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Frauenthal Holding AG

AGM Information Nov 29, 2022

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EQS-News: Frauenthal Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Frauenthal Holding AG: Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung 29.11.2022 / 09:30

Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

FrauenthalHoldingAG Wien, FN 83990 s ISIN AT0000762406

Einberufung

der außerordentlichenHauptversammlung der FrauenthalHolding AG

für Mittwoch, den 21. Dezember 2022, um14:00 UhrWienerZeit, Ort der Hauptversammlung imSinne von § 106 Z 1 AktG

sind die Räumlichkeiten der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in 1100 Wien, Am Belvedere 4

I. ABHALTUNGALS VIRTUELLEHAUPTVERSAMMLUNG

1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz(COVID-19-GesG) undGesellschaftsrechtliche COVID-19- Verordnung (COVID-19-GesV)

Aufgrund der imZeitpunkt ihrer Vorbereitung nachwie vor bestehenden pandemiebedingtenUnsicherheiten hat der Vorstand nach reiflicher Überlegung und sorgfältiger Abwägung beschlossen, dieaußerordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäreabzuhalten.

Die Hauptversammlung der FrauenthalHolding AGam21. Dezember 2022 wird aufGrundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG(BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 72/2022) und der COVID-19-GesV(BGBl. II 140/2020 idF BGBl. II Nr. 252/2022) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaftalsauch der Teilnehmerals"virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies bedeutet, dass nach demBeschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung der FrauenthalHolding AGam21. Dezember 2022 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.

Die virtuelle Hauptversammlung findetausschließlich unter physischer Anwesenheit der Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Stellvertreters der Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und der weiterenMitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichenNotars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 1100 Wien, AmBelvedere 4, statt.

Die Durchführung deraußerordentlichenHauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nachMaßgabe der COVID-19- GesVführtzuModifikationen imAblauf der Hauptversammlung sowiein der Ausübung der Rechte der Aktionäre.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträgezu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrechtzu den in dieser Einberufung bekanntgemachten Punkten der Tagesordnung, kann in der virtuellen Hauptversammlung von denAktionären selbst imWege derelektronischenKommunikation ausgeübt werden, und zwar durchÜbermittlung von Fragen inTextformgrundsätzlich per E-Mail direktan die E-Mail-Adresse [email protected] der Gesellschaft, sofern die Aktionärerechtzeitig eine Depotbestätigung imSinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben.

2. Übertragung derHauptversammlung imInternet

Die Hauptversammlungwird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesViVm§ 102 Abs 4 AktGvollständig akustisch und optisch inEchtzeit imInternet übertragen.

Dies ist datenschutzrechtlich zulässig imHinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am21. Dezember 2022 ab 14:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischenHilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphonesowie

Internetanschluss mitausreichender Bandbreitefür das Streaming vonVideos) imInternet unter www.frauenthal.at teilnehmen. Eine Anmeldung odereinLogin sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nichterforderlich.

Durch die Übertragung der virtuellenHauptversammlung der Gesellschaft imInternet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch dieseakustische und optische Einwegverbindung inEchtzeit denVerlauf der Hauptversammlung und insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme(§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktGund § 126 AktG)ermöglicht und die Übertragung imInternet keine Zweiweg-Verbindung ist. Dereinzelne Aktionär kann daher nur demVerlauf der Hauptversammlung folgen. Aktionäre können daher über diese Verbindung keine Wortmeldung abgeben.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für denEinsatz von technischenKommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist,als dieseihrer Sphärezuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).

ImÜbrigenwird auf dieInformation über die organisatorischen und technischenVoraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm§ 2 Abs 4 COVID-19-GesV("Teilnahmeinformation") hingewiesen.

II. TAGESORDNUNG

    1. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 6 Abs 3 "Grundkapital"
    1. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung durchErgänzung in § 13 "Hauptversammlung"

III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNGVON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Insbesondere diefolgendenUnterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktGspätestensab 30. November 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzw. www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung zugänglich:

  • Teilnahmeinformation: Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm§ 2 Abs 4 COVID-19-GesV,
  • Beschlussvorschlägezu denTagesordnungspunkten 1 und 2,
  • Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem§ 3 Abs 4 COVID-19-GesV,
  • Frageformular,
  • Formular für denWiderrufeiner Vollmacht,
  • vollständiger Text dieser Einberufung.

IV. NACHWEISSTICHTAGUND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIETEILNAHMEAN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahmean der virtuellenHauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, dieimRahmen dieser virtuellenHauptversammlung nachMaßgabe des COVID-19-GesGund der COVID-19-GesVgeltend zumachen sind, richtetsich nach demAnteilsbesitzamEnde des 11. Dezember 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ("Nachweisstichtag").

Zur Teilnahmean und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechtein dieser virtuellenHauptversammlung nachMaßgabe des COVID-19-GesGund der COVID-19-GesVist nur berechtigt, weran diesemNachweisstichtagAktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für denNachweis des AnteilsbesitzesamNachweisstichtag isteine Depotbestätigung gemäß § 10a AktGvorzulegen, die der Gesellschaftspätestensam16. Dezember 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit)ausschließlich aufeinemder folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehenmuss:

i. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per
Post
oder
Boten:
FrauenthalHolding
AG
c/o
HV-Veranstaltungsservice
GmbH
Köppel
60
8242
St.
Lorenzen/Wechsel
Per
SWIFT:
GIBAATWGGMS
(Message
Type
MT598
oder
MT599,
unbedingt
ISIN
AT0000762406
imText

angeben)

ii. für die Übermittlung der Depotbestätigung inTextform, die die Satzung gemäß § 13 genügen lässt

Per
Telefax:
+43
(0)
1
8900
500-50
Per
E-Mail:
[email protected]
(Depotbestätigungen
imFormat
PDF)

Ohne rechtzeitig bei der Gesellschafteinlangende Depotbestätigung kann die Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des Auskunftsrechts derAktionäre nicht wirksamerfolgen.

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitutzuwenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vomdepotführendenKreditinstitutmit Sitzin einemMitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einemVollmitgliedstaat der OECDauszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

  • Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
  • Angaben über denAktionär:Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer, unter der diejuristische Person in ihremHerkunftsstaat geführt wird,
  • Angaben über die Aktien:Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000762406 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
  • Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw.einesonstige Bezeichnung,
  • Zeitpunkt oder Zeitraumauf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzeszur Teilnahmean der Hauptversammlungmuss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 11. Dezember 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigungwird in deutscher oder in englischer Spracheentgegengenommen.

Hinsichtlich der Namensaktien ist für die Berechtigung zur Teilnahmean der Hauptversammlung ausschließlich die Eintragung imAktienbuchmaßgeblich;es bedarf keiner Anmeldung zur Hauptversammlung.

V. BESTELLUNGEINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDEVERFAHREN

Jeder Aktionär, derzur Teilnahmean der virtuellenHauptversammlung nachMaßgabe des COVID-19-GesGund der COVID-19-GesVberechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht,einen besonderen Stimmrechtsvertreterzu bestellen.

Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der FrauenthalHolding AGam21. Dezember 2022 kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesVnur durch einen der besonderen Stimmrechtsvertretererfolgen.

Als besondere Stimmrechtsvertreter werden diefolgenden Personen, die geeignet und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen:

  • (i) RechtsanwältinDr. Marie-Agnes Arlt, LL.M., c/o a2o legal – Kooperation selbständiger Rechtsanwälte 1010 Wien, Ebendorferstraße 6/10 E-Mail [email protected]
  • (ii) Rechtsanwalt Dr. ChristianTemmel, MBA, c/o DLAPiper Weiss-TessbachRechtsanwälte GmbH 1010 Wien, Schottenring 14 [email protected]
  • (iii) Rechtsanwalt Mag. Philipp Stossier, c/o Stossier Oberndorfer &Partner Rechtsanwälte GmbH&Co KG 4600 Wels, Dragonerstraße 54 [email protected]

(iv) Rechtsanwalt Dr. DanielReiter c/o bpvHügelRechtsanwälte GmbH 1220 Wien, Donau-City-Straße 11, ARES-Tower [email protected]

Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen besonderen Stimmrechtsvertreterauswählen und dieser Person eine Vollmachterteilen.

Die Erteilung einer Vollmachtan eineandere Person ist gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesVnichtzulässig.

Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter istspätestensam30. November 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzwwww.frauenthal.at/InvestorRelati‐ ons/Hauptversammlung ein eigenes Vollmachtsformularabrufbar. Es wird gebeten, dieses Vollmachtsformularzu ver‐ wenden.

Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenenÜbermittlungsmöglichkeiten und Fristen sind diein der Teilnahmeinformation enthaltenen Festlegungen zu beachten.

Eine persönliche Übergabe der VollmachtamVersammlungsort istausdrücklich ausgeschlossen.

VI. HINWEISEAUFDIERECHTEDER AKTIONÄRENACHDEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

1. Ergänzung derTagesordnung durchAktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, derenAnteileeinzeln oderzusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und dieseitmindestens dreiMonaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dasszusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftformper Post oder Boten spätestensam2. Dezember 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaftausschließlich an die Adresse FrauenthalHoldingAG, 1090 Wien, Rooseveltplatz 10,zHMag. WolfgangKnezek, oder wenn per E-Mailmit qualifizierter elektronischer Signaturan die E-Mail-Adresse [email protected] oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht."Schriftlich" bedeuteteigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierterelektronischer Signatur oder beiÜbermittlung per SWIFTmit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000762406 imTextanzugeben ist.

Jedemso beantragtenTagesordnungspunktmusseinBeschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nichtaber dessenBegründung, muss jedenfallsauch in deutscher Sprache abgefasstsein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlageeiner Depotbestätigung gemäß § 10a AktGnachzuweisen, in der bestätigt wird, dass dieantragstellendenAktionäreseitmindestens dreiMonaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sind, und diezumZeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nichtälterals siebenTagesein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nurzusammen das Beteiligungsausmaß von 5 %vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigenAnforderungen an die Depotbestätigungwird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge vonAktionären zurTagesordnung nach § 110 AktG

Aktionäre, derenAnteilezusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedemPunkt der Tagesordnung in TextformVorschläge zurBeschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammenmit denNamen der betreffendenAktionäre, deranzuschließendenBegründung und einerallfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsratsauf der imFirmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaftzugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen inTextformspätestensam12. Dezember 2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 505 42 06-33 oderan FrauenthalHoldingAG, 1090 Wien, Rooseveltplatz 10,zHMag. WolfgangKnezek, oder per E-Mailan die E-Mail-Adresse [email protected], wobei das Verlangen inTextform, beispielsweiseals PDF, demE-Mailanzuschließen ist,zugeht. Sofern für Erklärungen die TextformimSinne des § 13 Abs 2 AktGvorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde oderaufeineanderezur dauerhaftenWiedergabein Schriftzeichen geeignete Weiseabgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oderanderserkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nichtaber dessen Begründung, muss jedenfallsauch in deutscher Spracheabgefasstsein.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlageeiner Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, diezumZeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nichtälterals siebenTagesein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1%vermitteln, müssen sich auf denselbenZeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigenAnforderungen an die Depotbestätigungwird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt

IV. dieser Einberufung) verwiesen.

3. Auskunftsrecht derAktionäre nach § 118 AktG

JedemAktionär istaufVerlangen in der HauptversammlungAuskunft über Angelegenheiten der Gesellschaftzu geben, soweit siezur sachgemäßenBeurteilung eines – in dieser Einberufung bekanntgemachten – Tagesordnungspunkteserforderlich ist. Die Auskunftspflichterstrecktsich auch auf dierechtlichenBeziehungen der Gesellschaftzu einemverbundenenUnternehmen sowieauf die Lage des Konzerns und der in denKonzernabschlusseinbezogenenUnternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweitsie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen odereinemverbundenenUnternehmen einen erheblichenNachteilzuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäreist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme(Punkt IV. der Einberufung) und die Erteilung einerentsprechendenVollmachtan den besonderen Stimmrechtsvertreter (Punkt V. der Einberufung).

Ausdrücklichwird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht und das Wortmelderecht während dieser virtuellen Hauptversammlung von denAktionären selbst imWege derelektronischen Post grundsätzlich durchÜbermittlung von Fragen bzw. des Redebeitrags per E-Mail direktan die Gesellschaftausschließlich an die E-Mail-Adresse [email protected]übt werden kann.

Die Aktionäre werden gebeten alle Fragen bereits imVorfeld inTextformperE-Mail an die Adresse [email protected] übermitteln, und zwar so rechtzeitig, dass diesespätestensam3. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 16. Dezember 2022, bei der Gesellschafteinlangen. Dies dient der Wahrung der SitzungsökonomieimInteressealler Teilnehmeran der Hauptversammlung, insbesonderefür Fragen, dieeiner längeren Vorbereitungszeit bedürfen.

Damitermöglichen die Aktionäre demVorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Aktionären gestellten Fragen.

Bitte bedienen Siesich des Frageformulars, welchesauf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzw www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung abrufbar ist. Wenn dieses Frageformular nicht verwendet wird, muss die Person (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) imentsprechendenE-Mail genannt werden. Umdie Gesellschaft in die Lagezu versetzen, dieIdentität und Übereinstimmungmit der Depotbestätigung festzustellen, bittenwir Sie, in diesemFallauch Ihre Depotnummer in demE-Mailanzugeben.

Der Vorstand hatmit Zustimmung des Aufsichtsratsentschieden, denAktionären über die Vorgaben der COVID-19-GesV hinaus die Möglichkeitzu geben, während derHauptversammlung Live-Redebeiträge mittels Bild- undTon-Übertragung zu leisten. Die Live-Redebeiträge werden in einemzeitlich beschränktenRahmen zugelassen und können insbesondereabgelehnt werden, wenn nachEinschätzung der Vorsitzenden die Hauptversammlung nichtmit Gewissheit in einemvertretbarenZeitrahmen zuEnde gebracht werden könnte. Aktionäre, dieeinenLive-Redebeitrag leistenmöchten, müssen ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldetsein (Übermittlung einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG gemäß Punkt IVund Erteilung einer Vollmachtan den besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt Vder Einberufung) und ihrenLive-Redebeitrag nachMaßgabe des Folgenden gesondertanmelden. Mit Anmeldung des Live-Redebeitragserteilt der Aktionär seinEinverständnis, dass der Name durch die Vorsitzendein der Hauptversammlung genannt wird.

Die Anmeldung vonLive-Redebeiträgenwird ausschließlich bis zum16. Dezember 2022 (24.00 Uhr, WienerZeit) möglich sein, und zwarausschließlich durchÜbermittlung eines Mails an die E-Mail-Adresse

[email protected]. Aktionäre, dieihrenLive-Redebeitrag anmeldenmöchten, müssen dabeiihre Kontaktdaten angeben (E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Anschließend werden die Aktionäre unter den angegebenenKontaktdaten kontaktiert umeinenTermin füreinen Funktionalitätstest der Bild- und Ton-Verbindung amTag der Hauptversammlung im Zeitraumzwischen 11.00 Uhr und 13.00 Uhrzu vereinbaren. Ist die Funktionalität der Bild- und Ton-Verbindung sichergestellt,erhalten die Aktionäre weiteretechnische Hinweisesowieeinen personalisiertenLink, über den siesich während der Hauptversammlung für die Bild- und Ton-Übertragung zumrelevantenZeitpunkt verbinden können. Dies wird nachEröffnung der Generaldebattesein.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Funktionalität der Bild- und Tonverbindung nicht gewährleistet werden kann. Aus allfälligen Funktionsfehlern betreffend die Bild- und Tonverbindung kann der Aktionär keine Rechtsansprücheableiten. Die Teilnahme des Aktionärs in Formeines Live-Redebeitrageserfolgtausschließlich auf dessenRisiko. Es wird daher empfohlen, denLive-Redebeitrag auch gesondert in Schriftformper Mailzu übermitteln.

Es wird weiters darauf hingewiesen, dass keinRechtsanspruch aufZulassung eines Live-Redebeitrags besteht und die Gesellschaftsich insbesondere vorbehält, die Übertragung unverzüglich abzuschalten, wenn der Beitrag beleidigenden, strafrechtlich relevanten, offensichtlich falschen oder irreführenden Inhaltaufweist oder ohneerkennbarenBezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung ist.

Der Zeitraum, der insgesamt für die Live-Redebeiträge vorgesehen ist, soll 90 Minuten nicht überschreiten. Die Vorsitzende kann in eigenemErmessenMaßnahmen ergreifen, umdie Einhaltung dieses Zeitrahmens sicherzustellen. Die Reihenfolge der Live-Redebeiträge wird von der Vorsitzenden festgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs imRahmen der Live-Redebeiträge nichtmöglich und wirksamist. Die Ausübung dieser Rechte kann ausschließlich durch einen besonderen Stimmrechtsvertretererfolgen.

Aktionäre, die von der Möglichkeit der Abgabeeines Live-Redebeitrags inBild und Ton in der HauptversammlungGebrauch machen, sollten beachten, dass die gesamte Hauptversammlung einschließlich desentsprechendenLive-Redebeitrags öffentlich übertragenwird.

Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von derVorsitzenden angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können.

WeitereInformationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre gemäß § 118 AktGwerden in der Teilnahmeinformation festgelegt.

4. Anträge vonAktionären in derHauptversammlung nach § 119 AktG

Jeder Aktionär ist – unabhängig von einembestimmtenAnteilsbesitz – berechtigt in der virtuellenHauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesGund der COVID-19-GesVdurch seinen besonderen Stimmrechtsvertreterzu jedemPunkt der TagesordnungAnträgezu stellen.

Der Zeitpunkt, biszu demWeisungen zur Antragsstellung an den besonderen Stimmrechtsvertreter möglich sind, wird im Laufe der virtuellenHauptversammlung von der Vorsitzenden festgelegt.

Voraussetzung hiefür ist der Nachweis derTeilnahmeberechtigung gemäß Punkt IV. dieser Einberufung und die Erteilung einerentsprechendenVollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. dieser Einberufung.

WeitereInformationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der Aktionäre gemäß § 119 AktGwerden in der Teilnahmeinformation festgelegt.

5. Information fürAktionäre zurDatenverarbeitung

Die FrauenthalHoldingAGnimmt Datenschutzsehrernst. NähereInformationen finden Siein unserer Datenschutzerklärung unter www.frauenthal.at.

VII. WEITEREANGABEN UND HINWEISE

1. Gesamtzahl derAktien und Stimmrechte

ZumZeitpunkt der Einberufung der virtuellenHauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR8.651.491,- - und istzerlegt in 6.751.491 aufInhaber lautende Stückaktien und 1.900.000 aufNamen lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährteine Stimmein der virtuellenHauptversammlung. Die Gesamtzahl der StimmrechteamTag der Hauptversammlung beträgt 8.651.491 Stimmrechte.

Es bestehen nichtmehrere Aktiengattungen.

2. Keine physische Anwesenheit

Wir weisen nochmalsausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der kommendenHauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der COVID-19-GesVamOrt der Hauptversammlungweder Aktionäre nochGäste persönlich zugelassen sind.

Wien, imNovember 2022

Der Vorstand

29.11.2022

WKN: 882002 Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

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