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cyan AG

Annual / Quarterly Financial Statement May 21, 2019

5379_10-k_2019-05-21_defdf2b7-cf51-4819-90af-b33add1eae5a.pdf

Annual / Quarterly Financial Statement

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Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Firma CYAN AG München

Bilanz zum 31. Dezember 2018

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 19.263,00 0
II. Sachanlagen 2.353,00 0
III. Finanzanlagen 46.715.948,64 5.066
46.737.564,64 5.066
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.263.423,46 0
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.976,69 3.002
16.269.400,15 3.002
C. Rechnungsabgrenzungsposten 57.326,80 0
63.064.291,59 8.068

Passiva

31.12.2018 31.12.2017

A. Eigenkapital

EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 8.764.923,00 67
II. Kapitalrücklage 39.166.614,85 4.588
47.931.537,85 4.655
B. Zur Durchführung der Kapitalerhöhung geleistete Einlagen 2.753.227,75 2.999
C. Rückstellungen 731.480,00 318
D. Verbindlichkeiten 11.648.045,99 96
  • B. Zur Durchführung der Kapitalerhöhung geleistete Einlagen 2.753.227,75 2.999
63.064.291,59 8.068

CYAN AG, München

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

Rumpf
geschäftsjahr
2018 2017
EUR TEUR
1. sonstige betriebliche Erträge 13.006,03 0
2. Personalaufwand -1.029.800,04 0
3. Abschreibungen -2.423,90 0
4. sonstige betriebliche Aufwendungen -4.659.547,84 -391
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
-
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 479.077,41
(Vorjahr: TEUR 0)
479.275,61 0
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-
davon an verbundene Unternehmen: EUR 165,48 (Vorjahr:
TEUR 0)
-186.874,58 0
7. Ergebnis nach Steuern/Jahresfehlbetrag -5.386.364,72 -391
8. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 5.386.364,72 391
9. Bilanzgewinn 0,00 0

CYAN AG, München

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Gesellschaft CYAN AG hat ihren Sitz in München. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der HRB 232764 eingetragen.

II. Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gesellschaft wurde mit Vertrag vom 6.4.2017 errichtet.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des AktG beachtet. Die Gesellschaft weist die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Die Erleichterungsvorschriften der §§ 274a, 276, 288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsvorschriften nach dem für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Auf Bilanzposten angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Dabei wird die Nutzungsdauer des jeweiligen immateriellen Vermögensgegenstands nach dessen Produktlebenszyklus oder dessen erwarteten Synergieeffekten angesetzt, soweit diese verlässlich geschätzt werden können. Ansonsten wird die Nutzungsdauer gem. § 253 III HGB mit zehn Jahren angenommen.

Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Es wurde die lineare Abschreibungsmethode gewählt.

Das Finanzanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten bilanziert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

Bei den Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte der Ansatz mit dem Nennwert.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit den Nennbeträgen angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen wurden berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert.

IV. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zum Geschäftsjahresende wurden die Bewertungen der Buchwerte der Finanzanlagen (Anteile an verbundenen Unternehmen) und Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von insgesamt EUR 63,0 Mio vom Vorstand überprüft. Zu diesem Zweck wurden beizulegende Zeitwerte nach dem DCF-Verfahren ermittelt. Diese basieren auf den Planzahlen für die folgenden acht Geschäftsjahre, für die vom Vorstand signifikante Umsatz- und Ergebnissteigerungen geplant wurden. Bei den Berechnungen wurden risikoadäquate Diskontierungsfaktoren einer Alternativanlage von 7,9 % bis 8,2 % verwendet. Die enthaltene ewige Rente wurde mit einem Wachstumsfaktor von 2,0 % kalkuliert. Die sich daraus ergebenden beizulegenden Zeitwerte entsprechen mindestens den Buchwerten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in voller Höhe eine Restlaufzeit von nicht mehr als einem Jahr.

In den Forderungen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 16,3 Mio enthalten.

Das Grundkapital zum Bilanzstichtag beträgt EUR 8.764.923,00. Es ist eingeteilt in 8.764.923 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von je EUR 1,00 pro Aktie.

Im Bilanzgewinn ist weder ein Gewinnvortrag noch ein Verlustvortrag enthalten.

Die Hauptversammlung vom 18.12.2017 hat die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 2.999.250,00 und die Änderung der §§ 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr), 4 (Grundkapital) und 16 (Ort, Einberufung und Teilnahme) der Satzung beschlossen. Die Einzahlung der Kapitalerhöhung ist am 22.12.2017 erfolgt. Die Eintragung in das Handelsregister ist am 4.1.2018 erfolgt.

Die Hauptversammlung vom 19.1.2018 hat die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 3.679.080,00 und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.

Die Hauptversammlung vom 29.1.2018 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 500.000,00 und die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von EUR 269.943,00 durchgeführt.

Die Hauptversammlung vom 5.3.2018 mit Nachtrag vom 13.3.2018 hat die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 1.200.000,00 und die Änderung des § 4 (Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.1.2018 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18.1.2023 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 3.300.000,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2018/I).

Auf Grund der erteilten Ermächtigung wurde die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 180.000,00 auf EUR 8.394.923,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 20.4.2018 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert.

Auf Grund der erteilten Ermächtigung wurde die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 370.000,00 auf EUR 8.764.923,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 12.10.2018 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital, Genehmigtes Kapital) geändert.

Das genehmigte Kapital vom 19.1.2018 (Genehmigtes Kapital 2018/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 2.750.000,00.

Im Dezember 2018 wurde mit den Minderheitsaktionären der I-New Unified Mobile Solutions AG ein Einbringungsvertrag gegen Ausgabe von neuen Anteilen der CYAN AG vereinbart. Die Beschlüsse wurden im Dezember 2018 gefasst. Die ausgegebenen Anteile haben einen Wert in Höhe von EUR 2.146.235,00. Die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister ist im März 2019 erfolgt. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz als Position "Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen".

Im Dezember 2018 erfolgte eine weitere Kapitalerhöhung durch Sacheinlage von Forderungen. Die Sacheinlage ist im Dezember 2018 mit Vertragsabschluss erfolgt. Die Sacheinlage hat einen Wert von EUR 606.992,75. Die Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister ist im März 2019 erfolgt. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz als Position "Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen".

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Vorstandstantiemen (EUR 571.000,00) sowie Abschluss- und Prüfungskosten.

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis 1 Jahr. Zur Besicherung von Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 7,0 Mio. sind die Geschäftsanteile an der I-New Unified Mobile Solutions AG sowie Forderungen gegen die I-New Unified Mobile Solutions AG verpfändet worden.

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten außergewöhnliche Aufwendungen aus dem Börsengang in Höhe von etwa EUR 3,0 Mio.

V. Sonstige Angaben

Personalstand

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr keine Arbeitnehmer.

Organmitglieder

Vorstand waren

  • Herr Michael Sieghart, Unternehmer, Wien
  • Herr Markus Cserna, Unternehmer, Langenzersdorf
  • Herr Peter Arnoth, Unternehmer, Wien

Aufsichtsrat waren

  • Herr Stefan Schütze (Aufsichtsratsvorsitzender), Jurist, Frankfurt
  • Herr Volker Rofalski, Kaufmann, München
  • Herr Christobal Mendez de Vigo y Löwenstein, Unternehmer, Madrid (bis zum 30.11.2018)
  • Herr Dr. Lucas Prunbauer, Jurist, Wien (seit dem 1.12.2018).

Anteilsbesitz

Mit Ausübung der Call-Option wurden am 15.2.2018 26 % sowie am 26.4.2018 49 % der Anteile an der CYAN Security Group GmbH, Wien, übernommen. Die Gesellschaft hält 100 % der Anteile. Das Eigenkapital der CYAN Security Group GmbH beträgt zum 31.12.2017 EUR 1,1 Mio, das Ergebnis zum 31.12.2017 EUR 0,9 Mio. Der Jahresabschluss 2018 liegt noch nicht vor.

Mit Kaufvertrag vom 10.7.2018 wurden 81,71 % der Anteile an der I-New Unified Mobile Solutions AG, Mattersburg, Ä,-1HZ³ übernommen. Miterworben wurden Gesellschafterdarlehen an die Gesellschaft im Nennwert von EUR 20.867.813,00 und EUR 864.080,76 zu einem Kaufpreis von EUR 4.082.796,00. Durch weiteren Anteilserwerb von Minderheitsaktionären im Wege der Sacheinlage hat die CYAN AG im Dezember 2018 ihren Anteil auf 100 % aufgestockt. Das Eigenkapital der I-New Unified Mobile Solutions AG, Mattersburg, beträgt zum 31.12.2017 ./. EUR 17,1 Mio, das Ergebnis zum 31.12.2017 ./. Euro 15,7 Mio. Der Jahresabschluss 2018 liegt noch nicht vor. Die CYAN AG hat zu Gunsten der I-New eine harte Patronatserklärung abgegeben. Darin verpflichtet sich die CYAN AG, die I-New ± falls für die Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen erforderlich - mit Finanzmitteln in Höhe von bis zu EUR 2,0 Mio auszustatten. Der Vorstand geht aktuell nicht von einer Inanspruchnahme aus.

München, den 30. April 2019

CYAN AG gez. Michael Sieghart gez. Markus Cserna gez. Peter Arnoth

CYAN AG, München

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

A. Grundlagen des Unternehmens

Die CYAN AG ist ein europäischer Cyber-Security Anbieter, der seit März 2018 an der Deutschen Börse in Frankfurt im Scale Segment des Open Market gelistet ist. Zum 31. Dezember 2018 hält die CYAN AG 100 % der I-New Unified Mobile Solutions AG, einem auf Leistungen als Mobile Virtual Network Enabler (MVNE) fokussierten Unternehmen mit Sitz in Mattersburg/Österreich. Die CYAN AG kann damit seit dem Erwerb Mitte 2018 die gesamte Bandbreite von Cyber-Security und MVNE Dienstleistungen aus einer Hand anbieten.

Die CYAN AG fungiert innerhalb der Gruppe als Holdinggesellschaft. Die operative Leistungserbringung erfolgt insbesondere über die österreichische CYAN Security Group GmbH und deren internationale Tochtergesellschaften sowie die I-New Unified Mobile Solutions AG und deren Tochtergesellschaften.

B. Geschäftsmodell

Die CYAN-Gruppe hat sich auf den Schutz von mobilen Netzwerken spezialisiert. Angefangen mit der Entwicklung von Sicherheitslösungen für stationäre Firmennetzwerke im B2B-Geschäft, fokussiert sich die CYAN-Gruppe heute auf das sog. B2B2C-Geschäft und bietet netzintegrierte Sicherheitslösungen für Mobilfunkanbieter, Netzbetreiber und Finanzdienstleister bzw. für deren Endkunden an. Ziel der CYAN-Gruppe ist es, mit ihren Forschungsansätzen und Lösungen kriminelle Bedrohungen im Internet zu verhindern und dadurch Unternehmen, klassische Endnutzer, Verbraucher und insbesondere auch Kinder zu schützen.

Die CYAN-Unternehmensgruppe bringt mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich der Cyber-Security mit. Zudem arbeitet die CYAN-Unternehmensgruppe mit Universitäten, Forschungseinrichtungen und Instituten zusammen, um nachhaltigen und fortdauernden Schutz bei der Nutzung des Internets gewährleisten zu können. Auf Basis von wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen ist die CYAN-Unternehmensgruppe bestrebt, Trends und technische Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und in ihre Produkte integrieren zu können.

Die CYAN-Unternehmensgruppe betreibt ein globales Sicherheitsnetzwerk, in dem Webseiten gescreent werden und der Datenverkehr im Internet analysiert wird. Basierend auf diesen Ergebnissen wurden und werden von der CYAN-Gruppe verschiedene umfangreiche Sicherheitslösungen zum Schutz von Endkunden von Mobilfunkanbietern und Netzbetreibern entwickelt. Der Endkunde kauft die von der CYAN-

Gruppe entwickelte und vertriebene Sicherheitslösung dann direkt von dem jeweiligen Mobilfunkanbieter oder Netzbetreiber, der diese in eigenem Namen anbietet (sog. "white label").

Darüber hinaus hat die CYAN-Unternehmensgruppe im Mai 2017 eine App-integrierte Sicherheitslösung für Kunden von Finanzdienstleistern entwickelt, mit Hilfe derer Bankkunden bzw. deren Endgeräte das Surfen und Downloaden sowie etwaige über das (mobile) Endgerät abgewickelte Banktransaktionen vor schädlichen Eingriffen oder Inhalten geschützt werden sollen. Über ein von der Bank durchgeführtes Update der App lässt sich die Sicherheitslösung in die jeweilige Banken-App integrieren.

Die Zielkunden der CYAN-Unternehmensgruppe sind somit vorwiegend Mobilfunkanbieter (Mobile Network Operators - MNO), Netzbetreiber (Mobile Virtual Network Operators - MVNO) und seit Ende Mai/Anfang Juni 2017 auch Banken, Versicherer bzw. Finanzdienstleister. Künftig will die CYAN-Gruppe auch mit Wett- und Spieleplattformen in Vertragsbeziehungen einsteigen.

Wichtigster Kunde der CYAN-Unternehmensgruppe ist derzeit neben der Deutsche Telekom-Gruppe (insbesondere die T-Mobile Austria GmbH) die Virgin-Gruppe, ACN und Skinny. Die Vertragsbeziehungen mit der T-Mobile Austria GmbH, konnten im April 2017 bis Ende des Jahres 2021 verlängert werden.

Zu den Produkten und Dienstleistungen gehören Kinderschutz für Smartphones und Tablets, Internetschutz für jedes mobile Endgerät und Business Internetschutz.

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Per 30. Juli 2018 wurden 81,6 % der I-New mit Sitz in Mattersburg erworben. Die I-New ist ein sogenannter MVNE (mobile virtual network enabler). Ein MVNE ist ein Unternehmen das MVNOs (mobile virtual network operators) die gesamte technische Betriebsplattform liefert. I-New hat rund 120 Mitarbeiter und 40 MVNO Kunden unter Vertrag und ist insbesondere in Lateinamerika (hauptsächlich Kolumbien, Mexico und Chile) erfolgreich.

Am 14. Dezember 2018 einigte sich die CYAN AG mit den Minderheitsgesellschaftern der I-New, welche in Summe 18,29 % an der Gesellschaft hielten, über die Übernahme dieser Anteile sowie deren Darlehensforderungen. Entsprechend hat CYAN AG an diesem Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 8.764.923,00 um bis zu EUR 121.021,00 auf bis zu EUR 8.885.944,00 durch Ausgabe von bis zu 121.021 neuen Aktien zum Ausgabebetrag von EUR 22,75 zu erhöhen. 94.340 Aktien wurden den Minderheitsaktionären zum Bezug angeboten, die restlichen 26.681 Aktien dem verbliebenen größten Minderheitsaktionär für die Einbringung von Darlehensforderungen. Die neuen Aktien der CYAN AG sind ab dem 1. Januar 2018 gewinnberechtigt und wurden nach erfolgter Eintragung ins Handelsregister in den Handel einbezogen.

Mit der I-New wurde der Umsatz der CYAN-Gruppe deutlich erhöht und wesentlich diversifizierter. Der nun vollständige Erwerb von I-New verschafft der CYAN-Gruppe signifikantes Synergiepotential.

C. Wirtschaftsbericht

I. Wirtschaftliches Umfeld

Die wirtschaftliche Dynamik der vergangenen Jahre hat sich im Jahr 2018 insbesondere in Deutschland und Europa deutlich verlangsamt. Insbesondere negative Effekte aus der Automobilwirtschaft aufgrund der in Deutschland eingeführten neuen Standards für Abgasmessungen haben die Wirtschaft hierzulande geschwächt, wenngleich dieser Effekt bzw. der Rückgang der Automobilproduktion vermutlich temporärer Natur sein wird. Aber auch die global abgeschwächte Konjunktur wirkte sich auf das europäische und deutsche Wachstum aus. Der Internationale Währungsfonds berechnet für das Wachstum des europäischen Bruttoinlandsprodukts 2018 einen Wert von 1,8 %, nach 2,4 % im Vorjahr. Nach Schätzung der Bundesregierung und aktuellen Konjunkturprognosen ist das reale Bruttoinlandsprodukt in Deutschland im Jahr 2018 um 1,8 % (2017: 2,2 %) und im kommenden Jahr 2019 voraussichtlich um 1,0 % wachsen. Wachstumsimpulse lagen in Deutschland neben den privaten Konsumausgaben vor allem weiterhin in Bauinvestitionen sowie Investitionen in Ausrüstung. Die Nullzinspolitik der EZB hat zu hoher Liquidität bei Haushalten und Unternehmen und damit entweder zu verstärkten Investitionen oder zu Anlagenotstand geführt.

Der Kernmarkt der CYAN-Gruppe ist der Schutz des mobilen Datenverkehrs vor Bedrohungen aus dem Internet (Cyber-Security). Diese Branche befindet sich in einer signifikanten Wachstumsphase. Die Verwendung des Mobiltelefons zur Internetnutzung wächst in Europa jedes Jahr, die Inanspruchnahme von BankdienVWOHLVWXQJHQ XQWHUZHJV ÄPRELOH EDQNLQJ³ ebenso. Die Anzahl der Endkonsumenten, die mit ihrem Mobiltelefon von unterwegs Waren und Dienstleistungen bestellen, wächst ebenfalls an. Auf der anderen Seite sind zahlreiche Mobilfunkkunden Opfer von Internetkriminalität geworden. Diese Situation bietet ein geradezu ideales Umfeld für die Produkte und Dienstleistungen der CYAN-Gruppe.

Des Weiteren wächst CYAN auch stark in einem weiteren Geschäftsbereich der Data Optimization. Dieses Produkt ermöglicht es MVNOs, das vom MNO zugekaufte Datenvolumen massiv zu reduzieren und damit signifikant Kosten zu sparen.

II. Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr der CYAN AG stand insbesondere von Januar bis Juni 2018 im Zeichen des Börsenganges, der maßgeblich dem Ankauf der restlichen Anteile der CYAN Security Group GmbH dienen sollte.

  • Im Dezember 2017, als bereits 25 % an der CYAN Security Group GmbH gehalten wurden, hat die CYAN AG eine Call-Option auf 26 % der Anteile an der CYAN Security Group GmbH ausgeübt. Die Anteile wurde mit Wirkung zum 15. Februar 2018 übernommen. Ab diesem Zeitpunkt verfügte die CYAN AG über 51 % der Anteile an der CYAN Security Group GmbH.
  • Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Januar 2018 wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 3.065.900,00 auf EUR 6.744.980,00 durch Ausgabe von 3.679.080 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Die neuen Aktien standen den Aktionären im Verhältnis 1:1,2 (entspricht 5:6) zu. Die neuen Aktien sind seit der Gründung der Gesellschaft gewinnberechtigt.
  • Die außerordentliche Hauptversammlung vom 29. Januar 2018 hat ferner beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 6.744.980,00 um bis zu EUR 500.000,00 auf bis zu EUR 7.244.980,00 durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Die neuen Aktien wurden interessierten Investoren zum Bezug zu einem Ausgabebetrag von EUR 22,25 angeboten. Die Kapitalerhöhung wurde in Höhe von EUR 269.943,00 durchgeführt. Das Grundkapital betrug demnach EUR 7.014.923,00.
  • Auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 5. März 2018 wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 7.014.923,00 um bis zu 1.200.000,00 auf bis zu EUR 8.214.923,00 durch Ausgabe von bis zu 1.200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie gegen Bareinlagen zum Zwecke der Platzierung der Neuen Aktien des vorliegenden öffentlichen Angebots bei Investoren zu erhöhen. Zusätzlich wurde eine Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) in Höhe von 180.000 Aktien festgehalten.

Es folgten eine Vielzahl an Roadshows, hauptsächlich in London, Paris, Mailand und Frankfurt. Am 28. März erfolgte dann die erstmalige Notierung der CYAN AG an der Frankfurter Börse. Der Börsengang wurde äußerst erfolgreich abgeschlossen und war 2,7-fach überzeichnet. Der Ausgabepreis lag mit EUR 23,00 am oberen Ende des Preisspektrums welches von EUR 20,00 bis EUR 23,00 festgesetzt war. Die Mehrzuteiloption (i.e. Greenshoe) wurde vollkommen ausgeschöpft. Der Gesellschaft sind somit EUR 31.740.000,00 im Zuge der Kapitalerhöhung zugeflossen.

Mit dem wesentlichen Teil der Mittel aus dem Börsengang hat die CYAN AG wie geplant den vollständigen Erwerb der CYAN Security Group GmbH, die als Holding der operativen Geschäftseinheiten der CYAN-Gruppe fungiert, vollzogen und besitzt nunmehr 100 % an der CYAN Security Group GmbH und deren operativen Gesellschaften. Die weiteren Mittel aus dem Börsengang sollen insbesondere für die Realisierung organischer und externer Wachstumspotenziale und zur Stärkung der Wettbewerbsposition der CYAN AG verwendet werden.

CYAN konnte noch am Tag des IPOs seine Investoren mit der Mitteilung von zwei neuen Kundenverträgen (Surf Telecom und Flash Telecom) informieren.

Im Mai 2018 trat CYAN in den Bieterprozess um einen Mehrheitsanteil an der I-New AG ein. Die I-New befand sich zum damaligen Zeitpunkt mehrheitlich im Besitz des österreichischen Glückspielkonzerns Novomatic AG. Die Due Diligence für den Kaufprozess begann im Juni 2018.

Ende Juli 2018 wurde der Kaufvertrag zwischen der Novomatic AG und der CYAN AG abgeschlossen. Das Gesamtvolumen der Transaktion für die im 1. Schritt 76,8 % der Anteile belief sich auf EUR 17,1 Mio., von denen für die übernommenen Anteile sowie für übernommene Finanzierungen EUR 13,6 Mio. und weitere EUR 3,5 Mio. über ein Earn-out-Modell abhängig von der Gewinnentwicklung der I-New AG in den Jahren 2019, 2020 und 2021 bezahlt werden. Zur Finanzierung wurde ein Kredit bei der Erste Group AG als Finanzierungspartner aufgenommen. In einem 2. Schritt wurden weitere 4,8 % an der I-New AG erworben.

Im August 2018 wurde eine Zusammenarbeit mit dem italienischen IT Serviceunternehmen Alias Lab bekanntgegeben. Alias Lab hilft Banken insbesondere bei der technischen Umsetzung einer europäischen Richtlinie (PSD2), die in Zusammenhang mit risikoadäquater Authentifizierung bei online Transaktionen steht. CYAN wird hier Teile der Lösung zuliefern, die Alias Lab dann ihren Kunden anbieten wird.

,P6HSWHPEHU EHJDQQ GDV ,QWHJUDWLRQVSURJUDPP Ä5RDGUXQQHU³ (V ZXUGH HLQH IXQNWLRQDOH 6WUXNWXU und eine neue Zuordnung der Mitarbeiter in 9 Abteilungen beschlossen. In der I-New begannen erste Restrukturierungsmaßnahmen.

Im Oktober 2018 wurde in schwierigem Börsenumfeld eine weitere Kapitalerhöhung im Ausmaß von insgesamt 370.000 Aktien mit einem Gesamtbruttoerlös von EUR 7,9 Mio platziert. Die zusätzlichen Mittel wurden insbesondere für die Reduktion von ausstehenden Bankkrediten verwendet.

Im November 2018 wurde eine Kooperation mit AON, dem weltweit führenden Versicherungsmakler bekanntgegeben. Dieser neue Partner eröffnet der CYAN-Gruppe zahllose Erstversicherungskunden und Unternehmen in aller Welt, die die CYAN Sicherheitslösungen im Rahmen von Cyber-Security- und Haushaltsversicherungen anbieten werden.

Im Dezember 2018 wurde ein weltweiter Gruppenvertrag mit Orange geschlossen. Dies ist der größte und wichtigste Auftrag der Firmengeschichte. CYAN hatte sich über zwei Jahre hinweg in einem globalen Ausschreibungsverfahren durchgesetzt und konnte gegen die gesamte internationale Konkurrenz als alleiniger Sieger hervorgehen. Nun wird die CYAN /|VXQJLP5DKPHQHLQHVÄVLQJOHYHQGRU³9HUWUDJHVLQELV zu 28 Ländern und für bis zu 260 Mio. Kunden ausgerollt. Auch das Umsatz- und Ertragspotential dieser Kooperation ist signifikant.

Des Weiteren hat die CYAN AG im Dezember 2018 mit den Eigentümern der restlichen 18,3 % an der I-New AG Einbringungsverträge für deren Anteile unterzeichnet. Die daraus resultierende Buchkapitalerhöhung wurde im ersten Quartal 2019 im Handelsregister eingetragen.

III. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

1. Vermögenslage

Die CYAN AG verfügt zum 31.12.2018 über 100% der Anteile an der CYAN Security Group GmbH mit einem Beteiligungsbuchwert von EUR 44,5 Mio sowie über Forderungen von EUR 1,5 Mio.

Die CYAN AG verfügt zum 31.12.2018 über 100% der Anteile an der I-New Unified Mobile Solutions AG mit Sitz in Mattersburg/Österreich mit einem Beteiligungsbuchwert von EUR 2,2 Mio. sowie über Forderungen von EUR 14,8 Mio.

2. Finanzlage

Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 der CYAN AG zeigt ein Eigenkapital in Höhe von EUR 47,9 Mio. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten betragen insgesamt EUR 12,4 Mio. und betreffen im Wesentlichen Bankverbindlichkeiten (EUR 11,3 Mio.).

Die CYAN AG übernimmt das Cash Management und die Finanzierung der CYAN Gruppe. Zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen und des Schuldendienstes sowie der Integrations- und Wachstumsfinanzierung ist die CYAN AG auf Mittelzuflüsse aus den operativen Tochtergesellschaften oder andere Finanzierungsressourcen angewiesen.

3. Ertragslage

Die CYAN AG erzielt als reine Holdinggesellschaft keine Umsatzerlöse. Die Ergebnisentwicklung wird einerseits durch die anfallenden Aufwendungen für Rechts- und Beratungsleistungen und zentrale, administrative Tätigkeiten, Zinsaufwendungen für Bankverbindlichkeiten und Vorstandsvergütung sowie andererseits durch Zinserträge aus der Finanzierung der operativen Tochtergesellschaften und Erträge aus Beteiligungen bestimmt.

Im Geschäftsjahr lag das Jahresergebnis, das auf Ebene der CYAN AG die wesentliche Steuerungsgröße ist, bei EUR - 5,4 Mio. Das Ergebnis ist maßgeblich geprägt durch die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Börsengang in Höhe von rd. EUR 3,0 Mio. Darüber hinaus sind weitere sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von EUR 1,7 Mio. insbesondere für Rechts- und Beratungskosten, Nebenkosten des Geldverkehrs, nicht abziehbare Vorsteuer und Abschluss- und Prüfungskosten angefallen. Die Vorstandsvergütung beläuft sich auf insgesamt EUR 1,0 Mio. Das Finanzergebnis ist mit EUR 0,3 Mio. leicht positiv. Erträge aus Beteiligungen wurden im Geschäftsjahr nicht vereinnahmt.

Insgesamt ist das Geschäftsjahr aus Sicht des Vorstands erfolgreich und im Rahmen der Erwartungen verlaufen.

D. Prognosebericht

Mit dem Erwerb von I-New begann für CYAN AG ein neues Kapitel in der Unternehmensgeschichte. Mit der I-New wurde ein Unternehmen mit etwa 120 Mitarbeitern gekauft, welches zahlreiche weltweite MVNO Kunden hat, die wiederum Millionen Endkunden zählen. Abgesehen von den Kostensynergien ergeben sich auch erhebliche Umsatzsynergiepotentiale, welche es in den nächsten Monaten weiterhin zu heben gilt. Gemeinsam verfügen CYAN und I-New nun über rund 100 IT Ingenieure und Software Entwickler sowie weltweite Niederlassungen, insbesondere in Lateinamerika und Asien ± dies ist vor allem angesichts der großen Liste möglicher Kunden sehr hilfreich und hat die CYAN-Gruppe operativ deutlich vorangebracht.

Mit dem Abschluss des Orange Vertrages gilt es nun sich voll auf den Roll-out in möglichst vielen Ländern zu fokussieren. Orange wird zunächst in Frankreich starten. Erklärtes Ziel des Managements der CYAN-Gruppe ist alle Ressourcen für die erfolgreiche Bewältigung dieser Aufgabe zur Verfügung zu stellen. I-New wird sich in diesem Zusammenhang auf ihre größten und profitabelsten Kundenbeziehungen fokussieren und die Verträge mit kleineren, unprofitablen Kunden beenden. Dadurch sollten weitere Ressourcen für den Orange Roll-out freiwerden.

Für das Geschäftsjahr 2019 plant der Vorstand für die CYAN AG (Einzelabschluss) ein Jahresergebnis von EUR -2,3 Mio. Erträge aus Beteiligungen sind für 2019 nicht eingeplant.

E. Risiko- und Chancenbericht

I. Risikobericht

Operative Risiken: Das größte operative Risiko der CYAN-Gruppe ist derzeit die schnelle Ausweitung des Kundenbestandes und das damit einhergehende rasante Wachstum. Hier gilt es vor allem zügig Personalressourcen auf- bzw. von der I-New umzubauen, Managementsysteme zu etablieren und die Qualitätssicherung dabei weiterhin im Auge zu behalten. Die Gesellschaft ist sich dieses Risikos sehr bewusst und hat in den operativen Gesellschaften bereits weitere Mitarbeiter vor allem in der zweiten Führungsebene aufgenommen. Zudem wurde ein CRM-System erworben, um die Pipeline an Kundenanfragen strukturiert abarbeiten zu können. Weitere Management-Tools sind in Überlegung und Diskussion. Nach der Akquisition von I-New verschiebt sich hier selbstverständlich der Fokus. So kann das Risiko des schnellen Wachstums durchaus durch das zusätzliche Personal von I-New abgedeckt und damit mitigiert werden. Eine erfolgreiche Integration der I-New in die CYAN ist somit künftig das größte operative Risiko.

Technologische Risiken: Die CYAN-Gruppe entwickelt netzintegrierte Cyber-Security Lösungen für die Erkennung von Viren und sonstigen Eingriffen auf Mobilfunkgeräten und Tablets wie beispielsweise Hackerangriffe für den kommerziellen Bereich. Hier besteht das Risiko, technologisch in Rückstand zu geraten. Dieses Risiko wird durch Investitionen in Forschung & Entwicklung mitigiert, um stets auf Höhe des technologischen Standes zu sein.

Finanzielle Risiken: Die CYAN AG hat Bankverbindlichkeiten in Höhe von EUR 11,3 Mio. Zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen und des Schuldendienstes sowie der Integrations- und Wachstumsfinanzierung ist die CYAN AG auf Mittelzuflüsse aus den operativen Tochtergesellschaften angewiesen. Alternativ kann der Vorstand die Möglichkeiten des Kapitalmarktes und Bankenfinanzierungen nutzen. Zum Bilanzstichtag bestehen freie Kreditlinien in Höhe von EUR 1,7 Mio. Die finanziellen Risiken schätzt der Vorstand auf Basis der Planung für die CYAN Gruppe, die unter der Annahme eines signifikanten Umsatz- und Ergebnisanstiegs erstellt wurde, als gering ein.

Reputationsrisiken: Die Kunden, meist große internationale Konzerne, vertrauen der CYAN-Gruppe die 6LFKHUKHLW GHV 'DWHQYHUNHKUV LKUHU HLJHQHQ(QGNXQGHQ DQ 'LH6LFKHUKHLWVO|VXQJHQ VLQG EHUGLHVÄZKLWH ODEHOHG³GK. werden unter dem Namen des Mobilfunkunternehmens angeboten. Die wichtigste Dimension in diesem Zusammenhang ist der möglichst vollständige und fehlerfreie Schutz der mobilen Endgeräte der Kunden, die sich auf die Sicherheitslösung des Mobilfunkunternehmens verlassen. Ständige Forschung & Entwicklung sind die Grundvoraussetzung, um diese Dienstleistungen zuverlässig erbringen zu können und die eigene Reputation beim Kunden nicht zu gefährden.

Risikogesamteinschätzung: Wir stufen die Risiken als beherrschbar ein und sehen den Fortbestand der CYAN AG als nicht gefährdet an.

II. Chancenbericht

Anknüpfend an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre geht der Vorstand von einer stabilen konjunkturellen Dynamik der Weltwirtschaft aus. Aus dieser Entwicklung resultieren Chancen aufgrund der weiteren Zunahme des elektronischen Datenverkehrs. Damit einhergehend steigt auch die Nachfrage nach App-integrierten Sicherheitslösungen. Hieraus können weitere positive Impulse für die Umsatzentwicklung der CYAN-Unternehmensgruppe entstehen.

Die Prognose für das operative Geschäft der CYAN-Gruppe sieht insbesondere durch die abgeschlossenen Verträge mit Orange, AON und Alias Lab sehr vielversprechend aus. Nun liegt der Fokus auf der Umsetzung der vielen Potentiale. Auch die Umsatzsynergien mit I-New gilt es weiterhin zu heben. Die CYAN AG hat damit jedenfalls eine sehr gute Ausgangsposition im Hinblick auf das Geschäftsjahr 2019.

Dieser Bericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Solche Aussagen beruhen auf den heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des Managements. Sie unterliegen Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Verhältnisse einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der CYAN AG wesentlich von denjenigen abweichen oder negativer ausfallen als diejenigen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Die Geschäftstätigkeit der CYAN AG unterliegt einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten, die auch dazu führen können, dass eine zukunftsgerichtete Aussage, Einschätzung oder Vorhersage unzutreffend wird. Zukunftsbezogene Aussagen sind nicht als Garant oder Zusicherungen der darin genannten zukünftigen Entwicklungen oder Ereignisse zu verstehen.

München, den 30. April 2019

CYAN AG gez. Michael Sieghart gez. Markus Cserna gez. Peter Arnoth

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die CYAN AG, München

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der CYAN AG, München, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der CYAN AG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Bielefeld, den 3. Mai 2019

Dr. Stückmann und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

(Teipel) Wirtschaftsprüfer

(Schröder) Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der CYAN AG (im Folgenden auch "Gesellschaft" oder "Unternehmen" genannt) hat im Geschäftsjahr 2018 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er befasste sich im Geschäftsjahr 2018 regelmäßig und ausführlich mit der Lage und der Entwicklung der Gesellschaft. Zentrales Thema des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 war die Begleitung des Börsengangs der Gesellschaft sowie der Erwerb der I-New Solutions AG. Der Aufsichtsrat hat sich mit dem Vorstand des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit sorgfältig überwacht. Der Aufsichtsrat wurde in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat strategische Überlegungen in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit dem Vorstand diskutiert. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen wesentlichen Aspekte der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Lage der Gesellschaft einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie über jeweils aktuelle Themen und die Compliance.

Den Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat jeweils nach gründlicher Prüfung zugestimmt.

Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat an der Hälfte oder weniger Aufsichtsratssitzungen teilgenommen.

Insgesamt fanden 14 Aufsichtsratssitzungen statt und zwar am 19. Januar 2018, 5. Februar 2018, 12. Februar 2018, 13. März 2018, 23. März 2018, 20. April 2018, 9. Mai 2018, 15. Juni 2018, 9. Juli 2018, 27. Juli 2018, 11. Oktober 2018, 12. Oktober 2018, 31.10.2018 sowie 14.12.2018 statt, davon 12 im Rahmen von telefonischen Sitzungen.

Gegenstand regelmäßiger Beratungen in den Aufsichtsratssitzungen waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung sowie die Finanzlage der Gesellschaft.

Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats sind nicht aufgetreten.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Die von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Januar 2018 bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats haben am 19. Januar 2018 nach ihrer Bestellung eine telefonische Aufsichtsratssitzung abgehalten und Herrn Stefan Schütze zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats wiederbestellt sowie Herrn Volker Rofalski zu dessen Stellvertreter. Außerdem stellte der Aufsichtsrat am 19. Januar 2018 den Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 fest.

Am 5. Februar 2018 stimmte der Aufsichtsrat der Festsetzung des Ausgabebetrags der neuen Aktien aus der von der Hauptversammlung am 29. Januar 2018 beschlossenen Barkapitalerhöhung zu. Außerdem stimmte der Aufsichtsrat den

Vorstandsdienstverträgen mit den Vorstandsmitgliedern Peter Arnoth, Markus Cserna und Michael Sieghart zu. Die Geschäftsordnung für den Vorstand wurde verabschiedet

In einer telefonischen Aufsichtsratssitzung am 12. Februar 2018 fasste der Aufsichtsrat die Satzung der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Durchführung der Kapitalerhöhung im Umfang von € 269.943,-- neu. Außerdem wurde der stellv. Aufsichtsratsvorsitzende ermächtigt, die entsprechende Handelsregisteranmeldung für den Aufsichtsrat vorzunehmen.

In einer fernmündlichen Aufsichtsratssitzung vom 13. März 2018 erteilte der Aufsichtsrat seine Zustimmung zu der mit Beschluss des Vorstands vom 6. März 2018 festgelegten Preisspanne, innerhalb derer Kaufangebote in der Phase des öffentlichen Angebots abgegeben werden können.

In der telefonischen Aufsichtsratssitzung vom 23. März 2018 hat der Aufsichtsrat dem Beschluss des Vorstands vom 23. März 2018 zugestimmt, durch den der Vorstand die Anzahl der auszugebenden neuen Aktien beim IPO auf 1.200.000 Stück und den Angebotspreis auf € 23,-- je neuer Aktie festgesetzt hat. Außerdem hat der Aufsichtsrat die Fassung der Satzung mit Wirkung vom Tage der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister angepasst.

Aufgrund der hohen Nachfrage nach den Aktien aus dem IPO hat der Vorstand von der Mehrzuteilungsoption Gebrauch gemacht. Der Aufsichtsrat hat in einer telefonischen Aufsichtsratssitzung seine Zustimmung zu dem Beschluss des Vorstands vom 20. April 2018 erteilt und die Fassung der Satzung mit Wirkung vom Tage der Eintragung der Durchführung dieser weiteren Kapitalerhöhung in das Handelsregister angepasst.

In seiner Sitzung in München vom 9. Mai 2018 hat sich der Aufsichtsrat über die Geschäftsentwicklung und die interne Organisation sowie die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft informiert. Beschlüsse wurden in dieser Sitzung nicht gefasst.

Gegenstand der telefonischen Aufsichtsratssitzung vom 15. Juni 2018 war das Binding Offer im Hinblick auf den geplanten Erwerb von 76,81% der Aktien der I-New Unified Mobile Solutions AG sowie der Abschluss des dem Erwerb der Aktien zugrundliegenden Share Purchase Agreements. Der Aufsichtsrat stimmt der Abgabe des Binding Offer und dem Abschluss des SPA zu.

In den telefonischen Sitzungen vom 9. Juli und vom 27. Juli 2018 stimmte der Aufsichtsrat dem Abschluss eines € 12 Mio. Darlehens mit der Erste Group Bank AG zur Finanzierung des Erwerbs der 76,81% der Anteile an der I-New sowie weiteren Punkten dieser Akquisition zu.

Am 11. Oktober 2018 befasst sich der Aufsichtsrat mit einer weiteren Barkapitalerhöhung um bis zu € 370.000,-- und stimmte dem Vorstandsbeschluss vom 11. Oktober 2018 zu.

Am folgenden Tag, dem 12. Oktober 2018 stimmte der Aufsichtsrat dem Umfang der Kapitalerhöhung und der Festsetzung des Ausgabebetrags der neuen Aktien aus der vom Vorstand am 11./12. Oktober 2018 beschlossenen Barkapitalerhöhung zu und fasste die Satzung an der entsprechenden Stelle neu.

In seiner Sitzung am 31.10.2018 in Wien wurde sich über die Integration der I-New Solutions AG informiert. Darüber hinaus gab der Vorstand ein Update zur finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat fasste den Beschluss, Herrn Dr. Lucas Prunbauer für die gerichtliche Bestellung zum Aufsichtsrat vorzuschlagen, da Herr Mendez de Vigo sein Amt zum 30.11.2018 niedergelegt hat.

In seiner telefonischen Sitzung vom 14.12.2018 stimmte der Aufsichtsrat dem Beschluss des Vorstands vom selben Tag zu, welcher die Ausgabe von 121.021 neuen Aktien zur Einbringung der ausstehenden I-New Solutions AG im Wege der Sacheinlage zum Inhalt hatte.

Neben den genannten Sitzungen und Beschlussfassungen wurde im Wege des schriftlichen Umlaufverfahrens der Vorstandsvertrag des Vorstandsmitglied Michael Sieghart angepasst, welcher nun seit Mitte des Jahres 2018 in Vollzeit für die Gesellschaft tätig ist.

Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Im Vorstand der Gesellschaft gab es im Berichtszeitraum keine personellen Veränderungen. Im Aufsichtsrat gab es Veränderungen. Herr Cristobal Mendez de Vigo hat sein Amt als Aufsichtsrat mit Wirkung zum 30. November 2018 niederlegt. Auf Antrag des Vorstands und des Aufsichtsrats wurde vom Registergericht München Herr Dr. Lucas Prunbauer, Wien, zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.

Ausschüsse

Da der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht, wurden im Geschäftsjahr 2018 keine Ausschüsse gebildet.

Jahresabschluss

Der in der Hauptversammlung am 5. März 2018 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Abschlussprüfer, die HLB Dr. Stückmann und Partner mbB, München Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung abgegeben.

In seinem Prüfungsbericht erläuterte der Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze. Es wurden seitens der Abschlussprüfer keinerlei Beanstandungen vorgenommen.

Sowohl der Jahresabschluss und der Lagebericht als auch der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers lag allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. Die Abschlussunterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 7. Mai 2019 ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht eingehend geprüft.

Nach Abschluss dieser Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und billigte den vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 aufgestellten Jahresabschluss. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Mit dem Lagebericht und der Beurteilung der weiteren Entwicklung der Gesellschaft hat sich der Aufsichtsrat einverstanden erklärt.

Dank

Für die im Berichtsjahr 2018 geleistete Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank und seine Anerkennung für ihr hohes Engagement und ihre Leistung aus.

München, im Mai 2019

Für den Aufsichtsrat Stefan Schütze

Aufsichtsratsvorsitzender

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