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CLEEN Energy AG

Annual Report (ESEF) Apr 30, 2023

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Untitled Seite 1 JAHRE S FINANZ B ER ICHT 20 22 FINANZ BERICHT JAHRESBERICHT NACH IFRS CLEEN ENERGY GROUP Seite 2 JAHRE S FINANZ B ER ICHT INHALTE BESCHREIBUNG DER CLEEN ENERGY GROUP ............................................................................ Unsere Mission ......................................................................................................................................... Das Geschäftsmodell ................................................................................................................................ KONSOLIDIERTER CORPORATE GOVERNANCE BERICHT ........................................................... CLEEN ENERGY AG DER KONZERN .............................................................................................. Bestätigungsvermerk ................................................................................................................................ Konzernabschluss .................................................................................................................................... Konzernanhang ........................................................................................................................................ Konzernlagebericht ................................................................................................................................... Erklärung des Vorstandes ........................................................................................................................ JAHRESFINANZ BERICHT 2022 CLEEN ENERGY AG .................................................................... Bestätigungsvermerk ................................................................................................................................ Jahresabschluss ....................................................................................................................................... Anhang ...................................................................................................................................................... Lagebericht ............................................................................................................................................... Erklärung ................................................................................................................................................... Seite 3 JAHRE S FINANZ B ER ICHT Seite 4 JAHRE S FINANZ B ER ICHT BESCHREIBUNG DER CLEEN ENERGY GROUP Wir treiben die Energiewende voran, indem wir nachhaltige Kraftwerke errichten. Diese sollen Unternehmen den Übergang auf 100% erneuer- bare Energie in möglichst kurzer Zeit ermöglichen. Seite 5 CLEEN E N ERGY AG FÜR MEHR GRÜNE ENERGIE, FÜR MORGEN Seite 6 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1 UNSERE MISSION Wir begleiten unseren Kunden im B2B-Bereich dabei, ihren Strombe- darf mit nachhaltig produzierter Energie zu decken. Gemeinsam arbei- ten wir gegen den Klimawandel und den stetig wachsenden Energie- bedarf. Unser Ziel ist es, einen raschen und realistischen Weg in Richtung Energiewende zu ermöglichen. Wir begleiten Unternehmen dabei, ih- ren Strombedarf mit nachhaltig produzierter Energie zu decken. Dazu entwickeln und betreiben wir eigene Alternativenergie-Kraftwerke, set- zen Photovoltaik-Projekte im Auftrag unserer Kunden um und entwi- ckeln und vertreiben innovative Produkte zur nachhaltigen Energiepro- duktion und –speicherung. JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 2 DAS GESCHÄFTSMODELL Die CLEEN Energy setzt mit ihren Lösungen voll auf den Megatrend Klimaschutz. Die ambitionierten nationa- len, europäischen sowie die globalen Klimaschutzziele sind wesentliche Treiber für diese Entwicklung. Die CLEEN Energy Group sorgt hier dafür, dass der Unternehmens- sowie der öffentliche Sektor aufgrund von innovativen Finanzierungsmodellen und einem umfangreichen Dienstleistungsportfolio ihren Beitrag zum Kli- maschutz leisten können und sieht sich damit als Enabler der Energiewende in Österreich. Das dynamische und wachsende Marktumfeld der Erneuerbaren Energien eröffnet laufend neue Chancen und Opportunitäten. Diese Chancen systematisch zu erkennen, zu nutzen und gleichzeitig mögliche Risiken zu identifizieren und zu minimieren, ist die Basis für das nachhaltige Wachstum der CLEEN Energy Group. Dieses dynamische Marktumfeld spiegelt sich auch in unserem Portfolio wider. Im letzten Jahr hat sich nach kontinuierlicher Er- weiterung nun unser Fokusbereich herauskristallisiert. Wir spezialisieren uns nun auf 3 Standbeine. Alle drei stehen unter unserem gemeinsamen Ziel: „Wir sorgen dafür, dass morgen mehr grüne Energie zur Verfügung steht als heute!“ Assets under Management Ausbau von eigenen Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energie mittels Photovoltaik. Photovoltaik B2B Stabile Umsätze aus der Errich- tung von Anlagen für Business- kunden. Produktinnovationen Weiterentwicklung und Vertrieb von innovativen Produkten zur Stromproduktion und Stromspei- cherung. JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 2.1 Assets under Management Die CLEEN Energy AG entwickelt, finanziert und errichtet eigene Photovoltaik Anlagen zur Produktion von grünem Strom. In der Regel handelt es sich dabei um Freiflächenanlagen mit einer Leistung von mehr als einem MWp auf einem CLEEN Energy AG eigenen oder langfristig gepachteten Grundstück. Die geplante Laufzeit der Anlagen ist mindestens 30 Jahre. Dadurch können langfristige und planbare Umsätze durch den Verkauf von Strom erzielt werden. Dem gegenüber stehen planbare Wartungs- und Betriebskosten, welche durch die Verwendung von Premium / Tier One Produkten und sehr langen Garantiezeiträumen gewährleistet werden können. Die Vermarktung des Stromes erfolgt anlagen- und länderspezifisch. In Österreich wird hier- bei speziell auf den geförderten ÖMAG Marktpreis-Tarif gesetzt, bei größeren Anlagen im Ausland werden sogenannte PPAs mit Partnern geschlossen, welche einen Strompreis von drei bis 10 Jahren garantieren. 2.2 Photovoltaik B2B Neben der Entwicklung und dem Betrieb eigener Anlagen errichtet die CLEEN Energy AG auch Photovoltaik Anlagen für Kunden im Raum Österreich und Deutschland. Hierbei liegt der Fokus auf (gewerblichen) Kun- den aus dem Bereich Gewerbe, Industrie und öffentliche Hand. Speziell in Österreich erfuhr dieses Segment durch die 2020 initiierte Investitionsförderung einen enormen Aufschwung, welcher abermals durch den Ukra- ine-Russland Konflikt verstärkt wurde. 2.3 Produktinnovationen Der gesamte Energiemarkt erlebt gerade mit der Energiekriese, dem Klimawandel und den daraus resultie- renden EU-Vorgaben einen enormen Umbruch. Jeden Tag erreichen uns Berichte neuer bahnbrechender Erfindungen, jedoch sind viele davon nicht marktreif oder für die Masse relevant. Aus unserer Sicht kann der Klimawandel und die damit einhergehende Klimakrise nur bewältigt werden, wenn die ökonomischste Lösung gleichzeitig die Günstigste und auch Schnellste ist! 2.4 Die CLEEN PV-Box Die PV-Box ist Österreichs erste mobile PV-Anlage und ermöglicht es innerhalb weniger Stunden, ein grünes Stromkraftwerk in Betrieb zu nehmen. Es handelt sich dabei um einen handelsüblichen 20“ Schiffscontainer, in welchem eine komplette Photovoltaik-Anlage verbaut ist. (Module, Wechselrichter, etc.) Der Container kann seitlich geöffnet werden und die Module auf einem Schienensystem auf rund 100m länge ausgezogen werden. Diese Flexibilität macht die PV-Box zum optimalen Produkt für nicht permanente Anlagen, wie zum Beispiel: PV auf zukünftigen Betriebsgründen, versiegelten bzw. brachliegenden Flächen oder Notstromlö- sungen. CLEEN E N ERGY Seite 9 2.5 Der CLEEN Zeero Mit dem CLEEN Zeero wurde ein serienfähiger Stromspeicher auf Wasserstoffbasis mit einem Speichervolu- men von 300 kWh entwickelt. Das Produkt ist für Gewerbe und Industrie ausgelegt und bietet im Vergleich zu einem klassischen Lithium-Ionen Speicher einen deutlich höheren Kosten/Nutzen-Faktor. Neben der sehr wichtigen Langzeitspeicherung von Energie ist der CLEEN Zeero die perfekte Lösung zur Absicherung von Betrieben vor Blackouts und Enabler von einer nachhaltigen und leistungsfähigen Notstromversorgung von kritischer Infrastruktur. Das bisher größte Projekt wird für die Stadtbetriebe Steyr, Oberösterreich umgesetzt. Hier wird der CLEEN Zeero zur Notversorgung der systemrelevanten städtischen Infrastruktur und des Kri- senstandorts der Stadt eingesetzt. 2.6 Einspar-Contracting Das Energiespar-Contracting der CLEEN Energy Group trägt einen wesentlichen Baustein zu unserem Wachstum bei. Dieses Contracting-Modell, das eben auch die Finanzierung der Anlage abdeckt, ist in der Praxis erprobt und bereits bei zahlreichen Kunden umgesetzt. Hier am Beispiel einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) erläutert: Die CLEEN Energy Group tritt als Contracting-Geber auf und übernimmt dabei die Pla- nung, Finanzierung, Installation, Betrieb und Wartung der PV-Anlage auf der Immobilie des Kunden (Contrac- tingnehmer). Die Anlage verbleibt über die gesamte Vertragslaufzeit im Eigentum des Contractinggebers. Die Laufzeit für das EinsparContracting kann variieren; im Regelfall werden zwanzig Jahre vorgesehen und stel- len damit langfristig prognostizierbare Umsätze für die CLEEN Energy Group dar. Nach dieser Laufzeit kann der Kunde die Anlage kostenlos übernehmen oder den Vertrag verlängern. Der Kunde übernimmt somit kei- nerlei Risiko und hat insbesondere keine Investitionskosten zu tragen. Der Kunde zahlt nur eine monatliche Contracting-Rate, wobei diese stets so angesetzt wird, dass diese unter den aktuellen Stromkosten des Kun- den liegt. Der Kunde profitiert somit ab dem ersten Tag, ab dem die PV-Anlage installiert wurde, von niedrige- ren Stromkosten. Der nicht vom Kunden verbrauchte Strom wird von der CLEEN Energy Group verkauft. Die Finanzierung stellt die CLEEN Energy Group über Banken sicher, mit denen mittlerweile mehrere langjährige Rahmenkreditverträge abgeschlossen werden konnten. Die nachfolgende Grafik veranschaulicht den wesent- lichen Ablauf beim CLEEN Energy Group. Seite 10 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 2.7 Die Geschichte der CLEEN Energy Group Die nachfolgende Graphik veranschaulicht die hochdynamische Entwicklung der CLEEN Energy Group in den letzten Jahren: CLEEN E N ERGY Seite 11 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT KONSOLIDIERTER CORPORATE GOVERNANCE BERICHT der CLEEN Energy AG für das Geschäftsjahr 2022 vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 − Bekenntnis zum ÖCGK − Zusammensetzung der Organe und Organbezüge − Maßnahmen zur Förderung von Frauen, Diversitätskonzept − Bericht über die externe Evaluierung JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1 BEKENNTNIS ZUM ÖSTERREICHISCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX (ÖCGK) Der Österreichische Corporate Governance Kodex („ÖCGK“) stellt österreichischen Aktiengesellschaf- ten einen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung. Der Kodex verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung aus- gerichteten Leitung und Kontrolle von Gesellschaf- ten und Konzernen und soll dazu beitragen, ein ho- hes Maß an Transparenz für alle Stakeholder des Unternehmens zu erreichen. Grundlage des Kodex sind die Vorschriften des ös- terreichischen Aktien-, Börse- und Kapitalmarkt- rechtes, die EU-Empfehlungen zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Vergütung von Direktoren sowie in ihren Grundsätzen die OECD- Richtlinien für Corporate Governance. Der Kodex wurde seit dem Jahr 2002 mehrfach überarbeitet. Der vorliegende Corporate Governance Bericht ba- siert auf dem Corporate Governance Kodex in der Fassung Jänner 2021. Der Kodex ist unter https://www.corporate-governance.at öffentlich zu- gänglich. Der Corporate Governance Bericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 ist auf der Homepage der Gesellschaft (https://cleen-energy.com/) unter der Rubrik Investoren → Corporate Governance → Corporate Governance-Bericht 2022 öffentlich zu- gänglich. Die CLEEN Energy AG bekennt sich uneinge- schränkt zum Österreichischen Corporate Gover- nance Kodex in der geltenden Fassung. Dieses Be- kenntnis ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der CLEEN Energy AG mit dem Ziel, das Vertrauen der Aktionäre zu stärken und die hohen unternehmens- internen Rechts-, Verhaltens- und Ethikstandards der CLEEN Energy AG kontinuierlich zu optimieren. Aufgrund dieses Bekenntnisses hat die CLEEN Energy AG nicht nur den gesetzlichen Anforderun- gen („L- Regeln“) zu genügen, sondern ist auch zur Begründung der allenfalls gegebenen Nichteinhal- tung von C-Regeln („Comply or Explain”-Regeln) – das sind Regeln, die über die gesetzlichen Anforde- rungen hinausgehen – verpflichtet. Im Sinne der Systematik des ÖCGK erklärt die CLEEN Energy AG die Abweichung von den C-Re- geln des ÖCGK wie folgt: „C-Regel 12“: Die Unterlagen für Aufsichtsratssit- zungen werden in der Regel mindestens eine Wo- che vor der jeweiligen Sitzung zur Verfügung ge- stellt. In dringenden Fällen hat die Einladung telefo- nisch, mittels Telefax oder E-Mail oder in gleichwer- tiger Form 48 Stunden vorher zu erfolgen. „C-Regel 16“: Die CLEEN Energy AG verfügt mit Lukas Scherzenlehner über einen Alleinvorstand. Die Bestellung eines Vorstandsvorsitzenden ist demnach unterblieben. „C-Regel 18“: Im Hinblick auf die Unternehmens- größe und die Anzahl der Mitarbeiter ist keine ei- gene Stabstelle „Interne Revision“ eingerichtet und es erfolgt keine Berichterstattung über einen Revisi- onsplan und wesentliche Ergebnisse im Prüfungs- ausschuss. Der Aufsichtsrat wird jedoch regelmäßig über die internen Kontrollmechanismen und das Ri- sikomanagement informiert. „C-Regel 18a“: Aufgrund der Unternehmensgröße der CLEEN Energy AG gibt es keine speziellen Vor- kehrungen zur Bekämpfung von Korruption im Un- ternehmen. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte keine gesonderte Berichterstattung zu diesem Thema an den Aufsichtsrat. „C-Regel 28 (Absatz 1)“: Für das Aktienoptionspro- gramm 2021 wurden keine messbaren, langfristigen und nachhaltigen Kriterien im Voraus festgelegt. Die CLEEN Energy AG ist ein junges Unternehmen. An- gesichts der in einer Anfangszeit typischen schwan- kenden Auftragslage und Ausgaben ist ein CLEEN E N ERGY Seite 3 Abstellen auf im Voraus festgelegte, messbare und langfristige Kriterien nicht geeignet, die Grundlage für die Zuteilung von Aktienoptionen zu bilden. Aus diesem Grund wurde die Zuteilung von Aktienoptio- nen an den Vorstand bzw. Aufsichtsrat an die Hauptversammlung delegiert, welche langfristige Kriterien für die Ausübung der zugeteilten Optionen festlegen kann und soll. Das Aktienoptionsprogramm 2021 sieht nicht vor, dass eine nachträgliche Änderung der Kriterien aus- geschlossen ist. Das Aktienoptionsprogramm 2021 sieht keine Ver- pflichtung des Vorstands vor, einen angemessenen Eigenanteil an Aktien zu halten, jedoch hält der Al- leinvorstand der Gesellschaft derzeit rund 19% der Anteile an der Gesellschaft. „C-Regel 36 (Absatz 3)“: Der Aufsichtsrat ist be- strebt, seine Organisation, Arbeitsweise und Effizi- enz ständig zu verbessern. Eine explizite Selbsteva- luierung hat im Geschäftsjahr 2022 nicht stattgefun- den und wird aufgrund der Größe des Aufsichtsrats derzeit nicht für erforderlich gehalten. „C-Regel 38 (Absatz 3)“: Der Aufsichtsrat stellte 2022 keine Überlegungen über eine Nachfolgepla- nung im Vorstand an. Eine Nachfolgeplanung bzw. Erweiterung des Vorstandes steht derzeit zur Dis- kussion. „C-Regeln 39, 41 und 43“: Da der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2022 nur aus drei Mitgliedern be- stand, wurde auf die Einrichtung eines Nominie- rungs- und Vergütungsausschusses oder anderer Ausschüsse (mit Ausnahme des verpflichtenden Prüfungsausschusses) verzichtet, da dies zu keiner Effizienzsteigerung der Aufsichtsratsarbeit geführt hätte. Besonders dringende Agenden beschließt der Aufsichtsrat allenfalls im Umlaufweg. „C-Regel 64“: Aufgrund der Größe des Unterneh- mens und der Aktionärsstruktur wurde von der Of- fenlegung folgender Informationen auf der Website der Gesellschaft abgesehen: aktuelle Aktionärs- struktur, differenziert nach geographischer Herkunft und Investortyp, Kreuzbeteiligungen, das Bestehen von Syndikatsverträgen, Stimmrechtsbeschränkun- gen, Namensaktien und damit verbundene Rechte und Beschränkungen. Die Namen der Kernaktionäre wurden im Jahresfinanzbericht 2022 und auf der Website der Gesellschaft offengelegt. „C-Regel 68“: Die Gesellschaft ist im Wesentlichen im deutschsprachigen Raum tätig und die Aktionäre sind – soweit der Gesellschaft bekannt – im deutschsprachigen Raum beheimatet bzw. der deutschen Sprache mächtig. Die Berichte der Ge- sellschaft werden daher nur in deutscher Sprache erstellt. „C-Regel 83“: Aufgrund der Größe der Gesellschaft wurde keine Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements durch den Abschlussprüfer be- auftragt. Es erfolgte daher auch kein Bericht der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements durch den Abschlussprüfer an den Vorstand, an den Vor- sitzenden des Aufsichtsrats oder an den Prüfungs- ausschuss. Darüber hinaus ist die CLEEN Energy AG auch da- rauf bedacht, nicht nur den Mindestanforderungen, sondern auch allen R-Regeln („Recommendations“) des ÖCGK zu entsprechen. Die CLEEN Energy AG fühlt sich zu Transparenz verpflichtet. Alle relevanten Informationen werden im Jahresfinanzbericht und im Halbjahresfinanzbe- richt, auf der Unternehmenswebsite und im Rahmen der laufenden Pressearbeit veröffentlicht. Die Be- richte werden entsprechend den Grundsätzen ord- nungsmäßiger Buchführung sowie der General- norm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zu vermit- teln, aufgestellt. Die CLEEN Energy AG informiert ihre Aktionäre mit Ad-hoc- oder Pressemeldungen zu allen unternehmensrelevanten Themen. Auf wichtige Termine weist die Gesellschaft im Finanz- kalender hin. Sämtliche Informationen werden auf der Website unter der Rubrik „Investoren” veröffent- licht. Sie stehen damit allen Aktionären zeitgleich zur Verfügung. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 hatte die Gesell- schaft 4.875.871 Stammaktien ausgegeben. Es existieren keine Vorzugsaktien oder Einschrän- kungen für die Stammaktien. Das Prinzip „one share – one vote” kommt somit voll zum Tragen. Gemäß österreichischem Übernahmegesetz ist si- chergestellt, dass im Falle eines Seite 4 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Übernahmeangebotes (öffentliches Pflichtangebot) jeder Aktionär den gleichen Preis für seine Aktien erhält. Die Aktionärsstruktur der CLEEN Energy AG ist im Abschnitt „Angaben zu Kapital, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbundenen Vereinbarungen“ des Jahresfinanzberichts zum 31. Dezember 2022 dargestellt. 2 ZUSAMMENSETZUNG DER ORGANE UND ORGANBEZÜGE Die Organe der CLEEN Energy AG setzen sich aus dem Vorstand, dem Aufsichtsrat sowie der Haupt- versammlung zusammen. Die Zusammenarbeit zwi- schen Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt in regelmä- ßigen Abständen und basiert auf einer offenen und transparenten Diskussion. Dasselbe gilt jeweils in- nerhalb dieser Organe für die Kommunikation zwi- schen den einzelnen Organmitgliedern. 2.1 Vorstand 2.1.1 Arbeitsweise des Vorstands Der Vorstand der CLEEN Energy AG bzw. die ein- zelnen Vorstandsmitglieder agierten nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung der Gesellschaft und der vom Aufsichtsrat beschlossenen Geschäftsordnung des Vorstands, welche die Regeln der Zusammen- arbeit der Vorstandsmitglieder sowie die Geschäfts- verteilung im Vorstand festlegen. Derzeit ist mit Lu- kas Scherzenlehner nur ein Vorstandsmitglied be- stellt. Es finden dementsprechend keine Vorstands- sitzungen statt. Die Geschäftsordnung unterwirft den Vorstand bzw. die einzelnen Vorstandsmitglieder umfassenden In- formations- und Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat und normiert einen Katalog von Maß- nahmen und Rechtsgeschäften, die der Zustim- mung durch den Aufsichtsrat bedürfen. 2.1.2 Zusammensetzung des Vorstands Während des Geschäftsjahres 2022 bestand der Vorstand der CLEEN Energy AG nur aus einem Mit- glied (C-Regel 16 des ÖCGK): Lukas Scherzenlehner, geboren 1990 – Datum der Erstbestellung: 18.10.2016 – Ende der laufenden Funktionsperiode: 22. Sep- tember 2024 – Lukas Scherzenlehner ist als Alleinvorstand für sämtliche Agenden zuständig. – Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funkti- onen in in- und ausländischen Gesellschaften: keine Lukas Scherzenlehner ist seit mehr als 10 Jahren in der Energieeffizienzbranche tätig. Lukas Scherzen- lehner ist staatlich geprüfter Unternehmensberater. Er war Gründer und Geschäftsführer der SB-Opti- mierung OG, der SB-Bau & Handels GmbH und der SB-Immobilien & Beteiligungs GmbH und war mit diesen Gesellschaften in der Unternehmensbera- tung von Gewerbe- und Industriekunden mit an- schließender Umrüstungen im Bausegment, thermi- schen Sanierungen, dem Kauf und der Entwicklung von Zinshausobjekten und Kleinwohnungen mit an- schließender Vermietung tätig. Im Dezember 2015 wurde er Gesellschafter und selbständig vertre- tungsbefugter Geschäftsführer der Rechtsvorgänge- rin der CLEEN Energy AG. In dieser Gesellschaft beschäftigte er sich mit der Analyse, Planung, CLEEN E N ERGY Seite 5 Realisierung und dem Verkauf von Beleuchtungsan- lagen im Firmengroßkundenbereich sowie der Rechte-Zertifikatvermarktung. Lukas Scherzenleh- ner ist seit 18. Oktober 2016 Vorstand der Gesell- schaft. 2.2 Aufsichtsrat 2.2.1 Arbeitsweise des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2022 die ihm nach Gesetz, Satzung, ÖCGK und Geschäftsord- nung obliegenden Aufgaben und Pflichten gewis- senhaft wahrgenommen. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats sind im Sinne des ÖCGK frei und un- abhängig. Im Geschäftsjahr 2022 wurden insgesamt 8 Aufsichtsratssitzungen physisch oder über Video- konferenzen und somit jeweils mindestens eine pro Quartal (C-Regel 36 des ÖCGK) abgehalten. Die Sitzungen dauerten durchschnittlich rund zwei Stun- den. Weiters fanden zwei Sitzungen des Prüfungs- ausschusses statt; die Sitzungen dauerten durch- schnittlich rund eine Stunde. Der Aufsichtsrat hat entsprechend den Satzungsbe- stimmungen einen Vorsitzenden und einen Stellver- treter und entsprechend der gesetzlichen Verpflich- tung einen Prüfungsausschuss bestellt. Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden vom Vorsit- zenden und bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten spätestens eine Woche vor jeder Sitzung die mit dem Vorsit- zenden abgestimmte Tagesordnung und alle erfor- derlichen Informationen und Unterlagen zu den Ta- gesordnungspunkten. In dringenden Fällen kann die Einladung 48 Stunden vor der Sitzung erfolgen. Die Sitzungstermine sind nach Möglichkeit mit sämtli- chen Aufsichtsratsmitgliedern abzustimmen. Für die ordentlichen Aufsichtsratssitzungen ist ein Jahres- sitzungsplan rechtzeitig vorzubereiten. Zur Fassung eines gültigen Beschlusses ist die ord- nungsgemäße Einladung der Aufsichtsratsmitglie- der und die Anwesenheit aller von der Hauptver- sammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich; jedenfalls hat die nach den jeweils gül- tigen Bestimmungen des Aktiengesetzes erforderli- che Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder (derzeit drei) anwesend zu sein. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfa- cher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, vom Vorstand jeder- zeit Berichte über Angelegenheiten der Gesellschaft und Belange der Geschäftsführung zu verlangen. An den Sitzungen des Aufsichtsrats nimmt grund- sätzlich auch der Vorstand teil, sofern nicht im Ein- zelfall anderes bestimmt wird. Die Mitglieder des Vorstands haben kein Stimmrecht. In der Aufsichtsratssitzung erläutern die Mitglieder des Vorstandes umfassend den Geschäftsverlauf und die personelle und finanzielle Entwicklung des Unternehmens. Die Beratung mit dem Vorstand und der Aufsichtsratsmitglieder untereinander nimmt breiten Raum ein. Die Beschlussfassung zu Investi- tionen, Akquisitionen und anderen Anträgen gemäß der Geschäftsordnung des Vorstandes bilden einen weiteren Schwerpunkt jeder Aufsichtsratssitzung. Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen und ihnen bestimmte Befugnisse übertra- gen. Im Geschäftsjahr 2022 bestand ein Prüfungs- ausschuss, der sich aus den drei Aufsichtsratsmit- gliedern zusammensetzte. Der Prüfungsausschuss hat die Rechnungslegungs- prozesse, die Abschlussprüfung und die Wirksam- keit des internen Kontrollsystems, des Risikomana- gementsystems sowie des Revisionssystems über- wacht. Der Abschlussprüfer hat keine sogenannten Nicht-Prüfungsleistungen erbracht. Schließlich über- wachte und prüfte der Prüfungsausschuss die Un- abhängigkeit und Tätigkeit des Abschlussprüfers. Seite 6 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Im Übrigen wird zur Arbeitsweise des Aufsichtsrats auf den Bericht des Aufsichtsrats verwiesen. 2.2.2 Zusammensetzung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht seit der letzten Wahl in der außerordentlichen Hauptver- sammlung vom 30. August 2019 aus folgenden drei Mitgliedern: Michael Eisler, geboren 1980 – Vorsitzender des Aufsichtsrats – Jahr der Erstbestellung: 2016 – Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptver- sammlung, die über das Geschäftsjahr 2022 be- schließt Weitere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen börse- notierten Gesellschaften: keine Mag. Harald Weiss, geboren 1974 – Stellvertreter des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Prüfungsausschusses – Jahr der Erstbestellung: 2019 – Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptver- sammlung, die über das Geschäftsjahr 2023 be- schließt Weitere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen börse- notierten Gesellschaften: keine. Boris Maximilian Schnabel, geboren 1970 – Mitglied des Aufsichtsrats – Jahr der Erstbestellung: 2019 – Ende der laufenden Funktionsperiode: Hauptver- sammlung, die über das Geschäftsjahr 2023 be- schließt Weitere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in anderen in- und ausländischen börse- notierten Gesellschaften: keine. 2.2.3 Ausschüsse des Aufsichtsrats und deren Mitglieder Der Aufsichtsrat der CLEEN Energy AG hat ent- sprechend § 92 Abs 4a AktG einen Prüfungsaus- schuss eingerichtet, der die planmäßigen Aufsichts- und Kontrollfunktionen wahrnimmt. Der Prüfungsausschuss der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern und setzt sich seit 30. August 2019 wie folgt zusammen: – Mag. Harald Weiss: Vorsitzender, Finanzexperte – Michael Eisler: Mitglied – Boris Maximilian Schnabel: Mitglied Zu den Aufgaben des Prüfungsausschusses gehö- ren die Überwachung des Rechnungslegungspro- zesses, die Überwachung der Wirksamkeit des in- ternen Kontrollsystems, des internen Revisionssys- tems und des Risikomanagementsystems der Ge- sellschaft, die Überwachung der Abschlussprüfung und der Konzernabschlussprüfung, die Prüfung und Überwachung der Unabhängigkeit des Abschluss- prüfers (Konzernabschlussprüfers), insbesondere im Hinblick auf die für die geprüfte Gesellschaft al- lenfalls erbrachten zusätzlichen Leistungen, die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorberei- tung seiner Feststellung, die Prüfung des Vor- schlags für die Gewinnverteilung und des Lagebe- richts und gegebenenfalls des Corporate Gover- nance-Berichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat, die Prüfung des Konzernabschlusses und des Kon- zernlageberichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Aufsichtsrat des Mutterunternehmens und die Vorbereitung des Vorschlags des Aufsichtsrats für die Wahl des Ab- schlussprüfers (Konzernabschlussprüfers). Der Prüfungsausschuss der CLEEN Energy AG ist im Geschäftsjahr 2022 zu zwei Sitzungen zusam- mengekommen, an denen auch ein Vertreter des Wirtschafsprüfers teilgenommen hat. Der Prüfungs- ausschuss hat einzelne Besprechungen mit dem Wirtschaftsprüfer an den Vorsitzenden des CLEEN E N ERGY Seite 7 Prüfungsausschusses delegiert. Dieser hat in der nachfolgenden Sitzung oder Telefonkonferenz des Aufsichtsrats darüber berichtet. Weiters haben sich die Mitglieder des Prüfungsausschusses vom Vor- stand über das IKS, insbesondere betreffend der Rechnungslegung, sowie über Vorschläge für Ver- besserungen der Aufbau- und Ablauforganisation berichten lassen. In den Besprechungen mit den Wirtschaftsprüfern wurden deren Tätigkeit, Erkennt- nisse und Anregungen behandelt. Da der Aufsichtsrat aus nicht mehr als 6 Mitgliedern besteht, werden die Aufgaben des Vergütungs- und Nominierungsausschusses vom gesamten Auf- sichtsrat wahrgenommen (C-Regeln 41 und 43 des ÖCGK). 2.2.4 Unabhängigkeit des Aufsichtsrats Ein Aufsichtsratsmitglied ist als unabhängig anzuse- hen, wenn es in keiner geschäftlichen oder persönli- chen Beziehung zur Gesellschaft oder zu deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessens- konflikt begründet und daher geeignet ist, das Ver- halten des Mitgliedes zu beeinflussen (C-Regel 53 des ÖCGK). Die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder wird anhand folgender Leitlinien definiert: – Kriterium 1: Das Aufsichtsratsmitglied war in den vergangenen fünf Jahren nicht Mitglied des Vor- standes oder leitender Angestellter der CLEEN Energy AG oder eines ihrer Tochterunterneh- men. – Kriterium 2: Das Aufsichtsratsmitglied unterhält beziehungsweise unterhielt im letzten Jahr zur CLEEN Energy AG kein Geschäftsverhältnis in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang. Dies gilt auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Aufsichtsrats- mitglied ein erhebliches wirtschaftliches Inte- resse hat. Die Genehmigung einzelner Ge- schäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 des ÖCGK führt nicht automatisch zur Qualifi- kation als nicht unabhängig. – Kriterium 3: Das Aufsichtsratsmitglied war in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Ge- sellschaft oder Beteiligter oder Angestellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft. – Kriterium 4: Das Aufsichtsratsmitglied ist nicht Vorstand in einer anderen Gesellschaft, in der ein Vorstandsmitglied der CLEEN Energy AG Aufsichtsratsmitglied ist. – Kriterium 5: Das Aufsichtsratsmitglied gehört nicht länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an. Dies gilt nicht für Aufsichtsrats- mitglieder, die Anteilseigner mit einer unterneh- merischen Beteiligung sind oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten. – Kriterium 6: Das Aufsichtsratsmitglied ist kein en- ger Familienangehöriger (direkter Nachkomme, Ehegatte, Lebensgefährte, Elternteil, Onkel, Tante, Geschwister, Nichte, Neffe) eines Vor- standsmitgliedes des Unternehmens oder von Personen, die sich in einer in den vorstehenden Punkten beschriebenen Position befinden. Gemäß C-Regel 54 des ÖCGK soll dem Aufsichts- rat der Gesellschaft mindestens ein unabhängiger Kapitalvertreter angehören, der nicht Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10% ist oder des- sen Interessen vertritt. Diese Anforderungen der C- Regel 54 wurden im Geschäftsjahr 2022 erfüllt, da kein Mitglied des Aufsichtsrats Anteilseigner mit ei- ner Beteiligung von mehr als 10% war oder die Inte- ressen eines solchen Anteilseigners vertrat. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates Michael Eisler ist seit Dezember 2022 Alleingesellschafter der Di- gital Heroes GmbH, welche der Gesellschaft im Ge- schäftsjahr 2021 zwei Darlehen gewährt hat. Die Di- gital Heroes GmbH, an welcher Michael Eisler ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, unterhält somit ein Geschäftsverhältnis mit der Gesellschaft in bedeutendem Umfang, weshalb Michael Eisler das Unabhängigkeitskriterium 2 nicht erfüllt. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates der CLEEN Energy AG bekennen sich zu den Kriterien Seite 8 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT der Unabhängigkeit gemäß C-Regel 53 des ÖCGK und deklarieren sich als unabhängig. Im Geschäftsjahr 2022 wurden keine gemäß § 95 Abs 5 Z 12 AktG zustimmungspflichtigen Verträge zwischen der Gesellschaft und Mitgliedern des Auf- sichtsrats (oder mit Unternehmen, an denen ein Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftli- ches Interesse hat) abgeschlossen. Gemäß C-Regel 54 des ÖCGK soll dem Aufsichts- rat der Gesellschaft mindestens ein unabhängiger Kapitalvertreter angehören, der nicht Anteilseigner mit einer Beteiligung von mehr als 10 % ist oder dessen Interessen vertritt. Diese Anforderungen der C-Regel 54 des ÖCGK wurden erfüllt, da kein Mit- glied des Aufsichtsrates Anteilseigner mit einer Be- teiligung von mehr als 10 % ist oder die Interessen eines solchen Anteilseigners vertritt. JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 3 MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG VON FRAUEN, DIVERSITÄTSKONZEPT Im Geschäftsjahr 2022 waren keine Frauen im Vorstand oder im Aufsichtsrat der CLEEN Energy AG vertre- ten. Die Aufnahme eines weiblichen Aufsichtsratsmitgliedes ist derzeit nicht geplant. Aufgrund der Größe des Auf- sichtsrats finden die Quotenregelungen von § 86 Abs 7 AktG keine Anwendung. Die Gleichbehandlung von weiblichen und männlichen Mitarbeitern und Kandidaten sowie deren Chancen- gleichheit am Arbeitsplatz ist für die CLEEN Energy AG selbstverständlich. Ein spezifisches Programm zur Förderung von Frauen in diesem Zusammenhang besteht aufgrund der noch geringen Anzahl der Mitarbeite- rInnen jedoch nicht. Aufgrund der Größe der Gesellschaft ist derzeit die Erstellung eines Diversitätskonzeptes gemäß § 243c Abs 2 Z 3 UGB für die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats nicht erforderlich. 4 BERICHT ÜBER DIE EXTERNE EVALUIERUNG Gemäß C-Regel 62 hat die Gesellschaft regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, die Einhaltung der C-Regeln des Kodex durch eine externe Institution evaluieren zu lassen und über das Ergebnis im Corporate Gover- nance Bericht zu berichten. Eine solche Evaluierung über die Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK wurde zu- letzt für das Geschäftsjahr 2020 von der Oberhammer Rechtsanwälte GmbH durchgeführt. Die Oberhammer Rechtsanwälte GmbH bestätigte nach Durchführung der Evaluierung, dass die CLEEN Energy AG die C-Re- geln des ÖCGK im Geschäftsjahr 2020 – soweit diese von der Verpflichtungserklärung der CLEEN Energy AG umfasst und auf diese anwendbar waren – eingehalten hat. 5 ALLGEMEINES UND VERÄNDERUNGEN NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG Änderungen seit dem Abschlussstichtag 5.1 Strafe für die verspätete Veröffentlichung der Jahresfinanzberichte 2020 und 2021 Die Gesellschaft teilte der Finanzmarktaufsicht am 27. Februar 2023 mit, dass sie beabsichtigt, im von der Finanzmarktaufsicht eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahren wegen verspäteter Veröffentlichung der Jahres- finanzberichte 2020 und 2021, die beschleunigte Verfahrensbeendigung in Anspruch zu nehmen. Die Strafe (inklusive Kosten) beträgt EUR 265.650 und wurde bereits entrichtet. Seite 10 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 5.2 Kapitalerhöhung Mit Wirkung zum 11. März 2023 wurde das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 4.800 jungen Aktien aus dem genehmigten Kapital um EUR 4.800,-- auf EUR 4.880.671,-- erhöht. 5.3 Sonstiges Der Gesellschaft sind ansonsten keine wesentlichen Veränderungen von hierin berichtspflichtigen Sachver- halten, die sich zwischen dem 31. Dezember 2022 und dem Zeitpunkt der Aufstellung dieses Berichts erge- ben haben, bekannt. Im Übrigen wird hinsichtlich Veränderungen nach dem Abschlussstichtag auf das Kapi- tel „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ im Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 ver- wiesen. Haag, im April 2022 Der Vorstand ––––––––––––––––––––––––––––––– Ing. Lukas Scherzenlehner (CEO, Vorstand) JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT CLEEN ENERGY AG DER KONZERN − Bestätigungsvermerk − Konzernabschluss inkl. Anhang − Konzernlagebericht − Erklärung des Vorstandes Seite 1 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1 BESTÄTIGUNGSVERMERK über die Konzern-Abschlussprüfung der CLEEN Energy AG für das Geschäftsjahr 2022 vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 Seite 2 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Bericht zum Konzernabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Konzernabschluss der CLEEN Energy AG, Haag, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalver- änderungsrechnung und der Konzern-Geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ver- mittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäfts- jahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkei- ten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrecht- lichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen An- forderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks er- langten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu die- sem Datum zu dienen. Wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung Wir verweisen auf die Erläuterung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage im Konzernlagebericht, wo be- schrieben wird, dass der Konzern in dem am 31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahr ein negatives Peri- odenergebnis von TEUR -7.891 erlitten hat, welcher trotz Durchführung von zwei Kapitalerhöhungen von ins- gesamt TEUR 7.000 zu einer Erhöhung des negativen Eigenkapitals auf TEUR -3.821 geführt hat. Aus der Geldflussrechnung resultiert ein negativer Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR -1.275 (VJ: TEUR -3.929). Aufgrund der Eigenkapitalausstattung ist die weitere Risikotragfähigkeit des Unter- nehmens für den Fall von Verlustprojekten oder unerwarteten Gewährleistungsansprüchen eingeschränkt. Wie in den Notes unter Abschnitt 1.7.10.1 dargelegt, geht der Vorstand aufgrund der Planung für die nächsten 12 Monate davon aus, dass ausreichend Liquidität für die Bezahlung der Verbindlichkeiten vorhanden sein wird CLEEN E N ERGY Seite 3 und somit der Konzern seine Geschäftstätigkeit fortführen kann. Die Planung sieht einen Planumsatz von TEUR 25.000, eine wesentliche Verbesserung der Deckungsbeitragsmarge bei Errichtungsaufträgen sowie eine we- sentliche Reduktion bei den Verwaltungs- und Vertriebskosten vor. Die Erreichung des Planumsatzes sowie der Planmargen setzt voraus, dass die organisatorische und personelle Leistungsfähigkeit des Unternehmens aufrecht bleibt bzw. ausgebaut wird. Für den Fall, dass wesentliche Annahmen der Planung nicht eintreten, führt dies zu einer wesentlichen Unsi- cherheit, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen. Unser Prüfungsurteil ist im Hinblick auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermes- sen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sach- verhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wesentliche Unsicherheit in Bezug auf die Unternehmensfortführung Sachverhalt und Risiken Die Beurteilung des gesetzlichen Vertreters über die Fähigkeit des Konzerns zur Unternehmensfortführung enthält wesentliche Ermessensspielräume im Bezug auf die Entwicklung des Geschäftsumfeldes, zukünftige Auftragseingänge, den Zugang zu Finanzierungen und Förderungen, Annahmen über Umsätze und erziel- bare Margen. Wesentliche Abweichungen von den Annahmen gefährden den Fortbestand der Gesellschaft und haben ein Abgehen von der Annahme der Unternehmensfortführung zur Folge. Dies hätte inbesondere negative Auswirkung auf die Werthaltigkeit auf in der Bilanz ausgewiesene Vermögensgegenstände. Unser Vorgehen bei der Prüfung Wir haben die Beurteilung des gesetzlichen Vertreters über die Fähigkeit der Gesellschaft zur Unternehmens- fortführung wie folgt geprüft: : • Beurteilung der vom gesetzlichen Vertreter nach dem Bilanzstichtag gesetzten und geplanten Maßnahmen zur Absicherung der Zahlungsfähigkeit; • Diskussion und Besprechung der zuletzt am 26. April 2023 aktualisierten 12-Monatsplanung hinsichtlich der enthaltenen Schlüsselannahmen; • Diskussion und Besprechung der laufenden Liquiditätsplanung; • Überprüfung der booked-business Auftragslage durch stichprobenartige Einsichtnahme in abgeschlossene Verträge und Einsichtnahme in Auftragskalkulationen; • Einholung von Rechtsauskünften von für die CLEEN Energy AG tätigen Rechtsanwälten zwecks Evaluierung und Beurteilung bestehender Rechtsrisiken; Seite 4 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT • Prüfung der vollständigen und sachgerechten Angaben im Anhang und Lagebericht zu den wesentlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung. Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Sachverhalt und Risiken Die CLEEN Energy AG weist in ihrem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 Buchwerte für immaterielle Ver- mögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte in Höhe von insgesamt 19,792 Mio. EUR aus. Der Vorstand hat zu beurteilen, ob Anhaltspunkte vorliegen, dass langfristige Vermögenswerte wertgemindert sein könnten. Bei dieser Beurteilung hat der Vorstand sowohl interne als auch externe Informationsquellen heranzuziehen und zukunftsbezogenen Annahmen zu treffen. Diese Annahmen erfordern wesentliche Schätzungen des Vorstandes über künftige Umsatzentwicklungen und Ergebnismargen und daraus resultierende Zahlungsmittelüberschüsse. Für den Konzernabschluss besteht daher das Risiko einer Überbewertung der immateriellen Vermögenswerte, Sach- anlagen und Nutzungsrechte. Auf die Darstellung im Konzernanhang im Abschnitt B „Wertminderung“ wird verwiesen. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Wir haben die Konzeption des Prozesses der Gesellschaft zur Überprüfung der zahlungsmittegerierenden Einheiten auf Indikatoren von Wertminderungen erhoben und beurteilt. Zusätzlich haben wir die vom Management getroffenen Annahmen und vorgenommenen Schätzungen kritisch hin- terfragt und unter anderem folgende Prüfungshandlungen gesetzt: • Befragung des Vorstands hinsichtlich der wesentlichen Schlüsselannahmen; • Plausibilisierung der der Planungsrechnung zugrunde liegenden Annahmen; • Nachvollzug des Berechnungsmodells zur rechnerischen Überprüfung auf Anhaltspunkte für eine Wertmin- derung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten („indikativer Werthaltigkeitstest“); • Stichprobenartige Überprüfung der rechnerischen Richtigkeit der indikativen Werthaltigkeitstests. Sonstige Informationen Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen um- fassen alle Informationen im Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebe- richt und den Bestätigungsvermerk. Den Jahresfinanzbericht haben wir vor dem Datum des Bestätigungsver- merks erhalten. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sons- tigen Informationen zu lesen, sobald sie vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informatio- nen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. CLEEN E N ERGY Seite 5 Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten des gesetzlichen Vertreters und des Prüfungsausschusses für den Konzernab- schluss Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellun- gen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungsle- gungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertre- ter beabsichtigt, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Kon- zerns. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestäti- gungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichi- schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Dar- stellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grund- lage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Seite 6 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Darüber hinaus gilt: • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Hand- lungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prü- fungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellun- gen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Au- ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prü- fungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben. • Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsme- thoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der er- langten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gege- benheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstä- tigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Kon- zerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. • Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Ge- schäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwa- iger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensan- forderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negati- ven Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. CLEEN E N ERGY Seite 7 Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prü- fen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderun- gen aufgestellt wurde. Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlagebe- richts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlage- bericht nicht festgestellt. Ergänzung Hinsichtlich der wesentlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung verweisen wir auf Ab- schnitt 1.2 im Konzernlagebericht, der die Analyse der Lage der Konzerns beschreibt. Weiters verweisen wir auf Abschnitt 1.4 im Konzernlagebericht, der auf die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns eingeht. Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Dezember 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 14. Dezember 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Jahresabschluss 31. Dezember 2021 Ab- schlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Konzernabschluss“ mit dem zusätzlichen Be- richt an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesell- schaft gewahrt haben. Seite 8 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Mario Zagiczek. Wien, am 30. April 2023 CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH Mag. Mario Zagiczek Michael Lembäcker, M.A. Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Kon- zernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. CLEEN E N ERGY Seite 9 1 KONZERNABSCHLUSS für das Geschäftsjahr 2022 vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 Seite 10 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.1 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 1.1.- 1.1.- Anhang- 31.12.2022 31.12.2021 angabe TEUR TEUR Umsatzerlöse 6.1. 12.810 4.426 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen 6.2. 1.503 1.326 Sonstige betriebliche Erträge 6.3. 146 140 Materialaufwand und Aufwand aus bezogenen Herstellungsleis- tungen 6.4. -14.292 -4.247 Personalaufwand 6.5. -2.425 -1.567 Abschreibungen 6.6. -1.270 -374 Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.7. -3.781 -2.295 Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit -7.310 -2.591 Finanzerträge 26 15 Finanzaufwendungen 6.8. -593 -261 Finanzergebnis -568 -246 Ergebnis vor Steuern -7.877 -2.837 Ertragsteuern 6.9. -14 -22 Periodenergebnis -7.891 -2.859 Periodenergebnis entfällt auf: Den Eigentümern der CLEEN Energy AG -7.891 -2.859 Nicht beherrschende Anteile 0 0 Ergebnis je Aktie Cents Cents Unverwässertes Ergebnis je Aktie 6.10. -1,74 -0,72 Die vorstehende Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen. CLEEN E N ERGY Seite 11 1.2 Konzern-Gesamtergebnisrechnung vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 1.1.- 1.1.- Anhang- 31.12.2022 31.12.2021 angabe TEUR TEUR Periodenergebnis -7.891 -2.859 Sonstiges Ergebnis Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 0 0 Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden 0 0 Sonstiges Ergebnis abzüglich Steuern 0 0 Gesamtergebnis -7.891 -2.859 Gesamtergebnis zurechenbar: Den Eigentümern der CLEEN Energy AG -7.891 -2.859 Nicht beherrschende Anteile 0 0 Die vorstehende Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen. Seite 12 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.3 Konzernbilanz vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 Anhang- 31.12.2022 31.12.2021 angabe TEUR TEUR AKTIVA Langfristige Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte 1.557 1.958 Sachanlagen 7.2. 16.666 8.127 Nutzungsrechte 7.1. 831 1.195 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 738 0 Latente Steueransprüche 7.3. 0 0 Summe langfristige Vermögenswerte 19.792 11.280 Kurzfristige Vermögenswerte Vorräte 7.4. 5.816 2.889 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.5. 1.787 1.052 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 7.6. 2.461 1.649 Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen 30 76 Summe kurzfristige Vermögenswerte 10.094 5.666 Summe Aktiva 29.886 16.946 CLEEN E N ERGY Seite 13 Anhang- 31.12.2022 31.12.2021 angabe TEUR TEUR NEGATIVES EIGENKAPITAL Gezeichnetes Kapital 7.8. 4.690 4.107 Kapitalrücklagen gebunden 7.8. 8.459 2.042 Kapitalrücklagen frei 7.8. 1.347 1.347 Kumuliertes Ergebnis -18.317 -10.426 Summe negatives Eigenkapital -3.821 -2.929 Investitionszuschüsse 7.7. 687 458 SCHULDEN Langfristige Schulden Verzinsliche Darlehen 7.10. 15.833 9.379 Leasingverbindlichkeiten 7.11. 701 943 Rückstellungen 7.11. 65 60 Summe langfristige Schulden 16.600 10.382 Kurzfristige Schulden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.765 2.439 Erhaltene Anzahlungen 2.557 359 Verzinsliche Darlehen 7.10. 2.252 4.316 Sonstige Verbindlichkeiten 7.10. 301 1.313 Leasingverbindlichkeiten 7.11. 76 178 Rückstellungen 1.469 430 Summe kurzfristige Schulden 16.420 9.035 Summe Schulden 33.019 19.417 Summe Passiva 29.886 16.946 Die vorstehende Konzernbilanz ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen. Seite 14 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.4 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 Anhang- angabe Gezeichnetes Kapital gebundene Kapital- rücklage freie Kapital- rücklage Kumulierte Ergebnisse Summe Ei- genkapital TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Stand 1. Januar 2021 3.730 892 1.347 -7.566 -1.597 Periodenergebnis 6. -2.859 -2.859 Sonstiges Ergebnis 0 Gesamtergebnis -2.859 -2.859 Ausgabe neuer Aktien im Rahmen des Optionsprogramms 7. 62 353 415 Wandelschuldverschreibungen 7. 114 198 312 Kapitalzufuhr Gesellschafter 7. 200 600 800 Stand 31. Dezember 2021 = Stand 1. Jänner 2022 4.106 2.043 1.347 -10.425 -2.929 Periodenergebnis 6. -7.891 -7.891 Sonstiges Ergebnis 0 Gesamtergebnis -7.891 -7.891 Kapitalzufuhr Gesellschafter 7. 583 6.416 6.999 Stand 31. Dezember 2022 4.689 8.459 1.347 -18.317 -3.821 Die vorstehende Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden An- hang zu lesen. CLEEN E N ERGY Seite 15 1.5 Konzern-Kapitalflussrechnung vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 1.1.- 1.1.- 31.12.2022 31.12.2021 TEUR TEUR Ergebnis vor Steuern -7.877 -2.837 Abschreibungen 1.270 374 Zinsergebnis 568 0 Auflösung Investitionszuschüsse -48 245 Gewinne/Verluste aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten -24 -26 Andere Anpassungen für zahlungsunwirksame Posten -27 182 Ertragsteuerzahlungen -12 -4 Veränderung der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere Aktiva -4.514 -3.269 Veränderung von Rückstellungen 954 242 Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Pas- siva 8.435 1.163 Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit -1.275 -3.929 Auszahlung für den Erwerb von Tochterunternehmen, abzgl. erworbener Zahlungsmittel 0 -1.000 Auszahlungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -9.034 -4.031 Kredite an nahe stehende Unternehmen/Personen -503 0 Einzahlungen aus Investitionszuschüssen 260 369 Erlöse aus dem Abgang von Sachanlagen 24 -0 Rückzahlung von Krediten durch nahe stehende Unternehmen/Personen 200 0 Cash Flow aus Investitionstätigkeit -9.053 -4.662 Veränderung sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 750 0 Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden 4.454 8.956 Einzahlungen Gesellschafter 7.000 860 Gezahlte Zinsen für Finanzierungen -619 -221 Tilgungsanteil Finanzschulden -1.192 -857 Tilgungsanteil von Leasingzahlungen -111 -87 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 10.282 8.651 Netto- (Abnahme)/Zunahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -47 61 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode 76 15 Netto- (Abnahme)/Zunahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -47 61 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende der Periode 30 76 Seite 16 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Der Konzern hat sich dafür entschieden, gezahlte Zinsen für Finanzierungen im Finanzierungscashflow aus- zuweisen, sonstige gezahlte Zinsen werden im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit dargestellt. Die vorstehende Konzern-Kapitalflussrechnung ist in Verbindung mit dem nachstehenden Anhang zu lesen. Seite 1 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1 KONZERNANHANG für das Geschäftsjahr 2022 vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 Seite 2 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.1 Grundlegende Informationen Die CLEEN Energy AG, als berichtendes Unternehmen, ist eine in Österreich ansässige Aktiengesellschaft und die Muttergesellschaft der CLEEN Energy Group. Die Adresse des eingetragenen Sitzes lautet Höllrigl- straße 8a, 3350 Haag. Die CLEEN Energy Group ist ein führender österreichischer Full-Service-Anbieter für nachhaltige und klima- schutzfreundliche Lösungen in den Bereichen Erneuerbare Energieerzeugung und Energieeffizienz. Der Konzernabschluss wird in Euro, wenn nicht anders angegeben gerundet auf die nächsten Tausend, dar- gestellt. Bei Summierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können rundungsbedingt Rechen- differenzen entstehen. 1.2 Konsolidierungskreis – In den Konzern werden folgende Unternehmen einbezogen: Anteil in % Konso- lidierungsart Anteil in % Konso- lidierungsart 1) CLEEN Energy AG Haag Österreich VK VK CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH Haag Österreich CLEEN Energy AG 100,0 VK 100,0 VK CLEEN Energy Energiewende GmbH Haag Österreich CLEEN Energy AG 100,0 VK 100,0 VK CLEEN Energy Hyperion GmbH Haag Österreich CLEEN Energy AG 100,0 VK 100,0 VK CLEEN Energy Helios GmbH Haag Österreich CLEEN Energy AG 100,0 VK 100,0 VK Ravolta New Energy GmbH Hechingen Deutschland CLEEN Energy AG 100,0 VK 100,0 VK CLEEN Energy Italy Srl Klausen Italien CLEEN Energy AG 100,0 VK CLEEN Energy Bulgaria EOOD Varna Bulgarien CLEEN Energy AG 100,0 VK C E A G Solar Energy Systems & Components Trading L.L.C. Dubai V.A.E. CLEEN Energy AG 100,0 VK 1) VK = Vollkonsolidierung 2022 2021 Gesellschaft Sitz Staat Gesellschafter CLEEN E N ERGY Seite 3 Der Konsolidierungskreis veränderte sich wie folgt: Stand 1.1. 6 3 Unternehmenserwerbe 1 1 Neugründungen 2 2 Stand 31.12 9 6 2021 2022 1.2.1.1 Erwerb und Gründung von Tochtergesellschaften im Geschäftsjahr 2022 Im Laufe des Geschäftsjahres 2022 wurde die CLEEN Energy Group Italy Srl, Italien, die CLEEN Energy Group Bulgaria EOOD, Bulgarien, sowie die C E A G Solar Energy Systems & Components Trading L.L.C., Vereinigte Arabische Emirate, gegründet bzw. gekauft, um zukünftige internationale PV-Projekte in diesen Ländern abwickeln zu können. 1.2.1.2 Erwerb von Gesellschaften im Geschäftsjahr 2021 Im zweiten Halbjahr des Geschäftsjahres 2021 übernahm die CLEEN Energy Group den Geschäftsbetrieb der Ravolta GmbH mit Sitz in Hechingen (Deutschland). Der Kauf diente der Erweiterung der Geschäftsstra- tegie im deutschsprachigen Raum. 1.3 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 1.3.1 Allgemein Der Konzernabschluss zum 31.12.2022 wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften der International Fi- nancial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, als auch unter Berücksichtigung der Inter- pretationen des IFRS Interpretations Committee erstellt. Die zusätzlichen Anforderungen von § 245a Abs. 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) wurden erfüllt. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprin- zips. Hiervon ausgenommen sind die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, bestimmte (als Sachanla- gen klassifizierte) Büroimmobilien, derivative Finanzinstrumente, finanzielle Vermögenswerte in Form von Schuld und Eigenkapitalinstrumenten sowie bedingte Gegenleistungen, die zum beizulegenden Zeitwert be- wertet wurden. Die Buchwerte der in der Bilanz erfassten Vermögenswerte und Schulden, die Grundge- schäfte im Rahmen von Absicherungen des beizulegenden Zeitwerts darstellen und sonst zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, werden an die Änderungen der beizulegenden Zeitwerte, die den im Rahmen von wirksamen Sicherungsbeziehungen abgesicherten Risiken zuzurechnen sind, angepasst. Der Seite 4 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte kaufmännisch auf volle tausend Euro (TEUR) auf- oder abgerundet. 1.3.2 Funktionale Währung und Konzernwährung Dieser Konzernabschluss wird in Euro dargestellt (Konzernwährung). Alle in Euro dargestellten Finanzinfor- mationen wurden, soweit nicht anders angegeben, auf den nächsten Tausender gerundet. Die funktionale Währung aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist der Euro, ausgenom- men des arabischen Tochterunternehmens (AED), wo es jedoch bis dato noch keine Geldbewegungen gege- ben hat. Somit war im Rahmen der Berücksichtigung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unterneh- men keine Währungsumrechnung erforderlich. Der Tätigkeitsbereich der CLEEN Energy Group beschränkt sich überwiegend auf den EURO-Raum. Auf- grund dessen spielen Transaktionen in fremder Währung und deren Währungsumrechnung für den Konzern nur eine unwesentliche Rolle 1.3.3 Konsolidierungsgrundsätze und -methoden Der Konzern bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode, wenn die erworbene Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllt und der Konzern Beherrschung erlangt hat. Bei der Bestimmung, ob es sich bei einer bestimmten Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten um einen Geschäftsbetrieb handelt, beurteilt der Konzern, ob die Gruppe der erworbenen Vermögenswerte und Aktivitäten mindestens einen Ressourceneinsatz und ein substantielles Verfahren um- fasst und ob die erworbene Gruppe in der Lage ist, Leistungen zu erstellen. Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unterneh- men, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Alle zwischen der CLEEN Energy AG und deren Tochtergesellschaften stattgefundenen Transaktionen wur- den gemäß den gängigen Konsolidierungsschritten (Kapitalkonsolidierung, Aufwand/Ertrag, Schuldenkonsoli- dierung, Zwischenergebniseliminierung) im vorliegenden Konzernabschluss neutralisiert. 1.3.4 Verwendung von Ermessensentscheidungen und Schätzungen Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Aufgrund der weiterhin nicht vollständig absehbaren Folgen des Ukraine-Russland-Konflikts unterliegen insbesondere die Schätzungen und Ermes- sensentscheidungen im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden einer erhöhten Unsicherheit. Vor allem die durch diese Krise ausgelösten Verwerfungen am Energiepreismarkt erschweren die Einschät- zungen der weiteren Strompreisentwicklung. Das Management verfolgte bei der Einschätzung der CLEEN E N ERGY Seite 5 zukünftigen Entwicklungen am Strommarkt den Ansatz der Simulation von verschiedenen Szenarien, um die zukünftigen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bestmöglich einzuschätzen. Tat- sächliche Ergebnisse können daher von den vom Konzern getroffenen Schätzungen abweichen. Ermessens- entscheidungen und Schätzungen bzw. deren zugrundeliegende Annahmen werden laufend durch den Kon- zern überprüft. 1.3.5 Ermessensentscheidungen Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, welche die im Abschluss erfassten Beträge am wesentlichsten beeinflussen, sind in folgenden Anhangangaben ent- halten: – Anhangangabe 7.11. – Laufzeit des Leasingvertrags: Bestimmung, ob die Ausübung von Verlänge- rungsoptionen hinreichend sicher ist 1.3.5.1 Annahmen und Schätzungsunsicherheiten Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten zum 31. Dezember 2022, durch die ein be- trächtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpas- sung der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird, sind in den nach- stehenden Anhangangaben enthalten: – Anhangangaben 7.2. – Bestimmung der Nutzungsdauer bei Sachanlagen: Bei Festlegung der Nut- zungsdauern von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens werden Schätzungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Nutzungsdauer (Restnutzungsdauer, Restwerte) vorgenommen. – Anhangangaben 7.4. – Aktive latente Steuern: Die Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern ist davon abhängig, ob in zukünftigen Perioden ausreichend steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird. Wenn dies nicht der Fall ist, können aktive latente Steuern nicht verwendet und in Folge dessen nicht angesetzt werden. – Anhangangaben 7.12. – Ansatz und Bewertung von Rückstellungen sowie Eventualforderungen und - verbindlichkeiten: wesentliche Annahmen über die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des Nutzenzu- oder –abflusses. – Anhangangaben 7.12 – Die von Aktuaren vorgenommene versicherungsmathematische Bewertung der Jubiläumsverpflichtungen beruht auf einer Methode, wo Annahmen und Schätzungen im Rahmen von Abzinsungsfaktoren, Gehaltssteigerungen sowie Langlebigkeitsstatistiken getroffen werden. – Anhangangaben 7.5. – Bewertung Wertberichtigung aufgrund der erwarteten Kreditverluste bei Forde- rungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten: Schlüsselannahmen bei der Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Verlustrate. – Anhangsangaben 7.1. – Aufgrund Veräußerungsabsicht wurde die Bewertung der Projektrechte an- hand von geschätzten Veräußerungserlösen angepasst. Hierbei kam es zu einer Wertminderung (siehe Punkt B und 7.1). 1.3.6 Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen Im Geschäftsjahr 2022 wurden keine geänderten Standards erstmals verpflichtend oder vorzeitig angewen- det. Seite 6 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.3.7 Verabschiedete, noch nicht angewendete IFRS-Standards und Interpretationen Folgende IFRS-Standards und Interpretationen wurden im Geschäftsjahr 2022 veröffentlicht, waren jedoch noch nicht verpflichtend anzuwenden. Der Konzern hat die Anforderungen dieser IFRS-Standards und Inter- pretationen daher im vorliegenden Konzernabschluss nicht angewendet. Bezeichnung Inkrafttreten Endorsement Status Auswirkungen auf den Kon- zernabschluss Änderungen von IFRS 17 Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 - Vergleichsinfor- mationen 01.01.2023 08.09.2022 derzeit keine Auswir- kung Änderung von IAS 12 Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Schulden aus ei- ner einzigen Transaktion 01.01.2023 11.08.2022 derzeit keine Auswir- kung Änderungen von IAS 1 Angaben zur Rechnungslegungsmethode 01.01.2023 02.03.2022 derzeit keine Auswir- kung Änderungen von IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezoge- nen Schätzungen 01.01.2023 02.06.2022 derzeit keine Auswir- kung IFRS 17 Versicherungsverträge 01.01.2023 19.11.2021 derzeit keine Auswir- kung Änderungen von IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig 01.01.2024 derzeit keine Auswir- kung Änderungen von IFRS 16 Leasingverbindlichkeit in Sale and Lea- seback Transaktionen 01.01.2024 derzeit keine Auswir- kung 1.3.8 Übrige Standardänderungen: 01.01.2022 01.01.2022 01.01.2022 nicht wesentlich IAS 16 Änderung: Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung nicht wesentlich IAS 37 Änderung: Belastende Verträge - Kosten für die Erfüllung eines Vertrags nicht wesentlich IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse - Aktualisierung eines Verweises auf das Rahmenkonzept Endorsement Status Auswirkungen auf den Konzernabschluss Bezeichnung Inkrafttreten Durch die erstmalige Anwendung der übrigen Standards bzw. Interpretationen werden keine nennenswerten Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. Die Überprüfung der Auswirkungen auf mögliche kom- mende Geschäftsfälle wird zu gegebener Zeit erfolgen. Seite 7 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.4 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert 1.4.1 Allgemein Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, zu dem am Bewertungsstichtag in einem geordneten Ge- schäftsvorfall im Hauptmarkt oder, wenn keiner vor- handen ist, im vorteilhaftesten Markt, zu dem der Konzern zu diesem Zeitpunkt Zugang hat, ein Ver- mögenswert verkauft oder eine Schuld übertragen werden würde. Der beizulegende Zeitwert einer Schuld spiegelt das Risiko der Nichterfüllung wider. Einige Rechnungslegungsmethoden und Anhang- angaben des Konzerns erfordern die Ermittlung bei- zulegender Zeitwerte für finanzielle und nicht finan- zielle Vermögenswerte und Schulden. Sofern verfügbar, ermittelt der Konzern den beizule- genden Zeitwert eines Finanzinstruments auf Basis notierter Preise auf einem aktiven Markt für dieses Instrument. Ein Markt wird dann als aktiv angese- hen, wenn Transaktionen für den jeweiligen Vermö- genswert oder die jeweilige Verbindlichkeit in aus- reichender Frequenz und in ausreichendem Umfang stattfinden, sodass Preisinformationen fortlaufend zur Verfügung stehen. Sofern keine notierten Preise auf einem aktiven Markt existieren, verwendet der Konzern Bewer- tungstechniken, die die Verwendung relevanter, be- obachtbarer Inputfaktoren maximieren und die Ver- wendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren mini- mieren. In die verwendete Bewertungstechnik flie- ßen alle Faktoren ein, die die Marktteilnehmer bei der Preisfindung einer solchen Transaktion berück- sichtigen würden. Hat der Vermögenswert oder eine Schuld, der bzw. die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet wird, einen Geld- und einen Briefkurs, dann bewertet der Konzern Vermögenswerte bzw. Long-Positionen mit dem Geldkurs und Schulden bzw. Short-Positionen mit dem Briefkurs. Der beste Nachweis für den beizulegenden Zeitwert beim erstmaligen Ansatz eines Finanzinstruments ist grundsätzlich der Transaktionspreis, das heißt der beizulegende Zeitwert der übertragenden oder erhaltenen Gegenleistung. Stellt der Konzern fest, dass beim erstmaligen Ansatz der beizulegende Zeitwert vom Transaktionspreis abweicht und der beizulegende Zeitwert weder a) durch einen notier- ten Preis auf einem aktiven Markt für einen identi- schen Vermögenswert oder eine identische Schuld nachgewiesen wird noch b) auf einer Bewertungs- technik basiert, in der alle nicht beobachtbaren In- putfaktoren als unwesentlich betrachtet werden kön- nen, dann ist dieses Finanzinstrument beim erstma- ligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert zu be- werten. 1.4.2 Bewertungshierarchie (Fair-Value Hie- rarchie) Der Konzern ordnet seine Finanzinstrumente in die drei im Rahmen der Rechnungslegungsgrundsätze vorgeschriebenen Level ein, um einen Anhaltspunkt zur Verlässlichkeit der Inputfaktoren zur Verfügung zu stellen, die bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendet werden: – Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden – Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Level 1 berücksichtigten, no- tierten Preise handelt, die sich aber für den Ver- mögenswert oder die Schuld entweder direkt oder indirekt beobachten lassen. – Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögens- werte oder Schulden, die nicht auf beobachtba- ren Marktdaten beruhen. Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeit- wertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Level der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden kön- nen, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeit- wert in ihrer Gesamtheit dem Level der Fair Value- Seite 8 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Input- faktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. 1.5 Bilanzierungs- und Bewertungsmetho- den ausgewählter Abschlussposten Der Konzern hat die nachstehenden Rechnungsle- gungsmethoden auf alle in diesem Konzernab- schluss dargestellten Perioden stetig angewendet, es sei denn, es ist anders angegeben. Die folgen- den Seiten enthalten Einzelheiten zu den im nach- stehenden Inhaltsverzeichnis aufgeführten wesentli- chen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. A) Immaterielle Vermögenswerte B) Wertminderung C) Nutzungsrechte D) Sachanlagen E) Vorräte F) Finanzinstrumente G) Latente Steueransprüche H) Leasingverhältnisse I) Sonstige Rückstellungen J) Zuwendungen der öffentlichen Hand K) Umsatzerlöse L) Leistungen an Arbeitnehmer M) Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen N) Ertragssteuern Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu historischen Anschaffungs- oder Herstel- lungskosten bilanziert. Wurden immaterielle Vermö- genswerte im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erworben, werden diese mit dem beizulegenden Zeitwert am Erwerbstag bewertet. A) Immaterielle Vermögenswerte Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre von bedeutenden immate- riellen Vermögenswerten betragen: – Nutzungsrechte: 1 – 11 Jahre – Vertragserfüllungskosten: 20 – 25 Jahre B) Wertminderung Vermögenswerte, welche nicht planmäßig abge- schrieben werden oder eine unbestimmte Nut- zungsdauer aufweisen, werden jährlich auf Wert- minderungen hin überprüft. Vermögenswerte, welche einer planmäßigen Ab- schreibung unterliegen, werden auf Wertminderun- gen überprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände auftreten, die darlegen, dass der Buchwert nicht mehr erzielbar ist. Der er- zielbare Betrag ist hierbei der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert des Vermö- genswertes abzüglich Verkaufskosten und Nut- zungswert. Der Wertminderungsverlust wird als Delta zwischen diesem Wert und dem Buchwert ge- bucht. Diese Werthaltigkeitstests werden auf Ebene der kleinesten zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cash Generating Unit) überprüft. Die CLEEN Energy Group definiert als kleinste zahlungsmittel- generierende Einheit ein PV-Projekt, welches Stromerlöse produziert. Das Management überprüfte im Geschäftsjahr 2022 die Veränderung von externen und internen Para- metern im Rahmen von indikativen Werthaltigkeits- tests, ob diese eine detaillierte Überprüfung der Werthaltigkeit der Buchwerte erforderlich machte. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass keine Ereignisse oder Umstände eintraten, welche zu ei- ner detaillierten Überprüfung der Werthaltigkeitstest führten. Aufgrund einer Managemententscheidung, die im Geschäftsjahr 2021 erworbenen Projektrechte nicht zu realisieren, sondern zu verkaufen, wurde auf Ba- sis des erwarteten Veräußerungserlöses eine Wert- minderung auf diesen vorgenommen. CLEEN E N ERGY Seite 9 Bei Entfall der Gründe für Wertminderungen werden bei den Sachanlagen und immateriellen Anlagever- mögen entsprechende Zuschreibungen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. C) Nutzungsrechte Siehe Punkt G. Leasingverhältnisse D) Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Her- stellungskosten, einschließlich aktivierter Fremdka- pitalkosten (derzeit nicht vorhanden), abzüglich ku- mulierter Abschreibungen und kumulierter Wertmin- derungsaufwendungen bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für bestimmte Sachanla- gen bei denen Rückbauverpflichtungen iSd IFRIC 1 vorliegen, wurden durch den Barwert dieser Ver- pflichtungen zum Anschaffungszeitpunkt erhöht. Die im Konzern vorhandenen Sachanlagen stellen sich wie folgt dar: – Investitionen in fremde Gebäude (Mietereinbau- ten): Anschaffungskosten – Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaus- stattung: Anschaffungskosten – Photovoltaik-Anlagen (im Weiteren „PV-Anla- gen“): Herstellungskosten – PV-Boxen Wenn Teile einer Sachanlage unterschiedliche Nut- zungsdauern haben, werden sie als gesonderte Posten (Hauptbestandteile) von Sachanlagen bilan- ziert. Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaf- fungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern abzuschreiben. Die Abschreibung wird grundsätz- lich im Gewinn oder Verlust erfasst. Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre von bedeutenden Sachan- lagen betragen: – Investition in fremde Gebäude: 10 bis 20 Jahre Nutzungsdauer – Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaus- stattung: 2 bis 10 Jahre Nutzungsdauer Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 2 bis 10 Jahre Nutzungsdauer – PV-Anlagen (Komponentenansatz): o Module: 25 Jahre o Wechselrichter: 15 Jahre o Unterkonstruktion: 25 Jahre o Sonstiges: 25 Jahre – PV-Boxen 20 Jahre Nutzungsdauer Enthält ein Kundenvertrag eine Übernahmeoption der PV-Anlage am Ende der Vertragslaufzeit, wer- den die Komponenten bei kürzerer Vertragslaufzeit auf diese abgeschrieben. Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. E) Vorräte Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus An- schaffungskosten oder Herstellungskosten und Net- toveräußerungswert bewertet. Bei der Bewertung im Segment LED-Beleuchtung kommt überwiegend das gleitende Durchschnitts- preisverfahren zur Anwendung. Für Bestandsrisi- ken, die sich aus der Lagerdauer bzw. aus vermin- derter Verwertbarkeit ergeben, wurden sofern erfor- derlich (z.B. Beschädigung) angemessene Ab- schläge berücksichtigt. Bei der Bewertung im Segment Photovoltaik werden bei der Ermittlung der Herstellungskosten neben al- len direkt zurechenbaren Einzelkosten auch antei- lige Material- und Fertigungsgemeinkosten berück- sichtigt. Bei Ansatz der Material- und Fertigungsge- meinkosten wird eine Normalbeschäftigung unter- stellt. Fremdkapitalkosten sowie Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten sind nicht Bestandteil der Herstellungskosten. Für Bestandsrisiken, die sich Seite 10 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT aus der Lagerdauer bzw. aus verminderter Verwert- barkeit ergeben, wurden sofern erforderlich (z.B. Beschädigung) angemessene Abschläge berück- sichtigt. F) Finanzinstrumente Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgegebene Schuldinstrumente werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt (Erfüllungstag). Alle anderen finanziellen Vermö- genswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird. Das Geschäftsmodell dem die finanziellen Vermö- genswerte nach IFRS 9 zuzurechnen sind, ist das Halten von Finanzinstrumenten (hold-to-coll- ect). Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows aus fi- nanziellen Vermögenswerten darüber hinaus aus- schließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen („sol- ely payments of principal and interest“ – SPPI-Test) auf den ausstehenden Kapitalbetrag gemäß IFRS 9 bestehen. Die vertraglichen Zahlungsströme der ori- ginären Finanzinstrumente bestehen ausschließlich aus Tilgungen und Zinsen. Es werden keine deriva- tiven Finanzinstrumente gehalten. Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forde- rung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesent- liche Finanzierungskomponente) oder eine finanzi- elle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmali- gen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet. Bei der erstmaligen Erfassung wurden die finanziel- len Vermögenswerte wie folgt eingestuft und bewer- tet: – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: fortgeführte Anschaffungskosten – Sonstige Forderungen und Vermögenswerte: fortgeführte Anschaffungskosten Bei der erstmaligen Erfassung wurden die finanziel- len Schulden wie folgt eingestuft und bewertet: – Verzinsliche Darlehen: fortgeführte Anschaf- fungskosten – Sonstige Verbindlichkeiten: fortgeführte Anschaf- fungskosten – Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun- gen: fortgeführte Anschaffungskosten – Wandelschuldverschreibungen: fortgeführte An- schaffungskosten Seite 11 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Die Folgebewertung der finanziellen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar: Beschreibung Folgebewertung Finanzielle Vermö- genswerte zu fort- geführte Anschaf- fungskosten Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten An- schaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen ge- mindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und –verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Ge- winn oder Verlust aus der Ausbuchung wird im Gewinn oder Verlust dargestellt. Seite 12 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Die Folgebewertung der finanziellen Verbindlichkei- ten stellt sich wie folgt dar: Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführ- ten Anschaffungskoten eingestuft und bewertet. Für zusammengesetzte Finanzinstrumente (z.B. Wan- delschuldverschreibungen) siehe Punkt K. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und in der Bilanz als Nettobetrag ausgewiesen, wenn der Konzern einen gegenwärti- gen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die er- fassten Beträge miteinander zu verrechnen, und es beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Netto- basis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Ver- wertung des betreffenden Vermögenswertes die da- zugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Wesentliche nicht derivative finanzielle Vermögens- werte zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Kon- zernabschlusses bestehen in: – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen → die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten An- schaffungskosten – Sonstige Forderungen und Vermögenswerte (z.B. Bareinbehalt Bank für aws Finanzierung) → die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten An- schaffungskosten Bei den finanziellen Vermögenswerten, welche in der Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten er- fasst sind, werden Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste (ECL) gebildet. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Umsätzen im Anwendungsbereich des IFRS 15 - deren Tilgung idR innerhalb der nächsten 12 Mo- nate erfolgt - sieht IFRS 9 einige Vereinfachungen hinsichtlich der Erfassung erwarteter Kreditverluste vor. Die erwarteten jährlichen Ausfälle von Kunden- zahlungen wurden anhand einer Abschreibungs- matrix in Anlehnung an IFRS 9.B5 ermittelt: Überfälligkeit in Tagen Wertberichtigungsquote 0 1% 1 bis 30 2% 31 bis 90 3% 91 bis 180 20% Über 180 100% G) Latente Steueransprüche Siehe unten bei Ertragssteuern H) Leasingverhältnisse Die CLEEN Energy Group tritt bei Immobilien, Fahr- zeugen, diversen elektronischen Geräten sowie PV- Anlagen als Leasingnehmer auf. Der Konzern hat keine Leasingverhältnisse, in denen er als Leasing- geber auftritt. Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder bein- haltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu be- rechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermö- genswertes gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relevanten Einzelveräußerungspreise auf. Sofern unwesentliche Nichtleasingkomponenten (z.B. Serviceentgelte) enthalten sind, wird von einer Trennung in Leasing- und Nichtleasingkomponente abgesehen, sondern das Vertragsverhältnis ge- samthaft als Leasingverhältnis behandelt. CLEEN E N ERGY Seite 13 Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht so- wie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlich- keit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüg- lich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseiti- gung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereit- stellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrundeliegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern über oder in den Kosten des Nutzungs- rechtes ist berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesen Fällen wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zu- grundeliegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen er- mittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fort- laufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst. Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Bar- wert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleis- teten Leasingzahlungen mittels Abzinsung ermittelt. Als Abzinsungssatz wird der Grenzfremdkapitalzins- satz des Konzerns herangezogen, falls der Abzin- sungssatz nicht aus dem Leasingverhältnis verläss- lich bestimmt werden kann. Zur Ermittlung seines Grenzfremdkapitalzinssatz er- langt der Konzern Zinssätze von verschiedenen ex- ternen Finanzquellen und macht bestimmte Anpas- sungen, um die Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen. Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit ein- bezogenen Leasingzahlungen umfassen: – Feste Zahlungen, einschließlich de facto festen Zahlungen, – Variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, erstmalig be- wertet anhand des am Bereitstellungsdatum gül- tigen Indexes bzw. (Zins-)Satzes, – Beträge, die aufgrund der Restwertgarantie vo- raussichtlich zu zahlen sind, und – Den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben, Leasingzahlungen für eine Verlängerungsoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben sowie Strafzahlungen für eine vorzei- tige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, der Konzern ist hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen. Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künf- tigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlun- gen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündi- gungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert. Bei einer solchen Neubewertung der Leasingver- bindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenom- men bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf Null verringert hat. Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zu- grunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhält- nisse, einschließlich IT-Ausstattung, nicht anzuset- zen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingver- hältnissen in Zusammenhang stehenden Leasing- zahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnis- ses linear als Aufwand. Seite 14 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT I) Sonstige Rückstellungen Die Höhe der langfristigen Rückstellungen wird er- mittelt, indem die erwarteten künftigen Cashflows mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst werden, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Die Aufzinsung wird als Fi- nanzierungsaufwand dargestellt. Besonderheit Contracting-Modell: Der Konzern geht aktuell davon aus, dass grund- sätzlich alle im Rahmen des Contracting-Modells auf den Liegenschaften der Kunden angebrachten Photovoltaik-Anlagen, am Ende der Vertragslaufzeit von diesen übernommen werden. Ausnahme hier- von stellen mehrere Projekte in Deutschland dar, bei denen in den jeweiligen Kundenverträgen eine Rückbauverpflichtung vereinbart wurde. Für diese zwei Projekte wurde eine Rückstellung gemäß IF- RIC 1 in der Höhe von rd. TEUR 52 (Vorjahr: TEUR 60) erfasst. J) Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand werden so lange nicht erfasst, bis eine angemessene Sicher- heit darüber besteht, dass der Konzern die dazuge- hörigen Bedingungen, die mit den Zuwendungen in Verbindung stehen, erfüllen wird und die Zuwen- dungen auch gewährt werden. Zuwendungen der öffentlichen Hand sind planmä- ßig in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen, und zwar im Verlauf der Perioden, in de- nen der Konzern die entsprechenden Aufwendun- gen, die die Zuwendungen der öffentlichen Hand kompensieren sollen, als Aufwendungen ansetzt. Konkret werden Zuwendungen der öffentlichen Hand, deren wichtigste Bedingung der Kauf, der Bau oder die sonstige Anschaffung langfristiger Ver- mögenswerte (einschließlich Sachanlagen) ist, als Abgrenzungsposten in der Bilanz erfasst und auf ei- ner systematischen und vernünftigen Grundlage er- folgswirksam über die Laufzeit des entsprechenden Vermögenswertes erfasst. Zuwendungen der öffentlichen Hand, die als Aus- gleich für bereits angefallene Aufwendungen oder Verluste oder zur sofortigen finanziellen Unterstüt- zung ohne künftig damit verbundenem Aufwand ge- zahlt werden, werden in der Periode in der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. Seite 15 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Des Weiteren hat der Konzern im Geschäftsjahr folgende Zuwendungen erhalten: Bezeichnung Darstellung Rückzahlbar ja/nein Betrag der 2022 erhaltenen Zuwendungen Buchwert al- ler Zuwen- dungen zum 31.12.2022 Investi- tionszuschüsse für Photovol- taik-Anlagen Brutto-Ausweis (Son- derposten auf der Passivseite und Auf- lösung über Nut- zungsdauer) Nein rd. TEUR 239 rd. TEUR 629 Investi- tionsprämie Brutto-Ausweis (Son- derposten auf der Passivseite und Auf- lösung über Nut- zungsdauer) Nein rd. TEUR 45 rd. TEUR 58 K) Umsatzerlöse Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung bemes- sen. Bei der Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, die Gegenleistung zu erhalten, wird ausschließlich die Zah- lungsfähigkeit und –absicht des Kunden berücksichtigt. Der mit einem Kunden abgeschlossene Vertrag bein- haltet eine eigenständig abgrenzbare Leistungsverpflichtung für die der Konzern die Gegenleistung eindeutig bestimmen kann. In der zu berichtenden Periode sind folgende unterschiedliche Arten von Umsatzerlösen zur Anwendung ge- kommen. Kauf Contracting Beschreibung Der Kunde übernimmt die Ware oder bestätigt die ordnungsge- mäße Montage. Die Rechnung wird ausgestellt und gemäß der Zahlungskondition fällig. Die CLEEN Energy Group mietet oder pachtet Liegenschaften (Dachflächen und Grundstücke), um auf diesen Liegen- schaften nach Ihren Planungen Photovol- taikanlagen aufzustellen, die im Eigentum der CLEEN Energy Group verbleiben, um Strom zu erzeugen. Dieser Strom wird ei- nerseits durch den Vermieter (=End- kunde) der Liegenschaft für den Eigen- verbrauch genutzt; andererseits wird der erzeugte Strom durch die CLEEN Energy Group in das öffentliche Stromnetz einge- speist und an Dritte verkauft. Die Ver- tragslaufzeit für das Einspar-Contracting beträgt zwischen 20 und 40 Jahren und stellt langfristig prognostizierbare Um- sätze für den Konzern dar. Nach dem Ab- lauf der Vertragslaufzeit kann der Kunde die Anlage kostenlos übernehmen, den Seite 16 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Vertrag verlängern oder er muss die An- lage zu einem Erinnerungswert überneh- men. Sofern der Kunde keine Übernahme oder eine Verlängerung anstrebt, wird die Photovoltaik-Anlage vom Konzern ab- montiert. Umsatzrealisierung nach IFRS 15 Zeitpunktbezogen Zeitpunktbezogen (mit Abnahme) Art der Güter und Dienstleis- tung LED-Beleuchtung oder Photo- voltaik-Anlage Strom Zeitpunkt der Leistungserfül- lung Gemäß IFRS 15.38 Gemäß IFRS 15.38 Wesentliche Zahlungskonditi- onen 14 Tage – keine Finanzierungs- komponente 14 Tage – keine Finanzierungskompo- nente Seite 17 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Die im Contracting-Modell erwähnte Miete oder Pacht wird entweder durch eine Einmalzahlung zu Vertragsbeginn oder durch laufende Zahlungen be- glichen. Auch ein Pachtersatz im Rahmen von In- vestitionsgütern ist in einigen Verträgen vorgese- hen. Die Bewertung dieser Investitionsgüter erfolgt anhand des Marktpreises. Da es sich bei diesen Miet- bzw. Pachtaufwendungen, um Vertragserfül- lungskosten gemäß IFRS 15 handelt, werden diese, wenn sie zu Vertragsbeginn anfallen, aktiviert und über die Vertragslaufzeit linear abgeschrieben. Die Aktivierung erfolgt als immaterieller Vermögenswert. Im Geschäftsjahr 2022 wurden Miet- und Pachtzah- lungen in Höhe von TEUR 50 (Vorjahr TEUR 1.166) aktiviert. Bei größeren Projekten mit relevanten Projektzeit- räumen kommen folgende Zahlungsmodalitäten zur Anwendung: – 30% bei Bestellung – 30% bis 80% entsprechend Baufortschritt – 20% bei Schlussrechnung L) Leistungen an Arbeitnehmer Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, so- bald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Ver- pflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann. Aufgrund kollektivvertraglicher Vereinbarungen sind nach Maßgabe der Erreichung bestimmter Dienst- jahre Jubiläumsgelder zu leisten. Diese Rückstel- lung für Jubiläumsgelder wird auf Basis von versi- cherungsmathematischen Methoden berechnet. Hierbei kommt das Verfahren der laufenden Einmal- prämien (PUC-Methode) auf Basis einer durch- schnittlichen Bezugserhöhung von 2,8% (Vorjahr: 2,5%) und des gesetzlichen Pensionsantrittsalters zur Anwendung. Als Rechnungszinssatz wurde der Stichtagszinssatz angewendet, der bei einer Dura- tion von 20 Jahren (Vorjahr: 22 Jahren) rd. 3,19% (Vorjahr: 0,96%) betrug (Quelle: AKTUAR Versiche- rungsmathematik). Bei der Rückstellungsberech- nung wurden jährliche Fluktuationsabschläge nach Lebensalter wie folgt angesetzt: Alter in Prozent 20 bis 29 9,23% 30 bis 39 4,95% 40 bis 49 2,99% 50 bis 59 1,67% 60 bis 65 1,04% In Übereinstimmung mit IAS 19 werden versiche- rungsmathematische Gewinne und Verluste im Per- sonalaufwand erfasst. Veränderungen der Zinspara- meter werden im Finanzaufwand gezeigt. Die Rückstellung für Jubiläumsgelder wird in den sonstigen Rückstellungen dargestellt. M) Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen Die Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen des Konzerns umfassen: – Zinserträge – Zinsaufwendungen Wesentlich werden die Zinsaufwendungen durch fol- gende Sachverhalte beeinflusst: – Verzinsung der Bankverbindlichkeiten – Verzinsung der Wandlungsanleihen – Verzinsung eines Nachrangdarlehens – Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 – Aufzinsung Rückstellungen gemäß IFRIC 1 N) Ertragssteuern Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und la- tente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit ei- nem Unternehmenszusammenschluss oder mit Seite 18 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT einem direkt im Eigenkapital oder im sonstigen Er- gebnis erfassten Posten verbunden sind. Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuer- schuld oder Steuerforderung auf das für das Ge- schäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassun- gen der Steuerschuld für frühere Jahre. Der Betrag der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichti- gung steuerlicher Unsicherheiten, sofern vorhan- den, die beste Schätzung darstellt. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschul- den, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen. Tatsächliche Steueransprüche und – schulden werden nur unter bestimmten Bedingun- gen saldiert. Diese Bedingungen gemäß IAS 12.74 waren zum Stichtag dieses Konzernabschlusses er- füllt. Des Weiteren hat der Konzern festgelegt, dass Zinsen und Strafen auf Ertragssteuern, einschließ- lich unsicherer Steuerposten, nicht die Definition von Ertragssteuern erfüllen und deshalb nach IAS 37 bilanziert werden. Latente Steuern werden im Hinblick auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermö- genswerte und Schulden für Konzernrechnungsle- gungszwecke und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für: – temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Schulden bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst. – temporäre Differenzen in Verbindung mit Antei- len an Tochterunternehmen, assoziierten Unter- nehmen und gemeinschaftlich geführten Unter- nehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden. – zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmen- wertes. Der Vorstand geht von einer künftigen erfolgreichen Geschäftsentwicklung aus. Aufgrund der „recent history of losses“ konnte auf Basis der Ergebnisse der integrierten steuerlichen Kurzfristplanung noch keine Werthaltigkeit latenter Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste abgeleitet werden. Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag neu bewertet und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung gestatten wird. Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erwartungsgemäß auf temporäre Dif- ferenzen angewendet werden, sobald sie sich um- kehren, und zwar unter Verwendung von Steuersät- zen, die am Abschlussstichtag gültig oder angekün- digt sind. Im Februar 2022 trat in Österreich das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 in Kraft, wel- ches im Kalenderjahr 2023 eine Senkung der Kör- perschaftssteuer auf 24 % und ab dem Kalenderjahr 2024 eine Senkung der Körperschaftsteuer auf 23 % vorsieht. Die CLEEN Energy Group erwartet daraus keine wesentliche Auswirkung auf den Kon- zernabschluss. Die CLEEN Energy AG als Gruppenträger, sowie die österreichischen Tochterunternehmen bilden seit dem Geschäftsjahr 2021 eine steuerliche Gruppe und haben diesbezüglich eine Steuerumla- gevereinbarung nach der Belastungsmethode abge- schlossen. Es fielen keine ausländischen Verluste zur Erfassung in der steuerlichen Gruppe an. Seite 19 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.6 Ausweis Der Ausweis der Vermögenswerte und Schulden, der Aufwendungen und Erträge, der Eigenkapitalposten sowie der Cash-Flows in der Kapitalflussrechnung wurden im Geschäftsjahr 2022 im Vergleich zum vorher- gehenden Geschäftsjahr grundsätzlich beibehalten. Zur Verbesserung der Aussagekraft bzw. Lesbarkeit des Konzernabschlusses wurde die Bilanzüberschrift „NEGATIVES EIGENKAPITAL“ über der Position „Investitionszuschüsse“ gegliedert. 1.6.1 Angaben und Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1.6.1.1 Umsatzerlöse Die Segmentberichterstattung erfolgte bis zum Konzernabschluss 2021 auf Basis der Unterscheidung in das Segment „LED“ und „Photovoltaik“. Durch die rasante Entwicklung und Fokussierung der CLEEN Energy Group in Richtung einer internationalen Entwicklungs-, Errichtungs- und Betreibungsunternehmung von Pho- tovoltaikanlagen, wurde der Verkauf von LED-Beleuchtung nicht mehr weiter vorangetrieben. Es wurde vom Management entschieden die aktive Steuerung und Betreibung dieses Geschäftsmodells nicht mehr weiter fortzuführen. Aufgrund der verstärkten Ausrichtung des Konzerns auf die Entwicklung, Errichtung und Betreibung von nati- onalen und internationalen PV-Anlagen, wurde auch das interne Reporting dementsprechend angepasst. Eine umfassende Analyse dieser neuen Berichtsstruktur kam zu dem Ergebnis, dass die CLEEN Energy Group in der derzeitigen Entwicklungsstufe einen Ein-Segment-Konzern darstellt und die Abbildung von Seg- menten nicht mehr der aktuellen Führungsstruktur und der Strategie der CLEEN Energy Group entspricht. Die Segmentberichterstattung für ein einziges berichtspflichtiges Segment beschränkt sich für das Geschäfts- jahr 2022 somit auf die segmentübergreifenden Angaben gemäß IFRS 8.31ff. 1.6.1.2 Informationen über wichtige Kunden DIE CLEEN Energy Group hat zwei Kunden, deren jeweilige Anteile am Konzernumsatz 10 % übersteigen. Die Umsatzerlöse mit diesen Kunden betragen im Geschäftsjahr TEUR 2.575 bzw. TEUR 1.383. Seite 20 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.6.1.3 Geografische Informationen Die Bedeutung der geographischen Regionen wird in der folgenden Tabelle dargestellt: 2022 2021 TEUR TEUR Österreich 7.217 4.252 Deutschland 5.587 174 Sonstige 6 0 Umsatzerlöse 12.810 4.426 Der Konzern erzielt seine Umsätze sowohl durch den Verkauf von Photovoltaik-Anlagen als auch durch Stromerzeugung mittels Photovoltaik-Anlagen. Ein geringer Anteil der sonstigen Erlöse besteht noch aus Restprojekten im Bereich der LED-Beleuchtung. In der folgenden Tabelle werden die Erlöse aus Verträgen mit Kunden nach den wesentlichen Vertragsarten aufgeschlüsselt. 2022 2021 TEUR TEUR Anlagenverkäufe 10.685 2.668 Stromerlöse 908 94 Sonstiges 1.217 1.664 Umsatzerlöse 12.810 4.426 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen 1.503 1.326 Betriebsleistung 14.313 5.752 Die folgende Tabelle stellt die Eröffnungs- und Schlusssalden von Forderungen und Vertragsverbindlichkei- ten aus Verträgen mit Kunden dar: 2022 2021 TEUR TEUR Forderungen aus Lieferungen und Leis- tungen 1.787 1.052 Vertragsverbindlichkeiten 2.557 359 CLEEN E N ERGY Seite 21 Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen. Die Änderung der Umsatzerlöse gegenüber der Vergleichsperiode liegt primär in der zuvor beschriebenen veränderten Strategie der CLEEN Energy Group hin zur Entwicklung, Errichtung und Betreibung von Photo- voltaik-Anlagen. Die zum 31. Dezember 2022 verbleibenden Leistungsverpflichtungen bei Stromlieferungen durch Photovol- taik-Anlagen im Rahmen von Contracting-Verträgen haben eine erwartete Laufzeit in Höhe der gesamten verbleibenden Vertragslaufzeit. 1.6.1.4 Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen 2022 2021 TEUR TEUR Bestandsveränderungen 1.365 1.021 Aktivierte Eigenleistungen 138 305 Summe 1.503 1.326 1.6.1.5 Sonstige betriebliche Erträge 2022 2021 TEUR TEUR Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 24 0 Erträge aus der Auslösung von Rückstellungen 5 36 Öffentliche Zuschüsse 0 28 Auflösung Investitionszuschüsse 48 24 Auflösung Wertberichtigungen 0 7 Provisionen 0 30 Kursgewinne 38 0 Diverse sonstige betriebliche Erträge 31 15 Summe 146 140 Seite 22 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.6.1.6 Materialaufwand und Aufwand für bezogene Herstellungsleistungen 2022 2021 TEUR TEUR Materialaufwand 12.682 3.147 Aufwendungen für bezogene Herstellungsleistun- gen 1.609 1.100 Summe 14.292 4.247 1.6.1.7 Personalaufwand 2022 2021 TEUR TEUR Löhne 215 198 Gehälter 1.683 999 Aufwendungen für Altersversorgung 24 17 Aufwendungen für Sozialversicherungsbeiträge 479 342 Sonstige Sozialaufwendungen 26 11 Summe 2.425 1.567 Die Aufwendungen für Altersversorgung beziehen sich ausschließlich auf die betriebliche Mitarbeitervorsor- gekasse, welches ein beitragsorientiertes Vorsorgesystem darstellt. CLEEN E N ERGY Seite 23 1.6.1.8 Abschreibungen 2022 2021 TEUR TEUR Abschreibung immaterielle Vermögenswerte 72 19 Abschreibung Nutzungsrechte 160 142 Wertminderung Projektrechte 519 0 Abschreibung Sachanlagen 519 213 Summe 1.270 374 1.6.1.9 Sonstige betriebliche Aufwendungen 2022 2021 TEUR TEUR Mietaufwand, Lizenzen 138 15 Steuern, Gebühren und Abgaben 64 36 Instandhaltung und Betriebskosten 66 50 Wertberichtigungen zu Forderungen u. Schadensfälle 189 241 Rechts- und Beratungsaufwand 978 549 Provisionen an Dritte 385 31 Vorstandsentgelt 245 370 Aufsichtsratvergütungen 100 159 Dotierung Rückstellungen 892 0 Aufwand für Versicherung 51 19 Transportaufwand 210 98 Reise- und Fahrtaufwand 123 122 IT- und Nachrichteaufwand 18 81 Seite 24 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Aufwand für Werbung 136 363 Aufwand für Aus- und Weiterbildung 16 0 Sonstiges 169 161 Summe 3.781 2.295 Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer betragen sowohl für die Jah- resabschlussprüfung der Muttergesellschaft als auch für die Prüfung des vorliegenden Konzernabschlusses TEUR 105 (VJ: rd. TEUR 75). 1.6.1.10 Finanzaufwendungen 2022 2021 TEUR TEUR Zinsen Wandelschuldverschreibungen 0 24 Zinsen gegenüber Banken 553 177 Aufzinsung IFRIC-1 Rückstellung 1 1 Aufzinsung Leasing-Verbindlichkeiten 10 27 Zinsaufwand aus Jubiläumsgeldrückstellung 0 0 Sonstiges 29 32 Summe 593 261 CLEEN E N ERGY Seite 25 1.6.1.11 Ertragssteuern Grundsätzlich wird der Ertragssteueraufwand auf Grundlage des Körperschaftsteuersatzes errechnet, dieser beläuft sich auf 24% (Vergleichszeitraum bis zum 31. Dezember 2021: 25%). Die Unterschiede in den Wert- maßstäben zwischen Steuerrecht und IFRS latente Steuern führten zu einem Überhang latenter Steueran- sprüche über latente Steuerschulden in der Höhe von rd. TEUR 744 (Vorjahr: TEUR 684). Obwohl der Vor- stand von einer künftigen erfolgreichen Geschäftsentwicklung ausgeht, wurde aufgrund der „recent history of losses“ auf Basis der Ergebnisse der integrierten steuerlichen Kurzfristplanung noch keine Werthaltigkeit la- tenter Steueransprüche abgeleitet. Der Überhang der ermittelten latenten Steueransprüche wurde daher voll- ständig in der Höhe von rd. TEUR 744 (Vorjahr: TEUR 684) wertberichtigt. 2022 2021 TEUR TEUR Laufender Steueraufwand 8 21 Latenter Steueraufwand (+) / -ertrag (-) 6 1 Summe 14 22 2022 2021 TEUR TEUR Ergebnis vor Steuern -7.877 -2.702 fiktiver Steuerertrag bei Ansatz öster- reichischer Körperschaftssteuer von 24% 1.891 676 Wertberichtigung latenter Steuern -60 -624 Verwendung nicht aktivierter Verlustvorträge 0 61 Nicht aktivierte Verlustvorträge -1.527 -53 permanente Differenzen -87 -77 Korrektur MiKÖSt -5 -4 Summe 212 -21 Seite 26 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.6.1.12 Ergebnis je Aktie 2022 2021 TEUR TEUR Konzernergebnis -7.891 -2.859 Gewichtete durschnittliche Anzahl an Stammaktien 4.522.849 3.973.994 Ergebnis je Aktie -1,74 -0,72 Der gewichtete Durchschnitt der Stammaktien im Geschäftsjahr 2022 (unverwässert = verwässert) ermittelt sich wie folgt: 2022 2021 Stück Stück Stammaktien zum 1. Jänner 4.107.099 3.730.339 Ordentliche Kapitalerhöhung 583.332 200.000 Kapitalerhöhung iZm der Ausübung des Wandlungsrechts 0 114.285 Kapitalerhöhung iZm der Ausübung des Aktienoptionen 0 62.475 Stammaktien zum 31. Dezember 4.690.431 4.107.099 Gewichteter Durchschnitt der Stamm- aktien 4.522.849 3.973.994 CLEEN E N ERGY Seite 27 1.7 Angaben zu einzelnen Posten der Konzernbilanz 1.7.1 Immaterielle Vermögenswerte Projektrechte Vertrags- erfüllungs- kosten Sonstige immaterielle Vermögens- gegenstände Summe TEUR TEUR TEUR TEUR Anschaffungskosten Stand 1. Jänner 2021 0 284 0 284 Änderung Konsolidierungs- kreis 820 0 0 820 Zugänge 0 877 0 877 Abgänge 0 0 0 0 Umbuchungen 0 0 0 0 Stand 31. Dezember 2021 = Stand 1. Jänner 2022 820 1.161 0 1.981 Änderung Konsolidierungs- kreis 0 0 0 0 Zugänge 0 75 137 212 Abgänge 0 -22 0 -22 Umbuchungen 0 -4 4 0 Stand 31. Dezember 2022 820 1.210 141 2.171 Kumulierte Abschreibun- gen Stand 1. Jänner 2021 0 0 0 0 Änderung Konsolidierungs- kreis 0 0 0 0 Zugänge 0 -23 0 -23 Abgänge 0 0 0 0 Stand 31. Dezember 2021 = Stand 1. Jänner 2022 0 -23 0 -23 Zugänge -519 -29 -43 -592 Abgänge 0 0 0 0 Umbuchungen 0 1 0 1 Stand 31. Dezember 2021 = Stand 1. Jänner 2022 -519 -51 -43 -614 Nettobuchwerte Stand 1. Jänner 2021 0 284 0 284 Stand 31. Dezember 2021 820 1.138 0 1.958 Stand 31. Dezember 2022 301 1.159 98 1.557 Die Projektrechte für den Bau von PV-Anlagen wurden im Geschäftsjahr 2021 im Rahmen eines Unterneh- menserwerbes (IFRS 3) erworben. Aufgrund einer Neueinschätzung der Verwertungsmöglichkeiten der im Geschäftsjahr 2021 erworbenen Projektrechte, wurde diese um TEUR 519 wertgemindert. Seite 28 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Die Vertragserfüllungskosten (IFRS 15) beinhalten Pachtvorauszahlungen, welche im Rahmen des Contrac- ting-Modells geleistet wurden und über die Vertragslaufzeit aufgelöst werden. CLEEN E N ERGY Seite 29 1.7.2 Sachanlagen PV-Anlagen Investitionen in fremde Gebäude andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaus- stattung Geleistete An- zahlungen und Anlagen in Bau Summe TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Anschaffungskosten Stand 1. Jänner 2021 3.677 150 236 130 4.193 Änderung Konsolidierungskreis 0 0 158 0 158 Zugänge 4.256 2 164 141 4.563 Abgänge -271 0 -25 -130 -426 Umbuchungen -45 0 0 0 -45 Stand 31. Dezember 2021 = Stand 1. Jänner 2022 7.616 152 533 141 8.442 Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 0 Zugänge 5.063 3.490 404 291 9.248 Abgänge -166 -5 -58 0 -229 Umbuchungen -27 24 -5 2 -6 Stand 31. Dezember 2022 12.486 3.661 873 433 17.454 Kumulierte Abschreibungen Stand 1. Jänner 2021 -10 -36 -83 0 -129 Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 0 Zugänge -97 -13 -102 0 -212 Abgänge 2 0 24 0 26 Stand 31. Dezember 2021 = Stand 1. Jänner 2022 -105 -49 -160 0 -314 Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 0 Zugänge -261 -58 -200 0 -519 Abgänge 0 1 45 0 46 Umbuchungen 2 -2 -1 0 -1 Stand 31. Dezember 2022 -364 -108 -316 0 -788 Nettobuchwerte Stand 1. Jänner 2021 3.667 114 153 130 4.064 Stand 31. Dezember 2021 7.511 103 373 141 8.128 Stand 31. Dezember 2022 12.122 3.553 558 433 16.666 Als Sicherheiten für Fremdfinanzierungen wurden sämtliche Photovoltaik-Anlagen verpfändet (BW 31.12.2022: TEUR 12.122). Seite 30 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Dem Konzern wurden für Investitionen im Geschäftsjahr 2022 Zuwendungen der öffentlichen Hand (Buchwert zum Bilanzstichtag: rd. TEUR 687) gewährt. Diese investitionsabhängigen Zuwendungen der öffentlichen Hand werden in der Bilanz gesondert unter den sonstigen Forderungen und Vermögenswerte bzw. den In- vestitionszuschüssen ausgewiesen. Diese Investitionszuschüsse werden analog der Nutzungsdauer der zu- grundeliegenden Investition über den sonstigen betrieblichen Ertrag aufgelöst. 1.7.3 Nutzungsrechte PV-Anlagen Grundstücke und Bauten andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaus- stattung Summe TEUR TEUR TEUR TEUR Anschaffungskosten Stand 1. Jänner 2021 0 416 240 656 Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 Zugänge 0 791 112 903 Abgänge 0 0 -33 -33 Umbuchungen 0 0 0 0 Stand 31. Dezember 2021 = Stand 1. Jänner 2022 0 1.207 319 1.526 Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 Zugänge 283 84 11 379 Abgänge 0 -796 0 -796 Umbuchungen 0 6 0 6 Stand 31. Dezember 2022 283 502 330 1.115 Kumulierte Abschreibungen Stand 1. Jänner 2021 0 -105 -99 -204 Änderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 Zugänge 0 -67 -75 -142 Abgänge 0 0 14 14 Stand 31. Dezember 2021 = Stand 1. Jänner 2022 0 -172 -160 -332 Zugänge -4 -87 -69 -160 Abgänge 0 213 0 213 Umbuchungen 0 -7 1 -5 Stand 31. Dezember 2022 -4 -53 -227 -284 Nettobuchwerte Stand 1. Jänner 2021 0 311 141 452 Stand 31. Dezember 2021 0 1.035 159 1.194 Stand 31. Dezember 2022 280 449 103 831 Die Nutzungsrechte der Position „andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung“ betreffen den Fuhr- park und verwendete EDV-Anlagen (z.B. Drucker). CLEEN E N ERGY Seite 31 1.7.4 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte Im Geschäftsjahr 2022 wurde dem Vorstand ein langfristiges Darlehen in Höhe von TEUR 1.135 gewährt. Das Darlehen ist mit halbjährlichen Tilgungsraten in Höhe von TEUR 100 zu bedienen und läuft bis in das Jahr 2027, da die letzte Rate TEUR 135 beträgt. Auf Basis eines Aufschlages auf den 1-Monats-Euribor in Höhe von 250 Basispunkten wurden im Geschäftsjahr Zinsen in Höhe von TEUR 21 fällig. Zum Bilanzstichtag wurden bereits zwei Raten, sowie die Zinsen beglichen, wodurch der Forderungstand TEUR 935 beträgt. Als Sicherheiten wurden 129.000 Aktien der CLEEN Energy AG verpfändet. 1.7.5 Latente Steuern Die latenten Steueransprüche und –schulden sind den folgenden Bilanzposten zuzurechnen und ermitteln sich wie folgt: Aktiv Passiv Aktiv Passiv TEUR TEUR TEUR TEUR Nutzungs- und Projektrechte 0 191 0 241 Sachanlagen 1.011 30 667 31 Beteiligungen 0 9 0 0 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 0 16 0 Finanzforderungen verbundene Unternehmen 0 244 0 0 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 15 0 45 0 Verzinsliche Darlehen 2 0 0 0 Leasingverbindlichkeiten 179 0 222 0 Rückstellungen 11 0 6 0 Summe vor Saldierung 1.218 474 956 272 Saldierungseffekt -474 -474 -272 -272 Summe vor Wertberichtigung 744 0 684 0 Wertberichtigung -744 0 -684 0 Bilanzansatz 0 0 0 0 31.12.2022 31.12.2021 Der Vorstand geht von einer künftigen erfolgreichen Geschäftsentwicklung aus. Aufgrund der „recent history of losses“ konnte auf Basis der Ergebnisse der integrierten steuerlichen Kurzfristplanung noch keine Seite 32 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Werthaltigkeit latenter Steueransprüche für noch nicht genutzte steuerliche Verluste abgeleitet werden. Dies betrifft auch den oben dargestellten Überhang aktiver latenter Steuern in der Höhe von rd. TEUR 744. Die steuerlichen Verlustvorträge in Österreich betragen TEUR 11.098 (VJ: TEUR 5.084) und sind unbegrenzt vortragsfähig. Die steuerlichen Verluste in Deutschland betragen TEUR 1.007 (VJ: TEUR 53) und sind eben- falls unbegrenzt vortragsfähig. Aufgrund der derzeit geltenden steuerlichen Bestimmungen kann davon ausgegangen werden, dass die Un- terschiedsbeträge zwischen den steuerlichen Beteiligungsansätzen und dem anteiligen Eigenkapital der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen im Wesentlichen steuerfrei bleiben. Daher wurde hi- erfür keine Steuerabgrenzung vorgenommen. 1.7.6 Vorräte 31.12.2022 31.12.2021 TEUR TEUR Waren 2.847 1.484 Noch nicht abrechenbare Lieferun- gen und Leistungen 2.746 1.363 Geleistete Anzahlungen 223 42 Summe 5.816 2.889 Die Waren betreffen überwiegend Komponenten für die Erstellung von PV-Anlagen sowie LED-Beleuchtun- gen. Im GJ 2022 kam es zu Wertminderungen des LED Bestands in Höhe von rd. TEUR 73 sowie Wertmin- derungen des Bestandes an PV-Modulen in Höhe von rd. TEUR 819, was insgesamt zu einem Wertminde- rungsaufwand von TEUR 892 führte (VJ: rd. TEUR 41). Näheres zur Wertberichtigung der PV-Module wird in Punkt 9 – Ereignisse nach dem Bilanzstichtag erläutert. Der Buchwert der zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzten Vorräte beträgt für den PV-Modulbestand TEUR 1.340 und für den LED-Bestand TEUR 0. Die noch nicht abrechenbaren Lieferungen und Leistungen betreffen Projekte gegenüber konzernfremden Vertragspartnern. Die Umsatzrealisierung dieser Projekte erfolgt zeitpunktbezogen (Kauf-Variante). CLEEN E N ERGY Seite 33 1.7.7 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich nach Berücksichtigung der Wertberichtigung wie folgt dar: 31.12.2022 31.12.2021 Bruttowerte Wert-be- richtigung Buch- werte Bruttowerte Wert-be- richtigung Buch- werte TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Nicht überfällig 549 -2 548 207 -2 205 1 bis 30 Tage überfällig 865 0 865 212 -1 211 31 bis 90 Tage überfällig 363 -6 357 174 -4 170 91 bis 180 Tage überfällig 325 -7 318 15 -1 14 über 180 Tage überfällig -20 -280 -300 572 -119 453 Summe 2.082 -295 1.787 1.180 -127 1.053 2022 2021 TEUR TEUR Stand 1.1. -128 -101 Zuführung -232 -27 Verbrauch 0 0 Auflösung 65 0 Stand 31.12 -295 -128 Entwicklung der Wertberichtigung Seite 34 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.7.8 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 31.12.2022 31.12.2021 TEUR TEUR Sicherstellungen 776 828 Kautionen 20 113 debitorische Kreditoren 513 78 Forderungen gegenüber Gesellschaftern 201 41 Forderungen im Rahmen der sozialen Sicher- heit und sonstige Steuern 639 253 Forderungen aus Investitionszuschüssen 17 224 Aufwandsabgrenzungen 136 108 Übrige 159 4 Summe 2.461 1.649 Die sonstigen Forderungen wiesen zum Stichtag des Berichtsjahres und zum Stichtag des vorangegangenen Berichtsjahres keine Überfälligkeiten auf. 1.7.9 Investitionszuschüsse 31.12.2022 31.12.2021 TEUR TEUR Investitionszuschüsse 465 323 AWS Investitionsprämie 222 135 Summe 687 458 CLEEN E N ERGY Seite 35 1.7.10 Negatives Eigenkapital Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals ist in der gesonderten Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. 1.7.10.1 Ausblick 2023 und Going-Concern Das negative Eigenkapital ist trotz Kapitalerhöhung in der Höhe von TEUR 7.000 weiter angestiegen. Der Vor- stand geht aufgrund der Planung für die nächsten 12 Monate davon aus, dass ausreichend Liquidität für die Bezahlung der Verbindlichkeiten vorhanden sein wird und somit die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit fort- führen kann. Die Planung sieht eine wesentliche Verbesserung der Deckungsbeitragsmarge bei Errichtungs- aufträgen vor, welche durch eine effiziente Projektabwicklung und optimierten Einkaufskonditionen erreichten werden soll. Des Weiteren fundiert die Planung auf einem Booked Business an Errichtungsaufträgen von na- hezu TEUR 20.000 und einem Potential Business von TEUR 5.000. Eine massive Reduktion der Fixkosten der CLEEN Energy AG soll nachhaltig zu positiven Ergebnisbeiträgen führen. Überdies wird durch freie Liquidität aufgrund der Veräußerung von Vermögenswerten eine nachhaltig positive Liquiditätssituation erreicht. Diesbe- züglich wird auch auf die Ausführungen im Punkt „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ hingewiesen. Sollten wesentliche Aspekte der Planannahmen nicht eintreten, bestehen wesentliche Unsicherheiten in der Unterneh- mensfortführung. Im Rahmen eines Errichtungsauftrags kam es in Deutschland zu einer Feststellung von mangelhaft gelieferten PV-Modulen. Der Kunde droht mit der Wandlung der entsprechenden Lieferverträge, sollten die PV-Module nicht vom Hersteller getauscht werden. Dies würde für die CLEEN Energy AG zu einer Rückzahlungsverpflich- tung von rund TEUR 4.920 führen, und somit bestandsgefährdend sein. Aktuell befindet man sich in Verhand- lungen mit dem Hersteller und dem Kunden, um eine Lösung des Sachverhalts herbeizuführen. Das Manage- ment geht aktuell von gesamten Zusatzkosten durch diesen Rechtsstreit in Höhe von TEUR 631 aus, welche bereits im Geschäftsjahr 2022 berücksichtigt wurden. 1.7.10.2 Sachverhalte von besonderer Bedeutung für das Konzerneigenkapital im Geschäftsjahr 2022 Folgende Sachverhalte haben im Geschäftsjahr 2022 das Konzerneigenkapital wesentlich beeinflusst: Kapitalerhöhung April und Mai 2022 Im ersten Halbjahr 2022 wurden zwei Kapitalerhöhungen aus dem bereits genehmigten Kapital unter Aus- schluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Da die initial im Q4 2021 geplante Kapitalerhöhung, mit 416.666 Stück zu je 12 EURO pro Aktie, stark überzeichnet war, entschloss sich der Vorstand eine weitere Kapitaler- höhung durchzuführen. Die zweite Kapitalerhöhung wurde mit 166.666 Stück zu je 12 EURO pro Aktie direkt nach der Ersten durchgeführt. Insgesamt wurden durch die Kapitalerhöhungen 583.332 junge Aktien zu ei- nem Preis von 12 EURO je Stück ausgegeben und rund EURO 7 Millionen Eigenmittel aufgestellt. Kapitalmanagement In Bezug auf das Kapitalmanagement strebt der Vorstand mittelfristig eine Eigenkapitalquote von über 8% an. Der Konzern befindet sich derzeit noch in der Anlaufphase bei der Betreibung von Photovoltaik-Anlagen und weist somit noch keine Innenfinanzierung auf, wodurch weiterhin entsprechende Kapitalzufuhren von außen Seite 36 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT notwendig sind, um die Eigenkapitalquote noch weiter zu verbessern. Zukünftig wird vom Management je- doch eine nachhaltige Innenfinanzierung durch Unternehmensgewinne angestrebt. Satzungsmäßige Kapi- talerfordernisse bestehen nicht. Aktienoptionsprogramm 2021 Ebenso wurde in der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. September 2021 die Satzung der Gesellschaft dahingehend erweitert, dass das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG um bis zu 360.531 Stück neue Stückaktien zum Zwecke der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates der Gesellschaft, erhöht werden kann. Diese Satzungsänderung ist keine Vereinbarung mit den künftigen Ausübungsberechtigten, sondern schafft den Rahmen der Hauptversammlung und Vorstand um eine derartige Vereinbarung in der Zukunft abzuschließen. Von den insgesamt 360.531 Stück können bis zu 180.267 Aktienoptionen an Arbeitnehmer und leitende An- gestellte der Gesellschaft, bis zu 90.132 Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstandes und bis zu 90.132 Akti- enoptionen an Mitglieder des Aufsichtsrates ausgegeben werden. 90.132 Aktienoptionen können für die Mit- glieder des Vorstandes im Falle des Vorliegens eines Alleinvorstandes zum Zeitpunkt der Ausübung der Akti- enoptionen zugeteilt werden. Im Falle von zwei Vorstandsmitgliedern können bis zu 60.088 Aktienoptionen an den CEO und bis zu 30.044 Aktienoptionen an den CFO zugeteilt werden. Im Falle von drei Vorstandsmit- gliedern können bis zu 45.066 Aktienoptionen an den CEO und jeweils bis zu 22.533 Aktienoptionen einem CFO und COO zugeteilt werden. Bis zu 90.132 Aktienoptionen können für die Mitglieder des Aufsichtsrates bis zu 45.066 Aktienoptionen Herrn Michael Eisler und mit jeweils bis zu 22.533 Aktienoptionen den Herrn Mag. Harald Weiss und Herrn Boris Maximilian Schnabel als amtierende Aufsichtsratsmitgliedern zugeteilt werden. Der Ausgabebetrag der Aktien beträgt EUR 5,35 je Aktie (Ausgabepreis der Aktienoptionen). Dieses Aktien- optionsprogramm wird für 5 Jahre gelten. Die Aktienoptionen werden in den Jahren 2022 bis 2026 (jeweils einschließlich) für die Leistungen in den Jahren 2021 bis 2025 (jeweils einschließlich) zugeteilt werden. Die Zuteilung der Aktienoptionen unter diesem Aktienoptionsprogramm erfolgt jährlich erstmals 2022 für die Leis- tungen im Jahr 2021. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug von 1 Stück auf Inhaber lautender, nennwertlo- ser Stückaktie der Gesellschaft. Kumulierte Voraussetzung für die Ausübung der Aktienoptionen für Mitglieder des Vorstandes und des Auf- sichtsrates sind: – aufrechter (nicht gekündigter) Vorstands-Anstellungsvertrag oder aufrechte Funktion im Aufsichtsrat – Ablauf von 3 Jahren ab Zuteilung der Aktienoption („Wartefrist“); dies bedeutet, dass die zum Beispiel im Geschäftsjahr 2022 zugeteilten Aktienoptionen im Jahr 2025, die im Geschäftsjahr 2023 zugeteilten Akti- enoptionen im Geschäftsjahr 2026 ausgeübt werden können. Die zugeteilten Aktienoptionen sind jeweils ab dem dritten Jahrestag ab jeweiliger Zuteilung bis zum Ablauf von drei Wochen ausübbar. Nicht zeitgerecht ausgeübte Aktienoptionen verfallen ohne Anspruch auf Ent- schädigung. CLEEN E N ERGY Seite 37 Der Vorstand und das Aufsichtsratsmitglied Michael Eisler erfüllten im Geschäftsjahr 2021 die Voraussetzun- gen für die Zuteilung der Aktienoptionen. Deshalb beschloss die 6. ordentliche Hauptversammlung der CLEEN Energy AG am 14. Dezember 2022 Lukas Scherzenlehner aus dem Aktienoptionsprogramm 2021 zustehenden 18.026 Aktienoptionen zuzuteilen (Tagesordnungspunkt 4). Zu Tagesordnungspunkt 5 be- schloss die Hauptversammlung Michael Eisler aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 zustehenden 9.031 Aktienoptionen zuzuteilen. Die Aktienoptionen können nach einer Frist von drei Jahren am 14. Dezember 2025 ausgeübt werden. 1.7.11 Genehmigtes Kapital In der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurde Folgendes beschlossen: Das genehmigte Kapital 2017 gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 31.05.2017 wird aufgehoben. Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Mai 2023, das Grundkapital um bis zu EUR 1.585.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.785.000 Stück neue, auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlage - al- lenfalls auch in mehreren Tranchen - zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018) und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonsti- gen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einver- nehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Des Weiteren wird der Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise bei gewissen Umständen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wird ebenfalls ermächtigt Än- derungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu be- schließen. 1.7.11.1 Anteilsbasierte Vergütungen Die im Geschäftsjahr 2022 gewährten Aktienoptionen aus dem Aktienoptionsprogramm 2021 wurden mit ei- nem Optionspreis von EUR 5,35 begeben. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der Optionen wurde das Black Scholes Merton Standardmo- dell verwendet. Hierbei wurde eine historische Volatilität des Underlyings sowie ein laufzeitspezifischer inter- polierter risikoloser Zinssatz (EUR Swap) verwendet. Es wurde ein risikoloser Zins auf die Optionszeit in Höhe von 2,765% sowie eine historische Volatilität der CLEN AV Equity Aktie in Höhe von 56,568% angenommen. Als Ausübungspreis wurde ein Strikepreis von EUR 5,35 zu Grunde gelegt. Seite 38 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.7.12 Finanzielle Verbindlichkeiten Zusammensetzung 31.12.2022 31.12.2021 langfristig kurzfristig Gesamt langfristig kurzfristig Gesamt TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Verzinsliche Darlehen 15.833 2.252 18.085 9.379 4.316 13.695 Sonstige (finanzielle) Verbindlichkeiten 0 104 104 0 0 0 Leasingverbindlichkeiten 701 76 777 943 178 1.121 Wandelschuldverschreibung 0 0 0 0 51 51 Summe 16.534 2.432 18.966 10.322 4.545 14.867 CLEEN E N ERGY Seite 39 Die Position Sonstige Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar: 31.12.2022 31.12.2021 TEUR TEUR Kreditorische Debitoren 2 0 Ausstehende Eingangsrechnungen 102 0 Sonstige (finanzielle) Verbindlichkeiten 104 0 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit und sonstige Steuern 91 1.119 Sonstiges 106 143 Summe 301 1.262 1.7.12.1 Verzinsliche Darlehen Sämtliche verzinsliche Darlehen wurden ausschließlich in der Konzernwährung (EURO) aufgenommen und haben daher keine Auswirkungen auf die Position des Konzerns im Hinblick auf Fremdwährungsrisiken. Ver- zinsliche Darlehen in Höhe von TEUR 2.852 weisen eine Fixverzinsung auf, die restlichen Darlehen werden mit dem 3M-EURIBOR zuzüglich Aufschlag verzinst. Ebenso werden sämtliche Darlehen zu fortgeführten An- schaffungskosten bewertet. Bis auf ein Darlehen in Höhe von TEUR 206 werden sämtliche verzinslichen Darlehen laufend getilgt. Des Weiteren wurden den Darlehensgebern Besicherungen (z.B. Verpfändung Bankkonten, dingliche Besicherun- gen) eingeräumt. Seite 40 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Konditionen der finanziellen Verbindlichkeiten 31.12.2022 31.12.2021 Bezeichnung Nominal- zinssatz Laufzeit Buchwert Nominale Buchwert Nominale in Monaten TEUR TEUR TEUR TEUR Girokonten / KK 6,88% - 12,0% 1.128 584 Darlehen AWS 5,43% 54 400 800 Darlehen AWS 5,68% 90 225 400 292 400 Darlehen AWS 4,68% 55 333 600 400 600 Bankredit Immobilie 4,68% 240 808 822 400 600 Bankkredite PV-Projekte 4,48% - 5,18% 156 5.678 6.280 5.644 5.904 Bankkredite PV-Projekte 4,48% - 4,55% 240 6.701 6.984 3.921 3.964 Sonstige Darlehen 7,00% 48 2.600 2.600 2.600 2.600 Sonstige Darlehen 0,0% 24 311 635 Sonstige Darlehen 6,0% 36 200 200 Leasingverbindlichkeiten 2,10% - 4,55% 12 - 180 777 849 1.121 1.527 Hinweise: – Alle im Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten betreffen die Konzernwährung Euro. – Die oben angeführten Nominalzinssätze entsprechen dem 3M-Euribor zum 31. Dezember 2022 inkl. dem entsprechenden Aufschlag. Sicherstellungen Als Sicherheiten für Fremdfinanzierungen wurden sämtliche Photovoltaik-Anlagen verpfändet (BW 31.12.2022: TEUR 12.122). CLEEN E N ERGY Seite 41 Überleitung der Finanzverbindlichkeiten 2022 2021 TEUR TEUR Stand 1. Jänner 14.867 6.352 Aufnahme finanzieller Verbindlichkeiten 5.203 8.956 Tilgungen finanzieller Verbindlichkeiten -1.303 -944 Summe zahlungswirksamer Veränderungen 3.900 8.012 Summe nicht zahlungswirksamer Veränderungen 199 503 Stand 31. Dezember 18.966 14.867 Die nicht zahlungswirksamen Veränderungen betreffen einerseits die erstmalige Bilanzierung bzw. den Ab- gang von Leasingverbindlichkeiten sowie andererseits die nicht zahlungswirksame Aufnahme eines Darle- hens in Höhe von TEUR 500. 1.7.12.2 Künftige Tilgungen Die künftigen Tilgungen der bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar: 31.12.2022 31.12.2021 < 1 Jahr 1 - 5 Jahre > 5 Jahre < 1 Jahr 1 - 5 Jahre > 5 Jahre TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Verzinsliche Darlehen 2.252 6.951 8.882 4.316 3.861 5.518 Sonstige (finanzielle) Ver- bindlichkeiten 104 0 0 51 0 0 Leasingverbindlichkeiten 76 240 461 178 336 607 Summe 2.432 7.191 9.343 4.545 4.197 6.125 Seite 42 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.7.13 Rückstellungen Zusammensetzung und Entwicklung 2022 (in TEUR) Stand 1.1. Verwendung Auflösung Zuweisung Stand 31.12 Rückstellungen für Jubiläumsgelder 11 0 0 2 13 Rückstellungen für Wiederherstellungsver- pflichtungen 60 -3 -5 0 52 langfristige Rückstellungen 71 -3 -5 2 65 Rückstellungen für noch nicht konsumierte Urlaube 61 -61 0 76 76 Rückstellungen für Mehr-Überstunden 0 0 0 12 12 Rückstellung für Jahresabschluss und Beratung 116 -116 0 116 116 Rückstellungen für Garantiefälle 0 0 0 23 23 Rückstellungen für Drohverluste 0 0 0 631 631 Rückstellung für Aufsichtsratvergütungen 100 0 0 100 200 Steuerrückstellung 4 -4 0 5 5 Übrige sonstige Rückstellungen 140 -112 0 378 406 kurzfristige Rückstellungen 421 -293 0 1.341 1.469 Rückstellungen 492 -296 -5 1.343 1.534 2021 (in TEUR) Stand 1.1. Verwendung Auflösung Zuweisung Stand 31.12 Rückstellungen für Jubiläumsgelder 0 0 0 11 11 Rückstellungen für Wiederherstellungsver- pflichtungen 27 0 0 33 60 langfristige Rückstellungen 27 0 0 44 71 Rückstellungen für noch nicht konsumierte Urlaube 56 -56 0 61 61 Rückstellungen für Mehr-Überstunden 1 -1 0 0 0 Rückstellung für Jahresabschluss und Beratung 120 -121 0 117 116 Rückstellungen für Garantiefälle 30 0 -30 0 0 Rückstellung für Aufsichtsratvergütungen 0 0 0 100 100 Steuerrückstellung 0 0 0 4 4 Übrige sonstige Rückstellungen 16 -13 -3 140 140 kurzfristige Rückstellungen 223 -191 -33 422 421 Rückstellungen 250 -191 -33 466 492 Die Rückstellung gemäß IFRIC 1 steht im Zusammenhang mit Rückbauverpflichtungen bei PV-Anlagen. CLEEN E N ERGY Seite 43 Die Rückstellung für Jubiläumsgelder wurde erstmals im Geschäftsjahr 2021 gebildet. Die durchschnittliche Laufzeit der Ansprüche aus Jubiläumsgelder beträgt 29,0 Jahre (Vorjahr: 28,4 Jahre). Die Veränderung des Anwartschaftsbarwerts für Jubiläumsgelder ergibt sich wie folgt: 2022 2021 TEUR TEUR Barwert zum 1. Jänner 11 0 Laufender Dienstzeitaufwand 2 11 Ansatz von versicherungsmathemati- schen Ergebnis 0 0 Barwert zum 31. Dezember 13 11 Die in Zusammenhang mit dem Anwartschaftsbarwert für Jubiläumsgelder in der Gewinn- und Verlustrech- nung erfassten Erträge und Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: 31.12.2022 31.12.2021 TEUR TEUR Laufender Dienstzeitaufwand 2 11 Zinsaufwand 0 0 Aufwendungen im Geschäftsjahr 2 11 Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter würde sich wie folgt auswirken: Veränderung der Annahme in % Erhöhung Senkung TEUR TEUR Zinssatz +/- 1,0 11 -16 Bezug +/- 1,0 16 -11 Seite 44 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.7.14 Finanzinstrumente - beizulegende Zeitwerte und Risikomanagement 1.7.14.1 Einstufung und beizulegende Zeitwerte Folgende Tabellen stellen die Buchwerte, Kategorien und beizulegende Zeitwerte sowie die Fair-Value-Hie- rarchie der Finanzinstrumente dar. In der Berichtsperiode wurden keine Umgliederungen zwischen den Hie- rarchiestufen vorgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Konzern überwiegend Finanzinstrumente bilanziert, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Sämtliche beizulegende Zeitwerte der fi- nanziellen Vermögenswerte werden der Bewertungshierarchie Stufe 3 zugewiesen. 31.12.2022 31.12.2021 Zum beizu- legenden Zeitwert Zu fortgef. Anschaf- fungskosten Buch- werte Zum beizu- legenden Zeitwert Zu fortgef. Anschaf- fungskosten Buch- werte TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.787 1.787 1.787 1.052 1.052 1.052 Sonstige Forderungen und Vermö- genswerte 3.199 3.199 3.199 1.052 1.052 1.052 Zahlungsmittel und kurzfristige Einla- gen 30 30 30 76 76 76 Schulden Verzinsliche Darlehen 22.852 18.085 18.085 14.508 13.695 13.695 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.765 9.765 9.765 2.439 2.439 2.439 Sonstige Verbindlichkeiten 104 104 104 51 51 51 Leasingverbindlichkeiten 777 777 777 1.121 1.121 1.121 CLEEN E N ERGY Seite 45 Das Nettoergebnis gegliedert nach Bewertungskategorien stellt sich wie folgt dar (in TEUR): 31.12.2022 31.12.2021 aus Folge bewertung aus Zinsen im Konzern ergebnis erfasst aus Folge bewertung aus Zinsen im Konzern- ergebnis erfasst TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Zu fortgeführten Anschaffungs- kosten bewerte Vermögenswerte -167 26 -141 -27 15 -12 Zu fortgeführten Anschaffungs- kosten bewerte Schulden 0 -553 -553 0 -201 -201 Gesamt -167 -528 -695 -27 -186 -213 1.7.14.2 Risikomanagement Die CLEEN Energy Group ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zahlreichen unternehmensinternen und - externen Risiken ausgesetzt. Dem Österreichischen Corporate Governance Kodex entsprechend, betreibt die CLEEN Energy Group ein formalisiertes, einheitliches und konzernweites Risikomanagementsystem. Das Berichtswesen ist hier ein zentraler Bestandteil dieses Risikomanagementsystems, da hier positive und nega- tive Abweichungen von Unternehmenszielen quantitativ erfasst und dargestellt werden. Durch eine Analyse dieser Ergebnisse und Kennzahlen werden entsprechende Maßnahmen vom Vorstand und den leitenden An- gestellten abgeleitet und zur Umsetzung gebracht. Das Risikomanagementsystem ermöglicht es, schnell und effektiv zu handeln und einzugreifen sowie Chan- cen zu erkennen und diese profitabel beziehungsweise positiv für die CLEEN Energy Group zu nutzen. Dar- über hinaus ist die sorgfältige Auswahl der Geschäftspartner ebenso Teil des Risikomanagements. Dabei wird eingehend auf die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und intern definierter Qualitätsstandards geachtet. Wie bei jedem jungen Wachstumsunternehmen, insbesondere im Sektor der Energieeffizienz, ist die Geschäftsentwicklung häufig von Marktentwicklungen abhängig, die nicht im eigenen Einflussbereich des Unternehmens liegen. Folgende wesentliche Risikofelder werden derzeit von der CLEEN Energy Group definiert: Seite 46 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT A) Allgemeine gesetzliche und wirtschaftliche Risiken: a) Branchenrisiko, b) Beschaffungsmarktrisiko B) Unternehmensspezifische Risiken: a) Investitionsrisiko, b) IT-Risiko, c) Personalrisiko, d) Länderrisiko C) Finanzielle Risiken: a) Liquiditätsrisiko, b) Kreditrisiko, c) Zinsänderungsrisiko, d) Fremdwährungsrisiko A) Allgemeine gesetzliche und wirtschaftliche Risiken a) Branchenrisiko Trotz des enormen Wachstumspotentials des Marktes von erneuerbaren Energiequellen, enthält auch diese Branche spezifische Risiken, welche die CLEEN Energy Group im Rahmen ihres Risi- komanagements beobachtet und analysiert. Auf- grund des Bestrebens der weltweiten politischen Entscheidungsträger die Energiewende voranzu- treiben, rückt die Branche in den Fokus von öffent- lichen und privaten Investoren, was wiederum den technologischen Fortschritt massiv vorantreibt. Hier besteht das Risiko diesen technologischen Fortschritt nicht zu begleiten und somit das Einbü- ßen von Wettbewerbsfähigkeit aufgrund veralteter Technologien. Des Weiteren ändern sich, aufgrund des Vorantreibens der Energiewende, laufend die politischen Rahmenbedingungen. Dies kann zu Marktverzerrungen führen, welche auf die Ge- schäftstätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der CLEEN Energy Group Einfluss nehmen kann. Die CLEEN Energy Group beobachtet und analy- siert die Veränderungen der technologischen und politischen Rahmenbedingungen laufend, um schnellstmöglich Chancen in den sich verändern- den Bedingungen nutzen zu können oder um Risi- ken zu erkennen, ausgleichen und abmildern zu können. Bei jedem bevorstehenden Neuprojekt er- folgt durch das Management im Rahmen einer Projektbewertung eine Einschätzung der potentiel- len Chancen und Risiken von sich verändernden Technologien und politischen Rahmenbedingun- gen. b) Beschaffungsmarktrisiko Ein wesentliches Risiko für die zukünftig geplante Geschäftsausweitung der CLEEN Energy Group ist die Beeinträchtigung des Beschaffungsmarktes von Bauteilen für Photovoltaik-Anlagen. Durch die in den letzten Jahren entstandene Beeinträchti- gung von Lieferketten aufgrund von weltweiten Störungen von Logistikabläufen kam es zu nach- teiligen Auswirkungen auf diverse Warenströme. Dies führt einerseits zu massiven Preiserhöhungen und andererseits zu laufenden Lieferschwierigkei- ten, welche sich in langen Lieferzeiten manifestie- ren. Das Management der CLEEN Energy Group begegnet diesem Risiko mit einem speziellen Aus- wahlverfahren von Lieferanten und stetiger Über- wachung der Einkaufsprozesse. Bei kritischen Bauteilen (z.B. Modulen) wird durch eine Bevorra- tung einer Mindestmenge der Volatilität des Be- schaffungsmarktes entgegengewirkt. Des Weite- ren setzt die CLEEN Energy Group verstärkt auf den Bezug von wesentlichen Bauteilen direkt bei den Produzenten, um Lieferketten zu optimieren und preisoptimiert einzukaufen. B) Unternehmensspezfische Risiken a) Investitionsrisiko Durch das Geschäftsmodell der CLEEN Energy Group ergibt sich naturgemäß ein hohes Investiti- onsvolumen in Photovoltaikanlagen, woraus sich wiederum ein entsprechendes Investitionsrisiko ergibt. Dies definiert sich aus der Unsicherheit hin- sichtlich der Vorteilhaftigkeit einer Investition, in- dem das Risiko besteht, dass zukünftige Einzah- lungsüberschüsse bzw. Renditen eines CLEEN E N ERGY Seite 47 Investitionsprojektes schwanken bzw. ausfallen. Die CLEEN Energy Group begegnet diesem Risiko mit entsprechenden konservativen Projektkalkulati- onen, welche eine Mindestrendite im Rahmen von abgesicherten Energiepreisen enthält. Somit wird das Investitionsrisiko, welches überwiegend von schwankenden Strompreisen abhängt, minimiert. b) IT-Risiko Der verstärkte Fokus auf Digitalisierung und Auto- matisierung von Prozessen und der einhergehende steigende Einsatz von diversen IT-System erhöht laufend das Risiko von Cyber-Crime Aktivitäten als auch die allgemeine Fehleranfälligkeit von IT-Sys- temen durch interne oder externe Faktoren. Der Einsatz von modernen IT-Systemen sowie Mitarbei- terschulungen im Zusammenhang mit Cyber-Crime sollen das Risiko der CLEEN Energy Group im Zu- sammenhang mit der elektronischen Datenverar- beitung geringhalten. Zudem sollen regelmäßige Datensicherung das Risiko von Datenverlust mini- mieren. c) Personalrisiko Eine wesentliche Säule des Unternehmenserfolgs sind die Mitarbeiter. Die Qualifikation der Beleg- schaft sowie deren Motivation und Zusammenar- beit fördern nachhaltig die Produktivität und schlussendlich auch den Erfolg jedes Unterneh- mens. Basis dafür bilden funktionierende und transparente Informationsflüsse sowie die Einbin- dung jedes Mitarbeiters in Entscheidungs- und Verbesserungsprozesse. Die Förderung von Wei- ter- bzw- Fortbildungsmaßnahmen sowie Mitarbei- terbindungsprogramme fördert den Aufbau von Know-how und hilft nachhaltige und erfolgreiche Unternehmensstrukturen zu schaffen. Der nach- haltige Fachkräftemangel, hohe Fluktuation sowie fehlende Weiterbildung bilden die wesentlichen Ri- siken im Personalbereich. Die CLEEN Energy Group entgegnet diesen Risiken mit der Förderung von unternehmensinternen sowie externen Weiter- bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterbindungsinitiati- ven sowie einem attraktiven Entlohnungssystem inkl. einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm. d) Länderrisiko Die Ausweitung und Internationalisierung des Ge- schäftsfeldes der CLEEN Energy Group führt auch zu einem erhöhtem Länderrisiko. Neue geologi- sche, politische und wirtschaftliche Rahmenbedin- gungen haben Einfluss auf den Erfolg der Ge- schäftstätigkeit der CLEEN Energy Group. Um die einhergehenden Risiken mit Ausweitung der Ge- schäftstätigkeit auf neue Länder bestmöglich eva- luieren und bewerten zu können, setzt das Ma- nagement bei der Abwicklung von internationalen Projekten verstärkt auf die Zusammenarbeit mit lo- kal anerkannten Geschäftspartnern, welche bereits ausreichend Erfahrung in der Abwicklung von Pho- tovoltaik-Projekten aufweisen. Seite 48 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT C) Finanzielle Risiken a) Liquiditätsrisiko Die Sicherstellung einer ausreichenden finanziel- len Basis ist eine der Kernaufgaben der Unterneh- mensführung. Als wichtigste Steuerungsgrößen des Liquiditätsrisikos auf Konzernebene wird eine Liquiditätsplanung, die sich aus den Zahlungsflüs- sen der einzelnen Projekte ableitet, verwendet. Die Finanzierung des Konzerns erfolgt zu einem ho- hen Anteil durch Bankdarlehen, die vor allem auf- grund der erforderlichen Vorabinvestitionen im Segment Photovoltaik erforderlich sind. Die Finan- zierungen des Konzerns sind dementsprechend überwiegend langfristig ausgerichtet um die Lauf- zeiten der zugrundeliegenden Projekte bestmög- lich abzudecken. Zur Besicherung dieser langfristi- gen Finanzierungen dienen einerseits die finan- zierten Vermögenswerte (idR Photovoltaik-Anla- gen) als auch sonstige Sicherstellungen (z.B. Pat- ronatserklärung, Verpfändung Geschäftsanteile). Neben der Finanzierung über Banken legt der Konzern großen Wert auf ein partnerschaftliches und transparentes Verhältnis zu seinen Kernaktio- nären. Diese haben in der Vergangenheit bereits mehrfach deren Loyalität zum Konzern durch die Zurverfügungstellung ausreichender liquider Mittel in finanziell schwierigen Zeiten bewiesen. b) Kreditrisiko Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko des Zah- lungsverzuges oder -ausfalls von Vertragspart- nern. Bezüglich des kundenseitigen Ausfallrisikos wird auf die Übersicht zu den überfälligen Forde- rungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen verwiesen. Das maximale Ausfallsrisiko besteht in Höhe der Buchwerte. Die Analyse und Bewertung der Kreditwürdigkeit jedes Kunden ist ein wesentliches Steuerungsinstrument der CLEEN Energy Group, um das Kreditrisiko zu minimieren. c) Zinsänderungsrisiko Das Zinsrisiko beschreibt die Änderung des Wer- tes von Finanzinstrumenten und des Zinsergebnisses aus Finanzinstrumenten auf Grund der Änderung von Zinssätzen. Der weitaus überwiegende Anteil der Finanzierungen der CLEEN Energy Group ist variabel verzinst und ab- hängig vom 3-Monats-EURIBOR. Die Verände- rung dieses Basiswerts von +/- 1 % hätte bei den Bankdarlehen eine Auswirkung auf das Ergebnis sowie das Eigenkapital (jeweils vor Steuern) in Höhe von TEUR +/- 177 (Vorjahr TEUR 138). d) Fremdwährungsrisiko Da alle Geschäftstätigkeiten des Konzerns in Euro durchgeführt werden, besteht derzeit kein Fremd- währungsrisiko für den Konzern. Aufgrund der zu- künftigen Geschäftsausweitung auch außerhalb des Euro-Raumes, wird dieses Risiko zukünftig verstärkt vom Management der CLEEN Energy Group überwacht werden. Seite 49 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.8 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die CLEEN Energy AG hat mit der Novofuel GmbH mehrere Vereinbarungen nach dem Bilanzstichtag ge- schlossen, um die Bilanz- und Liquiditätssituation der CLEEN Energy AG nachhaltig zu verbessern. Die Novofuel GmbH diente am Ende des Geschäftsjahres 2022 bei der Anschaffung von PV-Modulen, sowie von PV-Boxen als Zwischenhändler mit Finanzierungsfunktion. Aufgrund von Projektverzögerungen einiger Großprojekte konnten Teile der Verbindlichkeiten an die Novofuel GmbH bis dato nicht bezahlt werden, wodurch TEUR 3.767 als Verbindlichkeit gegenüber der Novofuel GmbH zum Bilanzstichtag 31.12.2022 auf- scheinten. Auf Basis dessen kam es bei der CLEEN Energy AG zu Liquiditätsengpassen, wodurch die Novo- fuel GmbH die Rücknahme, der noch nicht bezahlten PV-Module in Höhe von TEUR 2.159 mit 27. April 2023 akzeptierte. Dies senkte das Vorratsvermögen, sowie die Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 2.159. Aufgrund gesunkener Modulpreise seit dem Bilanzstichtag resultierte aus der Rücknahme der Waren ein Verlust von TEUR 819, der im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Warenvorrats bereits zum 31. Dezember 2022 in Form einer außerplanmäßigen Abschreibung erfasst wurde. Des Weiteren verursachte die nicht fristgerechte Bezahlung dieser Verbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2023 gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von TEUR 180, sowie ein Schaden aus der Verwertungs- und Administrationsschaden in Höhe von TEUR 120, welcher jedoch bereits im Geschäftsjahr 2022 berücksichtigt wurde. Um die Verbindlichkeiten gegenüber der Novofuel GmbH weiter zu reduzieren, wurde am 27. April 2023 eine Vereinbarung getroffen, welche die Veräußerung derCLEEN Energy Hyperion GmbH an die Novofuel GmbH zu einem Kaufpreis in Höhe von TEUR 2.650 im Rahmen eines share-deals vorsieht. Der Veräußerungserlös wird gegen bestehende Verbindlichkeiten verrechnet. Eine aufschiebende Bedingung der Veräußerung ist die Freigabe der finanzierenden Bank. Sollte entgegen den Erwartungen diese Freigabe nicht erfolgen, wird die Verbindlichkeit der Novofuel GmbH in eine langfristige Finanzierung umgewandelt, um einen positiven Fort- bestand der CLEEN Energy AG sicherzustellen. In Summe verringern diese Sachverhalte die Verbindlichkeit gegenüber der Novofuel GmbH auf ca. TEUR 130, womit die Bilanz- und Liquiditätsstruktur der CLEEN Energy AG wesentlich verbessert wird. Überdies wurde mit 27. April 2023 eine Vereinbarung mit einigen Kernaktionären sowie fremden Dritten ge- schlossen, welche die Veräußerung von 49% der CLEEN Energy Helios GmbH um TEUR 1.600 vorsieht. Die CLEEN Energy Helios GmbH wird zukünftig als Entwicklungsgesellschaft für nationale und internationale PV- Großprojekte dienen. Aufgrund dessen sieht diese Vereinbarung vor, dass sämtliche Anteile an der CLEEN Energy Italy s.r.l, die CLEEN Energy Italy Holding s.r.l. (in Gründung), sowie die CLEEN Energy Bulgaria EOOD, ein einem ersten Schritt von der CLEEN Energy AG an die CLEEN Energy Helios GmbH veräußert werden. Die CLEEN Energy Helios GmbH wird somit Alleingesellschafter der Projektentwicklungsgesellschaf- ten der CLEEN Energy AG. In einem zweiten Schritt veräußert die CLEEN Energy AG 49% der Anteile an der CLEEN Energy Helios GmbH an folgende Aktionäre bzw. fremde Dritte zu folgendem Kaufpreis: Seite 50 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT • Michael Altrichter: TEUR 500 bzw. 31,3% • Sabine Schnabel: TEUR 300 bzw. 18,8% • Alfred Luger: TEUR 200 bzw. 12,5% • Fremde Dritte: TEUR 600 bzw. 37,5% Diese Investorengruppe erhält im Rahmen des Erwerbs eine „Liquidation Preference“, welche vorsieht, dass potenzielle Ausschüttungen der CLEEN Energy Helios GmbH bis zu einem Betrag von TEUR 1.800 vorrangig an diese Investorengruppe ausgezahlt werden. Mit Erreichen dieser „Liquidation Preference“ sinkt der Anteil der Käufer an der CLEEN Energy Helios GmbH auf gesamt 25% der Gesellschaftsanteile. Die potenziellen Ausschüttungen über TEUR 1.800 werden gemäß den Gesellschaftsanteilen verteilt. Die CLEEN Energy AG erhält nach Ablauf von 5 Jahren eine Kauf-Option für die Anteile der Investorengruppe. Der Kaufpreis ist ein- vernehmlich im Rahmen einer zu definierenden Bewertung der Gesellschaft festzulegen. Darüber hinaus wird die CLEEN Energy AG die Entwicklung der Projekte in der CLEEN Energy Helios GmbH übernehmen und dafür auch Leistungen verrechnen. Die Gesellschaft Digital Heroes GmbH, bei derer Michael Eisler alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer eingetragen ist, gewährt der CLEEN Energy AG seit November 2021 ein endfälliges Darlehen in Höhe von TEUR 2.600. Im Februar 2023 wurde der ausstehende Betrag in Höhe von TEUR 2.550 bis zum ersten Halb- jahr 2024 gestundet. Ab 30.06.2024 werden halbjährliche Rückzahlungen von TEUR 500 fällig, womit das Darlehen im Geschäftsjahr 2026 vollständig rückgezahlt ist. Die Zinsen iHv 7% werden bis 31.08.2023 ge- stundet und danach monatlich fällig. 1.9 Sonstige Angaben 1.9.1 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen 1.9.1.1 Nahestehende Personen Die Unternehmen im Konsolidierungskreis unterhalten diverse geschäftliche Beziehungen zu nahestehenden Personen. Zu den nahestehenden Personen gehören die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositio- nen sowie deren nahe Familienangehörige. Erfasst sind weiters die Mitglieder des Managements in Schlüs- selpositionen jener Unternehmen, die entweder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmen im Konsolidierungskreis ausüben, sowie deren nahe Familienangehörige. Mit 30.06.2016 wurde die CLEEN Energy GmbH auf die CLEEN Energy AG verschmolzen. Die CLEEN Energy AG ist in das mit der CLEEN Energy GmbH vormals bestehende Mietverhältnis mit der Eigentümer- gemeinschaft Erwin und Tina Stricker eingetreten. Bei Vertragsabschluss betrug der Mietzins für die im Jahr 2015 neu renovierten bzw. neu errichteten Räume EUR 6,50 pro m2 zuzüglich EUR 1,00 pro m2 Betriebs- kosten, wertgesichert mit einer Anpassungsklausel nach dem VPI. Das Mietverhältnis kann vom Mieter mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Mit Wirksamkeit ab 1.7.2018 wurden auf Vorschlag des Vorstandes die neu renovierten Räume in Haag von der Eigentümergemeinschaft Erwin Stricker und Lukas Scherzenlehner angemietet. Die Plausibilität der Argumente für den Standort und das konkrete Mietobjekt CLEEN E N ERGY Seite 51 samt den Mietkonditionen wurde vom Aufsichtsrat geprüft. Der Mietvertrag wurde aufgrund der Interessens- kollision vom Aufsichtsrat stellvertretend für die Gesellschaft abgeschlossen. Das Mietobjekt weist laut Plan eine Gebäudenutzfläche von 268 m² auf und umfasst ohne zusätzliche Verrechnung auch 6 direkt zugeord- nete Parkplätze sowie die Berechtigung zur Benützung der Außenflächen für Events und Werbung. Der Miet- preis pro m² beträgt EUR 8,50 zuzüglich Betriebskosten von EUR 0,80. Für den Zeitraum von 3 Jahren wurde ein Kündigungsverzicht vereinbart, ab dem 30.6.2021 ist der Vertrag unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist kündbar. Die Immobilie wurde Ende das ersten Halbjahres 2022 von der CLEEN Energy AG um TEUR 800 erworben. Zum 31.12.2021 bestand für diesen Vertrag eine Leasingverbindlichkeit in Höhe von TEUR 287. Am 23.05.2019 wurde mit der Public Relations Agentur BSH advisors Dr. Sabine Schnabel, LL.M. (NYU) (der Ehefrau des Aufsichtsrats Boris Maximilian Schnabel) ein Beratungsvertrag für strategische Kommunikation auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser beinhaltet insbesondere die Unterstützung in der Medienarbeit sowie die laufende Investor Relations-Kommunikation für CLEEN Energy AG. Die Leistungen werden monat- lich mit einem Pauschalbetrag von EUR 4.000,00 netto vergütet. Der Vertrag kann von beiden Seiten jeweils zum Monatsletzten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Im Geschäftsjahr 2022 fielen Beratungsaufwendungen in Höhe von TEUR 20 an. Auf den Privathäusern von folgenden, der CLEEN Energy Group nahestehenden Personen wurden Photovol- taikanlagen von der CLEEN Energy Group errichtet und über einen Contracting-Vertrag über 20 Jahre betrie- ben: – Mag.(FH) Thomas Hirtenlehner: Finanzleiter und Prokurist der CLEEN Energy AG – DI Michael Altrichter: Mehrheitseigentümer der Michael Altrichter Beteiligungs GmbH, eine Kernaktionärin der CLEEN Energy AG – Michael Eisler: Aufsichtsratsvorsitzender und Aktionär der CLEEN Energy AG – Eigentümergemeinschaft Erwin Stricker und Lukas Scherzenlehner: betrifft das angemietete Bürogebäude der CLEEN Energy AG in 3350 Haag Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über Transaktionen mit nahestehenden Personen. 2022 2021 TEUR TEUR Vorstandsvergütung 245 370 Vergütung Management (Prokuristen) 324 247 Beratungsaufwendungen 23 82 Aufsichtsratvergütungen 100 159 Umsatzerlöse mit PV-Anlagen 2 2 Der Umsatz durch Stromerlöse betrifft im Geschäftsjahr 2022 mit EUR 435 Thomas Hirtenlehner, EUR 467 Michael Altrichter und EUR 1.280 Michael Eisler. Seite 52 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Die Aufsichtsratvergütungen teilen sich wie folgt auf: 2022 2021 TEUR TEUR Michael Eisler (Vorsitzender) 50 50 Mag. Harald Weiss 25 25 Boris Maximilian Schnabel 25 25 – Dem Vorstand und dem Aufsichtsratsvorsitzenden wurden überdies anteilsbasierte Vergütungen durch Aktienoptionen (siehe 1.7.11) zugesprochen. – Dem Vorstand wurde im Geschäftsjahr 2022 ein langfristiges Darlehen gewährt (siehe 1.7.12). – Nahestehende Unternehmen: Als nahestehende Unternehmen wurden jene Unternehmen identifiziert, die entweder einen beherrschenden oder einen maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmen im Konsolidie- rungskreis ausüben. Im Geschäftsjahr 2022 fielen hierbei Beratungsaufwendungen mit der MeinController GmbH in Höhe von TEUR 3 an. Seit dem Geschäftsjahr 2022 wird eine PV-Anlage von der Altrichter – Edtmayer Energie GmbH zu einer mo- natlichen Miete in Höhe von EUR 1.950,00 gemietet. Der Mietvertrag wurde auf unbestimmte Zeit abge- schlossen und kann beidseitig mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden. Die Gesellschaft Digital Heroes GmbH, bei derer Michael Eisler alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer eingetragen ist, gewährt der CLEEN Energy AG seit November 2021 ein endfälliges Darlehen in Höhe von TEUR 2.600. Im Februar 2023 wurde der ausstehende Betrag in Höhe von TEUR 2.550 bis zum ersten Halb- jahr 2024 gestundet. Ab 30.06.2024 werden halbjährliche Rückzahlungen von TEUR 500 fällig, womit das Darlehen im Geschäftsjahr 2026 vollständig rückgezahlt ist. Die Zinsen iHv 7% werden bis 31.08.2023 ge- stundet und danach monatlich fällig. Der Kernaktionär KawKaw Electronics International Limited ist der wirtschaftliche Eigentümer der Novofuel GmbH, welcher einer der wichtigen Lieferanten der CLEEN Energy AG ist. Die wesentlichen Geschäftsvor- fälle werden in Punkt 1.8 näher erläutert. 1.9.2 Angaben gemäß § 245 Abs. 1 UGB Die nicht an einer anderen Stelle des Konzernabschlusses dargestellten Angaben des § 245 UGB finden Sie im Folgenden: – Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer: – Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer, gegliedert nach Arbeitern und Angestellten, stellt sich wie folgt dar: CLEEN E N ERGY Seite 53 2022 2021 TEUR TEUR Arbeiter 5 10 Angestellte 29 25 Gesamt 34 35 – Angabe zu den Bezügen der Organmitglieder sowie früherer Organmitglieder: Siehe hierzu Angaben bei den nahestehenden Personen. 1.9.3 Organe Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands Ing. Lukas Scherzenlehner – seit 18.10.2016 Die Gesellschaft wird vom Vorstand selbständig vertreten. Die Prokuristen Herr Mag. (FH) Thomas Hir- tenlehner (seit Juni 2020) und Herr Roland Gstöttner (seit Mai 2021) vertreten gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied. Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates Name seit Michael Eisler 18.10.2016 Mag. Harald Weiss 30.10.2019 Boris Maximilian Schnabel 30.10.2019 Haag, 30. April 2023 ––––––––––––––––––––––––––––––– Ing. Lukas Scherzenlehner (CEO, Vorstand) Seite 1 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1 KONZERNLAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2022 vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 Seite 2 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.1 Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage 1.1.1 Strategie Die CLEEN Energy AG verfolgt eine hybride Strate- gie. Einerseits sollen die bestehenden Stärken als Dienstleister für Dritte ausgenutzt werden, um klas- sische Umsätze zu erzielen. Im Rahmen der verfügbaren Ressourcen werden B2B-Photovoltaikanlagen für Kunden in Österreich und Deutschland geplant und errichtet. Mit dem er- wirtschafteten Deckungsbeitrag aus den Dienstleis- tungen wird die Entwicklung eigener Anlagen im In- und Ausland finanziert. Damit wird ein Teil des Ei- genkapitals für die Finanzierung der eigenen Anla- gen sichergestellt. Im Bereich der eigenen Anlagen liegt der Fokus da- rauf die besten Photovoltaik-Projekte in Europa zu akquirieren und umzusetzen. Dies erreicht die CLEEN Energy AG durch ein langjährig aufgebau- tes Netzwerk an Partnern und Kontakten in ganz Europa. Neben der Bündelung von Kompetenzen übernimmt die CLEEN Energy AG im Gegensatz zu vielen Anlagenbetreibern auch die Entwicklung und das Projektmanagement vor Ort. Darüber hinaus werden durch den zentralen Einkauf und das hohe Volumen durch das internationale Projektgeschäft erhebliche Skaleneffekte im Materialbereich erzielt. 1.1.2 Projekt-Pipeline 1.1.2.1 RtB Pipeline: Die CLEEN Energy AG konnte 2022 Projekte in den Ländern Österreich, Deutschland, Italien, Slowe- nien, Bulgarien und Dubai entwickeln. Diese Pro- jekte haben Ende 2022 den Status RtB (Ready to Build) erreicht und sollen nun nach erfolgreicher Fi- nanzierung umgesetzt werden. 1.1.2.2 Der Status RtB definiert sich wie folgt: • Grundstück gekauft oder Flächensiche- rungsvertrag • Genehmigungen zur Errichtung einer Photo- voltaik-Anlage eingeholt • Netzzugangsgenehmigung (TIKA) • Initiale Planung Photovoltaik Anlage (AC und DC) • Wirtschaftlichkeits-Kalkulation / Financial Model • Rechtliche und technische Due Diligence • Stromabnahmevertrag bzw. PPA • Angebot für Errichtung und Materialien Österreich 10,00 MWp Deutschland 3,75 MWp Italien 17,50 MWp Kroatien 5,70 MWp Bulgarien 15,17 MWp Dubai (UAE) 1,30 MWp Summe 53,42 MWp 1.1.2.3 Development Pipeline: Hierbei handelt es sich um Projekte, welche gerade entwickelt werden und noch nicht alle der oben un- ter RtB angeführten Punkte erfolgreich abgeschlos- sen werden konnten. Die Entwicklung eines Projek- tes dauert von der initialen Prüfung eines verfügba- ren Grundstückes bis zur Netzzugangs-Genehmi- gung ca. 1 Jahr und wird aktuell international mit € 160 bis € 200 pro KWp vergütet. CLEEN E N ERGY Seite 3 Österreich 9,60 MWp Deutschland 8,50 MWp Italien 25,64 MWp Bulgarien 58,60 MWp Kroatien 27,00 MWp Summe 78,6 MWp 1.1.2.4 Verkauf an Dritte - Pipeline: Die Pipeline beschreibt das mögliche Geschäft im DA Raum im Bezug auf B2B Anlagen als klassi- sches Errichtungsgeschäft. Das Jahr 2023 ist be- reits gänzlich durch Booked Business ausgebucht und diese Projekte können teilweise frühestens 2024 realisiert werden. Österreich 23,40 MWp Deutschland 12,30 MWp Summe 35,70 MWp 1.1.3 Branchenentwicklung Keine Stromerzeugungstechnologie weist in Öster- reich ein derart hohes Potenzial für einen weiteren Ausbau auf wie die Photovoltaik (PV). Nationale Klima- und Energieziele sind nur zu erreichen, wenn Photovoltaik eine der zentralen Säulen im Energie- system bildet. Photovoltaik liefert hochwertige elekt- rische Energie, ist wartungsarm, langlebig und führt verbaute Flächen einer Doppelnutzung zu. In Österreich wurden 2021 rund 740 MWp PV-Leis- tung neu installiert. Das bedeutete eine Steigerung des jährlichen Zubaus um rund 117 Prozent gegen- über dem Vorjahr (340 MWp in 2020). Mit der bis zu diesem Zeitpunkt gesamt installierten PV-Leistung von 2.783 MWp können knapp fünf % der österrei- chischen Stromnachfrage gedeckt werden. Der Ausbau muss dennoch noch signifikant be- schleunigt werden. Wenn das im Rahmen des Er- neuerbaren Ausbau Gesetzes gesetzte Ziel der hundertprozentigen Umstellung auf nachhaltigen Strom bis 2030 erreicht werden soll, muss der Zu- bau auf durchschnittlich 1.000 MWp pro Jahr geho- ben werden. Dieses Ziel wurde im Jahr 2022 dann erstmals er- reicht. Prognosen gehen aktuell davon aus, dass im vergangenen Jahr in Österreich Photovoltaik-Anla- gen mit einer Spitzenleistung von rund 1.000 bis 1.400 Megawatt errichtet wurden. Das entspricht in etwa der Leistung eines Donau-Kraftwerkes wie etwa Ybbs-Persenbeug oder Wallsee-Mitterkirchen. Für das aktuelle Jahr geht die Branche von einer Steigerung des Ausbauvolumens auf bis zu zwei Gi- gawatt aus. Die Zustimmung zur PV ist in Österreich sehr hoch: laut dem aktuellen Stimmungsbarometer des Bera- tungsunternehmens Deloitte zum Thema Ausbau von Erneuerbaren Energie befürworten fast neun von zehn Befragten den PV-Ausbau in der eigenen Gemeinde. Fast zwei Drittel (2022: 65%, 2021: 54%) wünschen sich einen Vollausbau von PV-An- lagen auf Dachflächen oder Fassaden. Auch der weitere Ausbau von Freiflächen-PV findet große Zustimmung (2022 sowie 2021: 71 %). Ebenso ist die Bereitschaft zur Installation einer pri- vaten Anlage gestiegen: Ein Drittel (2022: 32 %, 2021: 12 %) der PV-Planenden will dieses Projekt bereits innerhalb der nächsten zwölf Monate umset- zen, die Hälfte von ihnen nennt die Energiekrise als Grund dafür. 1.1.3.1 Nationale regulatorische Entwicklungen zugunsten erneuerbarer Energien Mit dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) hat der Österreichische Nationalrat die Grundlage für Seite 4 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT eine signifikante Beschleunigung des Ausbaus von Erneuerbaren Energiequellen in Österreich gelegt. Hervorzuheben ist dabei, dass das Gesetz mit ei- nem 2/3 Votum, also nicht nur mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und Grüne, sondern auch denen der zu diesem Zeitpunkt in Opposition be- findlichen SPÖ beschlossen wurde. Dies spiegelt den breiten Konsens innerhalb der österreichischen Legislative über die Alternativlosigkeit des be- schleunigten Ausbaus von alternativen Energiequel- len wider. Das EAG legt die Grundlage, dass in Österreich bis 2030 jährlich eine Milliarde Euro für den Erneuerba- ren Ausbau zur Verfügung gestellt wird, damit das Ziel, bis 2030 100% Strom aus erneuerbaren Ener- gien zu erzeugen, realisiert werden kann. Es wur- den nicht nur neue Fördersysteme initiiert, son- dern auch die Gründung von Energiegemeinschaf- ten ermöglicht. Mit einem umfassenden Förderpaket für grünen Wasserstoff soll die heimische Industrie bei der Transformation in Richtung Klimaneutralität unter- stützt werden. Das EAG würdigt insbesonders mit seiner Ausrich- tung auf die Förderung von PV-Anlagen die Bedeu- tung dieser Kategorie im Rahmen der Energie- wende. Laut Plan müssen in Österreich bis zum Jahr 2030 rund 11 Terrawattstunden an Solarener- gie-Zubau erfolgen. Neue Fördermodelle mit erhöh- ten Prämien und höheren Abschreibungsgrenzen sollen den Durchbruch der Photovoltaik erleichtern. Gefördert werden nun PV-Anlagen auf jeglichen Flächen (und nicht nur ausgewählten Flächenkate- gorien). Neu ist, dass Abschläge für Agrar-PV-Anla- gen, PV-Anlagen auf Gebäuden im Grünland, sowie PV-Anlagen auf baulich geschaffenen Wasserkör- pern, Deponien, Altlasten, Bergbau- sowie Infra- strukturstandorten teilweise oder zur Gänze entfal- len. Die Kombination, der im EAG definierten Maßnah- men und Initiativen kann als Gamechanger für die österreichische Photovoltaik-Industrie verstanden werden. Zwar auf Ebene der europäischen Gesetzgebung, aber durch die direkte Wirksamkeit auf nationaler Ebene dennoch relevant, ist die mit 30. Dezember 2022 vom EU-Rat verabschiedete Verordnung zur „Festlegung eines Rahmens für einen beschleunig- ten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien“. Erstmals regelt die EU direkt die Bewilligungsver- fahren für Photovoltaikanlagen, Windkraftwerke, Wärmepumpen und ähnlichen Anlagen. Die Verord- nung sieht eine umfassende Beschleunigung von Verfahren sowie signifikante Genehmigungserleich- terungen vor. Wie sehr der Rat die Dringlichkeit des Ausbaus von alternativer Energie anerkennt, ist an der Strukturierung der Verordnung auf Basis einer Notfallkompetenz zu sehen. Sie gilt somit 18 Mo- nate lang, betrifft in dieser Zeit alle neu eingeleite- ten Genehmigungsverfahren und überlagert dabei allfällig entgegenstehendes, nationales Recht. Ob die von der Regierung am 11. Januar 2023 an- gekündigte Novelle der Umweltverträglichkeitsprü- fung in der Bugwelle der EU-Verordnung entstan- den ist, sei dahingestellt. Noch sind keine Details bekannt; als fix gilt aber, dass es für die Erschlie- ßung erneuerbarer Energien eine deutlich kürzere Verfahrensdauer als bisher geben soll. So soll es künftig keine Doppelprüfungen von Verfahren mehr geben, was eine deutliche Beschleunigung insbe- sonders beim Ausbau von PV-Freiflächenanlagen bedeuten wird. 1.1.4 Europäischer Markt Die europäische Solarmarktprognose für den Zeit- raum 2022-2026 zeigt ein starkes Wachstumspo- tenzial mit einer erwarteten jährlichen Neuinstalla- tion von durchschnittlich 12 GW und einer erwarte- ten Verdoppelung im Vergleich zum Zeitraum 2016- 2020. Dieser Anstieg lässt erwarten, dass der Anteil der Solarenergie am europäischen Strommix von 4,6% im Jahr 2020 auf 8,2% im Jahr 2026 steigen wird. Unterstützt werden diese Erwartungen durch CLEEN E N ERGY Seite 5 den anhaltenden Rückgang der Kosten für Solar- energie und die positiven politischen Rahmenbedin- gungen sowohl auf der Ebene der Europäischen Union, als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten. Im Rahmen des GREEN DEAL der EU, sollen nun die Programme FIT55 und REPowerEU für den grü- nen Wandel in der EU sorgen und in nationale Richtlinien umgesetzt werden. Speziell das neueste Programm REPowerEU mit dem Ziel der Klimaneut- ralität bis 2050 bringt viele Erleichterungen zur Um- setzung von Projekten zur nachhaltigen Energieer- zeugung als auch im Bereich der Energieeffizienz. Der Europäische Markt in Zahlen: Stromverbrauch: 3.361 TWh Benötigter Erneuerbarer Ausbau: 2.688 TWh Potenzieller Markt: 2.285 Milliarden € 1.1.4.1 Zielmarkt Bulgarien Der bulgarische Strommarkt wird von der Kohle- und Kernenergieerzeugung dominiert und ist in der Regel ein bedeutender Nettostromexporteur. Der ehemals stark regulierte Markt hat seit der Grün- dung der unabhängigen bulgarischen Strombörse (IBEX) eine deutliche Deregulierung erfahren. Ziel der bulgarischen Energiepolitik ist es, zu marktba- sierten Mechanismen überzugehen und bis 2025 eine vollständige Marktliberalisierung zu erreichen. Im Jahr 2021 betrug die jährliche Stromproduktion rund 47 TWh, mit einer Spitzennachfrage von rund 6,8 GW in den Wintermonaten. Die installierte Stromerzeugungskapazität beträgt 14 GW, wobei der Energiemix von Kernenergie (35% in 2022) so- wie Kohle und Lignit (41% in 2022) dominiert wird. Erneuerbare Energien haben einen Anteil von 17%, wobei Wasserkraft mehr als die Hälfte des Anteils ausmacht. Bulgarien war historisch ein wichtiger Nettoexpor- teur von Strom in der Region, mit Nettoexporten von 7,5 TWh im Jahr 2022. Die Großhandelsstrompreise werden durch die jüngsten Entwicklungen auf den europäischen Strommärkten beeinflusst, wie z.B. die Beschränkungen des Gasflusses von Russland nach Deutschland und Italien und der daraus resul- tierende Druck auf die Gas- und Kohlepreise in der nahen Zukunft. Die langfristigen Brennstoffpreise bleiben gemäß den jüngsten Veröffentlichungen der IEA WEO 2021 und der EIA AEO 2022 unverändert. Die Annahmen in Bezug auf Kapazität und Nach- frage bleiben im Vergleich zu früheren Studien un- verändert. Zu den wichtigen Marktentwicklungen gehören die Verfügbarkeit von 15-Minuten-Intraday- Produkten für den grenzüberschreitenden Handel an der rumänisch-bulgarischen Grenze, der Betrieb der Gasverbindung mit Griechenland und die Pläne, die technische Kapazität des einzigen Gasspeichers in Bulgarien mit EU-Mitteln zu erweitern. Es gab auch einen Vorschlag zur Umstellung der bestehen- den EE-Generatoren von Feed-in-Premium-Tarifen auf einen Contract for Difference-Mechanismus, der jedoch nicht genehmigt wurde. Derzeit erzielen die staatlichen Kraftwerke aufgrund der hohen Groß- handelsstrompreise in den Nachbarländern sehr hohe Gewinne durch den Export von Energie auf den freien Markt. Hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit verfügt Bulga- rien über ein gutes Potenzial für Solarenergie. Die Sonneneinstrahlung ist hoch und die Grundstücks- kosten sind relativ niedrig. Darüber hinaus hat die Regierung ehrgeizige Ziele für erneuerbare Ener- gien festgelegt und Maßnahmen ergriffen, um In- vestitionen in diesem Sektor zu fördern, wie z.B. Einspeisetarife und Netzparität. Was die Stromkosten betrifft, so werden die Groß- handelsstrompreise in Bulgarien von den jüngsten Entwicklungen auf den europäischen Strommärkten beeinflusst. Dazu gehören die Einschränkungen der Gaslieferungen aus Russland nach Deutschland und Italien, die in naher Zukunft zu einem Druck auf die Gas- und Kohlepreise führen werden. Die Seite 6 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT langfristigen Brennstoffpreise bleiben nach den jüngsten Veröffentlichungen der IEA WEO 2021 und der EIA AEO 2022 unverändert. Allerdings werden die Großhandelsstrompreise bis 2030 langsam auf unter 90 €/MWh fallen, als Folge der sinkenden Rohstoffpreise und des steigenden Anteils erneuer- barer Energien nach der Veröffentlichung der REPowerEU-Initiative der EU. Ab 2030 bis 2050 werden sich die Preise unserer Einschätzung nach in realen Werten zwischen 55 und 85 €/MWh ein- pendeln. 1.1.4.2 Zielmarkt Kroatien Die Energiepolitik in Kroatien hat das Ziel, den An- teil Erneuerbare im Energiebedarf bis 2030 auf 36,4% zu erhöhen. Auf der COP26 Klimakonferenz hat der Premierminister Andrej Plenkovic angekün- digt, dass dieses Ziel auf 39% erhöht wird. Daraus abgeleitet soll der Anteil erneuerbarer Energien im Stromsektor bis 2030 bei 63,8% liegen, wobei Was- serkraft den größten Anteil ausmacht. Weiterge- hend wurde im Rahmen des RES Act ebenfalls ein neues Anreizmodell in Form eines Marktbonus ein- geführt, welches das bisherige Feed-in-Tarif-Modell ersetzt. Die folgenden Ausführungen beziehen auf die aktu- ellsten vorhandenen Daten aus dem Jahr 2021. Die aktive installierte Kapazität beträgt 4,9 GW im Jahr 2021. Der Strommix wird derzeit von Wasser- kraft (40%) und Onshore-Windenergie (20%) domi- niert. Die jährliche Stromproduktion betrug 12,5 TWh im Jahr 2021. Der Spitzenbedarf betrug 3,1 GW im Jahr 2021, während der jährliche Strombe- darf bei 18,2 TWh lag. Gas war im Jahr 2021 mit 21% der Stromproduktion verantwortlich, während Onshore-Windenergie 16% produziert hat. Kroatien ist sehr abhängig von importiertem Strom. Im Jahr 2021 wurde fast ein Viertel des Bedarfs durch Im- porte (ca. 4,3 TWh) gedeckt, hauptsächlich aus Un- garn und Bosnien. Kroatien hat auch im Jahr 2021 etwa 1,8 TWh exportiert. Die kroatischen Strompreise sind aufgrund der ho- hen Interkonnektivität mit Ungarn, Slowenien und Serbien stark korreliert. Kroatische Strompreise sind besonders von Gas- und Kohlenstoffpreisen abhän- gig, da der Anteil von Gas im Stromerzeugungsmix erheblich ist. Im Jahr 2021 betrug der durchschnittli- che Tagesvorlaufpreis für Baseload-Verträge 114 €/MWh (reale 2021). Die Erwartungen für Strom- preise in Kroatien in der Zukunft sehen vielverspre- chend aus. Laut Marktanalysen werden die Strom- preise in den nächsten Jahren ansteigen, insbeson- dere im Jahr 2023 auf 199 €/MWh, bedingt durch erwartete Engpässen bei den Gaslieferungen aus Russland. Langfristig ist jedoch von einem Preis- rückgang bzw. Stabilisierung bis 2030 auf 80 €/MWh zu rechnen, aufgrund eines ständig steigen- den Anteils an erneuerbaren Energien und sinken- den Rohstoffpreisen. 1.1.4.3 Zielmarkt Italien Der italienische Strommarkt ist derzeit stark von Gas- und anderen Energieimporten aus benachbar- ten Märkten abhängig und möchte dies durch einen Anstieg der erneuerbaren Energien bekämpfen. Die italienische Regierung hat daher in ihrem "Recovery and Resilience Plan" (PNRR) 60 Milliarden Euro für eine "Grüne Revolution und Ökologischen Über- gang" bereitgestellt, von denen 23,8 Milliarden Euro für die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Ener- gien, die Verstärkung und Digitalisierung des Net- zes und die Integration von Wasserstoff verwendet werden sollen. Terna hat einen neuen Netzentwick- lungsplan angekündigt, der 31 neue Infrastruktur- projekte umfasst und ein Budget von 18 Milliarden Euro für die nächste Dekade vorsieht. Die Strompreise in Italien sollen laut Prognosen auf 202 €/MWh ansteigen im Jahr 2023 aufgrund der hohen Preise für Rohstoffe, insbesondere wegen der Angst vor einer Reduzierung der Gaslieferun- gen aus Russland. Es ist aber davon auszugehen, dass die Preise bis 2030 wieder auf ein normales Niveau im Bereich von 80€/MWh zurückgehen. Die- ser Rückgang soll durch den forcierten Ausbau der CLEEN E N ERGY Seite 7 Erneuerbaren als auch fallenden Rohstoffpreisen bewerkstelligt werden. Ebenfalls konnte sich der Strombedarf im Jahr 2021 von dem starken Rückgang im Jahr 2020 erholen und die Nachfrage ist zurück auf dem Niveau von 2019. Derzeit sind 46% der installierten Kapazität und 40% der inländischen Stromproduktion erneu- erbar und decken 36% des inländischen Strombe- darfs ab. Der Spitzenlastbetrag beträgt 55 GW, der normalerweise während des Sommers auftritt und die installierte Kapazität betrug 117 GW im Jahr 2021. Die hohen Sonnenstunden und großen Flä- chen machen Italien zum optimalen Land in Europa für die grüne Stromproduktion mit Photovoltaik-Frei- flächenanlagen. Seite 8 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.2 Geschäftsentwicklung Die Vergleichszahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2021. Sofern es nicht anders erwähnt wird, stehen sie in Klammern und wurden zur besseren Lesbarkeit kaufmännisch gerundet. Das Geschäftsjahr 2022 war geprägt von einer weiteren massiven Umsatzsteigerung, welche vor allem durch den Bau und den Verkauf von Photovoltaikanlagen sowie Solarmodulen erreicht wurde. Aufgrund von gestie- genen Materialkosten, welche auf den Deckungsbeitrag drückten, sowie negativen Einmaleffekten wird ein negatives Ergebnis vor Steuern in Höhe von TEUR -7.877 ausgewiesen. 1.2.1 Umsatz und Betriebsleistung Die Betriebsleistung ermittelt sich wie folgt und ist gegenüber dem Vorjahr um circa 149 % (Vorjahr: 103,3 %) angestiegen. Umsatzerlöse zuzüglich Bestandsveränderungen zuzüglich aktivierte Eigenleistungen = Betriebsleistung Die Entwicklung des Umsatzes bzw. der Betriebsleistung nach Geschäftsbereichen stellt sich wie folgt dar (Werte in TEUR): in TEUR Jahr 2022 Jahr 2021 Anlagenverkäufe 10.685 74,7% 2.668 46,4% Stromerlöse 908 6,3% 94 1,6% Sonstiges 1.217 8,5% 1.664 28,9% Umsatzerlöse 12.810 89,5% 4.426 76,9% Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistungen 1.503 10,5% 1.326 23,1% Betriebsleistung 14.313 100,0% 5.752 100,0% Der Umsatz bzw. die Betriebsleistung der Gesellschaft wurde überwiegend in Österreich (TEUR 7.217) und Deutschland (TEUR 5.587) erwirtschaftet. Der Umsatz konnte gegenüber dem Vorjahr um circa 189,43 % (Vorjahr: 126,9 %) gesteigert werden. Die Steigerung geht vor allem auf den starken Anstieg von Anlagenerrichtungen für Dritte zurück. Des Weiteren CLEEN E N ERGY Seite 9 konnten auch die Stromerlöse durch die Betreibung von eigenen Anlagen massiv gesteigert werden. Auf- grund weiterer Assets under Management ist hier in den nächsten Jahren eine weitere Erhöhung dieser Um- satzposition geplant. In der Position „Sonstiges“ werden unter anderem die Erlöse aus dem Geschäftsmodell des LED-Verkaufs dargestellt, welches im Auslaufen begriffen ist. 1.2.2 Ertragsentwicklung Der Materialaufwand und der Aufwand aus bezogenen Herstellungsleistungen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 10.045 auf TEUR 14.292. Dies ist vor allem auf gestiegene Material- und Dienstleistungs- preise durch die allgemein hohe Inflation zurückzuführen sowie durch Projektverzögerungen. Infolgedessen drückten verlustreiche Projekte den allgemeinen Deckungsbeitrag massiv nach unten. Weiters wurde auf- grund des Auslaufens des Geschäftsmodells der LED-Vorratsbestand mit TEUR 73 wertberichtigt. Überdies musste aufgrund eines Notverkaufes eine Wertminderung von PV-Modulen in Höhe von TEUR 819 verbucht werden. Der Personalaufwand bezogen auf den Umsatz liegt bei circa 18,9 % (Vorjahr: 35,4 %) und ist um TEUR 858 gegenüber dem Vorjahr von TEUR 1.567 auf TEUR 2.425 gestiegen. Dies ist vor allem auf den gestiegenen Personalstand im Bereich Projektleitung u. -administration (+ 2 FTE) und Finanzen (+ 1 FTE) , sowie den all- gemein gestiegenen Lohn- und Gehaltskosten zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bezogen auf den Umsatz betragen circa 29,5 % (Vorjahr: 51,9 %). Die Bildung von Drohverlustrückstellungen (TEUR 631), Rückstellungen für Strafen im Zusammenhang mit der verspäteten Veröffentlichung des letzten Jahres- und Konzernabschlusses (TEUR 265), sowie Bera- tungskosten (TEUR 978) sind die wesentlichen Treiber der Erhöhung um TEUR 1.486 auf TEUR 3.781. Die Abschreibungen erhöhten sich von TEUR 374 auf TEUR 1.270 vor allem durch die Wertberichtigung von Projektrechten in Höhe von TEUR 519 bzw. durch die Inbetriebnahme von PV-Anlagen. Das Finanzergebnis zeigt mit einer Erhöhung auf TEUR -568 einerseits die Erweiterung von Finanzierungen für den Eigenbetrieb von PV-Anlagen sowie andererseits das allgemein gestiegene Zinsniveau. In Summe wirken sich diese Effekte massiv auf das Periodenergebnis aus, wodurch dieses von TEUR – 2.859 im Vorjahr auf TEUR -7.891 gesunken ist. Im Rahmen eines Errichtungsauftrags kam es in Deutschland zu einer Feststellung von mangelhaft geliefer- ten PV-Modulen. Der Kunde droht mit der Wandlung der entsprechenden Lieferverträge, sollten die PV-Mo- dule nicht vom Hersteller getauscht werden. Dies würde für die CLEEN Energy AG zu einer Rückzahlungs- verpflichtung von rund TEUR 4.920 führen, und somit bestandsgefährdend sein. Aktuell befindet man sich in Verhandlungen mit dem Hersteller und dem Kunden, um eine Lösung des Sachverhalts herbeizuführen. Das Management geht aktuell von gesamten Zusatzkosten durch diesen Rechtsstreit in Höhe von TEUR 631 aus, welche bereits im Geschäftsjahr 2022 berücksichtigt wurden. Seite 10 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT in TEUR Jahr 2022 Jahr 2021 Umsatz 12.810 4.426 EBITDA -6.039 -2.217 EBITDA-Marge (in %) -47,1% -50,1% EBIT -7.310 -2.591 EBIT-Marge -57,1% -58,5% Periodenergebnis -7.891 -2.859 Ergebnis je Aktie -1,74 -0,72 1.2.3 Vermögens- und Finanzlage Die Vermögenslage stellt sich wie folgt dar: in TEUR 31.12.2022 31.12.2021 Bilanzsumme 29.886 100% 16.946 100% Eigenkapital (Equity) - 3.821 - 12,78% - 2.929 - 17,28% in TEUR 31.12.2022 31.12.2021 Langfristiges Vermögen 19.792 66,2% 11.280 66,6% Kurzfristiges Vermögen 10.094 33,8% 5.666 33,4% Summe Vermögen 29.886 100,0% 16.946 100,0% in TEUR 31.12.2022 31.12.2021 Langfristige Schulden 16.600 50,3% 10.382 53,5% Kurzfristige Schulden 16.420 49,7% 9.035 46,5% Summe Schulden 33.019 100,0% 19.417 100,0% CLEEN E N ERGY Seite 11 Die Aktivseite der Bilanz verlängerte sich vor allem aufgrund des Baus bzw. des Kaufs von PV-Anlagen bzw PV-Boxen im langfristigen Vermögen, sowie durch die Erhöhung der Vorräte im kurzfristigen Vermögen. Der Aufbau der Vorräte diente vor allem dazu, um zukünftige Errichtungsaufträge abwickeln zu können. Passivseitig erhöhten sich vor allem die langfristigen verzinslichen Darlehen, welche im Wesentlichen die Fi- nanzierung des Sachanlagevermögens widerspiegeln. Große Anschaffungen kurz vor dem Bilanzstichtag er- höhten auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wesentlich. Aufgrund dieser kurzfristigen Finanzierungsstruktur war es für die CLEEN Energy AG nach dem Bilanzstich- tag notwendig, Vereinbarungen mit den wichtigsten Gläubigern zu treffen, um eine adäquate Finanzierungs- truktur sicherzustellen. Dies wurde erreicht, indem eine Finanzierung in Höhe von TEUR 2.550 langfristig ge- stellt wurde, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistu ngen in Höhe von TEUR 3.767 mit Forderungen verrechnet werden konnten, sowie ein Beteiligungsertrag in Höhe von TEUR 1.583 durch einen anteilsmäßi- gen Verkauf einer Beteiligung das Eigenkapital erhöhte. Eine detaillierte Beschreibung der Transaktionen er- folgt im Anhang unter den „Ereignissen nach dem Bilanzstichtag“. Die Entwicklung des Eigenkapitals wurde vom Periodenergebnis in Höhe von TEUR -7.891 negativ und von einer im Geschäftsjahr durchgeführten ordentlichen sowie bedingten Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 7.000 positiv beeinflusst, wodurch sich das negative Eigenkapital leicht verringerte. 1.2.4 Cash Flow in TEUR Jahr 2022 Jahr 2021 Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -1.275 -3.929 Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -9.053 -4.662 Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit 10.282 8.652 Veränderung der flüssigen Mittel -47 61 Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit verringerte sich vor allem aufgrund des negativen Perio- denergebnisses. Zahlungsunwirksame Ergebniseffekte in Höhe von TEUR 1.739 (VJ. TEUR 776) sowie eine Working Capital Veränderung in Höhe von TEUR 4.875 (VJ. TEUR – 1.863) wirkten ebenfalls auf den opera- tiven Cash-Flow in Höhe von TEUR -1.275 (VJ. TEUR -3.929). Der Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit zeigt in erster Linie erhöhte Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 9.034 (VJ. TEUR 4031). Die Finanzierung der zuvor genannten Punkte erfolgte im Wesentlichen über eine durchge- führte Kapitalerhöhung in Höhe von TEUR 7.000 (VJ. TEUR 860), sowie der Aufnahme von Finanzschulden in Höhe von TEUR 5.204 (VJ. TEUR 8.956). Daneben konnten laufende Finanzierungen und Leasingschul- den zurückgezahlt werden. In Summe ergibt dies einen Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 10.282 (VJ. TEUR 8.651). Die liquiden Mittel verringerten sich in Summe nur unwesentlich auf TEUR 30 (VJ. TEUR 76). Seite 12 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.3 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren 1.3.1 Ausgelieferte Photovoltaik Nennleistung kWp Für den zusätzlichen Geschäftsbereich Photovoltaik (PV) nunmehr dominierenden Produkts gilt die instal- lierte Nennleistung nach kWp oder MWp (Faktor x 1.000) als besonders wichtige Kennzahl. Die Abkürzung kWp steht für „Kilowatt peak“. Damit wird die Leistung einer Photovoltaikanlage unter genormten Bedingun- gen angegeben. Diese wird auch als Nennleistung bezeichnet. In der Praxis ist die tatsächliche Leistung hö- her als die Nennleistung, weil die Wetter- und Betriebsbedingungen meist von der Norm abweichen. Abhän- gig vom Standort der installierten Anlage ergibt sich durch die lokalen Sonnenstunden die mögliche Jahreser- zeugung der Anlage in kWh (Kilowattstunden), die im österreichischen Schnitt bei gerundet 1.000 Volllast- Sonnenstunden liegt. Ein kWp erzeugt somit pro Jahr im Schnitt 1.000 kWh Strom. Im Jahr 2022 wurden PV Module mit einer Gesamtleistung von 28,85 MWp ausgeliefert (Vgl. Vorjahr 8,54 MWp). 1.3.2 Umweltschutz Die CLEEN Energy Group setzt auch unternehmensintern Maßnahmen für die betriebliche Energiewende. Seit 2021 ist der Firmenhauptsitz auf nachhaltige Technologien umgerüstet. Den Strom am Firmenhauptsitz liefert eine 36,21 kWp Photovoltaik Anlage. Weiters sorgt eine Wärmepumpe im Winter, sowie im Sommer für angenehme Temperaturen. Auch das Zentrallager in Haag, welches weitere Büroräumlichkeiten beherbergt, ist bereits am Weg zur Klimaneutralität. Eine 41,76 kWp Photovoltaik Anlage produziert hier einerseits Strom für den täglichen Gebrauch, sowie für die Wasserstoffproduktion unseres CLEEN Zeeros. Diese Produktinno- vation, welche 2021 erstmals in Betrieb genommen wurde, wandelt überschüssigen Strom der Photovoltaik kontinuierlich in H2 um. Insgesamt betreibt die CLEEN Energy Group damit an ihren drei Standorten in Öster- reich Photovoltaik Anlagen für den firmeninternen Bedarf mit einer Leistung von rund 100 kWp und kann da- mit den gesamten internen Bürobedarf decken. Das Ziel, auf einen Fuhrpark ohne Emissionen umzusteigen, wurde 2022 weiter vorangetrieben. Insgesamt umfasst der Fuhrpark 19 Fahrzeuge: 15 Firmenautos für Mitarbeiter und 4 Nutzfahrzeuge. Von diesen 15 Fir- menwagen für Mitarbeiter werden 11 rein elektrisch betrieben und einer mit Hybridtechnologie. Die verblei- benden 3 Verbrenner sollen spätestens 2024 ausgetauscht werden. Bei allen zukünftigen Neuanschaffungen werden ausschließlich E-PKWs in Betracht gezogen. Auch der Wechsel im Bereich der Nutzfahrzeuge soll in den kommenden Jahren, wenn effiziente und vernünftige Alternativen mit der benötigten Reichweite und adä- quater Ladekapazität zur Auswahl stehen, in Angriff genommen werden. 1.3.2.1 Social Development Goals Die CLEEN Energy AG plant, finanziert und errichtet Photovoltaik Anlagen für ihre Kunden und für den Aus- bau des eigenen Portfolios. Diese Kraftwerke sind technisch speziell für eine lange Lebensdauer, sowie für die Erzielung des höchstmöglichen Energieertrages konzipiert. Durch dieses Geschäftsmodell unterstützt das CLEEN E N ERGY Seite 13 börsennotierte Unternehmen eine Reihe von öffentlichen Interessen und Zielen, welche in den Social Develo- pment Goals definiert sind. 1.3.3 Mitarbeiter Insgesamt beschäftigt die CLEEN Energy zum Stichtag 30 Mitarbeiter. Der Anteil der 12 weiblichen Mitarbei- terinnen liegt dabei mit 36 % deutlich über dem Durchschnitt der Energiebranche von 19,3 %, sowie über der Quote im Bereich der Erneuerbaren Energien von 29,6 %. Im Geschäftsjahr 2022 konnten 13 neue Mitarbeiter aufgenommen werden. Den größten Teil des personellen Zuwachses verzeichnen die Bereiche Realisierung und Auftragscenter, welche für die Abwicklung und Um- setzung der Projekte zuständig sind. Der Mitarbeiterabgang belief sich auf 11 Mitarbeiter, was unter anderem auf eine Umstrukturierung im Unternehmen zurückzuführen ist. Da die Sitzplätze am Firmenhauptsitz in Stadt Haag bereits knapp wurden, wurde 2022 in neue Büroräumlichkeiten investiert. Durch den Ausbau des Ober- geschoßes stehen der CLEEN Energy AG seit Anfang März 2023 sieben neue Arbeitsplätze zur Verfügung. Zusätzlich zu den räumlichen Erweiterungen wird, um dem starken Mitarbeiterausbau Rechnung zu tragen, kontinuierlich in Prozess- und Kommunikationsoptimierung investiert. Unter anderem wurden regelmäßige „All-Hands-Meetings“ eingeführt, in welchen der Vorstand dem gesamten Team über Strategisches sowie ak- tuelle Informationen und Neuigkeiten der verschiedenen Abteilungen berichtet. Neben ihren fest angestellten Mitarbeitern beschäftigte die CLEEN Energy AG im vergangenen Jahr 3 Prakti- kanten im Bereich der Realisierung. Auch die Ausbildung von Lehrlingen wird in den kommenden Jahren in Erwägung gezogen. Durch diese Maßnahmen soll dem aktuellen Fachkräftemangel entgegengewirkt und gleichzeitig sichergestellt werden, dass die CLEEN Energy AG und die Energiebranche im Generellen auch in Zukunft professionelle und gut ausgebildete Mitarbeiter vorweisen kann. Da sich 2022 die Lage für gemeinsame Team-Events wieder deutlich verbesserte, konnten ausstehende Fei- erlichkeiten der letzten Jahre, welche aufgrund der Pandemie nicht stattfinden konnten, nachgeholt werden. Seite 14 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.3.4 Risikoberichterstattung Die CLEEN Energy Group ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zahlreichen unternehmensinternen und - externen Risiken ausgesetzt. Dem Österreichischen Corporate Governance Kodex entsprechend, betreibt die CLEEN Energy Group ein formalisiertes, einheitliches und konzernweites Risikomanagementsystem. Das Berichtswesen ist hier ein zentraler Bestandteil dieses Risikomanagementsystems, da hier positive und nega- tive Abweichungen von Unternehmenszielen quantitativ erfasst und dargestellt werden. Durch eine Analyse dieser Ergebnisse und Kennzahlen werden entsprechende Maßnahmen vom Vorstand und den leitenden An- gestellten abgeleitet und zur Umsetzung gebracht. Das Risikomanagementsystem ermöglicht es, schnell und effektiv zu handeln und einzugreifen sowie Chan- cen zu erkennen und diese profitabel beziehungsweise positiv für die CLEEN Energy Group zu nutzen. Dar- über hinaus ist die sorgfältige Auswahl der Geschäftspartner ebenso Teil des Risikomanagements. Dabei wird besonders auf die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und intern definierter Qualitätsstandards geachtet. Wie bei jedem jungen Wachstumsunternehmen, insbesondere im Sektor der Energieeffizienz, ist die Geschäftsentwicklung häufig von Marktentwicklungen abhängig, die nicht im eigenen Einflussbereich des Unternehmens liegen. Folgende wesentliche Risikofelder werden derzeit von der CLEEN Energy Group definiert: D) Allgemeine gesetzliche und wirtschaftliche Risiken: a) Branchenrisiko, b) Beschaffungsmarktrisiko E) Unternehmensspezifische Risiken: a) Investitionsrisiko, b) IT-Risiko, c) Personalrisiko, d) Länderrisiko F) Finanzielle Risiken: a) Liquiditätsrisiko, b) Kreditrisiko, c) Zinsänderungsrisiko, d) Fremdwährungsrisiko G) Allgemeine gesetzliche und wirtschaftliche Risiken a) Branchenrisiko Trotz des enormen Wachstumspotentials des Mark- tes von erneuerbaren Energiequellen, enthält auch diese Branche spezifische Risiken, welche die CLEEN Energy Group im Rahmen ihres Risikoma- nagements beobachtet und analysiert. Aufgrund des Bestrebens der weltweiten politischen Entschei- dungsträger die Energiewende voranzutreiben, rückt die Branche in den Fokus von öffentlichen und privaten Investoren, was wiederum den technologi- schen Fortschritt massiv vorantreibt. Hier besteht das Risiko diesen technologischen Fortschritt nicht zu begleiten und somit das Einbüßen von Wettbe- werbsfähigkeit aufgrund veralteter Technologien. Des Weiteren ändern sich, aufgrund des Vorantrei- bens der Energiewende, laufend die politischen Rahmenbedingungen. Dies kann zu Marktverzer- rungen führen, welche auf die Geschäftstätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der CLEEN Energy Group Einfluss nehmen können. CLEEN E N ERGY Seite 15 Die CLEEN Energy Group beobachtet und analy- siert die Veränderungen der technologischen und politischen Rahmenbedingungen laufend, um schnellstmöglich Chancen in den sich verändernden Bedingungen nutzen zu können oder um Risiken er- kennen, ausgleichen und abmildern zu können. Bei jedem bevorstehenden Neuprojekt erfolgt durch das Management im Rahmen einer Projektbewertung eine Einschätzung der potenziellen Chancen und Risiken von sich verändernden Technologien und politischen Rahmenbedingungen. b) Beschaffungsmarktrisiko Ein wesentliches Risiko für die zukünftig geplante Geschäftsausweitung der CLEEN Energy Group ist die Beeinträchtigung des Beschaffungsmarktes von Bauteilen für Photovoltaik-Anlagen. Durch die in den letzten Jahren entstandene Beeinträchtigung von Lieferketten aufgrund von weltweiten Störungen von Logistikabläufen kam es zu nachteiligen Aus- wirkungen auf diverse Warenströme. Dies führte ei- nerseits zu massiven Preiserhöhungen und ande- rerseits zu laufenden Lieferschwierigkeiten, welche sich in langen Lieferzeiten manifestieren. Das Ma- nagement der CLEEN Energy Group begegnet die- sem Risiko mit einem speziellen Auswahlverfahren von Lieferanten und stetiger Überwachung der Ein- kaufsprozesse. Bei kritischen Bauteilen (z.B. Modu- len) wird durch eine Bevorratung einer Mindest- menge der Volatilität des Beschaffungsmarktes ent- gegengewirkt. Des Weiteren setzt die CLEEN Energy Group verstärkt auf den Bezug von wesent- lichen Bauteilen direkt bei den Produzenten, um Lieferketten zu optimieren und preisoptimiert einzu- kaufen. H) Unternehmensspezifische Risiken a) Investitionsrisiko Durch das Geschäftsmodell der CLEEN Energy Group ergibt sich naturgemäß ein hohes Investiti- onsvolumen in Photovoltaikanlagen, woraus sich wiederum ein entsprechendes Investitionsrisiko ergibt. Dies definiert sich aus der Unsicherheit hin- sichtlich der Vorteilhaftigkeit einer Investition, indem das Risiko besteht, dass zukünftige Einzahlungs- überschüsse bzw. Renditen eines Investitionspro- jektes schwanken bzw. ausfallen. Die CLEEN Energy Group begegnet diesem Risiko mit entspre- chenden konservativen Projektkalkulationen, wel- che eine Mindestrendite im Rahmen von abgesi- cherten Energiepreisen enthält. Somit wird das In- vestitionsrisiko, welches überwiegend von schwan- kenden Strompreisen abhängt, minimiert. b) IT-Risiko Der verstärkte Fokus auf Digitalisierung und Auto- matisierung von Prozessen und der einhergehende steigende Einsatz von diversen IT-Systemen erhöht laufend das Risiko von Cyber-Crime Aktivitäten als auch die allgemeine Fehleranfälligkeit von IT-Syste- men durch interne oder externe Faktoren. Der Ein- satz von modernen IT-Systemen sowie Mitarbeiter- schulungen im Zusammenhang mit Cyber-Crime sollen das Risiko der CLEEN Energy Group im Zu- sammenhang mit der elektronischen Datenverarbei- tung geringhalten. Zudem sollen regelmäßige Da- tensicherungen das Risiko von Datenverlust mini- mieren. c) Personalrisiko Eine wesentliche Säule des Unternehmenserfolgs sind die Mitarbeiter. Die Qualifikation der Beleg- schaft sowie deren Motivation und Zusammenarbeit fördern nachhaltig die Produktivität und schlussend- lich auch den Erfolg jedes Unternehmens. Basis da- für bilden funktionierende und transparente Informa- tionsflüsse sowie die Einbindung jedes Mitarbeiters in Entscheidungs- und Verbesserungsprozesse. Die Förderung von Weiter- bzw- Fortbildungsmaßnah- men sowie Mitarbeiterbindungsprogramme fördert den Aufbau von Know-how und hilft nachhaltige und erfolgreiche Unternehmensstrukturen zu schaffen. Der nachhaltige Fachkräftemangel, hohe Fluktua- tion sowie fehlende Weiterbildung bilden die we- sentlichen Risiken im Personalbereich. Die CLEEN Energy Group entgegnet diesen Risiken mit der Förderung von unternehmensinternen sowie exter- nen Weiterbildungsmaßnahmen, Mitarbeiterbin- dungsinitiativen sowie einem attraktiven Seite 16 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Entlohnungssystem inkl. einem Mitarbeiterbeteili- gungsprogramm. d) Länderrisiko Die Ausweitung und Internationalisierung des Ge- schäftsfeldes der CLEEN Energy Group führt auch zu einem erhöhtem Länderrisiko. Neue geologische, politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen haben Einfluss auf den Erfolg der Geschäftstätigkeit der CLEEN Energy Group. Um die einhergehenden Risiken mit Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf neue Länder bestmöglich evaluieren und bewerten zu können, setzt das Management bei der Abwick- lung von internationalen Projekten verstärkt auf die Zusammenarbeit mit lokal anerkannten Geschäfts- partnern, welche bereits ausreichend Erfahrung in der Abwicklung von Photovoltaik-Projekten aufwei- sen. I) Finanzielle Risiken a) Liquiditätsrisiko Die Sicherstellung einer ausreichenden finanziellen Basis ist eine der Kernaufgaben der Unternehmens- führung. Als wichtigste Steuerungsgröße des Liqui- ditätsrisikos auf Konzernebene wird eine Liquiditäts- planung, die sich aus den Zahlungsflüssen der ein- zelnen Projekte ableitet, verwendet. Die Finanzie- rung des Konzerns erfolgt zu einem hohen Anteil durch Bankdarlehen, die vor allem aufgrund der er- forderlichen Vorabinvestitionen im Segment Photo- voltaik erforderlich sind. Die Finanzierungen des Konzerns sind dementsprechend überwiegend lang- fristig ausgerichtet um die Laufzeiten der zugrunde- liegenden Projekte bestmöglich abzudecken. Zur Besicherung dieser langfristigen Finanzierungen dienen einerseits die finanzierten Vermögenswerte (idR Photovoltaik-Anlagen) als auch sonstige Si- cherstellungen (z.B. Patronatserklärung, Verpfän- dung Geschäftsanteile). Neben der Finanzierung über Banken legt der Konzern großen Wert auf ein partnerschaftliches und transparentes Verhältnis zu seinen Kernaktionären. Diese haben in der Vergan- genheit bereits mehrfach deren Loyalität zum Kon- zern durch die Zurverfügungstellung ausreichender liquider Mittel in finanziell schwierigen Zeiten bewie- sen. b) Kreditrisiko Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko des Zah- lungsverzuges oder -ausfalls von Vertragspartnern. Bezüglich des kundenseitigen Ausfallrisikos wird auf die Übersicht zu den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forde- rungen verwiesen. Das maximale Ausfallsrisiko be- steht in Höhe der Buchwerte. Die Analyse und Be- wertung der Kreditwürdigkeit jedes Kunden ist ein wesentliches Steuerungsinstrument der CLEEN Energy Group, um das Kreditrisiko zu minimieren. c) Zinsänderungsrisiko Das Zinsrisiko beschreibt die Änderung des Wertes von Finanzinstrumenten und des Zinsergebnisses aus Finanzinstrumenten auf Grund der Änderung von Zinssätzen. Der weitaus überwiegende Anteil der Finanzierungen der CLEEN Energy Group ist variabel verzinst und abhängig vom 3-Monats-EU- RIBOR. Die Veränderung dieses Basiszinssatzes von +/- 1 % hätte bei den Bankdarlehen eine Aus- wirkung auf das Ergebnis sowie das Eigenkapital (jeweils vor Steuern) in Höhe von TEUR +/- 177. d) Fremdwährungsrisiko Da alle Geschäftstätigkeiten des Konzerns in Euro durchgeführt werden, besteht derzeit kein Fremd- währungsrisiko für den Konzern. Aufgrund der zu- künftigen Geschäftsausweitung auch außerhalb des Euro-Raumes, wird dieses Risiko zukünftig verstärkt vom Management der CLEEN Energy Group über- wacht werden. CLEEN E N ERGY Seite 17 1.3.5 Bericht über Forschung und Entwicklung Im Jahr 2022 konzentrierte sich der FE-Bereich der CLEEN Energy AG auf die Weiterentwicklung der CLEEN Energy PV-Box und des CLEEN Zeero Was- serstoffspeichers. Die CLEEN Energy PV-Box wurde im Herbst 2022 als neues Produkt auf den Markt ge- bracht, während beim CLEEN Zeero der Fokus auf der Weiterentwicklung und Zertifizierung lag. PV-Box: Die PV-Box ist Österreichs erste mobile PV- Anlage, die in nur wenigen Stunden aufgebaut und betriebsbereit ist. Im Zuge dieser Entwicklung waren vor allem die gesetzlichen und regionalen Vorgaben der einzelnen Länder von großer Bedeutung. Hier wurde nach der optimalen technischen Lösung ge- sucht, um ein universell in allen Ländern einsetzba- res Produkt zu entwickeln. Dies konnte durch eine modulare Erweiterung der PV-Box, die je nach Land variiert, gelöst werden. Bereits bei der Einführung der PV-Box im Herbst wurde an der Weiterentwicklung gearbeitet, die nun im Frühjahr 2023 veröffentlicht wurde. Neben nun zwei unterschiedlichen Größen (Länge und Leistung) der PV-Box wurden die technischen Komponenten so weit verbessert, dass die PV-Box von jedem regi- onalen Elektriker angeschlossen werden kann. Mit der neuen Generation wird vor allem dem Plug & Play Charakter Rechnung getragen. CLEEN Zeero – Wasserstoffspeicher: Im Bereich der Wasserstoff- bzw. Power to GAS-Forschung konnten im Jahr 2022 durch Optimierung der Software, der Steuereinheit und der technischen Komponenten wesentliche Verbesserungen erzielt werden. Zusätz- lich zu den bestehenden Testanlagen der CLEEN Energy AG wurde ein Pilotprojekt mit den Stadtwer- ken Steyr gestartet. In diesem Pilotprojekt wird der CLEEN Zeero als zentrale Komponente zur Black- out-Prävention und autarken Versorgung eines Kri- senstandortes über Photovoltaik mit Wasserstoffer- zeugung und -speicherung durch den CLEEN Zeero mit einem Speichervolumen von ca. 1 MW einge- setzt. Zusätzlich führt die CLEEN Energy AG die notwendi- gen Zertifizierungen und Tests für den europäischen Markt durch. Aufgrund der Neuheit der Technologie gibt es dafür in jedem Land unterschiedliche Richtli- nien und Voraussetzungen. In einigen Ländern sind diese Richtlinien auch erst im Entstehen, was eine große Herausforderung für die Entwicklung eines einheitlichen Systems darstellt. 1.3.6 Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagement- Systems in Hinblick auf den Rechnungs- legungsprozess 1.3.6.1 Risikomanagement-Prozess – Verantwor- tung der Geschäftsleitung Im Zuge der Zulassung an der Wiener Börse wurde im Jahr 2017 gemäß den Corporate-Governance- Richtlinien und dem Aktiengesetz ein Compliance und Risikomanagement implementiert und seither laufend evaluiert. Der Gesamtvorstand hat die Verantwortung über- nommen, ein angemessenes internes Kontrollsys- tem einzurichten und laufend zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Ein IKS wurde eingerichtet, mit dem die Wirtschaft- lichkeit und Zuverlässigkeit der Geschäftstätigkeit überwacht und kontrolliert wird. Nachfolgend wer- den die wesentlichen Merkmale beschrieben. Die Geschäftstätigkeit im Projektgeschäft ist unver- meidlich mit Risiken verbunden, die sich trotz aller Sorgfalt nicht gänzlich ausschließen lassen. Auf- grund der überschaubaren Unternehmensgröße werden der Vorstand und die Führungskräfte in die Lage versetzt, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen, sie zu bewerten und Maßnahmen einzu- leiten. Die bewusste Auseinandersetzung mit Chan- cen und Risiken ist daher ein essenzieller Teil der Unternehmensführung. Aus einer regelmäßigen Sensibilisierung der Mitar- beiter resultiert eine verantwortungsbewusste Seite 18 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Risikokultur des Unternehmens. Die Unternehmens- leitung sieht das Risikomanagement, z.B. durch ein organisatorisch verankertes und gelebtes 4-Augen- Prinzip, als integrierten Teil aller Prozesse. Für das Risikomanagement besteht daher keine eigene Auf- bauorganisation, denn Risiko- & Krisenmanagement ist eine wesentliche Aufgabe aller Führungskräfte und jedes Mitarbeiters im Rahmen der Eigenverant- wortung. 1.3.6.2 Kontrollumfeld und -Maßnahmen, Über- wachung der Rechnungslegung Die Einrichtung eines angemessenen internen Kon- troll- und Risikomanagements liegt in der Verant- wortung des Vorstands. Durch dementsprechende organisatorische Maßnahmen und Kontrollen wird sichergestellt, dass die gesetzliche Vorgabe, nach der die Eintragungen in die Bücher und die sonsti- gen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu erfolgen haben, erfüllt wird. Wesentliche Bestandteile des internen Kontroll- und Risikomanagements sind insbesondere die funktio- nale Trennung zwischen Vertrieb, Einkauf und Fi- nanzwesen sowie die Einrichtung von Prozessen, mit denen die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der Geschäftstätigkeit überwacht und sichergestellt wird. Der gesamte Prozess von der Bestellung bis zur Bezahlung unterliegt strengen Regeln, die damit im Zusammenhang stehende Risiken vermeiden sol- len. Zu diesen Maßnahmen zählen zum Beispiel Funktionstrennungen, systemunterstützte Prüfun- gen durch eine Software, sowie auf wenige Perso- nen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen von Zahlungen. Für die Einhaltung der steuer- und kapitalmarkt- rechtlichen Vorschriften gibt es eine enge Zusam- menarbeit mit einem Wirtschaftstreuhänder sowie einer spezialisierten Anwaltskanzlei und deren lau- fende Beratung. Bei IT- Infrastruktur und Software wird einerseits auf moderne Cloud-Lösungen zurückgegriffen, wie z.B. Microsoft Office365, virtuelle Cloudspeicher in Microsoft oneDrive, AWS und Azure Cloudservices und das cloudbasierte CRM System Hubspot. An- dererseits wurde mit Umstellungszeitpunkt 1.1.2020 auf die integrierte österreichische ERP Lösung BMD NTCS umgestellt, mit der das gesamte operative Geschäft inklusive Finanzbuchhaltung abgedeckt wird. Damit ist CLEEN Energy AG für das Wachs- tum im operativen Bereich aber auch für spezifische Rechnungswesen-Themen, wie Abbildung von Tochterunternehmen, Vorbereitung hinsichtlich Kon- solidierung und IFRS-Abschlüsse gerüstet. Die insgesamt moderne und cloudbasierte Lösung hat sich auch im Jahr 2021 nach vermehrter Nut- zung von Homeoffice und dezentraler Arbeit sehr bewährt. Diesem Umstand Rechnung tragend wer- den laufend mehr Services in die Cloud verlagert. Folglich wurde Ende 2021 ein Projekt zur Umstel- lung der lokalen Domainservices in die Azure Cloud begonnen. Dies bildet den Grundstein weitere Ser- vices ( z.b.: ERP ) zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls in die Cloud zu migrieren. Die Geschäftsfälle werden ab Auftragseingang bis zur Verbuchung und Zahlungsüberwachung mit ei- ner integrierten ERP-Lösung verarbeitet. Somit ist die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Ge- schäftsfälle gewährleistet. Die Zugriffsrechte sind personen- und funktionsbe- zogen auf die benötigten Datenbestände einge- grenzt. Damit die Gefahr durch eventuelle Knowhow-Ver- luste reduziert wird, setzt das Unternehmen bevor- zugt Standardsoftware ein. 1.3.6.3 Information und Kommunikation Im Rahmen des internen Berichtswesens erfolgt mo- natlich ein standardisiertes Reporting über ausge- wählte Informationen an den Vorstand und Aufsichts- rat, vor allem über Liquidität, Auftragseingang, Um- satz, Deckungsbeitrag sowie Plan-Ist-Vergleich und CLEEN E N ERGY Seite 19 Abweichungsanalyse der Aufwendungen und Er- träge. 1.4 Bericht über die voraussichtlichen Ent- wicklungen des Unternehmens Aufgrund zwar mittlerweile fallenden aber immer noch hohen Energiepreise und politischen bzw. rechtlichen Vorgaben (z.B. Pariser Klimaabkom- men, Energieeffizienzgesetz, Klima- und Energie- strategie der Europäischen Kommission und der ös- terreichischen Bundesregierung) haben Energieeffi- zienz und nachhaltige Energieerzeugung eine hohe Aufmerksamkeit und politische Entscheidungsträger kündigen weitere Maßnahmen an. Daraus und aus der anhaltend hohen Nachfrage an diesen Lösun- gen ergibt sich ein beachtliches Wachstumspoten- tial für die CLEEN Energy Group, die Chance auf Erschließung weiterer Geschäftsfelder bzw. Märkte. Die besonderen Anforderungen der Energiewende und ihrer Effekte auf den Ausbau erneuerbarer Energien, Versorgungssicherheit, Stromverbrauch, Netzstabilität und Wärmeversorgung berücksichtigt das Management der CLEEN Energy Group in ihren strategischen Überlegungen. Speziell werden die Anforderungen an den Klimaschutz und die Auswir- kungen auf das Geschäftsmodell einem stetigen Reviewprozess unterzogen. Entsprechend bildet die Bewertung möglicher Entwicklungspfade der Ener- giewende in den kommenden Jahren einen Schwer- punkt für die zukünftige Strategie der CLEEN Energy Group. Um diesen Entwicklungen und dem hohen Bedarf an grüner Energie Rechnung zu tragen, entwickelte die CLEEN Energy Group 2022 die PV-Box, als schnelle und unkomplizierte Lösung zur nachhalti- gen Energieerzeugung auf Untergründen jeder Art. Zusätzlich bedarf es in Österreich für das Aufstellen einer PV-Box keine rechtliche Genehmigung auf Nutzflächen, wie landwirtschaftlichen Flächen oder Industriegründen, welche für Freiflächen sonst nötig wäre. Auf der anderen Seite wird dieses Potenzial durch die aktuell sehr stark gestiegenen Zinsen belastet, welche unternehmerische Investitionen teurer ma- chen. Dies bewirkt einerseits mehr Anfragen nach dem CLEEN Energy Contracting Modell, jedoch steigen auch für die CLEEN Energy Group die Fi- nanzierungskosten. Die CLEEN Energy Group wird sich im Jahr 2023 daher auf die Umsetzung von profitablen „Kauf“ Projekten an Dritte und dem wei- teren Aufbau eigener Assets fokussieren. Im Be- reich des Aufbaus von eigenen Assets (PV-Anla- gen) wird ein verstärktes Augenmerk auf die lang- fristige Rentabilität gelegt und der Bewertungsmaß- stab entsprechend der aktuellen Finanzierungsbe- dingungen angepasst. Weitergehend konnte die CLEEN Energy Group bereits viele Einzelaufträge aber auch langfristige Kooperationen zur Errichtung von PV-Anlagen mit Dritten fixieren. Das Booked Business der CLEEN Energy AG beträgt rund TEUR 20.000 und das Potential Business TEUR 5.000. Aufgrund von großen Anschaffungen sowie einigen negativen Einmaleffekten gegen Ende des Ge- schäftsjahres 2022 kam die CLEEN Energy Group zu Beginn des Geschäftsjahres 2023 in finanzielle Schieflage. Dies hatte zur Folge, dass die CLEEN Energy Group in Verhandlungen mit ihren wesentli- chen Gläubigern und Investoren treten musste, um Vereinbarungen zu schließen, welche eine stabile Finanzlage der CLEEN Energy Group wieder si- cherstellen sollten. Mit Ende April 2023 konnten diese Vereinbarungen erfolgreich abgeschlossen werden. Die wesentlichen negativen Bilanzeffekte wurden bereits im Geschäftsjahr 2022 verarbeitet, wodurch das Management der CLEEN Energy Group trotz der schwierigen Situation der letzten Monate, aus heutiger Sicht für das Geschäftsjahr 2023 aufgrund des oben angeführten Booked Busi- ness einen Konzernumsatz (nach IFRS) von rund EUR 25 Millionen und ein positives EBIT erwartet. Die Erreichung dieser Prognose hängt maßgeblich von der zeitgerechten Erteilung der Baugenehmi- gungen sowie dem Erhalt der Photovoltaik-Zähl- punkte (Einspeisezählpunkt) durch die Seite 20 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Energieversorger ab. Darüber hinaus hängt die po- sitive Entwicklung der CLEEN Energy AG maßgeb- lich von der Erreichung der geplanten Deckungsbei- tragsmargen, sowie der Beilegung des in der Er- tragslage geschilderten Rechtsstreites ab. 1.5 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbun- denen Pflichten 1.5.1 Grundkapital Das Grundkapital (Nennkapital) beträgt per 31.12.2022 EUR 4.875.871,00 (VJ EUR 4.292.539,00). Die Veränderung zum Vorjahr (EUR 583.332 / Stück 583.332) ist auf folgende Sachver- halte zurückzuführen: Stand 1.1.2022 4.292.539 Kapitalerhöhung 04/2022 166.666 Kapitalerhöhung 05/2022 416.666 Veränderung 2022 insgesamt 583.332 Die Veränderung iZm der Kapitalerhöhung 04/2022 resultiert aus der Ausgabe von 166.666 Stück Ak- tien im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus dem ge- nehmigten Kapital, die im April 2022 in das Firmen- buch eingetragen wurde. Im Rahmen der Ausübung von Wandlungsrechten von den Inhabern von Wan- delschuldverschreibungen wurden ebenfalls im April 2021 insgesamt 114.285 Stück Aktien aus beding- tem Kapital aufgrund der Ausübung von Wand- lungsrechten ausgegeben. Bei der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. September 2021 wurde dem Vorstand Lukas Scherzenlehner und dem Auf- sichtsratsvorsitzenden Michael Eisler Aktienoptio- nen gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG zu einem Be- zugspreis von EUR 3,36 je Aktie (Ausübungspreis der Aktienoptionen) eingeräumt. Die Ausübung die- ser Aktienoptionen erfolgte bis zum Ende des Bilanzstichtages und wurde durch die von der CLEEN Energy AG selbst gehaltenen eigenen An- teile bedient. Seite 21 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Der gemäß IFRS 2 (anteilsbasierte Vergütung) anzusammelnde Betrag wird in der Gewinn- und Verlustrech- nung wie folgt dargestellt: in TEUR Anzahl ausgeübte Rechte Angesammelter Betrag Ausweis in GuV Anteil für Vorstand 44.625 146.370 Personalaufwendung Anteil für Aufsichtsrat 17.850 58.548 Sonstiger betrieblicher Aufwand Gesamt 62.475 204.918 Seite 22 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.5.2 Eigene Aktien Die Gesellschaft verfügt über 185.440 eigene Stückaktien (VJ 185.440), die nicht im Grundkapital ausgewiesen sind. 1.5.3 Aktienprogramm 2021 Ebenso wurde in der 5. ordentlichen Hauptver- sammlung am 9. September 2021 die Satzung der Gesellschaft dahingehend erweitert, dass das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG um bis zu 360.531 Stück neue Stückaktien zum Zwecke der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglie- der des Vorstandes und Aufsichtsrates der Gesell- schaft, erhöht werden kann. Diese Satzungsände- rung ist keine Vereinbarung mit den künftigen Aus- übungsberechtigten, sondern schafft den Rahmen für die Hauptversammlung und den Vorstand um eine derartige Vereinbarung in der Zukunft abzu- schließen. Von den insgesamt 360.531 Stück können bis zu 180.267 Aktienoptionen an Arbeitnehmer und lei- tende Angestellte der Gesellschaft, bis zu 90.132 Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstandes und bis zu 90.132 Aktienoptionen an Mitglieder des Auf- sichtsrates ausgegeben werden. 90.132 Aktienopti- onen können für die Mitglieder des Vorstandes im Falle des Vorliegens eines Alleinvorstandes zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoptionen zuge- teilt werden. Im Falle von zwei Vorstandsmitglieder können bis zu 60.088 Aktienoptionen an den CEO und bis zu 30.044 Aktienoptionen an den CFO zu- geteilt werden. Im Falle von drei Vorstandsmitglie- dern können bis zu 45.066 Aktienoptionen an den CEO und jeweils bis zu 22.533 Aktienoptionen ei- nem CFO und einem COO zugeteilt werden. Bis zu 90.132 Aktienoptionen können für die Mitglieder des Aufsichtsrates (bis zu 45.066 Aktienoptionen Herrn Michael Eisler und jeweils bis zu 22.533 Aktienopti- onen den Herren Mag. Harald Weiss und Herrn Boris Maximilian Schnabel als amtierende Auf- sichtsratsmitglieder) zugeteilt werden. Der Ausgabebetrag der Aktien beträgt EUR 5,35 je Aktie (Ausgabepreis der Aktienoptionen). Dieses Aktienoptionsprogramm wird für 5 Jahre gelten. Die Aktienoptionen werden in den Jahren 2022 bis 2026 (jeweils einschließlich) für die Leistungen in den Jahren 2021 bis 2025 (jeweils einschließlich) zuge- teilt werden. Die Zuteilung der Aktienoptionen unter diesem Aktienoptionsprogramm erfolgt jährlich erst- mals 2022 für die Leistungen im Jahr 2021. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug von 1 Stück auf Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktie der Gesellschaft. Kumulierte Voraussetzungen für die Ausübung der Aktienoptionen für Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind: aufrechter (nicht gekündigter) Vorstands-Anstel- lungsvertrag oder aufrechte Funktion im Aufsichts- rat Ablauf von 3 Jahren ab Zuteilung der Aktienoption („Wartefrist“); dies bedeutet, dass die zum Beispiel im Geschäftsjahr 2022 zugeteilten Aktienoptionen im Jahr 2025, die im Geschäftsjahr 2023 zugeteilten Aktienoptionen im Geschäftsjahr 2026 ausgeübt werden können Die zugeteilten Aktienoptionen sind jeweils ab dem dritten Jahrestag ab jeweiliger Zuteilung bis zum Ablauf von drei Wochen ausübbar. Nicht zeitgerecht ausgeübte Aktienoptionen verfallen ohne Anspruch auf Entschädigung. 1.5.4 Genehmigtes Kapital In der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurde Folgendes beschlossen: Das genehmigte Kapital 2017 gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 31.05.2017 wird aufgehoben. Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Mai CLEEN E N ERGY Seite 23 2023, das Grundkapital um bis zu EUR 1.785.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.785.000 Stücke neue, auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft ge- gen Bar- und/oder Sacheinlage - allenfalls auch in mehreren Tranchen - zu erhöhen (Genehmigtes Ka- pital 2018) und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisheri- gen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einver- nehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Des Weiteren wird der Vorstand ermächtigt mit Zu- stimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise bei gewissen Um- ständen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wird ebenfalls ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem geneh- migten Kapital ergeben, zu beschließen. Seite 24 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.5.5 Aktien Die Aktien sind zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassen und notieren im Segment „standard market auction“ (ISIN: AT0000A1PY49). Jahr 2022 Jahr 2021 Organe, Management 1.539.534 28,118% 1.538.180 35,834% Lukas Scherzenlehner (CEO) 935.602 17,088% 1.082.763 25,224% Thomas Hirtenlehner (CFO) 25.854 0,472% 23.250 0,542% Roland Gstöttner (CTO) 25.770 0,471% 12.700 0,296% Boris Schnabel (AR) 355.243 6,488% 355.243 8,276% Michael Eisler (AR) 197.065 3,599% 64.224 1,496% Aktionäre (Meldeschwelle) 2.007.122 36,658% 1.602.321 37,328% Alfred Luger 869.147 15,874% 869.207 20,249% Michael Altrichter Bet.GmbH 342.229 6,250% 322.251 7,507% Dr. Sabine Schnabel 223.475 4,081% 231.475 5,392% Kawkaw Electronics International Li- mited 356.271 6,507% Compass-Gruppe-Holding 216.000 3,945% 179.388 4,179% CLEEN Energy eigene Aktien 185.440 3,387% 185.440 4,320% Aktionäre sonstige (Streubesitz) 1.743.235 31,838% 966.598 22,518% Summe 5.475.331 100,00% 4.292.539 100,00% Summe Streubesitz (<4%) 1.991.924 36,380% 1.066.772 24,852% Es bestehen keine Beschränkungen von Stimmrechten oder zur Übertragung von Aktien. Es bestehen keine besonderen Kontrollrechte für Inhaber von Aktien. Es bestehen keine Kapitalbeteiligungen von Mitarbeitern, die das Stimmrecht nicht unmittelbar ausüben. Der Vorstand erbringt seine Leistungen auf Basis von mit der Gesellschaft abgeschlossenen Verträgen, in denen auch Regelungen für die Beendigung enthalten sind. Betreffend Ernennung und Abberufung der Mit- glieder des Vorstands und Aufsichtsrats gibt es keine Bestimmungen, die sich nicht unmittelbar aus dem Ge- setz ergeben. Es bestehen keine Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden. Es existie- ren keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsrats- mitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. 1.5.5.1 Entwicklung Aktienkurs Im Geschäftsjahr 2022 fiel der Kurs der CLEEN Energy AG in der Jahresbetrachtung von 10 € auf 9€ pro Aktie. Im ersten Halbjahr konnte die CLEEN Energy AG ein sehr starkes Kurswachstum erzielen. Es erreichte ein Hoch im Mai 2022 nach der Umstellung vom Market Auction Handel auf den Market Continous Handel. CLEEN E N ERGY Seite 25 Durch diese Umstellung ist die CLEEN Energy AG Aktie nun den ganzen Tag, während der Handelszeiten der Wienerbörse, handelbar. Im Zuge des fallenden Marktes und den bis dahin sehr hohen Kursgewinnen gab die CLEEN Energy AG ab Juni kontinuierlich die erzielten Gewinne ab und konsolidierte bei ca. 8,5 € pro Aktie. Im Q4 konnte sich der Aktienkurs nochmals auf bis zu 10 € erholen und schloss das Jahr am 30.12.2022 mit 9€ je Aktie. Das Jahreshoch von 19,1€ je Aktie wurde erstmals am 2.5.2022 erreicht, dies war ebenfalls das bis dahin erreichte Alltime-High in der Geschichte der CLEEN Energy AG. Das Jahrestief war am 29.08.2022 mit einem Kurs von 7,5€ je Stück. Die Liquidität der Aktie konnte ebenfalls stark verbessert werden. So wurden im Jahr 2022 CLEEN Energy Aktien im Wert von insgesamt 8,026 Millionen EURO oder 745.618 Stück an der Wienerbörse gehandelt. Dies bedeutet einen Anstieg der Liquidität von 60% im Vergleich zum Vorjahr 2021 (5,032 Millionen EURO). Doppelzählung entsprechend Wiener Börse, abrufbar unter https://www.wienerborse.at/aktien-standard-mar- ket/cleen-energy-ag-AT0000A1PY49/ Haag, 30. April 2023 ___ Lukas Scherzenlehner Vorstand Seite 1 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1 ERKLÄRUNG DES VORSTANDES Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstan- dards aufgestellte, Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage des Konzerns entsteht und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist. Haag, 30. April 2023 ––––––––––––––––––––––––––––––– Ing. Lukas Scherzenlehner (CEO, Vorstand) Seite 2 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT CLEEN E N ERGY Seite 3 JAHRESFINANZ BERICHT 2022 CLEEN ENERGY AG − Bestätigungsvermerk − Lagebericht der CLEEN Energy AG − Jahresabschluss inkl. Anhang − Erklärung des Vorstandes Seite 1 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1 BESTÄTIGUNGSVERMERK über die Abschlussprüfung der CLEEN Energy AG für das Geschäftsjahr 2022 vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 Seite 2 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Bericht zum Jahresabschluss Prüfungsurteil Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der CLEEN Energy AG, Haag, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stich- tag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und ver- mittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2022 sowie der Er- tragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkei- ten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und be- rufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit die- sen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Wesentliche Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung Wir verweisen auf die Erläuterung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage im Lagebericht, wo beschrieben wird, dass die Gesellschaft in dem am 31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag von TEUR 7.438 erlitten hat, welcher trotz Durchführung von zwei Kapitalerhöhungen von insgesamt TEUR 7.000 zu einer Reduktion des Eigenkapitals auf TEUR 1.116 (VJ: TEUR 1.554) geführt hat. Die Eigenkapital- quote beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 5 % (VJ: 14,5 %). Aus der Geldflussrechnung resultiert ein negativer Geldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR -6.040 (VJ: TEUR -2.628). Aufgrund der nun geringen Eigenkapitalausstattung ist die weitere Risikotragfähigkeit des Unternehmens für den Fall von Verlustprojekten oder unerwarteten Gewährleistungsansprüchen eingeschränkt. Wie im Anhang unter Abschnitt 1.1.1 dargelegt, geht der Vorstand aufgrund der Planung für die nächsten 12 Monate davon aus, dass ausreichend Liquidität für die Bezahlung der Verbindlichkeiten vorhanden sein wird und somit die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit fortführen kann. Die Planung sieht einen Planumsatz von TEUR 25.000, eine wesentliche Verbesserung der Deckungsbeitragsmarge bei Errichtungsaufträgen im Ver- gleich zu den Vorjahren sowie eine wesentliche Reduktion bei den Verwaltungs- und Vertriebskosten vor. Die CLEEN E N ERGY Seite 3 Erreichung des Planumsatzes sowie der Planmargen setzt voraus, dass die organisatorische und personelle Leistungsfähigkeit des Unternehmens aufrecht bleibt bzw. ausgebaut wird. Für den Fall, dass wesentliche Annahmen der Planung nicht eintreten, führt dies zu einer wesentlichen Unsi- cherheit, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen. Unser Prüfungsurteil ist im Hinblick auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermes- sen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sach- verhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bil- dung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wesentliche Unsicherheit in Bezug auf die Unternehmensfortführung Sachverhalt und Risiken Die Beurteilung des gesetzlichen Vertreters über die Fähigkeit der Gesellschaft zur Unternehmensfortführung enthält wesentliche Ermessensspielräume im Bezug auf die Entwicklung des Geschäftsumfeldes, zukünftige Auftragseingänge, den Zugang zu Finanzierungen und Förderungen, Annahmen über Umsätze und erzielbare Margen. Wesentliche Abweichungen von den Annahmen gefährden den Fortbestand der Gesellschaft und ha- ben ein Abgehen von der Annahme der Unternehmensfortführung zur Folge. Ein Abgehen von der Fortfüh- rungsannahme führt zur Änderung der Bewertungsmethoden für die von der Einstellung der Unternehmenstä- tigkeit betroffenen Vermögensgegenstände und Schulden. Im Zusammenhang mit den Angaben der Gesellschaft zu Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfort- führung verweisen wir auf auf die Ausführungen im Anhang auf Seite 1. Unser Vorgehen bei der Prüfung Wir haben die Beurteilung des gesetzlichen Vertreters über die Fähigkeit der Gesellschaft zur Unternehmens- fortführung wie folgt geprüft: : • Beurteilung der vom gesetzlichen Vertreter nach dem Bilanzstichtag gesetzten und geplanten Maßnahmen zur Absicherung der Zahlungsfähigkeit; • Diskussion und Besprechung der zuletzt am 26. April 2023 aktualisierten 12-Monatsplanung hinsichtlich der enthaltenen Schlüsselannahmen; • Diskussion und Besprechung der laufenden Liquiditätsplanung; • Überprüfung der booked-business Auftragslage durch stichprobenartige Einsichtnahme in abgeschlossene Verträge und Einsichtnahme in Auftragskalkulationen; • Einholung von Rechtsauskünften von für die CLEEN Energy AG tätigen Rechtsanwälten zwecks Evaluierung und Beurteilung bestehender Rechtsrisiken; Seite 4 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT • Prüfung der vollständigen und sachgerechten Angaben im Anhang und Lagebericht zu den wesentlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung. Werthaltigkeit der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen Sachverhalt und Risiken Die CLEEN Energy AG weist in der Bilanz zum 31. Dezember 2022 Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 10.961 aus. Die Forderungen dienen überwiegend der (Zwischen-) Finanzierung langfristiger Vermögenswerte der Tochtergesellschaften. Der Vorstand der CLEEN Energy AG hat Indikatoren für eine Wertminderung (Triggering Event) festgestellt und Wertminderungstests zum Ende des Geschäftsjahres durchgeführt. Die Überprüfung der Werthaltigkeit basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Diese Annahmen erfordern wesentliche Schätzungen des Vorstan- des über künftige Umsatzentwicklungen und Ergebnismargen und daraus resultierende Zahlungsmittelüber- schüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungssätze. Der Werthaltigkeitstest ist mit bedeutsamen Schätzunsicherheiten behaftet. Es besteht das Risiko für den Jah- resabschluss, dass außerplanmäßige Abschreibungen nicht ausreichend in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden und die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie das Eigenkapital zu hoch ausgewiesen werden. Im Zusammenhang mit den Angaben der Gesellschaft zu den Forderungen gegenüber verbundenen Unter- nehmen verweisen wir auf auf die Ausführungen im Anhang unter Abschnitt 1.1.3.3. Unser Vorgehen bei der Prüfung Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir uns ein Verständnis über den Prozess der CLEEN Energy AG zur Überwachung und Analyse der Anzeichen für eine Wertminderung sowie zur Ermittlung des Marktprei- ses verschafft und diesen beurteilt. Zusätzlich haben wir die vom Management getroffenen Annahmen und vorgenommenen Schätzungen kritisch hin- terfragt und unter anderem folgende Prüfungshandlungen gesetzt: • Befragung des Managements hinsichtlich der wesentlichen Schlüssenannahmen; • Plausibilisierung der der Planungsrechnung zugrunde liegenden Annahmen; • Nachvollzug des Berechnungsmodells und Vergleich der den Diskontierungszinssätzen zugrunde liegenden Parameter mit öffentich verfügbaren Daten und Beurteilung der Angemessenheit. • Prüfung der rechnerischen Richtigkeit der Werthaltigkeitstests; • Würdigung der vom Vorstand nach Bilanzstichtag getroffenen Maßnahmen zur Reduktion der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen. CLEEN E N ERGY Seite 5 Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Finanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir werden keine Art der Zusicherung darauf geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sons- tigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmig- keiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu be- richten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten des gesetzlichen Vertreters und des Prüfungsausschusses für den Jahresab- schluss Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresab- schlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungsle- gungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der gesetzliche Vertre- ter beabsichtigt, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesell- schaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestäti- gungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Seite 6 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichi- schen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Dar- stellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grund- lage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: • Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Hand- lungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prü- fungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellun- gen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Au- ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prü- fungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. • Wir beurteilen die Angemessenheit der vom gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungsle- gung und damit zusammenhängende Angaben. • Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der er- langten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gege- benheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- steht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresab- schluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modi- fizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungs- vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. • Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwa- iger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensan- forderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. CLEEN E N ERGY Seite 7 Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negati- ven Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufge- stellt wurde. Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wor- den, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Ver- ständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt. Ergänzung Hinsichtlich der wesentlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung verweisen wir auf Ab- schnitt 1.2 im Lagebericht, der die Analyse der Lage der Gesellschaft beschreibt. Weiters verweisen wir auf Abschnitt 1.4 im Lagebericht, der auf die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft eingeht. Seite 8 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Dezember 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 14. Dezember 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Jahresabschluss 31. Dezember 2021 Ab- schlussprüfer. Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht. Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesell- schaft gewahrt haben. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Mario Zagiczek. Wien, am 30. April 2023 CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH Mag. Mario Zagiczek Michael Lembäcker M.A. Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebe- richt. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. Seite 2 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1 JAHRESABSCHLUSS der CLEEN Energy AG für das Geschäftsjahr 2022 vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 zum 31. Dezember 2022CLEEN Energy AG Bilanz Seite 1 EUR 31.12.2022 % EUR 31.12.2021 % Aktiva A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Software 94.427,07 0,4 0,00 0,0 2. Geschäfts-(Firmen-)wert 0,00 0,0 1.008.114,51 9,4 94.427,07 0,4 1.008.114,51 9,4 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Bauten 964.070,34 4,3 102.284,25 1,0 davon Grundwert 149.374,81 0,7 0,00 0,0 davon Investitionen in fremde Gebäude 89.286,04 0,4 102.284,25 1,0 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 445.871,01 2,0 219.964,34 2,1 3. Anlagen in Bau 307.949,07 1,4 2.100,00 0,0 1.717.890,42 7,7 324.348,59 3,0 III. Finanzanlagen 1. Beteiligungen 220.100,00 1,0 242.019,20 2,3 2. sonstige Ausleihungen 938.054,30 4,2 1.024.561,09 9,5 1.158.154,30 5,2 1.266.580,29 11,8 2.970.471,79 13,4 2.599.043,39 24,2 B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Waren 2.823.274,46 12,7 1.468.390,33 13,7 2. noch nicht abrechenbare Leistungen 2.867.122,38 12,9 1.502.203,11 14,0 3. geleistete Anzahlungen 23.101,97 0,1 42.342,00 0,4 5.713.498,81 25,7 3.012.935,44 28,1 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.745.185,88 7,9 1.102.841,30 10,3 2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 10.961.141,25 49,3 3.293.632,94 30,7 davon aus Lieferungen und Leistungen 8.011.486,48 36,0 3.292.007,94 30,7 davon sonstige 2.949.654,77 13,3 1.625,00 0,0 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.120.835,00 9,5 0,00 0,0 3. Forderungen gegenüber Gesellschaftern 0,00 0,0 40.795,51 0,4 4. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände 673.777,75 3,0 569.751,08 5,3 13.380.104,88 60,2 5.007.020,83 46,6 III. Guthaben bei Kreditinstituten 9.010,22 0,0 8.428,05 0,1 19.102.613,91 85,9 8.028.384,32 74,8 C. Rechnungsabgrenzungsposten 147.352,09 0,7 108.111,73 1,0 D. Aktive latente Steuern 10.826,00 0,1 3.961,53 0,0 Summe Aktiva 22.231.263,79 100,0 10.739.500,97 100,0 zum 31. Dezember 2022CLEEN Energy AG Bilanz Seite 2 EUR 31.12.2022 % EUR 31.12.2021 % Passiva A. Eigenkapital I. eingefordertes Grundkapital 4.690.431,00 21,1 4.107.099,00 38,2 übernommenes Grundkapital 4.875.871,00 21,9 4.292.539,00 40,0 Nennbetrag eigener Aktien -185.440,00 -0,8 -185.440,00 -1,7 einbezahltes Grundkapital 4.690.431,00 21,1 4.107.099,00 38,2 II. Kapitalrücklagen 1. gebundene 8.458.940,60 38,1 2.042.296,60 19,0 2. nicht gebundene 1.346.678,70 6,1 1.346.678,70 12,5 9.805.619,30 44,1 3.388.975,30 31,6 III. Bilanzverlust -13.379.866,52 -60,2 -5.942.298,42 -55,3 davon Verlustvortrag -5.942.298,42 -26,7 -5.960.449,07 -55,5 1.116.183,78 5,0 1.553.775,88 14,5 B. Investitionszuschüsse 58.214,27 0,3 29.802,05 0,3 C. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 5.263,30 0,0 3.763,30 0,0 2. sonstige Rückstellungen 1.453.930,47 6,5 413.281,95 3,9 1.459.193,77 6,6 417.045,25 3,9 D. Verbindlichkeiten 1. Anleihen 0,00 0,0 50.992,10 0,5 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 0,00 0,0 50.992,10 0,5 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.872.105,53 8,4 1.109.265,49 10,3 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 732.024,48 3,3 617.579,32 5,8 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.140.081,05 5,1 491.686,17 4,6 3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3.641.563,05 16,4 1.794.821,57 16,7 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 3.641.563,05 16,4 1.794.821,57 16,7 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.178.998,50 45,8 1.952.726,79 18,2 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 10.178.998,50 45,8 1.952.726,79 18,2 5. sonstige Verbindlichkeiten 3.905.004,89 17,6 3.831.071,84 35,7 davon aus Steuern 589.921,61 2,7 988.033,47 9,2 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 95.344,89 0,4 119.825,49 1,1 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 1.040.424,24 4,7 3.831.071,84 35,7 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.864.580,65 12,9 0,00 0,0 19.597.671,97 88,2 8.738.877,79 81,4 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 15.593.010,27 70,1 8.247.191,62 76,8 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4.004.661,70 18,0 491.686,17 4,6 Summe Passiva 22.231.263,79 100,0 10.739.500,97 100,0 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022CLEEN Energy AG Gewinn- und Verlustrechnung Seite 3 EUR 2022 % EUR 2021 % 1. Umsatzerlöse 18.938.969,01 93,3 11.750.754,53 90,9 2. Veränderung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen 1.364.919,27 6,7 1.179.814,45 9,1 3. sonstige betriebliche Erträge a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen 21.648,45 0,1 0,00 0,0 b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 0,00 0,0 36.249,28 0,3 c) übrige 93.776,25 0,5 83.423,73 0,7 115.424,70 0,6 119.673,01 0,9 4. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen a) Materialaufwand 17.119.796,03 84,3 7.685.977,49 59,4 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.807.316,20 8,9 1.109.510,16 8,6 18.927.112,23 93,2 8.795.487,65 68,0 5. Personalaufwand a) Löhne 217.971,67 1,1 197.928,17 1,5 b) Gehälter 1.418.985,21 7,0 981.304,32 7,6 c) soziale Aufwendungen 523.958,42 2,6 366.813,58 2,8 aa) Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen 23.701,96 0,1 17.339,84 0,1 bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge 500.256,46 2,5 349.473,74 2,7 2.160.915,30 10,6 1.546.046,07 12,0 6. Abschreibungen a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.247.156,25 6,1 329.453,70 2,6 b) auf Gegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Unternehmen üblichen Abschreibungen überschreiten 892.172,58 4,4 0,00 0,0 2.139.328,83 10,5 329.453,70 2,6 7. sonstige betriebliche Aufwendungen a) Steuern, soweit sie nicht unter Steuern vom Einkommen fallen 54.946,38 0,3 34.302,38 0,3 b) übrige 3.436.682,66 16,9 2.187.927,75 16,9 3.491.629,04 17,2 2.222.230,13 17,2 8. Zwischensumme aus Z 1 bis 7 (Betriebsergebnis) -6.299.672,42 -31,0 157.024,44 1,2 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 152.546,08 0,8 12.713,06 0,1 davon aus verbundenen Unternehmen 128.597,27 0,6 0,00 0,0 10. Aufwendungen aus Finanzanlagen 1.096.251,47 5,4 0,00 0,0 davon Abschreibungen auf Finanzanlagen 1.096.251,47 5,4 0,00 0,0 davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen 1.096.251,47 5,4 0,00 0,0 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 204.427,76 1,0 130.937,35 1,0 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022CLEEN Energy AG Gewinn- und Verlustrechnung Seite 4 EUR 2022 % EUR 2021 % davon betreffend verbundene Unternehmen 0,00 0,0 0,00 0,0 12. Zwischensumme aus Z 9 bis 11 (Finanzergebnis) -1.148.133,15 -5,7 -118.224,29 -0,9 13. Ergebnis vor Steuern (Summe aus Z 8 und Z 12) -7.447.805,57 -36,7 38.800,15 0,3 14. Steuern vom Einkommen -10.237,47 -0,1 20.649,50 0,2 davon weiterbelastet an Gruppenmitglied -8.373,00 -0,0 -1.625,00 -0,0 15. Ergebnis nach Steuern -7.437.568,10 -36,6 18.150,65 0,1 16. Jahresfehlbetrag/-überschuss -7.437.568,10 -36,6 18.150,65 0,1 17. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -5.942.298,42 -29,3 -5.960.449,07 -46,1 18. Bilanzverlust -13.379.866,52 -65,9 -5.942.298,42 -46,0 Seite 8 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1 ANHANG für das Geschäftsjahr 2022 vom 1.1.2022 bis 31.12.2022 CLEEN E N ERGY Seite 9 1.1 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1.1.1 Allgemeine Grundsätze Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufge- stellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit entsprechend der gesetz- lichen Regelungen eingehalten. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbe- wertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Der Vorstand geht aufgrund der Pla- nung für die nächsten 12 Monate davon aus, dass ausreichend Liquidität für die Bezahlung der Verbindlich- keiten vorhanden sein wird und somit die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit fortführen kann. Die Planung sieht eine wesentliche Verbesserung der Deckungsbeitragsmarge bei Errichtungsaufträgen vor, welche durch eine effiziente Projektabwicklung und optimierten Einkaufskonditionen erreichten werden soll. Des Weiteren fundiert die Planung auf einem Booked Business an Errichtungsaufträgen von nahezu TEUR 20.000 und ei- nem Potential Business von TEUR 5.000. Eine massive Reduktion der Fixkosten der CLEEN Energy AG soll nachhaltig zu positiven Ergebnisbeiträgen führen. Überdies wird durch freie Liquidität aufgrund der Veräuße- rung von Vermögenswerten eine nachhaltig positive Liquiditätssituation erreicht. Diesbezüglich wird auch auf die Ausführungen im Punkt „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ hingewiesen. Sollten wesentliche Aspekte der Planannahmen nicht eintreten, bestehen wesentliche Unsicherheiten in der Unternehmensfortführung. Im Rahmen eines Errichtungsauftrags kam es in Deutschland zu einer Feststellung von mangelhaft geliefer- ten PV-Modulen. Der Kunde droht mit der Wandlung der entsprechenden Lieferverträge, sollten die PV-Mo- dule nicht vom Hersteller getauscht werden. Dies würde für die CLEEN Energy AG zu einer Rückzahlungs- verpflichtung von rund TEUR 4.920 führen, und somit bestandsgefährdend sein. Aktuell befindet man sich in Verhandlungen mit dem Hersteller und dem Kunden, um eine Lösung des Sachverhalts herbeizuführen. Das Management geht aktuell von gesamten Zusatzkosten durch diesen Rechtsstreit in Höhe von TEUR 631 aus, welche bereits im Geschäftsjahr 2022 berücksichtigt wurden. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden - soweit gesetzlich geboten - berücksichtigt. Schätzungen und Ermessensentscheidungen richten sich nach den angenommenen Verhältnissen und ha- ben Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zusammengefasste Posten wer- den nachstehend erläutert. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auch bei der Erstellung des vorlie- genden Jahresabschlusses beibehalten. Seite 10 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.1.2 Anlagevermögen 1.1.2.1 Immaterielles Anlagevermögen Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert sind. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt: Nutzungsdauer in Jahren Firmenwert 10 Software 3 Der ausgewiesene Firmenwert resultiert aus der side-stream Verschmelzung der Cleen Energy GmbH auf die Cleen Energy AG (vormals ENER AG) zum Verschmelzungsstichtag 30.06.2016. Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung wurde der Firmenwert auf seine Werthaltigkeit überprüft (Impair- menttest). Aufgrund der schwierigen Ertragslage des Unternehmens hat der Vorstand aus Gründen der bilanziellen Vor- sicht entschieden, den Firmenwert im Geschäftsjahr 2022 vollständig wertzuberichtigen. 1.1.2.2 Sachanlagen Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert werden. Die geringwertigen Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von EUR 800,00 (Vorjahr: EUR 800,00) wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear der voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend vorge- nommen. Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt: Nutzungsdauer in Jahren Bauten 10 – 40 andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 – 10 Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden gem. § 208 Abs. 1 UGB entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. CLEEN E N ERGY Seite 11 1.1.2.3 Finanzanlagen Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten unter Beachtung des gemilderten Niederstwert- prinzips bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden gem. § 208 Abs. 1 UGB entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung wurden die Beteiligungsansätze auf deren Werthaltigkeit überprüft (Impairmenttest). Aufbauend auf dem vom Vorstand erstellten und durch den Aufsichtsrat genehmigten Budget für das Ge- schäftsjahr 2023 wurde eine Mittelfristplanung bis 2028 erstellt, welches die Grundlage für die Überprüfung der Werthaltigkeit darstellt. Die Werthaltigkeitsüberprüfung erfolgte mittels weighted Average Cost of Capital- Verfahren (WACC-Verfahren), welches zur Gruppe der Discounted Cash Flow-Verfahren (DCF-Verfahren) zählt. Erkenntnisse bis zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses wurden einbezogen. Die Ableitung der gewichteten Kapitalkosten erfolgte auf Basis des Capital Asset Pricing Models (CAPM). Die einzelnen Parameter wurden in Einklang mit dem Fachgutachten zur Unternehmensbewertung (KFS/BW1) des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer abgeleitet. Zum Stichtag wurden WACCs in Höhe von 5,61 % bis 6,43 % (Vorjahr 5,47 % bis 5,5 %) abgelei- tet. Die Ableitung der ewigen Rente erfolgte auf Basis des letzten Planjahres unter Berücksichtigung einer ge- mäß ökosozialer Steuerreform abfallenden Steuerquote zwischen 24,0 % und 23,0 % (Vorjahr: 25,0 % und 23 %). Der Berechnung wurde eine Rendite in Höhe der Kapitalkosten und eine Wachstumsrate von 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %) unterstellt. Es wurde ein Impairmentbedarf für die Beteiligung an der Ravolta New Energy GmbH festgestellt. Die Beteili- gung wurde in Höhe von EUR 37.015,00 vollständig wertberichtigt, die Forderung gegenüber verbundenen Unternehmen wurde um EUR 1.059.232,27 wertberichtigt. Bei den restlichen Beteiligungen wurde kein Im- pairmentbedarf festgestellt. 1.1.3 Umlaufvermögen 1.1.3.1 Vorräte Waren Die Bewertung der Waren erfolgte zu Anschaffungskosten im Rahmen des gleitenden Durchschnittspreisver- fahrens. Bei niedrigeren Veräußerungspreisen wurde die Bewertung auf Basis dieser Preise vorgenommen. 1.1.3.2 Noch nicht abrechenbare Leistungen Die Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen erfolgte zu Herstellungskosten auf Basis der Einzel- kosten zuzüglich angemessener Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Bedachtnahme auf eine Seite 12 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT verlustfreie Bewertung. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten werden die sozialen Aufwendungen iSd § 203 (3) UGB sowie Zinsen iSd § 203 (4) UGB nicht einbezogen. 1.1.3.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Im Falle erkennbarer Einzelrisiken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Für überfällige Forde- rungen wurden ausreichend Vorsorgen, in Form von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, getroffen. Im Rahmen der Prüfung der Werthaltigkeit der Beteiligungsansätze, wurden auch die Finanzforderungen analog zu den Finanzanlagen nach dem DCF-Verfahren bewertet. Die Ableitung der gewichteten Kapitalkos- ten erfolgte auf Basis des Capital Asset Pricing Models (CAPM). Die einzelnen Parameter wurden in Einklang mit dem Fachgutachten zur Unternehmensbewertung (KFS/BW1) des Fachsenats für Betriebswirtschaft und Organisation der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer abgeleitet. Zum Stichtag wurden WACCs in Höhe von 7,29 % bis 7,55 % abgeleitet. Als Ergebnis wurde kein Wertberichtigungsbedarf dieser Finanz- forderungen im Geschäftsjahr 2022 festgestellt. 1.1.3.4 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungen beinhalten Zahlungen für Aufwendungen für einen späteren Zeitraum und werden entsprechend in jenen Zeitperioden aufgelöst, denen sie wirtschaftlich zuzuordnen sind. 1.1.3.5 Aktive latente Steuern Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept gebildet und resultieren aus Differenzen zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen. Bei der Berechnung der Latenten Steuerschulden und Steueransprüche wurde ein Körperschaftssteuersatz von 23% (Vorjahr: 25%) verwendet. Vom Wahlrecht des Ansatzes steuerlicher Verlustvorträge gemäß § 198 Abs. 9 UGB wird Gebrauch ge- macht. Der Vorstand geht von einer künftigen erfolgreichen Geschäftsentwicklung aus. Aufgrund der „recent history of losses“ wurden allerdings aus Gründen der bilanziellen Vorsicht noch keine latenten Steueransprü- che für noch nicht genutzte steuerliche Verluste angesetzt. 1.1.4 Rückstellungen 1.1.4.1 Sonstige Rückstellungen - Jubiläumsgeldrückstellungen Die Jubiläumsgeldrückstellung wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Hierbei kam das Verfahren der laufenden Einmalprämien (PUC-Methode) auf Basis einer durchschnittlichen Bezugs- erhöhung von 2,8% (Vorjahr: 2,5%) und des gesetzlichen Pensionsantrittsalters zur Anwendung. Als Rech- nungszinssatz wurde der Stichtagszinssatz angewendet, der bei einer Duration von 20 Jahren (Vorjahr: 22 Jahren) rd. 3,19% (Vorjahr: 0,96%) betrug (Quelle: AKTUAR Versicherungsmathematik). Bei der Rückstel- lungsberechnung wurden jährliche Fluktuationsabschläge nach Lebensalter wie folgt angesetzt: CLEEN E N ERGY Seite 13 Alter in Prozent 20 bis 29 9,23% 30 bis 39 4,95% 40 bis 49 2,99% 50 bis 59 1,67% 60 bis 65 1,04% Die Veränderungen der Jubiläumsgeldrückstellungen gegenüber dem Vorjahr werden vollständig im Personalaufwand ausgewiesen. 1.1.4.2 Sonstige Rückstellungen - übrige In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilan- zerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet wer- den müssen. Sämtliche Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. 1.1.5 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 1.2 Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 1.2.1 Erläuterung zur Bilanz 1.2.1.1 Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Jahresabschreibung nach einzelnen Posten sind im beiliegenden Anlagenspiegel dargestellt. 1.2.1.2 Anteile an verbundenen Unternehmen Seite 14 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Gesellschaft Sitz Staat Stammkapi- tal Anteil in % Buchmäßiges Eigenkapital 31.12.2022 ) Jahresüber- schuss/-fehlbe- trag im GJ 2022 ) CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH Haag Österreich 100.000,00 100,0 -328.977,98 -96.856,00 CLEEN Energy Energiewende GmbH Haag Österreich 35.000,00 100,0 -147.742,67 -66.731,32 CLEEN Energy Hyperion GmbH Haag Österreich 35.000,00 100,0 -83.619,86 80.359,68 CLEEN Energy Helios GmbH Haag Österreich 35.000,00 100,0 6.755,99 -13.389,43 Ravolta New Energy GmbH Hechin- gen Deutsch- land 25.000,00 100,0 -982.155,35 -954.123,47 CLEEN Energy Italy Srl Klausen Italien 16.500,00 100,0 8.323,00 -1.677,00 CLEEN Energy Bulgaria EOOD Varna Bulgarien 5.100,00 100,0 4.997,99 -137,94 C E A G Solar Energy Systems & Components Trading L.L.C. Dubai V.A.E. 100,0 0,00 0,00 ) diese Wertangaben basieren auf nicht geprüften Jahresabschlüssen 1.2.1.3 Ausleihungen Die Gesellschaft hat im Zuge der Übernahme der Assets der deutschen Ravolta GmbH im Geschäftsjahr 2022 eine Forderung gegenüber der Ravolta GmbH übernommen und ein Darlehen an diese gewährt. Eine Zustim- mung des Aufsichtsrats ist in beiden Fällen nicht erfolgt. Das Gesamtausmaß dieser beiden Positionen beträgt rund EUR 1,135 Mio.. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat über den Betrag in Höhe von EUR 1,135 Mio. vom Vorstand der Gesell- schaft Sicherstellung und Schadenersatz verlangt. Der Schaden wurde vom Alleinvorstand übernommen. Da er diesen nicht sofort ersetzen konnte, hat die Gesellschaft mit dem Alleinvorstand einen Darlehensvertrag über den Schadensbetrag in Höhe von EUR 1,135 Millionen abgeschlossen. Das Darlehen ist mit halbjährli- chen Tilgungsraten in Höhe von EUR 100.000,00 zu bedienen und läuft bis in das Jahr 2027, da die letzte Rate EUR 135.000,00 beträgt. Auf Basis eines Aufschlages auf den 1-Monats-Euribor in Höhe von 250 Basispunkten wurde im Geschäftsjahr Zinsen in Höhe von EUR 20.944,53 fällig. Zum Bilanzstichtag wurden bereits zwei Raten, sowie die Zinsen beglichen, wodurch der Forderungstand EUR 935.000,00 beträgt. Als Sicherheiten wurden 129.000 Aktien der CLEEN Energy AG verpfändet. 1.2.1.4 Sonstige Forderungen In den sonstigen Forderungen sind Erträge in Höhe von EUR 531.814,91 (Vorjahr: EUR 246.584,53) enthal- ten, die erst nach dem 31.12.2022 zahlungswirksam werden. In den sonstigen Forderungen sind Forderungen mit einer Laufzeit von länger als einem Jahr in Höhe von EUR 120.000,00 (Vorjahr: EUR 120.000,00) enthalten. CLEEN E N ERGY Seite 15 1.2.1.5 Aktive latente Steuern Zum 31.12.2022 wurden aktive latente Steuern in Höhe von EUR 10.825,93 (Vorjahr: EUR 3.961,53) gebil- det. Buchwert Basis Unternehmens- recht Steuerrecht 2022 2021 Aktivposten Leasing PKW 0,00 18.673,00 18.673,00 16.282,50 Geldbeschaffungskosten 0,00 7.620,00 7.620,00 -436,36 Langfristige Personalrückstellung 13.345,00 10.569,00 2.776,00 0,00 Garantierückstellung 0,00 18.000,00 18.000,00 0,00 kumulierte temporäre Differenz 47.069,00 15.846,14 davon 23% latente Steuer 10.825,87 3.961,54 Veränderung (Steueraufwand/-ertrag) 6.864,34 -136,20 1.2.1.6 Eigenkapital Das Eigenkapital hat sich durch das negative Jahresergebnis in der Höhe von EUR -7.437.568,10 (VJ EUR 18.150,65) auf EUR 1.116.183,78 verringert. Die nachfolgend erläuterten Kapitalmaßnahmen wirkten kom- pensierend zum negativen Jahresergebnis. 1.2.1.7 Grundkapital (Nennkapital) Das Grundkapital (Nennkapital) beträgt per 31.12.2022 EUR 4.875.871,00 (VJ EUR 4.292.539,00). Die Ge- sellschaft verfügt über 185.440 eigene Stückaktien. Die Veränderung des Grundkapitals zum Vorjahr (EUR 583.332,00 / Stück 583.332) ist auf folgende Sachver- halte zurückzuführen: 2022 Stand 1.1.2022 4.292.539,00 Kapitalerhöhung 04/2022 166.666,00 Kapitalerhöhung 05/2022 416.666,00 Stand 31.12.2022 4.875.871,00 Seite 16 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.2.1.8 Kapitalerhöhung April und Mai 2022 Im ersten Halbjahr 2022 wurden zwei Kapitalerhöhungen aus dem bereits genehmigten Kapital unter Aus- schluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Da die initial im Q4 2021 geplante Kapitalerhöhung, mit 416.666 Stück zu je 12 EURO pro Aktie, stark überzeichnet war, entschloss sich der Vorstand eine weitere Kapitaler- höhung durchzuführen. Die zweite Kapitalerhöhung wurde mit 166.666 Stück zu je 12 EURO pro Aktie direkt nach der ersten durchgeführt. Insgesamt wurden durch die Kapitalerhöhungen 583.332 junge Aktien zu ei- nem Preis von 12 EURO je Stück ausgegeben und rund EURO 7 Millionen Eigenmittel aufgestellt. 1.2.1.9 Aktienoptionsprogramm Vorstand und Aufsichtsrat 2022 In der 5. ordentlichen Hauptversammlung am 9. September 2021 wurde die Satzung der Gesellschaft dahin- gehend erweitert, dass das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG um bis zu 360.531 Stück neue Stückaktien zum Zwecke der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Ange- stellte und Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates der Gesellschaft, erhöht werden kann. Diese Sat- zungsänderung ist keine Vereinbarung mit den künftigen Ausübungsberechtigten, sondern schafft den Rah- men der Hauptversammlung und Vorstand um eine derartige Vereinbarung in der Zukunft abzuschließen. Von den insgesamt 360.531 Stück können bis zu 180.267 Aktienoptionen an Arbeitnehmer und leitende An- gestellte der Gesellschaft, bis zu 90.132 Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstandes und bis zu 90.132 Akti- enoptionen an Mitglieder des Aufsichtsrates ausgegeben werden. 90.132 Aktienoptionen können für die Mitglieder des Vorstandes im Falle des Vorliegens eines Alleinvorstan- des zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoptionen zugeteilt werden. Im Falle von zwei Vorstandsmitglieder können bis zu 60.088 Aktienoptionen an den CEO und bis zu 30.044 Aktienoptionen an den CFO zugeteilt werden. Im Falle von drei Vorstandsmitgliedern können bis zu 45.066 Aktienoptionen an den CEO und je- weils bis zu 22.533 Aktienoptionen einem CFO und COO zugeteilt werden. Bis zu 90.132 Aktienoptionen können für die Mitglieder des Aufsichtsrates zugeteilt werden. Bis zu 45.066 Aktienoptionen können Herrn Michael Eisler als amtierenden Aufsichtsratsvorsitzenden zugeteilt werden und jeweils bis zu 22.533 Aktien- optionen können Herrn Mag. Harald Weiss und Herrn Boris Maximilian Schnabel, den amtierenden Aufsichts- ratsmitgliedern, zugeteilt werden. Der Ausgabebetrag der Aktien beträgt EUR 5,35 je Aktie (Ausgabepreis der Aktienoptionen). Dieses Aktien- optionsprogramm wird für 5 Jahre gelten. Die Aktienoptionen werden in den Jahren 2022 bis 2026 (jeweils einschließlich) für die Leistungen in den Jahren 2021 bis 2025 (jeweils einschließlich) zugeteilt werden. Die Zuteilung der Aktienoptionen unter diesem Aktienoptionsprogramm erfolgt jährlich erstmals 2022 für die Leis- tungen im Jahr 2021. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug von 1 Stück auf Inhaber lautender, nennwertlo- ser Stückaktie der Gesellschaft. Kumulierte Voraussetzung für die Ausübung der Aktienoptionen für Mitglieder des Vorstandes und des Auf- sichtsrates sind: – aufrechter (nicht gekündigter) Vorstands-Anstellungsvertrag oder aufrechte Funktion im Aufsichtsrat CLEEN E N ERGY Seite 17 – Ablauf von 3 Jahren ab Zuteilung der Aktienoption („Wartefrist“); dies bedeutet, dass die zum Beispiel im Geschäftsjahr 2022 zugeteilten Aktienoptionen im Jahr 2025, die im Geschäftsjahr 2023 zugeteilten Akti- enoptionen im Geschäftsjahr 2026 ausgeübt werden können Die zugeteilten Aktienoptionen sind jeweils ab dem dritten Jahrestag ab jeweiliger Zuteilung bis zum Ablauf von drei Wochen ausübbar. Nicht zeitgerecht ausgeübte Aktienoptionen verfallen ohne Anspruch auf Ent- schädigung. Der Vorstand und das Aufsichtsratsmitglied Michael Eisler erfüllten im Geschäftsjahr 2021 die Voraussetzun- gen für die Zuteilung der Aktienoptionen. Deshalb beschloss die 6. ordentliche Hauptversammlung der CLEEN Energy AG am 14. Dezember 2022 Lukas Scherzenlehner aus dem Aktienoptionsprogramm 2021 zustehenden 18.026 Aktienoptionen zuzuteilen (Tagesordnungspunkt 4). Zu Tagesordnungspunkt 5 be- schloss die Hauptversammlung Michael Eisler aus dem Aktienoptionsprogramm 2018 zustehenden 9.031 Aktienoptionen zuzuteilen. Die Aktienoptionen können nach einer Frist von drei Jahren am 14. Dezember 2025 ausgeübt werden. Die Optionen sind nicht übertragbar. 1.2.1.10 Genehmigtes Kapital In der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurde Folgendes beschlossen: Das genehmigte Kapital 2017 gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 31.05.2017 wird aufgehoben. Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Mai 2023, das Grundkapital um bis zu EUR 1.585.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.785.000 Stücke neue, auf Inha- ber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlage - allenfalls auch in mehreren Tranchen - zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018) und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonsti- gen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einver- nehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Des Weiteren wird der Vorstand ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise bei gewissen Umständen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wird ebenfalls ermächtigt Än- derungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu be- schließen. Seite 18 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.2.1.11 Entwicklung der Investitionszuschüsse: Stand 1.1.2022 Auflösung Zuweisung Stand 31.12.2022 Investitionszuschüsse 25.726,96 -16.440,85 45.480,00 54.766,11 Investitionsprämie COVID-19 4.075,09 -626,94 0,00 3.448,15 Summe 29.802,05 -17.067,79 45.480,00 58.214,26 1.2.1.12 Rückstellungen Zusammensetzung der Rückstellungen: 2022 2021 Steuerrückstellungen 5.263,30 3.763,30 Körperschaftsteuerrückstellung 5.263,30 3.763,30 Sonstige Rückstellungen 1.453.930,47 413.281,95 Rückstellung für Rechtsrisiken 631.086,29 0,00 Sonstige Rückstellungen (übrige) 7.454,13 0,00 Rückstellung für Gewährleistung 22.814,00 0,00 Rückstellung für Aufsichtsratvergütungen 200.000,00 100.000,00 Rückstellung für Verwaltungsstrafen 265.650,00 140.339,51 Rückstellungen für Jahresabschluss und Beratung 225.000,00 100.000,00 Rückstellung für Jubiläumsgelder 13.345,00 10.611,95 Rückstellung für noch nicht konsumierte Urlaube 76.421,67 62.330,49 Rückstellungen für Mehr-/Überstunden 12.159,38 0,00 Summe 1.459.193,77 417.045,25 CLEEN E N ERGY Seite 19 1.2.1.13 Verbindlichkeiten Fristigkeiten und dingliche Besicherungen Sämtliche langfristige Verbindlichkeiten (>1 Jahr) haben eine Restlaufzeit von weniger als fünf Jahren. Ein Bankkonto, das der Besicherung einer Finanzierung eines Kreditinstituts dient, in der Höhe von EUR 120.000,00 wurde unter den sonstigen Forderungen ausgewiesen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von EUR 642.912,34 (Vorjahr: EUR 1.429.173,05) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten verzinsliche Darlehen in Höhe von EUR 2.864.580,65 (Vorjahr. EUR 0,00), welche eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen. Ein verzinsliches Darlehen in Höhe von EUR 252.000,00 hat eine Laufzeit von unter zwölf Monaten (Vorjahr: EUR 2.600.000,00). Eventualverbindlichkeiten Am Bilanzstichtag bestanden gegenüber den Tochtergesellschaften folgende Eventualverbindlichkeiten: Bürgschaft geg. finanzierende Banken Geschäftsanteile ver- pfändet geg. Finanzie- rende Banken 2022 2021 2022 2021 CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH 6.288.747,88 6.153.010,99 100.000,00 100.000,00 CLEEN Energy Energiewende GmbH 35.000,00 35.000,00 CLEEN Energy Hyperion GmbH 5.500.189,40 2.605.138,49 35.000,00 35.000,00 Patronatserklärung geg. Finanzierende Banken Patronatserklärung 2022 2021 2022 2021 CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH negatives Eigenkapital negatives Eigenkapital CLEEN Energy Energiewende GmbH 1.200.836,93 1.372.538,12 negatives Eigenkapital negatives Eigenkapital CLEEN Energy Hyperion GmbH negatives Eigenkapital negatives Eigenkapital Ravolta New Energy GmbH negatives Eigenkapital negatives Eigenkapital Seite 20 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen des folgenden Geschäfts- jahres der folgenden fünf Geschäfts- jahre 2022 2021 2022 2021 Leasingverträge 33.497,42 47.907,81 56.712,48 119.085,18 Mietverträge 54.751,20 67.303,60 206.445,60 316.914,40 Summe Verpflichtungen 88.248,62 115.211,41 263.158,08 435.999,58 1.2.2 Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. 1.2.2.1 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse lassen sich in die folgenden Tätigkeitsbereiche aufgliedern: 2022 2021 Photovoltaik 17.785.928,70 9.894.946,70 94% LED 865.979,62 1.573.541,83 5% Sonstiges 287.060,69 282.266,00 2% Summe 18.938.969,01 11.750.754,53 161,2% Skonti und Erlösschmälerungen sind bereits in den jeweiligen Posten berücksichtigt und wurden abgezogen. CLEEN E N ERGY Seite 21 Die Umsätze nach geografischen Märkten stellt sich wie folg dar: 2022 2021 Österreich 13.748.338,18 6.009.148,28 72,59% Deutschland 4.992.648,35 5.741.606,25 26,36% Griechenland 5.800,00 - 0,03% Italien 192.182,48 - 1,01% Summe 18.938.969,01 11.750.754,53 1.2.2.2 Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen sowie für Pensionen: Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen betreffen mit EUR 26.914,96 (Vorjahr: EUR 20.256,02) nur mehr Leistungen an die betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse. 2022 2021 Mitarbeitervorsorgekassen (BV-Beitrag) Angestellte 20.604,64 14.582,24 Mitarbeitervorsorgekassen (BV-Beitrag) Arbeiter 3.097,32 2.757,60 Mitarbeitervorsorgekassen Vorstand 3.213,00 2.916,18 Summe 26.914,96 20.256,02 1.2.2.3 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt zusammen: 2022 2021 Körperschaftsteueraufwand -5.000,00 22.138,30 Aufwand-/Ertrag aus den Steuerumlagen 8.373,00 -1.625,00 Veränderung latenter Steuern 6.864,34 136,20 Summe 10.237,34 20.649,50 Seite 22 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.2.2.4 Aufwendungen für den Abschlussprüfer Die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung nach UGB und die Konzernabschlussprüfung nach IFRS betragen EUR 105.000 (Vorjahr: EUR 80.058,26). 1.3 Sonstige Angaben 1.3.1 Konzernverhältnisse Die CLEEN Energy AG mit Sitz in Haag ist gemäß § 189a Z 8 UGB ivM § 244 UGB ein verbundenes Unter- nehmen im Rahmen der CLEEN Energy Group und stellt den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Der aufgestellte Konzernabschluss wird im Wiener Amtsblatt veröffent- licht und ist auf der Homepage des Unternehmens einseh- und downloadbar. Mit folgenden verbundenen und vollkonsolidierten Unternehmen bestehen Geschäftsbeziehungen (§ 238 Z 20 UGB): Gesellschaft Sitz Staat Rolle Wesentliche Art der Geschäftbeziehung CLEEN Energy AG Haag Österreich Mutter- gesellschaft - Entwicklung u. Errichtung von PV-Anlagen - Erbringung von Managementaufgaben - Erbringung von Verwaltungstätigkeiten CLEEN Energy Einsparcontracting GmbH Haag Österreich Tochter- unternehmen - Projektgesellschaft CLEEN Energy Energiewende GmbH Haag Österreich Tochter- unternehmen - Projektgesellschaft CLEEN Energy Hyperion GmbH Haag Österreich Tochter- unternehmen - Projektgesellschaft CLEEN Energy Helios GmbH Haag Österreich Tochter- unternehmen - Projektgesellschaft Ravolta New Energy GmbH Hechingen Deutschland Tochter- unternehmen - Entwicklung u. Errichtung von PV-Anlagen - Projektgesellschaft CLEEN Energy Italy Srl Klausen Italien Tochter- unternehmen - Projektgesellschaft CLEEN Energy Bulgaria EOOD Varna Bulgarien Tochter- unternehmen - Projektgesellschaft C E A G Solar Energy Systems & Components Trading L.L.C. Dubai V.A.E. Tochter- unternehmen - Projektgesellschaft CLEEN E N ERGY Seite 23 1.3.2 Gruppenbesteuerung Gemäss § 9 KstG 1.3.2.1 Allgemein Im Dezember 2021 wurde eine Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung abgeschlossen. Gruppenträger ist die CLEEN Energy AG. Gruppenmitglieder sind alle in der oben angeführten Tabelle dargestellten Vollkonso- lidierten Tochterunterunternehmen mit Ausnahme der ausländischen Gesellschaften. 1.3.2.2 Umlagemethode Erzielt das Gruppenmitglied in einem Wirtschaftsjahr einen nach den Vorschriften des KStG und EStG ermit- telten steuerpflichtigen Gewinn, so ist das Gruppenmitglied verpflichtet, in Höhe der auf diesen Gewinn, nach Abzug von Verlusten gemäß Abs. 2 und 3, entfallenden Körperschaftssteuer eine Steuerumlage an den Gruppenträger zu entrichten (positive Steuerumlage). Bei der Ermittlung der Steuerumlage ist der für das be- treffende Wirtschaftsjahr geltende Körperschaftssteuersatz maßgebend. Erzielt das Gruppenmitglied in einem Wirtschaftsjahr einen nach den Vorschriften des KStG und EStG ermit- telten steuerpflichtigen Verlust bzw. einen steuerlich nicht ausgleichsfähigen Verlust, wird dieser Verlust evi- dent gehalten und in jenen darauf folgenden Wirtschaftsjahren, in denen das Gruppenmitglied wieder einen steuerlichen Gewinn erzielt, nach den Vorschriften des KStG und EStG gegen diese steuerlichen Gewinn verrechnet, so als ob das Gruppenmitglied nicht Bestandteil einer steuerlichen Unternehmensgruppe wäre. Es handelt sich hierbei um eine bloß fiktive Berechnungsmethode auf Ebene des Gruppenmitglieds; unab- hängig in welcher Höhe der Gruppenträger allfällige Verluste tatsächlich hat. Insoweit evident gehaltenen steuerliche Verluste (Verlustabzüge) verrechnet werden, entfällt die Verpflich- tung des Gruppenmitgliedes zur Zahlung einer Steuerumlage. In Wirtschaftsjahren, in denen ein Verlust er- zielt wird, hat das Gruppenmitglied jedenfalls Mindestkörperschaftssteuer gemäß § 24 Abs. 4 KStG iRd Steu- erumlage zu entrichten. Die entrichtete Mindestkörperschaftssteuer wird evident gehalten und mindert die zukünftige Steuerumlage. 1.3.3 Vorschlag für die Ergebnisverwendung Mangels ausschüttbaren Bilanzgewinn wird das Ergebnis auf das neue Jahr vorgetragen werden. 1.3.4 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die CLEEN Energy AG hat mit der Novofuel GmbH mehrere Vereinbarungen nach dem Bilanzstichtag ge- schlossen, um die Bilanz- und Liquiditätssituation der CLEEN Energy AG nachhaltig zu verbessern. Die Novofuel GmbH diente am Ende des Geschäftsjahres 2022 bei der Anschaffung von PV-Modulen, sowie von PV-Boxen als Zwischenhändler mit Finanzierungsfunktion. Aufgrund von Projektverzögerungen einiger Großprojekte konnten Teile der Verbindlichkeiten an die Novofuel GmbH bis dato nicht bezahlt werden, wodurch TEUR 3.767 als Verbindlichkeit gegenüber der Novofuel GmbH zum Bilanzstichtag 31.12.2022 auf- scheinten. Auf Basis dessen kam es bei der CLEEN Energy AG zu Liquiditätsengpassen, wodurch die Novo- fuel GmbH die Rücknahme, der noch nicht bezahlten PV-Module in Höhe von TEUR 2.159 mit 27. April 2023 Seite 24 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT akzeptierte. Dies senkte das Vorratsvermögen, sowie die Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 2.159. Aufgrund gesunkener Modulpreise seit dem Bilanzstichtag resultierte aus der Rücknahme der Waren ein Verlust von TEUR 819, der im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Warenvorrats bereits zum 31. Dezember 2022 in Form einer außerplanmäßigen Abschreibung erfasst wurde. Des Weiteren verursachte die nicht fristgerechte Bezahlung dieser Verbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2023 gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von TEUR 180, sowie ein Schaden aus der Verwertungs- und Administrationsschaden in Höhe von TEUR 120, welcher jedoch bereits im Geschäftsjahr 2022 berücksichtigt wurde. Um die Verbindlichkeiten gegenüber der Novofuel GmbH weiter zu reduzieren, wurde am 27. April 2023 eine Vereinbarung getroffen, welche die Veräußerung der CLEEN Energy Hyperion GmbH an die Novofuel GmbH zu einem Kaufpreis in Höhe von TEUR 2.650 im Rahmen eines share-deals vorsieht. Der Veräußerungserlös wird gegen bestehende Verbindlichkeiten verrechnet. Eine aufschiebende Bedingung der Veräußerung ist die Freigabe der finanzierenden Bank. Sollte entgegen den Erwartungen diese Freigabe nicht erfolgen, wird die Verbindlichkeit der Novofuel GmbH in eine langfristige Finanzierung umgewandelt, um einen positiven Fort- bestand der CLEEN Energy AG sicherzustellen. In Summe verringern diese Sachverhalte die Verbindlichkeit gegenüber der Novofuel GmbH auf ca. TEUR 130, womit die Bilanz- und Liquiditätsstruktur der CLEEN Energy AG wesentlich verbessert wird. Überdies wurde mit 27. April 2023 eine Vereinbarung mit einigen Kernaktionären sowie fremden Dritten ge- schlossen, welche die Veräußerung von 49% der CLEEN Energy Helios GmbH um TEUR 1.600 vorsieht. Die CLEEN Energy Helios GmbH wird zukünftig als Entwicklungsgesellschaft für nationale und internationale PV- Großprojekte dienen. Aufgrund dessen sieht diese Vereinbarung vor, dass sämtliche Anteile an der CLEEN Energy Italy s.r.l, die CLEEN Energy Italy Holding s.r.l. (in Gründung), sowie die CLEEN Energy Bulgaria EOOD, ein einem ersten Schritt von der CLEEN Energy AG an die CLEEN Energy Helios GmbH veräußert werden. Die CLEEN Energy Helios GmbH wird somit Alleingesellschafter der Projektentwicklungsgesellschaf- ten der CLEEN Energy AG. In einem zweiten Schritt veräußert die CLEEN Energy AG 49% der Anteile an der CLEEN Energy Helios GmbH an folgende Aktionäre bzw. fremde Dritte zu folgendem Kaufpreis: • Michael Altrichter: TEUR 500 bzw. 31,3% • Sabine Schnabel: TEUR 300 bzw. 18,8% • Alfred Luger: TEUR 200 bzw. 12,5% • Fremde Dritte: TEUR 600 bzw. 37,5% Diese Investorengruppe erhält im Rahmen des Erwerbs eine „Liquidation Preference“, welche vorsieht, dass potentielle Ausschüttungen der CLEEN Energy Helios GmbH bis zu einem Betrag von TEUR 1.800 vorrangig an diese Investorengruppe ausgezahlt werden. Mit Erreichen dieser „Liquidation Preference“ sinkt der Anteil der Käufer an der CLEEN Energy Helios GmbH auf gesamt 25% der Gesellschaftsanteile. Die potentiellen Ausschüttungen über TEUR 1.800 werden gemäß den Gesellschaftsanteilen verteilt. Die CLEEN Energy AG erhält nach Ablauf von 5 Jahren eine Kauf-Option für die Anteile der Investorengruppe. Der Kaufpreis ist ein- vernehmlich im Rahmen einer zu definierenden Bewertung der Gesellschaft festzulegen. Darüber hinaus wir die CLEEN Energy AG die Entwicklung der Projekte in der CLEEN Energy Helios GmbH übernehmen und dafür auch Leistungen verrechnen. Die Gesellschaft Digital Heroes GmbH, bei derer Michael Eisler alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer eingetragen ist, gewährt der CLEEN Energy AG seit November 2021 ein endfälliges Darlehen in Höhe von CLEEN E N ERGY Seite 25 TEUR 2.600. Im Februar 2023 wurde der ausstehende Betrag in Höhe von TEUR 2.550 bis zum ersten Halb- jahr 2024 gestundet. Ab 30.06.2024 werden halbjährliche Rückzahlungen von TEUR 500 fällig, womit das Darlehen im Geschäftsjahr 2026 vollständig rückgezahlt ist. Die Zinsen iHv 7% werden bis 31.08.2023 ge- stundet und danach monatlich fällig. 1.3.5 Organe und Arbeitnehmer der Gesellschaft 1.3.5.1 Angaben zu den Mitgliedern des Vorstandes Name seit bis Lukas Scherzenlehner 18.10.2016 Die Gesellschaft wird vom Vorstand selbständig vertreten. Auf die Angabe der Bezüge des Vorstandes wird gemäß § 242 (4) UGB verzichtet. 1.3.5.2 Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates und Prüfungsausschusses Im Geschäftsjahr 2021 waren folgende Personen Mitglieder des Aufsichtsrates und Prüfungsausschusses: Name seit bis Michael Eisler (Vorsitzender) 18.10.2016 Mag. Harald Weiss 30.08.2019 Boris Maximilian Schnabel 30.08.2019 Für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurden Vergütungen in Höhe von EUR 100.000,00 (Vorjahr: EUR 100.000,00) rückgestellt. Seite 26 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.3.5.3 Zahl der Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer, gegliedert nach Arbeitern und Angestellten, beträgt (§ 239 Abs. 1 Z 1 UGB): 2022 2021 Arbeiter 4 6 Angestellte 26 21 Summe 30 27 Haag, am 30.04.2023 ––––––––––––––––––––––––––––––– Ing. Lukas Scherzenlehner (CEO, Vorstand) . zum 31. Dezember 2022CLEEN Energy AG ANLAGENSPIEGEL EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Anschaffungs-/Herstellungskosten kumulierte Abschreibungen Buchwerte Stand 01.01.2022 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2022 Stand 01.01.2022 Abschreibungen Zuschreibungen Abgänge Stand 31.12.2022 Stand 01.01.2022 Stand 31.12.2022 A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Software 120 Software 0,00 137.412,50 0,00 0,00 137.412,50 0,00 42.985,43 0,00 0,00 42.985,43 0,00 94.427,07 2. Geschäfts-(Firmen-)wert 150 Geschäfts- oder Firmenwert 2.240.254,43 0,00 0,00 0,00 2.240.254,43 1.232.139,92 1.008.114,51 0,00 0,00 2.240.254,43 1.008.114,51 0,00 2.240.254,43 137.412,50 0,00 0,00 2.377.666,93 1.232.139,92 1.051.099,94 0,00 0,00 2.283.239,86 1.008.114,51 94.427,07 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Bauten 210 Grund- und Bodenanteil bei Gebäuden 0,00 149.374,81 0,00 0,00 149.374,81 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 149.374,81 300 Betriebs- und Geschäftsgebäude 0,00 743.835,73 0,00 0,00 743.835,73 0,00 18.426,24 0,00 0,00 18.426,24 0,00 725.409,49 360 Bauliche Investitionen in fremde (gepachtete) Betriebs- und Geschäftsgebäude 151.409,41 0,00 0,00 0,00 151.409,41 49.125,16 12.998,21 0,00 0,00 62.123,37 102.284,25 89.286,04 151.409,41 893.210,54 0,00 0,00 1.044.619,95 49.125,16 31.424,45 0,00 0,00 80.549,61 102.284,25 964.070,34 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 600 Betriebs- und Geschäftsausstattung 87.569,62 38.957,96 438,19 0,00 126.089,39 40.406,70 12.367,53 0,00 0,00 52.774,23 47.162,92 73.315,16 620 Büromaschinen, EDV-Anlagen 141.100,65 20.905,60 0,00 0,00 162.006,25 67.458,25 31.949,17 0,00 0,00 99.407,42 73.642,40 62.598,83 630 Pkw 86.431,01 299.324,01 12.957,04 0,00 372.797,98 17.103,39 68.463,80 0,00 0,00 85.567,19 69.327,62 287.230,79 640 LKW 32.842,89 0,00 8.833,34 0,00 24.009,55 13.907,85 4.733,76 0,00 8.833,34 9.808,27 18.935,04 14.201,28 660 Büroeinrichtungen 21.858,38 0,00 0,00 0,00 21.858,38 10.962,02 2.371,41 0,00 0,00 13.333,43 10.896,36 8.524,95 680 geringwertige Vermögensgegenstände, soweit nicht im Erzeugungsprozess verwendet 0,00 44.746,19 44.746,19 0,00 0,00 0,00 44.746,19 0,00 44.746,19 0,00 0,00 0,00 369.802,55 403.933,76 66.974,76 0,00 706.761,55 149.838,21 164.631,86 0,00 53.579,53 260.890,54 219.964,34 445.871,01 3. Anlagen in Bau 710 Anlagen in Bau 2.100,00 305.849,07 0,00 0,00 307.949,07 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.100,00 307.949,07 523.311,96 1.602.993,37 66.974,76 0,00 2.059.330,57 198.963,37 196.056,31 0,00 53.579,53 341.440,15 324.348,59 1.717.890,42 III. Finanzanlagen 1. Beteiligungen 810 Anteile an verbundenen Unternehmen 242.019,20 15.100,00 0,00 0,00 257.119,20 0,00 37.019,20 0,00 0,00 37.019,20 242.019,20 220.100,00 3.005.585,59 1.755.505,87 66.974,76 0,00 4.694.116,70 1.431.103,29 1.284.175,45 0,00 53.579,53 2.661.699,21 1.574.482,30 2.032.417,49 Seite 1 Seite 1 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1 LAGEBERICHT der CLEEN Energy AG für das Geschäftsjahr vom 1.1.2022 bis Seite 2 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.1 Bericht über den Geschäftsverlauf und die über die wirtschaftliche Lage 1.1.1 Strategie Die CLEEN Energy AG verfolgt eine hybride Strate- gie. Einerseits sollen die bestehenden Stärken als Dienstleister für Dritte ausgenutzt werden, um klas- sische Umsätze zu erzielen. Im Rahmen der verfügbaren Ressourcen werden B2B-Photovoltaikanlagen für Kunden in Österreich und Deutschland geplant und errichtet. Mit dem er- wirtschafteten Deckungsbeitrag aus den Dienstleis- tungen wird die Entwicklung eigener Anlagen im In- und Ausland finanziert. Damit wird ein Teil des Ei- genkapitals für die Finanzierung der eigenen Anla- gen sichergestellt. Im Bereich der eigenen Anlagen liegt der Fokus da- rauf die besten Photovoltaik-Projekte in Europa zu akquirieren und umzusetzen. Dies erreicht die CLEEN Energy AG durch ein langjährig aufgebau- tes Netzwerk an Partnern und Kontakten in ganz Europa. Neben der Bündelung von Kompetenzen übernimmt die CLEEN Energy AG im Gegensatz zu vielen Anlagenbetreibern auch die Entwicklung und das Projektmanagement vor Ort. Darüber hinaus werden durch den zentralen Einkauf und das hohe Volumen durch das internationale Projektgeschäft erhebliche Skaleneffekte im Materialbereich erzielt. 1.1.2 Projekt-Pipeline 1.1.2.1 RtB Pipeline: Die CLEEN Energy AG konnte 2022 Projekte in den Ländern Österreich, Deutschland, Italien, Slowe- nien, Bulgarien und Dubai entwickeln. Diese Pro- jekte haben Ende 2022 den Status RtB (Ready to Build) erreicht und sollen nun nach erfolgreicher Fi- nanzierung umgesetzt werden. 1.1.2.2 Der Status RtB definiert sich wie folgt: • Grundstück gekauft oder Flächensiche- rungsvertrag • Genehmigungen zur Errichtung einer Photo- voltaik-Anlage eingeholt • Netzzugangsgenehmigung (TIKA) • Initiale Planung Photovoltaik Anlage (AC und DC) • Wirtschaftlichkeits-Kalkulation / Financial Model • Rechtliche und technische Due Diligence • Stromabnahmevertrag bzw. PPA • Angebot für Errichtung und Materialien Österreich 10,00 MWp Deutschland 3,75 MWp Italien 17,50 MWp Kroatien 5,70 MWp Bulgarien 15,17 MWp Dubai (UAE) 1,30 MWp Summe 53,42 MWp 1.1.2.3 Development Pipeline: Hierbei handelt es sich um Projekte, welche gerade entwickelt werden und noch nicht alle der oben un- ter RtB angeführten Punkte erfolgreich abgeschlos- sen werden konnten. Die Entwicklung eines Projek- tes dauert von der initialen Prüfung eines verfügba- ren Grundstückes bis zur Netzzugangs-Genehmi- gung ca. 1 Jahr und wird aktuell international mit 160 bis 200€ pro KWp vergütet. CLEEN E N ERGY Seite 3 Österreich 9,60 MWp Deutschland 8,50 MWp Italien 25,64 MWp Bulgarien 58,60 MWp Kroatien 27,00 MWp Summe 78,6 MWp 1.1.2.4 Verkauf an Dritte - Pipeline: Die Pipeline beschreibt das mögliche Geschäft im DA Raum im Bezug auf B2B Anlagen als klassi- sches Errichtungsgeschäft. Das Jahr 2023 ist be- reits gänzlich durch Booked Business ausgebucht und diese Projekte können teilweise frühestens 2024 realisiert werden. Österreich 23,40 MWp Deutschland 12,30 MWp Summe 35,70 MWp 1.1.3 Branchenentwicklung Keine Stromerzeugungstechnologie weist in Öster- reich ein derart hohes Potenzial für einen weiteren Ausbau auf wie die Photovoltaik (PV). Nationale Klima- und Energieziele sind nur zu erreichen, wenn Photovoltaik eine der zentralen Säulen im Energie- system bildet. Photovoltaik liefert hochwertige elekt- rische Energie, ist wartungsarm, langlebig und führt verbaute Flächen einer Doppelnutzung zu. In Österreich wurden 2021 rund 740 MWp PV-Leis- tung neu installiert. Das bedeutete eine Steigerung des jährlichen Zubaus um rund 117 Prozent gegen- über dem Vorjahr (340 MWp in 2020). Mit der bis zu diesem Zeitpunkt gesamt installierten PV-Leistung von 2.783 MWp können knapp fünf % der österrei- chischen Stromnachfrage gedeckt werden. Der Ausbau muss dennoch noch signifikant be- schleunigt werden. Wenn das im Rahmen des Er- neuerbaren Ausbau Gesetzes gesetzte Ziel der hundertprozentigen Umstellung auf nachhaltigen Strom bis 2030 erreicht werden soll, muss der Zu- bau auf durchschnittlich 1.000 MWp pro Jahr geho- ben werden. Dieses Ziel wurde im Jahr 2022 dann erstmals er- reicht. Prognosen gehen aktuell davon aus, dass im vergangenen Jahr in Österreich Photovoltaik-Anla- gen mit einer Spitzenleistung von rund 1.000 bis 1.400 Megawatt errichtet wurden. Das entspricht in etwa der Leistung eines Donau-Kraftwerkes wie etwa Ybbs-Persenbeug oder Wallsee-Mitterkirchen. Für das aktuelle Jahr geht die Branche von einer Steigerung des Ausbauvolumens auf bis zu zwei Gi- gawatt aus. Die Zustimmung zur PV ist in Österreich sehr hoch: laut dem aktuellen Stimmungsbarometer des Bera- tungsunternehmens Deloitte zum Thema Ausbau von Erneuerbaren Energie befürworten fast neun von zehn Befragten den PV-Ausbau in der eigenen Gemeinde. Fast zwei Drittel (2022: 65%, 2021: 54%) wünschen sich einen Vollausbau von PV-An- lagen auf Dachflächen oder Fassaden. Auch der weitere Ausbau von Freiflächen-PV findet große Zustimmung (2022 sowie 2021: 71 %). Ebenso ist die Bereitschaft zur Installation einer pri- vaten Anlage gestiegen: Ein Drittel (2022: 32 %, 2021: 12 %) der PV-Planenden will dieses Projekt bereits innerhalb der nächsten zwölf Monate umset- zen, die Hälfte von ihnen nennt die Energiekrise als Grund dafür. 1.1.3.1 Nationale regulatorische Entwicklungen zugunsten erneuerbarer Energien Mit dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) hat der Österreichische Nationalrat die Grundlage für Seite 4 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT eine signifikante Beschleunigung des Ausbaus von Erneuerbaren Energiequellen in Österreich gelegt. Hervorzuheben ist dabei, dass das Gesetz mit ei- nem 2/3 Votum, also nicht nur mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und Grüne, sondern auch denen der zu diesem Zeitpunkt in Opposition be- findlichen SPÖ beschlossen wurde. Dies spiegelt den breiten Konsens innerhalb der österreichischen Legislative über die Alternativlosigkeit des be- schleunigten Ausbaus von alternativen Energiequel- len wider. Das EAG legt die Grundlage, dass in Österreich bis 2030 jährlich eine Milliarde Euro für den Erneuerba- ren Ausbau zur Verfügung gestellt wird, damit das Ziel, bis 2030 100% Strom aus erneuerbaren Ener- gien zu erzeugen, realisiert werden kann. Es wur- den nicht nur neue Fördersysteme initiiert, son- dern auch die Gründung von Energiegemeinschaf- ten ermöglicht. Mit einem umfassenden Förderpaket für grünen Wasserstoff soll die heimische Industrie bei der Transformation in Richtung Klimaneutralität unter- stützt werden. Das EAG würdigt insbesonders mit seiner Ausrich- tung auf die Förderung von PV-Anlagen die Bedeu- tung dieser Kategorie im Rahmen der Energie- wende. Laut Plan müssen in Österreich bis zum Jahr 2030 rund 11 Terrawattstunden an Solarener- gie-Zubau erfolgen. Neue Fördermodelle mit erhöh- ten Prämien und höheren Abschreibungsgrenzen sollen den Durchbruch der Photovoltaik erleichtern. Gefördert werden nun PV-Anlagen auf jeglichen Flächen (und nicht nur ausgewählten Flächenkate- gorien). Neu ist, dass es Abschläge für Agrar-PV- Anlagen, PV-Anlagen auf Gebäuden im Grünland, sowie PV-Anlagen auf baulich geschaffenen Was- serkörpern, Deponien, Altlasten, Bergbau- sowie Infrastrukturstandorten teilweise oder zur Gänze entfallen. Die Kombination, der im EAG definierten Maßnah- men und Initiativen kann als Gamechanger für die österreichische Photovoltaik-Industrie verstanden werden. Zwar auf Ebene der europäischen Gesetzgebung, aber durch die direkte Wirksamkeit auf nationaler Ebene dennoch relevant, ist die mit 30. Dezember 2022 vom EU-Rat verabschiedetet Verordnung zur „Festlegung eines Rahmens für einen beschleunig- ten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien“. Erstmals regelt die EU direkt die Bewillingungsver- fahren für Photovoltaikanlagen, Windkraftwerke, Wärmepumpen und ähnlichen Anlagen. Die Verord- nung sieht eine umfassende Beschleunigung von Verfahren sowie signifikante Genehmigungserleich- terungen vor. Wie sehr der Rat die Dringlichkeit des Ausbaus von alternativer Energie anerkennt, ist an der Strukturierung der Verordnung auf Basis einer Notfallkompetenz zu sehen. Sie gilt somit 18 Mo- nate lang, betrifft in dieser Zeit alle neu eingeleite- ten Genehmigungsverfahren und überlagert dabei allfällig entgegenstehendes, nationales Recht. Ob die von der Regierung am 11. Januar 2023 an- gekündigte Novelle der Umweltverträglichkeitsprü- fung in der Bugwelle der EU-Verordnung entstan- den ist, sei dahingestellt. Noch sind keine Details bekannt; als fix gilt aber, dass es für die Erschlie- ßung erneuerbarere Energien eine deutlich kürzere Verfahrensdauer als bisher geben soll. So soll es künftig keine Doppelprüfungen von Verfahren mehr geben, was eine deutliche Beschleunigung insbe- sonders beim Ausbau von PV-Freiflächenanlagen bedeuten wird. 1.1.4 Europäischer Markt Die europäische Solarmarktprognose für den Zeit- raum 2022-2026 zeigt ein starkes Wachstumspo- tenzial mit einer erwarteten jährlichen Neuinstalla- tion von durchschnittlich 12 GW und einer erwarte- ten Verdopplung im Vergleich zum Zeitraum 2016- 2020. Dieser Anstieg lässt erwarten, dass der Anteil der Solarenergie am europäischen Strommix von 4,6% im Jahr 2020 auf 8,2% im Jahr 2026 steigen wird. Unterstützt werden diese Erwartungen durch CLEEN E N ERGY Seite 5 den anhaltenden Rückgang der Kosten für Solar- energie und die positiven politischen Rahmenbedin- gungen sowohl auf der Ebene der Europäischen Union, als auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten. Im Rahmen des GREEN DEAL der EU, sollen nun die Programme FIT55 und REPowerEU für den grü- nen Wandel in der EU sorgen und in nationale Richtlinien umgesetzt werden. Speziell das neueste Programm REPowerEU mit dem Ziel der Klimaneut- ralität bis 2050 bringt viele Erleichterungen zur Um- setzung von Projekten zur nachhaltigen Energieer- zeugung als auch im Bereich der Energieeffizienz. Der Europäische Markt in Zahlen: Stromverbrauch: 3.361 TWh Benötigter Erneuerbarer Ausbau: 2.688 TWh Potenzieller Markt: 2.285 Milliarden € 1.1.4.1 Zielmarkt Bulgarien Der bulgarische Strommarkt wird von der Kohle- und Kernenergieerzeugung dominiert und ist in der Regel ein bedeutender Nettostromexporteur. Der ehemals stark regulierte Markt hat seit der Grün- dung der unabhängigen bulgarischen Strombörse (IBEX) eine deutliche Deregulierung erfahren. Ziel der bulgarischen Energiepolitik ist es, zu marktba- sierten Mechanismen überzugehen und bis 2025 eine vollständige Marktliberalisierung zu erreichen. Im Jahr 2021 betrug die jährliche Stromproduktion rund 47 TWh, mit einer Spitzennachfrage von rund 6,8 GW in den Wintermonaten. Die installierte Stromerzeugungskapazität beträgt 14 GW, wobei der Energiemix von Kernenergie (35% in 2022) so- wie Kohle und Lignit (41% in 2022) dominiert wird. Erneuerbare Energien haben einen Anteil von 17%, wobei Wasserkraft mehr als die Hälfte des Anteils ausmacht. Bulgarien war historisch ein wichtiger Nettoexpor- teur von Strom in der Region, mit Nettoexporten von 7,5 TWh im Jahr 2022. Die Großhandelsstrompreise werden durch die jüngsten Entwicklungen auf den europäischen Strommärkten beeinflusst, wie z.B. die Beschränkungen des Gasflusses von Russland nach Deutschland und Italien und der daraus resul- tierende Druck auf die Gas- und Kohlepreise in der nahen Zukunft. Die langfristigen Brennstoffpreise bleiben gemäß den jüngsten Veröffentlichungen der IEA WEO 2021 und der EIA AEO 2022 unverändert. Die Annahmen in Bezug auf Kapazität und Nach- frage bleiben im Vergleich zu früheren Studien un- verändert. Zu den wichtigen Marktentwicklungen gehören die Verfügbarkeit von 15-Minuten-Intraday- Produkten für den grenzüberschreitenden Handel an der rumänisch-bulgarischen Grenze, der Betrieb der Gasverbindung mit Griechenland und die Pläne, die technische Kapazität des einzigen Gasspeichers in Bulgarien mit EU-Mitteln zu erweitern. Es gab auch einen Vorschlag zur Umstellung der bestehen- den EE-Generatoren von Feed-in-Premium-Tarifen auf einen Contract for Difference-Mechanismus, der jedoch nicht genehmigt wurde. Derzeit erzielen die staatlichen Kraftwerke aufgrund der hohen Groß- handelsstrompreise in den Nachbarländern sehr hohe Gewinne durch den Export von Energie auf den freien Markt. Hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit verfügt Bulga- rien über ein gutes Potenzial für Solarenergie. Die Sonneneinstrahlung ist hoch und die Grundstücks- kosten sind relativ niedrig. Darüber hinaus hat die Regierung ehrgeizige Ziele für erneuerbare Ener- gien festgelegt und Maßnahmen ergriffen, um In- vestitionen in diesem Sektor zu fördern, wie z.B. Einspeisetarife und Netzparität. Was die Stromkosten betrifft, so werden die Groß- handelsstrompreise in Bulgarien von den jüngsten Entwicklungen auf den europäischen Strommärkten beeinflusst. Dazu gehören die Einschränkungen der Gaslieferungen aus Russland nach Deutschland und Italien, die in naher Zukunft zu einem Druck auf die Gas- und Kohlepreise führen werden. Die Seite 6 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT langfristigen Brennstoffpreise bleiben nach den jüngsten Veröffentlichungen der IEA WEO 2021 und der EIA AEO 2022 unverändert. Allerdings werden die Großhandelsstrompreise bis 2030 langsam auf unter 90 €/MWh fallen, als Folge der sinkenden Rohstoffpreise und des steigenden Anteils erneuer- barer Energien nach der Veröffentlichung der REPowerEU-Initiative der EU. Ab 2030 bis 2050 werden sich die Preise unserer Einschätzung nach in realen Werten zwischen 85 und 55 €/MWh ein- pendeln. 1.1.4.2 Zielmarkt Kroatien Die Energiepolitik in Kroatien hat das Ziel, den An- teil Erneuerbare im Energiebedarf bis 2030 auf 36,4% zu erhöhen. Auf der COP26 Klimakonferenz hat der Premierminister Andrej Plenkovic angekün- digt, dass dieses Ziel auf 39% erhöht wird. Daraus abgeleitet soll der Anteil erneuerbarer Energien im Stromsektor bis 2030 bei 63,8% liegen, wobei Was- serkraft den größten Anteil ausmacht. Weiterge- hend wurde im Rahmen des RES Act hat wurde ebenfalls ein neues Anreizmodell in Form eines Marktbonus eingeführt, welches das bisherige Feed-in-Tarif-Modell ersetzt. Die folgenden Ausführungen beziehen auf die aktu- ellsten vorhandenen Daten aus dem Jahr 2021. Die aktive installierte Kapazität beträgt 4,9 GW im Jahr 2021. Der Strommix wird derzeit von Wasser- kraft (40%) und Onshore-Windenergie (20%) domi- niert. Die jährliche Stromproduktion betrug 12,5 TWh im Jahr 2021. Der Spitzenbedarf betrug 3,1 GW im Jahr 2021, während der jährliche Strombe- darf bei 18,2 TWh lag. Gas war im Jahr 2021 21% der Stromproduktion verantwortlich, während Ons- hore-Windenergie 16% produziert hat. Kroatien ist sehr abhängig von importiertem Strom. Im Jahr 2021 wurde fast ein Viertel des Bedarfs durch Im- porte (ca. 4,3 TWh) gedeckt, hauptsächlich aus Un- garn und Bosnien. Kroatien hat auch im Jahr 2021 etwa 1,8 TWh exportiert. Die kroatischen Strompreise sind aufgrund der ho- hen Interkonnektivität mit Ungarn, Slowenien und Serbien stark korreliert. Kroatische Strompreise sind besonders von Gas- und Kohlenstoffpreisen abhän- gig, da der Anteil von Gas im Stromerzeugungsmix erheblich ist. Im Jahr 2021 betrug der durchschnittli- che Tagesvorlaufpreis für Baseload-Verträge 114 €/MWh (reale 2021). Die Erwartungen für Strom- preise in Kroatien in der Zukunft sehen vielverspre- chend aus. Laut Marktanalysen werden die Strom- preise in den nächsten Jahren ansteigen, insbeson- dere im Jahr 2023 auf 199 €/MWh, aufgrund von erwarteten Engpässen bei den Gaslieferungen aus Russland. Langfristig ist jedoch von einem Preis- rückgang bzw. Stabilisierung bis 2030 auf 80 €/MWh zu rechnen, aufgrund eines ständig steigen- den Anteils an erneuerbaren Energien und sinken- den Rohstoffpreisen. 1.1.4.3 Zielmarkt Italien Der italienische Strommarkt ist derzeit stark von Gas- und Importen aus benachbarten Märkten ab- hängig und möchte dies durch einen Anstieg der er- neuerbaren Energien bekämpfen. Die italienische Regierung hat daher in ihrem "Recovery and Resi- lience Plan" (PNRR) 60 Milliarden Euro für eine "Grüne Revolution und Ökologischen Übergang" be- reitgestellt, von denen 23,8 Milliarden Euro für die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien, die Verstärkung und Digitalisierung des Netzes und die Integration von Wasserstoff verwendet werden sol- len. Terna hat einen neuen Netzentwicklungsplan angekündigt, der 31 neue Infrastrukturprojekte um- fasst und ein Budget von 18 Milliarden Euro für die nächste Dekade vorsieht. Die Strompreise in Italien sollen laut Prognosen auf 202 €/MWh ansteigen im Jahr 2023 aufgrund der hohen Preise für Rohstoffe, insbesondere aufgrund der Angst vor einer Reduzierung der Gaslieferun- gen aus Russland. Es ist aber davon auszugehen, dass sich die Preise bis 2030 jedoch wieder auf ein normales Niveau im Bereich von 80€/MWh zurück- gehen. Dieser Rückgang soll durch den forcierten CLEEN E N ERGY Seite 7 Ausbau der Erneuerbaren als auch fallenden Roh- stoffpreisen bewerkstelligt werden. Ebenfalls konnte sich der im Jahr 2021 von dem star- ken Rückgang im Jahr 2020 erholen und die Nach- frage ist zurück auf dem Niveau von 2019. Derzeit sind 46% der installierten Kapazität und 40% der in- ländischen Stromproduktion erneuerbar und decken 36% des inländischen Strombedarfs ab. Der Spitzen- lastbetrag beträgt 55 GW, der normalerweise wäh- rend des Sommers auftritt und die installierte Kapa- zität betrug 117 GW im Jahr 2021. Aufgrund der ho- hen Sonnenstunden und großen Flächen machen Italien zum optimalen Land in Europa für die grüne Stromproduktion mit Photovoltaik-Freiflächenanla- gen. Seite 8 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.2 Geschäftsentwicklung Die Vergleichszahlen beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2021. Sofern es nicht anders erwähnt wird, stehen sie in Klammern und wurden zur besseren Lesbarkeit kaufmännisch gerundet. Das Geschäftsjahr 2022 war geprägt von einer weiteren massiven Umsatzsteigerung, welche vor allem durch den Bau und den Verkauf von Photovoltaikanlagen sowie Solarmodulen erreicht wurde. Aufgrund von gestie- genen Materialkosten, welche auf den Deckungsbeitrag drückten, sowie negativen Einmaleffekten wird ein negatives Ergebnis vor Steuern in Höhe von TEUR -7.448 ausgewiesen. 1.2.1 Umsatz und Betriebsleistung Die Betriebsleistung ermittelt sich wie folgt und ist gegenüber dem Vorjahr um circa 57 % (Vorjahr: 110,1 %) angestiegen. Umsatzerlöse zuzüglich Bestandsveränderungen zuzüglich aktivierte Eigenleistungen = Betriebsleistung Die Entwicklung der Betriebsleistung stellt sich wie folgt dar (Werte in TEUR): in TEUR Jahr 2022 Jahr 2021 Jahr 2020 LED 866 4,3% 1.619 12,5% 1.392 22,6% PV/Photovoltaik 17.786 87,6% 10.135 78,4% 4.439 72,1% Sonstiges 287 1,4% 3 0,0% 1 0,0% Umsatzerlöse 18.939 91,9% 11.751 90,9% 5.832 94,8% Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistungen 1.365 6,7% 1.180 9,1% 322 0,0% Betriebsleistung 20.304 100,0% 12.931 100,0% 6.154 100,0% Der Umsatz der Gesellschaft wird zu 72,59 % (Vorjahr: 51 %) in Österreich, zu 26,36 % (Vorjahr: 49 %) in Deutschland und zu 1,05 % (Vorjahr: 0 %) in Griechenland sowie Italien erzielt. Der Umsatz konnte gegenüber dem Vorjahr um circa 61 % (Vorjahr: 101 %) gesteigert werden. Diese Steige- rung geht fast vollständig auf neue Umsätze mit Photovoltaik (PV) zurück. Dies spiegelt sich auch im LED- Anteil des Gesamtjahres wider, dieser lag bei circa 4 % (Vorjahr: 12,5 %) und verzeichnete einen prozentuel- len Rückgang. CLEEN E N ERGY Seite 9 Die Umsätze aus dem LED-Bereich verlieren weiter an Bedeutung und liegen im Geschäftsjahr 2022 nur mehr bei ca. 4 % (Vorjahr: 12,5 %). Dies resultiert im Wesentlichen aus der geänderten Geschäftsstrategie der CLEEN Energy AG, welche den Fokus auf die Errichtung und Betreibung von PV-Anlangen legt. 1.2.2 Ertragsentwicklung Der Anteil für Material und bezogene Leistungen am Umsatz liegt bei circa 100 % (Vorjahr: 75 %) und somit wesentlich über dem Vorjahresniveau. Dies ist vor allem auf gestiegene Material- und Dienstleistungspreise durch die allgemein hohe Inflation zurückzuführen sowie durch Projektverzögerungen. Infolgedessen drück- ten verlustreiche Projekte den allgemeinen Deckungsbeitrag massiv nach unten. Der Personalaufwand bezogen auf den Umsatz beträgt circa 11,4 % (Vorjahr: 13,2 %) und ist um TEUR 615 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dies ist vor allem auf den gestiegenen Personalstand im Bereich Projekt- leitung u. -administration (+ 2 FTE) und Finanzen (+ 1 FTE), sowie den allgemein gestiegenen Lohn- und Ge- haltskosten zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bezogen auf den Umsatz betragen circa 18,2 % (Vorjahr: 18,9 %). Der Anstieg in Höhe von TEUR 1.270 ist vor allem auf die allgemeine Geschäftsausweitung sowie der Bil- dung von Rückstellungen zurückzuführen. Die größten Treiber für den Anstieg sind die Bildung einer Drohverlustrückstellung in Höhe von TEUR 631, die Vorsorge für Strafen im Zusammenhang mit der verspä- teten Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2021 in Höhe von TEUR 265, Beratungskosten in Höhe von TEUR 884 und sowie Werbungskosten in Höhe von TEUR 389. Die Abschreibungen liegen mit TEUR 2.139 (Vorjahr: TEUR 329) wesentlich über dem Vorjahresniveau und beinhalten die vollständige außerplanmäßige Abschreibung des Firmenwerts in Höhe von TEUR 1.008, die außerordentliche Abschreibung von Vorratsvermögen in Höhe von TEUR 892, sowie die planmäßige Ab- schreibung von Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von TEUR 239. Die außerplanmäßige Abschrei- bung des Firmenwertes erfolgte aufgrund der fehlenden Ertragskraft der CLEEN Energy AG. Die Wertminde- rung der Vorräte begründet sich durch einen unter Buchwert erfolgten Rückverkauf von nicht bezahlten PV- Modulen. Das Finanzergebnis in Höhe von TEUR –1.148 wird durch eine Wertberichtigung der Finanzforderung sowie der Beteiligung eines Tochterunternehmens in Höhe von TEUR 1.097 negativ beeinflusst. Die Wertberichti- gung erfolgte auf Basis einer verminderten Bewertung von Projektrechten in der Tochtergesellschaft. In Summe wirken sich diese Effekte massiv auf das Ergebnis nach Steuern aus, wodurch dieses von TEUR 18 im Vorjahr auf TEUR -7.438 gesunken ist. Der Bilanzverlust erhöhte sich dementsprechend auf TEUR - 13.380. Im Rahmen eines Errichtungsauftrags kam es in Deutschland zu einer Feststellung von mangelhaft geliefer- ten PV-Modulen. Der Kunde droht mit der Wandlung der entsprechenden Lieferverträge, sollten die PV-Mo- dule nicht vom Hersteller getauscht werden. Dies würde für die CLEEN Energy AG zu einer Rückzahlungs- verpflichtung von rund TEUR 4.920 führen, und somit bestandsgefährdend sein. Aktuell befindet man sich in Verhandlungen mit dem Hersteller und dem Kunden, um eine Lösung des Sachverhalts herbeizuführen. Das Management geht aktuell von gesamten Zusatzkosten durch diesen Rechtsstreit in Höhe von TEUR 631 aus, welche bereits im Geschäftsjahr 2022 berücksichtigt wurden. Seite 10 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT in TEUR Jahr 2022 Jahr 2021 Jahr 2020 Umsatz 18.939 11.751 5.832 EBITDA -4.161 486 -559 EBITDA-Marge (in %) -22,0% 4,1% -9,6% EBIT -6.300 157 -830 EBIT-Marge -33,3% 1,3% -14,2% Ergebnis nach Steuern -7.438 18 -914 Ergebnis je Aktie -1,36 0,00 -0,25 1.2.3 Vermögens- und Finanzlage Die Vermögenslage stellt sich wie folgt dar: in TEUR Jahr 2022 Jahr 2021 Bilanzsumme 22.231 100% 10.740 100% Eigenkapital (Equity) 1.116 5,02% 1.554 14,47% in TEUR Jahr 2022 Jahr 2021 verzinsliches Fremdkapital 5.777 3.709 (-) liquide Mittel 9 8 Nettoverschuldung (Net Debt) 5.768 3.701 Nettoverschuldungsgrad (Net Gearing) statisch 5,17 2,38 CLEEN E N ERGY Seite 11 in TEUR Jahr 2022 Jahr 2021 Vorräte 5.713 3.013 Forderungen 13.380 5.007 aktive Rechnungsabgrenzung 147 108 Liquide Mittel 9 8 (-) sonstige Rückstellungen 1.454 413 (-) kurzfristige Bankverbindlichkeiten 732 618 (-) Verbindlichkeiten aus L+L 10.179 1.952 (-) sonstige kurzfr. Verbindlichkeiten 1.040 3.026 Nettoumlaufvermögen 5.844 2.127 Ratio 143,6% 135,4% Das Eigenkapital (TEUR 1.116) und die Eigenkapitalquote (5,02 %) verringerten sich aufgrund des negativen Jahresergebnisses in Höhe von TEUR -7.438. Durch die Kapitalerhöhung im April und Mai 2022 in Höhe von TEUR 7.000 bleibt das Eigenkapital jedoch weiterhin positiv. Die Nettoverschuldung erhöhte sich vor allem aufgrund der Aufnahme von Finanzierungen für den Material- einkauf, sowie eines Darlehens für den Ausbau des Hauptstandortes in Haag. Die Erhöhung der Vorräte resultiert aus der vermehrten Bevorratung von Materialien, um die geplante Ge- schäftsausweitung im Jahr 2023 abwickeln zu können. Die Erhöhung der Forderungen resultiert im Wesentli- chen aus der Errichtung von PV-Anlagen sowie von PV-Boxen für Tochterunternehmen. Dagegen steht ein massiver Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, welche sich ei- nerseits aus der stichtagsnahen Anschaffung von PV-Boxen ergibt und andererseits aus einem allgemein ge- stiegenen Material- und Leistungseinkauf. Aufgrund dieser kurzfristigen Finanzierungsstruktur war es für die CLEEN Energy AG nach dem Bilanzstich- tag notwendig, Vereinbarungen mit den wichtigsten Gläubigern zu treffen, um eine adäquate Finanzierungs- truktur sicherzustellen. Dies wurde erreicht, indem eine Finanzierung in Höhe von TEUR 2.550 langfristig ge- stellt wurde, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 3.767 mit Forderungen aus einem Beteiligungsverkauf verrechnet werden konnten, sowie eine Beteiligungsertrag in Höhe von TEUR 1.583 durch einen anteilsmäßigen Verkauf einer Beteiligung das Eigenkapital erhöhte. Seite 12 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Eine detaillierte Beschreibung der Transaktionen erfolgt im Anhang unter den „Ereignissen nach dem Bilanz- stichtag“. 1.2.4 Cash Flow in TEUR Jahr 2022 Jahr 2021 Jahr 2020 Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -6.040 -2.628 -1.032 Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit -1.742 -245 -256 Cash-Flow aus der Finanzierungstätig- keit 7.774 2.858 1.173 Veränderung der flüssigen Mittel -8 -15 -115 Der negative Cashflow aus der laufenden Tätigkeit spiegelt das negative Jahresergebnis wieder, die gestie- genen Finanzforderungen gegenüber Tochterunternehmen, sowie den Zukauf von Komponenten für die Um- setzung der vorhandenen Errichtungsaufträge im Geschäftsjahr 2023, um Warenengpässe zu vermeiden. Kompensierend dazu wirkte die Erhöhung der Liefer- sowie sonstigen Verbindlichkeiten. Der negative Cash- flow aus der Investitionstätigkeit ist überwiegend auf Zugänge beim Sach- und Finanzanlagevermögen zu- rückzuführen. Die Finanzierung erfolgte einerseits über bereits zuvor beschriebene Eigenkapitalmaßnahmen sowie durch die Neuaufnahme eines Darlehens, wodurch wiederum der Cash-Flow aus der Finanzierungstä- tigkeit gegenüber dem Vorjahr stark anstieg. Insgesamt veränderten sich die flüssigen Mittel nur geringfügig. 1.3 Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren 1.3.1 Ausgelieferte Photovoltaik Nennleistung kWp Für das aufgrund des zusätzlichen Geschäftsbereichs Photovoltaik (PV) nunmehr dominierenden Produkts gilt die installierte Nennleistung nach kWp oder MWp (Faktor x 1.000) als besonders wichtige Kennzahl. Die Abkürzung kWp steht für „Kilowatt peak“. Damit wird die Leistung einer Photovoltaikanlage unter genormten Bedingungen angegeben. Diese wird auch als Nennleistung bezeichnet. In der Praxis ist die tatsächliche Leistung höher als die Nennleistung, weil die Wetter- und Betriebsbedingungen meist von der Norm abwei- chen. Abhängig vom Standort der installierten Anlage ergibt sich durch die lokalen Sonnenstunden die mögli- che Jahreserzeugung der Anlage in kWh (Kilowattstunden), die im österreichischen Schnitt bei gerundet 1.000 Volllast-Sonnenstunden liegt. Ein kWp erzeugt somit pro Jahr im Schnitt 1.000 kWh Strom. Im Jahr 2022 wurden PV Module mit einer Gesamtleistung von 28,85 MWp ausgeliefert (Vgl Vorjahr 8,54 MWp). CLEEN E N ERGY Seite 13 1.3.2 Umweltschutz Die CLEEN Energy Group setzt auch unternehmensintern Maßnahmen für die betriebliche Energiewende. Seit 2021 ist der Firmenhauptsitz auf nachhaltige Technologien umgerüstet. Den Strom am Firmenhauptsitz liefert eine 36,21 kWp Photovoltaik Anlage. Weiters sorgt eine Wärmepumpe im Winter, sowie im Sommer für angenehme Temperaturen. Auch das Zentrallager in Haag, welches weitere Büroräumlichkeiten beherbergt, ist bereits am Weg zur Klimaneutralität. Eine 41,76 kWp Photovoltaik Anlage produziert hier einerseits Strom für den täglichen Gebrauch, sowie für die Wasserstoffproduktion unseres CLEEN Zeeros. Diese Produktinno- vation, welche 2021 erstmals in Betrieb genommen wurde, wandelt überschüssigen Strom der Photovoltaik kontinuierlich in H2 um. Insgesamt betreibt die CLEEN Energy Group damit an ihren drei Standorten in Öster- reich Photovoltaik Anlagen für den firmeninternen Bedarf mit einer Leistung von rund 100 kWp und kann da- mit den gesamten internen Bürobedarf decken. Das Ziel, auf einen Fuhrpark ohne Emissionen umzusteigen, wurde 2022 weiter vorangetrieben. Insgesamt umfasst der Fuhrpark 19 Fahrzeuge: 15 Firmenautos für Mitarbeiter und 4 Nutzfahrzeuge. Von diesen 15 Fir- menwagen für Mitarbeiter werden 11 rein elektrisch betrieben und einer mit Hybridtechnologie. Die verblei- benden 3 Verbrenner sollen spätestens 2024 ausgetauscht werden. Bei allen zukünftigen Neuanschaffungen werden ausschließlich E-PKWs in Betracht gezogen. Auch der Wechsel im Bereich der Nutzfahrzeuge soll in den kommenden Jahren, wenn effiziente und vernünftige Alternativen mit der benötigten Reichweite und adä- quater Ladekapazität zur Auswahl stehen, in Angriff genommen werden. 1.3.2.1 Social Development Goals Die CLEEN Energy AG plant, finanziert und errichtet Photovoltaik Anlagen für ihre Kunden und für den Aus- bau des eigenen Portfolios. Diese Kraftwerke sind technisch speziell für eine lange Lebensdauer, sowie für die Erzielung des höchstmöglichen Energieertrages konzipiert. Durch dieses Geschäftsmodell unterstützt das börsennotierte Unternehmen eine Reihe von öffentlichen Interessen und Zielen, welche in den Social Develo- pment Goals definiert sind. Seite 14 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.3.3 Mitarbeiter Insgesamt beschäftigt die CLEEN Energy zum Stichtag 30 Mitarbeiter. Der Anteil der 12 weiblichen Mitarbei- terinnen liegt dabei mit 36 Prozent deutlich über dem Durchschnitt der Energiebranche von 19,3 Prozent, sowie über der Quote im Bereich der Erneuerbaren Energien von 29,6 Prozent. Im Geschäftsjahr 2022 konnten 13 neue Mitarbeiter aufgenommen werden. Den größten Teil des personellen Zuwachses verzeichnen die Bereiche Realisierung und Auftragscenter, welche für die Abwicklung und Um- setzung der Projekte zuständig sind. Der Mitarbeiterabgang belief sich auf 11 Mitarbeiter, was unter anderem durch eine Umstrukturierung im Unternehmen zurückzuführen ist. Da die Sitzplätze am Firmenhauptsitz in Stadt Haag bereits knapp wurden, wurde 2022 in neue Büroräumlichkeiten investiert. Durch den Ausbau des Obergeschosses stehen der CLEEN Energy AG ab Anfang März 2023 sieben neue Arbeitsplätze zur Verfü- gung. Zusätzlich zu den räumlichen Erweiterungen wird, um dem starken Mitarbeiterausbau Rechnung zu tragen, kontinuierlich in Prozess- und Kommunikationsoptimierung investiert. Unter anderem wurden regel- mäßige „All Hands-Meetings“ eingeführt, in welchen der Vorstand dem gesamten Team über Strategisches sowie aktuelle Informationen und Neuigkeiten der verschiedenen Abteilungen berichtet. Neben ihren fest angestellten Mitarbeitern beschäftigte die CLEEN Energy AG im vergangenen Jahr 3 Prakti- kanten im Bereich der Realisierung. Auch die Ausbildung von Lehrlingen wird in den kommenden Jahren in Erwägung gezogen. Durch diese Maßnahmen soll dem aktuellen Fachkräftemangel entgegengewirkt und gleichzeitig sichergestellt werden, dass die CLEEN Energy AG und die Energiebranche im Generellen auch in Zukunft professionelle und gut ausgebildete Mitarbeiter vorweisen kann. Da sich 2022 die Lage für gemeinsame Team-Events wieder deutlich verbesserte, konnten ausstehende Fei- erlichkeiten der letzten Jahre, welche aufgrund der Pandemie nicht stattfinden konnten, nachgeholt werden. Risikoberichterstattung. Die CLEEN Energy Group ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zahlreichen unter- nehmensinternen und -externen Risiken ausgesetzt. Dem Österreichischen Corporate Governance Kodex entsprechend, betreibt die CLEEN Energy Group ein formalisiertes, einheitliches und konzernweites Risiko- managementsystem. Das Berichtswesen ist hier ein zentraler Bestandteil dieses Risikomanagementsystems, da hier positive und negative Abweichungen von Unternehmenszielen quantitativ erfasst und dargestellt wer- den. Durch eine Analyse dieser Ergebnisse und Kennzahlen werden entsprechende Maßnahmen vom Vor- stand und den leitenden Angestellten abgeleitet und zur Umsetzung gebracht. Das Risikomanagementsystem ermöglicht es, schnell und effektiv zu handeln und einzugreifen sowie Chan- cen zu erkennen und profitable beziehungsweise positiv für die CLEEN Energy Group zu nutzen. Darüber hinaus ist die sorgfältige Auswahl der Geschäftspartner ebenso Teil des Risikomanagements. Dabei wird ein- gehend auf die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und intern definierter Qualitätsstandards geachtet. Wie bei jedem jungen Wachstumsunternehmen, insbesondere im Sektor der Energieeffizienz, ist die Ge- schäftsentwicklung häufig von Marktentwicklungen abhängig, die nicht im eigenen Einflussbereich des Unter- nehmens liegen. Folgende wesentliche Risikofelder werden derzeit von der CLEEN Energy Group definiert: Seite 15 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT A) Allgemeine gesetzliche und wirtschaftliche Risiken: a) Branchenrisiko, b) Beschaffungsmarktrisiko B) Unternehmensspezifische Risiken: a) Investitionsrisiko, b) IT-Risiko, c) Personalrisiko, d) Länderrisiko C) Finanzielle Risiken: a) Liquiditätsrisiko, b) Kreditrisiko, c) Zinsänderungsrisiko, d) Fremdwährungsrisiko A) Allgemeine gesetzliche und wirtschaftliche Risiken a) Branchenrisiko Trotz des enormen Wachstumspotentials des Mark- tes von erneuerbaren Energiequellen, enthält auch diese Branche spezifische Risiken, welche die CLEEN Energy Group im Rahmen ihres Risikoma- nagements beobachtet und analysiert. Aufgrund des Bestrebens der weltweiten politischen Entschei- dungsträger die Energiewende voranzutreiben, rückt die Branche in den Fokus von öffentlichen und privaten Investoren, was wiederum den technologi- schen Fortschritt massiv vorantreibt. Hier besteht das Risiko diesen technologischen Fortschritt nicht zu begleiten und somit das Einbüßen von Wettbe- werbsfähigkeit aufgrund veralteter Technologien. Des Weiteren ändern sich, aufgrund des Vorantrei- bens der Energiewende, laufend die politischen Rahmenbedingungen. Dies kann zu Marktverzer- rungen führen, welche auf die Geschäftstätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der CLEEN Energy Group Einfluss nehmen kann. Die CLEEN Energy Group beobachtet und analy- siert die Veränderungen der technologischen und politischen Rahmenbedingungen laufend, um schnellstmöglich Chancen in den sich verändernden Bedingungen nutzen zu können oder um Risiken zu erkennen, ausgleichen und abmildern zu können. Bei jedem bevorstehenden Neuprojekt erfolgt durch das Management im Rahmen einer Projektbewer- tung eine Einschätzung der potentiellen Chancen und Risiken von sich verändernden Technologien und politischen Rahmenbedingungen. b) Beschaffungsmarktrisiko Ein wesentliches Risiko für die zukünftig geplante Geschäftsausweitung der CLEEN Energy Group ist die Beeinträchtigung des Beschaffungsmarktes von Bauteilen für Photovoltaik-Anlagen. Durch die in den letzten Jahren entstandene Beeinträchtigung von Lieferketten aufgrund von weltweiten Störungen von Logistikabläufen kam es zu nachteiligen Seite 16 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Auswirkungen auf diverse Warenströme. Dies führt einerseits zu massiven Preiserhöhungen und ande- rerseits zu laufenden Lieferschwierigkeiten, welche sich in langen Lieferzeiten manifestieren. Das Ma- nagement der CLEEN Energy Group begegnet die- sem Risiko mit einem speziellen Auswahlverfahren von Lieferanten und stetiger Überwachung der Ein- kaufsprozesse. Bei kritischen Bauteilen (z.B. Modu- len) wird durch eine Bevorratung einer Mindest- menge der Volatilität des Beschaffungsmarktes ent- gegengewirkt. Des Weiteren setzt die CLEEN Energy Group verstärkt auf den Bezug von wesent- lichen Bauteilen direkt bei den Produzenten, um Lieferketten zu optimieren und preisoptimiert einzu- kaufen. B) Unternehmensspezifische Risiken a) Investitionsrisiko Durch das Geschäftsmodell der CLEEN Energy Group ergibt sich naturgemäß ein hohes Investiti- onsvolumen in Photovoltaikanlagen, woraus sich wiederum ein entsprechendes Investitionsrisiko ergibt. Dies definiert sich aus der Unsicherheit hin- sichtlich der Vorteilhaftigkeit einer Investition, indem das Risiko besteht, dass zukünftige Einzahlungs- überschüsse bzw. Renditen eines Investitionspro- jektes schwanken bzw. ausfallen. Die CLEEN Energy Group begegnet diesem Risiko mit entspre- chenden konservativen Projektkalkulationen, wel- che eine Mindestrendite im Rahmen von abgesi- cherten Energiepreisen enthält. Somit wird das In- vestitionsrisiko, welches überwiegend von schwan- kenden Strompreisen abhängt, minimiert. b) IT-Risiko Der verstärkte Fokus auf Digitalisierung und Auto- matisierung von Prozessen und der einhergehende steigende Einsatz von diversen IT-System erhöht laufend das Risiko von Cyber-Crime Aktivitäten als auch die allgemeine Fehleranfälligkeit von IT-Syste- men durch interne oder externe Faktoren. Der Ein- satz von modernen IT-Systemen sowie Mitarbeiter- schulungen im Zusammenhang mit Cyber-Crime sollen das Risiko der CLEEN Energy Group im Zusammenhang mit der elektronischen Datenverar- beitung geringhalten. Zudem sollen regelmäßige Datensicherung das Risiko von Datenverlust mini- mieren. c) Personalrisiko Eine wesentliche Säule des Unternehmenserfolgs sind die Mitarbeiter. Die Qualifikation der Beleg- schaft sowie deren Motivation und Zusammenarbeit fördern nachhaltig die Produktivität und schlussend- lich auch den Erfolg jedes Unternehmens. Basis da- für bilden funktionierende und transparente Informa- tionsflüsse sowie die Einbindung jedes Mitarbeiters in Entscheidungs- und Verbesserungsprozesse. Die Förderung von Weiter- bzw- Fortbildungsmaßnah- men sowie Mitarbeiterbindungsprogramme fördert den Aufbau von Know-how und hilft nachhaltige und erfolgreiche Unternehmensstrukturen zu schaffen. Der nachhaltige Fachkräftemangel, hohe Fluktua- tion sowie fehlende Weiterbildung bilden die we- sentlichen Risiken im Personalbereich. Die CLEEN Energy Group entgegnet diesen Risiken mit der Förderung von unternehmensinternen sowie exter- nen Weiterbildungsmaßnahmen, Mitarbeiterbin- dungsinitiativen sowie einem attraktiven Entloh- nungssystem inkl. einem Mitarbeiterbeteiligungspro- gramm. d) Länderrisiko Die Ausweitung und Internationalisierung des Ge- schäftsfeldes der CLEEN Energy Group führt auch zu einem erhöhtem Länderrisiko. Neue geologische, politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen haben Einfluss auf den Erfolg der Geschäftstätigkeit der CLEEN Energy Group. Um die einhergehenden Risiken mit Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf neue Länder bestmöglich evaluieren und bewerten zu können, setzt das Management bei der Abwick- lung von internationalen Projekten verstärkt auf die Zusammenarbeit mit lokal anerkannten Geschäfts- partnern, welche bereits ausreichend Erfahrung in der Abwicklung von Photovoltaik-Projekten aufwei- sen. CLEEN E N ERGY Seite 17 C) Finanzielle Risiken a) Liquiditätsrisiko Die Sicherstellung einer ausreichenden finanziellen Basis ist eine der Kernaufgaben der Unternehmens- führung. Als wichtigste Steuerungsgrößen des Li- quiditätsrisikos auf Konzernebene wird eine Liquidi- tätsplanung, die sich aus den Zahlungsflüssen der einzelnen Projekte ableitet, verwendet. Die Finan- zierung des Konzerns erfolgt zu einem hohen Anteil durch Bankdarlehen, die vor allem aufgrund der er- forderlichen Vorabinvestitionen im Segment Photo- voltaik erforderlich sind. Die Finanzierungen des Konzerns sind dementsprechend überwiegend lang- fristig ausgerichtet um die Laufzeiten der zugrunde- liegenden Projekte bestmöglich abzudecken. Zur Besicherung dieser langfristigen Finanzierungen dienen einerseits die finanzierten Vermögenswerte (idR Photovoltaik-Anlagen) als auch sonstige Si- cherstellungen (z.B. Patronatserklärung, Verpfän- dung Geschäftsanteile). Neben der Finanzierung über Banken legt der Konzern großen Wert auf ein partnerschaftliches und transparentes Verhältnis zu seinen Kernaktionären. Diese haben in der Vergan- genheit bereits mehrfach deren Loyalität zum Kon- zern durch die Zurverfügungstellung ausreichender liquider Mittel in finanziell schwierigen Zeiten bewie- sen. b) Kreditrisiko Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko des Zah- lungsverzuges oder -ausfalls von Vertragspartnern. Bezüglich des kundenseitigen Ausfallrisikos wird auf die Übersicht zu den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forde- rungen verwiesen. Das maximale Ausfallsrisiko be- steht in Höhe der Buchwerte. Die Analyse und Be- wertung der Kreditwürdigkeit jedes Kunden ist ein wesentliches Steuerungsinstrument der CLEEN Energy Group, um das Kreditrisiko zu minimieren. c) Zinsänderungsrisiko Das Zinsrisiko beschreibt die Änderung des Wertes von Finanzinstrumenten und des Zinsergebnisses aus Finanzinstrumenten auf Grund der Änderung von Zinssätzen. Der weitaus überwiegende Anteil der Finanzierungen der CLEEN Energy Group ist variabel verzinst und abhängig vom 3-Monats-EU- RIBOR. Die Veränderung dieses Basiszinssatzes von +/- 1 % hätte bei den Bankdarlehen eine Aus- wirkung auf das Ergebnis sowie das Eigenkapital (jeweils vor Steuern) in Höhe von TEUR +/- 177. d) Fremdwährungsrisiko Da alle Geschäftstätigkeiten des Konzerns in Euro durchgeführt werden, besteht derzeit kein Fremd- währungsrisiko für den Konzern. Aufgrund der zu- künftigen Geschäftsausweitung auch außerhalb des Euro-Raumes, wird dieses Risiko zukünftig verstärkt vom Management der CLEEN Energy Group über- wacht werden. Seite 18 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.3.4 Bericht über Forschung und Entwicklung Im Jahr 2022 konzentrierte sich der FE-Bereich der CLEEN Energy AG auf die Weiterentwicklung der CLEEN Energy PV-Box und des CLEEN Zeero Was- serstoffspeichers. Die CLEEN Energy PV-Box wurde im Herbst 2022 als neues Produkt auf den Markt ge- bracht, während beim CLEEN Zeero der Fokus auf der Weiterentwicklung und Zertifizierung lag. PV-Box: Die PV-Box ist Österreichs erste mobile PV- Anlage, die in nur wenigen Stunden aufgebaut und betriebsbereit ist. Im Zuge dieser Entwicklung waren vor allem die gesetzlichen und regionalen Vorgaben der einzelnen Länder von großer Bedeutung. Hier wurde nach der optimalen technischen Lösung ge- sucht, um ein universell in allen Ländern einsetzba- res Produkt zu entwickeln. Dies konnte durch eine modulare Erweiterung der PV-Box, die je nach Land variiert, gelöst werden. Bereits bei der Einführung der PV-Box im Herbst wurde an der Weiterentwicklung gearbeitet, die nun im Frühjahr 2023 veröffentlicht wurde. Neben nun zwei unterschiedlichen Größen (Länge und Leistung) der PV-Box wurden die technischen Komponenten so weit verbessert, dass die PV-Box von jedem regi- onalen Elektriker angeschlossen werden kann. Mit der neuen Generation wird vor allem dem Plug & Play Charakter Rechnung getragen. CLEEN Zeero – Wasserstoffspeicher: Im Bereich der Wasserstoff- bzw. Power to GAS-Forschung konnten im Jahr 2022 durch Optimierung der Software, der Steuereinheit und der technischen Komponenten wesentliche Verbesserungen erzielt werden. Zusätz- lich zu den bestehenden Testanlagen der CLEEN Energy AG wurde ein Pilotprojekt mit den Stadtwer- ken Steyr gestartet. In diesem Pilotprojekt wird der CLEEN Zeero als zentrale Komponente zur Black- out-Prävention und autarken Versorgung eines Kri- senstandortes über Photovoltaik mit Wasserstoffer- zeugung und -speicherung durch den CLEEN Zeero mit einem Speichervolumen von ca. 1 MW einge- setzt. Zusätzlich führt die CLEEN Energy AG die notwendi- gen Zertifizierungen und Tests für den europäischen Markt durch. Aufgrund der Neuheit der Technologie gibt es dafür in jedem Land unterschiedliche Richtli- nien und Voraussetzungen. In einigen Ländern sind diese Richtlinien auch erst im Entstehen, was eine große Herausforderung für die Entwicklung eines einheitlichen Systems darstellt. 1.3.5 Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagement- Systems in Hinblick auf den Rechnungs- legungsprozess 1.3.5.1 Risikomanagement-Prozess – Verantwor- tung der Geschäftsleitung Im Zuge der Zulassung an der Wiener Börse wurde im Jahr 2017 gemäß den Corporate-Governance- Richtlinien und dem Aktiengesetz ein Compliance und Risikomanagement implementiert und seither laufend evaluiert. Der Gesamtvorstand hat die Verantwortung über- nommen, ein angemessenes internes Kontrollsys- tem einzurichten und laufend zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Ein IKS wurde eingerichtet, mit dem die Wirtschaft- lichkeit und Zuverlässigkeit der Geschäftstätigkeit überwacht und kontrolliert wird. Nachfolgend wer- den die wesentlichen Merkmale beschrieben. Die Geschäftstätigkeit im Projektgeschäft ist unver- meidlich mit Risiken verbunden, die sich trotz aller Sorgfalt nicht gänzlich ausschließen lassen. Auf- grund der überschaubaren Unternehmensgröße werden der Vorstand und die Führungskräfte in die Lage versetzt, Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen, sie zu bewerten und Maßnahmen einzu- leiten. Die bewusste Auseinandersetzung mit Chan- cen und Risiken ist daher ein essenzieller Teil der Unternehmensführung. Aus einer regelmäßigen Sensibilisierung der Mitar- beiter resultiert eine verantwortungsbewusste CLEEN E N ERGY Seite 19 Risikokultur des Unternehmens. Die Unternehmens- leitung sieht das Risikomanagement, z.B. durch ein organisatorisch verankertes und gelebtes 4-Augen- Prinzip, als integrierten Teil aller Prozesse. Für das Risikomanagement besteht daher keine eigene Auf- bauorganisation, denn Risiko- & Krisenmanagement ist eine wesentliche Aufgabe aller Führungskräfte und jedes Mitarbeiters im Rahmen der Eigenverant- wortung. 1.3.5.2 Kontrollumfeld und -Maßnahmen, Über- wachung der Rechnungslegung Die Einrichtung eines angemessenen internen Kon- troll- und Risikomanagements liegt in der Verant- wortung des Vorstands. Durch dementsprechende organisatorische Maßnahmen und Kontrollen wird sichergestellt, dass die gesetzliche Vorgabe, nach der die Eintragungen in die Bücher und die sonsti- gen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet zu erfolgen haben, erfüllt wird. Wesentliche Bestandteile des internen Kontroll- und Risikomanagements sind insbesondere die funktio- nale Trennung zwischen Vertrieb, Einkauf und Fi- nanzwesen sowie die Einrichtung von Prozessen, mit denen die Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der Geschäftstätigkeit überwacht und sichergestellt wird. Der gesamte Prozess von der Bestellung bis zur Bezahlung unterliegt strengen Regeln, die damit im Zusammenhang stehende Risiken vermeiden sol- len. Zu diesen Maßnahmen zählen zum Beispiel Funktionstrennungen, systemunterstützte Prüfun- gen durch eine Software, sowie auf wenige Perso- nen eingeschränkte Zeichnungsermächtigungen von Zahlungen. Für die Einhaltung der steuer- und kapitalmarkt- rechtlichen Vorschriften gibt es eine enge Zusam- menarbeit mit einem Wirtschaftstreuhänder sowie einer spezialisierten Anwaltskanzlei und deren lau- fende Beratung. Bei IT- Infrastruktur und Software wird einerseits auf moderne Cloud-Lösungen zurückgegriffen, wie z.B. Microsoft Office365, virtuelle Cloudspeicher in Microsoft oneDrive, AWS und Azure Cloudservices und das cloudbasierte CRM System Hubspot. An- dererseits wurde mit Umstellungszeitpunkt 1.1.2020 auf die integrierte österreichische ERP Lösung BMD NTCS umgestellt, mit der das gesamte operative Geschäft inklusive Finanzbuchhaltung abgedeckt wird. Damit ist CLEEN Energy AG für das Wachs- tum im operativen Bereich aber auch für spezifische Rechnungswesen-Themen, wie Abbildung von Tochterunternehmen, Vorbereitung hinsichtlich Kon- solidierung und IFRS-Abschlüsse gerüstet. Die insgesamt moderne und cloudbasierte Lösung hat sich auch im Jahr 2021 nach vermehrter Nut- zung von Homeoffice und dezentraler Arbeit sehr bewährt. Diesem Umstand Rechnung tragend wer- den laufend mehr Services in die Cloud verlagert. Folglich wurde Ende 2021 ein Projekt zur Umstel- lung der lokalen Domainservices in die Azure Cloud begonnen. Dies bildet den Grundstein weitere Ser- vices ( z.b.: ERP ) zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls in die Cloud zu migrieren. Die Geschäftsfälle werden ab Auftragseingang bis zur Verbuchung und Zahlungsüberwachung mit ei- ner integrierten ERP-Lösung verarbeitet. Somit ist die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Ge- schäftsfälle gewährleistet. Die Zugriffsrechte sind personen- und funktionsbe- zogen auf die benötigten Datenbestände einge- grenzt. Damit die Gefahr durch eventuelle Knowhow-Ver- luste reduziert wird, setzt das Unternehmen bevor- zugt Standardsoftware ein. 1.3.5.3 Information und Kommunikation Im Rahmen des internen Berichtswesens erfolgt mo- natlich ein standardisiertes Reporting über ausge- wählte Informationen an den Vorstand und Aufsichts- rat, vor allem über Liquidität, Auftragseingang, Um- satz, Deckungsbeitrag sowie Plan-Ist-Vergleich und Seite 20 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT Abweichungsanalyse der Aufwendungen und Er- träge. 1.4 Bericht über die voraussichtlichen Ent- wicklungen des Unternehmens Aufgrund zwar mittlerweile fallenden aber immer noch hohen Energiepreise und politischen bzw. rechtlichen Vorgaben (z.B. Pariser Klimaabkom- men, Energieeffizienzgesetz, Klima- und Energie- strategie der Europäischen Kommission und der ös- terreichischen Bundesregierung) haben Energieeffi- zienz und nachhaltige Energieerzeugung eine hohe Aufmerksamkeit und politische Entscheidungsträger kündigen weitere Maßnahmen an. Daraus und aus der anhaltend hohen Nachfrage an diesen Lösun- gen ergibt sich ein beachtliches Wachstumspoten- tial für die CLEEN Energy Group, die Chance auf Erschließung weiterer Geschäftsfelder bzw. Märkte. Die besonderen Anforderungen der Energiewende und ihrer Effekte auf den Ausbau erneuerbarer Energien, Versorgungssicherheit, Stromverbrauch, Netzstabilität und Wärmeversorgung berücksichtigt das Management der CLEEN Energy Group in ihren strategischen Überlegungen. Speziell werden die Anforderungen an den Klimaschutz und die Auswir- kungen auf das Geschäftsmodell einem stetigen Reviewprozess unterzogen. Entsprechend bildet die Bewertung möglicher Entwicklungspfade der Ener- giewende in den kommenden Jahren einen Schwer- punkt für die zukünftige Strategie der CLEEN Energy Group. Um diesen Entwicklungen und dem hohen Bedarf an grüner Energie Rechnung zu tragen, entwickelte die CLEEN Energy Group 2022 die PV-Box, als schnelle und unkomplizierte Lösung zur nachhalti- gen Energieerzeugung auf Untergründen jeder Art. Zusätzlich bedarf es in Österreich für das Aufstellen einer PV-Box keine rechtliche Genehmigung auf Nutzflächen, wie landwirtschaftlichen Flächen oder Industriegründen, welche für Freiflächen sonst nötig wäre. Auf der anderen Seite wird dieses Potenzial durch die aktuell sehr stark gestiegenen Zinsen belastet, welche unternehmerische Investitionen teurer ma- chen. Dies bewirk einerseits mehr Anfragen nach dem CLEEN Energy Contracting Modell, jedoch steigen auch für die CLEEN Energy Group die Fi- nanzierungskosten. Die CLEEN Energy Group wird sich um Jahr 2023 daher auf die Umsetzung von profitablen „Kauf“ Projekten an Dritte und dem wei- teren Aufbau eigener Assets fokussieren. Im Be- reich des Aufbaus von eigenen Assets (PV-Anla- gen) wird ein verstärktes Augenmerk auf die lang- fristige Rentabilität gelegt und der Bewertungsmaß- stab entsprechend der aktuellen Finanzierungsbe- dingungen angepasst. Weitergehend konnte die CLEEN Energy Group bereits viele Einzelaufträge aber auch langfristige Kooperationen zur Errichtung von PV-Anlagen mit Dritten fixieren. Das Booked Business der CLEEN Energy AG beträgt rund TEUR 20.000 und das Potential Business TEUR 5.000. Aufgrund von großen Anschaffungen sowie einigen negativen Einmaleffekten gegen Ende des Ge- schäftsjahres 2022 kam die CLEEN Energy Group zu Beginn des Geschäftsjahres 2023 in finanzielle Schieflage. Dies hatte zur Folge, dass die CLEEN Energy Group in Verhandlungen mit ihren wesentli- chen Gläubigern und Investoren treten musste, um Vereinbarungen zu schließen, welche eine stabile Finanzlage der CLEEN Energy Group wieder si- cherstellen sollten. Mit Ende April 2023 konnten diese Vereinbarungen erfolgreich abgeschlossen werden. Die wesentlichen negativen Bilanzeffekte wurden bereits im Geschäftsjahr 2022 verarbeitet, wodurch das Management der CLEEN Energy Group trotz des schwierigen Situation der letzten Monate, aus heutiger Sicht für das Geschäftsjahr 2023 aufgrund des oben angeführten Booked Busi- ness einen Umsatz (nach UGB) von rund EUR 25 Millionen und ein positives EBIT erwartet. Die Errei- chung dieser Prognose hängt maßgeblich von der zeitgerechten Erteilung der Baugenehmigungen so- wie dem Erhalt der Photovoltaik-Zählpunkte (Ein- speisezählpunkt) durch die Energieversorger ab. CLEEN E N ERGY Seite 21 Darüber hinaus hängt die positive Entwicklung der CLEEN Energy AG maßgeblich von der Erreichung der geplanten Deckungsbeitragsmargen, sowie der Beilegung des in der Ertragslage geschilderten Rechtsstreites ab. 1.5 Angaben zu Kapital-, Anteils-, Stimm- und Kontrollrechten und damit verbun- denen Pflichten 1.5.1 Grundkapital Das Grundkapital (Nennkapital) beträgt per 31.12.2022 EUR 4.875.871,00 (VJ EUR 4.292.539,00). Die Veränderung zum Vorjahr (EUR 583.332 / Stück 583.332) ist auf folgende Sachver- halte zurückzuführen: Stand 1.1.2022 4.292.539 Kapitalerhöhung 04/2022 166.666 Kapitalerhöhung 05/2022 416.666 Veränderung 2022 insgesamt 583.332 Die Veränderung iZm der Kapitalerhöhung 04/2022 resultiert aus der Ausgabe von 166.666 Stück Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital, die im April 2022 in das Fir- menbuch eingetragen wurde. Im Rahmen der Aus- übung von Wandlungsrechten von den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen wurden eben- falls im April 2021 insgesamt 114.285 Stück Aktien aus bedingtem Kapital aufgrund der Ausübung von Wandlungsrechten ausgegeben. Bei der 5. ordentli- chen Hauptversammlung am 9. September 2021 wurde dem Vorstand Lukas Scherzenlehner und dem Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Eisler Akti- enoptionen gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG zu einem Bezugspreis von EUR 3,36 je Aktie (Ausübungs- preis der Aktienoptionen) eingeräumt. Die Aus- übung dieser Aktienoptionen erfolgte bis zum Ende des Bilanzstichtages und wurde durch die von der CLEEN Energy AG selbst gehaltenen eigenen An- teile bedient. CLEEN E N ERGY Seite 22 Der gemäß IFRS 2 (anteilsbasierte Vergütung) anzusammelnde Betrag wird in der Gewinn- und Verlustrech- nung wie folgt dargestellt: in TEUR Anzahl ausgeübte Rechte Angesammelter Betrag Ausweis in GuV Anteil für Vorstand 44.625 146.370 Personalaufwendung Anteil für Aufsichtsrat 17.850 58.548 Sonstiger betrieblicher Aufwand Gesamt 62.475 204.918 Seite 23 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.5.2 Eigene Aktien Die Gesellschaft verfügt über 185.440 eigene Stückaktien (VJ 185.440), die nicht im Grundkapital ausgewiesen sind. 1.5.3 Aktienprogramm 2021 Ebenso wurde in der 5. ordentlichen Hauptver- sammlung am 9. September 2021 die Satzung der Gesellschaft dahingehend erweitert, dass das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 3 AktG um bis zu 360.531 Stück neue Stückaktien zum Zwecke der Einräumung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglie- der des Vorstandes und Aufsichtsrates der Gesell- schaft, erhöht werden kann. Diese Satzungsände- rung ist keine Vereinbarung mit den künftigen Aus- übungsberechtigten, sondern schafft den Rahmen für die Hauptversammlung und den Vorstand um eine derartige Vereinbarung in der Zukunft abzu- schließen. Von den insgesamt 360.531 Stück können bis zu 180.267 Aktienoptionen an Arbeitnehmer und lei- tende Angestellte der Gesellschaft, bis zu 90.132 Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstandes und bis zu 90.132 Aktienoptionen an Mitglieder des Auf- sichtsrates ausgegeben werden. 90.132 Aktienopti- onen können für die Mitglieder des Vorstandes im Falle des Vorliegens eines Alleinvorstandes zum Zeitpunkt der Ausübung der Aktienoptionen zuge- teilt werden. Im Falle von zwei Vorstandsmitglieder können bis zu 60.088 Aktienoptionen an den CEO und bis zu 30.044 Aktienoptionen an den CFO zu- geteilt werden. Im Falle von drei Vorstandsmitglie- dern können bis zu 45.066 Aktienoptionen an den CEO und jeweils bis zu 22.533 Aktienoptionen ei- nem CFO und einem COO zugeteilt werden. Bis zu 90.132 Aktienoptionen können für die Mitglieder des Aufsichtsrates (bis zu 45.066 Aktienoptionen Herrn Michael Eisler und jeweils bis zu 22.533 Aktienopti- onen den Herren Mag. Harald Weiss und Herrn Boris Maximilian Schnabel als amtierende Auf- sichtsratsmitglieder) zugeteilt werden. Der Ausgabebetrag der Aktien beträgt EUR 5,35 je Aktie (Ausgabepreis der Aktienoptionen). Dieses Aktienoptionsprogramm wird für 5 Jahre gelten. Die Aktienoptionen werden in den Jahren 2022 bis 2026 (jeweils einschließlich) für die Leistungen in den Jahren 2021 bis 2025 (jeweils einschließlich) zuge- teilt werden. Die Zuteilung der Aktienoptionen unter diesem Aktienoptionsprogramm erfolgt jährlich erst- mals 2022 für die Leistungen im Jahr 2021. Eine Aktienoption berechtigt zum Bezug von 1 Stück auf Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktie der Gesellschaft. Kumulierte Voraussetzung für die Ausübung der Ak- tienoptionen für Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind: • aufrechter (nicht gekündigter) Vorstands-An- stellungsvertrag oder aufrechte Funktion im Aufsichtsrat • Ablauf von 3 Jahren ab Zuteilung der Aktienop- tion („Wartefrist“); dies bedeutet, dass die zum Beispiel im Geschäftsjahr 2022 zugeteilten Ak- tienoptionen im Jahr 2025, die im Geschäfts- jahr 2023 zugeteilten Aktienoptionen im Ge- schäftsjahr 2026 ausgeübt werden können Die zugeteilten Aktienoptionen sind jeweils ab dem dritten Jahrestag ab jeweiliger Zuteilung bis zum Ablauf von drei Wochen ausübbar. Nicht zeitgerecht ausgeübte Aktienoptionen verfallen ohne Anspruch auf Entschädigung. 1.5.4 Genehmigtes Kapital In der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurde Folgendes beschlossen: Das genehmigte Kapital 2017 gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 31.05.2017 wird aufgehoben. Der Vorstand wird gemäß § 169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Mai Seite 24 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 2023, das Grundkapital um bis zu EUR 1.785.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.785.000 Stücke neue, auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) der Gesellschaft ge- gen Bar- und/oder Sacheinlage - allenfalls auch in mehreren Tranchen - zu erhöhen (Genehmigtes Ka- pital 2018) und den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisheri- gen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einver- nehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Des Weiteren wird der Vorstand ermächtigt mit Zu- stimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise bei gewissen Um- ständen auszuschließen. Der Aufsichtsrat wird ebenfalls ermächtigt Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem geneh- migten Kapital ergeben, zu beschließen. Seite 25 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.5.5 Aktien Die Aktien sind zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassen und notieren im Segment „standard market auction“ (ISIN: AT0000A1PY49). Jahr 2022 Jahr 2021 Organe, Management 1.539.534 28,118% 1.538.180 35,834% Lukas Scherzenlehner (CEO) 935.602 17,088% 1.082.763 25,224% Thomas Hirtenlehner (CFO) 25.854 0,472% 23.250 0,542% Roland Gstöttner (CTO) 25.770 0,471% 12.700 0,296% Boris Schnabel (AR) 355.243 6,488% 355.243 8,276% Michael Eisler (AR) 197.065 3,599% 64.224 1,496% Aktionäre (Meldeschwelle) 2.007.122 36,658% 1.602.321 37,328% Alfred Luger 869.147 15,874% 869.207 20,249% Michael Altrichter Bet.GmbH 342.229 6,250% 322.251 7,507% Dr. Sabine Schnabel 223.475 4,081% 231.475 5,392% Kawkaw Electronics International Li- mited 356.271 6,507% Compass-Gruppe-Holding 216.000 3,945% 179.388 4,179% CLEEN Energy eigene Aktien 185.440 3,387% 185.440 4,320% Aktionäre sonstige (Streubesitz) 1.743.235 31,838% 966.598 22,518% Summe 5.475.331 100,00% 4.292.539 100,00% Summe Streubesitz (<4%) 1.991.924 36,380% 1.066.772 24,852% Es bestehen keine Beschränkungen von Stimmrechten oder zur Übertragung von Aktien. Es bestehen keine besonderen Kontrollrechte für Inhaber von Aktien. Es bestehen keine Kapitalbeteiligungen von Mitarbeitern, die das Stimmrecht nicht unmittelbar ausüben. Der Vorstand erbringt seine Leistungen auf Basis von mit der Gesellschaft abgeschlossenen Verträgen, in denen auch Regelungen für die Beendigung enthalten sind. Betreffend Ernennung und Abberufung der Mit- glieder des Vorstands und Aufsichtsrats es gibt keine Bestimmungen, die sich nicht unmittelbar aus dem Ge- setz ergeben. Es bestehen keine Vereinbarungen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist und die bei einem Kontrollwechsel in der Gesellschaft infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden. Es existie- ren keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsrats- mitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. Seite 26 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 1.5.5.1 Entwicklung Aktienkurs Im Geschäftsjahr 2022 fiel der Kurs der CLEEN Energy AG in der Jahresbetrachtung von 10 € auf 9€ pro Aktie. Im ersten Halbjahr konnte die CLEEN Energy AG ein sehr starkes Kurswachstum erzielen mit einem Hoch im Mai 2022 nach der Umstellung vom Market Auction Handel auf den Market Continous Handel. Durch diese Umstellung ist die CLEEN Energy AG Aktie nun den ganzen Tag, während der Handelszeiten der Wie- nerbörse, handelbar. Im Zuge des fallenden Marktes und den bis dahin sehr hohen Kursgewinnen gab die CLEEN Energy AG ab Juni kontinuierlich die erzielten Gewinne ab und konsolidierte bei ca. 8,5 € pro Aktie. Im Q4 konnte sich der Aktienkurs nochmals auf bis zu 10 € erholen und schloss das Jahr am 30.12.2022 mit 9€ je Aktie. Das Jahreshoch von 19,1€ je Aktie wurde erstmals am 2.5.2022 erreicht, dies war ebenfalls das bis dahin erreichte Alltime-High in der Geschichte der CLEEN Energy AG. Das Jahrestief war am 29.08.2022 mit einem Kurs von 7,5€ je Stück. Die Liquidität der Aktie konnte ebenfalls stark verbessert werden. So wurden im Jahr 2022 CLEEN Energy Aktien im Wert von insgesamt 8,026 Millionen EURO oder 745.618 Stück an der Wienerbörse gehandelt. Dies bedeutet einen Anstieg der Liquidität von 60% im Vergleich zum Vorjahr 2021 (5,032 Millionen EURO). Doppelzählung entsprechend Wiener Börse, abrufbar unter https://www.wienerborse.at/aktien-standard-mar- ket/cleen-energy-ag-AT0000A1PY49/ Haag, 30. April 2023 ___ Ing. Lukas Scherzenlehner (CEO, Vorstand) CLEEN E N ERGY 1 ERKLÄRUNG des Vorstandes Ich bestätige nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstan- dards aufgestellte, Konzernabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags- lage des Konzerns entsteht und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist. Haag, 30. April 2023 ––––––––––––––––––––––––––––––– Ing. Lukas Scherzenlehner (CEO, Vorstand) Seite 28 JAHRE S FIN ANZ B ER ICHT 4.1062.0431.34710.4252.9294.6898.4591.34718.3163.82124-529900DPJNP0QBXB54942022-01-012022-12-31529900DPJNP0QBXB54942021-01-012021-12-31529900DPJNP0QBXB54942022-12-31529900DPJNP0QBXB54942021-12-31529900DPJNP0QBXB54942020-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900DPJNP0QBXB54942021-01-012021-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900DPJNP0QBXB54942021-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900DPJNP0QBXB54942020-12-31CLE:CapitalReserveRestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942021-01-012021-12-31CLE:CapitalReserveRestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942021-12-31CLE:CapitalReserveRestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942020-12-31CLE:CapitalReserveUnrestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942021-12-31CLE:CapitalReserveUnrestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942020-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900DPJNP0QBXB54942021-01-012021-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900DPJNP0QBXB54942021-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900DPJNP0QBXB54942020-12-31529900DPJNP0QBXB54942022-01-012022-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900DPJNP0QBXB54942022-12-31ifrs-full:IssuedCapitalMember529900DPJNP0QBXB54942022-01-012022-12-31CLE:CapitalReserveRestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942022-12-31CLE:CapitalReserveRestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942022-12-31CLE:CapitalReserveUnrestrictedMember529900DPJNP0QBXB54942022-01-012022-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMember529900DPJNP0QBXB54942022-12-31ifrs-full:RetainedEarningsMemberiso4217:EURiso4217:EURxbrli:shares

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