Audit Report / Information • Oct 31, 2017
Audit Report / Information
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(GEPRÜFT)
| 1.998.130,47 | 12.500,00 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 48.130,47 | 12.500,00 | ||||
| II. | Guthaben bei Kreditinstituten | 47.833,74 | 12.500,00 | ||
| I. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 296,73 | 0,00 | ||
| B. | Umlaufvermögen | ||||
| I. | Finanzanlagen | 1.950.000,00 | 0,00 | ||
| A. | Anlagevermögen | ||||
| 31.08.2017 € |
18.04.2017 € |
||||
| A K T I V A |
| P A S S I V A | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.08.2017 | 18.04.2017 | ||||
| € | € | ||||
| A. | Eigenkapital | ||||
| I. | Eingefordertes Kapital | ||||
| 1. | Gezeichnetes Kapital | 2.000.000,00 | 50.000,00 | ||
| 2. | nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 | -37.500,00 | ||
| 2.000.000,00 | 12.500,00 | ||||
| II. | Periodenfehlbetrag | -37.632,67 | 0,00 | ||
| 1.962.367,33 | 12.500,00 | ||||
| B. | Rückstellungen | 31.000,00 | 0,00 | ||
| C. | Verbindlichkeiten | 4.763,14 | 0,00 | ||
| 1.998.130,47 | 12.500,00 |
| 18.04.-31.08.2017 | |||
|---|---|---|---|
| € | € | ||
| 1. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 37.624,84 | |
| 2. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 7,83 | |
| 3. | Ergebnis nach Steuern/Periodenfehlbetrag | -37.632,67 | |
Die Mynaric AG hat ihren Sitz in Gilching und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht München (Reg.Nr. HRB 232763).
Die Gesellschaft wurde am 6. April 2017 als Blitz 17-625 AG errichtet und am 18. April 2017 im Handelsregister eingetragen. Die Umfirmierung in Mynaric AG erfolgte durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. August 2017 und die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 30. August 2017. Im Berichtszeitraum war die Gesellschaft noch nicht operativ tätig.
Die Mynaric AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Das Geschäfstjahr entspricht dem Kalenderjahr, wobei das laufende Geschäftsjahr aufgrund der unterjährigen Gründung ein Rumpfgeschäftsjahr darstellt.
Der Zwischenabschluss zum 31. August 2017 wird auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) sowie den sie ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes erstellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Zwischenabschluss werden in Anspruch genommen.
Der Zwischenabschluss entspricht den Gliederungsvorschriften der §§ 265 ff. HGB. Er wurde um eine Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie eine Kapitalflussrechnung ergänzt.
Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen, um die betroffenen Vermögensgegenstände mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag anzusetzen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Tageswert bewertet. Abzinsungen waren nicht notwendig.
Die Bankguthaben werden zum Nennwert bewertet.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden entsprechend dem Höchstwertprinzip angesetzt. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungsbetrag.
besteht, und der Bilanzverlust somit dem Periodenehlbetrag entspricht.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die bestehenden Verbindlichkeiten sind weder durch Pfandrechte noch durch ähnliche Rechte gesichert.
Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Gliederungsvorschriften des § 275 HGB und wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Im Berichtszeitraum hat die Gesellschaft keine Mitarbeiter beschäftigt.
Gilching, den 7. September 2017
Dr. Wolfram Peschko Vorstand
| 18.04. - 31.08.2017 € |
|||
|---|---|---|---|
| 1 2 |
Periodenfehlbetrag Zunahme/Abnahme der Rückstellungen |
-37.632,67 | |
| +/- | 31.000,00 | ||
| 3 | . -/+ Zunahme /Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktive, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind |
-296,73 | |
| 4 | +/- | Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit |
|
| zuzuordnen sind | 4.763,14 | ||
| 5 | . = Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 4) |
-2.166,26 | |
| 6 | . - Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen |
0,00 | |
| 7 | . = Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 6) |
0,00 | |
| 8 | Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen | 37.500,00 | |
| 9 | . = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 8) |
37.500,00 | |
| 10 | Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 5, 7, 9) |
||
| 11 | . + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 35.333,74 12.500,00 |
|
| 12 | . = Finanzmittelfonds am Ende der Periode | ||
| (Summe aus 10 und 11) | 47.833,74 |
| nicht eingefor- | Summe | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes | derte ausste- | Eingefordertes | Perioden- | Summe | |
| Kapital | hende Einlagen | Kapital | fehlbetrag | Eigenkapital | |
| € | € | € | € | € | |
| Stand 18.04.2017 | 50.000.00 | $-37.500.00$ | 12.500,00 | 12.500,00 | |
| Einzahlung bisher nicht | |||||
| eingeforderter Einlagen | 37.500.00 | 37.500.00 | 37.500,00 | ||
| Sachkapitalerhöhung | 1.950.000,00 | 1.950.000,00 | 1.950.000,00 | ||
| Periodenfehlbetrag | $-37.632.67$ | $-37.632.67$ | |||
| Stand 31.08.2017 | 2.000.000,00 | 0.00 | 2.000.000.00 | $-37.632.67$ | 1.962.367,33 |
An die Mynaric AG:
Wir haben den Zwischenabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung. Anhang. Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie Kapitalflussrechnung - unter Einbeziehung der Buchführung der Mynaric AG für den Zeitraum vom 18. April bis 31. August 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Zwischenabschluss nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Zwischenabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.
Wir haben unsere Zwischenabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Zwischenabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Zwischenabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Zwischenabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Zwischenabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
München, 8. September 2017
BTU TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ulrich Schneider Wirtschaftsprüfer
Claudia Weinhold Wirtschaftsprüfer
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