Audit Report / Information • Jun 26, 2019
Audit Report / Information
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Im Hinblick auf die Anforderungen von § 322 Abs. 7 HGB tritt die elektronische Fassung nicht an die Stelle, sondern neben die Papierfassung im Sinne einer elektronischen Kopie.
Considering the requirements of Sec. 322 (7) HGB, the electronic version does not replace the hardcopy but is prepared in addition to it and is an electronic copy thereof.
Testatsexemplar Jahresabschluss und Lagebericht 31. Dezember 2018
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bestätigungsvermerk
Rechnungslegung
Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt
Allgemeine Auftragsbedingungen
Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt" beschriebenen Bedingungen erteilt.
Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung im Bundesanzeiger verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt.
An die wallstreet:online AG
Wir haben den Jahresabschluss der wallstreet:online AG, Berlin, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der wallstreet:online AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 4. März 2019
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lennartz Behrendt Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018
....................................................................................................................................................................................................
&
Lagebericht wallstreet:online AG Seydelstraße 18 10117 Berlin
| Bilanz zum 31. Dezember 2018 Anlage 1 | |
|---|---|
| Gewinn- und Verlustrechnung 2018 Anlage 2 | |
| Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2018 Anlage 3 | |
| Anlage zum Anhang – Anlagenspiegel Anlage 3 | |
| Lagebericht zum 31. Dezember 2018 Anlage 4 |
| AKTIVA | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | 10.231.247,68 | 83.044,73 |
| L Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Selbst geschaffene gewerbliche |
215.185.62 | 66.475.78 |
| Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 2. Entgeltlich erworbene Lizenzen, Software |
306,54 | 59.015,44 |
| und ähnliche Rechte und Werte | 214.879,08 | 7.460,34 |
| Sachanlagen II. 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
32.022.45 32.022,45 |
16.567.44 16.567,44 |
| III. Finanzanlagen | 9.984.039.61 | 151 |
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen. | 8.336.967,21 | 1.51 0.00 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3. Beteiligungen |
762.250,00 884.822,40 |
0.00 |
| B. Umlaufvermögen | 10.519.728,84 | 4.751.284,57 |
| L Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
1.259.734.41 | 1,420,022.19 |
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 468.937,01 | 268.019.16 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 729.921.63 | 1,51 |
| 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen | ||
| ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0.00 | 502.416,58 |
| 4. Sonstige Vermögensgegenstände | 60.875,77 | 649.584,94 |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. $\mathbb{I}$ . |
9.259.994.43 | 3.331.262.38 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 33.330,51 | 37.468,95 |
| Summe der Aktiva | 20.784.307,03 | 4.871.798,25 |
| PASSIVA | ||
| A. Eigenkapital | 19.309.999,01 | 2.053.981,71 |
| L Gezeichnetes Kapital |
1.665.868,00 | 1.022.420,00 |
| II. Kapitalrücklage | 17.644.131.01 | 5.120.975,99 |
| III. Bilanzverlust | 0,00 | $-4.089.414.28$ |
| B. Rückstellungen | 659.853,15 | 668.234,93 |
| 1. Steuerrückstellungen | 295.072,68 | 123.233,25 |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 364.780,47 | 545.001,68 |
| C. Verbindlichkeiten | 442.706,79 | 1.756.505,00 |
| 1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 15.500,00 | 10.000,00 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 194.423,30 | 161.829,45 |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 20.710.53 | 0,00 |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen | ||
| Beteiligungsverhältnis besteht | 0,00 | 592.540,80 |
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 212.072,96 | 992.134,75 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 371.748,08 | 393.076,61 |
| Summe der Passiva | 20.784.307,03 | 4.871.798,25 |
| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 7.773.634,33 | 5.186.235,77 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 441.601,97 | 34.188,13 |
| 3. Materialaufwand | ||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -1.054.120,77 | -699.776,00 |
| Rohergebnis | 7.161.115,53 | 4.520.647,90 |
| 4. Personalaufwand | -2.016.750,92 | -1.809.647,64 |
| a) Löhne und Gehälter | -1.809.239,62 | -1.618.609,85 |
| b) Soziale Abgaben | -207.511,30 | -191.037,79 |
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| und Sachanlagen | -71.145,97 | -141.311,86 |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.670.250,94 | -681.747,13 |
| Betriebsergebnis | 3.402.967,70 | 1.887.941,27 |
| 7. Erträge aus Beteiligungen | 605.051,95 | 0,00 |
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 18.243,06 | 14.260,29 |
| 9. Abschreibungen auf Finanzanlagen | -370.000,00 | 0,00 |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -166,70 | 0,00 |
| Finanzergebnis | 253.128,31 | 14.260,29 |
| 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -424.582,71 | -123.244,77 |
| 12. sonstige Steuern | 0,00 | -3.047,07 |
| 13. Jahresergebnis | 3.231.513,30 | 1.775.909,72 |
| 14. Verlustvortrag | -4.089.414,28 | -5.865.324,00 |
| 15. Ertrag aus der Herabsetzung des gezeichneten Kapitals | 0,00 | 1.533.630,00 |
| 16. Aufwand aus der Einstellung der Verbindlichkeit ggü. Gesellschaftern | 0,00 | -1.533.630,00 |
| 17. Entnahme aus der Kapitalrücklage | 857.900,98 | 0,00 |
| 18. Bilanzverlust | 0,00 | -4.089.414,28 |
Die wallstreet:online AG, Berlin, hat ihren Geschäftssitz in der Seydelstraße 18 in 10117 Berlin und ist im Handelsregister von Berlin-Charlottenburg unter HRB 96260 B eingetragen.
Der Jahresabschluss der wallstreet:online AG wird nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und den aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden folgen der Bilanzierungsstetigkeit gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
Die Ausweis- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewandt. Die wallstreet:online AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und nimmt größenabhängige Aufstellungserleichterungen teilweise in Anspruch. Die bei den einzelnen Posten des Jahresabschlusses angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden wie folgt erläutert:
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden in Höhe der tatsächlichen Herstellungskosten aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Entgeltlich von Dritten erworbene abnutzbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig bzw. bei dauernder Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Für Zugänge an beweglichen Anlagegütern wird im Zugangsjahr eine Abschreibung pro rata temporis vorgenommen. Die ab 2008 zugegangenen geringwertigen Anlagegüter mit Anschaffungskosten, die zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 liegen, werden in einem Sammelposten erfasst und über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.
Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden bei Beachtung des Niederstwertprinzipes mit dem Nennwert bzw. mit dem Börsen- oder Marktpreis angesetzt. Fremdwährungsforderungen werden zum Stichtag mit dem Devisenkassamittelkurs in Euro umgerechnet.
Die flüssigen Mittel sind zum Nominalwert bilanziert.
Das gezeichnete Kapital innerhalb des Eigenkapitals ist mit dem Nennbetrag bewertet.
Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag bekannten Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2018 ist im Anlagenspiegel dargestellt, der als Anlage zu diesem Anhang beigefügt ist.
Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten Lizenzen, Webseiten-Funktionserweiterungen (Tools), Software sowie andere aktivierte Eigenleistungen für den Geschäftsbereich B2B. Die Abschreibungen darauf erfolgen linear über Nutzungsdauern zwischen 2 und 15 Jahren.
Die Zugänge bei den Sachanlagen betreffen überwiegend Neuanschaffungen im Bereich Hardware und Büroausstattung. Die Abschreibungsdauern für die neu angeschafften Anlagengüter betragen zwischen 3 und 5 Jahre.
| Name | Sitz | Anteil am | Eigenkapital zum | Ergebnis 2017 |
|---|---|---|---|---|
| Kapital | 31.12.2017 in TEUR | in TEUR | ||
| ICO Consulting GmbH | Berlin | 60% | n.a. | n.a. |
| Blockchain Consult GmbH | Frankfurt/ Main | 50% | n.a. | n.a. |
| Markets Inside Media GmbH | Leipzig | 100% | 827* | 802* |
| Net.ICO AG | Berlin | 78% | n.a. | n.a. |
| Trade Republic UG | München | 5% | n.a. | n.a. |
| crumbl AG | Berlin | 75% | n.a. | n.a. |
Die Zugänge bei den Finanzanlagen betreffen im Einzelnen:
* Das Eigenkapital der Markets Inside Media GmbH, Leipzig, zum 31. Dezember 2018 beträgt TEUR 1.636, der in 2018 erzielte Jahresüberschuss beträgt TEUR 1.210.
Mit notariellem Vertrag vom 19. Januar 2018 hat die wallstreet:online AG zusammen mit der Markets Inside Media GmbH sämtliche Anteile an der ICO consulting GmbH, Berlin, erworben. Danach ist die wallstreet:online AG zu 60 % an diesem Unternehmen beteiligt. Die ICO consulting GmbH soll Kunden rund um ihren eigenen ICO IR-technisch beraten. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen beinhalten Darlehen gegen die ICO Consulting GmbH. Mit Aufsichtsratsbeschluss vom 31. Januar 2018 und Darlehensvertrag vom 9. Februar 2018 hat die wallstreet:online AG ihrer 60 %igen Tochtergesellschaft, der ICO consulting GmbH, ein Darlehen in Höhe von EUR 1.000.000 zu marktüblichen Zinskonditionen ausgezahlt. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021. Aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht wurde das Darlehen im Geschäftsjahr um TEUR 250 wertberichtigt.
Die Blockchain Consult GmbH wurde am 20. April 2018 erworben. Bei der Blockchain Consult GmbH handelt es sich um ein Redaktionsbüro für Finanznachrichten. Aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht wurde die Beteiligung im Geschäftsjahr um TEUR 120 wertberichtigt.
Mit notariellem Einbringungsvertrag vom 31. Januar 2018 haben die Gesellschafter der Markets Inside Media GmbH ("MIM") ihre sämtlichen Anteile an der Markets Inside Media GmbH als Sacheinlage gegen Gewährung neuer Aktien in die wallstreet:online AG eingebracht. Als Gegenleistung für die Einbringung wurden 520.000,00 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der wallstreet:online AG mit einem Ausgabebetrag von EUR 1,00 geschaffen. Durch diese Sachkapitalerhöhung steigt das gezeichnete Kapital der wallstreet:online AG von EUR 1.022.420,00 um EUR 520.000,00 auf EUR 1.542.420,00. Die Einbringung wurde aufschiebend bedingt bis zur Eintragung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister durchgeführt. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 22. Februar 2018. Die MIM betreibt das Portal www.boersennews.de sowie die gleichnamige App.
Mit notariellem Vertrag vom 5. Juli 2018 hat sich die wallstreet:online an der net.ICO AG beteiligt. Die net.ICO AG entwickelt Software-Applikationen zur Berechnung von Finanzmarktdaten und erbringt Service-Dienstleistungen in dem Bereich.
Mit notariellem Vertrag vom 5. Juli 2018 hat sich die wallstreet:online AG zu ca. 5% an der Trade Republic UG beteiligt. Die Trade Republic UG ist ein App-Broker.
Mit notariellem Vertrag vom 16. August 2018 hat die wallstreet:online AG mit anderen Gesellschaftern die crumbl AG gegründet. Die crumbl AG entwickelt Apps und Internetportale zur Entwicklung digitaler Content Publishing Lösungen.
Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. In den ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Einzelwertberichtigungen in angemessener Höhe berücksichtigt. Die Bildung einer Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos ist nicht notwendig.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen Kryptokontobestände in Höhe von TEUR 30 und Forderungen aus Kautionen (TEUR 21) enthalten, welche eine Restlaufzeit von über einem Jahr haben. Des Weiteren sind unter den sonstigen Vermögensgegenständen Forderungen gegen das Finanzamt enthalten (TEUR 9).
Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 1.665.868,00 ist eingeteilt in 1.665.868 auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennwert mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00.
| gez. Kapi | Kapitalrücklage | Bilanzverlust | Eigenkapital | |
|---|---|---|---|---|
| tal | in TEUR | in TEUR | in TEUR | |
| in TEUR | ||||
| Stand 1.1.2018 | 1.022 | 5.121 | -4.089 | 2.054 |
| Einbringung MIM GmbH | 520 | 7.579 | 0 | 8.099 |
| Kapitalerhöhung | 123 | 5.802 | 0 | 5.925 |
| Ergebnis 2018 | 0 | 0 | 3.231 | 3.231 |
| Entnahme aus der Kapitalrück | 0 | -858 | 858 | 0 |
| lage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 | ||||
| HGB | ||||
| Stand 31.12.2018 | 1.665 | 17.644 | 0 | 19.309 |
Die Entwicklung des Eigenkapitals zum 31. Dezember 2018 stellt sich wie folgt dar:
Mit notariellem Vertrag vom 31. Januar 2018 wurde die Markets Inside Media GmbH mittels Sachkapitalerhöhung unter Ausgabe neuer Aktien in die wallstreet:online AG eingebracht.
Gemäß Aufsichtsratsbeschluss vom 15. Mai 2018 hat die Gesellschaft eine Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital 2015 gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts in Höhe von 123.448,00 Euro beschlossen.
Gemäß Vorstandsbeschluss wurde eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von EUR 857.900,98 nach § 150 (4) Nr. 2 AktG beschlossen.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehende Rechnungen TEUR 29 (Vorjahr: TEUR 107), Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten TEUR 27 (Vorjahr: TEUR 25), Rückstellungen für Berufsgenossenschaft TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 4), Rückstellungen für Aufsichtsratsvergütung TEUR 70 (Vorjahr: TEUR 13) sowie Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern TEUR 232 (Vorjahr: TEUR 392).
Die Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Sicherheiten wurden nicht gestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 21 (Vorjahr: 0) und die sonstigen Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 68). Des Weiteren sind in dem Posten sonstigen Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 123.233,25 enthalten.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen Verpflichtungen aus Gewerbe- und Körperschaftsteuer für das Jahr 2017 sowie Lohn- und Gehaltszahlungen ausgewiesen.
Die Umsatzerlöse werden sowohl im Inland als auch im Ausland erzielt. Die Umsätze mit im Ausland ansässigen Kunden werden üblicherweise in Euro abgerechnet. Die Höhe der mit im Ausland ansässigen Kunden erzielten Umsätze beträgt TEUR 5.146 (Vorjahr TEUR 2.836).
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus Konzernverrechnungen TEUR 411 (Vorjahr TEUR 0).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere operative Verwaltungsaufwendungen, wie z. B. Kosten für Beratung (TEUR 248, Vorjahr TEUR 126), Kosten für Börsennotierung (TEUR 331; Vorjahr TEUR 64), Kosten für Kapitalerhöhungen (TEUR 230; Vorjahr
TEUR 0), Kosten Hauptversammlung (TEUR 22; Vorjahr TEUR 25), Kosten für Rechtsberatung (TEUR 369, Vorjahr TEUR 121) und Aufwendungen aus der Wertberichtigung von Forderungen in Höhe von TEUR 15 (Vorjahr TEUR 122). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind TEUR 299 (Vorjahr: 0) aus Konzernverrechnungen enthalten.
Die Erträge aus Beteiligungen resultieren aus dem Gewinnverwendungsbeschluss der Markets Inside Media GmbH, der satzungsgemäß eine 50%ige Ausschüttung des Jahresgewinns 2018 an die wallstreet:online AG vorsieht.
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen außerplanmäßige Abschreibungen wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung mit TEUR 250 auf das Darlehen an die ICO Consulting GmbH und mit TEUR 120 auf die Beteiligung an der Blockchain Consult GmbH.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergeben sich aus dem steuerlichen Ergebnis unter Berücksichtigung von bestehenden steuerlichen Verlustvorträgen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3a HGB resultieren mit TEUR 98 p. a. aus Mietverträgen, die in 2021 enden.
Die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter betrug im Jahr 2018 durchschnittlich 23 Mitarbeiter einschließlich dreier Vorstände (Vorjahr 21).
Im Berichtsjahr gab es keine Geschäfte mit nahe stehenden Personen zu marktunüblichen Konditionen.
Im Jahr 2018 schloss die wallstreet:online AG einen Vertrag über die Sacheinbringung der Anteile an der Markets Inside Media GmbH. Einbringende waren neben fremden Dritten auch der Aufsichtsrat André Kolbinger sowie der Vorstand Oliver Haugk. Der Vertrag über die Sacheinbringung ist marktüblich.
Im Jahr 2018 schloss die wallstreet:online AG einen Kaufvertrag über Anteile an der wallstreet:online capital AG, Berlin, mit ihrem Aufsichtsrat Herrn René Krüger. Der mit Herrn Krüger vereinbarte Vertrag ist marktüblich.
In Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag wurde mit dem Aufsichtsrat Herrn Roland Nicklaus ein Beratungsvertrag über die wirtschaftliche und finanziellen Prüfung sowie die Verhandlung dieser Transaktion geschlossen. Der mit Herrn Nicklaus vereinbarte Vertrag ist marktüblich.
Herr Stefan Zmojda, Bankkaufmann, Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2016. Herr Zmojda ist zudem im Aufsichtsrat der crumbl AG tätig.
Herr Michael Bulgrin, Diplom-Kaufmann, Mitglied des Vorstands seit 1. November 2017. Herr Bulgrin ist in keinen weiteren Gremien tätig.
Herr Oliver Haugk, Diplom-Kaufmann, Mitglied des Vorstands seit 1. November 2017. Herr Haugk ist zudem im Aufsichtsrat der crumbl AG tätig.
Herr André Kolbinger, Kaufmann, Mitglied des Aufsichtsrats seit 22. August 2017 (Aufsichtsratsvorsitzender). Herr Kolbinger ist zudem im Aufsichtsrat der crumbl AG tätig.
Herr Roland Nicklaus, Diplom-Betriebswirt (BA), Aufsichtsratsmitglied seit 23. August 2007.
Herr René Krüger, Bank-Kaufmann, Aufsichtsratsmitglied seit 9. September 2010. Herr Krüger ist zudem im Aufsichtsrat der BOLL AG, Mainz, und im Vorstand der wallstreet:online capital AG, Berlin, tätig.
Im Jahr 2018 schloss die wallstreet:online AG Kaufverträge über den Erwerb von 35% der Anteile an der wallstreet:online capital AG, Berlin, ab unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Zum 31.12.2018 war der Kauf noch nicht vollzogen.
Im Februar 2019 hat die wallstreet:online AG eine 100%ige Beteiligung an der ABC New Media AG mit Sitz in der Schweiz erworben. Die ABC New Media AG ist Inhaberin des Finanzinformationsportals www.finanznachrichten.de.
Berlin, 27. Februar 2019
Der Vorstand der wallstreet:online AG
Stefan Zmojda Michael Bulgrin
Oliver Haugk
| historische Anschaffungs- und Herstellungskosten | kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2018 Euro |
Zugänge Euro |
Abgänge Euro |
31.12.2018 Euro |
01.01.2018 Euro |
Zugänge Euro |
Abgänge Euro |
31.12.2018 Euro |
31.12.2018 Euro |
31.12.2017 Euro |
|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche | ||||||||||
| Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 907.200,03 | 0,00 | 0,00 | 907.200,03 | 848.184,59 | 58.708,90 | 0,00 | 906.893,49 | 306,54 | 59.015,44 |
| 2. Entgeltlich erworbene Software, Lizenzen | ||||||||||
| und ähnliche Rechte und Werte | 278.790,93 | 209.613,77 | 0,00 | 488.404,70 | 271.330,59 | 2.195,03 | 0,00 | 273.525,62 | 214.879,08 | 7.460,34 |
| 3. Firmenwert | 271.106,53 | 0,00 | 0,00 | 271.106,53 | 271.106,53 | 0,00 | 0,00 | 271.106,53 | 0,00 | 0,00 |
| 4. Anlagen im Bau | 10.508,47 | 0,00 | 0,00 | 10.508,47 | 10.508,47 | 0,00 | 0,00 | 10.508,47 | 0,00 | 0,00 |
| 1.467.605,96 | 209.613,77 | 0,00 | 1.677.219,73 | 1.401.130,18 | 60.903,93 | 0,00 1.462.034,11 | 215.185,62 | 66.475,78 | ||
| II. Sachanlagen | ||||||||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 113.468,31 | 26.092,60 | 2.080,19 | 137.480,72 | 96.900,87 | 10.242,04 | 1.684,64 | 105.458,27 | 32.022,45 | 16.567,44 |
| 113.468,31 | 26.092,60 | 2.080,19 | 137.480,72 | 96.900,87 | 10.242,04 | 1.684,64 | 105.458,27 | 32.022,45 | 16.567,44 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||||||
| 1. Anteile an verbundenden Unternehmen | 53.010,00 | 8.456.966,70 | 50.000,00 | 8.459.976,70 | 53.008,49 120.000,00 | 49.999,00 | 123.009,49 | 8.336.967,21 | 1,51 | |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 1.012.250,00 | 0,00 | 1.012.250,00 | 0,00 250.000,00 | 0,00 | 250.000,00 | 762.250,00 | 0,00 | |
| 3. Beteiligungen | 0,00 | 884.822,40 | 0,00 | 884.822,40 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 884.822,40 | 0,00 |
| 53.010,00 10.354.039,10 | 50.000,00 | 10.357.049,10 | 53.008,49 370.000,00 | 49.999,00 | 373.009,49 | 9.984.039,61 | 1,51 | |||
| Summe Anlagevermögen | 1.634.084,27 10.589.745,47 | 52.080,19 | 12.171.749,55 | 1.551.039,54 441.145,97 | 51.683,64 1.940.501,87 | 10.231.247,68 | 83.044,73 | |||
Das deutsche Bruttoinlandsprodukt ist im Jahr 2018 laut einer Berechnung des Statistischen Bundesamtes verglichen zum Vorjahr preisbereinigt um 1,5 % gestiegen. Die deutsche Wirtschaft ist damit das neunte Jahr in Folge gewachsen, das Wachstum hat sich aber abgeschwächt. Im Zuge der konjunkturellen Entwicklung ist die Arbeitslosenquote in 2018 auf 5,2 % gesunken. (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Digitale Display-Werbung (Online und Mobile) wird in 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 7 % gewachsen. Insgesamt wird mit digitaler Display-Werbung (Online und Mobile) im deutschen Markt in 2018 ein Umsatz von 2,06 Mrd. Euro erzielt werden. Das prognostiziert der OVK (Online-Vermarkterkreis).
Das Börsenumfeld war in 2018 von hoher Volatilität gekennzeichnet. Zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2018 sank der DAX von 12.897,39 um 2.388,43 Punkte auf 10.558,96.
Das Jahr 2018 hat sich als das Beste der Unternehmensgeschichte entwickelt. Die richtigen Entscheidungen im Bereich der personellen Investitionen bei Produkt und Vertrieb gepaart mit Rückenwind aus dem Markt haben sich ausgezahlt. Vor allem der Markt für Investor Relation-Werbung war in 2018 ganzjährig auf einem hohen Niveau und hat zudem die guten Zahlen aus dem Vorjahr noch weit übertroffen (+75%). Die Umsätze im Bereich Key Account sind geringfügig über Vorjahresniveau gestiegen (+8 %). Im Bereich Agenturvermarktung konnte nicht ganz an die Vorjahreszahlen angeknüpft werden (-5%). Durch die in 2017 eingeschlagene Neuausrichtung des Bereichs der Restplatzvermarktung (programmatischer Einkauf) haben sich die Umsätze hier deutlich steigern lassen (+65%). Insgesamt lagen die Vermarktungsumsätze 60 % über denen des Vorjahres.
Leicht über den Erwartungen lief der Bereich B2B und lag in etwa auf Vorjahresniveau (-3%). Zusätzlich zu den monatlichen Lizenzgebühren für drei B2B-Kunden (TEUR 366) konnten hier Umsätze für die Programmierung von Kundenwünschen in Höhe von TEUR 31 generiert werden.
Die Visits 2018 sind über alle Plattformen (Web, Mobile Web, Apps) um 21 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, die Page Impressions konnten um 25 % gesteigert werden. Damit haben wir uns besser entwickelt als die Top4 Mitbewerber, deren plattformübergreifende Reichweiten im Schnitt auf dem Niveau des Vorjahres lagen (Quelle: IVW). Technische Weiterentwicklungen haben wir vor allem durch die Integration eines neuen Bereichs für Kryptowährungen und ICOs vorgenommen. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Weiterentwicklung unserer App – insbesondere hinsichtlich Usability und Vermarktbarkeit.
Anfang 2018 hat die wallstreet:online AG mittels einer Sachkapitalerhöhung unter Ausgabe neuer Aktien die Markets Inside Media GmbH aus Leipzig erworben. Die Markets Inside Media GmbH betreibt die Webseite www.boersennews.de und die gleichnamige App, welche eine hervorragende Ergänzung zur aktuellen Produktpallette der wallstreet:online AG darstellen.
Mittels einer Barkapitalerhöhung im Mai 2018 konnten weitere Investitionen getätigt werden, vorrangig im Bereich Initial Coin Offering (ICO) und app brokerage.
Die getätigten Investitionen betreffen im Wesentlichen die Zugänge bei Domains (TEUR 189) und Sachanlagen (TEUR 16), im Speziellen betreffen sie Neuanschaffungen im Bereich Hardware (TEUR 10).
Zudem wurden folgende Beteiligungen angeschafft:
| Name | Anteil in % | Kaufpreis in TEUR | Art |
|---|---|---|---|
| ICO Consulting GmbH | 60% | 17 | Neugründung |
| Blockchain Consult GmbH | 50% | 163 | Zukauf |
| Markets Inside Media GmbH | 100% | 7.698 | Sachkapitalerhöhung |
| crumble AG | 75% | 380 | Neugründung |
| Net.ICO AG | 78% | 250 | Neugründung |
| Trade republic UG | 5% | 885 | Zukauf |
Zum 31. Dezember 2018 betrug der Mitarbeiterbestand bei der wallstreet:online AG 23 Mitarbeiter einschließlich dreier Vorstände (Vorjahr: 20 Mitarbeiter einschließlich dreier Vorstände).
| 31.03.18 | 30.06.18 | 30.09.18 | 31.12.18 |
|---|---|---|---|
| 23 | 23 | 25 | 23 |
Die Visits 2018 sind über alle Plattformen (Web, Mobile Web, Apps) um 25 % im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, die Page Impressions konnten um knapp 21 % gesteigert werden. Damit haben wir uns deutlich besser entwickelt als die Top4 Mitbewerber, deren plattformübergreifende Reichweiten im Schnitt auf dem Niveau des Vorjahres lagen (Quelle: IVW).
Technische Weiterentwicklungen haben wir vor allem mit Optimierung unserer Adserver-Technologie sowie im Bereich der Finanzvergleiche und mit der Integration transaktionsorientierter Platzierungen vorgenommen. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Weiterentwicklung
unserer App. Neben dem Ausbau des Funktionsumfangs und der Verbesserung der Usability, konnte auch die Vermarktbarkeit weiter gesteigert werden.
Zur Darstellung der Vermögenslage im Einzelnen verweisen wir auf die Bilanz und den Anlagenspiegel. Im Geschäftsjahr wurde eine Barkapitalerhöhung in Höhe von TEUR 5.925 sowie eine Sachkapitalerhöhung für die Einbringung der Markets Inside Media GmbH, Leipzig, unter Ausgabe neuer Aktien beschlossen und durchgeführt. Die Bilanzsumme hat sich im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um TEUR 15.913 auf TEUR 20.784 erhöht, was im Wesentlichen auf einem Anstieg der Finanzanlagen und Guthaben bei Kreditinstituten auf der Aktivseite zurückzuführen ist. Auf der Passivseite spiegelt sich diese Entwicklung in einer Erhöhung des Eigenkapitals aus den durchgeführten Kapitalerhöhungen wider.
Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Berichtsjahr jederzeit gegeben. Zum 31. Dezember 2018 wurde ein Cash-Bestand in Höhe von TEUR 9.260 (Vorjahr: TEUR 3.331) ausgewiesen. Der Anstieg der liquiden Mittel resultiert insbesondere aus dem operativen Geschäft.
Die Liquiditätsplanung sieht für das Geschäftsjahr 2019 ebenfalls eine deutlich positive Entwicklung vor, sodass ausreichend Liquidität für die geplante Beteiligung an der wallstreet:online capital AG zur Verfügung steht.
Die Ertragslage in 2018 spiegelt im Wesentlichen das positive Börsenumfeld, insbesondere den steigenden IR-Markt wider. Zur Ertragslage im Detail:
Die Umsätze insgesamt liegen mit TEUR 7.774 um TEUR 2.588 über dem Vorjahresniveau (2017: TEUR 5.186). Im Bereich Vermarktung des Portals konnten die Umsätze um 58 % gesteigert werden, was vor allem dem Bereich Investor Relation und dem Bereich Restplatzvermarktung zuzuschreiben ist. Die positive Entwicklung des Jahres 2017 konnte in 2018 fortgesetzt werden. Der Bereich Vermarktung von Investor Relation Werbung ist in 2018 nochmals um 73% gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Im Bereich "Agenturvermarktung" bewegten sich die Umsätze mit TEUR 260 auf Vorjahresniveau (+0,1%). Der Bereich Key Account ist mit TEUR 815 über dem Niveau des Vorjahres (+8,5%). Die Vermarkterumsätze haben sich mit TEUR 173 deutlich über Vorjahresniveau entwickelt (+155,2%). Durch die Neuausrichtung im Bereich der Restplatzvermarktung (programmatischer Einkauf / realtime bidding) konnte die wallstreet:online AG die Umsätze in diesem Bereich deutlich steigern auf TEUR 816 (+65%). Insgesamt haben wir auf unseren Restflächen nach wie vor steigende TKPs zu verzeichnen.
In 2018 wurden keine neuen B2B-Auträge akquiriert. Bereits bestehende Verträge wurden abgearbeitet. Die Umsätze in diesem Bereich sind um 3 % gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen und lagen in 2018 bei TEUR 395.
Der Materialaufwand bewegt sich mit TEUR 1.054 (Vorjahr TEUR 700) deutlich über Vorjahresniveau. Grund hierfür waren vor allem die gestiegenen Kosten für Marketing sowie für Serverleistungen.
Die Anzahl der Mitarbeiter hat sich in 2018 gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. Die Personalkosten sind um 11% auf TEUR 2.017 (Vorjahr TEUR 1.810) gestiegen.
Die Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahr weiter gesunken (TEUR 71; Vorjahr TEUR 141). Grund hierfür sind die auslaufenden Abschreibungen auf die anderen aktivierten Eigenleistungen, die sich aus dem B2B-Projekt ergeben.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind deutlich von TEUR 682 in 2017 auf TEUR 1.670 in 2018 gestiegen. Grund hierfür sind vor allem die gestiegenen Kosten für Rechtsberatung aufgrund der verschärften Vorschriften zur MAR-Richtlinie, die Beratungskosten für die in 2018 erfolgte Einbringung der Markets Inside Media GmbH (Produkt boersennews.de) sowie Beratungsleistungen bezüglich verschiedener Zukäufe von Beteiligungen. Zudem sind die Aufwendungen für Konzernverrechnungen unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen (TEUR 299).
Die Gesellschaft schließt das Jahr 2018 mit einem Jahresüberschuss von EUR 3.231.513,30 ab.
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft hat sich im Jahr 2018 in Folge des guten Marktumfelds sehr positiv entwickelt. Die Prognose des Vorjahres mit einem deutlichen Umsatz- und daraus resultierendem Ergebnisanstieg für 2018 wurde somit erreicht.
Zum Vorstand der Gesellschaft bestellt waren:
Herr Stefan Zmojda, Bankkaufmann, Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2016. Herr Zmojda ist zudem im Aufsichtsrat der crumbl AG tätig .
Herr Michael Bulgrin, Diplom-Kaufmann, Mitglied des Vorstands seit 1. November 2017. Herr Bulgrin ist in keinen weiteren Gremien tätig.
Herr Oliver Haugk, Diplom-Kaufmann, Mitglied des Vorstands seit 1. November 2017. Herr Haugk ist zudem im Aufsichtsrat der crumbl AG tätig.
Mitglieder des Aufsichtsrats waren:
Herr André Kolbinger, Kaufmann, Mitglied des Vorstands seit 22. August 2017 Aufsichtsratsvorsitzender).
Herr Roland Nicklaus, Diplom-Betriebswirt (BA), Aufsichtsratsmitglied seit 23. August 2007.
Herr René Krüger, Bank-Kaufmann, Aufsichtsratsmitglied seit 9. September 2010. Herr Krüger ist zudem im Aufsichtsrat der BOLL AG, Mainz, und im Vorstand der wallstreet:online capital AG, Berlin, tätig.
Da sich das Unternehmen in einem volatilen Marktumfeld bewegt, wird besonderer Wert auf ein praktikables und umsetzungsfähiges Risikomanagement-System gelegt. Der Vorstand ist sich dieser Aufgabe bewusst. Das bei der Gesellschaft implementierte Risikomanagementsystem ist darauf aufgebaut, aktuelle Entwicklungen in allen Bereichen der Gesellschaft mit den Planungen zu vergleichen und zu analysieren. Bei der Abweichung von den Planzahlen im negativen Sinne wird ein Plan zur zügigen Umsetzung von Gegenmaßnahmen entwickelt.
Der Vorstand informiert sich in monatlichen Abständen über die Ertrags- und Liquiditätssituation der Gesellschaft und laufend zur allgemeinen Geschäftslage. Die Steuerung der Gesellschaft ist darauf ausgerichtet, Wachstum und Wertsteigerung mit vertretbaren Risiken zu erzielen.
Der Aufsichtsrat wird in seinen Sitzungen regelmäßig zu bestehenden Risiken und Gegenmaßnahmen informiert und erhält monatlich einen detaillierten Überblick zur finanziellen Entwicklung der Gesellschaft und anderen wichtigen Kennzahlen.
Die wallstreet:online AG ist bestrebt, ihr Produkt- und Dienstleistungsangebot permanent weiterzuentwickeln, effizient zu gestalten sowie sinnvolle und ergänzende Nutzer- und Kundenwünsche schnell und sachgerecht umzusetzen. Forschungsarbeiten im grundlegenden Sinne werden nicht durchgeführt.
Betriebsrisiken bestehen im Zusammenhang mit dem laufenden Betrieb des eigenen Portals sowie der Kundenportale (B2B-Kunden). Unterbrechungen im Betrieb des Portals oder der Informationsversorgung können zu Einnahmeausfällen und Kundenverlusten führen.
Wirtschaftliche Rezessionstendenzen und staatliche Eingriffe könnten dazu führen, dass das Interesse an Börseninformationen bei den Nutzern nachlässt und der Werbeumsatz einbricht. Sollte eine Verschlechterung des wirtschaftlichen Umfeldes eintreten, würde das Risiko bestehen, dass Kunden ihre Werbeinvestitionen stark einschränken.
Durch eine effiziente Kostenstruktur ist die wallstreet:online AG schlank aufgestellt und kann auf Marktveränderungen schnell reagieren. Die Fokussierung auf das Kerngeschäft und die kostengünstige Positionierung verhelfen der wallstreet:online AG zu einer guten Positionierung im wettbewerblichen Umfeld.
Insgesamt sind weder bestandsgefährdende Risiken noch Liquiditätsrisiken mit Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus heutiger Sicht erkennbar.
Das Ergebnis 2018 lag mit TEUR 3.232 deutlich über den Planungen. Grund hierfür war vor allem der anhaltende Aufschwung im Markt für Investor-Relation-Werbung.
Ein positives Börsenumfeld vorausgesetzt, sollte auch das Marktumfeld für Investor Relation Werbung im Jahr 2019 unverändert bleiben und so für eine weiterhin positive Geschäftsentwicklung der wallstreet:online AG sorgen. Im Kerngeschäft liegt der Fokus weiterhin im Ausbau der Key Account Vermarktung und der Optimierung der agenturseitigen Vermarktung sowie dem Ausbau des IR-Geschäftes.
Darüber hinaus wird die wallstreet:online AG die Diversifizierung des Geschäftsmodells weiter vorantreiben. Investiert werden soll insbesondere in den Aufbau des FinTec-Geschäfts. Die dort erzielbaren Abschlussprovisionen sowie Depot- und Transaktionsgebühren stellen nach Ansicht des Vorstands eine ideale Ergänzung zum Werbegeschäft dar. Auch die im vergangenen Jahr begonnen Projekte im ICO-Markt werden fortgesetzt. Die Tochtergesellschaften sind operativ tätig und entwickeln entsprechende Produkte.
Aufgrund des weiter anhaltenden positiven Marktumfeldes für Invester Relation Werbung sowie der Investitionen in neue Geschäftsmodelle rechnen wir mit Umsatzerlösen und einem positiven Jahresergebnis auf Vorjahresniveau.
Gemäß § 312 AktG haben wir einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der mit der folgenden Erklärung gemäß § 312 Abs. 3 AktG abschließt:
"Über die [im Abhängigkeitsbericht] genannten Sachverhalte hinaus, sind keine Rechtsgeschäfte durchgeführt worden oder Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden oder damit verbundenen Unternehmen getroffen oder unterlassen worden.
Die wallstreet:online AG hat nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt worden."
Berlin, 27. Februar 2019
Der Vorstand der wallstreet:online AG
Stefan Zmojda
Michael Bulgrin
Oliver Haugk
Wir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.
Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde.
Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.
Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.
für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend "Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber.
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
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