Annual Report (ESEF) • Feb 23, 2023
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Zinsüberschuss 5.053 3.327 51,8% 3.121 3.412 3.362 Provisionsüberschuss 3.878 1.985 95,4% 1.684 1.797 1.791 Verwaltungsaufwendungen - 3.552 - 2.978 19,3% - 2.832 - 3.052 - 3.015 Betriebsergebnis 6.158 2.592 137,5% 2.241 2.492 2.424 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte - 949 - 295 222,2% - 598 - 234 - 166 Ergebnis vor Steuern 4.203 1.790 134,9% 1.183 1.767 1.753 Ergebnis nach Steuern 3.797 1.508 151,9% 910 1.365 1.398 Konzernergebnis 3.627 1.372 164,3% 804 1.227 1.270 Bilanz 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. Forderungen an Kreditinstitute 15.716 16.630 - 5,5% 11.952 9.435 9.998 Forderungen an Kunden 103.230 100.832 2,4% 90.671 91.204 80.866 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 33.641 34.607 - 2,8% 29.121 23.607 23.980 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 125.099 115.153 8,6% 102.112 96.214 87.038 Eigenkapital 18.764 15.475 21,3% 14.288 13.765 12.413 Bilanzsumme 207.057 192.101 7,8% 165.959 152.200 140.115 Kennzahlen 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. Return on Equity vor Steuern 26,6% 12,6% 14,0 PP 8,8% 14,2% 16,3% Return on Equity nach Steuern 24,1% 10,6% 13,4 PP 6,8% 11,0% 12,7% Konzern-Return-on-Equity 26,8% 10,9% 15,9 PP 6,4% 11,0% 12,6% Cost/Income Ratio 36,6% 53,5% - 16,9 PP 55,8% 55,1% 55,4% Return on Assets vor Steuern 2,02% 0,99% 1,03 PP 0,74% 1,18% 1,33% Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) 2,59% 2,01% 0,58 PP 2,13% 2,44% 2,50% Neubildungsquote (Ø Forderungen an Kunden) 0,73% 0,30% 0,43 PP 0,67% 0,26% 0,21% Bankspezifische Kennzahlen 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. NPE Ratio 1,6% 1,6% 0,0 PP 1,9% 2,1% 2,6% NPE Coverage Ratio 59,0% 62,5% - 3,5 PP 61,5% 61,0% 58,3% Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 97.680 89.928 8,6% 78.864 77.966 72.672 Harte Kernkapitalquote (transitional) 16,0% 13,1% 2,9 PP 13,6% 13,9% 13,4% Kernkapitalquote (transitional) 17,7% 15,0% 2,8 PP 15,8% 15,5% 15,0% Eigenmittelquote (transitional) 20,2% 17,6% 2,6 PP 18,5% 18,0% 18,3% Aktienkennzahlen 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. 1.1.-31.12. Ergebnis je Aktie in € 10,76 3,89 176,2% 2,22 3,54 3,68 Schlusskurs in € (31.12.) 15,35 25,88 - 40,7% 16,68 22,39 22,20 Höchstkurs (Schlusskurs) in € 28,42 29,40 - 3,3% 22,92 24,31 35,32 Tiefstkurs (Schlusskurs) in € 10,00 16,17 - 38,2% 11,25 18,69 21,30 Anzahl der Aktien in Millionen (31.12.) 328,94 328,94 0,0% 328,94 328,94 328,94 Marktkapitalisierung in € Millionen (31.12.) 5.049 8.513 - 40,7% 5.487 7.365 7.302 Dividende je Aktie in € – – – 1,23 – 0,93 Ressourcen 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. 31.12. Mitarbeiter zum Stichtag (Vollzeitäquivalente) 44.414 46.185 - 3,8% 45.414 46.873 47.079 Geschäftsstellen 1.664 1.771 - 6,0% 1.857 2.040 2.159 Kunden in Millionen 17,6 19,0 - 7,5% 17,2 16,7 16,1 Bis zum Verkauf der bulgarischen Konzerneinheiten im Juni 2022 kam es gemäß IFRS 5 zu einer Änderung in der Darstellung. Dieser Geschäftsbereich wurde in den Berichtsperioden bis zum Verkauf als zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppe klassifiziert und in der Bilanz separat ausgewiesen. Die Erfolgsrechnung wurde im Posten Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen dargestellt. In der Berichsperiode wurde in diesem Posten neben dem laufenden Ergebnisbeitrag der bulgarischen Konzerneinheiten auch das Endkonsolidierungsergebnis ausgewiesen. Mit RBI wird in diesem Bericht der RBI-Konzern bezeichnet. Ist dagegen die Raiffeisen Bank International AG gemeint, wird der Begriff RBI AG verwendet. Mit Konzernzentrale ist die Raiffeisen Bank International AG ohne Zweigstellen gemeint. In den Tabellen und Grafiken können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Die Veränderungswerte in den Tabellen basieren auf nicht gerundeten Ausgangswerten. Die im Bericht erwähnten Kennzahlen sind im Konzernabschluss unter Kennzahlen definiert. © 2023 Group Accounting/Group Financial Reporting & Steering Mitwirkung: Teile Konzern-Lagebericht: Group Investor Relations, Teile Risikobericht: Integrated Risk Management Inhalt Konzernabschluss 4 Unternehmen 4 Gesamtergebnisrechnung 5 Bilanz 7 Eigenkapitalveränderungsrechnung 8 Kapitalflussrechnung 9 Segmentberichterstattung 11 Anhang 18 Erläuterungen zu Finanzinstrumenten 89 Risikobericht 111 Sonstige Angaben 142 Regulatorische Angaben 177 Kennzahlen 182 Abkürzungsverzeichnis 184 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 185 Erklärung aller gesetzlichen Vertreter 186 Bestätigungsvermerk 187 Konzern-Lagebericht 193 Entwicklung der Märkte 193 Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr 198 Ergebnis- und Finanzentwicklung 199 Forschung und Entwicklung 207 Internes Kontroll- und Risikomanagement-System im Hinblick auf den Konzern-Rechnungslegungsprozess 208 Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte 211 Risikomanagement 214 Corporate Governance 214 Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 214 Human Resources 215 Ausblick 217 Jahresabschluss 219 Bilanz 219 Gewinn- und Verlustrechnung 221 Anhang 222 Allgemeine Angaben 222 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 224 Angaben zur Bilanz 230 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 250 Sonstiges 254 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 256 Lagebericht 257 Entwicklung der Märkte 257 Geschäftsverlauf der Raiffeisen Bank International AG 262 Finanzielle Leistungsindikatoren 266 Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte 270 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 273 Forschung und Entwicklung 273 Corporate Governance 273 Risikobericht 274 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess 293 Ausblick 296 Erklärung des Vorstands gemäß § 82 Abs 4 Z 3 BörseG 298 Bestätigungsvermerk 299 Konzernabschluss Unternehmen Die Raiffeisen Bank International AG (RBI AG) ist beim Handelsgericht Wien im Firmenbuch unter FN 122119m registriert. Die Firmenanschrift lautet Am Stadtpark 9, 1030 Wien. Die RBI betrachtet Österreich, wo sie als eine führende Kommerz- und Investmentbank tätig ist, sowie Zentral- und Osteuropa (CEE) als ihren Heimmarkt. 12 Märkte der Region werden durch Tochterbanken abgedeckt, darüber hinaus umfasst die Gruppe zahlreiche andere Finanzdienstleistungsunternehmen beispielsweise in den Bereichen Leasing, Vermögensverwaltung, Factoring und M&A. Die RBI bietet österreichischen und internationalen Unternehmen nicht nur ein breites Produktangebot im Corporate und Investment Banking, sondern auch eine nahezu flächendeckende Betreuung in CEE. Über ein engmaschiges Filialnetz werden auch lokale Unternehmen aller Größenordnungen sowie Privatkunden mit hochqualitativen Finanzprodukten versorgt. Zur Unterstützung ihrer Geschäftsaktivitäten unterhält die RBI Repräsentanzen sowie Service-Zweigstellen an ausgewählten asiatischen und westeuropäischen Standorten. Insgesamt betreuen mehr als 44.000 Mitarbeiter der RBI 17,6 Millionen Kunden in rund 1.700 Geschäftsstellen, der überwiegende Teil davon in CEE. Da Aktien der Gesellschaft an einem geregelten Markt gemäß § 1 Abs 2 BörseG (prime market der Wiener Börse) gehandelt werden sowie zahlreiche Emissionen der RBI AG an einer geregelten Börse in der EU zugelassen sind, hat die RBI AG gemäß § 59a BWG einen Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Die RBI hat keinen Mehrheitsaktionär, jedoch halten die acht Raiffeisen-Landesbanken als Kernaktionäre rund 58,8 Prozent der Aktien, der Rest befindet sich im Streubesitz. Als Kreditinstitut gemäß § 1 BWG unterliegt die RBI AG der behördlichen Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien (www.fma.gv.at) sowie durch die Europäische Zentralbank, Sonnemannstrasse 22, D-60314 Frankfurt am Main (www.bankingsupervision.europa.eu). Der vorliegende Konzernabschluss wird gemäß den österreichischen Veröffentlichungsregelungen beim Firmenbuchgericht hinterlegt und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht. Er wurde am 13. Februar 2023 vom Vorstand unterzeichnet und anschließend an den Aufsichtsrat zur Kenntnisnahme weitergeleitet. Die Offenlegungsanforderungen des Artikels 434 der EU-Verordnung 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute (Capital Requirements Regulation, CRR) werden im Internet auf der Webseite der RBI veröffentlicht: www.rbinternational.com → Investoren → Berichte ESEF Information Name des obersten Mutterunternehmens der Unternehmensgruppe:Raiffeisen Bank International AG Name des berichtenden Unternehmens:Raiffeisen Bank International AG Rechtsform des Unternehmens:AG Hauptsitz der Geschäftstätigkeit:1030 Wien Anschrift des eingetragenen Geschäftssitzes:Am Stadtpark 9, 1030 Wien Sitz des Unternehmens:Österreich Land, in dem das Unternehmen als juristische Person registriert ist:Österreich Beschreibung der Art der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und seiner Haupttätigkeiten: Die RBI betrachtet Österreich, wo sie als eine führende Kommerz- und Investmentbank tätig ist, sowie Zentral- und Osteuropa (CEE) als ihren Heimmarkt. 12 Märkte der Region werden durch Tochterbanken abgedeckt, darüber hinaus umfasst die Gruppe zahlreiche andere Finanzdienstleistungsunternehmen beispielsweise in den Bereichen Leasing, Vermögensverwaltung, Factoring und M&A. Die RBI bietet österreichischen und internationalen Unternehmen nicht nur ein breites Produktangebot im Corporate und Investment Banking, sondern auch eine nahezu flächendeckende Betreuung in CEE. Über ein engmaschiges Filialnetz werden auch lokale Unternehmen aller Größenordnungen sowie Privatkunden mit hochqualitativen Finanzprodukten versorgt. Zur Unterstützung ihrer Geschäftsaktivitäten unterhält die RBI Repräsentanzen sowie Service-Zweigstellen an ausgewählten asiatischen und westeuropäischen Standorten. Gesamtergebnisrechnung Erfolgsrechnung in € Millionen Anhang 2022 2021 Zinsüberschuss [1] 5.053 3.327 Zinserträge nach Effektivzinsmethode 6.681 3.847 Zinserträge übrige 577 747 Zinsaufwendungen - 2.205 - 1.267 Dividendenerträge [2] 64 42 Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen [3] 64 46 Provisionsüberschuss [4] 3.878 1.985 Provisionserträge 4.835 2.852 Provisionsaufwendungen - 957 - 867 Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen [5] 663 53 Ergebnis aus Hedge Accounting [5] - 41 - 2 Sonstiges betriebliches Ergebnis [6] 29 120 Betriebserträge 9.710 5.570 Personalaufwand - 2.010 - 1.579 Sachaufwand - 1.081 - 992 Abschreibungen - 461 - 407 Verwaltungsaufwendungen [7] - 3.552 - 2.978 Betriebsergebnis 6.158 2.592 Übriges Ergebnis [8] - 667 - 295 Staatliche Maßnahmen und Pflichtgaben [9] - 337 - 213 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte [10] - 949 - 295 Ergebnis vor Steuern 4.203 1.790 Steuern vom Einkommen und Ertrag [11] - 859 - 368 Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 3.344 1.422 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen [26] 453 86 Ergebnis nach Steuern 3.797 1.508 Ergebnis nicht beherrschender Anteile [30] - 170 - 135 Konzernergebnis 3.627 1.372 Sonstiges Ergebnis und Gesamtergebnis in € Millionen Anhang 2022 2021 Ergebnis nach Steuern 3.797 1.508 Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 53 17 Neubewertungen von leistungsorientierten Vorsorgeplänen [28] 34 9 Fair-Value-Änderungen von Eigenkapitalinstrumenten [17] - 59 33 Fair-Value-Änderungen aufgrund der Veränderung des Ausfallrisikos von finanziellen Verbindlichkeiten [19] 61 0 Anteil sonstiges Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen [24] 25 -24 Latente Steuern auf Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden [11] - 7 - 2 Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden - 409 133 Währungsdifferenzen - 45 284 Absicherung von Nettoinvestitionen bei Auslandsaktivitäten [22] - 39 - 64 Anpassungen der Cash-Flow Hedge Rücklage [22] - 45 - 35 Fair-Value-Änderungen von finanziellen Vermögenswerten [17] - 110 - 75 Anteil sonstiges Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen [24] - 202 3 Latente Steuern auf Posten, die möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden [11] 33 20 Sonstiges Ergebnis - 356 150 Gesamtergebnis 3.441 1.658 Ergebnis nicht beherrschender Anteile [30] - 147 - 164 davon Erfolgsrechnung [30] - 170 - 135 davon sonstiges Ergebnis 24 - 29 Konzerngesamtergebnis 3.295 1.493 Ergebnis je Aktie in € Millionen 2022 2021 Konzernergebnis 3.627 1.372 Dividendenanspruch auf zusätzliches Kernkapital - 92 - 92 Auf Stammaktien entfallendes Ergebnis 3.534 1.280 Durchschnittliche Anzahl im Umlauf befindlicher Stammaktien in Millionen 329 329 Ergebnis je Aktie in € 10,76 3,89 Ergebnis je Aktie aus fortgeführten Geschäftsbereichen in € 9,38 3,63 Es waren keine Wandel- oder Optionsrechte im Umlauf, eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie fand daher nicht statt. Die Dividende auf das zusätzliche Kernkapital ist kalkulatorisch, die tatsächliche Auszahlung basiert auf dem Beschluss des Vorstands zum jeweiligen Auszahlungszeitpunkt. Bilanz Aktiva Aktiva in € Millionen Anhang 2022 2021 Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen [12] 53.683 38.557 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost [13] 137.431 132.645 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income [17, 23] 3.203 4.660 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss [18, 23] 757 966 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss [19, 23] 84 264 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading [20, 23] 6.411 4.112 Hedge Accounting [22] 1.608 630 Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Portfolio-Fair-Value-Hedge [22] - 947 - 279 Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen [24] 713 968 Sachanlagen [25] 1.684 1.640 Immaterielle Vermögenswerte [25] 903 933 Laufende Steuerforderungen [11] 100 73 Latente Steuerforderungen [11] 269 152 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen [26] 3 5.531 Sonstige Aktiva [27] 1.156 1.248 Gesamt 207.057 192.101 Passiva Passiva in € Millionen Anhang 2022 20211 Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost [15] 175.142 161.700 Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss [19, 23] 950 1.323 Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading [21, 23] 8.453 5.873 Hedge Accounting [22] 2.054 828 Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Portfolio-Fair-Value-Hedge [22] - 1.217 - 536 Rückstellungen [28] 1.479 1.390 Laufende Steuerverpflichtungen [11] 181 87 Latente Steuerverpflichtungen [11] 36 46 Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten der Veräußerungsgruppen [26] 0 4.829 Sonstige Passiva [29] 1.215 1.085 Eigenkapital [30] 18.764 15.475 Konzern-Eigenkapital 16.027 12.843 Kapital nicht beherrschender Anteile 1.127 1.010 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 1.610 1.622 Gesamt 207.057 192.101 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung Eigenkapitalveränderungsrechnung Eigenkapitalentwicklung in € Millionen Gezeich-netes Kapital Kapital- rücklagen Gewinn- rücklagen Kumuliertes sonstiges Ergebnis Konzern-Eigenkapital Kapital nicht beherrschender Anteile Zusätzliches Kernkapital (AT1) Gesamt Eigenkapital 1.1.2021 1.002 4.992 9.234 - 3.394 11.835 820 1.633 14.288 Kapitaleinzahlungen/ -auszahlungen 0 0 0 0 0 49 0 49 Zuteilung Dividende AT1 0 0 - 92 0 - 92 0 92 0 Dividendenzahlungen 0 0 - 404 0 - 404 - 39 - 92 - 536 Eigene Anteile 0 0 0 0 0 0 - 11 - 11 Sonstige Veränderungen 0 0 11 0 11 15 0 26 Gesamtergebnis 0 0 1.372 121 1.493 164 0 1.658 Eigenkapital 31.12.2021 1.002 4.992 10.121 - 3.272 12.843 1.010 1.622 15.475 Kapitaleinzahlungen/ -auszahlungen 0 0 0 0 0 0 0 0 Zuteilung Dividende AT1 0 0 - 92 0 - 92 0 92 0 Dividendenzahlungen 0 0 0 0 0 - 26 - 92 - 119 Eigene Anteile - 1 - 2 0 0 - 3 0 - 12 - 14 Sonstige Veränderungen 0 0 - 19 4 - 15 -4 0 - 19 Gesamtergebnis 0 0 3.627 - 332 3.295 147 0 3.441 Eigenkapital 31.12.2022 1.002 4.990 13.637 - 3.601 16.027 1.127 1.610 18.764 Kapitalflussrechnung in € Millionen Anhang 2022 2021 Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen zum 1.1. [12] 38.557 33.660 Operative Geschäftstätigkeit: Ergebnis vor Steuern 4.203 1.790 Anpassungen für die Überleitung des Ergebnisses nach Steuern auf den Kapitalfluss aus operativer Geschäftstätigkeit: Abschreibungen, Wertminderungen, Zuschreibungen auf nichtfinanzielle Vermögenswerte [7,8] 549 402 Auflösung/Dotierung von Rückstellungen sowie Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte [6, 10, 28] 1.446 618 Gewinn/Verlust aus der Bewertung und Veräußerung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten [5, 8] - 430 28 Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen [3] - 64 - 46 Sonstige Anpassungen (per Saldo)1 - 3.899 - 4.142 Zwischensumme 1.806 - 1.350 Veränderung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus operativer Geschäftstätigkeit nach Korrektur um zahlungsunwirksame Bestandteile: Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost [13] - 124 - 13.736 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income [17, 23] 1.217 - 123 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss [18, 23] 185 - 181 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss [19, 23] 184 183 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading [20, 23] 853 383 Sonstige Aktiva [27] 102 - 129 Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost [15] 13.118 20.087 Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss [19, 23] - 110 - 149 Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading [21, 23] 9 - 164 Rückstellungen [28] - 210 - 125 Sonstige Passiva [29] 33 57 Erhaltene Zinsen [1] 6.770 4.398 Gezahlte Zinsen [1] - 2.049 - 1.200 Erhaltene Dividenden [2] 82 177 Ertragsteuerzahlungen [11] - 896 - 330 Kapitalflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit 20.969 7.799 Investitionstätigkeit: Kassenbestand aus dem Zu- und Abgang von Tochterunternehmen aufgrund Wesentlichkeit - 9 - 4 Auszahlungen für den Erwerb von: Finanzanlagen und Unternehmensanteilen [13, 24] - 6.692 - 6.007 Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten [25] - 484 - 451 Tochterunternehmen 79 - 132 Einzahlungen aus der Veräußerung von: Finanzanlagen und Unternehmensanteilen [13, 24] 2.451 4.250 Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten [25] 155 58 Tochterunternehmen [8] 31 0 Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit - 4.469 - 2.286 Finanzierungstätigkeit: Kapitalauszahlungen - 14 - 11 Einzahlungen nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten [15,19] 520 534 Auszahlungen nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten [15,19] - 749 - 611 Dividendenzahlungen - 119 - 536 Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse - 68 - 79 Einzahlungen aus Veränderungen im Kapital nicht beherrschender Anteile 0 49 Kapitalflüsse aus Finanzierungstätigkeit - 429 - 653 Effekte aus Wechselkursänderungen - 945 39 Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen zum 31.12. [12] 53.683 38.557 1 Sonstige Anpassungen (per Saldo) enthält im Wesentlichen den Abzug des Zinsüberschusses und der Dividendenerträge, die entsprechenden Zahlungsflüsse sind unter dem Posten erhaltene Zinsen, gezahlte Zinsen und erhaltene Dividenden dargestellt. Die Kapitalflussrechnung zeigt die Zusammensetzung und die Veränderungen des Zahlungsmittelbestands des Geschäftsjahres und teilt sich in die drei Bereiche: Kapitalflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit Kapitalflüsse aus Finanzierungstätigkeit Bei den Kapitalflüssen aus operativer Geschäftstätigkeit handelt es sich um Zahlungsmittelflüsse aus den wesentlichen erlöswirksamen Tätigkeiten des Unternehmens und anderen Tätigkeiten, die nicht den Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten zuzuordnen sind. Zur Ermittlung der Kapitalflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit nach indirekter Methode wird das Ergebnis vor Steuern aus der Erfolgsrechnung um nicht zahlungswirksame Bestandteile bereinigt und um die zahlungswirksamen Veränderungen der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erweitert. Zusätzlich werden die Aufwands- und Ertragspositionen, die dem Investitions- oder Finanzierungsbereich zuzuordnen sind, abgezogen. Die aus dem operativen Geschäft resultierenden Zins-, Dividenden- und Steuerzahlungen werden in eigenen Zeilen gesondert dargestellt. Die Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit zeigen die Zahlungsmittelzu- und -abflüsse für Fremdkapitalinstrumente (Wertpapiere mit langfristiger Veranlagungsabsicht) und Unternehmensanteile (nicht vollkonsolidierte Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und Beteiligungen), Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, Einzahlungen aus Endkonsolidierungen sowie Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen. Die Kapitalflüsse aus Finanzierungstätigkeit umfassen Ein- und Auszahlungen beim Eigenkapital und beim nachrangigen Kapital. Dies betrifft vor allem Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen, Dividendenauszahlungen und Ein- und Auszahlungen des Nachrangkapitals. Der Zahlungsmittelbestand umfasst den Bilanzposten Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen. Für die RBI als Kreditinstitutsgruppe ist die Aussagefähigkeit der Kapitalflussrechnung als gering anzusehen. Die Kapitalflussrechnung ist keine Liquiditäts- bzw. Finanzplanung. Sie wird außerdem nicht als Steuerungsinstrument verwendet. Segmentberichterstattung Einteilung der Segmente Grundlagen der Segmentierung In der RBI erfolgt die interne Management-Berichterstattung grundsätzlich auf Basis der bestehenden Organisationsstruktur. Diese ist matrixförmig aufgebaut, d. h. Vorstände sind sowohl für einzelne Länder als auch für bestimmte Geschäftsfelder verantwortlich. Steuerungseinheit (Cash Generating Unit) im Konzern ist ein Land. Die Darstellung der Länder umfasst alle operativen Einheiten der RBI in den jeweiligen Ländern (neben den Tochterbanken z. B. auch Leasingunternehmen). Die obersten Entscheidungsgremien der RBI – Vorstand und Aufsichtsrat – treffen demnach wesentliche Entscheidungen über die Allokation der Ressourcen zu einem Segment auf Basis der jeweiligen Finanz- und Ertragskraft, weshalb diese Berichtskriterien als wesentlich beurteilt wurden. Entsprechend sind auch die Segmente nach IFRS 8 abgebildet. Die Überleitungsrechnung enthält im Wesentlichen Beträge aus der Eliminierung von Zwischenergebnissen und aus segmentübergreifenden Konsolidierungen. Im Sinn größtmöglicher Transparenz und im Interesse einer übersichtlicheren Berichterstattung wurden unter Berücksichtigung der im IFRS 8 geforderten Schwellenwerte fünf Segmente definiert. Die Schwellenwerte liegen bei jeweils 10 Prozent der Kenngrößen Betriebserträge, Ergebnis nach Steuern und Segmentvermögen. Zentraleuropa Dieses Segment umfasst mit den EU-Ländern Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn die am weitesten entwickelten Bankenmärkte in Zentral- und Osteuropa. In Polen ist die RBI mit einem Abbau-Portfolio an Retail-Fremdwährungshypothekarkrediten präsent. In der Slowakei ist die RBI in den Geschäftsbereichen Firmen- und Retail-Kunden, Leasing, Vermögensverwaltung und Bausparkassengeschäft tätig, bei den Retail-Kunden setzt die Tatra banka dabei auf eine Mehrmarkenstrategie. In Tschechien betreibt die RBI neben dem klassischen Bankgeschäft mit Firmen- und Retail-Kunden auch das Immobilienleasing- und das Bausparkassengeschäft sowie einen Fremdwährungs- und Zahlungsverkehrsanbieter. In Ungarn betreut der Konzern über ein landesweites Vertriebsnetz sowohl Privat- als auch Firmenkunden. Der Schwerpunkt liegt auf dem Firmenkunden- und dem gehobenen Privatkundensegment. Südosteuropa Zum Segment Südosteuropa zählen Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Kosovo, Kroatien, Rumänien und Serbien. In diesen Märkten ist die RBI mit Banken und Leasinggesellschaften sowie in einigen Ländern durch eigene Kapitalanlage- und Vermögensverwaltungsgesellschaften sowie Pensionsfonds vertreten. In Albanien werden Finanzdienstleistungen in allen Geschäftsbereichen angeboten. Auch im Kosovo ist die RBI mit einem umfassenden Produktangebot präsent. In Bosnien und Herzegowina liegt der Schwerpunkt auf Klein- und Mittelbetrieben, es werden aber auch Privatkunden mit einem breiten Produktangebot angesprochen. In Kroatien liegt der Fokus auf großen und mittleren Firmenkunden sowie Retail-Kunden (auch im Pensionsfondsgeschäft). In Rumänien wird über ein dichtes Filialnetz eine breite Palette an Finanzdienstleistungen angeboten. Der serbische Markt wird durch eine Universalbank und Leasinggesellschaften betreut. Im April 2022 wurde der Erwerb der Crédit Agricole Srbija AD abgeschlossen und die Gesellschaft erstmals einbezogen. Die Crédit Agricole Srbija AD wird voraussichtlich im April 2023 in die serbische Tochterbank, die Raiffeisen banka a.d., Belgrad, verschmolzen. Der im November 2021 vereinbarte Verkauf der Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD und ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft Raiffeisen Leasing Bulgaria EOOD an die KBC Bank wurde 2022 erfolgreich abgeschlossen. Osteuropa Dieses Segment umfasst Belarus, Russland und die Ukraine. In Belarus ist die RBI mit einer Bank, einer Leasinggesellschaft sowie einer Versicherungsgesellschaft aktiv. Die Raiffeisenbank Russland ist eine der führenden ausländischen Banken des Landes und betreut sowohl Firmen- als auch Retail-Kunden. Über ihr Filialnetz offeriert sie zudem gezielt Produkte für gehobene Privatkunden sowie Klein- und Mittelbetriebe, wobei der Fokus auf den Großstädten liegt. Weiters ist die RBI im Emissionsgeschäft vertreten. Das ebenfalls angebotene Leasinggeschäft rundet die Produktpalette ab. In der Ukraine ist die RBI mit einer Bank präsent und bietet über ein dichtes lokales Vertriebsnetz die gesamte Palette der Finanzdienstleistungen an. Group Corporates & Markets Im Segment Group Corporates & Markets wird in Österreich gebuchtes operatives Geschäft dargestellt. Dazu zählen primär das Finanzierungsgeschäft mit von Wien aus betreuten österreichischen und internationalen Firmenkunden, Financial Institutions & Sovereigns, der Handel mit Eigenkapitalinstrumenten und Kapitalmarktfinanzierungen sowie das Geschäft mit Instituten der Raiffeisen Bankengruppe (RBG). Weiters beinhaltet dieses Segment das kapitalmarktbezogene Kunden- und Eigengeschäft in Österreich. Neben der RBI AG zählen dazu auch die in Tochterunternehmen ausgelagerten Finanzdienstleistungen, wie z. B. die in Wien ansässigen Gesellschaften Raiffeisen Digital Bank AG (digitale Retailbanking-Aktivitäten), Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Raiffeisen Leasing-Gruppe, Raiffeisen Factor Bank AG, Raiffeisen Bausparkasse Österreich Gesellschaft m.b.H., Valida-Gruppe (Pensionskassengeschäft) und Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Darüber hinaus sind diesem Segment im Finanzdienstleistungsbereich tätige at-equity bewertete Unternehmen zugeordnet: card complete Service Bank AG, Wien, NOTARTREUHANDBANK AG, Wien, Oesterreichische Kontrollbank AG, Wien, EMCOM Beteiligungs GmbH, Wien, Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt. Corporate Center Das Segment Corporate Center umfasst durch die Konzernzentrale erbrachte Dienstleistungen in diversen Bereichen sowie gemeinsamen Serviceunternehmen, die der Umsetzung der gruppenweiten Strategie dienen und zur Wahrung der Vergleichbarkeit diesem Segment zugeordnet sind. Daher beinhaltet das Segment folgende Bereiche: Liquiditätssteuerung und Bilanzstruktur-Management, Beteiligungsmanagement, das Bankgeschäft der Konzernzentrale zur Refinanzierung der Konzerneinheiten, das österreichische und internationale Abwicklungs- und Servicedienstleistungsgeschäft für Finanzdienstleister sowie sonstige Gesellschaften außerhalb des Finanzdienstleistungsbereichs, die nicht unmittelbar einem Segment zugeordnet sind. Diesem Segment werden auch außerhalb des Finanzdienstleistungsbereichs tätige at-equity bewertete Unternehmen zugeordnet, unter anderem Beteiligungen an der UNIQA Insurance Group AG, Wien, der Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG, Wien, sowie der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien (Holdinggesellschaft mit Beteiligungen in den Bereichen Mehl, Mühlen und Vending). Bemessung von Segmentergebnissen Die Segmentberichterstattung nach IFRS 8 zeigt die Segmentergebnisse auf Basis der internen Management-Berichterstattung, ergänzt um eine Überleitung der Segmentergebnisse auf den Konzernabschluss. Die Management-Berichterstattung bei der RBI beruht grundsätzlich auf IFRS. Es bestehen somit keine Unterschiede zwischen den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die in der Segmentberichterstattung Anwendung finden, und jenen, die dem Konzernabschluss zugrunde liegen. Die Steuerung der einzelnen Segmente erfolgt anhand einer Reihe von Schlüsselindikatoren, die sich aus den Parametern Rentabilität, Effizienz, beschränkende Rahmenbedingungen und Geschäftszusammensetzung ergeben. Zielwerte für diese Schlüsselindikatoren werden je nach Marktumfeld festgelegt und bei Bedarf adaptiert. Rentabilität (Profitability) Die Rentabilität wird im Rahmen des internen Managementsystems mithilfe des Return on Equity (ROE) sowie des Return on Risk-Adjusted Capital (RORAC) gemessen. Der ROE zeigt die Rentabilität einer Steuerungseinheit und errechnet sich aus dem Verhältnis des Ergebnisses nach Abzug nicht beherrschender Anteile zum durchschnittlich eingesetzten Konzern-Eigenkapital. Er gibt die Verzinsung des im Segment eingesetzten Kapitals an. In die Kalkulation des RORAC fließt das risikoadjustierte Kapital ein, das den Bedarf an Eigenmitteln bezeichnet, den die Bank für mögliche unerwartete Verluste vorhalten muss. In der RBI wird dieser Kapitalbedarf im Rahmen des ökonomischen Kapitalmodells für Kredit-, Markt- und operationelle Risiken ermittelt. Diese Kennzahl zeigt die Verzinsung des risikoadjustierten Eigenkapitals (ökonomisches Kapital), stellt aber keine Messgröße nach IFRS dar. Bei den einzelnen Ländern und Geschäftsfeldern wird dabei der tatsächlich erwirtschaftete RORAC mit einem jeweils vorgegebenen Mindestwert (RORAC Hurdle) verglichen, der die marktadäquaten Renditeerwartungen reflektiert. Effizienz (Efficiency) Die Cost/Income Ratio zeigt die Kosteneffizienz der Segmente. Sie errechnet sich als Quotient aus den Verwaltungsaufwendungen einerseits und den Betriebserträgen, also der Summe aus Zinsüberschuss, Dividendenerträgen, laufendem Ergebnis aus assoziierten Unternehmen, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen, Ergebnis aus Hedge Accounting und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis, andererseits. Beschränkende Rahmenbedingungen (Constraints) Im Rahmen des Basel-III-Regelwerks sind bestimmte gesetzliche Vorschriften zu beachten. Das Verhältnis des harten Kernkapitals zu den gesamten risikogewichteten Aktiva (Common Equity Tier 1 Ratio) ist beispielsweise ein wichtiger Indikator dafür, ob die Kapitalunterlegung für das Geschäftsvolumen ausreicht. Branchenspezifika führen zu unterschiedlichen Risikogewichtungen bei der Berechnung der Risikoaktiva gemäß CRR. Diese sind für die Berechnung des regulatorischen Mindest-Eigenmittelerfordernisses ausschlaggebend. Im Zuge des jährlich durchgeführten Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) schreibt die EZB per Bescheid vor, zusätzliches hartes Kernkapital zu halten, um jene Risiken abzudecken, die in der Säule 1 nicht oder nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Darüber hinaus wird intern die effiziente Nutzung des verfügbaren Kapitals errechnet, indem der tatsächliche Verbrauch ins Verhältnis zum theoretisch zur Verfügung stehenden Risikodeckungskapital gesetzt wird. Ebenfalls begrenzend wirken die langfristigen Liquiditätskennzahlen, die in Übereinstimmung mit den regulatorischen Bestimmungen definiert werden. Aus den Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten (MREL) ergeben sich Beschränkungen in den Ausschüttungen von Banken (Maximum Distributable Amount). Geschäftszusammensetzung (Business Mix) Die folgenden Steuerungsgrößen sind zur Wahrung einer sinnvollen und nachhaltigen Geschäftsstruktur relevant. Dabei ist die Zusammensetzung des Ergebnisses sowie der zugrunde liegenden Bestandsgrößen von großer Bedeutung: Die Struktur der Primärrefinanzierungsbasis für Kundenkredite wird anhand der Loan/Deposit Ratio ermittelt. Die Nettozinsspanne wird auf Basis der durchschnittlichen zinstragenden Aktiva berechnet. Basis für die Segmentberichterstattung ist die Erfolgsrechnung, wobei sich die Darstellung an der intern verwendeten Reporting-Struktur orientiert. Erträge und Aufwendungen werden primär dem Land bzw. sekundär dem Geschäftsfeld zugeordnet, in dem der Ertrag generiert wird. Somit wird die Segmentberichterstattung nach Ländern bzw. Regionen dargestellt. Das Segmentergebnis wird bis zum Ergebnis nach Abzug nicht beherrschender Anteile gezeigt. Das Segmentvermögen wird durch die Bilanzsumme sowie die risikogewichteten Aktiva dargestellt. Die Überleitungsrechnung enthält im Wesentlichen Beträge aus der Eliminierung von Zwischenergebnissen und aus segmentübergreifenden Konsolidierungen. Die Erfolgsrechnung wird schließlich um die zur Bewertung der Ergebnisse branchenüblichen Finanzkennzahlen ergänzt. Die im Segmentbericht angegebenen Werte werden großteils den Einzelabschlüssen nach IFRS entnommen, die auch für die Erstellung des Konzernabschlusses herangezogen werden. In der Konzernzentrale werden Profitcenter-Ergebnisse aus der internen Management-Erfolgsrechnung verwendet. Segmententwicklung 2022 in € Millionen Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Group Corporates & Markets Zinsüberschuss 1.341 943 2.025 733 Dividendenerträge 3 8 0 12 Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 4 0 6 6 Provisionsüberschuss 565 449 2.207 617 Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen 0 - 1 471 141 Ergebnis aus Hedge Accounting - 5 0 - 29 - 17 Sonstiges betriebliches Ergebnis 39 10 - 56 110 Betriebserträge 1.947 1.409 4.624 1.602 Verwaltungsaufwendungen - 909 - 699 - 954 - 765 Betriebsergebnis 1.037 711 3.670 837 Übriges Ergebnis - 512 - 13 - 6 3 Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben - 137 - 42 - 66 - 54 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte - 12 - 70 - 743 - 122 Ergebnis vor Steuern 375 586 2.855 664 Steuern vom Einkommen und Ertrag - 153 - 83 - 619 - 148 Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 222 503 2.236 517 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 461 0 0 Ergebnis nach Steuern 222 548 2.236 517 Ergebnis nicht beherrschender Anteile - 56 0 - 36 - 16 Ergebnis nach Abzug nicht beherrschender Anteile 166 548 2.200 501 Return on Equity vor Steuern 9,7% 18,9% 88,1% 17,2% Return on Equity nach Steuern 5,8% 17,6% 69,0% 13,4% Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) 2,29% 3,46% 6,37% 1,19% Cost/Income Ratio 46,7% 49,6% 20,6% 47,8% Loan/Deposit Ratio 85,6% 70,4% 44,0% 146,2% Neubildungsquote (Ø Forderungen an Kunden) 0,02% 0,42% 3,90% 0,32% NPE Ratio 1,4% 2,0% 2,3% 1,8% NPE Coverage Ratio 59,7% 70,2% 65,1% 47,1% Aktiva 62.130 31.352 33.817 62.627 Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 25.448 16.397 23.282 26.902 Eigenkapital 4.128 3.388 5.053 4.265 Forderungen an Kunden 37.707 17.839 11.340 37.115 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 45.700 25.253 25.847 31.631 Geschäftsstellen 343 729 569 23 Mitarbeiter zum Stichtag (Vollzeitäquivalente) 9.775 12.697 16.550 3.343 Kunden in Millionen 3,7 4,9 7,0 1,9 1 Laufendes Ergebnis des ersten Halbjahres der bulgarischen Einheiten 2022 in € Millionen Corporate Center Überleitung Gesamt Zinsüberschuss - 52 62 5.053 Dividendenerträge 387 - 345 64 Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 48 0 64 Provisionsüberschuss 51 - 11 3.878 Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen 9 44 663 Ergebnis aus Hedge Accounting 2 7 - 41 Sonstiges betriebliches Ergebnis 103 - 177 29 Betriebserträge 547 - 420 9.710 Verwaltungsaufwendungen - 395 170 - 3.552 Betriebsergebnis 152 - 250 6.158 Übriges Ergebnis - 139 - 1 - 667 Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben - 38 0 - 337 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte - 19 17 - 949 Ergebnis vor Steuern - 43 - 234 4.203 Steuern vom Einkommen und Ertrag 144 0 - 859 Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 101 - 234 3.344 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 3981 10 453 Ergebnis nach Steuern 498 - 224 3.797 Ergebnis nicht beherrschender Anteile 0 - 62 - 170 Ergebnis nach Abzug nicht beherrschender Anteile 498 - 286 3.627 Return on Equity vor Steuern – – 26,6% Return on Equity nach Steuern – – 24,1% Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) – – 2,59% Cost/Income Ratio – – 36,6% Loan/Deposit Ratio – – 82,4% Neubildungsquote (Ø Forderungen an Kunden) – – 0,73% NPE Ratio – – 1,6% NPE Coverage Ratio – – 59,0% Aktiva 44.774 - 27.642 207.057 Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 15.008 - 9.357 97.680 Eigenkapital 8.542 - 6.612 18.764 Forderungen an Kunden 1.016 - 1.788 103.230 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1.043 - 4.374 125.099 Geschäftsstellen – – 1.664 Mitarbeiter zum Stichtag (Vollzeitäquivalente) 2.049 – 44.414 Kunden in Millionen 0,0 – 17,6 1 Endkonsolidierungsergebnis aus dem Verkauf der bulgarischen Einheiten 2021 in € Millionen Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Group Corporates & Markets Zinsüberschuss 886 731 1.080 607 Dividendenerträge 11 4 1 5 Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 5 0 2 4 Provisionsüberschuss 477 388 573 536 Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen 19 20 - 5 60 Ergebnis aus Hedge Accounting 5 0 - 1 - 1 Sonstiges betriebliches Ergebnis 32 8 - 15 131 Betriebserträge 1.435 1.152 1.636 1.343 Verwaltungsaufwendungen - 785 - 584 - 664 - 703 Betriebsergebnis 649 568 972 640 Übriges Ergebnis - 284 - 57 3 - 5 Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben - 54 - 33 - 50 - 41 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte - 71 - 33 - 119 - 79 Ergebnis vor Steuern 241 445 805 516 Steuern vom Einkommen und Ertrag - 104 - 73 - 161 - 110 Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 137 372 644 406 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 70 0 0 Ergebnis nach Steuern 137 442 644 406 Ergebnis nicht beherrschender Anteile - 90 - 1 - 44 - 12 Ergebnis nach Abzug nicht beherrschender Anteile 47 441 600 394 Return on Equity vor Steuern 6,8% 13,2% 34,2% 14,4% Return on Equity nach Steuern 3,9% 13,2% 27,3% 11,4% Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) 1,70% 3,07% 5,23% 1,10% Cost/Income Ratio 54,8% 50,7% 40,6% 52,3% Loan/Deposit Ratio 81,6% 63,9% 76,0% 136,9% Neubildungsquote (Ø Forderungen an Kunden) 0,22% 0,23% 0,86% 0,21% NPE Ratio 1,6% 2,4% 1,5% 1,5% NPE Coverage Ratio 60,5% 69,3% 66,9% 56,4% Aktiva 58.630 33.396 24.847 61.562 Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 23.563 17.574 17.159 31.761 Eigenkapital 3.752 3.606 2.929 3.973 Forderungen an Kunden 34.446 14.509 14.926 38.162 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 43.713 22.836 19.753 31.199 Geschäftsstellen 359 805 587 20 Mitarbeiter zum Stichtag (Vollzeitäquivalente) 9.694 13.778 17.572 3.271 Kunden in Millionen 3,6 5,4 8,1 1,9 2021 in € Millionen Corporate Center Überleitung Gesamt Zinsüberschuss - 10 33 3.327 Dividendenerträge 1.000 - 980 42 Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 35 0 46 Provisionsüberschuss 22 - 12 1.985 Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen - 32 - 10 53 Ergebnis aus Hedge Accounting - 2 - 3 - 2 Sonstiges betriebliches Ergebnis 137 - 175 120 Betriebserträge 1.151 - 1.146 5.570 Verwaltungsaufwendungen - 405 163 - 2.978 Betriebsergebnis 746 - 984 2.592 Übriges Ergebnis 67 - 19 - 295 Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben - 35 0 - 213 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte 6 1 - 295 Ergebnis vor Steuern 784 - 1.002 1.790 Steuern vom Einkommen und Ertrag 75 5 - 368 Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 859 - 997 1.422 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 16 86 Ergebnis nach Steuern 859 - 981 1.508 Ergebnis nicht beherrschender Anteile 0 13 - 135 Ergebnis nach Abzug nicht beherrschender Anteile 859 - 969 1.372 Return on Equity vor Steuern – – 12,6% Return on Equity nach Steuern – – 10,6% Nettozinsspanne (Ø zinstragende Aktiva) – – 2,01% Cost/Income Ratio – – 53,5% Loan/Deposit Ratio – – 87,2% Neubildungsquote (Ø Forderungen an Kunden) – – 0,30% NPE Ratio – – 1,6% NPE Coverage Ratio – – 62,5% Aktiva 32.125 - 18.459 192.101 Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 15.791 - 15.920 89.928 Eigenkapital 7.985 - 6.771 15.475 Forderungen an Kunden 401 - 1.611 100.832 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 874 - 3.222 115.153 Geschäftsstellen – – 1.771 Mitarbeiter zum Stichtag (Vollzeitäquivalente) 1.870 – 46.185 Kunden in Millionen 0,0 – 19,0 Anhang Grundlagen der Konzernrechnungslegung Grundsätze der Erstellung Der Konzernabschluss wird in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) und den auf Basis der IAS Verordnung (EG) 1606/2002 durch die EU übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards einschließlich der anzuwendenden Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC/SIC) erstellt. Für weitere Erläuterungen zu den vom IASB herausgegebenen und für den Konzernabschluss 2022 anzuwendenden International Financial Reporting Standards wird zusätzlich auf die einzelnen Posten im Anhang verwiesen. Noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen, welche von der EU veröffentlicht und übernommen wurden, sind im Abschnitt noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen (EU-Endorsement ist bereits erfolgt) erläutert. Weiters erfüllt der Konzernabschluss die Voraussetzungen des § 245a UGB und des § 59a BWG über befreiende Konzernabschlüsse nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen. Ein Vermögenswert wird in der Bilanz angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen dem Unternehmen zufließen wird, und wenn seine Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder ein anderer Wert verlässlich bewertet werden können. Eine Schuld wird in der Bilanz angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich aus der Erfüllung einer gegenwärtigen Verpflichtung ein direkter Abfluss von Ressourcen ergeben wird, die wirtschaftlichen Nutzen enthalten, und wenn deren Erfüllungsbetrag verlässlich bewertet werden kann. Davon ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt werden. Erträge werden, sofern die zugrunde liegenden Verträge nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9 oder IFRS 16 fallen, erfasst, wenn es unter Einhaltung der Bedingungen des IFRS 15 wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird, und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Der vorliegende Konzernabschluss wurde basierend auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung erstellt. Die Grundlage für den Konzernabschluss bilden die auf Basis der IFRS-Bestimmungen nach konzerneinheitlichen Standards erstellten Berichtspakete aller vollkonsolidierten Unternehmen. Alle wesentlichen Tochtergesellschaften erstellen ihre Jahresabschlüsse per 31. Dezember. Einige außerhalb des Anhangs gemachte IFRS-Angaben sind wesentliche Bestandteile des Konzernabschlusses. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Erläuterungen zu den Segmentergebnissen, die in den Angaben zur Segmentberichterstattung dargestellt werden. Neben den im Anhang dargestellten Angaben gemäß IFRS 7 enthält insbesondere das Kapitel Risikobericht ausführliche Darstellungen zu den Themen Kreditrisiko, Konzentrationsrisiko, Marktrisiko und Liquiditätsrisiko. Die Darstellung dieser Informationen erfolgt in Übereinstimmung mit IFRS 8 Geschäftssegmente bzw. IFRS 7 Angaben zu Finanzinstrumenten. Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten Alle finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten einschließlich der derivativen Finanzinstrumente sind gemäß IFRS 9 in der Bilanz zu erfassen. Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Geschäftspartner zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Beim erstmaligen Ansatz sind Finanzinstrumente mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten; dieser entspricht in der Regel dem Transaktionspreis zum Zugangszeitpunkt. Stellt eine Konzerneinheit fest, dass der beizulegende Zeitwert beim erstmaligen Ansatz vom Transaktionspreis abweicht, diese Bewertung zum beizulegenden Zeitwert jedoch nicht durch eine Bewertungstechnik belegt ist, die ausschließlich Daten aus beobachtbaren Märkten verwendet, dann wird der Buchwert des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit beim erstmaligen Ansatz angepasst, um die Differenz zwischen der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis abzugrenzen. Die abgegrenzte Differenz wird in der Folge nur insoweit als Gewinn oder Verlust erfasst, als sie sich aus der Änderung eines Faktors (einschließlich des Zeitpunkts) ergibt, den die Marktteilnehmer bei der Preisbildung berücksichtigen würden. Gemäß IFRS 13 ist der beizulegende Zeitwert definiert als Veräußerungspreis. In der Folgebewertung werden Finanzinstrumente in Abhängigkeit von der jeweiligen Bewertungskategorie gemäß IFRS 9 entweder zu (fortgeführten) Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) in der Bilanz angesetzt. Die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9 beruht zum einen auf dem Geschäftsmodell, im Rahmen dessen die Vermögenswerte gesteuert werden, und zum anderen auf den Zahlungsstrombedingungen der Vermögenswerte. Für die RBI ergeben sich fünf Klassifizierungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Amortized Cost, AC) Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fair Value Through Other Comprehensive Income, FVOCI) Zwingend als erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (Fair Value Through Profit/Loss, FVTPL) Optional als erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVTPL) Held For Trading (HFT) Die Bilanzierung der finanziellen Verbindlichkeiten nach IFRS 9 erfolgt überwiegend zu (fortgeführten) Anschaffungskosten (Finanzielle Verbindlichkeiten – Amortized Cost) unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit Ausnahme jener finanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet werden. Letztere umfassen jene finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden (Finanzielle Verbindlichkeiten – Held For Trading), und solche, die in die FVTPL-Kategorie designiert wurden (Finanzielle Verbindlichkeiten – Designated Fair Value Through Profit/Loss). Bei den zum Fair Value Through Profit/Loss designierten finanziellen Verbindlichkeiten sind die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts, die sich aus Veränderungen des eigenen Ausfallrisikos der RBI ergeben, im sonstigen Ergebnis auszuweisen. Nach IFRS 9 werden eingebettete Derivate nicht vom Basisvertrag eines finanziellen Vermögenswerts getrennt. Stattdessen werden finanzielle Vermögenswerte gemäß dem Geschäftsmodell und ihren Vertragsbedingungen klassifiziert, wie im Abschnitt Überprüfung des Geschäftsmodells und im Abschnitt Überprüfung der Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme erläutert. Bei der Bilanzierung von Finanzverbindlichkeiten werden eingebettete Derivate nur dann vom Basisinstrument separiert und gesondert als Derivat verbucht, wenn deren wirtschaftliche Merkmale und Risiken nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrags verbunden sind, das eingebettete Derivat der Definition eines Derivats entspricht, und das hybride Finanzinstrument keinem finanziellen Verbindlichkeitsposten zugeordnet ist, der zu Handelszwecken gehalten wird, oder als erfolgswirksam zum Fair Value bewertet eingestuft wird. Nähere Details zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten finden sich im Anhang bei den jeweiligen Posten der Erfolgsrechnung und der Bilanz. Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte Eine Umklassifizierung ist nur für finanzielle Vermögenswerte vorgesehen, für finanzielle Verbindlichkeiten ist eine Umklassifizierung nicht möglich. Eine Änderung der Bewertungskategorie ist in der RBI nur dann vorgesehen, wenn das Geschäftsmodell, das zur Verwaltung eines finanziellen Vermögenswerts eingesetzt wird, sich ändert. Solche Änderungen treten erwartungsgemäß nur sehr selten auf, sie werden vom Management infolge von externen oder internen Änderungen festgelegt und müssen sowohl für den Betrieb des Unternehmens wesentlich als auch gegenüber externen Parteien nachweisbar sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Umklassifizierung zwingend vorzunehmen. Wenn eine derartige Umklassifizierung notwendig ist, ist diese prospektiv ab dem Zeitpunkt der Umklassifizierung vorzunehmen und vom Vorstand der RBI zu genehmigen. Überprüfung des Geschäftsmodells Die RBI überprüft die Zielsetzung des Geschäftsmodells, im Rahmen dessen ein finanzieller Vermögenswert verwaltet wird, auf Portfolioebene, da dies am besten die Art und Weise widerspiegelt, wie das Geschäft gesteuert wird und wie der Geschäftsleitung Informationen zur Verfügung gestellt werden. Folgende Faktoren werden bei der Überprüfung, welches Geschäftsmodell zutreffend ist, als Nachweis berücksichtigt: Art und Weise der Beurteilung der Performance des Geschäftsmodells (und der im Rahmen dieses Geschäftsmodells gehaltenen finanziellen Vermögenswerte) und der diesbezüglichen Berichterstattung an Mitglieder der Unternehmensleitung Risiken, die sich auf die Performance des Geschäftsmodells (und der im Rahmen dieses Geschäftsmodells gehaltenen finanziellen Vermögenswerte) auswirken, sowie Art und Weise, wie diese Risiken gesteuert werden Ausgestaltung des Vergütungssystems der Führungskräfte – orientiert sich z. B. die Vergütung am beizulegenden Zeitwert der verwalteten Vermögenswerte oder an den vereinnahmten vertraglichen Cash-Flows Häufigkeit, Wert und Timing von Verkäufen in der Vergangenheit, Gründe für diese Verkäufe sowie Erwartungen bezüglich der zukünftigen Verkaufsaktivität Sind Verkäufe und die Vereinnahmung vertraglicher Cash-Flows jeweils für das Geschäftsmodell wesentlich oder neben-sächlich (Geschäftsmodell zur Vereinnahmung gehalten gegenüber Geschäftsmodell Halten und Verkaufen) Finanzielle Vermögenswerte, die mit Handelsabsicht gehalten werden, sowie jene, die verwaltet werden und deren Performance auf Basis des Fair Values beurteilt wird, unterliegen der erfolgswirksamen Bewertung zum Fair Value (FVTPL). Das Ziel eines Geschäftsmodells kann darin bestehen, finanzielle Vermögenswerte zu halten, um vertragliche Cash-Flows zu sammeln, selbst wenn ein Verkauf von finanziellen Vermögenswerten stattgefunden hat oder erwartet wird. Für die RBI stehen die folgenden Verkäufe mit dem Geschäftsmodell Halten im Einklang: Die Verkäufe resultieren aus einem Anstieg des Kreditrisikos eines finanziellen Vermögenswerts. Die Verkäufe sind selten (wenn auch signifikant) oder sind einzeln und insgesamt unbedeutend (selbst wenn sie häufig sind). Die Verkäufe erfolgen kurz vor der Fälligkeit des finanziellen Vermögenswerts, und die Verkaufserlöse weichen nicht wesentlich von dem bei Fälligkeit zu erzielenden Rückzahlungsbetrag ab. Die Anzahl der Verkäufe in der RBI ist gering und wird ebenso wie das Volumen der Verkäufe aus dem Geschäftsmodell Halten im Zeitablauf überwacht, um eine Dokumentationsbasis zu haben, dass die diesbezüglichen Verkäufe im Einklang mit dem Geschäftsmodell Halten stehen. Die Beurteilung erfolgt hier unter Berücksichtigung der Regelungen des IFRS 9, wonach Verkäufe aus dem Geschäftsmodell Halten unter anderem auch dann zulässig sein können, wenn sie selten (wenn auch signifikant) oder sowohl einzeln als auch insgesamt betrachtet von nicht signifikantem Wert sind (auch wenn häufig). Überprüfung der Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme Wenn die RBI entschieden hat, dass das Geschäftsmodell eines bestimmten Portfolios darin besteht, die finanziellen Vermögenswerte mit der Zielsetzung zu halten, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen (oder sowohl vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch finanzielle Vermögenswerte zu veräußern), muss sie überprüfen, ob die vertraglichen Ausstattungsmerkmale der diesem Portfolio zugeordneten Vermögenswerte an festgelegten Zeitpunkten zu Cash-Flows führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Für diesen Zweck werden Zinsen definiert als Vergütung für den Zeitwert des Geldes, für das Kreditrisiko, das sich aus dem für einen bestimmten Zeitraum ausstehenden Kapitalbetrag ergibt, für andere aus einer Kreditvereinbarung entstehende Risiken und Kosten sowie als Gewinnmarge. Diese Überprüfung wird für jedes Instrument zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes des finanziellen Vermögenswerts durchgeführt. Bei der Überprüfung, ob die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen sind, berücksichtigt die RBI die vertraglichen Ausstattungsmerkmale des Instruments. Dies schließt die Überprüfung mit ein, ob der finanzielle Vermögenswert eine Vertragsbedingung enthält, die den Zeitpunkt oder den Betrag vertraglicher Zahlungsströme so verändern kann, dass diese Bedingung nicht mehr erfüllt wurde. Die RBI berücksichtigt dabei unter anderem: Vereinbarungen über vorzeitige Rückzahlung oder Verlängerung Gehebelte Vereinbarungen Beschränkung der Forderung auf bestimmte Vermögenswerte oder Cash-Flows Verbriefungen IFRS 9 enthält Regelungen zu Vorfälligkeitsentschädigungen mit negativer Ausgleichsleistung. Eine negative Vergütung entsteht, wenn die vertraglichen Bedingungen dem Kreditnehmer erlauben, das Instrument vor seiner vertraglichen Fälligkeit im Voraus zu bezahlen, der Vorauszahlungsbetrag aber geringer sein könnte als die unbezahlten Beträge von Kapital und Zinsen. Um sich für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten zu qualifizieren, muss die negative Vergütung jedoch eine angemessene Entschädigung für die vorzeitige Beendigung des Vertrags sein. Änderungen des Zeitwerts des Geldes und Benchmark-Test Der Zeitwert des Geldes ist die Zinskomponente, die lediglich die Vergütung für den Zeitablauf darstellt. Er berücksichtigt keine anderen Risiken (Kredit, Liquidität etc.) oder Kosten (Verwaltung etc.), die mit dem Halten eines finanziellen Vermögenswerts verbunden sind. In einigen Fällen kann die Komponente des Zeitwerts des Geldes modifiziert sein (bezeichnet als nicht perfekt). Dies wäre z. B. dann der Fall, wenn der Zinssatz eines finanziellen Vermögenswerts regelmäßig angepasst wird, die Häufigkeit dieser Zinsanpassungen aber von der Zinslaufzeit abweicht. In diesem Fall müssen die Modifikationen dahingehend beurteilt werden, ob die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, d. h. ob das Modifikationsmerkmal die Zahlungsströme nicht unter Umständen erheblich von denen eines perfekten Bench-mark-Instruments abweichen lässt. Um einschätzen zu können, ob die Zahlungsstrombedingung erfüllt ist, hat die RBI einen quantitativen Benchmark-Test entwickelt. Hierbei wird überprüft, ob sich die undiskontierten modifizierten vertraglichen Zahlungsströme erheblich von den undiskontierten Zahlungsströmen eines Benchmark-Instruments unterscheiden. Das Benchmark-Instrument entspricht mit Ausnahme der modifizierten Zinskomponenten dem getesteten Vermögenswert. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung des Geschäfts wird der quantitative Benchmark-Test durchgeführt und verwendet 1.000 zukunftsorientierte Simulationen der künftigen Marktzinssätze über die Laufzeit des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts. Zur Simulation der Szenarien wird eine Normalverteilung der Zinssätze angenommen unter Anwendung des Ein-Faktor-Hull-White-Modells. Um den quantitativen Benchmark-Test bestehen zu können, darf der getestete finanzielle Vermögenswert zwei Signifikanzschwellen nicht überschreiten. Diese Signifikanzschwellen werden als Quotient zwischen den simulierten Zahlungsströmen aus den modifizierten Zinskomponenten und dem Benchmark-Instrument festgelegt. Dieser Quotient darf einerseits innerhalb einer Berichtsperiode (drei Monate) 10 Prozent und anderseits über die gesamte Laufzeit des getesteten finanziellen Vermögenswerts 5 Prozent nicht überschreiten. Bei Überschreitung einer der beiden Signifikanzschwellen gilt der Benchmark-Test als nicht bestanden und der finanzielle Vermögenswert wird erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. Für die folgenden vertraglichen Hauptausstattungsmerkmale, die den Zeitwert des Geldes unter Umständen modifizieren können, wird ein Benchmark-Test angewendet: Laufzeitinkongruenz bei der Verzinsung (abweichende Referenzzinssatzperiode) Ermittlung des Zinssatzes auf Basis eines in der Vergangenheit festgelegten Referenzzinssatzes Zinsglättungsklauseln Zinsaussetzung mit Zinskapitalisierung Referenz zu einer Sekundärmarktrendite (UDRB: Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen) Beziehungen zwischen Bilanzposten und Bewertungsmaßstäben Wesentlicher Bewertungsmaßstab Aktiva/Passiva Beizulegender Zeitwert Fortgeführte Anschaffungskosten Aktivische Klassen Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen x Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost x davon Forderungen aus Finanzierungsleasing x Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income x Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss x Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss x Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading x Hedge Accounting x Passivische Klassen Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost x davon Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing x Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss x Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading x Hedge Accounting x Anpassung der Erfolgsrechnung Bis zum Verkauf der bulgarischen Konzerneinheiten im Juni 2022 kam es gemäß IFRS 5 zu einer Änderung in der Darstellung. Dieser Geschäftsbereich wurde in den Berichtsperioden bis zum Verkauf als zur Veräußerung gehaltene Veräußerungsgruppe klassifiziert und in der Bilanz separat ausgewiesen. Die Erfolgsrechnung wurde im Posten Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen dargestellt. In der Berichtsperiode wurde in diesem Posten neben dem laufenden Ergebnisbeitrag der bulgarischen Konzerneinheiten auch das Endkonsolidierungsergebnis ausgewiesen. Wesentliche bilanzielle Ermessensspielräume und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten Sind für die Bilanzierung und Bewertung Schätzungen oder Beurteilungen erforderlich, werden diese in Übereinstimmung mit den jeweiligen Standards vorgenommen. Sie basieren auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren wie Planungen und nach heutigem Ermessen wahrscheinlichen Erwartungen oder Prognosen zukünftiger Ereignisse. Die den Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Änderungen von Schätzungen werden, sofern sie nur eine Periode betreffen, nur in dieser berücksichtigt. Falls auch nachfolgende Berichtsperioden betroffen sind, werden die Änderungen in der aktuellen und den folgenden Perioden berücksichtigt. Die wesentlichen Annahmen, Schätzungen und Ermessensentscheidungen betreffen: Wertminderungen im Kreditgeschäft Die RBI ermittelt prospektiv die erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Losses, ECL) aus den als Vermögenswerte gehaltenen Schuldinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum Fair Value angesetzt werden, sowie aus Kreditzusagen, Leasingforderungen und Finanzgarantien. Die Berechnung erwarteter Kreditverluste (Expected Credit Losses, ECL) erfordert die Anwendung von Schätzungen, die von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen können. Um die Höhe der Wertminderung zu ermitteln, sind wesentliche Kreditrisikoparameter wie PD (Probability of Default), LGD (Loss Given Default) und EAD (Exposure at Default) sowie zukunftsorientierte Informationen (Konjunkturprognosen) vom Management zu schätzen. Die erwarteten Kreditverluste werden zu jedem Berichtsstichtag angepasst. IFRS 9 verlangt die Beurteilung, ob ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos vorliegt, ohne detaillierte Leitlinien zu geben. Daher sind zur Beurteilung spezifische Regeln festgelegt worden, welche aus qualitativen Informationen und quantitativen Schwellenwerten bestehen. Die Methoden zur Bestimmung der Höhe der Wertminderung sind im Abschnitt allgemeine Regelungen zu Wertminderungen (IFRS 9) erläutert. Quantitative Angaben sowie Sensitivitätsanalysen sind unter Punkt (32) dargestellt. Bei der Berechnung erwarteter Kreditverluste sind Ermessensentscheidungen erforderlich, insbesondere bei der Berücksichtigung von Risiken, die von den Modellen nicht angemessen abgebildet werden wie Overlays und andere Risikofaktoren für Sanktions- und geopolitische Risiken. Fair Value von Finanzinstrumenten Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist jener Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld berücksichtigt der Konzern bestimmte Merkmale des Vermögenswerts oder der Schuld (z. B. Zustand und Standort des Vermögenswerts oder Verkaufs- und Nutzungsbeschränkungen), wenn Marktteilnehmer diese Merkmale bei der Preisfestlegung für den Erwerb des jeweiligen Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld zum Bewertungsstichtag ebenfalls berücksichtigen würden. Ist der Markt für ein Finanzinstrument nicht aktiv, wird der Fair Value anhand einer Bewertungsmethode oder eines Preismodells ermittelt. Generell werden für Bewertungsmethoden Schätzungen herangezogen, deren Ausmaß von der Komplexität des Instruments und der Verfügbarkeit marktbasierter Daten abhängt. Die Input-Parameter für diese Modelle werden so weit wie möglich von beobachtbaren Marktdaten abgeleitet, trotzdem sind vielfach nicht beobachtbare Marktdaten erforderlich. Unter Umständen sind Bewertungsanpassungen notwendig, um weiteren Faktoren wie Modellrisiken, Liquiditätsrisiken oder Kreditrisiken Rechnung zu tragen. Die Beschreibung der Bewertungsmodelle findet sich im Abschnitt Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. Zusätzlich werden die Fair Values von Finanzinstrumenten unter Punkt (23) Erläuterungen Fair Value von Finanzinstrumenten dargestellt. Rückstellungen für Rechtstreitigkeiten Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis hat und es sowohl wahrscheinlich ist, dass er verpflichtet sein wird, diese zu erfüllen, als auch eine verlässliche Schätzung des Betrags möglich ist. Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der am Bilanzstichtag bestmögliche Schätzwert für die Leistung, die unter Berücksichtigung der der Verpflichtung zugrunde liegenden Risiken und Unsicherheiten hinzugeben ist, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Risiken und Unsicherheiten sind bei der Schätzung berücksichtigt. In einigen Fällen werden Klagen von einer Reihe von Privatkunden eingebracht. Der Bemessung der Rückstellung wird in solchen Fällen ein statistischer Ansatz zugrunde gelegt. Diese Ansätze berücksichtigen sowohl statische Daten, soweit diese relevant sind, als auch Expertenmeinungen, insbesondere im Zusammenhang mit den zukünftig erwarteten Klagen und Verlusten. Details sind unter Punkt (47) Offene Rechtsfälle dargestellt. Rückstellung für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen Die Kosten des leistungsorientierten Pensionsplans werden mittels versicherungsmathematischer Verfahren bewertet. Die versicherungsmathematische Bewertung basiert auf Annahmen zu künftigen Gehaltsentwicklungen, Sterblichkeit und künftigen Pensionsanhebungen. Eine erhebliche Ermessensentscheidung ist hier bei der Festlegung der Kriterien notwendig. Für die Bestimmung des Rechnungszinssatzes wird zur Ableitung von erwarteten Renditen auf die Zinsempfehlung von Mercer zurückgegriffen. Die wesentlichen Kriterien bei der Auswahl dieser Unternehmensanleihen beinhalten das Ausgabevolumen und die Qualität der Anleihen sowie die Identifizierung von Ausreißern, die nicht berücksichtigt werden. Annahmen und Schätzungen, die für die Berechnung langfristiger Personalverpflichtungen angewendet werden, sind im Abschnitt Verpflichtungen für Pensionen und aus anderen Leistungen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beschrieben. Quantitative Angaben zu langfristigen Personalrückstellungen finden sich unter Punkt (28) Rückstellungen. Aktive latente Steuern Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang ausgewiesen, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftig ausreichend zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, mit denen diese steuerlichen Verlustvorträge, Steuerguthaben oder steuerlich abzugsfähigen temporären Differenzen verrechnet werden können. Dazu wird ein Planungshorizont von fünf Jahren herangezogen. In diesem Zeitraum ist auf Basis der Planung eine verlässliche Schätzung der steuerlichen Ergebnisse möglich. Diese Bewertung erfordert in maßgeblichem Umfang Beurteilungen und Einschätzungen seitens des Managements. Das Management verwendet für die Bestimmung der latenten Steuerforderungen historische Erkenntnisse zu Steuerkapazität und Profitabilität sowie gegebenenfalls prognostizierte Geschäftsergebnisse auf Basis genehmigter Geschäftspläne einschließlich einer Prüfung der Vortragsfähigkeit steuerlicher Verlustvorträge. Überprüfung der Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme Neben der Geschäftsmodellbedingung ist auch eine Analyse der Zahlungsströme eines finanziellen Vermögenswerts notwendig, um eine Zuordnung in die Bewertungskategorien zu fortgeführten Anschaffungskosten oder at Fair Value Through Other Comprehensive Income zu erreichen. Um die Zahlungsstrombedingung zu erfüllen, dürfen die Zahlungsströme lediglich aus Zins- und Tilgungszahlungen des ausstehenden Kapitalbetrags bestehen. Diese Analyse, ob es sich bei vertraglichen Cash-Flows finanzieller Vermögenswerte ausschließlich um Zins- und Tilgungszahlungen handelt, unterliegt wesentlichen Ermessensentscheidungen. In der RBI werden unter Berücksichtigung der einzelnen Vertragsmerkmale von finanziellen Vermögenswerten Ermessensentscheidungen im Wesentlichen bei Krediten, die mit inkongruenten Zinskomponenten ausgestattet sind, getroffen. Um einschätzen zu können, ob die Zahlungsstrombedingung erfüllt ist, ist unter Umständen zur Beurteilung eines veränderten Elements für den Zeitwert des Geldes ein Benchmark-Test notwendig. Werthaltigkeitstest des Firmenwerts Alle Firmenwerte werden jährlich auf Ebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten auf ihren künftigen wirtschaftlichen Nutzen überprüft. Sollte es während des laufenden Geschäftsjahres Anhaltspunkte geben, dass eine Wertminderung vorliegen könnte, wird ein Werthaltigkeitstest zum jeweiligen Bilanzstichtag durchgeführt. Im Zuge des Werthaltigkeitstests sind wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen insbesondere hinsichtlich des Zeitpunkts und der Höhe der zukünftigen erwarteten Cash-Flows und des Diskontierungszinssatzes erforderlich. Siehe auch Punkt (8) Übriges Ergebnis und Punkt (25) Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Werthaltigkeit von at-equity bewerteten Unternehmen Die Buchwerte der at-equity bewerteten Unternehmen sind auf ihre Werthaltigkeit zu prüfen, wenn objektive Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Am Ende jeder Berichtsperiode wird beurteilt, ob es Anzeichen gibt, dass der Buchwert einer Beteiligung höher ist als ihr erzielbarer Betrag. IAS 36 enthält eine Liste von externen und internen Indikatoren, die als Anzeichen für eine Wertminderung gelten. Wenn es einen Hinweis gibt, dass ein at-equity bewertetes Unternehmen wertgemindert sein könnte, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts berechnet. Die wesentlichen Ermessensentscheidungen und Schätzungen im Zusammenhang mit dem Werthaltigkeitstest betreffen insbesondere den Diskontierungszinssatz, die Planungsannahmen und die künftigen zu erwartenden Zahlungsströme. Details sind unter Punkt (24) Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen dargestellt. Änderung von Rechnungslegungsmethoden Erfassung von kreditbezogenen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Hypothekarkrediten in Fremdwährungen (CHF) Beginnend mit dem zweiten Quartal 2022 hat die RBI ihre Rechnungslegungsmethode in Bezug auf die Erfassung von Folgen der Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Hypothekarkrediten in Fremdwährungen (CHF) – vorwiegend in Polen – geändert. Bisher wies die RBI solche sowohl für bestehende als auch für rückgeführte Kredite in Übereinstimmung mit IAS 37 im Posten Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen aus. Nunmehr werden diese gemäß IFRS 9 B5.4.6 als Abzug vom Bruttobuchwert der Kreditverträge erfasst, soweit sie sich auf bestehende Kredite beziehen. Der Grund für die Änderung der Bilanzierungsmethode ist die steigende Anzahl von Gerichtsverfahren und die überwiegend ungünstigen Gerichtsurteile in Bezug auf die Ungültigkeit des Vertrags. Infolgedessen geht die RBI davon aus, dass sie nicht den vollen Betrag der vertraglichen Zahlungsströme im Zusammenhang mit diesen Krediten erhalten wird. Aus diesem Grund hat die RBI ihre Schätzungen der Zahlungsströme in Bezug auf aktive Kredite überarbeitet und den Bruttobuchwert dieser Kredite gemäß IFRS 9 B5.4.6 angepasst, da die Änderungen der erwarteten Zahlungsströme nicht mit dem Kreditrisiko zusammenhängen und daher nicht als erwartete Kreditverluste erfasst werden sollten. Für bereits rückgeführte Kredite wird weiterhin eine Rückstellung nach IAS 37 gebildet. Die RBI hat die Änderung ihrer Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß IAS 8 vorgenommen, um den Abschlussadressaten relevantere Informationen über die Auswirkungen des CHF-Hypothekarstreits auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der RBI zu geben. Nach Ansicht der RBI spiegelt diese Darstellung den Wert der CHF-indexierten Kredite in der Bilanz besser wider. Der geänderte Ansatz wird eine bessere Vergleichbarkeit der Abschlüsse im Finanzsektor ermöglichen und stellt die vorherrschende Marktpraxis in Polen dar. In der Gesamtergebnisrechnung werden die Aufwendungen wie bisher im übrigen Ergebnis unter Aufwände für kreditbezogene, portfolio-basierte Rechtsstreitigkeiten und Annullierungen ausgewiesen. Auf die Anpassung der Vorperioden in den einzelnen Anhangangaben wurde aufgrund von Unwesentlichkeit verzichtet. in € Millionen 1.1.2021 Anpassung 1.1.2021 (angepasst) Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 116.596 - 74 116.522 Forderungen an Haushalte 34.101 - 74 34.027 Aktiva gesamt 165.959 - 74 165.885 in € Millionen 1.1.2021 Anpassung 1.1.2021 (angepasst) Rückstellungen 1.061 - 74 986 Anhängige Rechts- und Steuerfälle 247 - 74 173 Passiva gesamt 151.671 - 74 151.597 in € Millionen 31.12.2021 Anpassung 31.12.2021 (angepasst) Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 132.645 - 309 132.335 Forderungen an Haushalte 37.742 - 309 37.432 Aktiva gesamt 192.101 - 309 191.791 in € Millionen 31.12.2021 Anpassung 31.12.2021 (angepasst) Rückstellungen 1.454 - 309 1.145 Anhängige Rechts- und Steuerfälle 551 - 309 242 Passiva gesamt 176.625 - 309 176.316 Anwendung von neuen und geänderten Standards Soweit nicht anders angegeben, ergaben sich durch die Anwendung der folgenden Standards und Interpretationen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der RBI. Änderung an IAS 16 (Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung; Inkrafttreten 1. Jänner 2022) Durch die Änderungen ist es unzulässig, von den Kosten einer Sachanlage die Erträge abzuziehen, die aus der Veräußerung von Gütern entstehen, die produziert werden, während eine Sachanlage an den vom Management beabsichtigten Standort sowie in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand gebracht wird. Stattdessen erfasst ein Unternehmen die Erträge aus derartigen Veräußerungen und die Kosten für die Produktion dieser Güter im Betriebsergebnis. Kosten für Testläufe, mit denen überprüft wird, ob die Sachanlage ordnungsgemäß funktioniert, stellen weiterhin ein Beispiel für direkt zurechenbare Kosten dar. Änderung an IAS 37 (Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages; Inkrafttreten 1. Jänner 2022) Mit den Änderungen wird festgelegt, dass sich die Kosten der Vertragserfüllung aus den Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen, zusammensetzen. Dabei kann es sich entweder um zusätzliche Kosten für die Erfüllung dieses Vertrags handeln (z. B. direkte Arbeitskosten, Materialien) oder um eine Zuweisung anderer Kosten, die sich direkt auf die Erfüllung von Verträgen beziehen (z. B. die Zuweisung der Abschreibungen für einen Posten des Sachanlagevermögens, der bei der Erfüllung des Vertrags verwendet wird). Änderung an IFRS 3 (Verweis auf das Rahmenkonzept; Inkrafttreten 1. Jänner 2022) Die Änderungen aktualisieren IFRS 3 dahingehend, dass sich der Standard nunmehr auf das Rahmenkonzept 2018 und nicht mehr auf das Rahmenkonzept 1989 bezieht. Daneben wurden zwei Ergänzungen aufgenommen. Ein Erwerber hat bei der Identifizierung von Schulden, die er bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommen hat, auf Geschäftsvorfälle und ähnliche Ereignisse im Anwendungsbereich von IAS 37 oder IFRIC 21 eben diese Vorschriften (anstelle des Rahmenkonzepts) anzuwenden. Außerdem erfolgt die Aufnahme der ausdrücklichen Aussage, dass bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Eventualforderungen nicht anzusetzen sind. Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2018-2020 (Inkrafttreten 1. Jänner 2022) Verbesserungen an IFRS 1, IFRS 9, IFRS 16 und IAS 41. Abgesehen von diesen Änderungen kam es im Vergleich zum Geschäftsbericht 2021 zu keinen wesentlichen Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns. Noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen (EU-Endorsement ist bereits erfolgt) Von der vorzeitigen Anwendung der nachstehenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen, die zwar verabschiedet wurden, deren Anwendung aber noch nicht verpflichtend ist, wurde abgesehen. Soweit nicht anders angegeben, werden nach heutiger Einschätzung durch die Anwendung der folgenden Standards und Interpretationen keine wesentlichen Auswirkungen auf die RBI erwartet. Änderung IAS 1 (Offenlegung zu Rechnungslegungsmethoden; Inkrafttreten 1. Jänner 2023) Zukünftig sind lediglich die wesentlichen Rechnungslegungsmethoden im Anhang darzustellen. Die Änderungen beinhalten überwiegend Formulierungsänderungen und sollen zur Klarstellung und einheitlichen Anwendung dienen. Änderung IAS 8 (Änderungen von Rechnungslegungsmethoden; Inkrafttreten 1. Jänner 2023) Das Ziel dieser Änderung ist die Verbesserung der Abgrenzung von Änderungen von Rechnungslegungsmethoden (retrospektive Anpassung) gegenüber Schätzungsänderungen (prospektive Anpassung). Eine rechnungslegungsbezogene Schätzung ist immer auf eine Bewertungsunsicherheit einer finanziellen Größe im Abschluss bezogen. Die Änderung eines Bewertungsverfahrens zur Ermittlung einer Schätzung stellt eine Änderung einer rechnungslegungsbezogenen Schätzung dar, außer sie resultiert aus der Korrektur von Fehlern aus früheren Perioden. Änderung IAS 12 (Latente Steuern aus einer einzigen Transaktion; Inkrafttreten 1. Jänner 2023) Die wesentliche Änderung in den latenten Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen, ist eine zusätzliche Rückausnahme aus der Erstanwendungsausnahme, die in IAS 12.15(b) und IAS 12.24 steht. Danach gilt die Erstanwendungsausnahme nicht für Transaktionen, bei denen beim erstmaligen Ansatz abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe entstehen. Dies wird auch in der neu eingefügten Textziffer IAS 12.22A erläutert. IFRS 17 (Versicherungsverträge; Inkrafttreten 1. Jänner 2023) IFRS 17 regelt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge. Die Zielsetzung von IFRS 17 besteht aus der Bereitstellung relevanter Informationen durch die bilanzierenden Unternehmen und damit einer glaubwürdigen Darstellung der Versicherungsverträge. Diese Informationen dienen den Abschlussadressaten als Grundlage für die Beurteilung der Auswirkungen von Versicherungsverträgen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Zahlungsströme eines Unternehmens. IFRS 17 ist erstmals auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2023 beginnen, verpflichtend anzuwenden. In den zwei betroffenen vollkonsolidierten Tochtergesellschaften werden durch die Einführung von IFRS 17 keine wesentlichen Auswirkungen erwartet. Indirekt sind auch die at-equity bewerteten Unternehmen, UNIQA Insurance Group AG, Wien, und Raiffeisen Life Insurance Company LLC, Moskau, betroffen, die finalen Auswirkungen sind noch nicht verfügbar. Noch nicht anzuwendende Standards und Interpretationen (EU-Endorsement ist noch nicht erfolgt) Soweit nicht anders angegeben, werden nach heutiger Einschätzung durch die Anwendung der folgenden Standards und Interpretationen keine wesentlichen Auswirkungen auf die RBI erwartet. Änderung IAS 1 (Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig; Inkrafttreten 1. Jänner 2024) Die Änderungen an IAS 1 sollen die Kriterien zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig klarstellen. Zukünftig sollen ausschließlich Rechte, die am Ende der Berichtsperiode bestehen, maßgeblich für die Klassifizierung einer Schuld sein. Darüber hinaus wurden ergänzende Leitlinien für die Auslegung des Kriteriums Recht, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate zu verschieben sowie Erläuterungen zum Merkmal Erfüllung aufgenommen. Änderung IAS 1 (Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen; Inkrafttreten 1. Jänner 2024) Durch die Änderungen an IAS 1 wird hinsichtlich der Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig klargestellt, dass nur Nebenbedingungen, die ein Unternehmen am oder vor dem Abschlussstichtag erfüllen muss, diese Klassifizierung beeinflussen. Allerdings muss ein Unternehmen im Anhang Informationen offenlegen, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, das Risiko zu verstehen, dass langfristige Schulden mit Nebenbedingungen innerhalb von zwölf Monaten rückzahlbar werden könnten. Änderung IFRS 16 (Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion; Inkrafttreten 1. Jänner 2024) Die Änderung beinhaltet Vorgaben für die Folgebewertung bei Leasingverhältnissen im Rahmen eines Sale-and-Leaseback (SLB) für Verkäufer-Leasingnehmer. Hierdurch soll vor allem die Folgebewertung von Leasingverbindlichkeiten vereinheitlicht werden, um so unangemessene Gewinnrealisierungen zu verhindern. Grundsätzlich führt die Änderung dazu, dass bei der Folgebewertung von Leasingverbindlichkeiten im Rahmen eines SLB die zu Laufzeitbeginn erwarteten Zahlungen zu berücksichtigen sind. In jeder Periode wird die Leasingverbindlichkeit um die erwarteten Zahlungen reduziert und die Differenz zu den tatsächlichen Zahlungen erfolgswirksam erfasst. Währungsumrechnung Der Konzernabschluss wurde in Euro, der funktionalen Währung der RBI AG, aufgestellt. Die funktionale Währung ist die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem die Gesellschaft tätig ist. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt unter Berücksichtigung aller in IAS 21 angeführten Faktoren seine eigene funktionale Währung fest. Die in einer anderen funktionalen Währung als dem Euro aufgestellten Abschlüsse der Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises wurden nach der modifizierten Stichtagskursmethode gemäß IAS 21 in die Berichtswährung Euro umgerechnet. Dabei wurde das Eigenkapital mit seinem historischen Kurs, alle anderen Aktiva und Passiva sowie Anhangangaben wurden mit dem Stichtagskurs angesetzt. Aus der Währungsumrechnung der Eigenkapitalbestandteile (historische Kurse) resultierende Differenzen werden mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Die Posten der Erfolgsrechnung wurden mit dem Durchschnittskurs des Jahres auf Basis der Monatsultimokurse berechnet. Währungsdifferenzen zwischen dem Stichtagskurs in der Bilanz und dem Durchschnittskurs in der Erfolgsrechnung wurden mit dem Eigenkapital (kumuliertes sonstiges Ergebnis) verrechnet. Bei Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs, der zum Verlust der Beherrschung, der gemeinschaftlichen Führung oder des maßgeblichen Einflusses führt, wird der entsprechende, bis zu diesem Zeitpunkt kumuliert in der Währungsumrechnungsrücklage erfasste Betrag als Teil des Ergebnisses aus Endkonsolidierungen in die Erfolgsrechnung umgegliedert. Bei einem Tochterunternehmen mit Sitz im Euroraum stellt aufgrund des wirtschaftlichen Gehalts der zugrunde liegenden Geschäftsfälle der russische Rubel die funktionale Währung dar. 2022 2021 Stichtag Durchschnitt Stichtag Durchschnitt Kurse in Währung pro € 31.12. 1.1.-31.12. 31.12. 1.1.-31.12. Albanischer Lek (ALL) 114,230 118,870 120,760 122,518 Belarus Rubel (BYN) 2,916 2,755 2,883 3,019 Bosnische Marka (BAM) 1,956 1,956 1,956 1,956 Bulgarische Lewa (BGN) 1,956 1,956 1,956 1,956 Kroatische Kuna (HRK) 7,535 7,538 7,516 7,528 Polnischer Zloty (PLN) 4,681 4,680 4,597 4,571 Rumänischer Leu (RON) 4,950 4,935 4,949 4,921 Russischer Rubel (RUB) 77,789 72,644 85,300 87,648 Serbischer Dinar (RSD) 117,322 117,476 117,582 117,541 Tschechische Krone (CZK) 24,116 24,562 24,858 25,694 Ukrainische Hryvna (UAH) 38,951 34,146 30,923 32,427 Ungarischer Forint (HUF) 400,870 391,271 369,190 359,015 US-Dollar (USD) 1,067 1,056 1,133 1,185 Im Rahmen der geopolitischen Lage ist die RBI erhöhten Risiken im Zusammenhang mit Fremdwährungsumrechnungen ausgesetzt. Aufgrund der Entwicklung in der Ukraine und in Russland entschied eine große Anzahl von Staaten eine Reihe von Sanktionen gegen Russland, die wiederum zu Gegensanktionen vonseiten Russlands sowie zur Einführung von Kapitalkontrollen in Russland führten. Diese verfolgen das Ziel, Kapitalabflüsse zu verhindern und den Wechselkurs des russischen Rubels zu stabilisieren. In der Folge führte dies dazu, dass die EZB die Veröffentlichung eines offiziellen EUR/RUB-Wechselkurses einstellte und sich neben dem theoretischen, offiziellen Umrechnungskurs (von der russischen Zentralbank bzw. auf Basis der Daten der Moskauer Börse ermittelter Kurs: On-Shore-Kurs) ein tatsächlich und faktisch erreichbarer Umrechnungskurs (z. B. von Refinitiv oder Electronic Broking Service (EBS) bereitgestellt: Off-Shore-Kurs) bildete. Zusätzlich ist die RBI in der Ukraine und in Belarus erhöhter Unsicherheit hinsichtlich der Fremdwährungsumrechnung ausgesetzt, jedoch aufgrund des begrenzten Geschäftsvolumens und geringerer Dynamik im Zusammenhang mit Sanktionen und Kapitalkontrollen in einem geringeren Ausmaß als in Russland. Auf Beschluss der ukrainischen Nationalbank Ende Februar 2022 wurde die nationale Währung Hryvna an den US-Dollar gebunden. Zudem führte sie Restriktionen ein, wonach Transaktionen auf dem Interbankenmarkt den Kurs der ukrainischen Nationalbank plus 1 Prozent nicht übersteigen dürfen, für Bargeldtransaktionen gibt es keine derartigen Beschränkungen. Die ukrainische Notenbank hat im Juli 2022 die Landeswährung Hryvna wegen der Auswirkungen des Krieges mit Russland um 25 Prozent zum US-Dollar abgewertet. In Belarus bestehen derzeit keine wesentlichen regulatorischen Beschränkungen auf dem Währungsmarkt. Die RBI ist diesen Risiken insbesondere bei der Umrechnung monetärer Posten in eine Fremdwährung und bei der Umrechnung vollkonsolidierter ausländischer Geschäftsbetriebe ausgesetzt. Gemäß IAS 21 ist bei der Umrechnung monetärer Posten in die funktionale Währung der jeweilige Stichtagskurs zu verwenden. Der Stichtagskurs ist wiederum als jener Kurs definiert, der bei sofortiger Ausführung zum Tragen kommen würde. Hier ist insbesondere zu berücksichtigen, ob zum Abschlussstichtag ein amtlich notierter Kurs erhältlich und zur sofortigen Abrechnung verfügbar ist. Sind mehrere Wechselkurse verfügbar, so ist gemäß IAS 21.26 jener Wechselkurs zu verwenden, zu dem die künftigen Zahlungsströme aus der Transaktion zum Bilanzstichtag abgerechnet hätten werden können. Auf Basis dessen analysiert die RBI die vertragliche Ausgestaltung und faktische Durchführbarkeit ihrer Transaktionen in russischem Rubel außerhalb Russlands, um den zu verwendenden Kurs zu bestimmen. Zusammenfassend ist die RBI zu dem Schluss gekommen, dass dieser Kurs zum 31. Dezember 2022 im Wesentlichen der Off-Shore-Kurs gewesen wäre, welcher entsprechend in der Währungsumrechnung verwendet wurde. Die RBI hält keine wesentlichen Positionen in Belarus Rubel und in der ukrainischen Hryvna außerhalb der beiden Länder. Die RBI verfügt über Tochterunternehmen, die in einer anderen funktionalen Währung bilanzieren als der Berichtswährung des Konzerns. Die Umrechnung vollkonsolidierter ausländischer Geschäftsbetriebe in die Berichtswährung der RBI hat gemäß IAS 21.39 zu erfolgen: Mit dem Stichtagskurs zum Erstellungszeitpunkt (Vermögenswerte und Schulden) Mit dem im Zeitpunkt der jeweiligen Transaktionen gültigen Wechselkurse bzw. vereinfachungshalber gegebenenfalls mit einem Durchschnittskurs (Erträge und Aufwendungen) Hierzu ist wie bei der Umrechnung von Fremdwährungstransaktionen die Bestimmung geeigneter Wechselkurse notwendig. Üblicherweise wird hierfür jener Währungskurs verwendet, der bei der Umrechnung von Dividenden aus dem ausländischen Geschäftsbetrieb oder für eventuelle Kapitalrückführungen angewendet werden würde. Aufgrund der eingeführten staatlichen Einschränkungen in Russland geht die RBI zum Bilanzstichtag davon aus, dass Rückflüsse aus dem ausländischen Geschäftsbetrieb in Russland aufgrund der derzeitigen Einschränkungen nicht zum offiziellen Wechselkurs der russischen Zentralbank oder jenem der Moskauer Börse umgerechnet werden könnten, vielmehr käme hier der tatsächlich und faktisch erreichbare Kurs zum Tragen. In Transaktionen mit internationalen Banken wird hierfür üblicherweise der Off-Shore-Kurs verwendet, entsprechend wurde der ausländische Geschäftsbetrieb in Russland zum Bilanzstichtag zu diesem Kurs umgerechnet. Zum 31. Dezember 2022 betrug der von der RBI verwendete EUR/RUB-Kurs (Off-Shore-Kurs) 77,79 und jener der russischen Zentralbank (On-Shore-Kurs) 75,66. Für den Belarus Rubel und die ukrainische Hryvna wurden die von der jeweiligen Zentralbank veröffentlichten Kurse von der RBI weiterhin als geeignete Kurse angesehen. Aufgrund der geringen Größe der ausländischen Geschäftsbetriebe in diesen Ländern (siehe Kapitel Risikobericht) ist die RBI hier allerdings nur einem begrenzten Risiko hinsichtlich der Währungsumrechnung ausgesetzt. Die RBI adressiert die herausfordernden Rahmenbedingungen im geopolitischen Umfeld und die daraus resultierenden Veränderungen auf den Währungsmärkten mit einem laufenden Monitoring der hier dargestellten Schätzungen und Annahmen. Im Zusammenhang mit ähnlichen Sachverhalten wies das IFRIC im September 2018 (IFRIC Update 09-18) ausdrücklich darauf hin, dass Unternehmen in einem solchen Marktumfeld laufend und zu jedem Bilanzstichtag neu zu untersuchen haben, ob der verwendete Währungskurs den korrekten Kurs gemäß IAS 21 darstellt. Konsolidierungskreis Vollkonsolidierung Anzahl Einheiten 2022 2021 Stand Beginn der Periode 204 209 In der Berichtsperiode erstmals einbezogen 7 6 In der Berichtsperiode verschmolzen - 4 - 1 In der Berichtsperiode ausgeschieden - 15 - 10 Stand Ende der Periode 192 204 Sitz in Österreich 108 115 Sitz im Ausland 84 89 Banken 19 21 Finanzinstitute 118 130 Anbieter von Nebenleistungen 10 11 Finanzholdings 5 8 Sonstige 40 34 Erstkonsolidierungen Unternehmen, Sitz (Land) Anteil Inkludiert Grund Kreditinstitute Crédit Agricole Srbija AD, Novi Sad (RS) 100,0% 1.4. Erwerb Sonstige Unternehmen Allgäu Reha Immobilienleasing GmbH, Kriftel (DE) 75,0% 1.11. Gründung ASCENT Pflege Borna Immobilienleasing GmbH, Kriftel (DE) 75,0% 1.12. Gründung ASCENT Pflege Erfurt Immobilienleasing GmbH, Kriftel (DE) 75,0% 1.12. Gründung ASCENT Pflege Hettstedt Immobilienleasing GmbH, Kriftel (DE) 75,0% 1.12. Gründung ASCENT Pflege Schleswig Immobilienleasing GmbH, Kriftel (DE) 75,0% 1.12. Gründung Insurance Limited Liability Company "Priorlife", Minsk (BY) 87,7% 1.1. Wesentlichkeit Am 1. April 2022 erfolgte das Closing zur Übernahme des 100-Prozent-Anteils an der Crédit Agricole Srbija AD (CASRS), Novi Sad, und der CA Leasing Srbija d.o.o. durch die Raiffeisen banka a.d., Belgrad. Die Crédit Agricole Srbija AD, Novi Sad, wurde daher per 1. April in den Konzern einbezogen. Der Erwerb der Crédit Agricole Srbija AD ist Teil der RBI-Strategie, ihre Präsenz in ausgewählten Märkten zu erweitern. Serbien ist ein Markt, der viel Wachstumspotenzial bietet. Die Akquisition der Crédit Agricole Srbija AD, mit rund 356.000 Kunden, ergänzt die Strategie der serbischen Tochterbank und wird die Wachstumsambitionen der RBI in diesem Markt unterstützen. Die Crédit Agricole Srbija AD wird voraussichtlich im April 2023 in die serbische Tochterbank, die Raiffeisen banka a.d., Belgrad, verschmolzen. Dadurch können Synergien genutzt und der Marktanteil erhöht werden. Die CA Leasing Srbija d.o.o. wurde mit September 2022 in die Raiffeisen Leasing d.o.o., Belgrad, verschmolzen. Der Bruttobuchwert der erworbenen Forderungen der Crédit Agricole Srbija AD und der CA Leasing Srbija d.o.o. betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt € 1.228 Millionen. Im Zuge der Kaufpreisallokation gemäß IFRS 3 wurden die bestehenden Kundenbeziehungen und der Kernbestand an Kundeneinlagen als separat zu bilanzierende immaterielle Vermögenswerte identifiziert. Die Nutzungsdauer wurde auf acht Jahre bzw. neun Jahre festgelegt. Weiters wurde der Markenname der Crédit Agricole Srbija AD als separat zu bilanzierender immaterieller Vermögenswert identifiziert, welcher über die Nutzungsdauer von sechs Monaten abgeschrieben wird. Zusätzlich ist im Zuge der Kaufpreisallokation ein steuerlich nicht abzugsfähiger Firmenwert in Höhe von € 10 Millionen entstanden. Die Vermögenswerte und Schulden der Crédit Agricole Srbija AD, Novi Sad, inklusive der CA Leasing Srbija d.o.o., wurden in der Eröffnungsbilanz gemäß IFRS 3.4 mit ihren Marktwerten dargestellt (Erwerbsmethode): in € Millionen 1.4.2022 Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 233 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 1.200 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 28 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 0 Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen 0 Sachanlagen 25 Immaterielle Vermögenswerte 8 Software 1 Kerneinlagen 5 Kundenbeziehungen 1 Laufende Steuerforderungen 0 Latente Steuerforderungen 0 Sonstige Aktiva 5 Aktiva 1.498 Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 1.330 Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 0 Rückstellungen 4 Laufende Steuerverpflichtungen 3 Latente Steuerverpflichtungen 2 Sonstige Passiva 15 Reinvermögen 144 Kapital nicht beherrschender Anteile 0 Reinvermögen nach Abzug der nicht beherrschenden Anteile 144 Übertragene Gegenleistung 154 Firmenwert 10 in € Millionen 1.4.2022 Anschaffungskosten - 154 Liquide Mittel 233 Cash-Flow für den Unternehmenserwerb 79 Darstellung der folgenden Posten seit dem Zeitpunkt der Einbeziehung gemäß IFRS 3 B64 (q) (i): in € Millionen 1.4.-31.12.2022 Zinsüberschuss 41 Betriebsergebnis 27 Ergebnis nach Steuern 12 Auf die Darstellung einer Gesamtjahresbetrachtung gemäß IFRS 3 B64 (q) (ii) wird aufgrund unzureichender Informationen verzichtet. Endkonsolidierungen Unternehmen, Sitz (Land) Anteil Exkludiert Grund Kreditinstitute Equa bank a.s., Prag (CZ) 75,0% 1.1. Verschmelzung Raiffeisen stambena stedionica d.d., Zagreb (HR) 100,0% 1.5. Verschmelzung Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD, Sofia (BG) 100,0% 30.6. Verkauf Finanzinstitute FEBRIS Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 100,0% 1.12. Wesentlichkeit IMPULS-LEASING Slovakia s.r.o., Bratislava (SK) 78,7% 1.4. Verschmelzung Kiinteistö Oy Rovaniemen tietotekniikkakeskus, Helsinki (FI) 100,0% 1.12. Verkauf Kiinteistö Oy Seinäjoen Joupinkatu 1, Helsinki (FI) 100,0% 1.12. Verkauf Limited Liability Company “Raiffeisen Leasing”, Kiew (UA) 72,3% 1.1. Wesentlichkeit Raiffeisen Immobilienfonds, Wien (AT) 96,5% 1.3. Wesentlichkeit Raiffeisen Leasing Bulgaria EOOD, Sofia (BG) 100,0% 30.6. Verkauf Realplan Beta Liegenschaftsverwaltung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 100,0% 1.4. Verkauf RL Thermal Beteiligungen GmbH, Wien (AT) 100,0% 1.4. Verkauf RL Thermal GmbH & Co Liegenschaftsverwaltung KG, Wien (AT) 100,0% 1.4. Verkauf RL Thermal GmbH, Wien (AT) 100,0% 1.4. Verkauf RL-Nordic OY, Helsinki (FI) 100,0% 1.12. Wesentlichkeit RZB Finance (Jersey) III Ltd, St. Helier (JE) 100,0% 1.4. Liquidierung Vindobona Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Autohaus KG, Kriftel (DE) 6,0% 1.9. Wesentlichkeit Anbieter von Nebenleistungen KONEVOVA s.r.o., Prag (CZ) 75,0% 30.6. Verkauf Finanzholdings RBI IB Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 100,0% 1.9. Verschmelzung Der im November 2021 vereinbarte Verkauf von 100 Prozent der Anteile an der Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD und ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft Raiffeisen Leasing Bulgaria EOOD an die KBC Bank wurde erfolgreich abgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Endkonsolidierung am 30. Juni 2022 hatte der Verkauf, basierend auf dem vereinbarten Verkaufspreis von € 1.009 Millionen, einem Eigenkapital von € 601 Millionen und der Endkonsolidierung von € 3,3 Milliarden risikogewichteten Aktiva gesamt, einen positiven Effekt von 75 Basispunkten auf die harte Kernkapitalquote der RBI. Da alle Bedingungen für den Abschluss der Transaktion, einschließlich aller erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen, im Juni 2022 erfüllt wurden, war die Endkonsolidierung der Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD zum 30. Juni 2022 wirksam. Die Kriterien der Beherrschung gemäß IFRS 10 waren nicht mehr gegeben, da das Anrecht auf schwankende Renditen bzw. die Fähigkeit, die Höhe der Rendite des Tochterunternehmens zu beeinflussen, weggefallen war. Dementsprechend schlug sich die Transaktion bereits im zweiten Quartal 2022 in den Finanzergebnissen der RBI nieder. Das Closing erfolgte am 7. Juli 2022. Das aus dem Verkauf resultierende zusätzliche Kapital stärkt die Kapitalausstattung der RBI und unterstützt das Wachstum in ausgewählten Märkten. in € Millionen Bulgarien Aktiva 5.810 Verbindlichkeiten 5.209 Summe identifizierbares Nettovermögen 601 Kapital nicht beherrschender Anteile 0 Nettovermögen nach Abzug nicht beherrschender Anteile 601 Verkaufspreis/Buchwert 1.009 Effekt aus Endkonsolidierung 408 In die Erfolgsrechnung umgegliederte Gewinne/Verluste - 10 Ergebnis aus Endkonsolidierung 398 Das steuerbefreite Ergebnis aus der Endkonsolidierung wurde unter dem Posten Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ausgewiesen. Weiters wurde der Beitrag aus dem laufenden Ergebnis des ersten Halbjahres der Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD und ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft Raiffeisen Leasing Bulgaria EOOD in Höhe von € 55 Millionen ebenfalls unter diesem Posten ausgewiesen. Konsequenzen und Analysen der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine Unternehmensfortführung (Going Concern) Der Vorstand der RBI hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 basierend auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung erstellt, da er nicht beabsichtigt, die RBI zu liquidieren, und dies auf Grundlage der derzeit verfügbaren Informationen als realistische Absicht angesehen wird. Die RBI hat aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine und in Russland mehrere mögliche Szenarien analysiert und in die Einschätzung miteinbezogen. Bei der Bewertung wurden eine Reihe von Quellen über die gegenwärtigen und erwarteten zukünftigen Bedingungen berücksichtigt. Die Planung zeigt, dass die RBI über die erforderlichen wirtschaftlichen Ressourcen verfügt, um die laufenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen und den Geschäfts- und Liquiditätsbedarf finanzieren zu können (Liquiditäts- und Finanzierungsprofil, einschließlich Prognosen der internen Liquiditätskennzahlen und der aufsichtsrechtlichen Liquiditätsdeckungsquoten). Darüber hinaus verfügt die RBI über robuste Systeme, um die Unterbrechung des Geschäftsbetriebs in einem Kriegsgebiet, einschließlich der Gefahr von Cyberangriffen, abzufedern. Die jüngsten intern durchgeführten Stresstest-Szenarien für den Liquiditäts- und Kapitalbedarf haben gezeigt, dass die RBI über angemessene Ressourcen verfügt, um möglichen Abwärtsszenarien standzuhalten. Der Vorstand der RBI sieht keine wesentlichen Unsicherheiten im Hinblick auf die Annahme einer positiven Fortbestehungsprognose. Diese Annahme ist mit Datum der Genehmigung des zu veröffentlichenden Geschäftsberichts, dem 13. Februar 2023, für mindestens ein Jahr gültig. Kontrolltatbestand Erhebliche Veränderungen im wirtschaftlichen und politischen Umfeld infolge des Krieges könnten darauf hindeuten, dass sich die Fähigkeit des Investors zur Beherrschung des Tochterunternehmens gemäß IFRS 10 in den betroffenen Gebieten verändert hat. In der RBI sind davon die Ukraine, Russland und Belarus betroffen. Bei der Beurteilung, ob Beherrschung vorliegt, überprüft die RBI entsprechend den Anforderungen von IFRS 10 unter anderem, ob sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement in den Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist, bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Sind Stimmrechte maßgeblich, beherrscht die RBI ein Unternehmen, wenn sie direkt oder indirekt mehr als 50 Prozent der Stimmrechte an dem Unternehmen besitzt, ausgenommen es gibt Anzeichen, dass ein anderer Investor über die praktische Möglichkeit verfügt, die relevanten Tätigkeiten einseitig zu bestimmen. Ähnlich beurteilt die RBI das Vorliegen einer Beherrschung in Fällen, in denen sie nicht die Mehrheit der Stimmrechte besitzt, aber die praktische Möglichkeit zur einseitigen Lenkung der relevanten Tätigkeiten hat. Dies kann der Fall sein, wenn die RBI aufgrund der Größe und Verteilung des Stimmrechtsbesitzes der Anteilseigner die Möglichkeit zur Beherrschung der relevanten Tätigkeiten besitzt. Wenn Tatsachen und Umstände darauf hindeuten, dass sich ein oder mehrere Elemente der Beherrschung geändert haben, wird neu beurteilt, ob die Kontrolle über das Beteiligungsunternehmen noch besteht. Bei der Beurteilung der Tatsachen und Umstände hat die RBI sorgfältig geprüft, ob es aufgrund des Krieges oder der verhängten Sanktionen zu Veränderungen gekommen ist, welche die Fähigkeit zur Ausübung ihrer Rechte oder zur Einhaltung der Governance-Bestimmungen in Bezug auf die Tochtergesellschaft erheblich einschränkt. Die RBI ist zu dem Schluss gelangt, dass keine Änderungen in Hinblick auf die Bewertung der Beherrschung erforderlich sind und es zu keinem Beherrschungsverlust über die Tochterunternehmen in den betroffenen Gebieten kam. Weitere Informationen zu den Konsolidierungsgrundsätzen sind unter Punkt (60) Zusammensetzung des Konzerns, ersichtlich. Westliche Länder haben jedoch starke Sanktionen gegen russische Unternehmen, die russische Zentralbank sowie die russische Regierung verhängt. Gleichzeitig hat Russland Beschränkungen für Kapitalflüsse in sogenannte unfreundliche Staaten eingeführt. Beides behindert die Bedienung internationaler Schulden sowie Gewinnausschüttungen und die freie Disponierbarkeit von Kapitalanteilen. Derzeit können die Ergebnisse für 2022 in Höhe von € 2.058 Millionen für Russland, € 97 Millionen für Belarus und € 65 Millionen für die Ukraine aufgrund von Beschränkungen nicht in Form von Dividenden ausgeschüttet werden. Konzentrationsrisiko Infolge des Kriegsausbruchs in der Ukraine sind die Aktivitäten der RBI in Russland, der Ukraine und Belarus einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Das erhöhte Risiko ergibt sich aus einer Reihe von Faktoren wie die Zerstörung von Lebensgrundlagen und Infrastruktur in der Ukraine, den Verlust und die Blockierung von Häfen, gegen Russland verhängte Sanktionen, die Ungewissheit über die Dauer des Krieges sowie die Preisinstabilität und den wirtschaftlichen Rückgang in Osteuropa. Die ausstehenden Forderungen in Russland, der Ukraine und Belarus werden in den folgenden Tabellen dargestellt. Die erste Tabelle zeigt eine Aufteilung des Nettobuchwerts der Kredite und Forderungen und der Schuldverschreibungen nach IFRS-Bewertungskategorien sowie das Nominale der außerbilanziellen Geschäfte abzüglich der darauf entfallenden Wertminderungen. Die zweite Tabelle zeigt das Konzentrationsrisiko anhand von Gegenparteien, wobei Derivate des Handelsbuchs separat dargestellt werden. Beide Tabellen basieren auf der Ländersegmentierung nach IFRS 8. 2022 2021 in € Millionen Russland Ukraine Belarus Gesamt Russland Ukraine Belarus Gesamt Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 15.937 3.041 1.174 20.153 15.895 2.759 1.518 20.172 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 2 119 131 253 531 225 38 793 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 2 0 0 2 183 0 0 183 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 0 0 0 0 23 0 0 23 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 304 164 5 473 247 91 19 356 Bilanzposten 16.245 3.325 1.310 20.880 16.879 3.075 1.574 21.528 Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 3.294 770 369 4.433 10.080 1.115 441 11.636 Gesamt 19.539 4.095 1.679 25.313 26.959 4.190 2.014 33.163 2022 2021 in € Millionen Russland Ukraine Belarus Gesamt Russland Ukraine Belarus Gesamt Derivate 244 8 0 252 86 3 2 91 Zentralbanken 732 774 0 1.506 1.248 284 104 1.636 Regierungen 212 655 262 1.130 1.460 479 176 2.115 Kreditinstitute 5.758 260 320 6.337 2.041 74 243 2.358 Sonstige Finanzunternehmen 642 52 1 694 625 32 0 657 Nicht-Finanzunternehmen 4.799 1.433 467 6.699 7.289 1.903 723 9.915 Haushalte 3.859 142 260 4.261 4.131 299 325 4.755 Bilanzposten 16.245 3.325 1.310 20.880 16.879 3.075 1.574 21.528 Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 3.294 770 369 4.433 10.080 1.115 441 11.636 Gesamt 19.539 4.095 1.679 25.313 26.959 4.190 2.014 33.163 Werthaltigkeit der Sicherheiten in der Ukraine Die Bestimmung des Marktwerts von Sicherheiten in der Ukraine gestaltet sich seit Kriegsbeginn als sehr schwierig. Gründe dafür sind beispielsweise physische Einschränkungen bei Vorortüberprüfungen, um die potenzielle Schadenshöhe zu bestimmen oder die Unsicherheit der Marktentwicklungen und Transaktionen in einigen Regionen. Aus diesem Grund wurde die Anrechenbarkeit von Sicherheiten reduziert und die Abschläge für Sicherheiten wurden erhöht. Insbesondere in den besetzten Regionen wurden Sicherheiten für die Bewertung nicht mehr berücksichtigt. In jenen Regionen, welche einem hohen Risiko von Feindseligkeiten oder Besetzungen ausgesetzt waren, wurden ebenfalls hohe Abschläge berücksichtigt. In anderen Gebieten der Ukraine finden laufend vor Ort Prüfungen statt. In Einzelfällen erfolgt eine Neubewertung auf Basis der bestmöglich verfügbaren Informationen. Ratingherabstufung Russlands, Ukraine und Belarus Seit Beginn des Krieges Russlands gegen die Ukraine hat sich der Zugang Russlands zum globalen Finanzsystem stetig verschlechtert. Westliche Länder haben starke Sanktionen gegen russische Unternehmen, die russische Zentralbank sowie die russische Regierung verhängt. Gleichzeitig hat Russland Beschränkungen für Kapitalflüsse in sogenannte unfreundliche Staaten eingeführt. Beides behinderte sowohl die Fähigkeit als auch die Bereitschaft, internationale Schulden zu bedienen. Basierend auf den verfügbaren Informationen haben Inhaber von russischen Staatsanleihen in Fremdwährung (Eurobonds) die spätestens am Sonntag, den 26. Juni 2022 fälligen Kuponzahlungen nicht erhalten. Außerdem wurden die nachfolgenden Kupons in russischen Rubel und nicht in der vertraglich vereinbarten Fremdwährung der jeweiligen Eurobonds gezahlt. Dies hatte zur Folge, dass die RBI das interne Rating russischer Staatsanleihen auf das niedrigste mögliche Niveau (SOV 10) gesetzt hat. Im Einklang mit den regulatorischen Richtlinien und jenen des internen Kreditrisikomanagements wird die externe Nichtbedienung nicht als Ausfall angesehen, da die von der russischen Tochterbank gehaltenen Staatsanleihen in lokaler Währung von diesen Beschränkungen nicht betroffen sind und immer noch die ursprünglich erwarteten vertraglichen Zahlungsströme generieren. Am 29. Juni 2022 gab das belarussische Finanzministerium bekannt, dass westliche Sanktionen die Fähigkeit des Landes zum Handel mit Fremdwährungen eingeschränkt haben und so das Land in die Zahlungsunfähigkeit treiben, obwohl es in der Lage ist, seine Schulden zu bedienen. Den verfügbaren Informationen zufolge erhielten Inhaber von 2027 fälligen belarussischen Staatsanleihen (Eurobonds) keine Zahlungen in der Ursprungswährung US-Dollar, nachdem die Regierung von Belarus erklärt hatte, dass sie die Anleihen bevorzugt in ihrer eigenen Währung, dem Belarus Rubel, bedienen würde. Eine ursprünglich am 29. Juni fällige Zahlung blieb nach Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist unbezahlt. Als Reaktion darauf hat die RBI das interne Rating belarussischer Staatsanleihen im Juli auf das niedrigste mögliche Niveau (SOV 10) gesetzt, jedoch wird in Übereinstimmung mit den regulatorischen Richtlinien und dem internen Kreditrisikomanagement das externe Nichtzahlungsereignis in diesem Fall nicht als Ausfall angesehen, da die von der lokalen Tochterbank nach belarussischem Recht gehaltenen Staatsanleihen immer noch die ursprünglich erwarteten vertraglichen Zahlungsströme generieren. Am 10. August 2022 führte die Ukraine aufgrund des erheblichen makroökonomischen, externen und finanzpolitischen Drucks infolge des Krieges eine Umschuldung durch. Die Umschuldung wurde vom Internationalen Währungsfonds und den westlichen Staaten unterstützt, da das Land die allgemeinen Staatsausgaben decken und für die Verteidigung der Ukraine aufkommen muss. Die Mehrheit der Inhaber von Fremdwährungsanleihen des Landes stimmte einem Zahlungsaufschub für zwei Jahre zu. Als Reaktion darauf setzte die RBI das interne Rating ukrainischer Staatsanleihen am 17. August 2022 auf das niedrigste mögliche Niveau (SOV 10), jedoch wurde in Übereinstimmung mit den regulatorischen Richtlinien und dem internen Kreditrisikomanagement das externe Nichtzahlungsereignis in diesem Fall nicht als Zahlungsausfall angesehen, da die von der lokalen Tochterbank nach ukrainischem Recht gehaltenen Instrumente in lokaler Währung von der Umschuldung nicht betroffen waren und immer noch die ursprünglich erwarteten vertraglichen Zahlungsströme generierten. Am 5. Dezember 2022 wurde das interne Rating der Ukraine auf das niedrigste – noch nicht im Ausfall – Rating (SOV 9C) zurückgestuft, da die Ukraine nicht mehr als zahlungsunfähig gilt und eine dreimonatige Probezeit nach der erfolgreichen Umstrukturierung eingehalten wurde. Das Rating drückt die Einschätzung aus, dass die Risiken für die ukrainischen Staatsschulden nach wie vor außergewöhnlich hoch sind und es erneut zu einem Kreditereignis/Ausfall kommen könnte. Da sich die Situation regelmäßig ändert, wird die Entscheidung über den Ausfall für Russland, die Ukraine und Belarus regelmäßig überprüft. Werthaltigkeitstest für das Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte Aufgrund der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen Russland und der Ukraine wurde in beiden Ländern das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögenswerte gemäß IAS 36 auf Indikatoren überprüft, die zu einer Wertminderung führen könnten. In der Ukraine wurde jenes Sachanlagevermögen, welches sich in den besetzten Gebieten befindet, auf null abgeschrieben. Alle anderen Sachanlagevermögenswerte werden einzeln begutachtet und wenn es zu Schädigungen kommt, wertberichtigt. Daraus ergaben sich Wertminderungen in Höhe von rund € 6 Millionen. Durch veränderte Marktpreise, Zinssätze, Mietpreise und leerstehende Immobilien aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage und einer detaillierteren Bewertung ergaben sich in Russland aus dem Werthaltigkeitstest für Sachanlagen Wertminderungen in Höhe von rund € 1 Million, bzw. aus dem Werthaltigkeitstest für immaterielle Vermögenswerte, Wertminderungen in der Höhe von rund € 5 Millionen. Zu den Auswirkungen auf die Modelle zur Berechnung der Wertminderungen gemäß IFRS 9 wird auf Punkt (32) Zukunftsorientierte Informationen verwiesen. Erläuterungen zur Erfolgsrechnung (1) Zinsüberschuss Zinsen und ähnliche Erträge umfassen vor allem Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten wie Krediten oder festverzinslichen Wertpapieren sowie Zinsen und ähnliche Erträge aus dem Handelsbestand. Zinsen und zinsähnliche Aufwendungen umfassen vor allem Zinsaufwendungen für Einlagen, verbriefte Verbindlichkeiten und Nachrangkapital. Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt. Negative Zinsen von Aktivposten werden im Zinsaufwand, negative Zinsen von Passivposten werden im Zinsertrag ausgewiesen. in € Millionen 2022 2021 Zinserträge nach Effektivzinsmethode 6.681 3.847 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 109 94 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 6.572 3.753 Zinserträge übrige 577 747 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 182 164 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 28 23 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 7 6 Derivate - Hedge Accounting, Zinssatzrisiko 85 294 Sonstige Aktiva 156 14 Zinserträge aus finanziellen Verbindlichkeiten 119 246 Zinsaufwendungen - 2.205 - 1.267 Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost - 1.791 - 746 Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading - 9 - 128 Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss - 32 - 43 Derivate - Hedge Accounting, Zinssatzrisiko - 302 - 252 Sonstige Passiva - 10 - 19 Zinsaufwendungen aus finanziellen Vermögenswerten - 60 - 80 Gesamt 5.053 3.327 in € Millionen 2022 2021 Zinsüberschuss 5.053 3.327 Durchschnittliche zinstragende Aktiva 194.789 165.227 Nettozinsspanne 2,59% 2,01% Im Zinsüberschuss sind Zinserträge in Höhe von € 201 Millionen (Vorjahresperiode: € 287 Millionen) von marktbewerteten finanziellen Vermögenswerten und Zinsaufwendungen in Höhe von € 8 Millionen (Vorjahresperiode: € 171 Millionen) von marktbewerteten finanziellen Verbindlichkeiten enthalten. Der Zinsüberschuss erhöhte sich um € 1.725 Millionen auf € 5.053 Millionen. Diese Entwicklung ist vor allem auf steigende Zinssätze und ein hohes Kreditwachstum in zahlreichen Ländern des Konzerns zurückzuführen. In Tschechien sorgten neben der Integration der Equa bank höhere Zinserträge aus dem Repo-, dem Firmenkunden- und dem Retail-Kundengeschäft für einen Anstieg des Zinsüberschusses um € 267 Millionen. Auch die Zuwächse in Ungarn um € 167 Millionen, in der Ukraine um € 121 Millionen, in Rumänien um € 119 Millionen, in der Konzernzentrale um € 48 Millionen und in Belarus um € 40 Millionen waren vorwiegend zinssatzbedingt. In Serbien erhöhte sich der Zinsüberschuss um € 60 Millionen vor allem aufgrund der Integration der Crédit Agricole Srbija AD. Den größten Zuwachs mit € 784 Millionen verzeichnete Russland aufgrund der Aufwertung des russischen Rubels sowie höherer Zinserträge aus dem Repo-Geschäft, vorwiegend resultierend aus dem zwischenzeitig ungewöhnlich hohen Leitzins für die Veranlagung bei der russischen Zentralbank, der unmittelbar nach Kriegsausbruch kurzfristig auf 20 Prozent verdoppelt wurde. Die höheren Marktzinssätze führten in Russland auch zu einem Anstieg der Zinserträge aus Kundenkrediten. Die durchschnittlichen zinstragenden Aktiva des Konzerns stiegen vor allem bedingt durch das hohe Kreditwachstum im Jahresvergleich um 18 Prozent. Die Nettozinsspanne verbesserte sich um 58 Basispunkte auf 2,59 Prozent, was neben Osteuropa auf einen Anstieg um 140 Basispunkte in Ungarn und einen Anstieg um 77 Basispunkte in Tschechien zurückzuführen war. (2) Dividendenerträge Dividenden aus Aktien, nicht vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen, strategischen Beteiligungen sowie assoziierten Unternehmen, die nicht at-equity bilanziert werden, sind unter Dividendenerträge erfasst. Dividenden werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Rechtsanspruch der RBI auf Zahlung entstanden ist. in € Millionen 2022 2021 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 1 0 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 9 1 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 9 10 Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen 45 30 Gesamt 64 42 (3) Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen in € Millionen 2022 2021 Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 64 46 (4) Provisionsüberschuss Die RBI wendet das fünfstufige Umsatzrealisierungsmodell in IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden - für die Erfassung von Provisionseinnahmen an, wenn die vertragliche Leistungsverpflichtung gegenüber dem Kunden erfüllt ist. Wenn vertragliche Vereinbarungen Teil eines Finanzinstruments nach IFRS 9 sind, werden die Instrumente zunächst zum beizulegenden Zeitwert erfasst, bevor IFRS 15 angewendet wird. Dies ist manchmal bei Kreditzusagen der Fall, bei denen ein Teil der Provisionen je nach Ausnutzung gemäß IFRS 9 als Teil der Effektivzinsmethode im Zinsergebnis bzw. bei Nicht-Ausnutzung gemäß IFRS 15 im Provisionsergebnis ausgewiesen werden muss. In der RBI werden Gebühreneinnahmen vorwiegend aus Dienstleistungen generiert, die zu einem fixen Preis über einen bestimmten Zeitraum hinweg erbracht werden, wie z. B. Karten- und Girokontendienstleistungen oder auf Transaktionsbasis zu einem bestimmten Zeitpunkt, wie z. B. Devisen- und Überweisungsdienstleistungen. Bei Vermögensverwaltungsgebühren sind die Erträge in der Regel variabel und hängen von Faktoren wie dem verwalteten Vermögen und der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Vermögenswerte ab. Variable Gebühren werden erfasst, wenn alle Unklarheiten, z. B. Preisnachlässe oder Rabatte, ausgeräumt und die Beträge bekannt sind. Werden Transaktionen direkt im Auftrag des Kunden abgewickelt, werden die Gebühren auf Bruttobasis ausgewiesen. Tritt die RBI hingegen als Vermittler auf, werden die Gebühren abzüglich der Zahlungen an Dritte ausgewiesen. Entgelte für Fremdwährungs- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen werden in der RBI zu dem Zeitpunkt erfasst, an dem die Dienstleistung für den Kunden erbracht wurde. Gebühren, die über einen bestimmten Zeitraum anfallen, werden überwiegend linear über die Vertragslaufzeit verteilt. In einigen Fällen bietet die RBI ein Paket von Dienstleistungen an (gebündelte Dienstleistungen). Diese Dienstleistungen können mehrere Leistungsverpflichtungen enthalten, die in der Regel voneinander abgrenzbar sind, wie z. B. Kontokorrentdienstleistungen, bei denen die Gebühr den einzelnen Leistungsverpflichtungen zugeordnet wird. Die RBI verfügt über keine Finanzierungsvereinbarungen sowie über keine wesentlichen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten aus langfristigen Verträgen im Zusammenhang mit IFRS 15. Die Bank hat keine Aufwendungen im Zusammenhang mit langfristigen Verträgen mit Kunden, die unter IFRS 15 fallen, aktiviert. Gebühren werden als Aufwand verbucht, wenn die Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. in € Millionen 2022 2021 Zahlungsverkehr 1.212 774 Kredit- und Garantiegeschäft 253 231 Wertpapiere 241 82 Vermögensverwaltung 266 251 Depot- und Treuhandgeschäft 98 90 Vermittlungsprovisionen 63 76 Fremdwährungsgeschäft 1.644 438 Sonstige 102 44 Gesamt 3.878 1.985 Der besonders starke Anstieg im Provisionsüberschuss wurde durch die geopolitische Situation getrieben und zeigte Ausschläge nach oben im März nach Kriegsbeginn und im September nach der Teilmobilmachung in Russland. Weiters führte die russische Zentralbank unmittelbar nach Kriegsbeginn zwischenzeitige Maßnahmen zu Devisenbeschränkungen sowie den damit verbundenen Zwangskonvertierungen ein, die vorübergehend zu einer erhöhten Aktivität von Firmen- als auch Retail-Kunden im Fremdwährungsgeschäft führten. Daher stieg der Provisionsüberschuss aus dem Fremdwährungsgeschäft konzernweit um € 1.207 Millionen. Ebenso verzeichnete der Zahlungsverkehr aufgrund gestiegener Transaktionen mit Firmen- als auch Retail-Kunden in Russland und der Konzernzentrale einen Zuwachs um € 438 Millionen. Aber auch höhere Margen, vor allem aus Gebührenerhöhungen in Russland zur Reduktion von Fremdwährungseinlagen, trugen dazu bei. Positiv entwickelte sich auch das Ergebnis aus dem Wertpapiergeschäft, das am stärksten in Russland um € 172 Millionen zunahm. Somit stieg, auch unterstützt durch Währungsaufwertungen in Russland und Belarus, das Provisionsergebnis um € 1.893 Millionen auf € 3.878 Millionen. Neben Russland verzeichnete die Konzernzentrale einen starken Zuwachs, währungsbereinigt ergaben sich auch Anstiege in Tschechien, Ungarn und Belarus. Im Provisionsüberschuss sind Erträge und Aufwendungen in Höhe von € 1.950 Millionen (Vorjahresperiode: € 1.758 Millionen) enthalten, die sich auf finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten beziehen, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden. 2022 in € Millionen Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Group Corporates & Markets Corporate Center Überleitung Gesamt Provisionserträge 748 644 2.526 943 95 - 120 4.835 Zahlungsverkehr 325 393 817 190 69 - 80 1.714 Clearing und Abwicklung 44 42 526 0 26 - 16 622 Kreditkarten 45 46 23 44 3 0 161 Debitkarten und sonstige Bankkarten 48 102 163 0 26 - 24 316 Übrige Zahlungsdienste 188 203 105 146 15 - 41 616 Kredit- und Garantiegeschäft 57 37 48 136 8 - 8 278 Wertpapiere 40 4 184 94 6 - 21 307 Vermögensverwaltung 23 28 27 338 0 0 415 Depot- und Treuhandgeschäft 11 5 47 53 3 - 5 114 Vermittlungsprovisionen 32 25 50 0 0 0 106 Fremdwährungsgeschäft 231 139 1.229 115 8 - 2 1.720 Sonstige 29 14 125 17 0 - 3 181 Provisionsaufwendungen - 183 - 195 - 319 - 326 - 44 110 - 957 Gesamt 565 449 2.207 617 51 - 11 3.878 2021 in € Millionen Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Group Corporates & Markets Corporate Center Überleitung Gesamt Provisionserträge 629 549 859 860 53 - 97 2.852 Zahlungsverkehr 293 323 484 149 53 - 58 1.244 Clearing und Abwicklung 43 35 232 0 27 - 16 321 Kreditkarten 38 44 23 39 0 0 144 Debitkarten und sonstige Bankkarten 56 79 131 0 22 - 22 266 Übrige Zahlungsdienste 155 165 98 110 4 - 20 513 Kredit- und Garantiegeschäft 52 33 43 132 0 - 7 253 Wertpapiere 38 3 11 111 0 - 19 143 Vermögensverwaltung 26 30 10 337 0 - 1 402 Depot- und Treuhandgeschäft 10 4 37 62 0 - 7 107 Vermittlungsprovisionen 24 22 67 0 0 0 114 Fremdwährungsgeschäft 157 110 165 52 0 - 5 479 Sonstige 28 23 43 17 0 - 2 110 Provisionsaufwendungen - 152 - 160 - 286 - 324 - 31 86 - 867 Gesamt 477 388 573 536 22 - 12 1.985 (5) Handelsergebnis, Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen und Ergebnis aus Hedge Accounting Das Handelsergebnis umfasst die Händlermarge aus dem Devisengeschäft, das Ergebnis aus der Fremdwährungsbewertung sowie alle realisierten und nicht realisierten Gewinne und Verluste aus den zum Fair Value bewerteten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. in € Millionen 2022 2021 Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten - Held For Trading 536 - 92 Derivate 204 - 87 Eigenkapitalinstrumente - 57 53 Schuldverschreibungen - 68 - 28 Kredite und Forderungen 41 8 Short-Positionen 5 6 Einlagen 361 - 36 Verbriefte Verbindlichkeiten 81 - 1 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - 32 - 10 Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss - 42 - 6 Eigenkapitalinstrumente 0 0 Schuldverschreibungen - 19 12 Kredite und Forderungen - 23 - 18 Ergebnis aus finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss 90 38 Schuldverschreibungen - 5 - 6 Einlagen 9 5 Verbriefte Verbindlichkeiten 86 39 Währungsumrechnung (netto) 79 113 Gesamt 663 53 Das Handelsergebnis und das Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen erhöhten sich um € 610 Millionen auf € 663 Millionen. In der Konzernzentrale erhöhte sich das Netto-Ergebnis der mittels Fremdwährungsderivaten abgesicherten offenen Fremdwährungspositionen inklusive des Devisenergebnisses aus Market Making um € 80 Millionen auf € 133 Millionen vorwiegend aufgrund der US-Dollar-, russischen Rubel- und ungarischen Forint-Positionen. Aus der Absicherung von in lokalen Währungen gehaltenen Kapitalpositionen der Tochterbanken entstand ein Verlust in Höhe von € 88 Millionen, dies entspricht einer Erhöhung des Verlusts um € 44 Millionen im Vergleich zum Vorjahr. Die Kapitalpositionen wurden in der Konzernzentrale mittels Devisentermingeschäfte abgesichert (Net Investment Hedge), wobei der Bewertungsteil aus der Terminkomponente (Forward Points) im Konzernergebnis ausgewiesen und jener aus der Veränderung des Stichtagskurses der jeweiligen Fremdwährung im sonstigen Ergebnis erfasst wurde. Vor allem führte das gestiegene Zinsdifferenzial zwischen dem Euro und dem ungarischen Forint, der tschechischen Krone und dem rumänischen Leu zu negativen Bewertungseffekten. Darüber hinaus verzeichnete die Konzernzentrale Bewertungsgewinne als Garantiegeber für das staatlich geförderte Versicherungsprodukt (prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge) in Höhe von € 21 Millionen. Garantiert werden dabei die bezahlten Prämien der Kunden sowie die staatliche Prämie. Der Anstieg um € 25 Millionen gegenüber der Vorjahresperiode resultierte im Wesentlichen aus dem gestiegenen Zinsniveau. Aus der Bewertung der abgesicherten Zinspositionen ergab sich ein Verlust von € 13 Millionen (Vorjahresperiode: Verlust von € 44 Millionen). Einen starken Anstieg von positiven Bewertungseffekten aus Fremdwährungspositionen im Vergleich zur Vorjahresperiode gab es vor allem in Russland. Die starke Volatilität des russischen Rubels im ersten Halbjahr 2022 bedingt durch die eingeführten Sanktionen führten zu einer starken Kundennachfrage nach Fremdwährungsgeschäften. Die daraus resultierenden Kassageschäfte in Form von zur Handelsabsicht gehaltenen Einlagen führten zu einem Anstieg der Gewinne um € 393 Millionen auf € 357 Millionen. Das Netto-Ergebnis der mittels Fremdwährungsderivaten abgesicherten offenen Fremdwährungspositionen inklusive des Devisenergebnisses belief sich auf € 77 Millionen, was eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um € 36 Millionen bedeutet. Teilweise kompensiert wurde das gestiegene Bewertungsergebnis aus Fremdwährungen in Russland durch im Vergleich zur Vorjahresperiode höhere Netto-Bewertungsverluste aus abgesicherten Zinsrisiken in Höhe von € 33 Millionen auf € 65 Millionen. Positive Bewertungseffekte aus Fremdwährungspositionen gab es vor allem auch in der Ukraine und in Belarus, wo es durch offene Fremdwährungspositionen (vorwiegend in US-Dollar und Euro) und der Abwertungen der Landeswährungen zu einem positiven Ergebnis in Höhe von € 104 Millionen kam, was einem Anstieg um € 81 Millionen gegenüber dem Vorjahr entspricht. Im Bereich des Zertifikatgeschäfts kam es aufgrund des Anstiegs des eigenen Credit Spreads zu im Jahresvergleich höheren Bewertungsgewinnen von zum Zeitwert bewerteten Zertifikatsemissionen in Höhe von € 77 Millionen auf € 115 Millionen. Aus der Bewertung von zum Zeitwert bewerteten Veranlagungen in Venture Capital Fonds resultierte ein Anstieg der Bewertungsgewinne um € 8 Millionen auf € 15 Millionen. Das Ergebnis aus Hedge Accounting beinhaltet Fair-Value-Änderungen aus Absicherungsinstrumenten, Fair-Value-Änderungen aus abgesicherten Grundgeschäften im Hedge Accounting, sowie den erfolgswirksamen, ineffektiven Teil aus Cash-Flow Hedges. in € Millionen 2022 2021 Fair-Value-Änderungen aus Absicherungsinstrumenten 50 - 116 Fair-Value-Änderungen aus abgesicherten Grundgeschäften im Hedge Accounting - 91 115 Erfolgswirksamer, ineffektiver Teil aus Cash-Flow Hedge 0 - 1 Gesamt - 41 - 2 Das negative Ergebnis aus Hedge Accounting resultierte einerseits aus Hedge-Ineffektivitäten in Russland, wo es vor allem im ersten Halbjahr zu starken Marktvolatilitäten infolge des Krieges in der Ukraine kam. Aufgrund russischer Sanktionen mussten im ersten Quartal Hedging-Instrumente, die mit nicht-russischen Handelspartnern abgeschlossen wurden, terminiert werden, wodurch bis zu diesem Zeitpunkt aufgetretene Hedge-Ineffektivitäten fixiert wurden. Dadurch entstanden Verluste aus Hedge Accounting in Höhe von € 25 Millionen. Darüber hinaus kam es in der Raiffeisen Bausparkasse Österreich Gesellschaft m.b.H. im zweiten Halbjahr aufgrund der Zinsanstiege im Euroraum bei der Bewertung der Sicherungsgeschäfte zu Ineffektivitäten und daher zu Verlusten in Höhe von € 13 Millionen. (6) Sonstiges betriebliches Ergebnis Im sonstigen betrieblichen Ergebnis sind weitere Ergebnisbestandteile enthalten, die im Zusammenhang mit der operativen Geschäftstätigkeit anfallen. in € Millionen 2022 2021 Ergebnis aus der Ausbuchung nicht modifizierter, nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteter finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten - 57 10 Schuldverschreibungen - 57 2 Kredite und Forderungen - 4 7 Einlagen 0 0 Verbriefte Verbindlichkeiten 4 1 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 Ergebnis aus der Ausbuchung von zur Veräußerung gehaltenen nichtfinanziellen Vermögenswerten - 28 - 3 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property) 0 3 Immaterielle Vermögenswerte - 30 - 9 Sonstige Aktiva 1 3 Ergebnis aus bankfremden Tätigkeiten 8 17 Umsatzerlöse aus bankfremden Tätigkeiten 111 100 Aufwendungen aus bankfremden Aktivitäten - 104 - 83 Ergebnis aus zusätzlichen Leasing-Dienstleistungen 24 19 Umsatzerlöse aus zusätzlichen Leasing-Dienstleistungen 36 38 Aufwendungen aus zusätzlichen Leasing-Dienstleistungen - 12 - 18 Ergebnis aus Versicherungsverträgen 0 - 2 Ergebnis aus Investment Property inkl. Operating Leasing (Immobilien) 50 46 Ergebnis aus Investment Property 17 14 Erträge aus Operating Leasing von Immobilien 18 16 Aufwendungen aus Operating Leasing von Immobilien - 4 - 4 Erträge aus sonstigem Operating Leasing 24 26 Aufwendungen aus sonstigem Operating Leasing - 4 - 6 Ergebnis aus der Dotierung und Auflösung sonstiger Rückstellungen 14 3 Übrige betriebliche Erträge/Aufwendungen 19 30 Gesamt 29 120 Sonstige Betriebserträge 351 331 Sonstige Betriebsaufwendungen - 322 - 212 Das sonstige betriebliche Ergebnis sank um € 91 Millionen auf € 29 Millionen. Hauptgründe waren Rückgänge beim Ergebnis aus dem Verkauf von Schuldverschreibungen (Verlust: € 57 Millionen, Rückgang: € 58 Millionen) vorwiegend in Russland, Belarus und in der Konzernzentrale. Aus der vorzeitigen Ausbuchung von immateriellen Vermögenswerten in der Konzernzentrale resultierte ein Verlust von € 29 Millionen. (7) Verwaltungsaufwendungen in € Millionen 2022 2021 Personalaufwand - 2.010 - 1.579 Sachaufwand - 1.081 - 992 Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte - 461 - 407 Gesamt - 3.552 - 2.978 Personalaufwand in € Millionen 2022 2021 Löhne und Gehälter - 1.557 - 1.194 Soziale Abgaben - 359 - 288 Freiwilliger Sozialaufwand - 55 - 44 Aufwendungen für beitragsorientierte Pensionspläne - 16 - 15 Aufwendungen/Erträge für leistungsorientierte Pensionspläne - 5 - 2 Aufwendungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - 12 - 11 Aufwendungen für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer exkl. zukünftiger Bonusprogramme 10 0 Personalaufwand unter Berücksichtigung zukünftiger Bonusprogramme - 14 - 19 Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - 3 - 7 Gesamt - 2.010 - 1.579 Der Personalaufwand erhöhte sich um € 431 Millionen auf € 2.010 Millionen, vor allem bedingt durch Anstiege in Russland, Rumänien, in der Konzernzentrale, in Serbien und Tschechien. Zusätzlich zum Anstieg der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter resultierten die Anstiege in Russland vorwiegend aus gestiegenen Gehältern und Sozialabgaben sowie Rückstellungen für Einmalzahlungen, in Tschechien aus der Integration der Equa bank und in Serbien aus der Integration der Crédit Agricole Srbija AD. Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen Im Rahmen beitragsorientierter Vorsorgepläne entrichtet das Unternehmen festgelegte Beiträge an eine Pensionskasse. in € Millionen 2022 20211 Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte - 4 - 2 Andere Arbeitnehmer - 30 - 31 Gesamt - 35 - 34 1 Adaptierung der Vorjahreswerte Sachaufwand in € Millionen 2022 2021 Raumaufwand - 106 - 90 IT-Aufwand - 343 - 311 Rechts- und Beratungsaufwand - 155 - 143 Werbe- und Repräsentationsaufwand - 118 - 141 Kommunikationsaufwand - 74 - 65 Büroaufwand - 21 - 20 Kfz-Aufwand - 11 - 9 Sicherheitsaufwand - 27 - 28 Reiseaufwand - 12 - 5 Ausbildungsaufwand - 15 - 14 Sonstige nicht ertragsabhängige Steuern - 70 - 59 Sonstiger Sachaufwand - 127 - 106 Gesamt - 1.081 - 992 davon Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse - 14 - 12 davon Aufwendungen für Leasingverhältnisse geringwertiger Vermögenswerte - 5 - 5 Haupttreiber für den um € 89 Millionen gestiegenen Sachaufwand waren höhere IT-Aufwendungen (Anstieg: € 32 Millionen), insbesondere in Tschechien (Integration Equa bank) und Kroatien (Euro-Umstellung). Weitere Anstiege ergaben sich in anderen Aufwandsposten, vor allem beim sonstigen Sachaufwand (Anstieg: € 21 Millionen), beim Raumaufwand (Anstieg: € 16 Millionen), beim Rechts- und Beratungsaufwand (Anstieg: € 12 Millionen) und bei den nicht ertragsabhängigen Steuern (Anstieg: € 11 Millionen). Die im Rechts- und Beratungsaufwand enthaltenen Honorare für die Abschlussprüfer der RBI AG und der Tochterunternehmen gliedern sich in Aufwendungen für die Abschlussprüfung in Höhe von € 7 Millionen (Vorjahresperiode: € 6 Millionen) sowie Aufwendungen für die Steuerberatung und zusätzliche Beratungsleistungen – vorwiegend Bestätigungsleistungen - in Höhe von € 3 Millionen (Vorjahresperiode: € 1 Million). Davon entfielen auf den Konzernabschlussprüfer für Abschlussprüfungen € 3 Millionen (Vorjahresperiode: € 2 Millionen) und für andere Beratungsleistungen € 1 Million (Vorjahresperiode: € 1 Million). Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in € Millionen 2022 2021 Sachanlagen - 236 - 223 davon Nutzungsrechte - 82 - 79 Immaterielle Vermögenswerte - 226 - 184 Gesamt - 461 - 407 Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte stiegen um 13 Prozent oder € 54 Millionen auf € 461 Millionen, hauptsächlich bedingt durch die Integration der Equa bank in Tschechien sowie vorwiegend währungsbedingt in Russland. (8) Übriges Ergebnis in € Millionen 2022 2021 Gewinne/Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen - 11 - 14 Ergebnis aus Barwertänderungen unwesentlich modifizierter Vertragskonditionen - 11 - 11 Ergebnis aus der Ausbuchung aufgrund wesentlich modifizierter Vertragskonditionen 0 - 4 Wertminderungen/-aufholungen auf Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen - 67 54 Wertminderungen von nichtfinanziellen Vermögenswerten - 88 5 Firmenwerte - 68 - 2 Andere - 20 6 Ergebnis aus zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verkaufsgruppen sowie Endkonsolidierungen 10 - 13 Ergebnis aus zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verkaufsgruppen 4 3 Ergebnis aus Endkonsolidierungen 6 - 16 Nicht der Geschäftstätigkeit zuordenbarer Steueraufwand 0 0 Aufwände für kreditbezogene, portfolio-basierte Rechtsstreitigkeiten und Annullierungen - 510 - 326 Gesamt - 667 - 295 Angaben zu dem Posten Gewinne/Verluste aus modifizierten Vertragskonditionen und zu modifizierten Vermögenswerten sind unter Punkt (14) Modifzierte Vermögenswerte dargestellt. Der Posten Wertminderungen/-aufholungen auf Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen in Höhe von minus € 67 Millionen (Vorjahresperiode: plus € 54 Millionen) enthielt die Bewertung von Anteilen an at-equity angesetzten Unternehmen in Höhe von minus € 37 Millionen (Vorjahresperiode: plus € 66 Millionen), sowie Wertminderungen auf Anteile an Tochterunternehmen in Höhe von € 30 Millionen (Vorjahresperiode: € 12 Millionen). Die größten Einzeleffekte resultierten dabei aus den folgenden at-equity bewerteten Unternehmen: Die Wertminderung auf die Anteile an der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft in Höhe von € 50 Millionen erfolgte aufgrund der ungünstigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Berichtsjahr, insbesondere auch durch den Krieg in der Ukraine, der Entwicklung der Warenpreise und der negativen Auswirkungen des Krieges auf das Geschäft in den lokalen Märkten. Hauptgrund für die Bewertung der Anteile an der UNIQA Insurance Group AG waren die gesunkenen Bewertungen von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten aufgrund der gestiegenen Renditen, was sich in einer Reduktion des Buchwerts um € 138 Millionen widerspiegelte. Einem negativen Effekt von € 180 Millionen im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital stand eine Wertaufholung von € 42 Millionen in der Erfolgsrechnung gegenüber. Die Wertminderungen auf nichtfinanzielle Vermögenswerte beliefen sich im Berichtsjahr auf € 88 Millionen, davon entfielen € 68 Millionen auf Wertminderungen von Firmenwerten einer tschechischen (€ 60 Millionen) und serbischen Konzerneinheit (€ 8 Millionen) sowie € 20 Millionen auf Wertminderungen von Sachanlagevermögen, vor allem in den besetzten Gebieten in der Ukraine sowie von immateriellen Vermögenswerten, insbesondere von Software in Russland und der Slowakei. Das Ergebnis aus zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verkaufsgruppen sowie Endkonsolidierungen beinhaltete überwiegend die Endkonsolidierung einer tschechischen Immobiliengesellschaft. Insgesamt wurden in der Berichtsperiode 15 Konzerneinheiten endkonsolidiert, das Ergebnis aus dem Verkauf der bulgarischen Konzerneinheiten wurde in dem Posten Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen dargestellt. Die Aufwände für kreditbezogene, portfolio-basierte Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und Annullierungen in Höhe von insgesamt € 510 Millionen (Vorjahresperiode: € 326 Millionen) stammten mit € 505 Millionen (Vorjahresperiode: € 278 Millionen) aus anhängigen und erwarteten Verfahren in Polen, die im Zusammenhang mit Hypothekarkrediten, die in Fremdwährungen denominiert oder an eine Fremdwährung gekoppelt sind, entstanden. Der Aufwand in Polen resultierte aus Parameteranpassungen in der Modellberechnung sowie Annullierungen von Kreditverträgen. In Rumänien und Kroatien sind Verfahren mit den jeweiligen Konsumentenschutzorganisationen hinsichtlich Kreditvertragsklauseln anhängig. Dabei kam es in Kroatien zu einem im Vergleich zur Vorjahresperiode (€ 21 Millionen) geringeren Aufwand von € 6 Millionen, in Rumänien wurde die Berichtsperiode damit nicht belastet (Vorjahresperiode: € 27 Millionen). (9) Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben in € Millionen 2022 2021 Staatliche Maßnahmen - 87 - 39 Bankenabgaben - 87 - 39 Pflichtabgaben - 250 - 174 Bankenabwicklungsfonds - 89 - 75 Beiträge zur Einlagensicherung - 135 - 99 Sonstige Pflichtabgaben - 26 0 Gesamt - 337 - 213 Der Aufwand für staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben erhöhte sich um € 125 Millionen auf € 337 Millionen. Die Bankenabgaben verzeichneten einen Anstieg um € 48 Millionen, vor allem aufgrund der Einführung einer speziellen Bankenabgabe in Ungarn (€ 47 Millionen). Die Beiträge zum Bankenabwicklungsfonds stiegen um € 14 Millionen, überwiegend in der Konzernzentrale und in Tschechien. Die höheren Beiträge zur Einlagensicherung um € 36 Millionen resultierten vor allem aus Russland, Ungarn, Rumänien, Kroatien und Serbien. Die sonstigen Pflichtabgaben in Höhe von € 26 Millionen enthalten überwiegend die Beiträge zum neu geschaffenen staatlichen Unterstützungsfonds für in Not geratene Kreditnehmer in Polen . (10) Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte Die Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte umfassen Wertminderungen auf erfolgsneutral zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte und Wertminderungen auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte. in € Millionen 2022 2021 Forderungen - 718 - 289 Schuldverschreibungen - 167 7 Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen - 65 - 12 Gesamt - 949 - 295 davon finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income - 15 2 davon finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost - 869 - 284 Der Anstieg der Risikokosten stammte vorwiegend aus dem Segment Osteuropa. Hauptverantwortlich dafür waren vor allem die durch den Krieg in der Ukraine verursachten schlechteren makroökonomischen Daten, Ratingherabstufungen von Kunden, Staaten und Regierungen, und in Russland zusätzlich die wirtschaftlichen Konsequenzen mehrerer EU- und US-Sanktionspakete. In der Berichtsperiode wurden daher für Osteuropa insgesamt € 743 Millionen (Vorjahresperiode: € 119 Millionen) vorgesorgt, davon entfielen auf Russland € 471 Millionen und die Ukraine € 253 Millionen. Zusätzliche Wertminderungen wurden konzernweit für makroökonomische Effekte (Spill-Over-Effekte) wie höhere Energiepreise, erhöhte Inflation sowie Ratingherabstufungen von Unternehmen mit Umsatzrückgängen und höherer Kostenbelastung aufgrund der angespannten Energieversorgung angesetzt. Weitere Details sind unter Punkt (13) Finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost enthalten. (11) Steuern Die RBI AG als Gruppenträger und 53 ihrer inländischen Tochterunternehmen sind Mitglieder einer steuerlichen Gruppe. Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens unter Berücksichtigung der steuerlichen Gruppe (in Form einer Steuerumlage) für das laufende Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Ergebnis vor Steuern aus der Konzern-Gesamtergebnisrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sein werden. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden Steuersätze berechnet. Die Berechnung und Bilanzierung von latenten Steuern erfolgt in Übereinstimmung mit IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeiten-Methode auf Basis der in Zukunft geltenden Steuersätze. Auf alle temporären Differenzen, die aus dem Vergleich zwischen Konzernbuchwerten und steuerlichen Buchwerten resultieren und sich in den Folgeperioden wieder ausgleichen, werden latente Steuern unter Zugrundelegung der landesspezifischen Steuersätze berechnet. Für Verlustvorträge werden aktive latente Steuern angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass in Zukunft in derselben Gesellschaft steuerbare Gewinne in entsprechender Höhe erzielt werden. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag ermittelt und der ermittelte Wert herabgesetzt, falls es nicht wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Eine Aufrechnung von latenten Steueransprüchen mit latenten Steuerverpflichtungen wird je Tochterunternehmen in dem Ausmaß, in dem eine Verrechnung zulässig ist, vorgenommen. Ertragsteuer-Ansprüche bzw. -verpflichtungen werden in den Bilanzposten laufende und latente Steuerforderungen sowie laufende und latente Steuerverpflichtungen ausgewiesen. Laufende und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden. In diesem Fall ist die laufende und latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis zu erfassen. IFRIC 23 wird auf zu versteuernde Gewinne (steuerliche Verluste), steuerliche Basen, nicht genutzte steuerliche Verluste, nicht genutzte Steuergutschriften und Steuersätze angewendet, wenn Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung nach IAS 12 besteht. Bei der Bestimmung, ob jede steuerliche Behandlung einzeln oder ob manche steuerlichen Behandlungen gemeinsam beurteilt werden sollen, hat die RBI Ermessen anzuwenden. Wenn die RBI zum Schluss kommt, dass es nicht wahrscheinlich ist, dass eine bestimmte steuerliche Behandlung akzeptiert wird, hat das Unternehmen den wahrscheinlichsten Betrag oder den erwarteten Wert der steuerlichen Behandlung zu verwenden. Ansonsten wird jene Behandlung verwendet, die im Einklang mit der Ertragsteuererklärung steht. Ein Unternehmen hat seine Ermessensentscheidung und Schätzungen zu überprüfen, wenn sich Tatsachen oder Umstände ändern. Nicht ertragsabhängige Steuern werden im Sachaufwand erfasst, wenn die Konzerneinheit das verpflichtende Ereignis für die Erfassung einer Verbindlichkeit in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften feststellt. Konkret wird dabei entweder die Verbindlichkeit schrittweist erfasst, wenn das verpflichtende Ereignis über einen bestimmten Zeitraum eintritt, oder dass die Verpflichtung bei Erreichung einer Mindestschwelle ausgelöst wird. Bei Erreichen dieser Mindestschwelle wird die gesamte Verbindlichkeit erfasst. Darüber hinaus weist die RBI im übrigen Ergebnis nicht der Geschäftstätigkeit zuordenbare Steueraufwände (aus gesellschaftsrechtlichen Änderungen) aus. Aufwände für staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben werden im gleichnamigen Posten separat dargestellt. Darin enthalten sind die Bankabgaben, die Bankenabwicklungsfonds, die Beiträge zur Einlagensicherung sowie sonstige Pflichtabgaben (wie z. B. staatliche Unterstützungsfonds für in Not geratene Kreditnehmer). in € Millionen 2022 2021 Laufende Steuern vom Einkommen und Ertrag - 973 - 390 Inland - 7 - 23 Ausland - 966 - 367 Latente Steuern 114 22 Gesamt - 859 - 368 Steuerquote 20,4% 20,6% Überleitungsrechnung zwischen Ergebnis vor Steuern und effektiver Steuerbelastung: in € Millionen 2022 2021 Ergebnis vor Steuern 4.203 1.790 Rechnerischer Ertragsteueraufwand im Geschäftsjahr zum inländischen Ertragsteuersatz von 25 Prozent - 1.051 - 447 Auswirkungen abweichender ausländischer Steuersätze 284 145 Steuerminderungen aufgrund von steuerbefreiten Beteiligungs- und steuerbefreiten sonstigen Erträgen 75 54 Steuermehrungen aufgrund von nicht abzugsfähigen Aufwendungen - 67 - 34 Wertminderungen auf Verlustvorträge - 16 - 11 Nicht angesetzte Steuern aus der Absicherung der Nettoinvestitionen - 11 - 16 Nicht angesetzte Steuern aus Wertminderungen at-equity bewerteter Unternehmen -9 - 16 Nicht angesetzte Steuern aus Wertminderungen auf Firmenwert -17 0 Sonstige Veränderungen - 46 - 42 Effektive Steuerbelastung - 859 - 368 Steuerquote 20,4% 20,6% Die Steuerquote blieb aufgrund höherer Gewinne aus Niedrigsteuerländern deutlich unter dem österreichischen Körperschaftsteuersatz. Informationen über aktuelle und offene steuerliche Verfahren sind unter Punkt (47) Offene Rechtsfälle erläutert. Darüber hinaus sind keine wesentlichen steuerlichen Auslegungen vorhanden, die eine Angabe im Sinne von IFRIC 23 erforderlich machen würden. Das Inkrafttreten der Ökosozialen Steuerreform 2022 sieht ab 1. Jänner 2023 eine schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 Prozent auf 23 Prozent (2023: 24 Prozent, ab 2024: 23 Prozent) vor. Für die Berechnung der aktiven und passiven latenten Steuern wurde der reduzierte Steuersatz, entsprechend den voraussichtlichen Zeitpunkten der Realisierung der temporären Differenzen aus latenten Steuern, angewendet. Der positive Effekt hieraus betrug zum 31. Dezember 2022 unter € 1 Million. Steuerforderungen in € Millionen 2022 20211 Laufende Steuerforderungen 100 73 Latente Steuerforderungen 269 152 Steueransprüche aus temporären Differenzen 249 139 Verlustvorträge 20 13 Gesamt 369 225 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung Saldo der latenten Steuern in € Millionen 2022 2021 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 134 103 Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 34 88 Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 35 23 Derivate - Hedge Accounting inkl. Fair-Value-Anpassungen 78 9 Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss 2 21 Rückstellungen 108 158 Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen 11 29 Sonstige Aktiva 111 45 Verlustvorträge 20 13 Übrige Bilanzposten 202 15 Latente Steueransprüche 733 502 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 60 30 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 115 147 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 1 16 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss 0 0 Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen 13 27 Sachanlagen 53 37 Immaterielle Vermögenswerte 54 72 Derivate - Hedge Accounting inkl. Fair-Value-Anpassungen 8 25 Rückstellungen 3 5 Sonstige Aktiva 19 20 Sonstige Passiva 12 9 Übrige Bilanzposten 162 8 Latente Steuerverpflichtungen 500 396 Saldo latenter Steuern 233 106 Im Konzernabschluss sind aktivierte Vorteile in Höhe von € 20 Millionen (Vorjahr: € 13 Millionen) aus noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen enthalten. Die Verlustvorträge sind zum überwiegenden Teil zeitlich unbegrenzt vortragsfähig. Aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von € 489 Millionen (Vorjahr: € 527 Millionen) wurden nicht aktiviert, weil ihre Nutzung aus heutiger Sicht in angemessener Zeit nicht realisierbar erscheint. Steuerverpflichtungen in € Millionen 2022 2021 Laufende Steuerverpflichtungen 181 87 Latente Steuerverpflichtungen 36 46 Temporäre Steuerschuld 36 46 Gesamt 217 132 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente – Amortized Cost (12) Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen Dieser Bilanzposten enthält den Kassenbestand, die Mindestreserve, täglich fällige Forderungen gegenüber Zentralbanken und täglich fällige Sichteinlagen bei Kreditinstituten. in € Millionen 2022 2021 Kassenbestand 5.095 6.095 Guthaben bei Zentralbanken 32.984 25.746 Sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten 15.604 6.716 Gesamt 53.683 38.557 Der Posten Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten erhöhte sich insgesamt um € 15.126 Millionen, hervorgerufen durch Anstiege bei den Posten Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten. Unter dem Posten Kassenbestand melden die Ukraine, Russland und Belarus € 2.547 Millionen, wobei der größte Teil aus Russland stammt. Der Anstieg bei Guthaben bei Zentralbanken stammte hauptsächlich aus der Konzernzentrale in Höhe von € 6.127 Millionen, jener bei sonstigen Sichteinlagen bei Kreditinstituten und Bareinlagen war vorwiegend auf höhere kurzfristige Geschäfte in Russland und der Konzernzentrale zurückzuführen. Weiters beinhaltet dieser Posten auch die nicht frei verfügbare Mindestreserve, welche zum Stichtag € 20 Millionen (Vorjahr: € 266 Millionen) betrug. Die Erhöhung bei den sonstigen Sichteinlagen bei Kreditinstituten kam vornämlich aus Russland. Hier kam es zu einem Anstieg um € 7.589 Millionen auf € 7.844 Millionen. Per Stichtag wurden von der Ukraine, Russland und Belarus Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von € 1.653 Millionen gemeldet, die derzeit rechtlichen Beschränkungen unterliegen und daher nicht zur allgemeinen Verwendung durch die Muttergesellschaft zur Verfügung stehen. (13) Finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost Ein finanzieller Vermögenswert wird in der RBI zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind: Der Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, Vermögenswerte zu verwalten, um vertragliche Cash-Flows zu vereinnahmen. Die vertraglichen Ausstattungsmerkmale des Vermögenswerts führen an festgelegten Zeitpunkten zu Cash-Flows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Diese Bedingungen sind in den Abschnitten Überprüfung des Geschäftsmodells, Überprüfung der Charakteristika der vertraglichen Zahlungsströme und Änderungen des Zeitwerts des Geldes und Benchmark-Test detaillierter ausgeführt. Dieser Kategorie werden vor allem Kredite an Kunden bzw. Kredite an Kreditinstitute zugeordnet. Darüber hinaus werden Forderungen aus Finanzierungsleasing, die gemäß IFRS 16 bilanziert werden, sowie Wertpapiere, die die oben genannten Bedingungen erfüllen, unter dieser Bewertungskategorie ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Ein Unterschiedsbetrag zwischen Auszahlungsbetrag und Nennbetrag wird – sofern Zinscharakter vorliegt – effektivzinsgerecht abgegrenzt und im Zinsüberschuss ausgewiesen. Die Berechnung des Zinsertrags erfolgt auf Basis des Bruttobuchwerts, solange der finanzielle Vermögenswert nicht wertgemindert ist. Sobald der finanzielle Vermögenswert wertgemindert ist, erfolgt die Berechnung des Zinsertrags auf Basis des Nettobuchwerts. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden ferner um die Erfassung des erwarteten Verlusts unter Anwendung des Expected Loss Approach gemäß IFRS 9 angepasst, wie im Abschnitt allgemeine Regelungen zu Wertminderungen (IFRS 9) dargestellt. Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines Finanzinstruments und der Zuordnung von Zinsaufwendungen und -erträgen zu den jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen (einschließlich aller Gebühren, die Teil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und sonstiger Agios und Disagios) über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Nettobuchwert aus der erstmaligen Erfassung abgezinst werden. 2022 2021 in € Millionen Brutto- buchwert Kumulierte Wertminderungen Buchwert Brutto- buchwert Kumulierte Wertminderungen Buchwert Schuldverschreibungen 19.117 - 157 18.960 15.625 - 8 15.617 Zentralbanken 4 0 4 4 0 4 Regierungen 14.627 - 46 14.581 12.097 - 3 12.094 Kreditinstitute 2.668 - 1 2.667 2.199 0 2.199 Sonstige Finanzunternehmen 988 - 52 936 631 - 5 626 Nicht-Finanzunternehmen 830 - 58 771 695 - 1 695 Kredite und Forderungen 121.443 - 2.973 118.471 119.587 - 2.559 117.028 Zentralbanken 8.814 0 8.814 12.005 0 12.005 Regierungen 2.149 - 7 2.143 1.385 - 1 1.384 Kreditinstitute 6.913 - 13 6.901 4.627 - 4 4.623 Sonstige Finanzunternehmen 11.508 - 148 11.360 11.271 - 92 11.180 Nicht-Finanzunternehmen 50.358 - 1.609 48.749 51.451 - 1.357 50.094 Haushalte 41.7011 - 1.196 40.505 38.847 - 1.105 37.742 Gesamt 140.561 - 3.130 137.431 135.212 - 2.567 132.645 1 Davon betreffen € 496 Millionen kreditbezogene Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Hypothekarkrediten in Fremdwährungen (CHF) in Polen. Weitere Informationen befinden sich im Anhang im Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung unter Änderung von Rechnungslegungsmethoden. Der Buchwert des Postens finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost erhöhte sich im Vergleich zum Jahresende 2021 um € 4.786 Millionen. Der Zugang bei den Schuldverschreibungen (Anstieg: € 3.343 Millionen) resultierte überwiegend aus Zukäufen von Staatsanleihen (Anstieg: € 2.487 Millionen), vor allem in der Konzernzentrale (€ 1.032 Millionen) und der Slowakei (€ 526 Millionen). Der Anstieg des Kreditgeschäfts um € 1.443 Millionen war hauptsächlich auf Kredite an Haushalte (Anstieg: € 2.763 Millionen) zurückzuführen, insbesondere in der Raiffeisen Bausparkasse Österreich Gesellschaft m.b.H. (Anstieg: € 988 Millionen) und in Tschechien (Anstieg: € 975 Millionen). Das Wachstum in Serbien um € 740 Millionen war sowohl organisch als auch durch die Akquisition der Crédit Agricole Srbija AD bedingt, wobei € 679 Millionen auf den Zukauf entfielen. Der Rückgang der Kredite an Nicht-Finanzunternehmen in Höhe von € 1.345 Millionen resultierte hauptsächlich aus Russland (Rückgang: € 2.498 Millionen) und der Konzernzentrale (Rückgang: € 1.133 Millionen), die größten Zuwächse ergaben sich in Rumänien (Anstieg: € 1.098 Millionen) und Tschechien (Anstieg: € 814 Millionen). In allen Märkten wurde in lokaler Währung ein Wachstum bei den Krediten an Haushalte und Nicht-Finanzunternehmen verzeichnet, ausgenommen in Osteuropa. Weiters bestehen in Russland finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost in Höhe von € 307 Millionen aus Zahlungen von Emittenten lokaler Schuldtitel, die derzeit aufgrund der bestehenden US- und EU-Sanktionen nicht an ausländische Investoren weitergeleitet werden können und daher bei der russischen Hinterlegungsstelle (Depository Institution) deponiert werden. Sie stehen der Muttergesellschaft zur allgemeinen Verwendung nicht zur Verfügung. Das Kreditportfolio der RBI ist diversifiziert nach Art des Kunden, geografischer Region und Industrie. In den folgenden Aufteilungen der finanziellen Vermögenswerte – Amortized Cost nach Gegenpartei ist ersichtlich, dass der Fokus auf Kunden im Bereich der Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte liegt. Bruttobuchwert 2022 2021 in € Millionen Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Zentralbanken 8.680 138 0 0 11.901 108 0 0 Regierungen 15.653 954 169 0 12.959 523 0 0 Kreditinstitute 9.236 342 4 0 6.692 129 4 0 Sonstige Finanzunternehmen 10.010 2.311 75 100 9.809 1.979 92 22 Nicht-Finanzunternehmen 38.774 10.802 1.477 135 42.142 8.464 1.367 173 Haushalte 33.385 7.135 1.047 134 28.821 8.876 1.009 141 davon Hypothekar 22.770 5.463 385 90 19.112 7.123 413 101 Gesamt 115.737 21.681 2.772 370 112.323 20.079 2.473 336 Kumulierte Wertminderungen 2022 2021 in € Millionen Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Zentralbanken 0 0 0 0 0 0 0 0 Regierungen - 5 - 42 - 5 0 - 2 - 2 0 0 Kreditinstitute - 1 - 9 - 4 0 0 0 - 4 0 Sonstige Finanzunternehmen - 15 - 136 - 34 - 15 - 5 - 46 - 36 - 8 Nicht-Finanzunternehmen - 165 - 495 - 941 - 66 - 93 - 351 - 838 - 76 Haushalte - 145 - 327 - 688 - 36 - 94 - 288 - 689 - 34 davon Hypothekar - 35 - 140 - 201 - 23 - 22 - 178 - 237 - 24 Gesamt - 332 - 1.010 - 1.671 - 117 - 195 - 687 - 1.567 - 118 ECL Coverage Ratio 2022 2021 Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Zentralbanken 0,0% 0,0% - - 0,0% 0,0% - - Regierungen 0,0% 4,4% 3,0% 0,0% 0,0% 0,3% 87,8% 0,0% Kreditinstitute 0,0% 2,6% 81,9% - 0,0% 0,0% 82,8% - Sonstige Finanzunternehmen 0,2% 5,9% 44,7% 15,0% 0,1% 2,3% 39,4% 38,2% Nicht-Finanzunternehmen 0,4% 4,6% 63,7% 48,7% 0,2% 4,1% 61,3% 43,8% Haushalte 0,4% 4,6% 65,7% 26,9% 0,3% 3,2% 68,3% 23,8% davon Hypothekar 0,2% 2,6% 52,2% 25,5% 0,1% 2,5% 57,3% 24,2% Gesamt 0,3% 4,7% 60,3% 31,7% 0,2% 3,4% 63,4% 35,1% Die folgenden Aufteilungen der finanziellen Vermögenswerte – Amortized Cost nach Regionen zeigen die hohe Diversifikation des Kreditgeschäfts der RBI in den europäischen Märkten: Bruttobuchwert 2022 2021 in € Millionen Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Zentraleuropa 42.072 8.792 738 71 39.629 9.149 818 84 davon Tschechien 21.502 4.384 217 28 21.195 3.469 243 36 davon Ungarn 5.079 1.619 159 13 6.066 1.128 190 16 davon Slowakei 14.214 2.327 223 10 11.355 3.178 234 7 Südosteuropa 20.305 2.173 500 133 16.279 2.206 573 129 davon Rumänien 9.041 998 194 46 7.807 918 217 50 Osteuropa 13.708 6.668 659 56 18.417 1.787 272 93 davon Russland 10.884 5.255 370 38 14.852 1.021 201 73 Österreich und sonstige1 39.652 4.048 876 110 37.999 6.937 809 31 Gesamt 115.737 21.681 2.772 370 112.323 20.079 2.473 336 1 Österreich beinhaltet im Wesentlichen das Geschäft der Konzernzentrale und der Raiffeisen Bausparkasse Österreich Gesellschaft m.b.H. Sonstige inkludiert auch allfällige Konsolidierungseffekte. Kumulierte Wertminderungen 2022 2021 in € Millionen Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Zentraleuropa - 120 - 251 - 428 - 14 - 69 - 249 - 501 - 20 davon Tschechien - 44 - 80 - 110 11 - 32 - 72 - 127 6 davon Ungarn - 29 - 79 - 61 - 6 - 10 - 62 - 81 - 9 davon Slowakei - 41 - 61 - 139 - 5 - 24 - 45 - 166 - 4 Südosteuropa - 111 - 165 - 352 - 63 - 87 - 140 - 403 - 57 davon Rumänien - 55 - 64 - 136 - 15 - 43 - 63 - 157 - 17 Osteuropa - 52 - 426 - 438 - 23 - 36 - 128 - 204 - 30 davon Russland - 25 - 310 - 262 - 13 - 25 - 51 - 151 - 24 Österreich und sonstige1 - 49 - 167 - 453 - 18 - 2 - 170 - 459 - 10 Gesamt - 332 - 1.010 - 1.671 - 117 - 195 - 687 - 1.567 - 118 1 Österreich beinhaltet im Wesentlichen das Geschäft der Konzernzentrale und der Raiffeisen Bausparkasse Österreich Gesellschaft m.b.H. Sonstige inkludiert auch allfällige Konsolidierungseffekte. ECL Coverage Ratio 2022 2021 Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Zentraleuropa 0,3% 2,9% 58,1% 18,9% 0,2% 2,7% 61,2% 24,3% davon Tschechien 0,2% 1,8% 50,6% - 0,2% 2,1% 52,4% - davon Ungarn 0,6% 4,9% 38,1% 45,3% 0,2% 5,5% 42,4% 52,4% davon Slowakei 0,3% 2,6% 62,1% 54,7% 0,2% 1,4% 70,9% 56,2% Südosteuropa 0,5% 7,6% 70,4% 47,0% 0,5% 6,4% 70,4% 44,3% davon Rumänien 0,6% 6,4% 70,1% 33,4% 0,5% 6,9% 72,3% 33,1% Osteuropa 0,4% 6,4% 66,4% 41,3% 0,2% 7,2% 74,8% 32,4% davon Russland 0,2% 5,9% 70,8% 35,1% 0,2% 5,0% 75,2% 33,0% Österreich und sonstige1 0,1% 4,1% 51,7% 16,5% 0,0% 2,4% 56,8% 33,8% Gesamt 0,3% 4,7% 60,3% 31,7% 0,2% 3,4% 63,4% 35,1% 1 Österreich beinhaltet im Wesentlichen das Geschäft der Konzernzentrale und der Raiffeisen Bausparkasse Österreich Gesellschaft m.b.H. Sonstige inkludiert auch allfällige Konsolidierungseffekte. Die Beträge der Stage 1 beinhalten Vermögenswerte in Höhe von € 11.915 Millionen (Vorjahr: € 11.141 Millionen), für die die Ausnahmeregelung für das geringe Kreditrisiko angewendet wurde, davon entfallen € 10.600 Millionen (Vorjahr € 8.597 Millionen) auf finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost. Die RBI verfügt über Kredite und Forderungen (finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost) in Höhe von € 987 Millionen (Vorjahr: € 1.559 Millionen), für die sich aufgrund der Sicherheiten keine erwarteten Kreditverluste ergeben. Entwicklung der Wertminderungen Entwicklung der Wertminderungen auf Forderungen und Schuldverschreibungen der Bewertungskategorie finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost, der Bewertungskategorie finanzielle Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income sowie auf sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten: Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Gesamt in € Millionen Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Stand 1.1.2022 196 687 1.567 118 2.569 Aufgegebener Geschäftsbereich – – – – – Erhöhung aufgrund von Entstehung und Anschaffung 139 123 20 0 282 Verminderung aufgrund von Ausbuchungen (Derecognition) - 41 - 124 - 289 - 30 - 484 Änderungen im Kreditrisiko (Netto) 81 314 564 24 982 Änderungen aufgrund von Modifikationen ohne Ausbuchungen (Netto) 0 - 1 1 0 0 Verminderung aufgrund von Abschreibungen (Write-offs) - 1 - 3 - 196 - 10 - 210 Änderungen aufgrund des Modells/Risikoparameter - 3 14 - 10 1 3 Änderung Konsolidierungskreis 3 3 0 14 19 Wechselkurse und andere - 41 13 16 1 - 11 Stand 31.12.2022 333 1.026 1.673 117 3.150 davon Fair Value Through Other Comprehensive Income 1 13 1 0 15 davon sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten 0 4 1 0 5 Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Gesamt in € Millionen Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Stand 1.1.2021 188 630 1.633 119 2.572 Aufgegebener Geschäftsbereich - 12 - 37 - 61 0 - 111 Erhöhung aufgrund von Entstehung und Anschaffung 120 76 37 2 235 Verminderung aufgrund von Ausbuchungen (Derecognition) - 31 - 93 - 221 - 25 - 369 Änderungen im Kreditrisiko (Netto) - 62 96 394 32 460 Änderungen aufgrund von Modifikationen ohne Ausbuchungen (Netto) 0 0 0 0 0 Verminderung aufgrund von Abschreibungen (Write-offs) 0 - 1 - 250 - 13 - 264 Änderungen aufgrund des Modells/Risikoparameter - 2 - 2 0 0 - 4 Änderung Konsolidierungskreis 0 0 - 1 0 0 Wechselkurse und andere - 5 18 34 2 49 Stand 31.12.2021 196 687 1.567 118 2.569 davon Fair Value Through Other Comprehensive Income 1 0 0 0 2 davon sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten 0 0 0 0 0 Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte – Amortized Cost nach Rating-Kategorien und Stages Die Kreditwürdigkeitsanalyse von finanziellen Vermögenswerten ist eine zeitliche Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit der Vermögenswerte. Exzellent sind Risikopositionen, die eine starke Fähigkeit zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen mit vernachlässigbarer oder keiner Ausfallwahrscheinlichkeit aufweisen (PD-Skala >0,0000 ≤ 0,0300 Prozent). Sehr gute Risikopositionen weisen eine starke Fähigkeit zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen auf, wobei die Ausfallwahrscheinlichkeit vernachlässigbar oder gering ist (PD-Skala >0,0300 ≤ 0,1878 Prozent). Gut sind Risikopositionen, die eine gute Fähigkeit zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen mit geringem Ausfallrisiko aufweisen (PD-Skala >0,1878 ≤ 1,1735 Prozent). Zufriedenstellend sind Risikopositionen, die einer genaueren Überwachung bedürfen und eine durchschnittliche bis angemessene Fähigkeit zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen mit einem moderaten Ausfallrisiko aufweisen (PD-Skala >1,1735 ≤ 7,3344 Prozent). Unterdurchschnittlich sind Risikopositionen, die unterschiedliche Stärken spezieller Aufmerksamkeit erfordern und ein besorgniserregendes Ausfallrisiko aufweisen (PD-Skala >7,3344 < 100,0 Prozent). Beeinträchtigte Bonität haben Risikopositionen, die als wertgemindert eingestuft werden (PD-Skala 100,0 Prozent). Die folgende Tabelle zeigt den Zusammenhang zwischen Rating-Kategorien und Stages nach IFRS 9. Dabei ist zu beachten, dass es bei finanziellen Vermögenswerten in Stage 1 und 2 aufgrund des relativen Charakters einer erheblichen Erhöhung des Kreditrisikos nicht zwingend erforderlich ist, dass Vermögenswerte der Stage 2 eine niedrigere Bonität besitzen als Stage 1, obwohl dies normalerweise der Fall ist. 2022 Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Gesamt in € Millionen Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Exzellent 18.434 601 0 0 19.035 Sehr gut 37.450 3.772 0 4 41.226 Gut 35.444 6.956 0 6 42.406 Zufriedenstellend 19.230 6.738 0 13 25.982 Unterdurchschnittlich 2.212 3.322 0 20 5.553 Wertgemindert 0 0 2.667 304 2.970 Nicht geratet 2.966 292 106 24 3.388 Bruttobuchwert 115.737 21.681 2.772 370 140.561 Kumulierte Wertminderungen - 332 - 1.010 - 1.671 - 117 - 3.130 Buchwert 115.405 20.672 1.101 253 137.431 2021 Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Gesamt in € Millionen Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Exzellent 18.157 1.904 0 2 20.063 Sehr gut 36.668 3.586 0 1 40.255 Gut 37.293 6.917 0 10 44.220 Zufriedenstellend 16.028 5.317 0 18 21.364 Unterdurchschnittlich 1.250 2.094 0 8 3.351 Wertgemindert 0 0 2.432 277 2.709 Nicht geratet 2.928 260 41 20 3.250 Bruttobuchwert 112.323 20.079 2.473 336 135.212 Kumulierte Wertminderungen - 195 - 687 - 1.567 - 118 - 2.567 Buchwert 112.128 19.392 906 218 132.645 Die Kategorie nicht geratet beinhaltet vor allem finanzielle Vermögenswerte für Haushalte (vorwiegend in Serbien, der Slowakei und Kroatien), für die noch keine Ratings verfügbar sind und deren Einstufung daher auf qualitativen Faktoren basiert. (14) Modifizierte Vermögenswerte Kommt es zur Modifikation eines finanziellen Vermögenswerts, unterscheidet die RBI, ob es sich um eine wesentliche oder unwesentliche Modifikation handelt. Die RBI sieht eine Änderung als wesentlich an, wenn sich der abgezinste Barwert der Cash-Flows unter den neuen Bedingungen unter Verwendung des ursprünglichen Effektivzinssatzes um mindestens 10 Prozent von dem abgezinsten Barwert der verbleibenden Cash-Flows der ursprünglichen finanziellen Vermögenswerte unterscheidet (Barwerttest). Neben dem Barwerttest werden weitere quantitative und qualitative Kriterien bei der Beurteilung, ob es sich um eine wesentliche Änderung handelt, herangezogen. Die weiteren quantitativen Kriterien stellen dabei im Wesentlichen auf die Verlängerung der durchschnittlichen Restlaufzeit ab. Bei Umstrukturierungen von Stage-3-Krediten werden oft die maximal noch zu erwarteten Zahlungen vonseiten des Kunden angesetzt. Ist dies der Fall, so wird basierend auf einer Ermessensentscheidung beurteilt, ob die Vertragsänderung wirtschaftlich einen neuen finanziellen Vermögenswert ergibt. Als qualitative Kriterien für die Schlussfolgerung einer wesentlichen Änderung der Vertragsbedingungen gelten sowohl der Wechsel der zugrunde liegenden Währung als auch Klauseln, die dazu führen, dass das vertragliche Zahlungsstromkriterium gemäß IFRS 9 nicht erfüllt ist, oder eine Änderung der Art des Instruments (z. B. Anleihe wird in Darlehen umgewandelt). Wesentliche Modifikationen führen zur Ausbuchung des bestehenden Vermögenswerts und Erfassung eines neuen Finanzinstruments zum beizulegenden Zeitwert (inklusive neuer Klassifizierung und neuer Stage-Zuordnung für die Wertminderungslogik). Unwesentliche Modifikationen führen nicht zu einer Ausbuchung, sondern zu einer erfolgswirksamen Anpassung des Bruttobuchwerts. Während das Auslaufen von COVID-19-Maßnahmen in Ländern, in denen die RBI tätig ist, den Netto-Modifikationseffekt reduzierte, erhöhte das negative wirtschaftliche Umfeld, wie die hohe Inflation, Lieferkettenprobleme oder die Zinswende diesen Effekt wieder. Die Netto-Modifikationseffekte blieben daher im Jahresvergleich konstant bei minus € 11 Millionen. 2022 in € Millionen Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Gesamt Netto-Modifikationseffekt aus finanziellen Vermögenswerten - 7 1 - 3 - 1 - 11 Fortgeführte Anschaffungskosten vor Modifikation von finanziellen Vermögenswerten 4.177 1.622 97 8 5.904 Bruttobuchwert zum Abschlussstichtag der modifizierten Vermögenswerte, die während des Jahres zu Stage 1 zurückwechselten − 43 0 0 43 2021 in € Millionen Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Gesamt Netto-Modifikationseffekt aus finanziellen Vermögenswerten - 2 - 7 - 2 0 - 11 Fortgeführte Anschaffungskosten vor Modifikation von finanziellen Vermögenswerten 3.108 1.145 66 8 4.327 Bruttobuchwert zum Abschlussstichtag der modifizierten Vermögenswerte, die während des Jahres zu Stage 1 zurückwechselten − 13 0 0 13 (15) Finanzielle Verbindlichkeiten – Amortized Cost Verbindlichkeiten werden überwiegend mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten angesetzt. Unterschiedsbeträge zwischen Auszahlungsbetrag und Nennbetrag werden effektivzinsgerecht abgegrenzt und im Zinsüberschuss ausgewiesen. In dieser Kategorie werden vor allem Kundeneinlagen und Wertpapieremissionen, die der Refinanzierung dienen, ausgewiesen. In Zusammenhang mit den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften der EZB (TLTRO III) erhöhte die EZB im Laufe des Jahres 2022 in mehreren Schritten den zugrunde liegenden Basiszinssatz dieser Finanzinstrumente. Dies geschah einerseits durch direkte Anhebungen des Zinssatzes für die Einlagefazilität, welche vom 27. Juli 2022 bis zum 27. Dezember 2022 schrittweise von minus 0,5 Prozent auf 2,0 Prozent erhöht wurde, andererseits aber auch durch eine geänderte Durchschnittsberechnung des Basiszinssatzes, welche die EZB Ende Oktober 2022 bekannt gab. Durch die Änderung der Durchschnittsberechnung wurde die zu diesem Zeitpunkt laufende Zinsperiode zweigeteilt, und es war ab dem 24. November 2022 der Durchschnitt der anzuwendenden Zinssätze für die Einlagefazilität von diesem Datum bis zum Laufzeitende (oder einer früheren Rückzahlung) anzuwenden. Dies führte zu einer Erhöhung der Verzinsung, da frühere Zinsperioden mit signifikanten Negativzinsen nicht mehr im gleichen Ausmaß im Durchschnitt zu berücksichtigen waren. Die TLTRO-III-Bedingungen sahen generell eine fixierte Zinssatzsenkung vor, wenn Banken bestimmte Kreditschwellen erreichen. Die RBI erfüllte die Kriterien für diesen Bonus bereits Ende 2021 und berücksichtigte die entsprechenden Effekte im Rahmen der Barwertmethode gemäß IFRS 9 B5.4.6, die entsprechenden Erträge aus dem Bonus wurden somit gänzlich bereits im Geschäftsjahr 2021 vereinnahmt. Für weitergehende Informationen wird auf den Geschäftsbericht 2021, Kapitel Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, verwiesen. Der Basiszinssatz der TLTRO-III-Instrumente wird von der RBI hingegen als variabler Marktzinssatz auf einem separaten Markt für TLTRO-III-Instrumente, der durch die EZB im Rahmen ihrer Geldmarktpolitik organisiert und gesteuert wird. Daher wendet die RBI für diese Finanzinstrumente die Bestimmungen des IFRS 9 B5.4.5 für alle Eingriffe der EZB an, welche den Basiszinssatz erhöhen oder vermindern. Im Rahmen dieses Standards führt die periodisch vorgenommene Neuschätzung der Zahlungsströme, welche der Änderung der Marktverhältnisse Rechnung trägt, zu einer Änderung des angewandten Zinssatzes. Aufgrund der oben angeführten Änderung durch die EZB im Oktober betrug der von der RBI angewandte Effektivzinssatz ab dem 23. November 1,5 Prozent, welcher in weiterer Folge bei Marktzinsänderungen durch die EZB weiteren Anpassungen gemäß IFRS 9 B5.4.5 unterlag bzw. unterliegen wird. Bis zum vorliegenden Bilanzstichtag hat die RBI im Zusammenhang mit dem TLTRO-III-Programm nur Beträge in unwesentlicher Höhe frühzeitig getilgt. Nach dem Berichtsstichtag wurde am 25. Jänner 2023 ein Volumen von € 3.500 Millionen frühzeitig zurückgezahlt. Darüber hinaus zieht die RBI in Abhängigkeit von Liquiditätsposition und regulatorischem Nutzen frühzeitige Rückzahlungen einzelner Volumina in Betracht, zum Bilanzstichtag konnten konkrete Zeitpunkte für solche etwaigen Rückzahlungen aber noch nicht bestimmt werden. Abzüglich der Rückzahlung vom 25. Jänner 2023 hält die RBI Volumina in Höhe von € 440 Millionen mit Fälligkeit Juni 2023, € 1.250 Millionen mit Fälligkeit Dezember 2023, € 2.400 Millionen mit Fälligkeit März 2024, € 425 Millionen mit Fälligkeit Juni 2024 und € 37 Millionen mit Fälligkeit Dezember 2024. Zum Berichtsstichtag betrug der unter Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthaltene Buchwert der längerfristigen Finanzierungsgeschäfte aus dem TLTRO-III-Programm der EZB € 7.921 Millionen. Im Berichtsjahr wurden Negativzinsen in Höhe von € 18 Millionen aus dem TLTRO-III-Programm im Nettozinsertrag ausgewiesen. Emittiertes Nachrangkapital und Ergänzungskapital werden entweder in dem Posten finanzielle Verbindlichkeiten – Amortized Cost oder finanzielle Verbindlichkeiten – Designated Fair Value Through Profit/Loss ausgewiesen. Verbriefte und nicht verbriefte Vermögenswerte sind nachrangig, wenn die Forderungen im Fall der Liquidation oder des Konkurses erst nach den Forderungen der anderen, nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden können. Ergänzungskapital ist gemäß Art. 63 der Verordnung (EU) Nr 575/2013 (CRR) definiert. Entsprechende Instrumente weisen eine Ursprungslaufzeit von mindestens fünf Jahren auf, sind nachrangiger Natur und dürfen, unter anderem, keinen Anreiz zur vorzeitigen Tilgung enthalten, dem Inhaber kein Anrecht auf eine Beschleunigung der Rückzahlung einräumen oder Zins- bzw. Dividendenzahlungen inkludieren, die in ihrer Höhe von der Bonität des Emittenten beeinflusst werden. in € Millionen 2022 2021 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 33.612 34.560 Kurzfristige Beträge/Tagesgeldeinlagen 13.552 13.772 Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit 17.590 19.147 Rückkaufvereinbarung 2.470 1.641 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 125.017 114.988 Kurzfristige Beträge/Tagesgeldeinlagen 93.686 87.614 Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit 31.214 27.327 Rückkaufvereinbarung 117 48 Verbriefte Verbindlichkeiten 14.559 11.299 Gedeckte Schuldverschreibungen 2.494 1.222 Hybride Verträge 483 0 Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 11.583 10.078 davon wandelbare zusammengesetzte Finanzinstrumente 1.348 1.231 davon nicht wandelbar 10.235 8.846 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.955 853 Gesamt 175.142 161.700 davon nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten 2.614 2.934 davon Leasingverbindlichkeiten 394 415 Im Bereich der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich die kurzfristigen Beträge/Tagesgeldeinlagen in der Konzernzentrale um € 183 Millionen. Demgegenüber stand ein Rückgang in Höhe von € 346 Millionen in Russland. Weiters verringerten sich die Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit, insbesondere in der Konzernzentrale um € 1.112 Millionen sowie in Tschechien um € 195 Millionen. Der Großteil des Anstiegs bei den Pensionsgeschäften war in der Konzernzentrale zu verzeichnen (Anstieg: € 622 Millionen). Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden zeichnete sich speziell in Russland eine klare Präferenz für kurzfristig verfügbare Einlagen ab. Im Bereich der kurzfristigen Beträge/Tagesgeldeinlagen kam es in diesem Markt zu einem Anstieg in Höhe von € 6.688 Millionen, vor allem bei Nicht-Finanzunternehmen, der teilweise währungsgetrieben war. Im Bereich der Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit war im Jahresvergleich ein Anstieg zu verzeichnen. Dieser wurde insbesondere von Zuwächsen in Tschechien und der Slowakei getragen (Anstieg insgesamt: € 4.460 Millionen), wobei in Tschechien Währungseffekte unterstützend wirkten. Die gedeckten Schuldverschreibungen erhöhten sich in der Konzernzentrale um € 1.291 Millionen. Emissionen in Ungarn führten im Bereich der hybriden Verträge zu einem Anstieg um € 483 Millionen. Emissionen vorwiegend der Konzernzentrale, in Rumänien und der Slowakei erhöhten die sonstigen verbrieften Verbindlichkeiten um € 1.338 Millionen. Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stiegen aufgrund schwebender Geschäfte zum Bilanzstichtag besonders stark in Russland an. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden nach Asset-Klassen: in € Millionen 2022 2021 Zentralbanken 8.915 9.534 Regierungen 2.892 2.785 Kreditinstitute 24.697 25.025 Sonstige Finanzunternehmen 13.208 11.000 Nicht-Finanzunternehmen 50.041 44.513 Haushalte 58.876 56.690 Gesamt 158.629 149.548 Die Verbindlichkeiten gegenüber Zentralbanken verringerten sich insbesondere in der Konzernzentrale um € 542 Millionen. Der Anstieg bei Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen Finanzunternehmen stammte ebenfalls zum Großteil aus der Konzernzentrale (Anstieg: € 884 Millionen) sowie aus Russland (Anstieg: € 611 Millionen) und der Slowakei (Anstieg: € 519 Millionen). Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Nicht-Finanzunternehmen waren die größten Anstiege in Russland (Anstieg: € 5.171 Millionen) und der Slowakei (Anstieg: € 1.201 Millionen) zu verzeichnen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Haushalten erhöhten sich gruppenweit um € 2.186 Millionen, lediglich in Russland kam es zu einem stärkeren Rückgang (Rückgang: € 428 Millionen). Wesentliche begebene Schuldverschreibungen: Emittent ISIN Typ Währung Nominale in € Millionen Kupon Fälligkeit Wahl-Rückzahlungstag RBI AG XS2106056653 Senior öffentliche Platzierung EUR 750 0,3% 22.01.2025 Nein RBI AG XS2055627538 Senior öffentliche Platzierung EUR 750 0,4% 25.09.2026 Nein RBI AG XS0981632804 Nachrangkapital EUR 500 6,0% 16.10.2023 Nein RBI AG XS1917591411 Senior öffentliche Platzierung EUR 500 1,0% 04.12.2023 Nein RBI AG XS2146564930 Senior private Platzierung EUR 500 2,3% 27.03.2025 Nein RBI AG XS2526835694 Senior öffentliche Platzierung EUR 500 4,1% 08.09.2025 Nein RBI AG XS2537097409 Senior öffentliche Platzierung EUR 500 2,9% 28.09.2026 Nein RBI AG XS2481491160 Senior öffentliche Platzierung EUR 500 1,5% 24.05.2027 Nein RBI AG XS2435783613 Senior öffentliche Platzierung EUR 500 0,1% 26.01.2028 Nein RBI AG XS2547936984 Senior öffentliche Platzierung EUR 500 5,8% 27.01.2028 Nein RBI AG XS2086861437 Senior öffentliche Platzierung EUR 500 0,1% 03.12.2029 Nein RBI AG XS2049823763 Nachrangkapital EUR 500 1,5% 12.03.2030 12.03.2025 RBI AG XS2189786226 Nachrangkapital EUR 500 2,9% 18.06.2032 18.06.2027 RBI AG XS2534786590 Nachrangkapital EUR 500 7,4% 20.12.2032 20.09.2027 RBI AG XS2353473692 Nachrangkapital EUR 500 1,4% 17.06.2033 17.03.2028 In der Berichtsperiode beliefen sich die Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten auf € 101 Millionen (Vorjahr: € 118 Millionen). Entwicklung der nachrangigen finanziellen Verbindlichkeiten der Bewertungskategorien Amortized Cost und Designated Fair Value Through Profit/Loss: in € Millionen Buchwert zum 1.1.2021 3.233 Veränderung des Buchwerts - 68 davon Zahlungsmittel - 77 davon Effekte aus Wechselkursänderungen - 14 davon Veränderung des Zeitwerts 24 Buchwert zum 31.12.2021 3.165 Veränderung des Buchwerts - 462 davon Zahlungsmittel - 228 davon Effekte aus Wechselkursänderungen - 26 davon Veränderung des Zeitwerts - 208 Buchwert zum 31.12.2022 2.703 (16) Fair Value von Finanzinstrumenten, die nicht zum Fair Value ausgewiesen werden Für folgende Instrumente wird der beizulegende Zeitwert nur für Zwecke der Anhangangaben kalkuliert und hat weder Einfluss auf die Konzernbilanz noch auf die Konzern-Erfolgsrechnung. Für alle kurzfristigen Transaktionen (Transaktionen mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten) wird eine vereinfachte Fair-Value-Berechnungsmethode für Retail- und Non-Retail-Portfolios angewendet. Der beizulegende Zeitwert dieser kurzfristigen Transaktionen entspricht dem Buchwert des Produkts. Für die anderen Transaktionen wird die im Abschnitt Fair Value von zum Fair Value ausgewiesenen Finanzinstrumenten beschriebene Methode angewendet. 2022 in € Millionen Level I Level II Level III Fair Value Buchwert Differenz Aktiva Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 0 53.683 0 53.683 53.683 0 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 15.260 1.452 116.767 133.479 137.431 - 3.951 Schuldverschreibungen 15.260 1.452 1.426 18.138 18.960 - 822 Kredite und Forderungen 0 0 115.341 115.341 118.471 - 3.130 Passiva Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 263 13.676 160.571 174.510 174.748 - 238 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden1 0 0 157.675 157.675 158.235 - 560 Verbriefte Verbindlichkeiten 263 13.676 942 14.881 14.559 322 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 1.955 1.955 1.955 0 1 Gemäß IFRS 7 sind Leasingverbindlichkeiten nicht enthalten. Level I Notierte Marktpreise Level II Auf Marktdaten basierende Bewertungsmethoden Level III Nicht auf Marktdaten basierende Bewertungsmethoden 2021 in € Millionen Level I Level II Level III Fair Value Buchwert Differenz Aktiva Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 0 38.557 0 38.557 38.557 0 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 12.684 1.788 120.195 134.667 132.645 2.022 Schuldverschreibungen 12.684 1.788 1.052 15.524 15.617 - 93 Kredite und Forderungen 0 0 119.143 119.143 117.028 2.115 Passiva Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 132 10.689 150.827 161.648 161.285 362 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden1 0 0 149.147 149.147 149.133 14 Verbriefte Verbindlichkeiten 132 10.689 826 11.647 11.299 348 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 853 853 853 0 1 Gemäß IFRS 7 sind Leasingverbindlichkeiten nicht enthalten. Level I Notierte Marktpreise Level II Auf Marktdaten basierende Bewertungsmethoden Level III Nicht auf Marktdaten basierende Bewertungsmethoden Zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente (17) Finanzielle Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income Ein Fremdkapitalinstrument wird in der RBI zum Fair Value Through Other Comprehensive Income bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind: Der Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, sowohl vertragliche Cash-Flows zu vereinnahmen als auch finanzielle Vermögenswerte zu veräußern. Die vertraglichen Ausstattungsmerkmale des Vermögenswerts führen an festgelegten Zeitpunkten zu Cash-Flows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Dieser Kategorie werden vor allem Wertpapiere der Liquiditätssteuerung zugeordnet. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Zinserträge, Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Neubewertung sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen werden in der Erfolgsrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Fair-Value-Änderungen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung werden die im sonstigen Ergebnis erfassten kumulierten Nettogewinne oder -verluste aus den Fair-Value-Änderungen in die Erfolgsrechnung umgegliedert. Erläuterungen zum angewandten Wertminderungsmodell finden sich im Abschnitt allgemeine Regelungen zu Wertminderungen (IFRS 9). Ein Eigenkapitalinstrument wird in der RBI zum Fair Value Through Other Comprehensive Income bewertet, wenn sich die RBI bei Ersterfassung unwiderruflich dafür entscheidet, nachfolgende Änderungen des Fair Values im sonstigen Ergebnis (OCI) darzustellen. Diese Entscheidung wird für jede Anlage einzeln getroffen und betrifft im Wesentlichen strategische Beteiligungen, die nicht vollkonsolidiert werden, sowie assoziierte Unternehmen, die nicht at-equity bewertet werden. Anders als bei Schuldinstrumenten werden die im sonstigen Ergebnis (OCI) erfassten Gewinne und Verluste beim Verkauf nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert, und auch Wertminderungen werden nicht erfolgswirksam erfasst. 2022 in € Millionen Brutto- buchwert Kumulierte Wertminderungen Kumuliertes sonstiges Ergebnis Buchwert Eigenkapitalinstrumente 169 - - 169 Kreditinstitute 0 - - 0 Sonstige Finanzunternehmen 99 - - 99 Nicht-Finanzunternehmen 69 - - 69 Schuldverschreibungen 3.160 - 15 - 111 3.034 Regierungen 2.291 - 13 - 92 2.186 Kreditinstitute 730 0 - 13 717 Sonstige Finanzunternehmen 3 0 0 3 Nicht-Finanzunternehmen 136 - 1 - 6 128 Gesamt 3.328 - 15 - 111 3.203 2021 in € Millionen Brutto- buchwert1 Kumulierte Wertminderungen Kumuliertes sonstiges Ergebnis1 Buchwert Eigenkapitalinstrumente 151 - - 151 Kreditinstitute 3 - - 3 Sonstige Finanzunternehmen 81 - - 81 Nicht-Finanzunternehmen 66 - - 66 Schuldverschreibungen 4.516 - 2 - 5 4.510 Regierungen 3.413 - 1 - 11 3.400 Kreditinstitute 867 0 3 870 Sonstige Finanzunternehmen 80 0 0 80 Nicht-Finanzunternehmen 157 0 2 160 Gesamt 4.667 - 2 - 5 4.660 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung Der Buchwert verringerte sich durch Verkäufe und Tilgungen von Schuldverschreibungen vorwiegend in Russland, Ungarn, Serbien, der Slowakei und in Kroatien. Eigenkapitalinstrumente in den finanziellen Vermögenswerten – Fair Value Through Other Comprehensive Income: in € Millionen 2022 2021 Visa Inc., San Francisco (US), Class A Preferred Stock 18 26 CEESEG Aktiengesellschaft, Wien (AT), Stammaktien 26 34 Medicur - Holding Gesellschaft m.b.H., Wien (AT), Gesellschaftsanteile 18 23 PSA Payment Services Austria GmbH, Wien (AT), Gesellschaftsanteile 6 5 Sonstige 100 64 Gesamt 169 151 Ausgeschüttete Dividende auf Eigenkapitalinstrumente - Fair Value Through Other Comprehensive Income 9 10 Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income ohne Eigenkapitalinstrumente nach Rating-Kategorien und Stages 2022 Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Gesamt in € Millionen Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Exzellent 587 0 0 0 587 Sehr gut 1.676 0 0 0 1.676 Gut 714 2 0 0 716 Zufriedenstellend 0 27 0 0 27 Unterdurchschnittlich 0 132 0 0 132 Wertgemindert 0 0 2 0 2 Nicht geratet 19 0 0 0 19 Bruttobuchwert 2.997 160 2 0 3.160 Kumulierte Wertminderungen - 1 - 13 - 1 0 - 15 Kumuliertes sonstiges Ergebnis - 115 3 0 0 - 111 Buchwert 2.881 150 2 0 3.034 2021 Stage 1 Stage 2 Stage 3 POCI Gesamt in € Millionen Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Exzellent 1.197 0 0 0 1.197 Sehr gut 2.082 21 0 0 2.103 Gut 914 2 0 0 916 Zufriedenstellend 231 27 0 0 259 Unterdurchschnittlich 0 0 0 0 0 Wertgemindert 0 0 0 0 0 Nicht geratet 36 0 0 0 36 Bruttobuchwert 4.4611 50 0 0 4.511 Kumulierte Wertminderungen - 1 0 0 0 - 2 Buchwert 4.460 50 0 0 4.509 1 Die Veränderungen im kumulierten sonstigen Ergebnis waren im Vorjahr im Bruttobuchwert enthalten (Stage 1 minus € 6 Millionen, Stage 2 minus € 1 Million); auf eine Anpassung der Vorperiode wurde aufgrund eines unverhältnismäßig hohen Aufwands verzichtet. (18) Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht – Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss Ein finanzieller Vermögenswert wird in der RBI verpflichtend zum Fair Value ausgewiesen, wenn der finanzielle Vermögenswert weder zu fortgeführten Anschaffungskosten noch zum Fair Value Through Other Comprehensive Income bewertet wird, zudem keine Handelsabsicht besteht und der Vermögenswert nicht freiwillig zum Fair Value designiert wurde. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Wertpapiere und Kredite, die die Überprüfung der vertraglichen Zahlungsstrombedingungen nicht erfüllen, bzw. Portfolios von finanziellen Vermögenswerten, die nicht Handelszwecken dienen, die anhand des Fair Values gesteuert und nach dessen Wertentwicklung beurteilt werden. in € Millionen 2022 2021 Eigenkapitalinstrumente 6 1 Sonstige Finanzunternehmen 6 1 Nicht-Finanzunternehmen 0 0 Schuldverschreibungen 276 543 Regierungen 69 324 Kreditinstitute 12 12 Sonstige Finanzunternehmen 182 195 Nicht-Finanzunternehmen 12 12 Kredite und Forderungen 475 422 Regierungen 1 1 Kreditinstitute 2 2 Sonstige Finanzunternehmen 30 33 Nicht-Finanzunternehmen 80 50 Haushalte 362 337 Gesamt 757 966 (19) Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten – Designated Fair Value Through Profit/Loss Diese Kategorie umfasst im Wesentlichen jene finanziellen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt des erstmaligen Bilanzansatzes unwiderruflich als designiertes Finanzinstrument zum Fair Value gewidmet wurden (sog. Fair-Value-Option). Die Anwendung der Fair-Value-Option ist an die Voraussetzung geknüpft, dass Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz beseitigt oder signifikant verringert werden. Diese entstehen, wenn die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten oder die Erfassung von daraus resultierenden Gewinnen oder Verlusten auf unterschiedlicher Grundlage erfolgt. Ebenso werden finanzielle Verbindlichkeiten als Finanzinstrumente zum Fair Value designiert, um Bewertungsabweichungen von den mit ihnen im Zusammenhang stehenden Derivaten zu vermeiden. Der Fair Value der unter Anwendung der Fair-Value-Option in diese Kategorie klassifizierten finanziellen Verpflichtungen enthält sämtliche Marktrisikofaktoren einschließlich des mit diesen finanziellen Verpflichtungen in Verbindung stehenden Kreditrisikos des Emittenten. Zu den finanziellen Verpflichtungen gehören im Wesentlichen strukturierte Anleihen. Der Fair Value dieser finanziellen Verpflichtungen wird durch die Abzinsung der vertraglichen Cash-Flows mithilfe einer kreditrisikoadjustierten Zinsstrukturkurve ermittelt, die das Niveau widerspiegelt, auf dem der Konzern ähnliche Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag begeben würde. Die Marktrisikoparameter werden anhand vergleichbarer Finanzinstrumente ermittelt. Bewertungsergebnisse für Verbindlichkeiten, die als Finanzinstrument zum Fair Value designiert wurden, werden im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen ausgewiesen. Zinserträge werden im Zinsüberschuss dargestellt, Bewertungs- und Veräußerungsergebnisse im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen ausgewiesen. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert werden, sind Änderungen des Fair Values, die auf eine Änderung des eigenen Kreditrisikos zurückzuführen sind, nicht in der Erfolgsrechnung, sondern im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Finanzielle Vermögenswerte – Designated Fair Value Through Profit/Loss in € Millionen 2022 2021 Schuldverschreibungen 84 264 Regierungen 43 108 Kreditinstitute 26 31 Nicht-Finanzunternehmen 15 124 Gesamt 84 264 Finanzielle Verbindlichkeiten – Designated Fair Value Through Profit/Loss in € Millionen 2022 2021 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 29 48 Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit 29 48 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 82 165 Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit 82 165 Verbriefte Verbindlichkeiten 839 1.110 Hybride Verträge 1 1 Sonstige verbriefte Verbindlichkeiten 838 1.109 davon nicht wandelbar 838 1.109 Gesamt 950 1.323 davon nachrangige finanzielle Verbindlichkeiten 89 232 (20) Finanzielle Vermögenswerte – Held For Trading Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten – Held For Trading dienen der Nutzung von kurzfristigen Marktpreisschwankungen. Die zu Handelszwecken dienenden Wertpapiere und derivativen Finanzinstrumente werden zum Fair Value bilanziert. Für die Ermittlung des Fair Values werden bei börsennotierten Produkten die Börsenkurse herangezogen. Sind solche Kurse nicht vorhanden, werden bei originären Finanzinstrumenten und Termingeschäften auf Basis von Barwertberechnungen und bei Optionen anhand von geeigneten Optionspreismodellen interne Preise ermittelt. Der Barwertberechnung wird eine Zinskurve zugrunde gelegt, die sich aus Geldmarkt-, Future- und Swapsätzen zusammensetzt. Wenn positive Marktwerte bestehen, werden die Geschäfte den finanziellen Vermögenswerten – Held For Trading zugeordnet, bei negativen Marktwerten erfolgt ein Ausweis unter den finanziellen Verbindlichkeiten – Held For Trading. Die Wertänderung des Marktwerts wird erfolgswirksam im Handelsergebnis dargestellt. Derivate, die Sicherungszwecken gemäß IAS 39 dienen, werden unter dem Bilanzposten Hedge Accounting ausgewiesen. Außerdem sind etwaige Lieferverbindlichkeiten aus Wertpapier-Leerverkäufen in den finanziellen Verbindlichkeiten – Held For Trading dargestellt. Kapitalgarantierte Produkte (Garantiefonds und Zukunftsvorsorge) werden als verkaufte Put-Optionen auf den jeweils zu garantierenden Fonds dargestellt. Der Konzern hat im Rahmen der staatlich geförderten prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge gem. § 108h Abs 1 Z 3 EStG Kapitalgarantieverpflichtungen abgegeben. Dabei garantiert das Kreditinstitut, dass im Fall einer Verrentung der für die Verrentung zur Verfügung stehende Auszahlungsbetrag nicht geringer ist als die Summe der vom Steuerpflichtigen eingezahlten Beträge zuzüglich der für diesen Steuerpflichtigen gutgeschriebenen Prämien im Sinn des § 108g EStG. Zinserträge werden im Zinsüberschuss dargestellt, Bewertungs- und Veräußerungsergebnisse werden im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen ausgewiesen. in € Millionen 2022 2021 Derivate 5.059 2.132 Zinssatzverträge 3.912 1.267 Eigenkapitalverträge 35 184 Wechselkurs- und Goldverträge 1.075 652 Kreditverträge 11 21 Warentermingeschäfte 3 2 Andere 23 6 Eigenkapitalinstrumente 287 369 Kreditinstitute 37 31 Sonstige Finanzunternehmen 100 99 Nicht-Finanzunternehmen 149 240 Schuldverschreibungen 1.064 1.598 Zentralbanken 0 95 Regierungen 719 1.069 Kreditinstitute 211 223 Sonstige Finanzunternehmen 63 107 Nicht-Finanzunternehmen 71 104 Kredite und Forderungen 0 12 Nicht-Finanzunternehmen 0 12 Gesamt 6.411 4.112 Der Anstieg um € 2.298 Millionen auf € 6.411 Millionen war im Wesentlichen auf Bewertungseffekte und Wechselkurs-schwankungen bei Derivaten sowie auf ein höheres abgesichertes Volumen, insbesondere bei Zins- und Fremdwährungsderivaten in der Konzernzentrale, zurückzuführen. Innerhalb des Postens finanzielle Vermögenswerte – Held for Trading betrugen die als Sicherheit gestellten Wertpapiere, zu deren Verkauf oder Verpfändung der Empfänger berechtigt ist, € 41 Millionen (Vorjahr: € 138 Millionen). Derivative Finanzinstrumente Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wickelt die RBI Transaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten sowohl zu Handels- als auch zu Sicherungszwecken ab. Zu den in der RBI eingesetzten Derivaten zählen Swaps, standardisierte Terminkontrakte, Termingeschäfte, Kreditderivate, Optionen und ähnliche Kontrakte. RBI setzt Derivate ein, um den Bedürfnissen der Kunden im Rahmen von deren Risikomanagement Rechnung zu tragen, um Risiken zu steuern und abzusichern sowie um Erträge im Eigenhandel zu generieren. Derivate werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und anschließend auch zu diesem bewertet. Der aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen erfasst, es sei denn, das Derivat ist als Sicherungsinstrument im Rahmen des Hedge Accounting designiert und effektiv. Hier hängt der Zeitpunkt der Erfassung der Bewertungsergebnisse von der Art der Sicherungsbeziehung ab. Derivate, die zur Absicherung gegen Marktrisiken (ausgenommen Handelsaktiva/-passiva) abgeschlossen und gegen ein inhomogenes Portfolio gestellt werden, erfüllen nicht die Bedingung für IAS 39 Hedge Accounting. Sie werden bilanziert, indem die Dirty Prices unter dem Bilanzposten finanzielle Vermögenswerte – Held For Trading bzw. finanzielle Verbindlichkeiten – Held For Trading ausgewiesen werden. Die Wertänderung dieser Derivate auf Basis des Clean Prices ist im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen dargestellt, die Zinsen werden im Zinsüberschuss gezeigt. Kreditderivate, deren Wert von dem in der Zukunft erwarteten (Nicht-)Eintritt spezifizierter Kreditereignisse abhängt, sind mit dem Marktwert unter dem Bilanzposten finanzielle Vermögenswerte – Held For Trading bzw. finanzielle Verbindlichkeiten – Held For Trading ausgewiesen. Die Wertänderungen werden im Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen erfasst. 2022 Nominalwert Marktwert in € Millionen Aktiva Passiva Handelsbuch 149.831 4.601 - 4.552 Zinssatzverträge 99.495 3.586 - 3.701 Eigenkapitalverträge 4.375 35 - 2 Wechselkurs- und Goldverträge 43.414 944 - 825 Kreditverträge 1.452 11 - 8 Warentermingeschäfte 35 3 0 Andere 1.060 23 - 16 Bankbuch 56.072 458 - 250 Zinssatzverträge 48.590 326 - 195 Wechselkurs- und Goldverträge 7.466 131 - 52 Kreditverträge 16 1 - 4 Gesamt 205.902 5.059 - 4.802 OTC-Produkte 198.722 4.936 - 4.762 Börsengehandelte Produkte 4.618 87 - 13 2021 Nominalwert Marktwert in € Millionen Aktiva Passiva Handelsbuch 190.896 1.935 - 1.823 Zinssatzverträge 133.273 1.085 - 1.050 Eigenkapitalverträge 4.241 183 - 138 Wechselkurs- und Goldverträge 50.743 637 - 566 Kreditverträge 1.476 21 - 22 Warentermingeschäfte 70 3 - 1 Andere 1.093 6 - 45 Bankbuch 16.483 197 - 71 Zinssatzverträge 12.123 182 - 64 Wechselkurs- und Goldverträge 3.876 15 - 2 Kreditverträge 484 0 - 4 Gesamt 207.379 2.132 - 1.894 OTC-Produkte 245.361 2.703 - 2.641 Börsengehandelte Produkte 2.176 29 - 9 (21) Finanzielle Verbindlichkeiten – Held For Trading in € Millionen 2022 2021 Derivate 4.802 1.894 Zinssatzverträge 3.896 1.115 Eigenkapitalverträge 2 138 Wechselkurs- und Goldverträge 877 569 Kreditverträge 12 27 Warentermingeschäfte 0 1 Andere 16 45 Short-Positionen 91 250 Eigenkapitalinstrumente 7 6 Schuldverschreibungen 83 243 Verbriefte Verbindlichkeiten 3.560 3.729 Einlagenzertifikate 172 0 Hybride Verträge 3.388 3.729 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1 0 Gesamt 8.453 5.873 Der Anstieg um € 2.580 Millionen auf € 8.453 Millionen war im Wesentlichen auf Bewertungseffekte und Wechselkurs-schwankungen bei Derivaten sowie auf ein höheres abgesichertes Volumen, insbesondere bei Zins- und Fremdwährungsderivaten in der Konzernzentrale, zurückzuführen. Betreffend der Bewertungsgrundsätze wird auf den Posten (20) Finanzielle Vermögenswerte – Held For Trading verwiesen. (22) Hedge Accounting und Fair-Value Anpassungen aus Portfolio-Fair-Value-Hedges IFRS 9 räumt in Bezug auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen Wahlrechte ein. Die RBI wendet weiterhin die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IAS 39 an, jedoch unter Berücksichtigung der Änderungen in den Anhangangaben nach IFRS 7. Werden Derivate zum Zweck des Risikomanagements gehalten und erfüllen die Geschäfte spezifische Kriterien, wendet die RBI Hedge Accounting an. Dafür werden einzelne Sicherungsinstrumente, im Wesentlichen Derivate, im Rahmen der Absicherung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value Hedge), von Zahlungsströmen (Cash-Flow Hedge) oder von Nettoinvestitionen in wirtschaftlich selbständige Teileinheiten (Capital Hedge) designiert. Zu Beginn der Sicherungsbeziehung wird der Zusammenhang zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft einschließlich der zugrunde liegenden Risikomanagement-Ziele dokumentiert. Weiters wird sowohl bei Eingehen der Sicherungsbeziehung als auch in deren Verlauf regelmäßig dokumentiert, dass das in der Sicherungsbeziehung designierte Sicherungsinstrument hinsichtlich der Kompensation der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts bzw. der Cash-Flows des Grundgeschäfts in hohem Maß effektiv ist. in € Millionen 2022 2021 Positive Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Mikro-Fair-Value-Hedge 611 215 Zinssatzverträge 611 215 Positive Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Mikro-Cash-Flow-Hedge 1 0 Zinssatzverträge 1 0 Positive Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Net Investment Hedge 4 2 Positive Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Portfolio Hedge 991 413 Cash-Flow Hedge 100 25 Fair Value Hedge 891 387 Gesamt 1.608 630 in € Millionen 2022 2021 Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Portfolio-Fair-Value-Hedge - 947 - 279 Gesamt - 947 - 279 Die positiven Marktwerte von Absicherungsinstrumenten in Mikro-Fair-Value-Hedge-Beziehungen erhöhten sich um € 396 Millionen auf € 611 Millionen. Der Anstieg ist einerseits auf ein erhöhtes abgesichertes Volumen von Zinsderivaten von rund € 2,8 Milliarden vor allem in der Konzernzentrale und in Ungarn zurückzuführen, andererseits trugen auch die gestiegenen Zinsniveaus zu einer Erhöhung der Marktwerte der jeweiligen Zinssatzinstrumente bei. Die positiven Marktwerte von Absicherungsinstrumenten in Portfolio-Fair-Value-Hedge-Beziehungen erhöhten sich um € 578 Millionen auf € 991 Millionen. Aufgrund der deutlichen Zinsanstiege in allen Kernmärkten der RBI kam es zu einem Anstieg der Marktwerte der in Portfolio-Absicherungsbeziehungen befindlichen Zinsderivaten. Bei der Raiffeisen Bausparkasse Österreich Gesellschaft m.b.H. erhöhten sich die Marktwerte um € 393 Millionen, in Tschechien um € 97 Millionen und in Ungarn um € 131 Millionen (sowohl Fair-Value- als auch Cash-Flow-Portfolio-Hedges). In Russland kam es zu einem Rückgang um € 87 Millionen. Dies ist im Wesentlichen auf Beendigungen von Hedge-Accounting-Beziehungen im Berichtsjahr zurückzuführen. Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus erhöhten sich im Gegenzug die negativen Marktwertanpassungen der gegen das Zinsrisiko abgesicherten aktivseitigen Grundgeschäfte aus Portfolio-Fair-Value-Hedge-Beziehungen gegenüber dem Jahresultimo um € 668 Millionen auf minus € 947 Millionen. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus den fixverzinsten Darlehen der Raiffeisen Bausparkasse Österreich Gesellschaft m.b.H. (minus € 463 Millionen). Die restlichen Veränderungen entfielen auf Ungarn, Tschechien und Russland. in € Millionen 2022 2021 Negative Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Mikro-Fair-Value-Hedge 605 69 Zinssatzverträge 605 69 Negative Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Mikro-Cash-Flow-Hedge 1 0 Zinssatzverträge 1 0 Negative Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Net Investment Hedge 34 29 Negative Fair Values derivativer Finanzinstrumente aus Portfolio Hedge 1.414 730 Cash-Flow Hedge 87 43 Fair Value Hedge 1.328 686 Gesamt 2.054 828 in € Millionen 2022 2021 Fair-Value-Anpassungen des abgesicherten Zinsrisikos aus Portfolio-Fair-Value-Hedge - 1.217 - 536 Gesamt - 1.217 - 536 Die negativen Marktwerte von Absicherungsgeschäften aus Mikro-Fair-Value-Hedge-Beziehungen erhöhten sich um € 536 Millionen auf € 605 Millionen. Der Anstieg ist in erster Linie auf Mikro-Fair-Value-Hedges in der Konzernzentrale (plus € 436 Millionen) und der Slowakei (plus € 74 Millionen) zurückzuführen und resultierte einerseits aus einem volumenbedingten Anstieg der abgesicherten Zinspositionen und andererseits aus dem deutlichen gestiegenen Zinsniveau. Der zinsbedingte Anstieg der negativen Marktwerte von Absicherungsinstrumenten aus Portfolio-Fair-Value-Hedge-Beziehungen um € 685 Millionen auf € 1.414 Millionen resultierte aus Tschechien (plus € 302 Millionen), Ungarn (plus € 372 Millionen), der Slowakei (plus € 114 Millionen) und der Raiffeisen Bausparkasse Österreich Gesellschaft m.b.H. (minus € 84 Millionen). Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus erhöhten sich im Gegenzug die negativen Marktwertanpassungen der gegen das Zinsrisiko abgesicherten passivseitigen Grundgeschäfte aus Portfolio-Fair-Value-Hedge-Beziehungen gegenüber dem Jahresultimo um € 681 Millionen auf minus € 1.217 Millionen. Diese Veränderung war im Wesentlichen auf die Entwicklung der Marktwerte der abgesicherten Verbindlichkeiten in Portfolio-Hedge-Beziehungen in Tschechien (minus € 222 Millionen), Ungarn (minus € 286 Millionen) und der Slowakei (minus € 117 Millionen) aufgrund gestiegener Zinssätze und Wechselkursveränderungen, vor allem bei abgesicherten Kundeneinlagen in lokalen Währungen, zurückzuführen. Hedge Accounting - Zusatzangaben In der RBI sind verschiedene Arten von Hedge Accounting mit dem Ziel der Reduktion von Zinsrisiko und Volatilität in der Erfolgsrechnung in Anwendung: Abhängig vom abzusichernden Risiko werden Absicherungsinstrumente entweder als Fair Value Hedge oder als Cash-Flow Hedge dargestellt. Beide Arten können auf Mikroebene sowie in Portfolios modelliert werden. Hedge Accounting wird auch bei der Absicherung des Nettoinvestitionsrisikos aus Kursschwankungen des russischen Rubels, des rumänischen Leus, der tschechischen Krone und des ungarischen Forints angewendet. Im Rahmen von Fair Value Hedges und Cash-Flow Hedges werden unterschiedliche Finanzinstrumente als gesicherte Grundgeschäfte in Sicherungsbeziehungen designiert. Den größten Anteil haben in diesem Zusammenhang Kredite und Forderungen auf der Aktivseite sowie Einlagen auf der Passivseite. Schuldverschreibungen und verbriefte Verbindlichkeiten sind weitere Positionen, die in Hedge-Accounting-Beziehungen einfließen. Als Sicherungsinstrumente dienen hauptsächlich Zinssatz- und Wechselkursverträge. Weiterführende Erläuterungen zur Risikomanagementstrategie der RBI finden sich im Risikobericht unter Punkt (44) Marktrisiko. Die Auswirkungen von Sicherungsgeschäften auf die Gesamtergebnisrechnung sind unter Punkt (5) Handelsergebnis, Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen und Ergebnis aus Hedge Accounting, jene auf die Eigenkapitalveränderung sind unter Punkt (30) Eigenkapital, Entwicklung kumuliertes sonstiges Ergebnis des Konzern-Eigenkapitals, enthalten. Absicherung einer Nettoinvestition in eine wirtschaftlich selbständige Teileinheit (Net Investment Hedge) In der RBI werden Kurssicherungsgeschäfte für Investitionen in wirtschaftlich selbständige Teileinheiten zur Reduktion der aus der Währungsumrechnung der Eigenkapitalbestandteile resultierenden Differenzen getätigt. Als Sicherungsinstrumente dienen in erster Linie Fremdwährungsswaps. Die aus ihnen entstehenden Gewinne bzw. Verluste aus der Währungsumrechnung werden im sonstigen Ergebnis verrechnet und in der Eigenkapitalüberleitung gesondert dargestellt, soweit die Sicherungsbeziehung effektiv ist. Ein etwaiger ineffektiver Teil der Sicherungsbeziehung wird im Handelsergebnis erfasst. Die dazugehörigen Zinskomponenten werden im Zinsüberschuss ausgewiesen. Absicherungsinstrumente Aufgliederung nach Art des Hedge Accounting auf Ebene der Nominalwerte, sowohl gesamt als auch nach dem Zeitpunkt der vertraglichen Beendigung sowie auf Ebene der Buchwerte: 2022 Nominalwert Laufzeit Buchwert in € Millionen Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Aktiva Passiva Zinssatzverträge 51.556 669 3.730 27.279 19.878 1.604 2.020 Cash-Flow Hedge 2.140 30 337 1.075 698 102 87 Fair Value Hedge 49.416 639 3.393 26.204 19.180 1.502 1.933 Wechselkursverträge 1.114 0 0 91 1.023 4 34 Cash-Flow Hedge 125 0 0 91 34 0 0 Fair Value Hedge 29 0 0 0 29 0 0 Net Investment Hedge 960 0 0 0 960 4 34 Gesamt 52.670 669 3.730 27.369 20.902 1.608 2.054 2021 Nominalwert Laufzeit Buchwert in € Millionen Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Aktiva Passiva Zinssatzverträge 41.490 1.114 4.986 19.549 15.841 628 799 Cash-Flow Hedge 1.544 29 515 671 329 25 44 Fair Value Hedge 39.946 1.086 4.471 18.878 15.511 602 755 Wechselkursverträge 1.790 5 1.727 26 32 3 29 Cash-Flow Hedge 37 0 12 26 0 0 0 Fair Value Hedge 38 5 0 0 32 0 0 Net Investment Hedge 1.715 0 1.715 0 0 2 29 Gesamt 43.280 1.120 6.713 19.575 15.873 630 828 Fair Value Hedges IAS 39 sieht die Anwendung des Hedge Accounting für Derivate vor, die der Absicherung des beizulegenden Zeitwerts bilanzierter Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten dienen. Einem solchen Marktwertrisiko unterliegt insbesondere das Kreditgeschäft, sofern es sich um festverzinsliche Forderungen handelt. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos bei einzelnen Krediten oder Refinanzierungen werden Interest Rate Swaps abgeschlossen, die die Voraussetzungen für Hedge Accounting erfüllen. Dies bedeutet, dass die Sicherungsgeschäfte dokumentiert, fortlaufend beurteilt und als hoch wirksam eingestuft werden. Somit kann über die gesamte Laufzeit der Sicherungsbeziehungen davon ausgegangen werden, dass Änderungen des beizulegenden Zeitwerts eines gesicherten Grundgeschäfts nahezu vollständig durch eine Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments kompensiert werden und die tatsächlichen Ergebnisse in einer Bandbreite von 80 bis 125 Prozent liegen. Derivate, die zur Absicherung des Marktwerts von einzelnen Bilanzposten (ausgenommen Handelsderivate) abgeschlossen werden, werden mit dem Marktwert (Dirty Price) unter dem Posten Hedge Accounting (aktivseitig: positive Marktwerte, passivseitig: negative Marktwerte) bilanziert. Die Buchwertänderungen des gesicherten Grundgeschäfts (Aktiva oder Passiva) werden direkt den betroffenen Bilanzposten zugerechnet und im Anhang gesondert ausgewiesen. Sowohl das Ergebnis aus der Veränderung der Buchwerte der abzusichernden Positionen als auch das Ergebnis aus der Veränderung der Clean Prices der Derivate werden im Ergebnis aus Hedge Accounting gebucht. Im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken wird die Absicherung von Zinsrisiken auch auf Portfolioebene abgebildet. Abgesichert werden einzelne Geschäfte oder Gruppen von Geschäften mit ähnlicher Risikostruktur, gegliedert nach Laufzeitbändern entsprechend den erwarteten Rückzahlungs- und Zinsanpassungsterminen in einem Portfolio. Portfolios können nur Aktiva, nur Passiva oder beides enthalten. Bei dieser bilanziellen Abbildung von Sicherungszusammenhängen werden die Wertänderungen der Grundgeschäfte im Ergebnis aus Hedge Accounting erfasst. Der abgesicherte Betrag der Grundgeschäfte wird im Konzernabschluss bei einer Konzerneinheit inklusive Sichteinlagen bestimmt, somit werden die Regelungen des EU-Carve-Outs in Anspruch genommen. Details zu den zugrunde liegenden Geschäften bei Fair-Value-Hedge-Beziehungen: 2022 Buchwert der zugrunde liegenden Geschäfte Kumulierte Beträge aus Fair-Value-Anpassungen der zugrunde liegenden Geschäfte Fair-Value-Änderungen der zugrunde liegenden Geschäfte1 in € Millionen Aktiva Passiva Aktiva Passiva Zinssatzsicherungsgeschäfte 20.723 22.375 - 1.661 959 - 89 Schuldverschreibungen 7.256 200 - 968 2 - 977 Kredite und Forderungen 13.467 0 - 692 2 - 1.027 Einlagen 0 11.250 0 139 941 Verbriefte Verbindlichkeiten 0 10.925 0 815 974 Währungs-Hedge 51 47 - 9 - 1 - 2 Sonstige Aktiva 51 0 - 9 0 - 3 Sonstige Passiva 0 47 0 - 1 1 Gesamt 20.774 22.422 - 1.670 958 - 91 1 Fair-Value-Änderungen der zugrunde liegenden Geschäfte, die in der Berichtsperiode für die Berechnung der Ineffektivität verwendet wurden 2021 Buchwert der zugrunde liegenden Geschäfte Kumulierte Beträge aus Fair-Value-Anpassungen der zugrunde liegenden Geschäfte Fair-Value-Änderungen der zugrunde liegenden Geschäfte1 in € Millionen Aktiva Passiva Aktiva Passiva Zinssatzsicherungsgeschäfte 14.620 20.600 - 227 271 123 Schuldverschreibungen 6.261 0 - 12 - 1 - 291 Kredite und Forderungen 8.359 0 - 219 1 - 398 Einlagen 0 11.928 4 260 644 Verbriefte Verbindlichkeiten 0 8.672 0 11 168 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 Währungs-Hedge 50 0 - 5 0 - 7 Sonstige Aktiva 50 0 - 5 0 0 Sonstige Passiva 0 0 0 0 - 7 Gesamt 14.670 20.600 - 233 271 115 1 Fair-Value-Änderungen der zugrunde liegenden Geschäfte, die in der Berichtsperiode für die Berechnung der Ineffektivität verwendet wurden Cash-Flow Hedges IAS 39 sieht die Anwendung des Cash-Flow-Hedge-Accounting für Derivate vor, die der Absicherung gegen das Risiko einer Veränderung künftiger Zahlungsströme dienen. Einem solchen Cash-Flow-Risiko unterliegen insbesondere variabel verzinsliche Kredite und Verbindlichkeiten sowie erwartete Transaktionen (z. B. erwartete Geldaufnahmen oder -veranlagungen). Interest Rate Swaps, die zur Absicherung des Risikos aus schwankenden Cash-Flows bestimmter variabler Zinspositionen abgeschlossen werden, werden wie folgt bilanziert: Das Sicherungsinstrument wird mit dem Marktwert angesetzt, die Änderungen des Clean Prices werden im sonstigen Ergebnis gebucht. Der ineffektive Teil wird hingegen ergebniswirksam als Ergebnis aus Hedge Accounting ausgewiesen. Details zu Wertänderungen bei Absicherungsinstrumenten in Cash-Flow-Hedge-Beziehungen unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Ausweises des effektiven Teils im sonstigen Ergebnis und des ineffektiven Teils in der Erfolgsrechnung: 2022 in € Millionen Wertänderungen bei Absicherungsinstrumenten bilanziert im sonstigen Ergebnis Erfolgswirksamer, ineffektiver Teil aus Absicherungsinstrumenten Zinssatzsicherungsgeschäfte - 45 - 1 Kredite und Forderungen - 113 - 1 Einlagen 68 0 Währungs-Hedge - 1 0 Sonstige Aktiva - 1 0 Sonstige Passiva 0 0 Gesamt - 45 0 2021 in € Millionen Wertänderungen bei Absicherungsinstrumenten bilanziert im sonstigen Ergebnis Erfolgswirksamer, ineffektiver Teil aus Absicherungsinstrumenten Zinssatzsicherungsgeschäfte - 36 - 1 Kredite und Forderungen - 55 - 1 Einlagen 19 0 Währungs-Hedge 1 0 Sonstige Aktiva 1 0 Sonstige Passiva 0 0 Gesamt - 35 - 1 (23) Erläuterungen Fair Value von Finanzinstrumenten Gemäß IFRS 13 verwendet die RBI die nachfolgende Fair-Value-Hierarchie zur Feststellung und Offenlegung des Fair Values für Finanzinstrumente. Die Zuordnung bestimmter Finanzinstrumente zu den Level-Kategorien erfordert eine regelmäßige Beurteilung, insbesondere wenn die Bewertung sowohl auf beobachtbaren als auch auf nicht auf dem Markt beobachtbaren Parametern beruht. Auch unter Berücksichtigung von Änderungen der Marktliquidität und damit der Preistransparenz kann sich die Klassifizierung eines Instruments im Zeitablauf ändern. Notierte Preise in einem aktiven Markt (Level I) Finanzinstrumente, für die die Fair-Value-Bewertung anhand von quotierten Marktpreisen erfolgt, werden dem Level I der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet. Dies gilt insbesondere für an Börsen gehandelte Eigenkapitalinstrumente, im Interbankenmarkt gehandelte Fremdkapitalinstrumente und börsengehandelte Derivate. Die Bewertung beruht im Wesentlichen auf externen Datenquellen (Börsenpreise bzw. Broker-Quotierungen in liquiden Marktsegmenten). Bei einem aktiven Markt handelt es sich um einen Markt, in dem Transaktionen von Vermögenswerten und Schulden mit ausreichender Häufigkeit und ausreichendem Volumen stattfinden, sodass Preisinformationen laufend zur Verfügung stehen. Indikatoren für aktive Märkte können die Anzahl, die Häufigkeit der Aktualisierung oder die Qualität der Quotierungen (z. B. Banken oder Börsen) sein. Weiters sind auch enge Bid-/Ask-Spannen sowie Quotierungen der Marktteilnehmer innerhalb eines bestimmten Korridors Anzeichen für einen aktiven liquiden Markt. Finanzinstrumente, für die die Fair-Value-Bewertung anhand von quotierten Marktpreisen erfolgt, sind hauptsächlich börsennotierte Wertpapiere und ein geringer Anteil an Derivaten sowie liquide Anleihen, die auf OTC-Märkten (Over The Counter) gehandelt werden. Bewertungsverfahren mittels beobachtbarer Parameter (Level II) In den Fällen, in denen keine Börsennotierungen auf einem aktiven Markt vorliegen, wird das Finanzinstrument dann als Level II klassifiziert, wenn der Fair Value durch anerkannte Bewertungsmodelle mithilfe von beobachtbaren Preisen oder Parametern (insbesondere von Barwertmethoden oder Optionspreismodellen) ermittelt werden kann. Diese beobachtbaren Marktdaten sind im Wesentlichen Zinskurven, Credit Spreads und Volatilitäten. RBI verwendet grundsätzlich Bewertungsmodelle, die einer internen Prüfung durch das Marktrisiko-Komitee unterliegen, um angemessene Bewertungsparameter sicherzustellen. Das Bewertungsverfahren mittels beobachtbarer Parameter betrifft die Mehrheit der OTC-Derivate und der nicht börsennotierten Fremdkapitalinstrumente. Bewertungsverfahren mittels nicht beobachtbarer Parameter (Level III) Kann die Fair-Value-Bewertung weder anhand von ausreichend regelmäßig gestellten Marktpreisen (Level I) noch anhand von Bewertungsmodellen, die vollständig auf beobachtbaren Marktpreisen beruhen (Level II), erfolgen, werden einzelne nicht auf dem Markt beobachtbare Input-Parameter anhand von angemessenen Annahmen geschätzt. Haben nicht auf dem Markt beobachtbare Parameter einen signifikanten Einfluss auf die Bewertung des zugrunde liegenden Finanzinstruments, wird es dem Level III der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet. Diese nicht regelmäßig beobachtbaren Bewertungsparameter sind unter anderem Credit Spreads, die aus internen Schätzungen abgeleitet werden. Diese Eingangsparameter können Daten enthalten, die in Form von Näherungswerten unter anderem aus historischen Daten ermittelt werden (Bewertungshierarchie Level III). Die Anwendung dieser Modelle erfordert Annahmen und Einschätzungen des Managements, deren Umfang von der Preistransparenz in Bezug auf das Finanzinstrument und dessen Markt sowie von der Komplexität des Instruments abhängt. Für Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (dies umfasst Forderungen aus dem Kreditgeschäft, Einlagen, sonstige kurzfristige Geldaufnahmen und langfristige Verbindlichkeiten), gibt der Konzern den beizulegenden Zeitwert an. Grundsätzlich besteht bei diesen Instrumenten eine geringe oder keine Handelsaktivität, weshalb bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts signifikante Einschätzungen durch das Management erforderlich sind. Fair Value von Finanzinstrumenten, die zum Fair Value bilanziert werden Das Kreditportfolio wird in die zentrale Berechnung des beizulegenden Zeitwerts einbezogen. Die Berechnung des Fair Values erfolgt monatlich und basiert auf der Discounted-Cash-Flow-Methode. Die erwarteten Zahlungsströme werden mit einem angemessenen Abzinsungssatz (d. h. risikofreier Zinssatz plus Zuschlag) abgezinst. Die Methodik zur Berechnung des Abzinsungssatzes unterscheidet sich je nach Segment (d. h. Retail und Non-Retail). Darüber hinaus wird auch der beizulegende Zeitwert der eingebetteten Optionen für das Kreditportfolio berechnet, und die angewandte Methodik basiert auf dem Kundensegment (d. h. Retail und Non-Retail). Die Bewertung der eingebetteten Optionen im Retail-Bereich basiert auf der Verhaltensmodellierung (z. B. lineare Regression/gleitender Zwölf-Monats-Durchschnitt der Vorauszahlungsraten). Die Bewertung eingebetteter Optionen in Krediten im Non-Retail-Bereich basiert auf der Annahme eines vollständigen rationalen Verhaltens des Kunden. Die in Non-Retail-Krediten enthaltenen eingebetteten Optionen wie Vorauszahlung, Auszahlung oder Auffüllung werden mit Swaptions repliziert und mit dem Trinomial Tree Hull-White-Strukturmodell bewertet. Für die Bewertung der Zinsoptionen (Caps und Floors) wird grundsätzlich das Modell von Black angewendet, dem lognormal verteilte Renditen zugrunde liegen. Da wir uns in einem volatilen Zinsumfeld befinden, wird das shifted lognormale Black-Modell für die Bewertung der Zinsoptionen angewendet, dem ein Displaced-Diffusion-Modell zugrunde liegt (lognormale Verteilung mit einer Zinsverschiebung). Für Anleihen werden in erster Linie handelbare Marktpreise herangezogen. Sind keine Quotierungen vorhanden, werden die Wertpapiere mittels Discounted-Cash-Flow-Modell bewertet. Hier fließen als Bewertungsparameter die Zinskurve sowie ein adäquater Credit Spread ein. Die Ermittlung des Credit Spreads erfolgt über auf dem Markt vorhandene, vergleichbare Finanzinstrumente. Für einen geringen Teil des Portfolios wurden Credit Default Spreads für die Bewertung verwendet. Weiters werden auch externe Bewertungen von Dritten berücksichtigt, die in allen Fällen indikativen Charakter aufweisen. Die Level-Einteilung der Posten wird am Ende der Berichtsperiode durchgeführt. Im der RBI kommen für die Bewertung von OTC-Derivaten marktübliche, bekannte Bewertungsmethoden zur Anwendung. Beispielsweise werden Interest Rate Swaps, Cross Currency Swaps oder Forward Rate Agreements über das für diese Produkte marktübliche Discounted-Cash-Flow-Modell bewertet. OTC-Optionen, z. B. Foreign Exchange Options oder Caps und Floors, liegen Bewertungsmodelle zugrunde, die dem Marktstandard entsprechen. Für die angeführten Produktbeispiele wären dies das Garman-Kohlhagen-Modell sowie Black-Scholes 1972 und Black 1976. Für komplexe Optionen erfolgt die Bewertung mithilfe von Monte-Carlo-Simulationen. Zur Ermittlung des Fair Values ist weiters eine Anpassung der Kreditbewertungen für das Kontrahentenausfallrisiko (Credit Value Adjustment, CVA) und das eigene Kreditrisiko (Debit Value Adjustment, DVA) notwendig, um das mit OTC-Derivattransaktionen verbundene Kreditrisiko der Gegenparteien (Kontrahentenausfallrisiko) insbesondere für jene Vertragspartner zu berücksichtigen, mit denen nicht bereits eine Absicherung über Credit Support Annex erfolgt ist. Der ermittelte Betrag stellt jeweils den geschätzten Marktwert der Sicherungsmaßnahmen dar, die zur Absicherung gegen das Kreditrisiko der Gegenparteien aus den OTC-Derivatportfolios des Konzerns erforderlich sind. Die CVA-Bewertungsanpassung besteht einerseits aus der Ermittlung des in der Zukunft zu erwartenden positiven Risikobetrags (Expected Positive Exposure) und andererseits aus der Ausfallwahrscheinlichkeit des Kontrahenten. Um den zu erwartenden positiven Risikobetrag zu ermitteln, wird unter Berücksichtigung aller verfügbaren Risikofaktoren (z. B. Währungs- und Zinskurven) eine große Anzahl von Szenarien für zukünftige Zeitpunkte simuliert. Die OTC-Derivate werden unter Berücksichtigung dieser Szenarien an den jeweiligen zukünftigen Zeitpunkten zu Marktwerten bewertet und auf Kontrahentenebene aggregiert, um abschließend für alle Zeitpunkte den positiven Risikobetrag zu bestimmen. Kontrahenten mit CSA-Verträgen (Credit Support Annex, CSA) werden in der Berechnung berücksichtigt. Bei diesen errechnen sich die erwarteten Risikobeträge nicht direkt aus den simulierten Marktwerten, sondern aus einer zukünftig erwarteten Änderung der Marktwerte über einer Margin Period of Risk von zehn Tagen. Zur Ermittlung der Ausfallswahrscheinlichkeit leitet der Konzern, sofern direkte CDS-Quotierungen (Credit Default Swap, CDS) zur Verfügung stehen, für den jeweiligen Kontrahenten die marktbasierte Ausfallwahrscheinlichkeit und implizit die Verlustquote (Loss Given Default, LGD) ab. Die Ausfallwahrscheinlichkeit von nicht aktiv auf dem Markt gehandelten Kontrahenten wird durch Zuordnung des internen Ratings eines Kontrahenten an eine sektor- und ratingspezifische CDS-Kurve bestimmt. Die DVA-Bewertungsanpassung wird durch den erwarteten negativen Risikobetrag (Expected Negative Exposure) und durch die Kreditqualität der RBI bestimmt und stellt die Wertanpassung in Bezug auf die eigene Ausfallwahrscheinlichkeit dar. Die Berechnung erfolgt von der Methodik her analog zum CVA. Für die Bewertung von OTC-Derivaten wurde kein Funding Value Adjustment (FVA) berücksichtigt. Die RBI beobachtet die Entwicklungen auf dem Markt und wird gegebenenfalls eine Methode für die Ermittlung des FVA entwickeln. Die in der Bilanz zum Fair Value ausgewiesenen Finanzinstrumente werden in den folgenden Tabellen nach Bilanzposten gegliedert dargestellt. Aktiva 2022 2021 in € Millionen Level I Level II Level III Level I Level II Level III Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 1.010 5.371 29 1.574 2.526 13 Derivate 3 5.057 0 18 2.114 0 Eigenkapitalinstrumente 271 16 0 369 0 0 Schuldverschreibungen 736 299 29 1.186 412 0 Kredite und Forderungen 0 0 0 0 0 12 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 150 80 527 367 149 450 Eigenkapitalinstrumente 1 5 0 1 0 0 Schuldverschreibungen 149 74 52 366 148 29 Kredite und Forderungen 0 0 475 0 0 422 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 48 36 0 230 33 0 Schuldverschreibungen 48 36 0 230 33 0 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 2.441 536 225 3.694 765 201 Eigenkapitalinstrumente 17 2 150 11 0 140 Schuldverschreibungen 2.424 535 75 3.683 765 61 Hedge Accounting 0 1.608 0 0 630 0 Passiva 2022 2021 in € Millionen Level I Level II Level III Level I Level II Level III Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 93 8.360 0 243 5.630 0 Derivate 6 4.796 0 11 1.884 0 Short-Positionen 86 5 0 232 17 0 Verbriefte Verbindlichkeiten 0 3.560 0 0 3.729 0 Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss 0 950 0 0 1.323 0 Einlagen 0 111 0 0 213 0 Verbriefte Verbindlichkeiten 0 839 0 0 1.110 0 Hedge Accounting 0 2.054 0 0 828 0 Bewegungen von zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten zwischen Level I und Level II Für Finanzinstrumente mit einem Volumen von € 12 Millionen standen zum 31. Dezember 2022 nur abgeleitete Preise zur Verfügung. Zum Beispiel wurde anstelle des BGN-Werts (Bloomberg Generic Price) der BVAL-Wert (Bloomberg Evaluation) herangezogen. Folglich wurden diese Wertpapiere von Level I auf Level II umgegliedert. Bei den Verschiebungen von Level II zu Level I handelt es sich um Anleihen in Höhe von € 21 Millionen, für die zum Zeitpunkt des Transfers Marktwerte zur Verfügung standen. Bewegungen von zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumenten in Level III Der Gesamtbestand an Level-III-Vermögenswerten stieg in der Berichtsperiode um netto € 117 Millionen. Im Wesentlichen erhöhte sich das Volumen der Staatsanleihen der Bewertungskategorien finanzielle Vermögenswerte – Held for Trading und finanzielle Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income um netto € 40 Millionen. Der Grund für diesen Anstieg war zum einen der Wegfall von beobachtbaren Input-Parametern in Russland bzw. Zugänge in Rumänien und Österreich. Zudem kam es zu einem Anstieg bei den Finanzinstrumenten, die verpflichtend zum Fair Value bilanziert werden müssen, um netto € 77 Millionen, hauptsächlich durch Kredite in Ungarn. Rund € 4 Millionen basierten auf Wechselkursschwankungen. Aktiva in € Millionen Stand 1.1.2022 Änderung Konsolidierungskreis Währungs- differenzen Zugänge Abgänge Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 13 0 - 2 32 - 48 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 450 0 - 2 134 - 46 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 0 0 0 0 - 0 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 201 0 - 0 53 - 56 Gesamt 664 0 - 4 219 - 150 Aktiva in € Millionen Erfolg in GuV Erfolg im sonstigen Ergebnis Transfer in Level III Transfer aus Level III Stand 31.12.2022 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading - 26 0 143 - 82 29 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss - 15 0 5 0 527 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 0 0 0 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 2 - 18 203 - 160 225 Gesamt - 39 - 18 351 - 242 781 Passiva in € Millionen1 Stand 1.1.2022 Änderung Konsolidierungskreis Währungs- differenzen Zugänge Abgänge Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 0 0 - 0 0 0 Gesamt 0 0 0 0 0 Passiva in € Millionen1 Erfolg in GuV Erfolg im sonstigen Ergebnis Transfer in Level III Transfer aus Level III Stand 31.12.2022 Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 0 0 0 - 0 0 Gesamt 0 0 0 0 0 1 Werte, die mit 0 angegeben werden, enthalten Marktwerte unter einer halben Million €. Qualitative Informationen zur Bewertung von Level-III-Finanzinstrumenten Aktiva 2022 Marktwert in € Millionen1 Bewertungsmethode Wesentliche nicht beobachtbare Input-Faktoren Umfang der nicht beobachtbaren Input-Faktoren Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 29 Ergänzungskapital 0 Indicative Prices (Richtpreise) Indikationen - Staatsanleihen, festverzinsliche Anleihen 29 DCF-Verfahren Kreditspanne 1,11 - 52,83% Devisentermingeschäfte 0 DCF-Verfahren Zinssatz 10 - 30% Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 527 Sonstige Beteiligungen 0 Vereinfachte Kapitalwertmethode Expertenmeinung – – Schuldverschreibungen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 52 Nettovermögen Finanzierungsauktion/Transaktionskosten Marktpreisindikation (Auktions-) Preis Kredite 475 Retail: DCF-Verfahren (Black-Scholes, Vorfälligkeitsoptionen, Widerrufsmöglichkeit, usw.) Non-Retail: DCF-Verfahren/Optionsbewertung (Black-Scholes (shifted) Model; Hull-White Trinominal Tree) Spanne (Neugeschäft) Funding Kurven (Liquiditätskosten) Kreditrisikoprämie (CDS Kurven) 0,96 - 3,20% über alle Währungen -0,19 - 5,96% über alle Währungen 0,17 - 8,91% (abhängig vom Rating: von A bis CCC) Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 0 Festverzinsliche Anleihen 0 Nettovermögen Preis – Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 225 Sonstige Beteiligungen 45 Dividend Discount Model Vereinfachte Ertragswertmethode DCF-Verfahren Kreditspanne Cash-Flow Diskontierungszinssatz Dividenden Beta Faktor – Sonstige Beteiligungen 51 Adjustierte Nettoinventarwertmethode Angepasstes Eigenkapital – Sonstige Beteiligungen 53 Multiplikatormethode Transaktionspreis Anschaffungskosten Kostenannäherung Bewertungsgutachten (Expertenmeinung) Kostenansatz abzüglich Wertminderung EV/Sales EV/EBIT P/E P/B – Staatsanleihen, Kommunalschuldverschreibungen 75 DCF-Verfahren Zinssatz – Gesamt 781 Passiva 2022 Marktwert in € Millionen1 Bewertungsmethode Wesentliche nicht beobachtbare Input-Faktoren Umfang der nicht beobachtbaren Input-Faktoren Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 0 Devisentermingeschäfte 0 DCF-Verfahren Zinssatz 10 - 50% Gesamt 0 1 Werte, die mit 0 angegeben werden, enthalten Marktwerte unter einer halben Million €. Sensitivität des Fair Values für finanzielle Vermögenswerte (Level III) und Verbindlichkeiten, die zum Fair Value bewertet werden Die Berechnungen der nicht beobachtbaren Input-Parameter basieren hauptsächlich auf Änderungen der Credit Spreads für Anleihen und Kredite sowie auf den Marktwerten vergleichbarer Aktien. Für Anleihen und Kredite führt ein Anstieg (Rückgang) des Credit Spreads um 100 Basispunkte (75 Basispunkte) zu einem entsprechenden Rückgang (Anstieg) im Fair Value. Bei nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten führt eine Erhöhung (Rückgang) des Preises um 10 Prozent zu einer entsprechenden Erhöhung (Rückgang) des Fair Values. Finanzielle Vermögenswerte 2022 2021 Buchwert Fair-Value-Änderungen Buchwert Fair-Value-Änderungen in € Millionen Level III Positive Negative Level III Positive Negative Kredite und Forderungen 475 12 - 14 434 39 - 29 Schuldverschreibungen 81 5 - 5 29 3 - 3 Effekt in der Erfolgsrechnung 17 - 19 42 - 32 2022 2021 Buchwert Fair-Value-Änderungen Buchwert Fair-Value-Änderungen in € Millionen Level III Positive Negative Level III Positive Negative Schuldverschreibungen 75 2 - 3 61 2 - 2 Eigenkapitalinstrumente 150 18 - 15 140 13 - 16 Effekt im sonstigen Ergebnis 21 - 18 15 - 18 Sonstige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Eigenkapital (24) Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen in € Millionen 2022 2021 Anteile an verbundenen Unternehmen 193 251 Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen 520 716 Gesamt 713 968 Anzahl der nicht einbezogenen Tochterunternehmen 249 274 Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen: in € Millionen Anteil in % 2022 Buchwert 2022 Buchwert 2021 card complete Service Bank AG, Wien (AT) 25,0% 12 10 EMCOM Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 33,6% 7 7 LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien (AT) 33,1% 153 200 Raiffeisen Life Insurance Company LLC, Moskau (RU) 25,0% 8 11 NOTARTREUHANDBANK AG, Wien (AT) 26,0% 12 12 Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) 8,1% 44 56 Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 31,3% 11 13 Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt (AT) 49,2% 13 10 Prva stavebna sporitelna a.s., Bratislava (SK) 32,5% 41 43 Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG, Wien (AT) 47,6% 11 16 Raiffeisen-Leasing Management GmbH, Wien (AT) 50,0% 10 12 UNIQA Insurance Group AG, Wien (AT) 10,9% 199 325 Gesamt 520 716 Der Buchwert der at-equity bewerteten Unternehmen reduzierte sich von € 716 Millionen auf € 520 Millionen. Der Rückgang war überwiegend auf die LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft sowie die UNIQA Insurance Group AG zurückzuführen. Während bei der LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft die ungünstigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere durch den Krieg in der Ukraine, die Entwicklung der Warenpreise und die negativen Auswirkungen des Krieges auf das Geschäft in den lokalen Märkten zu diesem Rückgang führten, waren es bei der UNIQA Insurance Group AG die gesunkenen Bewertungen von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten aufgrund der gestiegenen Renditen. Bei der UNIQA Insurance Group AG besteht der maßgebliche Einfluss aufgrund eines Syndikatsvertrags mit den anderen Kernaktionären, welcher insbesondere die Entsendungsrechte in den Aufsichtsrat regelt. Bei der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft besteht der maßgebliche Einfluss aufgrund zweier fixer Mandate im Aufsichtsrat. Finanzinformationen zu den at-equity bewerteten Unternehmen per 30. September 2022: in € Millionen CCSB EMCOM LLI1 LLC NTB OeKB1 Aktiva 700 20 1.314 310 2.711 34.892 Betriebserträge 1 2 26 8 12 51 Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 6 2 8 20 5 39 Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 0 0 0 0 0 Sonstiges Ergebnis 0 0 30 - 31 0 13 Gesamtergebnis 6 2 38 - 11 5 52 Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 0 0 3 0 0 2 Den Aktionären des Beteiligungsunternehmens zurechenbar 6 0 32 - 11 5 49 Kurzfristige Vermögenswerte 690 20 446 98 15 6.702 Langfristige Vermögenswerte 10 0 868 212 2.696 28.189 Kurzfristige Verbindlichkeiten - 623 0 - 464 - 14 - 2.523 - 8.400 Langfristige Verbindlichkeiten - 29 0 - 349 - 264 - 142 - 25.607 Nettovermögen 47 20 500 32 46 884 Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 0 0 10 0 0 17 Den Aktionären des Beteiligungsunternehmens zurechenbar 47 20 490 32 46 867 Konzernanteil am Nettovermögen des Beteiligungsunternehmens Stand 1.1. 10 7 159 11 12 67 Anteilsänderung/Erstmalige Einbeziehung 0 0 0 0 0 0 Der Gruppe zurechenbares Gesamtergebnis 2 1 7 - 3 1 6 davon Erfolgsrechnung 2 1 2 6 1 4 davon sonstiges Ergebnis 0 0 5 - 9 0 2 Erhaltene Dividenden 0 - 1 - 4 0 - 1 - 3 Anteil an der Kapitalerhöhung 0 0 0 0 0 0 Konzernanteil am Nettovermögen des Beteiligungsunternehmens Stand 30.9. 12 7 162 8 12 70 Bewertung 0 0 - 9 0 0 - 26 Buchwert 12 7 153 8 12 44 1 Konzernabschluss: Ergebnis und Eigenkapital verstehen sich exkl. nicht beherrschender Anteile. CCSB: card complete Service Bank AG, Wien (AT) EMCOM: EMCOM Beteiligungs GmbH, Wien (AT) LLI: LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien (AT) LLC: Raiffeisen Life Insurance Company LLC, Moskau (RU) NTB: NOTARTREUHANDBANK AG, Wien (AT) OeKB: Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) in € Millionen OEHT POSO PSS RIZ R-Leasing UNIQA1 Aktiva 1.280 408 2.909 439 37 27.400 Betriebserträge 7 0 75 14 1 345 Ergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen 5 0 8 11 1 250 Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 0 0 0 0 0 Sonstiges Ergebnis 0 1 0 2 0 - 1.557 Gesamtergebnis 5 1 8 13 1 - 1.307 Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 2 0 0 0 0 1 Den Aktionären des Beteiligungsunternehmens zurechenbar 5 1 8 13 1 - 1.310 Kurzfristige Vermögenswerte 5 158 522 159 34 2.059 Langfristige Vermögenswerte 1.275 250 2.387 281 3 25.341 Kurzfristige Verbindlichkeiten 0 - 166 - 684 - 123 - 2 - 1.203 Langfristige Verbindlichkeiten - 1.232 - 201 - 1.933 - 230 0 - 24.351 Nettovermögen 48 41 293 87 35 1.846 Nicht beherrschenden Anteilen zurechenbar 0 0 0 0 0 19 Den Aktionären des Beteiligungsunternehmens zurechenbar 0 41 293 87 35 1.826 Konzernanteil am Nettovermögen des Beteiligungsunternehmens Stand 1.1. 13 21 91 42 17 368 Anteilsänderung/Erstmalige Einbeziehung 0 0 0 0 0 0 Der Gruppe zurechenbares Gesamtergebnis 3 0 4 7 2 - 150 davon Erfolgsrechnung 3 0 4 6 2 35 davon sonstiges Ergebnis 0 0 0 2 0 - 185 Erhaltene Dividenden - 1 0 0 - 8 - 2 - 18 Anteil an der Kapitalerhöhung 0 0 0 0 0 0 Konzernanteil am Nettovermögen des Beteiligungsunternehmens Stand 30.9. 15 20 95 41 17 199 Bewertung - 4 - 8 - 54 - 30 - 8 0 Buchwert 11 13 41 11 10 199 1 Konzernabschluss: Ergebnis und Eigenkapital verstehen sich exkl. nicht beherrschender Anteile. OEHT: Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) POSO: Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt (AT) PSS: Prva stavebna sporitelna a.s., Bratislava (SK) RIZ: Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG, Wien (AT) R-Leasing: Raiffeisen-Leasing Management GmbH, Wien (AT) UNIQA: UNIQA Insurance Group AG, Wien (AT) Werthaltigkeitstest für at-equity bewertete Unternehmen Am Ende jeder Berichtsperiode wird beurteilt, ob es Anzeichen gibt, dass der Buchwert einer Beteiligung höher ist als ihr erzielbarer Betrag. IAS 36 enthält eine Liste von externen und internen Indikatoren, die als Anzeichen für eine Wertminderung gelten. Wenn es einen Hinweis gibt, dass ein at-equity bewertetes Unternehmen wertgemindert sein könnte, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts berechnet. Für den Werthaltigkeitstest wurden für die wesentlichen Einheiten folgende Annahmen getroffen: 2022 2021 Zahlungsmittelgenerierende Einheiten LLI OeKB UNIQA LLI OeKB UNIQA Durchschnittliche Diskontierungszinssätze (nach Steuern) 7,8% WACC 8,6% CoE 10,4% CoE 6,0% WACC 6,4% CoE 8,4% CoE Planungshorizont 5 Jahre 3 Jahre 5 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 5 Jahre LLI: LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien (AT) OeKB: Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) UNIQA: UNIQA Insurance Group AG, Wien (AT) Im Ergebnis wurde basierend auf den letztaktuellen Werthaltigkeitstests für den überwiegenden Teil des Beteiligungsportfolios eine Wertminderung verzeichnet. Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und die daraus resultierenden makroökonomischen Faktoren schlugen sich auf die Wertansätze der Beteiligungsunternehmen nieder. Dies betraf vor allem eine allgemein erhöhte Unsicherheit, gestiegene Kapitalisierungszinssätze sowie Kostensteigerungen, aufgrund der generell gestiegenen Teuerungsraten insbesondere in Bezug auf Energie und Rohstoffe. Kompensierende Effekte resultierten aus dem gestiegenen Zinsumfeld, welches sich positiv auf die Ertragsaussichten der Unternehmen auswirkte. Zusammenfassung der wesentlichen Planungsannahmen und Beschreibung des Management-Approachs zur Ermittlung der Werte: Zahlungsmittel- generierende Einheiten Kurze Beschreibung Wesentliche Annahmen Managementansatz LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft (LLI) In den beiden Kernbereichen Vermahlung von Getreide und Verkauf (heiße und kalte Getränke und Lebensmittel aus Automaten) sind die LLI-Unternehmen Marktführer in Österreich sowie in einigen CEE-Märkten. Darüber hinaus hält die LLI zur Absicherung des Portfolios Finanzinvestments in den deutschen Unternehmen Südzucker AG und BayWA AG sowie eine substantielle Beteiligung an dem österreichischen Zuckerproduktions-Konzern AGRANA Beteiligungs-AG. Die Planung reflektiert Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund gestiegener Rohstoffpreise. Mittel- bis langfristig wird von einer allgemeinen Normalisierung der Marktbedingungen ausgegangen. Die Planungsannahmen reflektieren die aktuellen externen Rahmenbedingungen und wurden vom Aufsichtsrat genehmigt. Die Planung beinhaltet Maßnahmen zur Begegnung der aktuellen und erwarteten Marktentwicklungen. Diese beinhalten neben Kosteneinsparungen und einer geeigneten Preisstrategie weitere Spezialisierungen, die Optimierung mittels Digitalisierung und die Entwicklung neuer Produkte. Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB) Die OeKB erfüllt zwei wesentliche Funktionen für die österreichische Exportindustrie. Einerseits ist sie die Export Credit Agency der Republik Österreich, andererseits ist sie ein Emittent auf dem Kapitalmarkt. Die wesentlichen Beteiligungen sind die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (OEHT) sowie die Oesterreichische Entwicklungsbank (OeEB). Die Planungsannahmen berücksichtigen die Entwicklung des Volumens im Export-finanzierungsverfahren und wurden im Bewertungsansatz übernommen. Sie zeigen über die Folgejahre eine stabile Entwicklung des Kreditvolumens. Der graduelle Auslauf der COVID-19-Maßnahmen, welcher insbesondere die OEHT betrifft, wurde berücksichtigt. Der Managementansatz reflektiert die aktuellen externen Rahmenbedingungen. Das steigende Zinsniveau sowie das aktuelle inflationäre Umfeld wurde in den Planungsannahmen berücksichtigt. Die bestehenden Mandate der Republik Österreich bilden eine stabile Basis für die Geschäftstätigkeit der OeKB, welche durch die weiteren Services ergänzt werden. UNIQA Insurance Group AG (UNIQA) Die UNIQA Insurance Group AG ist einer der führenden Versicherungskonzerne in ihren Kernmärkten in Österreich und CEE. Der Konzern besteht aus rund 40 Unternehmen in 18 Ländern und serviciert rund 16 Millionen Kunden. Die Marken UNIQA und Raiffeisen Versicherung sind zwei starke Versicherungsmarken in Österreich und sind in den CEE-Märkten gut positioniert. UNIQA plant eine Weiterverfolgung der gesetzten langfristigen Rentabiliätsziele, trotz des steigenden Kostendrucks durch die Setzung entsprechender gegensteuernder Maßnahmen. Zusammenfassend wird trotz des volatilen Umfelds die Weiterführung der langfristigen strategischen Ausrichtung und entsprechend eine stabile langfristige Renditeentwicklung angenommen. Der Managementansatz wurde im Wesentlichen als Bewertungsansatz übernommen. Grundlage bildet weiterhin die kontinierliche Weiterführung der gesetzten strategischen Ausrichtung. Entsprechend wird die Sicherstellung einer soliden Eigenkapitalverzinsung sowie die starke Solvenzsituation zugrunde gelegt. Dies bildet die Basis eines nachhaltigen Dividendenwachstums und einer stabilen Dividendenrendite. Sensitivitätsanalyse Um zu untersuchen, wie sich eine Veränderung der zur Bestimmung der Kapitalkosten wesentlichen Parameter auf den Wert des Eigenkapitals auswirkt, wurden diese Parameter im Zuge der durchgeführten Sensitivitätsanalyse variiert. So können Änderungen in der Bewertung dieser Gesellschaften zu einer Anpassung des Buchwerts führen. Im Falle eines Abwärtsszenarios (Anstieg der Kapitalkosten um 50 Basispunkte) würde sich der Value in Use von LEIPNIK LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, ÖHT Österreichische Hotel und Tourismusbank GmbH, Posojilnica Bank eGen, Prva stavebna sporitelna a.s und Raiffeisen Leasing Management GmbH um weniger als 10 Prozent reduzieren, bei der Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG um rund 13 Prozent, und somit zu einer weiteren Buchwertabschreibung führen. Von diesem Szenario ausgenommen sind die UNIQA Insurance Group AG, card complete Service Bank AG, NOTARTREUHANDBANK AG sowie die EMCOM Beteiligungs GmbH, hier würde ein weiterer Wertrückgang zu keiner Buchwertabschreibung führen, da der Value in Use noch immer über dem anteiligen Eigenkapital liegen würde. (25) Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen Die unter den Sachanlagen ausgewiesenen Grundstücke und Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden im Posten Verwaltungsaufwendungen erfasst. Den linearen Abschreibungen werden folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zugrunde gelegt: Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Jahre Gebäude 25 – 50 Büro- und Geschäftsausstattung 5 – 10 Hardware 3 – 7 Nutzungsrechte 2 – 35 Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die erwarteten Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden jährlich überprüft. Dabei fließen alle notwendigen Schätzungsänderungen prospektiv ein. Voraussichtlich dauernde Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst und im Posten Wertminderungen auf nichtfinanzielle Vermögenswerte dargestellt. Bei Wegfall der Wertminderungsgründe erfolgt eine Zuschreibung bis zu den fortgeschriebenen Anschaffungskosten. Eine Sachanlage wird bei Abgang oder dann, wenn kein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus der fortgesetzten Nutzung des Vermögenswerts erwartet wird, ausgebucht. Der sich aus dem Verkauf oder der Stilllegung einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts und wird erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Als solche bezeichnet man Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Die als Finanzinvestition gehaltenen Grundstücke und Gebäude werden entsprechend der nach IAS 40 zulässigen Cost Method mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten bewertet und aufgrund untergeordneter Bedeutung in den Sachanlagen ausgewiesen. Die lineare Abschreibung erfolgt auf Basis der Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ist ident mit jener von Gebäuden, die unter den Sachanlagen bilanziert werden. Die Abschreibungen werden im Posten Verwaltungsaufwendungen erfasst. Voraussichtlich dauernde Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst und im Posten Wertminderungen auf nichtfinanzielle Vermögenswerte dargestellt. Bei Wegfall der Wertminderungsgründe erfolgt eine Zuschreibung bis zu den fortgeschriebenen Anschaffungskosten. Eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie wird bei Abgang oder dann, wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden soll und ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus dem Abgang nicht mehr erwartet wird, ausgebucht. Der sich aus dem Abgang ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts und wird in der Periode des Abgangs im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst. Immaterielle Vermögenswerte Erworbene immaterielle Vermögenswerte Separat, d. h. nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden in der RBI zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen erfasst. Die Abschreibungen werden linear über die erwartete Nutzungsdauer aufwandswirksam erfasst. Die erwartete Nutzungsdauer sowie die Abschreibungsmethode werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und sämtliche Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Separat erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen erfasst. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Software beträgt zwischen vier und sechs Jahren. Bei Software-Großprojekten kann sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer auch auf einen darüberhinausgehenden Zeitraum erstrecken. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte – Forschungs- und Entwicklungskosten Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte umfassen ausschließlich Software und werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der RBI daraus künftig ein wirtschaftlicher Nutzen entsteht, und die Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können. Kosten für Forschungsaktivitäten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst. Ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert, der sich aus der Entwicklungstätigkeit oder aus der Entwicklungsphase eines internen Projekts ergibt, wird dann bilanziert, wenn die folgenden Nachweise erbracht wurden: Die Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts ist technisch realisierbar, sodass er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird. Es besteht die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen. Die Möglichkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen, ist gegeben. Der immaterielle Vermögenswert wird voraussichtlich einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen. Die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung abschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können, ist gegeben. Die Möglichkeit zur verlässlichen Bestimmung der im Rahmen der Entwicklung des immateriellen Vermögenswerts zurechenbaren Aufwendungen ist gegeben. Der Betrag, mit dem ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert erstmals aktiviert wird, ist die Summe der entstandenen Aufwendungen von dem Tag an, an dem der immaterielle Vermögenswert die oben genannten Bedingungen erstmals erfüllt. Wenn ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert nicht aktiviert werden kann bzw. noch kein immaterieller Vermögenswert vorliegt, werden die Entwicklungskosten erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie entstehen. Aktivierte Entwicklungskosten werden im Konzern in der Regel über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren linear abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Software beträgt zwischen vier und sechs Jahren. Bei Software-Großprojekten kann sich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer auch auf einen darüberhinausgehenden Zeitraum erstrecken. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden in der RBI gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert erfasst und im Erwerbszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte ohne bestimmbare Nutzungsdauer werden an jedem Bilanzstichtag auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Bei besonderen Ereignissen (Trigger Events) erfolgt auch unterjährig eine Überprüfung der Werthaltigkeit. Sofern Umstände vorliegen, die den erwarteten Nutzen nicht mehr erkennen lassen, wird gemäß IAS 36 eine Wertminderung vorgenommen. Immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden über den Zeitraum abgeschrieben, über den dieser immaterielle Vermögenswert genutzt werden kann. Unternehmen des Konzerns verwenden zur Unterscheidung ihrer Dienstleistungen von jenen der Mitbewerber Warenzeichen (Marken). Gemäß IFRS 3 werden Marken erworbener Unternehmen gesondert unter dem Bilanzposten immaterielle Vermögenswerte bilanziert. Es wurde eine unbegrenzte Nutzungsdauer angenommen, sodass keine planmäßige Abschreibung erfolgt. Die Marken werden jährlich und zusätzlich immer dann, wenn Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen, auf Werthaltigkeit getestet. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Kerneinlagen werden gemäß IFRS 3 gesondert unter dem Posten immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen. Den Kerneinlagen wurde eine Nutzungsdauer von zehn Jahren zugrunde gelegt. Die Kerneinlagen stellen den Barwert der Kosteneinsparungen dar, der sich aus der Differenz zwischen den Kosten der Kerneinlagen und den Kosten für einen gleichwertigen Betrag von Mitteln aus einer alternativen Marktquelle ergeben. Der immaterielle Wert der Kerneinlagen resultiert daraus, dass die Kerneinlagen eine kostengünstige, stabile Finanzierungsquelle darstellen. Für die Bewertung der Kerneinlagen wurde das Ertragswertverfahren (DCF-Methode) angewendet, indem die prognostizierten Kosteneinsparungen mit den Kosten des Eigenkapital diskontiert werden. Darstellung der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte in € Millionen 2022 2021 Sachanlagen 1.684 1.640 Betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude 494 507 Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie sonstige Sachanlagen 332 331 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 389 307 Sonstige vermietete Leasinganlagen 95 89 Nutzungsrechte 374 406 Immaterielle Vermögenswerte 903 933 Software 767 741 Firmenwerte 44 101 Marke 2 2 Kundenbeziehungen 13 19 Kerneinlagen 60 60 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 17 10 Gesamt 2.587 2.572 In der Crédit Agricole Srbija AD (CASRS) wurden aufgrund der Akquisition und der daraus resultierenden Neubewertung gemäß IFRS 3 Kerneinlagen in Höhe von € 5 Millionen aktiviert. Weiters wurden Kundenbeziehungen in Höhe von € 1 Million aktiviert. Anschaffungs-/Herstellungskosten in € Millionen Stand 1.1.2022 Nicht fortgeführter Geschäftsbereich Änderung Konsolidie- rungskreis Währungs- differenzen Zu- gänge Ab- gänge Um- buchungen Stand 31.12.2022 Sachanlagen 3.255 – - 52 - 9 356 - 194 0 3.356 Betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude 973 – - 23 1 26 - 28 2 952 Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie sonstige Sachanlagen 970 – 0 - 7 115 - 79 0 999 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 503 – - 40 - 4 108 - 14 - 2 552 Sonstige vermietete Leasinganlagen 185 – - 2 2 37 - 22 0 200 Nutzungsrechte 623 – 13 - 1 70 - 51 0 654 Immaterielle Vermögenswerte 2.930 – - 44 - 3 328 - 179 0 3.032 Software 2.332 – - 49 - 5 310 - 164 - 10 2.414 Firmenwerte 461 – 9 1 1 0 0 473 Marke 3 – 0 0 0 0 0 3 Kundenbeziehungen 32 – - 1 - 1 5 - 14 0 21 Kerneinlagen 63 – 0 2 5 0 0 70 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 38 – - 3 0 7 - 1 10 51 Gesamt 6.185 – - 96 - 12 684 - 373 0 6.388 Zu- und Abschreibungen/Wertminderungen Buchwert in € Millionen Kumuliert davon Zuschreibungen davon Abschreibungen/Wertminderungen Stand 31.12.2022 Sachanlagen - 1.672 1 - 246 1.684 Betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude - 457 0 - 37 494 Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie sonstige Sachanlagen - 667 1 - 96 332 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien - 163 0 - 10 389 Sonstige vermietete Leasinganlagen - 105 0 - 17 95 Nutzungsrechte - 280 0 - 87 374 Immaterielle Vermögenswerte - 2.129 2 - 305 903 Software - 1.647 2 - 221 767 Firmenwerte - 429 0 - 68 44 Marke - 1 0 0 2 Kundenbeziehungen - 8 0 - 7 13 Kerneinlagen - 10 0 - 6 60 Sonstige immaterielle Vermögenswerte - 35 0 - 2 17 Gesamt - 3.801 3 - 551 2.587 Anschaffungs-/Herstellungskosten in € Millionen Stand 1.1.2021 Nicht fortgeführter Geschäftsbereich Änderung Konsolidie- rungskreis Währungs- differenzen Zu- gänge Ab- gänge Um- buchungen Stand 31.12.2021 Sachanlagen 3.226 - 86 - 3 66 246 - 194 0 3.255 Betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude 987 0 - 6 22 17 - 35 - 12 973 Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie sonstige Sachanlagen 979 - 62 4 30 111 - 85 - 6 970 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 467 0 - 2 0 25 - 7 21 503 Sonstige vermietete Leasinganlagen 192 - 3 - 11 3 33 - 27 - 2 185 Nutzungsrechte 601 - 21 13 10 60 - 40 0 623 Immaterielle Vermögenswerte 2.582 - 61 146 72 254 - 62 0 2.930 Software 2.092 - 61 45 44 248 - 32 - 3 2.332 Firmenwerte 420 0 19 22 0 0 0 461 Marke 21 0 3 2 0 - 23 0 3 Kundenbeziehungen 14 0 14 2 5 - 3 0 32 Kerneinlagen 0 0 61 2 0 0 0 63 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 35 0 3 1 0 - 4 3 38 Gesamt 5.807 - 147 143 138 499 - 256 0 6.185 Zu- und Abschreibungen/Wertminderungen Buchwert in € Millionen Kumuliert davon Zuschreibungen davon Abschreibungen/Wertminderungen Stand 31.12.2021 Sachanlagen - 1.616 13 - 231 1.640 Betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude - 466 12 - 37 507 Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie sonstige Sachanlagen - 639 0 - 89 331 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien - 197 0 - 10 307 Sonstige vermietete Leasinganlagen - 97 1 - 16 89 Nutzungsrechte - 217 0 - 79 406 Immaterielle Vermögenswerte - 1.997 2 - 185 933 Software - 1.591 2 - 175 741 Firmenwerte - 360 0 - 2 101 Marke 0 0 0 2 Kundenbeziehungen - 14 0 - 3 19 Kerneinlagen - 3 0 - 3 60 Sonstige immaterielle Vermögenswerte - 28 0 - 2 10 Gesamt - 3.612 15 - 416 2.572 Software in € Millionen 2022 2021 Zugekaufte Software 567 535 Selbsterstellte Software 200 205 Firmenwerte Der Buchwert der Firmenwerte sowie die Bruttobeträge und die kumulierten Wertminderungen von Firmenwerten haben sich nach zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wie folgt entwickelt: 2022 in € Millionen AKCENTA CASRS EQUA RBCZ RKAG Sonstige Gesamt Stand 1.1. 9 0 18 41 32 1 101 Zugänge 0 10 0 0 0 0 10 Verschmelzung 0 0 - 18 18 0 0 0 Wertminderungen 0 - 8 0 - 60 0 0 - 68 Wechselkursänderungen 0 0 0 1 0 0 2 Stand 31.12. 9 2 0 0 32 1 44 Bruttobetrag 9 10 0 60 59 335 472 Kumulierte Wertminderungen1 0 - 8 0 - 60 - 27 - 334 - 429 1 Umgerechnet zum Durchschnittskurs AKCENTA: Akcenta CZ a.s., Prag (CZ) CASRS Crédit Agricole Srbija AD, Novi Sad (RS) EQUA: Equa bank a.s., Prag (CZ) RBCZ: Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) RKAG: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 2021 in € Millionen AKCENTA EQUA RBCZ RKAG Sonstige Gesamt Stand 1.1. 0 0 39 32 2 73 Zugänge 9 18 0 0 1 27 Verschmelzung 0 0 0 0 0 0 Wertminderungen 0 0 0 0 - 2 - 2 Wechselkursänderungen 0 0 2 0 0 2 Stand 31.12. 9 18 41 32 1 101 Bruttobetrag 9 18 41 59 335 461 Kumulierte Wertminderungen1 0 0 0 - 27 - 334 - 360 1 Umgerechnet zum Durchschnittskurs AKCENTA: Akcenta CZ a.s., Prag (CZ) EQUA: Equa bank a.s., Prag (CZ) RBCZ: Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) RKAG: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) Werthaltigkeitsprüfung des Firmenwerts Alle Firmenwerte werden an jedem Bilanzstichtag auf Basis zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units; CGU) auf ihren künftigen wirtschaftlichen Nutzen überprüft. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit wird vom Management festgelegt und ist als die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten eines Unternehmens definiert, die permanente Zahlungsmittelzuflüsse aus der laufenden Nutzung hervorbringt. In der RBI werden alle Segmente gemäß Segmentberichterstattung als zahlungsmittelgenerierende Einheiten bestimmt. Innerhalb der Segmente bilden rechtlich selbständige Einheiten zum Zweck der Wertminderungsprüfung der Firmenwerte jeweils eine eigene CGU. Dabei wird der Buchwert der jeweiligen Einheit (einschließlich eines zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts) mit dem aus ihr erzielbaren Betrag verglichen. Dieser ist grundsätzlich als der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert (Value in Use) definiert. Der Nutzungswert basiert auf den erwarteten potenziellen Dividenden, die mit einem risikoadäquaten Zinssatz diskontiert werden. Die Schätzung der zukünftigen Ergebnisse erfordert eine Beurteilung der bisherigen sowie der zukünftigen Performance, Letztere unter Beachtung der voraussichtlichen Entwicklung der relevanten Märkte und des gesamtwirtschaftlichen Umfelds. Die Impairment-Tests der Firmenwerte auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beruhen auf einer vom jeweiligen Management erstellten und von den zuständigen Organen genehmigten Mehrjahresplanung. Darin wird die mittelfristige Erfolgsperspektive der CGU unter Berücksichtigung der Geschäftsstrategie, der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Bruttoinlandsprodukt, Inflationserwartungen etc.) sowie der jeweiligen Marktverhältnisse abgebildet. Im Anschluss daran erfolgt eine Verstetigung unter Zugrundelegung eines zeitlich unbefristeten Fortbestands. Die Diskontierung der bewertungsrelevanten Erträge, das sind die potenziellen Dividenden, erfolgt mit risikoadaptierten und länderspezifisch angepassten Eigenkapitalkostensätzen. Diese wurden in Anlehnung an das Capital-Asset-Pricing-Modell ermittelt. Die einzelnen Zinssatzparameter (risikoloser Zinssatz, Inflationsdifferenz, Marktrisikoprämie, länderspezifische Risiken und Beta-Faktoren) wurden mithilfe externer Informationsquellen festgelegt. Der gesamte Planungshorizont wird in drei Phasen aufgeteilt, wobei sich die Phase I auf den Planungszeitraum des Managements von drei Jahren erstreckt. In der Phase II, die weitere zwei Jahre umfasst, wird die Detailplanung unter Beachtung von gesamtwirtschaftlichen Plandaten extrapoliert. In der Phase III erfolgt die Verstetigung der Ertragserwartung unter Zugrundelegung eines zeitlich unbefristeten Fortbestands. Im Einklang mit IAS 36 werden darüber hinaus Firmenwerte auch unterjährig auf Werthaltigkeit überprüft, falls ein Wertminderungsgrund vorliegt. Wesentliche Annahmen 2022 2021 Zahlungsmittelgenerierende Einheiten RBCZ RKAG RBRS/CASRS AKCENTA RBCZ/EQUA RKAG AKCENTA Durchschnittliche Diskontierungszinssätze (nach Steuern) 12,8% 10,3% 19,8% 11,9% 10,5% 8,7% 9,5% Wachstumsraten in Phase I und II (5 Jahre) p.a.1 5,9% 0,9% 13,9% n.a. 0,0% 2,1% 5,2% Wachstumsraten in Phase III (ewige Rente) p.a. 0,0% 2,0% 3,8% 2,0% 3,0% 2,0% 2,0% RBCZ: Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) RKAG: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) RBRS/CASRS: Raiffeisen banka a.d., Belgrad (RS), Crédit Agricole Srbija AD, Novi Sad (RS) AKCENTA: Akcenta CZ a.s., Prag (CZ) RBCZ/EQUA: Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ), Equa bank a.s., Prag (CZ) 1 Die Wachstumsraten basieren auf der zukünftigen Entwicklung der Ausschüttungen bereinigt um unregelmäßige Ausschüttungen aufgrund des wirtschaftlichen Umfelds sowie der Integration der EQUA und CASRS. Zahlungsmittelge-nerierende Einheiten Wesentliche Annahmen Managementansatz Risikoeinschätzung RBCZ Tschechien ist eines der Fokusländer für die Gruppe, in denen der Marktanteil sowohl durch organisches Wachstum als auch durch Akquisitionen erhöht werden soll. Es wird ein Bankenmarktwachstum um 4,5 Prozent in 2023 erwartet, wobei für die RBCZ aufgrund der Integration der EQUA noch von einem zusätzlichen Wachstum ausgegangen wird. Durch die Integration der EQUA in die RBCZ werden nicht nur die Betriebserträge sondern auch die Verwaltungsaufwendungen in 2023 ansteigen. Jedoch wird sich aufgrund der eintretenden Synergien in Summe eine Reduktion in den Verwaltungsaufwendungen im Planunghorizont von 2023 bis 2026 ergeben. Die Annahmen basieren sowohl auf internen als auch auf externen Quellen. Makroökonomische Annahmen der Research-Abteilung wurden mit den Daten von externen Quellen und dem Fünf-Jahres-Plan verglichen, dem Vorstand präsentiert und vom Aufsichtsrat genehmigt. Die CNB hat die Zinssätze im Laufe des Jahres 2022 in mehreren Schritten von 3,75 Prozent auf 7 Prozent erhöht. Eine neue CNB-Prognose hat das Wachstum nach unten korrigiert. Einerseits wird von der höheren Zinslandschaft auf der Einlagenseite profitiert, andererseits erhöht sich der Druck bei der Kreditvergabe aufgrund des hohen Zinsniveaus, des überhitzten Immobilienmarkts und der bevorstehenden Rezession. Die Einführung einer Übergewinnsteuer wird sich ebenfalls negativ auswirken. RKAG RKAG ist eines der führenden österreichischen Fondsunternehmen, ist seit Jahren international tätig und ein bekannter Akteur in zahlreichen europäischen Ländern. Es wird von einer stabilen Entwicklung ausgegangen. Weiters werden höhere Margen besonders im ESG-Umfeld erwartet. Die Verwaltungsaufwendungen bleiben stabil bis auf leichte Erhöhungen im IT-Bereich. Die Annahmen der Planung basieren auf internen und auf externen Quellen. Makroökonomische Annahmen der Research-Abteilung wurden mit Daten aus externen Quellen und dem Fünf-Jahres-Plan verglichen und den Managern des Unternehmens präsentiert. Die Planung wurde vom Aufsichtsrat genehmigt. Das Hauptrisiko der Erträge liegt in der Entwicklung des Fondsvolumens, welches wiederum vom Markt und dessen Entwicklung abhängt. Weitere Einflussfaktoren bestehen in künftigen Absatzkapazitäten, der Asset Allokation der Kunden und der Höhe der erzielbaren Margen. RBRS/CASRS Serbien ist eines der Fokusländer für die Gruppe, in denen der Marktanteil sowohl durch organisches Wachstum als auch durch Akquisitionen erhöht werden soll. Es wird ein Bankenmarktwachstum um 5,4 Prozent in 2023 erwartet, wobei für die RBRS aufgrund der Integration der CASRS noch von einem zusätzlichen Wachstum ausgegangen wird. Durch die Integration der CASRS in die RBRS werden nicht nur die Betriebserträge sondern auch die Verwaltungsaufwendungen in 2023 ansteigen. Jedoch wird sich aufgrund der eintretenden Synergien in Summe eine Reduktion in den Verwaltungsaufwendungen im Planunghorizont von 2023 bis 2026 ergeben. Die Annahmen basieren sowohl auf internen als auch auf externen Quellen. Makroökonomische Annahmen der Research-Abteilung wurden mit den Daten von externen Quellen und dem Fünf-Jahres-Plan verglichen, dem Vorstand präsentiert und vom Aufsichtsrat genehmigt. Die NBS begann im April 2022 mit der Erhöhung der Zinssätze und hat diese im Laufe des Jahres 2022 in mehreren Schritten erhöht. Per 12. Jänner 2023 liegt der Zinsatz bei 5,25 Prozent. Es wird von einem höheren Nettozinsertrag aufgrund anhaltendem Wachstum der Marktzinsen für die drei Hauptwährungen (RSD, EUR, USD) für 2023 ausgegangen. Für 2024 wird ein Rückgang dieser Zinssätze erwartet. Für das Provisionsergebnis wird aufgrund des Wegfalls von Einmaleffekten in 2022 und eines von der NBS bis zum Ende des dritten Quartals 2023 verhängten Moratoriums für die Erhöhung der Provisionen im Zahlungsverkehr mit einem Rückgang gerechnet. Ab 2024 wird aufgrund des Wegfalls der Beschränkungen der NBS und der Ausweitung der Geschäftstätigkeit ab 2025 von einem neuerlichen Anstieg ausgegangen. AKCENTA CEE bleibt weiterhin ein Wachstumsmarkt für grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr, FX- Transaktionen sowie damit in Zusammenhang stehenden Liquiditätsmanagement-Services für SMEs. Der Marktanteil von Nicht-Banken, darunter Zahlungsdienstleister wie Akcenta, bleibt in der Region weiterhin stabil bei ca. 20 Prozent. Das Jahr 2022 war das erste volle Jahr von Akcenta als Teil der RBI. Akcenta konnte in diesem Jahr optimal vom Zugriff auf die Möglichkeiten der RBI profitieren, und dabei unter anderem Synergien im Bereich Cash Management, Transaction Banking und Liquiditätsmanagement verwirklichen. Das Unternehmen konnte die Umsätze in 2022 um 15 Prozent sowie das EBITDA im Jahresvergleich um mehr als 50 Prozent steigern und erreichte somit die besten Ergebnisse seit Bestehen. Akcenta konnte sich in 2022 weiterhin erfolgreich auf folgende Kernkompetenzen und Wertversprechen fokussieren: Kundenähe und Profitabilität auf Ebene der einzelnen Transaktionen. Parallel dazu wurde in 2022 mit der digitalen Transformation des Unternehmens inklusive entsprechender Investitionen begonnen. Klare Zielsetzung dieses Projekts ist die Skalierung der existierenden Services. Das Geschäftsmodell von Akcenta als Zahlungsdienstleister basiert auf durch liquide Mittel gedeckte FX-Transaktionen und -zahlungen. Dabei werden keine eigenen finanziellen Mittel eingesetzt, die Einkommensstruktur basiert auf Aufschlägen auf den aktuellen Wechselkurs. Durch Akcenta´s Aktivitäten in den wesentlichen lokalen EU-CEE- Währungsmärkten (CZ, PL, HU, RO) profitiert das Unternehmen von Volatilitäten in den jeweiligen Wechselkursen und damit zusammenhängenden Gebühren. Auf dieser Basis konnten in der Planung solide Wachstumsannahmen inklusive einer Steigerung der Ergebnisse in den kommenden Jahren angenommen werden. RBCZ: Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) RKAG: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) RBRS/CASRS: Raiffeisen banka a.d., Belgrad (RS), Crédit Agricole Srbija AD, Novi Sad (RS) AKCENTA: Akcenta CZ a.s., Prag (CZ) Sensitivitätsanalyse Um die Stabilität der Ergebnisse der Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte zu testen, wurde basierend auf den oben angeführten Prämissen eine Sensitivitätsanalyse vorgenommen. Aus mehreren Möglichkeiten wurden für diese Analyse die Eigenkapitalkosten als relevanter Parameter ausgewählt. Die nachstehend angeführte Übersicht veranschaulicht, um welches Ausmaß sich der Eigenkapitalkostensatz erhöhen bzw. die nachhaltige Wachstumsrate verringern könnten, ohne dass der Nutzungswert (Value in Use) der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unter den jeweiligen Buchwert (Eigenkapital zuzüglich Firmenwert) absinkt. 2022 2021 Maximale Sensitivität RKAG RBRS/CASRS AKCENTA RBCZ/EQUA RKAG AKCENTA Erhöhung des Diskontierungszinssatzes 10,27 PP - 0,37 PP 1,84 PP 3,6 PP 14,9 PP 1,3 PP Verminderung der Wachstumsrate in Phase III - 3,26% - - - - RKAG: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) RBRS/CASRS: Raiffeisen banka a.d., Belgrad (RS), Crédit Agricole Srbija AD, Novi Sad (RS) AKCENTA: Akcenta CZ a.s., Prag (CZ) RBCZ/EQUA: Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ), Equa bank a.s., Prag (CZ) (26) Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Bedingung wird nur dann als erfüllt angesehen, wenn die Veräußerung hochwahrscheinlich ist, der Vermögenswert (oder die Veräußerungsgruppe) in seiner (ihrer) Beschaffenheit für einen sofortigen Verkauf verfügbar ist und das Management einen Plan für den Verkauf des Vermögenswerts (oder der Veräußerungsgruppe) beschlossen hat. Weiters muss der Veräußerungsvorgang innerhalb von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Einstufung für eine Erfassung als abgeschlossener Verkauf in Betracht kommen. Langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, werden zum niedrigeren Betrag aus ihrem ursprünglichen Buchwert bzw. dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet und unter dem Posten zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen ausgewiesen. Ergebnisse aus als zur Veräußerung gehalten klassifizierten langfristigen Vermögenswerten oder Veräußerungsgruppen werden im übrigen Ergebnis erfasst. Sollte der Wertminderungsaufwand der Veräußerungsgruppe den Buchwert der Vermögenswerte, die in den Anwendungsbereich des IFRS 5 fallen, übersteigen, gibt es in den IFRS keine spezielle Regelung hinsichtlich der Behandlung dieser Differenz. Diese Differenz wird in dem Bilanzposten Rückstellungen unter Rückstellungen für belastende Verträge erfasst. Für den Fall, dass der Konzern einen Plan für den Verkauf beschlossen hat, welcher mit der Beherrschung über ein Tochterunternehmen einhergeht, werden sämtliche Vermögenswerte und Schulden dieses Tochterunternehmens als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, sofern die oben genannten Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dies gilt unabhängig davon, ob der Konzern nach der Veräußerung einen nicht beherrschenden Anteil an dem früheren Tochterunternehmen zurückbehält oder nicht. Ergebnisse von aufgegebenen Geschäftsbereichen werden separat als Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen in der Erfolgsrechnung ausgewiesen. in € Millionen 2022 2021 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte aufgegebener Geschäftsbereiche 0 5.491 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen 3 39 Gesamt 3 5.531 in € Millionen 2022 2021 Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten aufgegebener Geschäftsbereiche 0 4.829 Gesamt 0 4.829 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aufgegebener Geschäftsbereiche Im Vorjahr beinhaltete der Posten zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte aufgegebener Geschäftsbereiche die Veräußerungsgruppe der Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD (€ 5.239 Millionen) und Raiffeisen Leasing Bulgaria EOOD (€ 252 Millionen), die im Juni 2022 endkonsolidiert wurden. Im Vorjahr beinhaltete der Posten zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten aufgegebener Geschäftsbereiche die Veräußerungsgruppe der Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD (€ 4.780 Millionen) und Raiffeisen Leasing Bulgaria EOOD (€ 49 Millionen), die im Juni 2022 endkonsolidiert wurden. (27) Sonstige Aktiva in € Millionen 2022 2021 Rechnungsabgrenzungen 350 515 Vorräte und Aufwendungen für noch nicht abrechenbare Leistungen 148 227 Übrige Aktiva 659 506 Gesamt 1.156 1.248 (28) Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis hat und es sowohl wahrscheinlich ist, dass er verpflichtet sein wird, diese zu erfüllen, als auch eine verlässliche Schätzung des Betrags möglich ist. Der angesetzte Rückstellungsbetrag ist der am Bilanzstichtag bestmögliche Schätzwert für die Leistung, die unter Berücksichtigung der der Verpflichtung zugrunde liegenden Risiken und Unsicherheiten hinzugeben ist, um die gegenwärtige Verpflichtung zu erfüllen. Risiken und Unsicherheiten sind bei der Schätzung berücksichtigt. Wird eine Rückstellung auf Basis der für die Erfüllung der Verpflichtung geschätzten Zahlungsströme bewertet, sind diese Zahlungsströme abzuzinsen, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Die Zuführung zu Rückstellungen erfolgt über verschiedene Posten der Erfolgsrechnung. Kreditrisikovorsorgen für Eventualverbindlichkeiten werden in der Erfolgsrechnung unter dem Posten Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen. Die Restrukturierungsrückstellungen und die sonstigen Personalvorsorgen werden über Verwaltungsaufwendungen dotiert. Zuführungen zu Rückstellungen, die nicht dem Verwaltungsaufwand zuzuordnen sind, werden grundsätzlich zulasten des sonstigen betrieblichen Ergebnisses gebildet. in € Millionen 2022 20211 Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken 245 188 Sonstige erteilte Zusagen und Garantien gemäß IFRS 9 236 185 Sonstige erteilte Zusagen und Garantien gemäß IAS 37 10 3 Personalrückstellungen 495 426 Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 176 195 Andere langfristig fällige Leistungen an Mitarbeiter 44 57 Bonuszahlungen 272 171 Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 4 3 Andere Rückstellungen 739 776 Anhängige Rechts- und Steuerfälle 448 551 Restrukturierung 7 17 Belastende Verträge 57 59 Sonstige Rückstellungen 226 149 Gesamt 1.479 1.390 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung Bei den Rückstellungen kam es zu einem Anstieg um € 89 Millionen auf € 1.479 Millionen. Während die Rückstellungen für Bonuszahlungen um € 101 Millionen auf € 272 Millionen stiegen, kam es bei den Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten zu einem Rückgang. Dieser ist auf die Veränderung der Rechnungslegungsmethode in Bezug auf die Erfassung von Aufwänden für kreditbezogene, portfolio-basierte Vorsorgen für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Hypothekarkrediten in Fremdwährungen (CHF) zurückzuführen. Seit Mitte 2022 werden Vorsorgen für bestehende Kredite gemäß IFRS 9 B5.4.6 als Abzug vom Bruttobuchwert der Kreditverträge erfasst. Vorsorgen für rückgeführte Kredite werden weiterhin gemäß IFRS 37 erfasst. Für weitere Details wird auf das Kapitel Grundlagen der Konzernrechnungslegung verweisen. Diese Änderung führte zu einem Rückgang in Höhe von € 496 Millionen. In dem Posten Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten verbleiben nach dieser Änderung € 307 Millionen. In Kroatien kam es im Zusammenhang mit Schweizer-Franken Kredite hingegen zu einem Anstieg um € 6 Millionen auf € 62 Millionen. Die Rückstellungen aufgrund von ausstehenden Verfahren mit der Konsumentenschutzbehörde in Rumänien reduzierten sich im Vergleich zum Jahresende 2021 bei Raiffeisen Bank S.A. um € 16 Millionen auf € 12 Millionen. Bei der Aedificium Banca pentru Locuinte S.A. kam es bezüglich eines Verfahrens im Zuge einer Rechnungsprüfung durch den rumänischen Rechnungshof zu einer Entscheidung und folglich zu einer Zahlung von € 23 Millionen. Weitere Details sind unter Punkt (47) Offene Rechtsfälle ersichtlich. in € Millionen 1.1.2022 Nicht fortgeführter Geschäftsbereich Änderung Konsolidie- rungskreis Zu- führungen Auf- lösungen Ver-brauch Umbuchungen, Währungs- differenzen 31.12.2022 Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken1 3 – 0 9 - 2 0 0 10 Sonstige erteilte Zusagen und Garantien gemäß IAS 37 3 – 0 9 - 2 0 0 10 Personalrückstellungen 426 – 16 223 - 20 - 148 - 2 495 Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 195 – 12 - 18 - 3 - 12 2 176 Andere langfristig fällige Leistungen an Mitarbeiter 57 – 1 - 7 - 3 - 3 - 1 44 Bonuszahlungen 171 – 4 247 - 15 - 132 - 4 272 Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 3 – 0 0 0 - 1 1 4 Andere Rückstellungen 776 – 0 737 - 50 - 211 - 514 739 Anhängige Rechts- und Steuerfälle 551 – 1 480 - 25 - 66 - 493 448 Restrukturierung 17 – 0 0 - 7 - 4 1 7 Belastende Verträge 59 – 0 1 0 0 - 3 57 Sonstige Rückstellungen 149 – - 1 256 - 19 - 140 - 18 226 Gesamt 1.205 – 16 969 - 72 - 358 - 516 1.243 1 Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken nach IFRS 9 sind nicht enthalten und werden aufgrund der granulareren Darstellung nach Stages unter Punkt (31) Kreditzusagen, Finanzgarantieen und sonstigen Zusagen dargestellt. in € Millionen 1.1.2021 Nicht fortgeführter Geschäftsbereich Änderung Konsolidie-rungskreis Zu- führungen Auf- lösungen Ver-brauch Umbuchungen, Währungs-differenzen 31.12.20211 Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken1 1 0 0 2 0 0 0 3 Sonstige erteilte Zusagen und Garantien gemäß IAS 37 1 0 0 2 0 0 0 3 Personalrückstellungen 478 - 6 3 135 - 29 - 112 - 47 426 Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 204 - 1 0 0 - 10 - 8 10 195 Andere langfristig fällige Leistungen an Mitarbeiter 59 0 0 1 - 1 - 1 - 1 57 Bonuszahlungen 153 - 5 3 133 - 18 - 101 1 171 Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 4 0 0 1 0 - 1 0 3 Andere Rückstellungen 407 - 2 0 513 - 59 - 82 - 4 776 Anhängige Rechts- und Steuerfälle 247 - 1 0 338 - 20 - 11 - 2 551 Restrukturierung 18 0 0 11 0 - 12 0 17 Belastende Verträge 62 0 0 0 - 3 0 0 59 Sonstige Rückstellungen 80 - 1 0 164 - 35 - 59 - 2 149 Gesamt 886 - 8 3 650 - 88 - 194 - 51 1.205 1 Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken nach IFRS 9 sind nicht enthalten und werden aufgrund der granulareren Darstellung nach Stages unter Punkt (31) Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstigen Zusagen dargestellt. Verpflichtungen für Pensionen und aus anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Sämtliche leistungsorientierten Sozialkapitalrückstellungen (Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungsverpflichtungen, Geburtstags- und Jubiläumsgelder) werden gemäß IAS 19 Employee Benefits nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden für alle Sozialkapitalrückstellungen der österreichischen Konzerneinheiten die AVÖ 2018-P-Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. In anderen Ländern werden vergleichbare aktuarische Berechnungsgrundlagen verwendet. Leistungsorientierte Pensionspläne in Österreich und in anderen Ländern Andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Österreich und anderen Ländern Diese leistungsorientierten Pensionspläne und sonstigen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses setzen den Konzern versicherungstechnischen Risiken wie dem Langlebigkeitsrisiko, dem Währungsrisiko, dem Zinsrisiko und dem Marktrisiko (Investitionsrisiko) aus. Finanzierung Bei den Pensionen bestehen unterschiedliche Pläne: nicht über einen Fonds finanzierte, teilweise über einen Fonds finanzierte und zur Gänze über einen Fonds finanzierte. Die teilweise und die zur Gänze über einen Fonds finanzierten Pensionspläne der österreichischen Konzerneinheiten werden durchwegs über die Valida Pension AG veranlagt. Die Valida Pension AG ist eine Pensionskasse und unterliegt im Besonderen den Bestimmungen des Pensionskassengesetzes (PKG) und des Betriebspensionsgesetzes (BPG). Der Konzern erwartet für 2022 eine Beitragszahlung zu den leistungsorientierten Plänen in Höhe von € 1.025 Tausend. Pensionsverpflichtungen/leistungsorientierte Pläne Finanzierungsstatus in € Millionen 2022 2021 Barwert der Verpflichtungen (DBO) 142 145 Zeitwert des Planvermögens - 37 - 42 Nettoschulden/Nettovermögen 105 103 Leistungsorientierte Verpflichtungen in € Millionen 2022 2021 Barwert der Verpflichtungen 1.1. 145 150 Änderung Konsolidierungskreis 11 0 Laufender Dienstzeitaufwand 2 6 Zinsaufwand 2 0 Zahlungen - 8 - 5 Verlust/Gewinn aus nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand 0 0 Nettoübertragungen 2 - 1 Neubewertungen - 13 - 5 Barwert der Verpflichtungen 31.12. 142 145 Die Veränderung bei den Neubewertungen resultierte überwiegend aus der Anpassung der Finanzparameter. Planvermögen in € Millionen 2022 2021 Planvermögen 1.1. 42 43 Zinsertrag 0 4 Beiträge zum Planvermögen 1 1 Zahlungen aus dem Planvermögen - 2 - 2 Nettoübertragungen - 1 - 3 Ergebnis aus dem Planvermögen exkl. Zinsertrag - 3 0 Planvermögen 31.12. 37 42 Die Rendite auf das Planvermögen betrug minus € 2 Millionen (Vorjahr: € 4 Millionen). Der Marktwert aller bilanzierten Rückerstattungsrechte belief sich auf € 10 Millionen (Vorjahr: € 14 Millionen). Struktur des Planvermögens in Prozent 2022 2021 Schuldverschreibungen 28 40 Aktien 35 40 Alternative Investment-Instrumente 11 7 Immobilien 13 5 Bargeld 13 8 Gesamt 100 100 Im Berichtsjahr wurden die meisten Instrumente des Planvermögens auf einem aktiven Markt gehandelt, weniger als 20 Prozent waren nicht auf einem aktiven Markt notiert. Asset-Liability Matching In der Valida Pension AG ist ein Asset-/Risikomanagement-Prozess (ARM-Prozess) installiert. Gemäß diesem Prozess wird einmal im Jahr ausgehend von der passivseitigen Struktur der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG), die sich wiederum aus der Bilanz ergibt, die Risikotragfähigkeit jeder VRG evaluiert. Von dieser Risikotragfähigkeit wird die Veranlagungsstruktur der VRG abgeleitet. Bei der Definition der Veranlagungsstruktur werden auch definierte und dokumentierte Wünsche des Kunden berücksichtigt. Die definierte Veranlagungsstruktur wird in VRG 60 und VRG 7, in denen die rückgestellten Beträge der RBI veranlagt werden, mit einem Konzeptinvestment umgesetzt. Dies bedeutet, dass die Gewichtung von vordefinierten Asset-Klassen im Rahmen von Bandbreiten nach objektiven Kriterien erfolgt, die sich aus Markttrends ableiten lassen. In Stressphasen wird zudem eine Absicherung der Aktienkomponente vorgenommen. Versicherungsmathematische Annahmen Die der Berechnung der leistungsorientierten Nettoverpflichtung zugrunde gelegten, langfristigen versicherungsmathematischen Annahmen: in Prozent 2022 2021 Diskontierungszinssatz 2,7-9,3 0,9-3,0 Steigerungssatz für Pensionsbemessungsgrundlagen 0,5-3,2 3,7 Steigerungssatz für künftige Pensionen 0,5-3,2 2,1 Für die versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsverpflichtungen wird ein Rechnungszinssatz von 3,64 Prozent (Vorjahr: 0,99 Prozent) p.a. sowie pensionswirksame Gehaltssteigerungen und Pensionserhöhungen von 8,0 Prozent im ersten Jahr, 5,1 Prozent im zweiten Jahr sowie 3,2 Prozent in den Folgejahren (Vorjahr: 3,7 Prozent) zugrunde gelegt. Die der Berechnung der leistungsorientierten Nettoverpflichtung zugrunde gelegte Lebenserwartung: Jahre 2022 2021 Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren – Männer 23,4 23,2 Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren – Frauen 26,1 25,7 Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren für 45-jährige Männer 25,8 25,9 Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren für 45-jährige Frauen 28,3 28,2 Die gewichtete Duration der Nettopensionsverpflichtung betrug 11 Jahre (Vorjahr: 12 Jahre). Sensitivitätsanalyse Tritt bei einer der relevanten versicherungsmathematischen Annahmen eine Änderung ein, während die anderen Annahmen konstant bleiben, würden sich die Vorsorgeverpflichtungen zum Bilanzstichtag wie folgt verändern: 2022 2021 in € Millionen Zunahme Abnahme Zunahme Abnahme Diskontierungszinssatz (1 Prozentpunkt Veränderung) - 12 14 - 15 19 Künftige Gehaltssteigerung (0,5 Prozentpunkt Veränderung) 1 - 1 1 - 1 Künftige Pensionssteigung (0,25 Prozentpunkt Veränderung) 3 - 1 3 - 3 Verbleibende Lebenserwartung (Veränderung 1 Jahr) 7 - 7 9 - 9 Verpflichtungen aus anderen Leistungen anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in € Millionen 2022 2021 Barwert der Verpflichtungen 1.1. 92 97 Änderung Konsolidierungskreis 0 - 1 Laufender Dienstzeitaufwand 5 5 Zinsaufwand 1 1 Zahlungen - 6 - 5 Verlust/Gewinn aus nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand 0 0 Übertragungen 0 1 Neubewertungen - 22 - 5 Barwert der Verpflichtungen 31.12. 71 92 Versicherungsmathematische Annahmen Die der Berechnung von anderen Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugrunde gelegten, langfristigen versicherungsmathematischen Annahmen: in Prozent 2022 2021 Diskontierungszinssatz 2,6-4,0 0,7-1,1 Künftige Gehaltssteigerung für Dienstnehmer 3,2-5,1 3,7 Personalaufwand Detailangaben zum Personalaufwand (Aufwendungen für leistungsorientierte Pensionspläne, Aufwendungen für andere Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses) sind unter Punkt (7) Verwaltungsaufwendungen dargestellt. (29) Sonstige Passiva in € Millionen 2022 20211 Verbindlichkeiten für unverbrauchte Urlaube 72 64 Verbindlichkeiten aus Versicherungsaktivitäten 271 208 Rechnungsabgrenzungsposten 509 509 Übrige Passiva 363 304 Gesamt 1.215 1.085 1 Adaptierung der Vorjahreswerte aufgrund geänderter Zuordnung Der Anstieg bei den übrigen Passiva stammte überwiegend aus Transaktionen im Rahmen des Zahlungsverkehrs, die zum Berichtsstichtag noch nicht abgewickelt waren, insbesondere in der Konzernzentrale sowie in Russland. Weiters wurde der Anstieg durch die Umgliederung der angedienten, aber noch nicht verbrauchten Urlaubsansprüche in Höhe von € 64 Millionen beeinflusst. Versicherungsgeschäfte Das Versicherungsgeschäft des Konzerns umfasst Vorsorgeprodukte in Kroatien und Belarus. Aufgrund der damit verbundenen Versicherungs- und Anlagerisiken ist die Anwendung von IFRS 4 für die Bilanzierung der daraus resultierenden Verbindlichkeiten notwendig. Alle Vermögenswerte im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Vorsorgeprodukten werden nach IFRS 9 bilanziert. Analyse der Veränderungen von Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen: in € Millionen Abgedeckt durch LAT Test Nicht abgedeckt durch LAT Test Gesamt Buchwert zum 1.1.2021 126 49 176 Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0 Zugänge 56 1 58 Inanspruchnahmen - 12 - 12 - 24 Sonstige Veränderungen - 2 - 1 - 2 Wechselkursänderungen - 1 0 - 1 Ertrag aus Kapitalanlagen 2 1 3 Buchwert zum 31.12.2021 170 38 208 Änderung Konsolidierungskreis 55 3 58 Zugänge 46 3 50 Inanspruchnahmen - 36 - 9 - 45 Sonstige Veränderungen - 8 5 - 3 Wechselkursänderungen 1 0 1 Ertrag aus Kapitalanlagen 14 - 12 2 Buchwert zum 31.12.2022 242 29 271 Die Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen müssen regelmäßig überprüft und einem Angemessenheitstest (Liability Adequacy Test, LAT) unterzogen werden. Der Angemessenheitstest bestimmt auf Basis eines Vergleichs der zukünftig geschätzten Cash-Flows, ob der Buchwert der Versicherungsverbindlichkeiten erhöht werden muss. In den Jahren 2021 und 2022 sind keine Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Angemessenheitstest der Verbindlichkeiten angefallen. Risiken im Versicherungsgeschäft Das Versicherungsgeschäft im Konzern umfasst zwei wesentliche Geschäftsfelder: die Pensionsversicherung, wo Zins- und Anlagerisiko die wesentlichen Risiken darstellen, und die Lebensversicherung, wo Zins- und Sterblichkeitsrisiko wesentlich sind. Zinsrisiko - Die regulatorische Absenkung des maximal zulässigen Rechnungszinses für die Berechnung der Rückstellungen hat die größte Auswirkung auf das Zinsrisiko. Aufgrund der von der Gesellschaft gesetzten langfristigen Maßnahmen hat bereits eine kleine Veränderung des Rechnungszinses eine große Auswirkung auf die Höhe der Rückstellungen. Anlagerisiko - Das Unternehmen ist dem Risiko ausgesetzt, dass die Rendite der Anlage den garantierten Zinssatz nicht übersteigt und daher nicht in der Lage ist, einen Gewinn für die Rentenbegünstigten zu erzielen. Das Unternehmen begegnet dem Anlagerisiko sowie dem Zinsänderungsrisiko, indem es aktives Portfoliomanagement betreibt. Sterblichkeitsrisiko – das Risiko des Verlusts oder nachteiliger Entwicklungen betreffend den Wert von Versicherungsverbindlichkeiten aufgrund von Veränderungen der Sterblichkeitsraten Der Konzern steuert die Risiken durch eine angemessene Preisgestaltung, Produktgestaltung und die Durchführung eines Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten. Sensitivitätsanalyse Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkung von einer Änderung der Lebensdauer des Versicherungsnehmers und einem Rückgang der Zinskurve auf die Differenz zwischen der IFRS-4-Rückstellung und dem Szenario. 2022 in € Millionen Abgedeckt durch LAT Test Szenario Veränderung Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten beste Schätzung 242 213 29 Anstieg der Lebenserwartung um 10 Prozent 242 218 24 Parallelverschiebung der Zinskurve um 100 Basispunkte 242 234 8 2021 in € Millionen Abgedeckt durch LAT Test Szenario Veränderung Angemessenheitstest für Verbindlichkeiten beste Schätzung 170 149 21 Anstieg der Lebenserwartung um 10 Prozent 170 153 16 Parallelverschiebung der Zinskurve um 100 Basispunkte 170 168 2 Die Sensitivität hinsichtlich Änderungen der Sterblichkeit wurde für die Auswirkungen einer um 10 Prozent erhöhten Lebenserwartung berechnet. Die Sensitivität hinsichtlich Änderungen der Zinskurve wurde für den Effekt eines Rückgangs der Zinskurve um 100 Basispunkte berechnet. Aufgrund des positiven Deltas der IFRS-Rückstellung zu den Szenarien würde sich kein Ergebniseffekt ergeben. (30) Eigenkapital und nicht beherrschende Anteile Die RBI wendet IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung an, um zu entscheiden, ob eine Klassifizierung als finanzielle Verbindlichkeit oder als Eigenkapital vorzunehmen ist. Ausgegebene Finanzinstrumente werden als Verbindlichkeiten klassifiziert, wenn die vertragliche Vereinbarung dazu führt, dass die RBI verpflichtet ist, entweder flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte oder eine variable Anzahl von Eigenkapitalanteilen an den Inhaber des Instruments zu liefern. Ist dies nicht der Fall, wird das Instrument als Eigenkapitalinstrument eingestuft, und die Erlöse abzüglich der Transaktionskosten werden im Eigenkapital erfasst. in € Millionen 2022 2021 Konzern-Eigenkapital 16.027 12.843 Gezeichnetes Kapital 1.002 1.002 Kapitalrücklagen 4.990 4.992 Gewinnrücklagen 13.637 10.121 davon Konzernergebnis 3.627 1.372 Kumuliertes sonstiges Ergebnis - 3.601 - 3.272 Kapital nicht beherrschender Anteile 1.127 1.010 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 1.610 1.622 Gesamt 18.764 15.475 Zur Entwicklung des Eigenkapitals wird auf das Kapitel Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen. Die Auflistung aller erstkonsolidierten Unternehmen ist im Kapitel Konsolidierungskreis ersichtlich. Der Konzern-Return-on-Equity belief sich im Geschäftsjahr auf 26,8 Prozent (Vorjahr: 10,9 Prozent). Dieser stieg aufgrund der um nur 12 Prozent erhöhten durchschnittlichen Eigenkapitalbasis sowie des höheren Konzernergebnisses um 163 Prozentpunkte. Die gemäß § 64 Abs 1 Z 19 BWG berechnete Gesamtkapitalrentabilität betrug 1,83 Prozent (Vorjahr: 0,78 Prozent). Gezeichnetes Kapital Zum 31. Dezember 2022 betrug das Grundkapital der RBI AG gemäß Satzung € 1.003.266 Tausend und bestand aus 328.939.621 nennwertlosen Stückaktien (Inhaberaktien). Nach Abzug der im Eigenbestand befindlichen 510.450 Aktien betrug das ausgewiesene gezeichnete Kapital € 1.001.709 Tausend. Eigene Aktien Die zum Bilanzstichtag im Bestand befindlichen eigenen Aktien der RBI AG werden direkt vom Eigenkapital abgesetzt. Aus eigenen Aktien resultierende Gewinne oder Verluste werden ergebnisneutral verrechnet. Die Hauptversammlung vom 31. März 2022 ermächtigte den Vorstand nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien, wobei mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Erwerb auch außerbörslich unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre erfolgen kann. Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf insgesamt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin bis zum 30. September 2024, begrenzt. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt € 3,05 pro Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 Prozent über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen zehn Handelstage liegen. Der Vorstand wurde weiters gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland erfolgt. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum dieser Beschlussfassung sohin bis zum 31. März 2027. Seither wurden weder aufgrund der ersetzten Ermächtigung vom Oktober 2020 noch aufgrund der nunmehr aufrechten Ermächtigung vom März 2022 eigene Aktien erworben. Die Hauptversammlung vom 31. März 2022 ermächtigte den Vorstand ferner nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 7 AktG, zum Zweck des Wertpapierhandels, der auch außerbörslich durchgeführt werden darf, für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 30. September 2024, eigene Aktien zu erwerben, wobei der Handelsbestand der zu diesem Zweck erworbenen Aktien am Ende jeden Tages 5 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf. Der Gegenwert für die zu erwerbenden Aktien darf die Hälfte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht unter- und das Doppelte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht überschreiten. Aufgrund der vom Aufsichtsrat am 17. Juni 2020 genehmigten Integration der Raiffeisen Centrobank AG in die RBI AG per 30. November 2022 hat sich der Bestand der eigenen Aktien um 188.246 Stück erhöht. Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis längstens 2. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital – allenfalls in mehreren Tranchen – durch Ausgabe von bis zu 164.469.810 Stück neuen, auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu € 501.632.920,50 zu erhöhen (auch im Weg des mittelbaren Bezugsrechts durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs 6 AktG) und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt, oder (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten (Bezugsrechtsausschluss). Von dieser Ermächtigung vom Juni 2019 zur Ausnützung des genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Dividende Die ordentliche Hauptversammlung beschloss am 31. März 2022 aufgrund des Krieges in der Ukraine keine Dividende auszuschütten und den gesamten Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Dividendenvorschlag Der Vorstand wird die Ausschüttung einer Dividende von bis zu € 0,80 je Aktie des Bilanzgewinns 2022 empfehlen, auch wenn der Zeitpunkt der Entscheidung noch offen ist und der Beschluss über die Ausschüttung voraussichtlich nicht in der Hauptver-sammlung am 30. März 2023 erfolgen wird. Der Zeitpunkt der Entscheidung und die Beschlussfassung in einer außerordentlichen Hauptversammlung werden von den Kapitalquoten und den fortdauernden strategischen Überlegungen abhängen. Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien Anzahl der Aktien 2022 2021 Anzahl der ausgegebenen Aktien 1.1. 328.939.621 328.939.621 Ausgabe neuer Aktien 0 0 Anzahl der ausgegebenen Aktien 31.12. 328.939.621 328.939.621 Eigene Aktien im Bestand 1.1. 322.204 322.204 Erwerb eigener Aktien 188.246 0 Abgang eigener Aktien 0 0 Abzüglich: eigene Aktien im Bestand 31.12. 510.450 322.204 Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien 31.12. 328.429.171 328.617.417 Zusätzliches Kernkapital Am 5. Juli 2017 emittierte die RBI AG zusätzliches Kernkapital (AT1) im Nominale von € 650.000 Tausend mit unbegrenzter Laufzeit. Der Zinssatz betrug bis 14. Dezember 2022 6,125 Prozent p.a. und wurde danach mit 8,659 Prozent neu festgesetzt. Mit Valuta 24. Jänner 2018 platzierte die RBI eine weitere Emission von zusätzlichem Kernkapital (AT1) mit unbegrenzter Laufzeit im Volumen von € 500.000 Tausend. Der diskretionäre Kupon dieser Emission beträgt bis Mitte Juni 2025 4,5 Prozent p.a. und wird danach neu festgesetzt. Mit Valuta 29. Juli 2020 wurde von der RBI eine weitere Emission von zusätzlichem Kernkapital (AT1) mit unbegrenzter Laufzeit im Volumen von € 500.000 Tausend platziert. Der diskretionäre Kupon dieser Emission beträgt bis Dezember 2026 6 Prozent p.a. und wird danach neu festgesetzt. Das zusätzliche Kernkapital wird aufgrund der Emissionsbedingungen nach IAS 32 als Eigenkapital klassifiziert. Die im Eigenbestand befindlichen Anteile zum Buchwert von € 27.600 Tausend wurden ebenfalls vom Kapital abgezogen. Der Nennwert pro Stück beträgt für alle Tranchen € 200 Tausend. Anzahl der AT1 Wertpapiere 2022 2021 Anzahl der emittierten AT1 Wertpapiere 1.1. 8.250 8.250 Neuemission AT1 Wertpapiere 0 0 Anzahl der ausgegebenen AT1 Wertpapiere 31.12. 8.250 8.250 Eigene AT1 Wertpapiere im Bestand 1.1. 80 25 Erwerb eigener AT1 Wertpapiere 217 435 Abgang eigener AT1 Wertpapiere - 159 - 380 Abzüglich: eigene AT1 Wertpapiere im Bestand 31.12. 138 80 Anzahl der im Umlauf befindlichen AT1 Wertpapiere 31.12. 8.112 8.170 Entwicklung kumuliertes sonstiges Ergebnis des Konzern-Eigenkapitals (ohne nicht beherrschenden Anteile) Im sonstigen Ergebnis sind alle nach den Rechnungslegungsstandards direkt im Eigenkapital zu erfassenden Erträgen und Aufwendungen enthalten. Direkt im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen, die in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden, werden getrennt von direkt im Eigenkapital erfassten Erträgen und Aufwendungen, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden, dargestellt. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung des in Fremdwährung gehaltenen Eigenkapitals von Tochtergesellschaften, Veränderungen der Absicherung von Nettoinvestitionen in ausländische Teileinheiten (Capital Hedge), der effektive Teil des Cash-Flow Hedge, die Bewertungsänderungen von finanziellen Vermögenswerten (Fremdkapitalinstrumente) der Kategorie FVOCI, das anteilige sonstige Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen sowie die darauf entfallenden latenten Ertragsteuern werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Neubewertungen von leistungsorientierten Pensionsplänen, die Bewertungsänderungen von finanziellen Vermögenswerten (Eigenkapitalinstrumente) der Kategorie FVOCI, Bewertungsänderungen aufgrund der Veränderung des eigenen Ausfallrisikos von finanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, das anteilige sonstige Ergebnis aus at-equity bewerteten Unternehmen sowie die darauf entfallenden latenten Ertragsteuern werden als im Eigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden, dargestellt. in € Millionen Neubewertungs- rücklage gemäß IAS 19 Währungs- differenzen Absicherung Nettoinvestition Cash-Flow Hedge Stand 1.1.2021 - 50 - 3.722 242 0 Unrealisierte Gewinne/Verluste der Periode 9 0 0 0 Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 0 255 - 64 - 30 In die Erfolgsrechnung umgegliederte Gewinne/Verluste 0 - 7 0 0 Reklassifizierung der Bewertungsreserve von finanziellen Vermögenswerten 0 0 0 0 Stand 31.12.2021 - 40 - 3.473 178 - 29 Unrealisierte Gewinne/Verluste der Periode 34 0 0 0 Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 0 - 33 - 39 - 41 In die Erfolgsrechnung umgegliederte Gewinne/Verluste 0 7 0 0 Reklassifizierung der Bewertungsreserve von finanziellen Vermögenswerten 0 0 0 0 Stand 31.12.2022 - 6 - 3.500 138 - 70 Latente Steuern 2 0 0 19 Stand 31.12.2022 netto - 4 - 3.500 138 - 51 in € Millionen At Fair Value OCI Fair Value Option At-equity Gesamt Stand 1.1.2021 187 - 55 13 - 3.385 Unrealisierte Gewinne/Verluste der Periode 33 0 - 24 19 Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden - 73 0 3 92 In die Erfolgsrechnung umgegliederte Gewinne/Verluste 0 0 0 - 7 Reklassifizierung der Bewertungsreserve von finanziellen Vermögenswerten 0 0 0 0 Stand 31.12.2021 147 - 55 - 7 - 3.280 Unrealisierte Gewinne/Verluste der Periode - 59 61 25 60 Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden - 108 0 - 202 - 422 In die Erfolgsrechnung umgegliederte Gewinne/Verluste 0 0 0 7 Reklassifizierung der Bewertungsreserve von finanziellen Vermögenswerten 3 0 0 3 Stand 31.12.2022 - 16 6 - 184 - 3.632 Latente Steuern 8 - 1 3 31 Stand 31.12.2022 netto - 8 4 - 181 - 3.601 Entwicklung der dem sonstigen Ergebnis zugehörigen latenten Steuern: in € Millionen 1.1.2021 Entwicklung 31.12.2021 Entwicklung 31.12.2022 Neubewertungsrücklage gemäß IAS 19 2 0 2 1 2 Währungsdifferenzen 0 0 0 0 0 Absicherung Nettoinvestition 0 0 0 0 0 Cash-Flow Hedge 0 6 6 13 19 At Fair Value OCI - 13 11 - 2 9 8 Fair Value Option 0 0 0 - 1 - 1 At-equity 3 - 1 2 1 3 Latente Steuern gesamt - 9 17 8 23 31 Die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts, die sich aus Veränderungen des eigenen Ausfallrisikos der RBI ergaben, betrugen unter € 61 Million (Vorjahr: € 1 Million). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem aktuellen beizulegenden Zeitwert dieser designierten Verbindlichkeiten und dem vertraglich vereinbarten Zahlungsbetrag für den Zeitpunkt der Endfälligkeit betrug € 81 Millionen (Vorjahr: € 259 Millionen). Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Transfers innerhalb des Eigenkapitals oder Ausbuchungen von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Verbindlichkeiten. Nicht beherrschende Anteile Die folgende Tabelle enthält Finanzinformationen zu den Tochterunternehmen des Konzerns, an denen wesentliche nicht beherrschende Anteile bestehen. Die angegebenen Beträge beziehen sich auf nicht beherrschende Anteile, die nicht eliminiert wurden. 2022 in € Millionen Beteiligungs- und Stimmrechtsquote nicht beherrschender Anteile Nettover- mögen nicht beherrschender Anteile Auf nicht beherrschende Anteile entfallender Gewinn oder Verlust Sonstiges Ergebnis nicht beherrschender Anteile Gesamtergebnis nicht beherrschender Anteile Raiffeisen Bank JSC, Kiew (UA) 31,8% 136 21 - 33 - 12 Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) 25,0% 532 79 12 91 Tatra banka, a.s., Bratislava (SK) 21,2% 300 41 - 3 39 Priorbank JSC, Minsk (BY) 12,3% 56 14 - 1 13 Valida Pension AG, Wien (AT) 42,6% 77 6 0 6 Sonstige n/a 26 10 1 11 Gesamt 1.127 170 - 24 147 2021 in € Millionen Beteiligungs- und Stimmrechtsquote nicht beherrschender Anteile Nettover- mögen nicht beherrschender Anteile Auf nicht beherrschende Anteile entfallender Gewinn oder Verlust Sonstiges Ergebnis nicht beherrschender Anteile Gesamtergebnis nicht beherrschender Anteile Raiffeisen Bank Aval JSC, Kiew (UA) 31,8% 148 38 15 53 Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) 25,0% 447 46 17 63 Tatra banka, a.s., Bratislava (SK) 21,2% 288 32 0 32 Priorbank JSC, Minsk (BY) 12,3% 43 5 4 10 Valida Pension AG, Wien (AT) 42,6% 71 6 0 6 Sonstige n/a 13 8 - 7 1 Gesamt 1.010 135 29 164 Im Gegensatz zu den oben angeführten Finanzinformationen, die sich nur auf wesentliche nicht beherrschende Anteile beziehen, enthält die folgende Tabelle Finanzinformationen der wesentlichen Tochterunternehmen (inkl. beherrschender Anteile): 2022 in € Millionen Raiffeisen Bank JSC, Kiew (UA) Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) Tatra banka, a.s., Bratislava (SK) Priorbank JSC, Minsk (BY) Valida Pension AG, Wien (AT) Betriebserträge 523 754 508 247 35 Ergebnis nach Steuern 65 314 194 117 13 Sonstiges Ergebnis - 102 48 - 12 - 11 0 Gesamtergebnis - 37 362 182 105 13 Kurzfristige Vermögenswerte 3.661 11.812 8.661 1.972 91 Langfristige Vermögenswerte 598 13.123 12.941 587 231 Kurzfristige Verbindlichkeiten 3.807 20.698 16.446 2.077 10 Langfristige Verbindlichkeiten 23 2.109 3.741 24 131 Nettovermögen 428 2.127 1.415 458 181 Kapitalflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit 388 501 1.237 1.159 - 4 Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit - 339 - 296 - 655 - 257 - 2 Kapitalflüsse aus Finanzierungstätigkeit - 3 - 38 - 134 - 1 0 Effekte aus Wechselkursänderungen - 57 24 - 1 2 0 Nettozahlungsströme gesamt - 11 191 448 903 - 7 Nicht beherrschenden Anteilen gezahlte Dividenden1 0 2 24 0 0 1 In Kapitalflüssen aus Finanzierungstätigkeit enthalten 2021 in € Millionen Raiffeisen Bank JSC, Kiew (UA) Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) Tatra banka, a.s., Bratislava (SK) Priorbank JSC, Minsk (BY) Valida Pension AG, Wien (AT) Betriebserträge 349 473 451 143 34 Ergebnis nach Steuern 121 182 151 43 14 Sonstiges Ergebnis 46 70 - 2 35 0 Gesamtergebnis 167 252 149 78 14 Kurzfristige Vermögenswerte 3.025 11.288 7.662 1.572 42 Langfristige Vermögenswerte 1.026 9.284 11.738 389 277 Kurzfristige Verbindlichkeiten 3.551 17.314 13.801 1.536 11 Langfristige Verbindlichkeiten 35 1.471 4.243 73 141 Nettovermögen 465 1.787 1.356 353 167 Kapitalflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit 632 650 2.752 141 12 Kapitalflüsse aus Investitionstätigkeit - 131 - 612 - 154 - 8 1 Kapitalflüsse aus Finanzierungstätigkeit - 69 187 - 93 - 18 0 Effekte aus Wechselkursänderungen - 53 - 14 1 - 34 0 Nettozahlungsströme gesamt 379 212 2.506 81 12 Nicht beherrschenden Anteilen gezahlte Dividenden1 21 1 14 2 0 1 In Kapitalflüssen aus Finanzierungstätigkeit enthalten 2 Dividende für AT1 Wesentliche Beschränkungen Bei der Raiffeisenbank a.s., Prag, besteht zwischen der RBI AG und dem Mitaktionär ein Syndikatsvertrag. Dieser Syndikatsvertrag regelt insbesondere Vorkaufsrechte zwischen den direkten und indirekten Gesellschaftern. Bei einem Kontrollwechsel – auch infolge eines Übernahmeangebots – endet der Syndikatsvertrag automatisch. Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) hat sich bei der Raiffeisen Bank JSC, Kiew, im Rahmen einer im Dezember 2015 erfolgten Kapitalerhöhung beteiligt. Im Zuge dieser Transaktion hat die RBI mit der EBRD eine Vereinbarung getroffen, wonach sie - sofern EBRD innerhalb eines Zeitfensters zwischen dem sechsten und achten Jahr nach Beteiligung der EBRD an der Raiffeisen Bank JSC, Kiew, ein entsprechendes Verlangen an die RBI richtet – der EBRD im Austausch für ihre Beteiligung an der Raiffeisen Bank JSC, Kiew, im Zuge eines sogenannten Share Swap entsprechend den Wertverhältnissen Aktien der RBI anbieten würde. Die Durchführung einer solchen Transaktion versteht sich jedoch vorbehaltlich regulatorischer Genehmigungen und entsprechender Beschlüsse in der Hauptversammlung und sonstigen Gremien. Erläuterungen zu Finanzinstrumenten (31) Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen Finanzgarantien Gemäß IFRS 9 handelt es sich bei einer Finanzgarantie um einen Vertrag, der den Garantiegeber zur Leistung bestimmter Zahlungen verpflichtet, wenn diese Zahlung den Garantienehmer für einen Verlust entschädigt, der ihm durch die nicht fristgemäße Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen eines Schuldners gemäß den geltenden Bedingungen eines Schuldinstruments entsteht. Die Bewertung einer Finanzgarantie, die erstmals zum Erfassungszeitpunkt vorgenommen wird, ist bei Vertragsabschluss unter marktgerechten Bedingungen ident mit der Prämie. Im Gegensatz zu der Darstellung der Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten werden erwartete Kreditausfälle als Rückstellung auf der Passivseite ausgewiesen. Eventualverbindlichkeiten und andere außerbilanzielle Verpflichtungen Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Eventualverbindlichkeiten aus nicht ausgenützten Kreditzusagen. Als Kreditzusagen sind Verpflichtungen auszuweisen, aus denen ein Kreditrisiko entstehen kann. Dazu gehören Verpflichtungen, Darlehen zu gewähren, Wertpapiere zu kaufen oder Garantien und Akzepte bereitzustellen. Die Risikovorsorge für Kreditzusagen wird als Rückstellung für Risiken aus dem Kreditgeschäft gezeigt. Häufig werden Kreditzusagen nur teilweise in Anspruch genommen und bestehen somit aus einer ausgenützten und aus einer nicht ausgenützten Zusage. Wenn die getrennte Identifikation der erwarteten Kreditausfälle, die auf eine in Anspruch genommene und auf eine nicht in Anspruch genommene Zusage entfallen, nicht möglich ist, werden diese gemäß IFRS 7 zusammen mit den Wertminderungen für den finanziellen Vermögenswert dargestellt. Wenn die zusammengenommenen erwarteten Kreditausfälle den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswerts übersteigen, werden diese als Rückstellung ausgewiesen. Wesentliche Eventualverbindlichkeiten aus Rechtstreitigkeiten werden unter Punkt (47) Offene Rechtsfälle dargestellt. in € Millionen 2022 2021 Erteilte Kreditzusagen 37.193 42.601 Erteilte Finanzgarantien 9.370 8.900 Sonstige erteilte Zusagen 4.580 4.548 Gesamt 51.143 56.050 Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 - 236 - 185 Das Nominale der erteilten Kreditzusagen verringerte sich in Russland um €6.099 Millionen. Des Weiteren ergab sich eine Reduktion um €1.064 Millionen aus dem Verkauf der bulgarischen Konzerneinheiten. Der Anstieg in den Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 war im Wesentlichen auf Russland in Höhe von €17 Millionen zurückzuführen und stammte zum Großteil aus Dotierungen für Rückstellungen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen, bei denen eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit einen Transfer in Stage 2 und somit eine höhere Risikovorsorge auslöste. Zusätzlich zu den dargestellten Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 wurden Rückstellungen für sonstige erteilte Zusagen gemäß IAS 37 in Höhe von €10 Millionen gebildet (Vorjahr: €2 Millionen). Nominalwert und Rückstellungen für die außerbilanziellen Verbindlichkeiten aus Zusagen und Finanzgarantien nach IFRS 9 nach Gegenparteien und Stages – in Übereinstimmung mit § 51 Abs 13 BWG: 2022 Nominalwert Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 ECL Coverage Ratio in € Millionen Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Zentralbanken 0 0 0 0 0 0 0,1% − − Regierungen 317 6 41 0 0 0 0,0% 2,7% 0,0% Kreditinstitute 1.967 307 10 0 - 5 - 1 0,0% 1,5% 10,0% Sonstige Finanzunternehmen 5.350 1.235 7 - 5 - 6 - 1 0,1% 0,5% 18,1% Nicht-Finanzunternehmen 27.874 6.878 152 - 45 - 94 - 43 0,2% 1,4% 28,0% Haushalte 5.939 1.043 16 - 14 - 10 - 12 0,2% 0,9% 72,3% Gesamt 41.447 9.470 227 - 64 - 115 - 56 0,2% 1,2% 24,9% 2021 Nominalwert Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 ECL Coverage Ratio in € Millionen Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Zentralbanken 0 0 0 0 0 0 0,0% − − Regierungen 433 65 0 0 0 0 0,0% 0,0% − Kreditinstitute 2.203 95 0 0 0 0 0,0% 0,0% − Sonstige Finanzunternehmen 6.111 727 8 - 2 - 7 - 1 0,0% 1,0% 13,7% Nicht-Finanzunternehmen 36.388 4.271 189 - 31 - 66 - 48 0,1% 1,6% 25,2% Haushalte 4.552 991 16 - 9 - 11 - 10 0,2% 1,1% 61,0% Gesamt 49.688 6.149 213 - 43 - 84 - 58 0,1% 1,4% 27,4% Entwicklung der Rückstellungen auf erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen: Stage 1 Stage 2 Stage 3 Gesamt in € Millionen Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Stand 1.1.2022 43 84 58 185 Aufgegebener Geschäftsbereich − − − − Erhöhung aufgrund von Entstehung und Anschaffung 42 27 5 73 Verminderung aufgrund von Ausbuchungen (Derecognition) - 14 - 24 - 8 - 45 Änderungen im Kreditrisiko (Netto) - 3 29 3 29 Verminderung aufgrund von Abschreibungen (Write-offs) 0 0 - 2 - 2 Änderungen aufgrund des Modells/Risikoparameter 0 1 0 0 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen − − − − Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 Wechselkurse und andere - 3 - 1 0 - 5 Stand 31.12.2022 64 115 56 236 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Gesamt in € Millionen Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Stand 1.1.2021 45 59 71 174 Aufgegebener Geschäftsbereich - 1 - 1 - 3 - 5 Erhöhung aufgrund von Entstehung und Anschaffung 41 20 5 66 Verminderung aufgrund von Ausbuchungen (Derecognition) - 13 - 12 - 10 - 35 Änderungen im Kreditrisiko (Netto) - 30 14 - 4 - 20 Verminderung aufgrund von Abschreibungen (Write-offs) 0 0 0 0 Änderungen aufgrund des Modells/Risikoparameter 0 0 0 0 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen 0 0 0 0 Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 Wechselkurse und andere 0 4 0 5 Stand 31.12.2021 43 84 58 185 Nominalwerte der außerbilanziellen Verpflichtungen nach Rating-Kategorien und Stages: 2022 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Gesamt in € Millionen Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Exzellent 2.158 127 0 2.285 Sehr gut 15.967 3.093 0 19.059 Gut 16.450 3.883 0 20.333 Zufriedenstellend 4.723 1.860 0 6.583 Unterdurchschnittlich 228 441 0 669 Wertgemindert 0 0 226 226 Nicht geratet 1.921 66 1 1.987 Nominalwert 41.447 9.470 227 51.143 Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 - 64 - 115 - 56 - 236 Nominalwert nach Rückstellungen 41.383 9.355 170 50.908 2021 Stage 1 Stage 2 Stage 3 Gesamt in € Millionen Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Exzellent 1.503 178 0 1.681 Sehr gut 20.312 1.729 0 22.041 Gut 20.778 2.383 0 23.161 Zufriedenstellend 6.267 1.486 0 7.753 Unterdurchschnittlich 212 290 0 501 Wertgemindert 0 0 211 211 Nicht geratet 616 84 1 702 Nominalwert 49.688 6.149 213 56.050 Rückstellungen für außerbilanzielle Risiken gemäß IFRS 9 - 43 - 84 - 58 - 185 Nominalwert nach Rückstellungen 49.645 6.065 154 55.864 Die Kategorie nicht geratet beinhaltet außerbilanzielle Verpflichtungen für Privatkunden, für die keine Ratings verfügbar sind und die Einstufung daher auf qualitativen Faktoren basiert. (32) Erwartete Kreditverluste Allgemeine Regelungen zu Wertminderungen (IFRS 9) Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über jene Aspekte der Regelungen zu Wertminderungen, die ein höheres Maß an Ermessen oder Komplexität sowie erhebliche Quellen für Schätzungsunsicherheiten beinhalten. Quantitative Informationen über jede dieser Schätzungen und Ermessensentscheidungen sowie Informationen über die Berechnungsgrundlagen jedes betroffenen Postens im Konzernabschluss sind in den zugehörigen Angaben im Anhang enthalten. Überblick Risikovorsorgen für alle Fremdkapitalinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, sowie für Kreditzusagen und Finanzgarantien (im folgenden Abschnitt Finanzinstrumente genannt) werden in Höhe des erwarteten Kreditverlusts erfasst. Eigenkapitalinstrumente unterliegen nicht den Wertminderungsregeln von IFRS 9. Wenn sich das Kreditausfallrisiko für Finanzinstrumente seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, muss man die Wertminderung für ein Finanzinstrument in Höhe der über die (Rest-)Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen. Hat sich das Kreditausfallrisiko für Finanzinstrumente seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht, muss man die Wertminderung für ein Finanzinstrument in Höhe des Barwerts eines erwarteten Zwölf-Monats-Verlusts bemessen. Der erwartete Zwölf-Monats-Verlust ist jener Teil der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste, der den erwarteten Kreditverlusten aus Ausfallereignissen entspricht, die bei einem Finanzinstrument innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet werden. Die RBI beurteilt am Ende jeder Berichtsperiode, ob sich seit der erstmaligen Erfassung eines Finanzinstruments das Kreditrisiko signifikant erhöht hat oder nicht. Auf Basis der oben beschriebenen Vorgehensweise teilt die RBI ihre Finanzinstrumente in Stage 1, Stage 2, Stage 3 und POCI wie folgt auf: In Stage 1 werden grundsätzlich alle Finanzinstrumente erfasst, deren Risiko eines Kreditausfalls sich seit ihrem erstmaligen Bilanzansatz nicht signifikant erhöht hat. Darüber hinaus enthält Stage 1 sämtliche Geschäfte, die am Berichtsstichtag ein geringes Kreditrisiko aufweisen und bei denen die RBI von dem Wahlrecht des IFRS 9 Gebrauch macht, auf die Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos zu verzichten. Ein geringes Kreditrisiko ist bei allen Schuldverschreibungen gegeben, deren internes Bonitäts-Rating am Berichtsstichtag im Bereich des Investment Grade liegt. Im Kreditgeschäft hat die RBI die Ausnahmeregelung für niedrige Kreditrisiken nicht in Anspruch genommen. Bei der erstmaligen Erfassung von Krediten erfasst die Bank eine Wertminderung in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Verlusts. Stage1 umfasst auch Kredite, bei denen sich das Kreditrisiko wieder verbessert hat und die somit von Stage 2 umgegliedert wurden. Stage 2 enthält diejenigen Finanzinstrumente, deren Kreditrisiko sich nach dem Zeitpunkt ihres erstmaligen Bilanzansatzes signifikant erhöht hat und die zum Berichtsstichtag nicht als Geschäfte mit geringem Kreditrisiko eingestuft werden. Die Erfassung von Wertminderungen erfolgt in Stage 2 mit den erwarteten Kreditverlusten über die gesamte Restlaufzeit des Finanzinstruments. Stage 2 umfasst auch Kredite, bei denen sich das Kreditrisiko verbessert hat und die somit von Stage3umgegliedert wurden. Stage 3 werden Finanzinstrumente zugeordnet, die am Berichtsstichtag als wertgemindert eingestuft werden. Als Kriterium hierfür sieht die RBI die Definition für einen Kreditausfall (Default). Für ausgefallene Finanzinstrumente in Stage3 ist ebenfalls der erwartete Kreditverlust über die gesamte Restlaufzeit des Finanzinstruments als Wertminderung zu erfassen. POCI: Erworbene oder ausgereichte wertgeminderte Kredite sind solche finanziellen Vermögenswerte, die bereits beim erstmaligen Ansatz wertgemindert waren. Der Erstansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert ohne Erfassung einer Wertminderung unter Anwendung eines bonitätsadjustierten Effektivzinssatzes. In den Folgeperioden entspricht die Wertminderung der kumulierten Veränderung des erwarteten Kreditverlusts über die gesamte Restlaufzeit des Finanzinstruments nach dem Bilanzzugang. Auch im Fall einer Gesundung bleibt dies der Maßstab für die Bewertung. Erwartete Kreditverluste aus Finanzinstrumenten sollen einen unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag darstellen, der durch Auswertung einer Reihe verschiedener möglicher Ergebnisse ermittelt wird, dem Zeitwert des Geldes und angemessenen und belastbaren Informationen entsprechen, die zum Abschlussstichtag ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Bedingungen und Prognosen künftiger wirtschaftlicher Bedingungen verfügbar sind. Die RBI ermittelt den erwarteten Kreditverlust als wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung aller Zahlungsausfälle unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien über die erwartete Laufzeit eines Finanzinstruments, abgezinst mit dem ursprünglich ermittelten Effektivzinssatz. Die erwarteten Kreditverluste ergeben sich als Barwert der Differenz zwischen den vertraglich vereinbarten und den tatsächlich erwarteten Zahlungsströmen. Allgemeine Vorgehensweise Für die Bemessung der Wertminderungen für erwartete Kreditverluste finanzieller Vermögenswerte – Amortized Cost bzw. finanzieller Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income ist die Anwendung von Modellen und Prognosen über künftige wirtschaftliche Bedingungen und über zukünftiges Zahlungsverhalten erforderlich. Bei der Berechnung erwarteter Kreditverluste sind Ermessensentscheidungen erforderlich, und zwar unter anderem bei der: Festlegung der Kriterien für eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos Auswahl geeigneter Modelle und Annahmen für die Berechnung erwarteter Kreditverluste Berücksichtigung von Risiken, die von den Modellen nicht angemessen abgebildet werden Bestimmung der Anzahl und relativen Gewichtung zukunftsorientierter Szenarien für jede Produktart/Marktform und die damit verbundenen erwarteten Kreditverluste Zusammenfassung von Finanzinstrumenten anhand von gemeinsamen Ausfallrisikoeigenschaften in Gruppen mit dem Zweck der Berechnung erwarteter Kreditverluste. Kreditrisiko ist das Risiko, finanzielle Verluste zu erleiden, falls ein Kunde oder Kontrahent seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Kreditrisiken ergeben sich hauptsächlich aus Interbanken-, Firmenkunden- und Verbraucherkrediten sowie aus gewährten Kreditzusagen. Sie können ferner aus gegebenen Finanzgarantien, z. B. Kreditbürgschaften, Akkreditiven und Akzepten, entstehen. Weitere Kreditrisiken ergeben sich aus Veranlagungen in Schuldtiteln und aus Handelsaktivitäten (Handelskreditrisiken), sowie aus Verrechnungssalden mit Gegenparteien und aus Reverse-Repo-Geschäften. Modelle werden herangezogen, um die Eintrittswahrscheinlichkeit von Ausfällen, die damit verbundenen Ausfallquoten und das Exposure at Default zu schätzen. Die RBI berechnet erwartete Kreditverluste unter Einbeziehung der Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default, PD), des ausstehenden Betrags zum Zeitpunkt des Ausfalls (Exposure at Default, EAD) sowie der Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default, LGD). ESG-Faktoren sind in der ECL-Modellierung noch nicht explizit inkludiert. Signifikante Erhöhung des Kreditrisikos Die RBI sieht die Erhöhung des Kreditrisikos eines Finanzinstruments dann als signifikant an, wenn eines oder mehrere der folgenden quantitativen, qualitativen oder Backstop-Kriterien erfüllt sind: Quantitative Kriterien In den Rating-Systemen der RBI werden die verfügbaren quantitativen und qualitativen Informationen mit Relevanz für die Prognose des Kreditrisikos zur PD verdichtet. Dieser Größe liegen insbesondere eine statistisch fundierte Auswahl und Gewichtung aller verfügbaren Indikatoren zugrunde. Weiterhin fließen in der gemäß den IFRS-9-Anforderungen adjustierten PD neben historischen Informationen und dem aktuellen wirtschaftlichen Umfeld insbesondere auch zukunftsorientierte Informationen, wie z. B. die Prognose der Entwicklung der makroökonomischen Rahmenbedingungen, ein. Folgerichtig verwendet die RBI die PD als Messgröße für die Beurteilung, ob sich das Kreditrisiko eines Finanzinstruments gegenüber dem Zugangszeitpunkt signifikant erhöht hat. Durch die Verankerung der Überprüfung des relativen Transferkriteriums in den robusten Verfahren und Prozessen des konzernweiten Kreditrisikomanagements der Bank wird sichergestellt, dass eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos zuverlässig und zeitnah nach objektiven Kriterien erfolgt. Die Überprüfung, ob am Berichtsstichtag eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos gegenüber dem Zugangszeitpunkt des betreffenden Finanzinstruments vorliegt, erfolgt zum Berichtsstichtag grundsätzlich durch einen Vergleich der beobachteten Ausfallwahrscheinlichkeit über die Restlaufzeit des Finanzinstruments (Lifetime-PD) mit der im Zugangszeitpunkt erwarteten Lifetime-PD über denselben Zeitraum. Die RBI verwendet quantitative Kriterien als Primärindikatoren für eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos für alle wesentlichen Portfolios. Für die quantitative Einstufung vergleicht die RBI die Lifetime-PD-Kurve zum Stichtag mit der Forward-Lifetime-PD-Kurve zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung. Aufgrund der unterschiedlichen Natur der Produkte von Non-Retail- und Retail-Kunden unterscheiden sich die Methoden zur Bestimmung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos geringfügig. Um die zwei Kurven für das Kreditrisiko von Non-Retail-Kunden vergleichbar zu machen, werden die PDs zu annualisierten PDs reduziert. Bei einem Anstieg der PD um 250 Prozent oder mehr wird von einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos ausgegangen. Bei längeren Laufzeiten wird die Schwelle von 250 Prozent reduziert, um den Laufzeiteffekt zu berücksichtigen. Bei Retail-Forderungen werden die kumulierten Restlaufzeit-PDs verglichen. Dabei wird, bedingt auf das Überleben bis zum Stichtag, die Logit-Differenz (i.e. Logit ist in der Statistik der natürliche Logarithmus einer Chance) zwischen der Lifetime-PD zum Stichtag und der Lifetime-PD zum ursprünglichen Buchungszeitpunkt verglichen. Hierbei wird im Allgemeinen dann von einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos ausgegangen, wenn ein relativer Anstieg der kumulierten Restlaufzeit-PD über einem bestimmten Schwellenwert liegt. Die Schwellenwerte werden getrennt für jedes Portfolio, das durch individuelle Ratingbasierte Lifetime-PD-Modelle abgedeckt wird, berechnet. Dabei werden die Schwellenwerte basierend auf historischen Daten als ein bestimmtes Quantil der Verteilung der oben genannten Logit-Differenzen auf das sich verschlechternde Portfolio (gruppiert nach Ländern und Produkten wie Hypothekarkredite, Kreditkarten und SME-Kredite) geschätzt. Das bedeutet in der Regel eine vom Ausfallverhalten der verschiedenen Portfolios abhängige PD-Erhöhung zwischen 150 und 250 Prozent. Die RBI entwickelte für Retail-Forderungen eine neue, angepasste Methodik, die der Implementierung des EZB/EBA IRB-Repair-Pakets auf internen (Säule 1) Modellen folgt. Es wurde bereits 2021 in der kroatischen Tochterbank eingeführt und wurde 2022 auf acht weitere Tochterbanken ausgerollt – die Effekte auf die erwarteten Kreditverluste auf Gruppenebene waren überwiegend gering. Der aktuelle Ansatz wurde angepasst, um der zugrunde liegenden Änderung der Säule-1-Kalibrierungsphilosophie Rechnung zu tragen, welche zwar noch immer einem hybriden Ansatz folgt (Mischung aus stabil über den Kreditzyklus und dem Zyklus folgend), aber stärker auf die Stabilität fokussiert ist. Durch die höhere Stabilität der Rating-Einstufung der einzelnen Kreditforderungen führt dies zu kleineren Differenzen in den Logits und daher wird das Quantil basierend auf drei Kriterien ausgewählt. Das Quantil sollte immer noch im Bereich zwischen 150 und 250 Prozent relativen Anstiegs liegen, die beobachtete Volatilität des Anteils von Stage 2 über die Laufzeit sowie historisch beobachtete Werte der Stage 2 auf Portfolio-Ebene sollten die Orientierungshilfe sein. Die allgemeinen Richtwerte werden auf Produktebene definiert und reichen von 65 bis 75 Prozent basierend auf den im Rahmen der Methodenentwicklung gemachten Erfahrungen für die Portfolios. In der bisherigen Methodik werden 50 Prozent der PD mit der größten Verschlechterung über die Laufzeit als signifikant angesehen. Qualitative Kriterien Die RBI verwendet für alle wesentlichen Portfolios zusätzlich zu quantitativen Kriterien auch qualitative, um eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eines Finanzinstruments festzustellen. Für Portfolios der Bereiche Firmenkunden, öffentlicher Sektor, Kreditinstitute und Projektfinanzierung findet ein Transfer in Stage 2 statt, wenn den Kreditnehmer eines oder mehrere der folgenden Kriterien betreffen: Erkennung von ersten Anzeichen einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit im Early-Warning-System Änderungen von Vertragsbedingungen im Rahmen einer Forbearance-Maßnahme Externe Risikofaktoren mit einem potenziell signifikanten Einfluss auf die Rückzahlungsfähigkeit der Kunden Die Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos berücksichtigt zukunftsorientierte Informationen und wird monatlich auf Einzelgeschäftsebene für alle von der RBI gehaltenen Portfolios der Bereiche Firmenkunden, öffentlicher Sektor, Kreditinstitute und Projektfinanzierung durchgeführt. Für Retail-Portfolios wird ein Stage-2-Transfer auf Basis folgender qualitativer Kriterien durchgeführt, das heißt, wenn der Kreditnehmer eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt: Forbearance Flag aktiv Ausfall eines materiellen Exposures (>20 Prozent vom Gesamtexposure) desselben Kunden auf einem anderen Produkt (PI Segment) Holistic Approach – anwendbar für Fälle, in denen neue zukunftsorientierte Informationen für ein Segment oder einen Teil des Portfolios verfügbar werden und diese Informationen noch nicht im Ratingsystem erfasst sind. Bei Identifikation solcher Fälle bewertet das Management dieses Portfolio mit den über die gesamte Laufzeit erwarteten Kreditverlusten (als kollektive Bewertung). Die Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos berücksichtigt zukunftsorientierte Informationen und wird monatlich auf Einzelgeschäftsebene für alle von der RBI gehaltenen Retail-Kunden-Portfolios durchgeführt. Backstop Ein Backstop wird angewendet und eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eines Finanzinstruments angenommen, wenn vertragliche Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig sind. In einigen wenigen Fällen wird widerlegt, dass mehr als 30 Tage überfällige finanzielle Vermögenswerte ein wesentlich erhöhtes Kreditrisiko aufweisen. Ausnahme für niedrige Ausfallrisiken In ausgewählten Fällen für staatliche Schuldverschreibungen macht die RBI von der Ausnahmeregelung für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko Gebrauch. All jene Wertpapiere, die als geringes Kreditrisiko eingestuft werden, haben ein Rating, das mindestens einem Investment-Grade-Rating entspricht, d. h. mindestens Standard & Poor's BBB-, Moody's Baa3 oder Fitch BBB-. Im Kreditgeschäft hat die RBI die Ausnahmeregelung für niedrige Kreditrisiken nicht in Anspruch genommen. Definition der Begriffe Ausfall und wertgeminderte Vermögenswerte Die RBI verwendet für die Zwecke der Berechnung der erwarteten Kreditverluste gemäß IFRS 9 dieselbe Definition für den Ausfall wie für die CRR-Eigenmittelrechnung (Basel III). Das heißt eine ausgefallene Forderung ist auch in Stage 3. Der Ausfall wird anhand quantitativer und qualitativer Kriterien beurteilt. Als ausgefallen gilt, erstens wenn vertragliche Zahlungen mehr als 90 Tage überfällig sind. Zweitens gilt ein Kreditnehmer als ausgefallen, wenn er sich in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und es unwahrscheinlich ist, dass den Zahlungsverpflichtungen nachgekommen wird. Die Definition eines Ausfalls wurde in den Berechnungen der erwarteten Kreditverluste der RBI zur Abbildung der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), des ausstehenden Betrags zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD) sowie der Verlustquote bei Ausfall (LGD) einheitlich angewendet. Erläuterung der Input-Daten, Annahmen und Schätztechniken Der erwartete Kreditverlust wird entweder auf der Basis einer Zwölf-Monats-Betrachtung oder einer Betrachtung der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste berechnet – je nachdem, ob seit dem erstmaligen Ansatz eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eingetreten ist, oder ob ein Vermögenswert als wertgemindert angesehen wird. Zukunftsorientierte wirtschaftliche Informationen werden ebenfalls in die Bestimmung der PD, EAD und LGD für einen Zwölf-Monats-Horizont und jener für die Gesamtlaufzeit einbezogen. Diese Annahmen unterscheiden sich je nach Produktart. Die erwarteten Kreditverluste sind das diskontierte Produkt aus der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD), der Verlustquote bei Ausfall (LGD), dem ausstehenden Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD) und dem Diskontierungszins (Discount Factor, D). Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer entweder innerhalb der nächsten zwölf Monate oder in der gesamten Restlaufzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Im Allgemeinen wird die Ausfallwahrscheinlichkeit über die Laufzeit ausgehend von der regulatorischen Zwölf-Monats-Ausfallwahrscheinlichkeit berechnet, bereinigt um jegliche konservativen Anpassungen. Danach werden verschiedene statistische Methoden zur Einschätzung der Entwicklung des Ausfallprofils vom Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes über die Gesamtlaufzeit des Kredits oder des Kreditportfolios angewendet. Das Ausfallsprofil beruht auf historischen beobachteten Daten. Zur Schätzung des Ausfallprofils ausstehender Kreditbeträge wurden verschiedene Modelle verwendet, die sich in die folgenden Kategorien zusammenfassen lassen: Firmenkunden, Projektfinanzierungen und Finanzinstitute: Das Ausfallprofil wird unter Verwendung eines parametrischen Überlebensregressionsansatzes (Weibull) erstellt. Zukunftsorientierte Informationen werden unter Verwendung des Ein-Faktor-Modells nach Vasicek in die Ausfallwahrscheinlichkeit einbezogen. Die Kalibrierung der Ausfallwahrscheinlichkeiten basiert auf der Kaplan-Maier-Methodik mit Auszahlungsanpassung. Privatkundenkredite und Hypothekarkredite: Das Ausfallprofil wird mithilfe einer parametrischen Überlebensregression in einem konkurrierenden Risikorahmen erstellt. Zukunftsorientierte Informationen werden unter Verwendung von Satellitenmodellen in die Ausfallwahrscheinlichkeit einbezogen. Öffentlicher Sektor, Kommunal- und Regionalregierungen, Versicherungen und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW): Das Ausfallprofil wird mithilfe eines Übergangsmatrix-Ansatzes erstellt. Zukunftsorientierte Informationen werden unter Verwendung des Ein-Faktor-Modells nach Vasicek in die Ausfallwahrscheinlichkeit einbezogen. In den wenigen Fällen, in denen einzelne Input-Daten nicht vollständig verfügbar sind, werden für die Berechnung die Techniken der Gruppierung, der Mittelung und des Benchmarkings der Input-Daten verwendet. Verlustquote bei Ausfall (LGD) Die Verlustquote bei Ausfall entspricht der Erwartung der RBI bezüglich der Verlusthöhe bei einem Forderungsausfall. Sie werden bei Ausfall als prozentualer Verlust pro Einheit des ausstehenden Betrags zum Zeitpunkt des Ausfalls ausgedrückt. Verschiedene Modelle werden zur Schätzung der Verlustquote ausstehender Kreditforderungen verwendet. Sie lassen sich in folgende Kategorien zusammenfassen: Firmenkunden, Projektfinanzierungen, Finanzinstitute, Kommunal- und Regionalregierungen, Versicherungen: Die Verlustquote bei Ausfall wird durch die Diskontierung von Cash-Flows berechnet, die während des Workout-Prozesses eingetrieben werden. Zukunftsorientierte Informationen werden unter Verwendung des Ein-Faktor-Modells nach Vasicek in die Verlustquote bei Ausfall einbezogen. Privatkundenkredite und Hypothekarkredite: Die Verlustquote bei Ausfall wird berechnet, indem die regulatorische Ausfallquote um Anpassungen für einen Konjunkturabschwung und andere konservative Abschläge bereinigt wird. Zukunftsorientierte Informationen werden unter Verwendung von verschiedenen Satellitenmodellen in die Ausfallquote einbezogen. Öffentlicher Sektor: Die Ausfallquote wird mithilfe marktimpliziter Quellen ermittelt. In den wenigen Fällen, in denen einzelne Input-Daten nicht vollständig zur Verfügung stehen, werden alternative Recovery-Modelle, das Benchmarking von Input-Daten sowie die Fachmeinung von Experten für die Berechnung herangezogen. Ausstehender Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD) Der ausstehende Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls entspricht jenem Betrag, den die RBI zum Zeitpunkt des Ausfalls als ausstehend erwartet. Das EAD für einen Zwölf-Monats-Horizont und die Gesamtlaufzeit werden auf Grundlage des erwarteten Zahlungsprofils ermittelt, das sich je nach Vertrag unterscheidet. Für amortisierende Produkte und für endfällige Kredite beruht dieses auf den vertraglichen Rückzahlungen, die der Kreditnehmer über einen Zeitraum von zwölf Monaten oder über die Gesamtlaufzeit schuldet. Sofern nicht schon im Rahmen der PD-Schätzung über die Kreditlaufzeit berücksichtigt, werden Annahmen bezüglich vorzeitiger (vollständiger) Rückzahlung oder Refinanzierung ebenfalls bei der Berechnung berücksichtigt. Für revolvierende Produkte wird der ausstehende Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls so bestimmt, dass zum momentan gezogenen Betrag ein Kreditkonversionsfaktor addiert wird, der die erwartete Inanspruchnahme des verbleibenden Limits bis zum Zeitpunkt des Ausfalls mit abbildet. Der Kreditkonversionsfaktor wird um die regulatorischen Sicherheitsmargen bereinigt. In den wenigen Fällen, in denen einzelne Input-Daten nicht vollständig zur Verfügung stehen, wird ein Benchmarking der Input-Daten für die Berechnung verwendet. Diskontierungszinssatz (D) Im Allgemeinen ist für finanzielle Vermögenswerte und außerbilanzielle Vermögenswerte, bei denen es sich nicht um Leasing oder POCI handelt, der bei der Berechnung des erwarteten Kreditverlusts verwendete Diskontierungszinssatz der Effektivzinssatz oder ein Näherungswert davon. Berechnung Der erwartete Kreditverlust für Stage 1 und 2 ist das Produkt aus PD, LGD und EAD, multipliziert mit der Wahrscheinlichkeit, nicht vor dem betreffenden Zeitraum auszufallen. Letzteres wird durch die Überlebensfunktion S ausgedrückt. Die dadurch berechneten zukünftigen Werte erwarteter Kreditverluste werden sodann auf den Berichtszeitpunkt diskontiert und summiert. Die Ergebnisse daraus werden schließlich je nach zukunftsorientiertem Szenario gewichtet. Zur Schätzung der Wertminderungen für Stage 3 werden verschiedene Modelle verwendet, die sich in die folgenden Kategorien zusammenfassen lassen: Firmenkunden, Projektfinanzierungen, öffentlicher Sektor, Finanzinstitute, Kommunal- und Regionalregierungen, Versicherungen und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren: Die Wertminderung der Stage 3 wird von Workout-Managern berechnet, die die erwarteten Cash-Flows mit dem geeigneten Effektivzinssatz diskontieren. Für Retail-Forderungen werden Wertminderungen der Stage 3 bei der Mehrheit der Konzerneinheiten durch die Berechnung der statistisch abgeleiteten besten Schätzung des erwarteten Verlusts, bereinigt um indirekte Kosten, ermittelt. Gemeinsame Ausfallrisikoeigenschaften in Gruppen Die Retail-Wertminderungen der Stage 1, Stage 2 und Stage 3 werden kollektiv bewertet. Für die Non-Retail-Geschäfte der Stage 3 werden die Wertminderungen einzeln bewertet. Für die Bemessung der erwarteten Kreditverluste auf kollektiver Basis wird eine Gruppierung von Risikopositionen auf Grundlage gemeinsamer Kreditrisikomerkmale (im Sinn von Ausfallrisikoeigenschaften) durchgeführt, sodass die Risikopositionen innerhalb jeder Gruppe ähnlich sind. Charakteristika von Retail-Krediten sind auf Ebene der Länder, der Kundenklassifizierungen (Haushalte und Klein- und Mittelbetriebe), der Produkte (z. B. Hypotheken, persönliche Darlehen, Kontokorrentkredite oder Kreditkarten), der Rating-Stufen für die Ausfallwahrscheinlichkeit und der LGD-Pools zusammengefasst. Jede Kombination der aufgezählten Charakteristika wird als Gruppe mit einheitlichem erwartetem Verlustprofil betrachtet. Non-Retail-Geschäfte werden nach Rating-Stufen und Kundensegmenten einer Ausfallswahrscheinlichkeit zugeordnet. Dabei werden Kundentypen zu einzelnen Ratingmodellen zusammengefasst. Für die Ermittlung der LGD- und EAD-Parameter wird das Portfolio nach Ländern und Produkten gruppiert. Zukunftsorientierte Informationen Grundsätzlich werden bei der IFRS-9-spezifischen Schätzung der Risikoparameter neben historischen Ausfallinformationen insbesondere auch das aktuelle wirtschaftliche Umfeld (Point-in-time-Ausrichtung) sowie zukunftsorientierte Informationen berücksichtigt. Insbesondere werden dabei makroökonomische Prognosen der Bank regelmäßig im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Höhe des ECL geprüft und in die ECL-Ermittlung einbezogen. Die Beurteilung der signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos und die Berechnung der erwarteten Kreditverluste beziehen beide auch zukunftsorientierte Informationen mit ein. Die RBI hat für jedes Portfolio historische Analysen durchgeführt und ökonomische Schlüsselfaktoren identifiziert, die sich auf das Kreditrisiko und die erwarteten Kreditverluste auswirken. Diese ökonomischen Variablen und ihre Auswirkungen auf die Ausfallwahrscheinlichkeit, die Verlustquote bei Ausfall und den ausstehenden Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls unterscheiden sich je nach Kategorie. Prognosen für diese ökonomischen Variablen (das ökonomische Basis-Szenario) werden quartalsweise von Raiffeisen Research zur Verfügung gestellt und vermitteln ein Best-Estimate-Bild der Volkswirtschaft in den nächsten drei Jahren. Jenseits von drei Jahren wird keine makroökonomische Anpassung durchgeführt. Das heißt für den Zeitraum über diese drei Jahre hinaus wurde zur Prognose der ökonomischen Variablen für die gesamte Restlaufzeit jedes Instruments ein Mittelwertrückkehr-Ansatz (Mean Reversion) verwendet. Demnach tendieren ökonomische Variablen bis zur Fälligkeit entweder zu einem langfristigen Durchschnittswert oder zu einer langfristigen Durchschnitts-Wachstumsrate. Die Auswirkungen dieser ökonomischen Variablen auf die Ausfallwahrscheinlichkeit, die Verlustquote bei Ausfall und den ausstehenden Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls wurden mithilfe statistischer Regressionen bestimmt, um daraus die historischen Auswirkungen der Änderungen dieser Variablen auf die Ausfallraten und die Komponenten der Verlustquote bei Ausfall und den ausstehenden Betrag zum Zeitpunkt des Ausfalls zu erkennen. Zusätzlich zum Basis-Szenario hat Raiffeisen Research auch ein optimistisches und ein pessimistisches Szenario geschätzt, um sicherzustellen, dass die Nichtlinearität des ECL in Abhängigkeit der Makroökonomie erfasst wird. Für die pessimistischen und optimistischen Szenarien wurde die Methodik aufgrund der hohen Unsicherheit, die mit der aktuellen geopolitischen Lage (Krieg in der Ukraine) einhergeht, angepasst. Die Multiplikatoren wurden beispielsweise so festgelegt, dass sie der Tatsache Rechnung tragen, dass die Abwärtsrisiken für die BIP-Basis-Szenarien stärker zum Tragen kommen (die Risiken sind nicht symmetrisch). So wie alle ökonomischen Vorhersagen unterliegen auch die hier beschriebenen Prognosen und Eintrittswahrscheinlichkeiten einer hohen inhärenten Unsicherheit. Die tatsächlichen Ergebnisse können somit erheblich von den prognostizierten abweichen. Der Konzern sieht diese Prognosen jedoch als die bestmögliche Schätzung der künftigen Ergebnisse an, die auch allfällige Nichtlinearitäten und Asymmetrien in den verschiedenen Portfolios des Konzerns abdecken. Nachstehend sind die wichtigsten Annahmen als Ausgangsbasis, die für Schätzungen der erwarteten Kreditverluste zum Bilanzstichtag verwendet wurden, angegeben. (Quelle: Raiffeisen Research, November 2022) Da weder in der Ukraine noch in Belarus 10-jährige Staatsanleihen begeben werden, gibt es bei diesen Ländern keine Angaben zum langfristigen Anleihenzinssatz. In Belarus gibt es momentan auch kein reguläres Finanzinstrument für den kurzfristigen Zinssatz. Reales BIP Arbeitslosigkeit 2023 2024 2025 2023 2024 2025 Positives Szenario 3,6% 3,7% 4,0% 4,2% 4,8% 4,7% Kroatien Basis 1,8% 2,7% 3,0% 6,5% 6,1% 6,0% Negatives Szenario - 1,2% 1,0% 1,3% 8,7% 7,3% 7,2% Positives Szenario 7,5% 8,9% 5,4% 11,4% 9,7% 8,7% Ukraine Basis 5,0% 7,5% 4,0% 12,0% 10,0% 9,0% Negatives Szenario 0,9% 5,2% 1,7% 13,8% 11,0% 10,0% Positives Szenario 1,8% 2,0% 3,0% 3,6% 3,8% 3,8% Belarus Basis 0,0% 1,0% 2,0% 4,0% 4,0% 4,0% Negatives Szenario - 2,7% - 0,5% 0,5% 4,4% 4,2% 4,2% Positives Szenario 1,5% 2,4% 2,2% 4,5% 4,3% 4,1% Österreich Basis 0,5% 1,8% 1,6% 4,8% 4,7% 4,8% Negatives Szenario - 1,4% 0,7% 0,5% 5,2% 5,4% 5,5% Positives Szenario 1,9% 3,6% 4,0% 4,5% 4,7% 4,8% Polen Basis 1,0% 3,1% 3,5% 5,1% 5,7% 5,8% Negatives Szenario - 0,7% 2,2% 2,6% 6,8% 7,3% 7,4% Positives Szenario - 2,2% 1,9% 1,9% 4,0% 4,0% 4,0% Russland Basis - 4,0% 0,9% 0,9% 5,0% 4,5% 4,5% Negatives Szenario - 6,6% - 0,5% - 0,5% 7,7% 6,0% 6,0% Positives Szenario 4,1% 5,5% 5,0% 4,4% 4,3% 3,9% Rumänien Basis 2,3% 4,5% 4,0% 5,2% 4,7% 4,4% Negatives Szenario 0,3% 3,4% 2,9% 7,5% 6,0% 5,7% Positives Szenario 2,5% 3,3% 3,4% 4,1% 4,5% 4,2% Slowakei Basis 1,0% 2,5% 2,5% 6,3% 6,0% 5,7% Negatives Szenario - 1,9% 0,9% 0,9% 8,9% 7,4% 7,2% Positives Szenario 2,2% 4,0% 3,6% 2,7% 2,7% 2,5% Tschechien Basis 0,9% 3,3% 2,9% 3,7% 3,2% 3,0% Negatives Szenario - 1,5% 1,9% 1,5% 4,6% 3,7% 3,5% Positives Szenario 2,4% 4,3% 4,3% 3,4% 3,6% 3,1% Ungarn Basis 1,0% 3,5% 3,5% 4,8% 4,4% 3,9% Negatives Szenario - 1,5% 2,1% 2,1% 6,2% 5,2% 4,7% Langfristiger Anleihenzinssatz Immobilienpreise 2023 2024 2025 2023 2024 2025 Positives Szenario 3,0% 3,0% 2,7% 7,7% 5,9% 5,9% Kroatien Basis 4,0% 3,6% 3,2% 2,8% 3,2% 3,2% Negatives Szenario 6,9% 5,2% 4,8% - 2,0% 0,6% 0,6% Positives Szenario 0,0% 0,0% 0,0% 5,5% 3,0% 3,0% Ukraine Basis 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% Negatives Szenario 0,0% 0,0% 0,0% - 8,2% - 4,5% - 4,5% Positives Szenario 0,0% 0,0% 0,0% 8,4% 5,0% 5,0% Belarus Basis 0,0% 0,0% 0,0% 3,0% 2,0% 2,0% Negatives Szenario 0,0% 0,0% 0,0% - 5,0% - 2,5% - 2,5% Positives Szenario 2,0% 1,9% 1,8% 0,3% 0,3% 0,3% Österreich Basis 2,8% 2,4% 2,3% - 2,0% - 1,0% - 1,0% Negatives Szenario 4,5% 3,3% 3,2% - 4,2% - 2,2% - 2,2% Positives Szenario 5,9% 5,4% 4,3% 5,3% 5,8% 5,8% Polen Basis 7,1% 6,1% 5,0% 2,0% 4,0% 4,0% Negatives Szenario 10,6% 8,0% 6,9% - 1,2% 2,2% 2,2% Positives Szenario 7,2% 7,7% 7,7% 0,5% 0,0% 0,0% Russland Basis 8,3% 8,3% 8,3% - 5,0% - 3,0% - 3,0% Negatives Szenario 11,4% 10,0% 10,0% - 13,2% - 7,5% - 7,5% Positives Szenario 6,5% 6,0% 4,9% 6,5% 5,7% 5,7% Rumänien Basis 8,1% 6,9% 5,8% 2,5% 3,5% 3,5% Negatives Szenario 9,5% 7,7% 6,6% - 1,3% 1,4% 1,4% Positives Szenario 3,0% 2,6% 2,4% 12,0% 6,9% 6,9% Slowakei Basis 3,8% 3,1% 2,9% 5,0% 3,0% 3,0% Negatives Szenario 6,4% 4,5% 4,3% - 1,7% - 0,7% - 0,7% Positives Szenario 4,0% 3,4% 2,8% 6,4% 6,4% 6,4% Tschechien Basis 4,9% 3,8% 3,3% 2,0% 4,0% 4,0% Negatives Szenario 7,3% 5,2% 4,6% - 2,2% 1,7% 1,7% Positives Szenario 6,7% 6,9% 6,7% 7,5% 11,1% 16,1% Ungarn Basis 7,8% 7,5% 7,3% 2,0% 8,0% 13,0% Negatives Szenario 10,9% 9,2% 9,1% - 3,3% 5,0% 10,0% Verbraucherpreisindex Kurzfristiger Zinssatz 2023 2024 2025 2023 2024 2025 Positives Szenario 8,1% 4,1% 2,8% 2,1% 2,1% 1,6% Kroatien Basis 6,7% 3,3% 2,0% 2,6% 2,4% 1,9% Negatives Szenario 5,0% 2,4% 1,1% 3,4% 2,8% 2,4% Positives Szenario 23,2% 14,9% 9,1% 22,7% 20,1% 14,6% Ukraine Basis 24,9% 15,9% 10,0% 24,0% 20,8% 15,4% Negatives Szenario 33,9% 20,9% 15,0% 29,1% 23,6% 18,2% Positives Szenario 14,0% 11,7% 9,2% 0,0% 0,0% 0,0% Belarus Basis 15,5% 12,5% 10,0% 0,0% 0,0% 0,0% Negatives Szenario 27,5% 19,2% 16,7% 0,0% 0,0% 0,0% Positives Szenario 6,6% 3,4% 2,8% 2,1% 2,1% 1,6% Österreich Basis 6,0% 3,1% 2,5% 2,6% 2,4% 1,9% Negatives Szenario 5,3% 2,7% 2,1% 3,5% 2,9% 2,4% Positives Szenario 15,8% 8,6% 4,1% 6,6% 5,8% 3,9% Polen Basis 13,8% 7,5% 3,0% 7,2% 6,6% 4,2% Negatives Szenario 11,5% 6,2% 1,7% 11,0% 8,7% 6,3% Positives Szenario 5,1% 3,1% 3,1% 6,1% 5,9% 5,9% Russland Basis 6,7% 4,0% 4,0% 7,2% 6,5% 6,5% Negatives Szenario 11,1% 6,5% 6,5% 10,0% 8,1% 8,1% Positives Szenario 13,5% 5,8% 4,4% 3,9% 4,6% 2,7% Rumänien Basis 11,7% 4,8% 3,4% 7,7% 6,7% 4,8% Negatives Szenario 8,1% 2,8% 1,4% 14,9% 10,7% 8,8% Positives Szenario 15,1% 4,7% 4,7% 2,1% 2,1% 1,6% Slowakei Basis 12,5% 3,3% 3,3% 2,6% 2,4% 1,9% Negatives Szenario 9,5% 1,6% 1,6% 3,5% 2,9% 2,4% Positives Szenario 12,0% 3,6% 2,9% 6,4% 4,4% 2,7% Tschechien Basis 10,7% 2,9% 2,2% 7,2% 5,3% 3,1% Negatives Szenario 6,5% 2,1% 1,4% 7,9% 5,7% 3,6% Positives Szenario 17,9% 7,0% 5,8% 11,2% 6,2% 4,8% Ungarn Basis 15,7% 5,8% 4,6% 11,7% 6,5% 5,1% Negatives Szenario 13,1% 4,3% 3,1% 13,7% 7,5% 6,2% Für die Entwicklung eines makroökonomischen Modells wurde eine Vielzahl relevanter makroökonomischer Variablen berücksichtigt. Das verwendete Modell ist ein lineares Regressionsmodell mit dem Ziel, Veränderungen bzw. die Höhe der Ausfallquote zu erklären. Die folgenden Arten von Makrovariablen wurden als Treiber des Kreditzyklus betrachtet: Reales BIP-Wachstum, Arbeitslosenquote, 3-Monats-Geldmarktzins, Rendite 10-jähriger Staatsanleihen, Hauspreisindex, Wechselkurse und Verbraucherpreisindex. Für jedes Land (oder jedes Portfolio im Fall von Retail-Exposures) werden spezifische Regeln zur Erklärung historisch beobachteter Ausfallraten bestimmt. Während des Kreditzyklus werden PDs mit den Ergebnissen des makroökonomischen Modells überlagert, um den aktuellen und erwarteten Zustand der Wirtschaft widerzuspiegeln. Für Non-Retail-Exposures wird für die LGD das Makromodell auf die zugrunde liegenden Gesundungsraten angewendet. d. h. ein positiver makroökonomischer Ausblick treibt die Gesundungsraten in die Höhe und dies reduziert die LGD. Für Retail-Exposures wird die Workout-LGD in ähnlicher Weise wie die Ausfallraten entweder direkt oder zusätzlich über die Komponenten wie Gesundungsraten, Verlust bei Gesundung sowie Verlust bei Nichtgesundung modelliert. Die langfristigen durchschnittlichen LGDs werden mit den Ergebnissen der Makromodelle überlagert, um die aktuelle und erwartete Wirtschaftslage widerzuspiegeln. Den einzelnen Szenarien wurden zum Ende des Berichtsjahres folgende Gewichtungen zugeteilt: optimistisches Szenario 25 Prozent, Basis-Szenario 50 Prozent, pessimistisches Szenario 25 Prozent. Für Firmenkunden sind folgende auf aktuelle wirtschaftliche und politische Entwicklungen zurückzuführende Risiken und Komplikationen in den makroökonomischen Modellen berücksichtigt. Historisch hohe Inflationsraten in vielen Ländern führen aktuell zu signifikanten Leitzinserhöhungen und in weiterer Folge zu einem Anstieg der Finanzierungskosten von Firmen. Diese Entwicklung wird in den Modellen wichtiger Portfoliosegmente mit der Veränderung des 3-Monate-Geldmarktzinses sowie der Rendite von Staatsanleihen erfasst, die zu einem Anstieg des prognostizierten Ausfallsrisikos führt. Zwar können hohe Inflationsraten in bivariaten Analysen mit höherem Ausfallsrisiko assoziiert sein, die zugrunde liegenden Mechanismen sind aber die von Inflation verursachten Zinserhöhungen sowie ein oft gleichzeitig auftretendes tendenziell niedrigeres Wirtschaftswachstum. Diese Mechanismen sind in den Modellen über reales Wirtschaftswachstum und Zinsveränderungen direkt abgedeckt. Aus makroökonomischer Sicht sind die Jahre 2020 und 2021 von extremer Volatilität geprägt, mit starken Reduktionen des realen BIP und anschließend ebenso starkem Wirtschaftswachstum. Im Gegensatz zu vergleichbaren Rezessionen nach der Finanzkrise sind diese Entwicklungen bisher nicht mit einer Welle von Insolvenzen und Kreditausfällen einhergegangen. Das ist auf zwei Ursachen zurückzuführen. Zum einen war die COVID-bedingte Rezession in erster Linie ein temporäres Aussetzen wirtschaftlicher Aktivität, das wenige strukturelle Anpassungen erfordert hatte. Zum anderen kam es zu massiven unterstützenden politischen Maßnahmen, um einen permanenten Effekt (Arbeitslosigkeit, Insolvenz) zu vermeiden. Diese Entwicklungen zeigen, dass der Zusammenhang zwischen makroökonomischen Indikatoren und Kreditrisiko von Umständen beeinflusst wird, die quantitativ schwer erfassbar sind. Um zu vermeiden, dass die in den makroökonomischen Regressionsmodellen dargestellten Zusammenhänge implizit von den Umständen der COVID-Pandemie abhängen, fließen Beobachtungen aus den Jahren 2020 und 2021 nicht in die Kalibrierung der Modelle ein. Die Entwicklung des realen BIP während der COVID-Pandemie hat ebenfalls gezeigt, dass Modelle eine ausreichend lange Historie von wirtschaftlichen Entwicklungen berücksichtigen sollten, um starkes Wirtschaftswachstum unmittelbar nach einer massiven Rezession (keine nennenswerte Reduktion des durchschnittlichen Ausfallsrisikos) von allgemein starkem Wirtschaftswachstum (Reduktion des Risikos) unterscheiden zu können. In den aktuellen Modellen ist dies in jenen Segmenten gewährleistet, in denen eine längere Historie zu genaueren Vorhersagen führt. Grundannahme der Anwendung makroökonomischer Kreditrisikomodelle ist, dass empirische Zusammenhänge zwischen makroökonomischen Indikatoren und Ausfallrisiko auf zukünftige Ereignisse extrapoliert werden können. Im Falle des Krieges in der Ukraine ist diese Annahme kritisch zu hinterfragen. Der empirische Zusammenhang ist durch einen unmittelbaren, aber nicht andauernden Anstieg des Ausfallrisikos charakterisiert. Da ungewiss ist, inwiefern dieser Zusammenhang auf die momentane Situation übertragbar ist, wird das empirische Regressionsmodell für Firmenkunden mit einem zweiten Modell gemittelt, in dem wirtschaftliche Einbrüche zu einem stark verzögerten Anstieg des Risikos führen. Overlays und sonstige Risikofaktoren In Situationen, wenn die bestehenden Input-Parameter, Annahmen und Modellierungen nicht alle relevanten Risikofaktoren abdecken, sind Post-Model-Adjustments und spezielle Risikofaktoren die wichtigsten Arten von Overlays. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn vorübergehende Umstände, zeitliche Engpässe, um relevante neue Informationen angemessen in das Rating einzubeziehen oder Neusegmentierungen des Portfolios vorliegen und wenn sich einzelne Kredite innerhalb eines Kreditportfolios anders als ursprünglich erwartet entwickeln. Durch die gegebene Situation wie dem Krieg in der Ukraine und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Verwerfungen ist es notwendig, zusätzliche Risiken in den Wertminderungen abzubilden. All diese Anpassungen werden lokal von den Netzwerkbanken beschlossen und zentral durch das Group Risk Committee (GRC) freigegeben. Es kommt zu portfoliospezifischen Anpassungen aufgrund des Krieges und der damit einhergehenden Sanktionen, die in der Kategorie sonstige dargestellt werden sowie zu nur mehr sehr geringen COVID-19-spezifischen Anpassungen. Für die zentralen Modelle im Bereich der Firmenkunden wurde das zusätzliche Risiko über Risikofaktoren abgebildet, während im lokalen Privatkundenbereich die Risiken zusätzlich zu den Modellen angewendet wurden. Für Retail-Forderungen sind Post-Model-Adjustments die wichtigsten Arten von Overlays, die für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste angewendet werden. Generell sind Post-Model-Adjustments nur eine temporäre Lösung. Um potenzielle Verzerrungen durch Risikofaktoren und Post-Model-Adjustments zu vermeiden, sind diese temporär und typischerweise nicht länger als ein bis zwei Jahre gültig. Die Overlays sind in nachfolgender Tabelle nach den relevanten Kategorien dargestellt. Im Gegensatz zu den Post-Model-Adjustments haben die sonstigen Risikofaktoren zum einen, einen etwas längeren Zeithorizont, wie beispielsweise, wenn Sanktionsrisiken länger bestehen bzw. in den PMA In-Modell-Anpassungen gemacht werden, während es bei den sonstigen Risikofaktoren zu ECL-Overlays kommt. 2022 Modellierter ECL Sonstige Risikofaktoren Post-Model-Adjustments Gesamt in € Millionen COVID-19-bezogen Spill-Over Effekte Russland-Ukraine-Krieg COVID-19-bezogen Sonstige Zentralbanken 0 0 0 0 0 0 0 Regierungen 46 0 1 15 0 0 61 Kreditinstitute 1 0 0 14 0 0 15 Sonstige Finanzunternehmen 163 0 0 0 0 0 163 Nicht-Finanzunternehmen 150 10 251 374 3 15 801 Haushalte 446 0 0 0 3 45 495 Gesamt 805 10 251 403 6 60 1.535 2021 Modellierter ECL Sonstige Risikofaktoren Post-Model-Adjustments Gesamt in € Millionen COVID-19-bezogen Sonstige COVID-19-bezogen Sonstige Zentralbanken 0 0 0 0 0 0 Regierungen 5 0 0 0 0 5 Kreditinstitute 1 0 0 0 0 1 Sonstige Finanzunternehmen 61 0 0 0 0 61 Nicht-Finanzunternehmen 156 253 115 19 0 542 Haushalte 339 0 0 36 26 402 Gesamt 562 253 115 55 26 1.011 Overlays und andere Risikofaktoren führten zu zusätzlichen Rückstellungen in Stage 1 und 2 in Höhe von € 729 Millionen (Vorjahr: € 449 Millionen). Davon entfallen € 403 Millionen auf den Russland-Ukraine-Krieg, € 251 Millionen auf Spill-Over-Effekte, € 16 Millionen auf COVID-19, und € 60 Millionen auf sonstige. Sonstige Risikofaktoren Für Firmenkunden wurden zusätzliche Wertminderungen in Höhe von € 261 Millionen für makroökonomische Effekte (Spill-Over-Effekte € 251 Millionen) bzw. für COVID-19 (€ 10 Millionen) gebildet. Das sind Risiken, die über die länderspezifische Branchenmatrix hinausgehen. Unter Spill-Over-Effekte subsumieren sich erwartete Herabstufungen von Unternehmen z. B. aufgrund höherer Energiepreise, einer erhöhten Inflation, Engpässen in Lieferketten sowie aufgrund geringerer Umsätze und höherer Kosten aufgrund der angespannten Energieversorgung. Für EU- und US-Sanktionen (€ 364 Millionen) gegenüber Russland und Belarus sowie für die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine (€ 38 Millionen) wurden weitere € 403 Millionen vorgesorgt. Die Wertminderungen wurden unter Berücksichtigung des Kriegsausbruchs, der Sanktionen und den daraus resultierenden Unsicherheiten sowie auf Basis der internen Überwachungs- und Kontrollansätze der RBI gebildet. Für Risikofaktoren, die signifikant sind, wurden auch die Exposures in Stage 2 übergeführt. Die zusätzlich gebildeten Kreditverluste in der Ukraine in Höhe von € 38 Millionen ergaben sich aus der Modellierung von einer anhaltenden Zerstörung der elektrischen Energieversorgung und den daraus resultierenden Blackouts sowie einer Verlängerung der Kreditlaufzeiten. Im Vorjahr wurden in den modellierten erwarteten Kreditverlusten zusätzliche erwartete Kreditverlusteffekte über eine Branchenmatrix, Länderspezifika oder gegebenenfalls durch andere spezielle Risikofaktoren für Firmenkunden integriert, um für Auswirkungen von COVID-19 vorzusorgen (€ 253 Millionen). Die Kategorie sonstige beinhaltete Vorsorgen für potenzielle EU- und US-Sanktionen gegen Russland (€ 61 Millionen) und Belarus (€ 28 Millionen) sowie Wertminderungen für das geopolitische Risiko in der Ukraine (€ 25 Millionen). Während in der Zwischenzeit die COVID-19-spezifischen ECLs großteils aufgelöst wurden, sind die Wertminderungen betreffend Ukraine in Stage 3 gewandert. Post-Model-Adjustments Die COVID-19-bezogenen Post-Model-Adjustments bezogen sich auf kollektive Auswirkungen auf jene Branchen, die besonders von der Pandemie betroffen sind: dazu zählen der Tourismus, die Hotellerie, weitere verwandte Branchen sowie Automobilindustrie, Flugreisen, Öl und Gas, Immobilien und einige Konsumgüterindustrien. Die Auswirkungen resultieren aus Nachfrage-schocks, Störungen der Lieferketten und Maßnahmen zur Eindämmung der Krise. Die damit verbundenen Post-Model-Adjustments beinhalten eine qualitative Beurteilung der Kreditobligos im Hinblick auf einen signifikanten Anstieg des Kreditrisikos und ihre Übertragung von Stage 1 auf Stage 2. Die Kriterien für die Identifizierung solcher Kreditobligos basierten vorwiegend auf den oben angeführten Branchen (für KMU) und Beschäftigungsbranchen (für Haushalte) und wurden, soweit relevant, mit Informationen zur Anwendung der spezifischen Moratorium-Maßnahmen weiter verfeinert. Die Auflösung der Post-Model-Adjustments erfolgt entweder nach Materialisierung der Risiken durch Transfer der betroffenen Forderungen nach Stage 3 oder dem Nichteintritt der erwarteten Risiken. Die im Vorjahr gebildeten COVID-19-bezogenen Post-Model-Adjustments für Haushalte (inklusive Micro-Segment) wurden im Berichtsjahr beinahe vollständig aufgelöst (bis auf einen Restbetrag von € 6 Millionen). Die Auswirkungen des Krieges auf das ukrainische Retail-Portfolio Für das ukrainische Privatkundenportfolio, das vollständig in Stage 2 verschoben wurde, basiert die Bildung der Wertminderungen auf dem Urteil lokaler Experten, welches aus dem regelmäßigen Kontakt mit den einzelnen Kunden durch die Inkassoabteilung gewonnen wird. Des Weiteren finden strukturierte Kundengespräche statt, um über die Bedürfnisse und potenziellen Probleme, die die Rückzahlungsfähigkeit der Kunden beeinflussen könnten, auf dem Laufenden zu bleiben. Für Vermögenswerte/Kunden aus besetzten Regionen oder Gebieten, welche einem hohen Risiko von Feindseligkeiten oder Besetzungen ausgesetzt sind, wurden die Risikoparameter weiter nach oben angepasst, um die erwarteten künftigen Verluste auf der Grundlage der oben angeführten Erhebungen zu berücksichtigen. Zusätzlich wurde auch für die Haushalte der oben erwähnte Szenario-basierte Ansatz zur Quantifizierung potenzieller künftiger Verluste aus der sehr dynamischen Situation des Krieges in der Ukraine angewandt, das zu zusätzlichen Wertminderungen in Höhe von € 10 Millionen führte. Sensitivitätsanalyse Um eine Bandbreite für potenzielle Schätzungsänderungen und daraus geänderte Wertminderungen zu simulieren, wurden folgende Sensitivitätsanalysen der wichtigsten Annahmen, die sich auf die erwarteten Wertminderungen auswirken, wie folgt durchgeführt. Die Sensitivitätsanalyse wurde durchgeführt, indem die Wertminderungen für erwartete Kreditverluste in den vorhandenen Modellen neu berechnet wurden. Die Risikofaktoren und Post-Model-Adjustments sind, bis auf die Stage-1-Simulationen, in allen Szenarien in vollem Umfang inkludiert und unterliegen keinen weiteren Anpassungen. Aufgrund der Komplexität des Modells schließen sich viele Treiber nicht gegenseitig aus. Die nachstehende Tabelle zeigt einen Vergleich zwischen den ausgewiesenen kumulierten Wertminderungen für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte in Stage 1 und Stage 2 (gewichtet mit 25 Prozent optimistischen, 50 Prozent Basis und 25 Prozent pessimistischen Szenarien) und den jeweils mit 100 Prozent gewichteten Szenarien. Optimistisches und pessimistisches Szenario stellen keine Extremfälle aus dem Ergebnisraum der 25 Prozent optimistischsten und pessimistischsten Szenarien dar, sondern einen ökonomisch plausiblen Repräsentanten daraus. Das bedeutet, dass sich diese Szenarien auf der Verteilungskurve um ca. 25 Prozent respektive 75 Prozent befinden. Grundsätzlich werden bei den IFRS-9-spezifischen Schätzungen der Risikoparameter neben historischen Ausfallinformationen insbesondere das aktuelle wirtschaftliche Umfeld (Point in Time) ohne zukunftsorientierte Informationen berücksichtigt. Die Auswirkungen der Schätzungen aufgrund von makroökonomischen Prognosen werden in der zukunftsbezogenen Komponente dargestellt. Die Informationen dienen der Veranschaulichung. 2022 Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2) in € Millionen Simuliertes Szenario Point in Time-Komponente Zukunftsbezogene Komponente 100% Optimistisch 1.396 1.282 114 100% Basis 1.507 1.282 225 100% Pessimistisch 1.732 1.282 450 Gewichteter Durchschnitt (25/50/25%) 1.535 1.282 252 2021 Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2) in € Millionen Simuliertes Szenario Point in Time-Komponente Zukunftsbezogene Komponente 100% Optimistisch 927 1.051 - 124 100% Basis 991 1.051 - 60 100% Pessimistisch 1.135 1.051 84 Gewichteter Durchschnitt (25/50/25%) 1.011 1.051 - 40 Insgesamt sind die makroökonomischen Szenarien im Moment schlechter als der langjährige Durchschnitt, was zu einer Erhöhung der zukunftsbezogenen Komponente um € 252 Millionen führt. Das positive Szenario wird unter der Prämisse dargestellt, dass alle Forderungen als Stage 1 klassifiziert werden und alle Spill-Over-Effekte, Post-Model-Adjustments und COVID-19-bezogenen Risikofaktoren sowie Sanktions- und geopolitischen Risiken nicht relevant sind. Anbei werden die Auswirkungen des Stage-Transfers auf die kumulierte Wertminderung für finanzielle Vermögenswerte unter der Annahme, dass alle kumulierten Wertminderungen auf der Grundlage der erwarteten Zwölf-Monats-Verluste bewertet werden (Stage 1), ausgewiesen. Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2) in € Millionen 2022 2021 Kumulierte Wertminderungen wenn 100% in Stage 1 613 427 Gewichteter Durchschnitt (25/50/25%) 1.535 1.011 Zusätzliche Beträge in Stage 2 aufgrund von Staging 921 584 Die Darstellung des Negativszenarios geht davon aus, dass alle Forderungen als Stufe 2 eingestuft werden. Folglich werden alle Sanktions- und geopolitischen Risiken, Post-Model-Anpassungen sowie COVID-19-bezogene Risikofaktoren als auch makroökonomische Effekte (Spill-Over-Effekte) in dieser Analyse berücksichtigt. In der folgenden Tabelle werden die Auswirkungen des Stage-Transfers auf die kumulierte Wertminderung für finanzielle Vermögenswerte unter der Annahme, dass alle kumulierten Wertminderungen auf der Grundlage der gesamten Restlaufzeit bewertet werden (Stage 2), ausgewiesen. Kumulierte Wertminderungen (Stage 1 und 2) in € Millionen 2022 2021 Kumulierte Wertminderungen wenn 100% in Stage 2 2.232 1.701 Gewichteter Durchschnitt (25/50/25%) 1.535 1.011 Zusätzliche Beträge in Stage 2 697 691 Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich zwischen der ausgewiesenen kumulierten Wertminderung für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte in Stage 3 und dem pessimistischen Szenario gewichtet mit 100 Prozent. Das pessimistische Szenario stellt keinen Extremfall aus dem Ergebnisraum der 25 Prozent pessimistischsten Szenarien dar, sondern einen ökonomisch plausiblen Repräsentanten daraus. Kumulierte Wertminderungen (Stage 3) in € Millionen 2022 2021 Pessimistisches Szenario 2.038 1.980 Gewichteter Durchschnitt 1.729 1.625 Erhöhung der Wertminderungen im pessimistischen Szenario 310 355 Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte Kredite und Schuldverschreibungen werden teilweise oder vollständig ausgebucht, wenn keine Zahlungen bzw. Rückflüsse mehr erwartet werden. Dies geschieht, wenn der Kreditnehmer keine Einnahmen aus dem operativen Geschäft mehr erzielt und die Sicherheiten keine ausreichenden Cash-Flows generieren können. Für das Exposure von Unternehmen in Insolvenz werden Kredite auf den Wert der Sicherheiten wertgemindert, falls das Unternehmen keine Cash-Flows aus dem operativen Geschäft mehr erzielt. Im Retail-Geschäft werden qualitative Faktoren berücksichtigt. In Fällen, in denen seit einem Jahr keine Zahlung geleistet wurde, werden hier die ausstehenden Beträge ausgebucht, wobei ausgebuchte Forderungen weiter Gegenstand von Vollstreckungstätigkeiten sein können. Für das Exposure von Unternehmen in sogenannten Gone-Concern-Fällen werden Kredite auf den Wert der Sicherheiten abgeschrieben, falls das Unternehmen keine Cash-Flows aus dem operativen Geschäft mehr generiert. Die ausstehenden Bruttoforderungen aus finanziellen Vermögenswerten, die noch Gegenstand der Vollstreckungstätigkeit sind, betrugen € 1.484 Millionen (Vorjahr: € 1.467 Millionen). Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn seine Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Ertrag oder Aufwand aus dem Rückkauf von eigenen Verbindlichkeiten wird unter Punkt (7) Sonstiges betriebliches Ergebnis dargestellt. Auch der Rückerwerb eigener Schuldtitel fällt unter die Ausbuchung finanzieller Verpflichtungen. Unterschiedsbeträge beim Rückkauf zwischen dem Buchwert der Verpflichtung (einschließlich Agios und Disagios) und dem Kaufpreis werden erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ergebnis erfasst, sofern es sich nicht um eine zum Fair Value designierte Verbindlichkeit handelt. Bezieht sich der Rückkauf auf finanzielle Verbindlichkeiten, die unter Anwendung der Fair-Value-Option bilanziert wurden, so bleiben jene Fair-Value-Änderungen, die aus einer Verschlechterung der eigenen Bonität (und damit einer Veränderung des Ausfallrisikos der finanziellen Verbindlichkeit) herrühren, erfolgsneutral erfasst und werden nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Die folgende Tabelle zeigt den Betrag des Bruttobuchwerts und der Wertminderungen jener finanziellen Vermögenswerte – Amortized Cost und finanzielle Vermögenswerte – Fair Value Through Other Comprehensive Income, die sich in der Berichtsperiode von erwarteten Zwölf-Monats-Verlusten (Stage 1) hin zu erwarteten Verlusten über die Restlaufzeit (Stage 2 und 3) oder umgekehrt bewegt haben: 2022 Bruttobuchwert Wertminderungen ECL Coverage Ratio in € Millionen Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Bewegung vom erwarteten 12-Monats-Verlust zum erwarteten Verlust über die Restlaufzeit - 11.451 11.451 - 48 781 0,4% 6,8% Zentralbanken - 138 138 0 0 0,0% 0,0% Regierungen - 817 817 - 4 36 0,5% 4,5% Kreditinstitute - 232 232 0 13 0,0% 5,7% Sonstige Finanzunternehmen - 864 864 - 1 50 0,1% 5,8% Nicht-Finanzunternehmen - 5.329 5.329 - 24 380 0,5% 7,1% Haushalte - 4.071 4.071 - 18 302 0,5% 7,4% Bewegung vom erwarteten Verlust über die Restlaufzeit zum erwarteten 12-Monats-Verlust 8.335 - 8.335 37 - 193 0,4% 2,3% Zentralbanken 0 0 0 0 - - Regierungen 45 - 45 0 0 0,1% 0,6% Kreditinstitute 54 - 54 0 0 0,0% 0,1% Sonstige Finanzunternehmen 559 - 559 6 - 11 1,0% 1,9% Nicht-Finanzunternehmen 2.509 - 2.509 19 - 76 0,8% 3,0% Haushalte 5.168 - 5.168 12 - 106 0,2% 2,1% Der Anstieg der Wertminderungen aus der Bewegung von erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusten zu Lifetime betrug € 733 Millionen (Vorjahr: € 258 Millionen). Der Rückgang der Wertminderungen aus der Bewegung von Lifetime zu erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusten betrug € 156 Millionen (Vorjahr: € 120 Millionen). 2021 Bruttobuchwert Wertminderungen ECL Coverage Ratio in € Millionen Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Erwarteter 12-Monats-Verlust Erwarteter Verlust über die Restlaufzeit Bewegung vom erwarteten 12-Monats-Verlust zum erwarteten Verlust über die Restlaufzeit - 7.519 7.519 - 32 290 0,4% 3,9% Zentralbanken 0 0 0 0 - - Regierungen - 282 282 - 3 2 1,0% 0,5% Kreditinstitute - 120 120 0 0 0,0% 0,0% Sonstige Finanzunternehmen - 412 412 - 1 8 0,2% 1,9% Nicht-Finanzunternehmen - 2.322 2.322 - 17 92 0,7% 3,9% Haushalte - 4.384 4.384 - 12 189 0,3% 4,3% Bewegung vom erwarteten Verlust über die Restlaufzeit zum erwarteten 12-Monats-Verlust 6.398 - 6.398 18 - 138 0,3% 2,2% Zentralbanken 0 0 0 0 - - Regierungen 56 - 56 0 - 1 0,0% 2,2% Kreditinstitute 61 - 61 0 0 0,0% 0,2% Sonstige Finanzunternehmen 360 - 360 0 - 6 0,1% 1,7% Nicht-Finanzunternehmen 3.174 - 3.174 9 - 48 0,3% 1,5% Haushalte 2.747 - 2.747 9 - 82 0,3% 3,0% (33) Sicherheiten und maximales Kreditrisiko Die folgende Tabelle enthält Angaben zum maximalen Obligo als Grundlage für die nachfolgenden Angaben zu Sicherheiten: 2022 Maximales Kreditrisikovolumen in € Millionen Den Wertminderungs-vorschriften nicht unterliegend Den Wertminde-rungsvorschriften unterliegend davon Kredite und Forderungen ohne Handelsabsicht sowie Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 0 140.561 121.443 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income1 0 3.160 0 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 751 0 475 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 84 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 6.124 0 0 Bilanzposten 6.958 143.720 121.918 Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 0 51.143 51.143 Gesamt 6.958 194.864 173.061 1 Der Bruttobuchwert folgt der Definition nach FINREP in Annex V 1,34(b). 2021 Maximales Kreditrisikovolumen in € Millionen Den Wertminderungs-vorschriften nicht unterliegend Den Wertminde-rungsvorschriften unterliegend davon Kredite und Forderungen ohne Handelsabsicht sowie Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 0 135.212 119.587 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income1 0 4.511 0 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 965 0 422 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 264 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 3.743 0 0 Bilanzposten 4.972 139.723 120.008 Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 0 56.050 56.050 Gesamt 4.972 195.772 176.058 1 Der Bruttobuchwert folgt der Definition nach FINREP in Annex V 1,34(b). Um das Kreditrisiko zu mindern, wendet die RBI eine Reihe von Verfahren an, deren häufigstes die Hereinnahme von Sicherheiten im Kreditgeschäft ist. Beim Kreditvergabeprozess wird eine Bewertung der Sicherheiten vorgenommen, die dann in regelmäßigen Abständen mit verschiedenen Validierungsverfahren überprüft wird. Die wichtigsten Arten von Sicherheiten, die im Konzern akzeptiert werden, sind Wohn- und Gewerbeimmobilien, Finanzsicherheiten, Garantien und bewegliche Güter. Langfristige Finanzierungen sind im Allgemeinen besichert, während revolvierende Kreditfazilitäten üblicherweise nicht besichert sind. Schuldtitel sind überwiegend nicht besichert. Derivate können mit Barmitteln oder Aufrechnungsrahmenvereinbarungen besichert sein. Sicherheiten aus dem Leasinggeschäft betreffen vorwiegend den Wert des Leasingobjekts. Positionen, die unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten ausgewiesen sind, haben ein vernachlässigbares Kreditrisiko. Die Berücksichtigung von Sicherheiten erfolgt einheitlich auf Basis konzernweit angewendeten Richtlinien. Die Konzernrichtlinien für die Erlangung von Sicherheiten wurden während des Berichtszeitraums nicht wesentlich verändert, werden aber jährlich aktualisiert. Die in den Tabellen ausgewiesenen Sicherheiten sind jeweils auf den Höchstbetrag des Bruttobuchwerts des finanziellen Vermögenswerts begrenzt. Die nachstehenden Tabellen zeigen Kredite und Forderungen ohne Handelsabsicht sowie Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen, die einer Wertminderung unterliegen: 2022 in € Millionen Maximales Kreditrisikovolumen Fair Value der Sicherheiten Obligo abzüglich Fair Value der Sicherheiten Zentralbanken 8.814 6.849 1.965 Regierungen 2.150 1.026 1.124 Kreditinstitute 6.915 4.708 2.207 Sonstige Finanzunternehmen 11.538 4.166 7.372 Nicht-Finanzunternehmen 50.439 22.260 28.179 Haushalte 42.063 27.838 14.225 Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 51.143 7.743 43.400 Gesamt 173.061 74.590 98.471 2021 in € Millionen Maximales Kreditrisikovolumen Fair Value der Sicherheiten1 Obligo abzüglich Fair Value der Sicherheiten Zentralbanken 12.005 7.198 11.688 Regierungen 1.386 740 646 Kreditinstitute 4.629 1.658 2.971 Sonstige Finanzunternehmen 11.304 5.093 6.268 Nicht-Finanzunternehmen 51.500 23.355 28.145 Haushalte 39.183 25.411 13.772 Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 56.050 9.024 47.026 Gesamt 176.058 72.480 110.516 1 Adaptierung der Vorjahreswerte Mehr als die Hälfte der Sicherheiten, die von der RBI berücksichtigt werden können, betreffen die Besicherung von Krediten durch Immobilien, von denen mehr als 70 Prozent Wohnimmobilien sind. Zusätzliche Sicherheiten stammen im Wesentlichen aus erhaltenen Garantien, welche unter anderem Reverse-Repo- und Wertpapierleihgeschäfte umfassen. Angaben zum maximalen Obligo aus finanziellen Vermögenswerten der Stage 3 und zu den entsprechenden Sicherheiten: 2022 in € Millionen Kreditrisikovolumen (Stage 3) Fair Value der Sicherheiten (Stage 3) Obligo abzüglich Fair Value der Sicherheiten (Stage 3) Wertminderung (Stage 3) Zentralbanken 0 0 0 0 Regierungen 169 165 5 - 5 Kreditinstitute 4 0 4 - 4 Sonstige Finanzunternehmen 75 6 69 - 34 Nicht-Finanzunternehmen 1.477 354 1.123 - 941 Haushalte 1.047 226 821 - 688 Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 227 27 200 - 56 Gesamt 2.999 778 2.222 - 1.728 2021 in € Millionen Kreditrisikovolumen (Stage 3) Fair Value der Sicherheiten (Stage 3) Obligo abzüglich Fair Value der Sicherheiten (Stage 3) Wertminderung (Stage 3) Zentralbanken 0 0 0 0 Regierungen 0 0 0 0 Kreditinstitute 4 0 4 - 4 Sonstige Finanzunternehmen 92 5 87 - 36 Nicht-Finanzunternehmen 1.367 420 948 - 838 Haushalte 1.009 230 779 - 689 Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 213 20 193 - 58 Gesamt 2.686 674 2.012 - 1.625 Die RBI hält in der Bilanz einen unwesentlichen Betrag an im Eigenbestand befindlichen Sicherheiten. (34) Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden In den nachstehenden Tabellen sind finanzielle Vermögenswerte und Schulden dargestellt, die in der Konzernbilanz saldiert werden oder einem durchsetzbaren/undurchsetzbaren Aufrechnungsrahmen- oder einer vergleichbaren Vereinbarung für ähnliche Finanzinstrumente unterliegen, ungeachtet dessen, ob sie in der Bilanz saldiert werden oder nicht. Bei Identität von Schuldner und Gläubiger erfolgt eine Aufrechnung laufzeit- und währungskonformer Forderungen und Verbindlichkeiten dann, wenn ein durchsetzbares Recht darauf besteht und die Aufrechnung dem tatsächlich erwarteten Ablauf des Geschäfts entspricht. Unter vergleichbaren Vereinbarungen sind unter anderem Derivat-Clearingverträge sowie globale Rahmenverträge über einen Rückkauf oder Wertpapierleihgeschäfte zu verstehen. Ähnliche Finanzinstrumente sind z. B. Derivate, Repo- und Reverse-Repo-Geschäfte sowie Wertpapierverleih- und -leihgeschäfte. Einige dieser Vereinbarungen werden in der Bilanz nicht saldiert, weil den jeweiligen Vertragspartnern ein Recht zur Aufrechnung von erfassten Beträgen eingeräumt wird, welches nur bei Eintritt eines Ereignisses, das einen Verzug darstellt, der Insolvenz oder des Konkurses des Konzerns oder der Vertragspartner oder von anderen, vorab festgelegten Ereignissen durchsetzbar ist. Darüber hinaus beabsichtigen der Konzern und seine Vertragspartner nicht, auf Nettobasis abzurechnen oder die Vermögenswerte zu realisieren und zeitgleich die Schulden zu tilgen. Der Konzern erhält und stellt Sicherheiten in Form von liquiden Mitteln und marktgängigen Wertpapieren. 2022 Bruttobetrag Nettobetrag Beträge aus Globalauf- rechnungsvereinbarungen Netto- betrag in € Millionen bilanzierter finanzieller Vermögens- werte saldierter bilanzierter finanzieller Verbindlichkeiten bilanzierter finanzieller Vermögens- werte Finanz- instrumente Erhaltene Barsicherheiten Derivate (rechtlich durchsetzbar) 9.753 4.039 5.715 5.025 53 637 Echte Pensionsgeschäfte als Pensionsnehmer, Wertpapierleihe und ähnliche Vereinbarungen (rechtlich durchsetzbar) 15.414 0 15.414 15.167 0 247 Gesamt 25.168 4.039 21.129 20.192 53 884 2022 Bruttobetrag Nettobetrag Beträge aus Globalauf- rechnungsvereinbarungen Netto- betrag in € Millionen bilanzierter finanzieller Verbindlich- keiten saldierter bilanzierter finanzieller Vermögenswerte bilanzierter finanzieller Verbindlich- keiten Finanz- instrumente Erhaltene Barsicherheiten Derivate (rechtlich durchsetzbar) 9.777 4.039 5.738 5.008 47 684 Echte Pensionsgeschäfte als Pensionsgeber, Wertpapierleihe und ähnliche Vereinbarungen (rechtlich durchsetzbar) 2.629 0 2.629 2.527 0 102 Gesamt 12.407 4.039 8.368 7.534 47 786 2022 betrugen die Aktiva, die keiner rechtlich durchsetzbaren Netting-Vereinbarung unterlagen, € 185.928 Millionen (Vorjahr: € 173.912 Millionen). Davon entfiel ein unwesentlicher Anteil auf derivative Finanzinstrumente und Barbestände aus Reverse-Repo-Geschäften. Die Verbindlichkeiten, die keiner rechtlich durchsetzbaren Netting-Vereinbarung unterlagen, beliefen sich im Jahr 2022 auf € 179.925 Millionen (Vorjahr: € 172.647 Millionen), von denen nur ein unwesentlicher Anteil auf derivative Finanzinstrumente und Bardepots aus Repo-Geschäften entfiel. 2021 Bruttobetrag Nettobetrag Beträge aus Globalauf- rechnungsvereinbarungen Netto- betrag in € Millionen bilanzierter finanzieller Vermögens- werte saldierter bilanzierter finanzieller Verbindlichkeiten bilanzierter finanzieller Vermögens- werte Finanz- instrumente Erhaltene Barsicherheiten Derivate (rechtlich durchsetzbar) 4.589 2.314 2.275 1.673 168 433 Echte Pensionsgeschäfte als Pensionsnehmer, Wertpapierleihe und ähnliche Vereinbarungen (rechtlich durchsetzbar) 15.914 0 15.914 15.638 0 276 Gesamt 20.503 2.314 18.189 17.311 168 709 2021 Bruttobetrag Nettobetrag Beträge aus Globalauf- rechnungsvereinbarungen Netto- betrag in € Millionen bilanzierter finanzieller Verbindlich- keiten saldierter bilanzierter finanzieller Vermögenswerte bilanzierter finanzieller Verbindlich- keiten Finanz- instrumente Erhaltene Barsicherheiten Derivate (rechtlich durchsetzbar) 4.566 2.314 2.252 1.876 43 333 Echte Pensionsgeschäfte als Pensionsgeber, Wertpapierleihe und ähnliche Vereinbarungen (rechtlich durchsetzbar) 1.727 0 1.727 1.692 0 35 Gesamt 6.293 2.314 3.979 3.568 43 368 (35) Verbriefungen (RBI als Originator) Die RBI verbrieft verschiedene finanzielle Vermögenswerte durch Platzierung von Risiken aus diesen finanziellen Vermögenswerten auf Portfoliobasis. Dies erfolgt fallweise dadurch, dass diese Risiken auf Basis von Portfolios an Zweckgesell-schaften (Special Purpose Vehicles, SPV bzw. Structured Entities, SE) übertragen werden, die ihrerseits Wertpapiere an Investoren ausgeben. Die Übertragung der Vermögenswerte kann zu einer vollständigen oder teilweisen Ausbuchung führen. Für die RBI ist vor allem die Form der synthetischen Verbriefungen relevant, welche sich in Form der Übertragung von Risiken im Vorhandensein von Dritten erhaltener Portfoliogarantien niederschlagen. In Abhängigkeit davon, welche Tranche extern platziert wird, werden mitunter seitens RBI als Originator auch Rechte an den verbrieften finanziellen Vermögenswerten in Form von erst- oder nachrangigen Tranchen, Zinsansprüchen oder sonstigen Residualansprüchen zurückbehalten. Ziel der vom Konzern abgeschlossenen Verbriefungen ist es, die regulatorischen Eigenmittel auf Konzernebene zu entlasten und zusätzliche Refinanzierungsquellen zu nutzen. Nachstehende Transaktionen mit externen Vertragspartnern für alle oder zumindest einzelne Tranchen waren im Geschäftsjahr 2022 aktiv und führten zu einer Kreditrisikominderung, die auch zu einer Reduktion der risikogewichteten Aktiva im regulatorischen Reporting beitrug. Die angeführten Werte stellen jeweils das verbriefte Portfolio und die zugrunde liegenden Forderungen sowie den Betrag der extern platzierten Tranche zum Bilanzstichtag dar. 2022 in € Millionen Ab- schluss Ende der Laufzeit Max. Volumen Verbrieftes Portfolio Zugrunde liegende Forderungen2 Portfolio Extern platzierte Tranche Betrag der extern platzierten Tranche Synthetic Transaction ROOF CROATIA 2022 Dez. 2022 Juni 2034 366 365 658 Firmenkredite Mezzanin 26 Synthetic Transaction ROOF HUNGARY 2022 Dez. 2022 März 2035 569 564 594 Bauspardarlehen Mezzanin 76 Synthetic Transaction ROOF ROMANIA 2022 Nov. 2022 Juni 2039 307 283 324 Firmenkredite Mezzanin 24 Synthetic Transaction ROOF CORPORATE 2022 Juni 2022 Dez. 2032 1.818 1.810 9.220 Firmenkredite Mezzanin 100 Synthetic Transaction ROOF CORPORATE 2021 Dez. 2021 Aug. 2032 4.080 4.080 9.725 Firmenkredite Mezzanin 216 Synthetic Transaction ROOF MORTGAGES 2020 Dez. 2020 Dez. 2030 3.331 2.367 2.498 Bauspardarlehen Mezzanin 129 Synthetic Transaction ROOF CRE 20191 Okt. 2019 Sept. 2029 1.262 1.219 3.796 Firmenkredite, Projektfinanzierungen Mezzanin 91 Synthetic Transaction EIF Western Balkans EDIF Serbia Nov. 2018 Dez. 2028 20 3 5 SME-Forderungen Junior 0 Synthetic Transaction EIF COSME Serbia Dez. 2020 Juni 2034 64 24 47 SME-Forderungen Junior 2 Synthetic Transaction State Guarantee Serbia Mai 2020 April 2024 147 55 69 SME-Forderungen Junior 16 Synthetic Transaction EIF DCFTA Ukraine Dez. 2017 Dez. 2031 176 35 55 SME-Forderungen Junior 5 Synthetic Transaction EIF JEREMIE Romania Dez. 2010 Dez. 2025 173 0 0 SME-Forderungen Junior 0 Synthetic Transaction EIF JEREMIE Slovakia März 2013 Juni 2025 60 1 1 SME-Forderungen Junior 1 Synthetic Transaction EIF Western Balkans EDIF Albania Dez. 2016 Juni 2028 17 4 6 SME-Forderungen Junior 3 Synthetic Transaction EIF Western Balkans EDIF Croatia April 2015 Mai 2023 20 0 0 SME-Forderungen Junior 0 Synthetic Transaction EIF COSME Romania April 2017 Dez. 2034 434 96 175 SME-Forderungen Junior 16 Synthetic Transaction EIF EASI Romania Juli 2020 Dez. 2032 65 27 56 SME-Forderungen Junior 10 1 Junior-Tranche konzernintern gehalten 2 Zugrunde liegende Forderungen (verbrieft und unverbrieft) SME: Small and Medium-sized Enterprises Die Raiffeisenbank Austria d.d., Zagreb, hat eine neue synthetische Transaktion, ROOF CROATIA 2022, durchgeführt, die in eine Senior-, eine Mezzanin- und eine Junior-Tranche aufgeteilt wurde. Das Kreditrisiko der Mezzanin-Tranche wird von einem institutionellen Investor garantiert, während das Kreditrisiko der Junior- und Senior-Tranche erhalten bleibt. Die Raiffeisen Bank Zrt, Budapest, hat eine neue synthetische Transaktion, ROOF HUNGARY 2022, durchgeführt, die in eine Senior-, eine Mezzanin- und eine Junior-Tranche aufgeteilt wurde. Das Kreditrisiko der Mezzanin-Tranche wird von institutionellen Investoren garantiert, während das Kreditrisiko der Junior- und Senior-Tranche erhalten bleibt. Die Raiffeisen Bank S.A., Bukarest, hat eine neue synthetische Transaktion, ROOF ROMANIA 2022, durchgeführt, die in eine Senior-, eine Mezzanin- und eine Junior-Tranche aufgeteilt wurde. Das Kreditrisiko der Mezzanin-Tranche wird von einem institutionellen Investor garantiert, während das Kreditrisiko der Junior- und Senior-Tranche erhalten bleibt. Die Gruppe führte eine neue synthetische Transaktion, ROOF CORPORATE 2022, durch, die in eine Senior-, eine Mezzanine- und eine Junior-Tranche aufgeteilt wurde. Das Kreditrisiko der Mezzanin-Tranche wird von einem institutionellen Investor garantiert, während das Kreditrisiko der Junior- und Senior-Tranche erhalten bleibt. Die synthetische Transaktion ROOF CORPORATE 2021 ist in eine Senior-, eine Mezzanin- und eine Junior-Tranche aufgeteilt. Das Kreditrisiko der Mezzanin-Tranche wird von institutionellen Investoren garantiert und bar besichert, während das Kreditrisiko der Junior- und Senior-Tranche erhalten bleibt. Die synthetische Transaktion ROOF MORTGAGES 2020 ist in eine Senior-, eine Mezzanin- und eine Junior-Tranche aufgeteilt. Das Kreditrisiko der Mezzanin-Tranche wird von institutionellen Investoren garantiert, während das Kreditrisiko der Junior- und Senior-Tranche erhalten bleibt. Die synthetische Transaktion ROOF CRE 2019 ist in eine Senior-, eine Mezzanin- und eine Junior-Tranche unterteilt. Das Kreditrisiko der Mezzanin-Tranche in Höhe von €95 Millionen wird von einem institutionellen Anleger garantiert, während das Kreditrisiko der Junior- und Senior-Tranchen erhalten bleibt. Im Rahmen der Western Balkans Enterprise Development and Innovation Facility unterzeichnete die Raiffeisen Bank Serbia, Belgrad, eine von der EU finanzierte Portfolio-Garantievereinbarung, die darauf abzielt, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Finanzierungen zu ermöglichen. Ein signifikanter Risikotransfer für diese Transaktion wurde ab Jahresende 2022 anerkannt. Im Rahmen der COSME-Initiative hat die Raiffeisen Bank Serbia, Belgrad, im Jahr 2020 eine von der EU finanzierte Portfolio-Garantievereinbarung unterzeichnet, die darauf abzielt, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Finanzierungen zu ermöglichen. Ein signifikanter Risikotransfer für diese Transaktion wird ab Jahresende 2022 anerkannt. Im Rahmen einer staatlichen Garantieinitiative hat die Raiffeisen Bank Serbia, Belgrad, im Jahr 2020 einen Portfolio-Garantievertrag unterzeichnet, der von der serbischen Nationalbank finanziert wurde und darauf abzielt, während der COVID-19-Krise zu unterstützen. Ein signifikanter Risikotransfer für diese Transaktion wurde ab Januar 2021 anerkannt. Im Rahmen der DCFTA-Initiative hat die Raiffeisen Bank JSC, Kiew, im Jahr 2017 eine von der EU finanzierte Portfolio-Garantievereinbarung unterzeichnet, die darauf abzielt, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Finanzierungen zu ermöglichen. Ein signifikanter Risikotransfer für diese Transaktion wurde seit Jahresende 2021 anerkannt. Im Rahmen der JEREMIE-Initiative haben die beteiligten Tochterunternehmen (Raiffeisenbank S.A., Bukarest, und Tatra banka a.s., Bratislava) Garantien seitens des Europäischen Investitionsfonds (EIF) erhalten, die die Kreditvergabe an Klein- und Mittelbetriebe unterstützen sollten. Im Jahr 2016 wurde die slowakische JEREMIE-Transaktion über einen slowakischen Staatsfonds in eine kapitalgedeckte Kreditgarantie umgewandelt. Der EIF ist nicht mehr Teil dieser Transaktion. Im Rahmen der Western Balkans Enterprise Development and Innovation Facility haben die beteiligten Tochterunternehmen (Raiffeisenbank Sh.a., Tirana, und Raiffeisenbank Austria d.d., Zagreb) eine Portfolio-Garantievereinbarung unterzeichnet, die von der EU finanziert wird und ähnlich den JEREMIE-Initiativen darauf abzielt, den Zugang zu Finanzmitteln für Klein- und Mittelbetriebe zu unterstützen. Im Rahmen der COSME-Initiative unterzeichnete die Raiffeisenbank S.A., Bukarest, 2017 eine Portfolio-Garantievereinbarung, die von der EU finanziert wurde und wie die JEREMIE-Initiativen darauf abzielt, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln zu ermöglichen. Ein signifikanter Risikotransfer für diese Transaktion wurde ab Ende 2020 anerkannt. Im Rahmen der EaSI-Initiative unterzeichnete die Raiffeisenbank S.A., Bukarest, eine Portfolio-Garantievereinbarung, die von der EU finanziert wurde und wie auch die JEREMIE-Initiativen darauf abzielt, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln zu ermöglichen. (36) Übertragene Vermögenswerte Der Konzern schließt Geschäfte ab, die zur Übertragung von Handelsaktiva, Wertpapieren und Beteiligungen sowie Forderungen an Kunden führen. Die übertragenen finanziellen Vermögenswerte werden weiterhin zur Gänze bzw. im Umfang der fortgesetzten Beteiligung des Konzerns erfasst oder aber vollständig ausgebucht. Die Übertragung von finanziellen Vermögenswerten, die nicht vollständig ausgebucht werden oder bei denen eine fortgesetzte Beteiligung des Konzerns besteht, erfolgt in erster Linie durch Pensionsgeschäfte, Wertpapierleihgeschäfte und Verbriefungen. Übertragene, aber nicht ausgebuchte finanzielle Vermögenswerte Pensionsgeschäfte sind Transaktionen, bei denen der Konzern ein Wertpapier veräußert und gleichzeitig zustimmt, es zu einem zukünftigen Zeitpunkt zu einem festen Preis zurückzukaufen. Der Konzern erfasst die Wertpapiere weiterhin vollständig in seiner Bilanz, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an ihnen verbundenen Risiken und Vorteile bei ihm verbleiben. Der erhaltene Bargegenwert wird als finanzieller Vermögenswert gebucht und eine Schuld für die Verpflichtung zur Zahlung des Rückkaufspreises angesetzt. Da der Konzern die vertraglichen Rechte am Cash-Flow der Wertpapiere veräußert, kann er die übertragenen Wertpapiere während der Laufzeit der Vereinbarung nicht nutzen. Wertpapierleihgeschäfte sind Transaktionen, bei denen der Konzern Wertpapiere gegen eine Provision ausleiht und dafür liquide Mittel als Sicherheit erhält. Der Konzern erfasst die Wertpapiere weiterhin vollständig in seiner Bilanz, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an ihnen verbundenen Risiken und Vorteile bei ihm verbleiben. Der erhaltene Bargegenwert wird als finanzieller Vermögenswert gebucht und eine Schuld für die Verpflichtung zur Rückzahlung angesetzt. Da der Konzern im Rahmen des Leihvertrags die vertraglichen Rechte am Cash-Flow der Wertpapiere veräußert, kann er die übertragenen Wertpapiere während der Laufzeit der Vereinbarung nicht nutzen. Der Konzern veräußert Forderungen an Kunden an Verbriefungsgesellschaften, die ihrerseits Schuldverschreibungen an Investoren emittieren, die durch die erworbenen Vermögenswerte besichert werden. Bei den Verbriefungen, bei denen der Konzern Forderungen an Kunden an eine nicht konsolidierte Verbriefungsgesellschaft überträgt, verbleibt ein Teil des Risikos bei ihm, während ein anderer Teil sowie das Vorfälligkeits- und Zinsrisiko auf die Gesellschaft übergehen. Der Konzern behält bzw. überträgt daher im Wesentlichen nicht alle Risiken und Vorteile solcher Vermögenswerte. 2022 Übertragene Vermögenswerte Erhaltene Sicherheitsleistungen in € Millionen Buchwert davon Verbriefungen davon Rückkauf- vereinbarung Buchwert davon Verbriefungen davon Rückkauf- vereinbarung Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 0 0 0 0 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 0 0 0 0 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 877 0 877 804 0 804 Gesamt 877 0 877 804 0 804 2021 Übertragene Vermögenswerte Erhaltene Sicherheitsleistungen in € Millionen Buchwert davon Verbriefungen davon Rückkauf- vereinbarung Buchwert davon Verbriefungen davon Rückkauf- vereinbarung Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 39 0 39 39 0 39 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 36 0 36 36 0 36 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 904 0 904 904 0 904 Gesamt 979 0 979 979 0 979 Es bestehen derzeit keine Verbriefungsgeschäfte, bei denen finanzielle Vermögenswerte teilweise ausgebucht wurden. (37) Als Sicherheit verpfändete und erheblich beschränkte Vermögenswerte Der Konzern verpfändet Vermögenswerte hauptsächlich im Rahmen von Rückkaufvereinbarungen, Wertpapierleihgeschäften und sonstigen Kreditverträgen sowie für das Margining bei Derivatverbindlichkeiten. Die folgende Tabelle beinhaltet Aktiva aus Pensionsgeschäften, Wertpapierleihgeschäften und Verbriefungen sowie Pfandbriefe, die zur Besicherung von Verbindlichkeiten zur Verfügung gestellt wurden, oder Garantien (d. h. besicherte Depots): 2022 2021 in € Millionen Verpfändet Ansonsten mit Verbindlichkeiten beschränkt Verpfändet Ansonsten mit Verbindlichkeiten beschränkt Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 41 0 141 0 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 15 0 15 0 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 0 0 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 389 0 603 0 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 20.151 2.182 18.232 1.000 Gesamt 20.596 2.182 18.990 1.000 Die Fähigkeit des Konzerns, frei auf Vermögenswerte zuzugreifen und diese an andere bzw. von anderen Konzerngesellschaften zu übertragen und Verbindlichkeiten zu begleichen, kann durch gesetzliche, vertragliche oder regulatorische Anforderungen sowie Schutzrechte von nicht beherrschenden Beteiligungen eingeschränkt werden. Da nicht beherrschenden Beteiligungen vom Konzern keine wesentlichen Schutzrechte zugestanden wurden, existierten zum Bilanzstichtag keine signifikanten Beschränkungen. Die folgenden Produkte schränken den Konzern in der Nutzung seiner Vermögenswerte ein: Rückkaufvereinbarungen, Wertpapierleih- und sonstige Kreditverträge für das Margining bei Derivatverbindlichkeiten, Verbriefungen und diverse Versicherungsgeschäfte. In der nachstehenden Tabelle sind erhaltene Sicherheiten wie auch jene Vermögenswerte angeführt, die als Sicherheiten verpfändet und in anderer Weise zweckgebundene Vermögenswerte mit Kopplung an eine entsprechende Verbindlichkeit sind. Sie können aus gesetzlichen oder sonstigen Gründen aufgrund der Zweckbindung nicht zur Besicherung von Fremdmitteln eingesetzt werden. in € Millionen 2022 2021 Wertpapiere und andere finanzielle Vermögenswerte, die als Sicherheit akzeptiert wurden 19.763 17.517 davon verkaufte oder verpfändete Sicherheiten 3.179 2.068 Der Konzern hat Sicherheiten erhalten, deren Verkauf oder Weiterverpfändung zulässig ist, selbst wenn im Lauf von Reverse-Repo-Geschäften, Wertpapierleih-, Derivat- oder sonstigen Transaktionen kein Ausfall eintritt. (38) Restlaufzeitengliederung Aktiva Kurzfristige Vermögenswerte Langfristige Vermögenswerte 2022 in € Millionen Fällig bei Abruf oder ohne Fälligkeit Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 48.093 5.590 0 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 10.132 19.904 17.756 46.642 42.996 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 143 254 597 1.434 775 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 159 20 53 110 414 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 0 0 9 72 4 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 313 1.420 167 2.237 2.273 Hedge Accounting - 934 9 43 572 970 Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen 713 − − − − Sachanlagen 1.684 − − − − Immaterielle Vermögenswerte 903 − − − − Laufende Steuerforderungen 100 − − − − Latente Steuerforderungen 112 0 15 141 2 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen 3 0 0 0 0 Sonstige Aktiva 489 613 42 12 1 Gesamt 61.911 27.810 18.681 51.220 47.435 Passiva Kurzfristige Verbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten 2022 in € Millionen Fällig bei Abruf oder ohne Fälligkeit Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 90.377 21.030 24.029 27.031 12.675 Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss 0 12 144 665 130 Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 17 774 503 4.059 3.101 Hedge Accounting - 1.217 42 82 1.155 774 Rückstellungen 762 25 204 104 384 Laufende Steuerverpflichtungen 95 85 2 0 0 Latente Steuerverpflichtungen 22 0 12 0 2 Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten der Veräußerungsgruppen 0 0 0 0 0 Sonstige Passiva 666 320 43 86 101 Zwischensumme 90.722 22.288 25.018 33.099 17.166 Eigenkapital 18.764 − − − − Gesamt 109.486 22.288 25.018 33.099 17.166 Aktiva Kurzfristige Vermögenswerte Langfristige Vermögenswerte 2021 in € Millionen Fällig bei Abruf oder ohne Fälligkeit Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 37.543 1.014 0 0 0 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 6.710 25.344 17.351 43.962 39.278 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 633 320 706 2.298 702 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 360 33 15 106 453 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Profit/Loss 23 2 193 39 6 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 541 388 549 1.299 1.335 Hedge Accounting - 279 10 84 290 246 Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen 968 − − − − Sachanlagen 1.640 − − − − Immaterielle Vermögenswerte 933 − − − − Laufende Steuerforderungen 73 − − − − Latente Steuerforderungen 100 0 8 43 1 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen 848 349 432 2.614 1.287 Sonstige Aktiva 652 425 156 13 2 Gesamt 50.745 27.887 19.495 50.665 43.310 Passiva Kurzfristige Verbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten 2021 in € Millionen Fällig bei Abruf oder ohne Fälligkeit Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Finanzielle Verbindlichkeiten - Amortized Cost 86.524 18.457 13.692 32.269 10.758 Finanzielle Verbindlichkeiten - Designated Fair Value Through Profit/Loss 0 85 258 735 245 Finanzielle Verbindlichkeiten - Held For Trading 34 372 696 2.874 1.898 Hedge Accounting - 541 35 19 331 446 Rückstellungen 834 10 138 165 307 Laufende Steuerverpflichtungen 41 21 24 0 0 Latente Steuerverpflichtungen 36 0 9 0 1 Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten der Veräußerungsgruppen 2.320 2.027 146 333 3 Sonstige Passiva 621 200 66 133 1 Zwischensumme 89.870 21.208 15.048 36.840 13.659 Eigenkapital 15.475 − − − − Gesamt 105.345 21.208 15.048 36.840 13.659 (39) Auslandsaktiva/-passiva in € Millionen 2022 2021 Aktiva 156.160 148.545 Passiva 131.573 112.753 Risikobericht Aktives Risikomanagement stellt für die RBI eine Kernkompetenz dar. Um Risiken effektiv zu erkennen, einzustufen und zu steuern, entwickelt der Konzern sein umfassendes Risikomanagement permanent weiter. Das Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil der Gesamtbanksteuerung und berücksichtigt neben den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere die Art, den Umfang und die Komplexität der Geschäfte sowie die daraus resultierenden Risiken. Die nachfolgenden Werte beziehen sich auf den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis nach CRR, welcher unwesentlich vom Konsolidierungskreis nach IFRS abweicht. Die darin nicht enthaltenen Unternehmen des IFRS-Konsolidierungskreises sind risikomäßig im Beteiligungsrisiko abgedeckt. Der Risikobericht erläutert die Grundsätze und die Organisation des Risikomanagements und stellt die aktuelle Risikoposition für alle materiellen Risiken dar. (40) Grundsätze des Risikomanagements Der Konzern verfügt über ein System von Risikoprinzipien sowie Risikomessungs- und Überwachungsverfahren mit dem Ziel, die wesentlichen Risiken des Konzerns zu kontrollieren und zu steuern. Die Risikopolitik und die Grundsätze des Risikomanagements werden vom Vorstand festgelegt. In den Aufsichtsratsgremien werden diese regelmäßig berichtet und diskutiert. Zu den Risikogrundsätzen gehören dabei unter anderem folgende Prinzipien: Risikobewusstsein: Es wird eine Risikokultur gefördert, die bewusst mit den im Bankgeschäft inhärenten Risiken umgeht, insbesondere durch die transparente Darstellung von Informationen und die Verwendung geeigneter Werkzeuge. Risikobereitschaft: Das Eingehen von Risiken erfolgt vorsichtig und bedingt eine vordefinierte Mindestrendite auf das Risiko. Risikomanagement: Es werden State-of-the-Art-Techniken für Risikomanagement und Risikocontrolling verwendet, die der Materialität der Risiken entsprechen, sowie eine effektive Aggregation von Risikodaten und Risikoberichtstechniken. Regulatorische Vorgaben: Sämtliche Vorschriften und Anforderungen seitens der Aufsicht an das Risikomanagement werden berücksichtigt und erfüllt. Integriertes Risikomanagement: Kredit- und Länderrisiken, Markt- und Liquiditätsrisiken sowie operationelle Risiken werden als Hauptrisiken konzernweit gesteuert. Dazu werden diese Risiken gemessen, limitiert, aggregiert und den verfügbaren Risikodeckungsmassen gegenübergestellt. Einheitliche Methoden: Um einen konsistenten und kohärenten Risikomanagement-Ansatz zu gewährleisten, werden konzernweit einheitliche Methoden zur Risikobeurteilung und -limitierung eingesetzt. Dieses Vorgehen bildet die Grundlage für eine einheitliche Konzernsteuerung in allen Ländern und Geschäftssegmenten. Laufende Planung: Die Risikostrategien und das Risikokapital werden während des jährlichen Budgetierungs- und Planungsprozesses überarbeitet und bewilligt. Wesentliches Augenmerk wird dabei auf die Vermeidung von Risikokonzentrationen gelegt. Unabhängige Kontrolle: Es besteht eine klare personelle und funktionale Trennung zwischen den Geschäfts- und allen Risikomanagement- und Risikocontrolling-Aktivitäten. Vor- und Nachkalkulation: Risiken werden konsistent im Rahmen des Produktvertriebs und in der risikoadjustierten Performance-Messung berücksichtigt. Damit wird sichergestellt, dass Geschäfte grundsätzlich nur unter Berücksichtigung des Risiko-Ertrags-Verhältnisses abgeschlossen und Anreize zum Eingehen hoher Risiken vermieden werden. Neue Geschäftsfelder: Neue Produkte und Markteintritte werden im Vorfeld einer spezifischen Risikoanalyse und Risikobewertung unterzogen und in den dafür vorgesehenen Gremien beschlossen. Im Einklang mit diesen Grundsätzen werden von den Risikomanagement-Einheiten des Konzerns detaillierte Risikostrategien ausgearbeitet, die diese allgemeinen Richtlinien in konkrete Ziele und spezifische Standards überführen. Die übergeordnete Gesamtbank-Risikostrategie leitet sich dabei aus der Geschäftsstrategie sowie aus dem Risikoappetit des Konzerns ab und ergänzt diese um risikorelevante Gesichtspunkte zur geplanten Geschäftsstruktur und zur strategischen Entwicklung. Diese Aspekte umfassen beispielsweise strukturelle Limits oder Kapitalquotenziele, die in der Budgetierung und im Rahmen der Geschäftsentscheidungen eingehalten werden müssen. Weitere spezifische Ziele für die einzelnen Risikokategorien werden in Detail-Risikostrategien festgelegt. So definiert die Kreditrisikostrategie des Konzerns z. B. Kreditportfoliolimits für einzelne Länder, Segmente und Industrie und regelt die Kompetenzzuordnung für Einzelkreditentscheidungen. (41) Organisation des Risikomanagements Der Vorstand des Konzerns stellt die angemessene Organisation und die Weiterentwicklung des Risikomanagements sicher. Er entscheidet über die angewendeten Verfahren zur Identifikation, Messung und Überwachung der Risiken und trifft Steuerungsmaßnahmen anhand der erstellten Auswertungen und Analysen. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wird der Vorstand durch unabhängige Risikomanagement-Einheiten sowie spezifische Komitees unterstützt. Grundsätzlich erfolgt das Risikomanagement im Konzern auf mehreren Stufen. Die RBI AG entwickelt und implementiert die Konzepte als übergeordnetes Kreditinstitut und in Zusammenarbeit mit den einzelnen Tochtereinheiten des Konzerns. Die zentralen Risikomanagement-Einheiten sind verantwortlich für die angemessene und geeignete Umsetzung der Risikomanagement-Prozesse. Sie legen dazu Konzernrichtlinien fest und definieren geschäftsspezifische Vorgaben, Werkzeuge und Vorgehensweisen für alle Gesellschaften des Konzerns. Die Implementierung und Steuerung der ESG-Risiken (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) ist in einem bereichsübergreifenden Projekt aufgesetzt und umfasst alle Risikobereiche. Zusätzlich existieren in den verschiedenen Konzerneinheiten lokale Risikomanagement-Einheiten. Diese implementieren die Risikopolitik in den jeweiligen Risikokategorien und steuern das Geschäft innerhalb der genehmigten Risikobudgets, um die aus der Geschäftspolitik resultierenden Ziele zu erfüllen. Zu diesem Zweck überwachen sie die entstehenden Risiken mithilfe standardisierter Messmethoden und melden diese über definierte Reporting-Schnittstellen an die zentralen Risikomanagement-Einheiten. Die im Bankwesengesetz geforderte Funktion des zentralen und unabhängigen Risikocontrollings wird durch den organisatorischen Bereich Group Risk Controlling ausgeübt. Dessen Aufgaben umfassen die Erstellung des konzernweiten und risikokategorienübergreifenden Regelwerks zur Konzern-Risikosteuerung und die unabhängige und neutrale Berichterstattung über das Risikoprofil an den Risikoausschuss des Aufsichtsrats, den Gesamtvorstand und die einzelnen Geschäftsbereichsverantwortlichen. Weiters werden hier das erforderliche Risikokapital für die unterschiedlichen Konzerneinheiten ermittelt und der Ausnutzungsgrad der festgelegten Risikokapitalbudgets zur Beurteilung der Angemessenheit der Kapitalausstattung berechnet. Risikokomitees Das Group Risk Committee ist das übergeordnete Entscheidungsgremium für alle risikorelevanten Themenbereiche des Konzerns. Es beschließt die Risikomanagement-Methoden und die Steuerungskonzepte, die für den Gesamtkonzern und wesentliche Teilbereiche eingesetzt werden, und ist für die laufende Weiterentwicklung und Implementierung der Methoden und Parameter zur Risikomessung und die Verfeinerung der Steuerungsinstrumente verantwortlich. Dazu zählen auch der Risikoappetit, unterschiedliche Risikobudgets und -limits auf Gesamtbankebene sowie die Überwachung der aktuellen Risikosituation unter Berücksichtigung einer angemessenen Kapitalausstattung und der entsprechenden Risikolimits. Es bewilligt die verschiedenen Risikomanagement- und -steuerungsaktivitäten (z. B. die Allokation von Risikobudgets) und unterstützt den Vorstand bei diesen Tätigkeiten. Der Zuständigkeitsbereich des Group Risk Committees umfasst auch abwicklungsbezogene Themen und Entscheidungen, die die jeweiligen SRB-Richtlinien und -Anforderungen widerspiegeln. Das Group Asset/Liability Committee beurteilt und steuert das Bilanzstruktur- und Liquiditätsrisiko und legt die Methodik für das interne Transferpreissystem fest. Es nimmt in diesem Zusammenhang wesentliche Aufgaben betreffend die langfristige Refinanzierungsplanung sowie die Festlegung von Absicherungsmaßnahmen zu strukturellen Zins- und Währungsrisiken wahr. Das Structural FX Committee ist ein Sub-Komitee des Group Asset/Liability Committee und regelt das Währungsrisiko der Kapitalposition des Konzerns. Das Market Risk Committee steuert das Marktrisiko aus Handels- und Bankbuchgeschäften und legt die entsprechenden Limits und Verfahren fest. In diese Steuerung fließen insbesondere die Geschäftsergebnisse, die ermittelten Risiken und die gemessene Limitauslastung sowie die Ergebnisse aus Szenarioanalysen und Stresstests betreffend Marktrisiken ein. Die Credit Committees setzen sich aus Vertretern der Bereiche Markt und Marktfolge zusammen, wobei sich die personelle Besetzung je nach Kunden für Firmenkunden, Finanzinstitute, den öffentlichen Sektor sowie Retail unterscheidet. Sie beschließen die konkreten Kreditvergabekriterien für einzelne Kundensegmente und Länder und treffen im Rahmen des Kreditgenehmigungsprozesses und der rating- und volumenorientierten Kompetenzordnung alle sie betreffenden Kreditentscheidungen. Das Problem Loan Committee ist das wesentliche Gremium im Prozess der Beurteilung und Entscheidungsfindung bei Problemkunden. Sein Vorsitzender ist der Chief Risk Officer (CRO). Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind die für die Kundenbereiche verantwortlichen Vorstandsmitglieder, der Chief Financial Officer (CFO) sowie die relevanten Bereichs- und Abteilungsleiter aus Risikomanagement und Special Exposures Management. Das Securitization Committee ist das Entscheidungsgremium für Limitanträge betreffend Verbriefungspositionen im Rahmen der konkreten Entscheidungsbefugnisse und erarbeitet Änderungsvorschläge zur Verbriefungsstrategie für den Vorstand. Zusätzlich dient das Securitization Committee als Plattform zum Austausch von Informationen bezüglich Verbriefungspositionen und Marktentwicklungen. Das Group Operational Risk Management & Controls Committee setzt sich unter dem Vorsitz des CRO sowohl aus Vertretern der Geschäftsbereiche (Retail-, Markt- und Firmenkunden) als auch aus Vertretern von Compliance (inklusive Finanzkriminalität), Internes Kontrollsystem (IKS), Operations, Security, IT Risk Management und Risk Controlling zusammen. Dieses Gremium ist mit der Steuerung des operationellen Risikos (inklusive Verhaltensrisiken) betraut, um basierend auf dem Risikoprofil und der Geschäftsstrategie eine operationelle Risikostrategie abzuleiten und zu etablieren sowie auf dieser Basis Entscheidungen im Hinblick auf Maßnahmen, Kontrollen und Risikoakzeptanz zu treffen. Das Group Security Committee ist verantwortlich für die Implementierung und Einhaltung der Security Policy und der IT Risk Management Policy für die Gruppe. Dies inkludiert unter anderem die Genehmigung der Security und der IT Risk Management Policy, die Definition von Key Performance Indicators und Key Risk Indicators, die auf Gruppenebene sowie in den lokalen Security Committees berichtet werden müssen, und die Definition und Überprüfung des Risikoappetits in Bezug auf IT Risk und Security. Das Data Governance Board ist das übergeordnete Entscheidungsgremium des Konzerns für alle Themenbereiche in Bezug auf Data Governance. Dies inkludiert insbesondere auch Themen betreffend Datenqualität sowie über die Einhaltung der BCBS 239 Richtlinien. Das Contingency/Recovery Committee ist ein durch den Vorstand einzuberufendes Entscheidungsgremium. Die Zusammensetzung des Gremiums variiert gegebenenfalls abhängig von der Intensität bzw. dem Fokus (z. B. Kapital und/oder Liquidität) situationsspezifischer Anforderungen. Kernaufgabe des Komitees ist es, die finanzielle Stabilität im Sinn des BaSAG (österreichisches Banken-Sanierungs- und -Abwicklungsgesetz) bzw. der BRRD (Banking Recovery and Resolution Directive) im Fall einer kritischen Finanzsituation aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen. Qualitätssicherung und Revision Qualitätssicherung in Bezug auf Risikomanagement bedeutet die Sicherstellung der Integrität, Zuverlässigkeit und Fehlerfreiheit von Prozessen, Modellen, Berechnungsvorgängen und Datenquellen. Dies soll die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben seitens des Konzerns und die Erfüllung höchster Qualitätsanforderungen in Bezug auf die Risikomanagement-Aktivitäten gewährleisten. Zwei wichtige Funktionen in der unabhängigen Prüfung werden durch die Bereiche Audit und Compliance wahrgenommen. Der Einsatz einer unabhängigen internen Revision ist eine gesetzliche Vorgabe und zentraler Bestandteil des internen Kontrollsystems. Die Revision überprüft periodisch sämtliche Geschäftsprozesse und trägt damit wesentlich zu deren Absicherung und Verbesserung bei. Die dazu erstellten Berichte werden direkt an den Vorstand adressiert und regelmäßig in dessen Sitzungen behandelt. Das Compliance Office verantwortet alle Themenstellungen rund um die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen in Ergänzung und als Bestandteil des internen Kontrollsystems. Damit wird die Einhaltung der bestehenden Regelungen in den täglichen Abläufen überwacht. Die umfassende Kontrollfunktion für das Risikomanagement ist eine der zentralen Aufgaben des Risikoausschusses des Aufsichtsrats, der zu diesem Zweck die Analysen und Berichte von Audit, Compliance und Risikocontrolling heranzieht. (42) Konzern-Risikosteuerung Die Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung ist eines der wesentlichen Ziele des Unternehmens. Die erforderliche Kapitalausstattung wird dazu regelmäßig auf Basis des nach internen Modellen ermittelten Risikos beurteilt, wobei in der Wahl der verwendeten Modelle auf die im jährlich durchgeführten Risiko-Assessment beurteilte Wesentlichkeit der Risiken Rücksicht genommen wird. Dieses Konzept der Konzern-Risikosteuerung berücksichtigt die Kapitalerfordernisse sowohl aus regulatorischer Sicht (Normative Perspektive) als auch unter ökonomischen Gesichtspunkten (Ökonomische Perspektive). Es entspricht damit dem quantitativen Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit der internen Kapitalausstattung (ICAAP), wie gesetzlich gefordert und in der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Richtlinie für den ICAAP beschrieben. Der gesamte ICAAP-Prozess des Konzerns wird jährlich im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Evaluierung der RBI Kreditinstitutsgruppe geprüft. Das Risk Appetite Framework (RAF) limitiert das Gesamtrisiko des Konzerns im Einklang mit den strategischen Geschäftszielen und alloziert das errechnete Risikokapital auf die unterschiedlichen Risikoarten und Geschäftsbereiche. Das vorrangige Ziel des RAF ist, das Risiko insbesondere auch in adversen Szenarien und für große singuläre Risiken so zu begrenzen, dass die Erfüllung regulatorischer Mindestquoten gewährleistet ist. Das Risk Appetite Framework ist daher eng verbunden mit dem ICAAP und dem ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) und setzt Konzentrationsrisikolimits für die im Risiko-Assessment als wesentlich eingestuften Risikoarten. Weiters besteht eine Verbindung zum Sanierungsplan, da die Grenzwerte für Risikokapazität und Risikotoleranz im RAF mit den jeweiligen Grenzwerten im Trigger Monitoring abgestimmt sind. Über den vom Vorstand beschlossenen Risikoappetit und die Risikostrategie des Konzerns und deren Umsetzung wird zudem regelmäßig im Risikoausschuss des Aufsichtsrats berichtet. Ansatz Risiko Messmethode Konfidenzniveau Ökonomische Perspektive Ökonomisches Kapital Risiko, dass die unerwarteten Verluste aus ökonomischer Sicht das interne Kapital übersteigen Der unerwartete Verlust für den Risikohorizont von einem Jahr (Ökonomisches Kapital) darf den aktuellen Wert des harten Kernkapitals nicht überschreiten. 99,90 Prozent Normative Perspektive Stress-Szenarien Risiko, eine nachhaltige Kernkapitalquote über den Konjunkturzyklus hinweg zu unterschreiten Kapital- und Ertragsprognose für die dreijährige Planungsperiode bei Annahme eines signifikanten makroökonomischen Abschwungs rund 95 Prozent – basierend auf der Managemententscheidung, potenziell temporäre Risikoreduktionen oder stabilisierende Eigenkapitalmaßnahmen vorzunehmen ESG-Risiken In den nachfolgenden Abschnitten wird ein Überblick über die Effekte von klimabezogenen Risiken und Umweltrisiken auf die Finanzinstrumente der RBI gegeben. Dies umfasst sowohl die Art und das Ausmaß der Risiken aus Finanzinstrumenten als auch das Management dieser Risiken in der RBI. Art der Risiken aus Finanzinstrumenten Das Klimarisiko aus Finanzinstrumenten wurde als finanzielles Risiko definiert, das sich aus den Engagements der Institute gegenüber Gegenparteien ergibt, die vom Klimawandel und anderen Formen der Umweltzerstörung (wie Luftverschmutzung, Wasserverschmutzung, Süßwasserknappheit, Bodenkontamination, Verlust der biologischen Vielfalt und Entwaldung) betroffen sein können. Die klima- und umweltbedingten Risiken können sich auf das Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationelle Risiko eines Finanzinstituts auswirken. Daher hat die RBI ihren Risikorahmen um das klima- und umweltbedingte Risiko als einen potenziellen zusätzlichen Treiber der bereits bestehenden Risikoarten erweitert. Im Rahmen der Säule 2 des internen Kapitaladäquanzverfahrens (ICAAP) wird das Klima- und Umweltrisiko durch eine Szenarioanalyse (Stresstest) erfasst. Anhand der Ergebnisse der Szenarioanalyse wurden interne Kapitalabzugsposten für das Übergangsrisiko (wenn die Kunden den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Produktion nicht erreichen) und physische Risiken (z. B. Kollateralschäden durch Überschwemmungen, Einnahmenverluste durch extreme Hitze und Dürre) definiert. Im Rahmen des operationellen Risikos, einschließlich des Prozessrisikos, wurden Szenarien definiert, um prospektive Risiken zu berücksichtigen, die durch Umweltrisiken, wie beispielsweise die Umgehung von ESG-Bestimmungen, ausgelöst werden. Darüber hinaus ist die RBI potenziellen Reputationsschäden durch klima- und umweltbedingte Risiken ausgesetzt, da die Standards für grüne Produkte noch in einer frühen Entwicklungsphase sind (z. B. grüne Anleihen, andere Einlagen wie Zertifikate, Fonds). Ausmaß der Risiken aus Finanzinstrumenten Der Fokus hinsichtlich Klima- und Umweltrisiken aus Finanzinstrumenten in der RBI liegt zunächst auf Übergangs- und physischen Risiken: Übergangsrisiko: Die primäre Beurteilung von Übergangsrisiken erfolgte auf Basis der Berechnung der finanzierten Treibhausgasemissionen (vgl. RBI Nachhaltigkeitsbericht). Die Hauptrisiken verteilten sich auf die Sektoren Versorgungsunternehmen, Öl & Gas, landwirtschaftliche Produkte, Chemie, Bau und Stahl sowie Eisenmetalle. Physisches Risiko: Aus interner Steuerungssicht liegt das Hauptaugenmerk 2023 auf der Erstellung einer physischen Risikolandkarte sowie der anschließenden Bewertung der physischen Risiken des Portfolios. Darüber hinaus werden bei der Bewertung der Sicherheiten potenzielle Auswirkungen physischer Risiken berücksichtigt. Die Szenarioanalyse im Rahmen des EZB-klimabezogenen Stresstests hat des Weiteren gezeigt, dass sich Hitze- und Dürre-Szenarien sowie das Überflutungsrisiko auf die RBI eingeschränkt auswirken. Ein weiteres Szenario ergab, dass trotz erhöhtem Überflutungsrisiko in Österreich (laut externer Risikokarte) die Auswirkung auf das Kundengeschäft der RBI aufgrund der hochqualitativen Loan-to-Value-Verteilung des Portfolios immateriell ist. Betrachtet man die direkten Auswirkungen der Energiekosten, so ist festzustellen, dass die Kunden in Tschechien, der Slowakei und in Österreich in Relation zu den russischen Kunden stärker betroffen sind. Dies lässt sich anhand des deutlich größeren Anteils an Einfamilienhäuser in Tschechien, der Slowakei und in Österreich gegenüber Russland erklären, da die meisten russischen Kunden in Wohnungen leben und somit einen verhältnismäßig niedrigen Energieverbrauch aufweisen. In anderen Ländern wiederum ist die Verfügbarkeit von Energieausweisen (EPC) sehr eingeschränkt, wodurch mit konservativen Annahmen gearbeitet werden muss. Für die RBI, als Unterzeichner der Principles for Responsible Banking (Prinzipien des verantwortlichen Bankwesens) wurde 2021 ebenfalls eine Erstanalyse mit dem UNEP FI Programm (Finanz-Initiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen) durchgeführt. Diese Analyse wird jährlich wiederholt und im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts der RBI publiziert. Im Zuge der Analysen wurden der Klimawandel und die Kreislaufwirtschaft als wichtige Fokuspunkte in der internen Steuerung identifiziert. Wie das Unternehmen die Risiken aus Finanzinstrumenten verwaltet Das Klimarisiko wurde in den Risikorahmen als Treiber bereits bestehender Risikoarten aufgenommen, und daher ist jede relevante Risikoabteilung (Markt-, operationelle, Liquiditäts- und Kreditrisikoabteilungen) für die Messung und Meldung der jeweiligen Risiken verantwortlich. Außerdem ist das kurzfristige Management des Klimarisikos in den bestehenden ICAAP-Rahmen eingebettet. Mit der ersten Berechnung der finanzierten Treibhausgasemissionen und der Durchführung der Auswirkungsanalyse (Teil der Verpflichtung der RBI als Unterzeichner der Principles for Responsible Banking) wurden jene Branchen identifiziert, die anfällig für Übergangsrisiken sind und in denen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Portfolio an das Pariser Abkommen anzupassen. Um die Datenqualität im Zusammenhang mit den finanzierten Emissionen zu verbessern, wurde die direkte Erhebung von Kundendaten mittels eines entwickelten Kundenfragebogens intensiviert. Dies erlaubt es, schrittweise von Durchschnitts-Ergebnissen und Schätzungen abzukommen. In Übereinstimmung mit dem Ziel des Pariser Übereinkommens, die Klimaerwärmung unter 2 Grad Celsius zu halten, wurden einerseits wissenschaftlich basierte Ziele (Science Based Targets, SBT) gesetzt, welche im Rahmen der SBT-Initiative im September 2022 beschlossen wurden. Andererseits wurde mit der Entwicklung entsprechender sektorspezifischer Richtlinien begonnen. Die wissenschaftsbasierten Ziele sind mittelfristig angelegt, während die sektorspezifischen Maßnahmen auf die kurzfristige operative Umsetzung abzielen, um diese Verpflichtungen zu erfüllen. Zum derzeitigen Stand wurden die existierenden Richtlinien für Glücksspiel und Atomkraft um spezielle Richtlinien für Kraftwerkskohle, Tabak, Öl und Gas sowie Stahl erweitert. Richtlinien zu Immobilien und Bau sind derzeit in der Finalisierung und werden im Laufe des Jahres 2023 eingepflegt. Mit den sektoralen Strategien werden Kunden in einem ersten Schritt nach ihrem ESG-Profil gruppiert. In einem zweiten Schritt werden die Verpflichtungen und operativen Ziele entwickelt. Die daraus entstehenden Verpflichtungen im Rahmen der freiwilligen Verpflichtungen und Regularien werden über das Risikokomitee der Gruppe (Group Risk Committee, GRC) und den RBI Vorstand (Board of Management, BoM) genehmigt. Auf operativer Seite wird daran gearbeitet klima- und umweltbezogene Risiken in den Firmenkreditvergabeprozess einzubinden. Dies wird 2023 weiterentwickelt werden, um den Umwelt-Score, der 2022 auf Kontrahentenebene entwickelt wurde, besser widerzuspiegeln. Der Kontrahenten-Score basiert auf einem im Jahr 2021 ausgerollten Industrie-Basisscore, wobei man durch die Anwendung zusätzlicher Fragen in der Lage ist, eine umweltrisikorelevante Bewertung auf Kontrahentenebene (Unternehmen im Fokus) vorzunehmen. Im Oktober 2022 wurde der Umwelt-Score gruppenweit für das Firmenkundenportfolio ausgerollt. Ökonomische Perspektive – Ökonomischer Kapitalansatz Darin werden Risiken durch das ökonomische Kapital gemessen, das eine vergleichbare Risikokennzahl für alle Risikoarten darstellt. Es wird als die Summe von unerwarteten Verlusten aus den Geschäften aller Konzerneinheiten in den unterschiedlichen Risikokategorien berechnet. Zusätzlich fließt ein allgemeiner Puffer für Risikoarten ein, die nicht explizit quantifiziert werden. Der Konzern wendet zur Berechnung des ökonomischen Kapitals ein Konfidenzniveau von 99,90 Prozent an. Im Einklang mit der von der Europäischen Zentralbank herausgegebenen Richtlinie für den ICAAP wird seit Jahresende 2021 das zusätzliche Tier-1-Kapital (AT1) nicht mehr für die Berechnung des internen Kapitals herangezogen. Das ökonomische Kapital verzeichnete gegenüber dem Jahresende 2021 einen starken Anstieg auf € 8.632 Millionen, vor allem getrieben durch Effekte, die aus der kriegerischen Auseinandersetzung in der Ukraine und den Sanktionen gegen Russland und Belarus resultierten. Darunter fallen insbesondere Ratingherabstufungen in den betroffenen Ländern und erhöhte Marktvolatilitäten sowie ein Anstieg des Währungsrisikos der Kapitalposition. Im operationellen Risiko war zudem ein Anstieg aufgrund höherer Rückstellungsdotierungen für Fremdwährungskredite in Polen zu verzeichnen. Die Integration des ESG-Risikos im ICAAP mit anfänglichem Fokus auf Umweltfaktoren wurde durch eine Erweiterung der definierten Risikoarten (Kreditrisiko, operationelles Risiko, Marktrisiko) umgesetzt. Der für die interne Steuerung relevante Klima-Stresstest wurde im ersten Halbjahr 2022 durchgeführt. Dadurch wird die Komponente des Klimarisikos direkt in der Berechnung des internen Kapitals berücksichtigt, wie es das um die Klimaaspekte erweiterte interne Rahmenwerk vorsieht. Anteile der einzelnen Risikoarten am ökonomischen Kapital: in € Millionen 2022 Anteil 2021 Anteil Kreditrisiko Firmenkunden 1.653 19,1% 1.820 27,2% Kreditrisiko Retail-Kunden 1.610 18,7% 1.459 21,8% Währungsrisiko der Kapitalposition 1.312 15,2% 286 4,3% Marktrisiko 929 10,8% 507 7,6% Operationelles Risiko 799 9,3% 597 8,9% Beteiligungsrisiko 646 7,5% 718 10,7% Kreditrisiko öffentlicher Sektor 595 6,9% 533 8,0% Kreditrisiko Kreditinstitute 348 4,0% 155 2,3% Risiko sonstige Sachanlagen 306 3,5% 287 4,3% CVA-Risiko 22 0,3% 21 0,3% Liquiditätsrisiko 0 0,0% 0 0,0% Risikopuffer 411 4,8% 319 4,8% Gesamt 8.632 100,0% 6.702 100,0% Regionale Allokation des ökonomischen Kapitals nach Sitz der Konzerneinheit: in € Millionen 2022 Anteil 2021 Anteil Osteuropa 2.634 30,5% 1.198 17,9% Österreich 2.208 25,6% 2.357 35,2% Zentraleuropa 1.952 22,6% 1.530 22,8% Südosteuropa 1.839 21,3% 1.617 24,1% Gesamt 8.632 100,0% 6.702 100,0% In der Allokation des Risikokapitals per 31. Dezember 2022 hat sich der Anteil durch Konzerneinheiten in Osteuropa aufgrund des Anstiegs der Währungsrisiken der Kapitalposition stark erhöht und liegt mit über 30 Prozent nun vor den Konzerneinheiten in Österreich. Mit einem stärkeren Wachstum des ökonomischen Kapitalanteils in Zentraleuropa haben sich die Konzerneinheiten in dieser Region knapp vor die Konzerneinheiten in Südosteuropa geschoben. Das ökonomische Kapital dient als wichtiges Instrument der Konzern-Risikosteuerung. Limits für das ökonomische Kapital werden dazu im jährlichen Budgetierungsprozess auf die einzelnen Geschäftsbereiche aufgeteilt und für die operative Steuerung durch Volumen-, Sensitivitäts- oder Value-at-Risk-Limits ergänzt. Diese Planung im Konzern erfolgt jeweils für drei Jahre auf revolvierender Basis und bezieht sich sowohl auf die zukünftige Entwicklung des ökonomischen Kapitals als auch auf das zur Verfügung stehende interne Kapital. Das ökonomische Kapital wirkt sich somit wesentlich auf die Planung der zukünftigen Kreditvergabe und das Gesamtlimit für Marktrisiken aus. Auch die risikoadjustierte Performance-Messung basiert auf diesem Risikomaß. Dabei wird der Ertrag einer Geschäftseinheit in Relation zu dem ökonomischen Kapital gesetzt, das dieser Einheit zuzurechnen ist (Verhältnis von risikoadjustiertem Ertrag zu risikoadjustiertem Kapital, RORAC). Dies ergibt eine vergleichbare Performance-Kennzahl für alle Geschäftseinheiten des Konzerns, die wiederum als Kennzahl in der Gesamtbanksteuerung, der diesbezüglichen zukünftigen Kapitalallokation und der Vergütung für Geschäftsleiter des Konzerns Berücksichtigung findet. Normative Perspektive – Stress-Szenarien Die Analyse der Stress-Szenarien in der normativen Perspektive des ICAAP soll sicherstellen, dass der Konzern am Ende der mehrjährigen Planungsperiode auch in einem sich unerwartet verschlechternden makroökonomischen Umfeld über ausreichend hohe Kapitalquoten verfügt. Die Analyse basiert auf einem mehrjährig angelegten makroökonomischen Stresstest, in dem hypothetische Marktentwicklungen bei einem signifikanten, aber realistischen wirtschaftlichen Abschwung simuliert werden. Als Risikoparameter kommen dabei unter anderem Zinskurven, Wechselkurse und Wertpapierkurse, aber auch Änderungen der Ausfallwahrscheinlichkeit bzw. Rating-Migrationen im Kreditportfolio zum Einsatz. Das Hauptaugenmerk dieses integrierten Stresstests gilt den resultierenden Kapitalquoten am Ende der mehrjährigen Betrachtung. Diese sollen einen nachhaltigen Wert nicht unterschreiten und somit keine substanziellen Kapitalerhöhungen oder tiefergehenden Einschränkungen des Geschäftsvolumens notwendig machen. Die aktuell erforderliche Kapitalausstattung resultiert damit aus dem wirtschaftlichen Rückschlagpotenzial. In das unterstellte Abschwungs-Szenario fließen dabei die Bildung von notwendigen Risikovorsorgen und potenzielle prozyklische Effekte (die zu einem Anstieg der regulatorischen Kapitalerfordernisse führen) ebenso ein wie Fremdwährungseffekte und sonstige Bewertungs- und Ertragskomponenten. Bereits bekannte regulatorische Änderungen werden für die Planungsperiode berücksichtigt. Diese Perspektive ergänzt somit die sonst übliche Risikomessung auf Basis des Value-at-Risk-Konzepts (das im Wesentlichen auf historischen Daten beruht). Dadurch können auch außergewöhnliche und in der Vergangenheit nicht beobachtbare Marktsituationen abgedeckt und potenzielle Auswirkungen dieser Entwicklungen abgeschätzt werden. Der Stresstest ermöglicht auch die Analyse von Risikokonzentrationen (z. B. in Einzelpositionen, Wirtschaftszweigen oder Regionen) und erlaubt einen Einblick in die Profitabilität, Liquidität und Solvabilität unter außergewöhnlichen Umständen. Das Risikomanagement des Konzerns steuert darauf aufbauend aktiv die Portfoliodiversifikation, z. B. durch Obergrenzen für das Gesamtobligo in einzelnen Wirtschaftszweigen und Ländern oder durch eine laufende Anpassung der entsprechenden Kreditvergabestandards. (43) Kreditrisiko Das Kreditrisiko ist das größte Risiko im Geschäft des Konzerns. Das Kreditrisiko ist das Risiko, finanzielle Verluste zu erleiden, wenn ein Kunde oder eine Gegenpartei des Konzerns seine bzw. ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Konzern nicht erfüllt. Das Kreditrisiko entsteht hauptsächlich im Zusammenhang mit Forderungen an Banken, Forderungen an Kunden sowie Kreditzusagen und Finanzgarantien. Der Konzern ist auch anderen Kreditrisiken ausgesetzt, die sich aus Veranlagungen in Schuldtiteln und anderen Engagements im Zusammenhang mit Handelsaktivitäten, Derivaten, Vergleichsvereinbarungen und Reverse-Repo-Geschäften ergeben. Kreditentscheidungsprozess Im Non-Retail-Bereich durchläuft jeder Kredit vor Vergabe den Kreditentscheidungsprozess. Dieser Prozess betrifft – neben der Vergabe von Neukrediten – auch Krediterhöhungen, Prolongationen und Überziehungen sowie die Änderung risikorelevanter Sachverhalte, die der ursprünglichen Kreditentscheidung zugrunde lagen (z. B. wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers, Verwendungszweck oder Sicherheiten). Er wird auch bei der Festlegung von kreditnehmerbezogenen Limits für Handels- und Emissionsgeschäfte sowie für sonstige mit Kreditrisiko behaftete Limits und Beteiligungen angewendet. Kreditentscheidungen werden je nach Größe und Art des Kredits anhand einer hierarchischen Kompetenzordnung gefällt. Für individuelle Kreditentscheidungen und die turnusmäßige Beurteilung der Adressenausfallrisiken sind dabei immer die Zustimmung der Bereiche Markt und Marktfolge einzuholen. Für den Fall voneinander abweichender Beurteilungen einzelner Kompetenzträger wird via Eskalationsverfahren per Kompetenzordnung die nächsthöhere Kompetenzstufe aktiviert. Der gesamte Kreditentscheidungsprozess wird auf Basis einheitlich definierter Prinzipien und Richtlinien durchgeführt. Die Geschäftsbeziehungen zu multinationalen Kunden, die gleichzeitig Transaktionen mit mehreren Einheiten des Konzerns abwickeln, werden z. B. durch das Global Account Management System unterstützt. Dies wird durch die konzernweit eindeutige Identifikation von Kunden im Non-Retail-Bereich ermöglicht. Kreditentscheidungen im Retail-Bereich erfolgen angesichts der hohen Stückzahl und geringeren Forderungshöhe in einem höheren Ausmaß automatisiert. Kreditanträge werden dabei vielfach in zentralen Bearbeitungsstellen mittels Credit Scorecards beurteilt und freigegeben. Der Prozess wird durch entsprechende IT-Systeme unterstützt. Kreditportfoliomanagement Das Kreditportfolio des Konzerns wird unter anderem anhand der Portfoliostrategie, die wiederum auf der Geschäfts- sowie der Risikostrategie basiert, gesteuert. Anhand der gewählten Strategie wird die Kreditvergabe in unterschiedlichen Ländern, Wirtschaftszweigen oder Produkttypen begrenzt und somit die Konzentration unerwünschter Risiken vermieden. Darüber hinaus werden die langfristigen Entwicklungschancen in den einzelnen Märkten einer ständigen Analyse unterzogen. Dies ermöglicht es, schon frühzeitig strategische Weichenstellungen in Bezug auf das künftige Kreditengagement vorzunehmen. Überleitung der Zahlen aus dem IFRS-Konzernabschluss zum Kreditobligo (nach CRR) Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitung von den Bruttobuchwerten der Bilanzposten zum Kreditobligo (Bank- und Handelsbuchbestände), das für die Portfoliosteuerung herangezogen wird. Dieses umfasst sowohl das bilanzielle als auch außerbilanzielle Kreditobligo vor Anwendung von Gewichtungsfaktoren und stellt somit den maximalen Forderungswert dar. Nicht enthalten sind Effekte der Kreditrisikominderung, wie z. B. persönliche und dingliche Sicherheiten, die in der Gesamtbeurteilung des Kreditrisikos ebenfalls berücksichtigt werden. Dieser Forderungsbegriff wird auch – sofern nicht explizit anders angegeben – in den nachfolgenden Tabellen des Risikoberichts verwendet. Die Ursachen für Unterschiede zwischen den Größen der internen Portfoliosteuerung und der externen Rechnungslegung liegen in abweichenden Konsolidierungskreisen (regulatorisch versus IFRS), unterschiedlichen Abgrenzungen des Kreditvolumens, sowie der unterschiedlichen Darstellung des Kreditvolumens, vor allem bei Repo-Geschäften sowie bei Derivaten, insbesondere SA-CCR (Standardansatz im Kontrahentenrisiko). in € Millionen 2022 2021 Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 48.587 33.147 Finanzielle Vermögenswerte - Amortized Cost 140.561 139.668 Finanzielle Vermögenswerte - Fair Value Through Other Comprehensive Income 3.160 4.709 Finanzielle Vermögenswerte ohne Handelsabsicht - Mandatorily Fair Value Through Profit/Loss 751 978 Finanzielle Vermögenswerte - Designated Fair Value Through Proft/Loss 84 264 Finanzielle Vermögenswerte - Held For Trading 6.124 3.759 Hedge Accounting 661 352 Laufende Steuerforderungen 100 73 Latente Steuerforderungen 269 152 Sonstige Aktiva 912 1.034 Erteilte Kreditzusagen 37.193 42.601 Erteilte Finanzgarantien 9.370 8.900 Sonstige erteilte Zusagen 4.580 4.548 Überleitungsdifferenz - 6.399 - 8.003 Kreditobligo 245.953 232.183 Rund € 4,8 Milliarden der Überleitungsdifferenz sind auf die SA-CCR-Implementierung zurückzuführen. Die detaillierte Analyse des Kreditportfolios erfolgt anhand der Unterteilung in Ratingstufen. Das Kundenrating erfolgt dabei für die unterschiedlichen Forderungsklassen getrennt. Für die Bonitätsbeurteilung werden dafür jeweils interne Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoring-Modelle) eingesetzt, die auch zentral validiert werden. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten für unterschiedliche Ratingstufen werden nach Geschäftssegmenten getrennt ermittelt. Durch die Verwendung einer Masterskala wird jedoch eine Vergleichbarkeit der Ratingstufen auch über Geschäftssegmente hinweg erzielt. Die Ratingmodelle in den Non-Retail-Segmenten Firmenkunden, Kreditinstitute und öffentlicher Sektor sind konzernweit einheitlich und sehen 27 Bonitätsstufen der Masterskala vor. Scorecards für Retail-Forderungsklassen werden länderspezifisch nach konzernweit einheitlichen Richtlinien erstellt. Sowohl für die Ratingerstellung als auch für die Validierung stehen entsprechende Instrumente (z. B. Unternehmensbewertung, Rating- und Ausfalldatenbank) zur Verfügung. Kreditobligo nach Asset-Klassen (Ratingmodellen): in € Millionen 2022 2021 Firmenkunden 90.300 95.080 Projektfinanzierungen 9.268 8.359 Retail-Kunden 50.412 48.031 Kreditinstitute 32.156 20.864 Öffentlicher Sektor 63.816 59.849 Gesamt 245.953 232.183 Kreditportfolio – Firmenkunden Die internen Ratingverfahren für Firmenkunden berücksichtigen sowohl qualitative Faktoren als auch verschiedene Bilanz- und Gewinnkennzahlen, die unterschiedliche Aspekte der Kundenbonität für verschiedene Branchen und Länder abdecken. Zusätzlich enthält das Modell für kleine Firmenkunden auch eine Kontoverhaltenskomponente. Die nachstehende Tabelle zeigt das Kreditobligo nach internem Rating für Firmenkunden (Großkunden, mittelgroße und kleine Firmenkunden). Zur besseren Lesbarkeit wurden die einzelnen Stufen der Ratingskala allerdings auf die zugrunde liegenden neun Hauptstufen zusammengefasst. in € Millionen Untere PD- Skala in % Obere PD- Skala in % 2022 Anteil 2021 Anteil 1 Minimales Risiko > 0,0000% ≤ 0,0300% 2.716 3,0% 2.030 2,1% 2 Exzellente Kreditwürdigkeit > 0,0300% ≤ 0,0751% 7.374 8,2% 8.634 9,1% 3 Sehr gute Kreditwürdigkeit > 0,0751% ≤ 0,1878% 21.867 24,2% 22.974 24,2% 4 Gute Kreditwürdigkeit > 0,1878% ≤ 0,4694% 21.709 24,0% 22.532 23,7% 5 Intakte Kreditwürdigkeit > 0,4694% ≤ 1,1735% 16.627 18,4% 18.430 19,4% 6 Akzeptable Kreditwürdigkeit > 1,1735% ≤ 2,9338% 11.000 12,2% 12.572 13,2% 7 Knappe Kreditwürdigkeit > 2,9338% ≤ 7,3344% 3.677 4,1% 4.821 5,1% 8 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit > 7,3344% ≤ 18,3360% 2.070 2,3% 1.411 1,5% 9 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit > 18,3360% < 100% 1.706 1,9% 168 0,2% 10 Ausfall 100% 100% 1.427 1,6% 1.267 1,3% NR Nicht geratet 128 0,1% 240 0,3% Gesamt 90.300 100,0% 95.080 100,0% Die Kategorie nicht geratet enthält € 36 Millionen Forderungen an mittelgroßen und kleinen Firmenkunden. Das Kreditobligo gegenüber Firmenkunden sank gegenüber dem Jahresultimo 2021 um € 4.780 Millionen auf € 90.300 Millionen. Der Rückgang des Kreditobligos resultierte im Wesentlichen aus Kredit- und Rahmenfinanzierungen in Russland, der Ukraine und Deutschland. Ein weiterer Grund für den Rückgang war der Verkauf der bulgarischen Konzerneinheiten (minus € 2.526 Millionen), welcher durch den Erwerb der Crédit Agricole Srbija AD teilweise kompensiert wurde. In Russland kam es unter anderem aufgrund der Sanktionen zu einem volumenbedingten Rückgang, der teilweise durch die Währungsaufwertung des russischen Rubels abgeschwächt wurde. Dieser Rückgang begründete die verringerten Kreditobligos in den Rating-Klassen 2, 3, 4, 5 und 7. Weiters resultierte der Rückgang aus einem verringerten Kreditobligo in der Rating-Klasse 5 in Österreich und in der Rating-Klasse 2 in Österreich, Belgien, Rumänien und Spanien. In der Rating-Klasse 4 wurde der Rückgang in Russland durch einen Anstieg der Kredit- und Rahmenfinanzierungen in Tschechien teilweise ausgeglichen. Der Anstieg in den Rating-Klassen 8 und 9 war vor allem auf Ratingverschlechterungen aufgrund der Deckelung der Kundenratings mit dem Länderrating in Russland, Belarus und der Ukraine zurückzuführen. Für Projektfinanzierungen besteht ein fünfstufiges Rating-Modell, das sowohl die individuelle Ausfallwahrscheinlichkeit als auch die zur Verfügung stehenden Sicherheiten berücksichtigt. in € Millionen 2022 Anteil 2021 Anteil 6,1 Ausgezeichnete Projektbonität – sehr geringes Risiko 4.857 52,4% 4.807 57,5% 6,2 Gute Projektbonität – geringes Risiko 3.617 39,0% 2.539 30,4% 6,3 Ausreichende Projektbonität – mittleres Risiko 423 4,6% 666 8,0% 6,4 Schwache Projektbonität – hohes Risiko 94 1,0% 16 0,2% 6,5 Ausfall 264 2,8% 325 3,9% NR Nicht geratet 13 0,1% 6 0,1% Gesamt 9.268 100,0% 8.359 100,0% Die Erhöhung der Projektfinanzierungen um € 909 Millionen wurde vor allem durch Volumenanstiege in der Rating-Klasse 6,2 in der Slowakei, Tschechien, Deutschland und Österreich, teilweise bedingt durch Ratingverschlechterungen aus Rating-Klasse 6,1 verursacht. Die Anstiege in Rating-Klasse 6,1 vor allem in Tschechien (€ 474 Millionen) wurden durch Ratingverschlechterungen russischer und slowakischer Kunden großteils kompensiert. Kreditobligo für Firmenkunden und Projektfinanzierungen nach dem Risikoland unter Berücksichtigung des Garantiegebers nach Regionen: in € Millionen 2022 Anteil 2021 Anteil Zentraleuropa 25.596 25,7% 23.215 22,4% Westeuropa 25.093 25,2% 26.168 25,3% Österreich 19.125 19,2% 18.623 18,0% Südosteuropa 14.464 14,5% 14.388 13,9% Osteuropa 11.625 11,7% 17.759 17,2% Asien 1.918 1,9% 1.667 1,6% Sonstige 1.748 1,8% 1.618 1,6% Gesamt 99.569 100,0% 103.439 100,0% Der Rückgang in Osteuropa resultierte aus verringerten Kredit- und Rahmenfinanzierungen in Russland, der Ukraine und Belarus. Der Rückgang in Westeuropa war vor allem auf geringere Kredit- und Rahmenfinanzierungen in Deutschland, Frankreich, Belgien, Spanien und Großbritannien sowie Dokumentenakkreditive in der Schweiz zurückzuführen. Die Erhöhung in Zentraleuropa war vor allem auf die Zunahme von Kreditfinanzierungen und gegebenen Garantien in Tschechien, Ungarn und der Slowakei zurückzuführen. Der Anstieg in Österreich resultierte im Wesentlichen aus der Zunahme von Kreditfinanzierungen und gegebenen Garantien. Der Verkauf der bulgarischen Konzerneinheiten wirkte sich mit € 2.650 Millionen verringernd auf das Kreditobligo in Südosteuropa aus und wurde durch den Erwerb der Crédit Agricole Srbija AD (€ 670 Millionen) sowie Erhöhungen von Kredit- und Rahmenfinanzierungen in Serbien und Rumänien kompensiert. Kreditobligo für Firmenkunden und Projektfinanzierungen nach Branchenzugehörigkeit der Erstkunden: in € Millionen 2022 Anteil 2021 Anteil Fertigung/Produktion 24.711 24,8% 26.270 25,4% Groß- und Einzelhandel 20.800 20,9% 24.175 23,4% Immobilien 12.943 13,0% 12.852 12,4% Finanzintermediation 9.191 9,2% 8.814 8,5% Bauwesen 6.156 6,2% 5.863 5,7% Energieversorgung 5.580 5,6% 4.726 4,6% Transport, Lagerung und Verkehr 3.743 3,8% 4.122 4,0% Freie Berufe/technische Dienstleistungen 2.870 2,9% 2.481 2,4% Sonstige Branchen 13.574 13,6% 14.136 13,7% Gesamt 99.569 100,0% 103.439 100,0% Kreditportfolio – Retail-Kunden Die Asset-Klasse Retail-Kunden unterteilt sich in Privatpersonen sowie Klein- und Mittelbetriebe (KMU). Für Retail-Kunden wird ein duales Scoring-System eingesetzt, das eine Erst- und Ad-hoc-Analyse anhand der Kundendaten und eine Verhaltensanalyse anhand der Kontendaten umfasst. in € Millionen 2022 Anteil 2021 Anteil Retail-Kunden – Privatpersonen 47.338 93,9% 44.683 93,0% Retail-Kunden – Klein- und Mittelbetriebe 3.074 6,1% 3.348 7,0% Gesamt 50.412 100,0% 48.031 100,0% Kreditobligo für Retail-Kunden nach internem Rating: in € Millionen Untere PD- Skala in % Obere PD- Skala in % 2022 Anteil 2021 Anteil 0,5 Minimales Risiko > 0,00% ≤ 0,17% 11.488 22,8% 12.192 25,4% 1,0 Exzellente Kreditwürdigkeit > 0,17% ≤ 0,35% 9.574 19,0% 8.577 17,9% 1,5 Sehr gute Kreditwürdigkeit > 0,35% ≤ 0,69% 8.851 17,6% 8.449 17,6% 2,0 Gute Kreditwürdigkeit > 0,69% ≤ 1,37% 6.210 12,3% 6.275 13,1% 2,5 Intakte Kreditwürdigkeit > 1,37% ≤ 2,70% 3.919 7,8% 3.660 7,6% 3,0 Akzeptable Kreditwürdigkeit > 2,70% ≤ 5,26% 2.403 4,8% 2.189 4,6% 3,5 Knappe Kreditwürdigkeit > 5,26% ≤ 10,00% 1.189 2,4% 840 1,7% 4,0 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit > 10,00% ≤ 18,18% 535 1,1% 359 0,7% 4,5 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit > 18,18% < 100% 652 1,3% 397 0,8% 5,0 Ausfall 100% 100% 1.286 2,6% 1.318 2,7% NR Nicht geratet 4.305 8,5% 3.776 7,9% Gesamt 50.412 100,0% 48.031 100,0% Das nicht geratete Kreditobligo war vor allem auf die Übernahme von serbischen Portfolios sowie auf Kreditkartenlimite zurückzuführen. Retail-Forderungen nach Segmenten: 2022 in € Millionen Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Group Corporates & Markets Retail-Kunden – Privatpersonen 22.600 10.031 5.819 8.888 Retail-Kunden – Klein- und Mittelbetriebe 1.766 1.105 202 0 Gesamt 24.366 11.137 6.021 8.888 davon notleidendes Obligo 540 386 321 45 2021 in € Millionen Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Group Corporates & Markets Retail-Kunden – Privatpersonen 22.043 10.510 5.953 6.177 Retail-Kunden – Klein- und Mittelbetriebe 1.748 1.296 304 0 Gesamt 23.791 11.806 6.257 6.177 davon notleidendes Obligo 598 487 194 32 Das Kreditobligo gegenüber Retail-Kunden wuchs im Jahr 2022 um 5 Prozent, wobei der größte Zuwachs um € 2.711 Millionen in Group Corporates & Markets vorwiegend aufgrund von Bausparhypothekarkrediten verzeichnet wurde. Zentraleuropa verzeichnete einen Zuwachs um € 575 Millionen, der durch den Anstieg von Hypothekar- und Verbraucherkrediten in Tschechien und der Slowakei begründet war. Der Rückgang in Südosteuropa war auf den Verkauf der bulgarischen Konzerneinheiten (minus € 2.205 Millionen) zurückzuführen und wurde durch den Erwerb der Crédit Agricole Srbija AD (€ 747 Millionen) teilweise kompensiert. Osteuropa verzeichnete einen Rückgang, der durch verringerte Hypothekar- und Verbraucherkredite in Russland, Belarus und der Ukraine (teilweise währungsbedingt durch die Abwertung der ukrainischen Hryvna) begründet war. Kreditobligo gegenüber Retail-Kunden nach Produkten: in € Millionen 2022 Anteil 2021 Anteil Hypothekarkredite 29.990 59,5% 28.886 60,1% Verbraucherkredite 10.993 21,8% 10.879 22,6% Kreditkarten 5.215 10,3% 3.708 7,7% SME-Finanzierung 2.370 4,7% 2.622 5,5% Überziehungen 1.204 2,4% 1.364 2,8% Autokredite 640 1,3% 572 1,2% Gesamt 50.412 100,0% 48.031 100,0% 2022 in € Millionen Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Group Corporates & Markets Hypothekarkredite 17.354 3.566 2.328 6.742 Verbraucherkredite 3.774 4.833 2.101 284 Kreditkarten 1.383 1.113 1.123 1.596 SME-Finanzierung 950 1.015 243 163 Überziehungen 546 345 209 104 Autokredite 358 265 17 0 Gesamt 24.366 11.137 6.021 8.888 2021 in € Millionen Zentraleuropa Südosteuropa Osteuropa Group Corporates & Markets Hypothekarkredite 16.949 3.905 2.350 5.682 Verbraucherkredite 3.461 4.925 2.385 107 Kreditkarten 1.444 1.118 965 180 SME-Finanzierung 937 1.264 295 127 Überziehungen 676 368 240 80 Autokredite 323 226 22 0 Gesamt 23.791 11.806 6.257 6.177 Kreditportfolio – Kreditinstitute Die nachfolgende Tabelle stellt das Kreditobligo an Kreditinstitute (ohne Zentralbanken) nach dem internen Rating dar. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten in dieser Asset-Klasse werden aufgrund der geringen Anzahl an Kunden (bzw. an beobachtbaren Ausfällen) in den einzelnen Rating-Stufen durch eine Kombination interner und externer Daten ermittelt. in € Millionen Untere PD- Skala in % Obere PD- Skala in % 2022 Anteil 2021 Anteil 1 Minimales Risiko > 0,0000% ≤ 0,0300% 7.233 22,5% 3.668 17,6% 2 Exzellente Kreditwürdigkeit > 0,0300% ≤ 0,0751% 9.373 29,1% 4.385 21,0% 3 Sehr gute Kreditwürdigkeit > 0,0751% ≤ 0,1878% 10.270 31,9% 6.193 29,7% 4 Gute Kreditwürdigkeit > 0,1878% ≤ 0,4694% 499 1,6% 5.649 27,1% 5 Intakte Kreditwürdigkeit > 0,4694% ≤ 1,1735% 127 0,4% 418 2,0% 6 Akzeptable Kreditwürdigkeit > 1,1735% ≤ 2,9338% 3.780 11,8% 433 2,1% 7 Knappe Kreditwürdigkeit > 2,9338% ≤ 7,3344% 435 1,4% 91 0,4% 8 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit > 7,3344% ≤ 18,3360% 35 0,1% 23 0,1% 9 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit > 18,3360% < 100% 385 1,2% 0 0,0% 10 Ausfall 100% 100% 16 0,0% 3 0,0% NR Nicht geratet 4 0,0% 0 0,0% Gesamt 32.156 100,0% 20.864 100,0% Das Kreditobligo gegenüber Kreditinstituten erhöhte sich vor allem aufgrund des Anstiegs von Krediten und Forderungen in Rating-Klasse 1 und 2 in China und den USA sowie von Repo-Geschäften in Frankreich und den Niederlanden und der Rating-Klasse 6 in Russland. Weiters kam es in der Rating-Klasse 4 zu einem Rückgang bei den Repo-Geschäften, vorwiegend in Frankreich, Spanien und Italien, der auch durch Ratingverbesserungen einzelner Kunden in die Rating-Klasse 3 begründet war. Der Anstieg in Rating-Klasse 1 war auch auf eine Erhöhung der Anleihen bei internationalen Organisationen zurückzuführen. Kreditobligo an Kreditinstitute (ohne Zentralbanken) nach Regionen: in € Millionen 2022 Anteil 2021 Anteil Westeuropa 12.431 38,7% 10.712 51,3% Osteuropa 4.576 14,2% 1.790 8,6% Asien 4.043 12,6% 689 3,3% Österreich 3.400 10,6% 3.417 16,4% Zentraleuropa 1.142 3,6% 1.084 5,2% Südosteuropa 400 1,2% 253 1,2% Sonstige 6.165 19,2% 2.918 14,0% Gesamt 32.156 100,0% 20.864 100,0% Kreditobligo an Kreditinstitute (ohne Zentralbanken) nach Produkten: in € Millionen 2022 Anteil 2021 Anteil Kredite und Forderungen 12.124 37,7% 5.201 24,9% Repo 12.049 37,5% 8.467 40,6% Anleihen 4.950 15,4% 4.052 19,4% Geldmarkt 1.515 4,7% 1.153 5,5% Derivate 534 1,7% 612 2,9% Sonstige 984 3,1% 1.378 6,6% Gesamt 32.156 100,0% 20.864 100,0% Kreditportfolio – Öffentlicher Sektor Eine weitere Kundengruppe stellen souveräne Staaten, Zentralbanken sowie regionale Gebietskörperschaften und andere staatenähnliche Organisationen dar. Das Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor inkludiert lokale und regionale Regierungen. Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor (inklusive Zentralbanken) nach dem internen Rating: in € Millionen Untere PD- Skala in % Obere PD- Skala in % 2022 Anteil 2021 Anteil 1 Ausgezeichnete Bonität > 0,0000% ≤ 0,0300% 36.204 56,7% 30.797 51,5% 2 Sehr gute Bonität > 0,0300% ≤ 0,0751% 12.860 20,2% 15.392 25,7% 3 Gute Bonität > 0,0751% ≤ 0,1878% 6.398 10,0% 7.391 12,3% 4 Solide Bonität > 0,1878% ≤ 0,4694% 4.433 6,9% 3.811 6,4% 5 Zufriedenstellende Bonität > 0,4694% ≤ 1,1735% 545 0,9% 1.183 2,0% 6 Adäquate Bonität > 1,1735% ≤ 2,9338% 1.220 1,9% 75 0,1% 7 Fragliche Bonität > 2,9338% ≤ 7,3344% 24 0,0% 1.198 2,0% 8 Höchst fragliche Bonität > 7,3344% ≤ 18,3360% 0 0,0% 0 0,0% 9 Ausfallgefährdet > 18,3360% < 100% 1.768 2,8% 0 0,0% 10 Ausfall 100% 100% 362 0,6% 1 0,0% NR Nicht geratet 2 0,0% 0 0,0% Gesamt 63.816 100,0% 59.849 100,0% Seit Beginn des Krieges in der Ukraine hat sich der Zugang Russlands zum globalen Finanzsystem stetig verschlechtert. Westliche Länder haben starke Sanktionen gegen russische Unternehmen, die russische Zentralbank sowie die russische Regierung verhängt. Gleichzeitig hat Russland Beschränkungen für Kapitalflüsse in sogenannte unfreundliche Staaten eingeführt. Beides behinderte sowohl die Fähigkeit als auch die Bereitschaft, internationale Schulden zu bedienen. Basierend auf den verfügbaren Informationen haben Inhaber von russischen Staatsanleihen in Fremdwährung (Eurobonds), die spätestens am Sonntag, den 26. Juni 2022 fälligen Kuponzahlungen nicht erhalten. Außerdem wurden die nachfolgenden Kupons in russischen Rubel und nicht in der vertraglich vereinbarten Fremdwährung der jeweiligen Eurobonds gezahlt. Dies hatte zur Folge, dass die RBI das interne Rating russischer Staatsanleihen auf das niedrigste mögliche Niveau (SOV 10) gesetzt hat. Im Einklang mit den regulatorischen Richtlinien und jenen des internen Kreditrisikomanagements wird die externe Nichtbedienung nicht als Ausfall angesehen, da die von der russischen Tochterbank gehaltenen Staatsanleihen in lokaler Währung von diesen Beschränkungen nicht betroffen sind und immer noch die ursprünglich erwarteten vertraglichen Zahlungsströme generieren. Am 29. Juni 2022 gab das belarussische Finanzministerium bekannt, dass westliche Sanktionen, die Fähigkeit des Landes zum Handel mit Fremdwährungen eingeschränkt haben und so das Land in die Zahlungsunfähigkeit treiben, obwohl es in der Lage ist, seine Schulden zu bedienen. Den verfügbaren Informationen zufolge erhielten Inhaber von 2027 fälligen belarussischen Staatsanleihen (Eurobonds) keine Zahlungen in der Ursprungswährung, US-Dollar, nachdem die Regierung von Belarus erklärt hatte, dass sie die Anleihen bevorzugt in ihrer eigenen Währung, dem Belarus Rubel, bedienen würde. Eine ursprünglich am 29. Juni fällige Zahlung blieb nach Ablauf einer 14-tägigen Nachfrist unbezahlt. Als Reaktion darauf hat die RBI das interne Rating belarussischer Staatsanleihen im Juli auf das niedrigste mögliche Niveau (SOV 10) gesetzt, jedoch wird in Übereinstimmung mit den regulatorischen Richtlinien und dem internen Kreditrisikomanagement das externe Nichtzahlungsereignis in diesem Fall nicht als Ausfall angesehen, da die von der lokalen Tochterbank nach belarussischem Recht gehaltenen Staatsanleihen immer noch die ursprünglich erwarteten vertraglichen Zahlungsströme generieren. Am 10. August 2022 führte die Ukraine aufgrund des erheblichen makroökonomischen, externen und finanzpolitischen Drucks infolge des Krieges eine Umschuldung durch. Die Umschuldung wurde vom Internationalen Währungsfonds und den westlichen Staaten unterstützt, da das Land die allgemeinen Staatsausgaben decken und für die Verteidigung der Ukraine aufkommen muss. Die Mehrheit der Inhaber von Fremdwährungsanleihen des Landes stimmte einem Zahlungsaufschub für zwei Jahre zu. Als Reaktion darauf setzte die RBI das interne Rating ukrainischer Staatsanleihen am 17. August 2022 auf das niedrigste mögliche Niveau (SOV 10), jedoch wurde in Übereinstimmung mit den regulatorischen Richtlinien und dem internen Kreditrisikomanagement das externe Nichtzahlungsereignis in diesem Fall nicht als Zahlungsausfall angesehen, da die von der lokalen Tochterbank nach ukrainischem Recht gehaltenen Instrumente in lokaler Währung von der Umschuldung nicht betroffen waren und immer noch die ursprünglich erwarteten vertraglichen Zahlungsströme generierten. Am 5. Dezember 2022 wurde das interne Rating der Ukraine auf das niedrigste – noch nicht im Ausfall – Rating (SOV 9C) zurückgestuft, da die Ukraine nicht mehr als zahlungsunfähig gilt und eine dreimonatige Probezeit nach der erfolgreichen Umstrukturierung eingehalten wurde. Das Rating drückt die Einschätzung aus, dass die Risiken für die ukrainischen Staatsschulden nach wie vor außergewöhnlich hoch sind und es erneut zu einem Kreditereignis/Ausfall kommen könnte. Der Anstieg in der Rating-Klasse 1 war vorwiegend auf eine Erhöhung der Geldmarktgeschäfte bei der Oesterreichischen Nationalbank zurückzuführen, die teilweise durch einen Rückgang des Repo-Geschäfts in Tschechien kompensiert wurde. Die Rating-Klasse 6 verzeichnete einen Anstieg aufgrund der Ratingverschlechterung der russischen Zentralbank von Rating-Klasse 2. Neben der Ratingverschlechterung der russischen Zentralbank war der Rückgang der Rating-Klasse 2 auf geringere Einlagen bei der rumänischen Nationalbank sowie auf die Verringerung der Geldmarktgeschäfte mit der ungarischen Nationalbank zurückzuführen. Der Anstieg in der Rating-Klasse 9 war durch die Ratingverschlechterung von der belarussischen und ukrainischen Nationalbank von Rating-Klasse 7 begründet. Der Anstieg in Rating-Klasse 10 war auf die Ratingherabstufung Russlands von Rating-Klasse 3 sowie Belarus von Rating-Klasse 7 zurückzuführen. Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor (inklusive Zentralbanken) nach Produkten: in € Millionen 2022 Anteil 2021 Anteil Geldmarkt 26.803 42,0% 5.574 9,3% Anleihen 17.662 27,7% 17.909 29,9% Kredite und Forderungen 12.135 19,0% 28.111 47,0% Repo 6.663 10,4% 8.091 13,5% Derivate 162 0,3% 97 0,2% Sonstige 391 0,6% 67 0,1% Gesamt 63.816 100,0% 59.849 100,0% Aufgrund der geänderten Zinslandschaft wurden anstelle der bislang bestehenden Kreditveranlagungen Geldmarktgeschäfte mit der Oesterreichischen und slowakischen Nationalbank abgeschlossen, was sich im Rückgang der Kredite und Forderungen sowie dem Anstieg der Geldmarktgeschäfte widerspiegelt. Die Repo-Geschäfte gingen in Tschechien zurück. Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor im Bereich Non Investment Grade (Rating 5 und darunter): in € Millionen 2022 Anteil 2021 Anteil Ukraine 1.312 33,5% 843 34,3% Russland 1.239 31,6% 0 0,0% Belarus 603 15,4% 336 13,7% Albanien 527 13,5% 720 29,3% Bosnien und Herzegowina 186 4,7% 465 18,9% Sonstige 53 1,3% 94 3,8% Gesamt 3.921 100,0% 2.458 100,0% Das Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor im Bereich Non Investment Grade erhöhte sich durch die Ratingverschlechterung Russlands. Das Obligo umfasst vor allem russische, ukrainische und belarussische Staatsanleihen sowie Einlagen der Konzerneinheiten bei lokalen Zentralbanken in Zentral-, Ost- und Südosteuropa, die der Erfüllung der jeweiligen Mindestreservevorschriften und der kurzfristigen Veranlagung von überschüssiger Liquidität dienen und daher untrennbar mit der Geschäftstätigkeit in diesen Ländern verbunden sind. Notleidendes Exposure (NPE) Seit November 2019 wendet die RBI vollständig die neue Ausfalldefinition der CRR sowie die dazugehörigen Anforderungen der EBA (EBA/GL/2016/07) an. Notleidendes Obligo nach der gültigen Definition des EBA-Dokuments Implementing Technical Standard (ITS) on Supervisory Reporting (Forbearance and Non-performing exposures): NPE NPE Ratio NPE Coverage Ratio in € Millionen 2022 2021 2022 2021 2022 2021 Regierungen 169 1 7,9% 0,1% 3,0% 96,0% Kreditinstitute 6 3 0,0% 0,0% 63,1% >100% Sonstige Finanzunternehmen 163 113 1,4% 1,0% 29,8% 39,7% Nicht-Finanzunternehmen 1.619 1.574 3,2% 2,9% 62,8% 59,8% Haushalte 1.133 1.131 2,7% 2,8% 66,2% 68,3% Kredite und Forderungen 3.090 2.822 1,8% 1,8% 59,1% 62,5% Anleihen 3 0 0,0% 0,0% − − Gesamt 3.093 2.823 1,6% 1,6% 59,0% 62,5% Das Volumen des notleidenden Obligos erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um € 270 Millionen auf € 3.093 Millionen. Organisch ergab sich ein Anstieg um € 302 Millionen, die Währungsentwicklung trug € 43 Millionen bei, insbesondere durch die Aufwertung des russischen Rubels und des US-Dollars, dem entgegen wirkte der Verkauf der bulgarischen Konzerneinheiten in Höhe von € 105 Millionen. Die NPE Ratio blieb gegenüber dem Jahresultimo unverändert bei 1,6 Prozent, bedingt durch einen Anstieg der Veranlagungen bei Kreditinstituten und Zentralbanken. Die Deckungsquote verringerte sich um 3,5 Prozentpunkte auf 59,0 Prozent. Entwicklung des notleidenden Obligos nach Asset-Klassen (ohne außerbilanzielle Geschäfte): in € Millionen Stand 1.1.2022 Änderung Konsolidierungskreis Währung Zugänge Abgänge Stand 31.12.2022 Regierungen 1 - 1 0 169 0 169 Kreditinstitute 3 0 0 2 0 6 Sonstige Finanzunternehmen 113 0 0 92 - 42 163 Nicht-Finanzunternehmen 1.574 - 36 30 624 - 572 1.619 Haushalte 1.131 - 38 12 471 - 444 1.133 Kredite und Forderungen (NPL) 2.822 - 75 43 1.358 - 1.058 3.090 Anleihen 0 0 0 3 0 3 Gesamt (NPE) 2.823 - 75 43 1.361 - 1.059 3.093 in € Millionen Stand 1.1.2021 Änderung Konsolidierungskreis Währung Zugänge Abgänge Stand 31.12.2021 Regierungen 2 0 0 0 - 1 1 Kreditinstitute 4 0 0 0 - 1 3 Sonstige Finanzunternehmen 95 0 2 25 - 9 113 Nicht-Finanzunternehmen 1.627 26 34 364 - 476 1.574 Haushalte 1.112 17 27 515 - 538 1.131 Kredite und Forderungen (NPL) 2.840 42 62 903 - 1.025 2.822 Anleihen 11 0 0 0 - 10 0 Gesamt (NPE) 2.851 42 62 903 - 1.035 2.823 Anteil des notleidenden Obligos (NPE) nach Segmenten (ohne außerbilanzielle Geschäfte): NPE NPE Ratio NPE Coverage Ratio in € Millionen 2022 2021 2022 2021 2022 2021 Zentraleuropa 831 916 1,4% 1,6% 59,7% 60,5% Südosteuropa 591 756 2,0% 2,4% 70,2% 69,3% Osteuropa 708 350 2,3% 1,5% 65,1% 66,9% Group Corporates & Markets 962 801 1,8% 1,5% 47,1% 56,4% Corporate Center 0 0 0,0% 0,0% 100,0% 100,0% Gesamt 3.093 2.823 1,6% 1,6% 59,0% 62,5% Zu dem Anstieg des notleidenden Obligos trug hauptsächlich das Segment Osteuropa mit € 359 Millionen auf € 708 Millionen bei. Dafür war vorwiegend die Ukraine mit € 223 Millionen und Russland mit € 138 Millionen verantwortlich, die Währungsaufwertung des russischen Rubels beeinflusste den Anstieg um € 20 Millionen, vermindernd wirkten Verkäufe und Ausbuchungen von notleidenden Kreditforderungen in Russland in Höhe von € 122 Millionen. Die NPE Ratio bezogen auf das Gesamtobligo erhöhte sich um 0,8 Prozentpunkte auf 2,3 Prozent, die Deckungsquote verringerte sich um 1,7 Prozentpunkte auf 65,1 Prozent. Das notleidende Obligo des Segment Group Corporates & Markets erhöhte sich gegenüber dem Jahresende um € 161 Millionen auf € 962 Millionen, beeinflusst durch die Währungsaufwertungen, insbesondere des US-Dollars, in Höhe von € 20 Millionen, reduzierend wirkten Verkäufe und Ausbuchungen von notleidenden Kreditforderungen in Höhe von € 100 Millionen, die NPE Ratio erhöhte sich um 0,3 Prozentpunkte auf 1,8 Prozent, die Deckungsquote reduzierte sich um 9,3 Prozentpunkte auf 47,1 Prozent. Im Segment Südosteuropa verringerte sich das notleidende Obligo um € 166 Millionen auf € 591 Millionen, vorwiegend bedingt durch den Verkauf der bulgarischen Konzerneinheiten mit insgesamt € 105 Millionen, sowie Verkäufe und Ausbuchungen von notleidenden Kreditforderungen vor allem in Rumänien in Höhe von € 94 Millionen. Die NPE Ratio sank um 0,4 Prozentpunkte auf 2,0 Prozent, die Deckungsquote erhöhte sich um 0,9 Prozentpunkte auf 70,2 Prozent. Das Segment Zentraleuropa verzeichnete mit € 831 Millionen einen Rückgang des notleidenden Obligos um € 85 Millionen, vor allem durch Rückgänge in Ungarn und Tschechien um insgesamt € 60 Millionen. Die NPE Ratio bezogen auf das Gesamtobligo verringerte sich um 0,2 Prozentpunkte auf 1,4 Prozent, die Deckungsquote verringerte sich um 0,9 Prozentpunkte auf 59,7 Prozent. Notleidendes Obligo mit Restrukturierungsmaßnahmen: Refinanzierung Instrumente mit geänderten Laufzeiten und Konditionen Gesamt in € Millionen 2022 2021 2022 2021 2022 2021 Regierungen 0 0 0 1 0 1 Kreditinstitute 0 0 0 0 0 0 Sonstige Finanzunternehmen 60 8 38 60 98 69 Nicht-Finanzunternehmen 81 215 886 804 967 1.019 Haushalte 8 11 273 297 281 308 Gesamt 149 235 1.197 1.162 1.346 1.397 Notleidendes Obligo mit Restrukturierungsmaßnahmen nach Segmenten: in € Millionen 2022 Anteil 2021 Anteil Zentraleuropa 259 19,2% 328 23,5% Südosteuropa 182 13,5% 261 18,7% Osteuropa 350 26,0% 179 12,8% Group Corporates & Markets 555 41,2% 628 45,0% Gesamt 1.346 100,0% 1.397 100,0% Länderrisiko Das Länderrisiko umfasst das Transfer- und Konvertibilitätsrisiko sowie das politische und makroökonomische Risiko im weiteren Sinne. Für die RBI ergibt sich dies aus grenzüberschreitenden Transaktionen und Operationen in ausländischen Ländern über ihre Tochtergesellschaften. Den Aktivitäten auf den Kernmärkten wird dabei besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Ein aktives Länder-Risikomanagement wird konzernweit auf der Grundlage der regelmäßig vom Vorstand genehmigten Länder-Risikopolitik sichergestellt. Diese Politik ist Teil des Kreditportfolio-Limitsystems und legt eine strikte Begrenzung des grenzüberschreitenden Risikos für einzelne Länder fest, um Risikokonzentrationen zu vermeiden. Gleichzeitig soll die Politik Anreize für die Risikobereitschaft innerhalb der Kernmärkte der RBI schaffen. Die Grenzwerte für die einzelnen Länder werden anhand eines internen Modells festgelegt, das aus den Säulen wie der eigenen Kapitalisierung der Gruppe, dem internen Länderratings, der Größe und Dynamik des Landes und seines Bankensektors basiert. Das Länderrisiko spiegelt sich auch in der Produktpreisgestaltung und in der risikoadjustierten Performance-Messung durch das interne System der Verrechnungspreise der Fonds wider. Auf diese Weise gibt die RBI den Geschäftseinheiten einen Anreiz, das Länderrisiko zu mindern (z. B. durch den Abschluss von Versicherungen bei Exportkreditversicherungen oder die Suche nach Garantiegebern in Drittländern). Die aus der Länder-Risikoanalyse gewonnenen Erkenntnisse werden nicht nur für die Begrenzung des gesamten grenzüberschreitenden Engagements genutzt, sondern auch für die Steuerung des gesamten Kreditengagements in jedem einzelnen Land (d. h. einschließlich des durch lokale Einlagen finanzierten Engagements). Auf diese Weise richtet die RBI ihre Geschäftsaktivitäten auf die erwarteten makroökonomischen Trends in den verschiedenen Märkten aus, was eine breite Diversifizierung ihres Kreditportfolios fördert. Konzentrationsrisiko Das Kreditportfolio des Konzerns ist sowohl nach Regionen als auch nach Branchen gut diversifiziert. Auch Einzelkreditkonzentrationen werden auf Basis von Gruppen verbundener Kunden aktiv über die Limitvergabe und regelmäßiges Reporting gesteuert, sodass die Granularität des Portfolios entsprechend gut ist. Die geografische Aufgliederung der Forderungen spiegelt die breite Diversifikation des Kreditgeschäfts in den europäischen Märkten des Konzerns wider. Kreditobligo aller Forderungsklassen gegliedert nach dem Risikoland des Kreditnehmers und gruppiert nach Regionen: in € Millionen 2022 Anteil 2021 Anteil Zentraleuropa 71.413 29,0% 69.380 29,9% Tschechien 31.738 12,9% 31.130 13,4% Slowakei 24.085 9,8% 22.228 9,6% Ungarn 11.169 4,5% 10.841 4,7% Polen 3.922 1,6% 4.610 2,0% Sonstige 498 0,2% 572 0,2% Österreich 56.770 23,1% 46.936 20,2% Westeuropa 41.789 17,0% 41.056 17,7% Deutschland 11.929 4,9% 12.356 5,3% Frankreich 7.756 3,2% 6.784 2,9% Großbritannien 3.713 1,5% 4.413 1,9% Spanien 3.265 1,3% 2.654 1,1% Schweiz 3.143 1,3% 4.211 1,8% Luxemburg 2.939 1,2% 2.395 1,0% Niederlande 2.458 1,0% 1.795 0,8% Italien 2.151 0,9% 1.693 0,7% Sonstige 4.434 1,8% 4.755 2,0% Südosteuropa 35.464 14,4% 36.906 15,9% Rumänien 16.352 6,6% 14.459 6,2% Kroatien 7.298 3,0% 6.368 2,7% Serbien 6.467 2,6% 4.490 1,9% Bosnien und Herzegowina 2.125 0,9% 2.293 1,0% Albanien 1.788 0,7% 1.798 0,8% Bulgarien 310 0,1% 6.413 2,8% Sonstige 1.125 0,5% 1.085 0,5% Osteuropa 25.552 10,4% 29.826 12,8% Russland 19.195 7,8% 23.339 10,1% Ukraine 4.018 1,6% 4.253 1,8% Belarus 1.805 0,7% 1.906 0,8% Sonstige 534 0,2% 328 0,1% Asien 6.345 2,6% 2.450 1,1% Nordamerika 4.497 1,8% 2.992 1,3% Restliche Welt 4.124 1,7% 2.636 1,1% Gesamt 245.953 100,0% 232.183 100,0% Der größte Anstieg wurde in Österreich aufgrund der Zunahme von Kredit- und Rahmenfinanzierungen sowie der Erhöhung der Geldmarktgeschäfte mit der Oesterreichischen Nationalbank verzeichnet. In Asien war der Anstieg durch eine Erhöhung von Krediten und Forderungen in China begründet. In Zentraleuropa resultierte der Anstieg aus Geldmarktgeschäften mit der slowakischen Nationalbank. Der Rückgang in Osteuropa resultierte aus dem volumenbedingten Rückgang in Russland. Bedingt durch den Verkauf der bulgarischen Konzerneinheiten kam es in Südosteuropa zu einem Rückgang, der teilweise durch den Kauf der Crédit Agricole Srbija AD kompensiert wurde. Kreditobligo aller Forderungsklassen nach Währungen: in € Millionen 2022 Anteil 2021 Anteil Euro (EUR) 136.367 55,4% 120.195 51,8% Tschechische Krone (CZK) 27.711 11,3% 28.232 12,2% US-Dollar (USD) 22.350 9,1% 23.186 10,0% Russischer Rubel (RUB) 17.266 7,0% 18.143 7,8% Rumänischer Leu (RON) 11.388 4,6% 10.118 4,4% Ungarischer Forint (HUF) 7.949 3,2% 8.556 3,7% Kroatische Kuna (HRK) 3.885 1,6% 3.465 1,5% Chinesischer Yuan (CNY) 3.560 1,4% 110 0,0% Ukrainische Hryvna (UAH) 3.298 1,3% 3.478 1,5% Serbischer Dinar (RSD) 2.737 1,1% 2.100 0,9% Bosnische Marka (BAM) 2.274 0,9% 2.298 1,0% Schweizer Franken (CHF) 2.080 0,8% 2.572 1,1% Albanischer Lek (ALL) 1.290 0,5% 1.330 0,6% Belarus Rubel (BYN) 1.104 0,4% 1.058 0,5% Bulgarische Lewa (BGN) 5 0,0% 4.372 1,9% Andere Fremdwährungen 2.690 1,1% 2.970 1,3% Gesamt 245.953 100,0% 232.183 100,0% Kreditobligo des Konzerns nach Branchenzugehörigkeit: in € Millionen 2022 Anteil 2021 Anteil Kredit- und Versicherungsgewerbe 80.890 32,9% 66.636 28,7% Private Haushalte 45.142 18,4% 44.857 19,3% Sonstiges verarbeitendes Gewerbe 19.140 7,8% 19.954 8,6% Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherungen 18.739 7,6% 18.788 8,1% Handelsvermittlung und Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 15.403 6,3% 18.135 7,8% Grundstücks- und Wohnungswesen 13.120 5,3% 13.017 5,6% Baugewerbe 6.805 2,8% 6.404 2,8% Einzelhandel und Reparatur von Gebrauchsgütern 5.758 2,3% 6.144 2,6% Energieversorgung 5.737 2,3% 4.852 2,1% Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen 3.328 1,4% 2.881 1,2% Metallerzeugung und -bearbeitung 2.877 1,2% 3.240 1,4% Ernährungsgewerbe 2.803 1,1% 2.925 1,3% Landverkehr, Transport in Rohrfernleitungen 2.577 1,0% 2.599 1,1% Maschinenbau 1.846 0,8% 1.875 0,8% Sonstiges Transportgewerbe 1.770 0,7% 2.115 0,9% Kraftfahrzeughandel, Tankstellen 1.348 0,5% 1.346 0,6% Gewinnung von Erdöl und Erdgas 1.033 0,4% 1.389 0,6% Sonstige Branchen 17.636 7,2% 15.024 6,5% Gesamt 245.953 100,0% 232.183 100,0% Strukturiertes Kreditportfolio Der Konzern ist als Investor in strukturierten Produkten tätig. Das Gesamtexposure an strukturierten Produkten verfügt über ein Nominale in Höhe von € 511 Millionen (Vorjahr: € 340 Millionen) und einen Buchwert in Höhe von € 530 Millionen (Vorjahr: € 234 Millionen). Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Investments in Asset-Backed Securities (ABS), Asset-Based Financing (ABF) und zum Teil auch Collateralized Debt Obligations (CDO). 97 Prozent (Vorjahr: 68 Prozent) des Portfolios enthalten Forderungen gegenüber europäischen Kunden. Die Steigerung bei den Nominalen zum Vorjahr ist auf Zukäufe aufgrund von neuen Transaktionen zurückzuführen. Kontrahentenausfallrisiko Ein Kontrahentenausfall bei Derivat-, Pensions- und Wertpapierleihgeschäften kann Verluste durch die Kosten der Wiederbeschaffung eines äquivalenten Kontrakts verursachen. Dieses Risiko wird vom Konzern durch die Marktbewertungsmethode gemessen, die den gegenwärtigen Marktwert und einen vordefinierten Puffer für etwaige Veränderungen des Forderungswerts in der Zukunft berücksichtigt. Für die interne Steuerung werden die möglichen Preisänderungen, die den fairen Wert dieser Instrumente beeinflussen, je nach Instrumentenkategorie aufgrund der historischen Marktwertbewegungen ermittelt. Voraussetzung für den Abschluss von derivativen Kontrakten ist die Einhaltung des Kreditgenehmigungsprozesses, für den dieselben Risikoklassifizierungs-, -limitierungs- und -überwachungsverfahren gelten wie für das klassische Kreditgeschäft. Derivative Positionen werden dabei in der Einrichtung und Überwachung von Kreditlimits sowie in der Bemessung und Allokation des internen Kapitals gemeinsam mit den sonstigen Forderungen eines Kunden als gewichtete Anrechnungsbeträge berücksichtigt. Eine wesentliche Strategie zur Reduktion dieses Risikos stellen Kreditrisikominderungsinstrumente, z. B. Netting und die Unterlegung mit Sicherheiten, dar. Grundsätzlich strebt der Konzern für alle wesentlichen Derivatgeschäfte den Abschluss eines standardisierten ISDA-Rahmenvertrags für das bilaterale Netting und eines entsprechenden Credit Support Annex (CSA) zur Absicherung der jeweils aktuellen Marktwerte auf täglicher Basis an. (44) Marktrisiko Der Konzern definiert Marktrisiko als die potenziell mögliche negative Veränderung der Marktpreise von Handels- und Investmentpositionen. Es wird durch Schwankungen der Wechselkurse, Zinssätze, Credit Spreads, Aktienpreise und Warenpreise sowie anderer relevanter Marktparameter, wie z. B. impliziter Volatilitäten, bestimmt. Das Marktrisiko der Kundenbereiche wird mittels Transferpreismethode in das Treasury transferiert. Der Bereich Treasury ist für das Management dieser strukturellen Risiken sowie für die Einhaltung der Gesamtkonzernlimits verantwortlich. Der Bereich Capital Markets ist für den Eigenhandel, das Market Making und das Kundengeschäft mit Geld- und Kapitalmarktprodukten zuständig. Während in den Vorjahren die globale COVID-Situation eine verstärkte Überwachung von Marktbewegungen und Positionsänderungen für die RBI erforderte, ist im Berichtsjahr 2022 der Russland-Ukraine-Krieg die Herausforderung im Marktrisikomanagement. Zeitnah, mit Ende Februar wurden alle Limite für Russland, die Ukraine und Belarus weitgehend auf null reduziert und die Positionen aktiv verringert, ohne durch Marktverzerrungen zu leiden. Aktives Risikomanagement und tägliche Überwachung mit Fokus auf die russischen, ukrainischen sowie belarussischen Märkte und Portfolios aber auch auf die angrenzenden betroffenen Märkte sind notwendig, um sich an die geänderten Bedingungen anzupassen. Organisation des Marktrisikomanagements Alle Marktrisiken werden auf Konzernebene gemessen, überwacht und gesteuert. Die Aufgabe des strategischen Marktrisikomanagements wird durch das Market Risk Committee wahrgenommen, welches für das Management und die Steuerung aller Marktrisiken im Konzern verantwortlich ist. Das Konzerngesamtlimit wird unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit und des Ertragsbudgets vom Gesamtvorstand festgelegt. Die Aufteilung dieses Limits auf Sublimits erfolgt abgestimmt mit den jeweiligen Unternehmensbereichen je nach Strategie, Geschäftsmodell und Risikoappetit. Die Abteilung Market Risk Management stellt sicher, dass der Geschäfts- und der Produktumfang im Rahmen der definierten und beschlossenen Strategie des Konzerns liegen. Sie ist verantwortlich für die Entwicklung und Weiterentwicklung der Risikomanagement-Prozesse, -Infrastruktur und -Systeme sowie der Regelwerke und der Messmethoden für alle Marktrisikokategorien und für marktrisikoinduzierte Kreditrisiken des Derivatgeschäfts. Weiters führt diese Abteilung die tägliche unabhängige Messung und das Reporting aller Marktrisiken durch. Alle Produkte, in denen offene Positionen gehalten werden, sind im Produktkatalog festgelegt. Neue Produkte werden in diese Liste erst dann aufgenommen, wenn sie den Produkteinführungsprozess erfolgreich durchlaufen haben. Produktanträge werden einer gesamthaften Risikoanalyse unterworfen und nur genehmigt, wenn die Abbildbarkeit in den Front- und Back-Office- bzw. Risikomanagement-Systemen der Bank gewährleistet ist. Limitsystem Der Konzern verfolgt einen umfassenden Risikomanagement-Ansatz für Handels- und Bankbücher (Total-Return-Ansatz). Die Steuerung der Marktrisiken wird deshalb konsistent auf alle Handels- und Bankbücher angewendet. Die folgenden Größen werden im Marktrisikomanagement-System auf täglicher Basis gemessen und limitiert: Value-at-Risk (VaR) – Konfidenzintervall 99 Prozent Der VaR ist das Hauptsteuerungsinstrument für Marktrisiken in liquiden Märkten und normalen Marktsituationen. Es werden zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden je nach Steering-Ansatz verwendet. Die Konsistenz zwischen P&L und Risikoziffern ist parallel zum ökonomischen Umfang der RBI notwendig, um eine umfassende Steuerung zu gewährleisten. Die Umstellung des Limitsystems wurde vom Regulator genehmigt. Für das Gesamtportfolio inklusive des Bankbuchs wird ein Modell verwendet, welches auf einer historischen Simulation beruht, und für die längerfristige Steuerung der Marktrisiken aus den Bankbüchern geeignet ist (Modell ALL, Konfidenzintervall 99 Prozent, Horizont 20 Tage). Die Berechnung basiert auf überlappenden 20-Tages-Returns der letzten sieben Jahre und wird auch für die Allokation des ökonomischen Kapitals verwendet. Für alle Markrisiken mit unmittelbarer Auswirkung auf die Erfolgsrechnung wird ein Modell angewendet, welches die kurzfristige Volatilität gut prognostiziert (Modell IFRS-P&L, Konfidenzintervall 99 Prozent, Horizont 1 Tag). Dieser Modellansatz ist von der österreichischen Finanzmarktaufsicht als internes Modell für die Messung des Eigenmittelerfordernisses für Marktrisiken für das Handelsbuch der RBI AG zugelassen. Beide Modelle berechnen Value-At-Risk-Kennzahlen für die Veränderungen der Risikofaktoren Fremdwährungen, Zinsentwicklung, Credit Spreads, implizite Volatilität, Aktienindizes und Basis- Spreads. Sensitivitäten (gegenüber Änderungen in Währungskursen und Zinssätzen, Gamma, Vega, Aktien- und Warenpreisen) Sensitivitätslimits sollen Konzentrationen in normalen Marktsituationen vermeiden und sind das Hauptsteuerungsinstrument in Stress-Situationen und in illiquiden oder strukturell schwer zu messenden Märkten. Stop Loss Dieses Limit unterstützt die Disziplin der Händler im Management von Eigenpositionen, mögliche Verluste nicht zu akkumulieren, sondern eng zu begrenzen. Dieses mehrstufige Limitsystem wird durch ein umfangreiches Stresstesting-Konzept ergänzt, in dem die potenziellen Wertveränderungen des Gesamtportfolios bei Anwendung verschiedener Szenarien ermittelt werden. Risikokonzentrationen, die durch diese Stresstests offenbar werden, werden im Marktrisikokomitee berichtet und in der Limitvergabe berücksichtigt. Stresstest-Berichte je Portfolio sind Teil des täglichen Marktrisiko-Reporting. Value-at-Risk (VaR) Nachstehende Tabellen stellen die Risikokennzahlen (VaR ALL 99 Prozent, 20 Tage sowie VaR IFRS-P&L 99 Prozent, 1 Tag) für das Marktrisiko der Handelsbücher je Risikoart dar, während für das Bankbuch das Gesamtrisiko dargestellt wird. Die strukturellen Kapitalpositionen, die strukturellen Zinsrisiken sowie Spread-Risiken aus Anleihebüchern, die als Liquiditätspuffer gehalten werden, dominieren den VaR des Konzerns. Das IFRS-P&L-Modell zielt auf die Messung kurzfristiger Marktschwankungen ab, während das Modell ALL die Messung der strukturellen Zinsrisiken im Fokus hat. Generell ist festzuhalten, dass ein Anstieg des VaRs im Vergleich zum Jahresultimo 2021 vor allem auf das Währungsrisiko der strukturellen Rubel-, Hryvna-, Forint-, und Belarus-Rubel-Position zurückzuführen war. Modell IFRS-P&L Handelsbuch VaR (99%, 1d) VaR per Durchschnitts-VaR Minimum VaR Maximum VaR VaR per in € Millionen 2022 2021 Währungsrisiko 1 2 0 38 4 Zinsrisiko 1 4 1 23 2 Credit-Spread-Risiko 6 3 1 11 2 Aktienpreisrisiko 1 1 0 1 0 Vega Risiko 0 0 0 1 0 Basis Risiko 12 9 1 18 1 Gesamt 14 13 3 40 6 Modell IFRS-P&L Gesamt VaR (99%, 1d) VaR per Durchschnitts-VaR Minimum VaR Maximum VaR VaR per in € Millionen 2022 2021 Währungsrisiko 13 7 2 45 4 Zinsrisiko 4 6 2 20 2 Credit-Spread-Risiko 6 6 3 29 3 Aktienpreisrisiko 1 1 0 1 0 Vega Risiko 1 3 0 9 1 Basis Risiko 30 15 1 34 1 Gesamt 35 23 5 56 7 Modell ALL VaR (99%, 20d) VaR per Durchschnitts-VaR Minimum VaR Maximum VaR VaR as at in € Millionen 2022 2021 Ökonomisches Kapital ALL 565 335 98 722 120 Vega Risiko ALL 16 25 10 48 18 Gesamt ALL 581 360 134 750 138 Ökonomisches Kapital Bankbuch 572 336 95 727 139 Vega Risiko Bankbuch 15 23 10 47 17 Gesamt Bankbuch 587 360 127 759 156 Zinsrisiko im Bankbuch 120 126 67 275 76 Die verwendeten Risikomessmethoden werden – neben qualitativen Analysen der Profitabilität – laufend durch Backtesting und statistische Validierungsverfahren überwacht und, falls Modellierungsschwächen festgestellt werden, adaptiert. Im Berichtsjahr 2022 gab es eine hypothetische Backtesting-Überschreitung. Die folgende Grafik stellt den VaR den hypothetischen Gewinnen und Verlusten auf täglicher Basis gegenüber. Der VaR stellt den maximalen Verlust dar, der mit einem Konfidenzintervall von 99 Prozent binnen eines Tages nicht überschritten wird. Er wird dem jeweiligen hypothetischen Gewinn oder Verlust gegenübergestellt, der am darauffolgenden Tag aufgrund der dann tatsächlich eingetretenen Marktbewegungen eintreten würde. Währungsrisiken und Kapital(quoten)-Hedge Das Marktrisiko des Konzerns wird vorrangig vom Währungsrisiko, das aus dem in Fremdwährung gehaltenen Eigenkapital der ausländischen Konzerneinheiten resultiert, und den diesbezüglich vom Group Asset/Liability Committee gesteuerten Absicherungsgeschäften geprägt. Das Währungsrisiko im engeren Sinn ist als die Gefahr von Verlusten aufgrund offener Devisenpositionen definiert. Währungsschwankungen wirken sich dabei aber sowohl auf die laufend erzielten Erträge als auch auf die anfallenden Kosten aus. Sie beeinflussen weiters das Eigenmittelerfordernis von Aktivpositionen in Fremdwährungen, selbst wenn diese in derselben Währung refinanziert wurden und somit keine offene Devisenposition besteht. Der Konzern hält materielle Beteiligungen an Gesellschaften außerhalb des Euroraums, die ihr Eigenkapital in der jeweiligen Lokalwährung halten. Ebenso ist ein wesentlicher Teil der Risikoaktiva des Konzerns nicht in Euro denominiert. Wechselkursveränderungen führen daher sowohl zu Schwankungen des Eigenkapitals des Konzerns als auch zu Veränderungen des Eigenmittelerfordernisses für das Kreditrisiko. Aus regulatorischer Sicht wurde durch die EZB für die Gruppe ein Waiver genehmigt, welcher erlaubt, die mit dem Marktrisiko in Verbindung stehenden RWAs zu reduzieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Gruppe einer spezifischen Hedging-Strategie folgt, die es erlaubt, die Währungsrisiken gegen potenzielle Schocks abzusichern. Um das Währungsrisiko abzusichern, wird in der RBI aktuell der Ansatz der konstanten Kapitalquote verfolgt. Ziel dieser Hedging-Strategie ist es, Kernkapital und risikogewichtete Aktiva für jede Währung mit der gewünschten Kernkapitalquote in Einklang zu bringen (d. h. Kapitalüber- oder -unterdeckungen in jeder Währung im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva zu schließen), sodass die Kernkapitalquote bei Währungsschwankungen konstant bleibt. Der Konzern arbeitet im Währungsrisikomanagement mit dem Ansatz der konstanten Kapitalquote. Bei Veränderungen der Wechselkurse kommt es daher zu absoluten Veränderungen im Eigenkapital, gleichzeitig ändert sich aber auch das Kapitalerfordernis für Kreditrisiken aus Aktiva in Fremdwährungen entsprechend. Das Management dieses Risikos erfolgt in den monatlich stattfindenden Sitzungen des Group Asset/Liability Committees anhand historischer Kursvolatilitäten, Wechselkursprognosen und der Kernkapitalquotensensitivität einzelner Währungen. Im Folgenden sind die wesentlichen offenen Währungspositionen per 30. Dezember 2022 und die entsprechenden Vergleichswerte des Vorjahres angeführt. Die Beträge beinhalten sowohl Handelspositionen als auch die Kapitalpositionen der in Fremdwährung bilanzierenden Tochterunternehmen (Short-Positionen werden mit negativem und Long-Positionen mit positivem Vorzeichen dargestellt). Der Anstieg der offenen Währungspositionen per 30. Dezember 2022 in Osteuropa, vor allem des russischen Rubels (RUB), erklärt sich durch die Reduktion von Rubel-Kapital-Hedges. Diese Reduktion ergibt sich aus Markteinschränkungen, insbesondere aus der Verfügbarkeit von EUR/RUB-Hedge-Instrumenten im Zuge des Kriegs. in € Millionen 2022 2021 ALL 59 20 BAM 351 74 BGN 65 422 BYN 309 231 CNY 6 2 CHF - 377 - 356 CZK 512 443 HRK 437 496 HUF 236 238 PLN 0 146 RON 660 590 RSD 497 328 RUB 2.064 281 UAH 310 129 USD - 930 - 666 Zinsrisiken im Handelsbuch Die größten Barwertveränderungen des Handelsbuchs des Konzerns bei einer parallelen Zinserhöhung um 1 Basispunkt in € Tausend. 2022 in € Tausend Gesamt Bis 3 M > 3 bis 6 M > 6 bis 12 M > 1 bis 2 J > 2 bis 3 J > 3 bis 5 J > 5 bis 7 J > 7 bis 10 J > 10 bis 15 J > 15 bis 20 J Mehr als 20 J ALL 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 CHF 4 5 0 0 - 1 1 0 0 0 0 0 0 CNY 5 0 0 5 0 0 0 0 0 0 0 0 CZK - 10 - 5 3 9 8 2 - 5 - 13 - 8 - 1 0 0 EUR - 58 - 4 6 9 27 6 - 4 - 58 - 12 - 4 - 13 - 12 HRK - 7 0 0 0 1 0 - 2 - 2 0 - 3 0 0 HUF - 4 5 - 1 - 6 - 3 0 0 - 1 3 0 0 0 NOK 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 PLN - 1 0 - 2 1 - 2 - 1 7 - 2 - 2 0 0 0 RON - 9 1 - 1 - 1 1 - 4 - 4 0 0 0 0 0 RUB - 16 - 15 2 - 14 7 3 3 - 2 1 - 2 0 0 UAH - 16 - 1 - 1 - 1 - 9 - 2 - 2 0 0 0 0 0 USD 13 4 2 - 1 0 0 7 - 2 - 6 5 6 - 2 Sonstige - 5 2 0 - 2 - 1 - 3 0 0 0 0 0 0 Die Darstellung der Währungen hat sich im Jahresvergleich abhängig vom Absolutwert der Zinssensitivität verändert. 2021 in € Tausend Gesamt Bis 3 M > 3 bis 6 M > 6 bis 12 M > 1 bis 2 J > 2 bis 3 J > 3 bis 5 J > 5 bis 7 J > 7 bis 10 J > 10 bis 15 J > 15 bis 20 J Mehr als 20 J ALL 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 CHF 17 21 - 4 - 2 - 1 0 3 - 1 - 1 1 0 0 CNY 5 0 0 5 0 0 0 0 0 0 0 0 CZK 45 - 3 17 4 13 16 8 - 5 - 5 - 1 0 0 EUR - 214 - 14 - 7 - 14 9 - 14 - 23 - 39 44 - 25 - 22 - 109 HRK - 22 1 - 1 - 3 - 6 - 4 - 6 - 3 0 0 0 0 HUF 1 - 1 3 0 2 - 2 - 3 0 4 0 2 - 4 NOK 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 PLN - 2 - 3 - 9 4 4 0 - 2 1 4 0 0 0 RON - 7 1 - 1 - 3 - 5 2 2 1 - 3 - 1 0 0 RUB - 20 2 - 4 - 13 - 18 14 14 - 9 - 4 - 1 0 0 UAH - 24 - 1 0 - 1 - 7 - 5 - 7 - 3 0 0 0 0 USD - 51 0 - 4 - 6 3 0 7 - 14 2 - 32 10 - 18 Sonstige - 6 2 1 - 1 - 3 2 - 3 - 1 - 1 0 0 0 Zinsrisiken im Bankbuch Unterschiedliche Laufzeiten und Zinsanpassungskonditionen der angebotenen Produkte führen gemeinsam mit der Refinanzierung durch Kundeneinlagen sowie über die Geld- und Kapitalmärkte im Konzern zu Zinsänderungsrisiken. Diese entstehen vorwiegend durch den nicht vollständigen Ausgleich der Zinssensitivität von erwarteten Zahlungen, deren Zinsanpassungsrhythmen und anderer optionaler Ausstattungsmerkmale. Zinsrisiken im Bankbuch bestehen dabei in den Hauptwährungen Euro und US-Dollar sowie in den lokalen Währungen der Konzerngesellschaften in Zentral- und Osteuropa. Dieses Risiko wird grundsätzlich durch eine Kombination von bilanziellen und außerbilanziellen Geschäften abgesichert, wobei vorwiegend Zinsswaps und – in geringerem Ausmaß – Zinstermingeschäfte und Zinsoptionen zum Einsatz kommen. Das Bilanzstrukturmanagement ist eine Kernaufgabe sowohl des zentralen Bereichs Global Treasury als auch der lokalen Banken, die vom Group Asset/Liability Committee unterstützt werden. Sie stützen sich dabei auf Szenarien und Analysen zur Simulation des Zinsertrags, um eine optimale Positionierung im Einklang mit der Zinsmeinung und im Rahmen des Risikoappetits zu gewährleisten. Für die Quantifizierung des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch kommen neben der Value-at-Risk-Berechnung auch klassische Methoden der Kapital- und Zinsbindungsanalyse zur Anwendung. Für das Zinsänderungsrisiko im Rahmen der Zinsrisikostatistik besteht ein quartalsweises Berichtswesen an die Aufsichtsbehörde, dass entsprechend den Erfordernissen der CRR-Richtlinien auch eine Barwertveränderung in Prozent der Eigenmittel beinhaltet. Notwendige Schlüsselannahmen für Fristigkeiten werden dabei im Einklang mit regulatorischen Vorgaben und aufgrund interner Statistiken und Erfahrungswerte getroffen. Die Barwertveränderung des Bankbuchs des Konzerns bei einer parallelen Zinserhöhung um 1 Basispunkt in € Tausend: 2022 in € Tausend Gesamt Bis 3 M > 3 bis 6 M > 6 bis 12 M > 1 bis 2 J > 2 bis 3 J > 3 bis 5 J > 5 bis 7 J > 7 bis 10 J > 10 bis 15 J > 15 bis 20 J Mehr als 20 J ALL 55 - 2 - 4 - 13 6 19 45 3 5 7 - 4 - 8 BGN 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 BYN - 2 - 1 - 1 0 1 2 - 1 - 1 0 0 0 0 CHF - 86 - 53 - 1 1 3 3 3 - 13 - 10 - 11 - 7 - 2 CNY - 5 - 2 - 1 - 1 0 0 0 0 0 0 0 0 CZK - 788 55 - 19 2 - 179 - 178 - 274 - 127 - 35 - 32 0 0 EUR - 911 72 31 92 - 295 - 162 - 325 - 334 146 - 68 - 50 - 19 GBP - 11 - 2 0 0 1 - 2 - 7 - 1 0 0 0 0 HRK 182 6 - 2 - 9 9 33 80 - 4 54 15 0 0 HUF - 210 6 - 3 - 20 - 16 - 12 - 58 - 44 - 62 - 2 1 0 PLN - 20 - 3 - 5 2 - 1 - 3 - 3 - 3 - 4 0 0 0 RON - 206 - 3 6 10 - 11 - 2 - 10 - 121 - 77 4 - 1 0 RSD 12 - 1 - 3 1 - 2 - 7 25 - 1 0 0 0 0 RUB - 9 35 - 4 12 - 138 - 30 35 95 83 - 81 - 15 - 2 SGD 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 UAH 6 3 1 - 4 8 6 - 7 0 0 0 0 0 USD 228 57 96 40 16 2 29 10 0 - 23 0 0 Sonstige - 34 7 - 3 - 5 - 1 1 - 2 - 13 - 11 - 2 - 3 0 Die Darstellung der Währungen hat sich im Jahresvergleich abhängig vom Absolutwert der Zinssensitivität verändert. 2021 in € Tausend Gesamt Bis 3 M > 3 bis 6 M > 6 bis 12 M > 1 bis 2 J > 2 bis 3 J > 3 bis 5 J > 5 bis 7 J > 7 bis 10 J > 10 bis 15 J > 15 bis 20 J Mehr als 20 J ALL 34 - 1 - 1 - 7 6 26 - 2 1 5 8 1 - 1 BGN - 83 - 5 8 49 8 - 29 - 50 - 10 - 52 - 1 0 0 BYN 0 0 0 - 3 2 3 3 0 - 2 - 2 0 0 CHF - 125 - 57 - 2 - 2 - 6 - 3 2 - 8 - 24 - 14 - 7 - 3 CNY - 3 0 - 1 - 2 0 0 0 0 0 0 0 0 CZK - 356 42 8 35 - 153 - 78 - 207 - 62 - 91 147 2 0 EUR - 2379 140 - 109 - 320 - 546 - 354 320 - 96 - 778 - 217 - 418 - 3 GBP - 23 - 4 - 3 0 1 - 1 - 15 - 2 0 0 0 0 HRK 224 - 3 - 3 16 - 4 18 122 - 8 81 3 1 0 HUF - 69 14 0 - 7 - 5 - 20 - 41 - 28 14 4 0 0 PLN - 11 0 - 7 1 0 - 1 - 3 0 0 0 0 0 RON - 308 - 5 4 18 - 25 10 - 17 - 87 - 118 - 56 - 27 - 4 RSD - 2 1 - 2 6 - 13 3 6 - 3 0 0 0 0 RUB - 215 16 - 8 48 - 182 - 111 - 61 84 64 - 56 - 8 - 1 SGD 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 UAH - 17 4 - 1 0 3 - 4 - 15 - 3 - 1 - 1 0 0 USD 168 9 - 11 3 33 19 50 2 6 35 21 0 Sonstige - 43 - 5 - 4 - 7 - 4 - 5 - 4 - 1 - 2 - 4 - 6 - 1 Credit-Spread-Risiken Das Marktrisiko-Steuerungssystem berücksichtigt zeitabhängige Anleihe- und CDS-Spread-Kurven als Risikofaktoren für die Ermittlung von Credit-Spread-Risiken. Umfasst sind alle Kapitalmarktinstrumente des Handels- und des Bankbuchs. IBOR-Reform Im Zuge der IBOR-Reform werden existierende Referenzzinsätze (IBORs: Interbank Offered Rates) durch alternative risikofreie Zinssätze ersetzt. IBORs werden eingesetzt, um Zinssätze bei einer großen Anzahl von Finanzprodukten und -verträgen festzusetzen. Aufgrund einer Empfehlung des FSB (Financial Stability Board) wurden diese Zinssätze einer tiefgreifenden Analyse unterzogen und eine Reform der maßgeblichen IBORs wurde begonnen. Für die Eurozone bedeutet dies, dass die zugrunde liegende Berechnungsmethode des EURIBORs reformiert wurde und dass zum 1. Jänner 2022 die meisten LIBOR-Zinssätze sowie der EONIA (Euro Over Night Index Average) durch neue Zinssätze ersetzt wurden. Bezüglich des USD LIBORs wurden die Zinssätze der Laufzeiten 1W und 2M ebenfalls am 1. Jänner 2022 abgelöst, alle anderen Laufzeiten werden voraussichtlich bis 30. Juni 2023 zur Verfügung stehen. Für die Ablöse des reformierten EURIBORs gibt es derzeit keinen festen Zeitplan, hier kann davon ausgegangen werden, dass es in absehbarer Zeit zu keiner Ablöse kommen wird. Darüber hinaus wird es auch zu einer Ablöse des russischen Referenzzinssatzes MosPrime kommen, welcher von der RBI im Wesentlichen in Russland und Belarus verwendet wird. MosPrime steht voraussichtlich nur mehr bis zum 30. Juni 2023 zur Verfügung und wird durch den neuen Referenzzinssatz RUONIA ersetzt, der in der Berechnung den Zinssätzen ähnelt, welche bereits die LIBOR-Zinssätze ersetzten. In diesem Zusammenhang hat die russische Zentralbank im Juli 2022 empfohlen, für Neugeschäfte ab 1. September 2022 nur mehr den RUONIA zu verwenden. Hinsichtlich der IFRS-Vorschriften kam es im Zuge der Ersetzung der Referenzzinssätze zu Änderungen, welche den Einfluss auf die Finanzberichterstattung von Sachverhalten, bei denen ein Referenzzinssatz durch einen anderen Referenzzinssatz ersetzt wird, regeln. Hierfür sehen die Änderungen insbesondere praktische Erleichterungen bei Modifizierungen, welche direkt auf die IBOR-Reform zurückzuführen sind und auf einer wirtschaftlich gleichwertigen Grundlage vorgenommen werden, vor. Entsprechende Modifizierungen dürfen durch eine Anpassung des Effektivzinssatzes bilanziert werden. Zudem beziehen sich die Änderungen auch auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting). Auf Basis dieser Erleichterungen führen Anpassungen, welche auf die IBOR-Reform zurückgehen, nicht zur Beendigung der Bilanzierung einer bestehenden Sicherungsbeziehung. Vielmehr werden Sicherungsbeziehungen sowie die entsprechenden Dokumentationen geändert, um die neuen Rahmenbedingungen widerzuspiegeln. Unter Koordination von Group Treasury arbeitete jede betroffene Konzerneinheit seit 2020 an der Vorbereitung der Reform, um einen reibungslosen Übergang auf die neuen risikofreien Zinssätze zu gewährleisten. Dies geschah in spezifischen lokalen Projekten oder im laufenden Betrieb der betroffenen lokalen Bereiche, im Wesentlichen Treasury, Risikomanagement, Kundenmanagement, Rechnungslegung und Recht. Management und Aufsichtsräte wurden regelmäßig über den Fortschritt der notwendigen Tätigkeiten und über die entsprechenden Risiken informiert. Durch die Ablöse der meisten Referenzzinssätze zum 1. Jänner 2022 entstanden für die RBI keine wesentlichen Effekte. Für die Ablöse der restlichen USD-LIBOR-Zinssätze, welche voraussichtlich ab dem 30. Juni 2023 nicht mehr zur Verfügung stehen werden, wurden die entsprechenden Vorbereitungsschritte und Übergangsarbeiten inzwischen in den Regelbetrieb der betroffenen Bereiche überführt. Für die Ablöse des MosPrime-Zinssatzes gibt es in Russland und Belarus lokale Projekte, die sich an der Vorgangsweise bei der Ablöse der LIBOR-Zinssätze orientieren. Management und Aufsichtsräte werden bei Notwendigkeit und wesentlichen Änderungen von Einschätzungen und Rahmenbedingungen über notwendige Tätigkeiten und entsprechende Risiken informiert. Über IBOR-bezogene Positionen verfügt der Konzern insbesondere im Bereich der Derivate, die im Wesentlichen zu Absicherungszwecken gehalten werden, sowie bei den Darlehen und Einlagen, Anleihen und eigenen Emissionen. Zum Zweck der Vorbereitung des Übergangs wurden die Informationen über Zeitpunkt und Methoden der Überleitung analysiert und die notwendigen Anpassungen von Verträgen, Systemen und Prozeduren festgestellt. Zu den wichtigsten inhärenten Risiken in diesem Zusammenhang zählen strategische Geschäftsrisiken, rechtliche Risiken, operationelle Risiken, Modellrisiken, Rechnungslegungsrisiken sowie IT-Risiken. Die folgenden Tabellen zeigen die Buchwerte der nicht-derivativen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum Bilanzstichtag einen vertraglich vereinbarten Referenzzinssatz beinhalten, welcher abgelöst wird: 2022 in € Millionen USD LIBOR MosPrime Sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten 11 0 Kredite und Forderungen 1.629 242 Schuldverschreibungen 78 0 Gesamt 1.718 242 2022 in € Millionen USD LIBOR MosPrime Einlagen 0 10 Verbriefte Verbindlichkeiten 0 0 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 Gesamt 0 10 Die folgende Tabelle zeigt die Nominalwerte der Derivate, die zum Bilanzstichtag einen vertraglich vereinbarten Referenzzinssatz beinhalten, welcher abgelöst wird: 2022 in € Millionen USD LIBOR MosPrime Derivate 6.052 987 Derivate in Sicherungsbeziehungen 1.193 0 Gesamt 7.245 987 Die Marktentwicklung und die Risiken im Zusammenhang mit der IBOR-Reform werden weiterhin genau verfolgt. Bisher ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage des Konzerns. (45) Liquiditätsmanagement Bereits im November 2021 wurde in der Konzernzentrale eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um die geopolitischen Spannungen zwischen Russland und der Ukraine sowie die möglichen Folgen für die RBI zu bewerten. Diese Arbeitsgruppe traf sich wöchentlich und erarbeitete Stresstests und vorbereitende Maßnahmen für verschiedenste Szenarien (unter anderem einen Kriegsausbruch). Zu diesen vorbereitenden Maßnahmen gehörten die Erhöhung des Liquiditätsüberschusses und die Erhöhung der Banknotenbestände in den osteuropäischen Tochtergesellschaften. Nach dem Kriegsbeginn (24. Februar 2022) wurden etwas erhöhte Einlagenabzüge in einzelnen Ländern bei gleichzeitig stets sehr hohen Liquiditätsreserven im gesamten Konzern beobachtet. Per Ende Juni 2022 zeigte sich für die RBI – im Vergleich zur Vorkriegszeit – sogar eine Verbesserung der Liquiditätsrisikoindikatoren (LCR). Im vierten Quartal 2022 zeigte sich eine weitere Verbesserung der Liquiditätsposition der RBI, gemessen an dem LCR- und NSFR-Überhang. Der Fokus liegt nun auf der mittelfristigen Entwicklung der Liquiditätsposition. Daher wird weiter an der Kundeneinlagenbasis und dem Aufbau von stabilen, langfristigen Finanzierungen gearbeitet, um die Nachfrage nach Kundenkrediten mit stabilen Passiva finanzieren zu können. Die aktuelle Krise aufgrund des Krieges in der Ukraine bestätigt erneut die starke Liquiditätsausstattung der RBI und dessen Anpassungspotenzial im Falle von markt- und namensbezogenen Turbulenzen. Der ILAAP-Rahmen und die Governance erwiesen sich erneut als solide und funktionieren auch in Krisenzeiten. Die tägliche Überwachung der Liquiditätsposition mit Hilfe von dynamischen Dashboards zeigte, dass die Infrastruktur und das Monitoring effektiv sind und schnelle Reaktionen in Krisenzeiten unterstützen. Funding-Struktur Die Funding-Struktur des Konzerns basiert auf einer starken Ausrichtung auf das Retail-Geschäft in Zentral- und Osteuropa. Darüber hinaus profitiert der Konzern aufgrund der starken Präsenz der österreichischen Raiffeisengruppe im lokalen Markt auch vom Funding durch die Raiffeisen Landesbanken. Gemäß dem Prinzip der Diversifikation werden verschiedene Finanzierungsquellen erschlossen. Diese umfassen die Ausgabe von internationalen Anleihen durch die RBI AG, die Ausgabe von lokalen Anleihen durch die Konzerneinheiten sowie die Nutzung von Finanzierungsdarlehen von Dritten (inklusive supranationaler Institutionen). Die Konzerneinheiten nutzen auch Interbankenkredite mit Drittbanken, teils aufgrund knapper Länderlimits und teils aufgrund vorteilhafter Preisgestaltung. Grundsätze Das interne Liquiditätsmanagement stellt einen wesentlichen Geschäftsprozess innerhalb der allgemeinen Banksteuerung dar, da es die kontinuierliche Verfügbarkeit von Mitteln sicherstellt, die zur Deckung von Forderungen im Tagesgeschäft benötigt werden. Die Liquiditäts-Adäquanz wird sowohl aus ökonomischer als auch aus regulatorischer Sicht gewährleistet. Im Hinblick auf die ökonomische Dimension hat der Konzern ein Governance-Rahmenwerk festgelegt, das interne Grenzwerte und Steuerungsmaßnahmen umfasst und den vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht festgelegten Grundsätzen für eine solide Steuerung und Überwachung des Liquiditätsrisikos (Principles for Sound Liquidity Risk Management and Supervision) sowie der von der österreichischen Regulierungsbehörde ausgegebenen Kreditinstitute-Risikomanagementverordnung (KI-RMV) folgt. Die regulatorische Komponente wird sowohl durch die Einhaltung der Berichterstattungsanforderungen im Rahmen von Basel III (Mindestliquiditätsquote bzw. Liquidity Coverage Ratio, strukturelle Liquiditätsquote bzw. Net Stable Funding Ratio sowie zusätzliche Kennzahlen zur Liquiditätsüberwachung bzw. Additional Liquidity Monitoring Metrics) als auch durch die Einhaltung der regulatorischen Grenzwerte abgedeckt. Darüber hinaus gelten für einige Einheiten des Konzerns zusätzliche, von den lokalen Aufsichtsbehörden festgelegte Liquiditäts- und Berichterstattungsanforderungen. Organisation und Verantwortung Die Verantwortung zur Gewährleistung einer angemessenen Liquiditätsausstattung obliegt dem gesamten Vorstand. In dieser Funktion verantwortlich sind der Chief Financial Officer (Treasury) und der Chief Risk Officer (Risk Controlling). Entsprechend werden die Prozesse im Hinblick auf das Liquiditätsrisiko im Wesentlichen von zwei Bereichen innerhalb der Bank ausgeführt. Einerseits steuern Treasury-Einheiten die Liquiditätsrisikopositionen innerhalb der von Entscheidungsgremien festgelegten Strategie, Richtlinie und Parameter, andererseits werden diese von unabhängigen Einheiten des Bereichs Risk Controlling überwacht und unterstützt. Die Risikoeinheiten messen und modellieren Liquiditätsrisikopositionen, legen Limits fest und kontrollieren deren Einhaltung. Neben den beschriebenen Linienfunktionen bestehen in allen Konzerneinheiten Aktiv-/Passiv-Managementkomitees (Asset/Liability Committees, ALCOs). Diese Komitees fungieren als Entscheidungsgremien im Hinblick auf alle Angelegenheiten, die sich auf das Management der Liquiditätsposition und der Bilanzstruktur einer Einheit auswirken, einschließlich der Festlegung von Strategien und Richtlinien zur Behandlung von Liquiditätsrisiken. Die ALCOs fällen Entscheidungen und berichten den jeweiligen Vorständen zumindest monatlich mittels standardisierter Liquiditätsrisikoberichte. Auf Konzernebene übernimmt diese Funktion das Gruppen-ALCO. Die Tätigkeiten von Treasury und die entsprechenden ALCO-Entscheidungen gründen sich hauptsächlich auf konzernweite, standardisierte Gruppenvorgaben und ihre lokalen Ergänzungen, die regionale Besonderheiten berücksichtigen. Liquiditätsstrategie Treasury ist zur Einhaltung bestimmter Performance-Kennzahlen und risikobasierter Grundsätze verpflichtet. Die aktuellen Performance-Kennzahlen umfassen allgemeine Ziele, z. B. für die Rendite auf das risikoadjustierte Kapital (Return on Risk-Adjusted Capital, RORAC) oder Deckungsbeiträge. Dazu kommen spezifische Treasury-Ziele zur Liquidität wie eine Mindestüberlebensdauer in definierten Stress-Szenarien oder Mindestliquiditätsziele in regulatorischen Kennzahlen. Neben der Erwirtschaftung eines Strukturbeitrags mittels Fristentransformation, die das von der Bank eingegangene Liquiditäts- und Marktrisiko widerspiegelt, hat Treasury bei der Bilanzsteuerung eine umsichtige und nachhaltige Risikopolitik zu verfolgen. Zu den strategischen Zielen zählen eine Verringerung des Fundings der Muttergesellschaft an die Konzerntöchter, eine nachhaltige Steuerung der Einlegerbasis und des Kreditwachstums sowie eine durchgehende Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und der internen Vorgaben und Limits. Liquidity Risk Framework Auf Grundlage bestimmter Modellannahmen werden regulatorische und interne Liquiditätsberichte und -quoten erstellt und festgelegt. Während die regulatorischen Berichte gemäß den Vorgaben der Behörden erstellt werden, gründen sich die internen Berichte auf Annahmen anhand empirischer Beobachtungen. Der Konzern verfügt über eine solide Datenbasis sowie Expertenwissen zur Vorhersage von Kapitalflüssen, die sich aus allen wesentlichen Bilanzposten und außerbilanziellen Positionen ergeben. Die Modellierung von Liquiditätszu- und -abflüssen erfolgt in einer angemessen detaillierten Art und Weise, wobei zumindest zwischen Produkten, Kundensegmenten sowie gegebenenfalls Währungen unterschieden wird. In die Modellierung der Retail- und Firmenkunden-Einlagen fließen Annahmen bezüglich der Verweildauer der Einlagen nach Laufzeitende ein. Die Modellannahmen sind umsichtig, so dass beispielsweise nicht von einem Rollover der Einlagen von Finanzinstituten ausgegangen wird und alle Finanzierungskanäle sowie der Liquiditätspuffer gleichzeitig gestresst werden. Die Eckpfeiler des internen Liquidity Risk Frameworks sind das Going-Concern- (GC) und das Time-to-Wall-Szenario (TTW). Der Going-Concern-Bericht weist die strukturelle Liquiditätsposition aus und deckt dabei alle wesentlichen Risikotreiber ab, die den Konzern in einem normalen Geschäftsumfeld (Business as Usual) belasten könnten. Die Going-Concern-Modelle sind wichtige Input-Faktoren für den Kostenbeitrag für den Transfer von Mitteln innerhalb der Bank (Funds Transfer Pricing Model). Der Time-to-Wall-Bericht wiederum zeigt die Überlebensdauer unter bestimmten nachteiligen Szenarien und Stressannahmen (Markt-, Namens- und kombinierte Krise) auf und legt die Mindesthöhe des Liquiditätspuffers (bzw. der Ausgleichskapazität) des Konzerns und seiner einzelnen Einheiten fest. Die Modellierung der Liquiditäts-Szenarien erfolgt mittels einer gruppenweiten Methodik, die lokale Spezifika berücksichtigt, sofern diese durch Einflussfaktoren wie das Markt- oder das rechtliche Umfeld oder bestimmte Geschäftsmerkmale gerechtfertigt sind; die Berechnung erfolgt in der RBI AG. Bei der Modellierung von Liquiditätszu- und -abflüssen wird zumindest zwischen Produkten, Kundensegmenten sowie gegebenenfalls zwischen einzelnen Währungen unterschieden. Für Produkte ohne vertragliche Laufzeit wird die Verteilung der Liquiditätszu- und -abflüsse unter Verwendung einer geometrischen Brown'schen Bewegung ermittelt, die statistische Prognosen zu den zukünftigen Tagessalden von der beobachteten und exponentiell gewichteten historischen Volatilität der entsprechenden Produkte ableitet. Das Liquiditätsrisiko-Rahmenwerk wird sowohl auf Konzernebene als auch auf Ebene der einzelnen Einheiten kontinuierlich weiterentwickelt. In mehreren konzernweiten Projekten werden die technische Infrastruktur ausgebaut und die Datenverfügbarkeit verbessert, um den neuen Berichterstattungs- und Managementanforderungen in diesem Risikobereich gerecht zu werden. Risikoappetit und Liquiditätslimits Die Liquiditätsposition wird auf Konzernebene und auf Ebene der einzelnen Einheiten überwacht und durch ein umfassendes Limitsystem eingegrenzt. Die Limits werden sowohl im Hinblick auf ein reguläres Geschäftsumfeld als auch für Stress-Szenarien festgelegt. Entsprechend dem definierten Risikoappetit muss jede Konzerneinheit in einem schweren, kombinierten Stress-Szenario (Namens- und Marktstress) eine Überlebensdauer von einigen Monaten (TTW) aufweisen. Dies lässt sich entweder durch ein strukturell positives Liquiditätsprofil oder einen ausreichend hohen Liquiditätspuffer gewährleisten. In einem regulären Geschäftsumfeld (GC) muss die Fristentransformation auf mittlere Sicht vollständig vom verfügbaren Liquiditätspuffer abgedeckt werden. Das heißt, dass die kumulierte Liquiditätsposition über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr positiv sein muss. Auf lange Sicht (ein Jahr und länger) ist die Fristentransformation bis zu einem gewissen Grad gestattet. Diese Grenzwerte der internen Modelle werden durch Limits zur Einhaltung regulatorischer Liquiditätsquoten, z. B. die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR), ergänzt. Alle Grenzwerte müssen täglich eingehalten werden. Liquiditätsüberwachung Die Bank verwendet eine Reihe maßgeschneiderter Messinstrumente und Frühwarnindikatoren, die dem Vorstand und der Unternehmensführung zeitnahe und vorausschauende Informationen zur Verfügung stellen. Die Einhaltung des Liquiditätsrisiko-Rahmenwerks stellt sicher, dass die Bank ihre Geschäftstätigkeit auch unter großem Stress fortführen kann. Die Überwachung und die Berichterstattung zur Einhaltung der Limits erfolgt regelmäßig und effektiv. Jeder Verstoß seitens der Konzerneinheiten wird an das Konzern-ALCO berichtet und eskaliert, wo in Absprache mit der betreffenden Einheit angemessene Schritte unternommen oder strittige Angelegenheiten weiter an die verantwortliche höhere Instanz eskaliert werden. Liquiditätsstresstest Stresstests werden täglich für die RBI AG und die Netzwerkbanken sowie auf Konzernebene durchgeführt. Die Tests decken drei Szenarien (Markt-, Namens- und kombinierte Krise) ab, berücksichtigen die Auswirkungen der Szenarien für einen Zeitraum von mehreren Monaten und verdeutlichen, dass Stressereignisse gleichzeitig zu zeitkritischem Liquiditätsbedarf in mehreren Währungen führen können. Die Stress-Szenarien beziehen die wesentlichen Funding- und Marktliquiditätsrisiken ein. Dies bedeutet, dass alle Netzwerkeinheiten in den Stresstests des Konzerns einzeln einer ausgeprägten kombinierten Krise für all ihre wesentlichen Produkte gleichzeitig unterzogen werden. Die Ergebnisse der Stresstests werden den Risiko- sowie Finanzvorständen und anderen Mitgliedern der Unternehmensführung wöchentlich gemeldet, stellen einen wesentlichen Bestandteil der monatlichen ALCO-Sitzungen dar und fließen in die strategische Planung sowie die Notfallplanung der Bank ein. Bei der Festlegung von Abflussquoten, die auf historischen Daten und Expertenmeinungen basieren, wird ein konservativer Ansatz verfolgt: Die Simulation geht von fehlendem Zugang zum Geld- oder Kapitalmarkt sowie gleichzeitig von erheblichen Abflüssen von Kundeneinlagen aus. In dieser Hinsicht wird auch das Einlagenkonzentrationsrisiko berücksichtigt, indem Großkunden sogar noch höhere Abflussquoten zugewiesen werden. Darüber hinaus werden Stressannahmen für die Inanspruchnahme von Garantien und Kreditverbindlichkeiten formuliert. Des Weiteren werden die Liquiditätspufferpositionen durch Haircuts angepasst, um das Risiko nachteiliger Marktbewegungen abzudecken, und die potenziellen Abflüsse infolge besicherter derivativer Geschäfte geschätzt. Die Bank kontrolliert kontinuierlich, ob die formulierten Stressannahmen nach wie vor angemessen sind oder ob neue Risiken berücksichtigt werden müssen. Das Time-to-Wall-Konzept hat sich als Hauptsteuerungsinstrument für das tägliche Liquiditätsmanagement etabliert und ist daher zentraler Bestandteil der Funding-Planung und der Budgetierung. Des Weiteren ist es für die Festlegung von Performance-Kennzahlen im Hinblick auf die Liquidität wesentlich. Liquiditätspuffer Wie die täglichen Liquiditätsrisikoberichte aufzeigen, unterhalten und verwalten die wesentlichen Konzerneinheiten aktiv Liquiditätspuffer, einschließlich erstklassiger liquider Aktiva (High Quality Liquid Assets, HQLA), die stets umfangreich genug sind, um die in Krisenszenarien erwarteten Nettoabflüsse abzudecken. Der Konzern verfügt über umfangreiche unbelastete und liquide Wertpapierbestände und bevorzugt für Tender-Transaktionen der Zentralbank in Frage kommende Papiere, um ausreichend Liquidität in verschiedenen Währungen zu gewährleisten. Die wesentlichen Konzerneinheiten stellen die Verfügbarkeit von Liquiditätspuffern sicher, testen ihre Fähigkeit, Zentralbankmittel in Anspruch zu nehmen, bewerten durchgehend ihre Sicherheitenpositionen im Hinblick auf deren Marktwert und Belastung und prüfen ihre übrigen Gegenmaßnahmen, einschließlich ihres Funding-Potenzials und der Liquidierbarkeit ihrer Assets. In der Regel wird ein Haircut auf alle Positionen des Liquiditätspuffers angewendet. Diese Haircuts setzen sich im gestressten Liquiditätsbericht (Time-To-Wall) aus einem marktrisikospezifischen und einem Zentralbank-Haircut zusammen. Während der Haircut des Marktrisikos die potenzielle Kursvolatilität der Wertpapiere auf der Aktivseite im Liquiditätspuffer darstellt, stellt der Haircut der Zentralbank den zusätzlichen Haircut für jedes einzelne in Frage kommende und als Sicherheit angebotene Wertpapier dar. Untertägiges Liquiditätsmanagement Im Einklang mit regulatorischen Vorgaben für untertägiges Liquiditätsrisikomanagement wird täglich die verfügbare Liquidität analog zu den Abfluss-Annahmen des regulären Liquiditätsstressberichts (Time-To-Wall) für die RBI AG berechnet. Etwaige Limitverletzungen lösen einen nach Schweregrad abgestuften Eskalations- und Notfallprozess aus. Die Verantwortung für das lokale Innertages-Liquiditätsmanagement liegt in der gesamten RBI bei dem lokalen Treasury, das sicherstellt, dass die folgenden Mindeststandards eingehalten werden: klare Verantwortungsbereiche und Arbeitsabläufe, tägliche Überwachung der verfügbaren Liquidität, Prognoseerstellung und Limitierung sowie Eskalations- und Notfallprozesse im Fall von Limitbrüchen. Notfall-Funding-Plan Unter erschwerten Liquiditätsbedingungen gehen die Einheiten zu einer Krisenorganisation über, in der sie vordefinierte Liquiditätsnotfallpläne verfolgen. Diese Notfallpläne stellen ebenfalls einen Bestandteil des Liquiditätsmanagement-Rahmens dar und sind für alle wesentlichen Konzerneinheiten obligatorisch. Der Notfallmanagement-Prozess ist so konzipiert, dass der Konzern selbst in ernsten Krisensituationen eine starke Liquiditätsposition beibehalten kann. Liquiditätsposition Das Konzern-Funding gründet sich auf eine starke Basis an Kundeneinlagen und wird durch Wholesale-Funding – hauptsächlich über die RBI AG und die Konzerneinheiten – ergänzt. Die Funding-Instrumente sind angemessen diversifiziert und kommen regelmäßig zum Einsatz. Die Fähigkeit zur Beschaffung von Mitteln wird von den Treasury-ALM-Einheiten und den ALCOs genau überwacht und beurteilt. Der Liquiditätsüberschuss des Konzerns lag im vergangenen Jahr und bis zum jetzigen Zeitpunkt über allen regulatorischen und internen Grenzwerten (mit einer Handvoll Ausnahmen im Bereich der internen Sublimits). Das Ergebnis des internen Time-to-Wall-Stresstests macht deutlich, dass der Konzern die modellierte Stressphase von einigen Monaten selbst ohne die Anwendung von Notfallmaßnahmen durchgehend überstehen würde. Der Going-Concern-Bericht weist die strukturelle Liquiditätsposition aus und deckt dabei alle wesentlichen Risikotreiber ab, welche den Konzern in einem normalen Geschäftsmodell (Business as Usual) belasten könnten. Die Ergebnisse des Going-Concern-Szenarios sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Sie veranschaulichen den Liquiditätsüberhang und das Verhältnis von erwarteten Kapitalzuflüssen und der Ausgleichskapazität zu Kapitalabflüssen (Liquiditätsquote) für ausgewählte Laufzeiten auf kumulativer Basis. Die Kapitalflüsse basieren auf Annahmen anhand von Expertenmeinungen, statistischen Analysen und Länderbesonderheiten. Diese Berechnung umfasst zudem Schätzungen zur Beständigkeit von Kundeneinlagen, zu Abflüssen von außerbilanziellen Positionen und zu Marktabschwüngen bei Positionen, die in die Ausgleichskapazität einfließen. in € Millionen 2022 2021 Laufzeit 1 Monat 1 Jahr 1 Monat 1 Jahr Liquiditätsüberhang 47.281 46.094 37.048 44.996 Liquiditätsquote 179% 136% 172% 142% Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) Die kurzfristige Belastbarkeit von Banken erfordert eine entsprechende Liquiditätsdeckung in Form einer Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR). Dabei müssen Letztere angemessene Bestände an unbelasteten erstklassigen liquiden Aktiva (High Quality Liquid Assets, HQLA) sicherstellen, um potenzielle Abflüsse durch Verbindlichkeiten, die in Krisenzeiten anfallen können, decken zu können. HQLAs können in Cash umgewandelt werden, um den Liquiditätsbedarf im Rahmen eines Liquiditätsstress-Szenarios für mindestens 30 Kalendertage zu decken. Die Berechnung der erwarteten Mittelzu- und -abflüsse sowie der HQLAs basiert auf regulatorischen Vorgaben. Das regulatorische LCR-Limit beträgt 100 Prozent. in € Millionen 2022 2021 Durchschnittliche liquide Aktiva 43.954 39.282 Netto-Abflüsse 21.712 25.664 Zuflüsse 21.475 15.525 Abflüsse 43.188 41.189 Liquidity Coverage Ratio in Prozent 202% 153% Die gestiegenen durchschnittlichen liquiden Aktiva sind von einem Anstieg der behebbaren Zentralbankguthaben determiniert. Die gesunkenen Netto-Abflüsse resultieren aus gestiegenen Kundeneinlagen in Russland sowie einer positiven Entwicklung der Großhandelsfinanzierung in der Konzernzentrale. Strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) Die NSFR wird definiert als das Verhältnis von verfügbarer stabiler Refinanzierung zu erforderlicher stabiler Refinanzierung. Verfügbare stabile Refinanzierung wird definiert als jener Teil der Eigen- und Fremdmittel, von dem zu erwarten ist, dass er über den von der NSFR erfassten Zeithorizont von einem Jahr eine zuverlässige Mittelquelle darstellt. Die erforderliche stabile Refinanzierung einer Bank ist von den Liquiditätsmerkmalen und Restlaufzeiten der verschiedenen gehaltenen Vermögenswerte und der außerbilanziellen Engagements abhängig. Ziel der RBI ist eine ausgewogene Funding-Position. in € Millionen 2022 2021 Erforderliche strukturelle Liquidität 119.608 119.079 Vorhandene strukturelle Liquidität 161.545 159.006 Net Stable Funding Ratio in Prozent 135% 134% Die erforderliche strukturelle Liquidität blieb im Vergleich zum Vorjahr auf einem stabilen Niveau, während die vorhandene strukturelle Liquidität aufgrund von Kundeneinlagen leicht gestiegen ist. Dieser Umstand führt zu einem insgesamt leicht gestiegenen NSFR-Ergebnis. Strukturelles Liquiditätsrisiko Strukturelle Liquiditätsrisiken werden vor allem durch eine Änderung in der Risikostrategie der Kreditgeber oder durch eine Bonitätsverschlechterung eines sich refinanzierenden Instituts ausgelöst. Die Refinanzierungskosten und -möglichkeiten steigen und fallen mit den geforderten Risikoprämien, die sowohl markt- als auch institutsspezifisch schwanken. Die langfristige Refinanzierungsmöglichkeit ist somit von der generellen Wiederherstellung des Vertrauens in Banken und dem verstärkten Bemühen um Spareinlagen abhängig. Die RBI AG refinanziert sich dabei einerseits durch Geld- und Kapitalmarkttransaktionen und andererseits aus dem Retail-Geschäft der Tochterbanken. Sie ist die zentrale Liquiditätsausgleichsstelle für die verschiedenen lokalen Konzerngesellschaften in Zentral- und Osteuropa. Im Refinanzierungsplan des Konzerns wird spezielles Augenmerk auf eine ausgewogene Finanzierungsstruktur gelegt, um das strukturelle Liquiditätsrisiko zu kontrollieren. Im Konzern werden dabei Gelder nicht nur durch die RBI AG als Konzernspitze, sondern auch von vielen Tochterbanken aufgenommen. Dies wird durch ein gemeinsames Konzept koordiniert und optimiert. Darüber hinaus ermöglicht die RBI AG die mittel- und langfristige Mittelaufnahme ihrer Töchter im Weg von syndizierten Krediten, bilateralen Bankrefinanzierungen und Globaldarlehen supranationaler Institutionen. Diese Refinanzierungsquellen werden durchwegs auf Basis langjähriger Geschäftsbeziehungen genutzt. Zur Steuerung und aktiven Begrenzung des Liquiditätsrisikos berücksichtigen die Zielvorgaben für die Loan/Deposit Ratio (Verhältnis von Kundenforderungen zu Kundeneinlagen) in den einzelnen Tochterbanken sowohl das geplante zukünftige Geschäftsvolumen als auch die Möglichkeiten zur Stärkung der Einlagenbasis in den jeweiligen Ländern. Dies verringert einerseits den externen Refinanzierungsbedarf für den Konzern und andererseits die Notwendigkeit konzerninterner Liquiditätstransfers sowie das damit verbundene Risiko. Die vereinbarten vertraglichen Zahlungsströme für die finanziellen Vermögenswerte ergeben folgende Laufzeit: 2022 in € Millionen Buchwert Vertragliche Zahlungsströme Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Nicht derivative Vermögenswerte 196.046 217.983 90.430 23.034 58.282 46.245 Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 53.683 54.010 54.010 0 0 0 Kredite und Forderungen 118.946 137.710 34.514 19.563 47.180 36.453 Zentralbanken 8.814 8.816 8.816 0 0 0 Regierungen 2.143 2.301 278 282 726 1.015 Kreditinstitute 6.902 6.983 5.242 401 998 341 Sonstige Finanzunternehmen 11.390 12.435 4.402 1.707 4.970 1.357 Nicht-Finanzunternehmen 48.829 54.038 12.926 10.947 23.982 6.183 Haushalte 40.867 53.136 2.850 6.226 16.503 27.557 Schuldverschreibungen 23.418 26.262 1.905 3.470 11.103 9.792 Zentralbanken 4 4 4 0 0 0 Regierungen 17.599 19.781 1.351 2.670 7.947 7.812 Kreditinstitute 3.634 3.814 252 622 2.125 814 Sonstige Finanzunternehmen 1.184 1.422 199 88 461 682 Nicht-Finanzunternehmen 997 1.242 98 90 570 483 Derivative Vermögenswerte 5.721 5.188 265 1.037 2.357 1.529 Derivate - Handelsbuch 5.059 5.128 571 973 2.139 1.445 Derivate - Hedge Accounting 661 60 - 305 64 218 84 2021 in € Millionen Buchwert Vertragliche Zahlungsströme Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Nicht derivative Vermögenswerte 178.551 192.787 77.008 18.941 55.304 41.534 Kassenbestand, Guthaben bei Zentralbanken und sonstige Sichteinlagen 38.557 38.922 38.922 0 0 0 Kredite und Forderungen 117.462 130.558 34.722 16.823 45.287 33.726 Zentralbanken 12.005 12.011 11.995 1 15 0 Regierungen 1.385 1.444 157 257 531 499 Kreditinstitute 4.625 4.609 2.909 603 807 290 Sonstige Finanzunternehmen 11.212 11.733 4.652 1.089 4.704 1.288 Nicht-Finanzunternehmen 50.156 53.887 12.759 11.055 24.903 5.170 Haushalte 38.078 46.875 2.250 3.818 14.327 26.479 Schuldverschreibungen 22.531 23.306 3.363 2.118 10.017 7.808 Zentralbanken 99 95 95 0 0 0 Regierungen 16.996 17.524 2.432 1.368 7.444 6.280 Kreditinstitute 3.334 3.373 550 438 1.705 679 Sonstige Finanzunternehmen 1.008 1.045 185 130 466 265 Nicht-Finanzunternehmen 1.094 1.269 101 183 403 583 Derivative Vermögenswerte 2.484 2.043 114 371 805 754 Derivate - Handelsbuch 2.132 1.983 264 297 742 680 Derivate - Hedge Accounting 352 60 - 150 74 63 74 Die vereinbarten vertraglichen Zahlungsströme für die finanziellen Verbindlichkeiten ergeben folgende Laufzeit: 2022 in € Millionen Buchwert Vertragliche Zahlungsströme Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Nicht derivative Verbindlichkeiten 179.743 184.492 129.428 16.338 27.789 10.937 Verbindlichkeiten 158.740 160.679 126.827 14.086 15.208 4.558 Zentralbanken 8.915 9.489 524 4.760 4.067 138 Regierungen 2.895 2.954 2.030 469 378 76 Kreditinstitute 24.726 25.132 17.427 1.833 4.437 1.435 Sonstige Finanzunternehmen 13.286 14.023 9.882 1.088 1.135 1.918 Nicht-Finanzunternehmen 50.042 50.135 47.321 2.180 427 207 Haushalte 58.876 58.946 49.642 3.757 4.763 784 Short-Positionen 91 91 91 0 0 0 Verbriefte Verbindlichkeiten 18.957 21.785 601 2.231 12.581 6.372 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.955 1.938 1.910 21 0 7 Derivative Verbindlichkeiten 5.639 5.512 - 287 1.292 3.062 1.445 Derivate - Handelsbuch 4.802 6.117 822 1.131 2.692 1.472 Derivate - Hedge Accounting 837 - 605 - 1.109 161 326 17 Gegebene Finanzgarantien 9.370 9.370 4.239 2.187 1.751 1.193 Gegebene Darlehenszusagen 37.193 37.193 11.483 5.714 9.996 9.999 2021 in € Millionen Buchwert Vertragliche Zahlungsströme Bis 3 Monate Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre Mehr als 5 Jahre Nicht derivative Verbindlichkeiten 167.002 168.857 119.922 10.659 27.714 10.563 Verbindlichkeiten 149.761 150.213 118.290 9.085 18.477 4.361 Zentralbanken 9.534 9.560 589 552 8.353 66 Regierungen 2.821 2.859 1.602 700 387 171 Kreditinstitute 25.073 25.289 18.280 1.517 3.980 1.512 Sonstige Finanzunternehmen 11.119 11.208 8.014 664 706 1.825 Nicht-Finanzunternehmen 44.523 44.584 41.756 2.256 368 204 Haushalte 56.690 56.713 48.049 3.397 4.684 583 Short-Positionen 250 252 240 0 6 5 Verbriefte Verbindlichkeiten 16.138 17.562 579 1.559 9.227 6.197 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 854 831 812 15 4 0 Derivative Verbindlichkeiten 2.186 2.398 0 477 1.162 759 Derivate - Handelsbuch 1.894 2.862 509 479 1.120 754 Derivate - Hedge Accounting 292 - 464 - 509 - 2 42 5 Gegebene Finanzgarantien 8.900 8.849 5.408 1.687 1.535 219 Gegebene Darlehenszusagen 42.601 41.520 16.405 8.984 13.560 2.572 (46) Operationelle Risiken Unter dem operationellen Risiko wird das Risiko von Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen einschließlich des Rechtsrisikos eintreten können. Innerhalb dieser Risikokategorie werden sowohl interne Risikofaktoren – z. B. unbefugte Handlungen, Diebstahl und Betrug, verhaltensbedingte Schäden, Modellfehler, Abwicklungs- und Prozessfehler, Geschäftsunterbrechungen oder Systemausfälle – als auch externe Risikofaktoren, einschließlich Sachschäden und Betrugsabsichten, kontrolliert und gesteuert. Die Analyse und Steuerung dieser Risiken erfolgt basierend auf der eigenen historischen Verlustdatensammlung und den Ergebnissen der Risikobeurteilung. Analog zu den anderen Risikoarten gilt im Konzern auch für das operationelle Risiko das Prinzip der Funktionstrennung in Risikomanagement und -controlling. Dazu werden für jeden Geschäftsbereich Personen als sogenannte Operational Risk Manager nominiert und geschult. Operational Risk Manager berichten Risikoeinschätzungen, Schadensfälle, Indikatoren und Maßnahmen an das zentrale Operational Risk Controlling. Sie werden dabei von Dedicated Operational Risk Specialists (DORS) unterstützt. Die Risikocontrolling-Einheiten für operationelles Risiko verantworten das Reporting, die Implementierung des Rahmenwerks, die Entwicklung der Steuerungsmaßnahmen und die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben. Im Rahmen des jährlichen Risikomanagementzyklus koordinieren sie auch die Teilnahme der relevanten Second-Line-of-Defense-Bereiche (Financial Crime Management, Compliance, Vendor Management, Outsourcing Management, Insurance Management, Informationssicherheit, physische Sicherheit, Business Continuity Management, Internes Kontrollsystem, IT Risk Management) und der gesamten First-Line-of-Defense-Ansprechpartner (Operational Risk Manager). Im Rahmen der regulatorischen Vorgaben, Schadensfälle wie die Erhaltung der Geschäftskontinuität durch externe Ereignisse oder physischen Schäden als operationellen Schaden zu sammeln, wurden seit Beginn der Konflikt- bzw. Kriegssituation in der Ukraine die darunter fallendenden Auswirkungen gesammelt und intern gemeldet. Gesamthaft ergaben sich daraus Verluste in Höhe von € 16,4 Millionen. Wohingegen der größte Teil mit € 14,6 Millionen auf die Ukraine entfällt und auf Kosten für Geschäftskontinuität im Rahmen von technischer Infrastruktur, Mitarbeiterübersiedlungen in sichere Gebiete oder Abschreibungen von Aktiva zurückzuführen ist. Weiters wurden in Polen Kosten in Höhe von € 0,9 Millionen im Rahmen der Geschäftskontinuität und dem dementsprechenden Mitarbeiteraufwand gesammelt. Kosten wie beispielsweise Familienübersiedlungen oder Unterstützungen Dritter waren nicht Teil der Verlustdatensammlung. Risikoidentifikation Ein wesentlicher Schritt in der Steuerung von operationellen Risiken ist die Identifikation und Beurteilung von Risiken, die den Fortbestand des Konzerns gefährden würden (allerdings nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit eintreten), und von anderen Bereichen, in denen Verluste häufiger auftreten (allerdings nur mit geringer Schadenshöhe). Die Beurteilung der operationellen Risiken erfolgt in der Gruppe in strukturierter Form nach Kategorien wie Geschäftsprozessen und Ereignistypen durch Risiko-Assessments, ebenso wird für alle Neuprodukte ein Risiko-Assessment durchlaufen. Alle Konzerneinheiten bewerten die Auswirkung von wahrscheinlichen Ereignissen mit geringer Verlusthöhe (High Probability/Low Impact) und unwahrscheinlichen Ereignissen mit großem Verlustpotenzial (Low Probability/High Impact) bezogen auf einen einjährigen bzw. zehnjährigen Zeithorizont. Die Low-Probability/High-Impact-Ereignisse werden in einem konzernweiten Analysetool (Szenarien) gemessen. Welche Fälle detailliert behandelt werden, bestimmen das interne Risikoprofil, die aufgetretenen Schäden und externe Änderungen. Zusätzlich werden für Fokusthemen wie ESG, Modellrisiken oder Cyberrisiken Szenarioanalysen über die Gruppe vorgegeben. Überwachung Für die Überwachung der operationellen Risiken werden Frühwarnindikatoren (Early Warning Indicators) verwendet, die eine zeitnahe Erkennung und Minderung von Verlusten ermöglichen. Die Erfassung von operationellen Schäden erfolgt strukturiert und konzernweit in der zentralen Datenbank ORCA (Operational Risk Controlling Application) mit entsprechender Untergliederung nach Geschäftsfeld und Ereignistyp. Neben den Anforderungen zum internen und externen Reporting dienen die Schadensfälle zum Austausch mit internationalen Verlustdatenbanken zur Weiterentwicklung der eingesetzten Messmethoden sowie zur Weiterverfolgung von Maßnahmen und der Kontrolleffektivität. Der Konzern ist Teilnehmer im ORX-Datenkonsortium (Operational Riskdata Exchange Association), dessen Daten aktuell zu internen Benchmarking-Zwecken und Analysen sowie als Teil des Operational-Risk-Modells herangezogen werden. Beim ORX-Datenkonsortium handelt sich es um einen Zusammenschluss von Banken- und Versicherungsgruppen für statistische Zwecke. Die Ergebnisse der Analysen sowie Vorfälle aus operationellen Risiken werden in umfassender Weise regelmäßig dem relevanten Operational Risk Management Komitee berichtet. Messung und Risikoreduktion Zum Jahresende 2022 wurde der Eigenmittelbedarf aufgrund des Standardansatzes unterlegt, wobei dieser aufgrund der Rückgabe des Advanced Measurement Approach (fortgeschrittener Ansatz) mit einem Aufschlag von € 120 Millionen (€ 1,5 Milliarden RWAs) zusätzlich angepasst wurde. Der regulatorische Rückschritt der RBI zu einem weniger fortgeschrittenen Ansatz wurde im Hinblick auf die zukünftigen regulatorischen Änderungen mit Basel IV getroffen, der eine Investition in ein regulatorisches Modell nicht mehr ökonomisch vertretbar machte. Das Volumen der vom Advanced Measurement Approach umfassten rechtlichen Einheiten hatte sich zuletzt unter anderem aufgrund des Verkaufs der bulgarischen Bank reduziert, wohingegen die Volumina der Wachstumsmärkte im Standardansatz abgebildet wurden. Dies führte zu Übersensitivitäten von bestehenden Schadensfällen aufgrund eines reduzierten internen Datensatzes. Für das Geschäftsjahr 2022 konnten im Rahmen der Berechnung für den Standardansatz im operationellen Risiko folgende Positionen als unregelmäßig klassifiziert werden, und wurden daher aufgrund Artikel 316 CRR Absatz 1 aus dem maßgeblichen Indikator exkludiert: Wie im Kapitel Erläuterungen zur Erfolgsrechnung beschrieben, verursachte die geopolitische Situation in Russland einen starken Anstieg im Provisions- als auch im Zinsergebnis. Um den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden, wurden insbesondere die folgenden Ertragsposten zusätzlich auf zukünftige Erwartbarkeit, Steuerungsmöglichkeiten und Nachhaltigkeit untersucht: Provisionsüberschuss aus der (Zwangs-)Konvertierung Erträge aus dem sprunghaften Anstiegen der Zinserträge und Provisionserträge aus der Erhöhung der Gebühren zur Vermeidung von Fremdwährungseinlagen Unter Berücksichtigung der zukünftigen Planzahlen hat sich die Unregelmäßigkeit der Erträge bestätigt und die Erträge wurden dementsprechend bereinigt. Dies führte zu einer Reduktion der Betriebserträge für den relevanten Indikator um 105,8 Milliarden russische Rubel (€ 1,36 Milliarden). Die Umrechnung erfolgte auf Basis des Stichtagskurses vom 31.12.2022. Das ökonomische Kapital basiert auf einem internen Modell mit den Input-Faktoren der externen und internen Schadensfälle und den gruppenweiten Szenarien. Die risikobasierte Steuerung erfolgt mit der Allokation aufgrund der Input-Faktoren der jeweiligen Einheiten und den Betriebserträgen zur Stabilisierung. Die implementierten und verfolgten Standards auf Gruppenebene entsprechen einem fortgeschrittenen Ansatz in allen operationellen Risiko-Methoden. Um das operationelle Risiko zu reduzieren, werden durch die Geschäftsbereichsleiter vorbeugende Maßnahmen zur Risikoreduktion und zum Risikotransfer gesetzt und deren Fortschritt und Wirkungsgrad vom Risikocontrolling überwacht. Erstere entwickeln auch Krisenpläne und bestimmen Personen oder Abteilungen, welche die notwendigen Maßnahmen einleiten, falls Schadensfälle tatsächlich eintreten. Weiters unterstützen mehrere spezialisierte Organisationseinheiten die Geschäftsbereiche bei der Vermeidung von operationellen Risiken. Eine wesentliche Rolle im Zusammenspiel mit den Tätigkeiten aus dem operationellen Risiko nimmt das Financial Crime Management ein. Das Financial Crime Management unterstützt bei der Prävention und Identifikation von Betrugsfällen. Der Konzern führt auch laufend umfangreiche Mitarbeiterschulungen durch und verfügt über verschiedenste Notfallpläne und Back-up-Systeme. Verlustdaten aus dem operationellen Risiko werden für alle Einheiten in der CRR-Gruppe gesammelt. Diese verteilen sich auf die Basel-Risikokategorien wie folgt: in € Millionen 2022 Anteil 2021 Anteil Kunden, Produkte und Geschäftsgepflogenheiten 541 92,8% 362 98,1% Abwicklung, Vertrieb und Prozessmanagement 17 2,9% 2 0,5% Katastrophe und öffentliche Sicherheit 16 2,8% 0 0,1% Externer Betrug 6 1,1% 3 0,8% Interner Betrug 2 0,3% 1 0,4% Technologie und Infrastruktur Ausfälle 1 0,1% 1 0,2% Beschäftigungspraxis und Arbeitsplatzsicherheit 0 0,0% 0 0,0% Gesamt 584 100,0% 369 100,0% Anzahl operationeller Verluste 2022 Anteil 2021 Anteil Externer Betrug 28.305 67,9% 10.906 48,0% Katastrophe und öffentliche Sicherheit 7.153 17,2% 123 0,5% Kunden, Produkte und Geschäftsgepflogenheiten 4.480 10,7% 10.211 44,9% Abwicklung, Vertrieb und Prozessmanagement 1.219 2,9% 914 4,0% Technologie und Infrastruktur Ausfälle 348 0,8% 462 2,0% Beschäftigungspraxis und Arbeitsplatzsicherheit 100 0,2% 57 0,3% Interner Betrug 73 0,2% 54 0,2% Gesamt 41.678 100,0% 22.727 100,0% Sonstige Angaben (47) Offene Rechtsfälle Die RBI ist an diversen Gerichts-, Behörden- oder Schiedsverfahren vor verschiedenen Gerichten und Behörden beteiligt, die sich in der Regel aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in vertraglichen, arbeitsrechtlichen und anderen Angelegenheiten ergeben. Eine Rückstellung wird nur dann gebildet, wenn eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses entstanden ist, die Zahlung wahrscheinlich ist und der Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. Eine Eventualverbindlichkeit, die aufgrund eines vergangenen Ereignisses entstanden ist, wird offengelegt, es sei denn die Zahlungen sind höchst unwahrscheinlich. Eine Eventualforderung aufgrund eines vergangenen Ereignisses wird ausgewiesen, wenn eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit gegeben ist. In der nachfolgenden Beschreibung wird in jenen Fällen kein Betrag genannt, in denen in Übereinstimmung mit IAS 37, dies schwerwiegend nachteilig wäre. Die Berechnung der Rückstellung findet in bestimmten Fällen auf einer Portfoliobasis statt, weil die Schätzung der Verpflichtung damit eine höhere Verlässlichkeit aufweist. Die RBI hat ihre Rückstellungen, Eventualforderungen und -verbindlichkeiten in die Gruppen Konsumentenschutz, Bankgeschäfte, Durchsetzung durch Regulierungsbehörden und Steuerfälle eingeteilt. Konsumentenschutz Die RBI ist mit Klagen von Kunden in Zusammenhang mit Themen des Konsumentenschutzes konfrontiert. Die meisten Forderungen betreffen Vertragsbedingungen, die vermeintlich den Konsumentenschutz oder andere Gesetze verletzen. Das rechtliche Risiko in Verbindung mit diesen Forderungen wird durch die Gefahr von politisch motivierten Gesetzen, welche den Grad der Unvorhersehbarkeit steigern, erhöht. Kroatien In Kroatien wurden in einem von einer Konsumentenschutzorganisation gegen die Raiffeisenbank Austria, d.d., Croatia (RBHR) und andere kroatische Banken angestrengten Verfahren zwei Klauseln für nichtig befunden, die in den Jahren zwischen 2003/2004 und 2008 in Kreditverträgen mit Konsumenten verwendet wurden. Dabei handelt es sich um eine Zinsanpassungs- und eine CHF-Index-Klausel. Gegen den Entscheid über die Zinsanpassungsklausel kann kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden. Das Urteil, wonach die CHF-Index-Klauseln unwirksam sind, wurde vom Obersten Gerichtshof des Landes und vom kroatischen Verfassungsgericht bestätigt. RBHR prüft die Möglichkeit, diese Entscheidung anzufechten und reichte im August 2021 einen Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Die Vergabe von CHF-indexierten Darlehen, die nach dem kroatischen Umwandlungsgesetz in Euro-indexierte Darlehen konvertiert wurden, war vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung anhängig. Im Mai 2022 veröffentlichte der EuGH eine Vorabentscheidung, aber gab - wie auch der kroatische Oberste Gerichtshof - keine Antwort darauf, ob Konsumenten von bereits konvertierten Darlehen einen Anspruch auf zusätzliche Entschädigungen haben (neben den positiven Effekten, die sich aus der Konvertierung gemäß den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes 2015 ergaben). Daher blieb die Frage, ob Konsumenten Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung (ungeachtet der Konvertierung) haben, Sache der innerstaatlichen Gerichte, in erster Linie des kroatischen Obersten Gerichtshofs. Auf Grundlage der bereits zur Unwirksamkeit der Zinsanpassungs- und/oder der CHF-Index-Klausel ergangenen Entscheidungen machten Kreditnehmer bereits Ansprüche gegen die RBHR geltend. In seiner Sitzung im Dezember 2022 vertrat der kroatische Oberste Gerichtshof die Auffassung, dass sich der Anspruch der Verbraucher auf eine zusätzliche Entschädigung nur auf einen Betrag in Höhe der Verzugszinsen auf die bis zu Konvertierung der CHF-indexierten Darlehen in EUR-indexierte Darlehen im Jahr 2015 allfällig geleisteten Überzahlungen beschränkt. Weitere Erläuterungen zur Berechnung liegen jedoch noch nicht vor, werden aber im Rahmen der einzelnen Urteile des kroatischen Obersten Gerichtshofs erwartet. Nur derartige Einzelentscheidungen können vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten werden. Angesichts der gegenwärtigen rechtlichen Unwägbarkeiten hinsichtlich der Verjährung, der Wirksamkeit der CHF-Index-Klausel/erfolgten Konvertierung, der Berechnung der zusätzlichen Entschädigungen, der weiteren Vorgehensweise, des Ergebnisses des Vorabentscheidungsersuchens und der Anzahl der Kreditnehmer, die diese Ansprüche geltend machen, lassen sich die Auswirkungen und der mögliche Schaden zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht endgültig beziffern. In diesem Zusammenhang wurde die Rückstellung auf Portfoliobasis auf € 62 Millionen (Vorjahr: € 56 Millionen) erhöht. Polen In Polen ist eine erhebliche Anzahl zivilrechtlicher Klagen hinsichtlich bestimmter vertraglicher Regelungen im Zusammenhang mit Hypothekarkrediten an Konsumenten, die in Fremdwährungen denominiert oder an eine Fremdwährung gekoppelt sind, anhängig. Zum 30. Dezember 2022 lag der Gesamtstreitwert dieser Verfahren bei rund PLN 3.247 Millionen (€ 694 Millionen). Die Anzahl der Klagen steigt weiter an. In diesem Zusammenhang hat sich ein polnisches Gericht an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt, um klären zu lassen, ob bestimmte Klauseln dieser Verträge gegen europäisches Recht verstoßen und missbräuchlich verwendet wurden. Die im Oktober 2019 dazu in einem Vorabentscheidungsverfahren ergangene Entscheidung des EuGHs (C-260/18) gibt keine Antwort bezüglich einer gänzlichen oder teilweisen Nichtigkeit der Kreditverträge, sondern lediglich eine Orientierungshilfe für die Interpretation, nach welchen Grundsätzen nationale Gerichte auf Einzelfallbasis zu entscheiden haben. Demnach soll ein Kreditvertrag ohne missbräuchliche Klauseln wirksam bleiben, solange dies mit nationalem Recht im Einklang steht. Sofern der Kreditvertrag allerdings ohne die missbräuchliche Klausel nicht mehr aufrechterhalten werden kann, würde der Vertrag insgesamt unwirksam. Sollte die Unwirksamkeit des gesamten Kreditvertrags mit wesentlichen negativen Konsequenzen für den Kreditnehmer verbunden sein, so kann die missbräuchliche Klausel von polnischen Gerichten im Einklang mit nationalem Recht durch eine wirksame Klausel ersetzt werden. Die Konsequenzen einer Unwirksamkeit des Vertrags müssen sorgfältig untersucht werden, sodass der Kreditnehmer alle potenziell negativen Folgen einer Unwirksamkeit bedenken kann. Die Folgen einer Rückabwicklung eines nichtigen Kreditvertrags bleiben allerdings unklar und sind – beispielsweise aufgrund der Verpflichtung zur sofortigen Rückzahlung samt Kosten der Nutzung des Kreditbetrags – potenziell schwerwiegend für den Kreditnehmer. Es bleibt abzuwarten, wie die vom EuGH entwickelten Grundsätze nach nationaler Rechtsprechung auf Einzelfallbasis angewendet werden. In einem anderen Verfahren, in dem die RBI involviert ist, ersuchte das Bezirksgericht Warszawa-Wola in Warschau den EuGH um Vorabentscheidung über die Ausgestaltung der vertraglichen Regelungen zur Bestimmung der An- und Verkaufskurse für eine Fremdwährung im Falle von Hypothekardarlehen für Verbraucher, die auf eine Fremdwährung indexiert sind. In der Entscheidung vom 18. November 2021 in der Rechtssache C-212/20 vertrat der EuGH die Auffassung, dass der Inhalt einer Klausel eines Darlehensvertrags, die die Ankaufs- und Verkaufskurse einer Fremdwährung festlegt, an die das Darlehen gebunden ist, einem einigermaßen gut informierten und aufmerksamen Verbraucher auf der Grundlage klarer und verständlicher Kriterien ermöglichen muss, zu verstehen, wie der Wechselkurs der Fremdwährung festgelegt wird, der zur Berechnung der Höhe der Rückzahlungsraten verwendet wird. Aufgrund der in einer solchen Bestimmung angegebenen Information soll der Verbraucher in der Lage sein, jederzeit den vom Unternehmen angewendeten Wechselkurs selbst zu ermitteln. In der Begründung führte der EuGH aus, dass eine Bestimmung, die es dem Verbraucher nicht ermöglicht, den Wechselkurs selbst zu bestimmen, missbräuchlich ist. Darüber hinaus wies der EuGH darauf hin, dass das nationale Gericht, wenn die betreffende Klausel eines Verbrauchervertrags missbräuchlich ist, diese Klausel nicht auslegen darf, um ihre Missbräuchlichkeit zu beheben, selbst wenn diese Auslegung dem gemeinsamen Willen der Vertragsparteien entspricht. Nur wenn die Ungültigkeit der missbräuchlichen Klausel das nationale Gericht zur Aufhebung des gesamten Vertrags verpflichten würde, wodurch der Verbraucher besonders nachteiligen Folgen ausgesetzt wäre und damit bestraft würde, könnte das nationale Gericht diese Klausel durch eine ergänzende Bestimmung des nationalen Rechts ersetzen. Der EuGH hat es daher nicht vollständig ausgeschlossen, dass nationale Gerichte in solchen Fällen den Vertrag durch ergänzende Vorschriften des nationalen Rechts ergänzen können, aber Lücken dürfen nicht allein durch nationale Vorschriften allgemeiner Natur gefüllt werden, und ein solches Hilfsmittel darf nur in streng eingeschränkten Fällen, wie vom EuGH angegeben, angewendet werden. Die Beurteilung der Missbräuchlichkeit von Vertragsbestimmungen sowie die Entscheidung über die Vertragsergänzung nach Beseitigung missbräuchlicher Vertragsklauseln fallen jedoch weiterhin in die Zuständigkeit des nationalen Gerichts. Der EuGH hat in keiner Weise entschieden, ob infolge der vorgenannten Aktionen der gesamte Fremdwährungsvertrag nichtig erklärt werden soll. Die derzeitige Rechtsprechungspraxis polnischer Gerichte steht bereits im Einklang mit der Vorabentscheidung des EuGHs und ist daher ungünstig für Banken, die fremdwährungsindexierte Verbraucherhypothekardarlehen halten. Die jeweiligen Klauseln können je nach Beurteilung des zuständigen nationalen Gerichts die in der vorstehenden EuGH-Entscheidung genannten Anforderungen nicht erfüllen. Ein beträchtlicher Anstieg an neuen Fällen konnte seit Beginn 2020 beobachtet werden, hervorgerufen durch die Entscheidung des EuGHs und die gestiegenen Marketingaktivitäten von Anwaltskanzleien, die für Kreditnehmer tätig sind. Dieser Anstieg wurde nicht nur von der polnischen Filiale der RBI beobachtet, sondern von allen polnischen Banken, die mit Fremdwährungskreditportfolios befasst sind. Darüber hinaus haben sich polnische Gerichte in anderen zivilrechtlichen Verfahren mit der Bitte um eine Entscheidung in einem Vorabentscheidungsverfahren an den EuGH gewandt. Diese Entscheidung könnte zu weiteren Klarstellungen führen und einen Einfluss darauf haben, wie gerichtsanhängige Verfahren im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten von nationalen polnischen Gerichten entschieden werden. Die Folgenabschätzung für Kreditverträge, die an eine Fremdwährung gekoppelt sind oder auf eine Fremdwährung lauten, kann auch durch das Ergebnis laufender Verwaltungsverfahren beeinflusst werden, die der Präsident des Amts für Wettbewerb und Verbraucherschutz (UOKiK) gegen die polnische Filiale der RBI führt. Solche Verwaltungsverfahren beruhen unter anderem auf der behaupteten Praxis einer Verletzung von kollektiven Verbraucherinteressen sowie darin, dass Klauseln in Standardvereinbarungen als benachteiligend eingestuft werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht sicher, welche potenziellen Auswirkungen diese Verfahren auf Kreditverträge, die an eine Fremdwährung gekoppelt sind oder auf eine Fremdwährung lauten, und die RBI haben könnten. Darüber hinaus könnten solche Verfahren zu Verwaltungsstrafen gegen die polnische Filiale der RBI führen und im Falle von Berufungen verwaltungsgerichtliche Verfahren nach sich ziehen. Darüber hinaus leitete der polnische Financial Ombudsman, der im Namen von zwei Kreditnehmern handelte, ein Zivilverfahren gegen die RBI ein, in dem die Anwendung unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern in einem Fall behauptet wird, in dem die RBI – nach Aufhebung eines Kreditvertrags – den vollen ursprünglich ausgegebenen Kreditbetrag ohne zwischenzeitlich geleistete Rückzahlungen sowie für die Verwendung von Kapital durch die Kreditnehmer fällige Beträge, aufgrund des Grundsatzes der ungerechtfertigten Bereicherung einfordert hatte und verlangt, diese Praxis einzustellen. Die RBI hat für die in Polen eingebrachten Klagen vorgesorgt. Da Klagen von einer Reihe von Kunden eingebracht wurden, basiert diese Rückstellung auf einem statistischen Ansatz, welcher sowohl statistischen Daten, soweit diese relevant sind, als auch Expertenmeinungen berücksichtigt. In diesem Kapitel umfasst der Begriff Rückstellung Vorsorgen gemäß IFRS 9 sowie Rückstellungen gemäß IAS 37. Mögliche Entscheidungs-Szenarien und die erwarteten Verlustraten pro Szenario wurden geschätzt. Die erwartete Belastung gründet sich auf Kredite von Kunden, welche die Bank klagen oder von denen erwartet wird, dass sie klagen werden. Um die finanziellen Auswirkungen pro Szenario zu berechnen, wird der eingeklagte Betrag mit dem geschätzten finanziellen Abfluss im Szenario und der Wahrscheinlichkeit multipliziert, dass die Bank letztendlich eine Entschädigung an den Kunden zahlen muss. Für Abflüsse, für die angenommen wird, dass diese nicht innerhalb eines Jahres erfolgen werden, wird ein angemessener Abzinsungssatz angewendet. Die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Szenarien werden anhand von Expertenmeinungen gewichtet. Die sich daraus ergebende Rückstellung wurde auf € 803 Millionen erhöht (Vorjahr: € 364 Millionen). Die wesentlichen Unsicherheiten bei der Berechnung von Rückstellungen sind auf eine potenziell höhere Anzahl von Klagen und einem Anstieg der Wahrscheinlichkeit, die Gerichtsverfahren zu verlieren, zurückzuführen. Bei der Berechnung der CHF-Rückstellung für in Polen eingereichte Klagen ist es notwendig, sich eine Meinung zu Sachverhalten zu bilden, die grundsätzlich ungewiss sind, wie beispielsweise regulatorische Verlautbarungen, die Anzahl zukünftiger Beschwerden, der Umfang, in dem sie aufrechterhalten werden, und die Auswirkungen von Rechtsentscheidungen, die für eingegangene Ansprüche relevant sein können. Der für CHF-Darlehen in Polen bereitgestellte Gesamtbetrag stellt die bestmögliche Schätzung der RBI der wahrscheinlichen zukünftigen Kosten dar. Es verbleiben jedoch eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten, weshalb die Kosten von den Schätzungen der RBI und den ihnen zugrunde liegenden Annahmen abweichen und dazu führen könnten, dass eine weitere Rückstellung erforderlich wird. Folglich kann eine negative Rechtsentscheidung für die Bank zu einer deutlichen Erhöhung der Rückstellung führen. Die RBI hat insgesamt in etwa 29.000 Schweizer-Franken-Darlehen mit einem Volumen von rund € 2 Milliarden ausstehen, weitere rund 8.000 Kredite wurden zurückgezahlt. Darin enthalten sind auch Darlehen, bei denen nicht erwartet wird, dass sie Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten sein werden. Der Gesamtbetrag, der für CHF-Darlehen in Polen zurückgestellt wurde, stellt die beste Schätzung der RBI für den zukünftigen Abfluss des wirtschaftlichen Nutzens dar. Dennoch ist es bei der Berechnung der CHF-Rückstellung für in Polen eingereichte Klagen notwendig, sich eine Meinung über Ereignisse zu bilden, die von Natur aus unsicher sind, wie z. B. behördliche Verlautbarungen, die Anzahl zukünftiger Klagen, die Wahrscheinlichkeit, Gerichtsverfahren zu verlieren und die Auswirkungen von Gerichtsentscheidungen, die zu negativen Szenarien führen. Die Sensitivität der spezifischen Parameter gegenüber einer Veränderung um 10 Prozentpunkte, wobei alle anderen Parameter konstant bleiben, stellt sich wie folgt dar: 2022 2021 in € Millionen Anstieg um 10 Prozentpunkte Rückgang um 10 Prozentpunkte Anstieg um 10 Prozentpunkte Rückgang um 10 Prozentpunkte Veränderung der Anzahl künftiger Streitigkeiten 85 - 84 36 - 36 Veränderung der Wahrscheinlichkeit, Gerichtsverfahren zu verlieren 291 - 83 47 - 47 1 Die Erhöhung ist auf 3,4 Prozentpunkte begrenzt, da die Gesamtwahrscheinlichkeit, die Gerichtsverfahren zu verlieren, bei 100 Prozent liegt. Rumänien Im Oktober 2017 hat die Verbraucherschutzbehörde (ANPC) die rumänische Netzwerkbank, Raiffeisen Bank SA, Bukarest, angewiesen, ihre angebliche Praxis, ihre Kunden nicht über künftige Änderungen des den Kunden verrechneten Zinssatzes zu informieren, einzustellen. Die Anordnung sah eine direkte Geldrückerstattung oder Zahlung von Raiffeisen Bank SA, Bukarest, nicht ausdrücklich vor. Die rumänische Netzwerkbank, Raiffeisen Bank SA, Bukarest, hat diese Anordnung vor Gericht bekämpft, aber das Verfahren letztendlich verloren. Im September 2022 wurde der Beschluss schriftlich gefertigt, aber angesichts der derzeitigen Unsicherheiten hinsichtlich seiner Auslegung sind die genauen negativen finanziellen Auswirkungen noch zu bestimmen. Die Höhe der Rückstellung betrug € 13 Millionen (Vorjahr: € 27 Millionen). Gemäß einem externen Rechtsgutachten musste die Bank neue Rückzahlungspläne erstellen und begann bestimmte Beträge und damit verbundene Zinsen an die betroffenen Kunden zurückzahlen. Die Einzelheiten der zusätzlichen Zinszahlungen an die Kunden sind jedoch noch unklar. Basierend auf dem externen Rechtsgutachten werden die Auswirkungen auf voraussichtlich € 27 Millionen geschätzt (inklusive Strafzinsen). Darüber hinaus ist die Raiffeisen Bank S.A., Bukarest, in eine Reihe von Gerichtsverfahren, darunter auch Sammelklagen, sowie in Verwaltungsverfahren der ANPC insbesondere im Zusammenhang mit Verbraucherkrediten und Girokontenverträgen involviert. Die Verfahren basieren im Wesentlichen auf der Behauptung, dass bestimmte vertragliche Bestimmungen und Praktiken der Raiffeisen Bank S.A. gegen Verbraucherschutzgesetze und -vorschriften verstoßen. Solche Verfahren können Verwaltungsstrafen, die Unwirksamkeit von Vertragsklauseln und die Erstattung bestimmter Gebühren oder Teile von Zinszahlungen, die Kunden in der Vergangenheit in Rechnung gestellt wurden, nach sich ziehen. Bankgeschäft Die RBI und ihre Tochterunternehmen erbringen Dienstleistungen für Firmenkunden, welche auf operativer Ebene das Risiko von Rechtsstreitigkeiten erhöhen. Die wesentlichsten Fälle sind: Nach der Insolvenz der Alpine Holding GmbH (Alpine) im Jahr 2013 reichten Kleinanleger in Österreich eine Reihe von Klagen im Zusammenhang mit einer von der Alpine im Jahr 2012 begebenen Anleihe im Gesamtnennbetrag von € 100 Millionen gegen die RBI und ein weiteres Kreditinstitut ein. Die Ansprüche gegen die RBI beliefen sich ursprünglich auf etwa € 10 Millionen. Gesamthaft wurden Klagen in Höhe von € 8 Millionen direkt durch einzelne Anleger oder mittels gesammelter Anlegeransprüche geltend gemacht. Aufgrund einiger eingestellter Verfahren sowie von beschränkten Ansprüchen beträgt der Streitwert der anhängigen Gerichtsverfahren derzeit rund € 7 Millionen. Vorgebracht wird unter anderem, dass die Banken als Joint Lead Manager der Anleiheemission gehandelt hätten und zum Zeitpunkt der Emission Kenntnis von den finanziellen Problemen der Alpine hatten oder zumindest Kenntnis davon hätten haben müssen. Ihnen sollte daher bekannt gewesen sein, dass die Alpine nicht imstande gewesen sei, die Anleihen gemäß den Anleihebedingungen zurückzuzahlen. Die Kläger behaupten, dass der Kapitalmarktprospekt in Bezug auf die Anleihe irreführend und unvollständig gewesen sei und die Joint Lead Manager einschließlich der RBI, die auch an der Erstellung des Prospekts beteiligt waren, dies gewusst hätten. Im ersten Quartal 2021 erfuhr die RBI von einer Klage, die ein indonesisches Unternehmen bereits im November 2020 in Jakarta gegen sie eingereicht hatte. Die behauptete Forderung auf Ersatz von Vermögensschäden wird mit rund USD 129 Millionen (€ 121 Millionen) und die auf Ersatz von ideellen Schäden mit USD 200 Millionen (€ 188 Millionen) beziffert. Die Klage wurde der RBI im Mai 2022 zugestellt. In der ersten Anhörung vor dem South Jakarta District Court am 27. September 2022 wurde den Parteien aufgetragen, ab dem 4. Oktober 2022 verpflichtend an einer gerichtlichen Mediation teilzunehmen. Das Mediationsverfahren wurde erfolglos beendet und das Gerichtsverfahren fortgesetzt. Im August 2019 reichte die RBI eine Klage (CI-Verfahren) in Höhe von rund € 44 Millionen gegen eine in den Cayman Islands ansässige Gesellschaft, einige ihrer Tochtergesellschaften sowie eine ehemalige Tochtergesellschaft (gemeinsam die Cayman Islands Beklagten) beim Gerichtshof der Cayman Inseln, Grand Court of the Cayman Islands, Financial Services Division, ein. In diesem CI-Verfahren bringt die RBI vor, dass die Cayman Islands Beklagten an Transaktionen zum Betrug an Gläubigern und an einer betrügerischen Verabredung zur Schädigung der RBI teilgenommen haben, indem sie Vermögenswerte transferiert haben, um die Ansprüche der RBI aus einer Reihe von Garantien der Muttergesellschaft zu vereiteln. Des Weiteren bringt die RBI vor, dass diese Übertragungen unter dem Wert oder ohne jegliche Gegenleistung zwischen den Cayman Islands Beklagten stattgefunden haben. Im September 2019 erwirkte die RBI eine Verfügung gegen einen der Cayman Islands Beklagten, die dessen Verfügungsmacht über seine Vermögenswerte bis zur Beendigung des CI-Verfahrens einschränkt. Eine gleichartige Verfügung wurde von der RBI gegen einen weiteren der Cayman Islands Beklagten im Mai 2020 erwirkt (zusammen die Sicherstellungsverfügungen). Im November 2019 wurde von einigen der Cayman Islands Beklagten im Rahmen des CI-Verfahrens eine Gegenklage in Höhe von € 203 Millionen gegen die RBI eingereicht. Aus Sicht der RBI ist diese Gegenklage, welche auf Dokumenten beruht, deren Offenlegung von den Cayman Islands Beklagten verweigert wird, völlig unbegründet. Im Juli 2021 beantragte die RBI ihren Anspruch im CI-Verfahren anzupassen, einen weiteren Beklagten aufzunehmen sowie weiteren Schadenersatz und sonstigen damit verbundenen Ersatz einzufordern. Der von der RBI eingeklagte Gesamtbetrag im CI-Verfahren würde sich somit auf ungefähr € 87 Millionen plus Zinsen und Kosten belaufen. Über diesen Antrag muss jedoch erst entschieden werden. Im Dezember 2021 entschied das Berufungsgericht der Cayman Islands über eine Berufung, die von zwei der Cayman Islands Beklagten gegen die Sicherstellungsverfügungen eingebracht worden war. Das Berufungsgericht lehnte die Aufhebung der Sicherstellungsverfügungen ab, die somit aufrecht bleiben. Das CI-Verfahren ist ein laufendes Verfahren und noch nicht abgeschlossen. Im Jänner 2021 hat die RBI eine Schiedsklage in Höhe von rund € 87 Millionen zuzüglich Zinsen und Kosten gegen einen der Beklagten, der zu diesem Zeitpunkt auf den Marshallinseln eingetragen war, vor dem Vienna International Arbitral Center (VIAC) (das VIAC-Schiedsverfahren) eingebracht. Das VIAC-Schiedsverfahren behandelte Ansprüche der RBI aus Garantien, die dieses Unternehmen gegenüber der RBI abgegeben hatte. Im Oktober 2022 hat der Einzelschiedsrichter einen Schiedsspruch erlassen, in welchem dem Beklagten die Zahlung folgender Beträge an die RBI aufgetragen wurde: (i) über € 62 Millionen und USD 19 Millionen (€ 18 Millionen) im Hinblick auf die unter den Garantien fälligen Nominalbeträge, (ii) Zinsen auf diese Beträge in Höhe von 5 Prozent p.a., die vom 27. Februar 2018 bis zum Tag der Bezahlung auf diese Beträge anfallen, (iii) Honorare, Kosten und Aufwendungen, die der RBI im Rahmen zusätzlicher Verfahren in verschiedenen Jurisdiktionen weltweit entstanden sind, (v) die Kosten des VIAC-Schiedsverfahrens. 2013 reichte ein zypriotisches Unternehmen (der zypriotische Kläger) eine Schadenersatzklage in Höhe von rund € 43 Millionen gegen die slowakische Tochtergesellschaft der RBI, Tatra banka, a.s. (Tatra banka) ein. Im Jänner 2016 stellt der zypriotische Kläger einen Antrag auf Erhöhung der Klagsumme um € 84 Millionen, und das Gericht genehmigte diesen Antrag. Das bedeutet, dass die Klagsumme in diesem Verfahren insgesamt rund € 127 Millionen beträgt. Dieses Verfahren basiert auf ähnlichen Gründen wie die Klage eines Kunden der Tatra banka (der slowakische Kunde), welches in der Zwischenzeit von den slowakischen Gerichten zur Gänze abgewiesen wurde. Der zypriotische Kläger, der die Klage eingereicht hat, hatte die Forderung von einem Anteilseigner der Holding des slowakischen Kunden übernommen. Der zypriotische Kläger behauptet, dass die Tatra banka gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem slowakischen Kunden verstoßen hat, weil sie sich ohne Grund geweigert hat, Zahlungen vom Konto des slowakischen Klägers durchzuführen und auch die Verlängerung der Kreditfazilitäten trotz vorheriger Zusage nicht erfolgt ist, was dazu führte, dass der slowakische Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Geschäftspartnern nicht nachkommen konnte und seine Geschäftstätigkeit einstellen musste. Laut dem zypriotischen Kläger führte dies zur Einstellung der Geschäftsaktivitäten und, in der Folge, zum Konkurs des slowakischen Kunden und so auch zu einem Schaden für den Anteilseigener der Holding durch den Wertverlust der Geschäftsanteile. In der Folge übertrug besagter Anteilseigner seine Forderung an den zypriotischen Kläger. Der zypriotische Kläger argumentiert, dass die Tatra banka gegen die guten Sitten verstoßen und im Widerspruch zu einem fairen unternehmerischen Handeln agiert hat und fordert die Tatra banka auf, eine Entschädigung entsprechend dem Wertverlust der Geschäftsanteile der Holding zu zahlen. Im November 2019 wurde die Klage vom erstinstanzlichen Gericht in vollem Umfang abgewiesen. Der zypriotische Kläger hat gegen das Urteil im Jänner 2020 Berufung erhoben. Im Juni 2022 wurde das Urteil des Berufungsgerichtes, in dem das erstinstanzliche Urteil bestätigt wurde, der Tatra banka zugestellt. Im August 2022 legte der zypriotische Kläger ein außerordentliches Rechtmittel gegen das Urteil des Berufungsgerichts ein. Im April 2018 wurde die Raiffeisen Bank Polska S.A. (RBPL), die ehemalige polnische Tochtergesellschaft der RBI, von einem ehemaligen Kunden auf rund PLN 203 Millionen (€ 43 Millionen) verklagt. Laut der Klageschrift hat die RBPL den Überziehungsrahmen des Kreditkontos eines Kunden 2014 für sechs Kalendertage ohne förmliche Begründung gesperrt. Der Kläger argumentierte, dass die Sperre des Kontos zu Verlusten und entgangenen Gewinnen geführt hat, weil die finanzielle Liquidität des Kunden regelmäßig unterbrochen wurde und es ihm nicht möglich war, kreditbasierte Finanzierungsquellen auf dem gesperrten Konto durch Mittelströme aus anderen Quellen zu ersetzen. Damit einher gingen ein Rückgang der Lagerbestände und der zur Verfügung stehenden Handelskredite sowie eine allgemeine Verschlechterung der Finanzergebnisse und des geschäftlichen Ansehens des Kunden. Die RBPL argumentierte, dass die Sperre juristisch gerechtfertigt und anhand der vorliegenden Informationen vorgenommen worden sei. Im Zuge des Verkaufs des Kernbankgeschäfts der RBPL an die Bank BGZ BNP Paribas S.A. wurde die Klage gegen die RBPL an die Bank BGZ BNP Paribas S.A. übertragen. Trotzdem sind allfällige negative finanzielle Konsequenzen im Zusammenhang mit diesem Verfahren weiterhin von der RBI zu tragen. Im Februar 2022 wurde die RBI von der Bank BGZ BNP Paribas S.A. darüber informiert, dass die Klage in erster Instanz abgewiesen wurde. Der Kläger hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Im September 2020 wurde der Raiffeisen-Leasing Immobilienmanagement GmbH (RIM), einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., eine Klageschrift zugestellt, die von einer italienischen Gesellschaft beim Gericht in Brescia, Italien, eingebracht worden war. Der Kläger forderte Schadenersatz in der Höhe von rund € 30 Millionen aufgrund einer behaupteten Verletzung der Aktionärsvereinbarung im Zusammenhang mit der gemeinsamen Entwicklung eines Factory Outlet Centers in Italien. Der Syndikatsvertrag zwischen RIM und dem Kläger wurde im Jahr 2011 anlässlich der Gründung einer gemeinsamen Projektgesellschaft geschlossen. Im Jahr 2012 stellte sich jedoch heraus, dass verschiedene Bedingungen für die Umsetzung des Projekts nicht erfüllt werden konnten. Daher nahm RIM von der Projektumsetzung Abstand und verkaufte ihren Anteil an der Projektgesellschaft an den Kläger. Der Kläger behauptete daraufhin, dass RIM durch die Abstandnahme von der Fortführung des Projekts die ursprüngliche Aktionärsvereinbarung verletzt habe. Im Juni 2021 hat das Gericht seine Zuständigkeit für den Fall abgelehnt und entschieden, dass das Landesgericht Mailand zuständig ist. Zur Wiederaufnahme des Verfahrens in Mailand wurde den Parteien eine Frist von drei Monaten eingeräumt. RIM hat gegen diese Entscheidung Berufung erhoben, da das Gericht nicht über die Anwendbarkeit der Schiedsklausel entschieden hat. Im August 2021 beantragte der Kläger trotz anhängiger Berufung die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die RIM beim Landesgericht Mailand. Die Wiederaufnahme richtete sich auf denselben Anspruch wie die anhängige Klage. Der gegen RIM geltend gemachte Anspruch und das potenzielle Risiko blieben daher unverändert. Eine Unterbrechung des Verfahrens vor dem Landesgericht Mailand bis zur Entscheidung im Berufungsverfahren wurde erwartet. In seinem Urteil vom 13. April 2022 hat der Oberste Gerichts- und Kassationshof endgültig entschieden, dass die Klage in einem Schiedsverfahren zu entscheiden ist und daher nicht der Zuständigkeit der italienischen ordentlichen Gerichte unterliegt. Somit wurde das Urteil des Landesgerichts in Brescia aufgehoben und das Schiedsgericht der Handelskammer Bozen für ausschließlich zuständig erklärt. Das Urteil ist rechtskräftig und nicht anfechtbar. Das Verfahren vor dem Landesgericht Mailand wurde eingestellt. Die italienische Gesellschaft hat die Schiedsklage beim Schiedsgericht Bozen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist für die Wiederaufnahme des Gerichtsverfahrens eingereicht. Das Gerichtsverfahren ist daher formell beendet. Eine Schiedsklage vor dem Schiedsgericht Bozen ist jedoch weiterhin möglich, da der Oberste Gerichts- und Kassationshof nicht über die Klage selbst entschieden hat. Durchsetzung durch Regulierungsbehörden Die RBI und ihre Tochterunternehmen unterliegen zahlreichen nationalen und internationalen Regulierungsbehörden. Nach einer Rechnungsprüfung durch den rumänischen Rechnungshof in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der Aedificium Banca pentru Locuinte S.A. (RBL), (ehemalige Raiffeisen Banca pentru Locuinte S.A.), einer Bausparkasse und Tochtergesellschaft der Raiffeisen Bank S.A., Bukarest, erklärte der Rechnungshof, dass einige Mängel festgestellt und die Bedingungen für die Auszahlung von staatlichen Bausparförderungen nicht erfüllt worden seien. Angeblich müssen solche Förderungen daher möglicherweise zurückgezahlt werden. Sollte es der RBL nicht gelingen, diese Beträge von ihren Kunden zurückzufordern oder eine zufriedenstellende Dokumentation vorzulegen, kann sie für die Zahlung dieser Mittel haftbar gemacht werden. Die RBL hat die Überprüfungsergebnisse des rumänischen Rechnungshofs in einem Gerichtsverfahren angefochten und hinsichtlich der relevantesten behaupteten Mängel obsiegt. Es wurde beim Obersten Gerichts- und Kassationshof Berufung erhoben. Im November 2020 hob der Oberste Gerichts- und Kassationshof die vorherige Gerichtsentscheidung auf und bestätigte die Ansicht des rumänischen Rechnungshofs. Auf Antrag der RBL ersuchte der Oberste Gerichts- und Kassationshof das Verfassungsgericht, zu entscheiden, ob der Rechnungshof grundsätzlich berechtigt war, die RBL zu überprüfen. Das Verfahren ist noch anhängig und könnte es der RBL je nach Ergebnis ermöglichen, ein außerordentliches Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Obersten Gerichts- und Kassationshofs zu erheben. Ende Juni 2022 nahm RBL eine rechtliche Bestimmung in Anspruch, die es Unternehmen ermöglicht, Schulden an den Staat (Hauptbetrag/principal – bzw. die staatlichen Bausparförderungen) zu zahlen und von der Zahlung zusätzlicher Beträge (Strafzinsen) befreit zu werden. RBL hat den Hauptbetrag in Höhe von € 23 Millionen bezahlt und einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung zusätzlicher Beträge in Höhe von € 30 Millionen gestellt. Im Juli 2022 lehnte das Ministerium für Entwicklung, Öffentliche Arbeiten und Verwaltung den Antrag der RBL auf Befreiung ab. Die RBL hat diese Entscheidung vor Gericht angefochten. Im Dezember 2022 forderte das Ministerium für Entwicklung, Öffentliche Arbeiten und Verwaltung RBL auf, auch die Strafen innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. RBL hat diese Zahlungsaufforderung sowohl beim Ministerium als auch vor Gericht angefochten. Zusätzlich hat RBL vor Gericht einen Antrag auf Aussetzung der Zahlungsaufforderungen gestellt, da RBL der Auffassung ist, dass die Befreiung gewährt werden hätte müssen und RBL daher von der Strafzahlung entbunden werden sollte. Im März 2018 wurde im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens gegen die RBI eine Verwaltungsstrafe in Höhe von € 2,7 Millionen (die auf der Grundlage des konsolidierten Jahresumsatzes der RBI berechnet wurde und sich auf 0,06 Prozent des letzten verfügbaren konsolidierten Jahresumsatzes beläuft) für eine angebliche Nichteinhaltung von formalen Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit dem Know-your-Customer-Prinzip verhängt. Nach Auslegung der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte die RBI in einigen wenigen Einzelfällen diese administrativen Verpflichtungen nicht eingehalten. Die FMA behauptete nicht, dass Geldwäsche oder ein anderes Verbrechen stattgefunden hätte oder dass ein Verdacht auf eine kriminelle Handlung oder ein Zusammenhang mit einer solchen bestünde. Die RBI vertrat die Auffassung, dass sie allen Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Know-your-Customer-Anforderungen ordnungsgemäß nachgekommen sei, und erhob Beschwerde gegen den Bußgeldbescheid in seiner Gesamtheit. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte in erster Instanz die Entscheidung der FMA, wogegen die RBI jedoch in vollem Umfang beim Österreichischen Verwaltungsgerichtshof Revision erhob. Im Dezember 2019 hob der Verwaltungsgerichtshof im Zuge dieser Revision die Entscheidung der unteren Verwaltungsinstanzen auf und verwies den Fall an das Bundesverwaltungsgericht zurück. In der erneuten Durchführung des Verfahrens bestätigte das Bundesverwaltungsgericht am 6. Mai 2021 die Entscheidung der FMA grundsätzlich erneut, senkte jedoch die Verwaltungsstrafe auf € 824 Tausend und ließ erneut eine Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof zu. Die RBI erhob demgemäß Revision und der Fall ist nun wieder beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. Im September 2018 wurden im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens zwei Verwaltungsstrafen in Höhe von insgesamt PLN 55 Millionen (€ 12 Millionen) gegen die RBPL verhängt, da sie ihren Pflichten als Verwahrstelle und Liquidator bestimmter Investmentfonds angeblich nicht nachgekommen ist. Die RBPL als Verwahrstelle von Investmentfonds hat im Februar 2018 die Rolle des Liquidators für bestimmte Fonds übernommen. Nach Einschätzung der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (KNF) ist die RBPL bestimmten Verpflichtungen in ihrer Funktion als Depotbank und Liquidator der Fonds nicht nachgekommen. Im Zuge der Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Kernbankengeschäfts der RBPL an die Bank BGZ BNP Paribas S.A. hat die RBI die Verantwortung für die dargelegten Verwaltungsverfahren und die damit verbundenen Strafen übernommen. Die RBI hat gegen sämtliche Strafen Berufung eingelegt. Im September 2019 hat das Verwaltungsgericht der Woiwodschaft der Berufung der RBI in Bezug auf die Strafe in Höhe von PLN 5 Millionen (€ 1 Million) bezüglich der Pflichten der RBPL als Depotbank stattgegeben und die Entscheidung der KNF vollständig aufgehoben. Die KNF legte gegen das Urteil Kassationsbeschwerde ein. Im Hinblick auf die Geldstrafe in Höhe von PLN 50 Millionen (€ 11 Millionen) in Bezug auf die Funktion der RBPL als Liquidator hat das Verwaltungsgericht der Woiwodschaft die Berufung zurückgewiesen und die Entscheidung der KNF vollständig bestätigt. Die RBI hat beim Obersten Verwaltungsgericht Kassationsbeschwerde eingelegt, da sie der Ansicht ist, dass die RBPL all ihren Pflichten vollumfänglich nachgekommen ist. In diesem Zusammenhang wurden mehrere Einzelklagen und vier Sammelklagen, in denen Ansprüche von Inhabern von Zertifikaten der oben genannten, in Liquidation befindlichen Investmentfonds zusammengefasst werden, gegen die RBI eingereicht. Der Gesamtstreitwert per 30. Dezember 2022 beträgt rund PLN 69 Millionen (€ 15 Millionen). Darüber hinaus wurde die RBI darüber informiert, dass dem Gericht eine Änderung der Klageschrift vorgelegt wurde, die zu einer Erhöhung des Gesamtstreitwerts um rund PLN 91 Millionen (€ 19 Millionen) führen könnte. Diese Änderung wurde der RBI jedoch noch nicht zugestellt. Die Kläger im Rahmen der Sammelklagen fordern, dass die Verantwortung der RBI für die behaupteten mangelhaften Leistungen der RBPL (deren Rechtsnachfolgerin die RBI ist) als Depotbank festgestellt wird. Eine derartige Feststellung würde die finanziellen Ansprüche der Kläger für weitere Rechtsstreitigkeiten sichern und erleichtern. Darüber hinaus hat die RBI eine Anzahl von Benachrichtigungen über Ansprüche seitens BNP im Zusammenhang mit bestimmten Bankgeschäften, für die BNP Rechtsnachfolger der RBPL ist, erhalten. Diese Forderungsmittteilungen beziehen sich hauptsächlich auf Verwaltungsverfahren, die von der PFSA (Polish Financial Supervision Authority) im Zusammenhang mit angeblichen Versäumnissen der RBPL/BNP als Verwahrer von Investmentfonds durchgeführt wurden, und können zu Geldstrafen führen. Darüber hinaus wurden in diesem Zusammenhang Ansprüche von Anlegern gegenüber der BNP erhoben. Die RBI unterstützt die BNP in diesen Zusammenhang. Im November 2020 hat die Bundeskammer für Arbeitnehmer und Angestellte (BAK) eine Unterlassungsklage gegen die Raiffeisen Bausparkasse Österreich Gesellschaft m.b.H. (RBSPK), eine hundertprozentige Tochter der RBI, beim Handelsgericht in Wien eingebracht. RBSPK hatte langjährige Bausparverträge in Höhe von insgesamt rund € 93 Millionen gekündigt. Der Mindestzinssatz für diese täglich fälligen Bauspareinlagen lag zwischen 1 Prozent p.a. und 4,5 Prozent p.a. BAK behauptet, dass die RBSPK nicht das Recht hatte, solche Verträge zu kündigen, während die RBSPK der Ansicht ist, dass diese Verträge ein Dauerschuldverhältnis darstellen, das nach österreichischem Recht durch ordnungsgemäße Kündigung gekündigt werden kann. RBSPK erhielt die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts im August 2021 und des zweitinstanzlichen im Februar 2022, beide stellten im Wesentlichen fest, dass die Kündigung der Bausparverträge als unrechtmäßig anzusehen ist. RBSPK hat im März 2022 gegen die Entscheidung des zweitinstanzlichen Gerichts Berufung eingelegt. Im Januar 2023 wurde die RBI von der FMA informiert, dass ein Verwaltungsstrafverfahren wegen einer angeblichen Nichteinhaltung von bestimmten rechtlichen Vorschriften bezüglich dem Know-Your-Customer Prinzip in Verbindung mit drei Kunden aus dem Korrespondenzbankgeschäft der RBI eingeleitet wurde. Die verfahrensgegenständlichen Transaktionen wurden von der RBI zwischen 2017 und 2020 abgewickelt. Gemäß der Auslegung der FMA hätte sich die RBI nicht ausreichend davon überzeugt, dass diese Banken angemessene Due-Diligence-Prozesse zu ihren eigenen Kunden aus deren eigenen Korrespondenzbankgeschäft implementiert hätten. Daher wäre es der RBI, aus Sicht der FMA, nicht gelungen, ihre Verpflichtungen aus den entsprechenden Verwaltungsvorschriften vollständig zu erfüllen. Die FMA hat allerdings nicht behauptet, dass tatsächlich Geldwäsche oder ein anderes Verbrechen stattgefunden hätte oder dass ein Verdacht auf oder in Zusammenhang mit einer anderen kriminellen Handlung vorgelegen sei. Das Verwaltungsstrafverfahren ist derzeit im Laufen und könnte zu einer Verwaltungsstrafe führen. Steuerfälle Die RBI ist in verschiedene Betriebsprüfungen, Steuerprüfungen und Steuerverfahren involviert oder wird voraussichtlich darin involviert sein. Die RBI ist unter anderem in folgende wesentliche Steuerverfahren involviert: In Deutschland kam es in Zusammenhang mit Grunderwerbssteuern zu einer Steuerbelastung in Höhe von insgesamt rund € 23 Millionen. Da die Steuern bereits bezahlt wurden, ist die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich. In Rumänien führte die Steuerprüfung zu einer außerordentlichen Steuerzahlung in Höhe von rund € 32 Millionen zuzüglich rund € 21 Millionen Strafzahlungen. In Verwaltungs- und anderen Verfahren, die zum Teil noch nicht abgeschlossen sind, konnte die außerordentliche Steuerlast bisher auf € 48 Millionen reduziert werden. Bei der überwiegenden Mehrheit der oben genannten Beträge ist oder wird die Entscheidung der jeweiligen Steuerbehörden angefochten. Im Rahmen der Steuerprüfungen für die Jahre 2001 bis 2005 und 2006 bis 2011 wurden die Zinsen im Zusammenhang mit Absicherungsgeschäften des Konzerneigenkapitals (Capital Hedges) und IPO-Kosten der RBI als nicht abzugsfähig eingestuft. Dagegen erhob die RBI Beschwerde beim Bundesfinanzgericht (BFG), welches dieser Beschwerde der RBI 2021 vollinhaltlich stattgab, womit sich eine Steuerrückzahlung an die RBI in der Höhe von ca. € 14 Millionen (inklusive Zinsen) ergab. Gegen das Urteil des BFG wurde von der Behörde außerordentliche Revision beim österreichischen Verwaltungsgerichtshof erhoben. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung des BFG, in Bezug auf Zinszahlungen im Zusammenhang mit Capital Hedges, verwies den Fall jedoch an das BFG zurück, um zu prüfen, ob im Zusammenhang mit den Capital Hedges realisierte Gewinne oder Aufwendungen vorliegen. (48) Sonstige Vereinbarungen Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ) Die RBI AG ist Mitglied der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ). Deren Vereinsmitglieder übernehmen eine vertragliche Haftungsverpflichtung, durch die sie solidarisch die zeitgerechte Erfüllung aller Kundeneinlagen und Eigenemissionen eines insolventen Vereinsmitglieds bis zu jener Grenze garantieren, die sich aus der Summe der individuellen Tragfähigkeit der anderen Vereinsmitglieder ergibt. Die individuelle Tragfähigkeit eines Vereinsmitglieds bestimmt sich nach den frei verwendbaren Reserven unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des BWG. Aufgrund von rechtlichen und regulatorischen Änderungen und der Einführung eines institutsbezogenen Sicherungssystems haben die Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ) und ihre Mitgliedsinstitutionen 2019 beschlossen, das Programm für neue Transaktionen nicht mehr fortzuführen. Dementsprechend gilt der Kundenschutz der RKÖ nur für die erfassten Forderungen gegen Mitgliedsinstitute, die vor dem 1. Oktober 2019 eingegangen sind. Die Rechte der Kunden aus der gesetzlichen Einlagensicherung sind davon unberührt und bleiben im vollen Ausmaß bestehen. Institutionelles Sicherungssystem (R-IPS) Im März 2021 schlossen die Raiffeisen Bank International AG, ihre österreichischen Tochterbanken, Raiffeisen-Landeszentralen und Raiffeisenbanken eine Vereinbarung über ein neues institutsbezogenes Sicherungssystem (Raiffeisen-IPS) gemäß Artikel 113 Abs 7 CRR (Kapitaladäquanzverordnung der Europäischen Union – Capital Requirements Regulation) ab. Darin verpflichten sich die teilnehmenden Institute, gegenseitig abzusichern und insbesondere bei Bedarf einander die Liquidität und Solvenz sicherzustellen. Dieses neue Raiffeisen-IPS wurde im Mai 2021 von den zuständigen Aufsichtsbehörden EZB und FMA als institutsbezogenes Sicherungssystem im Sinne von Artikel 113 Abs 7 CRR mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten der teilnehmenden Institute anerkannt. Danach dürfen beispielsweise Forderungen zwischen den Raiffeisen-IPS-Mitgliedern mit einem Risikogewicht von null Prozent angesetzt werden. Das Raiffeisen-IPS unterliegt einer gemeinsamen aufsichtsrechtlichen Überwachung. Es sind unter anderem die Eigenmittelbestimmungen auf konsolidierter Basis einzuhalten. Das Raiffeisen-IPS wurde mit der ÖRS (Österreichische Raiffeisen Sicherungseinrichtung eGen) als Sicherungseinrichtung im Mai 2021 von der FMA als Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) anerkannt und seit dem 29. November 2021 gehören die Raiffeisen Bank International AG und ihre österreichischen Tochterbanken, Raiffeisen-Landeszentralen und Raiffeisenbanken der Österreichischen Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen (ÖRS) als gesetzliche Sicherungseinrichtung an. Das Raiffeisen-IPS wird durch den Gesamtrisikorat gesteuert, der sich aus Vertretern der RBI, den Raiffeisen Landesbanken und Vertretern der Raiffeisenbanken zusammensetzt. Er wird bei der Wahrnehmung der Aufgaben unter anderem durch Landesrisikorate auf Ebene der Bundesländer unterstützt. ÖRS nimmt für das Raiffeisen-IPS Aufgaben der Risikofrüherkennung und das Berichtswesen wahr. ÖRS verwaltet auch als Treuhänderin das liquide Sondervermögen des Raiffeisen-IPS. (49) Treuhandgeschäfte gemäß § 48 Abs 1 BWG Geschäfte, die eine Verwaltung oder Platzierung von Vermögenswerten für fremde Rechnung zur Basis haben, werden in der Bilanz nicht ausgewiesen. Provisionszahlungen aus diesen Geschäften werden im Provisionsüberschuss gezeigt. Nicht in der Bilanz ausgewiesene Treuhandgeschäfte waren am Bilanzstichtag mit folgenden Volumina abgeschlossen: in € Millionen 2022 2021 Treuhandvermögen 210 220 Forderungen an Kunden 203 213 Beteiligungen und Wertpapiere Held-to-Maturity 7 7 Treuhandverbindlichkeiten 210 220 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 79 80 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 124 133 Sonstige Treuhandverbindlichkeiten 7 7 Vom Konzern verwaltetes Fondsvermögen: in € Millionen 2022 2021 Publikumsfonds 31.015 34.899 Aktien- und gemischte Fonds 21.835 23.502 Anleihefonds 8.667 10.853 Andere 513 544 Spezialfonds 12.767 17.335 Immobilienfonds 352 366 Pensionsfonds 5.714 5.660 Nach Ermessen verwaltete Kundenportfolios 2.179 1.440 Sonstige Anlageinstrumente 95 140 Gesamt 52.122 59.840 (50) Leasing Bei Vertragsbeginn prüft die RBI, ob es sich bei dem Vertrag um ein Leasingverhältnis handelt oder ein solches enthält. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag das Recht beinhaltet, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts verleiht, prüft die RBI, ob die folgenden Kriterien erfüllt sind: Der Vertrag beinhaltet die Verwendung eines identifizierten Vermögenswerts – dies ist der Fall, wenn entweder der Vermögenswert ausdrücklich im Vertrag angegeben ist oder der Vermögenswert implizit zum Zeitpunkt der Bereitstellung für den Kunden zur Nutzung zur Verfügung gestellt wurde, um die Vertragsbedingungen zu erfüllen. Hat der Lieferant ein materielles Substitutionsrecht, so gilt der Vermögenswert als nicht identifiziert; Die RBI hat das Recht, im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswerts während der gesamten Nutzungsdauer zu ziehen; und Die RBI hat das Recht zu bestimmen, wie und zu welchem Zweck der Vermögenswert während der Nutzungsdauer verwendet wird, oder die maßgeblichen Entscheidungen darüber, wie und zu welchem Zweck der Vermögenswert verwendet wird, sind festgelegt. RBI als Leasinggeber Wenn die RBI als Leasinggeber auftritt, bestimmt sie zu Beginn des Leasingverhältnisses, ob das Leasing als Finanzierungsleasing oder als Operating Leasing zu bilanzieren ist. In der RBI wird ein Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Typische Faktoren, die einzeln oder in Kombination normalerweise dazu führen würden, dass ein Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing klassifiziert wird, sind: Übertragung des Eigentums an dem Vermögenswert zum Ende der Vertragslaufzeit; Option zum Erwerb des Vermögenswerts zu einem Preis, der den beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Ausübung der Option voraussichtlich so stark unterschreitet, dass die Ausübung der Option bei Beginn des Leasingverhältnisses hinreichend sicher ist; Die Vertragslaufzeit erstreckt sich über den größten Teil der wirtschaftlichen Lebensdauer des Vermögenswerts (auch wenn der Titel nicht übertragen wird); Der Barwert der Leasingzahlungen entspricht zum Zeitpunkt des Beginns mindestens im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts und Der Vermögenswert ist so speziell, dass nur der Leasingnehmer ihn ohne größere Änderungen nutzen kann. Manchmal ist die RBI ein Zwischen-Leasinggeber, das bedeutet, dass die RBI sowohl Leasingnehmer als auch Leasinggeber desselben Leasinggegenstands ist und ihren Anteil am Haupt- und am Untermietverhältnis getrennt bilanziert. Wenn es sich bei dem Hauptmietverhältnis um ein kurzfristiges Leasingverhältnis handelt, wird das Untermietverhältnis als Operating Leasing klassifiziert. Andernfalls bewertet die RBI die Klassifizierung eines Untermietverhältnisses anhand des Nutzungsrechts im Hauptmietverhältnis und nicht anhand des zugrunde liegenden Vermögenswerts des Hauptmietverhältnisses. Die RBI erfasst die mit dem Operating-Leasingverhältnis verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Ertrag. Nachfolgend sind die Erträge aus Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen dargestellt: in € Millionen 2022 2021 Finanzierungsleasing 152 119 Finanzerträge aus der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis 152 119 Operating Leasing 77 78 Leasingerträge 77 78 Gesamt 229 197 Es bestehen keine Leasingerträge aus variablen Leasingzahlungen, die nicht von einem Index oder Zinssatz abhängig sind. Finanzierungsleasing Die im Rahmen des Finanzierungsleasings finanzierten Vermögenswerte verteilen sich wie folgt, die entsprechenden Buchwerte werden in der Bilanz unter dem Posten finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost ausgewiesen: in € Millionen 2022 2021 Kraftfahrzeugleasing 1.654 1.568 Immobilienleasing 827 896 Mobilienleasing 775 696 Gesamt 3.256 3.161 Restlaufzeitengliederung der Leasingforderungen, die nach dem Bilanzstichtag eingehen: in € Millionen 2022 2021 Bruttoinvestitionswert 3.712 3.520 Mindest-Leasingzahlungen 3.376 3.096 Bis 3 Monate 267 274 Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 695 689 Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 1.878 1.705 Mehr als 5 Jahre 536 428 Nicht garantierte Restwerte 336 424 Unrealisierter Finanzertrag 456 359 Bis 3 Monate 36 31 Mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 97 83 Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 229 177 Mehr als 5 Jahre 94 68 Nettoinvestitionswert 3.256 3.161 Im Geschäftsjahr gab es keine Erträge aus variablen Leasingzahlungen, die nicht in der Bewertung der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis enthalten sind. Die Gewinne aus dem Verkauf von Leasinggegenständen im Rahmen eines Finanzierungsleasingvertrags betrugen € 3.785 Tausend (Vorjahr: € 366 Tausend). Operating Leasing Die im Rahmen des Operating Leasing finanzierten Vermögenswerte (inklusive noch nicht vermieteter Teile) setzen sich wie folgt zusammen und die entsprechenden Buchwerte werden in der Bilanz unter dem Posten Sachanlagen ausgewiesen: in € Millionen 2022 2021 Kraftfahrzeugleasing 85 76 Immobilienleasing 224 128 Mobilienleasing 0 0 Gesamt 309 204 Restlaufzeitengliederung der Leasingforderungen mit undiskontierten Leasingzahlungen, die nach dem Bilanzstichtag eingehen: in € Millionen 2022 2021 Bis 1 Jahr 43 34 Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 104 64 Mehr als 5 Jahre 60 18 Gesamt 207 116 RBI als Leasingnehmer Die RBI erfasst ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit zum Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses, an dem ein Leasinggeber (ein Lieferant) einen zugrunde liegenden Vermögenswert zur Nutzung durch die RBI zur Verfügung stellt. Das Nutzungsrecht wird zu Anschaffungskosten am Bereitstellungsdatum bewertet. Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts setzen sich aus dem Betrag zusammen, der der Leasingverbindlichkeit bei ihrem erstmaligen Ansatz entspricht, bereinigt um etwaige Leasingzahlungen, die vor oder zu Beginn des Leasingverhältnisses geleistet wurden, zuzüglich etwaiger anfänglich angefallener direkter Kosten und einer Schätzung der Kosten bis den zugrunde liegenden Vermögenswert abzubauen und zu entfernen oder den zugrunde liegenden Vermögenswert oder den Standort wiederherzustellen, abzüglich etwaiger Leasinganreize. Das Nutzungsrecht wird anschließend nach der linearen Methode gemäß IAS 16 vom Bereitstellungsdatum bis zum früheren Ende der Nutzungsdauer oder dem Ende der Leasingdauer des Nutzungsrechts abgeschrieben. Das Nutzungsrecht wird um etwaige Wertminderungen verringert und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit bereinigt. Zu Beginn bewertet die RBI die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der zu diesem Zeitpunkt nicht gezahlten Leasingraten. Die Leasingraten werden unter Verwendung des im Leasingverhältnis enthaltenen Zinssatzes abgezinst, wenn dieser Zinssatz leicht bestimmt werden kann. Kann dieser Zinssatz nicht ohne weiteres bestimmt werden, so verwendet der Leasingnehmer den Grenzfremdkapitalzinssatz. Die in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit enthaltenen Leasingraten setzen sich wie folgt zusammen: Feste Zahlungen einschließlich de facto fester Zahlungen; Variable Leasingraten, die von einem Index oder einer Rate abhängen, und deren erstmalige Bewertung anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indizes oder Rate vorgenommen wird; Beträge, die voraussichtlich vom Leasingnehmer im Rahmen von Restwertgarantien zu zahlen sind; Den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die RBI hinreichend sicher ist, diese Option auszuüben; und Strafzahlungen für die Beendigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Leasingnehmer eine Kündigungsoption ausüben wird. Die Leasingverbindlichkeit wird fortlaufend analog zu den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung einer Effektivzinsmethode bewertet, so dass der Buchwert der Leasingverbindlichkeit zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und der Zinsaufwand über das Leasingverhältnis verteilt wird. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingraten aufgrund einer Änderung des Index oder des Zinssatzes ändern, wenn sich die Schätzung der RBI hinsichtlich des Betrags ändert, der voraussichtlich unter einer Restwertgarantie zu zahlen ist, oder wenn die RBI die Beurteilung, ob eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausgeübt wird, ändert. Wenn die Leasingverbindlichkeit auf diese Weise neu bewertet wird, wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungsrechts vorgenommen oder ergebniswirksam erfasst, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts auf null abgeschrieben wurde. Die RBI hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für kurzfristige Leasingverträge für Geräte mit einer Leasingdauer von höchstens zwölf Monaten und für Leasingverträge für geringwertige Vermögenswerte, einschließlich IT-Geräte, nicht zu bilanzieren. Die RBI erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen verbundenen Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand. Die Mietverhältnisse betreffen hauptsächlich Immobilien-, Kraftfahrzeugleasing sowie Leasing von IT-Zubehör. Nutzungsrechte Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der aktivierten Nutzungsrechte für Immobilien, Anlagen und Ausstattungen, welche in der Bilanz unter den Sachanlagen dargestellt sind, und die dazugehörigen kumulierten Abschreibungen, welche in der Erfolgsrechnung unter den Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen werden: in € Millionen 2022 2021 Anschaffungs-/Herstellungskosten 1.1. 623 601 Nicht fortgeführter Geschäftsbereich 0 - 21 Änderung Konsolidierungskreis 13 13 Währungsdifferenzen - 1 10 Zugänge 70 60 Abgänge - 51 - 40 Anschaffungs-/Herstellungskosten 31.12. 655 623 Kumulierte Zuschreibungen/Abschreibungen/Wertminderungen - 281 - 217 davon Abschreibungen/Wertminderungen des Geschäftsjahres - 87 - 79 Buchwert Stand 31.12. 374 406 Leasingverbindlichkeiten Die folgende Tabelle zeigt die Restlaufzeitengliederung der Leasingverbindlichkeiten mit undiskontierten Leasingzahlungen, die nach dem Bilanzstichtag fällig werden. Die entsprechenden Buchwerte werden unter den finanziellen Verbindlichkeiten – Amortized Cost ausgewiesen. in € Millionen 2022 2021 Bis 1 Jahr 80 79 Mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 218 221 Mehr als 5 Jahre 137 150 Gesamt 435 450 Realisierte Ergebnisse in der Erfolgsrechnung In der Erfolgsrechnung werden die Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten im Zinsüberschuss, die Aufwände für kurzfristige Leasingverhältnisse und geringwertige Vermögenswerte im Sachaufwand dargestellt. in € Millionen 2022 2021 Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten - 8 - 8 Nicht in die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten einbezogener Aufwand für variable Leasingzahlungen 0 0 Ertrag aus Unterleasing von Nutzungsrechten 0 0 Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse - 14 - 12 Aufwand für geringwertige Vermögenswerte - 5 - 5 Gesamt - 26 - 25 (51) Kennzahlen gemäß § 64 Abs 1 Z 18 BWG 2022 in € Millionen Betriebserträge davon Zinsüberschuss Ergebnis vor Steuern Steuern vom Einkommen und Ertrag Mitarbeiter zum Stichtag Polen 15 12 - 518 0 260 Slowakei 534 322 235 - 45 3.466 Tschechien 860 652 452 - 86 3.736 Ungarn 539 356 205 - 22 2.313 Zentraleuropa 1.947 1.341 375 - 153 9.775 Albanien 92 72 38 - 6 1.247 Bosnien und Herzegowina 130 64 56 - 3 1.338 Kroatien 197 116 52 - 9 1.760 Kosovo 77 55 33 - 4 919 Rumänien 661 489 301 - 47 5.084 Serbien 252 147 107 - 15 2.349 Südosteuropa 1.409 943 586 - 83 12.697 Belarus 257 123 156 - 43 1.613 Russland 3.844 1.527 2.616 - 559 9.537 Ukraine 524 375 82 - 17 5.400 Osteuropa 4.624 2.025 2.855 - 619 16.550 Österreich und andere 2.149 681 621 - 4 5.392 Überleitung - 420 62 - 234 0 0 Gesamt 9.710 5.053 4.203 - 859 44.414 2021 in € Millionen Betriebserträge davon Zinsüberschuss Ergebnis vor Steuern Steuern vom Einkommen und Ertrag Mitarbeiter zum Stichtag Polen 14 13 - 311 0 247 Slowakei 482 300 213 - 47 3.471 Slowenien 4 0 4 - 0 0 Tschechien 573 385 224 - 45 3.739 Ungarn 362 189 112 - 11 2.237 Zentraleuropa 1.435 886 241 - 104 9.694 Albanien 75 55 34 - 5 1.225 Bosnien und Herzegowina 113 60 39 - 4 1.266 Bulgarien 186 119 78 - 8 2.404 Kroatien 194 110 61 - 11 1.745 Kosovo 65 48 29 - 3 850 Rumänien 550 370 214 - 41 4.799 Serbien 155 86 68 - 8 1.489 Südosteuropa 1.338 850 523 - 81 13.778 Belarus 155 82 64 - 16 1.600 Russland 1.131 744 591 - 117 9.327 Ukraine 350 254 150 - 28 6.645 Osteuropa 1.636 1.080 805 - 161 17.572 Österreich und andere 2.494 597 1.301 - 35 5.141 Überleitung - 1.333 - 85 - 1.080 13 0 Gesamt 5.570 3.327 1.790 - 368 46.185 (52) Fremdwährungsvolumina gemäß § 64 Abs 1 Z 2 BWG in € Millionen 2022 2021 Aktiva 92.433 91.497 Passiva 79.783 77.170 (53) Volumen des Wertpapierhandelsbuchs gemäß § 64 Abs 1 Z 15 BWG in € Millionen 2022 2021 Wertpapiere 3.981 5.771 Sonstige Finanzinstrumente 132.350 161.800 Gesamt 136.331 167.571 (54) Zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere gemäß § 64 Abs 1 Z 10 BWG 2022 2021 in € Millionen Börsennotiert Nicht börsennotiert Börsennotiert Nicht börsennotiert Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 18.050 582 15.882 553 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 213 1 299 65 Beteiligungen 10 116 1 123 Gesamt 18.273 699 16.182 741 (55) Nachrangige Vermögenswerte gemäß § 45 Abs 2 BWG in € Millionen 2022 2021 Kredite und Forderungen 99 134 Schuldverschreibungen 85 104 Gesamt 184 238 (56) Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten 2022 2021 Durchschnittliche Mitarbeiteranzahl 44.194 45.907 davon Angestellte 43.639 45.286 davon Arbeiter 555 621 Stichtagsbezogene Mitarbeiteranzahl 44.414 46.185 davon Inland 4.585 4.449 davon Ausland 39.829 41.736 (57) Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen Unternehmen mit einem maßgeblichen Einfluss sind im Wesentlichen die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG, Wien, als größter Einzelaktionär und ihre Muttergesellschaft, die Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Wien, sowie die vollkonsolidierten Unternehmen von beiden. Unter verbundenen Unternehmen sind wegen Unwesentlichkeit nicht konsolidierte verbundene Unternehmen dargestellt. Die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen beschränken sich auf Bankgeschäfte, die prinzipiell zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen wurden. Angaben zu den Beziehungen mit nahestehenden Personen finden sich unter Punkt (58) Beziehungen zu Organen. 2022 in € Millionen Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss Verbundene Unternehmen Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen Sonstige Beteiligungen Ausgewählte finanzielle Vermögenswerte 45 429 1.006 887 Eigenkapitalinstrumente 1 193 520 168 Schuldverschreibungen 35 0 194 68 Kredite und Forderungen 9 236 292 651 Ausgewählte finanzielle Verbindlichkeiten 2.327 105 5.048 1.613 Einlagen 2.327 105 5.041 1.613 Verbriefte Verbindlichkeiten 0 0 6 0 Sonstige Posten 152 13 563 146 Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 99 13 531 140 Erhaltene Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 52 0 32 6 Nominalwert von Derivaten 221 0 120 1.254 Kumulierte Wertminderungen, kumulierte negative Veränderungen des Fair Value aufgrund von Kreditrisiken und Rückstellungen für notleidende Forderungen 0 - 2 0 0 2021 in € Millionen Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss Verbundene Unternehmen Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen Sonstige Beteiligungen Ausgewählte finanzielle Vermögenswerte 97 461 1.232 592 Eigenkapitalinstrumente 0 251 717 151 Schuldverschreibungen 17 0 179 14 Kredite und Forderungen 79 209 337 428 Ausgewählte finanzielle Verbindlichkeiten 2.202 100 4.460 1.429 Einlagen 2.202 100 4.456 1.4291 Verbriefte Verbindlichkeiten 0 0 4 0 Sonstige Posten 125 1 269 139 Erteilte Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 76 1 236 128 Erhaltene Kreditzusagen, Finanzgarantien und sonstige Zusagen 48 0 34 11 Nominalwert von Derivaten 278 0 90 1.794 Kumulierte Wertminderungen, kumulierte negative Veränderungen des Fair Value aufgrund von Kreditrisiken und Rückstellungen für notleidende Forderungen 0 - 4 0 0 1 Adaptierung der Vorjahreswerte 2022 in € Millionen Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss Verbundene Unternehmen Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen Sonstige Beteiligungen Zinserträge 11 6 13 17 Zinsaufwendungen - 20 - 2 - 34 - 14 Dividendenerträge 0 8 38 7 Provisionserträge 5 15 13 6 Provisionsaufwendungen - 2 - 1 - 12 - 19 Zu-/Abnahme von Wertminderungen, Fair-Value-Änderungen aufgrund von Kreditrisiko und Rückstellungen für notleidende Forderungen 0 - 30 2 0 2021 in € Millionen Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss Verbundene Unternehmen Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen Sonstige Beteiligungen Zinserträge 9 3 9 5 Zinsaufwendungen - 26 - 7 - 33 0 Dividendenerträge 0 15 138 2 Provisionserträge 6 10 12 4 Provisionsaufwendungen - 1 - 1 - 11 - 23 Zu-/Abnahme von Wertminderungen, Fair-Value-Änderungen aufgrund von Kreditrisiko und Rückstellungen für notleidende Forderungen 0 1 1 0 (58) Beziehungen zu Organen Konzernbeziehungen des Key Managements Unter Key Management sind die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der RBI AG zu verstehen. Die Beziehungen des Key Managements zur RBI stellen sich wie folgt dar: in € Tausend 2022 2021 Schuldverschreibungen 657 1.622 Aktien 2.581 4.934 Einlagen 762 162 Kredite 0 233 Beziehungen der nahestehenden Personen des Key Managements zur RBI: in € Tausend 2022 2021 Aktien 3 5 Sonstige Forderungen 553 420 Termineinlagen 7 7 Kredite 7 6 Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. Bezüge des Vorstands gemäß IAS 24.17 Der Aufwand nach IAS 24 wurde periodengerecht und gemäß den Vorschriften des zugrunde liegenden Standards (IAS 19) erfasst. in € Tausend 2022 2021 Kurzfristig fällige Leistungen 9.165 8.825 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 412 472 Andere langfristig fällige Leistungen 1.135 1.574 Gesamt 10.712 10.871 Die in der Tabelle unter kurzfristig fällige Leistungen dargestellten Werte enthalten Gehälter, Sachbezüge und sonstige Leistungen, Entgelte für Organfunktionen bei verbundenen Unternehmen sowie jene Anteile der Bonusrückstellung, die kurzfristig fällig werden. Zudem sind Veränderungen, die sich aus einem allfälligen Unterschied zwischen der Bonusrückstellung und dem später tatsächlich zuerkannten Bonus ergeben, enthalten. Unter Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Zahlungen an Pensionskassen und die Mitarbeitervorsorgekasse, Abfertigungen, Urlaubsabfindungen sowie Nettodotierungen für Pensions- und Abfertigungsrückstellungen ausgewiesen. Unter andere langfristig fällige Leistungen werden Anteile der Bonusrückstellung ausgewiesen, die verschobene Bonusanteile in bar sowie zurückbehaltene, in Instrumenten zahlbare Teile betreffen. Bei Letzteren werden auch die Bewertungsänderungen infolge von Kursschwankungen berücksichtigt. Die Bonusbemessung ist an die Erreichung jährlich vereinbarter Ziele geknüpft. Diese umfassen in vier bzw. fünf Kategorien spezifische Ziele sowie an die jeweilige Funktion angepasste Finanzziele. Dies sind z. B. Gewinn nach Steuern in einem Segment, Return on Risk-Adjusted Capital (RORAC), Gesamtkosten, risikogewichtete Aktiva, Kunden-, Mitarbeiter- sowie Prozess-/Effizienz- und Infrastrukturziele, allenfalls zuzüglich weiterer Ziele. Die Höhe des Bonus wird anhand der Eigenkapitalrendite (Return on Equity) und der Cost/Income Ratio bestimmt, wobei die zu erreichenden Zielwerte die sogenannten strategischen Ziele für den Return on Equity und der Cost/Income Ratio auf RBI Ebene abbilden. Für die Vorstandsmitglieder gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie für Mitarbeiter, die einen Grundbeitrag seitens des Unternehmens zu einer Pensionskasse und einen Zusatzbeitrag vorsehen, wenn der Mitarbeiter Eigenbeiträge in derselben Höhe leistet. Für die Mitglieder des Vorstands richten sich die Ansprüche im Fall der Beendigung der Funktion bzw. des Dienstverhältnisses und des Ausscheidens aus dem Unternehmen nach dem Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz. Die Abfertigungsansprüche gemäß vertraglicher Vereinbarung verfallen grundsätzlich bei Kündigung durch den Dienstnehmer. Zudem besteht über eine Pensionskasse eine individuelle Pensionszusage, die durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert ist. Die Vorstandsverträge sind für die Dauer der Funktionsperioden bzw. befristet auf maximal fünf Jahre abgeschlossen. Die Abfindungszahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund betragen maximal zwei Jahresgesamtvergütungen (ausgenommen bei einem Vorstandsmitglied aufgrund früherer vertraglicher Vereinbarungen). An ehemalige Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr € 1.386 Tausend an Versorgungsleistungen ausbezahlt (Vorjahresperiode: € 1.319 Tausend). Zusätzlich zu diesen Beträgen wurden kurzfristig fällige Leistungen und zeitlich verschobene Bonusanteile an ehemalige Mitglieder des Vorstands sowie Abfertigungszahlungen und Leistungen aus Anlass der Beendigung in Höhe von insgesamt € 978 Tausend (Vorjahresperiode: € 2.566 Tausend) bezahlt. Bezüge des Aufsichtsrats in € Tausend 2022 2021 Bezüge Aufsichtsrat 1.127 1.123 In der Hauptversammlung am 22. April 2021 wurde ein Vergütungsmodell für den Aufsichtsrat beginnend mit 23. April 2021 und die Folgejahre beschlossen. Es wurde folgende Verteilung der Vergütungen festgelegt: Vorsitzender € 120 Tausend, Stellvertreter des Vorsitzenden € 95 Tausend, Mitglieder des Aufsichtsrats € 60 Tausend zusätzliche Sitzungsgelder, für die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie des Risikoausschusses jeweils zusätzlich € 17,5 Tausend. Im Geschäftsjahr 2022 wurden keine zustimmungspflichtigen Verträge im Sinn von § 95 Abs 5 Z 12 AktG mit Aufsichtsratsmitgliedern abgeschlossen. Bezüge des Beirats (Länderkuratorium) in € Tausend 2022 2021 Bezüge Beirat 188 185 Die Hauptversammlung hat am 21. Juni 2018 beschlossen, dass den Beiratsmitgliedern für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt wird. Es wurde folgende Verteilung der Vergütungen festgelegt: Beiratsvorsitzender € 25 Tausend, Stellvertreter € 20 Tausend, jedes weitere Mitglied € 15 Tausend zusätzlich Sitzungsgelder. (59) Organe Vorstand Vorstandsmitglieder Erstbestellung Ende der Funktionsperiode Dr. Johann Strobl, Vorsitzender 22. September 20101 28. Februar 2027 Mag. Andreas Gschwenter 1. Juli 2015 30. Juni 2023 Lic. Mgr. Łukasz Januszewski 1. März 2018 28. Februar 2026 Mag. Peter Lennkh 1. Oktober 2004 31. Dezember 20252 Dr. Hannes Mösenbacher 18. März 2017 28. Februar 2025 Dr. Andrii Stepanenko 1. März 2018 28. Februar 2026 1 Mit Wirksamkeit zum 10. Oktober 2010 2 Mag. Peter Lennkh gab am 31. Jänner 2023 bekannt, im Laufe des Jahres 2023 sein Vorstandsmandat zurückzulegen. Aufsichtsrat Aufsichtsratsmitglieder Erstbestellung Ende der Funktionsperiode Mag. Erwin Hameseder, Vorsitzender 8. Juli 20101 Ordentliche Hauptversammlung 2025 MMag. Martin Schaller, Erster stellvertretender Vorsitzender 4. Juni 2014 Ordentliche Hauptversammlung 2024 Dr. Heinrich Schaller, Zweiter stellvertretender Vorsitzender 20. Juni 2012 Ordentliche Hauptversammlung 2027 Mag. Klaus Buchleitner, MBA2 26. Juni 2013 31. März 2022 Mag. Peter Gauper 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2027 Betriebsökonom Wilfried Hopfner2 22. Juni 2017 31. März 2022 Dr. Rudolf Könighofer 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2027 MMag. Reinhard Mayr 20. Oktober 2020 Ordentliche Hauptversammlung 2025 Dr. Heinz Konrad 20. Oktober 2020 Ordentliche Hauptversammlung 2025 Univ.-Prof. Dr. Eva Eberhartinger, LL.M. 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2027 Mag. Michael Höllerer3 31. März 2022 Ordentliche Hauptversammlung 2027 Mag. Michael Alge3 31. März 2022 Ordentliche Hauptversammlung 2027 Dr. Andrea Gaal 21. Juni 2018 Ordentliche Hauptversammlung 2023 Mag. Birgit Noggler 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2027 Mag. Rudolf Kortenhof4 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres Mag. Peter Anzeletti-Reikl4 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres Mag. (FH) Gebhard Muster4 22. Juni 2017 Bis auf Weiteres Mag. Helge Rechberger4 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres Dr. Natalie Egger-Grunicke4 18. Februar 2016 Bis auf Weiteres Mag. Denise Simek4 1. Oktober 2021 Bis auf Weiteres 1 Mit Wirksamkeit zum 10. Oktober 2010 2 Mit Wirksamkeit der Hauptversammlung vom 31. März 2022 ausgeschieden 3 Mit Wirksamkeit der Hauptversammlung vom 31. März 2022 Mitglied des Aufsichtsrats 4 Vom Betriebsrat entsendet Staatskommissäre Ministerialrat Mag. Alfred Lejsek, Staatskommissär (seit 1. Jänner 2011) Mag. Matthias Kudweis, Staatskommissär-Stellvertreter (seit 1. April 2021) (60) Zusammensetzung des Konzerns Tochterunternehmen Alle wesentlichen Tochterunternehmen, bei denen die RBI AG direkt oder indirekt beherrschenden Einfluss ausübt, werden vollkonsolidiert. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er aus seiner Verbindung mit dem Unternehmen variablen Rückflüssen ausgesetzt ist und die Fähigkeit besitzt, diese Rückflüsse mittels seiner Verfügungsgewalt zu beeinflussen. Nicht vollkonsolidierte Anteile an Tochterunternehmen werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Anteile an Tochterunternehmen, deren beizulegender Zeitwert unwesentlich von den Anschaffungskosten abzüglich Wertminderung abweicht, werden vereinfacht zu den Anschaffungskosten abzüglich Wertminderung bewertet. Nicht vollkonsolidierte Anteile an Tochterunternehmen werden im Bilanzposten Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen ausgewiesen. Bei strukturierten Unternehmen handelt es sich um Unternehmen, bei denen nicht die Stimmrechte oder vergleichbare Rechte der dominante Faktor bei der Festlegung der Beherrschung sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Stimmrechte sich lediglich auf die Verwaltungsaufgaben beziehen und die relevanten Tätigkeiten durch Vertragsvereinbarungen geregelt sind. Ebenso wie bei Tochterunternehmen ist die Konsolidierung von strukturierten Unternehmen erforderlich, wenn der Konzern das Unternehmen beherrscht. Im Konzern wird die Verpflichtung zur Konsolidierung von strukturierten Unternehmen im Rahmen eines Prozesses geprüft, der Transaktionen umfasst, bei denen ein strukturiertes Unternehmen durch den Konzern mit oder ohne Beteiligung dritter Parteien initiiert wird, sowie Transaktionen, bei denen der Konzern mit oder ohne Beteiligung dritter Parteien in vertragliche Beziehungen zu einem bereits bestehenden strukturierten Unternehmen tritt. Die Konsolidierungsentscheidungen werden anlassbezogen, mindestens jedoch quartalsweise überprüft. Um festzustellen, ob ein Unternehmen zu konsolidieren ist, gilt es, eine Reihe von Kontrollfaktoren zu prüfen. Dies beinhaltet eine Untersuchung des Zwecks und der Gestaltung des Unternehmens, der relevanten Tätigkeiten und wie diese bestimmt werden, ob der Konzern durch seine Rechte die Möglichkeit hat, die relevanten Tätigkeiten zu bestimmen, ob der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf variable Rückflüsse hat und ob der Konzern die Möglichkeit hat, seine Verfügungsgewalt so zu nutzen, dass dadurch die Höhe der Rückflüsse beeinflusst wird. Sind Stimmrechte maßgeblich, beherrscht der Konzern ein Unternehmen, wenn er direkt oder indirekt mehr als 50 Prozent der Stimmrechte an dem Unternehmen besitzt, ausgenommen es gibt Anzeichen, dass ein anderer Investor über die praktische Möglichkeit verfügt, die relevanten Tätigkeiten einseitig zu bestimmen. Einer oder mehrere der folgenden Faktoren deuten auf solche Anzeichen hin: Ein anderer Investor besitzt aufgrund einer Vereinbarung mit dem Konzern die Beherrschungsmöglichkeit über mehr als die Hälfte der Stimmrechte. Ein anderer Investor besitzt aufgrund gesetzlicher Regelungen oder einer Vereinbarung die Möglichkeit zur Beherrschung der Finanzpolitik und der geschäftlichen Tätigkeiten der Beteiligung. Ein anderer Investor beherrscht die Beteiligung aufgrund seiner Möglichkeit zur Bestellung und Abberufung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder oder der Mitglieder eines gleichwertigen Leitungsorgans. Ein anderer Investor beherrscht das Unternehmen aufgrund seiner Möglichkeit, über die Mehrheit der abzugebenden Stimmrechte bei einer Sitzung des Vorstands oder eines gleichwertigen Leitungsorgans zu verfügen. Bei der Beurteilung der Beherrschung werden auch potenzielle Stimmrechte berücksichtigt, soweit diese als substanziell erachtet werden. Ähnlich beurteilt der Konzern das Vorliegen einer Beherrschung in Fällen, in denen er nicht die Mehrheit der Stimmrechte besitzt, aber die praktische Möglichkeit zur einseitigen Lenkung der relevanten Tätigkeiten hat. Dies kann der Fall sein, wenn der Konzern aufgrund der Größe und Verteilung des Stimmrechtsbesitzes der Anteilseigner die Möglichkeit zur Beherrschung der relevanten Tätigkeiten besitzt. Tochterunternehmen werden grundsätzlich ab dem Tag in den Konsolidierungskreis einbezogen, an dem der Konzern direkt oder indirekt die Kontrolle erlangt, und scheiden ab dem Zeitpunkt, ab dem die Bank nicht länger beherrschenden Einfluss ausübt, aus dem Konsolidierungskreis aus. Die Ergebnisse der im Lauf des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen werden ab Übernahme der Beherrschung oder bis zum Wegfall der Beherrschung in der Konzern-Erfolgsrechnung erfasst. Bei der Erstkonsolidierung von bisher aufgrund der Unwesentlichkeit nicht einbezogenen beherrschten Tochterunternehmen, werden die Wertänderungen einzelner Vermögenswerte und Verpflichtungen zwischen dem Erwerbs- bzw. Gründungszeitpunkt und der erstmaligen Konsolidierung sowie in diesem Zeitraum erwirtschaftete Gewinne/Verluste des betreffenden Tochterunternehmens direkt im Eigenkapital berücksichtigt. Diese Anpassungen werden in den sonstigen Veränderungen ausgewiesen. Der Konzern überprüft zumindest zu jedem Quartalsabschluss die Angemessenheit zuvor getroffener Konsolidierungsentscheidungen. Entsprechend werden etwaige organisatorische Veränderungen unmittelbar berücksichtigt. Dazu gehören neben Änderungen der Eigentumsverhältnisse jegliche Änderungen von bestehenden oder mit einer Einheit neu abgeschlossenen vertraglichen Verpflichtungen des Konzerns. Das Kapital nicht beherrschender Anteile wird in der Konzernbilanz als Bestandteil des Eigenkapitals, aber getrennt von dem den Aktionären der RBI AG zurechenbaren Eigenkapital ausgewiesen. Das Ergebnis nicht beherrschender Anteile wird in der Erfolgsrechnung separat ausgewiesen. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung werden konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten miteinander aufgerechnet. Dabei verbleibende zeitliche Differenzen werden in der Konzernbilanz unter den Posten sonstige Aktiva bzw. sonstige Passiva ausgewiesen. Konzerninterne Aufwendungen und Erträge werden ebenfalls miteinander aufgerechnet, wobei temporäre Aufrechnungsdifferenzen aus dem Bankgeschäft teils im Zinsergebnis und teils im Handelsergebnis dargestellt werden. Andere Differenzen werden in dem Posten sonstiges betriebliches Ergebnis erfasst. Zwischengewinne werden dann eliminiert, wenn sie wesentlichen Einfluss auf die Posten der Erfolgsrechnung haben. Geschäfte, die zwischen den einzelnen Gesellschaften des Konzerns getätigt werden, erfolgen grundsätzlich zu Marktkonditionen. Änderungen der Beteiligungsquote des Konzerns an bestehenden Tochterunternehmen Werden im Zuge der Folgekonsolidierung bei bereits bestehender Beherrschung weitere Anteile erworben oder Anteile ohne Kontrollverlust veräußert, werden diese Vorgänge erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktionen dargestellt. Die Buchwerte der vom Konzern gehaltenen Anteile und der nicht beherrschenden Anteile werden so angepasst, dass sie die Änderungen der an den Tochterunternehmen bestehenden Anteilsquoten widerspiegeln. Jede Differenz zwischen dem Betrag, um den die nicht beherrschenden Anteile angepasst werden, und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung wird unmittelbar im Eigenkapital erfasst und den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zugeordnet. Wenn die Gesellschaft die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, wird der Endkonsolidierungsgewinn oder -verlust erfolgswirksam erfasst. Dieser wird ermittelt aus der Differenz zwischen dem Gesamtbetrag des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen Gegenleistung und dem beizulegenden Zeitwert der zurückbehaltenen Anteile und dem Buchwert der Vermögenswerte (einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwerts), der Schulden des Tochterunternehmens und aller nicht beherrschenden Anteile. Alle im Zusammenhang mit diesem Tochterunternehmen im sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Beträge werden so bilanziert, wie dies bei einem Verkauf der Vermögenswerte erfolgen würde, d. h. es erfolgt eine Umgliederung in die Erfolgsrechnung oder eine direkte Übertragung in die Gewinnrücklagen. Assoziierte Unternehmen Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern maßgeblichen Einfluss hat. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Unternehmens, an dem die Beteiligung gehalten wird, mitzuwirken. Dabei liegt weder Beherrschung noch gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse vor. In der Regel wird ein maßgeblicher Einfluss vermutet, wenn der Konzern zwischen 20 und 50 Prozent der Stimmrechte hält. Bei der Beurteilung, ob der Konzern die Möglichkeit besitzt, einen maßgeblichen Einfluss auf ein anderes Unternehmen auszuüben, werden die Existenz sowie der Effekt potenzieller Stimmrechte, die aktuell ausübbar oder wandelbar sind, berücksichtigt. Weitere Faktoren, die zur Beurteilung eines maßgeblichen Einflusses herangezogen werden, sind beispielsweise die Vertretung in Leitungs- und Aufsichtsgremien (bei österreichischen Aktiengesellschaften im Aufsichtsrat) des Beteiligungsunternehmens sowie wesentliche Geschäftsvorfälle mit dem Beteiligungsunternehmen. Anteile an assoziierten Unternehmen werden at-equity einbezogen und im Bilanzposten Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen in dem Unterposten Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen ausgewiesen. Die Anschaffungskosten dieser Beteiligungen einschließlich darin enthaltener Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss bestimmt. Dabei werden dieselben Regeln angewendet wie bei vollkonsolidierten Unternehmen (Aufrechnung der Anschaffungskosten mit dem zum Fair Value bewerteten anteiligen Nettovermögen). Sofern assoziierte Unternehmen wesentlich sind, wird eine Fortschreibung des Equity-Buchwerts entsprechend der jeweiligen anteiligen Entwicklung des Eigenkapitals der Unternehmen vorgenommen. Jahresergebnisse aus at-equity bewerteten Unternehmen werden saldiert im Posten laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen dargestellt. Zurechenbare Verluste der at-equity-bewerteten Unternehmen werden nur bis zur Höhe des Equity-Buchwerts berücksichtigt. Übersteigende Verluste werden nicht erfasst, da keine Verpflichtung besteht, die übersteigenden Verluste auszugleichen. Darüber hinaus werden die beim assoziierten Unternehmen erfolgsneutral erfassten Bewertungen im Konzernabschluss der RBI ebenfalls erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis dargestellt. Dies betrifft insbesondere Bewertungen von finanziellen Vermögenswerten – Fair Value Through Other Comprehensive Income. An jedem Bilanzstichtag beurteilt der Konzern, inwiefern objektive Hinweise auf eine Wertminderung einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen vorliegen. Wenn objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, wird eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt, indem der erzielbare Betrag der Beteiligung, der dem jeweils höheren Wert aus dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten entspricht, mit deren Buchwert verglichen wird. Eine in Vorperioden erfasste Wertminderung wird nur rückgängig gemacht, wenn sich die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags der Beteiligung zugrunde liegenden Annahmen seit der letzten Erfassung eines Wertminderungsverlusts geändert haben. In diesem Fall wird der Buchwert der Beteiligung auf ihren höheren erzielbaren Betrag zugeschrieben. Unternehmenserwerbe Der Erwerb von Geschäftsbetrieben wird nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser bestimmt sich aus der Summe der zum Erwerbszeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der von den früheren Eigentümern des erworbenen Unternehmens übernommenen Schulden und der vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Transaktionskosten werden bei Anfall erfolgswirksam erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich als Überschuss der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) über den Saldo der zum Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden. Für den Fall, dass sich – auch nach nochmaliger Beurteilung – ein negativer Unterschiedsbetrag ergibt, wird dieser unmittelbar als Ertrag in der Erfolgsrechnung erfasst. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter, die gegenwärtig Eigentumsrechte vermitteln und dem Inhaber im Fall der Liquidation das Recht gewähren, einen proportionalen Anteil am Nettovermögen des Unternehmens zu erhalten, werden bei Zugang entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens bewertet. Dieses Wahlrecht kann bei jedem Unternehmenszusammenschluss neu ausgeübt werden. Andere Komponenten von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten oder den Wertmaßstäben bewertet, die sich aus anderen Standards ergeben. Enthält die übertragene Gegenleistung eine bedingte Gegenleistung, wird diese mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert bewertet. Handelt es sich bei der bedingten Gegenleistung um Eigenkapital, erfolgt keine Folgebewertung an nachfolgenden Abschlussstichtagen; ihre Erfüllung wird innerhalb des Eigenkapitals bilanziert. Eine bedingte Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, wird an nachfolgenden Abschlussstichtagen zum beizulegenden Zeitwert bewertet und ein resultierender Gewinn oder Verlust in der Erfolgsrechnung erfasst. Anpassungen der Bewertung oder der zusätzliche Ansatz weiterer Vermögenswerte und Schulden, um zusätzliche Informationen über Fakten und Umstände widerzuspiegeln, die bereits zum Erwerbszeitpunkt bestanden, werden innerhalb des Bewertungszeitraums rückwirkend korrigiert und entsprechend gegen den Geschäfts- oder Firmenwert gebucht. Der Bewertungszeitraum darf ein Jahr vom Erwerbszeitpunkt an nicht überschreiten. Vollkonsolidierte Tochterunternehmen – RBI hält weniger als 50 Prozent der Stimmrechtsanteile Tochterunternehmen, bei denen der Konzern weniger als die Hälfte der Stimmrechte hält, werden vollkonsolidiert, wenn die RBI über die effektive Kontrolle nach den Kriterien von IFRS 10 verfügt. Hierbei wird unter anderem überprüft, ob der Konzern schwankenden Renditen aus seinem Engagement in den Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist, bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Strukturierte Einheiten wurden so konzipiert, dass die Stimmrechte oder vergleichbare Rechte nicht der dominierende Faktor sind, wenn es darum geht, festzulegen, wer das Unternehmen beherrscht. Im Konzern gibt es einige Leasingobjektgesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co KG, bei denen eine Konzerngesellschaft als Komplementär fungiert. Durch die Übernahme der persönlichen Haftung wird die Variabilität der Rendite aus den strukturierten Unternehmen übernommen. Diese Unternehmen sind in der Liste der vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen enthalten. Nicht vollkonsolidierte Tochterunternehmen – RBI hält mehr als 50 Prozent der Stimmrechtsanteile Aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurde auf die Einbeziehung von 249 Tochterunternehmen (Vorjahr: 274) verzichtet. Die Bilanzsumme der nicht einbezogenen Unternehmen beträgt insgesamt weniger als 1 Prozent der Bilanzsumme des Konzerns. Liste der vollkonsolidierten verbundenen Unternehmen Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital1 in Währung Anteil1 Typ2 "Raiffeisen-Rent" Vermögensberatung und Treuhand Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 364.000 EUR 100% FI Abade Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100% FI Abade Immobilienleasing GmbH & Co Projekt Lauterbach KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 6,0% FI Abura Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Seniorenhaus Boppard KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 6,0% FI Achat Immobilien GmbH & Co. Projekt Hochtaunus-Stift KG, Kriftel (DE) 10.000 EUR 1,0% FI Acridin Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Marienfeld KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 100,0% FI Adagium Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Adamas Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Pflegeheim Werdau KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 100,0% FI Adiantum Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Schillerhöhe Weimar KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 6,0% FI Adorant Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Heilsbronn und Neuendettelsau KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 6,0% SU Ados Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 75,0% FI Adrittura Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Eiching KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 100,0% SU Aedificium Banca pentru Locuinte S.A., Bukarest (RO) 50.186.880 RON 99,9% KI Agamemnon Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Pflegeheim Freiberg KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 100,0% FI AGIOS Raiffeisen-Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 51,0% FI Akcenta CZ a.s., Prag (CZ) 100.125.000 CZK 92,5% BH AKRISIOS Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI AL Taunussteiner Grundstücks-GmbH & Co KG, Kriftel (DE) 9.400 EUR 93,6% FI A-Leasing SpA, Tarvis (IT) 68.410.000 EUR 100,0% FI Allgäu Reha Immobilienleasing GmbH, Kriftel (DE) 25.000 EUR 75,0% SU AMYKOS RBI Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI Anton Proksch Institut Kalksburg RBI Immobilien Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% SU AO Raiffeisenbank, Moskau (RU) 36.711.260.000 RUB 100,0% KI ARCANA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI A-Real Estate S.p.A., Bozen (IT) 390.000 EUR 100,0% FI ASCENT Pflege Borna Immobilienleasing GmbH, Kriftel (DE) 25.000 EUR 75,0% SU ASCENT Pflege Erfurt Immobilienleasing GmbH, Kriftel (DE) 25.000 EUR 75,0% SU ASCENT Pflege Hettstedt Immobilienleasing GmbH, Kriftel (DE) 25.000 EUR 75,0% SU ASCENT Pflege Schleswig Immobilienleasing GmbH, Kriftel (DE) 25.000 EUR 75,0% SU Austria Leasing Beteiligungsgesellschaft mbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Austria Leasing GmbH, Eschborn (DE) 1.000.000 EUR 100,0% FI B52 RBI Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% SU BAILE Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% FI Baumgartner Höhe RBI Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI Burgenländische Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Campus ATZ + DOS RBI Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% SU Campus NBhf RBI Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% SU Canopa Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Centralised Raiffeisen International Services & Payments S.R.L., Bukarest (RO) 2.820.000 RON 100,0% BH CERES Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI CINOVA RBI Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI CP Inlandsimmobilien-Holding GmbH, Wien (AT) 364.000 EUR 100,0% SU CUPIDO Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI DOROS Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Elevator Ventures Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 100,0% FI Equa Sales & Distribution s.r.o., Prag (CZ) 100.000.000 CZK 75,0% FI ETEOKLES Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Expo 2000 Real Estate EOOD, Sofia (BG) 10.000 BGN 100,0% SU FCC Office Building SRL, Bukarest (RO) 30.298.500 RON 100,0% BH Floreasca City Center Verwaltung Kft., Budapest (HU) 42.000 HUF 100,0% FI 1 Abzüglich eigener Aktien 2 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, WP Wertpapierunternehmen Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital1 in Währung Anteil1 Typ2 FMK Fachmarktcenter Kohlbruck Betriebs GmbH, Eschborn (DE) 30.678 EUR 94,5% SU FMZ PRIMUS Ingatlanfejlesztö Kft., Budapest (HU) 11.077 EUR 100,0% SU GENO Leasing Ges.m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI GTNMS RBI Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% SU HABITO Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Health Resort RBI Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI Infrastruktur Heilbad Sauerbrunn RBI-Leasing GmbH & Co.KG., Bad Sauerbrunn (AT) 3.511.188 EUR 75,0% FI Insurance Limited Liability Company "Priorlife", Minsk (BY) 7.682.300 BYN 87,7% VV Invest Vermögensverwaltungs-GmbH, Wien (AT) 73.000 EUR 100,0% SU JLLC "Raiffeisen-leasing", Minsk (BY) 430.025 BYN 91,4% FI Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) 20.000.000 EUR 100,0% KI KAURI Handels und Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 50.000 EUR 88,0% FI LARENTIA Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Lentia Immobilienleasing GmbH & Co. Albert-Osswald-Haus KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 6,0% FI LYRA Raiffeisen Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Objekt Linser Areal Immoblilienerrichtungs GmbH & Co. KG, Wien (AT) 1.000 EUR 100,0% SU OOO Raiffeisen Capital Asset Management Company, Moskau (RU) 225.000.000 RUB 100,0% FI OOO Raiffeisen-Leasing, Moskau (RU) 1.071.000.000 RUB 100,0% FI Orestes Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Wiesbaden KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 6,0% FI Ostarrichi Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Langenbach KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 100,0% FI OVIS Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI PELIAS Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI PERSES RBI Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI PLANA Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Priorbank JSC, Minsk (BY) 86.147.909 BYN 87,7% KI R Karpo Immobilien Linie S.R.L., Bukarest (RO) 200 RON 100,0% SU R.P.I. Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI Raiffeisen Bank d.d. Bosna i Hercegovina, Sarajevo (BA) 247.167.000 BAM 100,0% KI Raiffeisen Bank JSC, Kiew (UA) 6.154.516.258 UAH 68,2% KI Raiffeisen Bank Kosovo J.S.C., Pristina (KO) 63.000.000 EUR 100,0% KI Raiffeisen Bank S.A., Bukarest (RO) 1.200.000.000 RON 99,9% KI Raiffeisen Bank Sh.a., Tirana (AL) 14.178.593.030 ALL 100,0% KI Raiffeisen Bank Zrt., Budapest (HU) 50.000.090.000 HUF 100,0% KI Raiffeisen banka a.d., Belgrad (RS) 27.466.157.580 RSD 100,0% KI Raiffeisen Bausparkasse Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000.000 EUR 100,0% KI Raiffeisen Bausparkassen Holding GmbH, Wien (AT) 10.000.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen CEE Region Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FH Raiffeisen CIS Region Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FH Raiffeisen consulting d.o.o., Zagreb (HR) 105.347.000 HRK 100,0% FI Raiffeisen Corporate Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen Corporate Lízing Zrt., Budapest (HU) 50.100.000 HUF 100,0% FI Raiffeisen Digital Bank AG, Wien (AT) 47.598.850 EUR 100,0% KI Raiffeisen Factor Bank AG, Wien (AT) 10.000.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen FinCorp, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 75,0% FI Raiffeisen International Liegenschaftsbesitz GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 15.000.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen Leasing d.o.o., Belgrad (RS) 405.021.700 RSD 100,0% FI Raiffeisen Leasing d.o.o. Sarajevo, Sarajevo (BA) 15.407.899 BAM 100,0% FI Raiffeisen Leasing IFN S.A., Bukarest (RO) 14.935.400 RON 99,9% FI Raiffeisen Leasing Kosovo LLC, Pristina (KO) 642.857 EUR 100,0% FI 1 Abzüglich eigener Aktien 2 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, WP Wertpapierunternehmen Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital1 in Währung Anteil1 Typ2 Raiffeisen Leasing sh.a., Tirana (AL) 263.520.134 ALL 100,0% FI Raiffeisen Leasing-Projektfinanzierung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 72.673 EUR 100,0% FI Raiffeisen Mandatory and Voluntary Pension Funds Management Company Plc., Zagreb (HR) 143.445.300 HRK 100,0% SU Raiffeisen ÖHT Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 88,0% FI Raiffeisen Pension Insurance d.d., Zagreb (HR) 62.100.000 HRK 100,0% VV Raiffeisen Property Holding International GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen Property International GmbH, Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen Property Management GmbH, Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen Rehazentrum Schruns Immobilienleasing GmbH, Wien (AT) 36.400 EUR 51,0% FI Raiffeisen Rent DOO, Belgrad (RS) 243.099.913 RSD 100,0% SU Raiffeisen RS Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FH Raiffeisen SEE Region Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FH Raiffeisen stavebni sporitelna a.s., Prag (CZ) 650.000.000 CZK 75,0% KI Raiffeisen WohnBau Seeresidenz Weyregg GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen WohnBau Tirol GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen WohnBau Vienna GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen WohnBau Wien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen Wohnbaubank Aktiengesellschaft, Wien (AT) 5.100.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Anlagenvermietung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) 15.460.800.000 CZK 75,0% KI Raiffeisenbank Austria d.d., Zagreb (HR) 3.621.432.000 HRK 100,0% KI Raiffeisen-Gemeindegebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Invest-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing Beteiligung GesmbH, Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing d.o.o., Zagreb (HR) 30.000.000 HRK 100,0% FI Raiffeisen-Leasing Equipment Finance GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing Finanzierungs GmbH, Wien (AT) 5.000.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing Fuhrparkmanagement Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% SU Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 363.364 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing Immobilienmanagement Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing International Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing Litauen UAB, Vilnius (LT) 100.000 EUR 92,3% FI Raiffeisen-Leasing, s.r.o., Prag (CZ) 450.000.000 CZK 75,0% FI Raiffeisen-Rent Immobilienprojektentwicklung Gesellschaft m.b.H. Objekt Wallgasse 12 KG, Wien (AT) 4.886.449 EUR 100,0% SU Raiffeisen-Rent-Immobilienprojektentwicklung Gesellschaft m.b.H., Objekt Lenaugasse 11 KG, Wien (AT) 6.169.924 EUR 100,0% SU RALT Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 218.500 EUR 100,0% FI RALT Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H. & Co. KG, Wien (AT) 20.348.394 EUR 100,0% FI RAN vierzehn Raiffeisen-Anlagevermietung GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI RAN zehn Raiffeisen-Anlagenvermietung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI RB International Markets (USA) LLC, New York (US) 8.000.000 USD 100,0% FI RBA banka a.d., Novi Sad (vormals: Crédit Agricole Srbija AD), Novi Sad (RS) 10.661.440.400 RSD 100,0% KI RBI Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 100,0% FH RBI eins Leasing Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI RBI Group IT GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 100,0% BH RBI Invest GmbH, Wien (AT) 500.000 EUR 100,0% FI RBI ITS Leasing-Immobilien GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 75,0% FI RBI LEA Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 70.000 EUR 100,0% FI RBI Leasing GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 75,0% FI 1 Abzüglich eigener Aktien 2 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, WP Wertpapierunternehmen Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital1 in Währung Anteil1 Typ2 RBI LGG Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI REC Alpha LLC, Kiew (UA) 1.201.407.344 UAH 100,0% BH Regional Card Processing Center s.r.o., Bratislava (SK) 539.465 EUR 100,0% BH RIL VII Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI RIL XIV Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI RIRE Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI RL Anlagenvermietung Gesellschaft m.b.H., Eschborn (DE) 50.000 DEM 100,0% FI RL Grundstückverwaltung Klagenfurt-Süd GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% BH RL LUX Holding S.a.r.l., Luxemburg (LU) 12.500 EUR 100,0% SU RL Retail Holding GmbH, Wien (AT) 36.000 EUR 100,0% FI RL-ALPHA Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI RLI Holding Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% FI RL-Mörby AB, Stockholm (SE) 100.000 SEK 100,0% FI RL-Nordic AB, Stockholm (SE) 50.000.000 SEK 100,0% FI RL-Pro Auxo Sp.z.o.o., Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% FI RL-PROMITOR Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU RL-PROMITOR Sp. z.o.o., Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% SU RUBRA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI RZB - BLS Holding GmbH, Wien (AT) 500.000 EUR 100,0% FI RZB Versicherungsbeteiligung GmbH, Wien (AT) 500.000 EUR 100,0% FI S.A.I. Raiffeisen Asset Management S.A., Bukarest (RO) 10.656.000 RON 99,9% FI SALVELINUS Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H, Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% FI SAMARA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI SINIS Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Sky Tower Immobilien- und Verwaltung Kft, Budapest (HU) 43.000 HUF 100,0% SU Skytower Building SRL, Bukarest (RO) 126.661.500 RON 100,0% SU SOLAR II Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Tatra Asset Management, správ. spol., a.s., Bratislava (SK) 1.659.700 EUR 78,8% FI Tatra banka, a.s., Bratislava (SK) 64.326.228 EUR 78,8% KI Tatra-Leasing, s.r.o., Bratislava (SK) 6.638.785 EUR 78,8% FI Ukrainian Processing Center PJSC, Kiew (UA) 180.000 UAH 100,0% BH Unterinntaler Raiffeisen-Leasing GmbH & Co KG, Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% FI URSA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Valida Holding AG, Wien (AT) 5.000.000 EUR 57,4% FI Valida Pension AG, Wien (AT) 10.200.000 EUR 57,4% SU Valida Plus AG, Wien (AT) 5.500.000 EUR 57,4% FI Viktor Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 75,0% SU Vindalo Properties Limited, Limassol (CY) 67.998 RUB 100,0% BH WEGA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI WHIBK Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI ZHS Office- & Facilitymanagement GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 98,6% BH 1 Abzüglich eigener Aktien 2 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, WP Wertpapierunternehmen Strukturierte Einheiten Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten strukturierten Einheiten, aufgeschlüsselt nach Art der strukturierten Einheit. Die ausgewiesenen Buchwerte spiegeln die tatsächliche Ertragsvariabilität nicht wider, weil sie die Effekte von Sicherungs- bzw. Absicherungsgeschäften nicht berücksichtigen. Vermögenswerte 2022 in € Millionen Kredite und Forderungen Eigenkapital- instrumente Fremdkapital- instrumente Derivate Verbriefungsvehikel 86 0 446 0 Finanzierungsgesellschaften Dritter 227 7 0 0 Fonds 0 0 0 0 Gesamt 313 7 446 0 2021 in € Millionen Kredite und Forderungen Eigenkapital- instrumente1 Fremdkapital- instrumente Derivate Verbriefungsvehikel 61 0 173 0 Finanzierungsgesellschaften Dritter 213 3 0 0 Fonds 0 0 0 0 Gesamt 274 3 173 0 1 Adaptierung der Vorjahreswerte Verbindlichkeiten 2022 in € Millionen Einlagen Eigenkapital- instrumente Verbriefte Verbindlichkeiten Derivate Verbriefungsvehikel 0 0 0 0 Finanzierungsgesellschaften Dritter 6 1 0 0 Fonds 0 0 0 0 Gesamt 6 1 0 0 2021 in € Millionen Einlagen Eigenkapital- instrumente Verbriefte Verbindlichkeiten Derivate Verbriefungsvehikel 0 0 0 0 Finanzierungsgesellschaften Dritter 8 1 0 0 Fonds 0 0 0 0 Gesamt 8 1 0 0 Art, Zweck und Umfang der Beteiligungen des Konzerns an nicht konsolidierten strukturierten Einheiten Der Konzern verfolgt diverse Geschäftsaktivitäten mit strukturierten Einheiten, die auf die Erreichung eines bestimmten Geschäftszwecks ausgelegt sind. Die Errichtung strukturierter Einheiten zielt darauf ab, dass Stimm- oder vergleichbare Rechte nicht der dominierende Faktor dafür sind, wer die betreffende Einheit kontrolliert. Dies ist z. B. der Fall, wenn Stimmrechte sich nur auf administrative Aufgaben beziehen und die jeweiligen Aktivitäten mittels vertraglicher Vereinbarungen gelenkt werden. Eine strukturierte Einheit weist häufig einige oder alle der folgenden Merkmale oder Attribute auf: Eingeschränkte Aktivitäten Eng gefasster und gut definierter Geschäftszweck Eigenkapital zu gering, dass die strukturierte Einheit ihre Aktivitäten ohne nachrangige finanzielle Unterstützung finanzieren könnte Finanzierung in Form der Ausgabe multipler, vertraglich verknüpfter Instrumente an Investoren, die Kredit- oder sonstige Risikokonzentrationen entstehen lassen (Tranchen) Strukturierte Einheiten werden hauptsächlich dazu eingesetzt, Kunden den Zugang zu spezifischen Vermögensportfolios zu ermöglichen und ihnen durch die Verbriefung von finanziellen Vermögenswerten Liquidität bereitzustellen. Sie können als Kapital-, Treuhand- oder Personengesellschaften errichtet werden. Strukturierte Einheiten dienen im Allgemeinen zur Finanzierung des Kaufs von Vermögenswerten durch die Emission von Schuld- und Eigenkapitalpapieren, die mit Sicherheiten unterlegt und/oder durch eine Indexklausel mit den von den strukturierten Einheiten gehaltenen Vermögenswerten verknüpft sind. Strukturierte Einheiten werden konsolidiert, wenn die substanzielle Beziehung zwischen dem Konzern und den strukturierten Einheiten darauf hindeutet, dass die strukturierten Einheiten vom Konzern kontrolliert werden. Nachstehend erfolgt eine Aufschlüsselung der Beteiligungen des Konzerns an nicht konsolidierten strukturierten Einheiten nach ihrer Art. Finanzierungsgesellschaften Dritter Der Konzern stellt Finanzierungsmittel für strukturierte Einheiten bereit, die eine Vielzahl von Vermögenswerten halten. Diese Einheiten können die Form von Finanzierungs-, Treuhand- und privaten Beteiligungsgesellschaften annehmen. Die Finanzierung wird durch die in den strukturierten Einheiten gehaltenen Vermögenswerte besichert. Die Beteiligungstätigkeit des Konzerns erstreckt sich vorwiegend auf Kreditgeschäfte. Verbriefungsvehikel Der Konzern etabliert Verbriefungsvehikel, die diversifizierte Pools von Vermögenswerten erwerben, einschließlich festverzinslicher Wertpapiere, Unternehmenskredite und durch Vermögenswerte besicherter Wertpapiere (ABS; vorwiegend Commercial Papers, durch Hypothekendarlehen besicherte Wertpapiere (RMBS) und Kreditkartenforderungen). Die Vehikel finanzieren diese Käufe durch die Emission multipler Tranchen von Schuld- und Eigenkapitalpapieren, deren Rückzahlung an die Wertentwicklung der in den Vehikeln enthaltenen Vermögenswerte geknüpft ist. Fonds Der Konzern etabliert strukturierte Einheiten zur Deckung des kundenseitigen Bedarfs im Hinblick auf Beteiligungen an spezifischen Vermögenswerten. Der Konzern investiert auch in Fonds, die von Dritten gesponsert werden. Eine Konzerngesellschaft kann die Rolle des Fondsmanagers, der Depotstelle oder eine andere Funktion übernehmen und Finanzierungsmittel und Kreditlinien sowohl für konzerngesponserte Fonds als auch für Fonds Dritter zur Verfügung stellen. Die bereitgestellte Finanzierung wird durch die vom Fonds gehaltenen zugrunde liegenden Vermögenswerte besichert. Maximales Exposure bei und Größe von nicht konsolidierten strukturierten Einheiten Das maximale Verlustrisiko wird anhand der Art der Beteiligung an der nicht konsolidierten strukturierten Einheit ermittelt. Das maximale Exposure für Darlehen und Handelsinstrumente ergibt sich aus deren bilanzierten Buchwerten. Das maximale Exposure für Derivate und außerbilanzielle Instrumente wie Garantien, Kreditlinien und Kreditverpflichtungen gemäß IFRS 12 in der Interpretation durch den Konzern ergibt sich aus dem jeweiligen Nominale. Die betreffenden Beträge spiegeln die wirtschaftlichen Risiken für den Konzern nicht wider, weil sie weder die Effekte von Sicherungs- oder Absicherungsgeschäften noch die Wahrscheinlichkeit des Eintritts entsprechender Verluste berücksichtigen. Per 31. Dezember 2022 belief sich das Nominale von Derivaten und außerbilanziellen Instrumenten auf null (Vorjahr: null) bzw. € 27 Millionen (Vorjahr: € 9 Millionen). Der Rückgang bei den Derivaten wurde hauptsächlich von Raiffeisen Leasing s.r.o., Prag, herbeigeführt und steht in Zusammenhang mit einer Änderung in der Refinanzierungsstruktur der betroffenen Gesellschaften. Informationen zur Größe von strukturierten Einheiten sind nicht immer öffentlich verfügbar. Daher hat der Konzern sein Exposure als angemessenen Maßstab für das Verlustrisiko aus dem Anteil an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen festgelegt. Finanzielle Unterstützung Der Konzern hat während des Berichtsjahres wie schon im Vorjahr keine finanzielle Unterstützung an nicht konsolidierte strukturierte Einheiten gewährt. Gesponserte strukturierte Einheiten Als Sponsor ist der Konzern oft an der rechtlichen Gründung und Vermarktung einer Einheit beteiligt und unterstützt diese auf verschiedene Weise, z. B. durch die Bereitstellung operationeller Unterstützung zur Gewährleistung des fortlaufenden Geschäftsbetriebs. Der Konzern wird auch als Sponsor für eine strukturierte Einheit betrachtet, wenn diese unter Zugrundelegung vernünftiger Maßstäbe vom Markt mit dem Konzern assoziiert wird. Darüber hinaus deutet häufig die Verwendung der Bezeichnung Raiffeisen für die strukturierte Einheit darauf hin, dass der Konzern als Sponsor fungiert. Die Bruttoerlöse aus gesponserten Einheiten für das am 31. Dezember 2022 abgelaufene Geschäftsjahr betrugen € 250 Millionen (Vorjahr: € 252 Millionen). Im Berichtsjahr wurden ebenso wie im Vorjahr keine Vermögenswerte an gesponserte, nicht konsolidierte strukturierte Einheiten übertragen. (61) Beteiligungsübersicht In der Konzernbilanz at-equity bewertete Unternehmen Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 card complete Service Bank AG, Wien (AT) 6.000.000 EUR 25,0% KI EMCOM Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 37.000 EUR 33,6% FI LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs Aktiengesellschaft, Wien (AT) 32.624.283 EUR 33,1% SU NOTARTREUHANDBANK AG, Wien (AT) 8.030.000 EUR 26,0% FI Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) 130.000.000 EUR 8,1% KI Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 11.627.653 EUR 31,3% KI Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt (AT) 75.238.965 EUR 49,2% KI Prva stavebna sporitelna a.s., Bratislava (SK) 66.500.000 EUR 32,5% KI Raiffeisen Informatik GmbH & Co KG, Wien (AT) 1.460.000 EUR 47,6% BH Raiffeisen Life Insurance Company LLC, Moskau (RU) 450.000.000 RUB 25,0% VV Raiffeisen-Leasing Management GmbH, Wien (AT) 300.000 EUR 50,0% SU UNIQA Insurance Group AG, Wien (AT) 309.000.000 EUR 10,9% VV 1 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, WP Wertpapierunternehmen Sonstige verbundene Unternehmen Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 Abrawiza Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Abrawiza Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Fernwald KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 6,0% SU Abura Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI ACB Ponava, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Achat Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Acridin Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Adamas Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Adiantum Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Adipes Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Adipes Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Bremervörde KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 100,0% SU Adorant Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Adrett Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Adrittura Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Adufe Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Adular Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Adular Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Rödermark KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 100,0% FI Agamemnon Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI AGITO Immobilien-Leasing GesmbH, Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Aglaia Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU AKCENTA DE GmbH, Hamburg (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Akcenta Digital s.r.o., Hradec Kralove (CZ) 20.000 CZK 100,0% FI Akcenta Logistic a.s., Hradec Kralove (CZ) 2.000.000 CZK 100,0% SU Ananke Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Angaga Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Antoninska 2 s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 90,0% SU Apate Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Appolon Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Ares property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Argos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Aspius Immobilien Holding International GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Astra Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Ate Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU AURIGA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Austria Leasing GmbH & Co. KG Immobilienverwaltung CURA, Kriftel (DE) 10.000 EUR 100,0% FI Austria Leasing GmbH & Co. KG Immobilienverwaltung Projekt Eberdingen, Kriftel (DE) 10.000 EUR 100,0% FI Austria Leasing Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Beroe Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU BRL Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 73.000 EUR 100,0% SU Bulevard Centar BBC Holding d.o.o., Belgrad (RS) 127.416 RSD 100,0% BH Chronos Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU CP Linzerstraße 221-227 Projektentwicklungs GmbH, Wien (AT) 37.000 EUR 100,0% SU CP Logistikcenter Errichtungs- und Verwaltungs GmbH, Wien (AT) 37.000 EUR 100,0% SU CP Projekte Muthgasse Entwicklungs GmbH, Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% SU Cranto Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 90,0% SU Credibilis a.s., Prag (CZ) 2.000.000 CZK 100,0% SU CURO Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% SU Dafne Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Dero Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Dike Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Dolni namesti 34, s.r.o., Prag (CZ) 10.000 CZK 90,0% SU 1 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, WP Wertpapierunternehmen Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 Dom-office 2000, Minsk (BY) 283.478 BYN 100,0% SU Doplnková dôchodková spoločnosť Tatra banky, a.s., Bratislava (SK) 1.659.700 EUR 100,0% FI DORISCUS ENTERPRISES LTD., Limassol (CY) 19.843.400 EUR 86,6% SU Eos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU EPPA Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Essox d.o.o., Belgrad (RS) 100 RSD 100,0% SU Eunomia Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Eurolease RE Leasing, s. r. o., Bratislava (SK) 6.125.256 EUR 100,0% SU Expo Forest 1 EOOD, Sofia (BG) 5.000 BGN 100,0% SU Expo Forest 2 EOOD, Sofia (BG) 5.000 BGN 100,0% SU Expo Forest 3 EOOD, Sofia (BG) 5.000 BGN 100,0% SU Expo Forest 4 EOOD, Sofia (BG) 5.000 BGN 100,0% SU Extra Year Investments Limited, Tertholen (VG) 50.000 USD 100,0% FI Fairo GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% BH FARIO Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% SU FEBRIS Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Fidurock Residential a.s., Prag (CZ) 2.000.000 CZK 90,0% SU First Leasing Service Center GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Fobos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Folos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Gaia Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU GEONE Holesovice Two s.r.o., Prag (CZ) 1.000 CZK 100,0% SU Golden Rainbow International Limited, Tertholen (VG) 1 SGD 100,0% FI Grainulos s.r.o., Prag (CZ) 1 CZK 100,0% SU GRENA REAL s.r.o., Prag (CZ) 89.715 CZK 100,0% SU GS55 Sazovice s.r.o., Prag (CZ) 15.558.000 CZK 90,0% SU Harmonia Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Hebe Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 95,0% SU Hefaistos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Hestia Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Holeckova Property s.r.o., Prag (CZ) 210.000 CZK 100,0% SU Humanitarian Fund ''Budimir Bosko Kostic'', Belgrad (RS) 30.000 RSD 100,0% SU Hypnos Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU IDUS Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 40.000 EUR 100,0% SU IGNIS Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Immoservice Polska Sp.z.o.o., Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% SU INFRA MI 1 Immobilien Gesellschaft mbH, Wien (AT) 72.673 EUR 100,0% SU Infrastruktur Heilbad Sauerbrunn GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI INPROX Split d.o.o., Zagreb (HR) 100.000 HRK 100,0% SU Inprox Zagreb Sesvete d.o.o., Zagreb (HR) 10.236.400 HRK 100,0% SU ISIS Raiffeisen Immobilien Leasing GmbH, Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI JFD Real s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Kalypso Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Kappa Estates s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Kathrein & Co Life Settlement Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Kathrein & Co. Trust Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Kathrein Capital Management GmbH, Wien (AT) 1.000.000 EUR 100,0% FI Kathrein Private Equity GmbH, Wien (AT) 190.000 EUR 100,0% SU Keto Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Kleio Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU 1 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, WP Wertpapierunternehmen Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 Körlog Logistika Építö és Kivitelezö Korlátolt Feleösségü Társaság, Budapest (HU) 11.077 EUR 100,0% SU KOTTO Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU LENTIA Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Leto Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 77,0% SU LIBRA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Ligea Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Limited Liability Company “Raiffeisen Leasing”, Kiew (UA) 1.240.152.866 UAH 100,0% FI Limited Liability Company European Insurance Agency, Moskau (RU) 120.000 RUB 100,0% SU Limited Liability Company FAIRO, Kiew (UA) 346.881.352 UAH 100,0% BH Limited Liability Company REC GAMMA, Kiew (UA) 49.015.000 UAH 100,0% BH Limited Liabilty Company RBRU Specialized Depositary, Moskau (RU) 100.000.000 RUB 100,0% FI LOTA Handels- und Beteiligungs-GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Lucius Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% FI Luna Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU MAMONT GmbH, Kiew (UA) 66.872.100 UAH 100,0% SU Medea Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU MELIKERTES Raiffeisen-Mobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Melpomene Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Morfeus Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU MORHUA Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% SU Nereus Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Nerudova Property s.r.o., Hradec Kralove (CZ) 200.000 CZK 100,0% BH Objekt Linser Areal Immobilienerrichtungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU OOO Estate Management, Minsk (BY) 15.963.046 BYN 100,0% SU Orchideus Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Orestes Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI OSTARRICHI Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Palace Holding s.r.o., Prag (CZ) 2.700.000 CZK 90,0% SU PARO Raiffeisen Immobilien Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Photon Energie s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU PLUSFINANCE LAND S.R.L., Bukarest (RO) 1.000 RON 100,0% BH Pontos Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Priamos Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Pro Invest da Vinci e.o.o.d., Sofia (BG) 5.000 BGN 100,0% SU Production unitary enterprise "PriortransAgro", Minsk (BY) 50.000 BYN 100,0% SU PROKNE Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Propria Raiffeisen-Immobilien-Leasing GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 90,0% SU Queens Garden Sp z.o.o., Warschau (PL) 100.000 PLN 100,0% SU R.B.T. Beteiligungsgesellschaft m.b.H, Wien (AT) 36.336 EUR 58,8% SU R.L.H. Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Radwinter sp.z o.o., Warschau (PL) 20.000 PLN 100,0% SU Raiffeisen Apart GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen Assistance D.O.O., Beograd, Belgrad (RS) 4.307.115 RSD 100,0% SU Raiffeisen Assistance doo Sarajevo, Sarajevo (BA) 4.000 BAM 100,0% SU Raiffeisen Autó Lízing Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU Raiffeisen Befektetési Alapkezelõ Zrt., Budapest (HU) 100.000.000 HUF 100,0% FI Raiffeisen Biztosításközvetítö Kft., Budapest (HU) 5.000.000 HUF 100,0% VV Raiffeisen Burgenland Leasing GmbH, Wien (AT) 38.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen Capital a.d. Banja Luka, Banja Luka (BA) 355.000 BAM 100,0% FI Raiffeisen Continuum GmbH & Co KG, Wien (AT) 85.000 EUR 58,8% FI 1 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, WP Wertpapierunternehmen Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 Raiffeisen Continuum Management GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen Direct Investments CZ, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Raiffeisen Future AD Beograd drustvo za upravljanje dobrovoljnim penzijskim fondom, Belgrad (RS) 143.200.000 RSD 100,0% FI Raiffeisen Immobilien Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 5.000.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen Immobilienfonds, Wien (AT) 0 EUR 96,5% FI Raiffeisen Ingatlan Üzemeltető Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU Raiffeisen Insurance and Reinsurance Broker S.R.L, Bukarest (RO) 180.000 RON 100,0% BH Raiffeisen Insurance Broker Kosovo L.L.C., Pristina (KO) 10.000 EUR 100,0% BH Raiffeisen International Invest Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI RAIFFEISEN INVEST AD DRUSTVO ZA UPRAVLJANJE INVESTICIONIM FONDOVIMA BEOGRAD, Belgrad (RS) 47.660.000 RSD 100,0% FI Raiffeisen Invest d.o.o., Zagreb (HR) 8.000.000 HRK 100,0% FI Raiffeisen Invest Drustvo za upravljanje fondovima d.d. Sarajevo, Sarajevo (BA) 671.160 BAM 100,0% FI Raiffeisen INVEST Sh.a., Tirana (AL) 90.000.000 ALL 100,0% FI Raiffeisen investicni spolecnost a.s., Prag (CZ) 40.000.000 CZK 100,0% FI Raiffeisen Investment Advisory GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen Investment Financial Advisory Services Ltd. Co., Istanbul (TR) 2.930.000 TRY 100,0% FI Raiffeisen Leasing d.o.o., Ljubljana (SI) 3.738.107 EUR 100,0% SU Raiffeisen Property Estate s.r.o., Bratislava (SK) 5.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen Property Management Bulgaria EOOD, Sofia (BG) 80.000 BGN 100,0% SU Raiffeisen Salzburg Invest GmbH, Salzburg (AT) 500.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen Windpark Zistersdorf GmbH, Wien (AT) 37.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen WohnBau Zwei GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen Wohnbauleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing Anlagen und KFZ Vermietungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing Immobilienverwaltung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI Raiffeisen-Leasing Wärmeversorgungsanlagenbetriebs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU Raiffeisen-Wohnbauleasing Österreich GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% FI RAN elf Raiffeisen-Anlagenvermietung Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% SU RB International Investment Asia Limited, Labuan (MY) 1 USD 100,0% SU RB Szolgáltató Központ Kft. - RBSC Kft., Nyíregyháza (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU RBI Kantinenbetriebs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU RBI PE Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 150.000 EUR 100,0% FI RBI Real Estate Services Czechia s.r.o., Prag (CZ) 100.000 CZK 100,0% SU RBI Real Estate Services Polska SP.z.o.o., Warschau (PL) 400.000 PLN 100,0% SU RBI Retail Innovation GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% BH RBI Retail Innovation LLC, Kiew (UA) 8.241.525 UAH 100,0% BH RBI Retail Innovation SK s.r.o., Bratislava (SK) 75.000 EUR 100,0% BH RBM Wohnbau Ges.m.b.H., Wien (AT) 37.000 EUR 100,0% SU RCR Ukraine LLC, Kiew (UA) 282.699 UAH 100,0% BH RDI Czech 1 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU RDI Czech 3 s.r.o, Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU RDI Czech 4 s.r.o, Prag (CZ) 2.500.000 CZK 100,0% SU RDI Czech 5 s.r.o, Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU RDI Czech 6 s.r.o, Prag (CZ) 3.700.000 CZK 100,0% SU RDI Management s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Real Estate Rent 4 DOO, Belgrad (RS) 40.310 RSD 100,0% SU REF HP 1 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Rent GRJ, s.r.o., Bratislava (SK) 6.639 EUR 100,0% SU Rent PO, s.r.o., Bratislava (SK) 6.639 EUR 100,0% FI Residence Park Trebes, s.r.o., Prag (CZ) 20.000.000 CZK 100,0% SU 1 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, WP Wertpapierunternehmen Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 RIL XIII Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 100,0% FI R-Insurance Services sp. z o.o., Ruda O.S. (PL) 5.000 PLN 100,0% SU RIRBRO ESTATE MANAGEMENT S.R.L., Bukarest (RO) 1.000 RON 100,0% BH RK 60 Kft, Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU RL Jankomir d.o.o., Zagreb (HR) 20.000 HRK 100,0% SU RL Leasing Gesellschaft m.b.H., Eschborn (DE) 25.565 EUR 100,0% FI RL-BETA Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU RL-Delta Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU RL-Epsilon Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU RL-ETA Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU RL-Gamma Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU RL-Jota Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU RL-Lamda s.r.o., Bratislava (SK) 6.639 EUR 100,0% SU RL-Nordic OY, Helsinki (FI) 100.000 EUR 100,0% FI RL-Opis Holding GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU RL-OPIS SPOLKA Z OGRANICZONA ODPOWIEDZIALNOSCIA, Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% SU RL-Prom-Wald Sp. Z.o.o, Warschau (PL) 50.000 PLN 100,0% SU RLRE Carina Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU RLRE Ypsilon Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Robert Károly Körút Irodaház Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU RPM Budapest KFT, Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU SASSK Ltd., Kiew (UA) 152.322.000 UAH 88,7% SU Sazavska 826 s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU SCT Kárász utca Ingatlankezelő Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU SCTE Elsö Ingatlanfejlesztö és Ingatlanhasznosító Kft., Budapest (HU) 3.000.000 HUF 100,0% SU SeEnergy PT, s.r.o., Prag (CZ) 700.000 CZK 100,0% SU Selene Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU SF Hotelerrichtungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% SU Sirius Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Sky Solar Distribuce s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 77,0% SU SOLIDA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 50,5% FI St. Marx-Immobilien Verwertungs- und Verwaltungs GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% SU Stara 19 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 90,0% SU STYRIA Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% SU Styria Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Ahlen KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 6,0% SU Szentkiraly utca 18 Kft., Budapest (HU) 5.000.000 HUF 100,0% SU Tatra Leasing Broker, s.r.o., Bratislava (SK) 6.639 EUR 100,0% SU Thaumas Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU Theia Property, s.r.o., Prag (CZ) 50.000 CZK 100,0% SU THYMO Raiffeisen-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 100,0% SU UPC Real, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU Valida Consulting GmbH, Wien (AT) 500.000 EUR 100,0% SU Veletrzni 42 s.r.o., Prag (CZ) 100.000 CZK 90,0% SU VINDOBONA Immobilienleasing GmbH, Eschborn (DE) 25.000 EUR 100,0% FI Vlhka 26 s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 90,0% SU Zahradnicka Property s.r.o., Bratislava (SK) 5.000 EUR 100,0% SU Zefyros Property, s.r.o., Prag (CZ) 200.000 CZK 100,0% SU ZRB 17 Errichtungs GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU ZUNO GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 100,0% SU 1 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, WP Wertpapierunternehmen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 Accession Mezzanine Capital III L.P., St. Helier (JE) 1.501 EUR 3,3% SU Adoria Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 24,5% FI Agricultural Open Joint Stock Company Illintsi Livestock Breeding Enterprise, Illinci (UA) 703.100 UAH 4,7% SU AIL Swiss-Austria Leasing AG, Glattbrugg (CH) 5.000.000 CHF 50,0% FI ALCS Association of Leasing Companies in Serbia, Belgrad (RS) 853.710 RSD 12,5% SU ALMC hf., Reykjavik (IS) 50.578 ISK 10,8% SU Analytical Credit Rating Agency (Joint Stock Company), Moskau (RU) 3.000.024.000 RUB 3,7% SU A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH, Wien (AT) 5.290.013 EUR 12,1% SU Austrian Reporting Services GmbH, Wien (AT) 41.176 EUR 15,0% BH Aventin Grundstücksverwaltungs Gesellschaft m.b.H. in Liqu., St. Pölten (AT) 36.400 EUR 24,5% FI AVION-Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 49,0% FI Bad Sauerbrunn Thermalwasser Nutzungs- und Verwertungs GmbH., Bad Sauerbrunn (AT) 36.336 EUR 50,0% SU Belarussian currency and stock exchange JSC, Minsk (BY) 14.328.656 BYN <0,1% SU Biroul de Credit S.A., Bukarest (RO) 4.114.615 RON 13,2% FI BTS Holding a.s. "v likvidácii", Bratislava (SK) 35.700 EUR 19,0% SU Budapest Stock Exchange, Budapest (HU) 541.348.100 HUF <0,1% WP Burza cennych papierov v. Bratislave, a.s., Bratislava (SK) 11.404.927.296 EUR 0,1% SU CADO Raiffeisen-Immobilien-Leasing Ges.m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 50,0% FI Central Depository and Clearing Company, Inc., Zagreb (HR) 94.525.000 HRK 0,1% FI CIT ONE SA, Bukarest (RO) 21.270.270 RON 33,3% BH Commodity Exchange Crimean Interbank Currency Exchange, Simferopol (UA) 420.000 UAH 4,8% SU CONATUS Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 24,5% FI CULINA Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 25,0% FI D. Trust Certifikacná Autorita, a.s., Bratislava (SK) 331.939 EUR 10,0% SU Die Niederösterreichische Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 35,0% SU Die Niederösterreichische Leasing GmbH & Co KG, Wien (AT) 72.673 EUR 40,0% FI Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H., Wien (AT) 515.000 EUR 0,2% FI Einlagensicherung der Banken und Bankiers Gesellschaft m.b.H. in Liqu., Wien (AT) 70.000 EUR 0,1% BH EMERGING EUROPE GROWTH FUND II, L.P., Delaware (US) 370.000.000 USD 1,9% SU Epsilon - Grundverwertungsgesellschaft m.b.H. in Liqu., Wien (AT) 36.336 EUR 24,0% FI ESP BH doo društvo sa ograničenom odgovornošću za informacijske i druge usluge, Sarajevo (BA) 8.500.000 BAM 45,0% SU ESQUILIN Grundstücksverwaltungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.336 EUR 24,5% FI Euro Banking Association (ABE Clearing S.A.S.), Paris (FR) 48.000 EUR 2,1% FI European Investment Fund S.A., Luxemburg (LU) 7.370.000.000 EUR 0,1% FI Export and Industry Bank Inc., Makati City (PH) 4.734.452.540 PHP 9,5% KI FACILITAS Grundstücksvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 50,0% FI Fondul de Garantare a Creditului Rural S.A., Bukarest (RO) 15.940.890 RON 33,3% FI FORIS Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 24,5% FI G + R Leasing Gesellschaft m.b.H., Graz (AT) 36.400 EUR 25,0% SU G + R Leasing Gesellschaft m.b.H. & Co. KG., Graz (AT) 72.673 EUR 50,0% FI Garantiqa Hitelgarancia ZRt., Budapest (HU) 7.839.600.000 HUF 0,2% BH Greenix Limited, Tertholen (VG) 100.000 USD 25,0% SU HOBEX AG, Salzburg (AT) 1.000.000 EUR 8,5% FI Hrvatski registar obveza po kreditima d.o.o., Zagreb (HR) 13.500.000 HRK 10,5% BH Joint Stock Company Stock Exchange PFTS, Kiew (UA) 32.010.000 UAH 0,2% SU Kommunal-Infrastruktur & Immobilien Zeltweg GmbH, Zeltweg (AT) 35.000 EUR 20,0% SU LITUS Grundstückvermietungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 24,5% FI Lorit Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 42.000 EUR 8,3% FI MASTERINVEST Kapitalanlage GmbH, Wien (AT) 2.500.000 EUR 37,5% FI 1 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, WP Wertpapierunternehmen Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 Medicur - Holding Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 4.360.500 EUR 25,0% SU MIRA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 50,0% FI Monilogi s.r.o., Bratislava (SK) 0 EUR 26,0% SU National Settlement Depositary, Moskau (RU) 1.180.675.000 RUB <0,1% FI NÖ Raiffeisen Kommunalprojekte Service Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 50.000 EUR 26,0% FI NÖ Raiffeisen-Leasing Gemeindeprojekte Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 1,0% FI NÖ. HYPO Leasing und Raiffeisen-Immobilien-Leasing Traisenhaus GesmbH & Co OG, St. Pölten (AT) 24.868.540 ATS 50,0% FI NÖ-KL Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 37.400 EUR 33,3% FI Oberpinzg. Fremdenverkehrförderungs- und Bergbahnen AG, Neukirchen am Großvenediger (AT) 3.297.530 EUR <0,1% SU OJSC NBFI Single Settlement and Information Space, Minsk (BY) 474.917.123.425 BYN 4,2% FI Open Joint Stock Company Kyiv Special Project and Design Bureau Menas, Kiew (UA) 3.383.218 UAH 4,7% SU Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen, Wien (AT) 125.200 EUR 8,5% FI Österreichische Wertpapierdaten Service GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 25,3% BH Pannon Lúd Kft, Mezokovácsháza (HU) 852.750.000 HUF 0,6% SU Pisano Limited, London (GB) 48.545 GBP 15,5% SU Private Joint Stock Company Bird Farm Bershadskyi, Viytivka (UA) 6.691.141 UAH 0,5% SU Private Joint Stock Company First All-Ukrainian Credit Bureau, Kiew (UA) 11.750.000 UAH 5,1% SU Private Joint Stock Company Sumy Enterprise Agrotechservice, Sumy (UA) 1.545.000 UAH 0,6% SU Private Joint Stock Company Ukrainian Interbank Currency Exchange, Kiew (UA) 36.000.000 UAH 3,1% SU PSA Payment Services Austria GmbH, Wien (AT) 285.000 EUR 11,2% FI Public Joint Stock Company National Depositary of Ukraine, Kiew (UA) 103.200.000 UAH 0,1% FI Public Joint Stock Company Settlement Center for Servicing of Contracts in Financial Markets, Kiew (UA) 206.700.000 UAH 0,0% SU QUIRINAL Grundstücksverwaltungs Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 37.063 EUR 33,3% FI Raiffeisen Continuum GmbH, Wien (AT) 100.000 EUR 14,3% SU Raiffeisen Digital GmbH, Wien (AT) 75.000 EUR 1,2% BH Raiffeisen e-force GmbH, Wien (AT) 145.346 EUR 28,2% BH Raiffeisen Informatik Geschäftsführungs GmbH, Wien (AT) 70.000 EUR 47,6% SU Raiffeisen Kooperations eGen, Wien (AT) 9.000.000 EUR 11,1% SU Raiffeisen Salzburg Leasing GmbH, Salzburg (AT) 35.000 EUR 19,0% FI Raiffeisen Software GmbH, Linz (AT) 150.000 EUR 1,2% BH RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Wien (AT) 96.391.536 EUR 0,0% KI Raiffeisen-IMPULS-Liegenschaftsverwaltung Gesellschaft m.b.H., Linz (AT) 500.000 ATS 25,0% FI Raiffeisen-Impuls-Zeta Immobilien GmbH, Linz (AT) 58.333 EUR 40,0% FI Raiffeisenlandesbank Kärnten - Rechenzentrum und Revisionsverband, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Klagenfurt (AT) 6.930.500 EUR <0,1% KI Raiffeisen-Landesbank Tirol AG, Rum (AT) 90.850.000 EUR <0,1% KI Raiffeisen-Leasing BOT s.r.o., Prag (CZ) 100.000 CZK 20,0% SU Raiffeisen-Leasing Mobilien und KFZ GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 15,0% FI RC Gazdasági és Adótanácsadó Zrt., Budapest (HU) 20.000.000 HUF 22,2% SU Registry of Securities in FBH, Sarajevo (BA) 2.052.300 BAM 1,4% FI Rehazentrum Kitzbühel Immobilien-Leasing GmbH, Innsbruck (AT) 35.000 EUR 19,0% FI REMUS Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 50,0% FI RLB Holding eGen OÖ, Linz (AT) 1.566.758 EUR <0,1% FI RLKG Raiffeisen-Leasing GmbH, Wien (AT) 40.000 EUR 12,5% FI RSAL Raiffeisen Steiermark Anlagenleasing GmbH, Graz (AT) 38.000 EUR 19,0% FI RSC Raiffeisen Service Center GmbH, Wien (AT) 2.000.000 EUR 50,3% BH RSIL Immobilienleasing Raiffeisen Steiermark GmbH, Graz (AT) 38.000 EUR 19,0% FI S.C. DEPOZITARUL CENTRAL S.A., Bukarest (RO) 25.291.953 RON 2,6% SU Sarajevska berza-burza vrijednosnih papira dd Sarajevo, Sarajevo (BA) 1.967.680 BAM 10,5% FI Seilbahnleasing GmbH, Innsbruck (AT) 36.000 EUR 33,3% FI SELENE Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Innsbruck (AT) 36.400 EUR 1,0% SU 1 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, WP Wertpapierunternehmen Unternehmen, Sitz (Land) Gezeichnetes Kapital in Währung Anteil Typ1 SKR Lager 102 AB, Stockholm (SE) 100.000 SEK 49,0% SU Slovak Banking Credit Bureau, s.r.o., Bratislava (SK) 9.958 EUR 33,3% BH Societatea de Transfer de Fonduri si Decontari-TRANSFOND S.A, Bukarest (RO) 6.720.000 RON 3,4% FI Society for Worldwide Interbank Financial Telekommunication scrl, La Hulpe (BE) 13.713.125 EUR 0,4% FI SPICA Raiffeisen-Immobilien-Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.400 EUR 50,0% FI Steirische Gemeindegebäude Leasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 50,0% FI Steirische Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 25,0% FI Steirische Leasing für Gebietskörperschaften Ges.m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 50,0% FI Steirische Leasing für öffentliche Bauten Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 50,0% FI SWO Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.336 EUR 50,0% FI Syrena Immobilien Holding AG, Spittal an der Drau (AT) 22.600.370 EUR 21,0% SU Tarfin Limited, London (GB) 13.959.142 GBP 5,3% SU The Zagreb Stock Exchange joint stock company, Zagreb (HR) 46.357.000 HRK 2,9% SU TKL II. Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Wien (AT) 39.000 EUR 8,3% FI TKL V Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Innsbruck (AT) 39.000 EUR 33,3% FI TKL VI Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Innsbruck (AT) 39.000 EUR 33,3% FI TKL VII Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Innsbruck (AT) 39.000 EUR 33,3% FI TKL VIII Grundverwertungsgesellschaft m.b.H., Innsbruck (AT) 39.000 EUR 24,5% FI Tojon Beteiligungs GmbH, Wien (AT) 70.000 EUR 25,0% SU Top Vorsorge-Management GmbH, Wien (AT) 35.000 EUR 50,0% SU TRABITUS Grundstücksvermietungs Gesellschaft m.b.H., Wien (AT) 36.360 EUR 25,0% FI VALET-Grundstücksverwaltungs Gesellschaft m.b.H., St. Pölten (AT) 36.360 EUR 24,5% FI vc trade GmbH, Frankfurt am Main (DE) 38.750 EUR 10,0% BH VERMREAL Liegenschaftserwerbs- und -betriebs GmbH, Wien (AT) 36.336 EUR 17,0% SU Vindobona Immobilienleasing GmbH & Co. Projekt Autohaus KG, Kriftel (DE) 5.000 EUR 6,0% FI Visa Inc., San Francisco (US) 192.981 USD <0,1% BH Vorarlberger Kommunalgebäudeleasing Gesellschaft m.b.H. in Liqu., Dornbirn (AT) 42.000 EUR 33,3% FI W 3 Errichtungs- und Betriebs-Aktiengesellschaft, Wien (AT) 800.000 EUR 20,0% SU Wiener Börse Aktiengesellschaft, Wien (AT) 18.620.720 EUR 7,0% SU Zhytomyr Commodity Agroindustrial Exchange, Schytomyr (UA) 476.515 UAH 3,1% SU Ziloti Holding S.A., Luxemburg (LU) 48.963 EUR 0,9% SU 1 Unternehmenskategorie: KI Kreditinstitut, FI Finanzinstitut, BH Anbieter von Nebendienstleistungen, FH Finanzholding, SU Sonstiges Unternehmen, VV Versicherung, WP Wertpapierunternehmen Regulatorische Angaben (62) Kapitalmanagement und Eigenmittel nach CRR/CRD IV bzw. BWG Die RBI unterliegt den Mindestvorschriften gemäß Artikel 92 CRR sowie dem kombinierten Kapitalpuffererfordernis gemäß den Bestimmungen im BWG. Das kombinierte Kapitalpuffererfordernis beinhaltet für die RBI aktuell einen Kapitalerhaltungspuffer (§ 22 BWG), einen Systemrisikopuffer (§ 23e BWG), einen Kapitalpuffer für systemrelevante Institute (§ 23d BWG) und einen anti-zyklischen Kapitalpuffer (§ 23a BWG). Eine Verletzung des kombinierten Kapitalpuffererfordernisses würde potenziell zu Ein-schränkungen von z. B. Dividendenausschüttungen und Kuponzahlungen für bestimmte Kapitalinstrumente führen. Darüber hinaus schreibt die EZB der RBI auf Basis des jährlich durchgeführten Supervisory Review and Evaluation Process (SREP) per Bescheid aktuell vor, zusätzliches Kapital zu halten, um jene Risiken abzudecken, die in der Säule 1 nicht oder nicht ausrei-chend abgedeckt sind. Das sogenannte Pillar 2 Capital Requirement (P2R) in Höhe von 2,2 Prozent wird z. B. anhand des Ge-schäftsmodells, des Risikomanagements oder der individuellen Kapitalsituation festgelegt und ist gemäß dem letztgültigen Bescheid der EZB nur auf konsolidierter Ebene einzuhalten. Darüber hinaus erwartet sich die EZB, dass die Pillar 2 Guidance (P2G) in Höhe von 1,25 Prozent ebenfalls auf konsolidierter Ebene eingehalten wird. Nationale Aufseher können grundsätzlich den Systemrisikopuffer (bis zu 3 Prozent), den Kapitalpuffer für systemrelevante Institute (bis zu 3 Prozent) und den antizyklischen Kapitalpuffer (bis zu 2,5 Prozent) implementieren. Das in Österreich dafür zuständige Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) empfohlen, einen Sys-temrisikopuffer (SRB) für gewisse Banken zu verordnen, darunter auch für die RBI. Darüber hinaus wurde ein Kapitalpuffer für systemrelevante Banken (O-SII) empfohlen, darunter auch die RBI. Beide Puffer wurden durch die FMA via Kapitalpuffer-Verordnung in Kraft gesetzt, für die RBI wurden der SRB und der O-SII mit jeweils 1 Prozent festgelegt. Die Festlegung des antizyklischen Kapitalpuffers obliegt ebenfalls den nationalen Aufsehern und ergibt auf Ebene der RBI einen gewichteten Durchschnitt auf Basis der Länderverteilung des Geschäfts. Dieser Puffer wurde in Österreich aktuell mit 0 Prozent festgesetzt. In der 33. Sitzung vom 12. September 2022 hat das FMSG die Empfehlung abgegeben, den antizyklischen Kapital-puffer weiterhin bei 0 Prozent zu belassen. Darüber hinaus fließen jene Pufferraten, die in anderen Mitgliedsstaaten festgelegt wurden, auf Ebene der RBI ein und werden auf Basis einer gewichteten Durchschnittsberechnung in die Kapitalanforderungen aufgenommen. In Summe ergibt sich für den Stichtag 31. Dezember 2022 somit ein Erfordernis bei der CET1 Quote (inkl. des kombinierten Kapitalpuffererfordernisses) im Ausmaß von 10,66 Prozent für die RBI, unter Berücksichtigung des P2G somit eine einzuhaltende Quote von 11,91 Prozent. Die im Jahresverlauf gültigen Kapitalanforderungen wurden auf Einzelbasis (RBI AG) laufend eingehalten. Auf Basis der regulatorischen Kapitalquoten zum 31. Mai 2022 kam es zu einer temporären Unterschreitung des kombinierten Kapitalpuffererfordernisses auf konsolidierter Ebene der RBI. Dies war durch die sofortigen bonitätsinduzierten anorganischen Effekte auf der RWA-Seite (ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine) und den noch nicht berücksichtigungsfähigen Gewinn für das laufende Ge-schäftsjahr ausgelöst. Ab dem Stichtag 30. Juni 2022 wurde das kombinierte Kapitalpuffererfordernis wieder zur Gänze einge-halten. Etwaige zu erwartende regulatorische Veränderungen bzw. Entwicklungen werden laufend beobachtet, in Szenario-Berechnungen dargestellt und analysiert. Potenzielle Effekte werden, sofern Ausmaß und Implementierung absehbar sind, in der Planung und Steuerung berücksichtigt. Eigenmittelrechnung Die nachfolgend dargestellten konsolidierten Werte wurden nach den Bestimmungen der Capital Requirements Regulation (CRR) sowie weiteren gesetzlichen Bestimmungen, wie z. B. den Implementing Technical Standards (ITS) der European Banking Authority (EBA), ermittelt. in € Millionen 2022 2021 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 5.991 5.994 Einbehaltene Gewinne 10.482 8.835 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen) - 3.974 - 3.673 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) 607 524 Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 3.337 933 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 16.442 12.613 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) - 93 - 81 Abzugsposten für neu gebildete Wertberichtigungen 0 0 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um eventuelle Steuerschulden) (negativer Betrag) - 605 - 674 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) - 23 - 39 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 51 24 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 0 0 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten - 4 55 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) - 20 - 20 Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht - 30 - 45 davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) - 30 - 45 Sonstige regulatorische Anpassungen - 74 - 22 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) gesamt - 799 - 801 Hartes Kernkapital (CET1) 15.643 11.812 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 1.675 1.669 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft 0 0 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 34 28 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt - 33 - 50 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 1.676 1.647 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 17.319 13.460 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 2.362 2.085 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 51 31 Kreditrisikoanpassungen 282 286 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt - 312 - 55 Ergänzungskapital (T2) 2.383 2.347 Eigenmittel gesamt (TC = T1 + T2) 19.702 15.807 Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA)1 97.680 89.928 1 Im Zuge des regulatorischen Meldeprozesses kam es zur Anpassung des Gesamtrisikobetrags per 31. Dezember 2021. Eigenmittelerfordernis und risikogewichtete Aktiva in € Millionen 2022 20211 Risikoge- wichtetes Obligo Eigenmittel- erfordernis Risikoge- wichtetes Obligo Eigenmittel- erfordernis Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 97.680 7.814 89.928 7.194 Risikogewichtete Positionsbeträge für das Kredit-, Gegenparteiausfall- und das Verwässerungsrisiko sowie Vorleistungen 76.208 6.097 74.031 5.922 Standardansatz (SA) 29.196 2.336 26.308 2.105 Risikopositionsklassen exklusive Verbriefungspositionen 29.196 2.336 26.308 2.105 Zentralstaaten und Zentralbanken 2.666 213 1.113 89 Regionale und lokale Gebietskörperschaften 128 10 102 8 Öffentliche Stellen 16 1 19 1 Institute 241 19 259 21 Unternehmen 7.274 582 6.680 534 Mengengeschäft 6.823 546 5.955 476 Durch Immobilien besicherte Forderungen 6.461 517 6.886 551 Ausgefallene Forderungen 635 51 296 24 Mit besonders hohem Risiko verbundene Risikopositionen 233 19 264 21 Gedeckte Schuldverschreibungen 4 0 6 0 Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 66 5 79 6 Beteiligungen 1.537 123 1.883 151 Sonstige Positionen 3.112 249 2.768 221 Auf internen Beurteilungen basierender Ansatz (IRB) 47.012 3.761 47.723 3.818 IRB-Ansätze, wenn weder eigene Schätzungen der LGD noch Umrechnungsfaktoren genutzt werden 38.960 3.117 39.076 3.126 Zentralstaaten und Zentralbanken 2.657 213 2.753 220 Institute 3.111 249 1.724 138 Unternehmen - KMU 3.375 270 4.098 328 Unternehmen - Spezialfinanzierungen 3.827 306 3.407 273 Unternehmen - sonstige 25.991 2.079 27.094 2.168 IRB-Ansätze, wenn eigene Schätzungen der LGD bzw. Umrechnungsfaktoren genutzt werden 7.302 584 7.903 632 Mengengeschäft - durch Immobilien besichert, KMU 72 6 233 19 Mengengeschäft - durch Immobilien besichert, keine KMU 3.057 245 3.368 269 Mengengeschäft - qualifiziert revolvierend 423 34 299 24 Mengengeschäft - sonstige KMU 376 30 430 34 Mengengeschäft - sonstige, keine KMU 3.374 270 3.574 286 Beteiligungen 409 33 439 35 Einfacher Risikogewichtungsansatz 0 0 0 0 Sonstige Beteiligungspositionen 0 0 0 0 PD-/LGD-Ansatz 0 0 0 0 Sonstige Aktiva ohne Kreditverpflichtungen 341 27 304 24 1 Im Zuge des regulatorischen Meldeprozesses kam es zur Anpassung des Gesamtrisikobetrags per 31. Dezember 2021. in € Millionen 2022 2021 Risikoge- wichtetes Obligo Eigenmittel- erfordernis Risikoge- wichtetes Obligo Eigenmittel- erfordernis Risikopositionsbetrag für Abwicklungs- und Lieferrisiken 19 1 6 1 Abwicklungs- und Lieferrisiko im Anlagebuch 0 0 0 0 Abwicklungs- und Lieferrisiko im Handelsbuch 19 1 6 1 Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken 6.889 551 4.952 396 Risikopositionsbetrag für Positions- Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansätzen (SA) 5.634 451 2.383 191 Börsengehandelte Schuldtitel 962 77 1.846 148 Beteiligungen 74 6 221 18 Besonderer Ansatz für Positionsrisiken in OGA 1 0 1 0 Fremdwährungen 4.591 367 311 25 Warenpositionen 6 0 5 0 Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach internen Modellen (IM) 1.255 100 2.569 206 Gesamtrisikobetrag für operationelle Risiken (OpR) 12.667 1.013 9.415 753 Standardansatz (STA) bzw. alternativer Standardansatz (ASA) für operationelle Risiken (OpR) 12.667 1.013 3.737 299 Fortgeschrittene Messansätze (AMA) für operationelle Risiken (OpR) 0 0 5.678 454 Gesamtrisikobetrag für Anpassung der Kreditbewertung 280 22 256 21 Standardisierte Methode 280 22 256 21 Sonstige Risikopositionsbeträge 1.618 129 1.268 101 davon risikogewichtete Positionsbeträge für Kreditrisiko: Verbriefungspositionen (überarbeitete Verbriefungsregeln) 1.618 129 1.268 101 Regulatorische Kapitalquoten in Prozent 2022 2021 Harte Kernkapitalquote (transitional) 16,0% 13,1% Harte Kernkapitalquote (fully loaded) 15,6% 13,1% Kernkapitalquote (transitional) 17,7% 15,0% Kernkapitalquote (fully loaded) 17,3% 15,0% Eigenmittelquote (transitional) 20,2% 17,6% Eigenmittelquote (fully loaded) 20,0% 17,6% Verschuldungsquote Die Berechnung der Verschuldungsquote (Leverage Ratio) ist im Teil 7 der CRR definiert. Auf Basis des Artikel 92 der CRR besteht zum 31. Dezember 2022 eine verbindliche Anforderung von 3 Prozent: in € Millionen 2022 2021 Gesamtrisikoposition 235.640 219.173 Kernkapital 17.319 13.460 Verschuldungsquote in Prozent (transitional) 7,3% 6,1% Verschuldungsquote in Prozent (fully loaded) 7,1% 6,1% Übersicht über die im Rahmen der Berechnung des Eigenmittelerfordernisses verwendeten Kalkulationsmethoden in den Tochterunternehmen: Kreditrisiko Marktrisiko Operationelles Risiko Einheit Non-Retail Retail Raiffeisen Bank International AG, Wien (AT) IRB STA Internes Modell, STA STA Raiffeisenbank a.s., Prag (CZ) IRB IRB STA STA Raiffeisen Bank Zrt., Budapest (HU) IRB IRB STA STA Tatra banka a.s., Bratislava (SK) IRB IRB STA STA Raiffeisen Bank S.A., Bukarest (RO) IRB IRB STA STA Raiffeisen Bank d.d. Bosna i Hercegovina, Sarajevo (BA) IRB IRB STA STA Raiffeisenbank Austria d.d., Zagreb (HR) IRB STA STA STA Raiffeisen Banka a.d., Novi Beograd (RS) IRB IRB STA STA AO Raiffeisenbank, Moskau (RU) IRB STA STA STA Raiffeisen Bank Sh.a., Tirana (AL) IRB IRB STA STA Crédit Agricole Srbija AD, Novi Sad (RS) STA STA STA STA Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Wien (AT) STA STA STA STA Alle anderen Einheiten STA STA STA STA IRB: Internal-Rating-Based-Ansatz Internes Modell für Risiko der offenen Devisenposition und allgemeines Zinsrisiko des Handelsbuchs STA: Standardansatz Kennzahlen Alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures, APM) Der Konzern verwendet im Rahmen seiner Finanzberichterstattung auch alternative, nicht in den IFRS- oder CRR-Vorschriften definierte Leistungskennzahlen, um seine Finanz- und Ertragslage darzustellen. Sie sollten nicht isoliert, sondern als ergänzende Informationen betrachtet werden. Diese Kennzahlen werden in der Finanzbranche häufig zur Analyse und Beschreibung der Ertrags- und Finanzlage verwendet. Die zur Berechnung verwendeten einzelnen Abschlussposten ergeben sich dabei aus der Art der Geschäftstätigkeit des Konzerns als Universalbankengruppe. Dabei ist zu beachten, dass die Definitionen von Unternehmen zu Unternehmen variieren. Daher werden die von der RBI verwendeten Kennzahlen nachfolgend definiert. Betriebsergebnis – Beschreibt das operative Ergebnis einer Bank im Berichtszeitraum; errechnet sich aus den Betriebserträgen (vor Wertminderungen) abzüglich der Verwaltungsaufwendungen. Betriebserträge – Sind primär Ertragsbestandteile des laufenden operativen Geschäftsbetriebs (vor Wertminderungen), sie bestehen aus Zinsüberschuss, Dividendenerträgen, laufendem Ergebnis aus assoziierten Unternehmen, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen, Ergebnis aus Hedge Accounting und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis. Cost/Income Ratio – Gibt die Kosten des Unternehmens in Relation zum Ertrag an und vermittelt damit ein klares Bild über die operative Effizienz. Banken verwenden diese Kennzahl zur Unternehmenssteuerung und für den Vergleich ihrer Effizienz mit denen anderer Finanzinstitute. Errechnet wird die Cost/Income Ratio als Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zu den Betriebserträgen (vor Wertminderungen). Die Verwaltungsaufwendungen beinhalten Personalaufwand, Sachaufwand sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte. Die Betriebserträge bestehen aus Zinsüberschuss, Dividendenerträgen, laufendem Ergebnis aus assoziierten Unternehmen, Provisionsüberschuss, Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen, Ergebnis aus Hedge Accounting und dem sonstigen betrieblichen Ergebnis. Cost/Income Ratio (inkl. Pflichtbeiträge) – In dieser zweiten Variante zur Ermittlung der Cost/Income Ratio wird in der Messgröße Verwaltungsaufwendungen zusätzlich der Aufwand aus dem Posten staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben (Bankenabgaben, Bankenabwicklungsfonds und Beiträge zur Einlagensicherung) berücksichtigt. Effektive Steuerquote – Verhältnis von tatsächlichem Steueraufwand zum Ergebnis vor Steuern. Die effektive Steuerquote unterscheidet sich aufgrund zahlreicher Rechnungslegungsfaktoren häufig vom gesetzlichen Steuersatz und ermöglicht damit einen besseren Vergleich zwischen Unternehmen. Die effektive Steuerquote bezeichnet den Durchschnittssatz, mit dem das Vorsteuerergebnis eines Unternehmens besteuert wird. Sie berechnet sich aus dem Gesamtsteueraufwand (Steuern vom Einkommen und Ertrag) in Relation zum Ergebnis vor Steuern. Der Gesamtsteueraufwand umfasst die laufenden Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuern. Loan/Deposit Ratio – Gibt Auskunft über die Fähigkeit einer Bank, ihre Kredite durch Einlagen anstatt durch Wholesale Funding zu refinanzieren; errechnet sich aus den Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte in Relation zu den Verbindlichkeiten gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und Haushalten. Nettozinsspanne – Wird für den Vergleich mit anderen Banken und als interne Kennzahl für die Rentabilität von Produkten und Segmenten verwendet; errechnet sich aus dem Zinsüberschuss in Relation zu den durchschnittlichen zinstragenden Aktiva (Gesamtaktiva abzüglich Anteile an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte, Steuerforderungen und sonstige Aktiva). Neubildungsquote – Indikator für die Entwicklung der Risikokosten und die Vorsorgepolitik eines Unternehmens; berechnet sich aus den Wertminderungen und -aufholungen auf finanzielle Vermögenswerte (Kundenforderungen) in Relation zu den durchschnittlichen Kundenforderungen. NPE/Non-performing Exposure, notleidendes Obligo – Beinhaltet alle notleidenden Kredite und Schuldverschreibungen nach der gültigen Definition des EBA-Dokuments Implementing Technical Standards (ITS) on Supervisory Reporting (Forbearance and Non-performing Exposures). NPL/Non-performing Loans, notleidende Kredite – Beinhaltet alle notleidenden Kredite nach der gültigen Definition des EBA-Dokuments Implementing Technical Standards (ITS) on Supervisory Reporting (Forbearance and Non-performing Exposures). NPE Ratio – Anteil der notleidenden Kredite und Schuldverschreibungen an den gesamten Forderungen an Kunden und Kreditinstitute und Schuldverschreibungen. Die Kennzahl zeigt die Qualität des Kreditportfolios der Bank an und ist ein Indikator für ihre Effizienz in der Steuerung von Kreditrisiken. NPL Ratio – Anteil der notleidenden Kredite an den gesamten Forderungen an Kunden und Kreditinstitute. Die Kennzahl zeigt die Qualität des Kreditportfolios der Bank an und ist ein Indikator für ihre Effizienz in der Steuerung von Kreditrisiken. NPE Coverage Ratio – Zeigt an, in welchem Umfang notleidende Kredite und Schuldverschreibungen durch Wertminderungen (Stage 3) abgedeckt sind, und gibt damit auch Auskunft über die Fähigkeit der Bank, Verluste aus NPE zu verkraften; errechnet sich anhand der Risikovorsorgen für Forderungen an Kunden und Kreditinstitute und Schuldverschreibungen im Verhältnis zu den notleidenden Forderungen an Kunden und Kreditinstitute und Schuldverschreibungen. NPL Coverage Ratio – Zeigt an, in welchem Umfang notleidende Kredite durch Wertminderungen (Stage 3) abgedeckt sind, und gibt damit auch Auskunft über die Fähigkeit der Bank, Verluste aus NPL zu verkraften; errechnet sich anhand der Risikovorsorgen für Forderungen an Kunden und Kreditinstitute im Verhältnis zu den notleidenden Forderungen an Kunden und Kreditinstitute. Return on Assets (ROA vor/nach Steuern, Vermögensrendite) – Rentabilitätskennzahl, die misst, wie effektiv ein Unternehmen sein Vermögen in einem gegebenen Zeitraum gewinnbringend verwalten kann; berechnet sich aus dem Ergebnis vor Steuern bzw. nach Steuern in Relation zu den durchschnittlichen Aktiva (basierend auf der Bilanzsumme; durchschnittlich bezeichnet den Mittelwert der Jahresendzahl und der entsprechenden Monatswerte). Return on Equity (ROE vor/nach Steuern, Eigenkapitalrendite) – Rentabilitätskennzahl für Management und Investoren, die sich aus dem in der Erfolgsrechnung ausgewiesenen Periodenergebnis im Verhältnis zum jeweiligen Basiswert (Eigenkapital oder gesamte Aktiva) berechnet. Der ROE zeigt die Ertragskraft der Bank gemessen an dem von ihren Aktionären investierten Kapital und damit den Erfolg von deren Investition. Dieser Parameter eignet sich gut dazu, die Rentabilität einer Bank mit jener anderer Finanzinstitute zu vergleichen; berechnet wird er aus dem Ergebnis vor Steuern oder nach Steuern im Verhältnis zum durchschnittlichen bilanziellen Eigenkapital auf Monatsbasis (inklusive Kapital nicht beherrschender Anteile, ohne Ergebnis). Konzern-Return-on-Equity – Berechnet sich aus dem Konzernergebnis abzüglich des Dividendenanspruchs auf das zusätzliche Kernkapital im Verhältnis zum durchschnittlichen Konzern-Eigenkapital. Konzern-Eigenkapital ist das den Aktionären der RBI zurechenbare Kapital. Es wird durchschnittlich auf Monatsbasis ohne Kapital nicht beherrschender Anteile und ohne Konzernergebnis ermittelt. Return on Risk-Adjusted Capital (RORAC) – Kennzahl für die risikoorientierte Erfolgssteuerung, die die Verzinsung des risikoadjustierten Eigenkapitals (ökonomisches Kapital) anzeigt; errechnet sich als Quotient aus dem Konzernergebnis und dem risikoadjustierten Kapital (d. h. dem durchschnittlichen ökonomischen Kapital). Diese Kennzahl für den Kapitalbedarf wird im Rahmen des ökonomischen Kapitalmodells für Kredit-, Markt- und operationelle Risiken ermittelt. Eigenmittelspezifische Kennzahlen Harte Kernkapitalquote – Hartes Kernkapital in Relation zu den gesamten risikogewichteten Aktiva (RWA) gemäß CRR/CRD-IV-Richtlinie. Eigenmittelquote – Gesamte Eigenmittel in Relation zu den gesamten risikogewichteten Aktiva (RWA). Verschuldungsquote (Leverage Ratio) – Verhältnis des Kernkapitals zu allen Aktivposten in der Bilanz und außerbilanziellen Posten, soweit sie bei der Festlegung der Kapitalmessgröße nicht abgezogen werden. Die Berechnung erfolgt gemäß der in der CRD-IV-Richtlinie festgelegten Methode. Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) – Risikoaktiva (Kreditrisiko, CVA-Risiko) inklusive Markt- und operationelles Risiko. Kernkapitalquote – Kernkapital in Relation zu den gesamten risikogewichteten Aktiva (RWA). Abkürzungsverzeichnis BIPBruttoinlandsprodukt BWGBankwesengesetz CDSKreditausfalltausch (Credit Default Swap) CEZentraleuropa (Central Europe) CEEZentral- und Osteuropa (Central and Eastern Europe) CET 1Hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1) CoEEigenkapitalkosten (Cost of Equity) CRRKapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation) CDSKreditausfalltausch (Credit Default Swap) DCFAbgezinster Zahlungsstrom (Discounted Cash-Flow) EADAusfallkredithöhe (Exposure at Default) EBAEuropäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority) ECLErwartete Kreditverluste (Expected Credit Losses) EEOsteuropa (Eastern Europe) ESAEGEinlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz ESGUmwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social and Governance) EZBEuropäische Zentralbank FMAFinanzmarktaufsicht FMSGFinanzmarktstabilitätsgremium HQLAErstklassige, hochliquide Aktiva (High Quality Liquid Assets) IAS/IFRSInternational Accounting Standards/International Financial Reporting Standards IBORReferenzzinssatz im Interbankengeschäft (Interbank Offered Rate) IPSInstitutionelles Sicherungssystem (Institutional Protection Scheme) IRBAuf internen Beurteilungen basierender Ansatz (Internal Ratings Based) ITSTechnische Durchführungsstandards (Implementing Technical Standards) LCRLiquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio) LGDAusfallverlustquote (Loss Given Default) MRELMindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Minimum Requirement for Own Funds and Eligible Liabilities) NPENotleidendes Obligo (Non-Performing Exposure) NPLNotleidende Kredite (Non-Performing Loans) NSFRStrukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio) OTCAußerbörslich (Over The Counter) PDÜberfällig (Past Due) PEPPPandemie-Notfallankaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme) POCIErworbene oder ausgereichte wertgeminderte Vermögenswerte (Purchased or Originated Credit Impaired) RBIRaiffeisen Bank International Konzern RBI AGRaiffeisen Bank International Aktiengesellschaft RWARisikogewichtete Aktiva (Risk-Weighted Assets) RORACRisikoadjustierte Eigenkapitalrendite (Return on Risk Adjusted Capital) SAStandardansatz (Standardized Approach) SA-CCRStandardansatz im Kontrahentenrisiko (Standardized Approach to Counterparty Credit Risk) SEESüdosteuropa (Southeastern Europe) SICRSignifikante Erhöhung des Aufallrisikos (Significant Increase in Credit Risk) SIRPSpezielle Verzinsungsperiode (Special Interest Rate Period) SRBSystemrisikopuffer (Systemic Risk Buffer) SREPAufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process) TLTROGezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (Targeted Longer-Term Refinancing Operations) UNEP FIFinanz-Initiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UN Environment Programme Finance Initiative) VaRValue-at-Risk WACCGewichtete durchschnittliche Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es liegen keine wesentlichen Ereignisse nach Ende der Berichtsperiode vor. Wien, am 13. Februar 2023 Der Vorstand Dr. Johann Strobl Mag. Andreas Gschwenter Lic. Mgr. Łukasz Januszewski Mag. Peter Lennkh Dr. Hannes Mösenbacher Dr. Andrii Stepanenko Erklärung aller gesetzlichen Vertreter Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzern-Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzern-Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist. Wien, am 13. Februar 2023 Der Vorstand Dr. Johann Strobl Vorstandsvorsitzender mit Verantwortung für die Bereiche Active Credit Management, Chairman’s Office, Group Accounting, Group Communications, Group ESG & Sustainability Management, Group Executive Office, Group Finance Data, Analytics & Operations, Group Finance Task Force, Group Financial Reporting & Steering, Group Internal Audit, Group Investor Relations, Group Marketing, Group People & Organisational Innovation, Group Strategy, Group Subsidiaries & Equity Investments, Group Tax Management, Group Treasury, Legal Services sowie Sector Marketing Mag. Andreas Gschwenter Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Customer Data Services, Group Core IT, Group Data, Group Efficiency Management, Group IT Delivery, Group Procurement, Outsourcing & Real Estate Management, Group Security, Resilience & Portfolio Governance sowie Head Office Operations Lic. Mgr. Łukasz Januszewski Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Certificates & Equity Trading, Group Asset Management (via RCM), Group Capital Markets Corporates & Retail Sales, Group Capital Markets Trading & Institutional Sales, Group Investment Banking, Group Investor Services, Group MIB Business Management & IC Experience, Institutional Clients sowie Raiffeisen Research Mag. Peter Lennkh Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Corporate Customers, Corporate Finance, Group Corporate Business Strategy & Steering, International Leasing Steering & Product Management sowie Trade Finance & Transaction Banking Dr. Hannes Mösenbacher Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Financial Institutions, Country & Portfolio Risk Management, Group Advanced Analytics, Group Compliance, Group Corporate Credit Management, Group Regulatory Affairs & Data Governance, Group Risk Controlling, Group Special Exposures Management, International Retail Risk Management sowie Sector Risk Controlling Services Dr. Andrii Stepanenko Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Payments & Daily Banking, Retail Customer Growth, Retail Products sowie Retail Strategy & Digital Transformation Bestätigungsvermerk Bericht zum Konzernabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Konzernabschluss der Raiffeisen Bank International AG, Wien, und ihrer Tochterunternehmen (der Konzern), bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gesamtergebnisrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben folgende besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert: 1. Werthaltigkeit von Krediten und Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte 2. Angemessenheit der Vorsorgen für Fremdwährungskredite der Zweigstelle in Polen 1. Werthaltigkeit von Krediten und Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte Sachverhalt und Problemstellung Die Kredite und Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen und Haushalte werden im Bilanzposten „Finanzielle Vermögenswerte – Amortized Cost“ nach Abzug von Wertberichtigungen in Höhe von 2,8 Mrd EUR mit einem Betrag in Höhe von 89,3 Mrd EUR ausgewiesen. Sie betreffen Kredite und Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen mit 48,7 Mrd EUR und an Haushalte mit 40,5 Mrd EUR. Der Vorstand beschreibt den Prozess zur Überwachung des Kreditrisikos und die Vorgehensweise für die Ermittlung der Wertminderungen in Punkt 32 „Erwartete Kreditverluste“ sowie in Punkt 43 „Kreditrisiko“ des Konzernanhangs. Die Berechnung der Wertberichtigung für ausgefallene, individuell bedeutsame Kreditforderungen basiert auf den nach gewichteten Szenarien erwarteten Rückflüssen. Diese sind von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden, der Bewertung von Kreditsicherheiten sowie der Schätzung der Höhe und des Zeitpunkts der daraus abgeleiteten Rückflüsse beeinflusst. Die Wertberichtigungen für ausgefallene, individuell nicht bedeutsame Forderungen werden auf Basis gemeinsamer Risikomerkmale ermittelt. Die Bewertungsparameter basieren auf statistischen Erfahrungswerten sowie Annahmen über die künftige Entwicklung. Bei nicht ausgefallenen Forderungen wird der erwartete Kreditverlust der nächsten zwölf Monate oder – bei einer wesentlichen Erhöhung des Kreditrisikos seit Erstansatz – der erwartete Kreditverlust über die gesamte Restlaufzeit bilanziert (Stage 1 und Stage 2). Bei der Ermittlung des erwarteten Kreditverlustes sind umfangreiche Schätzungen und Annahmen erforderlich. Diese umfassen ratingbasierte Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten, die gegenwartsbezogene und zukunftsgerichtete Informationen berücksichtigen. In Situationen, in denen die Input-Parameter, Annahmen und Modellierungen nicht alle relevanten Risikofaktoren abdecken, verwendet die Bank temporär Post-Model-Adjustments und Anpassungen für zusätzliche Risikofaktoren. Der Ermittlung der Wertberichtigungen und der zusätzlichen Vorsorgen aus den Post-Model-Adjustments und speziellen Risikofaktoren liegen Annahmen und Schätzungen zu Grunde, die erhebliche Ermessensspielräume und Unsicherheiten beinhalten. Daher haben wir die Werthaltigkeit von Krediten und Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen und an Haushalte als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt. Prüferisches Vorgehen Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Krediten und Forderungen an Nicht-Finanzunternehmen und an Haushalte haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt: Wir haben die Methodik zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erhoben und deren Konformität mit den Vorgaben der IFRS beurteilt. Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Überwachung der Kredite und zur Risikovorsorgebildung analysiert und kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, Kreditausfälle zu identifizieren und die Werthaltigkeit der Kundenforderungen angemessen abzubilden. Wir haben darüber hinaus die Prozessabläufe erhoben und die Schlüsselkontrollen in Hinblick auf deren Ausgestaltung und Implementierung unter Einbeziehung der relevanten IT-Systeme getestet sowie in Stichproben auf deren Effektivität überprüft. Mittels analytischer Prüfungshandlungen haben wir die Entwicklung der Forderungen hinsichtlich Qualität, Betreuungsart, Rating und Stufenzuordnung im Vergleich zum Vorjahr und während des Geschäftsjahres untersucht. Auf Basis einer nach Risikogesichtspunkten ermittelten Stichprobe haben wir einzelne Kreditfälle geprüft. Bei ausgefallenen Krediten haben wir die Einschätzungen der Bank zu Höhe und Zeitpunkt der Rückflüsse unter Berücksichtigung von Sicherheiten überprüft und untersucht, ob die in der Berechnung verwendeten Annahmen angemessen und von internen oder externen Nachweisen ableitbar sind. Für nicht ausgefallene Kredite haben wir untersucht, ob Indikatoren für einen Ausfall bestehen. Zur Beurteilung der Angemessenheit der erwarteten Kreditverluste für nicht ausgefallene Forderungen (Stage 1 und Stage 2) haben wir unter Beiziehung von Spezialisten die Plausibilität von Annahmen und die statistisch-mathematische Angemessenheit der verwendeten Modelle sowie die ordnungsgemäße Anwendung der Modelle überprüft. Dabei haben wir insbesondere die Annahmen im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Informationen und Post-Model-Adjustments und Anpassungen für zusätzliche Risikofaktoren untersucht. Weiters haben wir die Angemessenheit der Annahmen „Ausfallwahrscheinlichkeit“, „Verlust bei Ausfall“ und des Stufenzuordnungsmodells unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bankinternen Validierungen überprüft sowie ausgewählte Rechenschritte nachvollzogen. Weiters wurden wesentliche automatisierte Kontrollen der für die Berechnung relevanten IT-Systeme von internen IT-Spezialisten auf ihre Wirksamkeit überprüft. Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste sowie zu den wesentlichen Annahmen und Schätzungsunsicherheiten im Konzernanhang zutreffend sind. 2. Angemessenheit der Vorsorgen für Fremdwährungskredite der Zweigstelle in Polen Sachverhalt und Problemstellung Die Bank hat zum 31.12.2022 eine Vorsorge im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten der Zweigstelle in Polen in Höhe von 803 Mio EUR gebildet. Der Vorstand beschreibt das Rechtsrisiko, die Vorgangsweise bei der Ermittlung der Vorsorge und damit zusammenhängende Unsicherheiten unter „Polen“ in Punkt 47 „Offene Rechtsfälle“ des Konzernanhangs. Aufgrund fehlender eindeutiger Rechtsprechung durch die zuständigen Gerichte einschließlich der Höchstgerichte und der notwendigen Annahmen über das künftige Verhalten der Kreditnehmer bzw. der ehemaligen Kreditnehmer bestehen bei der Ermittlung der Höhe der Vorsorge erhebliche Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume. Daher haben wir die Angemessenheit der Vorsorge für Fremdwährungskredite der Zweigstelle in Polen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt. Prüferisches Vorgehen Bei der Überprüfung der Höhe der Vorsorge haben wir insbesondere folgende Prüfungshandlungen durchgeführt: Wir haben die Prozesse und Kontrollen der Bank zur Ermittlung der Vorsorge erhoben und ihre Eignung zur Sicherstellung der Ermittlung einer angemessenen Vorsorge gewürdigt. Wir haben die Methode der Bank zur Ermittlung der Vorsorge einschließlich der Herleitung der zugrundliegenden Annahmen und deren Angemessenheit plausibilisiert und kritisch hinterfragt. Wir haben die mathematische Richtigkeit der Berechnungen der Bank überprüft. Wir haben zu den anhängigen Prozessen Auskünfte der befassten Rechtsanwälte eingeholt, diese kritisch gewürdigt und die Aufstellung der Klagen in den Rechtsanwaltsbriefen mit den Daten der Bank in Stichproben abgestimmt. Wir haben bei unserer Prüfung die Erkenntnisse aus der Durchsicht der aktuellen polnischen Judikatur im Hinblick auf Fremdwährungskredite berücksichtigt. Wir haben die Darstellung der Risiken im Konzernanhang auf ihre Angemessenheit überprüft. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im „Geschäftsbericht“ ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich erst nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt werden. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir werden keine Art der Zusicherung darauf abgeben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses ist es unsere Verantwortung, die oben angeführten sonstigen Informationen, sobald sie vorhanden sind, zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich fasch dargestellt erscheinen. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Bericht zum Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der beigefügte Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. April 2021 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr gewählt und am 16. August 2021 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 31. März 2022 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 31. März 2022 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2021 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer des Konzerns. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art 5 Abs 1 der EU-VO erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von dem Konzern gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Peter Bitzyk. Wien 13. Februar 2023 Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Dr. Peter Bitzyk Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. Konzern-Lagebericht Entwicklung der Märkte Energiepreisschock beendet COVID-Erholung Zu Beginn des Jahres 2022 war die Wirtschaftsaktivität noch von den pandemiebedingten Einschränkungen beeinträchtigt. Doch mit den geringer werdenden Restriktionen in den ersten Monaten profitierte vor allem der Dienstleistungsbereich von der Normalisierung des Geschäftsumfelds. Mit dem militärischen Überfall Russlands auf die Ukraine erhöhte sich ab März die wirtschaftliche Unsicherheit jedoch schlagartig. Es erfolgten Handelseinschränkungen und vor allem ein sprunghafter Anstieg der Energie- und Rohstoffpreise verbunden mit der steigenden Gefahr einer Energieversorgungsknappheit. Die Stimmung von Konsumenten und Unternehmen kühlte infolgedessen merklich ab. Der starke Kostenauftrieb führte zu deutlichen Preiserhöhungen bei vielen Konsumgütern, sodass die Inflationsrate auf die höchsten Werte seit den 70er Jahren stieg und die Kaufkraft der privaten Haushalte merklich eingeschränkt wurde. Waren mit dem Ende der Corona-Beschränkungen die Weichen zunächst in Richtung einer schwungvollen Wirtschaftserholung gestellt, so bereitete der anhaltende Energiepreisschock dieser im Jahresverslauf ein jähes Ende. Das Bruttoinlandsprodukt der Eurozone legte 2022 laut vorläufigen Zahlen um 3,5 Prozent zu. Das starke Wachstum resultierte vor allem aus dem deutlichen Zuwachs der Wirtschaftsleistung in der ersten Jahreshälfte. In der zweiten Jahreshälfte ließ die Wirtschaftsdynamik deutlich nach. Am Arbeitsmarkt waren eine steigende Beschäftigung und fallende Arbeitslosenquoten zu beobachten. Die Inflationsrate wies einen starken Aufwärtstrend auf. Im Laufe des Jahres verdoppelte sich der Preisauftrieb und erhöhte sich von 5,0 Prozent zum Ende 2021 auf 10,6 Prozent im Oktober 2022. Erst in den letzten Monaten des Jahres 2022 ließ die Inflationsdynamik wieder etwas nach. Die Europäische Zentralbank (EZB) änderte im Jahr 2022 die Ausrichtung ihrer Geldpolitik. Zu Beginn des Jahres wurden steigende Inflationsraten zunächst als vorübergehend bewertet und damit ein Festhalten an der expansiven Ausrichtung begründet. Im Laufe des Jahres erfolgte eine Kehrtwende und die Notenbank begann schrittweise mit einer Normalisierung der Geldpolitik. Zu Jahresmitte wurden die Netto-Anleihekäufe beendet. In der zweiten Jahreshälfte erfolgte auf jeder Sitzung eine Anhebung der Leitzinsen. Die Zinsschritte betrugen dabei zwischen 50 und 75 Basispunkte, was zu einem Leitzinssatz von 2,50 Prozent zum Ende des Jahres 2022 führte. Gegen Jahresende wurden zudem die Konditionen für bestehende längerfristige Refinanzierungsgeschäfte verändert. Damit wurde ein Anreiz für vorzeitige Rückzahlung von ausstehenden Geldern geschaffen, was zu einem merklichen Bilanzabbau der EZB führte. Die Geldmarktsätze wiesen im Jahr 2022 einen starken Aufwärtstrend auf. Swap-Sätze und die Renditen deutscher Staatsanleihen erhöhten sich ebenfalls deutlich. Dabei verlief die Entwicklung ausgesprochen volatil. Gegen Jahresende waren inverse Zinskurven zu beobachten. Die österreichische Konjunktur verzeichnete im ersten Halbjahr 2022 eine sehr dynamische Entwicklung (hohe BIP-Quartalszuwächse). Verantwortlich dafür waren zum einen die Hotellerie und Gastronomie, deren hohe Wertschöpfungsgewinne aber vor dem Hintergrund des durch den Lockdown bedingten Nachholbedarfs zu sehen sind. Zum anderen profitierte die Konjunktur vom Industriesektor, der trotz des schwierigen Umfelds stützend wirkte. Die hohe wirtschaftliche Dynamik in der ersten Jahreshälfte ist der ausschließliche Grund dafür, dass das BIP im Gesamtjahr um 4,7 Prozent (vorläufig) stieg, während es in der zweiten Jahreshälfte rückläufig war. Der private Konsum erwies sich über weite Strecken des Jahres als Belastungsfaktor, wohingegen der Industriesektor zumeist die Konjunktur stützte. CEE: Hohe Inflationsraten und deutliche Zinserhöhungen Auch in CEE war im Jahr 2022 ein deutlicher Anstieg der Inflation zu verzeichnen, die sich ausgehend von den Energie- und Lebensmittelpreisen auf den gesamten Warenkorb auswirkte. Während in Zentraleuropa vor dem Hintergrund angespannter Arbeitsmärkte bereits vor der Pandemie ein erhöhter Inflationsdruck zu beobachten war, erreichte die Ausweitung der Inflation im Jahr 2022 auch die Region Südosteuropa. Die Regierungen setzten verschiedene Maßnahmen wie Steuersenkungen, Preisbegrenzungen oder Geldtransfers ein, um die Auswirkungen steigender Preise auf Haushalte und Unternehmen abzufedern. Die Zentralbanken in Zentraleuropa und in Rumänien reagierten auf den Preisdruck bereits 2021 mit Zinserhöhungen, die 2022 angesichts des verstärkten Preisanstiegs beschleunigt wurden. Sie näherten sich im späteren Verlauf des Jahres 2022 aber bereits dem Ende der Zinserhöhungszyklen, nachdem ähnliche Leitzinsniveaus wie während der Finanzkrise erreicht worden sind. In Südosteuropa schlossen sich die Zentralbanken von Albanien und Serbien ebenfalls den Zinserhöhungszyklen an, wenn auch in einem langsameren Tempo. In der Ukraine blieb der Leitzins nach einer kräftigen Anhebung um 1.500 Basispunkte auf 25 Prozent in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 unverändert. Zur Unterstützung der Konjunktur und angesichts gestörter geldpolitischer Übertragungskanäle senkte die Zentralbank in Russland den Leitzins bis Ende 2022 auf 7,5 Prozent, nachdem sie ihn zu Beginn des Krieges in der Ukraine auf 20 Prozent (von 8,5 Prozent) angehoben hatte. Das erste Halbjahr 2022 in Zentraleuropa (CE) war durch eine anhaltende Erholung der Volkswirtschaften gekennzeichnet, die von einem dynamischen Konsum, sich belebenden Investitionen und einem Lageraufbau getragen wurde. Dies wirkte sich trotz der im weiteren Jahresverlauf sichtbaren konjunkturellen Eintrübung positiv auf die BIP-Zuwachsrate im Gesamtjahr 2022 aus (3,9 Prozent). Das stärkste Wachstum in der Region war in Slowenien (5,5 Prozent) zu beobachten, gefolgt von Polen (4,6 Prozent). Gestützt von einer hohen touristischen Nachfrage verzeichneten die Volkswirtschaften Südosteuropas (SEE) auch im ersten Halbjahr 2022 eine solide Konjunkturdynamik. Die EU-Länder der SEE-Region profitierten zudem von den Investitionen aus dem Next-Generation-EU-Programm. Ungeachtet dessen war, wie in der gesamten CEE-Region, aufgrund des anhaltenden Krieges in der Ukraine in der zweiten Jahreshälfte eine Abschwächung der Konjunkturdynamik zu beobachten. Vor diesem Hintergrund ging das BIP-Wachstum in der Region im Gesamtjahr 2022 auf 4,4 Prozent (2021: 7,3 Prozent) zurück, wobei die höchste Konjunkturdynamik in Kroatien (6,3 Prozent) verzeichnet wurde. Schlusslicht in der Region war Serbien mit 2,4 Prozent. Die Region Osteuropa (EE) verzeichnete im Jahr 2022 einen BIP-Rückgang von voraussichtlich 6,5 Prozent. Obwohl die Kämpfe in der Ukraine auf den östlichen Teil des Landes beschränkt sind und sich die Wirtschaft dank einer entschlossenen Regierungspolitik an die Kriegsbedingungen angepasst hat, dürfte die ukrainische Wirtschaft 2022 um etwa 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen sein. In Russland sind die Auswirkungen des Krieges und der Sanktionen erst allmählich in den Wirtschaftsdaten sichtbar geworden. Alle Komponenten des BIP sind betroffen, wobei die Verbrauchernachfrage, die Investitionen und die Importe besonders in Mitleidenschaft gezogen wurden. Vor diesem Hintergrund dürfte das russische BIP um etwa 3,5 Prozent zurückgegangen sein und damit deutlich weniger, als noch Anfang des Jahres erwartet wurde. Auch Belarus ist von den Sanktionen betroffen, wodurch das Land 2022 ebenfalls mit einer erheblichen Rezession von rund 4 Prozent gegenüber dem Vorjahr konfrontiert war. Entwicklung des realen BIP – Veränderung zum Vorjahr in Prozent Region/Land 2021 2022e 2023f 2024f Polen 6,8 4,6 1,0 3,6 Slowakei 3,0 1,7 1,0 2,5 Slowenien 8,2 5,5 1,7 2,5 Tschechien 3,5 2,5 0,9 3,3 Ungarn 7,1 4,4 1,0 3,5 Zentraleuropa 5,9 3,9 1,0 3,4 Albanien 8,5 3,9 3,0 3,9 Bosnien und Herzegowina 7,4 4,0 1,5 3,0 Kroatien 13,1 6,3 1,2 2,7 Kosovo 10,8 3,0 2,9 3,7 Rumänien 5,8 4,5 2,3 4,5 Serbien 7,5 2,4 1,9 3,0 Südosteuropa 7,3 4,4 2,1 3,9 Belarus 2,3 -4,0 0,0 1,0 Russland 4,7 -3,5 -4,0 0,9 Ukraine 3,4 -33,0 1,8 7,5 Osteuropa 4,5 -6,5 -3,6 1,3 Österreich 4,6 4,7 0,5 1,8 Eurozone 5,3 3,5 0,3 2,0 Quelle: Raiffeisen Research, Stand Anfang Februar 2023 (e: Schätzung, f: Prognose), für bereits abgeschlossene Jahre sind nachträgliche Revisionen möglich Bankensektor in Österreich Der österreichische Bankensektor konnte 2022 an die guten Ergebnisse des Jahres 2021 anknüpfen. Das operative Geschäft wurde durch steigende Nettozinseinkommen sowie die positive Entwicklung im Provisionsgeschäft unterstützt. Nichtsdestotrotz zeigten sich auch die operativen Kosten erhöht. Risikokosten zeigten sich im Jahr 2022 nach den zuletzt deutlichen Rückgängen wieder moderat erhöht, was auch dem gesamtwirtschaftlichen Ausblick geschuldet ist. Das Finanzierungsumfeld für den österreichischen Bankensektor war 2022 herausfordernd. Dennoch konnten sich die österreichischen Banken auf dem Primärmarkt behaupten und platzierten vor allem im Covered Bond Bereich erfolgreich deutlich höhere Volumina als noch in den Jahren zuvor. Die Wachstumsraten der vergebenen Kreditvolumina zeigten sich im Segment Haushalte im Vorjahresvergleich zwar stabil bei rund 5 Prozent, allerdings war seit August und damit dem Inkrafttreten der verschärften Vergabestandards für Hypothekarkredite ein spürbarer Rückgang des Neugeschäfts in diesem Segment zu beobachten. Stärker ausgefallen ist das Kreditwachstum im Unternehmenssegment, wobei hier zuletzt ein Wert von 11,3 Prozent für Oktober 2022 berichtet wurde. Die Kapitalausstattung des Bankensektors verblieb trotz eines leichten Rückgangs im Vergleich zum Jahresende 2021 mit einem Wert von 15,8 Prozent (harte Kernkapitalquote) zum September 2022 solide. Der österreichische Finanzmarktstabilitätsrat kam in seiner Septembersitzung zu dem Schluss, dass die Eigenkapitalausstattung der österreichischen Banken nach wie vor unter der ihrer europäischen Konkurrenten liegt und empfahl daher, die makroprudenziellen Pufferanforderungen für ausgewählte Banken auf zusätzliche 0,5 Prozentpunkte festzulegen, die innerhalb von zwei Jahren schrittweise erhöht werden sollen. Entwicklung des Bankensektors in CEE Die Zentralbanken und ihre Geldpolitik waren die treibende Kraft, wenn es um die Rentabilität der CE/SEE-Banken im Jahr 2022 geht. Dank der hohen Trägheit der Einlagenzinsen profitierten die Nettozinsspannen vom steilen Anstieg der Leitzinsen, was die Eigenkapitalrenditen der Banken in der Region durchschnittlich auf 13 bis 14 Prozent ansteigen ließ. Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine waren jedoch auch in Gestalt einer erhöhten Inflation und eines moderaten Anstiegs der Risikokosten zu spüren. Die höheren Zinssätze und der Inflationsdruck wirkten sich auf die Kreditvergabe aus, was die Erschwinglichkeit von Krediten für private Haushalte einschränkte und die Kreditnachfrage der Unternehmen auf kurzfristige Kreditfazilitäten verlagerte. Die osteuropäischen Märkte befanden sich in einer weitaus schwierigeren Situation, da die harten Sanktionen zu Verlusten bei den größten staatlichen und privaten Kreditgebern Russlands führten und die ukrainischen Banken mit einem noch nie dagewesenen Ausmaß an wirtschaftlicher Not und operationellen Risiken konfrontiert waren, was ihre Leistung erheblich beeinträchtigte. Regulatorisches Umfeld EZB-Aufsichtsprioritäten Sicherstellen, dass Banken gesund aus der Pandemie hervorgehen Eines der zentralen Anliegen der EZB ist es, den Auswirkungen der Pandemie entgegenzuwirken und dafür Sorge zu tragen, dass die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors erhalten bleibt. Banken sollen ihre Mängel in ihren Rahmenwerken zur Steuerung des Kreditrisikos beseitigen, um eine mögliche Verschlechterung der Aktivaqualität zu vermeiden. Dabei werden Banken aufgefordert, Risikopositionen gegenüber anfälligen Sektoren und Leveraged Finance angemessen zu überwachen und diese entsprechend zu steuern. Banken sollen zudem darauf vorbereitet sein, mit potenziellen Neubewertungen an den Finanzmärkten umgehen zu können. Sicherstellen, dass Banken strukturelle Schwächen angehen Um die Geschäftsmodelle der Banken widerstandsfähiger und tragfähiger zu gestalten, sollen Banken anhaltende Schwachstellen in ihren Strategien für die digitale Transformation und in ihrer Governance in Angriff nehmen. Dabei konzentriert sich die Aufsichtstätigkeit der EZB darauf zu gewährleisten, dass Banken über solide Strategien und angemessen Regeln verfügen. Banken sollen die Effektivität ihrer Organe und die damit verbundenen strategischen Lenkvermögen steigern, um die Risiken und Herausforderungen zu bewältigen, die ihr sich ständig änderndes Geschäftsumfeld mit sich bringt. Sicherstellen, dass Banken neu auftretende Risiken bekämpfen Die EZB konzentriert sich auf die Schwachstellen im Zusammenhang mit drei Themen: Klima- und Umweltrisiken, Gegenparteiausfallsrisiken und IT-Widerstandsfähigkeit. Eine zentrale Herausforderung für Banken und der Aufsicht stellt dabei der Umgang mit Risiken, deren Ursache Klimawandel und Umweltzerstörung sind, dar. Weiteres sollen Banken über solide Rahmenwerke für die Governance und das Risikomanagement verfügen, damit Risiken, die aus umfangreicheren Risikopositionen gegenüber risikoreicheren und weniger transparenten Gegenparteien entstehen, angemessen begegnen können. Zudem ist es äußerst wichtig, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen zu erhöhen und dafür zu sorgen, dass IT-Auslagerungen angemessen gesteuert werden. Aufsichtsrechtliche Auswirkungen durch den Krieg in der Ukraine Nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine konzentrierte sich die EZB auf die Liquiditätssituation und Notfallmaßnahmen für die Liquidität, das Kreditrisiko, die Vorbereitung auf Sanktionen und die Geschäftskontinuität (einschließlich operativer Vorbereitungen und Notfallpläne). Die Liquiditätssituation wurde über die tourlichen Zyklen hinaus an die Aufsichtsbehörden berichtet, einschließlich der Überwachung durch spezielle Data Templates. Die EZB untersuchte die Unternehmensführung und die internen Kontrollsysteme der Banken, da diese eine entscheidende Rolle bei der Einhaltung der Sanktionen durch die Bank spielen. Die EZB erwartete eine starke Überwachung durch die internen Kontrollfunktionen, die die Sanktionen laufend bewerten und Risiken aus der Einhaltung der Vorschriften analysieren. Insgesamt müssen die Banken sicherstellen, dass sie mit ihren Prozessen rechtliche Risiken und Reputationsrisiken mindern können. In Bezug auf das Kreditrisiko wurden die Strategien und Maßnahmen zur Sicherstellung der Geschäftskontinuität analysiert. Darüber hinaus sollten Cyber-Risiken angemessen bewertet werden, und die Banken sollten in der Lage sein, Cyber-Attacken zu erkennen und abzuwehren. Neue Regulierung im Jahr 2022 Finalisierung von Basel III (CRR III/CRD VI) Im Oktober 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für das CRR III/CRD VI-Paket (Basel IV), wodurch die globalen Standards zum Eigenkapital von Banken (das Basel-III-Rahmenwerk) in EU-Recht umgesetzt werden sollen. Das Regulierungspaket zielt in erster Linie darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors zu stärken, indem die Berechnung der Eigenkapitalanforderungen transparenter und vergleichbarer gestaltet wird. 2022 wurde die Finalisierung der Basel III-Anforderungen weiterverfolgt. Die Anforderungen des CRR III/CRD VI-Pakets sollen mit 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die RBI AG als Universalbank ist in verschiedener Hinsicht von den vorgeschlagenen Änderungen betroffen. Die Anforderungen werden daher laufend analysiert und die Diskussionen zwischen politischen Entscheidungsträgern und Bankenverbänden eng begleitet, um entsprechend agieren zu können. Um sich auf die Umsetzung entsprechend vorzubereiten und verbleibende Unsicherheiten zu reduzieren, werden Auswirkungen auf die Kapitalausstattung und das Unternehmensgeschäft aktiv untersucht sowie Effekte auf das Portfolio unter Berücksichtigung der Übergangszeit berechnet. Final überarbeitete Leitlinien zum gemeinsamen Verfahren und Methoden bezüglich SREP (Änderungen im SREP) Am 18. März veröffentlichte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ihre überarbeiteten Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) und aufsichtliche Stresstests. Die Überarbeitungen zielen darauf ab, die neuesten Standards, die im Rahmen der Eigenkapitalrichtlinie (CRD V) und der Eigenkapitalverordnung (CRR II) angenommen wurden, umzusetzen und die Konvergenz zu den besten Aufsichtspraktiken zu fördern. Die EZB beabsichtigt, ihren ganzheitlichen Ansatz zu erweitern, indem sie die einzelnen Risikofaktoren nach einem risikoorientierten Ansatz betrachtet. Somit haben nicht alle Faktoren, die in die Gesamtbeurteilung einer Bank durch die Aufsicht einfließen, den gleichen Einfluss auf die Kapitalanforderungen. Die neuen Leitlinien werden ab 1. Januar 2023 gelten. Kapitalpuffer Verordnung (Novelle 2022) Aufbauend auf dem Vorschlag des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ein Konsultationspapier mit einer Erhöhung der makroökomischen Kapitalpuffer vorgeschlagen. Basierend auf dem Vorschlag ist eine Erhöhung der O-SII Puffer um 25 Basispunkte mit Anfang 2023 vorgesehen; eine Erhöhung um weitere 25 Basispunkte soll Anfang 2024 erfolgen. Die Erhöhung wird mit damit begründet, dass die pandemiebedingten Unsicherheiten zwar zurückgegangen sind, aber durch die russische Invasion in der Ukraine, die gestiegenen Energiepreise und die hohe Inflation erneute Unsicherheit zur Folge haben. Initiativen aus dem Digital Finance Package mit Fokus auf den Verbraucherschutz Die digitale Finanzstrategie gibt die vier Hauptprioritäten der digitalen Transformation des Finanzwesens für die kommenden Jahren vor. Ihre Hauptziele und ihre unterstützenden Rechtsvorschriften und Initiativen sind wie folgt: Ein digitaler Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen: Die europäische digitale Identität (eID) ist eine von der europäischen Kommission vorgeschlagenen Reihe von Dienstleistungen, um die gegenseitige Anerkennung von nationalen elektronischen Identitätsmodellen über die Staatsgrenzen hinaus zu ermöglichen. Währenddessen ist es das Ziel eines digitalen Euro, die Rolle der öffentlichen Gelder als Anker des Zahlungsverkehrssystems im digitalen Zeitalter zu erhalten und die strategische Eigenständigkeit und wirtschaftliche Effizienz Europas zu verstärken. Ein Regulierungsrahmen zur Förderung von Innovationen: Der Vorschlag für eine Verordnung zur künstlichen Intelligenz (KI) wurde 2021 von der Europäischen Kommission gemacht. Es setzt neue Erfordernisse und Verpflichtungen für die Entwicklung, Vermarktung und Nutzung von KI-Systemen voraus, die sich auf risikobezogene Ansätze stützen. Ein europäischer Finanzdatenraum zur Förderung datengestützter Innovationen: Das Ziel ist die Etablierung eines offenen Finanzrahmens bis 2024, der auf die europäische Datenstrategie aufbaut. Der Hauptvorteil für Banken bestünde darin, dass sie durch die Zurverfügungstellung von zahlungsinitialisierenden Funktionalitäten sowie Kundendaten an Drittanbieter für eine breite Spanne von Finanzdienstleistungen vergütet werden. Die Befassung mit den Risiken der digitalen Transformation: Die Ziele des Digital Operational Resilience Act (DORA) wirken der Abhängigkeit des Finanzsektors von Software und digitalen Prozessen entgegen, die Risiken der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) darstellen. Schließlich beabsichtigt die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) die Regulierung von Kryptowerten, die aktuell nicht durch die geltenden EU-Finanzdienstleistungsvorschriften umfasst sind. Die oben genannten Rechtsvorschriften und Initiativen werden in den kommenden Jahren anwendbar und den Finanzsektor beeinflussen. Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) Der Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board, SRB) veröffentlichte am 8. Juni 2022 die aktualisierten MREL-Regeln. Die Abwicklungsstrategie mit multiplen Abwicklungspunkten (MPE) der RBI AG erfordert, dass jedes Abwicklungsunternehmen unabhängig abgewickelt werden kann, ohne dass es zu finanziellen oder organisatorischen Engpässen in anderen Abwicklungsgruppen kommt. Mit der SRMR II (Single Resolution Mechanism Regulation II) wurde das Konzept des MREL Maximum Distributable Amount (M-MDA) eingeführt, welches seit 1. Jänner 2022 gilt. M-MDA ermöglicht es dem SRB, Beschränkungen in den Ausschüttungen von Banken festzulegen. M-MDA hat große Ähnlichkeiten mit der klassischen MDA-Regelung des Art. 141 CRD, unterliegt allerdings einer Ermessensentscheidung der Abwicklungsbehörde. Die MREL-Planung ist ein integraler Bestandteil des Budgetierungsprozesses der RBI AG und ihrer Tochterbanken in der EU. Die einzelnen MREL-Bestände der Abwicklungsgruppen werden genau überwacht. Die RBI AG und einige ihrer Tochterbanken in der EU führten Emissionen zur Erfüllung der jeweiligen MREL-Anforderungen (verbindliche Zwischenziele ab dem 1. Jänner 2022) durch. Hervorzuheben ist, dass die RBI im Jahr 2022 die Deckung eines erheblichen Teils ihres MREL-Bedarfs durch Emissionen von grünen Anleihen (Green Bonds) realisierte. Dies diente auch der Vorbereitung auf die, in den meisten Abwicklungsgruppen ansteigenden informativen Zwischenziele, welche mit 1. Jänner 2023 zu berücksichtigen sind und als Erwartung der Abwicklungsbehörden zu sehen ist. Mit den Anpassungen der CRR (CRR Quick Fix) in Bezug auf die Abwicklung von Banken kommt es potenziell ab dem Jahr 2023 zu einer geänderten Kalibrierung der MREL-Mindestanforderungen für MPE Bankengruppen. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) wurde durch das EU-Parlament im November 2022 angenommen sowie im Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ersetzt die bestehende Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Die EU erhofft sich von der Richtlinie, dass Unternehmen stärker öffentlich zur Rechenschaft gezogen werden, indem regelmäßig Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns offenzulegen sind. Die CSRD führt detailliertere Berichtspflichten zu den Auswirkungen von Unternehmen auf die Umwelt, Menschenrechte und Sozialstandards ein, basierend auf Kriterien im Einklang mit den EU-Klimazielen. Neben einer Ausweitung der Berichtspflicht auf weitere Unternehmen ist auch die Entwicklung europäischer Sustainability Reporting Standards vorgesehen. Ziel ist es, Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung gleichzustellen und Investoren vergleichbare und verlässliche Daten zur Verfügung zu stellen. Für große Unternehmen von öffentlichem Interesse, die bereits den Anforderungen der NFRD unterliegen, werden die Anforderungen der CSRD ab 1. Jänner 2024 zur Anwendung kommen, wobei die Berichterstattung 2025 beginnt. Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr RBI prüft strategische Optionen für die Zukunft der Raiffeisenbank in Russland und der Priorbank in Belarus Der Krieg in der Ukraine durch die russische Invasion mit seinen verheerenden Konsequenzen für die Menschen, den Sanktionen sowie den unklaren Aussichten hat auch für die RBI, die in Osteuropa in Russland, der Ukraine und in Belarus mit eigenen Tochterbanken präsent ist, weitreichende Auswirkungen. Die Tochterbanken der RBI sind eigenfinanziert, gut kapitalisiert und haben nur unbedeutende grenzüberschreitende Risikopositionen gegenüber Russland und Belarus. In Anbetracht der aktuellen Situation sowie der zu erwartenden Veränderungen sieht sich die RBI jedoch dazu veranlasst, ihre Position in Russland und in Belarus zu überdenken. Es werden daher alle strategischen Optionen für die Zukunft der Raiffeisenbank in Russland und der Priorbank in Belarus bis hin zu einem sorgfältig gesteuerten Ausstieg geprüft. Unmittelbar nach dem Kriegsausbruch wurde das Neugeschäft in Russland weitgehend eingestellt. Diese und andere Maßnahmen führten – ohne Berücksichtigung von Währungseffekten – schon zu einem deutlichen Rückgang im Kunden-Kreditgeschäft seit Jahresbeginn. Die direkten Auswirkungen der verhängten Sanktionen gegen Russland und Belarus bewegen sich in einem niedrigen einstelligen Bereich im Vergleich zum Gesamt-Exposure und zu den Verbindlichkeiten der betroffenen Länder. Gleichzeitig wies die russische Tochterbank gestärkte Kapital- und Liquiditätszahlen aus. Die aufgebauten Risikovorsorgen bilden eine solide Basis für die anhaltend schwierige Situation und decken auch die Konsequenzen der EU- und US-Sanktionspakete ab. Währenddessen agieren die RBI und ihre Tochterbanken selbstredend weiterhin in Übereinstimmung mit den lokalen und internationalen Sanktionsgesetzen, den sich ändernden Anforderungen des Finanzmarktes und im Einklang mit ihrem Code of Conduct. Verkauf der Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD an KBC Bank abgeschlossen Da alle Bedingungen für den Abschluss der Transaktion, einschließlich aller erforderlichen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen, im Juni 2022 erfüllt wurden, wurde die Endkonsolidierung der Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD zum 30. Juni 2022 wirksam. Das aus dem Verkauf resultierende zusätzliche Kapital stärkt die solide Kapitalausstattung der RBI und unterstützt das Wachstum in ausgewählten Märkten. Der Verkauf hat, basierend auf dem vereinbarten Verkaufspreis von € 1.009 Millionen, einem Eigenkapital von € 601 Millionen und der Endkonsolidierung von € 3,3 Milliarden risikogewichteten Aktiva gesamt, zum Zeitpunkt des Closings einen positiven Effekt von 75 Basispunkten auf die harte Kernkapitalquote der RBI. Das Closing erfolgte am 7. Juli 2022. Erwerb der Crédit Agricole Srbija AD Am 1. April 2022 erfolgte das Closing zur Übernahme eines 100-Prozent-Anteils an der Crédit Agricole Srbija AD, Novi Sad, und der CA Leasing Srbija d.o.o. Beograd, durch die Raiffeisen banka a.d., Belgrad. Die Crédit Agricole Srbija AD, Novi Sad, inklusive CA Leasing Srbija d.o.o. Beograd wurde daher per 1. April 2022 in den Konzernabschluss einbezogen. Die Bilanzsumme betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt € 1.498 Millionen. Der Erwerb der Crédit Agricole Srbija AD ist Teil der RBI-Strategie, ihre Präsenz in ausgewählten Märkten zu erweitern. Serbien ist ein Markt, der viel Wachstumspotenzial bietet. Die Akquisition der Crédit Agricole Srbija AD, mit rund 356.000 Kunden, ergänzt die Strategie der serbischen Tochterbank und wird die Wachstumsambitionen der RBI in diesem Markt unterstützen. Die Crédit Agricole Srbija AD wird voraussichtlich im April 2023 in die serbische Tochterbank, die Raiffeisen banka a.d., Belgrad, verschmolzen. Dadurch können Synergien genutzt und der Marktanteil erhöht werden. Die CA Leasing Srbija d.o.o. Beograd wurde mit September 2022 in die Raiffeisen Leasing d.o.o., Belgrad verschmolzen. Der Bruttobuchwert der erworbenen Forderungen der Crédit Agricole Srbija AD und der CA Leasing Srbija d.o.o. Beograd betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt € 1.228 Millionen. Dividende Der Vorstand wird die Ausschüttung einer Dividende von bis zu € 0,80 je Aktie des Bilanzgewinns 2022 empfehlen, auch wenn der Zeitpunkt der Entscheidung noch offen ist und der Beschluss über die Ausschüttung voraussichtlich nicht in der Hauptver-sammlung am 30. März 2023 erfolgen wird. Der Zeitpunkt der Entscheidung und die Beschlussfassung in einer außerordentlichen Hauptversammlung werden von den Kapitalquoten und den fortdauernden strategischen Überlegungen abhängen. Ergebnis- und Finanzentwicklung Der militärische Überfall Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 und der noch immer andauernde Krieg zwischen den beiden Ländern sowie die daraufhin verhängten zahlreichen EU- und US-Sanktionen gegenüber Russland waren im Berichtsjahr mit erheblichen Konsequenzen auf die Geld- und Kapitalmärkte verbunden. Sie wirkten sich aber auch auf den Waren- und Wirtschaftsverkehr – hier insbesondere in Gestalt stark gestiegener Energie- und Rohstoffpreise sowie Engpässen in der Lieferkette – aus. Die hohen Inflationsraten spiegelten sich – neben den Währungseffekten durch die Aufwertungen des russischen Rubels (plus 17 Prozent) und des US-Dollars (plus 11 Prozent) – folglich auch in der Ergebnisentwicklung der Berichtsperiode wider. Die Erhöhungen der Leitzinsen wirkten sich positiv auf die Zinsmargen aus, die Teuerung zeigte sich in einer erhöhten Kostenbelastung. Für die RBI verbesserte sich jedoch insgesamt die Cost/Income Ratio, hervorgerufen durch signifikant gestiegene Kernerträge. Die Risikokosten verzeichneten dagegen – ausgehend von einer sehr niedrigen Basis - einen kräftigen Anstieg im Vergleich zur Vorjahresperiode, hauptsächlich getrieben durch höhere Vorsorgen in Russland und der Ukraine aufgrund des Krieges und der daraus resultierenden Risikofaktoren. Westliche Länder haben starke Sanktionen gegen russische Unternehmen, die russische Zentralbank sowie die russische Regierung verhängt. Gleichzeitig hat Russland Beschränkungen für Kapitalflüsse in sogenannte unfreundliche Staaten eingeführt. Beides behindert die Bedienung internationaler Schulden sowie von Gewinnausschüttungen und die freie Disponierbarkeit von Kapitalanteilen. Derzeit können die Ergebnisse des Jahres 2022 in Höhe von € 2.058 Millionen in Russland, € 97 Millionen in Belarus und € 65 Millionen in der Ukraine nicht in Form von Dividenden ausgeschüttet werden. Insgesamt legte das Konzernergebnis im Jahresvergleich um 164 Prozent auf € 3.627 Millionen deutlich zu. Der Verkauf der bulgarischen Tochterbank trug insgesamt € 453 Millionen zum Ergebnis bei. Der Zinsüberschuss verzeichnete einen Anstieg um 52 Prozent, diese Entwicklung war vor allem auf steigende Zinssätze und ein hohes Kreditwachstum in zahlreichen Ländern des Konzerns zurückzuführen. Der Anstieg des Zinsüberschusses in Russland war zinssatz- und währungsbedingt. Der Provisionsüberschuss (besonders starker Anstieg: 95 Prozent) zeigte im Verlauf des Jahres volumenbedingt einen kontinuierlichen Aufwärtstrend. Er war aber auch durch die aktuelle geopolitische Situation, die zwischenzeitlichen Maßnahmen der russischen Zentralbank zu Devisenbeschränkungen sowie den damit verbundenen Zwangskonvertierungen und auch durch die Ankündigung der Teilmobilisierung beeinflusst. Das Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen in Höhe von € 663 Millionen ergab sich hauptsächlich aus dem Fremdwährungsergebnis in Russland, der Ukraine und Belarus sowie dem Zertifikatgeschäft, teilweise getrieben durch die Entwicklung des eigenen Credit Spreads. Die Risikokosten beliefen sich in der Berichtsperiode auf € 949 Millionen, davon entfielen auf Russland € 471 Millionen und die Ukraine € 253 Millionen. Die Bilanzsumme lag bei € 207 Milliarden und damit um rund 8 Prozent über dem Vorjahresniveau. Die Währungseffekte – trotz der unterjährigen Schwankungen, insbesondere des russischen Rubels – waren hier nur für einen Anstieg um 1 Prozent verantwortlich. Die Kundenkredite wuchsen insgesamt um mehr als 2 Prozent an, wobei alle Länder in Zentral- und Südosteuropa deutliche Zuwächse verzeichneten. Demgegenüber stand ein Rückgang in Osteuropa, insbesondere in Russland nahezu um ein Drittel aufgrund der weitgehenden Einstellung von Neugeschäft, der teilweise durch die Aufwertung des russischen Rubels (plus 9 Prozent) abgeschwächt wurde. Die Kundeneinlagen erhöhten sich um knapp 9 Prozent vorwiegend durch kurzfristige Einlagen. Ergebnis im Jahresvergleich in € Millionen 2022 2021 Veränderung Zinsüberschuss 5.053 3.327 1.725 51,8% Dividendenerträge 64 42 22 53,6% Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 64 46 18 39,5% Provisionsüberschuss 3.878 1.985 1.893 95,4% Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen 663 53 610 >500,0% Ergebnis aus Hedge Accounting - 41 - 2 - 39 >500,0% Sonstiges betriebliches Ergebnis 29 120 - 91 - 75,8% Betriebserträge 9.710 5.570 4.140 74,3% Personalaufwand - 2.010 - 1.579 - 431 27,3% Sachaufwand - 1.081 - 992 - 89 9,0% Abschreibungen - 461 - 407 - 54 13,3% Verwaltungsaufwendungen - 3.552 - 2.978 - 574 19,3% Betriebsergebnis 6.158 2.592 3.565 137,5% Übriges Ergebnis - 667 - 295 - 372 126,2% Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben - 337 - 213 - 125 58,6% Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte - 949 - 295 - 655 222,2% Ergebnis vor Steuern 4.203 1.790 2.414 134,9% Steuern vom Einkommen und Ertrag - 859 - 368 - 491 133,6% Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 3.344 1.422 1.922 135,2% Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 453 86 367 428,3% Ergebnis nach Steuern 3.797 1.508 2.289 151,9% Ergebnis nicht beherrschender Anteile - 170 - 135 - 35 26,0% Konzernergebnis 3.627 1.372 2.254 164,3% Betriebserträge Der Zinsüberschuss erhöhte sich um € 1.725 Millionen auf € 5.053 Millionen. Diese Entwicklung ist vor allem auf steigende Zinssätze und ein hohes Kreditwachstum in zahlreichen Ländern des Konzerns zurückzuführen. In Tschechien sorgten neben der Integration der Equa bank höhere Zinserträge aus dem Repo-, dem Firmen- und Retail-Kundengeschäft für einen Anstieg des Zinsüberschusses um € 267 Millionen. Auch die Zuwächse in Ungarn um € 167 Millionen, in der Ukraine um € 121 Millionen, in Rumänien um € 119 Millionen, in der Konzernzentrale um € 48 Millionen und in Belarus um € 40 Millionen waren vorwiegend zinssatzbedingt. In Serbien erhöhte sich der Zinsüberschuss um € 60 Millionen vor allem aufgrund der Integration der Crédit Agricole Srbija AD. Den größten Zuwachs mit € 784 Millionen verzeichnete Russland aufgrund der Aufwertung des russischen Rubels sowie höherer Zinserträge aus dem Repo-Geschäft vorwiegend resultierend aus dem zwischenzeitig ungewöhnlich hohen Leitzins für die Veranlagung bei der russischen Zentralbank, der unmittelbar nach Kriegsausbruch kurzfristig auf 20 Prozent verdoppelt wurde. Die höheren Marktzinssätze führten auch zu einem Anstieg der Zinserträge aus Kundenkrediten. Die Kreditvolumina im Kundengeschäft gingen dagegen im Jahresvergleich in lokaler Währung um 30 Prozent zurück. Die durchschnittlichen zinstragenden Aktiva des Konzerns stiegen im Jahresvergleich um 18 Prozent, vor allem bedingt durch das hohe Kreditwachstum in zahlreichen Ländern. Die Nettozinsspanne verbesserte sich um 58 Basispunkte auf 2,59 Prozent, was neben Osteuropa auf einen Anstieg um 140 Basispunkte in Ungarn und einen Anstieg um 77 Basispunkte in Tschechien zurückzuführen war. Der besonders starke Anstieg im Provisionsüberschuss wurde durch die geopolitische Situation getrieben und zeigt Ausschläge nach oben im März nach Kriegsbeginn und im September nach der Teilmobilmachung in Russland. Weiters führte die russische Zentralbank unmittelbar nach dem Kriegsbeginn zwischenzeitige Maßnahmen zu Devisenbeschränkungen sowie damit verbundene Zwangskonvertierungen ein, die vorübergehend zu einer erhöhten Aktivität von Firmen- als auch Retail-Kunden im Fremdwährungsgeschäft führten. Daher stieg der Provisionsüberschuss aus dem Fremdwährungsgeschäft konzernweit um € 1.207 Millionen. Ebenso verzeichnete der Zahlungsverkehr aufgrund gestiegener Transaktionen mit Firmen- als auch Retail-Kunden in Russland und der Konzernzentrale einen Zuwachs um € 438 Millionen. Aber auch höhere Margen, vor allem aus Gebührenerhöhungen in Russland zur Reduktion von Fremdwährungseinlagen, trugen dazu bei. Positiv entwickelte sich auch das Ergebnis aus dem Wertpapiergeschäft, das am stärksten in Russland um € 172 Millionen zunahm. Somit stieg, auch unterstützt durch Währungsaufwertungen in Russland und Belarus, das Provisionsergebnis um € 1.893 Millionen auf € 3.878 Millionen. Neben Russland verzeichnete die Konzernzentrale einen starken Zuwachs, währungsbereinigt ergaben sich auch Anstiege in Tschechien, Ungarn und Belarus. Das Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen erhöhte sich um € 610 Millionen auf € 663 Millionen. Hauptverantwortlich für den starken Anstieg gegenüber dem Vorjahr waren die Handelstätigkeiten in Russland, die zu einer Steigerung des Handelsergebnisses um € 396 Millionen auf € 369 Millionen führten. Die starke Volatilität des russischen Rubels im ersten Halbjahr 2022 bedingt durch die Sanktionen infolge des Krieges führte zu einer starken Kundennachfrage nach Fremdwährungsgeschäften. Höhere Verluste aus abgesicherten Zinsrisiken wirkten dem etwas entgegen. Positive Handelsergebnisse aus Fremdwährungsbewertungen konnten auch in der Ukraine und in Belarus erzielt werden, wo es durch Positionierungen in US-Dollar und Euro in Verbindung mit Abwertungen der Landeswährungen zu positiven Ergebnissen kam. Die Konzernzentrale steuerte im laufenden Jahr einen positiven Beitrag in Höhe von € 92 Millionen bei, der vor allem durch ein starkes Devisenergebnis vorwiegend aus Market-Making-Aktivitäten in den Währungen US-Dollar, russischer Rubel und ungarischer Forint gestützt wurde. Auch im Bereich des Zertifikatgeschäfts kam es unter anderem aufgrund des Anstiegs des eigenen Credit Spreads zu im Jahresvergleich höheren Bewertungsgewinnen von zum Zeitwert bewerteten Zertifikatsemissionen. Das sonstige betriebliche Ergebnis sank um € 91 Millionen auf € 29 Millionen. Hauptgründe waren Rückgänge beim Ergebnis aus dem Verkauf von Schuldverschreibungen (Verlust: € 57 Millionen, Rückgang: € 58 Millionen) vorwiegend in Russland, Belarus und in der Konzernzentrale. Aus der vorzeitigen Ausbuchung von immateriellen Vermögenswerten in der Konzernzentrale resultierte ein Verlust von € 29 Millionen. Verwaltungsaufwendungen Die Verwaltungsaufwendungen stiegen im Jahresvergleich um 19 Prozent oder € 574 Millionen auf € 3.552 Millionen. Deutlich höhere Kernerträge (plus 68 Prozent) führten im Jahresabstand zu einer signifikanten Verbesserung der Cost/Income Ratio von 53,5 Prozent auf 36,6 Prozent. Der Personalaufwand erhöhte sich um € 431 Millionen auf € 2.010 Millionen, vor allem bedingt durch Anstiege in Russland, Rumänien, der Konzernzentrale, Serbien und Tschechien. Zusätzlich zum Anstieg der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter resultierten die Anstiege in Russland vorwiegend aus höheren Gehältern und Sozialabgaben sowie Rückstellungen für Einmalzahlungen. In Tschechien waren die Integration der Equa bank und in Serbien die Integration der Crédit Agricole Srbija AD maßgeblich für den höheren Personalaufwand verantwortlich. Haupttreiber des um € 89 Millionen gestiegenen Sachaufwands waren höhere IT-Aufwendungen (Anstieg: € 32 Millionen), insbesondere in Tschechien (Integration Equa bank) und Kroatien (Euro-Umstellung). Weitere Anstiege ergaben sich in anderen Aufwandsposten, vor allem beim sonstigen Sachaufwand (Anstieg: € 21 Millionen), beim Raumaufwand (Anstieg: € 16 Millionen), bei den Rechts- und Beratungsaufwendungen (Anstieg: € 12 Millionen) und bei den nicht ertragsabhängigen Steuern (Anstieg: € 11 Millionen). Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte erhöhten sich um 13 Prozent oder € 54 Millionen auf € 461 Millionen, hauptsächlich bedingt durch die Integration der Equa bank in Tschechien sowie vorwiegend währungsbedingt in Russland. Die Zahl der Geschäftsstellen verringerte sich im Jahresabstand um 107 auf 1.664. Der größte Rückgang ergab sich aus dem Verkauf in Bulgarien (minus 131), während sich in Serbien (plus 71) akquisitionsbedingt die Zahl der Geschäftsstellen erhöhte. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter sank im Jahresabstand um 1.713 Vollzeitäquivalente auf 44.194, überwiegend aufgrund des Verkaufs der Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD und ihrer Tochtergesellschaft Raiffeisen Leasing Bulgaria EOOD (minus 2.474). Die größten Zuwächse ergaben sich in Serbien (plus 862, Integration Crédit Agricole Srbija AD im zweiten Quartal) und in Russland (plus 488, Anstieg zu Jahresbeginn vor dem Kriegsausbruch). Übriges Ergebnis Das übrige Ergebnis belief sich in der Berichtsperiode auf minus € 667 Millionen nach minus € 295 Millionen in der Vorjahresperiode. Belastend wirkten die Aufwände für kreditbezogene, portfolio-basierte Rechtsstreitigkeiten und Annullierungen von Kreditverträgen in Höhe von insgesamt € 510 Millionen (Vorjahresperiode: € 326 Millionen), die im Wesentlichen Hypothekarkredite in Polen, die in Fremdwährungen denominiert oder an eine Fremdwährung gekoppelt sind, betrafen. Weiters führte die Bewertung von Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen zu einem Minus von € 67 Millionen in der Berichtsperiode (Vorjahresperiode: plus € 54 Millionen). Dabei entfielen auf Anteile an at-equity bewerteten Unternehmen – mit den größten Einzeleffekten bei Anteilen an der LEIPNIK-LUNDENBURGER Invest Beteiligungs AG (LLI) und UNIQA Insurance Group AG (UNIQA) – netto minus € 37 Millionen (Vorjahresperiode: plus € 66 Millionen). Gründe für die Bewertung der Anteile an der LLI waren die ungünstigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Entwicklung der Warenpreise und die negativen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf das Geschäft in den lokalen Märkten. Der Hauptgrund für die Bewertung der Anteile an der UNIQA war die gesunkene Bewertung von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumente aufgrund der gestiegenen Renditen. Im Berichtsjahr wurden auch Wertminderungen auf nichtfinanzielle Vermögenswerte in Höhe von € 88 Millionen (Vorjahresperiode: Wertaufholung von € 5 Millionen) vorgenommen, insbesondere auf Firmenwerte einer tschechischen (€ 60 Millionen) und serbischen Konzerneinheit (€ 8 Millionen). Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben Der Aufwand für staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben erhöhte sich um € 125 Millionen auf € 337 Millionen. Die Bankenabgaben verzeichneten einen Anstieg um € 48 Millionen, vor allem aufgrund der Einführung einer speziellen Bankenabgabe in Ungarn (€ 47 Millionen). Die Beiträge zum Bankenabwicklungsfonds stiegen um € 14 Millionen, überwiegend in der Konzernzentrale und in Tschechien. Die höheren Beiträge zur Einlagensicherung um € 36 Millionen resultierten vor allem aus Russland, Ungarn, Rumänien, Kroatien und Serbien. Die sonstigen Pflichtabgaben in Höhe von € 26 Millionen enthalten überwiegend die Beiträge zum neu geschaffenen staatlichen Unterstützungsfonds für in Not geratene Kreditnehmer in Polen. Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte Die Auswirkungen des Krieges zwischen Russland und der Ukraine spiegelten sich in deutlich höheren Risikokosten in Osteuropa wider. Die Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte in Osteuropa beliefen sich in der Berichtsperiode auf € 743 Millionen (Vorjahresperiode: € 119 Millionen), die durch verschlechterte wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Ratingherabstufungen bei Kunden, Staaten und Regierungen, und in Russland zusätzlich durch die Konsequenzen mehrerer EU- und US-Sanktionspakete verursacht wurden. In der Berichtsperiode wurden in Russland Wertminderungen in Höhe von € 471 Millionen (Vorjahresperiode: € 72 Millionen) gebucht, in der Ukraine beliefen sich diese auf € 253 Millionen nach € 23 Millionen im Vorjahr. Konzernweit wurden Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte in Höhe von € 949 Millionen (Vorjahresperiode: € 295 Millionen) vorgenommen. Darin waren auch Wertminderungen aufgrund makroökonomischer Effekte – wie höhere Energiepreise, erhöhte Inflation sowie Ratingherabstufungen von Unternehmen mit Umsatzrückgängen und höherer Kostenbelastung aufgrund der angespannten Energieversorgung – enthalten. In Stage 1 und Stage 2 wurden in der Berichtsperiode Wertminderungen in Höhe von netto € 567 Millionen ausgewiesen (Vorjahresperiode: € 124 Millionen). Für Kredite an Nicht-Finanzunternehmen wurden netto € 248 Millionen, für Kredite an sonstige Finanzunternehmen netto € 100 Millionen, für Kredite an Haushalte netto € 82 Millionen und für Kredite an Regierungen netto € 58 Millionen dotiert. In Russland beliefen sich die Dotierungen für Stage 1 und Stage 2 auf € 298 Millionen, in der Ukraine auf € 87 Millionen, in Ungarn auf € 47 Millionen, in der Slowakei auf € 37 Millionen und in Österreich auf € 29 Millionen. Für ausgefallene Kredite (Stage 3) wurden in der Berichtsperiode Wertminderungen von netto € 382 Millionen (Vorjahresperiode: netto € 171 Millionen) gebildet, davon entfielen € 155 Millionen auf Haushalte, vor allem in Russland (€ 120 Millionen) und in der Ukraine (€ 37 Millionen), sowie € 136 Millionen auf Kredite an Nicht-Finanzunternehmen, insbesondere in der Ukraine (€ 122 Millionen) sowie € 81 Millionen für Kredite an sonstige Finanzunternehmen, vorwiegend in der Konzernzentrale. Die NPE Ratio belief sich im Jahresvergleich unverändert auf 1,6 Prozent. Die NPE Coverage Ratio betrug zum Stichtag 59,0 Prozent nach 62,5 Prozent im Vorjahr. Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern vom Einkommen und Ertrag stiegen ergebnisbedingt um € 491 Millionen auf € 859 Millionen. Die Steuerquote lag mit 20,4 Prozent geringfügig unter der Steuerquote des Vorjahres, jedoch deutlich unter dem derzeit noch gültigen österreichischen Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent. Ausschlaggebend dafür waren die steuerliche Situation in der Konzernzentrale (Verlustvorträge) und ein höherer Anteil am Vorsteuerergebnis niedriger besteuerter Länder. Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen Im Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ist die Endkonsolidierung der bulgarischen Konzerneinheiten ausgewiesen. Ergebnis im Quartalsvergleich Quartalsergebnisse in € Millionen Q4/2021 Q1/2022 Q2/2022 Q3/2022 Q4/2022 Zinsüberschuss 976 986 1.214 1.392 1.462 Dividendenerträge 7 5 24 11 24 Laufendes Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 12 18 16 21 8 Provisionsüberschuss 561 683 882 1.117 1.196 Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen 24 184 132 155 192 Ergebnis aus Hedge Accounting 1 - 20 - 16 15 - 20 Sonstiges betriebliches Ergebnis 36 27 15 - 12 - 1 Betriebserträge 1.618 1.881 2.269 2.700 2.861 Personalaufwand - 425 - 430 - 464 - 538 - 578 Sachaufwand - 313 - 254 - 277 - 273 - 278 Abschreibungen - 118 - 109 - 116 - 114 - 123 Verwaltungsaufwendungen - 856 - 792 - 857 - 925 - 978 Betriebsergebnis 763 1.089 1.412 1.775 1.882 Übriges Ergebnis - 175 - 102 - 6 - 118 - 442 Staatliche Maßnahmen und Pflichtabgaben - 32 - 159 - 82 - 44 - 52 Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte - 150 - 319 - 242 - 160 - 228 Ergebnis vor Steuern 406 508 1.082 1.453 1.160 Steuern vom Einkommen und Ertrag - 77 - 69 - 223 - 297 - 270 Ergebnis nach Steuern aus fortgeführten Geschäftsbereichen 329 440 859 1.156 890 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 24 18 435 0 0 Ergebnis nach Steuern 353 458 1.294 1.156 890 Ergebnis nicht beherrschender Anteile - 36 - 16 - 24 - 67 - 64 Konzernergebnis 317 442 1.270 1.089 826 Veränderung viertes Quartal 2022 versus drittes Quartal 2022 Der Zinsüberschuss erhöhte sich um € 70 Millionen auf € 1.462 Millionen. Steigende Zinssätze sorgten für einen Anstieg des Zinsüberschusses um € 49 Millionen in der Konzernzentrale, um € 21 Millionen in Ungarn, um € 13 Millionen in der Slowakei und um jeweils € 11 Millionen in Rumänien und Serbien. In der Ukraine waren höhere Zinserträge aus staatlichen Einlagenzertifikaten für die Zunahme des Zinsüberschusses um € 9 Millionen verantwortlich. Der Rückgang in Russland in Höhe von € 40 Millionen war volumen- und währungsbedingt. Die steigenden Zinssätze in zahlreichen Ländern des Konzerns führten zu einem Anstieg der Nettozinsspanne um 14 Basispunkte auf 2,85 Prozent. Der Provisionsüberschuss erhöhte sich um 7 Prozent oder € 80 Millionen auf € 1.196 Millionen vorrangig aufgrund außerordentlich hoher Erträge aus dem Fremdwährungsgeschäft in Russland. Dieser Zuwachs um € 42 Millionen ist durch höhere Volumina und Margen begründet. Ebenso verzeichnete das Ergebnis aus dem Wertpapiergeschäft einen volumenbedingten Anstieg um € 40 Millionen, am stärksten in Russland. Das Handelsergebnis und Ergebnis aus Fair-Value-Bewertungen erhöhte sich um € 36 Millionen auf € 192 Millionen. Der Anstieg resultierte vorwiegend aus Bewertungsgewinnen aus Fremdwährungspositionen inklusive Absicherungsgeschäften in Tschechien in Höhe von € 30 Millionen, nachdem es im vierten Quartal zu einer Aufwertung der tschechischen Krone vor allem gegenüber dem US-Dollar gekommen war. Einen Anstieg währungsinduzierter Bewertungseffekte gab es auch in Rumänien und Ungarn von in Summe € 32 Millionen. In Russland blieb das Bewertungsergebnis aus Fremdwährungspositionen weiterhin auf hohem Niveau, es reduzierte sich jedoch im Vergleich zum Vorquartal um € 58 Millionen auf € 109 Millionen. Dies ist vor allem auf einen kundenseitigen Nachfragerückgang nach Fremdwährungsgeschäften zurückzuführen. In der Konzernzentrale erhöhte sich das Bewertungsergebnis aus Fremdwährungspositionen um € 34 Millionen. Die Verwaltungsaufwendungen stiegen im Quartalsvergleich um € 54 Millionen auf € 978 Millionen. Dabei erhöhte sich der Personalaufwand um € 40 Millionen auf € 578 Millionen, der Sachaufwand um € 4 Millionen auf € 278 Millionen und die Abschreibungen um € 9 Millionen auf € 123 Millionen. Haupttreiber für den Anstieg waren höhere Personalaufwendungen, vorwiegend in Rumänien, Ungarn, Serbien und der Slowakei sowie gestiegene Sachaufwände, vorwiegend in Russland, Rumänien, Polen und der Ukraine. Diesen Anstiegen beim Sachaufwand standen Rückgänge beim IT-Aufwand sowie beim Rechts- und Beratungsaufwand in der Konzernzentrale gegenüber. Das übrige Ergebnis sank von minus € 118 Millionen im Vorquartal auf minus € 442 Millionen. Ausschlaggebend dafür waren Aufwände für kreditbezogene, portfolio-basierte Rechtsstreitigkeiten und Annullierungen von Kreditverträgen mit insgesamt € 323 Millionen (Vorquartal: € 83 Millionen), die im Wesentlichen das Hypothekarkredit-Portfolio in Polen in Höhe von € 319 Millionen (Vorquartal: € 83 Millionen) betrafen. Das vierte Quartal war zusätzlich durch Wertminderungen auf nichtfinanzielle Vermögenswerte in Höhe von € 83 Millionen (Vorquartal: € 2 Millionen) belastet, davon entfielen € 68 Millionen auf Wertminderungen von Firmenwerten einer tschechischen (€ 60 Millionen) und serbischen Konzerneinheit (€ 8 Millionen). Die Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte fielen im vierten Quartal mit € 228 Millionen um € 68 Millionen höher aus, nachdem im dritten Quartal € 160 Millionen vorgesorgt worden waren. Die Wertminderungen für die Region Osteuropa in Höhe von € 174 Millionen im vierten Quartal sowie € 80 Millionen im dritten Quartal waren durch Ratingherabstufungen von Kunden, Staaten und Regierungen sowie makroökonomische Parameter und in Russland zusätzlich durch EU- und US-Sanktionspakete verursacht worden. Bilanz Die Bilanzsumme stieg um rund 8 Prozent gegenüber dem Jahresultimo, wobei die Währungsentwicklung – nach unterjährigen Währungsturbulenzen durch den Krieg Russlands mit der Ukraine verursacht – letztendlich nur für einen Anstieg um 1 Prozent verantwortlich war. Der Aufwertung des russischen Rubels um 9 Prozent und des US-Dollars um nahezu 6 Prozent stand eine Abwertung der ukrainischen Hryvna um 26 Prozent und des ungarischen Forints um 9 Prozent gegenüber. Die Kundenkredite zeigten im ersten Quartal ein leichtes Wachstum, das sich im zweiten Quartal teilweise gestützt durch die Aufwertung einiger Währungen, insbesondere des russischen Rubels und des US-Dollars, verstärkte. Weiteren Zuwächsen im dritten und vierten Quartal in zahlreichen Ländern des Konzerns stand ein deutlicher Rückgang in Russland – nahezu ein Drittel in lokaler Währung – durch die weitgehende Einstellung des Neugeschäfts gegenüber. Aktiva in € Millionen 31.12.2021 31.3.2022 30.6.2022 30.9.2022 31.12.2022 Veränderung Jahresende Veränderung Vorquartal Forderungen an Kreditinstitute 16.630 13.314 17.000 17.699 15.716 - 914 - 5,5% - 1.983 - 11,2% Forderungen an Kunden 100.832 101.966 107.700 109.066 103.230 2.398 2,4% - 5.836 - 5,4% davon Nicht-Finanzunternehmen 50.156 51.097 52.132 52.758 48.829 - 1.326 - 2,6% - 3.928 - 7,4% davon Haushalte 38.078 38.348 41.541 42.010 40.867 2.789 7,3% - 1.143 - 2,7% Wertpapiere 22.902 22.831 23.520 23.882 23.711 809 3,5% - 171 - 0,7% Barbestände und übrige Aktiva 51.736 54.513 65.979 69.188 64.401 12.665 24,5% - 4.787 - 6,9% Gesamt 192.101 192.624 214.200 219.834 207.057 14.957 7,8% - 12.776 - 5,8% Ab 31. Dezember 2021 sind die Vermögenswerte der Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD und Raiffeisen Leasing Bulgaria EOOD im Posten Barbestände und übrige Aktiva dargestellt. Ab 30. Juni 2022 sind diese Vermögenswerte aufgrund Verkaufs nicht mehr enthalten. Der Rückgang der Forderungen an Kreditinstitute resultierte überwiegend aus niedrigeren kurzfristigen Einlagen bei der Nationalbank in Ungarn sowie einem geringeren Volumen an Repo-Geschäften in Tschechien. Demgegenüber standen Anstiege in Russland aufgrund höherer Volumina an Repo-Geschäften. Die Kundenkredite stiegen gegenüber dem Jahresultimo mit Ausnahme von Osteuropa in allen Ländern des Konzerns, vor allem bei Kreditvergaben an Haushalte. Die größten Zuwächse insgesamt ergaben sich in Tschechien mit einem Kreditwachstum um € 2.162 Millionen oder 14 Prozent, in Rumänien mit € 1.378 Millionen oder 21 Prozent und in der Slowakei mit € 1.270 Millionen oder 10 Prozent. In Serbien stieg das Kreditvolumen um € 1.309 Millionen oder 67 Prozent. Davon entfielen € 1.043 Millionen auf die Akquisition der Crédit Agricole Srbija AD, der Rest war organisch bedingt. Russland verzeichnete einen Rückgang – vor allem bei Krediten an Nicht-Finanzunternehmen – um € 2.656 Millionen oder 23 Prozent, in lokaler Währung fiel dieser deutlich stärker aus, wurde jedoch durch die Aufwertung des russischen Rubels abgeschwächt. Das Neugeschäft in Russland wurde aufgrund des Krieges weitgehend eingestellt. Der Anstieg der Barbestände um € 15.126 Millionen war im Wesentlichen auf sonstige Sichteinlagen bei Kreditinstituten in Russland (Anstieg: € 8.846 Millionen) und Zentralbankguthaben in der Konzernzentrale (Anstieg: € 6.085 Millionen) zurückzuführen. Die in den übrigen Aktiva ausgewiesenen, deutlich höheren positiven Marktwerte bei Zins- und Fremdwährungsderivaten (Anstieg: € 3.237 Millionen), vor allem in der Konzernzentrale, resultierten vorwiegend aus Bewertungseffekten und Wechselkursschwankungen sowie einem höheren abgesicherten Volumen. Durch den Verkauf der bulgarischen Konzerneinheiten ergab sich ein Abgang der in den übrigen Aktiva ausgewiesenen Vermögenswerte (gemäß IFRS 5) von € 5.491 Millionen. Passiva in € Millionen 31.12.2021 31.3.2022 30.6.2022 30.9.2022 31.12.2022 Veränderung Jahresende Veränderung Vorquartal Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 34.607 34.575 37.293 40.769 33.641 - 967 - 2,8% - 7.129 - 17,5% Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 115.153 113.652 131.283 129.786 125.099 9.946 8,6% - 4.688 - 3,6% davon Nicht-Finanzunternehmen 44.523 44.311 54.019 53.502 50.042 5.519 12,4% - 3.459 - 6,5% davon Haushalte 56.690 55.016 60.806 60.108 58.876 2.186 3,9% - 1.232 - 2,0% Schuldverschreibungen und übrige Passiva 26.865 28.585 27.568 29.893 29.554 2.689 10,0% - 340 - 1,1% Eigenkapital 15.475 15.812 18.056 19.385 18.764 3.289 21,3% - 620 - 3,2% Gesamt 192.101 192.624 214.200 219.834 207.057 14.957 7,8% - 12.776 - 5,8% Ab 31. Dezember 2021 sind die Verbindlichkeiten der Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD und Raiffeisen Leasing Bulgaria EOOD im Posten Schuldverschreibungen und übrige Passiva dargestellt. Ab 30. Juni 2022 sind diese Verbindlichkeiten aufgrund Verkaufs nicht mehr enthalten. Das Refinanzierungsvolumen des Konzerns gegenüber Kreditinstituten sank gegenüber dem Jahresultimo bei kurzfristigen Einlagen, vor allem in der Konzernzentrale. Der kräftige Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stammte im Wesentlichen aus kurzfristigen Einlagen, insbesondere in Russland (Anstieg: € 5.355 Millionen, davon entfielen auf Nicht-Finanzunternehmen € 5.171 Millionen), wobei der Anstieg teilweise auch währungsgetrieben war. Der Anstieg in der Slowakei um € 1.968 Millionen entfiel überwiegend auf Nicht-Finanzunternehmen (€ 1.202 Millionen) und sonstige Finanzunternehmen (€ 521 Millionen), jener in Serbien um € 1.602 Millionen resultierte mit € 1.041 Millionen aus der Akquisition der Crédit Agricole Srbija AD. Die Schuldverschreibungen und übrige Passiva erhöhten sich um € 2.689 Millionen. Die darin enthaltenen negativen Marktwerte von Derivaten stiegen um € 3.453 Millionen, vor allem bei Zins- und Fremdwährungsderivaten in der Konzernzentrale aufgrund von Bewertungseffekten und Wechselkursschwankungen sowie einem höheren abgesicherten Volumen. Die Schuldverschreibungen erhöhten sich netto um € 2.819 Millionen, hauptsächlich in der Konzernzentrale (erstrangige und gedeckte Schuldverschreibungen). Durch den Verkauf der bulgarischen Konzerneinheiten ergab sich ein Abgang der in den übrigen Passiva ausgewiesenen Verbindlichkeiten (gemäß IFRS 5) in Höhe von € 4.829 Millionen. Für Informationen zum Funding wird auf Punkt (45) Liquiditätsmanagement im Risikobericht des Konzernabschlusses verwiesen. Bilanzielles Eigenkapital Das Eigenkapital inklusive des Kapitals nicht beherrschender Anteile verzeichnete seit Jahresbeginn einen Anstieg um € 3.289 Millionen auf € 18.764 Millionen. Das Gesamtergebnis von € 3.441 Millionen setzte sich aus dem Ergebnis nach Steuern von € 3.797 Millionen und dem sonstigen Ergebnis von minus € 356 Millionen zusammen. Insbesondere das sonstige Ergebnis der at-equity bewerteten Unternehmen in Höhe von minus € 177 Millionen sowie die Veränderungen des Fair Values von finanziellen Vermögenswerten in Höhe von minus € 170 Millionen wirkten sich negativ auf das sonstige Ergebnis aus. Die Währungsentwicklung führte zu einem negativen Beitrag von € 45 Millionen nach einem positiven Beitrag von € 284 Millionen im Vorjahr. Die Abwertung der ukrainischen Hryvna um 26 Prozent führte zu einem negativen Beitrag von € 111 Millionen, jene des ungarischen Forints um 9 Prozent trug € 66 Millionen bei. Demgegenüber standen positive Beiträge der tschechischen Krone (Aufwertung 3 Prozent) in Höhe von € 75 Millionen sowie des russischen Rubels (Aufwertung 9 Prozent) in Höhe von € 62 Millionen. Die Absicherung von Nettoinvestitionen, vorwiegend im russischen Rubel (minus € 66 Millionen), in der tschechischen Krone (minus € 14 Millionen) und im ungarischen Forint (€ 42 Millionen) führte zu einem negativen Bewertungsergebnis von € 39 Millionen. Eigenmittel gemäß CRR/BWG Das harte Kernkapital (CET1) betrug nach Abzugsposten € 15.643 Millionen, dies entspricht einer Steigerung um € 3.831 Millionen gegenüber dem Jahresendwert 2021. Haupttreiber für den Anstieg waren die Inkludierung des Periodenergebnisses nach Abzug etwaiger Dividenden sowie positive Fremdwährungseffekte. Für das Geschäftsjahr 2022 wurde eine Dividende von € 0,80 je Aktie in Abzug gebracht. Das Kernkapital (Tier 1) nach Abzugsposten erhöhte sich um € 3.859 Millionen auf € 17.319 Millionen, hauptverantwortlich dafür waren die Effekte beim harten Kernkapital. Beim Ergänzungskapital (Tier 2) gab es eine Erhöhung um € 292 Millionen auf € 2.695 Millionen aufgrund einer Neuemission in Höhe von € 500 Millionen. Auf der anderen Seite gab es eine Reduktion des anrechenbaren IRB-Überschusses und der regulatorischen Abreifung der ausstehenden Tier-2-Instrumente. Die gesamten Eigenmittel beliefen sich auf € 19.702 Millionen. Dies entspricht einer Erhöhung um € 3.895 Millionen im Vergleich zum Jahresendwert 2021. Die risikogewichteten Aktiva (RWA gesamt) erhöhten sich in Summe um € 7.752 Millionen auf € 97.680 Millionen gegenüber dem Jahresendwert 2021. Wesentliche Treiber für den Anstieg waren Fremdwährungseffekte, organisches Wachstum sowie Bonitäts-Herabstufungen der Staaten Russland, Belarus und Ukraine. Dem gegenüber reduzierten sich die RWAs aufgrund des Verkaufs der bulgarischen Konzerneinheiten. Bedingt durch den zusätzlichen Aufwand für kreditbezogene, portfolio-basierte Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten und Annullierungen in Polen erhöhte sich das operationelle Risiko im Advanced Measurement Approach (AMA) unterjährig um bis zu € 3.252 Millionen. Zum 1. Dezember 2022 wurde der AMA jedoch zurückgelegt, was auf Gruppenebene einen RWA-Aufschlag in Höhe von € 1.500 Millionen verglichen mit den Anforderungen aus dem Standardansatz (STA) zur Folge hatte. Darüber hinaus ergab sich beim Marktrisiko ein Anstieg um € 1.936 Millionen, was im Wesentlichen auf eine neue Berechnungsmethodik bei der strukturellen offenen Devisenposition zurückzuführen war. Unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses ergaben sich eine harte Kernkapitalquote (transitional) von 16,0 Prozent (plus 2,9 Prozentpunkte), eine Kernkapitalquote (transitional) von 17,7 Prozent (plus 2,8 Prozentpunkte) und eine Eigenmittelquote (transitional) von 20,2 Prozent (plus 2,6 Prozentpunkte). Die Kapitalquoten auf Basis einer Vollanwendung der CRR (fully loaded) beliefen sich auf 15,6 Prozent (harte Kernkapitalquote), 17,3 Prozent (Kernkapitalquote) und 20,0 Prozent (Eigenmittelquote). Forschung und Entwicklung Digitalisierung Ein zentrales Thema der fortschreitenden Digitalisierung für Banken ist die wachsende Relevanz des Mobile Bankings. Während die Marktdurchdringung (die Quote für die aktive Nutzung des Mobile Bankings) in der RBI 2021 53 Prozent betrug, belief sich diese Ende 2022 auf 60 Prozent, wobei diese Kennzahl von Markt zu Markt variiert. Die Akzeptanz der Online-Kredite blieb hoch: 2021 wurden 49 Prozent der vertriebenen Kredite über digitale Kanäle initiiert, 2022 gab es einen leichten Anstieg auf 56 Prozent (wovon 44 Prozent end-to-end digital vertrieben wurden). Im Angebot für Privatkunden und Kleinunternehmen fokussiert die RBI stark darauf, die Kernprodukte sowie die zugehörigen Prozesse (Konten, Zahlungsdienste/Karte und Kredite) vollständig (End-to-end) zu digitalisieren. Gemeinsam mit der zeitgleichen Optimierung des Filialnetzes erwartet die RBI dadurch jährliche Kosteneinsparungen sowie zusätzliche Erträge. Darüber hinaus hat die RBI mit der Umsetzung ihrer Bestrebungen begonnen, vermehrt Produkte sowie einzelne Produktkomponenten zentral zu entwickeln und allen Banken der Gruppe zur Verfügung zu stellen. Auch durch diese Initiative werden geringere Aufwendungen erwartet. Neben den Kostenvorteilen soll dadurch auch die Dauer, bis die fünf wesentlichen Produkte über die ganze Gruppe vollständig digitalisiert sind, deutlich verkürzt werden (Girokonto, Kreditkarte, Verbraucherkredit sowie Kontokorrentkonto und Darlehen für KMU). Auch für Firmen- und institutionelle Kunden ist Digitalisierung ein zentrales Thema. Hier konnte die RBI seit Ende 2019 eine Reihe von Produkten und Services auf der myRaiffeisen Plattform digitalisieren. Dazu zählen etwa ein digitaler KYC-Prozess (eKYC) für Unternehmen und institutionelle Kunden, digitale Kontoeröffnung (Group eAccount Opening), digitale Exportfinanzierung (eSpeedtrack) sowie weitere Leistungen wie z. B. eFinance, eGateway, eArchive und das digitale Payment Questionnaire für Korrespondenzbankkunden (ePIC). Im Jahr 2022 wurde die Plattform um eTradeOn, ein Modul, das es Kunden erlaubt, Garantien online abzuwickeln, ergänzt. Mit dem Group eAccount Opening wurde 2021 erstmals ein Produkt im gesamten Konzern gleichzeitig eingeführt, ein wichtiger Erfolg bei der Harmonisierung des digitalen Angebots und Erlebnisses für Firmen- und institutionelle Kunden in der ganzen Region. Die jüngsten Nutzungsdaten zeigen, dass das digitale Angebot der RBI bei den Kunden gut ankommt – so wurden 2022 in Österreich rund 59 Prozent der Neu-Kontoeröffnungen bei der RBI digital initiiert (53 Prozent im Jahr 2021) und 82 Prozent der Neukunden durch den vollständig digitalen eKYC-Prozess verifiziert (56 Prozent im Jahr 2021). Das Mitte 2021 eingeführte ePIC wurde von den Kunden sehr gut angenommen und wird inzwischen ausschließlich digital angeboten. R-Flex, eine individuell anpassbare, digitale Inhouse-Lösung mit dem Ankerprodukt FX Spot, die sich an Firmen- und KMU-Kunden sowie an Privatpersonen richtet, verzeichnete 2022 sein erstes gewinnbringendes Jahr. Bislang nutzen rund 4.500 Kunden in Rumänien und Kroatien die Lösung, die in Zukunft auf weitere Märkte ausgerollt werden soll. IT Die RBI setzt zunehmend auf den Einsatz von Cloud-Technologien, um die Effizienz und Resilienz betrieblicher Abläufe zu erhöhen, Entwicklern mehr Flexibilität zu bieten und Markteinführungszeiten zu verkürzen und flexibler zu gestalten. 2022 erreichte die Cloud-Adoptionsrate (Anteil der Anwendungen in der Cloud) mit 42 Prozent auf Ebene der Konzernzentrale und 29 Prozent auf Ebene der Netzwerkbanken eine deutliche Steigerung gegenüber 2021 mit 27 bzw. 4 Prozent. Um die Verwendung von IT-Lösungen in der gesamten Gruppe zu fördern, implementierte die RBI bisher mehr als 380 Standard Application Programming Interfaces (APIs). Die RBI strebt danach, zu den Top-IT-Arbeitgebern in der Region zu gehören und unterstützt und engagiert sich daher aktiv im lokalen Ökosystem. Mit 42Vienna, einer innovativen Coding School mit Fokus auf Peer-to-Peer und projektbasiertem Lernen, installierte die RBI ein in Österreich einmaliges Programm. Von Anfang an hatten die 132 teilnehmenden IT-Talente die Möglichkeit, Theorie und Praxis im Zuge ihres dreijährigen Ausbildungsprogramms miteinander zu verbinden. Internes Kontroll- und Risikomanagement-System im Hinblick auf den Konzern-Rechnungslegungsprozess Eine ausgewogene und vollständige Finanzberichterstattung ist für die RBI und ihre Organe ein wichtiges Ziel. Die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften ist dabei eine selbstverständliche Grundvoraussetzung. Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Einrichtung und Ausgestaltung eines den Anforderungen des Unternehmens entsprechenden internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems im Hinblick auf den gesamten Rechnungslegungsprozess. Dieses ist im unternehmensweiten Rahmenwerk für das Interne Kontrollsystem (IKS) eingebettet. Das interne Kontrollsystem soll effektive und laufend verbesserte interne Kontrollen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung gewährleisten. Das Kontrollsystem ist neben der Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften auch auf die Schaffung optimaler Bedingungen für spezifische Kontrollmaßnahmen zur Vermeidung unabsichtlicher Fehldarstellungen ausgerichtet. Kontrollumfeld Für den Konzern besteht ein internes rechnungslegungsbezogenes Kontrollsystem mit einem Anweisungswesen in Form von Direktiven und Anweisungen für wichtige Themenbereiche als zentrales Element. Dies umfasst: die Kompetenzordnung für die Genehmigung von Konzern- und Unternehmensdirektiven sowie Abteilungs- und Bereichsanweisungen, Prozessbeschreibungen für die Erstellung, Qualitätsüberprüfung, Genehmigung, Veröffentlichung, Implementierung und Überwachung von Direktiven und Anweisungen inklusive entsprechender Kontrollschritte sowie Regelungen für die Überarbeitung bzw. die Außerkraftsetzung von Direktiven und Anweisungen. Für die Implementierung der Konzernanweisungen ist die Geschäftsleitung der jeweiligen Konzerneinheiten verantwortlich. Die Überwachung der Einhaltung dieser Konzernregelungen erfolgt durch die Abteilung Group Consolidation sowie durch die Konzern- und die lokale Revision. Erstellt wird der Konzernabschluss von der Abteilung Group Consolidation (Bereich Group Accounting), angesiedelt im CFO-Bereich unter dem CEO. Die zugehörigen Verantwortlichkeiten sind im Rahmen einer eigenen Konzernfunktion gruppenweit definiert. Risikobeurteilung Wesentliche Risiken in Bezug auf den Konzern-Rechnungslegungsprozess werden durch den Vorstand evaluiert und überwacht. Komplexe Bilanzierungsgrundsätze können zu einem erhöhten Fehlerrisiko führen, dasselbe gilt für unterschiedliche Grundsätze für die Bewertung, insbesondere für die im Konzern essenziellen Finanzinstrumente. Darüber hinaus birgt auch ein schwieriges Geschäftsumfeld das Risiko wesentlicher Fehler in der Berichterstattung. Für verschiedene Aktiv- und Passivposten, für die kein verlässlicher Marktwert ermittelbar ist, müssen im Rahmen der Erstellung eines Konzernabschlusses Schätzungen vorgenommen werden. Dies gilt speziell für das Kreditgeschäft, Beteiligungen und Firmenwerte. Auch beim Sozialkapital, bei Rückstellungen für Rechtsrisiken und bei der Bewertung von Wertpapieren liegen Einschätzungen zugrunde. Kontrollmaßnahmen Die Erstellung der einzelnen Finanzinformationen erfolgt dezentral in den jeweiligen Konzerneinheiten nach den Vorgaben der RBI, wobei die Berechnung von Teilen der Wertminderungen nach IFRS 9 zentral erfolgt. Die für das Rechnungswesen verantwortlichen Mitarbeiter und die Geschäftsleiter der Konzerneinheiten sind für die vollständige Abbildung und korrekte Bewertung aller Transaktionen verantwortlich. Es liegt in der Verantwortung der lokalen Geschäftsführung, dass die vorgeschriebenen internen Kontrollmaßnahmen, z. B. Funktionstrennungen oder das Vier-Augen-Prinzip, umgesetzt werden. Die Abstimmungs- und Validierungskontrollen sind innerhalb der gesamten Rechnungslegungsprozesse in die Aggregations-, Berechnungs- und Bewertungsaktivitäten eingebettet. Besonderes Augenmerk wird auf die Kontrollen in den für den Abschluss wesentlichen Kernprozessen gelegt. Dabei handelt es sich vorwiegend um bewertungsrelevante Prozesse, deren Resultate einen wesentlichen Einfluss auf den Abschluss haben (z. B. Bewertung von Kreditrisikovorsorgen, derivative Produkte, Beteiligungen, Personalrückstellungen, Marktrisiko). Konsolidierung Die Übermittlung der Abschlussdaten erfolgt überwiegend durch automatisierte Übertragung in das Konsolidierungssystem IBM Cognos Controller jeweils im Jänner des Folgejahres. Das System ist in Bezug auf die IT-Sicherheit durch die restriktive Vergabe von Berechtigungen geschützt. Die von den Konzerneinheiten eingelangten Abschlussdaten werden in der Abteilung Group Consolidation durch den für die jeweilige Konzerneinheit verantwortlichen Key Account Manager zunächst auf Plausibilität überprüft. Kontrollaktivitäten auf Konzernebene umfassen die Analyse und gegebenenfalls die Anpassung der von den Konzerneinheiten vorgelegten Finanzabschlüsse. Dabei werden die Ergebnisse der Abschlussbesprechungen mit Vertretern der Einzelgesellschaften und die Anmerkungen aus externen Prüfungen berücksichtigt. In den Gesprächen werden sowohl die Plausibilität des Reporting Packages als auch kritische Einzelsachverhalte der Konzerneinheiten diskutiert. Im Konsolidierungssystem erfolgen die weiteren Konsolidierungsschritte. Diese umfassen u. a. die Kapitalkonsolidierung, die Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie die Schuldenkonsolidierung. Abschließend werden allfällige Zwischengewinne durch Konzernbuchungen eliminiert. Die Erstellung der nach IFRS und BWG/UGB geforderten Anhangangaben bildet den Abschluss der Konsolidierung. Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewendet, um sicherzustellen, dass potenzielle Fehler oder Abweichungen in der Finanzberichterstattung vermieden bzw. entdeckt und korrigiert werden. Die Kontrollmaßnahmen reichen von der Durchsicht der Periodenergebnisse durch das Management bis zur Überleitung von Konten und zur Analyse der Prozesse im Rechnungswesen. Der Konzernabschluss wird samt Lagebericht im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats behandelt und darüber hinaus dem gesamten Aufsichtsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Information und Kommunikation Grundlage für den Konzernabschluss sind standardisierte, konzernweit einheitliche Datenanforderungen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsstandards werden im RBI Group Accounts Manual definiert bzw. erläutert und sind für die Erstellung der Abschlussdaten verbindlich. Die Anweisungen an die Konzerneinheiten betreffend Details zu Bewertungsmaßnahmen im Bereich des Kreditrisikos und ähnlicher Fragestellungen erfolgen im Rahmen von Konzerndirektiven. Änderungen in den Anweisungen und Standards werden den betroffenen Einheiten in regelmäßigen Schulungen kommuniziert. Im jährlich erscheinenden Geschäftsbericht werden die konsolidierten Ergebnisse in Form eines vollständigen Konzernabschlusses dargestellt. Zusätzlich wird ein Konzern-Lagebericht erstellt, in dem eine verbale Erläuterung der Konzernergebnisse gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Unterjährig wird monatlich auf konsolidierter Basis an das Konzern-Management berichtet. Die veröffentlichten Zwischenberichte – sie entsprechen den Bestimmungen des IAS 34 – werden quartalsweise erstellt. Zu veröffentlichende Konzernabschlüsse werden von leitenden Mitarbeitern und den Vorstandsmitgliedern vor Weiterleitung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats einer abschließenden Würdigung unterzogen. Für das Management werden darüber hinaus Analysen zum Konzernabschluss zusammengestellt, ebenso erfolgen periodisch Vorschaurechnungen für den Konzern. Der von der Abteilung Group Planning, Reporting & Analysis durchgeführte Budgetierungs- und Kapitalplanungsprozess schließt auch die Erstellung von Konzernbudgets auf Dreijahresbasis ein. Überwachung Die Finanzberichterstattung ist ein Schwerpunktthema im IKS, in dem die Rechnungslegungsprozesse einer risikobasierten Priorisierung und Kontrolle unterzogen werden und deren Ergebnisse in tourlichen Berichten dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vorgelegt werden. Darüber hinaus hat der Prüfungsausschuss den Rechnungslegungsprozess zu überwachen. Die Verantwortung für die unternehmensweite fortlaufende Überwachung obliegt dem Vorstand. Die internen Kontrollsysteme basieren auf drei Verteidigungslinien (lines of defense). Die First line of defense bilden die Fachbereiche, in der die Abteilungsleiter für die Überwachung ihrer Geschäftsfelder und die Einrichtung einer entsprechenden Kontrollumgebung zuständig sind. Hier werden gemäß den dokumentierten Prozessen in regelmäßigen Abständen Kontrollaktivitäten und Plausibilisierungsprüfungen vorgenommen. Die zweite Verteidigungslinie wird durch themenspezifische Spezialbereiche abgedeckt. Das sind zum Beispiel Compliance, Data Quality Governance, Operational Risk Controlling oder Security & Business Continuity Management. Sie sollen in erster Linie die Fachbereiche bei den Kontrollschritten unterstützen, die Durchführung der Kontrollen überprüfen und State-of-the-art-Praktiken in die Organisation einbringen. Als dritte Stufe ist die interne Revision in den Überwachungsprozess involviert. Die Revisionsfunktion wird vom Bereich Group Internal Audit sowie von der jeweiligen internen Revision der Konzerneinheiten wahrgenommen. Für sämtliche Revisionsaktivitäten gelten die konzernweit verbindlichen revisionsspezifischen Regelwerke (Group Audit Standards), die auf den Mindeststandards für die interne Revision der Österreichischen Finanzmarktaufsicht sowie internationalen Best Practices basieren. Zusätzlich gelten die internen Regelungen des Bereichs Group Internal Audit (insbesondere auch die Audit Charter). Die Konzernrevision überprüft unabhängig und regelmäßig die Einhaltung der internen Vorschriften in den Konzerneinheiten der RBI. Die Leitung des Bereichs Group Internal Audit berichtet direkt an den Vorstand mit zusätzlichen Berichtspflichten an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates und die Mitglieder des Prüfungsausschusses. Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte Die folgenden Angaben erfüllen die Bestimmungen des § 243a Abs 1 UGB: (1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2022 € 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien aufgeteilt. Davon sind zum Stichtag 31. Dezember 2022 510.450 (31. Dezember 2021: 322.204 Stück) Stück eigene Aktien, sodass sich zum Bilanzstichtag 328.429.171 Aktien im Umlauf befanden. Für weitere Angaben wird auf den Anhang zu Punkt (30) Eigenkapital verwiesen. (2) Die Satzung enthält keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Die Raiffeisen-Landesbanken und unmittelbare und mittelbare Tochtergesellschaften der Raiffeisen-Landesbanken sind Parteien eines Syndikatsvertrags in Bezug auf die RBI AG (Syndikatsvereinbarung). In dieser Syndikatsvereinbarung ist u. a. neben einer Stimmbindung und Vorkaufsrechten insbesondere geregelt, dass seit Ablauf des Zeitraums von drei Jahren ab Wirksamkeit der Verschmelzung der RZB AG mit der RBI AG, somit nunmehr seit 18. März 2020, Verkäufe von durch die Raiffeisen-Landesbanken gehaltenen RBI-Aktien (mit wenigen Ausnahmen) nicht möglich sind (Lock-Up-Periode), wenn dadurch die zusammengerechnete Beteiligung der Raiffeisen-Landesbanken an der RBI AG (unmittelbar und/oder mittelbar) 40 Prozent (zuvor: 50 Prozent) des Grundkapitals zuzüglich einer Aktie unterschreiten würde. (3) Die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG hält direkt und indirekt gesamt rund 22,6 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft. Weiters sind den Raiffeisen-Landesbanken und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften aufgrund der Syndikatsvereinbarung in Bezug auf die RBI AG die unmittelbar bzw. mittelbar gehaltenen Stimmrechte aus insgesamt 193.449.778 Aktien, entsprechend einem Stimmrechtsanteil von rund 58,81 Prozent, jeweils wechselseitig gemäß §§ 130 und 133 Z 7 BörseG als gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern iSd § 1 Z 6 ÜbG zuzurechnen. Die restlichen Aktien der RBI AG befinden sich im Streubesitz. Dem Vorstand sind keine weiteren direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital bekannt, die zumindest 10 Prozent betragen. (4) Die Satzung enthält keine besonderen Kontrollrechte von Aktieninhabern. Gemäß Syndikatsvereinbarung für die RBI AG können neun Mitglieder des Aufsichtsrats der RBI AG durch die Raiffeisen-Landesbanken nominiert werden. Neben den von den Raiffeisen-Landesbanken nominierten Mitgliedern sollen dem Aufsichtsrat der RBI AG drei nicht der Raiffeisen Bankengruppe Österreich zurechenbare unabhängige Vertreter des Streubesitzes angehören. (5) Es besteht keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer. (6) Laut Satzung können Personen, die das 68. Lebensjahr vollendet haben, nicht zum Mitglied des Vorstands bestellt oder für eine weitere Funktionsperiode wiederbestellt werden. Für den Aufsichtsrat gilt, dass Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, nicht zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt oder für eine weitere Funktionsperiode wiedergewählt werden können. Mitglied des Aufsichtsrats kann ferner keine Person sein, die insgesamt bereits acht Aufsichtsratsmandate in börsenotierten Gesellschaften innehat. Der Vorsitz im Aufsichtsrat einer börsenotierten Gesellschaft zählt dabei doppelt. Von dieser Beschränkung kann die Hauptversammlung durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen absehen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Jede zur Wahl gestellte Person, die mehr Aufsichtsratsmandate oder -vorsitze in börsenotierten Gesellschaften innehat, hat dies der Hauptversammlung gegenüber offenzulegen. Darüber hinaus bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine andere Mehrheit vorschreiben, die Hauptversammlung ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen fasst. In Fällen, in denen das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, erfolgt dies mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Aufgrund dieser Bestimmung können Aufsichtsratsmitglieder mit einfacher Mehrheit vorzeitig abberufen werden. Der Aufsichtsrat kann Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, beschließen. Dieses Recht kann an Ausschüsse delegiert werden. Darüber hinaus bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen über die Änderung der Satzung der Gesellschaft. (7) Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis längstens 2. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu € 501.632.920,50 durch Ausgabe von bis zu 164.469.810 Stück neuen, auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs 6 AktG) und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt oder (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten (Bezugsrechtsausschluss). Die (i) Ausnützung des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts bei Kapitalerhöhung gegen Bareinlage sowie die (ii) Durchführung des in der Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 beschlossenen bedingten Kapitals (siehe unten) zur Gewährung von Umtausch- und Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen dürfen insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Die Ausnützung des genehmigten Kapitals in Form einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage ist von dieser Einschränkung nicht umfasst. Von dieser Ermächtigung vom Juni 2019 zur Ausnützung des genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Das Grundkapital ist gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu € 100.326.584,- durch Ausgabe von bis zu 32.893.962 Stück auf Inhaber lautenden Stammaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als von einem unentziehbaren Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch gemacht wird, das die Gesellschaft den Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen, die auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 20. Oktober 2020 ausgegeben werden, auf Aktien einräumt, oder im Falle einer in den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht, diese Wandlungspflicht zu erfüllen ist, und, in beiden Fällen, der Vorstand nicht beschließt, eigene Aktien zuzuteilen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grundlage der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung haben eine Dividendenberechtigung, die den zum Zeitpunkt der Ausgabe an der Börse gehandelten Aktien entspricht. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 ermächtigte den Vorstand ferner, gemäß § 174 Abs 2 AktG innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 19. Oktober 2025, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auch in mehreren Tranchen, Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht in Aktien der Gesellschaft verbunden ist, oder Wandelschuldverschreibungen mit Wandlungspflicht (bedingte Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG), inklusive Wandelschuldverschreibungen, die die Anforderungen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in der jeweils geltenden Fassung erfüllen, unter gänzlichen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auszugeben. Die Ermächtigung umfasst die Begebung von Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu € 1.000.000.000,- mit Umtausch- oder Bezugsrecht auf bis zu 32.893.962 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit dem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu € 100.326.584,-. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grundlage der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibungen darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Der Vorstand wurde in diesem Zusammenhang ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabe- und Ausstattungsmerkmale sowie die Emissionsbedingungen der Wandelschuldverschreibungen festzulegen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Wandlungszeitraum, Wandlungsrechte und -pflichten, Wandlungsverhältnis sowie Wandlungspreis. Die Wandelschuldverschreibungen können auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der Währung der Vereinigten Staaten von Amerika sowie in der Währung jedes anderen OECD-Mitgliedstaates begeben werden. Die Wandelschuldverschreibungen können auch durch eine zu 100 Prozent im direkten oder indirekten Eigentum der Raiffeisen Bank International AG stehenden Gesellschaft ausgegeben werden. Für diesen Fall wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft eine Garantie für die Wandelschuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte in auf Inhaber lautende Stammaktien der Raiffeisen Bank International AG zu gewähren sowie im Falle einer in den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht die Erfüllung der Wandlungspflicht in auf Inhaber lautende Stammaktien der Raiffeisen Bank International AG zu ermöglichen; dies unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen. Bis dato wurden keine Wandelschuldverschreibungen ausgegeben. Die Hauptversammlung vom 31. März 2022 ermächtigte den Vorstand nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien, wobei mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Erwerb auch außerbörslich unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre erfolgen kann. Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf insgesamt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin bis zum 30. September 2024, begrenzt. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt € 3,05 pro Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 Prozent über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen 10 Handelstage liegen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke – mit Ausnahme des Wertpapierhandels – durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Der Vorstand wurde weiters gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage, beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland erfolgt. Weiters kann für den Fall, dass künftig Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden, das Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen werden, um (eigene) Aktien an solche Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die von dem ihnen gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen gewährten Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht haben, sowie im Falle einer in den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht, um diese Wandlungspflicht zu erfüllen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 31. März 2027. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 beschlossene Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwendung auch auf den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien. Seither wurden weder aufgrund der ersetzten Ermächtigung vom Oktober 2020 noch aufgrund der nunmehr aufrechten Ermächtigung vom März 2022 eigene Aktien erworben. Die Hauptversammlung vom 31. März 2022 ermächtigte den Vorstand ferner nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 7 AktG, zum Zweck des Wertpapierhandels, der auch außerbörslich durchgeführt werden darf, für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 30. September 2024, eigene Aktien zu erwerben, wobei der Handelsbestand der zu diesem Zweck erworbenen Aktien am Ende jeden Tages 5 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf. Der Gegenwert für die zu erwerbenden Aktien darf die Hälfte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht unter- und das Doppelte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht überschreiten. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels. Seither wurden weder aufgrund der ersetzten Ermächtigung vom Oktober 2020 noch aufgrund der nunmehr aufrechten Ermächtigung vom März 2022 eigene Aktien erworben. (8) Es bestehen folgende bedeutende Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden: Die RBI AG ist Versicherungsnehmer einer gruppenweit gültigen D&O-Versicherung. Im Fall einer Verschmelzung mit einem anderen Rechtsträger endet der Versicherungsvertrag automatisch zum Ablauf jener Versicherungsperiode, in der die Verschmelzung wirksam wird. In diesem Fall besteht Versicherungsschutz nur für Schadenersatzansprüche aus vor der Verschmelzung begangenen Pflichtverletzungen, die dem Versicherer vor der Beendigung der gruppenweiten D&O-Versicherung der RBI AG gemeldet werden. Die RBI AG ist Mitglied des Fachverbands der Raiffeisenbanken. Bei einem Kontrollwechsel in der RBI AG, in dessen Rahmen Gesellschafter von außerhalb der Raiffeisen Bankengruppe Österreich die Kontrolle erlangen, können die Mitgliedschaften im Fachverband der Raiffeisenbanken, im Raiffeisen-IPS gemäß Art 113 Abs 7 CRR, bei der Österreichischen Raiffeisen Sicherungseinrichtung eGen und in der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich enden. Die RBI AG übt weiters die Zentralinstitutsfunktion der Raiffeisen Bankengruppe auf Bundesebene aus. Bei einem Kontrollwechsel in der RBI AG können Verträge, die damit zusammenhängen (Zentralinstitut im Liquiditätsverbund nach § 27a BWG), enden bzw. sich ändern. Refinanzierungsverträge der Gesellschaft und Verträge über Finanzierungen Dritter an Tochtergesellschaften, die von der Gesellschaft garantiert werden, sehen teilweise im Fall eines Kontrollwechsels vor, dass die Kreditgeber eine vorzeitige Rückzahlung der Finanzierungen verlangen können. (9) Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. Risikomanagement Für Informationen zum Risikomanagement wird auf den Risikobericht im Konzernabschluss verwiesen. Corporate Governance Weitere Informationen dazu befinden sich im Geschäftsbericht im Kapitel Corporate-Governance-Bericht sowie auf der Website der RBI (www.rbinternational.com → Investoren → Corporate Governance und Vergütung). Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht Die gemäß NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) nach § 267a UGB zu erstellende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erfolgt als eigenständiger nichtfinanzieller Bericht (Nachhaltigkeitsbericht). Der Bericht mit ausführlichen Informationen zu den Entwicklungen im Nachhaltigkeitsmanagement wird auf der Website unter www.rbinternational.com → Nachhaltigkeit & ESG → Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht und enthält auch die Angaben nach § 243b UGB für das Mutterunternehmen. Human Resources Der Bereich Group People & Organisational Innovation (P&OI) vereint Human Resources (HR) und Organisational Development & Innovation. P&OI spielt für die RBI in der Umsetzung ihrer Strategie und Unternehmensziele eine zentrale Rolle. Der Fokus liegt dabei einerseits auf der effizienten und reibungslosen Abwicklung von Prozessen im Personalwesen wie etwa Datenadministration, Vertragserstellung oder Rekrutierung. Andererseits zeichnet der Bereich für Personalentwicklung, Karrieremanagement sowie Aus- und Weiterbildung verantwortlich. Der Angriffskrieg auf die Ukraine hatte 2022 erhebliche Auswirkungen auf die Agenda von P&OI. Unmittelbar nach Ausbruch des Krieges wurden innerhalb der RBI zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung von ukrainischen Flüchtenden entwickelt und umgesetzt. Das Business Continuity Management (BCM) der Raiffeisen Bank JSC in der Ukraine führte – unterstützt durch die korrespondierende Funktion in der Konzernzentrale – Evakuierungen durch. Innerhalb kurzer Zeit bildete sich ein Team aus den Bereichen BCM und HR unter der Leitung der lokalen Chief Operations Officer der Nachbarländer (Polen, Rumänien, Slowakei und Ungarn), um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ihre Familien auf ihrem Fluchtweg zu unterstützen. Dazu zählten etwa Erste Hilfe an der Grenze, Transport, Unterbringungen und Mahlzeiten. Um ein koordiniertes Vorgehen innerhalb der RBI zu gewährleisten und Hilfsangebote zu vernetzen, wurde von der Group Task Force eine zentrale Steuerungs- und Koordinierungsstelle eingerichtet. Die Raiffeisen Bank JSC in der Ukraine leistete ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Unterstützung in Form von einmaligen finanziellen Zuwendungen und psychologischer Betreuung. Ukrainischen Kolleginnen und Kollegen, die ihr Land verlassen mussten, bot die Group Task Force in allen Raiffeisen-Ländern dringend notwendige Unterstützung, um im neuen Land Fuß fassen zu können. Durch die schnelle unbürokratische Hilfe konnten Sicherheit, notwendige Information und ein geschützter Raum zur Neuorientierung angeboten werden. Das Informationspaket umfasste Themen wie „Allgemeine Information und rechtliche Anforderungen“, „medizinischer Zugang und psychologische Unterstützung“, „Kindergarten/Schulen, Ausrüstung“ und „Arbeitsmarkt für Ehepartner“. Weiters wurde eine 24/7-Hotline eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ihre Familien wurden an der Grenze abgeholt, wo ihnen Notfallkits übergeben und Unterkünfte mit Verpflegung zur Verfügung gestellt wurden. Zudem gab es Unterstützungsangebote bei der Wohnungssuche sowie den Fonds „Colleagues for Colleagues“, über den kleinere Gemeinschaftsprojekte unterstützt wurden. Seit dem 25. Februar 2022 konnten so über 1.000 Familien bzw. über 3.000 Personen unterstützt und versorgt werden. Ein weiterer Schwerpunkt in der Konzernzentrale war 2022 die Mitarbeiter- und Führungskräfteentwicklung. Die Entwicklungen in der Arbeitswelt, die sich aus der Digitalisierung, aber auch aus Veränderungen durch die Pandemie ergeben, haben zu einer Verschiebung der Erwartungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt. Nicht zuletzt zeigen sich diese veränderten Erwartungen an den Erfordernissen, wie das Unternehmen zu führen, die Zusammenarbeit zu fördern und Teamgeist zu schaffen ist. All diese Erwartungen betreffen letztlich auch Fragen der Mitarbeiterbindung und -entwicklung, aber auch der Attraktivität der RBI für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber. Führungskräfte und ihre Denkweise sind ein wichtiger Hebel für die kulturelle Entwicklung und einen erfolgreichen Wandel. P&OI unterstützt Führungskräfte dabei, ein sicheres, wertschätzendes und gesundes Arbeitsumfeld zu gestalten. Daraus wurde „Conscious Leadership“ als eine strategische Kerninitiative für die kommenden Jahre abgeleitet, um folgende Ziele zu erreichen: Förderung des Selbstbewusstseins (Sich-Seiner-Selbst-Bewusstsein) von Führungskräften und Teams, um das Verständnis für die Auswirkungen eines Führungsstils auf das Team, den Geschäftserfolg und die Kultur zu verbessern. Übertragung der im Rahmen dieser Initiative vermittelten Denkweisen in konkrete Verhaltensweisen, Werkzeuge und Routinen, die die Unternehmenskultur widerspiegeln, die in der RBI gelebt werden soll. Führungskräften soll der Raum gegeben werden, sich intensiv mit ihren Stärken und Grundwerten auseinanderzusetzen, diese in unterschiedlichen Situationen kennenzulernen und zu erleben. Durch das Programm sollen Rahmenbedingungen für ein bewusstes und werteorientiertes Handeln geschaffen werden und dazu beitragen, das Leben und Erleben von Werten schrittweise in der RBI zu verankern. Die Zielgruppen nahmen dazu an Schulungen zu den Themen „Erkenne dich selbst“, „Selbsterkenntnis individueller Stärken“, „Umgang mit schwierigen Gesprächen und Feedback“, „Aufbau von Vertrauen“ und „Aufrechterhaltung der Energie für Resilienz, Inklusion und Diversität“ teil. Aufgrund der in den vergangenen zwei Jahren deutlich zunehmenden Verbreitung hybrider Arbeitsformen wurde die Lernreise „Führungskultur für ein hybrides Arbeitsumfeld“ konzipiert, um die wichtigsten sich daraus ergebenden Herausforderungen zu bewerten und Lösungen dafür zu entwickeln. Die Workshops boten den Führungskräften eine wichtige Plattform für den Austausch von Ideen über die wirkungsvollsten Praktiken bei der Führung eines Teams in einem hybriden Umfeld. Die RBI legt großen Wert auf die Weiterentwicklung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dabei unterstützt, gefördert und gefordert werden. Im Rahmen des Annual Leadership Review (ALR)-Prozesses werden in einem strukturierten Ansatz potenzielle interne Nachfolgekandidatinnen und -kandidaten für Führungspositionen identifiziert. Der Erfolg dieses kontinuierlichen Prozesses zeigt sich bis hin zur Vorstandsbesetzung in den Tochterbanken in Zentral- und Osteuropa, die zu rund 75 Prozent mit internen Kandidatinnen und Kandidaten erfolgt. Entwicklung Personalstand Zum 31. Dezember 2022 beschäftigte die RBI mit 44.414 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente) um 1.771 Personen weniger als Ende 2021. Die größten Rückgänge ergaben sich in Bulgarien aufgrund des Verkaufs der Raiffeisenbank (Bulgaria) EAD und ihrer Tochtergesellschaft Raiffeisen Leasing Bulgaria EOOD (minus 2.404) und in der Ukraine (minus 1.178). Die größten Zuwächse verzeichneten Serbien (plus 860) aus der Akquisition der Crédit Agricole Srbija AD, Rumänien (plus 298), Russland (plus 210) und die Konzernzentrale (plus 206). Ausblick Konjunkturaussichten Nach der in vielen Ländern erwarteten leichten Rezession im Winterhalbjahr 2022/23 ist spätestens ab der Jahresmitte 2023 wieder mit einer moderaten konjunkturellen Aufwärtsbewegung zu rechnen. Industrielle Lieferengpässe haben bereits im Verlauf des Jahres 2022 deutlich abgenommen und sollten 2023 keinen nennenswerten Belastungsfaktor mehr darstellen. Verpflichtende Mengenbeschränkungen des Gasverbrauchs konnten im Winter 2022/23 vermieden werden. Zu Beginn des Winters 2023/24 dürften die Gasspeicher in geringerem Maße gefüllt sein als im Jahr zuvor. Weiterhin sollten jedoch erhöhte Preise ausreichen, um die Nachfrage in Einklang mit dem knapperen Angebot zu bringen. Die monatlichen Inflationsraten erreichten im Spätherbst bzw. Ende 2022 vielfach den Höhepunkt, dürften im Jahresdurchschnitt aber weiterhin klar über den vor der Pandemie verzeichneten Niveaus liegen. Damit befinden sich insbesondere die westeuropäischen Länder in einem Stagflationsumfeld. Ein schnelles Ende des Krieges in der Ukraine scheint aus heutiger Sicht unwahrscheinlich. Bei Ausbleiben einer weiteren substanziellen militärischen Eskalation sind jedoch keine zusätzlichen negativen Implikationen für die Konjunktur in der Eurozone sowie in den CE/SEE-Ländern zu erwarten. Auch 2023 stellen Disruptionen bei der Energieversorgung das größte konjunkturelle Risiko dar, das jedoch aufgrund des witterungsbedingt geringeren Verbrauchs im Winter 2022/23 etwas geringer geworden ist. Alles in allem dürfte das Jahr 2023 von weiterhin erhöhter geopolitischer Unsicherheit und erhöhten Energiepreisen geprägt sein. Zentraleuropa Zur Jahreswende 2022/23 erwarten wir eine technische Rezession in Zentraleuropa (CE), die die Wachstumsrate des gesamten Jahres 2023 dämpfen wird. Wie bereits 2022 dürften eine stärkere Beeinträchtigung der Konsumentennachfrage und eine erhöhte Volatilität auf den Finanzmärkten zu beobachten sein, was zusätzlich auf der Konjunktur in CE lastet. Obwohl die Inflation im ersten Quartal des Jahres 2023 ihren Höhepunkt erreichen sollte, wird das Niveau historisch gesehen hoch bleiben. Dies stellt Regierungen und Zentralbanken vor weitere Herausforderungen und wird die Verbrauchernachfrage bremsen. Der größte Hoffnungsschimmer in der CE-Region bleiben die EU-Mittel, die zusätzlich zu den Mitteln aus dem vorherigen EU-Haushalt fließen und letztlich auch für Ungarn und Polen genehmigt wurden, auch wenn ihre Auszahlung noch an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Es wird unterstellt, dass die gesamte Region 2023 mit 1,0 Prozent wachsen wird (2022: 3,9 Prozent). Südosteuropa Die technische Rezession, die für die CE-Region erwartet wird, ist im dienstleistungsorientierten Südosteuropa (SEE) weniger ausgeprägt. Negative Auswirkungen werden jedoch von der Konjunktur in der Eurozone ausgehen, was sich in einigen Ländern der Region nicht zuletzt über den Zufluss der Auslandsüberweisungen bemerkbar machen wird. Die nach wie vor hohe Inflation, auch wenn sie im Jahresschnitt niedriger ausfallen dürfte als 2022, sollte einen fortgesetzt negativen Einfluss auf die Verbrauchernachfrage ausüben. Es wird prognostiziert, dass sich das BIP-Wachstum in der Region 2023 auf 2,1 Prozent abschwächt (2022: 4,4 Prozent). Einen unterstützenden Faktor für die gesamte Region stellen Transfers im Rahmen des NGEU-Fonds dar, da die konjunkturellen Effekte auch auf Nicht-EU-Länder ausstrahlen. Die EU-Mittel können teilweise auch zur Bewältigung aktueller Herausforderungen eingesetzt werden und somit die nationale Energiesicherheit unterstützen. Der Wirtschafts- und Investitionsplan der EU für den Westbalkan sollte insbesondere die Westbalkanregion weiter unterstützen. Osteuropa Die vom Krieg gezeichnete Wirtschaft der Ukraine wird wohl auch 2023 unter kriegsbedingten Zerstörungen leiden. Angesichts einer gewissen Anpassung der Wirtschaftstätigkeit an die Kriegsbedingungen und eines drastischen Rückgangs des BIP im Jahr 2022 besteht jedoch Spielraum für eine begrenzte Erholung (plus 1,8 Prozent). Die Abwärtsrisiken überwiegen jedoch und hängen von der weiteren Entwicklung des Krieges ab. Die Aussicht auf einen länger andauernden Konflikt impliziert ein hohes Leitzinsniveau im Jahr 2023, ebenso wie eine hohe Inflationsrate. In Belarus wird 2023 kaum Spielraum für eine konjunkturelle Erholung gesehen, weshalb trotz des vorangegangenen Rückgangs lediglich eine Stagnation der Wirtschaftsleistung prognostiziert wird. Da die Wirtschaft in Russland durch weitere Sanktionen zusätzlichen Beeinträchtigungen unterliegt, wird für das gesamte Jahr 2023 ein abermaliger Rückgang der Wirtschaftsleistung (minus 4 Prozent) unterstellt, womit das russische BIP 2023 etwas deutlicher zurückgehen würde als im Jahr zuvor (minus 3,5 Prozent). Nach den Ende 2022 erfolgten Zinssenkungen wird 2023 eine moderatere weitere Lockerung der geldpolitischen Ausrichtung erwartet. Zusätzliche Sanktionen der EU (Verbot russischer Ölprodukte und neuntes Sanktionspaket), die Preisobergrenze für russisches Öl durch die EU und G7 sowie niedrigere globale Energiepreise dürften den Außenhandelssektor 2023 beeinträchtigen. Zusätzliche Risiken für das Wirtschaftswachstum ergeben sich aus der Geschwindigkeit, mit der sich das Land an diese neuen Außenhandelsbeschränkungen anpasst. Dennoch ist ein geringerer BIP-Rückgang je nach Fortgang der „Kriegswirtschaft“ auch möglich. Österreich Die österreichische Konjunktur dürfte im Winterhalbjahr 2022/23 eine moderate Rezession durchleben. Der Industriesektor und der private Konsum dürften im Winterhalbjahr auf der Konjunktur lasten. Ab der Jahresmitte sollte die österreichische Wirtschaft jedoch wieder einen konjunkturellen Aufwärtstrend verzeichnen, der aber nicht sonderlich ausgeprägt ausfallen dürfte. Während vom Industriesektor bzw. den Investitionen wieder konjunkturelle Impulse zu erwarten sind, dürfte der private Konsum auch im späteren Verlauf des Jahres 2023 vergleichsweise wenig die Konjunktur stützen. Aufgrund des konjunkturellen Gegenwinds im Winterhalbjahr 2022/23 wird nur ein marginales BIP-Wachstum von 0,5 Prozent im Gesamtjahr 2023 unterstellt. Es wird davon ausgegangen, dass der Arbeitsmarkt trotz der konjunkturellen Schwächephase bzw. Rezession im Winter weiterhin eine robuste Entwicklung zeigt. Bankensektor Österreich Die im Jahr 2022 getroffenen regulatorischen Entscheidungen hinsichtlich der Kreditvergabestandards für Hypothekarkredite an Haushalte zeigten im zweiten Halbjahr 2022 bereits Auswirkungen in Form einer Abschwächung des Kreditwachstums in diesem Segment. Rund 50 Prozent der neu vergebenen Kredite im Haushaltsbereich in den letzten fünf Jahren sind variabel verzinst und die betreffenden Haushalte sind nun mit einem deutlichen Anstieg der Zinsbelastung konfrontiert. Dementsprechend könnte sich die Aktivaqualität in den kommenden Monaten etwas eintrüben. Eine Verlangsamung des Kreditwachstums im Unternehmensbereich ist ebenso möglich, nachdem die Wachstumsraten in diesem Segment im Jahr 2022 – vor allem im kurzfristigen Bereich – deutlich angestiegen sind. Das eingetrübte gesamtwirtschaftliche Umfeld dürfte sich im kommenden Jahr auch in den Bankbilanzen widerspiegeln. Dementsprechend ist mit moderat erhöhten Risikokosten für das Jahr 2023 zu rechnen. Ebenso zählt der österreichische Bankensektor zu den Sektoren mit den ausgeprägtesten finanziellen Verflechtungen mit Russland und bezog aus der CE/SEE-Region mit seinen Tochtergesellschaften im Jahr 2022 weiterhin über 50 Prozent des Nettogewinns. Bankensektor CEE Die Rentabilität der Banken in den CE/SEE-Kernmärkten dürfte abnehmen, da der durch die erhöhten Zinssätze bedingte Anstieg der Nettozinsspannen nachlässt, während die Einlagezinsen aufholen und die Emission teurer MREL-Anleihen zunimmt. Angesichts der Rezessionsrisiken und des Drucks auf die Realeinkommen der privaten Haushalte scheint auch ein Anstieg der Ausfälle wahrscheinlich. Darüber hinaus wird sich der Bankensektor an den Kosten der Unterstützung für Kreditnehmer beteiligen (Zahlungspausen, regulatorische Zinsobergrenzen) und zur Haushaltskonsolidierung beitragen (Windfall Taxes). Die unsicheren Wirtschaftsaussichten lassen die Banken bei der Vergabe neuer Kredite vorsichtiger werden, während die Verschärfung der makroprudenziellen Maßnahmen durch die Regulierungsbehörden (zusätzliche Kapitalpuffer usw.) die Wachstumsanreize weiter verringert. Eine selektive Expansion (auch in der ESG-Dimension) ist angesichts der Unterstützung durch europäische Fonds jedoch immer noch möglich. Ausblick der RBI für 2023 Der folgende Ausblick basiert auf der bestehenden geografischen Positionierung, die jeweiligen Angaben in Klammern beziehen sich auf die RBI ohne Russland und Belarus. Alle strategischen Optionen in Bezug auf Russland und Belarus werden weiter evaluiert. Der Zinsüberschuss dürfte im Jahr 2023 zwischen € 4,5 und € 4,7 Milliarden (€ 3,2 und € 3,4 Milliarden) und der Provisionsüberschuss zwischen € 2,4 und € 2,5 Milliarden (rund € 1,6 Milliarden) liegen. Wir gehen von einem Wachstum der Forderungen an Kunden in Höhe von 2 bis 4 Prozent (3 bis 5 Prozent) aus. Wir erwarten Verwaltungsaufwendungen zwischen € 3,6 und € 3,7 Milliarden (€ 2,9 und € 3,0 Milliarden), was zu einer Cost/Income Ratio von 48 bis 50 Prozent (55 bis 57 Prozent) führen dürfte. Die Neubildungsquote – vor Berücksichtigung von Overlays – dürfte bis zu 90 Basispunkte (bis zu 75 Basispunkte) betragen. Der Konzern-Return-on-Equity dürfte 2023 voraussichtlich bei rund 10 Prozent (rund 7 Prozent) liegen. Zum Jahresende 2023 erwarten wir eine harte Kernkapitalquote von über 15 Prozent (über 13,5 Prozent). Jegliche Entscheidung über eine Dividendenausschüttung wird von der Kapitalposition des Konzerns ohne Russland abhängen. Die mittelfristigen Ziele für Return-on-Equity und Ausschüttungsquote bleiben aufgrund der gegenwärtigen Unsicherheiten in Osteuropa ausgesetzt. Unter Annahme einer Endkonsolidierung der russischen Einheit zum Kurs-Buchwertverhältnis von Null. Jahresabschluss Bilanz AKTIVA 31.12.2022 31.12.2021 in € in € Tausend 1. Kassenbestand und Guthaben bei Zentralnotenbanken 20.375.942.400,39 16.563.589 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind 6.798.154.834,54 5.457.278 3. Forderungen an Kreditinstitute 13.491.489.613,76 10.933.167 a) Täglich fällig 1.448.055.463,37 1.294.594 b) Sonstige Forderungen 12.043.434.150,39 9.638.574 4. Forderungen an Kunden 29.863.729.682,22 31.778.841 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 4.793.366.823,95 3.642.532 a) Von öffentlichen Emittenten 159.656.336,67 176.759 b) Von anderen Emittenten 4.633.710.487,28 3.465.773 davon: eigene Schuldverschreibungen 2.501.811.305,12 1.344.006 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 859.071.525,95 507.019 7. Beteiligungen 58.940.501,86 52.489 davon: an Kreditinstituten 21.272.322,57 16.653 8. Anteile an verbundenen Unternehmen 9.674.953.064,13 10.707.510 davon: an Kreditinstituten 1.177.956.217,61 1.895.700 9. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 27.547.831,62 33.953 10. Sachanlagen 27.393.684,71 18.148 11. Sonstige Vermögensgegenstände 6.551.745.300,32 3.164.541 12. Rechnungsabgrenzungsposten 91.199.286,88 149.460 13. Aktive latente Steuern 1.077.440,76 481 Gesamt 92.614.611.991,09 83.009.008,67 PASSIVA 31.12.2022 31.12.2021 in € in € Tausend 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 35.300.133.983,96 35.764.018 a) Täglich fällig 5.532.066.872,63 3.765.261 b) Mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 29.768.067.111,33 31.998.756 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 23.097.485.148,04 22.461.732 a) Spareinlagen 0,00 0 b) Sonstige Verbindlichkeiten 23.097.485.148,04 22.461.732 aa) Täglich fällig 7.188.567.913,44 9.721.565 bb) Mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 15.908.917.234,60 12.740.167 3. Verbriefte Verbindlichkeiten 15.470.238.568,71 7.934.167 a) Begebene Schuldverschreibungen 13.419.345.352,04 6.612.904 b) Andere verbriefte Verbindlichkeiten 2.050.893.216,67 1.321.263 4. Sonstige Verbindlichkeiten 5.380.247.052,34 2.512.340 5. Rechnungsabgrenzungsposten 208.619.737,16 193.973 6. Rückstellungen 766.902.847,13 741.999 a) Rückstellung für Abfertigungen 51.038.727,13 67.038 b) Rückstellung für Pensionen 61.150.158,21 67.748 c) Steuerrückstellungen 10.356.454,00 7.509 d) Sonstige 644.357.507,79 599.704 7. Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 2.696.098.639,91 2.712.617 8. Zusätzliches Kernkapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 1.655.025.324,73 1.654.264 9. Gezeichnetes Kapital 1.001.708.971,55 1.002.283 a) Grundkapital 1.003.265.844,05 1.003.266 b) Nennbetrag eigener Aktien im Eigenbestand - 1.556.872,50 - 983 10. Kapitalrücklagen 4.429.064.789,62 4.431.352 a) Gebundene 4.334.285.937,61 4.334.286 b) Ungebundene 94.778.852,01 97.066 11. Gewinnrücklagen 1.686.418.409,03 2.685.165 a) Gesetzliche Rücklage 5.500.000,00 5.500 b) Andere Rücklagen 1.680.918.409,03 2.679.665 12. Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 535.097.489,59 535.097 13. Bilanzgewinn 387.571.029,32 380.000 Gesamt 92.614.611.991,09 83.009.008,67 Posten unter der Bilanz AKTIVA 31.12.2022 31.12.2021 in € in € Tausend 1. Auslandsaktiva 45.641.870.606,88 44.337.751 PASSIVA 31.12.2022 31.12.2021 in € in € Tausend 1. Eventualverbindlichkeiten 7.188.966.765,00 7.436.706 Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten 7.188.966.765,00 7.436.706 2. Kreditrisiken 19.434.119.650,72 18.850.115 darunter: Verbindlichkeiten aus Pensionsgeschäften 3. Verbindlichkeiten aus Treuhandgeschäften 203.304.146,92 215.896 4. Anrechenbare Eigenmittel gemäß Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 11.179.556.965,08 11.822.036 darunter: Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 2.252.687.446,29 2.042.084 5. Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 41.903.360.108,76 47.358.183 darunter: Eigenmittelanforderungen gemäß Art 92 Abs 1 lit a bis c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 a) hievon harte Kernkapitalquote gemäß Art 92 lit a) 17,3% 17,3% b) hievon Kernkapitalquote gemäß Art 92 lit b) 21,1% 20,7% c) hievon Gesamtkapitalquote gemäß Art 92 lit c) 26,6% 25,0% 6. Auslandspassiva 27.096.049.851,08 17.174.171 Gewinn- und Verlustrechnung 2022 2021 in € in € Tausend 1. Zinsen und ähnliche Erträge 1.187.115.555,55 688.163 davon: aus festverzinslichen Wertpapieren 74.641.989,43 41.199 2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 700.654.811,06 - 277.776 I. NETTOZINSERTRAG 486.460.744,49 410.387 3. Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen 564.320.566,87 841.438 a) Erträge aus Aktien, anderen Anteilsrechten und nicht festverzinslichen Wertpapieren 49.133.020,55 32.323 b) Erträge aus Beteiligungen 7.543.112,78 7.685 c) Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 507.644.433,54 801.431 4. Provisionserträge 531.264.240,44 476.733 5. Provisionsaufwendungen - 178.609.089,52 - 163.999 6. Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften 93.490.062,52 - 186.493 7. Sonstige betriebliche Erträge 212.647.626,09 275.287 II. BETRIEBSERTRÄGE 1.709.574.150,89 1.653.353 8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen - 872.306.931,28 - 793.976 a) Personalaufwand - 420.295.454,26 - 395.716 davon: aa) Löhne und Gehälter - 336.896.518,75 - 310.708 bb) Aufwand für gesetzlich vorgeschriebene soziale Abgaben und vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge - 74.746.800,47 - 69.378 cc) Sonstiger Sozialaufwand - 8.471.010,00 - 7.225 dd) Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung - 10.254.859,99 - 9.866 ee) Dotierung/Auflösung der Pensionsrückstellung 5.237.834,50 8.991 ff) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen 4.835.900,45 - 7.530 b) Sonstige Verwaltungsaufwendungen (Sachaufwand) - 452.011.477,02 - 398.260 9. Wertberichtigungen auf die in den Aktivposten 9 und 10 enthaltenen Vermögensgegenstände - 13.685.248,93 - 14.040 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen - 655.486.380,27 - 357.076 III. BETRIEBSAUFWENDUNGEN - 1.541.478.560,48 - 1.165.093 IV. BETRIEBSERGEBNIS 168.095.590,41 488.261 11./12. Ertrags-/ Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens - 164.641.134,77 - 91.290 13./14. Ertrags-/ Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Wertpapieren, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen - 976.414.194,25 195.172 V. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT - 972.959.738,61 592.143 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 5.531.294,01 10.400 16. Sonstige Steuern, soweit nicht in Posten 15 auszuweisen - 20.193.320,22 - 23.066 17. Umgründungsergebnis - 3.553.400,59 0 VI. JAHRESÜBERSCHUSS - 991.175.165,41 579.477 18. Rücklagenbewegung 998.746.597,85 - 275.913 davon: Dotierung der Haftrücklage 0,00 0 VII. JAHRESGEWINN 7.571.432,44 303.564 19. Gewinn-/Verlustvortrag 379.999.596,88 76.436 VIII. Bilanzgewinn 387.571.029,32 379.999,60 Anhang Allgemeine Angaben Die Raiffeisen Bank International AG (RBI AG) ist beim Handelsgericht Wien im Firmenbuch unter FN 122119m registriert. Die Firmenanschrift lautet Am Stadtpark 9, 1030 Wien. Der Jahresabschluss wird gemäß den österreichischen Veröffentlichungsregelungen beim Firmenbuchgericht hinterlegt und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde vom Vorstand unter Beachtung der Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) in der aktuellen Fassung unter Beachtung der für Kreditinstitute relevanten Sondervorschriften des Bankwesengesetzes (BWG) einschließlich der CRR-Verordnung 575/2013/EU sowie des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Gemäß § 221 UGB (Größenklassen) ist die RBI AG als große Kapitalgesellschaft einzustufen. Bei der Gesellschaft handelt es sich zudem um ein Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 43 Abs 1a BWG iVm mit § 189a UGB. Die RBI AG ist eine Kommerz- und Investmentbank für Unternehmen in Österreich und für westeuropäische Großkunden. In Zentral- und Osteuropa (CEE) hält sie über Beteiligungen eines der größten Netzwerke westlicher Bankengruppen. Hier operiert sie über ein Netzwerk an Tochterbanken, Leasinggesellschaften und zahlreichen spezialisierten Finanzdienstleistungsunternehmen mit rund 1.700 Geschäftsstellen. In Österreich ist die RBI an Spezialgesellschaften für Wohnraumfinanzierung, Leasing, Asset Management, Aktien- und Zertifikategeschäft, Pensionskassengeschäft, Factoring, sowie Private Banking beteiligt. Die rund 18 Millionen Kunden der RBI stammen aus den Kundensegmenten Kommerzkunden, Klein- und Mittelbetriebe, Privatpersonen, Finanzinstitutionen und Gebietskörperschaften. Darüber hinaus hat sie die Funktion als Spitzeninstitut der Raiffeisenbankengruppe Österreich (RBG) und übt gemäß BWG die Funktion als Zentralinstitut der Raiffeisen-Landesbanken aus. Die RBI AG besitzt zudem Zweigstellen in Bratislava, Frankfurt, London, Warschau, Singapur und Peking. Da Aktien der Gesellschaft an einem geregelten Markt gemäß § 1 Abs. 2 BörseG (prime market der Wiener Börse) gehandelt werden, sowie zahlreiche Emissionen der Raiffeisen Bank International AG an einer geregelten Börse in der EU zugelassen sind, hat die RBI AG gemäß § 59a BWG einen Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen. Dieser Konzernabschluss wird im Internet veröffentlicht https://www.rbinternational.com/de/investoren/berichte.html. Als Kreditinstitut gemäß § 1 BWG unterliegt die RBI AG der behördlichen Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien (www.fma.gv.at) sowie durch die Europäische Zentralbank, Sonnemannstrasse 20 D-60314 Frankfurt am Main (www.bankingsupervision.europa.eu). Abspaltung zur Aufnahme des bankgeschäftlichen Teilbetriebs Certificates and Equity Trading der Raiffeisen Centrobank AG in die RBI AG Im Zuge einer Aufwärtsverschmelzung wurde mit Stichtag 31.12.2021 die Holdinggesellschaft RBI IB Beteiligungs GmbH, welche im Wesentlichen Beteiligungen an der Raiffeisen Centrobank AG sowie der Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft hielt, auf ihre Alleingesellschafterin RBI AG verschmolzen. Die Bilanzierung dieser Verschmelzung erfolgte unter Anwendung der modifizierten Buchwertfortführung gem. § 202 Abs. 2 Z 2 UGB. Am 09.09.2022 wurde ein Spaltungs- und Übernahmsvertrag zur Abspaltung des Teilbetriebs Certificates and Equity Trading von der Raiffeisen Centrobank AG als übertragende Gesellschaft, durch Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 SpaltG und gemäß Art VI UmgrStG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zum Spaltungsstichtag 30.06.2022 unter Zugrundelegung der Schlussbilanz der Raiffeisen Centrobank AG zum 30.06.2022 auf die RBI AG als übernehmende Gesellschaft, ohne Gewährung von neuen Aktien und unter Fortbestand der Raiffeisen Centrobank AG abgeschlossen. Die Europäische Zentralbank hat die Abspaltung des Teilbetriebs Certificates and Equity Trading von der Raiffeisen Centrobank AG zur Aufnahme in die RBI AG mit Bescheid vom 24.11.2022 bewilligt. Mit der Eintragung der Abspaltung im Firmenbuch vom 01.12.2022 wurde diese rechtlich wirksam. Ab Beginn des 01.07.2022 treffen alle Handlungen, Nutzungen und Lasten, Rechte und Pflichten des Teilbetriebs Certificates and Equity Trading die übernehmende Gesellschaft RBI AG, die in alle von der Raiffeisen Centrobank AG den Teilbetrieb Certificates and Equity Trading betreffenden abgeschlossenen Geschäfte und generell in alle diesbezüglichen Rechte und Pflichten im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge eintritt. Die RBI AG führt die Buchwerte des übertragenen Teilbetriebs nach § 202 Abs. 2 UGB fort, Erträge und Aufwendungen ab 01.07.2022, welche aus diesem resultieren, sind in der Gewinn- und Verlustrechnung der RBI AG enthalten. Gesetzliches Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem – Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen Bis zum 28. November 2021 gehörten die Raiffeisen Bank International AG und ihre österreichischen Tochterbanken der Einla-gensicherung AUSTRIA Gesellschaft m.b.H. (ESA) als allgemeine österreichische Sicherungseinrichtung an. Im März 2021 schlossen die RBI AG, ihre österreichischen Tochterbanken, Raiffeisen-Landeszentralen und Raiffeisenbanken eine Vereinbarung über ein neues institutsbezogenes Sicherungssystem (Raiffeisen-IPS) gemäß Artikel 113 Abs 7 CRR (Kapitaladäquanzverordnung der Europäischen Union – Capital Requirements Regulation) ab. Darin verpflichten sich die teilnehmenden Institute, einander gegenseitig abzusichern und insbesondere bei Bedarf einander die Liquidität und Solvenz sicherzustellen. Dieses neue Raiffeisen-IPS wurde im Mai 2021 von den zuständigen Aufsichtsbehörden EZB und FMA als institutsbezogenes Sicherungssystem im Sinne von Artikel 113 Abs 7 CRR mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten der teilnehmenden Institute anerkannt. Danach dürfen unter anderem Forderungen zwischen den Raiffeisen-IPS-Mitgliedern mit einem Risikogewicht von null Prozent angesetzt werden. Das Raiffeisen-IPS unterliegt einer gemeinsamen aufsichtsrechtlichen Überwachung. Es sind unter anderem die Eigenmittelbestimmungen auf konsolidierter Basis einzuhalten. Das institutsbezogene Sicherungssystem Raiffeisen-IPS wurde mit der Österreichischen Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen (ÖRS) als Sicherungseinrichtung im Mai 2021 von der FMA als Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) anerkannt und seit dem 29. November 2021 gehören die RBI AG und ihre österreichischen Tochterbanken, Raiffeisen-Landeszentralen und Raiffeisenbanken der ÖRS als gesetzliche Sicherungseinrichtung an. ÖRS nimmt für das Raiffeisen-IPS Aufgaben der Risikofrüherkennung und das Berichtswesen wahr. ÖRS verwaltet auch als Treuhänderin das liquide Sondervermögen des Raiffeisen-IPS. Das Raiffeisen-IPS wird durch den Gesamtrisikorat gesteuert, der sich aus Vertretern der RBI AG, der Raiffeisen-Landeszentralen und der Raiffeisenbanken zusammensetzt. Aufgaben, die auf Landesebene gelöst werden können, hat der Gesamtrisikorat an Landesrisikoräte delegiert, die sich aus Vertretern der jeweiligen Raiffeisen-Landeszentrale und den Raiffeisenbanken des Landes zusammensetzen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Allgemeine Grundsätze Der Jahresabschluss wird unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm des § 222 Abs. 2 UGB, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wird der Grundsatz der Bilanzkontinuität eingehalten. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip wird unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes Rechnung getragen. Negativzinsen aus Forderungen weist die RBI AG unter den Zinserträgen aus, Negativzinsen aus Verbindlichkeiten unter den Zinsaufwendungen. Fremdwährungsbeträge Auf ausländische Währung lautende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden gemäß § 58 Abs. 1 BWG zum EZB-Referenzkurs per 31.12.2022 umgerechnet. Da die EZB Anfang März 2022 die Veröffentlichung eines offiziellen EUR/RUB-Wechselkurses einstellte, sah sich die RBI AG dazu veranlasst, einen alterativen gültigen Wechselkurs zu definieren. Für EUR/RUB bildeten sich am Devisenmarkt theoretisch offizielle Umrechnungskurse (On-Shore-Kurs), die von der russischen Zentralbank beziehungsweise auf Basis der Daten der Moskauer Börse ermittelt werden, sowie faktisch erreichbare Umrechnungskurse (Off-Shore-Kurs), die beispielsweise von Bloomberg ermittelt werden. Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen ist davon auszugehen, dass Rückflüsse aus dem Geschäftsbetrieb in Russland nicht zum offiziellen Wechselkurs umgerechnet werden können. Nachdem EUR/RUB Transaktionen mit internationalen Banken üblicherweise mit Off-Shore-Kursen abgerechnet werden, entspricht ein solcher Kurs eher dem tatsächlichen und faktisch erreichbaren Kurs. Aus diesem Grund wird für die Bewertung von RUB Transaktionen und Vermögensgegenständen in der RBI AG zum Bilanzstichtag ein EUR/RUB Off-Shore-Kurs verwendet. Bewertung zum beizulegenden Zeitwert – Fair Value Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes werden bei börsennotierten Produkten die Börsenkurse herangezogen. Sind solche Kurse nicht vorhanden, werden bei originären Finanzinstrumenten und Termingeschäften Preise auf Basis von Barwertberechnungen und bei Optionen anhand von geeigneten Optionspreismodellen ermittelt. Der Barwertberechnung wird eine Zinskurve zugrunde gelegt, die sich aus Geldmarkt-, Futures- und Swapsätzen zusammensetzt und keine Bonitätsaufschläge beinhaltet. Als Optionsformeln werden jene nach Black-Scholes 1972, Black 1976 und Garman-Kohlhagen verwendet, sowie weitere marktübliche Modelle zur Bewertung von strukturierten Optionen. Bei OTC-Derivaten kommen Bewertungsanpassungen für das Kontrahentenausfallrisiko (Credit Value Adjustment - CVA) und Anpassungen für das eigene Kreditrisiko (Debit Value Adjustment - DVA) zur Anwendung. Die CVA-Bewertungsanpassung besteht einerseits aus der Ermittlung des zukünftig erwarteten positiven Risikobetrags (expected positiv exposures) und andererseits aus der Ausfallwahrscheinlichkeit des Kontrahenten. Die DVA-Bewertungsanpassung wird durch den erwarteten negativen Risikobetrag (expected negative exposure) und durch die Kreditqualität der RBI AG bestimmt. Um den zu erwartenden positiven Risikobetrag zu ermitteln, wird unter Berücksichtigung aller verfügbarer Risikofaktoren (z.B. Währung- und Zinskurven) eine große Anzahl von Szenarien für zukünftige Zeitpunkte simuliert. Die OTC-Derivate werden unter Berücksichtigung dieser Szenarien an den jeweiligen zukünftigen Zeitpunkten zu Marktwerten bewertet und auf Kontrahentenebene aggregiert, um abschließend für alle Zeitpunkte den positiven Risikobetrag zu bestimmen. Als weitere Komponente für die CVA-Bewertungsanpassung muss für jeden Kontrahenten eine Ausfallwahrscheinlichkeit ermittelt werden. Die RBI AG leitet, sofern direkte CDS-Quotierungen (Credit Default Swap - CDS) zur Verfügung stehen, für den jeweiligen Kontrahenten die marktbasierte Ausfallwahrscheinlichkeit und implizit die Verlustquote (Loss Given Default - LGD) ab. Die Ausfallwahrscheinlichkeit von nicht aktiv am Markt gehandelten Kontrahenten wird durch Zuordnung des internen Ratings eines Kontrahenten an eine sektor- und ratingspezifische CDS-Kurve bestimmt. Die DVA-Bewertungsanpassung wird durch den erwarteten negativen Risikobetrag und durch die Kreditqualität der RBI AG bestimmt und stellt die Wertanpassung in Bezug auf die eigene Ausfallwahrscheinlichkeit dar. Die Berechnung erfolgt von der Methodik her analog zum CVA, anstelle des erwarteten positiven Marktwerts wird der erwartete negative Marktwert verwendet. Aus den simulierten zukünftigen aggregierten Kontrahenten-Markwerten werden anstatt der positiven Risikobeträge negative Risikobeträge bestimmt, die die zu erwartende Schuld gegenüber dem Kontrahenten an den jeweiligen zukünftigen Zeitpunkten darstellen. Zur Bestimmung der eigenen Ausfallwahrscheinlichkeit werden ebenfalls vom Markt implizierte Werte verwendet. Sofern direkte CDS-Quotierungen zur Verfügung stehen, werden diese herangezogen. Falls keine CDS-Quotierung vorliegt, wird die eigene Ausfallwahrscheinlichkeit durch Zuordnung des eigenen Ratings an eine sektor- und ratingspezifische CDS-Kurve bestimmt. Kapitalgarantierten Produkte im Handelsbuch (betrifft Garantiefonds und Zukunftsvorsorge) werden als verkaufte Put-Optionen auf den jeweiligen zu garantierenden Fonds dargestellt. Die Bewertung basiert auf einer Monte Carlo Simulation und entspricht den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen gemäß § 57 BWG. Finanzinstrumente im Bankbuch Die dauernd dem Geschäftsbetrieb gewidmeten Wertpapiere (Investmentbestand) werden wie Anlagevermögen bewertet. Der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag wird im Finanzanlagevermögen ausgewiesen und zeitanteilig über die Restlaufzeit abgeschrieben bzw. vereinnahmt. Wertpapiere des Umlaufvermögens werden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit Wertaufholung bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Derivate auf Zinssätze (Zinsswaps, Zinsoptionen und Zinstermingeschäfte) und auf Wechselkurse (Cross Currency Zinsswaps und Devisentermingeschäfte) werden nach der accrued-interest-Methode bilanziert, wobei Zinsbeträge periodengerecht abgegrenzt berücksichtigt werden. Bei Designation von Derivaten im Rahmen von effektiven Mikro-Sicherungsbeziehungen erfolgt eine kompensatorische Bewertung von Grundgeschäft und Sicherungsderivat. Die RBI AG verwendet Interest Rate Swaps, um das Zinsänderungsrisiko aus bilanziellen Vermögensgegenständen (Anleihen und Kredite) sowie Verbindlichkeiten (Eigene Emissionen, Schuldscheindarlehen und Depotgeschäfte) abzusichern, indem durch Tausch von fixen gegen variable Zahlungsströme das Zinsrisiko minimiert wird. Das Währungsrisiko wird durch unterschiedliche Währungsswaps abgesichert. Diese Derivate werden als Bewertungseinheit geführt, daher wird deren Marktwert nicht im Jahresabschluss erfasst, da aus den Grundgeschäften gegenläufige erfolgswirksame Zahlungsströme gegenüberstehen. Die Sicherungsbeziehungen werden auf Basis von Micro Fair Value Hedges gem. AFRAC 15 „Derivate und Sicherungsinstrumente“ und gemäß den geltenden Vorschriften dokumentiert. Die Hedge-Beziehung wird bei Designation durch einen prospektiven Effektivitätstest mittels Shifts der Zinskurve um 100 Basispunkte auf ihre Effektivität überprüft. Die retrospektive Effektivitätsmessung erfolgt monatlich auf Basis einer Regressionsanalyse. Dazu werden aus einer Grundgesamtheit von 20 Datenpunkten die erforderlichen Berechnungsparameter ermittelt, die für den retrospektiven Effektivitätstest herangezogen werden. Ein Hedge gilt dann als effektiv, wenn die Marktwertänderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft in der Bandbreite von 80-125 Prozent liegen. Es werden auch Derivate im Bankbuch geführt, die nicht den Kriterien eines Handelsbuches entsprechen und nicht Teil einer Mikro Hedge-Beziehung sind. Es stehen dabei nicht kurzfristige Kursgewinne im Vordergrund, sondern es sollen durch eine Positionierung entsprechend der mittel- bis langfristigen Marktmeinung Erträge erzielt sowie Zinsrisiken gesteuert werden. Diese Derivate werden in definierten Portfolios geführt, um eine dokumentierte Zuordnung zu funktionalen Einheiten zu gewährleisten. Innerhalb dieser funktionalen Einheiten findet eine saldierte imparitätische Bewertung statt. Ein negativer Saldo pro funktionale Einheit wird im Rahmen einer Drohverlustrückstellung berücksichtigt, während ein positiver Saldo unberücksichtigt bleibt. Derivate des Bankbuches, die nicht in funktionalen Einheiten zusammengefasst sind, werden imparitätisch bewertet. Im Falle von negativen Marktwerten erfolgt die Bildung einer Drohverlustrückstellung. Der Ausweis erfolgt in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten 11./12. Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens. Für Kreditderivate (Credit Default Swaps) werden die vereinnahmten Gebühren bzw. bezahlten Margen (inkl. Abgrenzung) im Provisionsergebnis ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt imparitätisch nach dem Vorsichtsprinzip. Für negative Marktwerte erfolgt die Bildung einer Drohverlustrückstellung. Finanzinstrumente im Handelsbuch Die Wertpapiere des Handelsbestandes werden mark to market bewertet. Ebenso werden alle derivativen Geschäfte im Handelsbuch zum jeweiligen beizulegenden Zeitwert angesetzt. Kredite und Forderungen Forderungen werden grundsätzlich unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode nach den Vorschriften des AFRAC 14 iVm dem „Gemeinsamen Positionspapiers des AFRAC und der FMA – Fragen der Folgebewertung bei Kreditinstituten“ zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Den Ausgangspunkt der Bewertung bilden bei Krediten die Anschaffungskosten. Bei einem originär angeschafften finanziellen Vermögensgegenstand entsprechen die Anschaffungskosten grundsätzlich dem Auszahlungsbetrag einschließlich allfälliger Anschaffungsnebenkosten; der Anschaffungsvorgang ist prinzipiell erfolgsneutral. Bei erworbenen Forderungen bemessen sich die Anschaffungskosten am Kaufpreis. In Anwendung von § 56 Abs. 2 und 3 BWG sind durch die Emission bedingte Auf- bzw. Abschläge, sowie Unterschiedsbeträge, welche sich durch den Erwerb am Sekundärmarkt ergeben, wahlweise entweder sofort erfolgswirksam zu erfassen oder planmäßig zu verteilen. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag wird – sofern Zinscharakter vorliegt – abgegrenzt und im Zinsüberschuss ausgewiesen. An jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob erkennbare Hinweise auf eine Wertminderung eines finanziellen Vermögensgegenstandes oder einer Gruppe finanzieller Vermögensgegenstände vorliegen. Wertminderungen werden jedenfalls durch Kreditrisikovorsorgen entweder in Form von Einzelwertberichtigungen oder Portfolio-Wertberichtigungen berücksichtigt. Bei Wegfall der Wertminderung erfolgt eine Zuschreibung bis maximal der Höhe der Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Auflösung des Unterschiedsbetrags (Agio/Disagio). Kreditrisikovorsorgen Für die Ermittlung der Kreditrisikovorsorgen wird das IFRS 9-Kreditrisikovorsorgemodell auch unternehmensrechtlich angewendet. Erwartete Verluste (expected credit losses) für Kreditrisiken, Risiken für Kreditzusagen sowie außerbilanzielle Kreditrisiken aus Finanzgarantien und Akkreditiven werden als Wertminderung erfasst und nach Veränderung des Kreditrisikos ab dem Zeitpunkt des Zugangs bestimmt. Wertminderungen für Kreditforderungen werden in der Bilanz vom Buchwert zu fortgeführten Anschaffungskosten abgezogen. Für Wertminderungen aus Kreditzusagen, Finanzgarantien und Akkreditiven werden entsprechende Rückstellungen eingestellt Die Höhe der Risikovorsorge wird demnach nach dem allgemeinen Ansatz nach 2 Arten berechnet, nämlich entweder nach dem erwarteten 12-Monats-Verlust (12-Monats-ECL) oder nach dem Gesamtlaufzeit-Verlust (Lifetime ECL) Je nach Veränderung des Kreditrisikos zwischen dem Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes und des Bewertungsstichtags werden die Finanzinstrumente in 3 Wertminderungsstufen eingeteilt: Stufe 1 erfasst alle neu zugegangenen Finanzinstrumente sowie jene, bei denen das Kreditrisiko seit erstmaligem Ansatz nicht signifikant gestiegen ist. Darüber hinaus enthält Stufe 1 sämtliche Finanzinstrumente, die ein geringes Kreditrisiko aufweisen und bei denen die RBI AG von der Low Credit Risk Exemption Gebrauch macht. Ein geringes Kreditrisiko ist bei allen Schuldverschreibungen gegeben, deren internes Bonitäts-Rating am Berichtsstichtag im Bereich des Investment Grades liegt. Im Kreditgeschäft kommt diese Regelung nicht zur Anwendung. Bei Kreditforderungen wird beim erstmaligen Zugang eine Wertminderung des erwarteten 12-Monats-Verlusts erfasst. Kredite aus Stufe 2, bei denen sich das Kreditrisiko verbessert hat, werden umgegliedert und ebenfalls in Stufe 1 erfasst. Eine Wertminderung der Stufe 1 wird im Wertberichtigungsspiegel den Portfolio-Wertberichtigungen zugezählt (12-Monats-Verlust). Stufe 2 enthält Finanzinstrumente, bei denen das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen ist, für die jedoch noch kein Ausfall vorliegt. Für diese Forderungen wird eine Wertminderung nach dem Gesamtlaufzeit-Verlust ermittelt und ebenfalls als Portfolio-Wertberichtigung ausgewiesen. Stufe 3 erfasst Finanzinstrumente mit beeinträchtigter Bonität, die zum Abschlussstichtag als wertgemindert eingestuft werden. Die RBI AG verwendet für die Zwecke der Ausfallsdefinition die Vorgaben des Artikels 178 CRR. Als Kriterium hierfür sieht die RBI die Definition für einen Kreditausfall (Default). Für ausgefallene Finanzinstrumente in Stage 3 ist ebenfalls der erwartete Kreditverlust über die gesamte Restlaufzeit des Finanzinstruments als Wertminderung zu erfassen. Portfolio-Wertberichtigungen Die Portfolio-Wertberichtigung gemäß IFRS 9 erfolgt anhand eines zweistufigen Verfahrens. Hat sich das Kreditausfallrisiko für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht, wird zum Abschlussstichtag die Wertminderung für jeden Vermögensgegenstand in Höhe des Barwerts eines erwarteten 12-Monats-Verlusts bemessen. Der erwartete 12-Monats-Verlust entspricht jenem Betrag, der als erwarteter Kreditverlust nach Ausfallereignissen innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem Abschlussstichtag ermittelt wird. Für Vermögensgegenstände, deren Kreditrisiko sich nach dem Zeitpunkt ihres erstmaligen Bilanzansatzes signifikant erhöht hat, für die jedoch kein Ausfall vorliegt und die zum Berichtsstichtag nicht als Geschäfte mit geringem Kreditrisiko eingestuft werden, erfolgt die Berechnung des erwarteten Kreditverlusten über die gesamte Restlaufzeit des Vermögensgegenstandes. Die Ermittlung des erwarteten Verlustes erfolgt für beide Stufen einzelgeschäftsbasiert unter Verwendung statistischer Risikoparameter, die aus dem Baseler IRB-Ansatz abgeleitet und an die Anforderungen des IFRS 9 angepasst wurden. Die wichtigsten Inputparameter zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste sind in der RBI AG wie folgt: PD: Die Ausfallswahrscheinlichkeit in der RBI AG ist die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer entweder innerhalb der nächsten zwölf Monate oder in der gesamten Restlaufzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Kreditbetrag zum Zeitpunkt des Ausfalls (EAD): Der Kreditbetrag zum Zeitpunkt des Ausfalls entspricht jenem Betrag, der der RBI AG zum Zeitpunkt des Ausfalls über die nächsten zwölf Monate oder über die Gesamtlaufzeit geschuldet wird. Verlustquote bei Ausfall (LGD): Die Verlustquote bei Ausfall entspricht der Erwartung der RBI AG bezüglich der Verlusthöhe bei einem Forderungsausfall. Bei der Schätzung der Risikoparameter werden neben historischen Ausfallinformationen auch das aktuelle wirtschaftliche Umfeld (Point-in-time Ausrichtung) sowie zukunftsorientierte Informationen berücksichtigt. Insbesondere werden dabei makroökonomische Prognosen der Bank regelmäßig im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Höhe der erwarteten Kreditverluste geprüft und in deren Ermittlung einbezogen. Hierfür wird ein Basisszenario verwendet, welches auf jeweils aktuelle Prognosen von Raiffeisen Research zu wesentlichen makroökonomischen Einflussgrößen beruht und um weitere modellrelevante makroökonomische Parameter ergänzt wird. Zusätzlich zum Basisszenario hat Raiffeisen Research auch ein optimistisches und ein pessimistisches Szenario geschätzt, um sicherzustellen, dass die Nichtlinearität erfasst wird. Für die pessimistischen und optimistischen Szenarien wurde die Methodik aufgrund der hohen Unsicherheit, die mit der aktuellen geopolitischen Lage (Krieg in der Ukraine) einhergeht, angepasst. Nachträgliche Modellanpassungen an Schätzungen der erwarteten Kreditverluste werden durchgeführt, wenn die bestehenden Input-Parameter, Annahmen und Modellierungen nicht alle relevanten Risikofaktoren abdecken. Dies ist dann der Fall, wenn vorübergehende Umstände, zeitliche Engpässe, um relevante neue Informationen angemessen in das einzubeziehen und wenn sich einzelne Kredite innerhalb eines Kreditportfolios anders als ursprünglich erwartet entwickeln und eine Neuzuordnung erfolgt. Beispiele dafür sind das Auftreten neuer makroökonomischer, mikroökonomischer oder politscher Ereignisse zusammen mit erwarteten Parameter- und Modelländerungen oder Daten, welche nicht in den aktuellen Parametern, internen Ratingmigrationen oder zukunftsorientierten Informationen berücksichtigt sind. Generell stellen nachträgliche Modellanpassungen in der RBI AG nur eine Interimslösung dar. Um potenzielle Verzerrungen durch Modellergänzungen (Post-Model-Adjustments) zu vermeiden, sind diese temporär und nicht länger als ein bis zwei Jahre gültig. Alle materiellen Anpassungen werden durch das Group Risk Committee (GRC) freigegeben. Aus buchhalterischer Sicht basieren Modellergänzungen (Post-Model-Adjustments) auf einer kollektiven Bewertung. Einzelwertberichtigungen Finanzinstrumente mit beeinträchtigter Bonität, die zum Abschlussstichtag als wertgemindert eingestuft sind, werden einzelwertberichtigt. Als Kriterium hierfür sieht die RBI die Definition für einen Kreditausfall (Default). Für ausgefallene Finanzinstrumente ist der erwartete Kreditverlust über die gesamte Restlaufzeit des Finanzinstruments als Wertminderung zu erfassen. Der Ausfall wird anhand quantitativer und qualitativer Kriterien beurteilt. Erstens gilt ein Kreditnehmer als ausgefallen, wenn er mit seinen vertraglichen Zahlungen mehr als 90 Tage überfällig ist. Zweitens gilt ein Kreditnehmer als ausgefallen, wenn er sich in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und es unwahrscheinlich ist, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die Definition eines Ausfalls wurde in den Berechnungen der erwarteten Kreditverluste der RBI zur Abbildung der Ausfallwahrscheinlichkeit, des ausstehenden Betrags zum Zeitpunkt des Ausfalls sowie der Verlustquote bei Ausfall einheitlich angewendet. Wertminderungen der Stufe 3 werden als Einzelwertberichtigungen erfasst. Objektive Hinweise für eine Wertminderung, die zu einer Einzelwertberichtigung führen, bestehen somit, wenn erhebliche finanzielle Schwierigkeiten der Gegenpartei vorliegen, ein Vertragsbruch (etwa ein Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen) erfolgt oder mit erhöhter Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass eine Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren über den Kreditnehmer eröffnet wird. Forderungen bei denen objektive Hinweise für eine Wertminderung vorliegen, werden einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Dafür wird der voraussichtliche Ausfallsbetrag als Differenz der zu erwartenden Rückflüsse aus Kapital-, Zinszahlungen und Sicherheitenerlösen und dem Bruttobuchwert der Forderung ermittelt. Die erwarteten Rückzahlungsbeträge werden dafür gem. ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und den Szenarien gewichtet mit dem Effektivzinssatz abdiskontiert. Die Forderung wird abzüglich dem Gesamtlaufzeit-Verlust in der Bilanz angesetzt. Der daraus resultierende Nettobuchwert wird als Basis für die Ermittlung zukünftiger Zinserträge herangezogen. Für die Privatkundenkredite in der Zweigstelle Polen erfolgt eine pauschalierte Einzelwertberichtigung auf Basis der statistisch abgeleiteten besten Schätzung des erwarteten Verlusts bereinigt um indirekte Kosten. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht anhaltende Verluste bzw. ein verringertes Eigenkapital eine Abwertung auf den beizulegenden Wert erforderlich machen. Zuschreibungen bis maximal zu den Anschaffungskosten werden vorgenommen, wenn die Gründe für die dauernde Wertminderung weggefallen sind. Die Bewertung der Beteiligungen und verbundenen Unternehmen erfolgt am Ende jedes Geschäftsjahres, indem sie auf ihre Werthaltigkeit überprüft werden. Im Rahmen dieser Überprüfung wird der beizulegende Wert ermittelt. Der beizulegende Wert wird auf Grundlage von Discounted Cash Flow Verfahren ermittelt, die den Unternehmenswert als Barwert künftiger finanzieller Überschüsse ermitteln. Um den jeweiligen unternehmensspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen, wird dabei das Dividend-Discount-Modell für im Finanzdienstleistungsbereich tätige Beteiligungsunternehmen bzw. das Weighted Average Cost of Capital-Modell für Beteiligungsunternehmen außerhalb des Finanzdienstleistungsbereichs (z.B. LEIPNIK-LUNDENBURGER INVEST Beteiligungs AG, Wien) angewendet. Das Dividend-Discount-Modell berücksichtigt in geeigneter Weise auch die spezifischen Besonderheiten des Bankgeschäfts, u. a. im Hinblick auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelvorschriften. Der Barwert der erwarteten zukünftigen Dividenden, die nach Einhaltung der entsprechenden aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen an die Anteilseigner ausgeschüttet werden können, repräsentiert den erzielbaren Betrag. Im WACC-Verfahren wird entsprechend in einem ersten Schritt der Marktwert des Gesamtkapitals auf Basis der Free Cash-Flows und in einem zweiten Schritt der entziehbare Betrag durch Abzug des verzinslichen Fremdkapitals ermittelt. Die Berechnung des erzielbaren Betrags erfolgt prinzipiell auf Grundlage eines fünfjährigen Detailplanungszeitraums. Im Falle signifikanter Planungsunsicherheiten aufgrund direkter Konsequenzen der Ukraine Krise, welche vereinzelt vorlagen, wurden diesen im Rahmen von Szenariobetrachtungen Rechnung getragen. Der nachhaltigen Zukunft (Verstetigungsphase) liegt die Prämisse eines zeitlich unbefristeten Fortbestands (ewige Rente) zugrunde, wobei in der Mehrzahl der Fälle länderspezifisch bestimmte nominelle Wachstumsraten für die bewertungsrelevanten Erträge unterstellt sind, die sich an der nachhaltig erwarteten Inflationsrate orientieren. Für Unternehmen, die eine deutliche Überkapitalisierung aufweisen, wird eine Interimsphase von fünf Jahren definiert, ohne jedoch die Detailplanungsphase zu verlängern. Innerhalb dieser Zeitspanne ist es bei diesen Beteiligungen möglich, Vollausschüttungen vorzunehmen, ohne die Eigenmittelvorschriften zu verletzen. In der Verstetigungsphase sind zwingend wachstumsbedingte Ergebnisthesaurierungen zur Einhaltung der Eigenmittelvorschriften geboten. Liegt dagegen die Annahme eines Null-Wachstums in der Verstetigungsphase zugrunde, ist keine Ergebnisthesaurierung notwendig. In der Verstetigungsphase geht das Modell von einer normalisierten, wirtschaftlich nachhaltigen Ertragslage aus, wobei hinsichtlich der Eigenkapitalverzinsung und den Eigenkapital- oder Gesamtkapitalkosten eine Annäherung zugrunde liegt (Konvergenzannahme). Der Liquidationswert ist grundsätzlich die Untergrenze jeder Beteiligungsbewertung gemäß AFRAC 24 (14). Führt unter Anwendung des Dividend-Discount-Modells kein Szenario zu einem Wert über dem aktuellen Buchwert einer Beteiligung, wird zusätzlich der Liquidationswert ermittelt, welcher dann als beizulegender Wert in der Bilanz angesetzt wird, sofern dieser die Untergrenze der Beteiligungsbewertung darstellt. Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibung. Die planmäßige Abschreibung wird linear (pro rata temporis) vorgenommen. Bei dauerhafter Wertminderung unter den Buchwert erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung. Folgende Nutzungsdauer wird der planmäßigen Abschreibung zu Grunde gelegt: Nutzungsdauer Jahre Nutzungsdauer Jahre Gebäude 50 Software 4 bis 10 Büromaschinen 3 bis 5 Hardware 3 Büroeinrichtung 5 bis 10 Betriebsvorrichtung 5 bis 10 Fahrzeuge 5 Mietrechte 10 Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Emissionskosten Begebungs- und Führungsprovisionen, Agio bzw. Disagio für begebene Schuldverschreibungen werden auf die Laufzeit der Schuld gemäß der Effektivzinsmethode verteilt. Sonstige Emissionskosten werden sofort als Aufwand erfasst. Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen Die Rückstellungen für Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen werden gemäß IAS 19 – Employee Benefits – nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit - Method) ermittelt. Für die versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsverpflichtungen wird für aktive Dienstnehmer ein Rechnungszinssatz von 3,64 Prozent (31.12.2021: 0,99 Prozent) p. a. sowie eine pensionswirksame Gehaltssteigerung von 8,0 Prozent im ersten Jahr, 5,1 Prozent im 2. Jahr sowie 3,2 Prozent in den Folgejahren (31.12.2021: 3,7 Prozent durchgängig) zugrunde gelegt. Die Parameter für Pensionisten sind mit einem Kapitalisierungszins von 3,64 Prozent (31.12.2021: 0,99 Prozent) p. a. und einer erwarteten Pensionserhöhung von 8,0 Prozent im ersten Jahr bzw. 5,1 Prozent im 2. Jahr sowie 3,2 Prozent in den Folgejahren (31.12.2021: 2,1 Prozent), im Fall von Pensionszusagen mit bestehenden Rückdeckungsversicherungen von 0,5 Prozent (31.12.2021: 0,5 Prozent) p. a. angesetzt. Die Berechnungen basieren auf einem kalkulatorischen Pensionsalter von 60 Jahren für Frauen bzw. 65 Jahren für Männer unter Beachtung der gesetzlichen Übergangsbestimmungen sowie einzelvertraglicher Besonderheiten. Als Finanzierungsende kam das kalkulatorische Pensionsalter zur Anwendung. Als Rechnungsgrundlagen werden für Pensionsrückstellungen die neuen AVÖ 2018-P Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. Für die versicherungsmathematische Berechnung der Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen wird ein Rechnungszinssatz von 3,65 Prozent bzw. 3,64 Prozent (31.12.2021: 1,04 Prozent bzw. 1,04 Prozent) p. a., für Geburtstagsgelder 3,64 Prozent (31.12.2021: 1,12 Prozent), sowie eine durchschnittliche Gehaltssteigerung von 8,0 Prozent im ersten Jahr bzw. 5,1 Prozent im zweiten Jahr sowie 3,2 Prozent in den Folgejahren (31.12.2021: 3,7 Prozent durchgängig) p. a. angesetzt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und der Höhe nach noch nicht feststehenden Verbindlichkeiten. Langfristige Rückstellungen in Österreich werden gemäß § 211 Abs. 2 UGB bei wesentlicher Wirkung mit einem marktüblichen Zinssatz abgezinst. Die langfristigen Prozesskostenrückstellungen für eingebrachte Klagen in Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten in Polen (Details zur angewendeten bzw. geänderten Bilanzierungsmethode siehe Kapitel Prozessrisiko Fremdwährungskredite Polen“) wurden mit einem angemessenen marktüblichen Zinssatz in Höhe von 7,25% (31.12.2021: 1,7%) abgezinst. In den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen für Bonifikationen für 'identified staff' (gem. European Banking Authority CP 42, 46) enthalten. Die RBI AG erfüllt die Verpflichtung gem. Anlage zu § 39b BWG wie folgt: 40 Prozent des jährlichen Bonus werden zu 50 Prozent in bar (upfront payment) und zu 50 Prozent im Wege eines Phantom-Aktien-Plans um ein Jahr verzögert (retention period) ausbezahlt. 60 Prozent des jährlichen Bonus werden über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren (deferral) zurückgestellt und ebenfalls zu je 50 Prozent in bar und im Wege des Phantom-Aktien-Plans ausbezahlt. Die Umrechnung der Phantom-Aktien erfolgt bei Zuteilung und Auszahlung jeweils zum Durchschnittskurs des vorangegangenen Geschäftsjahres. Verbindlichkeiten Diese werden mit dem Nennwert bzw. dem höheren Rückzahlungsbetrag angesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabe- und Tilgungsbetrag wird nach der Effektivzinsmethode verteilt. Nullkuponanleihen werden mit dem Nennwert angesetzt zuzüglich der bis zum Abschlussstichtag anteilig aufgelaufenen Zinsen. Angaben zur Bilanz Aktiva Forderungen Darstellung der Fristigkeiten Die Gliederung der Forderungen an Kreditinstitute, der Forderungen an Kunden, sowie der sonstigen Vermögensgegenstände nach Restlaufzeiten stellt sich folgendermaßen dar: in € Tausend 31.12.2022 31.12.2021 Forderungen an Kreditinstitute 13.491.489,6 10.933.167,2 Täglich fällig 1.448.055,5 1.294.593,6 Bis 3 Monate 8.662.406,1 6.711.282,9 Von 3 Monaten bis 1 Jahr 505.354,7 772.397,9 Von 1 Jahr bis 5 Jahre 1.156.799,4 733.595,5 Über 5 Jahre 1.718.873,9 1.421.297,4 Forderungen an Kunden 29.863.729,7 31.778.841,2 Täglich fällig 5.634.842,9 595.191,4 Bis 3 Monate 587.523,8 6.041.884,7 Von 3 Monaten bis 1 Jahr 3.437.810,6 6.047.387,9 Von 1 Jahr bis 5 Jahre 13.863.947,0 12.953.008,2 Über 5 Jahre 6.339.605,4 6.141.368,9 Sonstige Vermögensgegenstände 6.551.745,3 3.164.540,7 Bis 3 Monate 5.709.447,2 2.520.844,6 Von 3 Monaten bis 1 Jahr 500.000,0 300.000,0 Über 5 Jahre 342.298,1 343.696,1 Nähere Details zur Verteilung der Forderungen nach regionalen Gesichtspunkten sind im Risikoteil des Lageberichtes enthalten. Derivative Finanzinstrumente Sicherungsbeziehungen Per 31.12.2022 sind Hedgebeziehungen mit Absicherungszeiträumen bis zum Jahr 2043 vorhanden. Derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zins- und Kreditrisiken werden für Grundgeschäfte der Aktiv- und Passivseite herangezogen. Per Abschlussstichtag werden aktivseitig Risiken aus Anleihen und Krediten, sowie passivseitig aus eigenen Emissionen, Namensschuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen und Deposits abgesichert. Die Clean Present Values der Sicherungsgeschäfte (ohne Berücksichtigung von Zinsabgrenzungen) für die abgesicherten Hedgebeziehungen belaufen sich zusammen auf negative € 154.294 Tausend (31.12.2021: € 59.421 Tausend) wobei hiervon € 368.402 Tausend (31.12.2021: € 108.534 Tausend) auf positive Marktwerte und € 522.696 Tausend (31.12.2021 € 49.113 Tausend) auf negative Marktwerte entfallen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 fanden weder wesentliche Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit Derivaten in Sicherungsbeziehungen statt (31.12.2021: € 0 Tausend) noch gab es wesentliche Verluste aus nicht in der Bilanz erfassten Hedgederivaten (31.12.2021: € 0 Tausend). Im Zuge der IBOR-Reform wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Ausgleichszahlungen geleistet. Im Geschäftsjahr 2021 erfolgten Ausgleichszahlungen in Höhe von € 55 Tausend, welche gemäß AFRAC Stellungnahme 15 zu Derivaten und Sicherungsinstrumenten (UGB) RZ 77 ff sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wurden. Zinssteuerungsderivate Zinssteuerungsderivate (Interest Rate Swaps) eignen sich nach FMA Rundschreiben zu „Rechnungslegungsfragen bei Zinssteuerungsderivaten und zu Bewertungsanpassungen bei Derivaten“ gemäß § 57 BWG zur Bildung von Bewertungseinheiten. Für die im Rahmen funktionaler Einheiten bewerteten Derivate beträgt die Drohverlustrückstellung € 73.140 Tausend (31.12.2021: € 29.969 Tausend). Im Geschäftsjahr 2022 resultierten in diesem Zusammenhang Dotierungen in Höhe von € 53.430 Tausend (31.12.2021: € 15.364 Tausend) und Auflösungen in Höhe von € 10.259 Tausend (31.12.2021: € 24.336 Tausend) aus der Veränderung der Marktwerte der funktionalen Einheiten der Hedgederivate. Währungsderivate Im Geschäftsjahr 2022 wurden € 6.727 Tausend (31.12.2021: € 0 Tausend) an Drohverlustrückstellung nicht gesettelten UAH Geschäften, basierend auf der geopolitischen Situation, gebildet. Kreditderivate Kreditderivate (Credit Default Swaps) bedürfen nach FMA Rundschreiben zu „Rechnungslegungsfragen bei Zinssteuerungsderivaten und zu Bewertungsanpassungen bei Derivaten“ gemäß § 57 BWG einer Einzelwertung. Für die nicht im Rahmen von funktionalen Einheiten geführten Derivate beträgt die Drohverlustrückstellung zum Abschlussstichtag € 2.316 Tausend (31.12.2021: € 879 Tausend). Im Geschäftsjahr 2022 resultierten in diesem Zusammenhang Dotierungen in Höhe von € 2.316 Tausend (31.12.2021: € 308 Tausend) und Auflösungen in Höhe von € 879 Tausend (31.12.2021: € 4.550 Tausend) aus der Veränderung der Marktwerte dieser Derivate. Die auf Portfolien basierte Steuerung der funktionalen Einheiten wurde gemäß der angewandten Steuerungsstrategie des Zinsrisikos für die darin enthaltenen Währungen zusammengefasst und ergibt für die positiven und negativen beizulegenden Werte folgendes Bild: 31.12.2022 31.12.2021 Bewertungseffekt in € Tausend Positive Werte Negative Werte Positive Werte Negative Werte 31.12.2022 AUD 0 0 0 - 2 2 CHF 0 - 387 1 0 - 388 CZK 2.706 - 1.131 839 - 2.413 3.149 EUR 62.025 - 31.789 57.275 - 27.088 49 GBP 6 0 18 - 15 3 HUF 7.335 0 3.343 0 3.992 NOK 6 0 1 0 5 PLN 0 0 0 - 206 206 RON 125 0 114 0 11 RUB 0 - 568 0 - 20 - 548 USD 275 - 1.215 1.656 - 225 - 2.371 Gesamt 72.478 - 35.090 63.247 - 29.967 4.108 Die wesentlichsten Einflussfaktoren auf das Bewertungsergebnis bestanden in der Veränderung des Marktzinsniveaus in EUR, einem ausgeweiteten Nettingvolumen sowie einer Ausweitung im USD und im CZK Geschäft. Für die nicht zur Führung unter funktionalen Einheiten geeigneten Hedgederivate sind in nachstehender Tabelle die darin enthaltenen Währungen zusammengefasst. Dies ergibt für die positiven und negativen beizulegenden Werte zum Abschlussstichtag folgendes Bild: 31.12.2022 31.12.2021 Bewertungseffekt in € Tausend Positive Werte Negative Werte Positive Werte Negative Werte 31.12.2022 EUR 15.096 - 2.316 1.472 - 879 12.187 Gesamt 15.096 - 2.316 1.472 - 879 12.187 Die Darstellung der noch nicht abgewickelten Termingeschäfte für das Geschäftsjahr und das Vorjahr ist in den nachfolgenden Tabellen dargestellt: 31.12.2022 Nominalbeträge nach Restlaufzeiten Marktwert in € Tausend Bis 1 Jahr 1-5 Jahre Über 5 Jahre Summe hievon Handelsbuch positiv negativ Gesamt 84.330.522 116.250.894 78.496.258 279.077.674 184.149.989 5.191.707 5.037.385 a) Zinssatzverträge 38.761.427 104.613.375 74.926.013 218.300.815 126.491.881 3.976.963 4.013.510 OTC-Produkte Zinsswaps 34.439.803 91.032.083 69.960.936 195.432.822 112.883.883 3.729.873 3.854.152 Floating/floating Zinsswaps 0 Zinstermingeschäfte (FRAs) 2.344.706 100.000 0 2.444.706 2.070.520 4.314 433 Zinssatzoptionen - Käufe 644.694 4.900.701 1.726.545 7.271.940 5.761.131 217.336 0 Zinssatzoptionen - Verkäufe 1.259.091 7.970.283 2.908.678 12.138.052 4.763.052 0 152.687 Andere vergleichbare Zinssatzverträge 36.759 502.150 311.238 850.147 850.147 23.374 5.841 Börsengehandelte Produkte Zinsterminkontrakte (Futures) 6.874 9.282 7.366 23.522 23.522 0 19 Zinssatzoptionen 29.500 98.876 11.250 139.626 139.626 2.066 378 b) Wechselkursverträge 45.078.733 7.690.209 2.281.218 55.050.160 52.494.737 1.014.083 839.801 OTC-Produkte Währungs- und Zinsswaps 2.925.917 5.533.956 2.281.218 10.741.091 8.195.130 407.964 229.178 Devisentermingeschäfte 41.214.037 1.952.743 0 43.166.780 43.166.779 596.759 600.886 Währungsoptionen - Käufe 388.265 66.683 0 454.948 445.487 9.360 0 Währungsoptionen - Verkäufe 550.514 136.826 0 687.340 687.341 0 9.737 Andere vergleichbare Wechselkursverträge Börsengehandelte Produkte Devisenterminkontrakte (Futures) 0 Devisenoptionen 0 c) Wertpapierbezogene Geschäfte 469.362 2.496.741 745.700 3.711.802 3.711.802 190.022 165.528 OTC-Produkte Wertpapierkursbezogene Termingeschäfte 0 Aktien-/Index- Optionen - Käufe 199.755 1.379.749 639.661 2.219.165 2.219.166 190.022 0 Aktien-/Index- Optionen - Verkäufe 269.606 1.116.992 106.039 1.492.637 1.492.637 0 165.528 Sonstige wertpapier- und indexbezogene Geschäfte 0 Börsengehandelte Produkte Aktien-/Indexterminkontrakte (Futures) 0 0 0 0 0 0 0 Aktien-/Indexoptionen 0 0 0 0 0 0 0 d) Warenverträge 0 0 0 0 0 0 0 OTC-Produkte Warentermingeschäfte 0 0 0 0 0 0 0 Börsengehandelte Produkte Warenterminkontrakte (Futures) 0 0 0 0 0 0 0 e) Kreditderivatverträge 21.000 1.450.569 543.327 2.014.896 1.451.569 10.639 18.546 OTC-Produkte Credit Default Swaps 21.000 1.450.569 543.327 2.014.896 1.451.569 10.639 18.546 31.12.2021 Nominalbeträge nach Restlaufzeiten Marktwert in € Tausend Bis 1 Jahr 1-5 Jahre Über 5 Jahre Summe hievon Handelsbuch positiv negativ Gesamt 93.961.965 110.601.423 75.947.643 280.511.032 203.287.708 1.992.828 1.859.205 a) Zinssatzverträge 42.337.696 98.726.567 72.920.639 213.984.902 140.727.499 1.338.285 1.259.708 OTC-Produkte Zinsswaps 32.854.445 88.974.552 67.542.271 189.371.269 122.153.355 1.205.504 1.144.027 Floating/floating Zinsswaps 0 Zinstermingeschäfte (FRAs) 8.244.821 985.027 0 9.229.848 8.043.467 13.220 9.101 Zinssatzoptionen - Käufe 742.680 4.118.714 1.958.983 6.820.377 5.217.269 115.408 0 Zinssatzoptionen - Verkäufe 376.261 4.090.545 2.991.024 7.457.830 4.207.830 0 61.410 Andere vergleichbare Zinssatzverträge 62.388 500.026 360.939 923.353 923.353 815 45.161 Börsengehandelte Produkte 0 Zinsterminkontrakte (Futures) 0 16.496 8.656 25.152 25.152 0 9 Zinssatzoptionen 57.100 41.207 58.766 157.073 157.073 3.338 0 b) Wechselkursverträge 51.550.769 10.025.006 2.450.615 64.026.391 60.612.085 632.074 571.391 OTC-Produkte Währungs- und Zinsswaps 2.846.379 5.500.864 2.450.615 10.797.858 8.499.368 241.634 154.230 Devisentermingeschäfte 46.612.455 4.446.856 0 51.059.310 49.965.709 381.049 405.125 Währungsoptionen - Käufe 1.009.100 26.111 0 1.035.211 1.012.996 9.391 0 Währungsoptionen - Verkäufe 1.082.836 51.176 0 1.134.012 1.134.012 0 12.036 Andere vergleichbare Wechselkursverträge 0 Börsengehandelte Produkte Devisenterminkontrakte (Futures) 0 Devisenoptionen 0 c) Wertpapierbezogene Geschäfte 0 69.146 6.374 75.520 7.920 812 807 OTC-Produkte Wertpapierkursbezogene Termingeschäfte 0 Aktien-/Index- Optionen - Käufe 34.923 68.373 3.187 71.560 3.960 812 0 Aktien-/Index- Optionen - Verkäufe 12.523 773 3.187 3.960 3.960 0 807 Börsengehandelte Produkte Aktien-/Indexterminkontrakte (Futures) 0 0 0 0 0 0 0 Aktien-/Indexoptionen 0 0 0 0 0 0 0 d) Warenverträge 0 0 0 0 0 0 0 e) Kreditderivatverträge 73.500 1.780.704 570.014 2.424.218 1.940.204 21.657 27.299 OTC-Produkte Credit Default Swaps 73.500 1.780.704 570.014 2.424.218 1.940.204 21.657 27.299 Von den in der Aufstellung der nicht abgewickelten Termingeschäfte dargestellten derivativen Finanzinstrumenten werden gemäß Fair Value Ansatz in der Bilanz ausgewiesen: Derivative Finanzinstrumente Positive Marktwerte Negative Marktwerte in € Tausend 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 Derivate des Handelsbuches a) Zinssatzverträge 3.787.182,0 1.219.236,4 3.914.276,0 1.208.368,6 b) Wechselkursverträge 1.003.131,0 631.372,4 826.011,0 570.084,1 c) Aktien- und Indexkontrakte 25.764,0 816,8 1.270,0 811,7 d) Kreditderivate 10.757,0 21.657,5 9.948,0 23.486,5 Wertpapiere An Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden im nächsten Geschäftsjahr € 350.601 Tausend (31.12.2021: € 643.579 Tausend) fällig. Nachstehende Aufgliederung zeigt die in den Aktivposten enthaltenen zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere nach börsennotierten und nicht börsennotierten Wertpapieren (Beträge inkl. Zinsenabgrenzung): Wertpapiere börsennotiert nicht börsennotiert börsennotiert nicht börsennotiert in € Tausend 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2021 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 4.746.281,7 47.085,3 3.611.437,3 31.094,5 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 256.359,0 1.439,0 23.021,8 0,0 Aufgliederung der in den Aktivposten enthaltenen zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere nach der Bewertung als Anlagevermögen oder als Umlaufvermögen (einschließlich Handelsbestand): Wertpapiere Anlagevermögen Umlaufvermögen Anlagevermögen Umlaufvermögen in € Tausend 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2021 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.922.436,3 2.870.930,7 1.869.461,4 1.773.070,4 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0,0 257.799,0 0,0 23.021,8 Der Abgang von Wertpapieren aus dem Anlagevermögen ist in der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Davon betrafen € 924.927 Tausend Tilgungen (31.12.2021: € 745.828 Tausend). Bilanzposten Nominale Nettoergebnis Nominale Nettoergebnis in € Tausend 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2021 Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind 248.160,0 - 6.532,1 426.598,5 0,0 Forderungen an Kreditinstitute 82.120,2 0,0 27.280,6 0,0 Forderungen an Kunden 312.016,2 - 1.142,6 162.966,9 814,8 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 564.538,5 - 2.148,5 149.481,9 8.319,4 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 58.000,0 0,0 0,0 0,0 Gesamt 1.264.835 - 9.823 766.328 9.134 Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag bei Wertpapieren (ohne Nullkuponanleihen) des Investmentbestandes (Bankbuch): Der Unterschiedsbetrag zwischen den fortgeschriebenen Anschaffungskosten und den Rückzahlungsbeträgen setzt sich aus € 75.036 Tausend (31.12.2021: € 99.627 Tausend), die zukünftig als Aufwand verbucht werden, und € 93.801 Tausend (31.12.2021: € 11.332 Tausend), die zukünftig als Ertrag einfließen werden, zusammen. Bei zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapieren, die nicht die Eigenschaft von Finanzanlagen haben, beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem Anschaffungswert und dem höheren beizulegenden Zeitwert € 4.934 Tausend (31.12.2021: € 19.320 Tausend) gemäß § 56 (4) BWG bzw. € 2.458 Tausend (31.12.2021: € 6.495 Tausend) gemäß § 56 (5) BWG. Im Bilanzposten Forderungen an Kreditinstitute sind eigene Schuldverschreibungen, die nicht zum Börsenhandel zugelassen sind, in Höhe von € 15.272 Tausend (31.12.2021: € 18.172 Tausend) enthalten. Wertpapiere im Ausmaß von € 583.472 Tausend (31.12.2021: € 999.762 Tausend) sind zum Bilanzstichtag Gegenstand echter Pensionsgeschäfte, wobei die RBI AG Pensionsgeber ist und die Wertpapiere weiterhin in der Bilanz ausgewiesen werden. Das Volumen des von der RBI AG geführten Handelsbuches beträgt gemäß Art 103 CRR € 120.771.058 Tausend (31.12.2021: € 145.694.345 Tausend), wobei € 4.612.566 Tausend (31.12.2021: € 908.390 Tausend) auf Wertpapiere und € 116.158.492 Tausend (31.12.2021: € 144.785.955 Tausend) auf sonstige Finanzinstrumente entfallen. Bei folgenden Finanzinstrumenten des Finanzanlagevermögens ist der beizulegende Zeitwert niedriger als der Buchwert: Finanzanlagen Buchwert Beizulegender Zeitwert Buchwert Beizulegender Zeitwert in € Tausend 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2021 1. Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnlicher Wertpapiere, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind 6.404.251,8 5.612.351,7 1.479.065,7 1.458.723,1 2. Forderungen an Kreditinstitute 158.905,8 153.715,1 62.362,7 62.123,8 3. Forderungen an Kunden 218.440,7 211.276,9 40.699,8 40.372,2 4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere a) Von öffentlichen Emittenten 0,0 0,0 0,0 0,0 b) Von anderen Emittenten 1.848.630,9 169.663,2 817.201,1 809.583,8 5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 440.222,1 431.710,6 19.500,0 19.406,4 Gesamt 9.070.451,3 6.578.717,5 2.418.829,2 2.390.209,3 Eine außerplanmäßige Abschreibung (gemäß § 204 Abs. 2 UGB zweiter Satz) unterbleibt, da die Bonität der Wertpapierschuldner so eingeschätzt wird, dass mit planmäßigen Zinszahlungen und Tilgungen gerechnet werden kann. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen Es bestehen wechselseitige Beteiligungen an der UNIQA Insurance Group AG, Wien, und an der Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt. Per 31.12.2022 bestehen keine Ergebnisabführungsverträge. Verbundene Unternehmen Unternehmen, Sitz (Land) Gesamtnominale in Tausend Währung RBI-Direktanteil Eigenkapital in € Tausend Ergebnis in € Tausend1 aus Jahres- abschluss2 Akcenta CZ a.s., Prag3 100.125 CZK 70% 15.618 1.485 31.12.2022 Akcenta Logisitic a.s., Prag3 2.000 CZK 70% 214 19 31.12.2022 Angaga Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien 35 EUR 100% 1.616 - 11 31.12.2022 AO Raiffeisenbank, Moskau3 36.711.260 RUB 100% 4.013.974 2.004.589 31.12.2022 BAILE Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H.,Wien2 40 EUR 100% 242.056 - 7.170 31.12.2022 Centralised Raiffeisen International Services & Payments S.R.L., Bukarest 2.820 RON 100% 17.109 1.912 31.12.2022 Elevator Ventures Beteiligungs GmbH, Wien 100 EUR 100% 35.427 10.815 31.12.2022 Extra Year Investments Limited, Tortola 50 USD 100% 26 - 8 31.12.2021 Fairo GmbH, Wien2 35 EUR 100% 7.536 - 3.004 31.12.2022 FAIRO LLC, Kiew 1.881 UAH 100% 270 - 4.232 31.12.2021 FARIO Handels- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Wien 40 EUR 100% 2.110 59 31.12.2022 Golden Rainbow International Limited, Tortola <1 USD 100% 567 4.969 31.12.2021 Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft, Wien2 20.000 EUR 100% 47.814 13.335 31.12.2022 KAURI Handels und Beteiligungs GmbH, Wien2 50 EUR 88% 8.126 1.054 31.12.2022 LOTA Handels- und Beteiligungs-GmbH, Wien 35 EUR 100% 1.941 - 6 31.12.2022 R.L.H. Holding GmbH, Wien 35 EUR 100% 6.773 - 29 31.12.2022 R.P.I. Handels- und Beteiligungsges.m.b.H., Wien2 36 EUR 100% 167 - 17 31.12.2022 RADWINTER SP.Z.O.O 10 PLN 100% 2.462 - 15 31.12.2021 Raiffeisen Bank Aval JSC, Kiew3 6.154.516 UAH 68% 427.808 64.916 31.12.2022 Raiffeisen Continuum GmbH & Co KG, Wien 75 EUR 77% 2.156 - 494 31.12.2021 Raiffeisen Continuum GmbH, Wien 100 EUR 100% 84 6 31.12.2021 Raiffeisen Continuum Management GmbH, Wien 100 EUR 100% 24 - 905 31.12.2021 Raiffeisen Digital Bank AG 47.599 EUR 100% 129.064 - 16.973 31.12.2022 Raiffeisen Investment Advisory GmbH, Wien 730 EUR 100% 1.237 389 31.12.2022 Raiffeisen RS Beteiligungs GmbH, Wien2 35 EUR 100% 4.875.951 100.950 31.12.2022 RALT Raiffeisen Leasing Ges.m.b.H, Wien2 219 EUR 100% 45.961 1.291 31.12.2022 RALT Raiffeisen-Leasing GmbH & Co. KG, Wien2 19.970 EUR 97% 28.949 3.413 31.12.2022 RB International Investment Asia Limited, Labuan <1 USD 100% 190 - 84 31.12.2021 RB International Markets (USA) LLC, New York3 8.000 USD 100% 13.392 375 31.12.2022 RBI Group IT GmbH, Wien 100 EUR 100% 109 <1 31.12.2022 RBI Invest GmbH, Wien2 500 EUR 100% 946.597 83.583 31.12.2022 RBI Kantinenbetriebs GmbH, Wien 35 EUR 100% 302 - 33 31.12.2021 RBI LEA Beteiligungs GmbH, Wien2 70 EUR 100% 239.791 1.162 31.12.2022 RBI PE Handels- und Beteiligungs GmbH, Wien2 150 EUR 100% 1.434 701 31.12.2022 RBI Retail Innovation GmbH, Wien2 35 EUR 100% 5.112 602 31.12.2022 REC Alpha LLC, Kiew3 1.596.843 UAH 85% 3.717 - 448 31.12.2022 Regional Card Processing Center s.r.o., Bratislava3 539 EUR 100% 21.014 1.715 31.12.2022 R-Insurance Services sp. z o.o. 5 PLN 100% 2.516 885 31.12.2022 RL Leasing GmbH, München (DE) 26 EUR 25% 28 - 6 31.12.2021 RZB-BLS Holding GmbH, Wien2 500 EUR 100% 414.816 - 47.935 31.12.2022 Salvelinus Handels- und Beteiligungsges.m.b.H., Wien2 40 EUR 100% 371.045 - 18.805 31.12.2022 Ukrainian Processing Center PJSC, Kiew3 180 UAH 100% 27.239 10.067 31.12.2022 ZHS Office- & Facilitymanagement GmbH, Wien 36 EUR 1% 1.405 483 31.12.2022 1Das Ergebnis (teilweise aus den Konzernabschlüssen) in € Tausend entspricht dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag 2Eigenkapital und Jahresergebnis nach IFRS (vollkonsolidierte inländische Gesellschaften) 3Eigenkapital und Jahresergebnis nach IFRS (vollkonsolidierte ausländische Gesellschaften) Anlagevermögen Der Grundwert der bebauten Grundstücke beträgt € 2.667 Tausend (31.12.2021: € 29 Tausend). Die Erhöhung betrifft einen Zugang aus der Abspaltung des Teilbetriebs Certificates and Equity Trading von der Raiffeisen Centrobank AG auf die RBI AG als übernehmende Gesellschaft zum Spaltungssstichtag 30.06.2022. Die RBI AG war 2022 nicht als Leasinggeber im Leasinggeschäft direkt engagiert. Die Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen für das folgende Geschäftsjahr € 39.998 Tausend (31.12.2021: € 33.849 Tausend), davon € 36.591 Tausend gegenüber verbundenen Unternehmen (31.12.2021: € 30.987 Tausend). Der Gesamtbetrag der Verpflichtungen für die folgenden fünf Jahre beläuft sich auf € 237.098 Tausend (31.12.2021: € 178.849 Tausend), davon € 216.900 Tausend gegenüber verbundenen Unternehmen (31.12.2021: € 163.725 Tausend). Im Bilanzposten Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind keine immateriellen Anlagegüter enthalten, die von verbundenen Unternehmen erworben wurden. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in den nachfolgenden Spiegeln ersichtlich: in € Tausend Anschaffungs-/Herstellungskosten Pos. Bezeichnung des Anlagevermögens Stand 1.1.2022 Zugänge aus Verschmelzung Währungs- differenzen Zugänge Abgänge Um- buchungen Stand 31.12.2022 1 2 3 4 5 6 7 1. Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere die zur Refinanzierung bei den Zentralnotenbanken zugelassen sind 4.817.374 0 3.448 1.927.409 - 252.270 0 6.495.961 2. Forderungen an Kreditinstitute 128.280 0 2.436 112.233 - 85.085 0 157.863 3. Forderungen an Kunden 498.886 0 12.019 396.491 - 265.433 0 641.962 4. Schuldverschreibungen und and. festverzinsliche Wertpapiere 1.874.201 0 11.785 639.499 - 607.813 0 1.917.673 a) Von öffentlichen Emittenten 9.932 0 615 0 - 10.547 0 0 b) Von anderen Emittenten 1.864.269 0 11.171 639.499 - 597.266 0 1.917.673 5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 443.400 0 0 75.000 0 0 518.400 6. Beteiligungen 94.361 0 0 3.004 - 3 0 97.362 7. Anteile an verbundenen Unternehmen 12.651.302 0 0 228.609 - 327.034 0 12.552.877 8. Immaterielle Vermögensgegenstände 218.391 1.776 - 139 7.960 - 15.584 0 212.403 9. Sachanlagen 41.637 24.756 - 88 4.623 - 3.803 0 67.125 10. Sonstige Vermögensgegenstände 231 0 0 0 0 0 231 Gesamt 22.642.265 26.532 41.246 4.034.326 - 2.164.838 0 24.579.532 in € Tausend Zu- und Abschreibungen/ Wertberichtigungen Buchwerte Pos. Kumulierte AfA Stand 1.1.2022 Zugänge aus Verschmelzung Währungs- differenzen Kumulierte AfA im Abgang Zuschrei- bungen Abschrei- bungen Umbuch- ungen Kumulierte Afa Stand 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 1. - 29.358 0 36 7.533 6.363 - 18.540 0 - 33.966 6.461.995 4.788.017 2. - 1.463 0 - 88 1.621 251 - 331 0 - 11 157.853 126.817 3. 996 0 136 - 1.439 903 - 1.405 0 - 809 641.154 499.882 4. - 10.265 0 72 7.678 3.294 - 5.280 0 - 4.501 1.913.172 1.863.936 a) 0 0 0 - 1 0 0 0 0 0 9.933 b) - 10.265 0 72 7.679 3.293 - 5.280 0 - 4.501 1.913.172 1.854.003 5. 0 0 0 0 0 0 0 0 518.400 443.400 6. - 41.872 0 0 0 4.886 - 1.435 0 - 38.421 58.941 52.489 7. - 1.943.793 0 0 74.479 942 - 1.009.553 0 - 2.877.924 9.674.953 10.707.510 8. - 184.386 - 1.746 64 10.919 0 - 9.705 0 - 184.856 27.548 34.004 9. - 23.541 - 15.589 46 3.322 0 - 3.970 0 - 39.731 27.394 18.097 10. 0 0 0 0 0 0 0 0 231 231 - 2.243.946 - 17.336 339 111.791 19.932 - 1.055.500 0 - 3.184.720 21.394.812 20.398.319 Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum 31.12.2022 auf € 6.551.745 Tausend (31.12.2021: € 3.164.541 Tausend). In diesem Posten sind Forderungen aus Treasurygeschäften (positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten des Handelsbuches sowie Zinsabgrenzungen aus Derivaten des Bankbuches – Details siehe Darstellung der noch nicht abgewickelten Termingeschäfte) in Höhe von € 5.081.791 Tausend (31.12.2021: € 2.000.976 Tausend) enthalten. Weiters sind in diesem Posten noch Forderungen (Sondervermögen) gegenüber der Österreichischen Raiffeisen-Einlagensicherung eGen (ÖRS) aufgrund des Raiffeisen-IPS-Beitrags in Höhe von € 392.005 Tausend (31.12.2021: € 343.696 Tausend), Forderungen gegenüber dem Finanzamt in Höhe von € 54.935 Tausend (31.12.2021: € 39.750 Tausend), Bestände an gemünzten und ungemünzten Edelmetallen in Höhe von € 113.743 Tausend (31.12.2021: € 114.657 Tausend), aus Steuerumlagen resultierende Forderungen gegenüber Gruppenmitgliedern in Höhe von insgesamt € 51.225 Tausend (31.12.2021: € 39.684 Tausend) sowie Dividendenforderungen in Höhe von € 500.540 Tausend (31.12.2021: € 433.070 Tausend) enthalten. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Erträge in Höhe von € 746.521 Tausend (31.12.2021: € 567.330 Tausend) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden. Aktive latente Steuern Die in der Bilanz ausgewiesenen aktiven latenten Steuern in Höhe von € 1.077 Tausend (31.12.2021: € 481 Tausend) resultieren im Wesentlichen aus steuerlichen Verlustvorträgen gegenüber amerikanischen Steuerbehörden, des im Jahr 2017 liquidierten Tochterunternehmens RB International Finance (USA), LLC, New York. Sie basieren auf geplanten zukünftigen steuerlichen Gewinnen des Tochterunternehmens RB International Markets (USA) LLC, New York (zu verwendender Steuersatz: 25,4 Prozent). Aus aktiven temporären Differenzen in Höhe von € 207.025 Tausend (31.12.2021: € 265.965 Tausend) und aus inländischen steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von € 2.107.800 Tausend (31.12.2021: € 2.103.441 Tausend) wurden keine latenten Steuern aktiviert, weil ihre Nutzung aus heutiger Sicht in angemessener Zeit nicht realisierbar erscheint. Passive temporäre Differenzen, die prinzipiell bis zur Höhe aktiver temporärer Differenzen verrechnet werden, waren im Geschäftsjahr nicht vorhanden. Für die Berechnung der aktiven und passiven latenten Steuern ist jener Steuersatz anzuwenden, der wahrscheinlich bei Realisierung (Umkehr) der latenten Steuer zugrundeliegenden temporären Differenz zur Anwendung kommt. Mit der ökosozialen Steuerreform 2022 wurde in Österreich eine stufenweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 Prozent auf 23 Prozent (2023: 24 Prozent, ab 2024: 23 Prozent) beschlossen. Bei aktiven latenten Steuern ist ein Steuersatz von 12 Prozent (Realisierung in 2023) bzw. 11,5 Prozent (Realisierung in 2024) anzuwenden. Bei passiven latenten Steuern betragen die entsprechenden Steuersätze 24 Prozent und 23 Prozent bzw. soweit eine Aufrechnung mit Verlustvorträgen oder aktiven latenten Steuern möglich ist 12 Prozent und 11,5 Prozent. Nachrangige Vermögensgegenstände In den Aktivposten enthaltene Vermögensgegenstände nachrangiger Art: in € Tausend 31.12.2022 31.12.2021 Forderungen an Kreditinstitute 857.921,5 1.018.585,0 hievon an verbundene Unternehmen 856.230,6 1.014.889,6 hievon an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 1.690,9 3.695,4 Forderungen an Kunden 112.583,6 192.478,3 hievon an verbundene Unternehmen 6.480,8 18.752,8 hievon an Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 2.212,1 2.209,9 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 62.497,3 46.933,2 hievon von verbundenen Unternehmen 0,0 0,0 hievon von Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 3.047,2 4.375,4 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 597.828,3 483.227,5 hievon von verbundenen Unternehmen 543.470,1 460.205,6 hievon von Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 3.262,5 499,3 Verfügungsbeschränkungen für Vermögensgegenstände Zum Bilanzstichtag bestehende Verfügungsbeschränkungen für Vermögensgegenstände (gem. § 64 Abs.1 Z8 BWG): in € Tausend 31.12.2022 31.12.2021 Sicherstellung für Wertpapier-Leihgeschäfte 142.868,5 92.867,7 Abgetretene Forderungen zugunsten der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) 2.736.859,9 2.294.168,6 Sicherstellung für OeNB-Tender 3.582.633,5 2.982.616,7 Abgetretene Forderungen zugunsten der Europäischen Investitionsbank (EIB) 37.533,6 31.617,5 Abgetretene Forderungen zugunsten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 170.249,6 131.633,4 Raiffeisen-IPS 342.298,1 343.696,1 Marginerfordernisse 54.671,8 54.229,0 Treasury-Callgelder für vertragliche Nettingvereinbarungen 2.120.256,9 924.857,9 Gesamt 9.187.371,9 6.855.686,9 Darüber hinaus bestehen für aufgelegte, noch nicht begebene fundierte Bankschuldverschreibungen Aktiva mit Verfügungsbeschränkungen in Höhe von € 2.469.367 Tausend (31.12.2021: € 2.341.117 Tausend). Aktivposten betreffend verbundener Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Forderungen sowie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere an bzw. von verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: in € Tausend 31.12.2022 31.12.2021 Forderungen an Kreditinstitute An verbundene Unternehmen 3.522.104,8 2.731.374,9 An Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 374.155,7 299.167,3 Forderungen an Kunden An verbundene Unternehmen 1.399.316,8 1.311.555,0 An Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 87.615,2 96.714,9 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Von verbundenen Unternehmen 71.157,9 50.977,8 Von Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 157.889,7 134.071,1 Passiva Verbindlichkeiten Darstellung der Fristigkeiten Die Gliederung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, der verbrieften Verbindlichkeiten und der sonstigen Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten stellt sich folgendermaßen dar: in € Tausend 31.12.2022 31.12.2021 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 35.300.134,0 35.764.017,5 Täglich fällig 5.532.066,9 3.765.261,2 Bis 3 Monate 17.210.346,0 15.469.941,5 Von 3 Monaten bis 1 Jahr 5.619.876,2 2.478.015,2 Von 1 Jahr bis 5 Jahre 4.227.131,9 10.369.611,9 Über 5 Jahre 2.710.713,0 3.681.187,7 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 23.097.485,1 22.461.732,4 Täglich fällig 7.188.567,9 9.721.565,3 Bis 3 Monate 9.960.315,9 8.231.729,0 Von 3 Monaten bis 1 Jahr 4.274.787,6 3.110.814,5 Von 1 Jahr bis 5 Jahre 795.655,4 824.974,6 Über 5 Jahre 878.158,2 572.649,0 Verbriefte Verbindlichkeiten 15.470.238,6 7.934.166,8 Bis 3 Monate 480.233,0 331.782,2 Von 3 Monaten bis 1 Jahr 1.350.599,4 188.334,3 Von 1 Jahr bis 5 Jahre 11.582.481,1 5.466.549,5 Über 5 Jahre 2.056.925,0 1.947.500,8 Sonstige Verbindlichkeiten 5.380.247,1 2.512.340,4 Bis 3 Monate 5.380.247,1 2.512.340,4 An begebenen Schuldverschreibungen werden im nächsten Geschäftsjahr € 1.780.679 Tausend (31.12.2021: € 1.036.107 Tausend) fällig. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht: in € Tausend 31.12.2022 31.12.2021 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Gegenüber verbundenen Unternehmen 5.956.385,9 6.152.706,3 Gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 5.182.369,3 4.502.953,0 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Gegenüber verbundenen Unternehmen 4.153.936,4 3.044.334,3 Gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis 67.874,5 31.343,4 TLTRO III Program (Targeted Longer-Term Refinancing Operations) In Zusammenhang mit den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften der EZB (TLTRO III) erhöhte die EZB im Laufe des Jahres in mehreren Schritten den zugrundeliegenden Basiszinssatz dieser Finanzinstrumente. Dies geschah einerseits durch direkte Anhebungen des Zinssatzes für die Einlagefazilität, welche vom 27. Juli 2022 bis zum 27. Dezember 2022 schrittweise von minus 0,5 Prozent auf 2,0 Prozent erhöht wurde. Andererseits aber auch durch eine geänderte Durchschnittsberechnung des Basiszinssatzes, welche die EZB Ende Oktober bekanntgab. Durch die Änderung der Durchschnittsberechnung wurde die zu diesem Zeitpunkt laufende Zinsperiode zweigeteilt, und es ist ab dem 24. November 2022 der Durchschnitt der anzuwendenden Zinssätze für die Einlagefazilität von diesem Datum bis zum Laufzeitende (oder einer früheren Rückzahlung) anzuwenden. Dies führte zu einer Erhöhung der Verzinsung, da frühere Zinsperioden mit signifikanten Negativzinsen nicht mehr im gleichen Ausmaß im Durchschnitt zu berücksichtigen sind. Die TLTRO-III-Bedingungen sahen generell eine fixierte Zinssatzsenkung vor, wenn Banken bestimmte Kreditschwellen erreichen. Die RBI AG betrachtet den Basiszinssatz dieser Finanzinstrumente als variablen Marktzinssatz auf einem separaten Markt für TLTRO-Instrumente, der durch die EZB im Rahmen ihrer Geldmarktpolitik organisiert und gesteuert wird. Daher behandelt die RBI AG diese Finanzinstrumente für alle Eingriffe der EZB, welche den Basiszinssatz erhöhen oder vermindern, als variabel verzinstes Instrument. Aufgrund der oben angeführten Änderung durch die EZB im Oktober betrug der von der RBI angewandte Effektivzinssatz ab dem 23. November 1,5 Prozent, welcher in weiterer Folge bei Marktzinsänderungen durch die EZB weiteren Anpassungen unterlag bzw. unterliegen wird. Zum Berichtstichtag betrug das im Bilanzposten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesene Nominale an längerfristigen Finanzierungsgeschäften aus dem TLTRO-III-Programm € 4.925.000 Tausend (31.12.2021: € 5.425.000 Tausend). Nach dem Berichtsstichtag wurde zum 25. Jänner 2023 ein Volumen von € 3.500 Millionen frühzeitig zurückgezahlt. Bis zum vorliegenden Bilanzstichtag hat die RBI im Zusammenhang mit dem TLTRO-III-Programm vorzeitige Rückführungen ausschließlich in nicht materiellem Ausmaß vorgenommen. Abzüglich der Rückzahlung vom 25. Jänner 2023 hält die RBI Volumina in Höhe von € 800 Millionen mit Fälligkeit Dezember 2023, € 200 Millionen mit Fälligkeit März 2024 und € 425 Millionen mit Fälligkeit Juni 2024. Im laufenden Geschäftsjahr waren Negativzinsen aus den TLTRO-III-Programmen in Höhe von € 28.831 Tausend (31.12.2021: € 50.422 Tausend) im Nettozinsertrag ausgewiesen und damit aufgrund des Anhebens des Zinssatzes für die Einlagefazilität im Laufe des 2. Halbjahres 2022 ein um € 21.591 Tausend niedrigerer Wert gegenüber den im Vorjahresergebnis berücksichtigten Negativzinsen in Höhe von € 50.422 Tausend (31.12.2021: € 15.115 Tausend). Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2022 auf € 5.380.247 Tausend (31.12.2021: € 2.512.340 Tausend). In diesem Posten werden Verbindlichkeiten aus Treasurygeschäften (überwiegend negative Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten des Handelsbuches sowie Zinsabgrenzungen aus Derivaten des Bankbuches – Details siehe Darstellung der noch nicht abgewickelten Termingeschäfte) in Höhe von € 4.901.000 Tausend (31.12.2021: € 1.840.826 Tausend) sowie Verbindlichkeiten aus Short-Positionen von Anleihen in Höhe von € 80.929 Tausend (31.12.2021: € 201.680 Tausend) ausgewiesen. Der Marktwert der Absicherungsgeschäfte betreffend Kapitalgarantien für Fonds beläuft sich auf € 15.710 Tausend (31.12.2021: € 45.211 Tausend). Weiters sind noch Zinsabgrenzungen für Ergänzungskapital in Höhe von € 70.933 Tausend (31.12.2021: € 249.506 Tausend) sowie Verbindlichkeiten aus Steuerumlagen (Körperschaftsteuer) sowie aus anrechenbarer Kapitalertrags- und Quellensteuer gegenüber Gruppenmitgliedern in Höhe von insgesamt € 27.067 Tausend (31.12.2021: € 23.125 Tausend) enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von € 233.751 Tausend (31.12.2021: € 331.473 Tausend), die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden, enthalten. Rückstellungen Die Rückstellungen betreffen mit € 51.039 Tausend (31.12.2021: € 67.038 Tausend) Rückstellungen für Abfertigungen, mit € 61.150 Tausend (31.12.2021: € 67.748 Tausend) Rückstellungen für Pensionen, mit € 10.356 Tausend (31.12.2021: € 7.509 Tausend) Steuerrückstellungen und mit € 644.358 Tausend (31.12.2021: € 599.704 Tausend) sonstige Rückstellungen (zu näheren Details in Zusammenhang mit sonstigen Rückstellungen siehe Aufgliederung in nachstehender Tabelle). Für Pensionsrückstellungen in Höhe von € 9.955 Tausend (31.12.2021: € 14.011 Tausend) bestehen Rückdeckungsversicherungen. Diese wurden im Geschäftsjahr mit in gleicher Höhe gegenüberstehenden Ansprüchen saldiert. Die Steuerrückstellungen in Höhe von € 10.356 Tausend betreffen im Umfang von € 8.900 Tausend Rückstellungen für Körperschaftssteuer aus dem Jahr 2020 sowie aus dem Jahr 2022 in Höhe von € 436 Tausend. Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen resultiert in erster Linie aus höheren Drohverlustrückstellungen für Zinssteuerungsderivate. Ebenfalls gestiegen sind die Rückstellungen für das operationelle Risiko/Schadensfälle/Sonstiges. Einen Rückgang weist hingegen die Rückstellung für Prozessrisiken auf, die als wesentliche Position die Rückstellung für Prozessrisiken infolge von Rechtsstreitigkeiten für Fremdwährungskredite in Polen enthält. Für die im Rahmen funktionaler Einheiten bewerteten Derivate sowie für die imparitätisch einzelbewerteten Hedge-Derivate besteht zum 31.12.2022 eine Drohverlustrückstellung in Höhe von € 82.183 Tausend (31.12.2021: € 30.848 Tausend). Prozessrisiko Fremdwährungskredite Polen In Polen ist eine erhebliche Anzahl zivilrechtlicher Klagen hinsichtlich bestimmter vertraglicher Regelungen im Zusammenhang mit Hypothekarkrediten an Konsumenten, die in Fremdwährungen denominiert oder an eine Fremdwährung gekoppelt sind, anhängig. Zum 31. Dezember 2022 lag der Gesamtstreitwert dieser Verfahren bei rund PLN 3.247.000 Tausend (€ 694.000 Tausend). Die Anzahl der Klagen steigt weiter an. In diesem Zusammenhang hat sich ein polnisches Gericht an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt, um klären zu lassen, ob bestimmte Klauseln dieser Verträge gegen europäisches Recht verstoßen und missbräuchlich verwendet wurden. Die im Oktober 2019 dazu in einem Vorabentscheidungsverfahren ergangene Entscheidung des EuGHs (C-260/18) gibt keine Antwort bezüglich einer gänzlichen oder teilweisen Nichtigkeit der Kreditverträge, sondern lediglich eine Orientierungshilfe für die Interpretation, nach welchen Grundsätzen nationale Gerichte auf Einzelfallbasis zu entscheiden haben. Demnach soll ein Kreditvertrag ohne missbräuchliche Klauseln wirksam bleiben, solange dies mit nationalem Recht im Einklang steht. Sofern der Kreditvertrag allerdings ohne die missbräuchliche Klausel nicht mehr aufrechterhalten werden kann, würde der Vertrag insgesamt unwirksam. Sollte die Unwirksamkeit des gesamten Kreditvertrags mit wesentlichen negativen Konsequenzen für den Kreditnehmer verbunden sein, so kann die missbräuchliche Klausel von polnischen Gerichten im Einklang mit nationalem Recht durch eine wirksame Klausel ersetzt werden. Die Konsequenzen einer Unwirksamkeit des Vertrags müssen sorgfältig untersucht werden, sodass der Kreditnehmer alle potenziell negativen Folgen einer Unwirksamkeit bedenken kann. Die Folgen einer Rückabwicklung eines nichtigen Kreditvertrags bleiben allerdings unklar und sind – beispielsweise aufgrund der Verpflichtung zur sofortigen Rückzahlung samt Kosten der Nutzung des Kreditbetrags – potenziell schwerwiegend für den Kreditnehmer. Es bleibt abzuwarten, wie die vom EuGH entwickelten Grundsätze nach nationaler Rechtsprechung auf Einzelfallbasis angewendet werden. In einem anderen Verfahren, in dem die RBI AG involviert ist, ersuchte das Bezirksgericht Warszawa-Wola in Warschau den EuGH um Vorabentscheidung über die Ausgestaltung der vertraglichen Regelungen zur Bestimmung der An- und Verkaufskurse für eine Fremdwährung im Falle von Hypothekardarlehen für Verbraucher, die auf eine Fremdwährung indexiert sind. In der Entscheidung vom 18. November 2021 in der Rechtssache C-212/20 vertrat der EuGH die Auffassung, dass der Inhalt einer Klausel eines Darlehensvertrags, die die Ankaufs- und Verkaufskurse einer Fremdwährung festlegt, an die das Darlehen gebunden ist, einem einigermaßen gut informierten und aufmerksamen Verbraucher auf der Grundlage klarer und verständlicher Kriterien ermögliche muss zu verstehen, wie der Wechselkurs der Fremdwährung festgelegt wird, der zur Berechnung der Höhe der Rückzahlungsraten verwendet wird. Aufgrund der in einer solchen Bestimmung angegebenen Information soll der Verbraucher in der Lage sein, jederzeit den vom Unternehmen angewendeten Wechselkurs selbst zu ermitteln. In der Begründung führte der EuGH aus, dass eine Bestimmung, die es dem Verbraucher nicht ermöglicht, den Wechselkurs selbst zu bestimmen, missbräuchlich ist. Darüber hinaus wies der EuGH darauf hin, dass das nationale Gericht, wenn die betreffende Klausel eines Verbrauchervertrags missbräuchlich ist, diese Klausel nicht auslegen darf, um ihre Missbräuchlichkeit zu beheben, selbst wenn diese Auslegung dem gemeinsamen Willen der Vertragsparteien entspricht. Nur wenn die Ungültigkeit der missbräuchlichen Klausel das nationale Gericht zur Aufhebung des gesamten Vertrags verpflichten würde, wodurch der Verbraucher besonders nachteiligen Folgen ausgesetzt wäre und damit bestraft würde, könnte das nationale Gericht diese Klausel durch eine ergänzende Bestimmung des nationalen Rechts ersetzen. Der EuGH hat es daher nicht vollständig ausgeschlossen, dass nationale Gerichte in solchen Fällen den Vertrag durch ergänzende Vorschriften des nationalen Rechts ergänzen können, aber Lücken dürfen nicht allein durch nationale Vorschriften allgemeiner Natur gefüllt werden, und ein solches Hilfsmittel darf nur in streng eingeschränkten Fällen, wie vom EuGH angegeben, angewendet werden. Die Beurteilung der Missbräuchlichkeit von Vertragsbestimmungen sowie die Entscheidung über die Vertragsergänzung nach Beseitigung missbräuchlicher Vertragsklauseln fallen jedoch weiterhin in die Zuständigkeit des nationalen Gerichts. Der EuGH hat in keiner Weise entschieden, ob infolge der vorgenannten Aktionen der gesamte Fremdwährungsvertrag nichtig erklärt werden soll. Die derzeitige Rechtsprechungspraxis polnischer Gerichte steht bereits im Einklang mit der Vorabentscheidung des EuGHs und ist daher ungünstig für Banken, die fremdwährungsindexierte Verbraucherhypothekardarlehen halten. Die jeweiligen Klauseln können je nach Beurteilung des zuständigen nationalen Gerichts die in der vorstehenden EuGH-Entscheidung genannten Anforderungen nicht erfüllen. Ein beträchtlicher Anstieg an neuen Fällen konnte seit Beginn 2020 beobachtet werden, hervorgerufen durch die Entscheidung des EuGHs und die gestiegenen Marketingaktivitäten von Anwaltskanzleien, die für Kreditnehmer tätig sind. Dieser Anstieg wurde nicht nur von der polnischen Filiale der RBI AG beobachtet, sondern von allen polnischen Banken, die mit Fremdwährungskreditportfolios befasst sind. Darüber hinaus haben sich polnische Gerichte in anderen zivilrechtlichen Verfahren mit der Bitte um eine Entscheidung in einem Vorabentscheidungsverfahren an den EuGH gewandt. Diese Entscheidung könnte zu weiteren Klarstellungen führen und einen Einfluss darauf haben, wie gerichtsanhängige Verfahren im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten von nationalen polnischen Gerichten entschieden werden. Die Folgenabschätzung für Kreditverträge, die an eine Fremdwährung gekoppelt sind oder auf eine Fremdwährung lauten, kann auch durch das Ergebnis laufender Verwaltungsverfahren beeinflusst werden, die der Präsident des Amts für Wettbewerb und Verbraucherschutz (UOKiK) gegen die polnische Filiale der RBI AG führt. Solche Verwaltungsverfahren beruhen unter anderem auf der behaupteten Praxis einer Verletzung von kollektiven Verbraucherinteressen sowie darin, dass Klauseln in Standardvereinbarungen als benachteiligend eingestuft werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht sicher, welche potenziellen Auswirkungen diese Verfahren auf Kreditverträge, die an eine Fremdwährung gekoppelt sind oder auf eine Fremdwährung lauten, und die RBI haben könnten. Darüber hinaus könnten solche Verfahren zu Verwaltungsstrafen gegen die polnische Filiale der RBI führen und im Falle von Berufungen verwaltungsgerichtliche Verfahren nach sich ziehen. Darüber hinaus leitete der polnische Financial Ombudsmann, der im Namen von zwei Kreditnehmern handelte, ein Zivilverfahren gegen die RBI AG ein, in dem die Anwendung unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern in einem Fall behauptet wird, in dem die RBI AG – nach Aufhebung eines Kreditvertrags – den vollen ursprünglich ausgegebenen Kreditbetrag ohne zwischenzeitlich geleistete Rückzahlungen sowie für die Verwendung von Kapital durch die Kreditnehmer fällige Beträge, aufgrund des Grundsatzes der ungerechtfertigten Bereicherung einfordert hatte und verlangt, diese Praxis einzustellen. Die RBI AG hat für die in Polen eingebrachten Klagen Vorsorgen gebildet. Da Klagen von einer Reihe von Kunden eingebracht wurden, basieren diese auf einem statistischen Ansatz, welcher sowohl statistischen Daten, soweit diese relevant sind, als auch Expertenmeinungen berücksichtigt. Mögliche Entscheidungs-Szenarien und die erwarteten Verlustraten pro Szenario wurden geschätzt. Die erwartete Belastung gründet sich auf Kredite von Kunden, welche die Bank klagen oder von denen erwartet wird, dass sie klagen werden. Um die finanziellen Auswirkungen pro Szenario zu berechnen, wird der eingeklagte Betrag mit dem geschätzten finanziellen Abfluss im Szenario und der Wahrscheinlichkeit multipliziert, dass die Bank letztendlich eine Entschädigung an den Kunden zahlen muss. Für Abflüsse, für die angenommen wird, dass diese nicht innerhalb eines Jahres erfolgen werden, wird ein angemessener Abzinsungssatz angewendet. Die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Szenarien werden anhand von Expertenmeinungen gewichtet. Die sich daraus ergebende Vorsorge wurde auf € 803 Millionen erhöht (31.12.2021: € 364 Millionen). Die wesentlichen Unsicherheiten bei der Berechnung dieser sind auf eine potenziell höhere Anzahl von Klagen und einem Anstieg der Wahrscheinlichkeit, die Gerichtsverfahren zu verlieren, zurückzuführen. In Zusammenhang mit der Bildung von Vorsorgen für diesen Sachverhalt kam es im Geschäftsjahr 2022 zu einer Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 237 (1) Z 1 UGB). Die RBI AG hat diese Anpassung vorgenommen, um den Abschlussadressaten relevantere Informationen über die Auswirkungen des CHF-Hypothekenstreits auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu geben. Dieser nunmehr angewendete Ansatz spiegelt den Wert der CHF-indexierten Kredite in der Bilanz sachgerechter wider, ermöglicht eine bessere Vergleichbarkeit der Abschlüsse im gesamten Finanzsektor und stellt die vorherrschende Marktpraxis in Polen dar. Aufgrund der steigenden Anzahl der Gerichtsverfahren und der überwiegend ungünstigen Gerichtsurteile in Bezug auf die Ungültigkeit des Vertrages geht die RBI AG davon aus, dass sie nicht den vollen Betrag der vertraglichen Zahlungsströme in Zusammenhang mit diesen Finanzinstrumenten erhalten wird und hat die erwarteten Zahlungsströme und in weiterer Folge den Buchwert der aktiven Kredite angepasst. Diese Änderungen stehen nicht in Zusammenhang mit dem Kreditrisiko. Zum Bilanzstichtag 31.12.2022 weist die RBI AG Rückstellungen für Prozessrisiken für rückgeführte Kredite in Zusammenhang mit diesem Sachverhalt in Höhe von € 307 Millionen (31.12.2021: 364 Millionen) aus, welche in nachfolgender Tabelle zu sonstigen Rückstellungen im Posten Prozessrisiken enthalten sind. Darüber hinaus werden zum Bilanzstichtag 31.12.2022 erstmals buchwertmindernde Vorsorgen für aktive Kredite, wie vorangegangen erläutert, in Höhe von € 496 Millionen berücksichtigt. Bei der Berechnung der CHF-Rückstellung für in Polen eingereichte Klagen ist es notwendig, sich eine Meinung zu Sachverhalten zu bilden, die grundsätzlich ungewiss sind, wie beispielsweise regulatorische Verlautbarungen, die Anzahl zukünftiger Beschwerden, der Umfang, in dem sie aufrechterhalten werden, und die Auswirkungen von Rechtsentscheidungen, die für eingegangene Ansprüche relevant sein können. Der für CHF-Darlehen in Polen bereitgestellte Gesamtbetrag stellt die bestmögliche Schätzung der RBI AG der wahrscheinlichen zukünftigen Kosten dar. Es verbleiben jedoch eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten, weshalb die Kosten von den Schätzungen der RBI AG und den ihnen zugrunde liegenden Annahmen abweichen und dazu führen könnten, dass eine weitere Rückstellung erforderlich wird. Folglich kann ein negativer Rechtsentscheidung für die Bank zu einer deutlichen Erhöhung der gebildeten Vorsorgen führen. Die RBI AG hat insgesamt in etwa 29.000 Schweizer-Franken-Darlehen mit einem Volumen von rund € 2 Milliarden ausstehen, weitere rund 8.000 Kredite wurden zurückgezahlt. Darin enthalten sind auch Darlehen, bei denen nicht erwartet wird, dass sie Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten sein werden. Der Gesamtbetrag, der für CHF-Darlehen in Polen zurückgestellt wurde, stellt die beste Schätzung der RBI AG für den zukünftigen Abfluss des wirtschaftlichen Nutzens dar. Dennoch ist es bei der Berechnung der CHF-Rückstellung für in Polen eingereichte Klagen notwendig, sich eine Meinung über Ereignisse zu bilden, die von Natur aus unsicher sind, wie z.B. behördliche Verlautbarungen, die Anzahl zukünftiger Klagen, die Wahrscheinlichkeit, Gerichtsverfahren zu verlieren und die Auswirkungen von Gerichtsentscheidungen, die zu negativen Szenarien führen. Die Sensitivität der Unsicherheiten gegenüber einer Veränderung des spezifischen Parameters um 10 Prozentpunkte, wobei alle anderen Parameter konstant bleiben, ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt: 2022 2021 in € Millionen Anstieg um 10 Prozentpunkte Rückgang um 10 Prozentpunkte Anstieg um 10 Prozentpunkte Rückgang um 10 Prozentpunkte Veränderung der Anzahl künftiger Streitigkeiten 85 - 84 36 - 36 Veränderung der Wahrscheinlichkeit Gerichtsverfahren zu verlieren 29 - 83 47 - 47 1 Die Erhöhung ist auf 3,4 Prozentpunkte begrenzt, da die Gesamtwahrscheinlichkeit, die Gerichtsverfahren zu verlieren bei 100 Prozent liegt. Sonstige Rückstellungen in € Tausend 31.12.2022 31.12.2021 Drohverluste aus Zinssteuerungsderivaten 82.182,7 30.848,2 Garantiekredite 54.426,1 40.242,7 Prozessrisken 308.664,6 368.148,8 Bonifikationen und Prämien 45.358,0 43.782,5 Jubiläumsgelder und Geburtstagsgelder 31.267,5 40.534,9 Unverbrauchte Urlaube 29.369,7 27.317,8 Restrukturierungskosten 1.134,0 1.291,8 Aufsichtsrats-Tantiemen einschließlich Aufwandsvergütung 1.127,0 1.123,3 Operationelles Risiko/Schadensfälle/Sonstiges 46.851,0 18.022,8 Prüfungskosten 1.162,3 688,2 Sonstige Aufwendungen/ausstehende Rechnungen 42.814,6 27.703,0 Gesamt 644.357,5 599.704,0 Ergänzungskapital gemäß Teil 2 Titel I Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Das Ergänzungskapital zum 31.12.2022 beträgt € 2.696.099 Tausend (31.12.2021: € 2.712.617 Tausend). Ergänzungskapital nach CRR im Eigenbestand: in € Tausend 31.12.2022 31.12.2021 6% RBI Schuldverschreibung 2013-2023 9.141,4 335,3 RBI SUB.CALL.NTS 20-32 1.970,1 980,3 RBI NFS 19-30/S193T1 5.148,7 2.045,7 RBI NACHR. ANL. 21-33 3.270,8 2.194,8 RBI NTS 22-32 S258/T1 4.476,8 0,0 Im Berichtsjahr wurden Emissionen in Höhe von € 5.000 Tausend (31.12.2021: € 0 Tausend) und Covered Bonds in Höhe von € 80.000 Tausend (31.12.2021: € 0 Tausend) eingezogen, woraus allerdings kein Ergebnis für das Geschäftsjahr 2022 (31.12.2021: € 0 Tausend) resultierte. Aufgenommene nachrangige Verbindlichkeiten Auflistung jener nachrangigen Kreditaufnahmen (einschließlich Ergänzungskapital), die 10 Prozent des Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von € 2.696.099 Tausend und somit den Betrag von € 269.610 Tausend übersteigen: Bezeichnung ISIN Nominale in € Tausend Emission Fälligkeit Währung Zinssatz Calldatum Nachrangigkeit Subordinated Notes 2023 Serie 45 XS0981632804 500.000 16.10.2013 16.10.2023 EUR 6.000% Tier 2 Subordinated Notes 2030 Serie 193 XS2049823763 500.000 12.09.2019 12.03.2030 EUR 1.500% 12.03.2025 Tier 2 Subordinated Notes 2032 Serie 215 XS2189786226 500.000 18.06.2020 18.06.2032 EUR 2.875% 18.06.2027 Tier 2 Subordinated Notes 2033 Serie 231 XS2353473692 500.000 17.06.2021 17.06.2033 EUR 1.375% 17.03.2028 Tier 2 Subordinated Notes 2032 Serie 258 XS2534786590 500.000 20.09.2022 20.12.2032 EUR 7.375% 20.09.2027 Tier 2 Unter den nachrangigen Verbindlichkeiten befinden sich auch sieben nachrangige Schulscheindarlehen mit Laufzeiten zwischen 10 und 30 Jahren, welche ebenso in EUR denominiert sind. Ansprüche von Gläubigern auf Rückzahlung dieser Verbindlichkeiten sind gegenüber anderen Gläubigern nachrangig und dürfen im Falle des Konkurses oder der Liquidation erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückgezahlt werden. Für die genannten Verbindlichkeiten bestehen keine vertraglichen Bestimmungen hinsichtlich einer etwaigen Umwandlung oder einer vorzeitigen Beendigung. Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten Die Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten belaufen sich im Geschäftsjahr auf € 105.593 Tausend (2021: € 113.533 Tausend). Zusätzliches Kernkapital Im Jahr 2022 wurde kein zusätzliches Kernkapital begeben. Mit dem bisher platzierten AT1-Kapital im Volumen von € 1.650.000 Tausend (€ 650.000 Tausend 2017, € 500.000 Tausend 2018 und € 500.000 Tausend 2020) hat die RBI AG ihr geplantes AT1-Emissionsprogramm damit aktuell abgeschlossen. Zuzüglich der abgegrenzten Zinsen beträgt das zusätzliche Kernkapital zum 31.12.2022 € 1.655.025 Tausend (31.12.2021: € 1.654.264 Tausend). Das Disagio in Höhe von € 5.826 Tausend wird aktivseitig bis zu dem jeweiligen ersten Kündigungsdatum (15. Dezember 2022 bzw. bis 15. Juni 2025 sowie 15. Dezember 2026) abgegrenzt. Aktiva und Passiva in Fremdwährung in € Tausend 31.12.2022 31.12.2021 Aktiva in fremder Währung 17.634.244,3 20.500.926,3 Passiva in fremder Währung 14.814.848,5 14.985.628,8 Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Zum 31. Dezember 2022 betrug das Grundkapital der RBI AG gemäß Satzung unverändert € 1.003.266 Tausend. Das Grundkapital besteht aus 328.939.621 nennwertlosen Stückaktien (Inhaberaktien). Nach Abzug der im Eigenbestand befindlichen 510.450 Aktien betrug das ausgewiesene gezeichnete Kapital € 1.001.709 Tausend. Eigene Aktien Die Hauptversammlung vom 31. März 2022 ermächtigte den Vorstand nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien, wobei mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Erwerb auch außerbörslich unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre erfolgen kann. Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf insgesamt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin bis zum 30. September 2024, begrenzt. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt € 3,05 pro Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 Prozent über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen zehn Handelstage liegen. Der Vorstand wurde weiters gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland erfolgt. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum dieser Beschlussfassung sohin bis zum 31. März 2027. Seither wurden weder aufgrund der ersetzten Ermächtigung vom Oktober 2020 noch aufgrund der nunmehr aufrechten Ermächtigung vom März 2022 eigene Aktien erworben. Jedoch wurden im Zuge der Abspaltung des Teilbetriebs Certificates and Equity Trading von der Raiffeisen Centrobank AG zum Stichtag 30.06.2022 188.246 Stück Aktien der RBI AG in den Eigenbestand übernommen, wodurch die Gesamtanzahl an eigenen Aktien nunmehr 510.450 Stück Aktien beträgt (2021: 322.204 Stück). Die Hauptversammlung vom 31. März 2022 ermächtigte den Vorstand ferner nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 7 AktG, zum Zweck des Wertpapierhandels, der auch außerbörslich durchgeführt werden darf, für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 30. September 2024, eigene Aktien zu erwerben, wobei der Handelsbestand der zu diesem Zweck erworbenen Aktien am Ende jeden Tages 5 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf. Der Gegenwert für die zu erwerbenden Aktien darf die Hälfte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht unter- und das Doppelte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht überschreiten. Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis längstens 2. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital – allenfalls in mehreren Tranchen –durch Ausgabe von bis zu 164.469.810 Stück neuen, auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu € 501.632.920,50 zu erhöhen (auch im Weg des mittelbaren Bezugsrechts durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs 6 AktG) und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt, oder (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten (Bezugsrechtsausschluss). Von dieser Ermächtigung vom Juni 2019 zur Ausnützung des genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Kapitalrücklagen Die gebundenen Kapitalrücklagen in Höhe von € 4.334.286 Tausend (31.12.2021: € 4.334.286 Tausend) blieben im Geschäftsjahr unverändert. Die nicht gebundenen Kapitalrücklagen belaufen sich auf € 94.779 Tausend (31.12.2021: € 97.066 Tausend). Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen umfassen gesetzliche Rücklagen in Höhe von € 5.500 Tausend (31.12.2021: € 5.500 Tausend) und andere freie Rücklagen in Höhe von € 1.680.918 Tausend (31.12.2021: € 2.679.665 Tausend). Von den anderen freien Rücklagen ist ein Betrag von € 403.914 Tausend (31.12.2021: € 352.661 Tausend) dem Raiffeisen-IPS gewidmet. Aufgrund der Vereinbarung über die Errichtung eines institutsbezogenen Sicherungssystems (Institutional Protection Scheme) und eines entsprechenden Beschlusses des Raiffeisen-IPS Gesamtrisikorats wurde im Geschäftsjahr 2022 ein Betrag in Höhe von € 51.253 Tausend (31.12.2021: € 28.783 Tausend) als Rücklage für das Raiffeisen-IPS den anderen Gewinnrücklagen zugeführt. Die Rücklage für das Raiffeisen-IPS ist bei der Eigenmittelberechnung nach CRR nicht anrechenbar. Darüber hinaus erfolgte im Geschäftsjahr 2022 eine Auflösung von freien Rücklagen in Höhe von € 1.050.000 Tausend (31.12.2021: Zuführung € 247.000). Haftrücklage Der Stand der Haftrücklage beträgt zum 31.12.2022 unverändert € 535.097 Tausend (31.12.2021: € 535.097 Tausend). Ergänzende Angaben Erläuterungen zu den Haftungsverhältnissen Die RBI AG hat im Rahmen der staatlich geförderten, prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge gem. § 108h Abs 1 Z 3 EStG Kapitalgarantieverpflichtungen abgegeben. Dabei garantiert das Kreditinstitut, dass im Falle einer Verrentung der für die Verrentung zur Verfügung stehende Auszahlungsbetrag nicht geringer ist als die Summe der vom Steuerpflichtigen eingezahlten Beträge zuzüglich der für diesen Steuerpflichtigen gutgeschriebenen Prämien im Sinne des §108g EStG. Das Volumen dieser Garantien beträgt zum 31.12.2022 € 801.585 Tausend (31.12.2021: € 780.503 Tausend). Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ) Die RBI AG ist Mitglied der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ). Deren Vereinsmitglieder übernehmen eine vertragliche Haftungsverpflichtung, durch die sie solidarisch die zeitgerechte Erfüllung aller Kundeneinlagen und Eigenemissionen eines insolventen Vereinsmitglieds bis zu jener Grenze garantieren, die sich aus der Summe der individuellen Tragfähigkeit der anderen Vereinsmitglieder ergibt. Die individuelle Tragfähigkeit eines Vereinsmitglieds bestimmt sich nach den frei verwendbaren Reserven unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des BWG. Aufgrund von rechtlichen und regulatorischen Änderungen und der Einführung eines institutsbezogenen Sicherungssystems haben die Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich (RKÖ) und ihre Mitgliedsinstitutionen 2019 beschlossen, das Programm für neue Transaktionen nicht mehr fortzuführen. Dementsprechend gilt der Kundenschutz der RKÖ nur für die er-fassten Forderungen gegen Mitgliedsinstitute, die vor dem 1. Oktober 2019 eingegangen sind. Die Rechte der Kunden aus der gesetzlichen Einlagensicherung sind davon unberührt und bleiben im vollen Ausmaß bestehen. Institutionelles Sicherungssystem (R-IPS) Die RBI AG, ihre österreichischen Tochterbanken, Raiffeisen-Landeszentralen und Raiffeisenbanken schlossen im März 2021 eine Vereinbarung über ein neues institutsbezogenes Sicherungssystem (Raiffeisen-IPS) gemäß Artikel 113 Abs 7 CRR (Kapitaladäquanzverordnung der Europäischen Union – Capital Requirements Regulation) ab. Darin verpflichten sich die teilnehmenden Institute, einander gegenseitig abzusichern und insbesondere bei Bedarf einander die Liquidität und Solvenz sicherzustellen. Dieses neue Raiffeisen-IPS wurde im Mai 2021 von den zuständigen Aufsichtsbehörden EZB und FMA als institutsbezogenes Sicherungssystem im Sinne von Artikel 113 Abs 7 CRR mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten der teilnehmenden Institute anerkannt. Danach dürfen unter anderem Forderungen zwischen den Raiffeisen-IPS-Mitgliedern mit einem Risikogewicht von null Prozent angesetzt werden. Das Raiffeisen-IPS unterliegt einer gemeinsamen aufsichtsrechtlichen Überwachung. Es sind unter anderem die Eigenmittelbestimmungen auf konsolidierter Basis einzuhalten. Das institutsbezogene Sicherungssystem Raiffeisen-IPS wurde mit der Österreichischen Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen (ÖRS) als Sicherungseinrichtung im Mai 2021 von der FMA als Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG) anerkannt und seit dem 29. November 2021 gehören RBI AG und ihre österreichischen Tochterbanken, Raiffeisen-Landeszentralen und Raiffeisenbanken der ÖRS als gesetzliche Sicherungseinrichtung an. Das Raiffeisen-IPS wird durch den Gesamtrisikorat gesteuert, der sich aus Vertretern der RBI, den Raiffeisen Landesbanken und Vertretern der Raiffeisenbanken zusammensetzt. Er wird bei der Wahrnehmung der Aufgaben unter anderem durch Landesrisikorate auf Ebene der Bundesländer unterstützt. ÖRS nimmt für das Raiffeisen-IPS Aufgaben der Risikofrüherkennung und das Berichtswesen wahr. ÖRS verwaltet auch als Treuhänderin das liquide Sondervermögen des Raiffeisen-IPS. Patronatserklärungen und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31.12.2022 waren weiche Patronatserklärungen in Höhe von € 133.673 Tausend (31.12.2021: € 230.460 Tausend) ausgestellt. Offene Kapitaleinzahlungsverpflichtungen bestehen zum 31.12.2022 im Gesamtbetrag von € 23.492 Tausend (31.12.2021: € 5.600 Tausend). Unter der Bilanz im Passivposten Eventualverbindlichkeiten der RBI AG werden zum 31.12.2022 €7.188.967 Tausend (31.12.2021: € 7.436.706 Tausend) ausgewiesen. Davon entfallen € 6.278.399 Tausend (31.12.2021: € 5.940.323 Tausend) auf Avale sowie € 910.568 Tausend (31.12.2021: € 1.496.382 Tausend) auf Akkreditive. Von den Avalen betrifft ein Volumen von € 738.389 Tausend (31.12.2021: € 921.955 Tausend) Haftungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Unter der Bilanz im Passivposten Kreditrisiken der RBI AG werden zum 31.12.2022 € 19.434.120 Tausend (31.12.2021: € 18.850.115 Tausend) ausgewiesen. Davon entfallen im Berichtsjahr € 11.312.946 Tausend auf noch nicht in Anspruch genommene unwiderrufliche Kreditzusagen bzw. € 8.121.174 Tausend auf widerrufliche Kreditzusagen. Offene Rechtsfälle Die RBI AG ist an diversen Gerichts-, Behörden- oder Schiedsverfahren vor verschiedenen Gerichten und Behörden sowohl auf der Kläger- als auch auf der Beklagtenseite beteiligt. Die Verfahren ergeben sich in der Regel aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in vertraglichen, arbeitsrechtlichen und anderen Angelegenheiten. Eine Rückstellung wird nur dann gebildet, wenn eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses entstanden ist, die Zahlung wahrscheinlich ist und der Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. Eine Eventualverbindlichkeit, die aufgrund eines vergangenen Ereignisses entstanden ist, wird offengelegt, es sei denn die Zahlungen sind höchst unwahrscheinlich. In der nachfolgenden Beschreibung wird in jenen Fällen kein Betrag genannt, in denen dies schwerwiegend nachteilig wäre. Bankgeschäft Die RBI AG erbringt Dienstleistungen für Firmenkunden, welche auf operativer Ebene das Risiko von Rechtsstreitigkeiten erhöhen. Die wesentlichsten Fälle sind: Nach der Insolvenz der Alpine Holding GmbH (Alpine) im Jahr 2013 reichten Kleinanleger in Österreich eine Reihe von Klagen im Zusammenhang mit einer von der Alpine im Jahr 2012 begebenen Anleihe im Gesamtnennbetrag von € 100 Millionen gegen die RBI AG und ein weiteres Kreditinstitut ein. Die Ansprüche gegen die RBI AG beliefen sich ursprünglich auf etwa € 10 Millionen. Gesamthaft wurden Klagen in Höhe von € 8 Millionen direkt durch einzelne Anleger oder mittels gesammelter Anlegeransprüche geltend gemacht. Aufgrund einiger eingestellter Verfahren sowie beschränkten Ansprüchen beträgt der Streitwert der anhängigen Gerichtsverfahren derzeit rund € 7 Millionen. Vorgebracht wird unter anderem, dass die Banken als Joint Lead Manager der Anleiheemission gehandelt hätten und zum Zeitpunkt der Emission Kenntnis von den finanziellen Problemen der Alpine hatten oder zumindest Kenntnis davon hätten haben müssen. Ihnen sollte daher bekannt gewesen sein, dass die Alpine nicht imstande gewesen sei die Anleihen gemäß den Anleihebedingungen zurückzuzahlen. Die Kläger behaupten, dass der Kapitalmarktprospekt in Bezug auf die Anleihe irreführend und unvollständig gewesen sei und die Joint Lead Manager einschließlich der RBI AG, die auch an der Erstellung des Prospekts beteiligt waren, dies gewusst hätten. Im ersten Quartal 2021 erfuhr die RBI AG von einer Klage, die ein indonesisches Unternehmen bereits im November 2020 in Jakarta gegen sie eingereicht hatte. Die behauptete Forderung auf Ersatz von Vermögensschäden wird mit rund USD 129 Millionen (€ 121 Millionen) und die auf Ersatz von ideellen Schäden mit USD 200 Millionen (€ 188 Millionen) beziffert. Die Klage wurde der RBI AG im Mai 2022 zugestellt. In der ersten Anhörung vor dem South Jakarta District Court am 27. September 2022 wurde den Parteien aufgetragen, ab dem 4. Oktober 2022 verpflichtend an einer gerichtlichen Mediation teilzunehmen. Das Mediationsverfahren wurde erfolglos beendet und das Gerichtsverfahren fortgesetzt. Im August 2019 reichte die RBI AG eine Klage (CI-Verfahren) in Höhe von rund € 44 Millionen gegen eine in den Cayman Islands ansässige Gesellschaft, einige ihrer Tochtergesellschaften sowie eine ehemalige Tochtergesellschaft (gemeinsam die Cayman Islands Beklagten) beim Gerichtshof der Cayman Inseln, Grand Court of the Cayman Islands, Financial Services Division, ein. In diesem CI-Verfahren bringt die RBI AG vor, dass die Cayman Islands Beklagten an Transaktionen zum Betrug an Gläubigern und an einer betrügerischen Verabredung zur Schädigung der RBI AG teilgenommen haben, indem sie Vermögenswerte transferiert haben, um die Ansprüche der RBI AG aus einer Reihe von Garantien der Muttergesellschaft zu vereiteln. Des Weiteren bringt die RBI AG vor, dass diese Übertragungen unter dem Wert oder ohne jegliche Gegenleistung zwischen den Cayman Islands Beklagten stattgefunden haben. Im September 2019 erwirkte die RBI AG eine Verfügung gegen einen der Cayman Islands Beklagten, die dessen Verfügungsmacht über seine Vermögenswerte bis zur Beendigung des CI-Verfahrens einschränkt. Eine gleichartige Verfügung wurde von der RBI AG gegen einen weiteren der Cayman Islands Beklagten im Mai 2020 erwirkt (zusammen die Sicherstellungsverfügungen). Im November 2019 wurde von einigen der Cayman Islands Beklagten im Rahmen des CI-Verfahrens eine Gegenklage in Höhe von € 203 Millionen gegen die RBI AG eingereicht. Aus Sicht der RBI AG ist diese Gegenklage, welche auf Dokumenten beruht, deren Offenlegung von den Cayman Islands Beklagten verweigert wird, völlig unbegründet. Im Juli 2021 beantragte die RBI AG ihren Anspruch im CI-Verfahren anzupassen, einen weiteren Beklagten aufzunehmen sowie weiteren Schadenersatz und sonstigen damit verbundenen Ersatz einzufordern. Der von der RBI AG eingeklagte Gesamtbetrag im CI-Verfahren würde sich somit auf ungefähr € 87 Millionen plus Zinsen und Kosten belaufen. Über diesen Antrag muss jedoch erst entschieden werden. Im Dezember 2021 entschied das Berufungsgericht der Cayman Islands über eine Berufung, die von zwei der Cayman Islands Beklagten gegen die Sicherstellungsverfügungen eingebracht worden war. Das Berufungsgericht lehnte die Aufhebung der Sicherstellungsverfügungen ab, die somit aufrecht bleiben. Das CI-Verfahren ist ein laufendes Verfahren und noch nicht abgeschlossen. Im Januar 2021 hat die RBI AG eine Schiedsklage in Höhe von rund € 87 Millionen zuzüglich Zinsen und Kosten gegen einen der Beklagten, der zu diesem Zeitpunkt auf den Marshallinseln eingetragen war, vor dem Vienna International Arbitral Center (VIAC) (das VIAC-Schiedsverfahren) eingebracht. Das VIAC-Schiedsverfahren behandelte Ansprüche der RBI AG aus Garantien, die dieses Unternehmen gegenüber der RBI AG abgegeben hatte. Im Oktober 2022 hat der Einzelschiedsrichter einen Schiedsspruch erlassen, in welchem dem Beklagten die Zahlung folgender Beträge an die RBI AG aufgetragen wurde: (i) über € 62 Millionen und USD 19 Millionen (€ 18 Millionen) im Hinblick auf die unter den Garantien fälligen Nominalbeträge, (ii) Zinsen auf diese Beträge in Höhe von 5 Prozent p.a., die vom 27. Februar 2018 bis zum Tag der Bezahlung auf diese Beträge anfallen, (iii) Honorare, Kosten und Aufwendungen, die der RBI AG im Rahmen zusätzlicher Verfahren in verschiedenen Jurisdiktionen weltweit entstanden sind, (v) die Kosten des VIAC-Schiedsverfahrens. Im April 2018 wurde die Raiffeisen Bank Polska S.A. (RBPL), die ehemalige polnische Tochtergesellschaft der RBI AG, von einem ehemaligen Kunden auf rund PLN 203 Millionen (€ 43 Millionen) verklagt. Laut der Klageschrift hat die RBPL den Überziehungsrahmen des Kreditkontos eines Kunden 2014 für sechs Kalendertage ohne förmliche Begründung gesperrt. Der Kläger argumentierte, dass die Sperre des Kontos zu Verlusten und entgangenen Gewinnen geführt hat, weil die finanzielle Liquidität des Kunden regelmäßig unterbrochen wurde und es ihm nicht möglich war, kreditbasierte Finanzierungsquellen auf dem gesperrten Konto durch Mittelströme aus anderen Quellen zu ersetzen. Damit einher gingen ein Rückgang der Lagerbestände und der zur Verfügung stehenden Handelskredite sowie eine allgemeine Verschlechterung der Finanzergebnisse und des geschäftlichen Ansehens des Kunden. Die RBPL argumentierte, dass die Sperre juristisch gerechtfertigt und anhand der vorliegenden Informationen vorgenommen worden sei. Im Zuge des Verkaufs des Kernbankgeschäfts der RBPL an die Bank BGZ BNP Paribas S.A. wurde die Klage gegen die RBPL an die Bank BGZ BNP Paribas S.A. übertragen. Trotzdem sind allfällige negative finanzielle Konsequenzen im Zusammenhang mit diesem Verfahren weiterhin von der RBI AG zu tragen. Im Februar 2022 wurde die RBI AG von der Bank BGZ BNP Paribas S.A. darüber informiert, dass die Klage in erster Instanz abgewiesen wurde. Der Kläger hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Durchsetzung durch Regulierungsbehörden Die RBI AG unterliegt zahlreichen nationalen und internationalen Regulierungsbehörden. Im März 2018 wurde im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens gegen die RBI AG eine Verwaltungsstrafe in Höhe von € 2,7 Millionen (die auf der Grundlage des konsolidierten Jahresumsatzes der RBI AG berechnet wurde und sich auf 0,06 Prozent des letzten verfügbaren konsolidierten Jahresumsatzes beläuft) für eine angebliche Nichteinhaltung von formalen Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit dem Know-your-Customer-Prinzip verhängt. Nach Auslegung der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte die RBI AG in einigen wenigen Einzelfällen diese administrativen Verpflichtungen nicht eingehalten. Die FMA behauptete nicht, dass Geldwäsche oder ein anderes Verbrechen stattgefunden hätte oder dass ein Verdacht auf eine kriminelle Handlung oder ein Zusammenhang mit einer solchen bestünde. Die RBI AG vertrat die Auffassung, dass sie allen Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Know-your-Customer-Anforderungen ordnungsgemäß nachgekommen sei, und erhob Beschwerde gegen den Bußgeldbescheid in seiner Gesamtheit. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte in erster Instanz die Entscheidung der FMA, wogegen die RBI AG jedoch in vollem Umfang beim Österreichischen Verwaltungsgerichtshof Revision erhob. Im Dezember 2019 hob der Verwaltungsgerichtshof im Zuge dieser Revision die Entscheidung der unteren Verwaltungsinstanzen auf und verwies den Fall an das Bundesverwaltungsgericht zurück. In der erneuten Durchführung des Verfahrens bestätigte das Bundesverwaltungsgericht am 6. Mai 2021 die Entscheidung der FMA grundsätzlich erneut, senkte jedoch die Verwaltungsstrafe auf € 824 Tausend und ließ erneut eine Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof zu. Die RBI AG erhob demgemäß Revision und der Fall ist nun wieder beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. Im September 2018 wurden im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens zwei Verwaltungsstrafen in Höhe von insgesamt PLN 55 Millionen (€ 12 Millionen) gegen die RBPL verhängt, da sie ihren Pflichten als Verwahrstelle und Liquidator bestimmter Investmentfonds angeblich nicht nachgekommen ist. Die RBPL als Verwahrstelle von Investmentfonds hat im Februar 2018 die Rolle des Liquidators für bestimmte Fonds übernommen. Nach Einschätzung der polnischen Finanzaufsichtsbehörde (KNF) ist die RBPL bestimmten Verpflichtungen in ihrer Funktion als Depotbank und Liquidator der Fonds nicht nachgekommen. Im Zuge der Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Kernbankengeschäfts der RBPL an die Bank BGZ BNP Paribas S.A. hat die RBI AG die Verantwortung für die dargelegten Verwaltungsverfahren und die damit verbundenen Strafen übernommen. Die RBI AG hat gegen sämtliche Strafen Berufung eingelegt. Im September 2019 hat das Verwaltungsgericht der Woiwodschaft der Berufung der RBI AG in Bezug auf die Strafe in Höhe von PLN 5 Millionen (€ 1 Million) bezüglich der Pflichten der RBPL als Depotbank stattgegeben und die Entscheidung der KNF vollständig aufgehoben. Die KNF legte gegen das Urteil Kassationsbeschwerde ein. Im Hinblick auf die Geldstrafe in Höhe von PLN 50 Millionen (€ 11 Millionen) in Bezug auf die Funktion der RBPL als Liquidator hat das Verwaltungsgericht der Woiwodschaft die Berufung zurückgewiesen und die Entscheidung der KNF vollständig bestätigt. Die RBI AG hat beim Obersten Verwaltungsgericht Kassationsbeschwerde eingelegt, da sie der Ansicht ist, dass die RBPL all ihren Pflichten vollumfänglich nachgekommen ist. In diesem Zusammenhang wurden mehrere Einzelklagen und vier Sammelklagen, in denen Ansprüche von Inhabern von Zertifikaten der oben genannten, in Liquidation befindlichen Investmentfonds zusammengefasst werden, gegen die RBI AG eingereicht. Der Gesamtstreitwert per 30. Dezember 2022 beträgt rund PLN 69 Millionen (€ 15 Millionen). Darüber hinaus wurde die RBI AG darüber informiert, dass dem Gericht eine Änderung der Klageschrift vorgelegt wurde, die zu einer Erhöhung des Gesamtstreitwerts um rund PLN 91 Millionen (€ 19 Millionen) führen könnte. Diese Änderung wurde der RBI AG jedoch noch nicht zu gestellt. Die Kläger im Rahmen der Sammelklagen fordern, dass die Verantwortung der RBI AG für die behaupteten mangelhaften Leistungen der RBPL (deren Rechtsnachfolgerin die RBI AG ist) als Depotbank festgestellt wird. Eine derartige Feststellung würde die finanziellen Ansprüche der Kläger für weitere Rechtsstreitigkeiten sichern und erleichtern. Darüber hinaus hat die RBI AG eine Anzahl von Benachrichtigungen über Ansprüche seitens BNP im Zusammenhang mit bestimmten Bankgeschäften, für die BNP Rechtsnachfolger der RBPL ist, erhalten. Diese Forderungsmittteilungen beziehen sich hauptsächlich auf Verwaltungsverfahren, die von der PFSA im Zusammenhang mit angeblichen Versäumnissen der RBPL/BNP als Verwahrer von Investmentfonds durchgeführt wurden, und können zu Geldstrafen führen. Darüber hinaus wurden in diesem Zusammenhang Ansprüche von Anlegern gegenüber der BNP erhoben. Die RBI AG unterstützt die BNP in diesen Zusammenhang. Im Jänner 2023 wurde die RBI AG von der FMA darüber in Kenntnis gesetzt, dass Ermittlungen wegen der angeblichen Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben im Zusammenhang mit dem Know-Your-Customer-Prinzip eingeleitet wurden. Die FMA warf der RBI AG vor, dass sie zwischen 2017 und 2020 für drei Korrespondenzbanken sogenannte "verschachtelte Transaktionen" abgewickelt habe, ohne ausreichende Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Transaktionen nicht zu Zwecken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verwendet werden, und folglich nicht über geeignete Maßnahmen und Verfahren verfügte, um die Einhaltung der geltenden Sorgfaltspflichten zu gewährleisten. Darüber hinaus hat die RBI AG nach Auslegung der FMA nicht sichergestellt, dass geeignete Maßnahmen und Verfahren vorhanden sind, um die Einhaltung der erforderlichen Sorgfaltspflichten zu gewährleisten. Das Verwaltungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen und könnte zu Bußgeldern führen. Steuerfälle Im Rahmen der Steuerprüfungen für die Jahre 2001 bis 2005 und 2006 bis 2011 wurden die Zinsen im Zusammenhang mit Absicherungsgeschäften des Konzerneigenkapitals (Capital Hedges) und IPO-Kosten der RBI AG als nicht abzugsfähig eingestuft. Dagegen erhob die RBI AG Beschwerde beim Bundesfinanzgericht (BFG), welches dieser Beschwerde der RBI AG 2021 vollinhaltlich stattgab, womit sich eine Steuerrückzahlung an die RBI AG in der Höhe von ca. € 14 Millionen (inklusive Zinsen) ergab. Gegen das Urteil des BFG wurde von der Behörde außerordentliche Revision beim österreichischen Verwaltungsgerichtshof erhoben. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung des BFG, in Bezug auf Zinszahlungen im Zusammenhang mit Capital Hedges verwies er den Fall jedoch an das BFG zurück, um zu prüfen, ob im Zusammenhang mit den Capital Hedges realisierte Gewinne oder Aufwendungen vorliegen. Eigenmittel nach CRR in € Tausend 31.12.2022 31.12.2021 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 5.414.618 5.414.618 Einbehaltene Gewinne 2.017.115 2.869.321 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen) 0 0 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in CET1) 0 0 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 7.431.733 8.283.939 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) - 54.015 - 43.904 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um eventuelle Steuerschulden) (negativer Betrag) - 22.099 - 33.953 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) - 1.077 - 481 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 0 0 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 0 0 Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1250% zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 0 0 davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 0 Sonstige regulatorische Anpassungen - 38.846 - 15.523 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) gesamt - 116.037 - 93.861 Hartes Kernkapital (CET1) 7.315.696 8.190.078 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 1.644.174 1.639.874 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft 0 0 Zum zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 0 0 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt - 33.000 - 50.000 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 1.611.174 1.589.874 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 8.926.870 9.779.951 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 2.174.901 1.914.305 Zum Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1-Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 0 0 Kreditrisikoanpassungen 149.647 182.780 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen 2.324.548 2.097.084 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt - 71.861 - 55.000 Ergänzungskapital (T2) 2.252.687 2.042.084 Eigenmittel gesamt (TC = T1 + T2) 11.179.557 11.822.036 Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d.h. CRR-Restbeträge) 41.903.360 47.358.183 Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 41.903.360 47.358.183 Eine Darstellung der konsolidierten Eigenmittel nach CRR ist im Konzernabschluss im Kapitel Kapitalmanagement und Eigenmittel nach CRR/CRD IV bzw. BWG zu finden. Eigenmittelerfordernis und risikogewichtete Aktiva in € Tausend 31.12.2022 31.12.2021 Risikoge- wichtetes Obligo Eigenmittel- erfordernis Risikoge- wichtetes Obligo Eigenmittel- erfordernis Risikogewichtete Aktiva gesamt (RWA) 41.903.360 3.352.269 47.358.183 3.788.655 Risikogewichtete Positionsbeträge für das Kredit-, Gegenparteiausfall- und das Verwässerungsrisiko sowie Vorleistungen 35.802.082 2.864.167 41.042.783 3.283.423 Standardansatz (SA) 3.326.324 266.106 3.844.101 307.528 Risikopositionsklassen exklusive Verbriefungspositionen 3.326.324 266.106 3.844.101 307.528 Zentralstaaten und Zentralbanken 0 0 0 0 Regionale und lokale Gebietskörperschaften 17.524 1.402 10.707 857 Öffentliche Stellen 0 0 0 0 Institute 2.304 184 2.368 189 Unternehmen 5.511 441 66 5 Mengengeschäft 240.257 19.221 112.672 9.014 Durch Immobilien besicherte Forderungen 2.362.419 188.994 3.072.469 245.798 Ausgefallene Forderungen 20.530 1.642 27.952 2.236 Mit besonders hohem Risiko verbundene Risikopositionen 0 0 0 0 Gedeckte Schuldverschreibungen 0 0 0 0 Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 14 1 18.074 1.446 Beteiligungen 86.130 6.890 196.697 15.736 Sonstige Positionen 591.635 47.331 403.095 32.248 Auf internen Beurteilungen basierender Ansatz (IRB) 32.475.759 2.598.061 37.198.681 2.975.895 IRB-Ansätze, wenn weder eigene Schätzungen der LGD noch Umrechnungsfaktoren genutzt werden 18.587.936 1.487.035 21.669.447 1.733.556 Zentralstaaten und Zentralbanken 71.565 5.725 64.511 5.161 Institute 3.053.197 244.256 2.457.244 196.580 Unternehmen - KMU 285.445 22.836 278.127 22.250 Unternehmen - Spezialfinanzierungen 1.130.277 90.422 1.460.255 116.820 Unternehmen - sonstige 14.047.451 1.123.796 17.409.310 1.392.745 IRB-Ansätze, wenn eigene Schätzungen der LGD bzw. Umrechnungsfaktoren genutzt werden 0 0 0 0 Beteiligungen 13.859.991 1.108.799 15.497.394 1.239.792 Einfacher Risikogewichtungsansatz 0 0 0 0 Sonstige Beteiligungspositionen 0 0 0 0 PD-/LGD-Ansatz 0 0 0 0 in € Tausend 31.12.2022 31.12.2021 Risikoge- wichtetes Obligo Eigenmittel- erfordernis Risikoge- wichtetes Obligo Eigenmittel- erfordernis Risikopositionsbetrag für Abwicklungs- und Lieferrisiken 18.517 1.481 6.495 520 Abwicklungs- und Lieferrisiko im Anlagebuch 0 0 6.441 515 Abwicklungs- und Lieferrisiko im Handelsbuch 18.517 1.481 54 4 Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken 2.249.908 179.993 3.150.561 252.045 Risikopositionsbetrag für Positions- Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansätzen (SA) 994.932 79.595 581.744 46.540 Börsengehandelte Schuldtitel 362.653 29.012 572.704 45.816 Beteiligungen 82.688 6.615 7.304 584 Besonderer Ansatz für Positionsrisiken in OGA 780 62 352 28 Fremdwährungen 545.993 43.679 0 0 Warenpositionen 2.817 225 1.385 111 Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach internen Modellen (IM) 1.254.976 100.398 2.568.817 205.505 Gesamtrisikobetrag für operationelle Risiken (OpR) 2.904.518 232.361 2.904.129 232.330 Standardansatz (STA) bzw. alternativer Standardansatz (ASA) für operationelle Risiken (OpR) 2.904.518 232.361 2.904.129 232.330 Fortgeschrittene Messansätze (AMA) für operationelle Risiken (OpR) 0 0 0 0 Gesamtrisikobetrag für Anpassung der Kreditbewertung 209.211 16.737 151.126 12.090 Standardisierte Methode 209.211 16.737 151.126 12.090 Sonstige Risikopositionsbeträge 719.124 57.530 103.089 8.247 davon risikogewichtete Positionsbeträge für Kreditrisiko: Verbriefungspositionen (überarbeitete Verbriefungsregeln) 719.124 57.530 103.089 8.247 Eigenkapitalquoten1 in Prozent 31.12.2022 31.12.2021 Harte Kernkapitalquote 17,3% 17,3% Kernkapitalquote 21,1% 20,7% Eigenmittelquote 26,6% 25,0% 1 Fully loaded Verschuldungsquote in € Tausend 31.12.2022 31.12.2021 Gesamtrisikoposition 92.902.358 91.087.536 Kernkapital 8.926.870 9.779.951 Verschuldungsquote in Prozent1 9,5% 10,7% 1 Fully loaded Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Erträge nach geographischen Märkten gemäß § 64 Abs.1 Z 9 BWG Die regionale Zuordnung in die Segmente nach dem jeweiligen Sitz der Geschäftsstelle ergibt die folgende Verteilung: 2022 in € Tausend Summe Österreich Übriges Europa Asien Zinsen und zinsähnliche Erträge 1.187.115,6 1.147.541,4 38.303,7 1.270,5 davon: aus festverzinslichen Wertpapieren 74.642,0 74.212,2 352,6 77,2 Erträge aus nicht festverzinslichen Wertpapieren und Beteiligungen 564.320,6 564.320,6 0,0 0,0 Provisionserträge 531.264,2 528.626,4 2.637,8 0,0 Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften 93.490,1 93.300,2 3.119,3 - 2.929,5 Sonstige betriebliche Erträge 212.647,6 197.999,0 9.616,6 5.032,0 2021 in € Tausend Summe Österreich Übriges Europa Asien Zinsen und zinsähnliche Erträge 688.163,1 655.741,2 31.119,1 1.302,8 davon: aus festverzinslichen Wertpapieren 41.198,6 41.185,9 0,0 12,6 Erträge aus nicht festverzinslichen Wertpapieren und Beteiligungen 841.438,1 841.438,1 0,0 0,0 Provisionserträge 476.733,0 473.532,9 3.200,1 0,0 Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften - 186.492,8 - 190.895,7 3.441,5 961,5 Sonstige betriebliche Erträge 275.287,3 271.776,1 3.438,8 72,4 Negativzinsen Im Posten Zinsen und ähnliche Erträge ist ein Aufwand, resultierend aus Negativzinsen für Forderungen, in Höhe von € 34.495 Tausend (2021: € 50.456 Tausend) ausgewiesen. Dem gegenüber stand ein aus Negativzinsen für Verbindlichkeiten resultierender Ertrag in Höhe von € 140.410 Tausend (2021: € 199.833 Tausend), der im Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen erfasst wurde. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten weiterverrechnete Personal- und Sachkosten für Dienstleistungen in Höhe von € 157.242 Tausend (2021: € 130.356 Tausend), Erträge aus der Auflösung von Drohverlustrückstellungen aus Derivaten in Höhe von € 6.714 Tausend (2021: € 28.751 Tausend), Erträge aus Close-Out Fees für Derivate des Bankbuchs in Höhe von € 16.963 Tausend (2021: € 16.832 Tausend) und Erträge aus der Auflösung sonstiger Rückstellungen in Höhe von € 3.980 Tausend (2021: € 917 Tausend). Personalaufwand Im Posten Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen sind € 10.688 Tausend (2021: Aufwand € 3.769 Tausend) an Erträgen für Abfertigungen enthalten. Diese ergaben sich aus der Veränderung von versicherungsmathematischen Parametern, welche bei der Rückstellungsermittlung Anwendung finden. Sonstige Verwaltungsaufwendungen Die auf das Geschäftsjahr entfallenden nach Leistungen aufgeschlüsselten Aufwendungen für den Abschlussprüfer sind im Konzernabschluss dargestellt. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um € 298.410 Tausend auf € 655.486 Tausend im Jahr 2022. Darin enthalten sind Dotationen für Drohverlustrückstellungen für Bankbuchderivate in Höhe von € 62.582 Tausend (2021: € 14.811 Tausend), Dotationen für sonstige Rückstellungen (siehe dazu auch Bilanzposten "Rückstellungen" sowie Kapitel "Prozessrisiko Fremdwährungskredite Polen") in Höhe von € 462.000 Tausend (2021: € 300.150 Tausend) sowie Aufwendungen aus Close-Out Fees für Derivate des Bankbuchs in Höhe von € 9.971 Tausend (2021: € 26.553 Tausend). Darüber hinaus enthalten sind Aufwendungen aus weiterverrechneten Personal- und Sachkosten in Höhe von € 57.944 Tausend (2021: € 26.508 Tausend). Veräußerung und Bewertung von Forderungen sowie von Wertpapieren des Umlaufvermögens Der Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens ergab wie im Vorjahr einen negativen Saldo in Höhe von € 164.641 Tausend (2021: minus € 91.290 Tausend). Diese Entwicklung resultierte einerseits aus einem Rückgang des Bewertungs- und Veräußerungsergebnisses der Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie der Bankbuch Derivate auf minus € 60.546 Tausend (2021: € minus 17.303 Tausend) sowie aus einem Rückgang des Ergebnisses aus der Bewertung von Forderungen und Garantien auf minus € 104.095 Tausend (2021: minus € 73.987 Tausend). Der Bedarf an Neudotierungen hat sich durch die allgemeine wirtschaftliche Situation im Jahr 2022 erhöht. Im Bereich der Einzelwertberichtigungen verzeichnete die RBI AG eine Nettodotierung der Wertberichtigungen in Höhe von € 85.006 Tausend. Dies war im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg von € 47.017 Tausend. Trotz des allgemeinen negativen makroökonomischen Ausblicks und dem anhaltenden Krieg in der Ukraine kam es im aktuellen Geschäftsjahr zu geringeren Neudotierungen von Portfolio-Wertberichtungen in Höhe von € 20.910 Tausend (2021: minus € 50.567 Tausend). Dieser Rückgang ist überwiegend auf die Anpassung von Portfolio-Wertberichtigungen für Fremdwährungskredite in Polen in Höhe von € 39.332 Tausend zurückzuführen (siehe dazu auch Kapitel Prozessrisiko Fremdwährungskredite Polen und Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gem. § 237 (1) Z 1 UGB in diesem Zusammenhang). Demgegenüber stehen Neudotierungen für allgemeine politische Risiken, den Russland Sanktionen sowie dem aus Wien betreuten Russlandgeschäft in Höhe von minus € 22.862 Tausend (2021: minus € 7.724 Tausend). Im Rahmen der laufenden Risikobewertung wurden signifikante Bonitätsverschlechterungen, die zu noch keinem Ausfall führten, mit netto minus € 24.351 Tausend bevorsorgt (2021: minus € 6.542 Tausend). Im Laufe des aktuellen Geschäftsjahres wurden Anpassungen aufgrund von makroökonomischen Parametern in Höhe von minus € 22.778 Tausend (2021: € 8.535 Tausend) vorgenommen. Bei substanziellen sowie nicht-substanziellen Vertragsanpassungen wurden im Geschäftsjahr Buchwertverluste in Höhe von minus € 1.820 Tausend (2021: minus € 4.485 Tausend) realisiert. Das Ergebnis aus außerordentlichen Veräußerungen von Kreditforderungen beläuft sich auf minus € 2.311 Tausend (2021: € 6.271 Tausend). Im Geschäftsjahr wurden Verluste aus Anteilen an Investmentfonds in Höhe von € 162 Tausend (2021: € 1 Tausend) realisiert. Erträge aus Ausschüttungen ergaben sich in Höhe von € 2 Tausend (2021: € 8 Tausend). Veräußerung und Bewertung von wie Finanzanlagen bewerteten Wertpapieren sowie von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Im Posten Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Wertpapieren, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden im Geschäftsjahr Zuschreibungen von insgesamt € 5.828 Tausend vorgenommen, darunter die Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt mit € 3.974 Tausend. Im Geschäftsjahr wurden Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von insgesamt € 971.767 Tausend abgeschrieben, darunter die AO Raiffeisenbank, Moskau in Höhe von € 604.248 Tausend, die Raiffeisen Bank Aval JSC, Kiew in Höhe von € 253.048 Tausend, die RZB-BLS Holding GmbH, Wien in Höhe von € 51.449 Tausend sowie die Raiffeisen Digital Bank AG, Wien in Höhe von € 20.400 Tausend (siehe auch Kapitel „Umgründungsergebnis“ zum Ausweis der zusätzlichen umgründungsbedingten Beteiligungsabwertung der Raiffeisen Digital Bank AG in Höhe von € 39.222 Tausend). Aus der Veräußerung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ergibt sich im Geschäftsjahr ein Ergebnis von € 17 Tausend (2021: € 3.704 Tausend). Insgesamt werden somit € 965.955 Tausend an Verlusten (2021: Gewinne in Höhe von € 186.003 Tausend) aus der Bewertung und Veräußerung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2022 wurden aus dem Verkauf von Wertpapieren des Finanzanlagevermögens netto € 9.823 Tausend an Kursverlusten realisiert, während im Vergleichszeitraum 2021 € 9.134 Tausend Kursgewinne erzielt wurden. Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern vom Einkommen und Ertrag weisen per Saldo einen Steuerertrag aus und belaufen sich für das Geschäftsjahr 2022 auf € 5.531 Tausend (2021: € 10.400 Tausend). Der Posten enthält einen Ertrag aus laufenden Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von € 5.859 Tausend (2021: € 13.127 Tausend), einen latenten Steuerertrag von € 504 Tausend (2021: € 300 Tausend) sowie Steuern für Vorjahre in Höhe von € 258 Tausend (2021 € 21.266 Tausend). Des Weiteren enthalten sind ausländische Quellensteuern mit einem Betrag von € 574 Tausend (2021: € 24.294 Tausend). Die RBI AG ist Gruppenträger einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG). Der Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG gehören zum 31.12.2022 54 Gesellschaften (31.12.2021: 52 Gesellschaften) als Gruppenmitglieder (inklusive Gruppenträger) an. Wird vom Gruppenmitglied ein positives steuerliches Ergebnis erzielt, beträgt die zu leistende Steuerumlage für den entsteuerbaren Gewinnanteil 12,5 Prozent und für den nicht entsteuerbaren Gewinnanteil 25 Prozent. Die positive Steuerumlage beträgt außerdem 12,5 Prozent, soweit ein positives Ergebnis des Gruppenmitglieds den Saldo auf dem Evidenzkonto (d.h. einem außerbücherlich geführten Konto, das der Gruppenträger für das Gruppenmitglied zum Zwecke der Evidenthaltung von negativen Ergebnissen des Grupppenmitglieds und späteren Verrechnung mit positiven Ergebnissen des Gruppenmitglieds führt) vermindert. Bei steuerlich negativen Ergebnissen entsteht eine Forderung des Gruppenmitglieds gegenüber den Gruppenträger in Höhe von 12,5 Prozent des negativen Ergebnisses. Umgründungsergebnis Das ausgewiesene Umgründungsergebnis in Höhe von € -3.553 Tausend ist in der Spaltung zur Aufnahme der Raiffeisen Centrobank AG in die RBI AG begründet (siehe Kapitel Abspaltung zur Aufnahme des bankgeschäftlichen Teilbetriebs Certificates and Equity Trading der Raiffeisen Centrobank AG in die RBI AG). Es setzt sich aus in direktem Zusammenhang mit den übernommenen Finanzinstrumenten sowie damit in Verbindung stehenden Derivaten in Höhe von € +34.659 Tausend („Confusio-Ergebnis“), einem Buchwert übernommenen Reinvermögens in Höhe von € + 1.010 Tausend und einer umgründungsbedingten Beteiligungsabwertung in Höhe von € -39.222 Tausend zusammen. Zweigstellen auf konsolidierter Basis 2022 in € Tausend Bratislava Frankfurt London Peking Singapur Warschau Sitzstaat Slowakei Deutschland Großbritannien China Singapur Polen Nettozinsertrag 1 0 - 4 1.168 77 37.950 Betriebserträge 5.408 410 - 127 - 1.765 76 45.105 Jahresergebnis vor Steuern 3.728 - 1.826 - 4.306 - 5.487 - 1.617 - 485.460 Steuern vom Einkommen und Ertrag - 214 - 36 - 66 - 200 0 0 Anzahl der Mitarbeiter (Durchschnitt) 25,0 8,0 13,5 16,0 4,0 254,0 Erhaltene öffentliche Beihilfen Keine Keine 17 Keine Keine Keine 2021 in € Tausend Frankfurt London Peking Singapur Warschau Sitzstaat Deutschland Großbritannien China Singapur Polen Nettozinsertrag 0 - 3 1.290 13 31.119 Betriebserträge 337 88 2.269 47 40.442 Jahresergebnis vor Steuern - 1.668 - 3.915 - 916 - 1.498 - 285.058 Steuern vom Einkommen und Ertrag - 84 - 50 0 0 0 Anzahl der Mitarbeiter (Durchschnitt) 8,0 13,3 15,0 4,0 246,0 Erhaltene öffentliche Beihilfen Keine Keine Keine 5 Keine Bezüglich der Geschäftsbereiche, in denen die Zweigstellen tätig sind, verweisen wir auf das Kapitel „Zweigstellen und Repräsentanzen“ im Lagebericht. Die Zweigstelle in der Slowakei, ursprünglich 2017 als Filiale der Raiffeisen Centrobank AG gegründet, wurde im Rahmen der Abspaltung zur Aufnahme des bankgeschäftlichen Teilbetriebs Certificates and Equity Trading der Raiffeisen Centrobank AG mit Firmenbucheintragung am 01. Dezember 2022 von der RBI AG übernommen Gesamtkapitalrentabilität Die Gesamtkapitalrentabilität (Jahresergebnis nach Steuern geteilt durch die durchschnittliche Bilanzsumme) beträgt im Jahr 2022 -1,13 Prozent (2021: 0,71 Prozent). Gewinnverteilung aus 2021 Die ordentliche Hauptversammlung beschloss am 31. März 2022 aufgrund der damaligen Eskalation des militärischen Russland/Ukraine-Konflikts keine Dividende auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von € 379.999.596,87 auf neue Rechnung vorzutragen. Gewinnverteilungsvorschlag Durch den anhaltenden Krieg in der Ukraine, die in diesem Zusammenhang verhängten Sanktionen und die damit einhergehenden Auswirkungen sind das wirtschaftliche Umfeld und die Geschäftstätigkeit der RBI-Gruppe weiterhin mit erheblichen Volatilitäten und Unsicherheiten behaftet. Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben daher beschlossen, dass der Hauptversammlung vorgeschlagen wird, den gesamten Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Trotz der genannten Umstände, die einen Gewinnvortrag aus heutiger Sicht sinnvoll machen, möchte der Vorstand den Aktionären eine angemessene Beteiligung am Unternehmensgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahrs in Form einer Dividende in Höhe von voraussichtlich bis zu EUR 0,80 je dividendenberechtigter Stammaktie in Aussicht stellen. Der Vorstand beabsichtigt daher, unter Berücksichtigung der Entwicklung der Kapitalquoten, regulatorischer Vorgaben und der fortdauernden strategischen Überlegungen, die Möglichkeit einer nachträglichen Dividendenausschüttung aus dem vorgetragenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2022 im laufenden Geschäftsjahr nochmals zu prüfen und würde sodann gegebenenfalls die Ausschüttung einer Dividende einer gesonderten (außerordentlichen) Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorlegen. Sonstiges Es gibt keine Geschäfte der Gesellschaft mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die wesentlich und unter marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen worden sind. Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 3.445 (2021: 3.238) Angestellte beschäftigt. Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen Pensionen Abfertigungen in € Tausend 2022 2021 2022 2021 Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte - 2.744 3.358 - 1.134 1.916 Arbeitnehmer 7.761 - 2.483 - 3.702 5.614 Gesamt 5.017 875 - 4.836 7.530 Erträge in Abfertigungs- bzw. Pensionsaufwand im Geschäftsjahr ergaben sich aus der Veränderung von versicherungsmathematischen Parametern, welche bei der Rückstellungsermittlung Anwendung finden. Vorstand Vorstandsmitglieder Erstbestellung Ende der Funktionsperiode Dr. Johann Strobl, Vorsitzender 22. September 20101 28. Februar 2027 Mag. Andreas Gschwenter 1. Juli 2015 30. Juni 2023 Lic. Mgr. Łukasz Januszewski 1. März 2018 28. Februar 2026 Mag. Peter Lennkh 1. Oktober 2004 31. Dezember 20252 Dr. Hannes Mösenbacher 18. März 2017 28. Februar 2025 Dr. Andrii Stepanenko 1. März 2018 28. Februar 2026 1 Mit Wirksamkeit zum 10. Oktober 2010 2 Mag. Peter Lennkh gab am 31.Jänner 2023 bekannt, im Laufe des Jahres 2023 sein Vorstandsmandat zurückzulegen. Aufsichtsrat Aufsichtsratsmitglieder Erstbestellung Ende der Funktionsperiode Mag. Erwin Hameseder, Vorsitzender 8. Juli 20101 Ordentliche Hauptversammlung 2025 MMag. Martin Schaller, Erster stellvertretender Vorsitzender 4. Juni 2014 Ordentliche Hauptversammlung 2024 Dr. Heinrich Schaller, Zweiter stellvertretender Vorsitzender 20. Juni 2012 Ordentliche Hauptversammlung 2027 Mag. Klaus Buchleitner, MBA2 26. Juni 2013 31. März 2022 Mag. Peter Gauper 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2027 Betriebsökonom Wilfried Hopfner2 22. Juni 2017 31. März 2022 Dr. Rudolf Könighofer 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2027 MMag. Reinhard Mayr 20. Oktober 2020 Ordentliche Hauptversammlung 2025 Dr. Heinz Konrad 20. Oktober 2020 Ordentliche Hauptversammlung 2025 Univ.-Prof. Dr. Eva Eberhartinger, LL.M. 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2027 Mag. Michael Höllerer3 31. März 2022 Ordentliche Hauptversammlung 2027 Mag. Michael Alge3 31. März 2022 Ordentliche Hauptversammlung 2027 Dr. Andrea Gaal 21. Juni 2018 Ordentliche Hauptversammlung 2023 Mag. Birgit Noggler 22. Juni 2017 Ordentliche Hauptversammlung 2027 Mag. Rudolf Kortenhof4 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres Mag. Peter Anzeletti-Reikl4 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres Mag. (FH) Gebhard Muster4 22. Juni 2017 Bis auf Weiteres Mag. Helge Rechberger4 10. Oktober 2010 Bis auf Weiteres Dr. Natalie Egger-Grunicke4 18. Februar 2016 Bis auf Weiteres Mag. Denise Simek4 1. Oktober 2021 Bis auf Weiteres 1 Mit Wirksamkeit zum 10. Oktober 2010 2 Mit Wirksamkeit der Hauptversammlung vom 31.März 2022 ausgeschieden. 3 Mit Wirksamkeit der Hauptversammlung vom 31.März 2022 Mitglied des Aufsichtsrats 4 Vom Betriebsrat entsendet Staatskommissäre Ministerialrat Mag. Alfred Lejsek, Staatskommissär (seit 1. Jänner 2011) Mag. Matthias Kudweis, Staatskommissär-Stellvertreter (seit 1. April 2021) Bezüge des Vorstands An den Vorstand wurden folgende Bezüge bezahlt: in € Tausend 2022 2021 Fixe Bezüge 4.906 4.737 Boni (erfolgsabhängig) 3.742 2.808 Zahlungen an Pensionskassen und Rückdeckungsversicherungen 412 375 Sonstige Bezüge 2.330 2.250 Gesamt 11.390 10.171 hievon Bezüge von verbundenen Unternehmen (Aufsichtsratsvergütungen) 2.145 2.065 Die in der Tabelle dargestellten fixen Bezüge enthalten Gehälter und Sachbezüge. Die erfolgsabhängigen Bestandteile der Vorstandsbezüge umfassen Bonuszahlungen. Bei den oben ausgewiesenen Boni handelt es sich um sofort fällige Anteile des Bonus für das Jahr 2021 und verschobene Bonusanteile für Vorjahre. Die Bonusbemessung ist an die Erreichung jährlich vereinbarter Ziele geknüpft. Diese umfassen in vier bzw. fünf Kategorien neben spezifischen Zielen an die jeweiligen Funktionen angepasste Finanzziele wie z.B. Gewinn nach Steuern in einem Segment, Return on Risk Adjusted Capital (RORAC), Gesamtkosten, risikogewichtete Aktiva, Kunden-, Mitarbeiter- sowie Prozess-/Effizienz- und Infrastruktur-Ziele, plus allenfalls anderer Ziele. Die Höhe des Bonus bestimmt sich nach dem Konzernergebnis und der Cost/Income Ratio, wobei die zu erreichenden Zielwerte vom mittelfristigen ROE-Ziel des Konzerns abgeleitet wurden. Die Auszahlung erfolgt nach den geltenden Bestimmungen des BWG, umgesetzt in den internen Regelungen (siehe Mitarbeitervergütungspläne im Kapitel „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“). Die sonstigen Bezüge umfassen Entgelte für Organfunktionen bei verbundenen Unternehmen, Versicherungen und Zuschüsse. An ehemalige Mitglieder des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr Pensionszahlungen in Höhe von € 1.386 Tausend ausbezahlt (2021: € 1.319 Tausend). Zusätzlich zu diesen Beträgen wurden kurzfristig fällige Leistungen, zeitlich verschobene Bonusanteile an ehemalige Mitglieder des Vorstands sowie Abfertigungszahlungen und Leistungen aus Anlass der Beendigung in Höhe von insgesamt € 978 Tausend (2021: € 2.566 Tausend) bezahlt. Zusätzlich zu den oben dargestellten Beträgen bestehen Aufwendungen in Höhe von € 1.135 Tausend (31.12.2021: € 1.574 Tausend) als Anteile der Bonusrückstellung, die verschobene Bonusanteile in bar sowie zurückbehaltene, in Instrumenten zahlbare Teile betreffen. Bei Letzteren werden auch die Bewertungsänderungen infolge von Kursschwankungen berücksichtigt. Bezüge des Aufsichtsrats in € Tausend 2022 2021 Bezüge Aufsichtsrat 1.127 1.123 In der Hauptversammlung am 22. April 2021 wurde ein Vergütungsmodell für den Aufsichtsrat beginnend mit 23. April 2021 und die Folgejahre beschlossen. Es wurde folgende Verteilung der Vergütungen festgelegt: Vorsitzender € 120 Tausend, Stellvertreter des Vorsitzenden € 95 Tausend, Mitglieder des Aufsichtsrats € 60 Tausend, zusätzliche Sitzungsgelder für die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie des Risikoausschusses jeweils zusätzlich € 17,5 Tausend. Im Geschäftsjahr 2022 wurden keine zustimmungspflichtigen Verträge im Sinn von § 95 Abs 5 Z 12 AktG mit Aufsichtsratsmitgliedern abgeschlossen. Bezüge des Beirats (Länderkuratorium) in € Tausend 2022 2021 Bezüge Beirat 188 185 Die Hauptversammlung hat am 21. Juni 2018 beschlossen, dass den Beiratsmitgliedern für ihre Tätigkeit eine Vergütung gewährt wird. Es wurde folgende Verteilung der Vergütungen festgelegt: Beiratsvorsitzender € 25 Tausend, Stellvertreter € 20 Tausend, jedes weitere Mitglied € 15 Tausend zusätzlich Sitzungsgelder. Beträge der den Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats gewährten Kredite und Zuschüsse Die Beziehungen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern zur RBI AG stellen sich wie folgt dar: in € Tausend 2022 2021 Schuldverschreibungen 657 1.622 Aktien 2.581 4.934 Einlagen 762 162 Kredite 0 233 Von den genannten Beträgen betreffen Mitglieder des Vorstands Schuldverschreibungen mit € 22 Tausend (2021: € 837 Tausend), Aktien mit € 1.576 Tausend (2021: € 2.846 Tausend) und Einlagen mit € 732 Tausend (2021: € 134 Tausend). Die restlichen Positionen sind dem Aufsichtsrat zuzurechnen. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es liegen keine wesentlichen Ereignisse nach Ende der Berichtsperiode vor. Wien, am 13. Februar 2023 Der Vorstand Dr. Johann Strobl Mag. Andreas Gschwenter Lic. Mgr. Łukasz Januszewski Mag. Peter Lennkh Dr. Hannes Mösenbacher Dr. Andrii Stepanenko Lagebericht Entwicklung der Märkte Energiepreisschock beendet COVID-Erholung Zu Beginn des Jahres 2022 war die Wirtschaftsaktivität noch von den pandemiebedingten Einschränkungen beeinträchtigt. Doch mit den geringer werdenden Restriktionen in den ersten Monaten profitierte vor allem der Dienstleistungsbereich von der Normalisierung des Geschäftsumfelds. Mit dem militärischen Überfall Russlands auf die Ukraine erhöhte sich ab März die wirtschaftliche Unsicherheit jedoch schlagartig. Es erfolgten Handelseinschränkungen und vor allem ein sprunghafter Anstieg der Energie- und Rohstoffpreise verbunden mit der steigenden Gefahr einer Energieversorgungsknappheit. Die Stimmung von Konsumenten und Unternehmen kühlte infolgedessen merklich ab. Der starke Kostenauftrieb führte zu deutlichen Preiserhöhungen bei vielen Konsumgütern, sodass die Inflationsrate auf die höchsten Werte seit den 70er Jahren stieg und die Kaufkraft der privaten Haushalte merklich eingeschränkt wurde. Waren mit dem Ende der Corona-Beschränkungen die Weichen zunächst in Richtung einer schwungvollen Wirtschaftserholung gestellt, so bereitete der anhaltende Energiepreisschock dieser im Jahresverslauf ein jähes Ende. Das Bruttoinlandsprodukt der Eurozone legte 2022 laut vorläufigen Zahlen um 3,5 Prozent zu. Das starke Wachstum resultierte vor allem aus dem deutlichen Zuwachs der Wirtschaftsleistung in der ersten Jahreshälfte. In der zweiten Jahreshälfte ließ die Wirtschaftsdynamik deutlich nach. Am Arbeitsmarkt waren eine steigende Beschäftigung und fallende Arbeitslosenquoten zu beobachten. Die Inflationsrate wies einen starken Aufwärtstrend auf. Im Laufe des Jahres verdoppelte sich der Preisauftrieb und erhöhte sich von 5,0 Prozent zum Ende 2021 auf 10,6 Prozent im Oktober 2022. Erst in den letzten Monaten des Jahres 2022 ließ die Inflationsdynamik wieder etwas nach. Die Europäische Zentralbank (EZB) änderte im Jahr 2022 die Ausrichtung ihrer Geldpolitik. Zu Beginn des Jahres wurden steigende Inflationsraten zunächst als vorübergehend bewertet und damit ein Festhalten an der expansiven Ausrichtung begründet. Im Laufe des Jahres erfolgte eine Kehrtwende und die Notenbank begann schrittweise mit einer Normalisierung der Geldpolitik. Zu Jahresmitte wurden die Netto-Anleihekäufe beendet. In der zweiten Jahreshälfte erfolgte auf jeder Sitzung eine Anhebung der Leitzinsen. Die Zinsschritte betrugen dabei zwischen 50 und 75 Basispunkte, was zu einem Leitzinssatz von 2,50 Prozent zum Ende des Jahres 2022 führte. Gegen Jahresende wurden zudem die Konditionen für bestehende längerfristige Refinanzierungsgeschäfte verändert. Damit wurde ein Anreiz für vorzeitige Rückzahlung von ausstehenden Geldern geschaffen, was zu einem merklichen Bilanzabbau der EZB führte. Die Geldmarktsätze wiesen im Jahr 2022 einen starken Aufwärtstrend auf. Swap-Sätze und die Renditen deutscher Staatsanleihen erhöhten sich ebenfalls deutlich. Dabei verlief die Entwicklung ausgesprochen volatil. Gegen Jahresende waren inverse Zinskurven zu beobachten. Die österreichische Konjunktur verzeichnete im ersten Halbjahr 2022 eine sehr dynamische Entwicklung (hohe BIP-Quartalszuwächse). Verantwortlich dafür waren zum einen die Hotellerie und Gastronomie, deren hohe Wertschöpfungsgewinne aber vor dem Hintergrund des durch den Lockdown bedingten Nachholbedarfs zu sehen sind. Zum anderen profitierte die Konjunktur vom Industriesektor, der trotz des schwierigen Umfelds stützend wirkte. Die hohe wirtschaftliche Dynamik in der ersten Jahreshälfte ist der ausschließliche Grund dafür, dass das BIP im Gesamtjahr um 4,7 Prozent (vorläufig) stieg, während es in der zweiten Jahreshälfte rückläufig war. Der private Konsum erwies sich über weite Strecken des Jahres als Belastungsfaktor, wohingegen der Industriesektor zumeist die Konjunktur stützte. CEE: Hohe Inflationsraten und deutliche Zinserhöhungen Auch in CEE war im Jahr 2022 ein deutlicher Anstieg der Inflation zu verzeichnen, die sich ausgehend von den Energie- und Lebensmittelpreisen auf den gesamten Warenkorb auswirkte. Während in Zentraleuropa vor dem Hintergrund angespannter Arbeitsmärkte bereits vor der Pandemie ein erhöhter Inflationsdruck zu beobachten war, erreichte die Ausweitung der Inflation im Jahr 2022 auch die Region Südosteuropa. Die Regierungen setzten verschiedene Maßnahmen wie Steuersenkungen, Preisbegrenzungen oder Geldtransfers ein, um die Auswirkungen steigender Preise auf Haushalte und Unternehmen abzufedern. Die Zentralbanken in Zentraleuropa und in Rumänien reagierten auf den Preisdruck bereits 2021 mit Zinserhöhungen, die 2022 angesichts des verstärkten Preisanstiegs beschleunigt wurden. Sie näherten sich im späteren Verlauf des Jahres 2022 aber bereits dem Ende der Zinserhöhungszyklen, nachdem ähnliche Leitzinsniveaus wie während der Finanzkrise erreicht worden sind. In Südosteuropa schlossen sich die Zentralbanken von Albanien und Serbien ebenfalls den Zinserhöhungszyklen an, wenn auch in einem langsameren Tempo. In der Ukraine blieb der Leitzins nach einer kräftigen Anhebung um 1.500 Basispunkte auf 25 Prozent in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 unverändert. Zur Unterstützung der Konjunktur und angesichts gestörter geldpolitischer Übertragungskanäle senkte die Zentralbank in Russland den Leitzins bis Ende 2022 auf 7,5 Prozent, nachdem sie ihn zu Beginn des Krieges in der Ukraine auf 20 Prozent (von 8,5 Prozent) angehoben hatte. Das erste Halbjahr 2022 in Zentraleuropa (CE) war durch eine anhaltende Erholung der Volkswirtschaften gekennzeichnet, die von einem dynamischen Konsum, sich belebenden Investitionen und einem Lageraufbau getragen wurde. Dies wirkte sich trotz der im weiteren Jahresverlauf sichtbaren konjunkturellen Eintrübung positiv auf die BIP-Zuwachsrate im Gesamtjahr 2022 aus (3,9 Prozent). Das stärkste Wachstum in der Region war in Slowenien (5,5 Prozent) zu beobachten, gefolgt von Polen (4,6 Prozent). Gestützt von einer hohen touristischen Nachfrage verzeichneten die Volkswirtschaften Südosteuropas (SEE) auch im ersten Halbjahr 2022 eine solide Konjunkturdynamik. Die EU-Länder der SEE-Region profitierten zudem von den Investitionen aus dem Next-Generation-EU-Programm. Ungeachtet dessen war, wie in der gesamten CEE-Region, aufgrund des anhaltenden Krieges in der Ukraine in der zweiten Jahreshälfte eine Abschwächung der Konjunkturdynamik zu beobachten. Vor diesem Hintergrund ging das BIP-Wachstum in der Region im Gesamtjahr 2022 auf 4,4 Prozent (2021: 7,3 Prozent) zurück, wobei die höchste Konjunkturdynamik in Kroatien (6,3 Prozent) verzeichnet wurde. Schlusslicht in der Region war Serbien mit 2,4 Prozent. Die Region Osteuropa (EE) verzeichnete im Jahr 2022 einen BIP-Rückgang von voraussichtlich 6,5 Prozent. Obwohl die Kämpfe in der Ukraine auf den östlichen Teil des Landes beschränkt sind und sich die Wirtschaft dank einer entschlossenen Regierungspolitik an die Kriegsbedingungen angepasst hat, dürfte die ukrainische Wirtschaft 2022 um etwa 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen sein. In Russland sind die Auswirkungen des Krieges und der Sanktionen erst allmählich in den Wirtschaftsdaten sichtbar geworden. Alle Komponenten des BIP sind betroffen, wobei die Verbrauchernachfrage, die Investitionen und die Importe besonders in Mitleidenschaft gezogen wurden. Vor diesem Hintergrund dürfte das russische BIP um etwa 3,5 Prozent zurückgegangen sein und damit deutlich weniger, als noch Anfang des Jahres erwartet wurde. Auch Belarus ist von den Sanktionen betroffen, wodurch das Land 2022 ebenfalls mit einer erheblichen Rezession von rund 4 Prozent gegenüber dem Vorjahr konfrontiert war. Entwicklung des realen BIP – Veränderung zum Vorjahr in Prozent Region/Land 2021 2022e 2023f 2024f Polen 6,8 4,6 1,0 3,6 Slowakei 3,0 1,7 1,0 2,5 Slowenien 8,2 5,5 1,7 2,5 Tschechien 3,5 2,5 0,9 3,3 Ungarn 7,1 4,4 1,0 3,5 Zentraleuropa 5,9 3,9 1,0 3,4 Albanien 8,5 3,9 3,0 3,9 Bosnien und Herzegowina 7,4 4,0 1,5 3,0 Kroatien 13,1 6,3 1,2 2,7 Kosovo 10,8 3,0 2,9 3,7 Rumänien 5,8 4,5 2,3 4,5 Serbien 7,5 2,4 1,9 3,0 Südosteuropa 7,3 4,4 2,1 3,9 Belarus 2,3 -4,0 0,0 1,0 Russland 4,7 -3,5 -4,0 0,9 Ukraine 3,4 -33,0 1,8 7,5 Osteuropa 4,5 -6,5 -3,6 1,3 Österreich 4,6 4,7 0,5 1,8 Eurozone 5,3 3,5 0,3 2,0 Quelle: Raiffeisen Research, Stand Anfang Februar 2023 (e: Schätzung, f: Prognose), für bereits abgeschlossene Jahre sind nachträgliche Revisionen möglich Bankensektor in Österreich Der österreichische Bankensektor konnte 2022 an die guten Ergebnisse des Jahres 2021 anknüpfen. Das operative Geschäft wurde durch steigende Nettozinseinkommen sowie die positive Entwicklung im Provisionsgeschäft unterstützt. Nichtsdestotrotz zeigten sich auch die operativen Kosten erhöht. Risikokosten zeigten sich im Jahr 2022 nach den zuletzt deutlichen Rückgängen wieder moderat erhöht, was auch dem gesamtwirtschaftlichen Ausblick geschuldet ist. Das Finanzierungsumfeld für den österreichischen Bankensektor war 2022 herausfordernd. Dennoch konnten sich die österreichischen Banken auf dem Primärmarkt behaupten und platzierten vor allem im Covered Bond Bereich erfolgreich deutlich höhere Volumina als noch in den Jahren zuvor. Die Wachstumsraten der vergebenen Kreditvolumina zeigten sich im Segment Haushalte im Vorjahresvergleich zwar stabil bei rund 5 Prozent, allerdings war seit August und damit dem Inkrafttreten der verschärften Vergabestandards für Hypothekarkredite ein spürbarer Rückgang des Neugeschäfts in diesem Segment zu beobachten. Stärker ausgefallen ist das Kreditwachstum im Unternehmenssegment, wobei hier zuletzt ein Wert von 11,3 Prozent für Oktober 2022 berichtet wurde. Die Kapitalausstattung des Bankensektors verblieb trotz eines leichten Rückgangs im Vergleich zum Jahresende 2021 mit einem Wert von 15,8 Prozent (harte Kernkapitalquote) zum September 2022 solide. Der österreichische Finanzmarktstabilitätsrat kam in seiner Septembersitzung zu dem Schluss, dass die Eigenkapitalausstattung der österreichischen Banken nach wie vor unter der ihrer europäischen Konkurrenten liegt und empfahl daher, die makroprudenziellen Pufferanforderungen für ausgewählte Banken auf zusätzliche 0,5 Prozentpunkte festzulegen, die innerhalb von zwei Jahren schrittweise erhöht werden sollen. Entwicklung des Bankensektors in CEE Die Zentralbanken und ihre Geldpolitik waren die treibende Kraft, wenn es um die Rentabilität der CE/SEE-Banken im Jahr 2022 geht. Dank der hohen Trägheit der Einlagenzinsen profitierten die Nettozinsspannen vom steilen Anstieg der Leitzinsen, was die Eigenkapitalrenditen der Banken in der Region durchschnittlich auf 13 bis 14 Prozent ansteigen ließ. Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine waren jedoch auch in Gestalt einer erhöhten Inflation und eines moderaten Anstiegs der Risikokosten zu spüren. Die höheren Zinssätze und der Inflationsdruck wirkten sich auf die Kreditvergabe aus, was die Erschwinglichkeit von Krediten für private Haushalte einschränkte und die Kreditnachfrage der Unternehmen auf kurzfristige Kreditfazilitäten verlagerte. Die osteuropäischen Märkte befanden sich in einer weitaus schwierigeren Situation, da die harten Sanktionen zu Verlusten bei den größten staatlichen und privaten Kreditgebern Russlands führten und die ukrainischen Banken mit einem noch nie dagewesenen Ausmaß an wirtschaftlicher Not und operationellen Risiken konfrontiert waren, was ihre Leistung erheblich beeinträchtigte. Regulatorisches Umfeld EZB-Aufsichtsprioritäten Sicherstellen, dass Banken gesund aus der Pandemie hervorgehen Eines der zentralen Anliegen der EZB ist es, den Auswirkungen der Pandemie entgegenzuwirken und dafür Sorge zu tragen, dass die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors erhalten bleibt. Banken sollen ihre Mängel in ihren Rahmenwerken zur Steuerung des Kreditrisikos beseitigen, um eine mögliche Verschlechterung der Aktivaqualität zu vermeiden. Dabei werden Banken aufgefordert, Risikopositionen gegenüber anfälligen Sektoren und Leveraged Finance angemessen zu überwachen und diese entsprechend zu steuern. Banken sollen zudem darauf vorbereitet sein, mit potenziellen Neubewertungen an den Finanzmärkten umgehen zu können. Sicherstellen, dass Banken strukturelle Schwächen angehen Um die Geschäftsmodelle der Banken widerstandsfähiger und tragfähiger zu gestalten, sollen Banken anhaltende Schwachstellen in ihren Strategien für die digitale Transformation und in ihrer Governance in Angriff nehmen. Dabei konzentriert sich die Aufsichtstätigkeit der EZB darauf zu gewährleisten, dass Banken über solide Strategien und angemessen Regeln verfügen. Banken sollen die Effektivität ihrer Organe und die damit verbundenen strategischen Lenkvermögen steigern, um die Risiken und Herausforderungen zu bewältigen, die ihr sich ständig änderndes Geschäftsumfeld mit sich bringt. Sicherstellen, dass Banken neu auftretende Risiken bekämpfen Die EZB konzentriert sich auf die Schwachstellen im Zusammenhang mit drei Themen: Klima- und Umweltrisiken, Gegenparteiausfallsrisiken und IT-Widerstandsfähigkeit. Eine zentrale Herausforderung für Banken und der Aufsicht stellt dabei der Umgang mit Risiken, deren Ursache Klimawandel und Umweltzerstörung sind, dar. Weiteres sollen Banken über solide Rahmenwerke für die Governance und das Risikomanagement verfügen, damit Risiken, die aus umfangreicheren Risikopositionen gegenüber risikoreicheren und weniger transparenten Gegenparteien entstehen, angemessen begegnen können. Zudem ist es äußerst wichtig, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberbedrohungen zu erhöhen und dafür zu sorgen, dass IT-Auslagerungen angemessen gesteuert werden. Aufsichtsrechtliche Auswirkungen durch den Krieg in der Ukraine Nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine konzentrierte sich die EZB auf die Liquiditätssituation und Notfallmaßnahmen für die Liquidität, das Kreditrisiko, die Vorbereitung auf Sanktionen und die Geschäftskontinuität (einschließlich operativer Vorbereitungen und Notfallpläne). Die Liquiditätssituation wurde über die tourlichen Zyklen hinaus an die Aufsichtsbehörden berichtet, einschließlich der Überwachung durch spezielle Data Templates. Die EZB untersuchte die Unternehmensführung und die internen Kontrollsysteme der Banken, da diese eine entscheidende Rolle bei der Einhaltung der Sanktionen durch die Bank spielen. Die EZB erwartete eine starke Überwachung durch die internen Kontrollfunktionen, die die Sanktionen laufend bewerten und Risiken aus der Einhaltung der Vorschriften analysieren. Insgesamt müssen die Banken sicherstellen, dass sie mit ihren Prozessen rechtliche Risiken und Reputationsrisiken mindern können. In Bezug auf das Kreditrisiko wurden die Strategien und Maßnahmen zur Sicherstellung der Geschäftskontinuität analysiert. Darüber hinaus sollten Cyber-Risiken angemessen bewertet werden, und die Banken sollten in der Lage sein, Cyber-Attacken zu erkennen und abzuwehren. Neue Regulierung im Jahr 2022 Finalisierung von Basel III (CRR III/CRD VI) Im Oktober 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für das CRR III/CRD VI-Paket (Basel IV), wodurch die globalen Standards zum Eigenkapital von Banken (das Basel-III-Rahmenwerk) in EU-Recht umgesetzt werden sollen. Das Regulierungspaket zielt in erster Linie darauf ab, die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors zu stärken, indem die Berechnung der Eigenkapitalanforderungen transparenter und vergleichbarer gestaltet wird. 2022 wurde die Finalisierung der Basel III-Anforderungen weiterverfolgt. Die Anforderungen des CRR III/CRD VI-Pakets sollen mit 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die RBI AG als Universalbank ist in verschiedener Hinsicht von den vorgeschlagenen Änderungen betroffen. Die Anforderungen werden daher laufend analysiert und die Diskussionen zwischen politischen Entscheidungsträgern und Bankenverbänden eng begleitet, um entsprechend agieren zu können. Um sich auf die Umsetzung entsprechend vorzubereiten und verbleibende Unsicherheiten zu reduzieren, werden Auswirkungen auf die Kapitalausstattung und das Unternehmensgeschäft aktiv untersucht sowie Effekte auf das Portfolio unter Berücksichtigung der Übergangszeit berechnet. Final überarbeitete Leitlinien zum gemeinsamen Verfahren und Methoden bezüglich SREP (Änderungen im SREP) Am 18. März veröffentlichte die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) ihre überarbeiteten Leitlinien zu gemeinsamen Verfahren und Methoden für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) und aufsichtliche Stresstests. Die Überarbeitungen zielen darauf ab, die neuesten Standards, die im Rahmen der Eigenkapitalrichtlinie (CRD V) und der Eigenkapitalverordnung (CRR II) angenommen wurden, umzusetzen und die Konvergenz zu den besten Aufsichtspraktiken zu fördern. Die EZB beabsichtigt, ihren ganzheitlichen Ansatz zu erweitern, indem sie die einzelnen Risikofaktoren nach einem risikoorientierten Ansatz betrachtet. Somit haben nicht alle Faktoren, die in die Gesamtbeurteilung einer Bank durch die Aufsicht einfließen, den gleichen Einfluss auf die Kapitalanforderungen. Die neuen Leitlinien werden ab 1. Januar 2023 gelten. Kapitalpuffer Verordnung (Novelle 2022) Aufbauend auf dem Vorschlag des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ein Konsultationspapier mit einer Erhöhung der makroökomischen Kapitalpuffer vorgeschlagen. Basierend auf dem Vorschlag ist eine Erhöhung der O-SII Puffer um 25 Basispunkte mit Anfang 2023 vorgesehen; eine Erhöhung um weitere 25 Basispunkte soll Anfang 2024 erfolgen. Die Erhöhung wird mit damit begründet, dass die pandemiebedingten Unsicherheiten zwar zurückgegangen sind, aber durch die russische Invasion in der Ukraine, die gestiegenen Energiepreise und die hohe Inflation erneute Unsicherheit zur Folge haben. Initiativen aus dem Digital Finance Package mit Fokus auf den Verbraucherschutz Die digitale Finanzstrategie gibt die vier Hauptprioritäten der digitalen Transformation des Finanzwesens für die kommenden Jahren vor. Ihre Hauptziele und ihre unterstützenden Rechtsvorschriften und Initiativen sind wie folgt: Ein digitaler Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen: Die europäische digitale Identität (eID) ist eine von der europäischen Kommission vorgeschlagenen Reihe von Dienstleistungen, um die gegenseitige Anerkennung von nationalen elektronischen Identitätsmodellen über die Staatsgrenzen hinaus zu ermöglichen. Währenddessen ist es das Ziel eines digitalen Euro, die Rolle der öffentlichen Gelder als Anker des Zahlungsverkehrssystems im digitalen Zeitalter zu erhalten und die strategische Eigenständigkeit und wirtschaftliche Effizienz Europas zu verstärken. Ein Regulierungsrahmen zur Förderung von Innovationen: Der Vorschlag für eine Verordnung zur künstlichen Intelligenz (KI) wurde 2021 von der Europäischen Kommission gemacht. Es setzt neue Erfordernisse und Verpflichtungen für die Entwicklung, Vermarktung und Nutzung von KI-Systemen voraus, die sich auf risikobezogene Ansätze stützen. Ein europäischer Finanzdatenraum zur Förderung datengestützter Innovationen: Das Ziel ist die Etablierung eines offenen Finanzrahmens bis 2024, der auf die europäische Datenstrategie aufbaut. Der Hauptvorteil für Banken bestünde darin, dass sie durch die Zurverfügungstellung von zahlungsinitialisierenden Funktionalitäten sowie Kundendaten an Drittanbieter für eine breite Spanne von Finanzdienstleistungen vergütet werden. Die Befassung mit den Risiken der digitalen Transformation: Die Ziele des Digital Operational Resilience Act (DORA) wirken der Abhängigkeit des Finanzsektors von Software und digitalen Prozessen entgegen, die Risiken der Informations- und Kommunikationstechnologie (ICT) darstellen. Schließlich beabsichtigt die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) die Regulierung von Kryptowerten, die aktuell nicht durch die geltenden EU-Finanzdienstleistungsvorschriften umfasst sind. Die oben genannten Rechtsvorschriften und Initiativen werden in den kommenden Jahren anwendbar und den Finanzsektor beeinflussen. Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (MREL) Der Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (Single Resolution Board, SRB) veröffentlichte am 8. Juni 2022 die aktualisierten MREL-Regeln. Die Abwicklungsstrategie mit multiplen Abwicklungspunkten (MPE) der RBI AG erfordert, dass jedes Abwicklungsunternehmen unabhängig abgewickelt werden kann, ohne dass es zu finanziellen oder organisatorischen Engpässen in anderen Abwicklungsgruppen kommt. Mit der SRMR II (Single Resolution Mechanism Regulation II) wurde das Konzept des MREL Maximum Distributable Amount (M-MDA) eingeführt, welches seit 1. Jänner 2022 gilt. M-MDA ermöglicht es dem SRB, Beschränkungen in den Ausschüttungen von Banken festzulegen. M-MDA hat große Ähnlichkeiten mit der klassischen MDA-Regelung des Art. 141 CRD, unterliegt allerdings einer Ermessensentscheidung der Abwicklungsbehörde. Die MREL-Planung ist ein integraler Bestandteil des Budgetierungsprozesses der RBI AG und ihrer Tochterbanken in der EU. Die einzelnen MREL-Bestände der Abwicklungsgruppen werden genau überwacht. Die RBI AG und einige ihrer Tochterbanken in der EU führten Emissionen zur Erfüllung der jeweiligen MREL-Anforderungen (verbindliche Zwischenziele ab dem 1. Jänner 2022) durch. Hervorzuheben ist, dass die RBI im Jahr 2022 die Deckung eines erheblichen Teils ihres MREL-Bedarfs durch Emissionen von grünen Anleihen (Green Bonds) realisierte. Dies diente auch der Vorbereitung auf die, in den meisten Abwicklungsgruppen ansteigenden informativen Zwischenziele, welche mit 1. Jänner 2023 zu berücksichtigen sind und als Erwartung der Abwicklungsbehörden zu sehen ist. Mit den Anpassungen der CRR (CRR Quick Fix) in Bezug auf die Abwicklung von Banken kommt es potenziell ab dem Jahr 2023 zu einer geänderten Kalibrierung der MREL-Mindestanforderungen für MPE Bankengruppen. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) wurde durch das EU-Parlament im November 2022 angenommen sowie im Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ersetzt die bestehende Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Die EU erhofft sich von der Richtlinie, dass Unternehmen stärker öffentlich zur Rechenschaft gezogen werden, indem regelmäßig Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns offenzulegen sind. Die CSRD führt detailliertere Berichtspflichten zu den Auswirkungen von Unternehmen auf die Umwelt, Menschenrechte und Sozialstandards ein, basierend auf Kriterien im Einklang mit den EU-Klimazielen. Neben einer Ausweitung der Berichtspflicht auf weitere Unternehmen ist auch die Entwicklung europäischer Sustainability Reporting Standards vorgesehen. Ziel ist es, Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung gleichzustellen und Investoren vergleichbare und verlässliche Daten zur Verfügung zu stellen. Für große Unternehmen von öffentlichem Interesse, die bereits den Anforderungen der NFRD unterliegen, werden die Anforderungen der CSRD ab 1. Jänner 2024 zur Anwendung kommen, wobei die Berichterstattung 2025 beginnt. Geschäftsverlauf der Raiffeisen Bank International AG Geschäftsentwicklung Die RBI AG ist eine der führenden Corporate- und Investment-Banken Österreichs. Im Geschäftsfeld Corporates betreut sie in Österreich die Top-1.000-Unternehmen des Landes sowie zahlreiche internationale und multinationale Großkunden. Diese profitieren in den Bereichen Exportfinanzierung, Handelsfinanzierung, Cash Management, Treasury und Fixed Income vom umfassenden Know-how und Serviceangebot der RBI AG. Im Geschäftsfeld „Institutionelle Kunden“ ist das Geschäft mit Banken und anderen institutionellen Kunden zusammengefasst. Es hat sich ursprünglich aus dem Correspondent Banking und Handelsfinanzierungsgeschäft entwickelt und steht heute für einen ganzheitlichen kundenzentrierten Zugang im Geschäft mit Banken sowie nationalen und Supranationalen Institutionen, Versicherungen, Asset Managern und anderen institutionellen Kunden. Ein umfangreiches Spektrum an Produktlösungen und Services umfasst unter anderem Zahlungsverkehrs - und Clearing Services, Custody und Depotbankservices, Kapitalmarkt- und Wertpapiergeschäfte, aber auch Kreditfinanzierungen und Beratungsleistungen hin zu einer nachhaltigen Geschäftsausrichtung unserer Kunden. Das Geschäftsfeld Capital Markets inkludiert den Eigen- und Fremdhandel. Hier bietet die RBI AG ihren Kunden individuell abgestimmte Lösungen für das Liquiditäts- und Bilanzmanagement sowie zur Steuerung von Zins- und Währungsrisiken an. Ihre besondere Stärke sind Zins-, Währungs- und Kreditprodukte für die DACH-Region sowie CEE. Kassaprodukte, Derivate und strukturierte Produkte werden ebenso angeboten wie die Fremdkapitalaufnahme über Anleihen. Ein professionelles Strukturierungsteam und entsprechende Verkaufs- und Platzierungsstärke sorgen für die erfolgreiche Umsetzung der Projekte. Die Geschäftsfelder Treasury und Group Subsidiaries and Equity Investments sind interne Steuerungsbereiche für das Management der Refinanzierung bzw. des Beteiligungsportfolios der Bank. Corporates In das Geschäftsfeld Corporates fällt die Betreuung österreichischer und internationaler Firmenkunden. Neben den größten Unternehmen Österreichs liegt der Fokus auf westeuropäischen Firmenkunden mit Geschäftsaktivitäten in CEE, zentral- und osteuropäischen Großkunden sowie international tätigen Rohstoff- und Handelsunternehmen. Das Geschäftsjahr 2022 war vom Kriegsausbruch in der Ukraine und in weiterer Folge dem Umgang mit den weitreichenden Konsequenzen geprägt. Proaktive Kommunikation sowie der enge und regelmäßige Dialog mit unseren Kunden waren äußerst wichtig, um die Auswirkungen auf deren Seite bestmöglich zu verstehen und sie entsprechend unterstützen zu können. Die kompetente Beratung und Servicierung im Transaction Banking und im Bereich der Handelsfinanzierungen stellte einen besonderen Schwerpunkt dar. Trotz der herausfordernden geopolitischen und wirtschaftlichen Entwicklungen hat sich das aus Wien betreute Corporate-Banking-Geschäft im abgelaufenen Geschäftsjahr sehr gut entwickelt. Durch die umfassende Betreuung unserer Firmenkunden sowie die insbesondere zu Jahresbeginn hohe Kreditnachfrage konnte das Geschäftsvolumen gesteigert und die Positionierung als Relationship-Bank behauptet werden. Einen wesentlichen Beitrag leisteten im abgelaufenen Geschäftsjahr neben dem klassischen Kreditgeschäft aufgrund der hervorragenden Produktexpertise des Hauses die strukturierten Projekt- und Übernahmefinanzierungen und die Immobilienfinanzierung. Im Handelsfinanzierungsgeschäft, im Transaction Banking sowie im Bereich der Kapitalmarktprodukte konnten die Erträge im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesteigert werden. Die sich eintrübende konjukturelle Lage hatte einen Anstieg der Risikokosten gegenüber dem Vorjahr zur Folge. Dennoch konnte in Summe im Geschäftsbereich Corporates ein hervorragendes Ergebnis erzielt werden, das jenes des Vorjahrs deutlich übertrifft. Die Aktivitäten im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance) wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter vorangetrieben. Die Beratungsleistungen im Bereich Nachhaltigkeit und nachhaltiger Finanzierungslösungen wurden kundenseitig weiterhin stark nachgefragt. Das hohe Interesse an der Thematik ESG spiegelt sich auch im Volumen an ESG-konformen Finanzierungen wider, das im Vergleich zum Vorjahr weiter gestiegen ist. Darüber hinaus wurde auch das digitale Produktangebot ausgebaut um die „Customer Experience“ weiter zu verbessern. Unter anderem wurde die Trade Finance Lösung „eTradeOn“, die es Kunden ermöglicht schnell und einfach Bankgarantien anzufragen und zu verwalten, auf der digitalen Corporate Banking Plattform myraiffeisen.com eingeführt. Zur Verbesserung unserer internen Abläufe wurde eine Optimierung des Kreditprozesses gestartet. Als ein Element dieses Projekts wurde der sogenannte Lending Orchestration Layer eingeführt, der einen beschleunigten Durchlauf des Corporate Kreditprozesses ermöglichen sowie mehr Transparenz hinsichtlich der einzelnen Prozessschritte für interne Stakeholder und Kunden schaffen wird. Institutionelle Kunden Nach dem von der COVID-19 Pandemie geprägten Vorjahr 2021 führten am Beginn des Jahres 2022 die bereits einsetzenden Wachstumstendenzen in den Handelsströmen und den Gesamtwirtschaften unserer Kernmärkte zu einem erfreulichen Start in das Kalenderjahr. Der Ausbruch des Kriegs in der Ukraine im Februar 2022 dominierte jedoch die Aktivitäten der meisten Relationship Manager von Institutional Clients. In den folgenden Monaten galt die volle Aufmerksamkeit der Einhaltung aller sich ständig weiter verschärfenden Sanktionen sowie der Erledigung aller Informationsbedürfnisse der Kundenbeziehungen in West und Ost. Zur Absicherung des Geschäfts in den RBI-Kernmärkten aus Compliance-, Risiko- und operativer Sicht wurde in dieser Phase der Großteil der langjährigen Korrespondenzbank-Beziehungen zu russischen und weißrussischen Kunden beendet. Das Geschäft mit institutionellen Kunden in allen anderen Regionen verzeichnete ein gesundes Wachstum über alle Produktbereiche. Langjährige Kundenbeziehungen konnten durch aktives X-Selling vertieft werden. Einmal mehr konnte sich die RBI AG als kompetenter Partner in komplexen Fragestellungen auf der Capital Markets, Wertpapierservices- und Zahlungsverkehrsseite beweisen. Die Kombination von erhöhten Preisen, den Zinsanstiegen in einigen unserer Kernmärkten und viel Hedging Bedarf unserer Kunden an den Kapitalmärkten führten zu einem außergewöhnlich hohen Gesamtergebnis für das Jahr 2022. Die RBI AG konnte in diesem speziellen Jahr erneut ihre zentrale Rolle für das Geschäft in Zentral- und Osteuropa beweisen. Traditionell steht der länderübergreifende Vertrieb von eigenmittel- und liquiditätsschonenden Produkten im Fokus des Geschäfts mit institutionellen Kunden. Der über die Jahre starke Beitrag durch den Zahlungsverkehr konnte heuer trotz einer substanziellen Reduktion von Korrespondenzbanken durch Preisanpassungen aber auch aufgrund der positiven Zinsdynamik weiter gesteigert werden. Dies unterstreicht einmal mehr die Rolle der RBI AG als Brücke zwischen West und Ost im Geschäft mit Banken, Versicherungen und Asset Managern. Die Handels- und Exportfinanzierung zur Unterstützung der Handelsströme unserer Kunden zeigte trotz der schwierigen geopolitischen Situation eine solide und leicht positive Entwicklung. Sämtliche Kapitalmarktgeschäfte, wie Neuemissionen von Anleihen, verbundene Wertpapier- und Fremwährungssales zeigen eine gesteigerte Entwicklung gegenüber dem Vorjahr. Das Asset Based Finance Geschäft konnte eine deutliche Zunahme gegenüber dem Vergleichszeitraum erreichen. In sämtlichen für Institutionelle Kunden relevanten Produktbereichen wird weiterhin Fokus auf die Ausrichtung des Angebots entsprechend der vorliegenden Kunden-Bedürfnisse gelegt und mit Hilfe von Innovation und Digitalisierung an einer Verbesserung der Abwicklungseffizienz gearbeitet. Das abgelaufene Jahr zeigte deutlich, dass es regionale Wachstumspotentiale für die RBI AG gibt und sie weiterhin ihre zentrale Rolle als Brücke zwischen Ost und West wahrnehmen kann. Capital Markets Das Jahr 2022 war durch extreme Volatilität in allen Assetklassen geprägt, die einerseits durch den Krieg in der Ukraine und andererseits durch die Änderungen der Zinspolitik der Zentralbanken bezüglich Inflationsbekämpfung hervorgerufen wurde. Aktienmärkte verloren im Schnitt 15 bis 25 Prozent, während sich Credit Spreads um rund 40 Basispunkten ausweiteten. Kurzfristige Zinsen erhöhten sich übers Jahr absolut zwischen 2,5 und 4 Prozent. Kurzfristige FX-Volatilitäten stiegen absolut zwischen 3 bis 8 Prozent. Im FX-Geschäft konnten aufgrund der gestiegenen Volatilitäten wesentlich höhere Volumina und Erträge in den Kundensegmenten, im Market Making und in der Positionierung gegenüber dem Vorjahr erzielt werden. Durch die erfolgreiche Zusammenlegung der FX Market Making Bücher (die tschechische Krone, den ungarischen Forint, den rumänische Leu sowie den kroatischen Kuna) in Wien wurden Synergien gehoben und das Service Angebot erweitert. Im Banknotenhandel konnte die Versorgungssicherheit der eigenen ukrainischen Tochterbank sichergestellt werden, sowie ukrainische Flüchtlinge in der Zusammenarbeit mit den Raiffeisen Landesbanken und Kassen bei deren Bargeld-Konvertierung unterstützt werden. Im Geldmarkthandel und dem Wertpapier-Refinanzierungsgeschäft wurde der Wegfall von Russland bezogenem Geschäft durch neue Kunden und gesteigerten Volumen ausgeglichen. Positionen mit Russlandbezug im Bereich der FX Derivate und Wertpapier-Refinanzierungsgeschäfte konnten erfolgreich abgebaut werden. Generell wurde weiterhin das Augenmerk auf die Automatisierung und Digitalisierung von Arbeitsabläufen, Kommunikation und Handel gelegt. Die Wertpapier Eigenhandels- und Investmentbücher konnten durch defensive Positionierung das Gesamtjahr erfolgreich abschließen. Aufgrund der stark gestiegenen Zinsen und der damit verbundenen Nachfrage nach Zinsswaps und Zinsoptionen konnte das Volumen in EUR Zinsderivaten gegenüber dem Vorjahr um 60 Prozent gesteigert werden, das wiederum zum besten Ergebnis des EUR Derivate Desk seit seinem Bestehen führte. Der Trend zum Plattformhandel hielt an und die Unterstützung durch eine eigene Derivate Pricing Engine war dabei von großem Nutzen. Es gelang erstmalig in einem Jahr, Emissionsswaps ür alle Benchmarkanleihen begebende Raiffeisen Landesbanken durchzuführen. Trotz starker Zinsanhebungen im CEE Raum konnte ein positives Ergebnis mit CEE Zinsderivaten erzielt werden. Das Geschäft wurde stark von den Aktivitäten mit den Netzwerkbanken getrieben. Der Krieg in der Ukraine führte zu signifikanten Marktverwerfungen in Folge der Sanktionen und Gegensanktionen, was zum kompletten Stillstand im Handel mit russischen Rubel Anleihen und damit verbunden signifikanten Wertverlusten führte. Die Verluste konnten jedoch durch ein sehr erfolgreiches Handelsgeschäft mit ukrainischen Staatsanleihen mehr als kompensiert werden. Bezüglich Eurobonds war es das schwierigste Anleihen Jahr seit 1990 aufgrund der Zinsanstiege sowie der Spread Ausweitungen. Die Anleihen der RBI AG litten zusätzlich aufgrund des Kriegs in der Ukraine. Trotz dieser widrigen Umstände konnte ein positives Ergebnis in 2022 erzielt werden. Die Aktienmärkte wurden durch den Krieg in der Ukraine schwer getroffen. Dies führte neben Kurskorrekturen zu geringeren Handelsumsätzen und damit zu geringeren Kommissionserträgen. Auch der Handel mit russischen Aktien musste aufgrund der Sanktionen beendet werden. Leider kam es auch aufgrund der Verunsicherung am Kapitalmarkt zu einer drastischen Reduktion von Primärmarkttransaktionen, was sich wiederum negativ auf das Equity Capital Markets Geschäft auswirkte. Das Kundengeschäft im Fixed Income Bereich war geprägt von starker Volatilität, Risikominimierung und Verkürzung der Duration. Nichtsdestotrotz war 2022 wieder ein starkes Jahr für Primärmarktaktivitäten mit institutionellen Kunden, insbesondere im Kerngeschäft mit österreichischen Emittenten. Im Sekundärhandel dominierten wiederum die Aktivitäten mit Staatsanleihen, die insbesondere von Institutionellen Kunden im Segment Asset Manager und Banken getragen wurden. Weiterhin konnten die Sales Teams außerordentliche Erträge mit An- und Verkauf von CEE/CIS Anleihen erzielen und somit auch wesentlich zum positiven Handelsergebnis beitragen. Mit dem Anstieg der Zinsen in 2022 ist auch der Retailmarkt für Fixed Income Produkte erwacht. Die RBI AG konnte daher das abgesetzte Volumen im Vergleich zu den Vorjahren deutlich steigern, wobei im ersten Halbjahr besonders die Netzwerkbanken mit Fremdwährungsanleihen (insbesondere USD) und im zweiten Halbjahr die Raiffeisenlandesbanken mit Inflationsanleihen erfolgreich waren. Hier ist eine Exklusivemission für die RLB NÖ-W hervorzuheben, da sie aufgrund des großen Verkaufserfolgs sogar frühzeitig geschlossen werden musste (das maximale Volumen von 50 Mio. EUR wurde erreicht). Im Bereich ESG konnte die RBI AG ihr Produktangebot weiter ausbauen. Neben dem bereits bestehenden ESG-linked Derivaten, von denen es weitere Abschlüsse gab, konnte ein sogenanntes sustainable Deposit angeboten werden. Ähnlich wie bei einem Greenbond ist die Mittelverwendung an ein nachhaltiges Kreditportfolio gebunden, allerdings mit einer kürzeren Fristigkeit. Des Weiteren wurde erstmalig ein kurzläufiger, mit CO2-Zertifikaten besicherter Kredit abgeschlossen. Im Data-Analytics Bereich wurde ein selbstentwickelter Algorithmus an eine externe Pricingsoftware angebunden, der es der RBI AG erlaubt, non-standard Swaps auf digitalen Plattformen wie Bloomberg und Tradeweb zu handeln. Da auch häufig Neuemissionen mit längerer Valuta und damit non-standard gehandelt werden, konnte mit Hilfe dieses Algorithmus die dazu gehörigen Neuemissionsswaps mit höherer Genauigkeit und größerer Sicherheit gepreist und häufiger gewonnen werden. Treasury Für die mittel- bis langfristige Refinanzierung nutzt die RBI AG langfristige Einlagen und Emissionen. Die Emissionen werden zum Großteil unter dem Emissionsprogramm der RBI AG EUR 25.000.000.000 Debt Issuance Program begeben, in dessen Rahmen Anleihen in unterschiedlichen Währungen, Formaten und Strukturen ausgegeben werden können. Im Jahr 2022 nutzte die RBI AG zur Umsetzung ihres Funding-Plans neben langfristigen Einlagen wieder vermehrt internationale, großvolumige Anleihen in verschiedenen Formaten. Nach zwei erfolgreichen € 500 Millionen Hypothekenpfandbriefemissionen im Januar and im Mai, folgten eine grüne € 500 Millionen erstrangige Emission im August, eine € 500 Millionen Nachrangemission und eine € 500 Millionen Hypothekenpfandbriefemission im September sowie noch eine € 500 Millionen erstrangige Emission im Oktober. Den restlichen Bedarf deckte die RBI AG über kleinvolumige unbesicherte Privatplatzierungen ab. Das Gesamtvolumen an im Jahr 2022 neu aufgenommenen überjährigen Einlagen und Emissionen betrug rund € 5.546 Millionen und hatte eine gewichtete Laufzeit von rund fünf Jahren. Per Jahresultimo 2022 betrug das Gesamtvolumen der ausstehenden emittierten unbesicherten Anleihen exklusive zusätzlichem Kernkapital € 9.380 Millionen. Zur Optimierung der Liquiditätsbedarfsdeckung hatte die RBI AG seit 2019 an den langfristigen besicherten Finanzierungen des ESZB (Europäisches System der Zentralbanken), den so genannten TLTRO III (Targeted Longer-Term Refinancing Operations) der EZB (Europäischen Zentralbank) teilgenommen. Im November 2022 hat die RBI AG eine erste Tranche des TLTRO III im Volumen von € 500 Millionen vorzeitig zurückgeführt. Das Gesamtvolumen der Finanzierungen des ESZB hat sich damit auf € 4.925 Millionen reduziert. Der TLTRO III der EZB bot eine dreijährige besicherte Finanzierung zu begünstigten Konditionen an (siehe dazu auch die entsprechenden Ausführungen in den Angaben zur Bilanz). Group Subsidiaries and Equity Investments Seit dem Verkauf der Raiffeisenbank Bulgarien im Jahr 2022 zählt die RBI AG 12 Tochterbanken in CEE. Das für die RBI Gruppe strategisch relevante Zertifikate Geschäft der bisherigen Raiffeisen Centrobank AG wurde per 1. Dezember 2022 in die RBI AG übertragen, während die nun auf Raiffeisen Digital Bank umfirmierte Gesellschaft gleichzeitig ihre Geschäftstätigkeit aufnahm, um das digitale Angebot für unsere Kunden zu erweitern und vertiefen. Die Geschäftstätigkeit der RBI AG und deren Banktöchter wird ergänzt durch zahlreiche österreichische und internationale Tochtergesellschaften im strategischen Finanzdienstleistungsbereich und durch weitere Beteiligungen großteils im banknahen Dienstleistungsbereich. Das Ziel der Beteiligungsstrategie der RBI AG ist die Wahrnehmung und der Ausbau strategischer Interessen der RBI AG sowie eine stetige Wertsteigerung des gesamten Beteiligungsportfolios. Zu diesem Zweck beteiligte sich die RBI AG im Geschäftsjahr gemeinsam mit der Bayrischen Landesbank und der Landesbank Hessen-Thüringen an der deutschen vc trade GmbH, einer digitalen Plattform für den Handel von Schuldscheinen und weiteren Private Debt Instrumenten. Die Steuerung und Administration der Beteiligungen erfolgt durch RBI Group Subsidiaries and Equity Investments. Wesentliche Abschreibungen ergaben sich bei der AO Raiffeisenbank mit € 604,3 Millionen, der Raiffeisen Bank Aval JSC mit € 253,1 Millionen, der Raiffeisen Digital Bank AG mit € 59,6 Millionen sowie der RZB-BLS Holding GmbH mit € 51,4, Millionen. Die direkten Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf die Beteiligungsunternehmen waren begrenzt, da diese nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang durch direktes Exposure bzw. Geschäftstätigkeit in den jeweiligen Regionen betroffen sind. Dennoch unterlagen sie den mittelbaren, damit verbundenen makro-ökomischen Auswirkungen, welche zum einen die allgemeine Unsicherheit erhöht und zum anderen direkten Einfluss auf die Ertragssituation genommen haben. So schlug sich die generelle Preissteigerung (u.a. Rohstoff-, Energiepreise) entsprechend in Form von Kostensteigerungen nieder. Gegenläufig wirkte das steigende Zinsumfeld positiv auf die Ertragsaussichten der Finanzinstitutionen, welche den wesentlichen Teil des Beteiligungsportfolio ausmachen. Insbesondere spiegelte sich die erhöhte Unsicherheit im Rahmen der Ermittlung des beizulegenden Werts in Form allgemein gestiegenen Kapitalisierungszinssätze wider. Retail Das Retail Geschäft der RBI AG umfasst ausschließlich ein Portfolio an Retail-Fremdwährungshypothekarkrediten in der polnischen Zweigstelle in Warschau. Zum 31. Dezember 2022 betrug der Nettobuchwert des Kreditvolumens (abzüglich Wertminderungen) rund € 2,5 Milliarden und setzte sich aus Krediten in Schweizer Franken in Höhe von € 1,91 Milliarden (2021: € 1,94 Milliarden), Krediten in Euro in Höhe von € 0,4 Milliarden (2021: € 0,5 Milliarden) sowie Krediten in polnischen Zloty in Höhe von € 0,02 Milliarden (2021: € 0,03 Milliarden) zusammen. Die Zweigstelle bietet derzeit weder Einlagengeschäft noch neues Kundengeschäft an und konzentriert sich auf die Administration der übernommenen Fremdwährungskredite bis zu deren Endlaufzeit und den Service für die Kreditnehmer. 2022 war das Geschäftsumfeld wie auch schon in den vergangenen Jahren gekennzeichnet von der rechtlichen Auseinandersetzung der CHF-Hypothekarkunden mit den Banken. Aufgrund der nach wie vor offenen Rechtslage wurde eine zusätzliche Vorsorge in Höhe von € 803 Millionen (2021: € 364 Millionen) gebildet. Unter anderem führten die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine zu einer Inflation von rund 17% im Jahresvergleich (Ende 2022), die zu einer Steigerung des 3M WIBOR um 400bp auf 7.5% führten. Die hohen Zinsen führten zu einer starken Verlangsamung der Nachfrage nach Konsumentenkrediten sowie zu einem Einbruch bei Immobilienfinanzierungen. Die Regierung setzte Massenahmen zur Verbesserung der Liquiditätssituation von Kreditnehmern in erster Linie durch die gesetzliche Regelung von Moratorien, die zu spürbaren Zahlungserleichterungen der Kunden führen sollen. Die Kosten dafür werden vom Finanzsektor übernommen. Die Covid Pandemie hatte 2022 keinen negativen Einfluss mehr auf die wirtschaftliche Entwicklung in PL. Finanzielle Leistungsindikatoren Bilanzentwicklung Die Bilanzsumme der RBI AG stieg im Geschäftsjahr 2022 um € 9.605.603 Tausend oder 11,6 Prozent auf € 92.614.612 Tausend. Die Erhöhung der Bilanzsumme resultierte vorrangig aus der Abspaltung des Teilbetriebs Certificates and Equity Trading von der Raiffeisen Centrobank AG zum Spaltungsstichtag 30.06.2022. Aktivseitig ist insbesondere das Guthaben bei Zentralnotenbanken angestiegen sowie eine Erhöhung der sonstigen Forderungen an Kreditinstitute und der sonstigen Vermögensgegenstände aufgrund der positiven Marktwerte aus Zinsderivaten im Handelsbuch ersichtlich. Passivseitig resultiert der substanzielle Anstieg des Volumens der verbrieften Verbindlichkeiten aus der Übernahme des Certificates and Equity Trading Geschäfts von der Raiffeisen Centrobank AG sowie aus sonstigen Verbindlichkeiten aufgrund des Anstiegs der negativen Marktwerte aus Zinsderivaten im Handelsbuch. Der Anstieg der Barreserve und der Guthaben bei Zentralnotenbanken um € 6.130.701 Tausend auf € 19.634.735 Tausend resultierte vorwiegend aus einer erhöhten Veranlagung überschüssiger Liquidität in Form von Einlagen bei der Oesterreichischen Nationalbank. Die Schuldtitel öffentlicher Stellen und ähnliche Wertpapiere, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind, verzeichneten einen Anstieg um € 1.340.876 Tausend auf € 6.798.155 Tausend. Die Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich um € 2.558.322 Tausend oder 23,4 Prozent auf insgesamt € 13.491.490 Tausend, das im Wesentlichen aus einem gestiegenen Forderungsstand von Repo- und Leihegeschäften um € 1.427.553 Tausend sowie aus erhöhten Guthaben aus Geldmarktgeschäften um € 637.145 Tausend resultierte. Die Forderungen an Kunden reduzierten sich um € 1.915.112 Tausend oder 6,0 Prozent auf € 29.863.730 Tausend. Diese Entwicklung resultierte im Wesentlichen aus reduzierten Forderungsankäufen und Factoringgeschäften um € 1.468.159 Tausend und das Volumen an Repo- und Leihegeschäften ist um € 729.001 Tausend gesunken. Darüber hinaus stieg das Kreditvolumen aufgrund verstärkter Geschäftsaktivität um € 207.737 Tausend an. Der Stand der Wertberichtigungen zu Kundenforderungen verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um € 45.990 Tausend. Die Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere stiegen im Vergleich zum Vorjahr um € 1.150.835 Tausend oder 31,6 Prozent und wiesen ein Volumen von € 4.793.367 Tausend auf. Das Volumen an Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren erhöhte sich im Vergleich zu 2021 deutlich um 69,4 Prozent, der Buchwert zum Jahresende betrug € 859.072 Tausend (2021: € 507.019 Tausend). Der Posten Anteile an verbundenen Unternehmen reduzierte sich um € 1.032.557 Tausend auf € 9.674.953 Tausend. Diese Entwicklung resultierte insbesondere aus einem Abschreibungsbedarf verbundener Unternehmen, welcher vorrangig durch den anhaltenden Krieg in der Ukraine und die verhängten Sanktionen begründet ist. Die sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um € 3.387.205 Tausend und weisen einen Buchwert von € 6.551.745 Tausend aus. Diese Entwicklung ist vorrangig auf eine deutliche Erhöhung der positiven Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten des Handelsbuchs um € 2.969.095 Tausend zurückzuführen. Passivseitig zeigten die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten einen Rückgang von € 463.884 Tausend oder 1,3 Prozent auf € 35.300.134 Tausend. Im kurzfristigen Bereich erhöhten sich die Giro- und Clearinggeschäfte um € 2.552.270 Tausend, hingegen verzeichneten die kurzfristigen Geldmarktgeschäfte im Interbankenbereich einen Rückgang um € 756.532 Tausend. Die langfristigen Geldmarktgeschäfte sind ebenfalls im Geschäfsjahr um € 2.261.212 Tausend zurückgegangen. In Zusammenhang mit den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften der EZB (TLTRO III) erhöhte die EZB im Laufe des Jahres in mehreren Schritten den zugrundeliegenden Basiszinssatz dieser Finanzinstrumente, was im Geschäftsjahr 2022 zu einer Reduktion von € 530.099 Tausend geführt hat. Termineinlagen hingegen verzeichneten im Geschäftsjahr 2022 einen Anstieg von € 537.306 Tausend. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellten mit 45 Prozent der Bilanzsumme einen wesentlichen Anteil an der Refinanzierungsbasis der RBI AG dar. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen um € 635.753 Tausend oder 2,8 Prozent auf € 23.097.485 Tausend, diese Erhöhung ist hauptsächlich auf einen Anstieg an langfristigen Geldmarkgeschäften um € 2.531.952 Tausend einerseits und andererseits auf einen Rückgang der kurzfristigen Giro- und Clearinggeschäfts um € 2.439.824 Tausend zurückzuführen. Die Posten Verbriefte Verbindlichkeiten und Ergänzungskapital gemäß CRR stiegen im Vergleich zum Vorjahr um € 7.519.553 Tausend oder 70,6 Prozent auf € 18.166.337 Tausend. Das Platzierungsvolumen der Neuemissionen betrug im Jahr 2022 € 4.300.265 Tausend (2021: € 1.691.818 Tausend), denen im Jahr 2022 Abgänge von verbrieften Verbindlichkeiten von € 340.217 Tausend aus Tilgungen und Konfudierungen gegenüberstanden (2021: € 1.497.859 Tausend). Darüber hinaus kam es zu einem Anstieg der Verbrieften Verbindlichkeiten aus dem von der Raiffeisen Centrobank AG im Rahmen der Abspaltung zur Aufnahme übernommenen Teibetriebs Certificates and Equity Trading in die RBI AG in Höhe von € 3.387.865 Tausend. Die sonstigen Verbindlichkeiten erhöhten sich im Jahresvergleich um € 2.867.907 Tausend auf € 5.380.247 Tausend und resultierten im Wesentlichen aus dem Anstieg der negativen Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten des Handelsbuchs, aus einem Rückgang an Verbindlichkeiten von Short-Positionen des Handelsgeschäfts sowie einem Anstieg an sonstigen Verbindlichkeiten. Die Rückstellungen betrafen mit € 51.038 Tausend (31.12.2021: € 75.611 Tausend) Rückstellungen für Abfertigungen, mit € 61.150 Tausend (31.12.2021: € 67.748 Tausend) Rückstellungen für Pensionen, mit € 10.356 Tausend (31.12.2021: € 7.509 Tausend) Steuerrückstellungen und mit € 644.358 Tausend (31.12.20201: € 599.704 Tausend) sonstige Rückstellungen. Der Rückgang der Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen beinhaltet im Wesentlichen Verbräuche und teilweise Auflösungen für freiwillige Abfertigungszahlungen. Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen resultiert in erster Linie aus höheren Drohverlustrückstellungen für Zinssteuerungsderivate. Ebenfalls gestiegen sind die Rückstellungen für das operationelle Risiko/Schadensfälle/Sonstiges. Einen Rückgang weiste hingegen die Rückstellung für Prozessrisiken auf, die als wesentliche Position die Rückstellung für Prozessrisiken infolge von Rechtsstreitigkeiten für Fremdwährungskredite in Polen enthält. Der Gesamtrisikobetrag betrug zum Jahresende 2022 € 41.827.251 Tausend (2021: € 47.358.183 Tausend). Davon entfielen € 35.802.082 Tausend auf das Kreditrisiko (2021: € 41.042.783 Tausend), € 2.173.799 Tausend auf das Marktrisiko (2021: € 3.150.561 Tausend) und € 2.904.518 Tausend auf das operationelle Risiko (2021: € 2.904.129 Tausend). Der Gesamtrisikobetrag ist gegenüber dem Vorjahr um rund € 5.503.932 Tausend gestiegen. Das harte Kernkapital (CET1-Kapital) stieg zum Jahresende 2022 auf € 7.431.733 Tausend (2021: € 8.283.939 Tausend). Das Kernkapital (Tier 1) lag bei € 8.926.870 Tausend (2021: € 9.779.951 Tausend). Im Jahr 2022 hat die RBI AG kein zusätzliches Kernkapital begeben. Die ergänzenden Eigenmittel betrugen € 2.324.548 Tausend (2021: € 2.097.084 Tausend). Die gesamten Eigenmittel beliefen sich auf € 11.179.557 Tausend, dies bedeutet einen Anstieg um € 642 Tausend gegenüber dem Vorjahr. Die CET1-Quote bleibt mit 17,3 Prozent unverändert zum Vorjahreswert. Die Kernkapitalquote betrug 21,1 Prozent und verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Prozentpunkte. Die Gesamtkapitalquote belief sich auf 26,6 Prozent (2021: 25,0 Prozent). Alle Kapitalquoten lagen ausreichend über den jeweiligen Anforderungen (inkl. aller Puffer- und Säule 2-Anforderungen). Die gebundenen Kapitalrücklagen in Höhe von € 4.334.286 Tausend (31.12.2021: € 4.334.286 Tausend) blieben im Geschäftsjahr unverändert. Die nicht gebundenen Kapitalrücklagen belaufen sich auf € 94.779 Tausend (2021: € 97.066 Tausend). Die Anzahl der im Rahmen des Share Incentive Programms (SIP) für wesentliche Leistungsträger der Gesellschaft (Vorstand und leitende Angestellte) und Vorstandsmitglieder von verbundenen Bank-Tochterunternehmen gewidmeten und in den Jahren 2005 bis 2009 erworbenen eigenen Aktien betrug zum Jahresende 2022 322.204 Stück. Dies entspricht mit einem Nennwert von € 983 Tausend einem Anteil von 0,1 Prozent am Grundkapital. Die Share Incentive Programme sind 2018 ausgelaufen, demzufolge ergibt sich keine weitere Zuteilungsverpflichtung eigener Aktien aus diesen Programmen. Im Zuge der Abspaltung des Teilbetriebs Certificates and Equity Trading von der Raiffeisen Centrobank AG zum Stichtag 30.06.2022 wurden 188.246 Stück Aktien der RBI AG in den Eigenbestand übernommen, wodurch die Gesamtanzahl an eigenen Aktien nunmehr 510.450 Stück Aktien beträgt (2021: 322.204 Stück). Die Gewinnrücklagen umfassen gesetzliche Rücklagen in Höhe von € 5.500 Tausend (31.12.2021: € 5.500 Tausend) und andere freie Rücklagen in Höhe von € 1.680.918 Tausend (31.12.2021: € 2.679.665 Tausend). Von den anderen freien Rücklagen ist ein Betrag von € 403.914 Tausend (31.12.2021: € 352.661 Tausend) dem Raiffeisen-IPS gewidmet. Aufgrund der Vereinbarung über die Errichtung eines institutsbezogenen Sicherungssystems (Institutional Protection Scheme) und eines entsprechenden Beschlusses des Raiffeisen-IPS Risikorats wurde im Geschäftsjahr 2022 ein Beitrag in Höhe von € 51.253 Tausend (31.12.2021: € 28.783 Tausend) als Rücklage für das Raiffeisen-IPS den anderen Gewinnrücklagen zugeführt. Die Rücklage für das Bundes-IPS ist bei der Eigenmittelberechnung nach CRR nicht anrechenbar. Darüber hinaus erfolgte im Geschäftsjahr 2022 eine Auflösung von freien Rücklagen in Höhe von € 1.050.000 Tausend (31.12.2021: Zuführung € 247.000). Der Stand der Haftrücklage beträgt zum 31.12.2022 unverändert € 535.097 Tausend (31.12.2021: € 535.097 Tausend). Ertragslage Im Geschäftsjahr 2022 verzeichnete der Nettozinsertrag der Raiffeisen Bank International AG (RBI AG) einen Anstieg um 18,5 Prozent oder € 76.074 Tausend auf € 486.461 Tausend. Die Erhöhung des Nettozinsertrages ist zum einen auf die Steigerung des Geschäftsvolumens des Kunden- und Interbankengeschäftes zurückzuführen und zum anderen auf die im Laufe des Geschäftsjahres erfolgte Kehrtwende der Geldpolitik der Zentralnotenbanken mit der schrittweisen Anhebung des Leitzinssatzes, welcher zum Jahresende 2022 2,5 Prozent betrug. Gegen Jahresende wurden zudem die Konditionen für bestehende längerfristige Refinanzierungsgeschäfte verändert, wodurch ein Anreiz für vorzeitige Rückzahlungen von Finanzierungen geschaffen wurde. Im November 2022 hat die RBI AG eine erste Tranche des TLTRO III Programmes der EZB im Volumen von € 500 Millionen vorzeitig zurückgeführt. Die um € 277.118 Tausend auf € 564.321 Tausend gesunkenen Erträge aus Wertpapieren und Beteiligungen sind vorrangig auf reduzierte Dividendenerträge verbundener Unternehmen im Jahr 2022 zurückzuführen. Die ausgewiesenen Beteiligungserträge resultieren im Wesentlichen aus den Erträgen der RS Beteiligungs GmbH, Wien, mit € 500.000 Tausend. Der Saldo aus Provisionserträgen und -aufwendungen verzeichnete einen Anstieg von € 39.922 Tausend auf € 352.655 Tausend. Ein Großteil des Anstieges von € 44.623 Tausend ist auf den Zahlungsverkehr bedingt durch Preisanpassungen zurückzuführen. Darüber hinaus erhöhte sich das Provisionsergebnis aus dem Kredit- und Garantiegeschäft um € 11.032 Tausend, was durch einen Anstieg des Geschäftsvolumens sowie teilweise auch durch eine Umstellung in der Vereinnahmung von Bereitstellungsprovisionen für nicht ausgenutzte Rahmen von revolvierenden Krediten auf eine lineare Verteilung über die jeweilige Laufzeit entstand. Das Wertpapier- & Depotgeschäft hingegen ist um € 18.015 Tausend gesunken, da der Krieg in der Ukraine zu Verwerfungen am Kapitalmarkt in Folge von Sanktionen und Gegensanktionen führte. Des Weiteren ist das Devisen-, Valuten- und Edelmetallgeschäft im Geschäftsjahr um € 2.993 Tausend gestiegen. Der Saldo der Erträge/Aufwendungen aus Finanzgeschäften konnte im Geschäftsjahr 2022 um € 279.983 Tausend auf einen Gewinn in Höhe von € 93.490 Tausend (2021: Verlust von € 186.493 Tausend) gesteigert werden. Diese Entwicklung resultierte im Wesentlichen aus dem verbesserten Handelsergebnis aus währungsbezogenen Derivat-, Devisen-, Valutengeschäften um € 205.327 Tausend, da aufgrund der gestiegenen Volatilitäten wesentlich höhere Volumina und Erträge in den Kundensegmenten, im Market Making und in der Positionierung gegenüber dem Vorjahr erzielt werden. Im Banknotenhandel konnte die Versorgungssicherheit der Raiffeisen Bank Aval JSC, Kiew, sichergestellt werden, sowie ukrainische Flüchtlinge in der Zusammenarbeit mit den Raiffeisen Landesbanken und Kassen bei deren Bargeld-Konvertierung unterstützt werden. Das Handelsergebnis aus zinsbezogenen Derivate- & Wertpapiergeschäften ist im Geschäftsjahr um € 103.212 Tausend gesunken, da die Aktienmärkte durch den Krieg in der Ukraine schwer getroffen wurden, auch musste der Handel mit russischen Aktien aufgrund der Sanktionen beendet werden. Der Anstieg im Handelsergebnis aus Zertifikaten und sonstigen Geschäften um insgesamt € 207.681 Tausend ist auf die Übernahme des Teilbetriebs Certificates and Equity Trading von der Raiffeisen Centrobank AG im Zuge der Abspaltung per 30.06.2022 zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten weiterverrechnete Personal- und Sachkosten für Dienstleistungen in Höhe von € 157.242 Tausend (2021: € 130.356 Tausend), Erträge aus der Auflösung von Drohverlustrückstellungen aus Derivaten in Höhe von € 6.714 Tausend (2021: € 28.751 Tausend), Erträge aus Close-Out Fees für Derivate des Bankbuchs in Höhe von € 16.963 Tausend (2021: € 16.832 Tausend) und Erträge aus der Auflösung sonstiger Rückstellungen in Höhe von € 3.980 Tausend (2021: € 917 Tausend). Die Betriebserträge erreichten somit einen Wert von € 1.709.574 Tausend, was einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um 3,4 Prozent entspricht. Die gesamten Betriebsaufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 32,3 Prozent auf € 1.541.478 Tausend. Der Personalaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um € 24.580 Tausend auf € 420.295 Tausend. Die Aufwendungen für Löhne und Gehälter verzeichneten gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung und reflektieren die gestiegene Mitarbeiteranzahl, auch bedingt durch die Übernahme einiger MitarbeiterInnen der Raiffeisen Centrobank. Der Sachaufwand zeigte eine Erhöhung um € 53.751 Tausend oder 13,5 Prozent auf € 452.011 Tausend. Die Ausgaben für Sachaufwand umfassten im Wesentlichen die Ausgaben für IT in Höhe von € 161.453 Tausend (2021: € 163.504 Tausend), Mieten in Höhe von € 35.460 Tausend (2021: € 31.468 Tausend), sowie Honorarkosten für Beratungen und Prüfungen in Höhe von € 78.684 Tausend (2021: € 72.709 Tausend). Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände verringerten sich geringfügig um € 355 Tausend auf € 13.685 Tausend (2021: € 14.040 Tausend). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um € 298.410 Tausend auf € 655.486 Tausend im Jahr 2022. Darin enthaltensind Dotationen für Drohverlustrückstellungen für Bankbuchderivate in Höhe von € 62.582 Tausend (2021: € 14.811 Tausend), Dotationen für sonstige Rückstellungen (siehe dazu auch Bilanzposten "Rückstellungen" sowie Kapitel "Prozessrisiko Fremdwährungskredite Polen") in Höhe von € 462.000 Tausend (2021: € 300.150 Tausend) sowie Aufwendungen aus Close-Out Fees für Derivate des Bankbuchs in Höhe von € 9.971 Tausend (2021: € 26.553 Tausend). Darüber hinaus enthalten sind Aufwendungen aus weiterverrechneten Personal- und Sachkosten in Höhe von € 57.944 Tausend (2021: € 26.508 Tausend). Nach Abzug der gesamten Betriebsaufwendungen von den Betriebserträgen ergab sich in der RBI AG ein Betriebsergebnis für das Geschäftsjahr 2022 in Höhe von € 168.096 Tausend, was gegenüber dem Vergleichszeitraum 2021 eine Reduktion um 65,6 Prozent oder € 320.165 Tausend bedeutete. Demzufolge errechnete sich eine Cost/Income Ratio (Betriebsaufwendungen geteilt durch Betriebserträge) von 90,17 Prozent (2021: 70,5 Prozent). Der Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens ergab wie im Vorjahr einen negativen Saldo in Höhe von € 164.641 Tausend (2021: minus € 91.290 Tausend). Diese Entwicklung resultierte einerseits aus einem Rückgang des Bewertungs- und Veräußerungsergebnisses der Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie der Bankbuch Derivate auf minus € 60.546 Tausend (2021: € minus 17.303 Tausend) sowie aus einemRückgang des Ergebnisses aus der Bewertung von Forderungen und Garantien auf minus € 104.095 Tausend (2021: minus 73.987 Tausend). Der Bedarf an Neudotierungen hat sich durch die allgemeine wirtschaftliche Situation im Jahr 2022 erhöht. Im Bereich der Einzelwertberihtigungen verzeichnete die RBI AG eine Nettodotierung der Wertberichtigungen in Höhe von € 85.006 Tausend. Dies war im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg von € 47.017 Tausend. Trotz des allgemeinen negativen makroökonomischen Ausblicks und dem anhaltenden Krieg in der Ukraine kam es im aktuellen Geschäftsjahr zu geringeren Neudotierungen von Portfolio-Wertberichtungen in Höhe von € 20.910 Tausend (2021: minus € 50.567 Tausend). Dieser Rückgang ist überwiegend auf die Anpassung von Portfolio-Wertberichtigungen für Fremdwährungskredite in Polen in Höhe von € 39.332 Tausend zurückzuführen (siehe dazu auch Kapitel Prozessrisiko Fremdwährungskredite Polen und Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gem. § 237 (1) Z 1 UGB in diesem Zusammenhang). Demgegenüber stehen Neudotierungen für allgemeine politische Risiken, den Russland Sanktionen sowie dem aus Wien betreuten Russlandgeschäft in Höhe von minus € 22.862 Tausend (2021: minus € 7.724 Tausend). Im Rahmen der laufenden Risikobewertung wurden signifikante Bonitätsverschlechterungen, die zu noch keinem Ausfall führten, mit netto minus € 24.351 Tausend bevorsorgt (2021: minus € 6.542 Tausend). Im Laufe des aktuellen Geschäftsjahres wurden Anpassungen aufgrund von makroökonomischen Parametern in Höhe von minus € 22.778 Tausend (2021: € 8.535 Tausend) vorgenommen. Bei substanziellen sowie nicht-substanziellen Vertragsanpassungen wurden im Geschäftsjahr Buchwertverluste in Höhe von minus € 1.820 Tausend (2021: minus € 4.485 Tausend) realisiert. Das Ergebnis aus außerordentlichen Veräußerungen von Kreditforderungen beläuft sich auf minus € 2.311 Tausend (2021: € 6.271 Tausend). Im Posten Ertrags-/Aufwandssaldo aus der Veräußerung und der Bewertung von Wertpapieren, die wie Finanzanlagen bewertet sind, sowie von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden im Geschäftsjahr Zuschreibungen von insgesamt € 5.828 Tausend vorgenommen, darunter die Posojilnica Bank eGen, Klagenfurt mit € 3.974 Tausend. Im Geschäftsjahr wurden Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von insgesamt € 971.767 Tausend abgeschrieben, darunter die AO Raiffeisenbank, Moskau in Höhe von € 604.248 Tausend, die Raiffeisen Bank Aval JSC, Kiew in Höhe von € 253.048 Tausend, die RZB-BLS Holding Gmbh, Wien in Höhe von € 51.449 Tausend sowie die Raiffeisen Digital Bank AG, Wien in Höhe von € 20.400 Tausend (zusätzliche € 39.222 Tausend an Abwertung der Raiffeisen Digital Bank AG sind umgründungsbedingt im Posten Umgründungsergebnis ausgewiesen). Aus der Veräußerung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ergibt sich im Geschäftsjahr ein Ergebnis von € 17 Tausend (2021: € 3.704 Tausend). Insgesamt werden somit € 965.955 Tausend an Verlusten (2021: Gewinne in Höhe von € 186.003 Tausend) aus der Bewertung und Veräußerung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ausgewiesen. Somit ergab sich ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) für das vergangene Geschäftsjahr in Höhe von minus € 972.960 Tausend (2021: plus € 592.143 Tausend). Im Geschäftsjahr ergab sich ein Return on Equity vor Steuern (Jahresüberschuss vor Steuern geteilt durch durchschnittliches Eigenkapital 2021) von minus 9,7 Prozent (2021: plus 5,8 Prozent). Das ausgewiesene Umgründungsergebnis in Höhe von minus € 3.553 Tausend ist in der Spaltung zur Aufnahme der Raiffeisen Centrobank AG in die RBI AG begründet (siehe Kapitel Abspaltung zur Aufnahme des bankgeschäftlichen Teilbetriebs Certificates and Equity Trading der Raiffeisen Centrobank AG in die RBI AG). Es setzt sich einerseits aus in direktem Zusammenhang mit den übernommenen Finanzinstrumenten sowie damit in Verbindung stehenden Derivaten in Höhe von plus € 34.659 Tausend („Confusioergebnis“), einem Buchwert übernommenen Reinvermögens in Höhe von € 1.010 Tausend und einer umgründungsbedingten Beteiligungsabwertung in Höhe von € 39.222 Tausend zusammen. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag weisen per Saldo einen Steuerertrag aus und belaufen sich für das Geschäftsjahr 2022 auf € 5.531 Tausend (2021: € 10.400 Tausend). Der Posten enthält einen Ertrag aus laufenden Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von € 5.859 Tausend (2021: € 13.127 Tausend), einen latenten Steuerertrag von € 504 Tausend (2021: € 300 Tausend) sowie einen Steueraufwand für Vorjahre in Höhe von € 258 Tausend (2021: Ertrag € 21.266 Tausend). Des Weiteren enthalten sind ausländische Quellensteuern mit einem Betrag von € 574 Tausend (2021: € 24.294 Tausend). Als Return on Equity nach Steuern (Jahresgewinn nach Steuern geteilt durch durchschnittliches Eigenkapital 2022) errechnete sich ein Wert von minus 9,9 Prozent (2021: 5,7 Prozent). Der Jahresfehlbetrag 2022 betrug € 991.175 Tausend (2021: Jahresüberschuss € 579.477 Tausend). Unter Berücksichtigung der Rücklagenbewegung von € 998.747 Tausend und des Gewinnvortrags von € 380.000 Tausend aus dem Vorjahr ergab sich ein Bilanzgewinn in Höhe von € 387.571 Tausend. Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechte Die folgenden Angaben erfüllen die Bestimmungen des § 243a Abs 1 UGB: (1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2022 € 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien aufgeteilt. Davon sind zum Stichtag 31. Dezember 2022 510.450 (31. Dezember 2021: 322.204 Stück) Stück eigene Aktien, sodass sich zum Bilanzstichtag 328.429.171 Aktien im Umlauf befanden. (2) Die Satzung enthält keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Die Raiffeisen-Landesbanken und unmittelbare und mittelbare Tochtergesellschaften der Raiffeisen-Landesbanken sind Parteien eines Syndikatsvertrags in Bezug auf die RBI AG (Syndikatsvereinbarung). In dieser Syndikatsvereinbarung ist u. a. neben einer Stimmbindung und Vorkaufsrechten insbesondere geregelt, dass seit Ablauf des Zeitraums von drei Jahren ab Wirksamkeit der Verschmelzung der RZB AG mit der RBI AG, somit nunmehr seit 18. März 2020, Verkäufe von durch die Raiffeisen-Landesbanken gehaltenen RBI-Aktien (mit wenigen Ausnahmen) nicht möglich sind (Lock-Up-Periode), wenn dadurch die zusammengerechnete Beteiligung der Raiffeisen-Landesbanken an der RBI AG (unmittelbar und/oder mittelbar) 40 Prozent (zuvor: 50 Prozent) des Grundkapitals zuzüglich einer Aktie unterschreiten würde. (3) Die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG hält direkt und indirekt gesamt rund 22,6 Prozent am Grundkapital der Gesellschaft. Weiters sind den Raiffeisen-Landesbanken und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften aufgrund der Syndikatsvereinbarung in Bezug auf die RBI AG die unmittelbar bzw. mittelbar gehaltenen Stimmrechte aus insgesamt 193.449.778 Aktien, entsprechend einem Stimmrechtsanteil von rund 58,81 Prozent, jeweils wechselseitig gemäß §§ 130 und 133 Z 7 BörseG als gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern iSd § 1 Z 6 ÜbG zuzurechnen. Die restlichen Aktien der RBI AG befinden sich im Streubesitz. Dem Vorstand sind keine weiteren direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital bekannt, die zumindest 10 Prozent betragen. (4) Die Satzung enthält keine besonderen Kontrollrechte von Aktieninhabern. Gemäß Syndikatsvereinbarung für die RBI AG können neun Mitglieder des Aufsichtsrats der RBI AG durch die Raiffeisen-Landesbanken nominiert werden. Neben den von den Raiffeisen-Landesbanken nominierten Mitgliedern sollen dem Aufsichtsrat der RBI AG drei nicht der Raiffeisen Bankengruppe Österreich zurechenbare unabhängige Vertreter des Streubesitzes angehören. (5) Es besteht keine Stimmrechtskontrolle bei einer Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer. (6) Laut Satzung können Personen, die das 68. Lebensjahr vollendet haben, nicht zum Mitglied des Vorstands bestellt oder für eine weitere Funktionsperiode wiederbestellt werden. Für den Aufsichtsrat gilt, dass Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, nicht zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt oder für eine weitere Funktionsperiode wiedergewählt werden können. Mitglied des Aufsichtsrats kann ferner keine Person sein, die insgesamt bereits acht Aufsichtsratsmandate in börsenotierten Gesellschaften innehat. Der Vorsitz im Aufsichtsrat einer börsenotierten Gesellschaft zählt dabei doppelt. Von dieser Beschränkung kann die Hauptversammlung durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen absehen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Jede zur Wahl gestellte Person, die mehr Aufsichtsratsmandate oder -vorsitze in börsenotierten Gesellschaften innehat, hat dies der Hauptversammlung gegenüber offenzulegen. Darüber hinaus bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine andere Mehrheit vorschreiben, die Hauptversammlung ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen fasst. In Fällen, in denen das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, erfolgt dies mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Aufgrund dieser Bestimmung können Aufsichtsratsmitglieder mit einfacher Mehrheit vorzeitig abberufen werden. Der Aufsichtsrat kann Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, beschließen. Dieses Recht kann an Ausschüsse delegiert werden. Darüber hinaus bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen über die Änderung der Satzung der Gesellschaft. (7) Der Vorstand ist seit der Hauptversammlung vom 13. Juni 2019 gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis längstens 2. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital – allenfalls in mehreren Tranchen – um bis zu € 501.632.920,50 durch Ausgabe von bis zu 164.469.810 Stück neuen, auf Inhaber lautenden stimmberechtigten Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts durch ein Kreditinstitut gemäß § 153 Abs 6 AktG) und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (i) wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage erfolgt oder (ii) wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlage erfolgt und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten (Bezugsrechtsausschluss). Die (i) Ausnützung des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts bei Kapitalerhöhung gegen Bareinlage sowie die (ii) Durchführung des in der Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 beschlossenen bedingten Kapitals (siehe unten) zur Gewährung von Umtausch- und Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen dürfen insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten. Die Ausnützung des genehmigten Kapitals in Form einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage ist von dieser Einschränkung nicht umfasst. Von dieser Ermächtigung vom Juni 2019 zur Ausnützung des genehmigten Kapitals wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Das Grundkapital ist gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu € 100.326.584,- durch Ausgabe von bis zu 32.893.962 Stück auf Inhaber lautenden Stammaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als von einem unentziehbaren Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch gemacht wird, das die Gesellschaft den Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen, die auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 20. Oktober 2020 ausgegeben werden, auf Aktien einräumt, oder im Falle einer in den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht, diese Wandlungspflicht zu erfüllen ist, und, in beiden Fällen, der Vorstand nicht beschließt, eigene Aktien zuzuteilen. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grundlage der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung haben eine Dividendenberechtigung, die den zum Zeitpunkt der Ausgabe an der Börse gehandelten Aktien entspricht. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Die Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 ermächtigte den Vorstand ferner, gemäß § 174 Abs 2 AktG innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 19. Oktober 2025, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auch in mehreren Tranchen, Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht in Aktien der Gesellschaft verbunden ist, oder Wandelschuldverschreibungen mit Wandlungspflicht (bedingte Pflichtwandelschuldverschreibungen gemäß § 26 BWG), inklusive Wandelschuldverschreibungen, die die Anforderungen für Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in der jeweils geltenden Fassung erfüllen, unter gänzlichen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auszugeben. Die Ermächtigung umfasst die Begebung von Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu € 1.000.000.000,- mit Umtausch- oder Bezugsrecht auf bis zu 32.893.962 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit dem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu € 100.326.584,-. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grundlage der Berechnung des Ausgabebetrages); der Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibungen darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Der Vorstand wurde in diesem Zusammenhang ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Ausgabe- und Ausstattungsmerkmale sowie die Emissionsbedingungen der Wandelschuldverschreibungen festzulegen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Wandlungszeitraum, Wandlungsrechte und -pflichten, Wandlungsverhältnis sowie Wandlungspreis. Die Wandelschuldverschreibungen können auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der Währung der Vereinigten Staaten von Amerika sowie in der Währung jedes anderen OECD-Mitgliedstaates begeben werden. Die Wandelschuldverschreibungen können auch durch eine zu 100 Prozent im direkten oder indirekten Eigentum der Raiffeisen Bank International AG stehenden Gesellschaft ausgegeben werden. Für diesen Fall wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft eine Garantie für die Wandelschuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte in auf Inhaber lautende Stammaktien der Raiffeisen Bank International AG zu gewähren sowie im Falle einer in den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht die Erfüllung der Wandlungspflicht in auf Inhaber lautende Stammaktien der Raiffeisen Bank International AG zu ermöglichen; dies unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen. Bis dato wurden keine Wandelschuldverschreibungen ausgegeben. Die Hauptversammlung vom 31. März 2022 ermächtigte den Vorstand nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien, wobei mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Erwerb auch außerbörslich unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre erfolgen kann. Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf insgesamt 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin bis zum 30. September 2024, begrenzt. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt € 3,05 pro Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 Prozent über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen 10 Handelstage liegen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke – mit Ausnahme des Wertpapierhandels – durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Der Vorstand wurde weiters gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage, beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland erfolgt. Weiters kann für den Fall, dass künftig Wandelschuldverschreibungen ausgegeben werden, das Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen werden, um (eigene) Aktien an solche Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die von dem ihnen gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen gewährten Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht haben, sowie im Falle einer in den Ausgabebedingungen von Wandelschuldverschreibungen festgelegten Wandlungspflicht, um diese Wandlungspflicht zu erfüllen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 31. März 2027. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 beschlossene Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwendung auch auf den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien. Seither wurden weder aufgrund der ersetzten Ermächtigung vom Oktober 2020 noch aufgrund der nunmehr aufrechten Ermächtigung vom März 2022 eigene Aktien erworben. Die Hauptversammlung vom 31. März 2022 ermächtigte den Vorstand ferner nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 7 AktG, zum Zweck des Wertpapierhandels, der auch außerbörslich durchgeführt werden darf, für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung, sohin bis zum 30. September 2024, eigene Aktien zu erwerben, wobei der Handelsbestand der zu diesem Zweck erworbenen Aktien am Ende jeden Tages 5 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf. Der Gegenwert für die zu erwerbenden Aktien darf die Hälfte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht unter- und das Doppelte des Schlusskurses an der Wiener Börse am letzten Handelstag vor dem Erwerb nicht überschreiten. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 20. Oktober 2020 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels. Seither wurden weder aufgrund der ersetzten Ermächtigung vom Oktober 2020 noch aufgrund der nunmehr aufrechten Ermächtigung vom März 2022 eigene Aktien erworben. (8) Es bestehen folgende bedeutende Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden: Die RBI AG ist Versicherungsnehmer einer gruppenweit gültigen D&O-Versicherung. Im Fall einer Verschmelzung mit einem anderen Rechtsträger endet der Versicherungsvertrag automatisch zum Ablauf jener Versicherungsperiode, in der die Verschmelzung wirksam wird. In diesem Fall besteht Versicherungsschutz nur für Schadenersatzansprüche aus vor der Verschmelzung begangenen Pflichtverletzungen, die dem Versicherer vor der Beendigung der gruppenweiten D&O-Versicherung der RBI AG gemeldet werden. Die RBI AG ist Mitglied des Fachverbands der Raiffeisenbanken. Bei einem Kontrollwechsel in der RBI AG, in dessen Rahmen Gesellschafter von außerhalb der Raiffeisen Bankengruppe Österreich die Kontrolle erlangen, können die Mitgliedschaften im Fachverband der Raiffeisenbanken, im Raiffeisen-IPS gemäß Art 113 Abs 7 CRR, bei der Österreichischen Raiffeisen Sicherungseinrichtung eGen und in der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich enden. Die RBI AG übt weiters die Zentralinstitutsfunktion der Raiffeisen Bankengruppe auf Bundesebene aus. Bei einem Kontrollwechsel in der RBI AG können Verträge, die damit zusammenhängen (Zentralinstitut im Liquiditätsverbund nach § 27a BWG), enden bzw. sich ändern. Refinanzierungsverträge der Gesellschaft und Verträge über Finanzierungen Dritter an Tochtergesellschaften, die von der Gesellschaft garantiert werden, sehen teilweise im Fall eines Kontrollwechsels vor, dass die Kreditgeber eine vorzeitige Rückzahlung der Finanzierungen verlangen können. (9) Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die gemäß NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) nach § 267a UGB zu erstellende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erfolgt als eigenständiger nichtfinanzieller Bericht (Nachhaltigkeitsbericht). Der Bericht mit ausführlichen Informationen zu den Entwicklungen im Nachhaltigkeitsmanagement wird auf der Website unter www.rbinternational.com → Über uns → Nachhaltigkeitsmanagement veröffentlicht und enthält auch die Angaben nach § 243a UGB für das Mutterunternehmen. Forschung und Entwicklung In der RBI AG werden aufgrund des Unternehmensgegenstandes keine relevanten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Sinne des § 243 (3) Z 2 UGB durchgeführt. Corporate Governance Den Corporate-Governance-Bericht finden Sie auf der Website der RBI (www.rbinternational.com → Investor Relations → Corporate Governance). Risikobericht Aktives Risikomanagement stellt für die RBI AG eine Kernkompetenz dar. Um Risiken effektiv zu erkennen, einzustufen und zu steuern, entwickelt die Bank ihr umfassendes Risikomanagement permanent weiter. Das Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil der Gesamtbanksteuerung und berücksichtigt neben den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere die Art, den Umfang und die Komplexität der Geschäfte sowie die daraus resultierenden Risiken. Der Risikobericht erläutert die Grundsätze und Organisation des Risikomanagements und stellt die aktuelle Risikoposition für alle materiellen Risiken dar. Grundsätze des Risikomanagements Die RBI AG verfügt über ein System von Risikoprinzipien sowie Risikomessungs- und Überwachungsverfahren mit dem Ziel, die Risiken der Bank zu kontrollieren und zu steuern. Die Risikopolitik und die Grundsätze des Risikomanagements werden vom Vorstand der RBI AG festgelegt, In den Aufsichtsratsgremien werden diese regelmäßig berichtet und diskutiert. Zu den Risikogrundsätzen der Bank gehören dabei unter anderem folgende Prinzipien: Risikobewusstsein Es wird eine Risikokultur gefördert, die bewusst mit den im Bankgeschäft inhärenten Risiken umgeht, insbesondere durch die transparente Darstellung von Informationen und die Verwendung geeigneter Werkzeuge. Risikobereitschaft Das Eingehen von Risiken erfolgt vorsichtig und bedingt eine vordefinierte Mindestrendite auf das Risiko. Risikomanagement Es werden State-of-the-art Techniken für Risikomanagement und Risikocontrolling verwendet, die der Materialität der Risiken entsprechen, sowie eine effektive Aggregation von Risikodaten und Risikoberichtstechniken. Regulatorische Vorgaben Sämtliche Vorschriften und Anforderungen seitens der Aufsicht an das Risikomanagement werden berücksichtigt und erfüllt. Integriertes Risikomanagement Kredit- und Länderrisiken, Markt- und Liquiditätsrisiken, Beteiligungsrisiken sowie operationelle Risiken werden als Hauptrisiken unternehmensweit gesteuert. Dazu werden diese Risiken gemessen, limitiert, aggregiert und den verfügbaren Risikodeckungsmassen gegenübergestellt. Einheitliche Methoden Um einen konsistenten und kohärenten Risikomanagementansatz zu gewährleisten, werden einheitliche Methoden zur Risikobeurteilung und Limitierung eingesetzt. Dieses Vorgehen bildet die Grundlage für eine einheitliche Konzernsteuerung in allen Ländern und Geschäftssegmenten der RBI AG. Laufende Planung Die Risikostrategien und das Risikokapital werden während des jährlichen Budgetierungs- und Planungsprozesses überarbeitet und bewilligt. Wesentliches Augenmerk wird dabei auch auf die Vermeidung von Risikokonzentrationen gelegt. Unabhängige Kontrolle Es besteht eine klare personelle und funktionale Trennung zwischen den Geschäfts- und allen Risikomanagement- und Risikocontrolling-Aktivitäten. Vor- und Nachkalkulation Risiken werden konsistent im Rahmen des Produktvertriebs und in der risikoadjustierten Performancemessung berücksichtigt. Damit wird sichergestellt, dass Geschäfte grundsätzlich nur unter Berücksichtigung des Risiko-Ertrags-Verhältnisses abgeschlossen und Anreize zum Eingehen hoher Risiken vermieden werden. Neue Geschäftsfelder Neue Produkte und Markteintritte werden im Vorfeld einer spezifischen Risikoanalyse und Risikobewertung unterzogen und in den dafür vorgesehenen Gremien beschlossen. Organisation des Risikomanagements Der Vorstand der RBI AG stellt die angemessene Organisation und die Weiterentwicklung des Risikomanagements sicher. Er entscheidet über die angewendeten Verfahren zur Identifikation, Messung und Überwachung der Risiken und trifft Steuerungsmaßnahmen anhand der erstellten Auswertungen und Analysen. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wird der Vorstand durch unabhängige Risikomanagement-Einheiten und spezifische Komitees unterstützt. Grundsätzlich erfolgt das Risikomanagement der RBI AG auf mehreren Stufen. Die RBI AG entwickelt und implementiert die entsprechenden Konzepte als übergeordnetes Kreditinstitut und in Zusammenarbeit mit den einzelnen Tochtereinheiten des Konzerns. Die zentralen Risikomanagement-Einheiten sind einerseits verantwortlich für die angemessene und geeignete Umsetzung der Risikomanagement-Prozesse im gesamten Unternehmen, andererseits implementieren sie die Risikopolitik in den jeweiligen Risikokategorien bzw. steuern das Geschäft der RBI AG innerhalb der genehmigten Risikobudgets. Die Implementierung und Steuerung der ESG Risiken ist in einem bereichsübergreifenden Projekt aufgesetzt und umfasst alle Risikobereiche. Die im Bankwesengesetz geforderte Funktion des zentralen und unabhängigen Risikocontrollings wird durch den organisatorischen Bereich Group Risk Controlling ausgeübt. Dessen Aufgaben umfassen die Erstellung des unternehmensweiten und Risikokategorie übergreifenden Regelwerks zur Risikosteuerung sowie die unabhängige und neutrale Berichterstattung über das Risikoprofil an den Risikoausschuss des Aufsichtsrats, den Gesamtvorstand und die einzelnen Geschäftsbereichsverantwortlichen. Risikokomitees Das Group Risk Committee ist das übergeordnete Entscheidungsgremium für alle risikorelevanten Themenbereiche des Konzerns. Es beschließt die Risikomanagement-Methoden und die Steuerungskonzepte, die für den Gesamtkonzern und wesentliche Teilbereiche eingesetzt werden, und ist für die laufende Weiterentwicklung und Implementierung der Methoden und Parameter zur Risikomessung und die Verfeinerung der Steuerungsinstrumente verantwortlich. Dazu zählen auch der Risikoappetit, unterschiedliche Risikobudgets und -limits auf Gesamtbankebene sowie die Überwachung der aktuellen Risikosituation unter Berücksichtigung einer angemessenen Kapital-ausstattung und der entsprechenden Risikolimits. Es bewilligt die verschiedenen Risikomanagement- und -steuerungsaktivitäten (z. B. die Allokation von Risikobudgets) und unterstützt den Vorstand bei diesen Tätigkeiten. Der Zuständigkeitsbereich des Group Risk Committees umfasst auch abwicklungsbezogene Themen und Entscheidungen, die die jeweiligen SRB-Richtlinien und Anforderungen widerspiegeln. Das Group Asset/Liability Committee beurteilt und steuert das Bilanzstruktur- und Liquiditätsrisiko und legt die Methodik für das interne Transferpreissystem fest. Es nimmt in diesem Zusammenhang wesentliche Aufgaben betreffend die langfristige Refinanzierungsplanung sowie die Festlegung von Absicherungsmaßnahmen zu strukturellen Zins- und Währungsrisiken wahr. Das Structural FX Committee ist ein Sub-Committee des Group Asset/Liability Committees und managt das Währungsrisiko der Kapitalposition. Das Market Risk Committee steuert das Marktrisiko aus Handels- und Bankbuchgeschäften und legt die entsprechenden Limits und Verfahren fest. In diese Steuerung fließen insbesondere die Geschäftsergebnisse, die ermittelten Risiken und die gemessene Limitauslastung sowie die Ergebnisse aus Szenarienanalysen und Stresstests betreffend Marktrisiken ein. Die Credit Committees setzen sich aus Vertretern der Bereiche Markt und Marktfolge zusammen, wobei sich die personelle Besetzung je Kundengruppe für Firmenkunden, Finanzinstitute und den öffentlichen Sektor unterscheidet. Sie beschließen die konkreten Kreditvergabekriterien für einzelne Kundensegmente und Länder und treffen im Rahmen des Kreditgenehmigungsprozesses und der rating- und volumenorientierten Kompetenzordnung alle sie betreffenden Kreditentscheidungen. Das Problem Loan Committee ist das wesentliche Gremium im Prozess der Beurteilung und Entscheidungsfindung bei Problemkunden. Es umfasst erstrangig Entscheidungsträger (Vorstände), Vorsitzender ist der Chief Risk Officer (CRO) der RBI AG, weitere stimmberechtigte Mitglieder sind die für die Kundenbereiche verantwortlichen Vorstandsmitglieder, der Chief Financial Officer (CFO) sowie die relevanten Bereichs- und Abteilungsleiter aus Risikomanagement und Special Exposures Management. Das Securitization Committee ist das Entscheidungsgremium für Limitanträge betreffend Verbriefungspositionen im Rahmen der konkreten Entscheidungsbefugnisse und erarbeitet Änderungsvorschläge zur Verbriefungsstrategie für den Vorstand. Zusätzlich dient das Verbriefungskommittee als eine Plattform zum Austausch von Informationen bezüglich Verbriefungspositionen und Marktentwicklungen. Das Group Operational Risk Management & Controls Committee setzt sich unter dem Vorsitz des CRO sowohl aus Vertretern der Geschäftsbereiche (Privat, Markt und Kommerzkunden) als auch Teilnehmern aus Compliance (inklusive Finanzkriminalität), Internes Kontrollsystem (IKS), Operations, Security, IT Risk Management und Risk Controlling zusammen. Dieses Gremium ist mit der Steuerung des operationellen Risikos (inklusive Verhaltensrisiken) betraut, um basierend auf dem Risikoprofil und der Geschäftsstrategie eine operationelle Risikostrategie abzuleiten und zu etablieren sowie Entscheidungen in Hinblick auf Maßnahmen, Kontrollen und Risikoakzeptanz zu treffen. Das Contingency/Recovery Committee ist ein durch den Vorstand einzuberufendes Entscheidungsgremium. Die Zusammensetzung des Gremiums variiert gegebenenfalls abhängig von der Intensität bzw. dem Fokus (z. B. Kapital und/oder Liquidität) situationsspezifischer Anforderungen. Kernaufgabe des Komitees ist es die finanzielle Stabilität im Sinne des BaSAG (österr. Banken Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) bzw. der BRRD (Banking Recovery and Resolution Directive) im Falle einer kritischen Finanzsituation aufrechtzuerhalten bzw. wiederherzustellen. Das Group Security Committee ist verantwortlich für die Implementierung und Einhaltung der Security Policy und der IT Risk Management Policy für die Gruppe. Dies inkludiert unter anderem die Genehmigung der Security und der IT Risk Management Policy, die Definition von Key Performance Indicators und Key Risk Indicators die auf Gruppenebene sowie in den lokalen Security Committees berichtet werden müssen, und die Definition und Überprüfung des Risikoappetits in Bezug auf IT Risk und Security. Das Data Governance Board ist das übergeordnete Entscheidungsgremium des Konzerns für alle Themenbereiche in Bezug auf Data Governance. Dies inkludiert insbesondere auch Themen betreffend Datenqualität sowie über die Einhaltung der BCBS239 Richtlinien. Qualitätssicherung und Revision Qualitätssicherung in Bezug auf das Risikomanagement bedeutet die Sicherstellung der Integrität, Zuverlässigkeit und Fehlerfreiheit von Prozessen, Modellen, Berechnungsvorgängen und Datenquellen. Dies soll die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben und die Erfüllung höchster Qualitätsanforderungen in Bezug auf die Risikomanagement-Aktivitäten gewährleisten. Zwei wichtige Funktionen in der unabhängigen Prüfung werden durch die Bereiche Audit und Compliance wahrgenommen. Der Einsatz einer unabhängigen internen Revision ist eine gesetzliche Vorgabe und zentraler Bestandteil des internen Kontrollsystems. Die Revision überprüft periodisch die gesamten Geschäftsprozesse und trägt damit wesentlich zu deren Absicherung und Verbesserung bei. Die dazu erstellten Berichte werden direkt an den Vorstand der RBI AG adressiert und regelmäßig in dessen Sitzungen behandelt. Das Compliance Office verantwortet alle Themenstellungen rund um die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen in Ergänzung und als Bestandteil des Internen Kontrollsystems. Damit wird die Einhaltung der bestehenden Regelungen in den täglichen Abläufen überwacht. Darüber hinaus wird im Rahmen der Jahresabschlussprüfung durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eine gänzlich unabhängige und objektive Prüfung frei von potenziellen Interessenkonflikten durchgeführt. Gesamtbankrisikosteuerung Die Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung ist eines der wesentlichen Ziele des Unternehmens. Die erforderliche Kapitalausstattung wird dazu regelmäßig auf Basis des nach internen Modellen ermittelten Risikos beurteilt, wobei in der Wahl der verwendeten Modelle auf die, im jährlichen Risikoassessment beurteilte, Wesentlichkeit der Risiken Rücksicht genommen wird. Dieses Konzept zur Risikosteuerung berücksichtigt die Kapitalerfordernisse sowohl aus regulatorischer Sicht (Normative Perspektive) als auch unter ökonomischen Gesichtspunkten (Ökonomische Perspektive). Es entspricht damit dem quantitativen Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit der internen Kapitalausstattung (ICAAP), wie gesetzlich gefordert und in der von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Richtlinie für den ICAAP beschrieben. Der gesamte ICAAP-Prozess der RBI AG wird jährlich im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Evaluierung der RBI Kreditinstitutsgruppe geprüft. Das Risk Appetite Framework (RAF) limitiert das Gesamtrisiko des Konzerns im Einklang mit den strategischen Geschäftszielen und alloziert diese auf die unterschiedlichen Risikoarten und Geschäftsbereiche. Das vorrangige Ziel des RAF ist das Risiko insbesondere auch in adversen Szenarien und für große singuläre Risiken so zu begrenzen, dass die Erfüllung regulatorischer Mindestquoten gewährleistet ist. Das Risk Appetite Framework ist daher eng verbunden mit dem ICAAP und dem ILAAP (Internal Liquidity Adequacy Assessment Process) und setzt Konzentrationslimits für die im Risikoassessment als wesentlich eingestuften Risikoarten. Weiters besteht eine Verbindung zum Sanierungsplan, da die Grenzwerte für Risikokapazität und Risikotoleranz im RAF mit den jeweiligen Grenzwerten im Trigger Monitoring abgestimmt sind. Über den vom Vorstand beschlossenen Risikoappetit und die Risikostrategie des Konzerns und deren Umsetzung wird zudem regelmäßig im Risikoausschuss des Aufsichtsrats berichtet. Ansatz Risiko Messmethode Konfidenzniveau Ökonomische Perspektive Ökonomisches Kapital Risiko, dass die unerwarteten Verluste aus ökonomischer Sicht das interne Kapital übersteigen Der unerwartete Verlust für den Risikohorizont von einem Jahr (Ökonomisches Kapital) darf den aktuellen Wert des harten Kernkapitals nicht überschreiten 99,90 Prozent Normative Perspektive Stress Szenarien Risiko, eine nachhaltige Kernkapitalquote über den Konjunkturzyklus hinweg zu unterschreiten Kapital- und Ertragsprognose für die dreijährige Planungsperiode bei Annahme eines signifikanten makroökonomischen Abschwungs rund 95 Prozent basierend auf der Management-entscheidung, potenziell temporäre Risikoreduktionen oder stabilisierende Eigenkapitalmaßnahmen vorzunehmen ESG Risiken Environmental, Social and Governance (ESG) Risiken werden als cross-dimensionale Risiken verstanden, die sämtliche Bereiche des Risikomanagements betreffen. Insofern werden die ESG Risikofaktoren kontinuierlich in das Management der Risikoarten im bestehenden Rahmenwerk des Risikomanagements integriert (basierend auf der intern entwickelten Materialitätsbewertung). Das ESG Risk Framework beschreibt im Detail die Ausarbeitung der Komponenten und die Steuerung des ESG Risikos und dessen Auswirkung in den vier klassischen Säulen des Risikomanagements (Definition & Identifikation, Messung, Risikosteuerung, und Reporting & Monitoring). In Bezug auf die Risikosteuerung werden insbesondere strategische Geschäftsentscheidungen der RBI berücksichtigt, die konkret weitere Schritte zu einem Betrag für das Versprechen des Pariser Abkommens zur Begrenzung der globalen Erwärmung von weniger als 2 Grad bis 2050 vorsehen. Ökonomische Perspektive – Ökonomischer Kapitalansatz Darin werden Risiken durch das ökonomische Kapital gemessen, das eine vergleichbare Risikokennzahl für alle Risikoarten darstellt. Es wird als die Summe von unerwarteten Verlusten aus den Geschäften in den unterschiedlichen Risikokategorien berechnet. Zusätzlich fließt ein allgemeiner Puffer für Risikoarten ein, die nicht explizit quantifiziert werden. Die nachstehende Tabelle enthält die Anteile der Risikoarten am ökonomischen Kapital: in € Tausend 31.12.2022 Anteil 31.12.2021 Anteil Beteiligungsrisiko 5.115.770 74,9% 4.158.262 69,6% Kreditrisiko Firmenkunden 623.513 9,1% 738.443 12,4% Marktrisiko 300.540 4,4% 336.838 5,6% Operationelles Risiko 126.056 1,8% 113.490 1,9% Kreditrisiko öffentlicher Sektor 119.363 1,7% 94.290 1,6% Risiko sonstige Sachanlagen 98.625 1,4% 79.406 1,3% Kreditrisiko Kreditinstitute 78.222 1,1% 104.611 1,8% Kreditrisiko Retail-Kunden 29.913 0,4% 50.831 0,9% CVA Risiko 16.703 0,2% 11.835 0,2% Risikopuffer 325.435 4,8% 284.400 4,8% Gesamt 6.834.139 100,0% 5.972.406 100,0% Das Ökonomische Kapital stieg im Jahresvergleich auf € 6.834.139 Tausend. Für die RBI AG ist das Beteiligungsrisiko die betragsmäßig größte Risikoart. Der Anstieg im Jahresvergleich ist auf die Herabstufung des Ratings der Beteiligungen in Russland zurückzuführen. Die RBI AG wendet zur Berechnung des ökonomischen Kapitals ein Konfidenzniveau von 99,90 Prozent an. Im Einklang mit der von der Europäischen Zentralbank herausgegebenen Richtlinie für den ICAAP wird seit Jahresende 2021 das zusätzliche Tier 1 Kapital (AT1) nicht mehr für die Berechnung des Internen Kapitals herangezogen. Das ökonomische Kapital dient als wichtiges Instrument in der Gesamtbankrisikosteuerung und wird bei der Allokation von Risikobudgets herangezogen. Limits für ökonomisches Kapital werden dazu im jährlichen Budgetierungsprozess auf die einzelnen Geschäftsbereiche aufgeteilt und für die operative Steuerung durch Volumen-, Sensitivitäts- oder Value-at-Risk-Limits ergänzt. Diese Planung erfolgt in der RBI AG jeweils für drei Jahre auf revolvierender Basis und bezieht sich sowohl auf die zukünftige Entwicklung des ökonomischen Kapitals als auch auf das zur Verfügung stehende interne Kapital. Das ökonomische Kapital wirkt sich somit wesentlich auf die Planung der zukünftigen Kreditvergabe und das Gesamtlimit für Marktrisiken aus. Auch die risikoadjustierte Performancemessung basiert auf diesem Risikomaß. Dabei wird der Ertrag einer Geschäftseinheit in Relation zum ökonomischen Kapital, das dieser Einheit zuzurechnen ist, gesetzt (Verhältnis von risikoadjustiertem Ertrag zu risikoadjustiertem Kapital, RORAC). Dies ergibt eine vergleichbare Performancekennzahl für alle Geschäftseinheiten der Bank, die wiederum als Kennzahl in der Gesamtbanksteuerung, der diesbezüglichen zukünftigen Kapitalallokation und der Vergütung für Geschäftsleiter Berücksichtigung findet. Normative Perspektive – Stress Szenarien Die Analyse der Stress Szenarien in der Normativen Perspektive des ICAAP soll sicherzustellen, dass die RBI AG am Ende der mehrjährigen vollen Planungsperiode auch in einem sich unerwartet verschlechternden makroökonomischen Umfeld über ausreichend hohe Kapitalquoten verfügt. Die Analyse basiert auf einem mehrjährig angelegten makroökonomischen Stresstest, in dem hypothetische Marktentwicklungen bei einem signifikanten, aber realistischen wirtschaftlichen Abschwung simuliert werden. Als Risikoparameter kommen dabei unter anderem Zinskurven, Wechselkurse und Wertpapierkurse, aber auch Änderungen der Ausfallwahrscheinlichkeit bzw. Rating-Migrationen im Kreditportfolio zum Einsatz. Das Hauptaugenmerk dieses integrierten Stresstests gilt der daraus resultierenden Kapitalquoten am Ende der mehrjährigen Betrachtung. Diese sollen einen nachhaltigen Wert nicht unterschreiten und somit keine Notwendigkeit für substantielle Kapitalerhöhungen oder tiefgehende Einschränkungen des Geschäftsvolumens darstellen. Die aktuell erforderliche Kapitalausstattung resultiert damit aus dem wirtschaftlichen Rückschlagpotenzial. In das unterstellte Abschwungszenario fließen dabei sowohl die Bildung von notwendigen Risikovorsorgen und potenzielle prozyklische Effekte (durch welche die regulatorischen Kapitalerfordernisse ansteigen) als auch Fremdwährungseffekte und sonstige Bewertungs- und Ertragskomponenten ein. Bereits bekannte regulatorische Änderungen werden für die Planungsperiode berücksichtigt. Diese Perspektive ergänzt somit auch die sonst übliche Risikomessung auf Basis des Value-at-Risk-Konzepts (das im Wesentlichen auf historischen Daten beruht). Dadurch können auch außergewöhnliche und in der Vergangenheit nicht beobachtbare Marktsituationen abgedeckt und potenzielle Auswirkungen dieser Entwicklungen abgeschätzt werden. Der Stresstest ermöglicht auch die Analyse von Risikokonzentrationen (z.B. in Einzelpositionen, Wirtschaftszweigen oder Regionen) und erlaubt einen Einblick in die Profitabilität, Liquidität und Solvabilität bei außergewöhnlichen Umständen. Das Risikomanagement der RBI AG steuert darauf aufbauend aktiv die Portfolio-Diversifikation, z.B. durch Obergrenzen für das Gesamt-Exposure in einzelnen Wirtschaftszweigen und Ländern oder durch eine laufende Anpassung der entsprechenden Kreditvergabestandards. Kreditrisiko Das Kreditrisiko der RBI AG betrifft vornehmlich Ausfallrisiken, die sich aus Geschäften mit Privat- und Firmenkunden, anderen Banken und öffentlichen Kreditnehmern ergeben. Es ist die mit Abstand wichtigste Risikokategorie für die RBI AG, wie auch aus dem internen und regulatorischen Kapitalerfordernis ersichtlich ist. Kreditrisiken werden folglich sowohl auf Einzelkredit- und Kundenbasis als auch auf Portfoliobasis überwacht und analysiert. Grundlage für die Kreditrisikosteuerung und Kreditentscheidung sind die Kreditrisikopolitik, die Kreditrisikohandbücher und die zu diesem Zweck entwickelten Kreditrisikomanagement-Methoden und -prozesse. Das interne Kontrollsystem für Kreditrisiken umfasst verschiedene Formen von Überwachungsmaßnahmen, die unmittelbar in die zu überwachenden Arbeitsabläufe – vom Kreditantrag des Kunden über die Kreditentscheidung der Bank bis hin zur Rückzahlung des Kredits – integriert sind. Im Non-Retail-Bereich erfolgt keine Kreditvergabe, ohne zuvor den Kreditentscheidungsprozess durchlaufen zu haben. Dieser Prozess wird – neben der Vergabe von Neukrediten – auch für Krediterhöhungen, Prolongationen, Überziehungen und bei Änderung risikorelevanter Sachverhalte, die der ursprünglichen Kreditentscheidung zugrunde lagen (z.B. wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers, Verwendungszweck oder Sicherheiten), durchlaufen. Er gilt auch für die Festlegung von kreditnehmerbezogenen Limits für Handels- und Emissionsgeschäfte, sonstigen mit Kreditrisiko behafteten Limits und für Beteiligungen. Kreditentscheidungen werden je nach Größe und Art des Kredits anhand einer hierarchischen Kompetenzordnung gefällt. Für individuelle Kreditentscheidungen und die turnusmäßige Beurteilung der Adressenausfallrisiken sind dabei immer die Zustimmung der Bereiche Markt und Marktfolge einzuholen. Für den Fall voneinander abweichender Voten der einzelnen Kompetenzträger sieht die Kompetenzordnung ein Eskalationsverfahren in die nächsthöhere Kompetenzstufe vor. Kreditobligo nach Asset-Klassen (Ratingmodellen): in € Tausend 31.12.2022 Anteil 31.12.2021 Anteil Firmenkunden 43.700.074 43,7% 45.719.230 49,4% Projektfinanzierungen 2.382.088 2,4% 2.496.218 2,7% Retail-Kunden 3.572.301 3,6% 2.754.480 3,0% Kreditinstitute 21.757.362 21,7% 19.633.025 21,2% Öffentlicher Sektor 28.693.945 28,7% 22.022.522 23,8% Gesamt 100.105.769 100,0% 92.625.475 100,0% Kreditportfolio – Firmenkunden Die internen Ratingverfahren für Firmenkunden berücksichtigen sowohl qualitative Faktoren als auch verschiedene Bilanz- und Gewinnkennzahlen, die unterschiedliche Aspekte der Kundenbonität für verschiedene Branchen und Länder abdecken. Zusätzlich enthält das Modell für kleine Firmenkunden auch eine Kontoverhaltenskomponente. Die nachstehende Tabelle zeigt das gesamte Kreditobligo nach internem Rating für Firmenkunden (Großkunden, mittelgroße und kleine Firmenkunden). Zur besseren Lesbarkeit wurden die einzelnen Stufen der Ratingskala allerdings auf die zugrundeliegenden neun Hauptstufen zusammengefasst. in € Tausend 31.12.2022 Anteil 31.12.2021 Anteil 1 Minimales Risiko 2.316.588 5,3% 1.888.161 4,1% 2 Exzellente Kreditwürdigkeit 5.554.815 12,7% 6.939.130 15,2% 3 Sehr gute Kreditwürdigkeit 14.615.313 33,4% 15.230.180 33,3% 4 Gute Kreditwürdigkeit 11.481.652 26,3% 11.030.885 24,1% 5 Intakte Kreditwürdigkeit 6.139.146 14,0% 6.244.939 13,7% 6 Akzeptable Kreditwürdigkeit 1.814.903 4,2% 2.203.174 4,8% 7 Knappe Kreditwürdigkeit 678.200 1,6% 941.371 2,1% 8 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit 177.641 0,4% 368.000 0,8% 9 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit 197.873 0,5% 34.216 0,1% 10 Ausfall 722.432 1,7% 723.717 1,6% NR Nicht geratet 1.511 0,0% 115.458 0,3% Gesamt 43.700.074 100,0% 45.719.230 100,0% Das gesamte Kreditobligo für Firmenkunden nahm im Vergleich zum Jahresende 2021 um € 2.019.156 Tausend auf € 43.700.074 Tausend zu. Der Rückgang bei den Firmenkunden war vor allem auf einen Rückgang von Kredit- und Rahmenfinanzierungen in Österreich, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Tschechien und Belgien sowie auf die Beendigung des Repo-Geschäftes in Russland zurückzuführen. Den größten Rückgang verzeichnete Rating-Klasse 2 (minus € 1.384.315 Tausend), bedingt durch verringerte Kredit- und Rahmenfinanzierungen in Österreich, Luxemburg, Frankreich und Belgien. In der Rating-Klasse 3 wurde der Rückgang in der Schweiz, Frankreich, Tschechien und Polen durch einen Anstieg in Österreich und Luxemburg teilweise kompensiert. Der Rückgang in den Rating-Klassen 6 und 7 war vor allem auf die Beendigung der Repo-Geschäfte in Russland zurückzuführen. Weiters reduzierten sich in der Rating-Klasse 6 die Kredite und Forderungen in Deutschland. Der Anstieg in der Rating-Klasse 9 ergab sich vor allem aus Ratingverschlechterungen russischer und ukrainischer Kunden aus den Rating-Klassen 4, 6 und 7. Für Projektfinanzierungen besteht ein fünfstufiges Rating-Modell, das sowohl die individuelle Ausfallwahrscheinlichkeit als auch die zur Verfügung stehenden Sicherheiten berücksichtigt. in € Tausend 31.12.2022 Anteil 31.12.2021 Anteil 6,1 Ausgezeichnete Projektbonität - sehr geringes Risiko 1.229.865 51,6% 1.538.431 61,6% 6,2 Gute Projektbonität - geringes Risiko 940.681 39,5% 787.863 31,6% 6,3 Ausreichende Projektbonität - mittleres Risiko 79.463 3,3% 24.866 1,0% 6,4 Schwache Projektbonität - hohes Risiko 0 0,0% 0 0,0% 6,5 Ausfall 132.080 5,5% 145.057 5,8% NR Nicht geratet 0 0,0% 0 0,0% Gesamt 2.382.088 100,0% 2.496.218 100,0% Das Kreditobligo der unter Projektfinanzierung ausgewiesenen Forderungen verzeichnete zum 31. Dezember 2022 einen Rückgang um € 114.130 Tausend auf € 2.382.088 Tausend. Der Rückgang in der Rating-Klasse 6,1 resultierte im Wesentlichen aus ausgelaufenen Finanzierungen in Tschechien, Deutschland und Rumänien sowie aus Ratingverschiebungen deutscher und rumänischer Kunden in die Rating-Klasse 6,2. In der Rating-Klasse 6,2 gab es weiters einen Anstieg von Projekt- und Rahmenfinanzierungen in Österreich, welcher auf Neufinanzierungen zurückzuführen war. Kompensiert wurde dieser Anstieg teilweise durch die Ratingverschiebung eines italienischen Kunden in die Rating Klasse 6,3. Kreditportfolio – Retail-Kunden Kreditobligo für Retail-Kunden nach internem Rating: in € Tausend 31.12.2022 Anteil 31.12.2021 Anteil 0,5 Minimales Risiko 687.187 19,2% 1.682.426 61,1% 1,0 Exzellente Kreditwürdigkeit 616.399 17,3% 410.316 14,9% 1,5 Sehr gute Kreditwürdigkeit 246.033 6,9% 43.244 1,6% 2,0 Gute Kreditwürdigkeit 120.068 3,4% 90.153 3,3% 2,5 Intakte Kreditwürdigkeit 71.820 2,0% 52.978 1,9% 3,0 Akzeptable Kreditwürdigkeit 43.222 1,2% 72.113 2,6% 3,5 Knappe Kreditwürdigkeit 30.910 0,9% 59.204 2,1% 4,0 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit 15.134 0,4% 25.885 0,9% 4,5 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit 20.223 0,6% 24.514 0,9% 5,0 Ausfall 154.418 4,3% 168.795 6,1% NR Nicht geratet 1.566.887 43,9% 124.852 4,5% Gesamt 3.572.301 100,0% 2.754.480 100,0% Kreditportfolio – Kreditinstitute Die nachfolgende Tabelle stellt das gesamte Kreditobligo an Kreditinstitute (ohne Zentralbanken) nach dem internen Rating dar. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten in dieser Asset-Klasse werden aufgrund der geringen Anzahl an Kunden (bzw. an beobachtbaren Ausfällen) in den einzelnen Rating-Stufen durch eine Kombination interner und externer Daten ermittelt. in € Tausend 31.12.2022 Anteil 31.12.2021 Anteil 1 Minimales Risiko 4.111.731 18,9% 2.679.589 13,6% 2 Exzellente Kreditwürdigkeit 7.274.225 33,4% 5.627.260 28,7% 3 Sehr gute Kreditwürdigkeit 8.394.710 38,6% 4.584.284 23,3% 4 Gute Kreditwürdigkeit 770.109 3,5% 5.747.135 29,3% 5 Intakte Kreditwürdigkeit 140.397 0,6% 407.077 2,1% 6 Akzeptable Kreditwürdigkeit 709.926 3,3% 357.298 1,8% 7 Knappe Kreditwürdigkeit 161.898 0,7% 221.740 1,1% 8 Schwache bzw. minderwertige Kreditwürdigkeit 2.035 0,0% 5.598 0,0% 9 Sehr schwache bzw. zweifelhafte Kreditwürdigkeit 177.342 0,8% 0 0,0% 10 Ausfall 14.868 0,1% 2.935 0,0% NR Nicht geratet 123 0,0% 109 0,0% Gesamt 21.757.362 100,0% 19.633.025 100,0% Das Kreditobligo gegenüber Kreditinstituten betrug zum 31. Dezember 2022 € 21.757.362 Tausend und wies damit eine Erhöhung um € 2.124.337 Tausend gegenüber dem Jahresultimo 2021 auf. Der Anstieg in der Rating-Klasse 1 resultierte im Wesentlichen aus erhöhtem Anleihengeschäft mit internationalen Organisationen sowie aus gestiegenen Repo-Geschäften in Deutschland und Frankreich (Ratingverbesserungen aus Rating-Klasse 2 und 3). Das Kreditobligo in der Rating-Klasse 2 erhöhte sich vor allem aufgrund des Anstiegs von Kreditfinanzierungen in Österreich sowie aufgrund einer Erhöhung der Repo-Geschäfte in Frankreich und den Niederlanden, teilweise bedingt durch Ratingverschiebungen aus Rating-Klasse 3. Dieser Anstieg wurde teilweise durch einen Rückgang der Geldmarkt-Geschäfte in Österreich kompensiert. Den größten Anstieg verzeichnete die Rating-Klasse 3 (€ 3.810.426 Tausend) aufgrund von Ratingverbesserungen spanischer, französischer und italienischer Kreditinstitute aus Rating-Klasse 4 sowie aufgrund von gestiegenen Repo-Geschäften. Der Rückgang in der Rating-Klasse 4 begründete sich, zusätzlich zu den Ratingverschiebungen zu Rating-Klasse 3, durch die Ratingverschlechterung russischer Kreditinstitute zu Rating-Klasse 6. Kreditportfolio – Öffentlicher Sektor Eine weitere Kundengruppe stellen souveräne Staaten, Zentralbanken sowie regionale Gebietskörperschaften und andere staatenähnliche Organisationen dar. Das Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor inkludiert lokale und regionale Regierungen. Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor (inklusive Zentralbanken) nach dem internen Rating: in € Tausend 31.12.2022 Anteil 31.12.2021 Anteil 1 Ausgezeichnete Bonität 25.323.328 88,3% 18.416.848 83,6% 2 Sehr gute Bonität 2.125.793 7,4% 2.275.271 10,3% 3 Gute Bonität 1.116.341 3,9% 1.056.822 4,8% 4 Solide Bonität 120.608 0,4% 220.946 1,0% 5 Zufriedenstellende Bonität 365 0,0% 6.496 0,0% 6 Adäquate Bonität 501 0,0% 5.261 0,0% 7 Fragliche Bonität 6 0,0% 40.878 0,2% 8 Höchst fragliche Bonität 118 0,0% 0 0,0% 9 Ausfallgefährdet 236 0,0% 0 0,0% 10 Ausfall 6.648 0,0% 0 0,0% NR Nicht geratet 0 0,0% 0 0,0% Gesamt 28.693.945 100,0% 22.022.522 100,0% Im Vergleich zum Jahresende 2021 stieg das Kreditobligo gegenüber dem öffentlichen Sektor um € 6.671.423 Tausend auf € 28.693.945 Tausend, was vor allem auf Geldmarkt-Geschäfte mit der Oesterreichischen Nationalbank zurückzuführen war. Kreditportfoliomanagement Das Kreditportfolio der RBI AG wird unter anderem anhand der Portfoliostrategie gesteuert. Diese begrenzt die Kreditvergabe in unterschiedlichen Ländern, Wirtschaftszweigen oder Produkttypen und vermeidet dadurch unerwünschte Risikokonzentrationen. Darüber hinaus werden laufend die langfristigen Entwicklungschancen in den einzelnen Märkten analysiert. Dies ermöglicht es schon frühzeitig, strategische Weichenstellungen in Bezug auf das künftige Kreditengagement vorzunehmen. Das Kreditportfolio der RBI AG ist sowohl hinsichtlich der Regionen als auch der Branchen breit gestreut. Die geografische Aufgliederung der bilanziellen und außerbilanziellen Forderungen spiegelt die breite Diversifizierung des Kreditgeschäfts in den europäischen Märkten wider. Diese Forderungen gliedern sich dem Risikoland des Kreditnehmers entsprechend nach Regionen wie folgt (Länder mit Kreditobligo größer als € 1 Milliarden sind getrennt dargestellt): in € Tausend 31.12.2022 Anteil 31.12.2021 Anteil Österreich 47.082.483 47,0% 38.085.630 41,1% Deutschland 10.224.710 10,2% 10.925.337 11,8% Frankreich 6.679.377 6,7% 6.289.236 6,8% Polen 3.478.141 3,5% 4.161.369 4,5% Großbritannien 3.440.816 3,4% 4.194.384 4,5% Spanien 3.133.711 3,1% 2.513.961 2,7% Luxemburg 2.805.857 2,8% 2.323.548 2,5% Schweiz 2.779.454 2,8% 3.645.642 3,9% Niederlande 2.238.861 2,2% 1.621.759 1,8% Italien 1.971.632 2,0% 1.548.497 1,7% Ferner Osten 1.840.064 1,8% 1.847.500 2,0% Vereinigte Staaten von Amerika 1.337.870 1,3% 1.143.874 1,2% Tschechien 1.289.840 1,3% 1.570.753 1,7% Belgien 827.248 0,8% 1.073.086 1,2% Russland 616.743 0,6% 1.990.993 2,1% Sonstige 10.358.963 10,3% 9.689.905 10,5% Gesamt 100.105.769 100,0% 92.625.475 100,0% Das Kreditportfolio der RBI AG verzeichnete einen Anstieg um € 7.480.294 Tausend auf € 100.105.769 Tausend. In Österreich resultierte der Anstieg von € 8.996.853 Tausend auf € 47.082.483 Tausend vorwiegend aus Geldmarkt- und Anleihen-Geschäfte, welcher teilweise durch einen Rückgang der Kreditfinanzierungen kompensiert wurde. Deutschland verzeichnete einen Rückgang um € 700.627 Tausend vorwiegend aus verringerten Kreditfinanzierungen und Repo-Geschäften. Ebenso verringerten sich die Kreditfinanzierungen und Repo-Geschäfte in Großbritannien um € 753.568 Tausend. Der Rückgang in der Schweiz um € 866.188 Tausend auf € 2.779.454 Tausend war vorwiegend auf Kreditfinanzierungen, Dokumentenakkreditive und gegebene Garantien zurückzuführen. Russland verzeichnete einen Rückgang um € 1.374.250 Tausend vorwiegend aus verringerten gegebenen Garantien, Repo-Geschäften und Rahmenfinanzierungen. Für die positive Entwicklung in den Niederlanden waren vor allem Repo-Geschäfte verantwortlich. Im Rahmen der Risikopolitik und Bonitätsbeurteilung der RBI AG findet auch die Branche des Kreditnehmers Beachtung. Der größte Branchenanteil am Kreditportfolio entfällt auf das Kreditwesen, wobei dieser zu einem hohen Teil dem österreichischen Raiffeisensektor zuzurechnen ist. Der öffentliche Sektor ist im Wesentlichen auf Wertpapierbestände der Republik Österreich als Emittent zurückzuführen. Kreditobligo gegliedert nach Branchenzugehörigkeit: in € Tausend 31.12.2022 Anteil 31.12.2021 Anteil Kredit- und Versicherungswesen 46.529.652 46,5% 38.629.795 41,7% Sachgütererzeugung 13.776.882 13,8% 13.806.811 14,9% Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern 8.551.650 8,5% 10.783.906 11,6% Realitätenwesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von unternehmensbezogenen Dienstleistungen 7.869.158 7,9% 8.452.565 9,1% Öffentliche Verwaltung, Landesverteidigung, Sozialversicherung 7.162.072 7,2% 6.844.129 7,4% Private Haushalte 3.442.487 3,4% 2.623.383 2,8% Energie- und Wasserversorgung 2.867.694 2,9% 2.107.620 2,3% Bauwesen 1.586.078 1,6% 1.547.661 1,7% Unterrichtswesen, Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen, Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 1.328.836 1,3% 1.261.154 1,4% Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 919.467 0,9% 1.412.126 1,5% Verkehr und Nachrichtenübermittlung 817.733 0,8% 905.668 1,0% Sonstige 5.254.060 5,2% 4.250.656 4,6% Gesamt 100.105.769 100,0% 92.625.475 100,0% Die detaillierte Analyse des Kreditportfolios erfolgt anhand der Unterteilung in Ratingstufen. Das Kundenrating erfolgt dabei für die unterschiedlichen Forderungsklassen getrennt. Für die Bonitätsbeurteilung werden dafür jeweils interne Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringmodelle) eingesetzt, die auch zentral validiert werden. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten für unterschiedliche Ratingstufen werden nach Geschäftssegmenten getrennt ermittelt. Durch die Verwendung einer Masterskala wird jedoch eine Vergleichbarkeit der Ratingstufen auch über Geschäftssegmente hinweg erzielt. Scorecards für Retail-Forderungsklassen werden länderspezifisch nach konzernweit einheitlichen Richtlinien erstellt. Sowohl für die Ratingerstellung als auch für die Validierung stehen entsprechende Instrumente (z. B. Unternehmensbewertung, Rating- und Ausfalldaten-bank) zur Verfügung. Kreditsicherheiten stellen eine wesentliche Strategie und eine aktiv verfolgte Maßnahme zur Reduktion des potentiellen Kreditrisikos dar. Der Sicherheitenwert und der Effekt anderer risikomindernder Maßnahmen werden während der Kreditentscheidung beurteilt. Als risikomindernd wird jeweils jener Wert angesetzt, den die RBI AG bei Verwertung innerhalb einer angemessenen Zeitspanne erwartet. Die anerkannten Sicherheiten sind im Sicherheitenkatalog und den dazugehörigen Bewertungsrichtlinien festgelegt. Der Sicherheitenwert errechnet sich dabei anhand einheitlicher Methoden, die standardisierte Berechnungsformeln mit Marktwerten, vordefinierten Abschlägen und Expertengutachten umfassen. Kreditausfall- und -abwicklungsprozess Das Kreditportfolio sowie die Kreditnehmer unterliegen einer laufenden Überwachung. Wesentliche Ziele dieses Monitorings sind, die widmungsgemäße Verwendung der Kredite sicherzustellen und die wirtschaftliche Situation der Kreditnehmer zu verfolgen. Bei den Non-Retail-Segmenten Firmenkunden, Kreditinstitute und öffentlicher Sektor wird zumindest einmal jährlich eine derartige Kreditüberprüfung durchgeführt. Sie umfasst sowohl die erneute Bonitätseinstufung als auch die Neubewertung von finanziellen und dinglichen Sicherheiten. Problemkredite – also jene Aushaftungen bei denen materielle Schwierigkeiten oder Zahlungsverzug der Kreditnehmer erwartet werden – bedürfen einer weitergehenden Bearbeitung. In den Non-Retail-Bereichen entscheiden Problemkreditrunden über die gefährdeten Kredite. Problemkredite werden im Fall einer notwendigen Kreditsanierung an Spezialisten oder Restrukturierungseinheiten (Workout-Abteilungen) übergeben. Die Mitarbeiter dieser Abteilung können durch die frühzeitige Einbindung eine Reduktion der Verluste aus Problemkrediten erzielen. Der Kreditausfall, wird anhand quantitativer und qualitativer Kriterien beurteilt. Erstens gilt ein Kreditnehmer als ausgefallen, wenn er mit seinen vertraglichen Zahlungen mehr als 90 Tage überfällig ist. Zweitens gilt ein Kreditnehmer als ausgefallen, wenn er die Kriterien der Zahlungsunwahrscheinlichkeit erfüllt, die darauf hindeuten, dass sich der Kunde in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und es unwahrscheinlich ist, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Eine Einstufung als Ausfall liegt bei einer Kreditverpflichtung nicht mehr vor, wenn – nach einem Zeitraum von mindestens drei Monaten (sechs Monate nach einer notleidenden Restrukturierung im Privatkundenbereich, sowie 12 Monate nach einer notleidenden Restrukturierung im Non-Retail Segment) – der Kunde während dieses Zeitraums eine gute Zahlungsdisziplin zeigte und keine weiteren Anhaltspunkte für die hohe Wahrscheinlichkeit der Zahlungsunfähigkeit festgestellt wurden. Notleidendes Obligo nach der gültigen Definition des EBA-Dokuments Implementing Technical Standard (ITS) on Supervisory Reporting (Forbearance and Non-performing exposures): NPE NPE Ratio NPE Coverage Ratio in € Tausend 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 Regierungen 169.037 0 19,7% 0,0% 3,0% - Kreditinstitute 4.931 2.926 0,0% 0,0% 58,3% 98,3% Sonstige Finanzunternehmen 155.584 107.906 1,6% 1,0% 29,3% 39,9% Nicht-Finanzunternehmen 608.476 664.544 3,5% 3,5% 69,9% 62,2% Haushalte 119.046 128.902 5,5% 4,6% 84,7% 82,6% Kredite und Forderungen 1.057.075 904.278 1,7% 1,6% 54,9% 62,5% Anleihen - - - - - - Gesamt 1.057.075 904.278 1,5% 1,4% 54,9% 62,5% Der nachfolgend abgebildete Risikovorsorgespiegel zeigt die Entwicklung von Wertberichtigungen und Vorsorgen aus außerbilanziellen Verpflichtungen im Geschäftsjahr sowie die der Kreditrisikovorsorge zugrunde liegenden Asset Klassen: in € Tausend Stand 1.1.2022 Zugänge aus Verschmelzung Zuführung Auflösung2 Verbrauch1 Umgliederungen, Währungs-differenzen3 Stand 31.12.2022 Einzelwertberichtigungen 837.343 0 269.249 - 199.494 - 55.371 30.625 882.352 Kreditinstitute 2.879 356 - 480 15 103 2.873 Firmenkunden 721.206 234.412 - 162.326 - 52.958 27.577 767.911 Retail-Kunden 106.357 20.438 - 25.714 - 3.250 2.952 100.783 Öffentlicher Sektor 0 4.187 - 10 822 0 4.999 Außerbilanzielle Verpflichtungen 6.902 9.856 - 10.964 0 - 7 5.787 Portfolio-Wertberichtigungen 271.970 18 518.039 - 497.130 - 1.036 2.130 293.991 Kreditinstitute 221 18 12.821 - 3.510 231 9.781 Firmenkunden 168.106 311.879 - 278.422 - 40 - 1.215 200.308 Retail-Kunden 70.064 14.400 - 51.874 - 996 3.516 35.110 Öffentlicher Sektor 238 724 - 809 0 0 153 Außerbilanzielle Verpflichtungen 33.341 178.215 - 162.515 0 - 402 48.639 Gesamt 1.109.313 18 787.288 - 696.624 - 56.407 32.755 1.176.343 1 Hier sind Unwindingzinsertrag aus wertberichtigten Kunden und Veränderungen von internen Zinsfreistellungen enthalten 2 Hier sind Veränderungen interner Zinsfreistellungen enthalten 3 Hier sind Umgliederungen von Rückstellungen und Änderungen von Kundenkategorien enthalten Länderrisiko Das Länderrisiko umfasst Transfer- und Konvertibilitätsrisiken sowie politische Risiken und makroökonomische Risiken im weiteren Sinne, die sich aus grenzüberschreitenden Geschäften in fremden Ländern ergeben. Den Aktivitäten in den Kernmärkten wird dabei besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Als Teil eines etablierten Ansatzes über alle Einheiten der RBI Gruppe hinweg, wird das aktive Länderrisikomanagement der RBI AG auf der Grundlage der Länderrisikopolitik sichergestellt, die regelmäßig vom Vorstand festgelegt und genehmigt wird. Diese Politik ist Teil des Kreditportfolio-Limitsystems und legt eine strikte Begrenzung des grenzüberschreitenden Risikos gegenüber einzelnen Ländern fest. Gleichzeitig soll die Politik Anreize für das Eingehen von Risiken innerhalb der Kernmärkte der RBI Gruppe schaffen. Die Grenzwerte für die einzelnen Länder werden anhand eines internen Modells festgelegt, das auf den Säulen der Kapitalisierung der RBI Gruppe, dem internen Länderrating, der Größe und der Dynamik des Landes und seines Banksektors basiert. Das Länderrisiko spiegelt sich auch im internen System der Verrechnungspreise für Mittel in der Produktpreisgestaltung und in der risikobereinigten Performancemessung wider. Auf diese Weise bietet die Bank den Geschäftseinheiten einen Anreiz, Länderrisiken abzusichern (z.B. durch die Inanspruchnahme von Versicherungen bei Exportkreditversicherern oder Garantiegebern in Drittländern). Die aus der Länderrisikoanalyse gewonnenen Erkenntnisse werden nicht nur zur Begrenzung des gesamten grenzüberschreitenden Engagements verwendet, sondern auch zur Steuerung des gesamten Kreditengagement ´s in jedem einzelnen Land (d.h. einschließlich des Engagements, das durch lokale Einlagenbegründet ist). Damit richtet die RBI AG ihre Geschäftsaktivitäten auf die erwartete wirtschaftliche Entwicklung in den verschiedenen Märkten aus und verbessert die breite Diversifikation ihres Kreditportfolios. Kontrahentenausfallsrisiko Ein Kontrahentenausfall bei Derivat-, Pensions- und Wertpapierleihgeschäften kann Verluste durch die Kosten der Wiederbeschaffung eines äquivalenten Kontrakts verursachen. Dieses Risiko wird von der RBI AG durch die Marktbewertungsmethode gemessen, die den gegenwärtigen Marktwert und einen vordefinierten Puffer für etwaige Veränderungen des Forderungswerts in der Zukunft berücksichtigt. Für die interne Steuerung werden die möglichen Preisänderungen, die den fairen Wert dieser Instrumente beeinflussen, je nach Instrumentenkategorie auf Basis der historischen Marktwertbewegungen ermittelt. Voraussetzung für den Abschluss von derivativen Kontrakten ist die Einhaltung des Kreditgenehmigungsprozesses, für den die gleichen Risikoklassifizierungs-, -limitierungs- und ‑überwachungsverfahren wie im klassischen Kreditgeschäft gelten. Eine wesentliche Strategie zur Reduktion dieses Risikos stellen Kreditrisikominderungsinstrumente, z.B. Netting und Sicherheiten, dar. Grundsätzlich strebt die RBI AG für alle wesentlichen Derivatgeschäfte mit Marktteilnehmern den Abschluss eines standardisierten ISDA-Rahmenvertrags für das bilaterale Netting und eines entsprechenden Credit Support Annex (CSA) zur Absicherung der jeweils aktuellen Marktwerte auf täglicher Basis an. Beteiligungsrisiko Als Teil des Bankbuchs werden auch die Risiken aus börsenotierten und nicht börsenotierten Beteiligungen verstanden, die gesondert unter dieser Risikokategorie ausgewiesen werden. Die Mehrzahl an direkten oder indirekten Beteiligungen der RBI AG wird in der Konzernbilanz vollkonsolidiert und deren Risiko somit detailliert erfasst. Für die in diesen Beteiligungen entstehenden Risiken kommen daher die in den anderen Risikoarten beschriebenen Steuerungs-, Mess- und Überwachungsmethoden zum Einsatz. Dem Beteiligungsrisiko und dem Ausfallrisiko liegen ähnliche Wurzeln zugrunde: einer Verschlechterung der finanziellen Situation einer Beteiligung folgt meist eine Ratingherabstufung (bzw. der Ausfall) dieser Einheit. Die Berechnung des ökonomischen Kapitals für Beteiligungen basiert auf einer Erweiterung des Kreditrisikoansatzes gemäß Basel III. Die Beteiligungen der RBI AG werden vom Bereich Group Subsidiaries & Equity Investments verwaltet. Dieser Bereich überwacht die Risiken, die sich aus den langfristig orientierten Eigenkapitalbeteiligungen ergeben und verantwortet auch die Ergebnisse, die daraus resultieren. Neuinvestitionen werden nur vom Vorstand der RBI AG auf Basis einer separaten Kaufprüfung getätigt. Marktrisiko Die RBI AG definiert Marktrisiko als die potenzielle negative Veränderung des Marktpreises der Handels- und Investmentpositionen. Das Marktrisiko wird durch Schwankungen der Wechselkurse, Zinssätze, Credit Spreads, Aktienpreise und Warenpreise sowie anderer relevanter Marktparameter, wie z. B. impliziter Volatilitäten, bestimmt. Das Marktrisiko der Kundenbereiche wird mittels Transferpreismethode in den Unternehmensbereich Treasury transferiert. Treasury ist für das Management dieser strukturellen Risiken sowie die Einhaltung der Gesamtbanklimits verantwortlich. Der Unternehmensbereich Capital Markets umfasst den Eigenhandel, das Market Making und das Kundengeschäft mit Geld- und Kapitalmarktprodukten. Während in den Vorjahren die globale Covid Situation eine verstärkte Überwachung von Marktbewegungen und Positionsänderungen für die RBI AG erforderte, ist im Berichtsjahr 2022 der Krieg in der Ukraine die Herausforderung im Marktrisiko Management. Zeitnah, mit Ende Februar, wurden alle Limite bezüglich Russland, Ukraine und Belarus weitgehend auf Null reduziert und die Positionen aktiv verringert ohne durch Marktverzerrungen zu leiden. Aktives Risikomanagement und tägliche Überwachung mit Fokus auf die russischen, ukrainischen und belarussischen Märkte und Portfolien aber auch auf die angrenzenden betroffenen Märkte sind notwendig um sich an die geänderten Bedingungen anzupassen. Organisation des Marktrisikomanagements Die RBI AG misst, überwacht und steuert alle Marktrisiken auf Gesamtbankebene. Die Aufgabe des strategischen Marktrisikomanagements wird durch das Marktrisiko Komitee wahrgenommen, das für das Management und die Steuerung aller Marktrisiken verantwortlich ist. Das Gesamtbanklimit wird unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit und des Ertragsbudgets vom Gesamtvorstand festgelegt. Die Aufteilung dieses Limits auf Sublimits erfolgt abgestimmt mit den jeweiligen Unternehmensbereichen je nach Strategie, Geschäftsmodell und Risikoappetit. Die Abteilung Market Risk Management stellt sicher, dass der Geschäfts- und Produktumfang innerhalb der definierten und beschlossenen Strategie und des Risikoappetits liegen. Sie ist verantwortlich für die Entwicklung und Weiterentwicklung der Risikomanagement-Prozesse, Regelwerke, Messmethoden, Risikomanagement-Infrastruktur und -Systeme für alle Marktrisikokategorien und für marktrisikoinduzierte Kreditrisiken des Derivatgeschäfts. Weiters wird durch diese Abteilung die tägliche unabhängige Messung und das Reporting aller Marktrisiken durchgeführt. Alle Produkte, in denen offene Positionen gehalten werden, sind im Produktkatalog festgelegt. Neue Produkte werden in diese Liste erst dann aufgenommen, wenn sie den Produkteinführungsprozess erfolgreich durchlaufen haben. Produktanträge werden einer gesamthaften Risikoanalyse unterworfen und nur genehmigt, wenn die Abbildbarkeit in den Front- und Back-Office- bzw. Risikomanagement-Systemen der Bank gewährleistet ist. Limitsystem Die RBI AG verfolgt einen umfassenden Risikomanagement-Ansatz für Handels- und Bankbücher (Total Return-Ansatz). Die Steuerung der Marktrisiken wird konsistent auf alle Handels- und Bankbücher angewendet. Die folgenden Größen werden im Marktrisikomanagement-System auf täglicher Basis gemessen und limitiert: Value-At-Risk (VAR) Konfidenzintervall 99 Prozent Der VaR ist das Hauptsteuerungsinstrument für Marktrisiken in liquiden Märkten und normalen Marktsituationen. Es werden zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden je nach Steering Ansatz verwendet. Die Konsistenz zwischen P&L und Risikoziffern ist parallel zum ökonomischen Umfang der RBI AG notwendig, um eine umfassende Steuerung zu gewährleisten. Für das Gesamtportfolio inklusive des Bankbuches wird ein Modell verwendet, welches auf einer historischen Simulation beruht, und für die längerfristige Steuerung der Marktrisiken aus den Bankbüchern geeignet ist (Modell ALL, Konfidenzintervall 99 Prozent, Horizont 20 Tage). Die Berechnung basiert auf überlappenden 20-Tagesreturns der letzten 7 Jahre und wird auch für die Allokation des Ökonomischen Kapitals verwendet. Für alle Markrisiken mit unmittelbarer Auswirkung auf die Erfolgsrechnung wird ein Modell angewendet, welches die kurzfristige Volatilität gut prognostiziert (Modell IFRS-P&L, Konfidenzintervall 99 Prozent, Horizont 1 Tag). Dieser Modellansatz ist von der österreichischen Finanzmarktaufsicht als internes Modell für die Messung des Eigenmittelerfordernisses für Marktrisiken für das Handelsbuch der RBI AG zugelassen. Beide Modelle berechnen Value-At-Risk Kennzahlen für die Veränderungen der Risikofaktoren Fremdwährungen, Zinsentwicklung, Credit Spreads, implizite Volatilität, Aktienindizes und Basis Spreads. Sensitivitäten (gegenüber Änderungen in Währungskursen und Zinssätzen, Gamma, Vega, Aktien- und Warenpreisen) Sensitivitätslimits sollen Konzentrationen in normalen Marktsituationen vermeiden und sind das Hauptsteuerungsinstrument in Stresssituationen oder in illiquiden beziehungsweise strukturell schwierig zu messenden Märkten. Stop Loss Dieses Limit unterstützt die Disziplin der Händler im Management von Eigenpositionen, mögliche Verluste nicht unlimitiert zu lassen, sondern eng zu begrenzen. Dieses mehrstufige Limitsystem wird durch ein umfangreiches Stresstesting-Konzept ergänzt, in dem die potenziellen Wertveränderungen des Gesamtportfolios bei Anwendung verschiedener Szenarien ermittelt werden. Risikokonzentrationen, die durch diese Stresstests offenbar werden, werden im Marktrisiko Komitee berichtet und in der Limitvergabe berücksichtigt. Stresstest-Berichte je Portfolio sind Teil des täglichen Marktrisiko-Reportings. Value-At-Risk (VAR) Nachstehende Tabellen stellen die Risikokennzahlen (VaR ALL 99 Prozent, 20 Tage sowie VaR IFRS-P&L 99 Prozent, 1 Tag) für das Marktrisiko der Handelsbücher je Risikoart dar, während für das Bankbuch das Gesamtrisiko dargestellt wird. Die strukturellen Kapitalpositionen, die strukturellen Zinsrisiken vor allem in Euro, sowie Spread-Risiken aus Anleihebüchern, die als Liquiditätspuffer gehalten werden, dominieren den VaR der RBI AG. Modell IFRS-P&L Handelsbuch VaR (99%, 1d) VaR per Durchschnitts-VaR Minimum VaR Maximum VaR VaR per in € Tausend 31.12.2022 31.12.2021 Währungsrisiken 386 597 209 1.831 4.209 Zinsrisiken 707 1.572 579 4.125 1.578 Credit Spread Risiken 2.331 1.582 754 4.238 1.670 Vega Risiken 91 199 78 685 137 Basis Risiko 1.402 1.358 404 4.752 533 Gesamt 3.031 2.704 1.515 5.509 5.734 Modell IFRS-P&L Gesamt VaR (99%, 1d) VaR per Durchschnitts-VaR Minimum VaR Maximum VaR VaR per in € Tausend 31.12.2022 31.12.2021 Währungsrisiken 2.629 4.830 1.950 9.911 4.130 Zinsrisiken 1.044 3.878 592 13.016 721 Credit Spread Risiken 3.380 3.722 1.990 6.009 2.644 Vega Risiken 154 2.840 154 9.366 474 Basis Risiko 2.743 1.862 756 5.009 832 Gesamt 5.557 10.766 3.803 19.734 6.482 Modell ALL VaR (99%, 20d) VaR per Durchschnitts-VaR Minimum VaR Maximum VaR VaR per in € Tausend 31.12.2022 31.12.2021 Ökonomisches Kapital ALL 49.648 56.465 33.905 92.851 66.307 Vega Risiko ALL 11.297 22.274 10.435 45.699 16.734 Gesamt ALL 60.944 78.739 51.634 115.898 83.041 Ökonomisches Kapital Bankbuch 46.090 52.043 26.664 89.205 50.263 Vega Risiko Bankbuch 10.991 21.077 10.173 45.661 16.435 Gesamt Bankbuch 57.081 73.120 42.295 106.342 66.698 Zinsrisiko im Bankbuch 24.067 45.017 14.672 105.219 50.324 Die verwendeten Risikomessmethoden werden – neben qualitativen Analysen der Profitabilität – laufend durch Backtesting und statistische Validierungsverfahren überwacht und, falls Modellierungsschwächen festgestellt werden, adaptiert. Im Berichtsjahr 2022 gab es eine hypothetische Backtesting-Überschreitung. Die folgende Grafik stellt den VAR den hypothetischen Gewinnen und Verlusten auf täglicher Basis gegenüber. Der VAR stellt den maximalen Verlust dar, der mit einem Konfidenzintervall von 99 Prozent binnen eines Tages nicht überschritten wird. Er wird dem jeweiligen hypothetischen Gewinn oder Verlust gegenübergestellt, der am darauffolgenden Tag aufgrund der dann tatsächlich eingetretenen Marktbewegungen eintreten würde. Zinsrisiken im Handelsbuch Die folgende Tabelle zeigt die größten Barwertveränderungen des Handelsbuchs bei einer parallelen Zinserhöhung um einen Basispunkt (getrennt für wesentliche Währungen). Die Handelsbuch Strategie ist weitgehend unverändert. 31.12.2022 in € Tausend Gesamt Bis 3 M > 3 bis 6 M > 6 bis 12 M > 1 bis 2 J > 2 bis 3 J > 3 bis 5 J > 5 bis 7 J > 7 bis 10 J > 10 bis 15 J > 15 bis 20 J Mehr als 20 J CHF 4 5 0 0 - 1 1 0 0 0 0 0 0 CNY 5 0 0 5 0 0 0 0 0 0 0 0 CZK - 4 - 6 1 9 10 4 0 - 12 - 9 - 1 0 0 EUR - 70 1 6 7 19 2 - 6 - 58 - 13 - 3 - 12 - 12 GBP 1 1 0 - 1 1 0 0 0 0 0 0 0 HRK - 7 0 0 0 1 0 - 2 - 2 0 - 3 0 0 HUF - 1 4 0 - 6 - 1 1 1 - 2 4 0 0 0 NOK 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 PLN - 1 0 - 2 1 - 2 - 1 7 - 2 - 2 0 0 0 RON - 6 0 0 0 1 - 4 - 4 0 0 0 0 0 RUB - 4 0 0 - 1 - 2 0 2 - 1 - 1 - 1 0 0 USD - 7 - 1 2 - 6 - 2 - 3 - 2 5 - 7 5 6 - 2 Sonstige - 2 0 0 0 - 1 - 1 0 0 0 0 0 0 31.12.2021 in € Tausend Gesamt Bis 3 M > 3 bis 6 M > 6 bis 12 M > 1 bis 2 J > 2 bis 3 J > 3 bis 5 J > 5 bis 7 J > 7 bis 10 J > 10 bis 15 J > 15 bis 20 J Mehr als 20 J CHF 17 21 - 4 - 2 - 1 0 3 - 1 - 1 1 0 0 CNY 5 0 0 5 0 0 0 0 0 0 0 0 CZK 12 - 7 19 - 8 0 14 9 - 6 - 7 - 1 0 0 EUR - 184 - 11 - 4 - 7 7 - 16 - 15 - 41 47 - 20 - 25 - 99 GBP 1 1 1 - 1 - 2 2 0 0 0 0 0 0 HRK - 1 0 0 0 0 1 - 2 0 0 0 0 0 HUF 2 - 2 3 0 3 - 2 - 1 - 2 3 0 0 0 NOK 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 PLN - 1 - 2 - 9 4 4 - 1 - 1 0 4 0 0 0 RON 0 0 - 1 0 - 3 2 3 1 - 3 0 0 0 RUB - 3 2 0 3 - 2 0 - 2 - 3 - 1 0 0 0 USD - 23 - 4 0 - 1 0 0 14 - 19 0 - 3 - 4 - 6 Sonstige - 7 1 - 5 6 - 7 0 - 7 71 - 42 24 28 105 Zinsrisiken im Bankbuch Unterschiedliche Laufzeiten und Zinsanpassungskonditionen der angebotenen Produkte führen gemeinsam mit der Refinanzierung durch Kundeneinlagen sowie über die Geld- und Kapitalmärkte in der RBI AG zu Zinsänderungsrisiken. Diese entstehen vorwiegend durch den nicht vollständigen Ausgleich der Zinssensitivität von erwarteten Zahlungen, deren Zinsanpassungsrhythmen und anderer optionaler Ausstattungsmerkmale. Zinsrisiken im Bankbuch bestehen dabei in den Hauptwährungen Euro und US-Dollar. Dieses Risiko wird grundsätzlich durch eine Kombination von bilanziellen und außerbilanziellen Geschäften abgesichert, wobei vorwiegend Zinsswaps und – in geringerem Ausmaß – Zinstermingeschäfte und Zinsoptionen zum Einsatz kommen. Das Bilanzstrukturmanagement ist eine Kernaufgabe des Bereichs Treasury, der dabei vom Group Asset/Liability Komitee unterstützt wird. Dieses stützt sich dabei auf Szenarien und Analysen zur Simulation des Zinsertrags, um eine optimale Positionierung im Einklang mit der Zinsmeinung und im Rahmen des Risikoappetits zu gewährleisten. Für die Quantifizierung des Zinsänderungsrisikos im Bankbuch kommen neben der Value-at-Risk-Berechnung auch klassische Methoden der Kapital- und Zinsbindungsanalyse zur Anwendung. Die Barwertveränderung des Bankbuchs bei einer parallelen Zinserhöhung um einen Basispunkt wird getrennt für wesentliche Währungen in folgender Tabelle dargestellt. 31.12.2022 in € Tausend Gesamt Bis 3 M > 3 bis 6 M > 6 bis 12 M > 1 bis 2 J > 2 bis 3 J > 3 bis 5 J > 5 bis 7 J > 7 bis 10 J > 10 bis 15 J > 15 bis 20 J Mehr als 20 J CHF - 94 - 52 0 - 1 - 2 - 2 - 1 - 10 - 8 - 10 - 7 - 1 CNY - 2 0 - 1 - 1 0 0 0 0 0 0 0 0 CZK 1 4 0 - 3 - 16 - 2 - 4 12 13 - 2 0 0 EUR - 564 30 124 156 - 77 - 165 - 617 - 247 354 - 55 - 54 - 13 GBP - 10 - 1 0 - 1 1 - 2 - 7 0 0 0 0 0 HUF 5 1 - 2 0 3 0 1 1 1 0 0 0 PLN - 22 - 2 - 5 2 - 4 - 3 - 9 0 0 0 0 0 SGD 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 USD 122 23 101 11 8 - 3 0 2 2 - 23 0 0 Sonstige - 3 - 1 0 0 0 1 3 0 0 - 2 - 3 0 31.12.2021 in € Tausend Gesamt Bis 3 M > 3 bis 6 M > 6 bis 12 M > 1 bis 2 J > 2 bis 3 J > 3 bis 5 J > 5 bis 7 J > 7 bis 10 J > 10 bis 15 J > 15 bis 20 J Mehr als 20 J CHF - 128 - 55 - 1 - 4 - 10 - 7 - 8 - 7 - 17 - 11 - 5 - 2 CNY - 3 0 - 1 - 2 0 0 0 0 0 0 0 0 CZK - 14 3 0 - 1 0 - 13 - 6 5 - 3 0 0 0 EUR - 2478 110 - 14 - 236 - 517 - 436 - 618 - 412 - 343 41 - 43 - 9 GBP - 24 - 3 - 1 0 0 - 1 - 16 - 2 0 0 0 0 HUF 1 1 - 2 0 1 1 1 0 0 0 0 0 PLN - 11 - 1 - 6 1 0 - 1 - 3 0 0 0 0 0 SGD 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 USD - 126 9 - 17 1 4 - 4 - 22 - 20 - 19 - 41 - 17 0 Sonstige - 13 - 1 - 1 0 0 0 0 0 - 1 - 4 - 5 - 1 Credit Spread Risiken Das Marktrisikosteuerungssystem berücksichtigt zeitabhängige Anleihe- und CDS-Spread-Kurven als Risikofaktoren für die Ermittlung von Credit-Spread-Risiken. Umfasst sind alle Kapitalmarktinstrumente des Handels- und Bankbuchs. Liquiditätsmanagement Grundsätze Das interne Liquiditätsmanagement stellt einen wesentlichen Geschäftsprozess innerhalb der allgemeinen Banksteuerung dar, da es die kontinuierliche Verfügbarkeit von Mitteln sicherstellt, die zur Deckung von Forderungen im Tagesgeschäft benötigt werden. Die Liquiditätsadäquanz wird sowohl aus ökonomischer als auch aus regulatorischer Sicht gewährleistet. Im Hinblick auf die ökonomische Dimension hat die RBI AG ein Governance-Rahmenwerk festgelegt, das interne Grenzwerte und Steuerungsmaßnahmen umfasst und den vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht festgelegten „Grundsätzen für eine solide Steuerung und Überwachung des Liquiditätsrisikos“ (Principles for Sound Liquidity Risk Management and Supervision) sowie der von der österreichischen Regulierungsbehörde ausgegebenen Kreditinstitute-Risikomanagement-Verordnung (KI-RMV) folgt. Die regulatorische Komponente wird sowohl durch die Einhaltung der Berichterstattungsanforderungen im Rahmen von Basel III (Mindestliquiditätsquote bzw. Liquidity Coverage Ratio, strukturelle Liquiditätsquote bzw. Net Stable Funding Ratio und zusätzliche Kennzahlen zur Liquiditätsüberwachung bzw. Additional Liquidity Monitoring Metrics) als auch durch die Einhaltung der regulatorischen Grenzwerte abgedeckt. Liquiditätsrisikomanagement während des Kriegs in der Ukraine Bereits im November 2021 wurde in der Konzernzentrale eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um die geopolitischen Spannungen zwischen Russland und der Ukraine sowie die möglichen Folgen für die RBI zu bewerten. Diese Arbeitsgruppe traf sich wöchentlich, erarbeitete Stresstests und vorbereitende Maßnahmen für verschiedenste Szenarien (unter anderem einen Kriegsausbruch). Per Ende Juni 2022 zeigte sich für die RBI - im Vergleich zur Vorkriegszeit - sogar eine Verbesserung der Liquiditätsrisikoindikatoren (LCR). Im vierten Quartal 2022 zeigte sich eine weitere Verbesserung der Liquiditätsposition der RBI AG, gemessen an LCR und NSFR Überhang. Der Fokus liegt nun auf der mittelfristigen Entwicklung der Liquiditätsposition. Daher wird weiter an der Kundeneinlagenbasis und dem Aufbau von stabilen, langfristigen Finanzierungen gearbeitet, um die Nachfrage nach Kundenkrediten mit stabilen Passiva finanzieren zu können. Die aktuelle Krise aufgrund des Kriegs in der Ukraine bestätigt erneut die starke Liquiditätsausstattung der RBI und dessen Anpassungspotenzial im Falle von markt- und namensbezogenen Turbulenzen. Der ILAAP-Rahmen und die Governance erwiesen sich erneut als solide und funktionieren auch in Krisenzeiten. Die tägliche Überwachung der Liquiditätsposition mit Hilfe von dynamischen Dashboards zeigte, dass die Infrastruktur und das Monitoring effektiv sind und schnelle Reaktionen in Krisenzeiten unterstützen. Organisation und Verantwortung Die Verantwortung zur Gewährleistung einer angemessenen Liquiditätsausstattung obliegt dem gesamten Vorstand. In ihrer Funktion verantwortlich sind der Chief Financial Officer (Treasury) und der Chief Risk Officer (Risk Controlling). Entsprechend werden die Prozesse im Hinblick auf das Liquiditätsrisiko im Wesentlichen von zwei Bereichen innerhalb der Bank ausgeführt: Einerseits steuert Treasury die Liquiditätsrisikoposition innerhalb der von Entscheidungsgremien festgelegten Strategie, Richtlinie und Parameter, andererseits wird dieses von der unabhängigen Einheit des Bereichs Risk Controlling überwacht und unterstützt. Die Risikoeinheiten messen und modellieren Liquiditätsrisikopositionen, legen Limits fest und kontrollieren deren Einhaltung. Neben den beschriebenen Linienfunktionen fungiert das Aktiv-/Passiv-Managementkomitee (Asset/Liability Management Committee, ALCO) als Entscheidungsgremium in Hinblick auf alle Angelegenheiten, die sich auf das Management der Liquiditätsposition und der Bilanzstruktur der RBI AG auswirkt, einschließlich der Festlegung von Strategien und Richtlinien zur Behandlung von Liquiditätsrisiken. Das ALCO fällt Entscheidungen und berichtet den jeweiligen Vorständen mindestens monatlich mittels standardisierter Liquiditätsrisikoberichte. Liquiditätsstrategie Treasury ist zur Einhaltung bestimmter Performance-Kennzahlen und risikobasierter Grundsätze verpflichtet. Die aktuellen Performance-Kennzahlen umfassen allgemeine Ziele, z.B. für die Rendite auf das risikoadjustierte Kapital (Return on Risk Adjusted Capital, RoRAC) oder Deckungsbeiträge. Dazu kommen spezifische Treasury-Ziele zur Liquidität wie eine Mindestüberlebensdauer in definierten Stressszenarien oder Mindestliquiditätsziele in regulatorischen Kennzahlen. Neben der Erwirtschaftung eines Strukturbeitrags mittels Fristentransformation, die das von der Bank eingegangene Liquiditäts- und Marktrisiko widerspiegelt, hat Treasury bei der Bilanzsteuerung eine umsichtige und nachhaltige Risikopolitik zu verfolgen. Zu den strategischen Zielen zählen eine Verringerung des Fundings der Muttergesellschaft an die Konzerntöchter, eine nachhaltige Steuerung der Einlegerbasis und des Kreditwachstums sowie eine durchgehende Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und internen Vorgaben und Limits. Liquidity Risk Framework Auf Grundlage von bestimmten Modellannahmen werden regulatorische und interne Liquiditätsberichte und -quoten erstellt und festgelegt. Während die regulatorischen Berichte gemäß den Vorgaben der Behörden erstellt werden, gründen sich die internen Berichte auf Annahmen anhand von empirischen Beobachtungen. Die RBI AG verfügt über eine solide Datenbasis sowie Expertenwissen zur Vorhersage von Kapitalflüssen, die sich aus allen wesentlichen Bilanzposten und außerbilanziellen Positionen ergeben. Die Modellierung von Liquiditätszu- und -abflüssen erfolgt in einer angemessen detaillierten Art und Weise, wobei zumindest zwischen Produkten, Kundensegmenten sowie gegebenenfalls Währungen unterschieden wird. In die Modellierung der Kundeneinlagen fließen Annahmen bezüglich der Verweildauer der Einlagen nach Laufzeitende ein. Die Modellannahmen sind umsichtig, so dass beispielsweise nicht von einem „Rollover“ der Einlagen von Finanzinstituten ausgegangen wird und alle Finanzierungskanäle sowie der Liquiditätspuffer gleichzeitig gestresst werden. Die Eckpfeiler des internen Liquidity Risk Frameworks sind das Going Concern (GC) und das Time to Wall Szenario (TTW). Der Going Concern Bericht weist die strukturelle Liquiditätsposition aus und deckt dabei alle wesentlichen Risikotreiber ab, welche die RBI AG in einem normalen Geschäftsumfeld („business as usual“) belasten könnten. Die Going Concern Modelle sind wichtige Inputfaktoren für den Kostenbeitrag für den Transfer von Mitteln innerhalb der Bank (Funds Transfer Pricing Model). Der Time to Wall Bericht wiederum zeigt die Überlebensdauer unter bestimmten nachteiligen Szenarien und Stressannahmen (Markt-, Namens- und kombinierte Krise) auf und legt die Mindesthöhe des Liquiditätspuffers (bzw. der Ausgleichskapazität) je Konzerneinheit fest. Die Modellierung der Liquiditätsszenarien erfolgt mittels einer gruppenweiten Methodik, die lokale Spezifika berücksichtigt, sofern diese durch Einflussfaktoren wie das Markt- oder das rechtliche Umfeld oder bestimmte Geschäftsmerkmale gerechtfertigt sind. Bei der Modellierung von Liquiditätszu- und -abflüssen wird zumindest zwischen Produkten, Kundensegmenten sowie gegebenenfalls zwischen einzelnen Währungen unterschieden. Für Produkte ohne vertragliche Laufzeit wird die Verteilung der Liquiditätszuflüsse und Abflüsse unter Verwendung einer „Geometrischen Brownschen Bewegung“ ermittelt, welche statistische Prognosen zu den zukünftigen Tagessalden von der beobachteten und exponentiell gewichteten historischen Volatilität der entsprechenden Produkte ableitet. Das Liquiditätsrisiko-Rahmenwerk wird kontinuierlich weiterentwickelt. In mehreren Projekten wird die technische Infrastruktur ausgebaut und die Datenverfügbarkeit verbessert, um den neuen Berichterstattungs- und Managementanforderungen in diesem Risikobereich gerecht zu werden. Risikoappetit und Liquiditätslimits Die Liquiditätsposition wird auf Ebene der RBI AG und ihrer Zweigstellen überwacht und durch ein umfassendes Limitsystem eingegrenzt. Die Limits werden sowohl im Hinblick auf ein reguläres Geschäftsumfeld als auch für Stressszenarien festgelegt. Entsprechend dem definierten Risikoappetit muss jede Einheit in einem schweren, kombinierten Stressszenario (Namens- und Marktstress) eine Überlebensdauer von einigen Monaten (TTW) aufweisen. Dies lässt sich entweder durch ein strukturell positives Liquiditätsprofil oder einen ausreichend hohen Liquiditätspuffer gewährleisten. In einem regulären Geschäftsumfeld (GC) muss die Fristentransformation auf mittlere Sicht vollständig vom verfügbaren Liquiditätspuffer abgedeckt werden. Das heißt, dass die kumulierte Liquiditätsposition über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr positiv sein muss. Auf lange Sicht (ein Jahr und länger) ist die Fristentransformation bis zu einem gewissen Grad gestattet. Diese Grenzwerte bei internen Modellen werden durch Limits zur Einhaltung regulatorischer Liquiditätsquoten, wie z.B. die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR), ergänzt. Alle Grenzwerte müssen täglich eingehalten werden. Liquiditätsüberwachung Die Bank verwendet eine Reihe maßgeschneiderter Messinstrumente und Frühwarnindikatoren, die dem Vorstand und der Unternehmensführung zeitnahe und vorausschauende Informationen zur Verfügung stellen. Die Einhaltung des Liquiditätsrisiko-Rahmenwerks stellt sicher, dass die Bank ihre Geschäftstätigkeit auch unter großem Stress fortführen kann. Die Überwachung und die Berichterstattung zur Einhaltung der Limits erfolgt regelmäßig und effektiv. Jeder Verstoß seitens der Konzerneinheiten wird an das Konzern-ALCO berichtet und eskaliert, wo in Absprache mit der betreffenden Einheit angemessene Schritte unternommen oder strittige Angelegenheiten weiter an die verantwortliche höhere Instanz eskaliert werden. Liquiditätsstresstest Stresstests werden täglich für die RBI AG auf Konzernebene durchgeführt. Die Tests decken drei Szenarien (Markt-, Namens- und kombinierte Krise) ab, berücksichtigen die Auswirkungen der Szenarien für einen Zeitraum von mehreren Monaten und verdeutlichen, dass Stressereignisse gleichzeitig zu zeitkritischem Liquiditätsbedarf in mehreren Währungen führen können. Die Stressszenarien beziehen die wesentlichen Funding- und Marktliquiditätsrisiken ein, alle Einheiten der RBI AG werden einzeln einer ausgeprägten kombinierten Krise für all ihre wesentlichen Produkte gleichzeitig unterzogen. Die Ergebnisse der Stresstests werden dem Vorstand und den Mitgliedern der Unternehmensführung wöchentlich gemeldet, stellen einen wesentlichen Bestandteil der monatlichen ALCO-Sitzungen dar und fließen in die strategische Planung sowie die Notfallplanung der Bank ein. Bei der Festlegung von Abflussquoten, die auf historischen Daten und Expertenmeinungen basieren, wird ein konservativer Ansatz verfolgt: Die Simulation geht von fehlendem Zugang zum Geld- oder Kapitalmarkt sowie gleichzeitig von erheblichen Abflüssen von Kundeneinlagen aus. In dieser Hinsicht wird auch das Einlagenkonzentrationsrisiko berücksichtigt, indem Großkunden sogar noch höhere Abflussquoten zugewiesen werden. Darüber hinaus werden Stressannahmen für die Inanspruchnahme von Garantien und Kreditverbindlichkeiten formuliert. Des Weiteren werden die Liquiditätspufferpositionen durch Haircuts angepasst, um das Risiko nachteiliger Marktbewegungen abzudecken, und die potenziellen Abflüsse infolge besicherter derivativer Geschäfte geschätzt. Die Bank kontrolliert kontinuierlich, ob die formulierten Stressannahmen nach wie vor angemessen sind oder neue Risiken berücksichtigt werden müssen. Das Time to Wall Konzept hat sich als Hauptsteuerungsinstrument für das tägliche Liquiditätsmanagement etabliert und ist daher zentraler Bestandteil der Fundingplanung und der Budgetierung. Des Weiteren ist es für die Festlegung von Performance-Kennzahlen im Hinblick auf die Liquidität wesentlich. Liquiditätspuffer Wie die täglichen Liquiditätsrisikoberichte aufzeigen, unterhalten und verwalten die wesentlichen Konzerneinheiten aktiv Liquiditätspuffer, einschließlich erstklassiger liquider Aktiva (High Quality Liquid Assets, HQLA), die stets umfangreich genug sind, um die in Krisenszenarien erwarteten Nettoabflüsse abzudecken. Die RBI AG verfügt über umfangreiche unbelastete und liquide Wertpapierbestände und bevorzugt für Tender-Transaktionen der Zentralbank in Frage kommende Papiere, um ausreichend Liquidität in verschiedenen Währungen zu gewährleisten. Die wesentlichen Konzerneinheiten stellen die Verfügbarkeit von Liquiditätspuffern sicher, testen ihre Fähigkeit, Zentralbankmittel in Anspruch zu nehmen, bewerten durchgehend ihre Sicherheiten Positionen im Hinblick auf deren Marktwert und Belastung und prüfen ihre übrigen Gegenmaßnahmen, einschließlich des Fundingpotenzials und der Liquidierbarkeit der Assets. In der Regel wird ein Haircut auf alle Positionen des Liquiditätspuffers angewandt. Diese Haircuts setzen sich im gestressten Liquiditätsbericht (Time-To-Wall) aus einem marktrisikospezifischen und einem Zentralbank-Haircut zusammen. Während der Haircut des Marktrisikos die potenzielle Kursvolatilität der Wertpapiere auf der Aktivseite im Liquiditätspuffer darstellt, stellt der Haircut der Zentralbank den zusätzlichen Haircut für jedes einzelne in Frage kommende und als Sicherheit angebotene Wertpapier dar. Untertägiges Liquiditätsmanagement Im Einklang mit regulatorischen Vorgaben für untertägiges Liquiditätsrisikomanagment wird täglich die verfügbare Liquidität analog zu den Abflussannahmen des regulären Liquiditätsstressberichts (Time-To-Wall) für die RBI AG berechnet. Etwaige Limitverletzungen lösen einen nach Schweregrad abgestuften Eskalations- und Notfallprozess aus. Notfall-Funding-Plan Unter erschwerten Liquiditätsbedingungen gehen die Einheiten zu einer Krisenorganisation über, in welcher sie vordefinierte Liquiditätsnotfallpläne verfolgen. Diese Notfallpläne stellen ebenfalls einen Bestandteil des Liquiditätsmanagement-Rahmens dar und sind für alle wesentlichen Konzerneinheiten und somit auch für die RBI AG obligatorisch. Der Notfallmanagement-Prozess ist so konzipiert, dass der Konzern selbst in ernsten Krisensituationen eine starke Liquiditätsposition beibehalten kann. Liquiditätsposition Das Funding gründet sich auf eine starke Einlagenbasis. Der Fundingbedarf wird regelmäßig aktualisiert, um die Bilanzentwicklung zu berücksichtigen und die Einhaltung der Liquiditätskennzahlen gemäß der Steuerungsvorgaben sicherzustellen. Die Fähigkeit zur Beschaffung von Mitteln wird von Treasury genau überwacht und beurteilt. Der Liquiditätsüberschuss der RBI AG lag im vergangenen Jahr und bis zum jetzigen Zeitpunkt über allen regulatorischen und internen Grenzwerten (mit wenigen Ausnahmen im Bereich der internen Sub-Limits). Das Ergebnis des internen Time to Wall Stresstests macht deutlich, dass die RBI AG die modellierte Stressphase von einigen Monaten selbst ohne die Anwendung von Notfallmaßnahmen durchgehend überstehen würde. Die Ergebnisse des Going Concern Szenarios sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Sie veranschaulichen den Liquiditätsüberhang und das Verhältnis von erwarteten Kapitalzuflüssen und der Ausgleichskapazität zu Kapitalabflüssen (Liquiditätsquote) für ausgewählte Laufzeiten auf kumulativer Basis. Die Kapitalflüsse basieren auf Annahmen anhand von Expertenmeinungen, statistischen Analysen und Länderbesonderheiten. Diese Berechnung umfasst zudem Schätzungen zur Beständigkeit von Kundeneinlagen, zu Abflüssen von außerbilanziellen Positionen und zu Marktabschwüngen bei Positionen, die in die Ausgleichskapazität einfließen. in € Tausend 31.12.2022 31.12.2021 Laufzeit 1 Monat 1 Jahr 1 Monat 1 Jahr Liquiditätsüberhang 9.791.000 6.063.994 5.043.923 6.506.536 Liquiditäts-Ratio 120% 106% 112% 108% Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) erfordert eine kurzfristige Belastbarkeit von Banken. Dabei müssen Letztere angemessene Bestände an unbelasteten erstklassigen liquiden Aktiva (High Quality Liquid Assets, HQLA) sicherstellen, um potenzielle Abflüsse durch Verbindlichkeiten, die in Krisenzeiten anfallen können, decken zu können. HQLAs können in Cash umgewandelt werden, um den Liquiditätsbedarf im Rahmen eines Liquiditätsstressszenarios für mindestens 30 Kalendertage zu decken. Die Berechnung der erwarteten Mittelzu- und -abflüsse sowie der HQLAs basiert auf regulatorischen Vorgaben. Das regulatorische LCR Limit beträgt 100 Prozent. in € Tausend 31.12.2022 31.12.2021 Durchschnittliche liquide Aktiva 26.465.842 20.935.411 Netto-Abflüsse 17.341.910 15.877.268 Zuflüsse 9.032.834 8.458.309 Abflüsse 26.374.744 24.335.578 Liquidity Coverage Ratio 153% 132% Der Anstieg der durchschnittlich liquiden Aktiva resultiert aus gestiegenen täglich fälligen Zentralbankguthaben. Strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) Die NSFR wird definiert als das Verhältnis von verfügbarer stabiler Refinanzierung zu erforderlicher stabiler Refinanzierung. Verfügbare stabile Refinanzierung wird definiert als der Teil von Eigen- und Fremdmitteln, von dem zu erwarten ist, dass er über den von der NSFR erfassten Zeithorizont von einem Jahr eine zuverlässige Mittelquelle ist. Die erforderliche stabile Refinanzierung einer Bank ist von den Liquiditätsmerkmalen und Restlaufzeiten der verschiedenen gehaltenen Vermögenswerte und der außerbilanziellen Engagements abhängig. Ziel der RBI AG ist eine ausgewogene Funding-Position. in € Tausend 31.12.2022 31.12.2021 Erforderliche strukturelle Liquidität 41.960.579 42.705.800 Vorhandene strukturelle Liquidität 46.603.649 47.721.266 Net Stable Funding Ratio 111% 112% Die NSFR hat sich im Jahr 2022 weiterhin stabil verhalten. Operationelle Risiken Unter dem operationellen Risiko wird das Risiko von Verlusten verstanden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen einschließlich des Rechtsrisikos eintreten können. Innerhalb dieser Risikokategorie werden sowohl interne Risikofaktoren – z. B. unbefugte Handlungen, Diebstahl und Betrug, verhaltensbedingte Schäden, Modellfehler, Abwicklungs- und Prozessfehler, Geschäftsunterbrechungen oder Systemausfälle – als auch externe Risikofaktoren einschließlich Sachschäden und Betrugsabsichten kontrolliert und gesteuert. Die Analyse und Steuerung dieser Risiken erfolgt basierend auf der eigenen historischen Verlustdatensammlung und den Ergebnissen der Risikobeurteilung. Analog zu den anderen Risikoarten gilt in der RBI AG auch für das operationelle Risiko das Prinzip der Funktionstrennung in Risikomanagement und ‑controlling. Dazu werden für jeden Geschäftsbereich Personen als sogenannte Operational Risk Manager nominiert und geschult. Operational Risk Manager berichten Risikoeinschätzungen, Schadensfälle, Indikatoren und Maßnahmen an das zentrale Operational Risk Controlling. Sie werden dabei von Dedicated Operational Risk Specialists (DORS) unterstützt. Die Risikocontrolling-Einheiten für operationelles Risiko verantworten das Reporting, die Implementierung des Rahmenwerkes, die Entwicklung der Steuerungsmaßnahmen und die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben. Im Rahmen des jährlichen Risikomanagementzyklus koordinieren diese auch die Teilnahme der relevanten Second Line of Defence Bereiche (Financial Crime Management, Compliance, Vendor Management, Outsourcing Management, Insurance Management, Informationssicherheit, Physische Sicherheit, BCM, Internes Kontrollsystem, IT Risk Management) und der gesamten First Line of Defence Ansprechpartner (Operational Risk Manager). Risikoidentifikation Ein wesentlicher Schritt in der Steuerung von operationellen Risiken ist die Identifikation und Beurteilung von Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden würden (allerdings nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit eintreten), und anderen Bereichen, in denen Verluste häufiger auftreten (allerdings nur mit geringer Schadenshöhe). Die Beurteilung der operationellen Risiken erfolgt in strukturierter Form nach Kategorien wie Geschäftsprozesse und Ereignistypen durch Risikoassessments. Darüber hinaus durchlaufen auch sämtliche Neuprodukte ein Risikoassessment. Dabei wird die Auswirkung von wahrscheinlichen Ereignissen mit geringer Verlusthöhe (High Probability/Low Impact) und unwahrscheinlichen Ereignissen mit großem Verlustpotenzial (Low Probability/High Impact) - bezogen auf einen einjährigen bzw. zehnjährigen Zeithorizont gemessen. Die „Low Probability/High Impact“-Ereignisse werden mit Szenarien gemessen, dessen Analyse aufgrund des internen Risikoprofils, Schadenfällen oder externen Änderungen veranlasst werden. Zusätzlich werden für Fokusthemen wie ESG, Modellrisiken oder Cyberrisiken Szenarioanalysen über die Gruppe vorgegeben. Überwachung Für die Überwachung der operationellen Risiken werden Frühwarnindikatoren (Early Warning Indicators) verwendet, die eine zeitnahe Erkennung und Minderung von Verlusten ermöglichen. Die Erfassung von operationellen Schäden erfolgt strukturiert in der zentralen Datenbank ORCA (Operational Risk Controlling Application) mit entsprechender Untergliederung nach Geschäftsfeld und Ereignistyp. Neben den Anforderungen zum internen und externen Reporting dienen die Schadensfälle zum Austausch mit internationalen Verlustdatenbanken zur Weiterentwicklung der eingesetzten Messmethoden sowie zur Weiterverfolgung von Maßnahmen und der Kontrolleffektivität. Die RBI AG ist seit 2010 Teilnehmer im ORX Datenkonsortium (Operational Riskdata exchange Association), dessen Daten aktuell zu internen Benchmarkzwecken und Analysen sowie auch als Teil des Operational Risk Modells herangezogen werden. Beim ORX-Datenkonsortium handelt sich es um einen Zusammenschluss von Banken- und Versicherungsgruppen für statistische Zwecke. Die Ergebnisse der Analysen sowie Vorfälle aus operationellen Risiken werden in umfassender Weise regelmäßig dem relevanten Operational Risk Management Komitee berichtet. Messung und Risikoreduktion Zum Jahresende 2022 wurde der Eigenmittelbedarf aufgrund des Standardansatzes unterlegt, wobei dieser aufgrund der Rückgabe des fortgeschrittenen Ansatzes zusätzlich angepasst wurde. Das ökonomische Kapital basiert auf einem internen Modell mit den Inputfaktoren der externen und internen Schadensfälle und den gruppenweiten Szenarien. Die risikobasierte Steuerung erfolgt mit der Allokation aufgrund der Inputfaktoren der jeweiligen Einheiten und den Betriebserträgen zur Stabilisierung. Die Implementierung dieser hohen qualitativen Standards wurde bereits auch auf einen weiteren Teil der Gruppe ausgerollt. Um das operationelle Risiko zu reduzieren, werden durch die Geschäftsbereichsleiter vorbeugende Maßnahmen zur Risikoreduktion und zum Risikotransfer gesetzt und deren Fortschritt und Wirkungsgrad vom Risikocontrolling überwacht. Erstere entwickeln auch Krisenpläne und bestimmen Personen oder Abteilungen, die die notwendigen Maßnahmen einleiten, falls Schadensfälle tatsächlich eintreten. Weiters unterstützen mehrere spezialisierte Organisationseinheiten die Geschäftsbereiche bei der Vermeidung von operationellen Risiken. Eine wesentliche Rolle im Zusammenspiel mit den Tätigkeiten aus dem operationellen Risiko nimmt das Financial Crime Management ein. Das Financial Crime Management unterstützt bei der Prävention und Identifikation von Betrugsfällen. Die RBI AG führt auch laufend umfangreiche Mitarbeiterschulungen durch und verfügt über verschiedenste Notfallpläne und Backup-Systeme. Die Verlustdaten aus dem Operationellen Risiko für die RBI AG verteilen sich auf die Basel Risikokategorien wie folgt: in € Tausend 31.12.2022 Anteil 31.12.2021 Anteil Kunden, Produkte und Geschäftsgepflogenheiten 512.051 99,1% 289.956 99,3% Externer Betrug 1.808 0,3% 1.372 0,5% Katastrophe und öffentliche Sicherheit 1.546 0,3% 0 0,0% Abwicklung, Vertrieb und Prozessmanagement 1.136 0,2% 741 0,3% Beschäftigungspraxis und Arbeitsplatzsicherheit 144 0,0% 0 0,0% Technologie und Infrastruktur Ausfälle 1 0,0% 5 0,0% Gesamt 516.686 100,0% 292.074 100,0% Anzahl operationeller Verluste 31.12.2022 Anteil 31.12.2021 Anteil Externer Betrug 4.670 88,7% 4.344 94,6% Kunden, Produkte und Geschäftsgepflogenheiten 323 6,1% 102 2,2% Abwicklung, Vertrieb und Prozessmanagement 214 4,1% 141 3,1% Beschäftigungspraxis und Arbeitsplatzsicherheit 43 0,8% 0 0,0% Katastrophe und öffentliche Sicherheit 12 0,2% 0 0,0% Technologie und Infrastruktur Ausfälle 2 0,0% 4 0,1% Gesamt 5.264 100,0% 4.591 100,0% Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Einleitung Für die RBI AG ist die Einrichtung und Ausgestaltung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess von wesentlicher Bedeutung. Die dem Bereich Group Accounting zugeordnete Abteilung Finance Services Banking, welche im CFO-Bereich unter dem CEO angesiedelt sind, erstellt und koordiniert den Jahresabschluss für die RBI AG. Die Auslandszweigstellen liefern Abschlüsse an die Zentrale. Für die Erstellung sind diese, unter Berücksichtigung des geltenden UGB/BWG Bilanzierungshandbuchs der RBI AG, selbst verantwortlich. Basis für die Erstellung des Jahresabschlusses sind die einschlägigen österreichischen Gesetze, allen voran das österreichische Bankwesengesetz (BWG) sowie das Unternehmensgesetzbuch (UGB), in dem die Aufstellung eines Jahresabschlusses geregelt wird. In der RBI AG wird das Hauptbuch in SAP S4 HANA geführt. Das Kernbanksystem GEBOS erfüllt wesentliche Nebenbuchfunktionen, wie die Kredit- und Einlagenabwicklung sowie den Zahlungsverkehr. Zusätzlich zu GEBOS gibt es weitere Nebenbücher, wie insbesondere: Wall Street Systems und Murex (Treasury-Geschäfte) GEOS und GEOS Nostro (Wertpapierabwicklung und Nostro-Wertpapier-Verwaltung) Zahlungsverkehr Trade Finance (Garantien und Akkreditivgeschäfte) UBIX (börsengehandelte Wertpapier-Derivate) ARTS/SE4 (Repo- und Leihegeschäft) SAP-Nebenbücher (Debitoren/Kreditoren/Anlagebuchhaltung) FineVare (Risikovorsorgen) Cognos Controller für die Erstellung eines konsolidierten Abschlusses der RBI AG inkl. Zweigstellen Der Rechnungslegungsprozess lässt sich wie folgt darstellen: Buchhaltung Die Erfassung der Geschäftsfälle für die laufende Buchhaltung erfolgt größtenteils in den jeweilig integrierten Nebenbüchern. Die buchungsrelevanten Daten werden systemtechnisch automatisiert direkt in das Hauptbuch übernommen. Darüber hinaus werden einzelne Buchungen direkt im Hauptbuch SAP erfasst. Das Hauptbuch in SAP verfügt über eine Multi-GAAP Funktionalität, das bedeutet, es werden zwei gleichwertige parallele Hauptbücher (Ledger) in SAP geführt: eines gemäß UGB/BWG-Rechnungslegungsvorschriften sowie parallel dazu eines nach IFRS. Es gibt einen operativen Kontenplan für beide Hauptbücher (Ledger), alle Buchungen erfolgen abhängig vom jeweiligen Inhalt entweder gleichzeitig in beiden Hauptbüchern (Ledger) oder in nur einem von beiden. Durch die Parallelität der Buchungen und der Parallelexistenz beider Hauptbücher (Ledger) erübrigen sich Überleitungsbuchungen von UGB/BWG auf IFRS. Einzelabschluss RBI Zentrale nach UGB/BWG Die SAP-Rohbilanz nach UGB/BWG ergibt sich aus den, über automatisierte Schnittstellen angelieferten, Buchungsdaten der jeweiligen Subsysteme der Bankgeschäfte sowie des Weiteren aus ergänzenden ledger-spezifischen Abschlussbuchungen, welche direkt in SAP, unabhängig von den jeweiligen Subsystemen, vorgenommen werden. Die Summe all dieser Buchungen ergibt die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach UGB/BWG für die RBI Zentrale ohne Berücksichtigung der Zweigstellen. Einzelabschluss der RBI AG Abschließend wird der Abschluss der RBI AG nach UGB/BWG erstellt. Dieser umfasst die Zentrale sowie die Zweigstellen. Sowohl die Daten der Zweigstellen als auch die Abschlussdaten der Zentrale werden durch automatisierte Übertragung aus SAP oder teilweise durch Direkteingabe im Konsolidierungssystem IBM Cognos Controller verfügbar gemacht. Dort erfolgt die Datenkonsolidierung und darauf aufbauend die Erstellung des Einzelabschlusses der RBI AG. Kontrollumfeld In der Group Internal Law Database sind sämtliche gruppeninterne Anweisungen abrufbar. Bezüglich der Rechnungslegung ist vor allem das Group Accounts Manual zu erwähnen, welches insbesondere eine Beschreibung folgender Punkte beinhaltet: Buchungsregeln für allgemeine und spezielle Geschäfte Bewertungsmethoden Erforderliche (quantitative) Anhangangaben Darüber hinaus gibt es auch Richtlinien, die ausschließlich die RBI AG betreffen bzw. nur abteilungsinterne Aufgaben regeln. Für die Rechnungslegung gelten beispielsweise die Richtlinien der Corporate Directive - Accounting Guidelines, die den Anweisungsprozess für die Begleichung von Eingangsrechnungen, für Kostenrefundierungen oder die Führung von Verrechnungskonten regeln. Regelungen im Zusammenhang mit der Buchhaltung und Bilanzierung im Rahmen des Einzelabschlusses nach UGB/BWG sind im Bilanzierungshandbuch UGB/BWG festgehalten. Risikobeurteilung Die Bewertung des Risikos einer fehlerhaften Finanzberichterstattung basiert auf unterschiedlichen Kriterien unter Berücksichtigung entsprechender Eskalationsmechanismen. Bewertungen von komplexen Finanzinstrumenten können zu einem erhöhten Fehlerrisiko führen. Weiters müssen für die Erstellung des Jahresabschlusses die Aktiv- und Passivposten bewertet werden, wobei insbesondere durch die Beurteilung der Werthaltigkeit von Forderungen, Wertpapieren und Beteiligungen, welche auf Schätzungen zukünftiger Entwicklungen basieren, ein Risiko besteht. Kontrollmaßnahmen Die Kontrollmaßnahmen umfassen vielfältige Abstimmprozesse, allen voran der Abgleich zwischen dem Hauptbuch in SAP und den Nebenbüchern. Neben dem 4-Augen-Prinzip sind automationsgestützte Kontrollen sowie vom Risikogehalt abhängige Überwachungsinstrumente im Einsatz, wie beispielsweise die Ergebnisabstimmung zwischen Accounting und Balance Sheet Risk Management. Die den einzelnen Stellen zugeteilten Aufgabengebiete sind schriftlich dokumentiert und werden laufend aktualisiert. Besonderen Wert wird auf eine funktionierende Stellvertreterregelung gelegt, um die Terminerfüllungen bei Ausfall einer Person nicht zu gefährden. Bedeutsam für den Abschlussprozess sind die Kontrollen in den Kernprozessen. Dabei handelt es sich vorwiegend um bewertungsrelevante Prozesse, deren Resultate einen wesentlichen Einfluss auf den Abschluss haben (z.B. Kreditrisikovorsorgen, Derivative Produkte, Beteiligungen, Personalrückstellungen, Marktrisiko). Der Jahresabschluss samt Lagebericht wird im Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates behandelt, darüber hinaus wird er gem. § 96(4) AktG im Aufsichtsrat gebilligt und festgestellt. Er wird in der Wiener Zeitung veröffentlicht und im Firmenbuch hinterlegt. Information und Kommunikation Mit den Fachabteilungen werden laufend Informationen hinsichtlich Buchung und Bilanzierung der jeweiligen Produkte ausgetauscht. So finden mit den Bereichen Capital Markets sowie Treasury monatliche Jour-Fixe Termine statt, wo unter anderem auch die Bilanzierung komplexer Produkte abgehandelt wird. Auch in regelmäßigen Jour-Fixe Terminen im Rahmen des Produkteinführungsprozesses ist Accounting vertreten, um über rechnungswesen-spezifische Aspekte bzw. Implikationen bei Produktneueinführungen Auskunft zu geben. Durch regelmäßige abteilungsinterne Termine wird sichergestellt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter laufend über Neuerungen im Bereich der Rechnungslegung nach UGB/BWG und IFRS geschult werden. Im Zuge der Berichtserstellung erhält der Vorstand monatlich und quartalsweise Berichte, in denen das Ergebnis der RBI AG analysiert wird. Auch der Aufsichtsrat wird in seinen Sitzungsterminen tourlich über das Ergebnis informiert. Die externe Berichterstattung erfolgt im Wesentlichen nur für das Konzernergebnis der RBI AG. Der Berichtszyklus ist ein quartalsweiser: Neben dem Konzernabschluss werden auch ein Halbjahresfinanzbericht bzw. quartalsweise Zwischenberichte für den Konzern veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es laufende regulatorische Berichtspflichten an die Bankenaufsicht. Überwachung Die Finanzberichterstattung ist ein Schwerpunktthema im IKS, in dem die Rechnungslegungsprozesse einer zusätzlichen Überwachung und Kontrolle unterzogen werden und deren Ergebnisse dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vorgelegt werden. Darüber hinaus hat der Prüfungsausschuss den Rechnungslegungsprozess zu überwachen. Die Verantwortung für die unternehmensweite fortlaufende Überwachung obliegt dem Vorstand. Gemäß Zielbetriebsmodell bestehen drei Verteidigungslinien (lines of defence), um den erhöhten Anforderungen an die internen Kontrollsysteme gerecht zu werden. Die „First line of defence“ bilden dabei die Fachbereiche, in der die Abteilungsleiter für die Überwachung ihrer Geschäftsfelder zuständig sind. Hier werden gemäß den dokumentierten Prozessen in regelmäßigen Abständen Kontrollen und Plausibilisierungen vorgenommen. Die zweite Verteidigungslinie wird durch themenspezifische Spezialbereiche abgedeckt. Das sind zum Beispiel Compliance, Data Quality Governance, Operational Risk Controlling oder Security & Business Continuity Management. Sie sollen in erster Linie die Fachbereiche bei den Kontrollschritten unterstützen, die tatsächlichen Kontrollen validieren und State-of-the-art-Praktiken in die Organisation einbringen. Als dritte Verteidigungslinie ist die interne Revision in den Überwachungsprozess involviert. Die Revisionsfunktion wird dabei vom Bereich Group Internal Audit der RBI AG wahrgenommen. Für sämtliche Revisionsaktivitäten gelten die konzernweit verbindlichen revisionsspezifischen Regelwerke (Group Audit Standards), die auf den Mindeststandards für die interne Revision der Österreichischen Finanzmarktaufsicht sowie internationalen „Best Practices“ basieren. Zusätzlich gelten die internen Regelungen des Bereichs Audit (insbesondere auch die Audit Charter). Die Konzernrevision überprüft unabhängig und regelmäßig die Einhaltung der internen Vorschriften in den Konzerneinheiten der RBI. Die Leitung des Bereichs Group Internal Audit berichtet direkt an die Vorstände. Ausblick Konjunkturaussichten Nach der in vielen Ländern erwarteten leichten Rezession im Winterhalbjahr 2022/23 ist spätestens ab der Jahresmitte 2023 wieder mit einer moderaten konjunkturellen Aufwärtsbewegung zu rechnen. Industrielle Lieferengpässe haben bereits im Verlauf des Jahres 2022 deutlich abgenommen und sollten 2023 keinen nennenswerten Belastungsfaktor mehr darstellen. Verpflichtende Mengenbeschränkungen des Gasverbrauchs konnten im Winter 2022/23 vermieden werden. Zu Beginn des Winters 2023/24 dürften die Gasspeicher in geringerem Maße gefüllt sein als im Jahr zuvor. Weiterhin sollten jedoch erhöhte Preise ausreichen, um die Nachfrage in Einklang mit dem knapperen Angebot zu bringen. Die monatlichen Inflationsraten erreichten im Spätherbst bzw. Ende 2022 vielfach den Höhepunkt, dürften im Jahresdurchschnitt aber weiterhin klar über den vor der Pandemie verzeichneten Niveaus liegen. Damit befinden sich insbesondere die westeuropäischen Länder in einem Stagflationsumfeld. Ein schnelles Ende des Krieges in der Ukraine scheint aus heutiger Sicht unwahrscheinlich. Bei Ausbleiben einer weiteren substanziellen militärischen Eskalation sind jedoch keine zusätzlichen negativen Implikationen für die Konjunktur in der Eurozone sowie in den CE/SEE-Ländern zu erwarten. Auch 2023 stellen Disruptionen bei der Energieversorgung das größte konjunkturelle Risiko dar, das jedoch aufgrund des witterungsbedingt geringeren Verbrauchs im Winter 2022/23 etwas geringer geworden ist. Alles in allem dürfte das Jahr 2023 von weiterhin erhöhter geopolitischer Unsicherheit und erhöhten Energiepreisen geprägt sein. Zentraleuropa Zur Jahreswende 2022/23 erwarten wir eine technische Rezession in Zentraleuropa (CE), die die Wachstumsrate des gesamten Jahres 2023 dämpfen wird. Wie bereits 2022 dürften eine stärkere Beeinträchtigung der Konsumentennachfrage und eine erhöhte Volatilität auf den Finanzmärkten zu beobachten sein, was zusätzlich auf der Konjunktur in CE lastet. Obwohl die Inflation im ersten Quartal des Jahres 2023 ihren Höhepunkt erreichen sollte, wird das Niveau historisch gesehen hoch bleiben. Dies stellt Regierungen und Zentralbanken vor weitere Herausforderungen und wird die Verbrauchernachfrage bremsen. Der größte Hoffnungsschimmer in der CE-Region bleiben die EU-Mittel, die zusätzlich zu den Mitteln aus dem vorherigen EU-Haushalt fließen und letztlich auch für Ungarn und Polen genehmigt wurden, auch wenn ihre Auszahlung noch an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Es wird unterstellt, dass die gesamte Region 2023 mit 1,0 Prozent wachsen wird (2022: 3,9 Prozent). Südosteuropa Die technische Rezession, die für die CE-Region erwartet wird, ist im dienstleistungsorientierten Südosteuropa (SEE) weniger ausgeprägt. Negative Auswirkungen werden jedoch von der Konjunktur in der Eurozone ausgehen, was sich in einigen Ländern der Region nicht zuletzt über den Zufluss der Auslandsüberweisungen bemerkbar machen wird. Die nach wie vor hohe Inflation, auch wenn sie im Jahresschnitt niedriger ausfallen dürfte als 2022, sollte einen fortgesetzt negativen Einfluss auf die Verbrauchernachfrage ausüben. Es wird prognostiziert, dass sich das BIP-Wachstum in der Region 2023 auf 2,1 Prozent abschwächt (2022: 4,4 Prozent). Einen unterstützenden Faktor für die gesamte Region stellen Transfers im Rahmen des NGEU-Fonds dar, da die konjunkturellen Effekte auch auf Nicht-EU-Länder ausstrahlen. Die EU-Mittel können teilweise auch zur Bewältigung aktueller Herausforderungen eingesetzt werden und somit die nationale Energiesicherheit unterstützen. Der Wirtschafts- und Investitionsplan der EU für den Westbalkan sollte insbesondere die Westbalkanregion weiter unterstützen. Osteuropa Die vom Krieg gezeichnete Wirtschaft der Ukraine wird wohl auch 2023 unter kriegsbedingten Zerstörungen leiden. Angesichts einer gewissen Anpassung der Wirtschaftstätigkeit an die Kriegsbedingungen und eines drastischen Rückgangs des BIP im Jahr 2022 besteht jedoch Spielraum für eine begrenzte Erholung (plus 1,8 Prozent). Die Abwärtsrisiken überwiegen jedoch und hängen von der weiteren Entwicklung des Krieges ab. Die Aussicht auf einen länger andauernden Konflikt impliziert ein hohes Leitzinsniveau im Jahr 2023, ebenso wie eine hohe Inflationsrate. In Belarus wird 2023 kaum Spielraum für eine konjunkturelle Erholung gesehen, weshalb trotz des vorangegangenen Rückgangs lediglich eine Stagnation der Wirtschaftsleistung prognostiziert wird. Da die Wirtschaft in Russland durch weitere Sanktionen zusätzlichen Beeinträchtigungen unterliegt, wird für das gesamte Jahr 2023 ein abermaliger Rückgang der Wirtschaftsleistung (minus 4 Prozent) unterstellt, womit das russische BIP 2023 etwas deutlicher zurückgehen würde als im Jahr zuvor (minus 3,5 Prozent). Nach den Ende 2022 erfolgten Zinssenkungen wird 2023 eine moderatere weitere Lockerung der geldpolitischen Ausrichtung erwartet. Zusätzliche Sanktionen der EU (Verbot russischer Ölprodukte und neuntes Sanktionspaket), die Preisobergrenze für russisches Öl durch die EU und G7 sowie niedrigere globale Energiepreise dürften den Außenhandelssektor 2023 beeinträchtigen. Zusätzliche Risiken für das Wirtschaftswachstum ergeben sich aus der Geschwindigkeit, mit der sich das Land an diese neuen Außenhandelsbeschränkungen anpasst. Dennoch ist ein geringerer BIP-Rückgang je nach Fortgang der „Kriegswirtschaft“ auch möglich. Österreich Die österreichische Konjunktur dürfte im Winterhalbjahr 2022/23 eine moderate Rezession durchleben. Der Industriesektor und der private Konsum dürften im Winterhalbjahr auf der Konjunktur lasten. Ab der Jahresmitte sollte die österreichische Wirtschaft jedoch wieder einen konjunkturellen Aufwärtstrend verzeichnen, der aber nicht sonderlich ausgeprägt ausfallen dürfte. Während vom Industriesektor bzw. den Investitionen wieder konjunkturelle Impulse zu erwarten sind, dürfte der private Konsum auch im späteren Verlauf des Jahres 2023 vergleichsweise wenig die Konjunktur stützen. Aufgrund des konjunkturellen Gegenwinds im Winterhalbjahr 2022/23 wird nur ein marginales BIP-Wachstum von 0,5 Prozent im Gesamtjahr 2023 unterstellt. Es wird davon ausgegangen, dass der Arbeitsmarkt trotz der konjunkturellen Schwächephase bzw. Rezession im Winter weiterhin eine robuste Entwicklung zeigt. Bankensektor Österreich Die im Jahr 2022 getroffenen regulatorischen Entscheidungen hinsichtlich der Kreditvergabestandards für Hypothekarkredite an Haushalte zeigten im zweiten Halbjahr 2022 bereits Auswirkungen in Form einer Abschwächung des Kreditwachstums in diesem Segment. Rund 50 Prozent der neu vergebenen Kredite im Haushaltsbereich in den letzten fünf Jahren sind variabel verzinst und die betreffenden Haushalte sind nun mit einem deutlichen Anstieg der Zinsbelastung konfrontiert. Dementsprechend könnte sich die Aktivaqualität in den kommenden Monaten etwas eintrüben. Eine Verlangsamung des Kreditwachstums im Unternehmensbereich ist ebenso möglich, nachdem die Wachstumsraten in diesem Segment im Jahr 2022 – vor allem im kurzfristigen Bereich – deutlich angestiegen sind. Das eingetrübte gesamtwirtschaftliche Umfeld dürfte sich im kommenden Jahr auch in den Bankbilanzen widerspiegeln. Dementsprechend ist mit moderat erhöhten Risikokosten für das Jahr 2023 zu rechnen. Ebenso zählt der österreichische Bankensektor zu den Sektoren mit den ausgeprägtesten finanziellen Verflechtungen mit Russland und bezog aus der CE/SEE-Region mit seinen Tochtergesellschaften im Jahr 2022 weiterhin über 50 Prozent des Nettogewinns. Bankensektor CEE Die Rentabilität der Banken in den CE/SEE-Kernmärkten dürfte abnehmen, da der durch die erhöhten Zinssätze bedingte Anstieg der Nettozinsspannen nachlässt, während die Einlagezinsen aufholen und die Emission teurer MREL-Anleihen zunimmt. Angesichts der Rezessionsrisiken und des Drucks auf die Realeinkommen der privaten Haushalte scheint auch ein Anstieg der Ausfälle wahrscheinlich. Darüber hinaus wird sich der Bankensektor an den Kosten der Unterstützung für Kreditnehmer beteiligen (Zahlungspausen, regulatorische Zinsobergrenzen) und zur Haushaltskonsolidierung beitragen (Windfall Taxes). Die unsicheren Wirtschaftsaussichten lassen die Banken bei der Vergabe neuer Kredite vorsichtiger werden, während die Verschärfung der makroprudenziellen Maßnahmen durch die Regulierungsbehörden (zusätzliche Kapitalpuffer usw.) die Wachstumsanreize weiter verringert. Eine selektive Expansion (auch in der ESG-Dimension) ist angesichts der Unterstützung durch europäische Fonds jedoch immer noch möglich. Ausblick der RBI AG für 2023 Die Zinsannahmen 2023 basieren auf einem weiterhin leicht ansteigenden Zinsniveau in der Hauptwährung EUR. Im USD erwarten wir ebenfalls einen leichten Zinsanstieg im Jahr 2023, in den Folgejahren ein etwas niedrigere Niveaus Für 2023 wird mit einem schwachen Wirtschaftswachstum von 1 Prozent in der Eurozone und etwas stärker in Österreich mit 1,5 Prozent gerechnet. Ab 2024 wird eine leicht verbesserte Lage der Konjunktur erwartet. Darüber hinaus wird für die Jahre 2023ff ein Rückgang der Inflation nach dem Peak im Jahr 2022 prognostiziert. Im Zinsergebnis gehen wir von einer rückläufigen Entwicklung aus. 2022 waren die Margen auf Kundeneinlagen vom raschen Anstieg des EUR und USD Zinsniveaus begünstigt. Der Marktentwicklung folgend, wird für 2023 eine Anpassung der Einlagenzinsen und einer Reduktion dieses vorteilhaften Effekts erwartet. Weiters haben die höheren Risikoaufschläge der RBI AG bei Neuemissionen einen negativen Einfluss auf das Zinsergebnis. Das durchschnittliche Kundenkreditvolumen wird stabil erwartet. Im Bereich des Provisionsergebnisses ist nach den außerordentlich hohen Erträgen im russlandbezogenen Cross Border Geschäft in den Produkten Zahlungsverkehrsprovisionen und Fremdwährungskonvertierungen im Jahr 2022, für das Jahr 2023 von Rückgängen auszugehen. Abgesehen von Russland, wird für die Kernmärkte- und Produkte wird mit einer positiven Ergebnisentwicklung gerechnet. Bei den Betriebsaufwendungen wird eine inflationsbedingte Steigerung der Personalkosten angenommen. Der Anstieg der Sachaufwendungen wird mit einem Mittelwert der Inflation 2022 und der prognostizierten Inflation 2023 geplant. Aufgrund der makroökonomischen Annahmen und Prognosen der Risikomodelle, wird für 2023 eine stabile Entwicklung der Risikovorsorgen erwartet. Das Sanktions- und Compliancerisiko für Russland wird für alle Transaktionen streng überwacht und aktuell wird davon ausgegangen, dass sich das russlandbezogene Cross Border Geschäftsvolumen rückläufig entwickeln wird. Aufgrund der aktuellen Unsicherheit in Zusammenhang mit Krediten, die in Polen in Fremdwöhrung vergeben wurden, ist in Abhängigkeit der Zahl neuer Klagsfälle und des Ausgangs gerichtlicher Entscheidungen mit wesentlichen Veränderungen der dafür vorgesehenen Rückstellung zu rechnen. Erklärung des Vorstands gemäß § 82 Abs 4 Z 3 BörseG Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Wien, am 13. Februar 2023 Der Vorstand Dr. Johann Strobl Vorstandsvorsitzender mit Verantwortung für die Bereiche Active Credit Management, Chairman’s Office, Group Accounting, Group Communications, Group ESG & Sustainability Management, Group Executive Office, Group Finance Data, Analytics & Operations, Group Finance Task Force, Group Financial Reporting & Steering, Group Internal Audit, Group Investor Relations, Group Marketing, Group People & Organisational Innovation, Group Strategy, Group Subsidiaries & Equity Investments, Group Tax Management, Group Treasury, Legal Services sowie Sector Marketing Mag. Andreas Gschwenter Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Customer Data Services, Group Core IT, Group Data, Group Efficiency Management, Group IT Delivery, Group Procurement, Outsourcing & Real Estate Management, Group Security, Resilience & Portfolio Governance sowie Head Office Operations Lic. Mgr. Łukasz Januszewski Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Certificates & Equity Trading, Group Asset Management (via RCM), Group Capital Markets Corporates & Retail Sales, Group Capital Markets Trading & Institutional Sales, Group Investment Banking, Group Investor Services, Group MIB Business Management & IC Experience, Institutional Clients sowie Raiffeisen Research Mag. Peter Lennkh Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Corporate Customers, Corporate Finance, Group Corporate Business Strategy & Steering, International Leasing Steering & Product Management sowie Trade Finance & Transaction Banking Dr. Hannes Mösenbacher Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Financial Institutions, Country & Portfolio Risk Management, Group Advanced Analytics, Group Compliance, Group Corporate Credit Management, Group Regulatory Affairs & Data Governance, Group Risk Controlling, Group Special Exposures Management, International Retail Risk Management sowie Sector Risk Controlling Services Dr. Andrii Stepanenko Vorstandsmitglied mit Verantwortung für die Bereiche Payments & Daily Banking, Retail Customer Growth, Retail Products sowie Retail Strategy & Digital Transformation Bestätigungsvermerk Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Raiffeisen Bank International AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Bankwesengesetz. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben folgende besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert: 1.Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden 2.Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen 3.Angemessenheit der Vorsorgen für Fremdwährungskredite der Zweigstelle in Polen 1. Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden Sachverhalt und Problemstellung Die Forderungen an Kunden werden in der Bilanz nach Abzug der Wertberichtigungen (Einzel- und Pauschalwertberichtigungen) mit einem Betrag in Höhe von 29,9 Mrd EUR ausgewiesen. Sie betreffen im Wesentlichen Forderungen an österreichische und internationale Firmenkunden und in kleinerem Umfang Privatkundenkredite der Zweigstelle Polen. Der Vorstand beschreibt den Prozess zur Überwachung des Kreditrisikos und die Vorgehensweise für die Ermittlung der Wertberichtigungen im Kapitel „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ des Anhangs sowie im Kapitel „Kreditrisiko“ des Risikoberichts im Lagebericht. Die Berechnung der Wertberichtigung für ausgefallene Kreditforderungen (Firmenkunden) basiert auf den erwarteten zukünftigen Rückflüssen. Diese sind von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung des jeweiligen Kunden, der Bewertung von Kreditsicherheiten sowie der Schätzung der Höhe und des Zeitpunkts der daraus abgeleiteten Rückflüsse beeinflusst. Die Einzelwertberichtigungen für Privatkundenkredite der Zweigstelle Polen sowie Pauschalwertberichtigungen für Forderungen, bei denen keine Wertminderungsereignisse festgestellt wurden, basieren auf Modellen mit statistischen Annahmen wie beispielsweise ratingbasierte Ausfallswahrscheinlichkeit anhand derer der erwartete Kreditverlust geschätzt wird. Die Bank nutzt die Methoden des IFRS 9 zur Ermittlung erwarteter Kreditverluste (Kreditverlust der nächsten zwölf Monate oder – bei einer wesentlichen Erhöhung des Kreditrisikos seit Erstansatz – Kreditverlust der gesamten Restlaufzeit). Nachträgliche Modellanpassungen werden durchgeführt, wenn die verwendeten Input-Parameter, Annahmen und Modellierungen nicht alle relevanten Risikofaktoren abdecken. Beispiele sind Anpassungen für neue makroökonomische, mikroökonomische und politische Ereignisse. Die Ermittlung der Wertberichtigung für Forderungen an Kunden stellt eine Schätzung dar, in die in einem erheblichen Ausmaß Annahmen über zukünftige Entwicklungen eingehen. Die Höhe der Wertberichtigung hängt von der Auswahl der Daten, der wesentlichen Annahmen, der statistisch-mathematischen Modelle und der korrekten Durchführung der Berechnungsschritte ab. Daher haben wir die Werthaltigkeit der Kundenforderungen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt. Prüferisches Vorgehen Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Forderungen an Kunden haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt: Wir haben die Methodik zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erhoben und deren Konformität mit den unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften beurteilt. Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Überwachung der Kredite und zur Risikovorsorgebildung analysiert und kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, Kreditausfälle zu identifizieren und die Werthaltigkeit der Kundenforderungen angemessen abzubilden. Wir haben darüber hinaus die Prozessabläufe erhoben und die Schlüsselkontrollen in Hinblick auf deren Ausgestaltung und Implementierung unter Einbeziehung der relevanten IT-Systeme getestet sowie in Stichproben auf deren Effektivität überprüft. Mittels analytischer Prüfungshandlungen haben wir die Entwicklung der Forderungen hinsichtlich Qualität, Betreuungsart, Rating und Stufenzuordnung sowie die Entwicklung der Risikovorsorgen auf Kunden- und Portfolioebene im Vergleich zum Vorjahr und während des Geschäftsjahres untersucht. Auf Basis einer nach Risikogesichtspunkten ermittelten Stichprobe haben wir einzelne Kreditfälle geprüft: Bei ausgefallenen Kunden haben wir die Einschätzungen der Bank zu Höhe und Zeitpunkt der Rückflüsse unter Berücksichtigung von Sicherheiten überprüft und untersucht, ob die in der Berechnung verwendeten Annahmen angemessen und von internen oder externen Nachweisen ableitbar sind. Für nicht ausgefallene Kredite haben wir untersucht, ob Indikatoren für einen Ausfall bestehen. Zur Beurteilung der Angemessenheit der Pauschalwertberichtigung für nicht ausgefallene Kunden haben wir unter Beiziehung von Spezialisten die Plausibilität von Annahmen und die Angemessenheit der verwendeten Modelle sowie die ordnungsgemäße Anwendung der Modelle überprüft. Dabei haben wir insbesondere die Annahmen im Zusammenhang mit zukunftsgerichteten Informationen und nachträglichen Modellanpassungen untersucht. Weiters haben wir die Angemessenheit der Annahmen „Ausfallwahrscheinlichkeit“, „Verlust bei Ausfall“ und des Stufenzuordnungsmodells unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bankinternen Validierungen überprüft sowie ausgewählte Rechenschritte nachvollzogen. Weiters wurden wesentliche automatisierte Kontrollen der für die Berechnung relevanten IT-Systeme von internen IT-Spezialisten auf ihre Wirksamkeit überprüft. Abschließend wurde beurteilt, ob die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss zur Ermittlung von Wertberichtigungen von Kundenforderungen sowie die Angaben zu wesentlichen Annahmen und Schätzungsunsicherheiten zutreffend sind. 2. Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen Sachverhalt und Problemstellung Anteile an verbundenen Unternehmen stellen bei der Raiffeisen Bank International AG mit insgesamt rund 9,7 Mrd EUR einen wesentlichen Bilanzposten dar. Die Bank ist zumeist über Holdinggesellschaften insbesondere an in- und ausländischen Kreditinstituten sowie an Finanz- und Projektgesellschaften beteiligt. Der Vorstand beschreibt den Beteiligungsmanagement-Prozess und die Vorgehensweise bei der Werthaltigkeitsprüfung von Anteilen an verbundenen Unternehmen unter „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ im Anhang sowie im Abschnitt „Beteiligungsrisiko“ des Risikoberichts im Lagebericht. Die Bank überprüft, ob im Einzelfall Anhaltspunkte für eine dauernde Wertminderung vorliegen oder eine Zuschreibung bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten erforderlich ist. Für die Ermittlung des beizulegenden Wertes werden interne und externe Unternehmensbewertungen herangezogen. Die Unternehmenswertermittlungen beruhen primär auf Annahmen und Schätzungen hinsichtlich der künftigen Geschäftsentwicklung und daraus ableitbaren Rückflüssen an die Eigentümer. Diese basieren idR auf den durch die Organe des jeweiligen Unternehmens genehmigten Planzahlen. Die verwendeten Diskontierungsfaktoren werden von Finanz- und Kapitalmärkten abgeleitet. Den in diese Berechnungen einfließenden Parametern liegen Annahmen zugrunde, die mit hohen Unsicherheiten behaftet sind. Geringfügige Änderungen in diesen Annahmen können zu wesentlich abweichenden Ergebnissen führen. Aufgrund der Sensitivität des Bewertungsergebnisses und des hohen Ermessensspielraums in den Annahmen haben wir die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt. Prüferisches Vorgehen Bei der Prüfung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen haben wir folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt: Wir haben die Dokumentation der Prozesse zur Überwachung und Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen analysiert und kritisch hinterfragt, ob diese Prozesse geeignet sind, erforderliche Wertminderungen bzw Wertaufholungen zu erkennen und die Werthaltigkeit der Anteile angemessen abzubilden. Wir haben die verwendeten Bewertungsmodelle und in nach Risikogesichtspunkten ausgewählten Einzelfällen die wesentlichen Planungsannahmen und die Bewertungsparameter überprüft. Dabei wurden die verwendeten Bewertungsmodelle nachvollzogen. Die in den Modellen verwendeten Planungs- und Bewertungsparameter haben wir stichprobenmäßig anhand externer Marktdaten und historischer Daten evaluiert. Die Zinssatzparameter wurden durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten auf ihre Angemessenheit beurteilt und die im Bewertungsmodell angesetzten Zahlungsströme mit den genehmigten Planungen abgeglichen. Die rechnerische Ermittlung der Unternehmenswerte wurde in Stichproben nachvollzogen und das Ergebnis durch Nachrechnen in einem eigenen Bewertungsmodell plausibilisiert. Überdies haben wir beurteilt, ob die Angaben zur Ermittlung der Werthaltigkeit von Anteilen an verbundenen Unternehmen im Anhang zutreffend sind. 3. Angemessenheit der Vorsorgen für Fremdwährungskredite der Zweigstelle in Polen Sachverhalt und Problemstellung Die Bank hat zum 31.12.2022 Vorsorgen für Fremdwährungskredite der Zweigstelle in Polen in Höhe von 803 Mio EUR gebildet. Der Vorstand beschreibt die Rechtsrisiken, die Vorgangsweise bei der Ermittlung der Rückstellung und damit zusammenhängende Unsicherheiten im Kapitel „Rückstellungen – Prozessrisiko Fremdwährungskredite Polen“ des Anhangs. Aufgrund fehlender eindeutiger Rechtsprechung durch die zuständigen Gerichte einschließlich der Höchstgerichte und der notwendigen Annahmen über das künftige Verhalten der Kreditnehmer bzw. der ehemaligen Kreditnehmer bestehen bei der Ermittlung der Höhe der Vorsorge erhebliche Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume. Daher haben wir die Angemessenheit der Vorsorgen für Fremdwährungskredite der Zweigstelle in Polen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt. Prüferisches Vorgehen Bei der Überprüfung der Höhe der Vorsorge haben wir insbesondere folgende Prüfungshandlungen durchgeführt: Wir haben die Prozesse und Kontrollen der Bank zur Ermittlung der Vorsorge erhoben und ihre Eignung zur Sicherstellung der Ermittlung einer angemessenen Vorsorge gewürdigt. Wir haben die Methode der Bank zur Ermittlung der Vorsorge einschließlich der Herleitung der zugrundliegenden Annahmen und deren Angemessenheit plausibilisiert und kritisch hinterfragt. Wir haben die mathematische Richtigkeit der Berechnungen der Bank überprüft. Wir haben zu den anhängigen Prozessen Auskünfte der befassten Rechtsanwälte eingeholt, diese kritisch gewürdigt und die Aufstellung der Klagen in den Rechtsanwaltsbriefen mit den Daten der Bank in Stichproben abgestimmt. Wir haben die aktuelle polnische Judikatur im Hinblick auf Fremdwährungskredite durchgesehen und deren Berücksichtigung für die Berechnung der Vorsorge gewürdigt. Wir haben die Darstellung der Risiken im Anhang auf ihre Angemessenheit überprüft. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht, den Jahresabschluss, den Lagebericht und die zugehörigen Bestätigungsvermerke. Der Jahresfinanzbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt werden. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf abgeben. Bezüglich der Informationen im Lagebericht verweisen wir auf den Abschnitt „Bericht zum Lagebericht“. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses ist es unsere Verantwortung, die oben angeführten sonstigen Informationen, sobald sie vorhanden sind, zu lesen und dabei zu würdigen, ob sie wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und dem Bankwesengesetz ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der beigefügte Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. April 2021 als Abschlussprüfer für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr gewählt und am 16. August 2021 vom Aufsichtsrat mit der Durchführung der Abschlussprüfung beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 31. März 2022 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 31. März 2022 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem am 31. Dezember 2021 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer der Gesellschaft. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art 5 Abs 1 der EU-VO erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Peter Bitzyk. Wien 13. Februar 2023 Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Dr. Peter Bitzyk Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. Raiffeisen Bank International | Jahresfinanzbericht 2022
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