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Vonovia SE

AGM Information May 30, 2018

477_cgr_2018-05-30_c758a636-c6a0-4f2e-a1d2-93abb4ddda3b.pdf

AGM Information

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Entsprechenserklärung

des Vorstands und des Aufsichtsrats

der Vonovia SE

zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Vonovia SE erklären,

dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 (DCGK) seit der letzten Entsprechenserklärung im Februar 2018 mit der untenstehenden Ausnahme entsprochen wird:

Gemäß Ziffer 7.1.2 Satz 3, 2. Halbsatz DCGK sollen Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein.

Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Zwischenberichte für das zweite und dritte Quartal des laufenden Geschäftsjahres 2018 aufgrund des in Folge des Mehrheitserwerbs der BUWOG AG erwarteten erhöhten Zeitaufwands bei der erforderlichen Konsolidierung nicht innerhalb des empfohlenen Zeitraums veröffentlicht werden können. Es ist beabsichtigt, ab dem vierten Quartal 2018 der Ziffer 7.1.2 Satz 3, 2. Halbsatz DCGK wieder zu entsprechen.

Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung hat die Vonovia SE sämtlichen Empfehlungen des DCKG mit folgender Ausnahme entsprochen

Ziffer 5.3.2 Absatz 3 Satz 3 DCGK (Aufsichtsratsvorsitzender soll nicht Vorsitzender des Prüfungsausschusses sein): Der Empfehlung wird mit der Konstituierung des neuen Aufsichtsrats nach der in der Hauptversammlung am 09. Mai 2018 erfolgten Neuwahl aller Aufsichtsratsmitglieder und personenverschiedenen Besetzung von Aufsichtsrats- und Prüfungsausschussvorsitz wieder entsprochen.

Bochum, im Mai 2018

Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat

Rolf Buch Jürgen Fitschen

Vorsitzender des Vorstands Vorsitzender des Aufsichtsrats

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