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Maschinenfabrik Heid AG

Annual / Quarterly Financial Statement Apr 28, 2023

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Annual / Quarterly Financial Statement

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Maschinenfabrik HEID Aktiengesellschaft Heid Werkstrasse 13 2000 Stockerau

Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 nach UGB

Bilanz 3
Gewinn und Verlustrechnung 4
Anhang 5-12
Anlagespiegel 13
Bestätigungsvermerk 14-19
Lagebericht 20-24
--------------------
Corporate Governance Bericht 25
Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018 26

Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022

AKTIVA PASSIVA
2022 2021 2022 2021
EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Übernommenes, eingefordertes und eingezahltes Grundkapital 28.762.000,00 28.762
Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 0,00 0
II. Kapitalrücklagen 3.286.719,88 3.287
II. Sachanlagen Gebundene
1. Grundstücke und Bauten
a) Bebaute Grundstücke 60.068,62 71 III. Gewinnrücklagen
b) Unbebaute Grundstücke 25.384,58 25 Gesetzliche Rücklage 40.333,42 40
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 405,55 1
85.858,75 98 IV. Bilanzverlust
III. Finanzanlagen 1. Jahresverlust -325.720,51 -162
1. Beteiligungen 250.207,79 250 2. Verlustvortrag -22.461.926,93 -22.300
2. Wertpapiere (Wertrechte) 9.183.471,76 9.443 -22.787.647,44 -22.462
9.433.679,55 9.693 9.301.405,86 9.627
9.519.538,30 9.791 B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen 8.203,00 139
B. UMLAUFVERMÖGEN 2. Steuerrückstellungen 0,00 4
I. Vorräte 3. Sonstige Rückstellungen 69.700,00 104
Ersatzteile 24.019,43 54 77.903,00 247
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände C. VERBINDLICHKEITEN
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11.456,77 53 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 260.777,68 46
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 260.777,68 46
2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 151.988,90 103 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 32.545,64 79
163.445,67 156 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 32.545,64 79
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 27.229,94 9 3. Sonstige Verbindlichkeiten 69.315,10 22
214.695,04 219 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 69.315,10 22
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 7.500,00 8 davon aus Steuern 737,94 5
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 737,94 5
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 213,94 4 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 268,69 0
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 268,69 0
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
Summe Verbindlichkeiten 362.638,42 148
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 362.638,42 148
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 0
9.741.947,28 10.022 9.741.947,28 10.022

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

FÜR DIE ZEIT VOM 1. JÄNNER 2022 bis 31. DEZEMBER 2022

2 0 2 2 2 0 2 1
EUR EUR TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse 181.158,32 242
2. Sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen
b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
0,00
130.856,00
130.856,00 9
0
9
3. Materialaufwand und Aufwendungen
für bezogene Leistungen
-45.330,38 -46
4. Personalaufwand
a) Löhne
b) Gehälter
c) Soziale Aufwendungen
davon Aufwendungen für Altersversorgung EUR 20.297,72 (2021 TEUR 16)
aa) Aufwendungen für Leistungen an betriebliche
Mitarbeitervorsorgekassen EUR 526,50 (2021 TEUR 1)
bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene
Sozialabgaben sowie vom Engelt abhängige Abgaben
und Pflichtbeiträge EUR 6.699,59 (2021 TEUR 9)
-10.045,22
-28.218,45
-27.523,81
-65.787,48 -1
-47
-25
-74
5. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen
-12.982,36 -27
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Steuern
b) Übrige
-7.544,16
-279.688,46
-287.232,62 -2
-301
-303
7. Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebserfolg) -99.318,52 -197
8. Erträge aus Beteiligungen
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 42.815,00 (2021 TEUR 43)
42.185,00 43
9. Erträge aus anderen Wertpapieren
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2021 TEUR 0)
1.049,41 1
10. Aufwendungen aus Finanzanlagen
davon aus Abschreibungen EUR 259.535,65 (2021 TEUR 4)
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 0,00 (2021 TEUR 0)
-259.535,65 -4
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon betreffend verbundene Unternehmen EUR 0,00 (2021 TEUR 0)
-2.978,96 -1
12. Zwischensumme aus Z 8 bis 11 (Finanzerfolg) -219.280,20 39
13. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 7 und Z 12) -318.598,72 -158
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
davon latente Steuern EUR 3.622,31 (2021 TEUR 0*))
-7.121,79 -4
15. Ergebnis nach Steuern = Jahresfehlbetrag = Jahresverlust -325.720,51 -162
16. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -22.461.926,93 -22.300
17. Bilanzverlust -22.787.647,44 -22.462

*) Kleinbetrag

ANHANG

ZUM 31. Dezember 2022

der

Maschinenfabrik Heid AG

Stockerau

Jahresfinanzbericht zum 31.12.2022 | Seite 5

I. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Grundsätze der Vollständigkeit und der Willkürfreiheit eingehalten.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet.

Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden berücksichtigt.

Die Bilanzierung, die Bewertung und der Ausweis der einzelnen Positionen des Jahresabschlusses wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 189 bis 211 UGB in der geltenden Fassung unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 222 bis 243a UGB vorgenommen.

Aufgrund der Notierung an der Börse (amtlicher Handel) handelt es sich bei der Maschinenfabrik Heid AG um eine große Kapitalgesellschaft.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr beibehalten.

2. ANLAGEVERMÖGEN

a) Immaterielle Vermögensgegenstände

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert sind. Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen, wobei folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird:

Sonstige Rechte (Verkaufsrechte) 10 Jahre

Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur durchgeführt, wenn Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Zur Feststellung des Erfordernisses einer Wertminderung wird der Buchwert mit dem beizulegenden Wert verglichen. Dabei wird auf die Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen Bedacht genommen.

b) Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder Herstellungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert sind. Die geringwertigen Vermögensgegenstände (Einzelanschaffungswert bis EUR 800,00) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die planmäßige Abschreibung wird linear vorgenommen, wobei folgende Nutzungsdauer zugrunde gelegt wird:

- Gebäude 10 - 50
Jahre
- Modelle und Vorrichtungen 3 - 5
Jahre
- Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 10
Jahre

Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur durchgeführt bei dauerhafter Wertminderung. Zur Feststellung des Erfordernisses einer Wertminderung wird der Buchwert mit dem beizulegenden Wert verglichen. Dabei wird auf die Nutzungsmöglichkeit im Unternehmen Bedacht genommen. Im Geschäftsjahr 2022 (Vorjahr: EUR 0,00) waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen erforderlich.

c) Finanzanlagevermögen

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert.

Außerplanmäßige Abschreibungen von Beteiligungen und Wertrechten werden durchgeführt, wenn Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind. Im Geschäftsjahr erfolgte eine Abwertung der Anteile um TEUR 246.965,53 (VJ EUR 0,00).

Wertpapiere werden zum Stichtag zum Börsenkurs bewertet, wobei die Obergrenze die Anschaffungskosten darstellen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Grund gesunkener Kurswerte zum Bilanzstichtag werden ebenfalls vorgenommen. Im Geschäftsjahr 2022 waren außerplanmäßigen Abschreibungen von EUR 12.570,12 erforderlich (Vorjahr: EUR 3.840,87).

d) Zuschreibungen zum Anlagevermögen

Zuschreibungen gemäß § 208 Abs. 1 UGB erfolgen, wenn bei einem Vermögensgegenstand eine Abschreibung vorgenommen wurde und sich in einem späteren Geschäftsjahr herausstellt, dass die Gründe dafür nicht mehr bestehen. Im Geschäftsjahr 2022 wurde keine Zuschreibung bei den Wertpapieren (Vorjahr: EUR 0,00) durchgeführt.

3. UMLAUFVERMÖGEN

a) Vorräte

Die Bewertung von Ersatzteilen erfolgt zu Anschaffungskosten, wobei entsprechend dem strengen Niederstwertprinzip auf eine verlustfreie Bewertung Bedacht genommen wird.

b) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Im Falle erkennbarer Risiken wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

4. LATENTE STEUERN

Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept gebildet und resultieren aus Differenzen zwischen unternehmensrechtlichem und steuerrechtlichem Bilanzansatz im Wesentlichen der Sozialkapitalrückstellungen. Die Berechnung erfolgte ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftsteuersatzes von 24%.

Vom Wahlrecht gemäß § 238 (1) Z 3 UGB iVm § 198 (9) UGB, latente Steuern auf bestehende Verlustvorträge anzusetzen, wurde nicht Gebrauch gemacht.

5. RÜCKSTELLUNGEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

Die Rückstellungen werden unter Bedachtnahme auf den Vorsichtsgrundsatz in Höhe des voraussichtlichen Anfalles gebildet.

a) Pensionsrückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen wurden versicherungsmathematisch nach unternehmensrechtlichen Grundsätzen nach dem Teilwertverfahren und unter Verwendung der Sterbetafel "AVÖ 2018-P Angestellte" mit einem Rechnungszinssatz von 0,75% (Vorjahr: 0,58%) berechnet. Der Zinssatz wurde nach den Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches (UGB) und nach der AFRAC Stellungahme 27 vom Juni 2022 zu Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (kurz AFRAC 27) festgelegt (Durchschnitt 7 Jahre, Restlaufzeit 5 Jahre).

Ein entsprechendes Gutachten der VBV-Consult Beratung für betriebliche Vorsorge GmbH liegt vor und betrifft nunmehr lediglich eine anspruchsberechtigte Person.

b) Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen. Sämtliche Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

c) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag ermittelt.

6. WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Forderungen sowie Verbindlichkeiten in Fremdwährungen sind mit dem Devisenkurs zum Zeitpunkt der Entstehung berechnet, wobei Kursverluste aus Kursveränderungen zum Bilanzstichtag berücksichtigt werden.

II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

A K T I V A

  1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im beiliegenden Anlagenspiegel dargestellt.

Angaben über Unternehmen, an denen die Gesellschaft eine Beteiligung gemäß § 189a Z 2 UGB besitzt:

Firma Sitz Anteil Währ-
Eigenkapital
Ergebnis
in % ung per 31.12.2022 2022
Werkzeugmaschinenbau
Sinsheim GmbH
Sinsheim,
Deutschland
10 EUR 2.699.906,78 869,75

Für die im Anlagevermögen ausgewiesenen Anteile an Kapitalgesellschaften wird gemäß §189a Z 2 UGB grundsätzlich die Annahme zugrunde gelegt, dass eine Beteiligung vorliegt, wenn zumindest 20% des Nennkapitals gehalten werden.

Folgende Ausnahme zum Ausweis nach dem Grundsatz der Beteiligungsvermutung ist zu nennen: Die Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft beabsichtigt aufgrund wirtschaftlicher und gesellschaftsrechtlicher Interessen weiterhin eine dauernde Verbindung zur Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH, Sinsheim, aufrecht zu erhalten. Demnach wird der 10 %ige Anteil an der Gesellschaft gemäß §189a Z 2 UGB als Beteiligung ausgewiesen.

Es bestehen keine wechselseitigen Beteiligungen, sodass eine Angabe gemäß § 241 Z 6 UGB entfällt.

  1. Die Vorräte betreffen ausschließlich Ersatzteile. Im aktuellen Geschäftsjahr wurden Wertberichtigungen von EUR 30.000,00 (Vorjahr: EUR 20.000,00) vorgenommen.

Der Vertrieb für Ersatzteile erfolgt in enger Verbindung mit dem Servicegeschäft und in Zusammenarbeit mit Partnerfirmen.

    1. In den sonstigen Forderungen sind wesentliche Erträge von EUR 127.815,00 (Vorjahr: EUR 85.630,00) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
    1. Sämtliche Forderungen sind wie im Vorjahr kurzfristig.
    1. Die aktive latente Steuer stammt aus der Differenz des unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansatzes bei der Pensionsrückstellung. Der Berechnung wurde der Körperschaftsteuersatz von 24% zugrunde gelegt.

P A S S I V A

  1. Grundkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert zum Vorjahr EUR 28.762.000,00. Es ist zerlegt in 3.940.000 Stückaktien.

    1. Bei den gebundenen Kapitalrücklagen von EUR 3.286.719,88 handelt es sich um ein Ausgabeagio.
    1. Der Bilanzverlust hat sich wie folgt entwickelt:
EUR EUR
Verlustvortrag zum 01.01.2022 -
22.461.926,93
Jahresverlust -
325.720,51
Bilanzverlust zum 31.12.2022 - 22.787.647,44
    1. Es bestehen analog zum Vorjahr keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren.
    1. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellen eine revolvierende Kontokorrentverbindlichkeit dar und sind mit einem Betrag in der Höhe von EUR 280.000,00 (Vorjahr: EUR 280.000,00) hypothekarisch besichert
    1. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen von EUR 57.050,93 (Vorjahr: EUR 7.700,93) enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden.

III. ERLÄUTERUNGEN ZU GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

    1. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.
    1. Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf:
2022 2021
EUR EUR
33.685,25 56.276,99
- -
147.473,07 186.059,31
181.158,32 242.336,30
    1. An die Mitarbeitervorsorgekasse wurde im Geschäftsjahr ein Betrag in der Höhe von EUR 526,50 (Vorjahr: EUR 677,45) aufgewendet. Der sich aus der Veränderung der Pensionsrückstellung ergebende Ertrag von EUR 130.856,00 (Vorjahr: EUR 10.485,00) ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen (Vorjahr Personalaufwand) enthalten.
    1. Die Aufwendungen für den Abschlussprüfer gemäß § 238 Abs. 1 Z 18 betragen im Geschäftsjahr 2022 EUR 27.500,00 (Vorjahr: EUR 27.125,00). Davon entfallen EUR 27.500,00 (Vorjahr: EUR 27.125,00) auf die Jahresabschlussprüfung.
    1. Der Finanzverlust beinhaltet im Wesentlichen Erträge aus einer Beteiligung iVm einer Dividendenausschüttung über EUR 42.185,00 (Vorjahr: EUR 42.815,00), Erträge aus anderen Wertpapieren über EUR 1.049,41 (Vorjahr: EUR 1.050,28). Weiteres erfolgte eine Abschreibung der Wertpapiere (Wertrechte) in der Höhe von EUR 259.535,65 (Vorjahr: EUR 3.840,87).
    1. Im Steueraufwand von EUR 7.121,79 (Vorjahr: EUR 3.917,45) sind EUR 3.622,31 (Vorjahr: EUR 417,75) als Aufwand aus aktiven latenten Steuern enthalten.

IV. SONSTIGE ANGABEN

Es haben keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 237 8b UGB stattgefunden, welche wesentlich und zu marktunüblichen Bedingungen abgeschlossen sind.

V. ANGABEN ÜBER ORGANE UND ARBEITNEHMER

    1. Die Gesellschaft ist im Firmenbuch beim Landesgericht Korneuburg unter der Nummer 65343v eingetragen.
    1. Die Zahl der Arbeitnehmer im Geschäftsjahr betrug:

1 Angestellter, 1 Teilzeitbeschäftigter und 1 geringfügig Beschäftigte (Vorjahr: 1 Angestellter und 2 geringfügig Beschäftigte)

  1. Organmitglieder der Gesellschaft sind:

Vorstand:

Senator Günter Rothenberger, Frankfurt, BRD Regina Libowski (seit 13. Oktober 2021), Dassendorf, BRD

Der Vorstand erhält für das Geschäftsjahr eine Vergütung von EUR 33.000,00 (Vorjahr: TEUR 19).

Aufsichtsrat:

Dr. Steen Rothenberger, Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Sven Rothenberger, Stellvertreter des Vorsitzenden Peter Heinz

Der Aufsichtsrat erhält für das Geschäftsjahr 2022 eine Vergütung von TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 12). Die Verteilung obliegt dem Aufsichtsrat.

VI. VORSCHLAG ZUR ERGEBNISVERWENDUNG

Der Bilanzverlust soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

VII. WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG

Im Dezember 2022 wurden Liegenschaften in Stockerau verkauft, wobei vertraglich vereinbart wurde, dass die Übergabe durch die Maschinenfabrik HEID AG als Verkäuferin bzw. die Übernahme durch den Käufer bis 31. Dezember 2022 zu erfolgen hatte, vorausgesetzt, dass bis dahin ein vereinbarter Teilkaufspreis samt Grunderwerbsteuer und Grundbuchseintragungsgebühr bei einem Treuhänder hinterlegt wurde. Diese Bedingung wurde erst im Jänner 2023 erfüllt, weshalb auch erst ab diesem Zeitpunkt der Verkauf realisiert wurde und ein allfälliger Übergang von Gefahr und Zufall des Eigentums sowie Nutzen und Lasten auf den Käufer übergegangen sind.

Darüber hinaus sind nach dem Bilanzstichtag zum 31.12.2022 keine für die Gesellschaft wesentlichen Ereignisse eingetreten, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind.

Stockerau, am 24. April 2023

Günter Rothenberger Regina Libowski

Entwicklungs zu Anschaffungs- und Herstellkosten Entwicklung der Abschreibungen Buchwerte
Stand
01.01.2022
Zugänge Abgänge Stand
31.12.2022
Stand
01.01.2022
Zugänge Abgänge Stand
31.12.2022
Stand
01.01.2022
Stand
31.12.2022
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I.Immaterielle Vermögensgegenstände
1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 964.758,02 0,00 0,00 964.758,02 964.758,02 0,00 0,00 964.758,02 0,00 0,00
II.Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten
a) Bebaute Grundstücke
Grundwert
Gebäudewert
3.996,52
3.352.255,64
0,00
0,00
0,00
0,00
3.996,52
3.352.255,64
0,00
3.284.785,59
0,00
11.397,95
0,00
0,00
0,00
3.296.183,54
3.996,52
67.470,05
3.996,52
56.072,10
b) Unbebaute Grundstücke
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts
25.384,58 0,00 0,00 25.384,58 0,00 0,00 0,00 0,00 25.384,58 25.384,58
ausstattung 107.473,95 0,00 0,00 107.473,95 106.257,29 811,11 0,00 107.068,40 1.216,66 405,55
3. Geringwertige Vermögensgegenstände 0,00 773,30 773,30 0,00 0,00 773,30 773,30 0,00 0,00 0,00
3.489.110,69 773,30 773,30 3.489.110,69 3.391.042,88 12.982,36 773,30 3.403.251,94 98.067,81 85.858,75
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen
250.207,79 0,00 0,00 250.207,79 0,00 0,00 0,00 0,00 250.207,79 250.207,79
2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens 9.488.347,26 0,00 0,00 9.488.347,26 45.339,85 259.535,65 0,00 304.875,50 9.443.007,41 9.183.471,76
9.738.555,05 0,00 0,00 9.738.555,05 45.339,85 259.535,65 0,00 304.875,50 9.693.215,20 9.433.679,55
14.192.423,76 773,30 773,30 14.192.423,76 4.401.140,75 272.518,01 773,30 4.672.885,46 9.791.283,01 9.519.538,30

BESTÄTIGUNGSVERMERK

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der

Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, Stockerau,

bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung von Finanzanlagen

Beschreibung

Im Jahresabschluss der Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2022 sind Finanzanlagen in wesentlichem Umfang (Buchwert TEUR 9.434) ausgewiesen. Die Schwierigkeit bei der Bewertung des Finanzanlagevermögens liegt in der Ermittlung des beizulegenden Wertes.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen sind im Anhang in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Punkt I.2.c) und d)", "II.1." sowie "III.5." enthalten.

Wie wir den Sachverhalt im Rahmen der Prüfung adressiert haben:

Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:

Wir haben die richtige Bewertung der Finanzanlagen mittels Börsenkursen bzw. zuletzt verfügbaren Jahresabschlüssen überprüft.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende

Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln

oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.
  • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
  • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
  • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Aufsichtsrat auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Aufsichtsrat ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a UGB zutreffenden Angaben, und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. Juni 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 12. Juli 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1999 Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zu-sätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Thomas Haerdtl.

Wien, am 24. April 2023

& Thomas Haerdtl

Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.

Mag. Thomas Haerdtl ppa Mag. Mario Baumgartner Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Maschinenfabrik Heid AG, Stockerau

Lagebericht 2022

1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Die Maschinenfabrik Heid AG (nachfolgend kurz Heid AG) in Stockerau bei Wien, gegründet 1883, war ein weltbekanntes österreichisches Werkzeugmaschinenbauunternehmen mit internationaler Kundschaft. Aus dieser Geschäftstätigkeit resultieren die wertschöpfenden Geschäftszweige in den Bereichen Service- und Ersatzteilgeschäft, Immobilienvermarktung und Vermietung sowie Beteiligungen an Unternehmen.

1.1. Service- und Ersatzteilgeschäft

Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist der Umsatz in diesem Bereich um 40% gegenüber dem Vorjahr gesunken.

1.2. Immobilien/Vermietung:

Das vorhandene Heid Gelände umfasst Büros und Werkshallen auf einer Gesamtfläche von 52.655 qm, davon

Bebaut mit Büros und Industriehallen ca. qm 16.187
Unbebaute Industrie-, Grün- und Verkehrsflächen ca. qm 36.468

Der wesentliche Rückgang bei den Mieteinnahmen resultiert aus der Halle 11 die nur geringfügig wieder vermietet werden konnte. Die Halle 29 und 132 wurden auf Grund der nicht vorhandenen Brandschutzabschnitte geräumt.

1.3. Finanzanlagen/Beteiligungen:

Die Heid AG hält per 31.12.2022 Geschäftsanteile an folgenden Unternehmen:

1. DVS Technology AG (Frankfurt/Main) 7,82%
2. DVS Technology GmbH (Krauthausen bei Eisenach) 2,13%
3. WMS Sinsheim GmbH (Sinsheim) 10,00%
4. Heid Werkzeugmaschinen Ges.m.b.H. (Stockerau bei Wien) 10,00%

DVS Technology AG, Frankfurt am Main

Die DVS Technology AG ("Diskus") ist die Holdinggesellschaft für mehrere renommierte Werkzeugmaschinenfabriken. Die Aktie der DVS Technology AG wird an der Börse in Frankfurt/Main im Freiverkehr gehandelt.

DVS Technology GmbH, Krauthausen/Eisenach

Die DVS Technology GmbH erzielt Einnahmen aus der Vermietung von Maschinen sowie die Beteiligungen an anderen Unternehmen, mit denen teilweise Ergebnisabführungsverträge bestehen. Im Geschäftsjahr erfolgte eine Abwertung der Anteile um TEUR 246.

Werkzeugmaschinenbau Sinsheim GmbH, Sinsheim

Die Tätigkeitsschwerpunkte der WMS Sinsheim GmbH liegen weiterhin im Service und in der Modernisierung von Spezialmaschinen sowie im Vertrieb von Maschinen der DVS-Gruppe (Anpasskonstruktionen und Service). Diese Tätigkeiten sollen weiter ausgebaut werden, um die Präsenz im After-Sales- und Servicemarkt zu erhöhen. Die Beteiligung der Heid AG an der WMS wurde in 2013 durch Verkauf von 15% der Anteile auf 10% reduziert. Heid AG erhält eine Garantiedividende. Es besteht unverändert Interesse an einem dauerhaften Beteiligungsengagement.

Heid Werkzeugmaschinen Ges. m. b. H., Stockerau

Die ausgewiesenen Geschäftsanteile an der Heid Werkzeugmaschinen Ges.m.b.H. sind von untergeordneter Bedeutung für die Geschäftstätigkeit der Heid AG; im Geschäftsjahr erfolgte eine Abwertung der Anteile (Restbuchwert 1,00 EUR).

Angaben zu Eigenkapital

Die Maschinenfabrik Heid AG wird unter der ISIN: AT0000690151 an der Börse in Wien gehandelt.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 28.762.000,00, das Eigenkapital (nach UGB) zeigt folgende Entwicklung:

2017 EUR 9.520.656,68
2018 EUR 9.600.885,70
2019 EUR 9.772.179,98
2020 EUR 9.788.808,16
2021 EUR 9.627.126,37
2022 EUR 9.301.405,86

2. Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2022 hat die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag nach Steuern in Höhe von EUR -325.720,51 (2021 TEUR -162) erwirtschaftet. Das weiterhin negative Ergebnis ist darauf zurückzuführen, dass seitens der DVS Technology AG auch in 2022 keine Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2021 vorgenommen wurde sowie Abwertungen auf die Wertpapiere erforderlich waren. Weiterhin sind die Erlöse aus der Vermietung und dem Ersatzteilverkauf rückläufig.

Bei einem Eigenkapital in Höhe von EUR 9.301.405,86 (31.12.2021 TEUR 9.627) und einer Bilanzsumme von EUR 9.741,947,28 (31.12.2021 TEUR 10.022) ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 95,48% (31.12.2021 96,06%). Der Cash Flow nach der Praktiker-Berechnungs-Methode (Jahresüberschuss/-fehlbetrag + Abschreibungen - Zuschreibungen + Zunahme von langfristigen Rückstellungen - Abnahme von langfristigen Rückstellungen) hat TEUR -184 (31.12.2021 TEUR -142) ergeben.

Der Umsatz hat sich von EUR 242.336,30 im Jahr 2021 auf EUR 181.158,32 im Jahr 2022 vermindert. Der Betriebserfolg betrug EUR -99.318,52 (31.12.2021 TEUR -196.838,81). Das Finanzergebnis betrug EUR -219.280,20 (31.12.2021 TEUR 39).

Das Ergebnis pro Aktie belief sich auf EUR -0,08 (Vorjahr: -0,04).

Das Working Capital zum 31.12.2022 betrug TEUR -218 (31.12.2021 TEUR -25).

Die Anlagenintensität zum 31.12.2022 betrug 97,72% (31.12.2021 97,70%) wobei die Finanzanlagenintensität den überwiegenden Teil mit 96,84 % (31.12.2020 96,72%) einnimmt.

3. Umwelt- und Arbeitnehmerbelange

Da die Heid AG in Stockerau keine Maschinenfertigung mehr betreibt, fallen keine bei einer Produktion üblichen Schadstoffe und Emissionen an.

Aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl der Heid AG entfällt eine weitere Berichterstattung zu Arbeitnehmerbelange.

4. Risikoeinschätzung/Risikomanagement

Der globale Ausbruch des Coronavirus (COVID-19) und die drastisch gestiegenen Energiepreise sowie Engpässe in den Lieferketten haben nach wie vor wesentliche Auswirkungen auf die globale Wirtschaftsentwicklung und führen weiterhin zu reduzierteren Finanz-, Waren- und Dienstleistungsmärkten. Ausmaß und Dauer der wirtschaftlichen Beeinträchtigungen sind aus heutiger Sicht weiterhin nicht verlässlich abschätzbar

Dadurch bestehen Risiken, die zu einem Umsatzrückgang im Bereich der Vermietung wie auch im Ersatzteilverkauf in den letzten Jahren geführt haben. Im Bereich der Finanzerträge wird dies durch den Entfall von Dividendenerträgen spürbar. Trotz der genannten Risiken und des zu erwartenden Liquiditätsrückganges ist der Fortbestand des Unternehmens durch vorhandene Liquiditätsreserven gesichert. Die Auswirkungen auf die Bewertung des Finanzanlagevermögens hat in diesem Jahr zu Abwertungen geführt. bleibt abzuwarten; aufgrund hoher stiller Reserven Wir gehen aus heutiger Sicht von keinen nennenswerten weiteren Abwertungen aus.

Bei der Heid AG werden keine Finanz- und Termingeschäfte abgeschlossen.

Sichergestellt ist die zeitnahe Informationsversorgung des Vorstandes durch das monatliche Berichtswesen auf Basis der Ist-Zahlen. Das interne Berichtswesen nimmt bei Heid AG einen hohen Stellenwert im Zusammenhang mit der Überwachung und Kontrolle der wirtschaftlichen Risiken des laufenden Geschäftsjahres ein.

Neben dem monatlichen Berichtswesen wird dem Vorstand über auftretende wesentliche Risiken und deren Schadenspotenzial umgehend Bericht erstattet.

Soweit aufgrund limitierter Personalressourcen Funktionen ausgelagert werden müssen, werden diese zentral durch den Vorstand gesteuert. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass von Seiten des Vorstandes sichergestellt wird, dass das Rechnungswesen sowie das interne Kontrollsystem den Anforderungen des Unternehmens entsprechend geführt werden.

5. Zweigniederlassungen

Zweigniederlassungen der Heid AG bestehen nicht.

6. Forschung und Entwicklung

Es werden keine Aktivitäten bezüglich Forschung und Entwicklung gesetzt.

7. Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens

Geplante Investitionen in 2023:

Für 2023 sind keine Investitionen geplant.

Service und Ersatzteilgeschäft:

Die Heid AG wird auch weiterhin das Service- und Ersatzteilgeschäft betreiben. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Partnerfirmen

  • WMS Sinsheim GmbH in Sinsheim und
  • WMZ Werkzeugmaschinenbau Ziegenhain GmbH

Immobilien:

Das Grundstück konnte in 2022 in Gänze verkauft werden. Die grundbuchrechtliche Eintragung sowie die Realisierung des Verkaufes erfolgte Anfang 2023.

Finanzergebnis:

Im Bereich der Finanzerträge wird mit geringen/geringeren Dividendenerträgen gerechnet.

Berichterstattung gemäß § 243a UGB:

Das Grundkapital der Maschinenfabrik Heid AG beträgt EUR 28.762.000,00 und ist eingeteilt in 3.940.000 Stückaktien (Inhaberaktien), von denen jede am Grundkapital im gleichen Umfang beteiligt ist. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft.

Aktionäre mit mehr als 10% Aktienanteil:

  • Günter Rothenberger Beteiligungen GmbH
  • Rothenberger 4xS Vermögensverwaltung GmbH

Für die weiteren gem. § 243a UGB geforderten Angaben erfolgt eine Leermeldung.

Stockerau, am 24. April 2023

Günter Rothenberger Regina Libowski

Corporate Governance Bericht

Der Vorstand und der Aufsichtsrat hat von der Befolgung eines am Börseplatz Wien (Österreich) anerkannten Corporate-Governance-Kodex im Sinne des § 243b Abs. 1 Z 1 UGB Abstand genommen. Dieser Entscheidung liegen wirtschaftliche Überlegungen zugrunde. Die Personalausstattung der Gesellschaft reicht nicht aus um den damit verbundenen Aufwand zu bewältigen. Für den Umfang der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist, nach Ansicht der dafür zuständigen Organe, die Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (UGB, AktG, etc.) ausreichend.

Vorstand

Vorstand sind Herr Günter Rothenberger, geb. 17.06.1939 und Frau Regina Libowski, geb. 02.11.1959. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung.

Herr Günter Rothenberger wurde mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.04.2019 für eine weitere Funktionsperiode wieder zum Alleinvorstand bestellt. Die Funktionsperiode beträgt fünf Jahre.

Frau Regina Libowski wurde mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 13.10.2021 zur Vorständin bestellt. Sie ist alleinvertretungsberechtigt. Die Funktionsperiode beträgt 3 Jahre.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung bestellt und besteht ausfolgenden Mitgliedern:

  • Dr. Steen Rothenberger, Aufsichtsratsvorsitzender, geb.17.10.1978. Er wurde in der Hauptversammlung vom 14.12.2021 in den Aufsichtsrat gewählt. Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre.
  • Dr. Sven Rothenberger, Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden, geb.01.06.1966. Er wurde in der Hauptversammlung vom 14.12.2021 in den Aufsichtsrat gewählt. Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre.
  • Peter Heinz, geb. 31.05.1940. Er wurde in der Hauptversammlung vom 14.12.2021 in den Aufsichtsrat wiedergewählt. Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre.

Der Aufsichtsrat bestellt bzw. beruft den Vorstand ab und überwacht die Tätigkeit des Vorstandes. Zur Erfüllung seiner Aufgaben gehört die regelmäßige Einberufung von Aufsichtsratssitzungen und Einholung laufender Berichte über die Geschäftsentwicklung der Gesellschaft.

Maßnahmen zur Förderung von Frauen

Auf eine Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat hat der Vorstand keinen Einfluss, da die Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder ausschließlich in die Kompetenz der Aktionäre (bzw. der Hauptversammlung) fällt.

Vorstandsbezug

Der Vorstand erhält eine fixe, erfolgsunabhängige Vergütung.

Stockerau, am 14. April 2023

Günter Rothenberger eh Regina Libowski eh Vorstand Vorständin

Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 Z 3 BörseG 2018

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter

Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist.

Stockerau, am 24. April 2023

Der Vorstand

Günter Rothenberger eh Regina Libowski eh

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