Annual Report • May 31, 2018
Annual Report
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Geschäftsbericht 2017
| INHALTSVERZEICHNIS 2 | ||
|---|---|---|
| 1. | KENNZAHLEN IM ÜBERBLICK 3 | |
| 2. | VORWORT 4 | |
| 3. | BERICHT DES AUFSICHTSRATS 5 | |
| 4. | DAS UNTERNEHMEN IN ZAHLEN 8 | |
| 4.1 KONZERN-LAGEBERICHT DER TRAVEL24.COM AG 8 | ||
| 4.2 KONZERN-JAHRESABSCHLUSS 2018 53 | ||
| 4.3 VERSICHERUNG DES GESETZLICHEN VERTRETERS 151 | ||
| 4.4 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS 152 |
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| 5. | WICHTIGE UNTERNEHMENSMELDUNGEN SEIT 2017 162 | |
| 6. | UNTERNEHMENSKALENDER 2018 163 | |
| 7. | IMPRESSUM 164 |
| 1. Kennzahlen im Überblick |
||||
|---|---|---|---|---|
| Verän | ||||
| Geschäftsjahr | 2017 | 2016 | derung | |
| Kennzahlen des Konzerns | ||||
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | TEUR | -2.132 | -166 | -1.966 |
| Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit | TEUR | -774 | -2.633 | +1.859 |
| Ergebnis je Aktie (un- und verwässert) | EUR | -0,80 | 0,33 | -1,1 |
| Eigenkapital (per 31.12.) | TEUR | 2.033 | 3.346 | -1.313 |
| Eigenkapitalquote (per 31.12.) | % | 21,6 | 12,4 | +9,2 |
| Liquide Mittel (per 31.12.) | TEUR | 701 | 3.404 | -2.703 |
| Kennzahlen des Segmentes Internet | ||||
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | TEUR | -160 | 82 | -242 |
| Umsatzerlöse | TEUR | 3.349 | 7.907 | -4.558 |
| Aufwand für bezogene Leistungen (bezogen auf den Umsatz) | % | 59,3 | 69,7 | -10,4 |
| Besuche der Internetseiten der Gruppe (visits) | Mio. | 9 | 40 | -31 |
| getätigte Buchungen | tausend | 29 | 67 | -38 |
| Kennzahlen des Segmentes Hotellerie | ||||
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | TEUR | -1.972 | -247 | -1.725 |
| TEUR | 7.792 | -131 | +7.923 | |
| Investitionen | -12.175 |
Sehr geehrte Aktionäre,
im Geschäftsjahr 2017 konnten wir mit dem Travel24-Konzern einerseits wichtige Meilensteine erfolgreich meistern. Andererseits müssen wir uns neuen, sehr herausfordernden Hürden stellen.
Im April 2017 konnten mit der Leipziger VICUS-Gruppe und weiteren Gesellschaften schließlich Investoren für das erste Travel24-Hotel in Leipzig gefunden und eine Sale-and-Lease-Back-Transaktion unserer Leipziger Grundstücksgesellschaft eingeleitet werden. Die daraus erzielten Liquiditätszuflüsse sicherten die vollständige und fristgerechte Begleichung unserer Unternehmensanleihe im September 2017.
Zudem konnten die Bauaktivitäten am Travel24 Hotel Leipzig City im dritten Quartal weitestgehend abgeschlossen werden. Unser erstes Travel24 Hotel öffnete am 11. August 2017 seine Türen. In den ersten Monaten verlief das operative Geschäft sehr erfolgreich, was uns positiv in die Zukunft blicken lässt. Die Entwicklung hinsichtlich Buchungen, Auslastung, RevPAR und GOP stellt sich bisher sehr erfreulich dar und bestätigt uns im eingeschlagenen Konzept. Daher stellt der forcierte Aufbau der geplanten Hotelkette ab 2018 einen Schwerpunkt der zukünftigen Entwicklung dar.
In unserem Geschäftsbereich der Vermittlung von Reiseleistungen verlief das Geschäftsjahr 2017 hingegen nicht wie erhofft, sodass wir unsere Prognosen nicht erreichen konnten und wir weitere signifikante Einbußen bei Buchungen, Umsatz und operativem Ergebnis insgesamt hinnehmen mussten. Nach der umfassenden Übernahme der Fulfilmenttätigkeit von der insolventen Unister-Gruppe durch die INVIA-Gruppe konnten wir erhoffte Verbesserungen nicht erzielen und der Aufbau eigenständiger und teilweise eigener Strukturen stellt sich zeitintensiver dar als zunächst erwartet. Die Stabilisierung und erneute Erholung des Geschäftsbereichs ist ein wichtiger Schwerpunkt für die Zukunft.
Zum Ende des Geschäftsjahres erreichte uns zudem mit dem Urteil des Landgerichts Leipzig im Unister-Prozess. Travel24 wurde als Nebenbeteiligte aufgrund von Verfehlungen des ehemaligen Unister-Managements für Travel24 überraschend zu Wertersatz in Höhe von 1,7 Mio. Euro verurteilt. Gegen das Urteil hat Travel24 am 4. Mai 2018 Revision beim BGH eingelegt.
Mit Blick auf die 2017 und auch in den Vorjahren genommenen Hürden setzen wir uns weiterhin dafür ein, diese herausfordernden Aufgaben zu bewältigen und die Geschäftsbereiche Reisevermittlung und Hotellerie erfolgreich zu gestalten.
Ihr
Armin Schauer Vorstand Travel24.com AG
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Der Aufsichtsrat befasste sich eingehend mit der wirtschaftlichen Lage.
Entsprechend der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat haben alle vorgeschriebenen Sitzungen – wie nachfolgend beschrieben – stattgefunden.
Der Aufsichtsrat hat sich mit dem Vorstand über die Geschäftsentwicklung und die weitere strategische Ausrichtung der Gesellschaft ausgetauscht. Er hat den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft regelmäßig beraten und den Vorstand laufend überwacht. Der Aufsichtsrat war in Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden.
Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen sind und über die die Hauptversammlung zu informieren ist, traten nicht auf.
lm Geschäftsjahr 2017 fand turnusgemäß je Quartal mindestens eine gemeinsame Aufsichtsratssitzung statt. Die Aufsichtsratssitzungen wurden teilweise in Form einer Telefonkonferenz abgehalten. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen an den Sitzungen im Geschäftsjahr 2017 teil. Ausschüsse wurden durch den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2017 u.a. bezogen auf den Jahresabschluss 2016 gebildet.
Schwerpunkte der Aufsichtsratstätigkeit ergaben sich insbesondere im Zusammenhang mit der fortgesetzten Begleitung des Investorenprozesses und der erfolgten Veräußerung der Tochtergesellschaft Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG im Rahmen einer Sale-and-Lease-Back-Transaktion sowie der Begleitung und Überwachung aller Schritte im Zusammenhang mit dem sog. "Anfechtungsvergleich" zwischen Travel24 und dem Insolvenzverwalter diverser Unister-Gesellschaften.
lm Geschäftsjahr 2017 gab es eine personelle Veränderung im Aufsichtsrat.
Mit den Neuwahlen des Aussichtsrates zur ordentlichen Hauptversammlung am 28. September 2017 wurde Herr Michael Klemmer, Vorstandsvorsitzender der VICUS GROUP AG und Geschäftsführer diverser Objektgesellschaften der VICUS-Gruppe zum neuen Mitglied im Aufsichtsrat gewählt. Damit löst er Herrn Christian Schilling ab, der seit der gerichtlichen Bestellung vom 28. Januar 2016 Mitglied des Aufsichtsrates war. In den Wahlen wurden zudem die Herren Markus Hennig und Dr. Konrad Bösl als Mitglieder des Aufsichtsrates bestätigt.
Vorstand und Aufsichtsrat richten sich stetig nach dem Corporate-Governance-Standard und überwachen dessen Einhaltung andauernd. Als Grundlage gilt die Empfehlung der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat haben ihre Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben.
Der Aufsichtsrat der Travel24.com AG stimmte dem Angebot der Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft ("Mazars"), Leipzig, mit Aufsichtsratsbeschluss vom 21.02.2018 zur Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Travel24.com AG zu. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 28. September 2017 wurde Mazars, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Travel24.com AG bestellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 wurde durch Mazars planmäßig begonnen.
Der vom Vorstand nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellte Jahresabschluss sowie der Lagebericht und der nach den Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss 2017 sowie der Konzern-Lagebericht wurden unter Einbeziehung der Buchführung von Mazars, Leipzig, geprüft. Zusätzlich hat Mazars den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) geprüft. Der Jahres- und Konzernabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit einem Hinweis zu Wesentlichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit versehen. Der Abhängigkeitsbericht wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Dieser lautet wie folgt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind."
Im Anschluss erhielt der Aufsichtsrat die Prüfungsunterlagen zur Begutachtung und Prüfung. Der Aufsichtsrat hat sich seinerseits mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht der Travel24.com AG (einschließlich der Ausübung von Bewertungswahlrechten), dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht sowie dem Abhängigkeitsbericht unter Berücksichtigung des Prüfungsberichtes des Abschlussprüfers intensiv auseinandergesetzt und kritisch geprüft. Den Lagebericht hat der Aufsichtsrat insbesondere hinsichtlich seiner realistischen Darstellung der Lage und der Perspektive der Gesellschaft begutachtet. Der Aufsichtsrat teilt die Einschätzungen des Vorstands. In der Aufsichtsratssitzung am 30. Mai 2018 wurden die Prüfungsunterlagen mit dem Vorstand ausführlich besprochen und im Aufsichtsrat am 30. Mai 2018 vorbereitend zur Beschlussfassung beraten. Zu diesen Beratungen wurde der Abschlussprüfer jeweils hinzugezogen, um über wesentliche Ergebnisse Auskünfte zu erteilen. Der Aufsichtsrat stellte abschließend fest, dass die Prüfungsunterlagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Berichte des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit Aufsichtsratsbeschluss vom 31. Mai 2018 wurden der Jahresabschluss und der Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 2017 der Travel24.com AG gemäß § 172 AktG festgestellt.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeitern für die hohe Einsatzbereitschaft und die im abgelaufenen Jahr erbrachten Leistungen.
Leipzig, 31. Mai 2018
Mit freundlichen Grüßen
Markus Hennig Vorsitzender des Aufsichtsrates
Das Geschäftsmodell der Travel24.com AG (im Folgenden "Travel24" genannt) unterteilt sich in zwei Segmente, Internet und Hotellerie. Im Geschäftsjahr 2017 konnte das erste Travel24 Hotel erfolgreich eröffnet werden und ergänzt unser Geschäft im Segment Internet.
Innerhalb des Segmentes Internet werden Leistungen der Reisevermittlung angeboten. Dies umfasst die Vermittlung von Pauschal- und Lastminute-Reisen, Hotel- und Flugangeboten sowie diverse Reisenebenleistungen. Die Travel24 ist in diesem Segment durch die Präsenz von Websites im deutschsprachigen Raum tätig.
Das Angebotsportfolio der Region Deutschland-Österreich-Schweiz (DACH) umfasst weiterhin den Großteil der deutschen Reiseveranstalter. Im Bereich der Flugvermittlung konnte die Travel24 über den neuen Fulfilmentpartner Invia Flights Germany GmbH (kurz: Invia Flights) auf mehr als 550 Linien-, Charterund Billigfluganbieter zurückgreifen. In den Bereichen der Hotel- und Pauschalreisevermittlung konnte die Gesellschaft aus einem Portfolio von über 200.000 Hotels und mehr als 50 Veranstaltern schöpfen. Zahlreiche Zusatzprodukte wie Mietwagen, Kreuzfahrten, Ferienwohnungen und Versicherungen runden das Angebot ab. Travel24 ermöglicht die Buchung sämtlicher Reiseleistungen nach wie vor online über ihre Internetportale sowie über verschiedene Buchungshotlines. Seit Mitte November 2017 bietet Travel24 auch eine mobil optimierte Buchungsstrecke für Buchungen und Angebotsvergleiche auf mobilen Endgeräten an. Neben der Anhebung des travel24.com Reiseportals auf die aktuelle Buchungsstrecke des Fulfilmentparterns Invia Travel, wird der Relaunch der kompletten Travel24 Reiseportale im Mai 2018 und die damit verbundene Buchungsstrecke in neuem zeitgemäßen Look & Feel – nach dem Vorsatz "mobile first" – erscheinen lassen. Die Flugportale werden auch in Zukunft durch unseren Fulfilmentpartner Invia Flights betreut.
Um den Betrieb der Webseiten und deren Weiterentwicklung zu sichern, bediente sich die Travel24 im Jahr 2017 einem neuen Fulfilmentpartner. Nach der Insolvenz des langjährigen Fulfilmentpartners Unister Travel Betriebsgesellschaft mbH i.I. (kurz: Unister Travel) wurde das gesamte Reisegeschäft von Unister am 1. April 2017 im Zuge eines Asset Deals an die tschechische Rockaway-Gruppe verkauft und in den Gesellschaften Invia Flights Germany GmbH, Leipzig, (kurz: Invia Flights) und Invia Travel Germany GmbH, Leipzig, (kurz: Invia Travel) fortgeführt. Zum 1. April 2017 sind die Vertragsbeziehungen der Fulfilmentverträge von den vorgenannten Gesellschaften der Rockaway-Gruppe übernommen worden, die
die Leistungen nahtlos und unverändert fortführten. Damit bediente sich die Travel24 2017 weiterhin zweier Fulfilmentpartner, die die wesentlichen Leistungen aus einer Hand erbringen und auf das strategische und operative Know-How der ehemaligen Unister Travel zurückgreifen können. Der Vertrag wurde in Folge der Bestrebungen eines Relaunches zum 30. November 2017 durch die Travel24 gekündigt und durch eine Neuaufsetzung bis zum 31. Mai 2018 verlängert. Somit ist die Betreuung der Webseiten und die Vermittlung der Reise- und Flugleistungen bis zum Relaunch des Hauptportals travel24.com durch die Travel24 gesichert. Im Rahmen dieses Fulfilments erbrachten Invia Flights und Invia Travel diverse Dienstleistungen für die Travel24, vor allem im Bereich Marketing und Kundenservice. Diese Leistungen erstreckten sich über alle Bereiche der Reisevermittlung (Flug, Pauschal- und Lastminute, Hotel).
Insgesamt ist das Segment Internet den Einflussfaktoren des hart umkämpften Online-Reise-markts ausgesetzt. Die bestimmenden Faktoren sind vor allem die technische Konkurrenz-fähigkeit des eigenen Produktangebots (insbesondere Internet Booking Engine), leistungsfähige Anwendungen für eine dynamische Preissetzung, aussagekräftige Produktbewertungen sowie insbesondere effektives und effizientes Marketing.
Das Segment Hotellerie konnte im Jahr 2017 die Eröffnung des ersten Travel24 Hotels feiern. Am 11. August 2017 wurden die ersten Gäste im Travel24 Hotel Leipzig City empfangen. Travel24 hatte am 3. April 2017 die Veräußerung ihrer Tochtergesellschaft Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG an die VICUS GROUP AG mit Sitz in Leipzig bzw. an eine weitere Gesellschaft eingeleitet. Mit dem 1. Oktober 2017 ist die Veräußerung offiziell mit der Übergabe abgeschlossen. Somit ist die noch in 2016 vollkonsolidierte Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG und Eigentümerin des Grundstückes Tröndlinring 9 in Leipzig, auf dem das Travel24 Hotel Leipzig City errichtet wurde, kein Teil des Travel24 Konzerns mehr. Die Veräußerung erfolgte im Wege eines Share Deals, bei dem die Travel24 Hotel Grundbesitz Holding GmbH, eine mittelbare 100%-ige Tochtergesellschaft der Travel24, die von ihr gehaltenen Kommanditanteile an eine Beteiligungsgesellschaft der VICUS GROUP AG, Leipzig und an die GSC Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH, Leipzig veräußert hat.
Gleichzeitig wurde ein langfristiger Mietvertrag zwischen der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG und der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH, an der die Travel24 mittelbar über einen Treuhänder zu 49% beteiligt ist und die aufgrund einer faktischen Beherrschung vollkonsolidiert wird, geschlossen. Die Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH betreibt das erste Travel24 Hotel seit der Eröffnung im August 2017.
Für die nächsten Jahre sind weitere Eröffnungen von Travel24 Hotels geplant. Damit möchte die Travel24 sein Geschäftsmodell durch diesen Bereich zukünftig um markengebundene Hotels im Segment der Lifestyle-Hotels (Budget- bzw. Midscale-Design 2-Sterne Plus bzw. 3-Sterne) und ggf. höheren Hotelkategorien vergrößern. Perspektivisch ist aber weiterhin vorgesehen, eine Gruppe von 10 Hotels
(langfristig 25 Hotels) innerhalb Deutschlands und eventuell weiteren europäischen Ländern zu entwickeln und damit einen deutlichen Ausbau des Geschäftsmodells zu erreichen.
Die zukünftige Geschäftstätigkeit im Segment Hotellerie besteht im Betrieb von Hotels. Hotelimmobilien werden zu diesem Zweck gemietet, gepachtet oder erworben. Der Erwerb des Eigentums an Hotelimmobilien ist somit im Vergleich zum Vorjahr eine weitere Option für Travel24. Der Erwerb des Eigentums an oder der Bau von Hotelimmobilien sind jedoch weiterhin nicht Gegenstand der derzeitigen Businessplanung.
Travel24 hat im Geschäftsjahr 2017 den Aufbau einer eigenständigen und teilweise eigenen Struktur im Segment Internet fortgeführt. In den Tätigkeitsbereichen Portal- und Marketingmanagement, insb. Search Engine Marketing (SEM), hat die Travel24 ein eigenes Team aufgebaut. Hinsichtlich wesentlicher Marketingkanäle wurden unmittelbare Vertragsbeziehungen geschlossen. Im Mai 2018 konnte die Travel24 die Zusammenarbeit mit neuen Fulfilmentpartnern und den Relaunch der Portale beginnen. Der Abschluss eigenständiger Vertragsbeziehungen mit Veranstaltern und anderen Leistungsträgern wurden bereits im laufenden Geschäftsjahr begonnen. Die eingeleitete strategische Neuausrichtung soll im wirtschaftlich erforderlichen und sinnvollen Rahmen fortgesetzt werden.
Ziel ist es, die operative Geschäftstätigkeit im Segment Internet zu stabilisieren und mittelfristig wieder Umsatzwachswachstum zu erzielen. Der Bereich Online-Reisevermittlung soll damit einerseits zum operativen Ergebnis des Konzerns beitragen und andererseits die Geschäftstätigkeit des Segments Hotellerie durch eine positive Markenverbindung unterstützen.
Strategisch fokussiert sich Travel24 nach wie vor auf eine Verbesserung des Internetauftritts und eine laufende Überwachung der Entwicklung des operativen Ergebnisses (EBIT). Wesentliche Einflussfaktoren der operativen Geschäftstätigkeit sind effiziente Marketingmaßnahmen und IT-Strukturen sowie dem Umsatzvolumen angemessen strukturierte Servicecenter. Mit Blick auf die geografischen Märkte fokussiert sich die Travel24 mittelfristig im Vertrieb weiterhin auf den DACH-Bereich. Ein Auf- oder Ausbau des Vertriebs im internationalen Bereich über Österreich und Schweiz hinaus ist derzeit nicht geplant.
Im Segment Hotellerie halten wir an der kommunizierten Strategie und den geplanten Zielen fest. Für die nächsten Jahre ist das Ziel weiterhin der Aufbau und Betrieb einer markengebundenen Kette von Lifestyle-Hotels. Dabei erwägen wir, bereits bestehende Hotels aus ggf. höheren Hotelkategorien zu betreiben und in adäquater Weise in unser Konzept zu integrieren, um die Expansion der Hotelkette zu forcieren. Nach erfolgreicher Fertigstellung und Inbetriebnahme des ersten Hotels in Leipzig im August 2017 strebt die
Travel24 an, mittel- bis langfristig weitere Objekte für den Hotelbetrieb zu mieten, zu pachten oder im Ausnahmefall zu erwerben.
Innerhalb der Travel24 sind Schlüsselpositionen mit Mitarbeitern besetzt, die langjährige Führungserfahrung in der Hotellerie besitzen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Planung von Produktangebot, Betriebsprozessen, Markenauftritt und Design sowie Vermarktungsstrategie mit dem notwendigen Sachverstand erfolgt.
Wir verfolgen weiterhin die Strategie mit der Eröffnung weiterer Hotels eine Diversifikation unseres Geschäftsmodells und damit eine Stärkung der Umsatz- und Ertragsbasis zu erreichen, da das weiterhin wachsende, zukunftsträchtige und margenstarke Segment der Hotellerie eine ideale Ergänzung zum hart umkämpften Markt der Online-Reisevermittlung bietet.
Das Management der Travel24 nutzt kontinuierlich eine Reihe von Kennzahlen, um den Erfolg im Konzern zu steuern. Dabei wird eine segmentspezifische Steuerung angestrebt.
Die im Segment Internet zur Steuerung herangezogenen Kennzahlen stellen sich wie folgt dar:
| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Provisionsumsatz (TEUR) | 3.349 | 7.907 |
| Aufwand für bezogene Leistungen (TEUR) | 1.984 | 5.510 |
| Aufwand für bezogene Leistungen (% Umsatz) |
59 | 70 |
| EBIT* (TEUR) | -160 | 82 |
* Ergebnis von Ertragsteuern und Zinsen
Der Aufwand für bezogene Leistungen umfasst den Marketingaufwand und die sonstigen umsatzbezogenen Aufwendungen.
Im Segment Hotellerie wurden im Berichtsjahr erstmalig Umsätze generiert.
Die zur Steuerung des Geschäfts herangezogenen Kennzahlen werden tabellarisch dargestellt:
| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Logisumsatz (TEUR) | 1.074 | 0 |
| RevPAR* (EUR) | 49,92 | n/a |
| GOP** (% Umsatz) | 37 | n/a |
* Revenue per available room (Erlös pro verfügbarer Zimmerkapazität)
** Gross Operating Profit (Bruttobetriebsergebnis)
Ein Vergleich der Kennzahlen zum Vorjahr ist nicht möglich, da in 2017 die ersten Umsätze aus Logis generiert wurden. Die Umsätze aus dem Geschäftsjahr 2016 resultieren aus Umsätzen aus Vermietung von Werbeflächen (TEUR 38).
Mit RevPAR ist der durchschnittliche Logisumsatz pro verfügbarer Zimmerkapazität definiert. Der GOP als Bruttobetriebsergebnis bezieht sich zu Vergleichszwecken lediglich auf Umsätze und Aufwendungen, die im direkten Zusammenhang mit dem Hotelbetrieb stehen.
Zusätzlich werden mindestens wöchentlich die generierten Buchungen und damit verbundenen zukünftigen Erlöse vom Management mit dem Budget verglichen, um Abweichungen frühzeitig erkennen zu können.
Die Travel24 konnte im Geschäftsjahr 2017 im Segment Internet einen Umsatz in Höhe von TEUR 3.349 verzeichnen. Der erzielte Umsatz liegt TEUR 1.199 unter dem geplanten Umsatz in Höhe von TEUR 4.548. Den geplanten Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von TEUR 3.195 stehen Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.984 gegenüber. Dies bedeutet einen Rückgang der Aufwendungen für bezogene Leistungen, der deutlich unter den prognostizieren Aufwendungen für bezogene Leistungen für das Geschäftsjahr liegt. Beeinflusst wurde das EBIT wesentlich durch Aufwendungen für Wertberichtigungen von Forderungen sowie Erträgen aus Auflösungen von Wertberichtigungen und Aufwendungen aus einer Rückstellung aus der Aufrechnungs- und Anfechtungsvereinbarung mit dem Insolvenzverwalter der Unister-Gesellschaften (TEUR 749). Unserem geplanten EBIT für das Geschäftsjahr 2017 im Segment Internet zwischen TEUR -350 und TEUR -450 steht ein EBIT in Höhe von TEUR -160 gegenüber.
Der im Plan liegenden Rohmarge (Umsatz abzüglich Aufwendungen für bezogene Leistungen) stehen einerseits höhere sonstige betriebliche Erträge und andererseits niedrigere Aufwendungen als erwartet gegenüber. Letztere resultieren aus der umsatzanteiligen Aufteilung der Personalkosten und operativen Kosten auf die Segmente Internet und Hotellerie. Dabei werden Personalkosten und Aufwendungen, die keinem Segment eindeutig zugerechnet werden können nach Umsatzanteilen verteilt. Dies bewirkt eine Entlastung des Segments Internet, nach der Aufnahme des Geschäftsbetriebs im Segment Hotellerie, im Vergleich zu den Vorjahren.
Im Segment Hotellerie wurden in 2017 erstmalig Umsatzerlöse erzielt. Geplanten Umsätze in Höhe von TEUR 1.523 stehen realisierten Umsätzen von TEUR 1.074 gegenüber. Bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen lagen wir mit TEUR 228 unterhalb unseres geplanten Budgets von TEUR 319. Die Unterschreitung des Plan-Budgets ist vor allem auf die Verschiebung des Eröffnungstermins zurückzuführen. Ursprünglich wurde damit gerechnet das Hotel in Leipzig zu Beginn des zweiten Halbjahres zu eröffnen.
Im Segment Hotellerie haben wir im letzten Jahresabschluss ein ausstehendes Investitionsvolumen (ohne Fremdkapitalzinsen) von TEUR 4.300 bis TEUR 4.500 für das Hotelobjekt in Leipzig bis zur Fertigstellung prognostiziert. Aufgrund der Bauzeitverlängerung sowie Nachträgen aufgrund von Verlängerungen und Massemehrungen kam es zu weiteren Kostensteigerungen gegenüber dem zuletzt geplanten Investitionsvolumen von ca. TEUR 479 (2,8% der Gesamtinvestitionskosten). Die Bauphase konnte offiziell Ende September abgeschlossen werden. Allerdings haben noch nicht alle Gewerke ihre Schlussrechnung gestellt. Kosten im Rahmen der Herstellungskostengarantie auf Basis HGB muss auch nach Veräußerung der Immobilie die Travel24 tragen.
Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 2,2% gewachsen (2016: 1,9%; BMWi, Ausgewählte Daten zur wirtschaftlichen Lage, Januar 2018). Für das vierte Quartal rechnet das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) mit einem gegenüber dem Vorquartal um 0,6% gestiegenen Bruttoinlandsprodukt. Dabei profitiere die deutsche Wirtschaft von einem kräftigen weltweiten Aufschwung. Auch die Beschäftigungserwartungen seien überwiegend positiv. Die konjunkturellen Zuwächse dürften aber künftig nicht so hoch ausfallen wie derzeit (Quelle: DIW-Konjunkturbarometer vom 31. Januar 2018). Im Euroraum rechnet der Internationale Währungsfonds (IWF) für das Gesamtjahr 2017 mit einem realen Plus von 2,4% (2016: 1,7%). Diese Zunahme trägt in starken Maße zum globalen Wachstum bei. Dazu trug weiterhin der konjunkturelle Aufschwung in Asien und den USA bei. Für 2018 und 2019 wird derzeit ein fortgesetztes globales Wachstum prognostiziert. Der IWF rechnet für das Jahr 2017 mit einem realen Wachstum von 3,7% (2016: 3,1%) (IWF, Regional Economic Outlook: Europe Hitting ist Stride, November 2017 sowie World Economic Outlook, January 2018).
Die Lage am deutschen Arbeitsmarkt ist gemäß Monatsbericht Februar 2018 der Deutschen Bundesbank hervorragend; die Erwerbstätigkeit stieg kräftig an. Die Angaben der Deutschen Bundesbank gemäß Monatsbericht Februar 2018 für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Dezember 2017 weisen gegenüber dem Vorjahresmonat einen Zuwachs um 641.000 Personen (1,5%) aus.
Gemäß Erhebungen des DRV Deutschen Reiseverbandes lagen die Ausgaben der Deutschen für Auslandsreisen im Jahr 2017 mit Mrd. 73,6 EUR auf Vorjahresniveau (Mrd. 73,3 EUR). Die durchschnittliche Dauer einer Urlaubsreise (13,1 Tage) hat sich gegenüber dem Jahr 2016 (13,2 Tage) nicht wesentlich verändert (Quelle: DRV Deutscher ReiseVerband,e.V. Der deutsche Reisemarkt 2017).
In Österreich wuchs das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Berichtsjahr 2017 lt. Wirtschaftskammer Österreich WKO um 2,9% (2016: 1,5%) im Vergleich zum Vorjahr. Nachdem die privaten Konsumausgaben im Vorjahr gegenüber dem Jahr 2015 um 1,5% anstiegen, war in 2017 ein Anstieg um 1,4% zu verzeichnen. (Quelle: STATISTIK AUSTRIA, WIFO).
In der Schweiz stieg das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Berichtsjahr 2017 lt. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO um 1,0% (2016: 1,3%) im Vergleich zum Vorjahr. Die privaten Konsumausgaben sind um 1,4% (2016: 1,3%) angestiegen (Quelle: SECO, Quartalsdaten 2017 und BIP Quartalsschätzungen des vierten Quartals 2017). Die Anzahl der Reisen mit Übernachtungen ist im Berichtsjahr 2017 um 5,2% gegenüber dem Vorjahr kräftig gestiegen. Die Inlandsnachfrage zog dabei ebenfalls kräftig an und erreichte einen bisherigen Höchststand. In Anbetracht der stabil guten Inlandsnachfrage sind die Aussichten für den Tourismus gem. der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich in den kommenden zwei Jahren positiv. (Quellen: Bundesamt für Statistik BFS, Touristische Beherbergung 2017, Februar 2017 sowie ETH Zürich, Prognosen für den Schweizer Tourismus, Mai 2017).
Der Online-Reisevertrieb wird neben der gesamtwirtschaftlichen Lage auch durch spezifische Gegebenheiten der Tourismusbranche beeinflusst. Dabei wirken vor allem saisonale Schwankungen in der Nachfrage sowie Verschiebungen in den Präferenzen für bestimmte Destinationen bei Kunden.
Die Urlaubsreiseintensität der deutschsprachigen Bevölkerung liegt weiterhin auf einem stabil hohen Niveau von etwa 77% der Bevölkerung mit einer Urlaubsreise ab fünf Tagen. Die Anzahl und der Umsatz der Urlaubsreisen ab fünf Tagen ist von 2016 auf 2017 leicht angestiegen, während sich die durchschnittliche Urlaubsreisedauer hier leicht verringert hat. Die Anzahl der Kurzurlaubsreisen ist ebenfalls leicht gestiegen, ebenso der Umsatz. Der Gesamtmarkt vorab gebuchter Urlaubsreisen ist von 2016 auf 2017 um 4,0 Millionen Reisen auf 123,6 Millionen Reisen gestiegen. 56,4% aller vorab gebuchter Reisen wurden ausschließlich und weitere 4,7% unter anderem über digitale Kanäle generiert. Die Reisebuchungen unter Verwendung digitaler Kanäle nahmen um 2,0 Millionen Reisen zu und der Umsatz stieg hierbei um EUR 3,8 Mrd. auf EUR 41,4 Mrd. (Quelle: VIR, Daten & Fakten zum Online-Reisemarkt 2018, März 2018).
Die touristischen Märkte in anderen europäischen Ländern halten wir nach wie vor für weniger günstig und entsprechend nehmen sie in der Strategie für das Segment Internet eine nachgelagerte Position ein. Im
Geschäftsjahr 2017 fanden daher keine Aktivitäten statt. Wir werden auch künftig die Perspektiven dieser Auslandsmärkte überprüfen und bewerten.
Gemäß IHA-Hotelkonjunkturbarometer Sommer 2017 setzte das deutsche Beherbergungsgewerbe in den ersten Monaten des Jahres 2017 seine positive Entwicklung fort, wobei sich die Wachstumsraten im Vergleich zu den Vorjahren leicht verringerten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes seien in den ersten fünf Monaten des Jahres 2017 im deutschen Beherbergungsgewerbe (inkl. Camping) 159,3 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste erfasst, was einem Plus von 1,3% gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Bei den hotelspezifischen Kennziffern wie Zimmerauslastung, Zimmerpreis und Zimmerertrag konnten über alle Segmente hinweg Zuwächse erreicht werden. Danach erzielten die Hotels in Deutschland von Januar bis Juni 2017 eine durchschnittliche Zimmerauslastung von 70,4% (+1,2%) und steigerte ihren Zimmerertrag (RevPAR) um 1,7% auf EUR 64 gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Der durchschnittliche Netto-Zimmerpreis (ohne Mehrwertsteuer und ohne Frühstück) stieg auf EUR 91 (+0,6%).
Europaweit wurde ein Anstieg der Zimmerauslastung von 3,4% auf 69,7% gemessen. Der Netto-Zimmerpreis stieg im europäischen Durchschnitt um 2,0% auf einen Wert von EUR 92, so dass die deutschen Hotelpreise nur minimal unter dem europäischen Durchschnitt liegen. In Bezug auf den Zimmerertrag (RevPAR) lag die deutsche Hotellerie mit einem Zuwachs von 1,7% in der ersten Jahreshälfte 2017 unter der Steigerung im europäische Durchschnitt (+5,4%).
Laut Angaben des Statistischen Bundesamts nahmen die Übernachtungen in Hotels, Hotels garnis, Gasthöfen und Pensionen von Januar bis Dezember 2017 um 3,3% auf 288,8 Millionen zu. Mit einem Plus von 4,2% stieg die Anzahl der Übernachtungen ausländischer Gäste in der klassischen Hotellerie im Laufe des Jahres 2017 wieder stärker als die Anzahl der Übernachtungen durch Inländer (+3,0%). Der Umsatz im Beherbergungsgewerbe legte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nominal um 2,9%, inflationsbereinigt (real) um 0,9% zu (Quelle: Statistisches Bundesamt, Binnenhandel, Gastgewerbe, Tourismus, Dezember 2017 sowie Pressemitteilung Nr. 052 vom 19.02.2018).
In Leipzig ist die Zahl der Übernachtungen in 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 9,4% auf 3,2 Millionen Übernachtungen gestiegen (Quelle: Leipzig Informationssystem, Stadt-Daten – Wirtschaft – Ankünfte und Übernachtungen, März 2018).
Im Berichtsjahr wurde mit der Unister Holding GmbH i.I. (kurz: Unister Holding) und weiteren Gesellschaften des Unister-Konzerns eine Aufrechnungs- und Anfechtungsvereinbarung geschlossen. Die Vereinbarung steht unter aufschiebenden Bedingungen, welche zum Aufstellungszeitpunkt noch nicht erfüllt waren. Dieser Vergleich regelt die Abwendung von möglichen Risiken für die Travel24, den Ausgleich und Verzicht gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Vertragsparteien und die Klarstellung der Eigentumsrechte an Travel24-Domains. Dabei tritt die Travel24 alle Forderungen gegenüber Gesellschaften des Unister-Konzerns an die Unister Holding ab und beendet die Vertragsbeziehung über die Vermittlung von Versicherungsprodukten mit der versicherungen.de GmbH. Die Unister Holding verzichtet gleichzeitig aufschiebend bedingt im Gegenzug einer Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 650 auf etwaige Ansprüche gegen die Travel24. Weitere TEUR 250, TEUR 80 bzw. TEUR 20 werden als Ausgleichzahlungen für etwaige Ansprüche aufschiebend bedingt an Unister Travel, Unister GmbH i. I. bzw. die UTB Reise-Service GmbH i.I. (ehemals: ab-in-den-Urlaub Betriebsgesellschaft mbH i.I.; kurz: AIDU) geleistet. Die sich in Summe auf EUR 1 Mio. belaufenden Ausgleichszahlungen sind durch eine Finanzierung von Seiten der im April 2017 gewonnenen Investoren (VICUS-Gruppe und weiterer Gesellschaften) bei Eintritt der aufschiebenden Bedingungen der Aufrechnungs- und Anfechtungsvereinbarung sichergestellt. Zum damit verbundenen Risiko wird auf den Risikobericht verwiesen. In Bezug auf bestimmte Travel24-Domains liegt eine fälschliche Eintragung von Gesellschaften des Unister-Konzerns bei Domain-Registrierungsstellen vor. Die Gesellschaften des Unister-Konzerns erkennen aufschiebend bedingt an, dass diesen die betreffenden Domains nicht zustehen und übertragen zudem die Admin-Rechte bzw. Eigentumsrechte an den Domains aufschiebend bedingt durch Abtretung aller Rechte an die Travel24. Dabei wurde ein Teil der Ausgleichzahlung an die Unister Travel der Abtretung der Rechte an den Domains zugerechnet.
Zum Stichtag 31. Dezember 2017 bestanden folgende Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaften des Unister-Konzerns. Aus bestehenden Darlehensforderungen gegen die Unister Holding hat die Travel24 Forderungen in Höhe von TEUR 1.369, davon wurden TEUR 1.284 wertberichtigt. Dem Differenzbetrag stehen gleich hohe Verbindlichkeiten gegenüber. Gegen die Unister Travel weist die Travel24 Forderungen in Höhe von TEUR 4.336 (Vj.; TEUR 4.663), für die Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 2.152 (Vj.: TEUR 3.363) gebildet wurden, aus. Dabei konnte aus der Anfechtungs- und Aufrechnungsvereinbarung eine Wertaufholung der Wertberichtung aus dem Vorjahr von TEUR 1.210 vorgenommen werden. Den Forderungen nach Wertberichtigungen von TEUR 2.184 (Vj.: TEUR 1.300) stehen Verbindlichkeiten gegenüber der Unister Travel von TEUR 2.302 (Vj.: TEUR 2.339) gegenüber.
Der Forderungssaldo gegenüber der versicherungen.de GmbH beläuft sich auf TEUR 468 (Vj.: TEUR 497) abzüglich TEUR 468 (Vj.: TEUR 5) Wertberichtigungen aus Lieferungen und Leistungen.
Gegenüber der U-Deals GmbH besteht eine Forderung in Höhe von TEUR 4, die vollständig wertberichtigt wurde.
Aus der Anpassung der Bewertung der Forderungen und Bildung von Rückstellungen entstand im Berichtsjahr ein Verlust von TEUR 675.
Im Geschäftsjahr und darüber hinaus wurde die Betriebsprüfung 2012 bis 2014 fortgeführt. Im Rahmen der Betriebsprüfung 2012 bis 2014 liegen bis zum Aufstellungszeitpunkt lediglich Prüferanfragen vor, die seitens Travel24 vollständig beantwortet wurden. Die inhaltlichen Anfrageschwerpunkte bezüglich Travel24 betreffen vier Sachverhalte der relevanten Geschäftsjahre: die Beziehung zur früheren französischen Tochtergesellschaft Travel24.com France SAS, die damaligen Leistungsbeziehungen zur LOET Trading AG, die Verschmelzung der vols24 GmbH sowie § 8c Abs. 1 KStG-Sachverhalte bezogen auf eine Anteilsübertragung der Unister Holding GmbH.
Nach mehreren Verzögerungen konnte im Januar 2017 der Jahres- und Konzernabschluss 2015 veröffentlicht werden. Die späte Veröffentlichung war insbesondere durch den im Vorjahr berichteten Flugzeugabsturz der Herren Schilling und Wagner sowie die Insolvenzen von Gesellschaften des Unister-Konzerns begründet. Der Jahres- und Konzernabschluss 2016 wurde am 31. Mai 2016 veröffentlicht.
Die im April 2017 für die Travel24 gewonnenen Investoren (VICUS-Gruppe und weitere Gesellschaften) haben im Geschäftsjahr 2017 Aktien der Travel24 erworben. Daneben bestehen Optionen auf den Erwerb weiterer Aktien aus bedingtem Kaufvertrag gemäß den Travel24 mitgeteilten Stimmrechtsmeldungen. Zu den einzelnen Stimmrechtsanteilen wird auf die Angaben im Abschnitt Übernahmerelevante Angaben verwiesen.
Im September wurde die in 2012 ausgegebene Anleihe vollständig und fristgerecht inklusive der Zinsen an die Anleger zurückgezahlt. Die Finanzierung der Rückzahlung war durch den Verkauf des an die Tochtergesellschaft Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG gewährten Darlehens zum Bau des Hotels gesichert.
Mit Prüfungsanordnungen vom 6. Oktober 2017 sowie der Erweiterung vom 4. April 2018 wurde Travel24 eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung für das Geschäftsjahr 2016 sowie den Zeitraum Januar bis Juli 2017 angekündigt und begonnen.
Im Oktober 2017 wurde eine Kooperationsvereinbarung mit der HanseMerkur Versicherungsgruppe zur Vermittlung von Reiseversicherungen als Zusatzleistungen zu den Reisedienstleistungen durch Travel24 als produktakzessorischer Versicherungsvermittler ab November 2017 geschlossen.
Im Dezember 2017 erging ein Urteil des Landgerichts Leipzig, durch welches Travel24 als Nebenbeteiligte im Verfahren gegen ehemalige Organmitglieder und Manager des früheren Fulfilmentdienstleisters Unister zu den Sachverhalten "Unerlaubter Versicherungsverkauf" und "Runterbuchen" zur Einziehung von Wertersatz in Höhe von EUR 1,7 Mio. verurteilt wurde. Die Urteilsbegründung vom 20. März 2018 ging der Gesellschaft im April 2018 zu. Travel24 hat gegen das Urteil am 4. Mai 2018 Revision beim BGH eingelegt. Auf die Einziehung von Liquidität wird nach Rücksprache der Rechtsvertretung der Travel24 mit dem Landgericht derzeit verzichtet. Travel24 hatte ein Gutachten zur Beurteilung der Frage beauftragt, ob und in welcher Höhe eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB zu bilden ist, welches der Gesellschaft im Mai 2018 vorgelegt wurde. Danach besteht zum Sachverhalt "Unerlaubter Versicherungsverkauf" und "Runterbuchen" derzeit keine Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung.
Das für 2017 geplante Konzernergebnis in Höhe von TEUR -1.300 bis TEUR -1.600 konnte nicht erreicht werden und beträgt TEUR -1.926. Ursächlich ist vor allem die Bilanzierung der Rückstellungen aus dem Anfechtungsvergleich mit dem Unister-Insolvenzverwalter.
Die Ursachen der Planabweichungen werden nachfolgend je Segment dargestellt.
Der Umsatz im Segment Internet wurde insbesondere durch das Inlandgeschäft beeinflusst. Deshalb waren die Rahmenbedingungen auch für das Geschäftsjahr 2017 im Wesentlichen durch die Umstände unseres Heimatmarktes gekennzeichnet.
Die Bildung der Rückstellung für die Anfechtungsvereinbarung sowie die Erhöhung und die Herabsetzung von Wertberichtigungen im gleichen Zusammenhang stellten unvorhergesehene Ereignisse dar, die unser Jahresergebnis ihn hohem Maße beeinflusst haben.
Während im Segment Internet der Umsatz des Geschäftsjahres 2017 im Vergleich zum Vorjahr stark rückläufig war (TEUR 3.349; 2016: TEUR 7.907; -57,6%), konnten die Marketingaufwendungen und die sonstigen umsatzbezogenen Aufwendungen überproportional reduziert werden (TEUR 1.984; 2016: TEUR 5.510; -64,0%). Die weiterhin positive Rohmarge (Umsatz abzüglich Aufwendungen für bezogene Leistungen) sank somit von TEUR 2.397 um TEUR 1.033 (-43,1%) auf TEUR 1.364.
Die Provisionsumsatzerlöse in 2017 sind nach der Insolvenz diverser Gesellschaften der Unister-Gruppe und der Übernahme durch INVIA weiterhin deutlich zurückgegangen. Hierfür sind im Wesentlichen zwei Faktoren ursächlich. Zum einen hat ein erheblicher Rückgang des beworbenen Traffics aufgrund noch
weiter eingeschränkter Marketingausgaben nach Einschätzung von Travel24 zu deutlich geringeren Buchungen und damit Umsatzerlösen im Segment geführt. Die Reduzierung der Marketingausgaben wurde vorgenommen, weil diese nach Einschätzung von Travel24 aufgrund hoher Abbruch- und Absprungquoten auf travel24.com vor Relaunch und daraus folgender geringer Conversion Rates nicht effizient eingesetzt gewesen wären. Der Relaunch des Hauptportals travel24.com konnte kurzfristig nicht verlässlich umgesetzt werden, so dass die Reduzierung der Ausgaben sinnvoll erschien. Zum anderen sind insbesondere die Umsatzerlöse im Flugbereich erheblich zurückgegangen. Dies lag neben der Reduzierung von Marketingausgaben daran, dass nach den Insolvenzen und der Übernahme durch INVIA der Aufbau eigenständiger und teilweiser eigener Strukturen im Pauschalvermittlungsbereich sowie die Entwicklung des Segments Hotellerie 2017 mehr Ressourceneinsatz erforderlich machte als im Vorjahr geplant wurde.
Dies zeigt sich auch an den verschiedenen nicht-finanzielle Kennzahlen auf Ebene der Webseiten und Bereiche (Flug, Pauschal, Hotel), die genutzt werden, um die Geschäftsentwicklung und die getroffenen Marketingmaßnahmen ergänzend zu überwachen. Hierzu zählen im Wesentlichen die Kennzahlen Visits (Webseitenbesuche) sowie Anzahl der getätigten Buchungen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden auf den von Travel24 betriebenen Portalen etwa 9 Mio. Visits (Vj.: 40 Mio.) und etwa 29 Tsd. Buchungen (Vj.: 67 Tsd.) erzielt. Dabei wird die Buchungsrate (Buchungen/Visits) teilweise durch Referrals auf Partnerseiten der Fulfilmentpartner verwässert. Die Anzahl der Seitenaufrufe je Visit ist mit etwa 3,8 (Vj.: 3,7) stabil geblieben.
Zudem musste Travel24 im Flugbereich hohe Forderungsverluste verzeichnen, die durch Wertberichtigungen von TEUR 210 aus Flug- und Inkassoforderungen entstanden. Dies resultiert aus einer verringerten Erfolgsquote im Inkassoprozess.
Zusammenfassend müssen wir sehr deutliche Rückgänge bei Provisionsumsatz und Buchungen verzeichnen. Die Verschlechterung der Rohmarge für das Segment Internet fiel hingegen unterproportional aus. Insgesamt bewerten wir den Geschäftsverlauf 2017 im Segment als nicht zufriedenstellend und streben insbesondere durch den Relaunch im Pauschalvermittlungsbereich wieder eine deutliche Erholung im Segment an.
Im Geschäftsjahr 2017 konnten wir die erfolgreiche Eröffnung unseres ersten Travel24 Hotels feiern. Am 11. August begrüßte das Hotel in Leipzig seine ersten Gäste.
Das Hotelobjekt in Leipzig entstand als Referenzobjekt der geplanten Hotelkette auch mit dem Zweck, die Akquise potentieller Objektinvestoren für den Aufbau der Hotelkette zu befördern. Mit einem bereits erfolgreichen Jahr 2017 gehen wir mit großer Zuversicht in Verhandlungen mit Investoren für weitere Hotelprojekte.
In Bezug auf die Bauaktivitäten des ersten Travel24 Hotels in Leipzig kam es aufgrund von seinerzeitigen Veränderungen der Bauplanung zu diversen Nachträgen. Die Bearbeitung von gerechtfertigten und die Abwehr ungerechtfertigter Nachträge bildeten auch zum Ende der Bauarbeiten in 2017 einen Schwerpunkt der baubegleitenden Tätigkeiten. In diesem Zusammenhang musste Travel24 einen Zuwachs an Investitionskosten in Höhe von ca. TEUR 479 (2,8%) verzeichnen. Die Bauaktivitäten konnten Ende September offiziell abgeschlossen und das Objekt zum 1. Oktober 2017 übergeben und damit auch die Veräußerung der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG abgeschlossen werden. Allerdings konnte bereits im August 2017 der Teil-Hotelbetrieb aufgenommen werden.
Im April wurde ein Vertrag über die Veräußerung der die Anteile der Gesellschaft Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG durch eine Tochtergesellschaft der Travel24 auf den Zeitpunkt der Fertigstellung geschlossen. In diesem Zusammenhang wurde auch das konzerninterne Darlehen, das der Finanzierung der Bauaktivitäten diente, zu einem festgelegten Betrag verkauft. Daraus ergab sich bei der Travel24 eine außerplanmäßige Abschreibung des Gebäudes von TEUR 787 sowie aus der ertragswirksamen Endkonsolidierung der veräußerten Gesellschaft ein Verlust in Höhe von TEUR 63, der im Berichtsjahr abgebildet ist und damit bereits teilweise auf die Erfüllung der von Travel24 im Rahmen des Verkaufs der Gesellschaft gegebenen Herstellungskostengarantie entfällt. Bis zum Ende des Geschäftsjahres hatten noch nicht alle Gewerke ihre Schlussrechnungen gestellt. Travel24 hat der ehemaligen Tochtergesellschaft die den Garantiewert übersteigenden Herstellungskosten zu ersetzen. Die Travel24 rechnet mit weiteren Aufwendungen von TEUR 174 und hat dafür eine Rückstellung gebildet. Für zwei bereits laufende bzw. eventuell bevorstehende Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bau des ersten Travel24 Hotels hat die Travel24 Übernahmegarantien abgegeben. Der daraus nach derzeitiger Beurteilung wahrscheinliche Ressourcenabfluss ist in dieser Rückstellung bereits enthalten. Zur Durchführung des operativen Geschäftsbetriebs wurden zwischen der Travel24 und Tochtergesellschaften des Segments Hotellerie Management- und Dienstleistungsverträge sowie Markenlizenzverträge geschlossen. Die Erbringung der Dienstleistungen wurde ab dem dritten bzw. vierten Quartal 2017 aufgenommen.
Das Hotelgeschäft in der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH lieferte durch die Aufnahme des Geschäftsbetriebes erstmalig Umsatzerlöse aus dem operativen Geschäft in Höhe von TEUR 1.074. Dem gegenüber steht ein umsatzbezogener Aufwand in Höhe von TEUR 353. Im Vorjahr konnten lediglich Erträge aus der Vermietung von Werbeflächen erzielt werden (TEUR 38). Umsatzerlöse und operative Ergebnisbeiträge gab es nicht.
Im Segment Hotellerie werden verschiedene Kennzahlen genutzt, um die Geschäftsentwicklung zu überwachen. Hierzu zählen die Kennzahlen RevPAR und der GOP in % vom Umsatz. In 2017 konnte ein RevPAR von 49,92 EUR erzielt werden. Im Vergleich dazu konnte in Deutschland ein durchschnittlicher Zimmerertrag von EUR 64 über alle Hotelkategorien erzielt werden. Die Aussagekraft eines Branchenvergleichs ist allerdings eingeschränkt, weil berichtete Branchenkennziffern die gesamte Spanne
| der Hotelkategorien und Preisstrukturen abbilden. Der GOP bezieht sich für Vergleichszwecke lediglich auf das operative Hotelgeschäft und für das Hotel in Leipzig betrug er 37% in 2017. |
||||
|---|---|---|---|---|
| C. Ertragslage | ||||
| Geschäftsjahr | ||||
| (Angaben in TEUR) | 2017 | 2016 | +/- | % |
| Umsatzerlöse | 4.422 | 7.945 | -3.523 | -44 |
| Aufwendungen für bezogene | 3.172 | -58 | ||
| Leistungen | -2.338 | -5.510 | ||
| Rohmarge | 2.085 | 2.435 | -351 | -14 |
| EBITDA* | -1.228 | -161 | -1.067 | <-100 |
| EBIT | -2.132 | -166 | -1.966 | <-100 |
| -2.141 | 541 | -2.681 | <-100 | |
| EBT** Jahresergebnis |
-1.926 | 679 | -2.604 | <-100 |
| operativer CF | -774 | -2.633 | 1.859 | -71 |
Zentrale Kennzahl nach der das Management das Geschäft des Konzerns steuert, ist das EBIT. Da im Vorjahr im Segment Hotellerie noch keine operativen Umsätze realisiert wurden, ist die Vergleichbarkeit in diesem Segment mit dem Vorjahr nicht aussagekräftig. Im Vergleichsjahr 2016 wurden nur Erträge aus der Vermietung von Werbeflächen und Erträge aus der Wertaufholung einer Wertberichtigung aus 2015 erwirtschaftet.
Insgesamt betrachtet, hat die Travel24-Gruppe die ursprünglichen Erwartungen nicht erfüllen können. Wie in 2016 wurden im Segment Internet Umsatzrückgänge für eine Ressourcenallokation der Marketingausgaben zu Teilmärkten mit höherem Ertragspotenzial bzw. veränderten Marketingkanälen bewusst in Kauf genommen. Im Segment Hotellerie konnte, durch eine Verschiebung des ursprünglich geplanten Eröffnungstermins des Hotels in Leipzig, der avisierte Umsatz nicht erreicht werden.
Das Jahresergebnis hat sich im Berichtsjahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 2.604 verschlechtert, was sich zum einen aus der negativen Veränderung der Umsätze im Vergleich zum Vorjahr von TEUR -3.523 ergibt. Dies konnte nicht im gleichen Maße durch Verringerung der Aufwendungen kompensiert werden. Desweitern mussten weitere Wertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von insgesamt TEUR 1.411 gebildet werden und Aufwendungen für einmalige Verpflichtungen wie den Anfechtungsvergleich (TEUR 749) und die Kostenübernahme aus der Herstellungskostengarantie (TEUR 174) erfasst werden. Das EBIT hat sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 1.966 verschlechtert. Im Geschäftsjahr 2017 kam es aus der Endkonsolidierung der Gesellschaft Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG und der Tilgung der Anleihe zu latenten Steuererträgen, die durch Auflösung aktiver latenter Steuern im Wesentlichen aus aktivierten Verlustvorträgen Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG und deren Kommanditistin kompensiert wurden. In einer operativen Tochtergesellschaft wurde ein positives zu versteuerndes Einkommen erzielt, wodurch Ertragssteuern anfallen.
Die Umsatzerlöse und die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind rückläufig, so dass die Rohmarge im Vergleich zum Vorjahr insgesamt nur um 14% gesunken ist. Weshalb die Verschlechterung des EBIT und des Jahresergebnisses größtenteils auf folgende Effekte in den sonstigen Erträgen und Aufwendungen, sowie im Finanzergebnis zurückzuführen ist.
Im Geschäftsjahr 2017 wurde eine Drohverlustrückstellung aus dem Anfechtungsvergleich mit Unister in Höhe von TEUR 749 berücksichtigt. Zusätzlich wurden im Zusammenhang mit Unister Gesellschaften Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 1.137 (Vj.: TEUR 46) gebildet. Dem entgegen stehen eine Wertaufholung einer im Vorjahr gebildeten Wertberichtung in Höhe von TEUR 1.210, der Verminderung der Wertberichtigungen zum Vorjahr aus Kundenforderungen (TEUR 204; Vj.: TEUR 226) und Wertberichtigungen und Forderungsverluste in Höhe von TEUR 60 (Vj.: TEUR 222) gegen französische Kunden und Veranstalter. Auf sonstige Wertberichtigungen und Forderungsverluste entfallen TEUR 6 (Vj.: TEUR 67).
Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 77 gestiegen. Dem Anstieg der Personalaufwendungen aus Hotelbetrieb um TEUR 287 und dem Anstieg der Aufwendungen aus dem Bereich Corporate um TEUR 165 stehen der Wegfall der Personalaufwendungen der französischen Tochtergesellschaft (Vj.: TEUR 385) gegenüber.
Gegenläufig wirken sich verminderte Rechts- und Beratungskosten von ca. TEUR 162, höhere Erträge aus der Herabsetzung von Verbindlichkeiten (TEUR 142) und höhere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 109) aus.
Das Finanzergebnis des Geschäftsjahres 2016 ist durch Erträge aus der Rückübertragung von Finanzinstrumenten in Höhe von TEUR 1.213 positiv beeinflusst, die aus dem Rückkauf/Rücknahme von Anleihestücken resultieren. Im Berichtsjahr konnten hieraus Erträge von TEUR 88 realisiert werden. Die Erträge resultieren aus dem am jeweiligen Erwerbstag realisierten Differenzbetrag zwischen Nominalwert und Kurswert je rückerworbener Anleihe bzw. auszubuchenden Zinsabgrenzungen.
Im Geschäftsjahr 2017 belaufen sich die Umsatzerlöse auf TEUR 3.349 und sind damit gegenüber 2016 (TEUR 7.907) stark gesunken. Bei den Reisevermittlungsprovisionen (von TEUR 3.479 im Jahr 2016 auf TEUR 1.641) sowie bei den Provisionen für die Vermittlung von Reisenebenleistungen (von TEUR 1.022 im Jahr 2016 auf TEUR 504) waren insbesondere durch die neue Ressourcenallokation der Marketingausgaben Einbrüche zu verzeichnen. Die Erlöse aus der Vermittlung von Flügen sind von TEUR 3.400 im Jahr 2016 auf TEUR 1.193 gesunken.
Von den im Geschäftsjahr 2017 erzielten Umsatzerlösen wurden ausschließlich Umsätze im DACH-Raum (TEUR 3.348; Vj.: TEUR 5.490) realisiert. In Vorjahr wurden zusätzlich dazu Umsatzerlöse im internationalen Markt von TEUR 2.411 realisiert. Durch den Ausstiegt aus diesem Markt im Verlauf des Jahres 2016 wurden in 2017 im internationalen Markt keine Erlöse mehr erzielt.
Für Restrukturierungen in Frankreich waren im Vorjahr neben den regulären Personalkosten von TEUR 242 zusätzliche Personalkosten in Höhe von TEUR 143 enthalten.
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Segment Internet ist nach TEUR 82 für das Vorjahr auf nunmehr einen Verlust von TEUR 160 gesunken. Einhergehend mit gesunkenen Umsatzerlösen (TEUR 3.349 Vj.: TEUR 7.907) reduzierten sich, relativ gesehen, die Marketingaufwendungen auf TEUR 1.303 (Vj.: TEUR 4.317) überproportional, daher hat sich die Marketingaufwandsquote stark verbessert (39%, Vj.: 55%). Der sonstige umsatzbezogene Aufwand umfasst im Wesentlichen mit TEUR 526 (Vj.: TEUR 560) Fulfilment- und in Höhe von TEUR 61 (Vj.: TEUR 402) Providerkosten. Des Weiteren sind Aufwendungen für die Bildung einer Rückstellung aus dem Anfechtungsvergleich mit Unister (TEUR 749) und ein positiver Saldo aus Erhöhung und Herabsetzung von Wertberichtigungen von TEUR 73 ergebniswirksam geworden. Ferner sind Wertberichtigungen für Flug- und Inkassoforderungen in Höhe von TEUR 210 (Vj.: TEUR 226), sowie Forderungsverluste aus Frankreich TEUR 61 (Vj.: TEUR 184) erfasst. 2017 2016 Provisionsumsatz (TEUR) 3.349 7.907 Marketingaufwand (TEUR) 1.303 4.317 Marketingaufwand (% zum Umsatz) 39 55 EBIT Segment Internet* -160 82
| 2017 | 2016 | |
|---|---|---|
| Provisionsumsatz (TEUR) | 3.349 | 7.907 |
| Marketingaufwand (TEUR) | 1.303 | 4.317 |
| Marketingaufwand (% zum Umsatz) | 39 | 55 |
| EBIT Segment Internet* | $-160$ | 82I |
*Ergebnis vor Ertragsteuern und Zinsen
Im Geschäftsjahr 2017 hat das Segment Internet erstmalig Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.074 erzielt. Im Vorjahr konnten mit Ausnahme von TEUR 38 für die Vermietung von Werbeflächen noch keine Umsätze erwirtschaftet werden.
Den Umsätzen stehen in 2017 Aufwendungen für bezogene Leistungen mit TEUR 353 entgegen. Davon sind TEUR 106 für Kommissionen, TEUR 110 Aufwendungen für bezogene Waren, TEUR 111 für Reinigungsdienstleistungen und TEUR 60 für Energiekosten.
Das EBIT im Segment Hotellerie beträgt im Berichtsjahr 2017 TEUR -1.972 (Vj.: TEUR - 247). Das Ergebnis wurde mit TEUR 787 durch außerplanmäßige Abschreibungen auf das Gebäude Hotel Ringmessehaus zur Anpassung an den vereinbarten Kaufpreis belastet. Die darüber hinaus weitere deutliche Verschlechterung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass nach der Aufnahme des Geschäftsbetriebs im Segment Hotellerie die Personalkosten und Aufwendungen, die keinem Segment
| eindeutig zugerechnet werden können nach Umsatzanteilen verteilt werden. Dies bewirkt eine zusätzliche | |||
|---|---|---|---|
| Belastung des Segments Hotellerie, im Vergleich zu den Vorjahren. | |||
| 2017 | 2016 | ||
| Logisumsatz (TEUR) | 1.074 | n/a | |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen (TEUR) | 353 | n/a | |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen (% zum Umsatz) EBIT Segment Hotellerie* |
33 -1.972 |
n/a -247 |
|
| *Ergebnis vor Ertragsteuern und Zinsen | |||
| D. Vermögenslage |
Die langfristigen Vermögenswerte sind von TEUR 19.313 in 2016 auf TEUR 5.519 in 2017 deutlich gesunken.
Der planmäßige Verkauf der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG am 1. Oktober 2017 hat die Sachanlagen entsprechend um den Buchwert des Grundstückes und Gebäudes gemindert (Vj.: TEUR 14.593).
Dem gegenüber wurden Investitionen für die Ausstattung des Hotels getätigt die einen Anstieg der "Anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" in Höhe von TEUR 1.120 zur Folge hatten.
Die immateriellen Vermögenswerte blieben nahezu unverändert zum Vorjahr.
Die latenten Steuern haben sich um TEUR 388 verringert. Ursächlich dafür sind im Wesentlichen die Veräußerung der Tochtergesellschaft Hotel Leipzig Ringmessehaus und die Ausbuchung von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge.
Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 167 resultiert aus einem gegenüber dem 31. Dezember 2016 um TEUR 200 erhöhten Bruttobestand bei um TEUR 33 erhöhten Wertberichtigungen. Der Anstieg betrifft Abrechnungen des Fulfilmentdienstleisters.
| Die Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen: | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2017 |
2016 | ||||
| TEUR | TEUR | ||||
| Unister Travel | 2.184 | 1.300 | |||
| Leistungsverkehr | 4.336 | ||||
| Wertberichtigung | -2.152 | ||||
| Unister Holding | 84 | 646 | |||
| Darlehensgewährung | 1.219 | ||||
| Zinsforderung | 149 | ||||
| Rest | 2 | ||||
| Wertberichtigung | -1.286 | ||||
| versicherungen.de GmbH | 0 | 492 | |||
| Leistungsverkehr | 468 | ||||
| Wertberichtigung | -468 | ||||
| Ad Up Technologie AG | Leistungsverkehr | 0 | 0 | 4 | |
| Wertberichtigung | 0 | ||||
| AERUNI GmbH | 0 | 35 | |||
| Leistungsverkehr | 0 | ||||
| Ad Up | 0 | 0 | |||
| Leistungsverkehr | 19 | ||||
| Wertberichtigung | -19 | ||||
| U-Deals GmbH | 0 | 2 | |||
| Leistungsverkehr | 4 | ||||
| Wertberichtigung | -4 | ||||
| Summe | 2.269 | 2.479 |
Am Stichtag waren hier Forderungen in Höhe von TEUR 2.269 (Vj.: TEUR 2.249) überfällig. Die Forderungen gegen Unister Gesellschaften sind Teil der Aufrechnungs- und Anfechtungsvereinbarung. diesen stehen mindestens gleichhohe Verbindlichkeiten gegenüber, die mit Wirksamwerden des Vergleichs zur vollständigen Aufrechnung führen.
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte weisen hinterlegte Sicherheiten in Höhe von TEUR 17 (Vj.: TEUR 47) und Kautionen von unverändert TEUR 16 auf. Im Zusammenhang mit einem geführten Rechtsstreit waren darüber hinaus unverändert TEUR 266 als Sicherheit hinterlegt.
Die Ertragsteuerforderungen beinhalten Forderungen aus in Vorjahren geleisteten Steuervorauszahlungen gegen die Stadt Leipzig.
Die nicht finanziellen Vermögenswerte beinhalteten zum 31. Dezember 2017 mit TEUR 146 (Vj.: TEUR 806) im wesentlichen Forderungen gegen das Finanzamt aus Umsatzsteuer.
Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 27.051 auf TEUR 9.434 um TEUR 17.617 vermindert.
Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Zudem sind erstmalig Minderheitenanteilen im Eigenkapital auszuweisen. Der Posten enthält mit TEUR 600 die Einzahlung in eine Kapitalrücklage, den Anteil am Stammkapital (TEUR 13) und mit TEUR -290 das anteilige Ergebnis der nicht beherrschenden Anteilseigner der Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH.
Durch den Jahresfehlbetrag von TEUR 1.926 und den oben erläuterten Sachverhalten ist das Eigenkapital um TEUR 1.313 auf TEUR 2.033 gesunken. Die Eigenkapitalquote erhöhte sich trotz des Jahresfehlbetrages bei gleichzeitiger Verminderung der Bilanzsumme von 12,4% im Vorjahr auf nunmehr 21,6%.
Die Verringerung der langfristigen Schulden um TEUR 321 resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung latenter Steuerschulden durch die Rückzahlung der Anleihe und die Veräußerung der Tochtergesellschaft Hotel Leipzig Ringmessehaus.
Die kurzfristigen Schulden sind im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 15.983 gesunken. Ursächlich ist die Rückzahlung der Anleiheverbindlichkeit im September 2017, welcher im Wesentlichen eine Erhöhung der Rückstellungen (Drohverlustrückstellung aus Anfechtungsvergleich) gegenübersteht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen sind um TEUR 15 gesunken. Sie bilden, wie bereits bei den Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen beschrieben, einen Teil des Anfechtungsvergleichs. Der Überhang bei Unister Travel deckt die Verpflichtung aus dem Anfechtungsvergleich abzüglich des Anschaffungskostenanteils für die Domains.
Die Steuerschulden haben sich um TEUR 73 verringert.
Die Zusammensetzung der Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen ist nachfolgend dargestellt.
| Geschäftsjahr | |||
|---|---|---|---|
| 2017 | 2016 | ||
| TEUR | TEUR | ||
| Unister Travel Portalabrechnung |
2.302 | 2.302 | 2.339 |
| AIDU | 0 | 6 | |
| Portalabrechnung | |||
| Ad Up Technologie AG | 11 | 0 | |
| Leistungsverkehr | 11 | ||
| Unister Holding | 85 | 85 | |
| Konzernumlage | 1 | ||
| Verbindlichkeiten Umsatzsteuer aus Organschaft | 84 | ||
| Unister Travel Retail GmbH & Co.KG | 0 | 0 | |
| Weiterbelastung verauslagte Kosten | 0 | ||
| VICUS Real Estate 14 Leipzig | 13 | 0 | |
| verauslagte Stammeinlage | 13 | ||
| AERUNI GmbH | 4 | 0 | |
| Leistungsverkehr | 4 | 2.415 | |
| Summe | 2.430 |
Der Anstieg der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten resultiert mit TEUR 295 aus einer Mietzinsverbindlichkeit.
Die sonstigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten sind um TEUR 516 auf TEUR 15 gesunken. Der Rückgang entfällt auf die getilgten Steuerverbindlichkeiten (Vj.: TEUR 451).
Die kurzfristigen Schulden haben eine Restlaufzeit von kleiner einem Jahr.
Verbindlichkeiten in Fremdwährung bestehen nur in untergeordnetem Maße. Einzig wesentliche verzinsliche Verpflichtungen waren jene aus Anleihen. Unter den kurzfristigen finanziellen Verpflichtungen werden wie im Vorjahr ebenfalls die Verpflichtungen aus einer (möglichen) Kündigung der Anteile an Kommanditgesellschaften ausgewiesen. Nach der Endkonsolidierung der Gesellschaft Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG werden im Geschäftsjahr 2017 nur noch die Anteile einer Kommanditgesellschaft bewertet. Diese Anteile unterliegen einem Marktrisiko im Sinne der Änderung des Fair Values der Gesellschaft. Eine Neubewertung der Hotel Köln Perlengraben GmbH & Co. KG zum jeweiligen Stichtag ergab für das Geschäftsjahr 2017 wie auch für 2016 einen Wertansatz von TEUR 0.
Es bestehen außerbilanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 26.684 (Vj.: TEUR 2.340). Diese betreffen im Wesentlichen mit TEUR 26.400, aufgrund der Mindestmietdauer von 22 Jahren, laufende Mietzahlungen der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft.
Aus der Garantieübernahme zu Gunsten der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG in Bezug auf weitere Baukostenerhöhungen sowie in Bezug auf einzelne Rechtsstreitigkeiten, die die Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit dem Bau des Hotels führt, besteht für die Travel24 ein über die gebildeten Rückstellungen hinaus als nicht überwiegend wahrscheinlich erachtetes Risiko des Ressourcenabflusses in Höhe von TEUR 738 (Vj.: TEUR 968).
Aus Sicht der Travel24 sind Mängel und nicht erbrachte Restleistungen zu berücksichtigen. Die Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG hat diesbezüglich eine umfangreiche Gegenbelastung zur Schlussrechnung zuzüglich Schadensersatzforderungen erstellt, welche mögliche Ansprüche der Gegenseite erheblich übersteigen und als Eventualforderungen dargestellt sind.
Aus dem Urteil des Landgerichts Leipzig, durch welches Travel24 als Nebenbeteiligte im Verfahren gegen ehemalige Organmitglieder und Manager des früheren Fulfilmentdienstleisters Unister zu den Sachverhalten "Unerlaubter Versicherungsverkauf" und "Runterbuchen" zur Einziehung von Wertersatz in Höhe von EUR 1,7 Mio. verurteilt wurde. Gemäß dem beauftragten Gutachten zur Beurteilung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB zu bilden ist, welches der Gesellschaft im Mai 2018 vorgelegt wurde, besteht zum Sachverhalt "Unerlaubter Versicherungsverkauf" und "Runterbuchen" derzeit keine Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung. Gegen das Urteil hat Travel24 am 4. Mai 2018 Revision beim BGH eingelegt.
Aus dem eingeleiteten Haftungsprüfungsverfahren gegenüber der Travel24 wegen Umsatzsteuerschulden der Unister Holding GmbH i.I. besteht über die gebildete Rückstellung (TEUR 104) ein als nicht überwiegend wahrscheinlich erachtetes Risiko des Ressourcenabflusses in Höhe von TEUR 22.216 erhöht.
Auch im Geschäftsjahr 2017 hat die Travel24 bis zur Fertigstellung weiter in den Hotelbau investiert. Die Investitionen in weitere bau- und bauvorbereitende Maßnahmen an der Immobilie Leipzig Ringmessehaus sind insgesamt von TEUR 7.730 in 2016 auf TEUR 4.823 in 2017 gesunken, was hauptsächlich auf das Ende der Bautätigkeit im September zurückzuführen ist. Darin enthalten sind Bauzeitzinsen in Höhe von TEUR 940 (Vj.: TEUR 835). Dies entspricht einem Anteil an den Gesamtinvestitionen von 2017 in Höhe von 19,5% (Vj.: 10,8%).
Für die Innenausstattung des Hotels hat die Travel24 Investitionen in Höhe von TEUR 1.058 getätigt.
Die Liquidität des Konzerns ist im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 2.703 auf TEUR 701 gesunken. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Rückzahlung der Anleihe im September 2017 sowie den operativen Ausgaben.
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit enthält neben dem Zahlungsmittelzufluss aus operativer Tätigkeit auch gezahlte Zinsen, gezahlte Steuern und Steuererstattungen. In den Steuerzahlungen sind Steuerzahlungen für Vorjahre enthalten. Die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge betreffen im Wesentlichen die Aufwendungen für Einzelwertberichtigungen/Forderungsausfälle TEUR 1.411 (Vj.: TEUR 572), Erträge aus Anleiherückkäufen mit TEUR 88 (Vj.: 1.213) sowie Erträge aus der Herabsetzung von Verbindlichkeiten (TEUR 144) und der Aufholung von Wertberichtungen (TEUR 1.210).
Der Anstieg des Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit um TEUR 1.859 resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Zinsverpflichtungen nach Rückführung der Anleihe, geringere Steuerzahlungen und höhere Steuererstattungen sowie die Zunahme der Rückstellungen, insbesondere aus dem Anfechtungsvergleich (TEUR 749).
Aufgrund der Auszahlung für Investitionen in das Sachanlagevermögen (TEUR 5.014) und in immaterielle Vermögenswerte (TEUR 43) sowie der Einzahlung aus der Veräußerung des Grundstücks und Gebäudes Ringmessehaus (TEUR 16.369) bildet der Cashflow aus Investitionstätigkeit netto einen Mittelzufluss in Höhe von TEUR 12.812 ab (Vj.: Mittelabfluss TEUR -5.785). Die Zahlungen für aktivierte Bauzeitzinsen sind in den Zinszahlungen im Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit enthalten. Das gleiche gilt für die Zinserträge soweit damit Zahlungen verbunden waren.
Aus der Finanzierungstätigkeit ist im Berichtsjahr ein Mittelabfluss für die Rückzahlung der Anleihen und Zinsen in Höhe von TEUR 16.506 zu verzeichnen. Dem stehen Mittelzuflüssen aus Kapitaleinzahlungen bei Tochtergesellschaften von TEUR 613 gegenüber. Im Vorjahr wurden Mittel in Höhe von TEUR 390 aufgewendet um Anleihen zurückzukaufen.
Die Liquiditätslage des Konzerns war im Geschäftsjahr 2017 aufgrund der vorfristigen Einzahlung aus dem Verkauf des Grundstücks und Gebäudes Ringmessehaus gesichert.
Im Übrigen war der Travel24 Konzern im gesamten Geschäftsjahr 2017 in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Geschäftsbericht 2017 29 Konzern Travel24.com AG Um zukünftig die Liquidität sicherzustellen wurde einerseits im September bzw. Oktober 2017 ein Domain-Sale-and-Lease-Back-Vertrag inkl. eines Nachtrages geschlossen. Gegenstand des Vertrages ist einerseits der Verkauf der Domain www.travel24.com und weiterer kleinerer Domains der Travel24 an den Aktionär VICUS GROUP AG gegen Zahlung eines mittleren sechsstelligen Betrages. Andererseits ist beabsichtigt, die Finanzierung der Ausgleichsbeträge im Rahmen der Aufrechnungs- und
Anfechtungsvereinbarung durch eine Fremdfinanzierung oder Sachkapitalerhöhung zu gewährleisten und damit die erforderliche Liquidität sicherzustellen.
Bezüglich der Ereignisse nach dem Abschlussstichtag wird auf den Konzernanhang Abschnitt "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" verwiesen.
Der folgende Prognosebericht gibt die Prognosen des Travel24-Vorstands hinsichtlich der künftigen Geschäftsentwicklung wider. Er entspricht dem Kenntnisstand des Vorstands zum Zeitpunkt der Berichterstellung, wohl wissend, dass die tatsächliche Entwicklung aufgrund des Eintretens von Chancen und Risiken, wie im Chancen- und Risikobericht beschrieben, positiv wie negativ wesentlich von diesen Prognosen abweichen kann.
Mit Blick auf die Einschätzungen von Wirtschaftsforschungsinstituten, der Deutschen Bundesbank und Branchenverbänden geht Travel24 zum Zeitpunkt der Berichterstellung davon aus, dass sich das Marktund Branchenumfeld in den Segmenten Internet und Hotellerie kurz- mittelfristig ausreichend positiv entwickelt, um die im Folgenden ausgeführten Prognosen zur Geschäftsentwicklung erzielen zu können. Für die Einschätzungen wird auf die gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen des Wirtschaftsberichts verwiesen.
Nachdem wir bereits 2017 (wie auch in 2016) in Summe aller betriebenen Portale einen deutlichen Umsatzrückgang auf TEUR 3.349 im Vergleich zum Vorjahr (2016: TEUR 7.945) hinnehmen mussten, gehen wir für das Geschäftsjahr 2018 davon aus, einen weiteren Umsatzrückgang zu verzeichnen. Mit dem geplanten Relaunch der Travel24 Portale im ersten Halbjahr 2018 wird eine Stabilisierung des Umsatzes aus Provisionseinnahmen aus Vermittlung von Pauschalreisen, Flügen, Hotels und weiteren Reisedienstleistungen, wie Versicherungen und Mietwagen zum Ende des Jahres 2018 erwartet. Für das gesamte Segment Internet wird in 2018 ein Umsatz zwischen ca. TEUR 1.800 und TEUR 2.200 erwartet. Analog gehen wir zu Beginn des Jahres 2018 von einer weiteren deutlichen Reduzierung des Marketinginvestments in allen Bereichen aus. Zum Ende des Jahres 2018 werden die Marketinginvestitionen sukzessive ansteigen, um den Anstieg der Umsätze in den folgenden Jahren vorzubereiten. Insgesamt erwarten wir hier eine Verringerung der Aufwendungen für bezogene Leistungen zwischen TEUR 500 und
TEUR 700. Somit erwarten wir hinsichtlich der Aufwendungen für bezogene Leistungen, dass diese ebenfalls auf einem erheblich geringeren Niveau zwischen TEUR 1.200 und TEUR 1.400 (2017: TEUR 1.984) liegen werden.
Die Rohmarge für das Segment Internet wird zwischen TEUR 600 und TEUR 800 gegenüber dem Geschäftsjahr 2017 (TEUR 1.364) prognostiziert.
Trotz der guten allgemeinen wirtschaftlichen Lage in Deutschland und der positiven Branchenprognosen zur Zahlungsbereitschaft für touristische Dienstleistungen gehen wir vor allem aufgrund aktueller Buchungszahlen von einem starken Rückgang der Umsatzerlöse aus. Der Rückgang der Buchungszahlen ist zum einen auf den Rückgang der Marketinginvestments zurückzuführen. Zum anderen konnten wir nach der Insolvenz von Unister nicht mehr von bestandenen Synergieeffekten profitieren. Der angestrebte Aufbau eigener und teilweise eigenständiger Strukturen im Segment soll uns dabei helfen, nach erfolgter Konsolidierung, wieder eine Stabilisierung der Provisionsumsatzerlöse zu erzielen und in den Folgejahren ein Umsatzwachstum zu generieren. Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2021 gehen wir von Umsatzsteigerungen von 50% pro Jahr im Bereich Touristik aus. Beginnend von einem relativ niedrigen Umsatzniveau 2018, sehen wir durch den Relaunch der Touristikportale sehr gute Erholungschancen. Im Jahr 2022 schätzen wir eine allmähliche Stabilisierung der Umsätze. Für den Flugbereich planen wir kein Umsatzwachstum höher als die durchschnittliche Inflationsrate von ca. 2% ein. Hier werden wir im Planungshorizont voraussichtlich keinen Relaunch anstreben und gehen deshalb von keinen wesentlichen Veränderungen aus. Einhergehend mit der Umsatzveränderung planen wir mit der proportionalen Veränderung der umsatzbezogenen Aufwendungen. Durch eine bessere Diversifikation der Marketinginvestments sind wir so in der Lage die Kosten pro Buchung zu stabilisieren.
Wir gehen davon aus, dass die Rohmarge für das Segment Internet auf einem Niveau von leicht über 30% stabilisiert werden kann. Für das Geschäftsjahr 2018 ergibt sich im Segment Internet ein geplantes EBIT zwischen rund TEUR 200 und TEUR 500, welches über dem Niveau von 2017 (TEUR -160) erwartet wird. Dieser Effekt resultiert insbesondere aus einer geänderten Kostenallokation zwischen den Segmenten. Für das Geschäftsjahr 2019 prognostizieren wir ein für das Segment erwartetes EBIT, das sich ungefähr zwischen TEUR 400 bis TEUR 700 bewegen wird.
Zur Finanzierung der Investitionen in Marketing und den geplanten Relaunch haben wir uns im März 2018 entschieden unsere Domain travel24.com und weitere Travel24-Domains zu verkaufen. Gleichzeitig ist die Travel24 alleinig berechtigt die Domains gegen ein monatliches Entgelt zu nutzen und hat nach einer Mindestlaufzeit des Vertrages bis Ende 2019 die Möglichkeit die Domains zum Marktwert zurück zu erwerben oder weiter zu mieten. In unserer Planung gehen wir von einem Rückkauf der Domains innerhalb von zwei Jahren zum einem gleichbleibenden Marktwert aus.
Zudem unternimmt Travel24 Bestrebungen Finanzierungsmaßnahmen sowie Kapitalerhöhungsmaßnahmen durchzuführen. Zum einen ist beabsichtigt, die Finanzierung der Ausgleichsbeträge im Rahmen der Aufrechnungs- und Anfechtungsvereinbarung durch eine Fremdfinanzierung oder Sachkapitalerhöhung zu gewährleisten und damit die erforderliche Liquidität zu sicherzustellen. Zu dieser Vereinbarung siehe die Darstellung im Abschnitt Geschäftsverlauf. Zum anderen ist geplant eine Sachkapitaleinlage vorzunehmen.
Nach der Eröffnung unseres Hotels in Leipzig im August 2017 konnte die Tochtergesellschaft Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH die geplanten Umsatzerlöse von TEUR 1.523 nicht erreichen. Aus aktuellen Planungen prognostizieren wir ein für das Segment erwartetes EBIT zwischen rund TEUR 400 und TEUR 600 in 2018. In 2019 wird es sich nach der Eröffnung weiterer Hotels ungefähr zwischen TEUR 1.200 bis TEUR 1.700 bewegen.
Gewinnausschüttungen aus den Tochtergesellschaften des Hotelsegments erwarten wir auch aufgrund der mehrstufigen Beteiligungsstruktur sowie des erforderlichen Aufbaus eines angemessenen Eigenkapitals erst mittelfristig.
Für den RevPAR für das Hotel in Leipzig wird eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr erwartet. Der Logisumsatz pro verfügbaren Zimmer wird hier für 2018 mit ca. 53 EUR prognostiziert. Der GOP in % für das Hotel in Leipzig für 2018 wird mit 40-50% der Umsatzerlöse erwartet. Für ein Hotel, das laut Planung im Laufe des Geschäftsjahres 2018 hinzukommen soll, wird ein RevPAR von ca. 84 EUR und ein GOP von ca. 40% auf das Rumpfjahr des operativen Hotelbetriebs 2018 prognostiziert.
Insgesamt erwartet Travel24 aus dem Aufbau einer Hotelgruppe und der damit einhergehenden Geschäftstätigkeit eine starke Verschiebung der Gewichtung des Segments Internet innerhalb des Konzerns zu Gunsten des Segments Hotellerie.
Zu Finanzierungszwecken sind auch im Segment Hotellerie auf Konzernebene Sachkapitalerhöhungsmaßnahmen geplant.
Für 2018 erwarten wir insgesamt ein positives Jahresergebnis zwischen TEUR 100 und TEUR 300, welches wieder positiv ist und damit besser als im Berichtsjahr ausfällt.
Im Folgenden werden die wirtschaftlichen Chancen für die Travel24 beschrieben. Die Darstellung der Chancen erfolgt je Segment in der Rangfolge ihrer Bedeutung, beginnend mit den bedeutendsten.
Im Rahmen des Erwerbs der Travel24 durch die Unister-Gruppe im Jahr 2009 waren nach anfänglicher Einschätzung des Unternehmens bestehende steuerliche Verlustvorträge auf Grundlage der
sog. "Sanierungsklausel" des § 8c Abs. 1a KStG in zukünftigen Veranlagungszeiträumen nutzbar. Am 26. Januar 2011 entschied die Europäische Kommission, dass die Sanierungsklausel eine mit dem Binnenmarkt nicht zu vereinbarende rechtswidrige Beihilfereglung im Sine des Art. 107 Abs. 1 AEUV darstelle. In ihrem Beschluss verpflichtete die Kommission die Bundesrepublik Deutschland, die auf Grundlage dieser Norm gewährten Beihilfen zurückzufordern. Die Vorschrift des § 8c Abs. 1a KStG ist durch § 34 Abs. 6 KStG derzeit außer Kraft gesetzt. Travel24 hat daraufhin entsprechende Rückstellungen für die ausstehenden Steuerzahlungen sowie Zinsen auf diese in den vergangenen Jahren gebildet. Nachdem der Rechtsbehelf Deutschlands wegen einer verspäteten Einreichung als unzulässig verworfen wurde, erhoben zahlreiche Unternehmen Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission. Im Zuge der Betriebsprüfung für die Jahre 2009 bis 2012 wurde die grundsätzliche Verpflichtung zur Zahlung festgestellt und entsprechende Bescheide erlassen gegen die Travel24 Rechtsbehelf eingelegt hat. Auf Antrag der Travel24 und Hinterlegung eines Teilbetrages der geschuldeten Steuern wurde jedoch Aussetzung der Vollziehung (AdV) für die zu zahlenden Körperschaft- und Gewerbesteuerbeträge gewährt und mehrfach verlängert, aktuell bis Ende des Jahres 2018. Am 20. Dezember 2017 hat nun der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen in einem Revisionsverfahren vor dem EuGH Stellung genommen und empfohlen, den Kommissionsbeschluss für nichtig zu erklären (Schlussanträge des Generalanwalts Wahl vom 20. Dezember 2017 – C -206/16 P, Heitkamp Bau Holding GmbH; ECLI:EU:2017:1017). Auch auf nationaler Ebene waren bzw. sind zwei Verfahren zur Regelung des § 8c KStG anhängig. In einem Verfahren beschloss das Bundesverfassungsgericht im März 2017, dass die Regelung des anteiligen Verlustuntergangs nach § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG in der Fassung seit dem 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2015 mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei. In einem zweiten Verfahren wurde dem Bundesverfassungsgericht im August 2017 die analoge Frage hinsichtlich des vollständigen Verlustuntergangs nach § 8c Abs. 1 Satz 2 zur Entscheidung vorgelegt. Nach gegenwärtiger Einschätzung der Steuerberatung des Unternehmens verändern die oben dargestellten Entwicklungen der Rechtslagen hinsichtlich der Regelungen des § 8c KStG auf europäischer und nationaler Ebene wesentlich die Beurteilung der rechtsbehelfsbefangenen Steuernachzahlungen auf Grundlage der Steuerbescheide. Sofern die Sanierungsklausel nicht als unionsrechtswidrige Beihilfe eingestuft werden oder die Regelung zum vollständigen Verlustuntergang nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sein sollte, blieben Travel24 rückwirkend zum 31. Dezember 2008 steuerliche Verlustvorträge in Höhe von etwa EUR 92 Mio. für die Körperschaftsteuer und etwa EUR 94 Mio. für die Gewerbesteuer erhalten. Die aufgrund der steuerlichen Außenprüfung für die Jahre 2009 bis 2011 entstandenen Steuernachzahlungen für die Jahre 2010 bis 2012 würden entfallen und die bereits geleisteten Nachzahlungen in Höhe von insgesamt TEUR 681 wären zzgl. Zinsen zu erstatten.
Travel24 setzt den Aufbau eigenständiger und teilweise eigener Strukturen im Segment Internet fort und plant im zweiten Quartal 2018 den Relaunch des Portals travel24.com. In diesem Zuge werden neue technische Strukturen für Back-End und Front-End auf Grundlage aktueller Produkte am Markt implementiert. Travel24 baut dazu die eigenen Vertragsbeziehungen mit technischen Dienstleistern, Dienstleistern für das Fulfilment sowie Produktlieferanten (Suppliern) weiter aus und löst sich gleichzeitig hinsichtlich des Hauptportals travel24.com vollständig vom Fulfilmentpartner Invia Travel. Travel24 übernimmt damit zukünftig hinsichtlich aller Dienstleister und Supplier die selbständige Steuerung. Dadurch
sehen wir die klare Chance, über das Marketing hinaus auch die übrigen Bereiche des Portalbetriebs schneller und zielgerichteter steuern zu können und erforderliche Anpassungen und Veränderungen effizienter vorzunehmen. Travel24 beabsichtigt, in einem nächsten Schritt den analogen Relaunch der beiden Pauschalreisevermittlungsportale travel24.at und travel24.ch zu prüfen und ggf. einzuleiten.
Im Gegensatz zum Bereich der Pauschalreisevermittlung hält Travel24 im Bereich der Flugvermittlung an der Nutzung bestehender Strukturen und Prozesse sowie an der Konzentration wesentlicher Funktionen bei unserem Fulfilmentpartner Invia Flights am Hauptsitz Leipzig fest. Dies hält Travel24 auch vor dem Hintergrund des als vorrangig eingeschätzten Relaunches im Pauschalvermittlungsbereich und der gleichzeitig angestrebten forcierten Entwicklung des Segments Hotellerie für eine sinnvolle Priorisierung. Nach Einschätzung von Travel24 profitiert der Konzern weiterhin von Skaleneffekten und reduzierten Overheadkosten aufgrund günstiger Vertragsbedingungen durch Rahmenverträge des Fulfilmentpartners Invia Flights. Die Invia-Gruppe verfügt im Zuge der erfolgten Übernahme des Unister-Geschäfts im April 2017 über umfassendes operatives und strategisches Know-How. Durch die fortbestehende Dienstleistungsbeziehung mit Invia Flights steht uns weiterhin ein erfahrener Partner zur Seite, der entsprechende Unterstützung im Bereich von Management, Marketing, Service und IT liefern kann. Die im Vorjahr genannte Möglichkeit, dass die erfolgte Veräußerung des Geschäftsbereichs an Invia Flights zu Effizienzsteigerungen im operativen Geschäft führen könnte, konnte Travel24 kurzfristig jedoch nicht erkennen.
Durch die Bekanntheit der Marke sehen wir unsere Möglichkeiten für eine langfristige Behauptung im Reisevermittlungsmarkt grundsätzlich als gut an. Durch den Aufbau eigenständiger und teilweise eigener Strukturen im Segment Internet besteht die Chance, Optimierungen und Weiterentwicklungen an den Vermittlungsportalen der Travel24 sowie Produktangebot und Marketinginvestment schneller und zielgerichteter auf das Markt- und Unternehmensumfeld der Travel24 abzustimmen. Damit besteht die Möglichkeit, einen zukünftig stabilen Umsatz- und Ergebnisbeitrag des Segments Internet zu generieren.
Durch die Stärke der Marke bietet sich Travel24 zudem die Möglichkeit, weitere Optionen im Markt zur strategischen Zusammenarbeit mit anderen Fulfilmentpartnern und Dienstleistern zu bewerten, wahrzunehmen oder auch aktiv anzustreben.
Wir sehen das makroökonomische und insbesondere das branchenspezifische Marktumfeld für eine positive Entwicklung nach wie vor als ausreichend günstig an. Das Internetgeschäft insgesamt hat sich europaweit in den vergangenen Jahren positiv entwickelt. Auch der Online-Reisemarkt wächst weiterhin europaweit und bietet Chancen für Umsatzzuwächse. Im Vergleich zur Einschätzung des Vorjahres stellt sich der Online-Reisemarkt jedoch kompetitiver dar. Dabei halten wir es dennoch für machbar, innerhalb der nächsten 3 Jahre insgesamt im Segment Internet ausgehend vom sehr geringen Niveau 2018 ein sehr deutliches Wachstum erzielen zu können.
Für das Segment der Budget Hotellerie sehen wir nach wie vor sehr gute Wachstumschancen.
Das Segment der Budget Hotellerie ist in Deutschland nach wie vor unterrepräsentiert und verfügt über hohes Wachstumspotenzial. Der Einstieg einiger neuer und die Entwicklung bestehender
Wettbewerber in den vergangenen Jahren in diesem Markt verdeutlichen dessen weiterhin bestehende Attraktivität und bestätigen die Wahl unserer Strategie.
Preisbewusstsein des Kunden, Emotionalisierung und Wertschätzung von Design sowie Zunahme des Städtetourismus halten weiter an und bieten damit große Wachstumschancen für das Konzept der Travel24 Hotels.
Durch unser Knowhow in diesem Segment sowie die margenträchtige Struktur der Lifestyle-Hotellerie sehen wir die Möglichkeit, durch ein profitables Geschäftsmodell zusätzliche Finanzmittel zur weiteren Expansion einzuwerben und entsprechend schnell zu skalieren. Dadurch erwarten wir eine diversifizierte Cash- und Erlösstruktur, die es uns ermöglicht, langfristig aus eigener Kraft weiteres Wachstum des Hotelbetriebs zu generieren.
Durch die Bekanntheit der Marke Travel24 erwarten wir eine zügige Geschäftsentwicklung. Die Travel24 Hotels konkurrieren mit bereits etablierten Hotelmarken im Segment der Lifestyle-Hotels. Daher ist in der derzeitigen Wachstumsphase des Marktes auch besonders die Positionierung gegenüber Mitbewerbern relevant. Den Vorteil gegenüber Mitbewerbern aufgrund der Marke und bereits bestehenden Vertriebsplattformen der Travel24 schätzen wir im Vergleich zum Vorjahr als etwas weniger stark ausgeprägt ein.
Durch den voraussichtlich längerfristig bestehenden Anlagedruck auf internationalen Kapitalmärkten bzw. bei Investoren aufgrund der Niedrigzinsphase und der gleichzeitigen Suche nach relativ sicheren Investitionsalternativen erwarten wir, dass Hotelimmobilien als Anlagealternative gefragt sein werden. Diese Entwicklung sehen wir vor dem Hintergrund unseres geplanten Betreibermodells mit Blick auf die Akquise von Investorengeldern zum Aufbau einer Hotelgruppe positiv, da die Lifestyle-Hotellerie eine vergleichsweise krisenresistente Branche darstellt. Wir sehen dadurch perspektivisch verbesserte Möglichkeiten und Konditionen in der Kapitalakquise, was wiederum dem Aufbau einer Hotelgruppe zuträglich ist.
Die Travel24 ist wesentlich von der wirtschaftlichen Entwicklung und dem Erfolg der strategischen Entscheidungen hinsichtlich des eingeleiteten Aufbaus eigenständiger und teilweise eigener Strukturen im Segment Internet, der Entwicklung der Hotelkette und den bedeutenden und teilweise bestandsgefährdenden Risiken (vgl. G.3.2. Beschreibung der Risiken), denen die gesamte Travel24- Gruppe ausgesetzt ist, abhängig.
Die Risikopolitik der Travel24 orientiert sich an dem Ziel, den Wert des Konzerns stetig und nachhaltig zu steigern, die mittelfristigen finanziellen Ziele zu erreichen und den Fortbestand des des Konzerns langfristig zu sichern. Damit bildet sie einen wesentlichen Bestandteil der Unternehmenspolitik.
Travel24 ist im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Risiken werden im weitesten Sinne als die Gefahr, unsere finanziellen, operativen, rechtlichen oder strategischen Ziele nicht wie geplant zu erreichen, definiert. Das Management von Risiken liegt dabei in erster Linie beim Vorstand. Travel24 verfügt über ein konzernweites Berichtswesen, das ein Controlling aller wirtschaftlich relevanten Eckdaten ermöglicht. Es wird durch eine ständige Verfolgung der Finanzströme ergänzt.
Durch die kontinuierliche Früherkennung sowie die Erfassung, Bewertung und Überwachung potenzieller Risiken durch den Vorstand selbst ermöglichen wir eine systematische Analyse der aktuellen Risikosituation. Im Geschäftsjahr 2017 fanden vier Sitzungen zum Risikomanagement statt.
Im Folgenden werden die wirtschaftlichen Risiken für die Travel24 beschrieben. Die Darstellung der Risiken erfolgt zunächst in Form einer Kategorisierung in bestandsgefährdende, wesentliche und übrige generelle Risiken. Die bestandsgefährdenden Risiken sind als erstes aufgeführt; zudem sind die wesentlichen Annahmen der Businessplanung in diesem Abschnitt genannt. Die anschließende Darstellung der wesentlichen und übrigen generellen Risiken erfolgt je Segment.
Im Vorjahr berichtete bestandsgefährdende Risiken sind nicht eingetreten. Dabei handelt es sich im Einzelnen um das Liquiditätsrisiko aus der Tilgungsverpflichtung der im Jahr 2012 begebenen Unternehmensanleihe und das Risiko des Zuflusses des vertraglich vereinbarten Veräußerungserlöses und weiterer vertraglich vereinbarter Zahlungszuflüsse im Zusammenhang mit der Veräußerung des Darlehens und der Beteiligung an der Tochtergesellschaft Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG. Der Veräußerungserlös ist vor dem Rückzahlungstermin zugeflossen, so dass die Anleihe fristgerecht in voller Höhe inklusive der letztmaligen Zinszahlung beglichen wurde. Beide Risiken bestehen nicht mehr.
Travel24 ist zum Aufstellungszeitpunkt segmentübergreifend einem bestandsgefährdenden Liquiditätsrisiko ausgesetzt, welches aus den im Folgenden beschriebenen bestandsgefährdenden Risiken resultiert.
Die Gesellschaft sieht sich einem bestandsgefährdenden Risiko aus dem Urteil des Landgerichts Leipzig vom Dezember 2017 ausgesetzt. Siehe hierzu die Erläuterungen im Abschnitt "Geschäftsverlauf". Sofern der BGH dem Urteil des Landgerichts Leipzig in vollem Umfang folgen sollte, bestünde ein Risiko in Höhe des ausgeurteilten Betrages von EUR 1,7 Mio., welches für sich genommen bestandsgefährdend wäre. Mit einem Urteil wird erst im Jahr 2021 gerechnet.
Travel24 ist einem Risiko aus dem eingeleiteten Haftungsprüfungsverfahren ausgesetzt. Mit Schreiben vom 6. April 2018 hat das Finanzamt das eingeleitete Haftungsprüfungsverfahren gegenüber der Travel24 wegen Umsatzsteuerschulden der Unister Holding GmbH i.I. sowie den Darlegungen des Steuerberaters der Travel24 Stellung genommen und die beabsichtigte Haftungsinanspruchnahme auf
TEUR 22.216 erhöht. Dabei hat es die vom Steuerberater der Travel24 vorgebrachten Umstände und Tatsachen, die einer Haftung entgegenstehen können, als nicht ausreichend gewürdigt und eine neue Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Die Steuerberatung der Gesellschaft wird in Zusammenarbeit mit Travel24 eine entsprechende Erwiderung ausarbeiten, um den seitens des Finanzamts behaupteten Haftungstatbestände in geeigneter Form zu begegnen. Eine Rückstellung in Höhe von TEUR 104 wurde für als durchgreifend eingeschätzte Sachverhalte gebildet. Eine weitere mögliche Haftungsinanspruchnahme, auch bereits für Teilbeträge der ausstehenden Steuerschulden der Unister Holding GmbH i.I. von EUR 22,2 Mio., stellt ein bestandsgefährdendes Risiko dar.
Im Zusammenhang mit der schwebend unwirksamen Aufrechnungs- und Anfechtungsvereinbarung wurde, die sich in Summe auf EUR 1 Mio. belaufenden Ausgleichszahlungen durch eine Finanzierung von Seiten der im April 2017 gewonnenen Investoren (VICUS-Gruppe und weiterer Gesellschaften) bei Eintritt der aufschiebenden Bedingungen des Anfechtungsvergleiches sichergestellt. Ein aufschiebend auf den Eintritt der Fälligkeit der Ausgleichszahlung bedingter zweckgebundener Darlehensvertrag über EUR 1,0 Mio. wurde am 28. Mai 2018 zwischen der VICUS GROUP AG und Travel24 geschlossen. Dieser ist einerseits mit der Bedingung verbunden, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen bis zum 30. Juni 2019 eintreten, und andererseits mit einem Rücktrittsrecht zum 31. Dezember 2019 verbunden. Die Vergleichszahlung ist innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der Aktien im Depot des Insolvenzverwalters fällig; anderenfalls hat der Insolvenzverwalter ein Rücktrittsrecht. Zur weiteren Darstellung wird auf den separaten Abschnitt im Geschäftsverlauf verwiesen. Hieraus entsteht Travel24 ein bestandsgefährdendes Risiko, wenn keine Auszahlung erfolgt oder vom Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht wird.
Des Weiteren sieht sich die Gesellschaft einem bestandsgefährdenden Risiko im Zusammenhang mit der steuerlichen Möglichkeit zur Verrechnung von Verlusten nach der sog. "Sanierungsklausel" des § 8c Abs. 1a KStG ausgesetzt. Sollten die erwarteten Urteile nicht positiv verlaufen, entstehen Zahlungsabflüsse von TEUR 1.652 zzgl. weiterer Zinsen ab 1. Januar 2018. Die Zahlungsabflüsse werden frühestens 2019 erwartet. Zur Darstellung des Sachverhalts siehe den separaten Abschnitt im Rahmen der Ausführungen zum Chancenbericht.
Darüber hinaus würden im Falle des Untergangs der Verlustvorträge bei Anteilseignerwechseln i.S. des § 8c Abs. 1 KStG mittelfristig Steuerzahlungen im Rahmen der Unternehmensplanung entstehen, die bisher nicht berücksichtigt wurden. Dies würde zu einer wesentlichen Verschlechterung der Planerwartungen im Segment Internet führen sowie wesentliche bisher nicht geplante Liquiditätsabgänge bedeuten. Zur Darstellung des Sachverhalts siehe den separaten Abschnitt im Rahmen der Ausführungen im Chancenbericht.
Die Gesellschaft hat bei der Aufstellung ihrer integrierten Unternehmensplanung bezüglich der zukünftigen Entwicklung weitere Annahmen getroffen. Gemäß den Prämissen dieser Planung kann die Gesellschaft ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nur bei weiteren Finanzierungs- und Kapitalstärkungsmaßnahmen nachkommen, welche in Form von Sachkapitalerhöhungsmaßnahmen geplant sind, die bei ihrer Umsetzung durch Wegfall von ansonsten zu leistenden Zahlungsverpflichtungen
die Liquiditätsplanung positiv beeinflussen und teilweise auch zu Kostenentlastungen führen. Das Nichteintreten von Annahmen stellt in einzelnen und in Kombination bestimmter Annahmen ein bestandsgefährdendes Risiko dar. In diesem Fall müsste die Travel24 über die geplanten Maßnahmen hinaus alternative liquiditätssichernde Maßnahmen ergreifen, um den Bestand der Gesellschaft zu sichern. Die weiteren wesentlichen Annahmen und die damit einhergehenden bestandsgefährdenden Risiken sowie die übrigen zentralen Sachverhalte, die dieser Unternehmensplanung zu Grunde liegen, werden im Folgenden dargestellt. Bestandsgefährdende Risiken werden als solche jeweils benannt:
Travel24 erwartet, aufgrund der Loslösung vom Fulfilmentpartner Invia Travel im Touristikbereich und dem geplanten Relaunch des Portals travel24.com im Jahr 2018 nochmals geringere Provisionsumsatzerlöse im Vergleich zum Jahr 2017. Ausgehend von einem vergleichsweise geringen Umsatzniveau 2018 geht Travel24 davon aus, in den kommenden drei Jahren jeweils einen Anstieg der Provisionsumsatzerlöse um 50% im Segment Internet erzielen zu können; hinsichtlich der umsatzbezogenen Kosten wird mit einer proportionalen Entwicklung geplant. Das Risiko aus der skizzierten Verringerung der Provisionsumsatzerlöse und einem Ausbleiben des geplanten Anstiegs der Provisionsumsatzerlöse in den kommenden drei Jahren wäre in Kombination mit dem Nichteintreten der weiteren Planannahmen bestandsgefährdend.
Im Segment Hotellerie plant Travel24 ab dem Jahr 2018 den weiteren Auf- und Ausbau der Hotelkette. Es wird davon ausgegangen, dass 2018 ein weiteres und ab 2019 jährlich jeweils zwei weitere Hotels im Planungshorizont in Betrieb genommen werden. Sofern das geplante Umsatzwachstum im Segment Internet und der geplante Aufbau der Hotelkette nicht in dem Umfang gelingen sollten und nur mit höheren Kosten realisierbar wären, wäre dies zusammengenommen bestandsgefährdend.
Mit dem geplanten Relaunch des Portals travel24.com löst sich Travel24 vom Fulfilmentpartner Invia Travel im Touristikbereich. Damit wird das im Vorjahr berichtete Risiko der Abhängigkeit von Invia Travel aufgelöst. Andererseits entsteht neben dem oben skizzierten Umsatz- und Kostenrisiko ein Dienstleistungsrisiko. Travel24 geht Vertragsbeziehungen mit verschiedenen Dienstleistern ein. Die effektive und effiziente Steuerung der Leistungserbringung und das Controlling der Qualität der Dienstleistungen ist wesentlich für den Erfolg im Bereich Touristik. Das Risiko ist nicht verlässlich quantifizierbar.
Im Bereich Flugvermittlung bezieht Travel24 weiterhin den Großteil von Leistungen über Invia Flights. Dadurch bleibt eine starke Abhängigkeit erhalten. So fußt der im DACH-Markt realisierte Umsatz größtenteils auf Leistungspartnern, die durch Invia Flights vertraglich gebunden sind. Auch die technischen Strukturen und das Fulfilment liegen weiterhin umfassend bei Invia Flights. Das Risiko könnte aufgrund der einseitigen Abhängigkeit in weiteren Umsatzrückgängen im Flugbereich bestehen und ist nicht verlässlich quantifizierbar.
Das im E-Commerce stets mögliche Risiko des Angriffs auf Kundendaten, insbesondere Kreditkartendaten, stellt sich auch für die Travel24 im Rahmen ihrer Beziehung zu den Fulfilmentpartnern
im Bereich Touristik sowie im Bereich Flugvermittlung zu Invia Flights, die auch bedeutende Zahlungsprozesse für Travel24 abwickeln. Dabei ist ein wesentlicher Teil der Transaktionen im Segment Internet, maßgeblich in der Flugvermittlung, in der ein hoher Anteil aller Transaktionen per Kreditkarte gezahlt wird, potenziell von diesem Risiko betroffen. Um die Sicherheit von Kunden- bzw. Kreditkartendaten zu gewährleisten, folgen die Fulfilmentpartner den hohen PCI-Sicherheitsstandards1 der Kreditkartenindustrie und sind entsprechend zertifiziert. Travel24 beabsichtigt, bei den relevanten Dienstleistern jährlich Nachweise über diese Zertifizierung einzuholen, um die Gewährleistung der Sicherheit der Kundendaten zu dokumentieren. Dieses Risiko lässt sich aus seiner Natur heraus nicht quantifizieren, ist aufgrund der Stärke der Abhängigkeit und potenzieller Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb der Travel24 jedoch als wesentlich einzuschätzen.
Zum Aufstellungszeitpunkt wird die Betriebsprüfung 2012 bis 2014 durchgeführt. Zur Darstellung wird auf den Geschäftsverlauf verwiesen. Prüfungsfeststellungen liegen zum Aufstellungszeitpunkt nicht vor. Der Vorstand schätzt die möglichen Risiken zum Aufstellungszeitpunkt daher als nicht wesentlich ein. Da die Dauer und der Ausgang der Betriebsprüfung offen ist, könnten mit möglichen Prüfungsfeststellungen verbundene Steuernachzahlungen und Zinsen für sich allein entwicklungsbeeinträchtigend sein.
Sofern die Geschäftsentwicklung im Segment deutlich schlechter ausfallen sollte als gemäß der aufgestellten Businessplanung prognostiziert, könnte dies die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögensgegenstände des Segments belasten. Daraus könnte Travel24 ein Wertminderungsbedarf entstehen.
Es besteht ein Risiko aus einer weiteren Inanspruchnahme aus der Garantieübernahme zu Gunsten der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG in Bezug auf weitere Baukostenerhöhungen sowie in Bezug auf einzelne Rechtsstreitigkeiten, die die Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit dem Bau des Hotels führt. Für Travel24 besteht ein wesentliches Risiko derzeit in einem Rechtsstreit über den erbrachten Leistungsstand. Aus Sicht der Travel24 sind Mängel und nicht erbrachte Restleistungen zu berücksichtigen. Die Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG hat diesbezüglich eine umfangreiche Gegenbelastung zur Schlussrechnung zuzüglich Schadensersatzforderungen erstellt, welche mögliche Ansprüche der Gegenseite erheblich übersteigen.
Neben den bereits bestehenden und drohenden Rechtsstreitigkeiten besteht das potenzielle Risiko für Rechtstreitigkeiten, die sich im Rahmen des Gewährleistungsmanagements aus Disputen über Schlecht- oder Nichtleistung aus der Planungs- und Bauphase ergeben könnten. Aus bestehenden und drohenden Rechtsstreitigkeiten könnten unter Umständen finanzielle Forderungen gegen Travel24 entstehen. Laufende Rechtsstreitigkeiten sind im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 erfasst sowie im Anhang 2017 dargelegt. In Bezug auf die Gesellschaft Hotel Köln Perlengraben GmbH & Co. KG besteht für Travel24 ein wesentliches Risiko derzeit in einem Rechtsstreit. Hotel Köln Perlengraben GmbH & Co. KG unterlag in zweiter Instanz und hat Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt. Daneben wird Hotel Köln Perlengraben GmbH & Co. KG die weiteren Erfolgsaussichten prüfen lassen. Die Urteilssumme wurde durch Bildung einer entsprechenden Rückstellung erfasst. Die Gegenpartei hat Klage beim Landgericht Leipzig auf Vergütung einer Freikündigung erhoben. Über diese Sachverhalte hinaus könnte Travel24 ein erheblicher Zeit- und Kostenaufwand im Zusammenhang mit der Durchsetzung von möglichen Gewährleistungsansprüchen aus dem Bau des ersten Travel24 Hotels in Leipzig entstehen, da Travel24 sich zur Unterstützung bei entsprechenden Auseinandersetzungen verpflichtet hat. Wesentliche Gewährleistungsfälle sind Travel24 zum Aufstellungszeitpunkt jedoch nicht bekannt.
Nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit des ersten Travel24-Hotels in Leipzig im August 2017 besteht ein grundsätzliches Umsatz- und Kostenrisiko. Das Budget des ersten Geschäftsjahres basiert auf den langjährigen Branchen- und Fachkenntnissen sowie den Einschätzungen zu Markt und Wettbewerbern des Vorstands. Die geplanten Zielwerte der Steuerungsgrößen RevPAR und GOP konnten naturgemäß nicht durch Werte der Vorjahre zusätzlich gestützt werden. Stark negative Abweichungen von den Planwerten wären entwicklungsbeeinträchtigend hinsichtlich Liquidität und Ertragskraft zum Aufbau der Hotelkette. Travel24 begegnet diesem Umsatz- und Kostenrisiko durch regelmäßige (tägliche, wöchentliche und monatlich) Überwachungs- und Steuerungsmaßnahmen sowie Auswertung relevanter Reportings.
Der Aufbau der Hotelkette bedarf anfänglich externer Finanzierung. Dabei wird Travel24 durch die VICUS-Gruppe als Aktionär der Travel24 unterstützt. Die VICUS-Gruppe verfügt nach Einschätzung von Travel24 über die erforderlichen Markt- und Branchenkenntnisse im Immobiliensektor sowie Optionen, die Sicherstellung der Finanzierung intensiv zu unterstützen. Sollten Finanzierungsmöglichkeiten zum Aufbau der Hotelkette nicht im geplanten Rahmen realisiert werden können, ist dieses Risiko als entwicklungsbeeinträchtigend zu betrachten.
Sofern die Geschäftsentwicklung im Segment deutlich schlechter ausfallen sollte als gemäß der aufgestellten Businessplanung prognostiziert, könnte dies die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögensgegenstände des Segments belasten. Daraus könnte Travel24 ein Wertminderungsbedarf entstehen.
Allgemeines steuerliches Betriebsstättenrisiko: Die Travel24 war seit 2013 mit einer Niederlassung in Paris im französischen Pauschalreisegeschäft tätig. Daraus können vielfältige steuerliche Risiken erwachsen. Nationales deutsches und französisches Steuerrecht sowie das bilaterale Steuerrecht der Doppelbesteuerungsabkommen können unterschiedliche Definitionen einer Betriebsstätte vorsehen und damit zu unterschiedlichen Auslegungen hinsichtlich der Existenz einer Betriebsstätte gelangen. Des Weiteren können das nationale wie das bilaterale Steuerrecht voneinander abweichende steuerliche Konsequenzen an die Existenz von einer Betriebsstätte knüpfen. Wesentliche daraus resultierende Risiken betreffen Art und Umfang der Besteuerungsbefugnisse der beteiligten Staaten, die Gewinnabgrenzung für ertrag- und umsatzsteuerliche Zwecke sowie daraus resultierende finanzielle Folgen (Höhe von Steuerzahlungen, Doppelbesteuerungstatbestände). Die französische Niederlassung wurde zum Jahresende 2017 rechtlich aufgelöst und aus dem französischen Handelsregister gelöscht.
Risiko aus Umsatzsteuersonderprüfung: Zur Darstellung wird auf den Abschnitt Geschäftsverlauf verwiesen. Hinsichtlich einer vorläufigen Prüfungsfeststellung wurde eine Rückstellung in Höhe von
TEUR 5 gebildet. Die übrigen vorläufigen Prüfungsfeststellungen wurden als unbegründet zurückgewiesen und eine entsprechende Stellungnahme seitens der Steuerberatung der Gesellschaft abgegeben. Travel24 rechnet zum Aufstellungszeitpunkt mit keinen wesentlichen Belastungen.
Rechtliche Risiken: Im Rahmen des seit 2012 laufenden Ermittlungsverfahrens erging im Dezember 2017 das Urteil (siehe hierzu die Abschnitte "Bestandsgefährdende Risiken" im Risikobericht weiter oben sowie "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" im Konzernanhang). Ein Risiko besteht darin, dass Kunden bei Travel24 Schadenersatzansprüche stellen könnten. Basierend auf Erfahrungswerten von Unister Travel nach Aufnahme der Ermittlungen ist von einem sehr geringen Risiko der Anmeldung von Schadenersatzansprüchen auszugehen. Aufgrund des Urteils des Landgerichts Leipzig vom Dezember 2017, durch welches Travel24 als Nebenbeteiligte verurteilt wurde (siehe die Darstellung im Geschäftsverlauf sowie die Einschätzung im Risikobericht), könnte die Wahrscheinlichkeit für Schadenersatzansprüche grundsätzlich erhöht sein. Dem Vorstand liegen bis zum Aufstellungszeitpunkt jedoch keine Anhaltspunkte dafür vor, so dass das diesbezügliche Risiko gegenwärtig als gering eingeschätzt wird.
Travel24 nimmt nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Segment Hotellerie eine Aufteilung der nicht den Segmenten unmittelbar zurechenbaren Kosten anhand des Konzern-Umsatzanteils vor, welchen die Segmente jeweils generieren. Sofern der Umsatzanteil des Segments Internet im Vergleich zur Planung höher ausfallen sollte, hätte das Segment Internet auch einen höheren Anteil der nicht den Segmenten unmittelbar zurechenbaren Kosten zu tragen. Travel24 hält das damit verbundene Risiko für gering.
Allgemeines Reputationsrisiko: Aufgrund verschiedener Vorfälle der letzten Jahre, insbesondere dem Flugzeugabsturz der Herren Schilling und Wagner sowie der Insolvenzen von Gesellschaften des Unister-Konzerns, und der Abhängigkeit zur Unister-Gruppe, war eine negative Berichterstattung über die Travel24 bzw. deren Portale sowie Hotelbauaktivitäten wahrnehmbar. Dies beinhaltete vor allem verschiedene Artikel in Wirtschafts- und Fachpresse. Daraus ist ein allgemeines Reputationsrisiko gegenüber Geschäftspartnern und Kunden abzuleiten. Jedoch konnten bisher keine unmittelbar damit verbundenen negativen Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb festgestellt werden. Travel24 strebt an, im Zuge der weiteren Verselbständigung im Segment Internet und des Aufbaus der Hotelkette im Segment Hotellerie dieses Risiko weiter zu verringern.
Allgemeine Marktrisiken: Durch die hohe Anzahl an Wettbewerbern und die Wettbewerbsstruktur ist das Risiko eines Preiskampfes gegeben. Das Marktumfeld im Bereich der Online-Reisevermittlung ist extrem kompetitiv und dynamisch und die Eintrittsbarrieren in den Markt sind zudem relativ gering. Daher kann es vorkommen, dass wir innerhalb kurzer Zeit unser bestehendes Geschäftsmodell ändern oder neue Geschäftsmodelle etablieren müssen, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Weiterhin ist der Markt durch viele, gleichzeitig eintretende technische Innovationen geprägt – beispielsweise Buchung auf mobilen Endgeräten – die den Wettbewerbsdruck weiter erhöhen. Hierdurch besteht das Risiko technischer Fehlentwicklungen und somit geringerer Kundenakzeptanz der eigenen Produkte. Travel24 hält die damit verbundenen Risiken im Hinblick auf die mittelfristig angestrebte Entwicklung für überschaubar.
Allgemeine Umfeld- und Branchenrisiken: Auch in der Touristik wird die Konsumneigung der Kunden wesentlich durch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beeinflusst. Konjunkturelle Abschwungphasen wirken sich dabei in aller Regel negativ auf die Nachfrage nach Urlaubsreisen aus. Auch soziale Einflüsse wirken sich auf das Konsum- und somit auf das Buchungsverhalten der Kunden aus. Politische Ereignisse,
Seuchen, Pandemien, Naturkatastrophen oder terroristische Anschläge nehmen dabei Einfluss auf Urlaubsentscheidungen und können die Nachfrage auf dem Reisemarkt sowie den Geschäftsverlauf der Travel24 beeinflussen, indem sie zu Umsatzeinbrüchen führen können. Die Travel24 strebt ein kontinuierliches Monitoring der Kundenpräferenzen sowie eine entsprechende Berücksichtigung von saisonalen Hochzeiten an. Ggf. werden detaillierte Vertriebsanalysen durchgeführt, um Trends im Buchungsverhalten sehr rasch zu erkennen und diesen kurzfristig mit geeigneten Mitteln zu begegnen (z.B. Verkaufskampagnen, Nachkalkulationen, Nachverhandlungen mit Lieferanten oder Kostensparmaßnahmen). Das im letzten Jahr separat dargestellte Globalrisiko für die Tourismusbranche ist hierdurch ebenfalls beschrieben; auf eine gesonderte Darstellung wird verzichtet.
Allgemeine Operative und technische Risiken: Operative und technische Risiken betreffen im Wesentlichen die fehlerfreie Funktionalität der Webseiten und aller angeschlossenen Partner, Dienstleister und Prozesse sowie die Sicherstellung einer wettbewerbsfähigen Technologie, der Servicequalität und eines kompetitiven Produktangebots allgemein auf Seiten von Travel24 und der Fulfilmentpartner. Anbieter und Dienstleister werden vor Kooperationsbeginn auf wesentliche und erkennbare Risiken geprüft. Während der Kooperation erfolgt ein ständiger Austausch über potenzielle Risiken mit dem verantwortlichen Management der Travel24. Diese Risiken würden sich in Umsatz- und EBIT-Einbußen aufgrund fehlerhafter Prozesse auswirken.
Allgemeine Rechtliche Risiken: Travel24 betreibt ebenso ein Monitoring von rechtlichen Risiken. Risiken können im Rahmen der Geschäftstätigkeit bspw. im Bereich des Datenschutzes oder des Verbraucherschutzes, aber auch in der Einhaltung regulatorischer und kapitalmarktrechtlicher Vorgaben bestehen. Zum Zwecke der Erfassung solcher Risiken arbeitet der Vorstand der Travel24 mit Anwaltskanzleien zusammen. Diese Risiken können sich vor allem in Geldbußen und –strafen auf die Finanzsituation des Konzerns auswirken.
Nach Aufnahme des Geschäftsbetriebs im ersten Travel24 Hotel in Leipzig besteht ein generelles Risiko darin, die Aufrechterhaltung qualifizierten und kompetenten Personals im erforderlichen Umfang langfristig sicherzustellen. Aufgrund der Erfahrungen der ersten Monate sowie der als attraktiv einzuschätzenden Arbeitsverträge und -bedingungen hält Travel24 dieses Risiko für gering.
Für den Aufbau und die Entwicklung der geplanten Hotelkette ist eine der Hotelkonzeption entsprechende Qualität der angebotenen Leistungen sowie eine damit verbundene Reputation und ein positives Kundenurteil wichtig. Travel24 stellt durch kontinuierliches Monitoring und laufende Steuerung die Qualität sowohl im Einkauf als auch in den Vertragsbeziehungen zu Dienstleistern und bei den angebotenen Leistungen sicher. Aufgrund der langjährigen Branchenerfahrungen des Konzernmanagements schätzt Travel24 dieses Risiko als überschaubar ein.
Der Aufbau der geplanten Hotelkette erfordert den Zugang zu adäquaten Immobilien in erforderlichem Umfang. Travel24 strebt an, dies in Zusammenarbeit mit der VICUS-Gruppe als Aktionär der Travel24 entweder im Wege der Anmietung von Objekten oder soweit sinnvoll durch Erwerb von Immobilien und ggf. Sale-and-Lease-Back-Transaktion zu realisieren. Vor dem Hintergrund guter Einschätzungen für den Markt
der Wirtschafts- und Hotelimmobilien und der Zusammenarbeit mit der VICUS-Gruppe als Aktionär, die in der Immobilienbrache tätig ist, geht Travel24 davon aus, dieses Risiko gering halten zu können.
Travel24 nimmt nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Segment Hotellerie eine Aufteilung der nicht den Segmenten unmittelbar zurechenbaren Kosten anhand des Konzern-Umsatzanteils vor, welchen die Segmente jeweils generieren. Sofern der Umsatzanteil des Segments Hotellerie im Vergleich zur Planung höher ausfallen sollte, hätte das Segment Hotellerie auch einen höheren Anteil der nicht den Segmenten unmittelbar zurechenbaren Kosten zu tragen. Dieses Risiko wird auch durch eine negative Entwicklung des Segments Internet beeinflusst. Travel24 hält das damit verbundene Risiko für gering.
Die zum letzten Aufstellungszeitpunkt berichteten übrigen generellen Risiken im Segment Hotellerie der unzureichenden oder nicht zeitgerechten Akquise von Personal, eines nicht adäquaten Marketings und nicht adäquater technischer Anbindungen sowie einer unzureichend entwickelten Dimensionierung der Haustechnik sind in Bezug auf das erste Travel24 Hotel in Leipzig nicht eingetreten. Diese gelten hinsichtlich neu hinzukommender Hotels im Rahmen des Aufbaus der Hotelkette analog und werden daher diesbezüglich berichtet. Travel24 hält diese Risiken aufgrund der Markt- und Branchenkenntnisse des Managements und der Erfahrungen aus der Entwicklung des ersten Travel24 Hotels für überschaubar. Ein Risiko besteht in der unzureichenden oder nicht zeitgerechten Akquise von Personal vor und während der Pre-Opening-Phase. Für den Fall, dass es nicht gelingt, ausreichend qualifiziertes Personal zu rekrutieren, besteht Gefahr für den planmäßigen Betriebsprozess eines Hotels. Weiterhin begegnen wir diesem Risiko durch die frühzeitige Einstellung von geeignetem Führungs- und Fachpersonal, um rechtzeitig vor Inbetriebnahme eines Hotels die Besetzung alle relevanten Funktionen sichergestellt zu haben.
Wesentlich für den Markterfolg in diesem Segment sind Marketing und technische Anbindungen bzw. die zeitgemäße Ausgestaltung dieser. Hierunter zählen die zeitgerechte und sichere Anbindung an alle relevanten Hotelvertriebsportale und sonstige Vertriebskanäle, ein sicheres und fehlerfreies Property-Management-System in unseren Hotels sowie eine State-of-the-Art Booking Engine auf unserer eigenen Website. Weiterhin sind eine weitreichende Markenakzeptanz, sowie im Vorlauf der Eröffnung der Einsatz von aufmerksamkeitsgenerierenden Maßnahmen, insbesondere im Online-Bereich, wichtig für einen erfolgreichen Markteintritt.
Die originären Finanzinstrumente des Konzerns bestehen in erster Linie aus Zahlungsmitteln, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.
Der Travel24-Konzern ist durch den Gebrauch seines Finanzinstrumentariums Risiken ausgesetzt, die sich insbesondere aus der Veränderung der Zinssätze, der Liquidität und durch Ausfallrisiken der beteiligten Vertragspartner ergeben.
Zinstragende Finanzinstrumente bestehen im Wesentlichen aus sonstigen Forderungen gegen nahestehende Unternehmen. Marktzinsänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester
Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken.
Aufgrund der bestehenden Fulfilment-Verträge mit Invia Travel und Invia Flights sowie künftigen Dienstleistungspartnern besteht das grundlegende Risiko, dass Leistungsforderungen des Travel24- Konzerns ausfallen und sich damit deutlich spürbar auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe auswirken. Insoweit besteht ein überdurchschnittliches Adressausfallrisiko.
Nachdem über das Vermögen der Unister Holding GmbH und weiterer Tochtergesellschaften das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, besteht auch ein überdurchschnittliches Bonitätsrisiko, d.h. aktuelle und potenzielle Kreditgeber der Travel24 könnten ihre Finanzierungszusagen zurückhalten bzw. von der Stellung von Kreditsicherheiten abhängig machen, die seitens Travel24 nicht zu erbringen sind. Bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung sind hieraus noch keine wesentlichen Finanzierungslücken entstanden; mit nicht oder schwer zu erlangenden Finanzierungszusagen seitens potentieller Kreditgeber ist nach Einschätzung der Travel24 vor dem Hintergrund der Unister-Insolvenzen jedoch zu rechnen.
Soweit bei den einzelnen finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertminderungen erfasst. Die Geschäftsleitung ist regelmäßig in die diesbezüglichen Entscheidungen zur Risikovorsorge eingebunden.
Die Travel24 betreibt ein finanzielles Risikomanagement, dessen vorrangiges Ziel darin besteht, notwendige Liquidität bereitzustellen und die finanzwirtschaftlichen Risiken zu begrenzen. Die Verantwortung hierfür obliegt dem Vorstand der Travel24.
Im Hinblick auf rechnungslegungsbezogene Prozesse ist es das Ziel, Risiken zu identifizieren, die einer regelkonformen Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des (Konzern-) Lageberichts entgegenstehen. Das interne Kontrollsystem soll durch Implementierung entsprechender Kontrollen mit hinreichender Sicherheit gewährleisten, dass trotz identifizierter Risiken ein regelkonformer Jahres- und Konzernabschluss erstellt wird. Sämtliche Tochtergesellschaften sind organisatorisch in diesen Prozess einbezogen.
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für Umfang und Ausrichtung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems auch im Bereich Rechnungslegung und übernimmt im Zuge der Verselbstständigung der Rechnungslegungs- und Berichterstattungsprozesse alle wesentlichen Kontrolltätigkeiten selbst.
Die zentrale Organisation, die Einheitlichkeit der verwendeten EDV-Programme, die eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeiten innerhalb des Rechnungswesens, der Konzernfinanzierung und des Controllings sowie geeignete Kontrollen sollen die Risikosteuerung, Kontrolle und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sicherstellen bzw. erleichtern.
Umfang und Effektivität des internen Kontroll- und Risikofrüherkennungssystems werden im Hinblick auf die Rechnungslegung im Rahmen der jährlichen Jahresabschlusserstellung beurteilt. Die interne Überwachung wird vom Konzerncontrolling der Travel24 durchgeführt, das direkt an den Vorstand berichtet, oder vom Vorstand selbst durchgeführt wird. Die Berichterstattung erfolgt unmittelbar an den Vorstand, der auch die grundlegende Steuerung in diesem Bereich übernimmt.
Wir sind der Auffassung, dass das eingerichtete interne Kontrollsystem und Risikomanagement, bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, grundsätzlich geeignet ist, das erforderliche Kontrollumfeld vorzuhalten und wesentliche Risiken zeitnah zu identifizieren.
Für den Konzern ist Corporate Governance ein Anspruch, der alle Bereiche des Unternehmens umfasst. Transparente Berichterstattung und eine an den Interessen der Aktionäre ausgerichtete Unternehmensführung ist Gegenstand der Unternehmenspolitik, die verantwortungsbewusste und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist Basis für das unternehmerische Handeln.
Vorstand und Aufsichtsrat der Travel24.com AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 4. Juli 2003 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 5. Mai 2015, bekannt gemacht am 12. Juni 2015, seit der letzten Entsprechenserklärung 29. Mai 2018 (einschließlich) und ab dem 30. Mai 2018 den vom Bundesministerium der Justiz am 24. April 2017 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachten und am 19. Mai 2017 im elektronischen Bundesanzeiger berichtigten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 entsprochen wurde und wird, bzw. welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.
Diese Erklärung nebst Erläuterung sowie die Erläuterungen zur Unternehmensführung sind dauerhaft auf der Homepage der Travel24 unter der Internetadresse www.travel24.com zugänglich.
Das Grundkapital der Travel24 ist, unverändert zum vorangegangenen Geschäftsjahr 2016, auf 2.033.585 nennwertlose Stückaktien mit gleichen Rechten zu einem rechnerischen Betrag von je 1 EUR aufgeteilt und war voll eingezahlt. Mit der Inhaberschaft an den Aktien verbunden sind das Stimmrecht in der Hauptversammlung sowie das Gewinnbezugsrecht bei beschlossenen Ausschüttungen.
Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt. Im Zusammenhang mit der Aufrechnungs- und Anfechtungsvereinbarung ist eine Übertragung von Aktien der Travel24, die sich im Eigentum der insolventen Unister Holding GmbH befanden, durch ein Schweizer Konkursgericht noch nicht erfolgt. Ob diesbezüglich Beschränkungen hinsichtlich Stimmrechten oder der Übertragung von Aktien bestehen, kann der Vorstand nicht beurteilen.
Es bestanden nach Kenntnis der Travel24 zum angegebenen Stichtag nur folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die insgesamt 10% der Stimmrechte überschreiten:
| Prozent | |
|---|---|
| Unister Holding GmbH i.I., Leipzig | 42,77 |
| VICUS GROUP AG, Leipzig | 17,09 |
| Herr Reiner Eehnuis, RE Beteiligungsgesellschaft mbH, Leipzig, | |
| und Real Estate Bodensee GmbH, Sigmarszell | 12,02 |
| Herr Gabriel Schütze, GSC Beteiligungsgesellschaft mbH, Leipzig | 12,02 |
| 83,90 |
Zusätzlich bestehen Stimmrechte aus Instrumenten aufgrund eines bedingten Kaufvertrages:
| Prozent | |
|---|---|
| VICUS GROUP AG, Leipzig | 8,55 |
| Herr Reiner Eehnuis, RE Beteiligungsgesellschaft mbH, Leipzig, | |
| und Real Estate Bodensee GmbH, Sigmarszell | 17,11 |
| Herr Gabriel Schütze, GSC Beteiligungsgesellschaft mbH, Leipzig | 17,11 |
| 42,77 |
Herr Christian Schilling hat der Travel24 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26. Februar 2018 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 14.07.2016 die Schwelle von
3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Sebastian Gantzckow hat der Travel24 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG2 am 16. Februar 2018 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 14.07.2016 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Daniel Kirchhof hat der Travel24 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 7. Februar 2018 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 14.07.2016 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
Die VICUS GROUP AG hat der Travel24 am 26. Januar 2018 die Korrektur einer am 19. Oktober 2017 veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung mitgeteilt. Die VICUS GROUP AG hat der Travel24 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26.01.2018 mitgeteilt, dass ihr Gesamtstimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 09.10.2017 die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% der Gesamtstimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 25,64% betragen hat. Dabei resultieren 17,09% (das entspricht 347.490 Stimmrechten) aus Stimmrechten nach §§ 33, 34 WpHG und 8,55 % (das entspricht 173.956 Instrumenten) aus Instrumenten nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG.
Herr Reiner Eenhuis hat der Travel24 am 26. Januar 2018 die Korrektur einer am 19. Oktober 2017 veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung mitgeteilt. Herr Reiner Eenhuis hat der Travel24 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26.01.2018 mitgeteilt, dass sein Gesamtstimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 09.10.2017 die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% der Gesamtstimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 29,13% betragen hat. Dabei resultieren 12,02% (das entspricht 244.371 Stimmrechten) aus Stimmrechten nach §§ 33, 34 WpHG und 17,11 % (das entspricht 347.912 Instrumenten) aus Instrumenten nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG. Die Stimmrechtsbestände in Höhe von 12,02% (das entspricht 244.371 Stimmrechten) aus Stimmrechten nach §§ 33, 34 WpHG und 17,11 % (das entspricht 347.912 Instrumenten) aus Instrumenten nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG werden ihm nach § 22 WpHG über die RE Beteiligungsgesellschaft mbH und die Real Estate Bodensee GmbH zugerechnet.
Herr Gabriel Schütze hat der Travel24 am 26. Januar 2018 die Korrektur einer am 19. Oktober 2017 veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung mitgeteilt. Herr Gabriel Schütze hat der Travel24 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26.01.2018 mitgeteilt, dass sein Gesamtstimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 09.10.2017 die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% der Gesamtstimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 29,13% betragen hat. Dabei resultieren 12,02% (das entspricht 244.371 Stimmrechten) aus Stimmrechten nach §§ 33, 34 WpHG und 17,11 % (das entspricht 347.912
Geschäftsbericht 2017 47 Konzern Travel24.com AG 2 Mit Inkrafttreten des WpHG i.d.F. des 2. Finanzmarktnovellierungsgesetzes (FiMaNoG) vom 23. Juli 2017 am 3. Januar 2018 finden sich die relevanten Normen in den §§ 33, 34 ff. WpHG. Der Bezug zu den früheren Normen des § 21 ff. WpHG wird hier beibehalten, um den Gleichlaut zu den entsprechend veröffentlichten Stimmrechtsmitteilungen zu gewährleisten. Der Hinweis bezieht sich auf alle Stimmrechtsmeldungen dieses Abschnitts mit Veröffentlichungsdatum nach dem 3. Januar 2018.
Instrumenten) aus Instrumenten nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG. Die Stimmrechtsbestände in Höhe von 12,02% (das entspricht 244.371 Stimmrechten) aus Stimmrechten nach §§ 33, 34 WpHG und 17,11 % (das entspricht 347.912 Instrumenten) aus Instrumenten nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG werden ihm nach § 22 WpHG über die GSC Beteiligungsgesellschaft mbH zugerechnet.
Die UNISTER Holding GmbH hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 25. Oktober 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 9. Oktober 2017 die Schwelle von 75% und 50% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 42,77% (das entspricht 869.780 Stimmrechten) betragen hat.
Die UNISTER Holding GmbH hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19. Oktober 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 14.07.2016 die Schwelle von 75% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 72,81% (das entspricht 1.480.708 Stimmrechten) betragen hat.
Die VICUS GROUP AG hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17. Oktober 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 9. Oktober 2017 die Schwelle von 3%, 5%, 10% und 15% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 17,09% (das entspricht 347.490 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Reiner Eehnuis hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17. Oktober 2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 9. Oktober 2017 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 12,02% (das entspricht 244.371 Stimmrechten) betragen hat. Die Stimmrechtsbestände in Höhe von 12,02% (das entspricht 244.371 Stimmrechten) werden ihm nach § 22 WpHG über die RE Beteiligungsgesellschaft mbH und die Real Estate Bodensee GmbH zugerechnet.
Herr Gabriel Schütze hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17. Oktober 2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 09. Oktober 2017 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 12,02% (das entspricht 244.371 Stimmrechten) betragen hat. Die Stimmrechtsbestände in Höhe von 12,02% (das entspricht 244.371 Stimmrechten) werden ihm nach § 22 WpHG über die GSC Beteiligungsgesellschaft mbH zugerechnet.
Die VICUS GROUP AG hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26. September 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 19.09.2017 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,58% (das entspricht 215.045 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Hans-Jörg Schimanek, Wien/Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 25. September 2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 1. September 2017 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
Die VICUS GROUP AG hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 8. September 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 01.09.2017 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 8,41% (das entspricht 170.950 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Hans Joerg Schimanek hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 2. August 2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 24.07.2017 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 9,95% (das entspricht 202.500 Stimmrechten) betragen hat.
Es existieren keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Dem Vorstand ist nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital der Travel24 beteiligt sind. Soweit Arbeitnehmer als Aktionäre am Kapital beteiligt sind, können sie daraus keine besonderen Rechte herleiten.
Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Travel24 richten sich nach §§ 84 und 85 AktG in Verbindung mit § 6 Nr. 1 der Satzung. Die maßgeblichen Vorschriften zur Änderung der Satzung sind in §§ 133, 179 AktG und § 12 Nr.1 der Satzung der Travel24 niedergelegt.
Die Satzung enthält keine Regelungen die gesetzlichen Vorschriften ergänzen oder in diesen abweichen.
Mit Beschluss in der Hauptversammlung vom 28. September 2017 wurde die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 203.358,50 (10 Prozent) beschränkt. Die Ermächtigung kann im Rahmen des vorstehend bezeichneten Gesamtvolumens ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt vom Tag der Beschlussfassung an bis zum Ablauf des 27. Septembers 2022.
Der aktuelle Anstellungsvertrag enthält ein Sonderkündigungsrecht des Vorstands im Falle eines Changeof–Control mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende sowie einem Abfindungsanspruch für die Restlaufzeit des Vorstandsvertrags jedoch für maximal 24 Monate. Dieses Recht ist in den letzten sechs Monaten der Vertragslaufzeit ausgeschlossen. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, sind von der Travel24 in 2017 darüber hinaus nicht geschlossen worden.
Der Vergütungsbericht ist nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und nach den Regelungen des deutschen Rechnungslegungsstandards in der 2011 geänderten Fassung Nr. 17 (DRS 17) aufgestellt. Er beinhaltet die Angaben, die nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) beziehungsweise den International Financial Reporting Standards (IFRS) erforderlich sind. Er stellt einen Bestandteil des Konzernlageberichts dar. Der Vergütungsbericht enthält die Grundsätze der Vergütungssysteme für den Vorstand und Aufsichtsrat und weist die Höhe und Struktur der Vergütung aus. Die Vergütung der Organmitglieder wird dargestellt als Gesamtvergütung unter Angabe des Verhältnisses der einzelnen Vergütungsbestandteile zueinander sowie aufgeteilt nach Festbezügen, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung. 2016 2017 2017 (Min) 2017 (Max)
| beziehungsweise den International Financial Reporting Standards (IFRS) erforderlich sind. Er stellt einen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Bestandteil des Konzernlageberichts dar. Der Vergütungsbericht enthält die Grundsätze der Vergütungs | ||||
| systeme für den Vorstand und Aufsichtsrat und weist die Höhe und Struktur der Vergütung aus. Die | ||||
| Vergütung der Organmitglieder wird dargestellt als Gesamtvergütung unter Angabe des Verhältnisses der | ||||
| einzelnen Vergütungsbestandteile zueinander sowie aufgeteilt nach Festbezügen, erfolgsbezogenen | ||||
| Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung. | ||||
| Vergütung des Vorstands nach § 285 Abs. 1 Nr. 9a HGB | ||||
| Der Vorstand der Travel24 erhält für seine Vorstandstätigkeit von der Gesellschaft selbst eine Vergütung, | ||||
| die sich in folgende Gehaltsbestandteile unterteilt: | ||||
| Gewährte Zuwendungen/ | Armin Schauer | |||
| Zugeflossene Zuwendungen | Vorstandsvorsitzender | |||
| Datum Eintritt 1. Juli 2016 | ||||
| 2016 | 2017 | 2017 (Min) | 2017 (Max) | |
| Festvergütung | 195 | 260 | 260 | 260 |
| Nebenleistungen | 8 | 8 | 8 | 8 |
| Summe | 203 | 268 | 268 | 268 |
| Einjährige variable Vergütung | 18 | 0 | 0 | 140 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 0 | 140 | ||
| Summe | 18 | |||
| Versorgungsaufwand | 8 | 12 | 12 | 12 |
Ab dem Jahr 2018 werden langfristige Ziele zur Gewährleistung eines nachhaltigen Unternehmenserfolges mit dem Vorstand vereinbart werden. An die Zielerreichung wird eine Prämienausschüttung in Höhe von mindestens TEUR 50 und maximal TEUR 100 gekoppelt. Die Ziele haben hierbei eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren. Die Höhe der Prämie liegt im Ermessen des Aufsichtsrates.
Im Falle eines "change of control" kann der Vorstand innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt des Change of Control mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten sein Amt niederlegen und den Anstellungsvertrag außerordentlich mit einer Auslauffrist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. In diesem Falle erhält der Vorstand als Abfindung den Betrag, der für die Restlaufzeit des Vertrages als Vergütung angefallen wäre, maximal jedoch zwei Jahresvergütungen. Sofern die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses geringer als sechs Monate ist, besteht kein Abfindungsanspruch.
Der aktuelle Vorstandsvertrag sieht eine Incentivierung der Erfüllung langfristiger Ziele vor. Der dafür vereinbarte Vergütungsrahmen beträgt zwischen TEUR 50 und TEUR 100. Eine Vergütung in Form von Aktien oder Aktienoptionen erfolgte nicht. Der Vorstand ist mit einem Kapitalanteil von 2% Gründungsgesellschafter der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH.
Es besteht ein Anspruch auf einen Dienstwagen zur dienstlichen und privaten Nutzung im Wert von TEUR 60 netto. Im Todesfall stehen der Ehefrau und den unterhaltsberechtigten Kindern die Fortzahlung der Bezüge für sechs Monate zu.
Der Aufsichtsrat erhält für seine Tätigkeit ab dem Geschäftsjahr 2016 folgende Vergütung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jährlich TEUR 18, der stellvertretende Vorsitzende des Aussichtsrates TEUR 10 und ein einfaches Aufsichtsratsmitglied TEUR 7,5. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit (pro rata temporis). Sofern ein Mitglied des Aufsichtsrates in einem Arbeits-, Dienst- oder sonstigen Auftragsverhältnis mit einem Aktionär der Travel24, mit einem Aktionär der Travel24 im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen, mit einem gesetzlichen Vertreter eines Aktionärs der Travel24 oder mit einem gesetzlichen Vertreter eines mit einem Aktionär der Travel24 im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen stehen, ist die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Travel24 mit ihrer Vergütung durch den Aktionär oder durch dessen gesetzlichen Vertreter bzw. durch das mit dem Aktionär verbundene Unternehmen oder durch dessen gesetzlichen Vertreter abgegolten.
| Aufsichtsratsvergütungen | |||
|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr | |||
| 2017 | 2016 | ||
| Markus Hennig | TEUR 24 |
TEUR | 18 |
| Aufsichtsrat | 18 | 18 | |
| Anwaltstätigkeit | 6 | 0 | |
| Konrad Bösl | 83 | 3 | |
| Aufsichtsrat | 8 | 3 | |
| Beratungstätigkeit | 75 | 0 | |
| Michael Klemmer | 0 | 0 |
Armin Schauer Vorstand
| 4.2 Konzern-Jahresabschluss 2018 | |||
|---|---|---|---|
| 4.2.1 Konzern-Bilanz der Travel24.com AG | |||
| 31. Dezember | 31. Dezember | ||
| Verw eis auf |
2017 | 2016 | |
| VERMÖGENSWERTE | Notes | EUR | EUR |
| LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Entgeltlich erw orbene immaterielle Vermögensw erte |
II 4.; II 5.; II 6.; II 18.; | 4.233.058,60 | 4.232.680,29 |
| IV 1.; V 1. II 4.; II 5.; II 6.; II 18.; |
|||
| Geleistete Anzahlungen | IV 1.; V 1. | 40.680,00 | 0,00 |
| SUMME IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE | 4.273.738,60 | 4.232.680,29 | |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke | II 4.; II 8.; II 18.; IV 2.; | 0,00 | 1.086.323,62 |
| V 2. | |||
| Technische Anlagen und Maschinen | II 4.; II 8.; II 18.; IV 2. | 25.309,00 | 0,00 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | II 4.; II 8.; II 18.; IV 2. II 4.; II 8.; II 16.; II 18.; |
1.125.266,00 | 5.325,01 |
| Anlagen im Bau | IV 2. | 0,00 | 13.506.429,01 |
| SUMME SACHANLAGEN | 1.150.575,00 | 14.598.077,64 | |
| SUMME FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE | 0,00 | 0,00 | |
| Latente Steuern | II 4.; II 10.; III 9.; IV 3. | 95.123,80 | 482.732,87 |
| SUMME LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | 5.519.437,40 | 19.313.490,80 | |
| KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | II 9.; IV 4.; IV 14. | 417.094,73 | 250.323,01 |
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen | II 4.; II 9.; II 17.; IV 5.; IV 14.; V 4.; V 6. |
2.268.686,23 | 2.479.174,90 |
| Sonstige finanzielle Vermögensw erte |
II 9.; IV 6.; IV 14. | 299.394,58 | 329.394,58 |
| Ertragsteuerforderungen | II 10.; IV 6. | 39.300,80 | 468.894,35 |
| Sonstige nicht-finanzielle Vermögensw erte |
IV 6. | 188.904,77 | 805.935,87 |
| SUMME FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTE | 3.213.381,11 | 4.333.722,71 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente | II 11.; IV 7. | 701.155,71 | 3.403.923,58 |
| SUMME KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | 3.914.536,82 | 7.737.646,29 | |
| BILANZSUMME | 9.433.974,22 | 27.051.137,09 | |
| 31. Dezember 2017 EIGENKAPITAL UND SCHULDEN EUR EIGENKAPITAL Gezeichnetes Kapital IV 8. 2.033.585,00 Kapitalrücklage IV 8. 2.913.974,00 Verlustvortrag IV 8. -3.236.859,92 Eigenkapital der beherrschenden Anteilseigner 1.710.699,08 Minderheitenanteil 322.342,24 Eigenkapital der nicht berrschenden Anteilseigner 322.342,24 SUMME EIGENKAPITAL 2.033.041,32 SCHULDEN LANGFRISTIGE SCHULDEN Latente Steuerschulden II 10.; III 9.; IV 3. 412.738,05 SUMME LANGFRISTIGE SCHULDEN 412.738,05 KURZFRISTIGE SCHULDEN II 10.; III 9.; IV 3.; Steuerschulden 1.794.316,17 IV 10. Rückstellungen II 4.; II 12.; IV 11. 1.535.898,39 Finanzverbindlichkeiten II 9.; IV 12.; IV 14. 0,00 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen II 9.; IV 14. 342.274,80 II 9.; II 17.; IV 14.; |
|
|---|---|
| 31. Dezember | |
| 2016 EUR |
|
| 2.033.585,00 | |
| 2.913.974,00 -1.601.589,64 3.345.969,36 0,00 0,00 3.345.969,36 |
|
| 734.045,56 | |
| 734.045,56 | |
| 1.867.366,80 | |
| 712.785,17 | |
| 16.249.276,16 | |
| 634.694,33 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Unternehmen 2.415.480,02 V 6. |
2.430.489,44 |
| Anzahlungen von Kunden IV 13. 35.992,21 |
0,00 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten IV 13. 848.705,16 |
544.488,83 |
| Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten IV 13. 15.528,10 |
532.021,44 |
| SUMME KURZFRISTIGE SCHULDEN 6.988.194,85 |
22.971.122,17 |
| SUMME SCHULDEN 7.400.932,90 |
23.705.167,73 |
| BILANZSUMME 9.433.974,22 |
| 4.2.2 Konzern-Gesamtergebnisrechnung der Travel24.com AG 1. Januar - 31. Dezember 2017 2016 Verw eis auf Notes EUR EUR Umsatzerlöse II 4.; II 14.; III 1. 4.422.146,94 Sonstige betriebliche Erträge III 2. 1.704.735,62 Marketingaufw and III 3. -1.306.725,37 Sonstiger umsatzbezogener Aufw and III 4. -1.030.910,69 Personalaufw and III 5. -1.068.612,76 Abschreibungen III 6. -903.878,94 Sonstige betriebliche Aufw endungen III 7. -3.948.893,48 Operatives Ergebnis -2.132.138,68 Zinserträge II 9.; III 8. 128.190,97 Zinsaufw endungen II 9.; II 16.; III 8.; -225.111,52 IV 12. Finanzergebnis aus Rückübertragung von III 8. 88.437,00 Finanzinstrumenten |
|---|
| 7.944.777,10 379.187,86 -4.316.735,41 -1.192.892,22 -991.484,64 -4.692,72 -1.983.881,93 -165.721,96 292.126,00 -798.500,66 1.212.904,18 |
| Finanzergebnis -8.483,55 706.529,52 |
| Ergebnis vor Steuern -2.140.622,23 540.807,56 |
| Steuerertrag II 10.; III 9. 128.854,34 82.671,99 |
| Latenter Steuerertrag II 10.; III 9.; IV 3. 86.089,85 55.323,10 |
| Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss / Gesamtergebnis -1.925.678,04 678.802,65 |
| auf beherrschende Anteilseigner entfallend -1.635.270,28 678.802,65 |
| auf nicht beherrschende Anteilseigner entfallend -290.407,76 0,00 |
| II 15.; III 10. -0,80 0,33 |
| Ergebnis je Aktie in EUR (unverw ässert und verw ässert) |
| 4.2.3 Konzern-Kapitalflussrechnung der Travel24.com AG Travel24.com AG, Leipzig Konzernabschluss vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 |
||||
|---|---|---|---|---|
| Konzern-Kapitalflussrechnung | ||||
| Verweis auf Notes |
1. Januar - 31. Dezember 2017 EUR |
2016 EUR |
||
| Cashflow | aus betrieblicher Tätigkeit | |||
| Periodenergebnis | -1.925.678,04 | 678.802,65 | ||
| + / - + / - |
Ertragsteuern Finanzergebnis |
III 9. III 8. |
214.944,19 8.483,55 |
-137.995,09 -706.529,52 |
| + | Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | III 6. | 903.878,94 | 4.692,72 |
| - | Zuschreibung auf Gegenstände des Anlagevermögens | 0,00 | -140.000,00 | |
| + / - | Zu-/ Abnahme der Rückstellungen | IV 11. | 723.035,44 | 263,39 |
| - / + | Zu-/ Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sow ie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind |
640.061,69 | 2.413.395,73 | |
| + / - | Zu-/ Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sow ie anderer Passiva, die nicht der Investitions |
-356.458,56 | -3.278.994,84 | |
| oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | ||||
| + / - | Sonstige nicht zahlungsw irksame Aufw endungen/Erträge |
-30.635,44 | 573.059,03 | |
| - | Gezahlte Zinsen | -1.152.253,89 | -1.479.718,26 | |
| + | Erhaltene Zinsen | 12.865,35 | 0,00 | |
| - | Gezahlte Steuern | -49.330,40 | -567.648,67 | |
| + | Steuererstattungen Vorjahre | 237.250,14 | 7.482,04 | |
| = | Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit |
-773.837,03 | -2.633.190,82 | |
| - | Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen | IV 2. | -5.014.412,84 | -6.783.204,03 |
| - | Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögensw erte |
IV 1. | -42.705,00 | -1.495,69 |
| + | Einzahlungen aus der Tilgung von Darlehen | 0,00 | 1.000.000,00 | |
| + | Einzahlung aus der Aufnahmen von Darlehen | 2.000.000,00 | 0,00 | |
| - | Auszahlung aus der Tilgung von Darlehen | -500.000,00 | 0,00 | |
| + | Einzahlungen aus dem Verkauf von Vermögen | III 2. | 16.369.437,00 | 0,00 |
| = | Cashflow aus Investitionstätigkeit |
12.812.319,16 | -5.784.699,72 | |
| + | Einzahlung gezeichnetes Kapital Minderheitenanteil | 12.750,00 | 0,00 | |
| + | Einzahlung Kapitalrücklage | 600.000,00 | 0,00 | |
| - | Auszahlung Rückkäufe Anleihe | V 2. | 0,00 | -390.266,67 |
| - | Auszahlungen aus der Tilgung einer Anleihe | -15.354.000,00 | 0,00 | |
| = | Cashflow aus Finanzierungstätigkeit |
-14.741.250,00 | -390.266,67 | |
| Zahlungsw irksame Veränderungen des Finanzmittelfonds |
-2.702.767,87 | -8.808.157,21 | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente am Anfang der Periode | II 11.; IV 7.; V 2. |
3.403.923,58 | 12.212.080,79 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente am Ende der Periode | II 11.; IV 7.; | 701.155,71 | 3.403.923,58 |
| 4.2.4 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung der Travel24.com AG | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Konzernabschluss vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 | Travel24.com AG, Leipzig | |||||||
| Eigenkapitalveränderungsrechnung | ||||||||
| Verweis auf Notes |
Im Umlauf befind liche Aktien |
Gezeich netes Kapital |
Kapital rücklage |
Verlust vortrag |
Zwischen- summe |
Minder heitenanteil |
Summe Eigenkapital |
|
| Stück | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| Stand 31. Dezember 2015 |
IV 8. | 2.033.585 | 2.033.585 | 2.913.974 | -2.280.392 2.667.167 | 0 | 2.667.167 | |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 678.803 | 678.803 | 0 | 678.803 | ||
| Stand 31. Dezember 2016 |
IV 8. | 2.033.585 | 2.033.585 | 2.913.974 | -1.601.590 3.345.969 | 0 | 3.345.969 | |
| Einzahlung gezeichnetes Kapital | 0 | 0 | 0 | 0 | 12.750 | 12.750 | ||
| Einzahlung Kapitalrücklage | 0 | 0 | 0 | 0 | 600.000 | 600.000 | ||
| Gesamtergebnis 2017 | 0 | 0 | -1.635.270 -1.635.270 | -290.408 | -1.925.678 | |||
| 2.033.585 | 2.033.585 | 2.913.974 | -3.236.860 1.710.699 | 322.342 | 2.033.041 |
Die Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, ist die Konzernobergesellschaft des Travel24.com Konzerns (nachfolgend "das Unternehmen", "die Travel24", "der Konzern", "die Gesellschaft"), der aus der Travel24 und ihren zehn Tochtergesellschaften besteht.
Die seit dem 16. September 2016 in Insolvenz befindliche Unister Holding GmbH i.I. (kurz: Unister Holding) war bis Oktober 2017 unmittelbares Mutterunternehmen der Travel24 sowie oberstes Mutterunternehmen der Unister Gruppe. Durch die Veräußerung von Aktien an die VICUS-Gruppe und weitere Gesellschaften ist sie zum Bilanzstichtag nicht mehr als unmittelbares Mutterunternehmen einzustufen. Die Unister Holding ist im Geschäftsbericht aufgrund ihrer verbleibenden Aktien als nahestehendes Unternehmen berücksichtigt.
Die Unister Holding ist zur Veröffentlichung ihres Konzernabschlusses, in den auch die Gesellschaft mit einbezogen wird, im Bundesanzeiger verpflichtet. Der letztmalig veröffentlichte Konzernabschluss datiert auf den 31. Dezember 2012. Darüber hinaus verfügt die Travel24 über keine Kenntnisse darüber, inwieweit die Unister Holding ihre Verpflichtung zur Konzernabschlusserstellung erfüllt.
Um den Betrieb der Webseiten und deren Weiterentwicklung zu sichern, bedient sich die Travel24 in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2017 weiterhin des Fulfilmentpartners Unister Travel Betriebsgesellschft mbH i.I. (nachfolgend "Unister Travel"), über deren Vermögen im September 2016 ebenfalls das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Ab dem 1. April 2017 wurde für den Touristikbereich ein neuer Fulfilmentvertrag mit der Invia Travel Germany GmbH (kurz: Invia Travel) geschlossen. Für den Flugbereich wurde ebenfalls mit Wirkung ab dem 1. April 2017 ein neuer Fulfilmentvertrag mit der Invia Flights Germany GmbH (kurz: Invia Flights) geschlossen.
Darüber hinaus wurde im Berichtsjahr mit der Unister Holding und weiteren Gesellschaften des Unister-Konzerns eine Aufrechnungs- und Anfechtungsvereinbarung geschlossen. Der Vereinbarung steht unter aufschiebenden Bedingungen (u.a. Übertragung der 42,77 % der Aktien an der Travel24 durch das Schweizer Konkursgericht), welche zum Aufstellungszeitpunkt noch nicht erfüllt waren. Dieser Vergleich regelt die Abwendung von möglichen Anfechtungsrisiken für die Travel24, den Ausgleich und Verzicht sämtlicher gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Vertragsparteien und die Klarstellung der Eigentumsrechte an Travel24-Domains. Dabei tritt die Travel24 alle Forderungen gegenüber Gesellschaften des Unister-Konzerns an die Unister Holding ab. Dazu zählen auch bestimmte Ansprüche der Travel24 gegenüber der BD24 Berlin Direktversicherung AG und gegenüber versicherungen.de GmbH. Die Vertragsbeziehung zwischen
der Travel24 und der versicherungen.de GmbH wurde bereits zum 31. Oktober 2017 beendet. Die Unister Holding verzichtet gleichzeitig aufschiebend bedingt im Gegenzug einer Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 650 auf etwaige Anfechtungsansprüche aus der Rückführung von Darlehensbeträgen und auf sämtliche sonstigen etwaigen Ansprüche gegen die Travel24. Weitere TEUR 250, TEUR 80 bzw. TEUR 20 werden als Ausgleichzahlungen für etwaige Ansprüche aufschiebend bedingt an Unister Travel, Unister GmbH i. I. bzw. die AIDU geleistet.
Das Travel24-Angebotsportfolio (Reisevermittlung, Hotelvermittlung, Flugvermittlung sowie ergänzende Versicherungsvermittlung) der Region Deutschland-Österreich-Schweiz (DACH) umfasst weiterhin den Großteil der deutschen Reiseveranstalter. Im Bereich der Flugvermittlung kann die Travel24 über ihren Fulfilmentpartner Invia Travel auf mehr als 750 Linien-, Charter- und Billigfluganbieter zurückgreifen, im Bereich der reinen Hotelvermittlung greift sie auf ein Portfolio von über 300.000 Hotels zurück. Zahlreiche Zusatzprodukte wie Mietwagen, Kreuzfahrten, Ferienwohnungen und Versicherungen runden das Angebot ab. Travel24 ermöglicht die Buchung sämtlicher Reiseleistungen nach wie vor online über ihre Internetportale sowie über verschiedene Buchungshotlines.
Der Konzern konnte im August 2017 die erfolgreiche Eröffnung des ersten Travel24 Hotels feiern. Damit generiert das Segment Hotelbetrieb erstmalig Umsatzerlöse und bildet die geplante Ergänzung zu dem Segment Internet.
Der Hauptsitz der Travel24 ist in 04109 Leipzig, Deutschland (Katharinenstraße 1-3). Das Unternehmen besitzt zum 31. Dezember acht Tochtergesellschaften, von denen alle in Deutschland ihren Sitz haben. Die französische Tochtergesellschaft wurde mit Wirkung zum 30. September 2017 liquidiert
Die Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co.KG wurde zum 1. Oktober 2017 veräußert.
Mit Gesellschaftsvertrag vom 15. März 2017 wurde die Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH (kurz: T24 HLB) mit Sitz in Leipzig gegründet. Die Travel24 hält über ein Treuhänderverhältnis 49% der Anteile an der Gesellschaft.
Mit Gesellschaftsvertrag vom 24. Oktober 2017 wurde eine weitere direkte Tochtergesellschaft gegründet, die Travel24.com Reisen GmbH mit Sitz in Leipzig. Sie übt im Geschäftsjahr keine operative Tätigkeit aus.
Die Travel24 ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter der Nummer HRB 25538 eingetragen. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich bzw. wird im Internet sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Konzernabschluss der Travel24 wurde nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS") des International Accounting Standards Board ("IASB"), London, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt und berücksichtigt alle bis zum 31. Dezember 2017 verabschiedeten und verpflichtend anzuwendenden Bilanzierungsstandards und Interpretationen, wie sie in der EU anzuwenden sind. Er basiert auf der Annahme der Unternehmensfortführung und entspricht in der vorliegenden Fassung der Vorschrift des § 315a des Handelsgesetzbuches ("HGB"). Sie bildet die Rechtsgrundlage für die Konzernrechnungslegung nach internationalen Standards in Deutschland zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards.
Die Gesellschaft sieht sich einem bestandsgefährdenden Risiko aus einem Urteil des Landgerichts Leipzig vom Dezember 2017 ausgesetzt, durch welches Travel24 als Nebenbeteiligte im Verfahren gegen ehemalige Organmitglieder und Manager des früheren Fulfilmentdienstleisters Unister zu den Sachverhalten "Unerlaubter Versicherungsverkauf" und "Runterbuchen" zur Einziehung von Wertersatz in Höhe von EUR 1,7 Mio. verurteilt wurde. Die Urteilsbegründung ging der Gesellschaft im April 2018 zu. Travel24 hat gegen das Urteil Revision beim BGH eingelegt. Auf die Einziehung von Liquidität wird nach Rücksprache der Rechtsvertretung der Travel24 mit dem Landgericht derzeit verzichtet. Travel24 hatte ein Gutachten zur Beurteilung der Frage erstellen lassen, ob und in welcher Höhe eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden ist, welches der Gesellschaft im Mai 2018 vorgelegt wurde. Danach besteht zum Sachverhalt "Unerlaubter Versicherungsverkauf" derzeit keine Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung, weil nach Maßgabe der versicherungsaufsichtsrechtlichen Rechtsprechung die relevanten Merkmale für eine Versicherung nicht vorlägen. Die Erfolgsaussichten, dass es sich nicht um eine Versicherung handelt, werden als gut bewertet. Zum Sachverhalt "Runterbuchen" liegt gemäß dem beauftragten Gutachten die Voraussetzung für einen strafbaren Betrug nicht vor. Daher ist eine Rückstellung mangels bestehendem Anspruch nicht zu bilden.
Travel24 ist einem Risiko aus dem eingeleiteten Haftungsprüfungsverfahren ausgesetzt. Mit Schreiben vom 6. April 2018 hat das Finanzamt das eingeleitete Haftungsprüfungsverfahren gegenüber der Travel24 wegen Umsatzsteuerschulden der Unister Holding GmbH i.I. sowie den Darlegungen des Steuerberaters der Travel24 Stellung genommen und die beabsichtigte Haftungsinanspruchnahme auf TEUR 22.216 erhöht. Dabei hat es die vom Steuerberater der Travel24 vorgebrachten Umstände und Tatsachen, die einer Haftung entgegenstehen können, als nicht ausreichend gewürdigt und eine neue Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Die Steuerberatung der Gesellschaft wird in Zusammenarbeit mit Travel24 eine entsprechende Erwiderung ausarbeiten, um den seitens des Finanzamts behaupteten Haftungstatbestände in geeigneter Form zu begegnen. Eine Rückstellung in Höhe von TEUR 104 wurde für als durchgreifend eingeschätzte Sachverhalte gebildet.
Eine weitere mögliche Haftungsinanspruchnahme, auch bereits für Teilbeträge der ausstehenden Steuerschulden der Unister Holding GmbH i.I. von EUR 22,2 Mio, stellt ein bestandsgefährdendes Risiko dar.
Im Zusammenhang mit der schwebend unwirksamen Aufrechnungs- und Anfechtungsvereinbarung wurde die sich in Summe auf EUR 1 Mio. belaufenden Ausgleichszahlungen durch eine Finanzierung von Seiten der im April 2017 gewonnenen Investoren (VICUS-Gruppe und weiterer Gesellschaften) bei Eintritt der aufschiebenden Bedingungen des Anfechtungsvergleiches sichergestellt. Ein aufschiebend auf den Eintritt der Fälligkeit der Ausgleichszahlung bedingter zweckgebundener Darlehnsvertrag über EUR 1,0 Mio. wurde am 28. Mai 2018 zwischen der VICUS GROUP AG und Travel24 geschlossen. Dieser ist einerseits mit der Bedingung verbunden, dass die Fälligkeitsvoraussetzungen bis zum 30. Juni 2019 eintreten, und andererseits mit einem Rücktrittsrecht zum 31. Dezember 2019 verbunden. Die Vergleichszahlung ist innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der Aktien im Depot des Insolvenzverwalters fällig; anderenfalls hat der Insolvenzverwalter ein Rücktrittsrecht. Zur weiteren Darstellung wird auf den separaten Abschnitt im Geschäftsverlauf verwiesen. Hieraus entsteht Travel24 ein bestandsgefährdendes Risiko, wenn keine Auszahlung erfolgt oder vom Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht wird.
Des Weiteren sieht sich die Gesellschaft einem bestandsgefährdenden Risiko im Zusammenhang mit der steuerlichen Möglichkeit zur Verrechnung von Verlusten nach der sog. "Sanierungsklausel" des § 8c Abs. 1a KStG ausgesetzt. Sofern die Sanierungsklausel nicht als unionsrechtswidrige Beihilfe eingestuft wird oder die Regelung zum vollständigen Verlustuntergang nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sein sollte, bleiben Travel24 rückwirkend zum 31. Dezember 2008 steuerliche Verlustvorträge erhalten. Die aufgrund der steuerlichen Außenprüfung für die Jahre 2009 bis 2011 entstandenen Steuernachzahlungen für die Jahre 2010 bis 2012 würden entfallen und die bereits geleisteten Nachzahlungen in Höhe von insgesamt TEUR 681 wären zzgl. Zinsen zu erstatten. Aus Vorsichtsgründen hat die Gesellschaft aber ihre Bilanzierung derart vorgenommen, dass von einem Untergang der Verlustvorträge ausgegangen wird. Es wurden bereits in Vorjahren Steuerrück-stellungen in Höhe von TEUR 1.349 gebildet. Die Zinsrückstellungen liegen zum Stichtag bei TEUR 302.
Die Gesellschaft hat bei der Aufstellung ihrer integrierten Unternehmensplanung bezüglich der zukünftigen Entwicklung weitere Annahmen getroffen. Gemäß den Prämissen dieser Planung kann die Gesellschaft ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nur bei weiteren Finanzierungs- und Kapitalstärkungsmaßnahmen nachkommen, die in Form von Sachkapitalerhöhungsmaßnahmen geplant sind, die bei ihrer Umsetzung durch Wegfall von ansonsten zu leistenden Zahlungsverpflichtungen die Liquiditätsplanung positiv beeinflussen und teilweise auch zu Kostenentlastungen führen. Das Nichteintreten von Annahmen stellt in einzelnen und in Kombination bestimmter Annahmen ein bestandsgefährdendes Risiko dar. In diesem Fall müsste die Travel24 über die geplanten Maßnahmen hinaus alternative liquiditätssichernde Maßnahmen ergreifen, um den Bestand der Gesellschaft zu sichern.
Die zentralen Prämissen der Businessplanung werden im Folgenden aufgeführt:
Das Geschäftsjahr der Travel24 und ihrer Tochtergesellschaften endet zum 31. Dezember.
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der Gesellschaften werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf den Stichtag der Travel24 aufgestellt.
Die Bilanz ist in Anwendung von IAS 1 nach lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden gegliedert. Als kurzfristig werden solche Vermögenswerte und Schulden angesehen, deren Realisierung, Verbrauch oder Verkauf innerhalb des üblichen Geschäftszyklus erwartet wird, wenn der Vermögenswert oder die Schuld primär zu Handelszwecken gehalten wird oder die Realisierung innerhalb von 12 Monaten erwartet wird.
Entsprechend IAS 1.56 werden latente Steuern als langfristige Vermögenswerte und Schulden ausgewiesen.
Sofern nicht ein anderer Standard eine Abweichung vom Grundsatz verlangt, basiert der Abschluss grundsätzlich auf der Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Die Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Konzernabschluss umfasst die Abschlüsse der Travel24 und sämtlicher Tochterunternehmen. Tochterunternehmen sind alle Gesellschaften, die von der Travel24 unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Eine Beherrschung durch die Travel24 liegt vor, wenn die Travel24 schwankenden Renditen aus den Tochterunternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese hat und zusätzlich die Fähigkeit hat, diese Renditen im Rahmen bestehender Verfügungsgewalt zu beeinflussen.
Im Berichtsjahr haben sich, im Gegensatz zum Vorjahr, Änderungen des Konsolidierungskreises ergeben. Neben der Liquidation der französischen Tochtergesellschaft Travel24.com France SAS schied auch die Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG aus dem Konsolidierungskreis, durch die planmäßige Veräußerung, aus. Zudem wird die mittels Treuhänder im März 2017 neu gegründete Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH erstmalig in den Konsolidierungskreis einbezogen. Die im März 2017 gegründete Gesellschaft dient dem Hotelbetrieb des ersten Travel24 Hotels in Leipzig. Außerdem wurde im Oktober 2017 die Gesellschaft Travel24.com Reisen GmbH gegründet. Sie wird erstmalig in den Konsolidierungskreis einbezogen. Im Geschäftsjahr übt die Gesellschaft noch keine operative Geschäftstätigkeit aus.
Die Travel24 beherrscht ihre Tochterunternehmen mit der Mehrheit der Stimmrechte bzw. indirekt durch die vertraglich abgesicherte Verfügungsgewalt sowie unter Berücksichtigung der vom Vorstand aus eigenen Rechten ausübbaren Stimmrechten. Die T24 HLB wird in den Travel24 Konzern vollkonsolidiert, da durch die vertraglichen Vereinbarungen sowie die dem Vorstand der Travel 24 unmittelbar gehörenden 2% der Geschäftsanteile und Stimmrechte die faktische Beherrschung von der T24 ausgeübt wird. Das Eigenkapital und das anteilige Jahresergebnis das den anderen Beteiligten zuzuordnen ist, werden als Minderheiten ausgewiesen. Eine vollständige Aufstellung zum Anteilsbesitz der Travel24 befindet sich unter Abschnitt V.15. "Angaben zum Anteilsbesitz (konsolidierte Gesellschaften)" in diesem Konzernanhang.
Alle maßgeblichen konzerninternen Transaktionen, Salden, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse zwischen Konzernunternehmen wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Anteile Fremder am Eigenkapital werden als gesonderter Posten im Eigenkapital (Anteil nichtbeherrschender Gesellschafter) ausgewiesen werden.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt unter Anwendung der Erwerbsmethode gemäß IFRS 3.4 "Unternehmenszusammenschlüsse". Dabei werden im Rahmen der Erstbewertung die identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden, einschließlich Eventualverbindlichkeiten, mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet. Anteile nicht-beherrschender Gesellschafter können bei ihrem erstmaligen Einbezug in den Konzernabschluss in Höhe ihres Anteils an den beizulegenden Zeitwerten der Vermögenswerte und Schulden oder nach dem beizulegenden Zeitwert des Unternehmens, der sog. Full-Goodwill-Methode, bewertet werden. Die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile werden mit dem Konzernanteil des zu Zeitwerten bewerteten Nettoreinvermögens des Tochterunternehmens aufgerechnet. Anschaffungsnebenkosten werden unmittelbar als Aufwand erfasst. Sofern nach der Aufrechnung ein aktiver Unterschiedsbetrag verbleibt, wird dieser als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen und jährlich einem Impairment-Test unterzogen. Ein verbleibender passivischer Unterschiedsbetrag wird nach nochmaliger Überprüfung in der Gesamtergebnisrechnung der jeweiligen Periode erfolgswirksam erfasst.
Die Ergebnisse der erworbenen Tochterunternehmen werden entsprechend ihrer Konzernzugehörigkeit in die Gesamtergebnisrechnung einbezogen. Ein Tochterunternehmen wird zu dem Zeitpunkt endkonsolidiert, zu dem die Travel24 die Beherrschung über das Unternehmen verliert.
Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr waren Unternehmenszusammenschlüsse zu verzeichnen. Der Beherrschungsverlust durch Veräußerung der Kommanditanteile (94,9%) durch die Travel24 Hotel Grundbesitz Holding GmbH an der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG führte zur Endkonsolidierung der Gesellschaft, woraus auf Konzernebene ein Verlust in Höhe von TEUR 63 entstanden ist Zudem schied die Travel24.com France SAS aus dem Konsolidierungskreis, durch Liquidation, aus.
Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, da der Hauptteil der Konzerntransaktionen in dieser Währung realisiert wird und diese Währung somit die funktionale Währung der Travel24 darstellt. Alle Beträge werden in Tausend Euro (TEUR) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Es wird kaufmännisch gerundet. Hierdurch kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.
Geschäftsvorfälle, die in Fremdwährung abgewickelt wurden, werden mit dem Umrechnungskurs zum Transaktionszeitpunkt umgerechnet. Monetäre Aktiva und Passiva, wie beispielsweise Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen oder Schulden in Fremdwährung werden bis zum Abgang zu jedem Berichtszeitpunkt erneut bewertet. Die Erträge oder Aufwendungen aus der Währungsumrechnung werden in der Gesamtergebnisrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
| Nachfolgend sind die bei der Erstellung des Konzernabschlusses verwendeten wesentlichen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wechselkurse aufgeführt: | ||||||
| Stichtagskurs | Stichtagskurs | Durchschnitts | Durchschnitts | |||
| zum | zum | +/- | kurs | kurs | +/- | |
| 31. Dezember 2017 |
31. Dezember 2016 |
% | 2017 | 2016 | % | |
| CHF | 1,1702 | 1,0739 | 8,2 | 1,1689 | 1,0902 | 6,7 |
Die Aufstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Angegeben werden die wichtigsten Annahmen und Schätzunsicherheiten am Abschlussstichtag, die ein beträchtliches Risiko für eine materielle Anpassung in der folgenden Berichtsperiode beinhalten.
Die Travel24 hat das Ermessen hinsichtlich der Abgrenzung des Konsolidierungskreises dahingehend ausgeübt, dass es die dem Alleinvorstand aus eigenen Rechten zustehenden Stimmrechte in gleicher Weise wie auch die der Travel24 zustehenden Stimmrechte (vertraglich vereinbarte übertragene Verfügungsgewalt) ausüben wird und damit das die Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH faktisch beherrscht.
Die Bilanzierung des Sachanlagevermögens unterliegt im Wesentlichen dem Änderungsrisiko getroffener Nutzungsdauerannahmen. Die nicht abnutzbaren immateriellen Rechte wie z.B. Internetdomains und Marke unterliegen keiner Abnutzung und werden daher nicht planmäßig abgeschrieben. Das Hotelkonzept, das Musterzimmer und die Werkzeuge und Formen werden über eine geplante Nutzungszeit d.h. über 22 Jahre abgeschrieben. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung betreffen mit TEUR 1.031 (Vj: TEUR 0) die Einrichtung der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH. Das Risiko aus Schätzungsunsicherheiten wird als gering eingeschätzt.
Der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen unterliegt im hohen Maße dem Risiko sich ändernder Annahmen, insbesondere hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit des Ressourcenabflusses und der Schätzung der Verpflichtung der Höhe nach sowie hinsichtlich des Zeitpunkts des Anfalls (z. B. bei Prozessrisiken, Rechtsbehelfsverfahren, Haftungsandrohungen) sowie bezogen auf die Verwendung adäquater Zinssätze zur Abzinsung langfristiger Rückstellungen. Der Vorstand holt für wesentliche Sachverhalte Gutachten oder rechtliche Stellungnahmen bei Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern ein.
Für bisher nicht festgesetzte Zinsen auf Steuern wurde das Ermessen im Hinblick auf die Vorlage beim Bundesverfassungsgericht zur Höhe der Zinsen so ausgeübt, dass eine Schätzung auf 3% p.a. vorgenommen wurde, da mit einer Anpassung des Zinssatzes gerechnet wird.
Bezüglich der getroffenen Schätzannahme wird auf den Abschnitt "IV.12 Rückstellungen" verwiesen. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 wurden insgesamt TEUR 1.536 (Vj.: TEUR 713) an Rückstellungen berücksichtigt.
Für die Bestimmung, ob eine Wertminderung eines Vermögenswertes vorliegt, ist die Ermittlung des erzielbaren Betrages des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Vermögenswert zugerechnet wird, durchzuführen. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswertes oder zahlungsmittelgenerierender Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Für die Berechnung des Nutzungswertes werden künftige Zahlungsströme aus dem Vermögenswert beziehungsweise der zahlungsmittelgenerierenden Einheit geschätzt und im Rahmen der Barwertermittlung mit einem geeigneten Abzinsungssatz versehen. Sowohl die Bestimmung der zukünftig erwarteten Zahlungsströme als auch die Ermittlung des risikogewichteten Abzinsungssatzes ist ermessensbehaftet und unterliegt somit Unsicherheiten.
Es wird auf die weiteren Erläuterungen in Abschnitt II.18 und V.1 sowie V.2 verwiesen.
Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von kurzfristigen Vermögenswerten, insbesondere bei Forderungen zur Überprüfung deren Werthaltigkeit, werden Schätzungen vorgenommen, die zum Teil Ermessensentscheidungen umfassen. Aufgrund unvollständiger Kenntnisse bezüglich der Bonität des jeweiligen Schuldners kann nicht ausgeschlossen werden, dass die tatsächliche Realisierung der Forderungen von dem im Rahmen der Schätzung ermittelten Wert abweicht. Im Vorjahr galt dies auch für die Schätzung der Verwertungserlöse erhaltener Sicherheiten.
Weiterhin trifft die Travel24 Annahmen für den Ansatz aktiver latenter Steuern aus Verlustvorträgen, wobei insbesondere Annahmen zur zukünftigen Ertragslage getroffen werden müssen. Der Ansatz latenter Steuern auf Verlustvorträge erfolgt anhand der durch die Finanzbehörden festgestellten Verlustvorträge gesondert je Gesellschaft und Steuerart. Soweit für Veranlagungszeiträume keine Steuerbescheide vorliegen, werden die Verlustvorträge anhand der Steuerklärungen oder Berechnungen für den jeweiligen Veranlagungszeitraum fortentwickelt. Hierbei wird das Risiko des Untergehens von Verlustvorträgen aus begonnenen steuerlichen Außenprüfungen durch Abschläge berücksichtigt.
Für die Bestimmung, ob eine Wertminderung der aktiven latenten Steuern vorliegt, ist die Ermittlung des Nutzungswertes der Verlustvorträge durchzuführen. Für die Berechnung des Nutzungswertes werden künftige steuerliche Ergebnisse aus den die steuerlichen Verlustvorträge bilanzierenden Unternehmen geschätzt und im Rahmen der steuerlichen Planung zugrunde gelegt. Bei der Bewertung werden die Ergebnisentwicklung und die Plan-Ist-Abweichungen der vergangenen Jahre berücksichtigt.
Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen, wobei Änderungen zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt werden.
Die Gesellschaft gewährt den Reisenden bei der Vermittlung einer Pauschalreise über das Portal travel24.com einen Gutschein, welcher bei der nächsten Reisebuchung über das Portal einlösbar ist. Zudem können durch die Kunden Gutscheine als Teil eines Servicepaketes im Bereich der Flugvermittlung erworben werden. Die Gutscheine stellen ein Kundenbindungsprogramm dar, da sie Anreize setzen sollen, dass der Verbraucher später erneut bei der Gesellschaft bucht. Die Prämiengutschrift stellt hierbei eine einzelne und abgrenzbare Leistung dar. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der Leistung ist insbesondere die Wahrscheinlichkeit der Nichteinlösung zu schätzen. Die Gesellschaft nutzt hierfür eine Erfahrungskurve bezüglich des Einlöseverhaltens innerhalb der letzten zwei Jahre. Zum Stichtag beträgt der abgegrenzte Wert für die Gutscheine TEUR 15 (Vj.: TEUR 55).
Darüber hinaus werden Abgrenzungen vorgenommen für durch Kunden erworbene Servicepakete, bei denen die Gegenleistung durch den Kunden bereits realisiert wurde, aber der Kunde bis zum Antritt seiner Reise über den Stichtag hinaus, Serviceleistungen in Anspruch nehmen kann. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes erfolgt ebenfalls anhand einer Erfahrungskurve. Zum Stichtag wurden diesbezüglich Abgrenzungen in Höhe von TEUR 6 (Vj.: TEUR 7) vorgenommen.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt, sofern der Zufluss eines Nutzens für den Konzern wahrscheinlich ist und verlässlich bewertet werden kann. Von einer unbestimmten Nutzungsdauer wird ausgegangen, wenn die Vermögenswerte keiner Abnutzung unterliegen und dem Unternehmen daher auf unbestimmte Zeit zur Verfügung stehen. Aufgrund der Möglichkeit dauerhafter Bewerbung und somit der Lebenserhaltung des immateriellen Vermögenswerts Marke sehen wir keine Möglichkeit einer Nutzungsdauerschätzung, sodass keine bestimmte Lebensdauer ermittelt werden konnte. Aufgrund der Möglichkeit zur dauerhaften Nutzung der Domain im Internet sehen wir hier ebenfalls keine Möglichkeit einer Nutzungsdauerschätzung, sodass auch in diesem Fall keine bestimmte Lebensdauer ermittelt werden konnte.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (hier: Domain und Marke) werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich auf vorliegende Wertminderungen gemäß IAS 36 geprüft (Impairment-Test).
Die Travel24 weist im Abschluss 2017 keinen Geschäfts- oder Firmenwert aus. Die Gesellschaft verfügt unverändert über immaterielle Vermögenswerte mit unbeschränkter Nutzungsdauer in Höhe von TEUR 3.282. Wertminderungsaufwendungen waren im Geschäftsjahr 2017 nicht zu erfassen.
Bei immateriellen Vermögenswerten die über eine bestimmte Nutzungsdauer verfügen, erfolgt eine planmäßige lineare Abschreibung über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer, beginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem eine mögliche Nutzung einsetzt. Das entgeltlich erworbene Hotelkonzept (TEUR 951) wird erstmalig mit Beginn der Nutzung planmäßig abgeschrieben. Nutzungsbeginn wird definiert als Übergabezeitpunkt des ersten Travel24 Hotels in Leipzig am 1. Oktober 2017. Die Nutzungsdauer beträgt 22 Jahre, so dass ein jährlicher Abschreibungsaufwand von ca. TEUR 43 entsteht. Für das Geschäftsjahr 2017 wurden Abschreibungen in Höhe von TEUR 11 bilanziert.
Im Geschäftsjahr wurden Zugänge für entgeltlich erworbene Software und Websites in Höhe von TEUR 13 (Vj.: TEUR 0) bilanziert. Diese werden über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren planmäßig abgeschrieben. Darüber hinaus wurden TEUR 41 (Vj.: TEUR 0) für noch in der Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte bilanziert. Dabei handelt es sich um Ausgaben für die Entwicklung der neuen Travel24.com Reiseseite, die im Geschäftsjahr begonnen wurde und voraussichtlich im zweiten Quartal 2018 abgeschlossen wird.
Die Gesellschaft aktiviert keine selbstgeschaffenen immateriellen Vermögenswerte.
Die planmäßigen jährlichen Abschreibungsraten werden im separaten Posten "Abschreibungen" innerhalb der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.
Bei der Klassifikation des Leasingverhältnisses als operate oder finance lease berücksichtigt die Travel24 bei Inkrafttreten des Vertrags bestehende Vereinbarungen über eine Verlängerung, den automatischen Eigentumsübergang des Vermögenswertes oder eine Kaufoption, sofern deren Umsetzung wirtschaftlich wahrscheinlich ist. Weitere Kriterien des IAS 17 zur Bestimmung des Leasingverhältnisses sind die Nutzung des Vermögenswertes über die überwiegende (im Falle von Travel24 zu mindestens 75%) Zeit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, eine spezielle Beschaffenheit für den Leasingnehmer und falls der Barwert der Mindestleasingzahlungen im Wesentlichen (im Falle von Travel24 zu mindestens 90%) dem beizulegenden Zeitwert des Leasingobjektes entspricht.
Die Travel24 mietet hauptsächlich Büroräume und technisches Equipment, wobei das wirtschaftliche Eigentum beim Vermieter verbleibt. Die Risiken und Chancen aus den gemieteten Vermögenswerten werden somit vom Leasinggeber getragen und die Leasingverträge sind als operate lease zu klassifizieren. Daher wird der Leasingaufwand über die Vertragslaufzeit in den Perioden des Anfalls der Leasingzahlungen in der Gesamtergebnisrechnung im Posten sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst.
Die Anmietung von der Hotelimmobilie Ringmessehaus Leipzig ist als operative lease eingestuft, auch wenn diese für den Um- oder Ausbau selbst erworben und nach Fertigstellung an einen Investor veräußert wurde. Der Kaufpreis entspricht dem zwischen fremden Dritten geschlossenen Marktpreis unter gewöhnlichen Umständen und damit dem Fair Value. Der Barwert der Mindestleasingraten entspricht damit nicht im Wesentlichen mindestens dem Fair Value der Hotelimmobilie.
Der Mietvertrag beläuft sich auf eine feste Laufzeit von 22 Jahren, mit einem Verlängerungsoptionsrecht im Anschluss der Festlaufzeit von zweimal über weitere vier Jahre. Der Mietzins beläuft sich auf EUR 1,2 Mio. jährlich und wird nach Ablauf des dritten Vertragsjahres um 60% der Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) angepasst.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beinhalten Aufwendungen, die dem Erwerb des Vermögenswertes direkt zurechenbar sind. Die Herstellungskosten für selbsterstellte Vermögenswerte beinhalten Materialkosten und Fertigungslöhne sowie alle anderen direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um die Vermögenswerte in einen betriebsbereiten Zustand für ihren beabsichtigten Zweck zu bringen. Hierzu gehören die geschätzten Kosten für den Abbruch bzw. die Beseitigung der Gegenstände und die Wiederherstellung des Standorts, an dem sie sich befinden, sofern hierzu eine Verpflichtung besteht sowie aktivierte Fremdkapitalkosten.
Bei der Tochtergesellschaft Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft wurde die Betriebs- und Geschäftsausstattung der Hotelimmobilie aktiviert. Darunter fallen u.a. die Einrichtung der Zimmer, sowie die Ausstattung des öffentlichen und internen Bereichs.
Jeder Gewinn oder Verlust aus dem Abgang einer Sachanlage (berechnet als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Restbuchwert) wird erfolgswirksam erfasst und in der Gesamtergebnisrechnung innerhalb des sonstigen betrieblichen Ertrags bzw. Aufwands ausgewiesen.
Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten sind nur dann gegeben und führen zur Aktivierung der nachträglichen Aufwendungen, sofern es wahrscheinlich ist, dass der mit den Aufwendungen verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen auch zufließen wird. Laufende Reparaturen und Instandhaltungen werden sofort aufwandswirksam erfasst.
Sachanlagen werden ab dem Zeitpunkt planmäßig linear abgeschrieben, an dem sie zur Verfügung stehen bzw. im Sinne ihres Zweckes genutzt werden können oder, im Hinblick auf selbsterstellte Vermögenswerte, ab dem Zeitpunkt, an dem diese fertiggestellt und gebrauchsfähig sind. Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, abzüglich geschätzter Restwerte, linear über den Zeitraum der geschätzten Nutzungsdauer aufwandswirksam zu verteilen. Sofern Indikatoren für einen außerplanmäßigen Wertminderungsbedarf vorliegen, wird ein anlassbedingter Impairmenttest durchgeführt.
Für die Abschreibung der Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden je nach Nutzungsdauer unterschiedliche Pools gebildet und diese gemeinschaftlich mit der entsprechenden Nutzungsdauer abgeschrieben.
| Technische Anlagen | 9 Jahre |
|---|---|
| Andere Anlagen, Betriebs | |
| und Geschäftsausstattung | 3-10 Jahre |
Die Abschreibungsmethode, Nutzungsdauer und die Restwerte werden grundsätzlich an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden werden ab dem Zeitpunkt in der Konzernbilanz berücksichtigt, zu welchem der Konzern Vertragspartei des Finanzinstrumentes wird. Die Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten, die marktüblich erworben bzw. veräußert werden, erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungstag (Settlement Date). Finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet, ggf. zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Transaktionskosten werden bei finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, werden sofort aufwandswirksam erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden im Sinne von IAS 39 werden entweder als Kredite und Forderungen (Loans and Receivables "LaR"), als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen (Held-to-Maturity "HtM"), als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Available for Sale "AfS"), als finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten, welche zu Handelszwecken gehalten werden (Financial Assets / Liabilities Held for Trading "FAHfT /FLHfT"), oder als finanzielle Verbindlichkeiten, welche zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Financial Liability at
amortized cost "FLAC"), klassifiziert. Die Kategorisierung hängt von der Art und dem Verwendungszweck der finanziellen Vermögenswerte und Schulden ab und erfolgt bei Zugang. Finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn ein vertragliches Recht auf den Erhalt von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten eines anderen Unternehmens besteht.
Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden hängt folgendermaßen von deren Klassifizierung ab:
Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält, die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte sowie finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasste finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei Änderungen des beizulegenden Zeitwertes in der Gesamtergebnisrechnung in den Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen erfasst werden.
Der Konzern hatte während der Geschäftsjahre 2017 und 2016 keine Finanzinstrumente in dieser Kategorie.
Kredite und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Nach ihrer erstmaligen Erfassung werden solche finanziellen Vermögenswerte im Rahmen einer Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Der Ertrag aus der Amortisation unter Anwendung der Effektivzinsmethode ist in der Gesamtergebnisrechnung als Teil der Finanzerträge enthalten. Die Verluste aus einer Wertminderung werden in der Gesamtergebnisrechnung unter sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Der Konzern hatte während der Geschäftsjahre 2017 und 2016 dieser Kategorie im Wesentlichen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristig finanzielle Vermögenswerte, die Forderungen gegen nahestehende Personen sowie die Liquiden Mittel zugeordnet.
Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder ermittelbaren Zahlungsbeträgen und festen Fälligkeitsterminen werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestition klassifiziert, wenn der Konzern die Absicht hat und in der Lage ist, diese bis zur Fälligkeit zu halten. Nach ihrer erstmaligen Erfassung werden bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagio bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Der Ertrag aus der Amortisation unter Anwendung der Effektivzinsmethode ist in der Gesamtergebnisrechnung als Teil der Finanzerträge enthalten. Die Verluste aus einer Wertminderung werden in der Gesamtergebnisrechnung unter dem Finanzergebnis erfasst.
Der Konzern hatte während der Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2017 und 2016 keine bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte enthalten Schuld- und Eigenkapitaltitel. Bei den als "zur Veräußerung gehalten" eingestuften Eigenkapitalinstrumenten handelt es sich um diejenigen, die weder als zu Handelszwecken gehalten noch erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft sind. Bei den Schuldtiteln in dieser Kategorie handelt es sich um diejenigen, die für einen unbestimmten Zeitraum gehalten werden sollen und die als Reaktion auf Liquiditätsbedarf oder Änderungen der Marktbedingungen verkauft werden können.
Nach der erstmaligen Bewertung werden zur Veräußerung gehaltene finanzielle Vermögenswerte in den folgenden Perioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nicht realisierte Gewinne oder Verluste werden als sonstiges Ergebnis in der Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte erfasst. Wenn ein solcher Vermögenswert ausgebucht wird, wird der kumulierte Gewinn oder Verlust in die sonstigen betrieblichen Erträge oder Aufwendungen umgegliedert. Wenn ein Vermögenswert wertgemindert ist, wird der kumulierte Verlust erfolgswirksam in den Finanzaufwendungen erfasst und aus der Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte entfernt.
Der Konzern hatte während der Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2017 und 2016 dieser Kategorie keine Finanzinstrumente zugeordnet.
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswertes oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Bei Abgang eines Vermögenswertes werden weder Dividenden- noch Zinserträge in die Berechnung des Nettogewinns oder -verlusts einbezogen.
Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen und Anleihen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden sowie im Rahmen der Amortisation mittels der Effektivzinsmethode.
Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gesamtergebnisrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.
Der Konzern hatte während der Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2017 und 2016 dieser Kategorie im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen zugeordnet. Zum 31. Dezember 2016 bestanden zudem die langfristigen und kurzfristigen Verbindlichkeiten aus der Begebung von Anleihen. Diese wurden im September 2017 vollständig zurückgezahlt.
Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie finanzielle Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasste finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei Änderungen des beizulegenden Zeitwertes in der Gesamtergebnisrechnung in den Finanzerträgen bzw. Finanzaufwendungen erfasst werden.
Der Konzern hatte während der Geschäftsjahre 2016 und 2017 lediglich die pflichtgemäß erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertenden finanziellen Verbindlichkeiten aus Anteilen Dritter an Personenhandelsgesellschaften in dieser Kategorie ausgewiesen. Nach der Endkonsolidierung der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG bestehet lediglich in einer Gesellschaft, der Hotel Köln Perlengraben GmbH & Co. KG, eine finanzielle Verbindlichkeit aus Anteilen Dritter an Personengesellschaften, die zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam zu bilanzieren sind. Der Buchwert der zum 31. Dezember 2017 hier ausgewiesenen Verbindlichkeiten beträgt wie im Vorjahr TEUR 0.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist.
Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert, sodass nur der Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen wird, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes erfolgt nach den Vorgaben des IFRS 13. Der Standard sieht eine sog. 'Fair-Value-Hierarchie' vor. Die Hierarchie teilt die in den Bewertungsverfahren verwendeten Inputfaktoren in drei Stufen ein. In der Hierarchie wird (unveränderten) notierten Preisen auf einem aktiven Markt für identische Vermögenswerte oder Schulden die höchste und nicht beobachtbaren Inputfaktoren die niedrigste Priorität eingeräumt.
Falls die zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts verwendeten Inputfaktoren verschiedenen Stufen der Bemessungshierarchie angehören, richtet sich die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Gänze nach der Stufe des am niedrigsten eingestuften Inputfaktors, der für die gesamte Bemessung von Bedeutung ist (auf Grundlage von zur Anwendung gelangendem Ermessen).
Inputfaktoren auf Stufe 1 sind Preisnotierungen auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden, zu denen das Unternehmen am Bewertungsstichtag Zugang hat. Eine Marktpreisnotierung auf einem aktiven Markt stellt den verlässlichsten Nachweis für den beizulegenden Zeitwert dar und wird ohne Anpassungen bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts verwendet, wo immer das möglich ist, wobei begrenzt Ausnahmen bestehen.
Wenn der Konzern für einen einzelnen Vermögenswert oder eine einzelne Schuld eine Position hält und der Vermögenswert bzw. die Schuld auf einem aktiven Markt gehandelt wird, wird der beizulegende Zeitwert des Vermögenswerts bzw. der Schuld innerhalb der Stufe 1 als Produkt aus der Marktpreisnotierung für den einzelnen Vermögenswert bzw. die einzelne Schuld und der vom Konzern gehaltenen Menge bemessen, selbst wenn das normale Handelsvolumen eines Tages für den Markt nicht ausreicht, um die gehaltene Menge aufzunehmen und die Erteilung einer Order, die Position in einer einzigen Transaktion zu veräußern, den notierten Preis beeinflussen mag.
Inputfaktoren auf Stufe 2 sind andere als die auf Stufe 1 genannten Marktpreisnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind.
Inputfaktoren auf Stufe 2 beinhalten:
Inputfaktoren, die vorrangig im Wege der Korrelation oder auf anderem Wege aus beobachtbaren Marktdaten abgeleitet oder von ihnen gestützt werden ('marktgestützte Inputfaktoren').
Inputfaktoren auf Stufe 3 sind nicht beobachtbare Inputfaktoren für den Vermögenswert oder die Schuld.
Nicht beobachtbare Inputfaktoren werden zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in dem Maße verwendet, wie relevante beobachtbare Inputfaktoren nicht zur Verfügung stehen, wodurch Situation Rechnung getragen wird, in denen wenig (wenn überhaupt) Marktaktivität für den Vermögenswert oder die Schuld am Bewertungsstichtag besteht. Der Konzern entwickelt nicht beobachtbare Inputfaktoren unter Verwendung der in diesem Umstand bestmöglich verfügbaren Informationen, was unternehmenseigene Daten beinhalten mag. Dabei sind alle Informationen über die von Marktteilnehmern getätigten Annahmen zu berücksichtigen, die vernünftigerweise verfügbar sind.
Forderungen werden zum Nennwert, abzüglich eventueller Wertberichtigungen für den voraussichtlich nicht werthaltigen Teil der Forderungen, angesetzt.
Der Konzern ermittelt die Wertberichtigungen von zweifelhaften Forderungen und Ausleihungen auf Grundlage von systematischen, regelmäßigen Überprüfungen sowie Bewertungen im Rahmen der Kreditüberwachung. Diese Überwachung berücksichtigt historische Forderungsausfälle, die Höhe und Angemessenheit von Sicherheiten sowie andere relevante Faktoren. Wertminderungen werden anhand von objektiven Hinweisen vorgenommen und tragen dem Ausfallrisiko Rechnung. Objektive Hinweise können beispielsweise erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, ein Vertragsbruch, wie Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, oder die hohe Wahrscheinlichkeit eines Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner sein.
Im Rahmen des Fulfilments mit der Invia Flights werden nicht einbringliche Forderungen gegenüber Kunden bis zur dritten Mahnstufe bearbeitet. Falls die Forderung danach immer noch besteht, werden sie durch die Travel24 an externe Inkassounternehmen übergeben.
Wertberichtigungen werden auf einem separaten Wertberichtigungskonto erfasst. Forderungen und Ausleihungen werden gegen diese Wertberichtigungen ausgebucht, wenn sich endgültig herausstellt, dass diese uneinbringlich sind. Weiterführende Angaben zu Kreditrisiken erfolgen unter Abschnitt V 7. "Finanzielles Risikomanagement".
Erträge und Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten enthalten Wertminderungen und Zuschreibungen, Zinserträge und -aufwendungen, Dividenden sowie Gewinne
und Verluste aus dem Abgang solcher Vermögenswerte. Dividenden werden mit Beschluss der jeweiligen Gesellschafterversammlung / Hauptversammlung als Ertrag erfasst. Zinserträge werden auf Basis der Effektivzinsmethode erfasst.
Sämtliche Schulden oder Ansprüche aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, die während eines Geschäftsjahres entstehen, werden im Konzernabschluss entsprechend den jeweiligen Steuergesetzen ausgewiesen.
Latente Ertragsteuern werden jährlich nach dem bilanzorientierten Ansatz im Einklang mit den Bestimmungen des IAS 12 "Ertragsteuern" zur Behandlung von Ertragsteuern ermittelt. Zur Berücksichtigung der steuerlichen Folgen von Unterschieden zwischen Wertansätzen für Vermögenswerte und Schulden in der Konzernbilanz und den entsprechenden steuerlichen Bemessungsgrundlagen sowie für Unterschiede aus Konsolidierungsvorgängen und für Verlustvorträge werden jährlich auf Grundlage der geltenden oder in Kürze geltenden Steuersätze für den steuerpflichtigen Gewinn latente Steuern gebildet, sofern ein Ausgleich dieser Unterschiede im Zeitablauf zu erwarten ist.
Ggf. bestehende latente Steuererstattungsansprüche auf steuerliche Verlustvorträge werden mit dem Betrag angesetzt, zu dem die Realisierung der damit verbundenen Steuervorteile durch zukünftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist. In diesem Fall erfolgt eine steuerliche Planung, die die Verwertbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge entsprechend einschätzt. Hierzu wird der Buchwert der latenten Steueransprüche an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs innerhalb von fünf Jahren ermöglicht.
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:
latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.
Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die nicht in der Gesamtergebnisrechnung erfasst werden, werden in Übereinstimmung mit dem zugrundeliegenden Geschäftsvorfall direkt im Eigenkapital erfasst.
Aktive und passive latente Steuern werden nur dann saldiert ausgewiesen, sofern ein Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Forderungen und Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern besteht und sich die latenten Steuererstattungsansprüche und -schulden auf Ertragsteuern beziehen, die von denselben Steuerbehörden erhoben und denselben Konzerngesellschaften geschuldet werden.
Unter dem Ertragssteueraufwand sind die für den Berichtszeitraum zu zahlenden oder von den Finanzbehörden zu erstattenden Steuern zuzüglich bzw. abzüglich der Veränderungen bei den (erfolgswirksam zu berücksichtigenden) latenten Steuern ausgewiesen. Die Auswirkungen von Änderungen der Steuersätze auf aktive oder passive latente Steuern werden in dem Zeitraum berücksichtigt, in dem die Änderung rechtskräftig beschlossen wurde.
Der Posten umfasst in der Bilanz grundsätzlich den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige hochliquide Einlagen, d. h. i. d. R. Mittel mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten. In 2017 umfasste der Posten Guthaben bei Kreditinstituten und den Kassenbestand. Die Buchwerte der Zahlungsmittel entsprechen aufgrund ihrer kurzfristigen Fälligkeit deren Zeitwerte.
Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (faktische oder rechtliche) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist.
Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden Rückstellungen mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellung als Zinsaufwand erfasst. Rückstellungen werden nach der voraussichtlichen Fälligkeit unterteilt, sodass Rückstellungen mit einer Fälligkeit von bis zu einem Jahr als kurzfristig und Rückstellungen mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr als langfristig angesehen werden.
Bei Eventualverbindlichkeiten handelt es sich um mögliche Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Bestehen von künftigen Ereignissen abhängt, die nicht unter der Kontrolle des Unternehmens stehen. Ferner kann es sich um bestehende Verpflichtungen handeln, die nicht passiviert werden können, weil ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist oder die Höhe der Verpflichtung nicht hinreichend zuverlässig geschätzt werden kann. Diese Eventualschulden werden mit ihrem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang angegeben.
Der Konzern realisierte den Großteil der Umsatzerlöse aus Vermittlungsleistungen (im Wesentlichen Provisionen aus Agententätigkeit und Entgelte für die Vermittlung von Tickets) über vertragliche Vereinbarungen mit der Invia Travel bzw. mit Invia Flights (ab 1. April 2017, Vj. bis März 2017: mit abin-den-Urlaub Betriebsgesellschaft mbH i.I., im folgenden kurz AIDU bzw. Unister Travel). Die Gesellschaft wird hierbei als Untervermittler für die Invia Travel bzw. Invia Flights (AIDU bzw. Unister Travel) tätig. Bereits ab Dezember 2016 sah der neu gestaltete Fulfilmentvertrag (damals mit AIDU) vor, dass die Realisierung des Provisionsanspruchs/Umsatzes mit Reiseantritt des Kunden erfolgt. Dieser Vertrag wurde mit Wirkung ab dem 1. April 2017 gleichlautend mit Invia Travel abgeschlossen. Der Provisionsumsatz wird von der Invia Travel an die Travel24 fakturiert. Der Provisionsanspruch entsteht damit erst mit Abreise des Kunden.
Für den Flugbereich, der sowohl Linienflüge als auch sogenannte "Lowcost"-Flüge umfasst, wurden ab 2014 signifikante Erlöse aus der Vermittlung generiert, die auf direkten Vertragsverhältnissen zwischen der Gesellschaft und den Kunden basieren. In diesen Fällen erfolgt die Umsatzrealisierung zum Zeitpunkt der Flugbuchung durch den Kunden. Die Leistungsverpflichtung der Gesellschaft besteht hierbei lediglich darin, dass dem Kunden ein Flugticket vermittelt wird. Nach erfolgter Vermittlung gegenüber dem Dritten bestehen keine weiteren Ansprüche des Kunden gegenüber der Gesellschaft. Ab Dezember 2016 wurde in den neuen Fulfilment-Verträgen mit der Unister Travel und der AIDU die Bedingungen für Serviceleistungen festgelegt. Das Storno- und Bonitätsrisiko trägt mit dieser Änderung die Travel24. Mit dem Verkauf des Fluggeschäfts der Unister Travel übernahm Invia Flights das Fulfilment. Hierfür wurde mit Wirkung zum 1. April ein neuer Fulfilmentvertrag geschlossen, der inhaltlich dem geänderten Fulfilmentvertrag zum Dezember 2016 mit der Unister Travel entspricht.
Neben der reinen Vermittlung von Flug- und Pauschalreisen ist die Vermittlung von Versicherungen eine bedeutende Komponente der Umsatzerlöse. Versicherungen wurden bis Oktober 2017 durch die Gesellschaft als Untervermittler der versicherungen.de GmbH (vormals Geld.de GmbH) über die jeweiligen Portale vermittelt und indirekt über die versicherungen.de GmbH abgerechnet und realisiert. Die Realisierung erfolgte hierbei analog des erläuternden Beispiels zu IAS 18 vollständig mit Beginn
des jeweiligen Versicherungszeitraums. Ab November 2017 besteht eine direkte Kooperationsvereinbarung mit der Hanse Merkur Krankenversicherung AG. In dem neuen Vertragsverhältnis tritt die Travel24 als produktakzessorischer Versicherungsvermittler auf, so dass eine Vermittlung der Versicherung als Nebenprodukt möglich ist.
Weiterhin werden Umsatzerlöse aus Bestandversicherungen, sowie deren Verlängerung, die im Zeitraum vor 1. November 2017 mit der versicherung.de GmbH geschlossen wurden, über die alte Vertragsbeziehung mit versicherung.de GmbH abgegolten.
Im Bereich der Pauschalreisevermittlung gewährt die Gesellschaft den Reisenden bei Vermittlung einer Pauschalreise über das Portal travel24.com einen Gutschein, welcher bei der nächsten Reisebuchung über das Portal einlösbar ist. Die Gutscheine stellen ein Kundenbindungsprogramm dar, da sie Anreize setzen sollen, dass der Verbraucher später erneut bei der Gesellschaft bucht. Die Prämiengutschrift stellt hierbei eine einzelne und abgrenzbare Leistung dar, welche über den versprochenen Leistungszeitraum (Gültigkeitsdauer des Gutscheins von zwei Jahren) abgegrenzt wird.
Im Bereich der Vermittlung von Flugtickets wird neben der reinen Vermittlung von Tickets zusätzlich ein optionales Servicepaket angeboten, welches dem Kunden neben gewissen Leistungen (bspw. Benachrichtigungen bei Flugplanänderungen oder priorisierte Telefonhotline mit Fluggastinformationen) bis zum Zeitpunkt des Abfluges auch einen Gutschein für spätere Buchungen einräumt. Die ausgegebenen Gutscheine stellen hierbei eine einzelne und abgrenzbare Leistung dar und werden demzufolge bis zur jeweiligen Leistungserbringung abgegrenzt.
Als Umsatz wird der Nettobetrag nach Abzug von Reisevorleistungen, Skonti, Kundenboni und Rabatten erfasst. Allgemein gilt, dass Erlöse nur erfasst werden, wenn die Gesellschaft mit einem Zufluss von Ressourcen rechnet.
Erträge aus Hotellerie sind erstmalig im Berichtsjahr zu verzeichnen. Die Umsatzrealisation erfolgt sobald der Kunde die Leistung in Anspruch nimmt. D.h. Erlöse aus Übernachtung und Parken werden dem jeweiligen Tag der Übernachtung, Erlöse aus dem F&B-Bereich (Nahrungsmittel und Getränke) dem Tag des Konsums zugerechnet. Stornierungen und Noshows sind nach jeweiliger Rate differenziert geregelt. Für die Pre-Paid Rate (Rate, die nicht stornierbar ist) wird eine Gebühr für die Übernachtungen bei Stornierung bzw. Noshow in Höhe des Gesamtpreises erhoben. Für die Flex Rate gibt es erneut zwei Möglichkeiten. Erstes kann der Kunde durch Hinterlegen seiner Kreditkarte eine garantierte Buchung auslösen. Das ermöglicht dem Kunden bis 18 Uhr kostenfrei zu stornieren. Bei einer Stornierung nach 18 Uhr bzw. bei einem Noshow wird eine Gebühr in Höhe eines prozentualen Anteils (zwischen 90% und 100%) an der ersten gebuchten Nacht realisiert. Zweitens besteht die Möglichkeit von Buchungen mit Flex Raten, die nicht garantiert sind. Diese verfallen automatisch bei Nichtanreise bis 18 Uhr. Hier werden keine Stornierungsgebühren oder Noshow-Gebühren erhoben.
An bestimmten Tagen oder in bestimmten Zeiträumen werden Event Raten angeboten. Diese sind im Regelfall bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei stornierbar. Im Falle einer späteren Stornierung oder eines Noshows wird eine Gebühr in Höhe eines prozentualen Anteils (zwischen 90% und 100%) an der ersten gebuchten Nacht realisiert. Weitere Raten sind Firmenraten und Complementary Raten. Bei Firmenraten werden Firmenkunden Rabatte auf den aktuellen Flex-Preis gewährt. Complementary Raten sind kostenlose Übernachtungen, die als Gutscheine für Werbezwecke oder Reklamationskompensation dienen.
Zudem werden verschieden Nebenleistungen angeboten. Das umfasst Frühstück, Parken und Haustiere. Im Falle eines zahlungspflichtigen Stornos oder Noshows werden allerdings keine Nebenleistungen als Gebühren erhoben.
Das unverwässerte, in dem vorliegenden Fall auch das verwässerte, Ergebnis je Aktie wurde mittels Division des auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallenden Konzernergebnisses in Höhe von TEUR -1.635 (Vj.: TEUR 679) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während jeder einzelnen Periode ausgegebenen Stammaktien berechnet. Wie im Vorjahr belief sich die Aktienzahl in diesem Geschäftsjahr unverändert auf 2.034 Tsd. Stück. Wandel- oder Optionsrechte waren nicht im Umlauf. Durch die (potentielle) Ausgabe von Aktien oder Bezugsrechten aus dem genehmigten oder dem bedingten Kapital könnte das Ergebnis je Aktie potenziell verwässert werden.
Fremdkapitalkosten werden in der Periode, in der sie anfallen, aufwandswirksam verbucht. Bei qualifizierten Vermögenswerten entsprechend IAS 23.5 werden Fremdkapitalkosten aktiviert, sofern nicht auf eine Aktivierung verzichtet werden muss (IAS 23.21). Bei der Travel24 werden im Berichtszeitraum Fremdkapitalkosten aktiviert auf das zum Stichtag veräußerte Hotelgebäude Leipzig Ringmessehaus und die Anschaffungskosten für das Grundstück aktiviert, da die Dauer der Fertigstellung ein Jahr überschreitet. Im Jahr 2014 war die Herstellung des Vermögenswerts bis August unterbrochen. Es wurden keine wesentlichen Arbeiten am Bau vorgenommen. Somit wurden für diesen Zeitraum keine Zinsen aktiviert. Die Unterbrechung endete mit Beginn der Abbrucharbeiten. Seitdem waren keine Unterbrechungen zu verzeichnen. Es wurden im Berichtszeitraum insgesamt Fremdkapitalzinsen in Höhe von TEUR 940 (Vj.: TEUR 848) auf das Hotelgebäude Leipzig Ringmessehaus aktiviert.
Der größte Einzelaktionär der Travel24 ist die in Insolvenz befindliche Unister Holding. Die Unister Holding GmbH, Leipzig, einschließlich ihrer Tochtergesellschaften (der "Unister Konzern") sowie die verbundenen, nicht konsolidierten Unternehmen werden als nahestehende Unternehmen betrachtet und Geschäftsvorfälle, zum Beispiel Erträge, Forderungen und Schulden gegenüber diesen
Unternehmen im Abschnitt V 7. "Geschäftliche Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen" getrennt erläutert.
Der Konzern bezog in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres 2017 Servicedienstleistungen vom Unister-Konzern. Dazu zählten unter anderem Dienstleistungen für Fulfilment, und Vertriebs- und IT-Dienstleistungen, die auf der Grundlage von Vertragsvereinbarungen erbracht wurden. Im April 2017 wurden diese Dienstleistungsverträge von der Invia Travel übernommen bzw. neue gleichlautende Vereinbarungen mit Invia Flights getroffen. Seitens der Travel24 besteht weiterhin ein Darlehen, das an den Unister-Konzern ausgereicht wurde. Das Darlehen wurde im Geschäftsjahr 2017 nicht bedient und ist Teil des Anfechtungs- und Aufrechnungsvergleiches mit dem Insolvenzverwalter. Die darin getroffenen Vereinbarungen haben zur Folge, dass das Darlehen in voller Höhe einschließlich des Zinsanspruches wertberichtigt wurde.
Die Buchwerte von Sachanlagen werden bei Indikation für außerplanmäßige Wertminderungen (triggering events) auf Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung überprüft (Impairment-Test). Die Buchwerte der nicht oder noch nicht planmäßig abgeschriebenen immateriellen Vermögenswerte werden grundsätzlich jährlich zum 31. Dezember sowie bei triggering events auf Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung überprüft (Impairment-Test). Hinweise für eine Wertminderung können beispielsweise das Absinken des Marktwertes des Vermögenswertes (sofern ein solcher ermittelt werden kann), nachteilige Entwicklung in Bezug auf die Möglichkeiten zur Nutzung des Vermögenswertes und/oder ein physischer Schaden sein.
Sind derartige Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt und dem Buchwert gegenübergestellt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Sofern der erzielbare Betrag auf Ebene des einzelnen Vermögenswertes nicht geschätzt werden kann, wird die Ermittlung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (= Cash Generating Unit, "CGU") durchgeführt, der der jeweilige Vermögenswert zugeordnet ist. Die Verteilung erfolgt dabei auf angemessener und stetiger Grundlage auf die einzelnen CGUs bzw. auf die kleinste Gruppe von CGUs.
Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten (fair value less costs to sell) und dem Nutzungswert (value in use).
Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten zukünftigen Zahlungsströme mit einem Vorsteuerzinssatz abgezinst. Dieser berücksichtigt dabei sowohl die momentane Markteinschätzung über den Zeitwert (time value) des Geldes als auch die den Vermögenswert betreffenden Risiken, sofern diese nicht bereits in der Schätzung der Zahlungsströme Berücksichtigung gefunden haben. Den Berechnungen liegen Prognosen zugrunde, die auf den vom
Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Über den Detailplanungszeitraum hinausgehende Cashflow-Prognosen werden anhand geeigneter Wachstumsraten berechnet.
Der beizulegende Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten wird auf Basis verfügbarer Transaktionspreise ermittelt. Soweit beobachtbar werden Bewertungsmultiplikatoren, Börsenkurse von börsengehandelten Anteilen an Tochterunternehmen oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert herangezogen. Die berechneten Cashflows werden durch externe Informationsquellen abgesichert.
Für die Berechnung des Nutzungswerts sind die wesentlichen Annahmen des Managements:
Für die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzgl. Veräußerungskosten sind die wesentlichen Annahmen des Managements:
Sofern der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes bzw. einer CGU dessen Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert auf den erzielbaren Betrag wertgemindert. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam mittels einer außerplanmäßigen Abschreibung erfasst.
Für den Fall, dass sich der Wertminderungsaufwand wieder aufholen sollte, wird der Buchwert des Vermögenswertes bzw. der CGU auf den neu ermittelten erzielbaren Betrag erfolgswirksam erhöht (mit Ausnahme etwaiger Goodwill Abschreibungen).
Dabei ist die Wertobergrenze der Zuschreibung in Höhe des fortgeschriebenen ursprünglichen Buchwerts des Vermögenswerts bzw. der CGU zu beachten. Eine Wertaufholung wird sofort erfolgswirksam erfasst.
Das Unternehmen führt mindestens jährliche Impairment-Tests für die im Jahr 2012 erworbenen immateriellen Vermögenswerte (Domain und Markenrechte) mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie für die immateriellen Vermögenswerte, mit bestimmter Nutzungsdauer (Hotelkonzept) durch. Das Hotelkonzept wird seit Oktober 2017, nach Fertigstellung des ersten Travel24 Hotels, genutzt und über eine geschätzte Nutzungsdauer von 22 Jahren linear abgeschrieben. Ein zusätzlicher Wertminderungsbedarf ergibt sich im Geschäftsjahr nicht.
Aufgrund der gestiegenen Kosten für den Bau des Hotels in Leipzig, wurde (unterjährig für den Zeitpunkt das Abgangs) für das Berichtsjahr (wie auch im Vorjahr) ein anlassbezogener Impairmenttest durchgeführt.
Die Fertigstellung des Hotels erfolgte am 1. Oktober 2017. Allerdings waren bis zum Stichtag 31. Dezember 2017 noch nicht alle Schlussrechnungen der Gewerke gestellt. Im Rahmen der Veräußerung des Gebäudes wurde gegenüber der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG eine Herstellungskostengarantie übernommen. Darin ist vereinbart, dass die Travel24 alle Herstellungskosten, die über der vereinbarten Herstellungskostenobergrenze anfallen, übernimmt. Die Abwertung um TEUR 787 erfolgte auf dem aus Konzernsicht erzielbaren Veräußerungspreis (Zeitwert).
Im Rahmen des Jahresabschlusses führte Travel24 auf Basis der CGU "Internet" eine jährliche Prüfung auf Wertminderung der Domain zum 31. Dezember durch, die keinen Wertminderungsbedarf ergab. Ein anlassbedingter Impairmenttest nach Inkrafttreten des Verkaufsvertrages der Domains im März 2018 führte zum gleichen Ergebnis.
Folgende neue bzw. geänderte Standards sind erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am 31. Dezember 2017 enden:
| Geänderter IAS/ IFRS Standard | Kurze Erläuterung | Verbindliche Anwendung |
|---|---|---|
| IAS 7 Kapitalflussrechnungen |
Die Änderung des Standards betrifft die verpflichtende Angabe einer Überleitungsrechnung von Fremdkapitalkosten, deren Cashflows innerhalb der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen werden oder ausgewiesen werden können. Das EU-Endorsement erfolgte am 6. November 2017. |
01.01.2017 |
| IAS 12 Ertragsteuern |
Klarstellung, dass Abwertungen auf zum beizulegenden Zeitwert bewertete Schuldinstrumente (aufgrund gestiegener Marktzinsen) zum Ansatz von aktiven latenten Steuern für nicht realisierte Verluste führen, wenn der steuerliche Wert seinen Anschaffungskosten entspricht. Das |
01.01.2017 |
EU-Endorsement erfolgte am 6. November 2017.
AIP 2014-2016 Änderungen durch das Annual Improvements Project 2014-2016 Cycle
Verbesserungen an den nachfolgenden Standards: IFRS 12. 01.01.2017
Die neu vom IASB und IFRIC IC verabschiedeten und ins EU-Recht umgesetzten Standards hatten keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss der aktuellen Berichtsperiode.
Zudem wurden folgende Standards vom IASB und IFRIC IC verabschiedet, die teilweise ins EU-Recht umgesetzt wurden, deren Anwendung für die Travel24 im Geschäftsjahr noch nicht verpflichtend war.
| Geänderter IAS/ IFRS Standard |
Kurze Erläuterung | Verpflichtender Anwendungszeitpunkt für Geschäftsjahre, die beginnen am oder nach |
|---|---|---|
| IFRS 9 Finanzinstrumente |
Neukonzeption der Bilanzierung von Finanzinstrumenten sowie Abschaffung von IAS 39 IFRS 9 enthält neue Regelungen zu den drei Bewertungskategorien (darunter die neue Kategorie für ergebnisneutrale Fair-Value Bewertung), zur Wertminderung von Finanzinstrumenten nach dem expected loss model und zum Hedge Accounting. Das EU Endorsement erfolgte am 22. November 2016. |
01.01.2018 |
| IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden |
Neuer Standard zur Erlöserfassung, der die bisherigen Standards IAS 18 Umsatzerlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und die entsprechenden Interpretationen ersetzt. Darin wird geregelt, wie Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden – insbesondere in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt bzw. über welchen Zeitraum – zu realisieren sind. Dies erfolgt über ein sogenanntes 5-Schritte-Modell. IFRS 15 enthält zudem auch Regelungen zur Aktivierung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Akquisition bzw. zur Erfüllung des jeweiligen Kundenvertrags. Das EU-Endorsement erfolgte am 22. November 2016. |
01.01.2018 |
| IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien |
Die Änderung betrifft die Klassifizierung von noch nicht fertig gestellter Immobilien und stellt klar, |
01.01.2018 |
| Geschäftsbericht 2017 | 85 | Konzern Travel24.com AG |
| in welchen Fällen die Klassifizierung einer Immobilie der als "als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie" beginnt bzw. endet, wenn sich die Immobilie noch im Bau oder in der Entwicklung befindet. Eine Umgliederung erfolgt bei offensichtlicher Nutzungsänderung. |
||
|---|---|---|
| IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung |
Klarstellung bei der Berücksichtigung von Ausübungsbedingungen bei der Bilanzierung von in bar erfüllter anteilsbasierter Vergütungen, der Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungen, die zum Nettobetrag erfüllt werden, ohne Steuereinbehalt sowie der Bilanzierung eines Wechsels von in bar erfüllter anteilsbasierter Vergütungen zu in Eigenkapitaltiteln erfüllter anteilsbasierter Vergütungen. |
01.01.2018 |
| IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden |
Klarstellung hinsichtlich der Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, Prinzipal Agenten-Beziehungen, Lizenzierung sowie Erleichterungsvorschriften für den Übergang auf IFRS 15. Das EU Endorsement erfolgte am 31. Oktober 2017. |
01.01.2018 |
| IFRS 4 Versicherungsverträge (im Zusammenhang mit der Änderung des IFRS 9 "Finanzinstrumente") |
Mit den Än derungen sollen die Bedenken hinsichtlich der unterschiedlichen Zeitpun kte des In krafttretens vo n IFRS 9 'Finanzinstrumente' und dem neuen Standard zur Bilanzierung v on Versicherungsverträgen adressiert werden Mit den Änderungen sollen die Bedenken hinsichtlich der unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 'Finanzinstrumente' und dem neuen Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen adressiert werden. Das EU-Endorsement erfolgte am 3. November 2017. |
01.01.2018 |
| IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen |
IFRIC 22 stellt die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen, die den Erhalt von Zahlung von Gegenleistungen in fremder Währung beinhalten, klar. |
01.01.2018 |
| AIP 2014-2016 Änderungen durch das Annual Improvements Project 2014-2016 Cycle |
Verbesserungen an den nachfolgenden Standards: IAS 28, IFRS 1 |
01.01.2018 |
| IFRS 9 Finanzinstrumente |
Klarstellung, um Bedenken zu adressieren, wie bestimmte finanzielle Finanzinstrumente mit Vorfälligkeitsregelungen nach IFRS 9 klassifiziert werden. |
01.01.2019 |
| IFRS 16 Leasingverhältnisse |
Neukonzeption der Leasingbilanzierung. IFRS 16 |
01.01.2019 |
| Geschäftsbericht 2017 | 86 | Konzern Travel24.com AG |
| ersetzt die bisherigen Regelungen zur Leasingbilanzierung in IAS 17 und den dazugehörigen Interpretationen. Kernelement von IFRS 16 ist es, beim Leasingnehmer mit geringen Ausnahmen alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz zu erfassen. Die bisherige Unterscheidung zwischen Finance Lease und Operating Lease entfällt. Die Vorschriften für den Leasinggeber sind ähnlich denen des IAS 17. Das EU-Endorsement erfolgte am 31. Oktober 2017. |
||
|---|---|---|
| IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer |
Klarstellung, wie bei einer Planänderung, -kürzung und Abgeltung der Pensionsverpflichtung der Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen zu berücksichtigen sind |
01.01.2019 |
| IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures |
Klarstellung, dass ein Unternehmen IFRS 9 "Finanzinstrumente" auf langfristige Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture anwendet, die Teil der Nettoinvestition in dieses assoziierte Unternehmen oder Joint Venture ausmachen, aber die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden. |
01.01.2019 |
| IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung |
Die Interpretation ist auf zu versteuernde Gewinne (steuerliche Verluste), steuerliche Basen, nicht genutzte steuerliche Verluste, nicht genutzte Steuergutschriften und Steuersätze anzuwenden, wenn Un sicherheit be züglich der ertragsteuerlichen Behandlung nach IA S 12 besteh t. Die Interpretation ist auf zu versteuernde Gewinne (steuerliche Verluste), steuerliche Basen, nicht genutzte steuerliche Verluste, nicht genutzte Steuergutschriften und Steuersätze anzuwenden, wenn Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung nach IAS 12 besteht. |
01.01.2019 |
| AIP 2015-2017 Änderungen durch das Annual Improvements Project 2015-2017 Cycle |
Verbesserungen an den nachfolgenden Standards: IAS 12, IAS 23, IFRS 3 und IFRS 11 |
01.01.2019 |
| IFRS 17 Versicherungsverträge |
IFRS 17 regelt die Grundsätze in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge innerhalb des Anwendungsbereichs des Standards. Die Zielsetzung von IFRS 17 besteht in der Bereitstellung relevanter Informationen durch die bilanzierenden Unternehmen und soll so zu einer glaubwürdigen Darstellung der Versicherungsverträge führen. Diese Informationen dienen als Grundlage |
01.01.2021 |
für die Abschlussadressaten, um die Auswirkungen von Versicherungsverträgen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Zahlungsströme eines Unternehmens beurteilen zu können.
Von der Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme wurde kein Gebrauch gemacht.
Die konzernweite Untersuchung der Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 15 auf den Konzernabschluss ist nahezu abgeschlossen. Der neue Standard zur Umsatzrealisierung wird nach derzeitiger Einschätzung jedoch kaum Auswirkungen auf die Umsatzrealisierung haben, da der weit überwiegende Teil der Umsätze im Konzernabschluss auf Grund von Routinetransaktionen realisiert wird. Mit erweiterten Anhangsangaben ist zu rechnen.
Die Änderungen von IFRS 9 beinhalten die Neukonzeption der Bilanzierung von Finanzinstrumenten sowie die Abschaffung von IAS 39. Der Standard enthält nunmehr neue Regelungen zur den drei Bewertungskategorien, zur Wertminderung von Finanzinstrumenten nach dem expected loss model und zum Hedge Accounting. Aus der konzernweiten Untersuchung der Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 9 wird derzeit eingeschätzt, dass die quantitativen Auswirkungen auf den Konzern gering sind.
Die Untersuchung der Auswirkungen aus der Anwendung des IFRS 16 auf den Konzernabschluss ist nahezu abgeschlossen. Auf Grund der nach IFRS 16 vorgeschriebenen Bilanzierung von Vermögenswerten und Verpflichtungen in der Bilanz des Leasingnehmers wird zum Erstanwendungszeitpunkt eine Erhöhung der Bilanzsumme erwartet. Anstelle von Leasingaufwendungen werden durch die Änderungen von IFRS 16 in der Folge zukünftig Abschreibungen und Zinsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst – mit entsprechend positiver Auswirkung auf das EBITDA. Abschließende Einschätzungen bezüglich der Auswirkungen und deren Quantifizierung wurden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen. Bezüglich der vorstehenden Änderung wurde ebenso noch keine Entscheidung hinsichtlich der anwendbaren Übergangsmethode getroffen.
Die Auswirkungen der weiteren Standards auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Travel24- Konzerns werden noch geprüft und werden voraussichtlich insgesamt von untergeordneter Bedeutung sein.
Darüber hinaus sind weitere Standards und Interpretationen verabschiedet worden, die aus heutiger Sicht keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.
| III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung | ||
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | ||
| Die Konzernerträge für die Geschäftsjahre 2017 und 2016 bestehen im Wesentlichen aus Umsatz | ||
| erlösen. Diese Umsatzerlöse werden maßgeblich durch die Erbringung von Dienstleistungen | ||
| generiert; Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern bestehen nicht. Eine Aufgliederung stellt sich | ||
| wie folgt dar: | ||
| Geschäftsjahr | ||
| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
| Provision aus Reisevermittlung | 1.641 | 3.479 |
| Erlöse aus der Vermittlung von Flügen | 1.193 | 3.400 |
| Provisionen für die Vermittlung von Reisenebenleistungen | 504 | 1.022 |
| Sonstige Umsatzerlöse Umsatzerlöse im Segment Internet |
10 3.348 |
0 7.901 |
| Erlöse aus Logis | 943 | 0 |
| Erlöse aus F&B | 103 | 0 |
| Sonstige Hotel-Umsätze | 28 | 0 |
| Sonstige Umsatzerlöse | 0 | 44 |
| Umsatzerlöse im Segment Hotellerie | 1.074 | 44 |
Die in Deutschland realisierten Umsatzerlöse im Segment Internet betragen TEUR 3.348 (Vj.: TEUR 4.733). Die Umsatzerlöse enthalten keine im Ausland generierte Umsatzerlöse (Vj.: TEUR 2.411).
Im Geschäftsjahr 2017 werden erstmalig Umsatzerlöse aus dem Segment Hotellerie generiert. Insgesamt konnten wir Umsatzerlöse von TEUR 1.074 erzielen. Davon sind TEUR 943 aus der Unterbringung, TEUR 103 aus F&B. Sonstige Hotel-Umsätze beziehen sich zum größten Teil auf die Vermietung von Parkplätzen.
Die Umsatzerlöse unterliegen keinem wesentlichen Rückstellungsrisiko, wie Gewährleistungen und Stornorisiken, da diese erst realisiert werden, wenn alle Leistungsverpflichtungen durch die Gesellschaft erfüllt wurden.
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | ||
|---|---|---|
| Geschäftsjahr | ||
| 2017 | 2016 TEUR |
|
| TEUR | ||
| Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen | 1.210 | 0 |
| Auflösung Rückstellung | 122 | 98 |
| Ausbuchung von Verbindlichkeiten | 239 | 2 |
| Erträge aus Weiterbelastung | 64 | 0 |
| Periodenfremde Erträge | 41 | 44 |
| Weiterberechnung an nahestende Unternehmen | 0 | 48 |
| Währungsumrechnung | 4 | 9 |
| Wertaufholung Anlagevermögen | 0 | 140 |
| Übrige | 25 1.705 |
38 379 |
Die Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen resultiert aus der Verminderung der Einzelwertberichtigung gegenüber der Unister Travel aus dem Geschäftsjahr 2015. Die Wertaufholung von bestehenden Forderungen konnte aufgrund des geschlossenen, allerdings zum Stichtag hinsichtlich aufschiebender Bedingungen, noch nicht vollumfänglich umzusetzenden Aufrechnungs- und Anfechtungsvergleich mit den insolventen Unister-Gesellschaften, erfasst werden. Dem gegenüber stehen Wertberichtigungen auf Forderungen und weitere Aufwendungen, siehe "III.7. Sonstige betriebliche Aufwendungen".
Bei den Ausbuchungen von Verbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um Altverbindlichkeiten aus dem französischen Reisegeschäft, die nach Rückzug aus dem französischen Markt und Schließung der Niederlassung im Jahr 2016 weder angemahnt noch anderweitig beigetrieben wurden. Nach Einschätzung der Geschäftsleitung besteht infolgedessen kein Inanspruchnahmerisiko mehr. Diese Altverbindlichkeiten wurden daher vollumfänglich ausgebucht. Darüber hinaus wurden Gehaltsabgrenzungen und Umsatzsteuerschulden ausgebucht.
Ertragswirksam aufgelöst wurden sowohl Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten im Segment Internet (TEUR 79; Vj.: TEUR 52) als auch im Segment Hotellerie (TEUR 21; Vj.: TEUR 11) sowie Zinsen für Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 12.
Der Marketingaufwand enthält im Wesentlichen Marketingleistungen durch den Dienstleister Invia Travel (bis März 2017: Unister Travel). Aufgrund der besonderen Bedeutung des Marketingaufwands (dem Wesen und der Höhe nach) für das Geschäftsfeld "Internet" wird der Marketingaufwand in einem eigenständigen Ausweis in der Gesamtergebnisrechnung vorgenommen.
| Die Marketingaufwendungen wurden teilweise durch den Dienstleister bei Dritten beauftragt (im | ||
|---|---|---|
| Wesentlichen Suchmaschinenwerbung) und anschließend anhand des auf die Portale der Travel24 | ||
| entfallenden Anteils an die Gesellschaft weiter belastet. Es werden direkte, indirekte und extern | ||
| entstandene Kosten weiterbelastet. Zudem betreibt die Gesellschaft ein eigenständiges Marketing. | ||
| 4. Sonstiger umsatzbezogener Aufwand | ||
| Geschäftsjahr | ||
| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
| Kosten für Fulfillment | 526 | 560 |
| Providerkosten | 61 | 402 |
| Kreditkartengebühren | 25 | 162 |
| Reisevorleistungen | 0 | 3 |
| Sonstige | 15 | 66 |
| Segment Internet | 627 | 1.193 |
| Fremdreinigung | 111 | 0 |
| Wareneinkauf | 110 | 0 |
| 106 | 0 | |
| Kommission | 0 | |
| Energie | 60 | |
| Kreditkartengebühren | 9 | 0 |
| Unterbringung außer Haus | 8 | 0 |
| Segment Hotellerie | 404 | 0 |
Der sonstige umsatzbezogene Aufwand beinhaltet im Wesentlichen Providerkosten, Kreditkartengebühren, sowie Kosten für das von der Invia Travel (bis März 2017: Unister Travel/AIDU) erbrachte Fulfilment. Hierbei übernimmt der Dienstleister (Unister Travel/AIDU bzw. Invia Travel) insbesondere die Buchungsbearbeitung und den Kundenservice einschließlich der Abwicklung der Eintreibung der Forderungen der Travel24 (Fulfilmentkosten).
Zudem werden erstmalig im Berichtsjahr Kommissionen unter diesem Posten angegeben. Darunter versteht man die Gebühren von Online Travel Agency's (kurz: OTA's), die Hotelübernachtungen für unser neues Segment Hotellerie vermitteln. Des Weiteren enthalten, sind Kostenbestandteile für die Zimmer- und Wäschereinigung die durch Dienstleister erbracht wurden.
| 5. Personalaufwand | ||
|---|---|---|
| Der Personalaufwand gliedert sich wie folgt: | ||
| Geschäftsjahr 2017 |
2016 | |
| TEUR | TEUR | |
| Löhne und Gehälter Gesetzliche soziale Aufwendungen |
896 173 |
828 163 |
| davon aus beitragsorientierten Rentenversicherungen | 54 | 56 |
| davon aus Altersversorgung | 14 | 5 |
| 1.069 | 991 |
In den gesetzlichen sozialen Abgaben sind TEUR 14 (Vj.: TEUR 5) aus Direktversicherungen und TEUR 54 (Vj.: TEUR 56) aus dem Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung enthalten. Hierbei handelt es sich um beitragsorientierte Pensionspläne im Sinne des IAS 19. Beitragsorientierte Pensionszahlungen zugunsten von nahestehenden Personen sind nicht im Aufwand enthalten.
Die Abschreibungen enthalten im Geschäftsjahr 2017 planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände, technische Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und geringwertige Sachanlagen. Über die planmäßigen Abschreibungen hinaus waren Wertminderungen auf das Ringmessehaus in Leipzig in Höhe von TEUR 787 vorzunehmen.
| Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt: | ||
|---|---|---|
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | Geschäftsjahr | |
|---|---|---|
| Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt: | ||
| 2017 | 2016 | |
| TEUR | TEUR | |
| Wertberichtigung auf Forderungen | 1.411 | 572 |
| Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten | 763 | 925 |
| Aufwendungen Anfechtungsvergleich | 749 | 0 |
| Raumkosten | 359 | 69 |
| Aufwendungen aus Kostenübernahme | 174 | 0 |
| Endkonsolidierung RMH | 63 | 0 |
| Aufwendungen zur Weiterbelastung Kosten im Zusammenhang mit Börsennotierung |
60 47 |
0 44 |
| Aufsichtsrat | 27 | 0 |
| Periodenfremde Aufwendungen | 38 | 126 |
| Bürobedarf | 54 | 12 |
| Hotellerie | 49 | 0 |
| Versicherungen/Beiträge | 34 | 48 |
| Nebenkosten Geldverkehr | 20 | 27 |
| 22 | ||
| 8 | ||
| 9 | ||
| 0 | ||
| 67 | ||
| 8 | ||
| 27 | ||
| 10 | ||
| Übrige | 47 | 10 |
| 1.984 | ||
| Grundsteuer Mieten für Einrichtungen Leasing Kfz Künstlersozialabgabe Sonstige Steuern Reisekosten Währungsumrechnung Kosten Archivierung |
16 10 9 7 5 5 1 1 3.949 |
In den Aufwendungen sind Wertberichtigungen auf Forderungen gegen Drittkunden im Flugbereich aufgrund fehlender Werthaltigkeit in Höhe von TEUR 210 (Vj.: TEUR 226) enthalten. Außerdem wurden Aufwendungen für Wertberichtigungen/Forderungsverluste in Höhe von TEUR 62 (Vj.: TEUR 222) auf nicht werthaltige Kundenforderungen aus dem Frankreichgeschäft erfasst.
Die Forderungen gegen die insolventen Unister-Gesellschaften wurden in Höhe von TEUR 1.137 wertberichtigt. Außerdem wurden TEUR 749 Aufwendungen, aus dem mit dem Insolvenzverwalter geschlossenen Anfechtungsvergleich, erfasst. Hintergrund ist der zum Stichtag bereits geschlossene, jedoch aufgrund von aufschiebenden Bedingungen noch schwebend unwirksame Aufrechnungs- und Anfechtungsvergleich. Dem gegenüber steht eine Wertaufholung der Forderung gegen die Unister Travel. Hier wird auf "III.2 Sonstige betriebliche Erträge" verwiesen.
Für das veräußerte Grundstück und Gebäude wurde mit dem Käufer eine Herstellungskostengarantie und damit die Kostenüberahme für die über den Garantiebetrag hinausgehende noch ausstehende bzw. nicht beglichene Bauleistungen vereinbart. Neben denen bereits als außerplanmäßige Abschreibungen erfassten Kostenüberschreitungen wurden für weitere erwartete Mehrkosten (gemäß der internen Auftragsübersicht der Garantienehmerin) Aufwendungen in Höhe von TEUR 174 als Verbindlichkeit erfasst. 2017 2016
| Für das veräußerte Grundstück und Gebäude wurde mit dem Käufer eine Herstellungskostengarantie | ||
|---|---|---|
| und damit die Kostenüberahme für die über den Garantiebetrag hinausgehende noch ausstehende | ||
| bzw. nicht beglichene Bauleistungen vereinbart. Neben denen bereits als außerplanmäßige | ||
| Abschreibungen erfassten Kostenüberschreitungen wurden für weitere erwartete Mehrkosten (gemäß | ||
| der internen Auftragsübersicht der Garantienehmerin) Aufwendungen in Höhe von TEUR 174 als | ||
| Verbindlichkeit erfasst. | ||
| 8. Finanzergebnis | ||
| Zinserträge | ||
| Geschäftsjahr | ||
| 2017 | 2016 | |
| TEUR | TEUR | |
| Zinsertrag Darlehen Unister Holding | 91 | 154 |
| Zinsertrag Darlehen LOET Trading AG | 0 | 133 |
| Zinsen für Steuerguthaben | 36 | 0 |
| Sonstige | 1 | 5 |
| 128 | 292 | |
| In 2017 wurden im Wesentlichen Zinsen im Rahmen des Darlehens mit der Unister Holding erfasst, | ||
| die jedoch vollständig wertzuberichtigen waren. Die Verzinsung dieses Darlehens erfolgt mit 7,5% p.a. | ||
| Zinsaufwendungen | ||
| Geschäftsjahr | ||
| 2017 | 2016 | |
| TEUR | TEUR | |
| Zinsaufwand Anleihe | 817 | 1.378 |
| Aktivierung von Fremdkapitalzinsen | (940) | (835) |
| Zinsen für Steuerschulden | 116 | 102 |
| Zinsaufwendungen | ||
|---|---|---|
| Geschäftsjahr | ||
| Zinsaufwand Anleihe | 817 | 1.378 |
| Aktivierung von Fremdkapitalzinsen | (940) | (835) |
| Zinsen für Steuerschulden | 116 | 102 |
| Zuschreibung Verbindlichkeiten | 25 | 100 |
| Disagio | 123 | 54 |
| Zinsen Darlehen | 15 | 0 |
| Sonstige | 69 | 0 |
| 225 | 799 |
Die Zinsaufwendungen resultieren im Wesentlichen aus der im Geschäftsjahr 2012 begebenen Anleihe (TEUR 817; Vj.: TEUR 1.378). Weiterhin umfassen die Aufwendungen Zinsen aus Steuerschulden.
Im Rahmen der Emission der Anleiheverbindlichkeit in 2012 sowie der Veräußerung weiterer Anleihestücke unter pari in 2014 sind Kosten bzw. Wertabschläge angefallen, welche mittels Effektivzinsmethode ratierlich zugeschrieben werden. Der Effektivzins wird hierbei für jede Transaktion einzeln ermittelt.
Im sonstigen Finanzergebnis wird die fair value Bewertung des möglichen Abfindungsanspruchs bei einer Kündigung der nicht beherrschenden Anteile (Kommanditanteile) der Personengesellschaft Hotel Köln Perlengraben GmbH & Co. KG ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2017 verändert sich der fair value dieser Kommanditanteile zum Vorjahr nicht sodass der Travel24-Konzern keine Verpflichtung ausweist. Eine Kündigung der Kommanditanteile liegt bis zum Aufstellungszeitpunkt nicht vor.
| einer Kündigung der nicht beherrschenden Anteile (Kommanditanteile) der Personengesellschaft | |||
|---|---|---|---|
| Hotel Köln Perlengraben GmbH & Co. KG ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2017 verändert sich der | |||
| fair value dieser Kommanditanteile zum Vorjahr nicht sodass der Travel24-Konzern keine Verpflich | |||
| tung ausweist. Eine Kündigung der Kommanditanteile liegt bis zum Aufstellungszeitpunkt nicht vor. | |||
| Finanzergebnis aus Rückübertragung von Finanzinstrumenten | |||
| Im Finanzergebnis aus Rückübertragung von Finanzinstrumente sind die Erträge aus dem Rückkauf | |||
| und Rückübertragung von Anleihestücken in das Depot der Gesellschaft in Höhe von TEUR 88 | |||
| (Vj.: TEUR 1.171) enthalten. | |||
| 9. Steuern / Latente Steuern Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag gliedern sich wie folgt: |
Geschäftsjahr | ||
| 2017 | 2016 | ||
| TEUR | TEUR | ||
| Laufende Steuern | -129 | -83 | |
| Deutschland | -129 | -91 | |
| Ausland | 0 | 8 | |
| (davon periodenfremde Aufwand/Erträge) | -176 | -117 | |
| Latente Steuern | -86 | -55 | |
| Deutschland | -86 | -55 | |
| Ausland | 0 | 0 | |
| (davon auf temporäre Unterschiede) | 431 | 213 | |
| (davon auf Verlustvorträge) | -344 | -268 | |
| Gesamt | -215 | -138 | |
| Geschäftsbericht 2017 | 95 | Konzern Travel24.com AG | |
| In Übereinstimmung mit dem im Geschäftsjahr 2017 geltenden Steuerrecht unterliegt das Einkommen | ||
|---|---|---|
| inländischer Konzernunternehmen einem Körperschaftsteuersatz von 15% (Vj.: 15%). Unter | ||
| Berücksichtigung des Solidaritätszuschlages sowie des Gewerbesteuerhebesatzes für Leipzig von | ||
| 460% ergibt sich für die Gruppe ein Gesamtsteuersatz von 31,93% (Vj.: 31,93%). | ||
| Als anzuwendender Steuersatz für die steuerliche Überleitungsrechnung wird der im abgelaufenen | ||
| Geschäftsjahr gültige Nominalsteuersatz des Mutterunternehmens Travel24 von 31,93% (Vj.: 31,93%) | ||
| herangezogen. Latente Steuern werden mit dem geltenden Nominalsteuersatz des Mutterunte | ||
| rnehmens Travel24 von 31,93% (Vj.: 31,93%) berechnet. | ||
| Die Überleitung des erwarteten Ertragssteueraufwandes bezogen auf das Ergebnis vor Ertragsteuern zum tatsächlichen Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag stellt sich wie folgt dar: |
||
| Geschäftsjahr 2017 |
2016 | |
| TEUR | TEUR | |
| Vorsteuerergebnis Ertragsteueraufwand bei einem Steuersatz von 31,9% |
-2.141 -683 |
541 173 |
| Auswirkungen von ungenutzten und nicht als latente Steueransprüche erfassten steuerlichen Verlusten |
159 | 173 |
| Ertragsteuern Vorjahre | -176 | -117 |
| Abschreibung / Zuschreibung latenter Steuern | 344 | -451 |
| Nicht abziehbare Aufwendungen | 140 | 84 |
| Tatsächlicher Ertragsteueraufwand | -215 | -138 |
| 10. Ergebnis je Aktie | ||
|---|---|---|
| Die folgende Tabelle zeigt die Berechnung des Ergebnisses je Aktie: | ||
| Geschäftsjahr 2017 |
2016 | |
| TEUR | TEUR | |
| Jahresergebnis vom Jahresergebnis entfallen auf: |
-1.926 | 679 |
| beherrschende Anteilseigner | -1.635 | 679 |
| Gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktie (in Tsd. Stück) | 2.034 | 2.034 |
Während des Berichtszeitraumes wurde an die Aktionäre der Travel24 – wie im Vorjahr – keine Dividende ausgeschüttet.
| IV. Erläuterungen zur Konzern-Bilanz | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Immaterielle Vermögenswerte | |||||||
| Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte stellt sich für die Geschäftsjahre 2017 und 2016 | |||||||
| wie folgt dar: | |||||||
| 2017 | Marken | EDV | Imm.VerG | ||||
| (Angaben in TEUR) | name | Hotelkonzept | Domain | Website | Software | in Entwicklung | Gesamt |
| Anschaffungs- und | |||||||
| Herstellungskosten Stand 1. Januar 2017 |
2.700 | 951 | 581 | 0 | 0 | 0 | 4.232 |
| Zugänge Abgänge |
1 0 |
0 0 |
0 0 |
5 0 |
8 0 |
41 0 |
55 0 |
| Stand 31. Dezember 2017 | 2.701 | 951 | 581 | 5 | 8 | 41 | 4.287 |
| Abschreibungen/ Stand 1. Januar 2017 |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zugänge | 0 | 11 | 0 | 2 | 1 | 0 | 14 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2017 | 0 | 11 | 0 | 2 | 1 | 0 | 14 |
| Nettobuchwerte zum | |||||||
| 31. Dezember 2017 | 2.701 | 941 | 581 | 4 | 7 | 41 | 4.273 |
| 2016 | Markenname | Hotelkonzept | Domain | Gesamt | |||
| (Angaben in TEUR) | |||||||
| Anschaffungs- und Herstellungskosten |
|||||||
| Stand 1. Januar 2016 | 2.700 | 950 | 581 | 4.231 | |||
| Zugänge | 0 | 1 | 0 | 1 | |||
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 | |||
| Stand 31. Dezember 2016 | 2.700 | 951 | 581 | 4.232 |
| Abschreibungen/ | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zugänge | 0 | 11 | 0 2 |
1 | 0 | 14 |
| Nettobuchwerte zum 31. Dezember 2017 |
||||||
| (Angaben in TEUR) | ||||||
| Anschaffungs- und Herstellungskosten |
||||||
| Stand 1. Januar 2016 | 2.700 | 950 | 581 | 4.231 | ||
| Zugänge | 0 | 1 | 0 | 1 | ||
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| Stand 31. Dezember 2016 | 2.700 | 951 | 581 | 4.232 | ||
| Abschreibungen/Wertminderung | ||||||
| Stand 1. Januar 2016 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| Zugänge | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| Stand 31. Dezember 2016 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| Nettobuchwerte zum | 2.700 | 951 | 581 | 4.232 |
| Mit Eröffnung des ersten Travel24 Hotels Leipzig City, Mitte 2017, wurde mit der Abschreibung über | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Hotelkonzepts begonnen. | |||||
| 2. Sachanlagen | |||||
| Die Entwicklung der Sachanlagen stellt sich für die Geschäftsjahre 2017 und 2016 wie folgt dar: | |||||
| Grundstücke Gebäude im | technische | Andere Anlangen, Betriebs- und |
|||
| 2017 (Angaben in TEUR) |
Bau | Anlagen | Geschäftsausstattung | Gesamt | |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten |
|||||
| Stand 1. Januar 2017 | 1.086 | 14.557 | 0 | 16 | 15.659 |
| Zugänge | 0 | 4.823 | 27 | 1.097 | 5.947 |
| Umgliederung | 0 | -129 | 0 | 129 | 0 |
| Abgänge aus Endkonsolidierung | 1.086 | 19.251 | 0 | 4 | 20.341 |
| Stand 31. Dezember 2017 | 0 | 0 | 27 | 1.238 | 1.265 |
| Abschreibungen/ Wertminderung |
|||||
| Stand 1. Januar 2017 | 0 | 1.050 | 0 | 11 | 1.061 |
| Zugänge | 0 | 787 | 2 | 102 | 891 |
| Abgänge aus Endkonsolidierung | 0 | 1.837 | 0 | 0 | 1.837 |
| Stand 31. Dezember 2017 | 0 | 0 | 2 | 112 | 114 |
| Nettobuchwerte zum | |||||
| 31. Dezember 2017 | 0 | 0 | 25 | 1.125 | 1.151 |
| Grundstücke | Gebäude im Bau | Andere Anlangen, | |||
| 2016 (Angaben in TEUR) |
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
Gesamt | |||
| Anschaffungs- und | |||||
| Herstellungskosten Stand 1. Januar 2016 |
1.086 | 6.827 | 8 | 7.921 | |
| Zugänge | 0 | 7.730 | 8 | 7.738 | |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Stand 31. Dezember 2016 | 1.086 | 14.557 | 16 | 15.659 |
| Abschreibungen/ Wertminderung |
||||
|---|---|---|---|---|
| Nettobuchwerte zum | ||||
| 31. Dezember 2017 | ||||
| Andere Anlangen, | ||||
| 2016 | Grundstücke | Gebäude im Bau | Betriebs- und | Gesamt |
| (Angaben in TEUR) | Geschäftsausstattung | |||
| Anschaffungs- und | ||||
| Herstellungskosten | ||||
| Stand 1. Januar 2016 | 1.086 | 6.827 | 8 | 7.921 |
| Zugänge | 0 | 7.730 | 8 | 7.738 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31. Dezember 2016 | 1.086 | 14.557 | 16 | 15.659 |
| Abschreibungen/Wertminderung | ||||
| Stand 1. Januar 2016 | 0 | 1.190 | 6 | 1.196 |
| Zugänge | 0 | 0 | 5 | 5 |
| Zuschreibung | 0 | 140 | 0 | 140 |
| Stand 31. Dezember 2016 | 0 | 1.050 | 11 | 1.061 |
| Nettobuchwerte zum 31. Dezember 2016 |
1.086 | 13.507 | 5 | 14.598 |
| Geschäftsbericht 2017 | 99 | Konzern Travel24.com AG | ||
Die Zugänge bei dem Gebäude im Bau (Hotel Leipzig Ringmessehaus) in 2017 sind entgeltlich von Dritten erworben worden. Dazu zählen u.a. Kosten für Ingenieurbüros (TEUR 89; Vj.: TEUR 217), Baukosten (TEUR 3.676; Vj.: TEUR 6.279) und Kosten für Architekten (TEUR 118; Vj.: TEUR 399). Außerdem wurden Bauzeitzinsen mit dem durchschnittlichen effektiven Finanzierungszinssatz der Gesellschaft von 8,1% (Vj.: 7,8%) aktiviert (TEUR 940; Vj.: TEUR 835). Bezüglich der im vorliegenden Abschluss vorgenommenen Wertminderung in Höhe von TEUR 787 (Vj.: Zuschreibung von TEUR 140) wird auf die Erläuterungen in Abschnitt II.18. verwiesen. Abgänge im Berichtsjahr betreffen das fertiggestellte Hotelgebäude durch die Veräußerung der Gesellschaft Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG.
| Mobiliar für Rezeption und öffentlichen Bereich, sowie der Küche des im August 2017 eröffneten | ||||
|---|---|---|---|---|
| Hotels Leipzig City getätigt wurden. | ||||
| 3. Latente Steuern | ||||
| Die latenten Steuerforderungen und -schulden gliedern sich auf die folgenden Bilanzposten auf: | ||||
| Geschäftsjahr | ||||
| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|||
| Aktive latente Steuern |
Passive latente Steuern |
Aktive latente Steuern |
Passive latente Steuern |
|
| Verlustvorträge | 344 | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 306 | 249 | ||
| Anlagevermögen | 201 | |||
| Finanzielle Forderungen | 106 | 518 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 94 | |||
| Rückstellungen | 1 | 18 | ||
| Summe | 95 | 412 | 563 | 814 |
| Saldierung | 0 | 0 | (80 ) | (80 ) |
| Konzernausweis | 95 | 412 | 483 | 734 |
ten Steuern und passiven latenten Steuern vorgenommen.
Im Konzernabschluss der Travel24 sind im Berichtsjahr steuerliche Verlustvorträge von Tochtergesellschaften für Körperschaftssteuer TEUR 306 und Gewerbesteuer TEUR 118 enthalten. Die nicht gebildeten aktiven latenten Steuern dafür betrugen TEUR 103 bzw. TEUR 54. Im Vorjahr betrugen die Verlustvorträge für Körperschaftsteuer TEUR 1.323 sowie für Gewerbesteuer TEUR 1.792, für die keine latenten Steuern aktiviert wurden. Die dafür nicht gebildeten aktiven latenten Steuern betrugen im Vorjahr TEUR 209 bzw. TEUR 289.
| Verlustvorträge für Körperschaftsteuer TEUR 1.323 sowie für Gewerbesteuer TEUR 1.792, für die | |||
|---|---|---|---|
| keine latenten Steuern aktiviert wurden. Die dafür nicht gebildeten aktiven latenten Steuern betrugen | |||
| im Vorjahr TEUR 209 bzw. TEUR 289. | |||
| Aktive latente Steuern auf strittige Verlustvorträge der Travel24 wurden nicht gebildet. Die körper | |||
| schaftsteuerliche bzw. gewerbesteuerlichen Verlustvorträge aus Jahren vor 2009 in Höhe von | |||
| TEUR 92.982 bzw. TEUR 94.649 wurden nicht bilanziert und somit wurden keine aktiven latenten | |||
| Steuer gebildet. | |||
| 4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | |||
| Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden im Geschäftsjahr 2017 insgesamt TEUR 1 | |||
| (Vj.: TEUR 1) uneinbringlicher Forderungen ausgebucht. | |||
| Geschäftsjahr | |||
| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
||
| Bruttoausweis | 1.363 | 1.163 | |
| - Wertberichtigung | -946 | -913 | |
| Nettoausweis | 417 | 250 | |
| Die Entwicklung der Wertberichtigungen stellt sich dabei wie folgt dar: | |||
| Geschäftsjahr | |||
| 2017 | 2016 | ||
| TEUR | TEUR | ||
| Zuführung | Auflösung | ||
| Flug | 667 | 204 | 463 |
| Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden im Geschäftsjahr 2017 insgesamt TEUR 1 | ||||
|---|---|---|---|---|
| (Vj.: TEUR 1) uneinbringlicher Forderungen ausgebucht. | ||||
| Geschäftsjahr | ||||
| Die Entwicklung der Wertberichtigungen stellt sich dabei wie folgt dar: | ||||
| 2017 TEUR |
Geschäftsjahr | 2016 TEUR |
||
| Zuführung | Auflösung | |||
| Flug | 667 | 204 | 463 | |
| Inkasso | 279 | 6 | 273 | |
| Frankreich | 0 | 60 | -237 | 177 |
Bezüglich Informationen zu diesem Posten wird auf die Erläuterungen im Rahmen der Berichterstattung zu den Kreditrisiken verwiesen (Abschnitt V. 7. "Finanzielles Risikomanagement").
| 5. Forderungen gegen nahestehende Personen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Die Bewertung der Forderungen gegen nahestehende Unternehmen der Unister-Gruppe basiert auf | ||||
| dem geschlossenen jedoch noch nicht wirksamen Anfechtungsvergleich und unter Berücksichtigung | ||||
| noch etwaiger bestehender Verbindlichkeiten als bestmögliche Schätzgrundlage. Bei Wirksamwerden | ||||
| sieht der Vergleich eine Aufrechnung vor. | ||||
| Geschäftsjahr | ||||
| 2017 | 2016 | |||
| TEUR | TEUR | |||
| Unister Travel | 2.184 | 1.300 | ||
| Leistungsverkehr | 4.336 | |||
| Wertberichtigung | -2.152 | |||
| Unister Holding | 84 | 646 | ||
| Darlehensgewährung | 1.219 | |||
| Zinsforderung | 149 | |||
| Rest | 2 | |||
| Wertberichtigung | -1.286 | |||
| versicherungen.de GmbH | 0 | 492 | ||
| Leistungsverkehr | 468 | |||
| Wertberichtigung | -468 | |||
| AIDU | 0 | 4 | ||
| Leistungsverkehr Wertberichtigung |
0 0 |
|||
| AERUNI | 0 | 35 | ||
| Leistungsverkehr | 0 | |||
| Ad Up | 0 | 0 | ||
| Leistungsverkehr | 19 | |||
| Wertberichtigung | -19 | |||
| U-Deals GmbH | 0 | 2 | ||
| Leistungsverkehr | 4 | |||
| Wertberichtigung | -4 | |||
| Summe | 2.269 | 2.479 |
Dieser Posten beinhaltet u.a. die Darlehensforderungen gegen die Unister Holding (TEUR 1.368; Vj.: TEUR 1.278). Der Posten resultiert aus dem IHBA- und Darlehens-Vertrag mit der Unister Holding, der zum 29. Mai 2015 gekündigt wurde und nur noch der Abwicklung der Salden dient. Wie im Vorjahr erfolgte auch in 2017 keine Tilgung der überfälligen Salden. Die Salden gegen die Unister Holding, versicherungen.de und U-Deals wurden, abzüglich bestehender Verbindlichkeiten, wertberichtigt. Im Gegenzug wurde die Wertberichtigung der Forderung gegen die Unister Travel teilweise wertaufgeholt (TEUR 1.210). Hintergrund ist der geschlossene, jedoch zum Bilanzstichtag, aufgrund von aufschiebenden Bedingungen, noch schwebend unwirksame Aufrechnungs- und Anfechtungsvergleich. Ertragswirksam wurde die geschlossene Vereinbarung zum Bilanzstichtag vollumfänglich abgebildet.
Der Posten kurzfristige finanzielle Vermögenswerte betrifft Kautionen und Sicherheitshinterlegungen, die nicht innerhalb von drei Monaten liquidierbar sind und somit nicht als Bestandteil der liquiden Mittel ausgewiesen werden.
Bei den Ertragssteuerforderungen handelt es sich um Gewerbesteuerforderungen aus 2009 die gemäß Bescheid festgesetzt wurden.
Die nicht finanziellen Vermögenswerte beinhalteten zum 31. Dezember 2017 mit TEUR 189 (Vj.: TEUR 688) im Wesentlichen Forderungen gegen das Finanzamt aus Umsatzsteuer
Der Bestand an Zahlungsmitteln besteht im Wesentlichen aus Bankguthaben mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten. Verfügungsbeschränkungen bestehen (im Vorjahr nach Saldierung) nicht. Der Kassenbestand ist von untergeordneter Bedeutung.
Das Grundkapital der Travel24 ist, unverändert zum vorangegangenen Geschäftsjahr, auf 2.033.585 nennwertlose Stückaktien mit gleichen Rechten zu einem rechnerischen Betrag von je 1 EUR aufgeteilt und war voll eingezahlt. Mit der Inhaberschaft an den Aktien verbunden sind das Stimmrecht in der Hauptversammlung sowie das Gewinnbezugsrecht bei beschlossenen Ausschüttungen. Bezüglich der Angabe der im Umlauf befindlichen Aktien wird auf die Konzern-Eigenkapital-Veränderungsrechnung als Bestandteil des Konzernabschlusses verwiesen.
Das gezeichnete Kapital der Travel24 ist Gegenstand einer bedingten Erhöhung. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Optionsscheinen und Wandlungsrechten von ihren Rechten Gebrauch machen. Gemäß der Eintragung in das Handelsregister vom 7. Dezember 2010 beträgt das bedingte Kapital 2004/ II noch EUR 8.213,00.
Die Gesellschaft hat aktuell keine Optionsscheine ausgegeben.
Die Kapitalrücklage enthält die bei der Ausgabe der Aktien über den rechnerischen Betrag hinaus erzielten Beträge.
Mit Beschluss in der Hauptversammlung vom 28. September 2017 wurde die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien zu erwerben. Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von eigenen Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 203.358,50 (10 Prozent) beschränkt. Die Ermächtigung kann im Rahmen des vorstehend bezeichneten Gesamtvolumens ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden. Die Ermächtigung gilt vom Tag der Beschlussfassung an bis zum Ablauf des 27. Septembers 2022.
Der zur Ausschüttung an die Aktionäre verfügbare Dividendenbetrag ist laut Aktiengesetz vom Eigenkapital abhängig, wie es im Einzelabschluss der Travel24 entsprechend dem Deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) ausgewiesen wird. Dividenden können nur aus einem etwaigen Bilanzgewinn (nach
Geschäftsbericht 2017 104 Konzern Travel24.com AG Dotierung gesetzlicher Rücklagen) beschlossen und ausgeschüttet werden. Der im Einzelabschluss der Travel24 nach HGB ausgewiesene Gewinn weicht regelmäßig vom kumulierten Gewinn im vorliegenden Konzernabschluss nach IFRS ab. Zum 31. Dezember 2017 wies der Einzelabschluss der Travel24 einen Bilanzverlust in Höhe von TEUR –3.830 (Vj.: TEUR -2.012) aus.
Die Travel24 hat im Einzelabschluss, bedingt durch die Nichterfüllung der erforderlichen Kriterien für die Werthaltigkeit, im Geschäftsjahr 2017 keine aktiven latenten Steuern (Vj.: TEUR 80) bilanziert. Die aktiven latenten Steuern unterliegen der Ausschüttungssperre i. S. des § 268 Abs. 8 Satz 2 HGB, da im Einzelabschluss keine passiven latenten Steuern bestehen.
Die Travel24 verfügt sowohl im aktuellen Jahr als auch im Vorjahr über keine Posten im sonstigen Gesamtergebnis.
Im Eigenkapital werden im Berichtsjahr im Eigenkapital nicht beherrschende Anteile im Posten Minderheitenanteil ausgewiesen. Der Posten umfasst die Einlage von Stammkapital (TEUR 13; entspricht 51% der Geschäftsanteile), die Einzahlung der Kapitalrücklage eines Minderheitsgesellschafters (TEUR 600) sowie das anteilige Ergebnis der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH.
Die Travel24 weist tilgungsbedingt zum Bilanzstichtag keine langfristigen Anleiheverbindlichkeiten mehr aus.
Die Steuerschulden sind im Wesentlichen auf Ertragssteuerverbindlichkeiten zurückzuführen und beziehen sich auf die Jahre vor 2013 (TEUR 1.349; Vj.: TEUR 1.372) und die laufenden Steuerschulden in Deutschland und Frankreich. Die Rückstellungen wurden entsprechend der Dauer und der Höhe der erwarteten Verpflichtung verzinst. Bei dieser Verzinsung für festgesetzte Zinsen wurden die Regelungen des § 233a AO beachtet. Für nicht festgesetzte Zinsen wurde im Hinblick auf die Vorlage beim Bundesverfassungsgericht zur Höhe der Zinsen eine Schätzung auf 3 % p.a. vorgenommen, da mit einer Anpassung des Zinssatzes gerechnet wird.
Die Steuerschulden berücksichtigen, da es die Gesellschaft als nicht hinreichend wahrscheinlich ansieht, dass bestehende steuerliche Verlustvorträge im Wesentlichen aus den Jahren vor 2009, welche durch die steuerliche Außenprüfung aberkannt wurden, genutzt werden können. Dabei wird auch auf Abschnitt IV 3. "Latente Steuern" verwiesen. Zwischenzeitlich sind hierzu betreffende Bescheide für die Jahre 2009 bis 2011 ergangen. Die Travel24 hat diesbezüglich einen Antrag auf Aussetzung der
| Vollziehung gestellt Die gewährte Aussetzung der Vollziehung wurde vorerst bis zum 31. Dezember | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2018 verlängert. | |||||||
| 11. Rückstellungen | |||||||
| Die Entwicklung der kurzfristigen Rückstellungen für die Jahre 2017 und 2016 stellt sich wie folgt dar: | |||||||
| Rückstellungen für | |||||||
| (Angaben in TEUR) | Anfechtungs vergleich |
Rechtsstreitigkeiten Segment Internet |
Segment Hotel |
Archiv ierung |
Verzinsungs rückstellungen |
Rückbau verpflichtung |
Summe |
| Stand 1. Januar 2017 | 0 | 134 | 323 | 15 | 241 | 0 | 713 |
| Zuführung | 749 | 71 | 92 | 2 | 101 | 4 | 1.019 |
| Auflösung | (79) | (21) | (12 ) | (112) | |||
| Inanspruchnahme | (45) | (4) | (1) | (50) | |||
| Abgang Konsolidierungskreis | (32) | (2) | (34) | ||||
| 358 | 14 | 330 | 4 | 1.536 |
| Rechtsstreitigkeiten | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (Angaben in TEUR) | Prozess riskiken |
drohende Strafen |
Segment Internet |
Segment Hotel |
Archiv ierung |
Verzinsungs rückstellungen |
Summe | |
| Stand 1. Januar 2016 |
0 | 0 | 137 | 330 | 5 | 330 | 802 | |
| Zuführung | 67 | 4 | 10 | 102 | 183 | |||
| Auflösung | (52) | (11) | (33 ) | (96) | ||||
| Inanspruchnahme | (18) | (158) | (176) | |||||
| 323 | 15 | 241 | 713 |
Die bestehenden Risiken aus rechtlichen Verfahren werden in der Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten (Segment Internet und Segment Hotel) abgebildet (TEUR 439; Vj.: TEUR 457). Hierbei handelt es sich zum einen um Verfahren aus dem Segment Internet (TEUR 81; Vj.: TEUR 134). Zum Stichtag sind insgesamt 13 Verfahren offen, in denen die Travel24 Beklagte oder Beteiligte ist. Bei den Verfahren handelt es sich zumeist um die Unterlassung eines bestimmten Verhaltens oder Anfragen von Verbraucherschutzorganisationen. Das Risiko der Verfahren besteht zu meist nur in den Kosten der Bearbeitung, da zumeist keine Geldleistung, sondern lediglich eine Unterlassungshandlung begehrt wird. Für die Höhe ist dabei der wahrscheinlichste Wert des Ausgangs berücksichtigt, wobei der Eintrittszeitpunkt unsicher ist. Hierbei berücksichtigen wir eine Schätzung, welche aufgrund von Erfahrungswerten ähnlicher Verfahren die Bearbeitungskosten und mögliche Auszahlungen beziffert.
Darüber hinaus wurden Rückstellungen im Segment Hotel gebildet. Hier besteht das Risiko von Rechtsstreitigkeiten aufgrund Schlecht- oder Nichtleistung mit der im Rahmen der Planung und Bau beauftragten Nachunternehmer. Zum Bilanzstichtag sind in diesem Bereich insgesamt ein Rechtsstreit anhängig. Für die Höhe ist dabei der wahrscheinlichste Wert des Ausgangs berücksichtigt, wobei der Eintrittszeitpunkt unsicher ist. Bei der Ermittlung der Rückstellung orientieren wir uns hierbei an den vertraglichen Grundlagen, an den von Nachunternehmern geforderten Zahlungen sowie an der Beurteilung der erbrachten Leistungen und von Gegenansprüchen durch interne und externe Gutachter.
Die im Jahr 2015 gebildete Rückstellung, für eine offene Forderung eines Nachunternehmers einschließlich Zinsen und Prozesskosten wurde im Geschäftsjahr auf TEUR 358 erhöht. Diese stellt den maximalen Ressourcenabfluss dar. Die Travel24 hat in Höhe von TEUR 266 zum Bilanzstichtag eine Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegt. In zweiter Instanz wurde erneut gegen die Gesellschaft entschieden. Einer Zulassung der Klage zum Bundesgerichtshof wurde verwehrt. Dagegen hat die Gesellschaft Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Der Eintrittszeitpunkt ist weiterhin unsicher, wobei mit keiner weiteren finanziellen Belastung gerechnet wird. Außerdem wurde ein Mahnbescheid über rd. TEUR 200 weitere offene Honorare beantragt. Hierfür wurde fristgemäß Widerspruch eingelegt, da der Anspruch aus Sicht der Gesellschaft unbegründet ist. Die Klage ist beim Landgericht Leipzig anhängig. Eine Zeugenvernehmung fand dazu im April 2018 statt. Zur Darstellung der damit verbundenen Risiken verweisen wir auf den Risikobericht.
Die bilanzierten Zinsen auf Ertragsteuernachzahlungen wurden im Berichtsjahr auf TEUR 330 (Vj.: TEUR 241) erhöht. Dabei wurden TEUR 101 zugeführt und TEUR 12. Vgl. dazu Abschnitt "IV.10 Steuerschulden".
Zum Bilanzstichtag sind noch Zinsen für bestehende B2B-Verpflichtungen innerhalb Organschaft in Höhe von TEUR 23 enthalten, sowie Zinsen für Umsatzsteuernachzahlung aus 2009 in Höhe von TEUR 5.
Bezüglich der Verwendung von Schätz- und Ermessensannahmen und der damit verbundenen Unsicherheit wird auf "II.4 Gebrauch von Ermessensentscheidungen und Schätzungen" verwiesen.
Die Travel24 hat grundsätzlich keine Ansprüche auf mögliche Erstattungen bezüglich der oben erläuterten Sachverhalte, welche im Zuge der Bewertung der Höhe nach als Minderung der Verbindlichkeit oder Rückstellung zu berücksichtigen wären.
Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalteten im Vorjahr den umgegliederten Barwert der im dritten Quartal 2012 emittierten Unternehmensanleihe, die eine Laufzeit von fünf Jahren hat und einen Zinskupon von 7,5% p. a. trugt. Im September 2017 konnte die Anleiheverbindlichkeit plus sämtlicher Zinsverpflichtungen beglichen werden. Am Vorjahresbilanzstichtag betrug die Verpflichtung nominal TEUR 16.073.
Die sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten aus der Abgrenzung von Gutscheinen (TEUR 15; Vj.: TEUR 55). Die Verbindlichkeiten aus dem Vorjahr TEUR 451 gegen über dem Finanzamt aus Kapitalertragsteuer, für die in selber Höhe entsprechende Forderungen erfasst waren, sind im Berichtsjahr vollständig ausgeglichen.
In den sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten sind nahezu sichere Verpflichtungen aus ausstehenden Rechnungen, Abschluss- und Prüfungskosten sowie solche gegenüber Personal enthalten.
Für den mietzahlungsfreien Zeitraum wurde eine entsprechende Verbindlichkeit aufwandswirksam erfasst, die sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 295 beläuft und über die Laufzeit des Mietvertrags entsprechend erfolgswirksam aufzulösen ist.
| Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|
| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
| Mietzins Abschluss-, Prüfungskosten |
295 206 |
0 205 |
| Verbindlichkeit ggü. Personal | 102 | 188 |
| Ausstehende Rechnungen | 246 | 151 |
| Summe sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 849 | 544 |
| Steuerverbindlichkeit | 0 | 451 |
| Umsatzabgrenzung Gutscheine | 15 | 55 |
| Sonstige Summe sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten |
0 15 |
26 532 |
In den ausstehenden Rechnungen sind Verbindlichkeiten aus Garantievertrag in Höhe von TEUR 174 (Vj.: TEUR 0) für die Kostenübernahme von Baurechnungen enthalten. Vom Garantievertrag sind auch zusätzlich die Kosten für zwei Rechtsstreite umfasst.
Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte nach Wertberichtigungen, Wertansätze und beizulegenden Zeitwerte nach Bewertungskategorien der Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2017 und zum 31. Dezember 2016.
| (Angaben in TEUR) | Wertansatz Bilanz nach IAS 39 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bew ertungs kategorie nach IAS 39 |
Buchwert | Fortgeführte Anschaffungs kosten |
Fair Value erfolgs neutral |
Fair Value erfolgs w irksam |
Fair Value * |
|
| Originäre Finanzinstrumente |
||||||
| Aktiva | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
LaR | 417 | 417 | - | - | 417 |
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen |
LaR | 2.269 | 2.269 | - | - | 2.269 |
| Sonstige finanzielle Vermögensw erte |
LaR | 299 | 299 | - | - | 299 |
| Zahlungsmittel | LaR | 701 | 701 | - | - | 701 |
| Passiva | ||||||
| Anleihe (lang- und kurzfristige Anteile) |
FLAC | 0 | 0 | - | - | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
FLAC | 342 | 342 | - | - | 342 |
| Verbindlichkeiten gegen nahestehende Personen |
FLAC | 2.415 | 2.415 | - | - | 2.415 |
| Verpflichtungen aus der möglichen Kündigung von Kommanditanteilen |
FLaFV | 0 | - | - | 0 | 0 |
| erhaltene Anzahlungen von Kunden | FLAC | 36 | 36 | - | - | 36 |
| Sonstige | FLAC | 849 | 849 | 849 | ||
| Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39 |
||||||
| Loans and Receivables (LaR) Financial Liabilties |
3.686 | 3.686 | - | - | 3.686 | |
| Measured at Amortized Cost (FLAC) |
3.642 | 3.642 | - | - | 3.642 | |
| Financial Liabilties Measured at Fair Value (FLaFV) |
0 | - | - | 0 | 0 |
* Sofern keine Fair Value ermittelbar, Angabe des Buchw ertes
| (Angaben in TEUR) | Wertansatz Bilanz nach IAS 39 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Originäre | Bew ertungs kategorie nach IAS 39 |
Buchwert | Fortgeführte Anschaffungs kosten |
Fair Value erfolgs neutral |
Fair Value erfolgs w irksam |
Fair Value * |
| Finanzinstrumente | ||||||
| Aktiva | ||||||
| Sonstige Ausleihungen | LaR | 0 | 0 | - | - | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
LaR | 250 | 250 | - | - | 250 |
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen |
LaR | 2.479 | 2.479 | - | - | 2.479 |
| Sonstige finanzielle Vermögensw erte |
LaR | 329 | 329 | - | - | 329 |
| Zahlungsmittel | LaR | 3.404 | 3.404 | - | - | 3.404 |
| Passiva | ||||||
| Anleihe (lang- und kurzfristige Anteile) |
FLAC | 16.249 | 16.249 | - | - | 10.562 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
FLAC | 635 | 635 | - | - | 635 |
| Verbindlichkeiten gegen nahestehende Personen |
FLAC | 2.430 | 2.430 | - | - | 2.430 |
| Verpflichtungen aus der möglichen Kündigung von |
FLaFV | 0 | - | - | 0 | 0 |
| Kommanditanteilen Sonstige |
FLAC | 544 | 544 | 544 | ||
| Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39 |
||||||
| Loans and Receivables (LaR) | 6.463 | 6.463 | - | - | 6.463 | |
| Financial Liabilties Measured at Amortized Cost (FLAC) |
19.859 | 19.858 | - | - | 14.171 | |
| Financial Liabilties Measured at Fair Value (FLaFV) |
0 | - | - | 0 | 0 |
* Sofern keine Fair Value ermittelbar, Angabe des Buchw ertes
Im Berichtsjahr wurden keine Umgliederungen zwischen den einzelnen Kategorien der Finanzinstrumente vorgenommen.
Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, ermitteln sich wie folgt:
Da die zum Stichtag ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte ausschließlich kurzfristigen Charakter haben, wird angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte annähernd ihren Buchwerten entsprechen. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche langfristige Ausleihungen an Dritte oder Mitarbeiter Zinsen wir auf den Barwert der erwarteten künftigen Cashflows ab und wenden dafür den ursprünglichen Effektivzinssatz an, den ein Darlehensnehmer bei einem Finanzinstitut für ein ähnliches Darlehen zahlen müsste. Auf die Erläuterungen zu den "Forderungen gegen nahestehende Unternehmen" wird verwiesen.
Ausleihungen an nahestehende Personen, Dritte oder Mitarbeiter bestehen nicht.
Unsere nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Finanzschulden und andere nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten. Da die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, jene gegenüber nahestehenden Personen und sonstigen nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten vor allem kurzfristigen Charakter haben, gehen wir davon aus, dass die beizulegenden Zeitwerte annähernd ihren Buchwerten entsprechen.
Die finanziellen Verpflichtungen einer (möglichen) Kündigung von Kommanditanteilen erfolgt jährlich zum Bilanzstichtag. Etwaige Änderungen des Fair Values der Verpflichtungen werden in der Gesamtergebnisrechnung im Posten "Sonstiges Finanzergebnis" ausgewiesen. Aus der Bewertung des Berichtsjahrs ergab keine Veränderung zum Vorjahr. Nicht berücksichtigt ist das eigene Ausfallrisiko der Verbindlichkeiten, da sich dies nicht signifikant auf den Fair Value auswirkt. Nach der erfolgreichen Veräußerung der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG ergeben sich keine Änderungen in der finanziellen Verpflichtung, dass diese bereits im Vorjahr mit TEUR 0 bewertet wurde.
Bei der Bewertung der KG Anteile des Bewertungsobjektes in Köln wurde folgendermaßen vorgegangen.
Die Gesellschaft war bis Dezember 2015 Besitzgesellschaft eines Grundstückes nebst aufstehendem Gebäudes. Von dem erzielten Verkaufspreis wurden anschließend alle Verbindlichkeiten der KG (zu
| Buchwerten) abgezogen und somit ergibt sich ein negativer Wert der KG Anteile. Nach Berück | ||
|---|---|---|
| sichtigung der Abzinsung (Kündigungsfrist beträgt 6 Monate) ergibt sich wie im Vorjahr keine | ||
| Verpflichtung aus KG-Anteilen gegenüber dem Minderheitsgesellschafter. | ||
| Bei den Inputfaktoren für die Fair Value Bewertung handelt es sich um Faktoren, die nicht aus einem | ||
| aktiven Markt ableitbar sind (Level 3 Bewertung). Die verwendeten Inputfaktoren waren somit zu | ||
| schätzen. Bei einer Änderung der Inputfaktoren würde sich ein anderer Wert der Verpflichtung | ||
| ergeben, wobei aber keine der Annahmen in der Bewertung als sensitiv angesehen wird. | ||
| In folgender Übersicht wird die Fair Value Hierarchie nach IFRS 13 für Finanzinstrumente dargestellt: | ||
| Bemessungshiercharie | Orginäre Finanzinstrumente | Marktwerte (Angaben in TEUR) |
| Level 1 | - | - |
| Level 2 | - | - |
| Verpflichtung aus der möglichen | ||
| Level 3 | Kündigung von Kommanditanteilen |
0 |
Die Ermittlung des Fair Value der KG Anteile erfolgt wiederkehrend für Bewertungszwecke im Abschluss.
| Nettoergebnisse nach Bewertungskategorie | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Die nachfolgende Aufstellung zeigt, wie sich das Ergebnis aus Zinsen, aus der Folgebewertung von | ||||||||
| Finanzinstrumenten zum Fair Value sowie aus Währungsumrechnung und Wertberichtigungen auf die | ||||||||
| einzelnen Kategorien von Finanzinstrumenten im Sinne des IAS 39 verteilen und wie sich das jeweilige | ||||||||
| Nettoergebnis berechnet. (Angaben in TEUR) |
Zins effekt |
Aus der Folgebew | ertung | Ausbu chungen |
erfolgsneutrales Ergebnis |
Netto ergebnis |
||
| zum Fair | Währungs | Wert | ||||||
| Aus Darlehen und | 1. Januar - 31. Dezember 2017 |
91 | Value n.a. |
umrechnung 3 |
berichtigung (1.411) |
0 | n.a. | (1.317 ) |
| Forderungen | 1. Januar - 31. Dezember 2016 |
287 | n.a. | (18 ) | (572 ) | 0 | n.a. | (303 ) |
| Aus zu fortgeführten Anschaffungskosten bew erteten |
1. Januar - 31. Dezember 2017 |
(854) | n.a. | 0 | n.a. | 327 | n.a. | (527 ) |
| finanziellen Verbindlichkeiten |
1. Januar - 31. Dezember 2016 |
(1.532) | n.a. | 0 | n.a. | 1.213 | n.a. | (319 ) |
| Aus zum beizulegenden Zeitw ert bew erteten |
1. Januar - 31. Dezember 2017 |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| finanziellen Verbindlichkeiten |
1. Januar - 31. Dezember 2016 |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 1. Januar - 31. Dezember 2017 |
(763) | 0 | 3 | (1.411) | 327 | 0 | (1.844) |
| 1. Januar - 31. Dezember 2016 |
(1.245) | 0 | (18) | (572) | 1.213 | 0 | (622) | |
| 1. Januar - | ||||||||
| davon erfolgsw irksam |
31. Dezember 2017 1. Januar - |
(763) | 0 | 3 | (1.411) | 327 | 0 | (1.844) |
| 31. Dezember 2016 | (1.245) | 0 | (18) | (572) | 1.213 | 0 | (622) |
Die Zinsen aus Finanzinstrumenten werden im Zinsertrag bzw. in den Zinsaufwendungen ausgewiesen. Buchgewinne aus der Rücknahme von Anleihen und Ausbuchung von Zinsabgrenzungen auf Anleihen werden im Finanzergebnis in einer gesonderten Position ausgewiesen. Die Änderungen des Fair Values des Kommanditanteils wird im sonstigen Finanzergebnis ausgewiesen. Die übrigen Komponenten des Nettoergebnisses erfasst die Travel24 in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen.
Die erworbenen immateriellen Vermögenswerte mit zum Teil unbestimmter Nutzungsdauer werden zur Überprüfung der Werthaltigkeit den Cash Generating Units (CGUs) "Internet" und "Hotellerie" zugeordnet.
Die CGUs entsprechen den operativen Segmenten.
Die Marke (TEUR 2.700) stellt einen gemeinschaftlich genutzten Vermögenswert (corporate assets) dar, der keine eigenständigen Cashflows generiert und ihr Buchwert somit keiner der beiden CGUs allein zugerechnet werden kann. Aus diesem Grund erfolgt die Aufteilung der Marke auf beide CGUs. Da eine bestimmte quotale Aufteilung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sachlich begründet berechnet werden kann, erfolgt eine hälftige Aufteilung. Travel24 geht davon aus, dass die Marke nach Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit im Segment Hotellerie gleichermaßen beiden Segmenten dienen wird. Zukünftig wird die Marke somit auch im Segment Hotellerie genutzt, so dass die Prüfung der Werthaltigkeit unter Berücksichtigung beider CGUs erfolgt.
Corporate Costs werden im Gegensatz zum Vorjahr nicht nach einer festen Quote auf die Segmente verteilt, sondern mit der Aufnahme das Geschäftsbetriebs im Segment Hotellerie, über einen über die Jahre variablen Umsatzschlüssel verteilt. Das führt im Vergleich zu den Vorjahren zu Verschiebungen in der Belastung mit segmentübergreifenden Aufwendungen.
1.1. Erläuterung der CGUs
Der Geschäftsbereich Internet ist im Bereich der Reise- und Flugvermittlung tätig. Darunter sind sowohl Pauschal- als auch Last-minute-Reisen, sowie die Vermittlung von Flügen und Hotelzimmern zu fassen. Alle Leistungen können über das Internet oder die Buchungshotline gebucht werden.
Zu der CGU zählen einzelne Portale (z. B. travel24.com, flug24.de), über welche touristische Dienstleistungen im DACH-Bereich erworben werden können. Die CGU wird einheitlich durch das Management gesteuert.
Die CGU entspricht der Buchungsstrecke, welche für die Bearbeitung der Kundenanfragen notwendig ist. Unter einer Buchungsstrecke wird eine Ansammlung von Vermögenswerten verstanden, die notwendig sind um Zahlungsmittelzuflüsse zu genieren. Hierzu zählen neben der nach der erfolgten Sale-and-Lease-Back-Transaktion die gemietete Domain (z. B. travel24.com) sowohl die für den Kunden sichtbaren Softwarebestandteile (sog. frontend oder Domain Content) als auch die für den
Kunden nicht ersichtlichen Softwarebestandteile (sog. backend oder Internet Booking Engine). Bis zum Relaunch des Hauptportals ist die im Hintergrund liegende Software ist für alle betriebenen Domains im Wesentlichen die gleiche und ist unabhängig von der jeweiligen landesspezifischen und für den Kunden sichtbaren Software. Die Softwarebestandteile stehen im Eigentum der Fulfilmentpartner Invia Travel und Invia Flights. Ab dem Relaunch des Hauptportals für Reisen befinden sich sämtliche Software-Bestandteile des Front- und Backends des Hauptportals für Reisen im Eigentum von Travel24, welche umfassend neu erstellt wurden. Die Summe dieser Vermögenswerte generiert Zahlungsmittelzuflüsse, da alle gemeinschaftlich genutzt werden müssen, um die Anfragen der Kunden zu verarbeiten. Die Buchungsstrecke Flüge wird auch künftig von Invia Flights bereitgestellt.
Die Abwicklung der Kundenanfragen wird als Dienstleistung von Invia Travel bzw. der Invia Flights über die Bereitstellung einer Hard- und Softwareumgebung erbracht. Ab dem Relaunch des Hauptportals erfolgt die Bearbeitung der Kundenanfragen zu Buchungen über das Hauptportal durch einen spezialisierten externen Dienstleister.
Travel24 führte auf Basis der CGU "Internet" eine jährliche Prüfung auf Wertminderung der Marke und Domain zum 31. Dezember durch. Der erzielbare Betrag der CGU "Internet" wird auf Basis der Berechnung des Nutzungswert (value in use) auf Basis eines DCF-Verfahrens ermittelt. Die Bewertung erfolgt anhand vom Management genehmigter Mittelfristplanungen über einen Detailzeitraum von fünf Jahren. Für darüberhinausgehende Cashflow-Prognosen (terminal value) wird eine Wachstumsrate von 1,0% verwendet. Die herangezogenen Vorsteuer-Diskontierungssätze werden auf Grundlage von Marktdaten ermittelt und betragen zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2017 10,1% (Vj.: 9,11%).
Der CGU "Internet" sind zum Bilanzstichtag immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzendauer in Höhe von TEUR 1.972 zugeordnet (inkl. 50% des corporate assets).
Der Impairment-Tests für immateriellen Vermögenswerte in der CGU "Internet" ergab einen Wert der CGU von TEUR 11.345 (Vj.: TEUR 6.229), der einem Segmentvermögen von TEUR 5.312 (Vj.: 3.283) gegenübersteht. Dabei wurden folgende Annahmen in der Planung getroffen: Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2021 gehen wir von Umsatzsteigerungen von 50% pro Jahr im Bereich Touristik aus. Beginnend von einem relativ niedrigen Umsatzniveau 2018, sehen wir durch den Relaunch der Touristikportale sehr gute Erholungschancen. Im Jahr 2022 schätzen wir eine allmähliche Stabilisierung der Umsätze. Für den Flugbereich planen wir kein Umsatzwachstum höher als die durchschnittliche Inflationsrate von ca. 2% ein. Hier werden wir im Planungshorizont voraussichtlich keinen Relaunch anstreben und gehen deshalb von keinen wesentlichen Veränderungen aus. Einhergehend mit der Umsatzveränderung planen wir mit der proportionalen Veränderung der umsatzbezogenen Aufwendungen. Durch eine bessere Diversifikation der Marketinginvestments sind wir so in der Lage die Kosten pro Buchung zu stabilisieren. Zudem gehen wir davon aus, dass wir strittige Verlustvorträge nutzen können. Zusammenfassendbestand zum Bilanzstichtag kein Wertminderungsbedarf.
Der Geschäftsbereich Hotellerie ist im Aufbau befindlich. Das erste Travel24 Hotel in Leipzig konnte 2017 fertig gestellt und in Betrieb genommen werden. Zukünftig werden in diesem Bereich weitere Budget-Design Hotels und ggf. Hotels höherer Kategorien den Geschäftsbereich vergrößern und betrieben werden.
Travel24 führte auf Basis der CGU "Hotellerie" eine jährliche Prüfung auf Wertminderung des Hotelkonzepts zum 31. Dezember 2017 durch. Der erzielbare Betrag der CGU "Hotellerie" wird auf Basis der Berechnung des Nutzungswerts (value in use) auf Basis eines DCF-Verfahrens ermittelt. Die Bewertung erfolgt anhand vom Management genehmigter Mittelfristplanungen über einen Detailzeitraum von neun Jahren. Der Planungshorizont wurde in der Planung erstmalig erweitert, um einen angemessenen eingeschwungenen Zustand aller Planhotels zu erreichen. Im Verlauf des Betriebs des Hotels wird die Auslastung sukzessive zunehmen. Für darüberhinausgehende Cashflow-Prognosen (terminal value) wird eine Wachstumsrate von 1,0% verwendet. Die herangezogenen Vorsteuer-Diskontierungssätze werden auf Grundlage von Marktdaten ermittelt und betragen zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2017 8,0% (Vj.: 7,17%).
Der CGU "Hotellerie" sind zum Bilanzstichtag immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 2.301 zugeordnet (Inkl. 50% des corporate assets).
Im Rahmen des Impairment-Tests für das Hotelkonzept in der CGU "Hotellerie" wurde zum Bilanzstichtag kein Wertminderungsbedarf festgestellt. Als Wert der CGU wurden TEUR 39.325 (Vj.: TEUR 3.890) ermittelt. Diesem steht ein Segmentvermögen von TEUR 4.027 (Vj.: 951) gegenüber. Dabei wurden folgende Annahmen in der Planung getroffen: Für das Planjahr 2018 ist zum Halbjahr die Aufnahme des Geschäftsbetriebs eines weiteren gemieteten Hotels geplant. Ab 2019 werden jeweils zwei angemietet Hotels pro Jahr in vier Jahren in den Geschäftsbetrieb aufgenommen. Zu Finanzierungszwecken werden im Segment Hotellerie Sachkapitalerhöhungsmaßnahmen geplant. Zusammenfassend bestand zum Bilanzstichtag kein Wertminderungsbedarf.
Im Rahmen der Bewertung zum Nutzungswert (Value in use) wird der Fair Value durch ein Bewertungsverfahren ermittelt. Unter Berücksichtigung des Bewertungsverfahrens und der Parameter findet eine Bewertung auf dem Fair Value Level 3 statt. Bei den Input-Faktoren handelt es sich teilweise um solche, die nicht am Markt beobachtbar sind. Die für diese Bewertung wesentlichsten Inputfaktoren werden im Folgenden je CGU getrennt dargestellt. Im Folgenden wird anschließend auf die Sensitivität dieser Annahmen eingegangen.
Bei der Berechnung des Nutzungswerts - Value in Use - (mittels DCF-Verfahren) der CGU "Internet" bestehen Schätzungsunsicherheiten für die zugrundeliegenden Annahmen, besonders hinsichtlich:
Deckungsbeitragsentwicklung – Die Entwicklung des Deckungsbeitrages wird im Wesentlichen durch die Marketingkosten (Teil des Aufwands für bezogene Leistungen) determiniert. Die Marketingkosten sind überwiegend variable Kosten und die geplante Höhe basiert auf Erfahrungswerten und Erwartungen des Managements. Aufgrund des eingeleiteten Aufbaus eigener und teilweise eigenständiger Strukturen sowie dem geplanten Relaunch sind diese mit anfänglichen Schätzunsicherheiten verbunden. Die Quote des Aufwands für bezogene Leistungen liegt im Planungshorizont bei durchschnittlich 65,8% (Vj.: 68%) und langfristig bei 68,0% (Vj. 67%).
Umsatzentwicklung - Die Umsatzentwicklung wird je Produktbereich betrachtet. Produktbereiche stellen die Pauschalreisevermittlung, die Flugvermittlung und die Vermittlung von Versicherungsprodukten als Zusatzleistung im Bereich Pauschal und Flug dar. Die Annahmen beruhen auf historischen Erfahrungswerten und einer Einschätzung des Managements bezüglich der Umsatzentwicklung. Das zugrunde gelegte Umsatzwachstum im Bereich Touristik liegt nach einem voraussichtlichen Einbruch 2018 von ca. 40% in den übrigen drei Jahren des Planungshorizonts bei 50 und bei 30% im letzten Jahr. Langfristig wird mit 1%-igem Wachstum gerechnet. Für den Flugbereich planen wir kein Umsatzwachstum höher als die durchschnittliche Inflationsrate von ca. 2% ein. Hier werden wir im Planungshorizont voraussichtlich keinen Relaunch anstreben und gehen deshalb von keinen wesentlichen Veränderungen aus.
Abzinsungssätze - Die Abzinsungssätze spiegeln die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der den CGUs jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken wider. Der Abzinsungssatz wurde basierend auf den branchenüblichen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC) geschätzt.
Wachstumsrate – Es wurde eine langfristige Wachstumsrate in Höhe von 1,0% berücksichtigt. Die langfristige Wachstumsrate wurde unterhalb des langfristigen BIP-Wachstums in Deutschland und damit konservativ angenommen.
Bei der Berechnung des Nutzungswerts - Value in Use - (mittels DCF-Verfahren) der CGU "Hotellerie" bestehen Schätzungsunsicherheiten für die zugrundeliegenden Annahmen, besonders hinsichtlich:
Auslastung des Hotels und somit Umsatzprognose - Die Umsatzentwicklung ist zunächst im Wesentlichen von der erzielen Auslastung des Hotels Ringmessehaus und weiteren Planhotels abhängig. Hierbei wurde eine Schätzung des Managements bezüglich der Auslastung des Hotels getroffen. An den Eventdays wird von einer erhöhten Auslastung ausgegangen. Durch die steigende Bekanntheit wird die Auslastung dann kontinuierlich steigen. Ab 2018 wird die Umsatzentwicklung auch wesentlich durch die Planung in Bezug auf Anmietung und Inbetriebnahme weitere Hotels bestimmt. Dabei wird neben der bereits spezifischen Planung für ein konkretes Objekt ein Planbudget für ein erwartetes Standardhotel in 2018 integriert. In den Folgejahren wird ein Wachstum von zwei Hotels pro Jahr unterstellt.
Abzinsungssätze - Die Abzinsungssätze spiegeln die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der den CGUs jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken wider. Der Abzinsungssatz wurde basierend auf den branchenüblichen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (WACC) geschätzt.
Kosten des Hotelbetriebs - Die laufenden Kosten des Hotelbetriebs bestimmen sich im Wesentlichen an der Auslastung. Hierzu wurden nach Einschätzung des Managements die Kosten für den Betrieb in Abhängigkeit der erzielten Übernachtungen geplant. Die Basis dafür sind Erfahrungswerte des Managements und Branchenwerte.
Wachstumsrate – Vom Management wurde eine langfristige Wachstumsrate in Höhe von 1,0% berücksichtigt. Die langfristige Wachstumsrate wurde unterhalb des langfristigen BIP-Wachstums in Deutschland und damit konservativ angenommen. Bis 2025 wird das vom Management geplante Wachstum vom Anlauf der bis 2022 zu eröffneten zehn Hotels geprägt.
Geschwindigkeit, Umfang und Investitionskosten - Das Wachstum der Hotelkette und damit die Umsatzentwicklung werden wesentlich durch die geplante Inbetriebnahme von weiteren Hotels im Planungshorizont bestimmt. Travel24 geht davon aus, 2018 ein weiteres bereits konkret avisiertes Hotel in Betrieb zu nehmen. Für die übrigen vier Jahre des Planungshorizonts geht Travel24 davon aus, jährlich zwei weitere Hotels in Betrieb nehmen zu können. Dabei werden diese Hotels nach
derzeitigem Planstand gemietet und nicht erworben, so dass außer der Betriebs- und Geschäftsausstattung keine Investitionskosten anfallen.
1.3. Sensitivität der getroffenen Annahmen
Das Management ist der Auffassung, dass bei einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Änderung der Kosten für die Kundengewinnung und Kundenbindung dazu führen kann, dass der Buchwert der CGU ihren erzielbaren Betrag wesentlich übersteigt. Nachfolgend wurde die Sensitivitätsanalyse tabellarisch dargestellt. Eine entsprechende Veränderung des jeweiligen Parameters könnte zu einem Wertminderungsbedarf bei der Marke und der Domain führen:
| Parameter | Buchwerte der CGU | Value in Use | Höhe des Differenzbetrags |
|---|---|---|---|
| Szenario 1 | TEUR 5.312 | TEUR 8.505 | TEUR 3.193 |
| Szenario 2 | TEUR 5.312 | TEUR 5.643 | TEUR 331 |
| Szenario 3 | TEUR 5.312 | TEUR 3.460 | TEUR -1.852 |
Im Szenario 1 wurde unterstellt, dass sich der WACC um 300 Basispunkte auf 13,1% erhöht. Im zweiten Szenario wurde unterstellt, dass die Entwicklung der Umsatzerlöse in den Planjahren deutlich negativer ausfällt nämlich nur halb so viel wächst wie im Basisszenario und die EBIT-Marge aber in den Jahren konstant bleibt. Szenario 3 unterstellt eine Verschlechterung der Rohertragsmarge (Umsatz-Materialaufwandsquote) von durchschnittlich 65,8 % auf 85 %.
Eine entsprechende Veränderung des jeweiligen Parameters könnte zu einem Wertminderungsbedarf des Hotelkonzepts führen:
| Parameter | Buchwerte der CGU | Value in Use | Höhe des Differenzbetrags |
|---|---|---|---|
| Szenario 1 | TEUR 4.027 | TEUR 19.143 | TEUR 15.116 |
| Szenario 2 | TEUR 4.027 | TEUR 19.479 | TEUR 15.452 |
| Szenario 3 | TEUR 4.027 | TEUR 6.085 | TEUR 2.058 |
Im Szenario 1 ist unterstellt, dass sich der WACC um 300 Basispunkte auf 11,0% erhöht. Im Szenario 2 wurde unterstellt, dass der Aufbau der Hotelkette langsamer vonstattengeht. Es wurde abgebildet, dass ab 2019 nur jedes zweite Planhotel in Betrieb genommen werden kann, so dass sich am Ende des Planungshorizonts sechs anstatt zehn Hotels im Betrieb befinden. In der Szenarioanalyse 3 ist eine Verschlechterung der Quote umsatzbezogener Kosten von durchschnittlich 22,7 % im Planungshorizont auf 30 % unterstellt.
Die Marke "Travel24" mit einem Buchwert von TEUR 2.700 ist beiden CGUs als gemeinschaftlich genutzter Vermögenswert zuzurechnen. Die Berechnung des erzielbaren Betrages beider CGUs beruht auf der wesentlichen Annahme des Abzinsungssatzes. Zur Ermittlung des Abzinsungssatzes wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Der Abzinsungssatz wurde zwar dem Risiko der zu prüfenden CGU entsprechend ermittelt und ist somit unterschiedlich, allerdings sind einige der Annahmen gleich (z. B. risikoloser Zins). Die Zuordnung der Marke "Travel24" erfolgt zudem auf Basis der der Einschätzung des Managements zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Diese wird den beiden Segmenten hälftig zugeordnet.
Die Kapitalflussrechnung gemäß IAS 7 (Kapitalflussrechnungen) zeigt, wie sich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Konzern im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten umfasst ausschließlich Kontokorrentguthaben mit einer Restlaufzeit von bis zu drei Monaten. Der Kassenbestand in Höhe von TEUR 0,1 spielt in dieser Betrachtung eine eher untergeordnete Rolle. Die Kapitalflussrechnung unterscheidet zwischen Mittelveränderungen aus laufender Geschäftstätigkeit, aus Investitions- und aus Finanzierungstätigkeit.
Im Berichtsjahr lagen folgende wesentlichen nicht zahlungswirksamen Transaktionen mit Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit bzw. die Finanzierungstätigkeit vor.
Im Zusammenhang mit der Zwischenfinanzierung, erfolgte als Teil des Vertrages die Rücknahme von 719 Anleihestücken zu einem Wert von 630 TEUR (entspricht 87,6% je Anleihe) und ist ebenfalls als nicht zahlungswirksame Transaktion berücksichtigt.
| nicht zahlungswirksame Transaktion berücksichtigt. | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Es wurden zum einen zahlungsunwirksame Erträge aus den Anleiherückkäufen in Höhe von TEUR 88 | |||||||
| erzielt, außerdem erfolgten Erträge aus Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen in Höhe von | |||||||
| TEUR 1.210 und Herabsetzung von Verbindlichkeiten TEUR 239, gegenläufig wirken sich die gebild | |||||||
| eten Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 1.411 aus. | |||||||
| Von den gezahlten Zinsen betreffen TEUR 940 (Vj.: TEUR 835) die aktivierten Fremdkapitalzinsen für | |||||||
| das veräußerte Grundstück und Gebäude. | |||||||
| durch Cashflows und nicht zahlungswirksamen Veränderungen, werden in einer Überleitungsrech nung dargestellt: |
|||||||
| 31.12.2016 | Zahlungs w irksam |
Zahlunsgunw irksam |
31.12.2017 | ||||
| Rücküber -tragung |
Zinsen | Ertrag aus Buchgew inn |
Ertrag aus Zinskorrektur |
||||
| Langfristige Schulden | - | - | - | - | |||
| Kurzfristige Schulden Leasingverbindlich |
16.249.276 | - 16.505.550 |
630.563 - | 817.094 | 88.437 | - 18.694 |
0 - |
| keiten | - | - | - | - | - | ||
| Minderheiteanteil | 12.750 | - | - | 12.750 | |||
| Kapitalrücklage Zur Absicherung von langfristigen |
- | 600.000 | - | - | 600.000 | ||
| Schulden gehaltene Vermögensw erte |
- | - | - | - | - | ||
| Summe der Schulden aus Finanzierungs |
In Folge des fertiggestellten Gebäudes wurden im Jahr 2017 TEUR 4.393 (Vj.: TEUR 6.783) Ausgaben (ohne aktivierte Fremdkapitalzinsen) getätigt. Für die Einrichtung des Hotels wurden Anschaffungen in Höhe von TEUR 1.031 getätigt.
Im Geschäftsjahr wurde im Zuge von Zwischenfinanzierung Darlehen in Höhe von EUR 2,0 Mio. aufgenommen und in Verbindung mit dem Veräußerungsprozess von Grundstück und Gebäude wieder vollständig getilgt.
Der Cashflow aus der Einzahlung aus dem Verkauf von Vermögen resultiert aus der Veräußerung des Grundstücks und Gebäudes. Zusätzlich wurden im Rahmen des Kaufpreises TEUR 630 aus der Rückführung von 719 Anleihestücken zahlungsunwirksam angerechnet.
Im Berichtsjahr waren zahlungswirksame Auszahlungen in Höhe von TEUR - 15.354 (Vj.: TEUR - 390) für die Rückzahlung der Anleihe zu verzeichnen. Im Rahmen der Rückführung von 719 Anleihestücken, vor Anleiherückzahlung, führte das zu einer nicht zahlungswirksamen Transaktionen (TEUR 719). Im Vorjahr ergaben sich im Rahmen des Anleiherückkaufprogramms zahlungsunwirksame Transaktionen in Höhe von TEUR 1.171.
Für die neugegründete Betreibergesellschaft des Hotels in Leipzig wurde außerdem eine Einzahlung in die Kapitalrücklage von TEUR 600 vorgenommen, außerdem wurden für die Minderheitenanteile TEUR 13 in das gezeichnete Kapital eingezahlt.
Der Finanzmittelfonds laut Kapitalflussrechnung entspricht dem Ausweis der liquiden Mittel in der Bilanz. Wesentliche Kontokorrentvereinbarungen bestehen nicht.
Mit dem Verkauf der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG wurde gegenüber dieser Gesellschaft eine eigenständige Garantie in Bezug auf eine Baukostenobergrenze abgegeben. Für diesen Garantievertrag, welcher bereits in Anspruch genommen wurde, wurden in Höhe von TEUR 174 Rückstellungen für eine erwartete weitere Inanspruchnahme gebildet. Der Garantievertrag enthält keine betragsmäßige Begrenzung. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass über die Rückstellungsbildung hinaus, aus ausstehenden Schlussabrechnungen oder Rechtsstreitigkeiten keine weitere Inanspruchnahme droht.
Im Rahmen des Garantievertrages ergibt sich aus Baurechtsangelegenheiten ein als nicht überwiegend wahrscheinlich erachtetes Risiko des Ressourcenabflusses in Höhe von TEUR 542.
Außerdem ergeben sich aus Baurechtsangelegenheiten mit Nachunternehmern die ebenfalls Teil des Garantievertrages sind positive Ansprüche in Höhe von TEUR 1.479. Die Ansprüche resultierten aus Schadensersatzforderungen und Anzahlungen auf Rechnungen, die die Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG geleistet hat, für die aber keine entsprechende Gegenleistung erbracht wurde Diese
positiven Ergebnisse sind im Falle einer Realisierung im Zuge des getroffenen Vertrages der Travel24 zuzuordnen.
Darüber hinaus haftet die Travel24 für Mehrsteuern im Rahmen von Außenprüfungen für die Zeit bis zum Verkauf der Anteile an der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG.
Der Travel24.com-Konzern ist an mehreren Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt, die nach der gegenwärtigen Einschätzung des Konzerns i.W. aufgrund gegenläufiger Eventualforderungen im Einzelnen jedoch derzeit keinen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Travel24 haben. Falls es im weiteren Verlauf bei einzelnen oder mehreren Verfahren zu nachteiligen Entwicklungen für Travel24 kommen sollte, ist jedoch ein bestandsgefährdender oder wesentlicher entwicklungsbeeinträchtigender Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Travel24 wahrscheinlich. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage würde dann stark belastet werden.
Die Gesellschaft sieht sich einem bestandsgefährdenden Risiko aus einem Urteil des Landgerichts Leipzig vom Dezember 2017 ausgesetzt, durch welches Travel24 als Nebenbeteiligte im Verfahren gegen ehemalige Organmitglieder und Manager des früheren Fulfilmentdienstleisters Unister zu den Sachverhalten "Unerlaubter Versicherungsverkauf" und "Runterbuchen" zur Einziehung von Wertersatz in Höhe von EUR 1,7 Mio. verurteilt wurde. Die Urteilsbegründung vom 20. März 2018 ging der Gesellschaft im April 2018 zu. Travel24 hat gegen das Urteil am 4. Mai 2018 Revision beim BGH eingelegt. Auf die Einziehung von Liquidität wird nach Rücksprache der Rechtsvertretung der Travel24 mit dem Landgericht derzeit verzichtet. Travel24 hatte ein Gutachten zur Beurteilung der Frage beauftragt, ob und in welcher Höhe eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden ist, welches der Gesellschaft im Mai 2018 vorgelegt wurde. Danach besteht zum Sachverhalt "Unerlaubter Versicherungsverkauf" und "Runterbuchen" keine Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung.
Aus dem eingeleiteten Haftungsprüfungsverfahren gegenüber der Travel24 wegen Umsatzsteuerschulden der Unister Holding GmbH i.I. besteht über die gebildete Rückstellung (TEUR 104) ein als nicht überwiegend wahrscheinlich erachtetes Risiko des Ressourcenabflusses in Höhe von TEUR 22.216.
Aus Baurechtsstreiten bestehen Eventualverbindlichkeiten von TEUR 186 (Vj. TEUR 1.027).
Aus Baurechtstreiten bestanden im Vorjahr Eventualforderungen von TEUR 3.150.
| Operating Leasingvereinbarungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Gegenstand der Operating Leasingvereinbarungen sind im Wesentlichen Leasingaufwendungen für | ||||
| das Mietverhältnis des Hotels Travel24 Leipzig City. Weitere Verpflichtungen bestehen nicht. | ||||
| Die zum 31. Dezember 2017 bestehenden Verpflichtungen aus Operating-Leasingverträgen gliedern | ||||
| sich wie folgt: | ||||
| Segment Internet | ||||
| Geschäftsjahr per 31. Dezember 2017 | ||||
| Angaben in TEUR | ||||
| Mietvertrag für | Technical | Leasing | ||
| Büroräume | Equipment | Fahrzeug | Summe | |
| bis 1 Jahr | 12 | 24 | 10 | 46 |
| > 1 Jahr | - | 17 | 12 | 29 |
| Geschäftsjahr per 31. Dezember 2017 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Angaben in TEUR | ||||
| Mietvertrag für Büroräume |
Technical Equipment |
Leasing Fahrzeug |
Summe | |
| Segment Hotellerie | ||||
| Geschäftsjahr per 31. Dezember 2017 Angaben in TEUR |
||||
| Mietvertrag | Technical | |||
| Hotel | Equipment | Summe | ||
| bis ein Jahr | 1.100 | 47 | 1.147 | |
| 1-5 Jahre | 4.800 | 150 | 4.950 | |
| > 5 Jahre | 20.500 | 11 | 20.511 |
Im Berichtsjahr wurde aus den bestehenden Operating-Leasingverträgen insgesamt TEUR 318 (Vj.: TEUR 48) an Mietaufwand verbucht. Hierbei handelt es sich um die Grundmietzahlungen der Büroräume in Leipzig in Höhe von 23 TEUR. Für den im August 2017 aufgenommenen Hotelbetriebs beginnt der Mietvertrag erst mit Übergabe des Hotels. Die Übergabe erfolgte am 1. Oktober 2017 nach dem die verbleibenden Bauaktivitäten abgeschlossen waren und das Hotel komplett nutzbar war. Die Mietzahlungspflicht beginnt laut Vertrag mit 3 Monaten nach dem darauffolgenden Monatsersten, am 1. Februar 2018. Für den Mietzahlungsfreien Zeitraum wurde eine entsprechende Abgrenzung aufwandswirksam erfasst, die sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 295 beläuft und über die Laufzeit entsprechend erfolgswirksam wieder aufgelöst wird.
Die Travel24 hatte die Anteile an der Travel24 Hotel AG (TEUR 53) als Sicherheit für die Anleihe an einen Treuhänder verpfändet. Die Stimmrechte der Travel24 wurden hiervon nicht berührt. Der Verpfändungsvertrag sah vor, dass die Travel24 nichts unternimmt und alles unterlässt, was den Wert des Pfandgutes beeinträchtigt. Hierunter fallen insbesondere Veräußerungen, dingliche Belastungen und der Abschluss aktienrechtlicher Verträge. Mit der Rückführung der Anleihen im September 2017 wurden die als Sicherheit hinterlegten Anteile an der Travel24 Hotel AG an die Travel24.com AG zurückgegeben.
Die 49% der Geschäftsanteile an der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH sind für den Insolvenzfall der Travel24 oder Travel24 Hotel AG im Voraus an den Treuhänder abgetreten.
Im Zusammenhang mit einer Darlehensgewährung an die Unister Holding hat die Unister Holding für definierte Verwertungsfälle einen Verwertungsauftrag eines Teils der von der Unister Holding gehaltenen Aktien an der Travel24 an einen Treuhänder erteilt, der den Verwertungserlös abzüglich der Verwertungskosten an die Travel24 auskehren soll. Im Rahmen des Anfechtungsvergleichs wurde gegenüber dem Schweizer Konkursgericht die Freigabe der Sicherheit erklärt und die besicherte Forderung vollständig wertberichtigt.
Gemäß IFRS 8 veröffentlicht der Konzern seine Geschäftssegmente basierend auf den Informationen, welche intern an den CEO, welcher gleichzeitig der Chief Operating Decision Maker ist, berichtet werden. Die Geschäftssegmente entsprechen den Geschäftsfeldern des Konzerns. Für die Segmentberichterstattung wurden keine Segmente zusammengefasst. Das Segment "Internet" und das Segment "Hotellerie" umfassen sämtliche Aktivitäten der Travel24.
Das Segment "Internet" ist hauptsächlich im Bereich der Vermittlung von Reiseleistungen und der Flugvermittlung tätig. Dabei wurde vor allem das bestehende Online-Vertriebsgeschäft in Deutschland, sowie in der Schweiz und Österreich betrieben. Das Reiseangebot umfasst eine Vielzahl von Pauschal- und Last-Minute-Reisen sowie zahlreiche Charter- und Billigfluganbieter. Darüber hinaus bietet das Unternehmen in diesem Bereich noch zahlreiche Zusatzprodukte im touristischen Bereich an (bspw. Mietwagen, Kreuzfahrten sowie Reiseversicherungen).
Das Segment "Hotellerie" konnte in 2017 durch die Eröffnung des Hotels in Leipzig erstmalig Umsätze erzielen. Die Travel24 möchte ihr Geschäft zukünftig um markengebundene Hotels im Segment der Lifestyle-Hotels (Budget- bzw. Midscale-Design 2-Sterne Plus bzw. 3-Sterne) und ggf. höheren Hotelkategorien erweitern. Insgesamt sollen langfristig 25 Hotels entwickelt werden.
Für jedes der Geschäftsfelder werden mindestens quartalsweise interne Managementberichte vom CEO bezüglich Entscheidungen zur Ressourcenallokation und Performance ausgewertet.
| (Angaben in TEUR) | Internet | Hotellerie | Gesamt | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 12 Monate | 12 Monate | 12 Monate | ||||
| 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | |
| Umsatzerlöse | 3.349 | 7.907 | 1.074 | 38 | 4.422 | 7.945 |
| Sonstige Erträge | 1.619 | 232 | 86 | 147 | 1.705 | 379 |
| Marketingaufw and |
(1.303) (4.317) | (4) | 0 | (1.307) (4.317) | ||
| Sonstiger umsatzbezogener Aufw and |
(681) (1.193) | (349) | 0 | (1.031) (1.193) | ||
| Personalaufw and |
(469) | (793) | (599) | (198) | (1.069) | (991) |
| Abschreibungen | (12) | (5) | (892) | 0 | (904) | (5) |
| Sonstige betriebliche Aufw endungen |
(2.662) (1.750) | (1.287) | (234) | (3.949) (1.984) | ||
| Ergebnis vor Zinsen und | (160) | 82 | (1.972) | (247) | (2.132) | (166) |
| Ertragsteuern | ||||||
| Überleitung vom Gesamtergebnis der Segmente zum Periodenergebnis des Konzerns: | ||||||
| Gesamtergebnis der Segmente | (2.132) | (166) | ||||
| Konzernergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) | (2.132) | (166) | ||||
| Finanzergebnis | (8) | 707 | ||||
| Konzernergebnis vor Ertragsteuern | (2.141) | 541 | ||||
| Ertragsteuerertrag/-aufw and |
215 | 138 | ||||
| Konzernergebnis | (1.926) | 679 | ||||
| davon entfallen auf: beherrschende Anteilseigner |
(1.635) | 679 |
| Sonstige Erträge | 1.619 | 232 | 86 | 147 | 1.705 | 379 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Zinsen und | (160) | 82 | (1.972) | (247) | (2.132) | (166) |
| Ertragsteuern | ||||||
| Überleitung vom Gesamtergebnis der Segmente zum Periodenergebnis des Konzerns: | ||||||
| Gesamtergebnis der Segmente | (2.132) | (166) | ||||
| Konzernergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) | (2.132) | (166) | ||||
| Finanzergebnis | (8) | 707 | ||||
| Konzernergebnis vor Ertragsteuern | (2.141) | 541 | ||||
| Ertragsteuerertrag/-aufw and |
215 | 138 | ||||
| Konzernergebnis | (1.926) | 679 | ||||
| davon entfallen auf: | ||||||
| (1.635) | 679 |
Eine Überleitungsrechnung ist (außer beim Segmentergebnis) nicht notwendig. Zwischen den Segmenten wurden Umsätze in Höhe von TEUR 144 erzielt, die im Konzern vollständig neutralisiert wurden. Die Erläuterung des Ergebnisses vor Zinsen und Ertragsteuern auf das Konzernergebnis kann den Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung entnommen werden.
Im Segment Internet wurden Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 1.411 (Vj.: TEUR 495) vorgenommen.
Im Segment Hotellerie gab es durch eine erforderliche Wertminderung in Höhe von TEUR 787 (im Vorjahr teilweise Wertaufholung von TEUR 140 der im Jahr 2015 gebildeten Wertminderung) auf das im Bau befindliche Gebäude zahlungsunwirksame Aufwendungen bzw. Erträge.
Ein wesentlicher Teil der Umsatzerlöse (TEUR 1.473, ca. 44%) im Segment "Internet" werden auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Travel24 und dem neuen Fulfilmentpartner Invia Travel erzielt.
Darüber hinaus übersteigen die mit der versicherungen.de GmbH (TEUR 388, Vj.: TEUR 897) aus Versicherungsvermittlung sowie AERUNI GmbH (TEUR 712, Vj.: TEUR 1.571) aus Flugvermittlung getätigten Umsatzerlöse ebenfalls die 10%-Grenze an den Gesamtumsätzen. Bezüglich der weiteren Erläuterungen zu diesen Erlösen mit nahestehenden Unternehmen wird auf die Angabe der Geschäfte mit nahestehenden Personen verwiesen.
| Erläuterungen zu diesen Erlösen mit nahestehenden Unternehmen wird auf die Angabe der Geschäfte mit nahestehenden Personen verwiesen. |
|||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Im Billigflugbereich realisiert die Travel24 Umsätze im direkten vertraglichen Verhältnis zum End kunden. Diese Umsätze entsprechen wie im Vorjahr ca. 10% der Gesamtumsätze. |
|||||||
| Die Segmenterlöse werden in Höhe von TEUR 3.349 (Vj.: TEUR 4.733) in Deutschland erzielt. Die Umsatzerlöse enthalten keine im Ausland generierte Umsatzerlöse (Vj.: TEUR 3.169). Die Zuordnung von Erlösen auf geographische Gebiete wird anhand der jeweiligen Domain vorgenommen, wobei die Domain "travel24.com" dem Heimatmarkt der Gesellschaft zugerechnet wird. |
|||||||
| Das Segmentvermögen des Segmentes "Hotellerie" befindet sich ausschließlich in Deutschland. | |||||||
| Das Segmentvermögen verteilt sich wie folgt: | |||||||
| (Angaben in TEUR) | Internet 31. Dezember |
Hotellerie 31. Dezember |
Gesamt 31. Dezember |
||||
| 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | ||
| Immaterielle Vermögensw erte (außer Marke) |
623 | 581 | 951 | 951 | 1.574 | 1.532 | |
| Marke | 1.350 | 0 | 1.350 | 0 | 2.700 | 0 | |
| Grundstück | 0 | 0 | 0 | 1.086 | 0 | 1.086 | |
| Technische Anlagen und Maschinen | 0 | 0 | 25 | 0 | 25 | 0 | |
| Andere Anlage, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 47 | 2 | 1.078 | 3 | 1.125 | 5 | |
| Gebäude im Bau | 0 | 0 | 0 | 13.506 | 0 13.506 | ||
| Forderungen aus LuL | 417 2.437 |
217 800 |
0 3.404 |
33 15.580 |
417 | 250 5.841 16.380 |
|
| Überleitung von Vermögensw erten der Segmente zu Vermögensw |
erten des Konzerns: | ||||||
| Vermögensw erte der Segmente |
5.841 16.380 | ||||||
| Marke | 0 | 2.700 | |||||
| Latente Steuern | 95 | 483 | |||||
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen | 2.269 | 2.479 | |||||
| Sonstige finanzielle Vermögensw erte |
299 | 329 | |||||
| Ertragsteuerforderungen | 39 | 469 | |||||
| Sonstige nicht-finanzielle Vermögensw erte |
189 | 807 | |||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 701 | 3.404 | |||||
| Summe Vermögensw erte |
9.434 27.051 |
Ertragsteuerforderungen 39 469 Sonstige nicht-finanzielle Vermögensw erte 189 807 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 701 3.404 Summe Vermögensw erte 9.434 27.051
Mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Segment Hotellerie haben wir, im Gegensatz zum Vorjahr, die Marke hälftig den beiden Segmenten zugeordnet. Dabei wird die Vergleichbarkeit in der obenstehenden Tabelle eingeschränkt.
Nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne von IAS 24 sind juristische oder natürliche Personen, die auf die Travel24 und deren Tochterunternehmen Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss unterliegen. Dazu gehören insbesondere juristische oder natürliche Personen, die einen Anteil an der Travel24 halten, der ihnen einen maßgeblichen Einfluss auf die Travel24 gewährt, sowie Organmitglieder der Travel24.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind als Manager in Schlüsselpositionen als nahestehende Personen im Sinne von IAS 24 anzusehen. Im Berichtszeitraum wurde in der ordentlichen Hauptversammlung die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ab 2016 beschlossen. Über die Vergütung als Aufsichtsratsmitglied hinaus, wurden Leistungen in Form von Rechtsberatung und Unternehmensberatung in Anspruch genommen.
Für weiterer Erläuterungen wird auf den Abschnitt "V.11. Angaben zu Organen des Mutterunternehmens" verwiesen.
Seit dem 1. Juli 2016 besteht zwischen dem Vorstand und der Travel24 ein direktes Anstellungsverhältnis. Der Vorstand der Travel24 erhält für seine Vorstandstätigkeit von der Gesellschaft selbst eine Vergütung. Es wird auf die Erläuterungen im Abschnitt "V.11. Angaben zu Organen des Mutterunternehmens" verwiesen.
Die Prokuristen der Travel24 steht in einem direkten Anstellungsverhältnis, können aber durch ihre Stellung keine interne Steuerung der Gesellschaft übernehmen. Diese erfolgt nur durch den Vorstand.
Hinsichtlich weiterer Erläuterungen verweisen wir auf Kapitel II. "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" des Konzernanhangs.
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen gemäß IAS 24
| Aus verschiedenen Vereinbarungen mit nahestehenden Unternehmen resultieren nachfolgende Erträge und Aufwendungen: |
||||
|---|---|---|---|---|
| Forderungen | Verbindlichkeiten | |||
| Geschäftsjahr | Geschäftsjahr | |||
| 2017 TEUR |
2016 TEUR |
2017 TEUR |
2016 TEUR |
|
| Unister Holding | ||||
| Kurzfristiges Darlehen Abrechnung aus Lieferungen und Leistungen |
85 0 |
645 0 |
0 1 |
0 1 |
| Umsatzsteuer | 0 | 1 | 84 | 84 |
| Anleiheverbindlichkeit | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 85 | 646 | 85 | 85 | |
| Unister Travel | ||||
| Fulfillment-Vertrag inkl. Korrektur | 2.184 | 1.300 | 2.302 | 2.339 |
| 2.184 | 1.300 | 2.302 | 0 | |
| AIDU | ||||
| Abrechnung aus Lieferung und Leistung | 0 | 4 | 0 | 6 |
| versicherungen.de GmbH | 0 | 4 | 0 | 6 |
| Abrechnung Lieferungen und Leistungen | 0 | 492 | 0 | 0 |
| 0 | 492 | 0 | 0 | |
| AdUp Technology Abrechnung Lieferungen und Leistungen |
0 0 |
0 0 |
11 11 |
0 0 |
| U-Deals GmbH | ||||
| Fulfillment-Vertrag | 0 | 2 | 0 | 0 |
| 0 | 2 | 0 | 0 | |
| AERUNI GmbH | ||||
| Lieferungen und Leistungen | 0 35 |
4 | 0 | |
| Vicus Real Estate 14 Leipzig | ||||
| Treuhandvertrag | 0 | 0 | 13 | 0 |
| 0 | 0 | 13 | 0 | |
| 12 | 0 | |||
| Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co.KG Servicevertrag |
0 | 0 |
| sowie ausstehende Salden: | ||||
|---|---|---|---|---|
| Erträge | Aufwendungen | |||
| 2017 | 2016 | 2017 | 2016 | |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| Unister Holding | ||||
| Zinsen Konzernumlage |
91 0 |
152 0 |
0 0 |
0 1 |
| 91 | 152 | 0 | 1 | |
| AERUNI GmbH | 712 | 1.571 | 76 | 265 |
| Unister Travel | ||||
| Fulfillment-Vertrag | 24 | 3.797 | 126 | 4.772 |
| davon Managementvergütung | 0 | 0 | 0 | 358 |
| davon Miete & Technical Equipment | 0 | 0 | 0 | 193 |
| Korrektur Fulfilmentvertrag | 6 0 |
6 | 0 | |
| 30 | 3.797 | 132 | 5.322 | |
| AIDU Fulfilment-Vertrag |
171 | 27 | 70 | 31 |
| 171 | 27 | 70 | 31 | |
| Ad Up Technology AG | ||||
| Abrechnung Lieferungen und Leistungen | 168 | 0 | 107 | 0 |
| 168 | 0 | 107 | 0 | |
| U-Deals GmbH | ||||
| Fulfilment-Vertrag | 2 2 |
0 0 |
0 0 |
0 0 |
| versicherungen.de GmbH | ||||
| Untervermittlervertrag | 388 | 897 | 6 | 13 |
| 388 | 897 | 6 | 13 | |
| LOET Trading AG | ||||
| Zinsen | 0 | 128 | 0 | 0 |
| Weiterberechnung Aufwendungen | 0 | 4 | 0 | 0 |
| Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co.KG | 0 | 132 | 0 | 0 |
| Servicevertrag | 11 | 0 | 393 | 0 |
| 11 | 0 | 393 |
Im Berichtsjahr wurde mit der Unister Holding und weiteren Gesellschaften des Unister-Konzerns eine Aufrechnungs- und Anfechtungsvereinbarung geschlossen. Der Vereinbarung steht unter aufschiebenden Bedingungen, welche zum Aufstellungszeitpunkt noch nicht erfüllt waren. Dieser Vergleich regelt die Abwendung von möglichen Anfechtungsrisiken für die Travel24, den Ausgleich und Verzicht sämtlicher gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Vertragsparteien und die Klarstellung der Eigentumsrechte an Travel24-Domains. Dabei tritt die Travel24 alle Forderungen gegenüber Gesellschaften des Unister-Konzerns an die Unister Holding ab und beendet die Vertragsbeziehung über die Vermittlung von Versicherungsprodukten mit der versicherungen.de GmbH. Die Unister Holding verzichtet gleichzeitig aufschiebend bedingt im Gegenzug einer Ausgleichszahlung in Höhe von TEUR 650 auf etwaige Anfechtungsansprüche aus der Rückführung von Darlehensbeträgen und auf sämtliche sonstigen etwaigen Ansprüche gegen die Travel24. Weitere TEUR 250, TEUR 80 bzw. TEUR 20 werden als Ausgleichzahlungen für etwaige Ansprüche aufschiebend bedingt an Unister Travel, Unister GmbH i. I. bzw. die AIDU geleistet. Ein Teil der Ausgleichzahlung an die Unister Travel wurde dabei der Abtretung der Rechte an den Domains zugerechnet: Dies wurde im Vertrag nicht gesondert geregelt.
Über das Vermögen der Unister Holding wurde am 16. September 2016 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Travel24 hat die bestehenden Forderungen gegen die Gesellschaft zur Insolvenztabelle angemeldet.
Im Berichtsjahr bestand weiterhin das Darlehen mit der Unister Holding. In diesem Zeitraum wurden keine Tilgungen vorgenommen. Der Zinssatz auf die Darlehensforderung beträgt weiterhin 7,5%. Es wurden für das gesamte Geschäftsjahr 2017 Zinsen in Rechnung gestellt.
Weitere Sicherheiten oder Garantien bestehen nicht.
Der mit der Unister Holding bestehende Konzernumlagevertrag wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2016 gekündigt.
Über das Vermögen der Unister Travel wurde am 30. September 2016 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Dienstleistungen der Unister Travel wurden im vorläufigen Insolvenzverfahren als auch nach Verfahrenseröffnung mit Einschränkungen fortgeführt, so dass der Geschäftsbetrieb im Segment Internet weitestgehend gesichert war. Der Dienstleistungsvertrag ist im April von Invia Flights unter Zustimmung der Travel24 übernommen worden. Die bestehenden Forderungen wurden seitens der Travel24 vollständig zur Insolvenztabelle angemeldet.
Der vom Januar bis März 2017 gültigen Fulfilment- und Dienstleistungsvertrag umfassen dabei die folgenden Punkte:
Die Unister Travel erbringt im Rahmen des Fulfilment-Vertrages für die Gesellschaft insbesondere die Buchungsbearbeitung und den Kundenservice. Für diese Dienstleistungen erhält die Unister Travel ein vertraglich festgelegtes Entgelt pro Pax.
Forderungsausfälle sowie etwaige Kosten für Rechtsstreitigkeiten trägt die Travel24 in vollem Umfang, etwaige Schadenersatzansprüche sind davon unberührt.
Über das Vermögen der AIDU wurde am 1. Dezember 2016 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der mit der AIDU mit Wirkung ab 1. Dezember 2016 geschlossene Fulfilment-Vertrag für den Pauschaltouristik-Bereich ist im April zu den gleichen Bedingungen mit der Invia Travel neu abgeschlossen worden. Für die ersten drei Monate des Berichtsjahres wurde er noch vollständig erfüllt.
Dieser Fulfilment- und Dienstleistungsvertrag umfasst die folgenden Punkte:
Die AERUNI GmbH ist ein Flugticket-Aussteller an dem die Unister-Gruppe zu 50% beteiligt ist. Im Bereich der Linienflüge bestehen zwischen der Travel24 und der AERUNI GmbH Geschäftsbeziehungen. Danach übernimmt die AERUNI GmbH das Fulfilment im Linienflugbereich und reicht die daraus erzielten Provisionen an die Travel24 weiter.
Bis zum Oktober 2017 bestand ein Vertrag über die Untervermittlung von Reiseversicherungen der BD24 Berlin Direkt Versicherungen AG, welche mit Vorschüssen und einer anteiligen variablen Vergütung aus der Gesamtprovision von der BD24 Berlin Direkt Versicherungen AG abgegolten wird. Für die Abwicklung erhielt die versicherungen.de GmbH eine pauschale Handlingfee je abgeschlossenen Vertrag. Der Vertrag wurde zum November 2017 durch direkte Vertragsbeziehungen mit der Hanse Merkur Krankenversicherungs AG ersetzt.
Im Zuge des Verkaufs der Kommanditanteile der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG (VICUS GROUP AG hält 5,1% der Anteile) hat die VICUS GROUP AG das Darlehen der Travel24.com
AG zur Finanzierung der Sanierung des Gebäudes Ringmessehaus abgekauft. Dabei sind die Herstellungskosten des Gebäudes (inkl. Grundstück) auf einen Maximalbetrag festgelegt. Sollten die Kosten höher liegen, wird die Travel24 die Hotel Leipzig Ringmessehaus unverzüglich von den Mehrkosten freistellen. Der Verkaufspreis ist fällig sobald Bezugsfertigstellung des Gebäudes inkl. aller Annahmen und behördlichen Genehmigungen, vorliegt. Die Übergabe und damit Bezugsfertigstellung erfolgte am 1. Oktober 2017. Um die Rückzahlung der Anleihe der Travel24 zu gewährleisten wurde der Verlaufspreis vorfristig bereits am 14. September 2017 gezahlt.
Zusätzlich zu dem Darlehensvertrag wurde zur Finanzierung der Baukosten ein Zwischenfinanzierungsvertrag zwischen der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH Und Co. KG und der VICUS GROUP AG geschlossen. Damit gewährt die VICUS GROUP AG ein Darlehen von bis zu TEUR 2.500 (Inanspruchnahme TEUR 2.131), welches über eine Grundschuld besichert ist. In diesen Zusammenhang wurden neben Geldleistungen auch die Rückgaben von 719 Anleihestücken zu einem Kurs von 87,7% (Tageskurs am 1. Juni 2017), ab einer Höhe des ausgegebenen Darlehens von TEUR 1.500 vereinbart. Enddatum des Vertrags ist der 15. September 2017. Die Verzinsung beider Verträge erfolgte mit einem Zinssatz von 3%. Die Mittel aus dem Darlehnsvertrag der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG wurden zur Begleichung der Baukosten verwendet und waren auf den Kaufpreis für das abgetretene Darlehen der Travel24 anzurechnen.
Vor der Eröffnung des ersten Travel24 Hotels wurde hierfür die Betreibergesellschaft Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH im März 2017 gegründet. Laut Gründungsvertrag übernimmt die VICUS GROUP AG 49% der Anteile. Gleichzeitig verpflichtet sich die VICUS GROUP AG eine Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 600 in die neu gegründete Gesellschaft einzuzahlen.
Travel24 hatte im September bzw. Oktober 2017 einen Domain-Sale-and-Lease-Back-Vertrag inkl. eines Nachtrages geschlossen. Der Vertrag war schwebend unwirksam unter der aufschiebenden Bedingung, dass Travel24 die Erfüllung des Vertrages verlangt, was Travel24 im März 2018 getan hat. Gegenstand des Vertrages ist einerseits der Verkauf der Domain www.travel24.com und weiterer kleinerer Domains der Travel24 an den Aktionär VICUS GROUP AG gegen Zahlung eines mittleren sechsstelligen Betrages. Andererseits wird der Travel24 zeitgleich das umfassende, ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht an den Domains gegen Gewährung einer monatlichen Lizenzgebühr eingeräumt. Es besteht ein Rückkaufsrecht.
Im März 2017 wurde ein Treuhandvertrag zwischen der Travel24 Hotel Betriebs- und Verwaltungs GmbH (Treugeber) und der VICUS Real Estate Leipzig 14 GmbH (Treuhänder) geschlossen. Hierbei hält der Treuhänder 49% der Anteile an der Travel24 Hotel Betriebsgesellschaft mbH für den Treugeber. Der Treuhänder ist verpflichtet im Sinne des Treugebers zu handeln. Dafür bekommt der Treuhänder jährlich ein Entgelt von EUR 500.
Der Verkauf der Immobilie Ringmessehaus wurde über einen Verkauf der Kommanditanteile vollzogen. Dabei trat die Travel24 Hotel Grundbesitz Holding GmbH ihre Anteile (94,9%) an die beiden VICUS Gesellschaften VICUS Real Estate Leipzig 13 GmbH (84,9%) und GSC Immobiliengesellschaft mbH (10%) ab. Das Ergebnis der Gesellschaft Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG steht ab 1. Januar 2017 im Verhältnis den Käufern der Gesellschaft zu. Es wurde ein Kaufpreis von TEUR 100, der entsprechende der Anteile, auf die beiden Käufer entfällt. Somit ist rechnerisch gerundet der Betrag von TEUR 89,5 der VICUS Real Estate Leipzig 13 GmbH zuzurechnen.
Im April 2017 wurden ein Mietvertrag zwischen der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH und der Hotel Leipzig Ringmessehaus Leipzig GmbH & Co.KG geschlossen. Das Mietverhältnis beginnt mit Übergabe des Objektes ab Oktober 2017 und ist auf eine Laufzeit von 22 Jahres mit Option von weiteren 2 x 4 Jahren geschlossen. Dabei ist der Miete für die ersten drei Monate nach Übergabe des Objektes von der Mietzinszahlungspflicht befreit, danach beträgt der Mietzins TEUR 100 pro Monat. Für die mietzinsfreie Zeit wurde eine entsprechende Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 295 passiviert, die über die Laufzeit entsprechend aufgelöst wird.
Der Mieter verpflichtet sich nach Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt vollständig geräumt an den Vermieter zurückzugeben. Die Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesell. mbH bildet aus diesem Grund, über die Mindestlaufzeit eine entsprechende Ansammlungsrückstellung für die Rückbauverpflichtung. Im Geschäftsjahr beläuft sich der Anteil auf TEUR 4.
Ab Oktober 2017 wurde zwischen der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co.KG und der Travel24.com AG ein Vertrag über Serviceleistungen vereinbart. Dieser umfasst im wesentlichem Finanz- und Rechnungswesendienstleistungen. Als Vergütung wurde eine monatliche Pauschale in Höhe von TEUR 4 vereinbart.
Siehe Beschreibung der "Geschäfte mit der VICUS Real Estate Leipzig 13 GmbH". Der aus die GSC Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH entfallende Teil des Kaufpreises entspricht gerundet TEUR 10,5.
Im Dezember erfolgte die Eintragung des Wechsels des persönlich haftenden Gesellschafters der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG ins Handelsregisters. Demnach tritt die VICUS Reals Estate Leipzig 15 GmbH an die Stelle der Hotel RMH Besitz- und Verwaltungs GmbH.
Der Konzern betreibt ein finanzielles Risikomanagement, welches alle Tochterunternehmen umfasst, und das zentral auf Konzernebene organisiert wird. Das vorrangige Ziel des finanziellen Risikomanagements besteht darin, für die Konzernunternehmen im operativen Geschäft die notwendige Liquidität bereitzustellen und die finanzwirtschaftlichen Risiken zu begrenzen.
Der Konzern ist durch den Gebrauch seines Finanzinstrumentariums Risiken ausgesetzt, die sich insbesondere durch Veränderung der Bonität der beteiligten Vertragspartner ergeben.
Die nachfolgenden Ausführungen erläutern die Auffassungen des Konzerns zu den folgenden Risikogruppen: Marktrisiko, Kreditrisiko und Liquiditätsrisiko. Weiterhin werden die Ziele, Strategien und Verfahren zur Steuerung sowie die Methoden zur Bemessung der Risiken angegeben. Darüber hinaus erfolgen Angaben zum Risikomanagement-System im Risikobericht des Lageberichts. Es ergeben sich keine Änderungen an diesen Zielen, Strategien und Verfahren zu deren Steuerung.
Zinstragende Finanzinstrumente bestehen im Wesentlichen aus Forderungen / Verbindlichkeiten gegen nahestehende Unternehmen. Das bestehende Zinsrisiko wird aktuell als unwesentlich eingeschätzt, da insbesondere keine variabel verzinsten Vermögenswerte und Schulden bestehen.
Einer Zinssensitivitätsanalyse liegen die nachfolgenden Annahmen zu Grunde: Marktzinsänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne des IFRS 7.
IFRS 7 verlangt im Rahmen der Darstellung zu Marktrisiken auch Angaben darüber, wie sich hypothetische Änderungen von Risikovariablen auf Preise von Finanzinstrumenten auswirken. Als Risikovariablen kommen insbesondere Börsenkurse oder Indizes in Frage. Zum 31. Dezember 2017 - wie auch im Vorjahr - bestanden keine wesentlichen derartigen Risiken innerhalb des Konzerns.
Da der Konzern nahezu ausschließlich im Währungsgebiet des Euro tätig ist, besteht kein nennenswertes Wechselkursrisiko. Auf die Darstellung einer Sensitivitätsanalyse wird insofern verzichtet.
Bei der Gesellschaft bestehen keine wesentlichen Marktrisikokonzentrationen.
Der Konzern ist aus seinem operativen Geschäft und aus Finanzierungsaktivitäten einem Ausfallrisiko ausgesetzt. Für alle den originären Finanzinstrumenten zugrundeliegenden Leistungsbeziehungen gilt, dass zur Minimierung des Ausfallrisikos in Abhängigkeit von Art und Höhe der jeweiligen Leistung Sicherheiten verlangt, oder historische Daten aus der bisherigen Geschäftsbeziehung, insbesondere dem Zahlungsverhalten, genutzt werden. Soweit bei den einzelnen finanziellen Vermögenswerten Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertminderungen erfasst. Die Geschäftsleitung ist regelmäßig in die diesbezüglichen Entscheidungen zur Risikovorsorge eingebunden. Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte abzüglich verwertbarer Sicherheiten ausgedrückt.
| Ausfallrisiken erkennbar sind, werden diese Risiken durch Wertminderungen erfasst. Die Geschäfts leitung ist regelmäßig in die diesbezüglichen Entscheidungen zur Risikovorsorge eingebunden. Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte abzüglich verwertbarer Sicherheiten ausgedrückt. |
dem Zahlungsverhalten, genutzt werden. Soweit bei den einzelnen finanziellen Vermögenswerten | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Die Kategorie der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte ist für den Konzern von untergeordneter Bedeutung. Wesentliche Forderungsausfälle waren nicht zu verzeichnen. Mit der Übergabe der Forderungen an externe Inkassounternehmen entstehende Kosten werden durch die Travel24 getragen. Die verbleibenden Kreditrisiken werden anhand der folgenden Altersanalyse dargestellt: |
||||||||
| (Angaben in TEUR) | Bilanzstichtag | Buchwert | davon zum Abschluss stichtag weder wertgemin |
überfällig in den folgenden Zeitbändern | davon zum Abschlussstichtag nicht wertgemindert, obwohl | |||
| dert noch überfällig |
bis zu 30 Tage |
von 31 bis zu 90 Tage |
von 91 bis zu 180 Tage |
von 181 bis zu 360 Tage |
über 360 Tage |
|||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
31. Dezember 2017 31. Dezember |
417 | 280 | 11 | 26 | 67 | 12 | 21 |
| Forderungen gegen nahestehenden |
2016 31. Dezember 2017 |
250 2.269 |
10 0 |
12 - |
27 - |
129 - |
19 - |
22 2.287 |
| 31. Dezember 2016 |
2.479 | 230 | 321 | 49 | 407 | 97 | 1.374 | |
| Unternehmen | - | - | - | - | - | |||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
31. Dezember 2017 31. Dezember |
299 | 299 | |||||
| Zahlungsmittel | 2016 31. Dezember 2017 31. Dezember |
64 701 |
64 701 |
- - |
- - |
- - |
- - |
- - |
Risikokonzentrationen hinsichtlich des Kreditrisikos bestehen, wenn eine Konzentration von Forderungen gegenüber einer Partei vorliegt. Eine solche wird immer dann angenommen, wenn gegenüber einem Schuldner (oder diesem nahestehenden Personen) mehr als TEUR 250 (netto) ausstehend sind. Bei der Gesellschaft bestehen Kreditrisikokonzentrationen in Bezug auf ausstehende Salden (vor Wertberichtigung) mit der Unister Holding in Höhe von TEUR 1.370 (Vj.: TEUR 1.279), mit der Unister Travel in unveränderter Höhe zum Vorjahr TEUR 4.663 sowie mit der versicherungen.de GmbH in Höhe von TEUR 468 (Vj.: TEUR 497). Im Geschäftsjahr wurden zusätzliche Wertberichtigungen auf Forderungen gegen die Unister Holding TEUR 651 neben bestehenden Wertberichtigungen von TEUR 633, für die Unister Travel wurde eine Wertaufholung von TEUR 1.210 auf die bestehenden Wertberichtigungen von TEUR 3.363 vorgenommen. Für die versicherung.de wurden Wertberichtigungen von TEUR 462 neben bestehenden Wertberichtigungen von TEUR 5 gebildet. Darüber hinaus wurden zum Stichtag Wertberichtigungen auf überfällige Leistungsforderungen gegen Dritte in Höhe von TEUR 210 (Vj.: TEUR 226) erfasst. Für die anderen weder wertgeminderten noch überfälligen Forderungen bestanden zum Abschlussstichtag keine Anzeichen, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können.
Um die Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität innerhalb des Konzerns sicherzustellen, prognostiziert die Travel24 innerhalb eines festen Planungszeitraums von einem Jahr ihre benötigten finanziellen Mittel mittels einer Liquiditätsvorschau und hält eine entsprechende Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln bei diversen Geschäftsbanken vor. Travel24 ist bestandsgefährdenden Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Insbesondere durch geplante Finanzierungs- und Sachkapitalerhöhungsmaßnahmen aber auch durch den Bestand an Zahlungsmitteln innerhalb des Konzerns sowie die Finanzierungsstruktur ist Travel24 bestrebt, unter der zugrundeliegenden Going Concern Prämisse und deren Grundlagen (vgl. Abschnitt I.2. Grundlagen der Rechnungslegung) die Zahlungsfähigkeit auch weiterhin aufrecht erhalten zu können.
Zum 31. Dezember 2017 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf:
| Angabe der undisktonierten vertraglichen vereinbarten | |
|---|---|
| Zahlungsmittelabflüsse |
| (Angaben in TEUR) | |
|---|---|
| ------------------- | -- |
| Bilanzstichtag | Buchwert | Summe | bis zu 30 Tage |
von 31 bis zu 90 Tage |
von 91 bis zu 180 Tage |
von 181 bis zu 360 Tage |
über 360 Tage |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzverbind lichkeiten (Anleihe), |
31. Dezember 2017 |
0 | - | - | - | - | - | - |
| inkl. Zinsverbindlichkeit |
31. Dezember 2016 |
16.249 | 17.278 | - | - | - | 17.278 | 0 |
| Finanzverbind lichkeiten (KG |
31. Dezember 2017 |
0 | - | - | - | - | - | - |
| Anteile) | 31. Dezember 2016 |
0 | - | - | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten aus | 31. Dezember 2017 |
342 | 342 | 342 | - | - | - | - |
| Lieferungen und Leistungen |
31. Dezember 2016 |
635 | 635 | 635 | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber |
31. Dezember 2017 |
2.415 | 2.415 | 2.415 | - | - | - | - |
| nahestenden Unternehmen |
31. Dezember 2016 |
2.430 | 2.430 | 2.430 | - | - | - | - |
| Anzahlungen von | 31. Dezember 2017 |
36 | 36 | 36 | - | - | - | - |
| Kunden | 31. Dezember 2016 |
0 | - | - | - | - | - | - |
| Sonstige finanzielle | 31. Dezember 2017 |
849 | 553 | 553 | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten | 31. Dezember 2016 |
544 | 544 | 356 | 188 | - | - | - |
| Gesamt | 31. Dezember 2017 |
3.642 | 3.347 | 3.347 | - | - | - | - |
| 31. Dezember 2016 |
19.859 | 20.887 | 3.421 | 188 | - | 17.278 | - |
Risikokonzentrationen hinsichtlich des Liquiditätsrisikos bestehen, wenn eine Konzentration von Zahlungen zu einem bestimmten Punkt oder innerhalb eines Monats fällig ist. Eine solche wird immer dann angenommen, wenn Zahlungen zu einem Zeitpunkt oder innerhalb eines Monats fällig werden, die mehr als die Hälfte der zum jeweiligen Berichtszeitpunkt verfügbaren liquiden Mittel ausmachen. Bei der Gesellschaft bestehen keine Liquiditätsrisikokonzentrationen. Zudem besteht eine Liquiditätsrisikokonzentration bezüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, welche aber durch Zahlungseingänge auf Forderungen aus Lieferung und Leistung oder durch Aufrechnung sowie den vorhandenen liquiden Mitteln beglichen werden können.
Hinsichtlich der überfälligen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen wird aus die Ausführungen zur Aufrechnungs- und Anfechtungsvereinbarung verwiesen. Mit Wirksamwerden der Aufrechnungs- und Anfechtungsvereinbarung erfolgt eine Aufrechnung mit bestehenden Forderungen.
Die Travel24 trägt die Forderungsausfälle.
Der Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, die Kapitalkosten des Konzerns zu minimieren und gleichzeitig die Balance zwischen Cashflow-Volatilität und finanzieller Flexibilität zu halten. Um dieses Ziel zu erreichen, ist u. a. das Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital entsprechend zu optimieren. Aktuell bewegt sich das Unternehmen innerhalb des festgelegten Zielkorridors. Die wesentlichen Entscheidungen zur Finanzierungsstruktur werden vom Vorstand getroffen. Als Steuerungsgröße für das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital werden die Kennzahlen Eigenkapitalquote und die Nettoverschuldung "Net debt" herangezogen. Die Kennzahl Eigenkapitalquote ist definiert als prozentuales Verhältnis des Eigenkapitals zum gemanagten Kapital. Die Nettoverschuldung "Net debt" ergibt sich aus dem Fremdkapital des Konzerns abzüglich Zahlungsmittel sowie etwaige kurzfristige Geldanlagen. 31. Dezember 2017 31. Dezember 2016 Eigenkapital 2.033 3.346
| Entscheidungen zur Finanzierungsstruktur werden vom Vorstand getroffen. Als Steuerungsgröße für | ||
|---|---|---|
| das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital werden die Kennzahlen Eigenkapitalquote und die | ||
| Nettoverschuldung "Net debt" herangezogen. Die Kennzahl Eigenkapitalquote ist definiert als | ||
| prozentuales Verhältnis des Eigenkapitals zum gemanagten Kapital. Die Nettoverschuldung "Net debt" | ||
| ergibt sich aus dem Fremdkapital des Konzerns abzüglich Zahlungsmittel sowie etwaige kurzfristige | ||
| Geldanlagen. | ||
| Das Unternehmen unterliegt keinen externen Mindestkapitalanforderungen. Die nachfolgende Tabelle | ||
| stellt die oben aufgeführten Kennzahlen im Berichtszeitraum dar: | ||
| (Angaben in TEUR) | 31. Dezember 2017 | Stichtag per 31. Dezember 2016 |
| Eigenkapital | 2.033 | 3.346 |
| Fremdkapital | 0 | 15.899 |
| Gemanagtes Kapital | 2.033 | 19.245 |
| Zahlungsmittel | 701 | 3.404 |
| Eigenkapitalquote in % | 100,0 | 17,4 |
| Nettoverschuldung "Net Debt" | 0 | 12.495 |
Die Ereignisse nach dem Bilanzstichtag werden soweit möglich chronologisch wiedergegeben.
Im Februar 2018 hat die Travel24 einen langfristigen Mietvertrag für neue Büroräume abgeschlossen und konnte im Mai in die neuen Büroräume umziehen. Der Mietvertrag in den alten Geschäftsräumen läuft zudem Ende Mai 2018 aus. Zu dem im Dezember 2017 ergangenem Urteil des Landgerichts Leipzig ging der Gesellschaft im April 2018 die Urteilsbegründung zu. Travel24 hat gegen das Urteil am 4. Mai 2018 Revision zum BGH eingelegt. Auf die Einziehung von Liquidität wird nach Rücksprache der Rechtsvertretung der Travel24 mit dem Landgericht derzeit verzichtet.
Travel24 hatte im September bzw. Oktober 2017 einen Domain-Sale-and-Lease-Back-Vertrag inkl. eines Nachtrages geschlossen. Der Vertrag war schwebend unwirksam unter der aufschiebenden Bedingung, dass Travel24 die Erfüllung des Vertrages verlangt, was Travel24 im März 2018 getan hat. Gegenstand des Vertrages ist einerseits der Verkauf der Domain www.travel24.com und weiterer kleinerer Domains der Travel24 an den Aktionär VICUS GROUP AG gegen Zahlung eines mittleren sechsstelligen Betrages. Andererseits wird der Travel24 zeitgleich das umfassende, ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht an den Domains gegen Gewährung einer monatlichen Lizenzgebühr eingeräumt. Es besteht ein Rückkaufsrecht.
Mit Schreiben vom 5. April 2018 wurden der Travel24 vorläufige Feststellungen sowie Anfragen zur Einreichung weiterer Unterlagen kommuniziert, welche übersandt wurden. Eine angeführte Feststellung bezüglich eines Vorsteuerabzugs aus einer Rechnung ist unstrittig. Hierfür hat die Gesellschaft zum Bilanzstichtag eine Rückstellung in Höhe von TEUR 5 gebildet. Die übrigen Feststellungen werden von Travel24 als unbegründet zurückgewiesen und sind somit strittig. Die Steuerberatung der Gesellschaft hat umfassend Stellung genommen. Eine Rückmeldung seitens des Finanzamts liegt zum Aufstellungszeitpunkt nicht vor.
Mit Schreiben vom 6. April 2018 hat das Finanzamt das eingeleitete Haftungsprüfungsverfahren gegenüber der Travel24 wegen Umsatzsteuerschulden der Unister Holding GmbH i.I. sowie den Darlegungen des Steuerberaters der Travel24 Stellung genommen und die beabsichtigte Haftungssumme auf TEUR 22.216 erhöht. Die Travel24 hat für die nach Einschätzung ihres Steuerberaters begründeten Haftungsansprüche von TEUR 104 Rückstellungen gebildet. Travel24 geht nach wie vor davon aus, dass sie den Nachweis führen kann, dass keine Vermögensverschiebungen zu Gunsten der Travel24 stattgefunden haben, was die Voraussetzung für eine durchgreifende Inanspruchnahme für Umsatzsteuerschulden des Organträgers ist.
Die Travel24 hat im April bzw. Mai 2018 einen Managementvertrag mit der Betreibergesellschaft eines Hotels in Deutschland abgeschlossen. Gegenstand des Vertrages ist die Geschäftsführung sowie die
Erbringung von strategischen und administrativen Dienstleistungen durch Travel24. Im Gegenzug erhält Travel24 ein Entgelt im niedrigen fünfstelligen Bereich pro Monat.
Am 28. Mai 2018 hat die Travel24 mit VICUS GROUP AG zwei Darlehnsverträge über jeweils EUR 1,0 Mio. abgeschlossen, die teilweise zweckgebunden und mit Rücktrittsrechten versehen sind.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, sind nicht bekannt.
Bezüglich der Angaben zu Name und Sitz bzw. Anteil am Kapital der Tochtergesellschaften wird auf die Anteilsbesitzliste verwiesen, die Teil dieses Anhangs ist. Anteile Dritter bestehen an der Hotel Perlengraben Köln GmbH & Co. KG mit 5,1%. Da es sich bei der Gesellschaft um Kommanditgesellschaften handelt, würden etwaige Ergebnisanteile der Minderheitsgesellschaft als kurzfristige Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen werden. Der Anteil am Eigenkapital der jeweiligen Dritten entspricht ihrem Stimmrechtsanteil. Im Berichtsjahr hat die Perlengraben KG ein negatives (handelsrechtliches) Ergebnis erzielt, sodass dem Dritten ein Verlust von TEUR 6 zugewiesen wurde.
Außerdem werden 51% der Anteile an der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH von Dritten gehalten, davon 2% vom Vorstand der Travel24. Der Ergebnisanteil ist als Minderheitenanteil im Eigenkapital ausgewiesen. Im Geschäftsjahr wurde ein Verlust in Höhe von TEUR 290 Dritten zugewiesen.
Die verbleibenden 49% der Anteile an der Gesellschaft werden für die Travel24 Hotel Betriebs- und Verwaltungs GmbH treuhänderisch durch die VICUS Real Estate Leipzig 14 GmbH gehalten, die hinsichtlich der Ausübung der Gesellschaftsrechte den Weisungen der Travel24 unterliegt.
Wesentliche Vermögenswerte der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft auf Konzernebene bestehen aus der Betriebs- und Geschäftsausstattung des Travel24 Hotels in Leipzig und dem Nutzungsrecht an der Marke "Travel24". Dabei sind kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von TEUR 442 und langfriste Vermögenswerte von TEUR 1.579 bilanziert. Die Schulden (TEUR 898) werden mit TEUR 283 bzw. TEUR 615 in langfristige bzw. kurzfristige Schulden unterteilt. Im Rumpfgeschäftsjahr konnten Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.074 erzielt werden. Das ergab einen Jahresfehlbetrag von TEUR 102 zum 31. Dezember 2017.
Die Anteile Dritter (als kurzfristige finanzielle Verpflichtung) werden zum Periodenende mit TEUR 322 bewertet. Dividende oder Entnahmen auf die Ansprüche Dritter wurden im Berichtsjahr weder beschlossen noch ausgeschüttet.
Für die treuhänderisch gehaltenen Anteile der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH ist der Treuhänder im Falle einer Insolvenz, der Travel24.com AG oder der Travel24 Hotel AG, berechtigt binnen eines vertraglich geregelten Zeitraums die Anteile zu verkaufen oder abzutreten.
Die Hotel Köln Perlengraben GmbH & Co. KG hat nach der Veräußerung der Immobilie in 2015 ihr Darlehen gegenüber der Travel24 größtenteils getilgt. Es verbleibt eine Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 342. Die als Sicherheit hinterlegte Bareinzahlung in Höhe von TEUR 266 wird als Vermögenswert ausgewiesen. Zum Stichtag weist die Gesellschaft ein negatives Eigenkapital von TEUR 440 aus. Die Hotel Perlengraben Köln GmbH & Co. KG hat im Berichtsjahr ein EBIT von TEUR – 75 erzielt.
Beschränkungen der Travel24 in Bezug auf die Ausübung ihrer Gesellschafts- und Stimmrechte an der KG bestehen nicht. Im Vorjahr bestanden Beschränkungen an den Anteilen der Travel24 Hotel AG, welche das indirekte Mutterunternehmen der KG ist. Diese waren als Sicherheit für die bestehenden Anleiheverpflichtungen der Travel24 verpfändet. Nach der Rückzahlung der Anleihen ist der Verpfändung erloschen und wurde an die Travel24 zurückgegeben.
| Mitglied im Vorstand | Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats- und vergleichbaren Kontrollgremien in anderen Unternehmen |
|
|---|---|---|
| Armin Schauer | keine | |
| Vorsitzender Vorstand |
||
| Jahr der Erstbestellung 2011, Wiederbestellung 2017 |
Als Vorstand der Travel24 war im Geschäftsjahr 2017 bestellt und im Handelsregister eingetragen:
Armin Schauer, Langgöns
| Der Vorstand der Travel24 erhält für seine Vorstandstätigkeit von der Gesellschaft selbst eine | ||||
|---|---|---|---|---|
| Vergütung, die sich in folgende Gehaltsbestandteile unterteilt: | ||||
| Armin Schauer | ||||
| Gewährte Zuwendungen/ Zugeflossene Zuwendungen |
Vorstandsvorsitzender | |||
| Datum Eintritt 1. Juli 2016 | ||||
| 2016 | 2017 | 2017 (Min) | 2017 (Max) | |
| Festvergütung | 195 | 260 | 260 | 260 |
| Nebenleistungen | 8 | 8 | 8 | 8 |
| Summe | 203 | 268 | 268 | 268 |
| 0 | 0 | 140 | ||
| 0 | ||||
| Einjährige variable Vergütung | 18 | |||
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | |
| Summe | 18 | 0 | 0 | 140 12 |
| Versorgungsaufwand Gesamtvergütung |
8 229 |
12 280 |
12 280 |
420 |
Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit erhält der Vorstand als Abfindung den Betrag, der für die Restlaufzeit des Vertrages als Vergütung angefallen wäre, maximal jedoch zwei Jahresvergütungen.
Eine Vergütung in Form von Aktien oder Aktienoptionen bestehen nicht. Der Vorstand ist mit einem Kapitalanteil von 2% Gründungsgesellschafter der Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH.
Es besteht ein Anspruch auf einen Dienstwagen zur dienstlichen und privaten Nutzung im Wert von TEUR 60 netto. Im Todesfall stehen der Ehefrau und den unterhaltsberechtigten Kindern die Fortzahlung der Bezüge für sechs Monate zu.
Zu den weiteren Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 a Satz 5 - 8 HGB wird auf den Vergütungsbericht im Konzernlagebericht verwiesen.
Der Aufsichtsrat der Travel24 besteht gemäß § 95 AktG i. V. mit § 8 der Satzung aus drei Mitgliedern. In der Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum Zeitpunkt dieser Berichterstattung setzte sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:
| Mitglied im Aufsichtsrat | Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats- und vergleichbaren Kontrollgremien in anderen Unternehmen |
|
|---|---|---|
| Christian Schilling | Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Travel24 Hotel AG, Leipzig seit 11. Juni 2016 |
|
| kaufmännischer Angestellter, Leipzig | ||
| Mitglied im Aufsichtsrat seit 28. Januar 2016 bis 28.September 2017 |
||
| stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender seit 29. August 2016 bis 28. September 2017 |
||
| Markus Hennig | Mitglied im Verwaltungsrat der Margelist AG (Schweiz) seit April 2014 Aufsichtsratsvorsitzender der Travel24 Hotel AG seit 13. September 2016 |
|
| Rechtsanwalt, Berlin | ||
| Mitglied im Aufsichtsrat seit 31. August 2015, Aufsichtsratsvorsitzender seit 3. Februar 2016 |
||
| Dr. Konrad Bösl | keine | |
| Unternehmensberater für Corporate Finance und Geschäftsführer der Blättchen & Partner GmbH, München |
||
| Mitglied im Aufsichtsrat seit 12. August 2016 | ||
| Michael Klemmer | keine | |
| Vorstandsvorsitzender der VICUS GROUP AG, Leipzig, und Geschäftsführer diverser Objektgesellschaften der VICUS-Gruppe Mitglied im Aufsichtsrat seit 28. September 2017 |
||
| stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender seit 17. Oktober 2017 |
Die Aufsichtsräte haben im Geschäftsjahr 2017, auch rückwirkend für 2016, eine Vergütung von der Gesellschaft erhalten. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jährlich TEUR 18, der stellvertretende Vorsitzende des Aussichtsrates TEUR 10 und ein einfaches Aufsichtsratsmitglied TEUR 7,5. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten die Vergütung entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit (pro rata temporis). Sofern ein Mitglied des Aufsichtsrates in einem Arbeits-, Dienst- oder sonstigen Auftragsverhältnis mit einem Aktionär der Travel24, mit einem Aktionär der Travel24 im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen, mit einem gesetzlichen Vertreter eines Aktionärs der Travel24 oder mit einem gesetzlichen Vertreter eines mit einem Aktionär der Travel24 im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen stehen, ist die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Travel24 mit ihrer Vergütung durch den Aktionär oder durch dessen gesetzlichen Vertreter bzw. durch das mit dem Aktionär verbundene Unternehmen oder durch dessen gesetzlichen Vertreter abgegolten. Markus Hennig 24 18 Aufsichtsrat 18 18 Anwaltstätigkeit 6 0
| temporis). Sofern ein Mitglied des Aufsichtsrates in einem Arbeits-, Dienst- oder sonstigen | |||
|---|---|---|---|
| Auftragsverhältnis mit einem Aktionär der Travel24, mit einem Aktionär der Travel24 im Sinne des | |||
| § 15 AktG verbundenen Unternehmen, mit einem gesetzlichen Vertreter eines Aktionärs der Travel24 | |||
| oder mit einem gesetzlichen Vertreter eines mit einem Aktionär der Travel24 im Sinne des § 15 AktG | |||
| verbundenen Unternehmen stehen, ist die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Travel24 mit ihrer | |||
| Vergütung durch den Aktionär oder durch dessen gesetzlichen Vertreter bzw. durch das mit dem | |||
| Aktionär verbundene Unternehmen oder durch dessen gesetzlichen Vertreter abgegolten. | |||
| Daraus ergeben sich im Geschäftsjahr nachfolgende Vergütungen: | |||
| Aufsichtsratsvergütungen | |||
| Geschäftsjahr | |||
| 2017 | 2016 | ||
| TEUR | TEUR | ||
| Markus Hennig | 24 | 18 | |
| Aufsichtsrat | 18 | 18 | |
| Anwaltstätigkeit | 6 | 0 | |
| Konrad Bösl | 83 | 3 | |
| Aufsichtsrat | 8 | 3 | |
| Beratungstätigkeit | 75 | 0 | |
| 0 | 0 | ||
| Michael Klemmer |
Zum Stichtag 31. Dezember 2017 werden keine Aktien oder Optionen von den Vorständen und Aufsichtsräten gehalten.
Es wurden keine Zuschüsse/Kredite an die Organmitglieder gewährt. Die Gesellschaft ist keine Haftungsverhältnisse zu Gunsten von Vorstands-/Aufsichtsratsmitgliedern eingegangen.
Der Konzern hat im Berichtszeitraum durchschnittlich 21 (Vj.: 11) angestellte Mitarbeiter beschäftigt.
| 13. Honorare des Abschlussprüfers | |||
|---|---|---|---|
| Das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar gliedert sich wie folgt auf: | |||
| (Angaben in TEUR) | Geschäftsjahr | ||
| 2017 | 2016 | ||
| Abschlussprüfungsleistung | 144 | 160 | |
| davon für Vorjahre | 4 | 40 |
| (Angaben in TEUR) | Geschäftsjahr | ||
|---|---|---|---|
| Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Travel24.com France SAS sind Prüferhonorare in | |||
| Höhe von TEUR 10 angefallen. Diese betreffen nicht den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses. | |||
| 14. Angaben zum Anteilsbesitz (konsolidierte Gesellschaften) | |||
| Anteil am stimmberechtigen |
|||
| Name und Sitz der Gesellschaft | Kapital (in %) | ||
| Travel24 Hotel AG, Leipzig | 100,0 | ||
| Travel24 Hotel Betriebs- und Verwaltungs GmbH, Leipzig | 100,0 | ||
| Travel24 Hotel Grundbesitz Holding GmbH, Leipzig | 100,0 | ||
| Hotel Köln Perlengraben GmbH & Co. KG, Leipzig | 94,9 | ||
| Perlengraben Besitz- und Verwaltungs GmbH, Leipzig | 100,0 | ||
| Hotel RMH Besitz- und Verwaltungs GmbH, Leipzig | 100,0 | ||
| 49,0 | |||
| Travel24 Hotel Leipzig Betriebsgesellschaft mbH, Leipzig |
Die Hotel Köln Perlengraben GmbH & Co. KG, Leipzig, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Perlengraben Besitz- und Verwaltungs GmbH, Leipzig ist gemäß § 264 b HGB von ihrer Verpflichtung befreit, einen handelsrechtlichen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften, sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen, prüfen zu lassen und offenzulegen.
Herr Christian Schilling hat der Travel24 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26. Februar 2018 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 14.07.2016 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Sebastian Gantzckow hat der Travel24 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16. Februar 2018 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 14.07.2016 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Daniel Kirchhof hat der Travel24 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 07.02.2018 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 14.07.2016 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
Die VICUS GROUP AG hat der Travel24 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26.01.2018 mitgeteilt, dass ihr Gesamtstimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 09.10.2017 die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% der Gesamtstimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 25,64% betragen hat. Dabei resultieren 17,09% (das entspricht 347.490 Stimmrechten) aus Stimmrechten nach §§ 33, 34 WpHG und 8,55 % (das entspricht 173.956 Instrumenten) aus Instrumenten nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG.
Herr Reiner Eenhuis hat der Travel24 am 26. Januar 2018 die Korrektur einer am 19.10.2017 veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung mitgeteilt. Herr Reiner Eenhuis hat der Travel24 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26.01.2018 mitgeteilt, dass sein Gesamtstimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 09.10.2017 die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% der Gesamtstimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 29,13% betragen hat. Dabei resultieren 12,02% (das entspricht 244.371 Stimmrechten) aus Stimmrechten nach §§ 33, 34 WpHG und 17,11 % (das entspricht 347.912 Instrumenten) aus Instrumenten nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG. Die Stimmrechtsbestände in Höhe von 12,02% (das entspricht 244.371 Stimmrechten) aus Stimmrechten nach §§ 33, 34 WpHG und 17,11 % (das entspricht 347.912 Instrumenten) aus Instrumenten nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG werden ihm nach § 22 WpHG über die RE Beteiligungsgesellschaft mbH und die Real Estate Bodensee GmbH zugerechnet.
Herr Gabriel Schütze hat der Travel24 am 26. Januar 2018 die Korrektur einer am 19.10.2017 veröffentlichten Stimmrechtsmitteilung mitgeteilt. Herr Gabriel Schütze hat der Travel24 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26.01.2018 mitgeteilt, dass sein Gesamtstimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 09.10.2017 die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% der Gesamtstimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 29,13% betragen hat. Dabei resultieren 12,02% (das entspricht 244.371 Stimmrechten) aus Stimmrechten nach §§ 33, 34 WpHG und 17,11 % Stimmrechtsbestände in Höhe von 12,02% (das entspricht 244.371 Stimmrechten) aus Stimmrechten nach §§ 33, 34 WpHG und 17,11 % (das entspricht 347.912 Instrumenten) aus Instrumenten nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG werden ihm nach § 22 WpHG über die GSC Beteiligungsgesellschaft mbH zugerechnet.
Die UNISTER Holding GmbH hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 25. Oktober 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 09. Oktober 2017 die Schwelle von 75% und 50% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 42,77% (das entspricht 869.780 Stimmrechten) betragen hat.
Die VICUS GROUP AG hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17. Oktober 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 09. Oktober 2017 die Schwelle von 3%, 5%, 10% und 15% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 17,09% (das entspricht 347.490 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Reiner Eehnuis hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17. Oktober 2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 09. Oktober 2017 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 12,02% (das entspricht 244.371 Stimmrechten) betragen hat. Die Stimmrechtsbestände in Höhe von 12,02% (das entspricht 244.371 Stimmrechten) werden ihm nach § 22 WpHG über die RE Beteiligungsgesellschaft mbH und die Real Estate Bodensee GmbH zugerechnet.
Herr Gabriel Schütze hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17. Oktober 2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 09. Oktober 2017 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 12,02% (das entspricht 244.371 Stimmrechten) betragen hat. Die Stimmrechtsbestände in Höhe von 12,02% (das entspricht 244.371 Stimmrechten) werden ihm nach § 22 WpHG über die GSC Beteiligungsgesellschaft mbH zugerechnet.
Herr Hans-Jörg Schimanek, Wien/Österreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 25. September 2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Travel24.com AG, Leipzig, Deutschland, am 1. September 2017 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
Für die Gesellschaft ist Corporate Governance ein Anspruch, der alle Bereiche des Unternehmens umfasst. Transparente Berichterstattung und eine an den Interessen der Aktionäre ausgerichtete Unternehmensführung ist Gegenstand der Unternehmenspolitik, die verantwortungsbewusste und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist Basis für das unternehmerische Handeln.
Vorstand und Aufsichtsrat der Travel24.com AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 4. Juli 2003 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 5. Mai 2015, bekannt gemacht am 12. Juni 2015, seit der letzten Entsprechenserklärung bis zum 29. Mai 2018 (einschließlich) und ab dem 30. Mai 2018 den vom Bundesministerium der Justiz am 24. April 2017 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemachten und am 19. Mai 2017 im elektronischen Bundesanzeiger berichtigten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 entsprochen wurde und wird, bzw. welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.
Diese Erklärung - nebst Erläuterung – sowie die Erklärung zur Unternehmensführung sind dauerhaft auf der Homepage der Travel24 unter der Internetadresse www.travel24.com zugänglich.
Der Vorstand der Travel24 hat den vorliegenden IFRS-Konzernabschluss am 30. Mai 2018 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Billigt der Aufsichtsrat den Konzernabschluss, so ist dieser festgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben.
Leipzig, 30. Mai 2018
Travel24.com AG
Armin Schauer Vorstand
Nach bestem Wissen versichere ich, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der Travel24 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Leipzig, 31. Mai 2018 Travel24.com AG
Armin Schauer Vorstand
An die Travel24.com AG, Leipzig:
Wir haben den Konzernabschluss der Travel24.com AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Travel24.com AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die in Abschnitt J.1. des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Wir verweisen auf die Angaben im Abschnitt I.2 "Grundlagen der Rechnungslegung" des Konzernanhangs sowie in Abschnitt G.3.2 "Beschreibung der Risiken" des Konzernlageberichts. Dort ist ausgeführt, dass der Travel24.com AG-Konzern zum Aufstellungszeitpunkt segmentübergreifend einem bestandsgefährdenden Liquiditätsrisiko ausgesetzt ist, welches aus den dort im Folgenden näher beschriebenen Risiken resultiert. Diese umfassen mögliche Liquiditätsabflüsse aus dem Wertersatzurteil des Landgerichts Leipzig und dem eingeleiteten Haftungsprüfungsverfahren des Finanzamts Leipzig sowie die Finanzierung der Aufrechnungsund Anfechtungsvereinbarung mit dem Insolvenzverwalter der Unister-Gruppe und den Fortgang des weiteren Rechtsbehelfsverfahrens und der gewährten Aussetzung der Vollziehung des Finanzamts Leipzig und der Stadt Leipzig im Zusammenhang mit festgesetzten Steuerforderungen aus dem Wegfall von Verlustvorträgen aufgrund der Nichtanwendung des § 8c Abs. 1a KStG.
Die Muttergesellschaft hat bei der Aufstellung ihrer integrierten Unternehmensplanung bezüglich der zukünftigen Entwicklung weitere Annahmen getroffen. Gemäß den Prämissen dieser Planung kann der Konzern seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nur bei weiteren Finanzierungs- und Kapitalstärkungsmaßnahmen nachkommen, die in Form von Sachkapitalerhöhungsmaßnahmen geplant sind, die bei ihrer Umsetzung durch Wegfall von ansonsten zu leistenden Zahlungsverpflichtungen die Liquiditätsplanung positiv beeinflussen und teilweise auch zu Kostenentlastungen führen. Das Nichteintreten von Annahmen stellt in einzelnen und in Kombination bestimmter Annahmen ein bestandsgefährdendes Risiko dar. In diesem Fall müsste die Travel24.com AG über die geplanten Maßnahmen hinaus zusätzliche liquiditätssichernde Maßnahmen ergreifen, um den Bestand des Konzerns zu sichern.
Dies weist auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.
Unser Prüfungsurteil ist hinsichtlich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Zugehörige Informationen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht
Die Angaben des Konzerns zur Planung sind Abschnitt I.2 "Grundlagen der Rechnungslegung" des Konzernanhangs sowie in Abschnitt G.3.2 "Beschreibung der Risiken" des Konzernlageberichts enthalten.
Wie bereits im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" ausgeführt, basiert die Unternehmensplanung des Konzerns auf Annahmen, deren Nichteintreten einzeln oder in Kombination bestimmter Annahmen ein bestandsgefährdendes Risiko darstellen. In diesem Fall müsste die Travel24.com AG über die geplanten Maßnahmen hinaus alternative liquiditätssichernde Maßnahmen ergreifen, um den Bestand des Konzerns zu sichern.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die von der Muttergesellschaft aufgestellte kurz- und mittelfristige Unternehmens- und Liquiditätsplanung des Konzerns inhaltlich nachvollzogen und die zugrunde gelegten Annahmen, insbesondere auch die Annahmen zu den Liquiditäts- und Kapitalstärkungsmaßnahmen, plausibilisiert. Wir kommen nach intensiver Diskussion der Planung und der zugrundeliegenden Annahmen mit dem Vorstand der Muttergesellschaft zu dem Schluss, dass die zugrundeliegenden Annahmen und Planziele ehrgeizig aber plausibel sind. Wir haben die Erkenntnis gewonnen, dass die Muttergesellschaft für Mitte 2018 Sachkapitalerhöhungen geplant hat, die neben einer Eigenkapitalstärkung durch Wegfall von ansonsten zu leistenden Zahlungsverpflichtungen die Liquiditätsplanung positiv beeinflussen würden. Wir haben uns weiterhin mit den Auswirkungen des möglichen Eintritts der im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" aufgeführten Risiken sowie dem wahrscheinlichsten Eintrittszeitpunkt auseinandergesetzt. Hinsichtlich der Bereitstellung von finanziellen Mitteln sowie den geplanten Kapitalerhöhungen haben wir den Vorstand und Aufsichtsrat der Muttergesellschaft befragt und sind zur Erkenntnis gekommen, dass diesen zum Prüfungszeitpunkt keine Anhaltspunkte vorliegen, die gegen die zeitnahe Umsetzung der Kapitalmaßnahmen sprechen.
Unter Berücksichtigung der durch den Konzern ergriffenen Maßnahmen zur Steigerung des Umsatzes und der Profitabilität des Internetgeschäfts mit dem Relaunch des Reise-Portals www.travel24.com sowie der Zusammenarbeit mit der VICUS Group GmbH, einem auf dem Immobiliensektor erfahrenen Investor, kommen wir zu der Auffassung, dass die in die Ergebnis- und Liquiditätsplanung eingeflossenen Annahmen zu Umsatz und Ergebnis ambitioniert, aber vor dem Hintergrund einer möglichen Zusammenarbeit mit einer engagierten Investoren-Gruppe realisierbar sind.
Die Angaben des Konzerns zu den immateriellen Vermögenswerten sind in den Abschnitten II.4. "Gebrauch von Ermessensentscheidungen und Schätzungen", II.5. "Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer", II.6. "Sonstige immaterielle Vermögenswerte", II.18 "Wertminderungen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten", IV.1. "Immaterielle Vermögenswerte", V.1. "Impairment-Test für immaterielle Vermögenswerte mit zum Teil unbestimmter Nutzungsdauer" des Konzernanhangs sowie im Abschnitt D. "Vermögenslage" des Konzernlageberichts enthalten.
Unter den immateriellen Vermögenswerten werden Internetdomains (T€ 581), Markenrechte (T€ 2.700) und das entgeltlich erworbene Hotelkonzept (T€ 951) ausgewiesen, die zusammen 44,8 % der Bilanzsumme ausmachen. Während Internetdomains und Markenrechte keiner Abnutzung unterliegen und nicht planmäßig abgeschrieben werden, werden die Anschaffungskosten für das Hotelkonzept über 22 Jahre abgeschrieben. Die immateriellen Vermögenswerte werden jährlich oder anlassbezogen zum Bilanzstichtag einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test nach IAS 36) unterzogen. Dazu stellt die Muttergesellschaft eine mindestens fünfjährige integrierte Konzern-Planung (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung) unterteilt nach den Segmenten Internet und Hotellerie auf. Die Schlüsselung der Konzernkosten auf die Segmente wird in der Planung nach Umsatzanteilen vorgenommen. Dies Planung ist Grundlage für die Ableitung des Free Cashflows. Unter Verwendung des WACC-Modells und des CAPM-Modells werden segmentbezogene Diskontierungszinssätze abgeleitet. Unter Verwendung dieser Parameter wird mittels der Discounted-Cashflow-Methode der Entity-Value (Barwert des Unternehmens) ermittelt und dem Segmentvermögen gegenübergestellt.
In Abwandlung der Basisbewertung werden je Segment für drei Parameter abweichende Annahmen getroffen, um die Sensitivität der Parameter auf den Entity-Value und damit auf die Deckung des Segmentvermögens zu testen.
Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter der Muttergesellschaft die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Impairment-Tests sowie die Abgrenzung der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnenden Zahlungsströme nachvollzogen und die Ermittlung der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten auf Übereinstimmung mit den Vorschriften in IAS 36 beurteilt. Zudem haben wir uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrundeliegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse im Zusammenhang mit den angesetzten gewichteten Kapitalkosten insgesamt eine sachgerechte Grundlage für den Impairment-Test bilden. Bei unserer Einschätzung der Ergebnisse der Impairment-Tests haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter der Muttergesellschaft zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsmittelzuflüssen zugrunde liegen. Dabei haben wir uns auch von der sachgerechten Berücksichtigung von Kosten für Konzernfunktionen in der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit überzeugt.
Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes teilweise wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern (Peer Group / Beta-Faktor / Ratingeinstufung) beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Ferner haben wir ergänzend die von der Muttergesellschaft durchgeführten Sensitivitätsanalysen gewürdigt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko (höherer Buchwert im Vergleich zum Barwert) bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer wesentlichen Annahme der Bewertung einschätzen zu können.
Die von den gesetzlichen Vertretern der Muttergesellschaft angewandten Bewertungsparameter und annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Information aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte zu überprüfen.
Die Angaben des Konzerns zu den bedeutenden rechtlichen Verfahren (Haftungsprüfungsverfahren, Wertersatz-Urteil, Anfechtungsvergleich) sind in den Abschnitten I.2. "Grundlagen der Rechnungslegung", III.7. "Sonstige betriebliche Aufwendungen", IV.5. "Forderungen gegen nahestehende Personen"; IV.10. "Steuerschulden", V.6. "Geschäftliche Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen", V.9. "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag" des Konzernanhangs sowie in den Abschnitten B.2.1 "Schwebend unwirksame Aufrechnungs- und Anfechtungsvereinbarung mit der der Unister Holding und weiteren Gesellschaften des Unister-Konzerns", B.2.3 "Geschäftsverlauf im Allgemeinen" und G.3 "Risikobericht" des Konzernlageberichts enthalten.
Der Travel24.com AG-Konzern ist in gerichtliche und außergerichtliche Verfahren mit staatlichen Behörden sowie anderen Beteiligten involviert, welche überwiegend den Zeitraum der Zugehörigkeit der Konzerngesellschaften in den Konzernkreis der insolventen Unister Holding GmbH i.I. sowie die Baumaßnahmen der Hotelprojekte betreffen. Hieraus ergeben sich rechtliche Risiken und mögliche Haftungsverpflichtungen. Soweit solche rechtlichen Verfahren zum Nachteil des Konzerns ausgehen, können sich hieraus erhebliche Zahlungsansprüche gegenüber dem Konzern ergeben. Ob aufgrund eines rechtlichen Verfahrens die Passivierung einer Rückstellung erforderlich ist, und ggf. in welcher Höhe, ist in hohem Maße durch Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Muttergesellschaft geprägt. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der betragsmäßigen Höhe der Risiken sind die nachfolgenden rechtlichen Verfahren des Konzerns aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung.
Das Finanzamt Leipzig prüft die Travel24.com AG und weitere Tochtergesellschaften als Organgesellschaften der Unister Holding GmbH i.I. aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur umsatzsteuerlichen Or-ganschaft im Zeitraum 1. Juli 2010 bis 31. August 2012 sowie ab 5. September 2013 bis zum 18. Juli 2016 für Umsatzsteuerschulden des Organkreises in Höhe von insgesamt € 22,2 Mio. gemäß § 191 Abs. 1 Satz 1 AO, § 73 AO in Haftung zu nehmen. Die Finanzbehörde bezieht ihren Anspruch in Höhe von € 21,4 Mio. auf Steuerschulden anderer Organgesellschaften, für die nach Einschätzung des Vorstands der Muttergesellschaft und dessen steuerlichen Beraters eine Inanspruchnahme des Konzerns fehlerhaft wäre, da die für eine Inanspruchnahme erforderlichen Ausnahmetatbestände nach Kenntnis des Vorstandes der Muttergesellschaft und des langjährigen steuerlichen Beraters nicht vorliegen. Für geschätzte Umsatzsteuerschulden des Organträgers, die durch den Travel24.com AG-Konzern und seinen dem Organkreis angehörigen Tochtergesellschaften verursacht wurden, und bei denen mit einer Haftungsinanspruchnahme gerechnet werden muss, wurden Rückstellungen in Höhe von T€ 104 erfasst.
Im Dezember 2017 erging ein Urteil des Landgerichts Leipzig, durch welches die Travel24.com AG als Nebenbeteiligte im Verfahren gegen ehemalige Organmitglieder und Manager des früheren Fulfilmentdienstleisters Unister zu den Sachverhalten "Unerlaubter Versicherungsverkauf" und "Runterbuchen" zur Einziehung von Wertersatz in Höhe von € 1,7 Mio. verurteilt wurde. Die Urteilsbegründung vom 20. März 2018 ging der Muttergesellschaft im April 2018 zu. Die Travel24.com AG hat gegen das Urteil am 4. Mai 2018 Revision beim BGH eingelegt. Gestützt auf ein externes Gutachten eines Sachverständigen sieht die Travel24.com AG derzeit keine Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung.
Im September 2017 hat die Travel24.com AG mit dem Insolvenzverwalter der Unister Holding GmbH i.I. und weiteren Tochtergesellschaften der Unister Holding GmbH i.I. (UNISTER Travel Betriebsgesellschaft mbH i.I., ab-in-den-Urlaub Betriebsgesellschaft mbH i.I., Unister Factory GmbH i.I. sowie Unister GmbH i.I.) einen Anfechtungsvergleich abgeschlossen, der unter aufschiebenden Bedingungen steht, u. a. der Rückübertragung eines Aktienpakets von einem Schweizer Konkursgericht in das Depot des Insolvenzverwalters sowie der Zahlung eines Vergleichsbetrags von € 1,0 Mio. Die aufschiebenden Bedingungen waren zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht eingetreten. Dieser Vergleich regelt die Abwendung von möglichen Risiken für die Travel24.com AG, den Ausgleich und Verzicht gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Vertragsparteien und die Klarstellung der Eigentumsrechte an Travel24-Domains. Dabei tritt die Travel24.com AG alle Forderungen gegen Gesellschaften des Unister-Konzerns an die Unister Holding GmbH i.I. ab und beendet die Vertragsbeziehung über die Vermittlung von Versicherungsprodukten mit der versicherungen.de GmbH. Die Unister Holding GmbH i.I. verzichtet gleichzeitig aufschiebend bedingt im Gegenzug auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von T€ 650 für etwaige Ansprüche gegen die Travel24.com AG. Weitere T€ 250, T€ 80 bzw. T€ 20 werden als Ausgleichzahlungen für etwaige Ansprüche aufschiebend bedingt an die Unister Travel Betriebsgesellschaft mbH i.I, die Unister GmbH i. I. bzw. die UTB Reise-Service GmbH i.I. (ehemals: ab-in-den-Urlaub Betriebsgesellschaft mbH i.I.) geleistet. Der Travel24.com AG-Konzern hat Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den beteiligten Gesellschaften so bewertet, dass keine Zahlungseingänge mehr erwartet werden und unter Berücksichtigung aktivierungsfähiger Aufwendungen eine Zahlung der Ausgleichsbeträge möglich ist bzw. ergänzend Rückstellungen von T€ 749 gebildet.
Ansatz und Bewertung der angesetzten Rückstellungen für die rechtlichen Verfahren beruhen auf ermessensabhängigen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Muttergesellschaft. Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass Rückstellungen für die rechtlichen Verfahren nicht oder nicht in ausreichendem Maße gebildet werden.
Unsere Prüfungshandlungen umfassten zum einen eine Beurteilung des von der Muttergesellschaft eingerichteten Prozesses, der die Erfassung, die Einschätzung des Verfahrensausgangs sowie die bilanzielle Darstellung rechtlicher Verfahren sicherstellt. Darüber hinaus haben wir Gespräche mit dem Vorstand, dem Aufsichtsratsvorsitzenden und externen Beratern der Muttergesellschaft geführt, um uns die Gründe, die zu den entsprechenden Einschätzungen geführt haben, erläutern zu lassen. Des Weiteren haben wir die zugrundeliegenden Verträge, Urteile, Dokumente und Stellungnahmen bzw. Gutachten der externen Berater intensiv gewürdigt. Zum Bilanzstichtag wurden externe Rechtsanwalts- und Steuerberaterbestätigungen eingeholt, die die von den gesetzlichen Vertretern der Muttergesellschaft getroffene Risikoeinschätzung stützen. Schließlich haben wir die Angemessenheit der Darstellungen zu den genannten rechtlichen Verfahren und deren Risiken im Konzernanhang und Konzernlagebericht beurteilt.
Die von den gesetzlichen Vertretern der Muttergesellschaft verwendeten Beurteilungsgrundlagen sowie die hinzugezogenen qualifizierten Sachverständigen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Information aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um dem Vorstand der Muttergesellschaft als sachgerechte Grundlage für die Ausübung seiner Ermessensentscheidung in Bezug auf eine dem Grunde und/oder der Höhe nach zu bilanzierenden Verpflichtung zu dienen.
Die Angaben des Konzerns zur Endkonsolidierung und abgegebenen Garantieerklärung sind in den Abschnitten II.2. "Unternehmenszusammenschlüsse", III.7. "Sonstige betriebliche Aufwendungen", V.3. "Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen" im Konzernanhang sowie in den Abschnitten B.2 "Geschäftsverlauf", B.2.3 "Geschäftsverlauf im Allgemeinen", C. "Ertragslage", E. "Finanzlage" und G.3.2 "Beschreibung der Risiken" im Konzernlagebericht enthalten.
Mit Verträgen vom 3. April 2017 hat der Travel24.com AG-Konzern im Rahmen eines Forward Deals das zur Finanzierung der Baumaßnahme Hotel Leipzig Ringmessehaus gewährte Gesellschafterdarlehen zusammen mit den von einer Tochtergesellschaft gehaltenen 94,9 % der Kommanditanteile an eine Investorengruppe unter Führung der VICUS Group AG, Leipzig, aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt der Fertigstellung verkauft. Gleichzeitig wurde durch eine zu diesem Zwecke unter Einschaltung eines Treuhänders gegründete 49 %-ige Tochtergesellschaft der Travel24.com AG ein langfristiger Mietvertrag für das Hotel geschlossen, um dieses betreiben zu können. In diesem Zusammenhang wurden eine Reihe von Lizenz-, Unterlizenz- und Dienstleistungsverträgen mit verschiedenen Tochtergesellschaften und zwischen diesen geschlossen. Zum 1. Oktober 2017 wurden die Kommanditanteile und das Gesellschafterdarlehn an die Erwerber übertragen und damit die Gesellschaft endkonsolidiert.
Im Rahmen der Verträge hat die Muttergesellschaft eine eigenständige und unbegrenzte Garantie über eine Obergrenze der Herstellungskosten für das Hotel Leipzig Ringmessehaus abgegeben. Die Travel24.com AG hat damit die den Garantiebetrag übersteigenden Herstellungskosten der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG zu tragen. Zum Prüfungszeitpunkt lagen noch nicht alle Schlussrechnungen der einzelnen Gewerke vor bzw. bestand keine Einigkeit über die Höhe von Nachträgen bzw. gegenrechenbaren Schadensersatzansprüchen. Die Travel24.com AG hat für die weitere Inanspruchnahme aus der Garantie zum Bilanzstichtag eine Rückstellung von T€ 174 gebildet.
Ansatz und Bewertung der angesetzten Rückstellungen für die gewährten Garantieverträge beruhen auf ermessensabhängigen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Muttergesellschaft. Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass Rückstellungen für die abgegebenen Garantien über eine Herstellungskostenobergrenze sowie von zwei vom Garantienehmer geführten rechtlichen Verfahren nicht oder nicht in ausreichendem Maße gebildet werden.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir ein umfassendes Verständnis der Vertragsabwicklung des Forderungskaufvertrags sowie der wahrscheinlichen Garantieinanspruchnahme erlangt. Dazu haben wir Schlussrechnungen der einzelnen Gewerke und Abschlagsrechnungen der noch nicht schlussgerechneten Gewerke eingesehen und die Beträge mit der letzten Kostenkalkulation verglichen, um Abweichungen und ggfs. ausstehende Abrechnungen einzelner Gewerke zu identifizieren. Ergänzend haben wir die Geschäftsführung der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG zum Stand der Schlussrechnungsverhandlungen sowie zu Rechtsstreitigkeiten der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG befragt. Wir haben Rechtsanwaltsbestätigungen und ergänzende Dokumente von den die Baurechtsstreitigkeiten der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG betreuenden Rechtsanwälte eingeholt und diese in Bezug auf Risiken einer Garantieinanspruchnahme ausgewertet.
Weiterhin haben wir die Endkonsolidierung der Hotel Leipzig Ringmessehaus GmbH & Co. KG und die damit verbundene Ergebnisabgrenzung geprüft.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Abbildung des Vertragspakets und der Endkonsolidierung keine Einwendungen ergeben.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Der Aufsichtsrat ist für die folgenden sonstigen Informationen verantwortlich:
den Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht 2017
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen:
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. September 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 13. November 2017/9. März 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Abschlussprüfer der Travel24.com AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Mario Reinhardt.
Leipzig, 31. Mai 2018
Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Udo Heckeler Mario Reinhardt
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
| 6. Januar 2017 | Kündigung der Einbeziehung der Anleihe Travel24com 7,500% 9/2017 in den Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse |
|---|---|
| 3. April 2017 | Veräußerung Ringmessehaus in Form eines Share Deal |
| 28. April 2017 | Verschiebung der Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2016 |
| 15. September 2017 | Travel24.com AG: Rückzahlung der Anleihe, Umplatzierung von Aktien |
| 6. Dezember 2017 | Travel24.com AG: Anordnung der Einziehung von Wertersatz durch das Landgericht Leipzig |
| 30. April 2018 | Travel24.com AG: Verschiebung der Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2017 |
| 23. Mai 2018 | Erneute Verschiebung der Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2017 |
| 31. Mai 2018 | Veröffentlichung Jahresfinanzbericht und Geschäftsbericht 2017 |
|---|---|
| Ende Juli 2018 (vrs.) | Hauptversammlung 2017 |
| 1. Oktober 2018 | Veröffentlichung Halbjahresbericht 2018 |
Travel24.com AG Salomonstr. 25a D- 04103 Leipzig
WKN: A0L 1NQ ISIN: DE000 A0L 1NQ8
Investor Relations Ansprechpartner: Armin Schauer Telefon: +49 - (0)341 35572 701 Telefax: +49 - (0)341 35572 799
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