Governance Information • Jun 6, 2019
Governance Information
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Für SÜSS MicroTec gehören neben Transparenz eine offene Kommunikation mit Aktionären und Investoren sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand zu den wesentlichen Aspekten einer guten Corporate Governance. SÜSS MicroTec orientiert sich am Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).
Mit der Zielsetzung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung nicht nur den Fortbestand des Unternehmens, sondern auch eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes zu erreichen, hat die Corporate Governance einen hohen Stellenwert im Unternehmen. Vorstand und Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE haben sich im Geschäftsjahr 2018 erneut intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt. SÜSS MicroTec strebt in seinem unternehmerischen Handeln danach, das Vertrauen, das uns Anleger, Finanzmärkte, Geschäftspartner, Mitarbeiter und die Öffentlichkeit entgegenbringen, zu bestätigen und die Corporate Governance im Konzern fortlaufend weiterzuentwickeln. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unserer Website unter
> www.suss.com > Investor Relations > Corporate Governance.
Vorstand und Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE haben am 9. Januar 2019 gem. §161 Abs.1 AktG folgende Entsprechenserklärung abgegeben:
Die SÜSS MicroTec SE wird den Empfehlungen des "Deutschen Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit den nachfolgend aufgelisteten Ausnahmen entsprechen und hat den Empfehlungen des "Deutschen Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 seit der Abgabe der letzten jährlichen Entsprechenserklärung im Januar 2018 mit den nachfolgend aufgelisteten Ausnahmen entsprochen:
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt in Ziffer 3.8 Abs. 3, bei Abschluss einer D&O-Versicherung (Vermögensschadenshaftpflichtversicherung) einen der gesetzlichen Regelung für Vorstände entsprechenden Selbstbehalt für den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu vereinbaren. Die SÜSS MicroTec SE verfügt bereits seit mehreren Jahren über eine D&O-Versicherung ohne organspezifischen Selbstbehalt für den Aufsichtsrat. Das verantwortungsvolle Handeln des Aufsichtsrats wird nach Ansicht von SÜSS MicroTec durch Vereinbarung eines entsprechenden Selbstbehalts nicht zusätzlich gefördert.
In Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex dem Aufsichtsrat, bei der Festlegung der Vorstandsvergütung das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises sowie der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung zu berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind.
Der Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE ist der Auffassung, dass der Vergleich der Vergütung des oberen Führungskreises und der relevanten Belegschaft unter Einbeziehung der zeitlichen Entwicklung in der Praxis zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen kann. Die SÜSS MicroTec SE erklärt daher insoweit vorsorglich eine Kodexabweichung. Der Aufsichtsrat hat bei Abschluss der derzeit gültigen Vorstandsverträge im Rahmen der Überprüfung der Angemessenheit nicht zwischen den Vergleichsgruppen im Sinne der Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 der Kodexfassung unterschieden und auch keine Erhebungen zur zeitlichen Entwicklung des Lohn- und Gehaltsgefüges durchgeführt. Er hält ein solches rein formales Vorgehen auch nicht für erforderlich, um die Angemessenheit der Vorstandsvergütung sicherzustellen.
Unter Ziffer 4.2.3 Abs. 3 empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex dem Aufsichtsrat, bei Versorgungszusagen das jeweils angestrebte Versorgungsniveau – auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit – und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie langfristigen Aufwand für das Unternehmen zu berücksichtigen.
Der Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec weicht von dieser Empfehlung ab, da für die Vorstandsmitglieder kein bestimmtes "Versorgungsniveau" im Ruhestand, sondern eine markt- und unternehmenskonforme Vergütung der aktiven Tätigkeit angestrebt wird. Unmittelbare Versorgungszusagen, bei denen die Gesellschaft selbst die zugesagten Leistungen erbringt, werden den Mitgliedern des Vorstands grundsätzlich nicht gewährt. Soweit die Gesellschaft den Vorständen einen Zuschuss zur Altersvorsorge gewährt und Beiträge in eine Direktversicherung (Kapitallebens- bzw. Rentenversicherung) einzahlt, ist damit keine Zusage eines bestimmten Versorgungsniveaus verbunden.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt in Ziffer 5.3 in Abhängigkeit von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Aufsichtsratsmitglieder die Bildung von fachlich qualifizierten Ausschüssen. Da der Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec nur aus vier Aufsichtsratsmitgliedern besteht, ist die Bildung von Ausschüssen, die im Regelfall aus mindestens drei Mitgliedern bestehen müssen, nicht sinnvoll.
Entsprechend Ziffer 5.4.1 Abs. 2 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer im Aufsichtsrat festlegen. Der Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE weicht von dieser Empfehlung ab, da die Festlegung einer Regelzugehörigkeitsgrenze den Handlungsspielraum sowie die Durchsetzungsfähigkeit des Aufsichtsrats gefährden könnte. Das unabhängige und verantwortungsvolle Handeln des Aufsichtsrats wird nach Ansicht von SÜSS MicroTec nicht durch die Begrenzung der Verweildauer im Aufsichtsrat gefördert. Im Gegenteil, durch die komplexe Produkt- und Unternehmensstruktur ist eine gewisse Verweildauer im Aufsichtsrat eher positiv zu sehen, da im Zeitverlauf wertvolle unternehmensspezifische Erfahrungen und Erkenntnisse gesammelt werden, die zum Wohl des Unternehmens eingesetzt werden können.
Die Unternehmenskommunikation bei SÜSS MicroTec verfolgt den Anspruch, alle Zielgruppen gleichberechtigt und zeitnah zu informieren und dabei größtmögliche Transparenz und Chancengleichheit für alle Kapitalmarktteilnehmer zu gewährleisten. Dazu nutzt das Unternehmen neben Quartals-, Halbjahres- und Jahresberichten die Möglichkeit von Telefongesprächen, Konferenzen und Roadshows sowie die Website, um Aktionäre, institutionelle Investoren, Analysten und sonstige Interessierte über Entwicklungen im Konzern zu informieren. SÜSS MicroTec unterrichtet seine Aktionäre im Wesentlichen vier Mal im Jahr über die Geschäftsentwicklung sowie über die aktuelle Vermögens-, Finanzund Ertragslage. Sie können unter > www.suss.com > Investor Relations neben allen Pflichtpublikationen, die dort in deutscher und englischer Sprache zum Download bereitgestellt sind, Präsentationen wesentlicher Veranstaltungen sowie Vorstandsinterviews im Video- oder Audioformat frei einsehen respektive abrufen.
Über die wiederkehrenden Termine wie den Termin der Hauptversammlung oder die Veröffentlichungszeitpunkte der Zwischenberichte unterrichtet SÜSS MicroTec die Öffentlichkeit zeitnah und regelmäßig in einem Finanzkalender, der im Geschäftsbericht, in den Zwischenberichten sowie auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht ist.
Auf der Hauptversammlung der SÜSS MicroTec SE können sich unsere Aktionäre mit Fragen zum Unternehmen und zum Geschäftsverlauf direkt an Vorstand und Aufsichtsrat wenden. Wir bereiten die Hauptversammlung stets mit dem Ziel vor, den Aktionären alle für sie relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Hauptversammlung beschließt darüber hinaus unter anderem über die Gewinnverwendung, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie über die Wahl des Abschlussprüfers.
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den anstehenden Tagesordnungspunkten sowie die Erläuterung der Teilnahmebedingungen werden in der Regel fünf bis sechs Wochen vor dem Hauptversammlungstermin bekannt gemacht. Alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung stehen auf der Website der Gesellschaft zum Download zur Verfügung und können ebenfalls in Kopie bei der Abteilung Investor Relations angefordert werden. Zudem sind wir bemüht, unseren Aktionären die Ausübung ihrer Rechte zu erleichtern. Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung entweder selbst ausüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder durch einen
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Die Weisungen zur Stimmrechtsausübung können vor oder während der Hauptversammlung direkt vor Ort erteilt werden. Die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse zur Hauptversammlung veröffentlichen wir direkt im Anschluss an die Veranstaltung im Internet.
Als Europäische Aktiengesellschaft (SE) unterliegt SÜSS MicroTec den europäischen SE-Regelungen, dem deutschen SE-Ausführungsgesetz und dem deutschen Aktienrecht. Die Gesellschaft verfügt über eine zweigeteilte Führungs- und Kontrollstruktur, die von den Mitgliedern des Vorstands und den Mitgliedern des Aufsichtsrats wahrgenommen wird. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zielgerichtet und effizient zusammen, um – unter Beachtung der Interessen unserer Mitarbeiter und unserer Aktionäre – eine nachhaltige Wertsteigerung des Unternehmens voranzutreiben. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Ihnen obliegt die Entwicklung der strategischen Ausrichtung des Unternehmens, sie stimmen diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgen für deren verantwortungsvolle Umsetzung.
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte und bestellt die Vorstandsmitglieder. Wesentliche Vorstandsentscheidungen – etwa Akquisitionen, Desinvestitionen und Finanzmaßnahmen – sind an die Zustimmung des Aufsichtsrats gebunden.
Der Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE setzt sich derzeit nur aus Anteilseignervertretern zusammen, da bislang die in der Beteiligungsvereinbarung festgelegten Grenzen nicht erreicht wurden.
Aufgrund seiner Größe hat der Aufsichtsrat keine Ausschüsse gebildet, daher ist über die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Ausschüsse nicht zu berichten.
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Interesse des Unternehmens und mit dem gemeinsamen Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern, stets sehr eng zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftspolitik sowie über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen werden dabei erläutert und begründet.
Wie es der Deutsche Corporate Governance Kodex vorsieht, gehört dem Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE mit Dr. Stefan Reineck nicht mehr als ein ehemaliges Vorstandsmitglied an. Berateroder sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden unverändert im Berichtsjahr 2018 nicht. Interessenkonflikte von Vorstandsund Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind, traten im Geschäftsjahr 2018 nicht auf.
Ziel der Zusammensetzung des Aufsichtsrats der SÜSS MicroTec SE ist es, die Unternehmensentwicklung zu nachhaltiger Ertragskraft und permanenter Anpassung an sich schnell wandelnde Anforderungen durch konstruktive Beratung und Überwachung des Vorstands auf der Basis relevanter Kompetenzen abzusichern. Durch eine ausreichende Kompetenzvielfalt der Mitglieder sollen ein breites Erfahrungsspektrum und unterschiedliche Sichtweisen zum Nutzen des Unternehmens eingebracht werden.
Die SÜSS MicroTec SE ist ein auf den Weltmarkt ausgerichtetes, technologieorientiertes Unternehmen, das sich in einem sehr dynamischen und technologisch anspruchsvollen Umfeld behaupten und entwickeln muss. Daher sind im Aufsichtsrat technologisches Beurteilungsvermögen und einschlägige Marktkenntnisse im internationalen Maßstab erforderlich. Darüber hinaus gewinnen dynamische Veränderungen in Markt, Technologie und Gesellschaft zunehmend an Bedeutung, die weitere Kompetenzen zu Digitalisierung und Human Resources erfordern. Für die technologische Expertise sind relevante Kenntnisse der Halbleiter- und halbleiternahen Industrie und deren Equipment-Industrie von besonderer Bedeutung. Um Trends und Entwicklungen in unseren sehr dynamischen Märkten vorausschauend und zuverlässig beurteilen zu können, sollten im Aufsichtsrat internationale Erfahrung und möglichst aktive Netzwerke vertreten sein.
Zusätzlich zu diesen genannten wichtigen Kompetenzen erwartet das Unternehmen von Aufsichtsratsmitgliedern und -kandidaten eine breite Erfahrung in anderen Bereichen, die möglichst ergänzend zu einer optimalen Besetzung des Aufsichtsrats beitragen. Dazu gehören insbesondere Kenntnisse und Erfahrungen bezüglich strategischer Unternehmensentwicklung des Kapitalmarktes, der Rekrutierung von Führungskräften und moderner Vergütungsmodelle für alle Ebenen sowie eine erhöhte Sensibilität für ökonomisch-ökologische Grundsatzfragen. Folglich ist es das Ziel des Aufsichtsrats, neben dem Financial Expert erfahrene Persönlichkeiten zu gewinnen, die diese Bereiche abdecken. Aufsichtsratsmitglieder sollen neben den Fachkompetenzen über Methodenkompetenz zur Erarbeitung komplexer Sachverhalte und über Sozialkompetenz zur konstruktiven Zusammenarbeit innerhalb des Gremiums und mit dem Vorstand verfügen.
Abhängig von der aktuellen Unternehmenssituation kann es sinnvoll sein, die Gewichte der einzelnen Kriterien neu zu bewerten und der Hauptversammlung entsprechende Veränderungen im Aufsichtsrat vorzuschlagen. Der Aufsichtsrat beobachtet dazu die Unternehmenssituation und bewertet die Aufsichtsratsbesetzung in regelmäßigen Abständen.
Die Festlegung einer über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Mindestzahl von unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern halten Vorstand und Aufsichtsrat angesichts der Größe des Aufsichtsrats nicht für sinnvoll, um das künftige Auswahlermessen bei der Besetzung von Aufsichtsratspositionen nicht zu stark einzuschränken.
Der Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE wird keine feste Regelzugehörigkeitsdauer für die Aufsichtsratsmitglieder festlegen, da eine solche Festlegung den Handlungsspielraum sowie die Kompetenz des Aufsichtsrats negativ beeinträchtigen könnte. Das unabhängige und verantwortungsvolle Handeln des Aufsichtsrats wird nach Ansicht von SÜSS MicroTec nicht durch die Begrenzung der Verweildauer im Aufsichtsrat gefördert. Im Gegenteil, durch die komplexe Produkt- und Unternehmensstruktur ist eine gewisse Verweildauer im Aufsichtsrat eher positiv zu sehen, da im Zeitverlauf wertvolle unternehmensspezifische Erfahrungen und Erkenntnisse gesammelt werden, die zum Wohl des Unternehmens eingesetzt werden können.
SÜSS MicroTec prüft alle potenziellen Kandidaten für den Aufsichtsrat hinsichtlich ihrer Kompetenz und Verfügbarkeit, bevor ein Vorschlag an die Hauptversammlung gemacht wird. Zudem müssen potenzielle Kandidaten vorher eine Funktion als Vorstand, Geschäftsführer oder eine ähnlich verantwortungsvolle Position in einem vergleichbaren oder größeren Unternehmen ausüben oder ausgeübt haben. Alternativ können Experten kandidieren, die ein besonderes Wissen und Erfahrungen für unser Unternehmen mitbringen, sofern dies als bedeutsam für den Unternehmenserfolg anzusehen ist. Es gibt jedoch keine feste Bestimmung eines ganz bestimmten Zeitaufwands, den Aufsichtsratsmitglieder aufzubringen haben. Grundsätzlich nimmt das Unternehmen Abstand von potenziellen Kandidaten, die bereits fünf oder mehr Mandate in Aufsichtsgremien bekleiden, und orientiert sich damit auch an Empfehlungen von Stimmrechtsberatern.
Bei der Besetzung des Aufsichtsrats sollen zukünftig Frauen mit größerer Aufmerksamkeit berücksichtigt werden, um eine angemessene Frauenbeteiligung zu erreichen. Zudem sind börsennotierte und/oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen seit 2015 gesetzlich verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil unter anderem im Aufsichtsrat festzulegen und zu veröffentlichen sowie über deren Stand der Umsetzung zu berichten (im nachfolgenden Abschnitt des Berichts). Aus Sicht der SÜSS MicroTec SE ist die Qualifikation der Aufsichtsratskandidaten maßgebliches Kriterium für die Übernahme eines Aufsichtsratsmandats und damit die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Bei den Vorschlägen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats unterstützt und berücksichtigt SÜSS MicroTec die im DCGK genannten Kriterien, sieht aber speziell in der Halbleiterbranche die Erfüllung einer bestimmten Quote für den Frauenanteil als problematisch an. Seit Mai 2017 gehört mit Frau Dr. Jahn eine Expertin in Sachen Digitalisierung im Maschinenbau und für die – mit Industrie 4.0 wachsende – Kundenbranche der Sensorhersteller dem Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE an.
Die Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder liegt bei 71 Jahren.
Interessenkonflikte werden bei der Besetzung des Aufsichtsrats vermieden, indem die Kandidaten bereits im Vorfeld einer Wahl Negativerklärungen abgeben. Sollte es während einer Wahlperiode zu potenziellen oder tatsächlichen Konflikten kommen, dann führen entsprechende Regelungen für Aufsichtsrat und Vorstand zu deren Offenlegung und zu einer angemessenen Behandlung im Plenum des Aufsichtsrats.
Durch das am 1. Mai 2015 in Kraft getretene "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" (§ 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG) sind börsennotierte Gesellschaften wie die SÜSS MicroTec SE unter anderem verpflichtet worden, Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen. Darüber hinaus ist dabei festzulegen, bis wann die jeweilige Zielgröße erreicht werden soll.
Zum Ablauf der ersten Umsetzungsfrist beschloss der Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE am 30. Juni 2017 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat eine Zielgröße von 25 Prozent bei einer Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2022. Für den Frauenanteil im Vorstand der SÜSS MicroTec SE beschloss der Aufsichtsrat eine Zielgröße von 0 Prozent ebenso bei einer Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2022. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 lag der Frauenanteil im Aufsichtsrat bei 25 Prozent, im Vorstand bei 0 Prozent.
Der Vorstand der SÜSS MicroTec SE beschloss am 30. Juni 2017 für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße für den Frauenanteil von 30 Prozent bei einer Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2022, für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße für den Frauenanteil von 20 Prozent bei einer Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2022.
Zum 31. Dezember 2018 wurde die Zielfestlegung in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands mit 28,6 Prozent noch nicht ganz erreicht. Für die nur sehr geringe Abweichung von der Zielgröße in dieser Führungsebene bestehen keine spezifischen Gründe. Der Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands lag zum 31. Dezember 2018 bei 26,1 Prozent. Damit wurde das Ziel von 20 Prozent auf der zweiten Führungseben erreicht. Der Vorstand hält weiter an den bis zum 30. Juni 2022 festgelegten Zielgrößen fest.
Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats sowie deren Mandate:
Weitere Mandate:
Walter Braun (bis 10. September 2018)
• Diplom-Ingenieur, Altensteig, Produktionsvorstand Weitere Mandate: keine
• Metten, Mitglied des Vorstands der Einhell Germany AG, Landau, Isar; stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der SÜSS MicroTec SE
Weitere Mandate: keine
• Au/Bad Feilnbach, Geschäftsführender Gesellschafter der GPA Consulting, Au/Bad Feilnbach; Aufsichtsratsmitglied der SÜSS MicroTec SE
Weitere Mandate:
• Düsseldorf, Vorsitzende der Geschäftsführung Q-Loud GmbH, Köln; Aufsichtsratsmitglied der SÜSS MicroTec SE Weitere Mandate: keine
Im Geschäftsjahr 2018 gab es eine personelle Änderung im Vorstand. Am 10. September 2018 wurden die Abberufung von Herrn Walter Braun als Vorstandsmitglied sowie die Kündigung seines Dienstvertrags vom Aufsichtsrat beschlossen. Seither besteht der Vorstand aus Herrn Dr. Franz Richter (CEO) sowie Herrn Robert Leurs (CFO).
Im Aufsichtsrat gab es im Geschäftsjahr 2018 keine Veränderungen.
Die im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der SÜSS MicroTec SE besitzen zum Geschäftsjahresende am 31. Dezember 2018 folgende Anzahl an Aktien und Bezugsrechten:
| Anzahl der Aktien zum 31.12.2018 |
Veränderung gegenüber 31.12.2017 |
Anzahl der Aktienoptionen zum 31.12.2018 |
Veränderung gegenüber 31.12.2017 |
|
|---|---|---|---|---|
| Aufsichtsrat | ||||
| Dr. Stefan Reineck | 9.600 | – | 0 | – |
| Jan Teichert | 0 | – | 0 | – |
| Dr. Myriam Jahn | 0 | – | 0 | – |
| Gerhard Pegam | 0 | – | 0 | – |
| Vorstand | ||||
| Dr. Franz Richter | 80.000 | +15.000 | 0 | – |
| Robert Leurs | 1.500 | +1.500 | 0 | – |
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach Artikel 19 Marktmissbrauchsverordnung (MAR) gesetzlich verpflichtet, eigene Geschäfte mit Aktien der SÜSS MicroTec SE oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offenzulegen, soweit der Wert der von dem Mitglied und ihm nahestehenden Personen innerhalb eines Kalenderjahres getätigten Geschäfte die Summe von 5.000Euro erreicht oder übersteigt.
Sämtliche Geschäfte des Vorstands und des Aufsichtsrats werden auf der Website des Unternehmens unter > www.suss.com > Investor Relations > Die Aktie > Eigengeschäfte von Führungskräften veröffentlicht.
SÜSS MicroTec erstellt den Konzernabschluss sowie die Zwischenberichte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union für börsennotierte Gesellschaften anzuwenden sind. Der Einzelabschluss von SÜSS MicroTec SE wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt.
Am 6. Juni 2018 bestellte die Hauptversammlung die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg, Zweigniederlassung München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer von SÜSS MicroTec für das Geschäftsjahr 2018. Damit werden Jahresabschluss und Konzernabschluss von SÜSS Micro-Tec zum sechsten Mal in Folge von einem Unternehmen der BDO- Gruppe geprüft. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat 2018 neben der Prüfungstätigkeit keinerlei Beratungsleistungen für SÜSS MicroTec erbracht. Als Nachweis seiner Unabhängigkeit hat der Abschlussprüfer gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung abgegeben. Des Weiteren wurde mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass dieser den Aufsichtsrat über alle wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse informiert, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Leitender Prüfer für das Geschäftsjahr 2018 war Wirtschaftsprüfer Thomas Steiner, der die Abschlussprüfung und Konzernabschlussprüfung von SÜSS MicroTec zum fünften Mal als leitender Prüfer betreute.
Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB ist Bestandteil des Lageberichts und wird auf der Internetseite der Gesellschaft unter > www.suss.com > Investor Relations > Corporate Governance > Erklärung zur Unternehmensführung allgemein zugänglich gemacht.
Die Grundzüge des Vergütungssystems haben wir im Vergütungsbericht dargestellt, der im zusammengefassten Lagebericht abgedruckt ist.
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