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Uniqa Insurance Group AG

Annual Report (ESEF) Apr 13, 2023

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Der ÖCGK ist auf www. uniqagroup.com und auch unter www. corporate-governance.at öffentlich zugänglich. Der Corporate-Governance-Bericht und der konsolidierte Corporate-Governance-Bericht der UNIQA Insurance Group AG sind in diesem Bericht gemäß § 267b in Verbindung mit § 251 Abs. 3 UGB zusammengefasst. Die Umsetzung und die Einhaltung der einzelnen Regeln des Kodex werden mit Ausnahme von Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK jährlich durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH evaluiert. In Bezug auf Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK erfolgt die Evaluierung durch die Schönherr Rechtsanwälte GmbH. Die Überprüfung erfolgt im Wesentlichen unter Anwen- dung des Fragebogens zur Evaluierung der Einhaltung des ÖCGK, herausgegeben vom Österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance. Die Berichte über die externe Evaluierung gemäß Regel 62 des ÖCGK sind ebenfalls unter www. uniqagroup.com abrufbar. Bei der Selbstevaluierung des Aufsichtsrats betreffend die Effizienz seiner Tätigkeit (Regel 36 ÖCGK) wird der Auf- sichtsrat von der Vienna Strategy HUB GmbH unterstützt. UNIQA erklärt sich auch weiterhin bereit, den ÖCGK in sei- ner jeweils aktuellen Fassung einzuhalten. Konsolidierter Corporate- Governance- Bericht 5 Corporate Governance Corporate-Governance-Bericht Name Zuständigkeitsbereiche Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen Bestand an UNIQA Aktien per 31. Dezember 2022 Andreas Brandstetter, Chief Executive Officer (CEO) * 1969, bestellt seit 1. Jänner 2002 bis30. Juni 2024 • Strategie & Transformation • UNIQA Ventures • Neue Geschäftsfelder (Gesundheit/Mavie Holding) – gemeinsam mit Peter Eichler • Generalsekretariat • Revision • Kunde & Markt Bank Österreich (interimistisch von 1. Jänner 2023 bis31.März 2023) • Produktservice • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Mitglied des Aufsichtsrats der STRABAG SE, Villach • Mitglied des Aufsichtsrats des KHM- Museumsverbands • Vorsitzender des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana • Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana • Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA Re AG, Zürich 124.479 Stück Peter Eichler, Personenversicherung * 1961, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 • Produktentwicklung Kranken, Leben&Unfall • Leistung Kranken-Stationär • Asset Management (UCM/UREM) • Neue Geschäftsfelder (Gesundheit/ Mavie Holding) – gemeinsam mit AndreasBrandstetter • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Vorsitzender des Aufsichtsrats der PremiQaMed Holding GmbH, Wien • Mitglied des Aufsichtsrats der Valida Holding AG, Wien • Stellvertretender Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA Versicherung AG, Vaduz • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA penzijní společnost a.s. Prag • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA investiční společnost a.s. Prag • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA d.d.s., a.s. Bratislava • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA d.s.s., a.s. Bratislava • Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA GlobalCare SA, Genf 12.669 Stück Wolf-Christoph Gerlach, Operations * 1979, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 • Antrag, Vertrag & Kundenservice • Schaden Kfz-/Sach-/Unfallversicherung • Leistung Leben & Kranken-Ambulant • Betriebsorganisation (inkl. OPEX & GPO) • Einkauf & Verwaltung • Group Service Center (Nitra) • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Asigurari de Viata SA, Bukarest • Mitglied des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau • Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra 10.370 Stück Peter Humer, Kunde & Markt Österreich * 1971, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 • Landesdirektionen • Retail Österreich • Produktentwicklung & Pricing für Kfz- und Sach-Standardgeschäft • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Corporate Österreich • Produktentwicklung & Risk Engineering für Sach-Corporate • Affinity-Geschäft • Kunstversicherung • Digitalisierung • Mitglied des Aufsichtsrats der Salzburg Wohnbau GmbH, Salzburg • Mitglied des Aufsichtsrats der „Wohnungs- eigentum“, Tiroler gemeinnützige Wohnbau- gesellschaft m.b.H., Innsbruck • Mitglied des Aufsichtsrats des Österreichi- schen Hagelversicherung-Versicherungs- vereins auf Gegenseitigkeit, Wien (seit.März ) • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 12.137 Stück Wolfgang Kindl, Kunde & Markt International * 1966, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 • Retail International • Produktentwicklung & Pricing für Kfz- und Sach-Standardgeschäft • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Corporate International • Produktentwicklung & Risk Engineering für Sach-Corporate • Große/internationale Makler • Affinity-Geschäft • Bank International • Produktservice • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Neue Versicherungslösungen • Mergers & Acquisitions • Performance & Change Management International • Generalsekretariat International • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Mitglied des Aufsichtsrats der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana • Mitglied des Aufsichtsrats der SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana • Mitglied des Verwaltungsrats der UNIQA GlobalCare SA, Genf • Präsident des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest 17.848 Stück Zusammensetzung des Vorstands Jahresfinanzbericht 2022 6 Name Zuständigkeitsbereiche Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen Bestand an UNIQA Aktien per 31. Dezember 2022 Andreas Brandstetter, Chief Executive Officer (CEO) * 1969, bestellt seit 1. Jänner 2002 bis30. Juni 2024 • Strategie & Transformation • UNIQA Ventures • Neue Geschäftsfelder (Gesundheit/Mavie Holding) – gemeinsam mit Peter Eichler • Generalsekretariat • Revision • Kunde & Markt Bank Österreich (interimistisch von 1. Jänner 2023 bis31.März 2023) • Produktservice • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Mitglied des Aufsichtsrats der STRABAG SE, Villach • Mitglied des Aufsichtsrats des KHM- Museumsverbands • Vorsitzender des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana • Vorsitzender des Aufsichtsrats der SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana • Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA Re AG, Zürich 124.479 Stück Peter Eichler, Personenversicherung * 1961, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 • Produktentwicklung Kranken, Leben&Unfall • Leistung Kranken-Stationär • Asset Management (UCM/UREM) • Neue Geschäftsfelder (Gesundheit/ Mavie Holding) – gemeinsam mit AndreasBrandstetter • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Vorsitzender des Aufsichtsrats der PremiQaMed Holding GmbH, Wien • Mitglied des Aufsichtsrats der Valida Holding AG, Wien • Stellvertretender Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA Versicherung AG, Vaduz • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA penzijní společnost a.s. Prag • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA investiční společnost a.s. Prag • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA d.d.s., a.s. Bratislava • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA d.s.s., a.s. Bratislava • Präsident des Verwaltungsrats der UNIQA GlobalCare SA, Genf 12.669 Stück Wolf-Christoph Gerlach, Operations * 1979, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 • Antrag, Vertrag & Kundenservice • Schaden Kfz-/Sach-/Unfallversicherung • Leistung Leben & Kranken-Ambulant • Betriebsorganisation (inkl. OPEX & GPO) • Einkauf & Verwaltung • Group Service Center (Nitra) • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Asigurari de Viata SA, Bukarest • Mitglied des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau • Vorsitzender des Aufsichtsrats der UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra 10.370 Stück Peter Humer, Kunde & Markt Österreich * 1971, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 • Landesdirektionen • Retail Österreich • Produktentwicklung & Pricing für Kfz- und Sach-Standardgeschäft • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Corporate Österreich • Produktentwicklung & Risk Engineering für Sach-Corporate • Affinity-Geschäft • Kunstversicherung • Digitalisierung • Mitglied des Aufsichtsrats der Salzburg Wohnbau GmbH, Salzburg • Mitglied des Aufsichtsrats der „Wohnungs- eigentum“, Tiroler gemeinnützige Wohnbau- gesellschaft m.b.H., Innsbruck • Mitglied des Aufsichtsrats des Österreichi- schen Hagelversicherung-Versicherungs- vereins auf Gegenseitigkeit, Wien (seit.März ) • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 12.137 Stück Wolfgang Kindl, Kunde & Markt International * 1966, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 • Retail International • Produktentwicklung & Pricing für Kfz- und Sach-Standardgeschäft • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Corporate International • Produktentwicklung & Risk Engineering für Sach-Corporate • Große/internationale Makler • Affinity-Geschäft • Bank International • Produktservice • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Neue Versicherungslösungen • Mergers & Acquisitions • Performance & Change Management International • Generalsekretariat International • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Mitglied des Aufsichtsrats der SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana • Mitglied des Aufsichtsrats der SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a., Tirana • Mitglied des Verwaltungsrats der UNIQA GlobalCare SA, Genf • Präsident des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest 17.848 Stück 7 Corporate Governance Corporate-Governance-Bericht Name Zuständigkeitsbereiche Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen Bestand an UNIQA Aktien per 31. Dezember 2022 René Knapp, HR & Marke * 1983, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 • Strategisches Personalmanagement • Operatives Personalmanagement • Marke & Kommunikation • Ethik, Nachhaltigkeit & Public Affairs • Betriebsrat • Mitglied des Aufsichtsrats der Österreichi- schen Förderungsgesellschaft der Versi- cherungsmathematik GmbH (ÖFdVGmbH), Wien • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 10.000 Stück Erik Leyers, Data & IT * 1969, bestellt seit 1. Juni 2016 bis 30. Juni 2024 • Daten-Management • UITS (UNIQA IT Services GmbH) • Projekt UIP (UNIQA Insurance Platform) • Mitglied des Aufsichtsrats der Raiffeisen Informatik Geschäftsführungs GmbH, Wien • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra • Vorsitzender des Aufsichtsrats der sTech d.o.o., Belgrad (bis 6. Dezember 2022) 11.643 Stück Klaus Pekarek, Kunde & Markt Bank Österreich * 1956, bestellt von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2022 • Produktservice • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Valida Holding AG, Wien 13.603 Stück Sabine Pfeffer, Kunde & Markt Bank Österreich * 1972, bestellt von 1. April 2023 bis 31. Dezember 2026 • Produktservice • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien (ab . April ) - Kurt Svoboda, Finanzen & Risiko * 1967, bestellt seit 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2024 • Recht & Compliance • Investor Relations • Controlling • Finance & Accounting • Aktuariat • Risikomanagement • Regulatorik • Rückversicherung • Revision • Mitglied des Aufsichtsrats der Wiener Börse AG, Wien • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Vizepräsident des Verwaltungsrats der UNIQA Re AG, Zürich • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag • Mitglied des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau 18.546 Stück Zusammensetzung des Vorstands Arbeitsweise des Vorstands Die Zusammenarbeit der Mitglieder des Vorstands der UNIQA Insurance Group AG ist in der Geschäftsordnung ge- regelt. Die vom Gesamtvorstand beschlossene Geschäftsver- teilung wird vom Aufsichtsrat genehmigt. Die Geschäftsord- nung regelt die Informations- und Genehmigungspflichten der Vorstandsmitglieder untereinander und gegenüber dem Aufsichtsrat. Ein Katalog von Maßnahmen, die der Zustim- mung des Aufsichtsrats bedürfen, ist festgelegt. Vorstands- sitzungen, in denen die Mitglieder des Vorstands über den aktuellen Geschäftsverlauf berichten, Maßnahmen beschlie- ßen und unternehmensstrategische Entscheidungen treffen, finden in der Regel wöchentlich statt. Darüber hinaus erfolgt ein kontinuierlicher Informationsaustausch über relevante Aktivitäten und Geschehnisse zwischen den Vorstandsmit- gliedern. Die Sitzungen der personenident besetzten Vorstände der UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Österreich Ver- sicherungen AG werden in der Regel in gemeinsamer Sitzung abgehalten. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeit- nah und umfassend über alle relevanten Fragen der Ge- schäftsentwicklung, einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements in der Gruppe. Darüber hinaus hält der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig Kontakt mit dem Vor- standsvorsitzenden und diskutiert mit ihm die Strategie, die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement des Unternehmens. Jahresfinanzbericht 2022 8 Name Zuständigkeitsbereiche Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen Bestand an UNIQA Aktien per 31. Dezember 2022 René Knapp, HR & Marke * 1983, bestellt seit 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024 • Strategisches Personalmanagement • Operatives Personalmanagement • Marke & Kommunikation • Ethik, Nachhaltigkeit & Public Affairs • Betriebsrat • Mitglied des Aufsichtsrats der Österreichi- schen Förderungsgesellschaft der Versi- cherungsmathematik GmbH (ÖFdVGmbH), Wien • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 10.000 Stück Erik Leyers, Data & IT * 1969, bestellt seit 1. Juni 2016 bis 30. Juni 2024 • Daten-Management • UITS (UNIQA IT Services GmbH) • Projekt UIP (UNIQA Insurance Platform) • Mitglied des Aufsichtsrats der Raiffeisen Informatik Geschäftsführungs GmbH, Wien • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra • Vorsitzender des Aufsichtsrats der sTech d.o.o., Belgrad (bis 6. Dezember 2022) 11.643 Stück Klaus Pekarek, Kunde & Markt Bank Österreich * 1956, bestellt von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2022 • Produktservice • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Valida Holding AG, Wien 13.603 Stück Sabine Pfeffer, Kunde & Markt Bank Österreich * 1972, bestellt von 1. April 2023 bis 31. Dezember 2026 • Produktservice • Vertriebsservice • Vertriebsmanagement • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien (ab . April ) - Kurt Svoboda, Finanzen & Risiko * 1967, bestellt seit 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2024 • Recht & Compliance • Investor Relations • Controlling • Finance & Accounting • Aktuariat • Risikomanagement • Regulatorik • Rückversicherung • Revision • Mitglied des Aufsichtsrats der Wiener Börse AG, Wien • Mitglied des Vorstands der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien • Vizepräsident des Verwaltungsrats der UNIQA Re AG, Zürich • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA pojišťovna, a.s., Prag • Mitglied des Aufsichtsrats der CherryHUB BSC Korlátolt Felelösségü Társaság, Budapest • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Biztosító Zrt., Budapest • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A., Warschau • Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A., Warschau 18.546 Stück 9 Corporate Governance Corporate-Governance-Bericht Zusammensetzung des Aufsichtsrats Name Aufsichtsratsmandate in in- und ausländischen börsennotierten Gesellschaften Leitungs- und Überwachungsaufgaben in wesentlichen Tochterunternehmen Bestand an UNIQA Aktien per 31. Dezember 2022 Walter Rothensteiner, Vorsitzender Walter Rothensteiner, Vorsitzender * 1953, bestellt seit 3. Juli 1995 bis zur * 1953, bestellt seit 3. Juli 1995 bis zur 24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)24. ordentlichen Hauptversammlung (2023) • Vorsitzender des Aufsichts- Vorsitzender des Aufsichts- rats der UNIQA Österreich rats der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Versicherungen AG, Wien Christian Kuhn, 1. Vorsitzender-StellvertreterChristian Kuhn, 1. Vorsitzender-Stellvertreter * 1954, bestellt seit 15. Mai 2006 bis zur * 1954, bestellt seit 15. Mai 2006 bis zur 24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)24. ordentlichen Hauptversammlung (2023) • Stellvertreter des Vorsitzen- Stellvertreter des Vorsitzen- den des Aufsichtsrats der den des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich Versiche- UNIQA Österreich Versiche- rungen AG, Wien rungen AG, Wien Johann Strobl, 2. Vorsitzender-StellvertreterJohann Strobl, 2. Vorsitzender-Stellvertreter * 1959, bestellt seit 25. Mai 2020 bis zur * 1959, bestellt seit 25. Mai 2020 bis zur 24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)24. ordentlichen Hauptversammlung (2023) • Stellvertreter des Vorsitzenden Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Tatra des Aufsichtsrats der Tatra banka, a. s., Bratislavabanka, a. s., Bratislava • Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich Ver-der UNIQA Österreich Ver- sicherungen AG, Wiensicherungen AG, Wien Burkhard Gantenbein, 3. Vorsitzender- Burkhard Gantenbein, 3. Vorsitzender- StellvertreterStellvertreter * 1963, bestellt seit 29. Mai 2017 bis zur * 1963, bestellt seit 29. Mai 2017 bis zur 24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)24. ordentlichen Hauptversammlung (2023) • Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich der UNIQA Österreich Versicherungen AG, WienVersicherungen AG, Wien 25.250 Stück 25.250 Stück Markus Andréewitch, MitgliedMarkus Andréewitch, Mitglied * 1955, bestellt seit 26. Mai 2014 bis zur * 1955, bestellt seit 26. Mai 2014 bis zur 24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)24. ordentlichen Hauptversammlung (2023) • Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich Ver-der UNIQA Österreich Ver- sicherungen AG, Wien sicherungen AG, Wien Marie-Valerie Brunner, MitgliedMarie-Valerie Brunner, Mitglied * 1967, bestellt seit 28. Mai 2018 bis zur * 1967, bestellt seit 28. Mai 2018 bis zur 24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)24. ordentlichen Hauptversammlung (2023) • Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich Ver-der UNIQA Österreich Ver- sicherungen AG, Wiensicherungen AG, Wien 1.750 Stück 1.750 Stück Klaus Buchleitner, MitgliedKlaus Buchleitner, Mitglied * 1964, bestellt seit 23. Mai 2022 bis zur * 1964, bestellt seit 23. Mai 2022 bis zur 24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)24. ordentlichen Hauptversammlung (2023) • Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich Ver-der UNIQA Österreich Ver- sicherungen AG, Wien sicherungen AG, Wien (seit 23. Mai 2022)(seit 23. Mai 2022) Anna Maria D’Hulster, MitgliedAnna Maria D’Hulster, Mitglied * 1964, bestellt seit 20. Mai 2019 bis zur * 1964, bestellt seit 20. Mai 2019 bis zur 24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)24. ordentlichen Hauptversammlung (2023) • Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich Ver-der UNIQA Österreich Ver- sicherungen AG, Wiensicherungen AG, Wien Elgar Fleisch, MitgliedElgar Fleisch, Mitglied * 1968, bestellt seit 28. Mai 2018 bis zur * 1968, bestellt seit 28. Mai 2018 bis zur 24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)24. ordentlichen Hauptversammlung (2023) • Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich Ver-der UNIQA Österreich Ver- sicherungen AG, Wiensicherungen AG, Wien Martin Grüll, MitgliedMartin Grüll, Mitglied * 1959, bestellt seit 20. Mai 2019 bis zur * 1959, bestellt seit 20. Mai 2019 bis zur 24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)24. ordentlichen Hauptversammlung (2023) • Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich Ver-der UNIQA Österreich Ver- sicherungen AG, Wiensicherungen AG, Wien Jutta Kath, MitgliedJutta Kath, Mitglied * 1960, bestellt seit 30. Mai 2016 bis zur * 1960, bestellt seit 30. Mai 2016 bis zur 24. ordentlichen Hauptversammlung (2023)24. ordentlichen Hauptversammlung (2023) • Mitglied des Aufsichtsrats Mitglied des Aufsichtsrats der UNIQA Österreich der UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Versicherungen AG, Wien • Mitglied des Verwaltungs- Mitglied des Verwaltungs- rats der UNIQA Re AG, rats der UNIQA Re AG, ZürichZürich Vom Zentralbetriebsrat entsandtVom Zentralbetriebsrat entsandt Sabine Andre Sabine Andre * 1966, seit 20. Mai 2019 1966, seit 20. Mai 2019 Peter GattingerPeter Gattinger * 1976, vom 10. April 2013 bis 26. Mai 2015 * 1976, vom 10. April 2013 bis 26. Mai 2015 undseit 30. Mai 2016undseit 30. Mai 2016 Heinrich KamesHeinrich Kames * 1962, seit 10. April 2013 1962, seit 10. April 2013 56 Stück56 Stück Harald Kindermann Harald Kindermann * 1969, seit 26. Mai 2015 1969, seit 26. Mai 2015 750 Stück750 Stück Irene ScheiberIrene Scheiber * 1965, seit 20. Mai 2020 1965, seit 20. Mai 2020 Jahresfinanzbericht 2022 10 Ausschüsse des Aufsichtsrats Ausschuss Vositzende:r Vorsitzender- Stellvertreter:in Mitglieder Vom Zentralbetriebsrat entsandt Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten Walter Rothensteiner Christian Kuhn Burkhard Gantenbein, Johann Strobl Arbeitsausschuss Walter Rothensteiner Christian Kuhn Marie-Valerie Brunner (seit18.August2022), Elgar Fleisch, Burkhard Gantenbein, Martin Grüll (bis 23. Mai 2022), Johann Strobl Sabine Andre, Peter Gattinger, Heinrich Kames Prüfungsausschuss Walter Rothensteiner Christian Kuhn Anna Maria D’Hulster, Burkhard Gantenbein, Jutta Kath, Johann Strobl Sabine Andre, Peter Gattinger, Heinrich Kames Veranlagungsausschuss Marie-Valerie Brunner (seit 23. Mai 2022), Martin Grüll (bis 23. Mai 2022) Christian Kuhn Marie-Valerie Brunner (bis 23. Mai 2022), Klaus Buchleitner (seit 23. Mai 2022), Anna Maria D’Hulster, Burkhard Gantenbein, Jutta Kath Sabine Andre, Peter Gattinger, Heinrich Kames IT-Ausschuss Markus Andréewitch Jutta Kath Marie-Valerie Brunner, Elgar Fleisch Peter Gattinger, Heinrich Kames Ausschuss für die Digitale Transformation Elgar Fleisch Burkhard Gantenbein Markus Andréewitch, Marie-Valerie Brunner, Anna Maria D’Hulster, Walter Rothensteiner Sabine Andre, Peter Gattinger, Heinrich Kames Ausschuss für Human Resources und allgemeine Vergütungsangelegen- heiten (HR-Ausschuss)– vom Aufsichtsrat bestellt am 7. April 2022 Burkhard Gantenbein Marie-Valerie Brunner Anna Maria D’Hulster, Elgar Fleisch Sabine Andre, Peter Gattinger Veröffentlichung gemäß Regel 49 ÖCGK Konzerngesellschaften der UNIQA Insurance Group AG haben die Rechtsanwaltskanzlei andréewitch & partner rechtsanwälte GmbH mit der Erbringung von Beratungs- leistungen in Angelegenheiten des IT-Rechts beauftragt. An dieser Gesellschaft ist das Aufsichtsratsmitglied Dr. Markus Andréewitch mit 60 Prozent beteiligt. Ein schon bisher be- stehendes Beratungsmandat von UNIQA wird von einem als Gesellschafter der andréewitch & partner rechtsanwälte GmbH neu eingetretenen Partner weiter betreut. Dr. Markus Andréewitch wirkt an der Erbringung der Beratungsleistun- gen persönlich nicht mit. Die Beratungsleistungen werden fremdüblich honoriert. Der Aufsichtsrat hat der Fortführung des Beratungsmandats seine Zustimmung erteilt. 11 Corporate Governance Corporate-Governance-Bericht Arbeitsweise und Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei dessen strategischen Planungen und Vorhaben. Er entscheidet über die ihm durch Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung übertragenen Ange- legenheiten. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens zu überwachen. Er setzt sich aus zehn Kapitalvertreter:innen und fünf Arbeitnehmer- vertreter:innen zusammen und ist im Jahr 2022 zu fünf Sit- zungen zusammengetreten. Zwei Entscheidungen wurden im Umlaufweg getroffen. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2022 an mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats nicht persönlich oder virtuell im Wege einer Telefon- bzw. Videokonferenz teilgenommen. Für die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern ihres Vorstands in dienstrechtlichen und be- zugsrelevanten Angelegenheiten ist ein Ausschuss für Vor- standsangelegenheiten bestellt, der gleichzeitig auch als Nominierungs- und Vergütungsausschuss (für den Vorstand) agiert und der sich aus den Mitgliedern des Aufsichtsrats- präsidiums zusammensetzt. In mehreren Sitzungen hat sich der Ausschuss 2022 mit der Vorbereitung der Vergütungsbe- richte für Vorstand und Aufsichtsrat im Abgleich je mit der aufgestellten Vergütungspolitik sowie mit der Nachfolgepla- nung von Vorstand und Aufsichtsrat beschäftigt. Der Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats ist nur dann zur Entscheidung berufen, wenn aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit mit der Entscheidung nicht bis zur nächsten Sitzung des Aufsichtsrats zugewartet werden kann. Die Be- urteilung der Dringlichkeit obliegt dem Vorsitzenden. Über Beschlüsse ist in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrats zu berichten. Der Arbeitsausschuss kann grundsätzlich in allen Angelegenheiten entscheiden, die dem Aufsichtsrat obliegen; Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und kraft Geset- zes dem Gesamtaufsichtsrat vorbehaltene Angelegenheiten sind jedoch ausgenommen. Der Arbeitsausschuss hielt 2022 keine Sitzung ab. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats nimmt die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben wahr. Der Prüfungsaus- schuss tagte in vier Sitzungen unter Beiziehung der (Kon- zern-)Abschlussprüferin, wobei auch Diskussionen mit dem Abschlussprüfer ohne Anwesenheit des Vorstands stattfan- den. Er behandelte sämtliche Abschlussunterlagen, den Cor- porate-Governance-Bericht und den Gewinnverwendungs- vorschlag des Vorstands sowie den Bericht über die Prüfung des Risikomanagements (je für das Geschäftsjahr 2021). Auf Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung wurde erneut die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH zur Wahl als Abschluss- prüferin für das Geschäftsjahr 2023 vorgeschlagen; weiters wurde die Planung der Abschlussprüfungen 2022 der Gesell- schaften der Unternehmensgruppe mit der Abschlussprüferin erörtert, und die Abschlussprüferin berichtete über die Er- gebnisse von Vorprüfungen. Im Besonderen wurden dem Prüfungsausschuss quartalsweise die Berichte der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Feststel- lungen aufgrund durchgeführter Prüfungen zur Verfügung gestellt, weiters berichtete die Compliance-Verantwortliche laufend über ihre Tätigkeit. Anhand von konkreten Fallbei- spielen wurde der Rechnungslegungsprozess überwacht. Der Veranlagungsausschuss berät den Vorstand bei dessen Veranlagungspolitik; er hat keine Entscheidungsbefugnis. Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapital- struktur und über die Ausrichtung des Risiko- und des Asset- Liability-Managements. Der IT-Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit der laufenden Kontrolle des Projektfortschritts zur Umsetzung der UNIQA Insurance Platform sowie weiterer IT-Projekte. Der Ausschuss für die Digitale Transformation hielt im Jahr 2022 vier Sitzungen ab, in denen er sich mit der Digitalisie- rung von Kernprozessen, der Reduktion von Komplexitäten im Produktportfolio sowie mit der Vertiefung von kunden- bzw. mitarbeiterorientierten digitalen Arbeitsweisen befasste. Jahresfinanzbericht 2022 12 Der am 7. April 2022 neu bestellte Ausschuss des Aufsichts- rats für Human Resources und allgemeine Vergütungsangele- genheiten („HR-Ausschuss“) beschäftigte sich in drei Sitzun- gen mit Angelegenheiten der Diversität und der Inklusion, mit Fragen der Mitarbeiterentwicklung und des Talente- managements sowie mit Vergütungssystemen für leitende Angestellte und Systemen der Mitarbeiterbeteiligung. Wei- ters hat sich der Ausschuss intensiv mit dem Fortschritt der HR-Strategie im Rahmen von UNIQA 3.0 beschäftigt. Die Tä- tigkeit des HR-Ausschusses erfolgt in enger Abstimmung mit dem Personalausschuss. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben den Gesamtauf- sichtsrat über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse unterrichtet. Betreffend die Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Aus- schüsse wird weiters auf die Ausführungen im Bericht des Aufsichtsrats verwiesen. Aufgrund der personenidenten Zusammensetzung bei den Ka- pitalvertreter:innen tagt der Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG in gemeinsamer Sitzung mit dem Aufsichtsrat der UNIQA Österreich Versicherungen AG. Unabhängigkeit des Aufsichtsrats Sämtliche von der Hauptversammlung gewählten Aufsichts- ratsmitglieder haben ihre Unabhängigkeit im Sinn der Re- gel 53 des ÖCGK erklärt. Sowohl Anna Maria D’Hulster als auch Jutta Kath erfüllen auch die Kriterien der Regel 54 des ÖCGK, d. h. sie sind weder Anteilseignerinnen mit einer Be- teiligung von mehr als 10 Prozent noch vertreten sie deren Interessen. Ein Mitglied des Aufsichtsrats ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönlichen Bezie- hung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkonflikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mitglieds zu beeinflussen. UNIQA hat als weitere Kriterien für die Unabhängigkeit ei- nes Aufsichtsratsmitglieds die folgenden Punkte festgelegt: •• Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vorstands oder leitende:r Ange- stellte:r der Gesellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft gewesen sein. •• Das Aufsichtsratsmitglied soll zu der Gesellschaft oder ei- nem Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäfts- verhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeuten- den Umfang unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unter- nehmen, an denen das Aufsichtsratsmitglied ein erheb- liches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen im Konzern. •• Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer:in der Gesellschaft oder Beteiligte:r oder Angestellte:r der prüfenden Prüfungsgesellschaft ge- wesen sein. •• Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmit- glied der Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied ist, es sei denn, eine der Gesellschaften ist mit der anderen konzernmäßig verbunden oder an ihr unternehmerisch beteiligt. •• Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat angehören. Dies gilt nicht für Aufsichts- ratsmitglieder, die Anteilseigner:innen mit einer unter- nehmerischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners bzw. einer solchen Anteilseignerin vertreten. •• Das Aufsichtsratsmitglied soll kein enger Familienange- höriger (direkter Nachkomme, Ehegatte, Lebensgefährte, Elternteil, Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Neffe, Nichte) eines Vorstandsmitglieds oder von Personen sein, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Posi- tion befinden. 13 Corporate Governance Corporate-Governance-Bericht Maßnahmen zur Förderung von Frauen im Vorstand, im Aufsichtsrat und in leitenden Stellungen Unsere Mitarbeiter:innen sind ebenso vielfältig wie unsere Kund:innen. Mit ihnen gemeinsam bilden wir – der Grund- idee der Versicherung folgend – eine Gemeinschaft, in der wir uns gegenseitig schätzen und respektieren, ungeachtet von Geschlecht, Alter, Herkunft, körperlicher Befähigung, sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder an- deren Eigenschaften. Die Entscheidung, Diversität und Inklu- sion bei UNIQA zu fördern, ist die Entscheidung, „Customer first“ zu leben. UNIQA ist davon überzeugt, dass durch umfassende Diver- sität und erfolgreiche Inklusion der Unternehmenserfolg nachhaltig gesteigert werden kann. Neben besseren Finanz- er gebnissen, einer höheren Zufriedenheit bei Kund:innen und Mitarbeiter:innen und höherem Innovationspotenzial wirkt Diversität besonders auf gesteigerte Resilienz, Risiko- bewusstsein und Flexibilität und ist damit in Krisenzeiten ein entscheidender Erfolgsfaktor. Mit Marie-Valerie Brunner, Anna Maria D’Hulster und Jutta Kath sind drei Frauen in den Aufsichtsrat der UNIQA In- surance Group AG gewählt. Die Quote von weiblichen Auf- sichtsratsmitgliedern unter den gewählten Mitgliedern (Kapitalvertreter:innen) beläuft sich daher auf die gesetzlich geforderten 30 Prozent. Mit Sabine Andre und Irene Scheiber sind zwei Frauen in den Kreis der Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat delegiert, womit in der Kurie der Arbeitneh- mervertreter:innen eine Quote von 40 Prozent weiblicher Mitglieder gegeben ist. Bezogen auf den Gesamtaufsichtsrat wird die gesetzliche Quote von Frauen mit einem Anteil von 33 Prozent ebenfalls übertroffen. Den mit neun Mitgliedern personenident besetzten Vorstän- den der UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Öster- reich Versicherungen AG gehörte 2022 noch keine Frau an. Mit Sabine Pfeffer wird allerdings per 1. April 2023 die erste Frau vertreten sein. Sie folgt Klaus Pekarek nach, der mit 31. Dezember 2022 in den Ruhestand trat. Dies ist ein wich- tiger Schritt auf dem Weg zu „Mehr Frauen in Leitungsfunk- tionen“. Neben dem klaren Commitment zu diesem Ziel setzt die UNIQA Group selbstverständlich auch weiterhin diverse begleitende Maßnahmen. Ziel ist es, die Rahmenbedingun- gen und Voraussetzungen so zu verändern, dass die Durch- lässigkeit der Organisation für Frauenkarrieren insgesamt zunimmt. Mit 57,8 Prozent (2021: 57,3 Prozent) wurde der Anteil von Frauen an der Gesamtbelegschaft in der UNIQA Group per Ende 2022 erneut leicht erhöht. Getrieben wird dieser hohe Anteil vor allem durch die internationalen Ver- sicherungsgesellschaften (62,7 Prozent). Der Frauenanteil in den Vorständen im Konzern liegt bei 27,1 Prozent und ist damit gegenüber 2021 leicht zurückge- gangen (28,1 Prozent). Von insgesamt 507 Führungskräften in Österreich sind 167 Frauen, dies entspricht einem Anteil von knapp 33 Prozent und ist damit auf dem Niveau des Vor- jahres. In den internationalen Gesellschaften der UNIQA Group sind derzeit 47,4 Prozent der Führungskräfte weib- lich. Damit ist der Frauenanteil gegenüber 2021 um 1,4 Pro- zentpunkte gesunken. Dadurch ist auch in der gesamten UNIQA Group der Durchschnitt der weiblichen Führungs- kräfte (707 von insgesamt 1.646 Personen) gesunken und be- trägt nun 43,0 Prozent (2021: 43,7 Prozent). Diversitätskonzept 2022 wurden in der schon zuvor aufgebauten Struktur mit einer Beauftragten für Diversität & Inklusion und dem Diversity & Inclusion Committee die gesetzten Ziele konse- quent weiterverfolgt. Unverändert gelten die bereits bekannten Schwerpunkte: 1. Frauen im Management – mehr Frauen in Leitungsfunktionen 2. Gehaltsgerechtigkeit – gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit 3. Generationenmanagement – Alt und Jung tragen gemeinsam zum Unternehmenserfolg bei 4. Menschen mit Behinderung – integrieren, fördern und stärkenorientiert einsetzen 5. Vereinbarkeit von Beruf und Familie 6. Internationalität und Herkunft – Internationalität und Kulturvielfalt als Stärke nutzen 7. Sexuelle Orientierung – die sexuelle Orientierung und Identität wird respektiert Mit der im März 2022 vom Vorstand verabschiedeten Diver- sity & Inclusion-Strategie wurden im Rahmen dieser breit gefächerten Ziele zwei konkrete Schwerpunkte im Versiche- rungskerngeschäft bis Ende 2023 definiert: mehr Frauen in Leitungspositionen und höherwertigen Funktionen sowie Gehaltsgerechtigkeit. Jahresfinanzbericht 2022 14 Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit Bis Ende 2023 soll der bereinigte Pay Gap am Standort Ös- terreich im Innendienst auf deutlich unter 1 Prozent redu- ziert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir umgehend Maßnah- men definiert und umgesetzt und zudem einen Regelkreis aus detaillierten Analysen und den gesetzten Maßnahmen implementiert. Der Erfolg wurde bereits Mitte 2022 bei einer neuerlichen Equal-Pay-Analyse sichtbar: Der nicht erklärba- re Pay Gap reduzierte sich auf 0,6 Prozent. In unserem zweiten Heimatmarkt CEE fokussieren wir uns im ersten Schritt auf unsere großen Ländergesellschaften in Polen, der Tschechischen Republik und der Slowakei und setzen dort bis Ende 2023 ebenso standardisierte und regel- mäßige Equal-Pay-Analysen und Maßnahmen um. Mehr Frauen in Leitungsfunktionen Wir haben uns zum Ziel gesetzt, am Standort Österreich den Anteil von Frauen in höheren Positionen, im Innendienst all- gemein und explizit in Leitungsfunktionen bis Ende 2023 um 5 Prozentpunkte zu steigern. Mit diesem Ziel wollen wir mehr Gender-Diversität in hö- herwertigen Funktionen und auf allen Führungsebenen erreichen. Wir sehen eine Gleichstellung von Frauen als Expert:innen als wichtige Basis für eine Gleichstellung in der Nachfolgeplanung und an der gleichberechtigten Teil- habe an allen Managementprozessen. Maßnahmen in unter- schiedlichen HR-Prozessen sowie Mentoring, Unterstützung bei der Kinderbetreuung, Homeoffice und noch mehr Flexi- bilisierung der Arbeit sollen die entsprechenden Rahmen- bedingungen weiter verbessern. Die neu implementierten Rekrutierungsrichtlinien enthal- ten konkrete Vorgaben für mehr Gender-Diversität. Insge- samt werden durch sie die Vielfalt in allen Teams und auf allen Führungsebenen gefördert, die Chancengleichheit für alle Mitarbeiter:innen sichergestellt und ein objektives und transparentes Auswahlverfahren für Führungskräfte ge- währleistet. Die erfolgreiche Kooperation mit den Female Founders wur- de 2022 fortgesetzt. Dadurch erhalten weibliche Talente bei UNIQA eine attraktive Möglichkeit zur persönlichen Ent- wicklung. Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein kla- rer Beitrag zur Chancengleichheit. Drei unterschiedliche Homeoffice-Modelle stehen den Mitarbeiter:innen zur Aus- wahl, bieten ein hohes Maß an Flexibilität und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Generationenmanagement Der zunehmende Fachkräftemangel, der sich durch die de- mografische Entwicklung in den kommenden Jahren noch verstärken wird, wurde als eine große Herausforderung der Zukunft identifiziert. Auch hier setzt UNIQA an unterschied- lichen Punkten an: Die Intensivierung der Ausbildung eige- ner Fachkräfte anhand eines Lehrlingskonzepts hat auch zur Gründung eines Lehrlingsnetzwerks geführt. Diese Idee war im Rahmen eines Open-Innovation-Ideenwettbewerbs einge- reicht, prämiert und umgesetzt worden. Menschen mit Behinderung Durch die Teilnahme am myAbility-Talentprogramm 2022 hat sich UNIQA aktiv mit dem Karrierefaktor Behinderung auseinandergesetzt. Die Vernetzung mit hochqualifizierten Student:innen mit Behinderung oder chronischen Erkran- kungen soll schrittweise zu innovativeren und vielfältigeren Teams führen. Eine wichtige Voraussetzung dafür sind barri- erefreie Arbeitsplätze. Aus diesem Grund wurde im Oktober 2022 ein Audit zur Prüfung der Barrierefreiheit im UNIQA Tower durchgeführt. Neben der weitgehenden Bestätigung der bereits vorhandenen Maßnahmen wurden Verbesse- rungspotenziale identifiziert, die nun in die Planung für die Umgestaltung einfließen werden. Darüber hinaus machen Initiativen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen (durch Events und die Unterstützung von Künstler:innen mit Behinderung) sowie das Engagement bei Veranstaltungen von myAbility (Abschluss-Event des Talent- programms und Disability Comfort Day) das Bekenntnis von UNIQA zu Menschen mit Behinderung sichtbar. 15 Corporate Governance Corporate-Governance-Bericht Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands Engagement für Vielfalt, Gleichbehandlung und Inklusion Unsere grundsätzliche Ablehnung jeder Form der Ausgren- zung und Diskriminierung findet in der Diversity & Inclusion Policy, mit deren Ausarbeitung wir 2022 begonnen haben, ihren Ausdruck. Bereits eingeführt wurde ein standardisierter Prozess zur Behandlung von Diskriminierungsvorwürfen. Dieser soll Mitarbeiter:innen noch besser vor Diskriminierung und Be- lästigung schützen. Darüber hinaus haben wir 2022 erneut durch zahlreiche Akzente unsere Haltung betont. So beging UNIQA den Tag der Inklusion von Menschen mit Behinderung ebenso wie den Internationalen Weltfrauentag. Eine Veranstaltungs- reihe des Frauennetzwerks hat während des ganzen Jahres viele Personen angesprochen. Im Pride Month waren neben der Teilnahme an der Pride-Parade in Wien und Warschau die Regenbogen-Bespielung des UNIQA Towers und der Bei- tritt zu Pride Biz starke Zeichen für die Förderung sexueller Diversität in der Arbeitswelt. Im August hat UNIQA beschlossen, die Beleuchtung des Towers in den Abendstunden auszusetzen – als sichtbares Zeichen in der aktuellen Energiekrise. Nur für einzelne Aus- nahmen hat sich UNIQA sehr bewusst entschieden: Geleuch- tet hat der UNIQA Tower als „Namensturm“ zum Jahrestag der sogenannten Reichspogromnacht 1938, bei „Orange the World“ als klares Zeichen gegen Gewalt an Frauen und bei #purplelightup für eine barrierefreie Wirtschaft. Vergütungsbericht Der Vergütungsbericht 2022 für Vorstand und Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG wird gemäß § 78c und § 98a Aktiengesetz aufgestellt und der Hauptversammlung am 6. Juni 2023 zur Abstimmung vorgelegt werden. Risikobericht, Directors’ Dealings Ein umfangreicher Risikobericht (Regeln 69 und 70 ÖCGK) findet sich im Konzernanhang. Die im Berichtsjahr erfolgten Meldungen über Directors’ Dealings (Regel 73 ÖCGK) sind im Bereich Investor Relations auf www.uniqagroup.com darge- stellt. Externe Evaluierung Die Umsetzung und die Einhaltung der einzelnen Regeln des Kodex für das Geschäftsjahr 2022 werden mit Ausnah- me von Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK durch die PwC Wirt- schaftsprüfung GmbH evaluiert. In Bezug auf Regel 77 bis Regel 83 ÖCGK erfolgt die Evaluierung durch die Schönherr Rechtsanwälte GmbH. Die Überprüfung erfolgt im Wesentli- chen unter Anwendung des Fragebogens zur Evaluierung der Einhaltung des ÖCGK, herausgegeben vom Österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance. Die Evaluierung durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und die Schönherr Rechtsanwälte GmbH über die Einhaltung der Regeln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2022 durch UNIQA wird zeitgleich mit dem Jahresfinanzbericht für das Ge- schäftsjahr 2022 veröffentlicht werden. Wien, am 8. März 2023 Jahresfinanzbericht 2022 16 Geschätzte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren, kaum waren wir erleichtert, die beiden Coronajahre 2020 und 2021 gut gemeistert zu haben, kam der 24. Februar 2022 und mit ihm der Angriff der Russischen Föderation auf die benachbarte Ukraine. Als Folge stehen wir vor einer huma- nitären Katastrophe, die fassungslos macht und angesichts derer die dramatischen wirtschaftlichen Konsequenzen fast verblassen – auch wenn letztere über Jahre hinweg noch ihre globalen Spuren hinterlassen werden. Uns als Aufsichtsrat war es ein Anliegen, in diesem be- sonders schwierigen Jahr das Management von UNIQA bei der Umsetzung unseres Strategieprogramms „UNIQA 3.0 – Seeding The Future“ bestmöglich zu unterstützen und in unserer Funktion als Aufsichtsgremium aufmerksam zu be- gleiten. Um Ihnen einen guten Überblick über die Arbeit des Aufsichtsrats in diesem wirtschaftlich äußerst erfolgreichen Jahr zu geben, teile ich meinen Bericht – so wie in den ver- gangenen Jahren – in drei kurze Kapitel: 1. Was uns 2022 besonders wichtig war Wie schon im Vorjahr lag auch heuer der Schwerpunkt un- serer Sitzungen klar auf der Umsetzung unseres Strategie- programms. Wir haben uns dabei nicht allein auf finanzielle Kennzahlen konzentriert, sondern uns intensiv mit den wich- tigsten strategischen Initiativen und Projekten beschäftigt. Das Spektrum der Themen, die im Aufsichtsrat diskutiert werden, ist unverändert breit. Nehmen – neben der standard- mäßigen Evaluierung der Geschäftsentwicklung – einerseits regulatorische und aufsichtsrechtliche Themen mehr und mehr Platz ein, beschäftigen wir uns andererseits deutlich in- tensiver mit drei Themen, die für die langfristige Entwicklung von UNIQA von besonderer Bedeutung sind: Human Develop- ment, also dem Kampf um die besten Talente in schwierigen Arbeitsmärkten; ESG mit allen Auswirkungen auf Produkt- gestaltung, Asset Management, gesellschaftspolitische Ver- antwortung sowie Governance; und schließlich der digitalen Entwicklung rund um Data, künstliche Intelligenz und IT. Wir haben darauf reagiert, indem wir einerseits einen zu- sätzlichen Ausschuss für Human Resources und allgemeine Vergütungsangelegenheiten (HR-Ausschuss) eingeführt ha- ben. Andererseits haben wir im November die Aufgaben des IT-Ausschusses erweitert, und auch die Themenlandschaft, die im Ausschuss für die Digitale Transformation bearbeitet wird, ist nochmals breiter geworden. Es freut mich, dass ge- rade in den Ausschüssen vermehrt externe Gastreferenten eingeladen werden, die uns durch ihre Expertise aus ande- ren Industrien die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und Reflexion bieten. Stichwort Reflexion: Letztes Jahr habe ich Ihnen bereits berichtet, dass wir viel Freude mit der ständigen Verbesse- rung unserer Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats und auch jener mit dem Vorstand haben. Wir haben deshalb bereits im Jahr 2021 Univ.-Prof. Dr. Werner H. Hoffmann, Vorstand des Instituts für Strategisches Management der Wirtschaftsuniversität Wien, dafür gewonnen, uns bei der strukturierten Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats professionell zu unterstützen. Diese Arbeit haben wir auch im Geschäftsjahr 2022 intensiv fortgesetzt – mit einer personellen Änderung: Martin Grüll, dem ich an dieser Stelle nochmals für seine Tätigkeit im Aufsichtsrat und als Vorsitzender des Veranlagungsausschusses danken möchte, ist aus den Gremien von UNIQA ausgeschieden. Ich freue mich, dass an seiner Statt in der letzten Haupt- versammlung Klaus Buchleitner in den Aufsichtsrat gewählt wurde und seine langjährige, reichhaltige Erfahrung in unterschiedlichen Bereichen der Wirtschaft auch in diverse Ausschüsse einfließen lassen wird. Bericht des Aufsichtsrats 17 Corporate Governance Corporate-Governance-Bericht | Bericht des Aufsichtsrats 2. Womit wir uns wann im Detail beschäftigt haben Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2022 regelmäßig über die Geschäftsentwicklung sowie die Lage von UNIQA In- surance Group AG und des Gesamtkonzerns vom Vorstand unterrichten lassen, die Geschäftsführung des Vorstands beaufsichtigt und sämtliche ihm von Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. In den Aufsichts- ratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat durch aus- führliche Quartalsberichte und weitere mündliche sowie schriftliche Berichte informiert. Über Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden wir recht- zeitig und umfassend informiert. Im Jahr 2022 fanden vier Informationsveranstaltungen bzw. Spezialseminare für den Aufsichtsrat statt, in denen zu den Themen des strategischen Länderportfolio-Managements, von Sustainable Finance und IFRS 9/17 informiert wurde. Die Schwerpunkte unserer Beratungen Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2022 zu fünf Sitzungen zusam- men. Im Mittelpunkt unserer Meetings standen die jeweili- ge Ergebnissituation unserer Unternehmensgruppe und die strategische Weiterentwicklung des Konzerns. Darüber hin- aus trafen wir zwei Entscheidungen im Umlaufweg: Einer- seits am 23. Mai zur Wahl des neu gewählten Aufsichtsrats- mitglieds Klaus Buchleitner in den Veranlagungsausschuss in Nachfolge für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Martin Grüll sowie zur Wahl von Marie-Valerie Brunner als Vorsitzende des Veranlagungsausschusses; andererseits, am 20. Dezember zur Bestellung von Sabine Pfeffer per 1. April 2023 als Nachfolgerin von Klaus Pekarek für den Vorstands- bereich Kunde & Markt Bank Österreich. •• In unserer Sitzung vom 23. Februar befassten wir uns vor allem mit den vorläufigen Ergebnissen der Gruppe im Ge- schäftsjahr 2021. Im Besonderen wurde die modifizierte Governance bzw. Organisationsstruktur unserer interna- tionalen Gesellschaften im SEE-Raum vorgestellt und ge- nehmigt. •• Im Fokus der Sitzung vom 7. April standen die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 und die Berichterstattung des Vorstands über aktu- elle Entwicklungen der Unternehmensgruppe im 1. Quar- tal 2022. Weiters befassten wir uns mit den Gegenständen der Tagesordnung der 23. ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Mai, insbesondere mit dem Vorschlag zur Gewinn- verwendung und dem Vorschlag an die Hauptversammlung, nach Abwicklung eines Ausschreibungsverfahrens und – folgend einer Empfehlung des Prüfungsausschusses – er- neut die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH als Abschlussprü- ferin für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen. Der Bericht der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und der Schönherr Rechtsanwälte GmbH hinsichtlich der Evaluierung der Ein- haltung der Bestimmungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) im Geschäftsjahr 2021 wurde zur Kenntnis genommen. Weiters wurde ein neuer Aus- schuss des Aufsichtsrats bestellt, nämlich für Human Resources und allgemeine Vergütungsangelegenheiten (HR-Ausschuss). Schließlich hat der Aufsichtsrat das Vor- standsmandat von Klaus Pekarek über den 30. Juni 2022 hinaus um sechs Monate bis Jahresende 2022 verlängert. •• In der Sitzung vom 18. Mai widmeten wir uns im Detail der Ergebnissituation der Gruppe im 1. Quartal und der Entwick- lung im laufenden 2. Quartal. Darüber hinaus wurde der Er- werb einer Immobilie in Polen durch die UNIQA Österreich Versicherungen AG genehmigt und eine Geschäftsordnung für den eben erwähnten HR-Ausschuss beschlossen. •• Am 18. August tagte der Aufsichtsrat erstmals im Heim- markt einer unserer internationalen Konzerngesellschaften. Im Zuge der in Prag abgehaltenen Sitzung beschäftigten wir uns mit der Ergebnissituation der Unternehmensgrup- pe im 1. Halbjahr sowie der Entwicklung im laufenden 3. Quartal. Dem Abschluss eines neuen Syndikatsver- trags mit der Haselsteiner Familien-Privatstiftung und der Raiffeisen-Holding als Kernaktionärinnen der STRABAG SE bzw. der damit einhergehenden Mitbeteiligung der UNIQA Österreich Versicherungen AG an einem an den Freefloat gerichteten Pflichtangebot wurde die Genehmigung erteilt. Jahresfinanzbericht 2022 18 •• Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der Grup- pe in den ersten drei Quartalen 2022 und der laufenden Entwicklung im 4. Quartal befassten wir uns in der Sitzung am 16. November mit der aktualisierten Vorschaurechnung für das Geschäftsjahr 2022. In Bezug auf die Geschäfts- verteilung im Vorstand wurde festgelegt, dass Andreas Brandstetter ab Jänner 2023 anstelle des ausscheidenden Vorstandsmitglieds Klaus Pekarek interimistisch die Zu- ständigkeit für den Bereich Kunde & Markt Bank Österreich übernimmt. Schließlich beschäftigten wir uns im Detail mit der Effizienzprüfung unserer Tätigkeit als Aufsichtsrat. Die Ausschüsse des Aufsichtsrats Um die Arbeit unseres Aufsichtsrats effizient zu gestalten, haben wir neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungs- ausschuss sechs weitere Ausschüsse eingerichtet und be- stellt – einen davon, nämlich den HR-Ausschuss, erst am 7. April (siehe weiter unten): •• Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten (Personalaus- schuss) entspricht in der Zusammensetzung dem Präsidium des Aufsichtsrats. Der Ausschuss nimmt parallel auch die Agenden eines Nominierungs und Vergütungsausschusses (für den Vorstand) wahr. In mehreren Sitzungen hat sich das Präsidium bzw. der Ausschuss intensiv mit den wirt- schaftlichen Implikationen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg und dem Fortschritt der Entwicklung des Strategieprogramms UNIQA 3.0 beschäftigt. Gegenstand der Sitzungen war weiters die Vorbereitung der Vergütungs- berichte für Vorstand und Aufsichtsrat im Abgleich mit der jeweils bestehenden Vergütungspolitik. Der Ausschuss hat einen expliziten Schwerpunkt auf die sowohl kurz- als auch langfristige Nachfolgeplanung von Vorstand und Aufsichts- rat gelegt. Ebenso hat sich der Ausschuss mit einem vom Vorstand entwickelten Programm zur Weiterentwicklung und Förderung interner Top-Talente beschäftigt. •• Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2022 in vier Sitzungen in Anwesenheit von Vertreter:innen der (Konzern-) Abschlussprüferin PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, mit denen auch Diskussionen ohne Beisein des Vorstands standfanden. Am 23. Februar beriet der Prü- fungsausschuss zum Status der eingeleiteten öffentlichen Ausschreibung der Prüfung des Konzern- und Einzelab- schlusses der UNIQA Insurance Group AG für das Jahr 2023. In der Sitzung vom 7. April wurden sämtliche Ab- schlussunterlagen, der Gewinnverwendungsvorschlag und der Bericht über die Prüfung des Risikomanagements der Gesellschaft behandelt. Zudem wurden im Besonderen der Jahresbericht 2021 der Internen Revision samt dem Revi- sionsplan für das laufende Jahr und der Jahrestätigkeitsbe- richt 2021 der Compliance-Verantwortlichen vorgelegt und zur Kenntnis genommen. Weiters wurde auf Grundlage der Ergebnisse der Ausschreibung erneut die PwC Wirtschafts- prüfung GmbH zur Wahl als Abschlussprüferin für das Ge- schäftsjahr 2023 in Vorschlag gebracht. In der Sitzung vom 18. Mai stellten Vertreter:innen der Abschlussprüferin die Planung der Abschlussprüfung für die Gesellschaften der UNIQA Group für das Geschäftsjahr 2022 vor und stimm- ten sie mit dem Ausschuss ab. In der Sitzung vom 16. No- vember informierten Vertreter:innen der Abschlussprüfe- rin über die Ergebnisse der Vorprüfungen. Dem Ausschuss wurden quartalsweise die Berichte der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststel- lungen aufgrund ihrer Prüfungshandlungen zur Verfügung gestellt, weiters berichtete die Compliance-Verantwortli- che laufend über ihre Tätigkeit. Der Ausschuss ist seiner Aufgabe zur Überwachung des Rechnungslegungsprozes- ses nachgekommen. •• Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapi- talstruktur und die Ausrichtung des Risiko- und des Asset- Liability-Managements. •• Der IT -Ausschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit der laufenden Kontrolle des Fortschritts bei der Umsetzung der UNIQA Insurance Plattform sowie weiterer IT-Projekte. In seiner Sitzung vom November wurde die Notwendig- keit diskutiert, die Aufgaben des Ausschusses aufgrund der rasch voranschreitenden Bedeutung der IT zu erwei- tern. Mit Zustimmung des gesamten Aufsichtsrats werden künftig in einer holistischen Betrachtungsweise Bereiche des Unternehmens wie Produkt- und Prozessharmonisie- rung miteinbezogen, die für die Implementierung neuer IT-Systeme die Voraussetzung bilden. 19 Corporate Governance Bericht des Aufsichtsrats •• Der Ausschuss für die Digitale Transformation widmete sich in vier Sitzungen der Tätigkeit von UNIQA Ventures, CHERRISK und den Aktivitäten der neu gegründeten Mavie- Holding, die Gesundheitsangebote jenseits klassi- scher Versicherungsprodukte entwickelt. Ebenso wurden die Fortschritte bei digital verfügbaren Versicherungs- produkten und -services evaluiert sowie die neuen, agilen Arbeitsweisen diskutiert. Der Ausschuss hat mehrere Gast- redner aus anderen Industrien eingeladen, um frischen In- put für die eigene Arbeit zu erhalten. •• Der am 7. April neu bestellte Ausschuss des Aufsichtsrats für Human Resources und allgemeine Vergütungsangelegen- heiten (HR-Ausschuss) beschäftigte sich in drei Sitzungen mit Angelegenheiten der Diversität und der Inklusion, Fra- gen der Mitarbeiterentwicklung und des Talentemanage- ments, Vergütungssystemen für leitende Angestellte und Systemen der Mitarbeiterbeteiligung. Weiters hat sich der Ausschuss intensiv mit dem Fortschritt der HR-Strategie im Rahmen von UNIQA 3.0 beschäftigt. Die Tätigkeit des HR-Ausschusses erfolgt in enger Abstimmung mit dem Personalausschuss. Der HR-Ausschuss lud ebenfalls Gast- vortragende aus anderen Wirtschaftsbereichen ein, um von anderen Industrien zu lernen. •• Der Arbeitsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Sitzung abgehalten. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben den Gesamtauf- sichtsrat über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse ausführlich unterrichtet. 3. Jahres- und Konzernabschluss Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss und der Lage- bericht der UNIQA Insurance Group AG sowie der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Jahr 2022 wurden durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH geprüft. Ferner hat die Abschlussprüferin die Aufstellung des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts und des konsolidierten Corporate-Governance-Berichts je für das Ge- schäftsjahr 2022 festgestellt. Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Jahr 2022 wurden je mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK durch UNIQA im Geschäftsjahr 2022 führte die PwC Wirtschafts- prüfung GmbH durch – mit Ausnahme der Regeln 77 bis 83 ÖCGK, deren Einhaltung von der Schönherr Rechtsanwälte GmbH evaluiert wurde. Die Evaluierungen ergaben, dass UNIQA die Regeln des ÖCGK – soweit diese von der Entspre- chenserklärung umfasst waren – im Geschäftsjahr 2022 ein- gehalten hat. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2022 zur Kennt- nis genommen und den Jahresabschluss 2022 der UNIQA Insurance Group AG gebilligt. Weiters hat er sich mit dem Konzernlagebericht und dem Lagebericht einverstanden er- klärt. Damit ist der Jahresabschluss 2022 gemäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands geprüft und gebilligt. Der ordentlichen Hauptver- sammlung am 6. Juni 2023 wird demnach eine Dividenden- ausschüttung in Höhe von 0,55 Euro je Aktie vorgeschlagen werden. Jahresfinanzbericht 2022 20 Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, gestatten Sie mir am Schluss einige persönliche Worte: Es war mir eine Freude und Ehre, in diesem Aufsichtsrat nahezu 28 Jahre lang mitwirken zu dürfen, davon die letzten elf Jahre und auch bereits von 1995 bis 1999 als Vorsitzender. Ich hoffe, in dieser Zeit auch in Ihrem Sinn einen Beitrag zur positi- ven Entwicklung der UNIQA Group geleistet zu haben. Ich möchte mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen in all diesen Jahren herzlich bedanken, ebenso bei meinen Kolleg:innen im Auf- sichtsrat für eine stets wertschätzende, konstruktive und er- gebnisorientierte Zusammenarbeit. Für ihren großen persön- lichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 danke ich, wie in der Vergangenheit, auch heuer wieder im Namen des Aufsichtsrats allen Mitarbeiter:innen der UNIQA Insu- rance Group AG und ihrer Konzerngesellschaften und wün- sche ihnen, diesmal ganz besonders herzlich, Gesundheit und weiterhin viel Erfolg! Wien, im April 2023 Für den Aufsichtsrat Walter Rothensteiner Vorsitzender des Aufsichtsrats 21 Corporate Governance Bericht des Aufsichtsrats Über diesen Bericht Der vorliegende Bericht wurde in Übereinstimmung mit dem österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesse- rungsgesetz (NaDiVeG) (EU-Richtlinie 2014/95/EU) erstellt und umfasst diejenigen Nachhaltigkeitsbelange, die auch unsere wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen widerspiegeln. Die in diesem Bericht beschriebenen Konzepte entsprechen den Inhalten des Nachhaltigkeitsberichts 2022, der in Über- einstimmung mit den Standards der Global Reporting Initia- tive (GRI) erstellt wurde. Der Bericht wird gemeinsam mit dem Geschäftsbericht am 13. April 2023 veröffentlicht. Der vorliegende nichtfinanzielle Bericht, als Teil unseres Ge- schäftsberichts 2022, umfasst das Geschäftsjahr 2022 und somit den Zeitraum vom 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022. Dort, wo es zweckmäßig ist, vergleichen wir unsere Fortschritte mit den im Vorjahr kommunizierten Zielen und geben einen Ausblick auf unsere Ziele für das nächste Jahr. Die UNIQA Insurance Group AG hat sich entschieden, die nichtfinanzielle Erklärung als gesonderten nichtfinanziellen Bericht zu erstellen (Option gemäß § 267a Abs. 6 bzw. § 243b Abs. 6 UGB) und den nichtfinanziellen Bericht für die UNIQA Insurance Group AG und den konsolidierten nichtfinanziellen Bericht für den Konzern zusammenzufassen. Der Konsolidie- rungskreis ist unter den sonstigen Angaben innerhalb der Er- läuterungen zum Konzernabschlusses 2022 offengelegt. Da die UNIQA Insurance Group AG mit Hauptsitz in Wien das Versicherungsgeschäft der Gruppe im In- und Ausland nicht direkt betreibt, werden die Umwelt-, Sozial- und Arbeit- nehmerbelange sowie die Themen der Achtung der Men- schenrechte und der Bekämpfung von Korruption und Beste- chung auf Konzernebene konzipiert und nachfolgend in den operativen Konzerngesellschaften umgesetzt. In diesem Sinn besteht in Bezug auf den Einzelabschluss kein anderes – ab- gewandeltes oder eingeschränktes – Konzept, das in anderer Weise verfolgt wird. Wie bereits in den vergangenen Jahren wurde auch 2022 die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH mit der betriebswirtschaft- lichen Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) beauftragt. Einzelheiten zu den Ergebnissen der Prüfung finden Sie im Bestätigungsvermerk der nichtfinanziel- len Berichterstattung. Verweise auf Fundstellen außerhalb des Geschäftsberichts erfolgen ausschließlich auf den Nachhaltig- keitsbericht 2022, der ebenso der betriebswirtschaftlichen Prü- fung unterliegt. Beschreibung des Unternehmens Die UNIQA Group ist eine der führenden Versicherungs- gruppen in ihren beiden Kernmärkten Österreich und Zen- tral- und Osteuropa (CEE). Wir bieten unseren Kund:innen Schaden- und Unfallversicherungen sowie Lebens- und Kran- kenversicherungen an. Als Finanzdienstleisterin ist es unser Bestreben, nachhaltigkeitsbezogene Risiken zu berücksich- tigen sowie Chancen aus ESG-Trends (ESG – Environment, Social, Governance) mitaufzunehmen. Nachfolgend legen wir unseren Managementansatz dazu dar. Weitere Informa- tionen zu unserem Geschäftsmodell finden sich im Kapitel „Strategie“ des Geschäftsberichts. Nachhaltigkeitsstrategie und ESG-Integration Wir setzen uns sorgfältig mit jenen Rahmenbedingungen auseinander, die wir förderlich für ein besseres Leben halten. Dazu treten wir in Diskurs mit Stakeholder:innen, Expert:in- nen und der Öffentlichkeit, teilen unsere Sichtweisen und engagieren uns. Damit ist Nachhaltigkeit ein zentraler Teil unseres Handelns. Mit unserer klaren Haltung erzeugen wir Verständnis bei allen unseren Stakeholder:innen und Unter- stützung durch alle unsere Stakeholder:innen – Mitarbei- ter:innen, Kund:innen, Investor:innen und die Öffentlichkeit. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie ist dabei ganzheitlich aus- gerichtet. Sie verbindet unser ökonomisches Streben mit einem klaren ökologischen und sozialen Bekenntnis zu Um- weltschutz und gesellschaftlicher Verantwortung. (Konsolidierter) Nichtfinanzieller Bericht Jahresfinanzbericht 2022 22 Nichtfinanzieller Bericht Wesentlichkeitskonzept Der Erfolg von UNIQA baut darauf auf, dass wir verstehen, wie sich die Welt verändert und wie wir darauf reagieren müssen. Die letzte Wesentlichkeitsanalyse wurde 2021 durchgeführt und identifizierte jene ESG-Themen, die für unsere Stakeholder:innen und unser Geschäft als am wich- tigsten wahrgenommen wurden. Zudem haben wir eine neue Stakeholderidentifikation einschließlich der dazugehörigen Gewichtung durchgeführt. In Summe legten wir vier Stake- holdergruppen fest, die unmittelbar von unseren Unterneh- mensaktivitäten betroffen sind: Kund:innen, Mitarbeiter:in- nen, Investor:innen und die Öffentlichkeit. Die Wesentlichkeitsanalyse bildet die Grundlage unseres Nachhaltigkeitsansatzes, unserer Nachhaltigkeitsstrategie sowie unserer Berichterstattung. Die vier wichtigsten ma- teriellen Themen aus Sicht der Stakeholder:innen waren im Jahr 2021: Cyberrisiken, digitale Service- und Kundenorien- tierung, Beratung zu und Prävention von Naturkatastrophen sowie Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter:innen. Die fünf wichtigsten wesentlichen Themen aus Sicht von UNIQA waren: Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbei- ter:innen, Datensicherheit und Datenverarbeitung, Aus- und Weiterbildung, Engagement für Umwelt sowie Diversität und Chancengleichheit. Vertiefende Informationen zum Prozess und zu den Ergeb- nissen der Wesentlichkeitsanalyse sind im Nachhaltigkeits- bericht 2022 (Kapitel 2) dargelegt. Nachhaltigkeitsstrategie Unsere Nachhaltigkeitsstrategie wurde im Oktober 2020 verabschiedet und basiert neben dem Fundament People & Culture auf fünf Säulen: •• ESG-Veranlagungspolitik •• ESG-Produktpolitik •• Nachhaltige Betriebsführung •• Transparente Offenlegung •• Stakeholdermanagement Unser fundamentales Ziel war es 2022, diese Nachhaltigkeits- strategie zu operationalisieren und im Unternehmen durch Meilensteinpläne zu verankern. Unser operativer Fokus liegt auf den Säulen 1 bis 3, gestützt durch transparente Offen- legung (Säule 4) und Einbindung unserer Stakeholder:innen (Säule 5). Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf unse- rer Klimastrategie, die wir nach anerkannten Regelwerken (SBTi – Science Based Targets Initative) und im Rahmen der eingegangenen Mitgliedschaften (NZAOA, GFA) verfolgen. Beitritt zur Green Finance Alliance (GFA) UNIQA ist seit Mai 2022 Mitglied der Green Finance Alliance (GFA), einer Initiative des Klimaschutzministeriums für zu- kunftsorientierte Finanzunternehmen. Mitglieder der Green Finance Alliance nehmen eine Vorreiterrolle für den Klima- schutz ein und zeigen die Vereinbarkeit von Klimaschutz und nachhaltigem Wirtschaften. Die konkreten Ambitionen um- fassen unter anderem klare Ausschlusskriterien und zeitlich gestaffelte Ausstiegspläne für Investments und Versiche- rungsgeschäft im Zusammenhang mit kohle-, öl- und gasba- sierten Wertschöpfungsketten. Die konkrete Verfolgung des Pariser 1,5-Grad-Ziels orientiert sich dabei ebenfalls an den etablierten Regelwerken zur Bestimmung des initialen CO 2 - Footprints (gemäß PCAF-Standard) und zur Ableitung und Verfolgung wissenschaftsbasierter CO 2 -Reduktionziele und -zwischenziele (gemäß SBTi). Zu deren Operationalisierung wurden im Bereich der Veranlagung und der Betriebsfüh- rung Ende 2022 entsprechende Projekte gestartet. Für das Sachversicherungsgeschäft sind entsprechende Regelwerke betreffend (indirekte) versicherungsbezogene Emissionen im Jahr 2022 erstmals veröffentlicht worden; ebenso wurden dazu interne Projektplanungen aufgesetzt. ESG-Integration Unser maßgebliches Gremium für Nachhaltigkeitsagenden ist das Group ESG Committee, das 2021 eingerichtet wurde. Es besteht aus Mitgliedern des Vorstands der UNIQA Insu- rance Group AG sowie aus Bereichsleiter:innen der Schlüs- selabteilungen, tagt vierteljährlich und gibt dem Vorstand Empfehlungen zur Entscheidungsfindung zu ESG-Themen. Das Komitee ist für die Integration und Stärkung von ESG- Aspekten in Versicherungs-, Investment- und Vermögens- verwaltungsaktivitäten verantwortlich, einschließlich der strategischen Definition und der kontinuierlichen Weiterent- wicklung der ESG-Ambitionen für die gesamte UNIQA Group. Ebenso zu seinen Aufgaben zählen die Erarbeitung und die Einführung von entsprechenden Richtlinien. Weitere Verantwortlichkeiten finden sich in der Beaufsichti- gung der Umsetzung der gruppenweiten Klimastrategie bzw. des Umweltmanagements sowie in der Unterstützung der Umsetzung der strategischen Maßnahmen und Projekte in den Tochtergesellschaften. 23 Nichtfinanzieller Bericht Das Sustainability Management Team ist Teil des Anfang 2020 neu geschaffenen Bereichs „Sustainability, Ethics & Public Affairs“. Es ist für die operative Steuerung der Integ- ration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten (ESG) in die Kerngeschäftsfelder der UNIQA Group verantwortlich. Im Rahmen von ESG-Arbeitsgruppen, die ESG-Spezialist:in- nen und/oder Vertreter:innen verschiedener operativer Ein- heiten und Fachabteilungen zusammenbringen, werden Vor- schläge zur ESG-Integration im Unternehmen entwickelt und diskutiert. Nachhaltigkeitsrisiken Mit einer ausgeprägten Risiko- und Nachhaltigkeitskultur stellt UNIQA die Weichen, um langfristig wirtschaftlich erfolgreich und profitabel zu sein. Gemäß der letzten Ände- rung des delegierten Rechtsakts der Solvency-II-Richtline (2009/138/EG) müssen Nachhaltigkeitsrisiken im Risikoma- nagementsystem berücksichtigt werden. Die Richtlinie ist seit dem 2. August 2022 in Kraft. Unser Ziel ist es, einen angemessenen und konsistenten Ansatz zur Betrachtung der Nachhaltigkeitsrisiken zu entwickeln, diesen stetig anzuwen- den und regelmäßig zu aktualisieren. In diesem Sinn analy- sieren wir klimabezogene Risiken und Chancen im Rahmen des Risikomanagements (im Zuge der unternehmenseigenen Beurteilung der Risiko- und Finanzlage). Bei den Klimarisi- ken sind für UNIQA vor allem jene Risiken relevant, die sich aus zunehmenden Wetterextremen ergeben, die die Schaden- quote erhöhen und auch das Ausfallrisiko verstärken. Die Ergebnisse aus dem Prozess der Identifikation und Be- wertung von Nachhaltigkeitsrisiken sollen dazu beitragen, Managemententscheidungen im Rahmen der Produktgestal- tung oder der Veranlagungsstrategie von UNIQA zu unter- stützen. Die Implementierung von Nachhaltigkeitsrisiken in das Risi- komanagement hatte für UNIQA im vergangenen Jahr einen sehr hohen Stellenwert. Das Risikomanagement konzent- rierte sich in den vergangenen zwölf Monaten insbesondere auf die Identifikation von Nachhaltigkeitsrisiken. Eines der Hauptthemen im Jahr 2022 war daher die Bewertung der langfristigen Klimaszenarien und deren Weiterentwicklung. Aufgrund der Größe und Komplexität des Risikoprofils der Konzerntöchter differenzierte UNIQA bei der Bewertung der Klimarisiken zwischen quantitativen und qualitativen Ansätzen. Weitere Schwerpunkte waren die unternehmens- weite Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in unser Betei- ligungsreporting und in das Monitoring. Das Thema Nachhal- tigkeit wurde auch in unser Outsourcing-Risikomanagement aufgenommen. Ziel des Risikomanagementansatzes ist es, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen, um rechtzeitig auf sie reagieren zu können. Nachhaltigkeitsrisiken werden derzeit nicht als eigene Risikokategorie behandelt, sondern innerhalb von zehn bestehenden Risikokategorien 1) berück- sichtigt. Um Klimarisiken angemessen zu begegnen, haben wir bereits 2013 das NatCat Competence Center (NCCC) gegründet. Die- ses befasst sich mit allen Themen im Zusammenhang mit Naturkatastrophen auf Konzernebene und fokussiert sich da- bei derzeit intensiv auf das Thema Klimawandel. Im NCCC werden die Risikoexposition der Gruppe, ihre Veränderungen im Lauf der Zeit, Kumulationen, jährlich erwartete Schäden, Szenarioanalysen wie realistische Szenarien, Szenarien für Extremereignisse oder Szenarien für den Klimawandel bei verschiedenen Temperaturen sowie die Mindestkapazität des Rückversicherungsschutzes bewertet, die erforderlich ist, um die Gruppe vor großen Naturkatastrophen zu schützen. Bei unserer Bewertung werden die allerneuesten Modellie- rungstechniken auf der Grundlage stochastischer Modelle verwendet, die Hunderttausende von Hagel-, Sturm-, Über- schwemmungs- und Erdbebenereignissen abdecken und ständig aktualisiert werden. Darüber hinaus beinhalten zwei Drittel unserer Modelle historische Einzelschäden unseres Unternehmens und repräsentieren daher die Risikosicht von UNIQA und nicht die des Markts. Die Ergebnisse der sto- chastisch basierten NatCat-Modelle bilden die Grundlage für unser konzernweites Risikomanagement für Naturkatastro- phen. Diese Modelle werden auch zur Berechnung jährlicher Stressszenarien verwendet, um die Robustheit unseres Un- derwriting- und Rückversicherungsschutzes zu testen. Die Bedrohung, die sich aus den Modellen ergibt, kann in Karten visualisiert werden, die in den Corporate Business Navigator (CBN) eingespeist werden, ein Instrument zur Risikoprüfung und -bewertung, das von den Underwriter:innen und Risiko- ingenieur:innen der Gruppe verwendet wird. Umweltbelange Dieser Abschnitt beschreibt den Einfluss der Umweltbelange auf unsere Geschäftstätigkeit sowie die Auswirkungen un- serer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt. Es werden sowohl Konzepte und Maßnahmen als auch konkrete Ziele und Aus- wirkungen erläutert. Im Bereich der Umweltbelange sind für uns insbesondere fol- gende Themen wesentlich: Engagement für den Klimaschutz, Engagement für die europäischen Umweltziele, Beratung zu und Prävention von Naturkatastrophen. Wir stellen uns diesen Herausforderungen, indem wir mit unseren Kapital- anlagen und unseren Versicherungsprodukten den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft unterstützen. Zudem ist es unser Bestreben, unsere eigene Betriebsführung unter Beachtung unserer ökologischen und sozialen Zielsetzungen vorbildhaft zu gestalten. 1) Versicherungstechnische Risiken, Marktrisiken, Kredit- und Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, Konzentrationsrisiken, strategische Risiken, Reputationsrisiken, operationelle Risiken, Ansteckungsrisiken, Emerging Risks Jahresfinanzbericht 2022 24 Nichtfinanzieller Bericht UNIQA Klimastrategie Den ersten großen Schritt auf dem Weg zu einer eigenen Kli- mastrategie haben wir Anfang 2019 mit der Verabschiedung der UNIQA Dekarbonisierungsrichtlinie zum Kohleausstieg bei Veranlagung und Underwriting gesetzt. Zur Verfolgung breiterer Klimaziele haben wir 2021 den Beitritt zur Net- Zero Asset Owner Alliance (NZAOA) und 2022 den Betritt zur Green Finance Alliance vollzogen und uns damit verbindli- cheren Zielen verschrieben. Wesentliche Ziele der UNIQA Klimastrategie sind: •• Verfolgung des Pariser 1,5-Grad-Klimazielpfads in der Ver- anlagung, im Underwriting und in der Betriebs ökologie un- ter Beachtung der beiden EU-Umweltziele „Climate Change Mitigation“ und „Climate Change Adaptation“ •• Klimaneutralität im Geschäftsmodell bis 2040 in Österreich und bis 2050 im Gesamtkonzern •• Verfolgung und Einlösung konkreter wissenschafts- basierter Zwischenziele für 2025, 2030 und 2035 auf Basis des Pariser 1,5-Grad-Klimazielpfads •• Steigerung grüner Investments auf mehr als 2 Milliarden Euro. bis 2025 •• Hintanhaltung etwaiger negativer Auswirkungen auf die anderen EU-Umweltziele •• Einhaltung der sozialen Mindeststandards Umweltbelange in der Veranlagung UNIQA sieht sich einem verantwortungsvollen und nachhal- tigen Management der Kapitalanlagen verpflichtet. Wir sind überzeugt, dass eine nachhaltige Anlagestrategie langfristig wirtschaftlich erfolgreich sein kann und eine po- sitive Ergänzung zu den klassischen Anlagezielen Rendite, Sicherheit und Liquidität darstellt. Im Jahr 2022 haben wir wichtige ESG-Meilensteine in folgenden Bereichen erreicht: ESG-KPIs, Kohleaktivitäten, Fossile-Energie-Policy, Nachhal- tige Investments, Entwicklung eines Klimapfads und ESG- Engagement. Unser übergeordnetes definiertes Ziel ist es, die ESG-Qua- lität unserer Vermögenswerte kontinuierlich zu verbessern. Die Integration von Nachhaltigkeitsdaten unseres speziali- sierten Datenlieferanten ISS ESG (Institutional Shareholder Services) ermöglicht uns tiefgehende Analysen unserer In- vestitionen hinsichtlich der Nachhaltigkeit. Diese basieren auf fundamentalem Research und einem ganzheitlichen An- satz von ISS ESG. Der wesentliche Fokus im Jahr 2022 lag auf Klimadaten wie etwa CO 2 e-Emissionen für Unternehmen, die in unseren An- leihen und Aktien vertreten sind, aber auch auf Ländern, de- ren Staatsanleihen wir halten. Für die Bewertung von CO 2 e-Emissionen verwenden wir die Kennzahl der „Carbon Emission Intensity“. Dies ist ein Maß der Emissionen pro „Produktion“ und zeigt die Emissionen pro Umsatz bei Unternehmen und pro Bruttoinlandsprodukt für Länder an. Unser Ziel ist eine laufende Verbesserung die- ser Kennzahlen. Im Jahr 2022 erreichten wir bei der Carbon Emission Intensity für die gesamte Veranlagung der UNIQA Group bereits eine Reduktion von rund 3 Prozent verglichen zum Vorjahr. Der Rückgang wurde sowohl bei unseren Inves- titionen in Unternehmen als auch in Staatsanleihen erzielt. Für Unternehmensanleihen und Aktien wollen wir für die „Carbon Emission Intensity“-Kennzahl unser übergeordne- tes Ziel einer Reduktion um 15 Prozent bis Ende 2024, im Vergleich zu 2021, erreichen. Dieses Ziel haben wir uns im Rahmen unserer Mitgliedschaft in der Net-Zero Asset Owner Alliance gesetzt. Eine weitere Kennzahl ist das „Carbon Risk Rating“, das eine Gesamtbewertung eines Unternehmens oder Landes für alle Klimabelange darstellt. Auch hier haben wir im Laufe des Jahres 2022 eine Verbesserung der gesamten Veranlagung der UNIQA Group erreicht: Die Kennzahl weist eine Verbes- serung der Bewertung um 7 Prozent gegenüber dem Vorjahr aus. Der wesentliche Grund für die Verbesserung unserer Kenn- zahl „Carbon Risk Rating“ liegt darin, dass die Unternehmen unserer Investments ihr eigenes Management der Klimarisi- ken verbessert haben. Kohlefreie bilanzielle Vermögenswerte Die UNIQA Group hat bereits im Jahr 2019 Emittenten von der Veranlagung ausgeschlossen, deren Kohleaktivitäten mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes ausmachten. 2022 ha- ben wir diese Verpflichtung nachgeschärft, indem wir die- sen Grenzwert von 30 Prozent auf 10 Prozent gesenkt haben (siehe UNIQA Group Decarbonization Statement). Zwischen- zeitlich hatte die Integration der erworbenen AXA-Tochter- gesellschaften in Polen, Tschechien und der Slowakei UNIQA wieder ein Kohle-Exposure eingebracht. Dieses wurde im Lauf des Jahres 2022 erfolgreich bereinigt, womit die Ver- anlagung der Gruppe wieder kohlefrei ist. 25 Nichtfinanzieller Bericht Fossile Energieträger Im Rahmen unserer Mitgliedschaft in der Green Finance Al- liance hat die UNIQA Group die Anforderungen an fossile Energieträger grundlegend angepasst und in den internen Policies verankert. Folgende Kernanpassungen wurden dabei getroffen: Kohle: Die Emittentenumsatzschwelle wird für den eigenen Direktbestand im Jahr 2023 von 10 Prozent auf 5 Prozent gesenkt und bis Ende 2030 komplett abgebaut. Öl: Keine neuen Investitionen in/Finanzierungen für konven- tionelle Erdölprojekte mit dem Ziel des Ausbaus der Ölinfras- truktur und keine neuen Investitionen in/Finanzierungen für Unternehmen, die mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes im Erdölsektor erwirtschaften, bis Ende 2024. Anteile an Öl- unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit Öl erzielen, werden bis Ende 2030 veräußert. Erdgas: Keine neuen Investitionen in/Finanzierungen für Erdgasprojekte mit dem Ziel des Ausbaus der Erdgasinfra- struktur und keine neuen Investitionen in/Finanzierungen für Unternehmen, die mehr als 30 Prozent ihres Umsatzes im Erdgassektor erwirtschaften, bis Ende 2025. Anteile an Gas- unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit Gas erzielen, werden bis Ende 2035 veräußert. Bei Erdgas werden mögliche Ausnahmen von der SBTi, der EU-Taxonomie oder dem Pariser Abkommen berücksichtigt. Nuklearenergie: Im Rahmen unserer Mitgliedschaft in der Green Finance Alliance und unter Berücksichtigung der EU- Taxonomie ziehen wir uns bis 2035 auch aus Unternehmen zurück, die in der Nuklearenergie tätig sind. Bis Ende 2024 werden keine neuen Investitionen in Nuklearprojekte getä- tigt, die das Ziel haben, den Ausbau der Nuklearinfrastruk- tur zu fördern. Anteile an Nuklearenergieunternehmen, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes mit Nuklearenergie er- zielen, werden bis 2035 veräußert. Nachhaltige Investments Die UNIQA Group hat mit Ende September 2022 ihr Volu- men an Investments mit ESG-Bezug auf 1,7 Milliarden Euro aufgebaut. Darin enthalten sind Green Bonds, Social Bonds, Sustainability Bonds, Fonds nach Artikel 8 und Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung und Infrastrukturprojekte, die nach internen Richtlinien als nachhaltig eingestuft werden. Bis Ende 2024 haben wir uns das Ziel gesetzt, die Invest- ments mit ESG-Bezug auf 2 Milliarden Euro aufzubauen. Dies ist auch Teil der Anforderungen der Net-Zero Asset Owner Alliance. Entwicklung eines Klimazielpfads In Übereinstimmung mit den Anforderungen der Net-Zero Asset Owner Alliance und der Green Finance Alliance haben wir im Jahr 2022 einen Klimazielpfad zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 entwickelt. Der erste Bereich umfasst Einzelemittenten; als Basisjahr wurde der Status zu Jahresende 2021 herangezogen. Auf Grundlage einer Analyse der einzelnen Unternehmens- beteiligungen wurden Schätzungen für deren zukünftige Treibhausgasemissionen berechnet. Als Metrik für die Be- rechnung der THG-Emissionen diente die gewichtete durch- schnittliche Kohlenstoffintensität (WACI). Der erste wichtige Meilenstein sowohl für die Net-Zero Asset Owner Alliance als auch die Green Finance Alliance ist ge- mäß einer Einschätzung des IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) eine 15-prozentige Reduktion der Treib- hausgasemissionen der WACI vom Jahresende 2021 bis zum Jahresende 2024. Als weitere Metrik wurde die SBT-konforme Emittentenquo- te eingeführt. Sie dient zur Gewichtung von Unternehmens- beteiligungen, die selbst den Science-Based Targets folgen. Im Rahmen der Mitgliedschaft in der Green Finance Alliance hat sich UNIQA das Ziel gesetzt, die gemäß der SBTi geneh- migte Gwichtung bis 2040 auf 100 Prozent der einzelnen Unternehmensemittenten zu erhöhen. Um dieses langfristi- ge Ziel zu erreichen, wurde ein erstes Ziel für 2023 festge- legt: Wir möchten unsere „Approved SBT Issuers“ (Owned Emissions) von 18 Prozent (Basisjahr 2021) auf 30 Prozent erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden die Veranla- gungsrichtlinien angepasst und ein Monitoring der entspre- chenden KPIs eingeführt. Dazu haben wir unsere Responsible-Investment@UNIQA- Richtlinien angepasst, sodass ab 1. Jänner 2023 folgende Schwellenwerte gelten: keine neuen Direktinvestitionen (einschließlich von der UCM verwalteter Investmentfonds) in Wertpapiere von Unternehmen mit hoher Treibhausgas- intensität (> 80 t CO 2 -Intensität), für die keine der folgenden Bedingungen gilt: Gewichtete durchschnittliche „Carbon Emission Intensity“ (t CO 2 e/Mio. Euro Umsatz) 31. Dezember 2021 99 31. Dezember 2022 96 Ziel 31. Dezember 2024 84 Jahresfinanzbericht 2022 26 Nichtfinanzieller Bericht 1. Das betreffende Wertpapier qualifiziert sich als grüne, so- ziale oder nachhaltige Anleihe, oder 2. der Emittent hat sich zu einem Plan zur Verringerung der Treibhausgasemissionen verpflichtet, der entweder von ISS als ehrgeizig eingestuft wird oder von der SBTi zuge- sagt/genehmigt wurde, oder 3. dem Emittenten wurde von ISS der Status eines erst- klassigen ESG-Sektors zuerkannt (ESG-Score > 50), oder 4. die Anlage wurde vom Group Asset Liability Management Committee genehmigt. Der Schwellenwert von > 80 t CO 2 -Intensität wurde als Ziel- größe definiert, um unser Ziel einer CO 2 -Intensität von 84 t bis Ende 2024 zu erreichen. Principal Adverse Impacts Darüber hinaus gelten ab 2023 drei neue KPIs für neue In- vestitionen. Diese drei Messgrößen sind Teil der „Principal Adverse Impacts“ und werden von einem externen Datenan- bieter bereitgestellt: •• Keine neuen Direktinvestitionen (einschließlich eigens ver- walteter Investmentfonds) in Wertpapiere von Unterneh- mensemittenten, die entweder gegen die Prinzipien des UN Global Compact oder gegen die OECD-Leitsätze für multi- nationale Unternehmen verstoßen •• Keine neuen Direktinvestitionen (einschließlich eigens ver- walteter Investmentfonds) in Wertpapiere von Unterneh- mensemittenten, die im Handel mit umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemischen und bio- logischen Waffen) stehen •• Keine neuen Direktinvestitionen (einschließlich eigens ver- walteter Investmentfonds) in Wertpapiere von staatlichen Emittenten ohne Steuerkooperation mit der EU Engagement Die Mitgliedschaften in der Net-Zero Asset Owner Alliance und der Green Finance Alliance erfordern es, aktiv mit Unternehmen in Kontakt zu treten, um die Treibhausgasre- duktion zu fördern bzw. sich selbst zur Klimaneutralität zu verpflichten. Zudem ist UNIQA seit Ende 2022 Mitglied der Initiative Climate Action 100+ (CA100+), der weltweit größ- ten Investoren initiative zum Klimawandel. Thema Zielerreichung 2022 Ziele 2023 Vertiefung der ESG-Integration im Veranlagungs- portfolio Ableitung von KPIs und Definition von Zwischenzielen zur Einlösung Paris-Ziel-konformer CO 2 -Reduktionspfade für auf eigenes Risiko gehaltene Veranlagung, Verankerung von ESG-Limits in den Portfoliomanagementprozessen, Einführung von klimarelevanten KPIs In den kommenden Jahren werden wir an der Umsetzung der Zwischenziele eines dem Pariser 1,5-Grad-Ziel entspre- chenden Klimazielpfads arbeiten. Wir streben an, bis zum Jahr 2040 nur mehr in Unternehmen zu investieren, die sich Pariser Klimaziele gesetzt haben. Bis 2050 wollen wir für die UNIQA Group klimaneutral sein. Unsere Mitgliedschaften werden uns dabei unterstützen und den Weg dafür ebnen. 2023 wollen wir die Validierung unserer Ziele nach dem Framework for Financial Institutions der SBTi validieren lassen. Nachhaltige Investments Das im Jahr 2020 mit der UNIQA Nachhaltigkeitsstrategie verabschiedete Ziel, bis 2025 ein Volumen von 1 Milliarde Euro an Investments, die wir als nachhaltig definieren (grüne und soziale Anleihen, Infrastrukturdarlehen, die posi- tiv auf die Umsetzung von SDGs wirken, ESG-Aktienfonds Artikel 8 und Artikel 9), aufzubauen, konnten wir schon im Jahr 2021 erreichen und im Jahr 2022 auf über 1,7Milliar- denEuro aufstocken. Bis Ende 2024 haben wir uns das Ziel gesetzt, unsere nachhaltigen Investments auf 2 Milliarden Euro aufzubau- en. Weiters wollen wir unser Engagement im Rahmen der Mitgliedschaft bei der Initiative Climate Action 100+ gezielt auch bei Investees starten. Dies ist auch Teil der Anforde- rungen der Net-Zero Asset Owner Alliance. Ziele und Zielerreichung: Veranlagung 27 Nichtfinanzieller Bericht Umweltbelange im Underwriting im Bereich Retail Als größte Gesundheitsversicherung in Österreich tragen wir gleichermaßen Verantwortung für den persönlichen Lebensstandard unserer Kund:innen und die Wertschöp- fungsprozesse unseres Unternehmens. Risikoprävention und -minderung sind die Kernbereiche, in denen ökologische und soziale Auswirkungen verstärkt in den Beratungsansatz ein- bezogen werden müssen. In unserem Versicherungsgeschäft werden daher Nachhaltigkeitsaspekte im Underwriting so- wie bei Produkten und Dienstleistungen berücksichtigt. Unsere Produktmanager:innen brauchen in allen Sparten fundiertes Know-how, vor allem im Bereich der kapitalbil- denden Lebensversicherung, in dem 2023 der Schulungs- und Produktentwicklungsfokus liegen wird. In unseren digitalen Beratungsaktivitäten werden wir – über die kapitalbildende Lebensversicherung hinaus – die strukturierte Erhebung von Nachhaltigkeitspräferenzen unserer Kund:innen integrieren. So stellen wir eine entsprechende Beratungsqualität im Ver- trieb sicher. Anfang 2022 haben wir die UNIQA Portfolios I bis IV umgestellt. Sie beinhalten nun ausschließlich Sub- fonds, die ökologische sowie soziale Merkmale berücksichti- gen und in Unternehmen investieren, die eine gute Unterneh- mensführung aufweisen oder ein nachhaltiges Anlageziel verfolgen und zur Verwirklichung der Sustainable Develop- ment Goals der Vereinten Nationen beitragen. Investitionen erfolgen nur noch in Subfonds gemäß Artikel 8 und Arti- kel 9 der EU-Offenlegungsverordnung (Investmentfonds und ETFs). Artikel-8-Fonds berücksichtigen ökologische sowie soziale Merkmale und investieren in Unternehmen, die eine gute Unternehmensführung aufweisen. Artikel-9-Fonds stre- ben darüber hinaus auch ein nachhaltiges Anlageziel an und tragen zur Umsetzung der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen bei. In der Krankenversicherung unterstützen wir eine modernere medizinische Versorgung und motivieren durch den Aufbau von Arztzentren, den Ausbau des LARA Partnernetzwerks sowie durch Telemedizin-Sprechstunden und geschulte VitalCoaches zu einem gesünderen Leben. Der Klimawandel erfordert in der Unfall- und Sachversiche- rung eine Absicherung gegen die Folgen von Wetterereignis- sen wie Hagel, Stürmen oder Unwetter. Hier greifen Präven- tionsmaßnahmen und Versicherungslösungen, die unsere Kund:innen bei der Anpassung an den Klimawandel begleiten können. Gleichzeitig ist auch die Prävention ein wirksames Instrument. Allein 2022 wurden rund 7,9 Millionen standort- basierte Unwetterwarnungen per SMS und E-Mail an UNIQA Kund:innen versendet, wodurch schnelle präventive Sicher- heitsmaßnahmen ermöglicht wurden. Zusätzlich setzen wir auf wichtige Zukunftsthemen wie Kreislaufwirtschaft oder alternative Energien. Ganz nach dem Motto „Reparatur statt Neukauf“ bieten wir Produkte an, in deren Rahmen wir im Schadenfall Reparaturkosten für Haushaltsgeräte oder Haustechnik übernehmen. Alternative Energien, insbesondere Solarenergie, werden immer wichti- ger, daher versichern wir bei der Solaranlagenversicherung die Technikbestandteile derartiger Anlagen. Gemeinsam mit der UNIQA Leasing GmbH haben wir ein Green-Tech- Finanzierungsprodukt gelauncht, mit dem unsere Kund:in- nen nicht nur Solar- und Photovoltaikanlagen, sondern auch Wärmepumpen, Pelletöfen und Ähnliches mehr finanzieren und gleichzeitig auch versichern können. So unterstützen wir unsere Kund:innen dabei, ihren Beitrag für einen zu- kunftsfähigen Planeten zu leisten. In der Kfz-Versicherung erhalten Kund:innen, die sich für ein Elektrofahrzeug entscheiden, 25 Prozent Nachlass auf ihre Kfz-Haftpflichtprämie und profitieren im Rahmen der Kas- koversicherung davon, dass Reparaturkosten bei Schäden an E-Fahrzeugen durch indirekte Blitzschäden während des Ladevorgangs übernommen werden. Auch bei Diebstahl trag- barer Ladegeräte bzw. Ladekabel während des Ladevorgangs wird Ersatz geleistet. Thema Zielerreichung 2022 Ziele 2023 Nachhaltigkeits- profile Roll-out nachhaltiger Lebensversicherungsprodukte, weitere Verbesserung des Leistungsangebots in der Sach- und Krankenversicherung Zusätzliche nachhaltige Lebensversicherungsprodukte für die Pensionsvorsorge, Verbesserung des Beratungs- und Produktansatzes hinsichtlich nachhaltiger Sachversiche- rungslösungen Ziele und Zielerreichung: Umweltbelange im Underwriting im Bereich Retail Jahresfinanzbericht 2022 28 Nichtfinanzieller Bericht Umweltbelange im Underwriting im Bereich Corporate & Affinity Auch unseren Unternehmenskunden möchten wir maßge- schneiderte Produkte und Dienstleistungen mit Mehrwert im Sinn der Nachhaltigkeit anbieten. Die Erarbeitung einer langfristigen Strategie zur Implementierung von Maßnah- men gegen den Klimawandel stand hier 2021 an oberster Stelle. Beispiele dafür sind Beratung zu und Service bei Naturkatastrophen, Wiederherstellung nach Schäden (Post- Loss Consultancy) oder Präventionsmaßnahmen gegen Be- triebsunterbrechungen durch Naturkatastrophen. Die Reduktion der CO 2 -Emissionen, die den Pariser Klima- zielen entspricht, erfordert einen gemeinschaftlichen Kraft- akt, zu dem wir unsere Firmenkunden motivieren, mit uns gemeinsam an der Verwirklichung dieses Anliegens zu ar- beiten. Insbesondere im energieintensiven Industriebereich können große Mengen an klimaschädlichen Emissionen ein- gespart werden. Um gezielt auf die Kundenbedürfnisse ein- gehen zu können, wurden in allen Märkten von UNIQA Inter- national eigene Vorstandsbereiche für Corporate & Affinity gegründet. UNIQA Corporate Business arbeitet gerade an einer Anpassung des Business-Modells im Einklang mit ESG- Kriterien. Dabei sind unsere Aktivitäten in den Bereichen Underwriting, Risk Engineering und Schadenmanagement auf ganzheitliche langfristige Strategien ausgerichtet. Die verstärkte Ausrichtung auf Nachhaltigkeit im Kerngeschäft betrifft auch die künftige Integration einer ESG-Bewertung in das Versicherungsgeschäft. Diese Integration erfolgt in den Underwriting-Standards und beruht auf SDG-Prinzipien, sieht Monitoring-Maßnahmen vor und stützt sich auf eine durchgehende individuelle ESG-Evaluierung pro Kunden und pro Portfolio. Ein wichtiges Steuerungstool von UNIQA Cor- porate Business ist der Corporate Business Navigator (CBN). Er dient als Datenplattform zur Erfassung aller Informatio- nen und Workflows rund um das Unternehmensgeschäft für Großunternehmen innerhalb der UNIQA Group. Als zent- rale Wissensdatenbank ist der CBN zudem ein essenzielles Tool zur Bewertung und Förderung der Nachhaltigkeitsbe- strebungen unserer Kunden. Die ESG-Strategie von UNIQA Corporate Business hat im Jahr 2022 die Anwendungsreife erreicht und beruht auf vier Phasen: •• Phase 1: Erstellung von Zweck- und Zieldefinitionen •• Phase 2: Entwicklung der Underwriting-, Risk- Engineering- und Schaden-ESG-Strategie von UNIQA Corporate Business •• Phase 3: Entwicklung, Implementierung und Monitoring von KPIs •• Phase 4: Kommunikation und Veröffentlichung der Infor- mationen in der UNIQA Group Handlungsfelder Gemäß vertraglichen Vorgaben aus den Commitments von UNIQA zur Einhaltung von SDG-Kriterien und zum Pari- ser Abkommen sowie auf Basis der Empfehlungen von Ra- tingagenturen und der Anforderungen der österreichischen Green Finance Alliance wurden folgende Handlungsfelder als Vorschlagspapier ausgearbeitet: 1. ESG und CO 2 (Dekarbonisierung) 2. Anpassung von Underwriting-Standards und Underwriting-Produkten 3. Kundenservice und Unterstützung nach einem Schaden/Taxonomie 4. Monitoring der Einhaltung der Menschenrechte 5. Green Finance Alliance Dekarbonisierung als wichtiger Grundsatz von UNIQA Bereits im Jahr 2018 hat UNIQA als erste österreichische Versicherungsgruppe den schrittweisen Ausstieg aus dem kohlebasierten Geschäft eingeleitet und mit der UNIQA De- karbonisierungsrichtlinie eine zukunftsweisende Strategie festgelegt. Seit 2019 verzichten wir auf Neukundengeschäft mit Unternehmen mit direktem oder indirektem Kohleanteil von mehr als 30 Prozent. Mit Beginn des Jahres 2023 wird dieser Kohleanteil für Neugeschäfte auf 5 Prozent reduziert. Darüber hinaus unterstützt UNIQA – unter bestimmten Be- dingungen – bestehende Kunden, die aus dem Kohlegeschäft aussteigen wollen, bis zumindest 2025 bei der Transforma- tion ihres Geschäftsmodells. Voraussetzung dafür sind die Entwicklung und Umsetzung eines glaubwürdigen Transfor- mationsplans und die Ausrichtung an definierten Nachhal- tigkeitskriterien. Im Jahr 2022 hat sich der Prämienanteil mit Bezug auf Koh- le in der Energieerzeugung in unserem Bestand auf 1,7 Pro- zent reduziert. Diese Reduktion ergibt sich aus dem generel- len Verzicht, Neugeschäfte in diesem Bereich anzunehmen, und den bereits spürbaren Veränderungen durch Dekarbo- nisierungsmaßnahmen unserer Kunden. Zudem haben wir im Jahr 2022 weitere Vorkehrungen getroffen, um unseren Dekarbonisierungsansatz weiter auszubauen. Mit Beginn des Jahres 2023 werden unsere Corporate Business Standards angepasst und um Richtlinien erweitert, die den Ausstieg aus Erdöl und Erdgas forcieren. 29 Nichtfinanzieller Bericht Thema Zielerreichung 2022 Ziele 2023 Dekarbonisierung 2022 haben wir unsere Klimastrategie detaillierter auf das Corporate Business heruntergebrochen und auf unserem Dekarbonisierungs-Zielpfad den Ausstieg aus ölbasierten (2030) und gasbasierten (2035) Wertschöpfungsketten beschlossen. Zudem haben wir den Aufbau von ESG-Daten- banken beschlossen, entsprechende KPIs festgelegt und uns an internationalen Frameworks (PCAF, NZIA) für die anstehende Operationalisierung orientiert. Fortführung der ESG-Integration und der Operationalisie- rung der Klimastrategie durch die Nutzung von ESG- Daten und klimabezogenen KPIs im Underwriting und im Engagement-Prozess Ziele und Zielerreichung: Umweltbelange im Underwriting im Bereich Corporate & Affinity Menschenrechte bei Corporate Business Im Rahmen der ab 1. Jänner 2023 durchgeführten ESG- Bewertungen werden auch Kriterien mit Bezug auf Men- schenrechte erfasst. Vorgelagert wurde eine Risk-Heatmap erstellt; ebenso haben wir Lines of Business sowie Betriebs- arten definiert, für die im Verdachtsfall die Einhaltung von Menschenrechten überprüft werden muss. Umweltbelange in der Betriebsführung UNIQA fühlt sich dazu verpflichtet, eine vorbildhafte eigene Betriebsführung zu leben. Dieses Commitment ist ein we- sentlicher Schwerpunkt in unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Übergeordnetes Ziel ist es, unseren ökologischen Fußabdruck immer weiter zu verringern und bis 2040 in Österreich bzw. bis 2050 in unseren internationalen Tochtergesellschaften CO 2 -neutral zu werden. Wir achten dabei auf die Anwendung internationaler Zertifizierungen und Standards – sowohl bei unseren Lieferanten als auch in unserer eigenen Betriebs- führung. Wir setzen auf eine Steigerung der Energieeffizienz, die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien, eine Reduk- tion der CO 2 -Emissionen, konsequente Ressourcenschonung und die Förderung klimafreundlicher Mobilität. Zudem ver- fügen wir in Österreich seit 2018 über ein Energiemonito- ringsystem, das es uns ermöglicht, unsere Nachhaltigkeitsin- itiativen und die dadurch erzielten Fortschritte transparent und auf vergleichbarer Basis darzustellen. Zur Unterstüt- zung und weiteren Intensivierung der bereits bestehenden Umweltinitiativen werden wir bis Ende 2024 für die Ver- triebsstandorte in Österreich ein nach EMAS zertifiziertes Umweltmanagementsystem einführen. Im Geschäftsjahr 2022 konnten die erfassten CO 2 -Emissionen gegenüber dem Vorjahr von 9.585 t CO 2 e auf 8.124 t CO 2 e reduziert werden. Diese Vorgehensweisen unterstützen auch die Verwirkli- chung der Ambitionen, die wir mit unseren zahlreichen Mit- gliedschaften und Alliances verfolgen. Hervorzuheben sind dabei die vom Bundesministerium für Klimaschutz gegrün- dete Green Finance Alliance (GFA) und die Principles for Sustainable Insurance (PSI), die von der Finanzinitiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP FI) ent- wickelt wurden. Die Umweltbelange in unserer Betriebsführung fallen in den Zuständigkeitsbereich der:des Chief Operating Officer und werden vom Bereich Group Procurement verantwortet. Der Fokus liegt hier vorerst auf unserem größten Kernmarkt Österreich. Insbesondere verfolgen wir in folgenden fünf Bereichen kon- krete CO 2 -Reduktionsziele: •• Einkauf von 100 Prozent Grünstrom •• Installation von Photovoltaiksystemen •• Ökologisierung von Heizungen/Kühlsystemen •• Optimierungen anhand des Energiemonitorings •• Flächendeckende Umstellung auf LED •• Ökologisierung des Fuhrparks Jahresfinanzbericht 2022 30 Nichtfinanzieller Bericht Thema Zielerreichung 2022 Ziele 2023 Installation von Photovoltaik- systemen Mitte 2020 haben wir das Projekt „UNIQA Photovoltaik- offensive“ ins Leben gerufen. Sein Ziel ist es, den Photo- voltaikausbau in Österreich entscheidend voranzutreiben. Schon im Jahr 2022 wurden weitere fünf Vertriebsstandorte mit Solaranlagen mit einer Leistung zwischen 5 und 12 kWp (Gesamtzubau: rd. 45 kWp) ausgestattet. Gemeinsam mit den im Jahr 2021 errichteten Anlagen konnten innerhalb von zwei Jahren in Summe 17 neue Photovoltaiksysteme mit einer Gesamtleistung von rd. 230 kWp in Betrieb ge- nommen werden. Das ambitionierte Ziel der Offensive von 20 Anlagen und 250 kWp bis Ende 2022 wurde aufgrund von Bauverzögerungen dennoch knapp verfehlt. Gemäß unserer neuen Strategie werden wir bis 2040 den Gesamt- bestand an Solarstromleistung auf unseren Dächern von derzeit rd. 280 kWp auf über 600 kWp nochmals mehr als verdoppeln. Damit werden wir unseren Stromverbrauch bilanziell zu mindestens 10 Prozent mit selbst produzierter Energie abdecken. Errichtung von sechs weiteren Anlagen mit einer Gesamt- leistung von > 150 kWp Ökologisierung des Fuhrparks Das ambitionierte Ziel des UNIQA Fuhrparkmanagements ist es, den CO 2 -Ausstoß der Firmenflotte in Österreich bis Ende 2024 auf 40 Gramm pro Kilometer zu senken. Bis Ende 2022 konnten wir unseren CO 2 -Ausstoß bereits auf rund 69Gramm pro Kilometer vermindern. Im Sinn des genannten CO 2 -Reduktionsziels statten wir unsere Standorte weiterhin mit Ladeinfrastruktur für E-Mobile aus. Für 2023 ist geplant, an allen neuen Stand- orten E-Ladestationen zu installieren und in unseren Lan- desdirektionen die Ladeinfrastruktur zu erweitern, um auch Mitarbeiter:innen die Möglichkeit zu geben, am Arbeitsplatz zu laden. Ziele und Zielerreichung: Umweltbelange in der Betriebsführung Sozialbelange In diesem Abschnitt gehen wir darauf ein, wie gesellschaft- liche und soziale Fragen unsere Geschäftstätigkeit und -be- ziehungen beeinflussen, und umgekehrt. Schwerpunktmäßig erläutern wir unsere Konzepte im Umgang mit gesellschaftli- chen Aktivitäten und Sponsorings, Kundenorientierung und innovativen Services und Produkten sowie Datenschutz. Da unserem Verständnis nach Arbeitnehmerbelange Teil der Sozialbelange sind, haben wir diese ebenso als Unterkapitel integriert und beschreiben unsere diesbezüglichen Konzepte. Eine negative gesamtwirtschaftliche Entwicklung stellt ein Risiko für das Geschäftsmodell von UNIQA dar. Um diese Ri- siken mitigieren und unseren Beitrag zum gesellschaftlichen Wohlstand leisten zu können, verfolgen wir die Unterneh- mensstrategie UNIQA 3.0. Gesellschaftliche Aktivitäten und Sponsoring Als größte Gesundheitsversicherung Österreichs setzen wir den Schwerpunkt unseres gesellschaftlichen Engagements in den Bereichen Gesundheit und Bildung. Unsere Unterneh- mensstrategie UNIQA 3.0 beschreibt auch unser Weltbild, aus dem wir die wichtigsten gesellschaftlichen Risiken und Bedürfnisse für unser Handeln ableiten. Ein Schwerpunkt liegt vor allem auf der Förderung junger und benachteilig- ter Menschen. Zudem setzt UNIQA vielfältige Akzente durch die Unterstützung von Initiativen im allgemeinen Interesse. Kunst und Sportförderung bilden hier in allen unseren Märk- ten wichtige Schwerpunkte. Diese reichen von langfristigen Sponsoringmaßnahmen bis hin zur Unterstützung von Ein- zelprojekten, mit denen wir uns aufgrund unserer Unterneh- menswerte identifizieren können. Durch unseren Beitritt zur Initiative für transparente Zu- sammenarbeit bekennen wir uns zu einem offenen Umgang mit NGOs, Vereinen und Sponsorings. In Umsetzung des von der Initiative formulierten Kodex für transparente Zusam- menarbeit wollen wir der Öffentlichkeit einen klaren Ein- blick darin geben, mit welchen NGOs wir zusammenarbeiten, erklären, auf welche Art und zu welchem Zweck wir uns en- gagieren, sowie uns dem Diskurs stellen, wie unsere Stake- holder:innen unser Engagement beurteilen. Im Jahr 2022 haben wir unseren Ansatz zu sozialen Belan- gen weiterentwickelt. Die Strategie und die Umsetzungs- richtlinien wurden dahingehend überarbeitet, dass unsere Sponsorships ESG-konform sind. Dies erfolgte nach dem DNSH-Prinzip (DNSH – Do No Significant Harm), wonach ein Sponsorship zumindest eines der ESG-Kriterien erfül- len muss. Zudem müssen unsere Partner ab einer gewissen Sponsoringhöhe glaubwürdig nachhaltiges Handeln belegen oder überhaupt ein Nachhaltigkeitskonzept vorweisen kön- nen. Die UNIQA Sponsoringstrategie wurde im Jahr 2022 auf der Homepage der UNIQA Group veröffentlicht. 31 Nichtfinanzieller Bericht Thema Zielerreichung 2022 Ziele 2023 Sport- und Kultursponsoring- strategie Als wichtigen Teil unserer Brand-Strategie haben wir 2022 unsere ESG-konforme Sponsoringstrategie in Kraft gesetzt und verfolgen die festgelegten Prinzipien nun auch im Sport- und Kultursponsoring. Die bisherige Strategie wird fortgesetzt; gleichzeitig arbeiten wir an der Entwicklung geeigneter KPIs für diesen Bereich. Corporate- Volunteering- Aktivitäten Im Geschäftsjahr 2022 hat sich UNIQA wieder durch Spen- den, betriebliche Freiwilligenarbeit (UNIQA Sozialtag) oder durch Kooperationen und Initiativen der UNIQA Privatstif- tung sozial engagiert. Im Einklang mit unserer Strategie und unseren Umset- zungsrichtlinien werden wir auch 2023 wieder entsprechen- de Maßnahmen und Initiativen setzen und damit einen Beitrag zu allgemeingesellschaftlichen Anliegen leisten. Ziele und Zielerreichung: Sozialbelange Kundenorientierung und innovative Services und Produkte Eine Versicherung muss Sicherheit geben: Unsere Kund:innen erwarten eine an ihre Lebenssituation angepasste Risikoab- sicherung, und wir unterstützen sie sowohl in der Schaden- prävention als auch im Schadenfall durch einfache, kunden- freundliche Kommunikation und rasche Abwicklung. Als unterstützende Begleiter:innen denken und handeln wir da- bei stets aus Kundensicht. Eine wichtige Rolle für die Kundenzufriedenheit spielen laut unserer internen Richtlinie zum Thema Vertrieb vor allem Verständlichkeit und Transparenz. Darum arbeiten wir lau- fend daran, dass unsere Produktinformationsblätter kurz, prägnant und verständlich sind und gleichzeitig alle gesetz- lichen Vorgaben erfüllen. Schulungen unterstützen unsere Mitarbeiter:innen dabei, nicht nur fachlich korrekt, sondern auch kundenfreundlich und verständlich zu kommunizieren. Im Bereich der kapitalbildendenden Lebensversicherung ver- pflichtet uns die Versicherungsrichtlinie der EU (Insurance Distribution Directive/IDD) seit August 2022, zusätzlich zu den finanziellen Zielen von Kund:innen auch deren nichtfi- nanzielle Ziele hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitspräferenz zu erheben. Daraus ergeben sich im persönlichen Beratungs- gespräch neue Themenfelder, in denen wir unsere Kolleg:in- nen im Vertrieb mit gezielten Aus- und Weiterbildungsan- geboten rund um das Thema Nachhaltigkeit schulen. Die Nachhaltigkeitspräferenzen unserer Kund:innen werden in Beratungsprozessen strukturiert digital erhoben und bilden dadurch die Basis für einen optimalen Produktvorschlag. Aktivitäten im Jahr 2022 waren insbesondere: Lernhäuser KURIER Aid Austria: Unterstützung sozial be- nachteiligter Kinder und Jugendlicher aus bildungsfernem Umfeld, um ihnen selbstständiges und eigeninitiatives Ler- nen näherzubringen Mobiles Caritas Hospiz: Das Tageshospiz und das Mobile Caritas Hospiz ermöglichen in vertrauter Umgebung die Be- gleitung, Pflege und Fürsorge in den letzten Lebenstagen. Österreichischer Bergrettungsdienst: Unterstützung der 13.000 freiwilligen Helfer:innen, die für Sicherheit und Hilfe bei Problemen im Gebirge sorgen. Ein besonderes Highlight war die Unterstützung der Ko- operation zwischen der UNIQA Stiftung und den Special Olympics Österreich (SOÖ) für die SOÖ-Sommerspiele im Raum Oberwart im Juni 2022 mit rund 1.800 teilnehmenden Sportler:innen. Jahresfinanzbericht 2022 32 Nichtfinanzieller Bericht Auch unser Kundenportal myUNIQA entwickeln wir kon- sequent weiter. Unsere Kund:innen erhalten ihre Versiche- rungsunterlagen mittlerweile rein digital in ihr Postfach zugestellt. Der Versand in Papierform entfällt, die dadurch erreichten CO 2 -Einsparungen können unsere Kund:innen in einem eigens dafür entwickelten Online-Tool berechnen. Hoch frequentierte Services wie das Einreichen von Privat- arztrechnungen digitalisieren wir kontinuierlich und ent- wickeln gleichzeitig neue digitale Services, so etwa eine da- tenschutzkonforme elektronische Messenger-Funktion, mit deren Hilfe Kund:innen mit Berater:innen chatten und Doku- mente austauschen können. Unser Vorteilsclub myUNIQA plus, der zahlreiche Vorteile wie standortbasierte Unwetter- warnungen bietet, ist ebenfalls im Kundenportal integriert, 2022 wurden rund 250.000 Kund:innen registriert. Weiters verfügen wir über erprobte Methoden, um uns in den für unsere Kund:innen wesentlichen Bereichen Produkt, Ver- trieb, Schaden/Leistung und Service noch kundenzentrierter auszurichten, und lernen gezielt aus dem täglichen Feedback entlang der Kundenreise. Auch Kundenbeschwerden nutzen wir als wichtiges Feed- back-Tool. Unser Beschwerdemanagement besteht dabei aus zwei Prozessen: Zunächst werden Kundenanliegen ordnungs- gemäß bearbeitet, danach versuchen wir konsequent, poten- zielle positive Effekte aus einer Kundenbeschwerde zu identi- fizieren und zu realisieren, um ein positives Kundenerlebnis sicherzustellen. Die Entwicklung von nachhaltigen Produkten und Services in Kombination mit sozialer Verantwortung ist uns ein gro- ßes Anliegen. Im Rahmen der Eigenheimversicherung bieten wir etwa bei Arbeitslosigkeit bis zu sechs Monate prämien- freien Schutz an. Thema Zielerreichung 2022 Ziele 2023 Produkt- entwicklung Unser langfristiges strategisches Ziel ist es, als Inspiring Coaches verlässliche Begleiter:innen unserer Kund:innen für die Verbesserung ihres Lebens zu sein. Mit dem Ausbau unserer digitalen Beratungs- und Kommunikationslösungen haben wir für unsere Kund:innen die Transparenz und Ver- fügbarkeit zu Versicherungslösungen verbessert. Wir konzentrieren uns weiterhin auf die Entwicklung von Produkten und Services mit nachhaltigem sozialem Nutzen für unsere Kund:innen und bauen den Nutzen von digitalen Prozessen und innovativen Lösungen weiter aus. Ziele und Zielerreichung: Kundenorientierung und innovative Services und Produkte Datenschutz Unser beruflicher wie privater Alltag ist ohne einen konti- nuierlichen Datenaustausch kaum mehr vorstellbar. Daten- schutz ist zum Grundrecht geworden. Konkret geht es um den Schutz personenbezogener Daten und der dahinterste- henden Menschen vor Missbrauch während der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten. In Europa wird dies durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und na- tionale Gesetze geregelt. Um den strengen Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten gerecht zu werden, hat UNIQA eine Datenschutzorganisation (Datenschutz- Governance) im Unternehmen aufgebaut. Ihr Ziel ist es, durch ein effizientes Datenschutzmanagementsystem (DSMS) den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess auf der Basis eines Risikomanagementsystems zu gewährleisten. Die:der Datenschutzbeauftragte berichtet direkt dem Vor- stand und überwacht als Second Line of Defense die Ein- haltung der Datenschutzvorschriften im Unternehmen und die First Line of Defense. In dieser Rolle ist die:der Daten- schutzbeauftragte weisungsfrei. Quartalsweise finden Mee- tings der lokalen Datenschutzkomitees statt. In jedem Bereich wird ein:e Datenschutzkoordinator:in ein- gesetzt. Diese fungieren als Erstansprechpartner:innen in Datenschutzangelegenheiten des Fachbereichs und unter- stützen die Data Owner z. B. bei der Beratung zu Projekten und bei der Beantwortung konkreter Fragen. Zur effiziente- ren Unterstützung der First Line of Defense und für die Pro- jektberatung wurde im Jahr 2021 zusätzlich zum bereits be- stehenden Datenschutz Legal auch der Bereich Datenschutz Operations implementiert. 2022 haben wir die operativen Prozesse im Datenschutz kontinuierlich weiterentwickelt. Beide Einheiten beraten zu datenschutzrechtlichen Fragen und zu notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Weiters unterstützen sie bei der Führung des Verarbeitungsverzeichnisses sowie bei der Behandlung von Data Breaches und fungieren als Schnittstelle zu internen und externen Kund:innen in Fragen, die eine interdisziplinäre Datenschutzexpertise (Datenschutz, Informationssicherheit) erfordern. Zudem haben wir im Jahr 2022 unsere internen Leitlinien zum Datenschutz überarbeitet. Sie unterstützen die crossfunktionalen Teams der First Line bei der struktu- rierteren Abwicklung und Risikoeinschätzung der Projekte sowie die Second Line bei der Behandlung der Risiken. 33 Nichtfinanzieller Bericht Arbeitnehmerbelange Dieser Abschnitt beschreibt die Auswirkungen unserer Mit- arbeiter:innen auf unsere Geschäftsaktivitäten und -bezie- hungen sowie die Auswirkungen der Geschäftsaktivitäten und -beziehungen von UNIQA auf unsere Mitarbeiter:innen. Der Fokus liegt auf unserer „People & Culture“-Strategie so- wie den dazugehörigen Konzepten und Maßnahmen. Wir er- achten unser Engagement in diesem Bereich für essenziell. Wenn UNIQA nicht ausreichend auf Diversität und Inklusion sowie Aus- und Weiterbildung achtet, birgt dies das Risiko, dass Talente sowie Fachkräfte abwandern. Die daraus resul- tierenden finanziellen und operativen Hürden belasten nicht nur UNIQA, sondern auch den Arbeitsmarkt. Im Rahmen unserer Strategie UNIQA 3.0 haben wir 2022 so- wohl gruppenweit als auch mit Fokus auf unseren Kernmarkt Österreich neue HR-Initiativen gestartet und umgesetzt. Zen- trale Schwerpunkte dabei waren Arbeiten zur Optimierung der Employee Experience sowie umfassende strukturelle und unternehmenskulturelle Projekte, die UNIQA bis Ende 2024 zur attraktivsten Arbeitgeberin der Branche machen sollen. Angelehnt an das Konzept der Customer Experience – die Kundenreise – umfasst die Employee Experience alles, was Mitarbeiter:innen in einem Unternehmen erleben. Human Re- sources entwickelt Strategien und Prozesse, um die Employee Experience so positiv wie möglich zu gestalten und so zur Mit- arbeitermotivation und -bindung beizutragen. Mit gezieltem Employee-Experience-Management sorgen wir für positive Erfahrungen bei Mitarbeiter:innen – beginnend beim Bewerbungsprozess bis hin zum Ausstieg aus dem Un- ternehmen. Alle Erfahrungen, die unsere Mitarbeiter:innen während ihrer Zeit bei UNIQA sammeln, lassen sich entlang unserer für die UNIQA Group definierten Mitarbeiterreise darstellen. Schwerpunkte im Jahr 2022 waren: •• Implementierung von Gruppenstandards im Recruiting/Onboarding •• Implementierung einer gruppenweiten HR-Policy •• Implementierung eines gruppenweiten HR-Befragungstools Um uns auch in Zukunft gezielt verbessern zu können, holen wir mit der neu gestalteten Kundenbefragung im Rahmen der „Voice of Employee“-(VoE-)Befragung verstärkt das Feed- back unserer Mitarbeiter:innen ein und leiten daraus neue HR-Maßnahmen ab. Unsere „Diversity & Inclusion“-Strategie verfolgt zwei Schwerpunkte: •• Entgeltgerechtigkeit: Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit und Reduktion des Gender-Pay-Gaps am Standort Ös- terreich im Innendienst auf deutlich unter 1 Prozent waren unsere Ziele, die 2022 mit 0,6 Prozent bereits übererfüllt wurden. In unserem zweiten Heimatmarkt CEE fokussieren wir uns auf unsere großen Ländergesellschaften in Polen, der Tschechischen Republik und der Slowakei und setzen dort bis 2023 ebenso standardisierte und regelmäßige Equal-Pay-Analysen und entsprechende Maßnahmen um. Thema Zielerreichung 2022 Ziele 2023 Implementierung der Datenschutz- Governance Datenschutz ist ein interdisziplinäres Thema und bedarf einer fachübergreifenden Expertise und entsprechender Schnittstellen in der Beratung. Aus diesem Grund wurde eine Datenschutzorganisation (Datenschutz-Governan- ce) im Unternehmen aufgebaut und 2021 um den Bereich Datenschutz Operations ergänzt. Unser Ziel im Jahr 2022 war es, die schrittweise Implementierung der neuen Gover- nance zum Datenschutz bei UNIQA zu starten. Wir führen die Implementierung der neuen Governance zum Thema Datenschutz aus dem Jahr 2022 fort und ent- wickeln sie weiter. Ausbau eines Datenschutzma- nagementsystems (DSMS) Um der Rechenschaftspflicht aus der DSGVO und den damit verbundenen Dokumentationspflichten nachkom- men zu können, sind laufend Prozesse zur Umsetzung von Datenschutz im Unternehmen erforderlich. Ziel im Jahr 2023 ist es, durch ein effizientes Datenschutz- managementsystem (DSMS) den Schutz personenbezo- gener Daten sicherzustellen und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess auf der Basis eines Risikomanage- mentsystems zu gewährleisten. Ziele und Zielerreichung: Datenschutz Jahresfinanzbericht 2022 34 Nichtfinanzieller Bericht •• Mehr Frauen in Leitungsfunktionen: Im Jahr 2022 lag der Anteil an Frauen in Leitungsfunktionen bei 43,0 Prozent. Bis 2023 wollen wir am Standort Österreich den Anteil von Frau- en in höheren Positionen – ganz allgemein im Innendienst und explizit in Leitungsfunktionen – um 5 Prozentpunkte er- höhen, um mehr Gender-Diversität auf allen Führungsebenen zu erreichen. Bisher konnten wir den Anteil im Durchschnitt um 1,5 Prozentpunkte steigern. Um die Rahmenbedingungen dafür zu verbessern, setzen wir auf Maßnahmen wie Mento- ring, Unterstützung bei der Kinderbetreuung, Homeoffice und weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit. Die positiven Rückmeldungen auf unsere neuen durch Covid-19 forcierten Aus- und Weiterbildungsangebote richten auch in den kommenden Jahren den Fokus auf das „neue Ler- nen“, bei dem wir mit unserer Online-Plattform stark auf digi- tale Formate wie Webinare und E-Learning setzen. Dadurch werden Aus- und Weiterbildungsinhalte allen Mitarbeiter:in- nen in ganz Österreich in gleicher Qualität ohne zeitliche und örtliche Begrenzung zur Verfügung gestellt. Im Schnitt ha- ben unsere Mitarbeiter:innen im Berichtsjahr 14,81 Stunden in Aus- und Weiterbildung investiert. Seit Herbst 2022 bieten wir ein neues Programm zur Führungskräfteentwicklung für die gesamte UNIQA Group an. Dabei gehen wir gezielt auf die Anforderungen unseres Zukunftsprogramms UNIQA 3.0 ein und möchten unsere Führungskräfte zu „Inspiring Coach Leaders“ ausbilden. Im Fokus stehen praxisnahe Kompeten- zen und Managementfähigkeiten wie „New Leadership“, Agi- lität, Kommunikation und Zusammenarbeit. Zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten haben wir im Rahmen unserer Projekte des „New Way of Working“ eine Betriebs- vereinbarung für den Standort Österreich eingeführt, die den erweiterten Umgang mit Homeoffice einheitlich regelt. Im Rahmen der Betriebsvereinbarung bietet UNIQA nun drei Optionen mit unterschiedlichen Ausmaßen an Arbeit im Homeoffice an. Zudem sind Arbeitszeitreduktionen von Voll- auf Teilzeit oder umgekehrt individuell mit der jewei- ligen Führungskraft vereinbar, um die verschiedensten Be- dürfnisse unserer Mitarbeiter:innen abdecken zu können. Alle gewohnten Angebote für Mitarbeiter:innen mit Kindern wie beispielsweise betreute Kindertage und Sommercamps, Karenztreffen oder der Töchtertag wurden nach einer zwei- jährigen Covid-19-Pause wieder aufgenommen. Zusätzlich haben wir 2022 die Stimmung der Innen- und Außendienstmitarbeiter:innen in regelmäßigen Pulse- Check-Befragungen erfasst und kontinuierlich in die Konzep- tion unserer Verbesserungsmaßnahmen aufgenommen. Die Pulse-Check-Befragungen sollen dauerhaft als standardisier- te, gruppenweite Befragungen etabliert werden, und werden auch im Jahr 2023 quartalsweise durchgeführt. Aktuell liegt die Gesamtzufriedenheit der Mitarbeiter:innen in Österreich bei 3,9 von 5 Sternen. Um die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter:innen flächendeckend zu gewährleisten, orientieren wir uns in ers- ter Linie am ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), der Arbeitsstättenverordnung (AStV) und der Bildschirmarbeits- verordnung (BS-V). Für deren Umsetzung und Einhaltung sind die Sicherheitsfachkräfte (SFKs) verantwortlich und werden dabei von Sicherheitsvertrauenspersonen (SVPs) un- terstützt. Die Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsvertrau- enspersonen sind für alle Mitarbeiter:innen sowie für Leih- arbeitskräfte von UNIQA in Österreich zuständig. Mit dem neuen Strategieprogramm UNIQA 3.0 haben wir uns auch für unsere Mitarbeiter:innen einiges vorgenommen. Übergeordnetes Ziel ist es, bis 2024 die attraktivste Arbeit- geberin der Branche zu werden. Thema Zielerreichung 2022 Ziele 2023 Attraktivste Arbeitgeberin der Branche Im Rahmen unserer Strategie UNIQA 3.0 haben wir uns das Ziel gesetzt, bis 2024 die beste Arbeitgeberin der Branche zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde eine Fülle an Maßnahmen konzipiert, die sich auf fünf Handlungsfelder beziehen und schon im Geschäftsjahr 2022 messbare Ver- besserungen zeigten. Fortführung und Umsetzung der definierten Maßnahmen für das HR-Management in allen Ländern, die zu einer ausgezeichneten Employee Experience in der gesamten Gruppe beitragen Ziele und Zielerreichung: Arbeitnehmerbelange 35 Nichtfinanzieller Bericht Thema Zielerreichung 2022 Ziele 2023 „Diversity & Inclusion“- Strategie Im März wurde die UNIQA „Diversity & Inclusion“-Strategie verabschiedet und in der Folge kommuniziert. Ebenso wurde ein standardisierter Prozess zur Behandlung von Diskriminierungsvorwürfen eingeführt. Reduktion des bereinigten Gender-Pay-Gaps auf < 1 Prozent (Datenbasis: Beschäftigte im Innendienst am Standort Österreich im Versicherungskerngeschäft) Die Definition der Kernelemente der gruppenweiten „Diversity & Inclusion“-Policy ist erfolgt. Recruiting-Richtlinie in Österreich im Regelbetrieb und in Tschechien, der Slowakei und Polen gestartet Schaffung von „Diversity & Inclusion“-Dashboards zur weiteren Erhöhung der Transparenz Standortbestimmung für Diversity & Inclusion in den Kernmärkten in CEE Fertigstellung der gruppenweiten „Diversity & Inclusion“- Policy Entwicklung weiterer Modelle zur Flexibilisierung der Arbeitszeit Ziele und Zielerreichung: Diversität und Inklusion Diversität und Inklusion Eine Gemeinschaft der Größe unserer UNIQA Gemeinschaft lebt und wirkt durch Vielfalt. Wir sind davon überzeugt, dass Diversität ihre volle Wirkung nur in einem inklusiven Um- feld entfalten kann. Inklusion ist der Ansatz, ausgedrückt in Richtlinien, Praktiken, Verhaltensweisen und Einstellungen, der es ermöglicht, das volle Potenzial einer diversen Organi- sation zu nutzen. Die:der Beauftragte für Diversität und Inklusion entwickelt die erforderlichen Rahmenbedingungen, stellt die Umset- zung der Ziele und zugehörigen Maßnahmen sicher und be- gleitet bzw. betreibt die Implementierung von Richtlinien und Prozessen. Sie:er berichtet an den Vorstand für HR, Brand & Communication sowie an das Diversity & Inclusion Committee (DICO). Dieses steuert, koordiniert und entschei- det relevante „Diversity & Inclusion“-Themen und ist dadurch gruppenweit ein wichtiger Treiber für die Bedeutung von Di- versität und Inklusion bei UNIQA. Im März 2022 hat der UNIQA Vorstand eine umfassende Strategie für den Bereich Diversität & Inklusion verabschie- det. Diese enthält neben einer Auswahl von Initiativen auch konkret messbare Ziele in zwei Schwerpunktbereichen: Ent- geltgerechtigkeit und Frauen in Leitungsfunktionen. Gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit: Bis Ende 2023 soll das bereinigte Gender-Pay-Gap im Versicherungskernge- schäft in Österreich im Innendienst auf deutlich unter 1 Pro- zent reduziert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir umgehend Maßnahmen definiert und umgesetzt und 2022 auch einen Regelkreis aus detaillierten Analysen und kon- kreten Maßnahmen definiert und implementiert. Der Erfolg wurde bereits in der Gender-Pay-Gap-Analyse Mitte 2022 sichtbar: Das nicht erklärbare Gender-Pay-Gap reduzierte sich auf 0,6 Prozent. In unserem zweiten Heimatmarkt CEE fokussieren wir uns auf unsere großen Ländergesellschaften in Polen, der Tschechischen Republik und der Slowakei und setzen dort bis 2023 ebenso standardisierte und regelmäßige Equal-Pay-Analysen und entsprechende Maßnahmen um. Mehr Frauen in Leitungsfunktionen: Wir haben uns zum Ziel gesetzt, am Standort Österreich den Anteil von Frauen in höheren Positionen – ganz allgemein im Innendienst und ex- plizit in Leitungsfunktionen – bis 2023 um 5 Prozentpunkte zu steigern. Mit diesem Ziel wollen wir mehr Gender-Diver- sität in höherwertigen Funktionen und auf allen Führungs- ebenen erreichen. Wir sehen eine Gleichstellung von Frauen in Expertenfunktionen als wichtige Basis für eine Gleichstel- lung in der Nachfolgeplanung und für die gleichberechtigte Teilhabe an allen Managementprozessen. Maßnahmen wie Mentoring, Unterstützung bei der Kinderbetreuung, Home- office und weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit sollen die entsprechenden Rahmenbedingungen weiter verbessern. Das Feedback der Mitarbeiter:innen zählt: Den Erfolg unse- rer „Diversity & Inclusion“-Strategie messen wir ganz maß- geblich durch die Wahrnehmung unserer Mitarbeiter:innen. Dazu dient der am Standort Österreich neu geschaffene UNIQA Inklusions-Index. Ziel ist es nun, den 2021 gemesse- nen, bereits sehr hohen Ausgangswert bis 2023 um weitere 2 Prozentpunkte zu steigern. Weitere Initiativen und Maßnahmen finden sich in unserem Nachhaltigkeitsbericht 2022. Jahresfinanzbericht 2022 36 Nichtfinanzieller Bericht Thema Zielerreichung 2022 Ziele 2023 Integration von Menschenrechten Mit unserem Beitritt zum UN Global Compact und der Erfassung der dargelegten Prinzipien in unserem Code of Conduct haben wir den Grundstein dafür gelegt, die Beachtung der Menschenrechte in unseren Unternehmens- prozessen zu gewährleisten. Wir werden die Integration von Menschenrechtsleitlinien in allen relevanten Geschäftsbereichen und Kernprozessen fortsetzen und insbesondere die Ansprüche der kommen- den Regulierung (CSDDD) in unsere Governance für das Kerngeschäft integrieren. Ziele und Zielerreichung: Menschenrechte Ukraine-Krieg – Krisenmanagement Als europäische Versicherung sind wir in der Ukraine seit Jahren tief verwurzelt. Unsere rund 850 ukrainischen Kolleg:innen, deren Familien und mehr als 1,3 Millionen Kund:innen sind direkt vom Krieg betroffen. UNIQA unterstützt die Menschen aus der Ukraine mit zahl- reichen Hilfsmaßnahmen im Krisengebiet, an den Grenzen sowie in den Nachbarländern. Dies betrifft etwa die Lieferung mehrerer Tonnen an medizinischen Hilfsgütern sowie finan- zielle Unterstützung über Spendenaktionen gemeinsam mit den Partnern Caritas und Rotes Kreuz. Speziell für geflüch- tete Kolleg:innen von UNIQA UA und deren Familien wurden zudem Unterkünfte vermittelt und angemietet, Arbeits- und Kinderbetreuungsplätze bereitgestellt sowie psychologische Betreuung und vielfältige weitere Unterstützung geboten. Menschenrechte Der korrekte und wertschätzende Umgang mit Menschen ist ein wichtiger Teil unseres Selbstverständnisses und Kern unserer Unternehmenskultur. Unsere Menschenrechtspolitik verankert unser festes Engagement in wichtigen Fragen der Menschenrechte und stellt sicher, dass Menschenrechte bei UNIQA geschützt und gewahrt werden können. Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Compliance Als verantwortungsvolles Unternehmen betrachten wir die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Regelungen, unter- nehmensinternen Richtlinien und ethischen Grundsätze als unverzichtbar. Das Versicherungsgeschäft erfordert ein ho- hes Maß an Vertrauen, daher ist rechtmäßiges und integres Handeln nicht nur entscheidend für den Ruf der gesamten UNIQA Group, sondern auch eine wesentliche Voraussetzung für unseren dauerhaften Erfolg. Die Themen Korruptionsbekämpfung und Compliance sind auf Gruppenebene im Fachbereich Group Legal & Complian- ce angesiedelt, der der:dem CFO direkt unterstellt ist. Dieser Fachbereich schafft die Basis für ein einheitliches Vorgehen über die gesamte Gruppe hinweg und wird in jeder Versiche- rungsgesellschaft der UNIQA Group durch eine eigene lokale Compliance-Funktion unterstützt. Zu weiteren Steuerungs- Unser Beitritt zum UN Global Compact im Jahr 2020 ver- pflichtet uns, die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen in der gesamten UNIQA Group ein- zuhalten. Die darin enthaltenen zehn Prinzipien wurden in unseren gruppenweit gültigen UNIQA Code of Conduct aufgenommen, und wir berichten jährlich über unsere Fort- schritte in diesem Kontext. In unserer Rolle als Versicherung kümmern wir uns um den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der ge- samten Unternehmensgruppe, in unseren Veranlagungen, im Umgang mit Kund:innen und in unserer gesamten Lie- ferkette. Bereits im Geschäftsjahr 2021 haben wir gemein- sam mit Mitgliedern der Raiffeisen Nachhaltigkeits-Initia- tive (RNI) mit der Erstellung einer Mustervorlage für eine Menschenrechts-Policy begonnen. Dies wurde im Jahr 2022 fortgesetzt, und wir haben in jedem der oben genannten Be- reiche unterschiedliche Richtlinien und Standards (UNIQA Guidelines for Responsible Investments, UNIQA Corporate Business Environmental Social Governance (ESG) Standard) implementiert, um Risiken in Bezug auf Menschenrechte zu minimieren und aufkommende Chancen zu nutzen. aufgaben der Group-Compliance-Funktion gehört die Über- prüfung der Einhaltung der internen und externen Vorgaben. Einerseits werden standardmäßige Prüfungen (Company Visits) durchführt – diese haben im Jahr 2022 remote statt- gefunden –, andererseits haben wir im Jahr 2021 das Tool „Check of Focus Areas“ eingeführt. Auf diese Weise wurde in mehreren Versicherungsunternehmen der UNIQA Group die Einhaltung von ausgewählten Vorgaben zu allgemeiner Compliance und Geldwäscheprävention sowie dem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) überprüft und das Er- gebnis in Form eines schriftlichen Berichts an das jeweilige zuständige lokale Vorstandsmitglied berichtet. Zur Kennzahl „Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen“ gab es im Geschäftsjahr keine Vorfälle zu berichten. 37 Nichtfinanzieller Bericht Thema Zielerreichung 2022 Ziele 2023 Compliance- Management- System Das bestehende Compliance-Management-System wird mit Unterstützung geeigneter Tools in allen wesentlichen Konzerngesellschaften angewendet und überwacht. Compliance-Prozesse werden an die kommenden regula- torischen Anforderungen betreffend die Corporate Sustai- nability Due Diligence Directive (CSDDD) angepasst und im Kerngeschäft überwacht. Antikorruptions- maßnahmen Die Anwendung des gruppenweiten Systems zur Erkennung von sanktionierten und politisch exponierten Personen wurde im Geschäftsjahr erfolgreich fortgeführt. Die Compliance-Funktion bei UNIQA Österreich wird die Ini tiative zur Stärkung des Bewusstseins für Compliance und Antikorruptionsmaßnahmen bei Vertriebsmitarbei- ter:innen fortsetzen. Ziele und Zielerreichung: Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Compliance Angaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung gibt es zur An- wendung der Taxonomie-Verordnung samt den dazu er- gangenen delegierten Verordnungen unterschiedliche Auslegungen. Die Ermittlung unserer quantitativen und qualitativen Angaben erfolgt daher im Rahmen eines „Best- Effort- Ansatzes“ und berücksichtigt unseren aktuellen Wissensstand. Derzeit ist unsere Nachhaltigkeitsstrategie noch nicht auf explizite Taxonomie-Kriterien ausgerichtet, sondern folgt den ESG-bezogenen Regelwerken im Zusam- menhang mit den im Rahmen unserer Mitgliedschaften verfolgten Zielsetzungen (NZAOA, GFA, UNEP FI PRI/PSI, UNGC). Wir verfolgen im Rahmen unserer Gesamtstrate- gie die Pariser Klimaziele und sind daher auch bestrebt, sowohl die indirekten Emissionen der Vermögenswerte in unserer Veranlagung als auch die indirekten Emissionen der versicherten Risiken durch unseren Managementan- satz und unser Engagement zu erfassen und nach noch zu erstellenden Zwischenzielen laufend zu reduzieren. Wir ge- hen davon aus, dass dies in Zukunft auch den Anteil der taxonomiekonformen Aktivitäten steigern wird. Ein wesentliches Tool zur Compliance-Steuerung bei UNIQA ist die jährlich stattfindende Compliance-Konferenz, die der Vermittlung neuer Inhalte und dem Erfahrungsaustausch in- nerhalb der Gruppe dient. Der UNIQA Group Code of Conduct gibt als Verhaltenskodex eine klare Orientierung zu den wichtigsten Compliance- Themen. Die im Verhaltenskodex festgehaltenen Grundsät- ze und Regeln gelten für sämtliche Bereiche unseres tägli- chen Handelns und sind für Vorstand und Aufsichtsrat und alle Mitarbeiter:innen gleichermaßen bindend. Für spezielle Compliance- Themen, wie z. B. Geldwäscheprävention oder die Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), des Common Reporting Standard sowie von Solven- cy II, bestehen besondere Vorschriften. Diese werden in Form von spezifischen Policies, Standards und Manuals sowie konkreten Anweisungen zu ausgewählten Einzelthemen ab- gehandelt. Mit der Neuauflage wurden folgende Themen neu geregelt bzw. ergänzt: Spenden und sonstige Zuwendungen an bzw. von politischen Parteien, politischen Parteien nahe- stehenden Organisationen sowie wahlwerbenden Parteien sind nicht mehr zulässig. Von diesem Verbot ausgenommen ist lediglich das Sponsoring von Veranstaltungen, die zwar von politischen Parteien oder ihnen nahestehenden Organi- sationen veranstaltet werden, bei denen jedoch keine partei- politischen Inhalte diskutiert werden und die der Allgemein- heit zugänglich sind. Laufende Schulungen erfolgen mittels E-Learning-Modul zum Thema Compliance und decken insbesondere die The- men Emittenten-Compliance, Zuwendungen, Whistleblowing und Interessenkonflikte ab. Jahresfinanzbericht 2022 38 Nichtfinanzieller Bericht Kapitalanlagen und taxonomiefähige Aktivitäten Für Versicherungsunternehmen wird in der Delegierten Ver- ordnung (EU) 2021/2178 festgelegt, dass Offenlegungen in Bezug auf die Kapitalanlagen zu erfolgen haben. Dabei er- folgt die Taxonomie-Klassifizierung mit Unterstützung vom externen Datenanbieter ISS ESG. In der Methodik von ISS ESG werden sowohl Daten, die von Unternehmen berichtet werden, als auch Daten, die ISS ESG selbst mittels seines Researchteams modelliert, geliefert. Unternehmen berichten erst jetzt ihre eigenen Taxonomie-Daten, und in einzelnen Fällen wurden diese noch nicht von ISS ESG aufgenommen. In diesen Fällen haben wir einen konservativen Ansatz ge- wählt und diese modellierten Daten nicht in unsere Berech- nungen einfließen lassen. Die Gewichtung der Investments wurde auf Basis der Umsatzerlöse und der CAPEX berechnet. Um die Einhaltung der Verordnung technisch zu unterstüt- zen, hat ISS ESG eine umfassende Lösung zur Anpassung an die EU-Taxonomie entwickelt. Bei der Bewertung der Über- einstimmung von Unternehmensemittenten mit den Krite- rien der EU-Taxonomie geht das Tool über eine binäre Bewer- tung hinaus. Die Daten von ISS ESG enthalten großteils von Unternehmen berichtete Daten, aber auch teilweise gemäß EU-Kriterien modellierte Daten. Im Geschäftsjahr 2022 wurde aus unseren Investments ein Anteil von 4,60 Prozent (basierend auf den Umsatzerlösen) an grundsätzlich taxonomiefähigen nachhaltigen Aktivi- täten und ein Anteil von 16,43 Prozent (basierend auf den Umsatzerlösen) an nicht der Taxonomie zurechenbaren In- vestments abgeleitet. Dabei wurden die veröffentlichten Be- urteilungskriterien für die ersten beiden Klimaziele der EU- Taxonomie-Verordnung beachtet. Aufgrund von emittierten nachhaltigen Anleihen geplante Investments (Use of Pro- ceeds) sind dabei nicht berücksichtigt. Alle Staatsanleihen und Anleihen supranationaler Emittenten wurden gemäß den delegierten Rechtsakten zur EU-Taxonomie-Verordnung aus der Berechnung ausgeklammert. Der Anteil der Risiko- positionen gegenüber Staaten, Zentralbanken und suprana- tionalen Emittenten beträgt in Bezug auf sämtliche Invest- ments 34,83 Prozent. Der Anteil von Derivaten beträgt in Bezug auf sämtliche Investments 0,15 Prozent. Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die nicht zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen nach Ar- tikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU ver- pflichtet sind, beträgt in Bezug auf sämtliche Investments 15,80 Prozent. Taxonomiekennzahlen – Investments Taxonomiefähigkeit – gesamtes Portfolio Gesamtes Portfolio 2022 Gesamtes Portfolio 2021 Gesamte taxonomiefähige Risikopositionen, basierend auf den Umsatzerlösen 4,60 % 4,20 % Gesamte nicht taxonomiefähige Risikopositionen, basierend auf den Umsatzerlösen 16,43 % 44,87 % Gesamte taxonomiefähige Risikopositionen, basierend auf den CAPEX 5,09 % n/a 1) Gesamte nicht taxonomiefähige Risikopositionen, basierend auf den CAPEX 16,01 % n/a 1) 1) Im Berichtsjahr 2021 nicht erhoben Als Prozentsatz der gesamten Investments exkl. Risiko positionen gegenüber Zentralregierungen, Zentralbanken und supranationalen Emittenten Aufschlüsselung der gesamten Investments nach Investmentklassen Gesamtes Portfolio 2022 Gesamtes Portfolio 2021 Zentralregierungen, Zentralbanken, supranationale Emittenten 34,83 % 47,09 % Derivate 0,15 % 1,95 % Als Prozentsatz der gesamten Investments Aufschlüsselung der gesamten Investments nach NFRD-Klassifikation Gesamtes Portfolio 2022 Gesamtes Portfolio 2021 Anteil der Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die nicht zur Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen nach Artikel 19a oder Artikel 29a der Richtlinie 2013/34/EU verpflichtet sind 15,80 % 26,95 % Als Prozentsatz der gesamten Investments 39 Nichtfinanzieller Bericht Prämien in der Nichtlebensversicherung und taxonomiefähige Aktivitäten Versicherungsunternehmen sind im Rahmen der Taxonomie verpflichtet, eine Kennzahl in Bezug auf ihr Nichtlebens- versicherungsgeschäft zu veröffentlichen. Zu diesem Zweck wurden vom europäischen Gesetzgeber bestimmte Sparten von Nichtlebensversicherungen definiert, die in Bezug auf das Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ als öko- logisch nachhaltig gelten. Im Bereich der Nichtlebensversicherung erfolgte – unter Einschränkung auf die acht taxonomiefähigen Solvency- II-Sparten – eine detaillierte Recherche über ca. 40 Sach- sparten hinsichtlich aller Prämienbestandteile auf Basis der verrechneten Prämie vor etwaiger Rückversicherung. Dabei wurden Leistungsinhalte und Deckungsumfang durch Un- derwriting-Spezialist:innen hinsichtlich der Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels untersucht. Aufgrund teilweise unterschiedlicher Deckungszusagen wurden Pri- vatkundengeschäft und Industrie-/Gewerbekundengeschäft separat analysiert und betreffend die Taxonomiefähigkeit der Versicherungstätigkeit klassifiziert. Die Prämienanteile der analysierten Sachsparten wurden in weiterer Folge zu den in den delegierten Verordnungen festgelegten Katego- rien zusammengefasst; ebenso wurde der Anteil an taxono- Taxonomiefähigkeit beim Underwriting basierend auf Bruttoprämien 2022 2021 Nichtlebensversicherung und Rückversicherung taxonomiefähig 48,10 % 41,79 % Nichtlebensversicherung und Rückversicherung nicht taxonomiefähig 51,90 % 58,21 % Nichtlebensversicherung taxonomiefähig 55,63 % 54,71 % Nichtlebensversicherung nicht taxonomiefähig 44,37 % 45,29 % Rückversicherung taxonomiefähig 43,41 % 42,26 % Rückversicherung nicht taxonomiefähig 56,59 % 57,74 % miefähigen Wirtschaftsaktivitäten in Relation zur gesamten verrechneten Nichtlebensversicherungsprämie (vor Rück- versicherung) abgeleitet. Der Umfang, in dem einzelne Ver- träge den Schutz gegen klimabezogene Gefahren (z. B. Über- schwemmungen oder Hagelstürme) einschließen, hängt von der individuellen Nachfrage und den Anforderungen der typischen Situation der Kund:innen bzw. ihrer besonderen Risikoexposition ab und kann sich zwischen den Verträgen unterscheiden. Im Rahmen unseres Beratungsansatzes sind wir jedoch bestrebt, Versicherungslücken so weit wie mög- lich zu schließen. Im Geschäftsjahr 2022 wurde aus unseren verrechneten Sachversicherungsprämien (vor Rückversicherung) ein An- teil von 48,10 Prozent (Vorjahr: 41,79 Prozent) an taxono- miefähigen Wirtschaftsaktivitäten abgeleitet (basierend auf verrechneten Bruttoprämien), die dem Umweltziel der An- passung an den Klimawandel zugeordnet werden können. Dies betrifft im Wesentlichen Versicherungsdeckungen für Naturkatastrophen, die auch im Zusammenhang mit dem Klimawandel stehen. Dementsprechend können 51,90 Pro- zent (Vorjahr: 58,21 Prozent) der verrechneten Sachversiche- rungsprämien (vor Rückversicherung) nicht taxonomiefähi- gen Wirtschaftsaktivitäten zugeordnet werden. Jahresfinanzbericht 2022 40 Nichtfinanzieller Bericht Wir bestätigen, dass der zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht der UNIQA Insurance Group AG gemäß § 267a Abs. 2 UGB und der EU-Taxonomie-Verordnung (EU-Verordnung 2021/852) alle Angaben enthält, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Konzerns sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit erforder- lich sind und sich zumindest auf Umwelt-, Sozial- und Arbeit- nehmerbelange, auf die Achtung der Menschenrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung Erklärung der gesetzlichen Vertreter beziehen. Die Angaben umfassen eine Beschreibung des Kerngeschäfts der UNIQA Insurance Group AG sowie ihrer Konzepte in Bezug auf die erwähnten Belange einschließlich der angewendeten Due-Diligence-Prozesse und der wesent- lichen Risiken. Ebenso enthalten sind Informationen zu den Ergebnissen der Umsetzung dieser Konzepte und die wich- tigsten Leistungsindikatoren. Wien, am 8. März 2023 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands 41 Nichtfinanzieller Bericht Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 267a UGB (im Folgenden „konsolidierter nichtfinanzieller Bericht“) der UNIQA Insurance Group AG, Wien, und ihrer Tochter- gesellschaften (der „Konzern“), Wien, für das Geschäftsjahr 2022 durchgeführt. Zusammenfassende Beurteilung Auf der Grundlage unserer Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der konsoliderte nichtfinanzielle Bericht des Konzerns nicht in wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den Anforderungen gemäß § 267a UGB und der „EU-Taxonomie- Verordnung“ (EU-Verordnung 2020/852) übereinstimmt. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats Die ordnungsgemäße Aufstellung des konsolidierten nicht- finanziellen Berichts in Übereinstimmung mit den Anforde- rungen gemäß § 267a UGB und der „EU-Taxonomie-Verord- nung“ (EU-Verordnung 2020/852) liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Konzerns. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Konzerns umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Metho- den zur konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung (insbesondere Auswahl der wesentlichen Themen) sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebe- nen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzli- chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines konsolidierten nichtfinanziellen Berichts zu ermögli- chen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf- grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Der Aufsichtsrat hat den konsolidierten nichtfinanziellen Be- richt zu prüfen. Bericht über die unabhängige Prüfung des zusammen- gefassten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 267a UGB Verantwortung des Prüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfungs- handlungen und der von uns erlangten Nachweise eine zu- sammenfassende Beurteilung mit begrenzter Sicherheit dar- über abzugeben, ob uns Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Annahme verlassen, dass der konsolidierte nichtfinanzielle Bericht des Konzerns in wesentlichen Be- langen nicht mit den gesetzlichen Vorschriften von § 267a UGB und der „EU-Taxonomie-Verordnung“ (EU-Verordnung 2020/852) übereinstimmt. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der österrei- chischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen Prüfun- gen (KFS/PG 13) und zu ausgewählten Fragen bei der ge- sonderten Prüfung von nichtfinanziellen Erklärungen und nichtfinanziellen Berichten gemäß § 243b und § 267a UGB sowie von Nachhaltigkeitsberichten (KFS/PE 28) sowie der International Standards on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) – Assurance engagements other than audits or reviews of historical financial information – durchge- führt. Danach haben wir unsere Berufspflichten einschließ- lich der Vorschriften zur Unabhängigkeit einzuhalten und den Auftrag unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit so zu planen und durchzuführen, dass wir unsere zusammenfassende Beurteilung mit einer begrenzten Sicherheit abgeben können. Wir erteilen diesen Bericht auf Grundlage des mit Ihnen geschlossenen Auftrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten die Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) 2018, herausgegeben von der Kammer der Steuerberater und Wirt- schaftsprüfer (https://www.ksw.or.at/desktopdefault.aspx/ tabid-209/), zugrunde liegen. Unsere Verantwortlichkeit und Haftung ist analog zu § 275 Abs. 2 UGB gegenüber dem Kon- zern und auch gegenüber Dritten auf die für Abschlussprü- fungen von kleinen und mittelgroßen Gesellschaften gelten- de Haftungshöchstgrenze von 2 Millionen Euro beschränkt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicher- heit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine ge- ringere Sicherheit gewonnen wird. Jahresfinanzbericht 2022 42 Nichtfinanzieller Bericht Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemä- ßen Ermessen des Prüfers und umfasste insbesondere fol- gende Tätigkeiten: •• Kritische Würdigung der Wesentlichkeitsanalyse des Un- ternehmens unter Berücksichtigung der Anliegen externer Stakeholder •• Analyse der Risiken hinsichtlich der wesentlichen nicht- finanziellen Belange/Angaben •• Aktualisierung des Überblicks über die verfolgten Konzep- te einschließlich der angewandten Due-Diligence-Prozesse sowie der Prozesse zur Sicherstellung der realitätsgetreuen Darstellung im Bericht •• Aktualisierung des Verständnisses der Berichterstattungs- prozesse durch Befragung von relevanten Mitarbeiter:innen und Einsichtnahme in ausgewählte Dokumentation •• Evaluierung der berichteten Angaben durch analytische Tätigkeiten hinsichtlich der nichtfinanziellen Leistungsin- dikatoren, Befragung von relevanten Mitarbeiter:innen und Einsichtnahme in ausgewählte Dokumentation •• Überprüfung des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts hinsichtlich seiner Vollständigkeit gemäß den Anforderun- gen laut § 267a •• Kritische Würdigung der Angaben entsprechend den An- forderungen der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie- Verordnung) •• Beurteilung der Gesamtdarstellung der Angaben und nicht- finanziellen Informationen Nicht Gegenstand unseres Auftrags sind: •• die Prüfung der Prozesse und der internen Kontrollen insbe- sondere hinsichtlich Ausgestaltung, Einrichtung und Wirk- samkeit •• die Durchführung von Prüfungshandlungen an einzelnen Standorten sowie von Messungen bzw. eigenen Beurteilun- gen zur Prüfung der Verlässlichkeit und Richtigkeit der er- haltenen Daten •• die Prüfung der Vorjahreszahlen, zukunftsbezogener An- gaben oder Daten aus externen Studien •• die Prüfung der korrekten Übernahme der Daten und Ver- weise aus dem Jahres- bzw. Konzernabschluss in die nicht- finanzielle Berichterstattung und •• die Prüfung von Informationen und Angaben auf der Home- page oder weiteren Verweisen im Internet Gegenstand unseres Auftrags ist weder eine Abschlussprü- fung noch eine prüferische Durchsicht von Abschlüssen. Ebenso ist weder die Aufdeckung und Aufklärung straf- rechtlicher Tatbestände, wie z. B. von Unterschlagungen oder sonstigen Untreuehandlungen und Ordnungswidrigkeiten, noch die Beurteilung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung Gegenstand unseres Auftrags. Verwendungsbeschränkung Da unser Bericht ausschließlich im Auftrag und im Interesse der Auftraggeberin erstellt wird, bildet er keine Grundlage für ein allfälliges Vertrauen anderer dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche anderer dritter Personen können daher daraus nicht abgeleitet werden. Wien 8. März 2023 PwC Wirtschaftsprüfung GmbH Mag. (FH) Werner Stockreiter Wirtschaftsprüfer gezeichnet 43 Nichtfinanzieller Bericht Wirtschaftliches Umfeld Während das Jahr 2021 nach der Lockerung der Corona- maßnahmen eine dynamische Konjunkturentwicklung ver- zeichnet hatte, präsentierte sich das makroökonomische Umfeld im Jahr 2022 deutlich schwieriger. Das Gesamtjahr 2022 war insbesondere geprägt von einer historisch hohen Inflation: Die Verbraucherpreise stiegen in ganz Europa und den USA deutlich stärker als erwartet, die Inflations- rate erreichte Höchststände von 10,6 Prozent im Euroraum und 9,1 Prozent in den USA, in Österreich stieg sie sogar auf bis zu 11,5 Prozent. Haupttreiber der hohen Teuerungsraten waren steigende Rohstoff- und Energiepreise als Folge des Ukraine-Kriegs. Die wichtigsten globalen Notenbanken reagierten mit aggres- siven Zinsanhebungen auf die hohen Inflationsraten. So hob die US-Notenbank ihre Leitzinsen beginnend mit März 2022 bis Jahresende in sieben Schritten bis auf ein Niveau von 4,25 bis 4,5 Prozent. Die EZB begann im Juli 2022 mit der Zinswende. Der Einlagesatz, der seit 2019 bei –0,5 Prozent ge- legen war, wurde im Jahresverlauf in vier Zinsschritten auf 2,0 Prozent angehoben. Beide Notenbanken leiteten zudem Maßnahmen zur Reduktion ihrer Bilanzsummen ein. Auch zu Jahresbeginn 2023 haben die Zentralbanken vor dem Hin- tergrund zwar sinkender, in Kernbereichen der Wirtschaft aber noch immer hoher Inflationsraten ihre Zinsanhebungen fortgesetzt. Ab März beginnt die EZB zudem mit der Reduk- tion ihres Anleihebestands aus den Ankaufprogrammen. Der Energie- und Rohstoffpreisschock im Gefolge des Ukraine- Kriegs und die restriktive Geldpolitik haben die Wachstumsaussichten im Jahresverlauf 2022 getrübt. Nach soliden BIP-Wachstumsraten im Jahr 2022 (Euroraum: 3,3 Prozent, Österreich: 4,8 Prozent, USA: 2,1 Prozent) ist für das Jahr 2023 mit einer schwachen Konjunkturdynamik zu rechnen. Die Konjunkturdelle im Winterhalbjahr 2022/23 wird im Euroraum – aufgrund zahlreicher Regierungsmaß- nahmen zur Abfederung hoher Inflationsraten – allerdings milde ausfallen. Der Arbeitsmarkt entwickelt sich seit Pandemieende robust. In Österreich sank die Arbeitslosenrate im Jahr 2022 auf 4,8 Prozent, im Euroraum fiel sie mit 6,7 Prozent überhaupt auf den tiefsten Wert seit Jahrzehnten. Im Zuge der konjunk- turellen Abkühlung wird für 2023 ein leichter Anstieg der Arbeitslosenraten erwartet. Das schwierige makroökonomische Umfeld und die restrik- tive globale Geldpolitik führten 2022 zu einem starken An- stieg der Renditen im Euroraum. So stieg etwa die Rendite auf zehnjährige österreichische Staatsanleihen von nahe 0 Prozent auf über 3 Prozent. Die Risikoprämien innerhalb des Euroraums weiteten sich ebenfalls spürbar aus, blieben aber aufgrund unterstützender Maßnahmen von EZB und EU deutlich unter den Rekordniveaus der Eurokrise. In Zentral- und Osteuropa zeigte sich 2022 ähnlich dem Bild im Euroraum eine im Jahresverlauf deutlich abnehmende Konjunkturdynamik bei gleichzeitig stark ansteigenden In- flationsraten. Das BIP-Wachstum lag in Polen im Jahr 2022 bei 4,9 Prozent, in Tschechien bei 2,4 Prozent und in Ungarn bei 4,8 Prozent und damit teils deutlich über dem Durch- schnitt des Euroraums. Allerdings fielen auch die Preisstei- gerungsraten in CEE höher aus als im Euroraum. So stieg die Inflation in Polen bis auf 17,9 Prozent, in Tschechien auf 18,0 Prozent und in Ungarn auf 24,5 Prozent. Die nationalen Zentralbanken setzten vor diesem Hintergrund 2022 den be- reits 2021 eingeschlagenen restriktiven Kurs zur Inflations- bekämpfung fort. Der jeweils letzte Zinsschritt im Jahr 2022 erfolgte in Tschechien auf 7,0 Prozent, in Polen auf 6,8 Pro- zent und in Ungarn auf 13,0 Prozent. Konzernlage- bericht Jahresfinanzbericht 2022 44 Konzernlagebericht UNIQA Group Mit einem verrechneten Prämienvolumen inklusive der Spar- anteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversiche- rung von 6.605,2 Millionen Euro zählt die UNIQA Group zu den führenden Versicherungsgruppen in Zentral- und Ost- europa. Die in den Prämien der fonds- und der indexgebun- denen Lebensversicherung enthaltenen Sparanteile in Höhe von 335,0 Millionen Euro werden gemäß FAS 97 (US-GAAP) mit der Veränderung der Deckungsrückstellung saldiert. Das verrechnete Prämienvolumen ohne Berücksichtigung der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensver- sicherung beträgt 6.270,2 Millionen Euro. UNIQA in Europa UNIQA bietet ihre Produkte und Dienstleistungen über alle Vertriebswege (angestellter Außendienst, Generalagenturen, Makler, Banken- und Direktvertrieb) an und ist in nahezu allen Versicherungssparten tätig. In Österreich ist UNIQA die zweitgrößte Versicherungsgruppe, in der Wachstumsre- gion CEE ist sie in 15 Ländern zu Hause: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, dem Kosovo, Kroatien, Monte- negro, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, der Slowakei, Tschechien, der Ukraine und Ungarn. Darüber hinaus zählen auch Versicherungen in der Schweiz und in Liechtenstein zur UNIQA Group. Die börsennotierte Holdinggesellschaft UNIQA Insurance Group AG ist für die Konzernsteuerung verantwortlich und betreibt das indirekte Versicherungsgeschäft, das als aktive Rückversicherung mit einem anderen Versicherungsunter- nehmen abgeschlossen wird. Darüber hinaus übernimmt sie zahlreiche Servicefunktionen für die UNIQA Österreich Versicherungen AG und ihre internationalen Konzerngesell- schaften, um Synergieeffekte optimal zu nutzen und die lang- fristige Unternehmensstrategie konsequent umzusetzen. Schaden- und Unfallversicherung Die Schaden- und Unfallversicherung umfasst Sachversi- cherungen für Privatpersonen und Unternehmen sowie die private Unfallversicherung. In der Schaden- und Unfallver- sicherung verbuchte die UNIQA Group 2022 verrechnete Prämien von 3.686,0 Millionen Euro (2021: 3.489,5 Millio- nen Euro) – das sind 55,8 Prozent (2021: 54,9 Prozent) des gesamten Prämienvolumens. Der mit Abstand größte Anteil am Volumen in der Schaden- und Unfallversicherung stammt aus dem Privatkundengeschäft. Die meisten Schaden- und Unfallversicherungsverträge werden für einen beschränkten Zeitrahmen – mit bis zu drei Jahren Dauer – abgeschlossen. Die breite Streuung unterschiedlicher Risiken von sehr vie- len Kund:innen und die verhältnismäßig kurze Laufzeit der Verträge bedeuten einen nur moderaten Kapitalbedarf und machen dieses Geschäftsfeld auch deswegen attraktiv. Krankenversicherung Die Krankenversicherung in Österreich umfasst die frei- willige Krankenversicherung für Privatkund:innen, die be- triebliche Gesundheitsvorsorge sowie Opting-out-Angebote für bestimmte freiberuflich Tätige, wie Rechtsanwält:innen, Achitekt:innen oder Apotheker:innen. In CEE steht das Krankenversicherungsgeschäft dagegen noch am Anfang, doch mit dem steigenden Wohlstand in der Region ist das langfristige Wachstumspotenzial umso größer. Gruppenweit betrugen die verrechneten Prämien 2022 1.277,3 Millionen Euro (2021: 1.226,5 Millionen Euro) – das sind 19,3 Prozent (2021: 19,3 Prozent) des gesamten Prämienvolumens. In Ös- terreich ist UNIQA mit rund 44 Prozent Marktanteil in dieser strategisch wichtigen Sparte die unangefochtene Nummer 1. Der weitaus überwiegende Anteil – rund 91 Prozent der Prä- mien – fällt in Österreich an, rund 9 Prozent international. Lebensversicherung Die Lebensversicherung sichert wirtschaftliche Risiken aus der Unsicherheit der Lebensdauer der Kund:innen ab. Sie umfasst Ansparprodukte wie die klassische oder die fonds- gebundene Lebensversicherung. Hinzu kommen sogenannte Biometrieprodukte zur Absicherung von Risiken wie Be- rufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Ableben. Das Ge- schäftsmodell der Lebensversicherung ist langfristig ausge- richtet: Die Laufzeiten bewegen sich durchschnittlich um die 25 Jahre. In der Lebensversicherung erreichte UNIQA 2022 gruppenweit ein Prämienvolumen (inklusive der Sparantei- le der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung) von 1.641,9 Millionen Euro (2021: 1.642,0 Millionen Euro) – das sind 24,9 Prozent (2021: 25,8 Prozent) des gesamten Prä- mienvolumens. 45 Konzernlagebericht In den IFRS-Konzernabschluss einbezogene Unternehmen In den Konzernabschluss sind – neben dem Jahresabschluss der UNIQA Insurance Group AG – grundsätzlich die Jahres- abschlüsse aller in- und ausländischen Tochtergesellschaf- ten sowie jene der beherrschten Investmentfonds einbezo- gen. Der Konsolidierungskreis umfasste – einschließlich der UNIQA Insurance Group AG – 31 inländische (2021: 31) und 59 internationale (2021: 58) Tochtergesellschaften sowie 4 inländische (2021: 5) und 9 internationale (2021: 8) be- herrschte Pensions- und Investmentfonds. Bei den assoziier- ten Gesellschaften handelt es sich um 4 inländische (2021: 4) und 0 internationale Unternehmen (2021: 1), die für die Kon- zernrechnungslegung nach der Equity-Methode berücksich- tigt wurden. Nähere Angaben zu den konsolidierten und assoziierten Unternehmen enthalten die entsprechenden Übersichten im Konzernabschluss. Die Bilanzierungs- und Bewertungsme- thoden sind ebenfalls im Konzernabschluss dargestellt. Risikoberichterstattung Der ausführliche Risikobericht von UNIQA findet sich im Anhang zum Konzernabschluss 2022. Corporate-Governance-Bericht UNIQA bekennt sich seit 2004 zur Einhaltung des Öster- reichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) und ver- öffentlicht den konsolidierten Corporate-Governance-Bericht auf www.uniqagroup.com im Bereich „Investor Relations“. Konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung, konsolidierter nichtfinanzieller Bericht Gemäß § 267a Abs. 6 UGB erstellt die UNIQA Insurance Group AG die konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung als gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht. Der gesonderte zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht wird von sämtlichen gesetzlichen Vertretern aufgestellt und unterzeichnet. Er wird dem Aufsichtsrat zur Prüfung vor- gelegt und gemeinsam mit dem Konzernlagebericht gemäß § 280 UGB offengelegt. Jahresfinanzbericht 2022 46 Konzernlagebericht Prämienentwicklung Das Gesamtprämienvolumen von UNIQA erhöhte sich 2022 – unter Berücksichtigung der Sparanteile der fonds- und der in- dexgebundenen Lebensversicherung in Höhe von 335,0 Mil- lionen Euro (2021: 324,6 Millionen Euro) – um 3,9 Prozent auf 6.605,2 Millionen Euro (2021: 6.358,0 Millionen Euro). Haupttreiber hierfür war das solide Wachstum sowohl in der Schaden- und Unfallversicherung als auch in der Kranken- versicherung. Im Bereich der Versicherungen gegen laufende Prämienzah- lung gab es dabei einen erfreulichen Anstieg um 3,7 Prozent auf 6.439,8 Millionen Euro (2021: 6.207,8 Millionen Euro). Im Bereich des Einmalerlagsgeschäfts erhöhte sich das Prämienvolumen ebenfalls auf 165,4 Millionen Euro (2021: 150,2 Millionen Euro). Die verrechneten Prämien in der Schaden- und Unfallver- sicherung wuchsen 2022 aufgrund von Indexanpassungen und einer guten Vertriebsperformance um 5,6 Prozent auf 3.686,0 Millionen Euro (2021: 3.489,5 Millionen Euro). In der Krankenversicherung stiegen die verrechneten Prämien im Berichtszeitraum aufgrund von Prämienanpassungen um 4,1 Prozent auf 1.277,3 Millionen Euro (2021: 1.226,5 Millio- nen Euro). In der Lebensversicherung blieben die verrech- neten Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung insgesamt stabil bei 1.641,9 Millionen Euro (2021: 1.642,0 Millionen Euro). Die abgegrenzten Konzernprämien inklusive der Sparantei- le der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung (nach Rückversicherung) in Höhe von 335,0 Millionen Euro (2021: 324,6 Millionen Euro) stiegen um 4,4 Prozent auf 6.284,2 Millionen Euro (2021: 6.022,2 Millionen Euro). Das abgegrenzte Prämienvolumen im Eigenbehalt (nach IFRS) wuchs um 4,4 Prozent auf 5.949,2 Millionen Euro (2021: 5.697,6 Millionen Euro). Geschäftsverlauf im Konzern •• Verrechnete Prämien (inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung) um 3,9 Prozent auf 6.605,2 Millionen Euro gestiegen •• Combined Ratio von 93,7 Prozent auf 92,9 Prozent weiter verbessert •• Finanzierungskosten nach den erfolgreichen Anleiherückkäufen in 2021 auf 52,2 Millionen Euro gesunken •• Ergebnis vor Steuern im Jahr 2022 um 10,3 Prozent auf 421,7 Millionen Euro gestiegen •• Dividendenvorschlag für 2022 von 0,55 Euro je Aktie Kennzahlen UNIQA Group 2022 2021 2020 Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 6.605,2 6.358,0 5.565,3 Kostenquote (nach Rückversicherung) 27,2 % 27,4 % 29,4 % Combined Ratio (nach Rückversicherung) 92,9 % 93,7 % 97,8 % Ergebnis vor Steuern 421,7 382,3 57,1 Konzernergebnis (den Aktionär:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil des Periodenergebnisses) 383,0 314,7 19,4 Angaben in Millionen Euro Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Millionen Euro 1.000 2.000 3.000 4.000 7.000 5.000 2018 2019 2020 2021 2022 5.309 5.373 5.565 6.358 6.605 6.000 47 Konzernlagebericht Entwicklung der Versicherungsleistungen Die Versicherungsleistungen vor Rückversicherung (siehe Erläuterung 8 im Konzernabschluss) verringerten sich im Geschäftsjahr 2022 um 2,2 Prozent auf 4.268,2 Millionen Euro (2021: 4.365,5 Millionen Euro). Die konsolidierten Versi- cherungsleistungen im Eigenbehalt sanken im vergangenen Jahr trotz gestiegener Prämienennahmen um 0,2 Prozent auf 4.095,8 Millionen Euro (2021: 4.104,2 Millionen Euro). Die Schadenquote nach Rückversicherung in der Schaden- und Unfallversicherung verringerte sich 2022 trotz einer deutlichen Belastung aus Naturkatastrophen- und Großschä- den aufgrund einer günstigen Basisschadenentwicklung und eines guten Abwicklungsergebnisses auf 61,1 Prozent (2021: 61,3 Prozent). Die Combined Ratio nach Rückversicherung verbesserte sich daher und aufgrund der gesunkenen Kosten- quote auf Gruppenebene auf 92,9 Prozent (2021: 93,7 Prozent). Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb Die gesamten konsolidierten Aufwendungen für den Versi- cherungsbetrieb (siehe Erläuterung 9 im Konzernabschluss) abzüglich der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen und der Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben stiegen im Geschäftsjahr 2022 um 3,8 Prozent auf 1.711,7 Millio- nen Euro (2021: 1.648,5 Millionen Euro). Die Aufwendungen für den Versicherungsabschluss abzüglich der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen und der Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben in Höhe von 27,3 Millionen Euro (2021: 23,6 Millionen Euro) erhöhten sich wegen der gestiegenen Provisionskosten aufgrund von Indexanpassun- gen und höheren Abschlussprovisionen um 13,1 Prozent auf 1.163,8 Millionen Euro (2021: 1.029,2 Millionen Euro). Die sonstigen Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb ver- ringerten sich trotz Inflationsdrucks sogar um 11,5 Prozent auf 547,9 Millionen Euro (2021: 619,4 Millionen Euro). Darin enthalten sind Aufwendungen im Rahmen des Innovations- und Investitionsprogramms in Höhe von rund 45 Millionen Euro (2021: rund 60 Millionen Euro). Schaden- und Unfallversicherung 2022 2021 2020 Verrechnete Prämien 3.686,0 3.489,5 3.010,3 Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 2.083,3 – 1.965,1 – 1.775,1 Schadenquote (nach Rückversicherung) 61,1 % 61,3 % 63,2 % Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (im Eigenbehalt) – 1.083,5 – 1.037,8 – 970,7 Kostenquote (nach Rückversicherung) 31,8 % 32,4 % 34,6 % Combined Ratio (nach Rückversicherung) 92,9 % 93,7 % 97,8 % Kapitalanlageergebnis 4,4 135,2 29,5 Ergebnis vor Steuern 123,6 107,3 – 67,9 Versicherungstechnische Rückstellungen (im Eigenbehalt) 4.094,4 3.891,2 3.732,1 Angaben in Millionen Euro Versicherungsleistungen im Eigenbehalt Millionen Euro 1.000 2.000 3.000 4.000 2018 2019 2020 2021 2022 5.000 3.634 3.666 3.695 4.104 4.096 Combined Ratio nach Rückversicherung Angben in Prozent 20 40 60 80 2018 2019 2020 2021 2022 100 Schdenquote Kostenquote 96,8 31,4 65,4 32,2 64,2 34,6 63,2 32,4 61,3 31,8 61,1 96,4 97,8 93,7 92,9 Jahresfinanzbericht 2022 48 Konzernlagebericht Der Rückgang der Aufwendungen für den Versicherungsbe- trieb ist daher u. a. auf die Erfolge aus dem Kostenprogramm zurückzuführen. Die Kostenquote nach Rückversicherung – das Verhältnis der gesamten Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb abzüglich der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben zu den ab- gegrenzten Konzernprämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung – ver- besserte sich aufgrund der oben dargestellten Entwicklung im abgelaufenen Jahr auf 27,2 Prozent (2021: 27,4 Prozent). Kapitalanlagen Der Kapitalanlagenbestand der UNIQA Group (inklusive als Finanzinvestitionen gehaltener Immobilien, nach der Equity- Methode bilanzierter Finanzanlagen und sonstiger Kapital- anlagen) sank im Geschäftsjahr 2022 um 15,4 Prozent auf 18.425,6 Millionen Euro (31. Dezember 2021: 21.785,0 Millio- nen Euro). Das Kapitalanlageergebnis sank um 37,4 Prozent auf 405,7 Millionen Euro (2021: 648,0 Millionen Euro). Ausschlag- gebend dafür waren vor allem Wertminderungen auf Fonds- zertifikate und festverzinsliche Wertpapiere. Insbesondere die Wertminderung russischer und ukrainischer Anleihen in Höhe von rund 142 Millionen Euro sowie weitere Wertmin- derungen auf die Beteiligung an der RBI von 28 Millionen Euro belasteten das Kapitalanlageergebnis. Darüber hinaus entstand aufgrund der Bilanzierung der 15,3-prozentigen Beteiligung an der STRABAG SE nach der Equity- Methode 2022 ein positiver Ergebnisbeitrag von 99,6 Millionen Euro (2021: 70,5 Millionen Euro). Eine Detaildarstellung des Kapi- talanlageergebnisses findet sich im Konzernabschluss (siehe Erläuterung 4 im Konzernabschluss). Krankenversicherung 2022 2021 2020 Verrechnete Prämien 1.277,3 1.226,5 1.167,6 Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 1.082,2 – 997,7 – 963,1 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (im Eigenbehalt) – 208,8 – 206,6 – 225,0 Kostenquote (nach Rückversicherung) 16,4 % 17,0 % 19,3 % Kapitalanlageergebnis 140,0 163,1 104,5 Ergebnis vor Steuern 119,8 173,0 79,5 Versicherungstechnische Rückstellungen (im Eigenbehalt) 3.982,7 3.812,8 3.622,8 Angaben in Millionen Euro Sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen Die sonstigen Erträge stiegen 2022 um 32,1 Prozent auf 396,8 Millionen Euro (2021: 300,4 Millionen Euro). Die sons- tigen Aufwendungen wuchsen im Berichtsjahr um 50,4 Pro- zent auf 377,0 Millionen Euro (2021: 250,6 Millionen Euro). Ergebnis Das versicherungstechnische Ergebnis der UNIQA Group stieg 2022 aufgrund der verbesserten Kostenentwicklung und der günstigen Schadenbelastung um 96,2 Prozent auf 410,5 Millionen Euro (2021: 209,2 Millionen Euro). Das ope- rative Ergebnis verringerte sich hingegen aufgrund des niedrigeren Kapitalanlageergebnisses um 12,2 Prozent auf 516,0 Millionen Euro (2021: 588,0 Millionen Euro). Das Ergebnis vor Steuern von UNIQA erhöhte sich dennoch um 10,3 Prozent auf 421,7 Millionen Euro (2021: 382,3 Mil- lionen Euro). Auch das Periodenergebnis erhöhte sich im Be- richtsjahr auf 389,3 Millionen Euro (2021: 317,9 Millionen Euro). Der Ertragsteueraufwand verringerte sich 2022 auf- grund eines hohen Ertrags aus latenten Steuern auf 32,4 Mil- lionen Euro (2021: 64,4 Millionen Euro). Ergebnis vor Steuern Millionen Euro 100 200 300 400 2018 2019 2020 2021 2022 500 295 232 57 382 422 49 Konzernlagebericht Der Return on Equity (Eigenkapitalrentabilität nach Steuern und Anteilen ohne beherrschenden Einfluss) stieg im Be- richtsjahr auf 14,4 Prozent (2021: 9,3 Prozent). Der Vorstand wird dem Aufsichtsrat und der Hauptversamm- lung auf dieser Grundlage die Ausschüttung einer Dividende von 0,55 Euro je Aktie (2021: 0,55 Euro je Aktie) vorschlagen. Eigenmittel und Bilanzsumme Das den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbare Eigenkapital sank im abgelaufenen Geschäfts- jahr um 1.269,6 Millionen Euro auf 2.034,0 Millionen Euro (31. Dezember 2021: 3.303,6 Millionen Euro). Grund dafür war der Rückgang in der Bewertung von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten durch den starken Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus im Jahr 2022. Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss beliefen sich auf 18,3 Millionen Euro (31. Dezember 2021: 19,7 Millionen Euro). Die Konzernbi- lanzsumme erreichte am 31. Dezember 2022 einen Wert von 28.196,2 Millionen Euro (31. Dezember 2021: 31.547,8 Millio- nen Euro). Cashflow Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von UNIQA belief sich 2022 auf – 490,8 Millionen Euro (2021: 726,1 Millionen Euro). Der Cashflow aus der Investitionstä- tigkeit betrug 758,0 Millionen Euro (2021: – 653,2 Millionen Euro). Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit belief sich auf – 189,6 Millionen Euro (2021: – 127,9 Millionen Euro). Insgesamt erhöhte sich der Finanzmittelfonds im Geschäfts- jahr 2022 um 75,1 Millionen Euro auf 667,7 Millionen Euro (2021: 592,6 Millionen Euro). Das Konzernergebnis (den Aktionär:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil des Periodener- gebnisses) belief sich daher auf 383,0 Millionen Euro (2021: 314,7 Millionen Euro). Das Ergebnis je Aktie stieg dadurch auf 1,25 Euro (2021: 1,03 Euro). Ergebnis je Aktie Euro 0,3 0,6 0,9 1,2 2018 2019 2020 2021 2022 1,5 0,79 0,56 0,06 1,03 1,25 Return on Equity Angben in Prozent 3 6 9 12 15 2018 2019 2020 2021 2022 7,9 5,4 0,6 9,3 14,4 Dividende je Aktie Euro 0,1 0,3 0,2 0,4 0,5 2018 2019 2020 2021 2022 0,6 0,53 0,18 0,18 0,55 0,55 Jahresfinanzbericht 2022 50 Konzernlagebericht Mitarbeiter:innen Der durchschnittliche Mitarbeiterstand (Vollzeitäquivalente, FTE) von UNIQA sank 2022 auf 14.515 FTE (2021: 14.849). Davon waren 3.813 FTE (2021: 4.005) als angestellte Außen- dienstmitarbeiter:innen im Vertrieb tätig. Die Anzahl der Arbeitnehmer:innen in der Verwaltung betrug 10.702 FTE (2021: 10.844). In der Region Zentraleuropa (CE) – Polen, Slowakei, Tsche- chien und Ungarn – beschäftigte die Gruppe 2022 im Schnitt 4.787 FTE (2021: 4.887), während 2.263 FTE (2021: 2.286) in der Region Südosteuropa (SEE) – Albanien, Bosnien und Her- zegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordma- zedonien und Serbien – und 1.554 FTE (2021: 1.599) in der Re- gion Osteuropa (EE) – Rumänien und Ukraine – tätig waren. In Russland (RU) arbeiteten 104 FTE (2021: 110). Die durch- schnittliche Zahl der FTE in den westeuropäischen Märkten betrug 2022 46 (2021: 42). In Österreich waren 5.761 FTE angestellt (2021: 5.925). Einschließlich der Mitarbeiter:innen der exklusiv für UNIQA tätigen Generalagenturen sind rund 21.000 Personen für die Gruppe aktiv. Im Jahr 2022 waren 54 Prozent (2021: 51 Prozent) der bei UNIQA in Österreich in der Administration eingesetzten Mitarbeiter:innen Frauen. Im Verkauf betrug das Verhältnis 78 Prozent Männer zu 22 Prozent Frauen (2021: 80 Prozent Männer zu 20 Prozent Frauen). 16,6 Prozent (2021: 17,3 Pro- zent) der Arbeitnehmer:innen waren teilzeitbeschäftigt. Das Durchschnittsalter lag im abgelaufenen Jahr bei 42 Jahren (2021: 44 Jahre). In Österreich partizipieren nahezu alle Mitarbeiter:innen in Form eines variablen Anteils am Unternehmenserfolg. Es gibt einerseits ein Bonussystem für Manager:innen und aus- gewählte Schlüsselkräfte und andererseits eine Erfolgsbetei- ligung für berechtige Mitarbeiter:innen. Am Bonusprogramm für Manager:innen und ausgewählte Schlüsselkräfte, einem variablen Entlohnungssystem, das sowohl an den Erfolg des Unternehmens als auch an die persönliche Performance ge- koppelt ist, nahmen 2022 rund 12 Prozent (2021: rd. 13 Pro- zent) der Mitarbeiter:innen teil. An der Erfolgsbeteiligung für 2022 werden rund 73 Prozent der Mitarbeiter:innen (2021: rd. 73 Prozent) partizipieren. Die Höhe des Budgets für die Erfolgsbeteiligung ist abhängig von der Erreichung eines Er- tragsziels und die Ausschüttungen finden erst nach Feststel- len des Unternehmenserfolgs im Folgejahr statt. Weiters bietet UNIQA jungen Mitarbeiter:innen in der Aus- bildung die Möglichkeit, fremde Kulturen kennenzulernen und internationale Kontakte zu knüpfen. Derzeit befinden sich 94 Lehrlinge in Ausbildung. Lebensversicherung 2022 2021 2020 Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 1.641,9 1.642,0 1.387,5 Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 930,4 – 1.141,4 – 956,4 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (im Eigenbehalt) – 419,5 – 404,1 – 370,7 Kostenquote (nach Rückversicherung) 26,1 % 25,2 % 27,2 % Kapitalanlageergebnis 261,2 349,6 371,3 Ergebnis vor Steuern 178,3 102,0 45,5 Versicherungstechnische Rückstellungen (im Eigenbehalt) 13.933,9 15.907,0 16.442,0 Davon versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung (im Eigenbehalt) 3.878,8 5.028,5 5.115,4 Angaben in Millionen Euro 51 Konzernlagebericht Prämienentwicklung Bei UNIQA Österreich erhöhten sich die verrechneten Prä- mien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexge- bundenen Lebensversicherung im Jahr 2022 um 4,3 Prozent auf 4.086,4 Millionen Euro (2021: 3.916,6 Millionen Euro). Die laufenden Prämien stiegen dabei um 3,7 Prozent auf 4.007,7 Millionen Euro (2021: 3.864,1 Millionen Euro). Das Einmalerlagsgeschäft erhöhte sich auf 78,7 Millionen Euro (2021: 52,5 Millionen Euro). Inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebunde- nen Lebensversicherung betrug das abgegrenzte Prämienvo- lumen von UNIQA Österreich 3.236,4 Millionen Euro (2021: 3.113,3 Millionen Euro). Das abgegrenzte Prämienvolumen im Eigenbehalt (nach IFRS) stieg 2022 um 3,6 Prozent auf 3.003,3 Millionen Euro (2021: 2.900,1 Millionen Euro). Während die verrechneten Prämien in der Schaden- und Un- fallversicherung um 6,2 Prozent auf 1.973,6 Millionen Euro (2021: 1.857,6 Millionen Euro) zunahmen, erhöhten sie sich in der Krankenversicherung um 3,7 Prozent auf 1.162,1 Mil- lionen Euro (2021: 1.120,5 Millionen Euro). In der Lebens- versicherung (inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung) wuchsen sie leicht um 1,3 Prozent auf 950,6 Millionen Euro (2021: 938,5 Mil- lionen Euro). Operative Segmente UNIQA Österreich •• Verrechnete Prämien (inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung) auf 4.086,4 Millionen Euro gestiegen •• Kostenquote durch konsequentes Kostenprogramm weiter auf 19,4 Prozent gesunken •• Combined Ratio leicht von 91,7 Prozent auf 92,3 Prozent gestiegen •• Ergebnis vor Steuern bei 101,9 Millionen Euro Kennzahlen UNIQA Österreich 2022 2021 2020 Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 4.086,4 3.916,6 3.837,5 Kostenquote (nach Rückversicherung) 19,4 % 20,0 % 23,4 % Combined Ratio (nach Rückversicherung) 92,3 % 91,7 % 98,7 % Ergebnis vor Steuern 101,9 339,2 – 119,1 Angaben in Millionen Euro Schaden- und Unfallversicherung 2022 2021 2020 Verrechnete Prämien 1.973,6 1.857,6 1.796,1 Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 747,8 – 684,8 – 698,6 Schadenquote (nach Rückversicherung) 65,5 % 63,0 % 65,5 % Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (im Eigenbehalt) – 305,9 – 311,9 – 353,7 Kostenquote (nach Rückversicherung) 26,8 % 28,7 % 33,2 % Combined Ratio (nach Rückversicherung) 92,3 % 91,7 % 98,7 % Kapitalanlageergebnis 19,0 132,9 – 196,1 Ergebnis vor Steuern 72,4 191,3 – 197,3 Versicherungstechnische Rückstellungen (im Eigenbehalt) 1.246,9 1.189,6 1.171,6 Angaben in Millionen Euro Jahresfinanzbericht 2022 52 Konzernlagebericht Die abgegrenzten Prämien im Eigenbehalt (nach IFRS) stie- gen in der Schaden- und Unfallversicherung um 5,1 Prozent auf 1.142,2 Millionen Euro (2021: 1.086,7 Millionen Euro) und in der Krankenversicherung um 4,7 Prozent auf 1.163,2 Mil- lionen Euro (2021: 1.111,1 Millionen Euro). In der Lebensver- sicherung sanken sie hingegen leicht um 0,6 Prozent auf 698,0 Millionen Euro (2021: 702,3 Millionen Euro). Inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebens- versicherung betrug das abgegrenzte Prämienvolumen in der Lebensversicherung 931,1 Millionen Euro (2021: 915,5 Millio- nen Euro). Entwicklung der Versicherungsleistungen Die Versicherungsleistungen im Eigenbehalt reduzierten sich 2022 bei UNIQA Österreich um 1,1 Prozent auf 2.414,3 Millio- nen Euro (2021: 2.442,3 Millionen Euro). In der Schaden- und Unfallversicherung stiegen sie hingegen aufgrund des gestie- genen Prämienaufkommens sowie inflationsbedingt hoher Schadenbelastungen auch bei Unwetter- und Großschäden um 9,2 Prozent auf 747,8 Millionen Euro (2021: 684,8 Millio- nen Euro). Dadurch verschlechterte sich die Schadenquote in der Schaden- und Unfallversicherung 2022 auf 65,5 Prozent (2021: 63,0 Prozent). Die Combined Ratio nach Rückversiche- rung im Segment UNIQA Österreich stieg aufgrund der ver- besserten Kostenquote dennoch nur leicht auf 92,3 Prozent (2021: 91,7 Prozent). In der Krankenversicherung erhöhten sich die Versicherungsleistungen im Eigenbehalt ebenfalls um 8,9 Prozent auf 1.031,6 Millionen Euro (2021: 947,7 Mil- lionen Euro). In der Lebensversicherung sanken sie jedoch um 21,6 Prozent auf 634,9 Millionen Euro (2021: 809,8 Mil- lionen Euro). Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb abzüg- lich der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen und der Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben in Höhe von 216,0 Millionen Euro (2021: 201,7 Millionen Euro) erhöhten sich im Geschäftsjahr 2022 geringfügig um 0,7 Prozent auf 626,9 Millionen Euro (2021: 622,2 Millionen Euro). In der Schaden- und Unfallversicherung sanken sie hingegen um 1,9 Prozent auf 305,9 Millionen Euro (2021: 311,9 Millionen Euro). In der Krankenversicherung gingen sie ebenfalls um 1,6 Prozent auf 148,7 Millionen Euro zurück (2021: 151,1 Mil- lionen Euro). In der Lebensversicherung erhöhten sie sich um 8,1 Prozent auf 172,2 Millionen Euro (2021: 159,3 Millio- nen Euro). Die Kostenquote nach Rückversicherung von UNIQA Öster- reich – das Verhältnis der gesamten Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb abzüglich der erhaltenen Rückversi- cherungsprovisionen und der Gewinnanteile aus Rückversi- cherungsabgaben zu den abgegrenzten Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensver- sicherung – sank daher im abgelaufenen Jahr auf 19,4 Pro- zent (2021: 20,0 Prozent). Kapitalanlageergebnis Das Kapitalanlageergebnis reduzierte sich 2022 im Segment UNIQA Österreich aufgrund zahlreicher Wertminderungen auf Fondszertifikate und festverzinsliche Wertpapiere um 60,7 Prozent auf 223,1 Millionen Euro (2021: 567,3 Millio- nen Euro). Krankenversicherung 2022 2021 2020 Verrechnete Prämien 1.162,1 1.120,5 1.089,6 Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 1.031,6 – 947,7 – 916,9 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (im Eigenbehalt) – 148,7 – 151,1 – 176,9 Kostenquote (nach Rückversicherung) 12,8 % 13,6 % 16,3 % Kapitalanlageergebnis 5,3 112,0 95,1 Ergebnis vor Steuern – 10,8 124,7 84,6 Versicherungstechnische Rückstellungen (im Eigenbehalt) 3.922,0 3.753,4 3.573,2 Angaben in Millionen Euro Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebens versicherung – UNIQA Österreich Millionen Euro 1.000 2.000 3.000 4.000 2018 2019 2020 2021 2022 5.000 3.734 3.801 3.838 3.917 4.086 53 Konzernlagebericht Ergebnis vor Steuern Das Ergebnis vor Steuern von UNIQA Österreich sank im Berichtsjahr trotz der Verbesserung des versicherungs- technischen Ergebnisses vor allem aufgrund des starken Rückgangs des Kapitalanlageergebnisses auf 101,9 Millio- nen Euro (2021: 339,2 Millionen Euro). In der Schaden- und Unfallversicherung verringerte es sich um 62,2 Prozent auf 72,4 Millionen Euro (2021: 191,3 Millionen Euro). In der Kran- kenversicherung betrug es aufgrund des gesunkenen Kapi- talanlageergebnisses – 10,8 Millionen Euro (2021: 124,7 Mil- lionen Euro). In der Lebensversicherung stieg das Ergebnis vor Steuern um 73,5 Prozent auf 40,4 Millionen Euro (2021: 23,3 Millionen Euro). Ergebnis vor Steuern UNIQA Österreich Millionen Euro -150 -50 -100 200 50 100 150 250 300 2018 2019 2020 2021 2022 350 232 160 339 102 - 102 Lebensversicherung 2022 2021 2020 Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 950,6 938,5 951,8 Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 634,9 – 809,8 – 768,2 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (im Eigenbehalt) – 172,2 – 159,3 – 188,8 Kostenquote (nach Rückversicherung) 18,5 % 17,4 % 20,3 % Kapitalanlageergebnis 198,8 322,5 261,9 Ergebnis vor Steuern 40,4 23,3 – 6,3 Versicherungstechnische Rückstellungen (im Eigenbehalt) 10.542,7 13.181,5 13.817,0 Angaben in Millionen Euro Jahresfinanzbericht 2022 54 Konzernlagebericht Prämienentwicklung Die verrechneten Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung erhöh- ten sich 2022 im Segment UNIQA International um 3,4 Pro- zent auf 2.506,6 Millionen Euro (2021: 2.423,3 Millionen Euro). Während die laufenden Prämien mit einem Anstieg um 4,1 Prozent auf 2.419,9 Millionen Euro (2021: 2.325,6 Mil- lionen Euro) zunahmen, sanken die Einmalerlagsprämien um 11,2 Prozent auf 86,7 Millionen Euro (2021: 97,7 Millionen Euro). Damit trugen die internationalen Gesellschaften 2022 insgesamt 37,9 Prozent (2021: 38,1 Prozent) zu den Gesamt- konzernprämien bei. Inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebunde- nen Lebensversicherung betrug das abgegrenzte Prämienvo- lumen von UNIQA International 1.736,9 Millionen Euro (2021: 1.671,3 Millionen Euro). Das abgegrenzte Prämienvolumen im Eigenbehalt (nach IFRS) erhöhte sich 2022 um 4,8 Prozent auf 1.634,9 Millionen Euro (2021: 1.559,9 Millionen Euro). Während die verrechneten Prämien in der Schaden- und Un- fallversicherung um 5,1 Prozent auf 1.701,1 Millionen Euro (2021: 1.618,7 Millionen Euro) wuchsen, stiegen sie in der Krankenversicherung um 8,7 Prozent auf 115,3 Millionen Euro (2021: 106,0 Millionen Euro). In der Lebensversicherung verringerten sich die verrechneten Prämien (inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensver- sicherung) um 1,2 Prozent auf 690,3 Millionen Euro (2021: 698,6 Millionen Euro). Die abgegrenzten Prämien im Eigenbehalt (nach IFRS) stie- gen in der Schaden- und Unfallversicherung um 7,2 Prozent auf 967,3 Millionen Euro (2021: 902,4 Millionen Euro), in der Krankenversicherung wuchsen sie um 14,2 Prozent auf 106,6 Millionen Euro (2021: 93,4 Millionen Euro). In der Le- bensversicherung verringerten sie sich um 0,5 Prozent auf 561,0 Millionen Euro (2021: 564,1 Millionen Euro). Inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebens- versicherung betrug das abgegrenzte Prämienvolumen in der Lebensversicherung 663,0 Millionen Euro (2021: 675,5 Mil- lionen Euro). UNIQA International •• Verrechnete Prämien (inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung) auf 2.506,6 Millionen Euro gestiegen •• Combined Ratio auf hervorragende 90,8 Prozent weiter verbessert •• Versicherungstechnisches Ergebnis auf 145,9 Millionen Euro gestiegen •• Ergebnis vor Steuern aufgrund der Verbesserung im technischen Ergebnis bei 174,1 Millionen Euro Kennzahlen UNIQA International 2022 2021 2020 Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 2.506,6 2.423,3 1.705,4 Kostenquote (nach Rückversicherung) 36,4 % 35,5 % 38,8 % Combined Ratio (nach Rückversicherung) 90,8 % 92,9 % 93,3 % Ergebnis vor Steuern 174,1 133,7 – 27,0 Angaben in Millionen Euro Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung – UNIQA International Millionen Euro 500 1.000 1.500 2.000 2.500 2018 2019 2020 2021 2022 3.000 1.565 1.561 1.705 2.423 2.507 55 Konzernlagebericht In Zentraleuropa (CE) – die Region umfasst Polen, die Slowa- kei, Tschechien und Ungarn – erhöhten sich die verrechneten Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der index- gebundenen Lebensversicherung im Geschäftsjahr 2022 um 4,2 Prozent auf 1.880,1 Millionen Euro (2021: 1.805,1 Millio- nen Euro). In Osteuropa (EE) – bestehend aus Rumänien und der Ukraine – sanken sie um 8,0 Prozent auf 194,8 Millionen Euro (2021: 211,8 Millionen Euro). In Südosteuropa (SEE) – zusammengesetzt aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, dem Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedo- nien und Serbien – wuchsen die verrechneten Prämien in- klusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 2022 um 11,6 Prozent auf 361,3 Millio- nen Euro (2021: 323,7 Millionen Euro). In Russland (RU) re- duzierten sie sich um 23,2 Prozent auf 56,7 Millionen Euro (2021: 73,7 Millionen Euro). In Westeuropa (WE) beliefen sie sich auf 13,8 Millionen Euro (2021: 8,9 Millionen Euro). Entwicklung der Versicherungsleistungen Die Versicherungsleistungen im Eigenbehalt von UNIQA International verringerten sich 2022 um 1,8 Prozent auf 859,6 Millionen Euro (2021: 875,0 Millionen Euro). In der Schaden- und Unfallversicherung stiegen sie um 3,1 Pro- zent auf 521,6 Millionen Euro (2021: 505,8 Millionen Euro). In der Krankenversicherung wuchsen sie um 7,3 Prozent auf 53,5 Millionen Euro (2021: 49,9 Millionen Euro). In der Lebensversicherung verringerten sie sich hingegen um 10,9 Prozent auf 284,4 Millionen Euro (2021: 319,3 Millionen Euro). Die Schadenquote in der Schaden- und Unfallversiche- rung sank dadurch 2022 auf 53,9 Prozent (2021: 56,1 Pro- zent), die Combined Ratio nach Rückversicherung des Seg- ments UNIQA International verbesserte sich ebenfalls auf 90,8 Prozent (2021: 92,9 Prozent). In der Region CE stiegen die Versicherungsleistungen im Jahr 2022 um 1,8 Prozent auf 618,7 Millionen Euro (2021: 607,8 Millionen Euro), in der Region EE reduzierten sie sich um 16,3 Prozent auf 62,0 Millionen Euro (2021: 74,0 Millio- nen Euro). In SEE nahmen sie um 8,0 Prozent auf 141,1 Mil- lionen Euro zu (2021: 130,7 Millionen Euro). In Russland la- gen die Leistungen mit 35,9 Millionen Euro um 41,8 Prozent unter dem Vorjahresniveau (2021: 61,7 Millionen Euro). In Westeuropa stiegen sie auf 1,9 Millionen Euro (2021: 0,8 Mil- lionen Euro). Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb abzüg- lich der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen und der Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben in Höhe von 206,4 Millionen Euro (2021: 185,7 Millionen Euro) erhöhten Schaden- und Unfallversicherung 2022 2021 2020 Verrechnete Prämien 1.701,1 1.618,7 1.192,6 Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 521,6 – 505,8 – 386,2 Schadenquote (nach Rückversicherung) 53,9 % 56,1 % 55,0 % Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (im Eigenbehalt) – 356,8 – 332,2 – 269,4 Kostenquote (nach Rückversicherung) 36,9 % 36,8 % 38,3 % Combined Ratio (nach Rückversicherung) 90,8 % 92,9 % 93,3 % Kapitalanlageergebnis 37,9 34,8 34,2 Ergebnis vor Steuern 68,5 36,2 – 37,2 Versicherungstechnische Rückstellungen (im Eigenbehalt) 1.277,1 1.220,3 1.275,9 Angaben in Millionen Euro Krankenversicherung 2022 2021 2020 Verrechnete Prämien 115,3 106,0 77,9 Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 53,5 – 49,9 – 42,2 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (im Eigenbehalt) – 43,3 – 36,1 – 27,4 Kostenquote (nach Rückversicherung) 40,6 % 38,7 % 36,8 % Kapitalanlageergebnis 0,3 0,2 0,0 Ergebnis vor Steuern 9,3 7,0 4,5 Versicherungstechnische Rückstellungen (im Eigenbehalt) 60,4 56,4 46,0 Angaben in Millionen Euro Jahresfinanzbericht 2022 56 Konzernlagebericht sich im Geschäftsjahr 2022 um 6,7 Prozent auf 632,4 Millio- nen Euro (2021: 592,7 Millionen Euro). In der Schaden- und Unfallversicherung stiegen sie um 7,4 Prozent auf 356,8 Mil- lionen Euro (2021: 332,2 Millionen Euro), in der Krankenver- sicherung wuchsen sie um 19,8 Prozent auf 43,3 Millionen Euro (2021: 36,1 Millionen Euro). In der Lebensversicherung erhöhten sie sich um 3,5 Prozent auf 232,3 Millionen Euro (2021: 224,4 Millionen Euro). Die Kostenquote nach Rückversicherung von UNIQA Inter- national – das Verhältnis der gesamten Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb abzüglich der erhaltenen Rückver- sicherungsprovisionen und der Gewinnanteile aus Rückver- sicherungsabgaben zu den abgegrenzten Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebens- versicherung – belief sich im abgelaufenen Jahr auf 36,4 Pro- zent (2021: 35,5 Prozent). In CE stiegen die Aufwendungen für den Versicherungsbe- trieb abzüglich der erhaltenen Rückversicherungsprovisio- nen und der Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben im Berichtsjahr um 5,1 Prozent auf 401,2 Millionen Euro (2021: 381,7 Millionen Euro). In EE blieben sie mit 70,3 Mil- lionen Euro nahezu unverändert (2021: 70,6 Millionen Euro). In SEE wuchsen sie um 10,8 Prozent auf 115,7 Millionen Euro (2021: 104,4 Millionen Euro). In Russland stiegen die Kosten um 25,4 Prozent auf 15,3 Millionen Euro (2021: 12,2 Millio- nen Euro), während sie sich in Westeuropa auf 3,1 Millionen Euro (2021: 1,8 Millionen Euro) beliefen. In der Verwaltung stiegen die Kosten um 21,4 Prozent auf 26,8 Millionen Euro (2021: 22,1 Millionen Euro). Kapitalanlageergebnis Das Kapitalanlageergebnis des Segments verringerte sich 2022 um 6,4 Prozent auf 67,5 Millionen Euro (2021: 72,0 Mil- lionen Euro). Ergebnis vor Steuern Das Ergebnis vor Steuern im Segment UNIQA International stieg im Berichtsjahr aufgrund der Verbesserung im techni- schen Ergebnis um 30,2 Prozent auf 174,1 Millionen Euro an (2021: 133,7 Millionen Euro). In der Schaden- und Unfallver- sicherung erhöhte sich das Ergebnis vor Steuern daher auf 68,5 Millionen Euro (2021: 36,2 Millionen Euro), in der Kran- kenversicherung nahm es um 32,8 Prozent auf 9,3 Millionen Euro zu (2021: 7,0 Millionen Euro). In der Lebensversicherung schließlich wuchs das Ergebnis vor Steuern auf 96,3 Millio- nen Euro (2021: 90,5 Millionen Euro). Angaben in Millionen Euro Lebensversicherung 2022 2021 2020 Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 690,3 698,6 434,9 Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 284,4 – 319,3 – 179,8 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (im Eigenbehalt) – 232,3 – 224,4 – 169,6 Kostenquote (nach Rückversicherung) 35,0 % 33,2 % 40,0 % Kapitalanlageergebnis 29,3 37,0 71,8 Ergebnis vor Steuern 96,3 90,5 5,7 Versicherungstechnische Rückstellungen (im Eigenbehalt) 2.482,1 2.756,5 2.651,6 Ergebnis vor Steuern UNIQA International Millionen Euro -50 50 100 150 2018 2019 2020 2021 2022 200 55 16 134 174 - 27 57 Konzernlagebericht Das verrechnete Prämienvolumen im Segment Rückver- sicherung sank 2022 um 0,6 Prozent auf 1.461,3 Millionen Euro (2021: 1.469,5 Millionen Euro). Das abgegrenzte Prämienvolumen im Eigenbehalt (nach IFRS) erhöhte sich jedoch um 6,4 Prozent auf 1.308,3 Millio- nen Euro (2021: 1.229,2 Millionen Euro). Die Versicherungsleistungen im Eigenbehalt wuchsen 2022 um 4,3 Prozent auf 822,0 Millionen Euro (2021: 788,0 Mil- lionen Euro). Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb abzüg- lich der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen und der Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben in Höhe von 13,3 Millionen Euro (2021: 10,4 Millionen Euro) stiegen um 10,0 Prozent auf 395,8 Millionen Euro (2021: 359,8 Millio- nen Euro). Das Kapitalanlageergebnis nahm 2022 auf – 0,5 Millionen Euro ab (2021: 33,7 Millionen Euro). Das Ergebnis vor Steuern im Segment Rückversicherung re- duzierte sich um 21,6 Prozent auf 74,9 Millionen Euro (2021: 95,6 Millionen Euro). Rückversicherung Kennzahlen Rückversicherung 2022 2021 2020 Verrechnete Prämien 1.461,3 1.469,5 1.162,7 Versicherungsleistungen (im Eigenbehalt) – 822,0 – 788,0 – 700,6 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (im Eigenbehalt) – 395,8 – 359,8 – 311,0 Kostenquote (nach Rückversicherung) 30,3 % 29,3 % 29,4 % Ergebnis vor Steuern 74,9 95,6 58,3 Versicherungstechnische Rückstellungen (im Eigenbehalt) 1.648,5 1.564,6 1.373,6 Angaben in Millionen Euro Kennzahlen Gruppenfunktionen 2022 2021 2020 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (im Eigenbehalt) – 55,8 – 67,9 – 80,0 Kapitalanlageergebnis 398,0 606,8 96,2 Ergebnis vor Steuern 270,2 377,9 – 48,5 Angaben in Millionen Euro Im Segment Gruppenfunktionen sanken die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb um 17,9 Prozent auf 55,8 Millio- nen Euro (2021: 67,9 Millionen Euro). Das Kapitalanlageergebnis fiel auf 398,0 Millionen Euro (2021: 606,8 Millionen Euro). Das Ergebnis vor Steuern reduzierte sich im Geschäftsjahr 2022 auf 270,2 Millionen Euro (2021: 377,9 Millionen Euro). Verrechnete Prämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung – UNIQA International Millionen Euro 300 600 900 1.200 2018 2019 2020 2021 2022 1.500 1.098 1.129 1.163 1.470 1.461 Jahresfinanzbericht 2022 58 Konzernlagebericht Kennzahlen Konsolidierung 2022 2021 2020 Kapitalanlageergebnis – 282,4 – 631,9 135,4 Ergebnis vor Steuern – 199,4 – 564,1 193,4 Angaben in Millionen Euro Im Segment Konsolidierung belief sich das Kapitalanlage- ergebnis 2022 auf – 282,4 Millionen Euro (2021: – 631,9 Mil- lionen Euro). Das Ergebnis vor Steuern betrug – 199,4 Millionen Euro (2021: – 564,1 Millionen Euro). Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Es liegen keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Ab- schlussstichtag vor. Ausblick Konjunkturausblick Die hohe Inflation und die darauf reagierenden Zentralban- ken bleiben im Jahr 2023 ein maßgeblicher Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung. Die Europäische Zentralbank (EZB) rechnet über den Jahreswechsel 2022/23 mit einer mil- den Rezession innerhalb der Eurozone und hält eine restrik- tivere Geldpolitik für notwendig, um die dynamische Preis- entwicklung zu bremsen. Zu Jahresbeginn ist demnach eine Fortsetzung des Zinsanhebungszyklus der EZB zu erwarten. Ab März 2023 beginnt die Notenbank zudem mit der Reduk- tion ihres Anleihebestands aus den Ankaufprogrammen. Vor dem Hintergrund global restriktiver Zentralbanken, vergleichsweise hoher Inflation und einer sich zögerlich er- holenden globalen Konjunkturdynamik prognostiziert die Österreichische Nationalbank (ÖNB) für 2023 ein Wirt- schaftswachstum von 0,6 Prozent für Österreich. Der Preis- auftrieb hat 2022 seinen Höhepunkt mit 8,6 Prozent erreicht. 2023 rechnet die ÖNB aufgrund rückläufiger Energie- und Rohstoffpreise mit nachlassendem Preisdruck und einer In- flationsrate von 6,5 Prozent. Trotz der Rezession wird auf- grund des anhaltenden Arbeitskräftemangels nur ein gerin- ger Anstieg der Arbeitslosenquote auf 6,6 Prozent erwartet. Unternehmensausblick UNIQA strebt für das Geschäftsjahr 2023 eine Fortsetzung der Verbesserungen im Kerngeschäft an. Jedoch wird das lau- fende Geschäftsjahr 2023 – wie auch bereits das Geschäfts- jahr 2022 – wegen der erwarteten instabilen gesamtwirt- schaftlichen Entwicklung von maßgeblichen Unsicherheiten geprägt sein, u. a. durch volatile Kapitalmärkte, große Zins- sensitivitäten bei den Kapitalanlagen, Ungewissheit über die Inflationsentwicklung und tendenziell zunehmende Schäden aus Naturkatastrophen. Das sind die Gründe, warum für das Geschäftsjahr 2023 kein Ausblick auf die Ergebnisentwick- lung gegeben werden kann. Die Ausschüttung der Dividende orientiert sich am Unter- nehmenserfolg. Trotz des herausfordernden wirtschaftlichen und politischen Umfelds plant UNIQA weiter mit einer at- traktiven Entwicklung der jährlichen Ausschüttung. Angaben gemäß § 243a Abs. 1 UGB 1. Das Grundkapital von UNIQA Insurance Group AG be- trägt 309.000.000 Euro und setzt sich aus 309.000.000 auf Inhaber:innen lautenden nennwertlosen Stückaktien zusammen, von denen jede am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist. Das Grundkapital wurde in Höhe von 285.356.365 Euro voll eingezahlt und in Höhe von 23.643.635 Euro durch Sacheinlagen aufgebracht. Alle Ak- tien gewähren die gleichen Rechte und Pflichten. 2. Die von UNIQA Versicherungsverein Privatstiftung, Aus- tria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, Collegialität Versicherungsverein Privatstiftung und RZB Versicherungsbeteiligung GmbH gehaltenen Aktienbestän- de sind stimmrechtsmäßig verbunden. Wechselseitige Vor- kaufsrechte sind unter diesen Aktionär:innen vereinbart. 3. Die Raiffeisen Bank International AG hält indirekt über die RZB - BLS Holding GmbH und die RZB Versicherungs- beteiligung GmbH insgesamt 10,87 Prozent (Zurechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft; die UNIQA Versicherungsverein Privatstiftung hält di- rekt und indirekt über die Austria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH insgesamt 49,00 Pro- zent (Zurechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft. 59 Konzernlagebericht 4. Es sind keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten aus- gegeben. 5. Die am Kapital beteiligten Arbeitnehmer:innen üben das Stimmrecht unmittelbar aus. 6. Es bestehen keine Satzungsbestimmungen oder sonstigen Bestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat oder zur Änderung der Satzung hinausgehen, mit Ausnahme der Regelung, dass ein Aufsichtsratsmitglied, das das 70. Le- bensjahr vollendet hat, mit Beendigung der darauffolgen- den ordentlichen Hauptversammlung aus dem Aufsichts- rat ausscheidet. 7. Der Vorstand ist ermächtigt, bis einschließlich 30. Juni 2024 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt höchstens 80.000.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhö- hen. Der Vorstand ist weiters bis 30. Mai 2023 ermächtigt, höchstens 30.900.000 Stück eigene Aktien (zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits er- worben hat und noch besitzt) durch die Gesellschaft und/ oder durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 Aktiengesetz) zu erwerben. Zum 31. Dezember 2022 hielt die Gesellschaft 2.034.739 Stück eigene Aktien. 1.215.089 Stück eigene Aktien werden über die UNIQA Österreich Versicherungen AG gehalten. Dieser Aktienbestand resul- tiert aus der im Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertra- gender Gesellschaft mit der UNIQA Insurance Group AG als übernehmender Gesellschaft (Auskehr des Bestands an UNIQA Aktien an die Gesellschafter der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.). Dieser Aktienbestand ist nicht auf die Höchstanzahl eigener Aktien anzurechnen. 8. Hinsichtlich der Beteiligung an der STRABAG SE beste- hen entsprechende Vereinbarungen mit anderen Aktio- när:innen dieser Gesellschaft. 9. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. Angaben gemäß § 243a Abs. 2 UGB Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der UNIQA Insurance Group AG besteht in nachvollziehbaren, alle Unternehmensaktivitäten umfassenden Systemen, die auf Basis der definierten Risikostrategie ein systematisches und permanentes Vorgehen mit folgenden Elementen umfas- sen: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Doku- mentation und Kommunikation von Risiken sowie die Über- wachung dieser Aktivitäten. Umfang und Ausrichtung der eingerichteten Systeme wurden anhand der unternehmens- spezifischen Anforderungen ausgestaltet. Trotz Schaffung der angemessenen Rahmenwerke verbleibt stets ein gewisses Restrisiko, da auch angemessen und funktionsfähig einge- richtete Systeme keine absolute Sicherheit bei der Identifika- tion und Steuerung der Risiken gewährleisten können. Zielsetzungen: a) Identifikation und Bewertung von Risiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des (Konzern-)Abschlusses ent- gegenstehen könnten b) Begrenzung erkannter Risiken, z. B. durch Hinzuziehung von externen Spezialist:innen c) Überprüfung erkannter Risiken hinsichtlich ihres Einflus- ses auf den Konzernabschluss und entsprechende Abbil- dung dieser Risiken Zielsetzung des internen Kontrollsystems im Rechnungsle- gungsprozess ist es, durch die Implementierung von Kont- rollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, damit trotz der identifizierten Risiken ein ordnungsgemäßer Abschluss erstellt wird. Neben den im Risikobericht beschriebenen Ri- siken analysiert das Risikomanagementsystem weitere Risi- ken innerhalb der betrieblichen Abläufe, Compliance, inter- nen Berichterstattung etc. Organisatorischer Aufbau und Kontrollumfeld Der Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft ist in das Konzernrechnungswesen der UNIQA Group eingegliedert. Neben dem Rechnungswesensystem SAP S/4 HANA wird ein harmonisiertes versicherungsspezifisches IT-System für die Zwecke der Gesellschaft verwendet. Zur Gewährleistung ei- nes sicheren Ablaufs bestehen Compliance-Richtlinien sowie Betriebsorganisations-, Bilanzierungs- und Konsolidierungs- handbücher. Identifikation und Kontrolle der Risiken Zur Identifikation der bestehenden Risiken wurden eine In- ventur und angemessene Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Die Art der Kontrollen wurde in Richtlinien und Anweisun- gen definiert und mit dem bestehenden Berechtigungskon- zept abgestimmt. Jahresfinanzbericht 2022 60 Konzernlagebericht Die Kontrollen umfassen sowohl manuelle Abstimm- und Abgleichroutinen als auch die Abnahme von Systemkonfigu- rationen bei angebundenen IT-Systemen. Erkannte neue Ri- siken und Kontrollschwächen im Rechnungslegungsprozess werden zeitnah an das Management berichtet, um Abhilfe- maßnahmen ergreifen zu können. Die Vorgehensweise bei der Identifikation und Kontrolle der Risiken wird regelmäßig durch einen externen unabhängigen Berater evaluiert. Information und Kommunikation Abweichungen von erwarteten Ergebnissen und Auswer- tungen werden in Form von monatlichen Berichten und Kennzahlen überwacht und sind Grundlage der laufenden Information an das Management. Der darauf aufbauende Ma- nagement-Review und die Freigabe der verarbeiteten Daten bilden die Basis zur Weiterverarbeitung in den Abschlüssen der Gesellschaft. Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit Die Systeme des internen Kontroll- und Risikomanagement- systems sind nicht statisch, sondern werden fortlaufend an geänderte Anforderungen und Rahmenbedingungen ange- passt. Für die Identifikation dieser Änderungsnotwendigkei- ten ist die laufende Überwachung der gesamten Systeme auf ihre Wirksamkeit notwendig. Grundlagen dafür sind: a) Regelmäßige Selbstbeurteilungen der mit den Kontrollen beauftragten Personen b) Kennzahlenüberprüfungen zur Verprobung von Transak- tionsergebnissen in Bezug auf Hinweise, die auf Kontroll- schwächen schließen lassen c) Stichprobenweise Prüfung der Wirksamkeit durch die Interne Revision und umfangreiche Wirksamkeitstests durch die Interne Revision und/oder spezielle Teams Berichterstattung an den Aufsichtsrat/ Prüfungsausschuss Im Rahmen der Compliance sowie des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems erfolgt eine regelmäßige Bericht- erstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat und den Prü- fungsausschuss durch Berichte der Internen Revision und gesonderte Beauftragung externer Dritter. Gewinnverwendungsvorschlag Der nach Unternehmensgesetzbuch (UGB) und Versiche- rungsaufsichtsgesetz (VAG) aufgestellte Einzelabschluss der UNIQA Insurance Group AG weist für das Geschäftsjahr 2022 einen Bilanzgewinn von 171.804.370,90 Euro (2021: 171.031.286,15 Euro) aus. Der Vorstand wird der Hauptver- sammlung am 6. Juni 2023 vorschlagen, diesen Bilanzge- winn für die Ausschüttung einer Dividende von 0,55 Euro auf jede der 309.000.000 zum Stichtag ausgegebenen di- videndenberechtigten Stückaktien zu verwenden und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Wien, am 8. März 2023 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands 61 Konzernlagebericht Konzernabschluss Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022 Vermögenswerte Angaben in Tausend Euro Erläuterung 31.12.2022 31.12.2021 Sachanlagen 12 349.207 365.493 Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte 10 1.441.238 1.462.087 Immaterielle Vermögenswerte 11 786.535 712.287 Kapitalanlagen Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 1 1.299.752 1.241.860 Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen 2 759.463 656.393 Sonstige Kapitalanlagen 3 16.366.428 19.886.724 Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 3 3.957.281 5.154.053 Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen 5 579.194 591.671 Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft 13 782.429 714.823 Übrige Aktiva 14, 16 1.044.220 84.900 Latente Steueransprüche 17 162.731 84.909 Zahlungsmittel 15 667.675 592.583 Summe Vermögenswerte 28.196.153 31.547.783 Eigenkapital und Schulden Angaben in Tausend Euro Erläuterung 31.12.2022 31.12.2021 Eigenkapital Den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen 21 1.789.923 1.789.923 Eigene Aktien 22 – 16.614 – 16.614 Kumulierte Ergebnisse 260.731 1.530.299 2.034.041 3.303.609 Anteile ohne beherrschenden Einfluss 24 18.346 19.678 2.052.387 3.323.286 Schulden Nachrangige Verbindlichkeiten 25 1.058.631 1.057.559 Versicherungstechnische Rückstellungen 5 18.711.417 19.174.105 Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 6 3.878.799 5.028.507 Finanzverbindlichkeiten 26 700.436 723.317 Andere Rückstellungen 18 653.121 726.270 Verbindlichkeiten und übrige Schulden 27 1.011.285 1.017.197 Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 16 78.297 115.393 Latente Steuerschulden 17 51.779 382.149 26.143.766 28.224.497 Summe Eigenkapital und Schulden 28.196.153 31.547.783 Konzerngewinn- und -verlustrechnung vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2022 Angaben in Tausend Euro Erläuterung 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) 7 Gesamtrechnung 6.207.450 5.997.224 Anteil der Rückversicherungsgesellschaften – 258.213 – 299.652 5.949.236 5.697.572 Technischer Zinsertrag 320.050 318.949 Sonstige versicherungstechnische Erträge Gesamtrechnung 23.925 27.973 Anteil der Rückversicherungsgesellschaften 900 308 24.825 28.281 Versicherungsleistungen 8 Gesamtrechnung – 4.268.219 – 4.365.526 Anteil der Rückversicherungsgesellschaften 172.377 261.323 – 4.095.842 – 4.104.204 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb 9 Aufwendungen für den Versicherungsabschluss – 1.191.038 – 1.052.751 Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 547.936 – 619.362 Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben 27.253 23.586 – 1.711.721 – 1.648.527 Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen Gesamtrechnung – 71.402 – 79.555 Anteil der Rückversicherungsgesellschaften – 4.612 – 3.319 – 76.014 – 82.874 Versicherungstechnisches Ergebnis 410.534 209.197 Kapitalanlageergebnis 4 Erträge aus Kapitalanlagen 1.082.253 835.058 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 788.687 – 268.193 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen 112.118 81.087 405.683 647.951 Sonstige Erträge 28 396.807 300.381 Umgliederung technischer Zinsertrag – 320.050 – 318.949 Sonstige Aufwendungen 29 – 376.984 – 250.619 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis 105.456 378.765 Operatives Ergebnis 515.990 587.962 Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte 10, 11 – 42.104 – 70.911 Finanzierungsaufwendungen – 52.160 – 134.762 Ergebnis vor Steuern 421.726 382.289 Ertragsteuern 16 – 32.429 – 64.385 Periodenergebnis 389.297 317.904 davon den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil 383.008 314.696 davon den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbarer Anteil 6.290 3.207 Ergebnis je Aktie (in Euro)1) 1,25 1,03 Durchschnittliche Anzahl der Aktien im Umlauf 306.965.261 306.965.261 1)Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis je Aktie. Es wird auf Basis des Periodenergebnisses ermittelt. Konzerngesamtergebnisrechnung vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2022 Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Periodenergebnis 389.297 317.904 In Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedernde Beträge Neubewertungen aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) 73.716 64.906 Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern – 24.667 – 16.225 Sonstige Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) 14.100 – 1.566 63.148 47.115 In Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedernde Beträge Währungsumrechnung Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – 27.709 33.957 In die Konzerngewinn- und -verlustrechnung übernommen 0 – 7.100 Bewertung von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – 3.495.125 – 1.018.659 Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Steuern 333.362 95.149 Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) – latente Gewinnbeteiligung 1.795.729 506.472 In die Konzerngewinn- und -verlustrechnung übernommen – 105.056 – 142.878 In die Konzerngewinn- und -verlustrechnung übernommen – latente Steuern 57.423 8.601 In die Konzerngewinn- und -verlustrechnung übernommen – latente Gewinnbeteiligung – 125.245 72.821 Sonstige Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen Im Eigenkapital erfasste Gewinne (Verluste) 11.348 8.836 – 1.555.273 – 442.801 Sonstiges Ergebnis – 1.492.125 – 395.686 Gesamtergebnis – 1.102.828 – 77.783 davon den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil – 1.102.514 – 76.808 davon den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zurechenbarer Anteil – 313 – 975 Konzerngeldflussrechnung vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2022 Angaben in Tausend Euro Erläuterung 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Periodenergebnis 389.297 317.904 Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte und auf Sachanlagen 113.204 148.193 Abschreibungen bzw. Zuschreibungen übriger Kapitalanlagen 380.389 56.902 Gewinn bzw. Verlust aus dem Abgang von Kapitalanlagen – 77.686 – 36.925 Veränderung der aktivierten Abschlusskosten – 19.178 – 63.111 Veränderung bei erfolgswirksam bewerteten Wertpapieren – 209.616 – 30.576 Veränderung der Forderungen aus dem direkten Versicherungsgeschäft – 71.772 8.127 Veränderung der sonstigen Forderungen – 20.828 – 59.309 Veränderung der Verbindlichkeiten aus dem direkten Versicherungsgeschäft 23.097 – 18.788 Veränderung der sonstigen Verbindlichkeiten – 69.093 65.952 Veränderung der versicherungstechnischen Rückstellungen 70.565 393.384 Veränderung der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen – 8.137 – 36.657 Veränderung der latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden – 42.012 – 34.583 Veränderung sonstiger Bilanzposten – 949.054 15.570 Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit – 490.824 726.084 Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 23.081 25.352 Auszahlungen aus dem Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen – 150.627 – 173.070 Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen 0 1.440 Nettoauszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen – 2 – 38.917 Einzahlungen aus dem Verkauf und der Endfälligkeit von übrigen Kapitalanlagen 5.430.176 3.334.346 Auszahlungen aus dem Erwerb von übrigen Kapitalanlagen – 5.741.413 – 3.866.428 Veränderung von Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 1.196.773 64.070 Cashflow aus der Investitionstätigkeit 757.988 – 653.207 Dividendenzahlungen 21 – 169.344 – 58.578 Transaktionen zwischen Eigentümer:innen – 3.786 – 11.818 Einzahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit 1.414.936 370.323 Auszahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit 26 – 1.431.442 – 427.860 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit – 189.636 – 127.933 Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 77.528 – 55.057 davon Veränderung des Finanzmittelfonds aufgrund von Zukäufen konsolidierter Tochterunternehmen 0 1.259 Veränderung des Finanzmittelfonds aufgrund von Währungskursänderungen – 2.436 6.927 Finanzmittelfonds zu Beginn des Geschäftsjahres 15 592.583 640.713 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 15 667.675 592.583 Gezahlte Ertragsteuern (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit) – 128.000 – 102.334 Gezahlte Zinsen (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit) – 62.815 – 151.136 Erhaltene Zinsen (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit) 413.708 375.223 Erhaltene Dividenden (Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit) 80.313 147.558 Entwicklung des Konzerneigenkapitals Kumulierte Angaben in Tausend Euro Erläuterung Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen Eigene Aktien Bewertung von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten Neubewertungen aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen Stand am 1. Jänner 2021 1.789.923 – 16.614 833.405 – 341.707 Änderung des Konsolidierungskreises Dividende an Aktionär:innen Gesamtergebnis – 473.385 48.526 Periodenergebnis Sonstiges Ergebnis – 473.385 48.526 Stand am 31. Dezember 2021 1.789.923 – 16.614 360.020 – 293.180 Stand am 1. Jänner 2022 1.789.923 – 16.614 360.020 – 293.180 Änderung des Konsolidierungskreises Dividende an Aktionär:innen 21 Gesamtergebnis – 1.535.768 49.048 Periodenergebnis Sonstiges Ergebnis – 1.535.768 49.048 Stand am 31. Dezember 2022 1.789.923 – 16.614 – 1.175.748 – 244.132 Ergebnisse Differenzen aus Währungs‑ umrechnung Übrige kumulierte Ergebnisse Den Anteilseigner:innen der UNIQA Insurance Group AG zurechenbarer Anteil Anteile ohne beherrschenden Einfluss Eigenkapital gesamt – 212.882 1.397.946 3.450.072 24.760 3.474.832 – 14.402 – 14.402 – 784 – 15.185 – 55.254 – 55.254 – 3.324 – 58.578 26.085 321.966 – 76.808 – 975 – 77.783 314.696 314.696 3.207 317.904 26.085 7.270 – 391.504 – 4.182 – 395.686 – 186.797 1.650.257 3.303.609 19.678 3.323.286 – 186.797 1.650.257 3.303.609 19.678 3.323.286 1.777 1.777 – 506 1.272 – 168.831 – 168.831 – 513 – 169.344 – 24.251 408.456 – 1.102.514 – 313 – 1.102.828 383.008 383.008 6.290 389.297 – 24.251 25.448 – 1.485.522 – 6.603 – 1.492.125 – 211.047 1.891.659 2.034.041 18.346 2.052.387 Erläuterungen zum Konzernabschluss Allgemeine Angaben Die UNIQA Insurance Group AG (UNIQA) ist ein Unternehmen mit Sitz in Österreich. Die Adresse des eingetragenen Sitzes des Unternehmens lautet Untere Donaustraße 21, 1029 Wien. Der Konzern ist hauptsächlich mit dem Betrieb der Schaden- und Unfall- sowie der Kranken- und der Lebensversicherung beschäftigt. Die UNIQA Insurance Group AG ist im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der FN 92933t eingetragen. Die Aktien der UNIQA Insurance Group AG sind im Premiumsegment der Wiener Börse – dem prime market – gelistet. Die UNIQA Insurance Group AG unterliegt den regulatorischen Vorschriften europäischer und österreichischer Aufsichtsbehörden (Finanzmarktaufsichtsbehörde, Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung). Die Anforderungen umfassen im Speziellen die quantitativen und qualitativen Solvabilitätsvorschriften. Dieser Konzernabschluss ist in Tausend Euro aufgestellt, sofern nicht anders angegeben. Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen entstehen. Die funktionale Währung von UNIQA ist der Euro. Der Bilanzstichtag von UNIQA ist der 31. Dezember. Rechnungslegungsgrundsätze Dieser Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie den Bestimmungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie bis zum Bilanzstichtag von der Europäischen Union (EU) übernommen wurden, aufgestellt. Die zusätzlichen Anforderungen des § 245a Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) sowie des § 138 Abs. 8 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wurden erfüllt. Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst. Risiken im Zusammenhang mit den Folgen des Klimawandels wurden in der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden, wie beispielsweise im Rahmen des Wertminderungstests für Vermögenswerte sowie bei der Berechnung versicherungstechnischer Rückstellungen, berücksichtigt. Ermessensausübungen und zukunftsbezogene Annahmen, die wesentliche Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss haben könnten, sind in den folgenden Erläuterungen beschrieben: Erläuterung 1: Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Annahmen bei der Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten) Erläuterung 2: Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen (Annahmen und Modelle bei der Ergebnisschätzung der STRABAG SE) Erläuterung 3: Sonstige Kapitalanlagen und Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung (Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten) Erläuterung 5 und Erläuterung 43: Versicherungstechnische Rückstellungen (Annahmen und Modelle bei der Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen) Erläuterung 11: Immaterielle Vermögenswerte (Annahmen bei der Ermittlung der Firmenwerte) Erläuterung 17: Latente Steuern (Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche) Erläuterung 18: Leistungsorientierte Pläne (Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen) In der folgenden Tabelle sind die Bewertungsgrundsätze zu den einzelnen Bilanzpositionen der Vermögenswerte und der Schulden zusammengefasst: Bilanzposition Bewertungsgrundsatz Vermögenswerte Sachanlagen fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten Immaterielle Vermögenswerte - mit bestimmbarer Nutzungsdauer fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten - mit unbestimmbarer Nutzungsdauer Anschaffungskosten bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag Kapitalanlagen Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen fortgeführter anteiliger Wert des Eigenkapitals der Kapitalanlage bzw. niedrigerer erzielbarer Betrag Sonstige Kapitalanlagen - Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden beizulegender Zeitwert - Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte beizulegender Zeitwert - Kredite und Forderungen fortgeführte Anschaffungskosten Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung beizulegender Zeitwert Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen analog zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung analog zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft fortgeführte Anschaffungskosten Forderungen aus Ertragsteuern in der Höhe, in der ein Anspruch gegenüber den Steuerbehörden erwartet wird, basierend auf den am Abschlussstichtag oder in Kürze geltenden Steuersätzen Latente Steueransprüche undiskontierte Bewertung unter Verwendung der Steuersätze, die für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet werden Zahlungsmittel fortgeführte Anschaffungskosten Vermögenswerte in Veräußerungsgruppen, die zur Veräußerung gehalten werden niedrigerer Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten Schulden Nachrangige Verbindlichkeiten fortgeführte Anschaffungskosten Versicherungstechnische Rückstellungen Sachversicherung: Rückstellung für Schäden und noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (undiskontierter Wert erwarteter zukünftiger Zahlungsverpflichtungen) Lebens- und Krankenversicherung: Deckungsrückstellung nach aktuariellen Rechnungsgrundlagen (diskontierter Wert erwarteter zukünftiger Leistungen abzüglich Prämien) Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Deckungsrückstellung basierend auf der Wertentwicklung der veranlagten Beiträge Finanzverbindlichkeiten - Anleihe- und Darlehensverbindlichkeiten fortgeführte Anschaffungskosten - Derivative Finanzinstrumente beizulegender Zeitwert - Leasingverbindlichkeiten fortgeführte Anschaffungskosten Andere Rückstellungen - aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen versicherungsmathematische Bewertung anhand der Projected-Unit-Credit-Methode - sonstige Barwert des künftigen Erfüllungsbetrags Verbindlichkeiten und übrige Schulden fortgeführte Anschaffungskosten Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern in der Höhe, in der eine Verpflichtung gegenüber den Steuerbehörden erwartet wird, basierend auf den am Abschlussstichtag oder in Kürze geltenden Steuersätzen Latente Steuerschulden undiskontierte Bewertung unter Verwendung der Steuersätze, die für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet werden Änderungen von wesentlichen Rechnungslegungsmethoden sowiE neue und geänderte Standards Mit Ausnahme der nachstehenden Änderungen wurden die dargelegten Rechnungslegungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet. Erstmals anzuwendende Änderungen und Standards Die nachstehenden Änderungen zu Standards, deren Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der 1. Jänner 2022 ist, wurden angewendet. Sämtliche neuen Vorschriften hieraus haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von UNIQA. Änderungen zu Standards Diverse Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2018 – 2020 IFRS 3, IAS 16, IAS 37 Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse; IAS 16 Sachanlagen; IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen Künftig anzuwendende neue und geänderte Standards Außerdem hat das IASB eine Reihe weiterer Standards veröffentlicht, die in der Zukunft anwendbar sein werden. Eine vorzeitige Anwendung dieser Standards wird von UNIQA nicht beabsichtigt. Erstmalig durch UNIQA anzuwenden Endorsement durch die EU Neue Standards IFRS 9 Finanzinstrumente 1. Jänner 2023 Ja IFRS 17 Versicherungsverträge 1. Jänner 2023 Ja Geänderte Standards IAS 1 Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses und am IFRS-Leitliniendokument 2: Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Jänner 2023 Ja IAS 8 Änderungen an IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen 1. Jänner 2023 Ja IAS 12 Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern: Ansatz latenter Steuern aus einer einzigen Transaktion 1. Jänner 2023 Ja IFRS 17, IFRS 9 Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 ― Vergleichsinformationen 1. Jänner 2023 Ja IFRS 16 Änderungen an IFRS 16 Leasingverhältnisse: Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion 1. Jänner 2024 Nein IAS 1 Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen 1. Jänner 2024 Nein IFRS 9 – Finanzinstrumente Da die Geschäftstätigkeit von UNIQA vorwiegend mit dem Versicherungsgeschäft zusammenhängt und UNIQA IFRS 9 bislang in keiner anderen Fassung angewendet hat, ist ein Aufschub der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 auf den 1. Jänner 2023 zulässig. Die Inanspruchnahme des Aufschubansatzes von UNIQA erfordert eine Veröffentlichung von zusätzlichen Anhangangaben für den Zeitraum bis zur Erstanwendung von IFRS 9. Die Klassifizierung und Bewertung der finanziellen Vermögenswerte unter IFRS 9 ergibt sich aus dem Geschäftsmodell und dem SPPI-Kriterium („Solely Payments of Principal and Interest“). Für die Beurteilung der relevanten Geschäftsmodelle stellt UNIQA insbesondere auf die strategische Steuerung der Kapitalanlagen ab. Als Versicherungsunternehmen hält UNIQA dabei primär finanzielle Vermögenswerte zur Finanzierung von Verbindlichkeiten aus Versicherungsver-trägen. Innerhalb der sonstigen Kapitalanlagen erfolgt bei UNIQA eine Trennung der Geschäftsmodelle nach „Halten und Verkaufen“ sowie „Halten“. Finanzielle Vermögenswerte innerhalb der sonstigen Kapitalanlagen werden dabei in erster Linie dem Geschäftsmodell „Halten und Verkau-fen“ zugeordnet. Nur sonstige Kapitalanlagen ohne Ver-kaufsabsicht, wie beispielsweise Termingelder und Darle-hen, werden dem Geschäftsmodell „Halten“ zugeordnet. Die Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung werden einem „sonstigen“ IFRS-9-Geschäftsmodell zugeordnet. In der Überprüfung des SPPI-Kriteriums werden die Cha-rakteristika der vertraglichen Zahlungsströme analysiert. Für die Analyse der Zahlungsströme verwendet UNIQA dabei sowohl die konkreten Verträge (wie zum Beispiel Wertpapierprospekte) als auch eine (semi-)automatisierte IT-Unterstützung von externen Informationssystemen. Der Rückgriff auf externe Informationssysteme erfolgt regelmäßig bei an Börsen gehandelten Wertpapieren, wie beispielsweise Staatsanleihen und Unternehmensanleihen, da hier die Charakteristika der vertraglichen Zahlungs- ströme in standardisierten Datenbanken erfasst werden. Innerhalb der sonstigen Kapitalanlagen wird UNIQA fest-verzinsliche Wertpapiere, welche das SPPI-Kriterium erfüllen, künftig erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerten. Nicht fest verzinsliche Wertpapiere, insbesondere Fondszertifikate, werden zukünftig erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, da hier das SPPI-Kriterium regelmäßig nicht erfüllt ist. UNIQA wird das Wahlrecht der FVOCI-Option („Fair Value through Other Comprehensive Income“) für ausgewählte Eigenkapitalinstrumente nutzen und diese Instrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewerten. Sämtliche Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebun-denen Lebensversicherung werden unverändert zur derzeitigen Bilanzierung unter IAS 39 als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und bewertet. Sonstige Kapitalanlagen, die das SPPI-Kriterium erfüllen1) auf Basis von Buchwerten in Prozent Nicht verzinsliche Wertpapiere Festverzinsliche Wertpapiere Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen Derivative Finanz- instrumente Kapitalanlagen aus Investment- verträgen Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 0,0 83,2 - - - Kredite und Forderungen - 0,4 99,9 - - Gesamt 0,0 83,6 99,9 0,0 0,0 1)Die Klassifizierung erfolgt gemäß IAS 39. Kapitalanlagen, die als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, klassifiziert wurden, erfüllen nicht die Voraussetzungen des SPPI-Tests. Zusammensetzung der sonstigen Kapitalanlagen, die das SPPI-Kriterium erfüllen Angaben in Tausend Euro Fortgeführte Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Buchwert Beizulegender Zeitwert Zeitwert- veränderung über die Periode Buchwert Beizulegender Zeitwert Zeitwert- veränderung über die Periode Staatsanleihen 7.904.984 7.790.892 – 2.677.658 0 0 – 6.812 Unternehmensanleihen 2.923.460 2.892.073 – 253.736 398.225 395.048 73.431 Covered-Bond-Anleihen 1.136.799 1.134.757 – 684.943 0 0 0 Ausleihungen 172.891 172.891 28.668 3.743 3.743 – 6.814 Übrige 0 0 – 282 1.955.050 1.954.862 – 137.590 Summe 12.138.134 11.990.612 – 3.587.952 2.357.017 2.353.653 – 77.785 Wertminderung Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste nach dem 3-Stufen-Modell ist zukünftig ausschließlich für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, durchzuführen. Instrumente mit niedri-gem Ausfallrisiko („Investment-Grade“) werden dabei von UNIQA regelmäßig in Stufe 1 des Wertberichtigungs- modells zugewiesen. Ratingklassen Angaben in Tausend Euro Staatsanleihen Unternehmensanleihen Covered-Bond-Anleihen Ausleihungen Übrige Gesamt AAA 1.672.754 6.502 810.537 45.889 0 2.535.682 AA 2.569.267 246.934 254.590 0 0 3.070.791 A 1.943.965 1.367.402 41.866 10.111 0 3.363.344 BBB 1.078.215 928.505 6.720 5.012 0 2.018.453 BB 205.412 89.134 0 0 0 294.545 B 126.854 8.834 0 0 0 135.688 ≤ CCC 83.154 1.161 0 0 0 84.315 Nicht geratet 225.363 274.988 23.086 111.879 0 635.316 Summe 7.904.984 2.923.460 1.136.799 172.891 0 12.138.134 Der beizulegende Zeitwert der Instrumente, die über ein erhöhtes Ausfallrisiko verfügen („Non-Investment Grade“) beträgt 671 Millionen Euro. Das von UNIQA verwendete Modell zu Ermittlung der erwarteten Kreditverluste zielt darauf ab, einen unverzerrten und szenariogewichteten Betrag zu berechnen. Dies erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes sowie von Daten zu aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen und deren zukünftigen Prognosen, die zum Bewertungsstichtag ohne unzumutbaren Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten berücksichtigen die makroökonomische Entwicklung der Arbeitslosenrate sowie der High-Yield-Speads. Die erwarteten Kreditverluste werden dabei zu jedem Bewertungsstichtag auf Basis der Differenz der diskontierten vertraglichen und risikogewichteten Cashflows ermittelt. Die szenariobasierte Risikogewichtung der Cashflows erfolgt dabei mittels der Ausfallwahrscheinlichkeit und der Verlustquote bei Ausfall. Die Ausfallwahrscheinlichkeit ist die Wahrscheinlichkeit, mit der Schuldner:innen entweder innerhalb der nächsten zwölf Monate oder in der gesamten Restlaufzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Die Verlustquote bei Ausfall entspricht der durchschnittlichen Erwartung der Verlusthöhe eines finanziellen Vermögenswerts. Die verwendeten Daten für die Ausfallwahrscheinlichkeit und Verlustquote werden bei UNIQA primär aus externen Datenquellen bezogen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit wird hierbei auf Emittentenebene ermittelt und die Verlustquote auf Basis langfristiger Durchschnitte einzelner Klassen von Finanzinstrumenten allokiert. In jenen Fällen, in denen einzelne Inputdaten nicht vollständig aus externen Datenquellen zur Verfügung stehen (z. B. nicht extern geratete finanzielle Vermögenswerte), erfolgte eine Zuweisung der Risikoparameter auf Basis von Benchmarks vergleichbarer Instrumente sowie Experten- einschätzungen. Der für die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste erforderliche Zeitwert des Geldes ist der Effektivzinssatz des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts, ermittelt im Zeitpunkt des Zugangs des finanziellen Vermögenswerts. Zu jedem Bewertungsstichtag werden sämtliche sich im Anwendungsbereich des Wertminderungsmodells befindlichen finanziellen Vermögenswerte einer von drei Wertminderungsstufen zugeteilt. Instrumente mit niedrigem Ausfallrisiko werden dabei von UNIQA regelmäßig in Stufe 1 des Wertberichtigungsmodells zugewiesen. Liegt am Bewertungsstichtag kein Hinweis für ein niedriges Ausfallrisiko vor, so erfolgt die Stufenzuteilung auf Basis der Beurteilung einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos. UNIQA beurteilt eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos primär auf Basis eines quantitativen Kriteriums. Für diese quantitative Einstufung wird die Ausfallwahrscheinlichkeitskurve über die Gesamtlaufzeit zum Bewertungszeitpunkt mit der zukunftsorientierten Ausfallwahrscheinlichkeitskurve über die Gesamtlaufzeit zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes verglichen. Ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos wird regelmäßig bei einer relativen Verdoppelung der Ausfallwahrscheinlichkeit seit Kaufzeitpunkt angenommen. Wird ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos am Bewertungsstichtag festgestellt, so erfolgt eine Zuteilung zu „Stufe 2“. In Einzelfällen kann eine qualitative Beurteilung der Stufenzuteilung für Stufe 1 bzw. Stufe 2 auf Basis von externen Marktindikatoren und Fachexpert:innen erfolgen. In der qualitativen Beurteilung werden insbesondere Faktoren wie eine signifikante Änderung von Vertragsbedingungen, die Rückzahlungsfähigkeit anderer Exposures von Kreditnehmer:innen sowie externe Faktoren mit potenziell signifikantem Einfluss auf die Rückzahlungsfähigkeit von Kreditnehmer:innen berücksichtigt. Eine Zuteilung in „Stufe 3“ (Finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität) des Wertminderungs- modells erfolgt bei Vorliegen eines oder mehrerer Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten künftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswerts. Als Indikatoren berücksichtigt UNIQA dabei unter anderem folgende Ereignisse: signifikante finanzielle Schwierigkeiten von Emittent:innen oder Kreditnehmer:innen Ausfall oder Überfälligkeit vertraglicher Zahlungsströme Finanzielle Zugeständnisse von Kreditgeber:innen Erhöhte Wahrscheinlichkeit eines Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens Verschwinden eines aktiven Markts aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten des finanziellen Vermögenswerts Finanzielle Vermögenswerte mit hohem Disagio, welches die eingetretenen Kreditverluste bereits widerspiegelt Für die Beurteilung, ob für einen finanziellen Vermögenswert eine beeinträchtigte Bonität vorliegt, werden die Indikatoren sowohl einzeln als auch kombiniert betrachtet. IFRS 17 – Versicherungsverträge Am 25. Juni 2020 veröffentlichte das IASB (International Accounting Standards Board) den finalen Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge – IFRS 17. Der Zeitpunkt der Erstanwendung von IFRS 17 wurde auf den 1. Jänner 2023 festgelegt. Der Erst-anwendungszeitpunkt von IFRS 9 ist für Versicherungsunternehmen an jenen von IFRS 17 geknüpft. Durch Annahme der Verordnung (EU) Nr. 2021/2036 vom 19. November 2021 durch die EU-Kommission wurde IFRS 17 in EU-Recht übernommen. IFRS 17 regelt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Anhangsangaben von Versicherungsverträgen – dies umfasst die Erstversicherung sowie die aktive und passive Rückversicherung als auch Investmentverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. Das allgemeine Bewertungsmodell kommt für das langfristige Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft sowie für Lebensversicherungsverträge ohne Gewinnbeteiligung zur Anwendung. Für kurzfristige Versicherungsverträge – dies ist überwiegend im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung der Fall – wendet UNIQA den Prämienallokationsansatz an. In der Krankenversicherung und für gewinnberechtigte Verträge und Verträge der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung kommt der variable Gebührenansatz zur Anwendung. Das allgemeine Bewertungsmodell setzt sich aus den Erfüllungszahlungsströmen und der vertraglichen Servicemarge zusammen. Der Erfüllungswert besteht aus: Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme Anpassung, die den Zeitwert des Geldes und die finanziellen Risiken widerspiegelt, die mit den zukünftigen Zahlungsströmen verbunden sind (Diskontierung) Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken Das Ziel der Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme besteht darin, den Erwartungswert einer Bandbreite von Szenarien zu bestimmen, die die gesamte Bandbreite aller möglichen Ergebnisse widerspiegeln. Die Zahlungsströme aus jedem Szenario werden abgezinst und unter Berücksichtigung der geschätzten Wahrscheinlichkeit, dass dieses Ergebnis zu einem erwarteten Barwert führt, gewichtet. UNIQA wendet eine stochastische Modellierung an, wenn die Zahlungsströme von komplexen zugrunde liegenden Faktoren beeinflusst werden und somit auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht linear reagieren. Dies ist zum Beispiel bei gewinnberechtigten Verträgen der Fall. Andernfalls erfolgt eine deterministische Berechnung. Die Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme beinhal-tet – auf unverzerrte Art und Weise – alle angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand über Betrag, zeitlichen Anfall und Unsicherheit der zukünftigen Zahlungsströme verfügbar sind. Die Informationen basieren auf unternehmensspezifischen Daten, solange die Einschätzungen nicht im Widerspruch zu beobachtbaren Marktdaten stehen und die Annahmen zukünftige Entwicklungen ausreichend berücksichtigen. Bei der Schätzung der Zahlungsströme berücksichtigt UNIQA die derzeitigen Erwartungen in Bezug auf künftige Ereignisse, die diese Zahlungsströme beeinflussen können. Erwartungen in Bezug auf zukünftige Änderungen von Gesetzen, die die derzeitige Verpflichtung ändern oder aufheben oder neue Pflichten im Zusammenhang mit bestehenden Verträgen schaffen würden, werden erst berücksichtigt, wenn die Gesetzesänderung in Kraft ist. Zahlungsströme innerhalb der Vertragsgrenzen eines Versicherungsvertrags beziehen sich direkt auf die Erfüllung des Vertrags, einschließlich jener Zahlungsströme, über die UNIQA nach eigenem Ermessen in Bezug auf deren Höhe oder Fälligkeit entscheiden kann. Diese Zahlungsströme umfassen Prämien, Versicherungsleistungen, Abschlusskosten und andere Kosten, die für die Vertragserfüllung angefallen sind. Abschlusskosten resultieren aus dem Verkauf von Versicherungsverträgen und sind den jeweiligen Portfolios direkt zuordenbar. Andere Kosten, die in den Zahlungsströmen erfasst werden, sind: Schadenbearbeitungskosten Vertragsverwaltungskosten, die auch die laufenden Provisionen umfassen Vermögensverwaltungskosten Die Abschlusskosten sowie die anderen Kosten umfassen auch fixe und variable Gemeinkosten, die direkt der Erfüllung von Versicherungsverträgen zugeordnet werden können. Diese Gemeinkosten werden mittels systematischer und rationaler Methoden den Verträgen zugeordnet und konsistent auf alle Kosten mit ähnlichen Merkmalen angewendet. Versicherungsverträge einer Gruppe können die Zahlungsströme an Versicherungsnehmer einer anderen Gruppe beeinflussen oder von diesen beeinflusst werden (Mutualisation). Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Versicherungsnehmer sich die Renditen aus demselben festgelegten Pool an zugrunde liegenden Referenzwerten mit Versicherungsnehmern anderer Verträge teilen und die Garantievereinbarung einer Gruppe zu einer Reduktion der Erträge einer anderen Gruppe führen. Die Mutualisation hat Auswirkungen auf die Bewertung der Erfüllungswerte der betroffenen Gruppen. Die Erfüllungswerte einer Gruppe beinhalten alle aus den Vertragsbedingungen resultierenden Zahlungen an Versicherungsnehmer aus anderen Gruppen, während alle Zahlungen an Versicherungsnehmer der Gruppe, die schon in den Erfüllungswerten einer anderen Gruppe berücksichtigt wurden, nicht berücksichtigt werden dürfen. Durch die Vertragsgrenzen wird festgelegt, welche zukünftigen Zahlungsströme in die Bewertung einer Gruppe von Versicherungsverträgen einzubeziehen sind. Die Zahlungsströme liegen innerhalb der Grenze eines Versicherungsvertrages, wenn sie aus wesentlichen Rechten und Pflichten resultieren, die in einer Periode bestehen, in der die Gruppe den Versicherungsnehmer zur Zahlung der Prämie zwingen kann oder in der das Unternehmen die wesentliche Verpflichtung hat, für den Versicherungsnehmer Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag zu erbringen. Eine zentrale Komponente in der Ermittlung der vertraglichen Servicemarge ist die Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme. Dabei handelt es sich um eine Anpassung, die den Zeitwert des Geldes und die finanziellen Risiken widerspiegelt, die mit den zukünftigen Zahlungsströmen verbunden sind. Die Ermittlung der zugrunde liegenden Zinssätze ist an die unter Solvency II verwendete Methodologie (EIOPA Technical Documentation) angelehnt: UNIQA wendet den sogenannten Bottom-up-Ansatz an. Die Basiskurven nach IFRS 17 entsprechen dabei den Basiskurven nach Solvency II, wobei diese im Zuge des jährlichen ORSA-Prozesses angepasst werden können. Zur Ermittlung der Illiquiditätsanpassungen nach IFRS 17 wendet UNIQA eine weitgehend dem Volatility Adjustment nach Solvency II entsprechende Methode an, die zusätzlich unternehmenspezifische Portfolio- und Marktdaten miteinbezieht. Eine weitere Komponente in der Ermittlung der vertraglichen Servicemarge ist die Anpassung der zukünftigen Zahlungsströme um eine Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken. Die Ermittlung der Risikoanpassung erfolgt in der Lebens- und der Krankenversicherung nach der Cost-of-Capital-Methode in Anlehnung an die Standardformel nach Solvency II. In der Schaden- und Unfallversicherung kommt die Konfidenzniveau-Methode aus dem partiellen internen Modell von UNIQA nach Solvency II zur Anwendung. Die vertragliche Servicemarge für eine Gruppe von Versicherungsverträgen wird erfolgswirksam aufgelöst, um die Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag widerzuspiegeln, die in dieser Periode im Rahmen der Gruppe von Versicherungsverträgen erbracht wird. Die Leistungen gemäß dem Versicherungsvertrag umfassen: Versicherungsdeckungsleistung (Deckung für ein versichertes Ereignis) Kapitalanlagebezogene Leistungen (bei Verträgen mit direkter Überschussbeteiligung): betrifft das Management der zugrundeliegenden Referenzwerte im Namen des Versicherungsnehmers Leistungen zur Erwirtschaftung von Kapitalerträgen (bei Verträgen ohne direkte Überschussbeteiligung) Der erfolgswirksam erfasste Betrag basiert auf der Anzahl der Deckungseinheiten in einer Gruppe. Die Bestimmung dieser Anzahl erfolgt indem für jeden Vertrag die Menge der zu erbringenden Leistungen und dessen erwarteter Deckungszeitraum berücksichtigt wird. Die Deckungseinheiten werden überprüft und wenn notwendig zu jeder Berichtsperiode angepasst. Die Bestimmung der Deckungseinheiten erfolgt auf Produktebene und basiert in der Lebensversicherung im Wesentlichen auf den Versicherungssummen, in der Schaden- und Unfallversicherung auf den verrechneten Prämien und in der Krankenversicherung auf der Anzahl von Versicherungsverträgen. Hierbei erfolgt für die Lebensversicherung eine Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes. In der Schaden- und Unfallversicherung sowie in der Krankenversicherung wird die Inflation berücksichtigt. UNIQA hält sowohl aktive als auch passive Rückversicherungsverträge. Der Buchwert der Portfolios aus der aktiven Rückversicherung (übernommene Rückversicherung) wird gemeinsam mit dem Buchwert der Portfolios der Erstversicherungsverträge ausgewiesen. Eine Abwandlung des allgemeinen Bewertungsmodells stellt der variable Gebührenansatz dar, der die Behandlung von Versicherungsverträgen mit direkter Überschussbeteiligung regelt. Versicherungsverträge mit direkter Überschussbeteiligung sind jene bei denen die Versicherungsbestimmungen festlegen, dass der Versicherungsnehmer mit einem Anteil an einem eindeutig bestimmten Pool zugrunde liegender Referenzwerte beteiligt ist, erwartet wird, dem Versicherungsnehmer einen Betrag zu zahlen, der einem wesentlichen Teil der Erträge aus dem beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Referenzwerte entspricht und erwartet wird, dass ein wesentlicher Teil etwaiger Änderungen der an den Versicherungsnehmer zu zahlenden Beträge entsprechend den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Referenzwerte schwanken wird. Für Versicherungsverträge, welche die zuvor genannten Kriterien erfüllen, ist verpflichtend der variable Gebührenansatz anzuwenden. Ob die zuvor genannten Kriterien erfüllt sind, wird zum Vertragsbeginn beurteilt. Eine Neueinschätzung zu einem späteren Zeitpunkt ist lediglich bei einer Änderung des Versicherungsvertrags zulässig. Der variable Gebührenansatz kommt bei langfristigen Krankenversicherungsverträgen, gewinnberechtigen Verträgen sowie bei Verträgen der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung zur Anwendung. Alle anderen Versicherungsverträge und gehaltene Rückversicherungsverträge werden als Versicherungsverträge ohne direkte Überschussbeteiligung klassifiziert und dementsprechend mit dem allgemeinen Bewertungsmodell oder, soweit die Voraussetzungen vorliegen, mit dem Prämienallokationsansatz bewertet. Dieser kommt zur Anwendung, wenn die nachfolgenden Kriterien erfüllt sind: Der Deckungszeitraum jedes Vertrags in der Gruppe beträgt – unter Berücksichtigung der Vertragsgrenzen – nicht mehr als ein Jahr. Es ist vernünftigerweise davon auszugehen, dass sich die Bewertung der Deckungsrückstellung nicht wesentlich von jener unterscheidet, die sich unter Anwendung des allgemeinen Bewertungsmodels ergeben hätte. Das zweite Kriterium ist nicht erfüllt, wenn beim erstmaligen Ansatz einer Gruppe eine signifikante Variabilität der Erfüllungswerte erwartet wird, was die Bewertung der Deckungsrückstellung während der Periode vor Eintreten eines Schadens beeinflussen würde. Um die Anwendbarkeit des Prämienallokationsansatzes zu belegen, wurde ein Konzept erstellt, das die Vertragslaufzeit sowie die Variabilität der Erfüllungswerte, in der Schaden- und Unfallversicherung, adressiert. Des Weiteren werden Wesentlichkeitsgrundsätze berücksichtigt, die sich auf die Anwendbarkeit des Prämienallokationsansatzes auswirken. Werden die im Konzept definierten Kriterien nicht erfüllt, erfolgt eine Bewertung nach dem allgemeinen Bewertungsmodell. Die Deckungsrückstellung nach den Regelungen des Prämienallokationsansatzes setzt sich aus den Prämienüberträgen abzüglich aktivierter Abschlusskosten zusammen. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle beinhaltet eine Abzinsung sowie eine Anpassung für nichtfinanzielle Risiken. Die Gruppierung zur Bewertung und Bilanzierung der Versicherungsverträge erfolgt nach IFRS 17 folgendermaßen: Portfolios: Versicherungsverträge, die einem ähnlichen Risiko ausgesetzt sind und gemeinsam verwaltet werden, werden zu einem Portfolio zusammengefasst. Im Bereich der Lebensversicherung wird die entsprechende Vertragswährung bei der Bildung von Portfolios berücksichtigt. Vertragsgruppen: Portfolios werden in Vertragsgruppen hinsichtlich deren Profitabilität aufgeteilt. Annual Cohorts: Vertragsgruppen werden nach Zeichnungsjahren unterteilt („annual cohorts“). Bei gewinnberechtigten Verträgen der Kranken- und Lebensversicherung wird UNIQA die Option zur Ausnahme der verpflichtenden Unterteilung nach Zeichnungsjahren anwenden. Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen Informationen zu Ermessensentscheidungen, die in der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden eine wesentliche Auswirkung auf die bilanzierten Werte im Konzernabschluss haben, sind an nachfolgender Stelle angeführt: Identifizierung der Versicherungsverträge, Rückversicherungsverträge sowie Kapitalanlageverträge mit Überschussbeteiligung: Beurteilung, ob ein signifikantes Versicherungsrisiko übertragen wird und somit in den Anwendungsbereich von IFRS 17 fällt und ob Verträge mit direkter Überschussbeteiligung vorliegen Ermittlung der Bewertungseinheit: Identifizierung von Portfolios an Versicherungsverträgen sowie Bestimmung von Gruppen, die beim erstmaligen Ansatz belastend sind, bzw. bei denen beim erstmaligen Ansatz keine signifikante Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass diese belastend werden Bewertung: Festlegung der Berechnungsmethode für die Risikoanpassung für nicht finanzielle Risiken und die erbrachten Deckungseinheiten Übergangsbestimmungen: Festlegung, ob die erforderlichen vernünftigen Informationen vorliegen, um eine volle oder modifizierte retrospektive Anwendung durchzuführen Informationen zu Annahmen und Schätzunsicherheiten, die ein wesentliches Risiko einer materiellen Anpassung der Buchwerte im nächstfolgenden Geschäftsjahr beinhalten: Veränderungen in den nachfolgend genannten Schlüsselannahmen könnten den Erfüllungswert wesentlich beeinflussen. Diese Änderungen würden die vertragliche Servicemarge und nicht den Buchwert der Versicherungsverträge anpassen, es sei denn, die Änderungen resultieren aus belastenden Verträgen oder beziehen sich nicht auf zukünftige Leistungen. Verträge der Schaden- und Unfallversicherung: Annahmen in Bezug auf die Schadenentwicklung und Schadenfrequenz Verträge der Lebens- und Krankenversicherung: Annahmen für die Schätzungen der zukünftigen Zahlungsströme bezogen auf Sterblichkeit, Langlebigkeit, Invalidität oder Morbidität, Kundenverhalten (Storno) und Gewinnbeteiligungssatz Ausübung von Wahlrechten Sowohl für das allgemeine Bewertungsmodell als auch für den variablen Gebührenansatz wird das sogenannte OCI-Wahlrecht nach IFRS 17.88(b) dort zur Anwendung gelangen, wo auch die jeweils zugeordneten Finanzinstrumente auf der Aktivseite über das sonstige Ergebnis bewertet werden. Bei der Anwendung des Prämienallokationsansatzes wird das nach IFRS 17.59 (a) geltende Wahlrecht der erfolgswirksamen Erfassung der Abschlusskosten für Versicherungsverträge mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr von UNIQA nicht in Anspruch genommen. Auch von dem in IFRS 17.59 (b) definierten Wahlrecht bei der Berechnung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle auf die Diskontierung der Schätzwerte der zukünftigen Zahlungsströme zu verzichten, sofern diese innerhalb höchstens eines Jahres ab Eintreten des Schadens zu zahlen sind oder vereinnahmt werden, wird UNIQA keinen Gebrauch machen. Die gesamte Veränderung der Risikoanpassung wird im versicherungstechnischen Ergebnis dargestellt werden (IFRS 17.81). Hinsichtlich der Pflicht zur Jahreskohortenbildung, die verhindert, dass Verträge, die mit mehr als einem Jahr Abstand voneinander ausgestellt wurden, gemeinsam in eine Gruppe von Versicherungsverträgen aufgenommen werden, wurde im Rahmen der Übernahme von IFRS 17 in EU-Recht ein Wahlrecht festgelegt. Demnach wird es Anwendern in der EU seitens der EU-Kommission ermöglicht, die Vorschrift nach IFRS 17.22 für bestimmte Verträge nicht anzuwenden. UNIQA wird von diesem Wahlrecht Gebrauch machen und dieses im Zusammenhang mit gewinnberechtigten Verträgen anwenden. UNIQA verwendet Derivate, um das finanzielle Risiko aus Zinsgarantien in Verträgen der Prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge zu mildern. UNIQA erfasst Änderungen in der Höhe des Unternehmensanteils an den zugrunde liegenden Referenzwerten sowie Änderungen in Erfüllungswerten, die aufgrund von Änderungen der Auswirkung des Zeitwerts des Geldes und des Finanzrisikos entstehen, in der Gewinn- und Verlustrechnung, ohne die vertragliche Servicemarge anzupassen. UNIQA wird darüber hinaus grundsätzlich jene Immobilien zum Zeitwert bewerten, die zugrunde liegende Referenzwerte in der Lebens- und Krankenversicherung mit Überschussbeteiligung sind. UNIQA nimmt das Ausweis-Wahlrecht nach IFRS 17.86 für versicherungstechnische Erträge und -aufwendungen für die gehaltenen Rückversicherungsverträge in Anspruch und dementsprechend wird ein Einzelbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. IFRS 9 und IFRS 17 – Übergangsbestimmungen Ein Großteil des Versicherungsbestands von UNIQA besteht zum Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS 17 aus Verträgen, bei denen der Abschluss des Vertrags teilweise Jahrzehnte zurückliegt. IFRS 17 sieht grundsätzlich vor, dass die Einführung voll retrospektiv zu erfolgen hat. Das bedeutet, dass die bilanziellen Größen so zu bestimmen sind, als ob schon immer die neu eingeführten Bewertungsregeln gegolten hätten. Die volle retrospektive Anwendung erfordert eine zumindest jährliche Aufrollung der vertraglichen Servicemarge über die gesamte Laufzeit des Vertrags seit Beginn. Die volle retrospektive Anwendung von IFRS 17 ist für UNIQA aus den folgenden Gründen nicht praktikabel: Erforderliche Vertragsstammdaten und Daten über Transaktionen betreffend der Verträge sind retrospektiv nicht in der notwendigen Granularität verfügbar. Die Ermittlung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme und deren Anpassung bei nicht ökonomischen Annahmeänderungen (z. B. Sterblichkeitsannahmen) sind rückblickend nicht möglich, da auch dann kein besseres Wissen vorliegen würde („without hindsight“). Dasselbe gilt für die Ermittlung der erforderlichen Aufteilung von Kosten, die dem Versicherungsbestand zuzurechnen sind. Bei Verträgen mit Überschussbeteiligung sind ökonomische Annahmen und historische IFRS 17 Spezifika wie beispielsweise die Finanzierungskomponente zur stochastischen Modellierung vor der Erstanwendung nicht verfügbar. Im langfristigen Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft sind die historischen Parameter zur Ermittlung der versicherungstechnischen Rückstellungen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelbar und eine Unterteilung in Kohorten ist aufgrund fehlender historischer Informationen bei automatischen Prolongationen nicht möglich. Ist die volle retrospektive Anwendung von IFRS 17 nicht praktikabel, was bei UNIQA der Fall ist, stehen zwei Alternativen zur Verfügung: Modifiziert retrospektiver Ansatz Fair-Value-Ansatz Ziel des modifiziert retrospektiven Ansatzes ist es, eine bestmögliche Annäherung zur vollen retrospektiven Anwendung zu erreichen. Nach dem Fair-Value-Ansatz wird die vertragliche Servicemarge einer Gruppe von Versicherungsverträgen zum Übergangszeitpunkt als Differenz zwischen dem nach IFRS 13 ermittelten beizulegenden Zeitwert und den entsprechenden, nach IFRS 17 ermittelten Erfüllungszahlungsströmen bestimmt. Bei UNIQA kommen beide Ansätze zur Anwendung. Die Wahl des geeigneten Ansatzes zur Ermittlung der Eröffnungsbilanz nach IFRS 17 erfolgt auf der Ebene von Portfolios von Versicherungsverträgen. Für sämtliche Gruppen eines Portfolios wird hierbei bestimmt, ob es sich beim erstmaligen Ansatz um belastende Verträge handelt oder ob keine signifikante Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass diese belastend werden können. Im Zusammenhang mit dem modifiziert retrospektiven Ansatz gewährt IFRS 17 mehrere Modifikationen der vollen retrospektiven Anwendung, von denen die nachfolgenden bei UNIQA zur Anwendung kommen. Diese Modifikationen können angewendet werden, sofern die erforderlichen detaillierten Informationen aus vergangenen Perioden nicht zugänglich sind. Mangels Verfügbarkeit von Vertragsinformationen in der erforderlichen Granularität wendet UNIQA die Modifikation IFRS 17.C10 an, wonach eine Unterteilung von Vertragsgruppen nach Zeichnungsjahren entfallen kann. Anwendung des modifiziert retrospektiven Ansatzes für Verträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung: UNIQA wendet die Modifikationen IFRS 17.C12 bis IFRS 17.C14 für Verträge ohne ermessensabhängige Überschussbeteiligung an. Diese behandeln die Ermittlung der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme, deren Verzinsung, die Risikoanpassung und die Abschlusskosten zur Ersterfassung von Gruppen von Versicherungsverträgen. Basierend auf diesen Modifikationen wird eine vertragliche Servicemarge oder eine Verlustkomponente zum Zeitpunkt der Ersterfassung von Gruppen von Versicherungsverträgen ermittelt. Die Modifikationen IFRS 17.C15 und IFRS 17.C16 kommen zur Fortschreibung der vertraglichen Servicemarge respektive der Verlustkomponente vom Zeitpunkt der Ersterfassung bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS 17 zur Anwendung. Bei Portfolios, die Verträge mit unterschiedlichen Zeichnungsjahren enthalten, wendet UNIQA die Modifikation IFRS 17.C18(b) an. Diese führt dazu, dass die kumulierte Neubewertungsrücklage zum Zeitpunkt des Übergangs auf null gesetzt werden kann, sofern das OCI-Wahlrecht nach IFRS 17.88(b) zur Anwendung kommt. Für Verträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung können die Bestimmungen von IFRS 17.C17 zur Anwendung kommen, wonach sich die vertragliche Servicemarge aus den folgenden Informationen des Portfolios ermittelt: den Differenzen zwischen dem beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Referenzwerte und der Erfüllungswerte zum Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS 17, einer Anpassung dieser Werte um die historischen, im Unternehmen verbliebenen Gebühren an die Versicherungsnehmer:innen, Anpassungen um die historischen Veränderungen der Risikoanpassung, der Fortschreibung der vertraglichen Servicemarge vom Zeitpunkt der Ersterfassung bis zum Zeitpunkt der Umstellung auf IFRS 17. Sollte sich hieraus eine Verlustkomponente ergeben, so ist diese gemäß IFRS 17.C17(e) auf null zu setzen. Für Versicherungsverträge mit direkter Überschussbeteiligung wurde gem. IFRS 17.C24(c) und C18(b)ii zum Umstellungszeitpunkt der erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasste kumulative Betrag aus den zugrunde liegenden Referenzwerten im sonstigen Ergebnis erfasst. Zentrale Parameter im Zusammenhang mit dem Fair-Value-Ansatz stellen zum einen das Solvenzkapitalerfordernis und zum anderen die Auswahl eines geeigneten Kapitalisierungszinssatzes dar. Die Solvenzkapitalerfordernisse entsprechen hierbei jenen nach Solvency II (für Gesellschaften in EU-Ländern) sowie den entsprechenden lokalen Vorschriften. Die Kapitalisierungszinssätze entsprechen jenen des Wertminderungstests für Firmenwerte zum 31. Dezember 2021. Abschlusskosten, die vor dem Transition Date angefallen sind, werden beim Fair-Value-Ansatz nicht berücksichtigt und dementsprechend auch nicht in den Folgeperioden unter den versicherungstechnischen Erträgen bzw. versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen. Für die Darstellung von angepassten Vergleichsinformationen für die Periode vor der Erstanwendung von IFRS 9 wird UNIQA die Anwendung von IFRS 9 nach Maßgabe des Ansatzes zur Überlagerung der Klassifizierung anwenden. Demnach wird IFRS 9 auch auf jene finanziellen Vermögenswerte angewendet werden, die im Laufe des Jahres 2022 abgehen. Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte werden dabei auf Basis des Wertberichtigungsmodells nach IFRS 9 für erwartete Kreditverluste ermittelt werden. IFRS 9 und IFRS 17 – Auswirkungen Auf Grundlage der bisherigen Analysen beläuft sich die geschätzte Erhöhung des Eigenkapitals der Eröffnungs- bilanz durch IFRS 9 zum 1. Jänner 2022 auf 11 Millionen Euro. Dies ist auf die Anwendung der neuen Klassifizierungs- und Bewertungsregeln durch die Umwertung von künftig zu Marktwerten bilanzierten Renten zurückzuführen. Steuerliche Auswirkungen wurden hierbei nicht berücksichtigt. Die Erstanwendungseffekte aus den neuen Klassifizierungs- und Bewertungsregeln sowie den neuen Wertminderungsregeln führen überwiegend zu einer Umgliederung der Neubewertungsrücklage in die Gewinnrücklagen im Ausmaß von 7 Millionen Euro. Im Zuge der nach den Vorgaben von IFRS 17 ermittelten Eröffnungsbilanz ergeben sich wesentliche Auswirkungen auf die Konzernbilanz. Unabhängig vom Bewertungsverfahren werden Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft sowie aktivierte Abschlusskosten in der Bilanz nicht mehr separat dargestellt, sondern als Teil der Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft ausgewiesen. Diese Änderung des Ausweises wird unter IFRS 17 zu einer Bilanzverkürzung führen. Auch der Ausweis in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung wird durch die Einführung des Standards grundlegend verändert. IFRS 17 unterscheidet demnach zwischen dem versicherungstechnischen Ergebnis, bestehend aus versicherungstechnischen Erträgen und versicherungstechnischen Aufwendungen, und den versicherungstechnischen Finanzerträgen und -aufwendungen. Die versicherungstechnischen Rückstellungen (vor Rückversicherung) – in denen eine vertragliche Servicemarge in Höhe von 4.363 Millionen Euro enthalten ist – erhöhen sich um 110 Millionen Euro. Weitere Auswirkungen resultieren aus der Ausbuchung der aktivierten Abschlusskosten in Höhe von 1.173 Millionen Euro sowie der Forderungen aus dem Versicherungsbetrieb in Höhe von 340 Millionen Euro, die nach IFRS 17 in den versicherungstechnischen Rückstellungen enthalten sind. Darüber hinaus führt die Umstellung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten eigen- und fremdgenutzten Immobilien auf eine Zeitwertbewertung zu einer Aufwertung in Höhe von 1.078 Millionen Euro in der Eröffnungsbilanz nach IFRS 17. Dies betrifft lediglich jene Immobilien, die zugrunde liegende Referenzwerte in der Lebens- und Krankenversicherung mit Überschussbeteiligung darstellen. Aufgrund der gegenwärtig noch andauernden Parallelphase und damit verbundener Abschluss- und Analyseaktivitäten, ist eine finale Quantifizierung der Auswirkungen auf die Konzernbilanz sowie Konzerngewinn- und -verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022 sowie auf wesentliche Kennzahlen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Aus den mit den beiden Rechnungslegungsstandards IFRS 9 und IFRS 17 einhergehenden Änderungen ergibt sich zum Übergangszeitpunkt 1. Jänner 2022 und nach Berücksichtigung latenter Steuern eine Reduktion des Konzerneigenkapitals von 3.323 Millionen Euro um 747 Millionen Euro auf 2.576 Millionen Euro. Auswirkungen des Angriffs Russlands auf die Ukraine Durch den Angriff Russlands auf die Ukraine haben sich auf unterschiedlichen Ebenen Auswirkungen auf UNIQA ergeben. Allgemein waren starke Effekte auf die globalen Finanzmärkte und Volkswirtschaften in Form einer höheren Inflation aufgrund stark gestiegener Energiepreise, negativer Änderungen der Aktienkurse, eines deutlichen Anstiegs von Credit Spreads sowie eines Anstiegs der Kreditausfälle zu beobachten. Ebenso wurde im Geschäftsjahr 2022 ein globaler Anstieg der Leitzinsen verzeichnet. Diese Entwicklungen spiegeln sich im Rückgang der Buchwerte der von UNIQA gehaltenen Kapitalanlagen wider. Im Geschäftsjahr 2022 hat UNIQA einen Wertminderungsaufwand auf russische Anleihen in Höhe von 103 Millionen Euro erfasst. Diese Wertminderung betrifft russische Staats- und Unternehmensanleihen mit Anschaffungskosten in Höhe von 166 Millionen Euro, die in Euro, US-Dollar und russischen Rubel denominiert sind und über UNIQA in Konzerngesellschaften außerhalb Russlands gehalten werden. In Zusammenhang mit ukrainischen Staatsanleihen ergab sich im Geschäftsjahr 2022 ein Wertminderungsaufwand in Höhe von 39 Millionen Euro. UNIQA erwartet, dass weiterhin eine ausreichende Kapitalisierung besteht und die aufsichtsrechtlichen Solvenzkapitalanforderungen erfüllt sein werden. Bezogen auf den russischen Markt war es erforderlich, die Positionierung von UNIQA zu evaluieren: Derzeit hält UNIQA 75 Prozent an der Limited Liability Company “ Insurance Company “Raiffeisen Life”) (die übrigen 25 Prozent werden von der JSC Raiffeisenbank gehalten), die unter der Marke Raiffeisen auftritt. Das Unternehmen in Russland ist eine spezialisierte Personenversicherungsgesellschaft mit Fokus auf das Breitengeschäft (Retail), die für die Durchführung des Bankversicherungsgeschäfts im Bankenvertrieb mit Raiffeisen initiiert wurde. Unmittelbar nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine Anfang 2022 hat UNIQA beschlossen, sämtliche Investitionen im russischen Versicherungsmarkt zu stoppen und wesentliche Zweige des Neugeschäfts einzustellen. Das bestehende Geschäft wird im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen verwaltet. Die in Russland erzielten Prämien belaufen sich für das Geschäftsjahr 2022 auf 55 Millionen Euro, was 0,8 Prozent der verrechneten Prämien von UNIQA entspricht. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen den Konzern- bilanzierungs- und -bewertungsmethoden. Das Segment-ergebnis vor Ertragsteuern wurde unter Berücksichtigung der folgenden Komponenten ermittelt: Summierung der IFRS-Ergebnisse der einzelnen Unternehmen unter Berücksichtigung von Beteiligungsertragseliminierungen innerhalb des jeweiligen Segments und Wertminderungen des Firmenwerts. Alle übrigen Konsolidierungseffekte (Periodenergebnis assoziierter Unternehmen, Zwischenergebniseliminierungen und sonstige segmentübergreifende Effekte) sind in „Konsolidierung“ enthalten. Das so ermittelte Segmentergebnis wird dem Vorstand der UNIQA Insurance Group AG zur Steuerung der Gruppe für die folgenden operativen Segmente berichtet: UNIQA Österreich – beinhaltet das österreichische Versicherungsgeschäft. UNIQA International – beinhaltet neben allen internationalen Erstversicherungsgesellschaften sowie internationalen Dienstleistungsunternehmen auch Investmentmanagementgesellschaften und Pensionskassen. Dieses Segment wird regional noch in folgende Hauptbereiche gegliedert: Central Europe (CE – Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn) Eastern Europe (EE – Rumänien und Ukraine) Russland (RU) Southeastern Europe (SEE – Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kosovo, Kroatien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien) Western Europe (WE – Liechtenstein und Schweiz) Verwaltung Rückversicherung – beinhaltet die UNIQA Re AG (Zürich, Schweiz) und das Rückversicherungsgeschäft der UNIQA Insurance Group AG. Gruppenfunktionen – beinhaltet die restlichen Posten der UNIQA Insurance Group AG (Kapitalanlageergebnis und Verwaltungskosten) sowie alle übrigen inländischen und internationalen Dienstleistungsgesellschaften. Operative Segmente UNIQA Österreich UNIQA International Rückversicherung Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 4.086.355 3.916.574 2.506.630 2.423.271 1.461.275 1.469.540 Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 3.236.380 3.113.292 1.736.909 1.671.286 1.308.285 1.229.245 Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung (Gesamtrechnung) 233.043 213.210 101.962 111.385 0 0 Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung (im Eigenbehalt) 233.043 213.210 101.962 111.385 0 0 Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) 3.853.312 3.703.364 2.404.668 2.311.886 1.461.275 1.469.540 Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) 3.003.337 2.900.082 1.634.947 1.559.901 1.308.285 1.229.245 Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) – konzernintern – 812.931 – 766.653 – 583.231 – 565.542 1.393.483 1.323.851 Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) – konzernextern 3.816.268 3.666.735 2.218.178 2.125.442 – 85.198 – 94.605 Technischer Zinsertrag 286.913 289.740 33.137 29.209 0 0 Sonstige versicherungstechnische Erträge 4.479 5.080 29.309 33.398 279 266 Versicherungsleistungen – 2.414.305 – 2.442.288 – 859.565 – 874.992 – 822.000 – 787.981 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 626.850 – 622.244 – 632.366 – 592.734 – 395.772 – 359.815 Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 12.341 – 20.688 – 59.564 – 54.732 – 17.802 – 16.633 Versicherungstechnisches Ergebnis 241.233 109.682 145.898 100.050 72.990 65.083 Kapitalanlageergebnis 223.114 567.298 67.455 72.030 – 518 33.708 Erträge aus Kapitalanlagen 694.627 560.659 194.206 108.249 65.312 44.757 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 500.095 – 91.965 – 129.500 – 36.491 – 65.830 – 11.049 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen 28.581 98.604 2.748 272 0 0 Sonstige Erträge 4.013 2.921 234.287 146.385 11.468 4.198 Umgliederung technischer Zinsertrag – 286.913 – 289.740 – 33.137 – 29.209 0 0 Sonstige Aufwendungen – 23.949 – 11.144 – 192.864 – 81.462 – 6.108 – 4.462 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 83.735 269.336 75.741 107.745 4.842 33.443 Operatives Ergebnis 157.499 379.017 221.639 207.795 77.832 98.526 Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte – 330 – 1.786 – 41.752 – 69.125 0 0 Finanzierungsaufwendungen – 55.222 – 38.016 – 5.781 – 4.995 – 2.901 – 2.901 Ergebnis vor Steuern 101.946 339.215 174.106 133.674 74.931 95.625 Combined Ratio (Schaden- und Unfallversicherung, nach Rückversicherung)1) 92,3 % 91,7 % 90,8 % 92,9 % 92,9 % 93,8 % Kostenquote (nach Rückversicherung)2) 19,4 % 20,0 % 36,4 % 35,5 % 30,3 % 29,3 % Wertminderungen für Segmente UNIQA Österreich UNIQA International Rückversicherung Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Firmenwert Wertminderungen 0 0 – 49 – 12.100 0 0 Kapitalanlagen Wertminderungen – 425.877 – 20.633 – 37.770 0 – 44.436 0 Wertaufholungen 12.755 0 0 129 971 0 1)Summe aus den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und Versicherungsleistungen im Verhältnis zur abgegrenzten Prämie jeweils im Eigenbehalt – in der Schaden- und Unfallversicherung. 2)Verhältnis der gesamten Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb abzüglich der erhaltenen Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben zu den abgegrenzten Konzernprämien inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung. Gruppenfunktionen Konsolidierung Konzern 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 0 0 – 1.449.022 – 1.451.386 6.605.237 6.358.000 0 0 2.667 8.344 6.284.241 6.022.167 0 0 0 0 335.005 324.595 0 0 0 0 335.005 324.595 0 0 – 1.449.022 – 1.451.386 6.270.232 6.033.405 0 0 2.667 8.344 5.949.236 5.697.572 0 0 2.667 8.344 – 11 0 0 0 0 0 5.949.247 5.697.572 0 0 0 0 320.050 318.949 280 373 – 9.522 – 10.836 24.825 28.281 5.075 4.892 – 5.047 – 3.835 – 4.095.842 – 4.104.204 – 55.794 – 67.932 – 939 – 5.802 – 1.711.721 – 1.648.527 – 4.848 – 7.311 18.541 16.491 – 76.014 – 82.874 – 55.287 – 69.978 5.700 4.361 410.534 209.197 398.023 606.776 – 282.390 – 631.860 405.683 647.951 746.536 752.040 – 618.429 – 630.647 1.082.253 835.058 – 351.297 – 156.274 258.033 27.585 – 788.687 – 268.193 2.784 11.009 78.005 – 28.798 112.118 81.087 210.721 188.868 – 63.682 – 41.991 396.807 300.381 0 0 0 0 – 320.050 – 318.949 – 212.348 – 192.040 58.285 38.489 – 376.984 – 250.619 396.395 603.603 – 287.788 – 635.362 105.456 378.765 341.108 533.625 – 282.088 – 631.001 515.990 587.962 – 23 0 0 0 – 42.104 – 70.911 – 70.905 – 155.772 82.651 66.923 – 52.160 – 134.762 270.180 377.853 – 199.437 – 564.078 421.726 382.289 n/a n/a n/a n/a 92,9 % 93,7 % n/a n/a n/a n/a 27,2 % 27,4 % Gruppenfunktionen Konsolidierung Konzern 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 – 23 0 0 0 – 71 – 12.100 – 145.176 – 15.845 260.045 18.694 – 393.214 – 17.784 0 0 0 0 13.727 129 Gliederung nach Geschäftsbereichen Schaden- und Unfallversicherung Angaben in Tausend Euro UNIQA Österreich UNIQA International Rückversicherung 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) 1.973.648 1.857.585 1.701.066 1.618.657 1.430.641 1.425.000 Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) 1.142.161 1.086.677 967.276 902.411 1.297.333 1.206.962 Technischer Zinsertrag 0 0 1.638 0 0 0 Sonstige versicherungstechnische Erträge 3.159 3.069 19.311 12.901 236 237 Versicherungsleistungen – 747.796 – 684.823 – 521.624 – 505.832 – 812.509 – 775.000 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 305.935 – 311.854 – 356.797 – 332.185 – 393.291 – 356.610 Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 7.754 – 13.377 – 52.237 – 45.434 – 14.455 – 13.718 Versicherungstechnisches Ergebnis 83.835 79.692 57.568 31.861 77.314 61.871 Kapitalanlageergebnis 18.958 132.858 37.876 34.829 – 5.055 28.904 Erträge aus Kapitalanlagen 168.367 162.308 88.310 49.471 60.775 39.953 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 149.859 – 31.007 – 53.183 – 14.915 – 65.830 – 11.049 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen 451 1.556 2.748 272 0 0 Sonstige Erträge 3.223 2.237 19.662 17.058 11.288 4.019 Umgliederung technischer Zinsertrag 0 0 – 1.638 0 0 0 Sonstige Aufwendungen – 22.264 – 10.284 – 29.622 – 19.572 – 5.394 – 4.259 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 82 124.812 26.278 32.314 838 28.665 Operatives Ergebnis 83.753 204.504 83.846 64.175 78.152 90.536 Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte 0 0 – 10.078 – 23.365 0 0 Finanzierungsaufwendungen – 11.394 – 13.218 – 5.255 – 4.606 – 2.901 – 2.901 Ergebnis vor Steuern 72.359 191.286 68.512 36.204 75.250 87.635 Krankenversicherung Angaben in Tausend Euro UNIQA Österreich UNIQA International Rückversicherung 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) 1.162.084 1.120.480 115.251 105.978 – 45 8.729 Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) 1.163.153 1.111.095 106.627 93.402 – 720 8.460 Technischer Zinsertrag 94.183 91.100 2 2 0 0 Sonstige versicherungstechnische Erträge 1.266 1.726 573 218 0 0 Versicherungsleistungen – 1.031.575 – 947.665 – 53.540 – 49.879 – 278 – 4.919 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 148.667 – 151.080 – 43.267 – 36.119 – 366 – 197 Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 121 – 1.433 – 926 – 616 – 722 0 Versicherungstechnisches Ergebnis 78.239 103.743 9.469 7.007 – 2.085 3.344 Kapitalanlageergebnis 5.317 111.968 262 163 0 0 Erträge aus Kapitalanlagen 194.335 102.578 334 223 0 0 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 200.941 – 31.745 – 72 – 61 0 0 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen 11.923 41.134 0 0 0 0 Sonstige Erträge 646 551 3.667 3.691 0 52 Umgliederung technischer Zinsertrag – 94.183 – 91.100 – 2 – 2 0 0 Sonstige Aufwendungen – 994 – 696 – 3.988 – 3.715 – 536 – 159 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis – 89.214 20.722 – 61 138 – 536 – 107 Operatives Ergebnis – 10.975 124.466 9.409 7.145 – 2.622 3.237 Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte 0 0 – 149 – 172 0 0 Finanzierungsaufwendungen 191 190 – 1 – 4 0 0 Ergebnis vor Steuern – 10.784 124.656 9.259 6.969 – 2.622 3.237 Gruppenfunktionen Konsolidierung Konzern 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 0 0 – 1.419.334 – 1.411.709 3.686.021 3.489.533 0 0 2.123 7.814 3.408.893 3.203.865 0 0 0 0 1.638 0 276 308 – 6.337 – 5.404 16.645 11.111 0 0 – 1.336 532 – 2.083.265 – 1.965.123 – 24.175 – 31.873 – 3.262 – 5.240 – 1.083.459 – 1.037.763 – 4.765 – 7.204 14.076 11.579 – 65.136 – 68.153 – 28.664 – 38.769 5.263 9.282 195.316 143.937 301.964 467.151 – 349.325 – 528.547 4.418 135.195 529.306 561.625 – 508.178 – 545.387 338.580 267.971 – 227.387 – 96.031 148.019 8.523 – 348.239 – 144.478 44 1.557 10.834 8.318 14.077 11.703 5.483 6.568 15.685 382 55.341 30.264 0 0 0 0 – 1.638 0 – 7.716 – 10.138 – 2.787 99 – 67.785 – 44.153 299.730 463.581 – 336.427 – 528.065 – 9.663 121.306 271.067 424.812 – 331.164 – 518.784 185.653 265.243 – 23 0 0 0 – 10.101 – 23.365 – 61.496 – 141.541 29.095 27.734 – 51.952 – 134.532 209.548 283.271 – 302.069 – 491.049 123.600 107.347 Gruppenfunktionen Konsolidierung Konzern 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 0 0 45 – 8.729 1.277.335 1.226.458 0 0 485 305 1.269.545 1.213.262 0 0 0 0 94.185 91.102 0 0 0 0 1.840 1.944 5.075 4.892 – 1.906 – 156 – 1.082.223 – 997.727 – 17.143 – 19.237 672 9 – 208.770 – 206.624 2 – 66 23 0 – 1.744 – 2.115 – 12.066 – 14.411 – 725 158 72.831 99.841 71.187 88.840 63.261 – 37.847 140.027 163.124 161.095 116.721 – 59.020 – 25.769 296.744 193.754 – 89.907 – 27.881 96.337 2.258 – 194.584 – 57.429 0 0 25.944 – 14.336 37.867 26.799 202.755 181.145 – 41.825 – 29.538 165.243 155.902 0 0 0 0 – 94.185 – 91.102 – 200.814 – 179.839 42.229 29.655 – 164.103 – 154.754 73.128 90.147 63.664 – 37.730 46.981 73.170 61.062 75.736 62.939 – 37.572 119.813 173.011 0 0 0 0 – 149 – 172 – 15 – 42 1 1 176 146 61.047 75.695 62.940 – 37.572 119.840 172.985 Lebensversicherung Angaben in Tausend Euro UNIQA Österreich UNIQA International Rückversicherung 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 950.623 938.508 690.314 698.637 30.679 35.811 Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) inklusive der Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 931.066 915.520 663.005 675.472 11.673 13.824 Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung (Gesamtrechnung) 233.043 213.210 101.962 111.385 0 0 Sparanteile der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung (im Eigenbehalt) 233.043 213.210 101.962 111.385 0 0 Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) 717.580 725.299 588.351 587.252 30.679 35.811 Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) 698.023 702.311 561.043 564.087 11.673 13.824 Technischer Zinsertrag 192.730 198.639 31.498 29.207 0 0 Sonstige versicherungstechnische Erträge 53 285 9.424 20.280 43 29 Versicherungsleistungen – 634.934 – 809.800 – 284.401 – 319.281 – 9.213 – 8.062 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 172.248 – 159.310 – 232.302 – 224.430 – 2.116 – 3.008 Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 4.465 – 5.879 – 6.401 – 8.682 – 2.625 – 2.915 Versicherungstechnisches Ergebnis 79.159 – 73.754 78.861 61.182 – 2.238 – 133 Kapitalanlageergebnis 198.838 322.472 29.317 37.039 4.537 4.804 Erträge aus Kapitalanlagen 331.925 295.772 105.562 58.554 4.537 4.804 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 149.294 – 29.213 – 76.245 – 21.516 0 0 Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Kapitalanlagen 16.207 55.913 0 0 0 0 Sonstige Erträge 144 133 210.958 125.636 180 126 Umgliederung technischer Zinsertrag – 192.730 – 198.639 – 31.498 – 29.207 0 0 Sonstige Aufwendungen – 691 – 164 – 159.253 – 58.175 – 177 – 44 Nicht versicherungstechnisches Ergebnis 5.561 123.802 49.524 75.293 4.540 4.886 Operatives Ergebnis 84.720 50.048 128.385 136.475 2.302 4.753 Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte – 330 – 1.786 – 31.525 – 45.589 0 0 Finanzierungsaufwendungen – 44.019 – 24.988 – 525 – 385 0 0 Ergebnis vor Steuern 40.372 23.274 96.335 90.501 2.302 4.753 Gruppenfunktionen Konsolidierung Konzern 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 0 0 – 29.733 – 30.947 1.641.882 1.642.009 0 0 60 225 1.605.804 1.605.041 0 0 0 0 335.005 324.595 0 0 0 0 335.005 324.595 0 0 – 29.733 – 30.947 1.306.877 1.317.414 0 0 60 225 1.270.799 1.280.446 0 0 0 0 224.228 227.846 4 65 – 3.184 – 5.432 6.340 15.227 0 0 – 1.806 – 4.212 – 930.354 – 1.141.354 – 14.477 – 16.822 1.650 – 571 – 419.492 – 404.140 – 85 – 41 4.442 4.911 – 9.134 – 12.606 – 14.557 – 16.798 1.162 – 5.078 142.387 – 34.581 24.872 50.784 3.674 – 65.467 261.238 349.632 56.135 73.694 – 51.230 – 59.491 446.929 373.333 – 34.003 – 32.362 13.677 16.805 – 245.864 – 66.286 2.740 9.453 41.227 – 22.781 60.174 42.585 2.483 1.154 – 37.541 – 12.834 176.223 114.215 0 0 0 0 – 224.228 – 227.846 – 3.818 – 2.063 18.843 8.735 – 145.096 – 51.711 23.537 49.875 – 15.025 – 69.567 68.137 184.289 8.980 33.077 – 13.863 – 74.645 210.524 149.708 0 0 0 0 – 31.855 – 47.375 – 9.395 – 14.190 53.555 39.188 – 384 – 376 – 415 18.887 39.692 – 35.457 178.286 101.957 Gliederung UNIQA International nach Regionen Abgegrenzte Prämien (im Eigenbehalt) Kapitalanlageergebnis Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Polen 549.263 523.996 20.263 13.186 Slowakei 202.303 198.978 4.500 4.864 Tschechien 336.917 300.437 8.763 5.773 Ungarn 76.186 75.562 5.867 4.283 Zentraleuropa (CE) 1.164.668 1.098.972 39.393 28.107 Rumänien 68.282 59.567 5.783 4.936 Ukraine 82.098 93.072 – 163 4.876 Osteuropa (EE) 150.380 152.639 5.620 9.813 Russland 54.926 72.301 18.035 16.379 Russland (RU) 54.926 72.301 18.035 16.379 Albanien 41.375 36.372 – 1.041 328 Bosnien und Herzegowina 33.469 31.900 1.919 2.457 Bulgarien 43.988 37.318 – 632 1.683 Kosovo 16.007 13.816 359 284 Kroatien 52.899 49.940 – 1.380 7.744 Montenegro 11.184 10.379 844 718 Nordmazedonien 19.536 17.379 513 351 Serbien 41.822 37.350 4.203 4.063 Südosteuropa (SEE) 260.281 234.454 4.784 17.628 Liechtenstein 4.690 1.535 – 356 132 Schweiz 0 0 – 21 – 29 Westeuropa (WE) 4.690 1.535 – 376 103 Österreich 0 0 0 0 Verwaltung 0 0 0 0 UNIQA International 1.634.947 1.559.901 67.455 72.030 davon: Ergebnis vor Steuern Versicherungen Wertminderung Firmenwert Versicherungsleistungen Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb Ergebnis vor Steuern 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 – 310.067 – 308.561 – 184.726 – 191.064 48.236 20.084 – 101.382 – 106.807 – 71.010 – 61.566 30.281 56.181 – 185.678 – 171.824 – 103.133 – 96.006 67.291 40.260 – 21.606 – 20.574 – 42.351 – 33.052 – 7.972 5.859 – 618.733 – 607.767 – 401.220 – 381.689 137.837 122.384 – 29.593 – 28.572 – 31.609 – 27.795 8.402 5.043 – 32.376 – 45.473 – 38.688 – 42.780 6.023 10.519 – 61.969 – 74.046 – 70.298 – 70.575 14.426 15.562 – 35.911 – 61.716 – 15.277 – 12.179 25.793 15.651 – 35.911 – 61.716 – 15.277 – 12.179 25.793 15.651 – 15.378 – 15.792 – 19.987 – 17.007 4.841 3.928 – 20.232 – 20.012 – 13.366 – 12.828 1.752 1.464 – 22.955 – 18.451 – 18.718 – 17.106 1.725 – 8.375 – 10.437 – 8.556 – 5.434 – 4.490 320 1.006 – 31.939 – 30.965 – 24.592 – 22.436 – 5.939 3.156 – 5.511 – 4.820 – 4.867 – 4.741 1.107 1.141 – 9.784 – 8.736 – 9.556 – 8.551 1.110 475 – 24.863 – 23.336 – 19.176 – 17.236 974 229 – 141.097 – 130.667 – 115.695 – 104.395 5.889 3.025 – 1.854 – 796 – 3.089 – 1.839 – 567 – 914 0 0 0 0 4 23 – 1.854 – 796 – 3.089 – 1.839 – 563 – 891 0 0 – 26.787 – 22.057 – 9.277 – 22.057 0 0 – 26.787 – 22.057 – 9.277 – 22.057 – 859.565 – 874.992 – 632.366 – 592.734 174.106 133.674 183.378 155.709 – 49 – 12.100 Konzernbilanz – Gliederung nach Geschäftsbereichen Schaden- und Unfallversicherung Krankenversicherung Angaben in Tausend Euro 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 Vermögenswerte Sachanlagen 152.910 176.900 58.628 59.584 Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte 323.043 301.272 338.819 319.442 Immaterielle Vermögenswerte 604.623 533.838 9.226 11.700 Kapitalanlagen Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 174.166 183.910 243.683 236.456 Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen 100.548 89.678 254.440 218.828 Sonstige Kapitalanlagen 5.241.994 5.533.015 3.312.574 3.876.589 Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 0 0 0 0 Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen 470.969 478.912 3.159 3.023 Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft 486.605 413.861 197.417 479.347 Übrige Aktiva 80.365 68.295 3.717 3.029 Latente Steueransprüche 122.477 71.933 730 43 Zahlungsmittel 363.773 245.926 64.941 73.731 Summe Geschäftsbereichsvermögenswerte 8.121.473 8.097.539 4.487.334 5.281.773 Schulden Nachrangige Verbindlichkeiten 1.058.631 1.057.559 0 0 Versicherungstechnische Rückstellungen 4.570.934 4.374.791 3.985.751 3.815.927 Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 0 0 0 0 Finanzverbindlichkeiten 667.936 683.169 30.013 29.603 Andere Rückstellungen 366.672 366.912 240.516 315.120 Verbindlichkeiten und übrige Schulden 470.280 485.909 293.343 333.311 Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 67.678 95.246 5.913 5.124 Latente Steuerschulden 13.679 56.276 7.335 151.890 Summe Geschäftsbereichsschulden 7.215.810 7.119.863 4.562.872 4.650.976 Lebensversicherung Konsolidierung Konzern 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 137.669 129.009 0 0 349.207 365.493 779.805 841.448 – 428 – 75 1.441.238 1.462.087 172.686 166.749 0 0 786.535 712.287 881.903 821.493 0 0 1.299.752 1.241.860 404.476 347.886 0 0 759.463 656.393 8.367.166 10.903.753 – 555.306 – 426.632 16.366.428 19.886.724 3.957.281 5.154.053 0 0 3.957.281 5.154.053 106.684 110.505 – 1.618 – 770 579.194 591.671 297.625 68.924 – 199.218 – 247.308 782.429 714.823 960.138 13.576 0 0 1.044.220 84.900 39.524 12.933 0 0 162.731 84.909 238.960 272.925 0 0 667.675 592.583 16.343.917 18.843.255 – 756.570 – 674.784 28.196.153 31.547.783 382.399 419.258 – 382.398 – 419.258 1.058.631 1.057.559 10.160.295 10.988.198 – 5.563 – 4.812 18.711.417 19.174.105 3.878.799 5.028.507 0 0 3.878.799 5.028.507 36.863 29.358 – 34.375 – 18.813 700.436 723.317 48.130 46.379 – 2.197 – 2.141 653.121 726.270 576.948 427.819 – 329.286 – 229.842 1.011.285 1.017.197 4.706 15.023 0 0 78.297 115.393 30.765 173.983 0 0 51.779 382.149 15.118.904 17.128.525 – 753.820 – 674.866 26.143.766 28.224.497 Konzerneigenkapital und Anteile ohne beherrschenden Einfluss 2.052.387 3.323.286 Summe Eigenkapital und Schulden 28.196.153 31.547.783 Die zu jedem Geschäftsbereich angegebenen Beträge wurden um die aus geschäftsbereichsinternen Vorgängen resultierenden Beträge bereinigt. Daher kann aus dem Saldo der Geschäftsbereichsvermögenswerte und -schulden nicht auf das dem jeweiligen Geschäftsbereich zugeteilte Eigenkapital geschlossen werden. Finanzielle Vermögenswerte und Schulden Die folgende Tabelle stellt eine Übersicht finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden dar. Stand 31. Dezember 2022 Stand 31. Dezember 2021 Angaben in Tausend Euro Buchwerte Beizulegende Zeitwerte Buchwerte Beizulegende Zeitwerte Finanzielle Vermögenswerte Kapitalanlagen Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 1.299.752 2.948.541 1.241.860 2.757.558 Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen 759.463 703.064 656.393 655.252 Sonstige Kapitalanlagen 16.366.428 16.365.899 19.886.724 19.896.996 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 550.468 550.468 293.880 293.880 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 15.189.240 15.189.240 19.167.965 19.167.965 Kredite und Forderungen 626.721 626.192 424.879 435.151 Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 3.957.281 3.957.281 5.154.053 5.154.053 Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft 782.429 782.429 714.823 714.823 Zahlungsmittel 667.675 667.675 592.583 592.583 Finanzielle Schulden Nachrangige Verbindlichkeiten 1.058.631 922.001 1.057.559 1.150.264 Finanzverbindlichkeiten 700.436 582.578 723.317 752.789 Anleihen- und Darlehensverbindlichkeiten 596.032 478.296 599.490 628.962 Derivative Finanzinstrumente 11.645 11.645 21.843 21.843 Leasingverbindlichkeiten 92.637 92.637 101.984 101.984 Verbindlichkeiten und übrige Schulden 1.011.285 1.011.285 1.017.197 1.017.197 Kapitalanlagen 1. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, die als langfristige Kapitalanlagen zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden, werden nach dem Anschaffungskostenmodell bewertet. Die Abschreibung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von 15 bis 80 Jahren und wird unter der Position „Kapitalanlageergebnis“ erfasst. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt mittels Gutachten, die von unabhängigen Sachverständigen erstellt werden. Diese Gutachten werden auf der Basis des Ertragswertverfahrens erstellt. Dafür ist es erforderlich, zukunftsbezogene Annahmen, wie vor allem zum Diskontierungszinssatz, zur Exit Yield, zur erwarteten Auslastung (Leerstandsrate), zur künftigen Mietpreisentwicklung sowie zum Zustand der Immobilie, zu treffen. Ebenfalls werden der Grundwert, die Lage, die Nutzfläche und die Nutzungsart der Immobilie berücksichtigt. Aus diesem Grund fallen sämtliche Bewertungen des beizulegenden Zeitwerts der Immobilien unter Stufe 3 gemäß der Hierarchie nach IFRS 13. Die Bewertungsverfahren reagieren auf die zugrunde liegenden Annahmen und Parameter. So würde beispielsweise eine Reduktion des angewendeten Diskontierungszinssatzes bei gleichzeitig unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Erhöhung der ermittelten Immobilienwerte führen. Im Gegenzug würde beispielsweise eine Reduktion der erwarteten Auslastung oder der erwarteten Mietpreise bei wiederum unveränderten sonstigen Annahmen und Parametern zu einer Verringerung der ermittelten Immobilienwerte führen. Die bewertungsrelevanten Annahmen und Parameter werden zu jedem Stichtag auf Basis der bestmöglichen Schätzung des Managements unter Berücksichtigung der aktuell vorherrschenden Markt- verhältnisse festgelegt. Anschaffungs- und Herstellungskosten Angaben in Tausend Euro Stand am 1. Jänner 2021 1.919.516 Währungsumrechnung 785 Veränderung des Konsolidierungskreises 49.612 Zugänge 10.352 Abgänge – 14.178 Umbuchungen 24.807 Stand am 31. Dezember 2021 1.990.893 Stand am 1. Jänner 2022 1.990.893 Währungsumrechnung – 12.004 Zugänge 128.018 Abgänge – 48.936 Umbuchungen 210 Stand am 31. Dezember 2022 2.058.182 Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen Angaben in Tausend Euro Stand am 1. Jänner 2021 – 700.303 Währungsumrechnung – 1.096 Veränderung des Konsolidierungskreises 3.007 Zugänge aus Abschreibungen – 41.208 Zugänge aus Wertminderungen – 7.206 Abgänge 6.525 Umbuchungen – 8.815 Zuschreibungen 61 Stand am 31. Dezember 2021 – 749.034 Stand am 1. Jänner 2022 – 749.034 Währungsumrechnung 2.778 Zugänge aus Abschreibungen – 40.314 Zugänge aus Wertminderungen – 265 Abgänge 28.355 Zuschreibungen 50 Stand am 31. Dezember 2022 – 758.430 Buchwerte Angaben in Tausend Euro Schaden- und Unfallversicherung Krankenversicherung Lebensversicherung Gesamt Stand am 1. Jänner 2021 196.515 235.293 787.405 1.219.213 Stand am 31. Dezember 2021 183.910 236.456 821.493 1.241.860 Stand am 31. Dezember 2022 174.166 243.683 881.903 1.299.752 Beizulegende Zeitwerte Angaben in Tausend Euro Schaden- und Unfallversicherung Krankenversicherung Lebensversicherung Gesamt Stand am 31. Dezember 2021 444.511 719.560 1.593.486 2.757.558 Stand am 31. Dezember 2022 462.440 736.316 1.749.785 2.948.541 2. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Sie werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt, wozu auch Transaktionskosten zählen. Nach dem erstmaligen Ansatz enthält der Konzernabschluss den Anteil des Konzerns am Periodenergebnis sowie an Veränderungen im sonstigen Ergebnis bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der maßgebliche Einfluss endet. UNIQA überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Anteile an assoziierten Unternehmen wertgemindert sind. Ist dies der Fall, wird der Wertminderungsbedarf als Differenz aus dem Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens und dem entsprechenden erzielbaren Betrag ermittelt und separat im Periodenergebnis erfasst. Ein Wertminderungs- aufwand wird rückgängig gemacht, wenn es eine vorteilhafte Änderung der Schätzungen gegeben hat, die zur Feststellung des erzielbaren Betrags verwendet wurde. Überleitung der zusammengefassten Finanzinformationen Angaben in Tausend Euro STRABAG SE Assoziierte Unternehmen, die einzeln unwesentlich sind 20221) 2021 2022 2021 Nettovermögen 1. Jänner 3.767.752 3.966.748 205.165 189.059 Änderung des Konsolidierungskreises 0 0 – 862 – 6.962 Dividenden – 205.200 – 707.940 – 568 – 4.029 Periodenergebnis nach Steuern 651.706 461.217 25.986 27.159 Sonstiges Ergebnis 166.384 47.726 41 – 62 Nettovermögen 31. Dezember 4.380.642 3.767.752 229.761 205.165 Anteil am assoziierten Unternehmen 15,29 % 15,29 % diverse Anteilshöhen Buchwert 669.584 575.903 89.880 80.490 1)Schätzung für den 31.12.2022 auf Basis der zum Abschlussstichtag verfügbaren Finanzinformationen zum 30.6.2022 der STRABAG SE UNIQA ist an der STRABAG SE zum Stichtag 31. Dezember 2022 mit 15,3 Prozent (31. Dezember 2021: 15,3 Prozent) am Grundkapital beteiligt. UNIQA führt die Beteiligung an der STRABAG SE aufgrund vertraglicher Vereinbarungen als assoziierte Beteiligung. Im Rahmen der Bilanzierung nach der Equity-Methode erfolgt für den Anteil an der STRABAG SE ausgehend von veröffentlichten Finanzinformationen zum 30. Juni 2022 eine Schätzung bis zum 31. Dezember 2022. Der Zeitwert der Anteile ergibt sich aus dem Börsenkurs zum 31. Dezember 2022 und beläuft sich auf 613.184 Tausend Euro (2021: 574.762 Tausend Euro). Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung STRABAG SE1) Angaben in Tausend Euro 1 – 6/2022 1 – 6/2021 Umsatzerlöse 7.246.353 6.535.483 Abschreibungen – 261.045 – 266.095 Zinserträge 22.814 12.546 Zinsaufwendungen – 16.573 – 15.941 Ertragsteuern – 26.110 – 45.854 Periodenergebnis 43.760 90.941 Sonstiges Ergebnis 111.397 29.386 Gesamtergebnis 155.157 120.327 1)STRABAG SE Halbjahresbericht 2022, veröffentlicht im August 2022 Zusammengefasste Bilanz STRABAG SE1) Angaben in Tausend Euro 30.6.2022 31.12.2021 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.876.583 2.963.251 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 5.257.518 4.272.962 Kurzfristige Vermögenswerte 7.134.101 7.236.213 Langfristige Vermögenswerte 5.141.342 4.989.555 Summe Vermögenswerte 12.275.443 12.225.768 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 367.684 483.005 Sonstige kurzfristige Schulden 5.838.186 5.524.556 Kurzfristige Schulden 6.205.870 6.007.561 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 689.288 710.610 Sonstige langfristige Schulden 1.358.504 1.435.775 Langfristige Schulden 2.047.792 2.146.385 Summe Schulden 8.253.662 8.153.946 Nettovermögen 4.021.781 4.071.822 1)STRABAG SE Halbjahresbericht 2022, veröffentlicht im August 2022 Alle übrigen nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen sind aus Konzernsicht einzeln betrachtet unwesentlich und werden aggregiert dargestellt. Zum Zwecke der Bilanzierung nach der Equity-Methode wurden die zuletzt veröffentlichten Abschlüsse der assoziierten Unternehmen herangezogen und um wesentliche Geschäftsvorfälle zwischen dem jeweiligen Abschlussstichtag und dem 31. Dezember 2022 angepasst. Zusammengefasste Infor- mationen für assoziierte Unternehmen, die einzeln unwesentlich sind Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Anteil des Konzerns an Gewinnen aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 10.121 10.588 Anteil des Konzerns am sonstigen Ergebnis 16 – 25 Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis 10.138 10.563 3. Sonstige Kapitalanlagen und Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Seit 1. Jänner 2018 wendet UNIQA für IFRS 9 den Aufschubansatz an. Dieser ermöglicht UNIQA, den Erst- anwendungszeitpunkt von IFRS 9 bis zum Inkrafttreten von IFRS 17 aufzuschieben. Finanzielle Vermögenswerte werden erstmals am Erfüllungstag erfasst. Ausgebucht werden sie, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Vermögenswert auslaufen oder die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion übertragen werden, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Finanzielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn der finanzielle Vermögenswert entweder zu Handelszwecken gehalten oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wird (Fair-Value-Option). Darunter fallen strukturierte Anleihen, ausgewählte Fremd- und Eigen-kapitalinstrumente sowie Derivate und Investmentzertifikate, deren Widmung in dieser Kategorie erfolgte. Die Fair-Value-Option wird bei strukturierten Produkten angewendet, bei denen Grundgeschäft und Derivat nicht zerlegt, sondern als Einheit bilanziert werden. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst. Das maximale Ausfallrisiko dieser Produkte ist mit dem Buchwert begrenzt. Weiters bestehen keine Sicherungsbeziehungen oder Kreditderivate für diese finanziellen Vermögenswerte. Die Änderung von beizulegenden Zeitwerten dieser Wertpapiere wurde nicht durch Änderungen von Kreditrisiken bedingt. Derivate werden zwecks Absicherung von Kapitalanlagen und zur Ertragsmehrung im Rahmen der aufsichtsrechtlich zulässigen Grenzen eingesetzt. Sämtliche Wertschwankungen werden im Periodenergebnis erfasst. Finanzielle Vermögenswerte aus derivativen Finanz- instrumenten sind unter den sonstigen Kapitalanlagen ausgewiesen. Finanzielle Schulden aus derivativen Finanzinstrumenten sind unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden zunächst mit ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Entsprechende Wertänderungen werden, mit Ausnahme von Wertminderungen und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen bei zur Veräußerung verfügbaren Schuldverschreibungen, im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Wenn ein Vermögenswert ausgebucht wird, wird das kumulierte sonstige Ergebnis ins Periodenergebnis umgegliedert. Wertminderungen von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten werden durch Umgliederung der im Eigenkapital erfassten kumulierten Verluste im Periodenergebnis erfasst. Der kumulierte Verlust, der vom Eigenkapital in das Periodenergebnis umgegliedert wird, ist die Differenz zwischen den Anschaffungskosten – abzüglich etwaiger Tilgungen, Amortisationen und abzüglich bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberichtigungen – und dem beizulegenden Zeitwert. Wenn sich der beizulegende Zeitwert eines wertgeminderten zur Veräußerung verfügbaren Schuldinstruments in einer folgenden Periode erhöht und sich diese Erhöhung objektiv auf ein Ereignis zurückführen lässt, das nach der Erfassung der Wertminderung eingetreten ist, werden die Wertberichtigungen rückgängig gemacht und der Betrag der Wertaufholung im Periodenergebnis erfasst. Wertaufholungen bei Eigenkapitalinstrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, können nicht im Periodenergebnis erfasst werden. Kredite und Forderungen Kredite und Forderungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Bei Fremdkapitalinstrumenten und Vermögenswerten, die der Kategorie „Kredite und Forderungen“ zugeordnet sind, erfolgt diese Überprüfung im Rahmen eines internen Wertminderungsprozesses. Bei Vorliegen objektiver Hinweise darauf, dass eine Werthaltigkeit nicht gegeben ist, wird eine Wertminderung vorgenommen. Als objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen Vermögenswerten keine Werthaltigkeit gegeben ist, gelten: der Ausfall oder Verzug von Schuldner:innen, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens von Schuldner:innen oder Hinweise darauf, dass ein solches bevorsteht, nachteilige Veränderungen der Bonität von Kredit- nehmer:innen oder Emittent:innen, Veränderungen hinsichtlich der Aktivität des Markts für ein Wertpapier oder andere beobachtbare Daten, die auf eine signifikante Verminderung der erwarteten Zahlungen einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte hindeuten. Bei einem gehaltenen Eigenkapitalinstrument gilt ein signifikanter oder länger anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter dessen Anschaffungskosten als ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. Als signifikant wird ein Rückgang um 20 Prozent, als anhaltend ein Zeitraum von zumindest neun Monaten angesehen. Eine Wertminderung wird als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows ermittelt, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswerts. Verluste werden im Periodenergebnis erfasst. Falls es keine realistischen Aussichten hinsichtlich der Einbringlichkeit des Vermögenswerts gibt, werden die Beträge wertberichtigt. Bei Eintreten eines Ereignisses, das zu einer Wertaufholung führt, wird diese im Periodenergebnis erfasst. Eine Ausbuchung findet statt, wenn die endgültige Nichteinbringlichkeit identifiziert wurde. Die sonstigen Kapitalanlagen sind in folgende Klassen bzw. Kategorien von Finanzinstrumenten gegliedert: Sonstige Kapitalanlagen Stand 31. Dezember 2022 Angaben in Tausend Euro Nicht verzinsliche Wertpapiere Festverzinsliche Wertpapiere Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen Derivative Finanz- instrumente Kapitalanlagen aus Investment- verträgen Gesamt Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 184.966 224.849 0 27.223 113.430 550.468 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 1.095.571 14.093.669 0 0 0 15.189.240 Kredite und Forderungen 0 54.172 572.549 0 0 626.721 Summe 1.280.536 14.372.690 572.549 27.223 113.430 16.366.428 davon im Rahmen der Fair-Value-Option 184.966 224.849 0 0 0 409.814 Sonstige Kapitalanlagen Stand 31. Dezember 2021 Angaben in Tausend Euro Nicht verzinsliche Wertpapiere Festverzinsliche Wertpapiere Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen Derivative Finanz- instrumente Kapitalanlagen aus Investment- verträgen Gesamt Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 52.352 182.475 0 2.792 56.260 293.880 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 1.331.890 17.836.075 0 0 0 19.167.965 Kredite und Forderungen 0 62.691 362.187 0 0 424.879 Summe 1.384.242 18.081.241 362.187 2.792 56.260 19.886.724 davon im Rahmen der Fair-Value-Option 52.352 182.475 0 0 0 234.827 Die Buchwerte der sonstigen Kapitalanlagen stellen, mit Ausnahme der reklassifizierten Anleihen, beizulegende Zeitwerte dar. Reklassifizierte Anleihen sind in der Position „Festverzinsliche Wertpapiere“ unter „Kredite und Forderungen“ subsummiert, deren beizulegender Zeitwert sich zum 31. Dezember 2022 auf 53.644 Tausend Euro (31. Dezember 2021: 72.964 Tausend Euro) beläuft. Die Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung sind in folgende Klassen bzw. Kategorien von Finanzinstrumenten gegliedert: Kapitalanlagen der fonds- und der index- gebundenen Lebensversicherung Stand 31. Dezember 2022 Angaben in Tausend Euro Nicht verzinsliche Wertpapiere Festverzinsliche Wertpapiere Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen Derivative Finanz- instrumente Gesamt Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 1.965.826 1.841.753 139.160 10.543 3.957.281 Summe 1.965.826 1.841.753 139.160 10.543 3.957.281 Kapitalanlagen der fonds- und der index- gebundenen Lebensversicherung Stand 31. Dezember 2021 Angaben in Tausend Euro Nicht verzinsliche Wertpapiere Festverzinsliche Wertpapiere Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen Derivative Finanz- instrumente Gesamt Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 2.532.889 2.515.441 86.368 19.355 5.154.053 Summe 2.532.889 2.515.441 86.368 19.355 5.154.053 Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben verlangt die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden. UNIQA hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört ein Bewertungsteam, das die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, einschließlich der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 3, trägt und direkt an den verantwortlichen Vorstand berichtet. Eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen wird durchgeführt. Bei Verwendung von Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Broker:innen oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte werden die von Dritten erlangten Nachweise auf die Erfüllung der IFRS-Anforderungen geprüft. Es erfolgt auch eine Überprüfung der Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, in der diese Bewertungen einzuordnen sind. Wesentliche Punkte bei der Bewertung werden dem Prüfungsausschuss berichtet. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet UNIQA so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet: Stufe 1: notierte Preise (unangepasst) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden. Hierunter fallen bei UNIQA hauptsächlich notierte Aktien, notierte Rentenpapiere und notierte Investmentfonds. Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. als Ableitung von Preisen) beobachten lassen oder auf Preisen von Märkten beruhen, die als nicht aktiv eingestuft wurden. Beobachtbare Parameter sind hierbei zum Beispiel Wechselkurse, Zinskurven und Volatilitäten. Hierunter fallen bei UNIQA insbesondere notierte Rentenpapiere, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 1 erfüllen, sowie strukturierte Produkte. Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht oder nur zum Teil auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Zur Bewertung werden hierbei vor allem Discounted-Cashflow-Verfahren, Vergleichsverfahren mit Instrumenten, für die beobachtbare Preise vorliegen, sowie sonstige Verfahren angewendet. Da hierbei vielfach keine beobachtbaren Parameter vorliegen, können die Schätzungen, die verwendet werden, erhebliche Auswirkungen auf das Bewertungsergebnis haben. Der Stufe 3 sind bei UNIQA vor allem sonstige Beteiligungen, Private‑Equity‑Fonds sowie strukturierte Produkte, die nicht die Voraussetzungen der Stufe 2 erfüllen, zugeordnet. Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der jeweiligen Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. UNIQA erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist. Die Bewertungsprozesse und -methoden sind wie folgt: Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente Es werden bei der Bewertung von Kapitalanlagen vorrangig jene Verfahren angewendet, die am besten für eine entsprechende Wertermittlung geeignet sind. Hierbei kommen für Finanzinstrumente, die den Stufen 2 und 3 zugeordnet sind, die folgenden Standardbewertungsverfahren zur Anwendung: Marktwertorientierter Ansatz Die Bewertungsmethode des marktwertorientierten Ansatzes beruht auf Preisen oder anderen maßgeblichen Informationen von Markttransaktionen, bei denen identische oder vergleichbare Vermögenswerte und Schulden beteiligt sind. Kapitalwertorientierter Ansatz Der kapitalwertorientierte Ansatz entspricht der Barwertmethode, bei der künftige (erwartete) Zahlungsströme bzw. Erträge auf einen gegenwärtigen Betrag abgeleitet werden. Kostenorientierter Ansatz Der kostenorientierte Ansatz entspricht in der Regel dem Wert, der eingesetzt werden müsste, um den Vermögenswert wiederzubeschaffen. Bewertungsverfahren und Inputfaktoren bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte Vermögenswerte Preismethode Inputfaktoren Preismodell Festverzinsliche Wertpapiere Notierte Rentenpapiere Notierter Kurs - - Nicht notierte Rentenpapiere Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven Discounted Cashflow ABS ohne Marktquotierungen Theoretischer Kurs - Discounted Cashflow, Single Deal Review, Peer Infrastrukturfinanzierungen Theoretischer Kurs - Discounted Cashflow Nicht festverzinsliche Wertpapiere Notierte Aktien/Investmentfonds Notierter Kurs - - Private Equities Theoretischer Kurs Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV) NAV-Methode Hedgefonds Theoretischer Kurs Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV) NAV-Methode Sonstige Unternehmensanteile Theoretischer Wert WACC, (langfristige) Umsatzwachstumsrate, (langfristige) Gewinnmarge, Kontrollprämie Bewertungsgutachten Derivative Finanzinstrumente Aktien-Basket-Zertifikat Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Black-Scholes Monte Carlo N-DIM CMS Floating Rate Note Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) LIBOR-Market-Modell, Hull-White-Garman-Kohlhagen Monte Carlo CMS-Spread-Zertifikat Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Kontraktspezifisches Modell FX (Binary) Option Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM Option (Inflation, OTC, OTC FX Options) Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Black-Scholes Monte Carlo N-DIM, kontraktspezifisches Modell, Marktinflationsmodell NKIS Strukturierte Anleihen Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM, LMM Swap, Cross Currency Swap Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Black-Scholes-Garman-Kohlhagen Monte Carlo N-DIM, Black-76-Modell, LIBOR-Market-Modell, kontraktspezifisches Modell Swaption, Total Return Swaption Theoretischer Kurs CDS-Spread, Zinskurven, Volatilitäten (FX, Cap/Floor, Swaption, Constant Maturity Swap, Aktien) Black/Basis Point Volatility, kontraktspezifisches Modell Kapitalanlagen aus Investmentverträgen Notierte Aktien/Investmentfonds Notierter Kurs - - Nicht notierte Investmentfonds Theoretischer Kurs Geprüfte Nettovermögenswerte (NAV) NAV-Methode Bewertungshierarchie der sonstigen Kapitalanlagen Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Angaben in Tausend Euro 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Nicht festverzinsliche Wertpapiere 628.510 1.019.258 88 88 466.973 312.544 1.095.571 1.331.890 Festverzinsliche Wertpapiere 8.256.864 13.172.587 4.247.480 3.131.198 1.589.326 1.532.290 14.093.669 17.836.075 Summe 8.885.373 14.191.845 4.247.567 3.131.286 2.056.299 1.844.834 15.189.240 19.167.965 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.520 2.828 2.136 1.770 181.310 47.755 184.966 52.352 Festverzinsliche Wertpapiere 200.092 148.953 4.312 12.552 20.445 20.970 224.849 182.475 Derivative Finanzinstrumente 0 122 23.942 2.540 3.281 131 27.223 2.792 Kapitalanlagen aus Investmentverträgen 108.587 47.816 0 3.602 4.843 4.843 113.430 56.260 Summe 310.200 199.718 30.390 20.464 209.878 73.698 550.468 293.880 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Angaben in Tausend Euro 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 Finanzverbindlichkeiten Derivative Finanzinstrumente 0 1.830 0 7.964 11.645 12.050 11.645 21.843 Summe 0 1.830 0 7.964 11.645 12.050 11.645 21.843 Beizulegende Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte und Schulden Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Angaben in Tausend Euro 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 0 0 0 0 2.948.541 2.757.558 2.948.541 2.757.558 Kredite und Forderungen Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen 0 0 442.515 271.797 130.033 90.390 572.549 362.187 Festverzinsliche Wertpapiere 0 15.711 53.644 57.253 0 0 53.644 72.964 Summe 0 15.711 496.159 329.051 130.033 90.390 626.192 435.151 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Angaben in Tausend Euro 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 Finanzverbindlichkeiten Anleihen- und Darlehensverbindlichkeiten sowie Leasingverbindlichkeiten 478.296 628.962 0 0 92.760 72.512 571.056 701.474 Summe 478.296 628.962 0 0 92.760 72.512 571.056 701.474 Nachrangige Verbindlichkeiten 922.001 1.150.264 0 0 0 0 922.001 1.150.264 Umgruppierungen zwischen Stufe 1 und 2 Während der Berichtsperiode wurden Transfers von Stufe 1 auf Stufe 2 in Höhe von 2.060.510 Tausend Euro (2021: 285.234 Tausend Euro) und von Stufe 2 auf Stufe 1 in Höhe von 170.531 Tausend Euro (2021: 359.168 Tausend Euro) vorgenommen. Diese sind vorwiegend auf Änderungen in der Handelsfrequenz und der Handels- aktivität zurückzuführen. Bewertungshierarchie der Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt Angaben in Tausend Euro 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 2.732.109 3.315.599 551.969 1.072.624 673.204 765.831 3.957.281 5.154.053 Summe 2.732.109 3.315.599 551.969 1.072.624 673.204 765.831 3.957.281 5.154.053 Stufe-3-Finanzinstrumente Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, deren Bewertungsverfahren auf nicht beobachtbaren Inputfaktoren beruhen. Festverzinsliche Wertpapiere Sonstige Sonstige Kapitalanlagen gesamt Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Angaben in Tausend Euro 2022 2021 2022 2021 2022 2021 2022 2021 Stand am 1. Jänner 1.532.290 1.115.750 374.193 241.560 1.906.483 1.357.310 765.831 1.193.026 Transfers aus der Stufe 3 in die Stufe 1 – 2.451 – 1.659 0 0 – 2.451 – 1.659 0 0 Transfers aus der Stufe 3 in die Stufe 2 – 21.848 – 10.379 0 0 – 21.848 – 10.379 0 0 Transfers in die Stufe 3 67.948 18.314 35.484 0 103.433 18.314 205 1.860 In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Gewinne und Verluste – 101.075 – 31 – 9.455 2.381 – 110.529 2.350 – 69.647 – 11.769 Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne und Verluste – 42.623 16.378 43.090 3.275 467 19.653 0 0 Zugänge 267.888 788.684 238.057 238.737 505.945 1.027.421 37.238 117.992 Abgänge – 109.629 – 395.158 – 41.621 – 111.595 – 151.250 – 506.753 – 60.330 – 531.762 Veränderung aus Währungsumrechnung – 1.175 391 – 354 – 166 – 1.528 226 – 94 – 3.516 Änderung des Konsolidierungskreises 0 0 25.812 0 25.812 0 0 0 Stand am 31. Dezember 1.589.326 1.532.290 665.206 374.193 2.254.532 1.906.483 673.204 765.831 Sensitivitäten Festverzinsliche Wertpapiere Der wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktor bei der Bewertung von festverzinslichen Wertpapieren ist der spezifische Credit Spread. Um diese Wertpapiere auch in einem Discounted-Cashflow-Modell bewerten zu können, werden die Spreads aus einer Auswahl von Referenztiteln mit vergleichbaren Eigenschaften abgeleitet. Für die festverzinslichen Wertpapiere der Stufe 3 ergibt sich bei der Erhöhung des Diskontierungszinssatzes von 100 Basispunkten eine Verringerung des Werts von 5,2 Prozent (2021: 7,7 Prozent). Wird der Diskontierungszinssatz um 100 Basispunkte reduziert, ergibt sich eine Werterhöhung um 5,0 Prozent (2021: 8,4 Prozent). Sonstige Sonstige Wertpapiere der Stufe 3 umfassen im Wesentlichen Private-Equity-Fonds und sonstige Beteiligungen. Private-Equity-Fonds werden auf Basis der Nettovermögenswerte bewertet, die vom Fondsmanager mittels spezifischer nicht beobachtbarer Inputfaktoren für alle zugrunde liegenden Portfoliopositionen ermittelt werden. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit den Richtlinien für Internationale Private-Equity- und Venture-Capital- Bewertungen (IPEV). Für sonstige Beteiligungen der Stufe 3 wird das investierte Kapital als angemessene Größe für den Fair Value angesehen. In diesen Fällen ist eine Sensitivitätsanalyse nicht anwendbar. Wertpapierleihgeschäfte Wertpapiere, die im Rahmen der Wertpapierleihe verliehen werden, werden weiterhin in der Bilanz angesetzt, da die wesentlichen Chancen und Risiken durch die Verleihung nicht übertragen werden. Im Gegenzug dazu erhält UNIQA Sicherheiten in Form von Wertpapieren, die entsprechend nicht bilanziert werden. Zum Stichtag beträgt der Buchwert der verliehenen finanziellen Vermögenswerte der Kategorie „Festverzinsliche Wertpapiere zur Veräußerung verfügbar“ aus Wertpapierleihgeschäften 530,3 Millionen Euro. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Buchwert. Der Gegenwert der erhaltenen Sicherheiten beträgt 591,9 Millionen Euro. Ergebniswirksame Bestandteile dieser Geschäfte werden im Kapital- anlageergebnis bilanziert. Buchwerte für Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen Angaben in Tausend Euro 31.12.2022 31.12.2021 Ausleihungen Hypothekendarlehen 5.238 6.219 Polizzendarlehen und Polizzenvorauszahlungen 9.646 11.173 Sonstige Ausleihungen 107.577 66.652 Summe 122.462 84.044 Übrige Kapitalanlagen Einlagen bei Kreditinstituten 442.515 271.797 Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 7.572 6.346 Summe 450.087 278.143 Gesamtsumme 572.549 362.187 Wertberichtigungen Ausleihungen Angaben in Tausend Euro 31.12.2022 31.12.2021 Stand am 1. Jänner – 1.685 – 2.602 Verbrauch 470 141 Auflösung 68 780 Währungsumrechnung 1 – 4 Stand am 31. Dezember – 1.146 – 1.685 Vertragliche Restlaufzeiten für Ausleihungen Angaben in Tausend Euro 31.12.2022 31.12.2021 Bis zu 1 Jahr 35.387 14.957 Von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren 10.540 13.763 Von mehr als 5 Jahren und bis zu 10 Jahren 73.588 51.309 Von mehr als 10 Jahren 2.948 4.015 Summe 122.462 84.044 Die beizulegenden Zeitwerte der Ausleihungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr belaufen sich auf 74.134 Tausend Euro. Die Bewertung erfolgt auf Basis von Sicherheiten und der Bonität der Schuldner:innen, für Einlagen bei Kreditinstituten auf Basis von notierten Preisen. 4. Kapitalanlageergebnis Nach Geschäftsbereichen Angaben in Tausend Euro Schaden- und Unfallversicherung Krankenversicherung Lebensversicherung Gesamt 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 20.960 – 2.873 28.298 7.157 77.041 54.400 126.299 58.684 Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen 14.077 11.703 37.867 26.799 60.174 42.585 112.118 81.087 Nicht festverzinsliche Wertpapiere – 2.833 24.419 60.779 98.274 10.392 3.654 68.337 126.346 Zur Veräußerung verfügbar – 13.299 – 2.796 49.373 98.009 10.410 3.781 46.483 98.994 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet 10.466 27.215 11.406 264 – 18 – 127 21.854 27.352 Festverzinsliche Wertpapiere 4.015 147.162 20.665 45.365 106.383 242.656 131.063 435.182 Zur Veräußerung verfügbar 4.456 147.892 22.203 46.500 106.651 242.434 133.310 436.826 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet – 442 – 730 – 1.537 – 1.135 – 268 222 – 2.248 – 1.643 Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen 6.718 4.065 – 552 2.322 18.571 19.048 24.737 25.434 Ausleihungen 996 645 1.700 1.567 4.612 3.908 7.309 6.120 Übrige Kapitalanlagen 5.722 3.420 – 2.252 755 13.959 15.139 17.429 19.314 Derivative Finanzinstrumente – 10.958 – 23.606 898 – 8.717 2.788 662 – 7.272 – 31.661 Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen – 27.561 – 25.674 – 7.929 – 8.075 – 14.110 – 13.373 – 49.599 – 47.122 Summe 4.418 135.195 140.027 163.124 261.238 349.632 405.683 647.951 davon: Laufende Erträge/Aufwendungen 118.705 113.945 157.496 98.338 327.688 308.957 603.889 521.241 Gewinne/Verluste aus dem Abgang und Wertänderungen – 114.287 21.250 – 17.469 64.786 – 66.450 40.674 – 198.206 126.710 Wertminderungen – 140.944 – 3.810 – 108.283 – 4.950 – 143.987 – 9.025 – 393.214 – 17.784 Nach Ertragsart Angaben in Tausend Euro Laufende Erträge/Aufwendungen Gewinne/Verluste aus dem Abgang und Wertänderungen Gesamt davon Wertminderung 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden – 5.254 864 17.589 – 6.816 12.335 – 5.952 0 0 Nicht festverzinsliche Wertpapiere (im Rahmen der Fair-Value-Option) 16.985 537 4.869 26.816 21.854 27.352 0 0 Festverzinsliche Wertpapiere (im Rahmen der Fair-Value-Option) – 5.429 408 3.181 – 2.052 – 2.248 – 1.643 0 0 Derivative Finanzinstrumente – 16.811 – 81 9.539 – 31.580 – 7.272 – 31.661 0 0 Kapitalanlagen aus Investmentverträgen1) 0 0 0 0 0 0 0 0 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 442.253 386.874 – 262.459 148.946 179.793 535.820 – 392.949 – 10.579 Nicht festverzinsliche Wertpapiere 43.740 37.719 2.743 61.275 46.483 98.994 – 76.395 – 10.549 Festverzinsliche Wertpapiere 398.513 349.155 – 265.203 87.671 133.310 436.826 – 316.554 – 30 Kredite und Forderungen 27.050 24.942 – 2.312 493 24.737 25.434 0 0 Festverzinsliche Wertpapiere 2.449 2.667 364 – 2 2.813 2.665 0 0 Ausleihungen und übrige Kapitalanlagen 24.600 22.275 – 2.676 495 21.924 22.770 0 0 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 79.753 74.596 46.546 – 15.912 126.299 58.684 – 265 – 7.206 Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen 109.688 81.087 2.430 0 112.118 81.087 0 0 Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen – 49.599 – 47.122 0 0 – 49.599 – 47.122 0 0 Summe 603.889 521.241 – 198.206 126.710 405.683 647.951 – 393.214 – 17.784 1)Bei den Erträgen aus Kapitalanlagen aus Investmentverträgen handelt es sich um Durchlaufposten, weshalb diese hier nicht ausgewiesen werden. Kapitalanlageergebnisdetail Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Laufende Erträge/Aufwendungen aus den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien Mieteinnahmen 111.611 99.234 Betriebliche Aufwendungen – 31.858 – 24.637 Währungsgewinne/-verluste Währungsgewinne 164.518 68.029 Währungsverluste – 162.161 – 76.798 Ergebnis Währungsgewinne/-verluste 2.356 – 8.769 Direkt im Eigenkapital wurden positive Währungseffekte aus Kapitalanlagen in Höhe von 1.272 Tausend Euro (2021: 10.116 Tausend Euro) erfasst. Nettoergebnis nach Bewertungskategorien Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden Im Periodenergebnis erfasst 12.335 – 5.952 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Im Periodenergebnis erfasst 179.793 535.820 davon Reklassifizierungen vom Eigenkapital in die Konzerngewinn- und -verlustrechnung – 105.056 – 142.878 Im sonstigen Ergebnis erfasst – 3.600.181 – 1.161.536 Nettoergebnis – 3.420.388 – 625.716 Kredite und Forderungen Im Periodenergebnis erfasst 24.737 25.434 Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden Im Periodenergebnis erfasst – 52.160 – 134.762 Versicherungstechnische Posten Versicherungs- und Rückversicherungsverträge sowie Investmentverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung fallen in den Anwendungsbereich von IFRS 4 (Versicherungsverträge). In Übereinstimmung mit IAS 8 wurden für alle Fälle, in denen IFRS 4 keine spezifischen Regelungen zu Ansatz und Bewertung enthält, die Bestimmungen der US Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) in der zum 1. Jänner 2005 geltenden Fassung herangezogen. Für die Bilanzierung und Bewertung versicherungsspezifischer Posten der Lebensversicherung mit Gewinnbeteiligung wurde FAS 120 beachtet, bei geschäftstypischen Abschlussposten der Kranken- sowie der Schaden‑ und Unfallversicherung FAS 60 und im Bereich der Rückversicherung FAS 113. Die fondsgebundene Lebensversicherung, bei der die Versicherungsnehmer:innen allein das Kapitalanlagerisiko tragen, wird in Anlehnung an FAS 97 bilanziert. Aufgrund regulatorischer Vorgaben sind versicherungstechnische Posten mit geeigneten Vermögenswerten zu bedecken (Deckungsstock). Dem Deckungsstock gewidmete Werte unterliegen, wie in der Versicherungsbranche üblich, einer Beschränkung hinsichtlich Verfügbarkeit in der Gruppe. Versicherungs- und Investmentverträge Versicherungsverträge sind Verträge, durch die signifikantes Versicherungsrisiko übernommen wird. Investmentverträge sind Verträge, durch die kein signifikantes Versicherungsrisiko übertragen wird und die über keine ermessensabhängige Gewinnbeteiligung verfügen. Sie fallen in den Anwendungsbereich von IAS 39 (Finanz- instrumente). Rückversicherungsverträge Die abgegebene Rückversicherung wird aktivseitig in einem gesonderten Posten dargestellt. Die Erfolgsposten (Prämien und Leistungen) werden offen von den entsprechenden Posten in der Gesamtrechnung abgezogen, während die Provisionserträge gesondert in einem eigenen Posten dargestellt werden. Die übernommene Rückver- sicherung (indirektes Geschäft) wird als Versicherungsvertrag abgebildet. 5. Versicherungstechnische Rückstellungen Prämienüberträge Bei kurzfristigen Versicherungsverträgen, wie beispielsweise den meisten Schaden- und Unfallversicherungen, werden die auf künftige Jahre entfallenden Prämien in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Regelungen unter US-GAAP als Prämienüberträge ausgewiesen. Die Höhe dieser Prämienüberträge entspricht dem in künftigen Perioden anteilig gewährten Versicherungsschutz. Prämien, die bei Abschluss bestimmter langfristiger Verträge erhoben werden (z. B. Vorabgebühren), werden als Prämienüberträge ausgewiesen. In Übereinstimmung mit den maßgeblichen Regelungen unter US-GAAP werden diese Gebühren nach der gleichen Methode wie die Amortisation aktivierter Abschlusskosten erfasst. Diese Prämienüberträge werden grundsätzlich einzeln für jeden Versicherungsvertrag und Tag genau ermittelt. Stammen sie aus dem Lebensversicherungsgeschäft, so zählen sie zur Deckungsrückstellung. Deckungsrückstellung Deckungsrückstellungen werden maßgeblich in den Sparten Lebens- und Krankenversicherung gebildet. Ihr Bilanzansatz ergibt sich nach aktuariellen Grundsätzen aus dem prospektiv ermittelten Barwert der zukünftigen Leistungen der Versicherungsgesellschaft abzüglich des Barwerts der erwarteten zukünftigen Prämien auf Einzelvertragsbasis. Deckungsrückstellungen werden ebenfalls in den Schaden- und Unfallsparten gebildet, die lebenslange Obligationen decken (Unfallrenten sowie Renten in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung). Berechnet wird die Deckungsrückstellung des Versicherungsunternehmens unter Berücksichtigung vertraglich vereinbarter Rechnungsgrundlagen, die im Kapitel 43 „Risikoprofil“ unter den versicherungstechnischen Risiken weiter ausgeführt sind. Die Rechnungsgrundlagen berücksichtigen Annahmen bezüglich Kosten, Sterblichkeit, Invalidität sowie Zinsentwicklung. Dabei werden angemessene Sicherheitsmargen einbezogen, um das Änderungs-, Irrtums- sowie Zufallsrisiko über die Vertragslaufzeit zu berücksichtigen. Für Verträge mit überwiegend Investmentcharakter (z. B. fondsgebundene Lebensversicherung) werden für die Bewertung der Deckungsrückstellung die Vorschriften von FAS 97 verwendet. Die Deckungsrückstellung ergibt sich aus den Zuführungen der Anlagebeträge, der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Kapitalanlagen und den vertragsgemäßen Entnahmen. Die Deckungsrückstellung für Krankenversicherungen wird mittels Rechnungsgrundlagen berechnet, die der besten Einschätzung unter Beachtung von Sicherheitsmargen entsprechen. Einmal festgelegte Rechnungsgrundlagen sind grundsätzlich für die gesamte Laufzeit des entsprechenden Teilbestands anzuwenden (Locked-in Principle). Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle umfasst sowohl die Rückstellung für zum Bilanzstichtag schon gemeldete Schäden als auch die Rückstellung für noch nicht gemeldete, aber bereits ein-getretene Schadenereignisse. Die Rückstellung in der Schaden- und Unfallversicherung wird auf einer Best-Estimate-Basis ermittelt. Zur Berechnung der Schadenreserven kommen aktuarielle Standardmodelle zum Einsatz, die auf Basis von historischen Daten parametrisiert werden. Die getroffenen Annahmen werden laufend überprüft und, wenn notwendig, einer Anpassung unterzogen. Beispiele für wesentliche Annahmen sind die Entwicklung der Schadenfrequenz sowie der durchschnittlichen Schadenaufwände. Eine weitere wesentliche Annahme stellen die Abwicklungsmuster der einzelnen Geschäftszweige dar, die von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden können. Annahmen über die zukünftige Entwicklung der Schadeninflation werden nur insofern getroffen, als auch die zukünftige Entwicklung auf Basis der historischen Beobachtungen extrapoliert wird. In Bereichen, in denen die Vergangenheitswerte keine Anwendung statistischer Verfahren zulassen, werden Berechnungen auf Basis von Marktdaten bzw. Experteneinschätzungen vorgenommen. Eine Diskontierung der Schadenreserven wird nur für einen kleinen Teil von Rentenreserven vorgenommen, für die auch eine Deckungsrückstellung gebildet wird. Zukünftig erwartete Regresszahlungen werden von der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle in Abzug gebracht. Direkt dem Schadenereignis zuordenbare Kosten der Schadenregulierung, wie zum Beispiel Kosten für Gutachten, werden schon in der Rückstellungsberechnung inkludiert. Rückstellungen für interne Regulierungsaufwendungen werden in einem gesonderten Berechnungsverfahren ermittelt. Aufgrund des Zufallsrisikos in den zugrunde liegenden Annahmen ist die Berechnung der Rückstellung für noch nicht abge- wickelte Versicherungsfälle mit Unsicherheit verbunden. In Kapitel 43 „Risikoprofil“ finden sich weitere Angaben dazu. In der Krankenversicherung wird die Schadenrückstellung aufgrund von Erfahrungswerten und unter Berücksichtigung des bekannten Leistungsrückstands geschätzt. In der Lebensversicherung wird mit Ausnahme der Spätschadenrückstellung einzelvertraglich gerechnet. Die Rückstellung für das übernommene Geschäft entspricht im Allgemeinen den Angaben der Vorversicherungsgesellschaft. Rückstellung für Prämienrückerstattung und Gewinnbeteiligung Die Rückstellung für Prämienrückerstattung enthält die den Versicherungsnehmer:innen gemäß gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen zustehenden Beträge für die erfolgsabhängige und die erfolgsunabhängige Gewinnbeteiligung. In der Lebens- und Krankenversicherung mit ermessensabhängiger Gewinnbeteiligung werden Unterschiede zwischen lokaler Bewertung und der Bewertung nach IFRS unter Berücksichtigung einer latenten Gewinnbeteiligung dargestellt, wobei auch hier je nach Ausweis der Veränderung der zugrunde liegenden Bewertungsunterschiede eine Erfassung im Periodenergebnis oder im sonstigen Ergebnis erfolgt. Die Zuführung zur Rückstellung für latente Gewinnbeteiligung beträgt überwiegend 85 Prozent der Bewertungsdifferenzen nach Steuern. Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen Die Position umfasst im Wesentlichen die Drohverlustrückstellung für übernommenes Rückversicherungs- geschäft sowie eine Rückstellung für zu erwartende Storni und Prämienausfälle. Liability-Adequacy-Test Im Liability-Adequacy-Test wird überprüft, ob die gebildeten IFRS-Reserven ausreichend sind. Für den Lebensversicherungsbestand wird eine sogenannte Best‑ Estimate‑Reserve mit der IFRS-Reserve abzüglich Deferred Acquisition Costs zuzüglich Unearned Revenue Liability (URL) verglichen. Diese Berechnungen werden quartalsweise separat für gemischte Versicherungen, Rentenverträge, Risikoversicherungen sowie fonds- und indexgebundene Verträge durchgeführt. Da UNIQA bereits einen Best-Estimate-Ansatz für die Schadenreserveberechnung in der Nichtlebensversicherung durchführt, werden lediglich die zukünftig zu erwartenden Prämien getestet. Geschäftsbereiche, die bei der jährlichen Berechnung einen Überschuss aus den zukünftigen Prämien abzüglich der erwarteten zukünftigen Schäden und Kosten von weniger als 5 Prozent haben, werden quartalsweise überprüft. Die getesteten Geschäftsbereiche sind für die Nichtlebensversicherung die Sparten Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, Allgemeine Haftpflicht und Sonstige. Gesamtrechnung Angaben in Tausend Euro Prämien- überträge Deckungs-rückstellung Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungs- fälle Rückstellung für erfolgs- unabhängige Prämien- rückerstattung Rückstellung für erfolgsabhän- gige Prämien- rückerstattung bzw. Gewinn- beteiligung der Versicherungs- nehmer:innen Sonstige versicherungs- technische Rückstellungen Gesamt Schaden- und Unfallversicherung Stand am 1. Jänner 2022 936.819 11.248 3.361.990 36.979 1.761 21.301 4.370.098 Währungskursdifferenzen – 10.169 – 816 – 20.495 – 99 53 79 – 31.447 Portfolioveränderungen – 214 – 318 2.053 – 33 1.489 Zugänge 995 3.573 22.293 26.860 Abgänge – 875 – 13.527 – 664 – 20.952 – 36.017 Verrechnete Prämien 3.686.021 3.686.021 Abgegrenzte Prämien – 3.625.190 – 3.625.190 Schäden Rechnungsjahr 2.362.046 2.362.046 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 1.183.885 – 1.183.885 Veränderung Schäden Vorjahre – 159.025 – 159.025 Schadenzahlungen Vorjahre – 845.579 – 845.579 Stand am 31. Dezember 2022 987.267 10.234 3.517.106 26.925 1.118 22.720 4.565.371 Krankenversicherung Stand am 1. Jänner 2022 34.567 3.405.012 200.987 16.515 156.628 2.100 3.815.808 Währungskursdifferenzen – 2.495 – 157 – 607 – 28 – 3 – 3.291 Portfolioveränderungen 57 – 57 – 436 – 436 Zugänge 218.133 10.553 27.600 679 256.965 Abgänge – 32.991 – 11.366 – 59.670 – 1.476 – 105.503 Verrechnete Prämien 1.277.335 1.277.335 Abgegrenzte Prämien – 1.274.224 – 1.274.224 Schäden Rechnungsjahr 805.768 805.768 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 668.336 – 668.336 Veränderung Schäden Vorjahre 41.064 41.064 Schadenzahlungen Vorjahre – 159.399 – 159.399 Stand am 31. Dezember 2022 35.239 3.589.939 219.041 15.674 124.558 1.300 3.985.751 Lebensversicherung Stand am 1. Jänner 2022 9.813.972 313.669 9.053 845.324 6.180 10.988.198 Währungskursdifferenzen 25.638 872 – 61 1.006 – 174 27.281 Portfolioveränderungen 298 2.155 7.732 – 21.848 – 11.663 Zugänge 431.637 13.705 15.060 29.830 490.232 Abgänge – 557.361 – 16.515 – 778.886 – 29.834 – 1.382.597 Schäden Rechnungsjahr 1.230.253 1.230.253 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 1.113.785 – 1.113.785 Veränderung Schäden Vorjahre 107.239 107.239 Schadenzahlungen Vorjahre – 174.863 – 174.863 Stand am 31. Dezember 2022 9.714.183 365.539 13.915 60.655 6.002 10.160.295 Summe Stand am 1. Jänner 2022 971.387 13.230.231 3.876.646 62.547 1.003.713 29.581 19.174.105 Währungskursdifferenzen – 12.664 24.665 – 20.230 – 188 1.059 – 99 – 7.457 Portfolioveränderungen – 157 – 76 3.772 7.732 – 21.880 – 10.609 Zugänge 650.764 27.831 42.660 52.802 774.057 Abgänge – 591.227 – 41.409 – 839.219 – 52.262 – 1.524.117 Verrechnete Prämien 4.963.355 4.963.355 Abgegrenzte Prämien – 4.899.414 – 4.899.414 Schäden Rechnungsjahr 4.398.067 4.398.067 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 2.966.006 – 2.966.006 Veränderung Schäden Vorjahre – 10.722 – 10.722 Schadenzahlungen Vorjahre – 1.179.841 – 1.179.841 Stand am 31. Dezember 2022 1.022.506 13.314.356 4.101.686 56.514 186.332 30.022 18.711.417 Anteil der Rückversicherungs- gesellschaften Angaben in Tausend Euro Prämien- überträge Deckungs-rückstellung Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungs- fälle Rückstellung für erfolgs- unabhängige Prämien- rückerstattung Rückstellung für erfolgsabhän- gige Prämien- rückerstattung bzw. Gewinn- beteiligung der Versicherungs- nehmer:innen Sonstige versicherungs- technische Rückstellungen Gesamt Schaden- und Unfallversicherung Stand am 1. Jänner 2022 48.263 1.374 426.864 2.411 478.912 Währungskursdifferenzen – 1.292 – 1 – 2.853 – 57 – 4.202 Portfolioveränderungen 0 – 3.216 – 3.216 Zugänge 617 0 1.857 2.474 Abgänge – 111 – 1.441 – 1.552 Verrechnete Prämien 219.195 219.195 Abgegrenzte Prämien – 215.167 – 215.167 Schäden Rechnungsjahr 113.293 113.293 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 44.693 – 44.693 Veränderung Schäden Vorjahre 34.804 34.804 Schadenzahlungen Vorjahre – 108.879 – 108.879 Stand am 31. Dezember 2022 51.000 1.880 415.319 0 2.770 470.969 Krankenversicherung Stand am 1. Jänner 2022 1.702 405 913 4 3.023 Währungskursdifferenzen – 39 – 38 0 – 77 Portfolioveränderungen 2 2 Zugänge 3 3 Abgänge – 40 – 40 Verrechnete Prämien 5.489 5.489 Abgegrenzte Prämien – 5.540 – 5.540 Schäden Rechnungsjahr 1.574 1.574 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 826 – 826 Veränderung Schäden Vorjahre 123 123 Schadenzahlungen Vorjahre – 672 – 672 Stand am 31. Dezember 2022 1.612 364 1.076 7 3.059 Lebensversicherung Stand am 1. Jänner 2022 102.507 7.132 97 109.736 Währungskursdifferenzen 113 9 2 125 Portfolioveränderungen – 71 92 21 Zugänge 2.121 9 2.130 Abgänge – 8.539 – 14 – 8.553 Schäden Rechnungsjahr 25.200 25.200 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 20.624 – 20.624 Veränderung Schäden Vorjahre 3.463 3.463 Schadenzahlungen Vorjahre – 6.332 – 6.332 Stand am 31. Dezember 2022 96.132 8.940 94 105.166 Summe Stand am 1. Jänner 2022 49.965 104.286 434.908 2.512 591.671 Währungskursdifferenzen – 1.331 113 – 2.882 – 55 – 4.155 Portfolioveränderungen 0 – 71 – 3.122 – 3.193 Zugänge 2.738 0 1.869 4.608 Abgänge – 8.690 – 1.455 – 10.146 Verrechnete Prämien 224.684 224.684 Abgegrenzte Prämien – 220.706 – 220.706 Schäden Rechnungsjahr 140.067 140.067 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 66.144 – 66.144 Veränderung Schäden Vorjahre 38.390 38.390 Schadenzahlungen Vorjahre – 115.883 – 115.883 Stand am 31. Dezember 2022 52.612 98.376 425.336 0 2.870 579.194 Im Eigenbehalt Angaben in Tausend Euro Prämien- überträge Deckungs-rückstellung Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungs- fälle Rückstellung für erfolgs- unabhängige Prämien- rückerstattung Rückstellung für erfolgsabhän- gige Prämien- rückerstattung bzw. Gewinn- beteiligung der Versicherungs- nehmer:innen Sonstige versicherungs- technische Rückstellungen Gesamt Schaden- und Unfallversicherung Stand am 1. Jänner 2022 888.556 9.874 2.935.127 36.979 1.761 18.890 3.891.186 Währungskursdifferenzen – 8.877 – 815 – 17.643 – 99 53 136 – 27.245 Portfolioveränderungen – 214 – 318 5.269 – 33 4.705 Zugänge 378 3.572 20.436 24.386 Abgänge – 764 – 13.527 – 664 – 19.510 – 34.466 Verrechnete Prämien 3.466.826 3.466.826 Abgegrenzte Prämien – 3.410.023 – 3.410.023 Schäden Rechnungsjahr 2.248.753 2.248.753 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 1.139.192 – 1.139.192 Veränderung Schäden Vorjahre – 193.829 – 193.829 Schadenzahlungen Vorjahre – 736.700 – 736.700 Stand am 31. Dezember 2022 936.267 8.354 3.101.787 26.925 1.118 19.951 4.094.402 Krankenversicherung Stand am 1. Jänner 2022 32.865 3.404.607 200.073 16.515 156.628 2.096 3.812.785 Währungskursdifferenzen – 2.456 – 157 – 569 – 28 – 3 – 3.214 Portfolioveränderungen 57 – 57 – 438 – 438 Zugänge 218.133 10.553 27.600 676 256.962 Abgänge – 32.951 – 11.366 – 59.670 – 1.476 – 105.462 Verrechnete Prämien 1.271.846 1.271.846 Abgegrenzte Prämien – 1.268.684 – 1.268.684 Schäden Rechnungsjahr 804.194 804.194 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 667.510 – 667.510 Veränderung Schäden Vorjahre 40.942 40.942 Schadenzahlungen Vorjahre – 158.727 – 158.727 Stand am 31. Dezember 2022 33.627 3.589.575 217.964 15.674 124.558 1.293 3.982.692 Lebensversicherung Stand am 1. Jänner 2022 9.711.465 306.538 9.053 845.324 6.083 10.878.462 Währungskursdifferenzen 25.524 864 – 61 1.006 – 176 27.157 Portfolioveränderungen 369 2.062 7.732 – 21.848 – 11.684 Zugänge 429.515 13.705 15.060 29.821 488.102 Abgänge – 548.822 – 16.515 – 778.886 – 29.820 – 1.374.043 Schäden Rechnungsjahr 1.205.052 1.205.052 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 1.093.161 – 1.093.161 Veränderung Schäden Vorjahre 103.775 103.775 Schadenzahlungen Vorjahre – 168.531 – 168.531 Stand am 31. Dezember 2022 9.618.052 356.599 13.915 60.655 5.908 10.055.129 Summe Stand am 1. Jänner 2022 921.421 13.125.945 3.441.738 62.547 1.003.713 27.069 18.582.433 Währungskursdifferenzen – 11.334 24.552 – 17.348 – 188 1.059 – 44 – 3.302 Portfolioveränderungen – 157 – 6 6.894 7.732 – 21.880 – 7.416 Zugänge 648.026 27.831 42.660 50.933 769.449 Abgänge – 582.537 – 41.409 – 839.219 – 50.807 – 1.513.971 Verrechnete Prämien 4.738.671 4.738.671 Abgegrenzte Prämien – 4.678.708 – 4.678.708 Schäden Rechnungsjahr 4.258.000 4.258.000 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 2.899.863 – 2.899.863 Veränderung Schäden Vorjahre – 49.112 – 49.112 Schadenzahlungen Vorjahre – 1.063.958 – 1.063.958 Stand am 31. Dezember 2022 969.894 13.215.981 3.676.350 56.514 186.332 27.152 18.132.223 Gesamtrechnung Angaben in Tausend Euro Prämien- überträge Deckungs-rückstellung Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungs- fälle Rückstellung für erfolgs- unabhängige Prämien- rückerstattung Rückstellung für erfolgsabhän- gige Prämien- rückerstattung bzw. Gewinn- beteiligung der Versicherungs- nehmer:innen Sonstige versicherungs- technische Rückstellungen Gesamt Schaden- und Unfallversicherung Stand am 1. Jänner 2021 912.121 11.528 3.134.012 41.612 741 21.231 4.121.245 Währungskursdifferenzen 4.374 – 135 3.676 – 18 40 304 8.241 Portfolioveränderungen 0 – 32.667 – 1 – 32.668 Zugänge 83 1.677 981 19.611 22.353 Abgänge – 229 – 6.293 – 19.844 – 26.366 Verrechnete Prämien 3.489.533 3.489.533 Abgegrenzte Prämien – 3.469.209 – 3.469.209 Schäden Rechnungsjahr 2.206.981 2.206.981 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 1.163.699 – 1.163.699 Veränderung Schäden Vorjahre – 37.812 – 37.812 Schadenzahlungen Vorjahre – 748.501 – 748.501 Stand am 31. Dezember 2021 936.819 11.248 3.361.990 36.979 1.761 21.301 4.370.098 Krankenversicherung Stand am 1. Jänner 2021 19.098 3.244.673 207.236 16.807 134.848 1.213 3.623.875 Währungskursdifferenzen 1.068 412 619 – 6 1 2.093 Portfolioveränderungen – 65 – 65 Zugänge 192.460 10.266 43.397 1.916 248.039 Abgänge – 32.533 – 10.551 – 21.617 – 1.030 – 65.731 Verrechnete Prämien 1.226.458 1.226.458 Abgegrenzte Prämien – 1.212.057 – 1.212.057 Schäden Rechnungsjahr 758.575 758.575 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 628.905 – 628.905 Veränderung Schäden Vorjahre 10.677 10.677 Schadenzahlungen Vorjahre – 147.150 – 147.150 Stand am 31. Dezember 2021 34.567 3.405.012 200.987 16.515 156.628 2.100 3.815.808 Lebensversicherung Stand am 1. Jänner 2021 9.812.856 243.527 14.982 1.372.760 6.497 11.450.622 Währungskursdifferenzen 29.430 2.384 44 942 19 32.820 Portfolioveränderungen 613 32.851 – 11.039 22.426 Zugänge 256.552 5.026 82.420 5.205 349.203 Abgänge – 285.480 – 10.999 – 599.759 – 5.540 – 901.779 Schäden Rechnungsjahr 1.233.828 1.233.828 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 1.032.022 – 1.032.022 Veränderung Schäden Vorjahre 18.452 18.452 Schadenzahlungen Vorjahre – 185.351 – 185.351 Stand am 31. Dezember 2021 9.813.972 313.669 9.053 845.324 6.180 10.988.198 Summe Stand am 1. Jänner 2021 931.220 13.069.057 3.584.775 73.401 1.508.349 28.940 19.195.741 Währungskursdifferenzen 5.442 29.707 6.679 21 982 323 43.154 Portfolioveränderungen 0 613 118 – 11.039 – 10.308 Zugänge 449.095 16.969 126.798 26.732 619.594 Abgänge – 318.242 – 27.843 – 621.376 – 26.414 – 993.876 Verrechnete Prämien 4.715.991 4.715.991 Abgegrenzte Prämien – 4.681.266 – 4.681.266 Schäden Rechnungsjahr 4.199.384 4.199.384 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 2.824.626 – 2.824.626 Veränderung Schäden Vorjahre – 8.682 – 8.682 Schadenzahlungen Vorjahre – 1.081.002 – 1.081.002 Stand am 31. Dezember 2021 971.387 13.230.231 3.876.646 62.547 1.003.713 29.581 19.174.105 Anteil der Rückversicherungs- gesellschaften Angaben in Tausend Euro Prämien- überträge Deckungs-rückstellung Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungs- fälle Rückstellung für erfolgs- unabhängige Prämien- rückerstattung Rückstellung für erfolgsabhän- gige Prämien- rückerstattung bzw. Gewinn- beteiligung der Versicherungs- nehmer:innen Sonstige versicherungs- technische Rückstellungen Gesamt Schaden- und Unfallversicherung Stand am 1. Jänner 2021 82.259 1.378 302.912 20 2.561 389.131 Währungskursdifferenzen – 591 0 – 1.268 0 – 13 – 1.872 Portfolioveränderungen 0 1.101 1.101 Zugänge 1.544 1.544 Abgänge – 4 – 20 – 1.681 – 1.705 Verrechnete Prämien 225.376 225.376 Abgegrenzte Prämien – 258.781 – 258.781 Schäden Rechnungsjahr 182.955 182.955 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 18.063 – 18.063 Veränderung Schäden Vorjahre 58.091 58.091 Schadenzahlungen Vorjahre – 98.866 – 98.866 Stand am 31. Dezember 2021 48.263 1.374 426.864 2.411 478.912 Krankenversicherung Stand am 1. Jänner 2021 370 467 273 1 1.110 Währungskursdifferenzen 12 16 0 28 Portfolioveränderungen 303 303 Zugänge 3 3 Abgänge – 62 – 62 Verrechnete Prämien 4.937 4.937 Abgegrenzte Prämien – 3.617 – 3.617 Schäden Rechnungsjahr 1.353 1.353 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 724 – 724 Veränderung Schäden Vorjahre 231 231 Schadenzahlungen Vorjahre – 538 – 538 Stand am 31. Dezember 2021 1.702 405 913 4 3.023 Lebensversicherung Stand am 1. Jänner 2021 117.021 6.950 57 124.028 Währungskursdifferenzen 118 33 1 151 Portfolioveränderungen 0 – 181 – 181 Zugänge 4.573 70 4.644 Abgänge – 19.205 – 31 – 19.236 Schäden Rechnungsjahr 22.500 22.500 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 20.707 – 20.707 Veränderung Schäden Vorjahre 2.517 2.517 Schadenzahlungen Vorjahre – 3.981 – 3.981 Stand am 31. Dezember 2021 102.507 7.132 97 109.736 Summe Stand am 1. Jänner 2021 82.629 118.865 310.135 20 2.619 514.268 Währungskursdifferenzen – 579 118 – 1.219 0 – 12 – 1.693 Portfolioveränderungen 0 0 1.223 1.223 Zugänge 4.573 1.617 6.191 Abgänge – 19.270 – 20 – 1.713 – 21.003 Verrechnete Prämien 230.313 230.313 Abgegrenzte Prämien – 262.398 – 262.398 Schäden Rechnungsjahr 206.809 206.809 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 39.494 – 39.494 Veränderung Schäden Vorjahre 60.840 60.840 Schadenzahlungen Vorjahre – 103.385 – 103.385 Stand am 31. Dezember 2021 49.965 104.286 434.908 2.512 591.671 Im Eigenbehalt Angaben in Tausend Euro Prämien- überträge Deckungs-rückstellung Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungs- fälle Rückstellung für erfolgs- unabhängige Prämien- rückerstattung Rückstellung für erfolgsabhän- gige Prämien- rückerstattung bzw. Gewinn- beteiligung der Versicherungs- nehmer:innen Sonstige versicherungs- technische Rückstellungen Gesamt Schaden- und Unfallversicherung Stand am 1. Jänner 2021 829.862 10.150 2.831.099 41.592 741 18.669 3.732.114 Währungskursdifferenzen 4.965 – 135 4.944 – 18 40 316 10.113 Portfolioveränderungen 0 – 33.768 – 1 – 33.769 Zugänge 83 1.677 981 18.066 20.808 Abgänge – 225 – 6.273 – 18.163 – 24.660 Verrechnete Prämien 3.264.157 3.264.157 Abgegrenzte Prämien – 3.210.428 – 3.210.428 Schäden Rechnungsjahr 2.024.026 2.024.026 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 1.145.636 – 1.145.636 Veränderung Schäden Vorjahre – 95.903 – 95.903 Schadenzahlungen Vorjahre – 649.636 – 649.636 Stand am 31. Dezember 2021 888.556 9.874 2.935.127 36.979 1.761 18.890 3.891.186 Krankenversicherung Stand am 1. Jänner 2021 18.729 3.244.206 206.963 16.807 134.848 1.212 3.622.765 Währungskursdifferenzen 1.056 412 603 – 6 1 2.066 Portfolioveränderungen – 368 – 368 Zugänge 192.460 10.266 43.397 1.914 248.036 Abgänge – 32.471 – 10.551 – 21.617 – 1.030 – 65.669 Verrechnete Prämien 1.221.521 1.221.521 Abgegrenzte Prämien – 1.208.440 – 1.208.440 Schäden Rechnungsjahr 757.222 757.222 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 628.181 – 628.181 Veränderung Schäden Vorjahre 10.447 10.447 Schadenzahlungen Vorjahre – 146.612 – 146.612 Stand am 31. Dezember 2021 32.865 3.404.607 200.073 16.515 156.628 2.096 3.812.785 Lebensversicherung Stand am 1. Jänner 2021 9.695.835 236.578 14.982 1.372.760 6.439 11.326.594 Währungskursdifferenzen 29.313 2.351 44 942 18 32.668 Portfolioveränderungen 613 33.031 – 11.039 22.606 Zugänge 251.979 5.026 82.420 5.135 344.559 Abgänge – 266.275 – 10.999 – 599.759 – 5.509 – 882.543 Schäden Rechnungsjahr 1.211.328 1.211.328 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 1.011.315 – 1.011.315 Veränderung Schäden Vorjahre 15.935 15.935 Schadenzahlungen Vorjahre – 181.370 – 181.370 Stand am 31. Dezember 2021 9.711.465 306.538 9.053 845.324 6.083 10.878.462 Summe Stand am 1. Jänner 2021 848.591 12.950.192 3.274.640 73.381 1.508.349 26.321 18.681.473 Währungskursdifferenzen 6.021 29.590 7.899 20 982 335 44.847 Portfolioveränderungen 0 613 – 1.105 – 11.039 – 11.531 Zugänge 444.522 16.969 126.798 25.114 613.403 Abgänge – 298.971 – 27.823 – 621.376 – 24.702 – 972.872 Verrechnete Prämien 4.485.678 4.485.678 Abgegrenzte Prämien – 4.418.868 – 4.418.868 Schäden Rechnungsjahr 3.992.575 3.992.575 Schadenzahlungen Rechnungsjahr – 2.785.132 – 2.785.132 Veränderung Schäden Vorjahre – 69.521 – 69.521 Schadenzahlungen Vorjahre – 977.618 – 977.618 Stand am 31. Dezember 2021 921.421 13.125.945 3.441.738 62.547 1.003.713 27.069 18.582.433 Die als Rechnungsgrundlage für die Deckungsrückstellung verwendeten Zinssätze betrugen: Angaben in Prozent Kranken- versicherung Lebens- versicherung 2022 Für die Deckungsrückstellung 1,30 – 5,50 0,00 – 4,00 Für die aktivierten Abschlusskosten 1,30 – 5,50 2,48 – 2,79 2021 Für die Deckungsrückstellung 1,30 – 5,50 0,00 – 4,00 Für die aktivierten Abschlusskosten 1,30 – 5,50 2,48 – 2,79 Entwicklung der Rück- stellung für latente Gewinnbeteiligung Angaben in Tausend Euro 31.12.2022 31.12.2021 Stand am 1. Jänner 835.015 1.382.410 Wertschwankungen bei jederzeit veräußerbaren Wertpapieren – 1.670.484 – 579.292 Ergebniswirksame Umwertungen – 67.500 31.897 Abgrenzung aus Bewertungsdifferenzen in Bezug auf die Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer:innen 941.594 0 Stand am 31. Dezember 38.625 835.015 Aufgrund der Entwicklungen am Kapitalmarkt kam es im Geschäftsjahr 2022 im Bereich der Lebensversicherung zu einer Umgliederung in Höhe von 941.594 Tausend Euro aus der Position „Rückstellung für latente Gewinnbeteiligung“ in einen Aktivposten „Abgrenzung aus Bewertungsdifferenzen in Bezug auf die Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer:innen“. Da die Absicht besteht, die betreffenden Kapitalanlagen längerfristig zu halten, kann davon ausgegangen werden, dass sich diese gegenwärtig negativen Bewertungsdifferenzen in Zukunft aufgrund von Wertsteigerungen wieder ausgleichen. Die Abgrenzung wird nur in jenem Ausmaß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass es zu zukünftigen Gewinnen kommt, an denen die Versicherungsnehmer:innen partizipieren. Schadenzahlungen Angaben in Tausend Euro 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Gesamt Rechnungsjahr 778.329 798.573 729.222 734.691 746.846 814.664 844.675 1.033.986 957.846 1.079.737 1.078.435 1 Jahr später 1.142.524 1.174.639 1.106.066 1.106.222 1.118.644 1.233.210 1.481.070 1.491.304 1.365.963 1.612.737 2 Jahre später 1.255.972 1.285.030 1.204.327 1.202.760 1.231.387 1.569.429 1.618.802 1.619.916 1.493.857 3 Jahre später 1.308.792 1.334.305 1.251.179 1.251.488 1.464.279 1.636.436 1.682.966 1.678.029 4 Jahre später 1.339.606 1.362.980 1.278.898 1.435.597 1.493.126 1.669.919 1.718.813 5 Jahre später 1.358.361 1.380.369 1.438.378 1.466.811 1.506.403 1.690.869 6 Jahre später 1.372.186 1.523.376 1.453.604 1.477.315 1.524.687 7 Jahre später 1.494.991 1.530.573 1.460.858 1.485.913 8 Jahre später 1.503.368 1.542.387 1.469.852 9 Jahre später 1.505.120 1.547.265 10 Jahre später 1.510.978 Schadenzahlungen und -reserven Angaben in Tausend Euro 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Rechnungsjahr 1.444.917 1.489.270 1.475.068 1.476.130 1.515.928 1.615.166 1.719.067 1.933.668 1.881.282 2.092.550 2.191.440 1 Jahr später 1.436.610 1.472.322 1.457.929 1.449.504 1.495.915 1.606.939 1.972.501 1.959.874 1.827.617 2.112.194 2 Jahre später 1.449.431 1.495.723 1.437.879 1.429.766 1.479.026 1.871.458 1.933.021 1.930.534 1.771.415 3 Jahre später 1.454.301 1.489.480 1.413.637 1.417.989 1.699.464 1.883.684 1.931.115 1.914.069 4 Jahre später 1.447.394 1.474.842 1.399.226 1.612.176 1.699.511 1.891.105 1.919.271 5 Jahre später 1.447.991 1.470.199 1.563.394 1.627.982 1.702.261 1.887.347 6 Jahre später 1.449.843 1.620.378 1.553.798 1.610.223 1.696.799 7 Jahre später 1.578.290 1.614.232 1.554.919 1.601.386 8 Jahre später 1.581.023 1.619.814 1.538.108 9 Jahre später 1.569.658 1.607.414 10 Jahre später 1.566.332 Abwicklungsgewinne/ -verluste 3.325 12.401 16.811 8.837 5.461 3.758 11.844 16.464 56.202 – 19.644 115.460 Abwicklungsgewinne/ -verluste vor 2012 – 5.511 Gesamt Abwicklungsgewinn/ -verlust 109.949 Bilanzreserve 55.354 60.149 68.257 115.472 172.112 196.478 200.458 236.040 277.558 499.458 1.113.005 2.994.342 Bilanzreserve für die Schadenjahre vor 2012 375.816 Zuzüglich sonstiger Reservenbestandteile (nicht im Dreieck erfasste Bestände, interne Schadenregulierungskosten etc.) 146.948 Schadenrückstellungen (Gesamtrechnung per 31. Dezember 2022) 3.517.106 6. Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Diese Position betrifft die Deckungsrückstellung und die übrigen versicherungstechnischen Rückstellungen für Verpflichtungen aus Lebensversicherungsverträgen, deren Wert oder Ertrag sich nach Kapitalanlagen bestimmt, für die die Versicherungsnehmer:innen das Risiko tragen oder bei denen die Leistung indexgebunden ist. Die betreffenden Kapitalanlagen werden in Anlagestöcken zusammengefasst, mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert und separat von den übrigen Kapitalanlagen geführt. Die Bewertung der Rückstellungen korrespondiert grundsätzlich mit der Position „Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung“. Die Versicherungsnehmer:innen haben Anspruch auf die insgesamt erzielten Erträge aus diesen Anlagen. Die unrealisierten Gewinne und Verluste aus den Schwankungen der beizu-legenden Zeitwerte der Anlagestöcke werden somit durch entsprechende Veränderungen dieser Rückstellungen ausgeglichen. Dem Anteil der Rückversicherungsgesellschaften steht eine Depotverbindlichkeit in gleicher Höhe gegenüber. Für Verträge der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung wird für auf künftige Jahre entfallende Prämienanteile (wie z. B. Vorabgebühren) eine Unearned Revenue Liability gemäß FAS 97 berechnet und analog zu den aktivierten Abschlusskosten über die Vertragslaufzeit abgeschrieben. 7. Prämien Die Position „Verrechnete Prämien – Gesamtrechnung“ umfasst jene Beiträge, die im Geschäftsjahr für die Gewährung des Versicherungsschutzes entweder einmal oder laufend fällig gestellt wurden. Die verrechneten Prämien werden bei Ratenzahlung um Unterjährigkeitszuschläge und tarifmäßige Nebengebühren erhöht. Bei der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung werden nur die um den Sparanteil verminderten Prämien in der Position „Verrechnete Prämien“ ausgewiesen. Prämien Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Verrechnete Prämien ‒ Gesamtrechnung 6.270.232 6.033.405 Verrechnete Prämien ‒ Anteil Rückversicherungsgesellschaften – 261.452 – 266.794 Verrechnete Prämien ‒ Eigenbehalt 6.008.780 5.766.610 Veränderung der Prämienabgrenzung ‒ Gesamtrechnung – 62.782 – 36.181 Veränderung der Prämienabgrenzung ‒ Anteil Rückversicherungsgesellschaften 3.239 – 32.857 Abgegrenzte Prämien 5.949.236 5.697.572 Direktes Geschäft Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Schaden- und Unfallversicherung 3.606.268 3.420.488 Krankenversicherung 1.272.617 1.218.993 Lebensversicherung 1.300.413 1.308.767 Summe 6.179.297 5.948.249 davon: Inland 3.832.874 3.683.416 übrige Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und andere Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum 2.002.526 1.901.728 Drittländer 343.897 363.106 Summe 6.179.297 5.948.249 Indirektes Geschäft Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Schaden- und Unfallversicherung 79.753 69.044 Krankenversicherung 4.718 7.465 Lebensversicherung 6.464 8.647 Summe 90.935 85.156 Verrechnete Prämien in der Schaden- und Unfallversicherung Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Direktes Geschäft Feuer- und Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung 329.774 291.938 Haftpflichtversicherung 337.255 312.973 Haushaltsversicherung 258.234 238.533 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 866.885 871.813 Rechtsschutzversicherung 107.304 102.339 See-, Luftfahrt- und Transportversicherung 88.312 81.662 Sonstige Kraftfahrzeugversicherungen 710.668 683.252 Sonstige Sachversicherungen 379.920 334.134 Sonstige Versicherungen 105.989 96.724 Unfallversicherung 421.926 407.121 Summe 3.606.268 3.420.488 Indirektes Geschäft Feuer- und Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung 29.086 25.030 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 4.724 5.459 Sonstige Versicherungen 45.942 38.555 Summe 79.753 69.044 Direktes und indirektes Geschäft insgesamt 3.686.021 3.489.533 Abgegebene Rückversicherungs- prämien Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Schaden- und Unfallversicherung 219.195 225.376 Krankenversicherung 5.489 4.937 Lebensversicherung 36.768 36.481 Summe 261.452 266.794 Abgegrenzte Prämien Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Schaden- und Unfallversicherung 3.408.893 3.203.865 Gesamtrechnung 3.624.771 3.462.699 Anteil der Rückversicherungsgesellschaften – 215.878 – 258.835 Krankenversicherung 1.269.545 1.213.262 Gesamtrechnung 1.275.098 1.217.624 Anteil der Rückversicherungsgesellschaften – 5.553 – 4.363 Lebensversicherung 1.270.799 1.280.446 Gesamtrechnung 1.307.581 1.316.900 Anteil der Rückversicherungsgesellschaften – 36.782 – 36.454 Summe 5.949.236 5.697.572 Abgegrenzte Prämien indirektes Geschäft Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Zeitgleich gebucht 64.018 56.035 Bis zu 1 Jahr zeitversetzt gebucht 1.785 226 Mehr als 1 Jahr zeitversetzt gebucht 124 127 Schaden- und Unfallversicherung 65.926 56.388 Zeitgleich gebucht 4.692 5.829 Bis zu 1 Jahr zeitversetzt gebucht 27 1.641 Krankenversicherung 4.719 7.470 Zeitgleich gebucht 6.328 8.408 Bis zu 1 Jahr zeitversetzt gebucht 137 150 Mehr als 1 Jahr zeitversetzt gebucht 0 89 Lebensversicherung 6.464 8.647 Summe 77.110 72.504 Ergebnis indirektes Geschäft Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Schaden- und Unfallversicherung 954 3.218 Krankenversicherung 1.462 2.529 Lebensversicherung – 1.379 – 2.738 Summe 1.037 3.009 8. Versicherungsleistungen Gesamtrechnung Anteil der Rückversicherungs- gesellschaften Eigenbehalt Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Schaden- und Unfallversicherung Aufwendungen für Versicherungsfälle Zahlungen für Versicherungsfälle 2.029.464 1.912.200 – 153.572 – 116.929 1.875.891 1.795.271 Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 173.557 256.969 5.476 – 124.118 179.033 132.851 Summe 2.203.021 2.169.169 – 148.097 – 241.047 2.054.924 1.928.123 Veränderung der Deckungsrückstellung 100 – 394 0 1 101 – 393 Veränderung der sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen – 19 62 24 – 28 4 34 Aufwendungen für die erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige Prämienrückerstattung 28.235 37.359 0 0 28.235 37.359 Gesamtbetrag der Leistungen 2.231.337 2.206.196 – 148.073 – 241.074 2.083.264 1.965.123 Krankenversicherung Aufwendungen für Versicherungsfälle Zahlungen für Versicherungsfälle 827.735 771.163 – 1.498 – 1.262 826.237 769.901 Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 19.097 – 6.803 – 199 – 322 18.898 – 7.125 Summe 846.832 764.360 – 1.697 – 1.584 845.136 762.776 Veränderung der Deckungsrückstellung 185.143 166.713 40 62 185.184 166.775 Aufwendungen für die erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige Prämienrückerstattung 51.904 68.176 0 0 51.904 68.176 Gesamtbetrag der Leistungen 1.083.880 999.249 – 1.656 – 1.522 1.082.224 997.727 Lebensversicherung Aufwendungen für Versicherungsfälle Zahlungen für Versicherungsfälle 1.288.648 1.217.373 – 26.956 – 24.688 1.261.692 1.192.685 Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 48.843 34.907 – 1.707 – 330 47.136 34.577 Summe 1.337.491 1.252.280 – 28.663 – 25.018 1.308.828 1.227.263 Veränderung der Deckungsrückstellung – 309.532 – 150.750 6.020 6.354 – 303.511 – 144.395 Veränderung der sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen – 2.065 – 44 0 0 – 2.065 – 44 Aufwendungen für die erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige Prämienrückerstattung bzw. (latente) Gewinnbeteiligung – 72.892 58.595 – 5 – 64 – 72.898 58.531 Gesamtbetrag der Leistungen 953.003 1.160.081 – 22.648 – 18.727 930.354 1.141.354 Summe 4.268.219 4.365.526 – 172.377 – 261.323 4.095.842 4.104.204 9. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Schaden- und Unfallversicherung Abschlussaufwendungen Zahlungen 834.700 760.723 Veränderung der aktivierten Abschlusskosten – 33.041 – 47.561 Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb 302.141 340.115 Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben – 20.341 – 15.514 1.083.459 1.037.763 Krankenversicherung Abschlussaufwendungen Zahlungen 128.448 115.621 Veränderung der aktivierten Abschlusskosten – 19.468 – 20.124 Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb 100.309 112.135 Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben – 519 – 1.008 208.770 206.624 Lebensversicherung Abschlussaufwendungen Zahlungen 251.062 237.112 Veränderung der aktivierten Abschlusskosten 29.337 6.979 Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb 145.486 167.111 Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben – 6.393 – 7.063 419.492 404.140 Summe 1.711.721 1.648.527 Sonstige langfristige Vermögenswerte 10. Aktivierte Abschlusskosten und Bestandswerte Aktivierte Abschlusskosten in Zusammenhang mit Versicherungsverträgen Die aktivierten Abschlusskosten werden nach IFRS 4 in Anlehnung an US-GAAP bilanziert. Dabei werden bei Verträgen der Schaden- und Unfallversicherung Abgrenzungen von direkt dem Abschluss zugeordneten Kosten sowie eine Verteilung über die voraussichtliche vertragliche Laufzeit bzw. nach Maßgabe des Prämienübertrags vorgenommen. In der Lebensversicherung werden die aktivierten Abschlusskosten nach dem Muster der erwarteten Bruttogewinne bzw. -margen amortisiert. Aktivierte Abschlusskosten im Versicherungsbereich, die einen unmittelbaren Bezug zum Neugeschäft bzw. zu Verlängerungen von bereits bestehenden Verträgen haben und mit diesem variieren, werden aktiviert. Während der Laufzeit der betreffenden Versicherungsverträge erfolgt eine Amortisation. Beziehen sie sich auf Schaden- und Unfallversicherungen, so erfolgt die Amortisation nach der wahrscheinlichen zukünftigen Vertragsdauer. Die Amortisation der Abschlusskosten für langfristige Krankenversicherungen erfolgt mit dem Anteil, den die verdienten Prämien am Barwert der zukünftig zu erwartenden Prämien haben. In der Lebensversicherung werden die Abschlusskosten über die Laufzeit in dem Verhältnis getilgt, in dem die erwarteten Ertragsüberschüsse in jedem einzelnen Jahr zum insgesamt aus den Verträgen prognostizierten Überschuss stehen. Die Veränderungen der aktivierten Abschlusskosten werden im Periodenergebnis unter der Position „Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb“ ausgewiesen. Versicherungsfremde aktivierte Abschlusskosten Aktivierte Abschlusskosten, die nicht in Zusammenhang mit Versicherungsverträgen stehen, werden nach IFRS 15 bilanziert. Das sind im Wesentlichen Verträge für die Verwaltung von Pensions- und Investmentfonds. Dabei werden Kosten erfasst, die nicht angefallen wären, wenn der Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre. Die Amortisation erfolgt zeitanteilig über die Laufzeit der zugrunde liegenden Verträge. Bestandswerte Bestandswerte aus Lebens-, Sach- und Unfallversicherungsverträgen sowie Pensionskassenverträgen betreffen erwartete zukünftige Margen aus entgeltlich erworbenen Geschäftsbetrieben. Sie werden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Erwerbs angesetzt. Die Amortisation der Bestandswerte wird entsprechend dem Verlauf der erwarteten Gewinnspannen (Estimated Gross Margins) vorgenommen. Die Amortisation der Bestandswerte ist im Periodenergebnis in der Position „Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte“ enthalten. Anschaffungs- und Herstellungskosten Angaben in Tausend Euro Aktivierte Abschlusskosten Bestandswerte Gesamt Stand am 1. Jänner 2021 1.116.203 458.371 1.574.573 Währungsumrechnung 3.443 4.708 8.152 Abgänge 0 – 2.486 – 2.486 Zinszuschlag 9.290 0 9.290 Aktivierung 360.661 0 360.661 Amortisation – 306.587 0 – 306.587 Stand am 31. Dezember 2021 1.183.011 460.593 1.643.603 Stand am 1. Jänner 2022 1.183.011 460.593 1.643.603 Währungsumrechnung – 5.754 – 175 – 5.929 Abgänge 0 – 25.277 – 25.277 Zinszuschlag 11.589 0 11.589 Aktivierung 398.284 0 398.284 Amortisation – 383.104 0 – 383.104 Stand am 31. Dezember 2022 1.204.025 435.141 1.639.166 Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen Angaben in Tausend Euro Aktivierte Abschlusskosten Bestandswerte Gesamt Stand am 1. Jänner 2021 – 123.424 – 123.424 Währungsumrechnung 208 208 Zugänge aus Abschreibungen – 58.832 – 58.832 Abgänge 532 532 Stand am 31. Dezember 2021 – 181.516 – 181.516 Stand am 1. Jänner 2022 – 181.516 – 181.516 Währungsumrechnung 345 345 Zugänge aus Abschreibungen – 42.033 – 42.033 Abgänge 25.277 25.277 Stand am 31. Dezember 2022 – 197.927 – 197.927 Buchwerte Angaben in Tausend Euro Aktivierte Abschlusskosten Bestandswerte Gesamt Stand am 1. Jänner 2021 1.116.203 334.947 1.451.149 Stand am 31. Dezember 2021 1.183.011 279.077 1.462.087 Stand am 31. Dezember 2022 1.204.025 237.213 1.441.238 11. Immaterielle Vermögenswerte Firmenwert Ermittlung und Zuordnung der Firmenwerte Zum Zwecke des Wertminderungstests hat UNIQA den Firmenwert auf folgende Cash-Generating Units (CGUs) aufgeteilt, die den Ländern, in denen UNIQA aktiv ist, entsprechen. Eine Ausnahme hiervon bildet die SIGAL Group, bei der die drei Länder Albanien, Kosovo und Nordmazedonien aufgrund ihrer ähnlichen Entwicklung und organisatorischen Verknüpfung zu einer CGU zusammengefasst wurden: UNIQA Österreich Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group (SEE) Bulgarien (SEE) Polen (CE) Russland (RU) Tschechien (CE) Ungarn (CE) Firmenwert je CGU Angaben in Tausend Euro 31.12.2022 31.12.2021 Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group 18.386 18.055 Bulgarien 5.411 5.412 Polen 40.790 41.534 Tschechien 239.650 232.363 Ungarn 13.340 14.485 UNIQA Österreich 37.737 37.737 Übrige 2.472 3.467 Summe 357.786 353.054 Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte Der Wertminderungstest wurde im Rahmen der Abschlusserstellung durchgeführt. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit des Firmenwerts wird der erzielbare Betrag der CGUs ermittelt. Eine Wertminderung wird vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag der CGUs niedriger ist als der zu bedeckende Wert, bestehend aus Firmenwert und dem anteiligen Nettoaktivvermögen. Die Wertminderung der Firmenwerte ist im Periodenergebnis in der Position „Abschreibungen und Wertminderungen auf Bestands- und Firmenwerte“ enthalten. Ermittlung des erzielbaren Betrags Der erzielbare Betrag der CGUs mit zugeordneten Firmenwerten wird auf Basis des Nutzungswerts unter Anwendung allgemein anerkannter Bewertungsgrundsätze mittels Ertragswertmethode (Dividend-Discount- Methode) berechnet. Ausgangspunkt für die Ermittlung des Ertragswerts sind Planungsrechnungen (Detailplanungsphase) der CGU sowie die Schätzung der von dieser CGU auf lange Sicht erzielbaren nachhaltigen Ergebnisse und langfristigen Wachstumsraten (ewige Rente). Der Ertragswert ergibt sich aus der Abzinsung der zukünftigen Ertragsüberschüsse nach angenommener Thesaurierung zur Stärkung der Kapitalbasis unter Verwendung eines geeigneten Kapitalisierungszinssatzes. Dabei erfolgt eine Trennung der Ertragswerte nach den drei Geschäftsbereichen, die dann in Summe den Ertragswert der CGU ergeben. Cashflowprognose (Mehrphasenmodell) Phase 1: Unternehmensplanung fünf Jahre Die detaillierte Unternehmensplanung umfasst im Allgemeinen einen Zeitraum von fünf Jahren. Die für die Berechnung verwendeten Unternehmenspläne sind das Resultat eines strukturierten und standardisierten Managementdialogs. Dies schließt einen integrierten Berichts- und Dokumentationsprozess ein und berücksichtigt Erfahrungswerte aus vorigen Planungsperioden. Die Pläne werden vom Vorstand formell abgenommen und beziehen auch wesentliche Annahmen über die Kosten- und Schadenquote sowie Kapitalerträge, Marktanteile und Ähnliches mit ein. Phase 2: ewige Rente Basis für die Ermittlung der Cashflows für Phase 2 ist das letzte Jahr der Detailplanungsphase. Die Wachstumsrate in der ewigen Rente ist ab dem Berichtsjahr 2020 von der bisherigen Ableitung über die Versicherungsdichte entkoppelt und basiert auf mittelfristigen Wachstumsprognosen der jeweiligen Volkswirtschaft. Abhängig von der geografischen Lage bewegen sich die unterlegten Wachstumsannahmen zwischen 1 und 4 Prozent. Zur Ermittlung der Wachstumsraten wurden als Quelle und als Basis diverse Studien und statistische Untersuchungen herangezogen, um die Marktsituation und die makroökonomische Entwicklung konsistent und realistisch abzubilden. Als Bezugsquellen dafür dienen unter anderem das eigene Research und von Damodaran publizierte Länderrisiken, Growth Rate Estimations und Multiples. Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes Die Annahmen bezüglich des risikofreien Zinssatzes, der Marktrisikoprämie und des Geschäftsbereich-Betas für die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes sind konsistent mit den Parametern, die im UNIQA Planungs- und Controllingprozess verwendet werden. Sie basieren auf dem Capital-Asset-Pricing-Modell. Um eine möglichst realitätsbezogene und der Volatilität der Märkte entsprechende Abbildung der Wirtschaftssituation in den Ertragswerten zu reflektieren, wurde der Kapitalisierungszinssatz wie folgt berechnet: Als Basiszinssatz wurde ein einheitlicher risikoloser Zinssatz nach der Svensson-Methode (einer 30-jährigen Spot Rate deutscher Bundesanleihen) verwendet. Der Betafaktor wurde auf Basis der monatlichen Betas der letzten zehn Jahre einer definierten Peer Group berechnet. Die Ermittlung der Betas für die Geschäftsbereiche Sach-, Kranken- und Lebensversicherung beruht auf den Umsätzen im jeweiligen Geschäftsbereich der einzelnen Peer-Group-Gesellschaften. Der vom österreichischen Markt geprägte Geschäftsbereich Krankenversicherung wird nach der Art der Lebensversicherung betrieben. Für die Kranken- und Lebensversicherung wird daher ein einheitlicher Betafaktor für Personenversicherung verwendet. In der österreichischen Bewertungspraxis wird die Marktrisikoprämie stichtagsbezogen aus der impliziten Marktrendite auf Basis von Kapitalmarktdaten abgeleitet. Der Wachstumsfaktor wird konsistent zum EGT-Wachstum im Impairment-Test hergeleitet. Eine zusätzliche Länderrisikoprämie wurde auf Basis der Kalkulationen laut Professor Damodaran (NYU Stern) definiert. Die Grundlagen der Berechnung der Länderrisikoprämie nach Damodaran sind wie folgt: Ausgehend vom Rating des jeweiligen Landes (Moody’s) wird der Spread von Credit Default Swap Spreads (CDS-Spreads) einer Ratingklasse zu „risikofreien“ US-Staatsanleihen erhoben. Der Spread wird um einen Volatilitätsunterschied zwischen Aktien- und Anleihenmärkten angepasst. Mitberücksichtigt wurde auch die Abbildung der Infla- tionsdifferenz für Nichteuroraumländer. Im Allgemeinen stellt die Inflationsdifferenz die Entwicklungen der Inflation in verschiedenen Ländern dar und gilt als wesentlicher Indikator zur Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit. Zur Ermittlung der Inflationsdifferenz wurde die Abweichung der Inflationserwartung je Land der jeweiligen CGU in Relation zur Inflationserwartung in einer risiko-losen Umgebung (hier Deutschland) gesetzt. Diese wird in der Detailplanung jährlich um die erwartete Inflation angepasst und anschließend für die ewige Rente mit dem Wert des letzten Jahres der Detailplanungsphase angesetzt. Kapitalisierungszinssatz 2022 Diskontfaktor Diskontfaktor ewige Rente Angaben in Prozent Schaden/ Unfall Leben & Kranken Schaden/ Unfall Leben & Kranken Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group1) 11,8 – 13,9 12,1 – 14,1 14,5 – 17,1 14,8 – 17,3 Bulgarien 9,1 9,3 11,1 11,3 Österreich 9,0 9,3 9,0 9,3 Polen 16,9 17,1 10,3 10,5 Tschechien 10,7 11,0 9,3 9,6 Ungarn 17,7 17,9 12,8 13,0 1)Bei der SIGAL Group beziehen sich die angeführten Intervalle der Diskontsätze auf die Bandbreite über die jeweiligen darunter zusammengefassten Länder. Kapitalisierungszinssatz 2021 Diskontfaktor Diskontfaktor ewige Rente Angaben in Prozent Schaden/ Unfall Leben & Kranken Schaden/ Unfall Leben & Kranken Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group1) 12,8 – 13,8 13,5 – 14.5 12,1 – 14 12,8 – 14,7 Bulgarien 10,5 11,2 10,1 10,8 Österreich 8,9 9,6 8,9 9,6 Polen 11,2 11,9 9,9 10,6 Tschechien 9,9 10,6 9,1 9,8 Ungarn 12,5 13,2 11,4 12,1 1)Bei der SIGAL Group beziehen sich die angeführten Intervalle der Diskontsätze auf die Bandbreite über die jeweiligen darunter zusammengefassten Länder. Sensitivitätsanalysen Zur Absicherung der Ergebnisse aus der Nutzwertberechnung und deren Einschätzung werden Sensitivitäts- analysen in Bezug auf den Kapitalisierungszinssatz und die Hauptwerttreiber durchgeführt. Dabei zeigt sich, dass die nachhaltige Überdeckung der einzelnen CGUs stark abhängig ist von der tatsächlichen Entwicklung dieser Annahmen in den einzelnen Volkswirtschaften (BIP, Versicherungsdichte, Kaufkraftparitäten vor allem in den CEE-Märkten) und der damit zusammenhängenden Umsetzung der einzelnen Ertragsziele. Die größte Unsicherheit in Bezug auf die Prognosen und die damit verbundene Einschätzung der zukünftigen Marktsituation besteht durch die noch nicht vollständige Erholung der Märkte sowie die Auswirkungen durch den Krieg in der Ukraine. Für den Fall, dass sich die Versicherungsmärkte gänzlich anders entwickeln als in den Businessplänen und den zugrunde liegenden Prognosen angenommen, könnten Wertminderungen der angesetzten Firmenwerte erforderlich werden. Eine durchgeführte Sensitivitätsanalyse zeigt, dass sich bei einem angenommenen Zinsanstieg von 50 Basispunkten und einer gleichzeitigen Änderung der Cashflows um – 10 Prozent eine Unterschreitung des Nutzungswerts im Ausmaß von 1,1 Millionen für die CGU SIGAL Group ergeben würde. Bei einer Änderung von lediglich einem dieser beiden Parameter ergibt sich hingegen keine Unterschreitung des Nutzungswerts. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte beinhalten sowohl erworbene als auch selbst erstellte Software, die entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear über einen Zeitraum von 2 bis 20 Jahren abgeschrieben wird. Kosten, die für selbst erstellte Software in der Forschungsphase anfallen, werden erfolgswirksam in der Periode ihres Entstehens erfasst. Die in der Entwicklungsphase anfallenden Kosten werden aktiviert, sofern absehbar ist, dass die Software fertiggestellt wird, Absicht und Fähigkeit zur zukünftigen internen Nutzung gegeben sind und sich daraus ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen ergibt. Die Abschreibung der übrigen immateriellen Vermögenswerte ist im Periodenergebnis nach erfolgter Betriebsaufwandsverteilung in den Positionen „Versicherungsleistungen“, „Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb“ und „Kapitalanlageergebnis“ ausgewiesen. Bewertung nicht finanzieller Vermögenswerte Die Buchwerte der nicht finanziellen Vermögenswerte von UNIQA – mit Ausnahme von latenten Steueransprüchen – werden an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt. Der Firmenwert und in Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte werden, außer im Falle des Vorliegens eines Triggering Event, jährlich auf Wertminderung überprüft. Eine Wertminderung im Hinblick auf den Firmenwert wird nicht aufgeholt. Bei anderen Vermögenswerten wird ein Wertminderungsaufwand nur insofern aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswerts den Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen oder Amortisationen bestimmt worden wäre, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Anschaffungs- und Herstellungskosten Angaben in Tausend Euro Firmenwert In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Gesamt Stand am 1. Jänner 2021 408.641 75.558 428.344 912.543 Währungsumrechnung 12.313 – 12 990 13.291 Veränderung des Konsolidierungskreises – 58 0 9.760 9.702 Zugänge 0 76.958 188.584 265.542 Abgänge 1.398 – 35.985 – 159.529 – 194.116 Umbuchungen 0 – 12.131 12.127 – 4 Stand am 31. Dezember 2021 422.294 104.389 480.275 1.006.958 Stand am 1. Jänner 2022 422.294 104.389 480.275 1.006.958 Währungsumrechnung 5.732 7 – 1.863 3.877 Veränderung des Konsolidierungskreises – 930 0 0 – 930 Zugänge 0 49.767 60.653 110.420 Abgänge – 72 – 3.864 – 31.581 – 35.517 Umbuchungen 0 – 1.877 1.781 – 96 Stand am 31. Dezember 2022 427.025 148.422 509.266 1.084.713 Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen Angaben in Tausend Euro Firmenwert In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Gesamt Stand am 1. Jänner 2021 – 55.719 0 – 209.205 – 264.924 Währungsumrechnung 0 0 – 848 – 848 Veränderung des Konsolidierungskreises 4 0 0 4 Zugänge aus Abschreibungen 0 0 – 33.048 – 33.048 Zugänge aus Wertminderungen – 12.100 0 0 – 12.100 Abgänge – 1.425 0 17.669 16.244 Umbuchungen 0 0 1 1 Stand am 31. Dezember 2021 – 69.240 0 – 225.431 – 294.671 Stand am 1. Jänner 2022 – 69.240 0 – 225.431 – 294.671 Währungsumrechnung 1 0 1.297 1.298 Zugänge aus Abschreibungen 0 0 – 28.175 – 28.175 Zugänge aus Wertminderungen – 71 0 – 2.916 – 2.987 Abgänge 72 0 26.286 26.357 Stand am 31. Dezember 2022 – 69.239 0 – 228.939 – 298.178 Buchwerte Angaben in Tausend Euro Firmenwert In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte Gesamt Stand am 1. Jänner 2021 352.922 75.558 219.139 647.619 Stand am 31. Dezember 2021 353.054 104.389 254.844 712.287 Stand am 31. Dezember 2022 357.786 148.422 280.326 786.535 In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Software. Bei der Wertminderung von sonstigen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um eine nicht mehr verwendbare Softwareentwicklung. 12. Sachanlagen Sachanlagen werden nach dem Anschaffungskostenmodell bilanziert. Gewinne aus dem Abgang von Sachanlagen werden in der Position „Sonstige versicherungstechnische Erträge“ erfasst, Verluste unter der Position „Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen“. Wenn sich die Nutzung einer Immobilie ändert und eine von Eigentümer:innen selbst genutzte Immobilie zu einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie wird, wird die Immobilie mit dem Buchwert zum Stichtag der Änderung in eine als Finanzinvestition gehaltene Immobilie umgegliedert. Die Abschreibung von Sachanlagen erfolgt linear über eine Nutzungsdauer für Gebäude von 15 bis 80 Jahren und für technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung von 2 bis 20 Jahren. Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Beträge der Abschreibungen von den Sachanlagen werden im Periodenergebnis durch Vornahme einer Betriebsaufwandsverteilung in den Positionen „Versicherungsleistungen“, „Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb“ und „Kapitalanlageergebnis“ ausgewiesen, um die Aufwendungen und Erträge verursachungsgerecht zu verteilen. Leasingverhältnisse Konzernweit bestehen rund 1.500 Verträge, die in den Anwendungsbereich des Standards fallen und bei denen UNIQA als Leasingnehmerin auftritt. Es bestehen nahezu ausschließlich wenig komplexe Standardverträge. Diese betreffen überwiegend Immobilien sowie teilweise Betriebs- und Geschäftsausstattung. Ein wesentlicher Teil der aktivierten Nutzungsrechte besteht aus einer geringen Anzahl von Verträgen, die auf unbestimmte Dauer abgeschlossen sind. Für diese wurden auf Basis der wahrscheinlichsten Annahmen Einschätzungen zur Laufzeit sowie zur Ausübung von Kündigungsoptionen getroffen. Die der Kalkulation dieser Verträge zugrunde liegenden Laufzeiten betragen bis zu 40 Jahre. Die durchschnittliche Vertragslaufzeit der übrigen Verträge liegt zwischen 3 und 5 Jahren. Der Diskontierungszinssatz zur Ermittlung der Verbindlichkeit setzt sich aus dem risikolosen Zinssatz, der um das Länderrisiko, die Bonität sowie einen Tilgungsfaktor angepasst wurde, zusammen. Eine Aufteilung der in den Leasingverhältnissen enthaltenen Nichtmietkomponenten findet nicht statt. Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert einen Neuwert von 5 Tausend Euro nicht überschreitet, sowie jene mit einer Vertragslaufzeit von weniger als zwölf Monaten wurden nicht angesetzt. Anschaffungs- und Herstellungskosten Angaben in Tausend Euro Eigengenutzte Grundstücke und Bauten Nutzungsrechte aus eigengenutzten Grundstücken und Bauten Sonstige Sachanlagen Nutzungsrechte aus sonstigen Sachanlagen Gesamt Stand am 1. Jänner 2021 392.532 99.115 251.354 4.148 747.149 Währungsumrechnung 660 442 709 36 1.847 Veränderung des Konsolidierungskreises 0 0 920 0 920 Zugänge 2.668 46.290 23.963 533 73.454 Abgänge – 3.013 – 17.920 – 20.272 – 327 – 41.532 Umbuchungen – 24.858 0 4 0 – 24.854 Stand am 31. Dezember 2021 367.988 127.928 256.679 4.390 756.984 Stand am 1. Jänner 2022 367.988 127.928 256.679 4.390 756.984 Währungsumrechnung – 2.007 – 327 – 806 – 7 – 3.147 Veränderung des Konsolidierungskreises 0 0 – 789 0 – 789 Zugänge 1.877 21.163 20.497 519 44.056 Abgänge – 471 – 19.537 – 21.597 – 906 – 42.510 Umbuchungen – 14 0 – 100 0 – 114 Stand am 31. Dezember 2022 367.372 129.226 253.885 3.997 754.480 Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen Angaben in Tausend Euro Eigengenutzte Grundstücke und Bauten Nutzungsrechte aus eigengenutzten Grundstücken und Bauten Sonstige Sachanlagen Nutzungsrechte aus sonstigen Sachanlagen Gesamt Stand am 1. Jänner 2021 – 173.628 – 22.292 – 185.373 – 1.117 – 382.410 Währungsumrechnung – 216 – 100 – 511 3 – 823 Veränderung des Konsolidierungskreises 0 0 1 0 1 Zugänge aus Abschreibungen – 8.164 – 16.491 – 17.456 – 1.210 – 43.321 Abgänge 1.949 9.590 14.386 273 26.198 Umbuchungen 8.866 0 – 1 0 8.865 Stand am 31. Dezember 2021 – 171.192 – 29.294 – 188.955 – 2.050 – 391.491 Stand am 1. Jänner 2022 – 171.192 – 29.294 – 188.955 – 2.050 – 391.491 Währungsumrechnung 1.169 – 44 352 10 1.487 Zugänge aus Abschreibungen – 8.033 – 14.329 – 16.533 – 1.113 – 40.008 Abgänge 244 4.296 19.435 764 24.739 Stand am 31. Dezember 2022 – 177.811 – 39.371 – 185.702 – 2.389 – 405.273 Buchwerte Angaben in Tausend Euro Eigengenutzte Grundstücke und Bauten Nutzungsrechte aus eigengenutzten Grundstücken und Bauten Sonstige Sachanlagen Nutzungsrechte aus sonstigen Sachanlagen Gesamt Stand am 1. Jänner 2021 218.904 76.823 65.981 3.031 364.739 Stand am 31. Dezember 2021 196.796 98.634 67.723 2.340 365.493 Stand am 31. Dezember 2022 189.561 89.856 68.183 1.608 349.207 Die beizulegenden Zeitwerte der eigengenutzten Grundstücke und Bauten werden aus Sachverständigengutachten abgeleitet und setzen sich wie folgt zusammen: Beizulegende Zeitwerte Angaben in Tausend Euro Schaden- und Unfallversicherung Krankenversicherung Lebensversicherung Gesamt Stand am 31. Dezember 2021 192.028 16.346 199.205 407.578 Stand am 31. Dezember 2022 191.847 19.889 172.755 384.491 In den sonstigen Sachanlagen sind im Wesentlichen technische Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattungen ausgewiesen. Im Konzernabschluss erfasste Beträge Angaben in Tausend Euro 2022 2021 In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Beträge Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 924 998 Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 455 2.317 Aufwand für geringwertige Vermögenswerte (exklusive der Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse) 5.972 2.764 In der Konzerngeldflussrechnung erfasste Beträge Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse – 16.506 – 16.906 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 13. Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft Angaben in Tausend Euro 31.12.2022 31.12.2021 Rückversicherungsforderungen Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 139.058 95.762 139.058 95.762 Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft an Versicherungsnehmer:innen 319.565 301.426 an Versicherungsvermittler:innen 29.749 28.594 an Versicherungsunternehmen 17.812 9.857 367.127 339.877 Sonstige Forderungen Forderungen aus Dienstleistungen 106.702 95.224 Forderungen aus Kapitalanlagetransaktionen 2.180 11.047 Übrige Steuererstattungsansprüche 28.811 13.360 Übrige Forderungen 138.551 159.555 276.244 279.185 Zwischensumme 782.429 714.823 davon Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 776.462 694.048 von mehr als 1 Jahr 5.967 20.775 782.429 714.823 davon noch nicht wertberichtigte Forderungen bis zu 3 Monaten überfällig 33.695 18.374 mehr als 3 Monate überfällig 2.135 5.810 Gesamtsumme Forderungen inkl. Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft 782.429 714.823 Wertberichtigungen Rückversicherungs- forderungen Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft1) Sonstige Forderungen Angaben in Tausend Euro 2022 2021 2022 2021 2022 2021 Stand 1. Jänner – 648 – 342 – 77.449 – 72.684 – 11.488 – 6.084 Dotierung 0 – 309 – 6.199 – 10.430 – 15.934 – 5.895 Verbrauch 635 0 953 3.330 11 868 Auflösung 0 0 3.865 2.560 531 36 Währungsumrechnung 12 3 952 – 225 563 – 413 Stand 31. Dezember – 1 – 648 – 77.878 – 77.449 – 26.317 – 11.488 1)Die Wertberichtigungen gegenüber Versicherungsnehmer:innen werden in der Stornorückstellung ausgewiesen. 14. Übrige Aktiva Diese Position enthält Forderungen aus Ertragssteuern in Höhe von 102.626 Tausend Euro (2021: 84.900 Tausend Euro) sowie die Abgrenzung aus Bewertungs- differenzen in Bezug auf die Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer:innen in Höhe von 941.594 Tausend Euro (2021: 0 Tausend Euro). Die Abgrenzung aus Bewertungsdifferenzen in Bezug auf die Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer:innen resultiert aus einer Umgliederung aus der Position „Rückstellung für latente Gewinnbeteiligung“. 15. Zahlungsmittel Die Bewertung der Zahlungsmittel in Fremdwährung erfolgt zu dem zum Stichtag aktuellen Devisenkurs. Der Finanzmittelfonds in der Konzerngeldflussrechnung entspricht der Position „Zahlungsmittel“ in der Konzern- bilanz. Steuern 16. Steuern vom Einkommen und Ertrag Steuern vom Einkommen Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Tatsächliche Steuern Rechnungsjahr 63.334 88.255 Tatsächliche Steuern Vorjahre 9.794 10.919 Latente Steuern – 40.699 – 34.789 Summe 32.429 64.385 Grundsätzlich kam ein erwarteter Konzernsteuersatz von 25 Prozent in allen Segmenten zur Anwendung. Im Jänner 2022 wurde in Österreich die Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 24 Prozent im Jahr 2023 sowie auf 23 Prozent ab dem Jahr 2024 beschlossen. Folglich wurden für die Berechnung der latenten Steuern – je nach Fristigkeit – die reduzierten Steuersätze für die Berechnung der latenten Steuern berücksichtigt. Nationale steuerliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung können zu einem rechnerisch abweichenden Ertragsteuersatz führen. Überleitungsrechnung Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Ergebnis vor Steuern 421.726 382.289 Erwarteter Steueraufwand1) 105.431 95.572 Korrigiert um Steuereffekte aus Steuerfreien Beteiligungserträgen – 28.246 – 21.196 Abschreibungen auf Bestandswerte 18 3.025 Steuerneutralen Konsolidierungseffekten 708 9 Sonstigen nicht abzugsfähigen Aufwendungen/sonstigen steuerfreien Erträgen – 11.312 – 16.264 Änderungen von Steuersätzen – 16.859 – 5 Steuersatzabweichungen – 6.387 – 35.556 Quellensteuern 3.792 1.476 Steuern Vorjahre 189 12.311 Verfall/Schätzungsänderung von Verlustvorträgen und Sonstiges – 14.905 25.014 Ertragsteueraufwand 32.429 64.385 Durchschnittliche effektive Steuerbelastung (Angaben in Prozent) 7,7 16,8 1)Ergebnis vor Steuern multipliziert mit dem Konzernsteuersatz Gruppenbesteuerung UNIQA nimmt in Österreich die Möglichkeit zur Bildung einer Unternehmensgruppe für steuerliche Zwecke in Anspruch. Es bestehen drei steuerliche Unternehmensgruppen mit den Gruppenträgerinnen UNIQA Insurance Group AG, PremiQaMed Holding GmbH sowie R-FMZ Immobilienholding GmbH. In den steuerlichen Unternehmensgruppen werden grundsätzlich die Gruppenmitglieder von Gruppenträger:innen mit den auf sie entfallenden Körperschaftsteuerbeträgen mittels Steuerumlagen be- oder entlastet. In die steuerliche Gewinnermittlung werden auch Verluste ausländischer Gruppenmitglieder miteinbezogen. Der steuerlichen Verwertung dieser Verluste steht – zu einem ungewissen Zeitpunkt – eine zukünftige Steuerverpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern gegenüber. Folglich wird eine entsprechende Rückstellung für die zukünftige Nachversteuerung ausländischer Verluste angesetzt. 17. Latente Steuern Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den jeweiligen landesspezifischen Steuersätzen, die im Geschäftsjahr zwischen 9 und 24 Prozent (2021: zwischen 9 und 25 Prozent) lagen. Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden haben sich wie folgt entwickelt: Saldo aus latenten Steueransprüchen und Steuerschulden Angaben in Tausend Euro Stand am 1. Jänner 2021 – 415.291 Im Periodenergebnis erfasste Veränderungen 34.789 Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen 87.526 Veränderungen aus Konsolidierungskreisänderungen – 3.917 Währungsdifferenzen – 346 Stand am 31. Dezember 2021 – 297.240 Stand am 1. Jänner 2022 – 297.240 Im Periodenergebnis erfasste Veränderungen 40.699 Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen 366.118 Veränderungen aus Konsolidierungskreisänderungen – 223 Währungsdifferenzen 1.598 Stand am 31. Dezember 2022 110.952 Im sonstigen Ergebnis erfasste Veränderungen betreffen im Wesentlichen Bewertungen von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten und Neubewertungen von leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen. Die Unterschiede zwischen den steuerlichen Buchwerten und den Buchwerten in der IFRS-Konzernbilanz wirken sich wie folgt aus: Angaben in Tausend Euro 31.12.2022 31.12.2021 Latente Steueransprüche Versicherungstechnische Posten 146.843 72.087 Kapitalanlagen 350.228 50.820 Neubewertungen der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen 32.518 54.909 Verlustvorträge 1.853 43.890 Sonstige Posten 86.556 62.604 Summe 617.999 284.309 Saldierungseffekt – 455.268 – 199.400 Summe nach Saldierung 162.731 84.909 Latente Steuerschulden Versicherungstechnische Posten 396.664 310.970 Kapitalanlagen 74.867 217.444 Neubewertungen der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen 0 1 Sonstige Posten 35.516 53.134 Summe 507.047 581.549 Saldierungseffekt – 455.268 – 199.400 Summe nach Saldierung 51.779 382.149 Saldo aus latenten Steueransprüchen und Steuerschulden 110.952 – 297.240 Die temporären Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, für die keine latenten Steuerschulden bilanziert wurden, belaufen sich auf 1.604.193 Tausend Euro (2021: 2.050.441 Tausend Euro). Die Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen bedingt die Einschätzung der Höhe zukünftiger steuerpflichtiger Gewinne. Die Ergebnisprognosen beruhen auf Geschäftsplänen, die unternehmensintern auf Basis eines einheitlichen Verfahrens erstellt, geprüft und genehmigt wurden. Ein besonders aussagekräftiger Nachweis für die Werthaltigkeit und zukünftige Verrechnungsmöglichkeit latenter Steueransprüche wird nach konzerneinheitlichen Grundsätzen verlangt, wenn das betreffende Konzernunternehmen aktuell oder in einer Vorperiode einen Verlust erlitten hat. Von den ausgewiesenen latenten Steueransprüchen entfielen 1.853 Tausend Euro (2021: 43.890 Tausend Euro) auf steuerliche Verlustvorträge. Latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen in Höhe von 57.964 Tausend Euro (2021: 33.003 Tausend Euro) wurden nicht angesetzt, da unter Berücksichtigung der Verfallsfristen von einer Verwertung in absehbarer Zeit nicht auszugehen ist. Die steuerlichen Verlustvorträge in Höhe von 279.414 Tausend Euro (2021: 328.011 Tausend Euro) verfallen wie folgt, wobei unter „mehr als 5 Jahre“ auch steuerliche Verlustvorträge ohne Verfallsdatum in Höhe von 245.217 Tausend Euro (2021: 301.429 Tausend Euro) enthalten sind. Angaben in Tausend Euro 31.12.2022 31.12.2021 Bis zu 1 Jahr1) 2.870 4.227 Zwischen 2 und 5 Jahren2) 7.366 7.832 Mehr als 5 Jahre3) 269.178 315.952 Summe 279.414 328.011 1)Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, betragen zum 31.12.2022 1.247 Tausend Euro (31.12.2021: 1.456 Tausend Euro). 2)Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, betragen zum 31.12.2022 2.836 Tausend Euro (31.12.2021: 2.754 Tausend Euro). 3)Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden, betragen zum 31.12.2022 262.538 Tausend Euro (31.12.2021: 140.206 Tausend Euro). Die steuerlichen Verlustvorträge umfassen sowohl Verlustvorträge, auf die latente Steueransprüche angesetzt wurden, als auch Verlustvorträge, auf die keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden. Sozialkapital 18. Leistungsorientierte Pläne Es gibt einzelvertragliche Pensionszusagen, einzelvertragliche Überbrückungszahlungen und Pensionszulagen gemäß Verbandsempfehlung. Die Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtungen erfolgt jährlich nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected-Unit-Credit-Methode, PUC- Methode). Resultiert aus der Berechnung ein potenzieller Vermögenswert, ist der erfasste Vermögenswert auf den Barwert eines wirtschaftlichen Nutzens in Form von etwaigen künftigen Rückerstattungen aus dem Plan oder Minderungen künftiger Beitragszahlungen an den Plan begrenzt. Zur Berechnung des Barwerts eines wirtschaftlichen Nutzens werden etwaige geltende Mindestdotierungsverpflichtungen berücksichtigt. Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, den Ertrag aus Planvermögen (unter Ausschluss der erwarteten Zinserträge) und die Auswirkung der etwaigen Vermögensobergrenze. Die Nettozinsaufwendungen (Erträge) werden auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen für die Berichtsperiode mittels Anwendung des Abzinsungssatzes ermittelt. Der Abzinsungssatz wurde für die Bewertung der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtung zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode verwendet. Dieser Abzinsungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden erfolgswirksam im Periodenergebnis erfasst. Werden die Leistungen eines leistungsorientierten Versorgungsplans verändert oder wird ein Plan gekürzt, wird die entstehende Veränderung der die nachzuverrechnende Dienstzeit betreffenden Leistung oder der Gewinn oder Verlust bei der Kürzung unmittelbar im Periodenergebnis erfasst. Gewinne und Verluste aus der Abgeltung eines leistungsorientierten Plans werden zum Zeitpunkt der Abgeltung erfasst. Der Ausweis der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen erfolgt unter der Bilanzposition „Andere Rückstellungen“. Pensionsansprüche Personen, die eine einzelvertragliche Zusage haben, können zumeist im Alter von 60 bzw. 65 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen eine Pension in Anspruch nehmen. Die Höhe der Pension hängt meistens von der Anzahl der Dienstjahre und dem letzten Bezug vor Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis ab. Im Falle des Todes erhalten die anspruchsberechtigten Ehepartner:innen eine Pension abhängig vom Vertrag in Höhe von 60, 50 oder 40 Prozent. Die Pensionen ruhen in dem Zeitraum, in dem eine Abfertigung bezahlt wird, und sind in der Regel wertgesichert. Die Finanzierung erfolgt bei Pensionen, die auf Einzelverträgen bzw. auf der Verbandsempfehlung basieren, über Rückstellungen. Der Schlusspensionskassenbeitrag, womit den Begünstigten bei Pensionsantritt ein fixer Barwert zur Verrentung garantiert wird, wird über den Beitragszeitraum rückgestellt und bei Pensionsantritt an die Pensionskasse übertragen. Die Festlegung der Finanzierung erfolgt im Geschäftsplan der Pensionskasse, in der Betriebsvereinbarung und im Pensionskassenvertrag. Abfertigungsansprüche Arbeitnehmer:innen der österreichischen Gesellschaften, deren Dienstverhältnis vor dem 31. Dezember 2002 begonnen und ununterbrochen drei Jahre gedauert hat, gebührt bei Auflösung des Dienstverhältnisses eine Abfertigung, sofern nicht der:die Arbeitnehmer:in kündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt oder eine Entlassung vorliegt. Leistungsorientierte Versorgungsverpflichtungen Angaben in Tausend Euro Barwert der Pensions- verpflichtungen Beizulegender Zeitwert des Planvermögens Nettoschuld der Pensions- verpflichtungen Abfertigungs- verpflichtungen Gesamtbetrag der leistungs- orientierten Versorgungs- verpflichtungen Stand am 1. Jänner 2022 453.764 – 96.329 357.434 108.493 465.927 Laufender Dienstzeitaufwand 19.224 0 19.224 4.079 23.303 Zinsaufwand/-ertrag 4.229 – 876 3.354 379 3.733 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und Gewinne oder Verluste aus Abgeltungen – 2.395 4 – 2.391 0 – 2.391 In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Komponenten der leistungsorientierten Kosten 21.058 – 872 20.186 4.458 24.645 Ertrag/Aufwand aus Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge, die erfolgswirksam erfasst werden) 0 5.734 5.734 0 5.734 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der Veränderung von demografischen Annahmen entstehen – 16 0 – 16 – 37 – 52 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der Veränderung von finanziellen Annahmen entstehen – 74.661 0 – 74.661 – 11.343 – 86.004 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus erfahrungsbedingten Anpassungen entstehen 1.592 0 1.592 5.014 6.606 Im sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertungen – 73.085 5.734 – 67.351 – 6.365 – 73.716 Veränderung aus Währungsumrechnung – 28 0 – 28 0 – 28 Aus dem Plan geleistete Zahlungen – 18.245 646 – 17.599 – 7.362 – 24.961 Beiträge zum Planvermögen 0 – 7.688 – 7.688 0 – 7.688 Übertragungsbetrag aufgrund von Zugängen 941 – 980 – 38 5 – 33 Übertragungsbetrag aufgrund von Abgängen – 9.049 8.757 – 292 1.266 974 Änderung des Konsolidierungskreises 0 0 0 – 1.437 – 1.437 Stand am 31. Dezember 2022 375.356 – 90.733 284.624 99.059 383.683 Leistungsorientierte Versorgungsverpflichtungen Angaben in Tausend Euro Barwert der Pensions- verpflichtungen Beizulegender Zeitwert des Planvermögens Nettoschuld der Pensions- verpflichtungen Abfertigungs- verpflichtungen Gesamtbetrag der leistungs- orientierten Versorgungs- verpflichtungen Stand am 1. Jänner 2021 527.562 – 100.632 426.930 140.560 567.490 Laufender Dienstzeitaufwand 21.268 0 21.268 4.480 25.748 Zinsaufwand/-ertrag 1.826 – 284 1.542 – 111 1.432 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand und Gewinne oder Verluste aus Abgeltungen – 2.997 0 – 2.997 – 4.060 – 7.057 In der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasste Komponenten der leistungsorientierten Kosten 20.097 – 284 19.813 310 20.123 Ertrag/Aufwand aus Planvermögen (mit Ausnahme der Beträge, die erfolgswirksam erfasst werden) 0 – 6.150 – 6.150 0 – 6.150 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der Veränderung von demografischen Annahmen entstehen 52 0 52 – 57 – 5 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus der Veränderung von finanziellen Annahmen entstehen – 38.127 0 – 38.127 – 3.681 – 41.808 Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus erfahrungsbedingten Anpassungen entstehen – 16.076 0 – 16.076 – 867 – 16.943 Im sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertungen – 54.151 – 6.150 – 60.301 – 4.605 – 64.906 Veränderung aus Währungsumrechnung – 1 0 – 1 115 115 Aus dem Plan geleistete Zahlungen – 17.973 630 – 17.343 – 20.784 – 38.127 Beiträge zum Planvermögen 0 – 11.227 – 11.227 0 – 11.227 Übertragungsbetrag aufgrund von Zugängen 298 0 298 1.718 2.015 Übertragungsbetrag aufgrund von Abgängen – 21.721 21.333 – 388 – 4.968 – 5.356 Änderung des Konsolidierungskreises – 348 0 – 348 – 3.851 – 4.199 Stand am 31. Dezember 2021 453.764 – 96.329 357.434 108.493 465.927 Das Planvermögen der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen setzt sich wie folgt zusammen: Angaben in Prozent 31.12.2022 31.12.2021 Notiert (an aktivem Markt) Nicht notiert Notiert (an aktivem Markt) Nicht notiert Renten – Euro 18,3 0,0 22,2 1,6 Unternehmensanleihen – Euro 11,0 0,0 24,2 1,1 Aktien – Euro 10,7 0,0 11,9 0,1 Aktien – Non-Euro 11,7 0,0 11,1 0,4 Aktien – Emerging Markets 4,7 0,0 4,5 0,0 Alternative Investmentinstrumente 23,6 3,2 8,1 2,1 Immobilien 0,0 5,5 0,0 5,1 Bargeld 6,6 4,8 2,7 4,7 Summe 86,5 13,5 85,0 15,0 Für das kommende Jahr werden Beiträge zum Planvermögen in Höhe von 5.976 Tausend Euro erwartet. Der Bewertung der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen wurden die folgenden versicherungsmathematischen Berechnungsparameter zugrunde gelegt: Angewendete Berechnungsfaktoren Angaben in Prozent 2022 2021 Rechnungszins Abfertigungsverpflichtungen 3,5 0,4 Rechnungszins Pensionsverpflichtungen 3,7 1,0 Valorisierung der Bezüge 3,0 für das Jahr 2023 8,1 für das Jahr 2024 6,6 für das Jahr 2025 4,5 für folgende Jahre 3,3 Valorisierung der Pensionen 2,0 für das Jahr 2023 10,2 für das Jahr 2024 7,7 für das Jahr 2025 4,4 für folgende Jahre 2,4 Fluktuationsrate dienstjahres- abhängig dienstjahres- abhängig Rechnungsgrundlagen AVÖ 2018 P – Angestellte AVÖ 2018 P – Angestellte Gewichtete durchschnittliche Laufzeiten in Jahren Leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen Abfertigungs- verpflichtungen 31. Dezember 2022 11,3 6,3 31. Dezember 2021 13,7 7,4 Die wesentlichen Risiken aus dem Versorgungsplan beschränken sich auf das Investitionsrisiko, das Zinsänderungsrisiko, die Lebenserwartung sowie das Gehaltsrisiko. Die Sensitivität der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen auf Änderungen in den gewichteten versicherungsmathematischen Berechnungsparametern beträgt: Sensitivitätsanalyse Angaben in Prozent Leistungsorientierte Pensionsverpflichtungen Abfertigungsverpflichtungen 2022 2021 2022 2021 Restlebenserwartung Veränderung der DBO + 1 Jahr 2,6 3,0 Veränderung der DBO – 1 Jahr – 2,8 – 3,1 Rechnungszins Veränderung der DBO + 1 Prozentpunkt – 8,9 – 11,6 – 4,4 – 6,0 Veränderung der DBO – 1 Prozentpunkt 10,7 14,6 4,9 6,8 Steigerungssatz für künftige Gehälter Veränderung der DBO + 1 % (VJ: + 0,75 %) 4,8 4,8 4,7 4,8 Veränderung der DBO – 1 % (VJ: – 0,75 %) – 4,0 – 4,2 – 4,4 – 4,5 Steigerungssatz für künftige Pensionen Veränderung der DBO + 1 % (VJ: + 0,25 %) 12,5 3,4 Veränderung der DBO – 1 % (VJ: – 0,25 %) – 10,4 – 3,3 19. Beitragsorientierte Pläne Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfolgswirksam erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Vorausgezahlte Beiträge werden als Vermögenswert erfasst, soweit ein Anrecht auf Rückerstattung oder Verringerung künftiger Zahlungen entsteht. Der beitragsorientierte Plan wird im Wesentlichen von UNIQA finanziert. Pensionsansprüche Vorstandsmitglieder, Sondervertragsinhaber:innen sowie aktive Mitarbeitende in Österreich unterliegen einer grundsätzlich beitragsorientierten Pensionskassenvorsorge. Die Begünstigten haben zusätzlich Anspruch auf einen Schlusspensionskassenbeitrag, womit den Begünstigten bei Pensionsantritt ein fixer Barwert zur Verrentung garantiert wird. Da den Begünstigten als erste auszuzahlende Pension eine fixe Leistungshöhe zugesagt wird, ist die Zusage in der Beitragsphase als leistungsorientiert einzustufen. In der Betriebsvereinbarung ist festgehalten, in welchem Ausmaß im Fall des Übertritts in die Alterspension bzw. bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder des Todes als Aktiver ein Schlusspensionskassenbeitrag auf das individuelle Deckungskapitalkonto des:der Begünstigten erbracht wird. In der Leistungsphase ergibt sich keine Verpflichtung für UNIQA. Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen Im Rahmen einer beitragsorientierten Mitarbeitervorsorge zahlt die Arbeitgeberin festgelegte Beiträge an Mitarbeitervorsorgekassen ein. Die Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekassen betrugen 4.924 Tausend Euro (2021: 4.501 Tausend Euro). Die Verpflichtung der Arbeitgeberin ist durch die Zahlung der Beiträge erfüllt. 20. Mitarbeitende Personalaufwendungen Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Gehälter 533.535 520.048 Aufwendungen für Abfertigungsverpflichtungen 4.458 310 Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen 20.186 19.813 Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 138.491 140.293 Sonstige Sozialaufwendungen 8.434 7.016 Summe 705.105 687.480 davon Geschäftsaufbringung 131.394 123.044 davon Verwaltung 573.171 563.693 davon Pensionist:innen 540 742 Durchschnittlicher Stand der Angestellten 31.12.2022 31.12.2021 Gesamt 14.515 14.849 davon Geschäftsaufbringung 3.813 4.005 davon Verwaltung 10.702 10.844 Eigenkapital 21. Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklagen Das Grundkapital setzt sich aus 309.000.000 Stückaktien in Form von Inhaberaktien zusammen. Die Kapitalrück-lagen beinhalten gebundene Kapitalrücklagen, die im Wesentlichen aus dem Aufgeld aus Aktien resultieren. Am 7. Juni 2022 wurde eine Dividende in Höhe von 0,55 Euro je Aktie ausgezahlt. Dies entspricht einer Ausschüttung in Höhe von 168.831 Tausend Euro. Vorbehaltlich der Genehmigung der Hauptversammlung ist für das Geschäftsjahr eine Dividendenauszahlung in Höhe von 0,55Euro je Aktie vorgesehen, was einer Ausschüttung in Höhe von 168.831 Tausend Euro entspricht. 22. Eigene Aktien Eigene Aktien 31.12.2022 31.12.2021 UNIQA Insurance Group AG Stückzahl 819.650 819.650 Anschaffungskosten in Tausend Euro 10.857 10.857 Anteil am gezeichneten Kapital in % 0,27 0,27 UNIQA Österreich Versicherungen AG Stückzahl 1.215.089 1.215.089 Anschaffungskosten in Tausend Euro 5.756 5.756 Anteil am gezeichneten Kapital in % 0,39 0,39 Summe 2.034.739 2.034.739 Ermächtigungen des Vorstands Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis einschließlich 30. Juni 2024 durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu 80.000.000 Euro zu erhöhen. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Mai 2020 wurde der Vorstand erneut ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien für einen Zeitraum von 30 Monaten ab dem 30. November 2020 zu erwerben (Auslaufen der gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2018 erteilten Ermächtigung per 29. November 2020). Der mit neu erworbenen Aktien verbundene Anteil am Grundkapital darf zusammen mit dem Anteil anderer eigener Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien umfasst auch den Erwerb von Aktien der Gesellschaft durch Tochterunternehmen der Gesellschaft. Der über die UNIQA Österreich Versicherungen AG gehaltene Bestand an eigenen Aktien resultiert aus der Verschmelzung der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragende Gesellschaft mit der UNIQA Insurance Group AG als übernehmende Gesellschaft. Dieser Aktienbestand ist nicht auf die 10-Prozent-Grenze anzurechnen. 23. Kapitalmanagement Das Kapitalmanagement erfolgt unter Berücksichtigung der regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen. Mit Inkraftsetzung von Solvency II ab 1. Jänner 2016 wurden die Definition und die Berechnung der verfügbaren Eigenmittel sowie des Risikokapitalbedarfs und die Steuerung durch die Solvency-II-Vorgaben ersetzt. Die anrechenbaren Eigenmittel umfassen das konsolidierte Tier-1-Kapital, das im Wesentlichen aus dem gezeichneten Grundkapital inklusive des zugeordneten Emissionsagios sowie der Ausgleichsrücklage besteht. Das Tier-2-Kapital besteht zu 100 Prozent aus Nachrangverbindlichkeiten. Bei den Tier-3-Eigenmittelbestandteilen handelt es sich im Wesentlichen um latente Nettosteueransprüche. Im Rahmen der Konzernsteuerung wird die angemessene Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung nach Sol- vency II auf konsolidierter Basis laufend überwacht. Durch ein aktives Kapitalmanagement wird sichergestellt, dass die Kapitalausstattung der einzelnen Gruppenunternehmen und der gesamten Gruppe stets angemessen ist. Ein weiteres Ziel des aktiven Kapitalmanagements ist es, neben der Fünfjahresplanung auch aktiv die Finanzkraft von UNIQA unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen zu gewährleisten, um einen Fortbestand des Versicherungsbetriebs zu sichern. UNIQA hat für sich neben den regulatorischen Vorschriften zur Bedeckung der Solvenzkapital- und Mindestkapitalanforderungen auch eine Zielkapitalisierung der Gruppe in Form einer Solvenzkapitalquote – das sind die anrechenbaren Eigenmittel im Verhältnis zur Solvenzkapitalanforderung – von mindestens 170 Prozent definiert. Die Steuerung der Solvenzkapitalquote erfolgt durch strategische Maßnahmen, die zu einer Verminderung der Kapitalanforderungen führen und/oder die Menge an vorhandenem Kapital erhöhen. UNIQA berücksichtigt im Kapitalmanagementprozess auch potenzielle Auswirkungen auf das Rating durch anerkannte Ratingagenturen. Aktuell bewertet Standard & Poor’s (S&P) die Kreditwürdigkeit der UNIQA Insurance Group AG mit „A–“. Im S&P-Kapitalmodell erreicht UNIQA mittlerweile eine signifikante Überdeckung des aktuellen Niveaus. UNIQA geht davon aus, langfristig zumindest eine Überdeckung des AA-Niveaus zu sichern und dadurch auch das Rating nachhaltig entlang der Unternehmensstrategie zu verbessern. Die UNIQA Österreich Versicherungen AG und die UNIQA Re AG sind mit „A“ eingestuft. Die im Jahr 2013 begebene Ergänzungskapitalanleihe (ursprünglich: 350,0 Millionen Euro, offener Restbetrag: 148,7 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 31. Juli 2023) wird von S&P mit „BBB“ bewertet. Ebenso wird die im Jahr 2015 (ursprünglich: 500,0 Millionen Euro, offener Restbetrag: 326,3 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 27. Juli 2026), die im Jahr 2020 (200,0 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 9. Juli 2025) sowie die im Jahr 2021 (375,0 Millionen Euro, Tier 2, First Call Date: 9. Juni 2031) begebene nachrangige Anleihe von S&P mit „BBB“ bewertet. Die Unsicherheit aufgrund des Krieges in der Ukraine veranlasste S&P am 8. März 2022 dazu, den Ausblick von „stabil“ auf „negativ“ zu ändern. 24. Anteile ohne beherrschenden Einfluss Anteile ohne beherrschenden Einfluss werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet. Änderungen des Anteils an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als erfolgsneutrale Eigenkapitaltransaktionen mit Anteilen ohne beherrschenden Einfluss bilanziert. Anteil am Eigenkapital Angaben in Tausend Euro SIGAL Group1) Limited Liability Company “Insurance Company “Raiffeisen Life” Anteile ohne beherrschenden Einfluss, die einzeln unwesentlich sind Gesamt Stand am 1. Jänner 2021 5.122 13.290 6.348 24.760 Periodenergebnis 610 3.410 – 812 3.207 Sonstiges Ergebnis 722 – 4.369 – 536 – 4.182 Sonstige Eigenkapitalveränderungen – 1.001 – 2.630 – 477 – 4.108 Stand am 31. Dezember 2021 5.454 9.701 4.523 19.678 Stand am 1. Jänner 2022 5.454 9.701 4.523 19.678 Periodenergebnis 750 5.796 – 257 6.290 Sonstiges Ergebnis – 308 – 6.010 – 285 – 6.603 Sonstige Eigenkapitalveränderungen – 305 1.586 – 2.299 – 1.018 Stand am 31. Dezember 2022 5.591 11.073 1.683 18.346 1) Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group Anteil an den Vermögenswerten und Schulden2) Angaben in Tausend Euro SIGAL Group1) Limited Liability Company “Insurance Company “Raiffeisen Life” Anteile ohne beherrschenden Einfluss, die einzeln unwesentlich sind Gesamt 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2021 Vermögenswerte Kurzfristige Vermögenswerte 2.005 2.251 1.625 1.561 1.085 1.855 4.715 5.666 Langfristige Vermögenswerte 20.386 17.259 78.373 80.170 13.804 21.441 112.563 118.870 Zahlungsmittel 373 419 2.475 1.264 574 2.018 3.422 3.701 22.764 19.929 82.473 82.995 15.464 25.314 120.700 128.238 Schulden Kurzfristige Schulden 1.490 1.192 1.592 1.702 952 1.592 4.034 4.486 Langfristige Schulden 15.683 13.283 69.808 71.592 12.829 19.199 98.320 104.075 17.173 14.475 71.400 73.294 13.781 20.791 102.354 108.560 Nettovermögen 5.591 5.454 11.073 9.701 1.683 4.523 18.346 19.678 1) Albanien/Kosovo/Nordmazedonien als Teilkonzern der SIGAL Group 2) Die zusammengefassten Finanzinformationen entsprechen den Beträgen vor konzerninternen Eliminierungen. Finanzielle Schulden 25. Nachrangige Verbindlichkeiten Im Juli 2013 hat die UNIQA Insurance Group AG eine Ergänzungskapitalanleihe im Volumen von 350 Millionen Euro erfolgreich bei institutionellen Investor:innen in Europa platziert. Die Anleihe hat eine Laufzeit von 30 Jahren und kann erstmals nach 10 Jahren gekündigt werden. Der Kupon beträgt während der ersten zehn Jahre der Laufzeit 6,875 Prozent pro Jahr. Danach erfolgt eine variable Verzinsung. Die Ergänzungskapitalanleihe erfüllt die Anforderungen für die Eigenmittelanrechnung als Tier-2-Kapital unter dem Solvency-II-Regime. Die Emission diente weiters dazu, ältere Ergänzungskapitalanleihen von österreichischen Versicherungskonzerngesellschaften zu ersetzen und die Kapitalausstattung und die Kapitalstruktur von UNIQA in Vorbereitung auf Solvency II zu stärken und langfristig zu optimieren. Seit Ende Juli 2013 ist die Ergänzungskapitalanleihe an der Börse in Luxemburg gelistet. Der Emissionskurs wurde mit 100 Prozent festgelegt. Die UNIQA Insurance Group AG platzierte im Juli 2015 eine nachrangige Anleihe im Volumen von 500 Millionen Euro bei institutionellen Investor:innen in Europa. Die Anleihe ist als Tier-2-Kapital unter Solvency II anrechenbar. Die Anleihe ist nach Ablauf von 31 Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen zur Rückzahlung vorgesehen und kann von UNIQA erstmals nach elf Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen ordentlich gekündigt werden. Der Kupon beträgt während der ersten elf Jahre der Laufzeit 6,00 Prozent pro Jahr. Danach erfolgt eine variable Verzinsung. Seit Juli 2015 notiert die Anleihe an der Wiener Börse. Der Emissionskurs wurde mit 100 Prozent festgelegt. Im Juli 2020 wurde eine Nachranganleihe in Höhe von 200 Millionen Euro zu einem Emissionskurs von 99,507 Prozent des Nennbetrags begeben. Bei einer Laufzeit von 15,25 Jahren kann sie nach 5,25 Jahren vorbehaltlich bestimmter Bedingungen erstmalig gekündigt werden. Die jährliche Verzinsung ist in den ersten 5,25 Jahren fix bei 3,25 Prozent; danach erfolgt eine variable Verzinsung. Die Anleihe ist als Tier-2-Kapital unter Solvency II anrechenbar. Mit der Platzierung als Green Bond hat sich UNIQA verpflichtet, geeignete Assets gemäß Green Bond Framework im gleichen Ausmaß der Emissionserlöse zu finanzieren oder zu refinanzieren. Die Emission notiert seit Juli 2020 an der Wiener Börse. UNIQA hat im Dezember 2021 nachrangige Anleihen mit einer Nominale von insgesamt 375 Millionen Euro zurückgekauft. Der Rückkauf betrifft mit 201,3 Millionen Euro die im Jahr 2013 sowie mit 173,7 Millionen Euro die im Jahr 2015 platzierten nachrangigen Anleihen. Gleichzeitig wurde eine neue nachrangige Anleihe im Nennbetrag von 375 Millionen Euro platziert. Diese Anleihe ist nach Ablauf von 20 Jahren und vorbehaltlich bestimmter Bedingungen zur Rückzahlung vorgesehen und kann unter bestimmten Voraussetzungen von UNIQA erstmals nach zehn Jahren gekündigt werden. Während der ersten zehn Jahre ist die Verzinsung fix 2,375 Prozent jährlich, danach gilt eine variable Verzinsung. Der Emissionskurs wurde mit 99,316 Prozent des Nennbetrags festgelegt. Die nachrangige Anleihe ist nach Maßgabe der aufsichtsrechtlichen Vorschriften als Tier-2-Basiseigenmittel anrechenbar. Mit der Platzierung als Green Bond hat sich UNIQA verpflichtet, Investitionen im Rahmen des Green Bond Frameworks in gleicher Höhe der Emission zu tätigen. 26. Finanzverbindlichkeiten Im Juli 2020 hat die UNIQA Insurance Group AG eine Senior-Anleihe in Höhe von 600 Millionen Euro zu einem Emissionskurs von 99,436 Prozent des Nennbetrags platziert. Sie hat eine Laufzeit von zehn Jahren bei einem Nominalzins von 1,375 Prozent. Buchwerte Angaben in Tausend Euro Langfristig Kurzfristig Gesamt 2022 2021 2022 2021 2022 2021 Nachrangige Verbindlichkeiten 1.043.909 1.042.838 14.721 14.721 1.058.631 1.057.559 Finanzverbindlichkeiten Anleihen- und Darlehensverbindlichkeiten 596.031 595.534 0 3.955 596.032 599.490 Derivative Finanzinstrumente 11.645 11.828 0 10.015 11.645 21.843 Leasingverbindlichkeiten 86.690 93.979 6.070 8.005 92.760 101.984 Summe 694.366 701.341 6.070 21.975 700.436 723.317 Veränderungen der Finanzschulden Angaben in Tausend Euro Nachrangige Verbindlichkeiten Anleihen- und Darlehens- verbindlichkeiten Rückstellungen derivatives Geschäft Leasingverbindlichkeiten Finanzverbindlich- keiten Gesamt Veränderungen der Finanzschulden Stand am 1. Jänner 2021 1.069.920 610.098 1.908 81.560 693.566 1.763.485 Einzahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit 370.323 0 0 0 0 370.323 Auszahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit – 375.000 – 35.954 0 – 16.906 – 52.860 – 427.860 Währungsumrechnung 0 0 13 424 438 438 Veränderung des Konsolidierungskreises 0 24.856 0 0 24.856 24.856 Sonstige Änderungen – 7.683 490 19.921 36.906 57.317 49.634 davon Zinsaufwendungen 124.429 9.335 0 998 10.333 134.762 davon Zinszahlungen (als Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit dargestellt) – 134.408 – 8.250 0 – 998 – 9.248 – 143.656 Stand am 31. Dezember 2021 1.057.559 599.490 21.843 101.984 723.317 1.780.876 Stand am 1. Jänner 2022 1.057.559 599.490 21.843 101.984 723.317 1.780.876 Einzahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit 0 1.414.936 0 0 1.414.936 1.414.936 Auszahlungen aus sonstiger Finanzierungstätigkeit 0 – 1.414.936 0 – 16.506 – 1.431.442 – 1.431.442 Währungsumrechnung 0 0 5 – 376 – 371 – 371 Veränderung des Konsolidierungskreises 0 0 – 626 0 – 626 – 626 Sonstige Änderungen 1.072 – 3.458 – 9.577 7.658 – 5.377 – 4.305 davon Zinsaufwendungen 42.223 9.012 0 924 9.937 52.160 davon Zinszahlungen (als Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit dargestellt) – 45.207 – 8.250 0 – 924 – 9.174 – 54.381 Stand am 31. Dezember 2022 1.058.631 596.032 11.645 92.760 700.436 1.759.067 27. Verbindlichkeiten und übrige Schulden Angaben in Tausend Euro 31.12.2022 31.12.2021 Rückversicherungsverbindlichkeiten Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft 93.783 101.274 Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 75.370 61.438 169.153 162.712 Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmer:innen 175.220 161.395 gegenüber Versicherungsvermittler:innen 78.156 77.063 gegenüber Versicherungsunternehmen 28.784 27.047 282.161 265.505 Sonstige Verbindlichkeiten Personalbezogene Verpflichtungen 105.417 111.540 Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen 133.044 135.858 Verbindlichkeiten aus Investmentverträgen 116.349 137.477 Übrige Steuerverpflichtungen (ohne Ertragsteuern) 72.318 71.003 Übrige Verbindlichkeiten 132.844 133.103 559.972 588.981 Zwischensumme 1.011.285 1.017.197 davon Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 860.903 859.557 von mehr als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren 47.554 37.067 von mehr als 5 Jahren 102.828 120.573 1.011.285 1.017.197 Gesamtsumme Verbindlichkeiten und übrige Schulden 1.011.285 1.017.197 Sonstige nicht versicherungstechnische Erträge und Aufwendungen 28. Sonstige Erträge Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Schaden- und Unfallversicherung 55.341 30.264 Krankenversicherung 165.243 155.902 Lebensversicherung 176.223 114.215 davon: Erlöse von medizinischen Dienstleistungen 158.431 153.092 Erlöse von Pensions- und Investmentfonds 70.659 100.840 Erlöse von anderen Dienstleistungen 10.633 15.033 Währungskursveränderungen 117.846 13.507 Sonstiges 39.238 17.909 Summe 396.807 300.381 Bei den Erlösen aus medizinischen Dienstleistungen handelt es sich nahezu ausschließlich um zeitpunktbezogen realisierte Erlöse. Die Erlöse von Pensions- und Investmentfonds beinhalten die von den Fonds an die Fondsinhaber:innen verrechneten Gebühren für die Verwaltung des Fondsvermögens. Dabei handelt es sich um zeitraumbezogene Leistungen, die den Zeitraum eines Jahres betreffen. 29. Sonstige Aufwendungen Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Schaden- und Unfallversicherung 67.785 44.153 Krankenversicherung 164.103 154.754 Lebensversicherung 145.096 51.711 davon: Aufwendungen für medizinische Dienstleistungen 145.517 150.348 Aufwendungen von Pensions- und Investmentfonds 18.233 27.191 Aufwendungen für andere Dienstleistungen 30.945 26.572 Währungskursverluste 110.741 15.331 Sonstiges 71.548 31.176 Summe 376.984 250.619 Sonstige Angaben 30. Konzernobergesellschaft Die UNIQA Insurance Group AG ist die Konzernobergesellschaft von UNIQA. Sie erfüllt neben ihren Aufgaben als Holding des Konzerns auch die der Rückversicherung. 31. Vergütungen für Vorstand und Aufsichtsrat Die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG nehmen in ihrer Funktion eine operative Doppelrolle ein, da diese ebenfalls die Vorstandsfunktion in der UNIQA Österreich Versicherungen AG wahrnehmen. Diese idente Zusammensetzung des Vorstands in beiden Gesellschaften ermöglicht eine effiziente Steuerung der UNIQA. Seit dem 1. Juli 2020 bestehen alle Anstellungsverträge der Vorstände mit der UNIQA Insurance Group AG, die ab diesem Zeitpunkt die Auszahlung aller Bezüge durchführt. Bezüge des Vorstands Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Fixe Bezüge1) 4.734 4.675 Variable Bezüge2) 4.161 806 Mehrjährige anteilsbasierte Vergütung3) 1.722 1.140 Summe laufende Bezüge 10.616 6.621 1)Die fixen Gehaltsbestandteile enthalten Sachbezugswerte in Höhe von 100 Tausend Euro (2021: 103 Tausend Euro). 2)Die variablen Bezüge umfassen die „Deferred-Komponente“ aus dem Short-Term Incentive (STI) des Geschäftsjahres 2018 und den unmittelbar zur Auszahlung gelangenden Teil des Anspruchs des Geschäftsjahres 2021. 3)Das Long-Term Incentive (LTI) als variabler Bezugsteil entspricht einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung, welche nach vierjähriger Laufzeit zum Erhalt eines Barausgleichs bei Erreichen vereinbarter Zielwerte berechtigt. Für das Geschäftsjahr 2019 werden für variable Bezüge (STI) im Jahr 2023 voraussichtliche Auszahlungen für die Deferred-Komponente in Höhe von 795 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2020 erfolgte Covid-19-bedingt keine Ausschreibung eines Short-Term Incentive. Für das Geschäftsjahr 2021 werden im Jahr 2025 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.239 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2022 werden in den Folgejahren 2023 und 2026 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 4.490 Tausend Euro getätigt. Die Aufwendungen des Geschäftsjahres 2022, die in den Folgejahren zur Auszahlung gelangen, belaufen sich auf 4.649 Tausend Euro. Im Rahmen der mehrjährigen aktienbasierten Vergütung (LTI) erfolgten im Jahr 2022 aus der LTI-Zuteilung 2018 Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG in Höhe von 1.722 Tausend Euro. Für die Folgejahre 2023 bis 2026 ergibt sich für die bis zum 31. Dezember 2022 zugeteilten virtuellen Aktien eine voraussichtliche Auszahlung in Höhe von 3.836 Tausend Euro. Für Pensionszusagen und Rückdeckungsversicherungen für Vorstandsmitglieder wurden im Berichtsjahr insgesamt 1.059 Tausend Euro (2021: 1.245 Tausend Euro) geleistet (die Prämie der Rückdeckungsversicherung beläuft sich auf 279 Tausend Euro). Die Bezüge für Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich im Berichtsjahr auf 1.964 Tausend Euro (2021: 2.043 Tausend Euro). Die Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 835 Tausend Euro. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 wurden Vergütungen in Höhe von 1.152 Tausend Euro passiviert. An Sitzungsgeldern und Barauslagen wurden im Geschäftsjahr 72 Tausend Euro (2021: 65 Tausend Euro) ausbezahlt. Seit dem 14. April 2020 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG, die auch gleichzeitig Aufsichtsratsmitglieder der UNIQA Österreich Versicherungen AG sind, ihre Taggelder und Vergütungen trotz Doppelfunktion ausschließlich von der UNIQA Insurance Group AG. Mit diesen Taggeldern und Vergütungen sind somit auch die Aufsichtsratstätigkeiten bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG mit abgedeckt. 32. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Barausgleich Seit dem Geschäftsjahr 2013 besteht für die Mitglieder der Vorstände der UNIQA Insurance Group AG und der UNIQA Österreich Versicherungen AG ein anteilsbasiertes Vergütungsprogramm. Im Rahmen dieses Programms werden für jedes Geschäftsjahr auf Grundlage dienstvertraglich festgelegter Zuteilungswerte virtuelle UNIQA Aktien auf Basis des Durchschnittskurses der UNIQA Stammaktie im Zeitraum von sechs Monaten vor Beginn des Performancezeitraums bedingt gewährt. Nach Ablauf eines Performancezeitraums von jeweils vier Jahren für die einzelnen jährlichen Tranchen bzw. in Abhängigkeit von bestimmten Erfolgskennzahlen sind Barauszahlungen vorgesehen, wobei Betragsgrenzen vereinbart sind. Die ausgewählten Erfolgskennzahlen haben das Ziel, eine relative marktbasierte Performancemessung und eine absolute Performancemessung in Abhängigkeit der unternehmensindividuellen Ziele der UNIQA Group sicherzustellen. Diese gleich gewichteten Erfolgskennzahlen beinhalten den Total Shareholder Return (TSR) der Stammaktie von UNIQA im Vergleich zum TSR der Aktien der Unternehmen des DJ EURO STOXX TMI Insurance, die P&C Net Combined Ratio im Schaden- und Unfallgeschäft von UNIQA und den Return on Risk Capital (die Rendite auf das ökonomisch erforderliche Eigenkapital). Mit dem Programm sind jährliche Investitionsverpflichtungen in UNIQA Aktien mit einer Behaltefrist von ebenfalls jeweils vier Jahren verbunden. Der Barausgleich errechnet sich für jede Aktientranche wie folgt: Auszahlung = A × B × C A = Anzahl der für den Performancezeitraum ausgelobten virtuellen Aktien. B = Durchschnittskurs der UNIQA Stammaktie im Zeitraum von sechs Monaten vor dem Ende des Performancezeitraums. C = Zielerreichungsgrad am Ende des Performancezeitraums. Die maximale Zielerreichung liegt bei 200 Prozent. Der beizulegende Zeitwert am Tag der Gewährung anteilsbasierter Vergütungen wird als Aufwand über den Zeitraum erfasst, in dem ein uneingeschränkter Anspruch auf die Vergütungen erworben wird. Der beizulegende Zeitwert basiert auf Erwartungen bezüglich der Zielerreichung der definierten Erfolgskennzahlen. Änderungen in den Bewertungsannahmen führen zu einer ergebniswirksamen Anpassung der erfassten Rückstellungsbeträge. Die Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungen sind unter anderen Rückstellungen ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2022 sind insgesamt 1.167.795 Stück (2021: 1.189.267 Stück) virtuelle Aktien bewertungsrelevant. Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütungen (ohne Lohnnebenkosten) zum Abschlussstichtag beträgt 4.420 Tausend Euro (2021: 5.463 Tausend Euro). 33. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Unternehmen von UNIQA unterhalten diverse geschäftliche Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen. Als nahestehende Unternehmen wurden jene Unternehmen identifiziert, die entweder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf UNIQA ausüben. Zum Kreis der nahestehenden Unternehmen gehören auch die nicht konsolidierten Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen von UNIQA. Zu den nahestehenden Personen gehören die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen sowie deren nahe Familienangehörige. Umfasst sind hierbei insbesondere auch die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen jener Unternehmen, die entweder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf UNIQA ausüben, sowie deren nahe Familienangehörige. Transaktionen und Salden mit nahestehenden Unternehmen Angaben in Tausend Euro Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss Nicht konsolidierte Tochterunter- nehmen Assoziierte Unternehmen Sonstige nahestehende Unternehmen Gesamt Transaktionen 2022 Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) 1.001 43 398 17.853 19.295 Erträge aus Kapitalanlagen 2.985 0 31.557 595 35.137 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 249 – 12.000 0 – 358 – 12.607 Sonstige Erträge 181 6.340 1.568 254 8.342 Sonstige Aufwendungen – 1.616 – 9.285 – 3.439 – 16.996 – 31.337 Stand am 31. Dezember 2022 Kapitalanlagen 141.978 13.524 759.463 58.216 973.182 Zahlungsmittel 357.930 0 0 61.538 419.469 Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft 0 2.164 0 1.188 3.352 Verbindlichkeiten und übrige Schulden 0 3.125 1 3.808 6.933 Angaben in Tausend Euro Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss Nicht konsolidierte Tochterunter- nehmen Assoziierte Unternehmen Sonstige nahestehende Unternehmen Gesamt Transaktionen 2021 Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) 985 35 615 30.317 31.951 Erträge aus Kapitalanlagen 8.750 433 109.564 355 119.102 Aufwendungen aus Kapitalanlagen – 1.622 0 0 – 301 – 1.923 Sonstige Erträge 196 7.364 1.511 396 9.467 Sonstige Aufwendungen – 2.339 – 6.294 – 3.278 – 30.389 – 42.301 Stand am 31. Dezember 2021 Kapitalanlagen 221.559 10.226 656.393 93.278 981.456 Zahlungsmittel 201.367 0 0 51.432 252.799 Forderungen inklusive Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft 0 3.456 1 2.910 6.366 Verbindlichkeiten und übrige Schulden 0 2.466 158 4.481 7.105 Transaktionen mit nahestehenden Personen Angaben in Tausend Euro 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Verrechnete Prämien (Gesamtrechnung) 799 850 Gehälter und sonstige kurzfristig fällige Leistungen1) – 10.235 – 9.707 Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen – 2.121 – 2.128 Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – 172 – 172 Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen – 1.187 – 2.685 Sonstige Erträge 293 262 Sonstige Aufwendungen – 130 – 130 1)Diese Position beinhaltet die fixen und die variablen Vorstandsbezüge sowie die Aufsichtsratsvergütungen. 34. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Eingeräumte Optionen Zwischen UNIQA und den Minderheitsaktionären der SIGAL Group gibt es die Möglichkeit, durch die Ausübung einer beidseitigen Option, die von den Minderheits- aktionären gehaltenen Unternehmensanteile gemäß einer vereinbarten Kaufpreisformel zu erwerben. Der Optionszeitraum wurde durch eine Verlängerung der bisherigen Aktionärsvereinbarung neu geregelt, wobei der Ausübungszeitraum auf 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 vereinbart wurde. 35. Aufwendungen für den Abschlussprüfer Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer im Geschäftsjahr betrugen 2.752 Tausend Euro (2021: 1.843 Tausend Euro); davon entfallen 712 Tausend Euro (2021: 382 Tausend Euro) auf Aufwendungen für die Abschlussprüfung, 2.030 Tausend Euro (2021: 1.363 Tausend Euro) auf andere Bestätigungsleistungen und 10 Tausend Euro (2021: 98 Tausend Euro) auf sonstige Leistungen. 36. Konsolidierungskreis Tochterunternehmen Tochterunternehmen sind von UNIQA beherrschte Unternehmen. Ein Unternehmen zählt als beherrscht, wenn: die Verfügungsgewalt über das Unternehmen bei UNIQA liegt, UNIQA schwankenden Renditen aus der Beteiligung ausgesetzt ist und aufgrund der Verfügungsgewalt die Höhe der Renditen beeinflusst werden kann. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, zu dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beherrschung endet. Verlust der Beherrschung Verliert UNIQA die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, werden die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital ausgebucht. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird im Periodenergebnis erfasst. Jeder zurückbehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung bewertet. Anteile an assoziierten Unternehmen Assoziierte Unternehmen sind alle Unternehmen, bei denen UNIQA einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausübt. Dies liegt in der Regel vor, sobald ein Stimmrechtsanteil zwischen 20 und 50 Prozent besteht oder über vertragliche Regelungen rechtlich oder faktisch ein vergleichbarer maßgeblicher Einfluss gewährleistet ist. Die Einbeziehung in den Konsolidierungskreis erfolgt mit dem anteiligen Eigenkapital (Equity-Methode). Pensions- und Investmentfonds Beherrschte Pensions- und Investmentfonds werden in die Konsolidierung miteinbezogen, soweit deren Fondsvolumen einzeln und in Summe betrachtet nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Ein Fonds zählt als beherrscht, wenn: UNIQA die relevanten Tätigkeiten des Fonds wie die Festlegung der Investmentstrategie sowie kurz- und mittelfristige Anlageentscheidungen bestimmt, UNIQA das Risiko von und die Rechte an variablen Erfolgen des Fonds in Form von Ausschüttungen hat und an der Wertentwicklung des Fondsvermögens teilhat und die Bestimmungsmacht über die maßgeblichen Tätigkeiten im Interesse von UNIQA durch die Bestimmung der Anlageziele und der einzelnen Anlageentscheidungen ausgeübt wird. Konsolidierungskreis 31.12.2022 31.12.2021 Voll konsolidierte Gesellschaften Inland 31 31 Ausland 59 58 Assoziierte Gesellschaften Inland 4 4 Ausland 0 1 Voll konsolidierte Pensions- und Investmentfonds Inland 4 5 Ausland 9 8 Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen sowie nicht nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten bzw. Gemeinschaftsunternehmen werden als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert und unter der Position „Sonstige Kapitalanlagen“ ausgewiesen. Unternehmenszusammenschlüsse Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert, wenn der Konzern Beherrschung erlangt hat. Die beim Erwerb übertragene Gegenleistung sowie das erworbene identifizierbare Nettovermögen werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Jeglicher Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens wird unmittelbar im Periodenergebnis erfasst. Transaktionskosten werden sofort als Aufwand erfasst. Die übertragene Gegenleistung enthält keine mit der Erfüllung von zuvor bestehenden Beziehungen verbundenen Beträge. Solche Beträge werden grundsätzlich im Periodenergebnis erfasst. Jede bedingte Gegenleistungsverpflichtung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet, und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Ansonsten werden spätere Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistungen im Periodenergebnis erfasst. 37. Konsolidierungsgrundsätze Bei der Konsolidierung eliminierte Geschäftsvorfälle Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle und alle Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäftsvorfällen werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert. Erstkonsolidierung Im 1. Quartal 2022 wurde die Speedinvest Co-Invest UVG GmbH & Co KG (Wien) erstkonsolidiert. Im 4. Quartal erfolgte die Erstkonsolidierung des UCP Private Debt Select Fonds (Munsbach, Luxemburg). Erwerbe Im 2. Quartal erfolgte der Erwerb der Zabłocie Park B Sp. Z o.o. (Warschau, Polen). Im 4. Quartal 2022 wurden die bisher nicht von UNIQA gehaltenen 36 Prozent an der Assistance Beteiligungs-GmbH (Wien) sowie 39 Prozent der Anteile an der call us Assistance International GmbH (Wien) erworben – UNIQA hält somit 100 Prozent der Anteile beider Gesellschaften. Im 4. Quartal erfolgte der Erwerb der Maraton Park Sp.z o.o. (Warschau, Polen). Umgründungsvorgänge Im 3. Quartal wurde die Goldenes Kreuz Privatklinik BetriebsGmbH (Wien) mit der PremiQaMed Privatkliniken GmbH (Wien) als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen. Entkonsolidierung Im 2. Quartal 2022 wurde der voll konsolidierte Investmentfonds UNIQA Euro Government Bond Fund (Wien) entkonsolidiert. Im 3. Quartal 2022 wurde die Knesebeckstraße 8 – 9 Grundstücksgesellschaft mbH (Berlin, Deutschland) entkonsolidiert. Veräußerungen Im 4. Quartal wurde die DEKRA-EXPERT Műszaki Szakértői Kft. (Budapest, Ungarn) veräußert. Gesellschaft Konsolidierungsart Sitz Kapitalanteil per 31.12.2022 Angaben in Prozent Kapitalanteil per 31.12.2021 Angaben in Prozent Versicherungsunternehmen Inland UNIQA Insurance Group AG (Konzernobergesellschaft) Wien UNIQA Österreich Versicherungen AG Voll Wien 100,0 100,0 Versicherungsunternehmen Ausland Limited Liability Company “Insurance Company “Raiffeisen Life” Voll Russland, Moskau 75,0 75,0 SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a Voll Kosovo, Pristina 86,9 86,9 SIGAL LIFE UNIQA Group AUSTRIA sh.a. Voll Albanien, Tirana 86,9 86,9 SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a. Voll Albanien, Tirana 86,9 86,9 SIGAL UNIQA Group AUSTRIA sh.a. Voll Kosovo, Pristina 86,9 86,9 UNIQA AD Skopje Voll Nordmazedonien, Skopje 86,9 86,9 UNIQA Asigurari de Viata S.A. Voll Rumänien, Bukarest 100,0 100,0 UNIQA Asigurari S.A. Voll Rumänien, Bukarest 100,0 100,0 UNIQA Biztosító Zrt. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 UNIQA Insurance Company, Private Joint Stock Company Voll Ukraine, Kiew 100,0 100,0 UNIQA Insurance plc Voll Bulgarien, Sofia 99,9 99,9 UNIQA Life AD Skopje Voll Nordmazedonien, Skopje 86,9 86,9 UNIQA Life Insurance plc Voll Bulgarien, Sofia 99,8 99,8 UNIQA LIFE Private Joint Stock Company Voll Ukraine, Kiew 100,0 100,0 UNIQA neživotno osiguranje a.d. Voll Serbien, Belgrad 100,0 100,0 UNIQA neživotno osiguranje a.d. Voll Montenegro, Podgorica 100,0 100,0 UNIQA osiguranje d.d. Voll Kroatien, Zagreb 100,0 100,0 UNIQA osiguranje d.d. Voll Bosnien und Herzegowina, Sarajevo 100,0 100,0 UNIQA pojišťovna, a.s. Voll Tschechien, Prag 100,0 100,0 UNIQA Re AG Voll Schweiz, Zürich 100,0 100,0 UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń na Życie S.A. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 UNIQA Towarzystwo Ubezpieczeń S.A. Voll Polen, Warschau 99,7 99,7 UNIQA Versicherung AG Voll Liechtenstein, Vaduz 100,0 100,0 UNIQA životno osiguranje a.d. Voll Serbien, Belgrad 100,0 100,0 UNIQA životno osiguranje a.d. Voll Montenegro, Podgorica 100,0 100,0 Konzern-Dienstleistungsunternehmen Inland Assistance Beteiligungs-GesmbH Voll Wien 100,0 64,0 call us Assistance International GmbH Voll Wien 100,0 50,2 Mavie Holding GmbH (vormals: UNIQA 5 Star GmbH) Voll Wien 100,0 100,0 Real Versicherungsvermittlung GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Capital Markets GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA IT Services GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Real Estate Finanzierungs GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Real Estate Management GmbH Voll Wien 100,0 100,0 Valida Holding AG Equity-Methode Wien 40,1 40,1 Versicherungsmarkt-Servicegesellschaft m.b.H. Voll Wien 100,0 100,0 Konzern-Dienstleistungsunternehmen Ausland CherryHUB BSC Kft. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 DEKRA-Expert Műszaki Szakértői Kft. (Entkonsolidierung: 31.12.2022) Equity-Methode Ungarn, Budapest 0,0 50,0 sTech d.o.o. Voll Serbien, Belgrad 100,0 100,0 UNIQA GlobalCare SA Voll Schweiz, Genf 100,0 100,0 UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o. Voll Slowakei, Nitra 100,0 100,0 UNIQA Ingatlanhasznosító Kft. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 UNIQA investiční společnost, a.s. Voll Tschechien, Prag 100,0 100,0 UNIQA Management Services, s.r.o. Voll Tschechien, Prag 100,0 100,0 UNIQA Polska S.A. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 UNIQA Raiffeisen Software Service Kft. Voll Ungarn, Budapest 60,0 60,0 UNIQA Software Service S.R.L. Voll Rumänien, Cluj-Napoca 100,0 100,0 Vitosha Auto OOD Voll Bulgarien, Sofia 99,9 99,9 Finanz- und strategische Beteiligungen Inland Goldenes Kreuz Privatklinik BetriebsGmbH (Verschmelzung: 1.7.2022) Voll Wien 0,0 100,0 PremiaFIT GmbH Voll Wien 100,0 100,0 PremiQaMed Ambulatorien GmbH Voll Wien 100,0 100,0 PremiQaMed Beteiligungs GmbH Voll Wien 100,0 100,0 PremiQaMed Holding GmbH Voll Wien 100,0 100,0 PremiQaMed Privatkliniken GmbH Voll Wien 100,0 100,0 Speedinvest Co-Invest UVG GmbH & Co KG (Erstkonsolidierung: 1.1.2022) Voll Wien 100,0 0,0 STRABAG SE Equity-Methode Villach 15,3 15,3 UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Erwerb von Beteiligungen Gesellschaft m.b.H. Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Leasing GmbH Equity-Methode Wien 25,0 25,0 UNIQA Ventures GmbH Voll Wien 100,0 100,0 Immobiliengesellschaften „Hotel am Bahnhof“ Errichtungs GmbH & Co KG Voll Wien 100,0 100,0 Asena LLC Voll Ukraine, Kiew 100,0 100,0 AVE-PLAZA LLC Voll Ukraine, Charkiw 100,0 100,0 Black Sea Investment Capital LLC Voll Ukraine, Kiew 100,0 100,0 City One Park Sp. z o.o. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 Design Tower GmbH Voll Wien 100,0 100,0 DIANA-BAD Errichtungs- und Betriebs GmbH Equity-Methode Wien 33,0 33,0 EZL Entwicklung Zone Lassallestraße GmbH & Co. KG Voll Wien 100,0 100,0 Floreasca Tower SRL Voll Rumänien, Bukarest 100,0 100,0 IPM International Property Management Kft. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 Knesebeckstraße 8 – 9 Grundstücksgesellschaft mbH (Entkonsolidierung: 30.9.2022) Voll Deutschland, Berlin 0,0 100,0 Light Investment Cotroceni SRL Voll Rumänien, Bukarest 100,0 100,0 Maraton Park Sp.z o.o. (Erstkonsolidierung: 31.12.2022) Voll Polen, Warschau 100,0 0,0 Praterstraße Eins Hotelbetriebs GmbH Voll Wien 100,0 100,0 PremiQaMed Immobilien GmbH Voll Wien 100,0 100,0 Pretium Ingatlan Kft. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 Renaissance Plaza d.o.o. Voll Serbien, Belgrad 100,0 100,0 R-FMZ Immobilienholding GmbH Voll Wien 100,0 100,0 Software Park Kraków Sp. z o.o. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 Treimorfa Hotel Sp. z o.o. Voll Polen, Krakau 92,5 85,0 Treimorfa Project Sp. z o.o. Voll Polen, Krakau 92,5 85,0 UNIQA Linzer Straße 104 GmbH & Co KG Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Plaza Irodaház és Ingatlankezelő Kft. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 UNIQA poslovni centar korzo d.o.o. Voll Kroatien, Rijeka 100,0 100,0 UNIQA Real Estate CZ, s.r.o. Voll Tschechien, Prag 100,0 100,0 UNIQA Real Estate GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Real Estate Inlandsholding GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Real Estate Polska Sp. z o.o. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 UNIQA Real Estate Property Holding GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Real III, spol. s r.o. Voll Slowakei, Bratislava 100,0 100,0 UNIQA Real s.r.o. Voll Slowakei, Bratislava 100,0 100,0 UNIQA Retail Property GmbH Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Szolgáltató Kft. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 UNIQA-Invest Kft. Voll Ungarn, Budapest 100,0 100,0 Zablocie Park Sp. z o.o. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 Zablocie Park B Sp.z o.o. (Erstkonsolidierung: 30.6.2022) Voll Polen, Warschau 100,0 0,0 Pensions- und Investmentfonds SSG Valluga Fund Voll Irland, Dublin 100,0 100,0 UNIQA Capital Partners S.A. SICAV-RAIF – Infrastructure Equity Select Voll Luxemburg, Munsbach 100,0 100,0 UNIQA Capital Partners S.A. SICAV-RAIF – Private Debt Select (Erstkonsolidierung: 1.10.2022) Voll Luxemburg, Munsbach 100,0 0,0 UNIQA Capital Partners S.A. SICAV-RAIF – Private Equity Select Voll Luxemburg, Munsbach 100,0 100,0 UNIQA Corporate Bond Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA d.d.s., a.s. Voll Slowakei, Bratislava 100,0 100,0 UNIQA d.s.s., a.s. Voll Slowakei, Bratislava 100,0 100,0 UNIQA Eastern European Debt Fund Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Emerging Markets Debt Fund Voll Wien 100,0 100,0 UNIQA Euro Government Bond Fund (Entkonsolidierung: 30.4.2022) Voll Wien 0,0 100,0 UNIQA penzijní společnost, a.s. Voll Tschechien, Brünn 100,0 100,0 UNIQA Powszechne Towarzystwo Emerytalne S.A. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 UNIQA Towarzystwo Funduszy Inwestycyjnych S.A. Voll Polen, Warschau 100,0 100,0 UNIQA World Selection Voll Wien 100,0 100,0 38. Fremdwährungsumrechnung Funktionale Währung und Berichtswährung Die im Abschluss jedes Konzernunternehmens enthaltenen Positionen werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro, der Berichtswährung von UNIQA, aufgestellt. Geschäftsvorfälle in Fremdwährung Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Wechselkurs zum Transaktionszeitpunkt oder Bewertungszeitpunkt bei Neubewertungen in die entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwerts gültig ist. Währungsumrechnungsdifferenzen werden grundsätzlich im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Positionen, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung erfasst werden, werden mit dem historischen Wechselkurs dargestellt. Daraus ergibt sich keine Währungsumrechnungsdifferenz. Währungsumrechnungsdifferenzen aus zur Veräußerung verfügbaren Eigenkapitalinstrumenten werden – abweichend vom Grundsatz – ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine Ausnahme hierzu bilden Wertminderungen, bei denen Währungsumrechnungs- differenzen aus dem sonstigen Ergebnis in das Periodenergebnis umgegliedert werden. Ausländische Geschäftsbetriebe Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Geschäftsbetrieben, einschließlich des Firmenwerts und der Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert, die beim Erwerb entstanden sind, werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital als Teil der kumulierten Ergebnisse in der Position „Differenzen aus Währungsumrechnung“ ausgewiesen, soweit die Währungsumrechnungsdifferenz nicht den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen ist. Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit den monatlichen Stichtagskursen umgerechnet. In der Position „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ werden Währungsumrechnungsdifferenzen aus dem auf die fortgeführten Anschaffungskosten entfallenden Anteil am Buchwert in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung erfasst. Wesentliche Wechselkurse Euro- Stichtagskurse Euro- Durchschnittskurse 31.12.2022 31.12.2021 1 – 12/2022 1 – 12/2021 Albanische Lek (ALL) 114,6000 120,7600 118,9138 122,5062 Schweizer Franken (CHF) 0,9847 1,0331 1,0041 1,0800 Tschechische Kronen (CZK) 24,1160 24,8580 24,5624 25,6942 Englische Pfund (GBP) 0,8869 0,8403 0,8537 0,8611 Ungarische Forint (HUF) 400,8700 369,1900 391,2708 359,2377 Japanische Yen (JPY) 140,6600 130,3800 137,5423 130,0262 Polnische Złoty (PLN) 4,6808 4,5969 4,6799 4,5736 Russische Rubel (RUB) 76,0765 85,3004 73,2991 87,6021 Ukrainische Hrywnja (UAH) 39,5070 30,8866 34,4811 32,3684 US-amerikanische Dollar (USD) 1,0666 1,1326 1,0563 1,1844 Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Nach dem Abschlussstichtag sind keine wesentlichen Ereignisse, die gemäß IAS 10 berichtspflichtig wären, eingetreten. Risikobericht 39. Risikostrategie Prinzipien Die strategischen Ziele von UNIQA sind unmittelbar mit der Risikostrategie des Unternehmens verbunden. Die Eckpfeiler der Risikostrategie beruhen auf der Geschäftsstrategie und den Risiken, die diese nach sich zieht. Die klare Definition der Risikopräferenz schafft das Fundament für alle geschäftspolitischen Entscheidungen. Organisation Das Kerngeschäft von UNIQA ist, den Kund:innen Risiken abzunehmen, durch Bündelung zu reduzieren und dadurch Gewinn für das Unternehmen zu generieren. Im Zentrum stehen das Verständnis von Risiken und deren Besonderheiten. Um den Fokus auf Risiko zu gewährleisten, hat UNIQA auf Gruppenebene ein eigenes Risikovorstandsressort mit einem Group Chief Risk Officer (CRO) – in Personalunion mit dem Group Chief Financial Officer (CFO) – etabliert. Auch in den Konzerngesellschaften ist die Funktion des Chief Risk Officers im Vorstand angesiedelt. Dadurch wird eine risikobasierte Entscheidungsfindung in allen relevanten Gremien garantiert. UNIQA hat Prozesse eingerichtet, die es erlauben, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu managen. Das Risikoprofil wird regelmäßig auf sämtlichen hierarchischen Ebenen validiert und es werden Diskussionen in speziell eingerichteten Komitees mit Vorstandsbeteiligung geführt. Dafür werden interne und externe Quellen herangezogen, um ein vollständiges Bild der Risikosituation zu erhalten. UNIQA überprüft regelmäßig, ob neue Bedrohungen in der Gruppe sowie in unseren Tochter- gesellschaften auftreten. Risikotragfähigkeit und Risikoappetit UNIQA übernimmt Risiko im vollen Bewusstsein ihrer Risikotragfähigkeit. Diese wird als Kapazität, potenzielle Verluste aus Extremereignissen abzufangen, definiert, sodass die mittel- und langfristigen Ziele nicht gefährdet werden. Im Zentrum der Risikoentscheidungen steht das „Solvency Capital Requirement“ (SCR). Das SCR entspricht einer unternehmensspezifischen Risikoeinschätzung auf Basis eines partiellen internen Modells für die Marktrisiken sowie Nichtlebensrisiken als auch auf dem Standardmodell nach Solvency II für die übrigen Risikokategorien. Dies entspricht somit den regulatorischen Risikoberechnungen nach dem Solvency-II-Rahmenwerk. Basierend auf diesem Ansatz streben wir eine Solvenzkapitalquote über 170 Prozent an. Wird der Grenzwert von 135 Prozent unterschritten, werden unmittelbare Maßnahmen ergriffen, um die Kapitalposition zu verbessern. Details zum Stichtag 31. Dezember 2022 inklusive einer detaillierten Veränderungsanalyse finden sich in der „UNIQA Capital Report“-Präsentation. Nicht quantifizierbare Risiken, insbesondere operationelle Risiken, Prozessrisiken und strategische Risiken, werden im Rahmen des Risikoassessment-Prozesses identifiziert und bewertet. Auf Basis dieser Bewertung werden etwaige Risikomitigationsmaßnahmen gesetzt. Mit unserer Risikostrategie definieren wir, welche Risiken wir übernehmen und welche wir vermeiden wollen. Im Rahmen des Strategieprozesses wird der Risikoappetit, basierend auf der Risikotragfähigkeit von UNIQA, definiert. Aus diesem werden Toleranzen und Limits, die ein hinreichendes Frühwarnsystem bieten, abgeleitet, um bei etwaiger Zielabweichung zeitgerecht Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Risiken außerhalb des definierten Risikoappetits, wie beispielsweise Reputationsrisiken, begegnet UNIQA mit aktiven Maßnahmen, Transparenz und sorgfältiger Bewertung. Chancen Risiko bedeutet zugleich auch Chance. UNIQA analysiert regelmäßig Trends und Risiken, die Einfluss auf die Gesellschaft und dadurch auf die Kund:innen und UNIQA selbst haben. Die Mitarbeitenden im gesamten Unternehmen werden involviert, um Trends früh zu erkennen und zu analysieren sowie geeignete Maßnahmen und Innova- tionen zu entwickeln. 40. Risikomanagementsystem Der Schwerpunkt des Risikomanagements mit den Steuerungsstrukturen und definierten Prozessen liegt darin, dass die strategischen Ziele von UNIQA und ihren Konzerngesellschaften erreicht werden. Die Basis für einen einheitlichen Standard auf unterschiedlichen Unternehmensebenen stellt die Risiko- managementrichtlinie von UNIQA dar. Diese Richtlinie ist vom CFO/CRO und vom Gesamtvorstand verabschiedet und beschreibt die Mindestanforderungen in Bezug auf Organisationsstruktur und Prozessstruktur. Zusätzlich zur Risikomanagementrichtlinie auf Gruppenebene wird eine solche auch auf Ebene der Konzerngesellschaften erstellt und verabschiedet. Die Risikomanagementrichtlinie auf Ebene der Gesellschaften wurde vom Vorstand der UNIQA Gesellschaften genehmigt und steht im Einklang mit der Risikomanagementrichtlinie von UNIQA. Organisationsstruktur (Governance) Die detaillierte Ausgestaltung der Prozess- und Organisationsstruktur des Risikomanagements ist in der Risiko- managementrichtlinie von UNIQA festgelegt. Darin werden die Prinzipien des Modells „Three lines“ und die klaren Unterscheidungen zwischen den einzelnen „lines“ reflektiert. First line: Risikomanagement innerhalb der Geschäftstätigkeit Die Verantwortlichen für die Geschäftstätigkeiten haben ein angemessenes Kontrollumfeld aufzubauen und zu leben, um die Risiken, die in Verbindung zum Geschäft und zu den Prozessen stehen, zu identifizieren und zu überwachen. Second line: Aufsichtsfunktionen inklusive der Risikomanagementfunktionen Die Risikomanagementfunktionen und die Aufsichtsfunktionen, wie zum Beispiel das Controlling, müssen die Geschäftsaktivitäten überwachen, jedoch ohne in die operative Ausübung einzugreifen. Third line: interne Prüfung Diese ermöglicht eine unabhängige Überprüfung der Gestaltung und Effektivität des gesamten internen Kontrollsystems, die das Risikomanagement und die Compliance umfasst (z. B. Interne Revision). Die relevanten Verantwortlichkeiten sind in der obigen Übersicht entsprechend dargestellt. Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat der UNIQA Insurance Group AG in den Aufsichtsratssitzungen über die Risikoberichterstattung umfassend informiert. Risikomanagementprozess Der Risikomanagementprozess von UNIQA liefert periodische Informationen zum Risikoprofil und ermöglicht dem Topmanagement, Entscheidungen zur langfristigen Zielerreichung zu treffen. Der Prozess konzentriert sich auf unternehmensrelevante Risiken und ist für folgende Risikokategorien definiert: Marktrisiko/Asset-Liability-Management-Risiko (ALM-Risiko) Kreditrisiko/Ausfallrisiko Liquiditätsrisiko Konzentrationsrisiko Versicherungstechnisches Risiko (Schaden- und Unfall-, Kranken- und Lebensversicherung) Operationelles Risiko Emerging Risk Reputationsrisiko Ansteckungsrisiko (Contagion Risk) Strategisches Risiko Für diese Risikokategorien werden im Rahmen eines konzernweit standardisierten Risikomanagementprozesses die Risiken von UNIQA und ihren Konzerngesellschaften regelmäßig identifiziert, bewertet und berichtet. Nachhaltigkeitsrisiken oder ESG-Risiken umfassen Risiken in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt, Soziales/Mitarbeitende und Governance („ESG“). Sie werden nicht als eigenständige Risikokategorie betrachtet, sondern im Zuge der bestehenden zehn Risikokategorien berücksichtigt. In Bezug auf den Nachhaltigkeitsfaktor Umwelt stellt der Klimawandel das zentrale Nachhaltigkeitsrisiko dar. Klimabezogene Risiken treten in Form von physischen Risiken und Transitionsrisiken auf. Physische Risiken ergeben sich aus der Zunahme von Extremwetterereignissen wie beispielsweise Hochwasser, Erdbeben, Stürme und Hitzewellen sowie dem Anstieg der Durchschnittstemperatur. Transitionsrisiken hingegen sind Anpassungsrisiken, die durch den Übergang in eine kohlenstoffarme Wirtschaft entstehen. Das sind zum Beispiel Risiken in Verbindung mit der Umstellung der Klimapolitik, der Erneuerung von Technologien und der Veränderung von Marktpräferenzen. Neben der Auswirkung von physischen Risiken auf die Häufigkeit und Höhe von Schäden, können sich – insbesondere in Zusammenhang mit der verfolgten Kapitalanlagestrategie - weitere Auswirkungen durch Transitionsrisiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von UNIQA ergeben. Die Risikoidentifikation ist die Ausgangsbasis des Risikomanagementprozesses, in der alle wesentlichen Risiken systematisch zu erfassen und möglichst detailliert zu beschreiben sind. Um eine möglichst vollständige Risiko-identifikation durchzuführen, werden parallel unterschiedliche Ansätze angewendet und alle Risikokategorien, Tochtergesellschaften, Prozesse und Systeme einbezogen. Die Risikokategorien Marktrisiko, die versicherungstechnischen Risiken und das Ausfallrisiko werden im Rahmen-werk von UNIQA mittels quantitativer Verfahren entweder auf Basis des Standardansatzes von Solvency II oder des partiellen internen Modells (Nichtlebens- bzw. Marktrisiken) einer Bewertung unterzogen. Weiters werden für die Ergebnisse aus dem Standardansatz Risikotreiber identifiziert, und es wird analysiert, ob die Risikosituation angemessen reflektiert wird (im Einklang mit der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA)). Alle anderen Risikokategorien werden durch eigene Gefahrenszenarien quantitativ oder qualitativ bewertet. 41. Aktivitäten und Ziele aus dem Jahr 2022 Basierend auf der externen und internen Entwicklung haben sich die Aktivitäten im Jahr 2022 an folgenden Schwerpunkten orientiert: Covid-19 und Kapitalmarktumfeld Steigende Inflation Krieg in der Ukraine Nachhaltigkeit (ESG) Weiterentwicklung des internen Modells Security & Resilience Management Covid-19 und Kapitalmarktumfeld Mit Beginn der Covid-19-Krise begann UNIQA die Auswirkungen der Pandemie auf den Geschäftsbetrieb zu überwachen. In diesem Zusammenhang wird auch die Entwicklung des Kapitalmarktumfelds und deren Auswirkungen auf die Marktwerte genau beobachtet. Im Jahr 2022 stieg die Solvenzposition des Konzerns aufgrund einer positiven Entwicklung im Zinsumfeld deutlich an. Dadurch wurde die Resilienz gegenüber unerwarteten Schocks wie die Covid-19-Krise weiter gestärkt. UNIQA wird weiterhin die Entwicklung der Pandemie genau beobachten, um auf potenzielle Änderungen oder neue Entwicklungen schnell reagieren zu können. Im Jahr 2022 blieb die Geschäftsentwicklung von UNIQA stabil. Der Einfluss der Covid-19-Pandemie auf das Neugeschäftsvolumen und die Schadenhäufigkeit in den unterschiedlichen Sparten verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr. Steigende Inflation Nach Jahren gemäßigter Inflation stieg diese im Jahr 2022 in den UNIQA Ländern signifikant an. Die Inflation hatte auch entsprechende Auswirkungen auf das Versicherungsgeschäft und die Veranlagungsstrategie von UNIQA. Sowohl die administrativen Kosten als auch die Kosten für die Begleichung der Schäden stiegen inflationsbedingt an. Dieser Kostenanstieg ist ein Einflussfaktor auf die Preisgestaltung von UNIQA. Viele Polizzen beinhalten Anpassungsklauseln, durch die der Einfluss dieses Kostenanstiegs entsprechend gemindert werden kann. Das Risiko in Bezug auf die Preisanpassungen definiert sich auch durch die Preisgestaltung der Mitbewerberinnen am Markt. Sollte die Inflation über einen längeren Zeitraum hoch bleiben, besteht auch das Risiko, dass diese negative Auswirkungen auf das Neugeschäft und die Anzahl der Rücktritte haben kann. Krieg in der Ukraine Aufgrund der angespannten Lage im Russland- und Ukraine-Konflikt bereits Ende 2021, wurde schon zu Beginn des Jahres 2022 mit der Vorbereitung präventiver Maßnahmen für den Fall einer Eskalation begonnen. Nach Ausbruch des Krieges lag in der ersten Phase der Fokus in der Ukraine auf der Unterstützung der örtlichen Belegschaft und deren Angehörigen bei der Flucht vor den Kriegshandlungen einerseits und auch in der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs andererseits. Für die russische Gesellschaft (Limited Liability Company “Insurance Company “Raiffeisen Life”) wurde, in Anbetracht der weitreichenden Wirtschaftssanktionen, bereits Anfang März eine massive Beschränkung des Neugeschäfts in Russland beschlossen und auch aktive Verlängerungsaktivitäten aus dem bestehenden Portfolio beendet. Der Konflikt hatte auch einen Einfluss auf die Kapitalveranlagungsstrategie in Russland und der Ukraine, da im Geschäftsjahr 2022 Wertminderungsaufwendungen auf russische und ukrainische Anleihen erfasst wurde. Nachhaltigkeit (ESG) Das Thema Nachhaltigkeit ist von sehr hoher Bedeutung für UNIQA. Das Risikomanagement fokussierte sich im Jahr 2022 insbesondere auf das Management und den Umgang mit den Klimarisiken. Daher war eines der Hauptthemen im Jahr 2022 die Bewertung der langfristigen Klimaszenarien und deren Weiterentwicklung. Basierend auf der Größe und Komplexität des Risikoprofils der Tochterunternehmen des Konzerns hat UNIQA bei der Bewertung von Klimarisiken zwischen quantitativen und qualitativen Ansätzen unterschieden. Weitere Schwerpunkte waren die unternehmensweite Identifikation von Nachhaltigkeitsrisiken in allen Abteilungen, die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in das Reporting sowie das Monitoring der Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Kapitalanlagen. Ziel des Risikomanagementansatzes ist es, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen, um rechtzeitig darauf reagieren zu können. Weiterentwicklung des internen Modells Die nächsten Schritte zur Weiterentwicklung des partiellen internen Modells auf ein volles internes Modell waren von sehr hoher Bedeutung für das Risikomanagement im Jahr 2022. Ziel von UNIQA mit diesem Projekt ist es, das eigene Risikoprofil adäquater abzubilden und Risiken effektiver steuern zu können. Das Projekt wurde im Jahr 2021 gestartet, und bereits heuer konnten als Basis für die weitere Projekttätigkeit erste Pilotrechnungen durchgeführt werden. In einer nächsten Phase erfolgt die Abstimmung und Kommunikation mit der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde zu diesem Projekt. Security & Resilience Management Weltweit sind Unternehmen einer steigenden Anzahl von Sicherheitsrisiken ausgesetzt. Deswegen hat UNIQA im Jahr 2022 einen starken Fokus auf Themen wie Datendiebstahl, Ransomware, Cyberangriffe, Stromausfälle und Gasnotfälle gelegt. Entsprechende Maßnahmen wurden umgesetzt. Die für die operative Geschäftstätigkeit relevanten IT-Anwendungen, IT-Infrastrukturen, Rechenzentren oder das für den Betrieb benötigte Schlüsselpersonal wurden identifiziert und auf unterschiedliche Szenarien vorbereitet. Die Behebung der identifizierten Schwachstellen im Rahmen eines gruppenweiten, zentral koordinierten IT-Security-Programms war ein weiterer Schwerpunkt während des Jahres. Unter anderem wurden die Sicherheitsanforderungen und -kontrollen sowie deren Lücken überprüft. 42. Herausforderungen und Prioritäten im Risikomanagement für 2023 Nachhaltigkeit (ESG) Da Nachhaltigkeit eines der Themen ist, das in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen hat – einerseits in den geltenden Regularien, andererseits aber auch in der öffentlichen Wahrnehmung – plant UNIQA eine konstante Prozessverbesserung und Weiterentwicklung der Identifikation und des Managements von Nachhaltigkeitsrisiken. Die Hauptziele für 2023 sind einerseits, die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen in diesem Bereich weiter voranzutreiben, andererseits die Erkenntnisse aus dem Risikomanagement als Unterstützung in die Produktgestaltung oder aber auch die Veranlagungsstrategie erfolgreich einfließen zu lassen. Das Risikomanagement wird weiter beim nachhaltigkeitsorientierten Asset-Management und der rechtzeitigen Erkennung von Nachhaltigkeitsrisiken mitwirken. Eine Ausweitung des quantitativen Ansatzes zur Bewertung der langfristigen Klimarisiken auf alle EU-Tochtergesellschaften ist geplant. Volles internes Modell Aufgrund der vielseitigen Herausforderungen im Jahr 2022 sowohl für UNIQA als auch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) mussten manche Aktivitäten neu priorisiert werden, was zu einer Verschiebung des geplanten Antrags für das volle interne Modell um ein Jahr geführt hat. Das Ziel des mehrjährigen Projekts ist es, die offizielle Genehmigung des vollen internen Modells von der Finanzmarktaufsichtsbehörde bis Ende 2024 zu erhalten. Nach einer Genehmigung wäre UNIQA die erste österreichische Versicherungsgruppe mit einem vollständigen internen Modell. Daher wird in den kommenden beiden Jahren der Fokus hauptsächlich auf der Finalisierung des Modells liegen. Die Solvency-II-Richtlinie legt die Anforderungen fest, die erfüllt werden müssen. Diesbezüglich sind im Jahr 2023 Gespräche und Prüfungen durch den Regulator geplant, um im Jahr 2024 den Antrag stellen zu können. Security & Resilience Management Unternehmen sind mehr und mehr einer Reihe von Sicherheitsrisiken ausgesetzt, die von Datendiebstahl über Ransomware bis hin zu einem möglichen Strom-Blackout reichen. Neben den präventiven Maßnahmen in den Bereichen Informations- und physischer Sicherheit legt UNIQA den Fokus auf die Vorbereitung möglicher Auswirkungen der Energiekrise. Auf Basis dieses Schwerpunkts wurden schon Maßnahmenpläne erlassen und Mitarbeitende geschult. Im Jahr 2023 werden diese Maßnahmenpläne für alle weiteren operativ wichtigen Standorte in UNIQAs internationalem Umfeld generiert. Die Pläne beinhalten sowohl präventive als auch reaktive Maßnahmen, um UNIQA bestmöglich auf einen großflächigen Stromausfall oder vorangekündigte Rolling Blackouts bzw. Brownouts vorzubereiten. UNIQA wird weiter die Situation und die gesetzlichen Vorgaben überwachen und sich um zeitgerechte Kommunikation mit Mitarbeitenden und Kund:innen sorgen. Kapitalmarktumfeld und Inflation Aufgrund der Entwicklung der wesentlichen Referenz- größen wie Zinssätze, Credit Spreads, etc. wird der Kapitalmarkt und seine Auswirkung auf UNIQA und ihre Produkte von sehr hoher Bedeutung sein. Auch das Thema der Inflation wird weiterhin einen hohen Stellenwert haben, solange die beobachteten Inflationsraten auf einem erhöhten Niveau verweilen. Es gilt weiterhin, rechtzeitig die Auswirkungen all dieser Risiken auf die unterschiedlichen Geschäftsbereiche zu erkennen und geeignete Maßnahmen umzusetzen. 43. Risikoprofil Das Risikoprofil von UNIQA ist sehr stark von den Lebens- und Krankenversicherungsbeständen der UNIQA Österreich Versicherungen AG beeinflusst. Durch diesen Umstand nimmt das Marktrisiko im Risikoprofil von UNIQA die zentrale Rolle ein. Die Konzerngesellschaften in Zentraleuropa betreiben das Versicherungsgeschäft im Schaden- und Unfallbereich sowie im Lebens- und Krankenversicherungsbereich. In der CEE-Region überwiegt das Versicherungsgeschäft im Schaden- und Unfallbereich. Dieser Umstand ist für UNIQA insofern von Bedeutung, als damit ein hohes Diversifikationselement zu dem von den österreichischen Gesellschaften dominierten Lebens- und Krankenversicherungsgeschäft geschaffen wird. Die risikospezifischen Besonderheiten der Regionen manifestieren sich auch in den durch den internen Bewertungsansatz ermittelten Risikoprofilen. Markt- und Kreditrisiken Die Ausprägung der Markt- und Kreditrisiken ist von der Struktur der Kapitalveranlagung und deren Verteilung in verschiedene Veranlagungsklassen abhängig. In der nachfolgenden Tabelle werden die Kapitalanlagen, nach Veranlagungsklassen aufgegliedert, dargestellt. Zusammensetzung der Kapitalanlagen Angaben in Tausend Euro 31.12.2022 31.12.2021 Verzinsliche Wertpapiere 12.442.938 16.021.778 Immobilienvermögen 1.299.752 1.241.860 Rentenfonds 1.928.801 2.059.540 Beteiligungen und sonstige Anteile 882.288 815.421 Aktien und Aktienfonds 1.156.693 1.224.155 Termingelder 461.531 272.172 Übrige Kapitalanlagen 253.640 150.051 Summe 18.425.644 21.784.976 Markt- und Kreditrisiken haben jedoch nicht nur einen Einfluss auf den Wert der Kapitalanlagen, sondern beeinflussen auch die Höhe der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten. Es besteht somit insbesondere in der Lebensversicherung eine Abhängigkeit zwischen der (Kurs-)Entwicklung der Vermögenswerte und den Verbindlichkeiten aus den Versicherungsverträgen. UNIQA managt die Ertragserwartungen und Risiken der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Versicherungs- verträgen im Rahmen des ALM-Prozesses. Ziel ist es, mit möglichst hoher Sicherheit und ausgewogenem Risiko ausreichend Liquidität zu gewährleisten, um jenen Kapitalertrag zu erwirtschaften, der nachhaltig höher ist als die garantierten Leistungen der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten. Dabei werden Vermögenswerte und Schulden in unterschiedlichen Abrechnungskreisen geführt. Die folgenden beiden Tabellen zeigen die wichtigsten Abrechnungskreise, die sich aus den verschiedenen Produktkategorien ergeben. Vermögenswerte Angaben in Tausend Euro 31.12.2022 31.12.2021 Langfristige Lebensversicherungsverträge mit Garantieverzinsung und Gewinnbeteiligung 9.829.677 12.414.127 Langfristige Verträge der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 3.957.281 5.154.053 Langfristige Krankenversicherungsverträge 3.913.534 4.444.807 Kurzfristige Verträge der Schaden- und Unfallversicherung 5.629.524 5.814.056 Summe 23.330.016 27.827.042 Diese Werte beziehen sich auf folgende Positionen: Eigengenutzte Grundstücke und Bauten Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Nach der Equity-Methode bilanzierte Kapitalanlagen Sonstige Kapitalanlagen Kapitalanlagen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Zahlungsmittel Versicherungstechnische Rück- stellungen und Verbindlichkeiten (im Eigenbehalt) Angaben in Tausend Euro 31.12.2022 31.12.2021 Langfristige Lebensversicherungsverträge mit Garantieverzinsung und Gewinnbeteiligung 10.148.531 10.979.313 Langfristige Verträge der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung 3.878.799 5.028.507 Langfristige Krankenversicherungsverträge 3.983.062 3.813.196 Kurzfristige Verträge der Schaden- und Unfallversicherung 4.094.413 3.891.198 Summe 22.104.805 23.712.214 Diese Werte beziehen sich auf folgende Positionen: Versicherungstechnische Rückstellungen Versicherungstechnische Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Rückversicherungsverbindlichkeiten (nur Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft) Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen Rückversicherungsanteil an den versicherungstechnischen Rückstellungen der fonds- und der indexgebundenen Lebensversicherung Das Markt- und Kreditrisiko wird in Zins-, Credit-Spread-, Aktien-, Währungs- und Marktkonzentrations- risiko unterteilt. Das Zinsrisiko besteht für alle aktiv- und passivseitigen Bilanzposten, deren Wert in Abhängigkeit von Änderungen der risikofreien Zinskurven oder deren Volatilität schwankt. Aufgrund des hohen Anteils an zinstragenden Wertpapieren in der Veranlagung ist das Zinsrisiko ein wesentlicher Bestandteil des Marktrisikos. Das Zinsrisiko wird im Rahmen der ALM-basierten Veranlagungsstrategie aktiv gemanagt. Die folgende Tabelle zeigt die Struktur der Restlaufzeiten der verzinslichen Wertpapiere. Veranlagungsvolumen nach Laufzeiten Angaben in Tausend Euro 31.12.2022 31.12.2021 Bis zu 1 Jahr 953.115 908.460 Mehr als 1 Jahr bis zu 3 Jahren 1.687.938 1.481.601 Mehr als 3 Jahre bis zu 5 Jahren 2.125.802 2.369.538 Mehr als 5 Jahre bis zu 7 Jahren 1.825.398 2.521.545 Mehr als 7 Jahre bis zu 10 Jahren 1.674.795 2.259.623 Mehr als 10 Jahre bis zu 15 Jahren 1.875.176 2.640.465 Mehr als 15 Jahre 2.300.714 3.840.546 Summe 12.442.938 16.021.779 Im Vergleich dazu werden in der nachfolgenden Tabelle die Deckungsrückstellung vor Rückversicherung in der Kranken- und Lebensversicherung sowie in der Nicht- lebensversicherung die Bruttorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle auf Jahresbänder aufgeteilt. In der Kranken- und Lebensversicherung erfolgte die Aufteilung anhand der erwarteten Cashflows aus dem ALM-Prozess. IFRS-Reserve nach erwarteten Fälligkeiten Angaben in Tausend Euro 31.12.2022 31.12.2021 Bis zu 1 Jahr 1.416.995 1.244.623 Mehr als 1 Jahr bis zu 3 Jahren 1.686.872 1.244.715 Mehr als 3 Jahre bis zu 5 Jahren 1.348.266 1.194.601 Mehr als 5 Jahre bis zu 7 Jahren 1.126.827 1.002.338 Mehr als 7 Jahre bis zu 10 Jahren 1.670.265 1.556.280 Mehr als 10 Jahre bis zu 15 Jahren 1.963.653 2.167.754 Mehr als 15 Jahre 7.608.350 8.170.662 Summe 16.821.228 16.580.974 Da das Zinsrisiko in der Lebensversicherung aufgrund der langfristigen Verbindlichkeiten besonders relevant ist, wird im Folgenden der Fokus auf diesen Geschäftsbereich gelegt. Am Beispiel der UNIQA Österreich Versicherungen AG beträgt die gemittelte Zinssensitivität der Lebensversicherung bei einer Zinsveränderung um +/– 50 Basispunkte für die Vermögenswerte 238,5 Millionen Euro und jener der Verbindlichkeiten 339,1 Millionen Euro. Die Differenz zwischen diesen beiden Werten wird als Steuerungsbasis für das Zinsrisiko bzw. den Duration Gap verwendet. Im Rahmen des jährlichen ALM-Prozesses wird festgelegt, welche Budgets auf Ebene der operativen Gesellschaften für das Zinsrisiko aus strategischen Gründen akzeptiert werden. Der Rechnungszins, der bei der Zeichnung von Neugeschäften der Kalkulation zugrunde gelegt werden darf, berücksichtigt in den meisten Gesellschaften von UNIQA eine Höchstzinssatzverordnung der jeweiligen lokalen Aufsichtsbehörde. In all jenen Ländern, in denen dies nicht der Fall ist, werden durch die verantwortlichen Aktuare entsprechend vorsichtige und marktgerechte Annahmen getroffen. Für den Kernmarkt Österreich beträgt der zulässige Höchstzins seit 1. Juli 2022 0 Prozent pro Jahr. Im Bestand befinden sich jedoch auch ältere Verträge mit Rechnungszinssätzen. In den relevanten Märkten der UNIQA Group betragen diese bis zu 5 Prozent pro Jahr. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die durchschnittlichen Rechnungszinssätze nach Region und Währung. Durchschnitt techn. Zinsen, traditionelles Geschäft nach Region und Währung Angaben in Prozent EUR USD Lokale Währung Österreich (AT) 2,0 Zentraleuropa (CE) 0,0 3,4 Osteuropa (EE) 3,3 3,4 3,0 Südosteuropa (SEE) 2,7 2,9 1,5 Russland (RU) 2,1 2,3 3,9 Da diese Zinssätze vom Versicherungsunternehmen garantiert werden, besteht das finanzielle Risiko darin, dass diese Renditen nicht erwirtschaftet werden können. Da in der klassischen Lebensversicherung überwiegend in zinstragende Titel investiert wird, stellt die Unvorhersehbarkeit der langfristigen Zinsentwicklung das bedeutendste finanzielle Risiko eines Lebensversicherungsunternehmens dar. Das Anlage- und Wiederanlagerisiko besteht darin, dass Prämien, die in der Zukunft eingehen, zu einem bei Abschluss garantierten Zinssatz angelegt werden müssen. Es ist aber durchaus möglich, dass zur Zeit des Prämieneingangs keine entsprechenden Titel erhältlich sind. Ebenso müssen künftige Erträge zumindest zum Rechnungszins wiederveranlagt werden. Aus diesem Grund hat sich UNIQA in den wichtigsten Märkten bereits dazu entschieden, Produkte anzubieten, die keinen oder nur noch einen geringen Rechnungszins beinhalten. Ein Beispiel dafür ist in Österreich der Verkauf von aufgeschobenen Rentenprodukten mit einem Rechnungszins von 0 Prozent. Das Credit-Spread-Risiko bezeichnet das Risiko von Preisveränderungen aktiv- und passivseitiger Bilanz posten aufgrund von Veränderungen der Kreditrisikoaufschläge oder deren Volatilität und wird für einzelne Wertpapiere in Abhängigkeit von deren Bonität (Rating) und Duration ermittelt. Bei der Veranlagung von Wertpapieren wird – unter Abwägung der Ertragschancen und Risiken – in Titel unterschiedlichster Bonität (Rating) investiert. In der nachfolgenden Tabelle wird die Kreditqualität jener verzinslichen Wertpapiere, die weder überfällig noch wertberichtigt sind, anhand deren Ratings dargestellt. Veranlagungsvolumen nach Ratings Angaben in Tausend Euro 31.12.2022 31.12.2021 AAA 2.535.682 3.117.422 AA 3.070.791 4.112.915 A 3.375.608 4.714.695 BBB 2.039.156 2.708.020 BB 341.657 403.258 B 135.688 314.606 ≤ CCC 84.315 11.773 Nicht geratet 860.041 639.089 Summe 12.442.938 16.021.778 Das Aktienrisiko ergibt sich aus Wertänderungen von Aktien und aktienähnlichen Anlagen aufgrund von Schwankungen der internationalen Aktienmärkte und entsteht damit insbesondere aus den Veranlagungsklassen „Beteiligungen und sonstige Anteile“ und „Aktien“. Die effektive Aktienquote wird über den selektiven Einsatz derivativer Finanzinstrumente zu Absicherungszwecken gesteuert. Das Währungsrisiko entsteht durch Wechselkursschwankungen und deren Volatilität. Aufgrund des internationalen Versicherungsgeschäfts veranlagt UNIQA in Wertpapieren unterschiedlicher Währungen und folgt dabei dem Prinzip, eine währungskongruente Bedeckung der Verbindlichkeiten auf Deckungsstock- bzw. Gesellschaftsebene zu gewährleisten. Trotz des selektiven Einsatzes derivativer Finanzinstrumente zu Absicherungszwecken ist es nicht immer kosteneffizient möglich oder aus Veranlagungsgesichtspunkten zielführend, eine vollständige Währungskongruenz zwischen Aktiv- und Passivseite zu erreichen. Die folgenden Tabellen zeigen eine Aufschlüsselung der Vermögenswerte und Schulden nach Währungen. Währungsrisiko 31.12.2022 Angaben in Tausend Euro Vermögenswerte Rückstellungen und Verbindlichkeiten EUR 21.468.516 20.827.928 USD 259.492 110.422 CZK 1.660.112 1.222.883 HUF 422.203 352.559 PLN 2.992.495 2.513.510 RON 354.182 236.602 Sonstige 1.039.153 879.862 Summe 28.196.153 26.143.766 Währungsrisiko 31.12.2021 Angaben in Tausend Euro Vermögenswerte Rückstellungen und Verbindlichkeiten EUR 24.569.387 22.541.840 USD 572.248 367.172 CZK 1.450.892 1.238.123 HUF 457.405 365.382 PLN 3.035.889 2.550.947 RON 340.731 231.992 Sonstige 1.121.230 929.041 Summe 31.547.783 28.224.497 Zur Messung und Steuerung des Markt- und Kreditrisikos und deren Komponenten werden neben den etablierten Markt- und Kreditrisikomodellen (MCEV, SCR u. ä.) insbesondere Stresstests und Sensitivitätsanalysen eingesetzt. In den folgenden Tabellen werden die wichtigsten Marktrisiken in Form von Sensitivitätskennzahlen sowie deren Auswirkungen auf das Periodenergebnis und das Eigen-kapital dargestellt. In Abhängigkeit vom anzuwendenden Bewertungsprinzip können etwaige zukünftige Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zu unterschiedlichen Schwankungen im Periodenergebnis oder im sonstigen Ergebnis führen. Die Kennzahlen werden auf Basis finanzmathematischer Grundlagen theoretisch berechnet und berücksichtigen keine Diversifikationseffekte zwischen den einzelnen Marktrisiken bzw. keine gegensteuernden Maßnahmen, die in verschiedenen Markt- szenarien getroffen werden können. Die Sensitivitäten für sonstige Kapitalanlagen werden ermittelt, indem jedes Szenario für jede einzelne Position simuliert wird, wobei alle anderen Parameter jeweils konstant gehalten werden. Marktwertveränderungen ohne bilanzielle Auswirkung inkludieren im Fall des Zins- und des Credit-Spread-Risikos reklassifizierte Anleihen und Ausleihungen. Zinsrisiko 31.12.2022 31.12.2021 Angaben in Tausend Euro + 50 Basispunkte – 50 Basispunkte + 50 Basispunkte – 50 Basispunkte Staatsanleihen – 278.391 355.091 – 484.651 548.866 Unternehmensanleihen (inkl. Covered) – 118.131 144.699 – 176.478 189.139 Sonstige – 40.402 47.102 – 65.832 76.753 Summe – 436.924 546.892 – 726.962 814.759 davon Gewinn- und Verlustrechnung – 2.244 2.969 – 1.358 5.082 davon Eigenkapital – 434.680 543.922 – 725.603 809.678 Credit-Spread-Risiko 31.12.2022 31.12.2021 Angaben in Tausend Euro + 50 Basispunkte + 50 Basispunkte Gewinn- und Verlustrechnung – 10.304 – 374 Eigenkapital – 433.191 – 785.327 Summe – 443.494 – 785.701 Aktienrisiko 31.12.2022 31.12.2021 Angaben in Tausend Euro – 25 % – 25 % Gewinn- und Verlustrechnung – 175.192 – 4.098 Eigenkapital – 25.581 – 301.161 Summe – 200.773 – 305.259 Währungsrisiko 31.12.2022 31.12.2021 Angaben in Tausend Euro 10 % – 10 % 10 % – 10 % PLN 129.435 – 129.435 128.226 – 128.015 USD 43.649 – 43.702 57.494 – 57.227 CZK 63.320 – 63.482 64.740 – 64.753 RUB 25.822 – 25.822 24.046 – 24.046 HUF 12.603 – 12.603 14.479 – 14.479 Sonstige 53.811 – 53.746 57.479 – 57.479 Summe 328.640 – 328.790 346.464 – 346.000 davon Gewinn- und Verlustrechnung 315.200 – 315.350 323.681 – 323.554 davon Eigenkapital 13.440 – 13.440 22.783 – 22.446 In der Lebensversicherung stellen die Zinsannahmen den wesentlichen Einflussfaktor auf den Liability-Adequacy-Test sowie die aktivierten Abschlusskosten dar. Aus diesem Grund sind im Folgenden Auswirkungen der impliziten Neugeldannahme (inklusive Reinvestitionen) angegeben. Geht man von einer erhöhten Neugeldannahme um 100 Basispunkte aus, so resultiert das in einem Nettoeffekt (nach Berücksichtigung latenter Gewinnbeteiligung) in Höhe von 6 Millionen Euro. Eine Verringerung dieser Annahme um 100 Basispunkte hat einen Nettoeffekt von – 8 Millionen Euro zur Folge. Die beschriebenen Effekte beziehen sich auf Änderungen in den aktivierten Abschlusskosten sowie den Einfluss auf den Liability-Adequacy-Test. Die Ergebnisse wurden anhand des traditionellen Geschäfts in Österreich ermittelt, die den Großteil der Deckungsrückstellung der Gruppe ausmachen. In der Nichtlebensversicherung wird die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle auf Basis bereits gemeldeter Schadenfälle und unter Anwendung von anerkannten statistischen Methoden gebildet. Eine wesentliche Annahme dabei ist, dass die beobachteten Schadenmuster aus der Vergangenheit eine sinnvolle Extrapolation in die Zukunft erlauben. In Fällen, in denen diese Annahme verletzt ist, müssen zusätzliche Anpassungen getroffen werden. Die Berechnung der Schadenrückstellungen ist aufgrund der Abwicklungsdauer der Schäden mit Unsicherheit verbunden. Zusätzlich zum normalen Zufallsrisiko gibt es auch andere Faktoren, die einen Einfluss auf die zukünftige Abwicklung der schon eingetreten Schadenfälle haben können. Insbesondere erwähnt sei der Reservierungsprozess für Gerichtsschäden im Bereich der Schaden- und Unfallversicherung. Für diese Schäden wird in der Regel eine Reserveschätzung auf Basis von Expertenwissen erstellt, die jedoch speziell bei Größtschäden zu Beginn der gerichtlichen Einbringung einer hohen Volatilität ausgesetzt sein kann. Das partielle interne Modell in der Schaden- und Unfallversicherung stellt dabei ein geeignetes Instrument dar, um die Volatilität im Abwicklungsprozess zu quantifizieren. Nach Analyse dieser Modellergebnisse wurde ermittelt, dass eine Abweichung von 5 Prozent zur ermittelten Basisrückstellung ein realistisches Szenario darstellen kann. Auf Grundlage der aktuellen Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle von 3.453 Millionen Euro (ohne zuzügliche Reservebestandteile wie Rückstellung für Schadenregulierung) im Konzern auf Bruttobasis würde das einen um 173 Millionen Euro höheren Schadenaufwand bedeuten. In der Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung werden seit 1. Juli 2021 nur mehr Tarife mit einem Rechnungszins von 0,5 Prozent verkauft. Gemeinsam mit Maßnahmen zur Rechnungszinssenkung im Bestand wurde per 31. Dezember 2022 ein durchschnittlicher Rechnungszins von ca. 2,5 Prozent erreicht. Eine Verringerung der Kapitalerträge um 100 Basispunkte (Basis: Veranlagungsergebnis 2021) würde das Ergebnis vor Steuern um rund 43 Millionen Euro verringern. Liquiditätsrisiko Um sicherzustellen, dass UNIQA den Zahlungsverpflichtungen innerhalb der nächsten zwölf Monate nachkommen kann, erfolgt eine laufende Liquiditätsplanung. Zur Bedeckung von Verpflichtungen, deren Laufzeit zwölf Monate überschreitet, erfolgt eine möglichst fristenkongruente Veranlagung im Rahmen des ALM-Prozesses und der strategischen Vorgaben. Zudem ist ein Großteil des Wertpapierbestands auf liquiden Märkten börsennotiert und im Fall von Liquiditätsbelastungen kurzfristig und ohne signifikante Liquiditätsabschläge veräußerbar. Es bestehen Zeichnungsverpflichtungen im Wesentlichen im Fondsformat aus Beteiligungen im Gesundheitswesen und Veranlagungen in Private Debt sowie im Infrastrukturbereich in Höhe von 833.162 Tausend Euro (2021: 794.770 Tausend Euro). Finanzverbindlichkeiten Vertragliche Restlaufzeiten per 31.12.2022 Angaben in Tausend Euro Anleihen- und Darlehens- verbindlichkeiten Derivative Finanzinstrumente Leasingverbindlichkeiten Gesamt 2023 8.250 0 12.897 21.147 2024 8.250 0 11.745 19.995 2025 8.250 0 10.724 18.974 2026 8.250 0 8.153 16.403 2027 8.250 0 7.081 15.331 > 2028 624.750 11.645 42.354 678.749 Finanzverbindlichkeiten Vertragliche Restlaufzeiten per 31.12.2021 Angaben in Tausend Euro Anleihen- und Darlehens- verbindlichkeiten Derivative Finanzinstrumente Leasingverbindlichkeiten Gesamt 2022 8.250 10.015 10.502 28.767 2023 8.250 0 9.026 17.276 2024 8.250 0 7.497 15.747 2025 8.250 0 10.877 19.127 2026 8.250 0 5.174 13.424 > 2027 633.000 11.828 60.154 704.982 Nachrangige Verbindlichkeiten Vertragliche Restlaufzeiten per 31.12.2022 Angaben in Tausend Euro Nominalbetrag1) Kuponzahlung Gesamt 2023 148.700 45.207 193.907 2024 0 34.984 34.984 2025 200.000 34.984 234.984 2026 326.300 28.484 354.784 2027 0 8.906 8.906 > 2028 375.000 35.625 410.625 1)Vertragliche Restlaufzeiten basierend auf dem ehestmöglichen Kündigungszeitpunkt Nachrangige Verbindlichkeiten Vertragliche Restlaufzeiten per 31.12.2021 Angaben in Tausend Euro Nominalbetrag1) Kuponzahlung Gesamt 2022 0 45.207 45.207 2023 148.700 45.207 193.907 2024 0 34.984 34.984 2025 200.000 34.984 234.984 2026 326.300 28.484 354.784 > 2027 375.000 44.531 419.531 1)Vertragliche Restlaufzeiten basierend auf dem ehestmöglichen Kündigungszeitpunkt Konzentrationsrisiken UNIQA ist bestrebt, Konzentrationsrisiken so niedrig wie möglich zu halten. Ein Konzentrationsrisiko kann unter anderem durch die Übertragung von Versicherungsgeschäften auf einzelne Rückversicherungsgesellschaften in inadäquatem Umfang entstehen. Dies kann bei Zahlungsverzug (oder -ausfall) eines einzelnen Rückversicherungsunternehmens einen materiellen Einfluss auf das Ergebnis von UNIQA haben. Dieses Risiko steuert UNIQA durch ein internes Rückversicherungsunternehmen, das für die Auswahl externer Rückversicherungsparteien unter Berücksichtigung strenger Richtlinien zur Vermeidung materieller Konzentrationsrisiken verantwortlich ist. Das Konzentrationsrisiko kann aber unter anderem auch aus der Zusammensetzung der aktivseitigen Bilanzpositionen entstehen. Im Zuge der Veranlagung wird laufend geprüft, ob die Investmentvolumina in Wertpapiere einzelner Emittent:innen gewisse, in Abhängigkeit von der jeweiligen Bonität definierte, Grenzwerte im Verhältnis zum Gesamtveranlagungsvolumen nicht überschreiten. Versicherungstechnische Risiken Die versicherungstechnischen Risiken werden in die Nichtlebensversicherung, Krankenversicherung und Lebensversicherung unterteilt. Das versicherungstechnische Risiko der Nichtlebensversicherung beinhaltet die drei Kategorien Prämien-, Reserve- und Katastrophenrisiko. Dabei definiert sich das Prämienrisiko als das Risiko, dass zukünftige Leistungen und Aufwendungen aus dem Versicherungsbetrieb höher sind, als die dafür vereinnahmten Prämien. Solch ein Verlust kann im Versicherungsbetrieb auch von außergewöhnlich hohen, aber selten auftretenden Schadenereignissen hervorgerufen werden, sogenannten Groß- oder Größtschäden. Eine weitere Bedrohung durch Ereignisse mit niedriger Frequenz, aber hohen Verlusten stellen Naturkatastrophen dar. Dieses Risiko umfasst finanzielle Verluste, die durch Naturgefahren wie Flut, Sturm, Hagel oder Erdbeben hervorgerufen werden. Im Gegensatz zu einzelnen Großschäden spricht man in diesem Fall auch von einem Schadenkumul. Das Reserverisiko beschreibt das Risiko, dass die gebildeten versicherungstechnischen Rückstellungen für bereits eingetretene Schadenfälle nicht ausreichend sind. Man spricht dann von einem Abwicklungsverlust. Die Schadenreserve wird unter Anwendung von aktuariellen Methoden berechnet. Externe Einflüsse, wie veränderte Schadenhöhen oder Frequenzen, Rechtsprechung, Reparatur- und Behandlungskosten, können zu einer Abweichung von der Schätzung führen. Um diesen Risiken entgegenzuwirken und sie aktiv zu managen, laufen bei UNIQA mehrere in den Versicherungsbetrieb integrierte Prozesse. So regelt zum Beispiel eine Konzernrichtlinie, dass Neuprodukte nur dann eingeführt werden dürfen, wenn sie gewisse Profitabilitätskriterien erfüllen. Durch spezielles Risikomanagement im Underwriting (vor allem im Corporate-Bereich) sowie Bereitstellung der entsprechenden Rückversicherungskapazität werden auch Großschäden und Naturkatastrophen entsprechend gemanagt. Auch in der Schadenreservierung regelt eine Richtlinie, wie von den lokalen Einheiten bei der Bildung von IFRS-Schadenreserven vorzugehen ist. Ein quartalsweises Monitoring und ein interner Review-Prozess stellen die Qualität der Reservierung in der gesamten Gruppe sicher. Ein wesentliches Element in der Risikomessung und in weiterer Folge der Risikosteuerung stellt das Partialmodell Non-Life dar. Dieses Risikomodell quantifiziert mittels stochastischer Simulationen den Risikokapitalbedarf pro Risikoklasse auf Gesellschafts- und auch auf Gruppenebene. Die Krankenversicherung wird zum überwiegenden Teil in Österreich betrieben. Folglich liegt auch der Schwerpunkt für das Risikomanagement in Österreich. Die Krankenversicherung ist eine Schadenversicherung, die in ihren Rechengrundlagen biometrische Risiken berücksichtigt und in Österreich vorwiegend „nach Art der Lebensversicherung“ betrieben wird. Die wesentlichen Risikominderungstechniken der Krankenversicherung sind die Anpassung von zukünftigen Gewinnbeteiligungen sowie die Prämienanpassung, die unter Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Rahmenbedingungen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sind essenziell für die zugrunde liegenden Risikomodelle und beinhalten detaillierte Angaben und Regelungen insbesondere in Bezug auf die Gewinnbeteiligung. Weiters sind auch hier in der Praxis klassische Risikominderungstechniken von Relevanz. Diese umfassen für die Krankenversicherung: die vorsichtige Festsetzung des Rechnungszinses auf einem Niveau, das in der Erwartung langfristig verdient werden kann; eine Risikoselektion, das heißt eine gezielte Vorauswahl von Interessent:innen für Versicherungsprodukte, zum Beispiel durch Gesundheitschecks; die sorgfältige Auswahl der Ausscheidewahrscheinlichkeiten (Tod und Storno), um ausreichende Prämien für die zu erwartenden Leistungen zu verrechnen; die Berücksichtigung von Prämienanpassungsklauseln in verschiedenen Krankenversicherungsprodukten, um bei Veränderungen der Rechnungsgrundlagen die Prämien entsprechend den Veränderungen der Erwartungswerte anpassen zu können; wo nötig, werden Rückversicherungslösungen für Teil- bestände angewendet. Neben diesen klassischen Risikominderungstechniken ist vor allem ein laufender Bestandsmanagementprozess etabliert. Dieser wird jährlich durchgeführt, indem die Notwendigkeiten von Tarifanpassungen ermittelt und bewertet werden. Die Wirksamkeit der für das Krankengeschäft beschriebenen Risikominderungstechniken wird mittels Gegenüberstellungen von rechnungsmäßigen und tatsächlichen Leistungen sowie mit Deckungsbeitragsrechnungen beurteilt. In der Lebensversicherung wird das versicherungstechnische Risiko generell als das Risiko des Verlusts oder nachteiliger Entwicklungen betreffend den Wert von Versicherungsverbindlichkeiten definiert. Es unterteilt sich in die Kategorien Sterblichkeits-, Langlebigkeits-, Invaliditäts-, Storno-, Kosten-, Revisions- und Katastrophenrisiko. Das Sterblichkeitsrisiko besteht aufgrund von möglichen Schwankungen betreffend die Sterblichkeitsraten, die auf einen Anstieg zurückzuführen sind und somit nachteilige Effekte auf die erwarteten Leistungen aus Risikoversicherungen haben. Das Langlebigkeitsrisiko bezieht sich auf nachteilige Auswirkungen zufälliger Schwankungen betreffend die Sterblichkeitsraten, die auf einen Rückgang der Sterblichkeitsrate zurückzuführen sind. Das Versicherungsunternehmen ist dabei dem Risiko ausgesetzt, dass die erwartete Lebensdauer in der Kalkulation der Prämie in der Realität übertroffen und somit der Aufwand für Rentenzahlungen unterschätzt wird. Das Invaliditätsrisiko wird durch mögliche nachteilige Schwankungen betreffend die Invaliditäts-, Krankheits- und Morbiditätsraten im Vergleich zum Zeitpunkt der Prämienberechnung verursacht. Das Stornorisiko entsteht aufgrund von Schwankungen betreffend die Storno-, Kündigungs-, Verlängerungs-, Kapitalwahl- und Rückkaufsraten von Versicherungs- polizzen. Es kann als Unsicherheit in Bezug auf Kundenverhalten zusammengefasst werden. Das Kostenrisiko bezieht sich auf nachteilige Auswirkungen aufgrund von Schwankungen betreffend die Verwaltungskosten von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen. Das Revisionsrisiko ergibt sich aufgrund von Schwankungen betreffend die Revisionsraten für Rentenversicherungen, die auf Änderungen im Rechtsumfeld zurückzuführen sind. Das Katastrophenrisiko ergibt sich aus einer signifikanten Ungewissheit in Bezug auf die Preisfestlegung und die Annahmen bei der Rückstellungsbildung für extreme/ außergewöhnliche Ereignisse. Das relevanteste Risiko in diesem Zusammenhang besteht in einem unmittelbaren drastischen Anstieg von Sterblichkeitsraten: In diesem Fall könnten Todesfallleistungen im Risikobestand nicht vollkommen durch die vereinnahmte Risikoprämie finanziert werden. Im Rahmen der Lebensversicherung sind die wesentlichen Risikominderungstechniken die Anpassung von zukünftigen Gewinnbeteiligungen bzw. eine entsprechende Prämienanpassung sowie der Abschluss von Rückversicherungen, die unter Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Rahmenbedingungen durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sind essenziell für die zugrunde liegenden Risikomodelle und beinhalten detaillierte Angaben und Regelungen, insbesondere in Bezug auf die Gewinnbeteiligung. In der Praxis unterstützt profitables Neugeschäft die Risikotragfähigkeit des Altbestands, wobei sorgfältige Risikoselektion (z. B. Gesundheitschecks) und vorsichtig gewählte Rechnungsgrundlagen bei der Prämienberechnung wesentliche Eckpfeiler in der Produktgestaltung darstellen. Eingeschlossene Prämienanpassungsklauseln erhöhen das Risikominderungspotenzial, insbesondere für den Risiko- und den Berufsunfähigkeitsbestand. Operationelles Risiko Operationelle Risiken umfassen Verluste aufgrund ungenügender oder gescheiterter interner Prozesse sowie Verluste, die von Systemen, personellen Ressourcen oder externen Ereignissen verursacht werden. Das operationelle Risiko beinhaltet das rechtliche Risiko, nicht aber das Reputations- und das strategische Risiko. Das rechtliche Risiko ist das Risiko aus einer Unsicherheit aufgrund von Klagen oder einer Unsicherheit in der Anwendbarkeit oder Auslegung von Verträgen, Gesetzen oder anderen Rechtsvorschriften. Bei UNIQA werden recht- liche Risiken laufend überwacht und an den Vorstand berichtet. Im Rahmen des Risikomanagementprozesses von UNIQA wurde auch der Risikoprozess für operationelle Risiken in Bezug auf Methoden, Ablauf und Zuständigkeiten definiert. In allen Konzerngesellschaften ist ein Risikomanager für die Einhaltung zuständig. Die Besonderheit der operationellen Risiken ist, dass diese in allen Prozessen und Abteilungen auftreten können. Daher werden die operationellen Risiken von UNIQA in jeder operativen Gesellschaft auf einer sehr breiten Ebene identifiziert und bewertet. Die Risikoidentifikation erfolgt mithilfe eines standardisierten Risikokatalogs, der regelmäßig auf Vollständigkeit überprüft wird. UNIQA – als Finanzdienstleisterin – gehört laut internationalen Standards zur kritischen Infrastruktur mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Notfälle, Krisen und Katastrophen kommen in der Regel unerwartet und können nicht geplant werden, sehr wohl aber Verfahren und Prozesse dafür, wie mit solchen Ereignissen umzugehen ist. Allerdings müssen sie als eine besondere Aufgabe des Managements behandelt werden – professionell, effizient und so schnell wie möglich. Bei UNIQA werden durch die Implementierung eines Business-Continuity-Management-Systems die Themen Krisenvorsorge (Prävention), Krisenmanagement und Business Recovery (einschließlich Notfallplänen) berücksichtigt. Das BCM-Modell von UNIQA basiert auf internationalen Regeln und Standards und wird laufend weiterentwickelt. Emerging Risk Das Emerging Risk bezeichnet neu entstandene oder sich verändernde Risiken, die schwer zu quantifizieren sind und erhebliche Auswirkungen auf eine Organisation haben können. Zu den Haupttreibern der sich wandelnden Risikolandschaft zählen neue wirtschaftliche, technologische, gesellschaftspolitische und ökologische Entwick-lungen sowie die zunehmenden gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen ihnen, die zu einer zunehmenden Risikoakkumulation führen können. Darüber hinaus ist ein sich wandelndes Geschäftsumfeld – die Weiterentwicklung regulatorischer Regelungen, die gestiegenen Erwartungen der Stakeholder:innen und die Verschiebung der Risikowahrnehmung – zu berücksichtigen. Reputationsrisiko Das Reputationsrisiko bezeichnet das Verlustrisiko, das aufgrund einer möglichen Schädigung des Unternehmensrufs, einer Verschlechterung des Ansehens oder eines negativen Gesamteindrucks infolge negativer Wahr- nehmung durch die Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Aktionär:innen oder die Aufsichtsbehörde entsteht. Die Reputationsrisiken, die im Zuge der Kernprozesse wie zum Beispiel Schadenbearbeitung oder Beratungs- und Servicequalität auftreten, werden wie die operationellen Risiken in den Konzerngesellschaften identifiziert, bewertet und gesteuert. Ansteckungsrisiko Vom Konzernrisikomanagement wird analysiert, ob das betrachtete Reputationsrisiko in der Gruppe oder in einer anderen Einheit auftreten kann und ob die Gefahr einer gruppeninternen „Ansteckung“ besteht. Die durchgeführten Analysen beugen dem Ansteckungsrisiko vor. Strategisches Risiko Das strategische Risiko bezeichnet das Risiko, das aus Managemententscheidungen oder einer unzureichenden Umsetzung von Managemententscheidungen, die sich auf aktuelle/künftige Erträge oder die Solvabilität auswirken, resultiert. Es beinhaltet das Risiko, das aufgrund inadäquater Managemententscheidungen infolge der Nichtberücksichtigung eines geänderten Geschäftsumfelds entsteht. Die strategischen Risiken werden wie auch die operationellen und Reputationsrisiken laufend bewertet. 44. Rückversicherung Der Vorstand determiniert direkt und indirekt die strategischen Inhalte der Rückversicherungspolitik durch seine Entscheidungen zur Risiko- und Kapitalpolitik. Die Gestaltung des Einkaufs der externen Rückversicherung ist an den Risikomanagementprozess geknüpft und ermöglicht so eine Entlastung des Risikokapitals. Rückversicherungsstrukturen unterstützen nachhaltig die Optimierung des benötigten Risikokapitals und die Steuerung des Einsatzes dieses Risikokapitals. Der maximalen Nutzung von Diversifikationseffekten kommt hierbei eine große Bedeutung zu. Die kontinuierliche Analyse des Rückversicherungseinkaufs unter Effizienzgesichts- punkten ist wesentlicher Bestandteil der internen Risikomanagementprozesse. Die operative Umsetzung dieser Aufgaben übernimmt die UNIQA Re AG (Zürich, Schweiz). Sie verantwortet und gewährleistet die Umsetzung der vom Vorstand vorgegebenen Rückversicherungspolitik. Die UNIQA Re AG steht allen Konzerngesellschaften als Risikoträgerin für deren Rückversicherungsbedarf zur Verfügung. Der Einschätzung der Exponierung der von den Konzerngesellschaften übernommenen Portfolios kommt eine zentrale Bedeutung zu. Im Interesse einer wertorientierten Steuerung des Kapitaleinsatzes werden seit Jahren periodische Risikoassessments durchgeführt. Auf Basis ausführlicher Daten wird der Risikokapitalbedarf der betreffenden Einheiten ermittelt und deren Rückversicherungsprogramme zielgerichtet strukturiert. Die Leistungsversprechen für Schutz vor Schäden aus Naturgefahren stellen aufgrund des volatilen Schadenverhaltens und der denkbaren Höhe der Katastrophen- schäden häufig die mit Abstand höchste Risikokapitalbelastung für die Sachversicherung dar. Dem hat UNIQA mit der Einrichtung einer entsprechend spezialisierten Einheit Rechnung getragen. In Zusammenarbeit mit internen und externen Stellen werden die Expositionen sowohl auf Länder- als auch auf Konzernebene permanent überwacht und bewertet. Durch die zielgerichtete Nutzung aller verwertbaren Diversifikationseffekte und die Platzierung eines effizienten Retrozessionsprogramms erreicht UNIQA eine substanzielle Entlastung ihres Risikokapitals. Die UNIQA Re AG übernimmt im Berichtsjahr nahezu vollumfänglich alle in der UNIQA Group notwendigen Rückversicherungsabgaben. Lediglich in der Lebensversicherung wird ein Teil der notwendigen Zessionen direkt an externe Rückversicherungsgesellschaften abgegeben. Der Konzern übernimmt in den Retrozessions- programmen nach risiko- und wertorientierten Ansätzen angemessene Selbstbehalte. Freigabe zur Veröffentlichung Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt und zur Veröffentlichung freigegeben. Wien, am 8. März 2023 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands Erklärung der gesetzlichen Vertreter Gemäß § 82 Abs. 4 Börsegesetz bestätigt der Vorstand der UNIQA Insurance Group AG, dass der im Einklang mit den maßgeblichen Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist. Wien, am 8. März 2023 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands Bestätigungsvermerk Bericht zum Konzernabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Konzernabschluss der UNIQA Insurance Group AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzerngewinn- und -verlustrechnung vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2022, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngeldflussrechnung und der Entwicklung des Konzerneigenkapitals für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr sowie dem Konzernanhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und den ergänzenden Bestimmungen des § 138 Abs. 8 VAG. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: Sachverhalt Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Verweis auf weitergehende Informationen 1. Bewertung der Firmenwerte sowie der sonstigen immateriellen Vermögenswerte Sachverhalt Die Firmenwerte in Höhe von TEUR 357.786 sowie die noch in Entwicklung befindlichen immateriellen Vermögenswerte in Höhe von TEUR 148.422, die im Wesentlichen Softwareentwicklungen im Rahmen der Erneuerung der gruppenweiten IT-Systeme betreffen, werden mindestens einmal jährlich sowie zusätzlich im Anlassfall auf Werthaltigkeit überprüft. Die dafür durchgeführten Werthaltigkeitstests erfordern seitens des Vorstands Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, dazu zählen insbesondere die geplanten Zahlungsströme in den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, zukünftige Marktgegebenheiten, Wachstumsraten und Kapitalkosten. Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung haben. Aufgrund des beschriebenen Sachverhalts wurde die Bewertung der Firmenwerte sowie der sonstigen immateriellen Vermögenswerte von uns als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt bei unserer Prüfung berücksichtigt. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben: Arbeitsabläufe und die Vorgehensweise bei der Bewertung evaluiert sowie ausgewählte Schlüsselkontrollen getestet, die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit den Bilanzierungsregeln des IAS 38 bzw. des IAS 36 abgeglichen, die Angemessenheit der Berechnungsmethode des Werthaltigkeitstests geprüft und die wesentlichen Ermessensentscheidungen und Annahmen beurteilt, die Herleitung der Kapitalkosten nachvollzogen sowie einer selbst durchgeführten Berechnung gegenübergestellt und die durch Vorstand und Aufsichtsrat genehmigte Unternehmensplanung mit den im Werthaltigkeitstest enthaltenen Zahlungsströmen abgeglichen, sowie die Vollständigkeit der entsprechenden Anhangsangaben geprüft. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind IFRS-konform. Die zu Grunde liegenden Annahmen und Bewertungsparameter sind für uns nachvollziehbar und vertretbar. Verweis auf weitergehende Informationen Vgl. das Kapitel in den allgemeinen Angaben im Konzernanhang „Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen“ sowie „11. Immaterielle Vermögenswerte“ in den Erläuterungen zum Konzernabschluss 2. Wertminderungen von Sonstige Kapitalanlagen als Auswirkung des Angriffs Russlands auf die Ukraine Sachverhalt Durch den Angriff Russlands auf die Ukraine haben sich schwerwiegende Effekte auf Finanzmärkte und Volkswirtschaften ergeben. Steigende Inflation, der kontinuierliche Anstieg der Leitzinsen sowie die Sanktionen gegenüber Russland haben zu Verwerfungen auf den Kapitalmärkten insgesamt, insbesondere auf jene Russlands und der Ukraine geführt. In Folge dieser Entwicklungen wurden konzernweit Wertminderungen auf russische Staats- und Unternehmensanleihen in Höhe von 103 Millionen EUR sowie auf ukrainische Staatsanleihen in Höhe von 39 Millionen EUR im Konzernabschluss erfasst. Aufgrund der wesentlichen Ergebniswirkung wurde der Sachverhalt von uns als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt bei unserer Prüfung berücksichtigt Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben: die Systematik sowie die Vollständigkeit der betroffenen sonstigen Kapitalanlagen unter Einbeziehung von Teilbereichsprüfern in Russland und Ukraine nachvollzogen, die Wertansätze der betroffenen sonstigen Kapitalanlagen stichprobenhaft beurteilt sowie die bilanzielle Behandlung der Wertminderungen geprüft. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind IFRS-konform. Die zu Grunde liegenden Annahmen und Bewertungsparameter sind für uns nachvollziehbar und vertretbar. Verweis auf weitergehende Informationen Vgl. in den „Erläuterungen zum Konzernabschluss“ unter den allgemeinen Angaben im Konzernanhang die „Auswirkungen des Angriffs Russlands auf die Ukraine“ Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Konzernbericht 2022, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk. Den Corporate-Governance-Bericht sowie den Nichtfinanziellen Bericht haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen Teile des Konzernberichts 2022 werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB und den ergänzenden Bestimmungen des § 138 Abs. 8 VAG ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir erlangen ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 31. Mai 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 6. Dezember 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 23. Mai 2022 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 20. Dezember 2022 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 31. Dezember 2013 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Werner Stockreiter. Wien, den 8. März 2023 PwC Wirtschaftsprüfung GmbH Mag. (FH) Werner Stockreiter Wirtschaftsprüfer gezeichnet Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten. Einzelabschluss UNIQA Insurance Group AG 171 Konzernabschluss Kennzahlen Angaben in Tausend Euro 2022 2021 Verrechnete Prämien Gesamtrechnung 43.174 46.822 Abgegrenzte Prämien im Eigenbehalt 10.165 11.081 Aufwendungen für Versicherungsfälle im Eigenbehalt 10.899 11.266 Aufwendungen für Versicherungsbetrieb im Eigenbehalt 121.431 118.023 Erträge abzüglich Aufwendungen aus Kapitalanlagen 328.569 259.850 Kapitalanlagen 4.422.314 4.441.452 Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt 87.079 99.054 Eigenkapital 2.388.648 2.387.875 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 195.997 140.851 Jahresgewinn 170.257 170.781 Dividende je Aktie (in €) 0,55 0,55 Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter:innen Außendienst 2 1 Mitarbeiter:innen Innendienst 630 632 Inhalt 173 Lagebericht 186 Bilanz 188 Gewinn- und Verlustrechnung 190 Anhang 205 Bestätigungsvermerk 209 Erklärung der gesetzlichen Vertreter 210 Bericht des Aufsichtsrats Lagebericht Geschäftsverlauf 2022 Die Gesellschaft betreibt das indirekte Geschäft und agiert als Verwaltungs- und Vertriebsorganisation für die operative Versicherungsgesellschaft. Das direkte Versicherungsgeschäft im Inland wird durch die operative Tochtergesellschaft als Erstversicherer betrieben: UNIQA Österreich Versicherungen AG Schaden- und Unfallversicherung, Krankenversicherung und Lebensversicherung Rückversicherungsgeschäft Das Prämienvolumen im konzerninternen indirekten Geschäft betrug im Geschäftsjahr 17.006 Tausend Euro (2021: 20.497 Tausend Euro). Die verrechneten Prämien aus Übernahmen von Gesellschaften außerhalb des Konzerns betrugen 26.168 Tausend Euro (2021: 26.325 Tausend Euro). Die abgegebenen Rückversicherungsprämien betrugen im Jahr 2022 33.362 Tausend Euro (2021: 35.622 Tausend Euro). Den Prämieneinnahmen stehen insgesamt Zahlungen für Versicherungsleistungen an die Konzerngesellschaften in Höhe von 24.050 Tausend Euro (2021: 23.257 Tausend Euro) und an Gesellschaften außerhalb des Konzerns in Höhe von 15.926 Tausend Euro (2021: 15.224 Tausend Euro) gegenüber. Der an Rückversicherer abgegebene Anteil beträgt 29.096 Tausend Euro (2021: 27.642 Tausend Euro). Im Berichtsjahr erzielte das Unternehmen aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft ein Ergebnis von – 7.739 Tausend Euro (2021: – 8.187 Tausend Euro). Erträge abzüglich Aufwendungen aus Kapitalanlagen Die Nettofinanzerträge der Gesellschaft erreichten im Berichtsjahr 328.569 Tausend Euro (2021: 259.850 Tausend Euro). Insgesamt konnten im Geschäftsjahr 2022 keine außer- ordentlichen Effekte aufgrund von Covid‑19 auf den Geschäftsverlauf der Gesellschaft beobachtet werden. Kapitalanlagen Die Kapitalanlagen der UNIQA Insurance Group AG verminderten sich im Berichtsjahr um 0,4 Prozent (2021: Verminderung um 1,5 Prozent) auf insgesamt 4.422.314 Tausend Euro (2021: 4.441.452 Tausend Euro). Darin enthalten sind Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft in Höhe von 151.989 Tausend Euro (2021: 174.078 Tausend Euro). Bei den Grundstücken und Bauten waren Zugänge in Höhe von 936 Tausend Euro (2021: 29.829 Tausend Euro) und Abgänge in Höhe von 985 Tausend Euro (2021: 1.194 Tausend Euro) zu verzeichnen. Die Abschreibungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 5.360 Tausend Euro (2021: 4.803 Tausend Euro). Es wurden weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr Zuschreibungen vorgenommen. Der Buchwert per 31. Dezember 2022 betrug 146.389 Tausend Euro (2021: 151.798 Tausend Euro). Sämtliche Liegenschaften befinden sich im Inland. Die Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen beliefen sich Ende 2022 auf 4.052.676 Tausend Euro (2021: 4.040.216 Tausend Euro). Die Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr beliefen sich auf 11.690 Tausend Euro (2021: 28.142 Tausend Euro). Der Beteiligungsspiegel und weitere Details sind dem Anhang zu entnehmen. Die sonstigen Kapitalanlagen verminderten sich im Berichtsjahr um 4.099 Tausend Euro (2021: Verminderung um 93.992 Tausend Euro) auf 71.261 Tausend Euro (2021: 75.360 Tausend Euro). Versicherungstechnische Rückstellungen Die versicherungstechnischen Rückstellungen im Eigenbehalt verminderten sich im Berichtsjahr um 12,1 Prozent (2021: Verminderung um 8,7 Prozent) auf 87.079 Tausend Euro (2021: 99.054 Tausend Euro). Die Deckungsrückstellung im Bereich der Lebensversicherung, die in der Bilanzabteilung Schaden- und Unfallversicherung ausgewiesen wird, hat sich im Eigenbehalt um 12.111 Tausend Euro (2021: Verminderung um 8.839 Tausend Euro) auf 61.196 Tausend Euro (2021: 73.307 Tausend Euro) vermindert. Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle im Eigenbehalt sank auf insgesamt 9.875 Tausend Euro (2021: 9.944 Tausend Euro). Die Schwankungsrückstellung wurde nach den Vorschriften der Verordnung des Bundesministers für Finanzen BGBl. II Nr. 324/2016 bzw. den von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) getroffenen Anordnungen berechnet. Mit Bescheid vom 27. Dezember 2017 hat die FMA gemäß § 154 Abs. 4 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bei der Ermittlung der Schwankungsrückstellung für den Rückversicherungsbereich im Versicherungszweig Feuer eine Abweichung von den Berechnungsvorschriften aufgrund besonderer Umstände, insbesondere geänderter Schadensätze für die Jahre 2002 bis 2015, angeordnet. Im Geschäftsjahr 2022 wurden 853 Tausend Euro zugeführt (2021: Auflösung von 564 Tausend Euro). Die Schwankungsrückstellung beläuft sich nunmehr auf 16.008 Tausend Euro (2021: 15.155 Tausend Euro). Davon entfielen 7.556 Tausend Euro auf die Sparte Kfz-Fahrzeug (2021: 6.872 Tausend Euro) und 4.282 Tausend Euro auf die Sparte Sturm (2020: 3.820 Tausend Euro). Nicht-versicherungstechnische Rückstellungen Im Geschäftsjahr 2020 wurde im Rahmen des Strategieprogramms UNIQA 3.0 ein Kostenprogramm verabschiedet und damit verbunden ein Sozialplan vereinbart, der Sonderabfertigungs-, Altersteilzeit- und andere Ausgleichsmodelle umfasst. Die Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen wurde im Jahr 2020 in Höhe von 13.318 Tausend Euro gebildet. Im Geschäftsjahr 2022 wurden 1.996 Tausend Euro (2021: 4.451 Tausend Euro) verbraucht. Nach Auflösung in Höhe von 346 Tausend Euro (2021: 973 Tausend Euro) verbleibt eine Rückstellung in Höhe von 5.552 Tausend Euro (2021: 7.893 Tausend Euro) per 31. Dezember 2022, die für Zahlungen aus dem Sozialplan in den Folgejahren verwendet wird. Eigenkapital, EGT und Jahresgewinn Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG blieb im Geschäftsjahr 2022 mit 309.000.000 Euro unverändert. Es setzt sich aus 309.000.000 nennwertlosen Stückaktien mit Stimmrecht zusammen. Im Geschäftsjahr wurde ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) von 195.997 Tausend Euro (2021: 140.851 Tausend Euro) erzielt. Nach Steuern und Veränderung der Rücklagen errechnete sich ein Jahresgewinn von 170.257 Tausend Euro (2021: 170.781 Tausend Euro). Mitarbeitende Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2022 wurden 632 (2021: 633) Mitarbeitende beschäftigt. Davon waren 630 (2021: 632) im Innendienst und 2 (2021: 1) im Außendienst tätig. Im Berichtsjahr stand 1 Lehrling (2021: 1) in der Ausbildung zu Versicherungskaufleuten. Ausgliederung gemäß § 156 VAG Im österreichischen Versicherungskonzern der Holding bestehen folgende wesentliche Ausgliederungsbeziehungen: Die Holding (UNIQA Insurance Group AG, Wien) serviciert die operative Ebene weiterhin in den Bereichen Buchhaltung/Bilanzierung, Controlling, versicherungsmathematische Dienstleistungen sowie Investmentverwaltung und Interner Revision. Die Agenden der Vermögensveranlagung von Holding und operativer Ebene sind an die UNIQA Capital Markets GmbH, Wien, ausgegliedert. Diverse Serviceleistungen in den Bereichen Vertrieb und Verwaltung werden von UNIQA Group Service Center Slovakia spol. s r.o., Nitra, für die Holding und die operative Ebene erbracht. UNIQA IT Services GmbH, Wien, erbringt Dienst- leistungen für die Holding und die operative Ebene in den Bereichen Informationstechnologie und Telekommunikation. Geschäftsverlauf 2022 im Detail Soweit nicht anders vermerkt, sind die Beträge in den nachfolgenden Tabellen in Tausend Euro angegeben. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. Angaben zu den wesentlichen erfolgswirksamen Leistungsindikatoren Der Ausweis der Kranken- und der Lebensversicherung erfolgt in der Abteilung Schaden- und Unfallversicherung. Die Entwicklung der Bruttoprämien stellt sich wie folgt dar: Prämien Angaben in Tausend Euro Verrechnete Prämien Abgegrenzte Prämien Veränderung Veränderung 2022 2021 absolut % 2022 2021 absolut % Sonstige Versicherungen 26.168 26.294 – 126 – 0,5 27.912 25.437 2.475 9,7 Lebensversicherung 17.006 20.528 – 3.522 – 17,2 17.006 20.573 – 3.567 – 17,3 Summe indirektes Geschäft 43.174 46.822 – 3.648 – 7,8 44.918 46.010 – 1.092 – 2,4 Gesamtsumme 43.174 46.822 – 3.648 – 7,8 44.918 46.010 – 1.092 – 2,4 Die Aufwendungen für Versicherungsfälle inklusive der Veränderung der Deckungsrückstellung (der Lebensversicherung) gliedern sich in der Gesamtrechnung wie folgt auf: Aufwendungen für Versicherungsfälle und Erhöhung der Deckungsrückstellung Angaben in Tausend Euro Veränderung 2022 2021 absolut % Sonstige Versicherungen 16.973 16.457 516 3,1 Lebensversicherung 13.843 15.529 – 1.686 – 10,9 Summe indirektes Geschäft 30.816 31.986 – 1.170 – 3,7 Gesamtsumme 30.816 31.986 – 1.170 – 3,7 Die Entwicklung der Kosten (Abschlusskosten und sonstiger Betriebsaufwand) stellt sich wie folgt dar: Kosten Angaben in Tausend Euro Veränderung 2022 2021 absolut % Abschlusskosten Sonstige Versicherungen 6.249 6.197 52 0,8 Lebensversicherung 2.304 2.594 – 290 – 11,2 Summe indirektes Geschäft 8.553 8.791 – 238 – 2,7 Gesamtsumme 8.553 8.791 – 238 – 2,7 Sonstiger Betriebsaufwand Sonstige Versicherungen 119.919 116.457 3.462 3,0 Summe indirektes Geschäft 119.919 116.457 3.462 3,0 Gesamtsumme 119.919 116.457 3.462 3,0 Die Nettoerträge aus Kapitalanlagen ergeben sich aus der Saldierung der Ertragspositionen mit den entsprechenden Aufwandspositionen aus der nicht‑versicherungstechnischen Rechnung. Die Erträge aus nicht festverzinslichen Kapitalanlagen umfassen die entsprechenden Erfolgs- positionen der Aktien und anderer nicht festverzinslicher Wertpapiere. Die Erträge aus festverzinslichen Kapitalanlagen umfassen die der Schuldverschreibungen und anderer festverzinslicher Wertpapiere: Erträge (netto) aus Kapitalanlagen Angaben in Tausend Euro Veränderung 2022 2021 absolut % Grundstücke und Bauten 7.942 4.633 3.309 71,4 Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 319.977 349.794 – 29.817 – 8,5 Nicht festverzinsliche Kapitalanlagen 3.772 – 1.870 5.642 – 301,7 Festverzinsliche Kapitalanlagen 3.566 1.176 2.390 203,2 Guthaben bei Kreditinstituten1) 38 – 102 140 – 137,3 Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 4.169 4.807 – 638 – 13,3 Gesamtsumme 339.464 358.438 – 18.974 – 5,3 1) Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in dieser Betrachtung hinzugerechnet. Nicht enthalten sind die Zinsen betreffend die Aufwendungen für das Sozialkapital, die Aufwendungen für die Vermögensverwaltung, Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Finanzierungen sowie Zinsenaufwendungen und -erträge aus begebenen Ergänzungskapital-anleihen in Summe von 10.895 Tausend Euro (2021: 98.589 Tausend Euro). Zur Berechnung der Nettorendite der Kapitalanlagen werden die Nettoerträge mit dem durchschnittlichen Stand der jeweiligen Kapitalanlage im Geschäftsjahr ins Verhältnis gesetzt. Rendite der Kapitalanlagen Angaben in Prozent 2022 2021 Grundstücke und Bauten 5,3 3,3 Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 7,9 8,7 Nicht festverzinsliche Kapitalanlagen 9,5 – 2,3 Festverzinsliche Kapitalanlagen 10,6 7,6 Guthaben bei Kreditinstituten1) 0,2 – 1,4 Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 2,6 2,6 Gesamtrendite 7,6 8,0 1) Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in dieser Betrachtung hinzugerechnet. Das Ergebnis des indirekten Geschäfts im Eigenbehalt stellt sich nach Abzug sämtlicher versicherungstechnischer Positionen der Retrozession wie folgt dar: Ergebnis indirektes Geschäft im Eigenbehalt Angaben in Tausend Euro Veränderung 2022 2021 absolut % Sonstige Versicherungen – 92 – 925 833 – 90,1 Lebensversicherung – 656 – 1.219 563 – 46,2 Summe indirektes Geschäft – 748 – 2.144 1.396 – 65,1 Gesamtsumme – 748 – 2.144 1.396 – 65,1 Die Steuern vom Einkommen zeigen folgende Entwicklung: Steuern Angaben in Tausend Euro Veränderung 2022 2021 absolut % Körperschaftsteuer für die Gruppe 1.461 16.096 – 14.635 – 90,9 Verrechnung mit Gruppenmitgliedern 9.588 – 19.089 28.677 – 150,2 Quellensteuern – 232 – 130 – 102 78,5 10.817 – 3.123 13.940 – 446,4 Körperschaftsteuer aus Vorjahren – 2.227 5.739 – 7.966 – 138,8 8.590 2.616 5.974 228,4 Latente Steuern – 34.331 27.193 – 61.524 – 226,2 Gesamtsumme – 25.741 29.809 – 55.550 – 186,4 Wesentliche bilanzbezogene finanzielle Leistungs- indikatoren Der prozentuelle Anteil der wesentlichen bilanzbezogenen Leistungsindikatoren an der Bilanzsumme stellt sich wie folgt dar: Anteil an der Bilanzsumme Angaben in Prozent 31.12.2022 31.12.2021 Eigenkapital 47,9 47,2 Versicherungstechnische Rückstellungen und Depotverbindlichkeiten 3,6 3,9 Kapitalanlagen und flüssige Mittel 89,3 88,0 Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals: Entwicklung des Eigenkapitals Angaben in Tausend Euro Grundkapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Risikorücklage Bilanzgewinn Gesamt Stand 1.1.2021 308.180 1.705.662 201.671 301 55.723 2.271.537 Dividende 0 0 0 0 – 55.472 – 55.472 Zugang aus Verschmelzungen 0 0 597 0 0 597 Zuweisung an Rücklagen 0 0 0 432 0 432 Jahresgewinn 0 0 0 0 170.781 170.781 Stand 31.12.2021 308.180 1.705.662 202.268 733 171.031 2.387.875 Dividende 0 0 0 0 – 169.484 – 169.484 Jahresgewinn 0 0 0 0 170.257 170.257 Stand 31.12.2022 308.180 1.705.662 202.268 733 171.804 2.388.648 Die versicherungstechnischen Rückstellungen im Eigenbehalt inklusive der Depotverrechnung zeigen folgende Entwicklung: Versicherungstechnische Rückstellungen inkl. Depotverrechnung (im Eigenbehalt) Angaben in Tausend Euro Veränderung 31.12.2022 31.12.2021 absolut in % Prämienüberträge 0 649 – 649 – 100,0 Deckungsrückstellung 61.196 73.307 – 12.111 – 16,5 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 9.875 9.944 – 69 – 0,7 Schwankungsrückstellung 16.008 15.155 853 5,6 Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft 90.601 100.295 – 9.694 – 9,7 Gesamtsumme 177.680 199.350 – 21.670 – 10,9 Die Kapitalanlagen stellen sich gegliedert nach Bilanzpositionen wie folgt dar (die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten werden den Guthaben bei Kreditinstituten in dieser Betrachtung hinzugerechnet): Kapitalanlagen Angaben in Tausend Euro Veränderung in % der Kapitalanlagen 31.12.2022 31.12.2021 absolut % 31.12.2022 31.12.2021 Grundstücke und Bauten 146.389 151.798 – 5.409 – 3,6 3,3 3,4 Anteile an verbundenen Unternehmen 2.717.024 2.679.659 37.365 1,4 61,0 60,2 Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen 1.312.720 1.337.075 – 24.355 – 1,8 29,5 30,1 Beteiligungen 22.932 23.482 – 550 – 2,3 0,5 0,5 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.883 34.635 – 32.752 – 94,6 0,0 0,8 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 44.772 15.536 29.236 188,2 1,0 0,3 Sonstige Ausleihungen 3.544 3.535 9 0,3 0,1 0,1 Guthaben bei Kreditinstituten 32.740 7.456 25.284 339,1 0,7 0,2 Andere Kapitalanlagen 21.061 21.655 – 594 – 2,7 0,5 0,5 Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 151.989 174.078 – 22.089 – 12,7 3,4 3,9 Gesamtsumme 4.455.054 4.448.909 6.145 0,1 100,0 100,0 Nichtfinanzielle Erklärung und Angaben zu nichtfinanziellen Leistungsindikatoren (§ 243b UGB) Da die UNIQA Insurance Group AG das Versicherungs- geschäft der Gruppe im In- und Ausland nicht direkt betreibt, werden die Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie die Themen Menschenrechte, Korruption und Bestechung auf Konzernebene konzipiert und sodann in den operativen Konzerngesellschaften umgesetzt. In diesem Sinn besteht in Bezug auf den Einzelabschluss kein anderes – abgewandeltes oder eingeschränktes – Konzept, das in anderer Weise verfolgt wird. Daher erfolgt die nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft innerhalb des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts der UNIQA Insurance Group AG in zusammengefasster Weise gemäß § 243b und § 267a Unternehmensgesetzbuch (UGB). Der zusammengefasste konsolidierten nichtfinanzielle Bericht wird von sämtlichen gesetzlichen Vertretern aufgestellt und unterzeichnet. Er wird dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt und gemeinsam mit dem Konzernlagebericht gemäß § 280 UGB im Geschäftsbericht 2022 offengelegt. Angaben zu den wesentlichen Risiken und Ungewissheiten, denen das Unternehmen ausgesetzt ist (§ 243 Abs. 1 UGB) Organisationsstruktur (Governance) In jedem UNIQA Versicherungsunternehmen ist ein standardisierter Risikoprozess implementiert, der die Aufgabe hat, die unternehmensrelevanten Risiken zu identifizieren, zu messen, zu aggregieren und zu steuern. Die Basis für einen einheitlichen Standard auf unterschiedlichen Unternehmensebenen stellt die Risikomanagementrichtlinie dar, die sowohl auf Gruppen- als auch auf Gesellschaftsebene verabschiedet wurde. Diese Richtlinie wurde vom jeweiligen CFO/CRO (Chief Financial and Risk Officer) und vom Vorstand abgenommen und beschreibt die Mindestanforderungen hinsichtlich der Aufbau- und Ablauforganisation für den Risikomanagementprozess. Weiters wird in diesem Dokument auch der Rahmen für die Risikomanagementprozesse pro Risikokategorie festgelegt. In jedem UNIQA Versicherungsunternehmen verantwortet ein CFO/CRO auf Vorstandsebene den Risikomanagementprozess. Er wird vom Risikomanagementteam unterstützt, das für das Betreiben des Risikomanagementprozesses in jedem UNIQA Versicherungsunternehmen zuständig ist. Ein wesentlicher Bestandteil der Governance der UNIQA Versicherungsunternehmen ist das Risikomanagement-komitee. Das Risikomanagementkomitee ist ein interdisziplinäres Führungsgremium, das die Risiko- manager:innen und den CFO/CRO bei der Risikoidentifikation, -bewertung und -steuerung unterstützt, Zusammenhänge zwischen den Risikopositionen identifiziert und Maßnahmen zur Risikomitigation vorschlägt. Die detaillierte Ausgestaltung der Prozess- und Organisationsstruktur des Risikomanagements ist in der Risiko-managementrichtlinie von UNIQA festgelegt. Darin werden die Prinzipien des Modells „Three lines of defence“ und die klaren Unterscheidungen zwischen den einzelnen „lines“ reflektiert: First line: Risikomanagement innerhalb der Geschäftstätigkeit Die Verantwortlichen für die Geschäftstätigkeiten haben ein angemessenes Kontrollumfeld aufzubauen und zu leben, um die Risiken, die in Verbindung zum Geschäft und zu den Prozessen stehen, zu identifizieren und zu überwachen. Second line: Aufsichtsfunktionen inklusive der Risikomanagementfunktion Die Risikomanagementfunktionen und die Aufsichtsfunktionen, wie zum Beispiel das Controlling, müssen die Geschäftsaktivitäten überwachen, jedoch ohne in die operative Ausübung einzugreifen. Third line: Prüfungen durch die Interne Revision Diese ermöglicht eine unabhängige Überprüfung der Gestaltung und Effektivität des gesamten internen Kontrollsystems, die das Risikomanagement und die Compliance umfasst. Risikomanagementprozess Der Risikomanagementprozess der UNIQA Insurance Group AG liefert periodische Informationen zum Risiko-profil und ermöglicht dem Vorstand, Entscheidungen zur langfristigen Zielerreichung zu treffen. Der Prozess konzentriert sich auf unternehmensrelevante Risiken und ist für folgende Risikokategorien definiert: Marktrisiko/Asset-Liability-Management-Risiko (ALM-Risiko) Kreditrisiko/Ausfallrisiko Liquiditätsrisiko Konzentrationsrisiko Versicherungstechnisches Risiko (Schaden- und Unfallversicherung) Operationelles Risiko Emerging Risk Reputationsrisiko Ansteckungsrisiko (Contagion Risk) Strategisches Risiko Nachhaltigkeitsrisiken oder ESG-Risiken umfassen Risiken in Bezug auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt, Soziales/Mitarbeitende und Governance („ESG“). Sie werden nicht als eigenständige Risikokategorie betrachtet, sondern im Zuge der bestehenden zehn Risikokategorien berücksichtigt. Die Risikoidentifikation ist die Ausgangsbasis des Risikomanagementprozesses, in der alle wesentlichen Risiken systematisch zu erfassen und möglichst detailliert zu beschreiben sind. Um eine möglichst vollständige Risiko-identifikation durchzuführen, werden parallel unterschiedliche Ansätze angewendet und alle Risikokategorien, Tochtergesellschaften, Prozesse und Systeme einbezogen. Die Risikokategorien Marktrisiko, die versicherungstechnischen Risiken und das Ausfallrisiko werden im Rahmen-werk von UNIQA mittels quantitativer Verfahren entweder auf Basis des Standardansatzes von Solvency II oder des partiellen internen Modells (Nichtlebens- bzw. Marktrisiken) einer Bewertung unterzogen. Weiters werden für die Ergebnisse aus dem Standardansatz Risikotreiber identifiziert, und es wird analysiert, ob die Risikosituation angemessen reflektiert wird (im Einklang mit der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA)). Alle anderen Risikokategorien werden durch eigene Gefahrenszenarien quantitativ oder qualitativ bewertet. Risikoprofil Die Risikosteuerung erfolgt durch die „Solvency Capital Requirement“ (SCR) zur Quantifizierung von Risiken sowie durch die zum Tragen dieser Risiken vorhandenen ökonomischen Eigenmittel. Die SCR der UNIQA Insurance Group AG basiert auf einer unternehmensspezifischen Risikoeinschätzung mittels eines partiellen internen Modells für die Markt- und Nichtlebensrisiken sowie auf dem Solvency-II-Standardmodell für die übrigen Risikokategorien. Die weiteren UNIQA spezifischen Risiken, dazu zählen unter anderem operationelle Risiken und Prozessrisiken, werden mittels eines Experteneinschätzungsverfahrens bewertet. Die Risikobewertungen werden in einem Risikobericht konsolidiert und dem Management zur Verfügung gestellt. Der Risikomanagementprozess ermöglicht es, Risiken frühzeitig zu erkennen und durch das Setzen von Maßnahmen zu minimieren oder zu transferieren. Die für die UNIQA Insurance Group AG wesentlichen Risiken sind: Marktrisiko Als Marktrisiko bezeichnet man das Risiko finanzieller Verluste aufgrund einer Änderung von Marktpreisen (z. B. Aktienkurse, Zinsen, Wechselkurse), die die Aktiva und Passiva des Unternehmens beeinflussen. Es wird für die UNIQA Insurance Group AG mit dem partiellen internen Modell ermittelt. Das Marktrisiko ist nach Solvency II unterteilt in: Zinsrisiko Währungsrisiko Aktienrisiko Immobilienrisiko Spreadrisiko Ausfallrisiko Das Ausfallrisiko umfasst den Verlust, der aufgrund eines Zahlungsausfalls einer Gegenpartei entsteht. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko befasst sich mit dem Risiko eines Verlusts aufgrund der Tatsache, dass ein Unternehmen Aktiva nicht (oder nur mit negativen finanziellen Auswirkungen) realisieren kann, um die Verbindlichkeiten zum Fälligkeitstermin erfüllen zu können. Konzentrationsrisiko Konzentrationsrisiko kann unter anderem durch die Übertragung von Versicherungsgeschäften auf einzelne Rückversicherungsgesellschaften in inadäquatem Umfang entstehen. Dies kann bei Zahlungsverzug (oder -ausfall) eines einzelnen Rückversicherungsunternehmens einen materiellen Einfluss auf das Ergebnis der UNIQA Insurance Group AG haben. Dieses Risiko wird durch ein internes Rückversicherungsunternehmen gesteuert, das für die Auswahl externer Rückversicherungsparteien unter Berücksichtigung strenger Richtlinien zur Vermeidung materieller Konzentrationsrisiken verantwortlich ist. Konzentrationsrisiko kann aber unter anderem auch aus der Zusammensetzung der aktivseitigen Bilanzpositionen entstehen. Im Zuge der Veranlagung wird laufend geprüft, ob die Investmentvolumina in Wertpapiere einzelner Emittenten gewisse, in Abhängigkeit von der jeweiligen Bonität definierte, Grenzwerte im Verhältnis zum Gesamtveranlagungsvolumen nicht überschreiten. Versicherungstechnische Risiken Für die UNIQA Insurance Group AG als Nichtlebensversicherung ist unter versicherungstechnischem Risiko generell das Risiko des Verlusts oder des Eintretens nach-teiliger Entwicklungen betreffend den Wert der Versicherungsverbindlichkeiten zu verstehen. Es wird im Rahmen des partiellen internen Modells in die folgenden Subrisikomodule unterteilt: Prämienrisiko Reserverisiko Stornorisiko Katastrophenrisiko Operationelles Risiko Als operationelles Risiko bezeichnet man das Risiko von finanziellen Verlusten, die aufgrund ineffizienter interner Prozesse oder von Systemen, Personen oder externen Ereignissen verursacht werden. Das operationelle Risiko beinhaltet das rechtliche Risiko, aber nicht das Reputations- und das strategische Risiko. Das rechtliche Risiko ist die Gefahr von finanziellen Verlusten aufgrund von Klagen oder der Unsicherheit in der Anwendung oder Auslegung von Verträgen, Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften. Emerging Risks Unter dem Begriff „Emerging Risks“ sind im Entstehen befindliche Risiken zusammengefasst, die zwar schwer zu quantifizieren sind, jedoch erhebliche Auswirkungen auf eine Organisation haben können. Sie umfassen wirtschaftliche, technologische, gesellschaftspolitische und umweltpolitische Entwicklungen sowie die wachsenden Interde-pendenzen zwischen ihnen, die zu zunehmenden Risiken führen können. Darüber hinaus ist ein sich wandelndes Geschäftsumfeld – die Weiterentwicklung regulatorischer Regelungen, die gestiegenen Erwartungen der Stakeholder und die Verschiebung der Risikowahrnehmung – zu berücksichtigen. Reputationsrisiko Das Reputationsrisiko ist das Verlustrisiko, das aufgrund einer möglichen Schädigung des Unternehmensrufs, einer Verschlechterung des Ansehens oder eines negativen Gesamteindrucks infolge negativer Wahrnehmung durch Kund:innen, Geschäftspartner:innen, Aktionär:innen oder die Aufsichtsbehörde entsteht. Die Reputationsrisiken, die im Zuge der Kernprozesse wie zum Beispiel Schadenbearbeitung oder Beratungs- und Servicequalität auftreten, werden wie die operationellen Risiken in den Konzerngesellschaften identifiziert, bewertet und gesteuert. Ansteckungs- und Übertragungsrisiko Als Übertragungsrisiko bezeichnet man das Risiko von finanziellen Verlusten aufgrund von Ansteckungen zwischen Unternehmen innerhalb einer Unternehmensgruppe. Zum Beispiel kann sich ein Reputationsschaden eines verbundenen Unternehmens auf die UNIQA Insurance Group AG auswirken. Strategisches Risiko Das strategische Risiko ist das Risiko, das aus Management-entscheidungen oder aus einer unzureichenden Umsetzung von Managemententscheidungen resultiert, die sich auf aktuelle/künftige Erträge oder die Solvabilität auswirken. Es beinhaltet das Risiko, das aufgrund inadäquater Managemententscheidungen durch Nichtberücksichtigung eines geänderten Geschäftsumfelds entsteht. Die strategischen Risiken werden wie auch die operationellen und Reputationsrisiken laufend bewertet. Covid‑19-Pandemie Seit Beginn der Covid‑19-Krise begann UNIQA die Auswirkungen der Pandemie auf den Geschäftsbetrieb zu überwachen. In diesem Zusammenhang wird auch die Entwicklung des Kapitalmarktumfelds und deren Auswirkungen auf die Marktwerte genau beobachtet. Im Jahr 2022 stieg die Solvenzposition des Konzerns aufgrund einer positiven Entwicklung im Zinsumfeld an. Dadurch wurde die Resilienz gegenüber unerwarteten Schocks wie die Covid‑19-Krise weiter gestärkt. Die Pandemie hat die Geschäftsentwicklung der UNIQA Insurance Group AG und der Konzerngesellschaft UNIQA Österreich Versicherungen AG dieses Jahr nicht wesentlich beeinflusst. Der Einfluss der COVID‑19-Pandemie auf das Neugeschäftsvolumen und die Schadenhäufigkeit in den unterschiedlichen Sparten verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr. Krieg in der Ukraine und steigende Inflation Durch die lokale Präsenz der Konzerngesellschaften sowohl in der Ukraine als auch in Russland ist UNIQA Insurance Group AG stark von dem fortwährend andauernden Krieg in der Ukraine betroffen. Dieser Konflikt hatte auch einen starken Einfluss auf die Inflation am Markt, wo nach Jahren gemäßigter Inflation, diese im Jahr 2022 in den UNIQA Ländern signifikant anstieg. Die Inflation hatte auch entsprechende Auswirkungen auf das Versicherungsgeschäft und die Veranlagungsstrategie der UNIQA Insurance Group AG. Sowohl die administrativen Kosten als auch die Kosten für die Begleichung der Schäden stiegen europaweit inflationsbedingt an. Dieser Kostenanstieg ist ein Einflussfaktor auf die Preisgestaltung. Angaben im Zusammenhang mit der Verwendung von Finanzinstrumenten (§ 243 Abs. 3 Z. 5 UGB) Die Kapitalveranlagung des Unternehmens erfolgt mit Bedachtnahme auf die Gesamtrisikolage des Unternehmens gemäß der dafür vorgesehenen Strategie in festverzinslichen Wertpapieren, Aktien, Beteiligungen, Immobilien sowie derivativen Finanzinstrumenten. Bei der Festsetzung der Volumina und der Begrenzung der offenen Geschäfte wird auf den entsprechenden Risiko- gehalt der vorgesehenen Kategorien sowie auf Marktrisiken Rücksicht genommen. Die Kapitalveranlagung erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung einer hohen Bonität und der sich daraus ableitenden Risikopositionierung. Die Berichterstattung an die zuständigen Vorstandsmitglieder erfolgt regelmäßig, die an den Aufsichtsrat quartalsweise. Die Entscheidungsstruktur hängt vom Risikogehalt der Anlage nach vollständiger Darlegung aller damit verbundenen Risiken, auch unter Berücksichtigung möglicher Liquiditätsbelastungen, sowie bereits im Bestand befindlicher Werte ab. Liquiditäts-/Cashflowrisiken Die Liquiditäts- und Cashflowrisiken werden durch eine Liquiditätsplanung und die laufende Überwachung der Zahlungsströme minimiert. Die Kapitalveranlagung erfolgt in laufender Abstimmung mit dem Cash-Management und unter Wahrung eines Sicherheitsbestands an liquiden Mitteln. Beschreibung der wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess (§ 243a Abs. 2 UGB) Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der UNIQA Insurance Group AG besteht aus nachvollziehbaren, alle Unternehmensaktivitäten umfassenden Systemen, die auf Basis der definierten Risikostrategie ein methodisches und permanentes Vorgehen mit folgenden Elementen umfassen: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von Risiken sowie die Überwachung dieser Aktivitäten. Der Umfang der eingerichteten Systeme wurde anhand der unternehmensspezifischen Anforderungen ausgestaltet und soll in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess durch die Implementierung von Kontrollmaßnahmen sicherstellen, dass identifizierte Risiken minimiert sind und ein ordnungsgemäßer Abschluss gewährleistet ist. Organisatorischer Aufbau und Kontrollumfeld Der Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft ist in das Konzernrechnungswesen und in das interne Kontrollsystem der UNIQA Group eingegliedert. Zur Gewährleistung eines sicheren Ablaufs bestehen Compliance-Richtlinien sowie Betriebsorganisations-, Bilanzierungs- und Konsolidierungshandbücher. Identifikation und Kontrolle der Risiken Zur Identifikation der bestehenden Risiken wurden eine Inventur und angemessene Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Die Art der Kontrollen wurde in Richtlinien und Anweisungen definiert und mit dem bestehenden Berechtigungskonzept abgestimmt. Die Kontrollen umfassen sowohl manuelle Abstimm- und Abgleichroutinen als auch die Abnahme von Systemkonfigurationen bei angebundenen IT-Systemen. Erkannte neue Risiken und Kontrollschwächen im Rechnungslegungsprozess werden zeitnah an das Management berichtet, um Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können. Information und Kommunikation Abweichungen von erwarteten Ergebnissen und Auswertungen werden in Form von monatlichen Berichten und Kennzahlen überwacht und sind Grundlage der laufenden Information an das Management. Der darauf aufbauende Management-Review und die Freigabe der verarbeiteten Daten bilden die Basis zur Weiterverarbeitung in den Abschlüssen der Gesellschaft. Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit Das interne Kontroll- und das Risikomanagementsystem sind keine statischen Systeme, sondern werden fortlaufend an geänderte Anforderungen und Rahmenbedingungen angepasst. Für die Identifizierung dieser Änderungsnotwendigkeiten ist die laufende Überwachung der gesamten Systeme auf ihre Wirksamkeit notwendig. Grundlagen dafür sind: a) Regelmäßige Selbstbeurteilungen der mit den Kontrollen beauftragten Personen b) Kennzahlenüberprüfungen zur Verprobung von Transaktionsergebnissen in Bezug auf Hinweise, die auf Kontrollschwächen schließen lassen c) Stichprobenartige Prüfung der Wirksamkeit durch die Interne Revision sowie umfangreiche Wirksamkeitstests durch die Interne Revision und/oder spezielle Teams Berichterstattung an den Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss Im Rahmen der Compliance sowie des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss durch Berichte der Internen Revision. Angaben gemäß § 243a Abs. 1 UGB 1. Das Grundkapital von UNIQA Insurance Group AG beträgt 309.000.000 Euro und setzt sich aus 309.000.000 auf Inhaber: innen lautenden nennwertlosen Stückaktien zusammen, von denen jede am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist. Das Grundkapital wurde in Höhe von 285.356.365 Euro voll eingezahlt und in Höhe von 23.643.635 Euro durch Sacheinlagen aufgebracht. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte und Pflichten. 2. Die von der UNIQA Versicherungsverein Privatstiftung, der Austria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, der Collegialität Versicherungsverein Privatstiftung und der RZB Versicherungsbeteiligung GmbH gehaltenen Aktienbestände sind stimmrechtsmäßig verbunden. Wechselseitige Vorkaufsrechte sind unter diesen Aktionär:innen vereinbart. 3. Raiffeisen Bank International AG hält indirekt über die RZB – BLS Holding GmbH und die RZB Versicherungsbeteiligung GmbH insgesamt 10,87 Prozent (Zurechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft; Die UNIQA Versicherungsverein Privatstiftung hält direkt und indirekt über die Austria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH insgesamt 49,00 Prozent (Zurechnung nach Börsegesetz) des Grundkapitals der Gesellschaft. 4. Es sind keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten ausgegeben. 5. Die am Kapital beteiligten Arbeitnehmer: innen üben das Stimmrecht unmittelbar aus. 6. Es bestehen keine Satzungsbestimmungen oder sonstigen Bestimmungen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zur Ernennung von Vorstand und Aufsichtsrat oder zur Änderung der Satzung hinausgehen, mit Ausnahme der Regelung, dass ein Aufsichtsratsmitglied bei Vollendung des 70. Lebensjahres mit Beendigung der darauffolgenden ordentlichen Haupt-versammlung aus dem Aufsichtsrat ausscheidet. 7. Der Vorstand ist ermächtigt, bis einschließlich 30. Juni 2024 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt höchstens 80.000.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen. Der Vorstand ist weiters bis 30. Mai 2023 ermächtigt, höchstens 30.900.000 Stück eigene Aktien (zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt) durch die Gesellschaft und/oder durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 Aktiengesetz) zu erwerben. Zum 31. Dezember 2022 hielt die Gesellschaft 2.034.739 Stück eigene Aktien, wovon 819.650 Stück eigene Aktien von der Gesellschaft gehalten werden und 1.215.089 Stück eigene Aktien durch die UNIQA Österreich Versicherungen AG. Der von UNIQA Österreich Versicherungen AG gehaltene Bestand an eigenen Aktien resultiert aus der im Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung von der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragende Gesellschaft mit der UNIQA Insurance Group AG als übernehmende Gesellschaft (Auskehr des Bestands an UNIQA Aktien an die Gesellschafter:innen von BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.). Dieser Aktienbestand ist nicht auf die Höchstanzahl eigener Aktien anzurechnen. 8. Hinsichtlich der Beteiligungsgesellschaft STRABAG SE bestehen entsprechende Vereinbarungen mit anderen Aktionär:innen dieser Beteiligungsgesellschaft. 9. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. Abgelaufenes Geschäftsjahr und Ausblick 2023 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es liegen keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanz-stichtag vor. Regulatorisches Umfeld Das Jahr 2022 war geprägt von den geopolitischen Krisen, allen voran vom Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Fortbestand hatte auch die Covid‑19-Pandemie. Neben diesen Herausforderungen widmete sich die Europäische Kommission weiterhin konsequent den wichtigsten regulatorischen Rahmenbedingungen. Diese beinhalten vor allem die Überarbeitung des Solvency-II-Regelwerks sowie die Umsetzung der Sustainable Finance Regulierung: Der Europäische Rat sowie das Europäische Parlament veröffentlichten bereits im Vorjahr ihre Vorschläge im Hinblick auf den von der Europäischen Kommission präsentierten Entwurf zur Überarbeitung der Solvency-II-Richtlinie. Nach der Einigung im Rat im Sommer 2022 wird derzeit im Europäischen Parlament über ein Maßnahmenpaket verhandelt. Mit einer endgültigen Einigung wird nicht vor 2023 gerechnet, sodass es bis Ende 2024 in Kraft treten könnte. Die EU will nicht nur die Kapitalanforderungen neu bewerten, sondern auch den Verwaltungsaufwand für Solvency II verringern und das Biodiversitäts- und Klimarisiko bewerten. Neben dem Solvency-II-Review wurde auch ein Richtlinienentwurf für ein eigenes Sanierungs- und Abwicklungsregime für Versicherungen – die Insurance Recovery & Resolution Directive – weiterverhandelt. Erklärtes Ziel des europäischen Gesetzgebers ist es, Versicherer als langfristige Investoren in den wirtschaftlichen Neustart nach der Pandemie und in die Transformation zu einer nachhaltigen europäischen Wirtschaft einzubinden. Im Rahmen des Sustainable Finance Action Plan soll die Klimaneutralität Europas bis zum Jahr 2050 durch die Finanzwirtschaft unterstützt werden. Dies wurde durch Inkraftsetzung der Offenlegungsverordnung (SFDR) hinsichtlich des Umgangs mit Klimarisiken und der Vermeidung negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeits-faktoren seit März 2022 für die Bereitstellung von Finanzprodukten und die Versicherungsdeckungen vorangetrieben. Dadurch sollen die Folgen des Klimawandels berücksichtigt werden. Die Beratungskompetenz rund um ökologisch und sozial ausgerichtete Interessen unserer Kund:innen sowie das Eingehen auf Nachhaltigkeitspräferenzen bei Veranlagungsprodukten wurde mit Jahresmitte regulatorisch konsequenter eingefordert und in den Geschäftsprozessen entsprechend berücksichtigt (Anpassung der IDD). In Bezug auf die sechs definierten Umweltziele wurden bereits im Geschäftsjahr 2021 für die beiden Ziele – Klimaschutz sowie Anpassung an den Klimawandel – konkrete, standardisierte Beschreibungen nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten nach Branchen für die Offenlegung festgelegt. Auch die Detailausarbeitung der restlichen Umweltziele ist in Fertigstellung und wird voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 1. Jänner 2023 zur Anwendung kommen. Außerdem wird die EU-Kommission bis Ende Q1/2023 die sogenannte Kleinanlegerstrategie und einen damit einhergehenden Legislativvorschlag präsentieren. In diesem Rahmen soll der Vertrieb aller Anlageprodukte für Kleinanleger:innen (d. h. von Versicherungen, Banken, Vermögensverwaltern etc.) gleich geregelt und ihre Partizipation am Kapitalmarkt gefördert werden. Inhaltlich wird der Vorschlag wahrscheinlich folgende vier Bereiche adressieren: 1. Informationspflichten (Disclosures) – inkl. PRIIPs Review 2. Anreize (Inducements) – Provisionen zwischen verstärkter Transparenz, Deckelung und Verbot 3. Persönlicher Investmentplan (PIP) – Empfehlung geeigneter Produkttypen als zusätzlicher Schritt im Beratungsprozess 4. Preis-Leistungsverhältnis (Value for Money) – Strukturierter Preisbildungsprozess und POG-Prozesse proportional zur Komplexität der Produkte Konjunkturausblick Die hohe Inflation und die darauf reagierenden Zentralbanken bleiben im Jahr 2023 ein maßgeblicher Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung. Die europäische Zentralbank (EZB) rechnet über den Jahreswechsel 2022/23 mit einer milden Rezession innerhalb der Euroraums und hält eine restriktivere Geldpolitik für notwendig, um die dynamische Preisentwicklung zu bremsen. Zu Jahresbeginn ist demnach eine Fortsetzung des Zinsanhebungszyklus der EZB zu erwarten. Ab März beginnt die Notenbank zudem mit der Reduktion ihres Anleihebestands aus den Ankaufprogrammen. Vor dem Hintergrund global restriktiver Zentralbanken, vergleichsweise hoher Inflation und einer sich zögerlich erholenden globalen Konjunkturdynamik prognostiziert die österreichische Nationalbank für Österreich für 2023 ein Wirtschaftswachstum von 0,6 %. Der Preisauftrieb hat 2022 seinen Höhepunkt mit 8,6 % erreicht. 2023 rechnet die ÖNB aufgrund rückläufiger Energie- und Rohstoffpreise mit nachlassendem Preisdruck und einer Inflationsrate von 6,5 %. Trotz der Rezession wird aufgrund des anhaltenden Arbeitskräftemangels nur ein geringer Anstieg der Arbeitslosenquote auf 6,6 % erwartet. Unternehmensausblick UNIQA strebt für das Geschäftsjahr 2023 eine Fortsetzung der Verbesserungen im Kerngeschäft an. Jedoch wird das laufende Geschäftsjahr 2023 – wie auch bereits das Geschäftsjahr 2022 – wegen der erwarteten instabilen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung von maßgeblichen Unsicherheiten geprägt sein, unter anderem aufgrund volatiler Kapitalmärkte, großer Zinssensitivitäten bei den Kapitalanlagen, Ungewissheit über die Inflations- entwicklung und tendenziell zunehmender Schäden aus Naturkatastrophen. Das sind die Gründe, warum für das Geschäftsjahr 2023 kein Ausblick auf die Ergebnis- entwicklung gegeben werden kann. Wien, am 8. März 2023 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands Bilanz zum 31. Dezember 2022 Aktiva Angaben in Euro 31.12.2022 31.12.2021 A. Immaterielle Vermögensgegenstände Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 28.037.315,36 30.493.654,36 B. Kapitalanlagen I.Grundstücke und Bauten 1.Grundstücke und Bauten 145.814.409,84 150.951.009,97 2.Umgründungsmehrwert 574.507,00 846.547,00 II.Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 1.Anteile an verbundenen Unternehmen 2.717.023.565,84 2.679.658.793,44 2.Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen 1.312.720.055,90 1.337.074.926,79 3.Beteiligungen 22.932.144,54 23.482.146,54 III.Sonstige Kapitalanlagen 1.Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.883.054,44 34.634.724,08 2.Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 44.772.389,53 15.536.353,77 3.Sonstige Ausleihungen 3.544.481,80 3.534.739,24 4.Andere Kapitalanlagen 21.060.825,52 21.654.569,13 IV.Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 151.988.745,57 174.078.232,83 4.422.314.179,98 4.441.452.042,79 C. Forderungen I.Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 4.491.275,41 7.498.227,13 II.Sonstige Forderungen 414.166.732,23 438.807.052,44 418.658.007,64 446.305.279,57 D. Anteilige Zinsen 14.389.824,74 18.067.171,72 E. Sonstige Vermögensgegenstände I.Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) und Vorräte 11.521.317,43 10.306.865,03 II.Laufende Guthaben bei Kreditinstituten 32.740.429,65 7.456.275,28 III.Andere Vermögensgegenstände 2.386.844,10 2.335.761,55 46.648.591,18 20.098.901,86 F. Rechnungsabgrenzungsposten I.Unterschiedsbetrag aus Personal-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung 0,00 2.390.441,40 II.Sonstige 23.822.679,95 31.140.148,27 23.822.679,95 33.530.589,67 G. Aktive latente Steuern 33.505.719,98 67.836.239,45 4.987.376.318,83 5.057.783.879,42 187 Bilanz der UNIQA Insurance group AG Passiva Angaben in Euro 31.12.2022 31.12.2021 A.Eigenkapital I.Grundkapital Nennbetrag 309.000.000,00 309.000.000,00 davon eigene Anteile – 819.650,00 – 819.650,00 II.Kapitalrücklagen 1.gebundene 1.705.588.527,23 1.705.588.527,23 2.nicht gebundene 73.279,87 73.279,87 III.Gewinnrücklagen 1.Gesetzliche Rücklage 573.296,24 573.296,24 2.Freie Rücklagen 201.694.348,35 201.694.348,35 IV.Risikorücklage 733.467,00 733.467,00 V.Bilanzgewinn 171.804.370,90 171.031.286,15 davon Gewinnvortrag 1.547.015,92 250.129,34 2.388.647.639,59 2.387.874.554,84 B.Nachrangige Verbindlichkeiten 1.050.000.000,00 1.050.000.000,00 C.Versicherungstechnische Rückstellungen im Eigenbehalt I.Prämienüberträge 1.Gesamtrechnung 0,00 2.160.167,52 2.Anteil der Rückversicherer 0,00 – 1.511.193,90 II.Deckungsrückstellung 1.Gesamtrechnung 151.797.841,18 173.530.813,55 2.Anteil der Rückversicherer – 90.601.424,78 – 100.223.598,76 III.Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 1.Gesamtrechnung 37.776.372,98 38.250.195,90 2.Anteil der Rückversicherer – 27.901.611,20 – 28.306.560,38 IV.Schwankungsrückstellung 16.007.600,00 15.154.600,00 87.078.778,18 99.054.423,93 D.Nicht-versicherungstechnische Rückstellungen I.Rückstellungen für Abfertigungen 20.125.717,63 17.996.954,16 II.Rückstellungen für Pensionen 205.788.774,95 171.094.619,42 III.Steuerrückstellungen 3.436.523,23 4.749.745,33 IV.Sonstige Rückstellungen 155.455.712,32 162.087.261,38 384.806.728,13 355.928.580,29 E.Depotverbindlichkeiten aus dem abgegebenen Rückversicherungsgeschäft 90.601.424,78 100.294.574,05 F.Sonstige Verbindlichkeiten I.Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 5.395.847,15 6.521.545,39 II.Anleiheverbindlichkeiten (mit Ausnahme des Ergänzungskapitals) 600.000.000,00 600.000.000,00 III.Andere Verbindlichkeiten 380.681.342,00 458.110.200,92 986.077.189,15 1.064.631.746,31 G.Rechnungsabgrenzungsposten 164.559,00 0,00 4.987.376.318,83 5.057.783.879,42 188 Bilanz der UNIQA Insurance group AG Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2022 Schaden- und Unfallversicherung Angaben in Euro 2022 2021 I.Versicherungstechnische Rechnung 1.Abgegrenzte Prämien 10.164.833,75 11.081.448,86 a)Verrechnete Prämien 9.812.049,18 11.199.664,13 aa)Gesamtrechnung 43.174.455,65 46.821.778,00 ab)Abgegebene Rückversicherungsprämien – 33.362.406,47 – 35.622.113,87 b)Veränderung durch Prämienabgrenzung 352.784,57 – 118.215,27 ba)Gesamtrechnung 1.743.851,31 – 811.972,56 bb)Anteil der Rückversicherer – 1.391.066,74 693.757,29 2.Kapitalerträge des technischen Geschäfts 4.169.472,43 4.807.386,57 3.Sonstige versicherungstechnische Erträge 555.509,20 5.820.055,87 4.Aufwendungen für Versicherungsfälle – 10.898.646,33 – 11.266.302,49 a)Zahlungen für Versicherungsfälle – 10.881.219,71 – 10.839.350,85 aa)Gesamtrechnung – 39.976.851,77 – 38.481.030,73 ab)Anteil der Rückversicherer 29.095.632,06 27.641.679,88 b)Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle – 17.426,62 – 426.951,64 ba)Gesamtrechnung – 2.661,02 – 1.402.678,62 bb)Anteil der Rückversicherer – 14.765,60 975.726,98 5.Verminderung von versicherungstechnischen Rückstellungen 2.312.787,76 1.451.772,93 Deckungsrückstellung 2.312.787,76 1.451.772,93 a)Gesamtrechnung 9.163.022,85 7.897.524,57 b)Anteil der Rückversicherer – 6.850.235,09 – 6.445.751,64 6.Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 121.430.817,56 – 118.023.386,10 a)Aufwendungen für den Versicherungsabschluss – 8.552.472,97 – 8.792.222,90 b)Sonstige Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb – 119.919.498,53 – 116.457.411,63 c)Rückversicherungsprovisionen und Gewinnanteile aus Rückversicherungsabgaben 7.041.153,94 7.226.248,43 7.Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen – 11.195.191,90 – 6.430.390,37 8.Veränderung der Schwankungsrückstellung – 853.000,00 563.900,00 9.Versicherungstechnisches Ergebnis – 127.175.052,65 – 111.995.514,73 189 Bilanz der UNIQA Insurance group AG Schaden- und Unfallversicherung Angaben in Euro 2022 2021 II.Nicht-versicherungstechnische Rechnung 1.Versicherungstechnisches Ergebnis – 127.175.052,65 – 111.995.514,73 2.Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge 423.243.491,79 451.836.841,35 a)Erträge aus Beteiligungen 326.804.932,71 368.010.457,76 davon verbundene Unternehmen 324.848.102,47 364.403.410,71 b)Erträge aus Grundstücken und Bauten 12.730.506,34 9.241.101,52 davon verbundene Unternehmen 0,00 255.307,62 c)Erträge aus sonstigen Kapitalanlagen 76.041.892,88 59.929.790,54 davon verbundene Unternehmen 69.422.186,40 47.858.195,08 d)Erträge aus Zuschreibungen 1.030.413,29 4.187.675,24 e)Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 2.335.328,00 5.448.571,95 f)Sonstige Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge 4.300.418,57 5.019.244,34 3.Aufwendungen für Kapitalanlagen und Zinsenaufwendungen – 94.674.240,83 – 191.987.117,31 a)Aufwendungen für die Vermögensverwaltung – 13.503.312,45 – 11.588.669,41 b)Abschreibungen von Kapitalanlagen – 18.023.951,48 – 33.182.837,70 c)Zinsenaufwendungen – 60.861.876,79 – 139.955.621,98 d)Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen – 664.650,64 – 1.099.969,05 e)Sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen – 1.620.449,47 – 6.160.019,17 4.In die versicherungstechnische Rechnung übertragene Kapitalerträge – 4.169.472,43 – 4.807.386,57 5.Sonstige nicht-versicherungstechnische Erträge 75.509,07 54.168,11 6.Sonstige nicht-versicherungstechnische Aufwendungen – 1.302.770,78 – 2.250.327,93 7.Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 195.997.464,17 140.850.662,92 8.Außerordentliche Aufwendungen 0,00 553.544,75 9.Steuern vom Einkommen – 25.740.109,19 29.809.420,14 10.Jahresüberschuss 170.257.354,98 171.213.627,81 11.Zuweisung an Rücklagen 0,00 – 432.471,00 Zuweisung an die Risikorücklage 0,00 – 432.471,00 12.Jahresgewinn 170.257.354,98 170.781.156,81 13.Gewinnvortrag 1.547.015,92 250.129,34 14.Bilanzgewinn 171.804.370,90 171.031.286,15 190 Bilanz der UNIQA Insurance group AG Anhang für das Geschäftsjahr 2022 I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) und des Bundesgesetzes über den Betrieb und die Beaufsichtigung der Vertragsversicherung (Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 – VAG 2016) in der jeweils geltenden Fassung erstellt. Die Gesellschaft betreibt das indirekte Geschäft in der Schaden- und Unfallversicherung und in der Lebens- versicherung. Der Ausweis des gesamten Versicherungsgeschäfts erfolgt in der Bilanzabteilung Schaden- und Unfallversicherung. Bei der Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen rundungsbedingte Rechendifferenzen auftreten. II. Offenlegung und Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grund-sätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und die Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Grundsatz der Vorsicht wurde insofern entsprochen, als nur die am Bilanzstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste bilanzmäßig erfasst wurden. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Jahr 2022 beibehalten. Aktiva Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen von 5 bis 25 Prozent p. a., angesetzt. Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten 6.926 Tausend Euro (2021: 6.926 Tausend Euro) für Anzahlungen. Grundstücke werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Bauten werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden mit Abschreibungssätzen von 2 bis 3 Prozent bemessen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Aktien, Wertpapiere über Partizipations- und Ergänzungskapital und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Wertrechte (gemäß Posten B. des § 144 Abs. 2 VAG) und Anteile an Investmentfonds sind dem Anlagevermögen gewidmet und werden gemäß den Bestimmungen des § 149 Abs. 2 VAG bewertet. Abschreibungen wurden nur geltend gemacht, sofern die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Gemäß § 3 Abs. 4 der VU-RLV wird eine in der Praxis etablierte Pauschalmethode zur Beurteilung der dauernden Wertminderung bei nicht festverzinslichen Wertpapieren, die gemäß § 149 Abs. 2 zweiter Satz VAG 2016, wie Anlagevermögen bewertet werden, angewendet. Demnach ermittelt sich die Höhe des jedenfalls als dauernde Wertminderung abzuschreibenden Betrages aus der Differenz zwischen einem Vergleichswert, der sich aus dem arithmetischen Durchschnittswert der Tagesschlusskurse der letzten zwölf Monate vor dem Bilanzstichtag und einem höheren Buchwert ergibt. Der Buchwert der Aktien und anderen nicht festverzins- lichen Wertpapiere belief sich zum Bilanzstichtag auf 1.883 Tausend Euro (2021: 34.635 Tausend Euro), der Marktwert auf 1.980 Tausend Euro (2021: 40.001 Tausend Euro). Sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr wurden keine Abschreibungen unterlassen. 191 Bilanz der UNIQA Insurance group AG Für gemildert bewertete festverzinsliche Wertpapiere wird § 3 Abs. 1a der Versicherungsunternehmen-Rechnungslegungsverordnung (VU-RLV) in Anspruch genommen. Ein Unterschiedsbetrag, der sich aus höheren Anschaffungskosten von festverzinslichen Wertpapieren mit fixem Rückzahlungsbetrag ergibt, wird zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode abgeschrieben. Sind die Anschaffungskosten niedriger als der Rückzahlungsbetrag, wird der Unterschiedsbetrag zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode über die gesamte Restlaufzeit bis zur Rückzahlung als Ertrag verbucht. Der Buchwert der Schuldverschreibungen und anderer festverzinslicher Wertpapiere belief sich zum Bilanzstichtag auf 44.772 Tausend Euro (2021: 15.536 Tausend Euro), der Marktwert auf 41.859 Tausend Euro (2021: 16.348 Tausend Euro). Sowohl im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr wurden keine Abschreibungen unterlassen. Gemäß § 149 VAG Abs. 1. sind Darlehen Kapitalanlagen laut Posten B. des § 144 Abs. 2 und werden wie Gegenstände des Anlagevermögens bewertet. Abschreibungen werden nur geltend gemacht, sofern die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Stehen zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts keine aktuellen Preisinformationen am Markt zur Verfügung, erfolgt eine Bewertung anhand von internen Bewertungsmodellen. Die sonstigen Forderungen und anteiligen Zinsen sind mit dem Nominalwert bilanziert. Forderungen, deren Einbringlichkeit zweifelhaft ist, werden einzelwertberichtigt, wobei die Wertberichtigungen direkt von den Nennbeträgen abgezogen werden. Die Bewertung der sonstigen Sachanlagen (ausgenommen Grundstücke und Bauten) erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Buchwerte der Sachanlagen werden um planmäßige Abschreibungen vermindert, die nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen werden. Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Die Aktuarsvereinigung Österreich hat im August 2018 die Sterbetafeln als „Pensionstafeln AVÖ 2018-P“ neu veröffentlicht. Laut AFRAC-Stellungnahme 27 „Personalrückstellungen (UGB)“ ist die jeweils am besten geeignete Sterbetafel zu verwenden. Geeignet ist eine Sterbetafel dann, wenn sie auf aktuellen Daten und Analysen beruht. Demnach wurden für die Berechnung der Abfertigungs-, Pensions- und Jubiläumsgeldrückstellungen bereits die neuen Sterbetafeln zugrunde gelegt. Der sich aus der erstmaligen Anwendung der neuen Sterbetafeln ergebende Unterschiedsbetrag wurde auf Basis der sogenannten „Override-Verordnung“ (BGBl. II Nr. 283/2018) vom 16. November 2018 in einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und über einen Zeitraum von fünf Jahren gleichmäßig verteilt. Es erfolgt im Gegenzug eine volle Passivierung der jeweiligen Rückstellung. Per 31. Dezember 2022 ist der Rechnungsabgrenzungsposten vollständig aufgelöst. Passiva Indirektes Geschäft Die in der Vertragsrückversicherung gebildete Deckungsrückstellung und Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle beruhen auf den Meldungen der Zedent:innen zum Stichtag 31. Dezember 2022 bei zeitgleicher Buchung. Die gemeldeten Schadenrückstellungen in der Schaden- und Unfallversicherung werden um Zuschläge ergänzt, wenn dies nach den Erfahrungen der Vergangenheit für erforderlich gehalten wird. Die Schwankungsrückstellung wird nach den Vorschriften der zuletzt mit BGBl. II Nr. 324/2016 geänderten Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen bzw. den von der Versicherungsaufsichtsbehörde getroffenen Anordnungen berechnet. Mit Bescheid vom 27. Dezember 2017 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde gemäß § 154 Abs. 4 VAG bei der Ermittlung der Schwankungsrückstellung für den Rückversicherungsbereich im Versicherungszweig Feuer eine Abweichung von den Berechnungsvorschriften aufgrund besonderer Umstände, insbesondere geänderte Schadensätze für die Jahre 2002 bis 2015, angeordnet. Personalrückstellungen Eine für den Stichtag 31. Dezember 2022 durchgeführte Berechnung der unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Abfertigungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 0,79 Prozent (2021: 0,78 Prozent), Gehaltssteigerungen für 2023 von 8,10 Prozent (2021: 3,00 Prozent), für 2024 von 6,60 Prozent, für 2025 von 4,50 Prozent und für 2026 und Folgejahre von 3,30 Prozent, eines kalkulatorischen Pensionsalters von 62 Jahren für Männer und für Frauen bzw. des frühestmöglichen gesetzlichen oder individuellen Pensionsalters, der Projected-Unit-Credit-Methode sowie des Tafelwerks AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung sowie eines Fluktuationsabschlags in Abhängigkeit von der Anzahl der Dienstjahre ergab ein Deckungskapital in Höhe von 78,17 Prozent (2021: 73,52 Prozent) der fiktiven Abfertigungsverpflichtungen am Bilanzstichtag. Der Ansammlungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer:innen erstmalig Leistungen aus der Zusage begründet, und reicht bis zum Zeitpunkt des Erreichens des gesetzlichen Pensionsalters. 192 Bilanz der UNIQA Insurance group AG Die in der Unternehmensbilanz zum 31. Dezember 2022 ausgewiesene Rückstellung beträgt 20.126 Tausend Euro (2021: 17.997 Tausend Euro). Die gemäß § 14 Einkommensteuergesetz (EStG) ermittelte Rückstellung für Abfertigungen beträgt 45 Prozent bzw. 60 Prozent der gesetzlichen, kollektivvertraglichen bzw. vertraglichen Abfertigungsansprüche am Bilanzstichtag (31. Dezember 2022: 15.205 Tausend Euro; 31. Dezember 2021: 14.404 Tausend Euro). Die unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 205.789 Tausend Euro (2021: 171.095 Tausend Euro) werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit der Projected-Unit-Credit-Methode für Anwartschaften und mit dem Barwert für flüssige Pensionen nach dem Tafelwerk AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,27 Prozent (2021: 1,33 Prozent) bzw. von 1,21 Prozent (2021: 1,27 Prozent) für Schlusspensionskassenbeiträge und eines kalkulatorischen Pensionsalters von 62 Jahren für Männer und für Frauen bzw. des frühestmöglichen gesetzlichen oder individuellen Pensionsalters gemäß Pensionszusage bilanziert. Als jährliche Gehaltssteigerungen wurden für 2023 8,10 Prozent (2021: 3,00 Prozent), für 2024 6,60 Prozent, für 2025 4,50 Prozent und für 2026 und Folgejahre 3,30 Prozent angesetzt. Als jährliche Pensionssteigerungen wurden für 2023 10,20 Prozent (2021: 2,00 Prozent), für 2024 7,70 Prozent, für 2025 4,40 Prozent und für 2026 und Folgejahre 2,40 Prozent angesetzt. Die UNIQA Insurance Group AG hat ihre Pensionsverpflichtungen gegenüber ihren Mitarbeiter:innen zum Teil an selbständigen Rechtsträger ausgelagert. Der Wert der vom selbständigen Rechtsträger gehaltenen Vermögensgegenstände beträgt 30.197 Tausend Euro (2021: 30.320 Tausend Euro) und diese wurden unter Beachtung der Vermögensobergrenze mit dem Wert der Gesamtpensionsverpflichtung in Höhe von 235.979 Tausend Euro (2021: 201.415 Tausend Euro) saldiert. Die steuerliche Pensionsrückstellung gemäß § 14 EStG i. V. m. § 116 EStG in Höhe von 96.518 Tausend Euro (2021: 95.767 Tausend Euro) setzt sich aus dem Endstand der Rückstellung ergänzt um den Evidenzposten aus dem Übergang von Mitarbeiter: innen zum 30. Juni 2020 in Höhe von 5.063 Tausend Euro zusammen und wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Gegenwartswertverfahren unter Berücksichtigung der obigen Tafelwerke und unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 6,00 Prozent ermittelt. Die sonstigen Personalrückstellungen in Höhe von 16.847 Tausend Euro (2021: 22.582 Tausend Euro) enthalten die Rückstellung für Jubiläumsgelder, die Rückstellung für nicht konsumierte Urlaube, die Rückstellung für Gutstunden, die Rückstellung für Altersteilzeit und die Rückstellung für schwebende Abfertigungszahlungen. Die unternehmensrechtlichen Rückstellungen für Jubiläumsgelder in Höhe von 1.334 Tausend Euro (2021: 1.417 Tausend Euro) werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Verwendung der Projected-Unit-Credit-Methode nach dem Tafelwerk AVÖ 2018-P –Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung und unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 0,70 Prozent (2021: 0,59 Prozent) und eines kalkulatorischen Pensionsalters von 62 Jahren für Männer und für Frauen bzw. des frühestmöglichen gesetzlichen oder individuellen Pensionsalters sowie eines Fluktuationsabschlags in Abhängigkeit von der Anzahl der Dienstjahre berechnet. Als jährliche Gehaltssteigerungen wurden für 2023 8,10 Prozent (2021: 3,00 Prozent), für 2024 6,60 Prozent, für 2025 4,50 Prozent und für 2026 und Folgejahre 3,30 Prozent angesetzt. Der Rechnungszins wurde aus dem Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatz entsprechend der Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank abgeleitet. Sonstige nicht‑versicherungstechnische Rückstellungen Die übrigen nicht‑versicherungstechnischen Rückstellungen wurden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und der Höhe nach noch nicht feststehenden Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten sind mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt. Sonstige Angaben Die auf fremde Währung lautenden Forderungen, anteiligen Zinsen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen wurden grundsätzlich mit den Referenzkursen der Europäischen Zentralbank bewertet. Wertpapiere in Fremdwährungen wurden mit den Referenzkursen der Europäischen Zentralbank zum Bilanzstichtag umgerechnet. 193 Bilanz der UNIQA Insurance group AG In der Lebensversicherung werden die technischen Posten des übernommenen Rückversicherungsgeschäfts (versicherungstechnische Rückstellungen, technische Erträge und Aufwendungen) und die damit zusammenhängenden Retrozessionsabgaben bei verbundenen Unternehmen zeitgleich gebucht. Die zeitgleich gebuchten abgegrenzten Prämien betrugen in der Lebensversicherung 17.006 Tausend Euro (2021: 20.541 Tausend Euro). Im Geschäftsjahr gab es keine (2021: 31 Tausend Euro) um ein Jahr zeitversetzte Prämien. Sämtliche abgegrenzten Prämien im indirekten Geschäft der Schaden- und Unfallversicherung in Höhe von 27.912 Tausend Euro (2021: 25.437 Tausend Euro) wurden zeitgleich in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen. Sofern Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 238 Abs. 1 Z. 12 UGB abgeschlossen wurden, erfolgten diese Abschlüsse zu marktüblichen Bedingungen. Zur Angabe über Aufwendungen für Abschlussprüfer verweisen wir auf den Anhang zum Konzernabschluss der UNIQA Insurance Group AG. Der Bilanzgewinn unterliegt keiner Ausschüttungssperre nach § 235 Abs. 1 bzw. § 235 Abs. 2 UGB, da die jederzeit auflösbaren Rücklagen die Gewinne, die infolge einer Umgründung unter Ansatz des beizulegenden Wertes entstanden sind (2022: 167.790 Tausend Euro, 2021: 167.790 Tausend Euro) sowie die aktivierten latenten Steuern übersteigen. III. Erläuterungen zu Posten der Bilanz Die Bilanzwerte der Posten „Immaterielle Vermögensgegenstände“, „Grundstücke und Bauten“, „Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen“ und „Beteiligungen“ haben sich wie folgt entwickelt: Angaben in Tausend Euro Immaterielle Vermögens- gegenstände Grundstücke und Bauten Anteile an verbundenen Unternehmen Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen Beteiligungen Stand 1.1.2022 30.494 150.951 2.679.659 1.337.075 23.482 Umgründungsmehrwert 1.1.2022 0 847 0 0 Zugänge 1.733 936 65.512 206.400 0 Abgänge 0 – 985 – 17.487 – 230.392 – 550 Zuschreibungen 0 0 1.030 0 0 Abschreibungen – 4.189 – 5.360 – 11.690 – 363 0 Stand 31.12.2022 28.0371) 146.389 2.717.024 1.312.720 22.932 1) davon Anzahlungen in Höhe von 6.926 Tausend Euro Der Umgründungsmehrwert gemäß § 202 Abs. 2 Z. 3 UGB in Höhe von 575 Tausend Euro stellt den Teil des Unterschiedsbetrags zum 31. Dezember 2022 (2021: 847 Tausend Euro) dar, der aufgrund der Verschmelzung der UNIQA Immobilien-Besitz AG zum 31. Dezember 2000 den stillen Reserven der übernommenen Grundstücke und Bauten zugeordnet wurde. Der Grundwert (Buchwert) bebauter Grundstücke beträgt 40.067 Tausend Euro (2021: 40.371 Tausend Euro). Der Bilanzwert (Buchwert inklusive Verschmelzungsmehrwert) selbst genutzter Liegenschaften beträgt 62.403 Tausend Euro (2021: 65.112 Tausend Euro). 194 Bilanz der UNIQA Insurance group AG Die Zeitwerte der Kapitalanlagen setzen sich wie folgt zusammen: Angaben in Tausend Euro 31.12.2022 31.12.2021 Grundstücke und Bauten Bewertung 2019 0 18.438 Bewertung 2020 253.987 253.987 Bewertung 2021 34.767 36.207 Bewertung 2022 17.901 0 Gesamt 306.6551) 308.6321) Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 1.Anteile an verbundenen Unternehmen 4.793.4062) 4.428.5872) 2.Schuldverschreibungen von verbundenen Unternehmen und Darlehen an verbundene Unternehmen 1.312.6754) 1.337.3364) 3.Beteiligungen 107.7592) 90.6002) Sonstige Kapitalanlagen 1.Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1.9803) 40.0013) 2.Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 41.8593) 16.3483) 3.Sonstige Ausleihungen 3.5443) 3.5353) 4.Andere Kapitalanlagen 22.4814) 24.3754) Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 151.9894) 174.0784) 1)Die Wertermittlung der Grundstücke und Bauten erfolgte unter Beachtung des Liegenschaftsbewertungs-gesetzes auf Basis anerkannter Verkehrsermittlungsverfahren für Immobilien (reines Ertragswertverfahren, gewichtetes Ertrags- und Sachwertverfahren). 2)Die Wertermittlung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfolgte auf Basis externen und internen Bewertungen, auf Basis von Markt- und Transaktionspreisen oder zu fortgeführten Anschaffungskosten. 3)Bewertung zu Markt- oder Börsenwerten 4)Bewertung mit den Nennwerten bzw. mit den Anschaffungskosten der aushaftenden Forderungen, soweit nicht im Fall erkennbarer Einzelrisiken der niedrigere beizulegende Wert angesetzt wird Im Posten „Sonstige Rückstellungen“ sind folgende Positionen von wesentlichem Umfang enthalten: Angaben in Tausend Euro 31.12.2022 31.12.2021 Kundenbetreuung und Marketing 83.881 69.989 Andere sonstige Rückstellungen 43.027 57.281 Restrukturierungsrückstellung 5.552 7.893 Rückstellungen für anteilsbasierende Vergütungen 4.581 2.809 Noch nicht konsumierte Urlaube 4.159 3.717 Sonstiger Personalaufwand 10.196 14.931 Die Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen wurde im Jahr 2020 in Höhe von 13.318 Tausend Euro gebildet. Im Geschäftsjahr 2022 wurden 1.996 Tausend Euro (2021: 4.451 Tausend Euro) verbraucht. Nach Auflösung in Höhe von 346 Tausend Euro (2021: 973 Tausend Euro) verbleibt eine Rückstellung in Höhe von 5.552 Tausend Euro (2021: 7.893 Tausend Euro) per 31. Dezember 2022, die für Zahlungen aus dem Sozialplan in den Folgejahren verwendet wird. In den nachfolgend angeführten Bilanzposten sind zum 31. Dezember 2022 (2021) folgende Beträge enthalten, die aus der Verrechnung mit verbundenen Unternehmen stammen: Angaben in Tausend Euro 31.12.2022 31.12.2021 Depotforderungen aus dem übernommenen Rückversicherungsgeschäft 151.798 173.886 Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 3.896 7.336 Sonstige Forderungen 357.717 381.394 Anteilige Zinsen 14.002 17.996 Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 2.031 0 Andere Verbindlichkeiten 316.769 392.654 Die sonstigen Forderungen resultieren im Wesentlichen aus der Steuer- sowie aus der Provisionsverrechnung und weiters sind Erträge aus Dividenden bzw. Ergebnisübernahmen in Höhe von 262.180 Tausend Euro (2021: 659 Tausend Euro) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Die anderen Verbindlichkeiten stammen im Wesentlichen aus Verrechnungspositionen von verbundenen Unternehmen sowie aus der Provisionsverrechnung. Vom Gesamtbetrag entfallen 7.818 Tausend Euro (2021: 7.779 Tausend Euro) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit, 2.251 Tausend Euro (2021: 2.219 Tausend Euro) auf Verbindlichkeiten aus Steuern und 95 Tausend Euro entfallen auf Aufwendungen (2021: 0 Tausend Euro), die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden. Die Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen für das folgende Jahr 4.169 Tausend Euro (2021: 3.584 Tausend Euro) und für die folgenden fünf Jahre 21.777 Tausend Euro (2021: 18.114 Tausend Euro). 195 Bilanz der UNIQA Insurance group AG IV. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Der Ausweis der Lebensversicherung erfolgt gemäß § 140 Abs. 4 VAG zur Gänze in der Abteilung Schaden- und Unfallversicherung. Die verrechneten Prämien, die abgegrenzten Prämien, die Aufwendungen für Versicherungsfälle, die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und der Rückversicherungssaldo gliedern sich im Jahr 2022 (2021) im Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft wie folgt auf: Angaben in Tausend Euro Gesamtrechnung Verrechnete Prämien Abgegrenzte Prämien Aufwendungen für Versicherungsfälle Aufwendungen für den Versicherungs- betrieb Rück- versicherungs- saldo Indirektes Geschäft See-, Luftfahrt- und Transportversicherung 0 0 0 0 0 Sonstige Versicherungen 26.168 27.912 16.973 71.342 – 3.449 Krankenversicherung 0 0 0 26.123 0 Lebensversicherung 17.006 17.006 23.006 31.007 – 4.288 Summe indirektes Geschäft 43.174 44.918 39.979 128.472 – 7.737 Vorjahr 46.822 46.010 39.884 125.248 – 8.186 Gesamtsumme 43.174 44.918 39.979 128.472 – 7.737 Vorjahr 46.822 46.010 39.884 125.248 – 8.186 Die Rückversicherungssalden beinhalten sämtliche Rückversicherungspositionen der versicherungstechnischen Rechnung. Die Depotzinsenerträge aus dem indirekten Geschäft in Höhe von 4.169 Tausend Euro (2021: 4.807 Tausend Euro) wurden gemäß § 30 Versicherungsunternehmen-Rechnungslegungsverordnung (VU-RLV) in die technische Rechnung übertragen. Die UNIQA Insurance Group AG hat in den Jahren 2022 (2021) die nachfolgenden Personalaufwendungen buchmäßig erfasst: Angaben in Tausend Euro 2022 2021 Gehälter und Löhne 54.367 56.016 Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse 494 2.375 Aufwendungen für die Altersvorsorge 53.005 9.587 Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 13.306 14.458 Sonstige Sozialaufwendungen 2.756 933 Gesamtsumme 123.927 83.368 Die gesamten Personalkosten in Höhe von 123.927 Tausend Euro (2021: 83.369 Tausend Euro) entfallen auf den Betriebsbereich. Die Veränderung der Personalrückstellungen ist in den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb sowie in den versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen. Zinssatzänderungen werden unter den Aufwendungen für Kapitalanlagen und Zinsenaufwendungen und den sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen ausgewiesen. Personalaufwendungen wurden auf Basis eines marktkonformen, verursachungsgerechten Kostenstellenumlageverfahrens an die Konzernunternehmen verrechnet. Zur Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Ertragslage wurde die Dotierung der Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung in Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und in Zinsenaufwendungen geteilt und entsprechend ausgewiesen. 196 Bilanz der UNIQA Insurance group AG Für festverzinsliche Wertpapiere mit fixem Rückzahlungsbetrag ist gemäß § 3 Abs. 1a VU-RLV der Unterschiedsbetrag, welcher als Differenz zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag definiert ist, (zeitanteilig) abzuschreiben. Dieser Unterschiedsbetrag wird als Aufwand (netto) erfasst und beträgt für 2022 16 Tausend Euro (2021: 10 Tausend Euro). Bei der Ermittlung der Abschreibung kommt die Effektivzinsmethode zur Anwendung. Der gesamte Unterschiedsbetrag, der in Zukunft noch zu amortisieren ist, beträgt zum 31. Dezember 2022 4.528 Tausend Euro (2021: 36 Tausend Euro). Die sonstigen versicherungstechnischen Erträge enthalten überwiegend Gewinne aus Anlagenverkäufen in Höhe von 256 Tausend Euro (2021: 5.497 Tausend Euro, vorwiegend aus dem konzerninternen Verkauf des Allsparten-Kernversicherungssystems „UIP“) sowie Erträge der Feuerschutzsteuer aus der Rückversicherungsabgabe des indirekten Geschäfts in Höhe von 239 Tausend Euro (2021: 234 Tausend Euro). Die sonstigen versicherungstechnischen Aufwendungen enthalten neben dem Pensionsaufwand für Pensionist:innen in Höhe von 8.164 Tausend Euro (2021: 2.720 Tausend Euro) überwiegend Depot- und Saldozinsen aus Rückversicherungsabgaben in Höhe von 2.637 Tausend Euro (2021: 2.959 Tausend Euro). Die sonstigen Erträge aus Kapitalanlagen und Zinsenerträge betragen 4.300 Tausend Euro (2021: 5.019 Tausend Euro). Davon stammen 4.169 Tausend Euro (2021: 4.807 Tausend Euro) aus Depotzinsenerträgen. Die sonstigen Aufwendungen für Kapitalanlagen betragen 1.620 Tausend Euro (2021: 6.160 Tausend Euro, davon Transaktionskosten in Höhe von 4.677 Tausend Euro in Bezug auf die Begebung einer Nachranganleihe im Dezember 2021). Seit dem Geschäftsjahr 2005 fungiert die UNIQA Insurance Group AG als Gruppenträgerin einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 Körperschaftsteuergesetz (KStG). Im Veranlagungsjahr 2022 umfasst die Unternehmensgruppe 19 (2021: 18) inländische und 13 (2021: 13) ausländische Gruppenmitglieder. Zum Zwecke der angemessenen Verteilung bei der Gruppenträgerin insgesamt für die Gruppe ermittelten und erhobenen Steueraufwands auf die einzelnen der Gruppe angehörenden inländischen Gruppenmitglieder wurden Gruppen- und Steuerumlagevereinbarungen abgeschlossen. Jene Gruppenmitglieder, die ein positives steuerliches Einkommen aufweisen, werden von der Gruppenträgerin mit einer positiven Steuerumlage belastet. Seit dem Jahr 2016 wird bei allen Gruppenmitgliedern mit negativem steuerlichem Einkommen eine negative Steuer-umlage gemäß dem aktuell gültigen Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent des zugerechneten Einkommens gutgeschrieben. Nach Beendigung der Unternehmensgruppe erfolgt ein allfälliger Schlussausgleich. Etwaige interne Verlustvorträge bis zum Jahr 2015 sind weiterhin mit allfälligen in Folgejahren entstehenden der Gruppenträgerin zuzurechnenden positiven Einkommen des Gruppen-mitglieds auszugleichen. Die Gruppenträgerin weist in der Gewinn- und Verlustrechnung einen Körperschaftsteuerertrag für Rechenjahre in Höhe von 1.461 Tausend Euro (2021: 16.096 Tausend Euro) sowie einen Aufwand für Quellensteuern in Höhe von 232 Tausend Euro (2021: 130 Tausend Euro) aus. Aus der Verrechnung von positiven Steuerumlagen ergibt sich für die Gruppenträgerin ein Steuerertrag in Höhe von 15.152 Tausend Euro (2021: 3.019 Tausend Euro), der mit den verrechneten negativen Steuerumlagen in Höhe von 5.565 Tausend Euro (2021: 22.107 Tausend Euro) aufgerechnet wird. Aus Steuern für Vorjahre ergibt sich für die Gruppenträgerin im Jahr 2022 ein Steueraufwand in Höhe von 2.227 Tausend Euro (2021: Ertrag in Höhe von 5.739 Tausend Euro). Im Berichtsjahr 2022 werden latente Steuerforderungen in Höhe von 34.331 Tausend Euro (2021: Dotierung in Höhe von 27.193 Tausend Euro) aufgelöst. Der Stand der latenten Steuerforderungen im Berichtsjahr beträgt 33.506 Tausend Euro (2021: 67.839 Tausend Euro). Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt bei UNIQA Insurance Group AG für alle Bilanzpositionen mit dem ab 1. Jänner 2024 geltenden Körperschaftsteuersatz in Höhe von 23 Prozent, da der weitaus überwiegende Teil der Bilanzpositionen, in denen es zu Differenzen zwischen den unternehmens- und den steuerrechtlichen Wertansätzen kommt, als langfristig zu qualifizieren ist. In den Zweigniederlassungen erfolgt die Berechnung der latenten Steuern mit dem zum 31. Dezember 2022 geltenden Steuersatz. Die Differenzen zwischen den unternehmens- und den steuerrechtlichen Wertansätzen betreffen im Wesentlichen Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Rückstellungen für Sozialkapital und versicherungstechnische Rückstellungen. 197 Bilanz der UNIQA Insurance group AG Die Beurteilung der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen bedingt die Einschätzung der Höhe zukünftiger steuerpflichtiger Gewinne. Die Ergebnis- prognosen beruhen auf Geschäftsplänen, die unternehmensintern auf Basis eines einheitlichen Verfahrens erstellt, geprüft und genehmigt wurden. Ein besonders aussagekräftiger Nachweis für die Werthaltigkeit und zukünftige Verrechnungsmöglichkeit latenter Steueransprüche wird nach konzerneinheitlichen Grundsätzen verlangt, wenn das betreffende Unternehmen aktuell oder in einer Vorperiode einen Verlust erlitten hat. Für Verlustvorträge in Höhe von 213.115 Tausend Euro (2021: 93.348 Tausend Euro) liegen im Planungshorizont aufgrund des volatilen Marktumfelds nicht ausreichend abgesicherte zu versteuernde Ergebnisse vor. Folglich wurden diesbezüglich keine latenten Steuerforderungen angesetzt. Im Vorjahr wurden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 161.266 Tausend Euro, davon 1.251 Tausend Euro auf Verluste ausländischer Gruppenmitglieder entfallend, gebildet. Für jenen Teil des zugerechneten negativen Einkommens der Gruppenmitglieder, der nicht durch eine negative Steuerumlage der Gruppenträgerin abgegolten wurde (das sind 25 Prozent von 90 Prozent des zugerechneten negativen Einkommens des Gruppenmitglieds bis 2015), wurde nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung eine Rückstellung für künftige Steuerbelastungen gemäß § 198 Abs. 8 Z. 1 UGB in Höhe von 1.453 Tausend Euro (2021: 59 Tausend Euro) gebildet. Für die steuerlichen Verluste der Gruppenmitglieder, bei denen in absehbarer Zeit keine steuerlichen Gewinne entstehen werden, wurde keine Rückstellung gebildet. Der nicht rückgestellte Betrag im Jahr 2022 beträgt 9.569 Tausend Euro (2021: 11.263 Tausend Euro). Für steuerlich geltend gemachte Verluste ausländischer Gruppenmitglieder wurde insoweit eine Rückstellung in Höhe von 814 Tausend Euro (2021: 1.447 Tausend Euro) gebildet, als sich diese Verluste in den nächsten Jahren voraussichtlich umkehren. Der Betrag der nicht rückgestellten Verluste (aufgrund anhaltender negativer Ergebnisse bzw. Verfalls von Verlustvorträgen) beläuft sich im aktuellen Geschäftsjahr auf 8.565 Tausend Euro (2021: 8.701 Tausend Euro). V. Angaben über rechtliche Verhältnisse und Beteiligungen Die Gesellschaft ist ein konsolidierungspflichtiges Mutterunternehmen im Sinne des § 244 UGB. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des § 138 VAG i. V. m. § 245a UGB Gebrauch und erstellt den Konzernabschluss für den weitesten Kreis der Unternehmen nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS). Der Konzernabschluss ist am Firmensitz in Wien erhältlich. Das Grundkapital der UNIQA Insurance Group AG blieb im Geschäftsjahr 2022 mit 309.000.000 Euro unverändert. Es setzt sich aus 309.000.000 nennwertlosen Stückaktien mit Stimmrecht zusammen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital bis einschließlich 30. Juni 2024 durch Ausgabe von bis zu 80.000.000 auf Inhaber:innen oder auf Namen lautenden Stückaktien mit Stimmrecht gegen Bareinlagen oder gegen Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu 80.000.000 Euro zu erhöhen. Der Vorstand ist weiters bis 30. Mai 2023 ermächtigt, höchstens 30.900.000 Stück eigene Aktien (zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt) durch die Gesellschaft und/oder durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 Aktiengesetz) zu erwerben. Im Geschäftsjahr wurden keine eigenen Aktien erworben. Zum 31. Dezember 2022 wurden 819.650 Stück, das sind 0,27 Prozent des Grundkapitals, gehalten. Zum Bilanzstichtag 2021 wurden ebenfalls 819.650 Stück mit einem Buchwert von 820 Tausend Euro gehalten. 1.215.089 Stück eigene Aktien werden über die UNIQA Österreich Versicherungen AG gehalten. Dieser Aktienbestand resultiert aus der im Jahr 2016 erfolgten Verschmelzung der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. als übertragender Gesellschaft mit der Gesellschaft als übernehmender Gesellschaft (Auskehr des Bestands an UNIQA Aktien an die Gesellschafter der BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H.). Dieser Aktienbestand ist nicht auf die Höchstzahl eigener Aktien anzurechnen. 198 Bilanz der UNIQA Insurance group AG Am 2. Juli 2020 erfolgte die Platzierung einer Nachranganleihe (Tier 2) mit einem Volumen von 200 Millionen Euro unter institutionellen Anlegern im In- und Ausland. Die als Green Bond begebene Anleihe hat eine Laufzeit von 15,25 Jahren und ist vorbehaltlich bestimmter Bedingungen nach 5,25 Jahren erstmals ordentlich kündbar. Innerhalb der ersten 5,25 Jahre beträgt der Coupon jährlich 3,25 Prozent. Danach erfolgt eine variable Verzinsung. Der Emissionskurs wurde mit 99,507 Prozent festgelegt. Parallel zur Nachranganleihe begab die UNIQA Insurance Group AG am 2. Juli 2020 eine Senior-Anleihe in Höhe von 600 Millionen Euro. Die Senior-Anleihe weist eine Laufzeit von zehn Jahren und einen jährlichen Coupon von 1,375 Prozent auf. Der Emissionskurs betrug 99,436 Prozent. Beide Anleihen notieren an der Wiener Börse. Der Nettoerlös aus den im Jahr 2020 erfolgten Emissionen wurde großteils an die UNIQA Österreich Versicherungen AG weitergeleitet, zur teilweisen Finanzierung des Kaufpreises für den Erwerb von Tochtergesellschaften der AXA-Gruppe in Polen, Tschechien und der Slowakei sowie zur Investition in geeignete Assets gemäß des Green Bond Framework. Am 2. Dezember 2021 hat die UNIQA Insurance Group AG ausstehende nachrangige Anleihen mit einer Gesamtnominale von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt zurückgekauft. Diese Anleihen wurden ursprünglich im Juli 2013 und im Juli 2015 begeben. Sie waren mit erstmaliger Möglichkeit der Kündigung durch die Gesellschaft zum Termin 31. Juli 2023 bzw. zum Termin 27. Juli 2026 versehen und hatten Kupons in Höhe von 6,875 Prozent und 6,00 Prozent. Vom gesamten Rückkaufsbetrag entfielen 201,3 Millionen Euro auf die im Jahr 2013 begebene Anleihe und 173,7 Millionen Euro auf die im Jahr 2015 begebene Anleihe, sodass von der im Jahr 2013 begebenen Anleihe ein Volumen von 148,7 Millionen Euro und von der im Jahr 2015 begebenen Anleihe ein Volumen von 326,3 Millionen Euro verbleibt. Um den Kauf zu finanzieren, hat die UNIQA Insurance Group AG gleichzeitig eine Nachranganleihe (Tier 2) mit einem Volumen von 375 Millionen Euro am Kapitalmarkt platziert. Die als Green Bond begebene Anleihe hat eine Laufzeit von 20 Jahren und kann erstmals unter bestimmten Voraussetzungen nach zehn Jahren gekündigt werden. Innerhalb der ersten zehn Jahre beträgt der Kupon jährlich 2,375 Prozent, danach gilt eine variable Verzinsung. Der Emissionskurs wurde mit 99,316 Prozent des Nennbetrags festgelegt. Die Anleihe notiert an der Wiener Börse. Im Rahmen des Green-Bond-Formats verpflichtet sich UNIQA, Investitionen in gleicher Höhe der Emission unter anderem in Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energie (Windkraft, Solarparkanlagen) sowie nachhaltiger Abfallwirtschaft (Mülltrennung, -verwertung inkl. Energieerzeugung) und Mobilität (Schienenverkehr, öffentlicher Nahverkehrsausbau) zu tätigen. Die Gesamttransaktion diente dazu, die potenzielle Laufzeit der ausstehenden Finanzierung zu verlängern und die Zinsbelastung durch den niedrigeren Kupon in den kommenden Jahren zu senken. Sämtliche Ergänzungskapitalanleihen erfüllen die Anforderungen für die Eigenmittelanrechnung als Tier‑2-Kapital unter dem Solvency-II-Regime und dienen dazu, die Kapitalstruktur der UNIQA Group zu stärken und langfristig zu optimieren. Gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen folgende Versicherungsbeziehungen: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien Rückversicherungsübernahmen aus Lebensversicherung UNIQA Re AG, Zürich Rückversicherungsabgaben aus der Schaden- und Unfallversicherung Weiters bestehen folgende Beziehungen zu verbundenen Dienstleistungsunternehmen: UNIQA IT Services GmbH, Wien Datenverarbeitung UNIQA Capital Markets GmbH, Wien Kapitalveranlagung UNIQA Real Estate Management GmbH, Wien Liegenschaftsverwaltung UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra Serviceleistungen für den Vertrieb und die Verwaltung von Versicherungen Aufgrund bestehender Ergebnisabführungsverträge mit Tochterunternehmen wurden folgende Ergebnisse übernommen: Angaben in Tausend Euro 2022 2021 UNIQA Capital Markets GmbH, Wien 244 272 UNIQA IT Services GmbH, Wien – 95 384 Gesamtsumme 149 656 199 Bilanz der UNIQA Insurance group AG Zum 31. Dezember 2022 bestanden Beteiligungen im Ausmaß von wenigstens einem Fünftel des Kapitals an folgenden Unternehmen: Name und Sitz Angaben in Tausend Euro Anteil am Kapital in % Letzter Jahresabschluss Eigenkapital1) Jahresüberschuss/ -fehlbetrag1) Verbundene Unternehmen Inland UNIQA Österreich Versicherungen AG, Wien 100,00 2022 1.472.432 265.431 call us Assistance International GmbH, Wien 70,00 2022 1.724 187 UNIQA Beteiligungs-Holding GmbH, Wien 100,00 2022 6.077 164 UNIQA IT Services GmbH, Wien 100,00 2022 658 – 95 UNIQA Capital Markets GmbH, Wien 100,00 2022 4.464 244 UNIQA Ventures GmbH, Wien 100,00 2022 98.810 2.452 Ausland UNIQA Re AG, Zürich 100,00 2022 359.362 47.270 CherryHUB BSC Kft., Budapest 99,99 2021 9 – 12 UNIQA Group Service Center Slovakia, spol. s r.o., Nitra 100,00 2021 3.208 585 Beteiligungen Inland Valida Holding AG, Wien 40,13 2021 15.603 – 1.976 UNIQA Leasing GmbH, Wien 25,00 2021 – 11.630 15.520 1) Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen in Euro – Gegenwerte zum Referenzkurs der Europäischen Zentralbank Ultimo 2008 Im Rahmen eines zwischen der Raiffeisen Informatik GmbH und der UNIQA IT Services GmbH abgeschlossenen Kooperationsvertrags über die Auslagerung der IT‑/TK-Infrastruktur einschließlich der Arbeitskräfteüberlassung hat das Unternehmen eine solidarische Haftung für die Erfüllung der Pflichten der UNIQA IT Services GmbH übernommen. Darüber hinaus wurde mit der T‑Systems Austria GmbH ein Auslagerungsvertrag für IT‑/TK-Infrastrukturleistungen vereinbart. Als indirekte Eigentümerin der UNIQA Versicherung AG, Vaduz, verpflichtete sich die Gesellschaft mit Patronats-erklärung vom 28. November 2016, dafür zu sorgen, dass ihre Enkelgesellschaft jederzeit in der Lage ist, all ihre Verpflichtungen aus übernommenen Rückversicherungsverträgen mit AXA Global P&C SA zu erfüllen. Die maximale Verpflichtung entspricht der Rückversicherungsverbindlichkeit. Mit weiteren Patronatserklärungen verpflichtete sich die Gesellschaft darüber hinaus, dafür zu sorgen, dass ihre Enkelgesellschaft UNIQA Versicherung AG, Vaduz, finanziell so ausgestattet wird, dass sie jederzeit in der Lage ist, all ihre Verpflichtungen – einschließlich aller Verpflichtungen aus übernommenen Rückversicherungsverträgen – gegenüber folgenden Gesellschaften zu erfüllen: Zurich Insurance plc (Niederlassung für Deutschland) (ab 1. Jänner 2017) Zurich Insurance Company Ltd., Zürich (ab 1. Jänner 2017) SIGNAL IDUNA Asigurări SA, Romania (ab 26. Jänner 2018) VI. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es liegen keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag vor. 200 Bilanz der UNIQA Insurance group AG VII. Angaben über personelle Verhältnisse Vorstand Vorsitzender Andreas Brandstetter, Wien Mitglieder Peter Eichler, Wien Wolf-Christoph Gerlach, Wien Peter Humer, Eugendorf Wolfgang Kindl, Wien René Knapp, Wien Erik Leyers, Wien Klaus Pekarek, Klagenfurt (bis 31. Dezember 2022) Kurt Svoboda, Hainburg Aufsichtsrat Vorsitzender Walter Rothensteiner, Wien Vorsitzender-Stellvertreter Christian Kuhn, Wien (1. Vorsitzender-Stellvertreter) Johann Strobl, Walbersdorf (2. Vorsitzender-Stellvertreter) Burkhard Gantenbein, Wien (3. Vorsitzender-Stellvertreter) Mitglieder Markus Andréewitch, Wien Marie-Valerie Brunner, Wien Klaus Buchleitner, Mödling (ab 23. Mai 2022) Anna Maria D’Hulster, Vaduz Elgar Fleisch, St. Gallen Martin Grüll, Mödling (bis 23. Mai 2022) Jutta Kath, Zürich Vom Zentralbetriebsrat entsandt Sabine Andre, St. Pölten Peter Gattinger, Wien Heinrich Kames, Wien Harald Kindermann, Schleedorf Irene Scheiber, Kristen Die durchschnittliche Zahl der als Angestellte tätigen Arbeitnehmer:innen betrug 632 (2021: 633); davon entfallen 630 (2021: 632) auf den Innendienst und 2 (2021: 1) auf den Außendienst. Die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG nehmen seit 1. Juli 2020 in ihrer Funktion eine operative Doppelrolle ein, da diese personenident auch Vorstandsfunktionen bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG wahrnehmen. Diese idente Zusammensetzung des Vorstands in beiden Gesellschaften ermöglicht eine effiziente Steuerung der UNIQA Group. Seit dem 1. Juli 2020 bestehen alle Anstellungsverträge der Vorstände mit der Gesellschaft, die ab diesem Zeitpunkt die Auszahlung aller Bezüge durchführt. Eine Umlage an die UNIQA Österreich Versicherungen AG erfolgt nicht auf der Grundlage individueller Werte, sondern auf Basis eines marktkonformen, verursachungsgerechten Kostenstellenumlageverfahrens. Die im Berichtsjahr ausbezahlten Aktivbezüge der Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG, die auch gleichzeitig Vorstandsmitglieder der UNIQA Österreich Versicherungen AG sind, beliefen sich auf 10.616 Tausend Euro (2021: 6.621 Tausend Euro). Davon entfallen auf fixe Gehaltsbestandteile 4.734 Tausend Euro (2021: 4.675 Tausend Euro) und auf variable Teile 5.883 Tausend Euro (2021: 1.946 Tausend Euro). Die fixen Gehaltsbestandteile enthalten Sachbezugswerte in Höhe von 100 Tausend Euro (2021: 103 Tausend Euro). Im Berichtsjahr fielen aufgrund des Ausscheidens von Klaus Pekarek mit 31. Dezember 2022 Beendigungsansprüche aus Urlaubsersatzleistungen in Höhe von 21 Tausend Euro an und ein voraussichtlicher vertraglicher Abfertigungsanspruch in Höhe von 161 Tausend Euro. In 2021 fielen keine Beendigungsansprüche an. Der relative Anteil der Gesamtvergütung der fixen Gehaltsbestandteile beläuft sich auf 45 Prozent, der Anteil der variablen Vergütungsbestandteile beläuft sich auf 55 Prozent. 201 Bilanz der UNIQA Insurance group AG Die Gesamtvergütung entspricht der Vergütungspolitik, die in der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Mai 2020 beschlossen wurde. Die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des einzelnen Vorstandsmitglieds, zur Lage der Gesellschaft und zu den Usancen des Markts und setzen langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Insbesondere die Zielwerte des Short-Term Incentive (STI) und des Long-Term Incentive (LTI) als variable Bezugsteile stehen im Einklang mit der Geschäftsstrategie von UNIQA, indem sie auf Kennzahlen Bezug nehmen, die für die strategische und langfristige Entwicklung von UNIQA von wesentlicher Bedeutung sind. Das Verhältnis von Fixeinkommen, das marktkonform festgelegt wird, und variablen Bezügen ist angemessen und gewährleistet, dass kein Anreiz zur Erreichung von (lediglich auch nur kurzfristigen) Bonifikationen entsteht. Es existiert kein Aktienoptionsprogramm. Das Long-Term Incentive (LTI) ist eine anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Barausgleich, die abhängig von festgelegten Zielerfüllungsparametern auf Basis von jährlichen virtuellen Investitionsbeträgen (Zuteilungswerten) in UNIQA Aktien nach einer Laufzeit von jeweils vier Jahren (Performancezeitraum) Einmalzahlungen vorsieht. Eine allfällige Rückforderung ausbezahlter variabler Vergütungsbestandteile („Clawback“) ist in Übereinstimmung mit der C-Regel 27 des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) vorgesehen, nämlich wenn sich herausstellen sollte, dass die variablen Vergütungsbestandteile auf Grundlage offenkundig falscher Daten ausgezahlt wurden. Auf die einzelnen Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG entfallen folgende ausbezahlte Aktivbezüge: Im Geschäftsjahr 2022 erhaltene Aktivbezüge Angaben in Tausend Euro Fixe Bezüge Variable Bezüge (STI)1) Mehrjährige aktienbasierte Vergütung (LTI)2) Summe laufende Bezüge Relativer Anteil der Gesamtvergütung in % FIX STI LTI Andreas BRANDSTETTER 681 660 351 1.692 40 39 21 Peter EICHLER 489 431 202 1.121 44 38 18 Wolf-Christoph GERLACH 471 326 0 797 59 41 0 Peter HUMER 517 449 170 1.136 46 40 15 Wolfgang KINDL 517 478 266 1.261 41 38 21 René KNAPP 463 346 0 809 57 43 0 Erik LEYERS 510 431 202 1.142 45 38 18 Klaus PEKAREK (bis 31. Dezember 2022) 518 495 266 1.278 40 39 21 Kurt SVOBODA 568 545 266 1.379 41 40 19 Gesamtsumme 4.734 4.161 1.722 10.616 45 39 16 Vorjahr 4.675 806 1.140 6.621 71 12 17 1) Die variablen Bezüge umfassen die „Deferred-Komponente“ aus dem Short-Term Incentive (STI) des Geschäftsjahres 2018 und den unmittelbar zur Auszahlung gelangenden Teil des Anspruchs des Geschäftsjahres 2021. 2) Das Long-Term Incentive (LTI) als variabler Bezugsteil entspricht einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung, welche nach vierjähriger Laufzeit zum Erhalt eines Barausgleichs bei Erreichen vereinbarter Zielwerte berechtigt. Details dazu siehe Konzernanhang der UNIQA Group. Für das Geschäftsjahr 2019 werden für das Short-Term Incentive (STI) im Jahr 2023 voraussichtliche Auszahlungen für die Deferred-Komponente in Höhe von 795 Tausend Euro vorgenommen. Für das Geschäftsjahr 2020 erfolgte Covid‑19-bedingt keine Ausschreibung eines Short-Term Incentive. Für das Geschäftsjahr 2021 werden im Jahr 2025 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 1.239 Tausend Euro getätigt. Für das Geschäftsjahr 2022 werden in den Folgejahren 2023 und 2026 voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 4.490 Tausend Euro getätigt. Im Rahmen der mehrjährigen aktienbasierten Vergütung (LTI) erfolgten im Jahr 2022 aus der LTI-Zuteilung 2018 Auszahlungen an die Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG in Höhe von 1.722 Tausend Euro. Für die Folgejahre 2023 bis 2026 wurden für die bis zum 31. Dezember 2022 zugeteilten virtuellen Aktien voraussichtliche Auszahlungen in Höhe von 3.836 Tausend Euro rückgestellt. Neben den angeführten ausbezahlten Aktivbezügen der Vorstandsmitglieder des Unternehmens wurden für Pensionszusagen über die Valida Pension AG und für Rückdeckungsversicherungen bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG 1.0591) Tausend Euro (2021: 1.245 Tausend Euro) geleistet. 202 Bilanz der UNIQA Insurance group AG Auf die einzelnen Vorstandsmitglieder der UNIQA Insurance Group AG entfallen folgende Beiträge: Angaben in Tausend Euro Pensionsbeiträge Andreas BRANDSTETTER 84 Peter EICHLER 86 Wolf-Christoph GERLACH 90 Peter HUMER 99 Wolfgang KINDL 119 René KNAPP 90 Erik LEYERS 170 Klaus PEKAREK (bis 31. Dezember 2022) 216 Kurt SVOBODA 105 Gesamtsumme 1.0591) Vorjahr 1.245 1) davon Prämie Rückdeckungsversicherung in Höhe von 279 Tausend Euro für René Knapp, Wolf-Christoph Gerlach und Peter Humer Es sind Ruhebezüge, eine Berufsunfähigkeitsversorgung sowie eine Witwen- und Waisenversorgung vereinbart, wobei die Versorgungsanwartschaften gegenüber der Valida Pension AG bestehen bzw. bei den Rückdeckungsversicherungen rückgedeckte Versorgungsansprüche gegenüber der UNIQA Österreich Versicherungen AG. Der Ruhebezug fällt grundsätzlich bei Erreichen der Anspruchsvoraussetzungen für die Alterspension nach Sozialversicherungsgesetz (ASVG) an. Bei einem früheren Pensionsanfall reduziert sich der Pensionsanspruch. Für die Berufsunfähigkeits- und die Hinterbliebenenversorgung sind bei den Pensionszusagen über die Valida Pension AG Sockelbeträge als Mindestversorgung vorgesehen. Bei den Rückdeckungsversicherungen entspricht die Höhe der Leistungen der Verrentung des Versicherungs-realisats aus der Rückdeckungsversicherung. Das Versorgungswerk bei der Valida Pension AG wird von der Gesellschaft für die Dauer der Mandatsausübung über laufende Beitragszahlungen für die einzelnen Vorstandsmitglieder finanziert, für die Rückdeckungsversicherungen leistet die Gesellschaft während aufrechten Vorstandsmandats Prämienzahlungen an die UNIQA Österreich Versicherungen AG nach einem gängigen Rententarif. Bei den Pensionszusagen über die Valida Pension AG fallen Ausgleichszahlungen an, wenn Vorstandsmitglieder vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausscheiden (kalkulatorische Beitragszahlungsdauer zur Vermeidung von Überfinanzierungen). Angaben in Tausend Euro 2022 2021 Von den Aufwendungen für Abfertigungen und Pensionen entfallen auf: Vorstandsmitglieder und leitende Angestellte gemäß § 80 Abs. 1 AktG 15.805 – 7301) Übrige Arbeitnehmer:innen 37.693 12.692 1) Im Geschäftsjahr 2021 ergibt sich ein Ertrag aufgrund der Auflösung von Rückstellungen. Beide Werte beinhalten auch die Aufwendungen für Pensionist:innen und Hinterbliebene. Die angegebenen Aufwendungen wurden auf Basis definierter Unternehmens-prozesse an die Konzernunternehmen verrechnet. An laufenden Pensionen für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene waren im Berichtsjahr 1.964 Tausend Euro (2021: 2.043 Tausend Euro) aufzuwenden. Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Barausgleich Für die Mitglieder des Vorstands ist ein aktienbasiertes Vergütungsprogramm vorgesehen. Entsprechend diesem Programm werden den Mitgliedern des Vorstands zum 1. Jänner des jeweiligen Geschäftsjahres virtuelle Aktien bedingt gewährt, die nach Ablauf des Leistungszeitraums von jeweils vier Jahren zum Erhalt einer Barzahlung bei Erreichen vereinbarter Zielewerte berechtigen. Für diese anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit Barausgleich wurde, den Bestimmungen der AFRAC-Stellungnahme „Die Behandlung anteilsbasierter Vergütungen in UGB-Abschlüssen“ vom September 2007 (inkl. Aktualisierung vom Dezember 2015) folgend, der beizulegende Zeitwert ermittelt und die Rückstellung auf 4.741 Tausend Euro vermindert (2021: 5.861 Tausend Euro). Die Verpflichtungen aus anteilsbasierten Vergütungen sind unter den sonstigen Rückstellungen (Rückstellung für LTI) ausgewiesen. Aufsichtsratsvergütungen Im Berichtsjahr wurden für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2021 Vergütungen von 835 Tausend Euro an die Mitglieder des Aufsichtsrats ausbezahlt. An Taggeldern und Barauslagen wurden im Geschäftsjahr 72 Tausend Euro (2021: 65 Tausend Euro) ausbezahlt. Für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022 wurden Vergütungen in Höhe von 1.152 Tausend Euro rückgestellt. 203 Bilanz der UNIQA Insurance group AG Seit dem 14. April 2020 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der UNIQA Insurance Group AG, die auch gleichzeitig Aufsichtsratsmitglieder der UNIQA Österreich Versicherungen AG sind, ihre Taggelder und Vergütungen trotz Doppelfunktion ausschließlich von der UNIQA Insurance Group AG. Mit diesen Taggeldern und Vergütungen sind somit auch die Aufsichtsratstätigkeiten bei der UNIQA Österreich Versicherungen AG abgedeckt. Die ausbezahlten Taggelder und Aufsichtsratsvergütungen teilen sich wie folgt auf die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder auf: Vergütungen Angaben in Tausend Euro 2022 20211) Taggeld Vergütung Gesamt Gesamt Walter ROTHENSTEINER 5 115 120 114 Christian KUHN 5 100 105 106 Erwin HAMESEDER (bis 25. Mai 2020) 0 0 0 32 Johann STROBL (ab 25. Mai 2020) 3 85 88 57 Burkhard GANTENBEIN 7 115 122 113 Markus ANDRÉEWITCH 5 60 65 58 Marie-Valerie BRUNNER 6 75 81 73 Klaus BUCHLEITNER (ab 23. Mai 2022) 2 0 2 0 Anna Maria D’HULSTER 6 75 81 73 Elgar FLEISCH 6 75 81 73 Martin GRÜLL (bis 23. Mai 2022) 3 60 63 65 Jutta KATH 5 75 80 80 Aufwandsentschädigungen an Arbeitnehmervertreter:innen 22 0 22 19 Gesamtsumme 72 835 907 855 1) Der Ausweis der Vergütungen in der Tabelle wurde im Vergleich zum Vorjahr angepasst. Während im Vorjahr die der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Vergütungen für das laufende Geschäftsjahr, angeführt wurden, erfolgt die Aufgliederung nunmehr anhand der tatsächlich im Geschäftsjahr ausbezahlten Vergütungen. 204 Bilanz der UNIQA Insurance group AG VIII. Gewinnverwendungsvorschlag Der Bilanzgewinn des Jahres 2022 in Höhe von 171.804.370,90 Euro wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer Dividende von 55 Cent auf jede der dividendenberechtigten Stückaktien (309.000.000 zum 31. Dezember 2022 ausgegebene Stückaktien abzüglich am Tag der Beschlussfassung von der Gesellschaft unmittelbar gehaltener eigener Aktien) im anteiligen Wert zum Grundkapital von je 1,00 Euro. Der verbleibende Betrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Wien, am 8. März 2023 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands 205 Bilanz der UNIQA Insurance group AG Bestätigungsvermerk Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der UNIQA Insurance Group AG, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: Sachverhalt Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Verweis auf weitergehende Informationen Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Sachverhalt Die Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von EUR 4.052.675.766,28 stellen einen wesentlichen Anteil an den Kapitalanlagen der Gesellschaft dar. Die Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen kann in der Regel überwiegend, mangels Verfügbarkeit, nicht auf Basis von Marktpreisen erfolgen. Die Ermittlung des beizulegenden Werts erfordert somit Ermessens-entscheidungen, Schätzungen und Annahmen. Dazu zählen insbesondere geplante Zahlungsströme, zukünftige Marktgegebenheiten, Wachstumsraten und Kapitalkosten. Geringfügige Änderungen dieser Annahmen sowie der verwendeten Methoden können eine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung haben. Aufgrund des beschriebenen Sachverhalts wurde die Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen von uns als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt bei unserer Prüfung berücksichtigt. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse Wir haben:  Arbeitsabläufe und die Vorgehensweise bei der Bewertung evaluiert,  die konsistente Anwendung der Bewertungsmethoden überprüft,  die Wertansätze einzelner Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen stichprobenhaft geprüft. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen unternehmens- bzw. versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften. Wir erachten die Bewertung der Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen als vertretbar. 206 Bilanz der UNIQA Insurance group AG Verweis auf weitergehende Informationen Vgl. Kapitel II. „Offenlegung und Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ unter „Aktiva“ im Anhang zum Jahresabschluss. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Die Kennzahlen zum Jahresabschluss haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen Teile des Geschäftsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: 207 Bilanz der UNIQA Insurance group AG Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungs-handlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außer-kraftsetzen interner Kon-trollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungs-grundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungs-vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können je-doch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechts-vorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. 208 Bilanz der UNIQA Insurance group AG Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU VO Wir wurden von der ordentlichen Hauptversammlung am 31. Mai 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 6. Dezember 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Außerdem wurden wir von der Hauptversammlung am 23. Mai 2022 bereits für das darauffolgende Geschäftsjahr als Abschlussprüfer gewählt und am 20. Dezember 2022 vom Aufsichtsrat mit der Abschlussprüfung beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 31. Dezember 2013 Abschlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. (FH) Werner Stockreiter Wien, den 8. März 2023 PwC Wirtschaftsprüfung GmbH Mag. (FH) Werner Stockreiter Wirtschaftsprüfer gezeichnet Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten 209 Bilanz der UNIQA Insurance group AG Erklärung der gesetzlichen Vertreter Gemäß § 124 Abs. 1 Börsegesetz bestätigt der Vorstand der UNIQA Insurance Group AG, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist. Wien, am 8. März 2023 Andreas Brandstetter Vorsitzender des Vorstands Peter Eichler Mitglied des Vorstands Wolf-Christoph Gerlach Mitglied des Vorstands Peter Humer Mitglied des Vorstands Wolfgang Kindl Mitglied des Vorstands René Knapp Mitglied des Vorstands Erik Leyers Mitglied des Vorstands Kurt Svoboda Mitglied des Vorstands 210 Bilanz der UNIQA Insurance group AG Bericht des Aufsichtsrats Geschätzte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren, kaum waren wir erleichtert, die beiden Corona-Jahre 2020 und 2021 gut gemeistert zu haben, kam der 24. Februar 2022 und mit ihm der Angriff der Russischen Föderation auf die benachbarte Ukraine. Als Folge stehen wir vor einer humanitären Katastrophe, die fassungslos macht und angesichts derer die dramatischen wirtschaftlichen Konsequenzen fast verblassen – auch wenn letztere über Jahre hinweg noch ihre globalen Spuren hinterlassen werden. Uns als Aufsichtsrat war es ein Anliegen, in diesem besonders schwierigen Jahr das Management von UNIQA bei der Umsetzung unseres Strategieprogramms „UNIQA 3.0 – Seeding The Future“ bestmöglich zu unterstützen und in unserer Funktion als Aufsichtsgremium aufmerksam zu begleiten. Um Ihnen einen guten Überblick über die Arbeit des Aufsichtsrats in diesem wirtschaftlich äußerst erfolgreichen Jahr zu geben, teile ich meinen Bericht – so wie in den vergangenen Jahren – in drei kurze Kapitel: 1. Was uns 2022 besonders wichtig war Wie schon im Vorjahr lag auch heuer der Schwerpunkt unserer Sitzungen klar auf der Umsetzung unseres Strategieprogramms. Wir haben uns dabei nicht allein auf finanzielle Kennzahlen konzentriert, sondern uns intensiv mit den wichtigsten strategischen Initiativen und Projekten beschäftigt. Das Spektrum der Themen, die im Aufsichtsrat diskutiert werden, ist unverändert breit. Nehmen – neben der fast standardmäßigen Evaluierung der Geschäftsentwicklung – einerseits regulatorische und aufsichtsrechtliche Themen mehr und mehr Platz ein, beschäftigen wir uns andererseits deutlich intensiver mit drei Themen, die für die langfristige Entwicklung von UNIQA von besonderer Bedeutung sind: Human Development, also dem Kampf um die besten Talente in schwierigen Arbeitsmärkten; dem Konzept ESG mit allen seinen Auswirkungen auf Produktgestaltung, Asset Management, gesellschaftspolitische Verantwortung sowie Governance; und schließlich der digitalen Entwicklung rund um Data, künstliche Intelligenz und IT. Wir haben darauf reagiert, indem wir einerseits einen zusätzlichen „Ausschuss für Human Resources“ eingeführt haben. Andererseits haben wir im November die Aufgaben des „Ausschusses für IT“ erweitert, und auch die Themenlandschaft, die im „Ausschuss für digitale Transformation“ bearbeitet wird, ist nochmals breiter geworden. Es freut mich, dass gerade in den Ausschüssen vermehrt externe Gastreferenten eingeladen werden, die uns durch ihre Expertise aus anderen Industrien die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und Reflexion bieten. Stichwort Reflexion: Letztes Jahr habe ich Ihnen bereits berichtet, dass wir viel Freude mit der ständigen Verbesserung der Qualität unserer Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats und auch jener mit dem Vorstand haben. Wir haben deshalb bereits im Jahr 2021 Univ.-Prof. Dr. Werner H. Hoffmann, Vorstand des Instituts für Strategisches Management der Wirtschaftsuniversität Wien, dafür gewonnen, uns bei der strukturierten Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats professionell zu unterstützen. Diese Arbeit haben wir auch im Geschäftsjahr 2022 intensiv fortgesetzt – mit einer personellen Änderung: Martin Grüll, dem ich an dieser Stelle nochmals für seine Tätigkeit im Aufsichtsrat und als Vorsitzender des Veranlagungsausschusses danken möchte, ist aus den Gremien von UNIQA ausgeschieden. Ich freue mich, dass an seiner Statt in der letzten Hauptversammlung Klaus Buchleitner in den Aufsichtsrat gewählt wurde und seine langjährige, reichhaltige Erfahrung in unterschiedlichen Bereichen der Wirtschaft auch in diverse Ausschüsse einfließen lassen wird. 2. Womit wir uns wann im Detail beschäftigt haben Der Aufsichtsrat hat sich im Jahr 2022 regelmäßig über die Geschäftsentwicklung sowie die Lage von UNIQA Insurance Group AG und des Gesamtkonzerns vom Vorstand unterrichten lassen, die Geschäftsführung des Vorstands beaufsichtigt und sämtliche ihm von Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen. In den Aufsichtsratssitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat durch ausführliche Quartalsberichte und weitere mündliche sowie schriftliche Berichte informiert. Über Maßnahmen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden wir rechtzeitig und umfassend informiert. 211 Bilanz der UNIQA Insurance group AG Im Jahr 2022 fanden vier Informationsveranstaltungen bzw. Spezialseminare für den Aufsichtsrat statt, in denen zu den Themen des strategischen Länderportfolio-Managements, von Sustainable Finance und IFRS 9/17 informiert wurde. Die Schwerpunkte unserer Beratungen Der Aufsichtsrat trat im Jahr 2022 zu fünf Sitzungen zusammen. Im Mittelpunkt unserer Meetings standen die jeweilige Ergebnissituation unserer Unternehmensgruppe und die strategische Weiterentwicklung des Konzerns. Darüber hinaus trafen wir zwei Entscheidungen im Umlaufweg: Einerseits am 23. Mai zur Wahl des neu gewählten Aufsichtsratsmitglieds Klaus Buchleitner in den Veranlagungsausschuss in Nachfolge für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Martin Grüll sowie zur Wahl von Marie-Valerie Brunner als Vorsitzende des Veranlagungsausschusses; andererseits, am 20. Dezember zur Bestellung von Sabine Pfeffer per 1. April 2023 als Nachfolgerin von Klaus Pekarek für den Vorstandsbereich Kunde & Markt Bank Österreich. In unserer Sitzung vom 23. Februar befassten wir uns vor allem mit den vorläufigen Ergebnissen der Gruppe im Geschäftsjahr 2021. Im Besonderen wurde die modifizierte Governance bzw. Organisationsstruktur unserer internationalen Gesellschaften im SEE-Raum vorgestellt und genehmigt. Im Fokus der Sitzung vom 7. April standen die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 und die Berichterstattung des Vorstands über aktuelle Entwicklungen der Unternehmensgruppe im 1. Quartal 2022. Weiters befassten wir uns mit den Gegenständen der Tagesordnung der 23. ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Mai, insbesondere mit dem Vorschlag zur Gewinnverwendung und dem Vorschlag an die Hauptversammlung, nach Abwicklung eines Ausschreibungsverfahrens und – folgend einer Empfehlung des Prüfungsausschusses – erneut die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH als Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen. Der Bericht der PwC Wirtschaftsprüfung GmbH und der Schönherr Rechtsanwälte GmbH hinsichtlich der Evaluierung der Einhaltung der Bestimmungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) im Geschäftsjahr 2021 wurde zur Kenntnis genommen. Weiters wurde ein neuer Ausschuss des Aufsichtsrats bestellt, nämlich für Human Resources und allgemeine Vergütungsangelegenheiten („HR-Ausschuss“). Schließlich hat der Aufsichtsrat das Vorstandsmandat von Klaus Pekarek über den 30. Juni 2022 hinaus um sechs Monate bis Jahresende 2022 verlängert. In der Sitzung vom 18. Mai widmeten wir uns im Detail der Ergebnissituation der Gruppe im ersten Quartal und der Entwicklung im laufenden zweiten Quartal. Darüber hinaus wurde der Erwerb einer Immobilie in Polen durch die UNIQA Österreich Versicherungen AG genehmigt und eine Geschäftsordnung für den eben erwähnten HR-Ausschuss beschlossen. Am 18. August tagte der Aufsichtsrat erstmals im Heim- markt einer unserer internationalen Konzerngesellschaften. Im Zuge der in Prag abgehaltenen Sitzung beschäftigten wir uns mit der Ergebnissituation der Unternehmensgruppe im ersten Halbjahr sowie der Entwicklung im laufenden dritten Quartal. Dem Abschluss eines neuen Syndikatsvertrags mit der Haselsteiner Familien-Privatstiftung und der Raiffeisen-Holding als Kernaktionärinnen der STRABAG SE bzw. der damit einhergehenden Mitbeteiligung der UNIQA Österreich Versicherungen AG an einem an den Freefloat gerichteten Pflichtangebot wurde die Genehmigung erteilt. Neben der Berichterstattung über die Ergebnisse der Gruppe in den ersten drei Quartalen 2022 und der laufenden Entwicklung im vierten Quartal befassten wir uns in der Sitzung am 16. November mit der aktualisierten Vorschaurechnung für das Geschäftsjahr 2022. In Bezug auf die Geschäftsverteilung im Vorstand wurde festgelegt, dass Andreas Brandstetter ab Jänner 2023 anstelle des ausscheidenden Vorstandsmitglieds Klaus Pekarek interimistisch die Zuständigkeit für den Bereich Kunde & Markt Bank Österreich übernimmt. Schließlich beschäftigten wir uns im Detail mit der Effizienzprüfung unserer Tätigkeit als Aufsichtsrat. Die Ausschüsse des Aufsichtsrats Um die Arbeit unseres Aufsichtsrats effizient zu gestalten, haben wir neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsausschuss sechs weitere Ausschüsse eingerichtet und bestellt – einen davon, nämlich den HR- Ausschuss, erst am 7. April (siehe weiter unten): 212 Bilanz der UNIQA Insurance group AG Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten („Personalausschuss“) entspricht in der Zusammensetzung dem Präsidium des Aufsichtsrats. Der Ausschuss nimmt parallel auch die Agenden eines Nominierungs- und Vergütungsausschusses (für den Vorstand) wahr. In mehreren Sitzungen hat sich das Präsidium bzw. der Ausschuss intensiv mit den wirtschaftlichen Implikationen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg und dem Fortschritt der Entwicklung des Strategieprogramms UNIQA 3.0 beschäftigt. Gegenstand der Sitzungen war weiters die Vorbereitung der Vergütungsberichte für Vorstand und Aufsichtsrat im Abgleich mit der jeweils bestehenden Vergütungspolitik. Der Ausschuss hat einen expliziten Schwerpunkt auf die sowohl kurz- als auch langfristige Nachfolgeplanung von Vorstand und Aufsichtsrat gelegt. Ebenso hat sich der Ausschuss mit einem vom Vorstand entwickelten Programm zur Weiterentwicklung und Förderung interner Top-Talente beschäftigt. Der Prüfungsausschuss tagte im Geschäftsjahr 2022 in vier Sitzungen in Anwesenheit von Vertreter:innen der (Konzern-)Abschlussprüferin PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, mit denen auch Diskussionen ohne Beisein des Vorstands standfanden. Am 23. Februar beriet der Prüfungsausschuss zum Status der eingeleiteten öffentlichen Ausschreibung der Prüfung des Konzern- und Einzelabschlusses der UNIQA Insurance Group AG für das Jahr 2023. In der Sitzung vom 7. April wurden sämtliche Abschlussunterlagen, der Gewinnverwendungsvorschlag und der Bericht über die Prüfung des Risikomanagements der Gesellschaft behandelt. Zudem wurden im Besonderen der Jahresbericht 2021 der Internen Revision samt dem Revisionsplan für das laufende Jahr und der Jahrestätigkeitsbericht 2021 der Compliance-Verantwortlichen vorgelegt und zur Kenntnis genommen. Weiters wurde auf Grundlage der Ergebnisse der Ausschreibung erneut die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH zur Wahl als Abschlussprüferin für das Geschäftsjahr 2023 in Vorschlag gebracht. In der Sitzung vom 18. Mai stellten Vertreter:innen der Abschlussprüferin die Planung der Abschlussprüfung für die Gesellschaften der UNIQA Group für das Geschäftsjahr 2022 vor und stimmten sie mit dem Ausschuss ab. In der Sitzung vom 16. November informierten Vertreter:innen der Abschlussprüferin über die Ergebnisse der Vorprüfungen. Dem Ausschuss wurden quartalsweise die Berichte der Internen Revision über Prüfungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststellungen aufgrund ihrer Prüfungshandlungen zur Verfügung gestellt, weiters berichtete die Compliance-Verantwortliche laufend über ihre Tätigkeit. Der Ausschuss ist seiner Aufgabe zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses nachgekommen. Der Veranlagungsausschuss beriet in vier Sitzungen über die Strategie in der Kapitalveranlagung, Fragen der Kapitalstruktur und die Ausrichtung des Risiko- und des Asset- Liability-Managements. Der ITAusschuss beschäftigte sich in vier Sitzungen mit der laufenden Kontrolle des Fortschritts bei der Umsetzung der UNIQA Insurance Plattform sowie weiterer IT-Projekte. In seiner Sitzung vom November wurde die Notwendigkeit diskutiert, die Aufgaben des Ausschusses aufgrund der rasch voranschreitenden Bedeutung der IT zu erweitern. Mit Zustimmung des gesamten Aufsichtsrats werden künftig in einer holistischen Betrachtungsweise Bereiche des Unternehmens wie Produkt- und Prozessharmonisierung miteinbezogen, die für die Implementierung neuer IT-Systeme die Voraussetzung bilden. Der Ausschuss für Digitale Transformation widmete sich in vier Sitzungen der Tätigkeit von UNIQA Ventures, CHERRISK und den Aktivitäten der neu gegründeten Mavie-Holding, die Gesundheitsangebote jenseits klassischer Versicherungsprodukte entwickelt. Ebenso wurden die Fortschritte bei digital verfügbaren Versicherungsprodukten und -services evaluiert sowie die neuen, agilen Arbeitsweisen diskutiert. Der Ausschuss hat mehrere Gastredner aus anderen Industrien eingeladen, um frischen Input für die eigene Arbeit zu erhalten. Der am 7. April neu bestellte Ausschuss des Aufsichtsrats für Human Resources und allgemeine Vergütungsangelegenheiten („HR-Ausschuss“) beschäftigte sich in drei Sitzungen mit Angelegenheiten der Diversität und der Inklusion, Fragen der Mitarbeiterentwicklung und des Talente-Managements, Vergütungssystemen für leitende Angestellte und Systemen der Mitarbeiterbeteiligung. Weiters hat sich der Ausschuss intensiv mit dem Fortschritt der HR-Strategie im Rahmen von UNIQA 3.0 beschäftigt. Die Tätigkeit des HR-Ausschusses erfolgt in enger Abstimmung mit dem Personalausschuss. Der HR-Ausschuss lud ebenfalls Gast- vortragende aus anderen Wirtschaftsbereichen ein, um von anderen Industrien zu lernen. Der Arbeitsausschuss hat im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Sitzung abgehalten. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden haben den Gesamtaufsichtsrat über die Sitzungen und die Arbeit der Ausschüsse ausführlich unterrichtet. 3. Jahres- und Konzernabschluss Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss und der Lage- bericht der UNIQA Insurance Group AG sowie der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht für das Jahr 2022 wurden durch die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH geprüft. Ferner hat die Abschlussprüferin die Aufstellung des zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts und des konsolidierten Corporate-Governance-Berichts je für das Geschäftsjahr 2022 festgestellt. Die Prüfung hat keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Jahr 2022 wurden je mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Evaluierung der Einhaltung der Regeln des ÖCGK durch UNIQA im Geschäftsjahr 2022 führte die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH durch – mit Ausnahme der Regeln 77 bis 83 ÖCGK, deren Einhaltung von der Schönherr Rechtsanwälte GmbH evaluiert wurde. Die Evaluierungen ergaben, dass UNIQA die Regeln des ÖCGK – soweit diese von der Entsprechenserklärung umfasst waren – im Geschäftsjahr 2022 eingehalten hat. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss 2022 zur Kenntnis genommen und den Jahresabschluss 2022 der UNIQA Insurance Group AG gebilligt. Weiters hat er sich mit dem Konzernlagebericht und dem Lagebericht einverstanden erklärt. Damit ist der Jahresabschluss 2022 gemäß § 96 Abs. 4 Aktiengesetz festgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands geprüft und gebilligt. Der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juni 2023 wird demnach eine Dividendenausschüttung in Höhe von 55 Cent je Aktie vorgeschlagen werde. Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, gestatten Sie mir am Schluss einige persönliche Worte: Es war mir eine Freude und Ehre, in diesem Aufsichtsrat nahezu 28 Jahre lang mitwirken zu dürfen, davon die letzten elf Jahre und auch bereits von 1995 bis 1999 als Vorsitzender. Ich hoffe, in dieser Zeit auch in Ihrem Sinn einen Beitrag zur positiven Entwicklung der UNIQA Group geleistet zu haben. Ich möchte mich bei Ihnen für Ihr Vertrauen in all diesen Jahren herzlich bedanken, ebenso bei meinen Kolleg:innen im Aufsichtsrat für eine stets wertschätzende, konstruktive und ergebnisorientierte Zusammenarbeit. Für ihren großen persönlichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 danke ich, wie in der Vergangenheit, auch heuer wieder im Namen des Aufsichtsrats allen Mitarbeiter:innen der UNIQA Insurance Group AG und ihrer Konzerngesellschaften und wünsche ihnen, diesmal ganz besonders herzlich, Gesundheit und weiterhin viel Erfolg!. Wien, im April 2023 Für den Aufsichtsrat Walter Rothensteiner Vorsitzender des Aufsichtsrats Jahresfinanzbericht 2022 Impressum Herausgeberin UNIQA Insurance Group AG FN: 92933t Konzept, Beratung, Redaktion und Design Male Huber Friends GmbH / www.mhfriends.at Übersetzung und Lektorat ASI GmbH / www.asint.at Redaktionsschluss 31. März 2023 Kontakt UNIQA Insurance Group AG Investor Relations Untere Donaustraße 21, 1029 Wien Tel.: +43 1 21175-3773 E-Mail: investor.relations@ UNIQA.at www. uniqagroup.com Information Der UNIQA Konzernbericht erscheint in deutscher und englischer Sprache und steht im Bereich In- vestor Relations unserer Konzern-Website auch als PDF-Datei zum Download zur Verfügung. Die interaktive Onlineversion finden Sie unter berichte. uniqagroup.com. Vorbehalt bei Zukunftsaussagen Dieser Bericht enthält Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der UNIQA Group beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die auf Basis aller uns zum aktuellen Zeitpunkt zur Verfü- gung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten Ergebnissen abweichen. Eine Gewähr kann für diese Angaben daher nicht übernommen werden. Konzernlagebericht 63 Jahresfinanzbericht 2022 64 uniqagroup.com

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