Audit Report / Information • Apr 9, 2018
Audit Report / Information
Open in ViewerOpens in native device viewer
über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 der
uhr.de AG
$\ddot{\phantom{a}}$
$\mathbf{w} = \mathbf{w}$
| 1. Prüfungsauftrag | |
|---|---|
| 2. Grundsätzliche Feststellungen 2.1 Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage 2.2 Bestandsgefährdende Tatsachen Fortführung der Unternehmenstätigkeit |
|
| 3. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse 3.1 Vorjahresabschluss |
|
| 4. Durchführung der Prüfung 4.1 Gegenstand der Prüfung 4.2 Art und Umfang der Prüfungsdurchführung |
|
| 5. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 5.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 5.2 Jahresabschluss |
|
| 6. Wesentliche Aussagen zum Jahresabschluss 6.1 Gesamtaussage 6.2 Entwicklung in den letzten drei Jahren 6.3 Ertragslage 6.4 Vermögenslage 6.5 Wesentliche Bewertungsgrundlagen 6.6 Änderungen in den Bewertungsgrundlagen 6.7 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen |
|
| 7. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks | |
| 8. Schlussbemerkung |
$\sim$
Anlagenspiegel zum 31.12.2017 (Beilage zum Anhang)
Mit Beschluss des Amtsgerichtes Stendal vom 26.03.2018 sind wir zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 der
(im Folgenden auch kurz "Gesellschaft" genannt)
gewählt worden.
Der Vorstand der Gesellschaft hat uns demzufolge den Auftrag erteilt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 unter Einbeziehung der Buchführung zu prüfen.
Dem Auftrag liegen die als Anlage 8 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 zu Grunde. Die Höhe unserer Haftung bestimmt sich nach § 323 Abs.2 HGB. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend.
Der vorliegende Prüfungsbericht wurde auf der Grundlage des IDW Prüfungsstandards: "Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen" (IDW PS 450) erstellt.
Unserem Auftragsbestätigungsschreiben wurde unter Einbeziehung der Allgemeinen Auftragsbedingungen zugestimmt.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Dem Prüfungsauftrag standen keine Ausschlussgründe nach § 319 HGB, § 49 und § 53 WPO sowie §§ 20 ff. unserer Berufssatzung entgegen.
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir den nachfolgenden Bericht, der nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) erstellt wurde.
Unserem Bericht haben wir den geprüften Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz (Anlage 1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und dem Anhang (Anlage 3) beigefügt. Der Bestätigungsvermerk (Anlage 4) richtet sich an die Gesellschaft.
Der Prüfungsbericht soll die gesetzlichen Vertreter bzw. den Aufsichtsrat über Prüfungsfeststellungen und Prüfungsergebnisse sachgerecht unterrichten (Informationsfunktion). bei der Überwachung der Geschäftsführung oder des geprüften Unternehmens unterstützen und die pflichtgemäße Durchführung der Prüfung nach § 317 HGB nachweisen und gem. § 321 HGB Bericht erstatten (Dokumentationsfunktion).
Er richtet sich daher - unbeschadet eines etwaigen, durch spezialgesetzliche Vorschriften begründeten Rechts Dritter zum Empfang oder zur Einsichtnahme - ausschließlich an den Auftraggeber zur unternehmensinternen Verwendung.
Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind die vereinbarten und diesem Bericht als Anlage 8 beigefügten "Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017" maßgebend.
Dieser Prüfungsbericht ist ausschließlich dazu bestimmt, Grundlage von (internen) Entscheidungen der Organe des Unternehmens zu sein, und ist nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden, so dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.
Dieser Bericht ist nur mit unserer Zustimmung zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Soweit er mit unserer Zustimmung an Dritte weitergegeben bzw. zur Kenntnis vorgelegt wird, hat sich die Gesellschaft verpflichtet, mit dem betreffenden Dritten zu vereinbaren, dass die vereinbarten Haftungsregelungen für mögliche Ansprüche des Dritten uns gegenüber gelten.
Aus unserer Zustimmung zur Weitergabe oder Kenntnis ergibt sich nicht der Einbezug des Dritten in den Schutzbereich des Prüfungsauftrages (im Sinne eines Vertrags mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter). Zur Herstellung eines solchen Einbezugs hat der Dritte mit uns einen gesonderten schriftlichen Auskunftsvertrag abzuschließen. Ein Einbezug durch konkludentes Handeln ist von uns ausdrücklich nicht gewollt.
Wer auch immer Informationen dieses Prüfungsberichtes zur Kenntnis nimmt. hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er diese Informationen für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert. verifiziert oder aktualisiert.
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Prüfungsberichtes und/oder Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach Erteilung des Bestätigungsvermerks eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Nachfolgend stellen wir unsere eigene Beurteilung zur Lage der Gesellschaft zusammenfassend dar, wie sie sich aus dem vorliegenden Jahresabschluss und aus unserer Kenntnis und den erhaltenen Unterlagen ergibt.
Die uhr.de AG umfasst die am 27. Februar 2015 gegründete uhr.de AG, Zerbst und die mit Kaufvertrag vom 22. August erworbene Tochtergesellschaft, uhr.de Handelsgesellschaft mbH, Zerbst. Über die ehemalige Tochtergesellschaft Klitsch GmbH, Zerbst, wurde im April 2017 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens angeordnet. Die uhr.de AG übt eine Holding-Funktion aus. Sie hält hauptgeschäftsmäßig die E-Commerce-Plattform unter der Domain "www.uhr.de" und erzielt darüber Erlöse.
Das Geschäftsmodell der Gesellschaft beruht auf der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von horizontalen und vertikalen e-commerce Plattformen, insbesondere auf der domain "uhr.de" und weiterer Internetseiten dem Unterhalt derartiger Plattformen sowie sämtlicher entsprechender Dienstleistungen im Bereich der Entwicklung und Abwicklung von Internethandel, ebenso wie Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Uhren, Schmuck und Lifestyle-Produkten. Zu den engeren Wettbewerbern zählen wir christ.de, uhrzeit.org, uhrcenter.de, valmano.de und theiwellershop.de. Die uhr.de AG sieht ihr Alleinstellungsmerkmal am Markt in der Verbindung mit der Kooperation von uhrzeit.org und dem professionellen Marktauftritt der Online-Plattform
Im Geschäftsjahr 2017 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 575 TEUR (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von 517 TEUR) erzielt. Das Ergebnis ist geprägt von folgenden Sachverhalten, aus dem Verzicht auf Rückzahlung von gezeichneten Anleiheanteilen mit Beträgen in Höhe von TEUR 30 und TEUR 80 mit Vertrag vom 6. Juni 2017 sowie aus einem Verzicht auf Darlehensrückzahlung in Höhe von TEUR 100 mit Vertrag vom 9. Mai 2017 konnten in 2017 Liquiditätsvorteile und Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten erreicht werden, negativ beeinflusste aber auch die Einzelwertberichtigung von Forderungen das Ergebnis in Höhe von 139 TEUR, die Abschreibung auf Beteiligungen beträgt 608 TEUR.
Mangels adäquatem Umsatz konnten diese Sachverhalte nicht zu einem positiven Ergebnis führen.
Im Berichtszeitraum 2017 lag der Insolvenzantrag des gesamten Unternehmensverbands durch die alte Unternehmensführung der uhr.de AG. Bereits am 23. Februar 2017 hat die uhr.de AG beim Amtsgericht Dessau einen Insolvenzantrag eingereicht.
Anlässlich der Aufsichtsratssitzung vom 28. April 2017 wurde der Aufsichtsrat des Unternehmens neu formiert, alleinvertretungsberechtigter Vorstand ist seither Herr Norman Mudring. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 16. Mai 2017.
Der Insolvenzantrag der uhr.de AG wurde am 17. Mai 2017 beim Amtsgericht Dessau zulässigerweise zurück genommen.
Für das Tochterunternehmen Klitsch GmbH wurde das Insolvenzverfahren im April 2017 eröffnet und dauert auch in 2018 an.
Weiterhin wurde mit Vertrag vom 14. Juni 2017 ein Sachdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt in Höhe von 200.000 Stückaktien zinsfrei zur Verfügung gestellt. Der Anspruch des Darlehensgebers auf Tilgung, Zinsen und Kosten des Darlehens kann außerhalb eines Insolvenzverfahrens nur nachrangig geltend gemacht werden, und auch dann nur gleichrangig mit den Einlagerückgewähransprüchen der Mitgesellschafter.
Der Erwerb eines neuen Tochterunternehmens am 22.08.2017 und ist erfolgreich vollzogen worden.
Die Planung für 2018 weist ein positives Ergebnis, ausgehend von steigenden Umsätzen und adäquaten Kosten, aus.
Nach unseren Feststellungen vermittelt die Beurteilung des Vorstandes einen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Lage und der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft. unter der Voraussetzung, dass die geplanten Umsätze tatsächlich auf der Plattform getätigt werden und die Provisionszahlungen sowohl ertrags- als auch liquiditätsseitig abgerechnet werden können und dem Unternehmen zufließen.
Der Fortbestand der Gesellschaft hängt von der Erreichung der geplanten Umsatz .- Kosten,- und Liquiditätsziele der Gesellschaft ab. Zentraler Punkt sind die vertraglich zugesicherten Mittel aus der Ausgabe von Aktien, ebenso die Verfügbarkeit der Plattform.
Der geprüfte und mit dem eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde am 09.08.2017 vom Aufsichtsrat festgestellt, die Hauptversammlung dazu fand am 20.09.2017 statt.
Dem Vorstand wurde Entlastung erteilt.
Die Hauptversammlung hat folgende Verwendung des Ergebnisses beschlossen:
Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung der
für das zum 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss liegen in der Verantwortung des Vorstandes der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss abzugeben.
Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung, als sich aus diesen anderen Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss oder Lagebericht ergeben.
Wir haben die Jahresabschlussprüfung nach §§ 316 ff HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss frei von wesentlichen Mängeln sind. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben in der Buchführung. Jahresabschluss und Lagebericht auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze.
Der uns zur Prüfung übergebene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde von der Gesellschaft erstellt.
Wir sind der Auffassung, dass die Art und der Umfang unseren im Folgenden dargestellten Prüfungsvorgehens eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil bildet:
Auf der Grundlage des risikoorientierten Prüfungsansatzes (IDW PS 261) haben wir zunächst eine Prüfungsstrategie erarbeitet. Diese basiert
In einem nächsten Schritt erfolgte eine Beurteilung des inhärenten Risikos für jedes Prüffeld unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Beurteilung des Fehlerrisikos auf der Gesamtunternehmensebene. Entsprechend der sich hieraus ergebenden Resultate wurden dann in dem jeweiligen Prüffeld
Aufgrund des soeben dargestellten Prüfungsvorgehens ergaben sich die folgenden Prüfungsschwerpunkte:
Unsere Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten Prüfungshandlungen zur Risikobeurteilung, Funktionstests, analytische Prüfungshandlungen sowie Einzelfallprüfungen.
Bei der Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS) sind wir wie folgt vorgegangen: bei den Prüffeldern, die
wurden, erfolgte in jedem Fall eine IKS-Prüfung.
Im Rahmen dieser Prüfung wurde untersucht, inwieweit ein internes Kontrollsystem besteht, das geeignet ist, das Kontrollrisiko und damit das Fehlerrisiko des jeweiligen Prüffeldes zu reduzieren. In einem weiteren Schritt haben wir dann die Ergebnisse aus der durchgeführten IKS-Prüfung bei der Auswahl der analytischen Prüfungshandlungen und der Einzelfallprüfungen berücksichtigt.
Zur Prüfung des Nachweises der Vermögens- und Schuldposten dienten uns u. a.:
Wir haben die Prüfung vom 26.03.2018 bis zum 09.04.2018 durchgeführt.
Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise sind erteilt worden. Die Geschäftsführung hat uns die Vollständigkeit der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes schriftlich bestätigt.
Die Bücher der Gesellschaft sind ordnungsmäßig geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Ebenso führten die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.
In dem uns zur Prüfung vorgelegten, nach deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurden alle für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und aller größenabhängigen, rechtsformgebundenen oder wirtschaftszweigspezifischen Regelungen sowie die Normen des Gesellschaftsvertrages beachtet.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft für das Geschäftsiahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sind nach unseren Feststellungen ordnungsmäßig aus der Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet.
Die Eröffnungsbilanzwerte wurden korrekt aus dem Vorjahresabschluss übernommen.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinnund Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die einschlägigen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften wurden dabei ebenso beachtet wie der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB.
Die im Anhang gemachten Angaben sind vollständig und ordnungsgemäß. Die Erläuterungen und Begründungen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen. Von der Schutzklausel des § 286 IV HGB bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge der gesetzlichen Vertreter im Anhang gemäß § 285 Nr. 9 HGB wurde zu Recht Gebrauch gemacht.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft.
$\ddot{\phantom{a}}$
$\alpha$
Die für die Gesellschaft wesentlichen Kennzahlen werden im Folgenden in ihrer Entwicklung in den letzten drei Jahren dargestellt.
$\hat{\mathbf{a}}$
| 31.12.2015 | 31.12.2016 | 31.12.2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | $\%$ | EUR | $\%$ | EUR | $\%$ | Veränderung | |
| 1. Umsatzerlöse | 16.000 | 100,0 | 24.000 | 100,0 | 97.000 | 100.0 | 73.000 |
| 2. Gesamtleistung | 16.000 | 100,0 | 24.000 | 100,0 | 97.000 | 100,0 | 73.000 |
| 3. sonstige betriebliche Erträge |
$\mathbf 0$ | 0,0 | 20.413 | 85,1 | 357.423 | 368.5 | 337.010 |
| 4. Materialaufwand | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | $-1.190$ | 0,0 | $-1.190$ |
| 5. Personalaufwand | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | 34.427 | 35,5 | 34.427 |
| 6. Abschreibungen | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | 67 | 0,1 | 67 |
| 7. sonstige betriebliche Aufwendungen |
48.522 | 303,3 | 300.963 | 1.254,0 | 384.021 | 395,9 | 83.059 |
| 8. Erträge aus Beteiligungen | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | $\mathbf 0$ |
| 9. Abschreibungen auf Finanzanlagen | 0 | 0,0 | 252.000 | 1.050,0 | 608.000 | 626,8 | 356.000 |
| 10. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
7.012 | 43,8 | 892 | 0,0 | 0 | 0,0 | $-892$ |
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
8.887 | 55,5 | 9.027 | 0,8 | 3.850 | 4,0 | $-5.177$ |
| 12. Ergebnis vor Steuern | $-34.398$ | $-215,0$ | $-516.685$ | 2.152,9 | $-574.752$ | $-592.5$ | 58.067 |
| 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
$\mathsf 0$ | 0,0 | $\mathbf 0$ | 0,0 | 0 | 0,0 | 0 |
| 14. Ergebnis nach Ertragsteuern | $-34.398$ | $-215,0$ | $-516.685$ | 2.152,9 | $-574.752$ | $-592,5$ | 58.067 |
| 15. sonstige Steuern | $\mathbf 0$ | 0,0 | $\mathbf 0$ | 0,0 | 0 | 0,0 | 0 |
| 16. Jahresüberschuss | $-34.398$ | $-215,0$ | -516.685 2.152,9 | $-574.752$ | $-592,5$ | 58.067 |
Das Jahresergebnis ist stark vom mangelnden Umsatz, sowie der Abschreibung auf Finanzanlagen geprägt, auch die sonstigen betrieblichen Erträge, konnten dies nicht kompensieren.
Wesentliche Vermögensänderung in 2017 betrifft den Erwerb von Anteilen, dieser Wert beträgt 1.040 TEURO, die Beteiligung an der Klitsch GmbH wurde zu 100 % abgeschrieben.
Das Grundkapital hat entsprechend Beschluss und Einzahlung um 125 TEUR zugenommen, aufgrund der Verluste beträgt das Eigenkapital 67,8 % (Vorjahr 46,9%).
In 2017 haben die liquiden Mittel weiter abgenommen, unter Berücksichtigung der geplanten Erhöhung des Grundkapitals verfügt die Gesellschaft über ausreichend liquide Mittel, die Finanzierung der Gesellschaft war im Geschäftsjahr, nach Aussage des Vorstandes, nicht gefährdet.
Zur Darstellung der wesentlichen Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die entsprechenden Angaben im Anhang (vgl. Anlage 3), da ihre Aufnahme in den vorliegenden Prüfungsbericht nur zu einer Wiederholung führen würde.
Änderungen in den Bewertungsgrundlagen liegen nicht vor. Auch der Anhang enthält keine diesbezüglichen Angaben.
Berichtspflichtige Tatsachen aus sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses lagen nach dem Ergebnis unserer Prüfungshandlungen im Prüfungszeitraum nicht vor.
Den Bestätigungsvermerk gemäß Anlage 4 haben wir wie folgt erteilt:
"Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlußprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt.
Über das Vermögen der Klitsch GmbH wurde am 1. April 2017 das Insolvenzverfahren eröffnet, wir können weitere finanzielle Belastungen nicht beurteilen, die sich aus diesem Verfahren ergeben.
Mit dieser Einschränkung entspricht der Jahresabschluss nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Ohne unsere Beurteilung einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft insbesondere von der Erreichung der Umsatz,- Kosten- und Liquiditätsziele im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der Neuausrichtung der Internetplattform www.uhr.de sowie der rechtzeitigen Bereitstellung der vertraglich zugesagten finanziellen Mittel der Neuinvestoren und der Umsetzung des Sachdarrlehens über Aktienkapital abhängt.
Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen gemäß IDW PS 450.
Die Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und oder des Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir verweisen insbesondere auf § 328 HGB."
Essen, den 09.04.2018
ks auditing GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dipl.-Kffr. Steffi Krätzschmar Wirtschaftsprüferin
$\label{eq:2.1} \mathcal{L}(\mathcal{L}) = \mathcal{L}(\mathcal{L}) \mathcal{L}(\mathcal{L})$
| Aktiva | Geschäftsjahr 2017 |
Vorjahr 2016 |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | |||||
| А | Anlagevermögen | |||||
| $\mathbf{I}$ . | Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. | entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbli- che Schutz- und ähnliche Rechte und Werte so- wie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
525.000,00 | 525.000,00 | |||
| 525.000,00 | 525.000,00 | |||||
| П. | Sachanlagen | |||||
| 1. | andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaus- stattung |
1.387,00 | 0,00 | |||
| 1.387,00 | 0,00 | |||||
| Ш. | Finanzanlagen | |||||
| 1. | Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.420.000,00 | 0,00 | |||
| 2. | Beteiligungen | 1,00 | 608.001,00 | |||
| 1.420.001,00 | 608.001,00 | |||||
| 1.946.388,00 | 1.133.001,00 | |||||
| B | Umlaufvermögen | |||||
| I. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||||
| 1. | Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 1,00 | 54.952.98 | |||
| 2. | sonstige Vermögensgegenstände | 9.578,92 | 4.148,13 | |||
| 9.579,92 | 59.101,11 | |||||
| H. | Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
|||||
| 1. | Kasse | 19.194,55 | 0,00 | |||
| 2. | Guthaben bei Kreditinstituten | 730,36 | 26.155,39 | |||
| 19.924,91 | 26.155,39 | |||||
| 29.504,83 | 85.256,50 | |||||
| с | Rechnungsabgrenzungsposten | 10.000,00 | 4.120,00 | |||
| Summe Aktiva | 1.985.892,83 | 1.222.377,50 |
$\mathcal{O}(\mathcal{O}(\log n))$
$\overline{\phantom{a}}$
$\ddot{\phantom{a}}$
$\mathcal{L}^{\text{max}}$
$\ddot{\phantom{a}}$
| EUR Eigenkapital А 1. Gezeichnetes Kapital 1. Stammkapital 1.025.000,00 1.025.000,00 П. Kapitalrücklage 1.447.850.76 Ш. Bilanzgewinn / Bilanzverlust $-1.125.834,32$ 1.347.016,44 в Rückstellungen 1. sonstige Rückstellungen 15.100,00 15.100,00 С Verbindlichkeiten |
EUR |
|---|---|
| 900.000,00 | |
| 900.000,00 | |
| 225.000,00 | |
| $-551.081.97$ | |
| 573.918,03 | |
| 109.000,00 | |
| 109.000,00 | |
| Anleihen 1. 0,00 |
360.000.00 |
| davon konvertibel EUR 0,00 (VJ EUR 360.000,00) |
|
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als ei- nem Jahr EUR 0,00 (VJ EUR 0,00) |
|
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 63.771,93 |
10.261,80 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 63.771,93 (VJ EUR 10.261,80) |
|
| 3. sonstige Verbindlichkeiten 560.004,46 |
169.197,67 |
| davon aus Steuern EUR 37.915,75 (VJ EUR 10.841,42) |
|
| davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 88.004,46 (VJ EUR 68.809,48) |
|
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als ei- nem Jahr EUR 472.000,00 (VJ EUR 100.388,19) |
|
| 623.776,39 | |
| Summe Passiva 1.985.892,83 1.222.377,50 |
539.459,47 |
$\bar{\mathcal{A}}$
| Geschäftsjahr 2017 |
Vorjahr 2016 |
||||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||||
| 1. | Umsatzerlöse | 97.000,00 | 24.000,00 | ||
| 2. | sonstige betriebliche Erträge | 357.422,73 | 20.412.80 | ||
| 3. | Materialaufwand | ||||
| a) | Aufwendungen für bezogene Leistungen | 1.189,50 | 0,00 | ||
| 1.189,50 | 0,00 | ||||
| 4. | Personalaufwand | ||||
| a) | Löhne und Gehälter | $-34.119.00$ | 0,00 | ||
| b) | soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersver- | ||||
| sorgung und für Unterstützung | $-307,58$ | 0,00 | |||
| $-34.426.58$ | 0,00 | ||||
| 5. | Abschreibungen | ||||
| a) | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen- stände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
||||
| $-66,78$ | 0,00 | ||||
| $-66,78$ | 0.00 | ||||
| 6. | sonstige betriebliche Aufwendungen | $-384.021.22$ | $-300.962,68$ | ||
| 7. | sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 0.00 | 892,36 | ||
| 8. | Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpa- piere des Umlaufvermögens |
$-608.000.00$ | $-252.000,00$ | ||
| 9. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | $-3.850,00$ | $-9.027.40$ | ||
| 10. | Ergebnis nach Steuern | $-574.752.35$ | $-516.684,92$ | ||
| 11. | Jahresüberschuss/-fehlbetrag | $-574.752.35$ | $-516.684.92$ | ||
| 12. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 0.00 | $-34.397.05$ | |||
| 13. Verlustvortrag auf neue Rechnung | $-551.081.97$ | 0,00 | |||
| 14. Bilanzgewinn / Bilanzverlust | $-1.125.834.32$ | $-551.081,97$ | |||
Ň.
$\bar{a}$
Anlagen
Die uhr.de AG hat ihren Sitz in Zerbst und ist eingetragen in das Handelsregister/Genossenschaftsregister beim:
Registergericht: Stendal Registernummer: HRB HRB 21762 Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2016 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben.
Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. Die am Bilanzstichtag bestandene liquiditätsmäßige Unterdeckung der Gesellschaft ist/wird durch Vergleiche mit Gläubigern/Verträgen mit neuen Investoren beseitigt.
Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis in Höhe von -574.752,35 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Soweit erforderlich sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 410,00 EUR wurden im Jahr des Zuganges abgeschrieben. Die Grundsätze der Poolbewertung nach § 6 Abs. 2a EStG bei Wirtschaftsgütern mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden auch für die Handelsbilanz angewandt. Geringstwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 150,00 EUR wurden im Zugangsjahr voll aufwandsmäßig erfasst.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu den Anschaffungskosten. Die 100%-ige Beteiligung an der Firma Klitsch GmbH, Zerbst wurde in 2016 zu 30% wertberichtigt. In 2017 wurde die Beteiligung auf Grund des dort eröffneten Insolvenzverfahrens bis auf 1 Euro abgeschrieben.
Das Unternehmen hat am Bilanzstichtag weder unfertigen und fertigen Erzeugnisse noch Warenbestän $de$
Forderungen / Verbindlichkeiten in fremder Währung wurden mit dem Kurs zum Anschaffungszeitpunkt. umgerechnet. Bank- und Kassenbestände in fremder Währung wurden mit dem Kurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Soweit es um laufende Forderungen des Umlaufvermögens gegenüber der Tochtergesellschaft, Firma Klitsch GmbH, Zerbst geht, wurden diese in 2016 zu 30% wertberichtigt. In 2017 wurden die Forderungen auf Grund des dort eröffneten Insolvenzverfahrens bis auf 1 Euro abgeschrieben.
Der im Bilanzgewinn/-verlust enthaltene Gewinn-/Verlustvortrag beträgt -551.081,97 EUR.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Zu den Fälligkeiten siehe Ausweis in der Bilanz.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0 Euro.
Anlagen
$\ddot{\phantom{a}}$
$\frac{1}{2}$
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Zu- und Abschreibungen | Buchwerte | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung | Stand Beginn | Zugänge Abgänge |
Umbuchung | Stand Ende | Stand Beginn | des Jahres | Zuschreibung | Stand Ende | des Jahres | |
| ⋖ | Anlagevermögen | auf Abgänge | Vorjahr | |||||||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 525,000,00 | 0,00 | 0,00 | 525.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 525.000,00 | |
| Philadelphia (1994) and a back-hole contract contract of | 0,00 | 0,00 | 525.000,00 | |||||||
| ≓ | Sachanlagen | 0.00 | 1,453,78 | 0,00 | 1,453,78 | 0,00 | 66,78 | 0,00 | 66,78 | 1.387,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||||||||
| $\equiv$ | Finanzanlagen | 860.001,00 | 1.420.000,00 | 0,00 | 2.280.001,00 | 252.000,00 | 608.000,00 | 0,00 | 860.000,00 | 1.420.001,00 |
| The Control of the Control of the Control of the Control of the Control of the Control of the Control of the Control of the Control of the Control of the Control of the Control of the Control of the Control of the Control | 0,00 complete page |
0,00 | 608.001,00 | |||||||
| Anlagevermögen | 1.385.001,00 | 1.421.453,78 | 0,00 | 2.806.454,78 | 252.000,00 | 608.066,78 | 0,00 | 860.066,78 | 1.946.388,00 | |
| $\mathcal{O}(\mathcal{A})$ , and $\mathcal{O}(\mathcal{A})$ , and $\mathcal{O}(\mathcal{A})$ , and $\mathcal{O}(\mathcal{A})$ , and $\mathcal{O}(\mathcal{A})$ , and $\mathcal{O}(\mathcal{A})$ | 0,00 | 0,00 | 1.133.001,00 |
$\frac{1}{2}$
$\frac{1}{2}$
uhr.de AG - 31.12.2017
$\cdot$
$\frac{1}{\sqrt{2}}$
$\label{eq:2.1} \frac{1}{\sqrt{2}}\int_0^1\frac{1}{\sqrt{2}}\,d\mu$
Zum Abschlussstichtag bestanden folgende in der Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB:
| aus der Begebung und Übertragung von Wechseln | 0 |
|---|---|
| davon aus Altersversorgungsverpflichtungen | 0 |
| davon Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen | O |
| aus Bürgschaften | 0 |
| davon aus Altersversorgungsverpflichtungen | 0 |
| davon Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen | $\Omega$ |
| aus Wechselbürgschaften | 0 |
| davon aus Altersversorgungsverpflichtungen | 0 |
| davon Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen | O |
| aus Scheckbürgschaften | O |
| davon aus Altersversorgungsverpflichtungen | $\Omega$ |
| davon Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen | 0 |
| aus Gewährleistungsverträgen | $\Omega$ |
| davon aus Altersversorgungsverpflichtungen | $\Omega$ |
| davon Verpflichtungen gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen | O |
| aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten | O |
| davon aus Altersversorgungsverpflichtungen | 0 |
| davon aus Altersversorgungsverpflichtungen | 0 |
Sicherheiten hierfür wurden nicht geleistet.
Es wird auf den Lagebericht verwiesen.
| Name | Sitz | Anteil am Kapital | Eigenkapital | Ergebnis letztes WJ |
|---|---|---|---|---|
| Klitsch GmbH i.l. | Zerbst/Anhalt | 100% | unbekannt; insol- vent |
unbekannt; insol- vent |
| Uhr.de Handels- gesellschaft mbH |
Zerbst/Anhalt | 100% | 19.753,30 Euro | - 5.246.70 Euro |
Als Vorstand waren im Geschäftsjahr bestellt: Norman Mudring
10.2.3. Unterschrift der Geschäftsleitung
Zerbst/Anhalt, im März 2018
gez. Norman Mudring
EUR
"Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung der
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlußprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt.
Über das Vermögen der Klitsch GmbH wurde am 1. April 2017 das Insolvenzverfahren eröffnet, wir können weitere finanzielle Belastungen nicht beurteilen, die sich aus diesem Verfahren ergeben. Mit dieser Einschränkung entspricht der Jahresabschluss nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Ohne unsere Beurteilung einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft insbesondere von der Erreichung der Umsatz,- Kosten- und Liquiditätsziele im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der Neuausrichtung der Internetplattform www.uhr.de sowie der rechtzeitigen Bereitstellung der vertraglich zugesagten finanziellen Mittel der Neuinvestoren und der Umsetzung des Sachdarrlehens über Aktienkapital abhängt.
Essen, den 09.04.2018
ks auditing GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dipl.-Kffr. Steffi Krätzschmar Wirtschaftsprüfer
für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend "Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber.
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Außerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen - sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül-
Iung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1 die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht enthindet
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Scha-
densfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als giological contrational procedures contrational contrations of the eigenfield entirely
named in the eigenfield entirely and the eigenfield entirely
named in the name of the eigenfield entirely and the exhibition of the met diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen.
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umor auctionismus and guideline relationships and the main terms of the mail and the main state and all the main state and all the main states of the main state and the main state of the main state of the main state of the m dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
Have a question? We'll get back to you promptly.