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Secanda AG

Annual Report Apr 29, 2019

5458_10-k_2019-04-29_5f90983e-df62-4e2c-b9be-cef0f56a2ea3.pdf

Annual Report

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GESCHÄFTSBERICHT 2018

InterCard AG Informationssysteme

VORWORT DES VORSTANDS 04
ZAHLEN IM ÜBERBLICK 06
KONZERNGESELLSCHAFTEN 08
Die Kunden 10
Die Funktionen 12
Eine Chipkarte und eine App für alles 14
Die Nutzerplattform 16
Überall bargeldlos bezahlen 18
Shared Boxes 20
Die Software für Druckmanagement 22
Zutrittskontrolle 24
BERICHT DES AUFSICHTSRATS 26
ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT 30
INTERCARD KONZERN JAHRESABSCHLUSS 38
Bilanz 40
Gewinn- und Verlustrechnung 42
Anhang (Notes) 44
Entwicklung des Anlagevermögens 54
Kapitalflussrechnung 56
Entwicklung des Eigenkapitals 58
Bestätigungsvermerk 60
INTERCARD AG JAHRESABSCHLUSS 62
Bilanz 64
Gewinn- und Verlustrechnung 66
Anhang 68
Entwicklung des Anlagevermögens 72
Entwicklung des Eigenkapitals 74
Verbindlichkeitenspiegel 76
Bestätigungsvermerk 78

InterCard AG Informationssysteme Marienstraße 10

78054 Villingen-Schwenningen

T +49 (0) 7720 - 99 45 - 0 F +49 (0) 7720 - 99 45 - 10 E [email protected]

www.intercard.org

mit der vollständigen Übernahme der Polyright AG im ersten Halbjahr 2019 geht die InterCard-Gruppe einen entscheidenden Schritt nach vorne. Denn neben den Kunden und Systemen von Polyright gehört damit auch eine Nutzerplattform für bargeldloses Bezahlen an Hochschulen zu InterCard. Seit ihrem Start im Jahr 2016 haben sich in der Schweiz bereits 142.000 Nutzer auf der Plattform und damit direkt bei Polyright angemeldet.

Alle Studierenden, die eines der zahlreichen Chipkartensysteme von Polyright in der Schweiz nutzen, können sich auf dieser Nutzerplattform anmelden. Über die zugehörige App oder direkt auf dem Internetportal lassen sich dann Guthaben aufladen, Transaktionen einsehen und vieles mehr. Mehr über unsere Nutzerplattform auf Seite 16.

Um die Anzahl der angemeldeten Nutzer auf dieser Plattform und der App weiter zu steigern, werden wir im ersten Schritt den Kunden unserer zweiten schweizerischen Tochtergesellschaft Multi-Access Migrationsprojekte anbieten. Damit ermöglichen wir zahlreichen weiteren Studierenden in der deutschsprachigen Schweiz den Zugang zu der Plattform von Polyright.

Polyright und Multi-Access haben bei Chipkarten- und Bezahlsystemen an Hochschulen in der Schweiz zusammen einen Marktanteil von rund 90%. Einschließlich der Installationen von InterCard und Professional Services in Deutschland betreut die InterCard-Gruppe mehr als 200 relevante Hochschulen mit mehr als 1,6 Mio. Studierenden.

Einen Überblick über unsere Tochtergesellschaften finden Sie auf Seite 8.

Durch die Zusammenführung der Systeme und Produkte von Polyright mit denen der InterCard-Gruppe ergeben sich neue Absatzmöglichkeiten für die Produkte der InterCard-Gruppe. Die ersten Integrationsschritte hierzu werden wir bereits zur Jahresmitte 2019 abgeschlossen haben. Polyright vermarktet heute schon erfolgreich die Schließfachsysteme der InterCardGruppe in der Schweiz. In Zukunft wird Polyright auch die Bezahlterminals und Aufladeautomaten der InterCard-Gruppe in den eigenen Bestandsinstallationen sowie bei Neuprojekten einsetzen können und dadurch zugekaufte Produkte ersetzen.

Unsere neuen Terminals und Automaten haben wir in diesem Geschäftsbericht abgebildet.

Gemeinsam mit Polyright werden wir unsere Umsätze in diesem Jahr deutlich ausbauen, Zukunftsthemen setzen und neue Märkte erschließen, wobei die erstmalige Konsoliderung der Polyright AG unser Ergebnis im begonnenen Jahr 2019 noch belasten könnte.

Eigene Apps für Smartphones spielen in Zukunft in der gesamten InterCard-Gruppe eine wichtige Rolle. So sollen die Nutzer unserer Chipkartensysteme neben der Chipkarte auch mit der App bezahlen können. Ein erstes Pilotprojekt zum Bezahlen mit der App haben wir zu Jahresbeginn 2019 begonnen. Unsere neu entwickelten Terminals

können neben der Chipkarte auch mit Smartphones kommunizieren. Diese Terminals haben wir bereits in zahlreichen unserer Bestandsinstallationen eingeführt.

Mehr über unsere Bezahl-App auf Seite 14.

Mit dem App-basierten Reservierungsund Bezahlsystem BikeParkBox haben wir im vergangenen Jahr ein öffentliches Buchungssystem für Fahrradboxen im Markt eingeführt und bereits eine Vermarktungskooperation mit Deutschlands größtem Hersteller von Fahrradboxen geschlossen. Die Nutzer melden sich auf einer Plattform der InterCard-Gruppe an und können dann an allen teilnehmenden Standorten Schließfächer für Fahrräder und vieles mehr nutzen. Mehr über das Schließfachportal BikeParkBox auf Seite 20.

Einen Akzent wollen wir mit dem Ausbau unseres Vertriebes in Deutschland und international setzen. International, also über Deutschland und die Schweiz hinaus, sollen unsere Produkte und Systeme an Bedeutung gewinnen.

So werden an der Public Library in San Diego noch im ersten Halbjahr 2019 gemeinsam mit Xerox insgesamt 42 unserer Automaten zum Aufladen des Guthabens im Chipkartensystem installiert. Vertriebsinitiativen in Skandinavien wurden gestartet. Ein Großauftrag an der Deutschen Nationalbibliothek in Frankfurt zeigt die Erfolge bei der Erschließung neuer Märkte in Deutschland.

Trotz aller Neuentwicklungen, der Integration der Systeme und den damit verbundenen Anstrengungen ist es uns gelungen, unsere Ergebnisse im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder zu steigern. Dafür bedanken wir uns bei allen Mitarbeitern der InterCard-Gruppe.

Mit freundlichen Grüßen

Gerson Riesle Vorstand

VORWORT DES VORSTANDS

VORWORT DES VORSTANDS

SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN, SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE,

InterCard Konzern (IFRS) 31.12.2018 31.12.2017 31.12.2016
Umsatz in TEUR 14.448 14.182 14.907
EBITDA in TEUR 987 745 1.018
EBIT in TEUR 342 185 522
EBT in TEUR 255 73 418
Jahresüberschuss in TEUR 83 -43 285
Ergebnis je Aktie in EUR 0,05 -0,03 0,19
Bilanzsumme in TEUR 12.072 12.380 11.148
Gezeichnetes Kapital in TEUR 1.690 1.600 1.517
Eigenkapital in TEUR 7.446 6.979 6.531
Mitarbeiter Anzahl 112 113 114

ZAHLEN IM ÜBERBLICK

Auf der Basis eines Wandeldarlehens können die Anteile an der Polyright AG jederzeit von Unternehmens voll konsolidiert werden. Die Umsatzerwartung für das Jahr

29,4% auf 52% aufgestockt und damit die Zahlen des 2019 ist abhängig vom noch zu bestimmenden Konsolidierungszeitpunkt.

UMSATZAUFTEILUNG INTERCARD-GRUPPE

für das neue System

KONZERNGESELLSCHAFTEN

KONZERNGESELLSCHAFTEN

InterCard AG Informationssysteme

InterCard GmbH Kartensysteme, Villingen-Schwenningen 100%
IntraKey technologies AG, Dresden 100%
Multicard GmbH, Villingen-Schwenningen 100%
Multi-Access AG, Regensdorf 100%
MobileServices GmbH Informationssysteme, Villingen-Schwenningen 100%
Professional Services GmbH Datentechnik, Villingen-Schwenningen 70%
Control Systems GmbH & Co. KG, Villingen-Schwenningen 52%
Cosmo.ID GmbH, Villingen-Schwenningen 51%
Polyright AG, Sion 29,4%

Stand 31.12.2018

Nach der Gewährung eines Wandeldarlehens hat die InterCard AG Informationssysteme heute bis einschließlich Januar 2021 das Recht, ihre Anteile an der Polyright AG jederzeit auf 52% aufzustocken und damit die Zahlen des Unternehmens voll zu konsolidieren.

Hochschulen Unternehmen Institutionen Kliniken Behörden Stadien Festivals Retail

An Universitäten und Hochschulen in Deutschland und in der Schweiz ist die InterCard-Gruppe klarer Marktführer.

In vielen weiteren Märkten sind wir präsent: an großen Kliniken ebenso wie bei Smart-City-Projekten, in zahlreichen Unternehmen oder in großen öffentlichen Einrichtungen.

Mit den neuen Systemen unserer Unternehmensgruppe wollen wir auch hier eine führende Position einnehmen.

An der Kasse bezahlen

oder nur einen Coffee-to-go und eine Zeitschrift vom Kiosk mit auf den Weg nehmen wollen: Die Gäste bezahlen bargeldlos mit dem Guthaben auf der

Chipkarte.

Die ausgewählten Produkte werden vom Personal in die Kasse eingegeben, mit dem Barcode-Scanner eingelesen oder mit der integrierten Waage erfasst. Der angeschlossene Chipkartenleser bucht den zu zahlenden Betrag immer

direkt von der Chipkarte ab.

Chipkarte an das Chipkartenterminal und der festgelegte Betrag wird abgebucht. Die Ampel springt auf Grün oder das Drehkreuz wird freigegeben.

Snacks, Getränke oder Kaffee lassen

Am Kioskautomaten bezahlen sich mit der Chipkarte auch am Auto-BEZAHLEN UND IDENTIFIZIEREN

maten bezahlen. Hierfür ersetzt InterCard den Bargeldeinwurf am Automaten durch das Chipkartenmodul vend.IN. Der zu bezahlende Betrag wird direkt von der Chipkarte

abgebucht.

14 15

EINE CHIPKARTE UND EINE APP FÜR ALLES

Die Chipkarte für alle Märkte

Mehr als 1,6 Mio. Studierende an mehr als 200 Hochschulen in Deutschland und der Schweiz nutzen ihre persönliche Chipkarte, um zu bezahlen, sich zu identifizieren oder um Türen und Schließfächer zu öffnen oder Druckjobs abzurufen.

Zu unseren Kunden zählen bereits Hochschulen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Bibliotheken und Kliniken. Für den Einzelhandel und Stadien wurden bereits erste Projekte erfolgreich gestartet.

Ergänzt um die App

Die InterCard-Gruppe arbeitet daran, die Funktionen auf der persönlichen Chipkarte um Funktionen auf einer persönlichen App zu ergänzen.

So sind die aktuellen Terminals von InterCard in der Lage, neben der Chipkarte auch mit Android-Smartphones zu kommunizieren. Parallel ist die Bezahlung an Kassen mit dem QR-Code möglich.

Migrationen

InterCard erwartet in den kommenden Jahren Migrationsprojekte für die Erweiterung der bestehenden Systeme zur Nutzung der App. Zahlreiche Apps mit verschiedenen Funktionen der InterCard-Gruppe sind bereits im Einsatz.

Die persönliche Chipkarte – ergänzt um die persönliche App für alle Dienstleistungen und viele Anwendungen

KONTO AUFLADEN TRANSAKTIONEN EINSEHEN GELD TRANSFERIEREN

DIE NUTZERPLATTFORM

Transaktionen einsehen

Über die App hat der Nutzer Einblick in alle Transaktionen auf seinem Guthabenkonto im Bezahlsystem von Polyright an der Hochschule: Wo wurde welches Produkt wann zu welchem Preis gekauft, wieviel Guthaben wurde aufgeladen oder ausbezahlt.

Guthaben auf andere übertragen

Mit der App kann jeder Nutzer an jeden anderen Nutzer Geld überweisen: von Guthabenkonto zu Guthabenkonto im gleichen System.

Guthaben aufladen und auszahlen

Wer auf dem Nutzerportal angemeldet ist, kann sein Guthaben nicht nur am Aufladeautomaten aufladen, sondern auch über hinterlegte Kreditkartennummern, Bankkonten oder Paymentdienstleister wie PayPal aufladen. Ein Klick in der App genügt.

Bereits 142.000 angemeldete Nutzer in der Schweiz: Die Nutzerplattform für Bezahlsysteme von Polyright

Hochschulen
Studierende

MIT CHIPKARTE UND APP BEZAHLEN

An der Kasse bezahlen

Die Nutzer unserer Systeme bezahlen mit ihrer Chipkarte an jeder Kasse auf dem Campus. Mit der selben Chipkarte bezahlen sie auch an allen Kioskautomaten, an der Waschmaschine im Wohnheim, an Druckern und Kopierern und an vielen anderen Orten. Mehr über unsere Terminals und Automaten erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

Mobiles Bezahlterminal

Sogar ein herkömmliches Smartphone kann als Bezahlterminal eingesetzt werden. Hierzu muss lediglich eine App heruntergeladen werden und die Chipkarte zum Bezahlen an das Smartphone gehalten werden.

Am Pauschalpreisterminal bezahlen

Wird das Menü ausschließlich zu einem festen Preis verkauft, lässt sich der Bezahlvorgang mit der Chipkarte noch vereinfachen: Der Gast hält die Chipkarte an das Chipkartenterminal und der festgelegte Betrag wird abgebucht. Die Ampel springt auf Grün oder das Drehkreuz wird freigegeben.

An den Bezahlterminals und Kassen im Shop, in der Kantine, Mensa oder der Cafeteria bargeldlos bezahlen

ÜBERALL BARGELDLOS BEZAHLEN

Markteinführung 2018

Unsere Tochtergesellschaft IntraKey hat im Geschäftsjahr 2018 unter der Marke BikeParkBox eine App-basierte Buchungsplattform für Fahrradboxen und andere Schließfächer gestartet. Mit dem größten deutschen Hersteller von Fahrradboxen wurde hierzu eine Kooperation abgeschlossen. So können bei BikeParkBox registrierte Nutzer öffentliche Fahrradboxen mit dem Smartphone reservieren, öffnen und anschließend bezahlen.

Somit wird die InterCard-Gruppe zum Betreiber eines Buchungssystems für Fahrradboxen verschiedenster öffentlicher und privater Anbieter.

BIKEPARKBOX

DIE BUCHUNGSPLATTFORM BIKEPARKBOX

Fahrradboxen und Schließfächer mit der App reservieren, öffnen und bezahlen

Schließfächer an Hochschulen

Die InterCard-Gruppe liefert heute schon Chipkarten- und App-basierte Schließfachsysteme. So lassen sich an Universitäten und Hochschulen die Schließfächer mit der Chipkarte von InterCard öffnen und bezahlen.

Zukünftig lassen sich auch diese Schließfächer in die Buchungsplattform von BikeParkBox integrieren. Ebenso können auf dem Gelände von Hochschulen, Studierendenwerken oder vor Wohnheimen Fahrradboxen aufgestellt und betrieben werden.

Schlüssel ersetzen

Die Schließfachsysteme der InterCard-Gruppe ersetzen den klassischen Schlüssel und das Türschloss. Schlüssel müssen nicht mehr ausgegeben und zurückgenommen werden.

Über die App informieren sich die Nutzer über freie Schließfächer oder über die aktuelle Belegung eines Schließfaches. Außerdem ist das Bezahlen anfallender Gebühren möglich.

DIE SOFTWARE FÜR DRUCKMANAGEMENT

Die eigene Software zum Verwalten und Bezahlen von Drucken, Kopien und Scans mit Chipkarte und App

DRUCKEN, KOPIEREN UND SCANNEN

Druckjobs starten

Im System aus Chipkartenterminals und Druckmanagementsoftware managen und bezahlen die Nutzer Drucke, Kopien und Scans mit der Chipkarte oder per App.

Druckaufträge werden vom PC, Tablet oder vom Smartphone aus an den Druckserver gesendet. Anschließend können die Druckaufträge an jedem beliebigen Drucker mit der Chipkarte oder per App vom Druckserver abgerufen werden.

Wichtige Kooperationen

Nach ersten Erfolgen bei der Vermarktung der neuen eigenen Druckmanagementlösung über Toshiba etabliert unsere Mehrheitsbeteiligung Control Systems voraussichtlich noch im Jahr 2019 eine weitere Kundenbeziehung mit einem großen Hersteller.

ZUTRITTSRECHTE AUF DER CHIPKARTE UND IN DER APP

Mit der bestehenden Chipkarte Türen öffnen oder Anwesenheit erfassen

Den Zutritt kontrollieren

In den Chipkartensystemen der Inter-Card-Gruppe lassen sich zusätzlich auch Türen, Tore und Schranken auf dem Gelände oder in den Gebäuden mit der Chipkarte öffnen.

Unsere Tochtergesellschaft IntraKey erstellt Systeme für Zutrittskontrolle, Zeiterfassung und Raumbelegung bis hin zum Fuhrparkmanagement. Die Systeme lassen sich in die Bezahlsysteme der Schwestergesellschaften integrieren. Unter anderem durch dieses Cross-Selling erzielt das Unternehmen seine guten Wachtumsraten.

Individuelle Berechtigung

An den vernetzten Online-Terminals der Türen kann den Nutzern die Zutrittsberechtigung innerhalb kürzester Zeit gestattet oder entzogen werden. Sind einzelne Türen nicht verkabelt, sondern mit Offline-Terminals ausgestattet, wird den Nutzern die Zutrittsberechtigung jeden Tag erneut auf ihre Chipkarten aufgespielt.

Die App zum System

Mit der App können unter anderem vernetzte Zutrittspunkte direkt angesteuert werden, also Türen und Schranken geöffnet oder gesperrt werden.

SCHLIESSZYLINDER MIT DER CHIPKARTE ÖFFNEN

unser Gremium begleitete den Vorstand der InterCard AG Informationssysteme im Geschäftsjahr 2018 auf seinem Weg, die gute Marktpositionierung der operativen Einheiten des Konzerns zu nutzen, um die Strategie im Sinne des Unternehmens und seiner Aktionäre weiterzuentwickeln. Nach einem schwächeren Jahr 2017 verlief das operative Geschäft im deutschen Markt wieder erfreulich, während gleichzeitig die von uns unterstützte Wachstumsstrategie insbesondere durch die weitere Investition in den Schweizer Markt konsequent fortgesetzt wurde. Wirtschaftlich ergab sich daraus ein gegenüber 2017 deutlich verbessertes Ergebnis, das aber noch nicht in ausreichender Weise der guten Marktstellung der InterCard AG Informationssysteme Rechnung trägt.

Als Aufsichtsrat haben wir die Geschäftsführung des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 kontinuierlich überwacht und den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Wir konnten uns zu jeder Zeit von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugen. Der Vorstand kam seinen Informationspflichten stets und in angemessener Tiefe nach. Über die für das Unternehmen relevanten Sachverhalte und Maßnahmen hat er uns regelmäßig, zeitnah und umfassend unterrichtet, sowohl in schriftlicher Form als auch mündlich.

Wir hatten zu jeder Zeit ausreichend Gelegenheit, uns mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und Anregungen einzubringen. Wir haben alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte ausführlich erörtert und geprüft. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen haben wir unsere Zustimmung erteilt, soweit diese nach dem Gesetz oder der Satzung erforderlich war.

Wir standen dem Vorstand in den Sitzungen und darüber hinaus bei seinen wesentlichen Entscheidungen zur Seite. Dazu haben wir die geschäftliche Entwicklung des Unternehmens auch außerhalb der Sitzungen aufmerksam verfolgt. Im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit informiert uns der Vorstand regelmäßig über wichtige Ereignisse und die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Mit dem Vorstand standen wir auch zwischen den Sitzungen im Dialog, spätestens bei den nachfolgenden Zusammenkünften des Gremiums wurden alle Mitglieder des Aufsichtsrats über in diesem Rahmen ausgetauschte Informationen in Kenntnis gesetzt.

Interessenkonflikte von Vorstandsoder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind, traten im Geschäftsjahr nicht auf.

Gemäß den uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben befassten wir uns im Jahr 2018 ausführlich mit der operativen und wirtschaftlichen Entwicklung der InterCard AG Informationssysteme

und des Konzerns sowie mit ihrer strategischen Weiterentwicklung.

Schwerpunkte unserer Beratungen und Beschlüsse bildeten 2018 die strategische und operative Weiterentwicklung der Gruppe. Dazu zählten insbesondere die Stärkung der Position im Schweizer Markt, die Portfoliostrategie einschließlich der internen Optimierung durch den Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages, die Prüfung von Gelegenheiten zum weiteren Ausbau des Portfolios und die Anpassung der InterCard-Gruppe an neue Technologien und Marktentwicklungen im Bereich Bezahlsysteme, Zutrittskontrolle und Zeitmanagement.

Im Geschäftsjahr 2018 trat der Aufsichtsrat insgesamt siebenmal zu Sitzungen zusammen, von denen vier im Rahmen einer Telefonkonferenz abgehalten wurden.

Zur Vorbereitung der Zusammenkünfte übermittelte uns der Vorstand rechtzeitig umfassend aussagekräftige schriftliche Berichte und Beschlussvorschläge.

Im Einzelnen erörterten wir in den Sitzungen folgende Punkte:

Am 20. Februar 2018 beschäftigten wir uns in einer Telefonkonferenz – neben einer intensiven Aufarbeitung der Zahlen aller Konzerngesellschaften für das abgelaufene Geschäftsjahr – mit den Perspektiven eines weiteren Ausbaus der Beteiligung an der Firma Polyright AG mit Sitz in Sion, Schweiz.

Wir analysierten ausführlich die von der Firma Polyright AG erreichten Zahlen 2017 und die vorgelegte Planung für das Geschäftsjahr 2018 und kamen auf dieser Grundlage zu dem Ergebnis, der Empfehlung des Vorstands in eine weitere Investition grundsätzlich zu folgen.

Daneben besprachen wir erstmals Chancen und Risiken des möglichen Abschlusses eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Konzernmutter und der ertragsstarken IntraKey technologies AG.

In der im Wege einer Telefonkonferenz abgehaltenen Sitzung vom 19. März 2018 stimmten wir – auf der Grundlage der Erörterungen in der vorangegangenen Sitzung – und nach nochmaliger Analyse der Geschäftszahlen dem vom Vorstand ausgehandelten Wandeldarlehen zum Ausbau der Beteiligung an der Polyright AG zu.

Am 17. April 2018 stand die Besprechung, Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses per 31. Dezember 2017 im Mittelpunkt unserer Zusammenkunft. Der Abschlussprüfer bestätigte uns in diesem Zusammenhang, dass das neue, DATEV-basierte Beteiligungscontrolling wesentlich zu einer weiteren Verbesserung der internen Abläufe im Rechnungswesen beiträgt.

Ferner fassten wir die notwendigen Beschlüsse zur Vorbereitung der Hauptversammlung der Gesellschaft. Der Vorstand hatte darüber hinaus die Überlegungen zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der InterCard AG Informationssysteme und der IntraKey technologies AG weiter vorangetrieben und bereits im Vorfeld der Sitzung den Entwurf eines solchen Vertrages vorgelegt. Wir ließen uns vom Vorstand die Beweggründe und Vorteile eines solchen Vertrages darstellen und gaben im Ergebnis einstimmig unsere Zustimmung zum Abschluss des Vertrages.

Schließlich informierte uns der Vorstand über den Abschluss des Wandeldarlehensvertrages mit der Polyright AG. Das Darlehen berechtigt bis einschließlich Januar 2021 dazu, die Anteile an Polyright durch Wandelung von heute 29,4% auf 52% des Grundkapitals aufzustocken.

Zu unserer vierten Sitzung kamen wir im Vorfeld der Hauptversammlung am 26. Juni 2018 zusammen. Wir beschäftigten uns intensiv mit der Geschäftsentwicklung aller Konzerngesellschaften, neuen technologischen Tendenzen und internen Kostenoptimierungsmaßnahmen, ließen uns über neue Produkte berichten und bekamen einen Ausblick auf die im zweiten Halbjahr anstehenden konkreten Themen. Ferner sprachen wir ausführlich über die Liquiditätsplanung einschließlich der Option einer weiteren Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital.

In einer telefonisch abgehaltenen Sitzung stimmten wir am 13. Juli 2018 einer Kapitalerhöhung um € 90.000,00 aus dem genehmigten Kapital zu.

Die sechste Sitzung des Geschäftsjahres fand am 18. September 2018 wiederum als Telefonkonferenz statt. Auch hier stand erneut die Erörterung der Umsatzzahlen und der Kosten aller Konzerngesellschaften im Mittelpunkt. Wir besprachen weiter die Möglichkeiten für eine Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen operativen Einheiten, hier insbesondere im Verhältnis zwischen der InterCard GmbH Kartensysteme und der Professional Services GmbH Datentechnik. Thema war ferner die nicht zufriedenstellende Ergebnissituation bei der Schweizer Tochtergesellschaft Multi-Access AG.

Zu unserer letzten Sitzung des Geschäftsjahres trafen wir uns am 13. Dezember 2018. In dieser Sitzung stand der Ausblick auf das Geschäftsjahr 2019 einschließlich der konkreten Umsatz- und Ergebnis-, Liquiditätsund Investitionsplanung im Mittelpunkt. Nach intensiver Prüfung und Diskussion verabschiedeten wir die vom Vorstand vorgelegten Planungen, die auch für 2019 wieder von einer soliden, aber auch auf Wachstum ausgerichteten Entwicklung ausgehen.

Die von der Hauptversammlung am 26. Juni 2018 zum Prüfer der Abschlüsse des Geschäftsjahres 2018 gewählte LFK WPG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Villingen-Schwenningen, hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der InterCard AG Informationssysteme für das Geschäftsjahr 2018 sowie den entsprechenden zusammengefassten Lagebericht

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,

einschließlich des zugrunde liegenden Rechnungswesens geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Prüfungsauftrag war an die LFK WPG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates aufgrund der Wahl des Abschlussprüfers durch die Hauptversammlung erteilt worden.

Der Jahresabschluss wurde vom Vorstand nach den deutschen handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde vom Vorstand nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt.

Für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss hat die InterCard AG Informationssysteme einen zusammengefassten Lagebericht aufgestellt.

Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben den Jahresabschluss, den Konzernabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers rechtzeitig erhalten. Der Aufsichtsrat hat sich eingehend mit dem Jahresabschluss, dem Konzernabschluss, dem zusammengefassten Lagebericht der InterCard AG Informationssystem für das Geschäftsjahr 2018 sowie mit dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns befasst.

Der Abschlussprüfer erläuterte in der Sitzung des Aufsichtsrats am 9. April 2019 die Ergebnisse seiner Prüfung einschließlich der Prüfungsschwerpunkte und der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte.

Unsere Fragen wurden vom Abschlussprüfer eingehend beantwortet. Nach

eingehender Prüfung sämtlicher Vorlagen ergaben sich für uns keine Einwendungen. Dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers stimmten wir deshalb zu. Am 9. April 2019 billigten wir den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der InterCard AG Informationssysteme nebst zusammengefasstem Lagebericht. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt.

Uns ist ferner der Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) einschließlich des entsprechenden Prüfungsberichts des beauftragten Abschlussprüfers vorgelegt worden. Wir haben auch diese Berichte ausführlich behandelt und unsererseits geprüft.

Der Abschlussprüfer, die LFK WPG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Villingen-Schwenningen, hat hierzu folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

    1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
    1. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind,
    1. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Bei unserer Prüfung haben sich keine Beanstandungen ergeben. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am

Schluss des Berichts über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen zu erheben.

Der Aufsichtsrat hat den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns geprüft. Dabei wurden insbesondere die Liquidität der Gesellschaft bzw. der Konzerngruppe, die steuerlichen Aspekte und die Finanz- und Investitionsplanung berücksichtigt. Danach schließt sich der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstandes, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen, an.

Im Berichtszeitraum gab es im Vorstand und im Aufsichtsrat keine personellen Veränderungen.

Die InterCard AG Informationssysteme blickt nach unserer Auffassung auf ein insgesamt zufriedenstellendes Geschäftsjahr 2018 zurück und ist für die Zukunft gut gerüstet. Das Basisgeschäft in Deutschland ist unverändert erfolgreich, auf die neuen Entwicklungen im Markt ist die Gruppe vorbereitet, Wachstum ist im Geschäftsjahr 2019 insbesondere durch die weitere Erschließung des Schweizer Marktes im Zuge des Ausbaus der Beteiligung an der Polyright AG mit Sitz in Sion zu erwarten. Der Aufsichtsrat dankt daher dem Vorstand und allen Mitarbeitern der InterCard AG Informationssysteme und ihrer Tochtergesellschaften für den um- und weitsichtigen, engagierten und erfolgreichen Einsatz für das Unternehmen. Wir bedanken uns ferner bei allen Aktionärinnen und Aktionären für die unveränderte Treue zur InterCard AG Informationssysteme.

Für den Aufsichtsrat:

Ulf Meyer-Kessel Vorsitzender

AM KIOSKAUTOMATEN BARGELDLOS BEZAHLEN

Geschäftstätigkeit und Strategie

InterCard AG Informationssysteme

Die InterCard AG Informationssysteme (kurz: InterCard AG), Villingen-Schwenningen, fungiert als Holding für Unternehmen aus dem Bereich der Bezahl- und Abrechnungssysteme für geschlossene Nutzergruppen sowie aus dem Bereich der Systeme für die Identifikation von Personen für die Zutrittskontrolle, Zeiterfassung und andere Anwendungen.

Die Nutzer der Systeme identifizieren sich in der Regel mit ihrer Chipkarte oder dem Smartphone an einem der Terminals. Die Identifikation erfolgt dann berührungslos auf der Basis der RFID-Technologie.

Mit zahlreichen Beteiligungen und Übernahmen konnte die InterCard-Gruppe in den vergangenen Jahren ihre marktführende Position bei Chipkarten- und Bezahlsystemen an Hochschulen in Deutschland und der Schweiz ausbauen und ihr Produktund Technologieportfolio stärken.

Die Tochtergesellschaften und Beteiligungen der InterCard AG wollen in Zukunft ein einheitliches unternehmensübergreifendes System für Chipkarten- und Bezahlsysteme etablieren, den Nutzern neue Möglichkeiten für das Bezahlen bieten und zugleich neue lizenzbasierte Geschäftsmodelle im Markt einführen und neue Märkte im In- und Ausland erschließen.

InterCard GmbH Kartensysteme

Die InterCard GmbH Kartensysteme (kurz: InterCard), Villingen-Schwenningen, an der die InterCard AG 100% der Anteile hält, konnte ihren Kundenbestand im Geschäftsjahr 2018 weiter ausbauen und ihr Ergebnis deutlich steigern.

Die multifunktionalen Chipkartensysteme von InterCard wurden auch im Jahr 2018 vorwiegend an Universitäten, Hochschulen und Studentenwerke vermarktet. Dort nutzen die Studierenden die Chipkarte von InterCard, um auf dem Hochschulgelände zu bezahlen oder sich zu identifizieren. Das Kerngeschäft von InterCard umfasst unverändert die Entwicklung und den Vertrieb von Zahlungs-, ID-Systemen und Gesamtlösungen für die unterschiedlichsten Einsatzgebiete und Märkte. Die InterCard GmbH Kartensysteme tritt als Lösungsanbieter mit einem umfangreichen eigenen Produktportfolio und als Generalunternehmer auf und bietet den Kunden eine komplette Dienstleistung von der Beratung über die Produktentwicklung, das Projektmanagement bis hin zur System-Inbetriebnahme und dem After-Sales-Service.

Die InterCard GmbH Kartensysteme hat auch im Jahr 2018 neue Kunden

gewonnen. Neben dem Hochschulbereich wurden auch außerhalb des Hochschulmarkts Kunden gewonnen, so zum Beispiel die Deutsche Nationalbibliothek. Bestehende Hochschulkunden haben ihre Chipkartensysteme mit neuen Produkten aktualisiert und erweitert. Diese Projekte und die damit verbundenen Neuinstallationen stärken die Kundenbindung und damit das Folgegeschäft mit den Bestandskunden in den kommenden Jahren.

Neben dem Neukundengeschäft wird das Bestandskundengeschäft auch zukünftig bei InterCard eine wichtige Rolle spielen. Im Rahmen der Upgradestrategie sollen weiterhin neue Anwendungen und neue Technologien bei bestehenden Kunden vermarktet werden. Dies wiederum ermöglicht über viele Jahre aufgrund von Kartenbestellungen und anderen Folgebestellungen ein gesichertes Basisgeschäft von mindestens EUR 6,0 Mio. pro Jahr. Hierzu zählen auch Serviceumsätze und technologisch bedingte Systemwechsel.

Im Rahmen der Diversifizierungsstrategie sollen auch weiterhin neue Märkte mit vorhandenen Produkten erschlossen werden. So sollen Industriekunden, Kliniken, öffentliche Verwaltungen und öffentliche Bibliotheken für die Systeme von InterCard gewonnen werden. Neue Märkte lassen sich zusätzlich auch über das Vertriebsnetz der Schwestergesellschaften IntraKey, Professional Services

und Multicard sowie der Beteiligung Polyright erschließen.

InterCard ist über die Tochtergesellschaft InterCard Systems Inc. mit Sitz in New York direkt in den USA vertreten. Die InterCard Systems Inc. wurde im Geschäftsjahr 2015 von der InterCard GmbH Kartensysteme mit der Absicht gegründet, auf dem amerikanischen Absatzmarkt Fuß zu fassen. Für den angelsächsischen Raum und Asien verfügt InterCard über freie Vertriebsmitarbeiter in Großbritannien und den USA. InterCard hatte die festen Kosten in diesem Bereich reduziert, nachdem der Umsatz zunächst hinter den Erwartungen zurückgeblieben war. Mit dem Vertriebserfolg eines Großprojekts an der Public Library in San Diego soll das internationale Engagement wieder gestärkt werden.

In der Schweiz verfügt InterCard im Hochschulbereich über ihre Schwestergesellschaft Multi-Access AG bereits über eine gute Marktposition. Diese Position soll weiter ausgebaut und die Zusammenarbeit mit der Beteiligung Polyright intensiviert werden.

Ein weiterer Vertriebsschwerpunkt lag auch im Jahr 2018 auf Österreich, allerdings konnten trotz der intensivierten Vertriebsanstrengungen bislang nur wenige neue Bildungseinrichtungen in Österreich gewonnen werden.

Auch in Zukunft sollen eigene Produkte und innovative Technologien die Alleinstellungsmerkmale von InterCard unterstreichen. Die InterCard GmbH Kartensysteme beschäftigt hierfür 8 feste Mitarbeiter für die Entwicklung eigener Produkte. Zusätzlich werden externe Dienstleister mit der Produktentwicklung beauftragt.

IntraKey technologies AG

Die IntraKey technologies AG (kurz: IntraKey), Dresden, an der die InterCard AG 100% der Anteile hält, konnte im Geschäftsjahr 2018 weiter wachsen.

Das Wachstum von IntraKey lässt sich auf zahlreiche Maßnahmen zurückführen, die in den vergangenen Jahren umgesetzt wurden. IntraKey erstellt Chipkartensysteme für die Zutrittskontrolle, Zeiterfassung und das Fuhrparkmanagement. Die Produktpalette in diesen Bereichen wurde in den letzten Jahren erneuert und deutlich erweitert. Das Produktangebot umfasst moderne Hard- und Softwarelösungen sowie Apps für die Zeiterfassung, den Zutritt zu Gebäuden ebenso wie die Chipkartenbasierte Verwaltung von Schrankschlössern, Schließfächern und Spinden. Seit dem Jahr 2017 bietet IntraKey auch die Reservierung und Planung von Räumen und seit dem Jahr 2018 die Nutzung und Abrechnung von Fahrradboxen an.

Um das Produktportfolio auch in Zukunft auf dem aktuellsten Stand zu halten, beschäftigt IntraKey 4 eigene Mitarbeiter in der Produktentwicklung und greift zusätzlich auf externe Entwicklungsressourcen zurück.

Der Vertrieb von IntraKey wurde und wird weiter forciert. Die in den vergangenen Jahren neu gewonnenen Vertriebsmitarbeiter haben eine Intensivierung der Vertriebsaktivitäten ermöglicht, woraus die im Jahr 2018 erzielten positiven Effekte auf der Umsatzseite resultieren.

Die enge Kooperation der IntraKey technologies AG mit ihren Schwestergesellschaften InterCard GmbH Kartensysteme, Multicard GmbH und Multi-Access AG sowie der Beteiligung Polyright trägt zu der positiven Entwicklung bei. Die Chipkartensysteme von IntraKey ergänzen die Funktionen der InterCard-Chipkartensysteme in idealer Weise. So lassen sich die IntraKey-Produkte erfolgreich bei den InterCard-Kunden, insbesondere im Hochschulumfeld vermarkten, indem dort die InterCard-Systeme um IntraKey-Produkte ergänzt werden. Im Rahmen dieser Cross-Selling-Strategie werden die Unternehmen der InterCard-Gruppe

zukünftig noch enger zusammenarbeiten, um die jeweils eigenen Produkte noch besser in den Zielmärkten der anderen Unternehmen zu platzieren.

Multicard GmbH

Die Multicard GmbH (kurz: Multicard), Villingen-Schwenningen, an der die InterCard AG 100% der Anteile hält, erstellt Chipkartenlösungen für Mitarbeiterausweise, Kunden- oder Bürgerkarten. Zu den Kunden von Multicard zählen vor allem Industriekunden und öffentliche Einrichtungen. Die Chipkarten werden auch für Bonusprogramme, Freizeitangebote und Mitgliedschaften ausgegeben. Multicard eröffnet den Unternehmen der InterCard-Gruppe den Zugang zu neuen Zielgruppen außerhalb des Hochschulbereichs.

Cosmo.ID GmbH

Die Cosmo.ID GmbH (kurz: Cosmo.ID), Villingen-Schwenningen, an der die InterCard AG 51% der Anteile hält, tritt als unabhängiges Beratungsunternehmen für Chipkartenlösungen auf und ergänzt das bestehende Know-how von InterCard um neue Chipkartentechnologien. Zusätzlich stärkt Cosmo. ID das Kundennetzwerk im Konzern. Mit nur einem Mitarbeiter trägt die Gesellschaft nicht nennenswert zu den Konzernzahlen bei.

MobileServices GmbH Informationssysteme

Die MobileServices GmbH Informationssysteme (kurz: MobileServices), Villingen-Schwenningen, an der die InterCard AG Informationssysteme 100% der Anteile hält, hat ihre App campus-togo im Markt eingeführt. Mit der App können Universitäten, Hochschulen und Studentenwerke ihren Studierenden Informationen und Dienste mobil über das Smartphone zur Verfügung stellen.

Die Vermarktung der App bleibt allerdings weit hinter den Erwartungen zurück. Deshalb wird derzeit geplant, neue Geschäftsmodelle und Dienstleistungen über MobileServices zu etablieren.

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT

FÜR DIE INTERCARD AG INFORMATIONSSYSTEME UND DEN INTERCARD-KONZERN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018

32

Professional Services GmbH

Die InterCard AG hat sich im Jahr 2015 mit 70% mehrheitlich an der Professional Services GmbH Datentechnik (kurz: Professional Services) mit Sitz in Villingen-Schwenningen beteiligt.

Das Unternehmen erstellt multifunktionale Chipkartensysteme für Universitäten und Hochschulen in Deutschland und in der Schweiz und ist damit im selben Geschäftsbereich wie die InterCard GmbH Kartensysteme aktiv. Außerdem hat das Unternehmen ein eigenes Karten-Management-System entwickelt, das die Produkte der InterCard-Gruppe speziell für den industriellen Markt ergänzt.

Professional Services unterstützt die InterCard GmbH Kartensysteme im Rahmen verschiedener Entwicklungsaufträge bei der Weiterentwicklung und Ergänzung ihres Produktportfolios. Zukünftig wird Professional Services eigene Produkte wie beispielsweise einen Automaten zur Personalisierung von Chipkarten über die InterCard GmbH Kartensysteme und weitere Schwestergesellschaften vermarkten.

Weiterhin wird die Professional Services GmbH Datentechnik die Installationen bei ihren Bestandskunden im Hochschulbereich kontinuierlich auf das entstehende gemeinsame Produktportfolio von InterCard und Professional Services migrieren. Darüber hinaus will das Unternehmen die Vermarktung seines Karten-Management-Systems über ihr Händlernetzwerk sowie ihre Schwestergesellschaften stärken. Professional Services beschäftigt hierfür 2 feste Mitarbeiter für die Entwicklung eigener Produkte und für die Auftragsentwicklung.

Multi-Access AG

Die InterCard AG Informationssysteme hat im Jahr 2015 100% der Anteile an der Multi-Access AG (kurz: Multi-Access) mit Sitz in Regensdorf bei Zürich, Schweiz, übernommen.

Multi-Access ist bereits seit vielen Jahren Vertriebspartner für Chipkartensysteme von InterCard, vornehmlich an Hochschulen in der Schweiz. Darüber hinaus vermarktet das Unternehmen die Produkte weiterer Unternehmen der InterCard-Gruppe, so zum Beispiel die Systeme für Zutrittskontrolle der Schwestergesellschaft IntraKey.

Der direkte Zugang zu den Bestandskunden von Multi-Access mit ihren Nachbestellungen von Chipkarten, Updates und Upgrades sowie dem Servicegeschäft sichert der InterCard-Gruppe das wichtige Nachfolgegeschäft in der Schweiz.

Polyright AG

Im Geschäftsjahr 2017 hat sich die InterCard AG Informationssysteme mit 29,4% an der Polyright AG (Polyright) mit Sitz in Sion im schweizerischen Wallis beteiligt. Polyright ist heute der größte Anbieter für chipkartenbasierte Bezahl- und Identifikationssysteme an Hochschulen in der Schweiz. Das Unternehmen war damit der größte Wettbewerber unserer Tochter- und Vertriebsgesellschaft Multi-Access AG mit Sitz in Regensdorf bei Zürich. Beide Unternehmen gemeinsam avancieren zum klaren Marktführer für Chipkartensysteme an Hochschulen in der Schweiz. Polyright erzielte im Geschäftsjahr 2018 einen Jahresumsatz von CHF 3,7 Mio. Nach der Gewährung eines Wandeldarlehens hat die InterCard AG Informationssysteme bis einschließlich Januar 2021 das Recht, ihre Anteile an der Polyright AG auf 52% aufzustocken und damit die Zahlen des Unternehmens voll zu konsolidieren. Im Berichtsjahr erfolgte noch keine direkte Einflussnahme auf die operative Geschäftspolitik der Polyright AG.

Control Systems GmbH & Co. KG

Die mehrheitliche Beteiligung an der Control Systems GmbH & Co. KG (kurz: Control Systems) im Jahr 2016 stärkt den Bereich Drucken, Kopieren und Scannen in der InterCard-Gruppe. Mit den Chipkartensystemen von InterCard lassen sich Drucke, Kopien und Scans abrechnen und bargeldlos bezahlen. Zusätzlich können mit der Chipkarte von InterCard beispielsweise Druckaufträge an beliebigen Druckern abgerufen und Scans automatisch einem Chipkarteninhaber zugeordnet werden. Control Systems verfügt auf diesem Gebiet über umfangreiches Know-how und eigene Softwareprodukte, die das bisherige Angebot der InterCard-Gruppe ergänzen.

Nach ersten Erfolgen bei der Vermarktung einer eigenen Druckmanagementlösung über Toshiba und der Etablierung einer weiteren Kundenbeziehung mit einem großen Hersteller voraussichtlich noch im Jahr 2019 erwartet das Unternehmen einen deutlichen Anstieg bei Umsatz und Ergebnis.

Markt und Wettbewerb

Die InterCard GmbH Kartensysteme ist in Deutschland mit einem Marktanteil, gemessen an den heute installierten Chipkartensystemen, von mehr als 80% Marktführer im Hochschulmarkt bei Chipkartensystemen (Hochschulkarte). InterCard betreut alleine in Deutschland Chipkartensysteme bei mehr als 140 relevanten Kunden. Dieser Kundenstamm ermöglicht aufgrund der technologischen Bindung an InterCard ein gesichertes Folgegeschäft über viele Jahre. InterCard verfügt damit im Kernmarkt über eine starke Marktposition und ist trotz vereinzelt neuer Mitbewerber einem vergleichsweise geringen Wettbewerb ausgesetzt. Beim Neugeschäft wird InterCard sich in Zukunft auf kleinere Universitäten und Hochschulen sowie Märkte außerhalb der Hochschulen konzentrieren, nachdem viele der großen Hochschulstandorte heute schon Kunden von InterCard sind.

Es ist weiter davon auszugehen, dass Bund und Länder auch in Zukunft un-

GERÄTE MIT DER CHIPKARTE STARTEN UND BEZAHLEN

verändert in die Bildungsinfrastruktur investieren. Die Bildungspolitik trägt damit auch den gestiegenen Studierendenzahlen Rechnung.

Der Markt von IntraKey ist von hohem Wettbewerb und einer großen Anzahl mittelständischer Anbieter geprägt. Der Kernmarkt der IntraKey technologies AG für Zutrittsmanagement-Systeme ist nach einer Markterhebung des Branchenverbands BHE im Jahr 2018 um 6,7% (nach Schätzung) gewachsen, nach 7,2% im Jahr 2017. Die IntraKey technologies AG ist mit einem Wachstum von rund 6,0% im Jahr 2018 etwa so stark gewachsen wie der Markt.

Der Markt von Multicard für Chipkarten und Systeme wächst nach wie vor, unterliegt allerdings infolge des hohen Handelsanteils am Geschäft einem starken Wettbewerb.

Die Cosmo.ID trifft bei der Beratung für Chipkartenlösungen von Hochschulen auf nur wenige Wettbewerber. Dagegen steht Cosmo.ID im industriellen Umfeld einer großen Anzahl an Wettbewerbern gegenüber.

Die Professional Services konzentriert sich bei der Vermarktung ihrer Produkte auf die bestehenden Kunden im Hochschulbereich sowie ihr Händlernetzwerk, über das Kartenmanagementlösungen angeboten werden. Außerdem adressiert das Unternehmen Märkte außerhalb des Hochschulbereichs. Zusätzlich erhält das Unternehmen Entwicklungsaufträge von externen Kunden und von der InterCard GmbH Kartensysteme.

Control Systems vermarktet Systeme für das Abrechnen, Bezahlen und Verwalten von Druckaufträgen, Scans und Kopien. Zu den Kunden des Unternehmens zählen Toshiba und voraussichtlich ab 2019 ein weiterer großer Hersteller von Druckund Kopiergeräten. Beide Hersteller vermarkten dann die Druckmanagement-Lösung von Control Systems zusammen mit ihren Geräten. Die zukünftige Entwicklung dieser beiden und ggf. weiterer Kooperationen ist angesichts hoher Software-Margen ausschlaggebend für die zukünftige Gewinnentwicklung von Control Systems. Zusätzlich beliefert Control Systems zahlreiche Händler für Kopierund Drucklösungen mit eigenen und fremden Produkten.

Die Multi-Access vermarktet vorwiegend die Systeme von InterCard und IntraKey an Hochschulen und andere Einrichtungen in der Schweiz. Dabei profitiert Multi-Access mit einem Geschäftsmodell vergleichbar der InterCard GmbH Kartensysteme aufgrund der Technologiebindung von einem gesicherten Folgegeschäft mit hohem Anteil wiederkehrender Umsätze. Allerdings verfügt Multi-Access in der Schweiz über einen geringeren Marktanteil als InterCard in Deutschland und damit über eine etwas schwächere Marktposition. Die Beteiligung Polyright der InterCard AG und Multi-Access avancieren in Zukunft gemeinsam zum klaren Marktführer in der Schweiz.

Ertragslage

Die InterCard AG Informationssysteme konnte ihre Umsatzerlöse im Konzern von TEUR 14.182 auf TEUR 14.448 steigern und damit um moderate 1,9%, was im Wesentlichen auf den Umsatzanstieg bei der Tochtergesellschaft IntraKey zurückzuführen ist. Die Umsatzerlöse von IntraKey stiegen von TEUR 4.016 im Jahr 2017 auf TEUR 4.255 im Jahr 2018 und damit um TEUR 239 bzw. um rund 6,0%. Die Umsatzerlöse der Tochtergesellschaft InterCard stiegen im Geschäftsjahr 2018 dagegen lediglich von TEUR 7.958 auf TEUR 7.971. Eine schlechte Umsatzentwicklung bei Multi-Access hat zu reduzierten Einkaufsvolumen bei der InterCard GmbH Kartensysteme geführt und dadurch

einen stärkeren Umsatzanstieg verhindert. Die Mehrheitsbeteiligung Control Systems steigerte ihre Umsatzerlöse von TEUR 899 auf TEUR 966 im Jahr 2018. Die Umsatzerlöse der Tochtergesellschaft Multicard lagen im Jahr 2018 bei TEUR 670 nach TEUR 723 im Vorjahr. Die Umsatzerlöse von Professional Services lagen bei TEUR 621 (Vj. TEUR 638). Die Umsatzerlöse der Tochtergesellschaft Multi-Access fielen im Jahr 2018 deutlich von TCHF 1.151 auf TCHF 814, wobei die dadurch gesunkenen Innenumsätze die Auswirkungen auf den Konzernumsatz abgemildert haben. Cosmo.ID erzielte im Jahr 2018 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 150 nach TEUR 122 im Jahr 2017. Die Tochtergesellschaft Mobile-Services erzielte keine nennenswerten Umsätze. Die Minderheitsbeteiligung Polyright wurde im Geschäftsjahr 2018 weiterhin nicht konsolidiert.

Das EBIT stieg im Geschäftsjahr 2018 im Konzern auf TEUR 342, nachdem es im Vorjahr noch bei TEUR 185 gelegen hatte. In Folge von Kostensenkungsmaßnahmen bei einem Teil der Konzerngesellschaften fiel der Personalaufwand um TEUR -193 auf TEUR 6.436. Der Materialaufwand stieg um TEUR 125 und damit um 2,4% auf TEUR 5.382. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um TEUR 151 und damit um 7,1% auf TEUR 2.282.

Das EBT lag bei TEUR 255 (Vj. 73). Dabei lag der EBT-Anteil der InterCard GmbH Kartensysteme bei TEUR 413 (Vj. 305), der der IntraKey technologies AG bei TEUR 232 (Vj. 98). Das EBT der Multicard GmbH lag bei TEUR -15 im Jahr 2018 nach TEUR 36 im Jahr 2017. Der EBT-Beitrag von Professional Services lag bei TEUR 7 (Vj. TEUR 38) und der EBT-Beitrag von Multi-Access bei TCHF -80 (Vj. -125 TCHF). Der EBT-Beitrag von Control Systems lag bei TEUR 125 (Vj. TEUR 84). Das EBT der InterCard AG unter Berücksichtigung von Konsolidierungsmaßnahmen lag bei einem Betrag von TEUR 13 (Vj. -153); in diesen

Beträgen sind Erträge aus Ergebnisabführungen von der InterCard GmbH mit TEUR 222 (Vj. 220) und der IntraKey AG mit TEUR 232 (Vj. 0) enthalten. Die EBT-Beiträge der übrigen Unternehmen der Gruppe lagen jeweils im einstelligen Bereich und absolut jeweils unter TEUR 6. Insgesamt ergab sich im Konzern ein Jahresüberschuss von TEUR 83 (Vj. TEUR -43). Das Ergebnis pro Aktie beträgt im Konzern 0,05 EUR (Vj. -0,03).

Vermögens- und Finanzlage

Die InterCard AG Informationssysteme verfügt weiterhin über eine sehr gute Eigenkapital- und Finanzausstattung. Das Eigenkapital stieg im Konzern von TEUR 6.979 um TEUR 467 auf TEUR 7.446. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die Kapitalerhöhung im Juli 2018 mit einem Brutto-Emissionserlös von TEUR 378 zurückzuführen.

Die kurzfristigen Forderungen und Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten übersteigen die kurzfristigen Verbindlichkeiten weiterhin erheblich. Das Anlagevermögen stieg im Geschäftsjahr 2018 in Folge eines Wandeldarlehens an Polyright sowie Investitionen in Neuentwicklungen von TEUR 6.615 im Jahr 2017 um TEUR 404 auf TEUR 7.019.

Im Rahmen regulärer Tilgungen und geringerer Inanspruchnahmen beste hender Kreditlinien sanken die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von TEUR 3.666 im Jahr 2017 auf TEUR 2.696 im Jahr 2018. Dagegen stiegen die Guthaben bei Kreditinstituten von TEUR 641 im Jahr 2017 auf TEUR 1.147 im Jahr 2018. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen blieben mit TEUR 101 im Jahr 2018 nach TEUR 103 im Jahr 2017 nahezu unverändert.

Auf Basis der umfangreichen freien Kreditlinien besteht weiterhin ein guter Handlungsspielraum für die Unternehmensgruppe.

Prognosebericht

Für das Geschäftsjahr 2018 waren im Konzern Umsatzerlöse in Höhe von knapp 15 Mio. Euro bei einem verbesserten Konzernergebnis und niedrigeren Kosten erwartet worden. Umsatz und Ergebnis lagen damit im Konzern im Geschäftsjahr 2018 am unteren Ende unserer Erwartungen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass unsere Tochtergesellschaft Multi-Access zuletzt bei Umsatz und Ergebnis ihre Ziele nicht erreicht hat.

Die beiden größten Tochtergesellschaften InterCard und IntraKey sind mit einem guten Auftragsbestand in das Geschäftsjahr 2019 gestartet.

Für das Jahr 2019 wird im Konzern von einer leichten Steigerung der Umsatzerlöse auf mehr als EUR 15 Mio. bei einem weiter steigendem Konzernergebnis ausgegangen. Dabei sind die im Bereich Chancen und Risiken beschriebenen potenziellen Umsatzsteigerungen und Ergebnisbeiträge durch eine mögliche Konsolidierung von Polyright nicht berücksichtigt.

Chancen und Risiken

Die InterCard AG Informationssysteme ist in der Vergangenheit bereits zahlreiche Beteiligungen und Übernahmen eingegangen. InterCard wird auch in Zukunft attraktive Beteiligungs- und Übernahmemöglichkeiten prüfen. Eine gelungene Übernahme könnte im Konzern zu einem deutlichen Umsatzund Ergebnissprung führen. Sollte sich trotz sorgfältiger Prüfung eine neue Übernahme oder Beteiligung schlecht entwickeln, könnte dies das Konzernergebnis belasten und zu Abschreibungen führen.

Eine Vollkonsolidierung der neuen Beteiligung Polyright durch Wandelung eines bereits gewährten Darlehens

könnte zu einem deutlichen Umsatzanstieg führen. Dieser Anstieg kann bei einem vollen Geschäftsjahr mehr als CHF 3 Mio. betragen. Die InterCard AG hat über den Zeitpunkt der geplanten Wandelung noch nicht entschieden. Darüber hinaus ermöglicht die Integration von Polyright operative Synergien in der Schweiz und die gemeinsame Nutzung von Technologien zur Einführung neuer Produkte im Markt bei niedrigeren Kosten. Zugleich birgt eine Konsolidierung von Polyright Risiken für das Konzernergebnis der InterCard AG. Polyright hat im Geschäftsjahr 2018 im zukünftigen Kerngeschäft bei verbessertem Ergebnis noch nicht profitabel gearbeitet. Trotz erheblicher Kostensenkungen und Vertriebsanstrengungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Unternehmen im Jahr 2019 im Fall einer Teil- oder Vollkonsolidierung einen negativen Ergebnisbeitrag generiert.

Risiken in der zukünftigen Entwicklung der InterCard GmbH Kartensysteme, speziell für Neugeschäfte, liegen unverändert darin begründet, dass das Chipkartengeschäft auf eher komplexen, teilweise saisonal bedingten Projekten basiert, die überwiegend mit Einrichtungen der öffentlichen Hand getätigt werden. Hier können politische Entwicklungen Investitionen zumindest verzögern. Das zyklische Neugeschäft erfordert verstärkte Bemühungen im Bereich der Ressourcen und Liquiditätsplanung. Darüber hinaus dürfte es aufgrund der hohen Marktdurchdringung in den kommenden Jahren immer schwieriger werden, attraktive Neukunden im Hochschulbereich in Deutschland zu gewinnen. Aufgrund des bestehenden Kundenstamms und des daraus resultierenden garantierten Basisumsatzes ist die Abhängigkeit vom Neu-Projektgeschäft jedoch deutlich reduziert.

Die InterCard GmbH Kartensysteme hat über die Hochschulen, die die Chipkartensysteme von InterCard

Ist-Vergleichen systematisch monatlich überwacht. Durch die Durchführung von Factoring sind Forderungsausfälle die absolute Ausnahme. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Großteil der Kunden. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügen sowohl die InterCard GmbH Kartensysteme als auch die IntraKey technologies AG durch die Factoring Vereinbarung zudem über ein adäquates Debitorenmanagement. Verbindlichkeiten werden innerhalb der verein barten Zahlungsfristen gezahlt. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft überwiegend mittels Eigenmittel und Lieferantenkrediten sowie über Kontokorrentlinien und Factoring.

Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Unterjährig erfolgt hier monatlich ein Abgleich zwischen der Ertragsplanung und den Ausweisen in den Betriebswirtschaftlichen Auswertungen, sodass mögliche Risiken zeitnah erkannt werden können.

Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird regelmäßig ein Liquiditätsplan erstellt, der einen Überblick über die Geldaus- und eingänge vermittelt. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen.

Abhängigkeitsbericht

Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt

waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.

Villingen-Schwenningen im April 2019

Gerson Riesle Vorstand

einsetzen, Zugang zu Kunden, die wiederum rund 1,3 Millionen Studierende vorwiegend in Deutschland betreuen. Hinzu kommen die Kunden der Schwestergesellschaften und Beteiligungen in Deutschland und in der Schweiz. Sollte es InterCard gelingen, gemeinsam mit neuen Partnern Verträge im Zusammenhang mit dem Zugang zu diesen Studierenden abzuschließen, könnte dies zu einem erheblichen Anstieg der Gewinne führen.

Für Ansprüche aus eventuell durch Produkte verursachte Schäden bestehen Produkthaftpflichtversicherungen, dennoch könnte es in der Unternehmensgruppe zu Schäden kommen, die nicht von der Versicherung gedeckt sind.

Bei der IntraKey technologies AG besteht die Chance, ihr derzeitiges Wachstum auch in Zukunft fortzusetzen. Allerdings ist das Unternehmen mit seinen Industriekunden stärker als die InterCard GmbH konjunkturellen Risiken ausgesetzt. Bei einem schlechten wirtschaftlichen Umfeld könnte es zu Verschiebungen der Investitionsentscheidungen bei den Kunden kommen.

Für InterCard als Technologieunternehmen ergibt sich die Herausforderung, die über Jahre entstandene, sehr breit aufgestellte Produktpalette immer zeitnah auf dem neuesten Stand hinsichtlich Design und Funktionalität zu halten – und dies zu wettbewerbsfähigen Preisen.

Aufgrund steigender funktionaler Anforderungen und der generellen technischen Weiterentwicklung muss InterCard aktiv neue Technologien verfolgen und implementieren, was tendenziell zusätzliche Personalressourcen erfordert. Ferner steigen die Vertriebsaufwendungen für neue Produkte und Lösungen, da diese zunehmend komplexer werden und somit beratungsintensiv sind. Dies bedingt zusätzliche Personalaufwendungen.

Es treten weiter Firmen aus den unterschiedlichsten Branchen wie z. B. Kassenlösungen, Zutrittslösungen oder IT-Systemen in den attraktiven und wirtschaftlich interessanten Bildungsbereich und dadurch in den Markt der InterCard GmbH Kartensysteme. Hierdurch entstehen neue Mitbewerber, die von Beginn an zumindest die Marktpreise beeinflussen können.

InterCard ist mit der Chipkarte an den Hochschulen im Bereich bargeldloser Zahlungssysteme tätig. Neue Anbieter und neue Technologien wie Mobile Payment streben nach Marktanteilen in diesem Bereich. Das bietet InterCard Chancen durch die Einführung und Lizensierung neuer Technologien und Dienste im Kundenkreis der Hochschulen, bei deren Studierenden und darüber hinaus. Allerdings entstehen auch Risiken, dass neue Bezahlsysteme die vorhandenen InterCard-Lösungen nicht nur ergänzen, sondern teilweise ersetzen.

Die mittlerweile hohe Anzahl an Bestandskunden bestellt regelmäßig Chipkarten für neue Studierende oder andere Chipkartennutzer nach. Dieses Geschäft trägt heute wesentlich zur Umsatz- und Ertragslage der InterCard GmbH Kartensysteme bei. Die Kunden sind dabei technisch an die von InterCard kodierten Chipkarten gebunden. Sollte es dennoch zu einem Rückgang des Kartenvolumens, der Lizenzen oder der Margen in diesem Geschäft kommen, könnte dies erheblichen Einfluss auf die Gewinne der InterCard GmbH Kartensysteme haben.

Die Konzerngesellschaften müssen sich immer wieder neuen Rahmenbedingungen anpassen und die strukturellen Grundlagen für ihr Wachstum schaffen. Dies kann zu Reorganisationen führen, die dann mit Kosten verbunden sein können.

Mit zunehmenden Exporten steigt bei den Konzerngesellschaften das Wechselkursrisiko. Allerdings ist der Exportanteil außerhalb der Eurozone abgesehen von Exporten in die Schweiz noch sehr gering und stellt dadurch derzeit noch kein erhöhtes Risiko dar.

Als Publikumsgesellschaft war die InterCard AG Informationssysteme in den letzten Jahren Veränderungen im Aktionärskreis ausgesetzt. So hat die Sandpiper Digital Payments AG mit Sitz in St. Gallen im Juni 2016 an die InterCard AG Informationssysteme gemeldet, dass sie mehr als 50% der Anteile hält. Dies könnte zu einem maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit führen (Change-of-Control-Risiken). Andererseits könnten sich für die InterCard-Gruppe auch Chancen durch den Zugang zu neuen Märkten, Technologien und Geschäftspartnern ergeben.

Die Gesellschaft hat nach Einschätzung der Geschäftsführung die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die Kostenund Ertragssituation der InterCard zu sichern, das Kapital zu erhalten sowie einen möglichen zusätzlichen Liquiditätsbedarf zu gewährleisten.

Vor dem Hintergrund der finanziellen Stabilität sehen wir uns für die Bewältigung der künftigen Risiken gut gerüstet. Risiken, die den Fortbestand gefährden, sind derzeit nicht erkennbar.

Risikobericht über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zu den im Konzern bestehenden Finanzinstrumenten zählen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Der Kundenstamm setzt sich bei der InterCard GmbH Kartensysteme im Wesentlichen aus Hochschulen und Universitäten zusammen. Das den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen anhaftende inhärente Ausfallrisiko wird von der Geschäftsführung anhand von Plan-

200 Universitäten, Hochschulen und Studierendenwerke 1.600.000 Studierende und Schüler in Deutschland und in der Schweiz

INTERCARD KONZERN JAHRESABSCHLUSS (IFRS)

Bilanz 40
Gewinn- und Verlustrechnung 42
Anhang 44
Entwicklung des Anlagevermögens 54
Kapitalflussrechnung 56
Entwicklung des Eigenkapitals 58
Bestätigungsvermerk 60
AKTIVA 31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte
Lizenzen und sonstige Rechte
Geschäfts- oder Firmenwert
Geleistete Anzahlungen
628.883,68
817.552,37
4.607.304,35
12.899,00
243.416,67
1.137.690,13
4.607.304,35
12.899,00
6.066.639,40 6.001.310,15
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
26.613,36
368.442,74
58.770,98
335.380,48
395.056,10 394.151,46
Finanzanlagen
Beteiligungen
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
219.432,81 219.432,81
Beteiligungsverhältnis besteht
Genossenschaftsanteile
337.752,26
150,00
0,00
150,00
557.335,07 219.582,81
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
In Arbeit befindliche Aufträge
Fertige Erzeugnisse und Waren
Geleistete Anzahlungen
599.393,43
145.076,44
79.187,19
1.452.773,35
0,00
565.875,06
87.551,09
53.259,88
1.412.054,37
3.528,72
2.276.430,41 2.122.269,12
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Vermögensgegenstände
677.618,38
828.457,21
1.284.318,03
1.618.153,41
1.506.075,59 2.902.471,44
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.146.602,41 641.120,01
Aktive latente Steuern 124.001,55 99.088,37
12.072.140,53 12.379.993,36
Eigenkapital
PASSIVA 31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Eigene Anteile
1.690.000,00
863,00-
1.600.000,00
863,00-
Eingefordertes Kapital 1.689.137,00 1.599.137,00
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
Anteile Minderheitsgesellschafter
Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung
Gewinnvortrag
Jahresüberschuss (Vorjahr: Jahresfehlbetrag)
2.492.869,62
1.466.887,56
98.395,28
1.745,80-
1.617.316,22
82.872,32
2.204.869,62
1.466.887,56
98.387,38
7.572,48-
1.660.470,71
43.154,49-
5.756.595,20
7.445.732,20 6.979.025,30
Rückstellungen
Steuerrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
17.138,08
551.971,19
5.811,96
445.590,00
569.109,27 451.401,96
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
2.696.035,88
68.736,46
552.352,13
504.633,84
3.665.540,92
290,00
633.542,97
477.928,59
3.821.758,31 4.777.302,48
Passive latente Steuern 235.540,75 172.263,62
12.072.140,53 12.379.993,36

Rückstellungen

Verbindlichkeiten

BILANZ ZUM 31.12.2018

Sonstige betriebliche Aufwendungen
Verluste aus dem Abgang von Gegenständen
Verluste aus Wertminderungen oder aus dem Abgang
von Gegenständen des Umlaufvermögens und
vom 1.1. bis 31.12.2018 Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Raumkosten 398.701,02 395.583,62
Versicherungen, Beiträge und Abgaben 80.259,02 81.661,98
Reparaturen und Instandhaltungen 128.560,49 130.941,57
Fahrzeugkosten 469.042,67 437.423,55
Werbe- und Reisekosten 312.651,81 343.254,98
Kosten der Warenabgabe 27.637,50 119.412,94
Verschiedene betriebliche Kosten 845.084,90 598.243,50
Verluste aus dem Abgang von Gegenständen
des Anlagevermögens 5.427,00 6,50
Verluste aus Wertminderungen oder aus dem Abgang
von Gegenständen des Umlaufvermögens und
Einstellungen in die Wertberichtigung zu Forderungen 6.400,35 23.334,97
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 8.516,60 1.550,00
2.282.281,36 2.131.413,61
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
14.407,07
101.081,48
300,83
102.830,64
Steuern vom Einkommen und Ertrag 48.313,91 27.115,06
Ergebnis nach Steuern 206.944,31 55.641,29
Sonstige Steuern 9.112,40 9.420,56
Ausgleichszahlung an Minderheiten (Tochter) 114.959,59 89.375,22
Jahresüberschuss (Vorjahr: Jahresfehlbetrag) 82.872,32 43.154,49-
vom 1.1. bis 31.12.2018 Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
Umsatzerlöse 14.447.523,66 14.181.940,16
Verminderung des Bestands an fertigen und
unfertigen Erzeugnissen
Andere aktivierte Eigenleistungen
10.712,82
422.128,18
42.434,20-
340.834,83
Gesamtleistung 14.858.939,02 14.565.209,19
Sonstige betriebliche Erträge
Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des
Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zu
Gegenständen des Anlagevermögens
Erträge aus der Herabsetzung der Pauschalwert
5.524,37 0,00
berichtigung zu Forderungen 600,00 0,00
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Übrige sonstige betriebliche Erträge
15.206,28
207.987,69
11.496,65
186.556,04
229.318,34 198.052,69
Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
für bezogene Waren
Aufwendungen für bezogene Leistungen
5.119.012,61
263.411,53
4.825.154,78
432.607,70
5.382.424,14 5.257.762,48
Personalaufwand
Löhne und Gehälter
Soziale Abgaben und Aufwendungen für
5.428.297,26 5.619.440,92
Altersversorgung und Unterstützung 1.007.835,32 1.009.565,38
6.436.132,58 6.629.006,30
Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen 645.486,65 559.793,33

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

A. Allgemeine Angaben

Der von der InterCard AG Informationssysteme, Villingen-Schwenningen, als Obergesellschaft erstellte Konzernabschluss der InterCard-Firmengruppe zum 31. Dezember 2018 wurde nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Übereinstimmung mit den zum Abschlussdatum geltenden International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Boards (IASB) freiwillig aufgestellt.

Das Geschäftsjahr der InterCard AG Informationssysteme dauert vom 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres.

Die Angaben erfolgen in EUR.

Die Darstellung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.

Sämtliche Einzelabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften, die nach nationalem Recht erstellt sind, wurden an IFRS sowie an die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der InterCard AG Informationssysteme angepasst. Die Kapitalflussrechnung zeigt die Veränderung der Zahlungsmittel der InterCard AG Informationssysteme durch Zu- und Abflüsse

innerhalb der Berichtsperiode. Bei der Darstellung wird in Übereinstimmung mit IAS 7 (Cash Flow Statements) in Zahlungsströme aus operativer, investiver und Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Geänderte Rechnungslegungsmethoden Im Geschäftsjahr 2018 waren folgende Standards bzw.

Änderungen erstmals verbindlich anzuwenden:

  • IFRS 9 "Finanzinstrumente" (Umfassende Regelung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Gegenüber dem Vorgängerstandard IAS 39 Veränderungen insbesondere bei Klassifizierungsvorschriften von finanziellen Vermögenswerten und Erfassung von Wertminderungen; EU-Endorsement erfolgt)
  • IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" (ersetzt IAS 18 'Erlöse' und IAS 11 'Fertigungsaufträge' und regelt, wann und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen sind; EU-Endorsement erfolgt)
  • Änderungen zu IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" (Änderungen im Zusammenhang mit Einzelfragen der Bilanzierung von anteilsbasierter Vergütung mit Barausgleich; EU-Endorsement erfolgt)
  • IFRS 4 Anwendung von IFRS 9 im Zusammenhang mit

IFRS 4 Versicherungsverträge (EU-Endorsement erfolgt)

  • IFRIC 22 "Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen" (Klarstellung der Bilanzierung von Geschäftsvorfällen, die den Erhalt oder die Zahlung von Gegenleistungen in fremder Währung beinhalten; EU-Endorsement erfolgt)
  • Änderungen zu IAS 40 "Übertragung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien" (Klarstellung der Vorschriften in Bezug auf Übertragungen in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien; EU Endorsement erfolgt)
  • Änderungen infolge der jährlichen Verbesserungen 2014 2016 (EU-Endorsement erfolgt)

Die erstmalige Anwendung des neuen Standards IFRS 9 "Finanzinstrumente" führte zu Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzerns. Die anderen neuen Regelungen haben keine wesentliche Auswirkung auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. den Konsolidierungskreis des Konzerns.

IFRS 9 "Finanzinstrumente"

Im Folgenden werden die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 auf den Abschluss des Konzerns erläutert. Die Erstanwendung des IFRS-Standards zum 1. Januar 2018 erfolgt im Grundsatz nach der modifiziert retrospektiven Methode, d.h. ohne rückwirkende Anpassung von Vergleichsperioden bzw. Vergleichsangaben.

IFRS 9 ersetzt die Vorschriften von IAS 39, die Ansatz, Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, die Ausbuchung von Finanzinstrumenten, die Wertminderung finanzieller Vermögenswerte und die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen betreffen.

Insgesamt ergaben sich für den Konzern folgende Auswirkungen auf die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und das Eigenkapital:

Klassifizierung und Bewertung

Für Eigenkapitalinstrumente, die bisher als zur Veräußerung verfügbar bewertet wurden, wird das einzelfallbezogene ausübbare Wahlrecht einer erfolgsneutralen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in Anspruch genommen. Infolgedessen werden nunmehr alle Wertschwankungen dieser Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst, ohne der Möglichkeit einer späteren Reklassifizierung in das Periodenergebnis. Die Umklassifizierung und Neubewertung nach IFRS 9 führte zu keinen wesentlichen Änderungen im Wertansatz der Eigenkapitalinstrumente. Bezüglich der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte ergeben sich nach IFRS 9 im Wesentlichen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen eines bestehenden Factoring-Programms veräußert werden, Abweichungen zur bisherigen Klassifizierung. Dazu wurden innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die einzelnen Debitoren in zwei Portfolien eingeteilt, einerseits in ein Portfolio von Debitoren, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows gehalten werden, und andererseits in ein Portfolio, das im Rahmen des Factoring-Programms regelmäßig angedient und damit zur Veräußerung gehalten wird. Das letztgenannte Portfolio wurde gemäß IFRS 9 nunmehr erfolgsneutral zum Zeitwert (Fair Value) bewertet. Bis zum 31. Dezember 2017 erfolgte eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Aus der Umklassifizierung ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen hinsichtlich des Wertansatzes.

Wertminderung

Der Konzern wendet für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen den vereinfachten Ansatz für die Ermittlung des expected credit loss aus der Gesamtlaufzeit an, was eine Änderung des bisherigen Modells der bereits eingetretenen Verlustereignisse ('incurred loss model') darstellt. Aus der Anwendung des "expected credit loss model" ergeben sich zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 keine wesentlichen Auswirkungen.

Bilanzierung von Sicherungsgeschäften

Im Hinblick auf die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) enthält IFRS 9 Regelungen, die eine stärkere Verbindung zwischen der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und dem operativ praktizierten Risikomanagement herstellen. Aus diesen IFRS 9 Änderungen ergeben sich für den Konzern keine Auswirkungen, da keine derivativen Finanzinstrumente als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Sicherungsbeziehungen designiert sind.

Veröffentlichte und von der EU übernommene noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards

IFRS 16 "Leasing"

Die Anwendung von IFRS 16 (anzuwenden ab dem 1. Januar 2019) verändert im Wesentlichen die Bilanzierung durch Leasingnehmer und führt zum bilanziellen Ansatz nahezu aller Leasingverhältnisse. Der Standard hebt die bisherige Unterscheidung zwischen Operating- und Finanzierungsleasing für den Leasingnehmer auf und verlangt den Ansatz

ANHANG (NOTES)

ZUM KONZERNABSCHLUSS FÜR DIE PERIODE VOM 1. JANUAR 2018 BIS 31. DEZEMBER 2018

eines Nutzungsrechts (right-of-use asset) und einer finanziellen Verbindlichkeit für noch zu zahlende Leasingraten für fast alle Leasingverträge, und führt damit zu einer Bilanzverlängerung sowie einer korrespondierenden Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung. Für kurzfristige und geringwerte Leasingverhältnisse wird der Konzern die möglichen Ausnahmeregelungen des IFRS 16 in Anspruch nehmen.

Der Konzern wird für die Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 den modifiziert retrospektiven Ansatz anwenden. Daraus erwartet der Konzern auf Basis der derzeitigen Informationen eine wesentliche Erhöhung des Anlagevermögens um einen Betrag zwischen TEUR 800 und TEUR 850. Die Finanzverbindlichkeiten werden sich durch die erstmalige Erfassung der Leasingverbindlichkeiten als abgezinster Wert der noch ausstehenden Leasingzahlungen voraussichtlich ebenfalls um einen Wert zwischen TEUR 800 und TEUR 850 erhöhen. Aus der Erhöhung der Bilanzsumme resultiert ein korrespondierender Rückgang der Eigenkapitalquote.

Außerdem wird die geänderte Erfassung der Leasingaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu einer Verbesserung des EBITDA im Bereich zwischen TEUR 250 und TEUR 265 sowie einer geringeren Verbesserung des EBIT um ca. TEUR 6 bis TEUR 7 führen. In der Kapitalflussrechnung werden Zahlungen für Operating-Leasingverhältnisse künftig im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen, was zu einer Verbesserung des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit um einen Betrag zwischen TEUR 260 und TEUR 270 im Vergleich zu den Regelungen des IAS 17 führt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss wurden die verbundenen Unternehmen einbezogen, an denen die InterCard AG Informationssysteme direkt mehrheitlich beteiligt ist. Es handelt sich einschließlich der Muttergesellschaft um neun deutsche Gesellschaften und um eine schweizerische Gesellschaft. Nachfolgend aufgeführte Gesellschaften wurden im Rahmen der Vollkonsolidierung einbezogen:

  • InterCard GmbH Kartensysteme, Sitz in Villingen-Schwenningen (Deutschland), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2018 100% (Vorjahr 100%). Bilanzstichtag 31.12.
  • IntraKey technologies AG, Sitz in Dresden (Deutschland), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2018 100%

(Vorjahr 100%). Bilanzstichtag 31.12., Erstkonsolidierung zum 30.08.2007. Durch notariellen Vertrag vom 30.06.2010 hat die InterCard AG Informationssysteme weitere Anteile in Höhe von 15% des Stammkapitals hinzuerworben. Sämtliche Rechte und Pflichten wurden mit Wirkung zum 01.01.2010 übertragen. Mit notariellem Vertrag vom 07.05.2014 wurde ein Formwechsel vorgenommen – die Firma lautet nun IntraKey technologies AG. Mit Vertrag vom 21.07.2014 hat die InterCard AG Informationssysteme die restlichen 34% des Grundkapitals übernommen.

  • MobileServices GmbH Informationssysteme, Sitz in Villingen-Schwenningen (Deutschland), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2018 100% (Vorjahr 100%). Bilanzstichtag 31.12., Erstkonsolidierung zum 03.09.2012. Mit notariellem Vertrag vom 03.09.2012 wurde die Bargründung der MobileServices GmbH Informationssysteme beglaubigt. Mit notariellem Vertrag vom 16.07.2013 wurde das Stammkapital der MobileServices GmbH Informationssysteme von TEUR 25,0 auf TEUR 105,0 erhöht – die Erhöhung des Stammkapitals um TEUR 80,0 wurde in voller Höhe von der InterCard AG Informationssysteme gezeichnet. Mit notariellem Vertrag vom 29.10.2014 hat die InterCard AG Informationssysteme die restlichen 4,76% des Stammkapitals übernommen.
  • Multicard GmbH, Sitz in Villingen-Schwenningen (Deutschland), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2018 100% (Vorjahr 100%). Bilanzstichtag 31.12. Mit notariellem Vertrag vom 07.08.2014 hat InterCard AG Informationssysteme 100% des Stammkapitals übernommen. Die Erstkonsolidierung erfolgt vereinfacht zum 31.12.2014 anstatt zum Erwerbszeitpunkt; ein Zwischenabschluss wurde nicht erstellt. Wesentliche Geschäftsvorfälle zwischen dem Erwerbszeitpunkt und dem Bilanzstichtag ergaben sich jedoch nicht.
  • Cosmo.ID GmbH, Sitz in Villingen-Schwenningen (Deutschland), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2018 51% (Vorjahr 51%). Mit notariellem Vertrag vom 08.08.2014 erfolgte die Neugründung der Gesellschaft und gleichzeitig die Übernahme von 51% des Stammkapitals durch die InterCard AG Informationssysteme. Die Erstkonsolidierung erfolgt zum 31.12.2014 anstatt zum Erwerbszeitpunkt. Wesentliche Geschäftsvorfälle zwischen dem Erwerbszeitpunkt und dem Bilanzstichtag ergaben sich jedoch nicht.
  • Professional Services Datentechnik GmbH, Sitz in Villingen-Schwenningen (Deutschland), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2018 70% (Vorjahr 70%). Mit notariellem Vertrag vom 29.04.2015 hat InterCard AG Informationssysteme 70% des Stammkapitals übernommen.

Die Erstkonsolidierung erfolgt zum Erwerbszeitpunkt; ein Zwischenabschluss wurde erstellt. Wesentliche Geschäftsvorfälle zwischen dem Erwerbszeitpunkt und dem Bilanzstichtag ergaben sich nicht.

  • Multi-Access AG, Sitz in Regensdorf (Schweiz), Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2018 100%(Vorjahr 100%). Mit Kaufvertrag vom 13.08.2015 hat die InterCard AG Informationssysteme 100% des Aktienkapitals übernommen. Die Erstkonsolidierung erfolgt zum Erwerbszeitpunkt; ein Zwischenabschluss wurde erstellt. Wesentliche Geschäftsvorfälle zwischen dem Erwerbszeitpunkt und dem Bilanzstichtag ergaben sich nicht.
  • Control Systems GmbH & Co KG, Sitz in Villingen-Schwenningen, Anteil am Kommanditkapital am 31. Dezember 2018 52% (Vorjahr 52%). Mit notariellem Vertrag vom 27.01.2016 hat die InterCard AG Informationssysteme 52% des Kommanditkapitals übernommen. Die Erstkonsolidierung erfolgte zum Erwerbszeitpunkt.
  • Control Systems Verwaltungs GmbH, Sitz in Villingen-Schwenningen, Anteil am Geschäftskapital am 31. Dezember 2018 52% (Vorjahr 52%). Mit notariellem Vertrag vom 27.01.2016 hat die InterCard AG Informationssysteme 52% des Stammkapitals übernommen. Die Erstkonsolidierung erfolgte zum Erwerbszeitpunkt.

Des Weiteren ist die InterCard AG Informationssysteme zum 31. Dezember 2018 zu 29,4 % an der Polyright AG, CH-Sion, beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt CHF 850.000,00. Die Übernahme der Geschäftsanteile erfolgte im August 2017. Ein maßgeblicher direkter Einfluss auf die operative Geschäftspolitik der Polyright AG erfolgte im Berichtsjahr nicht.

Die Einbeziehung der Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Ermittlung der Unterschiedsbeträge der Kapitalkonsolidierung erfolgte bei der InterCard GmbH Kartensysteme zum Erwerbszeitpunkt 30.09.2004, bei der heutigen IntraKey technologies AG zum Erwerbszeitpunkt 30.08.2007. Für die MobileServices GmbH Informationssysteme existierte zum Erwerbszeitpunkt kein Unterschiedsbetrag zur Kapitalkonsolidierung. Die Unterschiedsbeträge der Kapitalkonsolidierung wurden bei der Multicard GmbH und bei der Cosmo. ID GmbH vereinfacht zum 31.12.2014 ermittelt. Die Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung bei der Professional Services GmbH Datentechnik und bei der Multi-Access AG wurden jeweils zum Erwerbszeitpunkt ermittelt. Die Unterschiedsbeträge der Kapitalkonsolidierung wurden bei der Control Systems GmbH & Co KG und der Control Systems Verwaltungs- GmbH vereinfacht zum

31.12.2016 ermittelt. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen als auch Zwischengewinne wurden konsolidiert.

Auch gegenseitige Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen wurden gegeneinander aufgerechnet

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die in den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesenen Firmenwerte werden im Rahmen der Folgebewertung nicht planmäßig abgeschrieben. Die Werthaltigkeit des Firmenwerts wurde zum Bilanzstichtag nach IFRS 3.54 unter entsprechender Anwendung von IAS 36 hinsichtlich möglicher Wertminderungen (Impairments) untersucht; Wertminderungen waren im Berichtsjahr nicht erforderlich.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.

Den Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen liegen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:

Immaterielle Vermögensgegenstände 3 – 8 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 3 – 8 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 13 Jahre

Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese zu Grunde gelegt.

Forderungen und sonstige Vermögenswerte wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nominalwert abzüglich der Wertminderungen aufgrund erwarteter Forderungsausfälle angesetzt. Die Ermittlung der erwarteten Forderungsausfälle erfolgt nach IFRS 9 unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens. Dabei wird sowohl dem individuellen Ausfallrisiko, als auch einem aus Erfahrungswerten abgeleiteten erwarteten Ausfallrisiko für eine Gruppe von Forderungen mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen Rechnung getragen, indem eine Risikovorsorge in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Forderungsausfällen unter Verwendung eines

Wertberichtigungskonzept erfasst wird.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, welche im Rahmen des Factoring-Programms regelmäßig angedient und damit zur Veräußerung gehalten werden, wurden nach IFRS 9 zum Zeitwert (Fair Value) bewertet.

Die sonstigen ausgewiesenen Vermögenswerte wurden mit Ausnahme von Vorräten und latenten Steueransprüchen entsprechend IAS 36 zum Bilanzstichtag hinsichtlich möglicher Anhaltspunkte für Wertminderungen untersucht. Werden derartige Anhaltspunkte für einzelne Vermögenswerte oder eine Zahlungsmittel generierende Einheit identifiziert, so wird für diese ein Wertminderungstest durchgeführt.

Zu den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zählen frei verfügbare Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten, die zum Zeitpunkt ihrer Anlage bzw. Anschaffung eine Restlaufzeit von maximal drei Monaten haben.

Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwertige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Die angesetzten Werte stellen die bestmöglichste Schätzung der Ausgaben dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich sind. Die sonstigen Rückstellungen werden nur für rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Verzinsliche Bankdarlehen und Überziehungskredite werden zum erhaltenen Auszahlungsbetrag abzüglich der direkt zurechenbaren Ausgabekosten bilanziert.

Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden gemäß IFRS 15 erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Die Erfassung erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der Konzern im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird.

Die Aufstellung des Abschlusses nach IFRS verlangt von der Unternehmensleitung bestimmte Annahmen, die Auswirkungen auf die Wertansätze der Vermögenswerte und Schulden, die Angabe von Eventualforderungen und -schulden zum Bilanzstichtag und die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres haben. Die Schätzungen können hierbei von der tatsächlichen Entwicklung abweichen. Bei der Erstellung des Konzernabschlusses waren insbesondere Schätzungen bezüglich der Wertansätze der aktiven latenten Steuern sowie bei der Bewertung von sonstigen Rückstellungen erforderlich. Weitere Schätzungen wurden bei der Berechnung von Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vorgenommen.

3. Unternehmenszusammenschlüsse

Mit notariellem Kaufvertrag vom 14. September 2004 hat die Card3 GmbH mit Wirkung zum 30.09.2004 sämtliche Geschäftsanteile an der InterCard GmbH Kartensysteme erworben. Als Kaufpreis wurden USD 2.500.000,00 vereinbart. Ferner wurde gemäß § 6 des Kaufvertrages Bedingungen für eine Kaufpreisanpassung definiert. Aufgrund dieser Bedingungen wurde der Kaufpreis durch Vergleichsvereinbarung vom 12. Oktober 2005 basierend auf einem Equity-Status zum 30.09.2004 angepasst. Die in der Vergleichsvereinbarung dokumentierten Sachverhalte führten saldiert zu einer Minderung des Kaufpreises um EUR 87.220,00.

Die Umrechnung des Kaufpreises erfolgte zum maßgeblichen Stichtagskurs des USD am 30.09.2004 (1,2409 USD).

Im Rahmen der Verschmelzung der Card3 GmbH auf die InterCard AG Informationssysteme wurde eine Kapitalerhöhung um EUR 1.000.800,00 durchgeführt, was zu einem Beteiligungsansatz für die InterCard GmbH Kartensysteme von EUR 3.785.248,38 führt.

Die Einbeziehung des Tochterunternehmens InterCard GmbH Kartensysteme im Rahmen der Vollkonsolidierung erfolgte nach der Erwerbsmethode. Dies führte zu einem Ansatz eines Firmenwertes in Höhe der gesamten erworbenen stillen Reserven von EUR 2.832.799,70. Eine Aufteilung der stillen Reserven auf aktivierte Wirtschaftsgüter und den Kundenstamm war mangels vorhandener wesentlicher stiller Reserven nicht möglich.

Beim heutigen Tochterunternehmen IntraKey technologies AG erfolgte die Einbeziehung durch Vollkonsolidierung bei der InterCard AG Informationssysteme nach der Erwerbsmethode. Dies führte zu einem Ansatz eines Firmenwertes in Höhe der anteilig der InterCard AG Informationssysteme erworbenen stillen Reserven von EUR 169.453,79. Eine Aufteilung der stillen Reserven auf aktivierte Wirtschaftsgüter und den Kundenstamm war mangels vorhandener wesentlicher stiller Reserven nicht möglich. Im Rahmen des Erwerbs von weiteren 15% des Stammkapitals der IntraKey technologies GmbH durch die InterCard AG Informationssysteme am 30.06.2010 wurden hinzuerworbene stille Reserven zum Zeitpunkt des Erwerbs dem bisher bestehenden Firmenwert zugeordnet. Zum Zeitpunkt des Hinzuerwerbs bestanden keine wesentlichen stillen Reserven in aktivierten Wirtschaftsgütern und im Kundenstamm der

Gesellschaft. Im Rahmen des Erwerbs der restlichen 34% des Grundkapitals der IntraKey technologies AG durch die InterCard AG Informationssysteme am 21.07.2014 wurden hinzuerworbene stille Reserven zum Zeitpunkt des Erwerbs in Höhe von EUR 18.160,80 dem bisher bestehenden Firmenwert zugeordnet. Zum Zeitpunkt des Hinzuerwerbs bestanden keine wesentlichen stillen Reserven in aktivierten Wirtschaftsgütern und im Kundenstamm der Gesellschaft.

Beim Tochterunternehmen MobileServices GmbH Informationssysteme erfolgt die Einbeziehung durch Vollkonsolidierung bei der InterCard AG Informationssysteme nach der Erwerbsmethode. Da zum Erwerbszeitpunkt keine Unterschiedsbeträge existierten, führte dies zu keinem Ansatz eines Firmenwertes.

Im Rahmen des Erwerbs des Tochterunternehmens Multicard GmbH entstand ein Firmenwert in Höhe von EUR 257.074,79, bei der Cosmo.ID GmbH in Höhe von EUR 18.252,50. Zum Zeitpunkt des Erwerbs bestanden keine wesentlichen stillen Reserven in aktivierten Wirtschaftsgütern und im Kundenstamm der Gesellschaft.

Im Rahmen des Erwerbs des Tochterunternehmens Professional Services GmbH Datentechnik entstand ein Firmenwert in Höhe von EUR 163.651,53, bei der Multi-Access AG in Höhe von EUR 687.711,24. Zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Gründung bestanden keine wesentlichen stillen Reserven in aktivierten Wirtschaftsgütern und im Kundenstamm der Gesellschaft.

Im Rahmen des Erwerbs des Tochterunternehmens Control Systems GmbH & Co KG entstand ein Firmenwert in Höhe von EUR 460.200,00, bei der Control Systems Verwaltungs GmbH entstand im Rahmen des Erwerbs kein Firmenwert. Zum Zeitpunkt des Erwerbs der Gesellschaften bestanden keine wesentlichen stillen Reserven in aktivierten Wirtschaftsgütern bzw. im Kundenstamm.

4. Latente Steueransprüche und -verpflichtungen

Die als latente Steueransprüche ausgewiesenen Beträge betreffen aktive Steuerabgrenzungen in Übereinstimmung mit IAS 12 (Income Taxes). Diese umfassen im Wesentlichen aktive latente Steuern aus der zukünftigen Nutzung der bestehenden steuerlichen Verlustvorträge. Aktive latente Steuern werden nur dann angesetzt, wenn die Realisierbarkeit dieser Steuervorteile in einem absehbaren zeitlichen Rahmen wahrscheinlich ist.

Gemäß IAS 12.37 wurde die Nutzbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge beurteilt. Die sich für den Berichtszeitraum ergebenden Auswirkungen wurden erfolgswirksam erfasst. Im Anlagevermögen sind Anlagegüter enthalten, welche als selbsterstellte Wirtschaftsgüter, für welche ein steuerliches Aktivierungsverbot besteht, zu beurteilen sind. Entsprechend ergibt sich eine unterschiedliche Bewertung zwischen Handels- und Steuerbilanz. Aus dieser Abweichung ergaben sich zum 31. Dezember 2018 gemäß § 274 HGB passive latente Steuern in Höhe von EUR 366.793,04. Steuerliche Verlustvorträge aus der unterschiedlichen Bewertung der Anlagegüter wurden bei der Berechnung als aktive latente Steuern berücksichtigt. Die entsprechende aktive latente Steuer wurde mit der passiven latenten Steuer verrechnet, soweit eine Identität der Steuergläubiger und Fristkongruenz besteht. Zum 31. Dezember 2018 betrug die passive latente Steuer nach Verrechnung EUR 235.540,75.

Für das Geschäftsjahr wird im Konzernabschluss eine Körperschaftsteuer von 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer ergibt sich ein Effektivsteuersatz von 30%, welcher bei der Entwicklung der aktivierten latenten Steuern insoweit berücksichtigt wurde, als die Verlustvorträge für Körperschaftsteuer als auch für Gewerbesteuer nutzbar sind.

5. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens zeigt der als Anlage I zu den Notes beigefügte Anlagespiegel.

Ferner wurde in den Finanzanlagen die durch Umwandlung eines Darlehens erworbene Beteiligung von 29,4% am Aktienkapital der Polyright AG mit Sitz in Sion, Schweiz in Höhe von EUR 218.856,69, eine in 2012 gezeichnete Beteiligung mit einen Genossenschaftsanteil bei der Volksbank Rottweil eG in Höhe von EUR 150,00, sowie die Beteiligung an der InterCard Systems, Inc. mit Sitz in New York, USA, aus dem Jahr 2015 in Höhe von EUR 576,12 ausgewiesen.

6. Vorräte

In dieser Position sind fertige Erzeugnisse, Ersatzteile sowie Handelswaren berücksichtigt. Im Wesentlichen wurden die Vorräte angeschafft und zu Anschaffungskosten bewertet.

7. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegenüber Universitäten und Hochschulen. Warenkreditversicherungen sind im Rahmen einer bestehenden Factoring-Vereinbarung abgeschlossen. Die sonstigen kurzfristigen Forderungen beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber der Factoring-Gesellschaft (TARGO Commercial Finance AG).

11. Verbindlichkeiten

Der Verbindlichkeitenspiegel zeigt die Zusammensetzung und Laufzeit der Position:

31.12.2018 bis zu
1 Jahr
EUR
Restlaufzeit
1-5 Jahre
EUR
Restlaufzeit
über 5 Jahre
EUR
Restlaufzeit
zusammen
EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Erhaltene Anzahlungen
aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige
719.348,74
68.736,46
552.352,13
504.633,84
1.845.071,17
1.424.213,73
0,00
0,00
0,00
1.424.213,73
552.473,41
0,00
0,00
0,00
552.473,41
2.696.035,88
68.736,46
552.352,13
504.633,84
3.821.758,31
31.12.2017
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Erhaltene Anzahlungen
aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige
1.481.186,83
290,00
633.542,97
477.928,59
2.592.948,39
1.852.707,78
0,00
0,00
0,00
1.852.707,78
331.646,31
0,00
0,00
0,00
331.646,31
3.665.540,92
290,00
633.542,97
477.928,59
4.777.302,48
/erbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Erhaltene Anzahlungen
aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige
RÜCKSTELLUNGEN Stand
01.01.2018
EUR
Verbrauch
EUR
Auflösung
EUR
Zuführung
EUR
Stand
31.12.2018
EUR
Personalrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Steuerrückstellungen
289.040,00
156.550,00
5.811,96
451.401,96
278.015,93
127.207,79
2.430,69
407.654,41
4.714,07
10.492,21
0,00
15.206,28
326.500,00
200.311,19
13.756,81
540.568,00
332.810,00
219.161,19
17.138,08
569.109,27
Laufzeit der Position:
------------------------ --

8. Eigenkapital

Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag EUR 1.690.000,00. Es ist eingeteilt in 1.690.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag.

Aufgrund des Beschlusses in der Hauptversammlung vom 26. Juni 2018 erfolgte keine Zuweisung zu den Gewinnrücklagen. Der Bilanzgewinn wurde in voller Höhe vorgetragen.

In der Hauptversammlung vom 26. Juni 2018 wurde ein Genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 800.000,00 beschlossen, das bis zum 25. Juni 2023 läuft. Mit Beschluss des Vorstandes vom 13.07.2018 wurde aus dem Genehmigten Kapital eine Kapitalerhöhung durchgeführt. Durch Ausgabe von 90.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu einem Kurs von EUR 4,20 wurde dem Grundkapital ein Betrag in Höhe von EUR 90.000,00 zugeführt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Verkaufspreis in Höhe von EUR 288.000,00 wurde der Kapitalrücklage zugeführt. Das aus dem Beschluss vom 23.06.2015 noch offene Genehmigte Kapital gemäß § 4 Abs. 2 wurde per Beschluss der Hauptversammlung vom 26.06.2018 aufgehoben.

Die Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital zu erhöhen, beträgt nach dieser teilweisen Ausschöpfung noch EUR 710.000,00.

Gemäß Beschluss in der ordentlichen Hauptversammlung vom 20.06.2010 war die Gesellschaft berechtigt, eigene Aktien anzukaufen. Per 29.10.2012 und 14.11.2012 hat die Gesellschaft insgesamt 863 eigene Aktien angekauft. Dem Grundkapital sind entsprechend EUR 863,00 zugeordnet bzw. von diesem abgesetzt. Der Ankauf der eigenen Aktien diente Akquisitionszwecken. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 1.677,20 zwischen Nennwert und Kaufpreis wurde mit der Kapitalrücklage verrechnet. Nach Abzug des vorgenannten Unterschiedsbetrages in Höhe von EUR 1.677,00 beträgt die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2018 EUR 2.492.869,62.

Von der Kapitalrücklage wurden in 2006 und 2013 Kosten der Kapitalerhöhung in Höhe von insgesamt rd. TEUR 200 abgesetzt. Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Der Anteil von Minderheitsgesellschaftern beinhaltet das anteilige Eigenkapital inkl. Ergebnisanteil der Cosmo.ID GmbH (49% Herr Markus Albrecht), der Professional Services GmbH Datentechnik (30% Herr Ulf Bernstorff), der Control Systems Verwaltungs GmbH (jeweils 24 % Herr Hansjörg Zucker und Herr Ulrich Maier) sowie das anteilige Eigenkapital der Control Systems GmbH & Co. KG (jeweils 24 % Herr Hansjörg Zucker und Ulrich Maier).

9. Eigene Aktien

Gemäß Beschluss in der ordentlichen Hauptversammlung vom 20.06.2010 war die Gesellschaft berechtigt, eigene Aktien anzukaufen. Per 29.10.2012 und 14.11.2012 hat die Gesellschaft insgesamt 863 eigene Aktien angekauft. Dem Grundkapital sind entsprechend EUR 863,00 zugeordnet bzw. von diesem abgesetzt. Der Ankauf der eigenen Aktien diente Akquisitionszwecken. Der Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Kaufpreis in Höhe von EUR 1.677,20 wurde mit der Kapitalrücklage verrechnet.

Die durch die Gesellschaft erfolgten Rückkäufe von Stammaktien werden in der Bilanz unter dem Posten "Eigene Aktien" ausgewiesen und offen vom Eigenkapital abgesetzt.

Anteile am Grundkapital zum 31. Dezember 2018:
Anzahl: 863 Stück
Nennbetrag: 863 EUR
Anteil am Grundkapital: 0,06%
Zeitpunkt Erwerb: 29. Oktober + 14. November 2012
Durchschnittl. Erwerbspreis: 2,94 EUR
Grund des Erwerbs: Akquisitionszwecke

10. Rückstellungen

Folgender Rückstellungsspiegel zeigt die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Positionen:

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch die Sicherungsübereignung des Warenlagers der InterCard GmbH in Höhe von EUR 72.413,00 besichert.

Hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen in voller Höhe übliche Eigentumsvorbehalte sowie Avalkredite.

Im Konzern werden ausschließlich Vermögenswerte im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen genutzt. Die Summe der Leasingverpflichtungen und der Verpflichtungen aus Mietverträgen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr beträgt EUR 494.909,79, mit einer Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren EUR 524.308,88 Verpflichtungen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

12. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten in Höhe von EUR 172.179,56 (Vorjahr EUR 158.283,35) geldwerte Vorteile.

Des Weiteren sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 15.206,28 (Vorjahr EUR 11.496,65) enthalten.

13. Entwicklungskosten

Im Geschäftsjahr sind im Konzern interne Entwicklungskosten angefallen, von denen EUR 424.088,38 aktiviert wurden, da sämtliche Voraussetzungen i.S.d. IAS 38.57 erfüllt wurden. Für die übrigen Entwicklungskosten, bei denen einzelne Voraussetzungen nicht erfüllt waren, erfolgte die Berücksichtigung als Personalaufwand.

14. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten in Höhe von EUR 42.230,70 (Vorjahr EUR 40.298,96) Factoringgebühren. Forderungsverluste und Einstellung in die Einzelwertberichtigung sind in 2018 in Höhe von EUR 6.400,35 eingetreten (Vorjahr EUR 23.334,97). Aufwendungen für freie Mitarbeiter sind mit EUR 56.947,12 (Vorjahr EUR 76.580,48) in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.

15. Finanzergebnis

Das Finanzergebnis setzt sich aus Zinserträgen (EUR 14.407,07) und Zinsaufwendungen (EUR 101.081,48) zusammen, der Posten Zinsaufwendungen enthält im Wesentlichen Zinsen aus Bankverbindlichkeiten. Die Zinserträge enthalten im Wesentlichen Zinserträge aus Ausleihungen.

TEUR 2018 2017
Ergebnis gewöhnlicher Geschäftstätigkeit
- sonstige Steuern
255,2
9,1
82,8
9,4
Ergebnis vor Ertragsteuern 246,1 73,4
Gesamt-Ertragsteuersatz
Erwartete Ertragsteuern
Steuerliche Hinzurechnungen
sonstige Abweichungen
30%
73,8
-27,2
1,7
30%
22,0
7,7
-2,6
Ertragssteueraufwand 48,3 27,1
Steuerquote 19,6 % 36,9 %

16. Ertragsteuern

Im Konzernabschluss wird eine Körperschaftsteuer von 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5%berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer ergibt sich ein Effektivsteuersatz von 30%.

Vom erwarteten zum tatsächlichen Steueraufwand ist wie folgt überzuleiten:

17. Mitarbeiter

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter inklusive Geschäftsführer im Berichtszeitraum betrug im Berichtsjahr 112 (Vorjahr 112,75). Die 112 Mitarbeiter im Berichtsjahr teilen sich in folgende Gruppen auf:

Vertrieb 30
Service 31
Fertigung 14
Verwaltung 14
Entwicklung 23

18. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen nach IAS 24

Als nahestehende Unternehmen oder Personen im Sinne des IAS 24 gelten Unternehmen und Personen die den Konzern beherrschen oder von ihm beherrscht werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden, sowie Unternehmen und Personen, die kraft Satzungsbestimmungen oder vertraglicher Vereinbarung die Möglichkeit besitzen, die Finanz- und Geschäftspolitik des Managements der InterCard AG maßgeblich zu steuern oder an der gemeinsamen Führung beteiligt sind. Die Beherrschung liegt hierbei

vor, wenn ein Aktionär mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der InterCard AG hält. Der größte Einzelaktionär ist die SANDPIPER Digital Payments AG mit Sitz in St. Gallen, die direkt mehr als 50% der Anteile hält und damit als nahestehendes Unternehmen gemäß IAS 24 gilt. Jedoch bestehen keinerlei Beziehungen zwischen den Gesellschaften welche nach IAS 24 offenzulegen wären.

Als nahestehende Personen der InterCard AG gelten ferner die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats (vgl. Abschnitt 21).

Neben den Vergütungen an den Vorstand in Höhe von EUR 188.640,00 (Vorjahr EUR 188.640,00) wurden geldwerte Vorteile für die Nutzung des Firmenfahrzeuges in Höhe von EUR 2.400,00 (Vorjahr EUR 2.400,00) verbucht.

Für Vergütungen des Aufsichtsrats wurden im Berichtsjahr EUR 18.000,00 (Vorjahr EUR 18.000,00) aufgewendet.

19. Kapitalflussrechnung

Der Finanzmittelfonds beinhaltet Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbestände sowie kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Finanzmittelbestände unterliegen den unter Punkt 11 dargelegten Verfügungsbeschränkungen.

20. Ergebnis

Das gemäß IAS 33 ermittelte unverwässerte Ergebnis je Aktie betrug im Geschäftsjahr EUR 0,05 je Aktie (Vorjahr EUR -0,03 je Aktie). Sachverhalte, die zu einem veränderten verwässerten Ergebnis je Aktie führen, bestanden nicht.

21. Gremien

Der Vorstand setzte sich im Berichtszeitraum wie folgt zusammen:

• Herr Gerson Riesle, Dipl.-Ingenieur (FH), Villingen-Schwenningen

Der Aufsichtsrat bestand im Berichtszeitraum aus folgenden Personen:

  • Herr Ulf Meyer-Kessel, Steuerberater, Rechtsanwalt, Hamburg (Vorsitzender)
  • Herr Eduard Wyss, Technischer Kaufmann, CH-Adliswil (stellvertretender Vorsitzender)
  • Herr Holger Bürk, Diplom-Informatiker, Niedereschach
  • Herr Volker Rofalski, Diplom-Kaufmann, München

22. Gesamthonorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 berechnete Gesamthonorar für Abschlussprüfungsleistungen beträgt TEUR 33.500,00; andere Beratungsleistungen wurden nicht erbracht.

23. Nachtragsbericht

Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind, eingetreten.

Villingen-Schwenningen, 2. April 2019

Gerson Riesle

Vorstand InterCard AG Informationssysteme

Stand am
1.1.2018
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuch-
ungen
EUR
Währung
EUR
Stand am
31.12.2018
EUR
Stand am
1.1.2018
EUR
Zugang
EUR
Abgang
EUR
Währung
EUR
Stand am
31.12.2018
EUR
Stand am
1.1.2018
EUR
Stand am
31.12.2018
EUR
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögens
gegenstände
Selbstgeschaffene
Wirtschaftsgüter
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche
250.371,43 424.088,38 0,00 75.000,00 0,00 749.459,81 6.954,76 101.538,04 0,00 12.083,33 120.576,13 243.416,67 628.883,68
Rechte und Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten und Werten
2.306.764,79 99.819,51 9.747,42 -75.000,00 0,00 2.321.836,88 1.169.074,66 355.138,60 7.845,42 -12.083,33 1.504.284,51 1.137.690,13 817.552,37
Geleistete Anzahlungen 12.899,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.899,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.899,00 12.899,00
Geschäfts- oder Firmenwert 4.607.304,35 0,00 0,00 0,00 0,00 4.607.304,35 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.607.304,35 4.607.304,35
7.177.339,57 523.907,89 9.747,42 0,00 0,00 7.691.500,04 1.176.029,42 456.676,64 7.845,42 0,00 1.624.860,64 6.001.310,15 6.066.639,40
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen 291.894,77 0,00 0,00 0,00 0,00 291.894,77 233.123,79 32.157,62 0,00 0,00 265.281,41 58.770,98 26.613,36
Andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsausstattung
1.844.744,54 192.803,29 52.643,47 0,00 1.267,94 1.986.172,30 1.509.364,06 156.652,39 49.118,47 831,59 1.617.729,57 335.380,48 368.442,74
2.136.639,31 192.803,29 52.643,47 0,00 1.267,94 2.278.067,07 1.742.487,85 188.810,01 49.118,47 831,59 1.883.010,98 394.151,46 395.056,10
Finanzanlagen
Ausleihungen 0,00 337.752,26 0,00 0,00 0,00 337.752,26 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 337.752,26
Beteiligungen 219.432,81 0,00 0,00 0,00 0,00 219.432,81 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 219.432,81 219.432,81
Genossenschaftsanteile 150,00 0,00 0,00 0,00 0,00 150,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 150,00 150,00
219.582,81 337.752,26 0,00 0,00 0,00 557.335,07 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 219.582,81 557.335,07
Aktive latente Steuern
Latente Steueransprüche
99.088,37 29.557,78 4.644,60 0,00 0,00 124.001,55 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 99.088,37 124.001,55
9.632.650,06 1.084.021,22 67.035,49 0,00 1.267,94 10.650.903,73 2.918.517,27 645.486,65 56.963,89 831,59 3.507.871,62 6.714.132,79 7.143.032,12
Passive latente Steuern
Latente Steueransprüche
172.263,62 65.398,43 2.121,30 0,00 0,00 235.540,75 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 172.263,62 235.540,75

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS 2018

ANSCHAFFUNGSKOSTEN ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE

2018
EUR
2017
EUR
1. Jahresüberschuss ohne Ergebnisanteil Minderheiten 82.872 -43.127
2. Ergebnisanteil Minderheiten 114.960 89.375
3. +/- Abschreibungen / Zuschreibungen 645.487 559.793
4. + Zahlungsunwirksame Aufwendungen 0 0
5. +/- Zunahme / Abnahme Rückstellungen 117.707 -39.718
6. -/+ Zunahme / Abnahme akt. latenter Steuern -24.913 -12.374
7. -/+ Zunahme / Abnahme der sonstigen Aktiva 1.242.235 -1.221.691
8. +/- Zunahme / Abnahme pass. latenter Steuern 63.277 173.586
9. +/- Zunahme / Abnahme der sonstigen Passiva 13.961 -89.276
10. +/- Zinsaufwendungen/ Zinserträge 86.674 102.530
11. = Mittelzufluß / -abfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit 2.342.260 -480.901
12. - Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögens -1.049.473 -785.645
13. - Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten
Unternehmen/ Geschäfts- oder Firmenwert 0 0
14. + Erhaltene Zinsen 14.407 301
15. = Mittelzufluß / -abfluss aus der Investitionstätigkeit -1.035.066 -785.344
16. + Einzahlung aus Eigenkapitalzuführung 378.000 485.550
17. - Auszahlungen an Unternehmenseigner -114.952 -81.192
18. + Konsolidierungsbedingte Änderungen 0 0
19. + Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 186.276 1.074.195
20. - Auszahlungen für die Tilgung von Krediten -621.073 -478.993
21. - Gezahlte Zinsen -101.081 -102.831
22. = Mittelzufluß / -abfluss aus der Finanzierungstätigkeit -272.830 896.730
23. +/- Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 1.034.364 -369.515
24. +/- Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 5.827 -2.122
25. + Konsolidierungskreisbedingte Zugänge des Finanzmittelfonds 0 0
26. + Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 33.359 404.995
27. = Finanzmittelbestand am Ende der Periode 1.073.549 33.359

KAPITALFLUSSRECHNUNG

Der Finanzmittelbestand setzt sich wie folgt zusammen:

IBB Mobile #2844
2018
EUR
2017
EUR
Kasse, Bank Mobile 1.429 3.292
Kasse, Bank Control KG 182.035 212.596
Kasse, Bank Control Verw. 0 0
Kasse, Bank MultiAccess 121.726 37.230
Kasse, Bank ProServices 38.794 62.810
Kasse, Bank COSMO 46.407 27.329
Kasse, Bank Multicard 25.395 160.096
Kasse, Bank Intrakey 690.692 132.359
Kasse #2880/2885/2890 GmbH 3.004 2.501
IBB Mobile #2844
BW-Bank # 2808 GmbH 1.894 2.100
BW-Bank #2801 GmbH 21.560 -84.480
BW-Bank # 2806 GmbH 734 734
IBB # 2840 AG 0 0
IBB # GmbH -7.955 -19.395
LBBW IC AG # 2802 -61.085 -152.582
IBB # 2842 4.970 -122.584
Bankhaus Martin AG #2829 7.963 73
Sparkasse Schwarzwald-Baar #2825 GmbH -4.014 -135.517
Sparkasse Schwarzald-Baar # 2821 AG 0 -93.203
1.073.549 33.359
Für die Zeit vom 31.12.2016 bis 31.12.2018 Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage Andere
Gewinnrücklagen
Gewinnvortrag EK-Differenz aus
Währungs-
umrechnung
Anteile von
Minderheits-
gesellschaftern
Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag
vor Minderheiten
Eigenkapital
gesamt
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Stand 31.12.2016 1.516.137,00 1.802.319,62 1.466.887,56 1.376.153,28 -5.450,55 89.114,45 285.406,84 6.530.568,20
Ergebnisbezogene Eigenkapitalveränderungen
Jahresüberschuss 2016
Einstellung in die Gewinnrücklagen
Jahresfehlbetrag 2017
Veränderung Währungsdifferenz
284.317,43 -2.121,93 1.089,41
89.375,22
-285.406,84
-43.154,49
0,00
0,00
46.220,73
-2.121,93
Kapitaltransaktionen
Dividendenzahlung
Auszahlung an Minderheitsgesellschafter
Kapitalerhöhung mit Aufgeld
83.000,00 402.550,00 -81.191,70 0,00
-81.191,70
485.550,00
Stand 31.12.2017 1.599.137,00 2.204.869,62 1.466.887,56 1.660.470,71 -7.572,48 98.387,38 -43.154,49 6.979.025,30
Ergebnisbezogene Eigenkapitalveränderungen
Jahresfehlbetrag 2017
Einstellung in die Gewinnrücklagen
Jahresüberschuss 2018
Veränderung Währungsdifferenz
-43.154,49 5.826,68 114.959,59 43.154,49
82.872,32
0,00
0,00
197.831,91
5.826,68
Kapitaltransaktionen
Dividendenzahlung
Auszahlung an Minderheitsgesellschafter
Kapitalerhöhung mit Aufgeld
90.000,00 288.000,00 -114.951,69 0,00
-114.951,69
378.000,00
Stand 31.12.2018 1.689.137,00 2.492.869,62 1.466.887,56 1.617.316,22 -1.745,80 98.395,28 82.872,32 7.445.732,20

ENTWICKLUNG DES EIGENKAPITALS

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

AN DIE INTERCARD AG INFORMATIONSSYSTEME, VILLINGEN-SCHWENNINGEN

61

erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschluss relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Konzerns abzugeben.
  • · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern

dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

  • · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • · beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • · führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrundegelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientier ten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der InterCard AG Informationssysteme – bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, die Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der InterCard AG Informationssysteme für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss und Konzernlagebericht in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschluss und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschluss, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschluss zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschluss sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschluss und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschluss und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu Villingen-Schwenningen, 2. April 2019 LFK WPG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Daniel Karl Wirtschaftsprüfer Thomas Geyer Wirtschaftsprüfer

INTERCARD AG INFORMATIONSSYSTEME JAHRESABSCHLUSS

INTERCARD AG INFORMATIONSSYSTEME JAHRESABSCHLUSS

Bilanz 64
Gewinn- und Verlustrechnung 66
Anhang 68
Entwicklung des Anlagevermögens 72
Entwicklung des Eigenkapitals 74
Verbindlichkeitenspiegel 76
Bestätigungsvermerk 78
AKTIVA 31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
29.475,00 68.775,00
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
3. Beteiligungen
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
6.271.073,91
400.000,00
224.632,44
337.752,26
7.233.458,61
6.271.073,91
0,00
224.632,44
0,00
6.495.706,35
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
2. Sonstige Vermögensgegenstände
672.637,27
78.699,96
751.337,23
998.716,64
277.325,36
1.276.042,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
7.963,01 72,54
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.260,00 12.736,00
8.028.493,85 7.853.331,89
PASSIVA 31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
Eigene Anteile
1.690.000,00
-863,00
1.600.000,00
-863,00
Eingefordertes Kapital 1.689.137,00 1.599.137,00
II. Kapitalrücklage 2.692.695,80 2.404.695,80
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen
1.466.887,56 1.466.887,56
IV. Gewinnvortrag 161.811,08 71.441,58
V. Jahresfehlbetrag -30.555,83 90.369,50
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen
2. Sonstige Rückstellungen
750,00
52.500,00
0,00
33.250,00
53.250,00 33.250,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
4. Sonstige Verbindlichkeiten
1.529.220,30
6.301,68
130.240,20
77.041,28
1.870.566,37
1.483,61
25.595,43
99.354,34
1.742.803,46 1.996.999,75
D. Passive latente Steuern 252.464,78 190.550,70
8.028.493,85 7.853.331,89

BILANZ ZUM 31.12.2018

vom 1.1. bis 31.12.2018 Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
1. Umsatzerlöse 210.000,00 239.900,00
2. Gesamtleistung 210.000,00 239.900,00
3. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
b) Übrige sonstige betriebliche Erträge
55,05
8.787,48
8.842,53
1.000,00
8.715,30
9.715,30
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
340.900,92
22.739,72
324.749,74
20.012,99
5. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
363.640,64
39.300,00
344.762,73
39.300,00
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Versicherungen, Beiträge und Abgaben
b) Fahrzeugkosten
c) Werbe- und Reisekosten
d) Verschiedene betriebliche Kosten
e) Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen
18.026,73
107,35
27.509,88
160.159,47
200,00
23.513,74
409,63
26.127,35
146.709,44
0,00
206.003,43 196.760,16
7. Erträge aus Beteiligungen 0,00 250.000,00
8. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder
Teilgewinnabführungsvertrags erhaltene Gewinne
453.986,33 219.724,96
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 21.333,00 4.000,00
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 53.859,54 47.777,22
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 61.914,08 4.370,65
12. Ergebnis nach Steuern 30.555,83- 90.369,50
13. Jahresfehlbetrag 30.555,83 90.369,50-

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

BIBLIOTHEKSGEBÜHREN BEZAHLEN

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der InterCard AG Informationssysteme für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Von der Erleichterungsvorschrift i. S. v. § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Die InterCard AG Informationssysteme hat ihren Sitz in Villingen-Schwenningen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 603048 eingetragen.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

1. Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie die sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt.

3. Rückstellungen

Die Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und decken alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken ab. Die Bewertung erfolgte zum notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um die Rückstellungen für die Erstellung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses.

4. Verbindlichkeiten

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

5. Gewinn- und Verlustrechnung

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde der Ausweis der erhaltenen Gewinne auf Grund von Gewinnabführungsverträgen mit der InterCard GmbH Kartensysteme und der IntraKey technologies AG angepasst.

Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Anlagevermögen

Ein Anlagespiegel ist als Anlage zum Anhang beigefügt.

2. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Gegenüber der InterCard GmbH Kartensysteme sind Forderungen in Höhe von EUR 433.486,16 ausgewiesen. Diese beinhalten den noch offenen Verrechnungssaldo aus dem Ergebnisabführungsvertrag vom 11. April 2011 per 31. Dezember 2018 in Höhe von EUR 280.787,89 sowie Steuerverrechnungen aufgrund der steuerlichen Organschaft in Höhe von EUR 152.698,27. Zusätzlich bestehen Forderungen aus Darlehensgewährungen in Höhe von EUR 0,00.

Gegen die IntraKey technologies AG bestehen Forderungen aus dem Ergebnisabführungsvertrag vom 14. Mai 2018 per 31. Dezember 2018 in Höhe von EUR 232.000,47 sowie Verbindlichkeiten aus einem Darlehen 100.000,00 zuzüglich den noch offenen Zinsen in Höhe von EUR 4.610,96.

Gegenüber der Multicard GmbH bestehen Forderungen aus Steuerverrechnungen aufgrund der steuerlichen Organschaft in Höhe von insgesamt EUR 4.782,10.

Gegenüber der Control Systems GmbH & Co. KG bestehen Forderungen aus Darlehensgewährung in Höhe von EUR 0,00 sowie sonstige Forderungen in Höhe von EUR 2.368,54.

Gegenüber der MobileServices GmbH Informationssysteme bestehen Verbindlichkeiten aus Darlehensgewährung in Höhe von EUR 25.000,00 sowie Zinsen hierauf in Höhe von EUR 629,24.

3. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4. Angaben über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien

Gemäß Beschluss in der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juni 2010 war die Gesellschaft berechtigt eigene Aktien anzukaufen. Per 29. Oktober 2012 und 14. November 2012 hat die Gesellschaft insgesamt 863 eigene Aktien angekauft. Dem Grundkapital sind entsprechend EUR 863,00 zugeordnet bzw. von diesem abgesetzt. Der Ankauf der eigenen Aktien diente Akquisitionszwecken. Der Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und Kaufpreis i.H. v. EUR 1.677,20 wurde mit der Kapitalrücklage verrechnet.

Die durch die Gesellschaft erfolgten Rückkäufe von Stammaktien werden in der Bilanz unter dem Posten "Eigene Aktien" ausgewiesen und offen vom Eigenkapital abgesetzt.

Anteile am Grundkapital zum 31. Dezember 2018:
Anzahl: 863 Stück
Nennbetrag: 863 EUR
Anteil am Grundkapital: 0,06%
Zeitpunkt Erwerb: 29. Oktober + 14. November 2012
Durchschnittlicher Erwerbspreis: 2,94 EUR
Grund des Erwerbs: Akquisitionszwecke

5. Angaben über das genehmigte Kapital

In der Hauptversammlung vom 26. Juni 2018 wurde ein Genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 800.000,00 beschlossen, das bis zum 25. Juni 2023 läuft.

Der Vorstand der InterCard AG Informationssysteme hat am 13. Juli 2018 auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 26. Juni 2018 und mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2018 eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Die Kapitalerhöhung wurde am 16. August 2018 in das Handelsregister eingetragen.

Das Grundkapital der Gesellschaft wurde dabei von EUR 1.600.000,00 um EUR 90.000,00 auf EUR 1.690.000,00 durch Ausgabe von 90.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Ausgabebetrag von EUR 4,20 je Aktie erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 gewinnanteilsberechtigt.

Durch die Kapitalerhöhung erzielte die Gesellschaft einen Brutto-Emissionserlös von EUR 378.000,00.

Am Bilanzstichtag besteht aus der Ermächtigung vom 26. Juni 2018 nach teilweiser Ausnutzung noch ein genehmigtes Kapital von EUR 710.000,00.

6. Eigenkapitalentwicklung

Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2018 EUR 1.690.000,00, es ist eingeteilt in EUR 1.690.000,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2018, nach Abzug des Unterschiedsbetrages aus dem Erwerb eigener Aktien in Höhe von EUR 1.677,20, insgesamt EUR 2.692.695,80.

Aufgrund des Beschlusses in der Hauptversammlung vom 26. Juni 2018 wurde der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 90.369,50 auf neue Rechnung vorgetragen. Die Entwicklung des Eigenkapitals ist auf Seite 74 dargestellt.

7. Verbindlichkeitenspiegel

Die Darstellung auf Seite 76 zeigt die Restlaufzeiten und Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Steuerverbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt in Höhe von EUR 63.041,28 (Vorjahr EUR 81.079,14).

8. Latente Steuern

Im Anlagevermögen sind Anlagegüter enthalten, welche als selbsterstellte Wirtschaftsgüter, für welche ein steuerliches Aktivierungsverbot besteht, zu beurteilen sind. Entsprechend ergibt sich eine unterschiedliche Bewertung zwischen Handel- und Steuerbilanz. Aus dieser Abweichung ergaben sich zum 31. Dezember 2018 gemäß § 274 HGB passive latente Steuern in Höhe von EUR 362.134,95.

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018

ZUM JAHRESABSCHLUSS FÜR DIE PERIODE VOM 01. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2018

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem effektivem Steuersatz in Höhe von 30 %. Dieser beinhaltet die Körperschaftsteuer von 15 %, den Solidaritätszuschlag von 5,5 % zuzüglich der Gewerbesteuer.

Steuerliche Verlustvorträge aus der unterschiedlichen Bewertung der Anlagegüter wurden bei der Berechnung als aktive latente Steuern in Höhe von EUR 109.670,17 berücksichtigt. Die entsprechenden aktiven latenten Steuern wurden mit der passiven latenten Steuer verrechnet.

9. Haftungsverhältnisse

Es wurden selbstschuldnerische Bürgschaften zur Besicherung von Darlehen der Tochterunternehmen InterCard GmbH Kartensysteme, der IntraKey technologies AG und der Multi-Access AG in Höhe von insgesamt EUR 1.103.849,34 sowie für Kontokorrentkredite der Tochterunternehmen InterCard GmbH Kartensysteme, der IntraKey technologies AG sowie der Multicard GmbH von insgesamt EUR 4.013,75 abgegeben. Mit einer Inanspruchnahme wird nicht gerechnet.

10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 7.075,00 enthalten.

11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 5.235,96 enthalten.

12. Angaben in Fortführung des Jahresergebnisses

In Fortführung des Jahresergebnisses erfolgt die nachfolgende Darstellung:

Posten der Ergebnisverwendung Betrag
EUR
- Jahresfehlbetrag
+ Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
30.555,83
161.811,08
= Bilanzgewinn 131.255,25

Sonstige Angaben

1. Anteilsbesitz

Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2018 zu 100% an der InterCard GmbH Kartensysteme, Villingen-Schwenningen beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 1.600.000,00. Das bilanzielle Eigenkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf EUR 1.961.600,00.

Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2018 zu 100% an der IntraKey technologies AG, Dresden beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 100.000,00. Das bilanzielle Eigenkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf EUR 771.557,06.

Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2018 zu 100% an der MobileServices GmbH Informationssysteme, Villingen-Schwenningen beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 105.000,00. Der operative Geschäftsbetrieb wurde im 4. Quartal 2012 aufgenommen. Das bilanzielle Eigenkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf EUR 25.958,05.

Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2018 zu 100% an der Multicard GmbH, Villingen-Schwenningen beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 30.000,00. Das bilanzielle Eigenkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf EUR 122.646,30.

Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2018 zu 51% an der Cosmo.ID GmbH, Villingen-Schwenningen beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00. Die Gesellschaft wurde im August 2014 neu gegründet und hat entsprechend im August 2014 den operativen Geschäftsbetrieb aufgenommen. Das bilanzielle Eigenkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf EUR 29.586,73.

Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2018 zu 70% an der Professional Services GmbH Datentechnik, Villingen-Schwenningen beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 60.000,00. Die Übernahme von Geschäftsanteilen erfolgte Ende April 2015. Das bilanzielle Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2018 EUR 186.866,30.

Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2018 zu 100% an der Multi-Access AG, CH-Regensdorf beteiligt. Das gezeichnete Kapital beträgt CHF 100.000,00. Die Übernahme der Geschäftsanteile erfolgte im August 2015. Das negative bilanzielle Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2018 CHF 203.318,90.

Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2018 zu jeweils 51% an der Control Systems Verwaltungs GmbH (gezeichnetes Kapital EUR 25.564,59) und der Control Systems GmbH & Co KG, Villingen-Schwenningen beteiligt. Die Übernahme der Geschäftsanteile bzw. der Kommanditanteile erfolgte im Januar 2016. Das bilanzielle Eigenkapital der GmbH beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf EUR 28.949,32, das Kommanditkapital der GmbH & Co KG beläuft sich auf EUR 15.000,00.

Die InterCard AG Informationssysteme ist zum 31. Dezember 2018 zu 29,4 % an der Polyright AG, Ch-Sion beteiligt. Das

InterCard-Kunde Hochschule Furtwangen University

gezeichnete Kapital beträgt CHF 850.000,00. Die Übernahme der Geschäftsanteile erfolgte im August 2017.

Die InterCard AG Informationssysteme hat der Polyright AG im März 2018 ein Wandeldarlehen über TCHF 400 gewährt, das im April 2018 ausgezahlt wurde. InterCard wurde von den Aktionären von Polyright das Recht eingeräumt, dieses Darlehen bis einschließlich Januar 2021 zu nominal in Anteile zu wandeln. Mit der Wandelung des Darlehens stockt die InterCard AG Informationssysteme ihre Anteile auf 52% auf.

2. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres neben dem Vorstand im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 1,0.

3. Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

  • a) Vorstand: Gerson Riesle Diplom-Ingenieur (FH), Villingen-Schwenningen
  • b) Aufsichtsrat: Ulf Meyer-Kessel Rechtsanwalt, Hamburg (Vorsitzender)

Eduard Wyss Technischer Kaufmann, CH-Adliswil (stellvertretender Vorsitzender)

Holger Bürk Diplom-Informatiker, Niedereschach

Volker Rofalski Diplom-Kaufmann, München

4. Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Auf die Angabe der Gesamtbezüge für den Vorstand wird gemäß § 286 Absatz 4 HGB sowie § 288 Absatz 1 HGB verzichtet.

Für Vergütungen des Aufsichtsrats wurden im Berichtsjahr EUR 18.000,00 aufgewendet.

5. Konzernabschluss

Die SANDPIPER Digital Payments AG, St. Gallen stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss auf, in dem die Gesellschaft einbezogen wird.

6. Vorgänge von besonderer Bedeutung

Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind, eingetreten.

7. Ergebnisverwendung

Das Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres beträgt EUR -30.555,83. Der Vorstand schlägt vor, das Jahresergebnis in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Villingen-Schwenningen, 02. April 2019

Gerson Riesle

Vorstand InterCard AG Informationssysteme

Stand am
1.1.2018
EUR
Zugänge
EUR
Stand am
31.12.2018
EUR
Stand am
1.1.2018
EUR
Zugänge
EUR
Stand am
31.12.2018
EUR
Stand am
31.12.2018
EUR
Stand am
31.12.2017
EUR
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen,
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen
Rechten und Werten 228.674,73 0,00 228.674,73 159.899,73 39.300,00 199.199,73 29.475,00 68.775,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 228.674,73 0,00 228.674,73 159.899,73 39.300,00 199.199,73 29.475,00 68.775,00
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen
3. Beteiligungen
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen
6.271.073,91
0,00
224.632,44
0,00
400.000,00
0,00
6.271.073,91
400.000,00
224.632,44
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.271.073,91
400.000,00
224.632,44
6.271.073,91
0,00
224.632,44
ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 337.752,26 337.752,26 0,00 0,00 0,00 337.752,26 0,00
Summe Finanzanlagen 6.495.706,35 737.752,26 7.233.458,61 0,00 0,00 0,00 7.233.458,61 6.495.706,35
Summe Anlagevermögen 6.724.381,08 737.752,26 7.462.133,34 159.899,73 39.300,00 199.199,73 7.262.933,61 6.564.481,35

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS 2018

ANSCHAFFUNGS- / HERSTELLUNGSKOSTEN ABSCHREIBUNGEN BUCHWERTE

Für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2018 Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage Gewinnrücklage Gewinnvortrag Jahresüberschuss Eigenkapital
gesamt
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Stand 01.01.2017 1.516.137,00 2.002.145,80 1.466.887,56 0,00 71.441,58 5.056.611,94
Ergebnisbezogene Eigenkapitalveränderungen
Einstellung Gewinnvortrag
Jahresüberschuss
71.441,58 -71.441,58
90.369,50
90.369,50
Kapitaltransaktionen
Erwerb eigener Anteile
Dividendenzahlung
Einstellung in die Gewinnrücklage
Kapitalerhöhung
Einstellung in Kapitalrücklage
83.000,00 402.550,00 83.000,00
402.550,00
Stand 31.12.2017 1.599.137,00 2.404.695,80 1.466.887,56 71.441,58 90.369,50 5.632.531,44
Stand 01.01.2018 1.599.137,00 2.404.695,80 1.466.887,56 71.441,58 90.369,50 5.632.531,44
Ergebnisbezogene Eigenkapitalveränderungen
Einstellung Gewinnvortrag
Jahresfehlbetrag
90.369,50 -90.369,50
30.555,83
0,00
30.555,83
Kapitaltransaktionen
Erwerb eigener Anteile
Dividendenzahlung
Einstellung in die Gewinnrücklage
Kapitalerhöhung
Einstellung in Kapitalrücklage
90.000,00 288.000,00 90.000,00
288.000,00
Stand 31.12.2018 1.689.137,00 2.692.695,80 1.466.887,56 161.811,08 -30.555,83 5.979.975,61

ENTWICKLUNG DES EIGENKAPITALS

Art der Verbindlichkeit Restlaufzeit Restlaufzeit Restlaufzeit Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre zusammen
EUR EUR EUR EUR
Gegenüber Kreditinstituten1 444.258,30 1.063.545,00 21.417,00 1.529.220,30
Vorjahr 650.385,70 1.073.802,67 146.378,00 1.870.566,37
Aus Lieferungen und Leistungen 6.301,68 0,00 0,00 6.301,68
Vorjahr 1.483,61 0,00 0,00 1.483,61
Gegenüber verbundenen Unternehmen 130.240,20 0,00 0,00 130.240,20
Vorjahr 25.595,43 0,00 0,00 25.595,43
Sonstige Verbindlichkeiten 77.041,28 0,00 0,00 77.041,28
Vorjahr 99.354,34 0,00 0,00 99.354,34
Summe 657.841,46 1.063.545,00 21.417,00 1.742.803,46
Vorjahr 776.819,08 1.073.802,67 146.378,00 1.996.999,75

VERBINDLICHKEITENSPIEGEL

1 = In voller Höhe durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft der InterCard GmbH Kartensysteme

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Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der InterCard AG Informationssysteme – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der InterCard AG Informationssysteme für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

AN DIE INTERCARD AG INFORMATIONSSYSTEME, VILLINGEN-SCHWENNINGEN

GEBÜHREN BEZAHLEN TICKETS KAUFEN GUTHABEN AUFLADEN

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsme-

thoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

  • · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • · beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im inter-nen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Villingen-Schwenningen, 2. April 2019 LFK WPG mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Daniel Karl
Wirtschaftsprüfer

Thomas Geyer Wirtschaftsprüfer

InterCard AG Informationssysteme Marienstraße 10 78054 Villingen-Schwenningen

T +49 (0) 7720 - 99 45 - 0 F +49 (0) 7720 - 99 45 - 10 E [email protected]

www.intercard.org

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