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Vonovia SE

AGM Information Feb 26, 2018

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AGM Information

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Entsprechenserklärung

des Vorstands und des Aufsichtsrats

der Vonovia SE

zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Vonovia SE erklären,

dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (DCGK) in der Fassung vom 7. Februar 2017 seit der letzten Entsprechenserklärung im September 2017 mit der untenstehenden Ausnahme entsprochen wurde und entsprochen wird:

Gemäß Ziffer 5.3.2 Absatz 3 Satz 3 DCGK soll der Aufsichtsratsvorsitzende nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben. Der Aufsichtsrat hat nach dem Rücktritt des bisherigen Aufsichtsratsvorsitzenden dessen bisherigen Stellvertreter, Prof. Dr. Edgar Ernst, am 07. September 2017 bis zu der im Mai 2018 stattfindenden Hauptversammlung zum Vorsitzenden gewählt. Prof. Ernst ist zugleich Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Da Prof. Ernst aus dem Kreise des derzeitigen Aufsichtsrats über die größte Fachkompetenz auf dem Gebiet der Rechnungslegung verfügt, soll er weiterhin Vorsitzender des Prüfungsausschusses bleiben. Der Empfehlung wird daher vorläufig nicht entsprochen. Es ist beabsichtigt, nach der Konstituierung des neuen Aufsichtsrats nach der in der Hauptversammlung im Mai 2018 anstehenden Neuwahl aller Aufsichtsratsmitglieder der Ziffer 5.3.2. Absatz 3 S. 3 DCGK wieder zu entsprechen.

Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft weisen darauf hin, dass die Gesellschaft ein öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der BUWOG AG, Wien/Österreich, zum Erwerb sämtlicher Aktien an der BUWOG AG abgegeben hat. Sofern das Übernahmeangebot erfolgreich ist, wird die Gesellschaft noch im ersten Quartal 2018 Mehrheitsaktionärin der BUWOG AG. Die Organe erwarten, dass es der Gesellschaft im Erfolgsfall aufgrund des zu erwartenden Aufwands für eine Erstkonsolidierung der BUWOG AG im Konzernabschluss der Gesellschaft nicht möglich sein wird, die Finanzinformationen für das zweite, und unter Umständen für das dritte Quartal 2018 gemäß Ziffer 7.1.2 Satz 3, 2. Halbsatz DCGK binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich zu machen. Sobald dies absehbar ist, würden Vorstand und Aufsichtsrat eine Abweichung von der Empfehlung des DCGK in einer Aktualisierung der Entsprechenserklärung veröffentlichen.

Bochum, im Februar 2018

Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat

Rolf Buch Prof. Dr. Edgar Ernst

Vorsitzender des Vorstands Vorsitzender des Aufsichtsrats

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