Annual / Quarterly Financial Statement • Jul 1, 2019
Annual / Quarterly Financial Statement
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Konsolidierter Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 #digitalsecurity
CYAN AG München, Deutschland

Die CYAN AG (CYAN) ist ein europäischer Cybersecurity-Anbieter, der seit März 2018 an der Deutschen Börse in Frankfurt im Scale Segment des Open Market gelistet ist.
Zum 31. Dezember 2018 hält CYAN 100% der Anteile an I-New Unified Mobile Solutions AG (I-New) mit Sitz in Mattersburg, Österreich und 100% der Anteile an CYAN Security Group GmbH (CYAN GmbH) mit Sitz in Wien, Österreich. CYAN GmbHs Cybersecurity-Lösungen werden von Mobilfunknetzbetreibern (Mobile Network Operators (MNO)), virtuellen Mobilfunkbetreibern (Mobile Virtual Network Operators (MVNO)), Banken, Versicherungen und Glücksspielunternehmen eingesetzt. I-New ist ein Mobile Virtual Network Enabler (MVNE). Durch die Akquisitionen der CYAN GmbH im April 2018 und der I-New im Juli 2018, deckt CYAN die gesamte Bandbreite von IT-Sicherheitslösungen und MVNE-Dienstleistungen für die Telekommunikationsindustrie ab.
Die CYAN AG fungiert innerhalb der Gruppe als Holdinggesellschaft. Die operative Leistungserbringung erfolgt insbesondere über die österreichische CYAN GmbH sowie die I-New und deren Tochtergesellschaften.
CYAN ist spezialisiert auf den Schutz von Mobilfunknetzen. Das Unternehmen hat seine Ursprünge in der Herstellung von Sicherheitslösungen für stationäre Unternehmensnetzwerke in der B2B-Welt. Heutzutage konzentriert sich CYAN auf B2B2C-Dienstleistungen und bietet daher netzwerkintegrierte IT-Sicherheitslösungen für MNOs, MVNOs, Banken, Versicherungen, Internetdienstanbieter (Internet Service Provider (ISP)) und Glücksspielunternehmen mit Fokus auf deren Endkunden an. Basierend auf

wissenschaftlichen Erkenntnissen und künstlicher Intelligenz erkennt CYAN frühzeitig kriminelle, digitale Trends und technische Entwicklungen und integriert entsprechende Lösungen in seine Produkte.
CYAN verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der IT-Sicherheitsbranche und arbeitet mit Universitäten, Forschungseinrichtungen und Instituten zusammen, um einen nachhaltigen und fortlaufenden Schutz bei der Internetnutzung zu gewährleisten.
Die CYAN-Unternehmensgruppe betreibt ein globales Sicherheitsnetzwerk, welches Websites laufend überprüft und Datenverkehr im Internet analysiert. Basierend auf diesen Ergebnissen wurde und wird von CYAN eine Reihe umfassender Sicherheitslösungen zum Schutz der Endkunden unserer Klienten entwickelt.
Der Endkunde kauft, die von CYAN entwickelte und vertriebene Sicherheitslösung direkt bei seinem jeweiligen MNO oder MVNO, der diese im eigenen Namen anbietet (sogenanntes "White Labelling"); dies bildet die Grundlage für den B2B2C-Ansatz von CYAN.
CYAN bietet ebenfalls App-integrierte Sicherheitslösungen für Kunden von Finanzdienstleistern an, mit deren Hilfe die Geräte der Bankkunden beim Surfen im Internet vor schädlichen Eingriffen oder böswilligen Inhalten geschützt werden. Über ein Update der Banking-App wird die Sicherheitslösung in die jeweilige App gepusht.
Auch im Bereich der Datenoptimierung verzeichnet CYAN ein starkes Wachstum. Mit diesem Produkt können MVNOs das vom MNO gekaufte Datenvolumen reduzieren und so die Kosten erheblich senken.
Die wichtigsten Kunden von CYAN sind neben der Deutschen Telekom Group (insbesondere T-Mobile Österreich und T-Mobile Polen) die US-amerikanische Virgin Group, ACN und Skinny. Die Vertragsbeziehungen mit T-Mobile Austria GmbH wurden im April 2017 bis Ende 2021 verlängert. Im Dezember 2018 wurde ein weltweiter Vertrag mit der Orange Group unterzeichnet, der es CYAN ermöglicht die Cybersecurity-Lösungen in bis zu 28 Ländern zu integrieren und 260 Millionen Orange-Kunden weltweit eine zusätzliche, netzwerkintegrierte Sicherheitsleistung indirekt anzubieten.

Per 30. Juli 2018 erwarb CYAN AG einen Anteil von 81,71% an der in Mattersburg ansässigen I-New. I-New ist ein sogenannter MVNE (Mobile Virtual Network Enabler). Ein MVNE stellt MVNOs die gesamte technische Betriebsplattform inklusive der Netzwerkverbindung zum MNO bereit. I-New hat rund 110 Mitarbeiter und 40 MVNO-Kunden unter Vertrag und ist besonders in Lateinamerika (hauptsächlich in Kolumbien, Mexiko und Chile) erfolgreich.
Am 14. Dezember 2018 einigte sich die CYAN AG mit den Minderheitsgesellschaftern der I-New, welche in Summe 18,29 % an der Gesellschaft hielten, über die Übernahme dieser Anteile sowie deren Darlehensforderungen. Entsprechend hat die CYAN AG an diesem Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 8.764.923,00 um bis zu EUR 121.021,00 auf bis zu EUR 8.885.944,00 durch Ausgabe von bis zu 121.021 neuen Aktien zum Ausgabebetrag erhöhen. 94.340 Aktien wurden den Minderheitsaktionären zum Bezug angeboten, die restlichen 26.681 Aktien dem verbliebenen größten Minderheitsaktionär für die Einbringung von Darlehensforderungen. Die neuen Aktien der CYAN AG sind ab dem 1. Januar 2018 gewinnberechtigt und wurden nach erfolgter Eintragung ins Handelsregister in den Handel einbezogen.
Mit der I-New wurde der Umsatz der CYAN-Gruppe deutlich erhöht und wesentlich diversifizierter. Der nun vollständige Erwerb von I-New verschafft der CYAN-Gruppe signifikantes Synergiepotential.

Das Wirtschaftswachstum der letzten Jahre hat sich 2018 vor allem in Deutschland und Europa verlangsamt. Insbesondere negative Auswirkungen der Automobilindustrie aufgrund der in Deutschland eingeführten neuen Abgasmessnormen haben die deutsche Wirtschaft geschwächt, obwohl dieser Effekt und die Reduzierung der Automobilproduktion voraussichtlich nur temporär sein werden. Die weltweite Konjunkturabschwächung wirkte sich auch auf das europäische und deutsche Wachstum aus. Der Internationale Währungsfonds prognostiziert für 2018 ein europäisches BIP-Wachstum von 1,8% nach 2,4% im Vorjahr. Nach Schätzungen der deutschen Bundesregierung und aktuellen Konjunkturprognosen stieg das reale BIP 2018 um 1,8% (2017: 2,2%) und wird 2019 voraussichtlich um 1,0% wachsen. Das Wachstum in Deutschland wurde insbesondere durch die Ausgaben privater Verbraucher, Bauinvestitionen und Investitionen in Ausrüstung weiter stimuliert.
Der Kernmarkt der CYAN Gruppe ist der Schutz mobilen Datenverkehrs vor Bedrohungen aus dem Internet (Cybersecurity). Diese Branche befindet sich in einer Phase erheblichen Wachstums. Die Nutzung von Mobiltelefonen für den Internetzugang nimmt in Europa von Jahr zu Jahr zu, ebenso wie die Inanspruchnahme von Bankdienstleistungen unterwegs ("mobile banking"). Die Anzahl der Endverbraucher, die mit mobilen Endgeräten Waren und Dienstleistungen online bestellen, nimmt deutlich zu. Auf der anderen Seite sind zahlreiche Mobilfunkkunden Opfer von Internetkriminalität geworden. Diese Situation bietet ein ideales Umfeld für die Produkte und Dienstleistungen der CYAN-Gruppe.

Im Dezember 2017, als bereits 25 % an der CYAN Security Group GmbH gehalten wurden, hat die CYAN AG eine Call-Option auf 26 % der Anteile an der CYAN Security Group GmbH ausgeübt. Die Anteile wurden mit Wirkung zum 15. Februar 2018 übernommen. Ab diesem Zeitpunkt verfügte die CYAN AG über 51 % der Anteile an der CYAN Security Group GmbH.
Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Januar 2018 wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 3.065.900,00 auf EUR 6.744.980,00 durch Ausgabe von 3.679.080 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Die neuen Aktien standen den Aktionären im Verhältnis 1:1,2 (entspricht 5:6) zu. Die neuen Aktien sind seit der Gründung der Gesellschaft gewinnberechtigt.
Die außerordentliche Hauptversammlung vom 29. Januar 2018 hat ferner beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 6.744.980,00 um bis zu EUR 500.000,00 auf bis zu EUR 7.244.980,00 durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. Die neuen Aktien wurden interessierten Investoren zum Bezug zu einem Ausgabebetrag von EUR 22,25 angeboten. Die Kapitalerhöhung wurde in Höhe von EUR 269.943,00 durchgeführt. Das Grundkapital betrug demnach EUR 7.014.923,00.
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 5. März 2018 wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 7.014.923,00 um bis zu 1.200.000,00 auf bis zu EUR 8.214.923,00 durch Ausgabe von bis zu 1.200.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie gegen Bareinlagen zum Zwecke der Platzierung der Neuen Aktien des vorliegenden öffentlichen Angebots bei Investoren zu erhöhen. Zusätzlich wurde eine Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) in Höhe von 180.000 Aktien festgehalten.
Am 28. März erfolgte dann die erstmalige Notierung der CYAN AG an der Frankfurter Börse. Der Börsengang wurde äußerst erfolgreich abgeschlossen und war 2,7-fach überzeichnet. Der Ausgabepreis lag mit EUR 23,00 am oberen Ende des Preisspektrums welches von EUR 20,00 bis EUR 23,00 festgesetzt war. Die Mehrzuteiloption (i.e. Greenshoe) wurde vollkommen ausgeschöpft. Der

Gesellschaft sind somit EUR 31.740.000,00 im Zuge der Kapitalerhöhung zugeflossen.
Mit dem wesentlichen Teil der Mittel aus dem Börsengang hat die CYAN AG wie geplant den vollständigen Erwerb der CYAN Security Group GmbH, die als Holding der operativen Geschäftseinheiten der CYAN-Gruppe fungiert, vollzogen und besitzt nunmehr 100 % an der CYAN Security Group GmbH und deren operativen Gesellschaften. Die weiteren Mittel aus dem Börsengang sollen insbesondere für die Realisierung organischer und externer Wachstumspotenziale und zur Stärkung der Wettbewerbsposition der CYAN AG verwendet werden.
CYAN konnte noch am Tag des IPOs seine Investoren mit der Mitteilung von zwei neuen Kundenverträgen (Surf Telecom und Flash Telecom) informieren.
Im Mai 2018 trat CYAN in den Bieterprozess um einen Mehrheitsanteil an der I-New AG ein. Die I-New befand sich zum damaligen Zeitpunkt mehrheitlich im Besitz des österreichischen Glückspielkonzerns Novomatic AG. Die Due-Diligence-Prüfung für den Kaufprozess begann im Juni 2018.
Ende Juli 2018 wurde der Kaufvertrag zwischen der Novomatic AG und der CYAN AG abgeschlossen. Das Gesamtvolumen der Transaktion wurde in zwei Schritte gegliedert. Im ersten Schritt wurden 76,8% der Anteile für EUR 17,1 Mio. erworben, von denen für die übernommenen Anteile sowie für übernommene Finanzierungen EUR 13,6 Mio. und weitere EUR 3,5 Mio. über ein Earn-out-Modell abhängig von der Gewinnentwicklung der I-New AG in den Jahren 2019, 2020 und 2021 bezahlt werden. Zur Finanzierung wurde ein Kredit bei der Erste Group AG als Finanzierungspartner aufgenommen. In einem zweiten Schritt wurden weitere 4,9% an der I-New AG erworben.
Im August 2018 wurde eine Zusammenarbeit mit dem italienischen IT-Serviceunternehmen Alias Lab bekanntgegeben. Alias Lab hilft Banken insbesondere bei der technischen Umsetzung der zweiten europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2 (PSD2)), die in Zusammenhang mit risikoadäquater Authentifizierung bei online Transaktionen steht. CYAN wird hier Teile der Lösung zuliefern, die Alias Lab dann ihren Kunden anbieten wird.
Im September 2018 startete das Integrationsprogramm "Roadrunner". Es wurde eine funktionale Struktur und die Zuordnung der Mitarbeiter in 9 Abteilungen beschlossen. In der I-New begannen erste Restrukturierungsmaßnahmen.

Im Oktober 2018 wurde in schwierigem Börsenumfeld eine weitere Kapitalerhöhung im Ausmaß von insgesamt 370.000 Aktien mit einem Gesamtbruttoerlös von EUR 7,9 Mio. platziert. Die zusätzlichen Mittel wurden insbesondere für die Rückzahlung von ausstehenden Bankkrediten verwendet.
Im November 2018 wurde eine Kooperation mit AON, dem weltweit führenden Versicherungsmakler bekanntgegeben. Die Partnerschaft eröffnet der CYAN-Gruppe Zugang zu zahllosen Unternehmen und Erstversicherungskunden in aller Welt, an welche die CYAN Sicherheitslösungen im Rahmen von Cybersecurity- und Haushaltsversicherungen anbieten werden.
Im Dezember 2018 wurde ein weltweiter Gruppenvertrag mit Orange geschlossen. Dies ist der größte und wichtigste Auftrag der Firmengeschichte. CYAN hatte sich über zwei Jahre hinweg in einem globalen Ausschreibungsverfahren durchgesetzt und konnte gegen die gesamte internationale Konkurrenz als alleiniger Sieger hervorgehen. Nun wird die CYAN-Lösung im Rahmen eines "single vendor" Vertrages in bis zu 28 Ländern und für bis zu 260 Mio. Kunden ausgerollt. Auch das Umsatz- und Ertragspotential dieser Kooperation ist signifikant.
Des Weiteren hat die CYAN AG im Dezember 2018 mit den Eigentümern der restlichen 18,3% an der I-New AG Einbringungsverträge für deren Anteile unterzeichnet. Die daraus resultierende Buchkapitalerhöhung wurde im ersten Quartal 2019 im Handelsregister eingetragen.

Der Geschäftsverlauf im Jahr 2018 war hervorragend. Insbesondere die Finanzierungsprojekte wie Börsengang und Kapitalerhöhung zur Finanzierung der M&A-Projekte waren durchgehend erfolgreich. Die Akquisitionen und deren Integration in die CYAN AG verliefen ebenfalls erfolgreich, sodass bereits 2018 ein entsprechend positiver Geschäftsverlauf erzielt wurde. Auch die Umsatz- und Ergebnisentwicklung der CYAN hat unsere eigenen Erwartungen erfüllt oder übertroffen. CYAN ist es gelungen, sehr gute Verkaufsergebnisse zu erzielen und Verträge mit wichtigen internationalen Kunden abzuschließen bzw. Verhandlungen in einem fortgeschrittenen Stadium zu führen. Höhepunkt war der Abschluss des langfristigen Vertrags mit Orange, der eine Laufzeit von mindestens sechs Jahren hat und bereits 2019 erste spürbare Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis haben sollte.
Die gute Entwicklung des Jahres 2018 setzt sich nahtlos in das Jahr 2019 fort. Insbesondere wurde die erfolgreiche Vertriebsarbeit fortgesetzt und die Zusammenarbeit mit Orange verläuft nach Plan. Ein Team von 30 Mitarbeitern arbeitet an der Implementierung und Einführung der CYAN-Lösung in den Orange Netzwerken. Der Launch in Frankreich ist für das vierte Quartal 2019 geplant.
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2018 belief sich auf EUR 81,7 Mio. Die Vermögenswerte setzen sich zu 87,4% aus langfristigen Vermögenswerten und zu 12,6% aus kurzfristigen Vermögenswerten zusammen. Erworbene Software mit einem Volumen von EUR 19,7 Mio., Firmenwert mit insgesamt EUR 30,8 Mio. und Kundenbeziehungen, Marken und Konzessionen mit EUR 17,2 Mio. wurden im langfristigen Vermögen aktiviert. Das kurzfristige Vermögen setzt sich im Wesentlichen aus Forderungen in Höhe von EUR 6,0 Mio. zusammen. Die liquiden Mittel betrugen zum 31. Dezember 2018 EUR 1,9 Mio.
Die Eigenkapitalquote der CYAN AG betrug zum 31. Dezember 2018 61,9%. Das Eigenkapital belief sich in absoluten Werten auf EUR 50,6 Mio. Die Verbindlichkeiten betrugen EUR 31,1 Mio. Davon sind 24,9% langfristige Verbindlichkeiten und 75,1% kurzfristige Verbindlichkeiten.
CYAN AG erzielte 2018 einen Gesamtumsatz von EUR 20,0 Mio. Dieser setzte sich aus EUR 8,8 Mio. Umsatz und 11,2 Mio. EUR sonstigen Erträgen zusammen. Die

sonstigen Erträge resultieren primär aus den Effekten des Lucky Buy aus der Akquisition von I-New.
Die betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Jahr 2018 auf EUR 16,6 Mio. Der Personalaufwand belief sich auf EUR 5,7 Mio. Zum Jahresende beschäftigte CYAN 139 Mitarbeiter. Die Herstellungskosten beliefen sich im Jahr 2018 auf EUR 2,7 Mio., bestehend hauptsächlich aus Auftragsprogrammierung, externen Dienstleistungen und Hardwarekosten. Im Jahr 2018 beliefen sich die Aufwendungen für Rückstellungen auf EUR 2,7 Mio., die außerplanmäßigen Abschreibungen auf EUR 0,3 Mio. und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf EUR 5,2 Mio.
Die Kosten des Börsengangs und der Kapitalerhöhung im Oktober 2018 betrugen im Jahr 2018 EUR 3,3 Mio. Davon wurden EUR 2,9 Mio. erfolgsneutral gegen das Eigenkapital gerechnet, der Restbetrag von EUR 0,4 Mio. wurde erfolgswirksam als Aufwand erfasst.
Abschreibungen beliefen sich im Jahr 2018 auf insgesamt EUR 3,8 Mio.
Das Finanzergebnis belief sich auf EUR -0,2 Mio.

Mit dem Erwerb von I-New begann für CYAN AG ein neues Kapitel in der Unternehmensgeschichte. Mit der I-New wurde ein Unternehmen mit etwa 110 Mitarbeitern gekauft, welches weltweit zahlreiche MVNO-Kunden hat, die wiederum Millionen Endkunden zählen. Abgesehen von den Kostensynergien ergeben sich auch erhebliche Umsatzsynergiepotentiale, welche es in den nächsten Monaten umzusetzen und zu nutzen gilt. Gemeinsam verfügen CYAN und I-New nun über rund 100 IT-Ingenieure und Softwareentwickler sowie weltweite Niederlassungen, insbesondere in Lateinamerika und Asien. Dies ist vor allem angesichts der großen Liste möglicher Kunden sehr hilfreich und hat die CYAN-Gruppe operativ deutlich vorangebracht.
Mit dem Abschluss des Orange Vertrages gilt es sich nun voll auf den Roll-out in möglichst vielen Ländern zu fokussieren. Dieser wird zunächst in Frankreich starten. Erklärtes Ziel des Vorstandes der CYAN ist, alle Ressourcen für die erfolgreiche Bewältigung dieser Aufgabe zur Verfügung zu stellen. I-New wird sich in diesem Zusammenhang auf ihre größten und profitabelsten Kundenbeziehungen fokussieren und die Verträge mit kleineren, unprofitablen Kunden beenden. Dadurch sollten weitere Ressourcen für den Orange Roll-out freiwerden.
Für das Geschäftsjahr 2019 plant der Vorstand für die CYAN AG einen Jahresumsatz von EUR 35 Mio. mit einem EBITDA von EUR 20 Mio.

Operative Risiken: Das größte operative Risiko der CYAN-Gruppe ist derzeit die schnelle Ausweitung des Kundenbestandes und das damit einhergehende rasante Wachstum. Hier gilt es vor allem zügig Personalressourcen auf- bzw. von der I-New umzubauen, Managementsysteme zu etablieren und die Qualitätssicherung dabei weiterhin im Auge zu behalten. Bei CYAN ist man sich dieses Risikos bewusst und hat in den operativen Gesellschaften bereits weitere Mitarbeiter vor allem in der mittleren Führungsebene aufgenommen. Zudem wurde ein CRM-System erworben, um die Pipeline an Kundenanfragen strukturiert abarbeiten zu können. Weitere Management-Tools sind in Überlegung und Diskussion. Nach der Akquisition von I-New verschiebt sich hier selbstverständlich der Fokus. So kann das Risiko des schnellen Wachstums durchaus durch das zusätzliche Personal von I-New abgedeckt und damit entschärft werden. Eine erfolgreiche Integration der I-New in die CYAN ist somit künftig das größte operative Risiko. Für I-New ist generell zu beachten, dass mit dem Betrieb von Softwarelösungen für Telekommunikationsanbieter ein gewisses Risiko verbunden ist. Da komplexe Systeme Störungen unterliegen, können bestimmte Ausfallzeiten im Betrieb des MVNO-Kunden zu Geldforderungen führen. I-New ist bestrebt diese Ausfallzeiten auf ein Minimum zu reduzieren.
Technologische Risiken: Die CYAN-Gruppe entwickelt netzintegrierte Cybersecurity-Lösungen für die Erkennung von Viren und sonstigen Eingriffen auf Mobilfunkgeräten und Tablets wie beispielsweise Phishing-Angriffe. Hier besteht das Risiko, technologisch in Rückstand zu geraten. Dieses Risiko wird durch Investitionen in Forschung & Entwicklung, um stets auf Höhe des technologischen Standes zu sein, bedeutend gelindert. Risiken bestehen hinsichtlich des technologischen Wandels im Bereich der Cybersicherheit mit der Folge, dass CYAN möglicherweise nicht rechtzeitig auf den technischen Fortschritt und die daraus resultierenden sich ändernden Anforderungen an Cybersicherheitsprodukte und -dienstleistungen oder den Markt für Cybersicherheit reagieren kann. Produkte können aufgrund von Änderungen veralten oder obsolet werden. I-New konzentriert sich auf MVNE-Lösungen, die für MVNOs, insbesondere in Lateinamerika, bereitgestellt werden. Eine signifikante Änderung des MVNE-Marktumfelds könnte zu negativen Auswirkungen für I-New führen, welche durch Investitionen in Forschung und

Entwicklung gemindert werden, um mit dem technologischen Wandel Schritt zu halten.
Finanzielle Risiken: CYAN AG hat Bankdarlehen aufgenommen. Um seinen Verpflichtungen nachzukommen, ist die CYAN auf die Zahlungsströme der operativen Tochtergesellschaften angewiesen. Alternativ kann das Management die Möglichkeiten des Kapitalmarktes und zusätzliche Bankfinanzierungen nutzen. CYAN ist bestimmten Währungs- und Zinsrisiken ausgesetzt. Die Finanzabteilung des Unternehmens überwacht diese Risiken ständig, um angemessen reagieren zu können. Sollten sich Währungsrisiken ergeben, könnte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von CYAN haben. Basierend auf dem Budget für CYAN, das unter der Annahme einer signifikanten Steigerung von Umsatz und Ergebnis erstellt wurde, erachtet das Management die finanziellen Risiken als gering.
Reputationsrisiken: Die Kunden, meist große internationale Konzerne, vertrauen CYAN die Sicherheit des Datenverkehrs ihrer eigenen Endkunden sowie der MVNE-Lösungen an. Darüber hinaus werden die Sicherheitslösungen als "White Label", sprich sie werden unter dem Namen des M(V)NO, angeboten. Folglich ist es entscheidend, den vollständigen und einwandfreien Schutz der Mobilgeräte der Kunden zu gewährleisten, die auf die Sicherheitslösung des Mobilfunknetzbetreibers vertrauen. Kontinuierliche Forschung und Entwicklung sind der Schlüssel zu einer zuverlässigen Bereitstellung dieser Dienste und zur Wahrung des Rufs von CYAN beim Kunden.
Risikogesamteinschätzung: Wir stufen die Risiken als beherrschbar ein und sehen den Fortbestand der CYAN als nicht gefährdet an.
Anknüpfend an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre geht der Vorstand von einer stabilen konjunkturellen Dynamik der Weltwirtschaft aus. Aus dieser Entwicklung resultieren Chancen aufgrund der weiteren Zunahme des elektronischen Datenverkehrs. Damit einhergehend steigt auch die Nachfrage nach App-integrierten Sicherheitslösungen.
Die Prognose für das operative Geschäft der CYAN sieht insbesondere durch die abgeschlossenen Verträge mit Orange, AON und Alias Lab sehr vielversprechend aus. Nun liegt der Fokus auf der Umsetzung der vielen Potentiale.

Ein Team von 30 Mitarbeitern arbeitet an der Implementierung und Einführung der CYAN-Lösung in die Orange-Netzwerke. Der Start in Frankreich ist für das vierte Quartal 2019 geplant. Auch die Vertriebssynergien mit I-New müssen genutzt werden. Damit hat CYAN eine sehr gute Ausgangsposition für das Geschäftsjahr 2019.
Dieser Bericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf aktuellen Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen basieren. Solche Aussagen beruhen auf den heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen des Managements. Sie unterliegen Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Verhältnisse einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der CYAN AG wesentlich von denjenigen abweichen oder negativer ausfallen als diejenigen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. Die Geschäftstätigkeit der CYAN AG unterliegt einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten, die auch dazu führen können, dass eine zukunftsgerichtete Aussage, Einschätzung oder Vorhersage unzutreffend wird. Zukunftsbezogene Aussagen sind nicht als Garantie oder Zusicherungen der darin genannten zukünftigen Entwicklungen oder Ereignisse zu verstehen.
München, 28 Juni 2019
CYAN AG
gez. Michael Sieghart gez. Markus Cserna gez. Peter Arnoth


| GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG | Aktuelle Periode 01-12/2018 |
|---|---|
| EUR | |
| Umsatz Umsatz Sonstige betriebliche Erträge |
8,846,033.49 11,165,884.58 |
| Betriebliche Aufwendungen | |
| Materialaufwand Personalaufwand Wertberichtigungen von Forderungen L&L |
- 2,684,217.56 - 5,689,360.70 |
| (Netto-Wertminderungen) Sonstige betriebliche Aufwendungen |
- 346,123.92 - 7,893,568.33 |
| EBITDA | 3,398,647.56 |
| Abschreibungen | - 3,772,515.65 |
| EBIT | - 373,868.09 |
| Finanzierungsertrag Finanzierungsaufwand |
1,959.68 - 201,625.39 |
| Verlust vor Steuern | - 573,533.80 |
| Ertragssteuern | 460,194.88 |
| KONZERNERGEBNIS | - 113,338.92 |
| Gesamtergebnisrechnung | |
| Beträge, die ggf. in künftigen Perioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | |
| Währungsgewinne aus der Währungsumrechnung | 64,620.42 |
| SONSTIGES ERGEBNIS NACH STEUERN | 64,620.42 |
| GESAMTERGEBNIS | - 48,718.50 |
| Anteile des Konzernergebnisses Gesellschafter der CYAN Minderheitsgesellschafter |
970,133.88 - 1,083,472.80 |
| Beträge, die ggf. in künftigen Perioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | ||
|---|---|---|
| Anteile des Konzernergebnisses | ||
| Gesellschafter der CYAN | 970,133.88 | |
| Minderheitsgesellschafter | - 1,083,472.80 |
|
| Anteile des Gesamtergebnisses | ||
| Gesellschafter der CYAN | 1,022,427.91 | |
| Minderheitsgesellschafter | - 1,071,146.41 |

| KONZERNBILANZ | Aktuelle Periode 31.12.2018 |
|
|---|---|---|
| EUR | ||
| AKTIVA | ||
| Langfristiges Vermögen | ||
| Immaterielle Vermögenswerte Konzessionen, Marken, Kundenstock und ähnliche Rechte Software Firmenwert |
17,233,481.18 19,715,109.57 30,779,360.38 67,727,951.13 |
|
| Sachanlagen Grundstücke und Bauten Maschinen und technische Anlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
1,475,657.73 867,364.64 411,252.75 2,754,275.12 |
|
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 66.00 | |
| Sonstige Forderungen | 115,152.08 | |
| Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen | 160,000.00 | |
| Aktive latente Steuern | 681,179.33 | |
| Gesamt langfristiges Vermögen | 71,438,623.66 | |
| Kurzfristiges Vermögen | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Vorräte Ertragssteuerforderungen Sonstige kurzfristige Forderungen und Vermögenswerte Liquide Mittel |
5,955,747.30 13,733.17 579,429.83 1,764,184.99 1,942,228.82 |
|
| Gesamt kurzfristiges Vermögen | 10,255,324.11 | |
| GESAMT AKTIVA | 81,693,947.77 |

| KONZERNBILANZ | Aktuelle Periode 31.12.2018 |
|---|---|
| EUR | |
| PASSIVA | |
| Eigenkapital | |
| Grundkapitel Rücklagen |
8,764,923.00 |
| Kapitalrücklagen | 41,861,296.01 |
| Sonstige Rücklagen | 64,620.42 |
| Kumulierte Ergebnisse | - 113,338.92 |
| 41,812,577.51 | |
| GESAMT EIGENKAPITAL | 50,577,500.51 |
| Fremdkapital | |
| Langfristige Verbindlichkeiten | |
| Rückstellungen | 3,838.91 |
| Passive latente Steuern | 7,746,023.44 |
| Gesamt langfristige Verbindlichkeiten | 7,749,862.35 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3,244,759.00 |
| Rückstellungen | 4,768,942.22 |
| Finanzverbindlichkeiten Sonstige Finanzverbindlichkeiten aus noch |
11,701,723.10 |
| nicht abgeschlossenen Kapitalerhöhungen Ertragssteuerverbindlichkeiten |
2,753,227.75 897,932.84 |
| Gesamt kurzfristige Verbindlichkeiten | 23,366,584.91 |
| GESAMT FREMDKAPITAL | 31,116,447.26 |
| GESAMT PASSIVA | 81,693,947.77 |

Die Konzernbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2018 wurden - mit den nachstehend erläuterten Ausnahmen - in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie von der EU übernommen und vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) interpretiert werden, erstellt. Die Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung neuer Standards wird nicht genutzt.
Gegenüber dem nach IFRS aufgestellten Konzernabschluss bestehen folgende wesentliche Unterschiede:
Anmerkungen, Eigenkapitalveränderungsrechnungen und Kapitalflussrechnungen wurden nicht erstellt.
München, 28 Jun 2019
CYAN AG
gez. Michael Sieghart gez. Markus Cserna gez. Peter Arnoth

Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsgrundsätze und sonstiger Erläuterungen
Die CYAN AG fungiert innerhalb der Gruppe als Holdinggesellschaft. Die operative Leistungserbringung erfolgt insbesondere über die österreichische CYAN Security Group sowie die I-New Unified Mobile Solutions AG und deren Tochtergesellschaften. Die CYAN AG ist ein europäischer Cybersecurity-Anbieter, der seit März 2018 an der Deutschen Börse in Frankfurt im Scale Segment des Open Market gelistet ist.
Die CYAN AG ist nicht verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen und zu veröffentlichen, da es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 293 HGB handelt. Der Vorstand der CYAN AG hat jedoch beschlossen, einen verkürzten Konzernjahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ausgewählten Anhangsangaben - sowie einen Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 zu erstellen und zu veröffentlichen.
Die Konzernbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2018 wurden - mit den nachstehend erläuterten Ausnahmen - in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie von der EU übernommen und vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) interpretiert werden, erstellt. Die Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung neuer Standards wird nicht genutzt.
Gegenüber dem nach IFRS aufgestellten Konzernabschluss bestehen folgende wesentliche Unterschiede:

Eröffnungssalden zum 1. Januar 2018 gemäß IFRS 1.6 wurden nicht in der Bilanz ausgewiesen.
Die funktionale Währung des Konzerns ist EUR.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft werden Transaktionen in anderen Währungen als der funktionalen Währung des Unternehmens (Fremdwährungen) zu den am Tag der Transaktion geltenden Wechselkursen erfasst. Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Abwicklung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung von monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen zum Jahresende werden in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis erfasst.

(a) Umsätze
Die Umsatzerlöse beziehen sich auf Umsätze aus dem laufenden Geschäft von CYAN für zwölf Monate (Jan.-Dez. 2018) und von I-New für fünf Monate (Aug.-Dez. 2018).
| in Tsd. EUR | |
|---|---|
| Umsatz | 8.846 |
| Sonstige Erträge | 11.166 |
| Gesamtumsatz | 20.012 |
Die sonstigen Erträge setzen sich aus dem Lucky Buy, der I-New-Akquisition, Forschungssubventionen und Sonstigen zusammen.
| in Tsd. EUR | |
|---|---|
| Lucky Buy: I-New | 10.598 |
| Forschungssubventionen | 271 |
| Sonstige | 297 |
| Sonstige Einnahmen gesamt | 11.166 |
Lucky Buy: Die CYAN AG hat die I-New im Juli 2018 erworben. Im Anschluss an die Akquisition wurde von Deloitte Österreich eine Purchase Price Allocation (PPA) durchgeführt. In der PPA wurde der Kaufpreis für die 81,71% an der I-New plus Gesellschafterdarlehen auf die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte/Verbindlichkeiten (insbesondere Gesellschafterdarlehen, steuerliche Verlustvorträge und immaterielle Vermögenswerte) aufgeteilt und mit dem Bucheigenkapital verglichen.
Insgesamt wurden EUR 32.847 Tsd. (nach Abzug latenter Steuern) zugewiesen. Die Neubewertung der erworbenen Vermögenswerte/Verbindlichkeiten resultierte im Wesentlichen aus:

| in Tsd. EUR | in % | |
|---|---|---|
| Gesellschafterdarlehen | 15.076 | 46% |
| Kundenbeziehungen | 6.866 | 21% |
| Technologie/Software/Plattformen | 5.709 | 17% |
| Steuerlicher Verlustvortrag | 5.196 | 16% |
| Neubewertungen gesamt | 32.847 | 100% |
Nach Durchführung der PPA unter Abzug des Bucheigenkapitals und unter Berücksichtigung der verbleibenden Minderheitenanteile von 18,29% ergab sich aus der Akquisition von I-New ein negativer Firmenwert von EUR 10.598 Tsd.
Nach IFRS ist der negative Firmenwert der Akquisition sofort erfolgswirksam zu erfassen, was zu einem positiven Ertrag führt.
| in Tsd. EUR | |
|---|---|
| Personalaufwand | 5.689 |
| Materialaufwand | 2.684 |
| Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 346 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 7.894 |
| davon Aufwand für Rückstellungen |
2.703 |
| Gesamt | 16.613 |
Zum 31. Dezember 2018 beschäftigte CYAN 139 Mitarbeiter. Der Personalaufwand setzt sich aus Gehältern in Höhe von EUR 4.376 Tsd., Löhnen in Höhe von EUR 412 Tsd. und Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von EUR 902 Tsd. zusammen.
Die Herstellungskosten für verkaufte Waren in Höhe von EUR 2.684 Tsd. setzen sich aus Auftragsprogrammierung (hauptsächlich durch Vertragspartner) in Höhe von EUR 885 Tsd., Dienstleistungen von Drittanbietern in Höhe von EUR 686 Tsd., Hardware in Höhe von EUR 290 Tsd., Lizenzen in Höhe von EUR 229 Tsd. und sonstigen Kosten in Höhe von EUR 593 Tsd. zusammen.
Die Dotierung von Rückstellungen in Höhe von EUR 2.703 Tsd. beziehen sich hauptsächlich auf das MVNE-Geschäft und stammen ausschließlich aus diesem. Hierzu zählen beispielsweise: einstündige Datenverluste, Roaming-Betrug, bestimmte

Installationen, die geliefert wurden, deren Bezahlung ungewiss ist, potenzielle Ansprüche aus Verstößen gegen SLA, Verzögerungen bei der Fertigstellung usw.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Rechts-, und Steuerberatungssowie Wirtschaftsprüfungsaufwendungen in Höhe von EUR 1.615 Tsd., Gebühren und Abgaben in Höhe von EUR 549 Tsd., Reisekosten in Höhe von EUR 471 Tsd., Mietkosten in Höhe von EUR 280 Tsd., Wechselkursverluste in Höhe von EUR 228 Tsd. sowie sonstige Aufwendungen (einschließlich Positionen wie Versicherungen, Steuern exkl. Einkommenssteuern, Reinigung, Messen & Konferenzen usw.) enthalten.
Insgesamt hatte CYAN Aufwendungen für Kapitalerhöhungen (insbesondere Börsengang im März 2018 und Kapitalerhöhung im Oktober 2018) in Höhe von EUR 3.298 Tsd., von denen EUR 2.881 Tsd. erfolgsneutral sind und daher gegen das Eigenkapital gebucht wurden. Der Restbetrag von EUR 417 Tsd. besteht daher aus außerordentlichen Aufwendungen, die erfolgswirksam sind. Diese Aufwendungen sind auch in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten.
| in Tsd. EUR | |
|---|---|
| Wertaufholung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 257 |
| Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -603 |
| Wertberichtigungen L&L gesamt | -346 |
Die Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrifft Virgin Peru (EUR 257 Tsd.).
Die neue Erfassung von Wertberichtigungen/Wertminderungen resultiert größtenteils aus bestehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 383 Tsd. gegen die Digital Privacy GmbH, die Ende 2018 zahlungsunfähig wurde.

| in Tsd. EUR | |
|---|---|
| Abschreibungen | 50 |
| Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter | 42 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | 3.080 |
| Außerplanmäßige Abschreibungen | 600 |
| Abschreibung gesamt | 3.773 |
Die außerplanmäßigen Abschreibungen betreffen die Abschreibung von Immobilien (das Bürogebäude der I-New AG in Mattersburg). Die Abschreibung immaterieller Vermögenswerte betrifft sämtliche immaterielle Vermögenswerte außer Firmenwert.
| in Tsd. EUR | |
|---|---|
| Finanzerträge | 2 |
| Finanzaufwendungen | -202 |
| Finanzergebnis | 200 |
| in Tsd. EUR | |
|---|---|
| Einkommenssteuer | -325 |
| Latente Steuern Österreich | 564 |
| Körperschaftsteuer (latente Steuern) | 193 |
| Körperschaftsteuer (aus vergangenen Perioden) | 28 |
| Steuern gesamt | 460 |
Latente Ertragssteuerverbindlichkeiten werden für steuerliche Zwecke zu versteuernden temporären Differenzen unter Anwendung gesetzlicher Steuersätze angesetzt. Latente Ertragssteueransprüche werden für steuerliche Zwecke aus abzugsfähigen temporären Differenzen, Verlustvorträgen und

Investitionssteuerguthaben angesetzt. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn es wahrscheinlich ist, dass die aktiven latenten Steuern nicht realisiert werden.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen der Gesellschaft werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten umfassen finanzielle Vermögenswerte, die als Folge vertraglicher Zahlungsströme gehalten werden, sofern diese Zahlungsströme ausschließlich Kapital- und Zinszahlungen darstellen. Sie sind im Umlaufvermögen enthalten, mit Ausnahme von Posten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten nach dem Ende der Berichtsperiode, die als langfristige Vermögenswerte klassifiziert sind.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden anschließend unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und unterliegen einer Wertminderung. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, geändert oder wertgemindert wird.
Die Position enthält Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Forderungen in Höhe von EUR 5.956 Tsd. und besteht im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des MVNE-Geschäfts.
Die gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen resultieren zu 67% aus Lateinamerika, zu 30% aus Österreich und zu 3% aus sonstigen Ländern.
Als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden als Kassenbestand und auf Abruf bei Banken gehaltene Einlagen klassifiziert und können auch andere kurzfristige hochliquide Anlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von höchstens drei Monaten umfassen. Sie werden zum Nennbetrag angesetzt.

Zum 31. Dezember 2018 verfügte CYAN über liquide Mittel in Höhe von EUR 1.942 Tsd.
| in Tsd. EUR | |
|---|---|
| Sachanlagevermögen (PP&E) | 2.754 |
| Langfristige Forderungen | 115 |
| Vertragsvermögenswerte aus Kundenverträgen | 160 |
| Aktive latente Steuern | 681 |
| Materielle & sonstige Vermögenswerte gesamt | 3.711 |
Das Sachanlagevermögen setzt sich aus den zuvor in den Büchern ausgewiesenen Grundstücken und Gebäuden in Höhe von EUR 2.326 Tsd. zusammen. Ende 2018 war neben den planmäßigen Abschreibungen eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von EUR 600 Tsd. erforderlich, um den beizulegenden Zeitwerten Rechnung zu tragen. Der beizulegende Zeitwert des Bürogebäudes in Mattersburg beträgt danach EUR 1.442 Tsd. Darüber hinaus ist eine MVNE-Plattform in Chile mit EUR 814 Tsd. in den Büchern erfasst. Der Rest setzt sich aus Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie aktiven latenten Steuern zusammen.
Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten bewertet und bestehen primär aus:
| In Tsd. EUR | |
|---|---|
| Konzessionen, Marken, Kundenstock und ähnliche Rechte | 17.233 |
| Software | 19.715 |
| Firmenwert | 30.779 |
| Immaterielle Vermögenswerte gesamt | 67.728 |
Im Laufe des Jahres 2018 fanden zwei Kaufpreisallokationen (PPAs) statt:
Mit dem Erwerb der CYAN GmbH wurden das Vermögen/die Verbindlichkeiten neu bewertet und ein Firmenwert in Höhe von EUR 30.779 Tsd. gebildet.

Beim Erwerb der Anteile an der I-New führten die Neubewertungen zum Lucky Buy, der sofort erfolgswirksam erfasst wurde.
Nach dem erstmaligen Ansatz wird ein immaterieller Vermögenswert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet. Mit Ausnahme des Firmenwerts werden die Abschreibungen linear über die geschätzte Nutzungsdauer der immateriellen Vermögenswerte ab dem Zeitpunkt vorgenommen, an dem sie zur Nutzung verfügbar sind. Die geschätzten Nutzungsdauern der jeweiligen Klassen von Vermögenswerten stellen sich wie folgt dar:
Für Vermögenswerte wurde kein Wertminderungstest durchgeführt. Der Vorstand ist sich der Vorschriften des IAS 36 bewusst, erwartet jedoch keine Wertminderung, da keine auslösenden Ereignisse eingetreten sind und die Transaktionen sehr nahe am Bilanzstichtag erfolgten.
Die externe Quelle indizieren keine/n:
Die interne Quelle indiziert keine:
Überalterung oder physische Schäden
Das Cash Management wird von der Finanzabteilung abgewickelt und vom CFO der Gruppe überwacht. Basierend auf der Mittelfristplanung und dem Jahresbudget für das Folgejahr wird die Finanzierungsstruktur mit Fremdfinanzierungspartnern (Geschäftsbanken) aufgebaut. Zur Finanzierung des laufenden Geschäfts werden kurzfristige Kreditlinien mit den Fremdfinanzierungspartnern eingerichtet. Liquiditätsreserven werden in der Cash-Management-Strategie berücksichtigt, um den

Spitzenbargeldbedarf während des Jahres auszugleichen und das Liquiditätsrisiko zu minimieren.
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden anschließend zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
CYAN hat zwei Hauptbankdarlehen:
Darlehen in Höhe von EUR 7.000 Tsd.: Am 30. Juli 2018 wurde ein erstes kurzfristiges Darlehen in Höhe von EUR 12 Mio. mit einem Tilgungsplan von 12 Monaten aufgenommen. Davon wurden EUR 5 Mio. mit Erlösen aus der Kapitalerhöhung im Oktober 2018 getilgt. Das Darlehen ist durch eine Verpfändungsvereinbarung für Aktien, Garantien und Pfandrechte an Forderungen im Zusammenhang mit konzerninternen Darlehen besichert. Das Darlehen ist mit dem 3-Monats-EURIBOR zuzüglich einer Marge von 2,25% p.a. verzinst. Das Darlehen wird derzeit neu verhandelt.
Darlehen in Höhe von EUR 4.304 Tsd.: Das Darlehen wurde am 2. Februar 2018 aufgenommen. Die Rückzahlung erfolgt bis zum 31. Dezember 2021. Das Darlehen ist durch Pfandverträge und Garantien besichert. Das Darlehen ist mit dem 3-Monats-EURIBOR zuzüglich einer Marge von 2,5% p.a. verzinst.
Unter Berücksichtigung von CYANs Cash-Bestand in Höhe von EUR 1.942 Tsd. und der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing in Höhe von EUR 355 Tsd. sowie der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 40 Tsd. weist der Konzern zum 31. Dezember 2018 eine Nettoverschuldung von EUR 9.759 Tsd. aus.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Zahlungsverpflichtungen für Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs von Lieferanten erworben wurden. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, wenn die Zahlung innerhalb eines Jahres oder weniger fällig sind. Wenn nicht, werden sie als langfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen.

CYAN hat Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 3.245 Tsd., die sich aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 1.726 Tsd. und sonstigen Verbindlichkeiten, wie kurzfristigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten (EUR 742 Tsd.) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern, zusammensetzen.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zunächst zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und anschließend zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
Ende 2018 wurde eine Kapitalerhöhung zum Erwerb von Minderheiten an I-New in Höhe von EUR 2.753 Tsd. abgeschlossen. Die Eintragung in das deutsche Handelsregister erfolgte im März 2019; die Kapitalerhöhung wird im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Die Rückstellungen betreffen hauptsächlich Schadenersatzansprüche von Kunden des MVNE-Geschäfts in Höhe von EUR 2.704 Tsd. Diese Rückstellungen beziehen sich unter anderem auf Vorfälle, wie einem einstündigen Datenverlust, potenzielle Rollbacks von Installationen, versäumte Starttermine und andere technische Probleme. Die Personalrückstellungen enthalten Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer und Prämien.
| in Tsd. EUR | |
|---|---|
| Personalbezogene Rückstellungen | 1.215 |
| Rückstellungen des Betriebs | 2.704 |
| Rückstellungen für Wirtschaftsprüfung | 156 |
| Sonstige Rückstellungen | 695 |
| Rückstellungen gesamt | 4.769 |

| Abkürzung | Unternehmen | Anteil | Vollkonsolidierung |
|---|---|---|---|
| seit | |||
| CAG | CYAN AG | gelistet | n. a. |
| CSG | CYAN Security Group GmbH | 100% | 1 Jan 2018 |
| CLC | CYAN Licencing GmbH | 100% | 1 Jan 2018 |
| CIS | CYAN International Solutions GmbH | 100% | 1 Jan 2018 |
| CMS | CYAN Mobile Security GmbH | 100% | 1 Jan 2018 |
| CNS | CYAN Networks Software | 100% | 1 Jan 2018 |
| Gesellschaft mbH | |||
| CRD | CYAN research and development | 100% | 1 Jan 2018 |
| s.r.o. | |||
| INEWAT | I-New Unified Mobile Solutions AG | 100% | 31 Jul 2018 |
| SMARAT | smartspace GmbH | 100% | 31 Jul 2018 |
| INEWCL | I-New Chile S.p.A. | 100% | 31 Jul 2018 |
| INEWHU | I-New Hungary Kft. | 100% | 31 Jul 2018 |
| INEWCO | I-New Colombia S.A.S. | 100% | 31 Jul 2018 |
| INEWMX | I-New Unified Mobile Solutions, S.A. | 100% | 31 Jul 2018 |
| de C.V. | |||
| SAYCO | Say:Hola! S.A.S. | 100% | 31 Jul 2018 |
| INEWUS | I-New USA Inc. | 100% | 31 Jul 2018 |
| INEWBD | I-New Bangladesh Ltd. | 100% | 31 Jul 2018 |
| INEWPE | I-New Peru S.A.C. | 100% | 31 Jul 2018 |
Der Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2018 stellt sich wie folgt dar:

Nach der Gründung der CYAN AG im Dezember 2017, als bereits 25 % an der CYAN Security Group GmbH gehalten wurden, hat die CYAN AG eine Call-Option auf 26 % der Anteile an der CYAN Security Group GmbH ausgeübt. Die Anteile wurde mit Wirkung zum 15. Februar 2018 übernommen. Ab diesem Zeitpunkt verfügte die CYAN AG über 51 % der Anteile an der CYAN Security Group GmbH. Anschließend führte die CYAN AG im März 2018 einen Börsengang durch, in welchem EUR 31,7 Mio. an frischem Kapital aufgenommen wurden. Damit war Ende April 2018 die Finanzierung für den Erwerb der restlichen 49% der CYAN GmbH abgeschlossen. Die CYAN GmbH wird seit dem 1. Januar 2018 konsolidiert, da die CYAN AG bereits zu Beginn des Jahres die Kontrolle über die CYAN GmbH erlangt und mit Wirkung zum 1. Januar 2018 das Recht auf das Unternehmensergebnis aus dem Optionsvertrag erworben hatte.
Die CYAN AG musste für die CYAN GmbH und ihre Tochtergesellschaften eine Kaufpreisallokation (PPA) vorbereiten, aus der ein positiver Firmenwert in der Höhe von EUR 30.779 Tsd. resultierte.
Im Juli 2018 wurde eine Mehrheitsbeteiligung an I-New von CYAN gekauft. Aufgrund dieser Akquisition wurden I-New und ihre Tochterunternehmen ab dem 31. Juli 2018 vollständig in den Konsolidierungskreis einbezogen. Eine weitere PPA wurde durchgeführt. Mitte Dezember 2018 wurden die verbleibenden Minderheiten (18,3%) gekauft, finanziert durch eine Kapitalerhöhung (gegen Ausgabe von Aktien) auf Ebene der CYAN AG. Somit war die CYAN AG zum 31. Dezember 2018 zu 100% an der I-New AG beteiligt. Die Anmeldung beim deutschen Handelsregister wurde am 10. Januar 2019 eingereicht und die Kapitalerhöhung am 1. März 2019 eingetragen. Gemäß IAS 32.16 und IAS 32.19 wird die Kapitalerhöhung im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 als Verbindlichkeit ausgewiesen. Im Jahr 2019 wird die Kapitalerhöhung als Eigenkapital ausgewiesen.
Der Konzernabschluss wird nach den Grundsätzen der IFRS-Rechnungslegung aufgestellt. Der vorliegende Konzernabschluss ist nicht dazu gedacht, die Finanzlage und die damit verbundenen Betriebsergebnisse und Cashflows der konsolidierten

Unternehmen auf der Grundlage von anderen Rechnungslegungsgrundsätzen und praktiken als IFRS darzustellen.
Der Konzernabschluss enthält die Abschlüsse der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen, in denen die Gesellschaft die Kontrolle über die Geschäftstätigkeit und die Finanzpolitik dieser ausüben kann. Die betriebliche Tätigkeit eines Tochterunternehmens wird vom Erwerbszeitpunkt bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Gesellschaft die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert, in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung einbezogen. Alle wesentlichen konzerninternen Salden und Transaktionen werden bei der Konsolidierung eliminiert.
Die CYAN AG fungiert innerhalb der Gruppe als Holdinggesellschaft. Die operative Leistungserbringung erfolgt insbesondere über die CYAN GmbH sowie die I-New und deren Tochtergesellschaften. Die CYAN AG ist seit März 2018 an der Deutschen Börse in Frankfurt im Scale Segment des Open Market gelistet.
Die CYAN AG ist nicht verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen und zu veröffentlichen, da es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 293 HGB handelt.
Die Aufstellung des beigefügten Abschlusses erfordert, dass der Vorstand Schätzungen vornimmt und Annahmen trifft, die sich auf die zum Zeitpunkt des Abschlusses ausgewiesenen Beträge von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie auf die ausgewiesenen Beträge von Erträgen und Aufwendungen in den Berichtsperioden auswirken. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.

Die Berichtswährung der Gesellschaft ist EUR. Die konsolidierten Unternehmen erfassen Transaktionen in ihrer jeweiligen Landeswährung. Nicht-derivative Fremdwährungstransaktionen werden zu den am Transaktionstag geltenden Wechselkursen erfasst. Zum Bilanzstichtag werden monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen mit den Wechselkursen an diesem Tag umgerechnet. Die daraus resultierenden nicht realisierten Währungsgewinne oder verluste werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Nicht monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zu historischen Anschaffungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu den Wechselkursen zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts in die Berichtswährung umgerechnet. Wenn die nicht monetären Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden die daraus resultierenden nicht realisierten Wechselkursgewinne oder -verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Wenn die nicht monetären Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten über das Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden die daraus resultierenden nicht realisierten Wechselkursgewinne oder -verluste als separater Bestandteil des Eigenkapitals erfasst.
Die nach der Equity-Methode bilanzierten Fremdwährungsabschlüsse ausländischer Tochter- und Beteiligungsunternehmen werden in die Berichtswährung der Gesellschaft umgerechnet. Wenn die Fremdwährung nicht ihre funktionale Währung ist, wird der Abschluss zunächst in die funktionale Währung umgerechnet, bevor dieser in die Berichtswährung umgerechnet wird. Etwaige Differenzen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Währungsgewinne oder -verluste ausgewiesen. Umrechnungskorrekturen, die sich aus der Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen in die Berichtswährung und aus der Umrechnung von Fremdwährungsdarlehen mit langfristigem Investitionscharakter an ihre Tochtergesellschaften ergeben, werden als kumulierte Umrechnungskorrektur verbucht, die eine separate Komponente des Eigenkapitals darstellt.

Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente und Vermögenswerte, die zu Handelszwecken oder kurzfristig gehalten werden und voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag liquidiert werden, werden als kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Vorräte werden als Umlaufvermögen ausgewiesen und Vorratsgegenstände, die nicht innerhalb von 12 Monaten veräußert werden, sind im Anhang gesondert auszuweisen; die sonstigen Vermögenswerte werden als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen.
Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten oder voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beglichen werden, werden als kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sonstige Verbindlichkeiten werden als langfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Die konsolidierten Unternehmen haben die Bilanzierung von Finanzinstrumenten zum Transaktionsstichtag vorgenommen. Finanzinstrumente werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten:
Ein Instrument wird als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert, wenn es zu Handelszwecken gehalten oder bei seiner erstmaligen Erfassung als solches designiert wird. Derivate, die die Kriterien für Hedge-Accounting nicht erfüllen, werden als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten klassifiziert. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Änderungen werden erfolgswirksam erfasst.
Sämtliche Schuldverschreibungen und Forderungen aus dem Verkauf von Vorräten und Dienstleistungen an verbundene Unternehmen sowie Darlehen und Vorauszahlungen an verbundene Unternehmen und Personen werden als Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Personen ausgewiesen.
Die Richtlinien zum Forderungsinkasso für verbundene Unternehmen und Personen ähneln denen für Dritte. Wenn die Richtlinien jedoch aufgrund der Insolvenz oder der finanziellen Schwierigkeiten der verbundenen Parteien nicht durchgesetzt werden können, wird die Gesellschaft eine Verlängerung der Zahlungsfrist in Betracht ziehen, um die weltweiten Geschäftstätigkeiten der Gesellschaft fortzusetzen
Die Kosten der Vorräte umfassen alle Anschaffungs- und sonstigen Kosten, die anfallen, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte

Verkaufspreis im normalen Geschäftsverlauf abzüglich der geschätzten Fertigstellungs- und Vertriebskosten zum Ende des Berichtszeitraums. Die Erstbemessung erfolgt zu Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten der Vorräte basieren auf einer Einzelartikelbewertung.
In der Regel wird teures technisches Equipment eingesetzt und bei Bedarf bestellt. Daher ist die Ware nur kurzfristig auf Lager und es ist keine Abschreibung erforderlich.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Der Kaufpreis beinhaltet Einfuhrzölle und nicht erstattungsfähige Steuern nach Abzug von Handelsrabatten und Rabatten.
Direkt zurechenbare Kosten sind die Kosten, die im Zusammenhang mit der Verbringung des Vermögenswerts an den Standort und der Herstellung des gewünschten Zustands verbunden sind. Dazu zählen zum Beispiel: Kosten für die Vorbereitung des Standorts, Honorare für Fachkräfte, Erstlieferung und -abwicklung, Installation und Montage.
Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Errichtung von Sachanlagen sind periodenbezogene Aufwendungen. Wesentliche Ergänzungen, Verbesserungen und Ersatz werden aktiviert. Wartungs- und Reparaturkosten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst.
Sachanlagen werden mit Ausnahme von Grundstücken linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt monatlich nach Anlageklassen, beginnend mit dem ersten Monat nach Anschaffung der Anlage. Die geschätzten Nutzungsdauern der jeweiligen Klassen von Vermögenswerten stellen sich wie folgt dar:

Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als betriebliche Erträge oder Aufwendungen ausgewiesen.
Die vollen Kosten der in Bau befindlichen Anlagen werden nach Abschluss des Projekts oder einer Betriebsphase auf das Anlagekonto übertragen.
Den Vermögenswerten wird eine Nummer zugewiesen und in das Anlagevermögenregister eingetragen. Sie werden einmal pro Jahr inventarisiert.
Die Behandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (in Österreich bewegliche Wirtschaftsgüter mit einem Wert von höchstens EUR 400, in Deutschland EUR 410, in Tschechien CZK 40.000, in Ungarn HUF 100.000, in Kolumbien COP 1.713.500) gemäß den geltenden Steuervorschriften erfolgt auch für Zwecke der Konzernberichterstattung, es sei denn, dies führe zu einer wesentliche Änderung der tatsächlichen und angemessenen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Die Leasingverträge werden in zwei Arten unterteilt.
Finanzierungsleasing ist das Leasingverhältnis, das im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an einem Vermögenswert verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer überträgt, während das rechtliche Eigentum nicht unbedingt übertragen werden muss.
Finanzierungsleasing wird erfasst, wenn eine der folgenden Situationen eintritt:

Das Finanzierungsleasing wird im langfristigen Anlagevermögen (PP&E) und den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Die Leasingraten spiegeln die Tilgung des Darlehenskapitals (Kapitalanteil) und der Zinsbelastung (Finanzanteil) wider.
Wenn der Leasingnehmer den langfristigen Vermögenswert erwirbt, muss dieser über die kürzere Laufzeit des Leasingverhältnisses und die kürzere Nutzungsdauer des Vermögenswerts abgeschrieben werden.
Leasingverhältnisse von Sachanlagen, bei denen die Gesellschaft als Leasingnehmer im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übernommen hat, werden als Finanzierungsleasing klassifiziert. Finanzierungsleasingverhältnisse werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum beizulegenden Zeitwert des Leasingobjekts oder, falls dieser niedriger ist, zum Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert. Die entsprechenden Mietverpflichtungen abzüglich Finanzaufwendungen sind in den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten. Jede Leasingrate wird auf die Verbindlichkeit und die Finanzierungskosten aufgeteilt. Die Finanzierungskosten werden über die Leasingdauer dem Gewinn oder Verlust belastet, um einen konstanten Zinssatz für den verbleibenden Restbetrag der Verbindlichkeit für jede Periode zu erhalten. Das im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen erworbene Sachanlagevermögen wird über die Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder über die kürzere Nutzungsdauer des Vermögenswerts und die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben, wenn keine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Gesellschaft am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses das Eigentum erlangt.
Ein Operating-Leasing ist ein anderes Leasingverhältnis als das oben beschriebene Finanzierungsleasingverhältnis. Zahlungen der Gesellschaft aus Operating-Leasingverhältnissen, im Wesentlichen im Zusammenhang mit den Mietverträgen für die Räumlichkeiten in Österreich, werden über die Laufzeit des Mietverhältnisses erfolgswirksam erfasst.
Die Analyse der Auswirkungen von IFRS 16 wurde nicht abgeschlossen.

Eine Rückstellung ist eine Verbindlichkeit von ungewissem Zeitpunkt oder ungewissem Betrag. Rückstellungen werden angesetzt, wenn folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
Rückstellungen werden zum Barwert der bestmöglichen Schätzung der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung am Ende des Berichtszeitraums erforderlichen Ausgaben bewertet. Der Aufwand für eine Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen.
Rückstellungen sind in der Bilanz mit der bestmöglichen Schätzung der Ausgaben zu bewerten, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag erforderlich sind. Das heißt, der Betrag, den ein Unternehmen in dem Zeitpunkt vernünftigerweise zu zahlen bereit wäre, um die Verpflichtung zu erfüllen oder um sie auf einen anderen zu übertragen. Dies rechtfertigt jedoch nicht die Bildung übermäßiger Rückstellungen oder eine vorsätzliche Überbewertung von Verbindlichkeiten. Ein Unternehmen sollte eine Rückstellung diskontieren, wenn der zeitliche Wert des Geldes wesentlich ist; und künftige Ereignisse wie Gesetzesänderungen sowie technologische Änderungen berücksichtigen, wenn genügend objektive Beweise dafür vorliegen, dass diese eintreten könnten.
Die Höhe einer Rückstellung sollte weder durch Gewinne aus dem erwarteten Abgang von Vermögenswerten (auch wenn der erwartete Abgang eng mit dem Ereignis zusammenhängt, das zur Entstehung der Rückstellung geführt hat) noch durch erwartete Entschädigungen beeinflusst werden (zum Beispiel durch Versicherungen, Entschädigungsklauseln oder Gewährleistungen der Lieferanten). Wenn eine Erstattung bei Erfüllung der Verpflichtung so gut wie sicher ist, sollte die Erstattung als separater Vermögenswert erfasst werden.
Die Schadensrückstellung bemisst sich nach dem Vertrag mit dem Auftraggeber.

Umsatzerlöse aus Produktverkäufen werden zum Zeitpunkt der Lieferung der Produkte erfasst bzw. wenn die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum auf die Kunden übertragen werden.
Die Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung bewertet. Die Umsatzerlöse werden ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen und um geschätzte Kundenretouren, Rabatte und ähnliche Vergütungen reduziert. IFRS 15 befasst sich mit der Umsatzrealisierung und legt Grundsätze für die Meldung nützlicher Informationen über Art, Höhe, Zeitpunkt und Unsicherheit von Umsatzerlösen und Cashflows fest, die sich aus Verträgen eines Unternehmens mit Kunden ergeben. Umsatzerlöse werden in Abhängigkeit von den Leistungsverpflichtungen hauptsächlich zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst. Bei einigen Projekten werden die Umsatzerlöse im Zeitablauf nach der POC-Methode (Percentage of Completion) erfasst.
Latente Ertragssteuerverbindlichkeiten werden für steuerliche Zwecke zu versteuernden temporären Differenzen unter Anwendung gesetzlicher Steuersätze angesetzt. Latente Ertragssteueransprüche werden für steuerliche Zwecke aus abzugsfähigen temporären Differenzen, Verlustvorträgen und Investitionssteuerguthaben angesetzt. Eine Wertberichtigung wird vorgenommen, wenn es wahrscheinlich ist, dass die aktiven latenten Steuern nicht realisiert werden.
Der Ertragssteueraufwand (oder die Steuergutschrift) für die Periode ist die Steuer, die auf das zu versteuernde Einkommen der aktuellen Periode auf der Grundlage des anzuwendenden Ertragssteuersatzes zu zahlen ist (gegebenenfalls angepasst um Änderungen der latenten Steueransprüche und -schulden, die auf temporäre Differenzen und etwaige nicht genutzte steuerliche Verluste zurückzuführen sind siehe unten).
Latente Ertragsteuern (Erträge oder Aufwendungen) resultieren aus temporären Differenzen zwischen dem Buchwert eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit in der Bilanz und seiner Steuerbemessungsgrundlage. Gemäß IAS 12 (Income Taxes) spiegeln die latenten Steueransprüche oder -schulden alle temporären Bewertungsund Bilanzierungsdifferenzen zwischen steuerlichen Abschlüssen und IFRS-Abschlüssen wider.

Latente Ertragsteuern werden vollständig nach der Verbindlichkeitsmethode für temporäre Differenzen erfasst. Verlustvorträge werden bei der Berechnung der aktiven latenten Steuern berücksichtigt.

Das Unternehmen darf seine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nur ändern, wenn dies eine Änderung eines IAS/IFRS-Standards oder einer Interpretation erfordert.
Die Rechnungslegungsgrundsätze können freiwillig geändert werden, jedoch nur, wenn diese Änderung zu zuverlässigeren und relevanteren Finanzinformationen führt.
Wenn sich die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgrund von Änderungen der IAS/IFRS-Standards ändern, sind die Übergangsbestimmungen des Standards zu beachten. Falls der neue Standard keine Übergangsbestimmungen enthält, ist die neue Rechnungslegungsmethode rückwirkend anzuwenden. Gleiches gilt, wenn die Gesellschaft die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden freiwillig ändert.
Bei nachträglichen Änderungen müssen die Gewinnrücklagen der frühesten dargestellten Periode neu berechnet und angepasst, sowie die Vergleichsbeträge für jede dargestellte Periode angegeben werden.
Änderungen der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen werden vorrausschauend erfasst. Der Betrag wird entweder in der aktuellen Periode oder sowohl in der aktuellen als auch in der zukünftigen Periode berechnet und in die Gewinn- und Verlustrechnung einbezogen, je nachdem ob die Änderung nur aktuelle oder auch zukünftige Perioden betrifft.
Werden Fehler festgestellt, die frühere Berichtsperioden betreffen, hängt die Behandlung von der Wesentlichkeit des Fehlers ab. Wenn der Fehler wesentlich ist, wird er korrigiert und nachträglich angezeigt. In diesem Fall müssen die Vergleichsbeträge für den frühesten angegebenen Zeitraum angepasst werden. Wenn der Fehler unwesentlich ist, wird er in der aktuellen Berichtsperiode korrigiert.
München, 28 Juni 2019
CYAN AG
gez. Michael Sieghart gez. Markus Cserna gez. Peter Arnoth


cyan AG Friedrich-Herschel-Straße 5 D-81679 München Deutschland UID: DE315591576
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