Governance Information • Dec 1, 2018
Governance Information
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Vorstand und Aufsichtsrat der Leifheit AG geben die nachfolgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG in Bezug auf die Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ab und werden für deren Veröffentlichung auf der Homepage der Leifheit AG Sorge tragen. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich auf die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) in seiner Fassung vom 7. Februar 2017, die am 24. April 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Vorstand und Aufsichtsrat der Leifheit AG erklären, dass den Empfehlungen des Kodex entsprochen wird und bereits in der Vergangenheit entsprochen wurde. Lediglich die folgende Empfehlung wurde bzw. wird nicht angewendet.
Der Kodex empfiehlt in Ziff. 4.2.1 Satz 1, dass der Vorstand aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben soll.
Dieser Empfehlung wurde/wird insofern nicht entsprochen, als dass nach dem Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden (CEO) in der Zeit vom 15. Oktober 2018 bis zum 31. Oktober 2018 das Vorstandsmitglied Ivo Huhmann (CFO) das Unternehmen bis zum Eintritt des Vorstandsmitglieds Igor Iraeta Munduate (COO) interimistisch als Alleinvorstand führte. Weiterhin hat der Vorstand der Leifheit AG keinen Vorsitzenden bzw. Sprecher bis ein Nachfolger für das Amt des CEO bestellt ist.
Nassau/Lahn, im Dezember 2018
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