Annual Report • Apr 11, 2019
Annual Report
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Geschäftsbericht 2018 Zur Rose Group
| Highlights und Lowlights | 3 |
|---|---|
| Profil | 4 |
| Kennzahlen | 5 |
| Brief an die Aktionäre | 6 |
| Segment Schweiz | 10 |
| Segment Deutschland | 16 |
| Corporate Governance | 21 |
| Vergütungsbericht | 36 |
| Konzernrechnung der Zur Rose-Gruppe | 47 |
| Jahresrechnung der Zur Rose Group AG | 99 |
| Kontakt, Impressum | 112 |
Wachstumsziele umgesetzt
Umsatzplus 22.8% Flächendeckende Einführung bis 2020
Erhöhung Marktanteil Ärztegeschäft
Rx-Versand- verbot schafft es in den Koali- tionsvertrag
Erfolgreiche Kapitalerhöhung
Mittelzufluss 200 Mio.
72.5%
Umsatzwachstum OTC in Deutschland
Papierrezept als Wachstumsbremse im Rx-Geschäft
Erweiterung Geschäftsmodell durch Marktplatz PromoFarma – Sprungbrett für weitere internationale Expansion
Umsatzplus
5.5%
Bond über 115 Mio. erfolgreich platziert
Erhöhung Marktanteil in Deutschland
von 18 auf 31%
Deutlicher Ausbau der europäischen Marktführerschaft
Akquisition von apo-rot, medpex und PromoFarma
Die Schweizer Zur Rose-Gruppe ist Europas grösste E-Commerce-Apotheke und eine der führenden Ärztegrossistinnen in der Schweiz. Mit ihrem Geschäftsmodell bietet sie eine qualitativ hochwertige, sichere und kostengünstige pharmazeutische Versorgung und leistet damit einen Beitrag zur Senkung der Kosten im Gesundheitswesen. Sie zeichnet sich zudem aus durch die stetige Weiterentwicklung digitaler Services im Bereich Arzneimittelmanagement und treibt die Positionierung als umfassende, integrierte Gesundheitsplattform aktiv voran. Das Schaffen von Mehrwerten und eine ausgeprägte Patientenorientierung machen die Unternehmensgruppe zu einer wichtigen strategischen Partnerin für Leistungserbringer, Kostenträger und Industrie.
Die Zur Rose-Gruppe ist international mit starken Marken präsent, unter anderem mit Deutschlands bekanntester Apothekenmarke DocMorris. Das Unternehmen beschäftigt an verschiedenen Standorten über 1 300 Mitarbeitende und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2018 einen Umsatz von CHF 1 207 Mio. Die Aktien der Zur Rose Group AG sind an der SIX Swiss Exchange kotiert (Valor 4261528, ISIN CH0042615283, Ticker ROSE). Die im Juli 2018 begebene Unternehmensanleihe über CHF 115 Mio. ist ebenfalls an der SIX Swiss Exchange gelistet (Valor 42146044, ISIN CH0421460442, Ticker ZRO18).
| 2018 | 2017 | 2016 | |
|---|---|---|---|
| Mio. CHF | Mio. CHF | Mio. CHF | |
| Umsatz | 1 207.1 | 982.9 | 879.5 |
| Umsatzwachstum in % zum Vorjahr | 22.8 | 11.8 | 5.4 |
| Bruttomarge in % des Umsatzes | 1) 15.8 | 14.9 | 15.0 |
| Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Amortisationen (EBITDA) |
|||
| um Sonderkosten bereinigt | 2) −2.9 | 3) −6.9 | 2.1 |
| in % des Umsatzes | −0.2 | −0.7 | 0.2 |
| EBITDA | −12.5 | −21.2 | 2.1 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | −31.4 | −38.3 | −7.1 |
| in % des Umsatzes | −2.6 | −3.9 | −0.8 |
| Unternehmensergebnis | −39.1 | −36.3 | −12.8 |
| in % des Umsatzes | −3.2 | −3.7 | −1.5 |
| Eigenkapital | 443.6 | 294.2 | 103.8 |
| in % der Bilanzsumme | 61.1 | 4) 63.7 | 39.7 |
| Investitionen | 31.5 | 22.0 | 21.2 |
| Personalbestand in Vollzeitstellen per Jahresende | 1 314 | 1 106 | 752 |
1) Verbesserung der Bruttomarge resultiert insbesondere aufgrund Anwendung von IFRS 15 per 1. Januar 2018
2) Die Sonderkosten enthalten Akquisitions- und Integrationskosten sowie Restrukturierungsaufwände. EY hat die Kennzahl im Rahmen von vereinbarten Prüfungshandlungen (PS 920) als mit der Zur Rose-internen Dokumentation abstimmbar und rechnerisch korrekt hergeleitet beurteilt. Die Kennzahl beinhaltet das negative operative Ergebnis von PromoFarma über CHF 2.6 Mio.
3) Anpassung auf Vergleichsbasis 2018 (ohne IAS 19)
4) Anpassung aufgrund Kaufpreisänderung 2018 von Akquisitionen 2017 (ohne Anpassung 64.4%)
Die Zur Rose-Gruppe stärkte im Geschäftsjahr 2018 ihre Position als grösste E-Commerce-Apotheke Europas weiter deutlich. Das im Kontext des Börsengangs im Juli 2017 formulierte Ziel, das Wachstum voranzutreiben, gelang in den folgenden eineinhalb Jahren eindrücklich.
2018 setzte die Zur Rose-Gruppe die dynamische Wachstumsstrategie beschleunigt fort. Im Rahmen der Konsolidierung im grössten europäischen Versandmarkt Deutschland nahm sie eine aktive Rolle ein und hat seit dem IPO vier Wettbewerber übernommen. Zudem baute sie ihre Technologiekompetenz durch den erworbenen spanischen Plattformbetreiber PromoFarma aus und erweiterte gleichzeitig das eigene Geschäft um das Geschäftsmodell «Marktplatz». In diesem und den kommenden Jahren erfolgen die Integration der neuen Gesellschaften und die Umsetzung der operationellen Synergien.
Mit einem Umsatz von CHF 1 207.1 Mio. überschritt die Zur Rose-Gruppe 2018 die Milliardenschwelle deutlich und wuchs um 22.8 Prozent. Das Ergebnis wurde durch wachstumsbedingte Aufwendungen, Akquisitions- und Integrationskosten sowie Kosten im Zusammenhang mit Kapitalmarkttransaktionen belastet. Das EBIT-DA liegt bei minus CHF 12.5 Mio.; das Unternehmensergebnis beträgt minus CHF 39.1 Mio. Bereinigt um Sonderkosten und Promo-Farma, konnte der Break-even auf EBITDA-Stufe erwartungsgemäss erreicht werden.
Stärkung der Marktposition in Deutschland und der Schweiz — Sowohl das Segment Deutschland als auch das Segment Schweiz trugen mit CHF 671.2 Mio. (plus 38.9 Prozent) bzw. CHF 527.0 Mio. (plus 5.4 Prozent) zum markanten Umsatzwachstum 2018 bei. In Deutschland leistete das Versandgeschäft mit rezeptfreien Medikamenten (OTC) den höchsten Umsatzanteil und den grössten Zuwachs. Die Zur Rose-Gruppe ist nun auch in diesem Bereich mit deutlichem Abstand Marktführer. Im Geschäft mit rezeptpflichtigen Medikamenten (Rx) verlangsamte sich das Wachstum leicht als Folge der gesteuerten Reduktion der Marketingaufwendungen bis zur Einführung des elektronischen Rezepts. Im Heimmarkt Schweiz entwickelten sich sowohl das – anteilmässig grössere – Ärztegeschäft (B2B) als auch das Retailgeschäft (B2C) erfreulich. Nichtsdestotrotz bremsten externe Faktoren, wie die staatlich verordneten Preissenkungen auf Medikamente, das Wachstum gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt gelang es Zur Rose, ihre Marktposition durch die Weiterentwicklung von innovativen Dienstleistungen im Ärztegeschäft, den weiteren Ausbau des Shop-in-Shop-Konzepts mit Migros und Kooperationen mit Krankenversicherern zu stärken sowie weitere Marktanteile zu gewinnen.
Konsolidierung im Versandmarkt Deutschland — Die Zur Rose-Gruppe nutzte im Berichtsjahr die Chancen der Konsolidierung im grössten europäischen Versandmarkt Deutschland. Im Mai gab sie die Akquisition von apo-rot in Hamburg bekannt. Seit Anfang November wickelt sie deren Versandaktivitäten über die Logistik am Standort Heerlen (Niederlande) ab. Damit unternahm die Gruppe den ersten Schritt, um mittelfristig ihre gesamten Versandaktivitäten für den deutschen Markt zur Realisierung von Synergieeffekten in Heerlen zu bündeln. Einhergehend mit diesen Plänen wird derzeit, angrenzend zum bestehenden Gebäude, ein Neubau errichtet, um die Logistikinfrastruktur zu erweitern und die Logistikkosten dank Skaleneffekten deutlich zu reduzieren. Nach Fertigstellung im Jahr 2021 wird die Versandkapazität des Standorts verdreifacht auf ein Volumen von 30 Millionen Paketen pro Jahr – mit der Möglichkeit des Ausbaus auf 50 Millionen. Im Oktober vermeldete die Gruppe die Übernahme der Versandaktivitäten von Deutschlands drittgrösster Online-Apotheke medpex. Nach Konsolidierung der bislang getätigten Akquisitionen erhöht die Gruppe im Kernmarkt Deutschland ihren Marktanteil im Arzneimittelversand von 18 auf 31 Prozent und verfügt über knapp 6 Millionen aktive Kunden.
Beschleunigung der Internationalisierung mit Marktplatz-Geschäftsmodell — Mitte September 2018 erwarb die Zur Rose-Gruppe das auf den Gesundheitsmarkt fokussierte Technologieunternehmen PromoFarma mit Sitz in Barcelona. PromoFarma entwickelte die in Südeuropa führende Marktplatz-Plattform im Bereich Beauty- und Personal-Care-Produkten. Über die Aufnahme neuer Partner in weiteren Märkten expandiert die Zur Rose-Gruppe ihr Marktplatz-Geschäftsmodell 2019 nach Frankreich und Italien. In diesem Zusammenhang hat die Gruppe im Februar den französischen Marktplatz Doctipharma erworben und erreicht damit bereits bei Markteintritt eine starke Wettbewerbsposition in Frankreich. Doctipharma wird in die Plattform von PromoFarma integriert, wodurch das Produktangebot länderübergreifend ausgebaut wird.
Ausblick — Die aktuellen Veränderungen im Markt bewirken ein einmaliges Momentum zugunsten des Geschäftsmodells der Zur Rose-Gruppe. Sie strebt bis 2022 eine Verdoppelung des 2018 erzielten Umsatzes an. Wie bereits kommuniziert, liegt die EBITDA-Zielmarge für 2022 bei 5 bis 6 Prozent, entsprechend CHF 120 Mio. bis CHF 150 Mio. 2019 erwartet das Management einen Umsatz von CHF 1.6 Mrd. (unter Einrechnung des Gesamtjahresumsatzes von medpex), entsprechend einem Wachstum von über 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Fokus bleibt auf Wachstum, wobei ein ausgeglichenes Ergebnis auf EBITDA-Stufe angestrebt wird.
Fokus auf Integration und Chancen im Rahmen der Digitalisierung — 2019 gilt der Fokus der Integration der neuen Gesellschaften und ab 2021 der Bündelung der Logistikaktivitäten am Standort Heerlen. Skaleneffekte werden das operative Ergebnis nachhaltig verbessern. Zudem will die Zur Rose-Gruppe den eingeschlagenen Wachstumskurs fortsetzen und die sich bietenden Chancen aufgrund der niedrigen Online-Durchdringung im Apothekenmarkt in Deutschland und der zunehmenden Digitalisierung forciert wahrnehmen. Insbesondere sieht sie ein erhebliches Potenzial angesichts der flächendeckenden Einführung des elektronischen Rezepts in Deutschland 2020. Im Weiteren wird die Gruppe das grosse Know-how und die wegweisenden Next-Level-Technologien von PromoFarma für den Aufbau eines umfassenden Gesundheits-Ökosystems nutzen. Es ist das Ziel, mit der technischen Expertise von PromoFarma eine E-Health-Plattform zu entwickeln und über Partner Gesundheitsdienstleistungen anzubieten.
Mit ihrer führenden Marktstellung, der höchsten Bekanntheit und der Best-in-Class-Operations ist die Zur Rose-Gruppe in einem vor weitreichenden Veränderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung stehenden Markt hervorragend aufgestellt, um von den neuen Rahmenbedingungen zu profitieren und die erreichte Wettbewerbsposition weiter auszubauen.
Dank — Es ist uns ein grosses Anliegen, allen, die uns auch im vergangenen Jahr unterstützt haben, herzlich zu danken: unseren Kundinnen und Kunden für ihr Vertrauen in unsere Dienstleistungen, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr beeindruckendes Engagement zum Wohle des Unternehmens und die grosse Motivation, mit der sie täglich ihre Verantwortung wahrnehmen, und Ihnen, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, für Ihre Loyalität und Ihr finanzielles Engagement.
Prof. Stefan Feuerstein Präsident des Verwaltungsrats
Walter Oberhänsli Delegierter des Verwaltungsrats und CEO
WALTER OBERHÄNSLI (links) UND STEFAN FEUERSTEIN.
2017 stiegen die Gesundheitskosten in der Schweiz erstmals auf CHF 10 000 pro Kopf der Bevölkerung. Nach wie vor verfügt die Schweiz damit über eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt. Wie eine signifikante Kostensenkung im Gesundheitswesen zu erreichen ist, war deshalb auch 2018 ein politisches und mediales Dauerthema. Bezüglich der Senkung der Medikamentenkosten setzt sich Zur Rose weiterhin dafür ein, dass die bereits heute günstigeren Abgabekanäle von Medikamenten – der Versand und die ärztliche Selbstdispensation – nicht weiter gegenüber anderen Kanälen diskriminiert werden.
Entwicklung Medikamentenmarkt — Das Gesamtvolumen im Medikamentenmarkt belief sich 2018 auf CHF 6 Mrd., gemessen zu Fabrikabgabepreisen. Dies bedeutet eine Zunahme um 2.5 Prozent gegenüber dem Vorjahr, obwohl das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auch 2018 wiederum Preissenkungen vorgenommen und die Preise von 288 Originalpräparaten um durchschnittlich 19 Prozent gesenkt hat. Zusammen mit den bereits 2017 erfolgten Anpassungen wurden damit gemäss BAG Einsparungen von gut CHF 300 Mio. realisiert. Die Preissenkungen sind damit deutlich höher ausgefallen als ursprünglich angekündigt. Für 2019 ist die Preisüberprüfung des letzten Drittels von Arzneimitteln der Spezialitätenliste vorgesehen. Mit einem Anteil von 49.7 Prozent waren die Apotheken auch 2018 der bedeutendste Abgabekanal im Medikamentenmarkt. Der Absatz über die Offizin-Apotheken nahm mit 1.3 Prozent gegenüber dem Vorjahr leicht zu, während die Verkäufe im Versand annähernd konstant blieben.
Kostendämpfungsprogramm auf Basis Expertenbericht — Bezugnehmend auf den Expertenbericht 2017 und die darin vorgeschlagenen Massnahmen, verabschiedete der Bundesrat im März ein Kostendämpfungsprogramm. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) erhielt den Auftrag, die Massnahmen in zwei Etappen zu prüfen. Ein erstes Massnahmenpaket schickte es im September 2018 mit Frist bis Ende Jahr in die Vernehmlassung. Zur Rose begrüsst, dass darin ein Experimentierartikel vorgesehen ist, der es erlauben wird, kostendämpfende Pilotprojekte – beispielsweise in Zusammenarbeit mit Krankenversicherern – schneller und unbürokratischer umzusetzen. Von Relevanz für Zur Rose ist auch das vorgeschlagene Referenzpreissystem: Dieses legt für patentabgelaufene Arzneimittel wirkstoffgleicher Medikamente einen von der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) maximal zu vergütenden Referenzpreis fest, mit dem Ziel, das Preisniveau von Arzneimitteln zu senken und die Generikasubstitution zu erhöhen. Aus Sicht von Zur Rose beinhaltet das vorgesehene System jedoch eine Überregulierung. Ob die angestrebte Zielsetzung damit erreicht werden kann, ist aus verschiedenen Gründen fragwürdig. Zur Rose hat sich in der Vernehmlassung ablehnend zur Einführung eines Referenzpreissystems geäussert und sich stattdessen für eine Öffnung des regulatorischen Umfelds hin zu mehr Wettbewerb ausgesprochen.
Vertriebsmargensenkung — Eine dämpfende Wirkung auf die Medikamentenpreise erhofft sich das BAG zudem von der Senkung der Vertriebsmargen auf Arzneimittel nach Artikel 38 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Ziele der Anpassung sind laut BAG die Verminderung von negativen Anreizen bei der Abgabe und beim Verkauf von Arzneimitteln und die Förderung der Abgabe von Generika. Im September eröffnete das Amt die Vernehmlassung für zwei alternative Vorschläge. Die Inkraftsetzung der neuen Regelung ist per 1. Juli 2019 für neu zugelassene und per 1. Dezember 2019 für alle übrigen rezeptpflichtigen Medikamente vorgesehen. Auch im Vernehmlassungsverfahren zur Vertriebsmargensenkung hat sich Zur Rose ablehnend geäussert, da eine solche die bereits heute günstigen Abgabekanäle von Arzneimitteln gegenüber anderen Marktteilnehmern erneut und zusätzlich benachteiligt.
Revidiertes Heilmittelrecht — Das revidierte Heilmittelgesetz (HMG) sowie die Verordnung über die Arzneimittel (VAM) traten per 1. Januar 2019 in Kraft. Im Sinne einer Vereinfachung der Selbstmedikation wurden anlässlich der Revision des HMG die von Swissmedic festgelegten Abgabekategorien von Arzneimitteln neu definiert: Kategorie C (nicht rezeptpflichtig, Abgabe nach Fachberatung durch Medizinalperson) wurde aufgehoben, und die darin enthaltenen Medikamente wurden auf die Kategorien B (Abgabe auf ärztliche Verschreibung) und D (nicht rezeptpflichtig, Abgabe nach Fachberatung) verteilt. Von den rund 650 bisher in der Kategorie C enthaltenen Arzneimitteln wurden mit Behördenentscheid vom November 15 Prozent der Kategorie B und 85 Prozent der Kategorie D zugeordnet. In einem weiteren Schritt erfolgte im Dezember 2018 eine Verschiebung von rund 100 Arzneimitteln der Kategorie D zur Kategorie E (frei verkäufliche Produkte). Das Erfordernis eines elektronischen Rezepts für den Versand von nicht rezeptpflichtigen Medikamenten (OTC-Produkten) wird mit der neuen Zuteilung noch paradoxer, und der Versand als Abgabekanal wird zusätzlich diskriminiert. Zur Rose verstärkte im Berichtsjahr deshalb die diesbezügliche Informations- und Aufklärungsarbeit.
Quelle: IMS Health, 2018 Offizin-Apotheken
Gemäss verschiedenen Schätzungen ist ein wesentlicher Teil der Gesundheitskosten auf mangelnde Therapietreue und damit verbundene Folgekosten zurückzuführen. Zur Rose war auch 2018 bestrebt, die Entwicklung innovativer Dienstleistungen zur Verbesserung der Verschreibungssicherheit, der Verschreibungsqualität und der Therapietreue voranzutreiben. Ermöglichen will Zur Rose dies mit einer offenen digitalen Plattform, welche die Dienstleistungen verschiedener Leistungserbringer stärker integriert, deren Zusammenarbeit fördert und so die Prozesseffizienz steigert.
Stabile Entwicklung im Ärztegrossistengeschäft — Trotz staatlich verordneter Preissenkungen vermochte Zur Rose 2018 den Umsatz im Ärztegeschäft gegenüber dem Vorjahr um 5.5 Prozent auf CHF 388 Mio. zu steigern und den Marktanteil von 23.6 auf 24.7 Prozent zu erhöhen. Die Zunahme ist vor allem auf den Gewinn von Grosspraxen als Neukunden zurückzuführen. Weiterhin belieferte Zur Rose den Partner Medbase, Migros-Tochter und grösster Anbieter in der ambulanten medizinischen Grundversorgung, mit Arzneimitteln. Zur Rose konnte damit die starke Stellung im Markt als einer der beiden führenden Ärztegrossisten der Schweiz behaupten.
Innovative Lösungen der Zur Rose-Tochter BlueCare — Blue-Care entwickelt Vernetzungs- und Kommunikationslösungen für die Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Diese ermöglichen es Akteuren entlang der Behandlungskette, sowohl untereinander als auch mit ihren Patienten in Kontakt zu treten sowie relevante medizinische Informationen und Medikationsdaten auszutauschen. Im Berichtsjahr weiter ausgebaut und optimiert wurden die Software-Lösungen BlueConnect und BlueEvidence zur Unterstützung des ärztlichen Praxismanagements. Im E-Health-Ökosystem von Zur Rose ergänzt das BlueCare-Angebot für professionelle Leistungserbringer die patientenorientierten Dienstleistungen.
Smart Order zur Vermeidung von Lieferengpässen — 2018 verzeichnete der Markt gegenüber dem Vorjahr eine starke Zunahme von Lieferengpässen bei Medikamenten. Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf die zunehmend globale Produktion und Spezialisierung von Herstellern. Vor diesem Hintergrund nutzten selbstdispensierende Ärztinnen und Ärzte vermehrt das Zur Rose-Bestelltool «Smart Order», das Verfügbarkeitsinformationen in Echtzeit bietet und bei einem Produkte-Engpass Alternativvorschläge macht. Die Arztpraxen haben so jederzeit die Übersicht über ihre ausstehenden Medikamente und können ihre Bestellungen umdisponieren, um kritische Engpässe für die Patientinnen und Patienten zu vermeiden.
Dienstleistungen für rezeptierende Ärzte — Die Möglichkeit der elektronischen Rezeptübermittlung wurde von rezeptierenden Ärztinnen und Ärzten weiterhin genutzt. Als wichtiges Element der Patientensicherheit und der Digitalisierung der Prozesse – auch im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Medikationsplan – soll das E-Rezept künftig weiter ausgebaut werden. Grosser Beliebtheit in der Nutzung erfreute sich weiterhin der Patientenreport zur Steigerung der Therapietreue. Auch 2018 hat Zur Rose zu dessen optimalen Nutzung zahlreiche Schulungen für medizinische Praxisassistentinnen durchgeführt.
Kundenanlass zum 25-jährigen Firmenjubiläum — Einen Höhepunkt bildete im Juni 2018 der exklusive Ärztekundenanlass zum 25-jährigen Firmenjubiläum von Zur Rose. 1 300 Gäste kamen im Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL) in den Genuss eines Konzertabends unter der Leitung von Dirigent Kristjan Järvi. Das Baltic Sea Philharmonic Orchestra bot ein unvergessliches Klangerlebnis mit Werken von Kalnins, Sibelius, Prokofjew und Strawinsky. Die Festansprache hielt Ludwig Hasler, Philosoph, Physiker und Publizist.
Umsatzwachstum im Retailgeschäft — Im B2C-Geschäft konnte der Umsatz 2018 um 4.3 Prozent gesteigert werden. Externe Faktoren wie die staatlich verordneten Preissenkungen auf Medikamente sowie eine kürzere und effizientere Hepatitis-Therapie bremsten das Wachstum gegenüber dem Vorjahr leicht. Sehr zufriedenstellend entwickelte sich die Neukundengewinnung im Versand rezeptpflichtiger Medikamente und im Webshop. Die hohe Kundenzufriedenheit widerspiegelt sich auch in einer Befragung der aktiven Kundinnen und Kunden: 90 Prozent der Befragten sind mit den Dienstleistungen von Zur Rose entweder sehr zufrieden oder zufrieden. Von den Kundinnen und Kunden stärker genutzt wird das Rezeptkonto, welches Bestellungen rezeptpflichtiger Medikamente übersichtlich darstellt und Nachbestellungen auf einfache Weise ermöglicht.
Zusätzliche stationäre Geschäfte im Rahmen der Omni-Channel-Strategie — Sowohl die Zur Rose Flagship-Apotheke in der Welle 7 beim Bahnhof Bern als auch die erste Zur Rose-Shop-in-Shop-Apotheke in der Migros-Filiale an der Marktgasse in Bern wiesen 2018 eine erfreuliche Entwicklung von Stammkunden und Umsatz auf. Für die Migros als Partnerin von Zur Rose ist das Apothekenangebot ein deutlicher Mehrwert, indem es die Detailhandelsfläche belebt. Immer häufiger nutzen die Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, bei Zur Rose kanalübergreifend einzukaufen: Die gewünschten Produkte können online vorbestellt und in der Filiale abgeholt, direkt in der Apotheke bezogen oder
bequem nach Hause geliefert werden. Anknüpfend an den Erfolg dieses Konzepts, hat Zur Rose im Berichtsjahr zwei zusätzliche Geschäfte eröffnet: Im Juni nahm die Shop-in-Shop-Apotheke in der Migros am Claramarkt in Basel den Betrieb auf, und im November folgte eine Filiale am Hauptsitz der Migros am Limmatplatz in Zürich. Weitere Standorte sind in Prüfung.
Neugestaltung des Webshops mit Markenrebrush — Um den Kundenbedürfnissen noch besser zu entsprechen, nahm Zur Rose im Berichtsjahr ein umfassendes Redesign des Webshops vor. Die technische Basis bildet neu SAP Hybris Commerce. Mehr als die Hälfte der Nutzenden steuern den Webshop bereits über mobile Endgeräte an. Die neue Technologie erlaubt deshalb eine einfache Bedienung auf Smartphones und Tablets. Das Produktsortiment wurde gemäss den Kundenbedürfnissen weiter optimiert und im Sinne der Omni-Channel-Strategie eng mit demjenigen der stationären Apotheken abgestimmt. Die Benutzerfreundlichkeit im neuen Webshop ist deutlich verbessert: Den Kundinnen und Kunden stehen neu sämtliche gängigen Bezahlmöglichkeiten wie Paypal, Twint, PostFinance, Kreditkarte oder Rechnung zur Verfügung.
Die technische Optimierung und die Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit waren auch Anlass, das Erscheinungsbild der Marke Zur Rose aufzufrischen: Das Logo von Zur Rose erscheint neu in einem intensiven Rot, Produktepräsentation und Bildsprache wurden modernisiert. Was die Preispolitik betrifft, hat Zur Rose 2018 den «Dauertiefpreis» eingeführt: Sämtliche nicht rezeptpflichtigen Medikamente sowie Gesundheits- und Kosmetikartikel werden dauerhaft bis zu 40 Prozent unter dem Marktpreis angeboten. Förderlich auf die Nachfrage wirkten sich regelmässige zusätzliche Rabattaktionen aus.
Fachliche Unterstützung für spezielle Therapien — Gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten entwickelte Zur Rose mit Specialty Care eine Dienstleistung, die Patientinnen und Patienten mit komplexen Therapien begleitet. Eine Fachperson unterstützt die Patientinnen und Patienten zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung bei der korrekten Medikamentenverabreichung, beispielsweise bei der Durchführung von Infusionstherapien. Dank der guten Vertriebsstruktur konnten 2018 für die Bereiche ServiceCare und HomeCare verschiedene neue Herstellerkooperationen abgeschlossen werden. Um die Nachfrage besser abdecken zu können, wurde das Specialty Care-Team erweitert. Der Bereich entwickelte sich auf einem profitablen Wachstumskurs.
Steigerung der Therapietreue dank Dailymed — Mit Dailymed als Submarke bietet Zur Rose eine individuelle Medikamenten-Verblisterung an: In einer Box werden die Medikamente für einen Patienten gemäss ärztlicher Verordnung in einzelnen Beuteln portioniert und nach Einnahmezeitpunkt sortiert. Dies erleichtert die korrekte Medikamenteneinnahme für Personen, die mehrere Medikamente pro Woche einnehmen, und ist damit ein wesentliches Element zur Steigerung der Therapietreue. Auch für Heime ist diese Dienstleistung interessant, denn sie vereinfacht den Rüstprozess. Die Zusammenarbeit mit Heimen wurde denn auch vermehrt gefördert. Zur Rose bewarb Dailymed im Berichtsjahr neu mit einer eigenen Website und verschiedenen Online-Kampagnen. Das Beratungsteam wurde personell verstärkt, und für die Betreuung der Dailymed-Patienten wurde ein spezieller Kundendienst aufgebaut.
Innovative Lösungen mit Krankenversicherern — In jüngster Vergangenheit hat der regulatorische Druck auf die Krankenversicherer zur Entwicklung alternativer, günstiger OKP-Produkte stark zugenommen. Verschiedene Versicherer haben die Zusammenarbeit mit Zur Rose intensiviert und ihre Versicherten mit segmentspezifischen Kommunikationsmassnahmen auf die günstigen Versorgungskanäle hingewiesen. Innovative Versicherungslösungen sind gefragt: Das Anfang 2018 lancierte Modell KPT win.easy, das einen telemedizinischen Beratungsdienst vorsieht und bei Vorliegen eines Rezeptes den Medikamentenbezug über Zur Rose vorschreibt, konnte viele Kundinnen und Kunden gewinnen und hat sich sehr gut etabliert.
Investitionen in Logistik und Informatik — Investitionen in die logistischen Anlagen ermöglichten eine weitere Steigerung der Effizienz, eine Reduzierung der Durchlaufzeit sowie eine Verbesserung der Ergonomik an verschiedenen Arbeitsplätzen. Mit dem Bau einer neuen Kühlzelle konnte die Lagerkapazität für Kühlprodukte erhöht werden. Im Bereich der Informatik hat Zur Rose die Ablösung verschiedener Altsysteme und die Einbindung neuer Elemente weitergeführt. Im Bereich Einkauf sowie in Teilen der Finanzbuchhaltung und in der Prozessabwicklung wurden neue Elemente integriert. Damit wird die Basis geschaffen, um innovative und zukunftsträchtige Systeme anzubinden, welche die Weiterentwicklung von strategischen Geschäftsmodellen unterstützen.
Zur Rose als Arbeitgeberin — Ende 2018 beschäftigte Zur Rose in der Schweiz 360 Mitarbeitende. Die attraktiven Anstellungsbedingungen hat das Unternehmen im Berichtsjahr mit verschiedenen Zusatzleistungen ausgebaut. Die Einführung einer unternehmensinternen Socialmedia-Plattform erwies sich als wichtiges Element zur Verbesserung der internen Kommunikation. Die Digitalisierung der Personalprozesse wurde im Berichtsjahr fortgesetzt (Einführung E-Dossier, E-Recruiting). Erstmals wurde Zur Rose denn auch unter den 250 führenden Arbeitgebern der Schweiz gelistet. Die Entwicklung eines Gesundheitsbewusstseins ist Teil der Unternehmenskultur und wird mit Aktionen wie Erste-Hilfe-Schulungen oder Gratis-Grippeimpfung im Herbst gefördert. Ein neues unternehmensinternes Sportangebot bietet den Mitarbeitenden zudem die Möglichkeit, die eigene Fitness zu stärken.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen in Deutschland nimmt Fahrt auf. Nach der elektronischen Patientenakte, die bis Anfang 2021 für alle Versicherten verfügbar sein soll, will das Bundesgesundheitsministerium auch die Telemedizin zügig voranbringen. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei das E-Rezept: Die elektronische Verschreibung ermöglicht Innovationen in der telemedizinischen Behandlung. Auf der Grundlage neuer Regelungen sollen in der Arzneimittelversorgung auch Verordnungen in digitaler Form verwendet werden können.
Marktwachstum in Deutschland1 — Europas grösster Medikamentenmarkt Deutschland stieg 2018 um rund 6 Prozent auf EUR 43.9 Mrd. Der Marktanteil der Apotheken beläuft sich auf 86 Prozent; 14 Prozent des Umsatzes werden über Spitäler und Kliniken generiert. Der Apothekenumsatz mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln (Rx) stieg 2018 um 5.5 Prozent auf EUR 30.8 Mrd., im Bereich der rezeptfreien Arzneimittel (Over the Counter, OTC) erhöhte er sich um 3.4 Prozent auf EUR 5.1 Mrd. Im Apothekenkanal beträgt der Rx-Versandanteil knapp 1 Prozent, während sich der OTC-Versandanteil auf 17.9 Prozent beläuft. Der gesamte Versandumsatz legte 2018 um 5.5 Prozent auf EUR 1.2 Mrd. zu. Auf das OTC-Segment entfallen 76 Prozent des Versandumsatzes – deutlich mehr als auf das Rx-Geschäft. Der OTC-Versand verbuchte eine Steigerung von 8.1 Prozent, während der Rx-Versand um 1.6 Prozent zurückging.
1 IQVIA™ Marktbericht, Entwicklung des deutschen Pharmamarktes im Jahr 2018
Koalitionsvertrag in Deutschland — Der Koalitionsvertrag der Parteien CDU/CSU und SPD vom 12. März 2018 beinhaltet eine Absichtserklärung zur Umsetzung eines Verbots des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (Rx). Gestützt auf Gutachten und Aussagen vorheriger Bundesregierungen ist die Zur Rose-Gruppe nach wie vor überzeugt, dass dieses Vorhaben verfassungswidrig und europarechtlich inkompatibel ist. Mehrere Parteien, Sachverständige sowie Verbände haben sich öffentlich gegen ein Rx-Versandverbot ausgesprochen.
Am 11. Dezember 2018 präsentierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen alternativen Vorschlag zum Rx-Versandverbot. Dieser sieht vor, dass der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland und die Gewährung von Boni durch EU-ausländische Versandapotheken auch in Zukunft erlaubt sind. Die Zur Rose-Gruppe begrüsst diesen Vorschlag, der den Patienten weiterhin die Wahlfreiheit bezüglich des Bezugskanals ermöglicht. Als Reaktion auf die Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums legte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) an ihrer Mitgliederversammlung vom 17. Januar 2019 einen Beschluss vor, in dem sie nun der Forderung nach der Gleichpreisigkeit den Vorrang vor dem Versandhandelsverbot einräumte. Die Zur Rose-Gruppe beobachtet die weitere Entwicklung und analysiert alle Vorschläge, um gegebenenfalls notwendige Massnahmen einzuleiten.
Telemedizin — Am 10. Mai 2018 beschloss der Deutsche Ärztetag die Liberalisierung der Fernbehandlung und machte somit den Weg frei für den Ausbau der Telemedizin in Deutschland. Künftig sollen eine Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien auch ohne persönlichen Erstkontakt im Einzelfall erlaubt sein, wenn diese ärztlich vertretbar sind und die ärztliche Sorgfalt gewahrt wird. Patientinnen und Patienten müssen zudem über die Besonderheiten des rein telemedizinischen Kontakts aufgeklärt werden. Damit könnte die Telemedizin in Deutschland einen Schub erhalten, weil rechtliche Grauzonen beseitigt werden und Ärzte mehr Handlungsspielraum erhalten. Bis Ende 2018 hat bereits knapp die Hälfte aller Landesärztekammern die neue Regelung in ihre rechtsverbindlichen Berufsordnungen übernommen und von den zuständigen Aufsichtsorganen genehmigt bekommen. Die Themen Verordnung und Überweisung im Rahmen der Telemedizin wurden zur weiteren Diskussion an den Vorstand des Ärztetages verwiesen. Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn macht allerdings erst das elektronische Rezept die Telemedizin zu einem Erfolgsprojekt.
Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung — Im Referentenentwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) des Bundesministeriums für Gesundheit vom 14. November 2018 wird festgehalten, dass die elektronische Verordnung (E-Rezept) Innovationen in der telemedizinischen Behandlung ermöglicht und zur Entlastung von Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern sowie Patientinnen und Patienten in Deutschland beitragen soll. Daher wird die Selbstverwaltung, bestehend aus den gesetzlichen Krankenkassen und der kassenärztlichen Vereinigung, verpflichtet, die notwendigen Regelungen für die Verwendung des E-Rezepts zu schaffen. Es sollen insbesondere die Regelungen angepasst werden, die bislang die Verordnung von Arzneimitteln ausschliesslich in Papierform vorsehen. Hierfür setzt das Ministerium eine Frist von sieben Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes. Die Gesetzesänderung soll laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn spätestens im Jahr 2020 greifen. Auf der Grundlage der neuen Regelungen sollen in der Arzneimittelversorgung auch Verordnungen nur in elektronischer Form verwendet werden können. Dadurch können Projekte auch mit alternativen technischen Lösungen bereits vor der flächendeckenden Einführung elektronischer Verordnungen in der Telematikinfrastruktur durchgeführt werden.
Zudem sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Apotheken verschreibungspflichtige Arzneimittel künftig auch nach einer offensichtlichen ausschliesslichen Fernbehandlung abgeben können – das bestehende Fernverordnungsverbot wird somit aufgehoben. Ausgestellte Rezepte, bei denen kein direkter Kontakt zwischen Arzt und Apotheker vorausgegangen ist, dürfen aufgrund einer Regelung vom November 2016 von Apotheken bislang nicht beliefert werden.
Digital Single Market Strategy — Die Akzeptanz digitaler Lösungen für Gesundheit und Pflege ist in der Europäischen Union nach wie vor gering und variiert stark in den Mitgliedsstaaten. Die Europäische Kommission bemüht sich daher, den Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu sicheren digitalen Diensten von höchster Qualität in diesen Bereichen zu bieten. Im Rahmen der Digital Single Market Strategy (DSM) soll in Europa eine digitale Service-Infrastruktur für E-Health aufgebaut werden. Bürger sollen zukünftig einen sicheren Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten haben und diese teilen können. Gesundheitsdienstleister, wie Ärzte und Apotheken, sollen in die Lage versetzt werden, diese Informationen dann EU-weit auszutauschen, um eine zielgerichtete und schnelle Forschung, Diagnose und Behandlung für die Patientinnen und Patienten zu ermöglichen. Digitale Services und Daten im Gesundheitsbereich sollen den Bürgern ein selbstbestimmtes Handeln sowie eine personenzentrierte Gesundheitsfürsorge erlauben.
2018 trieb die Zur Rose-Gruppe ihre Akquisitionsstrategie weiter voran: Mit apo-rot und medpex übernahm sie die Versandaktivitäten zweier bedeutender E-Commerce-Apotheken im deutschen Markt; mit der spanischen PromoFarma kam der in Südeuropa führende Marktplatz für apothekenübliche Produkte hinzu. Insgesamt gelang es der Gruppe, ihre europäische Marktführerschaft weiter zu stärken.
Deutlicher Ausbau der Marktstellung in Deutschland — Der Zur Rose-Gruppe gelang es, den Umsatz in Deutschland in Lokalwährung um 33.7 Prozent auf EUR 581.3 Mio. zu erhöhen. Umgerechnet auf Schweizer Franken, belief sich das Wachstum auf 38.9 Prozent. Das Online-Geschäft mit rezeptfreien Arzneimitteln (OTC) wuchs markant um 72.5 Prozent in Lokalwährung, während der Zuwachs im Bereich der rezeptpflichtigen Medikamente (Rx) 5.0 Prozent beträgt.
Konsolidierung in Deutschland — Die Zur Rose-Gruppe nutzte im Berichtsjahr die Chancen der Konsolidierung im grössten Versandmarkt Deutschland. Im Mai 2018 gab sie die Akquisition des Versandgeschäfts von apo-rot in Hamburg bekannt. Die Apotheke erzielte 2017 einen Umsatz von rund EUR 100 Mio. Im Oktober 2018 wurde die Übernahme vollzogen, und seit Anfang November wickelt die Zur Rose-Gruppe die Versandaktivitäten von apo-rot B.V. über die Logistik am Standort Heerlen (Niederlande) ab. Damit unternimmt die Gruppe den ersten Schritt, um ihre gesamten Versandaktivitäten im deutschen Markt in Heerlen zu bündeln.
Im Oktober 2018 vermeldete die Zur Rose-Gruppe die Übernahme der Versandaktivitäten von Deutschlands drittgrösster Online-Apotheke medpex. Die Apotheke verzeichnete über die letzten drei Jahre ein deutliches organisches Umsatzwachstum bei nachhaltiger Profitabilität und erzielte 2017 mit dem Versandhandel einen Umsatz in der Höhe von EUR 139 Mio. medpex fokussiert auf rezeptfreie Medikamente sowie apothekenexklusive Kosmetik und ist auf eine junge Kundengruppe mit starker Kaufkraft ausgerichtet. Das Unternehmen verfügt über eine hohe Kompetenz im digitalen Marketing und eine agile Plattformentwicklung. Im Januar 2019 vollzog die Zur Rose-Gruppe die Übernahme der Versandaktivitäten von medpex. Im Rahmen dieser Transaktion erwarb sie die Comventure GmbH in Forst (Deutschland), die Visionrunner GmbH in Mannheim (Deutschland), die medpex wholesale GmbH in Ludwigshafen (Deutschland) sowie die Apotheke esando B.V. in Venlo (Niederlande).
Durch die bislang getätigten Akquisitionen konnte die Zur Rose-Gruppe im Kernmarkt Deutschland ihren Marktanteil im Arzneimittelversand von 18 auf 31 Prozent erhöhen. Damit ist sie insgesamt hervorragend positioniert, um die sich bietenden Chancen der zunehmenden Digitalisierung zu nutzen.
Erhöhung der Logistikkapazität am Standort Heerlen — Einhergehend mit den Plänen zur Bündelung der Versandaktivitäten an einem Standort, beschloss der Verwaltungsrat der Zur Rose-Gruppe den Ausbau der Logistikinfrastruktur und damit die Errichtung eines Neubaus angrenzend zum bestehenden Gebäude in Heerlen. Das neue Logistikgebäude mit über 20 000 Quadratmetern Fläche wird 2021 bezugsbereit sein. Die Versandkapazität des Standorts wird damit verdreifacht auf ein Volumen von 30 Millionen Paketen pro Jahr. Die Logistik kann in einer weiteren Ausbauphase auf ein Paketvolumen von 50 Millionen erhöht werden. Nach Fertigstellung soll das gesamte Versandgeschäft für den Markt Deutschland in Heerlen abgewickelt werden. Durch die Konzentration an einem Standort wird die Zur Rose-Gruppe die Logistikkosten deutlich reduzieren können. Die Erweiterung der Logistik wird im Hinblick auf die Effizienz neue Massstäbe im europäischen Apothekenversandhandel setzen.
Logistikdienstleistungen am Standort Halle — Ulrich Nachtsheim, Inhaber der Apotheke Zur Rose, und Zur Rose Pharma sind übereingekommen, die im November 2017 kommunizierte Nachfolgelösung für die Bedienung seiner Versandkunden zeitlich zu verschieben. Ulrich Nachtsheim war es wichtig, bei seinem Rückzug aus dem Versandgeschäft seinen Kundinnen und Kunden eine adäquate Lösung für die künftige Belieferung anbieten zu können. Diese ist aufgrund der andauernden Konsolidierung und des starken OTC-Wachstums im deutschen Versandhandelsmarkt in der präferierten Form im Moment noch nicht möglich. Die Kooperation mit Zur Rose Pharma wird daher fortgesetzt, und der Ausbau des Standorts Halle zum Kompetenzzentrum für Marketing und Services im Gesundheitswesen wird konsequent vorangetrieben.
Umsetzung der Expansionsstrategie in neuen Märkten — Mit der Übernahme des spanischen E-Commerce-Marktplatzes PromoFarma Mitte September 2018 treibt die Zur Rose-Gruppe die digitale Transformation ihres Geschäfts voran. Zudem ist PromoFarma ein Sprungbrett für die internationale Expansion der Gruppe, sowohl grenzüberschreitend als auch durch die Aufnahme neuer Partner in anderen Ländern mit einem kapitaleffizienten Geschäftsmodell. Zunächst liegt der Fokus auf Frankreich und Italien. Gleichzeitig wird die Zur Rose-Gruppe das grosse Tech-Know-how von PromoFarma für den Aufbau einer E-Health-Plattform nutzen. Ziel ist es, über eine Plattform verschiedene Gesundheitsdienstleistungen – auch von Dritten – anzubieten.
Die Prinzipien und Regeln der Corporate Governance der Zur Rose-Gruppe orientieren sich am «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» der economiesuisse. Inhalt und Struktur dieses Kapitels entsprechen der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange. Alle Angaben beziehen sich – sofern nicht anders vermerkt – auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2018. Die zentralen Elemente der Corporate Governance sind in den Statuten, im Organisationsreglement und in den Reglementen der Verwaltungsratsausschüsse der Gesellschaft definiert. Die Zur Rose-Gruppe publiziert diese Dokumente online unter zurrosegroup.com > «Investoren und Medien» > «Corporate Governance».
Die Zur Rose Group AG mit Sitz in Steckborn ist als Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht organisiert. Die Namenaktien mit der Valoren-Nummer 4261528 sind an der SIX Swiss Exchange kotiert. Die Aufsicht der Zur Rose-Gruppe wird durch den Verwaltungsrat und die operative Führung durch die Gruppenleitung wahrgenommen. Das operative Geschäft ist in zwei geografische Segmente unterteilt:
Die Geschäftseinheiten der Zur Rose-Gruppe beinhalten alle wesentlichen operativen Tätigkeiten. Sie werden von einem Mitglied der Gruppenleitung geführt. Die Funktionen Finance sowie (als Matrixfunktion) Logistik sind dem CFO zugeordnet und erbringen Leistungen für die gesamte Gruppe. Der Bereich Investor Relations ist ebenfalls dem CFO zugeordnet. Die Bereiche Kommunikation und Legal sind dem CEO unterstellt und erbringen ebenfalls Leistungen für die gesamte Gruppe.
Die zum Konsolidierungskreis der Gruppe gehörenden Tochtergesellschaften sind unter Angabe von Firma und Sitz, Aktienkapital und von Konzerngesellschaften gehaltenen Beteiligungsquoten im Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss, Seite 55, aufgeführt. Zum Konsolidierungskreis gehören ausser der Zur Rose Group AG keine Gesellschaften, deren Beteiligungspapiere kotiert sind.
Gemäss Aktienregister und den Offenlegungsmeldungen gegenüber der Zur Rose Group AG und der SIX Swiss Exchange hielten folgende Aktionäre am 31. Dezember 2018 drei Prozent oder mehr am Aktienkapital:
| Direkter Aktionär | Zeitpunkt der Offenlegung |
In % |
|---|---|---|
| T. Rowe Price International Ltd | 09.11.2017 1) | 3.13 |
| KWE Beteiligungen AG | 31.12.2018 2) | 10.75 |
| 11.12.2018 1) | 3.73 | |
| Matterhorn Pharma Holding | 13.07.2017 1) | 4.57 |
| PSquared Master SICAV Ltd. Leveraged Event Fund LP BP Investment Ltd. |
08.05.2018 1) | 3.19 |
| 31.12.2018 2) | 4.77 | |
1) Im Verhältnis zum Aktienkapital zum Zeitpunkt der Offenlegung (Kapitalveränderungen siehe unter 2.3, Seite 24) 2) Gemäss Aktienregister per 31. Dezember 2018
Am 12. Januar 2019 hält die Aktionärsgruppe bestehend aus Christiane Maria Bülow-Bichler, Ulrich Johannes Spindler, Tobias Bodo Kindlieb und Frank Müller (direkte Aktionärin: Sabine Funke, Notarin) 4.25 Prozent des Aktienkapitals. Am 28. Januar 2019 hält T. Rowe Price Associates, Inc. 5.69 Prozent des Aktienkapitals. Am 20. Februar 2019 hält Wellington Management Group LLP 2.93 Prozent des Aktienkapitals.
Unter www.six-exchange-regulation.com/de/home/publications/significant-shareholders.html sind die Offenlegungsmeldungen zu finden, die von der Zur Rose Group AG über die elektronische Veröffentlichungsplattform der SIX Swiss Exchange publiziert wurden. Die Beteiligungsverhältnisse der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung sind im Anhang zur Jahresrechnung der Zur Rose Group AG detailliert dargestellt.
Die Zahl der Aktionärinnen und Aktionäre der Zur Rose Group AG belief sich am 31. Dezember 2018 auf 5 995 (5 213 per Ende 2017).
Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen mit anderen Gesellschaften.
Informationen zur Kapitalstruktur sind im Finanzbericht auf Seite 87 enthalten.
Das Aktienkapital der Zur Rose Group AG betrug am 31. Dezember 2018 CHF 48 127 413.75, eingeteilt in 8 369 985 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 5.75. Zum Zeitpunkt der Publikation dieses Geschäftsberichts (21. März 2019) beträgt das Aktienkapital CHF 50 173 764.00 und ist eingeteilt in 8 725 872 Namenaktien. Das genehmigte Kapital betrug am 31. Dezember 2018 CHF 2 900 938.25 und das bedingte Kapital CHF 134 302.75.
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 19. Juni 2019 das Aktienkapital im Maximalbetrag von CHF 854 588.00 durch Ausgabe von höchstens 148 624 voll zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 5.75 zu erhöhen. Dies entspricht 1.70 Prozent des bestehenden Aktienkapitals. Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der Erwerb der neuen Aktien sowie jede nachfolgende Übertragung der Aktien unterliegen den Beschränkungen von Artikel 5 der Statuten. Der Verwaltungsrat legt den Ausgabebetrag, die Art der Einlagen, den Zeitpunkt der Ausgabe, die Bedingungen der Bezugsrechtsausübung und den Beginn der Dividendenberechtigung fest. Der Verwaltungsrat kann neue Aktien mittels Festübernahme durch ein Finanzinstitut, ein Konsortium von Finanzinstituten oder einen anderen Dritten und anschliessenden Angebots an die bisherigen Aktionäre oder an Dritte (sofern die Bezugsrechte der bisherigen Aktionäre aufgehoben sind oder nicht gültig ausgeübt werden) ausgeben. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, den Handel mit Bezugsrechten zu ermöglichen, zu beschränken oder auszuschliessen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte kann der Verwaltungsrat verfallen lassen, oder er kann diese bzw. Aktien, für welche Bezugsrechte eingeräumt, aber nicht ausgeübt werden, zu Marktkonditionen platzieren oder anderweitig im Interesse der Gesellschaft verwenden.
Der Verwaltungsrat ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre aufzuheben oder zu beschränken und Dritten, der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften zuzuweisen:
Das Aktienkapital der Gesellschaft kann durch Ausgabe von höchstens 23 357 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 5.75 an Mitarbeitende und Verwaltungsräte der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften um höchstens CHF 134 302.75 erhöht werden. Dies entspricht 0.27 Prozent des bestehenden Aktienkapitals. Das Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der bisherigen Aktionäre der Gesellschaft entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung auf die neuen Aktien sind ausgeschlossen. Die Ausgabe der Aktien (Ausgabebetrag, Zeitpunkt der Dividendenberechtigung, Art der Einlage) oder der diesbezüglichen Optionsrechte oder einer Kombination von Aktien und Optionsrechten erfolgt gemäss einem oder mehreren vom Verwaltungsrat zu erlassenden Reglementen. Die Ausgabe von Aktien- oder Optionsrechten kann zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis erfolgen. Der Erwerb von Namenaktien durch die Ausübung der Optionsrechte und jede weitere Übertragung der Namenaktien unterliegen den Übertragungs- und Eintragungsbeschränkungen gemäss Artikel 5 der Statuten.
Am 31. Dezember 2017 betrug das Aktienkapital der Zur Rose Group AG CHF 35 761 820.25. Im Rahmen einer ordentlichen Kapitalerhöhung zur Finanzierung der Übernahme der Versandaktivitäten von medpex und weiterer, organischer Wachstumsinitiativen erhöhte sich das Aktienkapital am 4. Dezember 2018 um CHF 12 365 593.50 auf CHF 48 127 413.75. Am 3. Januar 2019 erhöhte sich das Aktienkapital um CHF 2 046 350.25 auf CHF 50 173 764.00. Die neuen Aktien wurden aus dem bestehenden genehmigten Kapital ausgegeben zwecks Zahlung der Aktienkomponente des Kaufpreises im Rahmen der Akquisition von medpex. Weitere Informationen über Kapitalveränderungen sind in der konsolidierten Eigenkapitalveränderungsrechnung, Seite 52, enthalten.
Für die vorangegangenen Jahre wird auf den Geschäftsbericht 2017 (abrufbar im Downloadbereich unter https://gb.zurrosegroup.com/gb2017/home.html), Seite 32, und den Geschäftsbericht 2016 (abrufbar im Downloadbereich unter http://gb1.zurrosegroup.com/de/gb2016/home.html), Seite 65 und 66, verwiesen.
Am 31. Dezember 2018 war das Aktienkapital eingeteilt in 8 369 985 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 5.75. Zum Zeitpunkt der Publikation dieses Geschäftsberichts (21. März 2019) ist das Aktienkapital eingeteilt in 8 725 872 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 5.75. Die Aktien sind vollständig liberiert. Die Zur Rose Group AG hat keine Partizipationsscheine ausgegeben.
Die Gesellschaft hat keine Genussscheine ausgegeben.
Erwerber von Namenaktien werden auf Gesuch als Aktionäre mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, falls sie ausdrücklich erklären, diese Namenaktien im eigenen Namen und für eigene Rechnung erworben zu haben. Der Verwaltungsrat kann einzelne Personen, die im Eintragungsgesuch nicht ausdrücklich erklären, die Namenaktien für eigene Rechnung zu halten (die Nominees), bis maximal drei Prozent des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals mit Stimmrecht im Aktienbuch eintragen, wenn der Nominee mit der Gesellschaft eine Vereinbarung über seine Stellung abgeschlossen hat und einer anerkannten Bank- oder Finanzaufsicht untersteht. Über diese Eintragungsgrenze hinaus kann der Verwaltungsrat Nominees mit Stimmrecht im Aktienbuch eintragen, falls die Nominees die Namen und Vornamen (bei juristischen Personen die Firma), Adressen, die Staatsangehörigkeit (bei juristischen Personen den Sitz) und die Aktienbestände derjenigen Personen offenlegen, für deren Rechnung sie 0.5 Prozent oder mehr des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals halten. Der Verwaltungsrat kann in besonderen Fällen Ausnahmen von der Nominee-Regelung bewilligen.
Per 31. Dezember 2018 hat kein Nominee eine Vereinbarung über seine Stellung abgeschlossen. Ausnahmen wurden keine gewährt. Die im Aktienbuch eingetragenen Nominees sind somit ohne Stimmrecht eingetragen. Es gibt keine weiteren Übertragungsbeschränkungen und keine statutarischen Privilegien. Eine Aufhebung oder Änderung der Beschränkungen der Übertragbarkeit setzt einen Beschluss der Aktionäre mit einer Stimmenmehrheit von mindestens zwei Dritteln der vertretenen Aktien voraus.
Die Zur Rose Group AG hat am 31. Dezember 2018 keine Wandelanleihen und Optionen ausstehend.
Im Jahr 2018 hat die Zur Rose Group AG eine festverzinsliche, öffentliche Obligationenanleihe über CHF 115 Mio. zur Finanzierung von Akquisitionen sowie für allgemeine Unternehmenszwecke platziert und an der SIX Swiss Exchange kotiert (ISIN CH0421460442). Die Anleihe hat eine Laufzeit von fünf Jahren (Fälligkeit: 19. Juli 2023) und wird mit 2.50 Prozent p.a. verzinst.
Der Verwaltungsrat der Zur Rose-Gruppe setzt sich aus mehrheitlich unabhängigen externen Mitgliedern zusammen.
Am 31. Dezember 2018 gehörten ihm folgende Personen an:
MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATS
| Position | Eintritt | Gewählt bis | |
|---|---|---|---|
| Prof. Stefan Feuerstein | Präsident, nicht exekutiv | 2010 | 2019 |
| Walter Oberhänsli | Delegierter, exekutiv | 1993 | 2019 |
| Dr. Thomas Schneider | Vizepräsident, nicht exekutiv | 1995 | 2019 |
| Prof. Dr. Volker Amelung | Mitglied, nicht exekutiv | 2010 | 2019 |
| Dr. Heinz O. Baumgartner | Mitglied, nicht exekutiv | 2017 | 2019 |
| Vanessa Frey | Mitglied, nicht exekutiv | 2016 | 2019 |
— Stefan Feuerstein (1955, Deutscher, Prof.), Präsident des Verwaltungsrats Vorsitzender des Gesellschafterrats der UNIMO-Gerstner-Gruppe, Zug/Xanten. Diverse Aufsichts- bzw. Verwaltungsratsmandate. Bis 2010 Delegierter des Verwaltungsrats der Markant AG, zuvor Mitglied des Vorstands der METRO AG, zuständig für strategischen Konzerneinkauf sowie Food und Einzelhandel. Studium der Betriebswirtschaft. Seit 2001 Honorarprofessor der Hochschule Worms.
— Walter Oberhänsli (1958, Schweizer, lic. iur., Rechtsanwalt), Delegierter des Verwaltungsrats, CEO Von 1996 bis 2011 Präsident des Verwaltungsrats, seit 2005 Delegierter des Verwaltungsrats und Vorsitzender der Gruppenleitung (CEO). Bis Ende 2004 selbstständiger Rechtsanwalt in Kreuzlingen (TG). Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich.
— Thomas Schneider (1955, Schweizer, Dr. med.), Vizepräsident des Verwaltungsrats Facharzt FMH für Allgemeinmedizin, seit 1989 tätig als Hausarzt und Allgemeinpraktiker in Praxisgemeinschaft in Tägerwilen (TG). 2009 Standesrat der Ärztegesellschaft Thurgau, zuvor diverse standespolitische Aufgaben auf nationaler und kantonaler Ebene. Medizinstudium an der Universität Basel.
— Volker Amelung (1965, deutsch-schweizerischer Doppelbürger, Univ.-Prof. Dr. oec. HSG) Seit 2001 Inhaber der Schwerpunktprofessur für internationale Gesundheitssystemforschung an der Medizinischen Hochschule Hannover. Zuvor Stationen an der Hochschule für Wirtschaft und Politik, Hamburg, und an der Columbia University, New York. Studium der Betriebswirtschaft an den Universitäten St. Gallen sowie Paris-Dauphine.
— Heinz O. Baumgartner (1963, Schweizer, Dr. oec. HSG)
Seit 2008 CEO der Schweiter Technologies AG, Horgen. Von 1996 bis 2013 CFO dieser Gesellschaft. Zuvor Controller bei Asea Brown Boveri Schweiz. Studium der Betriebswirtschaft an der Universität St. Gallen.
— Vanessa Frey (1980, Schweizerin, Betriebsökonomin, MSc in Finance)
Seit 2007 CEO und Verwaltungsrätin der Corisol Holding AG, Zug. Diverse Verwaltungsratsmandate. Von 2004 bis 2006 im Corporate Finance Team der Handelsbanken Capital Markets in Stockholm, danach Asset Managerin in Hongkong. Grundstudium in Wirtschaftswissenschaften und Recht an der Universität St. Gallen und Master of Science in International Economics and Business an der Stockholm School of Economics.
Mit Ausnahme des Delegierten des Verwaltungsrats, Walter Oberhänsli, gehörte keines der Mitglieder des Verwaltungsrats je der Geschäftsleitung einer Gesellschaft der Zur Rose-Gruppe oder der Konzernleitung an. Es existieren keine Kreuzverflechtungen.
Dr. Heinz O. Baumgartner und Vanessa Frey stellen sich an der Generalversammlung vom 23. Mai 2019 nicht mehr für eine Wiederwahl in den Verwaltungsrat der Zur Rose-Gruppe zur Verfügung. Der Verwaltungsrat wird der Generalversammlung zwei neue, qualifizierte Kandidaten zur Wahl vorschlagen.
Chairman of the Board der Electronics and Systems Company Al Faisaliah Group, Riad (SA) Vorsitzender des Aufsichtsrats der Kühnl + Schmidt Architekten AG, Karlsruhe (DE) Mitglied des Verwaltungsrats der EVAN Management AG, Zug Vizepräsident des Verwaltungsrats der UNIMO Real Estate Management AG, Zug Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats der Electronic Partner Handel SE sowie der Haubrich Holding SE, Düsseldorf (DE) Mitglied des Forschungsbeirats an der Hochschule Worms (DE)
Präsident des Verbands der Schweizerischen Versandapotheken (VSVA), Solothurn Vorstandsmitglied des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), Berlin (DE)
Vorstandsmitglied der Vereinigung Ärzte mit Patientenapotheke (APA), St. Gallen Vorstandsmitglied der Pharmakodex-Kommission des Wirtschaftsverbands Scienceindustries, Zürich
Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Managed Care, Berlin (DE) Geschäftsführender Gesellschafter des privaten Instituts für angewandte Versorgungsforschung GmbH (inav), Berlin (DE) Mitglied des Landesausschusses Ärzte-Krankenkasse in Niedersachsen, Hannover (DE) Healthcare Denmark Ambassador, Kopenhagen (DK) Mitglied des Beirats des Gesundheitswissenschaftlichen Instituts Nordost (GeWINO) der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Berlin (DE)
Mitglied des Verwaltungsrats der United Grinding Group, Bern
Mitglied des Verwaltungsrats der Schweiter Technologies AG, Horgen Mitglied des Verwaltungsrats der Inficon Holding AG, Bad Ragaz Mitglied des Verwaltungsrats der KWE Beteiligungen AG, Wollerau Mitglied des Verwaltungsrats der 1MG Technologies Private Limited, New Delhi (IN)
Gemäss Statuten der Zur Rose Group AG darf kein Mitglied des Verwaltungsrats mehr als zehn zusätzliche Mandate wahrnehmen und zusätzlich nicht mehr als vier in börsenkotierten Unternehmen. Jedes dieser Mandate bedarf der Genehmigung durch den Präsidenten des Verwaltungsrats bzw., bei Mandaten des Präsidenten des Verwaltungsrats, durch die Mehrheit der übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats. Ausnahmen (z.B. Mandate in Unternehmen, die auf Anordnung der Zur Rose-Gruppe, von ihr kontrollierten Gesellschaften oder in gemeinnützigen Organisationen wahrgenommen werden) sind in den Statuten festgelegt.
Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats und den Präsidenten des Verwaltungsrats einzeln für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Wiederwahl ist möglich. Ist das Präsidium des Verwaltungsrats vakant, bezeichnet der Verwaltungsrat bis zum Abschluss der folgenden ordentlichen Generalversammlung aus seiner Mitte einen Präsidenten. Die erstmalige Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats ist in der Übersicht auf Seite 25 aufgeführt. Es sind keine Amtszeitbeschränkungen festgelegt.
Vorbehältlich der Wahl des Präsidenten und der Mitglieder des Vergütungsausschusses durch die Generalversammlung konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst. Der Verwaltungsrat kann einen oder mehrere Vizepräsidenten wählen. Er bezeichnet ferner einen Sekretär, der nicht Mitglied des Verwaltungsrats sein muss. Prof. Stefan Feuerstein präsidiert den Verwaltungsrat. Walter Oberhänsli ist Delegierter des Verwaltungsrats und CEO des Unternehmens. Dr. Thomas Schneider amtiert als Vizepräsident. Die Aufgabenaufteilung zwischen Verwaltungsrat und CEO sowie die Kompetenzen und Zuständigkeiten des Verwaltungsratspräsidenten und der Ausschüsse gehen aus dem Organisationsreglement und den entsprechenden Ausschussreglementen hervor (abrufbar unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2080/corporate-governance.html).
Permanente Ausschüsse des Verwaltungsrats sind der Prüfungsausschuss und der Vergütungsausschuss. Der Verwaltungsrat kann die Bildung (sowie Auflösung) weiterer Ausschüsse beschliessen und diese mit bestimmten Verantwortlichkeiten und Projektaufgaben betrauen.
| PRÜFUNGSAUSSCHUSS | |
|---|---|
| Prof. Dr. Volker Amelung, Vorsitz | |
| Dr. Heinz O. Baumgartner | |
| Prof. Stefan Feuerstein |
Der Prüfungsausschuss besteht aus drei nicht exekutiven Mitgliedern des Verwaltungsrats, die alle über betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen müssen. Die Mitglieder und der Vorsitzende werden durch einen Beschluss des Gesamtverwaltungsrats ernannt. Der Prüfungsausschuss unterstützt den Verwaltungsrat bei der Überwachung der Geschäftsführung, insbesondere in seinen nicht delegierbaren Aufgaben für Oberaufsicht und Finanzkontrolle (Art. 716a OR), sowie bei der Erstellung von Geschäftsbericht und Jahresrechnung, in dem er sich ein eigenes Urteil bildet über die Organisation und das Funktionieren des internen und externen Kontrollsystems sowie über den Finanzbericht. Der Prüfungsausschuss ist ein auf Dauer eingerichteter Ausschuss. Er hat ausschliesslich beratende, beschlussvorbereitende und überwachende Funktion. Das Entscheidungsrecht des Gesamtverwaltungsrats bleibt unberührt. Der Prüfungsausschuss bildet keine Unterausschüsse.
VERWALTUNGSRAT (von links)
HEINZ O. BAUMGARTNER, STEFAN FEUERSTEIN, WALTER OBERHÄNSLI, VANESSA FREY, THOMAS SCHNEIDER, VOLKER AMELUNG.
Der Vergütungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern des Verwaltungsrats und konstituiert sich selbst. Er unterstützt den Verwaltungsrat bei der Festsetzung und Überprüfung der Vergütungspolitik und -richtlinien sowie bei der Vorbereitung der Anträge zuhanden der Generalversammlung betreffend die Vergütung des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung. Er kann dem Verwaltungsrat Vorschläge zu weiteren Vergütungsfragen unterbreiten und unterstützt diesen in Fragen der Nominierung und Förderung von Mitgliedern der ersten und zweiten Führungsebene. Der Vergütungsausschuss hat ausschliesslich beratende und beschlussvorbereitende Funktion. Das Entscheidungsrecht des Gesamtverwaltungsrats bleibt unberührt. Der Vergütungsausschuss bildet keine Unterausschüsse.
Der Verwaltungsrat tagt, so oft dies als notwendig erscheint oder wenn ein Mitglied es schriftlich verlangt. In der Regel finden die Sitzungen rund alle zwei Monate ganztägig statt. Sitzungen des Verwaltungsrats werden vom Präsidenten oder im Falle seiner Verhinderung vom Vizepräsidenten oder vom an Lebensjahren ältesten Mitglied des Verwaltungsrats einberufen. Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse können auch per Telefon-, Video- oder Internetkonferenz durchgeführt werden. Die Einberufung erfolgt schriftlich und unter Angabe der Traktanden. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Der Anwesenheit gleichgestellt ist die Zuschaltung per Telefon, Video oder Internet. Kein Präsenzquorum muss eingehalten werden, wenn ausschliesslich die erfolgte Durchführung einer Kapitalerhöhung festzustellen und die anschliessend vorzunehmende Statutenänderung zu beschliessen ist. Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid. Beschlüsse können auf dem Zirkularweg gefasst werden, sofern nicht ein Mitglied mündliche Beratung verlangt. Im Geschäftsjahr 2018 trat der Verwaltungsrat zehnmal zusammen. An den Sitzungen des Verwaltungsrats nehmen in der Regel auch der CFO und der Group General Counsel (als Protokollführer) in beratender Funktion teil. Die übrigen Mitglieder der Gruppenleitung sind anlässlich der Beratung der Strategie und des Budgets sowie zu marktspezifischen Traktanden zu den Verwaltungsratssitzungen eingeladen.
Die Ausschüsse tagen mindestens zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) sowie an zusätzlichen Sitzungen nach Bedarf, welche jedes Mitglied der Ausschüsse beantragen kann. Die Sitzungen dauern in der Regel zwei bis drei Stunden. Der Auftrag der Ausschüsse ist auf die Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen zuhanden des Verwaltungsrats beschränkt. Die Zusammensetzung, Organisation, Kompetenzen und Aufgaben der Ausschüsse im Einzelnen werden vom Verwaltungsrat in entsprechenden Ausschussreglementen (abrufbar unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2080/ corporate-governance.html) festgelegt, soweit diese nicht durch die Statuten oder einen Beschluss der Generalversammlung vorgegeben sind. Die Vorsitzenden der Ausschüsse orientieren den Verwaltungsrat an der jeweils folgenden ordentlichen Verwaltungsratssitzung über ihre Aktivitäten, in dringenden Fällen auch sofort. Im Geschäftsjahr 2018 traten der Prüfungsausschuss zweimal und der Vergütungsausschuss viermal zusammen. An den Sitzungen der Ausschüsse sind in der Regel auch Mitglieder der Gruppenleitung sowie, bei Bedarf, einzelne Fachbereiche mit beratender Stimme vertreten.
Dem Verwaltungsrat obliegen die Oberleitung der Gesellschaft und die Überwachung der Geschäftsführung. Insbesondere kommen dem Verwaltungsrat die folgenden Aufgaben zu:
Sämtliche übrigen Bereiche der Geschäftsleitung delegiert der Verwaltungsrat vollumfänglich an den Delegierten und CEO und an die Gruppenleitung, soweit nicht das Gesetz oder die Statuten etwas anderes bestimmen. Die Aufgaben und Kompetenzen der Gruppenleitung sind im Organisationsreglement festgehalten (abrufbar unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2080/corporategovernance.html).
Jedes Mitglied des Verwaltungsrats erhält den Monats-, den Halbjahres- und den Jahresabschluss. Die Abschlüsse geben unter anderem Auskunft über Bilanz, Erfolgs- und Geldflussrechnung sowie die wichtigsten Kennzahlen der Gruppe und der Segmente. Ferner berichten der CEO und der CFO an jeder Verwaltungsratssitzung über den Geschäftsgang und sämtliche konzernrelevanten Angelegenheiten; der Verwaltungsrat erhält mindestens zweimal jährlich eine Prognose der Jahresergebnisse. An diesen Sitzungen berichten die Vorsitzenden der Ausschüsse auch über die von ihrem Gremium behandelten Traktanden sowie die wesentlichen Feststellungen und Beurteilungen, und sie stellen die entsprechenden Anträge. Der Verwaltungsrat berät und verabschiedet jährlich das Budget für das Folgejahr. Er legt die strategische Mittelfristplanung fest und überprüft diese jährlich. Der Präsident des Verwaltungsrats berät sich regelmässig mit dem CEO und anderen Vertretern der Gruppenleitung. Ausserdem erhält der Verwaltungsrat regelmässig einen aktuellen Statusreport zu Investor Relations.
Gestützt auf das Organisationsreglement (abrufbar unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2080/corporate-governance.html) führt die Interne Revision Betriebs- und Systemüberprüfungen durch und unterstützt die Organisationseinheiten der Gruppe bei der Regulation, Verbesserung und Sicherstellung der Wirksamkeit ihres Risikomanagements und ihrer internen Kontrollmassnahmen. Die Interne Revision koordiniert ihre Arbeiten so weit als möglich mit der externen Revisionsstelle. Der Verwaltungsrat kann die Interne Revision mit Spezialrevisionen, internen Untersuchungen oder weiteren Aufträgen betrauen, die über die regelmässige Tätigkeit der Internen Revision hinausgehen.
Die Zur Rose-Gruppe hat ein System zur Überwachung und Steuerung der mit der unternehmerischen Tätigkeit verbundenen Risiken in Kraft gesetzt. Dieser Prozess beinhaltet die Risikoidentifikation, -analyse und -steuerung sowie das Risiko-Reporting. Der Verwaltungsrat und der CEO sind verantwortlich für die Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen für die Bewirtschaftung des Risiko-Management-Systems. Operativ ist der CFO für die Steuerung des Risikomanagements zuständig. Er kann Teilaufgaben weiterdelegieren. Diese Verantwortlichen treffen konkrete Massnahmen für das Management der Risiken und kontrollieren deren Umsetzung.
Am 31. Dezember 2018 gehörten der Gruppenleitung folgende Mitglieder an:
— Walter Oberhänsli (1958, Schweizer, lic. iur., Rechtsanwalt), Delegierter des Verwaltungsrats, CEO Von 1996 bis 2011 Präsident des Verwaltungsrats, seit 2005 Delegierter des Verwaltungsrats und Vorsitzender der Gruppenleitung (CEO). Bis Ende 2004 selbstständiger Rechtsanwalt in Kreuzlingen (TG). Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich.
— Marcel Ziwica (1975, Schweizer, lic. oec. HSG), Chief Financial Officer (CFO) Von 2001 bis 2014 in verschiedenen leitenden Funktionen bei der Zur Rose-Gruppe tätig, zuletzt als Leiter Finanzen und Controlling Gruppe sowie Mitglied der Geschäftsleitung Schweiz. Seit November 2014 CFO. Vor seiner Tätigkeit für die Zur Rose-Gruppe Consultant bei der Spider Innoventure AG in Tägerwilen (TG). Studium der Betriebswirtschaft an der Universität St. Gallen.
— Walter Hess (1965, Schweizer, Betriebsökonom), Head Switzerland
Seit 2015 Geschäftsführer Zur Rose, seit 2017 zudem Head Switzerland innerhalb der Zur Rose-Gruppe. Vor seiner Tätigkeit für die Gruppe externer Berater, u. a. für diverse Projekte von Zur Rose, zuletzt als Standortleiter der Zur Rose Pharma GmbH, Halle (Saale). Bis 2013 Geschäftsführer der Praevmedic AG, Zürich. Zuvor in verschiedenen leitenden Funktionen in internationalen Industrieunternehmen. Kaufmännische Ausbildung und Studium der Betriebswirtschaft an der Fachhochschule St. Gallen.
— Olaf Heinrich (1970, Deutscher, Wirtschaftsingenieur), Head Germany
Seit 2008 im Vorstand, seit 2009 CEO von DocMorris. Seit 2017 zudem Head Germany innerhalb der Zur Rose-Gruppe. Vor seiner Tätigkeit für DocMorris Geschäftsführer von Joint Ventures aus den Bereichen Retail (KarstadtQuelle / Redcats) und Pharma (Medco Celesio). Weitere internationale Senior-Management-Positionen bei führenden Unternehmen aus den Bereichen Retail und Pharma. Studium des Wirtschaftsingenieurwesens in Berlin und London.
Präsident des Verbands der Schweizerischen Versandapotheken (VSVA), Solothurn Vorstandsmitglied des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), Berlin (DE)
— Marcel Ziwica
Keine weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen
Präsident des Verwaltungsrats und Mitinhaber der Praevmedic AG, Zürich Präsident des Verwaltungsrats der Sportsemotion AG, Rorschach Mitglied des Verwaltungsrats der Hohlflex AG, Abtwil
Keine weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen
GRUPPENLEITUNG (von links)
WALTER HESS – HEAD SWITZERLAND OLAF HEINRICH – HEAD GERMANY WALTER OBERHÄNSLI – CHIEF EXECUTIVE OFFICER MARCEL ZIWICA – CHIEF FINANCIAL OFFICER
Kein Mitglied der Gruppenleitung darf mehr als vier Mandate wahrnehmen und zusätzlich nicht mehr als zwei in einem börsenkotierten Unternehmen. Ausnahmen (z. B. für Mandate, die im Auftrag der Zur Rose-Gruppe oder in gemeinnützigen Organisationen wahrgenommen werden) sind in den Statuten festgelegt.
Es bestehen keine Managementverträge mit Dritten.
Informationen zur Vergütung des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung sind im Vergütungsbericht (Seiten 36 bis 45) enthalten.
Beschränkungen bestehen nur für Nominees (siehe 2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen Seite 24). Im Berichtsjahr wurden keine Ausnahmen gewährt, und es sind keine Massnahmen zur Aufhebung von Beschränkungen vorgesehen. Ein Aktionär kann sich an der Generalversammlung nur durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, seinen gesetzlichen Vertreter oder mittels schriftlicher Vollmacht durch einen anderen Bevollmächtigten, der nicht Aktionär zu sein braucht, vertreten lassen. Alle von einem Aktionär gehaltenen Aktien können nur von einer Person vertreten werden.
Die Statuten der Gesellschaft sehen keine Beschlüsse der Generalversammlung vor, die nur von einer grösseren als der gesetzlich vorgesehenen Mehrheit gefasst werden können. Davon ausgenommen ist die Umwandlung von Namenaktien in Inhaberaktien; dieser Beschluss erfordert mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte.
Es bestehen keine vom Gesetz abweichenden Regeln zur Einberufung der Generalversammlung.
Aktionäre, die alleine oder zusammen entweder Aktien im Nennwert von mindestens CHF 1 000 000 oder in Höhe von mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals vertreten, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes verlangen. Die Traktandierung muss mindestens 45 Kalendertage vor der Versammlung schriftlich unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes und der Anträge der Aktionäre anbegehrt werden. Über Anträge zu nicht gehörig angekündigten Verhandlungsgegenständen kann die Generalversammlung keine Beschlüsse fassen. Ausgenommen sind hiervon an einer Generalversammlung gestellte Anträge auf Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung oder auf Durchführung einer Sonderprüfung. Zur Stellung von Anträgen im Rahmen der Verhandlungsgegenstände und zu Verhandlungen ohne Beschlussfassung bedarf es keiner vorgängigen Ankündigung.
Eine Woche vor der Generalversammlung sind Einträge in das Aktienregister nicht mehr möglich. Der Termin wird mit der Einladung zur Generalversammlung bekannt gegeben. Aktionärinnen und Aktionäre, die ihre Aktien vor der Generalversammlung verkaufen, sind nicht mehr stimm- und dividendenberechtigt.
Die Statuten sehen weder ein Opting-out noch ein Opting-up vor.
Die Verträge der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung enthalten keine Kontrollwechselklausel.
Die Revisionsstelle wird durch die Generalversammlung jährlich neu gewählt. Als Revisionsstelle amtet seit dem Geschäftsjahr 2002 die Ernst & Young AG. Die Funktion des leitenden Revisors hat seit dem 5. Mai 2017 Martin Gröli inne. Die Amtsdauer des leitenden Revisors beträgt maximal sieben Jahre.
Für Prüfungsleistungen durch Ernst & Young ist 2018 ein Gesamtaufwand von CHF 422 832 entstanden. Zudem wurden von der Revisionsgesellschaft für prüfungsbezogene Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausgabe der Obligationenanleihe und mit der Kapitalerhöhung Honorare im Umfang von CHF 651 638 in Rechnung gestellt.
Für Steuer- und Personalberatungen der Revisionsgesellschaft sind 2018 Honorare im Umfang von CHF 337 015 angefallen.
Die externe Revisionsstelle berichtet in schriftlicher Form auf jede festgelegte Sitzung hin an den Prüfungsausschuss über relevante Prüfungsaktivitäten und weitere wichtige Vorgänge im Zusammenhang mit dem Unternehmen. Vertreter der externen Revision nehmen an einzelnen Traktanden der Sitzungen des Prüfungsausschusses teil, erläutern ihre Tätigkeit und stehen für Fragen zur Verfügung. 2018 hat die externe Revision an zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses teilgenommen. Der Prüfungsausschuss beurteilt jährlich Leistung, Honorierung und Unabhängigkeit der Revisionsstelle und unterbreitet dem Verwaltungsrat einen Vorschlag für die Nomination der Revisionsstelle zuhanden der Generalversammlung. Zudem prüft der Prüfungsausschuss jährlich den Umfang der externen Revision, die Revisionspläne und die relevanten Abläufe. Die Revisionsergebnisse werden mit den externen Prüfern besprochen.
Die wichtigsten Informationsquellen sind der Geschäftsbericht und der Halbjahresbericht, die Internetseite (www.zurrosegroup.com), Medienmitteilungen, Pressekonferenzen, Meetings für Finanzanalysten und Investoren sowie die jährliche Generalversammlung. Die Zur Rose-Gruppe informiert über Jahres- und Halbjahresergebnisse in Form von Medienmitteilungen sowie Analysten- und Medienkonferenzen. Quartalsumsätze werden per Medienmitteilung kommuniziert. Die Aktionäre erhalten den gedruckten Kurzbericht zum Geschäftsjahr auf Wunsch zugeschickt. Der Geschäftsbericht ist als umfassende Online-Version unter https://gb.zurrosegroup.com/gb2018/home.html zugänglich. Weiter ist der Halbjahresbericht als PDF online unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2050/publikationen.html verfügbar. Für die eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre findet im ersten Halbjahr die ordentliche Generalversammlung statt. Die Gruppe berichtet über wichtige Ereignisse in Form von Medienmitteilungen, die unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/ German/2010/medienmitteilungen.html abrufbar sind. Diese Informationen können unter https:// zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2095/medienmitteilungen-abonnieren.html abonniert werden.
Unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2090/termine.html sind die regelmässigen Berichterstattungstermine ersichtlich. Wichtige Daten im Jahr 2019 sind:
| 21. März | Jahresergebnis 2018 |
|---|---|
| 17. April | Umsatz erstes Quartal |
| 23. Mai | Ordentliche Generalversammlung |
| 21. August | Halbjahresergebnis |
| 23. Oktober | Umsatz drittes Quartal /neun Monate |
Die Adresse des Hauptsitzes und Ansprechpartner für spezifische Fragen sind am Schluss dieses Geschäftsberichts aufgeführt.
Der Vergütungsbericht beschreibt die Vergütungsgrundsätze, den Governance-Rahmen sowie das Vergütungssystem der Zur Rose Group AG. Ausserdem enthält er detaillierte Angaben zur Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung für das Geschäftsjahr 2018 (Berichtsjahr). Dieser Bericht erfüllt die Anforderungen der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) vom 1. Januar 2014 sowie von Ziffer 5 des Anhangs zur Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance (RLCG) der SIX Swiss Exchange vom 13. Dezember 2016.
Der Wert und Erfolg der Zur Rose-Gruppe hängt im Wesentlichen von der Qualität und vom Engagement der Mitarbeitenden ab. Die Vergütungspolitik verfolgt das Ziel, qualifizierte Personen für die Gruppe zu gewinnen, zu motivieren und zu binden. Mit den leistungsorientierten und aktienbasierten Komponenten soll ausserdem das Denken und Handeln den Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre angeglichen werden.
Das Vergütungssystem beruht auf folgenden Grundsätzen:
Gemäss den Schweizer Bestimmungen zur Mitsprache bei der Vergütung haben Aktionäre von in der Schweiz kotierten Unternehmen massgeblichen Einfluss auf die Vergütung von Verwaltungsrat und Gruppenleitung. Zum einen genehmigen die Aktionäre jedes Jahr die maximalen Gesamtbeträge der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung. Darüber hinaus unterliegen die Grundsätze für die Vergütung den ebenfalls von den Aktionären genehmigten Statuten. Die Statuten können online unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2080/corporate-governance.html eingesehen werden. Darin zu finden sind die Regelungen betreffend die Abstimmung über die Vergütungen durch die Generalversammlung (Art. 25), die Grundsätze der Vergütung sowie die Regelungen zu den Grundsätzen der erfolgs- und leistungsabhängigen Vergütung (Art. 27), des Zusatzbetrags (Art. 26) und der Gewährung von Darlehen und Krediten (Art. 30). Die entsprechenden Bestimmungen der Statuten sind im Folgenden zusammengefasst:
Genehmigung der Vergütung: Die Generalversammlung genehmigt die Anträge des Verwaltungsrats in Bezug auf die Gesamtbeträge für die maximale fixe Vergütung des Verwaltungsrats für das folgende Geschäftsjahr, für die variable Vergütung des Verwaltungsrats für das vorangegangene Geschäftsjahr, für die maximale fixe Vergütung der Gruppenleitung für das folgende Geschäftsjahr und für die variable Vergütung der Gruppenleitung für das vorangegangene Geschäftsjahr.
Zusatzbetrag für Veränderungen in der Gruppenleitung: Reicht der bereits von der Generalversammlung genehmigte maximale Gesamtbetrag der Vergütung nicht aus für neue Mitglieder der Gruppenleitung, ist die Gesellschaft ermächtigt, einen Zusatzbetrag auszurichten, der nicht über 50 Prozent des letzten genehmigten Gesamtbetrags sein darf.
Grundsätze der Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung: Die Vergütung der nicht exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrats umfasst eine feste Grundentschädigung und variable Vergütungselemente sowie weitere Vergütungselemente und Leistungen. Die Vergütung der exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrats und der Mitglieder der Gruppenleitung umfasst fixe und variable Vergütungselemente sowie weitere Vergütungselemente und Leistungen. Die Gesamtvergütung berücksichtigt Funktion und Verantwortungsstufe des Empfängers. Die fixe Vergütung umfasst je nachdem das Grundgehalt oder das Verwaltungsratshonorar und kann weitere Vergütungselemente und Leistungen enthalten. Die variable Vergütung richtet sich nach der Erreichung bestimmter Leistungsziele und kann in bar oder in aktienbasierten Instrumenten ausgerichtet werden. Der Verwaltungsrat legt Leistungsziele und andere Bedingungen wie Zuteilungsbedingungen, Vesting-Bedingungen, Ausübungsbedingungen und -fristen sowie allfällige Sperrfristen und Verfallsbedingungen fest.
Darlehen und Kredite: Darlehen und Kredite an Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung dürfen zu Marktbedingungen gewährt werden. Der Gesamtbetrag solcher ausstehenden Darlehen und Kredite darf die gesamte Jahresvergütung dieses Mitglieds nicht übersteigen.
Der Vergütungsausschuss (VA) besteht gemäss den statutarischen Bestimmungen aus drei Mitgliedern des Verwaltungsrats. Er unterstützt den Verwaltungsrat bei der Festsetzung und Überprüfung der Vergütungspolitik und -richtlinien sowie bei der Vorbereitung der Anträge zuhanden der Generalversammlung betreffend die Vergütung des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung. Zusätzlich erarbeitet er Empfehlungen im Zusammenhang mit der Ernennung von Mitgliedern der Gruppenleitung zuhanden des Verwaltungsrats.
| Vergütungsausschuss | Verwaltungsrat | Generalversammlung |
|---|---|---|
| Vorschlag | Genehmigung | |
| Vorschlag | Antrag | Bindende Abstimmung |
| Antrag | Genehmigung | |
| Vorschlag | Genehmigung | Konsultative Abstimmung |
Der Vergütungsausschuss besteht aus Dr. Thomas Schneider, Prof. Stefan Feuerstein und Vanessa Frey. Mit der ordentlichen Generalversammlung zum Berichtsjahr werden die Mitglieder durch die Generalversammlung gewählt. Die Amtsdauer der Mitglieder des VA beträgt ein Jahr und endet mit Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung (Amtsperiode). Eine Wiederwahl ist zulässig.
Die Sitzungen des VA finden in der Regel vor den Sitzungen des Verwaltungsrats statt, sodass die Anträge formuliert und vom Gesamtgremium genehmigt werden können. Ausserdem berichtet der Vorsitzende des VA nach jeder Sitzung dem Verwaltungsrat über die Aktivitäten des Ausschusses. Die Protokolle der Ausschusssitzungen werden den Mitgliedern des Verwaltungsrats zur Verfügung gestellt. Mitglieder der Gruppenleitung können auf Einladung beratend an den Sitzungen teilnehmen, sind jedoch während der Diskussion und Festsetzung der eigenen Vergütung nicht anwesend. Im Jahr 2018 hielt der VA vier Sitzungen und eine Telefonkonferenz ab. Alle Mitglieder nahmen an allen Sitzungen teil.
Es steht dem VA frei, in Vergütungsfragen zeitweise einen externen Berater beizuziehen. Im Jahr 2018 wurden keine externen Berater beigezogen. Darüber hinaus kann der VA auch auf interne Experten in Vergütungsfragen wie den Leiter Human Resources zurückgreifen.
Der VA prüft die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung alle zwei bis vier Jahre auf der Basis von Vergütungen bei vergleichbaren börsenkotierten Unternehmen und europäischen E-Commerce-Unternehmen. Es werden Unternehmen mit einer vergleichbaren Marktkapitalisierung und Umsatzgrösse berücksichtigt. Die Vergleichsgruppe umfasst AO World, APG SGA, Arbonia, Ascom, Bobst Group, Bossard, Burckhardt, Burkhalter, Comet, Conzzeta, Daetwyler, Delticom, Hawesko, Huber + Suhner, Inficon, Interroll, Kardex, Komax, Kudelski, Metall Zug, Rieter, Schweiter, Siegfried, SRP, u-blox und Zooplus.
Die Vergleichsdaten von ähnlichen Unternehmen stellen nur einen durch den VA zu berücksichtigenden Faktor dar, um die Zielvergütung der einzelnen Mitglieder der Gruppenleitung festzulegen. Die tatsächliche Vergütung der einzelnen Mitglieder der Gruppenleitung richtet sich nach dem Unternehmenserfolg und der persönlichen Leistung. Die persönliche Leistung wird im Zuge des jährlichen Leistungsmanagementprozesses beurteilt. Bei der Ermittlung der persönlichen Leistung werden die Erreichung der individuellen Ziele sowie die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Unternehmenswerte und der erwarteten Führungsqualitäten berücksichtigt. Die individuelle Leistungsbeurteilung und der Erfolg des Unternehmens bilden die Grundlage für die Festlegung der variablen Vergütung.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats sollen in der Ausübung ihrer Aufsichtstätigkeit unabhängig handeln. Daher erhalten sie für ihre Arbeit eine fixe Basisvergütung pro Amtsperiode (Retainer), die zu 70 Prozent in bar und zu 30 Prozent in Namenaktien der Gesellschaft mit einer dreijährigen Sperrfrist gewährt wird. Die Höhe der Vergütung ist nicht an eine Erfolgskomponente gebunden, und es erfolgt keine variable Vergütung. Je nach Funktion ergeben sich folgende Vergütungen (brutto p.a.):
| 1 000 CHF | Vergütung total | davon in bar | davon in Aktien |
|---|---|---|---|
| Präsident | 300 | 210 | 90 |
| Vizepräsident | 130 | 91 | 39 |
| Mitglied | 100 | 70 | 30 |
Für den Einsitz in Ausschüssen werden folgende Vergütungen (brutto p.a.) ausschliesslich in bar ausgerichtet:
| 1 000 CHF | Vergütung in bar |
|---|---|
| Präsident Ausschuss | 20 |
| Mitglied Ausschuss | 10 |
Der Präsident des Verwaltungsrats bezieht für den Einsitz in den Ausschüssen kein Honorar. Das exekutive Mitglied bzw. der Delegierte des Verwaltungsrats, der CEO, wird im Rahmen der ordentlichen Vergütung als Mitglied der Gruppenleitung für seine Tätigkeit entschädigt und bezieht keine zusätzliche Vergütung für seine Tätigkeit im Verwaltungsrat. Die Barzahlung erfolgt jeweils nach der ordentlichen Generalversammlung, und die Aktien werden jeweils kurz nach der ordentlichen Generalversammlung übertragen. Die Gesellschaft kann Mitgliedern des Verwaltungsrats einen Auslagenersatz in Form von effektiven und / oder pauschalen Spesen im Rahmen des steuerlich Zulässigen ausrichten. Dieser Auslagenersatz gilt nicht als Vergütung. Die Mitglieder des Verwaltungsrats partizipieren nicht am Vorsorgeplan der Zur Rose Group AG.
Dieser Abschnitt wurde gemäss Artikel 17 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) durch die Revisionsstelle geprüft.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für das Geschäftsjahr 2018 eine fixe Basisvergütung von CHF 781 000 (2017: CHF 802 000), eine Vergütung für den Einsitz in Ausschüssen von CHF 74 000 (2017: CHF 60 000) sowie Sozialversicherungsbeiträge von CHF 60 000 (2017: CHF 61 000). Von der Gesamtvergütung von CHF 915 000 (2017: CHF 923 000) wurden CHF 241 000 (2017: CHF 245 000) in Form von Aktien mit einer Sperrfrist von drei Jahren zugeteilt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Vergütungen, die den Verwaltungsratsmitgliedern im Jahr 2018 entrichtet wurden.
| Name, Funktion 1) | Fixe Vergütung Fixe Vergütung in Aktien in bar brutto brutto 2) |
Ausschuss honorar in bar |
Sozialver sicherungs beiträge |
Total 3) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 000 CHF | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 |
| Prof. Stefan Feuerstein (Präsident) |
210 | 210 | 94 | 92 | – | – | 21 | 21 | 325 | 323 |
| Dr. Thomas Schneider (Vizepräsident) |
91 | 91 | 41 | 40 | 20 | 20 | 11 | 11 | 163 | 162 |
| Prof. Dr. Volker Amelung (Mitglied) 4) |
70 | 70 | 31 | 31 | 34 | 20 | 10 | 9 | 145 | 130 |
| Dr. Heinz Baumgartner (Mitglied) 5) |
70 | 46 | 31 | 20 | 10 | 7 | 8 | 5 | 119 | 78 |
| Vanessa Frey (Mitglied) |
70 | 70 | 31 | 31 | 10 | 13 | 8 | 9 | 119 | 123 |
| Dr. Lukas Wagner (Mitglied) |
29 | 70 | 13 | 31 | – | – | 2 | 6 | 44 | 107 |
| Nicht exekutiver Verwaltungsrat |
540 | 557 | 241 | 245 | 75 | 60 | 60 | 61 | 915 | 923 |
| Walter Oberhänsli (Delegierter) |
– | – | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Verwaltungsrat | 540 | 557 | 241 | 245 | 74 | 60 | 60 | 61 | 915 | 923 |
1) Per 31. Dezember 2018 waren sechs Mitglieder des Verwaltungsrats im Amt. Dr. Lukas Wagner trat an der ordentlichen Generalversammlung vom 24. Mai 2018 aus dem Verwaltungsrat zurück. Per 31. Dezember 2017 waren sieben Mitglieder des Verwaltungsrats im Amt.
2) Der massgebende Verkehrswert am Tag der Zuteilung von CHF 116.60 (2017: CHF 137.80) pro Aktie entspricht dem entsprechenden Tagesendkurs an der Schweizer Börse.
3) Für die Offenlegung im Vergütungsbericht wurde das Prinzip der periodengerechten Abgrenzung (Accrual-Prinzip) bei allen Vergütungselementen angewandt. Die Zuteilungen werden im Vergütungsbericht im Jahr der Gewährung ausgewiesen.
4) Das Ausschusshonorar von Prof. Dr. Volker Amelung beinhaltet ein Verwaltungsratshonorar für eine Tochtergesellschaft in der Höhe von CHF 15 000.
5) Dr. Heinz Baumgartner wurde an der ordentlichen Generalversammlung vom 4. Mai 2017 in den Verwaltungsrat gewählt.
Detaillierte Angaben zu den einzelnen Verwaltungsratsmitgliedern finden sich im Corporate Governance-Teil des Geschäftsberichts.
Im Berichtsjahr wurden keine Vergütungen an frühere Mitglieder des Verwaltungsrats gezahlt. Es wurden keine Vergütungen an den Mitgliedern des Verwaltungsrats nahestehende Personen gezahlt. Im Verlauf des Geschäftsjahrs wurden keine Darlehen an Mitglieder des Verwaltungsrats vergeben. Am Ende des Berichtsjahrs bestanden keine Darlehen an Mitglieder des Verwaltungsrats, an ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrats oder deren nahestehende Personen.
Die Aktionäre genehmigten an der Generalversammlung vom 24. Mai 2018 einen maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2018 von CHF 950 000. Die in der obigen Tabelle offengelegte, an den Verwaltungsrat gewährte Vergütung für das Geschäftsjahr 2018 liegt innerhalb des genehmigten maximalen Gesamtbetrags.
Das Vergütungssystem der Gruppenleitung ist auf die Unternehmensstrategie ausgerichtet und für die variablen Vergütungselemente mit den relevanten Kennzahlen verknüpft. Dies ermöglicht eine transparente und leistungsbasierte Festlegung der Vergütung der Gruppenleitungsmitglieder. Über Zielvorgaben entscheidet der Verwaltungsrat.
Für die Festlegung der Vergütung der Gruppenleitung wird auf Kriterien wie Funktion, Verantwortung, Erfahrung sowie auf Marktdaten abgestellt. Die individuelle Vergütung der Mitglieder der Gruppenleitung besteht aus einem fixen und einem betragsmässig begrenzten erfolgsabhängigen Gehaltsanteil sowie aus Vorsorgeleistungen und Nebenleistungen (Geschäftsfahrzeug).
Die Gesellschaft kann an die Mitglieder der Gruppenleitung einen Auslagenersatz in Form von effektiven und / oder pauschalen Spesen im Rahmen des steuerlich Zulässigen entrichten. Dieser gilt nicht als Vergütung.
| VERGÜTUNGSSTRUKTUR | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zweck | Instrument | Leistungs kriterium |
Leistungs periode |
Einflussfaktoren | ||||
| Gewinnung, Bindung, Motivation |
Vergütung in bar | – | – | Position, Qualifikation, Marktüblichkeit |
||||
| Honorierung der Leistung |
in bar | Umsatz, EBIT, individuelle Ziele |
1 Jahr | Finanzergebnis und qualitative Leistung |
||||
| Honorierung der nachhaltigen Wertschöpfung, Angleichung an Aktionärs |
Erfolg | |||||||
| Schutz vor Risiken, Mitarbeiterge winnung/-bindung |
Altersvorsorge, Versicherungspläne, Nebenleistungen |
– | – | der Gruppe Marktüblichkeit und gesetzliche Bestimmungen |
||||
| interessen | Aktien | Umsatz, EBIT | 3 Jahre |
Die Grundgehälter werden festgelegt anhand des Umfangs und der Aufgaben einer gegebenen Position sowie der zu ihrer Ausübung erforderlichen Qualifikationen, der marktüblichen Vergütung sowie der persönlichen Qualifikation, Erfahrung und Leistung des Mitglieds der Gruppenleitung. Die Auszahlung erfolgt monatlich in bar.
Die kurzfristige variable Vergütung ist ein Leistungsbonus, mit welchem sowohl die finanzielle Entwicklung der Gruppe als auch die persönliche Leistung der Mitarbeitenden in einem gegebenen Geschäftsjahr anerkannt werden. Durch diese variable Vergütung sind die Mitarbeitenden am Erfolg der Gruppe beteiligt und erhalten gleichzeitig eine Anerkennung für ihre persönliche Leistung. Der Zielwert der kurzfristigen variablen Vergütung wird als prozentualer Anteil am jährlichen Grundgehalt ausgedrückt und beträgt 40 Prozent für den CEO sowie zwischen 35 und 40 Prozent für die übrigen Mitglieder der Gruppenleitung. Der Leistungsbonus kann total 0 bis maximal 150 Prozent des Zielwerts sein.
Die Zielvorgaben werden jeweils zu Beginn des Jahrs vom Verwaltungsrat auf Antrag des Vergütungsausschusses festgelegt und am Ende des Geschäftsjahrs anhand des tatsächlich erreichten Ergebnisses beurteilt.
Für 2018 wurden die Ziele verfeinert und die Bedeutung von strategischen und individuellen Zielen gegenüber dem Vorjahr stärker gewichtet. Die finanziellen Messgrössen sind weiterhin Umsatz- und Ertragsziele. Im Berichtsjahr waren zwischen 40 und 60 Prozent Umsatz- und Ertragsziele der Gruppe oder der Segmente und zwischen 40 und 60 Prozent qualitative Ziele die Basis für die Bemessung der kurzfristigen variablen Komponente. Diese Verschiebung hin zu qualitativen, mehrheitlich strategischen Zielen wurde vorgenommen, um die Bedeutung der strategischen Initiativen im Jahr 2018 in die Vergütung einfliessen zu lassen.
Für jede Zielgrösse wird eine Zielvorgabe aufgrund des Budgets und der Strategie definiert. Darüber hinaus wird eine Zielerreichungsuntergrenze festgelegt, unterhalb derer keine variable Vergütung ausgezahlt wird, und eine Zielerreichungsobergrenze, ab der die variable Vergütung plafoniert wird. Der Auszahlungsbetrag zwischen Untergrenze, Ziel und Obergrenze wird linear interpoliert. Es liegt im Ermessen des Verwaltungsrats, variable Vergütungen nach unten und oben gegebenenfalls anzupassen, basierend auf individueller, qualitativer Leistungserreichung der einzelnen Mitglieder der Gruppenleitung.
| CEO | CFO | Übrige Gruppenleitung |
|
|---|---|---|---|
| Umsatz | 30% | 0% | 30% bis 40% |
| EBIT | 30% | 40% | 20% bis 30% |
| Individuelle Ziele (u. a. Net Working Capital, | |||
| Cashflow, Strategische Initiativen) | 40% | 60% | 40% |
Die Auszahlung der kurzfristigen variablen Vergütung erfolgt in bar nach Genehmigung durch die ordentliche Generalversammlung für das Berichtsjahr.
Mit dem leistungsbasierten Aktienplan sollen ausgewählte Führungskräfte der Zur Rose Group AG und von deren Tochtergesellschaften am nachhaltigen und langfristig angestrebten Wachstum des Unternehmens partizipieren.
Der leistungsbasierte Aktienplan
Auf Antrag des Vergütungsausschusses legt der Verwaltungsrat in Abhängigkeit der Funktion, des Einflusses auf den langfristigen Erfolg, unter Berücksichtigung der individuellen Leistung sowie strategischer Überlegungen individuelle Zuteilungsbeträge für das abgeschlossene Geschäftsjahr in Schweizer Franken fest. Diese werden im Rahmen dieses Plans in Form von Anwartschaften (performance share units) den Teilnehmenden zugeteilt und sind über eine Leistungsperiode von drei Jahren gesperrt. Der gesamte Betrag in Schweizer Franken, der im Rahmen dieses Plans Mitgliedern der Gruppenleitung für das Zuteilungsjahr gewährt wird, wird jeweils an der Generalversammlung durch die Aktionärinnen und Aktionäre retrospektiv für das vergangene Jahr in Übereinstimmung mit den Statuten genehmigt. Eine Zuteilung von Anwartschaften als Vergütung für ein Geschäftsjahr wird erst nach Vollendung eines ganzen Geschäftsjahrs gewährt. Der Verwaltungsrat kann unterjährige Eintritte im Einzelfall abweichend regeln.
Nach Ablauf einer Leistungsperiode von drei Jahren (beginnend am 1. Januar des Berichtsjahrs und endend am 31. Dezember drei Jahre später) findet nach der Generalversammlung, an der die Jahresrechnung des letzten Jahrs der Leistungsperiode genehmigt wird, eine Wandelung der Anwartschaften in zu übertragende Aktien statt. Die Anzahl zu übertragender Aktien ergibt sich zum Wandelungszeitpunkt aus der Multiplikation der Anzahl der zugeteilten Anwartschaften mit dem Zielerreichungsfaktor. Der Zielerreichungsfaktor basiert im gleichen Umfang auf der Erreichung der EBIT-Marge und auf der Umsatz-Zielerreichung. Der Zielerreichungsfaktor ist gegen unten auf 0 und gegen oben auf 2 begrenzt. Interne Finanzziele als Massgabe für die variable Vergütung werden nicht veröffentlicht. Eine Offenlegung der Ziele würde Einblicke in die zukunftsgerichtete Strategie der Zur Rose-Gruppe ermöglichen und somit zu einem Wettbewerbsnachteil für die Gruppe führen. Nach Übertragung unterliegen die Aktien keiner Sperrfrist, und die Gruppenleitungsmitglieder können frei darüber verfügen.
Übersicht über die zeitliche Abgrenzung der Leistungsperiode und der möglichen Übertragung der Aktien:
Im Fall einer Dekotierung, einer Übernahme der Mehrheit der Aktien oder bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses aufgrund von Invalidität oder Ableben der oder des Teilnehmenden werden die zugeteilten Anwartschaften innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden gewandelt und als Aktien übertragen. Dabei werden die zugeteilten Anwartschaften pro Zuteilung auf Pro-rata-temporis-Basis adjustiert und mit einem Zielerreichungsfaktor von 1 multipliziert. Wird das Anstellungsverhältnis aufgrund einer Kündigung durch den Teilnehmenden oder die Zur Rose-Gruppe aus ökonomischen Gründen oder aufgrund der Erreichung des Pensionsalters beendet, bleiben die Massgaben bezüglich Wandelzeitpunkt und Zielerreichungsfaktor unverändert. Jedoch werden die zugeteilten Anwartschaften pro Zuteilung auf Pro-rata-temporis-Basis adjustiert. Bei fristloser und aus wichtigem Grund erfolgter Kündigung des Anstellungsverhältnisses durch die Zur Rose-Gruppe oder eine Tochtergesellschaft oder bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses aus einem anderen als den oben genannten Gründen verfallen die zugeteilten Anwartschaften ohne jegliche Entschädigung.
Der Zweck von Vorsorgeleistungen ist die Absicherung von Mitarbeitenden und ihren Angehörigen im Hinblick auf Ruhestand, Krankheit, Berufsunfähigkeit und Tod. Die Mitglieder der Gruppenleitung sind an den Sozial- und Vorsorgeplänen in den Ländern beteiligt, in denen ihre Arbeitsverträge abgeschlossen wurden. Die Pläne variieren aufgrund der lokalen Wettbewerbs- und Rechtslage; sie entsprechen mindestens den gesetzlichen Anforderungen der betreffenden Länder.
Die Mitglieder der Gruppenleitung erhalten zudem ein Geschäftsfahrzeug als Nebenleistung. Der Gegenwert wird zum Fair Value veranschlagt und ist in den Vergütungstabellen enthalten. Allfällige Geschenke oder Verwaltungsratshonorare von Tochtergesellschaften sind ebenfalls in dieser Position enthalten.
Die Mitglieder der Gruppenleitung sind mit unbefristeten Arbeitsverträgen angestellt; alle haben eine individuelle Kündigungsfrist bis maximal 12 Monate. Den Mitgliedern der Gruppenleitung stehen keine vertraglichen Abgangsentschädigungen oder besonderen Kontrollwechsel-Bestimmungen zu, ausser dem frühzeitigen Vesting des langfristigen Vergütungsplans, wie oben erläutert. Die Statuten der Zur Rose Group AG lassen die Möglichkeit zu, ausscheidende exekutive Mitglieder des Verwaltungsrats bzw. Mitglieder der Gruppenleitung mit einem Konkurrenzverbot von maximal einem Jahr zu belegen. Per Ende des Berichtsjahrs ist, wie oben erwähnt, ein solches Konkurrenzverbot mit dem exekutiven Mitglied bzw. dem Delegierten des Verwaltungsrats, dem CEO, in Kraft.
Dieser Abschnitt wurde gemäss Artikel 17 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) durch die Revisionsstelle geprüft.
Im Jahr 2018 erhielten die Mitglieder der Gruppenleitung Gesamtvergütungen von CHF 3 563 000 (2017: CHF 3 600 000). Dieser Betrag umfasst fixe Grundgehälter von CHF 1 792 000 (2017: CHF 1 731 000), kurzfristige variable Vergütungen von CHF 561 000 (2017: CHF 701 000), langfristige Vergütungen von CHF 620 000 (2017: CHF 620 000), Nebenleistungen von CHF 80 000 (2017: CHF 46 000) sowie Vorsorgeleistungen von CHF 510 000 (2017: CHF 502 000).
Die nachfolgende Tabelle zeigt die fixen und variablen Vergütungen sowie die Gesamtvergütung, die an die Mitglieder der Gruppenleitung für das Geschäftsjahr 2018 und das Vorjahr 2017 zugeteilt wurden.
| Variable Vergütung | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gruppenleitung 1) | Fixe Vergütung | in bar | kurzfristig in bar |
langfristig in Aktien 2) |
Neben leistungen 3) |
Vorsorge leistungen |
Total 4) | |||||
| 1 000 CHF | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 |
| Gesamtvergütung der Gruppenleitung |
1 792 | 1 731 | 561 | 701 | 620 | 620 | 80 | 46 | 510 | 502 | 3 563 3 600 | |
| davon: Walter Oberhänsli, CEO (höchste Gesamtvergütung) |
600 | 600 | 191 | 280 | 240 | 240 | 44 | 13 | 247 | 244 | 1 323 1 377 |
1) Am 31. Dezember 2018 und am 31. Dezember 2017 waren vier Mitglieder der Gruppenleitung im Amt.
2) Zielwert des leistungsbasierten Aktienplans, zugeteilt im Jahr 2018 für die Leistungsperiode 2018 bis 2020 bzw. im Jahr 2017, für die Leistungsperiode 2017 bis 2019.
3) Einschliesslich aller übrigen Entschädigungen und Vergünstigungen wie Geschäftsfahrzeuge, Geschenke und Verwaltungsratshonorare von Tochtergesellschaften.
4) Für die Offenlegung im Vergütungsbericht wurde das Prinzip der periodengerechten Abgrenzung (Accrual-Prinzip) bei allen Vergütungselementen angewandt.
Die Gesamtvergütung der Gruppenleitung für das Jahr 2018 belief sich auf CHF 3 563 000. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Abnahme von 1.0 Prozent. Die fixe Vergütung für das Jahr 2018 ist um 3.5 Prozent höher als im Vorjahr. Der Ablauf einer zehnjährigen Frist einer steuerlichen Regelung führte 2018 zu einer Schlechterstellung bezüglich Nettoeinkommen, welches mittels einer Erhöhung des Fixgehalts teilweise kompensiert wurde.
Im Geschäftsjahr 2018 setzte die Zur Rose-Gruppe die dynamische Wachstumsstrategie beschleunigt fort und stärkte damit ihre Position als grösste E-Commerce-Apotheke Europas weiter deutlich. Die Gruppe nahm im Rahmen der Konsolidierung im grössten Versandmarkt Deutschland eine aktive Rolle ein und hat seit dem IPO vier Online-Apotheken übernommen. Zudem erweiterte sie das Geschäftsmodell um den erworbenen spanischen Marktplatz PromoFarma. Mit einem Umsatz von CHF 1 207.1 Mio. überschritt sie die Milliardenschwelle deutlich und wuchs um 22.8 Prozent. Das Ergebnis wurde durch wachstumsbedingte Aufwendungen, Akquisitions- und Integrationskosten sowie Kosten im Zusammenhang mit Kapitalmarkttransaktionen belastet. Das EBIT liegt bei minus CHF 31.4 Mio.; das Unternehmensergebnis beträgt minus CHF 39.1 Mio.
Die Messung der Leistungen für den kurzfristigen variablen Bonus beruht grösstenteils auf der Umsatzsteigerung und der Entwicklung des EBIT auf Gruppenebene und auf regionaler Ebene gegenüber dem Budget sowie qualitativen Faktoren. Folglich reicht die prozentuale Zielerreichung der Bonusauszahlung für 2018 insgesamt von 70 bis 103 Prozent (2017: 75 bis 115 Prozent) für die Gruppenleitung, und er beträgt 80 Prozent (2017: 117 Prozent) für den CEO.
Der variable Anteil an der fixen Vergütung für das Berichtsjahr entspricht für die Gruppenleitung 59 bis 71 Prozent, für den CEO 72 Prozent. Der Zielerreichungsgrad der kurzfristigen variablen Vergütung für das Jahr 2018 nahm im Vergleich zum Vorjahr ab und lag im Berichtsjahr bei 81 Prozent (Vorjahr 102 Prozent). Die effektive kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2018 wurde entsprechend nach unten angepasst.
Die Aktionäre genehmigten an der Generalversammlung vom 24. Mai 2018 einen maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung der Gruppenleitung für das Geschäftsjahr 2018 von CHF 2 400 000. Dieser Betrag besteht aus dem fixen Grundgehalt, den Nebenleistungen und den Vorsorgeleistungen. Die in der obigen Tabelle offengelegte, an die Gruppenleitung gewährte Vergütung für das Geschäftsjahr 2018 liegt innerhalb des genehmigten maximalen Gesamtbetrags.
Der Verwaltungsrat hat für das Geschäftsjahr 2018 eine Zuteilung des leistungsbasierten Aktienplans im gleichen Umfang wie für das Geschäftsjahr 2017 gewährt.
Im Berichtsjahr wurden keine Vergütungen an frühere Mitglieder der Gruppenleitung gezahlt. Es wurden keine Vergütungen an den Mitgliedern der Gruppenleitung nahestehende Personen gezahlt. Im Verlauf des Geschäftsjahrs wurden keine Darlehen an Mitglieder der Gruppenleitung vergeben. Am Ende des Berichtsjahrs bestanden keine Darlehen an Mitglieder der Gruppenleitung, an ehemalige Mitglieder der Gruppenleitung oder deren nahestehende Personen.
Informationen zu gehaltenen Aktien von Verwaltungsrats- und Gruppenleitungsmitgliedern können dem Finanzbericht auf Seite 106 entnommen werden.
Ernst & Young AG Maagplatz 1 Postfach CH-8010 Zürich
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An die Generalversammlung der Zur Rose Group AG, Steckborn
Zürich, 19. März 2019
Wir haben den beigefügten Vergütungsbericht der Zur Rose Group AG für das am 31. Dezember 2018 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Die Prüfung beschränkte sich dabei auf die Angaben nach Art. 14–16 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) in den mit "geprüft" gekennzeichneten Tabellen auf den Seiten 39 und Seite 43 des Vergütungsberichts.
Der Verwaltungsrat ist für die Erstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der VegüV verantwortlich. Zudem obliegt ihm die Verantwortung für die Ausgestaltung der Vergütungsgrundsätze und die Festlegung der einzelnen Vergütungen.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zum beigefügten Vergütungsbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht dem Gesetz und den Art. 14–16 der VegüV entspricht.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Angaben zu den Vergütungen, Darlehen und Krediten gemäss Art. 14–16 VegüV zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Vergütungsbericht ein. Diese Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden von Vergütungselementen sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Vergütungsbericht der Zur Rose Group AG für das am 31. Dezember 2018 abgeschlossene Geschäftsjahr dem Gesetz und den Art. 14–16 der VegüV.
Ernst & Young AG
(Leitender Revisor)
Michael Britt (Qualified Signature) Michael Britt (Qualified Signature)
Zugelassener Revisionsexperte Zugelassener Revisionsexperte
| Konzernrechnung | 47 |
|---|---|
| Konsolidierte Erfolgsrechnung | 47 |
| Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung | 48 |
| Konsolidierte Bilanz | 49 |
| Konsolidierte Geldflussrechnung | 51 |
| Konsolidierte Eigenkapitalveränderungsrechnung | 52 |
| Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung | 53 |
| Bericht der Revisionsstelle | 95 |
| Jahresrechnung Zur Rose Group AG | 99 |
| Erfolgsrechnung | 99 |
| Bilanz | 100 |
| Anhang zur Jahresrechnung | 102 |
| Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns | 108 |
| Bericht der Revisionsstelle | 109 |
| Kontakt, Impressum | 112 |
| 2018 | 2017 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Anhang | CHF 1 000 | % | CHF 1 000 | % | |
| Nettoumsatz | 5 | 1 207 108 | 100.0 | 982 921 | 100.0 |
| Sonstige betriebliche Erlöse | 7 | 1) 3 067 | 9 740 | ||
| Warenaufwand | 8 | 1) –1 015 896 | −836 343 | ||
| Personalaufwand | 9 | −93 688 | −78 339 | ||
| Übriger Betriebsaufwand | 10 | −113 129 | −99 173 | ||
| Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen (EBITDA) |
−12 538 | −1.0 | −21 194 | −2.2 | |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 19 20 | −18 862 | −17 120 | ||
| Betriebsergebnis (EBIT) | −31 400 | −2.6 | −38 314 | −3.9 | |
| Anteil Ergebnis von Gemeinschafts unternehmen und assoz. Gesellschaften |
173 | 134 | |||
| Finanzertrag | 11 | 239 | 4 431 | ||
| Finanzaufwand | 11 | −7 559 | −2 757 | ||
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | −38 547 | −3.2 | −36 506 | −3.7 | |
| Ertragssteuern | 12 | −553 | 241 | ||
| Unternehmensergebnis | −39 100 | −3.2 | −36 265 | −3.7 | |
| Davon für Aktionäre der Zur Rose Group AG |
−38 971 | −36 238 | |||
| Davon für Anteile ohne beherrschenden Einfluss |
−129 | −27 | |||
| CHF 1 | CHF 1 | ||||
| Unternehmensergebnis pro Aktie | 28 | −6.14 | −6.94 | ||
| Verwässertes Unternehmensergebnis pro Aktie |
28 | −6.14 | −6.94 |
1) Werbekostenzuschüsse neu im Warenaufwand (siehe Anhang 8)
| 2018 | 2017 | ||
|---|---|---|---|
| Anhang | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Unternehmensergebnis | −39 100 | −36 265 | |
| Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe | −2 820 | 241 | |
| In Folgeperioden in die Erfolgsrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis |
−2 820 | 241 | |
| Neubewertung Personalvorsorge | 27 | −506 | −500 |
| Ertragssteuern | 22 | 57 | 57 |
| Anteil am übrigen Gesamtergebnis von Gemeinschaftsunternehmen |
0 | 106 | |
| In Folgeperioden nicht in die Erfolgsrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis |
−449 | −337 | |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | −3 269 | −96 | |
| Gesamtergebnis nach Steuern | −42 369 | −36 361 | |
| Davon für Aktionäre der Zur Rose Group AG | −42 180 | −36 438 | |
| Davon für Anteile ohne beherrschenden Einfluss | −189 | 77 |
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| AKTIVEN | angepasst 1) | ||||
| Anhang | CHF 1 000 | % | CHF 1 000 | % | |
| Flüssige Mittel | 13 | 230 693 | 107 764 | ||
| Kurzfristige Finanzanlagen | 153 | 174 | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
14 | 92 311 | 84 005 | ||
| Aktive Rechnungsabgrenzungen | 15 | 9 780 | 10 226 | ||
| Sonstige Forderungen | 16 | 14 411 | 12 045 | ||
| Vorräte | 17 | 69 400 | 59 279 | ||
| Umlaufvermögen | 416 748 | 57.4 | 273 493 | 59.2 | |
| Beteiligungen an Gemeinschafts unternehmen u. assoz. Gesellsch. |
18 | 1 192 | 1 012 | ||
| Sachanlagen | 19 | 34 294 | 29 685 | ||
| Immaterielles Anlagevermögen | 20 | 264 625 | 147 573 | ||
| Langfristige Finanzanlagen | 21 | 1 081 | 981 | ||
| Latente Steuern | 22 | 8 580 | 9 024 | ||
| Anlagevermögen | 309 772 | 42.6 | 188 275 | 40.8 | |
| Total Aktiven | 726 520 | 100.0 | 461 768 | 100.0 |
1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| PASSIVEN | angepasst 1) | ||||
| Anhang | CHF 1 000 | % | CHF 1 000 | % | |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 23 | 3 521 | 10 391 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen | |||||
| und Leistungen | 83 127 | 75 268 | |||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 24 | 10 134 | 9 221 | ||
| Steuerverbindlichkeiten | 834 | 1 252 | |||
| Passive Rechnungsabgrenzungen | 25 | 19 140 | 19 046 | ||
| Kurzfristige Rückstellungen | 26 | 2 211 | 3 889 | ||
| Kurzfristiges Fremdkapital | 118 967 | 16.4 | 119 067 | 25.8 | |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 23 | 30 613 | 32 024 | ||
| Obligationenanleihe | 23 | 114 127 | 0 | ||
| Personalvorsorgeverpflichtungen | 27 | 13 737 | 12 987 | ||
| Latente Steuern | 22 | 5 470 | 3 467 | ||
| Langfristiges Fremdkapital | 163 947 | 22.6 | 48 478 | 10.5 | |
| Total Fremdkapital | 282 914 | 38.9 | 167 545 | 36.3 | |
| Aktienkapital | 28 | 48 127 | 35 762 | ||
| Kapitalreserven | 450 946 | 272 162 | |||
| Eigene Aktien | 28 | −5 453 | −1 216 | ||
| Gewinnreserven | −34 473 | 47 | |||
| Umrechnungsdifferenzen | −15 571 | −12 751 | |||
| Auf die Aktionäre der Zur Rose Group AG entfallendes Eigenkapital |
443 576 | 61.1 | 294 004 | 63.7 | |
| Anteil ohne beherrschenden Einfluss | 30 | 219 | |||
| Total Eigenkapital | 443 606 | 61.1 | 294 223 | 63.7 | |
| Total Passiven | 726 520 | 100.0 | 461 768 | 100.0 |
1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis
| 2018 | 2017 | ||
|---|---|---|---|
| Anhang | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Unternehmensergebnis | −39 100 | −36 265 | |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 19 20 | 18 862 | 17 120 |
| Finanzaufwendungen, netto | 6 895 | −2 096 | |
| Ertragssteuern | 553 | −241 | |
| Nicht liquiditätswirksame Aufwendungen und Erträge | 1 975 | 3 563 | |
| Bezahlte Steuern | −783 | −55 | |
| Bezahlte Zinsen | −1 698 | −2 296 | |
| Erhaltene Zinsen | 239 | 12 | |
| Veränderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen sowie |
|||
| geleistete Anzahlungen | −12 230 | −13 081 | |
| Veränderungen der Vorräte | −10 272 | 983 | |
| Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
4 123 | 6 371 | |
| Veränderungen von Rückstellungen | −1 791 | 3 758 | |
| Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit | −33 227 | −22 227 | |
| Erwerb von Tochtergesellschaften, netto | 6 | −108 566 | −40 885 |
| Erwerb von Sachanlagen | 19 | −10 258 | −5 083 |
| Erwerb von immateriellen Werten | 20 | −21 245 | −16 558 |
| Gewährung von langfristigen Finanzanlagen | 21 | −450 | −121 |
| Rückzahlung /Veräusserung von langfristigen Finanzanlagen | 21 | 244 | 432 |
| Geldfluss aus Investitionstätigkeit | −140 275 | −62 215 | |
| Nettozugang aus Aktienkapitalerhöhungen | 28 | 191 149 | 222 403 |
| Erhöhung von Finanzverbindlichkeiten abzüglich Transaktionskosten (netto) |
23 | 114 065 | 0 |
| Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten | 23 | −1 792 | −56 107 |
| Kauf von eigenen Aktien | −6 367 | −383 | |
| Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit | 297 055 | 165 913 | |
| Zu- /Abnahme der flüssigen Mittel | 123 553 | 81 471 | |
| Bestand flüssige Mittel zu Jahresbeginn | 107 764 | 25 225 | |
| Fremdwährungsdifferenzen | −624 | 1 068 | |
| Bestand flüssige Mittel zu Jahresende | 230 693 | 107 764 |
| Umrech | Aktionäre | Nicht beherr |
Total | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktien kapital |
Kapital reserven |
Eigene Aktien |
Gewinn reserven |
nungs differenzen |
der Zur Rose Group AG |
schende Anteile |
Eigen kapital |
|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| 1. Januar 2017 | 24 885 | 59 219 | −903 | 33 597 | −12 992 | 103 806 | 0 | 103 806 |
| Unternehmensergebnis | −36 238 | −36 238 | −27 | −36 265 | ||||
| Sonstiges Ergebnis | −441 | 241 | −200 | 104 | −96 | |||
| Gesamtergebnis | −36 679 | 241 | −36 438 | 77 | −36 361 | |||
| Aktienbasierte Vergütung | 3 199 | 3 199 | 3 199 | |||||
| Ausgabe neuer Aktien (Mitarbeitende) |
1 303 | 621 | 1 924 | 1 924 | ||||
| Kauf eigene Aktien | −383 | −383 | −383 | |||||
| Zuteilung neuer Aktien (Mitarbeitende) |
70 | −70 | 0 | 0 | ||||
| Zugang durch Übernahme BlueCare AG |
0 | 142 | 142 | |||||
| Kapitalerhöhung IPO & Greenshoe |
9 574 | 223 514 | 233 088 | 233 088 | ||||
| Transaktionskosten Kapitalerhöhung |
−11 192 | −11 192 | −11 192 | |||||
| 31. Dezember 2017 | 35 762 | 272 162 | −1 216 | 47 | −12 751 | 294 004 | 219 | 294 223 |
| Unternehmensergebnis | −38 971 | −38 971 | −129 | −39 100 | ||||
| Sonstiges Ergebnis | −389 | −2 820 | −3 209 | −60 | −3 269 | |||
| Gesamtergebnis | −39 360 | −2 820 | −42 180 | −189 | −42 369 | |||
| Aktienbasierte Vergütung | 2 089 | 2 089 | 2 089 | |||||
| Kauf eigene Aktien | −6 367 | −6 367 | −6 367 | |||||
| Zuteilung eigene Aktien (Mitarbeitende) |
70 | −70 | 0 | 0 | ||||
| Erwerb von Promofarma Ecom. S.L. |
2 060 | 2 821 | 4 881 | 4 881 | ||||
| Kapitalerhöhung (brutto) | 12 365 | 187 635 | 200 000 | 200 000 | ||||
| Transaktionskosten Kapitalerhöhung |
−8 851 | −8 851 | −8 851 | |||||
| 31. Dezember 2018 | 48 127 | 450 946 | −5 453 | −34 473 | −15 571 | 443 576 | 30 | 443 606 |
Die Zur Rose-Gruppe betreibt einen Online-Versandhandel für Medikamente und Grosshandel für medizinische und pharmazeutische Produkte. Darüber hinaus bietet sie Arzneimittelmanagement-Dienstleistungen an. Der Absatz erfolgt an selbstdispensierende Ärztinnen und Ärzte, an Versandapotheken und an Privatpersonen direkt. Zudem werden einzelne Publikumsapotheken betrieben.
Als Muttergesellschaft der Zur Rose-Gruppe (die «Gruppe») fungiert die Zur Rose Group AG (die «Gesellschaft»), eine Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts mit Sitz an der Seestrasse 119 in 8266 Steckborn (Schweiz). Sie wurde am 6. April 1993 gegründet. Der Sitz des Managements der Gruppe sowie der Hauptsitz der Geschäftstätigkeit befinden sich an der Walzmühlestrasse 60 in 8500 Frauenfeld (Schweiz).
Die Konzernrechnung wurde durch den Verwaltungsrat am 19. März 2019 freigegeben und bedarf der Genehmigung der Generalversammlung vom 23. Mai 2019.
Das Unternehmen wird seit dem 5. Juli 2017 an der SIX Swiss Exchange unter der ISIN CH0042615283 gehandelt.
Die in der Jahresrechnung genannten Werte sind gerundet. Wenn die Berechnungen mit einer höheren numerischen Genauigkeit durchgeführt werden, können kleine Rundungsdifferenzen auftreten.
Die Konzernrechnung der Zur Rose-Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden, erstellt.
Die Konzernrechnung wurde auf der Basis historischer Anschaffungskosten erstellt. Eine Ausnahme bilden die in den Finanzanlagen enthaltenen Aktien und die bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten, welche zum Fair Value bewertet sind.
Die Rechnungslegung erfolgt in Schweizer Franken, und alle Werte wurden, sofern nicht anderweitig angegeben, auf die nächsten Tausend (1 000 CHF) gerundet.
Die Konzernrechnung umfasst den Abschluss der Zur Rose Group AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2018.
Eine Gesellschaft wird ab dem Datum in die Konsolidierung miteinbezogen, an dem die Kontrolle über die Gesellschaft an die Zur Rose-Gruppe übergeht. Eine Gruppengesellschaft scheidet zu dem Datum aus dem Konsolidierungskreis aus, an dem die Kontrolle über die Gesellschaft nicht mehr besteht.
| Grundkapital | Anteil am Kapital | ||
|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | % | % |
| 1 | 1 | 100.0 | 100.0 |
| 28 | 28 | 100.0 | 3) 100.0 |
| 22 | 22 | 100.0 | 100.0 |
| 29 | n/ a | 1) 100.0 | n/ a |
| 1 288 | 1 288 | 78.9 | 4) 78.9 |
| 30 | 30 | 100.0 | 100.0 |
| 22 | 22 | 100.0 | 100.0 |
| 6 085 | 6 085 | 100.0 | 100.0 |
| 22 | 22 | 100.0 | 100.0 |
| 60 | 60 | 100.0 | 100.0 |
| 3 550 | 3 550 | 100.0 | 100.0 |
| 0 | 5) 0 | 100.0 | 3) 100.0 |
| 28 | 28 | 100.0 | 3) 100.0 |
| 100 | 100 | 100.0 | 100.0 |
| 15 004 | n/ a | 2) 100.0 | n/ a |
| 22 | 22 | 100.0 | 100.0 |
| 12 | 12 | 100.0 | 100.0 |
| 12 | 12 | 100.0 | 100.0 |
| 20 | 20 | 100.0 | 3) 100.0 |
| 8 479 | 8 479 | 100.0 | 100.0 |
| 100.0 | 100.0 | ||
| 7 650 | 7 650 | 100.0 | 100.0 |
| 100 | 100 |
Folgende Gesellschaften wurden in die Konsolidierung der Zur Rose Group AG miteinbezogen:
1) Erworben am 31. Oktober 2018, siehe Anhang 6
2) Erworben am 14. September 2018, siehe Anhang 6
3) Erworben am 29. Dezember 2017, siehe Anhang 6
4) Vollkonsolidiert seit dem 5. Mai 2017
5) Aktienkapital von EUR 1.00
Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, nicht realisierten Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen und Dividenden werden in voller Höhe eliminiert. Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem Fair Value zum Erwerbszeitpunkt und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet der Erwerber die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum Fair Value oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als Übriger Betriebsaufwand ausgewiesen.
Erwirbt die Gruppe ein Unternehmen, beurteilt sie die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und den zum Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen.
Der Goodwill wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gruppe bemessen. Übersteigt der Fair Value des erworbenen Reinvermögens die übertragene Gesamtgegenleistung, wird der Unterschiedsbetrag ergebniswirksam erfasst.
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Goodwill zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Goodwill ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Gruppe zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäss profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.
Die Anteile der Gruppe an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem die Gruppe über massgeblichen Einfluss verfügt (i. d. R. durch einen Stimmrechtsanteil von 20 bis 49.9 Prozent). Ein Gemeinschaftsunternehmen ist ein Unternehmen, das gemeinschaftlich geführt wird.
Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen bzw. an einem Gemeinschaftsunternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils der Gruppe am Reinvermögen des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens erfasst.
Die konsolidierte Erfolgsrechnung enthält den Anteil der Gruppe am Erfolg des assoziierten Unternehmens / Gemeinschaftsunternehmens. Veränderungen, die nicht erfolgswirksam beim assoziierten Unternehmen / Gemeinschaftsunternehmen erfasst sind, werden von der Gruppe in der Höhe ihres Anteils erfasst und gegebenenfalls im Sonstigen Ergebnis dargestellt. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen der Gruppe und dem assoziierten Unternehmen / Gemeinschaftsunternehmen werden entsprechend dem Anteil am assoziierten Unternehmen / Gemeinschaftsunternehmen eliminiert.
Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt die Gruppe, ob es erforderlich ist, einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand für die Anteile der Gruppe am assoziierten Unternehmen / Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Die Gruppe ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen / Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnte. Ist dies der Fall, so wird die Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen und dessen Buchwert als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.
Die Zur Rose-Gruppe ist vorwiegend in der Schweiz, in Deutschland, den Niederlanden und Österreich tätig. Die Darstellungswährung der Gruppe ist der Schweizer Franken. Jede Gesellschaft der Gruppe bestimmt ihre eigene funktionale Währung. Fremdwährungspositionen bestehen bei Bankkonten, Debitoren, Kreditoren und Darlehen. Transaktionen in Fremdwährungen werden zum Monatskurs zum Zeitpunkt der Transaktion in die funktionale Währung umgerechnet. Kursgewinne und -verluste aus Transaktionen in Fremdwährungen und aus der Anpassung von monetären Fremdwährungsbeständen am Bilanzstichtag werden erfolgswirksam verbucht.
Die Jahresrechnungen der ausländischen Gruppengesellschaften in Fremdwährungen werden wie folgt in Schweizer Franken umgerechnet:
Umrechnungsdifferenzen werden im Sonstigen Ergebnis erfasst.
Jeglicher im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehende Goodwill und jegliche Fair-Value-Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebs resultieren, werden als Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Jahresendkurs umgerechnet.
Währungsdifferenzen aus einem monetären Posten, der einen Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb darstellt (z. B. langfristige Darlehen, deren Rückzahlung in einem absehbaren Zeitraum weder geplant noch wahrscheinlich ist), werden ebenfalls im Sonstigen Ergebnis erfasst und bei einer Veräusserung bzw. beim Verlust der Beherrschung des ausländischen Geschäftsbetriebs vom Eigenkapital in die konsolidierte Erfolgsrechnung umgegliedert.
Für die Währungen wurden folgende Umrechnungskurse verwendet:
| 2018 | 2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| Währung | Jahresendkurs | Jahresdurch schnittskurs |
Jahresendkurs | Jahresdurch schnittskurs |
| EUR 1 | 1.1262 | 1.1546 | 1.1693 | 1.1116 |
| CZK 1 | 0.0438 | 0.0450 | 0.0458 | 0.0421 |
Die Gruppe gliedert ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Bilanz in kurz- und langfristige Posten. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn:
Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Eine Verbindlichkeit ist als kurzfristig einzustufen, wenn:
Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft.
Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten eingestuft.
Verkäufe werden erfasst, wenn eine Verpflichtung aus einem Kundenvertrag (Leistungsverpflichtung) erfüllt wurde, indem dem Kunden die Kontrolle über die versprochenen Güter oder Dienstleistungen übertragen wurde. Kontrolle über versprochene Güter oder Dienstleistungen bezieht sich auf die Fähigkeit, über die Verwendung dieser Güter oder Dienstleistungen zu entscheiden sowie alle verbleibenden Vorteile daraus zu erzielen. Die Kontrolle wird üblicherweise zum Zeitpunkt des Versands oder bei Leistungserbringung gemäss den mit dem Kunden vereinbarten Liefer- und Annahmebedingungen übertragen. Die Summe der zu erfassenden Verkäufe (Transaktionspreis) basiert auf der Gegenleistung, die die Zur Rose-Gruppe als Gegenleistung für die Güter und Dienstleistungen erwartet, abzüglich der für Dritte einbehaltenen Anteile wie z. B. die Mehrwertsteuer.
Nettoerlöse werden abzüglich den gewährten Rabatten und Warenretouren erfasst. Alle Abzüge auf Produktverkäufe werden zum Zeitpunkt des Verkaufs bestimmt.
Die Zur Rose Gruppe ermittelt zum Periodenende eine Verbindlichkeit für Warenretouren auf Basis von Erfahrungswerten.
Die laufenden Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und für frühere Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag in den Ländern gelten, in denen die Zur Rose-Gruppe tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.
Laufende Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im Sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden ebenfalls im Sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.
Das Management beurteilt regelmässig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt.
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Buchwert eines Vermögenswerts bzw. einer Verbindlichkeit in der Bilanz und den steuerlichen Wertansätzen.
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Masse erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:
unternehmen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch ganz oder teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Verbindlichkeit erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten bzw. deren Gesetzgebungsprozess im Wesentlichen abgeschlossen ist.
Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im Sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden ebenfalls im Sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.
Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst. Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet oder an diese abgeführt wird, wird unter den Sonstigen Forderungen bzw. Sonstigen Verbindlichkeiten erfasst.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungswerten unter Abzug kumulierter Abschreibungen bewertet.
Die Anschaffungskosten beinhalten Anschaffungspreis, Zoll, nicht rückforderbare Steuern und Abgaben sowie direkt zurechenbare Kosten. Unterhalts- und Renovationskosten werden der Erfolgsrechnung im Zeitpunkt der Entstehung belastet.
Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen bzw. degressiven Methode wie folgt über die erwartete Nutzungsdauer der Objekte:
| Nutzungsdauer | Methode |
|---|---|
| 5 Jahre | Linear |
| 3–7 Jahre | Linear |
| 3–5 Jahre | Linear |
| 5–10 Jahre | Linear |
| 3–5 Jahre | Linear |
| 5 Jahre | Degressiv |
| 33 Jahre | Linear |
Gewinne oder Verluste aus der Veräusserung des Sachanlagevermögens sind in der Erfolgsrechnung in den Positionen Sonstige betriebliche Erlöse bzw. Übriger Betriebsaufwand enthalten.
Mittels Leasingverträgen erworbene Sachanlagen, welche die Gruppengesellschaften hinsichtlich Nutzen und Gefahr einem Eigentum gleichsetzen, werden als Finanzierungsleasing klassifiziert. Bei solchen Vermögenswerten wird der Fair Value oder der tiefere Barwert der Mindestleasingzahlungen als Anlagevermögen bzw. als entsprechende Leasingverbindlichkeit bilanziert. Vermögenswerte aus Finanzierungsleasing werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben.
Alle übrigen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasingverhältnisse behandelt, und der Aufwand wird linear über die Leasingdauer erfasst.
Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem Fair Value zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierungsfähigen Entwicklungskosten nicht aktiviert und erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbestimmter Nutzungsdauer differenziert.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer zum Ende eines jeden Geschäftsjahrs überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.
Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmässig abgeschrieben. Die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer wird einmal jährlich überprüft.
Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräusserungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst.
Die auf die immateriellen Vermögenswerte der Zur Rose-Gruppe angewandte Nutzungsdauer stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:
| Anlagekategorie | Nutzungsdauer |
|---|---|
| Software | 3–5 Jahre |
| ERP-System | 5–10 Jahre |
| Kundenliste | 10 Jahre |
| Marken | Unbestimmt oder 3–5 Jahre |
Die Zur Rose-Gruppe ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt die Gruppe eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts oder der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cash Generating Unit, CGU) vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem Fair Value eines Vermögenswerts oder einer CGU abzüglich Veräusserungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer CGU den jeweils erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich des Zeitwerts des Geldes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des Fair Value abzüglich Veräusserungskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt.
Die Werthaltigkeit des Goodwills auf Ebene der CGU, welcher der Goodwill zugeordnet wurde, wird jährlich zum 31. Dezember überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls dann statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Sofern der erzielbare Betrag der CGU den Buchwert dieser Einheit unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für den Goodwill erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden.
Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis gemäss IFRS 15 angesetzt. Alle anderen Finanzinstrumente werden beim Erstansatz zu Verkehrswerten, und im Falle von finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum Verkehrswert bewertet werden, zu Transaktionskosten angesetzt.
Für die Folgebewertung unterscheidet die Zur Rose-Gruppe zwischen den beiden folgenden Bewertungskategorien:
Käufe und Verkäufe von finanziellen Aktiven werden am Erfüllungstag erfasst. Finanzielle Aktiven werden ausgebucht, wenn die Zur Rose-Gruppe die Verfügungsmacht über die Rechte auf Geldzuflüsse verliert, aus denen der finanzielle Vermögenswert besteht.
Die Zur Rose-Gruppe ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts vorliegt. Bestehen objektive Anhaltspunkte, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten eingetreten ist oder basierend auf zukunftsbezogenen Daten eintreten könnte, ergibt sich die Höhe der Wertminderung als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Geldflüsse, diskontiert zum ursprünglichen Effektivzinssatz.
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die Zur Rose-Gruppe die vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Demnach wird eine Wertberichtigung bereits beim erstmaligen Ansatz, und auch zu jedem nachfolgenden Abschlussstichtag, für die in der Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle erfasst. Basierend auf Erfahrungswerten und unter Einbezug von aktuell beobachtbaren Daten erstellt die Zur Rose-Gruppe eine Wertberichtigungsmatrix. Eine Ausbuchung der Forderungen erfolgt, wenn diese als uneinbringlich eingestuft werden.
Klassifizierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten
Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum Fair Value bewertet, im Fall von Obligationsanleihen und Darlehen abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die Folgebewertung hängt von der Klassifizierung ab. Die Zur Rose-Gruppe unterteilt ihre finanziellen Verbindlichkeiten in die beiden folgenden Bewertungskategorien:
Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Verbindlichkeiten werden am Erfüllungstag erfasst. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verpflichtung durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt.
Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die auf aktiven Märkten gehandelt werden, wird durch den am Bilanzstichtag notierten Marktpreis oder öffentlich notierten Preis (vom Käufer gebotener Geldkurs bei einer Long-Position und Briefkurs bei einer Short-Position) ohne Abzug der Transaktionskosten bestimmt.
Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die auf keinem aktiven Markt gehandelt werden, wird unter Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten marktüblichen Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem aktuellen Fair Value eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments sowie die Verwendung von Discounted-Cashflow-Methoden und anderen Bewertungsmodellen.
Die Warenvorräte beinhalten ausschliesslich bezogene und zum Wiederverkauf bestimmte Waren und werden zu Einstandspreisen (Anschaffungskosten) bzw. zum tieferen Nettoveräusserungswert bewertet.
Der tiefere Nettoveräusserungswert entspricht dem innerhalb der normalen Geschäftstätigkeit erwarteten Verkaufspreis abzüglich erwarteter Verkaufskosten.
Nicht mehr verkäufliche Ware wird vollständig abgeschrieben.
Die flüssigen Mittel enthalten Kassabestände, Bankguthaben sowie allfällige Festgelder mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten. Der Ausweis erfolgt zum Nominalwert.
Erwirbt die Zur Rose-Gruppe eigene Aktien, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Anteilen wird nicht erfolgswirksam erfasst. Etwaige Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert und der Gegenleistung werden direkt im Eigenkapital erfasst.
Rückstellungen werden nur dann bilanziert, wenn die Zur Rose-Gruppe eine rechtliche und faktische Verpflichtung gegenüber Dritten hat, welche auf ein Ereignis in der Vergangenheit zurückzuführen ist, wenn die Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann und wenn der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich ist. Wenn der Zeithorizont bis zur Zahlung wesentlich ist, wird der Barwert der Leistung ermittelt.
Restrukturierungsrückstellungen werden nur dann erfasst, wenn die diesbezüglichen Kosten durch einen Plan zuverlässig bestimmt werden können und infolge Kommunikation oder Implementierung eine entsprechende faktische Verpflichtung besteht.
Die Beiträge an beitragsorientierte Pläne werden periodengerecht im Personalaufwand erfasst.
Bei leistungsorientierten Plänen wird die Verpflichtung jährlich von externen Experten nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Dabei werden die Pensionsleistungen sowie die von den Mitarbeitenden bis zum Bilanzstichtag geleisteten Dienstjahre berücksichtigt und Annahmen zu Abzinsungsfaktoren und zur weiteren Lohnentwicklung, zu Austritts- und Sterbewahrscheinlichkeiten usw. getroffen.
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) wird dem Fair Value des Vermögens pro Plan gegenübergestellt und als Nettovorsorgeverpflichtung oder Nettovorsorgevermögen bilanziert. Überdeckungen werden nur in dem Umfang aktiviert, als der Zur Rose-Gruppe ein zukünftiger Nutzen in Form von zukünftigen Beitragsreduktionen oder Rückerstattungen zusteht.
Die Vorsorgekosten leistungsorientierter Pläne werden wie folgt erfasst:
Die Rechnungslegungsgrundsätze entsprechen den im vergangenen Geschäftsjahr angewandten Grundsätzen. Eine Ausnahme bilden die neuen und geänderten International Financial Reporting Standards (IFRS) und Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten sind. Diese Änderungen haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Zur Rose-Gruppe.
Der neue Standard IFRS 15 ersetzt die bisherigen Standards IAS 18 «Erlöse» und IAS 11 «Fertigungsaufträge» sowie die entsprechenden Interpretationen. Das Kernprinzip von IFRS 15 besteht darin, dass ein Unternehmen Erlöse erst erfassen darf, wenn die übernommene Leistungsverpflichtung erbracht ist, also die Verfügungsmacht über die Waren und Dienstleistungen an den Kunden übertragen worden ist. Dabei ist der Erlös in der Grössenordnung zu erfassen, in der er als Gegenleistung erwartet wird.
Die Zur Rose-Gruppe hat per 1. Januar 2018 den modifizierten rückwirkenden Ansatz angewandt. Der Umstellungseffekt aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 ist für die Zur Rose-Gruppe unwesentlich und führte zu keiner Anpassung der Eröffnungsbestände.
Die Werbekostenzuschüsse wurden im Geschäftsjahr 2017 in den «Sonstigen betrieblichen Erlösen» mit CHF 7.5 Mio. ausgewiesen. Gemäss den neuen Bestimmungen erbringt die Zur Rose-Gruppe keine einzeln abgrenzbaren Erzeugnisse oder Dienstleistungen im Sinne von IFRS 15. Daher werden diese Zahlungen für warenbezogene Vergütungen von Lieferanten seit dem 1. Januar 2018 als Einstandspreisminderung der eingekauften Waren im Warenaufwand erfasst. Siehe Anhang 8 für die Darstellung des Effekts. Auf das Periodenergebnis hat diese Änderung der Darstellung keine Auswirkung.
Per 1. Januar 2018 hat die Zur Rose-Gruppe IFRS 9 «Finanzinstrumente» eingeführt. Der neue Standard ersetzt den Standard IAS 39 «Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung» und fasst folgende Aspekte der Rechnungslegung der Finanzinstrumente zusammen: Klassifizierung und Bewertung, Impairment und Hedge Accounting.
Die Zur Rose-Gruppe hat Gebrauch gemacht von der Ausnahmeregelung, die vollständige retrospektive Methode nicht anzuwenden. Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst und entsprechen den Vorgaben von IAS 39 und den Accounting Policies, wie sie im Finanzbericht 2017 aufgeführt sind.
Die neuen Bestimmungen führten bei der Zur Rose-Gruppe zu keinen Umgliederungen in der Klassifizierung der Finanzinstrumente, jedoch wurde die Bewertungsmethodik bei den finanziellen Vermögenswerten angepasst. Ab dem 1. Januar 2018 beurteilt die Zur Rose-Gruppe die zu erwartenden Verluste auf finanziellen Vermögenswerten auf einer zukunftsbezogenen Basis. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die Zur Rose-Gruppe den vereinfachten Ansatz an. Die Wertberichtigung wird bereits beim erstmaligen Ansatz, und auch zu jedem nachfolgenden Abschlussstichtag, für die in der Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle erfasst. Die Ausfallwahrscheinlichkeit basiert auf Erfahrungswerten, ergänzt mit aktuell beobachtbaren Daten. Die Anwendung dieser angepassten Wertberichtigungsrichtlinie führte zu keiner wesentlichen Veränderung der Wertberichtigung. Entsprechend gibt es keine Anpassung der Eröffnungsbestände aufgrund der Erstanwendung.
Bei der Erstellung dieser Jahresrechnung hat das Management bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze Ermessensentscheidungen getroffen sowie Annahmen und Schätzungen im Hinblick auf die Zukunft vorgenommen, die sich auf die Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auswirken und zu Anpassungen in künftigen Berichtsperioden führen können. Solche Schätzungen und Annahmen basieren auf Erfahrungen und weiteren Faktoren, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Schätzungen werden naturgemäss in den seltensten Fällen den späteren tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Bereiche mit wesentlichen Annahmen hinsichtlich zukünftiger Ergebnisse und anderen Quellen von Schätzungsunsicherheiten sind:
Werthaltigkeitstest des Goodwills und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer Die Gruppe führt jährlich einen Werthaltigkeitstest des Goodwills (Buchwert: TCHF 172 423) und ihrer anderen immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (Buchwert: TCHF 20 866) durch. Eine Beschreibung der wesentlichen Annahmen und Unsicherheiten ist Anhang 20 zu entnehmen.
Ein erheblicher Teil des Kaufpreises für die am 29. Dezember 2017 erworbene Eurapon Pharmahandel GmbH besteht aus einer Earn-out-Vereinbarung, aufgrund derer im Zeitraum 2018 bis 2020 Zahlungen geleistet werden. Ausgehend von Schätzungen zukünftiger Umsätze, Kosten und Ergebnisse sowie von Diskontsätzen und der Qualität des Kundenportfolios hat Zur Rose den Fair Value der Verbindlichkeit aus der bedingten Kaufpreisleistung per Ende 2017 bei CHF 19.4. Mio. (oder EUR 16.6 Mio.) angesetzt. Per Ende 2018 erfolgte unter Berücksichtigung eines am 4. Juli 2018 bezahlten Earn-out Anteils von CHF 1.7 Mio. (oder EUR 1.5 Mio.) eine Neubewertung der verbleibenden Earn-out-Komponenten zu einem Fair Value von CHF 18.6 Mio. (oder in EUR 16.5 Mio.).
Die entsprechenden Änderungen im Fair Value von CHF 1.5 Mio. (oder in EUR 1.3 Mio.) wurden erfolgswirksam erfasst. Weitere Angaben sind in Anhang 30 zu finden.
Die Berechnung der Pensionsguthaben bzw. -verpflichtungen nach IAS 19 erfolgt auf der Basis von Annahmen wie Diskontierungssatz, Lohnsteigerungen und Rentenanpassungen. Diese Annahmen werden jährlich überprüft und angepasst. Änderungen in den Annahmen können wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der Pensionsguthaben bzw. -verpflichtungen und der im Sonstigen Ergebnis erfassten Beträge haben, welche zukünftig auszuweisen sind. Siehe dazu Anhang 27.
Aktive latente Steuern werden für alle steuerlich nutzbaren Verlustvorträge in dem Masse erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Weitere Informationen sind in Anhang 22 aufgeführt.
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Konzernrechnung sind vom IASB neue Standards und Interpretationen sowie Änderungen von Standards und Interpretationen veröffentlicht worden. Die Gruppe beabsichtigt, die folgenden Änderungen anzuwenden, sobald sie in Kraft treten. Folgende Änderungen sind potenziell für den Konzern relevant:
Jährliche Verbesserungen Zyklus 2015 – 2017 (Datum des Inkrafttreten 1. Januar 2019)
Die Auswirkungen dieser Veränderungen auf die Rechnungslegungsmethoden der Zur Rose-Gruppe werden derzeit analysiert. Zum heutigen Zeitpunkt erwartet die Zur Rose-Gruppe keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung mit Ausnahme der nachfolgend dargestellten Änderungen:
IFRS 16 wurde im Januar 2016 veröffentlicht und ersetzt IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC–15 Operating-Leasingverhältnisse – Anreize und SIC 27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen.
Für den Leasingnehmer sieht IFRS 16 ein einziges Bilanzierungsmodell vor. Die bisher erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen entfällt damit künftig für den Leasingnehmer. Der Leasingnehmer erfasst in seiner Bilanz eine Leasingverbindlichkeit für die künftig vorzunehmenden Leasingzahlungen sowie ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert. Zusätzlich wird sich die Bilanzierungspraxis unter IFRS 16 dahingehend ändern, dass die Leasingraten nicht mehr über den Mietaufwand, sondern über die Abschreibungen auf den neu bilanzierten Nutzungsrechten sowie über den Zinsaufwand auf den neu bilanzierten Verbindlichkeiten aus Leasing der Erfolgsrechnung belastet werden.
Für Leasinggeber werden sich durch IFRS 16 bei der Bilanzierung im Wesentlichen keine Änderungen gegenüber dem derzeit gültigen IAS 17 ergeben. Sie werden alle Leasingverhältnisse auch künftig nach den Klassifizierungsgrundsätzen des IAS 17 einstufen und zwischen zwei Arten von Leasingverhältnissen unterscheiden, nämlich zwischen Operating- und Finanzierungsleasingverhältnissen.
Die Zur Rose-Gruppe erwartet, dass der Bilanzwert der Leasingverpflichtungen um ungefähr CHF 23Millionen zunimmt. Eine Erhöhung der Leasinggegenstände (Nutzungsrechte) in ähnlicher Höhe wird zum Umsetzungstermin erwartet. Die Zur Rose-Gruppe stellt derzeit den endgültigen Einfluss des neuen Standards fest.
Die Erstanwendung per 1. Januar 2019 erfolgt nach der modifizierten retrospektiven Methode. Gemäss dieser Methode werden die Vorjahreszahlen nicht angepasst, sondern es wird der kumulative Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16 in den Gewinnreserven erfasst. Einige durch den Standard zugelassene praktische Erleichterungen werden bei der Erstanwendung durch die Zur Rose-Gruppe in Anspruch genommen, insbesondere die Ausnahmen in Bezug auf die Erfassung von kurzfristigen Leasingverhältnissen sowie Leasing von Vermögenswerten mit geringem Wert.
Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist die Zur Rose Gruppe in zwei geografische Segmente (Schweiz und Deutschland) unterteilt. Die Betriebsergebnisse der Segmente werden jeweils von der Gruppenleitung überwacht, damit sie Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen fällen und die Ertragskraft der Segmente bestimmen kann. Die Finanzierung der Gruppe wird jedoch einheitlich gesteuert und ist dem Corporate zugeordnet. Nebst den konzernübergreifenden Funktionen in der Zur Rose Group AG gehörten zum Corporate auch die Promofarma S.L. Ecom. in Barcelona (ES) sowie zwei kleinere Schweizer Mantelfirmen.
Die Ertragskraft wird anhand des EBITDA bestimmt, so wie es in der internen Finanzberichterstattung angegeben ist, die vom Management der Gruppe überwacht wird. Das EBITDA ist definiert als das Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Anteil Ergebnis von Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Gesellschaften, Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen und auf immateriellen Vermögenswerten. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden den operativen Segmenten in den Managementberichten nicht zugeteilt.
| Geschäftsjahr | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| zum 31. Dezember 2018 | Schweiz | Deutschland | Corporate | Eliminationen | Gruppe | |
| Anhang | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Erfolgsrechnung | ||||||
| Nettoumsatz mit externen | ||||||
| Kunden | 526 954 | 671 245 | 8 909 | 0 | 1 207 108 | |
| Umsatz mit anderen Segmenten | 402 | 0 | 0 | −402 | 0 | |
| Total Nettoumsatz | 527 356 | 671 245 | 8 909 | −402 | 1 207 108 | |
| EBITDA | 12 930 | −15 395 | −10 073 | 0 | −12 538 | |
| Abschreibungen | 19 20 | −6 671 | −11 171 | −1 288 | 0 | −19 130 |
| Wertaufholung | 19 20 | 0 | 268 | 0 | 0 | 268 |
| EBIT | 6 259 | −26 298 | −11 361 | 0 | −31 400 |
| Geschäftsjahr zum | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2017 | Schweiz | Deutschland | Corporate | Eliminationen | Gruppe |
| Anhang | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 |
| Erfolgsrechnung | |||||
| Nettoumsatz mit externen | |||||
| Kunden | 499 750 | 483 171 | 0 | 0 | 982 921 |
| Umsatz mit anderen Segmenten | 284 | 0 | 0 | −284 | 0 |
| Total Nettoumsatz | 500 034 | 483 171 | 0 | −284 | 982 921 |
| EBITDA | 12 048 | −21 643 | −11 599 | 0 | −21 194 |
| Abschreibungen 19 20 |
−4 432 | −6 662 | −1 015 | 0 | −12 109 |
| Wertminderungen 19 20 |
−4 261 | −750 | 0 | 0 | −5 011 |
| EBIT | 3 355 | −29 055 | −12 614 | 0 | −38 314 |
| Nettoumsatz nach Ort des Kunden | Schweiz | Deutschland | Übrige | Gruppe | |
|---|---|---|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | ||
| 2018 | 526 954 | 671 245 | 8 909 | 1 207 108 | |
| 2017 | 499 750 | 483 171 | 0 | 982 921 | |
| Sachanlagen und Immaterielle | |||||
| Anlagen nach Sitz der Gesellschaft | Schweiz | Niederlande | Deutschland | Übrige | Gruppe |
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | ||
| 2018 | 74 848 | 87 483 | 72 798 | 63 790 | 298 919 |
| 2017 (angepasst1)) | 65 092 | 28 054 | 84 112 | 0 | 177 258 |
1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis
Das Segment Schweiz besteht aus den beiden Geschäftsbereichen «Ärztegeschäft» (B2B) und «Retailgeschäft» (B2C) sowie der BlueCare. Im Ärztegeschäft, welches die angeschlossenen Ärztinnen und Ärzte beliefert, werden rund drei Viertel des Segmentumsatzes erwirtschaftet. Das Retailgeschäft umfasst die Belieferungen der Endkunden. Die BlueCare bietet Dienstleistungen bei der Digitalisierung von Softwarelösungen im Gesundheitsgeschäft an.
Im Segment Deutschland wird der Versandhandel in die Geschäftsbereiche «Rezeptpflichtige Arzneimittel» (Rx) und «Rezeptfreie Arzneimittel» (OTC) unterteilt. Die Ärztinnen und Ärzte werden nicht direkt beliefert.
In den folgenden Tabellen ist die Aufschlüsselung der Umsätze aus Verträgen mit Kunden nach IFRS 15 in die Segmente der Zur Rose-Gruppe ersichtlich:
| Segment Schweiz | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Waren-/Serviceart | CHF 1 000 | CHF 1 000 |
| Ärztegeschäft (B2B) | 388 197 | 367 966 |
| Retailgeschäft (B2C) | 132 673 | 127 149 |
| BlueCare | 6 084 | 4 635 |
| Total Umsätze aus Verträgen mit Kunden | 526 954 | 499 750 |
| Segment Deutschland | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Waren-/Serviceart | CHF 1 000 | CHF 1 000 |
| Rezeptpflichtige Arzneimittel (Rx) | 302 636 | 277 491 |
| Rezeptfreie Arzneimittel (OTC) | 368 608 | 205 680 |
| Total Umsätze aus Verträgen mit Kunden | 671 245 | 483 171 |
| Corporate | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Waren-/Serviceart | CHF 1 000 | CHF 1 000 |
| Promofarma | 8 909 | 0 |
| Total Umsätze aus Verträgen mit Kunden | 8 909 | 0 |
| apo-rot | Promofarma | |
|---|---|---|
| Vorläufiger Fair Value | CHF 1 000 | CHF 1 000 |
| Flüssige Mittel | – | 876 |
| Sonstige kurzfristige Forderungen | 1 171 | 336 |
| Vorräte | 2 012 | – |
| Sachanlagen | 97 | 129 |
| Immaterielles Anlagevermögen | 8 273 | 10 153 |
| Latente Steuern | – | 10 |
| Total Aktiven | 11 553 | 11 504 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | – | 4 676 |
| Passive Rechnungsabgrenzungen | – | 203 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | – | 856 |
| Latente Steuern | – | 2 366 |
| Total Fremdkapital | – | 8 101 |
| Erworbene Nettovermögenswerte | 11 553 | 3 403 |
| Goodwill | 45 455 | 47 245 |
| Fair Value der Kaufpreisleistung | 57 008 | 50 647 |
| 57 008 | 50 647 | |
| abzüglich erworbener flüssiger Mittel | – | 876 |
| abzüglich Abgeltung mit eigenen Aktien | – | 4 881 |
| Geldfluss aus Erwerb von Tochtergesellschaften | −57 008 | −44 890 |
Bis zu zwölf Monate ab dem Erwerbszeitpunkt können Anpassungen an den Fair Values vorgenommen werden, die den identifizierbaren erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Verbindlichkeiten und der Kaufpreisleistung zugewiesen wurden, um neue Informationen über Fakten und Umstände zu berücksichtigen, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden.
Der Konsolidierungskreis hat sich 2018 aufgrund der folgenden Transaktionen geändert:
Am 14. September 2018 erwarb die Zur Rose-Gruppe 100 Prozent des ausgegebenen Kapitals und die Kontrolle über die Promofarma Ecom S.L. (Promofarma). Promofarma mit Sitz in Barcelona betreibt einen E-Commerce-Marktplatz für apothekenübliche Produkte aus den Bereichen Gesundheit, Kosmetik und Körperpflege. Der Kaufpreis von CHF 50.6 Mio. setzt sich zusammen aus einer im Jahre 2018 geleisteten Barzahlung von CHF 45.7 Mio. und übertragenen Aktien der Zur Rose Group AG mit einem Fair Value per Erwerbszeitpunkt von CHF 4.9 Mio. (36 086 Aktien). Der Goodwill von CHF 47.2 Mio. widerspiegelt die Erschliessung neuer Märkte (Internationalisierung), die Ergänzungen des Onlinehandelsgeschäfts von Zur Rose in den bestehenden Märkten sowie die Fähigkeiten der Mitarbeitenden für die Weiterentwicklung des E-Commerce-Marktplatzes. Der Goodwill ist vorläufig und wurde noch nicht einem Segment zugewiesen. Die Transaktionskosten von CHF 1.2 Mio. (inkl. Abgabe von 33 Aktien der Zur Rose Group AG für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Transaktion) wurden im übrigen Betriebsaufwand erfasst. Die Kaufpreisallokation ist provisorisch.
Am 31. Oktober 2018 erwarb die Zur Rose Gruppe das Versandhandelsgeschäft der «Apotheke am Rothenbaum» (apo-rot). Der Kaufpreis belief sich auf CHF 57.0 Mio. in bar. Der vorläufige Goodwill von CHF 45.5 Mio. wurde dem Segment Deutschland zugewiesen. Der Goodwill entspricht dem Mehrwert der erwarteten käuferspezifischen Synergien, des steigenden Marktanteils und der übernommenen Mitarbeitenden. Mit dem Kauf von apo-rot kann die Zur Rose Gruppe ihren Marktanteil im Versandapothekenmarkt vergrössern. Die Transaktionskosten von CHF 1.4 Mio. wurden unter Übriger Betriebsaufwand erfasst. Aufgrund von Anpassungen des Nettoumlaufvermögens per Erwerbszeitpunkt kann sich der Kaufpreis im Bewertungszeitraum noch verändern. Die Kaufpreisallokation ist provisorisch.
Im Jahr 2017 wurden die folgenden Gesellschaften erworben, deren Kaufpreisallokationen im Jahre 2018 definitiv geworden sind:
Die Zur Rose Group erwarb per 29. Dezember 2017 die Eurapon Pharmahandel GmbH. Aufgrund der Kaufpreisabrechnungen erhöhte sich die Kaufpreisleistung um CHF 4.9 Mio. auf CHF 59.4 Mio. Die Goodwillposition und die übrigen Nettoaktiven erhöhten sich um CHF 4.7 Mio. bzw. um CHF 0.2 Mio. Der entsprechende Geldabfluss fand am 16. Juli 2018 statt.
Die Zur Rose Group erwarb per 29. Dezember 2017 die Vitalsana B.V. und die ApDG Handels- und Dienstleistungsgesellschaft mbH. Aufgrund der Kaufpreisabrechnungen reduzierte sich die Kaufpreisleistung um CHF 0.5 Mio. auf CHF 21.0 Mio. Die Goodwillposition verringerte sich um CHF 0.9 Mio., und die übrigen Nettoaktiven erhöhten sich um CHF 0.4 Mio. Der entsprechende Geldzufluss fand am 3. Juli 2018 statt.
| Eurapon | Vitalsana | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2017 | Anpassung | 31.12.2017 | 31.12.2017 | Anpassung | 31.12.2017 | |
| CHF 1 000 | angepasst | angepasst | ||||
| Indentifiziertes Nettovermögen | 8 860 | 166 | 9 025 | 3 011 | 373 | 3 384 |
| Goodwill | 45 654 | 4 746 | 50 400 | 18 530 | −904 | 17 627 |
| Fair Value der Kaufpreisleistung |
54 513 | 4 912 | 59 425 | 21 541 | −531 | 21 010 |
| Barzahlung | 21 024 | – | 21 024 | 21 541 | – | 21 541 |
| Kaufpreisanpassung | – | 4 912 | 4 912 | – | −531 | −531 |
| Aufgeschobene Zahlung | 14 054 | – | 14 054 | – | – | – |
| Bedingte Gegenleistung | 19 435 | – | 19 435 | – | – | – |
| 7 Sonstige betriebliche Erlöse |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Mieterträge von Dritten | 452 | 441 |
| Werbekostenzuschüsse | 0 | 7 527 |
| Übriger Ertrag | 2 615 | 1 772 |
| 3 067 | 9 740 |
| 8 Warenaufwand |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| angepasst | ||
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Handelswaren (netto) | −1 013 293 | −833 320 |
| Verpackungsmaterial /Entsorgung | −2 351 | −1 898 |
| Lagerwertberichtigung | −252 | −1 125 |
| −1 015 896 | −836 343 |
Die Werbekostenzuschüsse wurden im Geschäftsjahr 2017 in den «Sonstigen betrieblichen Erlösen» mit CHF 7.5 Mio. ausgewiesen. Gemäss den neuen Bestimmungen erbringt die Zur Rose-Gruppe keine einzeln abgrenzbaren Güter oder Dienstleistungen im Sinne von IFRS 15. Daher werden diese Zahlungen für warenbezogene Vergütungen von Lieferanten seit dem 1. Januar 2018 als Einstandspreisminderung der eingekauften Waren im Warenaufwand erfasst. Auf das Periodenergebnis hat diese Änderung der Darstellung keine Auswirkung. Die alte und die neue (IFRS 15) Rechnungslegungsmethode sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
| Überleitung der Werbekostenzuschüsse per | |||
|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | alt | neu (IFRS 15) | Veränderung |
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Sonstige betriebliche Erlöse | 13 058 | 3 067 | −9 991 |
| Warenaufwand | −1 025 887 | −1 015 896 | 9 991 |
| 9 Personalaufwand |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Löhne und Gehälter | −69 539 | −57 996 |
| Berufliche Vorsorge | −2 508 | −2 478 |
| Übrige Sozialleistungen | −11 359 | −9 609 |
| Übrige Personalkosten | −10 282 | −8 256 |
| −93 688 | −78 339 |
Der Anstieg des Personalaufwands im Jahr 2018 ist hauptsächlich auf die Volumensteigerung und die Firmenübernahmen zurückzuführen. Die übrigen Personalkosten betreffen in erster Linie Zeitarbeit im Logistikzentrum in Heerlen (NL).
| 10 Übriger Betriebsaufwand |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Auslieferungsaufwand | −33 140 | −26 552 |
| Büro- und Verwaltungsaufwand | −24 908 | −27 436 |
| Werbe- und Akquisitionsaufwand | −41 261 | −33 666 |
| Raumaufwand | −5 967 | −4 208 |
| Sonstiger Betriebsaufwand | −7 853 | −7 311 |
| −113 129 | −99 173 |
Der Anstieg des Betriebsaufwands beruhte hauptsächlich auf den Firmenübernahmen und der Volumensteigerung.
| 11 Finanzergebnis |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Finanzertrag | ||
| Zinsertrag | 237 | 0 |
| Zinsertrag Gemeinschaftsunternehmen | 2 | 12 |
| Wertschriftenertrag | 0 | 144 |
| Kursdifferenzen, netto | 0 | 4 275 |
| 239 | 4 431 | |
| Finanzaufwand | ||
| Zinsaufwand | −1 698 | −2 296 |
| Bankspesen und -gebühren | −425 | −422 |
| Wertschriftenaufwand | −83 | −39 |
| Kursdifferenzen, netto | −3 886 | 0 |
| Fair-Value-Anpassung Earn-out | −1 467 | 0 |
| −7 559 | −2 757 | |
| Finanzergebnis, netto | −7 320 | 1 674 |
Im Berichtsjahr umfasst der Wertschriftenaufwand realisierte Verluste aus dem Verkauf von Wertschriften von TCHF 56 sowie eine Fair Value Anpassung TCHF 27.
| 12 Ertragssteuern |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Laufende Gewinnsteuern der Berichtsperiode | −365 | −1 095 |
| Latente Gewinnsteuern | −188 | 1 336 |
| −553 | 241 |
| Analyse der Steuerbelastung | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | −38 547 | −36 506 |
| Steuersatz der operativen Schweizer Gesellschaft | 16.4% | 16.4% |
| Erwarteter Ertragssteuerertrag / -aufwand | 6 322 | 5 987 |
| Effekt von nicht aktivierten latenten Steuerguthaben auf Verlusten | −6 548 | −9 035 |
| Effekt von in den Vorjahren nicht aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträgen |
501 | 3 992 |
| Effekt steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen und Erträge | −748 | −916 |
| Effekt höherer Steuersätze ausländischer Tochtergesellschaften | −86 | −49 |
| Übrige Einflüsse | 6 | 262 |
| −553 | 241 |
Weitere Angaben zu latenten Steuern sind in Anhang 22 zu finden.
| 13 Flüssige Mittel |
31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| CHF | 100 603 | 77 997 |
| EUR | 130 060 | 29 730 |
| CZK | 30 | 37 |
| 230 693 | 107 764 |
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf zwischen einem Tag und drei Monaten betragen. Kurzfristige Einlagen werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst.
| 14 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| angepasst 1) | ||
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Gegenüber Dritten | 93 829 | 85 435 |
| Gegenüber Gemeinschaftsunternehmen | 0 | 62 |
| Delkredere | −1 518 | −1 492 |
| 92 311 | 84 005 |
1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis
Aufgrund des diversifizierten Kundenstamms bestehen keine wesentlichen Konzentrationen von Kreditrisiken. Die meisten Zahlungen werden mittels Lastschriftverfahrens geleistet und werden daher im Allgemeinen innerhalb des Zahlungsziels vereinnahmt. Die Forderungen werden von den Kunden in der lokalen Währung ihres Heimmarktes beglichen.
Die Altersgliederung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzt sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| angepasst 1) | ||||
| CHF 1 000 | Brutto | Erwarteter Kreditverlust |
Netto | Brutto |
| Total Forderungen | 93 829 | 1 518 | 92 311 | 85 435 |
| nicht fällig | 76 236 | 85 | 76 151 | 70 310 |
| weniger als 30 Tage überfällig | 13 022 | 188 | 12 834 | 13 217 |
| 31–60 Tage überfällig | 1 565 | 40 | 1 525 | 1 400 |
| 61–90 Tage überfällig | 464 | 64 | 400 | 132 |
| 91–180 Tage überfällig | 473 | 129 | 344 | 146 |
| 181–360 Tage überfällig | 867 | 139 | 728 | 54 |
| >360 Tage überfällig | 1 202 | 873 | 329 | 176 |
1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis
Die Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Delkredere) haben sich wie folgt entwickelt:
| Delkredere | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| 1. Januar | −1 492 | −1 683 |
| Zuführungen | −1 080 | −734 |
| Verbrauch | 989 | 1 060 |
| Auflösungen | 75 | 117 |
| Umrechnungsdifferenzen | −10 | −252 |
| 31. Dezember | −1 518 | −1 492 |
| 15 Aktive Rechnungsabgrenzungen |
31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Noch nicht verrechnete Leistungen | 3 925 | 4 722 |
| Vorausbezahlte Aufwände | 5 855 | 5 503 |
| 9 780 | 10 226 |
| 16 Sonstige Forderungen |
31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| angepasst 1) | ||
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Akontozahlungen und debitorische Kreditoren | 2 940 | 2 038 |
| Mehrwertsteuer /Umsatzsteuer | 10 571 | 9 291 |
| Sicherheitsleistung | 397 | 73 |
| Sonstige Forderungen von assoziierten Unternehmungen | 300 | 0 |
| Übriges | 203 | 643 |
| 14 411 | 12 045 |
1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis
| 17 Vorräte |
31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| angepasst 1) | ||
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Handelsware | 70 142 | 59 614 |
| Reserve für unkurante Waren | −742 | −335 |
| 69 400 | 59 279 |
1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis
Die folgenden Unternehmen wurden mittels Equity-Methode in der Konzernrechnung der Zur Rose-Gruppe bilanziert:
| Buchwert | Anteil am Kapital |
|||
|---|---|---|---|---|
| Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte | ||||
| Gesellschaften | 31.12.2018 | 31.12.2017 | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | % | % | |
| ehealth-tec GmbH, Berlin (DE) | 0 | 0 | 50.0 | 50.0 |
| König Gesellschaft für Image und Dokumentenverarbeitung mbH, |
||||
| Gottmadingen (DE) | 560 | 460 | 50.0 | 50.0 |
| König IT-Systeme GmbH, Gottmadingen (DE) | 494 | 459 | 50.0 | 50.0 |
| PolyRose AG, Frauenfeld (CH) | 131 | 93 | 50.0 | 50.0 |
| DatamedIQ GmbH, Köln (DE) | 7 | – | 25.0 | – |
| Total Beteiligungen | 1 192 | 1 012 | – | – |
Die ehealth-tec GmbH ist ein IT-Unternehmen, welches Lösungen für eine sichere Generierung, Übermittlung und Aufbewahrung von elektronisch veranlassten Leistungen für das Gesundheitswesen entwickelt.
Die König-Gesellschaften bieten einen umfassenden Service für Versandapotheken für alle Fragen rund um die Rezeptrechnung an.
Die PolyRoseAG ist ein Logistikunternehmen, das sich auf den Transport von pharmazeutischen Produkten spezialisiert hat.
Im Jahr 2018 wurden 25 Prozent der DatamedIQ GmbH erworben. Dieses Unternehmen hilft den Pharmaunternehmen bei der Steuerung der Versandhandelsaktivitäten mit innovativen Analysen und exklusiven Datenbeständen.
| Immobilien | Innenausbau und Betriebs einrichtungen |
Büromobiliar und EDV Anlagen |
Fahrzeuge | Total | |
|---|---|---|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Anschaffungswert | |||||
| 1. Januar 2017 | 21 837 | 24 476 | 21 587 | 784 | 68 684 |
| Zugänge | 154 | 3 691 | 1 671 | 128 | 5 644 |
| Abgänge | 0 | −32 | 0 | −126 | −158 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften |
0 | 992 | 28 | 0 | 1 020 |
| Umrechnungsdifferenzen | 457 | 1 273 | 472 | 9 | 2 211 |
| 31. Dezember 2017 | 22 448 | 30 400 | 23 758 | 795 | 77 401 |
| Zugänge | 3 175 | 1) 4 897 | 2) 1 445 | 276 | 9 793 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften |
0 | 108 | 118 | 0 | 226 |
| Umrechnungsdifferenzen | −280 | −750 | −289 | −10 | −1 329 |
| 31. Dezember 2018 | 25 343 | 34 655 | 25 032 | 1 061 | 86 091 |
| Wertminderungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Januar 2017 | 8 585 | 19 018 | 14 139 | 726 | 42 468 |
| Zugänge | 603 | 2 109 | 1 099 | 36 | 3 847 |
| Wertminderung | 0 | 395 | 23 | 9 | 427 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | −97 | −97 |
| Umrechnungsdifferenzen | 154 | 478 | 430 | 9 | 1 071 |
| 31. Dezember 2017 | 9 342 | 22 000 | 15 691 | 683 | 47 716 |
| Zugänge | 584 | 2 856 | 1 386 | 92 | 4 918 |
| Wertaufholung | −147 | 0 | −147 | ||
| Umrechnungsdifferenzen | −74 | −408 | −206 | −2 | −690 |
| 31. Dezember 2018 | 9 852 | 24 301 | 16 871 | 773 | 51 797 |
| 31. Dezember 2017 | 13 106 | 8 400 | 8 067 | 112 | 29 685 |
|---|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2018 | 15 491 | 10 354 | 8 161 | 288 | 34 294 |
1) Davon TCHF 377 noch nicht bezahlte Investitionen
2) Davon TCHF 94 noch nicht bezahlte Investitionen
Per 31. Dezember 2018 sind ausser den Liegenschaften in Frauenfeld und Steckborn mit einem Buchwert von TCHF 16 727 (Vorjahr: TCHF 17 193) keine Sachanlagen verpfändet.
Der Buchwert der im Finanzierungsleasing gehaltenen Sachanlagen in der Klasse Innenausbau und Betriebseinrichtungen beträgt TCHF 2 748 (Vorjahr: TCHF 3 691).
| Goodwill | Software und Entwicklungs kosten |
Marken, Kunden |
Total | |
|---|---|---|---|---|
| angepasst 1) | ||||
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Anschaffungswert | ||||
| 1. Januar 2017 | 27 078 | 72 335 | 26 759 | 126 172 |
| Zugänge | 58 | 15 255 | 0 | 15 313 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften | 71 802 | 1 991 | 5 786 | 79 579 |
| Umrechnungsdifferenzen | 3 308 | 4 692 | 771 | 8 771 |
| 31. Dezember 2017 | 102 246 | 94 273 | 33 316 | 229 835 |
| Zugänge | 0 | 2) 24 430 | 0 | 24 430 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften | 92 700 | 7 039 | 11 387 | 111 126 |
| Umrechnungsdifferenzen | −4 119 | −2 580 | −410 | −7 109 |
| 31. Dezember 2018 | 190 827 | 123 162 | 44 293 | 358 282 |
| Wertminderungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1. Januar 2017 | 16 673 | 41 596 | 4 783 | 63 052 |
| Zugänge | 0 | 7 964 | 298 | 8 262 |
| Wertminderung | 0 | 4 584 | 0 | 4 584 |
| Umrechnungsdifferenzen | 2 436 | 3 288 | 640 | 6 364 |
| 31. Dezember 2017 | 19 109 | 57 432 | 5 721 | 82 262 |
| Zugänge | 0 | 12 867 | 1 345 | 14 212 |
| Wertaufholung | 0 | −121 | 0 | −121 |
| Umrechnungsdifferenzen | −705 | −1 730 | −261 | −2 696 |
| 31. Dezember 2018 | 18 404 | 68 448 | 6 805 | 93 657 |
| Nettobuchwert | ||||
| 31. Dezember 2017 | 83 137 | 36 841 | 27 595 | 147 573 |
| 31. Dezember 2018 | 172 423 | 54 714 | 3) 37 488 | 264 625 |
1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis
2) Davon TCHF 5 006 noch nicht bezahlte Investitionen
3) Davon TCHF 20 323 für die Handelsmarke DocMorris mit unbestimmter Lebensdauer (Vorjahr TCHF 20 323) und TCHF 543 (Vorjahr TCHF 543) für die Handelsmarke BlueCare mit unbestimmter Lebensdauer
Die Zur Rose-Gruppe hat im Dezember 2018 und 2017 die jährliche Überprüfung auf Werthaltigkeit durchgeführt. Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen immateriellen Vermögenswerte Goodwill und Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer wurden für Zwecke einer Werthaltigkeitsprüfung den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) Schweiz und Deutschland zugewiesen, welche die Geschäfts- und die Berichtssegmente der Zur Rose-Gruppe sind. Der Goodwill aus der Akquisition von Promofarma wurde noch keiner CGU zugordnet. Zugleich wurde eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Marke DocMorris auf Stufe CGU DocMorris gemacht, welche in der CGU Deutschland enthalten ist.
| CGUs und immaterielle Wirtschaftsgüter | Schweiz | Deutschland 2) | ||
|---|---|---|---|---|
| 2018 | 2017 | 2018 | 2017 | |
| angepasst 1) | ||||
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Goodwill | 8 111 | 8 111 | 117 103 | 75 026 |
| Marken | 543 | 543 | 20 323 | 20 323 |
| 8 654 | 8 654 | 137 426 | 95 349 |
1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis
2) Die CGU «Deutschland» umfasst die CGU «DocMorris», auf deren Stufe die Werthaltigkeitsüberprüfung für die Marke DocMorris erfolgt.
Zur Bestimmung des erzielbaren Werts wendet Zur Rose die Nutzwertmethode unter Zugrundelegung der Cashflow-Prognosen aus dem Finanz- und Geschäftsplan an.
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Abzinsungssätze vor Steuern (Diskontierungssatz), die Wachstumsrate, die für nach dem Zeitraum von fünf Jahren anfallende Cashflows verwendet wurde, sowie die EBITDA-Marge für den Residualwert.
| Diskontierungssatz | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| % | % | |
| Schweiz | 8.4 | 7.6 |
| Deutschland | 10.8 | 9.4 |
| Marke DocMorris | 10.9 | 9.5 |
Die Wachstumsraten für die Residualwerte betragen für die Schweiz, Deutschland und die Marke DocMorris im Jahr 2018 je 1.0 Prozent wie im Vorjahr.
| EBITDA-Marge für Residualwert | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| % | % | |
| Schweiz | 4.0 | 4.1 |
| Deutschland | 7.2 | 6.7 |
| Marke DocMorris | 7.4 | 7.1 |
Bei folgenden der Berechnung des Nutzungswerts zugrunde gelegten Annahmen bestehen Schätzungsunsicherheiten:
Umsatzentwicklung – Der Umsatzentwicklung der CGUs liegt ein Marketingplan der einzelnen Marktsegmente für das budgetierte Jahr zugrunde. Darauf basierend wurden vom Management unter Berücksichtigung von Marktentwicklungsprognosen und der Konkurrenzsituation Hochrechnungen angestellt. Die zugrunde gelegte Umsatzentwicklung stützt sich auf eine vom Verwaltungsrat genehmigte Mehrjahresplanung.
EBITDA Margen – Die EBITDA-Margen werden anhand der durchschnittlichen Werte ermittelt, die in den drei vorangegangenen Geschäftsjahren vor Beginn des Budgetzeitraums erzielt wurden. Die EBITDA-Margen werden um die erwarteten Preis- und Margenänderungen, welche hauptsächlich aus politischen Entscheidungen oder Marktentwicklungen entstehen, korrigiert.
Abzinsungssätze – Die Abzinsungssätze entsprechen der aktuellen Markteinschätzung der Risiken der einzelnen CGUs unter Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes und der spezifischen Risiken der zugrunde liegenden Vermögenswerte, die nicht in den Cashflow-Prognosen enthalten sind. Die Abzinsungssätze für die einzelnen CGUs wurden auf Basis des WACC-Modells hergeleitet.
Schätzungen der Wachstumsraten – Den Wachstumsraten liegen veröffentlichte branchenbezogene Marktforschungen sowie Einschätzungen des Managements zugrunde.
Sensitivität der getroffenen Annahmen – Das Management hat eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt und ist der Meinung, dass für die CGU Schweiz, die CGU Deutschland (inkl. CGU DocMorris) keine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer der zugrunde liegenden Annahmen dazu führen könnte, dass der Buchwert ihren erzielbaren Wert wesentlich übersteigt.
| 21 Langfristige Finanzanlagen |
31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Beteiligungen | 141 | 439 |
| Darlehen | 940 | 542 |
| 1 081 | 981 |
Die Position Darlehen enthält ein Darlehen an die Polyrose AG von TCHF 100 (Vorjahr: TCHF 100), ein Darlehen an die ehealth-tec GmbH von TCHF 341 (Vorjahr: TCHF 354), ein Darlehen an die DatamedIQ GmbH von TCHF 450 und ein Darlehen an Mitarbeitende von TCHF 49 (Vorjahr: TCHF 88).
Die Veränderung der Beteiligungen resultiert aufgrund Verkäufen von TCHF 271 (realisierter Verlust TCHF 56) und einer Fair Value Anpassung von TCHF 27.
| Bilanz | Erfolgsrechnung | |||
|---|---|---|---|---|
| Nettobuchwerte | 31.12.2018 | 31.12.2017 | 2018 | 2017 |
| angepasst 1) | ||||
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Latente Steuern aufgrund zeitlicher Differenzen | ||||
| Aktive latente Steuern | ||||
| Langfristiges Anlagevermögen | 1 801 | 1 798 | −10 | −7 |
| Personalvorsorgeverpflichtungen | 2 220 | 2 117 | 47 | 97 |
| Steuerlich anrechenbare Verlustvorträge | 4 559 | 5 109 | −550 | 1 248 |
| 8 580 | 9 024 | −513 | 1 338 | |
| Passive latente Steuern | ||||
| Immaterielle Anlagen | −5 470 | −3 467 | 325 | −1 |
| Latente Steuerforderungen, netto | 3 110 | 5 557 | ||
| Umrechnungsdifferenzen | 0 | −1 | ||
| Latenter Steueraufwand/ (-ertrag) | −188 | 1 336 |
1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis
| Ausweis von latenten Steuern in der Bilanz | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| angepasst 1) | ||
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Aktive latente Steuern | 8 580 | 9 024 |
| Passive latente Steuern | −5 470 | −3 467 |
| 3 110 | 5 557 |
1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis
| Nachweis latente Steuern | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| angepasst 1) | ||
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| 1. Januar | 5 557 | 5 288 |
| Bildung /Auflösung latente Steuern über Erfolgsrechnung | −188 | 1 336 |
| Bildung /Auflösung latente Steuern über sonstiges Ergebnis | 57 | 57 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften | −2 354 | −1 178 |
| Umrechnungsdifferenzen | 38 | 54 |
| 31. Dezember | 3 110 | 5 557 |
1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis
Latente Steueransprüche, einschliesslich solcher auf steuerlich verwendbare Verlustvorträge sowie auf zu erwartende Steuergutschriften, werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftige steuerpflichtige Gewinne verfügbar sind, gegen welche die steuerlichen Verluste oder Steuergutschriften steuerlich verwendet werden können. Die Zur Rose Suisse AG realisierte in den letzten Jahren nachhaltig Gewinne, weshalb es wahrscheinlich ist, dass die aktivierten Verlustvorträge, welche auf einmaligen Wertberichtigungen basieren, mit künftigen Ergebnissen genutzt werden können.
| Steuerliche Verlustvorträge | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Total steuerliche Verlustvorträge | 237 632 | 191 576 |
| Davon unter latenten Ertragssteuern berücksichtigte Verlustvorträge | 27 633 | 31 150 |
| Total unberücksichtigte steuerliche Verlustvorträge | 209 999 | 160 426 |
Die aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen haben sich wie folgt verändert:
| 2018 | 2017 |
|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 |
| 5 109 | 3 861 |
| 0 | 1 248 |
| −550 | 0 |
| 4 559 | 5 109 |
| 31.12.2018 | 31.12.2017 |
| CHF 1 000 | CHF 1 000 |
| 6 723 | 6 848 |
| 34 177 | 28 977 |
| 99 018 | 57 990 |
| 70 081 | 66 611 |
| 209 999 | 160 426 |
| 55 289 | 42 644 |
Die Gewinnsteuer und die Analyse der Steuerbelastung sind in Anhang 12 kommentiert.
| 23 Finanzverbindlichkeiten |
31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| angepasst 1) | ||
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 3 521 | 10 391 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten und Obligationenanleihe | 144 740 | 32 024 |
| 148 261 | 42 415 | |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | ||
| Kurzfristiger Anteil Verbindlichkeit aus Finanzierungsleasing | 835 | 837 |
| Aufgeschobene Kaufpreisleistung | 0 | 5 394 |
| Bedingte Kaufpreisleistung | 2 686 | 4 160 |
| 3 521 | 10 391 |
1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten und Obligationenanleihe | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Obligationenanleihe 2.5% 2018−2023, nominal CHF 115 Mio. | 114 127 | 0 |
| Hypotheken und Darlehen von Banken | 350 | 450 |
| Verbindlichkeit aus Finanzierungsleasing | 1 913 | 2 854 |
| Aufgeschobene Kaufpreisleistung | 12 480 | 13 447 |
| Bedingte Kaufpreisleistung | 15 870 | 15 273 |
| 144 740 | 32 024 |
Die Leasingverbindlichkeit für das Logistik- und Verwaltungsgebäude in Heerlen (NL) belief sich zum 31. Dezember 2018 auf TCHF 2 748 (2017: TCHF 3 691). Der langfristige Teil beläuft sich auf TCHF 1 913 und der kurzfristige Teil auf TCHF 835. Die Leasinggegenstände sind als Sicherheit für die jeweiligen Finanzierungs-Leasingverhältnisse verpfändet.
| Veränderung der Verbindlichkeit aus Finanzierungstätigkeiten |
Hypotheken und Darlehen von Banken |
Obligationen anleihe |
Finan zierungs leasing |
Aufgescho bene und bedingte Kaufpreis leistung 1) |
Total 1) |
|---|---|---|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| 1. Januar 2017 | 5 100 | 49 861 | 4 123 | 0 | 59 084 |
| Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten |
−5 200 | −50 000 | −907 | 0 | −56 107 |
| Veränderung von Finanzverbindlichkeiten (kein Finanzierungsgeldfluss, nicht liquiditätswirksam) |
0 | 139 | 111 | 38 274 | 38 524 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften |
550 | 0 | 0 | 0 | 550 |
| Umrechnungsdifferenzen | 0 | 0 | 364 | 0 | 364 |
| 31. Dezember 2017 | 450 | 0 | 3 691 | 38 274 | 42 415 |
| 1. Januar 2018 | 450 | 0 | 3 691 | 38 274 | 42 415 |
| Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten |
0 | 114 065 | 0 | 0 | 114 065 |
| Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten |
−956 | 0 | −836 | 0 | −1 792 |
| Veränderung von Finanzverbindlichkeiten (kein Finanzierungsgeldfluss, nicht liquiditätswirksam) |
0 | 62 | 0 | 1 026 | 1 088 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften |
856 | 0 | 0 | 0 | 856 |
| Zahlung Kaufpreisleistung 2) | −7 066 | −7 066 | |||
| Umrechnungsdifferenzen | 0 | 0 | −107 | −1 198 | −1 305 |
| 31. Dezember 2018 | 350 | 114 127 | 2 748 | 31 036 | 148 261 |
1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis
2) Zahlung Kaufpreisleistung beinhaltet auch eine Kaufpreisanpassung von TCHF 4 912 gemäss Anhang 6
| Durchschnittliche Verzinsung | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| % | % | |
| Hypotheken bei Bankinstituten | 2.0 | 1.1 |
| Obligationenanleihe | 2.5 | 4.3 |
| 2.5 | 4.0 |
| 24 Sonstige Verbindlichkeiten |
31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Sozialversicherungen | 3 012 | 4 548 |
| Kreditorische Debitoren | 1 603 | 2 666 |
| Mehrwertsteuer | 2 811 | 85 |
| Sonstige | 2 708 | 1 922 |
| 10 134 | 9 221 |
Die Zunahme in der Rubrik Sonstige ist hauptsächlich auf die Kapitalerhöhung und daraus entstandene Emissionsabgaben zurückzuführen.
| 25 Passive Rechnungsabgrenzungen |
31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Wareneinkauf | 3 976 | 494 |
| Personalaufwand | 5 672 | 6 939 |
| Marketingaufwand | 1 230 | 3 803 |
| Übriger Betriebsaufwand | 8 262 | 7 811 |
| 19 140 | 19 046 |
Durch die noch nicht fakturierten Wareneingänge per 31. Dezember 2018 haben die passiven Rechnungsabgrenzungen im Bereich Wareneinkauf zugenommen.
| 26 Kurzfristige Rückstellungen |
Übrige | Restrukturierung | Total |
|---|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| 1. Januar 2018 | 111 | 3 778 | 3 889 |
| Bildung | 0 | 217 | 217 |
| Verwendung | −859 | −859 | |
| Auflösung | −104 | −829 | −933 |
| Fremdwährungsdifferenzen | −103 | −103 | |
| 31. Dezember 2018 | 7 | 2 204 | 2 211 |
Die Kosten für die Restrukturierung bei der Zur Rose Pharma GmbH in Halle (DE) wurde im Jahr 2018 neu eingeschätzt, was zu einer Rückstellungsauflösung von TCHF 829 führte.
In der Schweiz und in Deutschland existieren Personalvorsorgepläne, welche nach IAS 19 als leistungsorientierte Pläne qualifizieren. Der deutsche Vorsorgeplan verfügt über keine Planaktiven. Alle übrigen Personalvorsorgepläne sind beitragsorientiert.
Alle schweizerischen Gruppengesellschaften sind entweder im Rahmen einer Vollversicherung oder teilautonomen Lösung einer Vorsorgestiftung angeschlossen. Die Vorsorgestiftung ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung und untersteht dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Die Stiftung wird von einem Stiftungsrat geleitet, welcher für die Geschäftsführung, die Ausarbeitung der Planreglemente, die Festlegung der Anlagestrategie und die Bestimmung der Finanzierung der Leistungen verantwortlich ist. Der Stiftungsrat setzt sich aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen.
Die wesentlichen Risiken der Vorsorgestiftung sind das Anlagerisiko, das Zinsrisiko, das Invaliditätsrisiko, Todesfallrisiko und das Risiko der Langlebigkeit. Diese Risiken werden bei der Vollversicherungslösung von der Vorsorgestiftung getragen und sind während der Dauer der Vollversicherung rückversichert. Die teilautonome Vorsorgestiftung trägt das Risiko der Langlebigkeit sowie das Zins- und Anlagerisiko vollumfänglich selbst, wobei die Risiken Invalidität und Tod bei schweizerischen Versicherungsgesellschaften rückgedeckt sind. Ein ungünstiger Verlauf der von der teilautonomen Vorsorgestiftung getragenen Risiken kann nach BVG zu einer Unterdeckung der betroffenen Stiftung führen. In solchen Fällen erlaubt das Gesetz die Erhebung von Sanierungsmassnahmen (z. B. Erhebung von zusätzlichen Beiträgen oder Minderverzinsung) von den angeschlossenen Unternehmen und deren Versicherten – so lange, bis der Deckungsgrad wieder bei 100 Prozent liegt.
Die Begünstigten (Destinatäre) sind versichert gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Leistungen an die Destinatäre sind im Vorsorgereglement festgehalten und gehen über die vom BVG vorgesehenen Mindestleistungen hinaus. Die Vorsorgeleistungen basieren auf dem Altersguthaben jedes Versicherten, das über jährliche Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sowie Zinsgutschriften geäufnet wird. Die jährlichen Beiträge sind im Vorsorgereglement festgehalten. Ihre Höhe richtet sich nach dem versicherten Gehalt, dem Alter und der Kaderstufe des Planteilnehmers.
Im Zeitpunkt der Pensionierung kann der Versicherte zwischen einem Kapitalbezug und einer lebenslänglichen Rente wählen. Bei einem Austritt aus der Vorsorgestiftung wird das Guthaben eines Versicherten auf seine neue Vorsorgelösung übertragen.
Die Nettovorsorgeverpflichtung aller leistungsorientierten Pläne leitet sich wie folgt her:
| Nettovorsorgeverpflichtung aller leistungsorientierten Pläne | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Barwert der Verpflichtungen (DBO) | 57 802 | 46 909 |
| Planvermögen zu Fair Value | 44 065 | 33 922 |
| Nettovorsorgeverbindlichkeit | 13 737 | 12 987 |
| Davon Schweiz | 13 308 | 12 530 |
| Davon Deutschland | 429 | 457 |
| Die Nettovorsorgeverbindlichkeit hat sich wie folgt entwickelt: | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Nettovorsorgeverbindlichkeit per 1. Januar | 12 987 | 8 875 |
| Vorsorgekosten, erfolgswirksam erfasst | 2 646 | 2 454 |
| Vorsorgekosten, im sonstigen Ergebnis erfasst | 505 | 500 |
| Arbeitgeberbeiträge | −2 385 | −1 885 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften | 0 | 3 004 |
| Währungsdifferenzen | −16 | 38 |
| Nettovorsorgeverbindlichkeiten per 31. Dezember | 13 737 | 12 987 |
| Barwert der Verpflichtungen (DBO) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Barwert der Verpflichtungen am 1. Januar | 46 909 | 30 555 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften | 0 | 10 168 |
| Zinsaufwand | 370 | 244 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 2 801 | 2 363 |
| Arbeitnehmerbeiträge | 1 447 | 1 176 |
| Ein- / ausbezahlte Leistungen | 5 837 | 1 774 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | −277 | 1 |
| Administrationskosten | 23 | 18 |
| Versicherungsmathematische Verluste | 707 | 572 |
| Währungsdifferenzen | −16 | 38 |
| Barwert der Verpflichtungen am 31. Dezember | 57 801 | 46 909 |
| davon Schweiz | 57 372 | 46 452 |
| davon Deutschland | 429 | 457 |
| davon Aktive | 54 281 | 43 708 |
| davon Rentner | 3 520 | 3 201 |
| Durchschnittliche Fälligkeit (Duration) | 17,3 Jahre | 18,2 Jahre |
| Entwicklung des Fair Value des Planvermögens | 2018 | 2017 |
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Fair Value des Planvermögens am 1. Januar | 33 923 | 21 679 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften | 0 | 7 164 |
| Zinsertrag aus dem Planvermögen | 271 | 172 |
| Arbeitgeberbeiträge | 2 385 | 1 884 |
| Arbeitnehmerbeiträge | 1 447 | 1 176 |
| Ein- / ausbezahlte Leistungen | 5 837 | 1 774 |
| Versicherungsmathematischer Gewinn/ (Verlust) auf dem Vermögen | 201 | 74 |
| Fair Value des Planvermögens am 31. Dezember | 44 064 | 33 923 |
| leistungsorientierte Pläne erfolgswirksam erfasst: | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Laufender Dienstzeitaufwand (Arbeitgeber) | 2 801 | 2 363 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | −277 | 1 |
| Administrationskosten | 23 | 18 |
| Nettozinsaufwand | 99 | 72 |
| Total Vorsorgeaufwand | 2 646 | 2 454 |
| davon Personalaufwand | 2 547 | 2 382 |
| davon Finanzaufwand | 99 | 72 |
| Personalvorsorge setzt sich wie folgt zusammen: | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Veränderung finanzieller Annahmen | 1 649 | 803 |
| Veränderung demografischer Annahmen 1) | 622 | 0 |
| Erfahrungsbedingte Anpassungen | −2 978 | −1 376 |
| Zwischentotal Neubewertung Vorsorgeverpflichtung | −707 | −573 |
| Versicherungsmathematischer Gewinn/ (Verlust) auf dem Vermögen | 201 | 73 |
| Total Neubewertung Personalvorsorge | −506 | −500 |
1) Die Veränderung demografischer Annahmen basiert insbesondere auf einer Anpassung der Invalidierungswahrscheinlichkeit
Bei der Ermittlung der Vorsorgeverpflichtung sind die folgenden wesentlichen Annahmen verwendet worden:
| 2018 | 2017 |
|---|---|
| % | % |
| 0.9 | 0.7 |
| 1.5 | 1.5 |
Änderungen dieser zentralen versicherungsmathematischen Annahmen hätten die folgenden geschätzten Auswirkungen auf den Barwert der leistungsorientierten Vorsorgeverpflichtung:
Eine Zunahme/Abnahme des Diskontierungssatzes um 0.25 Prozent würde zu einer Abnahme/Erhöhung der DBO von 4.5 Prozent führen. Eine Zunahme/Abnahme der Lohnentwicklungsrate um 0.25 Prozent würde zu einer Erhöhung/Abnahme der DBO von 0.7 Prozent führen.
Die einzelnen Sensitivitäten sind losgelöst voneinander berechnet worden und reflektieren am jeweiligen Bilanzstichtag die als realistisch eingestuften möglichen Veränderungen. Interdependenzen sind nicht berücksichtigt worden, und die tatsächlichen Effekte können von diesen Schätzungen abweichen.
Der Fair Value des Planvermögens aller Pläne setzt sich zu 100 Prozent aus der Asset Allocation der Sammelstiftung zusammen.
In den Vorsorgeplänen werden keine Zur Rose-Aktien gehalten, und keine Konzerngesellschaft nutzt das Planvermögen der Vorsorgepläne.
Für das Geschäftsjahr 2019 rechnet die Zur Rose-Gruppe mit einem Arbeitgeberbeitrag für die leistungsorientierten Pläne von TCHF 2 505 (Schweiz).
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Vorsorgeverpflichtung beläuft sich 2018 auf 17,3 Jahre (Vorjahr: 18,2 Jahre).
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | ||
|---|---|---|---|
| Herausgegebenes und einbezahltes Aktienkapital | Wert in CHF 1 000 | 48 127 | 35 762 |
| Anzahl in Aktien | 8 369 985 | 6 219 447 | |
| Genehmigtes Aktienkapital | Wert in CHF 1 000 | 2 901 | 2 901 |
| Anzahl in Aktien | 504 511 | 504 511 | |
| Bedingtes Aktienkapital | Wert in CHF 1 000 | 134 | 134 |
| Anzahl in Aktien | 23 357 | 23 357 |
Im Jahr 2018 erhöhte die Zur Rose-Gruppe ihr Aktienkapital durch die Ausgabe von insgesamt 2 150 538 neuen Aktien auf 8 369 985 Aktien zum Jahresende. Das Aktienkapital betrug am 31. Dezember 2018 CHF 48.1 Mio. Der Bruttoerlös der am 4. Dezember 2018 ausgegebenen neuen Aktien betrug CHF 200 Mio.
| Eigene Aktien/Buchwert | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| 1. Januar | 1 216 | 903 |
| Rückkäufe | 6 367 | 383 |
| Erwerb von Promofarma Ecom. S.L. | −2 060 | 0 |
| Zuteilung | −70 | −70 |
| 31. Dezember | 5 453 | 1 216 |
Zuteilung bezieht sich auf Aktien, die Teilnehmern aktienbasierter Vergütungspläne des Konzerns zugeteilt wurden.
| 2018 | 2017 |
|---|---|
| Anzahl | Anzahl |
| 36 124 | 33 192 |
| 62 531 | 5 009 |
| −36 119 | 0 |
| −2 067 | −2 077 |
| 60 469 | 36 124 |
| Unternehmensergebnis pro Aktie | 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|---|
| Unternehmensergebnis − | |||
| Anteil Aktionäre der Zur Rose Group AG | CHF 1 000 | −38 971 | −36 238 |
| Unternehmensergebnis pro Aktie | CHF 1 | −6.14 | −6.94 |
| Verwässertes Unternehmensergebnis pro Aktie | CHF 1 | −6.14 | −6.94 |
| Durchschnittliche Anzahl ausstehender Aktien | Anzahl | 6 348 641 | 5 217 882 |
| Durchschnittliche Anzahl | |||
| theoretisch ausstehender Aktien (verwässert) | Anzahl | 6 348 641 | 5 217 882 |
| Dividendenbetrag pro Aktie | CHF 1 | 0.00 | 0.00 |
Der Gesamtbetrag der zukünftigen Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen stellt sich wie folgt dar:
| Fälligkeit der Mietzinszahlungen | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Innerhalb eines Jahres | 4 668 | 2 563 |
| In zwei bis fünf Jahren | 11 387 | 8 283 |
| In mehr als fünf Jahren | 10 204 | 12 145 |
| 26 259 | 22 991 |
Im Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen bestehen Eventualverbindlichkeiten von insgesamt rund CHF 13 Mio. Aufgrund der aktuellen Einschätzung mussten keine Rückstellungen gebucht werden.
| Buchwert der Finanzinstrumente | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| angepasst 1) | ||
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Finanzaktiven | ||
| Flüssige Mittel | 230 693 | 107 764 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 92 311 | 84 005 |
| Aktive Rechnungsabgrenzungen (Finanzinstrumente) 2) | 3 925 | 4 722 |
| Sonstige Forderungen (Finanzinstrumente) 3) | 600 | 716 |
| Kurzfristige Finanzanlagen | 153 | 174 |
| Langfristige Finanzanlagen | 1 081 | 981 |
| 328 763 | 198 362 |
1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis
2) Total Aktive Rechnungsabgrenzungen gemäss Bilanz: TCHF 9 780 (Vorjahr TCHF 10 226)
3) Total Sonstige Forderungen gemäss Bilanz: TCHF 14 411 (Vorjahr TCHF 12 045)
Die Finanzaktiven enthalten in der Position Langfristige Finanzanlagen Beteiligungen von TCHF 141 (2017: TCHF 439), die analog zu den Kurzfristigen Finanzanlagen erfolgswirksam zum Fair Value bewertet sind. Alle übrigen Finanzaktiven werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
| Buchwert der Finanzinstrumente | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| angepasst 1) | ||
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Finanzpassiven | ||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 3 521 | 10 391 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 83 127 | 75 268 |
| Sonstige Verbindlichkeiten (Finanzinstrumente) 2) | 2 377 | 4 588 |
| Passive Rechnungsabgrenzungen 3) | 13 468 | 12 107 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 30 613 | 32 024 |
| Obligationenanleihe 2.5% 2018−2023, nominal CHF 115 Mio. | 114 127 | 0 |
| 247 233 | 134 378 |
1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis
2) Total Sonstige Verbindlichkeiten gemäss Bilanz: TCHF 10 134 (Vorjahr TCHF 9 221)
3) Total Passive Rechnungsabgrenzungen gemäss Bilanz: TCHF 19 140 (Vorjahr TCHF 19 046)
In den Finanzpassiven sind in den Positionen Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten und Langfristige Finanzverbindlichkeiten bedingte Kaufpreisleistungen von TCHF 2 686 (2017: 4 160) bzw. TCHF 15 870 (2017: 15 273) enthalten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden. Alle übrigen Finanzverbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Für die flüssigen Mittel sowie die anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit Verfall innerhalb von 12 Monaten wird aufgrund ihrer Kurzfristigkeit angenommen, dass der Buchwert eine angemessene Annäherung des Fair Value darstellt.
Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die an Märkten aktiv gehandelt werden, basiert auf den Börsenkursen (Angebotspreis) am Bilanzstichtag. Solche Instrumente werden als Level 1 ausgewiesen. Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die nicht aktiv an Märkten gehandelt werden, wird anhand von Bewertungsmodellen ermittelt. Falls alle zur Bewertung erforderlichen Parameter auf beobachtbaren Marktdaten basieren, wird das Instrument als Level 2 ausgewiesen. Basieren ein oder mehrere Parameter auf nicht beobachtbaren Marktdaten, wird das Instrument als Level 3 klassiert. Sowohl im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr haben keine Transfers innerhalb der Levels stattgefunden.
| 31.12.2017 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Fair Value | Buchwert | Fair Value | Buchwert | |
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Level 1 | 153 | 153 | 174 | 174 |
| Level 3 | 141 | 141 | 439 | 439 |
| Level 2 | 940 | 940 | 542 | 542 |
| Level 1 | 118 220 | 114 127 | 0 | 0 |
| Level 2 | 2 748 | 2 748 | 3 691 | 3 691 |
| Level 2 | 350 | 350 | 450 | 450 |
| Level 2 | 12 480 | 12 480 | 14 054 | 14 054 |
| Level 3 | 18 556 | 18 556 | 19 433 | 19 433 |
| 153 588 | 149 495 | 38 783 | 38 783 | |
| 31.12.2018 | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
Details zur Festlegung der Bewertungen der Values der Stufe 3 sind nachfolgend dargestellt:
| Überleitung bedingte Kaufpreisleistung | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Per 1. Januar | 19 435 | 0 |
| bezahlt | −1 681 | 0 |
| Aus Unternehmenszusammenschlüssen hervorgehend 1) | 0 | 19 435 |
| Fair-Value-Anpassung (erfolgswirksam) | 1 467 | 0 |
| Umrechnungsdifferenzen | −665 | 0 |
| Total bedingte Kaufpreisleistung | 18 556 | 19 435 |
1) Erwerb Eurapon per 29. Dezember 2017
Im Jahre 2018 erhöhten sich die Finanzverbindlichkeiten um CHF 1.5 Mio. infolge einer Neueinschätzung der Umsatzzielerreichung. Diese wurde erfolgswirksam im Finanzaufwand verbucht.
Die bedingte Kaufpreisleistung umfasst die Earn-out-Komponente aus dem Erwerb der Eurapon, welche vertraglich vereinbart wurde. Der Vertrag nennt keinen Maximalbetrag. Zur Bestimmung des Fair Values dieser Finanzverbindlichkeit werden verschiedene nicht beobachtbare Eingangsparameter verwendet. Den wesentlichsten Inputfaktor stellen die «35 Prozent vom Mehrumsatz» gegenüber dem Vorjahr dar. Weitere Faktoren sind die Entwicklung der Anzahl neuer und bestehender Kunden, die zukünftige Kosten- und Margenentwicklung sowie der Diskontierungssatz. Änderungen dieser Eingangsparameter können in den Jahren 2019 und 2020 zu erheblichen Anpassungen der erfassten Verbindlichkeit und der Zahlungen an den Verkäufer von Eurapon führen.
Die Inputfaktoren beeinflussen sich untereinander, und die Fair-Value-Bewertung basiert auf der Gewichtung von verschiedenen Szenarien. Durch eine isolierte Veränderung des Faktors «35 Prozent vom Mehrumsatz» von –10 bzw. +20 Prozent resultiert ceteris paribus eine Reduktion bzw. Erhöhung der Verbindlichkeit von CHF –1.5 Mio. bzw. CHF 2.9 Mio., was das Unternehmensergebnis entsprechend verändern würde.
Die Zur Rose-Gruppe ist vorwiegend in der Schweiz, in Deutschland, den Niederlanden, Österreich und Tschechien tätig. Für das Schweizer Geschäft ist Zur Rose keinen wesentlichen Kursrisiken ausgesetzt, da nur minimale Fremdwährungstransaktionen erfolgen. Da der Grossteil der ausländischen Erträge und Aufwendungen in EUR anfällt, unterliegen auch diese Gesellschaften aus operativen Tätigkeiten keinen wesentlichen Fremdwährungsrisiken. Die Zur Rose-Gruppe sichert aus diesen Gründen keine Fremdwährungsrisiken ab.
Der Einfluss von Währungskursveränderungen beschränkt sich auf die Stichtagsbewertung der Darlehen und Forderungen/Verbindlichkeiten, welche zwischen der Muttergesellschaft in der Schweiz und den Tochtergesellschaften in Deutschland, den Niederlanden und Tschechien gewährt wurden.
Die folgende Tabelle zeigt auf der Basis der historischen Zahlen die Sensitivität des zukünftigen Ergebnisses vor Steuern (EBT) unter der Annahme, dass sich der Fremdwährungskurs verändert. Zum Zwecke dieser Sensitivitätsanalyse bleiben alle anderen Parameter unverändert.
| Erhöhung/Rückgang Fremdwährung |
Einfluss auf Gewinn vor Steuern (EBT) |
|
|---|---|---|
| % | CHF 1 000 | |
| 2018 | ||
| EUR | +/ –10 | +/–24 986 |
| 2017 | ||
| EUR | +/ –10 | +/–10 169 |
Die der Berechnung der oben dargestellten Sensitivitäten zugrunde liegenden Methoden und Annahmen weichen nicht vom Vorjahr ab.
Kreditrisiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass die Gegenpartei einer Transaktion unfähig oder nicht willens ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, und der Zur Rose-Gruppe daraus ein finanzieller Schaden entsteht.
Das Kreditrisiko auf Guthaben bei Banken und Finanzinstituten wird jährlich geprüft. Anlagen überschüssiger Mittel erfolgen nur mit genehmigten Gegenparteien und innerhalb der jeder Gegenpartei zugewiesenen Kreditlimiten. Die Limiten werden festgelegt, um die Risikokonzentration zu minimieren und so einen finanziellen Verlust durch einen möglichen Zahlungsausfall einer Gegenpartei zu mindern. Die Flüssigen Mittel der Zur Rose-Gruppe sind bei mehreren Bankinstituten angelegt. Am 31. Dezember 2018 entfällt nicht mehr als ein Drittel des Gesamtbestands auf ein Bankinstitut.
Die Kreditausfallrisiken werden als gering eingestuft, da sich die Forderungsbeträge aus dem Ärztegeschäft auf eine grosse Anzahl von Ärztinnen und Ärzten aufteilen, die grösstenteils auch Aktionärinnen bzw. Aktionäre sind. Diese Forderungen werden vorwiegend mittels Lastschriftverfahrens eingezogen und daher innerhalb des Zahlungsziels vereinnahmt.
Die Forderungen aus dem Versandgeschäft in der Schweiz enthalten vor allem Forderungen gegenüber schweizerischen Krankenkassen, auf denen keine substanziellen Forderungsverluste erwartet werden.
Die Forderungen aus den Aktivitäten in Deutschland, den Niederlanden und Tschechien enthalten Forderungen gegenüber Krankenkassen, Apotheken und Privaten.
Vor Aufnahme von geschäftlichen Beziehungen werden die Gegenparteien, mit welchen wesentliche Volumen abgewickelt werden sollen, auf ihre Bonität überprüft. Darlehen werden nur an Nahestehende oder an bekannte Dritte gewährt.
Zinssatzrisiken ergeben sich aus Zinssatzänderungen, die negative Auswirkungen auf die Vermögensund Ertragslage der Zur Rose-Gruppe haben könnten. Zinssatzschwankungen führen zu Veränderungen des Zinsertrags und -aufwands der variabel verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Finanzinstrumente werden mit den jeweils gültigen marktüblichen Zinssätzen verzinst. Die vertraglich vereinbarten Laufzeiten sind kurzfristig und können daher bei Bedarf angepasst werden. Die am 19. Juli 2018 ausgegebene Anleihe hatte einen festen Zinssatz von 2.5 Prozent und eine Laufzeit von fünf Jahren.
Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzerngewinns vor Steuern auf. Zum Zwecke dieser Sensitivitätsanalyse bleiben alle anderen Parameter unverändert.
| Erhöhung/Rückgang Marktzinsniveau |
Einfluss auf Gewinn vor Steuern (EBT) |
|
|---|---|---|
| % | CHF 1 000 | |
| 2018 | ||
| Erhöhung /Rückgang Marktzinsniveau | +/ –1 | +/–805 |
| 2017 | ||
| Erhöhung /Rückgang Marktzinsniveau | +/ –1 | +/–1 078 |
Wie bei der Berechnung der Sensitivitäten des Fremdwährungsrisikos wurde auch die Berechnung der Sensitivitäten des Zinssatzrisikos basierend auf den gleichen Methoden und Annahmen wie im Vorjahr vorgenommen.
Die Zinssätze der Finanzinstrumente, klassiert unter variabel verzinslichen Finanzinstrumenten, werden innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr angepasst. Der Zinssatz der Obligationenanleihe ist bis zum Ende der Laufzeit fixiert. Die übrigen Finanzinstrumente der Zur Rose-Gruppe, welche in dieser Darstellung nicht enthalten sind, sind unverzinslich und folglich keinem Zinssatzrisiko ausgesetzt.
Die Liquidität wird auf Gruppenebene laufend überwacht und gesteuert.
Die vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdaten und Cashflows (inkl. Zinsen) von Finanzverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
| Geldflüsse 2018 | 1 Jahr | 2 Jahre | 3 Jahre | 4−5 Jahre | > 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Verbindlichkeit aus | |||||
| Finanzierungsleasing | 919 | 919 | 919 | 152 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
83 127 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
2 377 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Passive Rechnungsabgrenzungen | 13 468 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Darlehen von Banken | 102 | 102 | 152 | 0 | 0 |
| Obligationenanleihe | 2 875 | 2 875 | 2 875 | 116 438 | 0 |
| Aufgeschobene Kaufpreis leistung |
0 | 12 480 | 0 | 0 | 0 |
| Bedingte Kaufpreisleistung | 2 686 | 15 870 | 0 | 0 | 0 |
| 105 554 | 32 246 | 3 946 | 116 590 | 0 |
| Geldflüsse 2017 | 1 Jahr | 2 Jahre | 3 Jahre | 4−5 Jahre | > 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|
| angepasst | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 |
| Verbindlichkeit aus | |||||
| Finanzierungsleasing | 954 | 954 | 954 | 1 113 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
75 268 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 1) |
9 375 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Passive Rechnungsabgrenzungen | 12 107 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Darlehen von Banken | 9 | 8 | 6 | 6 | 450 |
| Aufgeschobene Kaufpreis leistung |
607 | 0 | 13 447 | 0 | 0 |
| Bedingte Kaufpreisleistung | 4 160 | 6 073 | 9 200 | 0 | 0 |
| 102 480 | 7 035 | 23 607 | 1 119 | 450 |
1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis
Ziel des Kapital-Risikomanagements ist die Sicherung einer nachhaltigen und strategischen Ausrichtung der Gruppe mit Anpassung der Finanz-, Steuer- und Finanzierungsstruktur. Um eine ausgeglichene Finanzierungsstruktur sicherzustellen, kann die Gruppe Vermögenswerte verkaufen, die Dividendenhöhe dem Bedarf entsprechend festlegen, Fremdkapital beschaffen oder das Eigenkapital erhöhen.
Eine der wichtigsten Kennzahlen ist der Eigenfinanzierungsgrad (Eigenkapital /Bilanzsumme) 61.1 Prozent (Vorjahr: 63.7 Prozent).
Der 2018 erfasste Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen belief sich auf TCHF 1 986 (Vorjahr: TCHF 3 238) und setzt sich aus Aufwendungen für die folgenden Pläne zusammen:
Die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Managements sowie weitere ausgewählte Arbeitnehmende der Zur Rose-Gruppe hatten in den Vorjahren das Recht zur Teilnahme an einem Aktienbeteiligungsplan. Die letzte Zuteilung unter diesem Plan erfolgte im Jahr 2017. Die Aktien unterliegen einer Sperrfrist von fünf Jahren. Falls die Planteilnehmenden die Zur Rose-Gruppe innerhalb von vier Jahren verlassen, hat die Zur Rose Group AG das Recht, nicht aber die Pflicht, eine abnehmende Anzahl der zugeteilten Aktien zurückzukaufen. Dieses Rückkaufsrecht auf die zugeteilten Aktien verringert sich jährlich, sodass nach vier Jahren kein Rückkaufsrecht mehr besteht. Im Berichtsjahr erfolgte keine Barabgeltung der zugeteilten Aktien. Total verkaufte Aktien: null (Vorjahr: 10 942).
Im Jahr 2018 wurde ein Aufwand von TCHF 547 (Vorjahr: TCHF 550) unter diesem Plan erfasst.
Ein Mitarbeiter der Konzern-Tochtergesellschaft BlueCare AG erwarb im Jahr 2015 Aktien dieses Unternehmens zu einem Bezugspreis unter dem Fair Value. Zu diesem Zeitpunkt war BlueCare ein Gemeinschaftsunternehmen der Zur Rose-Gruppe. Die Aktien unterliegen einer siebenjährigen Sperrfrist und werden bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gegen eine Barabgeltung an die Zur Rose-Gruppe zurückgegeben. Die Differenz zwischen dem Bezugspreis und dem geschätzten Rücknahmewert wird im Personalaufwand verbucht. Für diese bar abgegoltene aktienbasierte Vergütung wird eine Verbindlichkeit erfasst. Im Berichtsjahr erfolgte keine Barabgeltung.
Im Jahr 2018 wurde unter diesem Plan eine Aufwandsminderung von TCHF 103 erfasst (Vorjahr: Aufwand von TCHF 39). Die Verbindlichkeit beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf TCHF 8.
Die Mitglieder des Managements der Zur Rose-Gruppe nehmen seit 2017 am Plan zur erfolgsabhängigen aktienbasierten Vergütung teil. Jedem Teilnehmer wird jährlich ein monetärer Betrag zugesprochen, der in eine bestimmte Anzahl von Aktien der Zur Rose Group AG umgewandelt werden kann, ausgehend vom Aktienkurs nach der entsprechenden Generalversammlung. Die Unverfallbarkeit unterliegt Dienstbedingungen und Leistungszielen. Die endgültige Zahl der zugeteilten Aktien hängt vom EBIT und von Umsatzerlöszielen ab und kann von 0 bis 200 Prozent reichen. Der Fair Value der Zuteilungen basiert auf dem den Planteilnehmenden zugesprochenen monetären Betrag. Auch wenn diese Zuteilungen bis zur Genehmigung der Vergütung bei der folgenden Generalversammlung nicht rechtlich gewährt werden, wurde der Aufwand dennoch über eine Dienstzeit ab dem 1. Januar des Berichtsjahrs erfasst, da die Planteilnehmenden ab diesem Datum Leistungen erbracht haben. Im Berichtsjahr wurden 4 953 Anwartschaften (Vorjahr: null) zugeteilt.
Die Zur Rose-Gruppe hat 2018 in Verbindung mit diesem Plan einen Aufwand von TCHF 552 (Vorjahr: TCHF 378) erfasst.
Einzelne Mitarbeiter der im Jahr 2018 akquirierten Tochtergesellschaft Promofarma Ecom. S.L. nehmen an einem Plan zur erfolgsabhängigen aktienbasierten Vergütung teil. Jedem Teilnehmer wurde ein monetärer Betrag zugesprochen, der in eine bestimmte Anzahl von Aktien der Zur Rose Group AG umgewandelt werden kann, wobei das Wahlrecht bei Zur Rose liegt und die Absicht besteht, den Plan durch Ausgabe von Aktien zu erfüllen. Die Unverfallbarkeit unterliegt Dienstbedingungen und Leistungszielen. Die endgültige Zahl der zugeteilten Aktien hängt vom EBITDA, von Umsatzerlöszielen, von qualitativen Zielen und von der Aktienkursentwicklung ab und kann von 0 bis 133 Prozent reichen. Die Hälfte der Vergütung unterliegt mit der Aktienkursentwicklung der Zur Rose Group AG einer Marktbedingung und diese wurde im Fair Value berücksichtigt. Es wurden 76 000 Anrechte auf Aktien der Zur Rose Group AG mit einem Fair Value von CHF 57.68 pro Anrecht gewährt. Der entsprechende Aufwand wird linear über die Vesting Periode bis 31. Dezember 2022 verteilt. Die andere Hälfte der Vergütung unterliegt Leistungszielen, welche keine Marktbedingungen sind und wird nicht im Fair Value berücksichtigt, sondern der Zielerreichungsgrad wird an jedem Bilanzstichtag geschätzt. Der Fair Value der Zuteilung basiert auf dem den Planteilnehmenden zugesprochenen monetären Betrag von TCHF 4 384. Dieser Anteil der Vergütung wird in vier jährlichen Tranchen erdient, und der Aufwand wird linear über den jeweiligen Zeitraum erfasst.
Die Zur Rose-Gruppe hat 2018 in Verbindung mit diesem Plan einen Aufwand von TCHF 749 (Vorjahr: null) erfasst.
Die Zur Rose Group AG hat den Mitgliedern des Verwaltungsrats und des Managements der Gruppe sowie ausgewählten Mitarbeitenden am 1. September 2016 einmalig Optionen zugeteilt. Im Jahr 2017 wurden alle Optionen ausgeübt und der Plan beendet. Im Jahr 2017 wurde ein Aufwand von TCHF 2 026 erfasst.
Im Jahr 2018 erhielten die Mitglieder des Verwaltungsrats 30 Prozent ihrer Entschädigung in Form von Aktien mit einer Sperrfrist. Die Sperrfrist beträgt drei Jahre. 2018 wurde unter diesem Plan ein Aufwand von TCHF 241 (Vorjahr: TCHF 244) erfasst.
Die ausstehenden Aktien der Zur Rose Group AG sind im Besitz von 5 995 Aktionärinnen und Aktionären (Vorjahr: 5 213 Aktionärinnen und Aktionäre). Niemand von diesen verfügt über eine beherrschende Stellung.
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinschaftsunternehmen sind separat in den Anhängen aufgeführt.
| Transaktionen mit assoziierten | Verbindlich | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| und Gemeinschaftsunternehmen | Verkäufe | Käufe | Forderungen | keiten | Darlehen |
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| 2018 | 0 | 4 975 | 332 | 100 | 891 |
| 2017 | 80 | 4 631 | 62 | 0 | 454 |
Ein Teil der Vergütung wurde im Berichtsjahr in Form von Aktien der Zur Rose Group AG vorgenommen. Ziel dieser aktienbasierten Vergütung ist es, die Interessen des Managements und des Verwaltungsrates auf die Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre auszurichten.
| Verwaltungsrat | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Kurzfristige Leistungen an den Verwaltungsrat | 674 | 1) 1 163 |
| Aktienbasierte Vergütungen | 323 | 870 |
| 997 | 2 033 |
1) Die unter dem Optionsplan zugeteilten Optionen wurden in 2017 ausgeübt und führten zu Sozialversicherungsaufwand von TCHF 405.
| Gruppenleitung | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Kurzfristige Leistungen an die Mitglieder der Gruppenleitung | 2 583 | 1) 3 720 |
| Vorsorgeleistungen | 290 | 337 |
| Aktienbasierte Vergütungen | 829 | 1 846 |
| 3 702 | 5 903 |
1) Die unter dem Optionsplan zugeteilten Optionen wurden in 2017 ausgeübt und führten zu Sozialversicherungsaufwand von TCHF 1 063.
Die Zur Rose-Gruppe hat am 4. Januar 2019 die Übernahme der Versandaktivitäten medpex vollzogen. Im Rahmen dieser Transaktion erwarb die Gruppe die Comventure GmbH in Forst (Deutschland), die Visionrunner GmbH in Mannheim (Deutschland), die medpex wholesale GmbH in Ludwigshafen (Deutschland) sowie die Apotheke esando B.V. in Venlo (Niederlande). Mit dieser Erweiterung baut die Zur Rose Gruppe die Marktposition in Europa weiter aus. Die auf rezeptfreie Medikamente fokussierte Medpex Gruppe erzielte 2017 mit über 1.454 Mio. aktiven Kunden einen Umsatz in Höhe von rund 140 Millionen Euro.
Der vorläufige Transaktionspreis setzt sich zusammen aus einem Festkaufpreis von CHF 132.3 Mio. (EUR 117.6 Mio.) der sich aus einer Barzahlung von CHF 100.1 Mio. (EUR 89 Mio.) sowie Aktien der Zur Rose Group AG zum Marktwert per Übernahmedatum von CHF 32.2 Mio. (EUR 28.6 Mio.) zusammensetzt, einer bedingten Earn-out Komponenten zwischen CHF 0 bis 111 Mio. (EUR 0 bis 99 Mio.) und einem Kaufpreis für das Warenlager. Die Kaufpreisallokation ist noch nicht abgeschlossen.
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An die Generalversammlung der Zur Rose Group AG, Steckborn
Zürich, 19. März 2019
Wir haben die Konzernrechnung der Zur Rose Group AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzernerfolgsrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, dem Konzerneigenkapitalnachweis und der Konzerngeldflussrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Konzernanhang, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechnung (Seiten 47 bis 94) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie dessen Ertragslage und Cashflows für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und entspricht dem schweizerischen Gesetz.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz, den International Standards on Auditing (ISA) sowie den Schweizer Prüfungsstandards (PS) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung" unseres Berichts weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands sowie dem Code of Ethics for Professional Accountants des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA Code), und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Konzernrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der Konzernrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Für jeden nachfolgend aufgeführten Sachverhalt ist die Beschreibung, wie der Sachverhalt in der Prüfung behandelt wurde, vor diesem Hintergrund verfasst.
Den im Berichtsabschnitt "Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung" beschriebenen Verantwortlichkeiten sind wir nachgekommen, auch in
Bezug auf diese Sachverhalte. Dementsprechend umfasste unsere Prüfung die Durchführung von Prüfungshandlungen, die als Reaktion auf unsere Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen in der Konzernrechnung geplant wurden. Das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen, einschliesslich der Prüfungshandlungen, welche durchgeführt wurden, um die unten aufgeführten Sachverhalte zu berücksichtigen, bildet die Grundlage für unser Prüfungsurteil zur beigefügten Konzernrechnung.
| Prüfungs sachverhalt |
Die Zur Rose Gruppe weist per 31. Dezember 2018 unter den immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer einen aus Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Goodwill von CHF 172.4 Millionen sowie Handelsmarken von CHF 20.9 Millionen aus. Unter IFRS ist das Unternehmen verpflichtet, den Betrag, der auf Goodwill und Handelsmarken mit unbestimmter Nutzungsdauer entfällt, jährlich und bei Vorliegen von Anzeichen einer Wertminderung sofort auf die Werthaltigkeit zu beurteilen. |
|---|---|
| Wir erachten die jährliche Beurteilung der Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte aufgrund der Komplexität der Berechnungen, der Notwendigkeit von Schätzungen durch das Management und der Abhängigkeit von zukünftigen Marktentwicklungen als wesentlich für unsere Prüfung. |
|
| Annahmen, Sensitivitäten und Resultate der Beurteilungen sind in Anhang 20 der Konzernrechnung der Zur Rose Gruppe dargestellt. |
|
| Unser Prüfvorgehen |
Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem den Einbezug unserer Bewertungsspezialisten für die Unterstützung in der Evaluierung der verwendeten Annahmen und der Methodik, insbesondere der Diskontierungssätze vor Steuern und der Bewertungsmodelle. Zudem testeten wir die erwarteten zukünftigen Cashflows pro CGU (Cash Generating Unit) unter Berücksichtigung der relevanten internen Prozesse und Kontrollen der Zur Rose Gruppe. Weiter evaluierten wir die Genauigkeit der historischen Einschätzungen des Managements und der Geschäftspläne. Zusätzlich beurteilten wir die Angemessenheit der Anhangsangaben in Bezug auf die Einschätzung der Werthaltigkeit. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bewertung der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer ergeben. |
| Bewertung Kaufpreisallokation (PPA) | |
|---|---|
| Prüfungs sachverhalt |
Aus den beiden Akquisitionen Promofarma und apo-rot vom 14. September resp. 31. Oktober 2018 resultierte ein Goodwill von CHF 92.7 Millionen und andere immaterielle Vermögenswerte von CHF 18.4 Millionen. |
| Beide Akquisitionen waren aufgrund der Komplexität der Schätzungen und Annahmen im Zusammenhang mit der Bewertung der materiellen und immateriellen Güter sowie in Bezug auf die ordnungsgemässe Darstellung wesentlich. |
|
| In Anhang 6 der Konzernrechnung der Zur Rose Gruppe werden die beiden Akquisitionen dargestellt. |
|
| Unser Prüfvorgehen |
In Bezug auf die korrekte Bewertung und den ordnungsgemässen Ausweis der Akquisitionen von Promofarma und apo-rot lasen wir, nebst anderen Prüfungshandlungen, die Kaufvereinbarungen, testeten die Identifikation und den Fair Value der von der zur Rose Gruppe übernommenen Aktiven und Verbindlichkeiten und beurteilten die Bewertungsannahmen wie Diskontierungssatz, Steuersatz und Wachstumsraten. In diesem Zusammenhang involvierten wir unsere Bewertungs- und Steuerspezialisten. Ferner beurteilten wir die Angemessenheit der Anhangsangaben. |
| Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der im Rahmen der Kaufpreisallokation durchgeführten Bewertungen sowie der ordnungsgemässen Darstellung ergeben. |
|
| Übrige Informationen im Geschäftsbericht | |
| dazugehörigen Berichte. | Der Verwaltungsrat ist für die übrigen Informationen im Geschäftsbericht verantwortlich. Die übrigen Informationen umfassen alle im Geschäftsbericht dargestellten Informationen, mit Ausnahme der Konzernrechnung, der Jahresrechnung, des Vergütungsberichts und unserer |
| Informationen. | Die übrigen Informationen im Geschäftsbericht sind nicht Gegenstand unseres Prüfungsurteils zur Konzernrechnung und wir machen keine Prüfungsaussage zu diesen |
| Im Rahmen unserer Prüfung der Konzernrechnung ist es unsere Aufgabe, die übrigen Informationen zu lesen und zu beurteilen, ob wesentliche Unstimmigkeiten zur Konzernrechnung oder zu unseren Erkenntnissen aus der Prüfung bestehen oder ob die übrigen Informationen anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Basis unserer Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung der übrigen Informationen vorliegt, haben wir darüber zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang keine Bemerkungen anzubringen. |
|
| Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für die Konzernrechnung Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Konzernrechnung, die in Übereinstimmung mit den IFRS und den gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Konzernrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen |
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Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung der Konzernrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder den Konzern zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Konzernrechnung als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den ISA sowie den PS durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Konzernrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Konzernrechnung befindet sich auf der Website von EXPERTsuisse unter: http://www.expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichtes.
Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen
In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Konzernrechnung existiert.
Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu genehmigen.
Ernst & Young AG
(Leitender Revisor)
Michael Britt (Qualified Signature) Michael Britt (Qualified Signature)
Zugelassener Revisionsexperte Zugelassener Revisionsexperte
| Anhang | 2018 | 2017 | |
|---|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | ||
| Nettoumsatz | 3 317 | 3 876 | |
| Sonstige betriebliche Erlöse | 1 558 | 1 337 | |
| Total Nettoumsatz | 4 875 | 5 213 | |
| Personalaufwand | −4 339 | −6 495 | |
| Übriger betrieblicher Aufwand | −9 113 | −8 449 | |
| Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen (EBITDA) |
−8 577 | −9 731 | |
| Abschreibungen und Wertminderungen | −1 078 | −1 742 | |
| Wertaufholung | 0 | 38 756 | |
| Betriebsergebnis (EBIT) | −9 655 | 27 283 | |
| Finanzertrag | 8 363 | 9 810 | |
| Finanzaufwand | −7 377 | −2 625 | |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | −8 669 | 34 468 | |
| Ertragssteuern | −57 | −958 | |
| Unternehmensergebnis | −8 726 | 33 510 | |
| AKTIVEN | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Anhang | CHF 1 000 | CHF 1 000 |
| Flüssige Mittel und kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs 2.1 |
169 880 | 57 513 |
| Forderungen gegenüber Beteiligungen | 7 451 | 9 783 |
| Übrige kurzfristige Forderungen gegenüber Dritten | 387 | 436 |
| Aktive Rechnungsabgrenzungen Dritte | 949 | 182 |
| Aktive Rechnungsabgrenzungen Beteiligungen | 79 | 260 |
| Umlaufvermögen | 178 746 | 68 174 |
| Darlehen an Beteiligungen | 335 019 | 209 980 |
| Wertberichtigung Darlehen | −55 563 | −55 563 |
| Langfristige Aktivdarlehen gegenüber Nahestehenden | 49 | 88 |
| Andere langfristige Finanzanlagen | 50 | 50 |
| Beteiligungen 2.2 |
196 457 | 136 207 |
| Wertberichtigung Beteiligungen | −12 621 | −12 621 |
| Übrige Sachanlagen | 392 | 360 |
| Immobilien 2.3 |
16 727 | 17 193 |
| Immaterielle Werte | 1 701 | 2 160 |
| Anlagevermögen | 482 211 | 297 854 |
| Aktiven | 660 957 | 366 028 |
| PASSIVEN | 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|---|
| Anhang | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten | 573 | 547 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen | 207 | 185 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Organen | 19 | 43 | |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten | 1 979 | 2 379 | |
| Passive Rechnungsabgrenzungen Dritte | 3 004 | 2 452 | |
| Passive Rechnungsabgrenzungen Beteiligungen | 114 | 142 | |
| Rückstellungen (kurzfristig) | 1 250 | 1 252 | |
| Kurzfristiges Fremdkapital | 7 146 | 7 000 | |
| Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten | 2.4 | 115 000 | 0 |
| Langfristiges Fremdkapital | 115 000 | 0 | |
| Fremdkapital | 122 146 | 7 000 | |
| Aktienkapital | 48 127 | 35 762 | |
| Gesetzliche Kapitalreserve | |||
| Allgemeine Reserve aus Kapitalreserve | 2.5 | 451 200 | 270 164 |
| Gesetzliche Gewinnreserve | 1 340 | 1 340 | |
| Freiwillige Gewinnreserve | 44 230 | 52 956 | |
| Gewinnvortrag | 40 337 | 6 827 | |
| Unternehmensergebnis | −8 726 | 33 510 | |
| Bilanzgewinn | 31 611 | 40 337 | |
| Weitere freiwillige Reserven | 12 619 | 12 619 | |
| Eigene Aktien | 2.6 | −6 086 | −1 194 |
| Eigenkapital | 538 811 | 359 028 | |
| Passiven | 660 957 | 366 028 |
Die vorliegende Jahresrechnung wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen über die kaufmännische Buchführung des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 957 − 963b OR, gültig ab 1. Januar 2013) erstellt.
Kurzfristig gehaltene Wertschriften sind zum Börsenkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Die Beteiligungen werden im Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten bilanziert und in der Folge bei Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs mittels Impairment-Tests auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Ergibt sich daraus ein Wertberichtigungsbedarf, wird die Beteiligung um den entsprechenden Betrag erfolgswirksam wertberichtigt.
Eigene Aktien werden im Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten als Minusposition im Eigenkapital bilanziert. Bei späterer Wiederveräusserung wird der Gewinn oder Verlust erfolgswirksam als Finanzertrag bzw. -aufwand erfasst. Die eigenen Aktien werden nach der FIFO-Methode (First-In-First-Out) bewertet.
Werden für aktienbasierte Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats, des Managements der Gruppe oder an Mitarbeitende eigene Aktien verwendet, wird die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und der allfälligen Zahlung bei der Aktienzuteilung als Personalaufwand erfasst.
Verzinsliche Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert. Die Emissionskosten von Anleihen werden in den aktiven Rechnungsabgrenzungen erfasst und über die Laufzeit der Anleihe linear amortisiert.
| 2.1 Flüssige Mittel und kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs |
31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Flüssige Mittel | 169 727 | 57 339 |
| Wertschriften (mit Börsenkurs) | 153 | 174 |
| Total Flüssige Mittel und kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs |
169 880 | 57 513 |
| 2.2 Beteiligungen | 2018 | 2017 | 2018 | 2017 |
|---|---|---|---|---|
| Kapital- und | Kapital- und | |||
| Kapital CHF 1 000 |
Kapital CHF 1 000 |
Stammanteil % |
Stammanteil % |
|
| Direkte Beteiligungen | ||||
| DocMorris Holding GmbH, Berlin (DE), Zwischenholding |
6 085 | 6 085 | 100.0 | 100.0 |
| DVD Beteiligungs AG, Frauenfeld, (CH) | ||||
| Zwischenholding | 3 550 | 3 550 | 100.0 | 100.0 |
| OPX Services AG, Frauenfeld (CH) | 100 | 100 | 100.0 | 100.0 |
| Zur Rose Suisse AG, Frauenfeld (CH) | 7 650 | 7 650 | 100.0 | 100.0 |
| BlueCare AG, Winterthur (CH) | 1 288 | 1 288 | 78.9 | 78.9 |
| König Gesellschaft für Image- und | ||||
| Dokumentenverarbeitung GmbH, | ||||
| Gottmadingen (DE) | 29 | 30 | 50.0 | 50.0 |
| König IT Systeme GmbH, | ||||
| Gottmadingen (DE) | 28 | 29 | 50.0 | 50.0 |
| Promofarma Ecom. S.L. (ES) | 15 004 | 0 | 100.0 | 0.0 |
| DatamedIQ GmbH, Köln (DE) | 29 | 0 | 25.0 | 0.0 |
| Materielle indirekte Beteiligungen | ||||
| Zur Rose Pharma GmbH, Halle (DE) | 8 479 | 8 479 | 100.0 | 100.0 |
| ApDG Handels und | ||||
| Dienstleistungsgesellschaft mbH, | ||||
| Bremen (DE) | 28 | 28 | 100.0 | 100.0 |
| Centropharm GmbH, Berlin (DE) | 30 | 30 | 100.0 | 100.0 |
| Eurapon Pharmahandel GmbH, Bremen (DE) | 28 | 28 | 100.0 | 100.0 |
| D&W Mailorder Service B.V., Heerlen (NL) | 22 | 22 | 100.0 | 100.0 |
| DocMorris N.V., Heerlen (NL) | 60 | 60 | 100.0 | 100.0 |
| Vitalsana B.V., Heerlen (NL) | 20 | 20 | 100.0 | 100.0 |
| Polyrose AG, Frauenfeld (CH) | 200 | 200 | 50.0 | 50.0 |
| VfG Cosmian s.r.o., Prague (CZ) | 12 | 12 | 100.0 | 100.0 |
| Zur Rose Shop-in-Shop Apotheken AG, | ||||
| Frauenfeld (CH) | 100 | 100 | 100.0 | 100.0 |
| apo-rot B.V., Heerlen (NL), | 22 | 0 | 100.0 | 0.0 |
| apo-rot Service GmbH, Hamburg (D | 29 | 0 | 100.0 | 0.0 |
| 2.3 Verpfändete Aktiven | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Grundpfandbestellungen | 16 727 | 17 193 |
| Total verpfändete Aktiven | 16 727 | 17 193 |
| Betrag | Zinssatz | Laufzeit | |
|---|---|---|---|
| CHF | % | ||
| Obligationenanleihe | 115 000 000 | 2.500 | 19.07.2023 |
Aus dem Bestand von CHF 451 199 980 wurde ein Betrag von CHF 270 156 906 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung bestätigt. Die Transaktionen von 2018 müssen noch bestätigt werden.
| Anzahl Transaktionen |
Durchschnitts preis CHF |
Anzahl | |
|---|---|---|---|
| Anzahl Namenaktien | |||
| Bestand am 1. Januar 2017 | 33 192 | ||
| Käufe | 10 | 76 | 5 009 |
| Zuteilung | 2 | 25 | −2 077 |
| Bestand am 31. Dezember 2017 | 36 124 | ||
| Käufe | 28 | 102 | 62 531 |
| Erwerb Promofarma Ecom. S.L. | 20 | 137 | −36 119 |
| Zuteilung | 1 | 117 | −2 067 |
| Bestand am 31. Dezember 2018 | 60 469 |
| 3.1 Aktienbasierte Vergütungen |
31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Verwaltungsrat (2018: 2 067 Aktien, 2017: 62 487 Aktien) | 241 | 613 |
| Gruppenleitung (2018: 0 Aktien, 2017: 115 997 Aktien) | 0 | 717 |
| Mitarbeitende (2018:0 Aktien, 2017: 5 493 Aktien) 0 |
57 | |
| Total Aktienbasierte Vergütungen | 241 | 1 387 |
Aktienbasierte Vergütungen im Jahr 2018 entsprechen dem Marktpreis der Aktie und unterliegen einer dreijährigen Sperrfrist. Aktienbasierte Vergütungen im Jahr 2017 entsprechen einem Abschlag von 33% auf den Marktpreis von Aktien. Diese Aktien unterliegen einer Sperrfrist von drei bis fünf Jahren.
| 3.2 Bedeutende Aktionäre | 2 018 |
|---|---|
| % | |
| KWE Beteiligungen AG | 10.75 |
| 3.3 Beteiligungen von Verwaltungsrat und Gruppenleitung | 31.12.2018 |
|---|---|
| Anzahl Aktien | |
| Verwaltungsrat | |
| Prof. Stefan Feuerstein, Präsident | 80 000 |
| Walter Oberhänsli, Delegierter und CEO | 133 402 |
| Dr. Thomas Schneider, Vizepräsident | 29 204 |
| Prof. Dr. Volker Amelung, Mitglied | 5 061 |
| Dr. Heinz O. Baumgartner, Mitglied | 594 |
| Vanessa Frey, Mitglied | |
| Gruppenleitung | |
| Olaf Heinrich, Leiter Deutschland | 40 941 |
| Walter Hess, Leiter Schweiz | 40 804 |
Zum 31. Dezember 2018 hielten die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Managements der Gruppe die in der oben stehenden Tabelle aufgeführten Aktien. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erwarben drei Viertel ihrer Aktien unter leistungsabhängigen Plänen der Gesellschaft. Für diese Aktien gilt eine verbleibende Sperrfrist von einem bis vier Jahren. Alle von den Mitgliedern des Managements der Gruppe gehaltenen Aktien unterliegen einer verbleibenden Sperrfrist von zwei bis vier Jahren. Falls die Planteilnehmenden die Zur Rose-Gruppe innerhalb von vier Jahren verlassen, hat die Zur Rose Group AG das Recht, nicht aber die Pflicht, eine abnehmende Anzahl der zugeteilten Aktien zurückzukaufen. Dieses Rückkaufsrecht auf die zugeteilten Aktien verringert sich jährlich, sodass nach vier Jahren kein Rückkaufsrecht mehr besteht. Im Berichtsjahr erfolgte keine Barabgeltung der zugeteilten Aktien. Insgesamt verkaufte Aktien: 0 (Vorjahr: 10 942).
Marcel Ziwica, CFO 48 682
| 3.4 Mitarbeitende | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Vollzeitstellen zwischen 10 und 50 | x | x |
| 3.5 Leasingverpflichtungen |
31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Restbetrag der Leasingverpflichtungen | 524 | 29 |
| Verpflichtungen | 31.12.2018 | 31.12.2017 | ||
|---|---|---|---|---|
| Gesellschaft | Bezeichnung | Art | CHF 1 000 | CHF 1 000 |
| DocMorris N.V. – | ||||
| Montea Comm VA | Mietvertrag – Liegenschaft | Garantie | 19 176 | 21 066 |
| CommerzReal | DocMorris N.V. – | |||
| Mobilienleasing GmbH | Logistik – Anlage | Mitverpflichtung | 2 749 | 3 691 |
| 3.7 Bedingtes und genehmigtes Aktienkapital |
31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| CHF | CHF | |
| Bedingtes Kapital | 134 303 | 134 303 |
| Genehmigtes Kapital | 2 900 938 | 2 900 938 |
(Antrag des Verwaltungsrats)
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| CHF | CHF | |
| Gewinnvortrag aus Vorjahr | 40 337 250 | 6 826 942 |
| Unternehmensergebnis | −8 726 359 | 33 510 308 |
| Bilanzgewinn | 31 610 891 | 40 337 250 |
| Dividende | – | – |
| Vortrag auf neue Rechnung | 31 610 891 | 40 337 250 |
Ernst & Young AG Maagplatz 1 Postfach CH-8010 Zürich
Telefon: +41 58 286 31 11 Fax: +41 58 286 30 04 www.ey.com/ch
An die Generalversammlung der Zur Rose Group AG, Steckborn
Zürich, 19. März 2019
Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung der Zur Rose Group AG, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang (Seiten 99 bis 108), für das am 31. Dezember 2018 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.
Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.
Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.
Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2018 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.
Berichterstattung über besonders wichtige Prüfungssachverhalte aufgrund Rundschreiben 1/2015 der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Jahresrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der Jahresrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Für jeden nachfolgend aufgeführten Sachverhalt ist die Beschreibung, wie der Sachverhalt in der Prüfung behandelt wurde, vor diesem Hintergrund verfasst.
Der im Berichtsabschnitt "Verantwortung der Revisionsstelle" beschriebenen Verantwortung sind wir nachgekommen, auch in Bezug auf diese Sachverhalte. Dementsprechend umfasste unsere Prüfung die Durchführung von Prüfungshandlungen, die als Reaktion auf unsere Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung geplant wurden. Das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen, einschliesslich der Prüfungshandlungen, welche durchgeführt wurden, um die unten aufgeführten Sachverhalte zu berücksichtigen, bildet die Grundlage für unser Prüfungsurteil zur beiliegenden Jahresrechnung.
| Prüfungs sachverhalt |
Per 31. Dezember 2018 weist die Zur Rose Group AG Beteiligungen im Gesamtbetrag von CHF 183.8 Millionen aus, was 28% der Bilanzsumme entspricht. |
|---|---|
| Wir erachten die Bewertung der Beteiligungen als wesentlichen Prüfsachverhalt, weil der Wert der Beteiligungen einen wesentlichen Teil der Bilanzsumme ausmacht und weil die vom Management durchgeführte Überprüfung der Werthaltigkeit komplex ist und Ermessensspielräume enthält. |
|
| Die Bewertungsgrundsätze der Beteiligungen sind in Anhang 1.3 zum Einzelabschluss der Zur Rose Group AG ausgewiesen. |
|
| Unser Prüfvorgehen |
Wir beurteilten den Impairment-Prozess, den das Unternehmen für die Überprüfung der Bewertung der Beteiligungen durchführte sowie die Bestimmung der verwendeten Schlüsselannahmen mittels internen und extern verfügbaren Nachweisen. Dabei wurden wir von internen Bewertungsspezialisten unterstützt. |
| Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bewertung der Beteiligungen ergeben |
|
| Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR und Art. 11 RAG) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen. |
|
| In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes |
Ferner bestätigen wir, dass der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht, und empfehlen, die vorliegende
internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.
— Kontakt
Zur Rose Group AG Walzmühlestrasse 60 8500 Frauenfeld Schweiz T +41 52 724 00 20 zurrosegroup.com [email protected]
— Kontakt für Analysten und Investoren — Kontakt für Medien
Marcel Ziwica CFO T +41 52 724 00 64 [email protected]
Lisa Lüthi Leiterin Unternehmenskommunikation T +41 52 724 08 14 [email protected]
— Impressum
Texte: Zur Rose Group AG, Frauenfeld Design: schneiterpartner AG, Zürich Fotografie: Christian Grund, Zürich Publishingsystem: ns.publish by Multimedia Solutions AG, Zürich
Alle Aussagen dieses Berichts, die sich nicht auf historische Fakten beziehen, sind Zukunftsaussagen, die keinerlei Garantie bezüglich der zukünftigen Leistungen gewähren; sie beinhalten Risiken und Unsicherheiten einschliesslich, aber nicht beschränkt auf zukünftige globale Wirtschaftsbedingungen, Devisenkurse, gesetzliche Vorschriften, Marktbedingungen, Aktivitäten der Mitbewerber sowie andere Faktoren, die ausserhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. Dieser Geschäftsbericht erscheint online in Deutsch und Englisch, wobei der deutsche Bericht die verbindliche Version ist. Zudem ist ein gedruckter Kurzbericht in Deutsch verfügbar.
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