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IBU-tec advanced materials AG

Annual / Quarterly Financial Statement Jun 29, 2017

5412_10-k_2017-06-29_859587ff-51b7-4c4d-9b1a-c3134467c9c5.pdf

Annual / Quarterly Financial Statement

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IBU-tec advanced materials AG Weimar

Testatsexemplar Jahresabschluss und Lagebericht 31. Dezember 2016

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Inhaltsverzeichnis

Bestätigungsvermerk

Rechnungslegung

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Allgemeine Auftragsbedingungen

Hinweis:

Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt" beschriebenen Bedingungen erteilt.

Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung im Bundesanzeiger verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt.

Bestätigungsvermerk

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der IBU-tec advanced materials AG, Weimar, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016

A K T I V A P A S S I V A
EUR 31.12.2016
EUR
EUR 31.12.2015
EUR
EUR 31.12.2016
EUR
EUR 31.12.2015
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
392.165,50 95.918,00 I. Gezeichnetes Kapital
II. Gewinnrücklagen
3.000.000,00 3.000.000,00
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 392.165,50 243.146,40
339.064,40
1. Gesetzliche Rücklage
2. Andere Gewinnrücklagen
300.000,00
177.180,80
477.180,80 300.000,00
177.180,80
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
4.645.112,20 4.355.317,20 III. Bilanzgewinn 10.421.985,91 8.241.680,94
2. Technische Anlagen und Maschinen
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
8.365.153,50
1.967.433,67
7.273.341,50
1.721.048,67
B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE
ZUM ANLAGEVERMÖGEN
13.899.166,71 11.718.861,74
1.484.462,33 1.700.889,80
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.436.860,46 16.414.559,83 13.828.703,62 478.996,25 C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen
2. Sonstige Rückstellungen
0,00
1.174.831,16
94.066,84
807.693,94
16.806.725,33 14.167.768,02 1.174.831,16 901.760,78
B. UMLAUFVERMÖGEN D. VERBINDLICHKEITEN
I. Vorräte
Unfertige Leistungen
985,66 985,66 1.135,95 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR 947.340,73 (Vj.: EUR 736.006,67)
4.056.132,05 3.350.160,42
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2.138.087,00 1.957.383,51 2. Erhaltene Anzahlungen
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR 1.750,00 (Vj.: EUR 4.500,00)
1.750,00 4.500,00
2. Sonstige Vermögensgegenstände 184.690,08 106.276,31 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
396.965,05 1.045.900,53
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2.322.777,08
2.101.865,31
4.425.628,05 2.063.659,82
2.979.462,30
5.044.258,07
EUR 396.965,05 (Vj.: EUR 1.045.900,53)
4. Sonstige Verbindlichkeiten
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR 303.708,35 (Vj.: EUR 501.267,62)
- davon aus Steuern:
EUR 240.485,77 (Vj.: EUR 351.433,69)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
EUR 668,68 (Vj.: EUR 24.082,10)
379.419,43 625.092,67
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 185.563,35 164.343,85
4.834.266,53 5.025.653,62
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 25.190,00 29.204,00
21.417.916,73 19.376.369,94 21.417.916,73 19.376.369,94
13.899.166,71 11.718.861,74
4.834.266,53 5.025.653,62

IBU-tec advanced materials AG, Weimar

Bilanz

IBU-tec advanced materials AG, Weimar

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016

Gewinn- und Verlustrechnung

2016 2015 nach BilRUG 2015 vor BilRUG
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 17.744.053,48 16.652.441,37 16.598.443,59
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands
an unfertigen Leistungen -150,29 -9.444,29 -9.444,29
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 137.000,41 152.531,00 152.531,00
4. Sonstige betriebliche Erträge 851.742,91 533.047,64 587.045,42
- davon aus der Währungsumrechnung:
EUR 138,06 (Vj.: EUR 0) 18.732.646,51 17.328.575,72 17.328.575,72
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-, und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren 1.329.887,87 1.068.747,29 1.068.747,29
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 138.771,18 261.217,16 257.606,91
1.468.659,05 1.329.964,45 1.326.354,20
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 6.525.962,66 5.822.585,13 5.822.585,13
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 1.103.576,42 988.329,52 988.329,52
- davon für Altersversorgung:
EUR 78.307,52 (Vj.: EUR 34.388,29)
7.629.539,08 6.810.914,65 6.810.914,65
7. Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlage
vermögens und Sachanlagen 2.067.600,67 1.755.619,47 1.755.619,47
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.429.668,31 2.792.545,53 2.796.155,78
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.554,15 1.085,45 1.085,45
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 73.843,06 121.237,81 121.237,81
- davon aus Aufzinsung Rückstellungen:
EUR 160,10 (Vj.: EUR 39.558,31)
-72.288,91 -120.152,36 -120.152,36
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts-
tätigkeit - - 4.519.379,26
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.211.652,07 1.365.803,58 1.365.803,58
13. Ergebnis nach Steuern 2.853.238,42 3.153.575,68 -
14. Sonstige Steuern 22.933,45 10.132,77 10.132,77
15. Jahresüberschuss 2.830.304,97 3.143.442,91 3.143.442,91
16. Gewinnvortrag aus Vorjahr 7.591.680,94 5.098.238,03 5.098.238,03
17. Bilanzgewinn 10.421.985,91 8.241.680,94 8.241.680,94

IBU-tec advanced materials AG, Weimar Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

2016
TEUR
2015
TEUR
1.
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Periodenergebnis 2.830 3.143
Abschreibungen (+) auf Gegenstände des Anlagevermö
gens
2.068 1.756
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen 273 36
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge (-) -217 -373
Erträge (-) aus Investitionszulagen
Zunahme (-) der Forderungen
0 -49
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten
-281 -905
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva -900 732
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 3.773 4.340
2.
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens
Auszahlungen (-) für Investitionen in das Sachanlagever
32
-4.567
36
-2.128
mögen
Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle
Anlagevermögen -172 -159
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -4.707 -2.251
3.
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen (-) an Unternehmenseigner (Dividende) -650 -600
Einzahlungen (+) aus Aufnahme von Finanzkrediten 1.500 1.095
Einzahlungen (+) aus öffentlichen Zuschüssen
Einzahlungen (+) aus Investitionszulagen
0
0
112
49
Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Finanzkrediten -794 -854
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 56 -198
4.
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des
Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 – 3) -878 1.891
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 2.980 1.089
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2.102 2.980
5.
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 2.102 2.980
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2.102 2.980

IBU-tec advanced materials AG, Weimar

Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016

Gezeichnetes
Kapital
EUR
Gesetzliche
Rücklage
EUR
Andere Gewinn
rücklagen
EUR
Bilanzgewinn
EUR
Eigenkapital
EUR
Stand 01.01.2015
Ausschüttungen
Jahresüberschuss
3.000.000,00 300.000,00 177.180,80 5.698.238,03
-600.000,00
3.143.442,91
9.175.418,83
-600.000,00
3.143.442,91
Stand 31.12.2015 3.000.000,00 300.000,00 177.180,80 8.241.680,94 11.718.861,74
Stand 01.01.2016
Ausschüttungen
Jahresüberschuss
3.000.000,00 300.000,00 177.180,80 8.241.680,94
-650.000,00
2.830.304,97
11.718.861,74
-650.000,00
2.830.304,97
Stand 31.12.2016 3.000.000,00 300.000,00 177.180,80 10.421.985,91 13.899.166,71

Anhang zum Jahresabschluss 2016 der IBU-tec advanced materials AG

I. Allgemeine Angaben

Die IBU-tec advanced materials AG, Weimar, (IBU-tec AG) weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 2 HGB auf.

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Für den Jahresabschluss wurde das gesetzliche Gliederungsschema der §§ 266 und 275 HGB befolgt.

Die Auswirkungen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes sind unter Abschnitt IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung näher erläutert.

Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt, waren nicht zu verzeichnen (§ 264 Abs. 2 S. 2 HGB).

Von zulässigen Erleichterungen gemäß HGB und AktG wurde Gebrauch gemacht.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Anlagevermögen

Für die Abschreibung von Gegenständen des Anlagevermögens wurden folgende Abschreibungsmethoden angewendet.

Anlagenposition Abschreibungsmethode Nutzungsdauer
Immaterielle linear bis zu 10 Jahre
Vermögensgegenstände
Geschäftsbauten linear bis zu 33 Jahre
Technische Anlagen und linear 3 bis 30 Jahre
Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
linear 1 bis 20 Jahre

Erworbene Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, und sofern diese der Abnutzung unterliegen, abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibung erfolgt pro rata temporis.

Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, sofern ihre jeweiligen Anschaffungskosten T€ 0,4 nicht übersteigen.

Es wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf eine nicht genutzte technische Anlage im Bau in Höhe von T€ 16 vorgenommen (Vorjahr: T€ 0).

Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im Anlagengitter dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Dem Ausfallwagnis wurde durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Auf fremde Währung lautende Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Die Gesellschaft vereinnahmt gewährte Investitionszulagen im Jahr der Zahlung entgegen HFA 1/1984 vollständig erfolgswirksam. Im Geschäftsjahr wurde ein Ertrag in Höhe von T€ 0 realisiert (Vorjahr: T€ 49).

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

Die derivativen Finanzgeschäfte werden entsprechend § 254 HGB als Bewertungseinheit mit einem Grundgeschäft zusammengefasst, soweit ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang zwischen Finanzgeschäft und Grundgeschäft besteht. Finanzgeschäfte, für die keine Bewertungseinheit gebildet wurde, werden einzeln zu Marktpreisen bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in der Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der Deutschen Bundesbank der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen

Vom Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände von T€ 2.323 (Vorjahr: T€ 2.063) hat ein Teilbetrag von T€ 24 (Vorjahr: T€ 45) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden unter anderem Steuererstattungsansprüche in Höhe von T€ 64 (Vorjahr: T€ 0) ausgewiesen.

Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet ein Disagio in Höhe von T€ 1 (Vorjahr: T€ 2) sowie zwei Abgrenzungen für Zinscapprämien (Vorjahr: drei) in Höhe von T€ 24 (Vorjahr: T€ 31) und einen Zinssatzswap in Höhe von T€ 2 (Vorjahr: T€ 0). Darüber hinaus handelt es sich um vorausgezahlte Betriebsversicherungsprämien sowie sonstige Kostenabgrenzungen.

Eigenkapital

Das Eigenkapital hat sich im Jahr 2016 wie folgt entwickelt:

31.12.15 Erstanwendung
BilMoG
Dividende
für 2015
Jahresüber
schuss
31.12.16
Gezeichnetes Kapital 3.000 T€ - - - 3.000 T€
Gesetzliche Rücklage 300 T€ - - - 300 T€
Andere Gewinnrück
lagen
177 T€ - - - 177 T€
Bilanzgewinn 8.242 T€ - -650 T€ 2.830 T€ 10.422 T€
11.719 T€ - -650 T€ 2.830 T€ 13.899 T€

Das gezeichnete Kapital der IBU-tec advanced materials AG in Höhe von T€ 3.000 ist eingeteilt in 3.000.000 nennwertlose Stückaktien auf die Inhaber lautend, die vollständig einbezahlt sind.

Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen

Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wird entsprechend der Laufzeit der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst.

Sonderposten für Investitions Berichtsjahr Vorjahr
zuschüsse zum Anlagevermögen
Investitionszuschüsse 1.484 T€ 1.701 T€

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

Position Berichtsjahr Vorjahr
Personal 396 T€ 354 T€
Rückstellproben und 182 T€ 279 T€
Archivierung
Übrige
597 T€ 175 T€

Die übrigen Rückstellungen bestehen für Kosten der Prüfung des Jahresabschlusses, für Verpflichtungen aus Gewährleistungen und für sonstige ausstehende Eingangsrechnungen und ungewisse Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Bilanzposition Gesamt bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
Verb. gegenüber Kreditinstituten 4.056 T€ 947 T€ 2.038 T€ 1.071 T€
Vorjahr 3.350 T€ 736 T€ 1.737 T€ 877 T€
Verb. aus Lieferungen und Leistungen 397 T€ 397 T€ - -
Vorjahr 1.046 T€ 1.046 T€ - -
Verb. aus erhaltenen Anzahlungen 2 T€ 2 T€ - -
Vorjahr 5 T€ 5 T€ - -
sonstige Verbindlichkeiten 379 T€ 304 T€ 75 T€ -
Vorjahr 625 T€ 501 T€ 124 T€ -
Gesamt 4.834 T€ 1.650 T€ 2.113 T€ 1.071 T€
Vorjahr 5.026 T€ 2.288 T€ 1.861 T€ 877 T€

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von T€ 4.056 mit Buchgrundschulden über nom. T€ 2.033 auf die Geschäftsgrundstücke sowie einer Sicherungsübertragung der Photovoltaikanlage besichert.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

In den Umsatzerlösen sind Erlöse aus projektbezogenen Zuschüssen der öffentlichen Hand enthalten, die eng mit der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verbunden sind. Diese umfassten im laufenden Geschäftsjahr T€ 361 (Vorjahr: T€ 468). Aufgrund der Anwendung der Umsatzdefinition nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) sind die Umsatzerlöse nur eingeschränkt mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Die Auswirkungen sind aus der Gewinn- und Verlustrechnung ersichtlich.

Gemäß § 277 (1) HGB enthalten die Umsatzerlöse abweichend zum Vorjahr sonstige unregelmäßige Erträge aus der Entsorgung von Schrott in Höhe von T€ 1 (Vorjahr: T€ 1), periodenfremde Erträge aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von T€ 21 (Vorjahr: T€ 0) und sonstige betriebsfremde regelmäßige Erträge aus der Einspeisevergütung der Photovoltaikanlage in Höhe von T€ 48 (Vorjahr: T€ 53).

2015 2016 zum Vj.
Produktionsdienstleistungen 14.471 T€ 14.671 T€ 1 %
Prozessentwicklung 1.345 T€ 2.097 T€ 56 %
Materialentwicklung 694 T€ 722 T€ 4 %
Engineering 88 T€ 201 T€ 128 %
Sonstiges 54 T€ 53 T€ 2
%

In 2016 wurden aus den einzelnen Tätigkeitsbereichen folgende Umsatzanteile generiert:

Die unter "Sonstiges" enthaltenen Umsatzerlöse betreffen im Geschäftsjahr 2015 ausschließlich die nach BilRUG neu definierten Umsatzanteile. Im Geschäftsjahr 2016 waren von den nach BilRUG neu definierten Umsätzen in Höhe von T€ 70, T€ 17 den Bereichen Engineering und Produktionsdienstleistungen zurechenbar.

Die anderen aktivierten Eigenleistungen beinhalten erbrachte Eigenleistungen durch Mitarbeiter der IBU-tec AG im Rahmen eines Investitionsprojektes in Höhe von T€ 137 (Vorjahr: T€ 153).

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten vorrangig Erlöse aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse in Höhe von T€ 216 (Vorjahr: T€ 220) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 107 (Vorjahr: T€ 6). Die Erträge aus Auflösung von Rückstellungen enthalten eine Auflösung im Rahmen einer Betriebsprüfung in Höhe von T€ 94. Der Anstieg der periodenfremden Erträge in Höhe von T€ 56 (Vorjahr: T€ 0,8) resultiert im Wesentlichen ebenfalls aus der Betriebsprüfung. Aufgrund der Neudefinition der Umsatzerlöse nach BilRUG sind die Aufwendungen für Instandhaltung und Versicherung der Photovoltaikanlage in Höhe von T€ 6 (Vorjahr: T€ 4) nun im Materialaufwand und nicht mehr in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.

In den Abschreibungen enthalten ist eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von T€ 16 (Vorjahr: T€ 0) auf eine nicht genutzte technische Anlage im Bau.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten unter anderem periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 70 (Vorjahr: T€ 38), welche zum Großteil aus Umsatzsteuernachzahlungen infolge der Betriebsprüfung resultieren.

V. Vorschlag zur Gewinnverwendung

Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von € 2.830.304,97 erfolgt keine Einstellung in die gesetzliche Rücklage.

Über die Verwendung des verbleibenden Bilanzgewinnes in Höhe von insgesamt € 10.421.985,91 beschließt die ordentliche Hauptversammlung 2017.

VI. Sonstige Angaben

Die Angaben über die Bezüge des Vorstandes unterbleiben gemäß § 286 Abs. 4 HGB. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrugen im Geschäftsjahr T€ 52 (Vorjahr: T€ 36).

Die Anzahl der durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter kann dem nachfolgenden Schema entnommen werden.

Beschäftigte 2015 2016
Jahresdurchschnitt/Anzahl
Angestellte 128 144
Auszubildende/Praktikanten 12 12
Jahresdurchschnitt Gesamt 140 156

Für das Management sind im Jahr 2016 für bestehende und neu abgeschlossene mittelbare betriebliche Altersvorsorgeverpflichtungen unter Einschaltung in Deutschland ansässiger Unterstützungskassen Beiträge in Höhe von T€ 37 (Vorjahr: T€ 24) geleistet worden. Für die zugesagten Leistungen wurden durch die Unterstützungskasse entsprechende Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 379 (Vorjahr: T€ 951) an offenen Bestellungen sowie Verpflichtungen aus Mieten und Pachten in Höhe von T€ 91 (Vorjahr: T€ 38). Verpflichtungen aus Wartungsverträgen bestanden in Höhe von T€ 199 (Vorjahr: T€ 136). Die Verbindlichkeiten aus Mieten und Pachten haben eine Laufzeit bis 2018, die Verpflichtungen aus Wartungsverträgen haben eine Restlaufzeit von einem Jahr.

Angabepflichtige Haftungsverhältnisse bestanden zum 31.12.2016 in Höhe von T€ 35 (Vorjahr: T€ 35) in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft gegenüber einem Kunden. Außerbilanzielle Geschäfte bestanden bis zum Abschlussstichtag nicht.

Die Berechnung des Cashflows ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt.

VII. Derivative Finanzinstrumente

Zur Absicherung von variabel verzinslichen Darlehen (zinsbezogenes Geschäft) wurden zwei Zinsbegrenzungsvereinbarungen (Zinscaps) mit Anfangsnomina in Höhe von T€ 836 und T€ 1.000 und einer Laufzeit bis zum 30.06.2018 bzw. 31.03.2025 abgeschlossen. Der beizulegende Zeitwert beträgt T€ 0 (Vorjahr: T€ 0) für das Zinscap mit einer Laufzeit bis 30.06.2018 und T€ 5 (Vorjahr: T€ 0) für das Zinscap mit einer Laufzeit bis zum 31.03.2025 und ermittelt sich als Barwert der Zahlungsströme unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Cap-Rate sowie der jeweiligen Marktkonditionen am Bilanzstichtag. Die ökonomische Sicherungsbeziehung wurde bilanziell nicht nachvollzogen.

Des Weiteren wurde ein Sicherungsgeschäft (Zinssatzswap) mit einem Anfangsnominal in Höhe von T€ 1.500 und einer Laufzeit bis zum 30.09.2023 abgeschlossen. Der beizulegende Zeitwert beträgt T€ -20 und ermittelt sich als Barwert der Zahlungsströme unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Swap-Rate sowie der jeweiligen Marktkonditionen am Bilanzstichtag Aufgrund des Vorliegens einer Bewertungseinheit aus Grund- und Sicherungsgeschäft gemäß § 254 HGB und der Bilanzierung nach der Einfrierungsmethode ergibt sich für dieses Sicherungsgeschäft kein Bilanzansatz bzw. keine erfolgswirksame Verbindung der Wertänderungen des Sicherungsgeschäftes. Die gegenläufigen Zahlungsströme von Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich im Sicherungszeitraum spätestens zum 30.09.2023 vollständig aus; gemäß Hedging-Policy wurde die Risikoposition unverzüglich nach Entstehung in betragsmäßig gleicher Höhe, in derselben Währung und Laufzeit nach Abschluss von Zinssatzswapvereinbarungen abgesichert (Micro-Hedge). Zur Messung der prospektiven als auch der retrospektiven Effektivität der Sicherungsbeziehung wurde die "Critical-Terms-Match-Methode" verwendet.

VIII. Transaktionen mit nahestehenden Personen

Mit der Ehefrau des Vorstands besteht ein Anstellungsverhältnis als Vorstandsassistentin. Die jährliche Vergütung aus diesem Dienstvertrag beträgt T€ 24 (Vorjahr: T€ 25).

Das Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Thau ist beratend für die Gesellschaft als Rechtsanwalt tätig. Seine diesbezügliche Tätigkeit ist im Rahmen gesondert abgeschlossener Beratungsverträge beauftragt worden. Die vereinbarten Konditionen entsprechen marktüblichen Bedingungen. Die Honorare im Geschäftsjahr 2016 betrugen T€ 0 (Vorjahr: T€ 0). Zum Abschlussstichtag 2016 bestanden aus dieser Tätigkeit keine Verbindlichkeiten.

Das Mitglied des Aufsichtsrats Frau Cailleteau ist als strategische Beraterin für die Gesellschaft tätig. Ihre diesbezügliche Tätigkeit ist im Rahmen gesondert abgeschlossener Beratungsverträge beauftragt worden. Die vereinbarten Konditionen entsprechen marktüblichen Bedingungen. Die Honorare im Geschäftsjahr 2016 betrugen T€ 9.

Beide Beratungsverträge wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt und durch ordentliche Beschlüsse freigegeben.

IX. Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.

X. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen

Firma: IBU-tec advanced materials AG

Sitz: Hainweg 9-11 99425 Weimar

  • Rechtsform: Aktiengesellschaft
  • Handelsregister: Amtsgericht Jena HRB 503021
Anschaffungs- oder Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand Stand Stand
01.01.2016 31.12.2016 01.01.2016 31.12.2016 31.12.2016 31.12.2015
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten 292.872,29 172.691,15 0,00 243.146,40 708.709,84 196.954,29 119.590,05 0,00 0,00 316.544,34 392.165,50 95.918,00
2. Geleistete Anzahlungen 243.146,40 0,00 0,00 -243.146,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 243.146,40
536.018,69 172.691,15 0,00 0,00 708.709,84 196.954,29 119.590,05 0,00 0,00 316.544,34 392.165,50 339.064,40
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken 6.371.613,09 610.557,85 0,00 128.936,99 7.111.107,93 2.016.295,89 449.699,84 0,00 0,00 2.465.995,73 4.645.112,20 4.355.317,20
2. Technische Anlagen und Maschinen 13.875.082,33 1.936.385,52 211.402,60 253.984,20 15.854.049,45 6.601.740,83 1.072.700,89 185.545,77 0,00 7.488.895,95 8.365.153,50 7.273.341,50
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 4.048.276,41 663.354,19 11.122,74 0,00 4.700.507,86 2.327.227,74 409.529,69 3.683,24 0,00 2.733.074,19 1.967.433,67 1.721.048,67
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 478.996,25 1.356.865,60 0,00 -382.921,19 1.452.940,66 0,00 16.080,20 0,00 0,00 16.080,20 1.436.860,46 478.996,25
24.773.968,08 4.567.163,16 222.525,34 0,00 29.118.605,90 10.945.264,46 1.948.010,62 189.229,01 0,00 12.704.046,07 16.414.559,83 13.828.703,62
25.309.986,77 4.739.854,31 222.525,34 0,00 29.827.315,74 11.142.218,75 2.067.600,67 189.229,01 0,00 13.020.590,41 16.806.725,33 14.167.768,02

IBU-tec advanced materials AG, Weimar

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016

Anlagengitter

Lagebericht der IBU-tec advanced materials AG für das Geschäftsjahr 2016

Geschäftsverlauf

Allgemeines

Die IBU-tec advanced materials AG, Weimar, (IBU-tec) erwirtschaftet als hochspezialisierter Entwicklungs- und Produktionspartner der Industrie ihre Umsätze in attraktiven Zielmärkten.

Mit diesem Business-Modell generiert die IBU-tec mit thermischen Prozessen Funktionschemikalien (anorganische Pulver und Granulate) von der Produktidee bis zur Produktion und reduziert damit das Material- und Prozessrisiko des Kunden.

Die langjährigen Erfahrungen in der Entwicklung und Herstellung anorganischer Grundstoffe, mittels thermischer Prozesse im Temperaturbereich von 200 °C bis 1.550 °C, setzt die IBU-tec dafür erfolgreich ein. Der Kunde erwirbt durch das leistungsfähige Komplex-Angebot in kurzer Zeit das Know-how zur Herstellung der gewünschten Materialien. Dabei kann auf die Kernkompetenzen der IBU-tec wie z. B. Laboranalytik, material- und verfahrenstechnische Prozessentwicklung und Prozessmessungen zugegriffen werden.

Die Anwendung der durch die IBU-tec im Kundenauftrag realisierten Projekte bezieht sich im Wesentlichen auf die Hauptabnehmerbranchen der Kunden: Automobilindustrie, Baustoffindustrie, chemische Industrie, Elektrotechnik und die Keramik- und Glasindustrie, wozu auch die Zukunftsbereiche Greentec, Elektromobilität und Energiespeicherung sowie Life Science gehören.

Die auch 2016 weiterverfolgte kontinuierliche Investitionsstrategie der letzten 10 Jahre schaffte die Basis für die hohe Dienstleistungsqualität, die IBU-tec ihren Kunden als professionell aufgestelltes Technologieunternehmen bietet.

Die zwölf individuellen Drehrohrofen-Systeme mit einem Temperaturbereich bis 1.550 °C können bis zu 50 Tonnen Materialien am Tag produzieren. Durch die hohe Flexibilität der Anlagen sowie die jahrzehntelangen Erfahrungen kann den Kunden ein sehr breites Leistungsspektrum angeboten werden.

Mit bis zu 300 Hertz schlägt der exklusiv in der IBU-tec entwickelte Pulsationsreaktor den Rhythmus der Zukunft und bildet damit die richtungsweisende Technologie zur Entwicklung von neuartigen Materialien im Kundenauftrag. Die patentierte Pulsationsreaktortechnologie ermöglicht eine thermische Behandlung von Materialien auf besondere Art und Weise.

Die IBU-tec hilft ihren Kunden mit ihrem Dienstleistungsangebot, die Material-, Energie- und Rohstoffeffizienz im Produktionsprozess und im Endprodukt zu verbessern.

Die in der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion sehr präsenten Themen CO2- Reduzierung, Elektromobilität oder Ressourcenschonung stellen wesentliche thematische Schwerpunkte im Tagesgeschäft der IBU-tec dar.

Für das Geschäftsjahr 2016 prognostizierte der Sachverständigenrat zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seiner Pressemitteilung vom 2. November 2016 für Deutschland eine Zuwachsrate von 1,9 % und für den Euro-Raum ein Wachstum in Höhe von 1,6 %.

Die Entwicklung wesentlicher Branchen der Hauptkunden stellt sich wie folgt dar:

Chemiebranche:

Gemäß Chemie-Barometer vom 25. Januar 2017 des Verbands der Chemischen Industrie lag die Chemieproduktion der ersten 11 Monate des Geschäftsjahres leicht über Vorjahresniveau. Aufgrund sinkender Preise ergab sich jedoch ein um 3,3 % geringerer Branchenumsatz für die ersten 11 Monate des Geschäftsjahres.

Automobilbranche:

Gemäß Aussage von Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), war das Geschäftsjahr 2016 für die internationalen Automobilmärkte ein gutes Jahr. Die drei großen Märkte China, USA und Westeuropa haben das Automobiljahr 2016 dabei maßgeblich geprägt. Allein in diesen Regionen ist der Pkw-Absatz um insgesamt 4,5 Mio. Neufahrzeuge gestiegen. Für die USA und China wurden jeweils neue Höchststände erreicht, Westeuropa wuchs ebenfalls kräftig und erreichte das beste Niveau seit 2007.

Überblick

Auch im Jahr 2016 konnte der nachhaltige Wachstumskurs der letzten Jahre fortgesetzt werden.

Zur besseren Vergleichbarkeit beziehen sich die Vorjahresvergleiche im Folgenden auf nach BilRUG dargestellte Werte für 2015.

Im Vergleich zum Vorjahr ist der Umsatz um rund T€ 1.092 gestiegen und verbesserte sich damit von T€ 16.652 um ca. 7 % auf T€ 17.744.

Diese Umsatzsteigerung wurde wie in den Vorjahren hauptsächlich durch die starke Nachfrage im Bereich der Chemischen Industrie, der Rohstoff- und der Automobilindustrie erzielt. Die positive Marktentwicklung wurde durch die konsequente Umsetzung der letztjährigen Umstrukturierung, den damit verbundenen technologieübergreifenden Ansatz sowie intensivierte vertriebliche Aktivitäten zusätzlich unterstützt. Gezielte Investitionen in technische Anlagen sowie die Modifikation bestehender Anlagen haben darüber hinaus zum Wachstum beigetragen.

Investitionen bilden die Basis des Wachstums der IBU-tec. So wurden seit dem Jahr 2001 Investitionen im Wert von T€ 31.529 in die Technologien sowie in die Infrastruktur des Unternehmens getätigt. Durch diese Strategie werden dem Kunden extrem kurzfristig maßgeschneiderte Prozesslösungen zur Verfügung gestellt, welche ihm beim Markteintritt seiner Produktinnovationen Flexibilität, Schnelligkeit und eine Reduzierung des Entwicklungsrisikos verschaffen.

Auch im Geschäftsjahr 2016 konnte ein deutlicher Jahresüberschuss von T€ 2.830 erwirtschaftet werden. Dieser sank jedoch im Vergleich zum Vorjahr von T€ 3.143 um rund 10 %. Die signifikant gestiegenen Abschreibungen sowie die Investitionen in die Zukunft, wie Personalkosten für den Aufbau von Knowhow und für den weiteren Ausbau des Vertriebes, waren wesentliche Ursachen für den Rückgang des Jahresüberschusses des Jahres 2016. Diese Maßnahmen wurden im Rahmen des IBU2020 Strategiepapiers vom Management entschieden und vom Aufsichtsrat freigegeben.

Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass sich die liquiden Mittel trotz eines im Vergleich zum Vorjahr fast doppelt so hohen Investitionsvolumens (T€ 4.740) und einer nur geringfügig höheren Fremdfinanzierung, zum Jahresende lediglich um T€ 878 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2015 auf T€ 2.102 verringerten.

Im Vergleich zum Vorjahr (T€ 2.440) wurden in 2016 T€ 4.740 investiert.

Die Anzahl der Mitarbeiter steigt zum Bilanzstichtag um 4 % auf 143 und blieb damit, relativ betrachtet, leicht hinter dem Umsatzwachstum zurück. Der Altersdurchschnitt der Mitarbeiter liegt mit rund 39 Jahren auf Vorjahresniveau, der Altersmix ist wie im Vorjahr ausgewogen.

Das Unternehmen stellt den Mitarbeitern wie im Vorjahr umfangreiche Möglichkeiten für die Aus- und Weiterbildung zur Verfügung:

  • Ein Mitarbeiter absolviert ein berufsbegleitendes MBA-Studium.
  • Eine weitere Mitarbeiterin absolviert im Abendstudium ein betriebswirtschaftliches Studium.
  • Diverse Fach- und Führungskräfteschulungen wurden durchgeführt.
  • Das Unternehmen bildet die Berufsbilder Industrieelektroniker für Betriebstechnik, Kauffrau für Büromanagement, Chemielaborant, Chemikant und Konstruktions- sowie Industriemechaniker aus.
  • Drei Mitarbeitern wird die Ausbildung zum Industriemeister finanziert.
  • Zur Verbesserung der Sprachkenntnisse finden wöchentliche Englischkurse für Vertrieb, technische und kaufmännische Mitarbeiter statt.
  • Ausländische Mitarbeiter erhalten darüber hinaus wöchentliche Deutschkurse.

Umsatz- und Auftragsentwicklung

Der Umsatz der Gesellschaft ist im Jahr 2016 von T€ 16.652 um T€ 1.092 auf T€ 17.744 gestiegen.

Seit dem 01.01.2016 wurde die Organisationsstruktur mit den Schwerpunkten Produktion, Prozessentwicklung, Materialentwicklung sowie Engineering eng am Geschäftsmodell der IBU-tec ausgerichtet.

Die einzelnen Themengebiete haben in 2016 folgende Umsatzanteile generiert:

Umsatz-Breakdown nach aktuellem Geschäftsmodell
2015 2016 zum Vj.
Produktion 14.471
T€
14.671
T€
1
%
Prozessentwicklung 1.345
T€
2.097
T€
56
%
Materialentwicklung 694 T€ 722 T€ 4 %
Engineering 88 T€ 201 T€ 128 %
Sonstiges 54 T€ 53 T€ -
2 %

Die unter "Sonstiges" enthaltenen Umsatzerlöse betreffen im Geschäftsjahr 2015 ausschließlich die nach BilRUG neu definierten Umsatzanteile. Im Geschäftsjahr 2016 waren von den nach BilRUG neu definierten Umsätzen in Höhe von T€ 70, T€ 17 den Bereichen Engineering und Produktionsdienstleistungen zurechenbar.

Die Umsatzerlöse der Materialentwicklung beinhalten neben geförderten FuE-Projekten Analytikleistungen im Rahmen von Kundenprojekten. Die F&E Projekte sind eng mit dem Geschäftsmodell der IBU-tec verbunden.

Investitionen

Die Investitionen der IBU-tec beliefen sich im Berichtsjahr auf T€ 4.740 und lagen damit signifikant über dem Vorjahreswert (T€ 2.440). Wesentlich wurde die Gesamtsumme durch die Anschaffung eines neuen, weiteren indirekt beheizten Drehrohrofens samt Peripherie sowie den Erwerb eines neuen Betriebsgrundstücks mit Bürogebäude und Halle in einem Gewerbegebiet bei Weimar beeinflusst. Hier sollen ab Mitte 2017 ein Logistikzentrum sowie weitere Produktionsflächen der IBU-tec entstehen.

Investitionen
2015 2016 zum Vj.
Investitionen 2.440
T€
4.740
T€
+
94
%

Forschung und Entwicklung

Durch die Umsetzung der Entscheidung in 2015, die Aktivitäten auf dem Gebiet der eigenen Produktentwicklung einzustellen, wurden auch im laufenden Jahr in der überwiegenden Mehrzahl Forschungsprojekte im Rahmen des laufenden Dienstleistungsangebotes für Kunden bearbeitet. Hierbei ist ein deutlicher Anstieg von Einzelprojekten festzustellen. Die aus der Umstrukturierung entstandene Abteilung Materialentwicklung beginnt sich am Markt zu platzieren und legt mit der Bearbeitung dieser Forschungsprojekte den Grundstein für eventuelle zukünftige Produktionsaufträge. Daneben begleitete die IBU-tec auch im Geschäftsjahr 2016 öffentlich geförderte Forschungsprojekte, welche jedoch im engen Zusammenhang zum Dienstleistungsportfolio der IBU-tec stehen. Des Weiteren werden diese geförderten F&E Projekte zum Aufbau von Know-how genutzt, um das Beratungsprofil ständig auszubauen und zu erweitern.

Personal- und Sozialbereich

Die Anzahl der im Jahresdurchschnitt nach HGB beschäftigten Mitarbeiter erhöhte sich von 128 auf 144. Die Personalintensität (Personalkosten/Umsatz zzgl. Eigenleistungen) stieg leicht gegenüber dem Vorjahr, im Wesentlichen bedingt durch den Personalaufbau in Vertrieb und Forschung, auf 43 %.

Personalbestand
(ohne Auszubildende und ohne
Mitarbeiter in Erziehungsurlaub)
2015 2016 zum Vj.
Jahresdurchschnitt
nach HGB
128 144 13
%
zum 31.12. 134 143 7
%
Personalintensität 41
%
43
%
5
%

Die IBU-tec wird ihrer gesellschaftlichen Verpflichtung der Berufsausbildung gerecht und beschäftigt insgesamt 12 Auszubildende in unterschiedlichen Ausbildungsberufen (Elektroniker für Betriebstechnik, Chemielaborant, Chemikant, Kauffrau für Büromanagement, Konstruktions- und Industriemechaniker).

Die Mitarbeiter erhalten bei IBU-tec 13 Monatsgehälter sowie am Jahresende eine Sonderprämie, die im Durchschnitt der Höhe eines Monatsgehaltes entspricht. Das Lohn- und Gehaltsniveau der IBU-tec entspricht dem Tarifvertrag der IG Chemie, Tarifgebiet Ost. Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge hat die Gesellschaft Rahmenverträge mit verschiedenen Versicherungsunternehmen geschlossen und fördert seit nunmehr 2009 die Altersvorsorge der Mitarbeiter in Abhängigkeit der Betriebszugehörigkeit mit einem bis zu 100%igen Zuschuss bezogen auf die monatlichen Beiträge. Darüber hinaus stellt die IBUtec Ihren Mitarbeitern eine Zusatzkrankenversicherung zur Verfügung. Seit Juli 2016 bezuschusst die IBU-tec die Kindergartenbeiträge der Mitarbeiterkinder. Kostenloses gesundes Frühstück und Mittagessen, Einkaufsgutscheine und freie Getränke im Unternehmen sowie Kinderbetreuung in der Ferienzeit runden das Bild ab.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr (T€ 19.376) um T€ 2.042 auf T€ 21.418 erhöht.

Vermögenslage
2015 2016 zum Vj.
Bilanzsumme 19.376
T€
21.418
T€
11
%
Eigenkapital 11.719T€ 13.899
T€
19
%
Eigenmittel 12.909
T€*
14.938
T€*
16
%

* Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse mit 70 %.

Die Bilanzrelationen sind für ein mittelständisches Unternehmen ausgesprochen erfreulich.

Das Eigenkapital beläuft sich im Berichtsjahr auf insgesamt T€ 13.899.

Unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen belaufen sich die Eigenmittel des Unternehmens zum Bilanzstichtag auf T€ 14.938. Die Eigenkapitalquote auf Basis des wirtschaftlichen Eigenkapitals liegt damit bei 69,7 % (Vorjahr: 66,6 %).

Die Anlagendeckung II entspricht zum Bilanzstichtag 113 % (Vorjahr: 116 %). Somit ist das Anlagevermögen vollständig durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital finanziert und die Finanzierungsstruktur im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Die Liquidität 2. Grades liegt zum Bilanzstichtag bei 168 % und ist damit im Vergleich zum Vorjahr (173 %), im Wesentlichen bedingt durch niedrigere liquide Mittel, um rund 5 % niedriger.

Lage

Finanzlage

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit liegt mit T€ 3.773 um 13 % unter dem Vorjahreswert. Die der Gesellschaft zugeflossenen Mittel wurden für die Durchführung von Investitionen, Kapitaldiensten sowie für die Know-how-Entwicklung verwendet.

Cashflow
2015 2016
TEUR TEUR
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Periodenergebnis 3.143 2.830
Abschreibungen (+) auf Gegenstände des Anlagevermögens 1.756 2.068
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen 36 273
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge (-) -373 -217
Erträge (-) aus Investitionszulagen -49 0
Zunahme (-) der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten
-905 -281
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 732 -900
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 4.340 3.773
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens 36 32
Auszahlungen (-) für Investitionen in das
Sachanlagevermögen -2.128 -4.567
Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle
Anlagevermögen -159 -172
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -2.251 -4.707
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen (-) an Unternehmenseigner (Dividende) -600 -650
Einzahlungen (+) aus Aufnahme von Finanzkrediten 1.095 1.500
Einzahlungen (+) aus öffentlichen Zuschüssen 112 0
Einzahlungen (+) aus Investitionszulagen 49 0
Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Finanzkrediten -854 -794
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -198 56
2015 2016
TEUR TEUR
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des
Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 – 3) 1.891 -878
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 1.089 2.980
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2.980 2.102
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 2.980 2.102
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2.980 2.102

Der Cashflow aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit sinkt im Vergleich zum Vorjahr (T€ 4.340) um rund 13% auf T€ 3.773. Hierzu tragen neben dem niedrigeren Jahresüberschuss im Vergleich zum Vorjahr höhere Abschreibungen und insbesondere niedrigere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bei.

Durch mehr als doppelt so hohe Ausgaben für Investitionen liegt der Cashflow aus Investitionstätigkeit bei -T€ 4.707 (Vorjahr: -T€ 2.251). Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist geprägt durch die Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung der Investitionen, vorgenommene Tilgungen sowie Dividendenausschüttungen an die Anteilseigner, was einen Anstieg von -T€ 198, im Vorjahr auf T€ 56, zur Folge hat.

Der Gesamtbetrag der liquiden Mittel, aus Kassenbestand und Bankguthaben beläuft sich zum Stichtag auf T€ 2.102.

Die Liquiditätsreserven der Gesellschaft können, bezogen auf das Geschäftsvolumen, als adäquat angesehen werden. Das Unternehmen tilgte in 2016 rund T€ 794 an Kreditverbindlichkeiten.

Ertragslage

Das Ergebnis vor sonstigen Steuern und Steuern vom Einkommen und Ertrag (EBT) liegt aufgrund höherer Umsatzerlöse und überproportional höherer Aufwendungen unter dem des Vorjahres (T€ 4.519) und beträgt T€ 4.065. Die Umsatzrentabilität vor Ertragssteuern liegt bei rund 23 %.

Ertragslage
2015 2016 zum Vj.
Ergebnis vor Steuern (EBT) 4.519
T€
4.065
T€
-10%
EBT-Rentabilität 27
%
23
%
Jahresüberschuss 3.143
T€
2.830
T€
-10
%
Umsatzrentabilität nach Steuern 19
%
16
%

Nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erzielt die Gesellschaft eine Umsatzrentabilität von 16 %.

Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Unternehmerisches Handeln bietet sowohl Chancen als auch Risiken.

Die IBU-tec hat durch das intensive Investitionsverhalten der letzten Jahre die Basis zur Nutzung ihrer Chancen gelegt und für die Kunden ein attraktives Dienstleistungsangebot geschaffen. Gemäß der Umsetzung des Strategieprojektes IBU2020 wurde im Vorjahr durch das Management die Entscheidung getroffen, die Produktionskapazitäten analog des IBU-tec-Geschäftsmodells weiter auszubauen. Binnen rund eines Jahres wurden eine neue Halle und ein neuer indirekter Drehrohrofen inkl. kompletter Peripherie aufgebaut. Die Dynamik dieses Investitionsprojektes zeigt, mit welcher Flexibilität, mit welchem verfahrenstechnischen Know-how und mit welcher Schnelligkeit IBU-tec auf die Bedürfnisse der Kunden eingeht. Im Jahr 2016 wurden damit in Summe weitere T€ 4.740 in technische Anlagen und Infrastruktur investiert. Darüber hinaus wurde während des Jahres 2016, ebenfalls auf Basis des Strategieprojektes IBU2020, vom Management die Entscheidung getroffen, einen weiteren Standort mit dem zunächst primären Fokus auf die Logistik in der Nähe des Hauptstandortes (10 km entfernt in Nohra) zu kaufen. Der Kaufpreis von T€ 925 wurde im Geschäftsjahr 2016 auf einem Notaranderkonto hinterlegt. Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten war am 01.01.2017. Der Erwerb des Logistik- und Produktionsstandorts erfolgte unter Einbindung des Aufsichtsrats und übersteigt durch die geleistete Anzahlung die in 2016 geplante Investitionssumme. Die Finanzierung der ungeplanten Investition erfolgte in voller Höhe aus dem operativen Cashflow. Für 2017 sind rund 1,6 Mio. € Investitionen geplant. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf die Inbetriebnahme des neuen Standortes sowie Peripherie und Ersatzbeschaffungen zum bestehenden Anlagenbestand. Es wurde im Vorstand entschieden, kein Fremdkapital in 2017 aufzunehmen und nach aktueller Planung die Investitionen in voller Höhe aus dem operativen Cashflow zu finanzieren. Die Realisierung der Investitionen ist in bewährter Art so geplant, dass sich die IBU-tec weiterhin auf ihr Kerngeschäft konzentrieren kann und keine überproportionalen operativen Ressourcen für die Implementierung der Investitionen einsetzen müssen.

Die konsequente Umsetzung des Geschäftsmodells mit den Schwerpunkten Material- und Prozessentwicklungs- sowie Produktionsdienstleistungen wurde durch die seit dem 01.01.2016 implementierte Organisationsstruktur weiter ausgebaut. Der hier verfolgte technologieübergreifende Ansatz spiegelt sich nicht nur in den operativen Einheiten sondern auch in den unterstützenden Unternehmensteilen, wie Betriebstechnik und Instandhaltung, wieder. Synergien konnten hierdurch gehoben, die Flexibilität und Qualität im Rahmen der Projektabwicklung weiter verbessert werden. Flankierend dazu wurden die Organisationseinheiten durch die Schaffung zusätzlicher Büroflächen auch räumlich konsolidiert, was sich positiv auf die Führungsarbeit und damit auch auf die Umsetzung des Change-Prozesses ausgewirkt hat. Der Vertrieb als eigenständige Organisationseinheit wurde in 2016 weiter ausgebaut, um das Geschäftsmodell der IBU-tec noch fokussierter zu vermarkten und neue Zielmärkte ins Visier zu nehmen. Durch intensivierte internationale Messe- und Kundenbesuche wurde die Umsetzung der in der Strategie IBU2020 beschlossenen stärkeren Internationalisierung begonnen. Dieser Weg wird auch in 2017 weiter beschritten.

Insgesamt hat die IBU-tec die Gesamtleistung des Geschäftsjahres 2016 mit ca. 380 (Vorjahr 410) Einzelprojekten realisiert. Die Umsatzverteilung ist somit relativ breit aufgestellt, wobei wie in den Vorjahren über 80 % des Umsatzes mit den Top 5 Kunden generiert wird. Im Vergleich zu den Vorjahren hat die neue Vertriebsstruktur mit deutlich mehr Messe- und Kundenbesuchen zu einem signifikanten Anstieg von Anfragen, insbesondere aber auch zu rund 21 % Umsatzzuwachs bei den übrigen Kunden (ohne Top 3 Kunden), geführt.

Das Unternehmen hat seit mehr als 10 Jahren ein Qualitätsmanagementsystem implementiert, wird innerhalb der gesetzlichen Fristen regelmäßig durch den TÜV Thüringen überwacht und ist aktuell nach ISO 9001:2015 zertifiziert. Die Kundenzufriedenheit ist eine wesentliche Kennzahl und wird jährlich gemessen. Die dafür notwendigen Fragebögen werden Kunden zugeschickt oder während Kundenbesuchen vorgelegt. Im Berichtsjahr konnte erneut eine sehr gute Kundenzufriedenheit von 1,2 auf einer Scala von 5 gemessen werden.

Auch in 2016 wurden Maßnahmen zur Reduzierung von Geräuschemissionen, z.B. durch weitere Schallschutzwände und Einhausungen, ergriffen.

Auf andere nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, wie zum Beispiel Sozialleistungen oder Fortbildungsmaßnahmen, wurde bereits im Bericht eingegangen.

Hauptsächliche Einzelrisiken für die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft sind:

  • Abhängigkeit von einzelnen Großkunden
  • die fehlende Akquisition neuer Projekte
  • Verschärfung des Wettbewerbs
  • das Ausfallrisiko von Forderungen
  • das Liquiditätsrisiko
  • das Risiko von Kalkulationsfehlern
  • das Risiko nicht vertragskonformer Leistungserbringung
  • die nicht ausreichende Akquisition von Fachkräften
  • das Risiko resultierend aus dem enormen Investitionsverhalten.

Ein wesentlicher Umsatzanteil der Gesellschaft wird mit wenigen Großkunden und insbesondere mit einem langjährigen Großkunden getätigt, wodurch zu diesem ein Abhängigkeitsverhältnis und somit ein entsprechendes Risiko besteht.

Weitere Risiken liegen in der fehlenden Akquisition und Realisierung von Projekten sowie im kontinuierlich über dem Branchenbenchmark liegenden Investitionsverhalten der Gesellschaft. So ist es dem Geschäftsmodell der IBUtec immanent, dass kundenspezifische Entwicklungs- und Produktionsdienstleistungen oftmals projektbezogen beauftragt werden und auf Grundlage von nicht vertraglich fixierten Forecasts der Kunden für das jeweils folgende Geschäftsjahr geplant werden. Dies kann insbesondere bei zunehmendem Wettbewerb negative Auswirkungen bedingen. In diesem Zusammenhang getätigte und zukünftig geplante Investitionen bergen grundsätzlich ein unternehmerisches Risiko, das Auswirkungen auf das Ergebnis der Gesellschaft in Form von erhöhten Abschreibungen und Zinsaufwendungen haben kann.

Zur Gewährleistung eines fristgerechten Zahlungseingangs wird ein strukturiertes Forderungsmanagement mit regelmäßigen Mahnungen praktiziert. Risiken aus Forderungsausfällen, bezogen auf internationale Projekte oder Kunden, die erstmalig Aufträge bei IBU-tec platzieren, werden prinzipiell mit Anzahlungsrechnungen abgefedert. Ausfälle im nennenswerten Umfang waren auch in 2016 nicht zu verzeichnen.

Zur Sicherstellung der Liquidität ist im Unternehmen ein Liquiditätsmanagement implementiert, welches der Geschäftsführung in wöchentlichen Abständen den aktuellen Status der Bankbestände sowie die in der nahen Zukunft erwarteten liquiditätsrelevanten Sachverhalte (fällige Forderungen, fällige Verbindlichkeiten, Bestellobligos usw.) darstellt. Finanzierungsentscheidungen erfolgen unter Beachtung der Fristenkongruenz. Zum Ausgleich kurzfristiger Zahlungsstromschwankungen unterhalten wir bei der Hausbank eine Kontokorrentkreditlinie. Diese haben wir in den letzten 5 Geschäftsjahren nicht in Anspruch genommen.

In regelmäßigen Führungskräftemeetings wird auf Basis der monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen und eines Kennzahlencockpits das Unternehmen entsprechend der Planungsvorgaben und darauf aufbauender Plan-Ist-Abweichungsanalysen gesteuert. Die Planungsvorgaben wurden im Planungsmeeting im November 2015 für das Berichtsjahr geplant, festgelegt und durch das Management freigegeben.

Kennzahlen wie:

  • Liquiditätsmanagement
  • Umsatz / Mitarbeiter
  • Personalquote
  • Plan/Ist Umsatz pro Monat
  • EBIT
  • Einhaltung des Investitionsbudgets

sind nur einige Beispiele von Parametern, die kontinuierlich im Führungsteam gesteuert und kontrolliert werden.

Jeden Monat werden zwei Managementmeetings durchgeführt, in denen neben den oben genannten Parametern auch weitere Kennzahlen, z.B. zur Messung der Produktivität oder Vertriebsleistung, begutachtet werden.

Jeweils ein Strategie- und ein Planungsmeeting pro Geschäftsjahr runden die Planungs- und Controllingstrukturen der Gesellschaft ab. Der Aufsichtsrat kommt für zwei bis drei Meetings pro Jahr zusammen. Der Aufsichtsratsvorsitzende besucht die Gesellschaft mehrfach im Jahr und informiert sich vor Ort.

Kalkulatorische Risiken bestehen grundsätzlich in der Fehleinschätzung tatsächlicher Aufwendungen im Verhältnis zu den kalkulierten Abgabepreisen. Die langjährige Erfahrung des Vertriebes, der für die Preiskalkulation verantwortlich ist, und das hochspezialisierte produktionstechnische Know-how stellen sicher, dass der Aufwand realistisch eingeschätzt wird und somit Fehlkalkulationen vermieden werden. Nachkalkulationen von Einzelprojekten werden regelmäßig durchgeführt. Darüber hinaus finden regelmäßige Schulungen zur Verbesserung des betriebswirtschaftlichen Verständnisses für die verantwortlichen Projektmanager statt.

Bei komplexen Produktions- oder Versuchsaufträgen, bei denen das Reaktionsverhalten der eingesetzten Ausgangsstoffe nicht voraussehbar ist, besteht immer das Risiko einer nicht erfolgreichen Leistungserbringung. Die aufgeführten Liefer- und Leistungsbedingungen in den Angeboten und das hochspezialisierte produktionstechnische Know-how der IBU-tec-Mitarbeiter ist die Voraussetzung, dieses Risiko zu minimieren. Darüber hinaus übernimmt die IBU-tec kein finanzielles Risiko innerhalb der Material – und Prozessentwicklung für den Kunden, da in diesem Fall immer nach erbrachter Leistung abgerechnet und fakturiert wird.

Insgesamt war das Geschäftsjahr 2016 ein sehr erfolgreiches Jahr für die IBUtec. Die weitere Umsatzsteigerung, die intensivierten Vertriebsaktivitäten sowie die Umsetzung der Großinvestition stellten in 2016 die größten Herausforderungen dar. Die Gesellschaft lehnte einen Großauftrag mit einem Umsatzvolumen von ca. T€ 1.400 aus strategischen und umweltrelevanten Gründen ab. Dennoch konnte der Gesamtumsatz zum Jahresende um ca. 7 % zum Vorjahr gesteigert werden. Der mehrfach bereits angesprochene Knowhow-Ausbau wurde konsequent umgesetzt und trägt erste Früchte. So wird eine im Unternehmen entwickelte Softwarelösung für die Vorbereitung von Kundenversuchen zukünftig eingesetzt und ermöglicht dem Kunden, in der Versuchsvorbereitung mehr Sicherheit zu erlangen. Dadurch wird die Kundenbindung weiter ausgebaut und zusätzlicher Umsatz ermöglicht.

Die Gesellschaft befindet sich weiterhin auf Wachstumskurs, welcher auch für die Zukunft fortgesetzt werden soll. Um nachhaltig profitabel zu wachsen, besteht die Notwendigkeit einer ständigen kritischen Auseinandersetzung mit den internen Managementprozessen sowie der Organisationsstruktur, um diese dem geplanten Wachstum adäquat auszuprägen.

Für die weitere erfolgreiche Unternehmensentwicklung benötigt die Gesellschaft auch weiterhin eine ausreichende Anzahl an hochqualifizierten Führungskräften und Mitarbeitern. Das Geschäftsjahr zeigte keine wesentlichen Umsatzschwankungen innerhalb der einzelnen Monate des Jahres auf.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bis zur Aufstellung des Lageberichts

Wesentliche Ereignisse nach Ablauf des Geschäftsjahres 2016 bis zur Aufstellung des Lageberichts sind nicht eingetreten.

Entwicklung der Branche und der daraus abzuleitende Einfluss auf die IBU-tec im Geschäftsjahr 2017

Chemiebranche:

Der Verband der chemischen Industrie erwartet für 2017 einen marginalen Anstieg der Chemieproduktion um rund 0,5 % im Vergleich zum Vorjahr.

Der Branchenumsatz wird im Vergleich zum Vorjahr aufgrund sinkender Preise um 2,0 % niedriger prognostiziert, was zu einem voraussichtlichen Jahresbranchenumsatz von rund 183 Mrd. € und damit zu einem im Vergleich zum Vorjahr rückläufigen Wert führt.

Automobilbranche:

Das Jahr 2016 war aus Sicht der Branchenverbände für die Automobilbranche kein leichtes, aber dennoch ein erfolgreiches. Im laufenden Geschäftsjahr ist eine steigende Nachfrage nach Neufahrzeugen festzustellen. Wesentlich tragen dazu die Märkte in Europa und China bei, welche die schwächelnde Nachfrage in Russland und Brasilien überkompensieren. Der VDA erwartet für 2017 einen Anstieg des Pkw-Weltmarkts um rund 2 % auf 83,6 Mio. Einheiten.

Wie bereits dargestellt, konnte auch in 2016 die Entwicklung der Hauptbranchen, innerhalb derer IBU-tec hauptsächlich tätig ist, übertroffen werden. Dieses Wachstum konnte trotz schwieriger Rahmenbedingungen aufgrund des hohen Spezialisierungsgrades und der hervorragenden Qualität der Dienstleistungen und Produkte erreicht werden. Wie im Vorjahr beeinflusste darüber hinaus eine starke Nachfrage an F&E Leistungen, u.a. aus der Baustoffund Elektroindustrie, die Umsatzentwicklung der IBU-tec positiv.

Trotz weiterer Investitionen in den Aufbau des Vertriebs und der Forschung konnte eine EBT-Marge von erneut signifikant über 20 % erreicht werden. Eine intensive Kostenkontrolle während des Jahres sowie eine hohe Produktivität bildeten die wesentlichen Eckpfeiler hierfür.

Ausblick in das Geschäftsjahr 2017

Für das Jahr 2017 wird vom Sachverständigenrat zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ein Wachstum von 1,3 % für Deutschland prognostiziert. Der Aufschwung basiert auf deutlich höheren privaten und öffentlichen Konsumausgaben sowie den Wohnbauinvestitionen. Unterstützt wird das Wachstum durch die expansive Geldpolitik der EZB, welche die traditionell starke deutsche

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Wir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.

Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2002 zugrunde.

Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.

Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.

Allgemeine Auftragsbedingungen

für

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

vom 1. Januar 2002

1. Geltungsbereich

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusammenfassend "Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9.

2. Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein be stimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist be rech tigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen.

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervorschriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungsund Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt für die Feststellung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfaßt nur dann Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durchführung von Prüfungen dazu ein Anlaß ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden berufl ichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpfl ichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

3. Aufklärungspfl icht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden.

(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzustellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsaufträgen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich erstattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.

6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers

Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirtschaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.

7. Weitergabe einer berufl ichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers

(1) Die Weitergabe berufl icher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.

(2) Die Verwendung berufl icher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auftraggebers.

8. Mängelbeseitigung

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer berufl ichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der berufl ichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergeb nisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

9. Haftung

  • (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.
  • (2) Haftung bei Fahrlässigkeit, Einzelner Schadensfall

Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem. § 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begrün det sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus meh reren Pfl ichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pfl ichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren auf einanderfolgen den Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pfl ichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pfl ichtprüfungen.

(3) Ausschlußfristen

Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde.

Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit gesetzlicher Haftungsbeschränkung.

10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge

(1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlusses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht stattfi ndet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.

(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

(2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.

(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:

  • a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise
  • b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
  • c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
  • d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
  • e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.

(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.

(5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für

  • a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
  • b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen und
  • c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen.

(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht übernommen.

12. Schweigepfl icht gegenüber Dritten, Datenschutz

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpfl ichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepfl icht entbindet.

(2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

(3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer angebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirtschaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

14. Vergütung

(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

(1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel Jahre auf. zehn

(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschaftsprüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirtschaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

16. Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

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