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Brockhaus Technologies AG

Annual / Quarterly Financial Statement Aug 12, 2019

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Annual / Quarterly Financial Statement

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Jahresabschluss zum 31. Juli 2018

BESTÄTIGUNGSVERMERK

Brockhaus Capital Management AG Frankfurt am Main

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Brockhaus Capital Management AG (vormals: Eagle Fonds Verwaltungs- und Treuhand-GmbH) Abschluss Geschäftsjahr 2017/18

Für den Zeitraum vom 1. August 2017 bis 31. Juli 2018

Gesamtergebnisrechnung 3
Bilanz 4
Eigenkapitalveränderungsrechnung 5
Kapitalflussrechnung 6
Anhang 7
I Allgemeine Angaben, Methoden und Grundsätze 7
1. Informationen zum Unternehmen 7
2. Rechnungslegungsgrundsätze 7
3. Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses 7
4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 8
5. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen 13
II Angaben zur Gesamtergebnisrechnung 15
6. Sonstige betriebliche Erträge 15
7. Personalaufwand 15
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 15
9. Abschreibungen 15
10. Finanzerträge 15
III Angaben zur Bilanz 16
11. Langfristige Vermögenswerte 16
12. Kurzfristige Vermögenswerte 16
13. Gezeichnetes Kapital 17
14. Noch nicht eingetragene Kapitalerhöhung 18
15. Kapitalrücklage 18
16. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 18
17. Sonstige finanzielle Verpflichtungen 18
IV Angaben zur Eigenkapitalveränderungsrechnung 19
V Angaben zur Kapitalflussrechnung 20
VI Finanzinstrumente 21
VII Sonstige Angaben 22
18. Nahestehende Unternehmen und Personen 22
19. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 23
20. Honorare für die Abschlussprüfungsgesellschaft 23
21. Mitarbeiter 23
22. Organe der Gesellschaft 23
23. Gesamtbezüge der Organmitglieder 23
24. Ergebnisverwendung 24

Gesamtergebnisrechnung

In € Anhang 01.08.2017 -
31.07.2018
01.01.2017 -
31.07.2017
Sonstige betriebliche Erträge 6 72.549 -
Personalaufwand 7 (75.203) -
Sonstige betriebliche Aufwendungen 8 (937.333) (19.302)
Abschreibungen 9 (4.074) -
Finanzerträge 10 1.250 -
Periodenergebnis (942.811) (19.302)
Gesamtergebnis (942.811) (19.302)

Bilanz

In € Anhang 31.07.2018 31.07.2017
Aktiva
Sachanlagen 4.032 -
Immaterielle Anlagewerte 18.799 -
Langfristige Vermögenswerte 11 22.831 -
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 109.094 -
Zahlungsmittel und -äquivalente 45.920.162 2.520.023
Kurzfristige Vermögenswerte 12 46.029.255 2.520.023
Bilanzsumme 46.052.086 2.520.023
Passiva
Gezeichnetes Kapital 13 4.152.000 25.000
Noch nicht eingetragene Kapitalerhöhung 14 - 2.475.000
Kapitalrücklage 15 42.140.379 58.000
Bilanzverlust (1.000.418) (57.607)
Eigenkapital 45.291.961 2.500.393
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 16 760.125 19.630
Kurzfristiges Fremdkapital 760.125 19.630
Fremdkapital 760.125 19.630
Bilanzsumme 46.052.086 2.520.023

Eigenkapitalveränderungsrechnung

In € Anhang 01.08.2017 -
31.07.2018
01.01.2017 -
31.07.2017
Gezeichnetes Kapital
Zum Beginn der Berichtsperiode 25.000 25.000
Eintragung der Kapitalerhöhung 14 2.475.000
Einzahlungen aus der Ausgabe von Anteilen 13 1.652.000 -
Zum Ende der Berichtsperiode 4.152.000 25.000
Noch nicht eingetragene Kapitalerhöhung
Zum Beginn der Berichtsperiode 2.475.000 -
Kapitalerhöhung vor Eintragung 14 - 2.475.000
Eintragung der Kapitalerhöhung 14 (2.475.000) -
Zum Ende der Berichtsperiode - 2.475.000
Kapitalrücklage
Zum Beginn der Berichtsperiode 58.000 18.000
Einzahlung in die freie Kapitalrücklage 15 15.000 40.000
Einzahlungen aus der Ausgabe von Anteilen 13 42.952.000 -
Kosten der Kapitalerhöhung 15 (884.621) -
Zum Ende der Berichtsperiode 42.140.379 58.000
Bilanzverlust
Zum Beginn der Berichtsperiode (57.607) (38.305)
Periodenergebnis/ Gesamtergebnis (942.811) (19.302)
Zum Ende der Berichtsperiode (1.000.418) (57.607)
Eigenkapital 45.291.961 2.500.393

Kapitalflussrechnung

In € Anhang 01.08.2017 -
31.07.2018
01.01.2017 -
31.07.2017
Periodenergebnis (942.811) (19.302)
Anpassungen:
Abschreibungen auf Sachanlagen 9 1.041 -
Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte 9 3.033 -
Veränderungen bei:
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 12 (109.094) -
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 16 740.495 17.130
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit (307.335) (2.172)
Investitionen in Sachanlagen 11 (5.073) -
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte 11 (21.832) -
Cashflow aus Investitionstätigkeit (26.905) -
Einzahlung in die freie Kapitalrücklage 15 15.000 40.000
Einzahlungen aus der Ausgabe von Anteilen 13 44.604.000 2.475.000
Kosten der Kapitalerhöhung 13 (884.621) -
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 43.734.379 2.515.000
Veränderung der Zahlungsmittel und -äquivalente 43.400.139 2.512.828
Zahlungsmittel und -äquivalente* am Periodenanfang 2.520.023 7.195
Zahlungsmittel und -äquivalente* am Periodenende 45.920.162 2.520.023

* Der Finanzmittelfonds entspricht dem Bilanzposten Zahlungsmittel und -äquivalente (Angabe 12 des Anhangs).

Anhang

I Allgemeine Angaben, Methoden und Grundsätze

1. Informationen zum Unternehmen

Dieser Abschluss wurde erstellt von der Brockhaus Capital Management AG (BCM oder die Gesellschaft), welche ihren Sitz im Nextower, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland hat und beim Handelsregister am Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 109637 eingetragen ist. Im Berichtszeitraum firmierte die Gesellschaft noch unter ihrer Rechtsvorgängerin Eagle Fonds Verwaltungs- und Treuhand-GmbH, aus welcher sie mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 1. August 2017 im Wege eines Formwechsels entstanden ist.

Die Eagle Fonds Verwaltungs- und Treuhand-GmbH (Eagle) hatte ihren Sitz im Nextower, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland, und war beim Handelsregister am Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 78705 eingetragen. Die Eagle wurde am 7. März 2000 gegründet.

Gegenstand der Eagle war die treuhänderische Verwaltung von Kommanditanteilen und die Verwaltung eigenen Vermögens sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten. Die Eagle war berechtigt, im Inund Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften zu errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder zu pachten oder sich an anderen Unternehmen derselben oder ähnlichen Branche oder mit gleichartigem Gesellschaftszweck zu beteiligen.

Seit der Umwandlung ist der Gegenstand der Gesellschaft die Gründung von Unternehmen und der Erwerb, das langfristige Halten und Verwalten und Fördern von Beteiligungen an Unternehmen, gegebenenfalls die Veräußerung solcher Beteiligungen sowie das Erbringen von Leistungen im Zusammenhang mit dem Vorstehenden, wie die Unterstützung in Vertriebs-, Marketing-, Finanz- und allgemeinen Organisations- sowie Managementangelegenheiten und bei der Finanzierungsakquisition. Gegenstand ist ferner die Ausübung der Geschäftstätigkeit einer geschäftsleitenden Holding von Beteiligungsunternehmen und der Erbringung von Dienstleistungen für diese (Konzerndienstleistungen), die Gewährung von Fremdkapital an Beteiligungsunternehmen, soweit dies keiner behördlichen Erlaubnis bedarf, und der Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftskonzepte für Beteiligungsunternehmen und Dritte sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen an Unternehmen, insbesondere zu Geschäftsausrichtung, Geschäftskonzept, Kapitalausstattung, Finanzierungsmöglichkeiten und Kapitalanlage (Unternehmensberatung), soweit dies keiner behördlichen Erlaubnis bedarf. Gegenstand der Gesellschaft ist im Rahmen der Geschäftsstrategie auch die Anlage von der Gesellschaft frei zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln, die noch nicht in Beteiligungen gebunden sind, unter anderem auch in börsennotierte Wertpapiere, wie Aktien, Genussscheine, andere Mezzanine-Instrumente, Schuldverschreibungen, Fonds, Zertifikate oder Derivate. Ziel der Gesellschaft ist in Bezug auf ihre Beteiligungen die langfristige Förderung und Wertsteigerung.

2. Rechnungslegungsgrundsätze

Der Abschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Die IFRS umfassen die gültigen International Accounting Standards (IAS), die International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC).

3. Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses

Der Abschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Davon ausgenommen sind bestimmte Sachverhalte, die zum Neubewertungsbetrag oder zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt wurden. Eine entsprechende Erläuterung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt wurde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist.

Der Abschluss umfasst die Gesamtergebnisrechnung, die Bilanz, die Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Kapitalflussrechnung und den Anhang. Der Abschluss entspricht den Gliederungsvorschriften des IAS 1. Im Interesse der Klarheit sind die Posten der Gesamtergebnisrechnung sowie der Bilanz zusammengefasst und im Anhang weiter untergliedert und erläutert.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Erläuterungen und weiteren Angaben werden stetig angewandt, es sei denn die IFRS machen Änderungen erforderlich.

Die Darstellung der Bilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden. Vermögenswerte und Schulden werden als kurzfristig eingestuft, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag fällig sind beziehungsweise erfüllt werden. Die Gesamtergebnisrechnung wird zur Ermittlung des Periodenergebnisses und des Gesamtergebnisses nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht nicht dem Kalenderjahr. Das abgelaufene Geschäftsjahr (Berichtszeitraum) dauerte vom 1. August 2017 bis zum 31. Juli 2018. Im Vorjahr lag ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Juli 2017 vor, sodass eine eingeschränkte Vergleichbarkeit mit dem aktuellen Geschäftsjahr besteht.

Der Abschluss ist in Euro (€), der funktionalen Währung der Gesellschaft, dargestellt. Sofern kein anderweitiger Ausweis angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf volle € auf- oder abgerundet. Negative Werte werden in Klammern dargestellt.

Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Stichtagskurs erfolgswirksam bewertet. Im Berichtszeitraum bestanden keine wesentlichen Effekte aus Währungsumrechnungen.

4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Bei Aufstellung des Abschlusses der BCM werden Vermögenswerte und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen grundsätzlich nicht saldiert, es sei denn, eine Vorschrift fordert oder erlaubt dies ausdrücklich.

Die Bilanzposten, in denen Finanzinstrumente gemäß IFRS 7 enthalten sind, sind vollständig zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Ihre Laufzeit beträgt weniger als ein Jahr.

Da die Gesellschaft im Berichtszeitraum nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt war, wurden Aufwendungen brutto erfasst.

a) Ertragsrealisierung

Erträge werden realisiert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen der Gesellschaft zufließen wird und die Höhe des Ertrags verlässlich bestimmt werden kann. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung bewertet.

Zinserträge werden entsprechend der Effektivzinsmethode erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind. Der Effektivzins entspricht dem Zinssatz, mit dem künftig erwartete Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswertes abgezinst werden.

b) Personalaufwand

Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen aus Arbeitsleistungen von Arbeitnehmern, welche bereits erbracht wurden, sind in der Höhe zu erfassen, die voraussichtlich im Austausch für die Arbeitsleistung gezahlt wird. Die Verpflichtung wird als Schuld nach Abzug bereits geleisteter Zahlungen und als Aufwand ausgewiesen.

c) Sonstiges Ergebnis

Über das sonstige Ergebnis werden Geschäftsvorfälle ohne Berührung des Periodenergebnisses erfasst. Das sonstige Ergebnis wird vor Steuern ausgewiesen. Die Gesellschaft hat für das Geschäftsjahr keine Geschäftsvorfälle erfasst, die im sonstigen Ergebnis abzubilden sind.

d) Immaterielle Anlagewerte

Immaterielle Anlagewerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei den immateriellen Anlagewerten handelt es sich ausschließlich um entgeltlich erworbene, immaterielle Anlagewerte.

Die Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte werden grundsätzlich im Periodenergebnis erfasst. Sofern entsprechende Ereignisse oder Veränderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert nicht mehr erzielbar ist, werden Wertminderungen in Höhe der Differenz zwischen dem Buchwert und dem erzielbaren Betrag erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert von Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung.

Im Rahmen der Folgebewertung werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen, ausgewiesen. Die Abschreibung erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer bei den immateriellen Anlagewerten ist bestimmbar und beträgt 3 Jahre. Zugänge werden zeitanteilig vom Monat der Anschaffung an abgeschrieben. Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Kosten, die entstehen, um den künftigen wirtschaftlichen Nutzen, den die Gesellschaft ursprünglich erwartet hatte, wieder herzustellen oder zu bewahren, werden als Aufwand erfasst.

e) Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen bewertet. Die Anschaffungskosten von Sachanlagen umfassen neben dem Kaufpreis weitere im Zusammenhang mit dem Erwerb anfallende, nicht erstattungsfähige Steuern sowie alle direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert an den Standort und in einen betriebsbereiten Zustand für seine vorgesehene Verwendung zu bringen. Nachträgliche Ausgaben wie Wartungs- und Instandhaltungskosten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand im Periodenergebnis erfasst.

Wenn es wahrscheinlich ist, dass Ausgaben dazu führen, dass der Gesellschaft ein über die ursprünglich bemessene Ertragskraft des vorhandenen Vermögenswerts hinaus zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, werden diese Ausgaben als zusätzliche Anschaffungskosten aktiviert.

Wenn Teile einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden sie als gesonderte Posten (Hauptbestandteile) bilanziert. Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen werden im Periodenergebnis erfasst.

Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden grundsätzlich im Periodenergebnis erfasst. Sofern entsprechende Ereignisse oder Veränderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert nicht mehr erzielbar ist, werden Wertminderungen in Höhe der Differenz zwischen dem Buchwert und dem erzielbaren Betrag erfasst.

Die Sachanlagen werden über eine Nutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben. Zugänge werden zeitanteilig vom Monat der Anschaffung an abgeschrieben. Planmäßige Abschreibungen werden linear erfasst. Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Kosten, die entstehen, um den künftigen wirtschaftlichen Nutzen, den die Gesellschaft ursprünglich erwartet hatte, wieder herzustellen oder zu bewahren, werden als Aufwand erfasst.

f) Wertminderungen von nicht finanziellen Vermögenswerten

Nicht finanzielle Vermögenswerte der Gesellschaft werden auf Wertminderung hin überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert nicht erzielbar sein könnte. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer werden jährlich auf Wertminderung überprüft.

Um zu prüfen, ob eine Wertminderung vorliegt, werden Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierender Einheiten (ZGEs) sind.

Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer ZGE ist der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten. Bei der Beurteilung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst, wobei ein Abzinsungssatz vor Steuern verwendet wird, der gegenwärtige Marktbewertungen des Zinseffekts und der speziellen Risiken eines Vermögenswertes oder einer ZGE widerspiegelt.

Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer ZGE den erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungsaufwendungen werden im Periodenergebnis erfasst.

Ein Wertminderungsaufwand wird nur insofern aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswertes den Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen bestimmt worden wäre, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.

g) Finanzinstrumente

Bis zum 31.12.2017 klassifizierte die Gesellschaft die nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte entsprechend IAS 39 in die folgenden Kategorien:

  • Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (zum Stichtag keine vorhanden)
  • Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen (zum Stichtag keine vorhanden)
  • Kredite und Forderungen
  • Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (zum Stichtag keine vorhanden)

Bei der Gesellschaft bestehen Finanzinstrumente ausschließlich in Form von Zahlungsmitteln und kurzfristigen Verbindlichkeiten.

Die Gesellschaft stuft nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, oder als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten ein.

Die Gesellschaft bilanziert Kredite und Forderungen ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind. Alle anderen finanziellen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartner nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird.

Die Gesellschaft bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Vermögenswert auslaufen oder sie die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn die Gesellschaft alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und sie die Verfügungsgewalt über den übertragenen Vermögenswert nicht behält. Jeder Anteil an solchen übertragenen finanziellen Vermögenswerten, die in der Gesellschaft entstehen oder verbleiben, wird als separater Vermögenswert oder separate Verbindlichkeit bilanziert.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden verrechnet und in der Bilanz als Nettowert ausgewiesen, wenn die Gesellschaft einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen und es beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

Kredite und Forderungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Ein finanzieller Vermögenswert, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestuft ist, wird an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob es einen objektiven Hinweis darauf gibt, dass eine Wertminderung eingetreten ist.

Die Gesellschaft berücksichtigt Hinweise auf Wertminderung für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte sowohl auf Ebene des einzelnen Vermögenswertes als auch auf kollektiver Ebene. Alle Vermögenswerte, die für sich genommen bedeutsam sind, werden in Hinblick auf spezifische Wertminderungen beurteilt. Diejenigen, die sich als nicht spezifisch wertgemindert herausstellen, werden anschließend kollektiv auf etwaige Wertminderungen beurteilt, die eingetreten, aber noch nicht identifiziert worden sind. Vermögenswerte, die für sich genommen nicht bedeutsam sind, werden kollektiv auf Wertminderungen beurteilt, indem Vermögenswerte mit ähnlichen Risikoeigenschaften in einer Gruppe zusammengefasst werden.

Bei der Beurteilung kollektiver Wertminderungen verwendet die Gesellschaft historische Informationen über den zeitlichen Anfall von Einzahlungen und die Höhe der eingetretenen Verluste, angepasst um eine Ermessensentscheidung des Vorstands darüber, ob die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Kreditbedingungen derart sind, dass die tatsächlichen Verluste wahrscheinlich größer oder geringer sind, als die Verluste, die aufgrund der historischen Trends zu erwarten wären.

Eine Wertminderung wird als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows berechnet, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswertes. Verluste werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Falls die Gesellschaft keine realistischen Aussichten auf die Einbringlichkeit des Vermögenswerts hat, werden die Beträge abgeschrieben. Wenn ein nach der Erfassung der Wertberichtigung eintretendes Ereignis eine Verringerung der Höhe der Wertberichtigung zur Folge hat, wird die Verringerung der Wertberichtigung im Gewinn oder Verlust erfasst.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, falls sie zu Handelszwecken gehalten oder bei erstmaligem Ansatz entsprechend bestimmt wird. Direkt zurechenbare Transaktionskosten werden im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie anfallen. Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und entsprechende Änderungen, die auch alle Zinsaufwendungen umfassen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Andere nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden diese Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten sind gemäß IAS 39 zu passivieren. Sie werden im Zugangszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt.

Seit der Anwendung des IFRS 9 ab dem 1. Januar 2018 erfolgt die Klassifizierung bei dem erstmaligen Ansatz und die Folgebewertung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens zur Steuerung seiner finanziellen Finanzinstrumente und von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Finanzinstrumente.

Das Geschäftsmodell der BCM zur Steuerung seiner Finanzinstrumente spiegelt wider, wie das Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte steuert, um Cashflows zu generieren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Cashflows durch die Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme (Geschäftsmodell "Halten"), den Verkauf der finanziellen Vermögenswerte (Geschäftsmodell "Verkaufen") oder durch beides (Geschäftsmodell "Halten & Verkaufen").

Damit ein finanzieller Vermögenswert als "Amortized Cost" oder "Fair Value through other comprehensive income" klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen "solely payments of principal and interest" – SPPI auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt.

Erstmalige Erfassung und Bewertung: Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Sofern bei finanziellen Vermögenswerten Handels- und Erfüllungstag zeitlich auseinanderfallen können, ist für die erstmalige Bilanzierung der Erfüllungstag maßgeblich. Die erstmalige Bewertung eines Finanzinstruments erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, Transaktionskosten werden grundsätzlich einbezogen.

Folgebewertung: Finanzielle Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten sind nicht-derivative finanzielle Finanzinstrumente, die ausschließlich Cashflows aus Tilgungs- und Zinszahlungen generieren (Zahlungsstrombedingung) und die zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows gehalten werden (Geschäftsmodellbedingung). Die finanziellen Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten umfassen sonstige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Zahlungsmittel und -äquivalente. Nach ihrem erstmaligen Ansatz werden solche finanziellen Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Akquisition sowie Gebühren oder Transaktionskosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Bei kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten stellt der Buchwert eine vernünftige Annäherung des beizulegenden Zeitwerts dar.

Wertminderungen: Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden auf Basis von erwarteten Kreditverlusten (expected credit losses, ECL) erfasst. Die ECLs basieren auf dem Unterschied zwischen den vertraglich fälligen Cashflows und allen Cashflows, welche die Gesellschaft erwartet zu erhalten, diskontiert mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die erwarteten Cashflows umfassen die Cashflows aus dem Verkauf von gehaltenen Sicherheiten oder anderen Kreditverbesserungen, die integraler Bestandteil des Kreditvertrags sind. Es wird ein dreistufiges Model zur Allokation von Wertberichtigungen angewendet:

Stufe 1: Erwartete Kreditverluste für die nächsten zwölf Monate

Stufe 1 beinhaltet alle Verträge ohne wesentlichen Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung. Das beinhaltet üblicherweise neue Verträge und solche, deren Zahlungen weniger als 31 Tage überfällig sind. Es werden die erwarteten Kreditverluste, welche auf einen Ausfall innerhalb der nächsten zwölf Monate zurückzuführen sind, erfasst.

Stufe 2: Erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit – keine beeinträchtigte Bonität

Wenn ein finanzieller Vermögenswert eine wesentliche Steigerung des Kreditrisikos erfahren hat, allerdings nicht in seiner Bonität beeinträchtigt ist, wird er der Stufe 2 zugeordnet. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird der vereinfachte Ansatz (simplified approach) angewandt, wonach diese Forderungen bereits bei der erstmaligen Erfassung der Stufe 2 zugeordnet werden. Die Einschätzung, ob ein finanzieller Vermögenswert eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos erfahren hat, basiert auf einer mindestens quartalsweise durchgeführten Einschätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten, welche sowohl externe Ratinginformationen als auch interne Informationen über die Kreditqualität des finanziellen Vermögenswerts berücksichtigen. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst.

Stufe 3: Erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit – bonitätsbeeinträchtigt

Wenn ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, wird er der Stufe 3 zugeordnet. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst. Objektive Hinweise darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, umfassen eine Überfälligkeit ab 91 Tagen sowie weitere interne und externe Informationen, die darauf hinweisen, dass die Gesellschaft nicht in der Lage sein wird, die ausstehenden vertraglichen Cashflows in voller Höhe zu erhalten, wobei jegliche Kreditverbesserungen berücksichtigt werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn es keine realistische Erwartung gibt, die vertraglichen Cashflows einzubringen. In Stufe 1 und 2 wird der Effektivzinsertrag auf Basis des Bruttobuchwerts ermittelt. Sobald ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist und der Stufe 3 zugeordnet wird, wird der Effektivzinsertrag auf Basis des Nettobuchwerts (Bruttobuchwert abzüglich Risikovorsorge) berechnet. Erwartete Kreditverluste werden auf Basis von globalen Ausfallwahrscheinlichkeiten berechnet. Die Wertminderungsverluste werden in der Gewinnund Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten: Die Gesellschaft bucht finanzielle Vermögenswerte aus, wenn die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem Vermögenswert erlöschen oder wenn das vertragliche Recht auf den Bezug von Cashflows übertragen wird und dabei im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.

Zum Abschlussstichtag bestehen bei der Gesellschaft im Wesentlichen kurzfristige Vermögenswerte in Form von Bankguthaben und Kostenerstattungsansprüchen.

Die Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen kurzfristig fällige Verbindlichkeiten.

Die finanziellen Vermögenswerte werden dem Geschäftsmodell Halten zugeordnet und werden im Zugangszeitpunkt mit dem Beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Folgebewertung erfolgt zu Amortized Cost.

Die erstmalige Anwendung von IFRS 9 hat zu keinem wesentlichen Erstanwendungseffekt geführt.

h) Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die der Emission von Aktien unmittelbar zurechenbaren Kosten werden als Abzug von der Kapitalrücklage erfasst. Ertragsteuern in Bezug auf Transaktionskosten einer Eigenkapitaltransaktion werden in Übereinstimmung mit IAS 12 bilanziert. Die im Rahmen der Aktienleihe von der Gesellschaft gehaltenen Aktien sind nicht nach IAS 32 zu bilanzieren, da der Gesellschaft aus den Aktien keine Rechte zustehen.

i) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Bei Abschluss einer Vereinbarung prüft die Gesellschaft, ob eine solche Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält. In der Berichtsperiode bestanden lediglich entsprechende Verhältnisse im Rahmen von Operating-Leasing. Diese werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses im Periodenergebnis erfasst. Ein Ausweis in der Bilanz erfolgt nicht.

j) Neue und geänderte Standards

Im laufenden Geschäftsjahr hat die Gesellschaft folgende Rechnungslegungsvorschriften erstmals angewendet, die jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hatten. Die nachfolgenden Übersichten enthalten alle für die Gesellschaft relevanten Standards.

Neue und geänderte Standards und Interpretationen – in der EU verpflichtend anzuwenden:

Regelung Bezeichnung Anwendungspflicht
IFRS 9 Finanzinstrumente 01.01.2018
Annual Improvement to IFRS Standards 2014-2016 Cycle 01.01.2017/01.01.2018

Das IASB bzw. IFRS Interpretations Committee hat nachfolgende Standards, Änderungen von Standards bzw. Interpretationen herausgegeben, deren Anwendung jedoch bislang nicht verpflichtend ist bzw. deren IFRS-Übernahme durch die EU noch nicht abgeschlossen ist. Die folgenden, für die Gesellschaft relevanten IFRS bzw. Interpretationen wurden noch nicht angewendet.

Von der EU übernommene, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen:

Regelung Bezeichnung Anwendungspflicht Auswirkung BCM
IFRS 16 Leases 01.01.2019 Siehe nachfolgende
Ausführungen
IFRIC 23 Uncertainty over Income Tax Treatments 01.01.2019 Keine wesentlichen
Auswirkungen erwartet
Annual Improvements to IFRS Standards 2015-2017 Cy
cle
01.01.2019 Keine wesentlichen
Auswirkungen erwartet

IFRS 16 "Leases" regelt die buchhalterische Erfassung sowie die Angaben im Anhang betreffend Leasingverhältnisse neu. In der Folge wird die Gesellschaft den Nutzungswert der im Rahmen eines Untermietvertrages genutzten Immobilie sowie die damit in Verbindung stehende Leasing-Verbindlichkeit erstmals bilanziell als Vermögenswert bzw. als Schuld erfassen. Dies wird zu einer Bilanzverlängerung von voraussichtlich ca. € 230 Tsd. führen.

5. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden sind teilweise Ermessensentscheidungen zu treffen, welche die Beträge im Abschluss beeinflussen. Außerdem sind bei der Aufstellung des Abschlusses zukunftsbezogene Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, durch die die Wertansätze der Bilanzposten sowie die Höhe der Erträge und Aufwendungen beeinflusst werden können. Die sich tatsächlich ergebenden Werte können von diesen Schätzungen abweichen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer künftig wesentliche Anpassungen erforderlich sein können, werden nachfolgend erläutert.

a) Rückstellungen

Ansatz und Bewertung von Rückstellungen erfolgen auf Grundlage einer Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit künftiger Nutzenabflüsse sowie anhand von Erfahrungswerten und der Kenntnis über die Sachverhalte zum Abschlussstichtag. Die künftig tatsächlich anfallende Verpflichtung kann von den zurückgestellten Beträgen abweichen.

b) Latente Steuern

Latente Steuern werden für die Unterschiede zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im Abschluss und den entsprechenden steuerlichen Wertansätzen im Rahmen der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen bilanziert. Latente Steueransprüche werden insoweit erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerbare Gewinne zur Verfügung stehen, für welche die abzugsfähigen temporären Differenzen genutzt werden können. Solche latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden werden nicht angesetzt, wenn sich die temporären Differenzen aus einem Geschäfts- oder Firmenwert oder aus der erstmaligen Erfassung (außer bei Unternehmenszusammenschlüssen) von anderen Vermögenswerten und Schulden ergeben, welche aus Vorfällen resultieren, die weder das zu versteuernde Einkommen noch das Periodenergebnis berühren.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und im Wert gemindert, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren.

Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze und der Steuergesetze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswertes voraussichtlich Geltung haben werden. Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben, wie die Gesellschaft zum Abschlussstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen, bzw. den Vermögenswert zu realisieren.

Die Kosten der Kapitalerhöhung vom 15. Dezember 2017 in Höhe von € 884.621 können künftig zu einer Reduzierung etwaiger Ertragsteuern von € 265.386 führen. Die steuerlichen Verlustvorträge aus 2017 in Höhe von € 43.115 können zu einer Reduzierung zukünftiger Ertragsteuern in Höhe von € 13.764 führen. Für diese Sachverhalte wurden keine latenten Steuern ausgewiesen, da künftige positive besteuerbare Erträge zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch nicht ausreichend konkret sind.

II Angaben zur Gesamtergebnisrechnung

Die Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

6. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von € 72.549 umfassten im Wesentlichen Rückerstattungsansprüche aus Due Diligence-Kosten von € 72.421.

7. Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen.

In € 01.08.2017 -
31.07.2018
01.01.2017 -
31.07.2017
Löhne und Gehälter 62.547 -
Sozialversicherungsbeiträge 12.656 -
Personalaufwand 75.203 -

8. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

In € 01.08.2017 -
31.07.2018
01.01.2017 -
31.07.2017
Due Diligence-Kosten 191.133 -
Werbe- und Reisekosten 155.837 -
Abschlusserstellung und -prüfung 126.588 17.000
Rechts- und Beratungskosten 120.982 742
Aufsichtsratsvergütung 120.000 -
Personalgewinnung 82.665 -
Versicherungen und Beiträge 43.658 -
Raumkosten 40.648 -
EDV-Kosten 28.075 -
Sonstige Kosten 27.747 1.560
Sonstige betriebliche Aufwendungen 937.333 19.302

9. Abschreibungen

Die Abschreibungen umfassen planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von € 1.041 und auf immaterielle Vermögenswerte von € 3.033.

10. Finanzerträge

Die Finanzerträge umfassen Zinserträge in Höhe von € 1.250.

III Angaben zur Bilanz

11. Langfristige Vermögenswerte

Bei den immateriellen Anlagewerten in Höhe von € 18.799 (Vorjahr: € -) handelt es sich um aktivierte Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung der Unternehmens-Website. Bei den Sachanlagen ist EDV-Hardware in Höhe von € 4.032 (Vorjahr: € -) bilanziert.

Bei den Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen des Geschäftsjahres handelt es sich ausschließlich um planmäßige Abschreibungen. Die Entwicklung des Anlagevermögens setzte sich wie folgt zusammen:

In € Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsausstattung
Immaterielle Vermögenswerte
Website
Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.08.2017 - -
Zugänge 5.073 21.832
Abgänge - -
31.07.2018 5.073 21.832
Abschreibungen
01.08.2017 - -
Zugänge 1.041 3.033
Abgänge - -
31.07.2018 1.041 3.033
Buchwerte
01.08.2017 - -
31.07.2018 4.032 18.799

Da in der vorigen Berichtsperiode kein Anlagevermögen vorhanden war, wird für diese keine entsprechende Detailübersicht ausgewiesen.

12. Kurzfristige Vermögenswerte

Die kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

In € 31.07.2018 31.07.2017
Forderungen aus Kostenerstattung 88.088 -
Vorauszahlungen 17.922 -
Steuererstattungsansprüche 3.084 -
Kassenbestand 225 -
Bankguthaben 45.919.937 2.520.023
Kurzfristige Vermögenswerte 46.029.255 2.520.023

13. Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital wurde in voller Höhe durch Formwechsel des bisherigen Rechtsträgers, der Eagle Fonds Verwaltungs- und Treuhand-GmbH, mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 78705, erbracht.

Das gezeichnete Kapital betrug nach Eintragung im Handelsregister am 2. August 2017 € 2.500.000 und war eingeteilt in Stück 2.500.000 auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 je Aktie, die vollständig von dem Gründerteam, den "Brockhaus-Aktionären", gehalten wurden (Brockhaus-Aktien).

Die BCM beabsichtigt sich zukünftig im Rahmen einer auf einen langfristigen Investitionshorizont ausgelegten Strategie überwiegend mit Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen mit innovations- und technologiegetriebenen Geschäftsmodellen zu beteiligen. Die hierzu erforderlichen ersten Finanzmittel wurden durch die Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) aufgenommen.

Am 22. September 2017 beschloss die Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung im Umfang von bis zu € 5.000.000 auf bis zu € 7.500.000. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats mit Beschluss vom 15. Dezember 2017 den Umfang der Kapitalerhöhung auf € 1.652.000 durch Ausgabe von 1.652.000 neuen Aktien festgelegt.

Am 15. Dezember 2017 ermächtigte die Hauptversammlung den Vorstand das Grundkapital bis zum 14. Dezember 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt € 2.076.000 gegen Barund/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2017/I).

a) Aktienleihe

Die Brockhaus-Aktionäre haben der Gesellschaft am 21. Dezember 2017 (Übertragungstag) zunächst insgesamt 1.674.000 Brockhaus-Aktien im Wege eines unentgeltlichen Aktiendarlehens (Darlehensaktien) mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten übertragen. Außerdem haben die Brockhaus-Aktionäre die KAS-Bank N.V., Frankfurt am Main, am Übertragungstag angewiesen, die Darlehensaktien auf das Depot der Gesellschaft bei der Deutschen Bank AG, Frankfurt am Main, zu übertragen.

Die sukzessive Rückübertragung der Darlehensaktien an die Brockhaus-Aktionäre erfolgt im Verhältnis 1:2 zu frischen Aktien, welche im Rahmen künftiger Kapitalerhöhungen geschaffen werden. Die Regelung hat den Zweck, den Anteil der Stimm- und Gewinnbezugsrechte der Brockhaus-Aktionäre auf ein Drittel zu beschränken. Das Aktiendarlehen endet in vollem Umfang, wenn insgesamt 5.000.000 neue Aktien an Investoren außerhalb der Brockhaus-Aktionäre ausgegeben wurden und das gesamte Grundkapital der Gesellschaft mithin € 7.500.000 beträgt.

Das Darlehen hat eine maximale Laufzeit von drei Jahren gerechnet ab dem Übertragungstag und endet damit spätestens mit Ablauf des 20. Dezember 2020. Sollten sich zum Laufzeitende noch Darlehensaktien im Eigentum der Gesellschaft befinden, werden diese Darlehensaktien an sämtliche Aktionäre (einschließlich der Brockhaus-Aktionäre), die mit Ablauf des 20. Dezember 2020 Aktionär der Gesellschaft sind, pro-rata im Verhältnis ihrer zu diesem Zeitpunkt bestehenden Beteiligung übertragen.

Die Auswirkung der Aktienleihe zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung vom 15. Dezember 2017 ist der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen.

In € Vor
Kapitalerhöhung
Effekt aus
Kapitalerhöhung
Nach
Kapitalerhöhung
Aktionäre
Pre-IPO-Investoren - 1.652.000 1.652.000
Team (Brockhaus-Aktionäre) 2.500.000 (1.674.000) 826.000
Eigene Aktien (Aktienleihe) - 1.674.000 1.674.000
Gezeichnetes Kapital 2.500.000 1.652.000 4.152.000

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt somit zum Abschlussstichtag am 31. Juli 2018 € 4.152.000. Es ist eingeteilt in 4.152.000 auf den Namen lautende Stückaktien.

Die Verteilung auf die einzelnen Aktionäre zum Bilanzstichtag ist wie folgt:

Brockhaus-Aktionäre: 826.000 Aktien (19,9%) der Gesellschaft,
BCM (Aktienleihe): 1.674.000 Aktien (40,3%) der Gesellschaft,
Pre-IPO Investoren: 1.652.000 Aktien (39,8%) der Gesellschaft.

Die Verteilung der Stimm- und Gewinnbezugsrechte ist aufgrund der Aktienleihe wie folgt:

Brockhaus-Aktionäre: 826.000 Aktien (33,3%) der Gesellschaft,
Pre-IPO Investoren: 1.652.000 Aktien (66,7%) der Gesellschaft.

14. Noch nicht eingetragene Kapitalerhöhung

Ende des Vorjahres wurde im Juli 2017 eine Kapitalerhöhung bei der Gesellschaft durchgeführt. Da diese zum Abschlussstichtag des Vorjahres noch nicht im Handelsregister eingetragen war und somit noch nicht Bestandteil des gezeichneten Kapitals war, wurde ein gesonderter Posten in der Bilanz aufgenommen. Mit Eintragung im Handelsregister am 2. August 2017 wurde die noch nicht eingetragene Kapitalerhöhung zu gezeichnetem Kapital.

15. Kapitalrücklage

Im September 2017 wurden € 15.000 in die freie Kapitalrücklage eingezahlt. Des Weiteren wurden aufgrund des Zeichnungsbetrags im Zuge der Kapitalerhöhung vom 15. Dezember 2017 € 42.952.000 in die Kapitalrücklage eingezahlt. Damit betrug die Kapitalrücklage zum 31. Juli 2018 € 42.140.379.

a) Kosten für die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten

Die Kosten in Höhe von € 884.621 (Vorjahr: € 0) der Kapitalerhöhung vom 15. Dezember 2017 sind in Abzug vom Eigenkapital zu bilanzieren, da es sich dabei um direkt zurechenbare Kosten handelt. Auf noch nicht realisierbare Steuern entfällt hiervon ein Betrag von € 265.386. Die Eigenkapitalkosten wurden nicht um latente Steuern gemindert, da künftige positive besteuerbare Erträge zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch nicht ausreichend konkret sind.

16. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von € 760.125 (Vorjahr: € 19.630) umfassen ausstehende Rechnungen, Aufsichtsratsvergütung sowie Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer und sonstige Verbindlichkeiten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben ausschließlich eine Restlaufzeit von bis zu zwölf Monaten.

17. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat einen Untermietvertrag mit der Brockhaus Private Equity GmbH hinsichtlich der Geschäftsräume abgeschlossen. Dieses Verhältnis ist als Operating-Leasing zu klassifizieren, da im Wesentlichen alle Risiken und Chancen der Grundstücke und Gebäude beim Vermieter liegen. Der Aufwand des Berichtszeitraums beträgt € 33.634. Das Mietverhältnis hat eine Laufzeit bis September 2021. Die Zahlungen sind vertraglich festgelegt.

Zum Abschlussstichtag sind die künftigen Zahlungen aus dem Untermietvertrag wie folgt zu leisten:

In € 31.07.2018 31.07.2017
Bis zu einem Jahr 105.681 -
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 229.441 -
Länger als fünf Jahre - -
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 335.122 -

IV Angaben zur Eigenkapitalveränderungsrechnung

In der Eigenkapitalveränderungsrechnung wird gemäß IAS 1.106 ff. für jede Komponente des Eigenkapitals die Entwicklung innerhalb des Berichtszeitraums zuzüglich der vorherigen Berichtsperiode dargestellt.

V Angaben zur Kapitalflussrechnung

In der Kapitalflussrechnung nach IAS 7 werden Zahlungsströme erfasst, um Informationen über die Bewegung der Zahlungsmittel der Gesellschaft darzustellen. Die Zahlungsströme werden nach betrieblicher Tätigkeit sowie nach Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die Summe der Zahlungsbewegungen der drei Teilbereiche entspricht der Veränderung der Zahlungsmittel und -äquivalente.

Die Kapitalflussrechnung erfolgt nach der indirekten Methode für die Darstellung der Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit und nach der direkten Methode für die Darstellung der Cashflows aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit.

Die Zahlungsmittel und -äquivalente am Anfang und am Ende des Berichtszeitraums bestanden aus Bankguthaben und Kassenbestand.

VI Finanzinstrumente

Der Vorstand der Gesellschaft trägt die Verantwortung für den Aufbau und die Kontrolle des Risikomanagements.

a) Kreditrisiken

Ein Kreditrisiko ist die Gefahr, dass ein Vertragspartner bei einem Geschäft über ein Finanzinstrument bei der Gesellschaft finanzielle Verluste verursacht, da er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Das Kreditrisiko entsteht grundsätzlich aus den kurzfristigen Vermögenswerten. Die Buchwerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko. Die finanziellen Vermögenswerte der Gesellschaft umfassen ausschließlich Zahlungsmittel und -äquivalente. Zum Berichtsstichtag bestehen keine finanziellen Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Die wesentlichen Forderungen der Gesellschaft bestehen gegenüber Banken, die mit Ratings von AA- bis AA+ bewertet werden. Dennoch unterliegen diese Bankguthaben Kreditrisiken, welche durch den Vorstand fortlaufend überwacht werden.

b) Liquiditätsrisiken

Ein Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage ist, die in Zusammenhang mit den finanziellen Verbindlichkeiten eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.

Der Vorstand überwacht die Liquiditätslage sowie laufende und künftig zu erwartende Abflüsse von liquiden Mitteln im Rahmen der Budgetplanung und des fortlaufenden Controllings.

c) Marktrisiken

Ein Marktrisiko ist das Risiko, dass sich der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen der Marktpreise verändern. Unterschieden werden die drei Arten von Risiken: Währungsrisiko, Zinsänderungsrisiko und sonstige Preisrisiken.

Die Gesellschaft hält ihre Zahlungsmittel und -äquivalente ausschließlich in ihrer funktionalen Währung. Eine wesentliche Exposition zu sich verändernden Zinssätzen oder sonstigen Preisen besteht nicht.

VII Sonstige Angaben

18. Nahestehende Unternehmen und Personen

Als nahestehende Unternehmen und Personen werden Unternehmen und Personen verstanden, die in der Lage sind, die BCM zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf deren Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben.

Solche Unternehmen und Personen umfassen Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen bei der BCM sowie Unternehmen, die von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen beherrscht werden oder unter deren maßgeblichem Einfluss stehen.

a) Geschäftsvorfälle mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen

Bezogen auf die Gesellschaft umfassen die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates. Eine Vorstandsvergütung ist im Berichtszeitraum nicht angefallen. Die Mitglieder des Vorstandes waren gleichzeitig Geschäftsführer der Brockhaus Private Equity GmbH. Die Aufsichtsratsvergütung betrug € 120.000. Es wird auf Angabe 23 des Anhangs verwiesen.

Für Geschäftsreisen im Rahmen der Vorstandstätigkeit für die Gesellschaft wurden den Mitgliedern des Vorstands Reisekosten erstattet.

Ein Vorstand hat aufgrund seiner Aktionärsstellung an der Zuführung in die freie Kapitalrücklage teilgenommen. Es wird auf Angabe 14 verwiesen.

Ein Vorstand hat im Rahmen der Aktienleihe 66.960 Aktien der Gesellschaft an die Gesellschaft übertragen. Es wird auf Angabe 15 des Anhangs verwiesen.

Die zusammengefassten Werte der Geschäftsvorfälle und die ausstehenden Salden im Zusammenhang mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen sind wie folgt:

Wert der Geschäftsvorfälle Salden ausstehend
In € 01.08.2017 -
31.07.2018
01.01.2017 -
31.07.2017
31.07.2018 31.07.2017
Aufsichtsratsvergütung 120.000 - 120.000 -
Erstattung von Reisekosten 24.694 - - -
Zuführung in die Kapitalrücklage 600 - - -

b) Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen

Die Vorstandsmitglieder nehmen Positionen in anderen Unternehmen ein, infolge derer sie die Beherrschung oder maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik dieser Unternehmen haben. Ein Teil dieser Unternehmen tätigte im Berichtszeitraum Geschäfte mit der BCM. Dabei handelt es sich zum weit größten Teil um die Weiterbelastung von Kosten.

Die Falkenstein Heritage GmbH, mit Sitz in Wetzlar, verfügt zum 31. Juli 2018 über 26,7% der Stimmrechte an der Gesellschaft. Bis zur Kapitalerhöhung im Dezember 2017 übte die Falkenstein Heritage GmbH beherrschenden Einfluss auf die BCM AG aus. Das Unternehmen wird von einem Mitglied des Vorstandes der BCM kontrolliert.

Die Brockhaus Private Equity GmbH, ist mit 3,3% der Stimmrechte Minderheitsaktionärin der Gesellschaft und wird von Vorstandsmitgliedern der BCM beherrscht. Mit der Brockhaus Private Equity GmbH bestand im Berichtszeitraum eine Leistungsbeziehung aus der Weiterbelastung von Kosten, welche von der Brockhaus Private Equity GmbH für die BCM verauslagt wurden und Aufwand der BCM darstellen.

Darüber hinaus besteht zwischen der Brockhaus Private Equity GmbH und der Gesellschaft ein Untermietverhältnis. In diesem Zusammenhang wir auf Angabe 17 des Anhangs verwiesen.

Die Falkenstein Heritage GmbH und die Brockhaus Private Equity GmbH haben aufgrund ihrer Aktionärsstellung an der Zuführung in die freie Kapitalrücklage teilgenommen.

Die Falkenstein Heritage GmbH und die Brockhaus Private Equity GmbH sind Parteien der Aktienleihe und haben in deren Rahmen 1.355.940 Aktien der Gesellschaft an die Gesellschaft übertragen.

Die zusammengefassten Werte der Geschäftsvorfälle und die ausstehenden Salden im Zusammenhang mit Unternehmen, die von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen beherrscht werden bzw. unter deren maßgeblichem Einfluss stehen sind wie folgt:

Wert der Geschäftsvorfälle Salden ausstehend
In € 01.08.2017 -
31.07.2018
01.01.2017 -
31.07.2017
31.07.2018 31.07.2017
Weiterbelastung von Kosten 180.235 - - -
Untermiete 33.634 - - -
Zuführung in die Kapitalrücklage 13.500 40.000 - -

19. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 6. Dezember 2018 erwarb die Gesellschaft rechtlich 70% der Anteile und Stimmrechtsanteile an der Palas GmbH Partikel- und Lasermesstechnik, Karlsruhe und erlangte somit Beherrschung über das Unternehmen. Aufgrund der bestehenden Verkaufsoption, die nach der Anticipated Acquisition Method bilanziert wird, ist der Unternehmenserwerb so dargestellt, als seien 100% der Anteile erworben worden. Die gesamte übertragene Gegenleistung betrug € 35.118 Tsd. Im Rahmen der Transaktion wurde das Stammkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer Aktien um € 100.000 auf € 4.252.000 erhöht.

Am 11. April 2019 wurde die Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft um € 41.667 auf € 4.293.667 beschlossen. Die Kapitalerhöhung wurde am 7. Juni 2019 in das Handelsregister eingetragen.

20. Honorare für die Abschlussprüfungsgesellschaft

Die Niederlassung Frankfurt der KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit Sitz in Berlin, wurde zum Abschlussprüfer für das am 31. Juli 2018 endende Geschäftsjahr bestellt. Das Honorar des Geschäftsjahres beträgt € 162.882 (Vorjahr: € 14.500) und setzt sich zusammen aus Abschlussprüfungsleistungen von € 80.000 (Vorjahr: € 14.500), anderen Bestätigungsleistungen von € 71.458 und sonstigen Leistungen von € 11.424. Die im Berichtszeitraum erfassten Aufwände betreffen dabei auch die Prüfung der zwei vorangegangenen Geschäftsjahre einschließlich der Erstanwendung der IFRS bei der Gesellschaft.

21. Mitarbeiter

Im Berichtszeitraum beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich einen Mitarbeiter.

22. Organe der Gesellschaft

Der Vorstand der BCM setzt sich wie folgt zusammen:

  • Vorstandsvorsitzender (CEO/CIO): Herr Marco Brockhaus, Königstein im Taunus
  • Mitglied des Vorstands (CAO/Legal Counsel): Herr Dr. Marcel Wilhelm, Kronberg im Taunus

Der Aufsichtsrat der BCM besteht im Berichtszeitraum aus drei Mitgliedern, soweit sich nicht aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Vorsitzender: Herr Dr. Othmar Belker, selbständiger Berater, Kleinwallstadt
  • Stellvertretender Vorsitzender: Herr Michael Schuster, Rechtsanwalt, Königstein im Taunus
  • Mitglied des Aufsichtsrats: Herr Dr. Lars-Gerrit Lüßmann, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main

23. Gesamtbezüge der Organmitglieder

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche feste Vergütung von € 60.000, die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine jährliche feste Vergütung von € 30.000. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten daneben den Ersatz ihrer Auslagen und Ersatz der etwa auf ihrer Vergütung zu entrichtenden jeweiligen Umsatzsteuer.

Eine Vergütung der Mitglieder des Vorstands ist im Berichtszeitraum nicht angefallen, da diese im Berichtszeitraum ihre Vergütung noch als Geschäftsführer bei der BPE GmbH bezogen haben.

Frankfurt am Main, den 9. August 2019

24. Ergebnisverwendung

Der Verlustvortrag des Vorjahres der Gesellschaft wird zusammen mit dem Jahresfehlbetrag des Berichtszeitraums auf neue Rechnung vorgetragen. Zum 31. Juli 2018 weist die Gesellschaft einen Bilanzverlust nach HGB von € 1.885.038,80 aus.

Marco Brockhaus

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Dr. Marcel Wilhelm

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Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Andie-Brockhaus-Capital-Management-AG,-Frankfurtam-Main-

Prüfungsurteil

Wirhabenden-Jahresabschlussder-Brockhaus-Capital-Management-AG-(bis-18.-September- 2017:-Eagle-Fonds-Verwaltungs-und-Treuhand-GmbH),-Frankfurtam-Main-- –bestehendausder-Bilanzzum-31.-Juli-2018,der-Gesamtergebnisrechnung,der-Eigenkapitalveränderungsrechnungundder-Kapitalflussrechnungfürdas-Geschäftsjahrvom-1.-August- 2017biszum-31.-Juli-2018sowiedem-Anhang,einschließlichder-Zusammenfassungbedeutender-Rechnungslegungsmethoden-–geprüft.-

Nachunserer-Beurteilungaufgrundderbeider-Prüfunggewonnenen-Erkenntnisseentspricht- derbeigefügte-Jahresabschlussinallenwesentlichen-Belangenden-IFRS,wiesieinder-EU- anzuwendensind,undvermitteltunter-Beachtungdieser-Vorschrifteneindentatsächlichen- Verhältnissenentsprechendes-Bildder-Vermögens-und-Finanzlageder-Gesellschaftzum- 31.-Juli-2018sowieihrer-Ertragslagefürdas-Geschäftsjahrvom-1.-August-2017biszum- 31.-Juli-2018.-

Gemäß-§-322-Abs.-3-Satz-1-HGBerklärenwir,dassunsere-Prüfungzukeinen-Einwendungen- gegendie-Ordnungsmäßigkeitdes-Jahresabschlussesgeführthat.-

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wirhabenunsere-Prüfungdes-Jahresabschlussesin-Übereinstimmungmit-§-317-HGBunter- Beachtungdervom-Institutder-Wirtschaftsprüfer-(IDW)festgestelltendeutschen-Grundsätze- ordnungsmäßiger-Abschlussprüfungdurchgeführt.-Unsere-Verantwortungnachdiesen-Vorschriftenund-Grundsätzenistim-Abschnitt-"Verantwortungdes-Abschlussprüfersfürdie- Prüfungdes-Jahresabschlusses"unseres-Bestätigungsvermerksweitergehendbeschrieben.- Wirsindvondem-Unternehmenunabhängigin-Übereinstimmungmitdendeutschenhandelsrechtlichenundberufsrechtlichen-Vorschriftenundhabenunseresonstigendeutschen-Berufspflichtenin-Übereinstimmungmitdiesen-Anforderungenerfüllt.-Wirsindder-Auffassung,- dassdievonunserlangten-Prüfungsnachweiseausreichendundgeeignetsind,umals-Grundlagefürunser-Prüfungsurteilzum-Jahresabschlusszudienen.-

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Diegesetzlichen-Vertretersindverantwortlichfürdie-Aufstellungdes-Jahresabschlusses,der- den-IFRS,wiesieinder-EUanzuwendensind,inallenwesentlichen-Belangenentspricht,und- dafür,dassder-Jahresabschlussunter-Beachtungdieser-Vorschrifteneindentatsächlichen- Verhältnissenentsprechendes-Bildder-Vermögens-,-Finanz-und-Ertragslageder-Gesellschaft- vermittelt.-Fernersinddiegesetzlichen-Vertreterverantwortlichfürdieinternen-Kontrollen,die- siein-Übereinstimmungmitdendeutschen-Grundsätzenordnungsmäßiger-Buchführungals- notwendigbestimmthaben,umdie-Aufstellungeines-Jahresabschlusseszuermöglichen,der- freivonwesentlichen-–beabsichtigtenoderunbeabsichtigten-–falschen-Darstellungenist.-

Beider-Aufstellungdes-Jahresabschlussessinddiegesetzlichen-Vertreterdafürverantwortlich,die-Fähigkeitder-Gesellschaftzur-Fortführungder-Unternehmenstätigkeitzubeurteilen.- Des-Weiterenhabensiedie-Verantwortung,-Sachverhaltein-Zusammenhangmitder-Fortführungder-Unternehmenstätigkeit,soferneinschlägig,anzugeben.-Darüberhinaussindsiedafür- verantwortlich,aufder-Grundlagedes-Rechnungslegungsgrundsatzesder-Fortführungder- Unternehmenstätigkeitzubilanzieren,soferndemnichttatsächlicheoderrechtliche-Gegebenheitenentgegenstehen.-

Der-Aufsichtsratistverantwortlichfürdie-Überwachungdes-Rechnungslegungsprozessesder- Gesellschaftzur-Aufstellungdes-Jahresabschlusses.-

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere-Zielsetzungist,hinreichende-Sicherheitdarüberzuerlangen,obder-Jahresabschluss- als-Ganzesfreivonwesentlichen-–beabsichtigtenoderunbeabsichtigten-–falschen-Darstellungenist,sowieeinen-Bestätigungsvermerkzuerteilen,derunser-Prüfungsurteilzum-Jahresabschlussbeinhaltet.-

Hinreichende-Sicherheitisteinhohes-Maßan-Sicherheit,aberkeine-Garantiedafür,dasseine- in-Übereinstimmungmit-§-317-HGBunter-Beachtungdervom-Institutder-Wirtschaftsprüfer- (IDW)festgestelltendeutschen-Grundsätzeordnungsmäßiger-Abschlussprüfungdurchgeführte-Prüfungeinewesentlichefalsche-Darstellungstetsaufdeckt.-Falsche-Darstellungenkönnen- aus-Verstößenoder-Unrichtigkeitenresultierenundwerdenalswesentlichangesehen,wenn- vernünftigerweiseerwartetwerdenkönnte,dasssieeinzelnoderinsgesamtdieaufder- Grundlagedieses-Jahresabschlussesgetroffenenwirtschaftlichen-Entscheidungenvon-Adressatenbeeinflussen.-

Währendder-Prüfungübenwirpflichtgemäßes-Ermessenausundbewahreneinekritische- Grundhaltung.-Darüberhinaus-

– identifizierenundbeurteilenwirdie-Risikenwesentlicher-–beabsichtigteroderunbeabsichtigter-–falscher-Darstellungenim-Jahresabschluss,planenundführen-Prüfungshandlungen- als-Reaktionaufdiese-Risikendurchsowieerlangen-Prüfungsnachweise,dieausreichend- undgeeignetsind,umals-Grundlagefürunser-Prüfungsurteilzudienen.-Das-Risiko,dass- wesentlichefalsche-Darstellungennichtaufgedecktwerden,istbei-Verstößenhöherals-

bei-Unrichtigkeiten,da-Verstößebetrügerisches-Zusammenwirken,-Fälschungen,beabsichtigte-Unvollständigkeiten,irreführende-Darstellungenbzw.das-Außerkraftsetzeninterner- Kontrollenbeinhaltenkönnen.-

  • gewinnenwirein-Verständnisvondemfürdie-Prüfungdes-Jahresabschlussesrelevanten- internen-Kontrollsystem,um-Prüfungshandlungenzuplanen,dieunterdengegebenen- Umständenangemessensind,jedochnichtmitdem-Ziel,ein-Prüfungsurteilzur-Wirksamkeitdieses-Systemsder-Gesellschaftabzugeben.-
  • beurteilenwirdie-Angemessenheitdervondengesetzlichen-Vertreternangewandten- Rechnungslegungsmethodensowiedie-Vertretbarkeitdervondengesetzlichen-Vertretern- dargestelltengeschätzten-Werteunddamitzusammenhängenden-Angaben.-
  • ziehenwir-Schlussfolgerungenüberdie-Angemessenheitdesvondengesetzlichen-Vertreternangewandten-Rechnungslegungsgrundsatzesder-Fortführungder-Unternehmenstätigkeitsowie,aufder-Grundlagedererlangten-Prüfungsnachweise,obeinewesentliche- Unsicherheitim-Zusammenhangmit-Ereignissenoder-Gegebenheitenbesteht,diebedeutsame-Zweifelander-Fähigkeitder-Gesellschaftzur-Fortführungder-Unternehmenstätigkeit- aufwerfenkönnen.-Fallswirzudem-Schlusskommen,dasseinewesentliche-Unsicherheit- besteht,sindwirverpflichtet,im-Bestätigungsvermerkaufdiedazugehörigen-Angabenim- Jahresabschlussaufmerksamzumachenoder,fallsdiese-Angabenunangemessensind,- unser-Prüfungsurteilzumodifizieren.-Wirziehenunsere-Schlussfolgerungenaufder-Grundlagederbiszum-Datumunseres-Bestätigungsvermerkserlangten-Prüfungsnachweise.-Zukünftige-Ereignisseoder-Gegebenheitenkönnenjedochdazuführen,dassdie-Gesellschaft- ihre-Unternehmenstätigkeitnichtmehrfortführenkann.-
  • beurteilenwirdie-Gesamtdarstellung,den-Aufbauundden-Inhaltdes-Jahresabschlusses- einschließlichder-Angabensowieobder-Jahresabschlussdiezugrundeliegenden-Geschäftsvorfälleund-Ereignissesodarstellt,dassder-Jahresabschlussunter-Beachtungder- IFRS,wiesieinder-EUanzuwendensind,eindentatsächlichen-Verhältnissenentsprechendes-Bildder-Vermögens-,-Finanz-und-Ertragslageder-Gesellschaftvermittelt.-

Wirerörternmitdenfürdie-Überwachung-Verantwortlichenunteranderemdengeplanten- Umfangunddie-Zeitplanungder-Prüfungsowiebedeutsame-Prüfungsfeststellungen,einschließlichetwaiger-Mängeliminternen-Kontrollsystem,diewirwährendunserer-Prüfung- feststellen.-

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Frankfurtam-Main,den-12.-August-2019-KPMG-AG- Wirtschaftsprüfungsgesellschaft--

Bertram- Wirtschaftsprüfer-

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Loginov- Wirtschaftsprüfer-

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