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Zur Rose Group AG

Annual Report Apr 11, 2019

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Annual Report

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Geschäftsbericht 2018 Zur Rose Group

Inhalt

Highlights und Lowlights 3
Profil 4
Kennzahlen 5
Brief an die Aktionäre 6
Segment Schweiz 10
Segment Deutschland 16
Corporate Governance 21
Vergütungsbericht 36
Konzernrechnung der Zur Rose-Gruppe 47
Jahresrechnung der Zur Rose Group AG 99
Kontakt, Impressum 112

Wachstumsziele umgesetzt

Umsatzplus 22.8% Flächendeckende Einführung bis 2020

Elektronisches Rezept in Deutschland

Erhöhung Marktanteil Ärztegeschäft

Rx-Versand- verbot schafft es in den Koali- tionsvertrag

Erfolgreiche Kapitalerhöhung

Mittelzufluss 200 Mio.

72.5%

Umsatzwachstum OTC in Deutschland

Papierrezept als Wachstumsbremse im Rx-Geschäft

Erweiterung Geschäftsmodell durch Marktplatz PromoFarma – Sprungbrett für weitere internationale Expansion

Umsatzplus

5.5%

Bond über 115 Mio. erfolgreich platziert

Erhöhung Marktanteil in Deutschland

von 18 auf 31%

Deutlicher Ausbau der europäischen Marktführerschaft

Akquisition von apo-rot, medpex und PromoFarma

Profil

Die Schweizer Zur Rose-Gruppe ist Europas grösste E-Commerce-Apotheke und eine der führenden Ärztegrossistinnen in der Schweiz. Mit ihrem Geschäftsmodell bietet sie eine qualitativ hochwertige, sichere und kostengünstige pharmazeutische Versorgung und leistet damit einen Beitrag zur Senkung der Kosten im Gesundheitswesen. Sie zeichnet sich zudem aus durch die stetige Weiterentwicklung digitaler Services im Bereich Arzneimittelmanagement und treibt die Positionierung als umfassende, integrierte Gesundheitsplattform aktiv voran. Das Schaffen von Mehrwerten und eine ausgeprägte Patientenorientierung machen die Unternehmensgruppe zu einer wichtigen strategischen Partnerin für Leistungserbringer, Kostenträger und Industrie.

Die Zur Rose-Gruppe ist international mit starken Marken präsent, unter anderem mit Deutschlands bekanntester Apothekenmarke DocMorris. Das Unternehmen beschäftigt an verschiedenen Standorten über 1 300 Mitarbeitende und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2018 einen Umsatz von CHF 1 207 Mio. Die Aktien der Zur Rose Group AG sind an der SIX Swiss Exchange kotiert (Valor 4261528, ISIN CH0042615283, Ticker ROSE). Die im Juli 2018 begebene Unternehmensanleihe über CHF 115 Mio. ist ebenfalls an der SIX Swiss Exchange gelistet (Valor 42146044, ISIN CH0421460442, Ticker ZRO18).

Kennzahlen

2018 2017 2016
Mio. CHF Mio. CHF Mio. CHF
Umsatz 1 207.1 982.9 879.5
Umsatzwachstum in % zum Vorjahr 22.8 11.8 5.4
Bruttomarge in % des Umsatzes 1) 15.8 14.9 15.0
Betriebsergebnis vor Abschreibungen und
Amortisationen (EBITDA)
um Sonderkosten bereinigt 2) −2.9 3) −6.9 2.1
in % des Umsatzes −0.2 −0.7 0.2
EBITDA −12.5 −21.2 2.1
Betriebsergebnis (EBIT) −31.4 −38.3 −7.1
in % des Umsatzes −2.6 −3.9 −0.8
Unternehmensergebnis −39.1 −36.3 −12.8
in % des Umsatzes −3.2 −3.7 −1.5
Eigenkapital 443.6 294.2 103.8
in % der Bilanzsumme 61.1 4) 63.7 39.7
Investitionen 31.5 22.0 21.2
Personalbestand in Vollzeitstellen per Jahresende 1 314 1 106 752

1) Verbesserung der Bruttomarge resultiert insbesondere aufgrund Anwendung von IFRS 15 per 1. Januar 2018

2) Die Sonderkosten enthalten Akquisitions- und Integrationskosten sowie Restrukturierungsaufwände. EY hat die Kennzahl im Rahmen von vereinbarten Prüfungshandlungen (PS 920) als mit der Zur Rose-internen Dokumentation abstimmbar und rechnerisch korrekt hergeleitet beurteilt. Die Kennzahl beinhaltet das negative operative Ergebnis von PromoFarma über CHF 2.6 Mio.

3) Anpassung auf Vergleichsbasis 2018 (ohne IAS 19)

4) Anpassung aufgrund Kaufpreisänderung 2018 von Akquisitionen 2017 (ohne Anpassung 64.4%)

Liebe Aktionärinnen, liebe Aktionäre

Die Zur Rose-Gruppe stärkte im Geschäftsjahr 2018 ihre Position als grösste E-Commerce-Apotheke Europas weiter deutlich. Das im Kontext des Börsengangs im Juli 2017 formulierte Ziel, das Wachstum voranzutreiben, gelang in den folgenden eineinhalb Jahren eindrücklich.

2018 setzte die Zur Rose-Gruppe die dynamische Wachstumsstrategie beschleunigt fort. Im Rahmen der Konsolidierung im grössten europäischen Versandmarkt Deutschland nahm sie eine aktive Rolle ein und hat seit dem IPO vier Wettbewerber übernommen. Zudem baute sie ihre Technologiekompetenz durch den erworbenen spanischen Plattformbetreiber PromoFarma aus und erweiterte gleichzeitig das eigene Geschäft um das Geschäftsmodell «Marktplatz». In diesem und den kommenden Jahren erfolgen die Integration der neuen Gesellschaften und die Umsetzung der operationellen Synergien.

Mit einem Umsatz von CHF 1 207.1 Mio. überschritt die Zur Rose-Gruppe 2018 die Milliardenschwelle deutlich und wuchs um 22.8 Prozent. Das Ergebnis wurde durch wachstumsbedingte Aufwendungen, Akquisitions- und Integrationskosten sowie Kosten im Zusammenhang mit Kapitalmarkttransaktionen belastet. Das EBIT-DA liegt bei minus CHF 12.5 Mio.; das Unternehmensergebnis beträgt minus CHF 39.1 Mio. Bereinigt um Sonderkosten und Promo-Farma, konnte der Break-even auf EBITDA-Stufe erwartungsgemäss erreicht werden.

Stärkung der Marktposition in Deutschland und der Schweiz — Sowohl das Segment Deutschland als auch das Segment Schweiz trugen mit CHF 671.2 Mio. (plus 38.9 Prozent) bzw. CHF 527.0 Mio. (plus 5.4 Prozent) zum markanten Umsatzwachstum 2018 bei. In Deutschland leistete das Versandgeschäft mit rezeptfreien Medikamenten (OTC) den höchsten Umsatzanteil und den grössten Zuwachs. Die Zur Rose-Gruppe ist nun auch in diesem Bereich mit deutlichem Abstand Marktführer. Im Geschäft mit rezeptpflichtigen Medikamenten (Rx) verlangsamte sich das Wachstum leicht als Folge der gesteuerten Reduktion der Marketingaufwendungen bis zur Einführung des elektronischen Rezepts. Im Heimmarkt Schweiz entwickelten sich sowohl das – anteilmässig grössere – Ärztegeschäft (B2B) als auch das Retailgeschäft (B2C) erfreulich. Nichtsdestotrotz bremsten externe Faktoren, wie die staatlich verordneten Preissenkungen auf Medikamente, das Wachstum gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt gelang es Zur Rose, ihre Marktposition durch die Weiterentwicklung von innovativen Dienstleistungen im Ärztegeschäft, den weiteren Ausbau des Shop-in-Shop-Konzepts mit Migros und Kooperationen mit Krankenversicherern zu stärken sowie weitere Marktanteile zu gewinnen.

Konsolidierung im Versandmarkt Deutschland — Die Zur Rose-Gruppe nutzte im Berichtsjahr die Chancen der Konsolidierung im grössten europäischen Versandmarkt Deutschland. Im Mai gab sie die Akquisition von apo-rot in Hamburg bekannt. Seit Anfang November wickelt sie deren Versandaktivitäten über die Logistik am Standort Heerlen (Niederlande) ab. Damit unternahm die Gruppe den ersten Schritt, um mittelfristig ihre gesamten Versandaktivitäten für den deutschen Markt zur Realisierung von Synergieeffekten in Heerlen zu bündeln. Einhergehend mit diesen Plänen wird derzeit, angrenzend zum bestehenden Gebäude, ein Neubau errichtet, um die Logistikinfrastruktur zu erweitern und die Logistikkosten dank Skaleneffekten deutlich zu reduzieren. Nach Fertigstellung im Jahr 2021 wird die Versandkapazität des Standorts verdreifacht auf ein Volumen von 30 Millionen Paketen pro Jahr – mit der Möglichkeit des Ausbaus auf 50 Millionen. Im Oktober vermeldete die Gruppe die Übernahme der Versandaktivitäten von Deutschlands drittgrösster Online-Apotheke medpex. Nach Konsolidierung der bislang getätigten Akquisitionen erhöht die Gruppe im Kernmarkt Deutschland ihren Marktanteil im Arzneimittelversand von 18 auf 31 Prozent und verfügt über knapp 6 Millionen aktive Kunden.

Beschleunigung der Internationalisierung mit Marktplatz-Geschäftsmodell — Mitte September 2018 erwarb die Zur Rose-Gruppe das auf den Gesundheitsmarkt fokussierte Technologieunternehmen PromoFarma mit Sitz in Barcelona. PromoFarma entwickelte die in Südeuropa führende Marktplatz-Plattform im Bereich Beauty- und Personal-Care-Produkten. Über die Aufnahme neuer Partner in weiteren Märkten expandiert die Zur Rose-Gruppe ihr Marktplatz-Geschäftsmodell 2019 nach Frankreich und Italien. In diesem Zusammenhang hat die Gruppe im Februar den französischen Marktplatz Doctipharma erworben und erreicht damit bereits bei Markteintritt eine starke Wettbewerbsposition in Frankreich. Doctipharma wird in die Plattform von PromoFarma integriert, wodurch das Produktangebot länderübergreifend ausgebaut wird.

Ausblick — Die aktuellen Veränderungen im Markt bewirken ein einmaliges Momentum zugunsten des Geschäftsmodells der Zur Rose-Gruppe. Sie strebt bis 2022 eine Verdoppelung des 2018 erzielten Umsatzes an. Wie bereits kommuniziert, liegt die EBITDA-Zielmarge für 2022 bei 5 bis 6 Prozent, entsprechend CHF 120 Mio. bis CHF 150 Mio. 2019 erwartet das Management einen Umsatz von CHF 1.6 Mrd. (unter Einrechnung des Gesamtjahresumsatzes von medpex), entsprechend einem Wachstum von über 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Fokus bleibt auf Wachstum, wobei ein ausgeglichenes Ergebnis auf EBITDA-Stufe angestrebt wird.

Fokus auf Integration und Chancen im Rahmen der Digitalisierung — 2019 gilt der Fokus der Integration der neuen Gesellschaften und ab 2021 der Bündelung der Logistikaktivitäten am Standort Heerlen. Skaleneffekte werden das operative Ergebnis nachhaltig verbessern. Zudem will die Zur Rose-Gruppe den eingeschlagenen Wachstumskurs fortsetzen und die sich bietenden Chancen aufgrund der niedrigen Online-Durchdringung im Apothekenmarkt in Deutschland und der zunehmenden Digitalisierung forciert wahrnehmen. Insbesondere sieht sie ein erhebliches Potenzial angesichts der flächendeckenden Einführung des elektronischen Rezepts in Deutschland 2020. Im Weiteren wird die Gruppe das grosse Know-how und die wegweisenden Next-Level-Technologien von PromoFarma für den Aufbau eines umfassenden Gesundheits-Ökosystems nutzen. Es ist das Ziel, mit der technischen Expertise von PromoFarma eine E-Health-Plattform zu entwickeln und über Partner Gesundheitsdienstleistungen anzubieten.

Mit ihrer führenden Marktstellung, der höchsten Bekanntheit und der Best-in-Class-Operations ist die Zur Rose-Gruppe in einem vor weitreichenden Veränderungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung stehenden Markt hervorragend aufgestellt, um von den neuen Rahmenbedingungen zu profitieren und die erreichte Wettbewerbsposition weiter auszubauen.

Dank — Es ist uns ein grosses Anliegen, allen, die uns auch im vergangenen Jahr unterstützt haben, herzlich zu danken: unseren Kundinnen und Kunden für ihr Vertrauen in unsere Dienstleistungen, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr beeindruckendes Engagement zum Wohle des Unternehmens und die grosse Motivation, mit der sie täglich ihre Verantwortung wahrnehmen, und Ihnen, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, für Ihre Loyalität und Ihr finanzielles Engagement.

Prof. Stefan Feuerstein Präsident des Verwaltungsrats

Walter Oberhänsli Delegierter des Verwaltungsrats und CEO

WALTER OBERHÄNSLI (links) UND STEFAN FEUERSTEIN.

2017 stiegen die Gesundheitskosten in der Schweiz erstmals auf CHF 10 000 pro Kopf der Bevölkerung. Nach wie vor verfügt die Schweiz damit über eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt. Wie eine signifikante Kostensenkung im Gesundheitswesen zu erreichen ist, war deshalb auch 2018 ein politisches und mediales Dauerthema. Bezüglich der Senkung der Medikamentenkosten setzt sich Zur Rose weiterhin dafür ein, dass die bereits heute günstigeren Abgabekanäle von Medikamenten – der Versand und die ärztliche Selbstdispensation – nicht weiter gegenüber anderen Kanälen diskriminiert werden.

Marktumfeld

Entwicklung Medikamentenmarkt — Das Gesamtvolumen im Medikamentenmarkt belief sich 2018 auf CHF 6 Mrd., gemessen zu Fabrikabgabepreisen. Dies bedeutet eine Zunahme um 2.5 Prozent gegenüber dem Vorjahr, obwohl das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auch 2018 wiederum Preissenkungen vorgenommen und die Preise von 288 Originalpräparaten um durchschnittlich 19 Prozent gesenkt hat. Zusammen mit den bereits 2017 erfolgten Anpassungen wurden damit gemäss BAG Einsparungen von gut CHF 300 Mio. realisiert. Die Preissenkungen sind damit deutlich höher ausgefallen als ursprünglich angekündigt. Für 2019 ist die Preisüberprüfung des letzten Drittels von Arzneimitteln der Spezialitätenliste vorgesehen. Mit einem Anteil von 49.7 Prozent waren die Apotheken auch 2018 der bedeutendste Abgabekanal im Medikamentenmarkt. Der Absatz über die Offizin-Apotheken nahm mit 1.3 Prozent gegenüber dem Vorjahr leicht zu, während die Verkäufe im Versand annähernd konstant blieben.

Kostendämpfungsprogramm auf Basis Expertenbericht — Bezugnehmend auf den Expertenbericht 2017 und die darin vorgeschlagenen Massnahmen, verabschiedete der Bundesrat im März ein Kostendämpfungsprogramm. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) erhielt den Auftrag, die Massnahmen in zwei Etappen zu prüfen. Ein erstes Massnahmenpaket schickte es im September 2018 mit Frist bis Ende Jahr in die Vernehmlassung. Zur Rose begrüsst, dass darin ein Experimentierartikel vorgesehen ist, der es erlauben wird, kostendämpfende Pilotprojekte – beispielsweise in Zusammenarbeit mit Krankenversicherern – schneller und unbürokratischer umzusetzen. Von Relevanz für Zur Rose ist auch das vorgeschlagene Referenzpreissystem: Dieses legt für patentabgelaufene Arzneimittel wirkstoffgleicher Medikamente einen von der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) maximal zu vergütenden Referenzpreis fest, mit dem Ziel, das Preisniveau von Arzneimitteln zu senken und die Generikasubstitution zu erhöhen. Aus Sicht von Zur Rose beinhaltet das vorgesehene System jedoch eine Überregulierung. Ob die angestrebte Zielsetzung damit erreicht werden kann, ist aus verschiedenen Gründen fragwürdig. Zur Rose hat sich in der Vernehmlassung ablehnend zur Einführung eines Referenzpreissystems geäussert und sich stattdessen für eine Öffnung des regulatorischen Umfelds hin zu mehr Wettbewerb ausgesprochen.

Vertriebsmargensenkung — Eine dämpfende Wirkung auf die Medikamentenpreise erhofft sich das BAG zudem von der Senkung der Vertriebsmargen auf Arzneimittel nach Artikel 38 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Ziele der Anpassung sind laut BAG die Verminderung von negativen Anreizen bei der Abgabe und beim Verkauf von Arzneimitteln und die Förderung der Abgabe von Generika. Im September eröffnete das Amt die Vernehmlassung für zwei alternative Vorschläge. Die Inkraftsetzung der neuen Regelung ist per 1. Juli 2019 für neu zugelassene und per 1. Dezember 2019 für alle übrigen rezeptpflichtigen Medikamente vorgesehen. Auch im Vernehmlassungsverfahren zur Vertriebsmargensenkung hat sich Zur Rose ablehnend geäussert, da eine solche die bereits heute günstigen Abgabekanäle von Arzneimitteln gegenüber anderen Marktteilnehmern erneut und zusätzlich benachteiligt.

Revidiertes Heilmittelrecht — Das revidierte Heilmittelgesetz (HMG) sowie die Verordnung über die Arzneimittel (VAM) traten per 1. Januar 2019 in Kraft. Im Sinne einer Vereinfachung der Selbstmedikation wurden anlässlich der Revision des HMG die von Swissmedic festgelegten Abgabekategorien von Arzneimitteln neu definiert: Kategorie C (nicht rezeptpflichtig, Abgabe nach Fachberatung durch Medizinalperson) wurde aufgehoben, und die darin enthaltenen Medikamente wurden auf die Kategorien B (Abgabe auf ärztliche Verschreibung) und D (nicht rezeptpflichtig, Abgabe nach Fachberatung) verteilt. Von den rund 650 bisher in der Kategorie C enthaltenen Arzneimitteln wurden mit Behördenentscheid vom November 15 Prozent der Kategorie B und 85 Prozent der Kategorie D zugeordnet. In einem weiteren Schritt erfolgte im Dezember 2018 eine Verschiebung von rund 100 Arzneimitteln der Kategorie D zur Kategorie E (frei verkäufliche Produkte). Das Erfordernis eines elektronischen Rezepts für den Versand von nicht rezeptpflichtigen Medikamenten (OTC-Produkten) wird mit der neuen Zuteilung noch paradoxer, und der Versand als Abgabekanal wird zusätzlich diskriminiert. Zur Rose verstärkte im Berichtsjahr deshalb die diesbezügliche Informations- und Aufklärungsarbeit.

Quelle: IMS Health, 2018 Offizin-Apotheken

Gemäss verschiedenen Schätzungen ist ein wesentlicher Teil der Gesundheitskosten auf mangelnde Therapietreue und damit verbundene Folgekosten zurückzuführen. Zur Rose war auch 2018 bestrebt, die Entwicklung innovativer Dienstleistungen zur Verbesserung der Verschreibungssicherheit, der Verschreibungsqualität und der Therapietreue voranzutreiben. Ermöglichen will Zur Rose dies mit einer offenen digitalen Plattform, welche die Dienstleistungen verschiedener Leistungserbringer stärker integriert, deren Zusammenarbeit fördert und so die Prozesseffizienz steigert.

Geschäftsentwicklung

Stabile Entwicklung im Ärztegrossistengeschäft — Trotz staatlich verordneter Preissenkungen vermochte Zur Rose 2018 den Umsatz im Ärztegeschäft gegenüber dem Vorjahr um 5.5 Prozent auf CHF 388 Mio. zu steigern und den Marktanteil von 23.6 auf 24.7 Prozent zu erhöhen. Die Zunahme ist vor allem auf den Gewinn von Grosspraxen als Neukunden zurückzuführen. Weiterhin belieferte Zur Rose den Partner Medbase, Migros-Tochter und grösster Anbieter in der ambulanten medizinischen Grundversorgung, mit Arzneimitteln. Zur Rose konnte damit die starke Stellung im Markt als einer der beiden führenden Ärztegrossisten der Schweiz behaupten.

Innovative Lösungen der Zur Rose-Tochter BlueCare — Blue-Care entwickelt Vernetzungs- und Kommunikationslösungen für die Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Diese ermöglichen es Akteuren entlang der Behandlungskette, sowohl untereinander als auch mit ihren Patienten in Kontakt zu treten sowie relevante medizinische Informationen und Medikationsdaten auszutauschen. Im Berichtsjahr weiter ausgebaut und optimiert wurden die Software-Lösungen BlueConnect und BlueEvidence zur Unterstützung des ärztlichen Praxismanagements. Im E-Health-Ökosystem von Zur Rose ergänzt das BlueCare-Angebot für professionelle Leistungserbringer die patientenorientierten Dienstleistungen.

Smart Order zur Vermeidung von Lieferengpässen — 2018 verzeichnete der Markt gegenüber dem Vorjahr eine starke Zunahme von Lieferengpässen bei Medikamenten. Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf die zunehmend globale Produktion und Spezialisierung von Herstellern. Vor diesem Hintergrund nutzten selbstdispensierende Ärztinnen und Ärzte vermehrt das Zur Rose-Bestelltool «Smart Order», das Verfügbarkeitsinformationen in Echtzeit bietet und bei einem Produkte-Engpass Alternativvorschläge macht. Die Arztpraxen haben so jederzeit die Übersicht über ihre ausstehenden Medikamente und können ihre Bestellungen umdisponieren, um kritische Engpässe für die Patientinnen und Patienten zu vermeiden.

Dienstleistungen für rezeptierende Ärzte — Die Möglichkeit der elektronischen Rezeptübermittlung wurde von rezeptierenden Ärztinnen und Ärzten weiterhin genutzt. Als wichtiges Element der Patientensicherheit und der Digitalisierung der Prozesse – auch im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Medikationsplan – soll das E-Rezept künftig weiter ausgebaut werden. Grosser Beliebtheit in der Nutzung erfreute sich weiterhin der Patientenreport zur Steigerung der Therapietreue. Auch 2018 hat Zur Rose zu dessen optimalen Nutzung zahlreiche Schulungen für medizinische Praxisassistentinnen durchgeführt.

Kundenanlass zum 25-jährigen Firmenjubiläum — Einen Höhepunkt bildete im Juni 2018 der exklusive Ärztekundenanlass zum 25-jährigen Firmenjubiläum von Zur Rose. 1 300 Gäste kamen im Kultur- und Kongresszentrum Luzern (KKL) in den Genuss eines Konzertabends unter der Leitung von Dirigent Kristjan Järvi. Das Baltic Sea Philharmonic Orchestra bot ein unvergessliches Klangerlebnis mit Werken von Kalnins, Sibelius, Prokofjew und Strawinsky. Die Festansprache hielt Ludwig Hasler, Philosoph, Physiker und Publizist.

Umsatzwachstum im Retailgeschäft — Im B2C-Geschäft konnte der Umsatz 2018 um 4.3 Prozent gesteigert werden. Externe Faktoren wie die staatlich verordneten Preissenkungen auf Medikamente sowie eine kürzere und effizientere Hepatitis-Therapie bremsten das Wachstum gegenüber dem Vorjahr leicht. Sehr zufriedenstellend entwickelte sich die Neukundengewinnung im Versand rezeptpflichtiger Medikamente und im Webshop. Die hohe Kundenzufriedenheit widerspiegelt sich auch in einer Befragung der aktiven Kundinnen und Kunden: 90 Prozent der Befragten sind mit den Dienstleistungen von Zur Rose entweder sehr zufrieden oder zufrieden. Von den Kundinnen und Kunden stärker genutzt wird das Rezeptkonto, welches Bestellungen rezeptpflichtiger Medikamente übersichtlich darstellt und Nachbestellungen auf einfache Weise ermöglicht.

Zusätzliche stationäre Geschäfte im Rahmen der Omni-Channel-Strategie — Sowohl die Zur Rose Flagship-Apotheke in der Welle 7 beim Bahnhof Bern als auch die erste Zur Rose-Shop-in-Shop-Apotheke in der Migros-Filiale an der Marktgasse in Bern wiesen 2018 eine erfreuliche Entwicklung von Stammkunden und Umsatz auf. Für die Migros als Partnerin von Zur Rose ist das Apothekenangebot ein deutlicher Mehrwert, indem es die Detailhandelsfläche belebt. Immer häufiger nutzen die Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, bei Zur Rose kanalübergreifend einzukaufen: Die gewünschten Produkte können online vorbestellt und in der Filiale abgeholt, direkt in der Apotheke bezogen oder

bequem nach Hause geliefert werden. Anknüpfend an den Erfolg dieses Konzepts, hat Zur Rose im Berichtsjahr zwei zusätzliche Geschäfte eröffnet: Im Juni nahm die Shop-in-Shop-Apotheke in der Migros am Claramarkt in Basel den Betrieb auf, und im November folgte eine Filiale am Hauptsitz der Migros am Limmatplatz in Zürich. Weitere Standorte sind in Prüfung.

Neugestaltung des Webshops mit Markenrebrush — Um den Kundenbedürfnissen noch besser zu entsprechen, nahm Zur Rose im Berichtsjahr ein umfassendes Redesign des Webshops vor. Die technische Basis bildet neu SAP Hybris Commerce. Mehr als die Hälfte der Nutzenden steuern den Webshop bereits über mobile Endgeräte an. Die neue Technologie erlaubt deshalb eine einfache Bedienung auf Smartphones und Tablets. Das Produktsortiment wurde gemäss den Kundenbedürfnissen weiter optimiert und im Sinne der Omni-Channel-Strategie eng mit demjenigen der stationären Apotheken abgestimmt. Die Benutzerfreundlichkeit im neuen Webshop ist deutlich verbessert: Den Kundinnen und Kunden stehen neu sämtliche gängigen Bezahlmöglichkeiten wie Paypal, Twint, PostFinance, Kreditkarte oder Rechnung zur Verfügung.

Die technische Optimierung und die Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit waren auch Anlass, das Erscheinungsbild der Marke Zur Rose aufzufrischen: Das Logo von Zur Rose erscheint neu in einem intensiven Rot, Produktepräsentation und Bildsprache wurden modernisiert. Was die Preispolitik betrifft, hat Zur Rose 2018 den «Dauertiefpreis» eingeführt: Sämtliche nicht rezeptpflichtigen Medikamente sowie Gesundheits- und Kosmetikartikel werden dauerhaft bis zu 40 Prozent unter dem Marktpreis angeboten. Förderlich auf die Nachfrage wirkten sich regelmässige zusätzliche Rabattaktionen aus.

Fachliche Unterstützung für spezielle Therapien — Gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten entwickelte Zur Rose mit Specialty Care eine Dienstleistung, die Patientinnen und Patienten mit komplexen Therapien begleitet. Eine Fachperson unterstützt die Patientinnen und Patienten zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung bei der korrekten Medikamentenverabreichung, beispielsweise bei der Durchführung von Infusionstherapien. Dank der guten Vertriebsstruktur konnten 2018 für die Bereiche ServiceCare und HomeCare verschiedene neue Herstellerkooperationen abgeschlossen werden. Um die Nachfrage besser abdecken zu können, wurde das Specialty Care-Team erweitert. Der Bereich entwickelte sich auf einem profitablen Wachstumskurs.

Steigerung der Therapietreue dank Dailymed — Mit Dailymed als Submarke bietet Zur Rose eine individuelle Medikamenten-Verblisterung an: In einer Box werden die Medikamente für einen Patienten gemäss ärztlicher Verordnung in einzelnen Beuteln portioniert und nach Einnahmezeitpunkt sortiert. Dies erleichtert die korrekte Medikamenteneinnahme für Personen, die mehrere Medikamente pro Woche einnehmen, und ist damit ein wesentliches Element zur Steigerung der Therapietreue. Auch für Heime ist diese Dienstleistung interessant, denn sie vereinfacht den Rüstprozess. Die Zusammenarbeit mit Heimen wurde denn auch vermehrt gefördert. Zur Rose bewarb Dailymed im Berichtsjahr neu mit einer eigenen Website und verschiedenen Online-Kampagnen. Das Beratungsteam wurde personell verstärkt, und für die Betreuung der Dailymed-Patienten wurde ein spezieller Kundendienst aufgebaut.

Innovative Lösungen mit Krankenversicherern — In jüngster Vergangenheit hat der regulatorische Druck auf die Krankenversicherer zur Entwicklung alternativer, günstiger OKP-Produkte stark zugenommen. Verschiedene Versicherer haben die Zusammenarbeit mit Zur Rose intensiviert und ihre Versicherten mit segmentspezifischen Kommunikationsmassnahmen auf die günstigen Versorgungskanäle hingewiesen. Innovative Versicherungslösungen sind gefragt: Das Anfang 2018 lancierte Modell KPT win.easy, das einen telemedizinischen Beratungsdienst vorsieht und bei Vorliegen eines Rezeptes den Medikamentenbezug über Zur Rose vorschreibt, konnte viele Kundinnen und Kunden gewinnen und hat sich sehr gut etabliert.

Investitionen in Logistik und Informatik — Investitionen in die logistischen Anlagen ermöglichten eine weitere Steigerung der Effizienz, eine Reduzierung der Durchlaufzeit sowie eine Verbesserung der Ergonomik an verschiedenen Arbeitsplätzen. Mit dem Bau einer neuen Kühlzelle konnte die Lagerkapazität für Kühlprodukte erhöht werden. Im Bereich der Informatik hat Zur Rose die Ablösung verschiedener Altsysteme und die Einbindung neuer Elemente weitergeführt. Im Bereich Einkauf sowie in Teilen der Finanzbuchhaltung und in der Prozessabwicklung wurden neue Elemente integriert. Damit wird die Basis geschaffen, um innovative und zukunftsträchtige Systeme anzubinden, welche die Weiterentwicklung von strategischen Geschäftsmodellen unterstützen.

Zur Rose als Arbeitgeberin — Ende 2018 beschäftigte Zur Rose in der Schweiz 360 Mitarbeitende. Die attraktiven Anstellungsbedingungen hat das Unternehmen im Berichtsjahr mit verschiedenen Zusatzleistungen ausgebaut. Die Einführung einer unternehmensinternen Socialmedia-Plattform erwies sich als wichtiges Element zur Verbesserung der internen Kommunikation. Die Digitalisierung der Personalprozesse wurde im Berichtsjahr fortgesetzt (Einführung E-Dossier, E-Recruiting). Erstmals wurde Zur Rose denn auch unter den 250 führenden Arbeitgebern der Schweiz gelistet. Die Entwicklung eines Gesundheitsbewusstseins ist Teil der Unternehmenskultur und wird mit Aktionen wie Erste-Hilfe-Schulungen oder Gratis-Grippeimpfung im Herbst gefördert. Ein neues unternehmensinternes Sportangebot bietet den Mitarbeitenden zudem die Möglichkeit, die eigene Fitness zu stärken.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen in Deutschland nimmt Fahrt auf. Nach der elektronischen Patientenakte, die bis Anfang 2021 für alle Versicherten verfügbar sein soll, will das Bundesgesundheitsministerium auch die Telemedizin zügig voranbringen. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei das E-Rezept: Die elektronische Verschreibung ermöglicht Innovationen in der telemedizinischen Behandlung. Auf der Grundlage neuer Regelungen sollen in der Arzneimittelversorgung auch Verordnungen in digitaler Form verwendet werden können.

Marktumfeld

Marktwachstum in Deutschland1 — Europas grösster Medikamentenmarkt Deutschland stieg 2018 um rund 6 Prozent auf EUR 43.9 Mrd. Der Marktanteil der Apotheken beläuft sich auf 86 Prozent; 14 Prozent des Umsatzes werden über Spitäler und Kliniken generiert. Der Apothekenumsatz mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln (Rx) stieg 2018 um 5.5 Prozent auf EUR 30.8 Mrd., im Bereich der rezeptfreien Arzneimittel (Over the Counter, OTC) erhöhte er sich um 3.4 Prozent auf EUR 5.1 Mrd. Im Apothekenkanal beträgt der Rx-Versandanteil knapp 1 Prozent, während sich der OTC-Versandanteil auf 17.9 Prozent beläuft. Der gesamte Versandumsatz legte 2018 um 5.5 Prozent auf EUR 1.2 Mrd. zu. Auf das OTC-Segment entfallen 76 Prozent des Versandumsatzes – deutlich mehr als auf das Rx-Geschäft. Der OTC-Versand verbuchte eine Steigerung von 8.1 Prozent, während der Rx-Versand um 1.6 Prozent zurückging.

1 IQVIA™ Marktbericht, Entwicklung des deutschen Pharmamarktes im Jahr 2018

Koalitionsvertrag in Deutschland — Der Koalitionsvertrag der Parteien CDU/CSU und SPD vom 12. März 2018 beinhaltet eine Absichtserklärung zur Umsetzung eines Verbots des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (Rx). Gestützt auf Gutachten und Aussagen vorheriger Bundesregierungen ist die Zur Rose-Gruppe nach wie vor überzeugt, dass dieses Vorhaben verfassungswidrig und europarechtlich inkompatibel ist. Mehrere Parteien, Sachverständige sowie Verbände haben sich öffentlich gegen ein Rx-Versandverbot ausgesprochen.

Am 11. Dezember 2018 präsentierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen alternativen Vorschlag zum Rx-Versandverbot. Dieser sieht vor, dass der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Deutschland und die Gewährung von Boni durch EU-ausländische Versandapotheken auch in Zukunft erlaubt sind. Die Zur Rose-Gruppe begrüsst diesen Vorschlag, der den Patienten weiterhin die Wahlfreiheit bezüglich des Bezugskanals ermöglicht. Als Reaktion auf die Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums legte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) an ihrer Mitgliederversammlung vom 17. Januar 2019 einen Beschluss vor, in dem sie nun der Forderung nach der Gleichpreisigkeit den Vorrang vor dem Versandhandelsverbot einräumte. Die Zur Rose-Gruppe beobachtet die weitere Entwicklung und analysiert alle Vorschläge, um gegebenenfalls notwendige Massnahmen einzuleiten.

Telemedizin — Am 10. Mai 2018 beschloss der Deutsche Ärztetag die Liberalisierung der Fernbehandlung und machte somit den Weg frei für den Ausbau der Telemedizin in Deutschland. Künftig sollen eine Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien auch ohne persönlichen Erstkontakt im Einzelfall erlaubt sein, wenn diese ärztlich vertretbar sind und die ärztliche Sorgfalt gewahrt wird. Patientinnen und Patienten müssen zudem über die Besonderheiten des rein telemedizinischen Kontakts aufgeklärt werden. Damit könnte die Telemedizin in Deutschland einen Schub erhalten, weil rechtliche Grauzonen beseitigt werden und Ärzte mehr Handlungsspielraum erhalten. Bis Ende 2018 hat bereits knapp die Hälfte aller Landesärztekammern die neue Regelung in ihre rechtsverbindlichen Berufsordnungen übernommen und von den zuständigen Aufsichtsorganen genehmigt bekommen. Die Themen Verordnung und Überweisung im Rahmen der Telemedizin wurden zur weiteren Diskussion an den Vorstand des Ärztetages verwiesen. Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn macht allerdings erst das elektronische Rezept die Telemedizin zu einem Erfolgsprojekt.

Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung — Im Referentenentwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) des Bundesministeriums für Gesundheit vom 14. November 2018 wird festgehalten, dass die elektronische Verordnung (E-Rezept) Innovationen in der telemedizinischen Behandlung ermöglicht und zur Entlastung von Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern sowie Patientinnen und Patienten in Deutschland beitragen soll. Daher wird die Selbstverwaltung, bestehend aus den gesetzlichen Krankenkassen und der kassenärztlichen Vereinigung, verpflichtet, die notwendigen Regelungen für die Verwendung des E-Rezepts zu schaffen. Es sollen insbesondere die Regelungen angepasst werden, die bislang die Verordnung von Arzneimitteln ausschliesslich in Papierform vorsehen. Hierfür setzt das Ministerium eine Frist von sieben Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes. Die Gesetzesänderung soll laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn spätestens im Jahr 2020 greifen. Auf der Grundlage der neuen Regelungen sollen in der Arzneimittelversorgung auch Verordnungen nur in elektronischer Form verwendet werden können. Dadurch können Projekte auch mit alternativen technischen Lösungen bereits vor der flächendeckenden Einführung elektronischer Verordnungen in der Telematikinfrastruktur durchgeführt werden.

Zudem sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Apotheken verschreibungspflichtige Arzneimittel künftig auch nach einer offensichtlichen ausschliesslichen Fernbehandlung abgeben können – das bestehende Fernverordnungsverbot wird somit aufgehoben. Ausgestellte Rezepte, bei denen kein direkter Kontakt zwischen Arzt und Apotheker vorausgegangen ist, dürfen aufgrund einer Regelung vom November 2016 von Apotheken bislang nicht beliefert werden.

Digital Single Market Strategy — Die Akzeptanz digitaler Lösungen für Gesundheit und Pflege ist in der Europäischen Union nach wie vor gering und variiert stark in den Mitgliedsstaaten. Die Europäische Kommission bemüht sich daher, den Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu sicheren digitalen Diensten von höchster Qualität in diesen Bereichen zu bieten. Im Rahmen der Digital Single Market Strategy (DSM) soll in Europa eine digitale Service-Infrastruktur für E-Health aufgebaut werden. Bürger sollen zukünftig einen sicheren Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten haben und diese teilen können. Gesundheitsdienstleister, wie Ärzte und Apotheken, sollen in die Lage versetzt werden, diese Informationen dann EU-weit auszutauschen, um eine zielgerichtete und schnelle Forschung, Diagnose und Behandlung für die Patientinnen und Patienten zu ermöglichen. Digitale Services und Daten im Gesundheitsbereich sollen den Bürgern ein selbstbestimmtes Handeln sowie eine personenzentrierte Gesundheitsfürsorge erlauben.

2018 trieb die Zur Rose-Gruppe ihre Akquisitionsstrategie weiter voran: Mit apo-rot und medpex übernahm sie die Versandaktivitäten zweier bedeutender E-Commerce-Apotheken im deutschen Markt; mit der spanischen PromoFarma kam der in Südeuropa führende Marktplatz für apothekenübliche Produkte hinzu. Insgesamt gelang es der Gruppe, ihre europäische Marktführerschaft weiter zu stärken.

Geschäftsentwicklung

Deutlicher Ausbau der Marktstellung in Deutschland — Der Zur Rose-Gruppe gelang es, den Umsatz in Deutschland in Lokalwährung um 33.7 Prozent auf EUR 581.3 Mio. zu erhöhen. Umgerechnet auf Schweizer Franken, belief sich das Wachstum auf 38.9 Prozent. Das Online-Geschäft mit rezeptfreien Arzneimitteln (OTC) wuchs markant um 72.5 Prozent in Lokalwährung, während der Zuwachs im Bereich der rezeptpflichtigen Medikamente (Rx) 5.0 Prozent beträgt.

Konsolidierung in Deutschland — Die Zur Rose-Gruppe nutzte im Berichtsjahr die Chancen der Konsolidierung im grössten Versandmarkt Deutschland. Im Mai 2018 gab sie die Akquisition des Versandgeschäfts von apo-rot in Hamburg bekannt. Die Apotheke erzielte 2017 einen Umsatz von rund EUR 100 Mio. Im Oktober 2018 wurde die Übernahme vollzogen, und seit Anfang November wickelt die Zur Rose-Gruppe die Versandaktivitäten von apo-rot B.V. über die Logistik am Standort Heerlen (Niederlande) ab. Damit unternimmt die Gruppe den ersten Schritt, um ihre gesamten Versandaktivitäten im deutschen Markt in Heerlen zu bündeln.

Im Oktober 2018 vermeldete die Zur Rose-Gruppe die Übernahme der Versandaktivitäten von Deutschlands drittgrösster Online-Apotheke medpex. Die Apotheke verzeichnete über die letzten drei Jahre ein deutliches organisches Umsatzwachstum bei nachhaltiger Profitabilität und erzielte 2017 mit dem Versandhandel einen Umsatz in der Höhe von EUR 139 Mio. medpex fokussiert auf rezeptfreie Medikamente sowie apothekenexklusive Kosmetik und ist auf eine junge Kundengruppe mit starker Kaufkraft ausgerichtet. Das Unternehmen verfügt über eine hohe Kompetenz im digitalen Marketing und eine agile Plattformentwicklung. Im Januar 2019 vollzog die Zur Rose-Gruppe die Übernahme der Versandaktivitäten von medpex. Im Rahmen dieser Transaktion erwarb sie die Comventure GmbH in Forst (Deutschland), die Visionrunner GmbH in Mannheim (Deutschland), die medpex wholesale GmbH in Ludwigshafen (Deutschland) sowie die Apotheke esando B.V. in Venlo (Niederlande).

Durch die bislang getätigten Akquisitionen konnte die Zur Rose-Gruppe im Kernmarkt Deutschland ihren Marktanteil im Arzneimittelversand von 18 auf 31 Prozent erhöhen. Damit ist sie insgesamt hervorragend positioniert, um die sich bietenden Chancen der zunehmenden Digitalisierung zu nutzen.

Erhöhung der Logistikkapazität am Standort Heerlen — Einhergehend mit den Plänen zur Bündelung der Versandaktivitäten an einem Standort, beschloss der Verwaltungsrat der Zur Rose-Gruppe den Ausbau der Logistikinfrastruktur und damit die Errichtung eines Neubaus angrenzend zum bestehenden Gebäude in Heerlen. Das neue Logistikgebäude mit über 20 000 Quadratmetern Fläche wird 2021 bezugsbereit sein. Die Versandkapazität des Standorts wird damit verdreifacht auf ein Volumen von 30 Millionen Paketen pro Jahr. Die Logistik kann in einer weiteren Ausbauphase auf ein Paketvolumen von 50 Millionen erhöht werden. Nach Fertigstellung soll das gesamte Versandgeschäft für den Markt Deutschland in Heerlen abgewickelt werden. Durch die Konzentration an einem Standort wird die Zur Rose-Gruppe die Logistikkosten deutlich reduzieren können. Die Erweiterung der Logistik wird im Hinblick auf die Effizienz neue Massstäbe im europäischen Apothekenversandhandel setzen.

Logistikdienstleistungen am Standort Halle — Ulrich Nachtsheim, Inhaber der Apotheke Zur Rose, und Zur Rose Pharma sind übereingekommen, die im November 2017 kommunizierte Nachfolgelösung für die Bedienung seiner Versandkunden zeitlich zu verschieben. Ulrich Nachtsheim war es wichtig, bei seinem Rückzug aus dem Versandgeschäft seinen Kundinnen und Kunden eine adäquate Lösung für die künftige Belieferung anbieten zu können. Diese ist aufgrund der andauernden Konsolidierung und des starken OTC-Wachstums im deutschen Versandhandelsmarkt in der präferierten Form im Moment noch nicht möglich. Die Kooperation mit Zur Rose Pharma wird daher fortgesetzt, und der Ausbau des Standorts Halle zum Kompetenzzentrum für Marketing und Services im Gesundheitswesen wird konsequent vorangetrieben.

Umsetzung der Expansionsstrategie in neuen Märkten — Mit der Übernahme des spanischen E-Commerce-Marktplatzes PromoFarma Mitte September 2018 treibt die Zur Rose-Gruppe die digitale Transformation ihres Geschäfts voran. Zudem ist PromoFarma ein Sprungbrett für die internationale Expansion der Gruppe, sowohl grenzüberschreitend als auch durch die Aufnahme neuer Partner in anderen Ländern mit einem kapitaleffizienten Geschäftsmodell. Zunächst liegt der Fokus auf Frankreich und Italien. Gleichzeitig wird die Zur Rose-Gruppe das grosse Tech-Know-how von PromoFarma für den Aufbau einer E-Health-Plattform nutzen. Ziel ist es, über eine Plattform verschiedene Gesundheitsdienstleistungen – auch von Dritten – anzubieten.

Corporate Governance

Die Prinzipien und Regeln der Corporate Governance der Zur Rose-Gruppe orientieren sich am «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» der economiesuisse. Inhalt und Struktur dieses Kapitels entsprechen der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange. Alle Angaben beziehen sich – sofern nicht anders vermerkt – auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2018. Die zentralen Elemente der Corporate Governance sind in den Statuten, im Organisationsreglement und in den Reglementen der Verwaltungsratsausschüsse der Gesellschaft definiert. Die Zur Rose-Gruppe publiziert diese Dokumente online unter zurrosegroup.com > «Investoren und Medien» > «Corporate Governance».

1 Konzernstruktur und Aktionariat

1.1 Konzernstruktur

Die Zur Rose Group AG mit Sitz in Steckborn ist als Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht organisiert. Die Namenaktien mit der Valoren-Nummer 4261528 sind an der SIX Swiss Exchange kotiert. Die Aufsicht der Zur Rose-Gruppe wird durch den Verwaltungsrat und die operative Führung durch die Gruppenleitung wahrgenommen. Das operative Geschäft ist in zwei geografische Segmente unterteilt:

  • Das Segment Schweiz umfasst das Grosshandelsgeschäft für die Belieferung von Ärztinnen und Ärzten sowie das auf Endkonsumentinnen und -konsumenten ausgerichtete Retailgeschäft von Medikamenten und Gesundheitsprodukten von Zur Rose.
  • Das Segment Deutschland umfasst das Versandgeschäft von Medikamenten und Gesundheitsprodukten sowie Dienstleistungen für Versandapotheken.
  • Die akquirierte PromoFarma in Spanien ist noch keinem Segment zugeteilt, sondern wird direkt durch die Gruppenleitung geführt.

Die Geschäftseinheiten der Zur Rose-Gruppe beinhalten alle wesentlichen operativen Tätigkeiten. Sie werden von einem Mitglied der Gruppenleitung geführt. Die Funktionen Finance sowie (als Matrixfunktion) Logistik sind dem CFO zugeordnet und erbringen Leistungen für die gesamte Gruppe. Der Bereich Investor Relations ist ebenfalls dem CFO zugeordnet. Die Bereiche Kommunikation und Legal sind dem CEO unterstellt und erbringen ebenfalls Leistungen für die gesamte Gruppe.

Die zum Konsolidierungskreis der Gruppe gehörenden Tochtergesellschaften sind unter Angabe von Firma und Sitz, Aktienkapital und von Konzerngesellschaften gehaltenen Beteiligungsquoten im Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss, Seite 55, aufgeführt. Zum Konsolidierungskreis gehören ausser der Zur Rose Group AG keine Gesellschaften, deren Beteiligungspapiere kotiert sind.

1.2 Bedeutende Aktionärinnen und Aktionäre

Gemäss Aktienregister und den Offenlegungsmeldungen gegenüber der Zur Rose Group AG und der SIX Swiss Exchange hielten folgende Aktionäre am 31. Dezember 2018 drei Prozent oder mehr am Aktienkapital:

Direkter Aktionär Zeitpunkt der
Offenlegung
In %
T. Rowe Price International Ltd 09.11.2017 1) 3.13
KWE Beteiligungen AG 31.12.2018 2) 10.75
11.12.2018 1) 3.73
Matterhorn Pharma Holding 13.07.2017 1) 4.57
PSquared Master SICAV Ltd.
Leveraged Event Fund LP
BP Investment Ltd.
08.05.2018 1) 3.19
31.12.2018 2) 4.77

1) Im Verhältnis zum Aktienkapital zum Zeitpunkt der Offenlegung (Kapitalveränderungen siehe unter 2.3, Seite 24) 2) Gemäss Aktienregister per 31. Dezember 2018

Am 12. Januar 2019 hält die Aktionärsgruppe bestehend aus Christiane Maria Bülow-Bichler, Ulrich Johannes Spindler, Tobias Bodo Kindlieb und Frank Müller (direkte Aktionärin: Sabine Funke, Notarin) 4.25 Prozent des Aktienkapitals. Am 28. Januar 2019 hält T. Rowe Price Associates, Inc. 5.69 Prozent des Aktienkapitals. Am 20. Februar 2019 hält Wellington Management Group LLP 2.93 Prozent des Aktienkapitals.

Unter www.six-exchange-regulation.com/de/home/publications/significant-shareholders.html sind die Offenlegungsmeldungen zu finden, die von der Zur Rose Group AG über die elektronische Veröffentlichungsplattform der SIX Swiss Exchange publiziert wurden. Die Beteiligungsverhältnisse der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung sind im Anhang zur Jahresrechnung der Zur Rose Group AG detailliert dargestellt.

Die Zahl der Aktionärinnen und Aktionäre der Zur Rose Group AG belief sich am 31. Dezember 2018 auf 5 995 (5 213 per Ende 2017).

1.3 Kreuzbeteiligungen

Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen mit anderen Gesellschaften.

2 Kapitalstruktur

Informationen zur Kapitalstruktur sind im Finanzbericht auf Seite 87 enthalten.

2.1 Kapital

Das Aktienkapital der Zur Rose Group AG betrug am 31. Dezember 2018 CHF 48 127 413.75, eingeteilt in 8 369 985 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 5.75. Zum Zeitpunkt der Publikation dieses Geschäftsberichts (21. März 2019) beträgt das Aktienkapital CHF 50 173 764.00 und ist eingeteilt in 8 725 872 Namenaktien. Das genehmigte Kapital betrug am 31. Dezember 2018 CHF 2 900 938.25 und das bedingte Kapital CHF 134 302.75.

2.2 Genehmigtes und bedingtes Aktienkapital

Genehmigtes Kapital

Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit bis zum 19. Juni 2019 das Aktienkapital im Maximalbetrag von CHF 854 588.00 durch Ausgabe von höchstens 148 624 voll zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 5.75 zu erhöhen. Dies entspricht 1.70 Prozent des bestehenden Aktienkapitals. Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der Erwerb der neuen Aktien sowie jede nachfolgende Übertragung der Aktien unterliegen den Beschränkungen von Artikel 5 der Statuten. Der Verwaltungsrat legt den Ausgabebetrag, die Art der Einlagen, den Zeitpunkt der Ausgabe, die Bedingungen der Bezugsrechtsausübung und den Beginn der Dividendenberechtigung fest. Der Verwaltungsrat kann neue Aktien mittels Festübernahme durch ein Finanzinstitut, ein Konsortium von Finanzinstituten oder einen anderen Dritten und anschliessenden Angebots an die bisherigen Aktionäre oder an Dritte (sofern die Bezugsrechte der bisherigen Aktionäre aufgehoben sind oder nicht gültig ausgeübt werden) ausgeben. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, den Handel mit Bezugsrechten zu ermöglichen, zu beschränken oder auszuschliessen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte kann der Verwaltungsrat verfallen lassen, oder er kann diese bzw. Aktien, für welche Bezugsrechte eingeräumt, aber nicht ausgeübt werden, zu Marktkonditionen platzieren oder anderweitig im Interesse der Gesellschaft verwenden.

Der Verwaltungsrat ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre aufzuheben oder zu beschränken und Dritten, der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften zuzuweisen:

  • (a) im Zusammenhang mit der Kotierung von Aktien an inländischen oder ausländischen Börsen, einschliesslich für die Einräumung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe); oder
  • (b) für Festübernehmer im Rahmen einer Aktienplatzierung oder eines Aktienangebots; oder
  • (c) zum Zwecke nationaler oder internationaler Aktienangebote zur Erweiterung des Aktionärskreises der Gesellschaft oder um den Streubesitz zu vergrössern oder anwendbare Kotierungsvoraussetzungen zu erfüllen; oder
  • (d) wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien unter Berücksichtigung des Marktpreises festgesetzt wird; oder
  • (e) zwecks einer raschen und flexiblen Kapitalbeschaffung, die ohne Aufhebung des Bezugsrechts nur schwer möglich wäre; oder
  • (f) für den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen, Produkten, Immaterialgütern oder Lizenzen oder für Investitionsvorhaben oder die Finanzierung oder Refinanzierung solcher Transaktionen durch eine Aktienplatzierung; oder
  • (g) zum Zwecke der Beteiligung eines strategischen Partners.

Bedingtes Kapital

Das Aktienkapital der Gesellschaft kann durch Ausgabe von höchstens 23 357 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 5.75 an Mitarbeitende und Verwaltungsräte der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften um höchstens CHF 134 302.75 erhöht werden. Dies entspricht 0.27 Prozent des bestehenden Aktienkapitals. Das Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der bisherigen Aktionäre der Gesellschaft entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung auf die neuen Aktien sind ausgeschlossen. Die Ausgabe der Aktien (Ausgabebetrag, Zeitpunkt der Dividendenberechtigung, Art der Einlage) oder der diesbezüglichen Optionsrechte oder einer Kombination von Aktien und Optionsrechten erfolgt gemäss einem oder mehreren vom Verwaltungsrat zu erlassenden Reglementen. Die Ausgabe von Aktien- oder Optionsrechten kann zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis erfolgen. Der Erwerb von Namenaktien durch die Ausübung der Optionsrechte und jede weitere Übertragung der Namenaktien unterliegen den Übertragungs- und Eintragungsbeschränkungen gemäss Artikel 5 der Statuten.

2.3 Kapitalveränderungen

Am 31. Dezember 2017 betrug das Aktienkapital der Zur Rose Group AG CHF 35 761 820.25. Im Rahmen einer ordentlichen Kapitalerhöhung zur Finanzierung der Übernahme der Versandaktivitäten von medpex und weiterer, organischer Wachstumsinitiativen erhöhte sich das Aktienkapital am 4. Dezember 2018 um CHF 12 365 593.50 auf CHF 48 127 413.75. Am 3. Januar 2019 erhöhte sich das Aktienkapital um CHF 2 046 350.25 auf CHF 50 173 764.00. Die neuen Aktien wurden aus dem bestehenden genehmigten Kapital ausgegeben zwecks Zahlung der Aktienkomponente des Kaufpreises im Rahmen der Akquisition von medpex. Weitere Informationen über Kapitalveränderungen sind in der konsolidierten Eigenkapitalveränderungsrechnung, Seite 52, enthalten.

Für die vorangegangenen Jahre wird auf den Geschäftsbericht 2017 (abrufbar im Downloadbereich unter https://gb.zurrosegroup.com/gb2017/home.html), Seite 32, und den Geschäftsbericht 2016 (abrufbar im Downloadbereich unter http://gb1.zurrosegroup.com/de/gb2016/home.html), Seite 65 und 66, verwiesen.

2.4 Aktien und Partizipationsscheine

Am 31. Dezember 2018 war das Aktienkapital eingeteilt in 8 369 985 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 5.75. Zum Zeitpunkt der Publikation dieses Geschäftsberichts (21. März 2019) ist das Aktienkapital eingeteilt in 8 725 872 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 5.75. Die Aktien sind vollständig liberiert. Die Zur Rose Group AG hat keine Partizipationsscheine ausgegeben.

2.5 Genussscheine

Die Gesellschaft hat keine Genussscheine ausgegeben.

2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen

Erwerber von Namenaktien werden auf Gesuch als Aktionäre mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, falls sie ausdrücklich erklären, diese Namenaktien im eigenen Namen und für eigene Rechnung erworben zu haben. Der Verwaltungsrat kann einzelne Personen, die im Eintragungsgesuch nicht ausdrücklich erklären, die Namenaktien für eigene Rechnung zu halten (die Nominees), bis maximal drei Prozent des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals mit Stimmrecht im Aktienbuch eintragen, wenn der Nominee mit der Gesellschaft eine Vereinbarung über seine Stellung abgeschlossen hat und einer anerkannten Bank- oder Finanzaufsicht untersteht. Über diese Eintragungsgrenze hinaus kann der Verwaltungsrat Nominees mit Stimmrecht im Aktienbuch eintragen, falls die Nominees die Namen und Vornamen (bei juristischen Personen die Firma), Adressen, die Staatsangehörigkeit (bei juristischen Personen den Sitz) und die Aktienbestände derjenigen Personen offenlegen, für deren Rechnung sie 0.5 Prozent oder mehr des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals halten. Der Verwaltungsrat kann in besonderen Fällen Ausnahmen von der Nominee-Regelung bewilligen.

Per 31. Dezember 2018 hat kein Nominee eine Vereinbarung über seine Stellung abgeschlossen. Ausnahmen wurden keine gewährt. Die im Aktienbuch eingetragenen Nominees sind somit ohne Stimmrecht eingetragen. Es gibt keine weiteren Übertragungsbeschränkungen und keine statutarischen Privilegien. Eine Aufhebung oder Änderung der Beschränkungen der Übertragbarkeit setzt einen Beschluss der Aktionäre mit einer Stimmenmehrheit von mindestens zwei Dritteln der vertretenen Aktien voraus.

2.7 Wandelanleihen und Optionen

Die Zur Rose Group AG hat am 31. Dezember 2018 keine Wandelanleihen und Optionen ausstehend.

2.8 Unternehmensanleihen

Im Jahr 2018 hat die Zur Rose Group AG eine festverzinsliche, öffentliche Obligationenanleihe über CHF 115 Mio. zur Finanzierung von Akquisitionen sowie für allgemeine Unternehmenszwecke platziert und an der SIX Swiss Exchange kotiert (ISIN CH0421460442). Die Anleihe hat eine Laufzeit von fünf Jahren (Fälligkeit: 19. Juli 2023) und wird mit 2.50 Prozent p.a. verzinst.

3 Verwaltungsrat

3.1 Mitglieder des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat der Zur Rose-Gruppe setzt sich aus mehrheitlich unabhängigen externen Mitgliedern zusammen.

Am 31. Dezember 2018 gehörten ihm folgende Personen an:

MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATS

Position Eintritt Gewählt bis
Prof. Stefan Feuerstein Präsident, nicht exekutiv 2010 2019
Walter Oberhänsli Delegierter, exekutiv 1993 2019
Dr. Thomas Schneider Vizepräsident, nicht exekutiv 1995 2019
Prof. Dr. Volker Amelung Mitglied, nicht exekutiv 2010 2019
Dr. Heinz O. Baumgartner Mitglied, nicht exekutiv 2017 2019
Vanessa Frey Mitglied, nicht exekutiv 2016 2019

— Stefan Feuerstein (1955, Deutscher, Prof.), Präsident des Verwaltungsrats Vorsitzender des Gesellschafterrats der UNIMO-Gerstner-Gruppe, Zug/Xanten. Diverse Aufsichts- bzw. Verwaltungsratsmandate. Bis 2010 Delegierter des Verwaltungsrats der Markant AG, zuvor Mitglied des Vorstands der METRO AG, zuständig für strategischen Konzerneinkauf sowie Food und Einzelhandel. Studium der Betriebswirtschaft. Seit 2001 Honorarprofessor der Hochschule Worms.

— Walter Oberhänsli (1958, Schweizer, lic. iur., Rechtsanwalt), Delegierter des Verwaltungsrats, CEO Von 1996 bis 2011 Präsident des Verwaltungsrats, seit 2005 Delegierter des Verwaltungsrats und Vorsitzender der Gruppenleitung (CEO). Bis Ende 2004 selbstständiger Rechtsanwalt in Kreuzlingen (TG). Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich.

— Thomas Schneider (1955, Schweizer, Dr. med.), Vizepräsident des Verwaltungsrats Facharzt FMH für Allgemeinmedizin, seit 1989 tätig als Hausarzt und Allgemeinpraktiker in Praxisgemeinschaft in Tägerwilen (TG). 2009 Standesrat der Ärztegesellschaft Thurgau, zuvor diverse standespolitische Aufgaben auf nationaler und kantonaler Ebene. Medizinstudium an der Universität Basel.

— Volker Amelung (1965, deutsch-schweizerischer Doppelbürger, Univ.-Prof. Dr. oec. HSG) Seit 2001 Inhaber der Schwerpunktprofessur für internationale Gesundheitssystemforschung an der Medizinischen Hochschule Hannover. Zuvor Stationen an der Hochschule für Wirtschaft und Politik, Hamburg, und an der Columbia University, New York. Studium der Betriebswirtschaft an den Universitäten St. Gallen sowie Paris-Dauphine.

— Heinz O. Baumgartner (1963, Schweizer, Dr. oec. HSG)

Seit 2008 CEO der Schweiter Technologies AG, Horgen. Von 1996 bis 2013 CFO dieser Gesellschaft. Zuvor Controller bei Asea Brown Boveri Schweiz. Studium der Betriebswirtschaft an der Universität St. Gallen.

— Vanessa Frey (1980, Schweizerin, Betriebsökonomin, MSc in Finance)

Seit 2007 CEO und Verwaltungsrätin der Corisol Holding AG, Zug. Diverse Verwaltungsratsmandate. Von 2004 bis 2006 im Corporate Finance Team der Handelsbanken Capital Markets in Stockholm, danach Asset Managerin in Hongkong. Grundstudium in Wirtschaftswissenschaften und Recht an der Universität St. Gallen und Master of Science in International Economics and Business an der Stockholm School of Economics.

Mit Ausnahme des Delegierten des Verwaltungsrats, Walter Oberhänsli, gehörte keines der Mitglieder des Verwaltungsrats je der Geschäftsleitung einer Gesellschaft der Zur Rose-Gruppe oder der Konzernleitung an. Es existieren keine Kreuzverflechtungen.

Dr. Heinz O. Baumgartner und Vanessa Frey stellen sich an der Generalversammlung vom 23. Mai 2019 nicht mehr für eine Wiederwahl in den Verwaltungsrat der Zur Rose-Gruppe zur Verfügung. Der Verwaltungsrat wird der Generalversammlung zwei neue, qualifizierte Kandidaten zur Wahl vorschlagen.

3.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen

— Stefan Feuerstein

Chairman of the Board der Electronics and Systems Company Al Faisaliah Group, Riad (SA) Vorsitzender des Aufsichtsrats der Kühnl + Schmidt Architekten AG, Karlsruhe (DE) Mitglied des Verwaltungsrats der EVAN Management AG, Zug Vizepräsident des Verwaltungsrats der UNIMO Real Estate Management AG, Zug Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats der Electronic Partner Handel SE sowie der Haubrich Holding SE, Düsseldorf (DE) Mitglied des Forschungsbeirats an der Hochschule Worms (DE)

— Walter Oberhänsli

Präsident des Verbands der Schweizerischen Versandapotheken (VSVA), Solothurn Vorstandsmitglied des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), Berlin (DE)

— Thomas Schneider

Vorstandsmitglied der Vereinigung Ärzte mit Patientenapotheke (APA), St. Gallen Vorstandsmitglied der Pharmakodex-Kommission des Wirtschaftsverbands Scienceindustries, Zürich

— Volker Amelung

Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Managed Care, Berlin (DE) Geschäftsführender Gesellschafter des privaten Instituts für angewandte Versorgungsforschung GmbH (inav), Berlin (DE) Mitglied des Landesausschusses Ärzte-Krankenkasse in Niedersachsen, Hannover (DE) Healthcare Denmark Ambassador, Kopenhagen (DK) Mitglied des Beirats des Gesundheitswissenschaftlichen Instituts Nordost (GeWINO) der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Berlin (DE)

— Heinz O. Baumgartner

Mitglied des Verwaltungsrats der United Grinding Group, Bern

— Vanessa Frey

Mitglied des Verwaltungsrats der Schweiter Technologies AG, Horgen Mitglied des Verwaltungsrats der Inficon Holding AG, Bad Ragaz Mitglied des Verwaltungsrats der KWE Beteiligungen AG, Wollerau Mitglied des Verwaltungsrats der 1MG Technologies Private Limited, New Delhi (IN)

3.3 Zusätzliche Mandate ausserhalb der Zur Rose-Gruppe

Gemäss Statuten der Zur Rose Group AG darf kein Mitglied des Verwaltungsrats mehr als zehn zusätzliche Mandate wahrnehmen und zusätzlich nicht mehr als vier in börsenkotierten Unternehmen. Jedes dieser Mandate bedarf der Genehmigung durch den Präsidenten des Verwaltungsrats bzw., bei Mandaten des Präsidenten des Verwaltungsrats, durch die Mehrheit der übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats. Ausnahmen (z.B. Mandate in Unternehmen, die auf Anordnung der Zur Rose-Gruppe, von ihr kontrollierten Gesellschaften oder in gemeinnützigen Organisationen wahrgenommen werden) sind in den Statuten festgelegt.

3.4 Wahl und Amtszeit

Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats und den Präsidenten des Verwaltungsrats einzeln für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Wiederwahl ist möglich. Ist das Präsidium des Verwaltungsrats vakant, bezeichnet der Verwaltungsrat bis zum Abschluss der folgenden ordentlichen Generalversammlung aus seiner Mitte einen Präsidenten. Die erstmalige Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats ist in der Übersicht auf Seite 25 aufgeführt. Es sind keine Amtszeitbeschränkungen festgelegt.

3.5 Interne Organisation

3.5.1 Aufgabenteilung im Verwaltungsrat

Vorbehältlich der Wahl des Präsidenten und der Mitglieder des Vergütungsausschusses durch die Generalversammlung konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst. Der Verwaltungsrat kann einen oder mehrere Vizepräsidenten wählen. Er bezeichnet ferner einen Sekretär, der nicht Mitglied des Verwaltungsrats sein muss. Prof. Stefan Feuerstein präsidiert den Verwaltungsrat. Walter Oberhänsli ist Delegierter des Verwaltungsrats und CEO des Unternehmens. Dr. Thomas Schneider amtiert als Vizepräsident. Die Aufgabenaufteilung zwischen Verwaltungsrat und CEO sowie die Kompetenzen und Zuständigkeiten des Verwaltungsratspräsidenten und der Ausschüsse gehen aus dem Organisationsreglement und den entsprechenden Ausschussreglementen hervor (abrufbar unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2080/corporate-governance.html).

3.5.2 Verwaltungsratsausschüsse

Permanente Ausschüsse des Verwaltungsrats sind der Prüfungsausschuss und der Vergütungsausschuss. Der Verwaltungsrat kann die Bildung (sowie Auflösung) weiterer Ausschüsse beschliessen und diese mit bestimmten Verantwortlichkeiten und Projektaufgaben betrauen.

PRÜFUNGSAUSSCHUSS
Prof. Dr. Volker Amelung, Vorsitz
Dr. Heinz O. Baumgartner
Prof. Stefan Feuerstein

Der Prüfungsausschuss besteht aus drei nicht exekutiven Mitgliedern des Verwaltungsrats, die alle über betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen müssen. Die Mitglieder und der Vorsitzende werden durch einen Beschluss des Gesamtverwaltungsrats ernannt. Der Prüfungsausschuss unterstützt den Verwaltungsrat bei der Überwachung der Geschäftsführung, insbesondere in seinen nicht delegierbaren Aufgaben für Oberaufsicht und Finanzkontrolle (Art. 716a OR), sowie bei der Erstellung von Geschäftsbericht und Jahresrechnung, in dem er sich ein eigenes Urteil bildet über die Organisation und das Funktionieren des internen und externen Kontrollsystems sowie über den Finanzbericht. Der Prüfungsausschuss ist ein auf Dauer eingerichteter Ausschuss. Er hat ausschliesslich beratende, beschlussvorbereitende und überwachende Funktion. Das Entscheidungsrecht des Gesamtverwaltungsrats bleibt unberührt. Der Prüfungsausschuss bildet keine Unterausschüsse.

VERWALTUNGSRAT (von links)

HEINZ O. BAUMGARTNER, STEFAN FEUERSTEIN, WALTER OBERHÄNSLI, VANESSA FREY, THOMAS SCHNEIDER, VOLKER AMELUNG.

VERGÜTUNGSAUSSCHUSS Dr. Thomas Schneider, Vorsitz Prof. Stefan Feuerstein Vanessa Frey

Der Vergütungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern des Verwaltungsrats und konstituiert sich selbst. Er unterstützt den Verwaltungsrat bei der Festsetzung und Überprüfung der Vergütungspolitik und -richtlinien sowie bei der Vorbereitung der Anträge zuhanden der Generalversammlung betreffend die Vergütung des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung. Er kann dem Verwaltungsrat Vorschläge zu weiteren Vergütungsfragen unterbreiten und unterstützt diesen in Fragen der Nominierung und Förderung von Mitgliedern der ersten und zweiten Führungsebene. Der Vergütungsausschuss hat ausschliesslich beratende und beschlussvorbereitende Funktion. Das Entscheidungsrecht des Gesamtverwaltungsrats bleibt unberührt. Der Vergütungsausschuss bildet keine Unterausschüsse.

3.5.3 Arbeitsweise des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse

Der Verwaltungsrat tagt, so oft dies als notwendig erscheint oder wenn ein Mitglied es schriftlich verlangt. In der Regel finden die Sitzungen rund alle zwei Monate ganztägig statt. Sitzungen des Verwaltungsrats werden vom Präsidenten oder im Falle seiner Verhinderung vom Vizepräsidenten oder vom an Lebensjahren ältesten Mitglied des Verwaltungsrats einberufen. Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse können auch per Telefon-, Video- oder Internetkonferenz durchgeführt werden. Die Einberufung erfolgt schriftlich und unter Angabe der Traktanden. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Der Anwesenheit gleichgestellt ist die Zuschaltung per Telefon, Video oder Internet. Kein Präsenzquorum muss eingehalten werden, wenn ausschliesslich die erfolgte Durchführung einer Kapitalerhöhung festzustellen und die anschliessend vorzunehmende Statutenänderung zu beschliessen ist. Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid. Beschlüsse können auf dem Zirkularweg gefasst werden, sofern nicht ein Mitglied mündliche Beratung verlangt. Im Geschäftsjahr 2018 trat der Verwaltungsrat zehnmal zusammen. An den Sitzungen des Verwaltungsrats nehmen in der Regel auch der CFO und der Group General Counsel (als Protokollführer) in beratender Funktion teil. Die übrigen Mitglieder der Gruppenleitung sind anlässlich der Beratung der Strategie und des Budgets sowie zu marktspezifischen Traktanden zu den Verwaltungsratssitzungen eingeladen.

Die Ausschüsse tagen mindestens zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) sowie an zusätzlichen Sitzungen nach Bedarf, welche jedes Mitglied der Ausschüsse beantragen kann. Die Sitzungen dauern in der Regel zwei bis drei Stunden. Der Auftrag der Ausschüsse ist auf die Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen zuhanden des Verwaltungsrats beschränkt. Die Zusammensetzung, Organisation, Kompetenzen und Aufgaben der Ausschüsse im Einzelnen werden vom Verwaltungsrat in entsprechenden Ausschussreglementen (abrufbar unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2080/ corporate-governance.html) festgelegt, soweit diese nicht durch die Statuten oder einen Beschluss der Generalversammlung vorgegeben sind. Die Vorsitzenden der Ausschüsse orientieren den Verwaltungsrat an der jeweils folgenden ordentlichen Verwaltungsratssitzung über ihre Aktivitäten, in dringenden Fällen auch sofort. Im Geschäftsjahr 2018 traten der Prüfungsausschuss zweimal und der Vergütungsausschuss viermal zusammen. An den Sitzungen der Ausschüsse sind in der Regel auch Mitglieder der Gruppenleitung sowie, bei Bedarf, einzelne Fachbereiche mit beratender Stimme vertreten.

3.6 Kompetenzregelung

Dem Verwaltungsrat obliegen die Oberleitung der Gesellschaft und die Überwachung der Geschäftsführung. Insbesondere kommen dem Verwaltungsrat die folgenden Aufgaben zu:

  • a) die Oberleitung der Gesellschaft, welche die Festlegung der mittel- und langfristigen Strategien und Planungsschwerpunkte sowie der Richtlinien für die Unternehmenspolitik einschliesst, sowie die Erteilung der nötigen Weisungen;
  • b) die Festlegung der grundlegenden Organisation, insbesondere der Erlass eines Organisationsreglements;
  • c) der Entscheid über Geschäfte von massgebender strategischer Bedeutung;
  • d) die Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen, namentlich des Delegierten und CEO, der Mitglieder der Gruppenleitung, des Leiters der Internen Revision, sowie die Erteilung von Unterschriftenberechtigungen;
  • e) die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Organe, namentlich hinsichtlich Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen;
  • f ) die Erstellung des Geschäftsberichts und des Vergütungsberichts sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse;
  • g) die Benachrichtigung des Richters im Falle der Überschuldung;
  • h) die Beschlussfassung über die Erhöhung des Aktienkapitals, soweit diese in der Kompetenz des Verwaltungsrats liegt (OR 651 IV), sowie die Feststellung von Kapitalerhöhungen und entsprechende Statutenänderungen;
  • i) die jährliche Budgetgenehmigung.

Sämtliche übrigen Bereiche der Geschäftsleitung delegiert der Verwaltungsrat vollumfänglich an den Delegierten und CEO und an die Gruppenleitung, soweit nicht das Gesetz oder die Statuten etwas anderes bestimmen. Die Aufgaben und Kompetenzen der Gruppenleitung sind im Organisationsreglement festgehalten (abrufbar unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2080/corporategovernance.html).

3.7 Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Gruppenleitung

Jedes Mitglied des Verwaltungsrats erhält den Monats-, den Halbjahres- und den Jahresabschluss. Die Abschlüsse geben unter anderem Auskunft über Bilanz, Erfolgs- und Geldflussrechnung sowie die wichtigsten Kennzahlen der Gruppe und der Segmente. Ferner berichten der CEO und der CFO an jeder Verwaltungsratssitzung über den Geschäftsgang und sämtliche konzernrelevanten Angelegenheiten; der Verwaltungsrat erhält mindestens zweimal jährlich eine Prognose der Jahresergebnisse. An diesen Sitzungen berichten die Vorsitzenden der Ausschüsse auch über die von ihrem Gremium behandelten Traktanden sowie die wesentlichen Feststellungen und Beurteilungen, und sie stellen die entsprechenden Anträge. Der Verwaltungsrat berät und verabschiedet jährlich das Budget für das Folgejahr. Er legt die strategische Mittelfristplanung fest und überprüft diese jährlich. Der Präsident des Verwaltungsrats berät sich regelmässig mit dem CEO und anderen Vertretern der Gruppenleitung. Ausserdem erhält der Verwaltungsrat regelmässig einen aktuellen Statusreport zu Investor Relations.

Gestützt auf das Organisationsreglement (abrufbar unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2080/corporate-governance.html) führt die Interne Revision Betriebs- und Systemüberprüfungen durch und unterstützt die Organisationseinheiten der Gruppe bei der Regulation, Verbesserung und Sicherstellung der Wirksamkeit ihres Risikomanagements und ihrer internen Kontrollmassnahmen. Die Interne Revision koordiniert ihre Arbeiten so weit als möglich mit der externen Revisionsstelle. Der Verwaltungsrat kann die Interne Revision mit Spezialrevisionen, internen Untersuchungen oder weiteren Aufträgen betrauen, die über die regelmässige Tätigkeit der Internen Revision hinausgehen.

Die Zur Rose-Gruppe hat ein System zur Überwachung und Steuerung der mit der unternehmerischen Tätigkeit verbundenen Risiken in Kraft gesetzt. Dieser Prozess beinhaltet die Risikoidentifikation, -analyse und -steuerung sowie das Risiko-Reporting. Der Verwaltungsrat und der CEO sind verantwortlich für die Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen für die Bewirtschaftung des Risiko-Management-Systems. Operativ ist der CFO für die Steuerung des Risikomanagements zuständig. Er kann Teilaufgaben weiterdelegieren. Diese Verantwortlichen treffen konkrete Massnahmen für das Management der Risiken und kontrollieren deren Umsetzung.

4 Gruppenleitung

4.1 Mitglieder der Gruppenleitung

Am 31. Dezember 2018 gehörten der Gruppenleitung folgende Mitglieder an:

— Walter Oberhänsli (1958, Schweizer, lic. iur., Rechtsanwalt), Delegierter des Verwaltungsrats, CEO Von 1996 bis 2011 Präsident des Verwaltungsrats, seit 2005 Delegierter des Verwaltungsrats und Vorsitzender der Gruppenleitung (CEO). Bis Ende 2004 selbstständiger Rechtsanwalt in Kreuzlingen (TG). Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich.

— Marcel Ziwica (1975, Schweizer, lic. oec. HSG), Chief Financial Officer (CFO) Von 2001 bis 2014 in verschiedenen leitenden Funktionen bei der Zur Rose-Gruppe tätig, zuletzt als Leiter Finanzen und Controlling Gruppe sowie Mitglied der Geschäftsleitung Schweiz. Seit November 2014 CFO. Vor seiner Tätigkeit für die Zur Rose-Gruppe Consultant bei der Spider Innoventure AG in Tägerwilen (TG). Studium der Betriebswirtschaft an der Universität St. Gallen.

— Walter Hess (1965, Schweizer, Betriebsökonom), Head Switzerland

Seit 2015 Geschäftsführer Zur Rose, seit 2017 zudem Head Switzerland innerhalb der Zur Rose-Gruppe. Vor seiner Tätigkeit für die Gruppe externer Berater, u. a. für diverse Projekte von Zur Rose, zuletzt als Standortleiter der Zur Rose Pharma GmbH, Halle (Saale). Bis 2013 Geschäftsführer der Praevmedic AG, Zürich. Zuvor in verschiedenen leitenden Funktionen in internationalen Industrieunternehmen. Kaufmännische Ausbildung und Studium der Betriebswirtschaft an der Fachhochschule St. Gallen.

— Olaf Heinrich (1970, Deutscher, Wirtschaftsingenieur), Head Germany

Seit 2008 im Vorstand, seit 2009 CEO von DocMorris. Seit 2017 zudem Head Germany innerhalb der Zur Rose-Gruppe. Vor seiner Tätigkeit für DocMorris Geschäftsführer von Joint Ventures aus den Bereichen Retail (KarstadtQuelle / Redcats) und Pharma (Medco Celesio). Weitere internationale Senior-Management-Positionen bei führenden Unternehmen aus den Bereichen Retail und Pharma. Studium des Wirtschaftsingenieurwesens in Berlin und London.

4.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen

— Walter Oberhänsli

Präsident des Verbands der Schweizerischen Versandapotheken (VSVA), Solothurn Vorstandsmitglied des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), Berlin (DE)

— Marcel Ziwica

Keine weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen

— Walter Hess

Präsident des Verwaltungsrats und Mitinhaber der Praevmedic AG, Zürich Präsident des Verwaltungsrats der Sportsemotion AG, Rorschach Mitglied des Verwaltungsrats der Hohlflex AG, Abtwil

— Olaf Heinrich

Keine weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen

GRUPPENLEITUNG (von links)

WALTER HESS – HEAD SWITZERLAND OLAF HEINRICH – HEAD GERMANY WALTER OBERHÄNSLI – CHIEF EXECUTIVE OFFICER MARCEL ZIWICA – CHIEF FINANCIAL OFFICER

4.3 Anzahl der zulässigen Tätigkeiten ausserhalb der Zur Rose-Gruppe

Kein Mitglied der Gruppenleitung darf mehr als vier Mandate wahrnehmen und zusätzlich nicht mehr als zwei in einem börsenkotierten Unternehmen. Ausnahmen (z. B. für Mandate, die im Auftrag der Zur Rose-Gruppe oder in gemeinnützigen Organisationen wahrgenommen werden) sind in den Statuten festgelegt.

4.4 Managementverträge

Es bestehen keine Managementverträge mit Dritten.

5 Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen

Informationen zur Vergütung des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung sind im Vergütungsbericht (Seiten 36 bis 45) enthalten.

6 Mitwirkungsrechte der Aktionärinnen und Aktionäre

6.1 Stimmrechtsbeschränkung und -vertretung

Beschränkungen bestehen nur für Nominees (siehe 2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen Seite 24). Im Berichtsjahr wurden keine Ausnahmen gewährt, und es sind keine Massnahmen zur Aufhebung von Beschränkungen vorgesehen. Ein Aktionär kann sich an der Generalversammlung nur durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, seinen gesetzlichen Vertreter oder mittels schriftlicher Vollmacht durch einen anderen Bevollmächtigten, der nicht Aktionär zu sein braucht, vertreten lassen. Alle von einem Aktionär gehaltenen Aktien können nur von einer Person vertreten werden.

6.2 Statutarische Quoren

Die Statuten der Gesellschaft sehen keine Beschlüsse der Generalversammlung vor, die nur von einer grösseren als der gesetzlich vorgesehenen Mehrheit gefasst werden können. Davon ausgenommen ist die Umwandlung von Namenaktien in Inhaberaktien; dieser Beschluss erfordert mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte.

6.3 Einberufung der Generalversammlung

Es bestehen keine vom Gesetz abweichenden Regeln zur Einberufung der Generalversammlung.

6.4 Traktandierung

Aktionäre, die alleine oder zusammen entweder Aktien im Nennwert von mindestens CHF 1 000 000 oder in Höhe von mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals vertreten, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes verlangen. Die Traktandierung muss mindestens 45 Kalendertage vor der Versammlung schriftlich unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes und der Anträge der Aktionäre anbegehrt werden. Über Anträge zu nicht gehörig angekündigten Verhandlungsgegenständen kann die Generalversammlung keine Beschlüsse fassen. Ausgenommen sind hiervon an einer Generalversammlung gestellte Anträge auf Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung oder auf Durchführung einer Sonderprüfung. Zur Stellung von Anträgen im Rahmen der Verhandlungsgegenstände und zu Verhandlungen ohne Beschlussfassung bedarf es keiner vorgängigen Ankündigung.

6.5 Eintragungen im Aktienbuch

Eine Woche vor der Generalversammlung sind Einträge in das Aktienregister nicht mehr möglich. Der Termin wird mit der Einladung zur Generalversammlung bekannt gegeben. Aktionärinnen und Aktionäre, die ihre Aktien vor der Generalversammlung verkaufen, sind nicht mehr stimm- und dividendenberechtigt.

7 Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen

7.1 Angebotspflicht

Die Statuten sehen weder ein Opting-out noch ein Opting-up vor.

7.2 Kontrollwechselklauseln

Die Verträge der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung enthalten keine Kontrollwechselklausel.

8 Revisionsstelle

8.1 Dauer des Mandats

Die Revisionsstelle wird durch die Generalversammlung jährlich neu gewählt. Als Revisionsstelle amtet seit dem Geschäftsjahr 2002 die Ernst & Young AG. Die Funktion des leitenden Revisors hat seit dem 5. Mai 2017 Martin Gröli inne. Die Amtsdauer des leitenden Revisors beträgt maximal sieben Jahre.

8.2 Revisionshonorar

Für Prüfungsleistungen durch Ernst & Young ist 2018 ein Gesamtaufwand von CHF 422 832 entstanden. Zudem wurden von der Revisionsgesellschaft für prüfungsbezogene Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausgabe der Obligationenanleihe und mit der Kapitalerhöhung Honorare im Umfang von CHF 651 638 in Rechnung gestellt.

8.3 Zusätzliche Honorare

Für Steuer- und Personalberatungen der Revisionsgesellschaft sind 2018 Honorare im Umfang von CHF 337 015 angefallen.

8.4 Informationsinstrumente der externen Revision

Die externe Revisionsstelle berichtet in schriftlicher Form auf jede festgelegte Sitzung hin an den Prüfungsausschuss über relevante Prüfungsaktivitäten und weitere wichtige Vorgänge im Zusammenhang mit dem Unternehmen. Vertreter der externen Revision nehmen an einzelnen Traktanden der Sitzungen des Prüfungsausschusses teil, erläutern ihre Tätigkeit und stehen für Fragen zur Verfügung. 2018 hat die externe Revision an zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses teilgenommen. Der Prüfungsausschuss beurteilt jährlich Leistung, Honorierung und Unabhängigkeit der Revisionsstelle und unterbreitet dem Verwaltungsrat einen Vorschlag für die Nomination der Revisionsstelle zuhanden der Generalversammlung. Zudem prüft der Prüfungsausschuss jährlich den Umfang der externen Revision, die Revisionspläne und die relevanten Abläufe. Die Revisionsergebnisse werden mit den externen Prüfern besprochen.

9 Informationspolitik

Die wichtigsten Informationsquellen sind der Geschäftsbericht und der Halbjahresbericht, die Internetseite (www.zurrosegroup.com), Medienmitteilungen, Pressekonferenzen, Meetings für Finanzanalysten und Investoren sowie die jährliche Generalversammlung. Die Zur Rose-Gruppe informiert über Jahres- und Halbjahresergebnisse in Form von Medienmitteilungen sowie Analysten- und Medienkonferenzen. Quartalsumsätze werden per Medienmitteilung kommuniziert. Die Aktionäre erhalten den gedruckten Kurzbericht zum Geschäftsjahr auf Wunsch zugeschickt. Der Geschäftsbericht ist als umfassende Online-Version unter https://gb.zurrosegroup.com/gb2018/home.html zugänglich. Weiter ist der Halbjahresbericht als PDF online unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2050/publikationen.html verfügbar. Für die eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre findet im ersten Halbjahr die ordentliche Generalversammlung statt. Die Gruppe berichtet über wichtige Ereignisse in Form von Medienmitteilungen, die unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/ German/2010/medienmitteilungen.html abrufbar sind. Diese Informationen können unter https:// zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2095/medienmitteilungen-abonnieren.html abonniert werden.

Unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2090/termine.html sind die regelmässigen Berichterstattungstermine ersichtlich. Wichtige Daten im Jahr 2019 sind:

21. März Jahresergebnis 2018
17. April Umsatz erstes Quartal
23. Mai Ordentliche Generalversammlung
21. August Halbjahresergebnis
23. Oktober Umsatz drittes Quartal /neun Monate

Die Adresse des Hauptsitzes und Ansprechpartner für spezifische Fragen sind am Schluss dieses Geschäftsberichts aufgeführt.

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht beschreibt die Vergütungsgrundsätze, den Governance-Rahmen sowie das Vergütungssystem der Zur Rose Group AG. Ausserdem enthält er detaillierte Angaben zur Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung für das Geschäftsjahr 2018 (Berichtsjahr). Dieser Bericht erfüllt die Anforderungen der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) vom 1. Januar 2014 sowie von Ziffer 5 des Anhangs zur Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance (RLCG) der SIX Swiss Exchange vom 13. Dezember 2016.

1 Grundsätze

Der Wert und Erfolg der Zur Rose-Gruppe hängt im Wesentlichen von der Qualität und vom Engagement der Mitarbeitenden ab. Die Vergütungspolitik verfolgt das Ziel, qualifizierte Personen für die Gruppe zu gewinnen, zu motivieren und zu binden. Mit den leistungsorientierten und aktienbasierten Komponenten soll ausserdem das Denken und Handeln den Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre angeglichen werden.

Das Vergütungssystem beruht auf folgenden Grundsätzen:

  • (a) Das Vergütungssystem verankert die strategischen Wachstumsziele;
  • (b) die Vergütung ist fair, marktgerecht und transparent, und
  • (c) sie unterstützt die Rekrutierung, Motivation und Bindung von talentierten und motivierten Mitarbeitenden.

2 Governance

2.1 Rolle der Aktionäre und Vergütungsbestimmungen in den Statuten

Gemäss den Schweizer Bestimmungen zur Mitsprache bei der Vergütung haben Aktionäre von in der Schweiz kotierten Unternehmen massgeblichen Einfluss auf die Vergütung von Verwaltungsrat und Gruppenleitung. Zum einen genehmigen die Aktionäre jedes Jahr die maximalen Gesamtbeträge der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung. Darüber hinaus unterliegen die Grundsätze für die Vergütung den ebenfalls von den Aktionären genehmigten Statuten. Die Statuten können online unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2080/corporate-governance.html eingesehen werden. Darin zu finden sind die Regelungen betreffend die Abstimmung über die Vergütungen durch die Generalversammlung (Art. 25), die Grundsätze der Vergütung sowie die Regelungen zu den Grundsätzen der erfolgs- und leistungsabhängigen Vergütung (Art. 27), des Zusatzbetrags (Art. 26) und der Gewährung von Darlehen und Krediten (Art. 30). Die entsprechenden Bestimmungen der Statuten sind im Folgenden zusammengefasst:

Genehmigung der Vergütung: Die Generalversammlung genehmigt die Anträge des Verwaltungsrats in Bezug auf die Gesamtbeträge für die maximale fixe Vergütung des Verwaltungsrats für das folgende Geschäftsjahr, für die variable Vergütung des Verwaltungsrats für das vorangegangene Geschäftsjahr, für die maximale fixe Vergütung der Gruppenleitung für das folgende Geschäftsjahr und für die variable Vergütung der Gruppenleitung für das vorangegangene Geschäftsjahr.

Zusatzbetrag für Veränderungen in der Gruppenleitung: Reicht der bereits von der Generalversammlung genehmigte maximale Gesamtbetrag der Vergütung nicht aus für neue Mitglieder der Gruppenleitung, ist die Gesellschaft ermächtigt, einen Zusatzbetrag auszurichten, der nicht über 50 Prozent des letzten genehmigten Gesamtbetrags sein darf.

Grundsätze der Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung: Die Vergütung der nicht exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrats umfasst eine feste Grundentschädigung und variable Vergütungselemente sowie weitere Vergütungselemente und Leistungen. Die Vergütung der exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrats und der Mitglieder der Gruppenleitung umfasst fixe und variable Vergütungselemente sowie weitere Vergütungselemente und Leistungen. Die Gesamtvergütung berücksichtigt Funktion und Verantwortungsstufe des Empfängers. Die fixe Vergütung umfasst je nachdem das Grundgehalt oder das Verwaltungsratshonorar und kann weitere Vergütungselemente und Leistungen enthalten. Die variable Vergütung richtet sich nach der Erreichung bestimmter Leistungsziele und kann in bar oder in aktienbasierten Instrumenten ausgerichtet werden. Der Verwaltungsrat legt Leistungsziele und andere Bedingungen wie Zuteilungsbedingungen, Vesting-Bedingungen, Ausübungsbedingungen und -fristen sowie allfällige Sperrfristen und Verfallsbedingungen fest.

Darlehen und Kredite: Darlehen und Kredite an Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung dürfen zu Marktbedingungen gewährt werden. Der Gesamtbetrag solcher ausstehenden Darlehen und Kredite darf die gesamte Jahresvergütung dieses Mitglieds nicht übersteigen.

2.2 Vergütungsausschuss

Der Vergütungsausschuss (VA) besteht gemäss den statutarischen Bestimmungen aus drei Mitgliedern des Verwaltungsrats. Er unterstützt den Verwaltungsrat bei der Festsetzung und Überprüfung der Vergütungspolitik und -richtlinien sowie bei der Vorbereitung der Anträge zuhanden der Generalversammlung betreffend die Vergütung des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung. Zusätzlich erarbeitet er Empfehlungen im Zusammenhang mit der Ernennung von Mitgliedern der Gruppenleitung zuhanden des Verwaltungsrats.

Vergütungsausschuss Verwaltungsrat Generalversammlung
Vorschlag Genehmigung
Vorschlag Antrag Bindende
Abstimmung
Antrag Genehmigung
Vorschlag Genehmigung Konsultative
Abstimmung

Der Vergütungsausschuss besteht aus Dr. Thomas Schneider, Prof. Stefan Feuerstein und Vanessa Frey. Mit der ordentlichen Generalversammlung zum Berichtsjahr werden die Mitglieder durch die Generalversammlung gewählt. Die Amtsdauer der Mitglieder des VA beträgt ein Jahr und endet mit Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung (Amtsperiode). Eine Wiederwahl ist zulässig.

Die Sitzungen des VA finden in der Regel vor den Sitzungen des Verwaltungsrats statt, sodass die Anträge formuliert und vom Gesamtgremium genehmigt werden können. Ausserdem berichtet der Vorsitzende des VA nach jeder Sitzung dem Verwaltungsrat über die Aktivitäten des Ausschusses. Die Protokolle der Ausschusssitzungen werden den Mitgliedern des Verwaltungsrats zur Verfügung gestellt. Mitglieder der Gruppenleitung können auf Einladung beratend an den Sitzungen teilnehmen, sind jedoch während der Diskussion und Festsetzung der eigenen Vergütung nicht anwesend. Im Jahr 2018 hielt der VA vier Sitzungen und eine Telefonkonferenz ab. Alle Mitglieder nahmen an allen Sitzungen teil.

Es steht dem VA frei, in Vergütungsfragen zeitweise einen externen Berater beizuziehen. Im Jahr 2018 wurden keine externen Berater beigezogen. Darüber hinaus kann der VA auch auf interne Experten in Vergütungsfragen wie den Leiter Human Resources zurückgreifen.

2.3 Festsetzungsverfahren und Offenlegung der Vergütungen

Der VA prüft die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung alle zwei bis vier Jahre auf der Basis von Vergütungen bei vergleichbaren börsenkotierten Unternehmen und europäischen E-Commerce-Unternehmen. Es werden Unternehmen mit einer vergleichbaren Marktkapitalisierung und Umsatzgrösse berücksichtigt. Die Vergleichsgruppe umfasst AO World, APG SGA, Arbonia, Ascom, Bobst Group, Bossard, Burckhardt, Burkhalter, Comet, Conzzeta, Daetwyler, Delticom, Hawesko, Huber + Suhner, Inficon, Interroll, Kardex, Komax, Kudelski, Metall Zug, Rieter, Schweiter, Siegfried, SRP, u-blox und Zooplus.

Die Vergleichsdaten von ähnlichen Unternehmen stellen nur einen durch den VA zu berücksichtigenden Faktor dar, um die Zielvergütung der einzelnen Mitglieder der Gruppenleitung festzulegen. Die tatsächliche Vergütung der einzelnen Mitglieder der Gruppenleitung richtet sich nach dem Unternehmenserfolg und der persönlichen Leistung. Die persönliche Leistung wird im Zuge des jährlichen Leistungsmanagementprozesses beurteilt. Bei der Ermittlung der persönlichen Leistung werden die Erreichung der individuellen Ziele sowie die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Unternehmenswerte und der erwarteten Führungsqualitäten berücksichtigt. Die individuelle Leistungsbeurteilung und der Erfolg des Unternehmens bilden die Grundlage für die Festlegung der variablen Vergütung.

3 Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats

3.1 Vergütungsstruktur

Die Mitglieder des Verwaltungsrats sollen in der Ausübung ihrer Aufsichtstätigkeit unabhängig handeln. Daher erhalten sie für ihre Arbeit eine fixe Basisvergütung pro Amtsperiode (Retainer), die zu 70 Prozent in bar und zu 30 Prozent in Namenaktien der Gesellschaft mit einer dreijährigen Sperrfrist gewährt wird. Die Höhe der Vergütung ist nicht an eine Erfolgskomponente gebunden, und es erfolgt keine variable Vergütung. Je nach Funktion ergeben sich folgende Vergütungen (brutto p.a.):

1 000 CHF Vergütung total davon in bar davon in Aktien
Präsident 300 210 90
Vizepräsident 130 91 39
Mitglied 100 70 30

Für den Einsitz in Ausschüssen werden folgende Vergütungen (brutto p.a.) ausschliesslich in bar ausgerichtet:

1 000 CHF Vergütung in bar
Präsident Ausschuss 20
Mitglied Ausschuss 10

Der Präsident des Verwaltungsrats bezieht für den Einsitz in den Ausschüssen kein Honorar. Das exekutive Mitglied bzw. der Delegierte des Verwaltungsrats, der CEO, wird im Rahmen der ordentlichen Vergütung als Mitglied der Gruppenleitung für seine Tätigkeit entschädigt und bezieht keine zusätzliche Vergütung für seine Tätigkeit im Verwaltungsrat. Die Barzahlung erfolgt jeweils nach der ordentlichen Generalversammlung, und die Aktien werden jeweils kurz nach der ordentlichen Generalversammlung übertragen. Die Gesellschaft kann Mitgliedern des Verwaltungsrats einen Auslagenersatz in Form von effektiven und / oder pauschalen Spesen im Rahmen des steuerlich Zulässigen ausrichten. Dieser Auslagenersatz gilt nicht als Vergütung. Die Mitglieder des Verwaltungsrats partizipieren nicht am Vorsorgeplan der Zur Rose Group AG.

3.2 Vergütungen an den Verwaltungsrat im Geschäftsjahr 2018

Dieser Abschnitt wurde gemäss Artikel 17 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) durch die Revisionsstelle geprüft.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für das Geschäftsjahr 2018 eine fixe Basisvergütung von CHF 781 000 (2017: CHF 802 000), eine Vergütung für den Einsitz in Ausschüssen von CHF 74 000 (2017: CHF 60 000) sowie Sozialversicherungsbeiträge von CHF 60 000 (2017: CHF 61 000). Von der Gesamtvergütung von CHF 915 000 (2017: CHF 923 000) wurden CHF 241 000 (2017: CHF 245 000) in Form von Aktien mit einer Sperrfrist von drei Jahren zugeteilt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Vergütungen, die den Verwaltungsratsmitgliedern im Jahr 2018 entrichtet wurden.

Name, Funktion 1) Fixe Vergütung
Fixe Vergütung
in Aktien
in bar brutto
brutto 2)
Ausschuss
honorar in bar
Sozialver
sicherungs
beiträge
Total 3)
1 000 CHF 2018 2017 2018 2017 2018 2017 2018 2017 2018 2017
Prof. Stefan Feuerstein
(Präsident)
210 210 94 92 21 21 325 323
Dr. Thomas Schneider
(Vizepräsident)
91 91 41 40 20 20 11 11 163 162
Prof. Dr. Volker Amelung
(Mitglied) 4)
70 70 31 31 34 20 10 9 145 130
Dr. Heinz Baumgartner
(Mitglied) 5)
70 46 31 20 10 7 8 5 119 78
Vanessa Frey
(Mitglied)
70 70 31 31 10 13 8 9 119 123
Dr. Lukas Wagner
(Mitglied)
29 70 13 31 2 6 44 107
Nicht exekutiver
Verwaltungsrat
540 557 241 245 75 60 60 61 915 923
Walter Oberhänsli
(Delegierter)
Verwaltungsrat 540 557 241 245 74 60 60 61 915 923

1) Per 31. Dezember 2018 waren sechs Mitglieder des Verwaltungsrats im Amt. Dr. Lukas Wagner trat an der ordentlichen Generalversammlung vom 24. Mai 2018 aus dem Verwaltungsrat zurück. Per 31. Dezember 2017 waren sieben Mitglieder des Verwaltungsrats im Amt.

2) Der massgebende Verkehrswert am Tag der Zuteilung von CHF 116.60 (2017: CHF 137.80) pro Aktie entspricht dem entsprechenden Tagesendkurs an der Schweizer Börse.

3) Für die Offenlegung im Vergütungsbericht wurde das Prinzip der periodengerechten Abgrenzung (Accrual-Prinzip) bei allen Vergütungselementen angewandt. Die Zuteilungen werden im Vergütungsbericht im Jahr der Gewährung ausgewiesen.

4) Das Ausschusshonorar von Prof. Dr. Volker Amelung beinhaltet ein Verwaltungsratshonorar für eine Tochtergesellschaft in der Höhe von CHF 15 000.

5) Dr. Heinz Baumgartner wurde an der ordentlichen Generalversammlung vom 4. Mai 2017 in den Verwaltungsrat gewählt.

Detaillierte Angaben zu den einzelnen Verwaltungsratsmitgliedern finden sich im Corporate Governance-Teil des Geschäftsberichts.

Im Berichtsjahr wurden keine Vergütungen an frühere Mitglieder des Verwaltungsrats gezahlt. Es wurden keine Vergütungen an den Mitgliedern des Verwaltungsrats nahestehende Personen gezahlt. Im Verlauf des Geschäftsjahrs wurden keine Darlehen an Mitglieder des Verwaltungsrats vergeben. Am Ende des Berichtsjahrs bestanden keine Darlehen an Mitglieder des Verwaltungsrats, an ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrats oder deren nahestehende Personen.

Die Aktionäre genehmigten an der Generalversammlung vom 24. Mai 2018 einen maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2018 von CHF 950 000. Die in der obigen Tabelle offengelegte, an den Verwaltungsrat gewährte Vergütung für das Geschäftsjahr 2018 liegt innerhalb des genehmigten maximalen Gesamtbetrags.

4 Vergütung der Mitglieder der Gruppenleitung

4.1 Vergütungsstruktur

Das Vergütungssystem der Gruppenleitung ist auf die Unternehmensstrategie ausgerichtet und für die variablen Vergütungselemente mit den relevanten Kennzahlen verknüpft. Dies ermöglicht eine transparente und leistungsbasierte Festlegung der Vergütung der Gruppenleitungsmitglieder. Über Zielvorgaben entscheidet der Verwaltungsrat.

Für die Festlegung der Vergütung der Gruppenleitung wird auf Kriterien wie Funktion, Verantwortung, Erfahrung sowie auf Marktdaten abgestellt. Die individuelle Vergütung der Mitglieder der Gruppenleitung besteht aus einem fixen und einem betragsmässig begrenzten erfolgsabhängigen Gehaltsanteil sowie aus Vorsorgeleistungen und Nebenleistungen (Geschäftsfahrzeug).

Die Gesellschaft kann an die Mitglieder der Gruppenleitung einen Auslagenersatz in Form von effektiven und / oder pauschalen Spesen im Rahmen des steuerlich Zulässigen entrichten. Dieser gilt nicht als Vergütung.

VERGÜTUNGSSTRUKTUR
Zweck Instrument Leistungs
kriterium
Leistungs
periode
Einflussfaktoren
Gewinnung,
Bindung,
Motivation
Vergütung in bar Position,
Qualifikation,
Marktüblichkeit
Honorierung
der Leistung
in bar Umsatz, EBIT,
individuelle
Ziele
1 Jahr Finanzergebnis
und qualitative
Leistung
Honorierung
der nachhaltigen
Wertschöpfung,
Angleichung
an Aktionärs
Erfolg
Schutz vor Risiken,
Mitarbeiterge
winnung/-bindung
Altersvorsorge,
Versicherungspläne,
Nebenleistungen
der Gruppe
Marktüblichkeit
und gesetzliche
Bestimmungen
interessen Aktien Umsatz, EBIT 3 Jahre

Fixes jährliches Grundgehalt

Die Grundgehälter werden festgelegt anhand des Umfangs und der Aufgaben einer gegebenen Position sowie der zu ihrer Ausübung erforderlichen Qualifikationen, der marktüblichen Vergütung sowie der persönlichen Qualifikation, Erfahrung und Leistung des Mitglieds der Gruppenleitung. Die Auszahlung erfolgt monatlich in bar.

Kurzfristig variable Vergütung

Die kurzfristige variable Vergütung ist ein Leistungsbonus, mit welchem sowohl die finanzielle Entwicklung der Gruppe als auch die persönliche Leistung der Mitarbeitenden in einem gegebenen Geschäftsjahr anerkannt werden. Durch diese variable Vergütung sind die Mitarbeitenden am Erfolg der Gruppe beteiligt und erhalten gleichzeitig eine Anerkennung für ihre persönliche Leistung. Der Zielwert der kurzfristigen variablen Vergütung wird als prozentualer Anteil am jährlichen Grundgehalt ausgedrückt und beträgt 40 Prozent für den CEO sowie zwischen 35 und 40 Prozent für die übrigen Mitglieder der Gruppenleitung. Der Leistungsbonus kann total 0 bis maximal 150 Prozent des Zielwerts sein.

Die Zielvorgaben werden jeweils zu Beginn des Jahrs vom Verwaltungsrat auf Antrag des Vergütungsausschusses festgelegt und am Ende des Geschäftsjahrs anhand des tatsächlich erreichten Ergebnisses beurteilt.

Für 2018 wurden die Ziele verfeinert und die Bedeutung von strategischen und individuellen Zielen gegenüber dem Vorjahr stärker gewichtet. Die finanziellen Messgrössen sind weiterhin Umsatz- und Ertragsziele. Im Berichtsjahr waren zwischen 40 und 60 Prozent Umsatz- und Ertragsziele der Gruppe oder der Segmente und zwischen 40 und 60 Prozent qualitative Ziele die Basis für die Bemessung der kurzfristigen variablen Komponente. Diese Verschiebung hin zu qualitativen, mehrheitlich strategischen Zielen wurde vorgenommen, um die Bedeutung der strategischen Initiativen im Jahr 2018 in die Vergütung einfliessen zu lassen.

Für jede Zielgrösse wird eine Zielvorgabe aufgrund des Budgets und der Strategie definiert. Darüber hinaus wird eine Zielerreichungsuntergrenze festgelegt, unterhalb derer keine variable Vergütung ausgezahlt wird, und eine Zielerreichungsobergrenze, ab der die variable Vergütung plafoniert wird. Der Auszahlungsbetrag zwischen Untergrenze, Ziel und Obergrenze wird linear interpoliert. Es liegt im Ermessen des Verwaltungsrats, variable Vergütungen nach unten und oben gegebenenfalls anzupassen, basierend auf individueller, qualitativer Leistungserreichung der einzelnen Mitglieder der Gruppenleitung.

CEO CFO Übrige
Gruppenleitung
Umsatz 30% 0% 30% bis 40%
EBIT 30% 40% 20% bis 30%
Individuelle Ziele (u. a. Net Working Capital,
Cashflow, Strategische Initiativen) 40% 60% 40%

Die Auszahlung der kurzfristigen variablen Vergütung erfolgt in bar nach Genehmigung durch die ordentliche Generalversammlung für das Berichtsjahr.

Langfristig variable Vergütung (leistungsbasierter Aktienplan)

Mit dem leistungsbasierten Aktienplan sollen ausgewählte Führungskräfte der Zur Rose Group AG und von deren Tochtergesellschaften am nachhaltigen und langfristig angestrebten Wachstum des Unternehmens partizipieren.

Der leistungsbasierte Aktienplan

  • (a) ergänzt den kurzfristigen variablen Vergütungsteil, der auf der jährlichen Zielerreichung basiert, durch einen langfristigen Vergütungsteil;
  • (b) fördert die Angleichung der Interessen von Führungskräften und Aktionären;
  • (c) verankert die strategischen Wachstumsziele in der Vergütung; und
  • (d) soll ein im Wettbewerbsvergleich attraktives Anreizinstrument darstellen sowie eine starke Retentionswirkung entfalten.

Auf Antrag des Vergütungsausschusses legt der Verwaltungsrat in Abhängigkeit der Funktion, des Einflusses auf den langfristigen Erfolg, unter Berücksichtigung der individuellen Leistung sowie strategischer Überlegungen individuelle Zuteilungsbeträge für das abgeschlossene Geschäftsjahr in Schweizer Franken fest. Diese werden im Rahmen dieses Plans in Form von Anwartschaften (performance share units) den Teilnehmenden zugeteilt und sind über eine Leistungsperiode von drei Jahren gesperrt. Der gesamte Betrag in Schweizer Franken, der im Rahmen dieses Plans Mitgliedern der Gruppenleitung für das Zuteilungsjahr gewährt wird, wird jeweils an der Generalversammlung durch die Aktionärinnen und Aktionäre retrospektiv für das vergangene Jahr in Übereinstimmung mit den Statuten genehmigt. Eine Zuteilung von Anwartschaften als Vergütung für ein Geschäftsjahr wird erst nach Vollendung eines ganzen Geschäftsjahrs gewährt. Der Verwaltungsrat kann unterjährige Eintritte im Einzelfall abweichend regeln.

Nach Ablauf einer Leistungsperiode von drei Jahren (beginnend am 1. Januar des Berichtsjahrs und endend am 31. Dezember drei Jahre später) findet nach der Generalversammlung, an der die Jahresrechnung des letzten Jahrs der Leistungsperiode genehmigt wird, eine Wandelung der Anwartschaften in zu übertragende Aktien statt. Die Anzahl zu übertragender Aktien ergibt sich zum Wandelungszeitpunkt aus der Multiplikation der Anzahl der zugeteilten Anwartschaften mit dem Zielerreichungsfaktor. Der Zielerreichungsfaktor basiert im gleichen Umfang auf der Erreichung der EBIT-Marge und auf der Umsatz-Zielerreichung. Der Zielerreichungsfaktor ist gegen unten auf 0 und gegen oben auf 2 begrenzt. Interne Finanzziele als Massgabe für die variable Vergütung werden nicht veröffentlicht. Eine Offenlegung der Ziele würde Einblicke in die zukunftsgerichtete Strategie der Zur Rose-Gruppe ermöglichen und somit zu einem Wettbewerbsnachteil für die Gruppe führen. Nach Übertragung unterliegen die Aktien keiner Sperrfrist, und die Gruppenleitungsmitglieder können frei darüber verfügen.

Übersicht über die zeitliche Abgrenzung der Leistungsperiode und der möglichen Übertragung der Aktien:

Im Fall einer Dekotierung, einer Übernahme der Mehrheit der Aktien oder bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses aufgrund von Invalidität oder Ableben der oder des Teilnehmenden werden die zugeteilten Anwartschaften innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden gewandelt und als Aktien übertragen. Dabei werden die zugeteilten Anwartschaften pro Zuteilung auf Pro-rata-temporis-Basis adjustiert und mit einem Zielerreichungsfaktor von 1 multipliziert. Wird das Anstellungsverhältnis aufgrund einer Kündigung durch den Teilnehmenden oder die Zur Rose-Gruppe aus ökonomischen Gründen oder aufgrund der Erreichung des Pensionsalters beendet, bleiben die Massgaben bezüglich Wandelzeitpunkt und Zielerreichungsfaktor unverändert. Jedoch werden die zugeteilten Anwartschaften pro Zuteilung auf Pro-rata-temporis-Basis adjustiert. Bei fristloser und aus wichtigem Grund erfolgter Kündigung des Anstellungsverhältnisses durch die Zur Rose-Gruppe oder eine Tochtergesellschaft oder bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses aus einem anderen als den oben genannten Gründen verfallen die zugeteilten Anwartschaften ohne jegliche Entschädigung.

Vorsorgeleistungen

Der Zweck von Vorsorgeleistungen ist die Absicherung von Mitarbeitenden und ihren Angehörigen im Hinblick auf Ruhestand, Krankheit, Berufsunfähigkeit und Tod. Die Mitglieder der Gruppenleitung sind an den Sozial- und Vorsorgeplänen in den Ländern beteiligt, in denen ihre Arbeitsverträge abgeschlossen wurden. Die Pläne variieren aufgrund der lokalen Wettbewerbs- und Rechtslage; sie entsprechen mindestens den gesetzlichen Anforderungen der betreffenden Länder.

Nebenleistungen

Die Mitglieder der Gruppenleitung erhalten zudem ein Geschäftsfahrzeug als Nebenleistung. Der Gegenwert wird zum Fair Value veranschlagt und ist in den Vergütungstabellen enthalten. Allfällige Geschenke oder Verwaltungsratshonorare von Tochtergesellschaften sind ebenfalls in dieser Position enthalten.

Arbeitsverträge

Die Mitglieder der Gruppenleitung sind mit unbefristeten Arbeitsverträgen angestellt; alle haben eine individuelle Kündigungsfrist bis maximal 12 Monate. Den Mitgliedern der Gruppenleitung stehen keine vertraglichen Abgangsentschädigungen oder besonderen Kontrollwechsel-Bestimmungen zu, ausser dem frühzeitigen Vesting des langfristigen Vergütungsplans, wie oben erläutert. Die Statuten der Zur Rose Group AG lassen die Möglichkeit zu, ausscheidende exekutive Mitglieder des Verwaltungsrats bzw. Mitglieder der Gruppenleitung mit einem Konkurrenzverbot von maximal einem Jahr zu belegen. Per Ende des Berichtsjahrs ist, wie oben erwähnt, ein solches Konkurrenzverbot mit dem exekutiven Mitglied bzw. dem Delegierten des Verwaltungsrats, dem CEO, in Kraft.

4.2 Vergütungen an die Mitglieder der Gruppenleitung im Geschäftsjahr 2018

Dieser Abschnitt wurde gemäss Artikel 17 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) durch die Revisionsstelle geprüft.

Im Jahr 2018 erhielten die Mitglieder der Gruppenleitung Gesamtvergütungen von CHF 3 563 000 (2017: CHF 3 600 000). Dieser Betrag umfasst fixe Grundgehälter von CHF 1 792 000 (2017: CHF 1 731 000), kurzfristige variable Vergütungen von CHF 561 000 (2017: CHF 701 000), langfristige Vergütungen von CHF 620 000 (2017: CHF 620 000), Nebenleistungen von CHF 80 000 (2017: CHF 46 000) sowie Vorsorgeleistungen von CHF 510 000 (2017: CHF 502 000).

Die nachfolgende Tabelle zeigt die fixen und variablen Vergütungen sowie die Gesamtvergütung, die an die Mitglieder der Gruppenleitung für das Geschäftsjahr 2018 und das Vorjahr 2017 zugeteilt wurden.

Variable Vergütung
Gruppenleitung 1) Fixe Vergütung in bar kurzfristig
in bar
langfristig
in Aktien 2)
Neben
leistungen 3)
Vorsorge
leistungen
Total 4)
1 000 CHF 2018 2017 2018 2017 2018 2017 2018 2017 2018 2017 2018 2017
Gesamtvergütung
der Gruppenleitung
1 792 1 731 561 701 620 620 80 46 510 502 3 563 3 600
davon:
Walter Oberhänsli,
CEO (höchste
Gesamtvergütung)
600 600 191 280 240 240 44 13 247 244 1 323 1 377

1) Am 31. Dezember 2018 und am 31. Dezember 2017 waren vier Mitglieder der Gruppenleitung im Amt.

2) Zielwert des leistungsbasierten Aktienplans, zugeteilt im Jahr 2018 für die Leistungsperiode 2018 bis 2020 bzw. im Jahr 2017, für die Leistungsperiode 2017 bis 2019.

3) Einschliesslich aller übrigen Entschädigungen und Vergünstigungen wie Geschäftsfahrzeuge, Geschenke und Verwaltungsratshonorare von Tochtergesellschaften.

4) Für die Offenlegung im Vergütungsbericht wurde das Prinzip der periodengerechten Abgrenzung (Accrual-Prinzip) bei allen Vergütungselementen angewandt.

Erläuterungen zur Vergütungstabelle

Die Gesamtvergütung der Gruppenleitung für das Jahr 2018 belief sich auf CHF 3 563 000. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Abnahme von 1.0 Prozent. Die fixe Vergütung für das Jahr 2018 ist um 3.5 Prozent höher als im Vorjahr. Der Ablauf einer zehnjährigen Frist einer steuerlichen Regelung führte 2018 zu einer Schlechterstellung bezüglich Nettoeinkommen, welches mittels einer Erhöhung des Fixgehalts teilweise kompensiert wurde.

Im Geschäftsjahr 2018 setzte die Zur Rose-Gruppe die dynamische Wachstumsstrategie beschleunigt fort und stärkte damit ihre Position als grösste E-Commerce-Apotheke Europas weiter deutlich. Die Gruppe nahm im Rahmen der Konsolidierung im grössten Versandmarkt Deutschland eine aktive Rolle ein und hat seit dem IPO vier Online-Apotheken übernommen. Zudem erweiterte sie das Geschäftsmodell um den erworbenen spanischen Marktplatz PromoFarma. Mit einem Umsatz von CHF 1 207.1 Mio. überschritt sie die Milliardenschwelle deutlich und wuchs um 22.8 Prozent. Das Ergebnis wurde durch wachstumsbedingte Aufwendungen, Akquisitions- und Integrationskosten sowie Kosten im Zusammenhang mit Kapitalmarkttransaktionen belastet. Das EBIT liegt bei minus CHF 31.4 Mio.; das Unternehmensergebnis beträgt minus CHF 39.1 Mio.

Die Messung der Leistungen für den kurzfristigen variablen Bonus beruht grösstenteils auf der Umsatzsteigerung und der Entwicklung des EBIT auf Gruppenebene und auf regionaler Ebene gegenüber dem Budget sowie qualitativen Faktoren. Folglich reicht die prozentuale Zielerreichung der Bonusauszahlung für 2018 insgesamt von 70 bis 103 Prozent (2017: 75 bis 115 Prozent) für die Gruppenleitung, und er beträgt 80 Prozent (2017: 117 Prozent) für den CEO.

Der variable Anteil an der fixen Vergütung für das Berichtsjahr entspricht für die Gruppenleitung 59 bis 71 Prozent, für den CEO 72 Prozent. Der Zielerreichungsgrad der kurzfristigen variablen Vergütung für das Jahr 2018 nahm im Vergleich zum Vorjahr ab und lag im Berichtsjahr bei 81 Prozent (Vorjahr 102 Prozent). Die effektive kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2018 wurde entsprechend nach unten angepasst.

Die Aktionäre genehmigten an der Generalversammlung vom 24. Mai 2018 einen maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung der Gruppenleitung für das Geschäftsjahr 2018 von CHF 2 400 000. Dieser Betrag besteht aus dem fixen Grundgehalt, den Nebenleistungen und den Vorsorgeleistungen. Die in der obigen Tabelle offengelegte, an die Gruppenleitung gewährte Vergütung für das Geschäftsjahr 2018 liegt innerhalb des genehmigten maximalen Gesamtbetrags.

Der Verwaltungsrat hat für das Geschäftsjahr 2018 eine Zuteilung des leistungsbasierten Aktienplans im gleichen Umfang wie für das Geschäftsjahr 2017 gewährt.

Im Berichtsjahr wurden keine Vergütungen an frühere Mitglieder der Gruppenleitung gezahlt. Es wurden keine Vergütungen an den Mitgliedern der Gruppenleitung nahestehende Personen gezahlt. Im Verlauf des Geschäftsjahrs wurden keine Darlehen an Mitglieder der Gruppenleitung vergeben. Am Ende des Berichtsjahrs bestanden keine Darlehen an Mitglieder der Gruppenleitung, an ehemalige Mitglieder der Gruppenleitung oder deren nahestehende Personen.

Informationen zu gehaltenen Aktien von Verwaltungsrats- und Gruppenleitungsmitgliedern können dem Finanzbericht auf Seite 106 entnommen werden.

Ernst & Young AG Maagplatz 1 Postfach CH-8010 Zürich

Telefon: +41 58 286 31 11 Fax: +41 58 286 30 04 www.ey.com/ch

An die Generalversammlung der Zur Rose Group AG, Steckborn

Zürich, 19. März 2019

Bericht der Revisionsstelle über die Prüfung des Vergütungsberichts

Wir haben den beigefügten Vergütungsbericht der Zur Rose Group AG für das am 31. Dezember 2018 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Die Prüfung beschränkte sich dabei auf die Angaben nach Art. 14–16 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) in den mit "geprüft" gekennzeichneten Tabellen auf den Seiten 39 und Seite 43 des Vergütungsberichts.

Verantwortung des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat ist für die Erstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der VegüV verantwortlich. Zudem obliegt ihm die Verantwortung für die Ausgestaltung der Vergütungsgrundsätze und die Festlegung der einzelnen Vergütungen.

Verantwortung des Prüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zum beigefügten Vergütungsbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht dem Gesetz und den Art. 14–16 der VegüV entspricht.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Angaben zu den Vergütungen, Darlehen und Krediten gemäss Art. 14–16 VegüV zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Vergütungsbericht ein. Diese Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden von Vergütungselementen sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung entspricht der Vergütungsbericht der Zur Rose Group AG für das am 31. Dezember 2018 abgeschlossene Geschäftsjahr dem Gesetz und den Art. 14–16 der VegüV.

Ernst & Young AG

(Leitender Revisor)

Michael Britt (Qualified Signature) Michael Britt (Qualified Signature)

Zugelassener Revisionsexperte Zugelassener Revisionsexperte

Finanzbericht

Konzernrechnung 47
Konsolidierte Erfolgsrechnung 47
Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung 48
Konsolidierte Bilanz 49
Konsolidierte Geldflussrechnung 51
Konsolidierte Eigenkapitalveränderungsrechnung 52
Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung 53
Bericht der Revisionsstelle 95
Jahresrechnung Zur Rose Group AG 99
Erfolgsrechnung 99
Bilanz 100
Anhang zur Jahresrechnung 102
Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns 108
Bericht der Revisionsstelle 109
Kontakt, Impressum 112

Konsolidierte Erfolgsrechnung

2018 2017
Anhang CHF 1 000 % CHF 1 000 %
Nettoumsatz 5 1 207 108 100.0 982 921 100.0
Sonstige betriebliche Erlöse 7 1) 3 067 9 740
Warenaufwand 8 1) –1 015 896 −836 343
Personalaufwand 9 −93 688 −78 339
Übriger Betriebsaufwand 10 −113 129 −99 173
Betriebsergebnis vor Abschreibungen
und Wertminderungen (EBITDA)
−12 538 −1.0 −21 194 −2.2
Abschreibungen und Wertminderungen 19 20 −18 862 −17 120
Betriebsergebnis (EBIT) −31 400 −2.6 −38 314 −3.9
Anteil Ergebnis von Gemeinschafts
unternehmen und assoz. Gesellschaften
173 134
Finanzertrag 11 239 4 431
Finanzaufwand 11 −7 559 −2 757
Ergebnis vor Steuern (EBT) −38 547 −3.2 −36 506 −3.7
Ertragssteuern 12 −553 241
Unternehmensergebnis −39 100 −3.2 −36 265 −3.7
Davon für Aktionäre der
Zur Rose Group AG
−38 971 −36 238
Davon für Anteile ohne beherrschenden
Einfluss
−129 −27
CHF 1 CHF 1
Unternehmensergebnis pro Aktie 28 −6.14 −6.94
Verwässertes Unternehmensergebnis
pro Aktie
28 −6.14 −6.94

1) Werbekostenzuschüsse neu im Warenaufwand (siehe Anhang 8)

Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung

2018 2017
Anhang CHF 1 000 CHF 1 000
Unternehmensergebnis −39 100 −36 265
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe −2 820 241
In Folgeperioden in die Erfolgsrechnung
umzugliederndes sonstiges Ergebnis
−2 820 241
Neubewertung Personalvorsorge 27 −506 −500
Ertragssteuern 22 57 57
Anteil am übrigen Gesamtergebnis von
Gemeinschaftsunternehmen
0 106
In Folgeperioden nicht in die Erfolgsrechnung
umzugliederndes sonstiges Ergebnis
−449 −337
Sonstiges Ergebnis nach Steuern −3 269 −96
Gesamtergebnis nach Steuern −42 369 −36 361
Davon für Aktionäre der Zur Rose Group AG −42 180 −36 438
Davon für Anteile ohne beherrschenden Einfluss −189 77

Konsolidierte Bilanz

31.12.2018 31.12.2017
AKTIVEN angepasst 1)
Anhang CHF 1 000 % CHF 1 000 %
Flüssige Mittel 13 230 693 107 764
Kurzfristige Finanzanlagen 153 174
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
14 92 311 84 005
Aktive Rechnungsabgrenzungen 15 9 780 10 226
Sonstige Forderungen 16 14 411 12 045
Vorräte 17 69 400 59 279
Umlaufvermögen 416 748 57.4 273 493 59.2
Beteiligungen an Gemeinschafts
unternehmen u. assoz. Gesellsch.
18 1 192 1 012
Sachanlagen 19 34 294 29 685
Immaterielles Anlagevermögen 20 264 625 147 573
Langfristige Finanzanlagen 21 1 081 981
Latente Steuern 22 8 580 9 024
Anlagevermögen 309 772 42.6 188 275 40.8
Total Aktiven 726 520 100.0 461 768 100.0

1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis

Konsolidierte Bilanz

31.12.2018 31.12.2017
PASSIVEN angepasst 1)
Anhang CHF 1 000 % CHF 1 000 %
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 23 3 521 10 391
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen 83 127 75 268
Sonstige Verbindlichkeiten 24 10 134 9 221
Steuerverbindlichkeiten 834 1 252
Passive Rechnungsabgrenzungen 25 19 140 19 046
Kurzfristige Rückstellungen 26 2 211 3 889
Kurzfristiges Fremdkapital 118 967 16.4 119 067 25.8
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 23 30 613 32 024
Obligationenanleihe 23 114 127 0
Personalvorsorgeverpflichtungen 27 13 737 12 987
Latente Steuern 22 5 470 3 467
Langfristiges Fremdkapital 163 947 22.6 48 478 10.5
Total Fremdkapital 282 914 38.9 167 545 36.3
Aktienkapital 28 48 127 35 762
Kapitalreserven 450 946 272 162
Eigene Aktien 28 −5 453 −1 216
Gewinnreserven −34 473 47
Umrechnungsdifferenzen −15 571 −12 751
Auf die Aktionäre der Zur Rose
Group AG entfallendes Eigenkapital
443 576 61.1 294 004 63.7
Anteil ohne beherrschenden Einfluss 30 219
Total Eigenkapital 443 606 61.1 294 223 63.7
Total Passiven 726 520 100.0 461 768 100.0

1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis

Konsolidierte Geldflussrechnung

2018 2017
Anhang CHF 1 000 CHF 1 000
Unternehmensergebnis −39 100 −36 265
Abschreibungen und Wertminderungen 19 20 18 862 17 120
Finanzaufwendungen, netto 6 895 −2 096
Ertragssteuern 553 −241
Nicht liquiditätswirksame Aufwendungen und Erträge 1 975 3 563
Bezahlte Steuern −783 −55
Bezahlte Zinsen −1 698 −2 296
Erhaltene Zinsen 239 12
Veränderungen der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen, sonstige Forderungen sowie
geleistete Anzahlungen −12 230 −13 081
Veränderungen der Vorräte −10 272 983
Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
4 123 6 371
Veränderungen von Rückstellungen −1 791 3 758
Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit −33 227 −22 227
Erwerb von Tochtergesellschaften, netto 6 −108 566 −40 885
Erwerb von Sachanlagen 19 −10 258 −5 083
Erwerb von immateriellen Werten 20 −21 245 −16 558
Gewährung von langfristigen Finanzanlagen 21 −450 −121
Rückzahlung /Veräusserung von langfristigen Finanzanlagen 21 244 432
Geldfluss aus Investitionstätigkeit −140 275 −62 215
Nettozugang aus Aktienkapitalerhöhungen 28 191 149 222 403
Erhöhung von Finanzverbindlichkeiten abzüglich
Transaktionskosten (netto)
23 114 065 0
Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten 23 −1 792 −56 107
Kauf von eigenen Aktien −6 367 −383
Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit 297 055 165 913
Zu- /Abnahme der flüssigen Mittel 123 553 81 471
Bestand flüssige Mittel zu Jahresbeginn 107 764 25 225
Fremdwährungsdifferenzen −624 1 068
Bestand flüssige Mittel zu Jahresende 230 693 107 764

Konsolidierte Eigenkapitalveränderungsrechnung

Umrech Aktionäre Nicht
beherr
Total
Aktien
kapital
Kapital
reserven
Eigene
Aktien
Gewinn
reserven
nungs
differenzen
der Zur Rose
Group AG
schende
Anteile
Eigen
kapital
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
1. Januar 2017 24 885 59 219 −903 33 597 −12 992 103 806 0 103 806
Unternehmensergebnis −36 238 −36 238 −27 −36 265
Sonstiges Ergebnis −441 241 −200 104 −96
Gesamtergebnis −36 679 241 −36 438 77 −36 361
Aktienbasierte Vergütung 3 199 3 199 3 199
Ausgabe neuer Aktien
(Mitarbeitende)
1 303 621 1 924 1 924
Kauf eigene Aktien −383 −383 −383
Zuteilung neuer Aktien
(Mitarbeitende)
70 −70 0 0
Zugang durch Übernahme
BlueCare AG
0 142 142
Kapitalerhöhung
IPO & Greenshoe
9 574 223 514 233 088 233 088
Transaktionskosten
Kapitalerhöhung
−11 192 −11 192 −11 192
31. Dezember 2017 35 762 272 162 −1 216 47 −12 751 294 004 219 294 223
Unternehmensergebnis −38 971 −38 971 −129 −39 100
Sonstiges Ergebnis −389 −2 820 −3 209 −60 −3 269
Gesamtergebnis −39 360 −2 820 −42 180 −189 −42 369
Aktienbasierte Vergütung 2 089 2 089 2 089
Kauf eigene Aktien −6 367 −6 367 −6 367
Zuteilung eigene Aktien
(Mitarbeitende)
70 −70 0 0
Erwerb von Promofarma
Ecom. S.L.
2 060 2 821 4 881 4 881
Kapitalerhöhung (brutto) 12 365 187 635 200 000 200 000
Transaktionskosten
Kapitalerhöhung
−8 851 −8 851 −8 851
31. Dezember 2018 48 127 450 946 −5 453 −34 473 −15 571 443 576 30 443 606

Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung

1 Geschäftstätigkeit

Die Zur Rose-Gruppe betreibt einen Online-Versandhandel für Medikamente und Grosshandel für medizinische und pharmazeutische Produkte. Darüber hinaus bietet sie Arzneimittelmanagement-Dienstleistungen an. Der Absatz erfolgt an selbstdispensierende Ärztinnen und Ärzte, an Versandapotheken und an Privatpersonen direkt. Zudem werden einzelne Publikumsapotheken betrieben.

Als Muttergesellschaft der Zur Rose-Gruppe (die «Gruppe») fungiert die Zur Rose Group AG (die «Gesellschaft»), eine Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts mit Sitz an der Seestrasse 119 in 8266 Steckborn (Schweiz). Sie wurde am 6. April 1993 gegründet. Der Sitz des Managements der Gruppe sowie der Hauptsitz der Geschäftstätigkeit befinden sich an der Walzmühlestrasse 60 in 8500 Frauenfeld (Schweiz).

Die Konzernrechnung wurde durch den Verwaltungsrat am 19. März 2019 freigegeben und bedarf der Genehmigung der Generalversammlung vom 23. Mai 2019.

Das Unternehmen wird seit dem 5. Juli 2017 an der SIX Swiss Exchange unter der ISIN CH0042615283 gehandelt.

Die in der Jahresrechnung genannten Werte sind gerundet. Wenn die Berechnungen mit einer höheren numerischen Genauigkeit durchgeführt werden, können kleine Rundungsdifferenzen auftreten.

2 Rechnungslegungsmethoden

2.1 Allgemeine Grundlagen

Die Konzernrechnung der Zur Rose-Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden, erstellt.

Die Konzernrechnung wurde auf der Basis historischer Anschaffungskosten erstellt. Eine Ausnahme bilden die in den Finanzanlagen enthaltenen Aktien und die bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten, welche zum Fair Value bewertet sind.

Die Rechnungslegung erfolgt in Schweizer Franken, und alle Werte wurden, sofern nicht anderweitig angegeben, auf die nächsten Tausend (1 000 CHF) gerundet.

2.2 Konsolidierungsgrundsätze

Die Konzernrechnung umfasst den Abschluss der Zur Rose Group AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2018.

Eine Gesellschaft wird ab dem Datum in die Konsolidierung miteinbezogen, an dem die Kontrolle über die Gesellschaft an die Zur Rose-Gruppe übergeht. Eine Gruppengesellschaft scheidet zu dem Datum aus dem Konsolidierungskreis aus, an dem die Kontrolle über die Gesellschaft nicht mehr besteht.

Grundkapital Anteil am Kapital
31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017
CHF 1 000 CHF 1 000 % %
1 1 100.0 100.0
28 28 100.0 3) 100.0
22 22 100.0 100.0
29 n/ a 1) 100.0 n/ a
1 288 1 288 78.9 4) 78.9
30 30 100.0 100.0
22 22 100.0 100.0
6 085 6 085 100.0 100.0
22 22 100.0 100.0
60 60 100.0 100.0
3 550 3 550 100.0 100.0
0 5) 0 100.0 3) 100.0
28 28 100.0 3) 100.0
100 100 100.0 100.0
15 004 n/ a 2) 100.0 n/ a
22 22 100.0 100.0
12 12 100.0 100.0
12 12 100.0 100.0
20 20 100.0 3) 100.0
8 479 8 479 100.0 100.0
100.0 100.0
7 650 7 650 100.0 100.0
100 100

Folgende Gesellschaften wurden in die Konsolidierung der Zur Rose Group AG miteinbezogen:

1) Erworben am 31. Oktober 2018, siehe Anhang 6

2) Erworben am 14. September 2018, siehe Anhang 6

3) Erworben am 29. Dezember 2017, siehe Anhang 6

4) Vollkonsolidiert seit dem 5. Mai 2017

5) Aktienkapital von EUR 1.00

Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, nicht realisierten Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen und Dividenden werden in voller Höhe eliminiert. Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.

2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden

Unternehmenszusammenschlüsse und Goodwill

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem Fair Value zum Erwerbszeitpunkt und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet der Erwerber die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum Fair Value oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als Übriger Betriebsaufwand ausgewiesen.

Erwirbt die Gruppe ein Unternehmen, beurteilt sie die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und den zum Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen.

Der Goodwill wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gruppe bemessen. Übersteigt der Fair Value des erworbenen Reinvermögens die übertragene Gesamtgegenleistung, wird der Unterschiedsbetrag ergebniswirksam erfasst.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Goodwill zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Goodwill ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Gruppe zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäss profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.

Anteile an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen

Die Anteile der Gruppe an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem die Gruppe über massgeblichen Einfluss verfügt (i. d. R. durch einen Stimmrechtsanteil von 20 bis 49.9 Prozent). Ein Gemeinschaftsunternehmen ist ein Unternehmen, das gemeinschaftlich geführt wird.

Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen bzw. an einem Gemeinschaftsunternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils der Gruppe am Reinvermögen des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens erfasst.

Die konsolidierte Erfolgsrechnung enthält den Anteil der Gruppe am Erfolg des assoziierten Unternehmens / Gemeinschaftsunternehmens. Veränderungen, die nicht erfolgswirksam beim assoziierten Unternehmen / Gemeinschaftsunternehmen erfasst sind, werden von der Gruppe in der Höhe ihres Anteils erfasst und gegebenenfalls im Sonstigen Ergebnis dargestellt. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen der Gruppe und dem assoziierten Unternehmen / Gemeinschaftsunternehmen werden entsprechend dem Anteil am assoziierten Unternehmen / Gemeinschaftsunternehmen eliminiert.

Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt die Gruppe, ob es erforderlich ist, einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand für die Anteile der Gruppe am assoziierten Unternehmen / Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Die Gruppe ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen / Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnte. Ist dies der Fall, so wird die Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen und dessen Buchwert als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.

Fremdwährungsumrechnung

Die Zur Rose-Gruppe ist vorwiegend in der Schweiz, in Deutschland, den Niederlanden und Österreich tätig. Die Darstellungswährung der Gruppe ist der Schweizer Franken. Jede Gesellschaft der Gruppe bestimmt ihre eigene funktionale Währung. Fremdwährungspositionen bestehen bei Bankkonten, Debitoren, Kreditoren und Darlehen. Transaktionen in Fremdwährungen werden zum Monatskurs zum Zeitpunkt der Transaktion in die funktionale Währung umgerechnet. Kursgewinne und -verluste aus Transaktionen in Fremdwährungen und aus der Anpassung von monetären Fremdwährungsbeständen am Bilanzstichtag werden erfolgswirksam verbucht.

Die Jahresrechnungen der ausländischen Gruppengesellschaften in Fremdwährungen werden wie folgt in Schweizer Franken umgerechnet:

  • Bilanz zu Jahresendkursen,
  • Erfolgsrechnung und konsolidierte Gesamtergebnisrechnung zu Jahresdurchschnittskursen,
  • Geldflussrechnung zu Jahresdurchschnittskursen

Umrechnungsdifferenzen werden im Sonstigen Ergebnis erfasst.

Jeglicher im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehende Goodwill und jegliche Fair-Value-Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebs resultieren, werden als Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Jahresendkurs umgerechnet.

Währungsdifferenzen aus einem monetären Posten, der einen Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb darstellt (z. B. langfristige Darlehen, deren Rückzahlung in einem absehbaren Zeitraum weder geplant noch wahrscheinlich ist), werden ebenfalls im Sonstigen Ergebnis erfasst und bei einer Veräusserung bzw. beim Verlust der Beherrschung des ausländischen Geschäftsbetriebs vom Eigenkapital in die konsolidierte Erfolgsrechnung umgegliedert.

Für die Währungen wurden folgende Umrechnungskurse verwendet:

2018 2017
Währung Jahresendkurs Jahresdurch
schnittskurs
Jahresendkurs Jahresdurch
schnittskurs
EUR 1 1.1262 1.1546 1.1693 1.1116
CZK 1 0.0438 0.0450 0.0458 0.0421

Klassifizierung in kurzfristig und langfristig

Die Gruppe gliedert ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Bilanz in kurz- und langfristige Posten. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn:

  • die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird oder der Vermögenswert zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraums gehalten wird,
  • der Vermögenswert primär für Handelszwecke gehalten wird,
  • die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird, oder
  • es sich um flüssige Mittel (Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente) handelt.

Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Eine Verbindlichkeit ist als kurzfristig einzustufen, wenn:

  • die Erfüllung der Verbindlichkeit innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird,
  • die Verbindlichkeit primär für Handelszwecke gehalten wird,
  • die Erfüllung der Verbindlichkeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird, oder
  • die Zur Rose-Gruppe kein uneingeschränktes Recht auf Verschiebung der Erfüllung der Verbindlichkeit um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag hat.

Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft.

Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten eingestuft.

Nettoumsatz

Verkäufe werden erfasst, wenn eine Verpflichtung aus einem Kundenvertrag (Leistungsverpflichtung) erfüllt wurde, indem dem Kunden die Kontrolle über die versprochenen Güter oder Dienstleistungen übertragen wurde. Kontrolle über versprochene Güter oder Dienstleistungen bezieht sich auf die Fähigkeit, über die Verwendung dieser Güter oder Dienstleistungen zu entscheiden sowie alle verbleibenden Vorteile daraus zu erzielen. Die Kontrolle wird üblicherweise zum Zeitpunkt des Versands oder bei Leistungserbringung gemäss den mit dem Kunden vereinbarten Liefer- und Annahmebedingungen übertragen. Die Summe der zu erfassenden Verkäufe (Transaktionspreis) basiert auf der Gegenleistung, die die Zur Rose-Gruppe als Gegenleistung für die Güter und Dienstleistungen erwartet, abzüglich der für Dritte einbehaltenen Anteile wie z. B. die Mehrwertsteuer.

Nettoerlöse werden abzüglich den gewährten Rabatten und Warenretouren erfasst. Alle Abzüge auf Produktverkäufe werden zum Zeitpunkt des Verkaufs bestimmt.

Die Zur Rose Gruppe ermittelt zum Periodenende eine Verbindlichkeit für Warenretouren auf Basis von Erfahrungswerten.

Steuern

Laufende Ertragssteuern

Die laufenden Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und für frühere Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag in den Ländern gelten, in denen die Zur Rose-Gruppe tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.

Laufende Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im Sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden ebenfalls im Sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.

Das Management beurteilt regelmässig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt.

Latente Steuern

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Buchwert eines Vermögenswerts bzw. einer Verbindlichkeit in der Bilanz und den steuerlichen Wertansätzen.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:

  • latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Goodwills oder eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit aus einem Geschäftsvorfall, welcher kein Unternehmenszusammenschluss ist und welcher zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und
  • latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Masse erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:

  • latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit aus einem Geschäftsvorfall entstehen, welcher kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und
  • latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschafts-

unternehmen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch ganz oder teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Verbindlichkeit erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten bzw. deren Gesetzgebungsprozess im Wesentlichen abgeschlossen ist.

Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im Sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden ebenfalls im Sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.

Umsatzsteuer

Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst. Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet oder an diese abgeführt wird, wird unter den Sonstigen Forderungen bzw. Sonstigen Verbindlichkeiten erfasst.

Sachanlagen

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungswerten unter Abzug kumulierter Abschreibungen bewertet.

Die Anschaffungskosten beinhalten Anschaffungspreis, Zoll, nicht rückforderbare Steuern und Abgaben sowie direkt zurechenbare Kosten. Unterhalts- und Renovationskosten werden der Erfolgsrechnung im Zeitpunkt der Entstehung belastet.

Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen bzw. degressiven Methode wie folgt über die erwartete Nutzungsdauer der Objekte:

Nutzungsdauer Methode
5 Jahre Linear
3–7 Jahre Linear
3–5 Jahre Linear
5–10 Jahre Linear
3–5 Jahre Linear
5 Jahre Degressiv
33 Jahre Linear

Gewinne oder Verluste aus der Veräusserung des Sachanlagevermögens sind in der Erfolgsrechnung in den Positionen Sonstige betriebliche Erlöse bzw. Übriger Betriebsaufwand enthalten.

Leasing

Mittels Leasingverträgen erworbene Sachanlagen, welche die Gruppengesellschaften hinsichtlich Nutzen und Gefahr einem Eigentum gleichsetzen, werden als Finanzierungsleasing klassifiziert. Bei solchen Vermögenswerten wird der Fair Value oder der tiefere Barwert der Mindestleasingzahlungen als Anlagevermögen bzw. als entsprechende Leasingverbindlichkeit bilanziert. Vermögenswerte aus Finanzierungsleasing werden über ihre geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben.

Alle übrigen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasingverhältnisse behandelt, und der Aufwand wird linear über die Leasingdauer erfasst.

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem Fair Value zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierungsfähigen Entwicklungskosten nicht aktiviert und erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbestimmter Nutzungsdauer differenziert.

Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer zum Ende eines jeden Geschäftsjahrs überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.

Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmässig abgeschrieben. Die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer wird einmal jährlich überprüft.

Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräusserungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst.

Die auf die immateriellen Vermögenswerte der Zur Rose-Gruppe angewandte Nutzungsdauer stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:

Anlagekategorie Nutzungsdauer
Software 3–5 Jahre
ERP-System 5–10 Jahre
Kundenliste 10 Jahre
Marken Unbestimmt
oder 3–5 Jahre

Wertminderungen von nicht finanziellen Vermögenswerten

Die Zur Rose-Gruppe ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt die Gruppe eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts oder der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cash Generating Unit, CGU) vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem Fair Value eines Vermögenswerts oder einer CGU abzüglich Veräusserungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer CGU den jeweils erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich des Zeitwerts des Geldes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des Fair Value abzüglich Veräusserungskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt.

Die Werthaltigkeit des Goodwills auf Ebene der CGU, welcher der Goodwill zugeordnet wurde, wird jährlich zum 31. Dezember überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls dann statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Sofern der erzielbare Betrag der CGU den Buchwert dieser Einheit unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für den Goodwill erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden.

Finanzielle Vermögenswerte

Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis gemäss IFRS 15 angesetzt. Alle anderen Finanzinstrumente werden beim Erstansatz zu Verkehrswerten, und im Falle von finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum Verkehrswert bewertet werden, zu Transaktionskosten angesetzt.

Für die Folgebewertung unterscheidet die Zur Rose-Gruppe zwischen den beiden folgenden Bewertungskategorien:

  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten. Vermögenswerte, die zum Zwecke der Vereinnahmung von vertraglichen Cashflows, die sich einzig aus Zins- und Tilgungszahlungen zusammensetzen, gehalten werden, werden zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten, abzüglich Wertberichtigungen, bilanziert. Zinserträge aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden innerhalb der Position «Finanzertrag» unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Vermögenswerte setzen sich im Wesentlichen aus flüssigen Mitteln, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen und Darlehen zusammen.
  • Erfolgswirksam zum Fair Value. Diese Kategorie beinhaltet finanzielle Vermögenswerte, die zum Fair Value bilanziert werden. Wertschwankungen werden erfolgswirksam erfasst. Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Vermögenswerte setzen sich im Wesentlichen aus Eigenkapitalinstrumenten (Wertschriften) zusammen.

Käufe und Verkäufe von finanziellen Aktiven werden am Erfüllungstag erfasst. Finanzielle Aktiven werden ausgebucht, wenn die Zur Rose-Gruppe die Verfügungsmacht über die Rechte auf Geldzuflüsse verliert, aus denen der finanzielle Vermögenswert besteht.

Die Zur Rose-Gruppe ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts vorliegt. Bestehen objektive Anhaltspunkte, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten eingetreten ist oder basierend auf zukunftsbezogenen Daten eintreten könnte, ergibt sich die Höhe der Wertminderung als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Geldflüsse, diskontiert zum ursprünglichen Effektivzinssatz.

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die Zur Rose-Gruppe die vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Demnach wird eine Wertberichtigung bereits beim erstmaligen Ansatz, und auch zu jedem nachfolgenden Abschlussstichtag, für die in der Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle erfasst. Basierend auf Erfahrungswerten und unter Einbezug von aktuell beobachtbaren Daten erstellt die Zur Rose-Gruppe eine Wertberichtigungsmatrix. Eine Ausbuchung der Forderungen erfolgt, wenn diese als uneinbringlich eingestuft werden.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Klassifizierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten

Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum Fair Value bewertet, im Fall von Obligationsanleihen und Darlehen abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die Folgebewertung hängt von der Klassifizierung ab. Die Zur Rose-Gruppe unterteilt ihre finanziellen Verbindlichkeiten in die beiden folgenden Bewertungskategorien:

  • Zu fortgeführten Anschaffungskosten. Nach der erstmaligen Erfassung erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeit amortisiert oder ausgebucht wird. Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten umfassen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und Obligationsanleihen.
  • Erfolgswirksam zum Fair Value. Finanzverbindlichkeiten, welche anlässlich der Ersterfassung als erfolgswirksam zum Fair Value eingestuft wurden oder Finanzverbindlichkeiten, welche zwingend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu erfassen sind. Die erfolgswirksam bewerteten Finanzverbindlichkeiten der Zur Rose-Gruppe beinhalten bedingte Gegenleistungen, welche im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen vereinbart wurden.

Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Verbindlichkeiten werden am Erfüllungstag erfasst. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verpflichtung durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt.

Fair Value von Finanzinstrumenten

Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die auf aktiven Märkten gehandelt werden, wird durch den am Bilanzstichtag notierten Marktpreis oder öffentlich notierten Preis (vom Käufer gebotener Geldkurs bei einer Long-Position und Briefkurs bei einer Short-Position) ohne Abzug der Transaktionskosten bestimmt.

Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die auf keinem aktiven Markt gehandelt werden, wird unter Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten marktüblichen Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem aktuellen Fair Value eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments sowie die Verwendung von Discounted-Cashflow-Methoden und anderen Bewertungsmodellen.

Warenvorräte

Die Warenvorräte beinhalten ausschliesslich bezogene und zum Wiederverkauf bestimmte Waren und werden zu Einstandspreisen (Anschaffungskosten) bzw. zum tieferen Nettoveräusserungswert bewertet.

Der tiefere Nettoveräusserungswert entspricht dem innerhalb der normalen Geschäftstätigkeit erwarteten Verkaufspreis abzüglich erwarteter Verkaufskosten.

Nicht mehr verkäufliche Ware wird vollständig abgeschrieben.

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel enthalten Kassabestände, Bankguthaben sowie allfällige Festgelder mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten. Der Ausweis erfolgt zum Nominalwert.

Eigene Aktien

Erwirbt die Zur Rose-Gruppe eigene Aktien, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Anteilen wird nicht erfolgswirksam erfasst. Etwaige Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert und der Gegenleistung werden direkt im Eigenkapital erfasst.

Rückstellungen

Rückstellungen werden nur dann bilanziert, wenn die Zur Rose-Gruppe eine rechtliche und faktische Verpflichtung gegenüber Dritten hat, welche auf ein Ereignis in der Vergangenheit zurückzuführen ist, wenn die Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann und wenn der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich ist. Wenn der Zeithorizont bis zur Zahlung wesentlich ist, wird der Barwert der Leistung ermittelt.

Restrukturierungsrückstellungen werden nur dann erfasst, wenn die diesbezüglichen Kosten durch einen Plan zuverlässig bestimmt werden können und infolge Kommunikation oder Implementierung eine entsprechende faktische Verpflichtung besteht.

Pensionsansprüche und -verpflichtungen

Die Beiträge an beitragsorientierte Pläne werden periodengerecht im Personalaufwand erfasst.

Bei leistungsorientierten Plänen wird die Verpflichtung jährlich von externen Experten nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Dabei werden die Pensionsleistungen sowie die von den Mitarbeitenden bis zum Bilanzstichtag geleisteten Dienstjahre berücksichtigt und Annahmen zu Abzinsungsfaktoren und zur weiteren Lohnentwicklung, zu Austritts- und Sterbewahrscheinlichkeiten usw. getroffen.

Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) wird dem Fair Value des Vermögens pro Plan gegenübergestellt und als Nettovorsorgeverpflichtung oder Nettovorsorgevermögen bilanziert. Überdeckungen werden nur in dem Umfang aktiviert, als der Zur Rose-Gruppe ein zukünftiger Nutzen in Form von zukünftigen Beitragsreduktionen oder Rückerstattungen zusteht.

Die Vorsorgekosten leistungsorientierter Pläne werden wie folgt erfasst:

  • Dienstzeitaufwand (laufender und nachzuverrechnender aus Planänderungen): erfolgswirksam im Personalaufwand erfasst,
  • Nettozinserfolg auf Nettovorsorgeverpflichtung/ -vermögenswert: erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst,
  • versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Neubewertung der Vorsorgeverpflichtung und die erzielte Rendite auf dem Vorsorgevermögen (abzüglich des erfolgswirksam erfassten Zinsertrags) sowie Effekte aus einer allfälligen Begrenzung des Vermögenswerts (Asset Ceiling): sofort erfolgsneutral im Sonstigen Ergebnis erfasst.

2.4 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

Einführung von geänderten oder neuen Standards IFRS und neuer Interpretationen

Die Rechnungslegungsgrundsätze entsprechen den im vergangenen Geschäftsjahr angewandten Grundsätzen. Eine Ausnahme bilden die neuen und geänderten International Financial Reporting Standards (IFRS) und Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten sind. Diese Änderungen haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Zur Rose-Gruppe.

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Der neue Standard IFRS 15 ersetzt die bisherigen Standards IAS 18 «Erlöse» und IAS 11 «Fertigungsaufträge» sowie die entsprechenden Interpretationen. Das Kernprinzip von IFRS 15 besteht darin, dass ein Unternehmen Erlöse erst erfassen darf, wenn die übernommene Leistungsverpflichtung erbracht ist, also die Verfügungsmacht über die Waren und Dienstleistungen an den Kunden übertragen worden ist. Dabei ist der Erlös in der Grössenordnung zu erfassen, in der er als Gegenleistung erwartet wird.

Die Zur Rose-Gruppe hat per 1. Januar 2018 den modifizierten rückwirkenden Ansatz angewandt. Der Umstellungseffekt aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 ist für die Zur Rose-Gruppe unwesentlich und führte zu keiner Anpassung der Eröffnungsbestände.

Die Werbekostenzuschüsse wurden im Geschäftsjahr 2017 in den «Sonstigen betrieblichen Erlösen» mit CHF 7.5 Mio. ausgewiesen. Gemäss den neuen Bestimmungen erbringt die Zur Rose-Gruppe keine einzeln abgrenzbaren Erzeugnisse oder Dienstleistungen im Sinne von IFRS 15. Daher werden diese Zahlungen für warenbezogene Vergütungen von Lieferanten seit dem 1. Januar 2018 als Einstandspreisminderung der eingekauften Waren im Warenaufwand erfasst. Siehe Anhang 8 für die Darstellung des Effekts. Auf das Periodenergebnis hat diese Änderung der Darstellung keine Auswirkung.

IFRS 9 Finanzinstrumente

Per 1. Januar 2018 hat die Zur Rose-Gruppe IFRS 9 «Finanzinstrumente» eingeführt. Der neue Standard ersetzt den Standard IAS 39 «Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung» und fasst folgende Aspekte der Rechnungslegung der Finanzinstrumente zusammen: Klassifizierung und Bewertung, Impairment und Hedge Accounting.

Die Zur Rose-Gruppe hat Gebrauch gemacht von der Ausnahmeregelung, die vollständige retrospektive Methode nicht anzuwenden. Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst und entsprechen den Vorgaben von IAS 39 und den Accounting Policies, wie sie im Finanzbericht 2017 aufgeführt sind.

Die neuen Bestimmungen führten bei der Zur Rose-Gruppe zu keinen Umgliederungen in der Klassifizierung der Finanzinstrumente, jedoch wurde die Bewertungsmethodik bei den finanziellen Vermögenswerten angepasst. Ab dem 1. Januar 2018 beurteilt die Zur Rose-Gruppe die zu erwartenden Verluste auf finanziellen Vermögenswerten auf einer zukunftsbezogenen Basis. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die Zur Rose-Gruppe den vereinfachten Ansatz an. Die Wertberichtigung wird bereits beim erstmaligen Ansatz, und auch zu jedem nachfolgenden Abschlussstichtag, für die in der Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle erfasst. Die Ausfallwahrscheinlichkeit basiert auf Erfahrungswerten, ergänzt mit aktuell beobachtbaren Daten. Die Anwendung dieser angepassten Wertberichtigungsrichtlinie führte zu keiner wesentlichen Veränderung der Wertberichtigung. Entsprechend gibt es keine Anpassung der Eröffnungsbestände aufgrund der Erstanwendung.

3 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Bei der Erstellung dieser Jahresrechnung hat das Management bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze Ermessensentscheidungen getroffen sowie Annahmen und Schätzungen im Hinblick auf die Zukunft vorgenommen, die sich auf die Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auswirken und zu Anpassungen in künftigen Berichtsperioden führen können. Solche Schätzungen und Annahmen basieren auf Erfahrungen und weiteren Faktoren, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Schätzungen werden naturgemäss in den seltensten Fällen den späteren tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Bereiche mit wesentlichen Annahmen hinsichtlich zukünftiger Ergebnisse und anderen Quellen von Schätzungsunsicherheiten sind:

Werthaltigkeitstest des Goodwills und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer Die Gruppe führt jährlich einen Werthaltigkeitstest des Goodwills (Buchwert: TCHF 172 423) und ihrer anderen immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (Buchwert: TCHF 20 866) durch. Eine Beschreibung der wesentlichen Annahmen und Unsicherheiten ist Anhang 20 zu entnehmen.

Vereinbarungen über bedingte Kaufpreisleistungen (Earn-out-Vereinbarungen)

Ein erheblicher Teil des Kaufpreises für die am 29. Dezember 2017 erworbene Eurapon Pharmahandel GmbH besteht aus einer Earn-out-Vereinbarung, aufgrund derer im Zeitraum 2018 bis 2020 Zahlungen geleistet werden. Ausgehend von Schätzungen zukünftiger Umsätze, Kosten und Ergebnisse sowie von Diskontsätzen und der Qualität des Kundenportfolios hat Zur Rose den Fair Value der Verbindlichkeit aus der bedingten Kaufpreisleistung per Ende 2017 bei CHF 19.4. Mio. (oder EUR 16.6 Mio.) angesetzt. Per Ende 2018 erfolgte unter Berücksichtigung eines am 4. Juli 2018 bezahlten Earn-out Anteils von CHF 1.7 Mio. (oder EUR 1.5 Mio.) eine Neubewertung der verbleibenden Earn-out-Komponenten zu einem Fair Value von CHF 18.6 Mio. (oder in EUR 16.5 Mio.).

Die entsprechenden Änderungen im Fair Value von CHF 1.5 Mio. (oder in EUR 1.3 Mio.) wurden erfolgswirksam erfasst. Weitere Angaben sind in Anhang 30 zu finden.

Pensionsguthaben bzw. -verpflichtungen

Die Berechnung der Pensionsguthaben bzw. -verpflichtungen nach IAS 19 erfolgt auf der Basis von Annahmen wie Diskontierungssatz, Lohnsteigerungen und Rentenanpassungen. Diese Annahmen werden jährlich überprüft und angepasst. Änderungen in den Annahmen können wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der Pensionsguthaben bzw. -verpflichtungen und der im Sonstigen Ergebnis erfassten Beträge haben, welche zukünftig auszuweisen sind. Siehe dazu Anhang 27.

Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern werden für alle steuerlich nutzbaren Verlustvorträge in dem Masse erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Weitere Informationen sind in Anhang 22 aufgeführt.

4 Veröffentlichte, noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards

Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Konzernrechnung sind vom IASB neue Standards und Interpretationen sowie Änderungen von Standards und Interpretationen veröffentlicht worden. Die Gruppe beabsichtigt, die folgenden Änderungen anzuwenden, sobald sie in Kraft treten. Folgende Änderungen sind potenziell für den Konzern relevant:

  • IFRS 9 Vorauszahlungsmerkmale mit negativer Kompensation Änderungen an IFRS 9 (Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2019),
  • IFRS 16 Leasingverhältnisse (Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2019),
  • IFRIC Interpretation 23 Unsicherheit bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung (Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2019).

Jährliche Verbesserungen Zyklus 2015 – 2017 (Datum des Inkrafttreten 1. Januar 2019)

Die Auswirkungen dieser Veränderungen auf die Rechnungslegungsmethoden der Zur Rose-Gruppe werden derzeit analysiert. Zum heutigen Zeitpunkt erwartet die Zur Rose-Gruppe keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung mit Ausnahme der nachfolgend dargestellten Änderungen:

IFRS 16 – Leasingverhältnisse

IFRS 16 wurde im Januar 2016 veröffentlicht und ersetzt IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC–15 Operating-Leasingverhältnisse – Anreize und SIC 27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen.

Für den Leasingnehmer sieht IFRS 16 ein einziges Bilanzierungsmodell vor. Die bisher erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen entfällt damit künftig für den Leasingnehmer. Der Leasingnehmer erfasst in seiner Bilanz eine Leasingverbindlichkeit für die künftig vorzunehmenden Leasingzahlungen sowie ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert. Zusätzlich wird sich die Bilanzierungspraxis unter IFRS 16 dahingehend ändern, dass die Leasingraten nicht mehr über den Mietaufwand, sondern über die Abschreibungen auf den neu bilanzierten Nutzungsrechten sowie über den Zinsaufwand auf den neu bilanzierten Verbindlichkeiten aus Leasing der Erfolgsrechnung belastet werden.

Für Leasinggeber werden sich durch IFRS 16 bei der Bilanzierung im Wesentlichen keine Änderungen gegenüber dem derzeit gültigen IAS 17 ergeben. Sie werden alle Leasingverhältnisse auch künftig nach den Klassifizierungsgrundsätzen des IAS 17 einstufen und zwischen zwei Arten von Leasingverhältnissen unterscheiden, nämlich zwischen Operating- und Finanzierungsleasingverhältnissen.

Die Zur Rose-Gruppe erwartet, dass der Bilanzwert der Leasingverpflichtungen um ungefähr CHF 23Millionen zunimmt. Eine Erhöhung der Leasinggegenstände (Nutzungsrechte) in ähnlicher Höhe wird zum Umsetzungstermin erwartet. Die Zur Rose-Gruppe stellt derzeit den endgültigen Einfluss des neuen Standards fest.

Die Erstanwendung per 1. Januar 2019 erfolgt nach der modifizierten retrospektiven Methode. Gemäss dieser Methode werden die Vorjahreszahlen nicht angepasst, sondern es wird der kumulative Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16 in den Gewinnreserven erfasst. Einige durch den Standard zugelassene praktische Erleichterungen werden bei der Erstanwendung durch die Zur Rose-Gruppe in Anspruch genommen, insbesondere die Ausnahmen in Bezug auf die Erfassung von kurzfristigen Leasingverhältnissen sowie Leasing von Vermögenswerten mit geringem Wert.

5 Geschäftssegmente

Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist die Zur Rose Gruppe in zwei geografische Segmente (Schweiz und Deutschland) unterteilt. Die Betriebsergebnisse der Segmente werden jeweils von der Gruppenleitung überwacht, damit sie Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen fällen und die Ertragskraft der Segmente bestimmen kann. Die Finanzierung der Gruppe wird jedoch einheitlich gesteuert und ist dem Corporate zugeordnet. Nebst den konzernübergreifenden Funktionen in der Zur Rose Group AG gehörten zum Corporate auch die Promofarma S.L. Ecom. in Barcelona (ES) sowie zwei kleinere Schweizer Mantelfirmen.

Die Ertragskraft wird anhand des EBITDA bestimmt, so wie es in der internen Finanzberichterstattung angegeben ist, die vom Management der Gruppe überwacht wird. Das EBITDA ist definiert als das Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Anteil Ergebnis von Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Gesellschaften, Abschreibungen und Wertminderungen auf Sachanlagen und auf immateriellen Vermögenswerten. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden den operativen Segmenten in den Managementberichten nicht zugeteilt.

Geschäftsjahr
zum 31. Dezember 2018 Schweiz Deutschland Corporate Eliminationen Gruppe
Anhang CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
Erfolgsrechnung
Nettoumsatz mit externen
Kunden 526 954 671 245 8 909 0 1 207 108
Umsatz mit anderen Segmenten 402 0 0 −402 0
Total Nettoumsatz 527 356 671 245 8 909 −402 1 207 108
EBITDA 12 930 −15 395 −10 073 0 −12 538
Abschreibungen 19 20 −6 671 −11 171 −1 288 0 −19 130
Wertaufholung 19 20 0 268 0 0 268
EBIT 6 259 −26 298 −11 361 0 −31 400
Geschäftsjahr zum
31. Dezember 2017 Schweiz Deutschland Corporate Eliminationen Gruppe
Anhang CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
Erfolgsrechnung
Nettoumsatz mit externen
Kunden 499 750 483 171 0 0 982 921
Umsatz mit anderen Segmenten 284 0 0 −284 0
Total Nettoumsatz 500 034 483 171 0 −284 982 921
EBITDA 12 048 −21 643 −11 599 0 −21 194
Abschreibungen
19 20
−4 432 −6 662 −1 015 0 −12 109
Wertminderungen
19 20
−4 261 −750 0 0 −5 011
EBIT 3 355 −29 055 −12 614 0 −38 314
Nettoumsatz nach Ort des Kunden Schweiz Deutschland Übrige Gruppe
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
2018 526 954 671 245 8 909 1 207 108
2017 499 750 483 171 0 982 921
Sachanlagen und Immaterielle
Anlagen nach Sitz der Gesellschaft Schweiz Niederlande Deutschland Übrige Gruppe
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
2018 74 848 87 483 72 798 63 790 298 919
2017 (angepasst1)) 65 092 28 054 84 112 0 177 258

1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis

Das Segment Schweiz besteht aus den beiden Geschäftsbereichen «Ärztegeschäft» (B2B) und «Retailgeschäft» (B2C) sowie der BlueCare. Im Ärztegeschäft, welches die angeschlossenen Ärztinnen und Ärzte beliefert, werden rund drei Viertel des Segmentumsatzes erwirtschaftet. Das Retailgeschäft umfasst die Belieferungen der Endkunden. Die BlueCare bietet Dienstleistungen bei der Digitalisierung von Softwarelösungen im Gesundheitsgeschäft an.

Im Segment Deutschland wird der Versandhandel in die Geschäftsbereiche «Rezeptpflichtige Arzneimittel» (Rx) und «Rezeptfreie Arzneimittel» (OTC) unterteilt. Die Ärztinnen und Ärzte werden nicht direkt beliefert.

In den folgenden Tabellen ist die Aufschlüsselung der Umsätze aus Verträgen mit Kunden nach IFRS 15 in die Segmente der Zur Rose-Gruppe ersichtlich:

Segment Schweiz 2018 2017
Waren-/Serviceart CHF 1 000 CHF 1 000
Ärztegeschäft (B2B) 388 197 367 966
Retailgeschäft (B2C) 132 673 127 149
BlueCare 6 084 4 635
Total Umsätze aus Verträgen mit Kunden 526 954 499 750
Segment Deutschland 2018 2017
Waren-/Serviceart CHF 1 000 CHF 1 000
Rezeptpflichtige Arzneimittel (Rx) 302 636 277 491
Rezeptfreie Arzneimittel (OTC) 368 608 205 680
Total Umsätze aus Verträgen mit Kunden 671 245 483 171
Corporate 2018 2017
Waren-/Serviceart CHF 1 000 CHF 1 000
Promofarma 8 909 0
Total Umsätze aus Verträgen mit Kunden 8 909 0
apo-rot Promofarma
Vorläufiger Fair Value CHF 1 000 CHF 1 000
Flüssige Mittel 876
Sonstige kurzfristige Forderungen 1 171 336
Vorräte 2 012
Sachanlagen 97 129
Immaterielles Anlagevermögen 8 273 10 153
Latente Steuern 10
Total Aktiven 11 553 11 504
Kurzfristige Verbindlichkeiten 4 676
Passive Rechnungsabgrenzungen 203
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 856
Latente Steuern 2 366
Total Fremdkapital 8 101
Erworbene Nettovermögenswerte 11 553 3 403
Goodwill 45 455 47 245
Fair Value der Kaufpreisleistung 57 008 50 647
57 008 50 647
abzüglich erworbener flüssiger Mittel 876
abzüglich Abgeltung mit eigenen Aktien 4 881
Geldfluss aus Erwerb von Tochtergesellschaften −57 008 −44 890

6 Änderungen im Konsolidierungskreis

Bis zu zwölf Monate ab dem Erwerbszeitpunkt können Anpassungen an den Fair Values vorgenommen werden, die den identifizierbaren erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Verbindlichkeiten und der Kaufpreisleistung zugewiesen wurden, um neue Informationen über Fakten und Umstände zu berücksichtigen, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden.

Der Konsolidierungskreis hat sich 2018 aufgrund der folgenden Transaktionen geändert:

Promofarma

Am 14. September 2018 erwarb die Zur Rose-Gruppe 100 Prozent des ausgegebenen Kapitals und die Kontrolle über die Promofarma Ecom S.L. (Promofarma). Promofarma mit Sitz in Barcelona betreibt einen E-Commerce-Marktplatz für apothekenübliche Produkte aus den Bereichen Gesundheit, Kosmetik und Körperpflege. Der Kaufpreis von CHF 50.6 Mio. setzt sich zusammen aus einer im Jahre 2018 geleisteten Barzahlung von CHF 45.7 Mio. und übertragenen Aktien der Zur Rose Group AG mit einem Fair Value per Erwerbszeitpunkt von CHF 4.9 Mio. (36 086 Aktien). Der Goodwill von CHF 47.2 Mio. widerspiegelt die Erschliessung neuer Märkte (Internationalisierung), die Ergänzungen des Onlinehandelsgeschäfts von Zur Rose in den bestehenden Märkten sowie die Fähigkeiten der Mitarbeitenden für die Weiterentwicklung des E-Commerce-Marktplatzes. Der Goodwill ist vorläufig und wurde noch nicht einem Segment zugewiesen. Die Transaktionskosten von CHF 1.2 Mio. (inkl. Abgabe von 33 Aktien der Zur Rose Group AG für Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Transaktion) wurden im übrigen Betriebsaufwand erfasst. Die Kaufpreisallokation ist provisorisch.

apo-rot

Am 31. Oktober 2018 erwarb die Zur Rose Gruppe das Versandhandelsgeschäft der «Apotheke am Rothenbaum» (apo-rot). Der Kaufpreis belief sich auf CHF 57.0 Mio. in bar. Der vorläufige Goodwill von CHF 45.5 Mio. wurde dem Segment Deutschland zugewiesen. Der Goodwill entspricht dem Mehrwert der erwarteten käuferspezifischen Synergien, des steigenden Marktanteils und der übernommenen Mitarbeitenden. Mit dem Kauf von apo-rot kann die Zur Rose Gruppe ihren Marktanteil im Versandapothekenmarkt vergrössern. Die Transaktionskosten von CHF 1.4 Mio. wurden unter Übriger Betriebsaufwand erfasst. Aufgrund von Anpassungen des Nettoumlaufvermögens per Erwerbszeitpunkt kann sich der Kaufpreis im Bewertungszeitraum noch verändern. Die Kaufpreisallokation ist provisorisch.

Im Jahr 2017 wurden die folgenden Gesellschaften erworben, deren Kaufpreisallokationen im Jahre 2018 definitiv geworden sind:

Eurapon

Die Zur Rose Group erwarb per 29. Dezember 2017 die Eurapon Pharmahandel GmbH. Aufgrund der Kaufpreisabrechnungen erhöhte sich die Kaufpreisleistung um CHF 4.9 Mio. auf CHF 59.4 Mio. Die Goodwillposition und die übrigen Nettoaktiven erhöhten sich um CHF 4.7 Mio. bzw. um CHF 0.2 Mio. Der entsprechende Geldabfluss fand am 16. Juli 2018 statt.

Vitalsana

Die Zur Rose Group erwarb per 29. Dezember 2017 die Vitalsana B.V. und die ApDG Handels- und Dienstleistungsgesellschaft mbH. Aufgrund der Kaufpreisabrechnungen reduzierte sich die Kaufpreisleistung um CHF 0.5 Mio. auf CHF 21.0 Mio. Die Goodwillposition verringerte sich um CHF 0.9 Mio., und die übrigen Nettoaktiven erhöhten sich um CHF 0.4 Mio. Der entsprechende Geldzufluss fand am 3. Juli 2018 statt.

Änderungen im

Konsolidierungskreis 2017

Eurapon Vitalsana
31.12.2017 Anpassung 31.12.2017 31.12.2017 Anpassung 31.12.2017
CHF 1 000 angepasst angepasst
Indentifiziertes Nettovermögen 8 860 166 9 025 3 011 373 3 384
Goodwill 45 654 4 746 50 400 18 530 −904 17 627
Fair Value der
Kaufpreisleistung
54 513 4 912 59 425 21 541 −531 21 010
Barzahlung 21 024 21 024 21 541 21 541
Kaufpreisanpassung 4 912 4 912 −531 −531
Aufgeschobene Zahlung 14 054 14 054
Bedingte Gegenleistung 19 435 19 435
7
Sonstige betriebliche Erlöse
2018 2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Mieterträge von Dritten 452 441
Werbekostenzuschüsse 0 7 527
Übriger Ertrag 2 615 1 772
3 067 9 740
8
Warenaufwand
2018 2017
angepasst
CHF 1 000 CHF 1 000
Handelswaren (netto) −1 013 293 −833 320
Verpackungsmaterial /Entsorgung −2 351 −1 898
Lagerwertberichtigung −252 −1 125
−1 015 896 −836 343

Die Werbekostenzuschüsse wurden im Geschäftsjahr 2017 in den «Sonstigen betrieblichen Erlösen» mit CHF 7.5 Mio. ausgewiesen. Gemäss den neuen Bestimmungen erbringt die Zur Rose-Gruppe keine einzeln abgrenzbaren Güter oder Dienstleistungen im Sinne von IFRS 15. Daher werden diese Zahlungen für warenbezogene Vergütungen von Lieferanten seit dem 1. Januar 2018 als Einstandspreisminderung der eingekauften Waren im Warenaufwand erfasst. Auf das Periodenergebnis hat diese Änderung der Darstellung keine Auswirkung. Die alte und die neue (IFRS 15) Rechnungslegungsmethode sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

Überleitung der Werbekostenzuschüsse per
31.12.2018 alt neu (IFRS 15) Veränderung
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
Sonstige betriebliche Erlöse 13 058 3 067 −9 991
Warenaufwand −1 025 887 −1 015 896 9 991
9
Personalaufwand
2018 2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Löhne und Gehälter −69 539 −57 996
Berufliche Vorsorge −2 508 −2 478
Übrige Sozialleistungen −11 359 −9 609
Übrige Personalkosten −10 282 −8 256
−93 688 −78 339

Der Anstieg des Personalaufwands im Jahr 2018 ist hauptsächlich auf die Volumensteigerung und die Firmenübernahmen zurückzuführen. Die übrigen Personalkosten betreffen in erster Linie Zeitarbeit im Logistikzentrum in Heerlen (NL).

10
Übriger Betriebsaufwand
2018 2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Auslieferungsaufwand −33 140 −26 552
Büro- und Verwaltungsaufwand −24 908 −27 436
Werbe- und Akquisitionsaufwand −41 261 −33 666
Raumaufwand −5 967 −4 208
Sonstiger Betriebsaufwand −7 853 −7 311
−113 129 −99 173

Der Anstieg des Betriebsaufwands beruhte hauptsächlich auf den Firmenübernahmen und der Volumensteigerung.

11
Finanzergebnis
2018 2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Finanzertrag
Zinsertrag 237 0
Zinsertrag Gemeinschaftsunternehmen 2 12
Wertschriftenertrag 0 144
Kursdifferenzen, netto 0 4 275
239 4 431
Finanzaufwand
Zinsaufwand −1 698 −2 296
Bankspesen und -gebühren −425 −422
Wertschriftenaufwand −83 −39
Kursdifferenzen, netto −3 886 0
Fair-Value-Anpassung Earn-out −1 467 0
−7 559 −2 757
Finanzergebnis, netto −7 320 1 674

Im Berichtsjahr umfasst der Wertschriftenaufwand realisierte Verluste aus dem Verkauf von Wertschriften von TCHF 56 sowie eine Fair Value Anpassung TCHF 27.

12
Ertragssteuern
2018 2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Laufende Gewinnsteuern der Berichtsperiode −365 −1 095
Latente Gewinnsteuern −188 1 336
−553 241
Analyse der Steuerbelastung 2018 2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Ergebnis vor Steuern (EBT) −38 547 −36 506
Steuersatz der operativen Schweizer Gesellschaft 16.4% 16.4%
Erwarteter Ertragssteuerertrag / -aufwand 6 322 5 987
Effekt von nicht aktivierten latenten Steuerguthaben auf Verlusten −6 548 −9 035
Effekt von in den Vorjahren nicht aktivierten latenten Steuern auf
Verlustvorträgen
501 3 992
Effekt steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen und Erträge −748 −916
Effekt höherer Steuersätze ausländischer Tochtergesellschaften −86 −49
Übrige Einflüsse 6 262
−553 241

Weitere Angaben zu latenten Steuern sind in Anhang 22 zu finden.

13
Flüssige Mittel
31.12.2018 31.12.2017
CHF 1 000 CHF 1 000
CHF 100 603 77 997
EUR 130 060 29 730
CZK 30 37
230 693 107 764

Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf zwischen einem Tag und drei Monaten betragen. Kurzfristige Einlagen werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst.

14
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
31.12.2018 31.12.2017
angepasst 1)
CHF 1 000 CHF 1 000
Gegenüber Dritten 93 829 85 435
Gegenüber Gemeinschaftsunternehmen 0 62
Delkredere −1 518 −1 492
92 311 84 005

1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis

Aufgrund des diversifizierten Kundenstamms bestehen keine wesentlichen Konzentrationen von Kreditrisiken. Die meisten Zahlungen werden mittels Lastschriftverfahrens geleistet und werden daher im Allgemeinen innerhalb des Zahlungsziels vereinnahmt. Die Forderungen werden von den Kunden in der lokalen Währung ihres Heimmarktes beglichen.

Die Altersgliederung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzt sich wie folgt zusammen:

31.12.2018 31.12.2017
angepasst 1)
CHF 1 000 Brutto Erwarteter
Kreditverlust
Netto Brutto
Total Forderungen 93 829 1 518 92 311 85 435
nicht fällig 76 236 85 76 151 70 310
weniger als 30 Tage überfällig 13 022 188 12 834 13 217
31–60 Tage überfällig 1 565 40 1 525 1 400
61–90 Tage überfällig 464 64 400 132
91–180 Tage überfällig 473 129 344 146
181–360 Tage überfällig 867 139 728 54
>360 Tage überfällig 1 202 873 329 176

1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis

Die Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Delkredere) haben sich wie folgt entwickelt:

Delkredere 2018 2017
CHF 1 000 CHF 1 000
1. Januar −1 492 −1 683
Zuführungen −1 080 −734
Verbrauch 989 1 060
Auflösungen 75 117
Umrechnungsdifferenzen −10 −252
31. Dezember −1 518 −1 492
15
Aktive Rechnungsabgrenzungen
31.12.2018 31.12.2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Noch nicht verrechnete Leistungen 3 925 4 722
Vorausbezahlte Aufwände 5 855 5 503
9 780 10 226
16
Sonstige Forderungen
31.12.2018 31.12.2017
angepasst 1)
CHF 1 000 CHF 1 000
Akontozahlungen und debitorische Kreditoren 2 940 2 038
Mehrwertsteuer /Umsatzsteuer 10 571 9 291
Sicherheitsleistung 397 73
Sonstige Forderungen von assoziierten Unternehmungen 300 0
Übriges 203 643
14 411 12 045

1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis

17
Vorräte
31.12.2018 31.12.2017
angepasst 1)
CHF 1 000 CHF 1 000
Handelsware 70 142 59 614
Reserve für unkurante Waren −742 −335
69 400 59 279

1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis

18 Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Gesellschaften

Die folgenden Unternehmen wurden mittels Equity-Methode in der Konzernrechnung der Zur Rose-Gruppe bilanziert:

Buchwert Anteil am
Kapital
Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte
Gesellschaften 31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2017
CHF 1 000 CHF 1 000 % %
ehealth-tec GmbH, Berlin (DE) 0 0 50.0 50.0
König Gesellschaft für Image
und Dokumentenverarbeitung mbH,
Gottmadingen (DE) 560 460 50.0 50.0
König IT-Systeme GmbH, Gottmadingen (DE) 494 459 50.0 50.0
PolyRose AG, Frauenfeld (CH) 131 93 50.0 50.0
DatamedIQ GmbH, Köln (DE) 7 25.0
Total Beteiligungen 1 192 1 012

Die ehealth-tec GmbH ist ein IT-Unternehmen, welches Lösungen für eine sichere Generierung, Übermittlung und Aufbewahrung von elektronisch veranlassten Leistungen für das Gesundheitswesen entwickelt.

Die König-Gesellschaften bieten einen umfassenden Service für Versandapotheken für alle Fragen rund um die Rezeptrechnung an.

Die PolyRoseAG ist ein Logistikunternehmen, das sich auf den Transport von pharmazeutischen Produkten spezialisiert hat.

Im Jahr 2018 wurden 25 Prozent der DatamedIQ GmbH erworben. Dieses Unternehmen hilft den Pharmaunternehmen bei der Steuerung der Versandhandelsaktivitäten mit innovativen Analysen und exklusiven Datenbeständen.

19 Sachanlagen

Immobilien Innenausbau
und Betriebs
einrichtungen
Büromobiliar
und EDV
Anlagen
Fahrzeuge Total
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
Anschaffungswert
1. Januar 2017 21 837 24 476 21 587 784 68 684
Zugänge 154 3 691 1 671 128 5 644
Abgänge 0 −32 0 −126 −158
Zugang aus Erwerb von
Tochtergesellschaften
0 992 28 0 1 020
Umrechnungsdifferenzen 457 1 273 472 9 2 211
31. Dezember 2017 22 448 30 400 23 758 795 77 401
Zugänge 3 175 1) 4 897 2) 1 445 276 9 793
Zugang aus Erwerb von
Tochtergesellschaften
0 108 118 0 226
Umrechnungsdifferenzen −280 −750 −289 −10 −1 329
31. Dezember 2018 25 343 34 655 25 032 1 061 86 091

Kumulierte Abschreibungen und

Wertminderungen
1. Januar 2017 8 585 19 018 14 139 726 42 468
Zugänge 603 2 109 1 099 36 3 847
Wertminderung 0 395 23 9 427
Abgänge 0 0 0 −97 −97
Umrechnungsdifferenzen 154 478 430 9 1 071
31. Dezember 2017 9 342 22 000 15 691 683 47 716
Zugänge 584 2 856 1 386 92 4 918
Wertaufholung −147 0 −147
Umrechnungsdifferenzen −74 −408 −206 −2 −690
31. Dezember 2018 9 852 24 301 16 871 773 51 797

Nettobuchwert per

31. Dezember 2017 13 106 8 400 8 067 112 29 685
31. Dezember 2018 15 491 10 354 8 161 288 34 294

1) Davon TCHF 377 noch nicht bezahlte Investitionen

2) Davon TCHF 94 noch nicht bezahlte Investitionen

Per 31. Dezember 2018 sind ausser den Liegenschaften in Frauenfeld und Steckborn mit einem Buchwert von TCHF 16 727 (Vorjahr: TCHF 17 193) keine Sachanlagen verpfändet.

Der Buchwert der im Finanzierungsleasing gehaltenen Sachanlagen in der Klasse Innenausbau und Betriebseinrichtungen beträgt TCHF 2 748 (Vorjahr: TCHF 3 691).

Goodwill Software und
Entwicklungs
kosten
Marken,
Kunden
Total
angepasst 1)
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
Anschaffungswert
1. Januar 2017 27 078 72 335 26 759 126 172
Zugänge 58 15 255 0 15 313
Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften 71 802 1 991 5 786 79 579
Umrechnungsdifferenzen 3 308 4 692 771 8 771
31. Dezember 2017 102 246 94 273 33 316 229 835
Zugänge 0 2) 24 430 0 24 430
Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften 92 700 7 039 11 387 111 126
Umrechnungsdifferenzen −4 119 −2 580 −410 −7 109
31. Dezember 2018 190 827 123 162 44 293 358 282

20 Immaterielles Anlagevermögen

Wertminderungen
1. Januar 2017 16 673 41 596 4 783 63 052
Zugänge 0 7 964 298 8 262
Wertminderung 0 4 584 0 4 584
Umrechnungsdifferenzen 2 436 3 288 640 6 364
31. Dezember 2017 19 109 57 432 5 721 82 262
Zugänge 0 12 867 1 345 14 212
Wertaufholung 0 −121 0 −121
Umrechnungsdifferenzen −705 −1 730 −261 −2 696
31. Dezember 2018 18 404 68 448 6 805 93 657
Nettobuchwert
31. Dezember 2017 83 137 36 841 27 595 147 573
31. Dezember 2018 172 423 54 714 3) 37 488 264 625

1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis

2) Davon TCHF 5 006 noch nicht bezahlte Investitionen

3) Davon TCHF 20 323 für die Handelsmarke DocMorris mit unbestimmter Lebensdauer (Vorjahr TCHF 20 323) und TCHF 543 (Vorjahr TCHF 543) für die Handelsmarke BlueCare mit unbestimmter Lebensdauer

Überprüfung der Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer

Die Zur Rose-Gruppe hat im Dezember 2018 und 2017 die jährliche Überprüfung auf Werthaltigkeit durchgeführt. Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen immateriellen Vermögenswerte Goodwill und Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer wurden für Zwecke einer Werthaltigkeitsprüfung den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) Schweiz und Deutschland zugewiesen, welche die Geschäfts- und die Berichtssegmente der Zur Rose-Gruppe sind. Der Goodwill aus der Akquisition von Promofarma wurde noch keiner CGU zugordnet. Zugleich wurde eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Marke DocMorris auf Stufe CGU DocMorris gemacht, welche in der CGU Deutschland enthalten ist.

CGUs und immaterielle Wirtschaftsgüter Schweiz Deutschland 2)
2018 2017 2018 2017
angepasst 1)
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
Goodwill 8 111 8 111 117 103 75 026
Marken 543 543 20 323 20 323
8 654 8 654 137 426 95 349

1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis

2) Die CGU «Deutschland» umfasst die CGU «DocMorris», auf deren Stufe die Werthaltigkeitsüberprüfung für die Marke DocMorris erfolgt.

Zur Bestimmung des erzielbaren Werts wendet Zur Rose die Nutzwertmethode unter Zugrundelegung der Cashflow-Prognosen aus dem Finanz- und Geschäftsplan an.

Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Abzinsungssätze vor Steuern (Diskontierungssatz), die Wachstumsrate, die für nach dem Zeitraum von fünf Jahren anfallende Cashflows verwendet wurde, sowie die EBITDA-Marge für den Residualwert.

Diskontierungssatz 2018 2017
% %
Schweiz 8.4 7.6
Deutschland 10.8 9.4
Marke DocMorris 10.9 9.5

Die Wachstumsraten für die Residualwerte betragen für die Schweiz, Deutschland und die Marke DocMorris im Jahr 2018 je 1.0 Prozent wie im Vorjahr.

EBITDA-Marge für Residualwert 2018 2017
% %
Schweiz 4.0 4.1
Deutschland 7.2 6.7
Marke DocMorris 7.4 7.1

Grundannahmen für die Berechnung des Nutzungswerts

Bei folgenden der Berechnung des Nutzungswerts zugrunde gelegten Annahmen bestehen Schätzungsunsicherheiten:

  • Umsatzentwicklung
  • EBITDA Margen
  • Abzinsungssätze
  • Wachstumsrate, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen ausserhalb des Budgetzeitraums zugrunde gelegt wird.

Umsatzentwicklung – Der Umsatzentwicklung der CGUs liegt ein Marketingplan der einzelnen Marktsegmente für das budgetierte Jahr zugrunde. Darauf basierend wurden vom Management unter Berücksichtigung von Marktentwicklungsprognosen und der Konkurrenzsituation Hochrechnungen angestellt. Die zugrunde gelegte Umsatzentwicklung stützt sich auf eine vom Verwaltungsrat genehmigte Mehrjahresplanung.

EBITDA Margen – Die EBITDA-Margen werden anhand der durchschnittlichen Werte ermittelt, die in den drei vorangegangenen Geschäftsjahren vor Beginn des Budgetzeitraums erzielt wurden. Die EBITDA-Margen werden um die erwarteten Preis- und Margenänderungen, welche hauptsächlich aus politischen Entscheidungen oder Marktentwicklungen entstehen, korrigiert.

Abzinsungssätze – Die Abzinsungssätze entsprechen der aktuellen Markteinschätzung der Risiken der einzelnen CGUs unter Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes und der spezifischen Risiken der zugrunde liegenden Vermögenswerte, die nicht in den Cashflow-Prognosen enthalten sind. Die Abzinsungssätze für die einzelnen CGUs wurden auf Basis des WACC-Modells hergeleitet.

Schätzungen der Wachstumsraten – Den Wachstumsraten liegen veröffentlichte branchenbezogene Marktforschungen sowie Einschätzungen des Managements zugrunde.

Sensitivität der getroffenen Annahmen – Das Management hat eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt und ist der Meinung, dass für die CGU Schweiz, die CGU Deutschland (inkl. CGU DocMorris) keine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer der zugrunde liegenden Annahmen dazu führen könnte, dass der Buchwert ihren erzielbaren Wert wesentlich übersteigt.

21
Langfristige Finanzanlagen
31.12.2018 31.12.2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Beteiligungen 141 439
Darlehen 940 542
1 081 981

Die Position Darlehen enthält ein Darlehen an die Polyrose AG von TCHF 100 (Vorjahr: TCHF 100), ein Darlehen an die ehealth-tec GmbH von TCHF 341 (Vorjahr: TCHF 354), ein Darlehen an die DatamedIQ GmbH von TCHF 450 und ein Darlehen an Mitarbeitende von TCHF 49 (Vorjahr: TCHF 88).

Die Veränderung der Beteiligungen resultiert aufgrund Verkäufen von TCHF 271 (realisierter Verlust TCHF 56) und einer Fair Value Anpassung von TCHF 27.

22 Latente Steuern

Bilanz Erfolgsrechnung
Nettobuchwerte 31.12.2018 31.12.2017 2018 2017
angepasst 1)
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
Latente Steuern aufgrund zeitlicher Differenzen
Aktive latente Steuern
Langfristiges Anlagevermögen 1 801 1 798 −10 −7
Personalvorsorgeverpflichtungen 2 220 2 117 47 97
Steuerlich anrechenbare Verlustvorträge 4 559 5 109 −550 1 248
8 580 9 024 −513 1 338
Passive latente Steuern
Immaterielle Anlagen −5 470 −3 467 325 −1
Latente Steuerforderungen, netto 3 110 5 557
Umrechnungsdifferenzen 0 −1
Latenter Steueraufwand/ (-ertrag) −188 1 336

1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis

Ausweis von latenten Steuern in der Bilanz 31.12.2018 31.12.2017
angepasst 1)
CHF 1 000 CHF 1 000
Aktive latente Steuern 8 580 9 024
Passive latente Steuern −5 470 −3 467
3 110 5 557

1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis

Nachweis latente Steuern 2018 2017
angepasst 1)
CHF 1 000 CHF 1 000
1. Januar 5 557 5 288
Bildung /Auflösung latente Steuern über Erfolgsrechnung −188 1 336
Bildung /Auflösung latente Steuern über sonstiges Ergebnis 57 57
Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften −2 354 −1 178
Umrechnungsdifferenzen 38 54
31. Dezember 3 110 5 557

1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis

Nicht aktivierte Steuerforderungen

Latente Steueransprüche, einschliesslich solcher auf steuerlich verwendbare Verlustvorträge sowie auf zu erwartende Steuergutschriften, werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftige steuerpflichtige Gewinne verfügbar sind, gegen welche die steuerlichen Verluste oder Steuergutschriften steuerlich verwendet werden können. Die Zur Rose Suisse AG realisierte in den letzten Jahren nachhaltig Gewinne, weshalb es wahrscheinlich ist, dass die aktivierten Verlustvorträge, welche auf einmaligen Wertberichtigungen basieren, mit künftigen Ergebnissen genutzt werden können.

Steuerliche Verlustvorträge 31.12.2018 31.12.2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Total steuerliche Verlustvorträge 237 632 191 576
Davon unter latenten Ertragssteuern berücksichtigte Verlustvorträge 27 633 31 150
Total unberücksichtigte steuerliche Verlustvorträge 209 999 160 426

Die aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen haben sich wie folgt verändert:

2018 2017
CHF 1 000 CHF 1 000
5 109 3 861
0 1 248
−550 0
4 559 5 109
31.12.2018 31.12.2017
CHF 1 000 CHF 1 000
6 723 6 848
34 177 28 977
99 018 57 990
70 081 66 611
209 999 160 426
55 289 42 644

Die Gewinnsteuer und die Analyse der Steuerbelastung sind in Anhang 12 kommentiert.

23
Finanzverbindlichkeiten
31.12.2018 31.12.2017
angepasst 1)
CHF 1 000 CHF 1 000
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 3 521 10 391
Langfristige Finanzverbindlichkeiten und Obligationenanleihe 144 740 32 024
148 261 42 415
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Kurzfristiger Anteil Verbindlichkeit aus Finanzierungsleasing 835 837
Aufgeschobene Kaufpreisleistung 0 5 394
Bedingte Kaufpreisleistung 2 686 4 160
3 521 10 391

1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis

Langfristige Finanzverbindlichkeiten und Obligationenanleihe 31.12.2018 31.12.2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Obligationenanleihe 2.5% 2018−2023, nominal CHF 115 Mio. 114 127 0
Hypotheken und Darlehen von Banken 350 450
Verbindlichkeit aus Finanzierungsleasing 1 913 2 854
Aufgeschobene Kaufpreisleistung 12 480 13 447
Bedingte Kaufpreisleistung 15 870 15 273
144 740 32 024

Die Leasingverbindlichkeit für das Logistik- und Verwaltungsgebäude in Heerlen (NL) belief sich zum 31. Dezember 2018 auf TCHF 2 748 (2017: TCHF 3 691). Der langfristige Teil beläuft sich auf TCHF 1 913 und der kurzfristige Teil auf TCHF 835. Die Leasinggegenstände sind als Sicherheit für die jeweiligen Finanzierungs-Leasingverhältnisse verpfändet.

Veränderung der Verbindlichkeit
aus Finanzierungstätigkeiten
Hypotheken
und Darlehen
von Banken
Obligationen
anleihe
Finan
zierungs
leasing
Aufgescho
bene und
bedingte
Kaufpreis
leistung 1)
Total 1)
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
1. Januar 2017 5 100 49 861 4 123 0 59 084
Rückzahlung von
Finanzverbindlichkeiten
−5 200 −50 000 −907 0 −56 107
Veränderung von
Finanzverbindlichkeiten
(kein Finanzierungsgeldfluss,
nicht liquiditätswirksam)
0 139 111 38 274 38 524
Zugang aus Erwerb von
Tochtergesellschaften
550 0 0 0 550
Umrechnungsdifferenzen 0 0 364 0 364
31. Dezember 2017 450 0 3 691 38 274 42 415
1. Januar 2018 450 0 3 691 38 274 42 415
Aufnahme von
Finanzverbindlichkeiten
0 114 065 0 0 114 065
Rückzahlung von
Finanzverbindlichkeiten
−956 0 −836 0 −1 792
Veränderung von
Finanzverbindlichkeiten (kein
Finanzierungsgeldfluss, nicht
liquiditätswirksam)
0 62 0 1 026 1 088
Zugang aus Erwerb von
Tochtergesellschaften
856 0 0 0 856
Zahlung Kaufpreisleistung 2) −7 066 −7 066
Umrechnungsdifferenzen 0 0 −107 −1 198 −1 305
31. Dezember 2018 350 114 127 2 748 31 036 148 261

1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis

2) Zahlung Kaufpreisleistung beinhaltet auch eine Kaufpreisanpassung von TCHF 4 912 gemäss Anhang 6

Durchschnittliche Verzinsung 2018 2017
% %
Hypotheken bei Bankinstituten 2.0 1.1
Obligationenanleihe 2.5 4.3
2.5 4.0
24
Sonstige Verbindlichkeiten
31.12.2018 31.12.2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Sozialversicherungen 3 012 4 548
Kreditorische Debitoren 1 603 2 666
Mehrwertsteuer 2 811 85
Sonstige 2 708 1 922
10 134 9 221

Die Zunahme in der Rubrik Sonstige ist hauptsächlich auf die Kapitalerhöhung und daraus entstandene Emissionsabgaben zurückzuführen.

25
Passive Rechnungsabgrenzungen
31.12.2018 31.12.2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Wareneinkauf 3 976 494
Personalaufwand 5 672 6 939
Marketingaufwand 1 230 3 803
Übriger Betriebsaufwand 8 262 7 811
19 140 19 046

Durch die noch nicht fakturierten Wareneingänge per 31. Dezember 2018 haben die passiven Rechnungsabgrenzungen im Bereich Wareneinkauf zugenommen.

26
Kurzfristige Rückstellungen
Übrige Restrukturierung Total
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
1. Januar 2018 111 3 778 3 889
Bildung 0 217 217
Verwendung −859 −859
Auflösung −104 −829 −933
Fremdwährungsdifferenzen −103 −103
31. Dezember 2018 7 2 204 2 211

Die Kosten für die Restrukturierung bei der Zur Rose Pharma GmbH in Halle (DE) wurde im Jahr 2018 neu eingeschätzt, was zu einer Rückstellungsauflösung von TCHF 829 führte.

27 Personalvorsorge

In der Schweiz und in Deutschland existieren Personalvorsorgepläne, welche nach IAS 19 als leistungsorientierte Pläne qualifizieren. Der deutsche Vorsorgeplan verfügt über keine Planaktiven. Alle übrigen Personalvorsorgepläne sind beitragsorientiert.

Alle schweizerischen Gruppengesellschaften sind entweder im Rahmen einer Vollversicherung oder teilautonomen Lösung einer Vorsorgestiftung angeschlossen. Die Vorsorgestiftung ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung und untersteht dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Die Stiftung wird von einem Stiftungsrat geleitet, welcher für die Geschäftsführung, die Ausarbeitung der Planreglemente, die Festlegung der Anlagestrategie und die Bestimmung der Finanzierung der Leistungen verantwortlich ist. Der Stiftungsrat setzt sich aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen.

Die wesentlichen Risiken der Vorsorgestiftung sind das Anlagerisiko, das Zinsrisiko, das Invaliditätsrisiko, Todesfallrisiko und das Risiko der Langlebigkeit. Diese Risiken werden bei der Vollversicherungslösung von der Vorsorgestiftung getragen und sind während der Dauer der Vollversicherung rückversichert. Die teilautonome Vorsorgestiftung trägt das Risiko der Langlebigkeit sowie das Zins- und Anlagerisiko vollumfänglich selbst, wobei die Risiken Invalidität und Tod bei schweizerischen Versicherungsgesellschaften rückgedeckt sind. Ein ungünstiger Verlauf der von der teilautonomen Vorsorgestiftung getragenen Risiken kann nach BVG zu einer Unterdeckung der betroffenen Stiftung führen. In solchen Fällen erlaubt das Gesetz die Erhebung von Sanierungsmassnahmen (z. B. Erhebung von zusätzlichen Beiträgen oder Minderverzinsung) von den angeschlossenen Unternehmen und deren Versicherten – so lange, bis der Deckungsgrad wieder bei 100 Prozent liegt.

Die Begünstigten (Destinatäre) sind versichert gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Leistungen an die Destinatäre sind im Vorsorgereglement festgehalten und gehen über die vom BVG vorgesehenen Mindestleistungen hinaus. Die Vorsorgeleistungen basieren auf dem Altersguthaben jedes Versicherten, das über jährliche Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sowie Zinsgutschriften geäufnet wird. Die jährlichen Beiträge sind im Vorsorgereglement festgehalten. Ihre Höhe richtet sich nach dem versicherten Gehalt, dem Alter und der Kaderstufe des Planteilnehmers.

Im Zeitpunkt der Pensionierung kann der Versicherte zwischen einem Kapitalbezug und einer lebenslänglichen Rente wählen. Bei einem Austritt aus der Vorsorgestiftung wird das Guthaben eines Versicherten auf seine neue Vorsorgelösung übertragen.

Die Nettovorsorgeverpflichtung aller leistungsorientierten Pläne leitet sich wie folgt her:

Nettovorsorgeverpflichtung aller leistungsorientierten Pläne 2018 2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Barwert der Verpflichtungen (DBO) 57 802 46 909
Planvermögen zu Fair Value 44 065 33 922
Nettovorsorgeverbindlichkeit 13 737 12 987
Davon Schweiz 13 308 12 530
Davon Deutschland 429 457
Die Nettovorsorgeverbindlichkeit hat sich wie folgt entwickelt: 2018 2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Nettovorsorgeverbindlichkeit per 1. Januar 12 987 8 875
Vorsorgekosten, erfolgswirksam erfasst 2 646 2 454
Vorsorgekosten, im sonstigen Ergebnis erfasst 505 500
Arbeitgeberbeiträge −2 385 −1 885
Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften 0 3 004
Währungsdifferenzen −16 38
Nettovorsorgeverbindlichkeiten per 31. Dezember 13 737 12 987
Barwert der Verpflichtungen (DBO) 2018 2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Barwert der Verpflichtungen am 1. Januar 46 909 30 555
Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften 0 10 168
Zinsaufwand 370 244
Laufender Dienstzeitaufwand 2 801 2 363
Arbeitnehmerbeiträge 1 447 1 176
Ein- / ausbezahlte Leistungen 5 837 1 774
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand −277 1
Administrationskosten 23 18
Versicherungsmathematische Verluste 707 572
Währungsdifferenzen −16 38
Barwert der Verpflichtungen am 31. Dezember 57 801 46 909
davon Schweiz 57 372 46 452
davon Deutschland 429 457
davon Aktive 54 281 43 708
davon Rentner 3 520 3 201
Durchschnittliche Fälligkeit (Duration) 17,3 Jahre 18,2 Jahre
Entwicklung des Fair Value des Planvermögens 2018 2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Fair Value des Planvermögens am 1. Januar 33 923 21 679
Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften 0 7 164
Zinsertrag aus dem Planvermögen 271 172
Arbeitgeberbeiträge 2 385 1 884
Arbeitnehmerbeiträge 1 447 1 176
Ein- / ausbezahlte Leistungen 5 837 1 774
Versicherungsmathematischer Gewinn/ (Verlust) auf dem Vermögen 201 74
Fair Value des Planvermögens am 31. Dezember 44 064 33 923

Zur Rose hat in der Berichtsperiode die folgenden Kosten für

leistungsorientierte Pläne erfolgswirksam erfasst: 2018 2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Laufender Dienstzeitaufwand (Arbeitgeber) 2 801 2 363
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand −277 1
Administrationskosten 23 18
Nettozinsaufwand 99 72
Total Vorsorgeaufwand 2 646 2 454
davon Personalaufwand 2 547 2 382
davon Finanzaufwand 99 72

Die direkt im sonstigen Ergebnis erfasste Neubewertung der

Personalvorsorge setzt sich wie folgt zusammen: 2018 2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Veränderung finanzieller Annahmen 1 649 803
Veränderung demografischer Annahmen 1) 622 0
Erfahrungsbedingte Anpassungen −2 978 −1 376
Zwischentotal Neubewertung Vorsorgeverpflichtung −707 −573
Versicherungsmathematischer Gewinn/ (Verlust) auf dem Vermögen 201 73
Total Neubewertung Personalvorsorge −506 −500

1) Die Veränderung demografischer Annahmen basiert insbesondere auf einer Anpassung der Invalidierungswahrscheinlichkeit

Bei der Ermittlung der Vorsorgeverpflichtung sind die folgenden wesentlichen Annahmen verwendet worden:

2018 2017
% %
0.9 0.7
1.5 1.5

Änderungen dieser zentralen versicherungsmathematischen Annahmen hätten die folgenden geschätzten Auswirkungen auf den Barwert der leistungsorientierten Vorsorgeverpflichtung:

Eine Zunahme/Abnahme des Diskontierungssatzes um 0.25 Prozent würde zu einer Abnahme/Erhöhung der DBO von 4.5 Prozent führen. Eine Zunahme/Abnahme der Lohnentwicklungsrate um 0.25 Prozent würde zu einer Erhöhung/Abnahme der DBO von 0.7 Prozent führen.

Die einzelnen Sensitivitäten sind losgelöst voneinander berechnet worden und reflektieren am jeweiligen Bilanzstichtag die als realistisch eingestuften möglichen Veränderungen. Interdependenzen sind nicht berücksichtigt worden, und die tatsächlichen Effekte können von diesen Schätzungen abweichen.

Der Fair Value des Planvermögens aller Pläne setzt sich zu 100 Prozent aus der Asset Allocation der Sammelstiftung zusammen.

In den Vorsorgeplänen werden keine Zur Rose-Aktien gehalten, und keine Konzerngesellschaft nutzt das Planvermögen der Vorsorgepläne.

Für das Geschäftsjahr 2019 rechnet die Zur Rose-Gruppe mit einem Arbeitgeberbeitrag für die leistungsorientierten Pläne von TCHF 2 505 (Schweiz).

Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Vorsorgeverpflichtung beläuft sich 2018 auf 17,3 Jahre (Vorjahr: 18,2 Jahre).

28 Aktienkapital

31.12.2018 31.12.2017
Herausgegebenes und einbezahltes Aktienkapital Wert in CHF 1 000 48 127 35 762
Anzahl in Aktien 8 369 985 6 219 447
Genehmigtes Aktienkapital Wert in CHF 1 000 2 901 2 901
Anzahl in Aktien 504 511 504 511
Bedingtes Aktienkapital Wert in CHF 1 000 134 134
Anzahl in Aktien 23 357 23 357

Im Jahr 2018 erhöhte die Zur Rose-Gruppe ihr Aktienkapital durch die Ausgabe von insgesamt 2 150 538 neuen Aktien auf 8 369 985 Aktien zum Jahresende. Das Aktienkapital betrug am 31. Dezember 2018 CHF 48.1 Mio. Der Bruttoerlös der am 4. Dezember 2018 ausgegebenen neuen Aktien betrug CHF 200 Mio.

Eigene Aktien/Buchwert 2018 2017
CHF 1 000 CHF 1 000
1. Januar 1 216 903
Rückkäufe 6 367 383
Erwerb von Promofarma Ecom. S.L. −2 060 0
Zuteilung −70 −70
31. Dezember 5 453 1 216

Zuteilung bezieht sich auf Aktien, die Teilnehmern aktienbasierter Vergütungspläne des Konzerns zugeteilt wurden.

2018 2017
Anzahl Anzahl
36 124 33 192
62 531 5 009
−36 119 0
−2 067 −2 077
60 469 36 124
Unternehmensergebnis pro Aktie 31.12.2018 31.12.2017
Unternehmensergebnis −
Anteil Aktionäre der Zur Rose Group AG CHF 1 000 −38 971 −36 238
Unternehmensergebnis pro Aktie CHF 1 −6.14 −6.94
Verwässertes Unternehmensergebnis pro Aktie CHF 1 −6.14 −6.94
Durchschnittliche Anzahl ausstehender Aktien Anzahl 6 348 641 5 217 882
Durchschnittliche Anzahl
theoretisch ausstehender Aktien (verwässert) Anzahl 6 348 641 5 217 882
Dividendenbetrag pro Aktie CHF 1 0.00 0.00

29 Ausserbilanzgeschäfte und Eventualverbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der zukünftigen Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen stellt sich wie folgt dar:

Fälligkeit der Mietzinszahlungen 31.12.2018 31.12.2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Innerhalb eines Jahres 4 668 2 563
In zwei bis fünf Jahren 11 387 8 283
In mehr als fünf Jahren 10 204 12 145
26 259 22 991

Eventualverbindlichkeiten

Im Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen bestehen Eventualverbindlichkeiten von insgesamt rund CHF 13 Mio. Aufgrund der aktuellen Einschätzung mussten keine Rückstellungen gebucht werden.

30 Finanzinstrumente

Buchwert der Finanzinstrumente 31.12.2018 31.12.2017
angepasst 1)
CHF 1 000 CHF 1 000
Finanzaktiven
Flüssige Mittel 230 693 107 764
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 92 311 84 005
Aktive Rechnungsabgrenzungen (Finanzinstrumente) 2) 3 925 4 722
Sonstige Forderungen (Finanzinstrumente) 3) 600 716
Kurzfristige Finanzanlagen 153 174
Langfristige Finanzanlagen 1 081 981
328 763 198 362

1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis

2) Total Aktive Rechnungsabgrenzungen gemäss Bilanz: TCHF 9 780 (Vorjahr TCHF 10 226)

3) Total Sonstige Forderungen gemäss Bilanz: TCHF 14 411 (Vorjahr TCHF 12 045)

Die Finanzaktiven enthalten in der Position Langfristige Finanzanlagen Beteiligungen von TCHF 141 (2017: TCHF 439), die analog zu den Kurzfristigen Finanzanlagen erfolgswirksam zum Fair Value bewertet sind. Alle übrigen Finanzaktiven werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Buchwert der Finanzinstrumente 31.12.2018 31.12.2017
angepasst 1)
CHF 1 000 CHF 1 000
Finanzpassiven
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 3 521 10 391
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 83 127 75 268
Sonstige Verbindlichkeiten (Finanzinstrumente) 2) 2 377 4 588
Passive Rechnungsabgrenzungen 3) 13 468 12 107
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 30 613 32 024
Obligationenanleihe 2.5% 2018−2023, nominal CHF 115 Mio. 114 127 0
247 233 134 378

1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis

2) Total Sonstige Verbindlichkeiten gemäss Bilanz: TCHF 10 134 (Vorjahr TCHF 9 221)

3) Total Passive Rechnungsabgrenzungen gemäss Bilanz: TCHF 19 140 (Vorjahr TCHF 19 046)

In den Finanzpassiven sind in den Positionen Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten und Langfristige Finanzverbindlichkeiten bedingte Kaufpreisleistungen von TCHF 2 686 (2017: 4 160) bzw. TCHF 15 870 (2017: 15 273) enthalten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden. Alle übrigen Finanzverbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Für die flüssigen Mittel sowie die anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit Verfall innerhalb von 12 Monaten wird aufgrund ihrer Kurzfristigkeit angenommen, dass der Buchwert eine angemessene Annäherung des Fair Value darstellt.

Schätzung des Fair Value

Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die an Märkten aktiv gehandelt werden, basiert auf den Börsenkursen (Angebotspreis) am Bilanzstichtag. Solche Instrumente werden als Level 1 ausgewiesen. Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die nicht aktiv an Märkten gehandelt werden, wird anhand von Bewertungsmodellen ermittelt. Falls alle zur Bewertung erforderlichen Parameter auf beobachtbaren Marktdaten basieren, wird das Instrument als Level 2 ausgewiesen. Basieren ein oder mehrere Parameter auf nicht beobachtbaren Marktdaten, wird das Instrument als Level 3 klassiert. Sowohl im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr haben keine Transfers innerhalb der Levels stattgefunden.

31.12.2017
Fair Value Buchwert Fair Value Buchwert
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
Level 1 153 153 174 174
Level 3 141 141 439 439
Level 2 940 940 542 542
Level 1 118 220 114 127 0 0
Level 2 2 748 2 748 3 691 3 691
Level 2 350 350 450 450
Level 2 12 480 12 480 14 054 14 054
Level 3 18 556 18 556 19 433 19 433
153 588 149 495 38 783 38 783
31.12.2018 31.12.2018 31.12.2017

Details zur Festlegung der Bewertungen der Values der Stufe 3 sind nachfolgend dargestellt:

Überleitung bedingte Kaufpreisleistung 31.12.2018 31.12.2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Per 1. Januar 19 435 0
bezahlt −1 681 0
Aus Unternehmenszusammenschlüssen hervorgehend 1) 0 19 435
Fair-Value-Anpassung (erfolgswirksam) 1 467 0
Umrechnungsdifferenzen −665 0
Total bedingte Kaufpreisleistung 18 556 19 435

1) Erwerb Eurapon per 29. Dezember 2017

Im Jahre 2018 erhöhten sich die Finanzverbindlichkeiten um CHF 1.5 Mio. infolge einer Neueinschätzung der Umsatzzielerreichung. Diese wurde erfolgswirksam im Finanzaufwand verbucht.

Die bedingte Kaufpreisleistung umfasst die Earn-out-Komponente aus dem Erwerb der Eurapon, welche vertraglich vereinbart wurde. Der Vertrag nennt keinen Maximalbetrag. Zur Bestimmung des Fair Values dieser Finanzverbindlichkeit werden verschiedene nicht beobachtbare Eingangsparameter verwendet. Den wesentlichsten Inputfaktor stellen die «35 Prozent vom Mehrumsatz» gegenüber dem Vorjahr dar. Weitere Faktoren sind die Entwicklung der Anzahl neuer und bestehender Kunden, die zukünftige Kosten- und Margenentwicklung sowie der Diskontierungssatz. Änderungen dieser Eingangsparameter können in den Jahren 2019 und 2020 zu erheblichen Anpassungen der erfassten Verbindlichkeit und der Zahlungen an den Verkäufer von Eurapon führen.

Die Inputfaktoren beeinflussen sich untereinander, und die Fair-Value-Bewertung basiert auf der Gewichtung von verschiedenen Szenarien. Durch eine isolierte Veränderung des Faktors «35 Prozent vom Mehrumsatz» von –10 bzw. +20 Prozent resultiert ceteris paribus eine Reduktion bzw. Erhöhung der Verbindlichkeit von CHF –1.5 Mio. bzw. CHF 2.9 Mio., was das Unternehmensergebnis entsprechend verändern würde.

31 Finanzrisikomanagement

Fremdwährungsrisiko

Die Zur Rose-Gruppe ist vorwiegend in der Schweiz, in Deutschland, den Niederlanden, Österreich und Tschechien tätig. Für das Schweizer Geschäft ist Zur Rose keinen wesentlichen Kursrisiken ausgesetzt, da nur minimale Fremdwährungstransaktionen erfolgen. Da der Grossteil der ausländischen Erträge und Aufwendungen in EUR anfällt, unterliegen auch diese Gesellschaften aus operativen Tätigkeiten keinen wesentlichen Fremdwährungsrisiken. Die Zur Rose-Gruppe sichert aus diesen Gründen keine Fremdwährungsrisiken ab.

Der Einfluss von Währungskursveränderungen beschränkt sich auf die Stichtagsbewertung der Darlehen und Forderungen/Verbindlichkeiten, welche zwischen der Muttergesellschaft in der Schweiz und den Tochtergesellschaften in Deutschland, den Niederlanden und Tschechien gewährt wurden.

Die folgende Tabelle zeigt auf der Basis der historischen Zahlen die Sensitivität des zukünftigen Ergebnisses vor Steuern (EBT) unter der Annahme, dass sich der Fremdwährungskurs verändert. Zum Zwecke dieser Sensitivitätsanalyse bleiben alle anderen Parameter unverändert.

Erhöhung/Rückgang
Fremdwährung
Einfluss auf Gewinn
vor Steuern (EBT)
% CHF 1 000
2018
EUR +/ –10 +/–24 986
2017
EUR +/ –10 +/–10 169

Die der Berechnung der oben dargestellten Sensitivitäten zugrunde liegenden Methoden und Annahmen weichen nicht vom Vorjahr ab.

Kreditrisiko

Kreditrisiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass die Gegenpartei einer Transaktion unfähig oder nicht willens ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, und der Zur Rose-Gruppe daraus ein finanzieller Schaden entsteht.

Das Kreditrisiko auf Guthaben bei Banken und Finanzinstituten wird jährlich geprüft. Anlagen überschüssiger Mittel erfolgen nur mit genehmigten Gegenparteien und innerhalb der jeder Gegenpartei zugewiesenen Kreditlimiten. Die Limiten werden festgelegt, um die Risikokonzentration zu minimieren und so einen finanziellen Verlust durch einen möglichen Zahlungsausfall einer Gegenpartei zu mindern. Die Flüssigen Mittel der Zur Rose-Gruppe sind bei mehreren Bankinstituten angelegt. Am 31. Dezember 2018 entfällt nicht mehr als ein Drittel des Gesamtbestands auf ein Bankinstitut.

Die Kreditausfallrisiken werden als gering eingestuft, da sich die Forderungsbeträge aus dem Ärztegeschäft auf eine grosse Anzahl von Ärztinnen und Ärzten aufteilen, die grösstenteils auch Aktionärinnen bzw. Aktionäre sind. Diese Forderungen werden vorwiegend mittels Lastschriftverfahrens eingezogen und daher innerhalb des Zahlungsziels vereinnahmt.

Die Forderungen aus dem Versandgeschäft in der Schweiz enthalten vor allem Forderungen gegenüber schweizerischen Krankenkassen, auf denen keine substanziellen Forderungsverluste erwartet werden.

Die Forderungen aus den Aktivitäten in Deutschland, den Niederlanden und Tschechien enthalten Forderungen gegenüber Krankenkassen, Apotheken und Privaten.

Vor Aufnahme von geschäftlichen Beziehungen werden die Gegenparteien, mit welchen wesentliche Volumen abgewickelt werden sollen, auf ihre Bonität überprüft. Darlehen werden nur an Nahestehende oder an bekannte Dritte gewährt.

Zinsrisiko

Zinssatzrisiken ergeben sich aus Zinssatzänderungen, die negative Auswirkungen auf die Vermögensund Ertragslage der Zur Rose-Gruppe haben könnten. Zinssatzschwankungen führen zu Veränderungen des Zinsertrags und -aufwands der variabel verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Finanzinstrumente werden mit den jeweils gültigen marktüblichen Zinssätzen verzinst. Die vertraglich vereinbarten Laufzeiten sind kurzfristig und können daher bei Bedarf angepasst werden. Die am 19. Juli 2018 ausgegebene Anleihe hatte einen festen Zinssatz von 2.5 Prozent und eine Laufzeit von fünf Jahren.

Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzerngewinns vor Steuern auf. Zum Zwecke dieser Sensitivitätsanalyse bleiben alle anderen Parameter unverändert.

Erhöhung/Rückgang
Marktzinsniveau
Einfluss auf Gewinn vor
Steuern (EBT)
% CHF 1 000
2018
Erhöhung /Rückgang Marktzinsniveau +/ –1 +/–805
2017
Erhöhung /Rückgang Marktzinsniveau +/ –1 +/–1 078

Wie bei der Berechnung der Sensitivitäten des Fremdwährungsrisikos wurde auch die Berechnung der Sensitivitäten des Zinssatzrisikos basierend auf den gleichen Methoden und Annahmen wie im Vorjahr vorgenommen.

Die Zinssätze der Finanzinstrumente, klassiert unter variabel verzinslichen Finanzinstrumenten, werden innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr angepasst. Der Zinssatz der Obligationenanleihe ist bis zum Ende der Laufzeit fixiert. Die übrigen Finanzinstrumente der Zur Rose-Gruppe, welche in dieser Darstellung nicht enthalten sind, sind unverzinslich und folglich keinem Zinssatzrisiko ausgesetzt.

Liquiditätsrisiko

Die Liquidität wird auf Gruppenebene laufend überwacht und gesteuert.

Die vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdaten und Cashflows (inkl. Zinsen) von Finanzverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

Geldflüsse 2018 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4−5 Jahre > 5 Jahre
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
Verbindlichkeit aus
Finanzierungsleasing 919 919 919 152 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
83 127 0 0 0 0
Sonstige kurzfristige
Verbindlichkeiten
2 377 0 0 0 0
Passive Rechnungsabgrenzungen 13 468 0 0 0 0
Darlehen von Banken 102 102 152 0 0
Obligationenanleihe 2 875 2 875 2 875 116 438 0
Aufgeschobene Kaufpreis
leistung
0 12 480 0 0 0
Bedingte Kaufpreisleistung 2 686 15 870 0 0 0
105 554 32 246 3 946 116 590 0
Geldflüsse 2017 1 Jahr 2 Jahre 3 Jahre 4−5 Jahre > 5 Jahre
angepasst CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
Verbindlichkeit aus
Finanzierungsleasing 954 954 954 1 113 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
75 268 0 0 0 0
Sonstige kurzfristige
Verbindlichkeiten 1)
9 375 0 0 0 0
Passive Rechnungsabgrenzungen 12 107 0 0 0 0
Darlehen von Banken 9 8 6 6 450
Aufgeschobene Kaufpreis
leistung
607 0 13 447 0 0
Bedingte Kaufpreisleistung 4 160 6 073 9 200 0 0
102 480 7 035 23 607 1 119 450

1) Siehe Anhang 6 Änderungen im Konsolidierungskreis

Kapital-Risikomanagement

Ziel des Kapital-Risikomanagements ist die Sicherung einer nachhaltigen und strategischen Ausrichtung der Gruppe mit Anpassung der Finanz-, Steuer- und Finanzierungsstruktur. Um eine ausgeglichene Finanzierungsstruktur sicherzustellen, kann die Gruppe Vermögenswerte verkaufen, die Dividendenhöhe dem Bedarf entsprechend festlegen, Fremdkapital beschaffen oder das Eigenkapital erhöhen.

Eine der wichtigsten Kennzahlen ist der Eigenfinanzierungsgrad (Eigenkapital /Bilanzsumme) 61.1 Prozent (Vorjahr: 63.7 Prozent).

32 Aktienbasierte Vergütungen

Der 2018 erfasste Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen belief sich auf TCHF 1 986 (Vorjahr: TCHF 3 238) und setzt sich aus Aufwendungen für die folgenden Pläne zusammen:

Aktienbeteiligungspläne

Die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Managements sowie weitere ausgewählte Arbeitnehmende der Zur Rose-Gruppe hatten in den Vorjahren das Recht zur Teilnahme an einem Aktienbeteiligungsplan. Die letzte Zuteilung unter diesem Plan erfolgte im Jahr 2017. Die Aktien unterliegen einer Sperrfrist von fünf Jahren. Falls die Planteilnehmenden die Zur Rose-Gruppe innerhalb von vier Jahren verlassen, hat die Zur Rose Group AG das Recht, nicht aber die Pflicht, eine abnehmende Anzahl der zugeteilten Aktien zurückzukaufen. Dieses Rückkaufsrecht auf die zugeteilten Aktien verringert sich jährlich, sodass nach vier Jahren kein Rückkaufsrecht mehr besteht. Im Berichtsjahr erfolgte keine Barabgeltung der zugeteilten Aktien. Total verkaufte Aktien: null (Vorjahr: 10 942).

Im Jahr 2018 wurde ein Aufwand von TCHF 547 (Vorjahr: TCHF 550) unter diesem Plan erfasst.

Ein Mitarbeiter der Konzern-Tochtergesellschaft BlueCare AG erwarb im Jahr 2015 Aktien dieses Unternehmens zu einem Bezugspreis unter dem Fair Value. Zu diesem Zeitpunkt war BlueCare ein Gemeinschaftsunternehmen der Zur Rose-Gruppe. Die Aktien unterliegen einer siebenjährigen Sperrfrist und werden bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gegen eine Barabgeltung an die Zur Rose-Gruppe zurückgegeben. Die Differenz zwischen dem Bezugspreis und dem geschätzten Rücknahmewert wird im Personalaufwand verbucht. Für diese bar abgegoltene aktienbasierte Vergütung wird eine Verbindlichkeit erfasst. Im Berichtsjahr erfolgte keine Barabgeltung.

Im Jahr 2018 wurde unter diesem Plan eine Aufwandsminderung von TCHF 103 erfasst (Vorjahr: Aufwand von TCHF 39). Die Verbindlichkeit beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf TCHF 8.

Langfristige erfolgsabhängige Vergütungen

Die Mitglieder des Managements der Zur Rose-Gruppe nehmen seit 2017 am Plan zur erfolgsabhängigen aktienbasierten Vergütung teil. Jedem Teilnehmer wird jährlich ein monetärer Betrag zugesprochen, der in eine bestimmte Anzahl von Aktien der Zur Rose Group AG umgewandelt werden kann, ausgehend vom Aktienkurs nach der entsprechenden Generalversammlung. Die Unverfallbarkeit unterliegt Dienstbedingungen und Leistungszielen. Die endgültige Zahl der zugeteilten Aktien hängt vom EBIT und von Umsatzerlöszielen ab und kann von 0 bis 200 Prozent reichen. Der Fair Value der Zuteilungen basiert auf dem den Planteilnehmenden zugesprochenen monetären Betrag. Auch wenn diese Zuteilungen bis zur Genehmigung der Vergütung bei der folgenden Generalversammlung nicht rechtlich gewährt werden, wurde der Aufwand dennoch über eine Dienstzeit ab dem 1. Januar des Berichtsjahrs erfasst, da die Planteilnehmenden ab diesem Datum Leistungen erbracht haben. Im Berichtsjahr wurden 4 953 Anwartschaften (Vorjahr: null) zugeteilt.

Die Zur Rose-Gruppe hat 2018 in Verbindung mit diesem Plan einen Aufwand von TCHF 552 (Vorjahr: TCHF 378) erfasst.

Einzelne Mitarbeiter der im Jahr 2018 akquirierten Tochtergesellschaft Promofarma Ecom. S.L. nehmen an einem Plan zur erfolgsabhängigen aktienbasierten Vergütung teil. Jedem Teilnehmer wurde ein monetärer Betrag zugesprochen, der in eine bestimmte Anzahl von Aktien der Zur Rose Group AG umgewandelt werden kann, wobei das Wahlrecht bei Zur Rose liegt und die Absicht besteht, den Plan durch Ausgabe von Aktien zu erfüllen. Die Unverfallbarkeit unterliegt Dienstbedingungen und Leistungszielen. Die endgültige Zahl der zugeteilten Aktien hängt vom EBITDA, von Umsatzerlöszielen, von qualitativen Zielen und von der Aktienkursentwicklung ab und kann von 0 bis 133 Prozent reichen. Die Hälfte der Vergütung unterliegt mit der Aktienkursentwicklung der Zur Rose Group AG einer Marktbedingung und diese wurde im Fair Value berücksichtigt. Es wurden 76 000 Anrechte auf Aktien der Zur Rose Group AG mit einem Fair Value von CHF 57.68 pro Anrecht gewährt. Der entsprechende Aufwand wird linear über die Vesting Periode bis 31. Dezember 2022 verteilt. Die andere Hälfte der Vergütung unterliegt Leistungszielen, welche keine Marktbedingungen sind und wird nicht im Fair Value berücksichtigt, sondern der Zielerreichungsgrad wird an jedem Bilanzstichtag geschätzt. Der Fair Value der Zuteilung basiert auf dem den Planteilnehmenden zugesprochenen monetären Betrag von TCHF 4 384. Dieser Anteil der Vergütung wird in vier jährlichen Tranchen erdient, und der Aufwand wird linear über den jeweiligen Zeitraum erfasst.

Die Zur Rose-Gruppe hat 2018 in Verbindung mit diesem Plan einen Aufwand von TCHF 749 (Vorjahr: null) erfasst.

Optionsplan

Die Zur Rose Group AG hat den Mitgliedern des Verwaltungsrats und des Managements der Gruppe sowie ausgewählten Mitarbeitenden am 1. September 2016 einmalig Optionen zugeteilt. Im Jahr 2017 wurden alle Optionen ausgeübt und der Plan beendet. Im Jahr 2017 wurde ein Aufwand von TCHF 2 026 erfasst.

Entschädigung des Verwaltungsrats

Im Jahr 2018 erhielten die Mitglieder des Verwaltungsrats 30 Prozent ihrer Entschädigung in Form von Aktien mit einer Sperrfrist. Die Sperrfrist beträgt drei Jahre. 2018 wurde unter diesem Plan ein Aufwand von TCHF 241 (Vorjahr: TCHF 244) erfasst.

33 Verbindung mit Nahestehenden

Die ausstehenden Aktien der Zur Rose Group AG sind im Besitz von 5 995 Aktionärinnen und Aktionären (Vorjahr: 5 213 Aktionärinnen und Aktionäre). Niemand von diesen verfügt über eine beherrschende Stellung.

Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinschaftsunternehmen sind separat in den Anhängen aufgeführt.

Transaktionen mit assoziierten Verbindlich
und Gemeinschaftsunternehmen Verkäufe Käufe Forderungen keiten Darlehen
CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000 CHF 1 000
2018 0 4 975 332 100 891
2017 80 4 631 62 0 454

Entschädigung des Verwaltungsrats und der Mitglieder der Gruppenleitung

Ein Teil der Vergütung wurde im Berichtsjahr in Form von Aktien der Zur Rose Group AG vorgenommen. Ziel dieser aktienbasierten Vergütung ist es, die Interessen des Managements und des Verwaltungsrates auf die Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre auszurichten.

Verwaltungsrat 2018 2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Kurzfristige Leistungen an den Verwaltungsrat 674 1) 1 163
Aktienbasierte Vergütungen 323 870
997 2 033

1) Die unter dem Optionsplan zugeteilten Optionen wurden in 2017 ausgeübt und führten zu Sozialversicherungsaufwand von TCHF 405.

Gruppenleitung 2018 2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Kurzfristige Leistungen an die Mitglieder der Gruppenleitung 2 583 1) 3 720
Vorsorgeleistungen 290 337
Aktienbasierte Vergütungen 829 1 846
3 702 5 903

1) Die unter dem Optionsplan zugeteilten Optionen wurden in 2017 ausgeübt und führten zu Sozialversicherungsaufwand von TCHF 1 063.

34 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die Zur Rose-Gruppe hat am 4. Januar 2019 die Übernahme der Versandaktivitäten medpex vollzogen. Im Rahmen dieser Transaktion erwarb die Gruppe die Comventure GmbH in Forst (Deutschland), die Visionrunner GmbH in Mannheim (Deutschland), die medpex wholesale GmbH in Ludwigshafen (Deutschland) sowie die Apotheke esando B.V. in Venlo (Niederlande). Mit dieser Erweiterung baut die Zur Rose Gruppe die Marktposition in Europa weiter aus. Die auf rezeptfreie Medikamente fokussierte Medpex Gruppe erzielte 2017 mit über 1.454 Mio. aktiven Kunden einen Umsatz in Höhe von rund 140 Millionen Euro.

Der vorläufige Transaktionspreis setzt sich zusammen aus einem Festkaufpreis von CHF 132.3 Mio. (EUR 117.6 Mio.) der sich aus einer Barzahlung von CHF 100.1 Mio. (EUR 89 Mio.) sowie Aktien der Zur Rose Group AG zum Marktwert per Übernahmedatum von CHF 32.2 Mio. (EUR 28.6 Mio.) zusammensetzt, einer bedingten Earn-out Komponenten zwischen CHF 0 bis 111 Mio. (EUR 0 bis 99 Mio.) und einem Kaufpreis für das Warenlager. Die Kaufpreisallokation ist noch nicht abgeschlossen.

Ernst & Young AG Maagplatz 1 Postfach CH-8010 Zürich

Telefon: +41 58 286 31 11 Fax: +41 58 286 30 04 www.ey.com/ch

An die Generalversammlung der Zur Rose Group AG, Steckborn

Zürich, 19. März 2019

Bericht der Revisionsstelle zur Prüfung der Konzernrechnung

Prüfungsurteil

Wir haben die Konzernrechnung der Zur Rose Group AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzernerfolgsrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, dem Konzerneigenkapitalnachweis und der Konzerngeldflussrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Konzernanhang, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechnung (Seiten 47 bis 94) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie dessen Ertragslage und Cashflows für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und entspricht dem schweizerischen Gesetz.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz, den International Standards on Auditing (ISA) sowie den Schweizer Prüfungsstandards (PS) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung" unseres Berichts weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands sowie dem Code of Ethics for Professional Accountants des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA Code), und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Konzernrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der Konzernrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Für jeden nachfolgend aufgeführten Sachverhalt ist die Beschreibung, wie der Sachverhalt in der Prüfung behandelt wurde, vor diesem Hintergrund verfasst.

Den im Berichtsabschnitt "Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung" beschriebenen Verantwortlichkeiten sind wir nachgekommen, auch in

Bezug auf diese Sachverhalte. Dementsprechend umfasste unsere Prüfung die Durchführung von Prüfungshandlungen, die als Reaktion auf unsere Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen in der Konzernrechnung geplant wurden. Das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen, einschliesslich der Prüfungshandlungen, welche durchgeführt wurden, um die unten aufgeführten Sachverhalte zu berücksichtigen, bildet die Grundlage für unser Prüfungsurteil zur beigefügten Konzernrechnung.

Bewertung Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer

Prüfungs
sachverhalt
Die Zur Rose Gruppe weist per 31. Dezember 2018 unter den immateriellen
Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer einen aus
Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Goodwill von CHF 172.4
Millionen sowie Handelsmarken von CHF 20.9 Millionen aus. Unter IFRS ist
das Unternehmen verpflichtet, den Betrag, der auf Goodwill und
Handelsmarken mit unbestimmter Nutzungsdauer entfällt, jährlich und bei
Vorliegen von Anzeichen einer Wertminderung sofort auf die Werthaltigkeit
zu beurteilen.
Wir erachten die jährliche Beurteilung der Werthaltigkeit der immateriellen
Vermögenswerte aufgrund der Komplexität der Berechnungen, der
Notwendigkeit von Schätzungen durch das Management und der
Abhängigkeit von zukünftigen Marktentwicklungen als wesentlich für unsere
Prüfung.
Annahmen, Sensitivitäten und Resultate der Beurteilungen sind in Anhang
20 der Konzernrechnung der Zur Rose Gruppe dargestellt.
Unser
Prüfvorgehen
Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem den Einbezug
unserer Bewertungsspezialisten für die Unterstützung in der Evaluierung der
verwendeten Annahmen und der Methodik, insbesondere der
Diskontierungssätze vor Steuern und der Bewertungsmodelle. Zudem
testeten wir die erwarteten zukünftigen Cashflows pro CGU (Cash
Generating Unit) unter Berücksichtigung der relevanten internen Prozesse
und Kontrollen der Zur Rose Gruppe. Weiter evaluierten wir die Genauigkeit
der historischen Einschätzungen des Managements und der
Geschäftspläne. Zusätzlich beurteilten wir die Angemessenheit der
Anhangsangaben in Bezug auf die Einschätzung der Werthaltigkeit.
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen
hinsichtlich der Bewertung der immateriellen Vermögenswerte mit
unbestimmter Nutzungsdauer ergeben.
Bewertung Kaufpreisallokation (PPA)
Prüfungs
sachverhalt
Aus den beiden Akquisitionen Promofarma und apo-rot vom 14. September
resp. 31. Oktober 2018 resultierte ein Goodwill von CHF 92.7 Millionen und
andere immaterielle Vermögenswerte von CHF 18.4 Millionen.
Beide Akquisitionen waren aufgrund der Komplexität der Schätzungen und
Annahmen im Zusammenhang mit der Bewertung der materiellen und
immateriellen Güter sowie in Bezug auf die ordnungsgemässe Darstellung
wesentlich.
In Anhang 6 der Konzernrechnung der Zur Rose Gruppe werden die beiden
Akquisitionen dargestellt.
Unser
Prüfvorgehen
In Bezug auf die korrekte Bewertung und den ordnungsgemässen Ausweis
der Akquisitionen von Promofarma und apo-rot lasen wir, nebst anderen
Prüfungshandlungen, die Kaufvereinbarungen, testeten die Identifikation und
den Fair Value der von der zur Rose Gruppe übernommenen Aktiven und
Verbindlichkeiten und beurteilten die Bewertungsannahmen wie
Diskontierungssatz, Steuersatz und Wachstumsraten. In diesem
Zusammenhang involvierten wir unsere Bewertungs- und Steuerspezialisten.
Ferner beurteilten wir die Angemessenheit der Anhangsangaben.
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen
hinsichtlich der im Rahmen der Kaufpreisallokation durchgeführten
Bewertungen sowie der ordnungsgemässen Darstellung ergeben.
Übrige Informationen im Geschäftsbericht
dazugehörigen Berichte. Der Verwaltungsrat ist für die übrigen Informationen im Geschäftsbericht verantwortlich. Die
übrigen Informationen umfassen alle im Geschäftsbericht dargestellten Informationen, mit
Ausnahme der Konzernrechnung, der Jahresrechnung, des Vergütungsberichts und unserer
Informationen. Die übrigen Informationen im Geschäftsbericht sind nicht Gegenstand unseres
Prüfungsurteils zur Konzernrechnung und wir machen keine Prüfungsaussage zu diesen
Im Rahmen unserer Prüfung der Konzernrechnung ist es unsere Aufgabe, die übrigen
Informationen zu lesen und zu beurteilen, ob wesentliche Unstimmigkeiten zur
Konzernrechnung oder zu unseren Erkenntnissen aus der Prüfung bestehen oder ob die
übrigen Informationen anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der
Basis unserer Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung
der übrigen Informationen vorliegt, haben wir darüber zu berichten. Wir haben in diesem
Zusammenhang keine Bemerkungen anzubringen.
Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für die Konzernrechnung
Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Konzernrechnung, die in
Übereinstimmung mit den IFRS und den gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, und für die internen Kontrollen, die der
Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Konzernrechnung zu
ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen

97

Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung der Konzernrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder den Konzern zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.

Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Konzernrechnung als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den ISA sowie den PS durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Konzernrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Konzernrechnung befindet sich auf der Website von EXPERTsuisse unter: http://www.expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichtes.

Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen

In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Konzernrechnung existiert.

Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu genehmigen.

Ernst & Young AG

(Leitender Revisor)

Michael Britt (Qualified Signature) Michael Britt (Qualified Signature)

Zugelassener Revisionsexperte Zugelassener Revisionsexperte

Erfolgsrechnung

Anhang 2018 2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Nettoumsatz 3 317 3 876
Sonstige betriebliche Erlöse 1 558 1 337
Total Nettoumsatz 4 875 5 213
Personalaufwand −4 339 −6 495
Übriger betrieblicher Aufwand −9 113 −8 449
Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen
(EBITDA)
−8 577 −9 731
Abschreibungen und Wertminderungen −1 078 −1 742
Wertaufholung 0 38 756
Betriebsergebnis (EBIT) −9 655 27 283
Finanzertrag 8 363 9 810
Finanzaufwand −7 377 −2 625
Ergebnis vor Steuern (EBT) −8 669 34 468
Ertragssteuern −57 −958
Unternehmensergebnis −8 726 33 510

Bilanz

AKTIVEN 31.12.2018 31.12.2017
Anhang CHF 1 000 CHF 1 000
Flüssige Mittel und kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs
2.1
169 880 57 513
Forderungen gegenüber Beteiligungen 7 451 9 783
Übrige kurzfristige Forderungen gegenüber Dritten 387 436
Aktive Rechnungsabgrenzungen Dritte 949 182
Aktive Rechnungsabgrenzungen Beteiligungen 79 260
Umlaufvermögen 178 746 68 174
Darlehen an Beteiligungen 335 019 209 980
Wertberichtigung Darlehen −55 563 −55 563
Langfristige Aktivdarlehen gegenüber Nahestehenden 49 88
Andere langfristige Finanzanlagen 50 50
Beteiligungen
2.2
196 457 136 207
Wertberichtigung Beteiligungen −12 621 −12 621
Übrige Sachanlagen 392 360
Immobilien
2.3
16 727 17 193
Immaterielle Werte 1 701 2 160
Anlagevermögen 482 211 297 854
Aktiven 660 957 366 028

Bilanz

PASSIVEN 31.12.2018 31.12.2017
Anhang CHF 1 000 CHF 1 000
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten 573 547
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen 207 185
Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Organen 19 43
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten 1 979 2 379
Passive Rechnungsabgrenzungen Dritte 3 004 2 452
Passive Rechnungsabgrenzungen Beteiligungen 114 142
Rückstellungen (kurzfristig) 1 250 1 252
Kurzfristiges Fremdkapital 7 146 7 000
Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten 2.4 115 000 0
Langfristiges Fremdkapital 115 000 0
Fremdkapital 122 146 7 000
Aktienkapital 48 127 35 762
Gesetzliche Kapitalreserve
Allgemeine Reserve aus Kapitalreserve 2.5 451 200 270 164
Gesetzliche Gewinnreserve 1 340 1 340
Freiwillige Gewinnreserve 44 230 52 956
Gewinnvortrag 40 337 6 827
Unternehmensergebnis −8 726 33 510
Bilanzgewinn 31 611 40 337
Weitere freiwillige Reserven 12 619 12 619
Eigene Aktien 2.6 −6 086 −1 194
Eigenkapital 538 811 359 028
Passiven 660 957 366 028

Anhang zur Jahresrechnung

1 Grundsätze

1.1 Angewandte Rechnungslegungsgrundsätze

Die vorliegende Jahresrechnung wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen über die kaufmännische Buchführung des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 957 − 963b OR, gültig ab 1. Januar 2013) erstellt.

1.2 Wertschriften mit Börsenkurs

Kurzfristig gehaltene Wertschriften sind zum Börsenkurs am Bilanzstichtag bewertet.

1.3 Beteiligungen

Die Beteiligungen werden im Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten bilanziert und in der Folge bei Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs mittels Impairment-Tests auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Ergibt sich daraus ein Wertberichtigungsbedarf, wird die Beteiligung um den entsprechenden Betrag erfolgswirksam wertberichtigt.

1.4 Eigene Aktien

Eigene Aktien werden im Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten als Minusposition im Eigenkapital bilanziert. Bei späterer Wiederveräusserung wird der Gewinn oder Verlust erfolgswirksam als Finanzertrag bzw. -aufwand erfasst. Die eigenen Aktien werden nach der FIFO-Methode (First-In-First-Out) bewertet.

1.5 Aktienbasierte Vergütungen

Werden für aktienbasierte Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats, des Managements der Gruppe oder an Mitarbeitende eigene Aktien verwendet, wird die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und der allfälligen Zahlung bei der Aktienzuteilung als Personalaufwand erfasst.

1.6 Kurz- und langfristig verzinsliche Verbindlichkeiten

Verzinsliche Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert. Die Emissionskosten von Anleihen werden in den aktiven Rechnungsabgrenzungen erfasst und über die Laufzeit der Anleihe linear amortisiert.

2 Angaben zu Erfolgsrechnungs- und Bilanzpositionen

2.1
Flüssige Mittel und kurzfristig
gehaltene Aktiven mit Börsenkurs
31.12.2018 31.12.2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Flüssige Mittel 169 727 57 339
Wertschriften (mit Börsenkurs) 153 174
Total Flüssige Mittel und kurzfristig
gehaltene Aktiven mit Börsenkurs
169 880 57 513
2.2 Beteiligungen 2018 2017 2018 2017
Kapital- und Kapital- und
Kapital
CHF 1 000
Kapital
CHF 1 000
Stammanteil
%
Stammanteil
%
Direkte Beteiligungen
DocMorris Holding GmbH, Berlin (DE),
Zwischenholding
6 085 6 085 100.0 100.0
DVD Beteiligungs AG, Frauenfeld, (CH)
Zwischenholding 3 550 3 550 100.0 100.0
OPX Services AG, Frauenfeld (CH) 100 100 100.0 100.0
Zur Rose Suisse AG, Frauenfeld (CH) 7 650 7 650 100.0 100.0
BlueCare AG, Winterthur (CH) 1 288 1 288 78.9 78.9
König Gesellschaft für Image- und
Dokumentenverarbeitung GmbH,
Gottmadingen (DE) 29 30 50.0 50.0
König IT Systeme GmbH,
Gottmadingen (DE) 28 29 50.0 50.0
Promofarma Ecom. S.L. (ES) 15 004 0 100.0 0.0
DatamedIQ GmbH, Köln (DE) 29 0 25.0 0.0
Materielle indirekte Beteiligungen
Zur Rose Pharma GmbH, Halle (DE) 8 479 8 479 100.0 100.0
ApDG Handels und
Dienstleistungsgesellschaft mbH,
Bremen (DE) 28 28 100.0 100.0
Centropharm GmbH, Berlin (DE) 30 30 100.0 100.0
Eurapon Pharmahandel GmbH, Bremen (DE) 28 28 100.0 100.0
D&W Mailorder Service B.V., Heerlen (NL) 22 22 100.0 100.0
DocMorris N.V., Heerlen (NL) 60 60 100.0 100.0
Vitalsana B.V., Heerlen (NL) 20 20 100.0 100.0
Polyrose AG, Frauenfeld (CH) 200 200 50.0 50.0
VfG Cosmian s.r.o., Prague (CZ) 12 12 100.0 100.0
Zur Rose Shop-in-Shop Apotheken AG,
Frauenfeld (CH) 100 100 100.0 100.0
apo-rot B.V., Heerlen (NL), 22 0 100.0 0.0
apo-rot Service GmbH, Hamburg (D 29 0 100.0 0.0
2.3 Verpfändete Aktiven 31.12.2018 31.12.2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Grundpfandbestellungen 16 727 17 193
Total verpfändete Aktiven 16 727 17 193

2.4 Obligationenanleihe

Betrag Zinssatz Laufzeit
CHF %
Obligationenanleihe 115 000 000 2.500 19.07.2023

2.5 Gesetzliche Kapitalreserve

Aus dem Bestand von CHF 451 199 980 wurde ein Betrag von CHF 270 156 906 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung bestätigt. Die Transaktionen von 2018 müssen noch bestätigt werden.

2.6 Eigene Aktien

Anzahl
Transaktionen
Durchschnitts
preis CHF
Anzahl
Anzahl Namenaktien
Bestand am 1. Januar 2017 33 192
Käufe 10 76 5 009
Zuteilung 2 25 −2 077
Bestand am 31. Dezember 2017 36 124
Käufe 28 102 62 531
Erwerb Promofarma Ecom. S.L. 20 137 −36 119
Zuteilung 1 117 −2 067
Bestand am 31. Dezember 2018 60 469

3 Andere Offenlegungen

3.1
Aktienbasierte Vergütungen
31.12.2018 31.12.2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Verwaltungsrat (2018: 2 067 Aktien, 2017: 62 487 Aktien) 241 613
Gruppenleitung (2018: 0 Aktien, 2017: 115 997 Aktien) 0 717
Mitarbeitende (2018:0 Aktien, 2017: 5 493 Aktien)
0
57
Total Aktienbasierte Vergütungen 241 1 387

Aktienbasierte Vergütungen im Jahr 2018 entsprechen dem Marktpreis der Aktie und unterliegen einer dreijährigen Sperrfrist. Aktienbasierte Vergütungen im Jahr 2017 entsprechen einem Abschlag von 33% auf den Marktpreis von Aktien. Diese Aktien unterliegen einer Sperrfrist von drei bis fünf Jahren.

3.2 Bedeutende Aktionäre 2 018
%
KWE Beteiligungen AG 10.75
3.3 Beteiligungen von Verwaltungsrat und Gruppenleitung 31.12.2018
Anzahl Aktien
Verwaltungsrat
Prof. Stefan Feuerstein, Präsident 80 000
Walter Oberhänsli, Delegierter und CEO 133 402
Dr. Thomas Schneider, Vizepräsident 29 204
Prof. Dr. Volker Amelung, Mitglied 5 061
Dr. Heinz O. Baumgartner, Mitglied 594
Vanessa Frey, Mitglied
Gruppenleitung
Olaf Heinrich, Leiter Deutschland 40 941
Walter Hess, Leiter Schweiz 40 804

Zum 31. Dezember 2018 hielten die Mitglieder des Verwaltungsrats und des Managements der Gruppe die in der oben stehenden Tabelle aufgeführten Aktien. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erwarben drei Viertel ihrer Aktien unter leistungsabhängigen Plänen der Gesellschaft. Für diese Aktien gilt eine verbleibende Sperrfrist von einem bis vier Jahren. Alle von den Mitgliedern des Managements der Gruppe gehaltenen Aktien unterliegen einer verbleibenden Sperrfrist von zwei bis vier Jahren. Falls die Planteilnehmenden die Zur Rose-Gruppe innerhalb von vier Jahren verlassen, hat die Zur Rose Group AG das Recht, nicht aber die Pflicht, eine abnehmende Anzahl der zugeteilten Aktien zurückzukaufen. Dieses Rückkaufsrecht auf die zugeteilten Aktien verringert sich jährlich, sodass nach vier Jahren kein Rückkaufsrecht mehr besteht. Im Berichtsjahr erfolgte keine Barabgeltung der zugeteilten Aktien. Insgesamt verkaufte Aktien: 0 (Vorjahr: 10 942).

Marcel Ziwica, CFO 48 682

3.4 Mitarbeitende 31.12.2018 31.12.2017
Vollzeitstellen zwischen 10 und 50 x x
3.5
Leasingverpflichtungen
31.12.2018 31.12.2017
CHF 1 000 CHF 1 000
Restbetrag der Leasingverpflichtungen 524 29

3.6 Nicht bilanzierte

Verpflichtungen 31.12.2018 31.12.2017
Gesellschaft Bezeichnung Art CHF 1 000 CHF 1 000
DocMorris N.V. –
Montea Comm VA Mietvertrag – Liegenschaft Garantie 19 176 21 066
CommerzReal DocMorris N.V. –
Mobilienleasing GmbH Logistik – Anlage Mitverpflichtung 2 749 3 691
3.7
Bedingtes und genehmigtes Aktienkapital
31.12.2018 31.12.2017
CHF CHF
Bedingtes Kapital 134 303 134 303
Genehmigtes Kapital 2 900 938 2 900 938

3.8 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Keine.

Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns

(Antrag des Verwaltungsrats)

31.12.2018 31.12.2017
CHF CHF
Gewinnvortrag aus Vorjahr 40 337 250 6 826 942
Unternehmensergebnis −8 726 359 33 510 308
Bilanzgewinn 31 610 891 40 337 250
Dividende
Vortrag auf neue Rechnung 31 610 891 40 337 250

Ernst & Young AG Maagplatz 1 Postfach CH-8010 Zürich

Telefon: +41 58 286 31 11 Fax: +41 58 286 30 04 www.ey.com/ch

An die Generalversammlung der Zur Rose Group AG, Steckborn

Zürich, 19. März 2019

Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung

Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung der Zur Rose Group AG, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang (Seiten 99 bis 108), für das am 31. Dezember 2018 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.

Verantwortung des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.

Verantwortung der Revisionsstelle

Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2018 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.

Berichterstattung über besonders wichtige Prüfungssachverhalte aufgrund Rundschreiben 1/2015 der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem

pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Jahresrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der Jahresrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Für jeden nachfolgend aufgeführten Sachverhalt ist die Beschreibung, wie der Sachverhalt in der Prüfung behandelt wurde, vor diesem Hintergrund verfasst.

Der im Berichtsabschnitt "Verantwortung der Revisionsstelle" beschriebenen Verantwortung sind wir nachgekommen, auch in Bezug auf diese Sachverhalte. Dementsprechend umfasste unsere Prüfung die Durchführung von Prüfungshandlungen, die als Reaktion auf unsere Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung geplant wurden. Das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen, einschliesslich der Prüfungshandlungen, welche durchgeführt wurden, um die unten aufgeführten Sachverhalte zu berücksichtigen, bildet die Grundlage für unser Prüfungsurteil zur beiliegenden Jahresrechnung.

Bewertung von Beteiligungen

Prüfungs
sachverhalt
Per 31. Dezember 2018 weist die Zur Rose Group AG Beteiligungen im
Gesamtbetrag von CHF 183.8 Millionen aus, was 28% der Bilanzsumme
entspricht.
Wir erachten die Bewertung der Beteiligungen als wesentlichen
Prüfsachverhalt, weil der Wert der Beteiligungen einen wesentlichen Teil der
Bilanzsumme ausmacht und weil die vom Management durchgeführte
Überprüfung der Werthaltigkeit komplex ist und Ermessensspielräume
enthält.
Die Bewertungsgrundsätze der Beteiligungen sind in Anhang 1.3 zum
Einzelabschluss der Zur Rose Group AG ausgewiesen.
Unser
Prüfvorgehen
Wir beurteilten den Impairment-Prozess, den das Unternehmen für die
Überprüfung der Bewertung der Beteiligungen durchführte sowie die
Bestimmung der verwendeten Schlüsselannahmen mittels internen und
extern verfügbaren Nachweisen. Dabei wurden wir von internen
Bewertungsspezialisten unterstützt.
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen
hinsichtlich der Bewertung der Beteiligungen ergeben
Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften
Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss
Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR und Art. 11 RAG)
erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen.
In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard
890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes

Ferner bestätigen wir, dass der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht, und empfehlen, die vorliegende

internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.

— Kontakt

Zur Rose Group AG Walzmühlestrasse 60 8500 Frauenfeld Schweiz T +41 52 724 00 20 zurrosegroup.com [email protected]

— Kontakt für Analysten und Investoren — Kontakt für Medien

Marcel Ziwica CFO T +41 52 724 00 64 [email protected]

Lisa Lüthi Leiterin Unternehmenskommunikation T +41 52 724 08 14 [email protected]

— Impressum

Texte: Zur Rose Group AG, Frauenfeld Design: schneiterpartner AG, Zürich Fotografie: Christian Grund, Zürich Publishingsystem: ns.publish by Multimedia Solutions AG, Zürich

Alle Aussagen dieses Berichts, die sich nicht auf historische Fakten beziehen, sind Zukunftsaussagen, die keinerlei Garantie bezüglich der zukünftigen Leistungen gewähren; sie beinhalten Risiken und Unsicherheiten einschliesslich, aber nicht beschränkt auf zukünftige globale Wirtschaftsbedingungen, Devisenkurse, gesetzliche Vorschriften, Marktbedingungen, Aktivitäten der Mitbewerber sowie andere Faktoren, die ausserhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. Dieser Geschäftsbericht erscheint online in Deutsch und Englisch, wobei der deutsche Bericht die verbindliche Version ist. Zudem ist ein gedruckter Kurzbericht in Deutsch verfügbar.

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T +41 52 724 00 20 [email protected] zurrosegroup.com Zur Rose Group

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