeinträchtigt mit Ausnahme der definierten Sicherungsfälle nicht die Ausübung der Gesellschaftsrechte und Gewinnbezugsrechte durch den Treugeber.
Die Travel24 Hotel Betriebs- und Verwaltungs GmbH schließt, mit Wirkung zum 1. März 2017, mit der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH einen Markenunterlizenz-Vertrag für das "Travel24 Hotel Markenkonzept sowie einen Domainlizenz-Vertrag für die Hotel-Domains der Travel24.com ab.
Aus dem operativen Geschäft werden nach der Anlaufphase Gewinnausschüttungen erwartet, die zu 49 % im Konzern verbleiben und annähernd dem derzeitigen Wert der CGU Hotellerie entsprechen.
Die Travel24 hat im April 2017 die Veräußerung der Tochtergesellschaft Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG an eine Tochtergesellschaft der Vicus Group AG mit Sitz in Leipzig sowie an eine weitere Gesellschaft eingeleitet. Die erforderlichen Verträge wurden von beiden Seiten unterzeichnet. Der Vollzug steht noch aus.
Die Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG ist Eigentümerin des Grundstückes Tröndlinring 9 in Leipzig, auf dem diese das erste Hotel im Rahmen des geplanten Hotelbetriebs des Travel24- Konzerns errichtet. Die Veräußerung erfolgt im Wege eines Share Deals, bei dem die Travel24 Hotel Grundbesitz Holding GmbH, eine mittelbare 100%-ige Tochtergesellschaft der Travel24.com AG, die von ihr gehaltenen Kommanditanteile an eine Beteiligungsgesellschaft der VICUS GROUP AG, Leipzig, und an die GSC Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH, Leipzig, veräußert, wenn das Hotel bezugsfertig ist.
Gleichzeitig wird ein langfristiger Mietvertrag zwischen der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG und der im März 2017 neu gegründeten Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH, Leipzig, an der die Travel24.com AG mittelbar über eine Treuhandvereinbarung zu 49% beteiligt ist, geschlossen. Die Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH wird Betreiberin des ersten Travel24 Hotels.
Die Travel24 schließt mit Vertrag vom 3. April 2017 mit der Travel24 Betriebs- und Verwaltungs GmbH einen Markenlizenz-Vertrag für das "Travel24 Hotel" Markenkonzept, sowie einen Nießbrauchvertrag für die "Travel24 Hotel" Marken ab.
Zum bestehenden Rahmenvertrag zur Konzernfinanzierung zwischen der Travel24.com AG und der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co.KG wurde eine Vereinbarung vom 3. April 2017 in Form eines Darlehensvertrages geschlossen. Diese ersetzt, nach Erfüllung der im Vertrag benannten Voraussetzungen, die Einbeziehung der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co.KG in den Rahmenvertrag zur Konzernfinanzierung. Der Kaufpreis für das Darlehen ist auf einen Maximalbetrag fixiert.
Die Vicus Group AG gewährt der Travel24.com AG zur weiteren Finanzierung des Hotelbaus in Leipzig, einen verzinslichen Zwischenfinanzierungskredit mit Vertrag vom 3. April 2017. Die Zwischenfinanzierung wird auf den Verkaufspreis des Darlehens der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co.KG angerechnet.
Mit Vertrag vom 3. April 2017 verkauft die Travel24.com AG ihr gewährtes Darlehen gegen ihre Tochtergesellschaft Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co.KG vollständig an die VICUS GROUP AG. Der Vertrag wird mit Bezugsfertigstellung und Inbetriebnahme des "Travel24 Hotel Leipzig City" vollzogen.
Aufgrund der verlustfreien Bewertung auf Basis des vertraglich fixierten Kaufpreises erwarten wir derzeit keine Ergebnisauswirkungen bei Abgang des Vermögenswertes einschließlich der Kommanditanteile.
Bezüglich der Angaben zu Name und Sitz bzw. Anteil am Kapital der Tochtergesellschaften wird auf die Anteilsbesitzliste verwiesen, die Teil dieses Anhangs ist. Anteile Dritter bestehen lediglich an der Hotel Perlengraben Köln GmbH & Co. KG sowie an der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG mit je 5,1 %. Da es sich bei beiden Gesellschaften um Kommanditgesellschaften handelt, würden etwaige Ergebnisanteile der Minderheitsgesellschaften als kurzfristige Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen werden. Der Anteil am Eigenkapital der jeweiligen Dritten entspricht ihrem Stimmrechtsanteil. Im Berichtsjahr hat die Perlengraben KG ein negatives (handelsrechtliches) Ergebnis erzielt, sodass dem Dritten ein Verlust von TEUR 2 zugewiesen wurde. Die Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG weist dem Dritten ein (handelsrechtliches) Ergebnis von TEUR 15 zu.
Die Anteile Dritter (als kurzfristige finanzielle Verpflichtung) werden zum Periodenende mit TEUR 0 bewertet. Dividende oder Entnahmen auf die Ansprüche Dritter wurden im Berichtsjahr weder beschlossen noch ausgeschüttet.
Wesentlicher Vermögenswert der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG ist das Grundstück nebst aufstehenden Gebäuden in Höhe von TEUR 14.424. Die Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG ist vollständig über ein Darlehen der Travel24 (TEUR 15.979) sowie Lieferantenverbindlichkeiten (TEUR 307) aus der Bautätigkeit finanziert und weist zum Stichtag 31. Dezember 2016 ein negatives Eigenkapital von TEUR 1.012 aus. Die Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG hat im Berichtsjahr ein EBIT von TEUR -34 erzielt. Durch die fortgesetzte Bautätigkeit hat die Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG keinen unmittelbaren Cash-Abfluss, da sowohl die Abflüsse aus Investitionstätigkeit als auch operativer Tätigkeit von Travel24 finanziert wurden.
Die Hotel Köln Perlengraben GmbH & Co. KG hat nach der Veräußerung der Immobilie im Vorjahr ihr Darlehen gegenüber der Travel24 größtenteils getilgt. Es verbleibt eine Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 333. Die als Sicherheit hinterlegte Bareinzahlung in Höhe von TEUR 266 wird als Vermögenswert ausgewiesen. Zum Stichtag weist die Gesellschaft ein negatives Eigenkapital von TEUR 321 aus. Die Hotel Perlengraben Köln GmbH & Co. KG hat im Berichtsjahr ein EBIT von TEUR - 15 erzielt. Die Hotel Köln Perlengraben GmbH & Co KG hat eine Auszahlung aus der Tilgung des Darlehens gegenüber der Travel24 in Höhe von TEUR 10.440 zu verzeichnen.
Beschränkungen der Travel24 in Bezug auf die Ausübung ihrer Gesellschafts- und Stimmrechte an den KGs bestehen nicht. Es bestehen aber Beschränkungen an den Anteilen der Travel24 Hotel AG, welche das indirekte Mutterunternehmen der beiden KGs ist. Diese sind als Sicherheit für die bestehenden Anleiheverpflichtungen der Travel24 verpfändet. Der Verpfändungsvertrag sieht vor, dass die Travel24 nichts unternimmt bzw. alles unterlässt, was den Wert des Pfandgutes mindert.
| Mitglied im Vorstand | Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats- und vergleichbaren Kontrollgremien in anderen Unternehmen |
|
|---|---|---|
| Armin Schauer | keine | |
| Vorsitzender Vorstand |
||
| Jahr der Erstbestellung 2011 , Wiederbestellung 2017 |
Als Vorstände der Travel24 waren im Geschäftsjahr 2016 bestellt und im Handelsregister eingetragen:
Der Vorstand stand bis 30. Juni 2016 in einem Anstellungsverhältnis mit der Unister Holding (Muttergesellschaft) und wurde für seine arbeitsvertraglichen Pflichten, zu denen auch die Vorstandsfunktion bei der Travel24 zählt, insgesamt vergütet. Die von der Unister Holding gezahlte Vergütung setzte sich wie folgt zusammen:
| erfolgsunabhängige Vergütung | TEUR | 80 |
|---|---|---|
| erfolgsabhängige Vergütung | TEUR | 18 |
| sonstige Vergütungsbestandteile | TEUR | 8 |
Seit dem 1. Juli 2016 besteht zwischen dem Vorstand und der Travel24 ein direktes Anstellungsverhältnis. Der Vorstand der Travel24 erhält für seine Vorstandstätigkeit von der Gesellschaft selbst eine Vergütung, die sich in folgende Gehaltsbestandteile unterteilt:
| erfolgsunabhängige Vergütung | TEUR | 115 |
|---|---|---|
| erfolgsabhängige Vergütung | TEUR | 0 |
| sonstige Vergütungsbestandteile | TEUR | 8 |
Darüber hinaus stehen dem Vorstand gemäß seines Vertrages weitere erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile zu:
Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit erhält der Vorstand als Abfindung den Betrag, der für die Restlaufzeit des Vertrages als Vergütung angefallen wäre, maximal jedoch zwei Jahresvergütungen.
Eine Vergütung in Form von Aktien oder Aktienoptionen bestehen nicht. Der Vorstand ist mit einem Kapitalanteil von 2% Gründungsgesellschafter der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH.
Es besteht ein Anspruch auf einen Dienstwagen zur dienstlichen und privaten Nutzung im Wert von TEUR 60 netto. Im Todesfall stehen der Ehefrau und den unterhaltsberechtigten Kindern die Fortzahlung der Bezüge für sechs Monate zu.
Zu den weiteren Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 a Satz 5 - 8 HGB wird auf den Vergütungsbericht im Konzernlagebericht verwiesen.
Der Aufsichtsrat der Travel24 besteht gemäß § 95 AktG i. V. mit § 8 der Satzung aus drei Mitgliedern. In der Zeit vom 1. Januar 2016 bis zum Zeitpunkt dieser Berichterstattung setzte sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:
| Mitglied im Aufsichtsrat | Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats- und vergleichbaren Kontrollgremien in anderen Unternehmen |
|---|---|
| Oliver Schilling | Aufsichtsratsvorsitzender der Travel24 Hotel AG, Leipzig, ab 11. Juni 2016 bis 14. Juli 2016 |
| Stellvertretender Vorsitzender | |
| kaufmännischer Angestellter, Leipzig | |
| Mitglied im Aufsichtsrat vom 2. Januar 2012 bis 14. Juli 2016 |
|
| Christian Schilling | Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Travel24 Hotel AG, Leipzig seit 11. Juni 2016 |
| kaufmännischer Angestellter, Leipzig | |
| Mitglied im Aufsichtsrat seit 28. Januar 2016 stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender seit 29. August 2016 |
|
| Markus Hennig | bis Januar 2016 Aufsichtsratvorsitzenden der Kilian Kerner |
| Aufsichtsratsvorsitzender der Travel24 Hotel AG seit 13. September 2016 |
|
| Rechtsanwalt, Berlin | |
| Mitglied im Aufsichtsrat seit 31. August 2015, Aufsichtsratsvorsitzender seit 3. Februar 2016 |
|
| Dr. Konrad Bösl | Geschäftsführer der Blättchen & Partner GmbH |
| Unternehmensberater für Corporate Finance, München |
Aufsichtsratsmitglied der one advertising AG, München |
| Mitglied im Aufsichtsrat seit 12. August 2016 | |
Die Aufsichtsräte haben im Geschäftsjahr 2016 keine Vergütung von der Gesellschaft erhalten.
Zum Stichtag 31. Dezember 2016 werden keine Aktien oder Optionen von den Vorständen und Aufsichtsräten.
Es wurden keine Zuschüsse/Kredite an die Organmitglieder gewährt. Die Gesellschaft ist keine Haftungsverhältnisse zu Gunsten von Vorstands-/Aufsichtsratsmitgliedern eingegangen.
| 13. Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (§ 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB) | ||
|---|---|---|
| Der Konzern hat im Berichtszeitraum durchschnittlich 11 (Vj.: 13) angestellte Mitarbeiter beschäftigt. | ||
| 14. Honorare des Abschlussprüfers | ||
| Das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar gliedert sich wie folgt auf: | ||
| (Angaben in TEUR) | Geschäftsjahr | |
| 2016 | 2015 | |
| Abschlussprüfungsleistung davon für Vorjahre |
160 40 |
260 0 |
| andere Bestätigungsleistungen | 0 | 0 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
| 15. Angaben zum Anteilsbesitz (konsolidierte Gesellschaften) | ||
|---|---|---|
| Name und Sitz der Gesellschaft | Anteil am stimmberechtigen Kapital (in %) |
|
| Travel24 Hotel AG, Leipzig | 100,0 | |
| Travel24 Hotel Betriebs- und Verwaltungs GmbH, Leipzig | 100,0 | |
| Travel24 Hotel Grundbesitz Holding GmbH, Leipzig | 100,0 | |
| Hotel Köln Perlengraben GmbH & Co. KG, Leipzig | 94,9 | |
| Perlengraben Besitz- und Verwaltungs GmbH, Leipzig | 100,0 | |
| Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co.KG, Leipzig | 94,9 | |
| Hotel RMH Besitz- und Verwaltungs GmbH, Leipzig | 100,0 | |
Die Hotel Köln Perlengraben GmbH & Co. KG, Leipzig, ist gemäß § 264 b HGB von ihrer Verpflichtung befreit, einen handelsrechtlichen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften, sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen.
Die Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG, Leipzig, ist gemäß § 264 b HGB von ihrer Verpflichtung befreit, einen handelsrechtlichen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den für ergänzenden Vorschriften Kapitalgesellschaften, sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen.
Uns wurde am 9. September 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Unister Holding an der T24, Barfußgässchen 11, 04109 Leipzig, Deutschland, ISIN: DE 000 A0L1NQ8, am 4. September 2013 die Schwelle von 50 % und 75 % überschritten hat und an diesem Tag 78,76 % (1.601.662 Stimmrechte) beträgt. Davon sind der Unister Holding 0,28 % (5.686 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG, weitere 1,21 % (24.556 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 sowie nach § 22 Abs. 2 WpHG und weitere 2,80 % (56.848 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Uns wurde am 9. September 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil von Thomas Wagner an der Travel24, Barfußgässchen 11, 04109 Leipzig, Deutschland, ISIN: DE 000 A0L1NQ8, am 4. September 2013 die Schwelle von 50 % und 75 % überschritten hat und an diesem Tag 78,76 % (1.601.662 Stimmrechte) beträgt. Davon sind Herrn Thomas Wagner 74,47 % (1.514.422 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG als auch nach § 22 Abs. 2 WpHG von der Unister Holding zuzurechnen. Weitere 0,28 % (5.686 Stimmrechte) sind Herrn Thomas Wagner sowohl nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2 WpHG als auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und zusätzlich noch nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen, weitere 1,21 % (24.556 Stimmrechte) sind Herrn Thomas Wagner nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2 WpHG sowie nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen und weitere 0,01 % (150 Stimmrechte) sind Herrn Wagner nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Herrn Thomas Wagner zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgendes von ihm kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Travel24 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Unister Holding.
Uns wurde am 9. September 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil von Oliver Schilling an der Travel24, Barfußgässchen 11, 04109 Leipzig, Deutschland, ISIN: DE 000 A0L1NQ8, am 4. September 2013 die Schwelle von 50 % und 75 % überschritten hat und an diesem Tag 78,76 % (1.601.662 Stimmrechte) beträgt. Davon sind Herrn Oliver Schilling 74,47 % (1.514.422 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG als auch nach § 22 Abs. 2 WpHG von der Unister Holding zuzurechnen. Weitere 0,28 % (5.686 Stimmrechte) sind Herrn Oliver Schilling sowohl nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2 WpHG als auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und zusätzlich noch nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Weitere 2,80 % (56.848 Stimmrechte) sind Herrn Oliver Schilling nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Herrn Oliver Schilling zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgendes von ihm kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Travel24 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Unister Holding.
Uns wurde am 9. September 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil von Daniel Kirchhof an der Travel24, Barfußgässchen 11, 04109 Leipzig, Deutschland, ISIN: DE 000 A0L1NQ8, am 4. September 2013 die Schwelle von 50 % und 75 % überschritten hat und an diesem Tag 78,76 % (1.601.662 Stimmrechte) beträgt. Davon sind Herrn Daniel Kirchhof 74,47 % (1.514.422 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG als auch nach § 22 Abs. 2 WpHG von der Unister
Holding zuzurechnen. Weitere 0,28 % (5.686 Stimmrechte) sind Herrn Daniel Kirchhof sowohl nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2 WpHG als auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und zusätzlich noch nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Weitere 1,21 % (24.556 Stimmrechte) sind Herrn Daniel Kirchhof nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2 WpHG sowie nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen und weitere 2,80 % (56.848 Stimmrechte) sind Herrn Daniel Kirchhof nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Herrn Daniel Kirchhof zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgendes von ihm kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Travel24 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Unister Holding.
Uns wurde am 9. September 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil von Christian Schilling an der Travel24, Barfußgässchen 11, 04109 Leipzig, Deutschland, ISIN: DE 000 A0L1NQ8, am 4. September 2013 die Schwelle von 50 % und 75 % überschritten hat und an diesem Tag 78,76 % (1.601.662 Stimmrechte) beträgt. Davon sind Herrn Christian Schilling 74,47 % (1.514.422 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG als auch nach § 22 Abs. 2 WpHG von der Unister Holding zuzurechnen. Weitere 0,28 % (5.686 Stimmrechte) sind Herrn Christian Schilling sowohl nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2 WpHG als auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und zusätzlich noch nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Weitere 1,21 % (24.556 Stimmrechte) sind Herrn Christian Schilling nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2 WpHG sowie nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen und weitere 2,80 % (56.848 Stimmrechte) sind Herrn Christian Schilling nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Herrn Christian Schilling zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgendes von ihm kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Travel24 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Unister Holding.
Uns wurde am 9. September 2013 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil von Sebastian Gantzckow an der Travel24, Barfußgässchen 11, 04109 Leipzig, Deutschland, ISIN: DE 000 A0L1NQ8, am 4. September 2013 die Schwelle von 50 % und 75 % überschritten hat und an diesem Tag 78,76 % (1.601.662 Stimmrechte) beträgt. Davon sind Herrn Sebastian Gantzckow 74,47 % (1.514.422 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG als auch nach § 22 Abs. 2 WpHG von der Unister Holding zuzurechnen. Weitere 0,28 % (5.686 Stimmrechte) sind Herrn Sebastian Gantzckow sowohl nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2 WpHG als auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und zusätzlich noch nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Weitere 1,21 % (24.556 Stimmrechte) sind Herrn Sebastian Gantzckow nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. Satz 2 WpHG sowie nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen und weitere 2,80 % (56.848 Stimmrechte) sind Herrn Sebastian Gantzckow nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Herrn Sebastian Gantzckow zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgendes von ihm kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Travel24 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Unister Holding.
Herr Hans-Jörg Schimanek, Wien/Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24. August 2016 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Travel24 am 19. Juli 2016 die Schwelle von 3 %, 5 % und 10 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,42 % (das entspricht 292.800
Stimmrechten) betragen hat. 14,42 % der Stimmrechte (das entspricht 292.800 Stimmrechten) werden von Herrn Schimanek gemäß § 21 WpHG direkt gehalten. 14,42 % der Stimmrechte (das entspricht 292.800 Stimmrechten) wurden durch Herrn Schimanek gemäß Option aus dem Firmenvermögen der LOET Trading AG in sein Privatvermögen übernommen. Am 29. August 2016 teilte uns die LOET Trading AG hierzu korrespondierend mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Travel24 am 19. Juli 2016 die Schwelle von 3 % unterschritten und an diesem Tag 0 % (0 Stimmrechte) betragen hat. Ausweislich der Stimmrechtsmitteilung wurden die Stimmrechte durch den Eigentümer der LOET Trading AG übernommen.
Nach dem Unfalltod von Thomas Wagner und Oliver Schilling sowie nach Insolvenzeröffnung der Unister Holding sind der Travel24 keine Stimmrechtsmitteilungen über Veränderungen zugegangen.
Für den Konzern ist Corporate Governance ein Anspruch, der alle Bereiche des Unternehmens umfasst. Transparente Berichterstattung und eine an den Interessen der Aktionäre ausgerichtete Unternehmensführung ist Gegenstand der Unternehmenspolitik, die verantwortungsbewusste und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist Basis für das unternehmerische Handeln.
Vorstand und Aufsichtsrat der Travel24 haben am 31. März 2016, die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben. Diese Erklärung - nebst Erläuterung - ist dauerhaft auf der Homepage der Travel24 unter der Internetadresse www.travel24.com zugänglich.
Der Vorstand der Travel24 hat den vorliegenden IFRS-Konzernabschluss am 24. Mai 2017 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Billigt der Aufsichtsrat den Konzernabschluss, so ist dieser festgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben.
Leipzig, 24. Mai 2017
Travel24.com AG
Armin Schauer Vorstand
Nach bestem Wissen versichere ich, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der Travel24 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Leipzig, 24. Mai 2017 Travel24.com AG
Armin Schauer Vorstand
Wir haben den von der Travel24.com AG, Leipzig, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang – sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft.
Die in Abschnitt J.1. des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung war nicht Gegenstand unserer Prüfungshandlungen.
Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.
Mit Ausnahme des im folgenden Absatz dargestellten Prüfungshemmnisses haben wir unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung mit der im nachfolgenden Absatz dargestellten Ausnahme eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt: Für die Geschäftsbeziehungen mit den nahestehenden Unternehmen Unister Holding GmbH i.I., Unister GmbH i.I., Unister Travel Betriebsgesellschaft mbH i.I., versicherungen.de GmbH (vormals Geld.de GmbH), alle mit Sitz in Leipzig, hat Travel24.com AG, Leipzig, Bestätigungen für Forderungen, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen angefordert aber nicht erhalten. Bezüglich der Unister Holding GmbH i.I., Unister GmbH i.I., Unister Travel Betriebsgesellschaft mbH i.I. wurden im September 2016 die Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter, beziehungsweise die Geschäftsführung, haben keinerlei Bestätigungen abgegeben. Aufgrund der Komplexität der Vertragsbeziehungen (Fulfillment-Vertrag) sowie der vielfältigen durch die Gesellschaften der Unister-Gruppe erbrachten Dienstleistungen konnten wir trotz Ausschöpfung aller
angemessenen Möglichkeiten alternativer Prüfungshandlungen zur Prüfung des Vorhandenseins der Forderungen und der Vollständigkeit der Verbindlichkeiten, wie diese im Anhang im Abschnitt V.7 ausgewiesen sind, keine hinreichende Sicherheit über den Bestand der Forderungen und die Vollständigkeit der Verbindlichkeiten gegenüber den oben genannten Gesellschaften gewinnen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Konzernabschluss insoweit fehlerhaft ist.
Mit dieser Einschränkung entspricht der Konzernabschluss nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen des Vorstands im Lagebericht im Abschnitt G.3.2. Beschreibung der Risiken Teilabschnitt Bestandsgefährdende Risiken hin. Dort wird u. a. ausgeführt, dass sich die Gesellschaft einem bestandsgefährdenden Liquiditätsrisiko aus der Tilgungsverpflichtung der im Jahr 2012 begebenen Unternehmensanleihe ausgesetzt sieht. Die Tilgung ist im September 2017 fällig und beträgt T€ 16.073 zzgl. Zinszahlung. Die Gesellschaft hat auf Basis einer integrierten Konzernplanung eine Liquiditätsplanung für das Jahr 2017 und Folgejahre abgeleitet. Bei der Aufstellung der Unternehmensplanung wurden bezüglich der zukünftigen Entwicklung verschiedene Annahmen getroffen. Gemäß den Prämissen dieser Planung kann die Gesellschaft ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen und der Verpflichtung zur Anleihetilgung im September 2017 nachkommen. Das Nichteintreten bestimmter Annahmen stellt bereits jeweils für sich genommen ein bestandsgefährdendes Risiko dar. In diesem Fall müsste die Travel24.com AG, Leipzig, alternative liquiditätssichernde Maßnahmen ergreifen, um den Bestand der Gesellschaft zu sichern. Wenn keine weiteren Anleiherückkäufe getätigt werden, werden Ergebnisund Liquiditätsabweichungen größer als T€ 350 als bestandsgefährdend beurteilt. Dieser Betrag reduziert sich im Falle weiterer vorzeitiger Anleiherückkäufe. Wir weisen ferner auf den Prognosebericht im Abschnitt G.1 und die dort getroffene Aussage zum geplanten Verlust im Geschäftsjahr 2017 sowie die Annahmen zur Umsatzsteigerung im Geschäftsjahr 2018 und den Folgejahren hin.
Leipzig, 29. Mai 2017
Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Udo Heckeler Mario Reinhardt Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
| 29. April 2016 | Verschiebung der Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2015 |
|---|---|
| 24. Juni 2016 | Erneute Verschiebung der Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2015 |
| 14. Juli 2016 | Geschäftsführer und Hauptgesellschafter der Mehrheitsaktionärin der Travel24.com AG tödlich verunglückt |
| 28. Juli 2016 | Travel24.com AG beschließt Rückkaufprogramm für Anleihe |
| 3. August 2016 | Travel24.com AG beschließt Rückzug aus französischem Markt |
| 6. Januar 2017 | Kündigung der Einbeziehung der Anleihe Travel24com 7,500% 9/2017 in den Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse |
| 4. April 2017 | Veräußerung Ringmessehaus in Form eines Share Deal |
| 28. April 2017 | Verschiebung der Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2016 |
| Ende Mai 2017 | Veröffentlichung Jahresfinanzbericht und Geschäftsbericht 2016 |
|---|---|
| 31. August 2017 | Veröffentlichung Halbjahresbericht 2017 |
| Ende August 2017 | Hauptversammlung 2014 bis 2016 (voraussichtlich) |
Travel24.com AG Katharinenstraße 1-3 D- 04109 Leipzig
WKN: A0L 1NQ ISIN: DE000 A0L 1NQ8
WKN: A1PGRG ISIN: DE 000 A1PGRG2
Armin Schauer Telefon: +49 - (0)341 35572 701 Telefax: +49 - (0)341 35572 799
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