Annual Report • Apr 10, 2019
Annual Report
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Aumann AG, Beelen
| 2017 | |
|---|---|
| T€ T€ |
% |
| Auftragsbestand 204.219 204.153 |
0,0% |
| Auftragseingang 290.878 282.339 |
3,0% |
| Ergebniszahlen T€ T€ |
% |
| Umsatzerlöse 290.815 210.377 |
38,2% |
| davon E-mobility 104.980 60.827 |
72,6% |
| Betriebsleistung 289.706 210.538 |
37,6% |
| Gesamtleistung 296.522 215.800 |
37,4% |
| Materialaufwand -176.333 -130.932 |
34,7% |
| Personalaufwand -73.677 -51.394 |
43,4% |
| EBITDA 32.453 22.582 |
43,7% |
| EBITDA-Marge 11,2% 10,7% |
|
| EBIT 26.652 20.031 |
33,1% |
| EBIT-Marge 9,2% 9,5% |
|
| bereinigtes EBIT 29.339 20.958 |
40,0% |
| bereinigte EBIT-Marge 10,1% 10,0% |
|
| EBT 25.587 19.143 |
33,7% |
| EBT-Marge 8,8% 9,1% |
|
| Konzernergebnis 18.222 13.040 |
39,7% |
| Bilanzzahlen 31.12. 31.12. |
|
| T€ T€ |
% |
| Langfristige Vermögenswerte 87.205 83.000 |
5,1% |
| Kurzfristige Vermögenswerte 248.903 243.789 |
2,1% |
| Darin enthaltene liquide Mittel* 116.473 113.195 |
2,9% |
| Gezeichnetes Kapital 15.250 15.250 |
0,0% |
| Sonstiges Eigenkapital 180.678 165.403 |
9,2% |
| Eigenkapital insgesamt 195.928 180.653 |
8,5% |
| Eigenkapitalquote 58,3% 55,3% |
|
| Langfristige Schulden 45.420 52.242 |
-13,1% |
| Kurzfristige Schulden 94.761 93.894 |
0,9% |
| Bilanzsumme 336.109 326.789 |
2,9% |
| Nettofinanzschulden | |
| (net debt (-) / net cash (+)) * 93.413 85.809 |
8,7% |
| Mitarbeiter 31.12. 31.12. |
% |
| 1.101 981 |
12,2% |
*Dieser Wert enthält auch Wertpapiere.
| Aumann in Zahlen | 1 |
|---|---|
| Inhaltsverzeichnis | 2 |
| Grußwort des Vorstandes | 3 |
| Bericht des Aufsichtsrats | 4 |
| Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht | 6 |
| Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage | 11 |
| Vergütungsbericht | 13 |
| Steuerungssystem | 14 |
| Bericht über Chancen und Risiken | 14 |
| Grundzüge des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems |
15 |
| Erklärung zur Unternehmensführung | 16 |
| Angaben gemäß § 289a und § 315a HGB | 18 |
| Angaben gemäß § 315b HGB | 19 |
| Angaben gemäß § 312 Abs. 3 AktG | 19 |
| Ereignisse nach dem Bilanzstichtag | 19 |
| Prognosebericht | 19 |
| Kurzfassung des Jahresabschlusses 2018 der Aumann AG | 20 |
| IFRS-Konzernjahresabschluss 2018 | 21 |
| Anhang des Konzernjahresabschlusses 2018 | 27 |
| I. Methoden und Grundsätze | 27 |
| II. Erläuterungen zur Konzernbilanz | 46 |
| III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung | 58 |
| IV. Segmentberichterstattung | 61 |
| V. Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung | 64 |
| VI. Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements | 65 |
| VII. Sonstige Pflichtangaben | 66 |
| Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers | 70 |
| Finanzkalender | 78 |
| Kontakt | 78 |
| Impressum | 78 |
Liebe Aktionärinnen und Aktionäre,
die Marktentwicklungen 2018 lassen keinen Zweifel: Das Elektromobilitätszeitalter ist in der Automobilindustrie endgültig angebrochen. Der Umstieg und das damit verbundene Umrüsten auf Elektromodelle ist beschlossene Sache.
Vor diesem Hintergrund haben wir 2018 unsere strategischen Ziele weiter konsequent verfolgen und wichtige Meilensteine für die Aumann AG erreichen können. Mit einem Umsatzwachstum von 38,2 % erreichte die Aumann AG einen Rekordumsatz von 290,8 Mio. €. Der Umsatz im E-mobility Segment betrug 105,0 Mio. €, was einen Zuwachs von 72,6 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Damit stieg der Umsatzanteil des E-mobility Segments um 7,2 Prozentpunkte auf 36,1 %. Das bereinigte EBIT wuchs 2018 mit 40,0 % noch stärker als der Umsatz auf ein Rekordniveau von 29,3 Mio. €, was einer EBIT-Marge von 10,1 % entspricht. Das EBIT im E-mobility Segment stieg um 111,9 % auf 14,2 Mio. € und steht mittlerweile für nahezu die Hälfte des gesamten EBIT. Die EBIT-Marge im E-mobility Segment lag 2018 mit 13,5 % um 2,5 Prozentpunkte über dem Vorjahr. Erstmals wurden mehr als 20 % des Auftragseinganges in Asien erzielt, was die verstärkte Internationalisierung und Verbreiterung von Aumanns Kundenbasis widerspiegelt.
Die Umbenennung der USK Karl Utz Sondermaschinen GmbH in Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH markiert den Abschluss einer erfolgreichen Integration. Der strategiekonforme Ausbau unseres E-mobility Segments wurde mittels zunehmender E-mobility Projekte am Standort Limbach-Oberfrohna zusätzlich verstärkt.
Trotz allgemein wachsender politischer und wirtschaftlicher Unwägbarkeiten, insbesondere in der Automobilindustrie, blicken wir optimistisch in die Zukunft. Im E-mobility Segment sehen wir uns bei Aumann für die technologischen Herausforderungen bestens gerüstet. Wir werden auch in Zukunft mit Nachdruck an unseren strategischen Zielen arbeiten. Insbesondere wollen wir unsere Marktposition im Bereich Emobility weiter zielgerichtet ausbauen und streben daher an, sowohl organisch als auch durch gezielte Zukäufe weiter zu wachsen. Hierfür stehen dem Unternehmen zum Jahresende 2018 liquide Mittel in Höhe von 116,5 Mio. € bei einer soliden Eigenkapitalquote von 58,3 % zur Verfügung.
Mit unserem Strategiefokus auf E-mobility, folgen wir den Megatrends der umfassenden Elektrifizierung von Fahrzeugen sowie des autonomen Fahrens. Beide, aus unserer Sicht unumkehrbare Trends, sind verantwortlich für den wachsenden Bedarf an automatisierten Produktionslösungen für den E-Traktionsmotor bzw. den Antriebsstrang. Weitere aus den beiden Megatrends abgeleitete Bedarfszunahmen ergeben sich bei elektrischen Hilfsmotoren und Sensoren für Fahrzeuge sowie Energiespeicherlösungen, sowohl auf Batterie- als auch auf Brennstoffzellenbasis. Eine unserer Kernkompetenzen als Anlagenhersteller liegt darin, für diese herausfordernden Anwendungsfälle innovative Produktionslösungen und effiziente Prozessabläufe für die Großserienherstellung von beispielsweise hocheffizienten Elektromotoren anzubieten. Somit profitieren letztendlich unsere Kunden von passgenauen und wirtschaftlichen Lösungen. Ein Schwerpunkt unserer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten liegt dabei weiterhin auf innovativer Wickeltechnologie, sowohl für Dünndraht- als auch insbesondere für Dick- und Rechteckdraht-Applikation inklusive der hochanspruchsvollen vor- und nachgelagerten Füge-, Montage, Mess- und Prüfprozesse.
Konträr zum operativen Geschäft, hat sich der Aktienkurs der Aumann AG in 2018 leider wenig erfreulich entwickelt. Ein allgemein schwaches Börsenumfeld geprägt durch Konjunktursorgen gegen Ende 2018 wirkten belastend. Hinzu kam eine schwache Entwicklung in der deutschen Automobil- und Zulieferindustrie hervorgerufen unter anderem durch die Dieselkrise, die Umstellung auf den neuen Verbrauchsteststandard WLTP und einer überraschenden Abschwächung des chinesischen Automobilmarktes.
Auch in diesem Jahr planen wir Sie, liebe Aktionärinnen und Aktionäre an der sehr guten Unternehmensentwicklung des vergangenen Geschäftsjahres zu beteiligen. Folglich werden wir bei unserer Hauptversammlung am 06. Juni 2019 für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende in Höhe von EUR 0,20 € pro Aktie vorschlagen.
Unser besonderer Dank gilt unseren mittlerweile weltweit rund 1.350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für deren unentwegtes Engagement und deren Einsatzbereitschaft. Ebenso gilt unser Dank unseren Kunden und Geschäftspartnern. Wir wollen mit Ihnen auch weiterhin die Zukunft der E-Mobilität gestalten und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit in 2019 mit Ihnen.
Herzlichst
Rolf Beckhoff Sebastian Roll Chief Executive Officer Chief Financial Officer
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2018 gemäß den ihm nach Gesetz und Satzung sowie den Regelungen des deutschen Corporate Governance Kodex auferlegten Aufgaben und Zuständigkeiten kontinuierlich über die geschäftliche und strategische Entwicklung der Gesellschaft informiert, den Vorstand beratend begleitet und die Geschäftsführung überwacht. So hatte der Aufsichtsrat stets Kenntnis über die Strategie, die Geschäftspolitik, die Planung, die Risikolage sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Aumann-Konzerns.
Dies geschah sowohl in persönlichen Gesprächen des Aufsichtsratsvorsitzenden mit dem Vorstand, durch regelmäßige Informationen des Vorstands zum Gang der Geschäfte, als auch im Rahmen der am 22. März, 20. Juni, 20. September und am 21. November 2018 durchgeführten Aufsichtsratssitzungen, an denen jeweils sämtliche Aufsichtsratsmitglieder sowie die Vorstandmitglieder teilgenommen haben.
Im Rahmen der einzelnen Sitzungen hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die laufende Geschäftsentwicklung analysiert und über die strategische Ausrichtung beraten. Sofern einzelne Geschäfte gemäß Satzung, der Geschäftsordnung oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, hat der Aufsichtsrat diese geprüft und über seine Zustimmung entschieden.
Zum Ablauf des 20. Juni hat das Aufsichtsratsmitglied Klaus Seidel sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates niedergelegt. Herr Dr. Christof Nesemeier wurde durch Beschluss der Hauptversammlung als neues Aufsichtsratsmitglied gewählt. Wir begrüßen Herrn Dr. Christof Nesemeier sehr herzlich.
Mit Erklärung vom 20. Juni 2018 hat Herr Ludger Martinschledde sein Amt als Mitglied des Vorstands mit sofortiger Wirkung niedergelegt. In seiner Aufsichtsratssitzung vom selben Tag hat der Aufsichtsrat ferner die Aufhebung des Vorstandsvertrages von Ludger Martinschledde mit Wirkung zum 30. Juni 2019 beschlossen.
In seiner Sitzung am 21. November hat der Aufsichtsrat beschlossen, die ursprünglich am 31. Dezember 2021 auslaufenden Vorstandsdienstverträge des Chief Executive Officers Rolf Beckhoff sowie des Chief Finance Officers Sebastian Roll zum 31.12.2018 vorzeitig zu beenden und für die Zeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 neue Vorstandsdienstverträge abzuschließen sowie ein virtuelles, langfristiges Aktienoptionsprogramm für die beiden Vorstände einzuführen.
Ebenso befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Thema Corporate Governance und dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Aufsichtsrat und Vorstand haben im Berichtsjahr die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um den Empfehlungen des Kodex weitgehend zu entsprechen. Die wenigen Ausnahmen werden in der gemeinsam mit dem Vorstand gemäß § 161 AktG abgegebenen Erklärung aufgeführt und begründet. Diese Erklärung ist im Geschäftsbericht sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.aumann.com veröffentlicht.
Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr mit der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen befasst. Derzeit bestehen sowohl der Aufsichtsrat (drei Mitglieder) als auch der Vorstand (zwei Mitglieder) der Aumann AG ausschließlich aus männlichen Personen und entspricht den bis für das Jahr 2023 festgelegten Zielgrößen für die Geschlechterquote im Aufsichtsrat und Vorstand. Aufsichtsrat und Vorstand streben ausdrücklich eine stärkere Vertretung von Frauen in Führungspositionen an. Das maßgebliche Kriterium bei der Führungskräfteauswahl bleibt jedoch weiterhin die fachliche und persönliche Eignung.
Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2018 ordnungsgemäß an die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Düsseldorf, erteilt. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Die Erklärung bestätigt, dass keine beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer, seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten.
Der Jahresabschluss der Aumann AG zum 31. Dezember 2018 und der gemeinsame Lagebericht für die Aumann AG und den Aumann Konzern wurden nach HGB-Grundsätzen, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 nach International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt und von der durch die Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragten RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Düsseldorf, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 27. März 2019 versehen.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, den gemeinsamen Lagebericht für die Aumann AG und den Aumann Konzern, den Gewinnverwendungsvorschlag und den Konzernabschluss geprüft und mit dem Abschlussprüfer in der Sitzung am 27. März 2019 erörtert. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden vom Abschlussprüfer umfassend beantwortet. Den Bericht des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat rechtzeitig vor der Bilanzsitzung erhalten. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Au fsichtsrat vorgenommenen Prüfung sind gegen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Konzernabschluss keine Einwendungen zu erheben. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden vom Aufsichtsrat am 27. März 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss der Aumann AG ist damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat teilt die Lagebeurteilung des Vorstands im gemeinsamen Lage- und Konzernlagebericht und schließt sich dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns an.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Aumann AG für die große Einsatzbereitschaft und die im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielten sehr guten Ergebnisse.
Beelen, den 27. März 2019
Der Aufsichtsrat
Aumann ist ein weltweit führender Hersteller von innovativen Spezialmaschinen und automatisierten Fertigungslinien mit dem Fokus auf Elektromobilität. Mit den Standorten in Beelen, Berlin, Espelkamp und Limbach-Oberfrohna in Deutschland sowie der chinesischen Gesellschaft in Changzhou und einem Team in Clayton in den USA, verfügt das Unternehmen über 6 Standorte auf 3 Kontinenten.
Der Einzelabschluss der Aumann AG wird nach den Vorschriften des HGB und des AktG, der Konzernabschluss gemäß § 315e HGB nach den International Financial Reporting Standards ("IFRS") erstellt. Die Berichterstattung zur Lage des Konzerns entspricht grundsätzlich der Berichterstattung der Aumann AG. Ergänzende Angaben zum Jahresabschluss der Aumann AG sind in der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage aufgeführt.
Das Jahr 2018 verlief für Aumann überaus erfolgreich. Mit einem Umsatzanstieg von 38,2 % auf 290,8 Mio. € erzielte die Aumann AG einen Rekordumsatz. Die Umbenennung der USK Karl Utz Sondermaschinen GmbH in Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH markiert den Schlusspunkt einer erfolgreichen und raschen Integration des sächsischen Spezialisten für Automatisierungslösungen.
Mit 86,8 Mio. Euro verzeichnete das vierte Quartal den stärksten Auftragseingang in 2018 und gegenüber dem Vorquartal ein Plus von 21,2 %. Der Auftragseingang lag mit 290,9 Mio. Euro nur leicht über Vorjahresniveau. Aumann ist es gelungen, durch die konsequente Weiterentwicklung des E-mobility Segments und die Diversifizierung und Internationalisierung ihrer Kundenbasis, nachhaltige Vorteile für den künftigen Auftragseingang zu erzielen. Demgemäß zeigt sich das E-mobility Segment mit einem Anteil am Auftragseingang von rund 39,0 % erneut besonders stark. Des Weiteren ist der Anteil der Auftragseingänge asiatischer Kunden mit 20 % deutlich angestiegen.
Das bereinigte EBIT des abgelaufenen Geschäftsjahres wuchs mit rund 40 % noch stärker als der Umsatz und erreichte 29,3 Mio. Euro, was einer EBIT-Marge von 10,1 % entspricht. Hervorzuheben ist das EBIT im E-mobility Segment, welches gegenüber Vorjahr um 111,9 % auf 14,2 Mio. Euro gewachsen ist und mittlerweile für nahezu die Hälfte des gesamten EBIT steht. Die EBIT-Marge im E-mobility Segment lag auf Jahressicht mit 13,5 % um 2,5 Prozentpunkte über dem Vorjahr
Für das Geschäftsjahr 2018 schlagen Aufsichtsrat und Vorstand der am 6. Juni 2019 stattfindenden Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende von 3.050.000 € bzw. 20 €-Cent vor.
Aumann verbindet einzigartige Wickeltechnologie zur hocheffizienten Herstellung von Elektromotoren mit jahrzehntelanger Automatisierungserfahrung, insbesondere in der Automobilindustrie. Weltweit setzen führende Unternehmen auf Lösungen von Aumann zur Serienproduktion rein elektrischer und hybrider Fahrzeugantriebe, sowie zur Fertigungsautomatisierung.
Aumann verfügt über wesentliche Stärken, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
Aufgrund des dynamischen Marktwachstums im Bereich der Elektromobilität, fokussiert sich Aumann mit seinen Produkten im E-mobility Segment auf die Entwicklung und Herstellung automatisierter Fertigungslinien für Komponenten des elektrischen Antriebsstrangs. Dabei verfügt das Unternehmen sowohl bei Elektromotoren als auch bei Energiespeichern über teils einzigartige Technologien zur automatisierten Massenfertigung.
Neben Fertigungslösungen für die wesentlichen Teile des elektrischen Antriebsstrangs, nutzt Aumann seine Wickel- und Montageexpertise zur Realisierung von Produktionslösungen für E-Hilfsmotoren, die der Elektrifizierung weiterer Funktionen im Automobil Rechnung tragen. Für Elektromotoren bietet Aumann insbesondere durch den Einsatz von direkten Wickeltechnologien Fertigungslösungen für hocheffiziente und technologisch fortschrittliche Motoren mit überlegenem Leistungsgewicht an. Für die Herstellung von Energiespeichern und Brennstoffzellen umfasst das Angebot des Unternehmens hochautomatisierte Fertigungslinien für anspruchsvolle Montageprozesse. Weiterhin bietet Aumann Entwicklungsleistungen und produktbegleitende Leistungen wie Wartung, Reparatur und Ersatzteillieferung als Kundenunterstützung an. Aumann ist somit strategisch ideal positioniert, um die maßgeblichen Megatrends der Automobilindustrie wie E-mobility, Autonomous Driving, sowie Comfort und Safety erfolgreich zu bedienen.
Die einzigartige Verbindung von drei Faktoren verleiht Aumann seine hervorragende Marktposition: Erstens verfügt das Unternehmen über ausgezeichnete Technologien im Bereich der Automatisierungs- und Wickeltechnik. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Herstellung kompletter Fertigungslinien, die aus einzelnen Maschinenmodulen konfiguriert werden. Zweitens hat das Unternehmen einen klaren Fokus auf die Automobilindustrie und insbesondere auf die Elektromobilität. Jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich ermöglichen es Aumann, gerade in der Zeit des Wandels hin zur Elektromobilität für Automobilhersteller ein vertrauensvoller Partner zu sein. Drittens verfügt Aumann über die notwendige Unternehmensstruktur, um auch größere, komplexere Projekte zu realisieren. Mit einem Umsatz von 290,8 Mio. € im Jahr 2018 und 6 Standorten auf 3 Kontinenten bietet Aumann Fertigungslösungen mit hohem Kundennutzen und teils einzigartigen Technologie an.
Die herausragende Marktposition von Aumann spiegelt sich im Umsatz des Unternehmens wider, welchen Aumann seit 2015 mit einer durchschnittlichen Wachstumsrate von 46 % gesteigert hat:
Um auch weiterhin deutlich wachsen zu können, verfolgt Aumann eine konsequente Expansionsstrategie, welche folgende Prioritäten beinhaltet:
Das weltweite Wirtschaftswachstum betrug trotz zunehmender globaler Risiken wie auch im Vorjahr rund 3,7 %. Der Internationale Währungsfonds (IWF) sieht hierfür ursächlich die gestiegene Wahrscheinlich keit für weitere negative Schocks. Insbesondere der Handelskonflikt zwischen den beiden größten Volkswirtschaften USA und China, sowie der ungewisse Ausgang der Brexit-Verhandlungen belasteten die Wirtschaft.
In den USA betrug das Wirtschaftswachstum im Jahr 2018 geschätzte 2,9 % und lag damit erneut über Vorjahresniveau. Die US-Wirtschaft konnte neben privaten Konsumausgaben insbesondere von staatlichen Maßnahmen wie Steuersenkungen und Ausgabenerhöhungen profitieren. Auch China hat mit einer Wachstumsrate von 6,4 % 2018 ein ähnliches Niveau wie im Vorjahr erreicht.
Die deutsche Wirtschaft wuchs 2018 nach Zahlen des Statistischen Bundesamts um 1,5 %, nach jeweils 2,2 % in den vorangegangenen Jahren. Insgesamt war 2018 für die deutsche Wirtschaft das neunte Wachstumsjahr in Folge. Wie bereits im vergangenen Jahr wurde die hiesige Konjunktur von der Binnennachfrage gestützt. Daneben trugen gestiegene Unternehmensinvestitionen sowie der anhaltende Bauboom ebenfalls zum Wachstum bei. Gleichzeitig erreichte die Zahl der Erwerbstätigen im Jahresschnitt 2018 erneut einen Höchststand.
Die Europäische Zentralbank hat 2018 ihr Anleihekaufprogramm weiter fortgeführt, bevor es zum Ende des Jahres eingestellt wurde. Gleichzeitig belief sich der Leitzins über das Gesamtjahr unverändert bei 0,0 %. Konträr hierzu verlief die geldpolitische Entwicklung in den USA. Demgemäß hat die US-Notenbank Federal Reserve den Leitzins in den USA sukzessive in vier Zinsschritten auf 2,25 – 2,50 % angehoben.
Gemäß den Zahlen der European Automobile Manufactures Association (ACEA) blieben die Pkw-Zulassungen in der EU im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr mehr oder weniger stabil. Aufgrund der rückläufigen Nachfrage in den letzten vier Monaten des Jahres 2018 betrug das Wachstum für das Gesamtjahr rund 0,1 %. Wenn auch moderat, markiert 2018 das fünfte Wachstumsjahr in Folge mit fast 15,2 Millionen zugelassenen Autos in der gesamten Europäischen Union. Für die fünf größten EU-Märkte fielen die Ergebnisse unterschiedlich aus, wobei Spanien (+7,0 %) und Frankreich (+3,0 %) zulegten, die Zulassungen in Deutschland (-0,2 %) leicht zurückgingen und die Nachfrage in Italien (-3,1 %) und dem Vereinigten Königreich (-6,8 %) im vergangenen Jahr merklich zurückging.
Mit einem Absatzwachstum von rund 0,6 % entwickelte sich der Pkw-Markt in den USA leicht positiv. Gründe hierfür lagen Branchenexperten zufolge insbesondere in den steigenden Zinsen und einem starken Markt für junge Gebrauchtwagen.
Der chinesische Automobilmarkt war 2018 erstmals seit mehr als zwei Jahrzehnten rückläufig. Der Absatz schrumpfte um ca. 6,0 % auf 22,7 Millionen Autos. Ursachen für diese Entwicklung waren neben dem Handelskonflikt zwischen den USA und China vor allem nationaler Natur, geprägt durch eine hohe private Verschuldung, angespannte Immobilienmärkte sowie einen generellen Abwärtsdruck auf die Wirtschaft.
Aumann erwartet, dass die Verbreitung der E-mobilität in den nächsten Monaten und Jahren weiter zunehmen wird. Hierzu tragen nach wie vor insbesondere die folgenden technologischen Trends und politischen Rahmenbedingungen bei, welche den Wandel zur Elektromobilität weiter beschleunigen:
Infrastrukturinvestitionen in ein größeres Netz von Ladestationen
Staatlich finanzielle Förderung batteriebetriebener Fahrzeuge ("Umweltbonus")
Im Geschäftsjahr 2018 wurden keine Kapitalmaßnahmen durchgeführt.
Aumann misst einer innovativen Produkt- und Prozessentwicklung einen hohen Stellenwert zu. Die Durchführung von Entwicklungsprojekten dient insbesondere folgenden strategischen Zielen:
Grundsätzlich findet ein Großteil der technischen Forschung und Entwicklung der Aumann Gruppe im Rahmen der Abwicklung von Kundenaufträgen statt. Wenn die Voraussetzungen des IAS 38 erfüllt sind, werden die Entwicklungskosten aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2018 wurden Entwicklungskosten in Höhe von rund 2,7 Mio. € aktiviert. Darüber hinaus fördert die Aumann AG aktiv den wissenschaftlichen Austausch mit Universitäten und Forschungsinstituten. Aumann bringt sich mit der Erstellung und Publikation wissenschaftlicher Artikel aktiv in die akademische Diskussion ein.
Die Aumann AG verfolgt eine selektive Strategie zur zielgerichteten Sicherung ihres technologischen Know-hows. Hierzu dient unter anderem auch eine aktive Patentstrategie. Neue Entwicklungen sichert Aumann fallbezogen sowohl auf Produkt- als auch Prozessebene rechtlich ab. 2018 wurden zahlreiche nationale und internationale Patentanmeldungen, vorwiegend für das Segment E-mobility, eingereicht.
Auf allen beschriebenen Wegen wurden auch 2018 für wesentliche Wachstums- und Zukunftsmärkte erhebliche Fortschritte bei bereits bestehenden Lösungen aber auch bei gänzlich neuen Fertigungstechnologien gemacht. Entsprechend der generellen Wachstumsstrategie der Gruppe lag 2018 ein eindeuti ger Fokus auf der Neu- und Weiterentwicklung von Technologien im Segment E-mobility. Die bereits im Jahr 2016 zur Serie geführten Entwicklungen für Continuous Hairpin für innengenutete Traktionsmotorstatoren wurden erheblich verbessert und werden inzwischen bereits in einer zweiten Generation den Kunden angeboten. Optimierungen wurden insbesondere hinsichtlich der Reduktion von Kupferverbrauch bei gleicher Motorcharakteristik und der Verringerung des Motorbauraumes erzielt. Neben der Continous Hairpin-Technologie, für die wir eine langfristige Nachfrage erwarten, hat Aumann auch weitere Projekte bei der Hairpin- und IPin-Technologie erfolgreich realisiert. Aumann ist damit für den am Markt dominierenden Trend zu Rechteckprofilleitern technologisch und patentrechtlich gut aufgestellt. Zusätzlich werden auch klassische Entwicklungen im Runddrahtbereich weiter forciert um die gesamte technologische Bandbreite abdecken zu können.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde insbesondere die Weiterentwicklung von Produktionsanlagen zur automatischen Montage von Brennstoffzellen forciert. Erste Pilotprojekte, mit Kunden mit Schwerpunkt auf der Industrialisierung der Stapelproduktion, wurden bereits erfolgreich realisiert.
Aumann bietet seinen Kunden damit schon heute ein wahrscheinlich unerreicht breites Angebot an modernen Fertigungslösungen für Traktionsmotoren zugeschnitten auf die unterschiedlichen Anforderungen verschiedener Motorkonzepte. Die Entwicklungen gehen aber darüber hinaus. Im Rahmen der Teilnahme an einem Forschungsverbundprojekt hat Aumann seit 2017 die Entwicklung einer automatisierten Träufelwicklung, die bisher nur manuell erfolgen kann, im Ergebnis aber eine vielversprechende Wickeltechnik darstellt, erheblich intensiviert.
Die Aumann AG sieht in den kommenden Jahren die strategischen Schwerpunktthemen der Technologieentwicklung vorwiegend in den Bereichen der E-mobility. Neben dem elektrifizierten Antriebsstrang zählen Komponenten der Energiespeicherung, Steuerungselektronik und Getriebe zum Bereich E-mobility. Es wurden darüber hinaus Hard- und Software-Module für Produktionslinien entwickelt, die die Fertigung einer großen Vielfalt von Getrieben ermöglichen, neben herkömmlichen mechanischen Getrieben auch Hybridmodule für den E-Antriebsstrang.
Bereits jetzt ist Aumann in der Lage, den Kunden Lösungen für eine Vielzahl von Einzelkomponenten des elektrifizierten Antriebsstranges bis hin zum vollautomatisierten Zusammenbau von Baugruppen und der Gesamtmontage anzubieten. Die Dynamik des E-mobility-Marktes, die momentan von kurzen Produktlebenszyklen und einer immensen Typenvielfalt geprägt ist, erfordert von Aumann aber auch 2019 einen starken Fokus auf Forschung und Entwicklung.
Zum Geschäftsjahresende 2018 verfügte die Aumann AG über sechs unmittelbare und zwei mittelbare Tochterunternehmen.
Aumann unterscheidet auf Grund der unterschiedlichen Marktperspektiven zwischen den Unternehmenssegmenten E-mobility und Classic, welche im Folgenden näher beschrieben werden.
Im Segment E-mobility fertigt Aumann vorwiegend Spezialmaschinen und automatisierte Fertigungslinien mit Fokus auf die Automobilindustrie. Aumanns Angebote ermöglichen Kunden die hocheffiziente und technologisch fortschrittliche Massenfertigung eines breiten Spektrums von Einzelkomponenten des elektrifizierten Antriebsstranges angefangen beim E-Traction Motor über verschiedenen Energiespeichersystemen, Antriebs- und Getriebekomponenten, power-on-demand Aggregaten bis hin zu Elektronikbauteilen. Aumanns besonderer strategischer Fokus liegt allerdings auf Fertigungslinien für E-Motor-Komponenten und deren Zusammenbau. Zur Anwendung kommen hierbei hochspezialisierte und zum Teil einzigartige Wickel- und Montagetechnologien, mit deren Hilfe Kupferdraht in elektrische Bauteile eingebracht wird. Große Kunden aus den Bereichen Automotive verwenden Aumann Technologie, um ihre neueste Generation von E-Motoren zu fertigen. Aumanns Angebot umfasst darüber hinaus auch produktbegleitende Leistungen wie E-Hilfsmotoren, Wartung, Reparatur und Ersatzteillieferung.
Im Segment E-mobility ist der Umsatz 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 72,6 % gewachsen und liegt damit bei 105,0 Mio. €. Das EBIT des Segments liegt mit 14,2 Mio. € über dem EBIT des Vorjahres (6,7 Mio. €). Die EBIT-Marge des Segments hat sich auf 13,5 % erhöht. Gerade im Bereich E-mobility hat Aumann gegen Ende des Jahres einen hohen Auftragseingang erzielt und liegt kumuliert bei 113,5 Mio. € Auftragseingang, was einen Anstieg um 10,9 % bedeutet.
Im Segment Classic fertigt Aumann hauptsächlich Spezialmaschinen und automatisierte Fertigungslinien für die Bereiche Automotive, Verbraucherelektronik, Haushaltsgeräte und Industrie. Aumanns Lösungen umfassen beispielsweise Anlagen für die Produktion von Antriebskomponenten, welche die CO2-Emission von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor reduzieren. Außerdem bietet Aumann hochautomatisierte Fertigungs- und Montagelösungen für die Unterhaltungselektronik- und Haushaltsgeräteindustrie sowie spezifische Lösungen für weitere Sektoren.
Im Segment Classic hat der Umsatz 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 24,3 % auf 185,8 Mio. € zugenommen. Einer der wesentlichen Gründe für das Wachstum des Classic Segments ist weiterhin der Trend zu emissionsreduzierenden Komponenten in Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Aber auch außerhalb der Automobilbranche profitiert das Segment von Wachstumstrends, wie beispielsweise den steigenden Effizienzanforderungen für Industriemotoren und Haushaltsgeräten oder den wachsenden Automatisierungsbestrebungen in der Fertigung von Verbraucherelektronik. Das EBIT des Segments hat mit 14,9 Mio. € gegenüber dem Vorjahreswert von 14,5 Mio. € leicht zugenommen. Dies entspricht einer EBIT-Marge von 8 %. Der kumulierte Auftragseingang im Classic Segment beträgt 177,4 Mio. €.
Die folgende Grafik stellt die äußerst dynamische Entwicklung von Umsatz und den Auftragseingang in den Segmenten dar:
Die Zahl der Mitarbeiter ist zum 31. Dezember 2018 ohne Auszubildende und Leiharbeiter auf 1.101 gestiegen. Im Vergleich zum 31. Dezember 2017 bedeutet dies einen Anstieg (organisch) um rund 12,0 %. Zusätzlich hatte Aumann zum Jahresende 103 Auszubildende und 137 Leiharbeiter, womit in Summe 1.341 Personen bei Aumann beschäftigt waren.
Die Aumann AG hat mit der Vermietung von Grundstücken und Gebäuden, Erbringung von Dienstleistungen sowie der Softwareüberlassung an Konzerngesellschaften im Geschäftsjahr 2018 Umsatzerlöse von 1,8 Mio. € (Vorjahr 1,2 Mio. €) erzielt. Die sonstigen betrieblichen Erträge haben um 1,5 Mio. auf 0,2 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €) abgenommen. Im Vorjahr waren Erträge aus der Weiterbelastung von Kosten enthalten, die im Zusammenhang mit dem Börsengang an die MBB SE als Hauptaktionär der Aumann AG sowie einem weiteren Anteilseigner standen, die im Geschäftsjahr 2018 entfallen sind. Die Umsatzerlöse zusammen mit den sonstigen betrieblichen Erträgen ergab eine Gesamtleistung von 2,0 Mio. € (Vorjahr: 2,9 Mio. €).
Demgegenüber standen Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr 0,3 Mio. €), die im wesentlichen Kosten für den normalen Geschäftsbetrieb sowie Wartungskosten für Software
beinhalten. Der Personalaufwand ist von 13,6 Mio. € um 11,5 Mio. € auf 2,1 Mio. € zurückgegangen und beinhaltet neben der Vorstandsvergütung auch den Personalaufwand für Mitarbeiter. Im Vorjahr war neben der Vergütung des Vorstandes eine einmalige IPO Vergütung für den Börsengang, deren Nettozufluss zu 50% in Aktien der Aumann AG reinvestiert wurde enthalten. Eine ausführliche Beschreibung der einmaligen IPO Vergütung befindet sich im Wertpapierprospekt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von 7,8 Mio. € um 6,8 Mio. € auf 1,0 Mio. € gemindert und beinhalten im Wesentlichen Beratungs- und Instandhaltungskosten. Die Minderung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist zurückzuführen auf den Wegfall von Kosten für den Börsengang sowie die Kapitalerhöhung.
Das Ergebnis nach Steuern liegt mit 5,8 Mio. € deutlich über dem Vorjahr (-5,2 Mio. €). Das negative Ergebnis im Vorjahr war im Wesentlichen geprägt durch die Kosten des Börsengangs und der Kapitalerhöhung.
Im Geschäftsjahr 2018 wurde eine Dividende in Höhe von 3,0 Mio. € (Vorjahr:4,5 Mio. €) ausgeschüttet.
Das Eigenkapital der Aumann AG erhöht sich zum Bilanzstichtag, unter Berücksichtigung der Dividendenausschüttung, ergebnisbedingt auf 167,0 Mio. € (Vorjahr 164,2 Mio. €). Die Eigenkapitalquote ist um 1,9 %-Punkte auf 88,6 % (Vorjahr 86,7 %) angestiegen.
Die Finanzanlagen sind mit 77,4 Mio. € (Vorjahr 77,4 Mio. €) konstant zum Vorjahr geblieben.
Der Finanzmittelbestand der Aumann AG betrug zum Geschäftsjahresende 31,9 Mio. € (Vorjahr 23,5 Mio. €). Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind von 73,8 Mio. € um 8,2 Mio. € auf 65,6 Mio. € zurückgegangen. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Tilgung von kurzfristigen Darlehen. Der Posten beinhaltet wie im Vorjahr kurzfristige Darlehensforderungen und Forderungen aus Dividenden und dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Aumann Beelen GmbH.
Die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von Aumann stellt sich sehr positiv dar. Der konsolidierte Umsatz des Aumann-Konzerns lag im Geschäftsjahres 2018 mit 290,8 Mio. € 38,2 % über dem Vorjahresniveau von 210,4 Mio. €. Dieser Umsatzanstieg ist neben dem organischen Wachstum der Aumann Gruppe insbesondere auf die erstmalige Einbeziehung der Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH für volle 12 Monate zurückzuführen. Aumann verpasste die Umsatzprognose von mehr als 300 Mio. € im Geschäftsjahr 2018 um ca. 3,2% als Folge der veränderten Marktlage im Classic-Segment. Hier hat sich unter anderem eine Verschiebung eines Auftrags für eine Repeater-Anlage im Classic Segment durch einen Bestandskunden bemerkbar gemacht. Gleichzeitig lag das bereinigte EBIT von 29,3 Mio. in der Mitte des Prognosekorridors für 2018.
Die Gesamtleistung nach Berücksichtigung von Aktivierten Entwicklungsleistungen und sonstigen betrieblichen Erträgen liegt mit 296,5 Mio. € um 80,7 Mio. € über dem Vorjahr (215,8 Mio. €).
Die Materialaufwandsquote ist im Verhältnis zur Betriebsleistung gegenüber dem Vorjahr von 62,2 % auf 61,0 % gesunken. Die Personalkostenquote hat sich im gleichen Zeitraum von 24,4 % im Vorjahr auf 25,4 % erhöht. Die Verschiebung dieser Quoten ist im Wesentlichen durch den Personalaufbau in 2018 bedingt. Im Jahr zuvor wurden vermehrt Leiharbeiter eingesetzt um das Wachstum des Unternehmens zu unterstützen. Da sich der Aufwand für Leiharbeiter im Materialaufwand wiederfindet, ist dieser relativ zur Betriebsleistung gesunken, während sich der Personalaufwand im Verhältnis zur Betriebsleistung erhöht hat.
Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) ist im Geschäftsjahr um 43,7 % auf 32,5 Mio. € (Vorjahreszeitraum 22,6 Mio. €) gestiegen. Nach Abschreibungen von 5,8 Mio. € ergibt sich ein EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) des Aumann-Konzerns von 26,7 Mio. € (Vorjahreszeitraum 20,0 Mio. €). Von diesen Abschreibungen entfallen 2,2 Mio. € auf Stille Reserven, die im Rahmen der Übernahme der Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH aktiviert wurden. Unter Berücksichtigung eines Finanzergebnisses von minus 1,1 Mio. € ergibt sich ein EBT (Ergebnis vor Steuern) in Höhe von 25,6 Mio. € (Vorjahreszeitraum 19,1 Mio. €). Das Konzernergebnis beträgt 18,2 Mio. € (Vorjahreszeitraum 13,0 Mio. €) oder 1,19 € pro Aktie (Vorjahreszeitraum 0,94 € pro Aktie).
Das bereinigte EBIT beträgt 29,3 Mio. €. Bereinigt wurden dabei die Abschreibungen auf die Stillen Reserven der Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH in Höhe von 2,2 Mio. €, sowie Kosten, die im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Vorstandes stehen, in Höhe von 0,5 Mio. €. Hiervon entfallen 0,4 Mio. € auf zurückgestellte Gehaltszahlungen und 0,1 Mio. € auf Incentives.
Der Auftragseingang lag zum Ende des Geschäftsjahres bei kumuliert 290,9 Mio. €. Der Auftragsbestand erreichte zum Ende des Jahres 204,2 Mio. €.
Die Investitionen in das Sachanlagevermögen beinhalten im Wesentlichen die Fertigstellung der Erweiterung des Standortes Beelen.
Zum 31. Dezember 2018 betrug das Konzerneigenkapital 195,9 Mio. € (180,7 Mio. € zum 31. Dezember 2017). Bezogen auf die Konzernbilanzsumme in Höhe von 336,1 Mio. € beträgt die Eigenkapitalquote 58,3 % gegenüber 55,3 % zum 31. Dezember 2017.
Das Working Capital ist in Anbetracht des Wachstums seit dem 31. Dezember 2017 um 6,7 Mio. € gestiegen, das operative Trade Working Capital ist um 6,9 Mio. € gestiegen. In Prozent vom Umsatz verringerte sich das Trade Working Capital von 36,1 % am 31. Dezember 2017 auf 28,5 % am 31. Dezember 2018.
Die Finanzverbindlichkeiten betragen zum 31. Dezember 2018 23,1 Mio. € (27,3 Mio. € zum 31. Dezember 2017) und die liquiden Mittel inklusive Wertpapiere erreichen 116,5 Mio. € (113,2 Mio. € zum 31. Dezember 2017). Der Saldo aus den vorgenannten Verbindlichkeiten und Cash-Positionen beträgt somit 93,4 Mio. € (Net Cash) gegenüber 85,9 Mio. € am 31. Dezember 2017.
Der Vorstand beurteilt die Entwicklung der Aumann AG nachhaltig positiv. Auftragseingang, Umsatz und Eigenkapital haben im Jahr 2018 erneut das höchste Niveau der Unternehmensgeschichte erreicht und die Profitabilität konnte trotz des erneut starken Wachstums und den damit verbundenen Herausforderungen absolut betrachtet erneut gesteigert werden. Die Dynamik im E-mobility Segment ist weiterhin ungebrochen. Die positive Marktentwicklung lässt auf ein anhaltendes Unternehmenswachstum schließen.
Die Grundzüge der Finanzpolitik des Konzerns legt der Vorstand fest. Oberste Ziele des Finanzmanagements sind die Sicherung der Liquidität und die Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken. Darüber hinaus ist es unser Ziel, trotz des derzeitigen Niedrigzinsniveaus aus der freien Liquidität des Konzerns eine Rendite zu erzielen. Insofern werden diese Mittel teilweise in kurzfristige, stark diversifizierte Wertpapiere angelegt, sofern und solange sie nicht für die Finanzierung des Wachstums, z.B. durch weitere Akquisitionen benötigt werden.
Transaktionen innerhalb des Konzernkreises werden üblicherweise auf Euro-Basis durchgeführt. Soweit notwendig wird die Kurssicherung durch die Aumann AG zentral koordiniert. Im Geschäftsjahr 2018 wurde keine aktive Kurssicherung durchgeführt. Die Steuerung von Bonitätsrisiken unserer Vertragspartner obliegt den einzelnen Beteiligungen. Ein Monitoring auf Konzernebene sichert jedoch bei Bedarf rechtzeitige Interventionen.
Wesentliche Quelle zur Unternehmensfinanzierung ist unsere operative Geschäftstätigkeit mit den daraus generierten Mittelzuflüssen. Langfristige Investitionen sind dabei jedoch mit langfristigen Darlehen finanziert. Darüber hinaus besteht auf Ebene der Aumann AG eine Kreditlinie in Höhe von 38 Mio. €, die nicht in Anspruch genommen wurde.
Jedes Mitglied des Vorstandes hat Anspruch auf eine feste und eine variable Vergütungskomponente. Die variable Vergütungskomponente setzt sich zusammen aus einer jährlichen Fix-Summe in Höhe von 20.000 EUR bei Erreichen bzw. Überschreiten einer Dividendenrendite von mindestens 1,0 % für das jeweilige Geschäftsjahr und einem ergebnisabhängigen Bonus, gedeckelt bei 400.000 Euro bei Herrn Beckhoff bzw. 300.000 Euro bei Herrn Roll. Dieser Bonus basiert auf der sogenannten IFRS Umsatzrendite des Konzerns, als Quotient aus dem Konzern-EBT, gemessen an der Gesamtleistung des Konzerns. Unterhalb einer Umsatzrendite von 1,5 % im jeweiligen Geschäftsjahr besteht kein Anspruch auf den Bonus.
Ab dem Geschäftsjahres 2019 wurden mit den Vorstandmitgliedern neue Verträge abgeschlossen. Diese beinhalten angepasste Regelungen für die Vergütung. Die fixe Vergütung von Herrn Beckhoff erhöht sich auf 250 T€, von Herrn Roll auf 200 T€. Die fixe Vergütung wird bei Über- bzw. Unterschreitung bestimmter Umsatzschwellen nach oben wie auch unten angepasst. Ausschlaggebend für die Anpassung ist der Umsatz des Vorjahres. Die variable Vergütungskomponente setzt sich zusammen aus einem ROS Bonus auf den ein Anspruch ab einer Umsatzrendite von 2,0 % im jeweiligen Geschäftsjahr besteht. Gedeckelt ist dieser Bonus auf die dreifache Fixvergütung. Zudem besteht Anspruch auf einen subsidiären Dividenden-Bonus der nur bei einer geringeren Umsatzrendite als 2% ausgezahlt wird.
Zusätzlich hat der Aufsichtsrat dem Vorstand ab dem Geschäftsjahr 2019 ein virtuelles Aktienoptionsprogramm angeboten. Im Rahmen dieses Optionsprogramms wurde den Mitgliedern des Vorstandes bereits eine Tranche angeboten, die durch die Berechtigten im Dezember 2018 angenommen worden ist. Die Zuteilung der Tranche erfolgte unentgeltlich. Die Tranche wird nach drei, vier bzw. fünf Jahren fällig. Je nach Wertentwicklung der Aumann Aktie erfolgt eine Barauszahlung in Höhe des Zuteilungswertes. Der Zuteilungswert ermittelt sich als Differenz aus dem Basiskurs der im Dezember 2018 festgelegt wurde und dem Nettokurs bei Fälligkeit der jeweiligen Auszahlung. Ist der Nettokurs bei Fälligkeit geringer als der Basiskurs, verfällt dieser Teil der Option.
Zusätzlich nutzen die Mitglieder des Vorstandes jeweils einen Dienstwagen und haben Anspruch auf die Weiterzahlung des Gehaltes im Krankheitsfall von bis zu drei Monaten. Auslagenerstattung erfolgt gegen Beleg. Des Weiteren sind die Mitglieder des Vorstands über eine Konzern D&O Versicherung mit einem Selbstbehalt von 10,0 % sowie eine Gruppen-Unfallversicherung mitversichert.
Die Vergütung des Aufsichtsrates der Aumann AG ist durch die Hauptversammlung am 9. Februar 2017 geregelt worden. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine jährliche feste Vergütung. Zusätzlich erstattet die Aumann AG den Mitgliedern des Aufsichtsrates die auf die Aufsichtsratsvergütung entfallende Umsatzsteuer, wenn und soweit diese von einem Aufsichtsratsmitglied in Rechnung gestellt oder in einer die Rechnung ersetzenden Gutschrift ausgewiesen wird. Im Geschäftsjahr 2018 wurden Aufsichtsratsvergütungen i.H.v. 60 T€ zurückgestellt. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden keine Vorschüsse auf künftige Vergütungen oder Kredite gewährt. Darüber hinaus ging di e Aumann AG keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern ein.
Die Aufsichtsratsmitglieder sind ebenfalls über eine Konzern D&O Versicherung mitversichert, anders als die Vorstandsmitglieder jedoch ohne Selbstbehalt.
Die konsequente Ausrichtung des Aumann Konzerns auf die Steigerung des Unternehmenswertes spiegelt sich auch in unserem internen Steuerungssystem wieder. Alle relevanten Entwicklungen in der Aumann Gruppe werden in der monatlich stattfindenden Vorstandsitzung besprochen. Dabei wird die Entwicklung verschiedener Kennzahlen, insbesondere Auftragseingänge, Umsätze und EBIT (Ergebnis vor Steuern und Zinsen) der einzelnen Konzernunternehmen analysiert. Die Aumann AG definiert dabei den Konzernumsatz und das bereinigte EBIT als wesentliche, prognoserelevante finanzielle Leistungsindikatoren. Das EBIT wird um Effekte, die nicht dem operativen Geschäft zugerechnet werden können, bereinigt. Beispiele für Bereinigungen sind Abschreibungen auf Stille Reserven aus einem Unternehmenserwerb oder Anschaffungsnebenkosten. Zur Steuerung der Finanz- und Vermögenslage wird als Kennzahl der Saldo aus liquiden Mittel (incl. aller Cash-Äquivalente) und der Finanzverbindlichkeiten herangezogen (net cash bzw. net debt). Eine weitere wichtige Steuerungsgröße ist das Trade Working Capital, das sich aus den Vorräten, den Forderungen aus Lieferung und Leistung sowie der Langfristfertigung, den Erhaltenen Anzahlungen und den Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung zusammensetzt.
Nach wie vor misst Aumann dem Markt der Elektromobilität ein besonderes Wachstumspotential zu. Hierzu tragen zum einen die Elektrifizierung des Fahrzeugantriebsstrangs und zum anderen die umfassende Elektrifizierung weiterer Komponenten im Fahrzeug bei. Bei Verbrennungsmotoren wird vermehrt der Fokus auf deren Effizienz und Umweltfreundlichkeit gelegt. Diese Markttrends bieten für Aumann große Chancen.
Aumann sieht sich in einer guten Position, um von der positiven Marktentwicklung, insbesondere im Bereich der Elektromobilität, zu partizipieren. Politische Rahmenbedingungen, wie die Verschärfung der CO2-Emissionen von Neuwagen bis 2030 um 37,5 % innerhalb der EU beschleunigen den Trend hin zur Elektromobilität. Die Wachstumschancen des Unternehmens werden durch den komfortablen Auftragsbestand zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres gestützt. Neben der Fortführung der geographischen Expansion nach Asien und NAFTA, liegt eine weitere Priorität in der Überprüfung von M&A-Opportunitäten.
Risiken werden marktseitig insbesondere in einer Gemengelage aus politischen, ökonomisch und automobil-spezifischen Unsicherheiten gesehen. Aus einem ungeordneten Brexit können negative Implikationen für die gesamtwirtschaftliche Lage im Allgemeinen und die Automobilindustrie im Speziellen erwachsen. Dies wiederum kann nachteilige Auswirken auf die Nachfrage nach unseren Produkten nach sich ziehen. Ebenso birgt ein sich zuspitzender Handelskonflikt negative Auswirkungen für weltweit tätige Automobilhersteller und Zulieferer. Zudem können weltweite Unsicherheiten sowie eine insgesamt nachlassende Konjunktur in den wichtigen Märkten Europas, Asiens und Amerikas die wirtschaftliche Situation unserer Kunden und infolgedessen die Nachfrage nach unseren Produkten negativ beeinflussen. Daraus können für Aumann Umsatz- und Ergebnisrisiken entstehen.
Die operativen Risiken steigen mit dem rasanten Wachstum des Unternehmens ebenfalls an . In Anbetracht des Wachstums sind Reibungsverluste und Kapazitätsengpässe nicht immer auszuschließen.
Wesentliche Währungsrisiken, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens beeinflussen könnten, bestehen hingegen kaum, da die Gesellschaft die ausländischen Projekte überwiegend im Euro-Raum bzw. in der Währung Euro abwickelt. Bei wesentlichen Geschäftsvorfällen in Fremdwährungen, werden in der Regel Devisentermingeschäfte abgeschlossen.
Darüber hinaus sieht das Management folgende Risiken:
Der Aumann Konzern trägt den genannten Risiken durch ein Risikomanagementsystem Rechnung. Es werden frühzeitig Maßnahmen ergriffen, um Nachteile von den Konzernunternehmen abzuwenden. Hierzu zählen unter anderem:
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist ein integraler Bestandteil des Risikomanagements der Aumann. Seine Hauptziele bestehen darin, die zutreffende Abbildung aller Geschäftsvorfälle in der Berichterstattung sicherzustellen und Abweichungen von internen oder externen Regelungen zu unterbinden. Bezogen auf die externe Rechnungslegung bedeutet das, die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken zu gewährleisten. Dazu ist das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem wie das Risikomanagement entsprechend der Einheiten, die Rechnung legen, gegliedert. Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Aumann Konzerns. Zur Steuerung einzelner Risiken der Rechnungslegung, zum Beispiel bei versicherungsmathematischen Bewertungen, werden fallweise externe Spezialisten hinzugezogen.
Der Aufsichtsrat berichtet gemäß Ziffer 3.10 des deutschen Corporate Governance Kodex sowie gemäß § 315d HGB i.V.m. § 289f HGB über die Unternehmensführung. In diese Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB i.v.m. § 289f HGB und zur Corporate Governance sind aufzunehmen:
Am 22. März 2019 gab der Aufsichtsrat die jüngste Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG ab. Sie lautet:
Vorstand und Aufsichtsrat der Aumann AG haben sich im Geschäftsjahr 2018 mehrfach mit Themen der Corporate Governance beschäftigt und erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der am 24. April 2017 bekannt gemachten Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme der nachfolgend genannten Empfehlungen aus den dortigen Gründen entsprochen wurde und wird:
Wahlvorschläge orientieren sich dementsprechend ausschließlich an Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen der jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten. Es ist beabsichtigt, daran auch in Zukunft festzuhalten, um so Erfahrung und Kompetenz zu sichern. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass über Vorschläge zu seiner Zusammensetzung in der jeweiligen konkreten Situation individuell und ohne Erarbeitung und Bekanntgabe eines Kompetenzprofils entschieden werden sollte.
Bezogen auf eine Offenlegung der persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich (d.h. mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien) an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wird der Rechtssicherheit von Wahlen zum Aufsichtsrat höhere Priorität gegeben als einem Bemühen und einer Empfehlung, bei Wahlvorschlägen gesetzlich nicht erforderliche Angaben zu machen.
Ziffer 7.1.2: Veröffentlichungen: Konzernabschluss und Zwischenberichte werden im Rahmen der gesetzlichen und von der Deutschen Börse für den Prime Standard festgelegten Fristen veröffentlicht. Als stark wachsende Unternehmensgruppe hat die Aumann AG sowohl eine Vielzahl einzelner Gesellschaften zu konsolidieren als auch regelmäßig Erstkonsolidierungen vorzunehmen. Die Einhaltung der im Kodex vorgeschlagenen Fristen würde deshalb zu einem unverhältnismäßigen Aufwand für die Gesellschaft führen.
Die Aktienbestände der Organmitglieder sind im Konzernanhang unter II. Erläuterungen zur Konzernbilanz, Ziffer 8.1 dargestellt.
Im Aufsichtsrat sollen praktische Erfahrung bei der Unternehmensführung, Branchenerfahrung sowie betriebswirtschaftliche und juristische Kenntnisse vertreten sein. Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats erfüllt diese Zielsetzung.
Die Hauptversammlung der Aumann AG hat die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Düsseldorf, zum Abschlussprüfer der Aumann AG gewählt. Geschäftliche, finanzielle, persönliche oder sonstige Beziehungen zwischen der Prüfungsgesellschaft und ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und der Aumann AG und ihren Organmitgliedern andererseits, die Zweifel an der Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft begründen können, haben zu keinem Zeitpunkt bestanden. Auf der Basis der Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung erteilt der Aufsichtsrat der Aumann AG dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag und trifft mit ihm die Honorarvereinbarung. Im Rahmen der Erteilung des Prüfungsauftrags vereinbart der Aufsichtsrat mit dem Abschlussprüfer auch die Berichtspflichten gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex.
Der Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahres - und Konzernabschluss teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung.
Langfristiges Bonusprogramm/wertpapierorientierte Anreizsysteme
Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsbericht verwiesen.
Der Vorstand der Aumann AG hält sich an die geltenden Gesetze. Darüberhinausgehende, öffentlich zugängliche kodifizierte Unternehmensführungspraktiken bestehen nicht. Der Aufsichtsrat wird prüfen, ob in Zukunft konzernweit gültige Regeln sinnvoll kodifiziert und veröffentlicht werden sollten.
Als deutsche börsennotierte Aktiengesellschaft hat die Aumann AG ein dualistisches Führungssystem. Der Vorstand leitet das Unternehmen. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand. Die Vorstände sind einheitlich bis zum 31. Dezember 2023 bestellt.
Der Aufsichtsrat tritt mindestens viermal im Jahr zusammen. Außerordentliche Sitzungen finden statt, wenn besondere Entwicklungen oder Maßnahmen kurzfristig zu behandeln bzw. zu entscheiden sind.
Die einzelnen Tochtergesellschaften haben jeweils ein eigenständiges, operatives Management. Das Management der Aumann AG und das der Tochterunternehmen arbeiten bei der Entwicklung des betreffenden Unternehmens eng zusammen.
Der Frauenanteil im Aufsichtsrat und Vorstand der Aumann AG beträgt 0 %. Eine höhere Zielgröße ist in den nächsten Jahren nicht vorgesehen. Dies gilt analog im Fall von Managementebenen unterhalb des Vorstandes.
Die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat orientiert sich ausschließlich an Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen der jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten. Eine Alters - und Regelgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder ist nicht festgelegt worden. Im Hinblick auf das Alter und die verbleibende Amtszeit besteht hierfür unseres Erachtens auch keine Veranlassung. Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeit ist nicht festgelegt und ist unseres Erachtens aufgrund der Aktionärsstruktur nicht sinnvoll. Kriterien wie das Geschlecht der Kandidatin oder des Kandidaten, auch wenn die Vielfalt ausdrücklich begrüßt wird, halten wir für nachrangig. Es ist beabsichtigt, daran auch in Zukunft festzuhalten, um so Erfahrung und Kompetenz zu sichern. Wir sind der Auffassung, dass über Vorschläge zur Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat in der jeweiligen konkreten Situation individuell und ohne Erarbeitung und Bekanntgabe eines Konzeptes entschieden werden sollte.
Gemäß §§ 289a und 315a HGB muss der Lagebericht die nachfolgenden Punkte beinhalten:
Das in der Bilanz zum 31. Dezember 2018 aus 15.250.000 auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktien bestehende Grundkapital in Höhe von 15.250.000 € ist voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Stimmrechts- und Übertragungsbeschränkungen bestehen nicht
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten sind im Anhang unter II. Erläuterungen zur Konzernbilanz, Ziffer 8.1 dargestellt.
Aktien mit Sonderrechten wurden nicht ausgegeben.
Art der Stimmrechtskontrolle im Falle von Arbeitnehmerbeteiligungen
Entsprechende Arbeitnehmerbeteiligungen bestehen nicht.
Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Vorstände und über die Änderung der Satzung
Vorstände werden gemäß §§ 84 f. AktG bestellt und abberufen
Gemäß § 179 Abs. 1 AktG bedarf jede Satzungsänderung eines Beschlusses der Hauptversammlung. Nach § 24 der Satzung benötigen Satzungsänderungen - soweit gesetzlich zulässig - eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Hauptversammlung, wobei Stimmenthaltung nicht als Stimmabgabe gilt.
Der § 11 Abs. 2 der Satzung regelt darüber hinaus: "Der Aufsichtsrat ist zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Insbesondere ist der Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital (§4 Absatz 5 der Satzung) oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen."
Der Vorstand ist gemäß § 4 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 8. Februar 2022 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 5.000.000 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrat es die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital 2017/I festzulegen.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Februar 2017 ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG im Zeitraum bis zum 8. Februar 2022 eigene Aktien zu erwerben und zu verkaufen, und zwar bis zur Höhe von 10 % des Grundkapitals. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Solche Vereinbarungen bestehen nicht.
Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeitnehmern
Solche Entschädigungsvereinbarungen bestehen nicht.
Die Aumann AG ist von der Abgabe der nicht finanziellen Konzernerklärung gemäß § 315b Abs. 1 HGB, aufgrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss der MBB SE nach § 315b Abs. 2 befreit. Der Konzernabschluss der MBB SE ist unter www.mbb.com einzusehen.
Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen, nach den Umständen die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass diese Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.
Es liegen keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag vor.
Vor dem Hintergrund wachsender politischer und wirtschaftlicher Unwägbarkeiten, insbesondere in der Automobilindustrie, erwartet Aumann für das Geschäftsjahr 2019 den Umsatz und das bereinigte EBIT im Vergleich zum Vorjahr leicht zu steigern.
Beelen, 27. März 2019
Rolf Beckhoff Sebastian Roll Chief Executive Officer Chief Financial Officer
Rolf Beckhoff Sebastian Roll
| Gewinn- und Verlustrechnung (HGB) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Umsatzerlöse | 1.797 | 1.233 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 206 | 1.651 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -435 | -300 |
| Personalaufwand | -2.105 | -13.564 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände | -352 | -238 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.091 | -7.843 |
| Erträge aus Beteiligungen | 3.437 | 9.706 |
| Ertrag aus Gewinnabführungsverträgen | 5.020 | 4.405 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 0 | 3 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -279 | -186 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag / Sonstige Steuern | -355 | -59 |
| Jahresüberschuss | 5.843 | -5.192 |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 1.455 | 9.697 |
| Bilanzgewinn | 7.298 | 4.505 |
| Bilanz (HGB) | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Aktiva | T€ | T€ |
| Sachanlagen | 11.925 | 11.587 |
| Finanzanlagen | 77.395 | 77.395 |
| Anlagevermögen | 89.320 | 88.982 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 67.198 | 77.020 |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 31.851 | 23.486 |
| Umlaufvermögen | 99.049 | 100.506 |
| Summe Aktiva | 188.369 | 189.488 |
| Passiva | T€ | T€ |
| Eigenkapital | 166.986 | 164.193 |
| Rückstellungen | 1.767 | 1.118 |
| Verbindlichkeiten | 19.616 | 24.177 |
| Summe Passiva | 188.369 | 189.488 |
Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.843.420,84 € wird zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 1.455.064,32 € als Bilanzgewinn ausgewiesen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat, werden der Hauptversammlung wie im Vorjahr die Auszahlung einer Dividende vorschlagen. Diese soll 3.050.000 € bzw. 20 €-Cent je Aktie betragen.
| IFRS-Konzern-Gesamtergebnisrechnung | Anhang | 01.01.- | 01.01.- |
|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | ||
| T€ | T€ | ||
| Umsatzerlöse | III.1. | 290.815 | 210.377 |
| Erhöhung (+) / Verminderung (-) des Bestands | |||
| an unfertigen und fertigen Erzeugnissen | -1.109 | 161 | |
| Betriebsleistung | 289.706 | 210.538 | |
| Aktivierte Entwicklungsleistungen | 2.713 | 3.312 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | III.2. | 4.103 | 1.950 |
| Gesamtleistung | 296.522 | 215.800 | |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | -151.242 | -113.417 | |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -25.091 | -17.515 | |
| Materialaufwand | -176.333 | -130.932 | |
| Löhne und Gehälter | -57.692 | -38.952 | |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen | |||
| für Altersversorgung und für Unterstützung | -15.985 | -12.442 | |
| Personalaufwand | -73.677 | -51.394 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | III.3. | -14.059 | -10.892 |
| Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen | |||
| (EBITDA) | 32.453 | 22.582 | |
| Abschreibungen | II.1. | -5.801 | -2.551 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 26.652 | 20.031 | |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | III.4. | 231 | 280 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | III.5. | -1.296 | -1.168 |
| Finanzergebnis | -1.065 | -888 | |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 25.587 | 19.143 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | III.6. | -7.283 | -6.030 |
| Sonstige Steuern | III.6. | -82 | -73 |
| Konzernjahresüberschuss | 18.222 | 13.040 |
| IFRS-Konzern-Gesamtergebnisrechnung | Anhang | 01.01.- | 01.01.- |
|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | ||
| T€ | T€ | ||
| Konzernergebnis | 18.222 | 13.040 | |
| Posten, die künftig in die Gewinn- und Verlustrechnung | |||
| umgegliedert werden können | |||
| Veränderungen aus der Währungsumrechnung | -15 | -62 | |
| Rücklage aus Zeitwertänderung - Schuldinstrumente | II.8.3 | -296 | -111 |
| Posten, die künftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung | |||
| umgegliedert werden können | |||
| Rücklage aus Zeitwertänderung - EK Instrumente | 10 | ||
| Rücklage Pensionen | II.9 | 611 | 660 |
| darauf entfallende latente Steuern | -145 | -214 | |
| Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | 165 | 273 | |
| Gesamtergebnis der Berichtsperiode | 18.387 | 13.313 | |
| € | € | ||
| Den Inhabern von Stammaktien zuzurechnendes Ergebnis | 18.221.952 | 13.039.636 | |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien zur | |||
| Berechnung des Ergebnisses je Aktie | 15.250.000 | 13.857.830 | |
| Ergebnis je Aktie (in €) | III.7 | 1,19 | 0,94 |
| Bilanz | Anhang | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Aktiva (IFRS) | |||
| T€ | T€ | ||
| Langfristiges Vermögen | |||
| Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte | II.1. | 5.548 | 3.312 |
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | |||
| und Werte | II.1. | 819 | 3.007 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | II.2. | 38.484 | 38.484 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 44.851 | 44.803 | |
| Grundstücke und Bauten | |||
| einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | II.1. | 26.820 | 25.800 |
| Technische Anlagen und Maschinen | II.1. | 2.869 | 3.391 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | II.1. | 3.680 | 3.155 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | II.1. | 1.231 | 1.788 |
| Sachanlagen | 34.600 | 34.134 | |
| Finanzanlagen | II.6. | 7.454 | 2.577 |
| Aktive latente Steuern | II.7. | 301 | 1.486 |
| 87.206 | 83.000 | ||
| Kurzfristiges Vermögen | |||
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | II.3. | 3.035 | 2.556 |
| Unfertige Erzeugnisse | II.3. | 1.996 | 2.489 |
| Fertige Erzeugnisse | II.3. | 525 | 694 |
| Geleistete Anzahlungen | II.3. | 4.713 | 3.241 |
| Vorräte | 10.269 | 8.980 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | II.4. | 25.071 | 33.635 |
| Forderungen aus Auftragsfertigung | II.4. | 99.622 | 83.091 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | II.5. | 4.921 | 7.465 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | |||
| und sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 129.614 | 124.191 | |
| Wertpapiere | II.6. | 2.697 | 3.917 |
| Kasse | V. | 8 | 7 |
| Bankguthaben | V. | 106.315 | 106.694 |
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 106.323 | 106.701 | |
| 248.903 | 243.789 | ||
| Summe Aktiva | 336.109 | 326.789 |
| Bilanz | Anhang | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|---|
| Passiva (IFRS) | |||
| T€ | T€ | ||
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | II.8. | 15.250 | 15.250 |
| Kapitalrücklage | II.8. | 131.841 | 131.841 |
| Gewinnrücklagen | II.8. | 48.837 | 33.562 |
| 195.928 | 180.653 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Rückstellungen für Pensionen | II.9. | 18.267 | 18.538 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | II.10. | 19.429 | 23.060 |
| Sonstige Rückstellungen | II.12. | 933 | 1.025 |
| Passive latente Steuern | II.7. | 5.610 | 4.063 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | II.11. | 1.181 | 5.556 |
| 45.420 | 52.242 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Sonstige Rückstellungen | II.12. | 14.322 | 20.900 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | II.10. | 30.891 | 21.959 |
| Vertragsverbindlichkeiten | II.10. | 21.186 | 27.771 |
| Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter | II.12. | 13.828 | 10.630 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | II.10. | 3.631 | 4.260 |
| Steuerrückstellungen | II.12. | 1.320 | 852 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | II.11. | 9.583 | 7.522 |
| 94.761 | 93.894 | ||
| Summe Passiva | 336.109 | 326.789 |
| Konzern-Kapitalflussrechnung | 01.01.- | 01.01.- |
|---|---|---|
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
| T€ | T€ | |
| 1. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | ||
| Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) | 26.652 | 20.031 |
| Berichtigungen um zahlungsunwirksame Vorgänge: | ||
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 5.801 | 2.551 |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) der Rückstellungen | -6.779 | -358 |
| Verluste (+) / Gewinne (-) aus Anlageabgängen | -34 | -176 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen / Erträge | 0 | 0 |
| -1.012 | 2.017 | |
| Veränderung des Working Capital: | ||
| Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus | ||
| Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva | -9.927 | -9.501 |
| Abnahme (-) / Zunahme (+) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und | ||
| Leistungen sowie anderer Passiva | 3.268 | -12.483 |
| -6.659 | -21.984 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | -995 | -4.150 |
| Erhaltene Zinsen | 231 | 280 |
| -764 | -3.870 | |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 18.216 | -3.806 |
| 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||
| Investitionen (-) / Desinvestitionen (+) in immaterielles Anlagevermögen | -3.192 | -3.671 |
| Investitionen (-) / Desinvestitionen (+) in Sachanlagevermögen | -3.125 | -6.000 |
| Investitionen (-) / Desinvestitionen (+) in zur Veräußerung gehaltene | ||
| Finanzanlagen und Wertpapiere | -4.004 | 1.058 |
| Einzahlungen aus Sachanlageabgängen | 35 | 176 |
| Erwerb der USK (abzgl. erhaltener finanzieller Mittel) | 0 | -36.508 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -10.286 | -44.945 |
| 3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||
| Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen | 0 | 143.000 |
| Auszahlungen für Eigenkapitalzuführungen | 0 | -18.059 |
| Gewinnausschüttung an Gesellschafter | -3.050 | -4.500 |
| Zahlungseingänge aus der Aufnahme von Finanzkrediten | 92 | 9.724 |
| Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten | -4.352 | -11.912 |
| Zinsauszahlungen | -974 | -842 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -8.284 | 117.411 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | ||
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | ||
| (Zwischensumme 1-3) | -354 | 68.660 |
| Auswirkungen von Wechselkursänderungen (nicht zahlungswirksam) | -24 | -142 |
| Finanzmittelfonds zu Beginn der Berichtsperiode | 106.701 | 38.183 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 106.323 | 106.701 |
| Zusammensetzung des Finanzmittelfonds | ||
| Kasse | 8 | 7 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 106.315 | 106.694 |
| Überleitung zum Liquiditätsbestand am 31.12. | 2018 | 2017 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 106.323 | 106.701 |
| Wertpapiere | 10.150 | 6.494 |
| Liquiditätsbestand am 31.12. | 116.473 | 113.195 |
| Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewinnrücklagen | |||||||
| Gezeichnetes Kapital |
Kapital rücklage |
Währungs umrech nungsdiffe renz |
Rücklage aus Zeitwertände rung |
Rücklage Pensionen |
Erwirt schaftetes Konzern Eigen kapital |
Konzern Eigen kapital |
|
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| 01.01.2017 | 12.500 | 4.188 | 77 | 88 | -2.417 | 27.001 | 41.437 |
| Gezahlte Dividenden | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -4.500 | -4.500 |
| Zwischensumme | 12.500 | 4.188 | 77 | 88 | -2.417 | 22.501 | 36.937 |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Beträge | 0 | 0 | 0 | -111 | 446 | 0 | 335 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | 0 | 0 | -62 | 0 | 0 | 0 | -62 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 13.040 | 13.040 |
| Konzerngesamtergebnis (Total Comprehensive Income) | 0 | 0 | -62 | -111 | 446 | 13.040 | 13.313 |
| Kapitalerhöhung | 2.750 | 127.653 | 0 | 0 | 0 | 0 | 130.403 |
| 31.12.2017 | 15.250 | 131.841 | 15 | -23 | -1.971 | 35.541 | 180.653 |
| Effekte aus der Erstanwendung IFRS 9 | 0 | 0 | 0 | -14 | 0 | -20 | -34 |
| 01.01.2018 | 15.250 | 131.841 | 15 | -37 | -1.971 | 35.521 | 180.619 |
| Gezahlte Dividenden | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -3.050 | -3.050 |
| Zwischensumme | 15.250 | 131.841 | 15 | -37 | -1.971 | 32.471 | 177.569 |
| Direkt im Eigenkapital erfasste Beträge | 0 | 0 | 0 | -314 | 466 | 0 | 152 |
| Währungsumrechnungsdifferenz | 0 | 0 | -15 | 0 | 0 | 0 | -15 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 18.222 | 18.222 |
| Konzerngesamtergebnis (Total Comprehensive Income) | 0 | 0 | -15 | -314 | 466 | 18.222 | 18.359 |
| Kapitalerhöhung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31.12.2018 | 15.250 | 131.841 | 0 | -351 | -1.505 | 50.693 | 195.928 |
Die Aumann AG (im Folgenden auch "Aumann") hat ihren Sitz in der Dieselstraße 6, 48361 Beelen, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter der Nummer HRB 16399 eingetragen. Sie ist die Muttergesellschaft des Aumann-Konzerns.
Die Aumann AG ist ein führender, internationaler Anbieter von Anlagen für die Automobilindustrie und weitere Industrien mit Fokus auf den Bereich der E-Mobilität.
Der Konzernabschluss der Aumann AG für das Geschäftsjahr 2018 wird am 27. März 2019 durch den Aufsichtsrat der Aumann AG gebilligt.
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 ist nach den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt. Die Bezeichnung IFRS umfasst die noch gültigen International Accounting Standards (IAS), die International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC).
Anwendung von neuen und geänderten Standards
Folgende neue oder geänderte Standards waren im Geschäftsjahr 2018 erstmalig anzuwenden:
| Bezeichnung |
|---|
| Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien |
| Anteilsbasierte Vergütung |
| Versicherungsverträge |
| Erlöse aus Verträgen mit Kunden |
| Finanzinstrumente |
| Annual Improvements 2014 - 2016 |
Für die Standards IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" und IFRS 9 "Finanzinstrumente" werden die Auswirkungen im Folgenden beschrieben, die andere Standards haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss von Aumann.
Der im Mai 2014 durch das IASB veröffentlichte Standard IFRS 15 "Revenue from Contract s with Customers" wurde im Geschäftsjahr 2018 erstmalig angewendet. Nach dem neuen Standard soll die Erfassung von Umsatzerlösen die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden abbilden mit dem Betrag, der jener Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält ferner Vorgaben zum Au sweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen. Dies sind Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Kundenverträgen, die sich abhängig vom Verhältnis der vom Unternehmen erbrachten Leistung und der Zahlung des Kunden ergeben. Zudem fordert der neue Standard die Offenlegung einer Reihe quantitativer und qualitativer Informationen, um Nutzer des Konzernabschlusses in die Lage zu versetzen, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden zu verstehen. IFRS 15 ersetzt IAS 11, Fertigungsaufträge, und IAS 18, Umsatzerlöse, sowie die dazugehörigen Interpretationen. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2018 beginnen. Die Erstanwendung wird nach der vollständig retrospektiven Methode erfolgt, d.h. etwaige Umstellungseffekte wären zu Beginn der Vergleichsperiode am 1.1.2017 kumuliert direkt in den Gewinnrücklagen erfasst worden. Hierbei machte die Aumann AG von den in IFRS 15 gewährten praktischen Erleichterungen Gebrauch. Die erstmalige Anwendung des IFRS 15 hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Aumann AG. Änderungen des Gesamtbetrags der für einen Kundenvertrag erfassten Umsatzerlöse sind für das Geschäftsjahr 2017 (als dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum) nicht aufgetreten. Die Fertigungsaufträge, die bislang nach der Percentage of Completion-Methode bilanziert wurden, erfüllen die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Realisierung von Umsatzerlösen.
Im Folgenden werden die Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 9 "Finanzinstrumente" auf den Konzernabschluss von Aumann erläutert. Außerdem werden die Unterschiede zur bisherigen Bilanzierung ausführlich dargestellt, die sich aus dem neuen Rechnungslegungsstandard ergeben.
Der neue Standard ersetzt die bisher in IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" enthaltenen Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und enthält neue Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting). Die bisherigen Vorschriften zur Ermittlung von Wertberichtigungen werden durch das sogenannte Expected Credit Loss Model (ECL Model) ersetzt.
Aumann wendet IFRS 9 erstmals auf das zum 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahr an. Die Erstanwendung erfolgt grundsätzlich retrospektiv. Aumann hat in Einklang mit den Übergangsbestimmungen das Wahlrecht in Anspruch genommen, die Vergleichsinformationen weiterhin nach IAS 39 darzustelle n.
Im Einzelnen führt die Erstanwendung des IFRS 9 bei Aumann zu den nachfolgend beschriebenen Änderungen. Insgesamt erachtet der Konzern die Auswirkungen des neu angewendeten Standards auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als unwesentlich. Die Auswirkungen werden in einer separaten Zeile in der Eigenkapitalveränderungsrechnung ausgewiesen. Die aus IFRS 9 resultierenden Änderungen zu IAS 1 (Ausweis von Wertminderungen als eigener Posten in der Gesamtergebnisrechnung) wird Aumann aufgrund der geringen Beträge nicht vornehmen. Der Ausweis erfolgt wie in der Vergangenheit als Nettobetrag im sonstigen betrieblichen Aufwand beziehungsweise Ertrag.
Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Finanzverbindlichkeiten, Vertragsverbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Diese werden unverändert zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (AC). Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing sind keiner Kategorie des IFRS 9 zugeordnet.
Mit IFRS 9 wird ein einheitliches Modell zur Einstufung finanzieller Vermögenswerte eingeführt, mit dem diese in die nachfolgenden drei Kategorien eingestuft werden:
finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (AC)
finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVPL)
finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden ( FVOCI)
Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, werden in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell von Aumann klassifiziert. Finanzielle Vermögenswerte, die innerhalb eines Geschäftsmodells gehalten werden, das vorsieht, den Vermögenswert zu halten, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Steuerung dieser Geschäftsmodelle erfolgt maßgeblich anhand der Zinsstruktur und des Kreditrisikos. Sofern das Geschäftsmodell grundsätzlich das Halten der Vermögenswerte vorsieht, allerdings auch Veräußerungen vorgenommen werden, wenn dies notwendig ist, zum Beispiel um einen bestimmten Liquiditätsbedarf zu decken, so werden diese Vermögenswerte erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Finanzielle Vermögenswerte, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen enthalten, jedoch nicht innerhalb eines der beiden genannten Geschäftsmodelle gehalten werden, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Aumann hält Finanzielle Vermögenswerte in Form von Schuldinstrumenten, die unter den Wertpapieren ausgewiesen werden, diese wurden gemäß IAS 39 als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Diese Wertpapiere werden in einem Geschäftsmodell gehalten, dessen Zielsetzung erfüllt wird, wenn vertragliche Cashflows aus diesen finanziellen Vermögenswerten vereinnahmt und finanzielle Vermögenswerte verkauft werden. Die Klassifizierung hat eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert zur Folge. Von der Option, zur erfolgswirksamen Bewertung dieser finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert macht Aumann keinen Gebrauch. Änderungen in der Bewertung ergeben sich hieraus nicht.
Investitionen in börsennotierte Eigenkapitalinstrumente, die unter den Finanzanlagen ausgewiesen werden, wurden gemäß IAS 39 als zur Veräußerung verfügbar eingestuft und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nach IFRS 9 erfüllen diese Instrumente die Kriterien einer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nicht, da das Zahlungsstromkriterium nicht erfüllt ist. Dies hat grundsätzlich eine Klassifizierung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) zur Folge. Aumann wendet
instrumentenbezogen auf bestimmte Eigenkapitalinstrumente das unwiderrufliche Wahlrecht an, die Änderung des beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (FVOCI) zu erfassen. Die Zeitwertrücklage, die auf die Eigenkapitalinstrumente, die als FVPL klassifiziert wurden, entfällt, wurde zum 1. Januar 2018 in die Gewinnrücklagen umgebucht. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts dieser Investitionen (FVPL) werden erfolgswirksam erfasst.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Ausleihungen, Vertragsvermögenswerte, sonstige kurzfristige Forderungen und liquide Mittel waren unter IAS 39 als Kredite und Forderungen (L&R) klassifiziert und entsprechend zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sämtliche dieser Instrumente werden unter IFRS 9 der Kategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC) eingestuft und unterliegen grundsätzlich der Effektivzinsmethode.
IFRS 9 führt ein Wertminderungsmodell, basierend auf erwarteten Kreditverlusten, ein, das auf alle finanziellen Vermögenswerte (Schuldinstrumente) anwendbar ist, die entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Während unter IAS 39 ledi glich eingetretene Verluste als Wertminderung auf finanzielle Vermögenswerte erfasst wurden, bezieht der neue Ansatz auch Erwartungen über die Zukunft mit ein. Der Ansatz der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Losses) nutzt grundsätzlich ein dreistufiges Vorgehen zur Allokation von Wertberichtigungen:
Stufe 1: erwartete Kreditverluste innerhalb der nächsten zwölf Monate
Dies beinhaltet alle Verträge ohne wesentlichen Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung und beinhaltet regelmäßig neue Verträge und solche, deren Zahlungen nicht oder nicht wesentlich überfällig sind. Der Anteil an den erwarteten Kreditverlusten über die Laufzeit des Instruments, der auf einen Ausfall innerhalb der nächsten zwölf Monate zurückzuführen ist, wird erfasst.
Stufe 2: erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit – keine beeinträchtigte Bonität
Wenn ein finanzieller Vermögenswert eine wesentliche Steigerung des Kreditrisikos erfahren hat, allerdings nicht in seiner Bonität beeinträchtigt ist, wird er dieser Stufe zugeordnet. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst.
Wenn ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, wird er dieser Stufe zugeordnet. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst. Objektive Hinweise darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist, umfassen aus Sicht von Aumann beispielsweise eine Überfälligkeit ab 90 Tagen sowie weitere Informationen über wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners.
Die Festlegung, ob ein finanzieller Vermögenswert eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos erfahren hat, basiert auf einer regelmäßig durchgeführten Einschätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten, die sowohl externe Ratinginformationen als auch interne Informationen über die Kreditqualität des finanziellen Vermögenswerts berücksichtigen. Eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos wird maßgeblich anhand von Überfälligkeitsinformationen festgestellt.
Ein finanzieller Vermögenswert wird in Stufe 2 überführt, wenn das Kreditrisiko im Vergleich zu seinem Kreditrisiko zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung wesentlich angestiegen ist. Das Kreditrisiko wird auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeit eingeschätzt. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird der vereinfachte Ansatz angewandt, wonach der erwartete Kreditverlust für diese Forderungen über die gesamte Laufzeit berechnet wird. Dementsprechend muss keine Einschätzung über eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos vorgenommen werden. Aumann wendet das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte an und erfasst somit die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste. Sonstige Forderungen und Ausleihungen, sonstige Vermögenswerte sowie Wertpapiere werden über den allgemeinen Ansatz abgebildet. Finanzielle Vermögenswerte, welche der Stufe 3 zugeordnet werden, existieren derzeit im Konzern nicht.
Ein Finanzinstrument wird ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist, beispielsweise nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder infolge gerichtlicher Entscheidungen.
Wesentliche Modifikationen (beispielsweise bei Veränderung des Barwerts der vertraglichen Zahlungsströme von 10 %) von finanziellen Vermögenswerten führen zur Ausbuchung. Es wird erwartet, dass dies für Aumann in der Regel nicht relevant ist. Sofern die Vertragsbedingungen neu verhandelt oder modifiziert werden und dies nicht zu einer Ausbuchung führt, wird der Bruttobuchwert des Vertrags neu berechnet und jede Differenz im Gewinn oder Verlust erfasst.
Für liquide Mittel wird aus Wesentlichkeitsgründen trotz der Klassifizierung in der Kategorie AC kein erwarteter Verlust ermittelt und in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst.
Im Einzelnen sind die folgenden Positionen von Wertminderungen betroffen:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte
Der Konzern wendet für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte im Einklang mit dem Standard das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 an.
Per 1. Januar 2018 wurde im Zuge der Erstanwendung des IFRS 9 eine Wertminderung in Höhe von 59 T€ auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte gebildet.
Der Eröffnungswert für die Wertminderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte per 1. Januar 2018 berechnet sich auf Basis des bilanzierten Forderungsbestandes zum 31. Dezember 2017.
Sonstige Ausleihungen, Wertpapiere sowie sonstige Vermögenswerte
Der Konzern schätzt die Ausfallrisiken für die weiteren finanziellen Vermögenswerte prinzipiell als gering ein, weshalb für diese Positionen eine Risikovorsorge in Höhe der zwölfmonatigen erwarteten Forderungsausfälle gebildet wurde. Per 1. Januar 2018 wurde im Zuge der Erstanwendung des IFRS 9 eine Risikovorsorge in Höhe von 30 T€ gebildet. Bei erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewerteten Schuldinstrumenten reduzieren Wertminderungsaufwendungen nicht den bilanziellen Buchwert, der weiterhin dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Die entsprechende Risikovorsorge wurde im Posten Zeitwertrücklage innerhalb des Eigenkapitals erfasst.
Wesentliche Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräume
Der Wertminderungsaufwand für finanzielle Vermögenswerte basiert auf Schätzungen für Kreditausfälle und erwarteten Ausfallquoten. Der Konzern übt bei dieser Einschätzung Ermessensspielräume aus. Auch geringe Abweichungen bei den für die Kalkulation verwendeten Bewertungsparametern können – insbesondere aufgrund der Höhe der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – zu wesentlichen Abweichungen in der Berechnung führen.
Im Hinblick auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen enthält IFRS 9 Regelungen, die eine stärkere Verbindung zwischen dem bilanziellen Hedge Accounting und dem operativ praktizierten Risikomanagement herstellen. Aus den Änderungen zum Hedge Accounting ergeben sich keine Auswirkungen, da der Aumann-Konzern kein Hedge Accounting anwendet.
Die Vorjahresvergleichszahlen müssen grundsätzlich aufgrund der Änderungen der Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden angepasst werden. Wie im nächsten Abschnitt erläutert wird, erfolgte die Erstanwendung des IFRS 9 ohne eine Anpassung der Vorjahresvergleichszahlen. Die Anpassungen in Ausweis und Bewertung, die sich aus dem neuen Wertminderungsmodell sowie den angepassten Bewertungskategorien ergeben, spiegeln sich daher nicht in der Schlussbilanz zum 31. Dezember 2017 wider, sondern werden in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2018 über die Anpassung des Eröffnungswerts der Gewinnrücklagen berücksichtigt.
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die vorgenommenen Anpassungen für jede einzelne Bewertungskategorie auf. Berichtszeilen, die nicht durch die Änderungen beeinflusst wurden, werden an dieser Stelle nicht dargestellt. Daher können Zwischen- und Endsummen nicht anhand der dargestellten Werte nachgerechnet werden. Der Bewertungseffekt des erwirtschafteten Konzerneigenkapitals ist nach Steuern dargestellt. Eine Anpassung der Gesamtergebnisrechnung des Vorjahres war aufgrund der Erstanwendung des IFRS 9 nicht erforderlich.
| Überleitung der Buch werte in T€ |
Wertansatz zum 31. Dezember 2017 |
Umgliederungs und Klassifizie rungseffekte |
Bewertungs effekte |
Wertansatz zum 1. Januar 2018 |
|---|---|---|---|---|
| Zu Anschaffungskosten bewertete Finanzinstru mente |
||||
| Forderungen aus Lieferun gen und Leistungen |
33.635 | -17 | 33.618 | |
| Vertragsvermögenswerte | 83.091 | -42 | 83.049 | |
| Sonstige Vermögenswerte | 1.916 | -2 | 1.914 | |
| Zur Veräußerung verfüg bare finanzielle Vermö genswerte |
||||
| Schuldinstrumente | 3.917 | -3.917 | 0 | |
| Eigenkapitalinstrumente | 2.577 | -2.577 | 0 | |
| Erfolgsneutral zum beizu legenden Zeitwert bewer tete finanzielle Vermö genswerte |
||||
| Schuldinstrumente | 0 | 3.917 | 3.917 | |
| Eigenkapitalinstrumente | 0 | 2.202 | 2.202 | |
| Erfolgswirksam zum bei zulegenden Zeitwert be wertete finanzielle Vermö genswerte |
||||
| Eigenkapitalinstrumente | 0 | 375 | 375 | |
| Erwirtschaftetes Konzernei genkapital |
35.541 | 42 | -62 | 35.521 |
| Zeitwertrücklage | -23 | -42 | 28 | -37 |
IFRS 9 ersetzt die Vorgaben des IAS 39 zu Ansatz, Ausweis und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden sowie zur Ausbuchung von Finanzinstrumenten, zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten sowie zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen.
Die Anwendung des IFRS 9 "Finanzinstrumente" seit dem 1. Januar 2018 führte zu einer Anpassung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu einer Änderung der im Konzernabschluss erfassten Wertansätze. Die neuen Bewertungsmethoden werden nachfolgend beschrieben. In Einklang mit den Übergangsvorschriften des IFRS 9 (7.2.15) und (7.2.16) werden Vergleichsinformationen nicht angepasst.
| in T€ | |
|---|---|
| Endsaldo des erwirtschafteten Konzerneigenkapitals per 31. Dezember 2017 nach IAS 39 |
35.541 |
| Reklassifizierung von Eigenkapitalinstrumenten von zur Veräußerung verfügbar zu FVPL | 42 |
| Erhöhung der Risikovorsorge auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -17 |
| Erhöhung der Risikovorsorge auf Vertragsvermögenswerte | -42 |
| Erhöhung der Risikovorsorge auf Schuldinstrumente | -28 |
| Erhöhung der Risikovorsorge auf sonstige Vermögenswerte | -2 |
| Steuereffekte | 27 |
| Angepasstes erwirtschaftetes Konzerneigenkapital per 1. Januar 2018 nach IFRS 9 | 35.521 |
Der Gesamteffekt auf die Gewinnrücklagen des Konzerns per 1. Januar 2018 stellt sich wie folgt dar:
Die folgenden neu herausgegebenen Standards bzw. Standards, die endorsed wurden, oder Änderungen von Standards oder Interpretationen, die nicht verpflichtend anzuwenden waren, wurden im vorliegenden Konzernabschluss nicht vorzeitig angewendet. Sofern die Änderungen Aumann betreffen, werden die künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss noch geprüft oder sind nicht wesentlich.
Auswirkungen des IFRS 16
IFRS 16 wurde im Januar 2016 veröffentlicht und ersetzt IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC–15 Operating-Leasingverhältnisse – Anreize und SIC 27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen. IFRS 16 legt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Abgabepflichten von Leasingverhältnissen fest und verpflichtet Leasingnehmer, alle Leasingverhältnisse ähnlich der Bilanzierung von Finanzierungsleasingverhältnissen nach IAS 17 zu erfassen. Der neue Standard enthält zwei Ausnahmen von der Pflicht zur bilanziellen Erfassung. Und zwar bei Leasingverträgen über geringwertige Vermögenswerte sowie kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von nicht mehr als zwölf Monaten. Zu Beginn des Leasingverhältnisses wird eine Verbindlichkeit zur Leistung von Leasingzahlungen (Leasingverbindlichkeit) sowie ein Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht am Leasinggegenstand bilanziert. Der Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit und der Abschreibungsaufwand für das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand sind gesondert zu erfassen. Zudem müssen Leasingnehmer bei Eintritt bestimmter Ereignisse (z. B. Laufzeitänderung des Leasingverhältnisses oder Änderung künftiger Leasingzahlungen infolge einer Änderung des für die Bestimmung der Leasingzahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit vornehmen. Für Leasinggeber werden sich durch IFRS 16 bei der Bilanzierung im Wesentlichen keine Änderungen gegenüber dem derzeit gültigen IAS 17 ergeben. Sie werden alle Leasingverhältnisse auch künftig nach den Kl assifizierungsgrundsätzen des IAS 17 einstufen und zwischen zwei Arten von Leasingverhältnissen unterscheiden, nämlich zwischen Operating- und Finanzierungsleasingverhältnissen. IFRS 16 ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2019 beginnen. Die Angaben im Anhang werden umfangreicher mit dem Ziel, den Abschlussadressaten eine Beurteilung des Betrags, des Zeitpunkts sowie der Unsicherheiten im Zusammenhang mit Leasingvereinbarungen zu ermöglichen.
Aumann wird den Standard ab dem Geschäftsjahr 2019 in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften des IFRS 16 nach der modifiziert retrospektiven Methode anwenden, wobei von einer Anpassung der Vergleichsperioden abgesehen wird. Bestehende Finanzierungsleasingverhältnisse werden mit dem Buchwert im Übergangszeitpunkt fortgeführt. Bislang als Operating-Leasingverhältnisse klassifizierte Vereinbarungen betreffen sowohl Mobilien- (z. B. Firmenwagen, Geschäftsausstattung) als auch Immobilienleasing (z. B. Büroflächen). Der kumulative Effekt aus der erstmaligen Anwendung des Standards wird als Anpassung des Eröffnungsbestandes der Gewinnrücklagen erfasst. Der Standard wird zum Zeitpunkt der Umstellung auf Verträge angewendet, die bislang gemäß IAS 17 und IFRIC 4 als Leasingverhältnisse eingestuft wurden. Die Erleichterungswahlrechte zur Abbildung von Short-Term- und Low-Value-Vereinbarungen werden angewendet. Durch die Anwendung von IFRS 16 werden in der Gewinn-und-Verlustrechnung zukünftig Abschreibungen und Zinsaufwendungen anstatt der Miet-, Leasing- und Pachtaufwendungen angesetzt. Daher wird eine Verbesserung der Kennzahlen EBITDA und EBIT erwartet. Insgesamt kommt es zu einer zeitlichen Vorverlagerung von Aufwendungen bei einem konstanten Gesamtaufwand über die Totalperiode hinweg. Zudem wird sich der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit verbessern und der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit verschlechtern. Der Konzern erwartet einen Anstieg der Leasingverbindlichkeiten und des Anlagevermögens zum Zeitpunkt der Erstanwendung, wodurch sich die Eigenkapitalquote verringern wird. Auf Basis der durchgeführten Analyse der Auswirkungen der Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss gehen wir zum 01.01.2019 von einer Erhöhung des Anlagevermögens zwischen 1,5 Mio. € und 2,1 Mio. € und der Leasingverbindlichkeiten in vergleichbarer Höhe aus. Diese Erkenntnisse sind vorläufiger Natur.
| Regelung | Bezeichnung | Veröffentlichung | Anwendung | Endorsement | Auswirkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | 13.01.2016 | 01.01.2019 | 31.10.2017 | Siehe Ausführungen in diesem Geschäftsbericht |
| IFRS 9 | Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung | 12.10.2017 | 01.01.2019 | 22.03.2018 | keine wesentlichen Änderungen |
| IAS 19 | Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen | 07.02.2018 | 01.01.2019 | 13.03.2019 | keine wesentlichen Änderungen |
| Annual Improvements 2015 - 2017 |
12.12.2017 | 01.01.2019 | 14.03.2019 | keine wesentlichen Änderungen | |
Standards, die in der Übersicht nicht aufgeführt sind, sind für den Aumann Konzern von untergeordneter Bedeutung.
Im Geschäftsjahr 2018 haben keine gesellschaftsrechtlichen oder strukturellen Änderungen stattgefunden.
Neben der Aumann AG als Mutterunternehmen sind die unten aufgeführten Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Die Beteiligungsquoten werden durch Multiplikation der jeweiligen Gesel lschaftsanteile ermittelt. Die in Fettdruck aufgeführten Unternehmen halten direkt oder indirekt Beteiligungen an den jeweils darunter genannten Gesellschaften.
| Einbezogene Unternehmen | Beteili gungs |
|---|---|
| Name und Sitz der Gesellschaft | quote in % |
| Verbundene Unternehmen (Vollkonsolidierung) | |
| Aumann AG, Beelen, Deutschland | 100,00 |
| Aumann Beelen GmbH, Beelen, Deutschland | 100,00 |
| Aumann Technologies (China) Ltd., Changzhou, China | 100,00 |
| Aumann Espelkamp GmbH, Espelkamp, Deutschland | 100,00 |
| Aumann North America Inc., Fort Wayne, USA | 100,00 |
| Aumann Berlin GmbH, Hennigsdorf, Deutschland | 100,00 |
| Aumann Winding and Automation Inc., Clayton, USA | 100,00 |
| Aumann Immobilen GmbH, Espelkamp, Deutschland * | 94,90 |
| Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH, Deutschland (vormals: USK Karl Utz Sondermaschinen GmbH) | 100,00 |
* Aufgrund einer Kaufoption werden keine Minderheiten ausgewiesen
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Aumann AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Abschlussstichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember des jeweils geltenden Geschäftsjahres.
Tochterunternehmen sind die Unternehmen, über die die Aumann AG Beherrschung ausübt. Beherrschung liegt vor, wenn ein Unternehmen Verfügungsgewalt über ein anderes Unternehmen hat. Dies ist der Fall, wenn Rechte bestehen, die die gegenwärtige Fähigkeit zur Lenkung der maßgeblichen Tätigkeiten verleihen. Maßgebliche Tätigkeiten sind die Tätigkeiten, die die Rendite eines Unternehmens wesentlich beeinflussen. Die Vollkonsolidierung der Tochterunternehmen beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht und sie endet, wenn die Beherrschungsmöglichkeit nicht mehr gegeben ist.
Die Kapitalkonsolidierung wird gem. IFRS 3 nach der Erwerbsmethode durchgeführt. Nach dieser Methode werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden Anteil am Eigenkapital des erworbenen Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Dabei werden alle identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zu ihrem Zeitwert angesetzt und in die Konzernbilanz übernommen. Ein Überschuss der Anschaffungskosten über den Zeitwert des auf den Konzern entfallenden Reinvermögens wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert.
Der auf die Minderheitsgesellschafter entfallende Anteil der Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens wird ebenfalls zum Zeitwert angesetzt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegenseitig verrechnet. Dies gilt auch für die Zwischenergebnisse sowie die konzerninternen Umsätze, Erträge und Aufwendungen. Die Ergebnisse der im Laufe des Geschäftsjahres erworbenen Tochterunternehmen werden entsprechend vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Erwerbs oder bis zum Abgangszeitpunkt in die Konzern-Gesamtergebnisrechnung einbezogen.
Der Konzernabschluss wurde mit Ausnahme der Neubewertung von bestimmten Finanzinstrumenten auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Historische Anschaffungsoder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung.
Die Bilanz wurde nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert. Die Gesamtergebnisrechnung wird zur Ermittlung des Konzernjahresergebnisses nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, da den überwiegenden Konzerntransaktionen diese Währung zu Grunde liegt. Sofern nichts Anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (T) auf- oder abgerundet. Die Betragsangaben erfolgen in Euro (€), Tausend Euro (T€) und Millionen Euro (Mio. €).
Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskurses in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam erfasst.
Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.
Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig ist.
Die Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebes werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum Durchschnittskurs des Geschäftsjahres. Die hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst.
| Stichtagskurs 31.12. 2018 | Durchschnittskurs 2018 | |
|---|---|---|
| Chinesischer Renminbi (CNY) US Dollar (USD) |
7,8751 1,1450 |
7,8067 1,1816 |
| Stichtagskurs 31.12. 2017 | Durchschnittskurs 2017 |
Chinesischer Renminbi (CNY) 7,8023 7,6829
Folgende Kurse wurden berücksichtigt (für 1,00 €):
4.4 Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögensgegenstands, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, entsprechen seinem beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt.
Immaterielle Vermögenswerte werden dann angesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Gesellschaft der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Anschaffungs - oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig gemessen werden können.
Entwicklungskosten werden mit den Herstellungskosten aktiviert, sofern eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich ist und neben der technischen Realisierbarkeit durch die Nutzung ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil wahrscheinlich ist. Forschungskosten sind entsprechend IAS 38 nicht aktivierungsfähig und werden somit unmittelbar als Aufwand in der Gewinn-und Verlust-Rechnung erfasst.
Für Zwecke der Folgebewertung werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs - oder Herstellungskosten angesetzt, abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen (ausgewiesen in den Abschreibungen). Immaterielle Vermögenswerte (ohne Firmenwerte) werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.
Der Konzern verfügt mit Ausnahme der Firmenwerte über keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer.
Die Anschaffungskosten neuer Software werden aktiviert und als ein immaterieller Vermögenswert behandelt, sofern diese Kosten kein integraler Bestandteil der zugehörigen Hardware sind. Software wird über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren linear abgeschrieben.
Aktivierte Entwicklungsleistungen werden über einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren linear abgeschrieben.
Kosten, die entstanden sind, um den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen, den die Gesellschaft ursprünglich erwartet hatte, wiederherzustellen oder zu bewahren, werden als Aufwand erfasst.
Gewinne und Verluste aus dem Abgang immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert abgeht, erfolgswirksam erfasst.
Der Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenszusammenschluss ergibt sich als Residualgröße aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich entsprechend den Regelungen des IAS 36 auf seine Werthaltigkeit mittels eines Impairment-Tests überprüft. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ("ZGE") des Konzerns zugeordnet, die einen Nutzen aus dem Zusammenschluss ziehen. Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird dann außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit kleiner als der Buchwert dieser Einheit ist. Ein einmal erfasster Wertminderungsbedarf für den Geschäfts- oder Firmenwert wird in künftigen Perioden nicht wieder zugeschrieben.
Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die Anschaffungskosten einer Sachanlage umfassen den Kaufpreis und weitere im Zusammenhang mit dem Erwerb anfallende, nicht erstattungsfähige Erwerbsteuern sowie alle direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert an seinen Standort und in einen betriebsbereiten Zustand für seine vorgesehene Verwendung zu bringen. Nachträgliche Ausgaben wie Wartungs- und Instandhaltungskosten, die entstehen, nachdem die Vermögenswerte des Anlagevermögens in Betrieb genommen wurden, werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst. Wenn es wahrscheinlich ist, dass Ausgaben dazu führen, dass dem Unternehmen ein über die ursprünglich bemessene Ertragskraft des vorhandenen Vermögenswertes hinaus zusätzlicher künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, werden die Ausgaben als zusätzliche Anschaffungskosten aktiviert.
Die Bewertung von im Rahmen von Unternehmenserwerben neu identifizierten Vermögenswerten erfolgt zum im Erwerbszeitpunkt ermittelten Zeitwert (Marktwert), der in den Folgeperioden planmäßig abgeschrieben wird.
Abschreibungen werden linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer unter Annahme eines Restwertes von 0,00 € berechnet. Für die einzelnen Anlagegruppen werden folgende geschätzte Nutzungsdauern herangezogen:
| Gebäude- und Außenanlagen: | 10 bis 33 Jahre |
|---|---|
| Technische Anlagen und Maschinen: | 10 bis 12 Jahre |
| Computerhardware: | 3 Jahre |
| Sonstige Büroausstattung: | 5 bis 13 Jahre |
| Grundstücke werden nicht abgeschrieben. |
Die Nutzungsdauer, die Abschreibungsmethode für Sachanlagen sowie die Restwerte werden periodisch überprüft.
Werden Gegenstände des Sachanlagevermögens veräußert oder verschrottet, werden die entsprechenden Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen ausgebucht; ein realisierter Gewinn oder Verlust aus dem Abgang wird in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Der sich aus dem Verkauf einer Sachanlage ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes; er wird erfolgswirksam erfasst.
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasinggeschäft darstellt oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt.
Vermögenswerte aus Finanzierungs-Leasingverträgen, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf den Konzern übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes oder, sofern dieser Wert niedriger ist, mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert. Die Vermögenswerte werden planmäßig abgeschrieben.
Leasingzahlungen werden in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, indem der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Die verbleibenden Leasingverpflichtungen zum Bilanzstichtag werden entsprechend ihrer Fristigkeit gesondert in der Bilanz ausgewiesen. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Der Konzern tritt nicht als Leasinggeber auf.
Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind, es sei denn, die Fremdkapitalkosten fallen für den Erwerb, den Bau oder die Herstellung qualifizierter Vermögenswerte an. In dem Fall werden die Fremdkapitalkosten den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet.
Nicht-finanzielle Vermögenswerte werden auf eine Wertminderung hin überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswertes nicht erzielbar sein könnte. Für die Werthaltigkeitsprüfung ist der erzielbare Betrag ("recoverable amount") des Vermögenswertes bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ("ZGE") zu ermitteln. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ("fair value less costs to sell") und dem Nutzungswert ("value in use"). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist definiert als der Preis, der im Rahmen des Verkaufs eines Vermögenswerts oder einer ZGE zwischen zwei sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern abzüglich der Veräußerungskosten erzielt werden kann. Der Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer ZGE wird durch den Barwert eines im Rahmen der gegenwärtigen Verwendung geschätzten, erwarteten Cashflows ermittelt. Unterschreitet der erzielbare Betrag den Buchwert erfolgt in Höhe der Differenz eine sofort erfolgswirksame Abschreibung.
Eine ertragswirksame Korrektur einer in früheren Jahren für einen Vermögenswert (außer für Firmenwerte) aufwandswirksam erfassten Wertminderung wird vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wertminderung nicht mehr besteht oder sich verringert haben könnte. Die Wertaufholung wird als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Werterhöhung (bzw. Verringerung der Wertminderung) eines Vermögenswertes wird jedoch nur soweit erfasst, wie sie den Buchwert nicht übersteigt, der sich ergeben hätte, wenn in den vorherigen Jahren keine Wertminderung erfasst worden wäre (unter Berücksichtigung der Abschreibungseffekte).
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument f ührt.
Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.
Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zu seinem beizulegenden Zeitwert, sowie im Falle eines finanziellen Vermögenswerts, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten, werden mit dem gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet.
Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet klassifiziert und bewertet wer den kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest – SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt.
Das Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte spiegelt wider, wie ein Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte steuert, um Cashflows zu generieren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Cashflows durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows, den Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder durch beides.
Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.
Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in vier Kategorien klassifiziert:
Diese Kategorie hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.
Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte.
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)
Der Konzern bewertet Schuldinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, werden Zinserträge, Neubewertungen von Währungsumrechnungsgewinnen und -verlusten sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung wird der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfassten Schuldinstrumente des Konzerns enthalten börsennotierte Anleihen, die unter den kurzfristigen Wertpapieren ausgewiesen werden.
Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern unwiderruflich die Wahl treffen, seine Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, wenn sie die Definition von Eigenkapital nach IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument.
Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, es sei denn, durch die Dividenden wird ein Teil der Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts zurückerlangt. In diesem Fall werden die Gewinne im sonstigen Ergebnis erfasst. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft.
Der Konzern hat sich unwiderruflich dafür entschieden, einen Teil seiner börsennotierten Eigenkapitalinstrumente in diese Kategorie einzuordnen.
Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind. Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Ungeachtet der vorstehend erläuterten Kriterien zur Klassifizierung von Schuldinstrumenten in die Kategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet" können Schuldinstrumente beim erstmaligen Ansatz als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" klassifiziert werden, wenn dadurch eine Rechnungslegungsanomalie beseitigt oder signifikant verringert würde.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Gewinn-und Verlustrechnung erfasst werden.
Diese Kategorie umfasst derivative Finanzinstrumente und börsennotierte Eigenkapitalinstrumente, bei denen sich der Konzern nicht unwiderruflich dafür entschieden hat, sie als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet zu klassifizieren. Dividenden aus börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten werden ebenfalls als sonstiger Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn ein Rechtsanspruch auf Zahlung besteht.
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, entsprechen wie im Vorjahr im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten.
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht (d. h. aus der Konzernbilanz entfernt), wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert sind erloschen.
Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer sog. Durchleitungsvereinbarung übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.
Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält noch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert überträgt, erfasst er den übertragenen Vermögenswert weiterhin im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird.
Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern eventuell zurückzahlen müsste.
Der Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind.
Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen (12- Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL).
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher verfolgt er Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit-ECL. Der Konzern hat eine Wertberichtigungsmatrix erstellt, die auf seiner bisherigen Erfahrung mit Kreditverlusten basiert und um zukunftsbezogene Faktoren angepasst wird, sofern mit vertretbarem Aufwand für den Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifische zukunftsbezogene Faktoren ermittelt werden können.
Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, wendet der Konzern die Vereinfachung für Finanzinstrumente mit geringem Kreditrisiko an. Dabei beurteilt er zu jedem Abschlussstichtag unter Heranziehung aller angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne einen unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand verfügbar sind, ob das Schuldinstrument ein geringes Kreditrisiko aufweist. Außerdem berücksichtigt er, dass ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos vorliegt, wenn vertragliche Zahlungen mehr als 30 Tage überfällig sind.
Die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewerteten Schuldinstrumente des Konzerns bestehen ausschließlich aus börsennotierten Anleihen, die seitens des Managements als Investitionen mit geringem Kreditrisiko angesehen werden. Der Konzern bewertet die erwarteten Kreditverluste bei diesen Instrumenten auf 12-Monats-Basis. Ist hingegen seit dem erstmaligen Ansatz das Kreditrisiko signifikant gestiegen, basiert die Wertberichtigung auf den Gesamtlaufzeit-ECL. Der Konzern stützt sich auf die Credit Default Spreads der Emittenten um zu bestimmen, ob das Kreditrisiko bei einem Schuldinstrument signifikant gestiegen ist, und um die erwarteten Kreditverluste zu schätzen.
Der Konzern geht bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall aus, wenn vertragliche Zahlungen 90 Tage überfällig sind und eine hierauf folgende Detailüberprüfung des Schuldners nicht zu anderen Erkenntnissen führt. Außerdem kann er in bestimmten Fällen bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall ausgehen, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Konzern die ausstehenden vertraglichen Beträge vollständig erhält, bevor alle von ihm gehaltenen Kreditbesicherungen berücksichtigt werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert.
Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.
Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten, sonstige Verbindlichkeiten und Darlehen einschließlich Kontokorrentkrediten.
Die Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten hängt folgendermaßen von deren Klassifizierung ab:
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke des Rückkaufs in der nahen Zukunft eingegangen wurden. Diese Kategorie umfasst auch vom Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 designiert sind. Getrennt erfasste eingebettete Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind.
Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst.
Die Einstufung finanzieller Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet erfolgt zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung, sofern die Kriterien gemäß IFRS 9 erfüllt sind. Der Konzern hat keine finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.
Nach der erstmaligen Erfassung werden diese finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, außerdem im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode.
Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert (abzüglich notwendiger Vertriebskosten) angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren werden zu Anschaffungskosten nach der Durchschnittspreismethode oder zu niedrigeren Marktpreisen am Bilanzstichtag bewertet. In die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind neben den Kosten für Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten unter der Annahme einer Normalauslastung eingerechnet. Für Bestandsrisiken aus der Lagerdauer und einer verminderten Verwertbarkeit wurden angemessene Wertabschläge vorgenommen.
In der Bilanz abgebildete Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten.
Der Finanzmittelfonds in der Konzern-Kapitalflussrechnung wird entsprechend der obigen Definition abgegrenzt.
Eine Rückstellung wird dann ausgewiesen, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung auf Grund eines vergangenen Ereignisses hat, es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Mitteln führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung vorgenommen werden kann. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet, wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen.
Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und an die gegenwärtig beste Schätzung angepasst. Der Rückstellungsbetrag entspricht dem Barwert der zur Erfüllung der Verpflichtung voraussichtlich notwendigen Ausgaben, wenn der entsprechende Zinseffekt wesentlich ist. Die den Zeitablauf widerspiegelnde Erhöhung der Rückstellung wird als Zinsaufwand erfasst.
Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter werden für solche Verpflichtungen gebildet, bei denen ein Leistungsaustausch stattgefunden hat und die Höhe der Gegenleistung mit hinreichender Sicherheit feststeht.
Die bei der Aumann Beelen GmbH und Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH ermittelten Pensionsverpflichtungen werden nach IAS 19 ausgewiesen. Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden als Aufwand erfasst. Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen wird die Verpflichtung als Pensionsrückstellung in der Bilanz erfasst. Die Pensionszusagen werden hierbei als "defined benefit plan" angesehen und daher mittels der "projected unit credit method" versicherungsmathematisch bewertet.
Die versicherungsmathematischen Gewinne bzw. Verluste werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Der aus der Aufzinsung der Pensionen resultierende Zinsaufwand wird im Finanzergebnis berücksichtigt.
Das Planvermögen, das den Pensionsverpflichtungen der Aumann Limbach-Oberfrohna zugeordnet werden kann, wird mit der Pensionsverpflichtung saldiert. Eine dem Planvermögen übersteigende Verpflichtung wird als Rückstellung passiviert.
Umsatzerlöse werden mit dem Betrag erfasst, der bei Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden, der Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält.
a) Verkauf von Waren und Erzeugnissen, Erbringung von Dienstleistungen
Die Verfügungsmacht erhält der Kunde in der Regel mit Lieferung der Waren und Erzeugnisse bzw. mit der Endabnahme beim Kunden. Umsätze aus Dienstleistungsgeschäften werden nur dann erfasst, wenn es hinreichend wahrscheinlich ist, dass der mit dem Geschäft verbundene wirtschaftliche Nutzen zufließen wird. Dies erfolgt in der Bilanzierungsperiode, in der die jeweiligen Dienstleistungen erbracht werden und hierdurch dem Kunden die Verfügungsmacht über die Dienstleistung erhalten hat.
Im Aumann-Konzern werden bei der Aumann Beelen GmbH, der Aumann Technologies China Ltd., der Aumann Espelkamp GmbH, der Aumann Berlin GmbH und der Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH die Umsätze bei langfristigen Fertigungsaufträgen in der Regel über den Zeitraum der Erstellung realisiert. Die Produkte werden speziell für den jeweiligen Kunden erstellt und es besteht keine alternative Nutzungsmöglichkeit. Dabei werden – wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags verlässlich geschätzt werden kann – die Auftragserlöse und Auftragskosten in Verbindung mit diesem Fertigungsauftrag entsprechend dem Leistungsfortschritt (Fertigstellungsgrad) am Abschlussstichtag erfasst. Der Fertigstellungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten (cost-to-cost-Verfahren).
Die über einen Zeitraum bilanzierten Fertigungsaufträge werden entsprechend den zum Stichtag aufgelaufenen Auftragskosten zuzüglich des sich aus dem erreichten Fertigstellungsgrad ergebenden anteiligen Gewinns als Vertragsvermögenswert in den Forderungen aus Auftragsfertigung abzüglich Erhaltener Anzahlungen erfasst. Auftragsänderungen, Nachforderungen oder Leistungsprämien werden insoweit berücksichtigt, wie sie mit dem Kunden bereits verbindlich vereinbart wurden. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrags nicht verlässlich schätzbar ist, werden wahrscheinlich erzielbare Umsätze bis zur Höhe der angefallenen Kosten erfasst. Die Auftragskosten werden in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Ist absehbar, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen, werden die erwarteten Verluste unmittelbar als Aufwand erfasst.
Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung des Effektivzinssatzes, das heißt des Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswertes abgezinst werden).
Erträge werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung werden die Steuersätze und Steuergesetze zu Grunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.
Die Bildung latenter Steuern erfolgt gemäß IAS12 unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswertes bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme der latenten Steuerschuld aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- und Firmenwertes oder eines Vermögenswertes oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst.
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen verwendet werden können. Latente Steueransprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, werden nicht angesetzt.
Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, soweit sie künftigen Belastungen oder Minderungen desselben Steuerpflichtigen gegenüber derselben Steuerbehörde zuzuordnen sind.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit haben werden. Dabei werden die Steuersätze und Steuergesetze zu Grunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Zukünftige Steuersatzänderungen sind am Bilanzstichtag zu berücksichtigen, sofern die materiellen Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind.
Latente Steuern werden als Steuerertrag oder -aufwand in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, es sei denn, sie betreffen erfolgsneutral unmittelbar im Eigenkapital erfasste Posten; in diesem Fall werden die latenten Steuern ebenfalls erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Latente Steuern und Steuerschuld en werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Verrechnung bzw. Aufrechnung der Steuererstattungsansprüche gegen Steuerschulden hat und sie sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.
Eventualschulden sind entweder mögliche Verpflichtungen, die zu einem Abfluss von Ressourcen führen können, deren Existenz aber durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer zukünftiger Ereignisse erst noch bestätigt wird, oder gegenwärtige Verpflichtungen, die nicht die Ansatzkriterien einer Schuld erfüllen. Sie werden im Anhang separat angegeben, es sei denn die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen ist unwahrscheinlich. Im Geschäftsjahr bestehen neben den Haftungsverhältnissen keine Eventualschulden.
Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen werden Eventualschulden nach IFRS 3.23 passiviert, wenn der beizulegende Zeitwert verlässlich ermittelt werden kann.
Eventualforderungen werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden jedoch im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.
Für die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS müssen vereinzelt Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden. Diese haben Einfluss auf die ermittelten Beträge von Vermögenswerten, Schulden und finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag sowie auf den Ausweis von Aufwendungen und Erträgen. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von diesen Schätzungen abweichen.
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, auf Grund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert.
Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte vorliegen.
Der Geschäfts- oder Firmenwert mit unbestimmbarer Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich sowie bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte auf Wertminderung überprüft. Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte werden auf Werthaltigkeit untersucht, wenn Hinweise vorliegen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Zur Schätzung des Nutzungswerts bewertet die Geschäftsführung die voraussichtlichen künftigen Cashflows des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit und wählt einen angemessenen Abzinsungssatz, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln.
Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen zu Abzinsungssätzen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen, Sterblichkeit und den künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten.
Der Ansatz und die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgt auf Basis einer Einschätzung der Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Nutzenabflusses sowie anhand von Erfahrungswerten und der zum Bilanzstichtag bekannten Umstände. Die tatsächliche Verpflichtung kann von den zurückgestellten Beträgen abweichen.
Aktive latente Steuern werden in dem Maße gebildet, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine Ermessensausübung der Geschäftsführung bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.
Die Tochterunternehmen der Aumann AG tätigen einen großen Teil ihrer Geschäfte als zeitraumbezogene Fertigungsaufträge, bei denen die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad auszuweisen sind. Diese Methode erfordert eine Schätzung des Ausmaßes des Auftragsfortschritts. In Abhängigkeit von der Methode zur Bestimmung des Fertigstellungsgrads umfassen die wesentlichen Schätzungen die gesamten Auftragskosten, die bis zur Fertigstellung noch anfallenden Kosten, die gesamten Auftragserlöse, die Auftragsrisiken und andere Beurteilungen. Die Schätzungen werden kontinuierlich vom Management der Gesellschaft überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und des Sachanlagevermögens ist aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel ersicht lich.
| Gesamte An schaffungs und Herstel lungs kosten |
Zugänge des Ge schäfts jahres |
Zugänge aus Erst konsoli dierung |
Um bu chung |
Abgänge des Geschäfts jahres |
Währungs kurs differen zen |
Abschreibun gen in ihrer gesamten Höhe |
Buchwert am Ende des Ge schäfts jahres |
Buchwert zu Beginn des Geschäfts jahres |
Abschrei bungen des Geschäfts jahres |
Abgänge Abschrei bungen |
Währungs kurs differen zen |
||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| I. | Immaterielle Vermögenswerte | ||||||||||||
| 1. 2. |
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte |
3.312 | 2.713 | 0 | 0 | 0 | 0 | 477 | 5.548 | 3.312 | 477 | 0 | 0 |
| und ähnliche Rechte und Werte | 5.893 | 479 | 0 | 0 | 0 | -1 | 5.552 | 819 | 3.007 | 2.666 | 0 | 0 | |
| 3. | Geschäfts- oder Firmenwert |
38.484 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 38.484 | 38.484 | 0 | 0 | 0 |
| 47.689 | 3.192 | 0 | 0 | 0 | -1 | 6.029 | 44.851 | 44.803 | 3.143 | 0 | 0 | ||
| II. | Sachanlagen | ||||||||||||
| 1. | Grundstücke und Bauten einschließlich der | ||||||||||||
| Bauten auf fremden Grundstücken | 27.562 | 778 | 0 | 1.277 | 47 | -1 | 2.749 | 26.820 | 25.800 | 986 | 0 | 1 | |
| 2. | Technische Anlagen und Maschinen | 3.968 | 178 | 0 | 45 | 130 | 0 | 1.192 | 2.869 | 3.391 | 632 | 17 | 0 |
| 3. | Andere Anlagen, Betriebs- und |
||||||||||||
| Geschäftsausstattung | 4.422 | 1.423 | 0 | 167 | 51 | -2 | 2.279 | 3.680 | 3.155 | 1.041 | 31 | 2 | |
| 4. | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.788 | 1.223 | 0 | -1.489 | 291 | 0 | 0 | 1.231 | 1.788 | 0 | 0 | 0 |
| 37.740 | 3.602 | 0 | 0 | 519 | -3 | 6.220 | 34.600 | 34.134 | 2.659 | 48 | 3 | ||
| Gesamt | 85.429 | 6.794 | 0 | 0 | 519 | -4 | 12.249 | 79.451 | 78.937 | 5.802 | 48 | 3 |
| Gesamte An schaffungs- und Herstellungs kosten |
Zugänge des Ge schäfts jahres |
Zu gänge aus Erst konsoli dierung |
Um bu chung |
Abgänge des Geschäfts jahres |
Währungs kurs differen zen |
Abschreibun gen in ihrer gesamten Höhe |
Buchwert am Ende des Ge schäfts jahres |
Buchwert zu Beginn des Geschäfts jahres |
Abschrei bungen des Geschäfts jahres |
Abgänge Abschrei bungen |
Währungs kurs differen zen |
||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2017 | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| I. | Immaterielle Vermögenswerte | ||||||||||||
| 1. | Selbsterstellte immaterielle Vermögens werte |
0 | 3.312 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3.312 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2. | Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte | ||||||||||||
| und ähnliche Rechte und Werte | 2.710 | 358 | 2.832 | 0 | 1 | -6 | 2.886 | 3.007 | 840 | 1.019 | 1 | -2 | |
| 3. | Geschäfts- oder Firmenwert |
10.057 | 0 | 28.427 | 0 | 0 | 0 | 0 | 38.484 | 10.057 | 0 | 0 | 0 |
| 12.767 | 3.670 | 31.259 | 0 | 1 | -6 | 2.886 | 44.803 | 10.897 | 1.019 | 1 | -2 | ||
| II. | Sachanlagen | ||||||||||||
| 1. | Grundstücke und Bauten einschließlich der | ||||||||||||
| Bauten auf fremden Grundstücken | 13.094 | 791 | 10.796 | 2.994 | 97 | -16 | 1.762 | 25.800 | 11.868 | 576 | 34 | -6 | |
| 2. | Technische Anlagen und Maschinen | 1.463 | 272 | 2.354 | 0 | 116 | -5 | 577 | 3.391 | 1.179 | 313 | 19 | -1 |
| 3. | Andere Anlagen, Betriebs- und |
||||||||||||
| Geschäftsausstattung | 2.202 | 1.126 | 920 | 374 | 188 | -12 | 1.267 | 3.155 | 1.444 | 643 | 126 | -8 | |
| 4. | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 947 | 4.036 | 173 | -3.368 | 0 | 0 | 0 | 1.788 | 947 | 0 | 0 | 0 |
| 17.706 | 6.225 | 14.243 | 0 | 401 | -33 | 3.606 | 34.134 | 15.438 | 1.532 | 179 | -16 | ||
| Gesamt | 30.473 | 9.895 | 45.502 | 0 | 402 | -39 | 6.492 | 78.937 | 26.335 | 2.551 | 180 | -18 |
Bezüglich der Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte verweisen wir auf die Darstellung im Anlagenspiegel.
Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden einer jährlichen Werthaltigkeitsprüfung unterzogen. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit wurden die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) Aumann Limbach -Oberfrohna (28.426,4 T€) und Aumann EBI [Espelkamp, Berlin, Immobilien] (10.057,5 T€) zugeordnet.
Die Werthaltigkeitsprüfung zum 31. Dezember 2018 bestätigte die Werthaltigkeit aller aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte.
Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Aumann Limbach-Oberfrohna wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf vom Management für einen Zeitraum von einem Jahr genehmigten Finanzplan basieren. Bei der Ermittlung der Planzahlen wurden gegenwärtige und zukünftige Wahrscheinlichkeiten, die erwartete wirtschaftliche Entwicklung sowie sonstige Umstände berücksichtigt. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete, konservative Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 16,6 % (Vorjahr: n. a.). Cashflows nach dem Detailplanungszeitraum werden zunächst unter Verwendung einer Wachstumsrate von 14,0 % über drei Jahre und anschließend mit einer langfristigen Wachstumsrate von 1,0 % extrapoliert.
Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Aumann EBI wird ebenfalls auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf vom Management für einen Zeitraum von einem Jahr genehmigten Finanzplan basieren. Bei der Ermittlung der Planzahlen wurden gegenwärtige und zukünftige Wahrscheinlichkeiten, die erwartete wirtschaftliche Entwicklung sowie sonstige Umstände berücksichtigt. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete, konservative Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 16,8 % (Vorjahr: 16,1 %). Cashflows nach dem Detailplanungszeitraum werden zunächst unter Verwendung einer Wachstumsrate von 14,0 % über drei Jahre und anschließend mit einer langfristigen Wachstumsrate von 1,0 % extrapoliert.
Bei folgenden, der Berechnung des Nutzungswerts der beiden signifikanten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Aumann Limbach-Oberfrohna und Aumann EBI zugrunde gelegten Annahmen, bestehen die größten Schätzungsunsicherheiten:
EBIT-Margen: Die EBIT-Margen basieren auf den durchschnittlichen Werten, die in den drei Geschäftsjahren vor Beginn des Budgetzeitraums erzielt wurden. Die so ermittelten Werte werden gegebenenfalls für den Detailplanungszeitraum adjustiert, sofern dem Management bessere Erkenntnisse über deren Höhe vorliegen. Die EBIT-Margen aus dem Detailplanungszeitraum werden auf einem konstanten Niveau fortgeschrieben. Ein Rückgang der EBIT-Marge um 1,0 Prozentpunkte würde weder für die ZGE Aumann Limbach-Oberfrohna noch für die ZGE Aumann EBI zu einer Wertminderung führen.
Abzinsungssätze: Die Abzinsungssätze stellen die Markteinschätzungen hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken dar; hierbei werden der Zinseffekt und die spezifischen Risiken der Vermögenswerte, für die die geschätzten künftigen Cashflows nicht angepasst wurden, berücksichtigt. Die Berechnung des Abzinsungssatzes berücksichtigt die spezifischen Umstände des Konzerns und seiner Geschäftssegmente. Zur Ermittlung eines Abzinsungssatzes vor Steuern wird der Abzinsungssatz um den entsprechenden Betrag und Zeitpunkt steuerlicher Zahlungsströme bereinigt. Ein Anstieg des Abzinsungssatzes vor Steuern um 0,5 Prozentpunkte würde weder für die ZGE Aumann Limbach-Oberfrohna noch für die ZGE Aumann EBI zu einer Wertminderung führen.
Wachstumsraten: Die geschätzten Wachstumsraten basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit sowie auf Wachstumsannahmen der Zielmärkte der jeweiligen ZGE. Der Konzern erkennt an, dass mögliche neue Wettbewerber oder ein verändertes Marktumfeld die Annahmen zur Wachstumsrate wesentlichen beeinflussen könnten. Solch eine Entwicklung könnte zu einer anderen nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wachstumsrate als der berücksichtigten dreijährigen Wachstumsrate in Höhe von 14,0 % für beide zahlungsmittelgenerierenden Einheiten führen. Ein Rückgang der Wachstumsrate um 5 Prozentpunkte würde weder für die ZGE Aumann Limbach-Oberfrohna noch für die ZGE Aumann EBI zu einer Wertminderung führen.
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 3.035 | 2.556 |
| Unfertige Erzeugnisse | 1.996 | 2.489 |
| Fertige Erzeugnisse | 525 | 694 |
| Geleistete Anzahlungen | 4.713 | 3.241 |
| Buchwert zum 31.12. | 10.269 | 8.980 |
Bei den Vorräten wurden während der Berichtsperiode Wertminderungen in Höhe von 725 T€ (Vorjahr: 390 T€) vorgenommen. Wertaufholungen auf Vorräte wurden in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 20 T€) vorgenommen.
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 25.275 | 33.759 |
| abzüglich Einzelwertberichtigungen | -192 | -124 |
| abzüglich expected credit loss | -12 | 0 |
| Buchwert zum 31.12. | 0 25.071 |
0 33.635 |
Die dargestellten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind der Kategorie Kredite und Forderungen zuzurechnen, ihre Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Der Gesamtbetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden je nach Bedarf einzelwertberichtigt. Indikatoren für Wertberichtigungen sind ausbleibende Zahlungseingänge und Informationen über Änderungen der Bonität von Kunden. Eine nennenswerte Konzentration des Kreditrisikos besteht aufgrund der Breite des Kundenstammes nicht.
Die Forderungen aus Auftragsfertigung stellen Vertragsvermögenswerte im Sinne des IFRS 15 dar.
Die folgende Tabelle entspricht der Pflichtangabe vor Einführung des IFRS 9 und dient zur Vollständigkeit der Vergleichsperiode:
| in T€ | 2017 |
|---|---|
| weder überfällig noch wertberichtigt | 21.151 |
| bis 30 Tage überfällig | 6.787 |
| 31 bis 60 Tage überfällig | 1.433 |
| 61 bis 90 Tage überfällig | 1.016 |
| 91 bis 120 Tage überfällig | 364 |
| über 120 Tage überfällig | 3.008 |
| Brutto-Forderungen | 33.759 |
| Wertberichtigungen | -124 |
| Netto-Forderungen | 33.635 |
Die sonstigen Vermögenswerte, deren Fristigkeit innerhalb eines Jahres liegt, gliedern sich wie folgt auf:
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Forderungen aus Steuern | 1.924 | 5.053 |
| Forderungen aus Factoring | 1.946 | 1.527 |
| Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten | 448 | 496 |
| Debitorische Kreditoren | 303 | 141 |
| Forderungen Personal | 37 | 43 |
| Forderungen aus Lebensversicherungen | 34 | 34 |
| Projektförderungen | 0 | 0 |
| Übrige sonstige Vermögenswerte | 229 | 171 |
| Buchwert zum 31.12. | 4.921 | 7.465 |
Die Forderungen aus Steuern beinhalten Körperschaft- und Gewerbesteuerforderungen von 1.848 T€ (Vorjahr: 4.750 T€) und Vorsteueransprüche von 76 T€ (Vorjahr: 303 T€).
Die finanziellen Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVOCI) beinhalten Wertpapiere von insgesamt 10.150 T€ (Vorjahr: 6.494 T€), davon sind Aktien in Höhe von 7.453 T€ (Vorjahr: 2.577 T€) im langfristigen Vermögen und Anleihen in Höhe von 2.697 T€ (Vorjahr: 3.917 T€) im kurzfristigen Vermögen ausgewiesen. Wertänderungen dieser Wertpapiere werden erfolgsneutral in der Rücklage aus Zeitwertänderung im Eigenkapital erfasst. Details können dem Eigenkapitalspielgel entnommen werden.
Die Erträge aus Wertpapieren betragen 544 T€ (Vorjahr: 292 T€), sie werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren betragen 249 T€ (Vorjahr 224 T€), sie werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Der Bestand an aktiven und passiven latenten Steuern aus temporären Differenzen zum 31. Dezember 2018 und 31. Dezember 2017 ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung.
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Latente Steuerforderungen (unsaldiert) | 7.455 | 9.090 |
| Latente Steuerschulden (unsaldiert) | -12.764 | -11.667 |
| Summe | 0 -5.309 |
0 -2.577 |
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Temporäre Differenzen aus: | ||
| Verlustvortrag | 3.045 | 4.070 |
| Pensionsrückstellung | 3.346 | 3.353 |
| Sonstige Rückstellungen | 730 | 1.481 |
| Sachanlagen | 119 | 118 |
| Verbindlichkeiten | 10 | 23 |
| Sonstige Vermögenswerte | 189 | 35 |
| Wertpapiere | 16 | 10 |
| Latente Steuerforderungen | 7.455 | 9.090 |
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Temporäre Differenzen aus: | ||
| Forderungen | 10.350 | 9.407 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 1.678 | 1.013 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 413 | 780 |
| Sachanlagen | 317 | 342 |
| Sonstige Rückstellungen | 5 | 125 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1 | 0 |
| Wertpapiere | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten LL | 0 | 0 |
| Latente Steuerschulden | 12.764 | 11.667 |
Nach Saldierung der aktiven latenten Steueransprüche mit den passiven latenten Steuerverbindlichkeiten, die dieselben Steuerbehörden betreffen, verbleiben aktive latente Steuern von 301 T€ (Vorjahr: 1.486 T€) und passive latente Steuern von 5.610 T€ (Vorjahr: 4.063 T€).
Bezüglich der Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die gesonderte Anlage "Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für 2018" zu diesem Anhang.
Das Grundkapital der Aumann beträgt 15,25 Mio. € (Vorjahr 15,25 Mio. €), es ist in 15.250.000 auf den Namen lautende Aktien mit einem rechnerischen Wert von 1,00 € pro Aktie eingeteilt und voll eingezahlt.
Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) muss das Bestehen einer Beteiligung, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) mitgeteilt worden ist, angegeben werden. Dabei ist der nach § 20 Abs. 6 AktG oder der nach § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlichte Inhalt der Mitteilung anzugeben. Im Falle eines mehrfachen Erreichens, Über- oder Unterschreitens der in dieser Vorschrift genannten Schwellenwerte durch einen Meldepflichtigen wird jeweils die zeitlich letzte Mitteilung aufgeführt, die zu einer Erreichung bzw. Über- oder Unterschreitung geführt hat. Sämtliche Stimmrechtsmitteilungen, die der Aumann AG zugegangen sind, können auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.aumann.com/investor-relations/corporate-governance/) eingesehen werden.
| Meldepflichtiger | Sitz | Datum Schwel len-berührung |
Art Schwel len-berüh rung |
Melde schwe lle |
Zurechnung gemäß WpHG |
Beteili gung in% ¹ |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fidelity Investment Trust |
Boston, USA |
15.05.2017 | Überschreitu ng |
3% | § 21, 22 WpHG | 3,10 |
| MBB SE | Berlin, Deutsch land |
06.12.2017 | Unterschrei tung |
50% | §§ 21, 22 WpHG |
49,17* |
| TRowe Price Group Inc. | Baltimore, Maryland, USA |
27.02.2018 | Überschrei tung |
3% | §§ 21, 22 WpHG |
3,20 |
| Ingo Wojtynia | Deutsch land |
28.02.2018 | Unterschrei tung |
3% | §§ 21, 22 WpHG |
2,87 |
| JP Morgan Asset Management (UK) Ltd. |
London, UK | 03.04.2018 | Unterschrei tung |
3% | §§ 21, 22 WpHG |
2,96 |
| Sycomore Asset Man agement |
Paris, France |
12.09.2018 | Unter schreitung |
5% | §§ 21, 22 WpHG |
4,992 |
| Fidelity Mt. Vernon Street Trust |
Boston, USA |
15.10.2018 | Überschreitu ng |
3% | §§ 21, 22 WpHG |
3,43 |
| Oppenheimer Global Opportunities Fund |
Wilmington, Delaware, USA |
01.11.2018 | Überschreitu ng |
5% | §§ 21, 22 WpHG |
6,56 |
| FMR LLC | Wilmington, Delaware, USA |
21.11.2018 | Unter schreitung |
5% | §§ 21, 22 WpHG |
4,86 |
| BlackRock Inc. | Wilmington, Delaware, USA |
27.12.2018 | Überschrei tung |
3% | §§ 21, 22 WpHG |
3,02 |
1Beteiligung am Tag der Meldung der letzten Schwellenberührung
* Im Laufe des Geschäftsjahres 2018 hat die MBB SE die Beteiligung auf 38 % reduziert
Die Vorstände der Aumann AG halten jeweils 2500 Aktien.
Die Kapitalrücklage beträgt 131,84 Mio. € (Vorjahr: 131,84 Mio. €).
Die Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung ist Folge der Umrechnung nach der modifizierten Stichtagsmethode. Die Differenz ergibt sich aus der Umrechnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung der Tochtergesellschaften, die in Fremdwährung bilanziert haben, zum Durchschnittskurs sowie der Bilanzposten zum Stichtagskurs einerseits und des Eigenkapitals der jeweiligen Tochtergesellschaften zum historischen Kurs der Erstkonsolidierung andererseits.
Die Rücklage aus Zeitwertänderung resultiert aus kumulativen Gewinnen oder Verlusten aus der Neubewertung von den finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVOCI). Diese werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst.
Nach IAS 19 werden versicherungsmathematische Gewinne/Verluste (nach Berücksichtigung des damit verbundenen latenten Steuereffekts) in der Rücklage für Pensionen und in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst.
Diese Position enthält die vom Konzern erwirtschafteten Gewinne abzüglich der ausgeschütteten Gewinne. Im Geschäftsjahr erfolgte eine Gewinnausschüttung von 3.050.000,00 € (Vorjahr: 4.500.000,00 €) an die Gesellschafter.
Pensionsvereinbarungen bestehen bei der Aumann Beelen GmbH und der Aumann Limbach-Oberfrohna GmbH. Sie betreffen 351 Mitarbeiter, davon sind 155 Mitarbeiter aktive Anwärter. 130 Personen sind Rentner und 66 Personen sind ausgeschiedene Anwärter. Die Pensionsvereinbarungen sind geschlossen, d. h. bei Neueinstellungen werden keine betrieblichen Pensionsvereinbarungen mehr getroffen .
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Pensionsrückstellungen zum Beginn des Geschäftsjahres | 19.103 | 18.514 |
| Zugänge aus Erstkonsolidierung | 0 | 853 |
| Inanspruchnahme | -433 | -389 |
| Zuführung zu Rückstellungen (service cost) | 425 | 459 |
| Zuführung zu Rückstellungen (interest cost) | 322 | 326 |
| Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) | -611 | -660 |
| Pensionsrückstellungen am Ende des Geschäftsjahres | 18.806 | 19.103 |
| - Planvermögen | 0 -539 |
0 -565 |
| Bilanzansatz | 18.267 | 18.538 |
Die versicherungsmathematischen Gewinne resultieren zu -475 T€ aus erfahrungsbedingten Anpassungen, -367 T€ aus versicherungsmathematischen Anpassungen und zu 231 T€ aus demographischen Anpassungen.
Folgende versicherungsmathematischen Annahmen wurden zu Grunde gelegt:
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Rechnungszins | 1,8% | 1,7% |
| Gehaltstrend | 3,0% | 3,0% |
| Rententrend | 1,8% | 1,8% |
Die Leistungspläne sind mit Ausnahmen bei der USK nicht kapitalgedeckt. Die Verbindlichkeiten entsprechen der Verpflichtung (DBO).
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen und Erträge stellen sich wie folgt dar:
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Zuführung zu Rückstellungen (service cost) | -425 | -459 |
| Zuführung zu Rückstellungen (interest cost) | -322 | -326 |
| Total | 0 -747 |
0 -785 |
Die erwarteten Pensionszahlungen aus den Pensionsplänen für 2019 betragen 441 T€.
Die Sensitivität der Gesamtpensionsverpflichtung auf Änderungen in den gewichteten Hauptannahmen kann sich (maximal) wie folgt gestalten:
| Auswirkung auf die Verpflichtung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Verände rung der Annahme |
Erhöhung der Annahme | Verminderung der Annahme | ||
| Abzinsungssatz | 0,50% | - 9,36 % | + 10,87 % | |
| Künftige Rentensteigerung | 0,50% | + 6,81 % | - 6,16 % | |
| Sterbewahrscheinlichkeit | + 1 Jahr | + 3,57 % |
Bei der Berechnung der Sensitivität der leistungsorientierten Verpflichtung zu versicherungsmathematischen Annahmen wurde dieselbe Methode verwendet, mit der der Wert der Pensionsrückstellung in der Bilanz ermittelt wird. Die Sensitivitätsanalyse basiert auf der Änderung einer Annahme, während alle anderen Annahmen konstant gehalten werden. Es ist unwahrscheinlich, dass sich dieses in der Realität ereignet. Veränderungen in einigen Annahmen können korrelieren.
Die Verbindlichkeiten weisen folgende Fristigkeiten auf:
| bis zu 1 Jahr |
mehr als 1 und bis zu 5 Jahren |
über 5 Jahre |
Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | T€ | T€ | T€ | T€ |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 30.891 | 0 | 0 | 30.891 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 3.631 | 13.274 | 6.155 | 23.060 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 21.186 | 0 | 0 | 21.186 |
| Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter | 13.828 | 0 | 0 | 13.828 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 9.583 0 |
1.181 0 |
0 0 |
10.764 0 |
| Stand 31.12.2018 | 79.119 | 14.455 | 6.155 | 99.729 |
| bis zu 1 Jahr |
mehr als 1 und bis zu 5 Jahren |
über 5 Jahre |
Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2017 | T€ | T€ | T€ | T€ |
| Vertragsverbindlichkeiten | 27.771 | 0 | 0 | 27.771 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 4.260 | 15.395 | 7.665 | 27.320 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 21.959 | 0 | 0 | 21.959 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 7.522 | 5.556 | 0 | 13.078 |
| Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter | 10.630 | 0 | 0 | 10.630 |
| Stand 31.12.2017 | 0 72.142 |
0 20.951 |
0 7.665 |
0 100.758 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden zu festen Zinssätzen zwischen 0,83 % und 5,60 % (Vorjahr: 0,83 % und 5,60 %) verzinst. Zudem bestand eine Kreditlinie in Höhe von 38,0 Mio. €, die nicht in Anspruch genommen wurde.
Zur Sicherung eines Bankdarlehens besteht die Eintragung einer Grundschuld von 19,1 Mio. € (Vorjahr: 19,1 Mio. €) auf das Betriebsgrundstück.
Die sonstigen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Kurzfristig | ||
| Kaufpreis USK | 4.467 | 0 |
| Umsatzsteuer | 1.332 | 4.176 |
| Kreditorischen Debitoren | 1.334 | 0 |
| Löhne und Gehälter | 811 | 610 |
| Provisionen | 586 | 596 |
| Lohn- und Kirchensteuer | 435 | 556 |
| Verbindlichkeiten aus Kapitalertragsteuer | 0 | 791 |
| Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten | 0 | 397 |
| Übrige | 618 | 396 |
| 9.583 | 7.522 | |
| Langfristig | 0 | 0 |
| Kaufpreis USK | 0 | 4.467 |
| Transitorische Rechnungsabgrenzungsposten | 1.180 | 1.066 |
| Leasingverbindlichkeiten | 1 | 22 |
| 1.181 | 5.556 |
Die lang- und kurzfristigen sonstigen Rückstellungen sowie Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter stellen sich wie folgt dar:
| 31.12.2017 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | 31.12.2018 | |
|---|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| Langfristige Rückstellungen | |||||
| Altersteilzeit | 919 | 520 | 12 | 434 | 821 |
| Jubiläen | 106 | 5 | 7 | 18 | 112 |
| 1.025 | 525 | 19 | 452 | 933 | |
| Kurzfristige Rückstellungen | |||||
| Nachlaufende Kosten | 10.192 | 6.557 | 2.996 | 8.017 | 8.656 |
| Ausstehende Rechnungen | 5.358 | 4.024 | 5 | 2.523 | 3.852 |
| Gewährleistung | 4.092 | 1.513 | 606 | 2.210 | 4.183 |
| Variables Gehalt und Provisionen | 3.167 | 2.590 | 246 | 2.768 | 3.099 |
| Personalkosten | 3.188 | 3.169 | 20 | 4.822 | 4.821 |
| Drohverlustrückstellung | 2.541 | 2.284 | 0 | 149 | 406 |
| Urlaub | 2.149 | 1.458 | 0 | 1.585 | 2.276 |
| Erlösminderungen | 221 | 209 | 0 | 220 | 232 |
| Jahresabschluss- und Prüfungskosten | 219 | 219 | 0 | 215 | 215 |
| Berufsgenossenschaft | 86 | 84 | 2 | 115 | 115 |
| Pönale | 10 | 0 | 0 | 0 | 10 |
| Übrige | 307 | 50 | 73 | 101 | 285 |
| 31.530 | 22.157 | 3.948 | 22.725 | 28.150 | |
| 32.555 | 22.682 | 3.967 | 23.177 | 29.083 |
Die Rückstellung für nachlaufende Kosten betrifft verschiedene Projekte der Aumann-Gruppe, die bereits abgeschlossen und schlussgerechnet sind, für die aber noch Kosten für die Nachbereitung und Mängelbeseitigung anfallen. Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wurde unter Berücksichtigung der am 11. Juni 2014 abgeschlossenen Betriebsvereinbarung "Altersteilzeit FlexÜ" gebildet.
Der Ressourcenabfluss für die kurzfristigen Rückstellungen wird im folgenden Geschäftsjahr erwartet.
Die Steuerrückstellungen ergeben sich wie folgt:
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Gewerbesteuer | 596 | 489 |
| Körperschaftsteuer | 724 | 363 |
| Buchwert zum 31.12. | 1.320 | 852 |
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Zum Bilanzstichtag hat der Konzern offene Verpflichtungen aus | ||
| Operating-Leasingverhältnissen, die wie folgt fällig sind: | ||
| Bis zu einem Jahr | 617 | 765 |
| Mehr als ein Jahr und bis zu fünf Jahren | 404 | 687 |
| Über fünf Jahre | 0 | 0 |
| 1.021 | 1.452 |
| Zum Bilanzstichtag hat der Konzern offene Verpflichtungen aus | ||
|---|---|---|
| Mietverhältnissen, die wie folgt fällig sind: | ||
| Bis zu einem Jahr | 705 | 543 |
| Mehr als ein Jahr und bis zu fünf Jahren | 483 | 604 |
| Über fünf Jahre | 0 | 0 |
| 1.188 | 1.147 | |
| Aufwendungen im Berichtsjahr aus Operating Lease und Miete | 1.485 | 1.160 |
Die Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen betreffen im Wesentlichen die Nutzung von PKWs. Die Leasingverhältnisse werden mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 36 Monaten abgeschlossen.
Folgende Vermögenswerte werden im Rahmen von Finance-Leasingverhältnissen genutzt:
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Anschaffungskosten 01.01. | 78 | 78 |
| Zugänge Erstkonsolidierung | 0 | 0 |
| Anschaffungskosten 31.12. | 78 | 78 |
| Abschreibungen 01.01. | -63 | -34 |
| Abschreibungen lfd. Jahr | -15 | -29 |
| Abschreibungen 31.12. | -78 | -63 |
| Buchwert zum 31.12. | 0 | 15 |
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Technische Anlagen und Maschinen | ||
| Anschaffungskosten 01.01. | 31 | 31 |
| Zugänge Erstkonsolidierung | 0 | 0 |
| Anschaffungskosten 31.12. | 31 | 31 |
| Abschreibungen 01.01. | -26 | -14 |
| Abschreibungen lfd. Jahr | -5 | -12 |
| Abschreibungen 31.12. | -31 | -26 |
| Buchwert zum 31.12. | 0 | 5 |
| 0 | ||
| Geschäfts- und Betriebsausstattung | ||
| Anschaffungskosten 01.01. | 86 | 86 |
| Zugänge Erstkonsolidierung | 0 | 0 |
| Anschaffungskosten 31.12. | 86 | 86 |
| Abschreibungen 01.01. | 0 -45 |
-25 |
| Abschreibungen lfd. Jahr | -21 | -20 |
| Abschreibungen 31.12. | -66 0 |
-45 |
| Buchwert zum 31.12. | 20 | 41 |
Die zukünftigen Mindestleasingzahlungen für die oben beschriebenen Finance-Leasingverhältnisse betragen:
| bis zu 1 Jahr |
Zwischen 1 und 5 Jahren |
Mehr als 5 Jahre |
|
|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | |
| Leasingzahlungen | 23 | 1 | 0 |
| Abzinsungsbeträge | 2 | 0 | 0 |
| Barwerte | 21 | 1 | 0 |
Im Geschäftsjahr 2018 betragen die Umsatzerlöse 290,8 Mio. € (Vorjahr: 210,4 Mio. €). Von den Umsatzerlösen entfallen 285,2 Mio. € (Vorjahr: 200,9 Mio. €) auf die Umsatzrealisierung über einen Zeitraum.
Eine Aufteilung der Umsatzerlöse nach Regionen zeigt folgende Übersicht.
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Europa | 222.201 | 185.079 |
| NAFTA | 31.088 | 3.867 |
| China | 31.009 | 16.431 |
| Übrige | 6.517 | 5.000 |
| Summe | 290.815 | 210.377 |
Die Region NAFTA umfasst die Länder USA, Kanada und Mexiko.
Im Geschäftsjahr 2018 verzeichnete der Aumann-Konzern einen Auftragseingang von 290,9 Mio. €, wovon 177,4 Mio. € auf das Segment Classic und 113,5 Mio. € auf das Segment E-mobility entfallen.
Zum 31. Dezember 2018 verfügt der Konzern über einen Auftragsbestand von 204,2 Mio. €, wovon 125,0 Mio. € auf das Segment Classic und 79,2 Mio. € auf das Segment E-mobility entfallen.
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Erträge aus | ||
| der Auflösung von Rückstellungen | 1.801 | 862 |
| Wertpapieren | 544 | 292 |
| Fördermittel | 444 | 114 |
| Gutschriften und Schadenersatz | 269 | 0 |
| der Auflösung von Wertberichtungen auf Forderungen | 98 | 33 |
| Aktivierten Eigenleistungen | 88 | 69 |
| Verkäufen Anlagevermögen | 35 | 176 |
| Übrige | 824 | 404 |
| Summe | 4.103 | 1.950 |
Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen weichen von der Auflösung im Rückstellungspiegel (II.12.1) ab. Die Differenz mindert die Aufwandspositionen in denen die jeweiligen Rückstellungen gebildet wurden.
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Reisekosten / KFZ-Kosten | 2.854 | 2.005 |
| Instandhaltungsaufwendungen | 2.511 | 1.888 |
| Miete, Pachten, Leasing | 1.485 | 1.160 |
| Recht und Beratung | 1.475 | 1.669 |
| Sonstige Dienstleistungen | 1.230 | 1.090 |
| Werbekosten | 640 | 398 |
| EDV-Kosten | 533 | 364 |
| Telefon, Porto, Datenfernübertragung | 442 | 379 |
| Gebühren und Beiträge | 343 | 194 |
| Versicherungen | 340 | 262 |
| Aufwand aus Wertpapier-Geschäften | 249 | 224 |
| Aus- und Weiterbildung | 200 | 103 |
| Bürobedarf | 160 | 114 |
| Nebenkosten Geldverkehr | 155 | 124 |
| Wertberichtigungen auf Forderungen | 135 | 110 |
| Spenden | 6 | 13 |
| Übrige | 1.301 | 795 |
| Summe | 14.059 | 10.892 |
Die Rechts- und Beratungskosten umfassen auch Beratungsdienstleistungen durch die MBB SE.
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Zinserträge aus Anleihen | 194 | 275 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 37 | 5 |
| Summe | 231 | 280 |
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 860 | 810 |
| Avalzinsen | 436 | 358 |
| Summe | 1.296 | 1.168 |
Einzelangaben zu den gebildeten aktiven bzw. passiven latenten Steuern sind dem Gliederungspunkt I.4.16 b) "Latente Steuern" zu entnehmen. Bei der Bildung der latenten Steuern wird ein Ertragssteuersatz von 30 % für die inländischen Tochterunternehmen und für die ausländischen Tochterunternehmen der zukünftige lokale Steuersatz zu Grunde gelegt.
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Körperschaftsteuer | 3.070 | 233 |
| Gewerbesteuer | 1.716 | 281 |
| Latente Steuern | 2.497 | 5.516 |
| Ertragsteuern | 7.283 | 6.030 |
| Übriger Steueraufwand | 82 | 73 |
| Summe | 7.365 | 6.103 |
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Konzernergebnis vor Steuern | 25.587 | 19.143 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | 7.283 | 6.030 |
| Tatsächliche Steuerquote | 28,5% | 31,5% |
Die Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragssteueraufwand und dem Produkt aus bilanziellem Periodenergebnis und dem anzuwendenden Steuersatz des Konzerns für die Geschäftsjahre 2018 und 2017 stellt sich wie folgt dar
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Konzernergebnis vor Steuern | 25.587 | 19.143 |
| Sonstige Steuern | -82 | -73 |
| Anzuwendender (gesetzlicher) Steuersatz | 30,3% | 30,3% |
| Erwarteter Steuerertrag/-aufwand | 7.715 | 5.769 |
| Steuerlich unwirksame Erträge aus | ||
| aus dem Verkauf von Wertpapieren | -359 | -13 |
| anderen Effekten | -73 | 274 |
| Tatsächlicher Ertragssteueraufwand | 7.283 | 6.030 |
Bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt.
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| € | € | |
| Den Inhabern von Stammaktien zuzurechnendes Ergebnis | 18.221.952 | 13.039.636 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien zur | ||
| Berechnung des Ergebnisses je Aktie | 15.250.000 | 13.857.830 |
| Ergebnis je Aktie (in €) | 1,19 | 0,94 |
Wie in den Vorjahren wird eine Segmentberichterstattung unter Anwendung von IFRS 8 (Geschäftssegmente) erstellt. Hiernach stellen Geschäftssegmente Komponenten eines Unternehmens dar, zu denen getrennte Finanzinformationen verfügbar sind und die regelmäßig durch die oberste Führungskraft des operativen Bereiches überprüft werden, um zu entscheiden, wie Ressourcen zu verteilen sind und deren Leistungsfähigkeit zu beurteilen ist. Das Management der Aumann unterteilt die Geschäftssegmente: Emobility und Classic.
In dem Segment E-mobility werden insbesondere Spezialmaschinen und automatisierte Produktionslinien für die Elektrifizierung von Fahrzeugen entwickelt, produziert und vertrieben. Dies geschieht u. a. unter Verwendung direkter Wickeltechnologien – wie z.B. linearer Wicklung, Flyer-Wicklung, Nadelwicklung und kontinuierlichem Hairpin – sowie komplexer Automatisierungslösungen für andere hybride Prozesse. Im Wesentlichen ermöglichen unsere Lösungen unseren Kunden, hocheffiziente, moderne Elektromotoren und mechatronische Module für Traktions-, Hilfsantriebe und Sensoren in industrieller Stückzahl herzustellen. Daneben bieten wir Spezialmaschinen und Produktionslinien zur Fertigung von elektrisch und hybrid angetriebenen Fahrzeugen, insbesondere Energiespeichersystemen an. Ergänzt werden unsere Produktionslösungen um Dienstleistungen wie Wartung, Reparatur, Ersatzteilversorgung und Ingenieursdienstleistungen.
In dem Segment Classic werden im Wesentlichen Spezialmaschinen und automatisierte Produktionslinien für die Automobil -, Konsumgüter-, Agrar-, und allgemeine Industrie entwickelt, produziert und vertrieben. Unsere Lösungen beinhalten Maschinen zur Produktion von klassischen Antriebskomponenten in Verbrennungsmotoren (einschließlich gebauter Nockenwellen, Nockenwellenmodulen, gebauten Zylinderaktivierungs- und Deaktivierungsmodulen und Komponenten für Ventilsteuerungssysteme) sowie Leichtbau-Strukturbauteilen, die es unseren Kunden aus der Automobilindustrie ermöglichen, den CO2-Ausstoß ihrer Flotte zu reduzieren. Daneben bieten wir Wickelmaschinen, Schweißanlagen, Montagelösungen, Inlinemessmaschinen und allgemeine Automatisierungslösungen sowie ergänzende Dienstleistungen wie Wartung, Reparatur, Ersatzteilversorgung, Vermessung, Prototypenentwicklung sowie Erst- und Kleinserienteilfertigung an.
Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bei der Segmentberichterstattung entsprechenden unter Punkt I. 4 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Das Segmentergebnis basiert auf dem EBT der einzelnen Segmente, da darüber die Steuerung der Segmente erfolgt. Die Verrechnungspreise zwischen den operativen Segmenten werden anhand der marktüblichen Konditionen unter fremden Dritten ermittelt. Die wesentlichen Bilanzgrößen für die Steuerung der Segmente sind die Forderungen und die erhaltenen Anzahlungen. Die Überleitung enthält Sachverhalte, die den Segmenten nicht operativ zugeordnet werden können. Z.B. Aufwendungen die im Zusammenhang mit den Finanzinvestitionen von Aumann stehen.
| 01.01. - 31.12.2018 | Classic | E-mobility | Überleitung | Konzern |
|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ | |
| Umsatzerlöse Dritte | 185.835 | 104.980 | 0 | 290.815 |
| Andere Segmente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Umsatzerlöse | 185.835 | 104.980 | 0 | 290.815 |
| EBITDA | 17.016 | 15.736 | -299 | 32.453 |
| Abschreibungen | -2.084 | -1.565 | -2.152 | -5.801 |
| EBIT | 14.932 | 14.170 | -2.450 | 26.652 |
| Finanzergebnis | -934 | -362 | 231 | -1.065 |
| EBT | 13.998 | 13.808 | -2.219 | 25.587 |
| EBIT-Marge | 8,0% | 13,5% | 0 | 9,2% |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und | ||||
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 85.704 | 38.989 | 0 | 124.693 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 16.914 | 4.272 | 0 | 21.186 |
| 01.01. - 31.12.2017 | Classic | E-mobility | Überleitung | Konzern |
|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ | |
| Umsatzerlöse Dritte | 149.550 | 60.827 | 0 | 210.377 |
| Andere Segmente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Umsatzerlöse | 149.550 | 60.827 | 0 | 210.377 |
| EBITDA | 15.720 | 7.413 | -551 | 22.582 |
| Abschreibungen | -1.267 | -747 | -537 | -2.551 |
| EBIT | 14.453 | 6.666 | -1.088 | 20.031 |
| Finanzergebnis | -972 | -195 | 279 | -888 |
| EBT | 13.481 | 6.471 | -809 | 19.143 |
| EBIT-Marge | 9,7% | 11,0% | 0 | 9,5% |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und | ||||
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen | 85.740 | 30.986 | 0 | 116.726 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 21.620 | 6.151 | 0 | 27.771 |
| Überleitung EBT zum Konzernjahresüberschuss | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Summe EBT der Segmente | 25.587 | 19.143 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | -7.283 | -6.030 |
| Sonstige Steuern | -82 | -73 |
| PAT (Profit After Tax) | 18.222 | 13.040 |
| Minderheiten | 0 | 0 |
| Konzernjahresüberschuss | 18.222 | 13.040 |
| Überleitung Forderungen zu Aktiva | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Segment Classic | 85.704 | 85.740 |
| Segment E-mobility | 38.989 | 30.986 |
| Summe Segmentforderungen | 124.693 | 116.726 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 44.851 | 44.803 |
| Sachanlagen | 34.600 | 34.134 |
| Finanzanlagen | 7.453 | 2.577 |
| Aktive latente Steuern | 301 | 1.486 |
| Vorräte | 10.269 | 8.980 |
| Kurzfristige Finanzmittel | 109.020 | 110.618 |
| Sonstige Aktiva | 4.922 | 7.465 |
| Summe Aktiva | 336.109 | 326.789 |
| Überleitung Vertragsverbindlichkeiten der Segmente zu Passiva | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Segment Classic | 16.914 | 21.620 |
| Segment E-mobility | 4.272 | 6.151 |
| Summe Vertragsverbindlichkeiten Segmente | 21.186 | 27.771 |
| Konzerneigenkapital | 195.928 | 180.653 |
| Rückstellungen für Pensionen | 18.267 | 18.538 |
| Sonstige Rückstellungen | 15.255 | 21.925 |
| Passive latente Steuern | 5.610 | 4.063 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 30.891 | 21.959 |
| Rückstellungen mit Verbindlichkeitscharakter | 13.828 | 10.630 |
| Steuerrückstellungen | 1.320 | 852 |
| Verbindlichkeiten Kreditinstitute | 23.060 | 27.320 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 10.764 | 13.078 |
| Summe Passiva | 336.109 | 326.789 |
Die Umsatzerlöse mit 4 Kunden betragen 125.757 T€ (2017: 73.194 T€) der Gesamterlöse des Konzerns. Die folgende Darstellung zeigt die Aufteilung nach Segmenten.
| Classic | E-mobility | Summe | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | |
| Kunde | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ |
| A | 6.260 | 8.633 | 30.368 | 15.476 | 36.628 | 24.109 |
| B | 32.333 | 17.527 | 756 | 65 | 33.087 | 17.592 |
| C | 28.164 | 14.246 | 82 | 1.873 | 28.246 | 16.119 |
| D | 19.414 | 70 | 8.380 | 15.301 | 27.795 | 15.371 |
| Summe | 86.171 | 40.476 | 39.586 | 32.715 | 125.757 | 73.191 |
Die Aufteilung der Erlöse mit externen Kunden nach Regionen ist bei den Umsatzerlösen angegeben.
Langfristige Vermögenswerte des Aumann-Konzerns befinden sich überwiegend in Europa. Die langfristigen Vermögenswerte unserer Tochtergesellschaft in China betragen zum Jahresende 444,7 T€ (Vorjahr: 532,2T€).
Die Kapitalflussrechnung wurde nach IAS 7 erstellt. Die Zahlungsströme der Kapitalflussrechnung sind getrennt nach den Teilbereichen "Betriebliche Tätigkeit", "Investitionstätigkeit" und "Finanzierungstätigkeit" dargestellt, wobei die Summe der Zahlungsmittelbewegungen aus diesen drei Teilber eichen der Änderung des Finanzmittelfonds entspricht.
Die Ermittlung der Konzernkapitalflussrechnung erfolgt nach der indirekten Methode.
Die ausgewiesenen liquiden Mittel unterliegen keiner Verfügungsbeschränkung durch Dritte. Die Unternehmensgruppe hat keine Zahlungen für außerordentliche Geschäftsvorfälle geleistet. Zahlungen für Ertragsteuern und Zinsen sind gesondert ausgewiesen.
Die gezahlten Ertragsteuern sind im Geschäftsjahr 2018 mit 995 T€ (VJ 4.150 T€) geringer ausgefallen, da es zu Steuererstattungen gekommen ist. Diese stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit Ausgaben die im Rahmen des IPO im Geschäftsjahr 2017 getätigt wurden und steuerlich geltend gemacht werden konnten. Im IFRS – Abschluss wurden sie erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.
Die folgende Tabelle stellt die Änderungen der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit dar.
| Langfristige Verbindlichkei ten gegenüber Kreditinstituten |
Kurzfristige Verbindlichkei ten gegenüber Kreditinstituten |
Summe | |
|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | |
| Bilanz zum 01.01.2018 | 23.060 | 4.260 | |
| Aufnahme von Verbindlichkeiten | 0 | 92 | 92 |
| Tilgung von Verbindlichkeiten | -3.631 | -721 | -4.352 |
| Zahlungswirksame | |||
| Veränderungen Cashflows | -3.631 | -629 | -4.260 |
| Bilanz zum 31.12.2018 | 19.429 | 3.631 |
Die im Konzern hauptsächlich bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten sind lang- und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie lang- und kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten. Die finanziellen Vermögenswerte des Konzerns bestehen im Wesentlichen aus liquiden Mitteln, Wertpapieren sowie den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Der Buchwert der im Konzernabschluss erfassten finanziellen Vermögenswerte abzüglich Wertminderungen stellt das maximale Ausfallrisiko dar. Er beträgt insgesamt 141.525 T€ (Vorjahr: 146.830 T€). Geschäftsverbindungen werden lediglich mit kreditwürdigen Vertragspartnern eingegangen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegenüber einer Anzahl von über unterschiedliche Branchen und Regionen verteilte Kunden. Ständige Kreditbeurteilungen werden hinsichtlich des finanziellen Bestands der Forderungen durchgeführt. Üblicherweise wird ein Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug gewährt. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche zum Bilanzstichtag überfällig waren, wurden keine Wertberichtigungen gebildet, wenn keine wesentlichen Veränderungen in der Kreditwürdigkeit der Kunden festgestellt wurden und mit einer Zahlung der ausstehenden Beträge gerechnet wird.
Zu den Fristigkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Gliederungspunkt II.10. "Verbindlichkeiten" bzw. II.11. "Sonstige Verbindlichkeiten".
Die Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden der Aumann-Gruppe ist unter den Gliederungspunkten I.4.10 "Finanzinvestitionen und andere finanzielle Vermögenswerte" sowie I.4.13 "Finanzielle Verbindlichkeiten" und in den Erläuterungen zu den allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen dargestellt.
Von der Fair-Value-Bewertung macht der Konzern für Wertpapiere, die als fair value through other comprehensive income klassifiziert wurden, Gebrauch. Über erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten verfügte der Konzern weder am aktuellen noch am letzten Abschlussstichtag. Derivate und Sicherungsgeschäfte wurden nicht eingegangen. Neueinstufungen wurden nicht vorgenommen.
Der Konzern steuert sein Kapital (Eigenkapital plus Schulden abzüglich Zahlungsmittel) mit dem Ziel, durch finanzielle Flexibilität seine Wachstumsziele bei gleichzeitiger Optimierung der Finanzierungskosten zu erreichen. Die diesbezügliche Gesamtstrategie ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Das Management überprüft die Kapitalstruktur mindestens halbjährlich. Dabei werden die Kapitalkosten, die gegebenen Sicherheiten sowie die offenen Kreditlinien und Kreditmöglichkeiten überprüft.
Die Kapitalstruktur stellt sich im Berichtsjahr wie folgt dar:
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| Eigenkapital in T€ | 195.928 | 180.653 |
| - in % vom Gesamtkapital | 58,3% | 55,3% |
| Schulden in T€ | 140.181 | 146.136 |
| - in % vom Gesamtkapital | 41,7% | 44,7% |
| Kurzfristige Schulden in T€ | 94.761 | 93.894 |
| - in % vom Gesamtkapital | 28,2% | 28,7% |
| Langfristige Schulden in T€ | 45.420 | 52.242 |
| - in % vom Gesamtkapital | 13,5% | 16,0% |
| Nettoverschuldungsgrad* | 0,1 | 0,2 |
* berechnet als Schulden abzüglich flüssige Mittel und Wertpapiere im Verhältnis zum Eigenkapital
Durch die Vereinbarung von mehreren Financial Covenants bei der Aufnahme von Darlehen sind der Konzern sowie einzelne Beteiligungen zur Einhaltung von bestimmten Eigenkapitalquoten angehalten.
Die Überwachung des Finanzrisikos wird zentral durch den Vorstand gesteuert. Die einzelnen Finanzrisiken werden mindestens vierteljährlich überprüft.
Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Liquiditäts- und Kreditrisiken. Geschäftsverbindungen werden grundsätzlich nur mit kreditwürdigen Vertragsparteien abgeschlossen.
Zur Bewertung der Kreditwürdigkeit insbesondere von Großkunden werden Bewertungen von unabhängigen Ratingagenturen, andere verfügbare Finanzinformationen sowie eigene Handelsaufzeichnungen herangezogen. Darüber hinaus werden die Forderungsbeträge laufend überwacht, so dass der Aumann-Konzern keinem wesentlichen Kreditrisiko ausgesetzt ist. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den jeweiligen in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert der Vermögenswerte begrenzt.
Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Überwachung und Pflege der Kreditvereinbarungen sowie Planung und Abstimmung der Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse.
Marktrisiken können sich aus Änderungen von Wechselkursen (Wechselkursrisiko) oder Zinssätzen (Zinsrisiko) ergeben. Aufgrund der Einschätzung der Wechselkursrisiken für den Konzern waren zum 31. Dezember 2018 keine Devisenkontrakte abgeschlossen. Wechselkursrisiken werden dadurch weitgehend vermieden, dass der Konzern im Wesentlichen in Euro bzw. lokaler Währung fakturiert. Der Konzern ist durch die Aufnahme von Finanzmitteln zu festen Zinssätzen keinen Zinsrisiken ausgesetzt.
Die nicht zum Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumente des Aumann-Konzerns umfassen in erster Linie Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Vermögenswerte, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Buchwert der Zahlungsmittel kommt ihrem Zeitwert auf Grund der kurzen Laufzeit dieser Finanzinstrumente sehr nahe. Bei Forderungen und Schulden, denen normale Kreditbedingungen zu Grunde liegen, kommt der auf historischen Anschaffungskosten beruhende Buchwert dem Zeitwert ebenfalls sehr nahe.
Ludger Martinschledde war bis 20. Juni 2018 Geschäftsführer der Aumann Beelen GmbH.
Rolf Beckhoff ist Geschäftsführer der Aumann Beelen GmbH.
Sebastian Roll ist Geschäftsführer der Aumann Beelen GmbH, Aumann Berlin GmbH und der Aumann Immobilien GmbH.
Als Aufsichtsrat der Aumann AG sind gewählt:
Jedes Mitglied des Vorstands hat Anspruch auf eine feste und eine variable Vergütungskomponente. Für weitere Details verweisen wir auf den Vergütungsbericht im Lagebericht.
Mit der Geschäftsführung wurde eine Pensionsvereinbarung getroffen. Der daraus resultierende Dienstzeitaufwand beträgt 20 T€ (Vorjahr: 21 T€).
| 2018 | Variable | Variable | einmalige | |
|---|---|---|---|---|
| Bezüge der Organe [in T€] | Fix | Zuwendun gen |
Zuflüsse | IPO - Vergütung |
| Vorstand | ||||
| Beckhoff, Rolf | 180,0 | 316,6 | 196,4 | n.a. |
| Martinschledde, Ludger | 90,0 | 158,3 | 196,4 | n.a. |
| Roll, Sebastian | 156,0 | 289,9 | 181,3 | n.a. |
| 0 | 426,0 | 764,8 | 574,1 | n.a. |
| Aufsichtsrat | ||||
| Freimuth, Gert-Maria | 22,5 | |||
| Weigler, Christoph | 20,0 | |||
| Nesemeier, Christof | 8,8 | |||
| Seidel, Klaus | 8,8 | |||
| 60,0 |
Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes wurde im Juni 2018 zudem eine Rückstellung in Höhe von 0,4 Mio.€ gebildet, von der zum 31.12.2018 noch 0,3 Mio. € in der Bilanz enthalten sind.
| 2017 | Variable | Variable | einmalige | |
|---|---|---|---|---|
| Bezüge der Organe [in T€] | Fix | Zuwendun gen |
Zuflüsse | IPO - Vergütung |
| Vorstand | ||||
| Beckhoff, Rolf | 165,0 | 228,2 | 201,0 | 4.803,8 |
| Martinschledde, Ludger | 165,0 | 228,2 | 201,0 | 4.803,8 |
| Roll, Sebastian | 132,5 | 213,6 | 201,0 | 2.882,4 |
| 462,5 | 670,0 | 603,0 | 12.490,0 | |
| Aufsichtsrat | ||||
| Freimuth, Gert-Maria | 22,5 | |||
| Weigler, Christoph | 20,0 | |||
| Seidel, Klaus | 17,5 | |||
| 60,0 |
Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der MBB SE, Berlin, einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis aufstellt. Der Konzernabschluss wird auf der Internetseite der MBB SE veröffentlicht.
Als nahestehende Unternehmen und Personen werden Unternehmen und Personen betrachtet, die über die Möglichkeit verfügen, den Aumann-Konzern zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf dessen Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben.
Als nahestehende Person zählt auch Herr Ingo Wojtynia. Er ist Minderheitsgesellschafter der Aumann AG.
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind als nahestehende Unternehmen zu betrachten. Geschäftsvorfälle zwischen dem Unternehmen und seinen Tochterunternehmen wurden im Wege der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Anhangsangabe nicht erläutert bzw. sind von untergeordneter Bedeutung und branchenüblich.
Als nahestehende Unternehmen sind darüber hinaus die MBB SE, als Mutternehmen der Aumann AG, und die zum Konsolidierungskreis der MBB SE gehörenden Unternehmen zu betrachten. Geschäftsvorfälle mit diesen Unternehmen wurden zu Marktbedingungen durchgeführt.
Die Aumann AG, Beelen, hat der MBB SE, Berlin, für Beratungsleistungen im Geschäftsjahr 2018 (2017) 388 T€ (695 T€) gezahlt.
Der Konzern hat zum Konzernabschlussstichtag 1.101 Mitarbeiter (Vorjahr: 981) beschäftigt, davon 8 Geschäftsführer / Vorstände (Vorjahr: 8). Zusätzlich beschäftigte der Konzern in 2018 103 Auszubildende (Vorjahr: 101) und 137 Leiharbeiter (Vorjahr: 148). Im Jahresdurchschnitt beschäftigte der Konzern 1.068 Mitarbeiter (Vorjahr: 707 Mitarbeiter).
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Abschlussprüfungsleistungen | 152,0 | 150,0 |
| Summe | 152,0 | 150,0 |
Nach dem Ende des Geschäftsjahres ergaben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder des Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte oder Schuldposten zum 31. Dezember 2018 geführt hätten oder über die zu berichten wäre.
Bezüglich der sonstigen finanziellen Verpflichtungen verweisen wir auf unsere Erläuterungen unter Punkt II.13.1 "Operating Lease und Miete".
Die Aumann AG hat als börsennotierte Aktiengesellschaft gemäß § 161 AktG eine Erklärung abzugeben, inwieweit sie der Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entspricht. Vorstand und Aussichtsrat haben diese Erklärung am 22. März 2019 letztmalig abgegeben. Sie ist Teil des Lageberichts und im Internet unter www.aumann.com veröffentlicht.
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß der angewandten Grundsätze ordnungsgemäßer Konzernberichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage des Konzerns so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Dieser Konzernabschluss wirkt gem. § 264 Abs. 3 HGB befreiend für die Aumann Beelen GmbH.
Beelen, den 27. März 2019
Rolf Beckhoff Sebastian Roll
Chief Executive Officer Chief Financial Officer
An die Aumann AG, Beelen
Wir haben den Konzernabschluss der Aumann AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Aumann AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Im Konzernabschluss der Aumann AG werden unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" Firmenwerte in Höhe EUR 38,5 Mio. (19,6 % des Konzerneigenkapitals) ausgewiesen. Die Gesellschaft ordnet die Geschäfts- oder Firmenwerte den relevanten Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich zum Bilanzstichtag oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest ("Impairment Test") unterzogen. Hierbei werden grundsätzlich den ermittelten Nutzungswerten jeweils die Buchwerte der entsprechenden Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten gegenübergestellt. Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zuzuordnen ist. Den Bewertungen liegen die Planungsrechnungen der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet, weswegen dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung ist.
Wir haben festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte und insgesamt die Buchwerte der relevanten Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum Bilanzstichtag durch die diskontierten künftigen Cashflows gedeckt sind.
Ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit des Konzerns wird über Fertigungsaufträge abgewickelt. Die Realisierung des Umsatzes nach IFRS 15 ist abhängig von der Erfüllung der Leistungsverpflichtung und muss auf Basis der zugrundeliegenden Verträge evaluiert werden. Aufgrund der Komplexität der Umsatzrealisierung insbesondere auch vor dem Hintergrund der Erstanwendung des IFRS 15 ist die Umsatzrealisierung ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen (einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen) und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung aus Fertigungsaufträgen ergeben.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in a llen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 20. Juni 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 3. Dezember 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer für die Aumann AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christian Weyers.
Düsseldorf, den 27. März 2019
RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Grote Weyers
Geschäftsbericht 2018 10. April 2019
Quartalsbericht Q1 2019 16. Mai 2019
Hauptversammlung 2019 06. Juni 2019
Quartalsbericht Q2 2019 15. August 2019
Quartalsbericht Q3 2019 14. November 2019
Geschäftsjahresende 2019 31. Dezember 2019
Aumann AG Dieselstraße 6 48361 Beelen
Telefon +49 2586 888 7800 www.aumann.com [email protected]
Aumann AG Dieselstraße 6 48361 Beelen Deutschland
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