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Stadlauer Malzfabrik AG

Annual Report Apr 27, 2023

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Annual Report

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Jahresfinanzbericht 2022

Inhaltsverzeichnis

Seiten

Jahresabschluss 2022 Kapitel 1 1 –
13
Lagebericht Kapitel 2 14
-
19
Erklärung der gesetzlichen Vertreter Kapitel 3 20

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Kapitel 1

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022 A K T I V A

Stand
31.12.2022
EUR
Stand
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten
davon Grundwert
109.566,51
109.566,51
109.566,51
109.566,51
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.720,73 8.720,73
118.287,24 118.287,24
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 23.688.246,30 8.982.362,30
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 5.911.985,04 7.028.173,79
29.600.231,34 16.010.536,09
29.718.518,58 16.128.823,33
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
davon aus Lieferungen und Leistungen
19.230.350,86
0,00
23.976.836,04
0,00
davon sonstige 19.230.350,86 23.976.836,04
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0,00
2. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
293.436,20
0,00
212.333,00
0,00
19.523.787,06 24.189.169,04
II. Guthaben bei Kreditinstituten 2.339.392,82 11.247.533,58
21.863.179,88 35.436.702,62
C. Rechnungsabgrenzungsposten 96,14 2.460,50
D. Aktive latente Steuern 59.409,78 60.068,32
Summe Aktiva 51.641.204,38 51.628.054,77

Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft Wien BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022 P A S S I V A

Stand
31.12.2022
EUR
Stand
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital
I. eingefordertes Grundkapital 5.600.000,00 5.600.000,00
gezeichnetes Grundkapital
einbezahltes Grundkapital
5.600.000,00
5.600.000,00
5.600.000,00
5.600.000,00
II. Kapitalrücklagen
1.
gebundene
13.144.494,72 13.144.494,72
III. Gewinnrücklagen
1.
gesetzliche Rücklagen
130.811,10 130.811,10
2.
andere Rücklagen (freie Rücklagen)
14.607.203,13 14.607.203,13
14.738.014,23 14.738.014,23
IV. Bilanzgewinn 16.759.764,71 16.541.871,02
davon Gewinnvortrag 15.981.871,02 15.268.752,52
50.242.273,66 50.024.379,97
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen 892.000,00 863.000,00
2. sonstige Rückstellungen 43.040,00 50.900,00
935.040,00 913.900,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 41.559,22 1.362,90
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
41.559,22
0,00
1.362,90
0,00
0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
33.897,12
33.897,12
0,00
3. sonstige Verbindlichkeiten 25.431,07 52.168,77
davon aus Steuern 0,00 26.769,58
100.887,41 53.531,67
D. Rechnungsabgrenzungsposten 363.003,31 636.243,13
Summe Passiva 51.641.204,38 51.628.054,77

Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft Wien GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JÄNNER 2022 BIS 31. DEZEMBER 2022

2022
EUR
2021
EUR
1. Umsatzerlöse 1.070.831,34 1.492.833,10
2. sonstige betriebliche Erträge
Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum
a)
Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 0,00 333,34
b)
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
6.704,36 3.563,62
c)
übrige
464.286,81 48,28
470.991,17 3.945,24
3. Personalaufwand
a)
soziale Aufwendungen
davon Aufwendungen für Altersversorgung
-127.905,51
-127.905,51
-82.960,71
-82.960,71
4. sonstige betriebliche Aufwendungen
a)
Steuern, soweit sie nicht unter Steuern vom
Einkommen und vom Ertrag fallen -38.555,47 -30.460,10
b)
übrige
-512.729,19
-551.284,66
-955.434,43
-985.894,53
5. Zwischensumme aus Z 1 bis 4 (Betriebsergebnis) 862.632,34 427.923,10
6. Erträge aus anderen Wertpapieren 135.596,45 162.271,52
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
davon aus verbundenen Unternehmen
892.406,07
892.406,07
941.151,84
941.075,70
b)
übrige
8. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung
zu Finanzanlagen 0,00 242.842,62
9. Aufwendungen aus Finanzanlagen -842.948,93 -74.284,66
davon Abschreibungen auf Finanzanlagen -842.948,93 -8.046,13
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.250,11 0,00
11. Zwischensumme aus Z 6 bis 10 (Finanzergebnis) 183.803,48 1.271.981,32
12. Ergebnis vor Steuern 1.046.435,82 1.699.904,42
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -268.542,13 -426.785,92
davon latente Steuern 658,54 -644,67
14. Ergebnis nach Steuern 777.893,69 1.273.118,50
15. Jahresüberschuss 777.893,69 1.273.118,50
16. Jahresgewinn 777.893,69 1.273.118,50
17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 15.981.871,02 15.268.752,52
18. Bilanzgewinn 16.759.764,71 16.541.871,02

1 Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022

1.1 A. Allgemeines

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff UGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm erstellt, um ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Es wurden die Grundsätze der Vollständigkeit und der Willkürfreiheit eingehalten.

Die Gesellschaft gilt gemäß den Bestimmungen des § 221 UGB als große Kapitalgesellschaft. Alle Vorschriften des UGB in der derzeit geltenden Fassung wurden bei der Erstellung dieses Berichtes berücksichtigt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 231 (2) UGB.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für den vorliegenden Jahresabschluss wurden die Bestimmungen des Rechnungslegungsänderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) angewendet.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Ausweis blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.

Dem Vorsichtsgrundsatz ist Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die im laufenden Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden, wurden berücksichtigt.

Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, angesetzt.

Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. In den Anschaffungskosten sind Anschaffungsnebenkosten enthalten. Anschaffungskostenminderungen wurden abgesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen entsprechen den steuerlichen Höchstsätzen.

Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Es erfolgte gegebenenfalls eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Bei Finanzanlagen dürfen solche Abschreibungen auch vorgenommen werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist.

Sofern die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, gilt seit dem RÄG 2014 die Verpflichtung, den Betrag der außerplanmäßigen Abschreibung im Umfang der Wertaufholung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zuzuschreiben.

Die seit Jahresbeginn eingetretenen Wertaufholungen bzw. Wertminderungen bei den Wertpapieren wurden durch Zuschreibungen bzw. außerplanmäßige Abschreibungen im Finanzanlagevermögen berücksichtigt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert, vermindert um erkennbare Einzelrisiken, angesetzt.

Latente Steuern

Für Unterschiede zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bei Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, wurde in Höhe der sich insgesamt ergebenden Steuerbelastung eine passive latente Steuer gebildet. Führen diese Unterschiede in Zukunft zu einer Steuerentlastung, wird diese als aktive latente Steuer in der Bilanz angesetzt.

Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte unter Berücksichtigung des Wesentlichkeitsgrundsatzes mit dem ab 01.01.2024 anzuwendenden Körperschaftsteuersatz von 23 % ohne Berücksichtigung einer Abzinsung. Die ausgewiesenen Vorjahreswerte wurden mit dem bisher gültigen Körperschaftsteuersatz von 25 % berechnet.

Die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bestehenden aktiven Unterschiedsbeträge resultierten aus den Rückstellungen für Pensionen sowie aus sonstigen Rückstellungen. Zum 31.12.2022 errechneten sich aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 60 (Vorjahr TEUR 61), welche saldiert mit den passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 0,6 (Vorjahr TEUR 0,6) aktiviert wurden.

Rücklagen

Die Kapital- sowie Gewinnrücklagen wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgewiesen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen decken nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen ab.

Die Pensionsrückstellungen für unmittelbare Pensionszusagen wurden durch ein versicherungsmathematisches Gutachten ermittelt. Die Berechnung erfolgte nach den Vorschriften der § 211 UGB mit einem Durchschnittszinssatz von 1,79 % (Vorjahr 1,87 %) und einem Rententrend von 2,5 % (Vorjahr 2,0 %), wobei der Berechnung die "AVÖ 2018- P-Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler (Angestellte-Generationentafel)" zugrunde gelegt wurden. Da alle Pensionsberechtigten bereits Leistungsempfänger sind, wurde der Barwert der zukünftigen Leistungen als Rückstellung angesetzt.

Für die Pensionsrückstellungen wurde jeweils der Rechnungszins verwendet, der sich bei Annahme einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren nach dem Prognoseverfahren zum Bilanzstichtag ergibt. Die Prognose basiert u.a. auf der Rückstellungsabzinsungsverordnung und auf Daten der Deutschen Bundesbank.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten entsprechen den Erfüllungsbeträgen.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagenspiegel

Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.

Der in den Beträgen II. Punkt 1 im Anlagenspiegel enthaltene Grundwert der Grundstücke beläuft sich auf TEUR 110 (Vorjahr TEUR 110).

Aufgrund der Bestimmungen des RÄG 2014 sind im vorliegenden Jahresabschluss Zuschreibungen für Wertaufholungen, die vor dem Inkrafttreten des RÄG 2014 eingetreten waren, in Höhe von TEUR 363 enthalten, welche im passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden.

Anteile an verbundenen Unternehmen

Im Geschäftsjahr wurde bedingt durch eine Großinvestition am Standort Wien das Eigenkapital der STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH durch Einzahlung in die Kapitalrücklage um insgesamt TEUR 30.000 erhöht, wovon rund TEUR 14.706 von der Stadlauer Malzfabrik AG zu erbringen waren.

Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Muttergesellschaft IREKS GmbH / Kulmbach (Deutschland) mit TEUR 19.230 (Vorjahr TEUR 16.676) aus dem Finanzverkehr sowie die Beteiligungsgesellschaft STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH mit TEUR 0 (Vorjahr TEUR 7.301).

Sonstige Vermögensgegenstände

Die Position enthält die restliche Körperschaftsvorauszahlung für das Jahr 2022 in Höhe von TEUR 293 (Vorjahr TEUR 212), welche nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam wird.

Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind kurzfristig veranlagt.

Aktive latente Steuern

Die Position enthält entsprechend den Vorgaben des RÄG 2014 die sich auf saldierter Basis ergebende zukünftige Steuerentlastung in Höhe von TEUR 59 (Vorjahr TEUR 60).

Stand der temporären/permanenten Differenzen:

31.12.2022
EUR
Vorjahr
EUR
1. Anlagevermögen -2.415,00 -2.415,00
2. Rückstellungen 260.718,38 242.688,29
258.303,38 240.273,29

Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich für das abgelaufene Geschäftsjahr wie folgt dar:

Eigenkapitalspiegel Grundkapital Kapitalrücklagen
gebundene
Gewinnrücklagen Bilanzgewinn Gesamt
EUR EUR EUR EUR EUR
Stand am 1.1.2022
Ausschüttung
Jahresüberschuss
5.600.000,00 13.144.494,72 14.738.014,23 16.541.871,02
-560.000,00
777.893,69
50.024.379,97
-560.000,00
777.893,69
Stand am 31.12.2022 5.600.000,00 13.144.494,72 14.738.014,23 16.759.764,71 50.242.273,66

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 5.600 und ist in 560.000 Stückaktien zerlegt. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft.

Rückstellungen

Die Rückstellungen gliedern sich wie folgt:

31.12.2022
EUR
Vorjahr
EUR
1.
Pensionsrückstellung
2.
Sonstige Rückstellungen
892.000,00 863.000,00
-Sachrückstellungen 43.040,00 50.900,00
935.040,00 913.900,00

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2022
EUR
Vorjahr
EUR
1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
41.559,22
33.897,12
1.362,90
0,00
3.
Sonstige Verbindlichkeiten
25.431,07 52.168,77
100.887,41 53.531,67

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Über das geschäftsgewöhnliche Maß hinausgehende sonstige Verpflichtungen bestehen nicht.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 25 (Vorjahr TEUR 42) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Aufgrund des RÄG 2014 entfiel im Jahr 2016 im Unternehmensrecht die Möglichkeit bei Vermögensgegenständen, die in den Vorjahren einer Wertminderung unterlagen, von der Wertaufholung (Zuschreibung) abzusehen. Wird nach § 124b Z 270 EStG für bis zum 31. Dezember 2015 unterlassene Zuschreibungen steuerlich eine Zuschreibungsrücklage gebildet, kann der in dieser Rücklage erfasste Betrag in der Bilanz unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten gesondert ausgewiesen und entsprechend der Vorgaben des § 124b Z 270 EStG aufgelöst werden.

Ausgewiesen ist die hier bis zum 31.12.2022 vorzunehmende Zuschreibung der Finanzanlagen in Höhe von TEUR 363 (Vorjahr TEUR 636).

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse sanken im Jahr 2022 um rund 28 % gegenüber dem Vorjahr. Dieser Rückgang ist auf gesunkene Nutzungsentgelte für Mobilien und Gebäude infolge niedrigerer zu verrechnender Aufwendungen (im Wesentlichen Wasserkosten) zurückzuführen. Die Grundlage für die Ermittlung der zu verrechnenden Nutzungsentgelte bildet der seit dem Jahr 1994 zwischen der STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH und unserer Gesellschaft bestehende Betriebsführungs- und -überlassungsvertrag. Dieser sieht eine nach dem Verbraucherpreisindex wertgesicherte, daher jährlich anzupassende Miete für die überlassenen Grundstücke vor. Zusätzlich zur Grundstücksmiete ist in diesem Vertrag vereinbart, dass der Mieterin als weiteres Nutzungsentgelt für die Mobilien und Gebäude alle unserer Gesellschaft erwachsenden betrieblichen Aufwendungen, welche in ursächlichem Zusammenhang mit dem überlassenen Betrieb entstanden sind (u.a. Versicherung-, Wasserkosten), angelastet werden.

Personalaufwand

Die Pensionszahlungen erfolgten an im Ruhestand befindliche ehemalige leitende Mitarbeiter bzw. deren Hinterbliebene. Für die künftigen Zahlungen an die begünstigten Personen sind aufgrund der bestehenden, das Unternehmen verpflichtenden Verträge Rückstellungen gebildet, deren Beträge auf versicherungsmathematischer Grundlage ermittelt wurden.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Zusammensetzung 2022
TEUR
Vorjahr
TEUR
Betriebsaufwendungen
Weiterverrechnete Wasserkosten
245 711
Verwaltungsaufwendungen
Sonstige Verwaltungskosten
268
513
244
955

In den Verwaltungsaufwendungen sind gem. § 237 Z 14 UGB die Kosten für Prüfung des Jahresabschlusses mit TEUR 25 (Vorjahr TEUR 30), Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen mit TEUR 2 (Vorjahr TEUR 0) und Steuerberatungsleistungen in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr TEUR 1) enthalten.

E. Sonstige Angaben

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres

Weitere, nach dem Bilanzstichtag 31.12.2022 aufzuzeigende, Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft traten bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes nicht auf.

Beziehungen zu Unternehmensorganen

Vorstand

Mag. Michael FREUDENTHALER Mag. Christian HABERL-RHOMBERG (ab 01.02.22) Dr. Achim HANNINGER (ab 01.02.22) Lutz HAGER (bis 31.01.22)

Im Jahr 2022 erhielten die Mitglieder des Vorstandes von unserer Gesellschaft keine Bezüge, da sie im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen mit Konzerngesellschaften für unsere Gesellschaft tätig sind (§ 239 UGB).

Mitglieder des Aufsichtsrates

Dkfm. Hans Albert RUCKDESCHEL, Vorsitzender Dipl.-Ing. Stefan SOINÉ, stellv. Vorsitzender Lutz HAGER (ab 01.08.2022) Dr. Sabine KRÄTZSCHMAR Hartwig UEBERSBERGER Dr. Mathias WARWEL

Der Aufsichtsrat hat für das Geschäftsjahr 2022 aufgrund des § 12 der Satzung Anspruch auf eine Aufsichtsratsvergütung von insgesamt TEUR 14,5 (Vorjahr TEUR 14,5). Dieser Betrag ist als sonstige Verbindlichkeit ausgewiesen. Weiters haben die Mitglieder Anspruch auf Ersatz ihrer Barauslagen.

ArbeitnehmerInnen

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2022, wie auch im Vorjahr, keine ArbeitnehmerInnen.

Beteiligungsliste gemäß § 238 UGB

STAMAG Stadlauer Malzfabrik Gesellschaft m.b.H.

A-1220 Wien, Smolagasse 1 Stammkapital: TEUR 7.500 Anteil: 49,02 % im Eigentum unserer Gesellschaft

Eigenkapital 31.12.2022: TEUR 99.172 (Vorjahr TEUR 82.093)
Jahresergebnis 2022: TEUR -12.921 (Vorjahr TEUR 3.395)

Name und Sitz des Mutterunternehmens

Die Gesellschaft ist ein verbundenes Unternehmen der IREKS GmbH, Kulmbach/Deutschland, und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss der IREKS GmbH wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ergebnisverwendung

Es wird vorgeschlagen unter Bezugnahme auf den § 18 unserer Satzung das Ergebnis wie folgt zu verwenden:

EUR
Jahresgewinn 2022 777.893,69
+ Gewinnvortrag 2021 15.981.871,02
Bilanzgewinn 2022 16.759.764,71
Abzüglich Dividende von 1,00 EUR je Stückaktie 560.000,00
Vortrag auf neue Rechnung 16.199.764,71

Wien, am 03. April 2023

Der Vorstand

Mag. Michael FREUDENTHALER Mag. Christian HABERL-RHOMBERG

Dr. Achim HANNINGER

Entwicklung des Anlagevermögens 2022

Anschaffungs- bzw Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
Stand
1.1.2022
Zugänge Abgänge Stand
31.12.2022
Stand
1.1.2022
Zugänge Abgänge Stand
31.12.2022
Stand
31.12.2022
Stand
1.1.2022
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1. Rechte 7.450,29 0,00 0,00 7.450,29 7.450,29 0,00 0,00 7.450,29 0,00 0,00
7.450,29 0,00 0,00 7.450,29 7.450,29 0,00 0,00 7.450,29 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 4.314.853,04 0,00 185.955,50 4.128.897,54 4.205.286,53 0,00 185.955,50 4.019.331,03 109.566,51 109.566,51
2. technische Anlagen und Maschinen 4.500.876,20 0,00 1.221.080,98 3.279.795,22 4.500.876,20 0,00 1.221.080,98 3.279.795,22 0,00 0,00
3. andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
1.586.796,64 0,00 286.239,93 1.300.556,71 1.578.075,91 0,00 286.239,93 1.291.835,98 8.720,73 8.720,73
10.402.525,88 0,00 1.693.276,41 8.709.249,47 10.284.238,64 0,00 1.693.276,41 8.590.962,23 118.287,24 118.287,24
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 8.982.362,30 14.705.884,00 0,00 23.688.246,30 0,00 0,00 0,00 0,00 23.688.246,30 8.982.362,30
2. Wertpapiere (Wertrechte) des
Anlagevermögens
9.592.707,20 0,00 0,00 9.592.707,20 2.564.533,41 1.116.188,75 0,00 3.680.722,16 5.911.985,04 7.028.173,79
18.575.069,50 14.705.884,00 0,00 33.280.953,50 2.564.533,41 1.116.188,75 0,00 3.680.722,16 29.600.231,34 16.010.536,09
28.985.045,67 14.705.884,00 1.693.276,41 41.997.653,26 12.856.222,34 1.116.188,75 1.693.276,41 12.279.134,68 29.718.518,58 16.128.823,33

Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022

I. GESCHÄFTSVERLAUF UND WIRTSCHAFTLICHE LAGE DES UNTERNEHMENS

A. Gesamtwirtschaftliches Umfeld

Weltwirtschaft – Der russische Angriffskrieg in der Ukraine führte im Jahr 2022 zu einem deutlichen Einbruch des weltweiten Wirtschaftswachstums. Bereits vor Kriegsausbruch hatten Unternehmen aufgrund der Covid-19-Pandemie mit Problemen in den Lieferketten und mit hoher Inflation zu kämpfen. Diese Dynamik hat der Krieg mit in der Folge stark gestiegenen und schwankenden Energiepreisen nochmals dramatisch verstärkt. Höchst volatil reagierten auch die Börsenmärkte, bei denen es bei einem Großteil der Papiere zu markanten Kursverlusten kam.

Das Wirtschaftswachstum kam im zweiten Halbjahr 2022 teils zum Erliegen. Die Inflation auf Verbraucherebene führte im Jahr 2022 mit 9,1 % weltweit zu einem starken Kaufkraftverlust. Bei großen regionalen Schwankungen wird bei der Weltkonjunktur lediglich ein Plus von 2,5 % erwartet, wobei der Ausblick für 2023 ähnlich schwierig und ungewiss bleibt.

Europa – Nach anfänglichen Aufholeffekten durch eine Verbesserung der Corona-Situation kam es im zweiten Halbjahr 2022 kriegsbedingt zu einem deutlichen Konjunktureinbruch. Getrieben von der Energiekrise stiegen die Verbraucherpreise stark an. Im Jahr 2022 lag die Inflation bei 8,6 %, für 2023 wird, bedingt durch die aktuelle Entspannung auf den Energiemärkten, ein geringer Rückgang auf 6,5 % erwartet. Staatliche Energiehilfen und sonstige Zuschüsse konnten eine Rezession vorerst abwenden, dennoch bleiben die Konjunkturerwartungen deutlich gedämpft. Zuverlässige Prognosen für die kommenden Jahre können aufgrund der ungewissen Entwicklung im Ukraine-Krieg weiterhin nicht abgegeben werden.

Österreich – Analog zur europäischen Wirtschaft kam auch in Österreich der Wirtschaftsaufschwung im Verlauf des Jahres 2022 zum Erliegen. Neben den hohen Energiepreisen bereitete auch der Fachkräftemangel und die stark gestiegenen Lohnkosten den Unternehmen große Schwierigkeiten. Aufgrund der bereits erfolgten und noch zu erwartenden Zinsanhebungen ging die Investitionsbereitschaft bei Unternehmen und Privathaushalten bereits zurück, was das Wirtschaftswachstum zusätzlich belastete.

Aufgrund von starken coronabedingten Aufholprozessen, wie etwa im Tourismus, lag das Wirtschaftswachstum 2022 noch bei hohen 4,9 %. Für 2023 wird hingegen lediglich ein Wachstum von 0,6 % erwartet.

(Quelle: Gesamtwirtschaftliche Prognose der OeNB für Österreich 2022 - 2025)

B. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Jahresabschluss per 31.12.2022 weist eine Bilanzsumme von TEUR 51.641 (Vorjahr TEUR 51.628) und ein Eigenkapital von TEUR 50.242 (Vorjahr TEUR 50.024) aus. Die Eigenkapitalquote beträgt somit 97,3 % (Vorjahr 96,9 %).

Im Geschäftsjahr 2022 kam wie in den Vorjahren ein Betriebsführungs- und -überlassungsvertrag zwischen unserer Gesellschaft und der operativen Beteiligungsgesellschaft, STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH, zur Anwendung und war die Grundlage für die Verrechnung des Mietentgeltes. Es verringerte sich vertragsgemäß gegenüber dem Vorjahr von TEUR 1.493 auf TEUR 1.071 infolge niedrigerer zu verrechnender Aufwendungen.

Für das Geschäftsjahr 2022 ist ein Jahresüberschuss von TEUR 778 (Vorjahr TEUR 1.273) auszuweisen. Zusammen mit dem vorhandenen Gewinnvortrag ergibt sich zum Ende des Jahres 2022 ein Bilanzgewinn von TEUR 16.760 (Vorjahr TEUR 16.542).

Einheit 2022 2021
Bilanz
Finanzanlagen TEUR 29.600 16.011
Bilanzsumme TEUR 51.641 51.628
Eigenkapital TEUR 50.242 50.024
Eigenkapitalquote 97,3 % 96,9 %
Fremdkapital TEUR 1.399 1.604
Gewinn-
und Verlustrechnung
Umsatzerlöse TEUR 1.071 1.493
Betriebserfolg TEUR 863 428
Finanzerfolg TEUR 184 1.272
Ergebnis vor Steuern TEUR 1.046 1.700
Jahresüberschuss TEUR 778 1.273
Geldflussrechnung gemäß AFRAC 36
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit TEUR 5.330 5.663
Cashflow aus der Investitionstätigkeit TEUR -13.678 1.103
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit TEUR -561 -560

Die nachstehende Tabelle vermittelt einen zusammenfassenden Überblick:

Die Geldflussrechnung wurde entsprechend der Vorgabe der im Juni 2020 aktualisierten AFRAC-Stellungnahme 36, Geldflussrechnung (UGB) erstellt.Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund einer geänderten Darstellung angepasst.

Die liquiden Mittel unseres Unternehmens werden zum einen unter Beachtung vertretbarer Ratingeinstufungen der Emittenten in Wertpapieren angelegt, der Ausweis erfolgt unter der Position Wertpapiere des Anlagevermögens mit TEUR 5.912 (Vorjahr TEUR 7.028).

Zum anderen werden im Rahmen einer konzernweiten Liquiditätsplanung und -steuerung nicht unmittelbar für Investitionen benötigte Geldmittel der Muttergesellschaft IREKS GmbH im Rahmen eines Cash-Pools zur Verfügung gestellt und von dieser im marktüblichen Rahmen verzinst. Der Ausweis erfolgt unter der Position Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit TEUR 19.230 (Vorjahr TEUR 16.676). Im Rahmen der Cash-Flow-Berechnung werden diese Cash-Flow-Forderungen als liquide Mittel dargestellt.

Die Beteiligungsgesellschaft STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH weist für das Jahr 2022 einen Jahresfehlbetrag von TEUR -12.921 (Vorjahr Jahresüberschuss TEUR 3.395) und zum 31.12.2022 ein Eigenkapital von TEUR 99.172 (Vorjahr TEUR 82.093) aus. Der Jahresfehlbetrag ist durch Sonderbelastungen im Zusammenhang mit der durch den Ukraine-Krieg eingetretenen Energie- und Rohstoffverteuerung entstanden. Im Geschäftsjahr 2022 wurde bedingt durch eine Großinvestition am Standort Wien das Eigenkapital um insgesamt TEUR 30.000 erhöht, wovon rund TEUR 14.706 von der Stadlauer Malzfabrik AG zu erbringen waren.

C. Forschung und Entwicklung

Aufgrund der ausschließlichen Holding- und Vermögensverwaltungsfunktion werden in unserer Gesellschaft keine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten entfaltet.

II. BERICHT ÜBER DIE VORAUSSICHTLICHE ENTWICKLUNG UND DIE RISIKEN DES UNTERNEHMENS

A. Voraussichtliche Entwicklung unseres Unternehmens

Die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine mit allen weitreichenden Folgen für die weltweite Wirtschaftsentwicklung werden auch die Ertragsentwicklung unserer Gesellschaft weiterhin negativ beeinflussen.

Die Leitindizes der internationalen Märkte zeigen seit dem 4. Quartal 2022 zwar wieder teils deutlich nach oben, allerdings mit hoher Volatilität, weshalb auch künftig Abwertungsrisken für unser Wertpapierportfolio nicht ausgeschlossen werden können.

B. Wesentliche Risiken der künftigen Entwicklung

Potenzielle Risiken, die wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unseres Unternehmens haben können, werden systematisch laufend überwacht und analysiert. Als wesentliches Risiko wurden die weiterhin volatilen Finanzmärkte identifiziert.

Die Veranlagungen unseres Unternehmens erfolgen daher unter Beachtung vertretbarer Ratingeinstufungen der Emittenten und Vermeidung von Klumpenrisiken. Dennoch bestehen für unseren Wertpapierbestand aufgrund der Unsicherheiten und der hohen Volatilität an den Finanzmärkten erhebliche Kursrisiken, die künftige Ergebnisse der Gesellschaft negativ beeinflussen können.

Die Forderungen gegenüber der Muttergesellschaft IREKS GmbH werden im Rahmen eines Konzernverrechnungszinssatzes verzinst. Dieser Zinssatz orientiert sich an den an den Kapitalmärkten erzielbaren Renditen unter Berücksichtigung eines breitgefächerten Anlageportfolios und unterliegt den an den Kapitalmärkten üblichen Schwankungen.

Schadensrisiken für versicherbare Sach- und Haftungsschäden sind aus unserer Sicht in ausreichendem Umfang durch Versicherungen abgedeckt.

Bei der Risikoüberprüfung haben wir kein bestandsgefährdendes Risiko für unser Unternehmen identifiziert.

III. INFORMATIONEN GEMÄSS § 243A UGB

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 5.600 und ist in 560.000 Stückaktien zerlegt. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft.

Die Aktien notieren an der Wiener Börse (amtlicher Handel im Marktsegment Standard Market Auction).

Die IREKS GmbH mit Sitz in Kulmbach/Deutschland hält mehr als 75 % des Grundkapitals. Daher ist ein Kontrollwechsel auf Basis der sich im Streubesitz befindlichen Aktien ausgeschlossen. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.

Zu den weiteren Punkten des § 243a UGB bestehen keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Vereinbarungen bzw. Angabeverpflichtungen.

Gemäß § 243a Abs. 2 UGB sind im Lagebericht von österreichischen Gesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben.

Die Verantwortung für die Errichtung und Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie die Sicherstellung der Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen und internen Richtlinien liegen in unserem Fall beim Vorstand der Stadlauer Malzfabrik AG.

Der gesamte Prozess, von der Beschaffung bis zur Zahlung, unterliegt strengen Grundsätzen und Regelungen, welche die mit den Geschäftsprozessen in Zusammenhang stehenden Risiken auf ein Minimum reduzieren. Es sind Maßnahmen und Regeln zur Risikovermeidung eingerichtet, wie etwa strikte Funktionstrennungen, Unterschriftenordnungen sowie insbesondere auch ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsberechtigungen für Zahlungen (Vieraugenprinzip).

IV. CORPORATE GOVERNANCE BERICHT

Das Unternehmen erstellte gemäß § 243b UGB einen Corporate Governance Bericht, der auf der Homepage des Unternehmens (http://www.malzfabrik-ag.at/Corporate-Governance.htm) veröffentlicht wurde. In diesem Bericht bekennen sich Vorstand und Aufsichtsrat zum Regelungsziel des Österreichischen Corporate Governance Kodex.

V. AUSBLICK, PERSPEKTIVEN UND CHANCEN

Für 2023 erwartet die OeNB, dass Österreich ein geringes Wirtschaftswachstum von 0,6 % aufweist. Das Abschmelzen der Auftragspolster im produzierenden Gewerbe und die dann bei Unternehmen und privaten Haushalten stärker wirkenden hohen Energiepreise lassen voraussichtlich die Konsum- und Investitionslaune einbrechen.

Das Finanzierungsumfeld verteuert sich durch die steigenden Leitzinsen massiv. Auch die Inflation wird mit ca. 6,5 % sehr hoch bleiben. Ohne entsprechende gezielte staatliche Unterstützung droht eine Rezession in Österreich. Daher erwarten wir für 2023 ein weiteres sehr anspruchsvolles und hochvolatiles Geschäftsjahr an den Finanzmärkten.

Durch die Mehrung unserer finanziellen Ressourcen in der Vergangenheit und deren sinnvolle Investition in hochmoderne Produktionsanlagen und Lagermöglichkeiten, Forschungs- und Anwendungsentwicklungseinrichtungen, Kunden- und Schulungszentren sowie die Gewinnung und Entwicklung von hochqualifizierten Mitarbeitenden in allen Bereichen, sind wir für die aktuellen Herausforderungen gut gerüstet.

Für die im Juli 2023 geplante 104. Hauptversammlung schlagen wir vor, eine Dividende von 1,00 EUR je Stückaktie aus dem Bilanzgewinn auszuschütten.

Für die Auszahlung der vorgeschlagenen Dividende wird ein Betrag von insgesamt TEUR 560 benötigt, entsprechend 10 Prozent des Grundkapitals von TEUR 5.600.

Wien, am 03. April 2023

Der Vorstand

Michael FREUDENTHALER Christian HABERL-RHOMBERG Dr. Achim HANNINGER

BESTÄTIGUNGSVERMERK Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft Wien

bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nach unserer Auffassung bestehen keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte, über die zu berichten sind.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 25. Juli 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. Oktober 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Fremgen.

Wien, am 03. April 2023

BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (als Gesamtrechtsnachfolgerin der BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft)

Mag. Gerhard FREMGEN Wirtschaftsprüfer

Dr. Stefan KURZ Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

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