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CA Immobilien Anlagen AG

Transaction in Own Shares Dec 19, 2022

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News-Service der pressetext Nachrichtenagentur GmbH Josefstädter Straße 44, 1080 Wien, Österreich, Tel.: +43 1 81140-0

Veröffentlichung: 19.12.2022 07:45 Quelle: https://www.pressetext.com/news/20221219005 Stichwörter: Aktienrückkauf / eigene Aktien

Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

CA Immobilien Anlagen AG: CA Immo startet neues Aktienrückkaufprogramm

Wien (pta/19.12.2022/07:45) -

Wien, 19.12.2022. Der Vorstand der CA Immobilien Anlagen AG hat heute beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 34. ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Mai 2021 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien durchzuführen ("Ermächtigung"). Das Volumen beläuft sich auf bis zu zwei Millionen Stück Aktien (dies entspricht rund 1,9% des derzeit aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft). Das Aktienrückkaufprogramm sieht den Erwerb von Aktien über die Börse vor. Die Bedingungen für diese Käufe richten sich nach der Ermächtigung. Insbesondere hat sich der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert innerhalb der Bandbreite des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung zu bewegen und darf nicht niedriger als maximal 30% unter und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen.

Das Rückkaufprogramm beginnt frühestens am 23. Dezember 2022 und endet spätestens am 3. November 2023. Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung erlaubten Zweck. Derzeit werden rund 6,8 Millionen Stück eigene Aktien gehalten, dies entspricht rund 6,4% des derzeit aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft.

Details zum Aktienrückkaufprogramm sind veröffentlicht unter: http://www.caimmo.com/de/investorrelations/aktienrueckkauf/

Details zum Aktienrückkaufprogramm

Die Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms sind wie folgt:

Tag des Ermächtigungsbeschlusses
der Hauptversammlung nach § 65
Abs 1 Z 8 AktG:
6. Mai 2021
Tag und Veröffentlichung des
Ermächtigungsbeschlusses:
7. Mai 2021
über ein Informationsverbreitungssystem gemäß
§ 1 Z 22 in Verbindung mit § 119 Abs 7 BörseG 2018
Beginn und voraussichtliche Dauer: Frühestens am 23. Dezember 2022 bis 3. November 2023
Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000641352)
Beabsichtigtes Volumen: Bis zu 2.000.000 Stück Aktien (dies entspricht rund 1,9% des
Grundkapitals der Gesellschaft).
Gegenwert: Der Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 30% unter
(Preisuntergrenze) und nicht höher als maximal 10% über
(Preisobergrenze) dem durchschnittlichen, ungewichteten
Börseschluss-kurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn
Börsetage liegen.
Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse.
Zweck des Rückerwerbs: Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der
Hauptversammlung erlaubten Zweck.
Auswirkungen auf die
Börsezulassung der
CA Immobilien Anlagen AG:
Keine

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: (i) Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie (ii) allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der CA Immobilien Anlagen AG veröffentlicht.

(http://www.caimmo.com/de/investor-relations/aktienrueckkauf/)

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von CA Immo - Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von CA Immo - Aktien anzunehmen.

Aussender: CA Immobilien Anlagen AG
Mechelgasse 1
1030 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Christoph Thurnberger
Tel.: +43 1 532 5907 504
E-Mail: [email protected]
Website: www.caimmo.com
ISIN(s): AT0000641352 (Aktie)
Börse(n): Amtlicher Handel in Wien

Meldung übertragen durch pressetext. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich.

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