Annual Report (ESEF) • Nov 16, 2022
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Download Source FileUntitled JAHRES FINANZ BERICHT (§ 124 BörseG) der CLEEN Energy AG für das Geschäftsjahr 2021 vom 1.1.2021 bis 31.12.2021 Inhaltsverzeichnis Beschreibung des Unternehmens/Konzerns Konsolidierter Corporate Governance Bericht CLEEN Energy AG Konzern Konzernlagebericht Konzernabschluss Bestätigungsvermerk Erklärung des Vorstandes CLEEN Energy AG Lagebericht Jahresabschluss Bestätigungsvermerk Erklärung des Vorstandes Anmerkung: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen oder dritten Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein. CLEEN Energy AG | Firmensitz: Höllriglstraße 8a| A-3350 Haag | www.cleen-energy.com Tel.: +43 (0) 7434 93080 400 | Mail: [email protected] FB: LG St. Pölten FN460107d | UID-Nr.: ATU7170754 I CLEEN ... ist ein Kunstwort bestehend aus den beiden englischen Begriffen clean and green. Es vermittelt was wir täglich anstreben: den besten und einfachsten Weg zur Energiewende für alle zu ermöglichen. BESCHREIBUNG DES UNTERNEHMENS / KONZERNS Allgemein 3 Die CLEEN Energy Group ist ein führender österreichischer Full-Service-Anbieter für nachhaltige und klimaschutzfreundliche Lösungen in den Bereichen Erneuerbare Energieerzeugung und Energieeffizienz. Das innovative Geschäftsmodell der CLEEN Energy Group bietet sowohl Unternehmen als auch der öffentlichen Hand die Möglichkeit, ohne Finanzierungskosten Erneuerbare Energielösungen zu realisieren sowie ihre Infrastruktur energieeffizient umzurüsten. Zu unseren knapp 2.000 Kunden zählen u.a. Industriebetriebe und Dienstleistungsunternehmen, kleine und mittelständische Gewerbeunternehmen, landwirtschaftliche Betriebe sowie Gemeinden. Das Unternehmen verfügt über zwei Standorte, in Haag/Niederösterreich (Zentrale) und in St. Margarethen/Burgenland. Seit 20. April 2017 ist die CLEEN Energy AG im Standard Market der Wiener Börse gelistet. 4 Der Vorstand Der Aufsichtsrat Vorstandsvorsitzender Ing. Lukas Scherzenlehner Aufsichtsratsvorsitzender Michael Eisler Vorstand der startup300 AG Aufsichtsratsvorsitzender techbold technology group AG Aufsichtsratsmitglied Boris Schnabel CFO der DER Touristik Group Aufsichtsratsmitglied bei mehr als 10 Unternehmen Aufsichtsratsmitglied Harald Weis Geschäftsführer MeinController GmbH Leiter Finanzen der startup300 AG 5 Geschäftsmodell Die CLEEN Energy Group setzt mit ihren Lösungen voll auf den Megatrend Klimaschutz. Die ambitionierten nationalen, europäischen sowie die globalen Klimaschutzziele sind wesentliche Treiber für diese Entwicklung. Die CLEEN Energy Group sorgt hier dafür, dass der Unternehmens- sowie der öffentliche Sektor aufgrund von innovativen Finanzierungsmodellen und einem umfangreichen Dienstleistungsportfolio ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten können und sieht sich damit als Enabler der Energiewende in Österreich. Das dynamische und wachsende Marktumfeld der Erneuerbaren Energien eröffnet laufend neue Chancen und Opportunitäten. Diese Chancen systematisch zu erkennen, zu nutzen und gleichzeitig mögliche Risiken zu identifizieren und zu minimieren, ist die Basis für das nachhaltige Wachstum der CLEEN Energy Group. Dieses dynamische Marktumfeld spiegelt sich auch in unserem Portfolio wider, das in den letzten Jahren laufend erweitert wurde und mittlerweile ein breites Spektrum an folgenden nachhaltigen Energielösungen umfasst: • Photovoltaik-Anlagen • Stromspeicher (inkl. Wasserstoffspeicher) • E-Ladestationen • Wärmepumpen • LED-Umrüstung Die nachfolgende Graphik veranschaulicht unser Leistungsportfolio: Von der LED-Umrüstung kommend hat die CLEEN Energy Group ihr Portfolio in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Ein wesentlicher Fokusbereich des Unternehmens liegt mittlerweile in der nachhaltigen Stromerzeugung durch Photovoltaik-Anlagen. 6 Auch wurde im letzten Jahr mit dem Technologieführer OCHSNER für Wärmepumpentechnik eine Kooperation eingegangen, sodass nun auch High-End Wärmepumpen mittlerweile das Full-Service- Portfolio ergänzen. Die gemeinsame Lösung ist nicht nur effektiver und kostensparender als konventionelle Anlagen, sondern auch umweltfreundlicher. Zu einem weiteren wichtigen Teil der Unternehmensstrategie, mit dem Ziel noch mehr aus der PV- Anlage herauszuholen, ist E-Mobility. Je mehr Strom selbst produziert wird, desto günstiger ist der Strompreis pro kWh und desto mehr rentiert es sich betriebswirtschaftlich für unsere Kunden, Elektrizität anstelle von brennbaren Treibstoffen auch im Transport zu nutzen. Aufgrund derselben Erwägungen bietet die CLEEN Energy Group nun auch hocheffiziente Stromspeicher und Wasserstoffspeicher an, die damit das Dienstleistungsportfolio sehr gut abrunden. Insgesamt betrachtet bietet CLEEN Energy Group damit nun ein Gesamtpaket an nachhaltigen Energielösungen an, dass zu einer wesentlichen Verbreiterung der Kundenbasis und einzigartigen Positionierung am Markt geführt hat. Zusätzlich setzen wir uns aktuell bereits intensiv mit dem Zukunftsthema Wasserstoff (etwa als möglicher Stromspeicher) auseinander und planen künftig eine laufende Erweiterung unseres Dienstleistungsportfolios. Die nachfolgende Graphik veranschaulicht die hochdynamische Entwicklung der CLEEN Energy Group in den letzten Jahren: Bei all diesen Lösungen fungiert die CLEEN Energy Group als Full-Service-Anbieter und tritt damit als einziger Ansprechpartner für den Kunden auf. Dementsprechend übernehmen wir für unsere Kunden auf Wunsch die Planung, Finanzierung, Errichtung, den Betrieb sowie die Wartung der Anlagen. 7 Wir erarbeiten dabei für unsere Kunden individuelle Lösungen. Neben den fachlichen Themen beraten und unterstützen wir auch zum Thema Förderung und übernehmen dabei auch die gesamte Förderungsabwicklung. Bei der Auswahl unserer Produkte legt die CLEEN Energy Group eine besonders große Sorgfalt auf die Auswahl ihrer Partner und die Qualität der verwendeten Komponenten. Dabei werden ausschließlich hochwertige Markenprodukte, die langjährige Garantien und hohe Nutzungsdauern haben, verwendet. Innovative Finanzierungsmodelle Die CLEEN Energy Group bietet eine breite Palette an klassischen und innovativen Finanzierungsmodellen an: Von der klassischen Möglichkeit die Produkte zu kaufen über die mietähnliche Form des Leasings bis zu unserem innovativen Energiespar-Contracting-Modell. Besonders das Contracting-Modell wurde 2020 zu einem echten Wachstumstreiber und wird kundenseitig sehr stark nachgefragt. Die nachfolgende Graphik veranschaulicht die drei Finanzierungsmodelle: 8 Innovatives Energiespar-Contracting-Modell Das Finanzierungsmodell Energiespar-Contracting der CLEEN Energy Group trägt einen wesentlichen Grund zu unserem Wachstum bei. Dieses Contracting-Modell, das eben auch die Finanzierung der Anlage abdeckt, ist in der Praxis erprobt und bereits bei zahlreichen Kunden umgesetzt. Hier am Beispiel einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) erläutert: Die CLEEN Energy Group tritt als Contractinggeber auf und übernimmt dabei die Planung, Finanzierung, Installation, Betrieb und Wartung der PV-Anlage auf der Immobilie des Kunden (Contractingnehmer). Die Anlage verbleibt über die gesamte Vertragslaufzeit im Eigentum des Contractinggebers. Die Laufzeit für das Einspar- Contracting kann variieren; im Regelfall werden zwanzig Jahre vorgesehen und stellen damit langfristig prognostizierbare Umsätze für die CLEEN Energy Group dar. Nach dieser Laufzeit kann der Kunde die Anlage kostenlos übernehmen oder den Vertrag verlängern. Der Kunde übernimmt somit keinerlei Risiko und hat insbesondere keine Investitionskosten zu tragen. Der Kunde zahlt nur eine monatliche Contracting-Rate, wobei diese stets so angesetzt wird, dass diese unter den aktuellen Stromkosten des Kunden liegt. Der Kunde profitiert somit ab dem ersten Tag, ab dem die PV-Anlage installiert wurde, von niedrigeren Stromkosten. Der nicht vom Kunden verbrauchte Strom wird von der CLEEN Energy Group verkauft. Die Finanzierung stellt die CLEEN Energy Group über Banken sicher, mit denen mittlerweile mehrere langjährige Rahmenkreditverträge abgeschlossen werden konnten. Die nachfolgende Graphik veranschaulicht den wesentlichen Ablauf beim CLEEN Energy Group Energiespar-Contracting: UNSERE STANDORTE ÖSTERREICH Zweigstelle und Lager Steyrerstraße 59 3350 Haag Zweigstelle Eselmühle 1, 7062 St. Margarethen DEUTSCHLAND Zweigstelle BommersheimerWeg 41b, 613448 Bad Homburg, Zweigstelle Pfarrweg 58, D-72379 Hechingen-Schlatt ITALIEN BULGARIEN ARABISCHE EMIRATE KONSOLIDIERTER CORPORATE GOVERNANCE BERICHT der CLEEN Energy AG für das GESCHÄFTSJAHR 2021 vom 1.1.2021 bis 31.12.2021 8 1. Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) Der Österreichische Corporate Governance Kodex („ÖCGK“) stellt österreichischen Aktiengesellschaften einen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung. Der Kodex verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen und soll dazu beitragen, ein hohes Maß an Transparenz für alle Stakeholder des Unternehmens zu erreichen. Grundlage des Kodex sind die Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse- und Kapitalmarktrechtes, die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Vergütung von Direktoren sowie in ihren Grundsätzen die OECD-Richtlinien für Corporate Governance. Der Kodex wurde seit dem Jahr 2002 mehrfach überarbeitet. Der vorliegende Corporate Governance Bericht basiert auf dem Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2021. Der Kodex ist unter https://www.corporate-governance.at öffentlich zugänglich. Der Corporate Governance Bericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 ist auf der Homepage der Gesellschaft (https://cleen-energy.com/) unter der Rubrik Investoren → Corporate Governance → Corporate Governance-Bericht 2021 öffentlich zugänglich. Die CLEEN Energy AG bekennt sich uneingeschränkt zum Österreichischen Corporate Governance Kodex in der geltenden Fassung. Dieses Bekenntnis ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der CLEEN Energy AG mit dem Ziel, das Vertrauen der Aktionäre zu stärken und die hohen unternehmensinternen Rechts-, Verhaltens- und Ethikstandards der CLEEN Energy AG kontinuierlich zu optimieren. Aufgrund dieses Bekenntnisses hat die CLEEN Energy AG nicht nur den gesetzlichen Anforderungen („L- Regeln“) zu genügen, sondern ist auch zur Begründung der allenfalls gegebenen Nichteinhaltung von C-Regeln („Comply or Explain”-Regeln) – das sind Regeln, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen – verpflichtet. Hinsichtlich der Einhaltung der L-Regeln wird offengelegt, dass die Gesellschaft die „L-Regel 65“ nicht eingehalten und die viermonatige Frist zur Veröffentlichung des Jahresfinanzberichtes 2021 (zum Stichtag 31. Dezember 2021) versäumt hat. Aufgrund eines COVID 19-Clusters in der Belegschaft konnte die CLEEN Energy AG die Unterlagen für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 nicht rechtzeitig erstellen und somit den vorgesehenen Termin für die Veröffentlichung des Jahresfinanzberichtes für das Geschäftsjahr 2021 am 30. April 2022 nicht halten. Im Sinne der Systematik des ÖCGK erklärt die CLEEN Energy AG die Abweichung von den C-Regeln des ÖCGK wie folgt: „C-Regel 12“: Die Unterlagen für Aufsichtsratssitzungen werden in der Regel mindestens eine Woche vor der jeweiligen Sitzung zur Verfügung gestellt. In dringenden Fällen hat die Einladung telefonisch, mittels Telefax oder E-Mail oder in gleichwertiger Form 48 Stunden vorher zu erfolgen. „C-Regel 16“: Die CLEEN Energy AG verfügt mit Lukas Scherzenlehner über einen Alleinvorstand. Die Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden ist demnach unterblieben. „C-Regel 18“: Im Hinblick auf die Unternehmensgröße und die Anzahl der Mitarbeiter ist keine eigene Stabstelle „Interne Revision“ eingerichtet und es erfolgt keine Berichterstattung über einen 9 Revisionsplan und wesentliche Ergebnisse im Prüfungsausschuss. Der Aufsichtsrat wird jedoch regelmäßig über die internen Kontrollmechanismen und das Risikomanagement informiert. „C-Regel 18a“: Aufgrund der Unternehmensgröße der CLEEN Energy AG gibt es keine speziellen Vorkehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Unternehmen. Im Geschäftsjahr 2021 erfolgte keine gesonderte Berichterstattung zu diesem Thema an den Aufsichtsrat. „C-Regel 28 (Absatz 1)“: Für das Aktienoptionsprogramm 2021 wurden keine messbaren, langfristigen und nachhaltigen Kriterien im Voraus festgelegt. Die CLEEN Energy AG ist ein junges Unternehmen. Angesichts der in einer Anfangszeit typischen schwankenden Auftragslage und Ausgaben ist ein Abstellen auf im Voraus festgelegte, messbare und langfristige Kriterien nicht geeignet, die Grundlage für die Zuteilung von Aktienoptionen zu bilden. Aus diesem Grund wurde die Zuteilung von Aktienoptionen an den Vorstand bzw. Aufsichtsrat an die Hauptversammlung delegiert, welche langfristige Kriterien für die Ausübung der zugeteilten Optionen festlegen kann und soll. Das Aktienoptionsprogramm 2021 sieht nicht vor, dass eine nachträgliche Änderung der Kriterien ausgeschlossen ist. Das Aktienoptionsprogramm 2021 sieht keine Verpflichtung des Vorstands vor, einen angemessenen Eigenanteil an Aktien zu halten, jedoch hält der Alleinvorstand der Gesellschaft derzeit rund 19% der Anteile an der Gesellschaft. Bis zum Tag der Veröffentlichung dieses Berichts wurden aus dem Aktienoptionsprogramm 2021 keine Aktienoptionen ausgegeben. „C-Regel 36 (Absatz 3)“: Der Aufsichtsrat ist bestrebt, seine Organisation, Arbeitsweise und Effizienz ständig zu verbessern. Eine explizite Selbstevaluierung hat im Geschäftsjahr 2021 nicht stattgefunden und wird aufgrund der Größe des Aufsichtsrats derzeit nicht für erforderlich gehalten. „C-Regel 38 (Absatz 3)“: Der Aufsichtsrat stellt derzeit keine Überlegungen über eine Nachfolgeplanung im Vorstand an. Auch eine Erweiterung des Vorstandes steht derzeit nicht zur Diskussion. „C-Regeln 39, 41 und 43“: Da der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021 nur aus drei Mitgliedern bestand, wurde auf die Einrichtung eines Nominierungs- und Vergütungsausschusses oder anderer Ausschüsse (mit Ausnahme des verpflichtenden Prüfungsausschusses) verzichtet, da dies zu keiner Effizienzsteigerung der Aufsichtsratsarbeit geführt hätte. Besonders dringende Agenden beschließt der Aufsichtsrat allenfalls im Umlaufweg. „C-Regel 64“: Aufgrund der Größe des Unternehmens und der Aktionärsstruktur wurde von der Offenlegung folgender Informationen auf der Website der Gesellschaft abgesehen: aktuelle Aktionärsstruktur, differenziert nach geographischer Herkunft und Investortyp, Kreuzbeteiligungen, das Bestehen von Syndikatsverträgen, Stimmrechtsbeschränkungen, Namensaktien und damit verbundene Rechte und Beschränkungen. Die Namen der Kernaktionäre wurden im Geschäftsbericht 2021 und auf der Website der Gesellschaft offengelegt. „C-Regel 68“: Die Gesellschaft ist im Wesentlichen im deutschsprachigen Raum tätig und die Aktionäre sind – soweit der Gesellschaft bekannt – im deutschsprachigen Raum beheimatet. Die Berichte der Gesellschaft werden daher nur in deutscher Sprache erstellt. „C-Regel 83“: Aufgrund der Größe der Gesellschaft wurde keine Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements durch den Abschlussprüfer beauftragt. Es erfolgte daher auch kein Bericht der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements durch den Abschlussprüfer an den Vorstand, an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder an den Prüfungsausschuss. Darüber hinaus ist die CLEEN Energy AG auch darauf bedacht, nicht nur den Mindestanforderungen, sondern auch allen R-Regeln („Recommendations“) des ÖCGK zu entsprechen. 10 Die CLEEN Energy AG fühlt sich zu Transparenz verpflichtet. Alle relevanten Informationen werden im Jahresfinanzbericht und im Halbjahresfinanzbericht, auf der Unternehmenswebsite und im Rahmen der laufenden Pressearbeit veröffentlicht. Die Berichte werden entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu vermitteln, aufgestellt. Die CLEEN Energy AG informiert ihre Aktionäre mit Adhoc- oder Pressemeldungen zu allen unternehmensrelevanten Themen. Auf wichtige Termine weist die Gesellschaft im Finanzkalender hin. Sämtliche Informationen werden auf der Website unter der Rubrik „Investoren” veröffentlicht. Sie stehen damit allen Aktionären zeitgleich zur Verfügung. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 hatte die Gesellschaft 4.292.539 Stammaktien ausgegeben. Es existieren keine Vorzugsaktien oder Einschränkungen für die Stammaktien. Das Prinzip „one share – one vote” kommt somit voll zum Tragen. Gemäß österreichischem Übernahmegesetz ist sichergestellt, dass im Falle eines Übernahmeangebotes (öffentliches Pflichtangebot) jeder Aktionär den gleichen Preis für seine Aktien erhält. Die Aktionärsstruktur der CLEEN Energy AG ist im Abschnitt „Angaben zu Kapital, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Vereinbarungen“ des Jahresfinanzberichts zum 31. Dezember 2021 dargestellt. 2. Zusammensetzung der Organe und Organbezüge Die Organe der CLEEN Energy AG setzen sich aus dem Vorstand, dem Aufsichtsrat sowie der Hauptversammlung zusammen. Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt in regelmäßigen Abständen und basiert auf einer offenen und transparenten Diskussion. Dasselbe gilt jeweils innerhalb dieser Organe für die Kommunikation zwischen den einzelnen Organmitgliedern. Vorstand Arbeitsweise des Vorstands Der Vorstand der CLEEN Energy AG bzw. die einzelnen Vorstandsmitglieder agierten nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung der Gesellschaft und der vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung des Vorstands, welche die Regeln der Zusammenarbeit der Vorstandsmitglieder sowie die Geschäftsverteilung im Vorstand festlegen. Derzeit ist mit Lukas Scherzenlehner nur ein Vorstandsmitglied bestellt. Es finden dementsprechend keine Vorstandssitzungen statt. Die Geschäftsordnung unterwirft den Vorstand bzw. die einzelnen Vorstandsmitglieder umfassenden Informations- und Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat und normiert einen Katalog von Maßnahmen und Rechtsgeschäften, die der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen. Zusammensetzung des Vorstands Während des Geschäftsjahres 2021 bestand der Vorstand der CLEEN Energy AG nur aus einem Mitglied (C-Regel 16 des ÖCGK): 1.1.1.1 Lukas Scherzenlehner, geboren 1990 - Datum der Erstbestellung: 18.10.2016 - Ende der laufenden Funktionsperiode: 22. September 2024 - Lukas Scherzenlehner ist als Alleinvorstand für sämtliche Agenden zuständig. 11 - Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen Gesellschaften: keine Lukas Scherzenlehner ist seit mehr als 10 Jahren in der Energieeffizienzbranche tätig. Lukas Scherzenlehner ist staatlich geprüfter Unternehmensberater. Er war Gründer und Geschäftsführer der SB-Optimierung OG, der SB-Bau & Handels GmbH und der SB-Immobilien & Beteiligungs GmbH und war mit diesen Gesellschaften in der Unternehmensberatung von Gewerbe- und Industriekunden mit anschließender Umrüstungen im Bausegment, thermischen Sanierungen, dem Kauf und der Entwicklung von Zinshausobjekten und Kleinwohnungen mit anschließender Vermietung tätig. Im Dezember 2015 wurde er Gesellschafter und selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der Rechtsvorgängerin der CLEEN Energy AG. In dieser Gesellschaft beschäftigte er sich mit der Analyse, Planung, Realisierung und dem Verkauf von Beleuchtungsanlagen im Firmengroßkundenbereich sowie der Rechte-Zertifikatvermarktung. Lukas Scherzenlehner ist seit 18. Oktober 2016 Vorstand der Gesellschaft. Aufsichtsrat Arbeitsweise des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2021 die ihm nach Gesetz, Satzung, ÖCGK und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten gewissenhaft wahrgenommen. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats sind im Sinne des ÖCGK frei und unabhängig. Im Geschäftsjahr 2021 wurden insgesamt 9 Aufsichtsratssitzungen physisch oder über Videokonferenzen und somit jeweils mindestens eine pro Quartal (C-Regel 36 des ÖCGK) abgehalten. Die Sitzungen dauerten durchschnittlich rund zwei Stunden. Weiters fanden zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses statt; die Sitzungen dauerten durchschnittlich rund eine Stunde. Der Aufsichtsrat hat entsprechend den Satzungsbestimmungen einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter und entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung einen Prüfungsausschuss bestellt. Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden vom Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten spätestens eine Woche vor jeder Sitzung die mit dem Vorsitzenden abgestimmte Tagesordnung und alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten. In dringenden Fällen kann die Einladung 48 Stunden vor der Sitzung erfolgen. Die Sitzungstermine sind nach Möglichkeit mit sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern abzustimmen. Für die ordentlichen Aufsichtsratssitzungen ist ein Jahressitzungsplan rechtzeitig vorzubereiten. Zur Fassung eines gültigen Beschlusses ist die ordnungsgemäße Einladung der Aufsichtsratsmitglieder und die Anwesenheit aller von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich; jedenfalls hat die nach den jeweils gültigen Bestimmungen des Aktiengesetzes erforderliche Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder (derzeit drei) anwesend zu sein. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, vom Vorstand jederzeit Berichte über Angelegenheiten der Gesellschaft und Belange der Geschäftsführung zu verlangen. An den Sitzungen des Aufsichtsrats nimmt grundsätzlich auch der Vorstand teil, sofern nicht im Einzelfall anderes bestimmt wird. Die Mitglieder des Vorstands haben kein Stimmrecht. 12 In der Aufsichtsratssitzung erläutern die Mitglieder des Vorstandes umfassend den Geschäftsverlauf und die personelle und finanzielle Entwicklung des Unternehmens. Die Beratung mit dem Vorstand und der Aufsichtsratsmitglieder untereinander nimmt breiten Raum ein. Die Beschlussfassung zu Investitionen, Akquisitionen und anderen Anträgen gemäß der Geschäftsordnung des Vorstandes bilden einen weiteren Schwerpunkt jeder Aufsichtsratssitzung. Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen und ihnen bestimmte Befugnisse übertragen. Im Geschäftsjahr 2021 bestand ein Prüfungsausschuss, der sich aus den drei Aufsichtsratsmitgliedern zusammensetzte. Der Prüfungsausschuss hat die Rechnungslegungsprozesse, die Abschlussprüfung und die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie des Revisionssystems überwacht. Der Abschlussprüfer hat keine sogenannten Nicht-Prüfungsleistungen erbracht. Schließlich überwachte und prüfte der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeit und Tätigkeit des Abschlussprüfers. Im Übrigen wird zur Arbeitsweise des Aufsichtsrats auf den Bericht des Aufsichtsrats verwiesen. Zusammensetzung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht seit der letzten Wahl in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 30. August 2019 aus folgenden drei Mitgliedern: 1.1.1.2 Michael Eisler, geboren 1980 - Vorsitzender des Aufsichtsrats - Jahr der Erstbestellung: 2016 - Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2022 beschließt Weitere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften: keine 1.1.1.3 Mag. Harald Weiss, geboren 1974 - Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Prüfungsausschusses - Jahr der Erstbestellung: 2019 - Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2023 beschließt Weitere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften: keine. 1.1.1.4 Boris Maximilian Schnabel, geboren 1970 - Mitglied des Aufsichtsrats - Jahr der Erstbestellung: 2019 - Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptversammlung, die über das Geschäftsjahr 2023 beschließt Weitere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen börsenotierten Gesellschaften: keine. Ausschüsse des Aufsichtsrats und deren Mitglieder 13 Der Aufsichtsrat der CLEEN Energy AG hat entsprechend § 92 Abs 4a AktG einen Prüfungsausschuss eingerichtet, der die planmäßigen Aufsichts- und Kontrollfunktionen wahrnimmt. Der Prüfungsausschuss der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern und setzt sich seit 30. August 2019 wie folgt zusammen: • Mag. Harald Weiss: Vorsitzender, Finanzexperte • Michael Eisler: Mitglied • Boris Maximilian Schnabel: Mitglied Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehören die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Revisionssystems und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft, die Überwachung der Abschlussprüfung und der Konzernabschlussprüfung, die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers), insbesondere im Hinblick auf die für die geprüfte Gesellschaft allenfalls erbrachten zusätzlichen Leistungen, die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die Gewinnverteilung und des Lageberichts und gegebenenfalls des Corporate Governance-Berichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat, die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat des Mutterunternehmens und die Vorbereitung des Vorschlags des Aufsichtsrats für die Wahl des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers). Der Prüfungsausschuss der CLEEN Energy AG ist im Geschäftsjahr 2021 zu zwei Sitzungen zusammengekommen, an denen auch ein Vertreter des Wirtschafsprüfers teilgenommen hat. Der Prüfungsausschuss hat einzelne Besprechungen mit dem Wirtschaftsprüfer an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses delegiert. Dieser hat in der nachfolgenden Sitzung oder Telefonkonferenz des Aufsichtsrats darüber berichtet. Weiters haben sich die Mitglieder des Prüfungsausschusses vom Vorstand über das IKS, insbesondere betreffend der Rechnungslegung, sowie über Vorschläge für Verbesserungen der Aufbau- und Ablauforganisation berichten lassen. In den Besprechungen mit den Wirtschaftsprüfern wurden deren Tätigkeit, Erkenntnisse und Anregungen behandelt. Da der Aufsichtsrat aus nicht mehr als 6 Mitgliedern besteht, werden die Aufgaben des Vergütungs- und Nominierungsausschusses vom gesamten Aufsichtsrat wahrgenommen (C-Regeln 41 und 43 des ÖCGK). Unabhängigkeit des Aufsichtsrats Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft oder zu deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenskonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitgliedes zu beeinflussen (C- Regel 53 des ÖCGK). Die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder wird anhand folgender Leitlinien definiert: - Kriterium 1: Das Aufsichtsratsmitglied war in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstandes oder leitender Angestellter der CLEEN Energy AG oder eines ihrer Tochterunternehmen. - Kriterium 2: Das Aufsichtsratsmitglied unterhält beziehungsweise unterhielt im letzten Jahr zur CLEEN Energy AG kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat. Die Genehmigung 14 einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 des ÖCGK führt nicht automatisch zur Qualifikation als nicht unabhängig. - Kriterium 3: Das Aufsichtsratsmitglied war in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Gesellschaft oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft. - Kriterium 4: Das Aufsichtsratsmitglied ist nicht Vorstand in einer anderen Gesellschaft, in der ein Vorstandsmitglied der CLEEN Energy AG Aufsichtsratsmitglied ist. - Kriterium 5: Das Aufsichtsratsmitglied gehört nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten. - Kriterium 6: Das Aufsichtsratsmitglied ist kein enger Familienangehöriger (direkter Nachkomme, Ehegatte, Lebensgefährte, Elternteil, Onkel, Tante, Geschwister, Nichte, Neffe) eines Vorstandsmitgliedes des Unternehmens oder von Personen, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden. Gemäß C-Regel 54 des ÖCGK soll dem Aufsichtsrat der Gesellschaft mindestens ein unabhängiger Kapitalvertreter angehören, der nicht Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10% ist oder dessen Interessen vertritt. Diese Anforderungen der C-Regel 54 wurden im Geschäftsjahr 2021 erfüllt, da kein Mitglied des Aufsichtsrats Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10% war oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertrat. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der CLEEN Energy AG bekennen sich zu den Kriterien der Unabhängigkeit gemäß C-Regel 53 und deklarieren sich als unabhängig. Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine gemäß § 95 Abs 5 Z 12 AktG zustimmungspflichtigen Verträge zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Aufsichtsrats abgeschlossen. 3. Maßnahmen zur Förderung von Frauen, Diversitätskonzept Im Geschäftsjahr 2021 waren keine Frauen im Vorstand oder im Aufsichtsrat der CLEEN Energy AG vertreten. Die Aufnahme eines weiblichen Aufsichtsratsmitgliedes ist derzeit nicht geplant. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats finden die Quotenregelungen von § 86 Abs 7 AktG keine Anwendung. Die Gleichbehandlung von weiblichen und männlichen Mitarbeitern und Kandidaten sowie deren Chancengleichheit am Arbeitsplatz ist für die CLEEN Energy AG selbstverständlich. Ein spezifisches Programm zur Förderung von Frauen in diesem Zusammenhang besteht aufgrund der noch geringen Anzahl der MitarbeiterInnen jedoch nicht. Aufgrund der Größe der Gesellschaft ist derzeit die Erstellung eines Diversitätskonzeptes gemäß § 243c Abs 2 Z 3 UGB für die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats nicht erforderlich. 4. Bericht über die externe Evaluierung Gemäß C-Regel 62 hat die Gesellschaft regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, die Einhaltung der C- Regeln des Kodex durch eine externe Institution evaluieren zu lassen und über das Ergebnis im Corporate Governance Bericht zu berichten. Eine solche Evaluierung über die Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK wurde zuletzt für das Geschäftsjahr 2020 von der Oberhammer Rechtsanwälte GmbH durchgeführt. Die Oberhammer Rechtsanwälte GmbH bestätigte nach Durchführung der Evaluierung, 15 dass die CLEEN Energy AG die C-Regeln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2020 – soweit diese von der Verpflichtungserklärung der CLEEN Energy AG umfasst und auf diese anwendbar waren – eingehalten hat. 5. Allgemeines und Veränderungen nach dem Abschlussstichtag Änderungen seit dem Abschlussstichtag 7. April 2022 / 7. Mai 2022: Kapitalerhöhungen der CLEEN Energy AG Im April und Mai 2022 wurden im Rahmen von zwei privat platzierten Barkapitalerhöhungen insgesamt 583.332 Stück Junge Aktien aus dem genehmigten Kapital 2018 ausgegeben. Das Bezugsrecht bestehender Aktionäre wurde ausgeschlossen und vor allem strategische Investoren angesprochen. Der Bezugspreis je Junger Aktie betrug EUR 12,- und somit insgesamt EUR 6.999.984,-. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde durch diese beiden Kapitalerhöhungen von EUR 4.292.539 auf EUR 4.875.871 erhöht. Haag, 16. November 2022 Der Vorstand Ing. Lukas Scherzenlehner (CEO, Vorstand) 16 1 CLEEN Energy AG KONZERN Konzernlagebericht Konzernabschluss Bestätigungsvermerk Erklärung des Vorstandes 1 KONZERNLAGEBERICHT der CLEEN Energy AG für das GESCHÄFTSJAHR 2021 vom 1.1.2021 bis 31.12.2021 18 1. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage 1.1. Branchenentwicklung Der Ausbau erneuerbarer Energien hat sich im Jahr 2021 mit wachsender Dynamik fortgesetzt. Weltweit befinden sich die Energiemärkte im Wandel, konventionelle Energiequellen und fossile Energieträger werden zunehmend durch den Ausbau und die Nutzung regenerativer Energiequellen ersetzt. Erneuerbare Energien haben 2020 erstmals auch in der Europäischen Union fossile Brennstoffe übertroffen und befinden sich weiterhin im Vormarsch. Gleichzeitig kam es vor allem in Europa zu einer verstärkten Nachfrage an erneuerbaren Energien, durch die ab Sommer 2021 stark steigenden Energiepreise (Strom und Gas) und gipfelten mit der drohenden Energiekrise bzw. Gasknappheit durch den Russland-Ukraine Konflikt. Nationale regulatorische Entwicklungen zugunsten erneuerbaren Energien Die österreichische Bundesregierung hat sich mit dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet, umfassende Maßnahmen im Klimaschutz zu setzen und sich dazu bekannt, Österreich bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu machen. Vordergründig stehen dabei ambitionierte nationale Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion. Dabei soll der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden und das Steuersystem ökologisiert werden. Um diese Ziele zu erreichen, werden die Förderungen für Investitionen im Umwelt- und Energiebereich jährlich stark erhöht. Das Jahr 2021 war stark durch die 14% Investitionsprämie für Investitionen in ökologische Projekte geprägt, diese führte zu einer vermehrten Nachfrage nach klassischen Kaufprojekten. In Kombination mit den verfügbaren OeMAG Förderungen für PV-Anlagen führte es zu einer signifikanten Nachfragesteigerung im Raum Österreich. Ebenfalls wurde 2021 durch die amtierende Regierung (ÖVP und Grüne) die Timeline für den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen beschlossen. In zwei Schritten soll der Ausstieg aus den fossilen Heizsystemen umgesetzt werden. Konkret müssen bis 2025 Öl- und Kohleheizungen eines gewissen Alters ausgetauscht bzw. dürfen nicht mehr verbaut werden, endgültig sind diese mit 2035 zu entsorgen. Im zweiten Schritt muss mit 2040 ein kompletter Ausstieg aus Gasheizungen vollzogen werden. Der Umbau auf eine nachhaltige Lösung wird aktuell durch das Umweltministerium bezuschusst. Neben einer erhöhten Nachfrage nach Wärmepumpen führt dies auch indirekt zu einer steigenden Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen, da diese sehr hohe Synergien aufweisen. AWS Haftung als Sicherheitsnetz für Energie-Contracting Anfang des 2. Quartals 2022 wurden die zuerst als Klimahaftungen bezeichnete Gesetzesnovelle durch die AWS finalisiert. Diese sind nun als AWS Garantien in der Höhe von 80% für Kredite zur Finanzierung von ökologischen Lösungen abrufbar. Die Novelle des Umweltförderungsgesetzes (UFG) wurde initial im September 2020 beschlossenen und stellt einen besonders wichtigen Hebel für den flächendeckenden PV-Ausbau durch das Finanzierungsmodell Contracting dar. Generell wird dadurch die Finanzierung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienzmaßnahmen im Allgemeinen deutlich erleichtert und vergünstigt werden. Künftig werden Banken daher aufgrund dieser Sicherheit Contractinggebern mit größerer Wahrscheinlichkeit großvolumige Kredite gewähren. 19 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) Nach einiger Verzögerung wurde das EAG im ersten Quartal 2022 verabschiedet. Im EAG ist das Ziel, bis 2030 Österreich zu 100 % mit Ökostrom aus Erneuerbaren Energien zu versorgen, rechtlich verankert. Um dieses Ziel zu erreichen, muss bis 2030 der Zubau von 27 Terawattstunden (TWh) installierter Stromleistung erreicht werden. Mit dem EAG soll somit der Ausbauturbo für PV gezündet werden, da sich für die angepeilten 11 TWh Sonnenstromausbau die PV-Flächen in Österreich vervielfachen müssen. Dieses beinhaltet eine Reihe von Förderungen und Vereinfachungen im Bereich Umwelt und Energie. Damit wird der Grundstein für den grünen Investmentboom zusätzlich gestärkt. Der Schwerpunkt der Unterstützung liegt besonders auf der Marktpreisförderung, die den alten fixierten Einspeisetarif ablöst. Die variablen, technologiespezifischen Marktprämien bieten Investitionssicherheit, womit einem der wesentlichsten Anliegen der Energiebranche Rechnung getragen wird. Ein besonders erfreulicher Punkt ist zudem die Berücksichtigung und Förderung von Contracting- & Leasingmodellen im EAG. Dies vor dem Hintergrund, dass damit Energiegemeinschaften die Auslagerung der Betriebsführung und Wartung an externe Energieversorgungsunternehmen ermöglicht wird. Internationale Entwicklungen der erneuerbaren Energien Der internationale Markt hat sich 2021 speziell durch Programme der Europäischen Union wie zum Beispiel „Fit for 55“ sehr stark entwickelt. Durch den seit 2021 steigenden Gaspreis und damit ebenfalls steigenden Strompreis hat sich die Nachfrage an erneuerbaren Energien quer durch Europa vervielfacht. Es besteht nunmehr eine Motivation aus zwei Richtungen für Unternehmen auf erneuerbare umzusteigen. Einerseits verlangen Programme wie „Fit for 55“, die wiederum in nationale Richtlinien umgewandelt werden, die Erfüllung dieser Richtlinien und andererseits führen die gestiegenen Energiepreise zu steigender Unsicherheit zu einem Umdenkprozess. Konkret wurden durch „Fit for 55“ unter anderem folgende Zielvorgaben durch die EU definiert. - 40% Erneuerbare Energien bis 2030 - Verdoppelung der Energieeinsparung - Alternative Kraftstoffe für Flug- und Schiffverkehr - Keine fossilen PKW-Neuzulassungen mehr ab 2035 - CO2 Grenzsteuer für Importe Auswirkungen des Ukraine-Russland Konfliktes Der seit Februar 2022 herrschende Ukraine-Russland-Konflikt hat zu einem massiven Umdenken sowohl der Privathaushalte, der Gewerbe als auch der öffentlichen Institutionen geführt. Die seit Anfang des Jahres 2022 nochmals empfindlich gestiegenen Energiekosten führten zu einer Nachfrage an erneuerbaren Energielösungen wie Photovoltaik, welche der Markt aktuell nicht befriedigen kann. Speziell nachhaltige Lösungen, welche die Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit erhöhen sind davon betroffen. Dies führte zu einer nachfragegetriebenen Preiserhöhung für erneuerbare Energielösungen als auch signifikanten Wartezeiten für Interessenten. 20 1.2. Geschäftsentwicklung Die Vergleichszahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2020. Sofern es nicht anders erwähnt wird, stehen sie in Klammern und wurden zur besseren Lesbarkeit kaufmännisch gerundet. Das Geschäftsjahr 2021 ist durch den Fokus auf Großprojekte (Anlagen größer 1MW) in Kombination mit dem Ausbau des Portfolio an eigenen Anlagen geprägt. Im Zuge dessen wurde das notwendige Team zur Entwicklung und Abwicklung von Großbaustellen im In- und Ausland erweitert und die Entwicklung der bestehenden Projektpipeline vorangetrieben. Der verstärkte Fokus auf eigene Anlagen führt dazu, dass speziell in der Übergangsphase weniger Umsatz durch Kaufprojekte realisiert werden kann und zudem dass notwendigen Personalressourcen aufgebaut werden müssen. Dagegen steht, dass nach der Realisierung einer Photovoltaik-Anlage diese für rund 20 Jahre planbare Erträge liefert, welche den klassischen Verkaufspreis um ein Vielfaches übersteigen. 1.2.1. Umsatz und Betriebsleistung Die Betriebsleistung ermittelt sich wie folgt und ist gegenüber dem Vorjahr um circa 103,3% (Vorjahr: 110,1 %) angestiegen. Umsatzerlöse zuzüglich Bestandsveränderungen zuzüglich aktivierte Eigenleistungen = Betriebsleistung Die Entwicklung des Umsatzes bzw. der Betriebsleistung nach Geschäftsbereichen stellt sich wie folgt dar (Werte in TEUR): Umsatz 1.1.-31.12.2021 Anteil 1.1.-31.12.2020 Anteil LED PV / Photovoltaik 1.664 2.762 37,6% 62,4% 1.354 596 69,4% 30,6% Summe 4.426 100,0% 1.950 100,0% Betriebsleistung 1.1.-31.12.2021 Anteil 1.1.-31.12.2020 Anteil LED PV / Photovoltaik 1.687 4.065 29,3% 70,7% 1.387 1.442 49,0% 51,0% Summe 5.752 100,0% 2.829 100,0% 21 Der Umsatz bzw. die Betriebsleistung der Gesellschaft wird ähnlich wie im Vorjahr, fast vollständig in Österreich erwirtschaftet. Der Umsatz konnte gegenüber dem Vorjahr um circa 126,9 % (Vorjahr: -41,6 %) gesteigert werden. Diese Steigerung geht fast vollständig auf neue Umsätze im Bereich Photovoltaik (PV) zurück. Dies spiegelt sich auch im LED-Anteil des Gesamtjahres wider, dieser lag bei circa 37,6 % (Vorjahr: 69,4 %) und verzeichnete einen prozentuellen Rückgang. Gegenüber dem Vorjahr konnten sowohl die Verkäufe von Photovoltaikanlagen, als auch wiederkehrenden Umsätze aus Stromerlösen wesentlich gesteigert werden. 1.2.2. Ertragsentwicklung Der Materialaufwand und der Aufwand aus bezogenen Herstellungsleistungen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.953 auf TEUR 4.247. Dies ist vor allem auf die gestiegene Betriebsleistung im Photovoltaikbereich zurückzuführen. Der Personalaufwand bezogen auf den Umsatz liegt bei circa 35,4 % (Vorjahr: 57,8 %) und ist um TEUR 439 gegenüber dem Vorjahr von TEUR 1.128 auf TEUR 1.567 gestiegen. Dies ist vor allem auf den gestiegenen Personalstand im Bereich Projektierung (+ 5 FTE 1 ), Elektrotechnik (+ 2 FTE) und Lagerverwaltung (+1 FTE) zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bezogen auf den Umsatz betragen circa 51,9 % (Vorjahr: 68,7 %). Dieser Anstieg in Höhe von TEUR 956 ist vor allem auf die allgemeine Geschäftsausweitung zurückzuführen. Die größten Treiber für den Anstieg sind Wertberichtigungen (+ TEUR 242) , Werbungskosten (+ TEUR 209), Personalvergütungen (+ TEUR 230) sowie Rechts- und Beratungskosten (+ TEUR 158). Die Abschreibungen erhöhten sich aufgrund hoher Investitionen in Photovoltaik-Anlagen auf TEUR 374 (Vorjahr: TEUR 165). Die Betriebsleistung konnte von TEUR 2.830 auf TEUR 5.752 im Geschäftsjahr 2021 kräftig gesteigert werden. Das EBITDA sowie das EBIT sind mit TEUR -2.217 bzw. TEUR -2.591 jedoch negativ. Dies ist im Wesentlichen auf den Aufbau des Geschäftsmodells der „wiederkehrenden Erlöse“ zurückzuführen, indem die gebauten bzw. gekauften Photovoltaik-Anlagen über die nächsten 20 bis 25 Jahre Erlöse erwirtschaften und somit derzeit noch keinen wesentlichen Ergebnisbeitrag leisten Die Investitionen in diese Photovoltaik-Anlagen betrugen im Geschäftsjahr 2021 TEUR 5.953. 1 FTE = Full-time equivalent 22 Einheit 1.1.-31.12.2021 1.1.-31.12.2020 (angepasst) 1.1.- 31.12.2020 (wie berichtet) Umsatz TEUR 4.426 1.950 1.950 Betriebsleistung TEUR 5.752 2.830 2.830 EBITDA TEUR -2.217 -754 -769 EBITDA-Marge % negativ negativ negativ EBIT TEUR -2.591 -919 -934 EBIT-Marge % negativ negativ negativ Ergebnis nach Steuern TEUR -2.859 -989 -1.073 Ergebnis je Aktie EUR - 0,72 -0,21 negativ 1.2.3. Vermögens- und Finanzlage Die Vermögenslage stellt sich wie folgt dar: In TEUR 31.12.2021 Anteil 31.12.2020 (angepasst) Anteil 31.12.2020 (wie berichtet) Anteil Langfristiges Vermögen 11.280 66,7% 4.853 66,7% 5.668 66,7% Kurzfristiges Vermögen 5.666 33,3 % 2.132 33,3 % 1.997 33,3 % Summe Vermögen 16.946 100,0 % 6.985 100,0 % 7.665 100,0 % In TEUR 31.12.2021 Anteil 31.12.2020 (angepasst) Anteil 31.12.2020 (wie berichtet) Anteil Langfristige Schulden 10.382 53,5 % 4.675 53,5 % 5.531 53,5 % Kurzfristige Schulden 9.035 46,5 % 3.810 46,5 % 3.839 46,5 % Summe Schulden 19.417 100,0 % 8.485 100,0 % 9.370 100,0 % 23 In TEUR 31.12.2021 Anteil 31.12.2020 (angepasst) Anteil 31.12.2020 (wie berichtet) Anteil Investitions- zuschüsse 458 100,0 % 97 100,0 % 97 100,0 % In TEUR 31.12.2021 Anteil 31.12.2020 (angepasst) Anteil 31.12.2020 (wie berichtet) Anteil Eigenkapital -2.929 - -1.597 - -1.802 - Das langfristige Vermögen, die Investitionszuschüsse sowie die Schulden erhöhten sich vor allem aufgrund der Geschäftsausweitung im Photovoltaik-Bereich. Diese Erweiterung erhöhte auch das Working Capital von TEUR 39 auf TEUR 1.040. Die Treiber bei der Erhöhung des aktiven Working Capitals waren vor allem die Vorräte sowie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Gegengleich erhöhten sich auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Entwicklung des Eigenkapitals wurde vom Ergebnis nach Steuern in Höhe von TEUR 2.859 negativ und von im Geschäftsjahr durchgeführten ordentlichen sowie bedingten Kapitalerhöhung in Höhe von TUER 1.527 positiv beeinflusst. 1.2.4. Cash Flow Einheit 1.1 – 31.12.2021 1.1 – 31.12.2020 (angepasst) 1.1 – 31.12.2020 (wie berichtet) Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit TEUR -3.928 -657 -222 Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit TEUR -4.662 -4.277 -4.365 Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit TEUR 8.651 4.820 4.877 Veränderung der flüssigen Mittel TEUR 61 -114 289 Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit verringerte sich vor allem aufgrund des negativen Ergebnisses vor Steuern, sowie dem Aufbau von Working Capital. Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit zeigt in erster Linie erhöhte Investitionen in das Sachanlagevermögen und in immaterielle Vermögenswerte sowie einem Unternehmenserwerb in Höhe von TEUR 1.000. Die Finanzierung der zuvor genannten Punkte erfolgte im Wesentlichen über eine durchgeführte Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 860, sowie der Aufnahme von Finanzschulden in Höhe von TEUR 8.956. Daneben konnten laufende Finanzierungen und Leasingschulden zurückgezahlt werden. In Summe ergibt dies einen Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 8.651. Die liquiden Mittel erhöhten sich in Summe nur unwesentlich auf TEUR 76. 24 1.3. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren 1.3.1. Ausgelieferte Photovoltaik Nennleistung kWp Für das aufgrund des zusätzlichen Geschäftsbereichs Photovoltaik (PV) nunmehr dominierenden Produkts gilt die installierte Nennleistung nach kWp oder MWp (Faktor x 1.000) als besonders wichtige Kennzahl. Die Abkürzung kWp steht für „Kilowatt peak“. Damit wird die Leistung einer Photovoltaikanlage unter genormten Bedingungen angegeben. Diese wird auch als Nennleistung bezeichnet. In der Praxis ist die tatsächliche Leistung höher als die Nennleistung, weil die Wetter- und Betriebsbedingungen meist von der Norm abweichen. Abhängig vom Standort der installierten Anlage ergibt sich durch die lokalen Sonnenstunden die mögliche Jahreserzeugung der Anlage in kWh (Kilowattstunden), die im österreichischen Schnitt bei gerundet 1.000 Volllast-Sonnenstunden liegt. Ein kWp erzeugt somit pro Jahr im Schnitt 1.000 kWh Strom. Im Jahr 2021 wurden Anlagen mit einer Leistung von rund 6.800 kWp (Vorjahr: 4.300 kWp) ausgeliefert und Anlagen mit einer Leistung von rund 3.550 kWp erworben und seither betrieben. 1.3.2. Umweltschutz Im Jahr 2021 wurde der Hauptsitz der CLEEN Energy Group in Haag rundum erneuert und auf nachhaltige Technologien umgestellt. So wurden im Laufe des Jahres eine Wärmepumpe für Heizung und Kühlung sowie eine PV-Anlage installiert. Ebenfalls wurde am 2021 neu angemieteten zweiten Standort in Haag eine 60 kWp Anlage und ein CLEEN zeero Wasserstoffspeicher installiert. Insgesamt betreibt die CLEEN Energy Group damit in Österreich an ihren drei Standorten PV-Anlagen mit einer Peakleistung von rund 100 kWp und kann damit den gesamten Bürobedarf decken. Im Bereich Fuhrpark wurde im Jahr 2021 der Wechsel auf eine reine E-Flotte weiter vorangetrieben. Zukünftig werden bei Neuanschaffungen nur noch E-PKWs in Betracht gezogen. Aktuell werden noch 2 PKWs mit fossilen Brennstoffen betrieben, welche spätestens 2023 ausgetauscht werden sollen. Insgesamt umfasst der Fuhrpark damit nun 11 E-Autos, einen Hybrid PKW, 2 Verbrenner-PKW und 4 Nutzfahrzeuge. Im Bereich der Nutzfahrzeuge gab es leider noch keine brauchbare Alternative aufgrund der benötigten Reichweite und Ladekapazitäten. Ein Wechsel der Nutzfahrzeuge wird jedoch in den kommenden Jahre angestrebt. 1.3.3. Mitarbeiter Das Team der CLEEN Energy Group verzeichnet einen starken Mitarbeiterbedarf und -zuwachs. Insgesamt konnten im Geschäftsjahr 19 neue Mitarbeiter aufgenommen werden. Der größte Teil des personellen Zuwachses verzeichnet der Bereich Realisierung und Auftragscenter, welche für die Abwicklung der Projekte zuständig ist. Um dem starken Mitarbeiterausbau Rechnung zu tragen, wurde auch vermehrt in Prozess- und Kommunikationsoptimierung investiert. Neben klassischen Produkt- und Mitarbeiterschulungen wurde in Kooperation mit externen Beratern Mitarbeiter Workshops und Teambuilding Aktivitäten durchgeführt. Weiters wurde im Rahmen der Unternehmensorganisation damit gestartet, eine weitere Managementebene zu etablieren, um die internen Strukturen entsprechend der Ausweitung der Geschäftstätigkeit aufzubauen. 25 Ebenfalls wurde damit begonnen eine neue Managementebene einzuziehen und die internen Abteilungen und deren Tätigkeitsfelder stärker zu differenzieren. Im Rahmen der Möglichkeiten während der Pandemie konnten vorwiegend in den Sommermonaten, Events für und mit dem gesamten Team veranstaltet werden. 1.4. Risikoberichterstattung Die CLEEN Energy Group ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zahlreichen unternehmensinternen und -externen Risiken ausgesetzt. Dem Österreichischen Corporate Governance Kodex entsprechend, betreibt die CLEEN Energy Group ein formalisiertes, einheitliches und konzernweites Risikomanagementsystem. Das Berichtswesen ist hier ein zentraler Bestandteil dieses Risikomanagementsystems, da hier positive und negative Abweichungen von Unternehmenszielen quantitativ erfasst und dargestellt werden. Durch eine Analyse dieser Ergebnisse und Kennzahlen werden entsprechende Maßnahmen vom Vorstand und den leitenden Angestellten abgeleitet und zur Umsetzung gebracht. Das Risikomanagementsystem ermöglicht es, schnell und effektiv zu handeln und einzugreifen sowie Chancen zu erkennen und profitable beziehungsweise positiv für die CLEEN Energy Group zu nutzen. Darüber hinaus ist die sorgfältige Auswahl der Geschäftspartner ebenso Teil des Risikomanagements. Dabei wird eingehend auf die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und intern definierter Qualitätsstandards geachtet. Wie bei jedem jungen Wachstumsunternehmen, insbesondere im Sektor der Energieeffizienz, ist die Geschäftsentwicklung häufig von Marktentwicklungen abhängig, die nicht im eigenen Einflussbereich des Unternehmens liegen. Folgende wesentliche Risikofelder werden derzeit von der CLEEN Energy Group definiert: • Allgemeine gesetzliche und wirtschaftliche Risiken o Branchenrisiko, Beschaffungsmarktrisiko, • Unternehmensspezifische Risiken o Investitionsrisiko, IT-Risiken, Personalrisiken, Länderrisiken • Finanzielle Risiken o Liquiditätsrisiko, Zinsänderungsrisiko, Kreditrisiko, Währungsrisiko Branchenrisiko Trotz des enormen Wachstumspotentials des Marktes von erneuerbaren Energiequellen, enthält auch diese Branche spezifische Risiken, welche die CLEEN Energy Group im Rahmen ihres Risikomanagements beobachtet und analysiert. Aufgrund des Bestrebens der weltweiten politischen Entscheidungsträger die Energiewende voranzutreiben, rückt die Branche in den Fokus von öffentlichen und privaten Investoren, was wiederum den technologischen Fortschritt massiv vorantreibt. Hier besteht das Risiko diesen technologischen Fortschritt nicht mit zu begleiten und somit das Einbüßen von Wettbewerbsfähigkeit aufgrund veralteter Technologien. Des Weiteren ändern sich aufgrund des Vorantreibens der Energiewende laufend die politischen Rahmenbedingungen. Dies kann zu Marktverzerrungen führen, welche auf die Geschäftstätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der CLEEN Energy Group Einfluss nehmen kann. Die CLEEN Energy Group beobachtet und analysiert die Veränderungen der technologischen und politischen Rahmenbedingungen laufend, um schnellstmöglich Chancen in den sich verändernden Bedingungen nutzen zu können oder um Risiken zu erkennen, ausgleichen und abmildern zu können. 26 Bei jedem bevorstehenden Neuprojekt erfolgt durch das Management im Rahmen einer Projektbewertung eine Einschätzung der potentiellen Chancen und Risiken von sich verändernden Technologien und politischen Rahmenbedingungen. Beschaffungsmarktrisiko Ein wesentliches Risiko für die zukünftig geplante Geschäftsausweitung der CLEEN Energy Group ist die Beeinträchtigung des Beschaffungsmarktes von Bauteilen für Photovoltaik-Anlagen. Durch die in den letzten Jahren entstandene Beeinträchtigung von Lieferketten aufgrund von weltweiten Störungen von Logistikabläufen kam es zu nachteiligen Auswirkungen auf diverse Warenströme. Dies führt einerseits zu massiven Preiserhöhungen und andererseits zu laufenden Lieferschwierigkeiten, welche sich in langen Lieferzeiten manifestieren. Das Management der CLEEN Energy Group begegnet diesem Risiko mit einem speziellen Auswahlverfahren von Lieferanten und stetiger Überwachung der Einkaufsprozesse. Bei kritischen Bauteilen (z.B. Modulen) wird durch eine Bevorratung einer Mindestmenge der Volatilität des Beschaffungsmarktes entgegengewirkt. Des Weiteren setzt die CLEEN Energy Group verstärkt auf den Bezug von wesentlichen Bauteilen direkt bei den Produzenten, um Lieferketten zu optimieren und preisoptimiert einzukaufen. Investitionsrisiko Durch das Geschäftsmodell der CLEEN Energy Group ergibt sich naturgemäß ein hohes Investitionsvolumen in Photovoltaikanlagen, woraus sich wiederum ein entsprechendes Investitionsrisiko ergibt. Dies definiert sich aus der Unsicherheit hinsichtlich der Vorteilhaftigkeit einer Investition, indem das Risiko besteht, dass zukünftige Einzahlungsüberschüsse bzw. Renditen eines Investitionsprojektes schwanken bzw. ausfallen. Die CLEEN Energy Group begegnet diesem Risiko mit entsprechenden konservativen Projektkalkulationen, welche eine Mindestrendite im Rahmen von abgesicherten Energiepreisen enthält. Somit wird das Investitionsrisiko, welches überwiegend von schwankenden Strompreisen abhängt, minimiert. Personalrisiko Ein wesentliche Säule des Unternehmenserfolgs sind die Mitarbeiter. Die Qualifikation der Belegschaft sowie deren Motivation und Zusammenarbeit fördern nachhaltig die Produktivität und schlussendlich auch den Erfolg jedes Unternehmens. Basis dafür bilden funktionierende und transparente Informationsflüsse sowie die Einbindung jedes Mitarbeiters in Entscheidungs- und Verbesserungsprozesse. Die Förderung von Weiter- bzw- Fortbildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterbindungsprogramme fördert den Aufbau von Know-how und hilft nachhaltige und erfolgreiche Unternehmensstrukturen zu schaffen. Der nachhaltige Fachkräftemangel, hohe Fluktuation sowie fehlende Weiterbildung bilden die wesentlichen Risiken im Personalbereich. Die CLEEN Energy Group entgegnet diesen Risiken mit der Förderung von unternehmensinternen sowie externen Weiterbildungsmaßnahmen, Mitarbeiterbindungsinitiativen sowie einem attraktiven Entlohnungssystem inkl. einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm. IT-Risiko Der verstärkte Fokus auf Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen und der einhergehende steigende Einsatz von diversen IT-System erhöht laufend das Risiko von Cyber-Crime Aktivitäten als auch die allgemeine Fehleranfälligkeit von IT-Systemen durch interne oder externe Faktoren. Der Einsatz von modernen IT-Systemen sowie Mitarbeiterschulungen im Zusammenhang mit Cyber Crime sollen das Risiko der CLEEN Energy Group im Zusammenhang mit der elektronischen Datenverarbeitung gering halten. Zudem sollen regelmäßige Datensicherung das Risiko von Datenverlust minimieren. 27 Länderrisiko Die Ausweitung und Internationalisierung des Geschäftsfeldes der CLEEN Energy Group führt auch zu einem erhöhtem Länderrisiko. Neue geologische, politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen haben Einfluss auf den Erfolg der Geschäftstätigkeit der CLEEN Energy Group. Um die einhergehenden Risiken mit Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf neue Länder bestmöglich evaluieren und bewerten zu können, setzt das Management bei der Abwicklung von internationalen Projekt verstärkt auf die Zusammenarbeit mit lokal anerkannten Geschäftspartnern, welche bereits ausreichend Erfahrung in der Abwicklung von Photovoltaik-Projekten aufweisen. Liquiditätsrisiko Die Sicherstellung einer ausreichenden finanziellen Basis ist eine der Kernaufgaben der Unternehmensführung. Als wichtigste Steuerungsgrößen des Liquiditätsrisikos auf Konzernebene wird eine Liquiditätsplanung, die sich aus den Zahlungsflüssen der einzelnen Projekte ableitet, verwendet. Die Finanzierung des Konzerns erfolgt zu einem hohen Anteil durch Bankdarlehen, die vor allem aufgrund der erforderlichen Vorabinvestitionen im Segment Photovoltaik erforderlich sind. Die Finanzierungen des Konzerns sind dementsprechend überwiegend langfristig ausgerichtet um die Laufzeiten der zugrundeliegenden Projekte bestmöglich abzudecken. Zur Besicherung dieser langfristigen Finanzierungen dienen einerseits die finanzierten Vermögenswerte (idR Photovoltaik- Anlagen) als auch sonstige Sicherstellungen (z.B. Patronatserklärung, Verpfändung Geschäftsanteile). Neben der Finanzierung über Banken legt der Konzern großen Wert auf ein partnerschaftliches und transparentes Verhältnis zu seinen Kernaktionären. Diese haben in der Vergangenheit bereits mehrfach deren Loyalität zum Konzern durch die Zurverfügungstellung ausreichender liquider Mittel in finanziell schwierigen Zeiten bewiesen. Kreditrisiko Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko des Zahlungsverzuges oder -ausfalls von Vertragspartnern. Bezüglich des kundenseitigen Ausfallrisikos wird auf die Übersicht zu den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen verwiesen. Das maximale Ausfallsrisiko besteht in Höhe der Buchwerte. Die Analyse und Bewertung der Kreditwürdigkeit jedes Kunden ist ein wesentliches Steuerungsinstrument der CLEEN Energy Group, um das Kreditrisiko zu minimieren. Zinsänderungsrisiko Das Zinsrisiko beschreibt die Änderung des Wertes von Finanzinstrumenten und des Zinsergebnisses aus Finanzinstrumenten auf Grund der Änderung von Zinssätzen. Der weitaus überwiegende Anteil der Finanzierungen der CLEEN Energy Group ist variabel verzinst und abhängig vom 3-Monats-EURIBOR. Die Veränderung dieses Basiszinssatzes von +/- 1 % hätte bei den Bankdarlehen eine Auswirkung auf das Ergebnis sowie das Eigenkapital (jeweils vor Steuern) in Höhe von TEUR +/- 138. Fremdwährungsrisiko Da alle Geschäftstätigkeiten des Konzerns in Euro durchgeführt werden, besteht derzeit kein Fremdwährungsrisiko für den Konzern. Aufgrund der zukünftigen Geschäftsausweitung auch außerhalb des Euro-Raumes, wird dieses Risiko zukünftig verstärkt vom Management der CLEEN Energy Group überwacht werden. 28 1.5. Bericht über Forschung u. Entwicklung Seit 2017 gibt es laufend Tätigkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung rund um die Anwendung der LED-Technologie, der Nutzung von intelligenten Zusatzfunktionen der Produkte sowie der gemeinsamen Entwicklung von neuen Produkten mit Partnern. Beispielhaft werden intelligente Beleuchtungsanwendungen wie Heat Mapping (=automatisierte Bewegungsprofile in den beleuchteten Bereichen), Indoor Positioning oder Integration von verschiedenen Sensoren genannt. Zudem werden neue Anwendungsbereiche evaluiert, z.B. besondere Wachstumslampen für industrielle Gärtnereien. Die Forschung und Entwicklung wird bis zur kosteneffizienten Etablierung eines eigenen F&E-Teams durch das Business Development und Techniker-Team im Rahmen der täglichen Projektabwicklung vorangetrieben. Der Ausweis eines eigenen F&E-Budgets erfolgt nicht. Im Rahmen der Photovoltaik-Monitoring Forschung und Entwicklung (intern PV Leitstand) konnte im Jahr 2021 die erste Version in Betrieb genommen werden. Die intern als „PV Leitstand“ bezeichnete Lösung wurde entgegen der initialen Planung in zwei Komponenten aufgeteilt. Die Konzeption und Umsetzung erlaubt es allerdings diese zu einem späteren Zeitpunkt zusammenzuführen. Aufgrund der Erfahrungen und für eine schnellere Umsetzung wurde der PV Leitstand auf folgende Komponenten aufgeteilt: Die erste Komponente dient dem technischen Monitoring für die Techniker der CLEEN Energy Group, um zu gewährleisten, dass die bestehenden Anlagen den Parametern entsprechend funktionieren. Ebenfalls kann über die Software eine Fernwartung zur Behebung mittelschwerer Fehler der Anlage initiiert werden. Der zweite Teil des Photovoltaik-Monitorings erfüllt die kaufmännischen Bedürfnisse der CLEEN Energy Group, indem die im Monitoring aufgezeichneten Produktions- und Verbrauchswerte auf Kundenebene analysiert und verarbeitet werden. Diese Berichte dienen als Grundlage für die monatliche Verrechnung der Contracting Rate an die Endkunden. In einer weiteren Entwicklungsstufe die für 2022 eingeplant ist soll durch die Verknüpfung der PV Monitoring-Komponenten mit der ERP Software BMD in Zukunft eine vollautomatisierte Verrechnung der Contractingraten an den Endkunden realisiert werden. Zusätzlich wird mit dem Photovoltaik-Monitoring dem Risiko vorgebeugt, dass Hardwarehersteller ihre bestehenden kostenlosen Monitoring-Lösungen nur noch gegen Gebühr anbieten. Durch die CLEEN Energy Group eigene Lösung kann nun Hersteller- und produktunabhängig agiert werden, ohne die Kosten oder den Aufwand für die Wartung von Energieanlagen zu erhöhen. 1.6. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Risikomanagement-Prozess – Verantwortung der Geschäftsleitung: 29 Im Zuge der Zulassung an der Wiener Börse wurde im Jahr 2017 gemäß den Corporate-Governance- Richtlinien und dem Aktiengesetz ein Compliance und Risikomanagement implementiert und seither laufend evaluiert. Der Gesamtvorstand hat die Verantwortung übernommen, ein angemessenes internes Kontrollsystem einzurichten und laufend zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Ein IKS wurde eingerichtet, mit dem die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der Geschäftstätigkeit überwacht und kontrolliert wird. Nachfolgend werden die wesentlichen Merkmale beschrieben. Die Geschäftstätigkeit im Projektgeschäft ist unvermeidlich mit Risiken verbunden, die sich trotz aller Sorgfalt nicht gänzlich ausschließen lassen. Aufgrund der überschaubaren Unternehmensgröße werden der Vorstand und die Führungskräfte in die Lage versetzt, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen, sie zu bewerten und Maßnahmen einzuleiten. Die bewusste Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken ist daher ein essenzieller Teil der Unternehmensführung. Aus einer regelmäßigen Sensibilisierung der Mitarbeiter resultiert eine verantwortungsbewusste Risikokultur des Unternehmens. Die Unternehmensleitung sieht das Risikomanagement, z.B. durch ein organisatorisch verankertes und gelebtes 4-Augen-Prinzip, als integrierten Teil aller Prozesse. Für das Risikomanagement besteht daher keine eigene Aufbauorganisation, denn Risiko- & Krisenmanagement ist eine wesentliche Aufgabe aller Führungskräfte und jedes Mitarbeiters im Rahmen der Eigenverantwortung. Kontrollumfeld und -Maßnahmen, Überwachung der Rechnungslegung Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagements liegt in der Verantwortung des Vorstands. Durch dementsprechende organisatorische Maßnahmen und Kontrollen wird sichergestellt, dass die gesetzliche Vorgabe, nach der die Eintragungen in die Bücher und die sonstigen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu erfolgen haben, erfüllt wird. Wesentliche Bestandteile des internen Kontroll- und Risikomanagements sind insbesondere die funktionale Trennung zwischen Vertrieb, Einkauf und Finanzwesen sowie die Einrichtung von Prozessen, mit denen die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der Geschäftstätigkeit überwacht und sichergestellt wird. Der gesamte Prozess von der Bestellung bis zur Bezahlung unterliegt strengen Regeln, die damit im Zusammenhang stehende Risiken vermeiden sollen. Zu diesen Maßnahmen zählen zum Beispiel Funktionstrennungen, systemunterstützte Prüfungen durch eine Software, sowie auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen von Zahlungen. Für die Einhaltung der steuer- und kapitalmarktrechtlichen Vorschriften gibt es eine enge Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftstreuhänder sowie einer spezialisierten Anwaltskanzlei und deren laufende Beratung. Bei IT- Infrastruktur und Software wird einerseits auf moderne Cloud-Lösungen zurückgegriffen, wie z.B. Microsoft Office365, virtuelle Cloudspeicher in Microsoft oneDrive, AWS und Azure Cloudservices und das cloudbasierte CRM System Hubspot. Andererseits wurde mit Umstellungszeitpunkt 1.1.2020 auf die integrierte österreichische ERP Lösung BMD NTCS umgestellt, mit der das gesamte operative Geschäft inklusive Finanzbuchhaltung abgedeckt wird. Damit ist CLEEN Energy AG für das Wachstum im operativen Bereich aber auch für spezifische Rechnungswesen-Themen, wie Abbildung von Tochterunternehmen, Vorbereitung hinsichtlich Konsolidierung und IFRS-Abschlüsse gerüstet. 30 Die insgesamt moderne und cloudbasierte Lösung hat sich auch im Jahr 2021 nach vermehrter Nutzung von Homeoffice und dezentraler Arbeit sehr bewährt. Diesem Umstand Rechnung tragend werden laufend mehr Services in die Cloud verlagert. Folglich wurde Ende 2021 ein Projekt zur Umstellung der lokalen Domainservices in die Azure Cloud begonnen. Dies bildet den Grundstein weitere Services ( z.b.: ERP ) zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls in die Cloud zu migrieren. Die Geschäftsfälle werden ab Auftragseingang bis zur Verbuchung und Zahlungsüberwachung mit einer integrierten ERP Lösung verarbeitet. Somit ist die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Geschäftsfälle gewährleistet. Die Zugriffsrechte sind personen- und funktionsbezogen auf die benötigten Datenbestände eingegrenzt. Damit die Gefahr durch eventuelle Knowhow-Verluste reduziert wird, setzt das Unternehmen bevorzugt Standardsoftware ein. Information und Kommunikation Im Rahmen des internen Berichtswesens erfolgt monatlich ein standardisiertes Reporting über ausgewählte Informationen an den Vorstand und Aufsichtsrat, vor allem über Liquidität, Auftragseingang, Umsatz, Deckungsbeitrag sowie Plan-Ist-Vergleich und Abweichungsanalyse der Aufwendungen und Erträge. 1.7. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens Aufgrund der herrschenden Energie-Krise (Ukraine-Russland-Konflikt) und politischen bzw. rechtlichen Vorgaben (z.B. Pariser Klimaabkommen, Energieeffizienzgesetz, Klima- und Energiestrategie der Europäischen Kommission und der österreichischen Bundesregierung) haben Energieeffizienz und Ressourcenschonung eine hohe Aufmerksamkeit und politische Entscheidungsträger kündigen weitere Maßnahmen an. Daraus ergibt sich ein beachtliches Wachstumspotential für die CLEEN Energy Group und die Chance auf Erschließung weiterer Geschäftsfelder bzw. Märkte. Die besonderen Anforderungen der Energiewende und ihrer Effekte auf den Ausbau erneuerbarer Energien, Versorgungssicherheit, Stromverbrauch, Netzstabilität und Wärmeversorgung berücksichtigt das Management der CLEEN Energy Group in ihren strategischen Überlegungen. Speziell werden die Anforderungen an den Klimaschutz und die Auswirkungen auf das Geschäftsmodell einem stetigen Reviewprozess unterzogen. Entsprechend bildet die Bewertung möglicher Entwicklungspfade der Energiewende in den kommenden Jahren einen Schwerpunkt für die zukünftige Strategie der CLEEN Energy Group. Gleichzeitig wird in Zukunft auch die Wasserstofftechnologie mit ihrer hohen Energiedichte immer relevanter. Unser Fokus liegt hier vorerst auf dem Energiespeicher auf Wasserstoffbasis. Dieser bietet im Vergleich zu den aktuellen Lithium-Ionen-Lösungen ein wesentlich besseres Preis-Leistungs- Verhältnis in puncto EUR pro kWh und klare Vorteile im Bereich der Langzeitspeicherung. Der Wasserstoffspeicher erlaubt uns die Entkoppelung von Produktion und Verbrauch und eröffnet viele neue Ansätze für unsere Rundum-Energiekonzepte. Das Management der CLEEN Energy Group geht für das Geschäftsjahr 2022 aus heutiger Sicht von einer Betriebsleistung in Höhe von rund EUR 22 Mio. und einem leicht negativen EBITDA aus. Das 31 Erreichen dieses Ausblicks hängt maßgeblich von der erfolgreichen Umsetzung von bereits angearbeiteten Projekten gegen Ende des Geschäftsjahres 2022 ab. 1.8. Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen Grundkapital (Nennkapital) Das Grundkapital (Nennkapital) beträgt per 31.12.2021 EUR 4.292.539,00 (VJ EUR 3.730.339,00). Die Veränderung zum Vorjahr (EUR 376.760,00 / Stück 376.760) ist auf folgende Sachverhalte zurückzuführen: Kapitalerhöhung 04/2021 200.000,00 Ausübung von Wandlungsrechten 114.285,00 Aktienoptionsprogramm Vorstand und AR 62.475,00 Veränderung 2021 insgesamt 376.760,00 Die Veränderung iZm der Kapitalerhöhung 04/2021 resultiert aus der Ausgabe von 200.000 Stück Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital, die im April 2021 in das Firmenbuch eingetragen wurde. Im Rahmen der Ausübung von Wandlungsrechten von den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen wurden ebenfalls im April 2021 insgesamt 114.285 Stück Aktien aus bedingtem Kapital aufgrund der Ausübung von Wandlungsrechten ausgegeben. Bei der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. September 2021 wurde dem Vorstand Lukas Scherzenlehner und dem Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Eisler Aktienoptionen gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG zu einem Bezugspreis von EUR 3,36 je Aktie (Ausübungspreis der Aktienoptionen) eingeräumt. Die Ausübung dieser Aktienoptionen erfolgte bis zum Ende des Bilanzstichtages und wurde durch die von der CLEEN Energy AG selbst gehaltenen eigenen Anteile bedient. Der gemäß IFRS 2 (anteilsbasierte Vergütung) anzusammelnde Betrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt dargestellt: Anzahl ausgeübte Rechte Angesammelter Betrag Ausweis in GuV Anteil für Vorstand 44.625 146.370,00 Personalaufwendungen Anteil für den Aufsichtsrat 17.850 58.548,00 Sonstiger betrieblicher Aufwand Gesamt 204.918,00 Eigene Anteile Die Gesellschaft verfügt über 185.440 eigene Stückaktien (VJ 185.440), die nicht im Grundkapital ausgewiesen sind. Aktienoptionsprogramm 2021 32 Ebenso wurde in der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. September 2021 die Satzung der Gesellschaft dahingehend erweitert, dass das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG um bis zu 360.531 Stück neue Stückaktien zum Zwecke der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates der Gesellschaft, erhöht werden kann. Diese Satzungsänderung ist keine Vereinbarung mit den künftigen Ausübungsberechtigten, sondern schafft den Rahmen für die Hauptversammlung und den Vorstand um eine derartige Vereinbarung in der Zukunft abzuschließen. Von den insgesamt 360.531 Stück können bis zu 180.267 Aktienoptionen an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft, bis zu 90.132 Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstandes und bis zu 90.132 Aktienoptionen an Mitglieder des Aufsichtsrates ausgegeben werden. 90.132 Aktienoptionen können für die Mitglieder des Vorstandes im Falle des Vorliegens eines Alleinvorstandes zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoptionen zugeteilt werden. Im Falle von zwei Vorstandsmitglieder können bis zu 60.088 Aktienoptionen an den CEO und bis zu 30.044 Aktienoptionen an den CFO zugeteilt werden. Im Falle von drei Vorstandsmitgliedern können bis zu 45.066 Aktienoptionen an den CEO und jeweils bis zu 22.533 Aktienoptionen einem CFO und einem COO zugeteilt werden. Bis zu 90.132 Aktienoptionen können für die Mitglieder des Aufsichtsrates (bis zu 45.066 Aktienoptionen Herrn Michael Eisler und jeweils bis zu 22.533 Aktienoptionen den Herren Mag. Harald Weiss und Herrn Boris Maximilian Schnabel als amtierende Aufsichtsratsmitglieder) zugeteilt werden. Der Ausgabebetrag der Aktien beträgt EUR 5,35 je Aktie (Ausgabepreis der Aktienoptionen). Dieses Aktienoptionsprogramm wird für 5 Jahre gelten. Die Aktienoptionen werden in den Jahren 2022 bis 2026 (jeweils einschließlich) für die Leistungen in den Jahren 2021 bis 2025 (jeweils einschließlich) zugeteilt werden. Die Zuteilung der Aktienoptionen unter diesem Aktienoptionsprogramm erfolgt jährlich erstmals 2022 für die Leistungen im Jahr 2021. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug von 1 Stück auf Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktie der Gesellschaft. Kumulierte Voraussetzung für die Ausübung der Aktienoptionen für Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind: - aufrechter (nicht gekündigter) Vorstands-Anstellungsvertrag oder aufrechte Funktion im Aufsichtsrat - Ablauf von 3 Jahren ab Zuteilung der Aktienoption („Wartefrist“); dies bedeutet, dass die zum Beispiel im Geschäftsjahr 2022 zugeteilten Aktienoptionen im Jahr 2025, die im Geschäftsjahr 2023 zugeteilten Aktienoptionen im Geschäftsjahr 2026 ausgeübt werden können Die zugeteilten Aktienoptionen sind jeweils ab dem dritten Jahrestag ab jeweiliger Zuteilung bis zum Ablauf von drei Wochen ausübbar. Nicht zeitgerecht ausgeübte Aktienoptionen verfallen ohne Anspruch auf Entschädigung. Genehmigtes Kapital In der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurde Folgendes beschlossen: Das genehmigte Kapital 2017 gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 31.05.2017 wird aufgehoben. Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Mai 2023, das Grundkapital um bis zu EUR 1.785.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.785.000 Stücke neue, auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlage - allenfalls auch in mehreren Tranchen - zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018) und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen 33 Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Des Weiteren wird der Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise bei gewissen Umständen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wird ebenfalls ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. Aktien Die Aktien sind zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassen und notieren im Segment „standard market auction“ (ISIN: AT0000A1PY49). Es bestehen keine Beschränkungen von Stimmrechten oder zur Übertragung von Aktien. Es bestehen keine besonderen Kontrollrechte für Inhaber von Aktien. Es bestehen keine Kapitalbeteiligungen von Mitarbeitern, die das Stimmrecht nicht unmittelbar ausüben. Der Vorstand erbringt seine Leistungen auf Basis von mit der Gesellschaft abgeschlossenen Verträgen, in denen auch Regelungen für die Beendigung enthalten sind. Betreffend Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats es gibt keine Bestimmungen, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben. Es bestehen keine Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden. Es existieren keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. Entwicklung Aktienkurs Im Geschäftsjahr 2021 stieg der Kurs der CLEEN Energy AG um 285,09% von 2,71 € auf 10,5 € mit 31.12.2021. Das Jahreshoch von 12€ je Aktie wurde erstmals am 24.9.2022 erreicht, dies war ebenfalls das bis dahin erreichte Alltime-High in der Geschichte der CLEEN Energy AG. Die Liquidität der Aktie konnte ebenfalls stark verbessert werden. So wurden im Jahr 2021 CLEEN Energy Aktien im Wert von insgesamt 5,032 Millionen EURO oder 753.269 Stück an der Wiener 34 Börse gehandelt. Dies bedeutet einen Anstieg der Liquidität von 1024% im Vergleich zum Vorjahr 2020 (0,45 Millionen EURO). Haag, 16. November 2022 Lukas Scherzenlehner Vorstand 65 1 KONZERNABSCHLUSS der CLEEN Energy AG für das GESCHÄFTSJAHR 2021 vom 1.1.2021 bis 31.12.2021 2 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vom 1.1.2021 bis 31.12.2021 angepasst wie berichtet Anhang- angabe 1.1.- 31.12.2021 TEUR 1.1.- 31.12.2020 TEUR 1.1.- 31.12.2020 TEUR Umsatzerlöse 6.1. 4 426 1 950 1 950 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen 6.2. 1 326 879 879 Sonstige betriebliche Erträge 6.3. 140 179 179 Materialaufwand und Aufwand aus bezogenen Herstellungsleistungen 6.4. -4 247 -1 295 -1 295 Personalaufwand 6.5. -1 567 -1 128 -1 128 Abschreibungen 6.6. -374 -165 -165 Sonstige betriebliche Aufwendungen 4 6.7. -2 295 -1 340 -1 355 Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit -2 591 -919 -934 Finanzerträge 15 15 15 Finanzaufwendungen 1,2 6.8. -261 -92 -161 Finanzergebnis -246 -77 -146 Ergebnis vor Steuern -2 837 -996 -1 080 Ertragsteuern 6.9. -22 7 7 Periodenergebnis -2 859 -989 -1 073 1 Die A npassung betrifft einen Fehlerausweis im A usweis von M iet- und Leasingverhältnisses zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. 2 Die A npassung betrifft einen Fehlerausweis bei der B ehandlung von Kreditko sten zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. 4 Die A npassung betrifft einen Fehler bei der B ewertung der Lieferfo rderungen zum 01.01.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. Periodenergebnis entfällt auf: Den Eigentümern der CLEEN Energy AG -2 859 -989 -1 073 Nicht beherrschende Anteile 0 0 0 Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen, das den Eigentümern des Mutterunternehmens zusteht: Cents Cents Cents Unverwässertes Ergebnis je Aktie 6.10. -0,72 -0,27 negativ Ergebnis je Aktie, das den Eigentümern des Mutterunternehmens zusteht: Cents Cents Cents Unverwässertes Ergebnis je Aktie 6.10. -0,72 -0,27 negativ Die vorstehende Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen. Die Anpassungsbuchungen werden in Kapitel 4 „Anpassungen nach IAS 8“ erläutert. 3 Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 1.1.2021 bis 31.12.2021 angepasst wie berichtet 1.1.- 1.1.- 1.1.- Anhang- 31.12.2021 31.12.2020 31.12.2020 angabe TEUR TEUR TEUR Periodenergebnis -2 859 -989 -1 073 Sonstiges Ergebnis Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 0 0 0 Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 0 0 0 Sonstiges Ergebnis abzüglich Steuern 0 0 0 Gesamtergebnis -2 859 -989 -1 073 Gesamtergebnis zurechenbar: Den Eigentümern der CLEEN Energy AG -2 859 -989 -1 073 Gesamtergebnis, den Eigentümern der CLEEN Energy AG zurechenbar, aus: Fortzuführenden Geschäftsbereichen -2 859 -989 -1 073 Die vorstehende Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen. 4 Konzernbilanz zum 31.12.2021 angepasst wie berichtet Anhang- angabe 31.12.2021 TEUR 31.12.2020 TEUR 31.12.2020 TEUR AKTIVA Langfristige Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte 1 7.1 1 958 283 0 Sachanlagen 7.2. 8 127 4 063 4 063 Nutzungsrechte 1 7.1. 1 195 452 1 550 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 0 55 55 Latente Steueransprüche 7.3. 0 0 0 Summe langfristige Vermögenswerte 11 280 4 853 5 668 Kurzfristige Vermögenswerte Vorräte 7.4. 2 889 653 653 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4 7.5. 1 052 398 263 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 3 7.6. 1 649 1 067 663 Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen 3 76 15 419 Summe kurzfristige Vermögenswerte 5 666 2 132 1 997 Summe Aktiva 16 946 6 985 7 665 1 Die A npassung betrifft einen Fehler im A usweis von M iet- und Leasingverhältnisses zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. 2 Die A npassung betrifft einen Fehler bei der B ehandlung von Kreditko sten zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. 3 Die A npassung betrifft einen Fehler bei der B ehandlung von verpfändeten Sicherheitenko nten zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. 4 Die A npassung betrifft einen Fehler bei der B ewertung der Lieferfo rderungen zum 01.01.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. 5 angepasst wie berichtet Anhang- angabe 31.12.2021 TEUR 31.12.2020 TEUR 31.12.2020 TEUR SCHULDEN Langfristige Schulden Verzinsliche Darlehen 2 7.11. 9 379 4 330 4 384 Leasingverbindlichkeiten 1 7.11. 943 318 1 119 Rückstellungen 7.12. 60 28 28 Summe langfristige Schulden 10 382 4 675 5 531 Kurzfristige Schulden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2 439 956 956 Erhaltene Anzahlungen 359 251 251 Verzinsliche Darlehen 2,5 7.11. 4 316 1 266 1 140 Sonstige Verbindlichkeiten 5 7.11. 1 262 677 807 Leasingverbindlichkeiten 1 7.11. 178 99 123 Rückstellungen 7.12. 430 220 220 Wandelschuldverschreibungen 7.9. 51 340 340 Summe kurzfristige Schulden 9 035 3 810 3 839 Summe Schulden 19 417 8 485 9 370 Anhang- angabe 31.12.2021 TEUR angepasst wie berichtet 31.12.2020 TEUR 31.12.2020 TEUR Investitionszuschüsse 7.7. 458 97 97 NEGATIVES EIGENKAPITAL Gezeichnetes Kapital 7.8. 4 107 3 730 3 730 Kapitalrücklagen gebunden 7.8. 2 042 1 077 1 077 Kapitalrücklagen frei 7.8. 1 347 1 162 1 162 Kumuliertes Ergebnis 1,2,3 -10 426 -7 566 -7 770 Auf die Eigentümer der CLEEN Energy AG entfallendes Kapital und Rücklagen -2 929 -1 597 -1 802 Nicht beherrschende Anteile 0 0 0 Summe Negatives Eigenkapital -2 929 -1 597 -1 802 Summe Passiva 16 946 6 985 7 665 1 Die A npassung betrifft einen Fehler im A usweis von M iet- und Leasingverhältnisses zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. 2 Die A npassung betrifft einen Fehler bei der B ehandlung von Kreditko sten zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. 3 Die A npassung betrifft einen Fehler bei der B ehandlung von verpfändeten Sicherheitenko nten zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. 5 Die A npassung betrifft einen Fehler beim A usweis eines Nachrangdarlehens zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. Die vorstehende Konzernbilanz ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen. 6 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung vom 1.1.2021 bis 31.12.2021 Anhang- angabe Gezeichnetes Kapital TEUR gebundene Kapital- rücklage TEUR freie Kapital- rücklage TEUR Kumulierte Ergebnisse TEUR Summe Negatives Eigenkapital TEUR Stand 1. Januar 2020 3 719 581 570 -6 697 -1 827 Periodenergebnis 6. -1 073 -1 073 Sonstiges Ergebnis 0 Gesamtergebnis -1 073 -1 073 Schenkung eigene Anteile 7. -185 185 0 Wandelschuldverschreibungen 7. 196 311 507 Kapitalzufuhr Gesellschafter 7. 592 592 Fehlerkorrektur IAS 8 204 204 Stand 31. Dezember 2020 = Stand 1. Jänner 2021 3 730 892 1 347 -7 566 -1 597 Periodenergebnis 6. -2 859 -2 859 Sonstiges Ergebnis 0 Gesamtergebnis -2 859 -2 859 Ausgabe neuer Aktien im Rahmen des Optionsprogramms 7. 62 353 415 Wandelschuldverschreibungen 7. 114 198 312 Kapitalzufuhr Gesellschafter 7. 200 600 800 Stand 31. Dezember 2021 4 107 2 042 1 347 -10 426 -2 929 Die vorstehende Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen. 7 Konzern-Kapitalflussrechnung vom 1.1.2021 bis 31.12.2021 angepasst wie berichtet Anhang- angabe 1.1.- 31.12.2021 TEUR 1.1.- 31.12.2020 TEUR 1.1.- 31.12.2020 TEUR Ergebnis vor Steuern 1,2,4 -2 837 -996 -1 080 Abschreibungen 374 165 165 Zinsergebnis 5 245 77 0 Auflösung Investitionszuschüsse 5 -26 -9 0 Andere Anpassungen für zahlungsunwirksame Posten 5 182 80 -85 Gezahlte Zinsen für Finanzierungen 0 0 126 Ertragsteuerzahlungen -4 -4 -4 Veränderung der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leiustungen sowie andere Aktiva 3,4,5 -3 269 -1 205 -930 Veränderung von Rückstellungen 242 17 17 Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 5 1 163 1 219 1 570 Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit -3 928 -657 -222 Auszahlung für den Erwerb von Tochterunternehmen -1 000 0 0 Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 5 -4 031 -4 383 -4 471 Einzahlungen aus Investitionszuschüssen 369 106 106 Cash Flow aus Investitionstätigkeit -4 662 -4 277 -4 365 Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden 1,2 8 956 4 542 4 600 Einzahlungen Gesellschafter 860 591 591 Gezahlte Zinsen für Finanzierungen 5 -221 -125 -126 Tilgungsanteil Finanzschulden -857 -100 -100 Tilgungsanteil von Leasingzahlungen -87 -89 -89 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 8 651 4 819 4 877 Netto- (Abnahme)/Zunahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3 61 -114 289 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode 15 130 130 Netto- (Abnahme)/Zunahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3 61 -114 289 Währungsdifferenzen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende der Periode 3 76 15 419 1 Die Anpassung betrifft einen Fehlerausweis im Ausweis von Miet- und Leasingverhältnisses zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. 2 Die Anpassung betrifft einen Fehlerausweis bei der Behandlung von Kreditkosten zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. 3 Die Anpassung betrifft einen Fehlerausweis bei der Behandlung von verpfändeten Sicherheitenkonten zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. 4 Die Anpassung betrifft einen Fehlerausweis bei der Bewertung der Lieferforderungen zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. 5 Die Anpassung betrifft diverse Korrekturen im Cashflow (Ausweis Zinsen), welche nun richtig gestellt wurden. Der Konzern hat sich dafür entschieden, gezahlte Zinsen für Finanzierungen im Finanzierungscashflow auszuweisen, sonstige gezahlte Zinsen werden im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit dargestellt. Die vorstehende Konzern-Kapitalflussrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen. 8 Konzernanhang 1. Grundlegende Informationen Die CLEEN Energy AG, als berichtendes Unternehmen, ist eine in Österreich ansässige Aktiengesellschaft und die Muttergesellschaft der CLEEN Energy Group. Die Adresse des eingetragenen Sitzes lautet Höllriglstraße 8a, 3350 Haag. Die CLEEN Energy Group ist ein führender österreichischer Full-Service-Anbieter für nachhaltige und klimaschutzfreundliche Lösungen in den Bereichen Erneuerbare Energieerzeugung und Energieeffizienz. Der Konzernabschluss wird in Euro, wenn nicht anders angegeben gerundet auf die nächsten Tausend, dargestellt. Bei Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können rundungsbedingt Rechendifferenzen entstehen. 2. Konsolidierungskreis In den Konzern werden folgende Unternehmen einbezogen: Name Firmenbuch- Nr./Handels- register Funktion Sitz Anteil am Kapital * Art der Konsoli- dierung CLEEN Energy AG 460107d Muttergesellschaft 3350 Haag, Niederösterreich - VK CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH 529541m Tochterunternehmen 3350 Haag, Niederösterreich 100% VK CLEEN Energy Energiewende GmbH 542885k Tochterunternehmen 3350 Haag, Niederösterreich 100% VK CLEEN Energy Hyperion GmbH 561375b Tochterunternehmen 3350 Haag, Niederösterreich 100% VK CLEEN Energy Helios GmbH 552782s Tochterunternehmen 3350 Haag, Niederösterreich 100% VK Ravolta New Energy GmbH 270467 Tochterunternehmen 72379 Hechingen, Deutschland 100% VK VK = Vollkonsolidierung * = seit der erstmaligen Erstellung dieses Konzernabschlusses unverändert Gründung von Tochtergesellschaften Im Geschäftsjahr 2021 wurde die CLEEN Energy Hyperion GmbH (Gründung: 20.07.2021) sowie die CLEEN Energy Helios GmbH (Gründung: 03.04.2021) gegründet und in den Konzernabschluss miteinbezogen. 9 Erwerb Ravolta GmbH (nunmehr Ravolta New Energy GmbH) Mit Wirkung 15. Dezember 2021 übernahm die CLEEN Energy Group den Geschäftsbetrieb der Ravolta GmbH mit Sitz in Hechingen (Deutschland). Der Kauf dient der Erweiterung der Geschäftsstrategie im deutschsprachigen Raum. Durch den Erwerb werden neue Vertriebskanäle in Deutschland für den Bau von Photovoltaikanlagen gewonnen. Zusätzlich wurden international erfahrene Projektleiter übernommen sowie ein enormes Potential an angeplanten PV-Projekten in Form von Projektrechten. Die Ravolta New Energy GmbH wird künftig primär für den Konzern Leistungen erbringen und den Ausbau von PV- Kraftwerken international unterstützen. Der Kaufpreis in Höhe von TEUR 1.000 wurde in bar beglichen und stellt auch den Nettozahlungsmittelfluss aus dem Erwerb dar, da keine liquiden Mittel übernommen wurden. Die Kaufpreisaufteilung auf Basis der vorläufig ermittelten beizulegenden Zeitwerte stellte sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar: In TEUR Beizulegender Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt Langfristiges Vermögen Immaterielles Anlagenvermögen 819 Sachanlagevermögen 166 985 Kurzfristiges Vermögen Vorräte 15 15 REINVERMÖGEN 1.000 Im immateriellen Anlagevermögen befinden sich im Wesentlichen erworbene Kundenverträge, welche den Bau von Photovoltaikanlagen vorsehen. Der beizulegende Zeitwert dieser Verträge wurde mit einem DCF- Verfahren unter Anwendung eines marktkonformen Diskontierungszinssatzes bewertet. Es fielen keine wesentlichen Transaktionskosten im Rahmen des Erwerbes an. Das erworbene Unternehmen trug seit der Erstkonsolidierung keine Umsatzerlöse zur Betriebsleistung des Konzernes bei. Der Beitrag zum Ergebnis nach Ertragsteuern für den selben Zeitraum betrug TEUR -52. 10 3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 3.1. Allgemein Der Konzernabschluss zum 31.12.2021 wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften der International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, als auch unter Berücksichtigung der Interpretationen des IFRS Interpretations Committee erstellt. Die zusätzlichen Anforderungen von § 245a Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) wurden erfüllt. 3.2. Funktionale Währung und Konzernwährung Dieser Konzernabschluss wird in Euro dargestellt (Konzernwährung). Alle in Euro dargestellten Finanzinformationen wurden, soweit nicht anders angegeben, auf den nächsten Tausender gerundet. Die funktionale Währung aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist der Euro. Somit war im Rahmen der Berücksichtigung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen keine Währungsumrechnung erforderlich. Der Tätigkeitsbereich aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist innerhalb der Europäischen Währungs-Union (Österreich und Deutschland). Aufgrund spielen Transaktionen in fremder Währung und deren Währungsumrechnung für den Konzern keine bzw. nur eine unwesentliche Rolle. 3.3. Konsolidierungsgrundsätze und -methoden Der Konzern bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode, wenn die erworbene Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt und der Konzern Beherrschung erlangt hat. Bei der Bestimmung, ob es sich bei einer bestimmten Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb handelt, beurteilt der Konzern, ob die Gruppe der erworbenen Vermögenswerte und Aktivitäten mindestens einen Ressourceneinsatz und ein substantielles Verfahren umfasst und ob die erworbene Gruppe in der Lage ist, Leistungen zu erstellen. Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Alle zwischen der CLEEN Energy AG und deren Tochtergesellschaften stattgefundenen Transaktionen wurden gemäß den gängigen Konsolidierungsschritten (Kapitalkonsolidierung, Aufwand/Ertrag, Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung) im vorliegenden Konzernabschluss neutralisiert. 3.4. Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Aufgrund der weiterhin nicht vollständig absehbaren Folgen des Ukraine-Russland-Konflikts, sowie der COVID-19 Pandemie unterliegen insbesondere die Schätzungen und Ermessensentscheidungen im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden einer erhöhten Unsicherheit. Vor allem die durch diese Krise ausgelösten Verwerfungen am Energiepreismarkt erschweren die Einschätzungen der weiteren Strompreisentwicklung. Das Management verfolgte bei der Einschätzung der zukünftigen Entwicklungen am Strommarkt den Ansatz der Simulation 11 von verschiedenen Szenarien, um die zukünftigen Auswirkungen auf die Vermögen- Finanz- und Ertragslage bestmöglich einzuschätzen. Tatsächliche Ergebnisse können daher von den vom Konzern getroffenen Schätzungen abweichen. Ermessensentscheidungen und Schätzungen bzw. deren zugrundeliegende Annahmen werden laufend durch den Konzern überprüft. Ermessensentscheidungen Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die die im Abschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in folgenden Anhangangaben enthalten: – Anhangangabe 7.11. – Laufzeit des Leasingvertrags: Bestimmung, ob die Ausübung von Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist – Anhangangabe 7.9. – Zinssatz zur Ermittlung des Wertes des Rechts der Optionsausübung iZm der begebenen Wandelschuldverschreibung: Bestimmung eines Zinssatzes innerhalb einer durch detaillierte Analyse einer Peer-Group ermittelten festgelegten Bandbreite Annahmen und Schätzungsunsicherheiten Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten zum 31. Dezember 2021, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten: – Anhangangaben 7.1 / 7.2. – Bestimmung der Nutzungsdauer bei Sachanlagen: Bei Festlegung der Nutzungsdauern von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens werden Schätzungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Nutzungsdauer (Restnutzungsdauer, Restwerte) vorgenommen. – Anhangangaben 7.3. – Aktive latente Steuern: Die Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern ist davon abhängig, ob in zukünftigen Perioden ausreichend steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird. Wenn dies nicht der Fall ist, können aktive latente Steuern nicht verwendet und in Folge dessen nicht angesetzt werden. – Anhangangaben 7.12. – Ansatz und Bewertung von Rückstellungen sowie Eventualforderungen und -verbindlichkeiten: wesentliche Annahmen über die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des Nutzenzu- oder –abflusses. – Anhangangaben 7.12 – Die von Aktuaren vorgenommene versicherungsmathematische Bewertung der Jubiläumsverpflichtungen beruht auf einer Methode, wo Annahmen und Schätzungen im Rahmen von Abzinsungsfaktoren, Gehaltssteigerungen sowie Langlebigkeitsstatistiken getroffen werden. – Anhangangaben 7.5. – Bewertung Wertberichtigung aufgrund der erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten: Schlüsselannahmen bei der Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Verlustrate. – Unternehmenserwerb Ravolta – Die Bewertung und der Erstansatz der übernommenen Projektrechte beruht auf vom Management geschätzten bzw erwarteten Cashflows, Inflationsannahmen, Annahmen der Strompreisentwicklung und Annahmen beim Diskontierungszinssatz. 12 3.5. Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen Folgende Standards bzw. Interpretationen waren im Geschäftsjahr 2021 erstmals verpflichtend anzuwenden: Bezeichnung Inkrafttreten Änderungen IFRS 16 - COVID-19-bezogene Mietkonzessionen April 2021 Änderungen IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 – Reform der Refernzzinssätze (IBOR-Reform) – Phase 2: Änderungen zu IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16 Jänner 2021 Änderungen IFRS 4 – Vorübergehende Befreiung von IFRS 9 Jänner 2021 Durch die erstmalige Anwendung der Standards bzw. Interpretationen haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben. 3.6. Verabschiedete, noch nicht angewendete IFRS-Standards und Interpretationen Folgende IFRS-Standards und Interpretationen dieser wurden im Geschäftsjahr 2021 veröffentlicht, waren jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden. Der Konzern hat die Anforderungen dieser IFRS-Standards und Interpretationen daher im vorliegenden Konzernabschluss nicht angewendet. Von der EU bereits verabschiedet: Bezeichnung Inkrafttreten Änderungen an IFRS 3 – Verweis auf das Rahmenkonzept Jänner 2022 Änderungen an IAS 16 – Erträge vor der beabsichtigten Nutzung Jänner 2022 Änderungen an IAS 37 – Belastende Verträge: Kosten für die Erfüllung eines Vertrags Jänner 2022 Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2018-2020) Jänner 2022 IFRS 17 – Versicherungsverträge inklusive im Juni 2020 veröffentlichter Änderungen Jänner 2023 13 Von der EU noch nicht übernommen: Bezeichnung Inkrafttreten Änderungen IAS 1 – Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig Jänner 2023 Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2: Angaben von Rechnungslegungsmethoden Jänner 2023 Änderungen an IAS 8: Definition rechnungslegungsbezogener Schätzungen Jänner 2023 Änderungen an IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen Jänner 2023 Änderungen an IFRS 17: Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9: Vergleichsinformationen Jänner 2023 Durch die erstmalige Anwendung der übrigen Standards bzw. Interpretationen werden keine nennenswerten Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. Die Überprüfung der Auswirkungen auf mögliche kommende Geschäftsfälle wird zu gegebener Zeit erfolgen. 3.7. Bewertung zum beizulegenden Zeitwert Allgemein Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, zu dem am Bewertungsstichtag in einem geordneten Geschäftsvorfall im Hauptmarkt oder, wenn keiner vorhanden ist, im vorteilhaftesten Markt, zu dem der Konzern zu diesem Zeitpunkt Zugang hat, ein Vermögenswert verkauft oder eine Schuld übertragen werden würde. Der beizulegende Zeitwert einer Schuld spiegelt das Risiko der Nichterfüllung wider. Einige Rechnungslegungsmethoden und Anhangsangaben des Konzerns erfordern die Ermittlung beizulegender Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden. Sofern verfügbar ermittelt der Konzern den beizulegenden Zeitwert eines Finanzinstruments auf Basis notierter Preise auf einem aktiven Markt für dieses Instrument. Ein Markt wird dann als aktiv angesehen, wenn Transaktionen für den jeweiligen Vermögenswert oder die jeweilige Verbindlichkeit in ausreichender Frequenz und in ausreichendem Umfang stattfinden, sodass Preisinformationen fortlaufend zur Verfügung stehen. Sofern keine notierten Preise auf einem aktiven Markt existieren, verwendet der Konzern Bewertungstechniken, die die Verwendung relevanter, beobachtbarer Inputfaktoren maximieren und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren minimieren. In die verwendete Bewertungstechnik fließen alle Faktoren ein, die die Marktteilnehmer bei der Preisfindung einer solchen Transaktion berücksichtigen würden. Hat der Vermögenswert oder eine Schuld, der bzw. die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wird, einen Geld- und einen Briefkurs, dann bewertet der Konzern Vermögenswerte bzw. Long-Positionen mit dem Geldkurs und Schulden bzw. Short-Positionen mit dem Briefkurs. Der beste Nachweis für den beizulegenden Zeitwert beim erstmaligen Ansatz eines Finanzinstruments ist grundsätzlich der Transaktionspreis, das heißt der beizulegende Zeitwert der übertragenden oder erhaltenen Gegenleistung. Stellt der Konzern fest, dass beim erstmaligen Ansatz der beizulegende Zeitwert vom Transaktionspreis abweicht und der beizulegende Zeitwert weder a) durch einen notierten Preis auf einem aktiven Markt für einen identischen Vermögenswert oder eine identische Schuld nachgewiesen wird 14 noch b) auf einer Bewertungstechnik basiert, in der alle nicht beobachtbaren Inputfaktoren als unwesentlich betrachtet werden können, dann ist dieses Finanzinstrument beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Bewertungshierarchie (Fair-Value Hierarchie) Der Konzern ordnet seine Finanzinstrumente in die drei im Rahmen der Rechnungslegungsgrundsätze vorgeschriebenen Level ein, um einen Anhaltspunkt zur Verlässlichkeit der Inputfaktoren zur Verfügung zu stellen, die bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendet werden: - Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden - Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Level 1 berücksichtigten, notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt oder indirekt beobachten lassen - Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Level der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit dem Level der Fair Value- Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. 3.8. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausgewählter Abschlussposten Der Konzern hat die nachstehenden Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet, es sei denn, es ist anders angegeben. Die folgenden Seiten enthalten Einzelheiten zu den im nachstehenden Inhaltsverzeichnis aufgeführten wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. A. Immaterielle Vermögenswerte B. Wertminderung C. Nutzungsrechte D. Sachanlagen E. Vorräte F. Finanzinstrumente G. Latente Steuern H. Leasingverhältnisse I. Sonstige Rückstellungen J. Wandelschuldverschreibungen K. Zuwendungen der öffentlichen Hand L. Umsatzerlöse M. Leistungen an Arbeitnehmer N. Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen O. Ertragssteuern 15 A. Immaterielle Vermögenswerte Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Wurden immaterielle Vermögenswerte im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworben, werden diese mit dem beizulegenden Zeitwert am Erwerbstag bewertet. Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre von bedeutenden immateriellen Vermögenswerten betragen: - Nutzungsrechte: 1 – 11 Jahre - Vertragserfüllungskosten: 20 – 25 Jahre B. Wertminderung Vermögenswerte, welche nicht planmäßig abgeschrieben werden oder eine unbestimmte Nutzungsdauer aufweisen, werden jährlich auf Wertminderungen hin überprüft. Vermögenswerte, welche einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungen überprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände auftreten, die darlegen, dass der Buchwert nicht mehr erzielbar ist. Der erzielbare Betrag ist hierbei der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert des Vermögenswertes abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Der Wertminderungsverlust wird als Delta zwischen diesen Wert und dem Buchwert gebucht. Diese Werthaltigkeitstests werden auf Ebene der kleines zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cash Generating Unit) überprüft. Die CLEEN Energy Group definiert als kleinste zahlungsmittelgenerierende Einheit ein PV- Projekt, welches Stromerlöse produziert. Das Management überprüfte im Geschäftsjahr 2021 die Veränderung von externen und internen Parametern im Rahmen von indikativen Werthaltigkeitstests, ob diese eine detaillierte Überprüfung der Werthaltigkeit der Buchwerte erforderlich machte. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass keine Ereignisse oder Umstände eintraten, welche zu einer detaillierten Überprüfung der Werthaltigkeitstest führten. Bei Entfall der Gründe für Wertminderungen werden bei den Sachanlagen und immateriellen Anlagevermögen entsprechende Zuschreibungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. C. Nutzungsrechte Siehe Punkt G. Leasingverhältnisse D. Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, einschließlich aktivierter Fremdkapitalkosten (derzeit nicht vorhanden), abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für bestimmte Sachanlagen bei denen Rückbauverpflichtungen iSd IFRIC 1 vorliegen, wurden durch den Barwert dieser Verpflichtungen zum Anschaffungszeitpunkt erhöht. Die im Konzern vorhandenen Sachanlagen stellen sich wie folgt dar: 16 - Investitionen in fremde Gebäude (Mietereinbauten): Anschaffungskosten - Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: Anschaffungskosten - Photovoltaik-Anlagen (im Weiteren „PV-Anlagen“): Herstellungskosten Wenn Teile einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden sie als gesonderte Posten (Hauptbestandteile) von Sachanlagen bilanziert. Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern abzuschreiben. Die Abschreibung wird grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre von bedeutenden Sachanlagen betragen: - Investition in fremde Gebäude: 10 bis 20 Jahre Nutzungsdauer - Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 2 bis 10 Jahre Nutzungsdauer - PV-Anlagen (Komponentenansatz): o Module: 25 Jahre o Wechselrichter: 15 Jahre o Unterkonstruktion: 25 Jahre o Sonstiges: 25 Jahre Enthält ein Kundenvertrag eine Übernahmeoption der PV-Anlage am Ende der Vertragslaufzeit, werden die Komponenten bei kürzerer Vertragslaufzeit auf diese abgeschrieben. Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. E. Vorräte Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Bei der Bewertung im Segment LED-Beleuchtung kommt überwiegend das gleitende Durchschnitts- preisverfahren zur Anwendung. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. aus verminderter Verwertbarkeit ergeben, wurden sofern erforderlich (z.B. Beschädigung) angemessene Abschläge berücksichtigt. Bei der Bewertung im Segment Photovoltaik werden bei der Ermittlung der Herstellungskosten neben allen direkt zurechenbaren Einzelkosten auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten berücksichtigt. Bei Ansatz der Material- und Fertigungsgemeinkosten wird eine Normalbeschäftigung unterstellt. Fremdkapitalkosten sowie Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten sind nicht Bestandteil der Herstellungskosten. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. aus verminderter Verwertbarkeit ergeben, wurden sofern erforderlich (z.B. Beschädigung) angemessene Abschläge berücksichtigt. 17 F. Finanzinstrumente Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgegebene Schuldinstrumente werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt (Erfüllungstag). Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird. Das Geschäftsmodell dem die finanziellen Vermögenswerte nach IFRS 9 zuzurechnen sind, ist das Halten von Finanzinstrumenten (hold-to-collect). Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows aus finanziellen Vermögenswerten darüber hinaus ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen („solely payments of principal and interest“ – SPPI-Test) auf den ausstehenden Kapitalbetrag gemäß IFRS 9 bestehen. Die vertraglichen Zahlungsströme der originären Finanzinstrumente bestehen ausschließlich aus Tilgungen und Zinsen. Es werden keine derivativen Finanzinstrumente gehalten. Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet. Bei der erstmaligen Erfassung wurden die finanziellen Vermögenswerte wie folgt eingestuft und bewertet: - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: fortgeführte Anschaffungskosten - Sonstige Forderungen und Vermögenswerte: fortgeführte Anschaffungskosten Bei der erstmaligen Erfassung wurden die finanziellen Schulden wie folgt eingestuft und bewertet: - Verzinsliche Darlehen: fortgeführte Anschaffungskosten - Sonstige Verbindlichkeiten: fortgeführte Anschaffungskosten - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: fortgeführte Anschaffungskosten - Wandelschuldverschreibungen: fortgeführte Anschaffungskosten Die Folgebewertung der finanziellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar: Beschreibung Folgebewertung Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführte Anschaffungskosten Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und –verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird im Gewinn oder Verlust erfasst. Die Folgebewertung der finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar: Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskoten eingestuft und bewertet. Für Zusammengesetzte Finanzinstrumente (z.B. Wandelschuldverschreibungen) siehe Punkt K. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und in der Bilanz als Nettobetrag ausgewiesen, wenn der Konzern einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und es beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. 18 Wesentliche nicht derivative finanzielle Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Konzernabschlusses bestehen in: - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ➔ die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten - Sonstige Forderungen und Vermögenswerte (z.B. Bareinbehalt Bank für aws Finanzierung) ➔ die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten Bei den finanziellen Vermögenswerten, welche in der Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst sind, werden Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste (ECL) gebildet. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Umsätzen im Anwendungsbereich des IFRS 15 - deren Tilgung idR innerhalb der nächsten 12 Monate erfolgt - sieht IFRS 9 einige Vereinfachungen hinsichtlich der Erfassung erwarteter Kreditverluste vor. Die erwarteten jährlichen Ausfälle von Kundenzahlungen wurden anhand einer Abschreibungsmatrix in Anlehnung an IFRS 9.B5 ermittelt: Überfälligkeit in Tagen Wertberichtigungsquote 0 1% 1 bis 30 2% 31 bis 90 3% 91 bis 180 20% Über 180 100% G. Latente Steueransprüche Siehe unten bei Ertragssteuern H. Leasingverhältnisse Die CLEEN Energy Group tritt bei Immobilien, Fahrzeugen und diversen elektronischen Geräten als Leasingnehmer auf. Der Konzern hat keine Leasingverhältnisse, in denen er als Leasinggeber auftritt. Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relevanten Einzelveräußerungspreise auf. Sofern unwesentliche Nichtleasingkomponenten (z.B. Serviceentgelte) enthalten sind, wird von einer Trennung in Leasing- und Nichtleasingkomponente abgesehen, sondern das Vertragsverhältnis gesamthaft als Leasingverhältnis behandelt Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. 19 Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrundeliegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesen Fällen wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrundeliegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen mittels Abzinsung ermittelt. Als Abzinsungssatz wird der Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns herangezogen, falls der Abzinsungssatz nicht aus dem Leasingverhältnis verlässlich bestimmt werden kann. Zur Ermittlung seines Grenzfremdkapitalzinssatz erlangt der Konzern Zinssätze von verschiedenen externen Finanzquellen und macht bestimmte Anpassungen, um die Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen: - Feste Zahlungen, einschließlich de facto festen Zahlungen, - Variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, erstmalig bewertet anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes bzw. (Zins-)Satzes, - Beträge, die aufgrund der Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind, und - Den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben, Leasingzahlungen für eine Verlängerungsoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, der Konzern ist hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen. Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf null verringert hat. Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse, einschließlich IT-Ausstattung, nicht anzusetzen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand. I. Sonstige Rückstellungen Die Höhe der langfristigen Rückstellungen wird ermittelt, indem die erwarteten künftigen Cashflows mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst werden, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Die Aufzinsung wird als Finanzierungsaufwand dargestellt. 20 Besonderheit Contracting-Modell: Der Konzern geht aktuell davon aus, dass grundsätzlich alle im Rahmen des Contracting-Modells auf den Liegenschaften der Kunden angebrachten Photovoltaik-Anlagen, am Ende der Vertragslaufzeit von diesen übernommen werden. Ausnahme hiervon stellen mehrere Projekte in Deutschland dar, bei denen in den jeweiligen Kundenverträgen eine Rückbauverpflichtung vereinbart wurde. Für diese zwei Projekte wurde eine Rückstellung gemäß IFRIC 1 in der Höhe von rd. TEUR 51 (Vorjahr: TEUR 20) erfasst. J. Wandelschuldverschreibungen Durch den Konzern emittierte zusammengesetzte Finanzinstrumente umfassen Wandelschuld- verschreibungen in Euro, welche nach Wahl des Inhabers in Eigenkapitalanteile umgewandelt werden können, soweit die Zahl der ausgegebenen Aktien festgelegt ist und sich nicht durch Änderungen des beizulegenden Zeitwertes ändert. Die Fremdkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments wird beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert einer ähnlichen Verbindlichkeit, die keine Option zur Umwandlung in Eigenkapital enthält, erfasst. Direkt zurechenbare Transaktionskosten sind im Verhältnis der Buchwerte von Fremd- und Eigenkapitalkomponente des Finanzinstruments zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes zuzuordnen. Der für die Ermittlung der Fremdkapitalkomponente bei Begebung herangezogene Zinssatz beträgt 9,0% und wurde anhand einer Peer-Group festgelegt. Die Eigenkapitalkomponente wurde als Differenz zwischen Fremdkapitalkomponente und dem gesamten Buchwert zum Emissionszeitpunkt ermittelt. Für nähere Erläuterungen siehe Punkt 7.9. Im Rahmen der Folgebewertung wird die Fremdkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die Eigenkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments wird mit dem beim erstmaligen Ansatz erfassten Wert fortgeführt. Zinsen in Verbindung mit der finanziellen Verbindlichkeit werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Bei Umwandlung am Fälligkeitsdatum wird die finanzielle Verbindlichkeit in das Eigenkapital umgebucht, ohne dabei den Gewinn oder Verlust zu berühren. K. Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand werden so lange nicht erfasst, bis eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass der Konzern die dazugehörigen Bedingungen, die mit den Zuwendungen in Verbindung stehen, erfüllen wird und die Zuwendungen auch gewährt werden. Zuwendungen der öffentlichen Hand sind planmäßig in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen, und zwar im Verlauf der Perioden, in denen der Konzern die entsprechenden Aufwendungen, die die Zuwendungen der öffentlichen Hand kompensieren sollen, als Aufwendungen ansetzt. Konkret werden Zuwendungen der öffentlichen Hand, deren wichtigste Bedingung der Kauf, der Bau oder die sonstige Anschaffung langfristiger Vermögenswerte (einschließlich Sachanlagen) ist, als Abgrenzungsposten in der Bilanz erfasst und auf einer systematischen und vernünftigen Grundlage erfolgswirksam über die Laufzeit des entsprechenden Vermögenswertes erfasst. Zuwendungen der öffentlichen Hand, die als Ausgleich für bereits angefallene Aufwendungen oder Verluste oder zur sofortigen finanziellen Unterstützung ohne künftig damit verbundenem Aufwand gezahlt werden, werden in der Periode in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. 21 Im Geschäftsjahr 2021 hat der Konzern ertragsbezogene Zuwendungen im Zusammenhang mit den von der österreichischen Bundesregierung vorgenommenen gegensteuernden Maßnahmen der COVID-19 Pandemie, in Höhe von rd. TEUR 4 (COVID-19 Verdienstentgang) erhalten. Diese ertragsbezogenen Zuwendungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Personalaufwand ausgewiesen. Des Weiteren hat der Konzern im Geschäftsjahr folgende Zuwendungen erhalten: Bezeichnung Darstellung Rückzahlbar ja/nein Betrag der 2021 erhaltenen Zuwendungen Buchwert aller Zuwendungen zum 31.12.2021 Investitionszuschüsse für Photovoltaik- Anlagen Brutto-Ausweis (Sonderposten auf der Passivseite und Auflösung über Nutzungsdauer) Nein rd. TEUR 348 rd. TEUR 323 Investitionsprämie Brutto-Ausweis (Sonderposten auf der Passivseite und Auflösung über Nutzungsdauer) Nein rd. TEUR 21 rd. TEUR 135 L. Umsatzerlöse Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung bemessen. Bei der Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, die Gegenleistung zu erhalten, wird ausschließlich die Zahlungsfähigkeit und –absicht des Kunden berücksichtigt. Der mit einem Kunden abgeschlossene Vertrag beinhaltet eine eigenständig abgrenzbare Leistungsverpflichtung für die der Konzern die Gegenleistung eindeutig bestimmen kann. In der zu berichtenden Periode sind folgende unterschiedliche Arten von Umsatzerlösen zur Anwendung gekommen. Kauf Contracting Beschreibung Der Kunde übernimmt die Ware oder bestätigt Die CLEEN Energy Group mietet oder pachtet die ordnungsgemäße Montage. Die Rechnung Liegenschaften (Dachflächen und Grundstücke), wird ausgestellt und gemäß der um auf diesen Liegenschaften nach Ihren Zahlungskondition fällig. Planungen Photovoltaikanlagen aufzustellen, die im Eigentum der CLEEN Energy Group verbleiben, um Strom zu erzeugen. Dieser Strom wird einerseits durch den Vermieter (=Endkunde) der Liegenschaft für den Eigenverbrauch genutzt; andererseits wird der erzeugte Strom durch die CLEEN Energy Group in das öffentliche Stromnetz eingespeist und an Dritte verkauft. Die Vertragslaufzeit für das Einspar-Contracting beträgt zwischen 20 und 40 Jahren und stellt langfristig prognostizierbare Umsätze für den Konzern dar. Nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Kunde die Anlage kostenlos übernehmen, den Vertrag verlängern oder er muss die Anlage zu einem Erinnerungswert übernehmen. Sofern der Kunde keine Übernahme oder eine Verlängerung anstrebt, wird die Photovoltaik-Anlage vom Konzern abmontiert. 22 Umsatzrealisierung nach IFRS 15 zeitpunktbezogen Zeitpunktbezogen (mit Abnahme) Art der Güter und Dienstleistung LED-Beleuchtung oder Photovoltaik-Anlage Strom Zeitpunkt der Leistungserfüllung Gemäß IFRS 15.38 Gemäß IFRS 15.38 Wesentliche Zahlungs- konditionen 14 Tage – keine Finanzierungskomponente 14 Tage – keine Finanzierungskomponente Die im Contracting-Modell erwähnte Miete oder Pacht wird entweder durch eine Einmalzahlung zu Vertragsbeginn oder durch laufende Zahlungen beglichen. Auch ein Pachtersatz im Rahmen von Investitionsgütern ist in einigen Verträgen vorgesehen. Die Bewertung dieser Investitionsgüter erfolgt anhand des Marktpreises. Da es sich bei diesen Miet- bzw. Pachtaufwendungen, um Vertragserfüllungskosten gemäß IFRS 15 handelt, werden diese, wenn sie zu Vertragsbeginn anfallen, aktiviert und über die Vertragslaufzeit linear abgeschrieben. Die Aktivierung erfolgt als immaterieller Vermögenswert. Im Geschäftsjahr 2021 wurden Miet- und Pachtzahlungen in Höhe von TEUR 1.166 aktiviert. Bei größeren Projekten mit relevanten Projektzeiträumen kommen folgende Zahlungsmodalitäten zur Anwendung: - 50% bei Bestellung - 30% bei Beginn der Montage - 20% bei Schlussrechnung M. Leistungen an Arbeitnehmer Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann. Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen sind nach Maßgabe der Erreichung bestimmter Dienstjahre Jubiläumsgelder zu leisten. Diese Rückstellung für Jubiläumsgelder wird auf Basis von versicherungsmathematischen Methoden berechnet. Hierbei kommt das Verfahren der laufenden Einmalprämien (PUC-Methode) auf Basis einer durchschnittlichen Bezugserhöhung von 2,5% und des gesetzlichen Pensionsantrittsalters zur Anwendung. Als Rechnungszinssatz wurde der Stichtagszinssatz angewendet, der bei einer Duration von 22 Jahren rd. 0,96% betrug (Quelle: AKTUAR Versicherungsmathematik). Die biometrischen Rechnungsgrundlagen bilden die Sterbetafeln AVÖ 2018-P für Angestellte. Bei der Rückstellungsberechnung wurden jährliche Fluktuationsabschläge nach Lebensalter wie folgt angesetzt: jährliche Fluktuation 1 nach Alter Alter in Prozent 20 bis 29 9,23% 30 bis 39 4,95% 40 bis 49 2,99% 50 bis 59 1,67% 60 bis 65 1,04% 23 In Übereinstimmung mit IAS 19 werden versicherungsmathematische Gewinne und Verluste im Personalaufwand erfasst. Veränderungen der Zinsparameter werden im Finanzaufwand gezeigt. Die Rückstellung für Jubiläumsgelder wird in den sonstigen Rückstellungen gezeigt. N. Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen Die Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen des Konzerns umfassen: - Zinserträge - Zinsaufwendungen Wesentlich werden die Zinsaufwendungen durch folgende Sachverhalte beeinflusst: - Verzinsung der Bankverbindlichkeiten - Verzinsung der Wandlungsanleihen - Verzinsung eines Nachrangdarlehens - Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 - Aufzinsung Rückstellungen gemäß IFRIC 1 O. Ertragssteuern Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind. Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld für frühere Jahre. Der Betrag der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung steuerlicher Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen. Tatsächliche Steueransprüche und –schulden werden nur unter bestimmten Bedingungen saldiert. Diese Bedingungen gemäß IAS 12.74 waren zum Stichtag dieses Konzernabschlusses erfüllt. Des Weiteren hat der Konzern festgelegt, dass Zinsen und Strafen auf Ertragssteuern, einschließlich unsicherer Steuerposten, nicht die Definition von Ertragssteuern erfüllen und deshalb nach IAS 37 bilanziert werden. Latente Steuern werden im Hinblick auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden für Konzernrechnungslegungszwecke und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für: - temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst. - temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und des wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden. - zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwertes. 24 Der Vorstand geht von einer künftigen erfolgreichen Geschäftsentwicklung aus. Aufgrund der „recent history of losses“ konnte auf Basis der Ergebnisse der integrierten steuerlichen Kurzfristplanung noch keine Werthaltigkeit latenter Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste abgeleitet werden. Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag neu bewertet und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung gestatten wird. Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erwartungsgemäß auf temporäre Differenzen angewendet werden, sobald sie sich umkehren, und zwar unter Verwendung von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind. Im Februar 2022 trat in Österreich das Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 in Kraft, welches im Kalenderjahr 2023 eine Senkung der Körperschaftsteuer auf 24 % und ab dem Kalenderjahr 2024 eine Senkung der Körperschaftsteuer auf 23 % vorsieht. Die CLEEN Energy Group erwartet daraus keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss. Die CLEEN Energy AG als Gruppenträger, sowie die österreichischen Tochterunternehmen bilden seit dem Geschäftsjahr 2021 eine steuerliche Gruppe und haben diesbezüglich eine Steuerumlagevereinbarung nach der Belastungsmethode abgeschlossen. Es fielen keine ausländische Verluste zur Erfassung in der steuerlichen Gruppe an. 4. Fehlerkorrektur nach IAS 8 Infolge einer Stichprobenprüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) wurde ein Verstoß im Rahmen des IFRS 16 festgestellt, welcher eine Korrektur der Vorjahreszahlen notwendig macht. PV-Projekte im Rahmen des Contracting Modelles (siehe Punkt L. Umsatzerlöse) wurden im Rahmen des Konzernabschlusses zum 31.12.2o20 aufgrund der Miet- und Pachtverhältnisse, als Leasingverhältnisse gemäß IFRS 16 eingestuft. Daraus ergab sich die Bilanzierung von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten. Dem Ansatz der CLEEN Energy Group konnte die OePR nicht folgen, womit die Miet- und Pachtverhältnisse an sich kein Leasingverhältnis nach IFRS 16 begründen. Die CLEEN Energy Group stimmte schlussendlich der Ansicht der OePR zu, was zu einer Fehlerkorrektur im Geschäftsjahr 2020 führte. Die OePR stellte weiters eine fehlerhafte Bewertung der Lieferforderungen fest. Diese entsprach nicht IFRS9.B.5.54 sowie IFRS 9.B.5.55, weil die eigenen Erwartungen hinsichtlich des Kreditverlustes und die erwarteten Zahlungen aus Sicherheiten und anderen Kreditbesicherungen nicht berücksichtigt wurden. Die Forderungen wurden dadurch zum 31.12.2020 um TEUR 135 zu niedrig angesetzt. Die Korrektur in Höhe von TEUR 135 erfolgte mit TEUR 120 rückwirkend auf die Eröffnungsbilanz zum 1.1.2020 sowie mit TEUR 15 ergebniswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung im Geschäftsjahr 2020. Das Eigenkapital veränderte sich aufgrund dieser Korrektur somit ingesamt um TEUR 135. Eine weitere Feststellung betrifft die fehlerhafte Darstellung von Zinsaufwendungen für ein nachrangiges Darlehen in der Kapitalflussrechnung. Gemäß IAS 7.31 müssen diese Zinsen im Cash-Flow der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen werden. Somit wurde der Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit um TEUR 31 zu hoch, der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit um TEUR 88 zu niedrig und der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit um TEUR 57 zu hoch ausgewiesen. Dies wurde in der Kapitalflussrechnung 2020 korrigiert. 25 Überdies wurde ein verzinstes Darlehen nicht entsprechend IAS 1.54 unter den finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Daher wurden z um 31.12.2020 die finanziellen Verbindlichkeiten um TEUR 130 zu niedrig und gegengleich die sonstigen Verbindlichkeiten zu hoch ausgewiesen. Auch das wurde in der Bilanz zum 31. Dezember 2020 korrigiert. Im Rahmen dieser Fehlerkorrekturen wurden auch Kreditkosten, welche im Geschäftsjahr 2020 angefallen sind und vollständig im sonstigen betrieblichen Aufwand sowie im Finanzaufwand dargestellt wurden, korrigiert. Die Korrektur betrifft die Verteilung dieser Kreditkosten über die Laufzeit der dementsprechenden Finanzierungen. Diese Berichtigung ergibt einen positiven Ergebniseffekt in der Gewinn- und Verlustrechnung 2020 in Höhe von TEUR 25, welcher sich aus der Korrektur des sonstigen betrieblichen Aufwands in Höhe von TEUR 1 und des Finanzaufwands in Höhe von TEUR 24 ergibt. Dementsprechend wurde auch die Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalspiegel angepasst. Zum 31.12.2020 wurden als Sicherheit gegebene Girokonten in Höhe von TEUR 404 als Zahlungsmittel ausgewiesen. Dies wurde ebenfalls korrigiert und in die sonstigen Forderungen umgegliedert. Um die Lesbarkeit des Abschlusses zu verbessern werden die Forderungen gegenüber Gesellschaftern ab 2020 in der Bilanzposition „Sonstige Forderungen und Vermögenswerte“ ausgewiesen (siehe Punkt 7.6). Überleitung Konzernbilanz 31.12.2020 angepasst 31.12.2020 TEUR Um- gliederung Bilanzpositio n Korrektur IFRS 16 Korrektur Kreditkosten Korrektur Sicherheiten- konten Korrektur Liefer- forderungen Korrektur Nachrang- darlehen wie berichtet 31.12.2020 TEUR AKTIVA Langfristige Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte 284 283 0 Sachanlagen 4 063 4 063 Nutzungsrechte 451 -1 098 1 550 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 55 55 Summe langfristige Vermögenswerte 4 853 -815 0 0 0 0 5 668 Kurzfristige Vermögenswerte Vorräte 653 653 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 398 135 263 Forderungen gegenüber Gesellschaftern 0 -24 24 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 1 067 24 404 639 Geleistete Anzahlungen 0 0 Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen 15 -404 419 Summe kurzfristige Vermögenswerte 2 132 0 0 0 135 0 1 997 Summe Aktiva 6 985 0 -815 0 0 135 0 7 665 26 angepasst 31.12.2020 TEUR Um- gliederung Bilanzpositio Korrektur IFRS 16 Korrektur Kreditkosten Korrektur Sicherheiten- konten Korrektur Liefer- forderungen Korrektur Nachrang- darlehen wie berichtet 31.12.2020 TEUR SCHULDEN Langfristige Schulden Verzinsliche Darlehen 4 330 -54 4 384 Sonstige Verbindlichkeiten 0 0 Leasingverbindlichkeiten 318 -802 1 119 Rückstellungen 28 28 Summe langfristige Schulden 4 675 0 -802 -54 0 0 0 5 531 Kurzfristige Schulden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 956 956 Erhaltene Anzahlungen 251 251 Verzinsliche Darlehen 1 266 -4 130 1 140 Sonstige Verbindlichkeiten 677 -130 807 Leasingverbindlichkeiten 99 -24 123 Rückstellungen 220 220 Wandelschuldverschreibungen 340 340 Summe kurzfristige Schulden 3 810 0 -24 -4 0 0 0 3 839 Summe Schulden 8 485 0 -826 -58 0 0 0 9 370 angepasst 31.12.2020 TEUR Um- Korrektur Korrektur Korrektur gliederung Korrektur Korrektur Sicherheiten- Liefer- Nachrang- Bilanzpositio IFRS 16 Kreditkosten konten forderungen darlehen n wie berichtet 31.12.2020 TEUR Investitionszuschüsse 97 0 97 NEGATIVES EIGENKAPITAL Gezeichnetes Kapital 3 730 3 730 Kapitalrücklagen gebunden 1 077 1 077 Kapitalrücklagen frei 1 162 1 162 Kumuliertes Ergebnis -7 566 11 58 135 -7 770 Auf die Eigentümer der CLEEN Energy AG entfallendes Kapital und Rücklagen -1 597 0 11 58 0 135 0 -1 802 Nicht beherrschende Anteile 0 0 0 0 0 0 0 Summe Negatives Eigenkapital -1 597 0 11 58 0 135 0 -1 802 Summe Passiva 6 984 0 -815 0 0 135 0 7 665 Überleitung Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2020 angepasst wie berichtet 1.1.- 31.12.2020 TEUR Korrektur IFRS 16 Korrektur Kreditkosten Korrektur Liefer- forderungen 1.1.- 31.12.2020 TEUR Fortzuführende Geschäftsbereiche Umsatzerlöse 1 950 1 950 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen 879 879 Sonstige betriebliche Erträge 179 179 Materialaufwand und Aufwand aus bezogenen Herstellungsleistungen -1 295 -1 295 Personalaufwand -1 128 -1 128 Abschreibungen -165 -165 Sonstige betriebliche Aufwendungen -1 340 15 -1 355 Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit -919 0 0 15 -934 Finanzerträge 15 15 Finanzaufwendungen -92 11 58 -161 Finanzergebnis -77 11 58 0 -146 Ergebnis vor Steuern -996 11 58 15 -1 080 Ertragsteuern 7 7 Periodenergebnis -989 11 58 15 -1 073 27 Überleitung Konzern-Kapitalflussrechnung des Geschäftsjahres 2020 angepasst wie berichtet 1.1.- 31.12.2020 TEUR Korrektur IFRS 16 Korrektur Kreditkosten Korrektur Sicherheiten- konten Korrektur Liefer- Korrektur Cash- forderungen Flow 1.1.- 31.12.2020 TEUR Ergebnis vor Steuern -996 11 58 15 -1 080 Abschreibungen 165 165 Zinsergebnis 77 -11 -58 146 0 Auflösung Investitionszuschüsse -9 -9 0 Andere Anpassungen für zahlungsunwirksame Posten 80 165 -85 Gezahlte Zinsen für Finanzierungen 0 -126 126 Ertragsteuerzahlungen -4 -4 Veränderung der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leiustungen sowie andere Aktiva -1 205 -404 -15 144 -930 Veränderung von Rückstellungen 17 17 Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 1 219 -351 1 570 Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit -657 0 0 -404 0 -31 -222 Auszahlungen für Sachanlagen und Nutzungsrechte -4 383 88 -4 471 Einzahlungen aus Investitionszuschüssen 106 106 Cash Flow aus Investitionstätigkeit -4 277 0 0 0 0 88 -4 365 Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden 4 542 -58 4 600 Einzahlungen Gesellschafter 591 591 Gezahlte Zinsen für Finanzierungen -125 58 -57 -126 Tilgungsanteil Finanzschulden -100 -100 Tilgungsanteil von Leasingzahlungen -89 -89 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 4 820 0 0 0 0 -57 4 877 Netto- (Abnahme)/Zunahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -114 0 0 -404 0 0 289 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der 130 130 Periode Netto- (Abnahme)/Zunahme der Zahlungsmittel und -114 289 Zahlungsmitteläquivalente Währungsdifferenzen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende der Periode 15 -404 419 28 5. Segmentberichterstattung Grundlagen der Segmentierung Die CLEEN Energy Group ist ein diversifizierter Konzern, dessen Erlöse und Gewinne aus unterschiedlichen Quellen stammen. Über die operativen Segmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt. Der Vorstand als Hauptentscheidungsträger betrachtet das Geschäft sowohl aus einer produktbezogenen als auch einer geografischen Sicht und legt folgende zwei berichtspflichtige Segmente fest. 1 Photovoltaik – Errichtung und Betrieb/Verkauf von Photovoltaik‐Anlagen 2 LED‐Beleuchtung – Beleuchtungsplanung und Lichtkonzepte Alle Geschäftsaktivitäten, die den oben genannten berichtspflichtigen Segmenten nicht eindeutig zugeordnet werden können und auch nicht laufend an den Vorstand berichtet werden, gelten für sich betrachtet als nicht berichtspflichtig und die Ergebnisse dieser Geschäftsaktivitäten werden in der Überleitung dargestellt. Bei konzerninternen Leistungsbeziehungen erfolgt die Verrechnung ebenfalls nach marktüblichen Bedingungen nach der Wiederverkaufspreismethode oder der Kostenaufschlagsmethode. Information über die berichtspflichtigen Segmente Die nachstehende Tabelle zeigt die Segmentberichterstattung für die berichtspflichtigen Segmente für den Stichtag dieses Konzernabschlusses wie sie dem Vorstand übermittelt werden, und die Grundlage, auf der die Erlöse erfasst werden: 31.12.2021 Photovoltaik TEUR LED TEUR Sonstiges / Überleitung TEUR Summe TEUR Summe Segmenterlöse 2 762 Konsolidierung 1 664 84 -84 4 510 -84 Umsatzerlöse gesamt 2 762 1 664 0 4 426 Rohertrag 1 089 Konsolidierung 416 84 -84 1 589 -84 Rohertrag 1 089 416 0 1 505 Personalaufwand -1 187 -380 0 -1 567 Sonstige betriebliche Aufwendungen -1 599 -557 -84 -2 239 EBITDA vor Konsolidierung -1 696 Konsolidierung -521 -84 84 -2 301 84 EBITDA -1 696 -521 0 -2 217 EBIT vor Konsolidierung -1 980 Konsolidierung -611 -84 84 -2 675 84 EBIT -1 980 -611 0 -2 591 29 31.12.2020 (angepasst) Photovoltaik TEUR LED 1 354 Sonstiges / Überleitung TEUR Summe TEUR Summe Segmenterlöse 596 Konsolidierung 1 353 1 1 950 0 Umsatzerlöse gesamt 596 1 353 1 1 950 Rohertrag vor Konsolidierung 984 Konsolidierung 550 1 0 1 535 0 Rohertrag 984 550 1 1 535 Personalaufwand -811 -317 0 -1 128 Sonstige betriebliche Aufwendungen -861 -300 0 -1 161 EBITDA vor Konsolidierung -688 Konsolidierung 0 -67 0 1 0 -754 0 EBITDA -688 -67 1 -754 EBIT vor Konsolidierung -763 Konsolidierung 0 -158 0 1 0 -919 0 EBIT -763 -158 1 -919 31.12.2020 (wie berichtet) Photovoltaik TEUR LED TEUR Sonstiges / Überleitung TEUR Summe TEUR Summe Segmenterlöse 4 444 1 388 1 5 833 Konsolidierung -3 848 -34 -3 882 Umsatzerlöse gesamt 596 1 354 1 1 950 EBITDA -703 -67 1 -769 30 Summe Segmentvermögen Photovoltaik TEUR LED TEUR Sonstiges / Überleitung TEUR Summe TEUR 31.Dezember 2021 14 428 2 517 0 16 945 31.Dezember 2020 (angepasst) 6 008 812 165 6 985 31. Dezember 2020 (wie berichtet) 6 688 812 165 7 665 Summe Segmentverbindlichkeiten 31.Dezember 2021 15 750 3 667 0 19 417 31.Dezember 2020 (angepasst) 7 470 337 678 8 485 31. Dezember 2020 (wie berichtet) 8 354 337 678 9 369 Summe Investitionsausgaben (Sachanlagen und Nutzungsrechte) 31.Dezember 2021 6 343 0 0 6 343 31.Dezember 2020 (angepasst) 4 157 62 118 4 337 31. Dezember 2020 (wie berichtet) 4 972 62 118 5 152 Summe planmäßige Abschreibungen (Sachanlagen und Nutzungsrechte) 31.Dezember 2021 -283 -91 0 -374 31.Dezember 2020 (angepasst) -129 -37 0 -165 31. Dezember 2020 (wie berichtet) -129 -37 0 -165 Verkäufe zwischen den berichtspflichtigen Segmenten werden zu Marktpreisen durchgeführt und die entsprechenden Umsätze im Zuge der Konsolidierung eliminiert. Der Umsatz von externen Kunden, der an den Vorstand berichtet wird, ist in einer Art bemessen, die der Bewertung in der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht. Vermögenswerte werden auf Basis der Geschäftsaktivitäten des berichtspflichtigen Segments und des physischen Standorts des Vermögenswerts verteilt. Im Geschäftsjahr 2021 hat es keine Transaktionen zwischen den berichtspflichtigen Segmenten gegeben. Informationen über wichtige Kunden DIE CLEEN Energy Group hat zwei Kunden, deren jeweilige Anteile am Konzernumsatz 10 % übersteigen. Die Umsatzerlöse mit diesen Kunden betragen im Geschäftsjahr TEUR 492 bzw. TEUR 429 und betreffen das Segment Photovoltaik. Geografische Informationen Die Bedeutung der geographischen Regionen wird in der folgenden Tabelle dargestellt: 1.1.- 1.1.- 31.12.2021 31.12.2020 TEUR TEUR Ös terreich 4 252 1 871 Deutschland 174 80 Umsatzerlöse von externen Kunden 4 426 1 950 31 6. Angaben und Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 6.1. Umsatzerlöse Der Konzern erzielt seine Umsätze sowohl durch den Verkauf von LED-Beleuchtung und Photovoltaik- Anlagen als auch durch Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Anlagen. In der folgenden Tabelle werden die Erlöse aus Verträgen mit Kunden nach den wesentlichen Vertragsarten aufgeschlüsselt. Die dargestellten Vertragsarten entsprechen auch den berichtspflichtigen Segmenten des Konzerns. 2021 TEUR 2020 TEUR LED Beleuchtung Photovoltaik Nebenerlöse 1 664 2 762 0 1 354 596 1 Summe Umsatzerlöse 4 426 1 950 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen 1 326 879 Betriebsleistung 5 752 2 829 Die Erlöse im Bereich Photovoltaik setzen sich sowohl aus Stromerlösen als auch aus Erlösen aus dem Verkauf von PV-Anlagen zusammen. Die folgende Tabelle stellt die Eröffnungs- und Schlusssalden von Forderungen und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden dar: angepasst wie berichtet 2021 TEUR 2020 TEUR 2020 TEUR Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4 1 052 398 263 Vertragsverbindlichkeiten 359 251 251 4 Die Anpassung betrifft einen Fehler bei der Bewertung der Lieferfo rderungen zum 01.01.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen. Die Änderung der Umsatzerlöse gegenüber der Vergleichsperiode liegt primär in einer Verlagerung der Geschäftstätigkeit weg vom Segment LED hin zum Segment Photovoltaik. Der Großteil der zum 31. Dezember 2021 verbleibenden Leistungsverpflichtungen bei LED-Beleuchtung hat eine erwartete ursprüngliche Vertragslaufzeit von einem Jahr oder weniger. Die zum 31. Dezember 2021 verbleibenden Leistungsverpflichtungen bei Stromlieferungen durch Photovoltaik-Anlagen im Rahmen von Contracting-Verträgen haben eine erwartete Laufzeit in Höhe der gesamten verbleibenden Vertragslaufzeit. 32 6.2. Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen 2021 TEUR 2020 TEUR Bestandsveränderungen 1 021 Aktivierte Eigenleistungen 305 189 690 Summe 1 326 879 6.3. Sonstige betriebliche Erträge 2021 TEUR 2020 TEUR Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 0 0 Erträge aus der Auslösung von Rückstellungen 36 15 Öffentliche Zuschüsse 28 82 Auflösung Investitionszuschüsse 24 9 Sachbezüge 0 27 Auflösung Wertberichtigungen 7 39 Provisionen 30 0 Diverse sonstige betriebliche Erträge 15 8 Summe 140 179 6.4. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Herstellungsleistungen 2021 TEUR 2020 TEUR Materialaufwand 3 147 Aufwendungen für bezogene 1 100 Herstellungsleistungen 598 697 Summe 4 247 1 295 33 6.5. Personalaufwand 2021 TEUR 2020 TEUR Löhne 198 112 Gehälter 999 757 Aufwendungen für Altersversorgung 17 13 Aufwendungen für Sozialversicherungsbeiträge 342 240 Sonstige Sozialaufwendungen 11 6 Summe 1 567 1 128 Die Aufwendungen für Altersversorgung beziehen sich ausschließlich auf die betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse, welches ein beitragsorientiertes Vorsorgesystem darstellt. 6.6. Abschreibungen 2021 TEUR 2020 TEUR Abschreibung immaterielle davon Nutzungsrechte Abschreibung Sachanlagen Vermögenswerte 161 142 213 109 56 Summe 374 165 34 6.7. Sonstige betriebliche Aufwendungen angepasst wie berichtet 2021 TEUR 2020 TEUR 2020 TEUR Aufwand für Instandhaltung, Betriebskosten 50 20 20 Transportaufwand 0 76 76 Reise- und Fahrtaufwand 122 59 59 KFZ- Aufwand 98 58 58 Mietaufwand und Lizenzen 15 29 29 Provisionen an Dritte 31 111 111 Aufsichtsratsvergütungen 159 13 13 Nachrichtenaufwand 81 10 10 Aufwand für Werbung 363 154 154 Aufwand für Versicherung 19 8 8 Rechts- und Beratungsaufwand 549 391 391 Aufwand für Aus- und Weiterbildung 0 9 9 Gebühren und Beiträge 36 4 4 Spesen des Geldverkehrs 161 84 84 Wertberichtigungen zu Forderungen 4 241 -1 14 Schadensfälle 0 30 30 Vorstandsentgelte 370 287 287 Summe 2 295 1 340 1 355 4 Die A npassung betrifft einen Fehler bei der B ewertung der Lieferfo rderungen zum 01.01.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer betragen sowohl für die Jahresabschlussprüfung der Muttergesellschaft als auch für die Prüfung des vorliegenden Konzernabschlusses TEUR 75 (VJ: rd. TEUR 75). 35 6.8. Finanzaufwendungen angepasst wie berichtet 2021 TEUR 2020 TEUR 2020 TEUR Zinsen Wandelschuldverschreibungen 24 25 25 Zinsen Nachrangdarlehen 0 33 33 Zinsen gegenüber Banken 2 177 10 68 Aufzinsung IFRIC-1 Rückstellung 1 0 0 Aufzinsung Leasing-Verbindlichkeiten 1 27 14 25 Zinsaufwand aus Jubiläumsgeldrückstellung 0 0 0 Sonstiges 32 11 11 Summe 261 92 161 1 Die A npassung betrifft einen Fehlerausweis im A usweis von M iet- und Leasingverhältnisses zum 31.12.2020, welcher richtig gestellt wurde. 2 Die A npassung betrifft einen Fehlerausweis bei der B ehandlung von Kreditko sten zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. * B etrag gerundet TEUR 0 (EUR 442) 6.9. Ertragssteuern Grundsätzlich wird der Ertragssteueraufwand auf Grundlage des Körperschaftsteuersatzes errechnet, dieser beläuft sich auf 25% (Vergleichszeitraum bis zum 31. Dezember 2020: 25%). Die Unterschiede in den Wertmaßstäben zwischen Steuerrecht und IFRS latente Steuern führten zu einem Überhang latenter Steueransprüche über latente Steuerschulden in der Höhe von rd. TEUR 684 (Vorjahr: TEUR 139). Obwohl der Vorstand von einer künftigen erfolgreichen Geschäftsentwicklung ausgeht, wurden aufgrund der „recent history of losses“ auf Basis der Ergebnisse der integrierten steuerlichen Kurzfristplanung noch keine Werthaltigkeit latenter Steueransprüche abgeleitet. Der Überhang der ermittelten latenten Steueransprüche wurde daher vollständig in der Höhe von rd. TEUR 684 (Vorjahr: TEUR 139) wertberichtigt. 2021 TEUR 2020 TEUR Laufender Steueraufwand 21 1 latenter Steueraufwand (+) / -ertrag (-) 1 -8 Summe 22 -7 36 2021 TEUR 2020 TEUR Ergebnis vor Steuern - 2 702 - 1 080 fiktiver Steuerertrag bei Ansatz der österreichis 676 270 Wertberichtigung latenter Steuern - 624 139 Verwendung nicht aktivierter Verlustvorträge 61 - Nicht aktivierte Verlustvorträge - 53 - 354 permanente Differenzen - 77 - 61 Korrektur Mi KÖSt - 4 - 1 Ausgewiesener Steueraufwand - 21 - 7 6.10. Ergebnis je Aktie angepasst wie berichtet 2021 2020 2020 Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbarer Anteil des Konzernergebnisses -2 859 -876 -1 073 (in TEUR) Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien 3 973 994 3 717 335 3 717 335 Ergebnis je Aktie (in EUR) -0,72 -0,23 -0,29 Der gewichtete Durchschnitt der Stammaktien im Geschäftsjahr 2021 (unverwässert = verwässert) ermittelt sich wie folgt: Aktien in Stück 2021 Stammaktien zum 1. Jänner 2021 3 730 339 Ordentliche Kapitalerhöhung zum 02.04.2021 200 000 Kapitalerhöhung i Zm der Ausübung des Wandlungsrechts (27. April 2021) 114 285 Kapitalerhöhung i Zm der Ausübung des Aktienoptionen (30. September 2021) 62 475 Stammaktien zum 31. Dezember 2021 4 107 099 Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien 3 973 994 37 Der gewichtete Durchschnitt der Stammaktien im Geschäftsjahr 2020 (unverwässert) ermittelt sich wie folgt: Aktien in Stück 2020 Stammaktien zum 1. Jänner 2020 3 718 810 Schenkung eigener Aktien (11. März 2020) -185 440 Kapitalerhöhung i Zm der Ausübung des Wandlungsrechts (31. März 2020) 196 969 Stammaktien zum 31. Dezember 2020 3 730 339 Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien 3 717 335 Der gewichtete Durchschnitt der Stammaktien im Geschäftsjahr 2020 (verwässert) ermittelt sich wie folgt: Aktien in Stück 2020 Stammaktien zum 1. Jänner 2020 3 718 810 Potentielle Stimmrechte aus Wandelschuldverschreibung -196 969 Schenkung eigener Aktien (11. März 2020) -185 440 Kapitalerhöhung i Zm der Ausübung des Wandlungsrechts (31. März 2020) 196 969 Stammaktien zum 31. Dezember 2021 3 533 370 Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien 3 713 032 38 7. Angaben zu einzelnen Posten der Konzernbilanz 7.1. Immaterielle Vermögenswerte Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten sowohl Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 als auch Vertragserfüllungskosten gemäß IFRS 15. Weiters wurden im Rahmen eines Unternehmenserwerbs Projektrechte für den Bau von PV-Anlagen erworben. Nutzungsrechte (wie berichtet) andere Anlagen, Betriebs- und Grundstücke und Geschäftsaus- Bauten stattung TEUR TEUR Summe TEUR Anschaffungskosten Stand 1. Jänner 2020 416 156 572 Zugänge 1 099 84 1 183 Abgänge 0 0 0 Umbuchungen 0 0 0 Währungsumrechnung 0 0 0 Stand 31. Dezember 2020 = Stand 1. Jänner 2021 1 515 240 1 755 Änderung Konsolidierungskreis Zugänge Abgänge Umbuchungen Währungsumrechnung Stand 31. Dezember 2021 Kumulierte Abschreibungen - 52 - 45 0 - 97 - 53 - 55 - 1 - 108 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 - 105 - 99 - 1 - 205 Änderung Konsolidierungskreis 0 Zugänge - 67 - 75 - 22 -163 Abgänge 0 14 0 14 Umbuchungen 0 0 0 0 Zuschreibungen 0 0 0 0 Währungsumrechnung 0 0 0 0 Stand 31. Dezember 2020 = - 172 - 159 - 23 - 354 Stand 1. Jänner 2021 1 Die A npassung betrifft einen Fehlerausweis im A usweis von M iet- und Leasingverhältnisses zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. Nettobuchwerte Stand 1. Jänner 2020 364 111 475 364 111 0 475 Stand 31. Dezember 2020 1 409 141 1 550 312 141 283 735 Stand 31. Dezember 2021 1 036 159 1 958 3 153 Die Nutzungsrechte der Position „andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“ betreffen den Fuhrpark und verwendete EDV-Anlagen (z.B. Drucker). Nutzungsrechte (angepasst) 1 andere Anlagen, Betriebs- und Grundstücke und Geschäftsaus- Bauten stattung TEUR TEUR Vertrags- erfüllungs- kosten und Projektrechte TEUR Summe TEUR 416 156 0 572 0 84 284 368 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 416 240 284 940 0 0 820 820 791 112 877 1 780 0 - 33 0 - 33 0 0 0 0 0 0 0 0 1 208 319 1 980 3 507 Stand 1. Jänner 2020 - 52 - 45 - 97 Zugänge - 54 - 55 - 109 Abgänge 0 0 0 Umbuchungen 0 0 0 Zuschreibungen 0 0 0 Währungsumrechnung 0 0 0 Stand 31. Dezember 2020 = Stand 1. Jänner 2021 - 106 - 99 - 205 39 7.2. Sachanlagen andere Anlagen, Investitionen in Betriebs- und Geleistete fremde Geschäftsaus- Anzahlungen und PV-Anlagen Gebäude stattung Anlagen in Bau Summe TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Anschaffungskosten Stand 1. Jänner 2020 0 116 116 0 232 Zugänge 3 677 33 128 130 3 968 Abgänge 0 0 -8 0 -8 Umbuchungen 0 0 0 0 0 Währungsumrechnung 0 0 0 0 0 Stand 31. Dezember 2020 = Stand 1. Jänner 2021 3 677 150 236 130 4 192 Änderung 0 0 158 0 158 Zugänge 4 256 2 164 141 4 563 Abgänge -271 0 -25 -130 -426 Umbuchungen -45 0 0 0 -45 Währungsumrechnung 0 0 0 0 0 Stand 31. Dezember 2021 7 616 151 533 141 8 442 Kumulierte Abschreibungen Stand 1. Jänner 2020 0 -24 -57 0 -81 Zugänge -10 -12 -34 0 -56 Abgänge 0 0 8 0 8 Umbuchungen 0 0 0 0 0 Zuschreibungen 0 0 0 0 0 Währungsumrechnung 0 0 0 0 0 Stand 31. Dezember 2020 = Stand 1. Jänner 2021 -10 -36 -83 0 -129 Änderung 0 0 0 0 0 Zugänge -97 -13 -102 0 -212 Abgänge 2 0 24 0 26 Umbuchungen 0 0 0 0 0 Zuschreibungen 0 0 0 0 0 Währungsumrechnung 0 0 0 0 0 Stand 31. Dezember 2020 = Stand 1. Jänner 2021 -105 -49 -160 0 -314 Nettobuchwerte Stand 1. Jänner 2020 0 92 59 0 151 Stand 31. Dezember 2020 3 667 114 153 130 4 063 Stand 31. Dezember 2021 7 511 102 372 141 8 127 Als Sicherheiten für Fremdfinanzierungen wurden sämtliche Photovoltaik-Anlagen verpfändet (BW 31.12.2021: TEUR 7.511). Dem Konzern wurden für Investitionen im Geschäftsjahr 2021 Zuwendungen der öffentlichen Hand (Buchwert zum Bilanzstichtag: rd. TEUR 458) gewährt. Diese investitionsabhängigen Zuwendungen der öffentlichen Hand werden in der Bilanz gesondert unter den sonstigen Forderungen und Vermögenswerte bzw. den Investitionszuschüssen ausgewiesen. Diese Investitionszuschüsse werden analog der Nutzungsdauer der zugrundeliegenden Investition über den sonstigen betrieblichen Ertrag aufgelöst. 40 7.3. Latente Steuern Die latenten Steueransprüche und –schulden sind den folgenden Bilanzposten zuzurechnen und ermitteln sich wie folgt: 2021 TEUR 2020 TEUR Latente Steueransprüche Sachanlagen 667 64 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 16 46 Sonstige Forderungen Vermögenswerte 19 19 Leasingverbindlichkeiten 222 207 Rückstellungen 6 6 Geldbeschaffungskosten 26 13 Summe vor Saldierung 956 355 Saldierungseffekt - 272 - 216 Summe nach Saldierung 684 139 Der Vorstand geht von einer künftigen erfolgreichen Geschäftsentwicklung aus. Aufgrund der „recent history of losses“ konnte auf Basis der Ergebnisse der integrierten steuerlichen Kurzfristplanung noch keine Werthaltigkeit latenter Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste abgeleitet werden. Dies betrifft auch den oben dargestellten Überhang aktiver latenter Steuern in der Höhe von rd. TEUR 684. Die steuerlichen Verlustvorträge betragen TEUR 5.084 (VJ: rd. TEUR 4.203) und sind unbegrenzt vortragsfähig. 41 2021 TEUR 2020 TEUR Latente Steuerschulden Nutzungsrechte - 241 - 204 Sachanlagen - 31 - 6 Forderungen gegenüber Gesellschaftern 0 - 6 Wandelschuldverschreibungen 0 0 Summe vor Saldierung - 272 - 216 Saldierungseffekt 272 216 Summe nach Saldierung 0 0 Aufgrund der derzeit geltenden steuerlichen Bestimmungen kann davon ausgegangen werden, dass die Unterschiedsbeträge zwischen den steuerlichen Beteiligungsansätzen und dem anteiligen Eigenkapital der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen im Wesentlichen steuerfrei bleiben. Daher wurde hierfür keine Steuerabgrenzung vorgenommen. 7.4. Vorräte 2021 TEUR 2020 TEUR Waren Noch nicht abrechenbare Leistungen Geleistete Anzahlungen Lieferungen und 1 484 1 363 42 464 189 0 Summe 2 889 653 Die Waren betreffen LED-Beleuchtungen und Bestandteile, die für die Erstellung der PV-Anlagen verwendet werden. Die auf den Vorratsbestand erfassten gebuchten Wertminderungen betragen rd. TEUR 41 (VJ: rd. TEUR 44). Die noch nicht abrechenbaren Lieferungen und Leistungen betreffen Projekte gegenüber konzernfremden Vertragspartnern. Die Umsatzrealisierung dieser Projekte erfolgt zeitpunktbezogen (Kauf-Variante). 42 7.5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich nach Berücksichtigung der Wertberichtigung wie folgt dar: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31.12.2021 Bruttowerte TEUR Wertberichti- gung TEUR Buchwerte TEUR Nicht überfällig 207 -2 205 1 bis 30 Tage überfällig 212 - 1 211 31 bis 90 Tage überfällig 174 - 4 170 91 bis 180 Tage überfällig 15 - 1 14 über 180 Tage überfällig 572 - 119 453 Summe 1 180 -128 1 052 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31.12.2020 angepasst Bruttowerte TEUR Wertberichti- gung TEUR Buchwerte TEUR Nicht überfällig 48 0 48 1 bis 30 Tage überfällig 78 -2 76 31 bis 90 Tage überfällig 143 - 5 137 91 bis 180 Tage überfällig 2 0 2 über 180 Tage überfällig 229 - 94 135 Summe 500 -101 398 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31.12.2020 wie berichtet Bruttowerte TEUR Wertberichti- gung TEUR Buchwerte TEUR Nicht überfällig 48 0 48 1 bis 30 Tage überfällig 78 -2 76 31 bis 90 Tage überfällig 143 - 5 137 91 bis 180 Tage überfällig 2 0 2 über 180 Tage überfällig 229 - 229 0 Summe 500 - 236 263 43 angepasst wie berichtet Entwicklung Wertberichtigung 2021 TEUR 2020 TEUR 2020 TEUR Stand 1.1. -101 - 109 - 229 Zuführung -27 - 31 -46 Verbrauch 0 0 0 Auflösung 4 0 39 39 Stand 31.12. -128 -101 -236 4 Die Anpassung betrifft einen Fehler bei der Bewertung der Lieferforderungen zum 01.01.2020, welcher nun richtig gestellt wurde 7.6. Sonstige Forderungen und Vermögenswerte angepasst wie berichtet 2021 TEUR 2020 TEUR 2020 TEUR Investitionszuschüsse 178 87 87 AWS Investitionsprämie 46 19 19 Forderungen gegenüber Gesellschaftern 41 24 24 debitorische Kreditoren 78 12 12 Kautionen 113 8 8 Sicherstellungen 3 828 524 120 Finanzamt 253 327 327 Abgrenzungen 108 27 27 Übrige 4 39 39 Summe 1 649 1 067 663 3 Die Anpassung betrifft einen Fehler bei der Behandlung von verpfändeten Sicherheitenkonten zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. Die sonstigen Forderungen wiesen zum Stichtag des Berichtsjahres und zum Stichtag des vorangegangenen Berichtsjahres keine Überfälligkeiten auf. 7.7. Investitionszuschüsse 2021 TEUR 2020 TEUR Investitionszuschüsse 323 AWS Investitionsprämie 135 78 19 Summe 458 97 44 7.8. Negatives Eigenkapital Entwicklung des Konzerneigenkapitals Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals ist in der gesonderten Konzerneigenkapital- veränderungsrechnung dargestellt. Ausblick 2022 und Going-Concern Das negative Eigenkapital konnte bereits durch eine Kapitalerhöhung im April 2022 beseitigt werden. Weiters sollen mittelfristig durch das steigende Auftragsvolumen und internen Effizienzsteigerungen deutlich positive Konzernergebnisse erzielt werden. Sachverhalte von besonderer Bedeutung für das Konzerneigenkapital im Geschäftsjahr 2021 Folgende Sachverhalte haben im Geschäftsjahr 2021 das Konzerneigenkapital wesentlich beeinflusst: Kapitalerhöhung April 2021 In der 2. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Mai 2018 wurde die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 1.428.000 durch Ausgabe von bis zu 1.428.000 neue auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) beschlossen. Dieses bedingte Kapital wurde als Punkt II.4.5.a der Satzung eingefügt. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. Ein Zweck dieser bedingten Kapitalerhöhung gemäß II.4.5.a der Satzung ist die Ausgabe von Bezugsaktien an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in der 2. ordentlichen Hauptversammlung eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden, soweit die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die Veränderung im Zusammenhang mit eben dieser Kapitalerhöhung 04/2021 betrug 200.000 Stück Aktien (zu einem Preis von EUR 4,00 pro Aktie) und brachte somit EUR 800.000,00 frisches Eigenkapital. In der 2. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Mai 2018 wurde die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 1.428.000 durch Ausgabe von bis zu 1.428.000 neue auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) beschlossen. Dieses bedingte Kapital wurde als Punkt II.4.5.a der Satzung eingefügt. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. Ein Zweck dieser bedingten Kapitalerhöhung gemäß II.4.5.a der Satzung ist die Ausgabe von Bezugsaktien an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in der 2. ordentlichen Hauptversammlung eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden, soweit die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Innerhalb des Wandlungszeitraums, der 30 Tage nach der Hauptversammlung, in der über den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2020 berichtet wird, haben zwei Gläubiger der Wandelschuldverschreibung 2019-2029 ihr Wandlungs- und Umtauschrecht ausgeübt und 45 Bezugserklärungen zum Bezug von insgesamt 114.285 Bezugsaktien unterfertigt an die Gesellschaft übermittelt. Der Vorstand hat anschließend mit Beschluss vom 27. April 2021 die entsprechende Anzahl an Bezugsaktien ausgegeben. Ausübung von Wandlungsrechten Die Veränderung des Grundkapitals resultiert weiters durch die Ausübung von Wandlungsrechten: Innerhalb des Wandlungszeitraums, der 30 Tage nach der Hauptversammlung, in der über den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2020 berichtet wird, haben zwei Gläubiger der Wandelschuldverschreibung 2019-2029 ihr Wandlungs- und Umtauschrecht ausgeübt und Bezugserklärungen zum Bezug von insgesamt 114.285 Bezugsaktien unterfertigt an die Gesellschaft übermittelt. Der Vorstand hat anschließend mit Beschluss vom 27. April 2021 die entsprechende Anzahl an Bezugsaktien ausgegeben. Bereits im Jahr 2020 haben Gläubiger der Wandelschuldverschreibung 2019-2029 ihr Wandlungs- und Umtauschrecht ausgeübt und Bezugserklärungen zum Bezug von insgesamt 196.969 Bezugsaktien unterfertigt. Somit sind unter den Wandelschuldverschreibungen in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 311.254 Stück Aktien ausgegeben worden. Das bedingtes Kapital gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG hat sich somit von EUR 1.428.000 um EUR 311.254 auf EUR 1.116.746 reduziert. Anteile im Umlauf Anteile im Umlauf von bis Veränderung 3 730 339 01.01.2021 02.04.2021 ordentliche Kapitalerhöhung 3 930 339 02.04.2021 27.04.2021 Ausübung von Wandlungsrechten 4 044 624 27.04.2021 30.09.2021 Ausübung von Aktienoptionen 4 107 099 30.09.2021 31.12.2021 Bilanzstichtag Die Gesellschaft hält im Geschäftsjahr 2021 durchgehend 185.440 Stück eigene Aktien. Kapitalmanagement In Bezug auf das Kapitalmanagement strebt der Vorstand mittelfristig eine Eigenkapitalquote von über 8% an. Dies wurde bereits mit der Kapitalerhöhung im April 2022 in Höhe von TEUR 7.000 erreicht. Der Konzern befindet sich derzeit noch in der Anlaufphase bei der Betreibung von Photovoltaik-Anlagen und weist somit noch keine Innenfinanzierung auf, wodurch weiterhin entsprechende Kapitalzufuhren von außen notwendig sind, um die Eigenkapitalquote noch weiter zu verbessern. Zukünftig wird von Management jedoch eine nachhaltige Innenfinanzierung durch Unternehmensgewinne angestrebt. Satzungsmäßige Kapitalerfordernisse bestehen nicht. Satzungsmäßige Kapitalerfordernisse bestehen nicht. 7.9. Wandelschuldverschreibungen 2021 TEUR 2020 TEUR Fremdkapitalanteil kurzfristig 51 Fremdkapitalanteil langfristig 0 Eigenkapitalanteil 0 (Ausweis: gebundene Kapitalrücklage) 340 0 87 Summe 51 427 46 Die Wandelschuldverschreibungen wurden im Geschäftsjahr 2021 gewandelt. Lediglich aufgelaufene Zinsen in Höhe von TEUR 51 wurden zum Bilanzstichtag noch nicht bezahlt. Beschlusslage In der 2. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Mai 2018 wurde zudem die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG um bis zu EUR 357.000 durch Ausgabe von bis zu 357.000 neue auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) beschlossen. Dieses bedingte Kapital wurde als Punkt II.4.5.b der Satzung eingefügt. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. Zweck der bedingten Kapitalerhöhung gemäß Punkt II.4.5.b der Satzung ist die Ausgabe von Bezugsaktien zur Bedingung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates eingeräumt werden. Der Ausgabebetrag wurde mit EUR 3,36 je Aktie festgelegt. Der Vorstand und das Aufsichtsratsmitglied Michael Eisler erfüllten im Geschäftsjahr 2020 die Voraussetzungen für die Zuteilung der Aktienoptionen. Deshalb beschloss die 5. ordentliche Hauptversammlung der CLEEN Energy AG am 9. September 2021 Lukas Scherzenlehner sämtliche diesem aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 zustehenden 44.625 Aktienoptionen zuzuteilen (Tagesordnungspunkt 4). Zu Tagesordnungspunkt 5 beschloss die Hauptversammlung Michael Eisler sämtliche diesem aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 zustehenden 17.850 Aktienoptionen zuzuteilen. Am 30. September 2021 haben Lukas Scherzenlehner und Michael Eisler als Inhaber von 44.625 bzw. 17.850 Aktienoptionsrechten, die Ausübung sämtlicher ihnen zustehender Optionsrechte erklärt. Die entsprechenden Bezugserklärungen wurden am 23. Dezember 2021 von den beiden abgegeben. Mit Beschluss des Vorstands und Beschluss des Aufsichtsrates – jeweils vom 28. Dezember 2021 – wurden aus dem bedingten Kapital gemäß II.4.5.b der Satzung insgesamt 62.475 Stück neue Aktien der Gesellschaft zur Bedienung von ausgeübten Aktienoptionen ausgegeben Aktienoptionsprogramm 2021 Ebenso wurde in der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. September 2021 die Satzung der Gesellschaft dahingehend erweitert, dass das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG um bis zu 360.531 Stück neue Stückaktien zum Zwecke der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates der Gesellschaft, erhöht werden kann. Diese Satzungsänderung ist keine Vereinbarung mit den künftigen Ausübungsberechtigten, sondern schafft den Rahmen der Hauptversammlung und Vorstand um eine derartige Vereinbarung in der Zukunft abzuschließen. Von den insgesamt 360.531 Stück können bis zu 180.267 Aktienoptionen an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft, bis zu 90.132 Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstandes und bis zu 90.132 Aktienoptionen an Mitglieder des Aufsichtsrates ausgegeben werden. 90.132 Aktienoptionen können für die Mitglieder des Vorstandes im Falle des Vorliegens eines Alleinvorstandes zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoptionen zugeteilt werden. Im Falle von zwei Vorstandsmitglieder können bis zu 60.088 Aktienoptionen an den CEO und bis zu 30.044 Aktienoptionen an den CFO zugeteilt werden. Im Falle von drei Vorstandsmitgliedern können bis zu 45.066 Aktienoptionen an den CEO und jeweils bis zu 22.533 Aktienoptionen einem CFO und COO zugeteilt werden. Bis zu 90.132 Aktienoptionen können für die Mitglieder des Aufsichtsrates bis zu 45.066 Aktienoptionen Herrn Michael Eisler und mit jeweils bis zu 22.533 Aktienoptionen den Herrn Mag. Harald Weiss und Herrn Boris Maximilian Schnabel als amtierende Aufsichtsratsmitgliedern zugeteilt werden. Der Ausgabebetrag der Aktien beträgt EUR 5,35 je Aktie (Ausgabepreis der Aktienoptionen). Dieses Aktienoptionsprogramm wird für 5 Jahre gelten. Die Aktienoptionen werden in den Jahren 2022 bis 2026 (jeweils einschließlich) für die Leistungen in den Jahren 2021 bis 2025 (jeweils einschließlich) zugeteilt 47 werden. Die Zuteilung der Aktienoptionen unter diesem Aktienoptionsprogramm erfolgt jährlich erstmals 2022 für die Leistungen im Jahr 2021. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug von 1 Stück auf Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktie der Gesellschaft. Kumulierte Voraussetzung für die Ausübung der Aktienoptionen für Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind: - aufrechter (nicht gekündigter) Vorstands-Anstellungsvertrag oder aufrechte Funktion im Aufsichtsrat - Ablauf von 3 Jahren ab Zuteilung der Aktienoption („Wartefrist“); dies bedeutet, dass die zum Beispiel im Geschäftsjahr 2022 zugeteilten Aktienoptionen im Jahr 2025, die im Geschäftsjahr 2023 zugeteilten Aktienoptionen im Geschäftsjahr 2026 ausgeübt werden können. Die zugeteilten Aktienoptionen sind jeweils ab dem dritten Jahrestag ab jeweiliger Zuteilung bis zum Ablauf von drei Wochen ausübbar. Nicht zeitgerecht ausgeübte Aktienoptionen verfallen ohne Anspruch auf Entschädigung. Genehmigtes Kapital In der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurde Folgendes beschlossen: Das genehmigte Kapital 2017 gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 31.05.2017 wird aufgehoben. Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Mai 2023, das Grundkapital um bis zu EUR 1.585.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.785.000 Stücke neue, auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlage - allenfalls auch in mehreren Tranchen - zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018) und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Des Weiteren wird der Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise bei gewissen Umständen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wird ebenfalls ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. 7.10 Anteilsbasierte Vergütungen Die erstmals im Geschäftsjahr 2021 gewährten und ausgeübten Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 wurden mit einem Optionspreis von EUR 3,36 und einem durchschnittlichen Aktienkurs von 6,64 ausgeübt. Dies führte im Geschäftsjahr 2021 zu einem Aufwand in Höhe von TEUR 205. Aufgrund des kurzen Ausübungszeitraums der Optionen wurde der beizulegende Zeitwert vereinfachend aus Differenz zwischen dem Aktienkurs und dem Optionspreis definiert und betrug somit EUR 3,28. Am Ende des Geschäftsjahres 2021 bestanden keine ausstehenden oder ausübbaren Optionen. 48 7.11. Finanzielle Verbindlichkeiten Zusammensetzung angepasst wie berichtet 2021 TEUR 2020 TEUR 2020 TEUR Langfristige Schulden Verzinsliche Darlehen 2 9 379 4 330 4 384 Sonstige Verbindlichkeiten 0 0 0 Leasingverbindlichkeiten 1 943 318 1 119 Wandelschuldverschreibungen 0 0 0 Summe 10 322 4 648 5 503 1 Die Anpassung betrifft einen Fehler im Ausweis von Miet- und Leasingverhältnisses zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. 2 Die Anpassung betrifft einen Fehler bei der Behandlung von Kreditkosten zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. angepasst wie berichtet 2021 TEUR 2020 TEUR 2020 TEUR Kurzfristige Schulden Verzinsliche Darlehen 2,5 4 316 1 266 1 140 Sonstige Verbindlichkeiten 5 0 0 807 Leasingverbindlichkeiten 1 178 99 123 Wandelschuldverschreibungen 51 340 340 Summe 4 545 1 705 2 411 1 Die Anpassung betrifft einen Fehler im Ausweis von Miet- und Leasingverhältnisses zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. 2 Die Anpassung betrifft einen Fehler bei der Behandlung von Kreditkosten zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. 5 Die Anpassung betrifft einen Fehler beim Ausweis eines Nachrangdarlehens zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. 49 Die Position Sonstige Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar: angepasst wie berichtet 2021 TEUR 2020 TEUR 2020 TEUR Sonstige Verbindlichkeiten Finanzamt und Sozialversicherung 1 119 443 443 Darlehen 5 (bis 31.12.2020 nachrangig) 0 0 130 Sonstiges 143 234 234 Summe 1 262 677 807 5 Die A npassung betrifft einen Fehler beim A usweis eines Nachrangdarlehens zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. Ab dem 1. Jänner 2021 ist dieses Darlehen aufgrund einer Vertragsänderung nicht mehr „nachrangig“. Dieses Darlehen wird ab 1. Jänner 2021 mit einem Fixzinssatz von 4,513% verzinst. Verzinsliche Darlehen Alle zum Stichtag dieses Konzernabschlusses ausgewiesenen verzinslichen Darlehen betreffen Bankverbindlichkeiten (besichert durch AWS-Garantien) und werden mit dem 3M-EURIBOR zuzüglich Aufschlag verzinst. Ebenso werden diese zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Diese verzinslichen Darlehen wurden ausschließlich in der Konzernwährung (EURO) aufgenommen und haben daher keine Auswirkungen auf die Position des Konzerns im Hinblick auf Fremdwährungsrisiken. Alle zum Stichtag dieses Konzernabschlusses ausgewiesenen verzinslichen Darlehen werden laufend getilgt. Des Weiteren wurden den Darlehensgebern Besicherungen (z.B. Verpfändung Bankkonten, dingliche Besicherungen) eingeräumt. Konditionen der finanziellen Verbindlichkeiten 31.12.2021 angepasst wie berichtet 31.12.2020 31.12.2020 Bezeichnung Nominalzinssatz (%) Laufzeit in Monaten Nennbetrag in TEUR Buchwert in TEUR Nennbetrag in TEUR Buchwert in TEUR Nennbetrag in TEUR Buchwert in TEUR verschreibung Hinweise: - Alle im Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten betreffen die Konzernwährung Euro. - Die oben angeführten Nominalzinssätze bei den Darlehen AWS entsprechen dem Aufschlag auf den Referenzzinssatz (3M-EURIBOR). Da im Geschäftsjahr 2021 der Referenzzinssatz negativ war, entsprach der Aufschlag dem Nominalzinssatz. Girokonten 2,38% - 5,33% - - 584 - 287 - 287 Darlehen AWS 3,25% 54 800 400 800 800 800 800 Darlehen AWS 3,50% 90 400 292 400 272 400 272 Darlehen AWS 2,50% 55 600 400 600 533 600 533 Bankkredite für PV-Projekt 2,75% - 3,00% 156 5 904 5 644 3 203 2 763 3 203 2 820 Bankkredite für PV-Projekt 2,3% - 2,375% Darlehen (bis 31.12.2020 240 3 964 3 921 812 812 812 812 nachrangig) 130 130 130 130 Wandelschuld- 6,50% 120 0 51 340 340 340 340 Leasingverbindlichkeiten 2,40% - 3,28% 240 - 360 1 527 1 121 656 417 1 755 1 243 50 Sicherstellungen Als Sicherheiten für Fremdfinanzierungen wurden sämtliche Photovoltaik-Anlagen verpfändet (BW 31.12.2021: TEUR 7.511). Überleitung der Finanzverbindlichkeiten angepasst wie berichtet 2021 TEUR 2020 TEUR 2020 TEUR Stand 1. Jänner 1,2 Aufnahme finanzieller Verbindlichkeiten 1,2 Tilgungen finanzieller Verbindlichkeiten 6 352 8 956 -944 2 377 4 542 - 189 2 765 4 600 - 189 Summe zahlungswirksamer Veränderungen Summe nicht zahlungswirksamer Veränderungen 1,2 8 012 503 4 353 - 378 4 412 736 Stand am 31. Dezember 14 867 6 352 7 913 1 Die A npassung betrifft einen Fehlerausweis im A usweis von M iet- und Leasingverhältnisses zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. 2 Die A npassung betrifft einen Fehlerausweis bei der B ehandlung von Kreditko sten zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. Die nicht zahlungswirksamen Veränderungen betreffen einerseits die erstmalige Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten sowie andererseits die Wandlung der Wandelschuldverschreibungen. Künftige Tilgungen Die künftigen Tilgungen der bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar: Künftige Tilgungen zum 31.12.2021 innerhalb 1 Jahr fällig TEUR zwischen 1 Jahr und 5 Jahren fällig TEUR nach 5 Jahren fällig TEUR Verzinsliche Darlehen Wandelschuldverschreibungen Leasingverbindlichkeiten 4 316 51 178 3 861 0 336 5 518 0 607 Summe 4 545 4 197 6 125 Künftige Tilgungen zum 31.12.2020 (angepasst) innerhalb 1 Jahr fällig TEUR zwischen 1 Jahr und 5 Jahren fällig TEUR nach 5 Jahren fällig TEUR Verzinsliche Darlehen 2,5 Darlehen 5 (bis 31.12.2020 nachrangig) Wandelschuldverschreibungen Leasingverbindlichkeiten 1 1 066 0 340 99 2 322 2 208 0 0 0 0 143 175 Summe 1 505 2 465 2 383 51 Künftige Tilgungen zum 31.12.2020 berichtet) (wie innerhalb 1 Jahr fällig TEUR zwischen 1 Jahr und 5 Jahren fällig TEUR nach 5 Jahren fällig TEUR Verzinsliche Darlehen 940 2 345 2 239 Darlehen (bis 31.12.2020 nachrangig) 130 0 0 Wandelschuldverschreibungen 340 0 0 Leasingverbindlichkeiten 125 196 923 Summe 1 535 2 540 3 162 7.12. Rückstellungen Zusammensetzung und Entwicklung Beratung Rückstellungen für Jahresabschluss und Beratung Rückstellungen für noch nicht 95 95 0 120 120 Die Rückstellung gemäß IFRIC 1 steht im Zusammenhang mit Rückbauverpflichtungen bei Investitionen in fremde Gebäude und etwaige PV-Anlagen. konsumierte Urlaube Rückstellungen für Mehr-Überstunden 20 15 20 15 0 0 56 1 56 1 Rückstellungen für Garantiefälle 60 46 14 30 30 Rückstellungen GPLA 3 0 0 0 3 Rückstellung gemäß IFRIC 1 5 0 0 22 27 übrige sonstige Rückstellungen 14 13 1 13 13 Summe 212 189 15 240 249 2021 (in TEUR) Rückstellungen für Jahresabschluss und Stand 1.1. Verwendung Auflösung Zuweisung Stand 31.12. 120 Rückstellungen für noch nicht 56 121 56 0 0 117 61 116 61 konsumierte Urlaube Rückstellungen für Mehr-Überstunden 1 1 0 0 0 Rückstellungen für Garantiefälle 30 0 30 0 0 Rückstellung gemäß IFRIC 1 27 0 0 33 60 Rückstellung für Aufsichtsratvergütungen 0 0 0 100 100 Steuerrückstellung 0 0 0 4 4 Rückstellung für Jubiläumsgelder 0 0 0 11 11 Übrige Sonstige Rückstellungen 16 13 3 140 140 Summe 249 191 33 466 491 2020 (in TEUR) Stand 1.1. Verwendung Auflösung Zuweisung Stand 31.12. 52 Die Rückstellung für Jubiläumsgelder wurde erstmals im Geschäftsjahr 2021 gebildet. Die durchschnittliche Laufzeit der Ansprüche aus Jubiläumsgelder beträgt 28,4 Jahre. Die Veränderung des Anwartschaftsbarwerts für Jubiläumsgelder ergibt sich wie folgt: 2021 TEUR Barwert zum 1.1.2021 0 Laufender Dienstzeitaufwand 11 Barwert zum 31.12.2021 11 Die in Zusammenhang mit dem Anwartschaftsbarwert für Jubiläumsgelder in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Erträge und Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: 2021 TEUR Laufender Dienstzeitaufwand 11 Zinsaufwand 0 Aufwendungen im Geschäftsjahr 11 Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter würde sich wie folgt auswirken: Sensitivitätsanalyse der Rückstellung für Jubiläumsgelder Veränderung der Annahme Erhöhung Senkung 8. Finanzinstrumente - beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement Einstufung und beizulegende Zeitwerte Folgende Tabellen stellen die Buchwerte, Kategorien und beizulegende Zeitwerte sowie die Fair-Value- Hierarchie der Finanzinstrumente dar. In der Berichtsperiode wurden keine Umgliederungen zwischen den Hierarchiestufen vorgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Konzern überwiegend Finanzinstrumente bilanziert, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Sämtliche beizulegende Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte werden der Bewertungshierarchie Stufe 3 zugewiesen. Die verzinslichen Darlehen weisen zum 31. Dezember 2021 einen beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 14.508 auf. Bei den sonstigen Finanzinstrumenten unterscheiden sich die beizulegenden Zeitwerte nicht wesentlich von den Buchwerten. in % in TEUR in TEUR Zinssatz +/- 0,5 1 -1 Bezug +/- 0,25 0,5 -0,5 53 Finanzinstrumente zum 31.12.2021 Buchwerte in TEUR Finanzielle Vermögenswerte und Schulden Kategorie Erfolgswirksam zum Zu fortgeführten nach IFRS 9 beizulegenden Zeitwert Anschaffungskosten GESAMT Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1 052 1 052 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 1 052 1 052 Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen Schulden 76 76 Verzinsliche Darlehen 13 695 13 695 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2 439 2 439 Wandelschuldverschreibungen 51 51 Leasingverbindlichkeiten 1 121 1 121 54 Finanzinstrumente zum 31.12.2020 angepasst wie berichtet Buchwerte in TEUR Buchwerte in TEUR Kategorie Finanzielle Vermögenswerte und Schulden Erfolgswirksam zum Zu fortgeführten Finanzielle Vermögenswerte und Schulden Erfolgswirksam zum Zu fortgeführten nach IFRS 9 beizulegenden Zeitwert Anschaffungskosten GESAMT beizulegenden Zeitwert Anschaffungskosten GESAMT Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4 398 398 263 263 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 3 479 479 75 75 Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen 3 15 15 419 419 Schulden Verzinsliche Darlehen 2,5 5 596 5 596 5 524 5 524 Sonstige Verbindlichkeiten 5 0 0 130 130 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 956 956 956 956 Wandelschuldverschreibungen 340 340 340 340 Leasingverbindlichkeiten 1 417 417 1 243 1 243 1 Die A npassung betrifft einen Fehler im A usweis von M iet- und Leasingverhältnisses zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. 2 Die A npassung betrifft einen Fehler bei der B ehandlung von Kreditko sten zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. 3 Die A npassung betrifft einen Fehler bei der B ehandlung von verpfändeten Sicherheitenko nten zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. 4 Die A npassung betrifft einen Fehler bei der B ewertung der Lieferfo rderungen zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. 5 Die A npassung betrifft einen Fehler beim A usweis eines Nachrangdarlehens zum 31.12.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. 55 Das Nettoergebnis gegliedert nach Bewertungskategorien stellt sich wie folgt dar (in TEUR): bewertete Vermögenswerte 4 Die Anpassung betrifft einen Fehler bei der Bewertung der Lieferforderungen zum 01.01.2020, welcher nun richtig gestellt wurde. bewertete Vermögenswerte im Konzern- ergebnis aus erfasstes aus aus Folgebe- aus Netto- 2021 (in TEUR) Zinsen Dividenden wertung Abgang ergebnis Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle 0 0 0 0 0 Vermögenswerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte 15 0 - 27 0 - 12 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schulden - 201 0 0 0 - 201 Gesamt - 186 0 - 27 0 - 213 im Konzern- ergebnis aus erfasstes aus aus Folgebe- aus Netto- 2020 (in TEUR) angepasst Zinsen Dividenden wertung Abgang ergebnis Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle 0 0 0 0 0 Vermögenswerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten 4 15 0 15 0 30 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schulden - 161 0 0 0 - 161 Gesamt - 146 0 15 0 - 131 im Konzern- ergebnis aus erfasstes aus aus Folgebe- aus Netto- 2020 (in TEUR) wie berichtet Zinsen Dividenden wertung Abgang ergebnis Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle 0 0 0 0 0 Vermögenswerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten 4 15 0 0 0 15 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schulden - 161 0 0 0 - 161 Gesamt - 146 0 0 0 - 146 56 Risikomanagement Die CLEEN Energy Group ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zahlreichen unternehmensinternen und - externen Risiken ausgesetzt. Dem Österreichischen Corporate Governance Kodex entsprechend, betreibt die CLEEN Energy Group ein formalisiertes, einheitliches und konzernweites Risikomanagementsystem. Das Berichtswesen ist hier ein zentraler Bestandteil dieses Risikomanagementsystems, da hier positive und negative Abweichungen von Unternehmenszielen quantitativ erfasst und dargestellt werden. Durch eine Analyse dieser Ergebnisse und Kennzahlen werden entsprechende Maßnahmen vom Vorstand und den leitenden Angestellten abgeleitet und zur Umsetzung gebracht. Das Risikomanagementsystem ermöglicht es, schnell und effektiv zu handeln und einzugreifen sowie Chancen zu erkennen und profitable beziehungsweise positiv für die CLEEN Energy Group zu nutzen. Darüber hinaus ist die sorgfältige Auswahl der Geschäftspartner ebenso Teil des Risikomanagements. Dabei wird eingehend auf die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und intern definierter Qualitätsstandards geachtet. Wie bei jedem jungen Wachstumsunternehmen, insbesondere im Sektor der Energieeffizienz, ist die Geschäftsentwicklung häufig von Marktentwicklungen abhängig, die nicht im eigenen Einflussbereich des Unternehmens liegen. Folgende wesentliche Risikofelder werden derzeit von der CLEEN Energy Group definiert: • Allgemeine gesetzliche und wirtschaftliche Risiken o Branchenrisiko, Beschaffungsmarktrisiko, • Unternehmensspezifische Risiken o Investitionsrisiko, IT-Risiken, Personalrisiken, Länderrisiken • Finanzielle Risiken o Liquiditätsrisiko, Zinsänderungsrisiko, Kreditrisiko, Währungsrisiko Liquide Mittel werden ausschließlich bei Kreditinstituten mit einwandfreier Bonität veranlagt. Es liegen, wie im Vorjahr, keine Haftungsverhältnisse vor. Branchenrisiko Trotz des enormen Wachstumspotentials des Marktes von erneuerbaren Energiequellen, enthält auch diese Branche spezifische Risiken, welche die CLEEN Energy Group im Rahmen ihres Risikomanagements beobachtet und analysiert. Aufgrund des Bestrebens der weltweiten politischen Entscheidungsträger die Energiewende voranzutreiben, rückt die Branche in den Fokus von öffentlichen und privaten Investoren, was wiederum den technologischen Fortschritt massiv vorantreibt. Hier besteht das Risiko diesen technologischen Fortschritt nicht mit zu begleiten und somit das Einbüßen von Wettbewerbsfähigkeit aufgrund veralteter Technologien. Des Weiteren ändern sich aufgrund des Vorantreibens der Energiewende laufend die politischen Rahmenbedingungen. Dies kann zu Marktverzerrungen führen, welche auf die Geschäftstätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der CLEEN Energy Group Einfluss nehmen kann. Die CLEEN Energy Group beobachtet und analysiert die Veränderungen der technologischen und politischen Rahmenbedingungen laufend, um schnellstmöglich Chancen in den sich verändernden Bedingungen nutzen zu können oder um Risiken zu erkennen, ausgleichen und abmildern zu können. Bei jedem bevorstehenden Neuprojekt erfolgt durch das Management im Rahmen einer Projektbewertung eine Einschätzung der potentiellen Chancen und Risiken von sich verändernden Technologien und politischen Rahmenbedingungen. 57 Beschaffungsmarktrisiko Ein wesentliches Risiko für die zukünftig geplante Geschäftsausweitung der CLEEN Energy Group ist die Beeinträchtigung des Beschaffungsmarktes von Bauteilen für Photovoltaik-Anlagen. Durch die in den letzten Jahren entstandene Beeinträchtigung von Lieferketten aufgrund von weltweiten Störungen von Logistikabläufen kam es zu nachteiligen Auswirkungen auf diverse Warenströme. Dies führt einerseits zu massiven Preiserhöhungen und andererseits zu laufenden Lieferschwierigkeiten, welche sich in langen Lieferzeiten manifestieren. Das Management der CLEEN Energy Group begegnet diesem Risiko mit einem speziellen Auswahlverfahren von Lieferanten und stetiger Überwachung der Einkaufsprozesse. Bei kritischen Bauteilen (z.B. Modulen) wird durch eine Bevorratung einer Mindestmenge der Volatilität des Beschaffungsmarktes entgegengewirkt. Des Weiteren setzt die CLEEN Energy Group verstärkt auf den Bezug von wesentlichen Bauteilen direkt bei den Produzenten, um Lieferketten zu optimieren und preisoptimiert einzukaufen. Investitionsrisiko Durch das Geschäftsmodell der CLEEN Energy Group ergibt sich naturgemäß ein hohes Investitionsvolumen in Photovoltaikanlagen, woraus sich wiederum ein entsprechendes Investitionsrisiko ergibt. Dies definiert sich aus der Unsicherheit hinsichtlich der Vorteilhaftigkeit einer Investition, indem das Risiko besteht, dass zukünftige Einzahlungsüberschüsse bzw. Renditen eines Investitionsprojektes schwanken bzw. ausfallen. Die CLEEN Energy Group begegnet diesem Risiko mit entsprechenden konservativen Projektkalkulationen, welche eine Mindestrendite im Rahmen von abgesicherten Energiepreisen enthält. Somit wird das Investitionsrisiko, welches überwiegend von schwankenden Strompreisen abhängt, minimiert. Personalrisiko Ein wesentliche Säule des Unternehmenserfolgs sind die Mitarbeiter. Die Qualifikation der Belegschaft sowie deren Motivation und Zusammenarbeit fördern nachhaltig die Produktivität und schlussendlich auch den Erfolg jedes Unternehmens. Basis dafür bilden funktionierende und transparente Informationsflüsse sowie die Einbindung jedes Mitarbeiters in Entscheidungs- und Verbesserungsprozesse. Die Förderung von Weiter- bzw- Fortbildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterbindungsprogramme fördert den Aufbau von Know-how und hilft nachhaltige und erfolgreiche Unternehmensstrukturen zu schaffen. Der nachhaltige Fachkräftemangel, hohe Fluktuation sowie fehlende Weiterbildung bilden die wesentlichen Risiken im Personalbereich. Die CLEEN Energy Group entgegnet diesen Risiken mit der Förderung von unternehmensinternen sowie externen Weiterbildungsmaßnahmen, Mitarbeiterbindungsinitiativen sowie einem attraktiven Entlohnungssystem inkl. einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm. IT-Risiko Der verstärkte Fokus auf Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen und der einhergehende steigende Einsatz von diversen IT-System erhöht laufend das Risiko von Cyber-Crime Aktivitäten als auch die allgemeine Fehleranfälligkeit von IT-Systemen durch interne oder externe Faktoren. Der Einsatz von modernen IT-Systemen sowie Mitarbeiterschulungen im Zusammenhang mit Cyber Crime sollen das Risiko der CLEEN Energy Group im Zusammenhang mit der elektronischen Datenverarbeitung gering halten. Zudem sollen regelmäßige Datensicherung das Risiko von Datenverlust minimieren. Länderrisiko Die Ausweitung und Internationalisierung des Geschäftsfeldes der CLEEN Energy Group führt auch zu einem erhöhtem Länderrisiko. Neue geologische, politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen 58 haben Einfluss auf den Erfolg der Geschäftstätigkeit der CLEEN Energy Group. Um die einhergehenden Risiken mit Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf neue Länder bestmöglich evaluieren und bewerten zu können, setzt das Management bei der Abwicklung von internationalen Projekt verstärkt auf die Zusammenarbeit mit lokal anerkannten Geschäftspartnern, welche bereits ausreichend Erfahrung in der Abwicklung von Photovoltaik-Projekten aufweisen. Liquiditätsrisiko Die Sicherstellung einer ausreichenden finanziellen Basis ist eine der Kernaufgaben der Unternehmensführung. Als wichtigste Steuerungsgrößen des Liquiditätsrisikos auf Konzernebene wird eine Liquiditätsplanung, die sich aus den Zahlungsflüssen der einzelnen Projekte ableitet, verwendet. Die Finanzierung des Konzerns erfolgt zu einem hohen Anteil durch Bankdarlehen, die vor allem aufgrund der erforderlichen Vorabinvestitionen im Segment Photovoltaik erforderlich sind. Die Finanzierungen des Konzerns sind dementsprechend überwiegend langfristig ausgerichtet um die Laufzeiten der zugrundeliegenden Projekte bestmöglich abzudecken. Zur Besicherung dieser langfristigen Finanzierungen dienen einerseits die finanzierten Vermögenswerte (idR Photovoltaik-Anlagen) als auch sonstige Sicherstellungen (z.B. Patronatserklärung, Verpfändung Geschäftsanteile). Neben der Finanzierung über Banken legt der Konzern großen Wert auf ein partnerschaftliches und transparentes Verhältnis zu seinen Kernaktionären. Diese haben in der Vergangenheit bereits mehrfach deren Loyalität zum Konzern durch die Zurverfügungstellung ausreichender liquider Mittel in finanziell schwierigen Zeiten bewiesen. Kreditrisiko Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko des Zahlungsverzuges oder -ausfalls von Vertragspartnern. Bezüglich des kundenseitigen Ausfallrisikos wird auf die Übersicht zu den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen verwiesen. Das maximale Ausfallsrisiko besteht in Höhe der Buchwerte. Die Analyse und Bewertung der Kreditwürdigkeit jedes Kunden ist ein wesentliches Steuerungsinstrument der CLEEN Energy Group, um das Kreditrisiko zu minimieren. Die Überwachung der Bonität der Kunden erfolgt laufend. Zinsänderungsrisiko Das Zinsrisiko beschreibt die Änderung des Wertes von Finanzinstrumenten und des Zinsergebnisses aus Finanzinstrumenten auf Grund der Änderung von Zinssätzen. Der weitaus überwiegende Anteil der Finanzierungen der CLEEN Energy Group ist variabel verzinst und abhängig vom 3-Monats-EURIBOR. Die Veränderung dieses Basiswerts von +/- 1 % hätte bei den Bankdarlehen eine Auswirkung auf das Ergebnis sowie das Eigenkapital (jeweils vor Steuern) in Höhe von TEUR +/- 138 (Vorjahr TEUR 80). Fremdwährungsrisiko Da alle Geschäftstätigkeiten des Konzerns in Euro durchgeführt werden, besteht derzeit kein Fremdwährungsrisiko für den Konzern. Aufgrund der zukünftigen Geschäftsausweitung auch außerhalb des Euro-Raumes, wird dieses Risiko zukünftig verstärkt vom Management der CLEEN Energy Group überwacht werden. 59 9. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Ukraine-Konflikt Aufgrund des seit Februar 2022 manifestierten Ukraine-Konfliktes geht der Vorstand von negativen weltweiten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, unter anderem durch signifikante Energie- und Rohstoffpreiserhöhungen und Lieferengpässen, aus. Aus heutiger Sicht ist damit zu rechnen, dass sich diese Entwicklungen – trotz des derzeit boomenden Photovoltaik-Marktes – negativ auf die Unternehmensentwicklung auswirken wird. Ob tatsächlich und wenn ja, in welcher betraglichen Größenordnung dies sein wird, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Kapitalerhöhungen im April und Mai 2022 Wie am 3. November 2021 bekannt gegeben, hat der Vorstand der CLEEN Energy AG beschlossen, von dem in der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 eingeräumten genehmigten Kapital Gebrauch zu machen und mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Kapital der Gesellschaft im Rahmen einer prospektfreien Privatplatzierung um bis zu EUR 5 Millionen zu erhöhen. Die Privatplatzierung wurde überzeichnet. Daher hat der Vorstand 416.666 Stück auf Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) („Junge Aktien“) zum Ausgabebetrag von EUR 12 je Aktie ausgeben. Um auch anderen Investoren aufgrund der starken Nachfrage die Möglichkeit zu geben, in Aktien der CLEEN Energy AG zu investieren, hat der Vorstand im Rahmen des Closings der EUR 5 Mio. Kapitalerhöhung beschlossen, unter Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals einen Emissionserlös von insgesamt bis zu weiteren EUR 2 Millionen zur Finanzierung internationaler Contracting-Projekte einzusammeln. Der Vorstand der CLEEN Energy AG hat den Beschluss gefasst, von dem in der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 eingeräumten genehmigten Kapital Gebrauch zu machen und mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Kapital der Gesellschaft zu erhöhen. Der Vorstand beabsichtigte, das Grundkapital um bis zu weitere Nominale EUR 166.666 gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis zu 166.666 Stück auf Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) („Junge Aktien“) zu erhöhen. Der Angebotspreis je Junger Aktie betrug EUR 12,– ; das gezeichnete Emmissionsvolumen der Kapitalerhöhung betrug rund EUR 2 Millionen. Die Transaktion unterlag nicht der Prospektpflicht, da die Zeichnung der Kapitalerhöhung gemäß Artikel 1 Abs. 4 lit b) der Verordnung 2017/1129 (Prospektverordnung) nicht mehr als 149 Personen pro Mitgliedstaat angeboten wurde. Kauf Firmenzentrale Die CLEEN Energy Group erwarb mit Kaufvertrag vom 22.06.2022 das zuvor gemietete Bürogebäude in Haag, Niederösterreich, von Lukas Scherzenlehner (CEO) und Erwin Stricker um einen Kaufpreis in Höhe von TEUR 800. 60 10. Sonstige Angaben 10.1. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Nahestehende Personen: Die Unternehmen im Konsolidierungskreis unterhalten diverse geschäftliche Beziehungen zu nahestehenden Personen. Zu den nahestehenden Personen gehören die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren nahe Familienangehörige. Erfasst sind weiters die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen jener Unternehmen, die entweder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmen im Konsolidierungskreis ausüben, sowie deren nahe Familienangehörige. Mit 30.06.2016 wurde die CLEEN Energy GmbH auf die CLEEN Energy AG verschmolzen. Die CLEEN Energy AG ist in das mit der CLEEN Energy GmbH vormals bestehende Mietverhältnis mit der Eigentümergemeinschaft Erwin und Tina Stricker eingetreten. Bei Vertragsabschluss betrug der Mietzins für die im Jahr 2015 neu renovierten bzw. neu errichteten Räume EUR 6,50 pro m2 zuzüglich EUR 1,00 pro m2 Betriebskosten, wertgesichert mit einer Anpassungsklausel nach dem VPI. Das Mietverhältnis kann vom Mieter mit einer 3-monatiger Kündigungsfrist gekündigt werden. Mit Wirksamkeit ab 1.7.2018 wurden auf Vorschlag des Vorstandes die neu renovierten Räume in Haag von der Eigentümergemeinschaft Erwin Stricker und Lukas Scherzenlehner angemietet. Die Plausibilität der Argumente für den Standort und das konkrete Mietobjekt samt den Mietkonditionen wurde vom Aufsichtsrat geprüft. Der Mietvertrag wurde aufgrund der Interessenskollision vom Aufsichtsrat stellvertretend für die Gesellschaft abgeschlossen. Das Mietobjekt weist laut Plan eine Gebäudenutzfläche von 268 m² auf und umfasst ohne zusätzliche Verrechnung auch 6 direkt zugeordnete Parkplätze sowie die Berechtigung zur Benützung der Außenflächen für Events und Werbung. Der Mietpreis pro m² beträgt EUR 8,50 zuzüglich Betriebskosten von EUR 0,80. Für den Zeitraum von 3 Jahren wurde ein Kündigungsverzicht vereinbart, ab dem 30.6.2021 ist der Vertrag unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist kündbar. Die Immobilie wurde Ende das ersten Halbjahres 2022 von der CLEEN Energy AG um TEUR 800 erworben. Zum 31.12.2021 bestand für diesen Vertrag eine Leasingverbindlichkeit in Höhe von TEUR 287. Am 23.05.2019 wurde mit der Public Relations Agentur BSH advisors Dr. Sabine Schnabel, LL.M. (NYU) (der Ehefrau des Aufsichtsrats Boris Maximilian Schnabel) ein Beratungsvertrag für strategische Kommunikation auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser beinhaltet insbesondere die Unterstützung in der Medienarbeit sowie die laufende Investor Relations-Kommunikation für CLEEN Energy AG. Die Leistungen werden monatlich mit einem Pauschalbetrag von EUR 4.000,00 netto vergütet. Der Vertrag kann von beiden Seiten jeweils zum Monatsletzten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Im Geschäftsjahr 2021 fielen Beratungsaufwendungen in Höhe von TEUR 52 an. Auf den Privathäusern von folgenden, der CLEEN Energy Group nahestehenden Personen wurden Photovoltaikanlagen von der CLEEN Energy Group errichtet und über einen Contracting-Vertrag über 20 Jahre betrieben: - Mag.(FH) Thomas Hirtenlehner: Finanzleiter und Prokurist der CLEEN Energy AG - DI Michael Altrichter: Mehrheitseigentümer der Michael Altrichter Beteiligungs GmbH, eine Kernaktionärin der CLEEN Energy AG - Michael Eisler: Aufsichtsratsvorsitzender und Aktionär der CLEEN Energy AG - Eigentümergemeinschaft Erwin Stricker und Lukas Scherzenlehner: betrifft das angemietete Bürogebäude der CLEEN Energy AG in 3350 Haag 61 Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Transaktionen mit nahestehenden Personen. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 2021 2020 TEUR TEUR Vorstandsvergütung 370 287 Vergütung Management (Prokuristen) 247 130 Beratungsaufwendungen 82 78 Aufsichtsratsvergütungen 159 13 Umsatzerlöse mit PV-Anlagen 2 1 Der Umsatz durch Stromerlöse betrifft im Geschäftsjahr 2021 mit EUR 480 Thomas Hirtenlehner, EUR 1.500 Michael Altrichter und EUR 426 Michael Eisler. Die Aufsichtsratvergütungen teilen sich wie folgt auf: Aufsichtsrat Vergütung 2021 Michael Eisler (Vorsitzender) 50 Mag. Harald Weiss 25 Boris Maximilian Schnabel 25 Dem Vorstand (TEUR 146) und dem Aufsichtsratsvorsitzenden (TEUR 59) wurden überdies anteilsbasierte Vergütungen durch Aktienoptionen (siehe 7.10) zugesprochen. Nahestehende Unternehmen: Als nahestehende Unternehmen wurden jene Unternehmen identifiziert, die entweder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmen im Konsolidierungskreis ausüben. Im Geschäftsjahr 2021 fielen hierbei Beratungsaufwendungen mit der alphaTeam Systemische Beratung GmbH in Höhe von TEUR 30 an. Die Gesellschaft Digital Heroes GmbH, bei derer Michael Eisler alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer eingetragen ist, gewährt der CLEEN Energy Group seit November 2021 ein kurzfristiges endfälliges Darlehen in Höhe von TEUR 2.600 mit einer Verzinsung in Höhe von 7,5 %. Ab 1. Jänner 2022 kam es zu einer Erhöhung des Zinssatzes auf 8,25 %. Ein Betrag in Höhe von EUR 1.600 wäre am 31. März 2022 und ein Betrag in Höhe von TEUR 1.000 am 30. April 2022 zu tilgen gewesen. Das Darlehen wurde jedoch zuvor bis 31. Dezember 2022 verlängert. 62 10.2. Angaben gemäß § 245 Abs. 1 UGB Die nicht an einer anderen Stelle des Konzernabschlusses dargestellten Angaben des § 245 UGB finden Sie im Folgenden: Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer: Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer, gegliedert nach Arbeitern und Angestellten, stellt sich wie folgt dar: 1.1.2021 bis 31.12.2021 1.1.2020 bis 31.12.2020 Arbeiter 10 5 Angestellte 25 15 Gesamt 35 20 Angabe zu den Bezügen der Organmitglieder sowie früherer Organmitglieder: Siehe hierzu Angaben bei den nahestehenden Personen 10.3. Organe Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands Ing. Lukas Scherzenlehner – seit 18.10.2016 Die Gesellschaft wird vom Vorstand selbständig vertreten. Die Prokuristen Herr Mag. (FH) Thomas Hirtenlehner (seit Juni 2020) und Herr Roland Gstöttner (seit Mai 2021) vertreten gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied. Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates Name seit Michael Eisler 18.10.2016 Mag. Harald Weiss 30.10.2019 Boris Maximilian Schnabel 30.10.2019 Haag, 16. November 2022 Ing. Lukas Scherzenlehner (CEO, Vorstand) 63 BESTÄTIGUNGSVERMERK über die Konzernabschlussprüfung der CLEEN Energy AG für das GESCHÄFTSJAHR 2021 vom 1.1.2021 bis 31.12.2021 CLEEN Energy AG Haag Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2021 Elektronisches Exemplar (pdf-Version) vom 16. November 2022 CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH Bericht 2021 Seite 5 3. Bestätigungsvermerk Bericht zum Konzernabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Konzernabschluss der CLEEN Energy AG, Haag, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnis- rechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vor- schriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforde- rungen des § 245a UGB. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschluss- prüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt ,,Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vor- schriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestäti- gungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt Der Konzernabschluss der CLEEN Energy GmbH, Haag, für das am 31. Dezember 2020 en- dende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 18. August 2021 ein nicht modifiziertes Prüfungsurteil abgegeben hat. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtge- mäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Ge- schäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksich- tigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH Bericht 2021 Seite 6 Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Sachverhalt und Risiken Die CLEEN Energy AG weist in ihrem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 Buchwerte für immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte in Höhe von insgesamt 11,28 Mio. EUR aus. Der Vorstand hat zu beurteilen, ob Anhaltspunkte vorliegen, dass langfristige Vermögenswerte wertgemindert sein könnten. Bei dieser Beurteilung hat der Vorstand sowohl interne als auch externe Informationsquellen heranzuziehen und zukunftsbezogenen Annahmen zu treffen. Diese Annahmen erfordern wesentliche Schätzungen des Vorstandes über künftige Umsatzentwicklun- gen und Ergebnismargen und daraus resultierende Zahlungsmittelüberschüsse. Für den Konzernabschluss besteht daher das Risiko einer Überbewertung der immateriellen Ver- mögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte. Auf die Darstellung im Konzernanhang im Abschnitt B ,,Wertminderung" wird verwiesen. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Wir haben die Konzeption des Prozesses der Gesellschaft zur Überprüfung der zahlungsmitte- gerierenden Einheiten auf Indikatoren von Wertminderungen erhoben und beurteilt. Zusätzlich haben wir die vom Management getroffenen Annahmen und vorgenommenen Schät- zungen kritisch hinterfragt und unter anderem folgende Prüfungshandlungen gesetzt: • Befragung des Vorstands hinsichtlich der wesentlichen Schlüsselannahmen; • Analyse der Annahmen mittels öffentlich verfügbaren Brancheninformationen und Wür- digung der Auswirkungen auf die wesentlichen Planungsparameter; • Nachvollzug des Berechnungsmodells zur rechnerischen Überprüfung auf Anhaltspunkte für eine Wertminderung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (,,indikati- ver Werthaltigkeitstest"); • Stichprobenartige Überprüfung der rechnerischen Richtigkeit der indikativen Werthaltig- keitstests. Sonstige Informationen Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Infor- mationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernab- schluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den Jahresfinanzbericht haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erhalten. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informatio- nen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlich- keit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu un- seren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch darge- stellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH Bericht 2021 Seite 7 Verantwortlichkeiten des gesetzlichen Vertreters und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Fi- nanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernab- schlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolo- sen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachver- halte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstä- tigkeit anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertreter beabsichtigt, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozes- ses des Konzerns. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hin- reichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angese- hen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH Bericht 2021 Seite 8 Darüber hinaus gilt: • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Re- aktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zu- sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kon- trollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange- messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kon- trollsystems des Konzerns abzugeben. • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech- nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge- stellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Anga- ben. • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungs- legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Ver- treter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Un- sicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund- lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zu- künftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrundeliegenden Ge- schäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Kon- zernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststel- lungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusam- menhängende Schutzmaßnahmen auswirken. CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH Bericht 2021 Seite 9 Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausge- tauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernab- schlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsver- merk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Über- einstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Kon- zernlageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderun- gen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des ge- wonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. September 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. September 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Jahresabschluss 31. Dezember 2021 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zu- sätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH Bericht 2021 Seite 10 Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Maria Zagiczek. Wien, am 16. November 2022 CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH Mag. Maria Zagiczek Wirtschaftsprüfer Michael Lernbäcker, M.A. Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB ZU beachten. ERKLÄRUNG DES VORSTANDES Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte, Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist. Haag, 16. November 2022 Ing. Lukas Scherzenlehner (CEO, Vorstand) 64 CLEEN Energy AG AT0000A1PY49 Höllriglstraße 8a 3350 Haag, Österreich Tel.: +43 7434 93 080 400 eMail: [email protected] Web: www.cleen-energy.com CLEEN Energy AG Lagebericht Jahresabschluss Bestätigungsvermerk Erklärung des Vorstandes JAHRESFINANZBERICHT der CLEEN Energy AG für das Geschäftsjahr 2021 vom 1.1.2021 bis 31.12.2021 bestehend aus • Geprüftem Jahresabschluss samt Bestätigungsvermerk • Lagebericht • Erklärung nach § 124 Abs 1 Z 3 BörseG CLEEN Energy AG | Firmensitz: Höllriglstraße 8a | A-3350 Haag | www.cleen-energy.com Tel.: +43 (0) 7434 93080 - 400 | Fax: DW - 010 | Mail: [email protected] | FB: LG St. Pölten FN460107d | UID-Nr.: ATU71707548 CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH Bericht 2021 Bestätigungsvermerk Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der CLEEN Energy AG, Haag bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschrif- ten und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschrif- ten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschluss- prüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „ Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses “ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unab- hängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrecht- lichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt Der Jahresabschluss der CLEEN Energy GmbH, Haag, für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am am 23. Juli 2021 ein nicht modifiziertes Prüfungsurteil abgegeben hat. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtge- mäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäfts- jahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahres- abschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH Bericht 2021 Werthaltigkeit des Firmenwerts Sachverhalt und Risiken Die Energy AG weist in der Bilanz zum 31. Dezember 2021 einen Firmenwert mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 1.008 aus. Der Firmenwert wird über 10 Jahre abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2021 wurden planmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 224 in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Firmenwert wird nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Außerplanmäßige Ab- schreibungen werden vorgenommen, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Die Höhe des Buchwerts wird folglich primär durch Annahmen zu der Nutzungsdauer des Firmen- werts bzw. durch sachgerechte Identifikation von Anhaltspunkten auf Wertminderungen, die zu außerplanmäßigen Abschreibungen führen können, beeinflusst. Der Werthaltigkeitstest des Firmenwertes wird auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittel- überschüssen, die im Wesentlichen von zukünftigen Umsatz- und Margenerwartungen sowie von abgeleiteten Diskontierungszinssätzen abhängig sind, durchgeführt. Der Werthaltigkeitstest so- wie die festgelegte Nutzungsdauer sind mit bedeutsamen Schätzunsicherheiten behaftet. Es be- steht das Risiko für den Jahresabschluss, dass außerplanmäßige Abschreibungen nicht aus- reichend in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden und der Firmenwert sowie das Ei- genkapital zu hoch ausgewiesen werden. Im Zusammenhang mit den Angaben der Gesellschaft zum Firmenwert verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang auf Seite 1ff. Unser Vorgehen bei der Prüfung Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir uns ein Verständnis über den Prozess der Energy AG zur Überwachung und Analyse der Anzeichen für eine Wertminderung sowie zur Ermittlung des beizulegenden Wertes verschafft und diesen beurteilt Zusätzlich haben wir die vom Management getroffenen Annahmen und vorgenommenen Schät- zungen kritisch hinterfragt und unter anderem folgende Prüfungshandlungen gesetzt: Befragung des Vorstands hinsichtlich der wesentlichen Schlüssenannahmen; Analyse der Annahmen mittels öffentlich verfügbaren Brancheninformationen und Wür- digung der Auswirkungen auf die wesentlichen Planungsparameter; Beurteilung der Angemessenheit der zukunftsbezogenen Annahmen und Bewertungs- methoden anhand historischer interner Werte; Abstimmung der den zukünftigen Zahlungsströmen zugrundeliegenden Unternehmens- planungen mit den vorliegenden Budgets; Nachvollzug des Berechnungsmodells für die Ableitung der Diskontierungszinssätze und Plausibilisierung der angesetzten Parameter durch Datenbankabfragen; Prüfung der rechnerischen Richtigkeit der Werthaltigkeitstests. Werthaltigkeit der Anteile an verbundene Unternehmen Sachverhalt und Risiken Die Energy AG weist in der Bilanz zum 31. Dezember 2021 Anteile an verbundene Unter-nehmen mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 224 aus. CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH Bericht 2021 Die Anteile an verbundene Unternehmen wird nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewer- tet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn die Wertminderung voraus- sichtlich von Dauer ist. Die Höhe des Buchwerts wird folglich durch sachgerechte Identifikation von Anhaltspunkten auf Wertminderungen, die zu außerplanmäßigen Abschreibungen führen können, beeinflusst. Der Werthaltigkeitstest der Anteile an verbundene Unternehmen wird auf Basis von diskontierten Netto-Zahlungsmittelüberschüssen, die im Wesentlichen von zukünftigen Umsatz- und Margen- erwartungen sowie von abgeleiteten Diskontierungszinssätzen abhängig sind, durchgeführt. Der Werthaltigkeitstest ist mit bedeutsamen Schätzunsicherheiten behaftet. Es besteht das Risiko für den Jahresabschluss, dass außerplanmäßige Abschreibungen nicht ausreichtend in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden und die Anteile an verbundene Unternehmen sowie das Ei- genkapital zu hoch ausgewiesen werden. Im Zusammenhang mit den Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundene Unter- nehmen verweisen wir auf auf die Ausführungen im Anhang auf Seite 2ff. Unser Vorgehen bei der Prüfung Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir uns ein Verständnis über den Prozess der Energy AG zur Überwachung und Analyse der Anzeichen für eine Wertminderung sowie zur Ermittlung des beizulegenden Wertes verschafft und diesen beurteilt Zusätzlich haben wir die vom Management getroffenen Annahmen und vorgenommenen Schät- zungen kritisch hinterfragt und unter anderem folgende Prüfungshandlungen gesetzt: Befragung des Vorstands hinsichtlich der wesentlichen Schlüssenannahmen; Analyse der Annahmen mittels öffentlich verfügbaren Brancheninformationen und Wür- digung der Auswirkungen auf die wesentlichen Planungsparameter; Beurteilung der Angemessenheit der zukunftsbezogenen Annahmen und Bewertungs- methoden anhand historischer interner Werte; Abstimmung der den zukünftigen Zahlungsströmen zugrundeliegenden Unternehmens- planungen mit den vorliegenden Budgets; Nachvollzug des Berechnungsmodells für die Ableitung der Diskontierungszinssätze und Plausibilisierung der angesetzten Parameter durch Datenbankabfragen; Prüfung der rechnerischen Richtigkeit der Werthaltigkeitstests. Sonstige Informationen Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Infor- mationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresab- schluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraus- sichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben. In Verbindung mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind und abzuwägen, ob sie ange- sichts des bei der Prüfung gewonnen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jahresab- schluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH Bericht 2021 Verantwortlichkeiten des gesetzlichen Vertreters und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwen- dig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentli- chen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzu- geben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätig- keit anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertreter beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozes- ses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Gan- zes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü- mern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinrei- chende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Über- einstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Ab- schlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine we- sentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angese- hen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH Bericht 2021 Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Re- aktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zu- sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kon- trollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange- messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kon- trollsystems der Gesellschaft abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rech- nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestell- ten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungs- legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Ver- treter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Un- sicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwer- fen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- steht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund- lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zu- künftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Ge- schäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststel- lungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusam- menhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausge- tauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresab- schlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsver- merk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH Bericht 2021 Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden recht- lichen Anforderungen aufgestellt wurde. Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstim- mung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des La- geberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen auf- gestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des ge- wonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 9. September 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. September 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Jahresabschluss 31. Dezember 2021 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „ Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zu- sätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH Bericht 2021 ag. Mario Z agiczek Wirtschaftspr üfer g. M rio Zagiczek Wirts haftsprüfer Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer ist Mag. Mario Zagiczek. Wien, am 7. September 2022 CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH M Michael Lembäcker M.A. Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. Anlage 1 Bilanz CLEEN Energy AG zum 31. Dezember 2021 Aktiva 31.12.2021 31.12.2020 Passiva 31.12.2021 31.12.2020 EUR % EUR % EUR % EUR % A. Anlagevermögen A. Eigenkapital 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Geschäfts-(Firmen-)wert II. Sachanlagen 1. Bauten davon Investitionen in fremde Gebäude 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3. geleistete Anzahlungen III. Finanzanlagen 1. Beteiligungen B. Umlaufvermögen 1. Vorräte 1. Waren 2. noch nicht abrechenbare Leistungen 3. geleistete Anzahlungen II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen davon aus Lieferungen und Leistungen davon sonstige 3. Forderungen gegenüber Gesellschaftern 4. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten C. Rechnungsabgrenzungsposten D. Aktive latente Steuern Summe Aktiva 1. eingefordertes Grundkapital übernommenes Grundkapital Nennbetrag eigener Aktien 2,6 einbezahltes Grundkapital 2,6 II. Kapitalrücklagen 1. gebundene 3,5 2. nicht gebundene 0,0 6,1 III. Bilanzverlust 3,1 davon Verlustvortrag 37,9 B. Investitionszuschüsse C. Rückstellungen 10,7 1. Steuerrückstellungen 7,5 2. sonstige Rückstellungen 0,0 18,2 D. Verbindlichkeiten 1. Anleihen 11,4 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 23,7 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 23,7 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,0 3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,6 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 5,8 Leistungen 41,4 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 0,5 5. sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 1,8 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 0,1 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 100,0 Summe Passiva 86,8 86,8 0,0 86,8 25,1 27,0 52,1 -138,7 - 117,5 0,2 0,7 0,0 5,1 5,1 7,9 7,9 37,4 37,4 0,0 0,0 0,0 21,6 21,6 27,2 9,2 0,8 27,2 94,0 94,0 0,0 100,0 28,7 60,2 1.008.114,51 9,4 1.232.139,95 102.284,25 1,0 113.642,65 102.284,25 1,0 113.642,65 219.964,34 2,1 148.615,62 2.100,00 0,0 0,00 324.348,59 3,0 262.258,27 242.019,20 2,3 135.000,00 1.574.482,30 14,7 1.629.398,22 1.468.390,33 13,7 460.651,00 1.502.203,11 14,0 322.388,66 42.342,00 0,4 0,00 3.012.935,44 28,1 783.039,66 1.102.841,30 10,3 490.951,16 4.318.194,03 40,2 1.017.643,56 3.292.007,94 30,7 1.017.643,56 1.026.186,09 9,6 0,00 40.795,51 0,4 24.069,40 569.751,08 5,3 247.624,67 6.031.581,92 56,2 1.780.288,79 8.428,05 0,1 22.774,94 9.052.945,41 84,3 2.586.103,39 108.111,73 1,0 77.293,32 3.961,53 0,0 4.097,73 10.739.500,97 100,0 4.296.892,66 4.107.099,00 38,2 3.730.339,00 4.292.539,00 40,0 3.730.339,00 -185.440,00 -1,7 0,00 4.107.099,00 38,2 3.730.339,00 2.042.296,60 19,0 1.076.964,44 1.346.678,70 12,5 1.161.238,70 3.388.975,30 31,6 2.238.203,14 -5.942.298,42 -55,3 -5.960.449,07 -5.960.449,07 -55,5 -5.048.306,86 1.553.775,88 14,5 8.093,07 29.802,05 0,3 31.852,18 3.763,30 0,0 0,00 413.281,95 3,9 217.426,43 417.045,25 3,9 217.426,43 50.992,10 0,5 339.608,52 50992,10 0,5 339.608,52 1.109.265,49 10,3 1.605.083,53 617.579,32 5,8 1.605.083,53 491.686,17 4,6 0,00 1.794.821,57 16,7 0,00 1.794.821,57 16,7 0,00 1.952.726,79 18,2 926.134,97 1.952.726,79 18,2 926.134,97 3.831.071,84 35,7 1.168.693,96 988.033,47 9,2 393.749,32 119.825,49 1,1 33.492,55 3.831.071,84 35,7 1.168.693,96 8.738.877,79 81,4 4.039.520,98 8.247.191,62 76,8 4.039.520,98 491.686,17 4,6 0,00 10.739.500,97 100,0 4.296.892,66 Anlage 2 CLEEN Energy AG 1. Umsatzerlöse 2. Veränderung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen 3. sonstige betriebliche Erträge a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen b) übrige 4. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen a) Materialaufwand b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 5. Personalaufwand a) Löhne b) Gehälter c) soziale Aufwendungen aa) Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 6. Abschreibungen a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 7. sonstige betriebliche Aufwendungen a) Steuern, soweit sie nicht unter Steuern vom Einkommen fallen b) übrige 8. Zwischensumme aus Z 1 bis 7 (Betriebsergebnis) 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon aus verbundenen Unternehmen 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon betreffend verbundene Unternehmen 11. Zwischensumme aus Z 9 bis 10 (Finanzergebnis) 12. Ergebnis vor Steuern (Summe aus Z 8 undZ11) 13. Steuern vom Einkommen davon weiterbelastet an Gruppenmitglied 14. Ergebnis nach Steuern 15. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 16. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 17. Bilanzverlust Gewinn- und Verlustrechnung 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 2021 2020 EUR % EUR % 5.831.641,09 94,8 322.388,66 5,2 14.648,94 0,2 178.150,45 2,9 192.799,39 3,1 3.763.504,86 61,2 695.987,49 11,3 4.459.492,35 72,5 111.891,18 1,8 772.035,25 12,6 265.423,65 4,3 12.597,66 0,2 252.825,99 4,1 1.149.350,08 18,7 270.503,18 4,4 42.502,71 0,7 1.254.840,98 20,4 1.297.343,69 21,1 -829.860,16 -13,5 13.967,19 0,2 0,00 0,0 98.599,02 1,6 0,00 0,0 -84.631,83 -1,4 -914.491,99 -14,9 -2.349,78 -0,0 0,00 0,0 -912.142,21 -14,8 -912.142,21 -14,8 -5.048.306,86 -82,0 -5.960.449,07 -96,9 11.750.754,53 90,9 1.179.814,45 9,1 36.249,28 0,3 83.423,73 0,7 119.673,01 0,9 7.685.977,49 59,4 1.109.510,16 8,6 8.795.487,65 68,0 197.928,17 1,5 981.304,32 7,6 366.813,58 2,8 17.339,84 0,1 349.473,74 2,7 1.546.046,07 12,0 329.453,70 2,6 34.302,38 0,3 2.187.927,75 16,9 2.222.230,13 17,2 157.024,44 1,2 12.713,06 0,1 0,00 0,0 130.937,35 1,0 0,00 0,0 -118.224,29 -0,9 38.800,15 0,3 20.649,50 0,2 -1.625,00 -0,0 18.150,65 0,1 18.150,65 0,1 -5.960.449,07 -46,1 -5.942.298,42 -46,0 Anlage 3 Anhang 1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit entsprechend der gesetzlichen Regelungen eingehalten. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden - soweit gesetzlich geboten - berücksichtigt. Schätzungen und Ermessensentscheidungen richten sich nach den angenommenen Verhältnissen und haben Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zusammengefasste Posten werden nachstehend erläutert. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten. ANLAGEVERMÖGEN Immaterielles Anlagevermögen Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert sind. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt: Nutzungsdauer in Jahren Firmenwert 10 Der Firmenwert wird linear gemäß § 203 Abs 5 UGB über den oben genannten Zeitraum abgeschrieben. Der ausgewiesene Firmenwert resultiert aus der side-stream Verschmelzung der Cleen Energy GmbH auf die Cleen Energy AG (vormals ENER AG) zum Verschmelzungsstichtag 30.06.2016. Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung wurde der Firmenwert auf seine Werthaltigkeit überprüft (Impairmenttest). Aufbauend auf dem vom Vorstand erstellten und durch den Aufsichtsrat genehmigten Budget für das Geschäftsjahr 2022 wurde eine Mittelfristplanung bis 2027 erstellt, welches die Grundlage für die Überprüfung der Werthaltigkeit darstellt. Sowohl die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie als auch der Ukraine-Konfliktes führten zu keinen wesentlichen Anpassungen der Umsatzplanung sowie des Rohertrags. Anlage 3 Anhang 2 Die Werthaltigkeitsüberprüfung erfolgte mittels weighted Average Cost of Capital-Verfahren (WACC- Verfahren), welches zur Gruppe der Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF-Verfahren) zählt. Erkenntnisse bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses wurden einbezogen. Die Ableitung der gewichteten Kapitalkosten erfolgte auf Basis des Capital Asset Pricing Models (CAPM). Die einzelnen Parameter wurden in Einklang mit dem Fachgutachten zur Unternehmensbewertung (KFS/BW1) des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer abgeleitet. Zum Stichtag wurden WACCs in Höhe von 5,47 % bis 5,5 % % (Vorjahr 5,93 %) abgeleitet. Bezugnehmend auf die Ausführungen im KFS/BW1 zur Berücksichtigung von Insolvenzrisiken bei (jungen) Wachstumsunternehmen, die sich noch in der Verlustphase befinden (KFS/BW1 Rz 134ff), wurde eine adäquate Ausfallswahrscheinlichkeit in Höhe von 7,0 % (Vorjahr: 7,0 %), über den Detailplanungszeitraum, berücksichtigt. Nachhaltig (in der ewigen Rente) wurde die Bestandswahrscheinlichkeit wie auch im Vorjahr aus dem letzten Detailplanungszeitraum fortgeführt. Die Ableitung der ewigen Rente erfolgte auf Basis des letzten Planjahres unter Berücksichtigung einer gemäß ökosozialer Steuerreform abfallenden Steuerquote zwischen 25,0 % und 23,0 % (Vorjahr: 25,0 %). Der Berechnung wurde eine Rendite in Höhe der Kapitalkosten und eine Wachstumsrate von rund 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %) unterstellt. Als Ergebnis der Bewertung konnte kein Impairmentbedarf des angepassten Firmenwerts festgestellt werden. Sachanlagen Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert werden. Die geringwertigen Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von EUR 800,00 (Vorjahr: EUR 800,00) wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear der voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt: Nutzungsdauer in Jahren Bauten 10 - 20 andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 - 10 Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden gem. § 208 Abs. 1 UGB entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Finanzanlagen Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten unter Beachtung des gemilderten Niederstwertprinzips bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden gem. § 208 Abs. 1 UGB entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung wurden die Beteiligungsansätze auf deren Werthaltigkeit überprüft (Impairmenttest). Aufbauend auf den Projekten, welche in den Tochterunternehmen abgewickelt werden, wurde eine Mehrjahresplanung über 25 Jahre erstellt, welche die Grundlage für die Überprüfung der Werthaltigkeit darstellt. Sowohl die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie als auch der Ukraine-Konfliktes führten zu keinen wesentlichen Anpassungen der Umsatzplanung sowie des Rohertrags. Anlage 3 Anhang 3 Die Werthaltigkeitsüberprüfung erfolgte mittels weighted Average Cost of Capital-Verfahren (WACC- Verfahren), welches zur Gruppe der Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF-Verfahren) zählt. Erkenntnisse bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses wurden einbezogen. Die Ableitung der gewichteten Kapitalkosten erfolgte auf Basis des Capital Asset Pricing Models (CAPM). Die einzelnen Parameter wurden in Einklang mit dem Fachgutachten zur Unternehmensbewertung (KFS/BW1) des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer abgeleitet. Als Ergebnis der Bewertung konnte kein Impairmentbedarf für die einzelnen Beteiligungswerte festgestellt werden. UMLAUFVERMÖGEN Vorräte Waren Die Bewertung der Waren erfolgte zu Anschaffungskosten im Rahmen des gleitenden Durchschnittspreisverfahrens. Noch nicht abrechenbare Leistungen Die Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten auf Basis der Einzelkosten zuzüglich angemessener Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Bedachtnahme auf eine verlustfreie Bewertung. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden die sozialen Aufwendungen iSd § 203 (3) UGB sowie Zinsen iSd § 203 (4) UGB nicht einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Für überfällige Forderungen wurden ausreichend Vorsorgen getroffen. Pauschalwertberichtigungen wurden keine angesetzt. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Die aktiven Rechnungsabgrenzungen beinhalten Zahlungen für Aufwendungen für einen späteren Zeitraum und werden entsprechend in jenen Zeitperioden aufgelöst, denen sie wirtschaftlich zuzuordnen sind. AKTIVE LATENTE STEUERN Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept gebildet und resultieren aus Differenzen zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen. Da die ökosoziale Steuerreform 2022 in dritter Lesung im Nationalrat erst am 20.Jänner 2022 erfolgt ist, haben wir bei der Berechnung der Latenten Steuerschulden und Steueransprüche weiterhin einen Körperschaftssteuersatz von 25% (Vorjahr: 25%) verwendet. Vom Wahlrecht des Ansatzes steuerlicher Verlustvorträge gemäß § 198 Abs. 9 UGB wird Gebrauch gemacht. Der Vorstand geht von einer künftigen erfolgreichen Geschäftsentwicklung aus. Aufgrund der „ recent history of losses“ wurden allerdings aus Gründen der bilanziellen Vorsicht noch keine latenten Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste angesetzt. Anlage 3 Anhang 4 RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen - Jubiläumsgeldrückstellungen Die Jubiläumsgeldrückstellung wurde heuer erstmalig und nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Hierbei kam das Verfahren der laufenden Einmalprämien (PUC-Methode) auf Basis einer durchschnittlichen Bezugserhöhung von 2,5% und des gesetzlichen Pensionsantrittsalters zur Anwendung. Als Rechnungszinssatz wurde der Stichtagszinssatz angewendet, der bei einer Duration von 22 Jahren rd. 0,96% betrug (Quelle: AKTUAR Versicherungsmathematik). Bei der Rückstellungsberechnung wurden jährliche Fluktuationsabschläge nach Lebensalter wie folgt angesetzt: jährliche Fluktuation 1 nach Alter Alter in Prozent 20 bis 29 9,23% 30 bis 39 4,95% 40 bis 49 2,99% 50 bis 59 1,67% 60 bis 65 1,04% Die Veränderungen der Jubiläumsgeldrückstellungen gegenüber dem Vorjahr werden vollständig im Personalaufwand ausgewiesen. Sonstige Rückstellungen - übrige In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Sämtliche Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Anlage 3 Anhang 5 ERLÄUTERUNGEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG ERLÄUTERUNG ZUR BILANZ Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im beiliegenden Anlagenspiegel dargestellt. Anteile an verbundenen Unternehmen Firmenname Firmensitz Stamm- einlage in EUR Anteil in % Buchmäßiges Eigenkapital zum 31.12.2021 in EUR Jahresfehlbetrag/ -überschuss für das Geschäftsjahr 2021 in EUR CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH 3350 Haag, Österreich 100.000,00 100 -232.121,98 -242.978,40 CLEEN Energy Energiewende GmbH 3350 Haag, Österreich 35.000,00 100 -81.011,35 -96.687,73 CLEEN Energy Helios GmbH 3350 Haag, Österreich 35.000,00 100 20.145,42 -14.854,58 CLEEN Energy Hyperion GmbH 3350 Haag, Österreich 35.000,00 100 -163.979,54 -198.97,54 Ravolta New Energy GmbH 72379 Hechingen, Deutschland 25.000,00 100 -28.031,88 -53.031,88 * diese Wertangaben basieren auf nicht geprüften Jahresabschlüssen Sonstige Forderungen In den sonstigen Forderungen sind Erträge in Höhe von EUR 246.584,53 (Vorjahr: EUR 64.987,04) enthalten, die erst nach dem 31.12.2021 zahlungswirksam werden. Sämtliche Forderungen unterliegen einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Aktive latente Steuern Zum 31.12.2021 wurden aktive latente Steuern iHv EUR 3.961,53 (Vorjahr: EUR 4.097,73) gebildet. unternehmens- rechtlicher Buchwert steuerrechtlicher Buchwert Basis 2021 Basis 2020 Aktivposten Leasing PKW 0,00 16.282,50 16.282,50 14.645,48 Geldbeschaffungskosten 0,00 436,36 -436,36 1.745,45 kumulierte temporäre Differenz 15.846,14 16.390,93 davon 25 % aktive latente Steuer 3.961,53 4.097,73 Veränderung (Steueraufwand/-ertrag) -136,20 2.348,78 Anlage 3 Anhang 6 Eigenkapital Das Eigenkapital hat sich durch das positive Jahresergebnis in der Höhe von EUR 18.150,65 (VJ EUR – 912.142,21) und die nachfolgend erläuterten Kapitalmaßnahmen maßgeblich auf EUR 1.638.890,74 (VJ 8.093,07) verbessert. Grundkapital (Nennkapital) Das Grundkapital (Nennkapital) beträgt per 31.12.2021 EUR 4.292.539,00 (VJ EUR 3.730.339,00). Die Gesellschaft verfügt über 185.440 eigene Stückaktien. Im Geschäftsjahr 2021 wurden die eigenen Anteile erstmalig in der nicht gebundenen Kapitalrücklage dargestellt. Die Veränderung des Grundkapitals zum Vorjahr (EUR 376.760,00 / Stück 376.760) ist auf folgende Sachverhalte zurückzuführen: Kapitalerhöhung 04/2021 200.000,00 Ausübung von Wandlungsrechten 114.285,00 Aktienoptionsprogramm Vorstand und AR 62.475,00 Veränderung 2021 insgesamt 376.760,00 Kapitalerhöhung April 2021 In der 2. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Mai 2018 wurde die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 1.428.000 durch Ausgabe von bis zu 1.428.000 neue auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) beschlossen. Dieses bedingte Kapital wurde als Punkt II.4.5.a der Satzung eingefügt. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. Ein Zweck dieser bedingten Kapitalerhöhung gemäß II.4.5.a der Satzung ist die Ausgabe von Bezugsaktien an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in der 2. ordentlichen Hauptversammlung eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden, soweit die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Die Veränderung im Zusammenhang mit eben dieser Kapitalerhöhung 04/2021 betrug 200.000 Stück Aktien (zu einem Preis von EUR 4,00 pro Aktie) und brachte somit EUR 800.000,00 frisches Eigenkapital. In der 2. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Mai 2018 wurde die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 1.428.000 durch Ausgabe von bis zu 1.428.000 neue auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) beschlossen. Dieses bedingte Kapital wurde als Punkt II.4.5.a der Satzung eingefügt. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. Ein Zweck dieser bedingten Kapitalerhöhung gemäß II.4.5.a der Satzung ist die Ausgabe von Bezugsaktien an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter Ausnutzung der in der 2. ordentlichen Hauptversammlung eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden, soweit die Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Innerhalb des Wandlungszeitraums, der 30 Tage nach der Hauptversammlung, in der über den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2020 berichtet wird, haben zwei Gläubiger der Wandelschuldverschreibung 2019-2029 ihr Wandlungs- und Umtauschrecht ausgeübt und Bezugserklärungen zum Bezug von insgesamt 114.285 Bezugsaktien unterfertigt an die Gesellschaft übermittelt. Der Vorstand hat anschließend mit Beschluss vom 27. April 2021 die entsprechende Anzahl an Bezugsaktien ausgegeben. Ausübung von Wandlungsrechten Die Veränderung des Grundkapitals resultiert weiters durch die Ausübung von Wandlungsrechten: Innerhalb des Wandlungszeitraums, der 30 Tage nach der Hauptversammlung, in der über den Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2020 berichtet wird, haben zwei Gläubiger der Wandelschuldverschreibung 2019-2029 ihr Wandlungs- und Umtauschrecht ausgeübt und Bezugserklärungen zum Bezug von insgesamt 114.285 Bezugsaktien unterfertigt an die Gesellschaft übermittelt. Anlage 3 Anhang 7 Der Vorstand hat anschließend mit Beschluss vom 27. April 2021 die entsprechende Anzahl an Bezugsaktien ausgegeben. Bereits im Jahr 2020 haben Gläubiger der Wandelschuldverschreibung 2019-2029 ihr Wandlungs- und Umtauschrecht ausgeübt und Bezugserklärungen zum Bezug von insgesamt 196.969 Bezugsaktien unterfertigt. Somit sind unter den Wandelschuldverschreibungen in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 311.254 Stück Aktien ausgegeben worden. Das bedingtes Kapital gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG hat sich somit von EUR 1.428.000 um EUR 311.254 auf EUR 1.116.746 reduziert. Aktienoptionsprogramm Vorstand und Aufsichtsrat In der 2. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Mai 2018 wurde zudem die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG um bis zu EUR 357.000 durch Ausgabe von bis zu 357.000 neue auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) beschlossen. Dieses bedingte Kapital wurde als Punkt II.4.5.b der Satzung eingefügt. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. Zweck der bedingten Kapitalerhöhung gemäß Punkt II.4.5.b der Satzung ist die Ausgabe von Bezugsaktien zur Bedingung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates eingeräumt werden. Der Ausgabebetrag wurde mit EUR 3,36 je Aktie festgelegt. Der Vorstand und das Aufsichtsratsmitglied Michael Eisler erfüllten im Geschäftsjahr 2020 die Voraussetzungen für die Zuteilung der Aktienoptionen. Deshalb beschloss die 5. ordentliche Hauptversammlung der CLEEN Energy AG am 9. September 2021 Lukas Scherzenlehner sämtliche diesem aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 zustehenden 44.625 Aktienoptionen zuzuteilen (Tagesordnungspunkt 4). Zu Tagesordnungspunkt 5 beschloss die Hauptversammlung Michael Eisler sämtliche diesem aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 zustehenden 17.850 Aktienoptionen zuzuteilen. Am 30. September 2021 haben Lukas Scherzenlehner und Michael Eisler als Inhaber von 44.625 bzw. 17.850 Aktienoptionsrechten, die Ausübung sämtlicher ihnen zustehender Optionsrechte erklärt. Die entsprechenden Bezugserklärungen wurden am 23. Dezember 2021 von den beiden abgegeben. Mit Beschluss des Vorstands und Beschluss des Aufsichtsrates – jeweils vom 28. Dezember 2021 – wurden aus dem bedingten Kapital gemäß II.4.5.b der Satzung insgesamt 62.475 Stück neue Aktien der Gesellschaft zur Bedienung von ausgeübten Aktienoptionen ausgegeben. Der gemäß AFRAC-Stellungnahme 3 (Dezember 2015) anzusammelnde Betrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt dargestellt: Anzahl ausgeübte Rechte Angesammelter Betrag Ausweis in GuV Anteil für Vorstand 44.625. 146.370,00 Personalaufwendungen Anteil für den Aufsichtsrat 17.850 58.548,00 Sonstiger betrieblicher Aufwand Gesamt 204.918,00 Aktienoptionsprogramm 2021 Ebenso wurde in der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. September 2021 die Satzung der Gesellschaft dahingehend erweitert, dass das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG um bis zu 360.531 Stück neue Stückaktien zum Zwecke der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates der Gesellschaft, erhöht werden kann. Diese Satzungsänderung ist keine Vereinbarung mit den künftigen Ausübungsberechtigten, sondern schafft den Rahmen der Hauptversammlung und Vorstand um eine derartige Vereinbarung in der Zukunft abzuschließen. Von den insgesamt 360.531 Stück können bis zu 180.267 Aktienoptionen an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft, bis zu 90.132 Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstandes und bis zu 90.132 Aktienoptionen an Mitglieder des Aufsichtsrates ausgegeben werden. 90.132 Aktienoptionen können für die Mitglieder des Vorstandes im Falle des Vorliegens eines Alleinvorstandes zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoptionen zugeteilt werden. Im Falle von zwei Vorstandsmitglieder können bis zu 60.088 Aktienoptionen an den CEO und bis zu 30.044 Aktienoptionen an den CFO zugeteilt werden. Anlage 3 Anhang 8 Im Falle von drei Vorstandsmitgliedern können bis zu 45.066 Aktienoptionen an den CEO und jeweils bis zu 22.533 Aktienoptionen einem CFO und COO zugeteilt werden. Bis zu 90.132 Aktienoptionen können für die Mitglieder des Aufsichtsrates bis zu 45.066 Aktienoptionen Herrn Michael Eisler und mit jeweils bis zu 22.533 Aktienoptionen den Herrn Mag. Harald Weiss und Herrn Boris Maximilian Schnabel als amtierende Aufsichtsratsmitgliedern zugeteilt werden. Der Ausgabebetrag der Aktien beträgt EUR 5,35 je Aktie (Ausgabepreis der Aktienoptionen). Dieses Aktienoptionsprogramm wird für 5 Jahre gelten. Die Aktienoptionen werden in den Jahren 2022 bis 2026 (jeweils einschließlich) für die Leistungen in den Jahren 2021 bis 2025 (jeweils einschließlich) zugeteilt werden. Die Zuteilung der Aktienoptionen unter diesem Aktienoptionsprogramm erfolgt jährlich erstmals 2022 für die Leistungen im Jahr 2021. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug von 1 Stück auf Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktie der Gesellschaft. Kumulierte Voraussetzung für die Ausübung der Aktienoptionen für Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind: - aufrechter (nicht gekündigter) Vorstands-Anstellungsvertrag oder aufrechte Funktion im Aufsichtsrat - Ablauf von 3 Jahren ab Zuteilung der Aktienoption ( „ Wartefrist “ ); dies bedeutet, dass die zum Beispiel im Geschäftsjahr 2022 zugeteilten Aktienoptionen im Jahr 2025, die im Geschäftsjahr 2023 zugeteilten Aktienoptionen im Geschäftsjahr 2026 ausgeübt werden können Die zugeteilten Aktienoptionen sind jeweils ab dem dritten Jahrestag ab jeweiliger Zuteilung bis zum Ablauf von drei Wochen ausübbar. Nicht zeitgerecht ausgeübte Aktienoptionen verfallen ohne Anspruch auf Entschädigung. Genehmigtes Kapital In der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurde Folgendes beschlossen: Das genehmigte Kapital 2017 gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 31.05.2017 wird aufgehoben. Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Mai 2023, das Grundkapital um bis zu EUR 1.585.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.785.000 Stücke neue, auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlage - allenfalls auch in mehreren Tranchen - zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018) und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Des Weiteren wird der Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise bei gewissen Umständen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wird ebenfalls ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. Entwicklung der Investitionszuschüsse: Stand Auflösung Zuweisung Stand 01.01.2021 2021 2021 31.12.2021 Investitionszuschüsse 27.150,15 -4.423,19 3.000,00 25.726,96 Investitionsprämie COVID-19 4.702,03 -626,94 0 4.075,09 Summe Investitionszuschüsse 31.852,18 -5.050,13 3.000,00 29.802,05 Anlage 3 Anhang 9 Rückstellungen Zusammensetzung der Rückstellungen: Stand Stand 31.12.2020 31.12.2021 Steuerrückstellungen: 0 3.763,30 Sonstige Rückstellungen: 217.426,43 413.281,95 Sonstige Rückstellungen (übrige) 12.500,00 240.339,51 Rückstellungen für Jahresabschluss und Beratung 115.000,00 100.000,00 Rückstellung für Jubiläumsgelder 0 10.611,95 Rückstellung für noch nicht konsumierte Urlaube 56.024,07 62.330,49 Rückstellungen für Mehr-/Überstunden 1.062,85 0,00 Rückstellungen für Garantiefälle 30.000,00 0,00 Rückstellungen GPLA 2.839,51 0,00 Summe Rückstellungen: 217.426,43 417.045,25 Die sonstigen Rückstellungen (übrige) setzen sich wie folgt zusammen: Stand Stand 31.12.2020 31.12.2021 Aufsichtsratsvergütungen 12.500,00 100.000,00 Verwaltungsstrafen und GPLA 0 140.339,51 Summe sonstige Rückstellungen (übrige): 12.500,00 240.339,51 Anlage 3 Anhang 10 Verbindlichkeiten Fristigkeiten und dingliche Besicherungen Die Fristigkeiten der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar: Ein Bankkonto, das der Besicherung einer Finanzierung eines Kreditinstituts dient, in der Höhe von EUR 120.000,00 wurde unter den sonstigen Forderungen ausgewiesen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 1.429.173,05 (VJ EUR 656.873,81) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Anleihen (Wandelschuldverschreibungen) Die verbleibenden Wandelschuldverschreibungen in Höhe von EUR 400.000,00 wurden im Nominale zum in Dezember 2019 fixierten Wandlungspreis in der Höhe von EUR 3,30 je Aktie gewandelt. Somit haben alle Investoren der Wandelschuldverschreibung 2019 ihr Wandlungsrecht ausgeübt. Aufgrund der Wandlung wurden 114.285 Aktien der CLEEN Energy AG ausgegeben. Der noch in der Bilanz ersichtliche Betrag bezieht sich auf kumulierte Zinsen iZm den Wandlungsschuldverschreibungen. Sonstige Verbindlichkeiten – Nachrangiges Darlehen Im Vorjahr wurde unter den sonstigen Verbindlichkeiten ein nachrangiges Darlehen in Höhe von EUR 130.000,00 ausgewiesen. Dieses nachrangige Darlehen wurde im aktuellen Geschäftsjahr vollständig getilgt. Anlage 3 Anhang 11 Eventualverbindlichkeiten Am Bilanzstichtag bestanden gegenüber den Tochtergesellschaften folgende Eventualverbindlichkeiten: Bürgschaft geg. Finanzierenden Banken Geschäftsanteile verpfändet geg. Finanzierende Bank Patronatserklärung geg. Finanzierende Bank Patronatserklärung 2021 VJ 2021 VJ 2021 VJ 2021 VJ CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH 6.153.010,99 3.073.987,27 100.000,00 100.000,00 neg. buchmäßiges EK CLEEN Energy Energiewende GmbH 35.000,00 35.000,00 1.372.538,12 845.187,67 neg. buchmäßiges EK CLEEN Energy Hyperion GmbH 2.605.138,49 35.000,00 neg. buchmäßiges EK CLEEN Energy Helios GmbH Ravolta New Energy GmbH neg. buchmäßiges EK Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen Beträge in EUR des folgenden Geschäftsjahres der folgenden fünf Geschäftsjahre Leasingverträge 47.907,81 119.085,18 VJ 34.073,31 99.358,86 Mietverträge 67.303,60 316.914,40 VJ 103.722,07 424.434,94 Summe Verpflichtungen 115.211,41 435.999,58 VJ 137.795,38 523.793,80 ERLÄUTERUNG ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse lassen sich in die folgenden Tätigkeitsbereiche aufgliedern: 2021 2020 LED Beleuchtung 1.573.541,83 1.391.703,64 Photovoltaik 10.177.212,70 4.439.937,45 Summe Umsatzerlöse 11.750.754,53 5.831.641,09 Skonti und Erlösschmälerungen sind bereits in den jeweiligen Posten berücksichtigt und wurden abgezogen. Anlage 3 Anhang 12 Die Umsätze nach geografischen Märkten stellt sich wie folg dar: 2021 2020 Österreich 6.009.148,28 5.656.691,86 Deutschland 5.741.606,25 174.949,23 Summe Umsatzerlöse 11.750.754,53 5.831.641,09 Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sowie für Pensionen: Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen betreffen mit EUR 20.256,02 (Vorjahr: EUR 15.295,72) nur mehr Leistungen an die betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse. 2021 2020 Mitarbeitervorsorgekassen (BV-Beitrag) Angestellte 14.582,24 10.883,44 Mitarbeitervorsorgekassen (BV-Beitrag) Arbeiter 2.757,60 1.714,22 Mitarbeitervorsorgekassen Vorstand 2.916,18 2698,06 Summe Mitarbeitervorsorgekassen 20.256,02 15.295,72 Anlage 3 Anhang 13 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen: Beträge mit einem ,,-,, stellen einen Ertrag dar 2021 2020 Körperschaftssteueraufwand 22.138,30 0,00 Aufwand-/Ertrag aus den Steuerumlagen -1.625,00 0,00 Veränderung latenter Steuern 136,20 -2.348,78 Summe Steuern vom Einkommen und vom 1 1 Ertrag 20.649,50 1 -2.349,781 Aufwendungen für den Abschlussprüfer Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung nach UGB und die Konzernabschlussprüfung nach IFRS betragen EUR 75.000,00 (Vorjahr: EUR 80.058,26). Anlage 3 Anhang 14 SONSTIGE ANGABEN KONZERNVERHÄLTNISSE Die CLEEN Energy AG mit Sitz in Haag ist gemäß § 189a Z 8 UGB ivM § 244 UGB ein verbundenes Unternehmen im Rahmen der CLEEN Energy Gruppe und stellt den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Der aufgestellte Konzernabschluss wird im Wiener Amtsblatt veröffentlicht und ist auf der Homepage des Unternehmens einseh- und downloadbar. Mit folgenden verbundenen Unternehmen bestehen Geschäftsbeziehungen (§ 238 Z 20 UGB): Firmenname Firmensitz Rolle Wesentliche Arten der Geschäfts-beziehungen im abgelaufenen Geschäftsjahr CLEEN Energy AG 3350 Haag Muttergesellschaft - Erbringung von Managementaufgaben - Zentrale Produktion bzw. Bau von Photovoltaik- Anlagen CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH 3350 Haag Vollkonsolidiertes Tochterunter- nehmen - Projektgesellschaft CLEEN Energy Energiewende GmbH 3350 Haag Vollkonsolidiertes Tochterunter- nehmen - Projektgesellschaft CLEEN Energy Helios GmbH 3350 Haag Vollkonsolidiertes Tochterunter- nehmen - Projektgesellschaft CLEEN Energy Hyperion GmbH 3350 Haag Vollkonsolidiertes Tochterunter- nehmen - Projektgesellschaft Ravolta New Energy GmbH 72379 Hechingen, Deutschland Vollkonsolidiertes Tochterunter- nehmen - Projektgesellschaft GRUPPENBESTEUERUNG GEMÄSS § 9 KSTG Allgemein: Im Dezember 2021 wurde eine Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung abgeschlossen. Gruppenträger ist die CLEEN Energy AG. Gruppenmitglieder sind alle in der oben angeführten Tabelle dargestellten Vollkonsolidierten Tochterunterunternehmen mit Ausnahme der Ravolta New Energy GmbH. Umlagemethode Erzielt das Gruppenmitglied in einem Wirtschaftsjahr einen nach den Vorschriften des KStG und EStG ermittelten steuerpflichtigen Gewinn, so ist das Gruppenmitglied verpflichtet, in Höhe der auf diesen Gewinn, nach Abzug von Verlusten gemäß Abs. 2 und 3, entfallenden Körperschaftssteuer eine Steuerumlage an den Gruppenträger zu entrichten (positive Steuerumlage). Bei der Ermittlung der Steuerumlage ist der für das betreffende Wirtschaftsjahr geltende Körperschaftssteuersatz maßgebend. Erzielt das Gruppenmitglied in einem Wirtschaftsjahr einen nach den Vorschriften des KStG und EStG ermittelten steuerpflichtigen Verlust bzw. einen steuerlich nicht ausgleichsfähigen Verlust, wird dieser Verlust evident gehalten und in jenen darauf folgenden Wirtschaftsjahren, in denen das Gruppenmitglied wieder einen steuerlichen Gewinn erzielt, nach den Vorschriften des KStG und EStG gegen diese steuerlichen Gewinn Anlage 3 Anhang 15 verrechnet, so als ob das Gruppenmitglied nicht Bestandteil einer steuerlichen Unternehmensgruppe wäre. Es handelt sich hierbei um eine bloß fiktive Berechnungsmethode auf Ebene des Gruppenmitglieds; unabhängig in welcher Höhe der Gruppenträger allfällige Verluste tatsächlich hat. Insoweit evident gehaltenen steuerliche Verluste (Verlustabzüge) verrechnet werden, entfällt die Verpflichtung des Gruppenmitgliedes zur Zahlung einer Steuerumlage. In Wirtschaftsjahren, in denen ein Verlust erzielt wird, hat das Gruppenmitglied jedenfalls Mindestkörperschaftssteuer gemäß § 24 Abs. 4 KStG iRd Steuerumlage zu entrichten. Die entrichtete Mindestkörperschaftssteuer wird evident gehalten und mindert die zukünftige Steuerumlage. VORSCHLAG FÜR DIE ERGEBNISVERWENDUNG Mangels ausschüttbaren Bilanzgewinn wird das Ergebnis auf das neue Jahr vorgetragen werden. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG Ukraine- Konflikt Aufgrund des seit Februar 2022 manifestierten Ukraine-Konfliktes geht der Vorstand von negativen weltweiten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, unter anderem durch signifikante Energie- und Rohstoffpreiserhöhungen und Lieferengpässen, aus. Aus heutiger Sicht ist damit zu rechnen, dass sich diese Entwicklungen – trotz des derzeit boomenden Photovoltaik-Marktes – negativ auf die Unternehmensentwicklung auswirken wird. Ob tatsächlich und wenn ja, in welcher betraglichen Größenordnung dies sein wird, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Kapitalerhöhungen im April und Mai 2022 Wie am 3. November 2021 bekannt gegeben, hat der Vorstand der CLEEN Energy AG beschlossen, von dem in der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 eingeräumten genehmigten Kapital Gebrauch zu machen und mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Kapital der Gesellschaft im Rahmen einer prospektfreien Privatplatzierung um bis zu EUR 5 Millionen zu erhöhen. Die Privatplatzierung wurde überzeichnet. Daher hat der Vorstand 416.666 Stück auf Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) ( „ Junge Aktien “ ) zum Ausgabebetrag von EUR 12 je Aktie ausgeben. Um auch anderen Investoren aufgrund der starken Nachfrage die Möglichkeit zu geben, in Aktien der CLEEN Energy AG zu investieren, hat der Vorstand im Rahmen des Closings der EUR 5 Mio. Kapitalerhöhung beschlossen, unter Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals einen Emissionserlös von insgesamt bis zu weiteren EUR 2 Millionen zur Finanzierung internationaler Contracting-Projekte einzusammeln. Der Vorstand der CLEEN Energy AG hat den Beschluss gefasst, von dem in der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 eingeräumten genehmigten Kapital Gebrauch zu machen und mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Kapital der Gesellschaft zu erhöhen. Der Vorstand beabsichtigte, das Grundkapital um bis zu weitere Nominale EUR 166.666 gegen Bareinlage durch Ausgabe von bis zu 166.666 Stück auf Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) ( „ Junge Aktien “ ) zu erhöhen. Der Angebotspreis je Junger Aktie betrug EUR 12,– ; das gezeichnete Emmissionsvolumen der Kapitalerhöhung betrug rund EUR 2 Millionen. Die Transaktion unterlag nicht der Prospektpflicht, da die Zeichnung der Kapitalerhöhung gemäß Artikel 1 Abs. 4 lit b) der Verordnung 2017/1129 (Prospektverordnung) nicht mehr als 149 Personen pro Mitgliedstaat angeboten wurde. 16 Anlage 3 ORGANE UND ARBEITNEHMER DER 1 Gl:!Sl:LLSCHAFT Angaben zu den M'itgl,iedern des Vorstandes Management: Name Lukas Scherzentehner seit 18.10.2016 bis Die,Gesellschaft wird vom Vorstand selbs.tändig vertreten. Auf die Angabe der Bezüge des Vorstandes wird gemäß§ 242 {4), UGB verzichtet. Angaben zu den Mitgliedern de,s Aul'sich,tsrates und Pr,üfungsa:w;sc:husses Im Geschäftsjahr 2021 waren folgende Personen Mitglieder d,es Aufsichtsrates und :Pd)fungsa chusses: Aufsichtsrate: Name Michael Elsler Mag. Harald Wefss Bons Maxim ffian Schnabel seit 1,8,10.2016 30..08.2019 30.08• .2019 bis Für dle,Vergütung der Aufsichtsrat&mitgUeder wurden Vergütungen in Höhe von EUR 100.000,00 (Vorjahr. EUR 12.500,00) rückgestellt Zahl der Arbeitnehmer D1e durohsohnlttltche Zahl der Arbeitnehmer, gegltedert nach Arbeitern und Ang,estellten, beträgt (§ 239 1 Abs. 1 Z 1 UGB): Arbeiter Angestellte 2021 16 21 2020 3 13 Gesamt 27 16 Haag, am 07.09.202:2 Anlage 3a CLEEN Energy AG ANLAGENSPIEGEL zum 31. Dezember 2021 Stand 01.01.2021 Anschaffungs-/Herstellungskosten kumulierte Abschreibungen Buchwerte Zugänge Abgänge Umbuchungen EUR EUR EUR EUR Stand 31.12.2021 EUR Stand 01.01.2021 EUR Abschreibungen EUR Zuschreibungen EUR Abgänge EUR Stand 31.12.2021 EUR Stand 01.01.2021 EUR Stand 31.12.2021 EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Geschäfts-(Firmen-)wert 150 Geschäfts- oder Firmenwert II. Sachanlagen 1. Bauten 360 Bauliche Investitionen in fremde (gepachtete) Betriebs- und Geschäftsgebäude 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 600 Betriebs- und Geschäftsausstattung 620 Büromaschinen, EDV-Anlagen 630 Pkw 640 LKW 660 Büroeinrichtungen III. Finanzanlagen 1. Beteiligungen 810 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften 2.240.254,43 0,00 0,00 0,00 2.240.254,43 1.008.114,48 224.025,44 0,00 0,00 1.232.139,92 1.232.139,95 1.008.114,51 149.769,60 1.639,81 0,00 0,00 151.409,41 36.126,95 12.998,21 0,00 0,00 49.125,16 113.642,65 102.284,25 73.704,33 13.865,29 0,00 0,00 87.569,62 30.632,62 9.774,08 0,00 0,00 40.406,70 43.071,71 47.162,92 92.770,90 48.329,75 0,00 0,00 141.100,65 37.146,01 30.312,24 0,00 0,00 67.458,25 55.624,89 73.642,40 38.597,14 47.833,87 0,00 0,00 86.431,01 2.512,21 14.591,18 0,00 0,00 17.103,39 36.084,93 69.327,62 3.166,67 29.676,22 0,00 0,00 32.842,89 3.166,67 10.741,18 0,00 0,00 13.907,85 0,00 18.935,04 22.440,88 0,00 582,50 0,00 21.858,38 8.606,79 2.821,23 0,00 466,00 10.962,02 13.834,09 10.896,36 230.679,92 139.705,13 582,50 0,00 369.802,55 82.064,30 68.239,91 0,00 466,00 149.838,21 148.615,62 219.964,34 380.449,52 141.344,94 582,50 0,00 521.211,96 118.191,25 81.238,12 0,00 466,00 198.963,37 262.258,27 322.248,59 135.000,00 107.019,20 0,00 0,00 242.019,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 135.000,00 242.019,20 2.755.703,95 248.364,14 582,50 0,00 3.003.485,59 1.126.305,73 305.263,56 0,00 466,00 1.431.103,29 1.629.398,22 1.572.382,30 LAGEBERICHT der CLEEN Energy AG für das GESCHÄFTSJAHR 2021 vom 1.1.2021 bis 31.12.2021 Anmerkung: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen oder dritten Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein. CLEEN Energy AG | Firmensitz: Höllriglstraße 8a| A 3350 Haag | www.cleen energy.com Tel.: +43 (0) 7434 93080 400 | Mail: office@cleen energy.com | FB: LG St. Pölten FN460107d | UID Nr.: ATU71707548 Anlage 4 Anlage 4 2 Inhalt 1. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage 3 1.1. Branchenentwicklung 3 1.2. Geschäftsentwicklung 5 1.2.1. Umsatz und Betriebsleistung 5 1.2.2. Ertragsentwicklung 6 1.2.3. Vermögens und Finanzlage 7 1.2.4. Cash Flow 8 1.3. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren 8 1.3.1. Umsatz nach Produktbereichen – siehe vorher unter Geschäftsverlauf 8 1.3.2. Ausgelieferte Photovoltaik Nennleistung kWp 8 1.3.3. Umweltschutz 9 1.3.4. Mitarbeiter 9 1.4. Risikoberichterstattung 9 1.5. Bericht über Forschung u. Entwicklung 10 1.6. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll und des Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess 11 1.7. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens 13 1.8. Angaben zu Kapital , Anteils , Stimm und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen 14 Anlage 4 3 1. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage 1.1. Branchenentwicklung Der Ausbau Erneuerbarer Energien hat sich im Jahr 2021 mit wachsender Dynamik fortgesetzt. Weltweit befinden sich die Energiemärkte im Wandel, konventionelle Energiequellen und fossile Energieträger werden zunehmend durch den Ausbau und die Nutzung regenerativer Energiequellen ersetzt. Erneuerbare Energien haben 2020 erstmals auch in der Europäischen Union fossile Brennstoffe übertroffen und befinden sich weiterhin im Vormarsch. Gleichzeitig kam es vor allem in Europa zu einer verstärkten Nachfrage an erneuerbaren Energien, durch die ab Sommer 2021 stark steigenden Energiepreise (Strom und Gas) und gipfelten mit der drohenden Energiekrise bzw. Gasknappheit durch den Russland Ukraine Konflikt. Nationale regulatorische Entwicklungen zugunsten erneuerbaren Energien Die österreichische Bundesregierung hat sich mit dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet, umfassende Maßnahmen im Klimaschutz zu setzen und sich dazu bekannt, Österreich bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu machen. Vordergründig stehen dabei ambitionierte nationale Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion. Dabei soll der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden und das Steuersystem ökologisiert werden. Um diese Ziele zu erreichen, werden die Förderungen für Investitionen im Umwelt und Energiebereich jährlich stark erhöht. Das Jahr 2021 war stark durch die 14% Investitionsprämie für Investitionen in ökologische Projekte geprägt, diese führte zu einer vermehrten Nachfrage nach klassischen Kaufprojekten. In Kombination mit den verfügbaren OeMAG Förderungen für PV Anlagen führte es zu einer signifikanten Nachfragesteigerung im Raum Österreich. Ebenfalls wurde 2021 durch die amtierende Regierung (ÖVP und Grüne) die Timeline für den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen beschlossen. In zwei Schritten soll der Ausstieg aus den fossilen Heizsystemen umgesetzt werden. Konkret müssen bis 2025 Öl und Kohleheizungen eines gewissen Alters ausgetauscht bzw. dürfen nicht mehr verbaut werden, endgültig sind diese mit 2035 zu entsorgen. Im zweiten Schritt muss mit 2040 ein kompletter Ausstieg aus Gasheizungen vollzogen werden. Der Umbau auf eine nachhaltige Lösung wird aktuell durch das Umweltministerium bezuschusst. Neben einer erhöhten Nachfrage nach Wärmepumpen führt dies auch indirekt zu einer steigenden Nachfrage nach Photovoltaik Anlagen, da diese sehr hohe Synergien mit einer Wärmepumpe haben. AWS Haftung als Sicherheitsnetz für Energie Contracting Anfang des 2. Quartals 2022 wurden die zuerst als Klimahaftungen bezeichnete Gesetzesnovelle durch die AWS finalisiert. Diese sind nun als AWS Garantien in der Höhe von 80% für Kredite zur Finanzierung von ökologischen Lösungen abrufbar. Die Novelle des Umweltforderungsgesetzes (UFG) wurde initial im September 2020 beschlossenen und stellt einen besonders wichtigen Hebel für den flächendeckenden PV Ausbau durch das Finanzierungsmodell Contracting dar. Generell wird dadurch die Finanzierung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienzmaßnahmen im Allgemeinen deutlich erleichtert und vergünstigt werden. Künftig werden Banken daher aufgrund dieser Sicherheit Contractinggebern mit größerer Wahrscheinlichkeit großvolumige Kredite gewähren. Anlage 4 4 Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) Nach einiger Verzögerung wurde das EAG im ersten Quartal 2022 verabschiedet. Im EAG ist das Ziel, bis 2030 Österreich zu 100 % mit Ökostrom aus Erneuerbaren Energien zu versorgen, rechtlich verankert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, muss bis 2030 der Zubau von 27 Terawattstunden (TWh) installierter Stromleistung erreicht werden. Mit dem EAG soll somit der Ausbauturbo für PV gezündet werden, da sich für die angepeilten 11 TWh Sonnenstromausbau die PV Flächen in Österreich vervielfachen müssen. Dieses beinhaltet eine Reihe von Förderungen und Vereinfachungen im Bereich Umwelt und Energie. Damit wird der Grundstein für den grünen Investmentboom zusätzlich gestärkt. Der Schwerpunkt der Unterstützung liegt besonders auf der Marktpreisförderung, die den alten fixierten Einspeisetarif ablöst. Die variablen, technologiespezifischen Marktprämien bieten Investitionssicherheit, womit einem der wesentlichsten Anliegen der Energiebranche Rechnung getragen wird. Ein besonders erfreulicher Punkt ist zudem die Berücksichtigung und Förderung von Contracting & Leasingmodellen im EAG. Dies vor dem Hintergrund, dass damit Energiegemeinschaften die Auslagerung der Betriebsführung und Wartung an externe Energieversorgungsunternehmen ermöglicht wird. Internationale Entwicklungen der erneuerbaren Energien Der internationale Markt hat sich 2021 speziell durch Programme der Europäischen Union wie zum Beispiel FIT55 sehr stark entwickelt. Durch den seit 2021 steigenden Gaspreis und damit ebenfalls steigenden Strompreis hat sich die Nachfrage an erneuerbaren Energien quer durch Europa vervielfacht. Es besteht nunmehr eine Motivation aus zwei Richtungen für Unternehmen auf Erneuerbare umzusteigen. Einerseits verlangen Programme wie FIT55, die wiederum in nationale Richtlinien umgewandelt werden, dass Unternehmen diese Richtlinien erfüllen und andererseits die deutlich gestiegenen Gaspreise, welche zu einem Umdenken führen. Konkret wurden durch FIT55 unter anderem folgende Richtlinien durch die EU definiert. 40% Erneuerbare Energien bis 2030 Verdoppelung der Energieeinsparung Alternative Kraftstoffe für Flug und Schiffverkehr Keine fossilen PKW Neuzulassungen mehr ab 2035 CO2 Grenzsteuer für Importe Auswirkungen des Russland Ukraine Konfliktes Der seit Februar 2022 herrschende Russland Ukraine Konflikt hat zu einem massiven Umdenken sowohl der Privathaushalte, Gewerbe als auch öffentlichen Institutionen geführt. Die seit Anfang des Jahre 2022 nochmals empfindlich gestiegen Energiekosten führten zu einer Nachfrage an erneuerbaren Energielösungen wie Photovoltaik, welche der Markt aktuell nicht befriedigen kann. Speziell nachhaltige Lösungen, welche die Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit erhöhen sind davon betroffen. Dies führte zu einer nachfragegetriebenen Preiserhöhung für erneuerbare Energielösungen als auch signifikanten Wartezeiten für Interessenten. Anlage 4 5 1.2. Geschäftsentwicklung Die Vergleichszahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2020. Sofern es nicht anders erwähnt wird, stehen sie in Klammern und wurden zur besseren Lesbarkeit kaufmännisch gerundet. Trotz Verzögerungen bei Förderzusagen für Photovoltaikanlagen, was zu zeitlichen Verschiebungen von Projekten führte, konnte die CLEEN Energy AG sowohl beim Umsatz als auch beim Betriebsergebnis die Erwartungen erfüllen, wodurch im Geschäftsjahr 2021 erstmalig ein positives Ergebnis erzielt werden konnte. 1.2.1. Umsatz und Betriebsleistung Die Betriebsleistung ermittelt sich wie folgt und ist gegenüber dem Vorjahr um circa 110,1% (Vorjahr: 84,2 %) angestiegen. Umsatzerlöse zuzüglich Bestandsveränderungen zuzüglich aktivierte Eigenleistungen = Betriebsleistung Die Entwicklung der Betriebsleistung stellt sich wie folgt dar (Werte in TEUR): Der Umsatz der Gesellschaft wird zu 51 % (Vorjahr: 97 %) in Österreich und zu 49 % (Vorjahr: 3 %) in Deutschland erzielt. Der Umsatz konnte gegenüber dem Vorjahr um circa 101 % (Vorjahr: 75 %) gesteigert werden. Diese Steigerung geht fast vollständig auf neue Umsätze mit Photovoltaik (PV) zurück. Dies spiegelt sich auch im LED Anteil des Gesamtjahres wider, dieser lag bei circa 12,5 % (Vorjahr: 22,6 %) und verzeichnete einen prozentuellen Rückgang. Anlage 4 6 1.2.2. Ertragsentwicklung Der Anteil für Material und bezogene Leistungen am Umsatz liegt bei circa 75 % (Vorjahr: 75 %) und somit Vorjahresniveau. Der Personalaufwand bezogen auf den Umsatz beträgt circa 13,2 % (Vorjahr: 19,3 %) und ist um TEUR 397 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dies ist vor allem auf den gestiegenen Personalstand im Bereich Projektierung (+ 5 FTE 1 ), Elektrotechnik (+ 2 FTE) und Lagerverwaltung (+1 FTE) zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bezogen auf den Umsatz betragen circa 18,9 % (Vorjahr: 23,6 %). Dieser Anstieg in Höhe von TEUR 925 ist vor allem auf die allgemeine Geschäftsausweitung zurückzuführen. Die größten Treiber für den Anstieg sind Werbungskosten (+ TEUR 218) , Beratungskosten ( + TEUR 172), Personalvergütungen ( + TEUR 230) sowie Reisekosten (+ TEUR 64). Die Abschreibungen liegen mit TEUR 329 (Vorjahr: TEUR 271) leicht über dem Vorjahresniveau und beinhalten im Wesentlichen die planmäßige Abschreibung des Firmenwerts. Das positive Jahresergebnis in Höhe von TEUR 18 ist im Wesentlichen auf die starke Umsatzerhöhung gegenüber den nur moderat gestiegenen Aufwendungen zurückzuführen. Wesentlicher Treiber für diese Umsatzerhöhung ist der Weiterverkauf zweier großer Photovoltaikprojekte in Deutschland, welche im Rahmen des Geschäftsmodells der CLEEN Energy AG, an die CLEEN Energy Hyperion GmbH als langfristige Projektgesellschaft verkauft wurden. Aus diesen Projekten wurde ein Ergebnisbeitrag in Höhe von TEUR 2.257 erzielt. Einheit 2019 2020 2021 Umsatz TEUR 3 341 5 832 11 751 EBITDA TEUR 1 277 559 486 EBITDA Marge % 38,2% 9,6% 4,1% EBIT TEUR 1 534 830 157 EBIT Marge % 45,9% 14,2% 1,3% Ergebnis nach Steuern TEUR 1 622 914 18 Ergebnis je Aktie EUR 0,44 0,25 0,00 1 FTE = Full time equivalent Anlage 4 7 1.2.3. Vermögens und Finanzlage Die Vermögenslage stellt sich wie folgt dar: Eigenkapitalquote und Quote des wirtschaftliche Eigenkapital Erklärung: Die Eigenkapitalquote stellt den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital dar. Das Eigenkapital erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr vor allem aufgrund von einer Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 800, der der Wandlung von Wandelschuldverschreibungen in Höhe von TEUR 400 sowie der Ausgabe von Aktienoptionen in Höhe von TEUR 210. Die Nettoverschuldung. erhöhte sich vor allem aufgrund der Aufnahme eines endfälligen Darlehens in Höhe von TEUR 2.600, welches in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen ist. Der wesentliche Treiber für die Erhöhung des Nettoumlaufvermögens ist der stichtagsbezogenen Anstieg an Forderungen gegenüber verbundene Unternehmen, welches aus dem Verkauf eines großen PV Projektes resultiert. Des Weiteren erhöhten sich die Vorräte aufgrund vermehrter Bevorratung im Bereich der PV Module. Kompensierend dazu wirkten die gestiegenen Verbindlichkeiten, welche sich vor allem wegen gestiegenen erhaltenen Anzahlungen sowie Verbindlichkeiten aus Steuern erhöhten. Anlage 4 8 1.2.4. Cash Flow Einheit 2019 2020 2021 Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit TEUR 1.933 1.032 2.628 Cash Flow aus der Investitionstätigkeit TEUR 27 256 245 Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit TEUR 2.088 1.173 2.858 Veränderung der flüssigen Mittel TEUR 129 115 15 Der Cashflow aus der laufenden Tätigkeit verringerte sich gegenüber dem Vorjahr vor allem aufgrund des Aufbaus von Nettumlaufvermögen. Kompensierend dazu wirkte das positive EBITDA, sowie darin enthaltene zahlungsunwirksame Aufwendungen. Der negative Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist überwiegend auf Zugänge beim Sach und Finanzanlagevermögen zurückzuführen. Die Finanzierung erfolgte einerseits über bereits zuvor beschriebene Eigenkapitalmaßnahmen sowie durch die Neuaufnahme von Finanzierungen, wodurch wiederum der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit gegenüber dem Vorjahr anstieg. Insgesamt veränderten sich die flüssigen Mittel nur geringfügig. 1.3. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren 1.3.1. Umsatz nach Produktbereichen – siehe vorher unter Geschäftsverlauf Vor allem im vorhergehenden Kapitel (Geschäftsentwicklung) wurden durch die Aufteilung der Betriebsleistung nach Produktbereichen und verschiedenen Vergleichszeiträumen wichtige Zusatzinformationen über Leistungsindikatoren dargelegt, die sich nicht im Jahresabschluss finden. 1.3.2. Ausgelieferte Photovoltaik Nennleistung kWp Für das aufgrund des zusätzlichen Geschäftsbereichs Photovoltaik (PV) nunmehr dominierenden Produkts gilt die installierte Nennleistung nach kWp oder MWp (Faktor x 1.000) als besonders wichtige Kennzahl. Die Abkürzung kWp steht für „Kilowatt peak“. Damit wird die Leistung einer Photovoltaikanlage unter genormten Bedingungen angegeben. Diese wird auch als Nennleistung bezeichnet. In der Praxis ist die tatsächliche Leistung höher als die Nennleistung, weil die Wetter und Betriebsbedingungen meist von der Norm abweichen. Abhängig vom Standort der installierten Anlage ergibt sich durch die lokalen Sonnenstunden die mögliche Jahreserzeugung der Anlage in kWh (Kilowattstunden), die im österreichischen Schnitt bei gerundet 1.000 Volllast Sonnenstunden liegt. Ein kWp erzeugt somit pro Jahr im Schnitt 1.000 kWh Strom. Anlage 4 9 Im Jahr 2021 wurden Anlagen mit einer Leistung von rund 6.800 kWp (Vorjahr: 4.300 kWp) ausgeliefert und Anlagen mit einer Leistung von rund 3.550 erworben und seither betrieben. 1.3.3. Umweltschutz Im Jahr 2021 wurde der Hauptsitz der CLEEN Energy AG in Haag rundum erneuert und auf nachhaltige Technologien umgestellt. So wurden im Laufe des Jahres eine Wärmepumpe für Heizung und Kühlung sowie eine PV Anlage installiert. Ebenfalls wurde am 2021 neu angemieteten zweiten Standort in Haag eine 60 kWp Anlage und ein CLEEN zeero Wasserstoffspeicher installiert. Insgesamt betreibt die CLEEN Energy AG damit in Österreich an ihren drei Standorten PV Anlagen mit einer Peakleistung von rund 100 kWp und kann damit den gesamten Bürobedarf decken. Im Bereich Fuhrpark wurde im Jahr 2021 der Wechsel auf eine reine E Flotte weiter vorangetrieben werden. Zukünftig werden bei Neuanschaffungen nur noch E PKWs in Betracht gezogen. Aktuell werden noch 2 PKWs mit fossilen Brennstoffen betrieben, welche spätestens 2023 auch ausgetauscht werden sollen. Insgesamt umfasst der Fuhrpark damit nun 11 E Autos, ein Hybrid PKW und 4 Nutzfahrzeuge. Im Bereich der Nutzfahrzeuge gab es leider noch keine brauchbare Alternative aufgrund der benötigten Reichweite und Ladekapazitäten. Hier soll 2022, jedoch spätestens 2023, der Wechsel auf elektrisch angetriebene Nutzfahrzeuge erfolgen. 1.3.4. Mitarbeiter Das Team der CLEEN Energy AG verzeichnet einen starken Mitarbeiterbedarf und zuwachs. Insgesamt konnten im Geschäftsjahr 11 neue Mitarbeiter im Team aufgenommen werden. Der größte Teil des personellen Zuwachses verzeichnet der Bereich Realisierung und Auftragscenter, welche für die Abwicklung der Projekte zuständig ist. Um dem starken Mitarbeiterausbau Rechnung zu tragen, wurde auch vermehrt in Prozess und Kommunikationsoptimierung investiert. Neben klassischen Produkt und Mitarbeiterschulungen wurde in Kooperation mit externen Beratern Mitarbeiter Workshops und Teambuilding Aktivitäten durchgeführt. Ebenfalls wurde damit begonnen eine neue Managementebene einzuziehen und die internen Abteilungen und deren Tätigkeitsfelder stärker zu differenzieren. Im Rahmen der Möglichkeiten während der Pandemie konnten vorwiegend in den Sommermonaten, Events für und mit dem gesamten Team veranstaltet werden. 1.4. Risikoberichterstattung Strategische Risiken auf Investitionen und Investitionsmöglichkeiten: Das Unternehmen baut laufend die internen und zugekauften Kapazitäten aus, damit die Steigerung, durch die im Jahr 2021 bisher akquirierten Projekte plangemäß bewältigt werden. Aufgrund der mit zahlreichen Projekten gefüllten Projektpipeline, wird von einem weiterhin steigenden Volumen an Auftragseingang und Umsatz ausgegangen. Darin liegt das Risiko von Schwierigkeiten oder Mehrkosten durch eine noch nicht voll eingespielte Organisation, die einer Lernkurve unterliegt. Weiters besteht das Risiko, dass aufgrund des rasch steigenden Geschäftsvolumens aus Kapazitätsgründen bzw. Nicht Verfügbarkeit von qualifizierten Subauftragnehmern oder aus Gründen, die beim Kunden liegen, die Realisierung der Umsätze länger als geplant brauchen oder dass ungeplante Kosten akzeptiert werden müssen. Anlage 4 10 Finanzierungsbedarf für Einsparcontracting Im Geschäftsjahr 2020 wurden die CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH sowie die CLEEN Energy Energiewende GmbH als 100 % Tochterunternehmen gegründet. Im Lauf des Geschäftsjahres 2021 wurden wiederum die CLEEN Energy Helios GmbH, sowie die CLEEN Energy Hyperion GmbH ebenfalls als 100 % Tochtergesellschaften der CLEEN Energy AG gegründet. Während die Kauf und Leasinggeschäfte weiterhin durch die CLEEN Energy AG abgewickelt werden, werden die langfristigen Vertragsverhältnisse für die Anlagestandorte von den Tochtergesellschaften abgeschlossen. Die Tochtergesellschaften kaufen dann von der Mutter die Projekte zu marktüblichen Preisen und übernehmen die Finanzierung und erzielen die langjährigen Erträge. Für dieses Geschäftsfeld haben die Tochterunternehmen je ein Volumen für Bankenfinanzierung vereinbart, dass der CLEEN Gruppe in Verbindung mit den verfügbaren Förderungen ein im Vergleich zu den Vorjahren deutlich höheres Geschäftsvolumen ermöglicht. Um den steigenden Finanzierungsbedarf geplanter Contracting Projekte weiterhin bedienen zu können, wurde neben der Möglichkeit der Finanzierung über bestehende Finanzierungspartner auch die Möglichkeit von Kapitalerhöhungen in Anspruch genommen. Struktur und Prozess des integrierten Risikomanagements Das Ziel des Risikomanagementsystems der CLEEN Energy AG ist es, Abweichungen von gesetzten Unternehmenszielen ehestmöglich zu erkennen, umgehend entsprechende Korrekturmaßnahmen zu ergreifen und dadurch negative Planabweichungen möglichst gering zu halten. Das Risikomanagementsystem ermöglicht uns schnell und effektiv zu handeln und einzugreifen sowie Chancen zu erkennen und profitable beziehungsweise positiv für die CLEEN Energy AG zu nutzen. Darüber hinaus ist die sorgfältige Auswahl unserer Geschäftspartner ebenso Teil unseres Risikomanagements. Dabei wird eingehend auf die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und intern definierter Qualitätsstandards geachtet. Wie bei jedem jungen Wachstumsunternehmen, insbesondere im Sektor der Energieeffizienz, ist die Geschäftsentwicklung häufig von Marktentwicklungen abhängig, die nicht im eigenen Einflussbereich des Unternehmens liegen. 1.5. Bericht über Forschung u. Entwicklung Seit 2017 gibt es laufend Tätigkeiten im Bereich Forschung und Entwicklung rund um die Anwendung der LED Technologie, der Nutzung von intelligenten Zusatzfunktionen der Produkte sowie der gemeinsamen Entwicklung von neuen Produkten mit Partnern. Beispielhaft werden intelligente Beleuchtungsanwendungen wie Heat Mapping (=automatisierte Bewegungsprofile in den beleuchteten Bereichen), Indoor Positioning oder Integration von verschiedenen Sensoren genannt. Zudem werden neue Anwendungsbereiche evaluiert, z.B. besondere Wachstumslampen für industrielle Gärtnereien. Die Forschung und Entwicklung wird bis zur kosteneffizienten Etablierung eines eigenen F&E Teams durch das Business Development und Techniker Team im Rahmen der täglichen Projektabwicklung vorangetrieben. Der Ausweis eines eigenen F&E Budgets erfolgt nicht. Im Rahmen der Photovoltaik Monitoring Forschung (intern PV Leitstand) konnte im Jahr 2021 die erste Version in Betrieb genommen werden. Die intern als „PV Leitstand“ bezeichnete Lösung wurde entgegen der initialen Planung in zwei Komponenten aufgeteilt. Anlage 4 11 Die Konzeption und Umsetzung erlaubt es allerdings diese zu einem späteren Zeitpunkt zusammenzuführen. Aufgrund der Erfahrungen und für eine schnellere Umsetzung wurde der PV Leitstand auf folgende Komponenten aufgeteilt: Die erste Komponente dient dem technischen Monitoring für die Techniker der CLEEN Energy AG, um zu gewährleisten, dass die bestehenden Anlagen den Parametern entsprechend funktionieren. Ebenfalls kann über die Software eine Fernwartung zur Behebung mittelschwerer Fehler der Anlage initiiert werden. Der zweite Teil des Photovoltaik Monitorings erfüllt die kaufmännischen Bedürfnisse der CLEEN Energy AG, indem die im Monitoring aufgezeichneten Produktions und Verbrauchswerte auf Kundenebene analysiert und verarbeitet werden. Diese Berichte dienen als Grundlage für die monatliche Verrechnung der Contracting Rate der CLEEN Energy Töchter an die Endkunden. In einer weiteren Entwicklungsstufe die für 2022 eingeplant ist soll durch die Verknüpfung der PV Monitoring Komponenten mit der ERP Software BMD in Zukunft eine vollautomatisierte Verrechnung der Contractingraten an den Endkunden realisiert werden. Zusätzlich wird mit dem Photovoltaik Monitoring dem Risiko vorgebeugt, dass Hardwarehersteller ihre bestehenden kostenlosen Monitoring Lösungen nur noch gegen Gebühr anbieten. Durch die CLEEN Energy AG eigene Lösung kann nun Hersteller und produktunabhängig agiert werden, ohne die Kosten oder den Aufwand für die Wartung von Energieanlagen zu erhöhen. 1.6. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll und des Risikomanagementsystems in Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Risikomanagement Prozess – Verantwortung der Geschäftsleitung: Im Zuge der Zulassung an der Wiener Börse wurde im Jahr 2017 gemäß den Corporate Governance Richtlinien und dem Aktiengesetz ein Compliance und Risikomanagement implementiert und seither laufend evaluiert. Der Gesamtvorstand hat die Verantwortung übernommen, ein angemessenes internes Kontrollsystem einzurichten und laufend zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Ein IKS wurde eingerichtet, mit dem die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der Geschäftstätigkeit überwacht und kontrolliert wird. Nachfolgend werden die wesentlichen Merkmale beschrieben. Die Geschäftstätigkeit im Projektgeschäft ist unvermeidlich mit Risiken verbunden, die sich trotz aller Sorgfalt nicht gänzlich ausschließen lassen. Aufgrund der überschaubaren Unternehmensgröße werden der Vorstand und die Führungskräfte in die Lage versetzt, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen, sie zu bewerten und Maßnahmen einzuleiten. Die bewusste Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken ist daher ein essenzieller Teil der Unternehmensführung. Aus einer regelmäßigen Sensibilisierung der Mitarbeiter resultiert eine verantwortungsbewusste Risikokultur des Unternehmens. Die Unternehmensleitung sieht das Risikomanagement, z.B. durch ein organisatorisch verankertes und gelebtes 4 Augen Prinzip, als integrierten Teil aller Prozesse. Anlage 4 12 Für das Risikomanagement besteht daher keine eigene Aufbauorganisation, denn Risiko & Krisenmanagement ist eine wesentliche Aufgabe aller Führungskräfte und jedes Mitarbeiters im Rahmen der Eigenverantwortung. Kontrollumfeld und Maßnahmen, Überwachung der Rechnungslegung Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll und Risikomanagements liegt in der Verantwortung des Vorstands. Durch dementsprechende organisatorische Maßnahmen und Kontrollen wird sichergestellt, dass die gesetzliche Vorgabe, nach der die Eintragungen in die Bücher und die sonstigen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu erfolgen haben, erfüllt wird. Wesentliche Bestandteile des internen Kontroll und Risikomanagements sind insbesondere die funktionale Trennung zwischen Vertrieb, Einkauf und Finanzwesen sowie die Einrichtung von Prozessen, mit denen die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der Geschäftstätigkeit überwacht und sichergestellt wird. Der gesamte Prozess von der Bestellung bis zur Bezahlung unterliegt strengen Regeln, die damit im Zusammenhang stehende Risiken vermeiden sollen. Zu diesen Maßnahmen zählen zum Beispiel Funktionstrennungen, systemunterstützte Prüfungen durch eine Software, sowie auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen von Zahlungen. Für die Einhaltung der steuer und kapitalmarktrechtlichen Vorschriften gibt es eine enge Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftstreuhänder sowie einer spezialisierten Anwaltskanzlei und deren laufende Beratung. Bei IT Infrastruktur und Software wird einerseits auf moderne Cloud Lösungen zurückgegriffen, wie z.B. Microsoft office365, virtuelle Cloudspeicher in Microsoft oneDrive, AWS und Azure Cloudservices und das cloudbasierte CRM System Hubspot. Andererseits wurde mit Umstellungszeitpunkt 1.1.2020 auf die integrierte österreichische ERP Lösung BMD NTCS umgestellt, mit der das gesamte operative Geschäft inklusive Finanzbuchhaltung abgedeckt wird. Damit ist CLEEN Energy AG für das Wachstum im operativen Bereich aber auch für spezifische Rechnungswesen Themen, wie Abbildung von Tochterunternehmen, Vorbereitung hinsichtlich Konsolidierung und IFRS Abschlüsse gerüstet. Die insgesamt moderne und cloudbasierte Lösung hat sich auch im Jahr 2021 nach vermehrter Nutzung von Homeoffice und dezentraler Arbeit sehr bewährt. Diesem Umstand Rechnung tragend werden laufend mehr Services in die Cloud verlagert. Dem entsprechend wurde Ende 2021 ein Projekt zur Umstellung der lokalen Domainservices in die Azure Cloud begonnen. Dies bildet den Grundstein weitere Services ( z.b.: ERP ) zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls in die Cloud zu migrieren. Die Geschäftsfälle werden ab Auftragseingang bis zur Verbuchung und Zahlungsüberwachung mit einer integrierten ERP Lösung verarbeitet. Somit ist die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Geschäftsfälle gewährleistet. Die Zugriffsrechte sind personen und funktionsbezogen auf die benötigten Datenbestände eingegrenzt. Damit die Gefahr durch eventuelle Knowhow Verluste reduziert wird, setzt das Unternehmen bevorzugt Standardsoftware ein. Anlage 4 13 Information und Kommunikation Im Rahmen des internen Berichtswesens erfolgt monatlich ein standardisiertes Reporting über ausgewählte Informationen an den Vorstand und Aufsichtsrat, vor allem über Liquidität, Auftragseingang, Umsatz, Deckungsbeitrag sowie Plan-Ist-Vergleich und Abweichungsanalyse der Aufwendungen und Erträge. Die Erstellung und Veröffentlichung der Halbjahres- und Jahresabschlüsse erfolgen unter der fachlichen Führung und Beratung eines namhaften Wirtschaftstreuhänders. 1. 7. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens Aufgrund der globalen Trends und politischen bzw. rechtlichen Vorgaben (z.B. Pariser Klimaabkommen, Energieeffizienzgesetz, Klima- und Energiestrategie der Europäischen Kommission und der österreichischen Bundesregierung) haben Energieeffizienz und Ressourcenschonung eine hohe Aufmerksamkeit und politische Entscheidungsträger kündigen weitere Maßnahmen an. Daraus ergibt sich ein beachtliches Wachstumspotential für die CLEEN Energy AG und die Chance auf Erschließung weiterer Geschäftsfelder. Die besonderen Anforderungen der Energiewende und ihrer Effekte auf den Ausbau Erneuerbarer Energien, Versorgungssicherheit, Stromverbrauch, Netzstabilität und Wärmeversorgung berücksichtigen wir in unseren strategischen Überlegungen. Speziell überprüfen wir stets die Anforderungen an den Klimaschutz und die Auswirkungen auf unser Geschäftsmodell. Entsprechend bildet die Bewertung möglicher Entwicklungspfade der Energiewende in den kommenden Jahren einen Schwerpunkt für unsere Zukunftsstrategie. Aufgrund entsprechender Marktbeobachtung und regelmäßiger Analyse der Geschäftsentwicklung konnten wir bereits im letzten Jahr eine Schärfung und Weiterentwicklung unseres strategischen Profils vornehmen. So konnten das bestehende Produktportfolio durch die Aufnahme von Wärmepumpen sowie die Erweiterung durch Stromspeicher und Anbindung von E- Ladeinfrastrukturen in unserem Energieportfolio ergänzt werden. Gleichzeitig wird in Zukunft auch die Wasserstofftechnologie mit ihrer hohen Energiedichte immer relevanter. Unser Fokus liegt hier bereits vorerst auf dem Energiespeicher auf Wasserstoffbasis. Dieser bietet im Vergleich zu den aktuellen Lithium-Ionen-Lösungen ein wesentlich besseres Preis- Leistungs-Verhältnis in puncto EUR pro kWh und klare Vorteile im Bereich der Langzeitspeicherung. Der Wasserstoffspeicher erlaubt uns die Entkoppelung von Produktion und Verbrauch und eröffnet viele neue Ansätze für unsere Rundum-Energiekonzepte. Das Management der CLEEN Energy AG geht für das Geschäftsjahr 2022 aus heutiger Sicht von einer Umsatzsteigerung auf über TEUR 20.000 und einem positiven EBITDA aus. Das Erreichen dieses Ausblicks hängt maßgeblich von der erfolgreichen Umsetzung von bereits angearbeiteten Projekten im Geschäftsjahr 2022 ab. Anlage 4 14 1.8. Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Verpflichtungen Grundkapital (Nennkapital) Das Grundkapital (Nennkapital) beträgt per 31.12.2021 EUR 4.107.099,00 (VJ EUR 3.730.339,00). Die Veränderung zum Vorjahr (EUR 376.760 1 00 / Stück 376.760) ist auf folgende Sachverhalte zurückzuführen: Kapitalerhöhung 04/2021 200.000,00 1 Ausübung von Wandlungsrechten 114.285,00 Aktienoptionsprogramm Vorstand und AR 62.475,00 1 Veränderung 2021 insgesamt 1 376.760,00 1 Die Veränderung iZm der Kapitalerhöhung 04/2021 resultiert aus der Ausgabe von 200.000 Stück Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital, die im April 2021 in das Firmenbuch eingetragen wurde. Im Rahmen der Ausübung von Wandlungsrechten von den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen wurden ebenfalls im April 2021 insgesamt 114.285 Stück Aktien aus bedingtem Kapital aufgrund der Ausübung von Wandlungsrechten ausgegeben. Bei der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. September 2021 wurde dem Vorstand Lukas Scherzenlehner und dem Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Eisler Aktienoptionen gemäß§ 159 Abs. 2 Z 3 AktG zu einem Bezugspreis von EUR 3,36 je Aktie (Ausübungspreis der Aktienoptionen) eingeräumt. Die Ausübung dieser Aktienoptionen erfolgte bis zum Ende des Bilanzstichtages und wurde durch die von der CLEEN Energy AG selbst gehaltenen eigenen Anteile bedient. Der gemäß AFRAC-Stellungnahme 3 (Dezember 2015) anzusammelnde Betrag wird in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt dargestellt: Anzahl ausgeübte Rechte Angesammelter Betrag Ausweis in GuV Anteil für Vorstand 44.625. 146.370,00 Sonstiger betrieblicher Aufwand Anteil für den Aufsichtsrat 17.850 Sonstiger betrieblicher Aufwand Gesamt 204.918,00 1 Eigene Anteile Die Gesellschaft verfügt über 185.440 eigene Stückaktien (VJ 185.440), die nicht im Grundkapital ausgewiesen sind. Anlage 4 15 Aktienoptionsprogramm 2021 Ebenso wurde in der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. September 2021 die Satzung der Gesellschaft dahingehend erweitert, dass das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG um bis zu 360.531 Stück neue Stückaktien zum Zwecke der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates der Gesellschaft, erhöht werden kann. Diese Satzungsänderung ist keine Vereinbarung mit den künftigen Ausübungsberechtigten, sondern schafft den Rahmen für die Hauptversammlung und den Vorstand um eine derartige Vereinbarung in der Zukunft abzuschließen. Von den insgesamt 360.531 Stück können bis zu 180.267 Aktienoptionen an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft, bis zu 90.132 Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstandes und bis zu 90.132 Aktienoptionen an Mitglieder des Aufsichtsrates ausgegeben werden. 90.132 Aktienoptionen können für die Mitglieder des Vorstandes im Falle des Vorliegens eines Alleinvorstandes zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoptionen zugeteilt werden. Im Falle von zwei Vorstandsmitglieder können bis zu 60.088 Aktienoptionen an den CEO und bis zu 30.044 Aktienoptionen an den CFO zugeteilt werden. Im Falle von drei Vorstandsmitgliedern können bis zu 45.066 Aktienoptionen an den CEO und jeweils bis zu 22.533 Aktienoptionen einem CFO und einem COO zugeteilt werden. Bis zu 90.132 Aktienoptionen können für die Mitglieder des Aufsichtsrates (bis zu 45.066 Aktienoptionen Herrn Michael Eisler und jeweils bis zu 22.533 Aktienoptionen den Herren Mag. Harald Weiss und Herrn Boris Maximilian Schnabel als amtierende Aufsichtsratsmitglieder) zugeteilt werden. Der Ausgabebetrag der Aktien beträgt EUR 5,35 je Aktie (Ausgabepreis der Aktienoptionen). Dieses Aktienoptionsprogramm wird für 5 Jahre gelten. Die Aktienoptionen werden in den Jahren 2022 bis 2026 (jeweils einschließlich) für die Leistungen in den Jahren 2021 bis 2025 (jeweils einschließlich) zugeteilt werden. Die Zuteilung der Aktienoptionen unter diesem Aktienoptionsprogramm erfolgt jährlich erstmals 2022 für die Leistungen im Jahr 2021. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug von 1 Stück auf Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktie der Gesellschaft. Kumulierte Voraussetzung für die Ausübung der Aktienoptionen für Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind: - aufrechter (nicht gekündigter) Vorstands Anstellungsvertrag oder aufrechte Funktion im Aufsichtsrat - Ablauf von 3 Jahren ab Zuteilung der Aktienoption („Wartefrist“); dies bedeutet, dass die zum Beispiel im Geschäftsjahr 2022 zugeteilten Aktienoptionen im Jahr 2025, die im Geschäftsjahr 2023 zugeteilten Aktienoptionen im Geschäftsjahr 2026 ausgeübt werden können Die zugeteilten Aktienoptionen sind jeweils ab dem dritten Jahrestag ab jeweiliger Zuteilung bis zum Ablauf von drei Wochen ausübbar. Nicht zeitgerecht ausgeübte Aktienoptionen verfallen ohne Anspruch auf Entschädigung. Anlage 4 16 Genehmigtes Kapital In der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurde Folgendes beschlossen: Das genehmigte Kapital 2017 gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 31.05.2017 wird aufgehoben. Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Mai 2023, das Grundkapital um bis zu EUR 1.785.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.785.000 Stücke neue, auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft gegen Bar und/oder Sacheinlage allenfalls auch in mehreren Tranchen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018) und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Des Weiteren wird der Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise bei gewissen Umständen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wird ebenfalls ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen. Aktien Die Aktien sind zum Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen und notieren im Segment „standard market auction“ (ISIN: AT0000A1PY49). Es bestehen keine Beschränkungen von Stimmrechten oder zur Übertragung von Aktien. Es bestehen keine besonderen Kontrollrechte für Inhaber von Aktien. Es bestehen keine Kapitalbeteiligungen von Mitarbeitern, die das Stimmrecht nicht unmittelbar ausüben. Der Vorstand erbringt seine Leistungen auf Basis von mit der Gesellschaft abgeschlossenen Verträgen, in denen auch Regelungen für die Beendigung enthalten sind. Betreffend Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats es gibt keine Bestimmungen, die sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben. 17 Es bestehen keine Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden. Es existieren keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen ü bemahmeangebots. Entwicklung Aktienkurs Im Geschäftsjahr 2021 stieg der Kurs der CLEEN Energy AG um 285 1 09% von 2,71 t: auf 10,5 € mit 31.12.2021. Das Jahreshoch von 12t:je Aktie wurde erstmals am 24.9.2022 erreicht, dies war ebenfalls das bis dahin erreichte Alltime-High in der Geschichte der CLEEN Energy AG. Die Liquidität der Aktie konnte ebenfalls stark verbessert werden. So wurden Im Jahr 2021 CLEEN Energy Aktien im Wert von Insgesamt 5,032 Millionen EURO oder 753.269 Stück an der Wienerbörse gehandelt. Dies bedeutet einen Anstieg der Liquidität von 1024% lm Vergleich zum Vorjahr 2020 (0,45 Millionen EURO). Haag, 7. September 2022 Lukas Scherzenlehner Vorstand Erklärung aller gesetzlichen Vertreter Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2021 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen die CLEEN Energy AG ausgesetzt ist. Haag, am 7. September 2022 Lukas Scherzenlehner Vorstand CLEEN Energy AG I Firmensitz: Höllriglstraße 8a I A-3350 Haag I www.cleen-energy.com Tel.: +43 (0) 7434 93080- 400 1 Fax: DW - 010 1 Mail: [email protected] 1 FB: LG St. Pölten FN460107d I UID-Nr.: ATU71707548 CLEEN Energy AG Höllriglstraße 8a 3350 Haag Tel.: +43 7434 93 080 400 eMail: [email protected] Web: www.cleen-energy.com ISIN: AT0000A1PY49 529900DPJNP0QBXB54942021-01-012021-12-31529900DPJNP0QBXB54942020-01-012020-12-31529900DPJNP0QBXB54942020-01-012020-12-31ifrs-full:PreviouslyStatedMember529900DPJNP0QBXB54942021-12-31529900DPJNP0QBXB54942020-12-31529900DPJNP0QBXB54942020-12-31ifrs-full:PreviouslyStatedMember529900DPJNP0QBXB54942019-12-31ifrs-full:PreviouslyStatedMemberifrs-full:IssuedCapitalMember529900DPJNP0QBXB54942020-01-012020-12-31ifrs-full:PreviouslyStatedMemberifrs-full:IssuedCapitalMember529900DPJNP0QBXB54942019-12-31ifrs-full:PreviouslyStatedMemberCLE:CapitalReserveRestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942020-01-012020-12-31ifrs-full:PreviouslyStatedMemberCLE:CapitalReserveRestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942019-12-31ifrs-full:PreviouslyStatedMemberCLE:CapitalReserveUnrestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942020-01-012020-12-31ifrs-full:PreviouslyStatedMemberCLE:CapitalReserveUnrestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942019-12-31ifrs-full:PreviouslyStatedMemberifrs-full:RetainedEarningsMember529900DPJNP0QBXB54942020-01-012020-12-31ifrs-full:PreviouslyStatedMemberifrs-full:RetainedEarningsMember529900DPJNP0QBXB54942019-12-31ifrs-full:PreviouslyStatedMember529900DPJNP0QBXB54942020-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900DPJNP0QBXB54942020-12-31CLE:CapitalReserveRestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942020-12-31CLE:CapitalReserveUnrestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942020-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMemberifrs-full:IncreaseDecreaseDueToChangesInAccountingPolicyAndCorrectionsOfPriorPeriodErrorsMember529900DPJNP0QBXB54942020-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900DPJNP0QBXB54942020-12-31ifrs-full:IncreaseDecreaseDueToChangesInAccountingPolicyAndCorrectionsOfPriorPeriodErrorsMember529900DPJNP0QBXB54942021-01-012021-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900DPJNP0QBXB54942021-01-012021-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMemberifrs-full:PreviouslyStatedMember529900DPJNP0QBXB54942021-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900DPJNP0QBXB54942021-01-012021-12-31CLE:CapitalReserveRestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942021-01-012021-12-31CLE:CapitalReserveRestrictedMemberifrs-full:PreviouslyStatedMember529900DPJNP0QBXB54942021-12-31CLE:CapitalReserveRestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942021-12-31CLE:CapitalReserveUnrestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942021-01-012021-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMemberifrs-full:PreviouslyStatedMember529900DPJNP0QBXB54942021-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900DPJNP0QBXB54942021-01-012021-12-31ifrs-full:PreviouslyStatedMember529900DPJNP0QBXB54942019-12-31iso4217:EURiso4217:EURxbrli:shares
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