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QSC AG

Governance Information Aug 1, 2019

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Governance Information

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AKTUALISIERTE ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

AKTUALISIERUNG

DER ERKLÄRUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER QSC AG NACH § 161 AKTG ZUR BEACHTUNG DES DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX IN DER FASSUNG VOM 7. FEBRUAR 2017

Vorstand und Aufsichtsrat der QSC AG haben am 22. November 2018 eine Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex abgegeben, die im Hinblick auf die folgende weitere Ausnahme zu ergänzen ist:

Kein Ausschluss einer nachträglichen Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter der variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder (Kodex Ziffer 4.2.3, Absatz 2, Satz 8)

Die Vorstandsdienstverträge sehen eine variable Vergütung vor, deren Höhe sich nach dem Erreichen der in einer gesonderten Zielvereinbarung zu vereinbarenden (Ein-)Jahresziele ("Short-Term Incentives") und auf einen dreijährigen Performancezeitraum bezogenen Mehrjahresziele ("Long-Term Incentives") richtet. Die im März 2018 für einen Performancezeitraum bis zum Ablauf das Geschäftsjahres 2020 festgelegten Mehrjahresziele und das im März 2019 festgelegte (Ein-)Jahresziel knüpfen jeweils maßgeblich an Konzernkennzahlen an, die durch den Vollzug des Verkaufs der Plusnet GmbH im Juni 2019 und deren Ausscheiden aus dem Konsolidierungskreis jeweils erheblich beeinflusst werden. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass aus diesem Grund eine nachträgliche Anpassung des (Ein-)Jahresziels für das Geschäftsjahr 2019 sowie der festgelegten Mehrjahresziele erforderlich ist, um sowohl die kurzfristige als auch die langfristige variable Vergütung für den Vorstand weiterhin an sachgerechten anspruchsvollen Erfolgszielen auszurichten.

Vor diesem Hintergrund erklären Vorstand und Aufsichtsrat, dass auch der Empfehlung in Ziffer 4.2.3, Absatz 2, Satz 8 des Kodex nicht gefolgt wird. Im Übrigen gilt die Entsprechenserklärung vom 22. November 2018 fort.

Köln, 8. August 2019

Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat

Jürgen Hermann Dr. Bernd Schlobohm

Aktualisierte Entsprechenserklärung

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