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va-Q-tec AG

Governance Information Jun 6, 2018

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Governance Information

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va-Q-tec AG Alfred-Nobel-Straße 33 D-97080 Würzburg Tel: +49 (0)931 35 942 -0 www.va-Q-tec.com

Korrigierte Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der va-Q-tec AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 AktG

"Die va-Q-tec AG hat seit Abgabe der letzten Entsprechungserklärung am 09. April 2018 mit den dort aufgeführten Abweichungen den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der am 12. Juni 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung vom 05. Mai 2015 entsprochen und wird künftig mit Ausnahme der nachfolgend erklärten Abweichungen den vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April/19. Mai 2017 bekannt gemachten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07. Februar 2017 entsprechen:

  • Ziffer 4.2.5 Abs. 3 und 4: "Ferner sollen im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden:
  • o die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung,
  • o der Zufluss für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren,
  • o bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr.Für diese Informationen sollen die als Anlage beigefügten Mustertabellen verwandt werden."

Abweichung und Begründung: Die Offenlegung der Vorstandsvergütung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31. Mai 2016. Danach unterbleibt in Übereinstimmung mit § 286 Abs. 5 Satz 1 HGB die Angabe der individualisierten Vorstandsvergütung in den Jahres- und Konzernabschlüssen der Gesellschaft, die für die Geschäftsjahre 2016-2020 (einschließlich) aufzustellen sind. Die Gesellschaft veröffentlicht nach Maßgabe von § 315a Abs. 2 HGB einen Vergütungsbericht im Konzernlagebericht des Geschäftsberichts.

Ziffer 7.1.2 S. 3: "Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein."

Abweichung und Begründung: Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verbindlichen unterjährigen Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein sollen. Die oben genannten Fristen zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts und der verbindlichen unterjährigen Finanzinformationen wurden und werden teilweise nicht eingehalten. Allerdings erfüllt die Gesellschaft die gesetzlichen sowie die in der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) festgelegten Veröffentlichungsfristen von vier Monaten für den Jahresfinanzbericht, von drei Monaten für den Halbjahresfinanzbericht und von zwei Monaten für die Quartalsmitteilungen.

Vorsitzender des Aufsichtsrats / Chairman: Dr.Gerald Hommel

Ust-Ident-Nr. (VAT) DE 211 420 322 Steuer-Nr. (Tax) 257 120 80070

Commerzbank Würzburg BLZ 790 400 47 | Kto-Nr. 683 609 200 IBAN: DE74 7904 0047 0683 6092 00 Swift (BIC): COBADEFF790

Ziffer 5.4.6 Abs. 3: "Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll im Anhang oder im Lagebericht individualisiert, aufgegliedert nach Bestandteilen ausgewiesen werden. Auch die vom Unternehmen an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlten Vergütungen oder gewährten Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, sollen individualisiert angegeben werden. "

Abweichung und Begründung: Aufgrund eines Versehens unterblieb es, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder individualisiert darzustellen, obwohl dies geplant war. Ab der Veröffentlichung des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2018 wird die va-Q-tec AG dieser Empfehlung entsprechen. Die individualisierte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für die Geschäftsjahre 2017 und 2016 wird jedoch zur Erhöhung der Transparenz allen Interessenten auf der IR-Website der Gesellschaft im Bereich "Corporate Governance" bereits jetzt zur Verfügung gestellt.

Würzburg, 06. Juni 2018

Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat

Dr. Joachim Kuhn Stefan Döhmen Dr. Gerald Hommel

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