Annual Report • Apr 27, 2023
Annual Report
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Seiten
| Jahresabschluss 2022 | Kapitel 1 | 1 – 13 |
|---|---|---|
| Lagebericht | Kapitel 2 | 14 - 19 |
| Erklärung der gesetzlichen Vertreter | Kapitel 3 | 20 |
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers


Kapitel 1
| Stand 31.12.2022 EUR |
Stand 31.12.2021 EUR |
||||
|---|---|---|---|---|---|
| A. | Anlagevermögen | ||||
| I. | Sachanlagen | ||||
| 1. | Grundstücke und Bauten davon Grundwert |
109.566,51 109.566,51 |
109.566,51 109.566,51 |
||
| 2. | andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 8.720,73 | 8.720,73 | ||
| 118.287,24 | 118.287,24 | ||||
| II. | Finanzanlagen | ||||
| 1. | Anteile an verbundenen Unternehmen | 23.688.246,30 | 8.982.362,30 | ||
| 2. | Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens | 5.911.985,04 | 7.028.173,79 | ||
| 29.600.231,34 | 16.010.536,09 | ||||
| 29.718.518,58 | 16.128.823,33 | ||||
| B. | Umlaufvermögen | ||||
| I. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. | Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen davon aus Lieferungen und Leistungen |
19.230.350,86 0,00 |
23.976.836,04 0,00 |
||
| davon sonstige | 19.230.350,86 | 23.976.836,04 | |||
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0,00 | |||
| 2. | sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
293.436,20 0,00 |
212.333,00 0,00 |
||
| 19.523.787,06 | 24.189.169,04 | ||||
| II. | Guthaben bei Kreditinstituten | 2.339.392,82 | 11.247.533,58 | ||
| 21.863.179,88 | 35.436.702,62 | ||||
| C. | Rechnungsabgrenzungsposten | 96,14 | 2.460,50 | ||
| D. | Aktive latente Steuern | 59.409,78 | 60.068,32 | ||
| Summe Aktiva | 51.641.204,38 | 51.628.054,77 |

| Stand 31.12.2022 EUR |
Stand 31.12.2021 EUR |
|||
|---|---|---|---|---|
| A. | Eigenkapital | |||
| I. | eingefordertes Grundkapital | 5.600.000,00 | 5.600.000,00 | |
| gezeichnetes Grundkapital einbezahltes Grundkapital |
5.600.000,00 5.600.000,00 |
5.600.000,00 5.600.000,00 |
||
| II. | Kapitalrücklagen | |||
| 1. gebundene |
13.144.494,72 | 13.144.494,72 | ||
| III. | Gewinnrücklagen | |||
| 1. gesetzliche Rücklagen |
130.811,10 | 130.811,10 | ||
| 2. andere Rücklagen (freie Rücklagen) |
14.607.203,13 | 14.607.203,13 | ||
| 14.738.014,23 | 14.738.014,23 | |||
| IV. | Bilanzgewinn | 16.759.764,71 | 16.541.871,02 | |
| davon Gewinnvortrag | 15.981.871,02 | 15.268.752,52 | ||
| 50.242.273,66 | 50.024.379,97 | |||
| B. | Rückstellungen | |||
| 1. | Rückstellungen für Pensionen | 892.000,00 | 863.000,00 | |
| 2. | sonstige Rückstellungen | 43.040,00 | 50.900,00 | |
| 935.040,00 | 913.900,00 | |||
| C. | Verbindlichkeiten | |||
| 1. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 41.559,22 | 1.362,90 | |
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
41.559,22 0,00 |
1.362,90 0,00 |
||
| 0,00 | ||||
| 2. | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr |
33.897,12 33.897,12 |
0,00 | |
| 3. | sonstige Verbindlichkeiten | 25.431,07 | 52.168,77 | |
| davon aus Steuern | 0,00 | 26.769,58 | ||
| 100.887,41 | 53.531,67 | |||
| D. | Rechnungsabgrenzungsposten | 363.003,31 | 636.243,13 | |
| Summe Passiva | 51.641.204,38 | 51.628.054,77 |

| 2022 EUR |
2021 EUR |
|
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 1.070.831,34 | 1.492.833,10 |
| 2. sonstige betriebliche Erträge | ||
| Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum a) |
||
| Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen | 0,00 | 333,34 |
| b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen |
6.704,36 | 3.563,62 |
| c) übrige |
464.286,81 | 48,28 |
| 470.991,17 | 3.945,24 | |
| 3. Personalaufwand | ||
| a) soziale Aufwendungen davon Aufwendungen für Altersversorgung |
-127.905,51 -127.905,51 |
-82.960,71 -82.960,71 |
| 4. sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| a) Steuern, soweit sie nicht unter Steuern vom |
||
| Einkommen und vom Ertrag fallen | -38.555,47 | -30.460,10 |
| b) übrige |
-512.729,19 -551.284,66 |
-955.434,43 -985.894,53 |
| 5. Zwischensumme aus Z 1 bis 4 (Betriebsergebnis) | 862.632,34 | 427.923,10 |
| 6. Erträge aus anderen Wertpapieren | 135.596,45 | 162.271,52 |
| 7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon aus verbundenen Unternehmen |
892.406,07 892.406,07 |
941.151,84 941.075,70 |
| b) übrige 8. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung |
||
| zu Finanzanlagen | 0,00 | 242.842,62 |
| 9. Aufwendungen aus Finanzanlagen | -842.948,93 | -74.284,66 |
| davon Abschreibungen auf Finanzanlagen | -842.948,93 | -8.046,13 |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1.250,11 | 0,00 |
| 11. Zwischensumme aus Z 6 bis 10 (Finanzergebnis) | 183.803,48 | 1.271.981,32 |
| 12. Ergebnis vor Steuern | 1.046.435,82 | 1.699.904,42 |
| 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -268.542,13 | -426.785,92 |
| davon latente Steuern | 658,54 | -644,67 |
| 14. Ergebnis nach Steuern | 777.893,69 | 1.273.118,50 |
| 15. Jahresüberschuss | 777.893,69 | 1.273.118,50 |
| 16. Jahresgewinn | 777.893,69 | 1.273.118,50 |
| 17. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 15.981.871,02 | 15.268.752,52 |
| 18. Bilanzgewinn | 16.759.764,71 | 16.541.871,02 |

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff UGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm erstellt, um ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Es wurden die Grundsätze der Vollständigkeit und der Willkürfreiheit eingehalten.
Die Gesellschaft gilt gemäß den Bestimmungen des § 221 UGB als große Kapitalgesellschaft. Alle Vorschriften des UGB in der derzeit geltenden Fassung wurden bei der Erstellung dieses Berichtes berücksichtigt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 231 (2) UGB.
Für den vorliegenden Jahresabschluss wurden die Bestimmungen des Rechnungslegungsänderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) angewendet.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Ausweis blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsgrundsatz ist Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die im laufenden Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden, wurden berücksichtigt.
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. In den Anschaffungskosten sind Anschaffungsnebenkosten enthalten. Anschaffungskostenminderungen wurden abgesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen entsprechen den steuerlichen Höchstsätzen.

Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Es erfolgte gegebenenfalls eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Bei Finanzanlagen dürfen solche Abschreibungen auch vorgenommen werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist.
Sofern die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, gilt seit dem RÄG 2014 die Verpflichtung, den Betrag der außerplanmäßigen Abschreibung im Umfang der Wertaufholung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zuzuschreiben.
Die seit Jahresbeginn eingetretenen Wertaufholungen bzw. Wertminderungen bei den Wertpapieren wurden durch Zuschreibungen bzw. außerplanmäßige Abschreibungen im Finanzanlagevermögen berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert, vermindert um erkennbare Einzelrisiken, angesetzt.
Für Unterschiede zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bei Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, wurde in Höhe der sich insgesamt ergebenden Steuerbelastung eine passive latente Steuer gebildet. Führen diese Unterschiede in Zukunft zu einer Steuerentlastung, wird diese als aktive latente Steuer in der Bilanz angesetzt.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte unter Berücksichtigung des Wesentlichkeitsgrundsatzes mit dem ab 01.01.2024 anzuwendenden Körperschaftsteuersatz von 23 % ohne Berücksichtigung einer Abzinsung. Die ausgewiesenen Vorjahreswerte wurden mit dem bisher gültigen Körperschaftsteuersatz von 25 % berechnet.
Die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bestehenden aktiven Unterschiedsbeträge resultierten aus den Rückstellungen für Pensionen sowie aus sonstigen Rückstellungen. Zum 31.12.2022 errechneten sich aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 60 (Vorjahr TEUR 61), welche saldiert mit den passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 0,6 (Vorjahr TEUR 0,6) aktiviert wurden.
Die Kapital- sowie Gewinnrücklagen wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgewiesen.

Die Rückstellungen decken nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen ab.
Die Pensionsrückstellungen für unmittelbare Pensionszusagen wurden durch ein versicherungsmathematisches Gutachten ermittelt. Die Berechnung erfolgte nach den Vorschriften der § 211 UGB mit einem Durchschnittszinssatz von 1,79 % (Vorjahr 1,87 %) und einem Rententrend von 2,5 % (Vorjahr 2,0 %), wobei der Berechnung die "AVÖ 2018- P-Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler (Angestellte-Generationentafel)" zugrunde gelegt wurden. Da alle Pensionsberechtigten bereits Leistungsempfänger sind, wurde der Barwert der zukünftigen Leistungen als Rückstellung angesetzt.
Für die Pensionsrückstellungen wurde jeweils der Rechnungszins verwendet, der sich bei Annahme einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren nach dem Prognoseverfahren zum Bilanzstichtag ergibt. Die Prognose basiert u.a. auf der Rückstellungsabzinsungsverordnung und auf Daten der Deutschen Bundesbank.
Die Verbindlichkeiten entsprechen den Erfüllungsbeträgen.
Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.
Der in den Beträgen II. Punkt 1 im Anlagenspiegel enthaltene Grundwert der Grundstücke beläuft sich auf TEUR 110 (Vorjahr TEUR 110).
Aufgrund der Bestimmungen des RÄG 2014 sind im vorliegenden Jahresabschluss Zuschreibungen für Wertaufholungen, die vor dem Inkrafttreten des RÄG 2014 eingetreten waren, in Höhe von TEUR 363 enthalten, welche im passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden.
Im Geschäftsjahr wurde bedingt durch eine Großinvestition am Standort Wien das Eigenkapital der STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH durch Einzahlung in die Kapitalrücklage um insgesamt TEUR 30.000 erhöht, wovon rund TEUR 14.706 von der Stadlauer Malzfabrik AG zu erbringen waren.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Muttergesellschaft IREKS GmbH / Kulmbach (Deutschland) mit TEUR 19.230 (Vorjahr TEUR 16.676) aus dem Finanzverkehr sowie die Beteiligungsgesellschaft STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH mit TEUR 0 (Vorjahr TEUR 7.301).
Die Position enthält die restliche Körperschaftsvorauszahlung für das Jahr 2022 in Höhe von TEUR 293 (Vorjahr TEUR 212), welche nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam wird.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind kurzfristig veranlagt.
Die Position enthält entsprechend den Vorgaben des RÄG 2014 die sich auf saldierter Basis ergebende zukünftige Steuerentlastung in Höhe von TEUR 59 (Vorjahr TEUR 60).
Stand der temporären/permanenten Differenzen:
| 31.12.2022 EUR |
Vorjahr EUR |
||
|---|---|---|---|
| 1. | Anlagevermögen | -2.415,00 | -2.415,00 |
| 2. | Rückstellungen | 260.718,38 | 242.688,29 |
| 258.303,38 | 240.273,29 |
Die Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich für das abgelaufene Geschäftsjahr wie folgt dar:
| Eigenkapitalspiegel | Grundkapital | Kapitalrücklagen gebundene |
Gewinnrücklagen | Bilanzgewinn | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Stand am 1.1.2022 Ausschüttung Jahresüberschuss |
5.600.000,00 | 13.144.494,72 | 14.738.014,23 | 16.541.871,02 -560.000,00 777.893,69 |
50.024.379,97 -560.000,00 777.893,69 |
| Stand am 31.12.2022 | 5.600.000,00 | 13.144.494,72 | 14.738.014,23 | 16.759.764,71 | 50.242.273,66 |
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 5.600 und ist in 560.000 Stückaktien zerlegt. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft.


Die Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
| 31.12.2022 EUR |
Vorjahr EUR |
|
|---|---|---|
| 1. Pensionsrückstellung 2. Sonstige Rückstellungen |
892.000,00 | 863.000,00 |
| -Sachrückstellungen | 43.040,00 | 50.900,00 |
| 935.040,00 | 913.900,00 |
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2022 EUR |
Vorjahr EUR |
|
|---|---|---|
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
41.559,22 33.897,12 |
1.362,90 0,00 |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten |
25.431,07 | 52.168,77 |
| 100.887,41 | 53.531,67 |
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Über das geschäftsgewöhnliche Maß hinausgehende sonstige Verpflichtungen bestehen nicht.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 25 (Vorjahr TEUR 42) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Aufgrund des RÄG 2014 entfiel im Jahr 2016 im Unternehmensrecht die Möglichkeit bei Vermögensgegenständen, die in den Vorjahren einer Wertminderung unterlagen, von der Wertaufholung (Zuschreibung) abzusehen. Wird nach § 124b Z 270 EStG für bis zum 31. Dezember 2015 unterlassene Zuschreibungen steuerlich eine Zuschreibungsrücklage gebildet, kann der in dieser Rücklage erfasste Betrag in der Bilanz unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten gesondert ausgewiesen und entsprechend der Vorgaben des § 124b Z 270 EStG aufgelöst werden.
Ausgewiesen ist die hier bis zum 31.12.2022 vorzunehmende Zuschreibung der Finanzanlagen in Höhe von TEUR 363 (Vorjahr TEUR 636).

Die Umsatzerlöse sanken im Jahr 2022 um rund 28 % gegenüber dem Vorjahr. Dieser Rückgang ist auf gesunkene Nutzungsentgelte für Mobilien und Gebäude infolge niedrigerer zu verrechnender Aufwendungen (im Wesentlichen Wasserkosten) zurückzuführen. Die Grundlage für die Ermittlung der zu verrechnenden Nutzungsentgelte bildet der seit dem Jahr 1994 zwischen der STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH und unserer Gesellschaft bestehende Betriebsführungs- und -überlassungsvertrag. Dieser sieht eine nach dem Verbraucherpreisindex wertgesicherte, daher jährlich anzupassende Miete für die überlassenen Grundstücke vor. Zusätzlich zur Grundstücksmiete ist in diesem Vertrag vereinbart, dass der Mieterin als weiteres Nutzungsentgelt für die Mobilien und Gebäude alle unserer Gesellschaft erwachsenden betrieblichen Aufwendungen, welche in ursächlichem Zusammenhang mit dem überlassenen Betrieb entstanden sind (u.a. Versicherung-, Wasserkosten), angelastet werden.
Die Pensionszahlungen erfolgten an im Ruhestand befindliche ehemalige leitende Mitarbeiter bzw. deren Hinterbliebene. Für die künftigen Zahlungen an die begünstigten Personen sind aufgrund der bestehenden, das Unternehmen verpflichtenden Verträge Rückstellungen gebildet, deren Beträge auf versicherungsmathematischer Grundlage ermittelt wurden.
| Zusammensetzung | 2022 TEUR |
Vorjahr TEUR |
|---|---|---|
| Betriebsaufwendungen Weiterverrechnete Wasserkosten |
245 | 711 |
| Verwaltungsaufwendungen Sonstige Verwaltungskosten |
268 513 |
244 955 |
In den Verwaltungsaufwendungen sind gem. § 237 Z 14 UGB die Kosten für Prüfung des Jahresabschlusses mit TEUR 25 (Vorjahr TEUR 30), Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen mit TEUR 2 (Vorjahr TEUR 0) und Steuerberatungsleistungen in Höhe von TEUR 3 (Vorjahr TEUR 1) enthalten.

Weitere, nach dem Bilanzstichtag 31.12.2022 aufzuzeigende, Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft traten bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes nicht auf.
Mag. Michael FREUDENTHALER Mag. Christian HABERL-RHOMBERG (ab 01.02.22) Dr. Achim HANNINGER (ab 01.02.22) Lutz HAGER (bis 31.01.22)
Im Jahr 2022 erhielten die Mitglieder des Vorstandes von unserer Gesellschaft keine Bezüge, da sie im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen mit Konzerngesellschaften für unsere Gesellschaft tätig sind (§ 239 UGB).

Dkfm. Hans Albert RUCKDESCHEL, Vorsitzender Dipl.-Ing. Stefan SOINÉ, stellv. Vorsitzender Lutz HAGER (ab 01.08.2022) Dr. Sabine KRÄTZSCHMAR Hartwig UEBERSBERGER Dr. Mathias WARWEL
Der Aufsichtsrat hat für das Geschäftsjahr 2022 aufgrund des § 12 der Satzung Anspruch auf eine Aufsichtsratsvergütung von insgesamt TEUR 14,5 (Vorjahr TEUR 14,5). Dieser Betrag ist als sonstige Verbindlichkeit ausgewiesen. Weiters haben die Mitglieder Anspruch auf Ersatz ihrer Barauslagen.
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2022, wie auch im Vorjahr, keine ArbeitnehmerInnen.

A-1220 Wien, Smolagasse 1 Stammkapital: TEUR 7.500 Anteil: 49,02 % im Eigentum unserer Gesellschaft
| Eigenkapital 31.12.2022: | TEUR | 99.172 (Vorjahr TEUR 82.093) |
|---|---|---|
| Jahresergebnis 2022: | TEUR | -12.921 (Vorjahr TEUR 3.395) |
Die Gesellschaft ist ein verbundenes Unternehmen der IREKS GmbH, Kulmbach/Deutschland, und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss der IREKS GmbH wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Es wird vorgeschlagen unter Bezugnahme auf den § 18 unserer Satzung das Ergebnis wie folgt zu verwenden:
| EUR | |
|---|---|
| Jahresgewinn 2022 | 777.893,69 |
| + Gewinnvortrag 2021 | 15.981.871,02 |
| Bilanzgewinn 2022 | 16.759.764,71 |
| Abzüglich Dividende von 1,00 EUR je Stückaktie | 560.000,00 |
| Vortrag auf neue Rechnung | 16.199.764,71 |
Wien, am 03. April 2023
Der Vorstand
Mag. Michael FREUDENTHALER Mag. Christian HABERL-RHOMBERG
Dr. Achim HANNINGER

| Anschaffungs- bzw Herstellungskosten | Abschreibungen | Buchwerte | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1.1.2022 |
Zugänge | Abgänge | Stand 31.12.2022 |
Stand 1.1.2022 |
Zugänge | Abgänge | Stand 31.12.2022 |
Stand 31.12.2022 |
Stand 1.1.2022 |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR |
| 1. Rechte | 7.450,29 | 0,00 | 0,00 | 7.450,29 | 7.450,29 | 0,00 | 0,00 | 7.450,29 | 0,00 | 0,00 |
| 7.450,29 | 0,00 | 0,00 | 7.450,29 | 7.450,29 | 0,00 | 0,00 | 7.450,29 | 0,00 | 0,00 | |
| II. Sachanlagen | ||||||||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 4.314.853,04 | 0,00 | 185.955,50 | 4.128.897,54 | 4.205.286,53 | 0,00 | 185.955,50 | 4.019.331,03 | 109.566,51 | 109.566,51 |
| 2. technische Anlagen und Maschinen | 4.500.876,20 | 0,00 | 1.221.080,98 | 3.279.795,22 | 4.500.876,20 | 0,00 | 1.221.080,98 | 3.279.795,22 | 0,00 | 0,00 |
| 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
1.586.796,64 | 0,00 | 286.239,93 | 1.300.556,71 | 1.578.075,91 | 0,00 | 286.239,93 | 1.291.835,98 | 8.720,73 | 8.720,73 |
| 10.402.525,88 | 0,00 | 1.693.276,41 | 8.709.249,47 | 10.284.238,64 | 0,00 | 1.693.276,41 | 8.590.962,23 | 118.287,24 | 118.287,24 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 8.982.362,30 14.705.884,00 | 0,00 | 23.688.246,30 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 23.688.246,30 | 8.982.362,30 | |
| 2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens |
9.592.707,20 | 0,00 | 0,00 | 9.592.707,20 | 2.564.533,41 1.116.188,75 | 0,00 | 3.680.722,16 | 5.911.985,04 | 7.028.173,79 | |
| 18.575.069,50 14.705.884,00 | 0,00 | 33.280.953,50 | 2.564.533,41 1.116.188,75 | 0,00 | 3.680.722,16 | 29.600.231,34 | 16.010.536,09 | |||
| 28.985.045,67 14.705.884,00 | 1.693.276,41 | 41.997.653,26 | 12.856.222,34 1.116.188,75 | 1.693.276,41 | 12.279.134,68 | 29.718.518,58 | 16.128.823,33 |


Weltwirtschaft – Der russische Angriffskrieg in der Ukraine führte im Jahr 2022 zu einem deutlichen Einbruch des weltweiten Wirtschaftswachstums. Bereits vor Kriegsausbruch hatten Unternehmen aufgrund der Covid-19-Pandemie mit Problemen in den Lieferketten und mit hoher Inflation zu kämpfen. Diese Dynamik hat der Krieg mit in der Folge stark gestiegenen und schwankenden Energiepreisen nochmals dramatisch verstärkt. Höchst volatil reagierten auch die Börsenmärkte, bei denen es bei einem Großteil der Papiere zu markanten Kursverlusten kam.
Das Wirtschaftswachstum kam im zweiten Halbjahr 2022 teils zum Erliegen. Die Inflation auf Verbraucherebene führte im Jahr 2022 mit 9,1 % weltweit zu einem starken Kaufkraftverlust. Bei großen regionalen Schwankungen wird bei der Weltkonjunktur lediglich ein Plus von 2,5 % erwartet, wobei der Ausblick für 2023 ähnlich schwierig und ungewiss bleibt.
Europa – Nach anfänglichen Aufholeffekten durch eine Verbesserung der Corona-Situation kam es im zweiten Halbjahr 2022 kriegsbedingt zu einem deutlichen Konjunktureinbruch. Getrieben von der Energiekrise stiegen die Verbraucherpreise stark an. Im Jahr 2022 lag die Inflation bei 8,6 %, für 2023 wird, bedingt durch die aktuelle Entspannung auf den Energiemärkten, ein geringer Rückgang auf 6,5 % erwartet. Staatliche Energiehilfen und sonstige Zuschüsse konnten eine Rezession vorerst abwenden, dennoch bleiben die Konjunkturerwartungen deutlich gedämpft. Zuverlässige Prognosen für die kommenden Jahre können aufgrund der ungewissen Entwicklung im Ukraine-Krieg weiterhin nicht abgegeben werden.
Österreich – Analog zur europäischen Wirtschaft kam auch in Österreich der Wirtschaftsaufschwung im Verlauf des Jahres 2022 zum Erliegen. Neben den hohen Energiepreisen bereitete auch der Fachkräftemangel und die stark gestiegenen Lohnkosten den Unternehmen große Schwierigkeiten. Aufgrund der bereits erfolgten und noch zu erwartenden Zinsanhebungen ging die Investitionsbereitschaft bei Unternehmen und Privathaushalten bereits zurück, was das Wirtschaftswachstum zusätzlich belastete.
Aufgrund von starken coronabedingten Aufholprozessen, wie etwa im Tourismus, lag das Wirtschaftswachstum 2022 noch bei hohen 4,9 %. Für 2023 wird hingegen lediglich ein Wachstum von 0,6 % erwartet.
(Quelle: Gesamtwirtschaftliche Prognose der OeNB für Österreich 2022 - 2025)

Der Jahresabschluss per 31.12.2022 weist eine Bilanzsumme von TEUR 51.641 (Vorjahr TEUR 51.628) und ein Eigenkapital von TEUR 50.242 (Vorjahr TEUR 50.024) aus. Die Eigenkapitalquote beträgt somit 97,3 % (Vorjahr 96,9 %).
Im Geschäftsjahr 2022 kam wie in den Vorjahren ein Betriebsführungs- und -überlassungsvertrag zwischen unserer Gesellschaft und der operativen Beteiligungsgesellschaft, STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH, zur Anwendung und war die Grundlage für die Verrechnung des Mietentgeltes. Es verringerte sich vertragsgemäß gegenüber dem Vorjahr von TEUR 1.493 auf TEUR 1.071 infolge niedrigerer zu verrechnender Aufwendungen.
Für das Geschäftsjahr 2022 ist ein Jahresüberschuss von TEUR 778 (Vorjahr TEUR 1.273) auszuweisen. Zusammen mit dem vorhandenen Gewinnvortrag ergibt sich zum Ende des Jahres 2022 ein Bilanzgewinn von TEUR 16.760 (Vorjahr TEUR 16.542).
| Einheit | 2022 | 2021 | |
|---|---|---|---|
| Bilanz | |||
| Finanzanlagen | TEUR | 29.600 | 16.011 |
| Bilanzsumme | TEUR | 51.641 | 51.628 |
| Eigenkapital | TEUR | 50.242 | 50.024 |
| Eigenkapitalquote | 97,3 % | 96,9 % | |
| Fremdkapital | TEUR | 1.399 | 1.604 |
| Gewinn- und Verlustrechnung |
|||
| Umsatzerlöse | TEUR | 1.071 | 1.493 |
| Betriebserfolg | TEUR | 863 | 428 |
| Finanzerfolg | TEUR | 184 | 1.272 |
| Ergebnis vor Steuern | TEUR | 1.046 | 1.700 |
| Jahresüberschuss | TEUR | 778 | 1.273 |
| Geldflussrechnung gemäß AFRAC 36 | |||
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | TEUR | 5.330 | 5.663 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | TEUR | -13.678 | 1.103 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | TEUR | -561 | -560 |
Die nachstehende Tabelle vermittelt einen zusammenfassenden Überblick:
Die Geldflussrechnung wurde entsprechend der Vorgabe der im Juni 2020 aktualisierten AFRAC-Stellungnahme 36, Geldflussrechnung (UGB) erstellt.Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund einer geänderten Darstellung angepasst.

Die liquiden Mittel unseres Unternehmens werden zum einen unter Beachtung vertretbarer Ratingeinstufungen der Emittenten in Wertpapieren angelegt, der Ausweis erfolgt unter der Position Wertpapiere des Anlagevermögens mit TEUR 5.912 (Vorjahr TEUR 7.028).
Zum anderen werden im Rahmen einer konzernweiten Liquiditätsplanung und -steuerung nicht unmittelbar für Investitionen benötigte Geldmittel der Muttergesellschaft IREKS GmbH im Rahmen eines Cash-Pools zur Verfügung gestellt und von dieser im marktüblichen Rahmen verzinst. Der Ausweis erfolgt unter der Position Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit TEUR 19.230 (Vorjahr TEUR 16.676). Im Rahmen der Cash-Flow-Berechnung werden diese Cash-Flow-Forderungen als liquide Mittel dargestellt.
Die Beteiligungsgesellschaft STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH weist für das Jahr 2022 einen Jahresfehlbetrag von TEUR -12.921 (Vorjahr Jahresüberschuss TEUR 3.395) und zum 31.12.2022 ein Eigenkapital von TEUR 99.172 (Vorjahr TEUR 82.093) aus. Der Jahresfehlbetrag ist durch Sonderbelastungen im Zusammenhang mit der durch den Ukraine-Krieg eingetretenen Energie- und Rohstoffverteuerung entstanden. Im Geschäftsjahr 2022 wurde bedingt durch eine Großinvestition am Standort Wien das Eigenkapital um insgesamt TEUR 30.000 erhöht, wovon rund TEUR 14.706 von der Stadlauer Malzfabrik AG zu erbringen waren.
Aufgrund der ausschließlichen Holding- und Vermögensverwaltungsfunktion werden in unserer Gesellschaft keine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten entfaltet.
Die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine mit allen weitreichenden Folgen für die weltweite Wirtschaftsentwicklung werden auch die Ertragsentwicklung unserer Gesellschaft weiterhin negativ beeinflussen.
Die Leitindizes der internationalen Märkte zeigen seit dem 4. Quartal 2022 zwar wieder teils deutlich nach oben, allerdings mit hoher Volatilität, weshalb auch künftig Abwertungsrisken für unser Wertpapierportfolio nicht ausgeschlossen werden können.

Potenzielle Risiken, die wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unseres Unternehmens haben können, werden systematisch laufend überwacht und analysiert. Als wesentliches Risiko wurden die weiterhin volatilen Finanzmärkte identifiziert.
Die Veranlagungen unseres Unternehmens erfolgen daher unter Beachtung vertretbarer Ratingeinstufungen der Emittenten und Vermeidung von Klumpenrisiken. Dennoch bestehen für unseren Wertpapierbestand aufgrund der Unsicherheiten und der hohen Volatilität an den Finanzmärkten erhebliche Kursrisiken, die künftige Ergebnisse der Gesellschaft negativ beeinflussen können.
Die Forderungen gegenüber der Muttergesellschaft IREKS GmbH werden im Rahmen eines Konzernverrechnungszinssatzes verzinst. Dieser Zinssatz orientiert sich an den an den Kapitalmärkten erzielbaren Renditen unter Berücksichtigung eines breitgefächerten Anlageportfolios und unterliegt den an den Kapitalmärkten üblichen Schwankungen.
Schadensrisiken für versicherbare Sach- und Haftungsschäden sind aus unserer Sicht in ausreichendem Umfang durch Versicherungen abgedeckt.
Bei der Risikoüberprüfung haben wir kein bestandsgefährdendes Risiko für unser Unternehmen identifiziert.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 5.600 und ist in 560.000 Stückaktien zerlegt. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft.
Die Aktien notieren an der Wiener Börse (amtlicher Handel im Marktsegment Standard Market Auction).
Die IREKS GmbH mit Sitz in Kulmbach/Deutschland hält mehr als 75 % des Grundkapitals. Daher ist ein Kontrollwechsel auf Basis der sich im Streubesitz befindlichen Aktien ausgeschlossen. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.
Zu den weiteren Punkten des § 243a UGB bestehen keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Vereinbarungen bzw. Angabeverpflichtungen.

Gemäß § 243a Abs. 2 UGB sind im Lagebericht von österreichischen Gesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben.
Die Verantwortung für die Errichtung und Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie die Sicherstellung der Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen und internen Richtlinien liegen in unserem Fall beim Vorstand der Stadlauer Malzfabrik AG.
Der gesamte Prozess, von der Beschaffung bis zur Zahlung, unterliegt strengen Grundsätzen und Regelungen, welche die mit den Geschäftsprozessen in Zusammenhang stehenden Risiken auf ein Minimum reduzieren. Es sind Maßnahmen und Regeln zur Risikovermeidung eingerichtet, wie etwa strikte Funktionstrennungen, Unterschriftenordnungen sowie insbesondere auch ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsberechtigungen für Zahlungen (Vieraugenprinzip).
Das Unternehmen erstellte gemäß § 243b UGB einen Corporate Governance Bericht, der auf der Homepage des Unternehmens (http://www.malzfabrik-ag.at/Corporate-Governance.htm) veröffentlicht wurde. In diesem Bericht bekennen sich Vorstand und Aufsichtsrat zum Regelungsziel des Österreichischen Corporate Governance Kodex.

Für 2023 erwartet die OeNB, dass Österreich ein geringes Wirtschaftswachstum von 0,6 % aufweist. Das Abschmelzen der Auftragspolster im produzierenden Gewerbe und die dann bei Unternehmen und privaten Haushalten stärker wirkenden hohen Energiepreise lassen voraussichtlich die Konsum- und Investitionslaune einbrechen.
Das Finanzierungsumfeld verteuert sich durch die steigenden Leitzinsen massiv. Auch die Inflation wird mit ca. 6,5 % sehr hoch bleiben. Ohne entsprechende gezielte staatliche Unterstützung droht eine Rezession in Österreich. Daher erwarten wir für 2023 ein weiteres sehr anspruchsvolles und hochvolatiles Geschäftsjahr an den Finanzmärkten.
Durch die Mehrung unserer finanziellen Ressourcen in der Vergangenheit und deren sinnvolle Investition in hochmoderne Produktionsanlagen und Lagermöglichkeiten, Forschungs- und Anwendungsentwicklungseinrichtungen, Kunden- und Schulungszentren sowie die Gewinnung und Entwicklung von hochqualifizierten Mitarbeitenden in allen Bereichen, sind wir für die aktuellen Herausforderungen gut gerüstet.
Für die im Juli 2023 geplante 104. Hauptversammlung schlagen wir vor, eine Dividende von 1,00 EUR je Stückaktie aus dem Bilanzgewinn auszuschütten.
Für die Auszahlung der vorgeschlagenen Dividende wird ein Betrag von insgesamt TEUR 560 benötigt, entsprechend 10 Prozent des Grundkapitals von TEUR 5.600.
Wien, am 03. April 2023
Der Vorstand
Michael FREUDENTHALER Christian HABERL-RHOMBERG Dr. Achim HANNINGER


Wir haben den Jahresabschluss der
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise bis zum Datum des Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nach unserer Auffassung bestehen keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte, über die zu berichten sind.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 25. Juli 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 19. Oktober 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Fremgen.
Wien, am 03. April 2023
Mag. Gerhard FREMGEN Wirtschaftsprüfer
Dr. Stefan KURZ Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
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