Audit Report / Information • Jun 6, 2018
Audit Report / Information
Open in ViewerOpens in native device viewer
Testatsexemplar Jahresabschluss und Lagebericht 31. Dezember 2017
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bestätigungsvermerk
Rechnungslegung
Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt
Allgemeine Auftragsbedingungen
Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt" beschriebenen Bedingungen erteilt.
Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung im Bundesanzeiger verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt.
An die wallstreet:online AG
Wir haben den Jahresabschluss der wallstreet:online AG, Berlin, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der wallstreet:online AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 9. Mai 2018
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lennartz Behrendt
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017
....................................................................................................................................................................................................
&
Lagebericht wallstreet:online AG Seydelstraße 18 10117 Berlin
| Bilanz zum 31. Dezember 2017 |
|---|
| Gewinn- und Verlustrechnung 2017 |
| Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2017 |
| Anlage zum Anhang – Anlagenspiegel |
| Lagebericht zum 31. Dezember 2017 |
| 31.12.2017 | 31.12.2016 | ||
|---|---|---|---|
| AKTIVA | EUR | EUR | |
| A. | Anlagevermögen | 83.044,73 | 220.039,77 |
| I. | Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Selbst geschaffene gewerbliche |
66.475,78 | 196.149,58 |
| Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 2. Entgeltlich erworbene Lizenzen, Software |
59.015,44 | 178.170,57 | |
| und ähnliche Rechte und Werte 3. Anlagen im Bau |
7.460,34 0,00 |
7.470,54 10.508,47 |
|
| II. | Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung |
16.567,44 16.567,44 |
23.888,68 23.888,68 |
| III. Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen |
1,51 1,51 |
1,51 1,51 |
|
| B. | Umlaufvermögen | 4.751.284,57 | 1.846.521,38 |
| I. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen |
1.420.022,19 268.019,16 1,51 |
415.343,45 388.848,65 1,51 |
| ein Beteiligungsverhältnis besteht 4. Sonstige Vermögensgegenstände |
502.416,58 649.584,94 |
0,00 26.493,29 |
|
| II. | Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 3.331.262,38 | 1.431.177,93 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
37.468,95 | 5.103,94 | |
| 4.871.798,25 | 2.071.665,09 | ||
| PASSIVA | Summe der Aktiva | ||
| A. | Eigenkapital | 2.053.981,71 | 1.811.701,99 |
| I. II. |
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage III. Bilanzverlust |
1.022.420,00 5.120.975,99 -4.089.414,28 |
2.556.050,00 5.120.975,99 -5.865.324,00 |
| B. | Rückstellungen | 668.234,93 | 156.133,43 |
| 1. Steuerrückstellungen 2. Sonstige Rückstellungen |
123.233,25 545.001,68 |
0,00 156.133,43 |
|
| C. | Verbindlichkeiten | 1.756.505,00 | 97.674,54 |
| 1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4. Sonstige Verbindlichkeiten |
10.000,00 161.829,45 592.540,80 992.134,75 |
10.000,00 23.608,46 0,00 64.066,08 |
|
| D. | Rechnungsabgrenzungsposten | 393.076,61 | 6.155,13 |
| Summe der Passiva | 4.871.798,25 | 2.071.665,09 |
| 2017 EUR |
2016 EUR |
||
|---|---|---|---|
| 1. | Umsatzerlöse | 5.186.235,77 | 2.831.654,97 |
| 2. | andere aktivierte Eigenleistungen | 0,00 | 90.356,03 |
| 3. | Sonstige betriebliche Erträge | 34.188,13 | 42.615,62 |
| 4. | Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Leistungen |
-699.776,00 | -619.139,32 |
| Rohergebnis | 4.520.647,90 | 2.345.487,30 | |
| 5. | Personalaufwand | -1.809.647,64 | -1.548.821,55 |
| a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben |
-1.618.609,85 -191.037,79 |
-1.331.936,94 -216.884,61 |
|
| 6. | Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
-141.311,86 | -231.949,00 |
| 7. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -681.747,13 | -382.761,85 |
| Betriebsergebnis | 1.887.941,27 | 181.954,90 | |
| 8. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 14.260,29 | 110,08 |
| Finanzergebnis | 14.260,29 | 110,08 | |
| 9. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -123.244,77 | 0,00 |
| 10. | Ergebnis nach Steuern | 1.778.956,79 | 182.064,98 |
| 11. | sonstige Steuern | -3.047,07 | 0,00 |
| 12. | Jahresüberschuss | 1.775.909,72 | 182.064,98 |
| 13. | Verlustvortrag | -5.865.324,00 | -6.047.388,98 |
| 14. | Ertrag aus der Herabsetzung des gezeichneten Kapitals | 1.533.630,00 | 0,00 |
| 15. | Aufwand aus der Einstellung der Verbindlichkeit ggü. Ge sellschaftern |
-1.533.630,00 | 0,00 |
| 16. | Bilanzverlust | -4.089.414,28 | -5.865.324,00 |
Die wallstreet:online AG, Berlin, hat ihren Geschäftssitz in der Seydelstraße 18 in 10117 Berlin und ist im Handelsregister von Berlin-Charlottenburg unter HRB 96260 B eingetragen.
Der Jahresabschluss der wallstreet:online AG wird nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und den aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden folgen der Bilanzierungsstetigkeit gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
Die Ausweis- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewandt. Die wallstreet:online AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und nimmt größenabhängige Aufstellungserleichterungen teilweise in Anspruch. Die bei den einzelnen Posten des Jahresabschlusses angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden wie folgt erläutert:
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden in Höhe der tatsächlichen Herstellungskosten aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Entgeltlich von Dritten erworbene abnutzbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig bzw. bei dauernder Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben. Erworbene Domainnamen werden nicht planmäßig abgeschrieben, weil in Anwendung der steuerlichen Betrachtung der Domainname grundsätzlich eine zeitlich unbeschränkte Nutzungsmöglichkeit und daraus resultierende wirtschaftliche Vorteile bietet.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Für Zugänge an beweglichen Anlagegütern wird im Zugangsjahr eine Abschreibung pro rata temporis vorgenommen. Die ab 2008 zugegangenen geringwertigen Anlagegüter mit Anschaffungskosten, die zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 liegen, werden in einem Sammelposten erfasst und über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.
Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden bei Beachtung des Niederstwertprinzipes mit dem Nennwert bzw. mit dem Börsen- oder Marktpreis angesetzt.
Die flüssigen Mittel sind zum Nominalwert bilanziert.
Das gezeichnete Kapital innerhalb des Eigenkapitals ist mit dem Nennbetrag bewertet.
Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag bekannten Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2017 ist im Anlagenspiegel dargestellt, der als Anlage zu diesem Anhang beigefügt ist.
Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten Lizenzen, Webseiten-Funktionserweiterungen (Tools), Software sowie andere aktivierte Eigenleistungen für den Geschäftsbereich B2B. Die Abschreibungen darauf erfolgen linear über Nutzungsdauern zwischen 2 und 5 Jahren. Nutzungsrechte an Domains werden nicht abgeschrieben. Die Zugänge bei den Sachanlagen betreffen überwiegend Neuanschaffungen im Bereich Hardware und Büroausstattung. Die Abschreibungsdauern für die neu angeschafften Anlagengüter betragen zwischen 3 und 5 Jahre.
Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. In den ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Einzelwertberichtigungen in angemessener Höhe berücksichtigt. Die Bildung einer Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos ist nicht notwendig.
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten ein Darlehen.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen Forderungen aus Darlehen gegen Gesellschafter (TEUR 612) enthalten.
Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 1.022.420,00 ist eingeteilt in 1.022.420 auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennwert mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00. Das Eigenkapital wurde in 2017 gemäß Hauptversammlungsbeschuss vom 22. August 2017 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung erfolgt in Höhe von EUR 1.533.630,00 zum Zweck der Ausschüttung an die Aktionäre.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehende Rechnungen TEUR 107 (Vorjahr: TEUR 14), Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 18), Rückstellungen für Berufsgenossenschaft TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 5), Rückstellungen für Aufsichtsratsvergütung TEUR 13 (Vorjahr: TEUR 4) sowie Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern TEUR 392 (Vorjahr: TEUR 113).
Die Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Sicherheiten wurden nicht gestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern aus Lieferungen und Leistungen betragen TEUR 68 (Vorjahr TEUR 0).
In den sonstigen Verbindlichkeiten und den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind EUR 1.533.630,00 Verbindlichkeiten gegenüber den Aktionären aus der Kapitalherabsetzung enthalten.
Die Umsatzerlöse werden sowohl im Inland als auch im Ausland erzielt. Die im Ausland erzielten Umsätze werden in Euro abgerechnet. Die Höhe der im Ausland erzielten Umsätze beträgt TEUR 2.836 (Vorjahr TEUR 1.156).
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Erstattung von Krankenkassen in Höhe von TEUR 33 (Vorjahr TEUR 20).
Auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wurden außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 11 vorgenommen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere operative Verwaltungsaufwendungen, wie z. B. Kosten für Beratung (TEUR 126, Vorjahr TEUR 78), für Miete (TEUR 85, Vorjahr TEUR 92), Reisekosten (TEUR 28; Vorjahr TEUR 31), Börsennotierung (TEUR 64; Vorjahr TEUR 47), Kosten Hauptversammlung (TEUR 25; Vorjahr TEUR 6), Kosten für Rechtsberatung (TEUR 121, Vorjahr TEUR 10) und Aufwendungen aus der Wertberichtigung von Forderungen in Höhe von TEUR 122 (Vorjahr TEUR 8).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB resultieren mit TEUR 85 p. a. aus Mietverträgen, die in 2021 enden.
Die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter betrug im Jahr 2017 durchschnittlich 21 Mitarbeiter einschließlich dreier Vorstände (Vorjahr 25).
Im Berichtsjahr gab es keine Geschäfte mit nahe stehenden Personen zu marktunüblichen Konditionen.
Herr Stefan Zmojda, Bankkaufmann, Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2016. Herr Zmojda ist in keinen weiteren Gremien tätig.
Herr Michael Bulgrin, Diplom-Kaufmann, Mitglied des Vorstands seit 1. November 2017. Herr Bulgrin ist in keinen weiteren Gremien tätig.
Herr Oliver Haugk, Diplom-Kaufmann, Mitglied des Vorstands seit 1. November 2017. Herr Haugk ist in keinen weiteren Gremien tätig.
Herr André Kolbinger ist zum 22. August 2017 aus dem Vorstand ausgeschieden und in den Aufsichtsrat gewechselt.
Herr Sven Boschert ist zum 31. Oktober 2017 aus dem Vorstand ausgeschieden.
Herr André Kolbinger, Kaufmann, Mitglied des Vorstands seit 22. August 2017 (Aufsichtsratsvorsitzender).
Herr Roland Nicklaus, Diplom-Betriebswirt (BA), Aufsichtsratsmitglied seit 23. August 2007.
Herr René Krüger, Bank-Kaufmann, Aufsichtsratsmitglied seit 9. September 2010. Herr Krüger ist zudem im Aufsichtsrat der BOLL AG, Mainz, und im Vorstand der wallstreet:online capital AG, Berlin, tätig.
Frau Jeannette Kolbinger ist zum 22. August 2017 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
Mit Aufsichtsrats-Beschluss vom 3. Januar 2017 (Umlaufbeschluss) und Darlehensvertrag vom 5. Januar 2017 wurde Herrn André Kolbinger von der wallstreet:online AG ein Darlehen in Höhe von TEUR 600 gewährt. Das Darlehen wurde mit 2,0% verzinst und war bis zum 31. Dezember 2017 zurückzuzahlen. Als Sicherheit für dieses Darlehen diente ein Investmentfonds (Mischfonds). Das Darlehen wurde mit Umlaufbeschluss des Aufsichtsrats vom 16. August 2017 bis zum 31. März 2018 verlängert. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgte bis zum 2. Mai 2018.
Mit notariellem Einbringungsvertrag vom 31. Januar 2018 haben die Gesellschafter der MIM ihre sämtlichen Anteile an der MIM als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien in die wallstreet:online AG eingebracht. Als Gegenleistung für die Einbringung wurden 520.000,00 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der wallstreet:online AG mit einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 geschaffen. Durch diese Sachkapitalerhöhung steigt das gezeichnete Kapital der wallstreet:online AG von EUR 1.022.420,00 um EUR 520.000,00 auf EUR 1.542.420,00. Die Einbringung wurde aufschiebend bedingt bis zur Eintragung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister durchgeführt. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 22. Februar 2018.
Der Anspruch auf das Jahresergebnis der MIM für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von TEUR 802 wird voraussichtlich zu mindestens 50 % an die wallstreet:online AG in 2018 ausgeschüttet.
Die MIM betreibt das Portal www.boersennews.de sowie die gleichnamige App.
Mit notariellem Vertrag vom 19. Januar 2018 hat die wallstreet:online AG zusammen mit der MIM sämtliche Anteile an der ICO consulting GmbH (vormals aptus 1234. GmbH), Berlin, erworben. Danach ist die wallstreet:online AG zu 60 % an diesem Unternehmen beteiligt. Die ICO consulting GmbH soll Kunden rund um ihren eigenen ICO IR-technisch beraten.
Mit Aufsichtsratsbeschluss vom 31. Januar 2018 (Umlaufbeschluss) und Darlehensvertrag vom 9. Februar 2018 hat die wallstreet:online AG ihrer 60 %igen Tochtergesellschaft, der ICO consulting GmbH, ein Darlehen in Höhe von EUR 1.000.000 zu marktüblichen Zinskonditionen ausgezahlt. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019.
Berlin, 9. Mai 2018
Der Vorstand der wallstreet:online AG
Stefan Zmojda Michael Bulgrin
Oliver Haugk
| 01.01.2017 Zugänge Abgänge 31.12.2017 01.01.2017 Zugänge Abgänge 31.12.2017 31.12.2017 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro |
31.12.2016 Euro |
|---|---|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche | |
| Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 907.200,03 0,00 0,00 907.200,03 729.029,46 119.155,13 0,00 848.184,59 59.015,44 |
178.170,57 |
| 2. entgeltlich erworbene Software, Lizenzen | |
| und ähnliche Rechte und Werte 278.790,93 0,00 0,00 278.790,93 271.320,39 10,20 0,00 271.330,59 7.460,34 |
7.470,54 |
| 3. Firmenwert 271.106,53 0,00 0,00 271.106,53 271.106,53 0,00 0,00 271.106,53 0,00 |
0,00 |
| 4. Anlagen im Bau 10.508,47 0,00 0,00 10.508,47 0,00 10.508,47 0,00 10.508,47 0,00 |
10.508,47 |
| 1.467.605,96 0,00 0,00 1.467.605,96 1.271.456,38 129.673,80 0,00 1.401.130,18 66.475,78 |
196.149,58 |
| II. Sachanlagen | |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung 111.431,87 5.655,64 3.619,20 113.468,31 87.543,19 11.638,06 2.280,38 96.900,87 16.567,44 |
23.888,68 |
| 111.431,87 5.655,64 3.619,20 113.468,31 87.543,19 11.638,06 2.280,38 96.900,87 16.567,44 |
23.888,68 |
| III. Finanzanlagen | |
| Anteile an verbundenden Unternehmen 53.010,00 0,00 0,00 53.010,00 53.008,49 0,00 0,00 53.008,49 1,51 |
1,51 |
| 53.010,00 0,00 0,00 53.010,00 53.008,49 0,00 0,00 53.008,49 1,51 |
1,51 |
| Summe Anlagevermögen 1.632.047,83 5.655,64 3.619,20 1.634.084,27 1.412.008,06 141.311,86 2.280,38 1.551.039,54 83.044,73 |
220.039,77 |
Das deutsche Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2017 laut einer Berechnung des Statistischen Bundesamtes verglichen zum Vorjahr preisbereinigt um 2,2 % auf 3.263 Mrd. Euro gestiegen. Aufgrund der anhaltend guten Entwicklung ist auch das Vertrauen der Verbraucher in die Wirtschaft gestiegen, was sich positiv auf das Kaufverhalten der Konsumenten auswirkt (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Im Zuge der konjunkturellen Entwicklung ist die Arbeitslosenquote in 2017 auf 5,7 % gesunken. Die Bruttolöhne und Gehälter je Arbeitnehmer (nominal) liegen 4,5 % über dem Niveau des Vorjahres (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Digitale Display-Werbung (Online und Mobile) ist 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 8 % gewachsen. Insgesamt wurde mit digitaler Display-Werbung (Online und Mobile) im deutschen Markt in 2017 ein Umsatz von 1,928 Mrd. Euro erzielt. Für das laufende Jahr prognostiziert der OVK ein Wachstum von zehn Prozent auf 2,121 Mrd. Euro. Diese Zahlen gehen aus dem OVK (Online-Vermarkterkreis) online Report 2018/1 hervor.
Das Börsenumfeld war in 2017 von steigenden Kursen gekennzeichnet. Zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2017 stieg der DAX von 11.481,10 um 1.436,50 Punkte auf 12.917,60.
Das Jahr 2017 hat sich als eines der besten der Unternehmensgeschichte entwickelt. Die richtigen Entscheidungen im Bereich der personellen Investitionen bei Produkt und Vertrieb gepaart mit Rückenwind aus dem Markt haben sich ausgezahlt. Vor allem der Markt für Investor Relation-Werbung war in 2017 ganzjährig auf einem hohen Niveau und zog zum Jahresende noch einmal kräftig an. Die Umsätze im Bereich Key Account sind geringfügig unter Vorjahresniveau geblieben (-7 %). Aufgrund der Investitionen in Personal im Bereich Agenturvermarktung sind die Umsätze hier deutlich angestiegen im Vergleich zum Vorjahr (+40 %), allerdings lagen sie hinter den Erwartungen. Wie auch in 2016 sind die Umsätze unseres externen Vermarkters weiter zurückgegangen (-74 %) und sind nun eher unbedeutend im Gesamtkontext. Deutlich positiv entwickelt haben sich die Umsätze im Bereich der Restplatzvermarktung. Insgesamt lagen die Vermarktungsumsätze 116 % über denen des Vorjahres.
Im Rahmen der Erwartungen lief der Bereich B2B. Zusätzlich zu den monatlichen Lizenzgebühren für drei B2B-Kunden (TEUR 364) konnten hier Umsätze für die Programmierung von Kundenwünschen in Höhe von TEUR 53 generiert werden.
Die Visits 2017 sind über alle Plattformen (Web, Mobile Web, Apps) um 29 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, die Page Impressions konnten um knapp 16 % gesteigert werden. Damit haben wir uns besser entwickelt als die Top4 Mitbewerber, deren plattformübergreifende Reichweiten im Schnitt auf dem Niveau des Vorjahres lagen (Quelle: IVW). Technische Weiterentwicklungen haben wir vor allem durch die Integration eines neuen Bereichs für Kryptowährungen und ICOs vorgenommen. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Weiterentwicklung unserer App – insbesondere hinsichtlich Usability und Vermarktbarkeit.
Die getätigten Investitionen betreffen im Wesentlichen ausschließlich die Zugänge bei den Sachanlagen, im Speziellen betreffen sie Neuanschaffungen im Bereich Hardware.
Zum 31. Dezember 2017 betrug der Mitarbeiterbestand bei der wallstreet:online AG 20 Mitarbeiter einschließlich dreier Vorstände (Vorjahr: 24 Mitarbeiter einschließlich eines Vorstandes).
| 31.03.17 | 30.06.17 | 30.09.17 | 31.12.17 |
|---|---|---|---|
| 24 | 21 | 19 | 20 |
Im Laufe des Jahres konnten diverse Produktmaßnahmen umgesetzt werden. Die wallstreet:online AG konnte dadurch mit 0,97 Mio. Unique Usern (AGOF 2017-12) (Vorjahr 0,62 Mio. Unique User) die vierte Position im Bereich der Finanz- und Anlageportale nach finanzen.net (5,38 Mio.), onvista.de (1,22 Mio.) und finanzen100.de (1,20 Mio.) festigen. wallstreet-online.de zählte im Jahresmittel rund 30 Mio. Page Impressions (2016: 26 Mio.) und 4,7 Mio. Visits (2016: 3,7 Mio.). Damit liegt die Plattform deutlich über dem Niveau des Vorjahres (Quelle: IVW).
Zur Darstellung der Vermögenslage im Einzelnen verweisen wir auf die Bilanz und den Anlagenspiegel. Im Geschäftsjahr wurde eine ordentliche Kapitalherabsetzung in Höhe von TEUR 1.534 beschlossen und durchgeführt. Die Bilanzsumme hat sich im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.800 auf TEUR 4.872 erhöht, was im Wesentlichen auf einem Anstieg in der Position Guthaben bei Kreditinstituten auf der Aktivseite zurückzuführen ist. Auf der Passivseite spiegelt sich diese Entwicklung in einer Erhöhung der sonstigen Rückstellungen und der Verbindlichkeiten aus der Kapitalherabsetzung sowie dem Anstieg des Eigenkapitals aus dem erzielten Jahresüberschuss wider.
Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Berichtsjahr jederzeit gegeben. Zum 31. Dezember 2017 wurde ein Cash-Bestand in Höhe von TEUR 3.331 (Vorjahr: TEUR 1.431) ausgewiesen. Der Anstieg der liquiden Mittel resultiert insbesondere aus dem operativen Geschäft.
Die Liquiditätsplanung sieht für das Geschäftsjahr 2018 ebenfalls eine deutlich positive Entwicklung vor.
Die Ertragslage in 2017 spiegelt im Wesentlichen das positive Börsenumfeld, insbesondere den steigenden IR-Markt wider. Zur Ertragslage im Detail:
Die Umsätze insgesamt liegen mit TEUR 5.186 um TEUR 2.354 über dem Vorjahresniveau (2016: TEUR 2.832). Im Bereich Vermarktung des Portals konnten die Umsätze um 116 % gesteigert werden, was vor allem dem Bereich Investor Relation und dem Bereich Restplatzvermarktung zuzuschreiben ist. Die positive Entwicklung des 2. Halbjahres 2016 konnte in 2017 fortgesetzt und sogar noch gesteigert werden (plus 364 % im Bereich Investor Relation gegenüber dem Vorjahr). Der Bereich "Agenturvermarktung" konnte zwar in 2017 gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden, ist aber mit TEUR 260 (Vorjahr TEUR 185) deutlich hinter den Erwartungen geblieben. Der Markt hat sich hier deutlich gewandelt, die Gesellschaft hat mit Kürzungen im Personalbereich reagiert. Der Bereich Key Account ist mit TEUR 751 leicht unter dem Niveau des Vorjahres (TEUR 809). Enttäuschend haben sich abermals die Vermarkterumsätze entwickelt. Mit TEUR 68 liegen die Umsätze 74 % unter Vorjahr und sind nunmehr unbedeutend gemessen an den Gesamtumsätzen des Unternehmens. Der sich veränderte Markt in den Bereichen Agenturvermarktung und externe Vermarktung und die damit einhergehenden rückläufigen Umsätze konnten im Bereich Restplatzvermarktung mehr als aufgefangen werden. Der Bereich der externen Vermarktung / Restplatzvermarktung hat sich grundlegend geändert. Der seit Anfang 2017 neue externe Vermarkter spielt eher eine untergeordnete Rolle. Die wallstreet:online AG arbeitet seit Anfang 2017 mit diversen automatischen Vermarktungsprogrammen zusammen, die Restflächen im Rahmen eine Auktion bestmöglichst vermarkten. Insgesamt haben wir auf unseren Restflächen steigende TKPs zu verzeichnen. Die Umsätze im Bereich Restplatzvermarktung konnten in 2017 gegenüber dem Vorjahr um TEUR 285 auf TEUR 491 gesteigert werden.
In 2017 wurden keine neuen B2B-Auträge akquiriert. Bereits bestehende Verträge wurden abgearbeitet. Neue Projekte sollen zugunsten der Arbeit am eigenen Portal nicht akquiriert werden. Die Umsätze in diesem Bereich sind folglich um 29 % gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Aktivierte Eigenleistungen gab es demzufolge in 2017 auch nicht.
Aufgrund der erfreulichen Entwicklung in den Bereichen Investor Relation und Restplatzvermarktung konnten die Umsätze insgesamt um TEUR 2.354 (+83 %) gesteigert werden.
Der Materialaufwand bewegt sich mit TEUR 700 (Vorjahr TEUR 619) leicht über Vorjahresniveau.
Die Anzahl der Mitarbeiter hat sich in 2017 gegenüber dem Vorjahr leicht verringert. Dennoch sind die Personalkosten um 17% auf TEUR 1.810 (Vorjahr TEUR 1.549) gestiegen. Grund hierfür waren gezahlte Abfindungen zum einen und die aufgrund des gestiegenen Ergebnisses erhöhten Tantiemen.
Die Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken (TEUR 141; Vorjahr TEUR 232). Grund hierfür sind die auslaufenden Abschreibungen (TEUR 130; Vorjahr TEUR 188) auf die anderen aktivierten Eigenleistungen, die sich aus dem B2B-Projekt ergeben.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind deutlich von TEUR 383 in 2016 auf TEUR 682 in 2017 gestiegen. Grund hierfür sind vor allem die gestiegenen Kosten für Rechtsberatung aufgrund der verschärften Vorschriften zur MAR-Richtlinie, die Beratungskosten für die für 2018 geplante Einbringung der Markets Inside Media GmbH (Produkt boersennews.de) sowie die Wertberichtigung einer Forderung im Bereich Investor Relation-Werbung.
Die Gesellschaft schließt das Jahr 2017 mit einem Jahresüberschuss von EUR 1.775.909,72 ab.
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft hat sich im Jahr 2017 in Folge des positiven Marktumfelds sehr positiv entwickelt. Die Prognose des Vorjahres mit einem deutlichen Umsatz- und daraus resultierendem Ergebnisanstieg für 2017 wurde somit erreicht.
Zum Vorstand der Gesellschaft bestellt waren:
Herr Stefan Zmojda, Bankkaufmann, Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2016. Herr Zmojda ist in keinen weiteren Gremien tätig.
Herr Michael Bulgrin, Diplom-Kaufmann, Mitglied des Vorstands seit 1. November 2017. Herr Bulgrin ist in keinen weiteren Gremien tätig.
Herr Oliver Haugk, Diplom-Kaufmann, Mitglied des Vorstands seit 1. November 2017. Herr Haugk ist in keinen weiteren Gremien tätig.
Herr André Kolbinger ist zum 22. August 2017 aus dem Vorstand ausgeschieden und in den Aufsichtsrat gewechselt.
Herr Sven Boschert ist zum 31. Oktober 2017 aus dem Vorstand ausgeschieden.
Mitglieder des Aufsichtsrats waren:
Herr André Kolbinger, Kaufmann, Mitglied des Vorstands seit 22. August 2017 Aufsichtsratsvorsitzender).
Herr Roland Nicklaus, Diplom-Betriebswirt (BA), Aufsichtsratsmitglied seit 23. August 2007.
Herr René Krüger, Bank-Kaufmann, Aufsichtsratsmitglied seit 9. September 2010. Herr Krüger ist zudem im Aufsichtsrat der BOLL AG, Mainz, tätig.
Frau Jeannette Kolbinger ist zum 22. August 2017 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
Da sich das Unternehmen in einem volatilen Marktumfeld bewegt, wird besonderer Wert auf ein praktikables und umsetzungsfähiges Risikomanagement-System gelegt. Der Vorstand ist sich dieser Aufgabe bewusst. Das bei der Gesellschaft implementierte Risikomanagementsystem ist darauf aufgebaut, aktuelle Entwicklungen in allen Bereichen der Gesellschaft mit den Planungen zu vergleichen und zu analysieren. Bei der Abweichung von den Planzahlen im negativen Sinne wird ein Plan zur zügigen Umsetzung von Gegenmaßnahmen entwickelt.
Der Vorstand informiert sich in monatlichen Abständen über die Ertrags- und Liquiditätssituation der Gesellschaft und laufend zur allgemeinen Geschäftslage. Die Steuerung der Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, Wachstum und Wertsteigerung mit vertretbaren Risiken zu erzielen.
Der Aufsichtsrat wird in seinen Sitzungen regelmäßig zu bestehenden Risiken und Gegenmaßnahmen informiert und erhält monatlich einen detaillierten Überblick zur finanziellen Entwicklung der Gesellschaft und anderen wichtigen Kennzahlen.
Die wallstreet:online AG ist bestrebt, ihr Produkt- und Dienstleistungsangebot permanent weiterzuentwickeln, effizient zu gestalten sowie sinnvolle und ergänzende Nutzer- und Kundenwünsche schnell und sachgerecht umzusetzen. Forschungsarbeiten im grundlegenden Sinne werden nicht durchgeführt.
Betriebsrisiken bestehen im Zusammenhang mit dem laufenden Betrieb des eigenen Portals sowie der Kundenportale (B2B-Kunden). Unterbrechungen im Betrieb des Portals oder der Informationsversorgung können zu Einnahmeausfällen und Kundenverlusten führen.
Wirtschaftliche Rezessionstendenzen und staatliche Eingriffe könnten dazu führen, dass das Interesse an Börseninformationen bei den Nutzern nachlässt und der Werbeumsatz einbricht. Sollte eine Verschlechterung des wirtschaftlichen Umfeldes eintreten, würde das Risiko bestehen, dass Kunden ihre Werbeinvestitionen stark einschränken.
Durch eine effiziente Kostenstruktur ist die wallstreet:online AG schlank aufgestellt und kann auf Marktveränderungen schnell reagieren. Die Fokussierung auf das Kerngeschäft und die kostengünstige Positionierung verhelfen der wallstreet:online AG zu einer guten Positionierung im wettbewerblichen Umfeld.
Insgesamt sind weder bestandsgefährdende Risiken noch Liquiditätsrisiken mit Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus heutiger Sicht erkennbar.
Das Ergebnis 2017 lag mit TEUR 1.776 deutlich über den Planungen. Grund hierfür war vor allem der anhaltende Aufschwung im Markt für Investor-Relation-Werbung.
Der Fokus in 2018 wird ebenso wie 2017 weiterhin im Ausbau der Key Account Vermarktung und der Optimierung der agenturseitigen Vermarktung liegen sowie der Ausbau des IR-Geschäftes. Zudem setzt die wallstreet:online AG den Eintritt in den ICO-Markt in Form neuer Projekte in diesem Bereich um. Hierfür werden eine Reihe von Investitionen in 2018 anfallen.
Aufgrund des weiter anhaltenden positiven Marktumfeldes für Investor Relation Werbung rechnen wir mit einem deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse und daraus resultierend mit einem deutlich positiven Ergebnis in 2018. Die liquiden Mittel werden demzufolge steigen.
Gemäß § 312 AktG haben wir einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der mit der folgenden Erklärung gemäß § 312 Abs. 3 AktG abschließt:
"Über die [im Abhängigkeitsbericht] genannten Sachverhalte hinaus, sind keine Rechtsgeschäfte durchgeführt worden oder Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden oder damit verbundenen Unternehmen getroffen oder unterlassen worden.
Die wallstreet:online AG hat nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt worden."
Berlin, 9. Mai 2018
Der Vorstand der wallstreet:online AG
Stefan Zmojda
Michael Bulgrin
Oliver Haugk
Wir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.
Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde.
Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.
Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.
für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend "Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber.
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.