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Brockhaus Technologies AG

Annual / Quarterly Financial Statement Sep 27, 2019

712_10-k_2019-09-27_c52544ab-73db-4c11-b21a-208e3c249b1f.pdf

Annual / Quarterly Financial Statement

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Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018

BESTÄTIGUNGSVERMERK

Brockhaus Capital Management AG Frankfurt am Main

Rumpfgeschäftsjahr vom 1. August 2018 bis zum 31. Dezember 2018

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Brockhaus Capital Management AG Konzernabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2018

Für den Zeitraum vom 1. August 2018 bis 31. Dezember 2018

Konzern-Gesamtergebnisrechnung 4
Konzern-Bilanz 5
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 6
Konzern-Kapitalflussrechnung 7
Anhang zum Konzernabschluss 8
I Allgemeine Angaben, Methoden und Grundsätze 8
1. Informationen zum Unternehmen 8
2. Rechnungslegungsgrundsätze 8
3. Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses 8
4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 9
5. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen 22
II Angaben zur Gesamtergebnisrechnung 24
6. Umsatzerlöse 24
7. Sonstige betriebliche Erträge 25
8. Materialaufwand 25
9. Personalaufwand 25
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 26
11. Abschreibungen 26
12. Finanzergebnis 26
13. Ertragsteuern 26
III Angaben zur Bilanz 28
14. Sachanlagen 28
15. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert 29
16. Vorräte 30
17. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 31
18. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 31
19. Gezeichnetes Kapital 31
20. Noch nicht eingetragene Kapitalerhöhung 32
21. Kapitalrücklage 32
22. Finanzverbindlichkeiten 33
23. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 34
24. Sonstige Rückstellungen 34
25. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 34
IV Finanzinstrumente 35
V Sonstige Angaben 37
26. Erwerb von Tochterunternehmen 37
27. Verzeichnis der Tochterunternehmen 38
28. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen 38
29. Anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich 39
30. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen 39
31. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag 40
32. Honorare für die Abschlussprüfungsgesellschaft 40
33. Mitarbeiter 41
34. Organe der Gesellschaft 41
35. Gesamtbezüge der Organmitglieder 41
36. Ergebnisverwendung 41

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

In € Tsd. Anhang 01.08.2018 -
31.12.2018
01.08.2017 -
31.07.2018 **
Umsatzerlöse 6 1.098 -
Erhöhung (Verminderung) fertiger und unfertiger Erzeugnisse (72) -
Andere aktivierte Eigenleistungen 26 -
Gesamtleistung 1.052 -
Sonstige betriebliche Erträge 7 263 73
Materialaufwand 8 (220) -
Personalaufwand 9 (748) (75)
Sonstige betriebliche Aufwendungen 10 (1.661) (937)
Wertminderungsaufwand aus Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
17 (14) -
Abschreibungen 11 (216) (4)
Finanzierungsaufwendungen 12 (47) -
Finanzerträge - 1
Finanzergebnis (47) 1
Ergebnis vor Steuern (1.577) (943)
Ertragsteuern 13 (59) -
Periodenergebnis/Gesamtergebnis* (1.636) (943)

* Das Periodenergebnis und das Gesamtergebnis entfallen in voller Höhe auf Anteilseigner der Brockhaus Capital Management AG.

** Die Vorjahresvergleichszahlen betreffen ausschließlich die Brockhaus Capital Management AG, da im Vorjahr noch kein Konzern vorlag. Aus diesem Grund ist die Vergleichbarkeit eingeschränkt.

Konzern-Bilanz

In € Tsd. Anhang 31.12.2018 31.07.2018
Aktiva
Sachanlagen 14 797 4
Immaterielle Anlagewerte und Geschäfts- oder Firmenwert 15 32.283 19
Langfristige Vermögenswerte 33.080 23
Vorräte 16 4.281 -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte 17 1.377 109
Vorauszahlungen 76 -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 18 31.578 45.920
Kurzfristige Vermögenswerte 37.312 46.029
Bilanzsumme 70.392 46.052
Passiva
Gezeichnetes Kapital 19 4.152 4.152
Noch nicht eingetragene Kapitalerhöhung 20 3.000 -
Kapitalrücklage 21 42.078 42.140
Bilanzverlust (2.636) (1.000)
Eigenkapital 46.594 45.292
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 22 15.948 -
Sonstige Rückstellungen 24 42 -
Latente Steuerschulden 13 3.415 -
Langfristiges Fremdkapital 19.405 -
Steuerschulden 235 -
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 22 1.030 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlich
keiten
23 2.819 760
Vertragsverbindlichkeiten 6 266 -
Sonstige Rückstellungen 24 42 -
Kurzfristiges Fremdkapital 4.392 760
Fremdkapital 23.798 760
Bilanzsumme 70.392 46.052

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

In € Tsd. Anhang Gezeichnetes
Kapital
Noch nicht
eingetragene
Kapitalerhö
hung
Kapital
rücklage
Bilanz
verlust
Eigenkapital
01.08.2017 25 2.475 58 (58) 2.500
Transaktionen mit Anteilseignern
Eintragung der Kapitalerhö
hung
2.475 (2.475) - - -
Einzahlung in die freie Kapital
rücklage
- - 15 - 15
Einzahlungen aus Ausgabe von
Anteilen
1.652 - 42.952 - 44.604
Kosten der Kapitalerhöhung - - (885) - (885)
Periodenergebnis - - - (943) (943)
31.07.2018 4.152 - 42.140 (1.000) 45.292
Transaktionen mit Anteilseignern
Kapitalerhöhung vor Eintra
gung
20 - 3.000* - - 3.000
Kosten der Kapitalerhöhung - - (62) - (62)
Periodenergebnis/Gesamtergebnis - - - (1.636) (1.636)
31.12.2018 4.152 3.000 42.078 (2.636) 46.594

* Nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister wird sich der Betrag mit € 100 Tsd. auf das gezeichnete Kapital und mit € 2.900 Tsd. auf die Kapitalrücklage verteilen.

Konzern-Kapitalflussrechnung

In € Tsd. Anhang 01.08.2018 -
31.12.2018
01.08.2017 -
31.07.2018
Periodenergebnis (1.636) (943)
(Ertragsteuerzahlungen)/ Ertragsteuererstattungen 13 (318) -
Ertragsteueraufwand 13 59 -
Abschreibungen 11 216 4
Finanzergebnis 12 47 (1)
(Zu-)/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Fi
nanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
495 (109)
Zu-/(Abnahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun
gen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzie
rungstätigkeit zuzuordnen sind
116 740
Zunahme/ (Abnahme) der sonstigen Rückstellungen 1 -
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit (1.019) (307)
Investitionen in Sachanlagen (35) (5)
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte - (22)
Erwerb von Tochterunternehmen abzgl. erworbener liquider Mittel 26 (25.999) -
Cashflow aus Investitionstätigkeit (26.033) (27)
Aufnahme von Darlehen und sonstigen Fremdmitteln 22 12.740 -
Zinszahlungen 22 (31) -
Einzahlung in die freie Kapitalrücklage - 15
Einzahlungen aus der Ausgabe von Anteilen - 44.604
Kosten der Kapitalerhöhung - (885)
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 12.709 43.734
Veränderung der Zahlungsmittel und -äquivalente (14.343) 43.400
Zahlungsmittel und –äquivalente* am Periodenanfang 45.920 2.520
Zahlungsmittel und –äquivalente* am Periodenende 18 31.578 45.920

* Der Finanzmittelfonds entspricht dem Bilanzposten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Angabe 18).

Anhang zum Konzernabschluss

I Allgemeine Angaben, Methoden und Grundsätze

1. Informationen zum Unternehmen

Die Brockhaus Capital Management AG (BCM AG oder die Gesellschaft oder Mutterunternehmen, zusammen mit ihren Tochterunternehmen der Konzern) hat ihren Sitz im Nextower, Thurnund-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland, und ist beim Handelsregister am Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 109637 eingetragen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Eagle Fonds Verwaltungs- und Treuhand GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 78705) mit Eintragung im Handelsregister am 19. September 2017.

Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Gründung von Unternehmen und der Erwerb, das langfristige Halten und Verwalten und Fördern von Beteiligungen an Unternehmen, gegebenenfalls die Veräußerung solcher Beteiligungen sowie das Erbringen von Leistungen im Zusammenhang mit dem Vorstehenden, wie die Unterstützung in Vertriebs-, Marketing-, Finanz- und allgemeinen Organisations- sowie Managementangelegenheiten und bei der Finanzierungsakquisition. Gegenstand ist ferner die Ausübung der Geschäftstätigkeit einer geschäftsleitenden Holding von Beteiligungsunternehmen und der Erbringung von Dienstleistungen für diese (Konzerndienstleistungen), die Gewährung von Fremdkapital an Beteiligungsunternehmen, soweit dies keiner behördlichen Erlaubnis bedarf, und der Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftskonzepte für Beteiligungsunternehmen und Dritte sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen an Unternehmen, insbesondere zu Geschäftsausrichtung, Geschäftskonzept, Kapitalausstattung, Finanzierungsmöglichkeiten und Kapitalanlage (Unternehmensberatung), soweit dies keiner behördlichen Erlaubnis bedarf. Gegenstand der Gesellschaft ist im Rahmen der Geschäftsstrategie auch die Anlage von der Gesellschaft frei zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln, die noch nicht in Beteiligungen gebunden sind, unter anderem auch in börsennotierte Wertpapiere, wie Aktien, Genussscheine, andere Mezzanine-Instrumente, Schuldverschreibungen, Fonds, Zertifikate oder Derivate. Ziel der Gesellschaft ist in Bezug auf ihre Beteiligungen die langfristige Förderung und Wertsteigerung.

Die Entstehung des Konzerns erfolgte durch Erwerb der Palas Holding GmbH am 10. Oktober 2018. Der Erwerb der Palas GmbH durch die Palas Holding GmbH erfolgte am 6. Dezember 2018. Der Zeitraum vom 1. August 2018 bis 31. Dezember 2018 betrifft das Rumpfgeschäftsjahr des Mutterunternehmens.

2. Rechnungslegungsgrundsätze

Der Konzernabschluss wird erstmalig und freiwillig aufgestellt. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach §§ 315e Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Die IFRS umfassen die gültigen International Accounting Standards (IAS), die International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC).

3. Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses

Der Abschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Davon ausgenommen sind bestimmte Sachverhalte, die zum Neubewertungsbetrag oder zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt wurden. Eine entsprechende Erläuterung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist.

Der Konzernabschluss umfasst die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzern-Bilanz, die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Konzern-Kapitalflussrechnung und den Anhang zum Konzernabschluss. Der Konzernabschluss entspricht den Gliederungsvorschriften des IAS 1. Im Interesse der Klarheit sind die Posten der Gesamtergebnisrechnung sowie der Bilanz zusammengefasst und im Anhang weiter untergegliedert und erläutert.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Erläuterungen und weiteren Angaben werden stetig angewandt. Ausgenommen hiervon sind die in Angabe 4.q) dargestellten neuen Rechnungslegungsmethoden.

Die Darstellung der Bilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden. Vermögenswerte und Schulden werden kurzfristig eingestuft, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag fällig sind, beziehungsweise erfüllt werden. Die Gesamtergebnisrechnung wird zur Ermittlung des Periodenergebnisses und des Gesamtergebnisses aufgestellt.

In der Eigenkapitalveränderungsrechnung wird gemäß IAS 1.106 ff. für jede Komponente des Eigenkapitals die Entwicklung innerhalb des Berichtszeitraums zuzüglich der vorherigen Berichtsperiode dargestellt.

In der Kapitalflussrechnung nach IAS 7 werden Zahlungsströme erfasst, um Informationen über die Bewegung der Zahlungsmittel der Gesellschaft darzustellen. Die Zahlungsströme werden nach betrieblicher Tätigkeit sowie nach Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die Summe der Zahlungsbewegungen der drei Teilbereiche entspricht der Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

Die Kapitalflussrechnung erfolgt nach der indirekten Methode für die Darstellung der Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit und nach der direkten Methode für die Darstellung der Cashflows aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft wurde umgestellt, so dass ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. August 2018 bis zum 31. Dezember 2018 (Berichtszeitraum) vorliegt. Ab dem 1. Januar 2019 entspricht das Geschäftsjahr der Gesellschaft nunmehr dem Kalenderjahr.

Der Konzernabschluss ist in Euro (€), der funktionalen Währung der Gesellschaft, dargestellt. Die Angaben erfolgend entsprechend in Euro (€), Tausend Euro (€ Tsd.) oder Millionen Euro (€ Mio.) kaufmännisch gerundet. Da dieses Rundungsverfahren nicht summenerhaltend ist, entspricht das Aufaddieren einzelner Zahlen nicht immer genau der angegebenen Summe. Negative Werte werden in Klammern dargestellt.

4. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Bei Aufstellung des Abschlusses werden Vermögenswerte und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen nicht saldiert, es sei denn, eine Vorschrift fordert oder erlaubt dies ausdrücklich.

a) Konsolidierungsgrundsätze

Unternehmenszusammenschlüsse

Die Konsolidierung der Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode (IFRS 3). Die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses werden auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Eine verbleibende Differenz wird, soweit sie positiv ist, als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen bzw. soweit sie negativ ist, nach erneuter Prüfung ergebniswirksam vereinnahmt. Transaktionskosten werden sofort als Aufwand erfasst, sofern sie nicht mit der Emission von Schuldverschreibungen oder Eigenkapitalinstrumenten verbunden sind.

Jede bedingte Gegenleistungsverpflichtung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Ansonsten werden andere bedingte Gegenleistungen mit dem beizulegenden Zeitwert zu jedem Abschlussstichtag bewertet und spätere Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der bedingten Gegenleistungen im Gewinn oder Verlust erfasst.

Tochterunternehmen

In den Konzernabschluss sind die Brockhaus Capital Management AG sowie alle von ihr beherrschten Tochtergesellschaften (Mehrheitsbeteiligungen) einbezogen. Beherrschung (Control) besteht gemäß IFRS 10 dann, wenn ein Investor über die Entscheidungsmacht verfügt, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihm Rechte bezüglich der Rückflüsse zustehen und er infolge der Entscheidungsmacht in der Lage ist, die Höhe der variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Besitz einer Mehrheit der Stimmrechte zur Beherrschung führt. Zur Unterstützung dieser Annahme und wenn der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte besitzt, berücksichtigt er bei der Beurteilung alle relevanten Sachverhalte und Umstände, ob er die Verfügungsmacht an diesem Unternehmen hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine gegenwärtige Fähigkeit zur Ausübung der Verfügungsmacht durch potenzielle Stimmrechte oder sonstige vertragliche Vereinbarungen vorliegt. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.

Zum 31. Dezember 2018 werden folgende Konzernunternehmen aufgrund der Beherrschung (IFRS 10) in den Konzernabschluss einbezogen:

  • Palas Holding GmbH, Karlsruhe

  • Palas GmbH, Karlsruhe

Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, zu dem der Konzern die Beherrschung erlangt, in den Konzernabschluss einbezogen. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht er die Vermögenswerte und Schulden und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird zum beizulegenden Zeitwert erfasst.

Bei der Konsolidierung eliminierte Geschäftsvorfälle Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, werden in voller Höhe eliminiert.

b) Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Der Konzern hat IFRS 15 erstmalig zum 1. August 2018 angewendet. Die Erlöserfassung erfolgt auf Basis eines prinzipienbasierten fünfstufigen Modells, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Gemäß diesem fünfstufigen Modell ist zunächst der Vertrag mit dem Kunden zu bestimmen (Schritt 1). In Schritt 2 sind die eigenständigen Leistungsverpflichtungen des Vertrags zu identifizieren. Anschließend (Schritt 3) ist der Transaktionspreis zu bestimmen, wobei explizite Vorschriften zur Behandlung von variablen Gegenleistungen, Finanzierungskomponenten, Zahlungen an den Kunden und Tauschgeschäfte vorgesehen sind. Nach der Bestimmung des Transaktionspreises ist in Schritt 4 die Verteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen vorzunehmen. Basis hierfür sind die Einzelveräußerungspreise der einzelnen Leistungsverpflichtungen. Abschließend (Schritt 5) kann der Erlös erfasst werden, sofern die Leistungsverpflichtung durch das Unternehmen erfüllt wurde. Voraussetzung hierfür ist die Übertragung der Verfügungsmacht an der Ware bzw. der Dienstleistung auf den Kunden.

Bei Abschluss eines Vertrags ist nach IFRS 15 festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind. Dabei ist zunächst anhand bestimmter Kriterien zu klären, ob die Verfügungsmacht an der Leistungsverpflichtung über einen Zeitraum übertragen wird. Ist dies nicht der Fall, ist der Erlös zu dem Zeitpunkt zu erfassen, an dem die Verfügungsmacht auf den Kunden übergeht. Wird die Verfügungsmacht hingegen über einen Zeitraum übertragen, darf eine Erlösrealisierung über den Zeitraum nur dann erfolgen, sofern der Leistungsfortschritt mithilfe von input- oder outputorientierten Methoden verlässlich ermittelbar ist.

Umsatzrealisierung

Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Der Konzern erfasst Erlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über ein Gut oder eine Dienstleistung an einen Kunden überträgt. Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Art und Zeitpunkt der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden und die damit verbundenen Grundsätze der Erlösrealisierung.

Art des Produktes/der
Dienstleistung
Art und Zeitpunkt der Leistungsverpflichtung
und wesentliche Zahlungsbedingungen
Erlösrealisierung nach IFRS 15
Verkauf von Standard
Messgeräten
Kunden erlangen Verfügungsgewalt über Stan
dard-Messgeräte, wenn die Produkte das Fir
mengelände verlassen (ex works) oder dort von
diesem abgenommen wurden (Übergang Chan
cen und Risiken). Zu diesem Zeitpunkt werden
die Rechnungen erstellt. Rechnungen sind in
der Regel innerhalb von 14-30 Tagen zahlbar.
Für Standard-Messgeräte werden i.d.R. Preis
nachlässe und Skonto gewährt. Die Verträge
erlauben es dem Kunden nicht, das erworbene
Produkt zurückzugeben.
Bei Kunden, die nicht über die Kreditversiche
rung abgedeckt sind, werden Vorauszahlungen
über einen Teil des Gesamtkaufpreises verein
bart.
Bei Aufträgen im Volumen über € 100 Tsd.
sind Vorauszahlungen in Höhe von 70% üb
Die Erfassung der Erlöse erfolgt, wenn die Pro
dukte das Firmengelände verlassen oder dort
von den Kunden abgenommen wurden (Über
gang der Verfügungsgewalt).
Die Umsatzerlöse werden unter Berücksichti
gung von Preisnachlässen und Skonti erfasst.
Erhaltene Vorauszahlungen werden in den
Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen.
Fertigung und Verkauf
von Prüfständen
lich.
Palas baut für Kunden Prüfstände. Die Prüf
stände setzen sich i.d.R. aus verschiedenen
Standard-Messgeräten zusammen. Üblicher
weise werden Vorauszahlungen vereinbart. Die
Fertigungsdauer hängt von der Komplexität
ab. Bei Standard-Prüfständen liegt die Ferti
gungsdauer in der Regel nicht über mehr als
sechs Monate. In seltenen Einzelfällen kann
die Fertigungsdauer einen längeren Zeitraum
umfassen.
Standard-Prüfstände: Die Erfassung der Erlöse
erfolgt nach Auslieferung der Prüfstände
(Übergang der Verfügungsgewalt).
Kundenspezifische Prüfstände: Bei kundenspe
zifischen Prüfständen erfolgt die Erfassung der
Umsatzerlöse über einen bestimmten Zeitraum
nach der Cost-to-Cost-Methode. Die damit ver
bundenen Kosten werden bei Anfall im Gewinn
oder Verlust erfasst.
Erhaltene Vorauszahlungen werden in den
Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen.
Reparatur von Mess
Geräten
Palas erbringt anlassbezogene Reparaturleis
tungen für Messgeräte.
Die Umsätze werden zeitpunktbezogen nach
der Erbringung der Dienstleistung realisiert.
Verkauf von Software
Ausbaustufen für Prüf
stände (für zusätzliche
Auswertungen)
Palas verkauft Software für Prüfstände, die er
weiterte Auswertungen ermöglichen. Diese
Software kann entweder sofort mit dem Prüf
stand oder nachträglich erworben werden. Es
handelt sich um Standard-Software und um
keine kundenspezifische Fertigung.
Die Realisierung der Verkaufserlöse erfolgt mit
Übergang bzw. Übertragung der Software an
den Kunden.

Der Konzern erwirtschaftet Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Standard-Messgeräten und damit verbundenen Systemlösungen (Prüfstände). Umsatzerlöse aus Produktverkäufen werden zum Zeitpunkt der Übertragung der maßgeblich mit dem Eigentum der verkauften Ware verbundenen Risiken und Chancen auf den Käufer erfasst, wenn es hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Konzern der wirtschaftliche Nutzen aus dem Verkauf zufließen wird. Die Höhe der erfassten Umsatzerlöse basiert auf den beizulegenden Zeitwerten der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung unter Berücksichtigung von Skonti und Boni. Der Konzern gewährt bestimmten Großhändlern (auch Sales Partner oder Distributoren genannt) Rabatte und Preisnachlässe, welche im Rahmen der Umsatzrealisierung berücksichtigt werden.

Die Verträge mit Kunden sehen nicht das Recht vor, die Ware innerhalb einer bestimmten Frist zurückzugeben. Warenrückgaben sind nur innerhalb der regulären Gewährleistungsfrist aufgrund von Mängeln zulässig.

In der Regel erhält der Konzern kurzfristige Vorschüsse von seinen Kunden. Aus praktischen Gründen verzichtet der Konzern darauf, die Höhe der zugesagten Gegenleistung um die Auswirkungen aus einer signifikanten Finanzierungskomponente anzupassen, wenn er bei Vertragsbeginn erwartet, dass die Zeitspanne zwischen der Übertragung eines zugesagten Guts oder einer zugesagten Dienstleistung auf den Kunden und der Bezahlung dieses Guts oder dieser Dienstleistung durch den Kunden maximal ein Jahr beträgt.

Der Konzern gibt in der Regel eine zweijährige Gewährleistungsgarantie für die allgemeine Reparatur von Mängeln, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Zusicherungen werden gemäß IAS 37 Rückstellungen (Angabe 24) bilanziert.

c) Leistungen an Arbeitnehmer

Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann.

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden zum früheren der folgenden Zeitpunkte als Aufwand erfasst: Wenn der Konzern das Angebot derartiger Leistungen nicht mehr zurückziehen kann oder wenn der Konzern Kosten für eine Umstrukturierung erfasst. Ist bei Leistungen nicht zu erwarten, dass sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag vollständig abgegolten werden, werden sie abgezinst.

Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen

Der Konzern bilanziert bei anteilsbasierten Vergütungen, die in bar abgegolten werden, eine Verbindlichkeit für die von Mitarbeitern erbrachten Dienstleistungen. Der Konzern bewertet den beizulegenden Zeitwert der Verbindlichkeit zu jedem Abschlussstichtag und am Erfüllungstag neu. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden in den Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer erfasst. Die Verbindlichkeit wird über den Erdienungszeitraum erfasst.

d) Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen

Zinserträge und -aufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode im Gewinn oder Verlust erfasst. Der Effektivzinssatz ist ein Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. Bei der Berechnung der Zinserträge und -aufwendungen wird der Effektivzinssatz auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes (wenn dieser nicht in der Bonität beeinträchtigt ist) oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten der finanziellen Verbindlichkeit angewendet. Für finanzielle Vermögenswerte, die nach der erstmaligen Erfassung in der Bonität beeinträchtigt werden, werden die Zinserträge hingegen durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswertes berechnet. Wenn der Vermögenswert nicht mehr in der Bonität beeinträchtigt ist, wird die Berechnung der Zinserträge wieder auf der Bruttobasis vorgenommen.

e) Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für einen Vermögenswert kürzen den Buchwert des Vermögenswerts. Die Zuwendungen der öffentlichen Hand wurden für Forschungsund Entwicklungsprojekte gewährt. Die an diese Zuwendungen geknüpften Bedingungen wurden vollständig erfüllt, etwaige sonstige Unsicherheiten bestehen nicht.

f) Tatsächliche und latente Steuern

Der Steueraufwand einer Periode setzt sich zusammen aus tatsächlichen Steuern und latenten Steuern. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Transaktionen, die im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesen Fällen werden die Steuern entsprechend im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.

Tatsächliche Steuern werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme der

  • latenten Steuerschuld aus dem erstmaligen Ansatz eines Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis nach IFRS, noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und der

  • latenten Steuerschuld aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von

  • latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis nach IFRS, noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und

  • latenten Steueransprüchen aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden und kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Der kombinierte Steuersatz beträgt 31 Prozent. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn die Gesellschaft einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

g) Sachanlagen

Sachanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungsbzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt.

Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus dem Abgang des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden über deren voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Die angesetzten Nutzungsdauern ergeben sich aus der folgenden Übersicht:

  • Mietereinbauten: 10 Jahre

  • Büroeinrichtung: 10 bis 13 Jahre

  • Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 3 bis 10 Jahre

  • Technische Anlagen und Maschinen: 3 bis 10 Jahre

Für im Rahmen von Unternehmensakquisitionen erworbene Vermögenswerte des Sachanlagevermögens bestimmt sich die jeweils anzuwendende Restnutzungsdauer vor allem auf Basis der vorgenannten Nutzungsdauern sowie der bereits zum Erwerbszeitpunkt verstrichenen Nutzungsdauer.

Die Durchführung von Werthaltigkeitstests sowie die Erfassung von Wertminderungen und Wertaufholungen erfolgt entsprechend der Vorgehensweise für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer (siehe h) immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert).

h) Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert

Der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen entstandene Geschäfts- oder Firmenwert wird mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Ausgaben für Forschungstätigkeiten werden im Gewinn oder Verlust erfasst, wenn sie anfallen.

Entwicklungsausgaben werden nur aktiviert, wenn die Entwicklungskosten verlässlich bewertet werden können, das Produkt oder das Verfahren technisch und kommerziell geeignet ist, ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist und der Konzern sowohl beabsichtigt als auch über genügend Ressourcen verfügt, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. Aktivierte Entwicklungsausgaben werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte, die vom Konzern erworben werden und begrenzte Nutzungsdauern haben, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Anschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn sie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswertes, auf den sie sich beziehen, erhöhen. Alle sonstigen Ausgaben, inklusive der Ausgaben für einen selbst geschaffenen Geschäfts- oder Firmenwert und selbst geschaffene Markennamen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie anfallen.

Ein Werthaltigkeitstest wird bei Geschäfts- oder Firmenwerten jährlich, bei sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer sowie bei Sachanlagen nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte durchgeführt. Eine Wertminderung wird ergebniswirksam im Aufwandsposten "Abschreibungen" in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Cashflows, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag von Nettoveräußerungswert und Nutzungswert. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbaren Betrag abzüglich Veräußerungskosten. Der Nutzungswert wird auf Basis der geschätzten künftigen Cashflows aus der Nutzung und dem Abgang eines Vermögenswerts mithilfe des Discounted Cashflow-Verfahrens ermittelt. Die Cashflows werden aus der langfristigen Unternehmensplanung abgeleitet, die historische Entwicklungen sowie makroökonomische Trends berücksichtigt. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird grundsätzlich der Nutzungswert der betreffenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit herangezogen.

Abschreibung

Immaterielle Vermögenswerte werden über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern linear abgeschrieben. Die Abschreibungen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Geschäftsoder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die geschätzten Nutzungsdauern betragen:

  • Patente und Marken: 10 Jahre

  • Aktivierte Entwicklungskosten: 5 Jahre

  • Software: 3 Jahre

  • Lizenzen und sonstige Rechte: 3 bis 10 Jahre

  • Kundenbeziehungen: 10 Jahre.

Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

i) Vorräte

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren realisierbaren Werten angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden nicht unter die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgewertet, wenn die Fertigerzeugnisse, in die sie eingehen, voraussichtlich mindestens zu deren Herstellungskosten verkauft werden können. Unfertige und fertige Erzeugnisse sind auf Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen und produktionsbezogene Verwaltungskosten. Kosten der allgemeinen Verwaltung und Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert.

j) Finanzinstrumente

Bis zum 31.12.2017 klassifizierte die Gesellschaft die nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte entsprechend IAS 39 in die folgenden Kategorien:

  • Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (zum Stichtag keine vorhanden)

  • Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen (zum Stichtag keine vorhanden)

  • Kredite und Forderungen

  • Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (zum Stichtag keine vorhanden)

Bei der Gesellschaft bestanden im Vorjahr Finanzinstrumente ausschließlich in Form von Zahlungsmitteln und kurzfristigen Verbindlichkeiten.

Die Gesellschaft stufte nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, oder als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten ein.

Die Gesellschaft bilanzierte Kredite und Forderungen ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden waren. Alle anderen finanziellen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartner nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wurde.

Die Gesellschaft buchte einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Vermögenswert ausliefen oder sie die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion übertrug, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen wurden. Eine Ausbuchung fand ebenfalls statt, wenn die Gesellschaft alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder übertrug noch behielt und sie die Verfügungsgewalt über den übertragenen Vermögenswert nicht behielt. Jeder Anteil an solchen übertragenen finanziellen Vermögenswerten, die in der Gesellschaft entstanden oder verblieben, wurde als separater Vermögenswert oder separate Verbindlichkeit bilanziert.

Finanzielle Verbindlichkeiten wurden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen waren.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurden verrechnet und in der Bilanz als Nettowert ausgewiesen, wenn die Gesellschaft einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hatte, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen und es beabsichtigt war, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

Kredite und Forderungen wurden bei ihrem erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung wurden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Ein finanzieller Vermögenswert, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestuft war, wurde an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob es einen objektiven Hinweis darauf gab, dass eine Wertminderung eingetreten war.

Die Gesellschaft berücksichtigte Hinweise auf Wertminderung für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte sowohl auf Ebene des einzelnen Vermögenswertes als auch auf kollektiver Ebene. Alle Vermögenswerte, die für sich genommen bedeutsam waren, wurden in Hinblick auf spezifische Wertminderungen beurteilt. Diejenigen, die sich als nicht spezifisch wertgemindert herausstellen, wurden anschließend kollektiv auf etwaige Wertminderungen beurteilt, die eingetreten, aber noch nicht identifiziert worden waren. Vermögenswerte, die für sich genommen nicht bedeutsam waren, wurden kollektiv auf Wertminderungen beurteilt, indem Vermögenswerte mit ähnlichen Risikoeigenschaften in einer Gruppe zusammengefasst wurden.

Bei der Beurteilung kollektiver Wertminderungen verwendete die Gesellschaft historische Informationen über den zeitlichen Anfall von Einzahlungen und die Höhe der eingetretenen Verluste, angepasst um eine Ermessensentscheidung des Vorstands darüber, ob die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Kreditbedingungen derart waren, dass die tatsächlichen Verluste wahrscheinlich größer oder geringer sind, als die Verluste, die aufgrund der historischen Trends zu erwarten waren.

Eine Wertminderung wurde als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows berechnet, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswertes. Verluste wurden im Gewinn oder Verlust erfasst. Falls die Gesellschaft keine realistischen Aussichten auf die Einbringlichkeit des Vermögenswerts hatte, wurden die Beträge abgeschrieben. Wenn ein nach der Erfassung der Wertberichtigung eintretendes Ereignis eine Verringerung der Höhe der Wertberichtigung zur Folge hatte, wurde die Verringerung der Wertberichtigung im Gewinn oder Verlust erfasst.

Eine finanzielle Verbindlichkeit wurde erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, falls sie zu Handelszwecken gehalten oder bei erstmaligem Ansatz entsprechend bestimmt wurde. Direkt zurechenbare Transaktionskosten wurden im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie anfielen. Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wurden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und entsprechende Änderungen, die auch alle Zinsaufwendungen umfassen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Andere nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten wurden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung wurden diese Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten waren gemäß IAS 39 zu passivieren. Sie wurden im Zugangszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt.

Seit der Anwendung des IFRS 9 ab dem 1. Januar 2018 erfolgte die Klassifizierung beim erstmaligen Ansatz und die Folgebewertung der finanziellen Vermögenswerte abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens zur Steuerung seiner finanziellen Finanzinstrumente und von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Finanzinstrumente.

Das Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner Finanzinstrumente spiegelt wider, wie das Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte steuert, um Cashflows zu generieren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Cashflows durch die Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme (Geschäftsmodell "Halten"), den Verkauf der finanziellen Vermögenswerte (Geschäftsmodell "Verkaufen") oder durch beides (Geschäftsmodell "Halten & Verkaufen").

Damit ein finanzieller Vermögenswert als "Amortized Cost" oder "Fair Value through other comprehensive income" klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen "solely payments of principal and interest" – SPPI auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt.

Erstmalige Erfassung und Bewertung

Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Sofern bei finanziellen Vermögenswerten Handels- und Erfüllungstag zeitlich auseinanderfallen können, ist für die erstmalige Bilanzierung der Erfüllungstag maßgeblich. Die erstmalige Bewertung eines Finanzinstruments erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, Transaktionskosten werden grundsätzlich einbezogen.

Zum Bilanzstichtag liegen im Konzern ausschließlich originäre finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie "Amortized Cost" vor, die dem Geschäftsmodell "Halten" zuzuordnen sind. Es liegen weder derivative Finanzinstrumente noch Sicherungsbeziehungen im Konzern vor.

Folgebewertung

Finanzielle Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten sind nicht-derivative finanzielle Finanzinstrumente, die ausschließlich Cashflows aus Tilgungs- und Zinszahlungen generieren (Zahlungsstrombedingung) und die zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows gehalten werden (Geschäftsmodellbedingung). Die finanziellen Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten des Konzerns umfassen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Bankdarlehen und sonstige Darlehen. Nach ihrem erstmaligen Ansatz werden solche finanziellen Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Akquisition sowie Gebühren oder Transaktionskosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Bei kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten stellt der Buchwert eine vernünftige Annäherung des beizulegenden Zeitwerts dar.

Wertminderungen

Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden auf Basis von erwarteten Kreditverlusten (expected credit losses, ECL) erfasst. Die ECLs basieren auf dem Unterschied zwischen den vertraglich fälligen Cashflows und allen Cashflows, die der Konzern erwartet zu erhalten, diskontiert mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die erwarteten Cashflows umfassen die Cashflows aus dem Verkauf von gehaltenen Sicherheiten oder anderen Kreditverbesserungen, die integraler Bestandteil des Kreditvertrags sind. Es wird ein dreistufiges Model zur Allokation von Wertberichtigungen angewendet:

Stufe 1: Erwartete Kreditverluste für die nächsten zwölf Monate

Stufe 1 beinhaltet alle Verträge ohne wesentlichen Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung. Das beinhaltet üblicherweise neue Verträge und solche, deren Zahlungen weniger als 31 Tage überfällig sind. Es werden die erwarteten Kreditverluste, welche auf einen Ausfall innerhalb der nächsten zwölf Monate zurückzuführen sind, erfasst.

Stufe 2: Erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit – keine beeinträchtigte Bonität

Wenn ein finanzieller Vermögenswert eine wesentliche Steigerung des Kreditrisikos erfahren hat, allerdings nicht in seiner Bonität beeinträchtigt ist, wird er der Stufe 2 zugeordnet. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird der vereinfachte Ansatz (simplified approach) angewandt, wonach diese Forderungen bereits bei der erstmaligen Erfassung der Stufe 2 zugeordnet werden. Die Einschätzung, ob ein finanzieller Vermögenswert eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos erfahren hat, basiert auf einer mindestens quartalsweise durchgeführten Einschätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten, welche sowohl externe Ratinginformationen als auch interne Informationen über die Kreditqualität des finanziellen Vermögenswerts berücksichtigt. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst.

Stufe 3: Erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit – bonitätsbeeinträchtigt

Wenn ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, wird er der Stufe 3 zugeordnet. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst. Objektive Hinweise darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, umfassen eine Überfälligkeit ab 91 Tagen sowie weitere interne und externe Informationen, die darauf hinweisen, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, die ausstehenden vertraglichen Cashflows in voller Höhe zu erhalten, wobei jegliche Kreditverbesserungen berücksichtigt werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn es keine realistische Erwartung gibt, die vertraglichen Cashflows einzubringen. In Stufe 1 und 2 wird der Effektivzinsertrag auf Basis des Bruttobuchwerts ermittelt. Sobald ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist und der Stufe 3 zugeordnet wird, wird der Effektivzinsertrag auf Basis des Nettobuchwerts (Bruttobuchwert abzüglich Risikovorsorge) berechnet. Erwartete Kreditverluste werden auf Basis von globalen Ausfallwahrscheinlichkeiten berechnet. Die Wertminderungsverluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Siehe Anhangangabe IV b) für Informationen zum Kreditrisiko des Konzerns.

Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern bucht finanzielle Vermögenswerte aus, wenn die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem Vermögenswert erlöschen oder wenn das vertragliche Recht auf den Bezug von Cashflows übertragen wird und dabei im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.

k) Gezeichnetes Kapital

Stammaktien

Die der Emission von Stammaktien unmittelbar zurechenbaren Kosten werden als Abzug vom Eigenkapital erfasst. Ertragsteuern in Bezug auf Transaktionskosten einer Eigenkapitaltransaktion werden in Übereinstimmung mit IAS 12 bilanziert.

Aktienleihe

Die im Wege eines unentgeltlichen Aktiendarlehens von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien werden bilanziell nicht als eigene Anteile erfasst, da der Gesellschaft aus diesen Aktien keine Rechte zustehen. Die Rückübertragung der in Leihe gehaltenen Aktien erfolgt bis Ende des Jahres 2020, wobei die Gesellschaft daraus keine Erträge/Aufwendungen oder sonstige wirtschaftliche Vorteile/Nachteile erhalten wird.

l) Rückstellungen

Die Höhe der Rückstellungen wird ermittelt, indem die erwarteten künftigen Cashflows mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst werden, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Die Aufzinsung wird als Finanzierungsaufwand dargestellt.

Gewährleistungen

Eine Rückstellung für Gewährleistungen wird erfasst, sobald die zugrunde liegenden Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden. Die Rückstellung basiert auf historischen Gewährleistungsdaten und einer Gewichtung aller möglichen Ergebnisse mit den damit verbundenen Wahrscheinlichkeiten.

m) Leasingverhältnisse

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt.

Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand auf den Konzern übertragen werden, führen zur Aktivierung des Leasinggegenstands zum Zeitpunkt des Beginns der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Der Leasinggegenstand wird mit seinem beizulegenden Zeitwert oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, angesetzt. Leasingzahlungen werden derart in Finanzaufwendungen und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, dass über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingschuld entsteht. Finanzaufwendungen werden erfolgswirksam erfasst. Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses nicht hinreichend sicher, so werden die aktivierten Leasingobjekte über den kürzeren der beiden Zeiträume aus erwarteter Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses vollständig abgeschrieben.

Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse (Gebäude, KFZ-Leasing sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung) werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

n) Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Vermögenswerte und Schulden werden entweder bei erstmaliger Erfassung oder auch im Rahmen der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem:

  • Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder

  • vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist.

Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben. Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.

Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.

Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:

  • Stufe 1: In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise

  • Stufe 2: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist

  • Stufe 3: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist.

Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.

Um die Angabeanforderungen über die beizulegenden Zeitwerte zu erfüllen, hat der Konzern Gruppen von Vermögenswerten und Schulden auf der Grundlage ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer Risiken sowie der Stufen der oben erläuterten Fair Value-Hierarchie festgelegt.

o) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen werden nicht in der Bilanz erfasst. Sie entstehen, soweit eine rechtliche oder faktische Außenverpflichtung für den Konzern zum Bilanzstichtag besteht. Die Bewertung erfolgt zum Zugangszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert. Bestehende Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen werden als Dauerschuldverhältnisse außerhalb der Bilanz ausgewiesen. Die Haftungsverhältnisse werden zum Erfüllungswert bewertet.

p) Zusammenfassung der Bewertungsgrundsätze

Die Bewertungsgrundsätze des Konzerns stellen sich – soweit keine Wertminderungen vorliegen – zusammengefasst und vereinfachend im Wesentlichen wie folgt dar:

Bilanzposition Bewertung
Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte
mit bestimmter Nutzungsdauer Fortgeführte Anschaffungskosten
mit unbestimmter Nutzungsdauer Impairment only-Ansatz
Sachanlagen Fortgeführte Anschaffungskosten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Fortgeführte Anschaffungskosten
Vorräte Niedrigerer Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Netto
veräußerungswert
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquiva
lente
Fortgeführte Anschaffungskosten
Abgegrenzte Aufwendungen Fortgeführte Anschaffungskosten
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Fortgeführte Anschaffungskosten
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte Fortgeführte Anschaffungskosten
Latente Steueransprüche Nicht diskontierte Bewertung mit den Steuersätzen, die in der Periode
gültig sind, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt
wird
Bilanzposition Bewertung
Schulden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Fortgeführte Anschaffungskosten
Latente Steuerschulden Nicht diskontierte Bewertung mit den Steuersätzen, die in der Periode
gültig sind, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt
wird
Ertragsteuerschulden Erwartete Zahlung an Steuerbehörden, welche auf Steuersätzen basiert,
die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis
tungen
Fortgeführte Anschaffungskosten
Abgegrenzte Erlöse Fortgeführte Anschaffungskosten
Sonstige Rückstellungen Erwarteter diskontierter betrag der zum Abfluss von Ressourcen führen
wird
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Fortgeführte Anschaffungskosten

q) Neue und geänderte Standards

Auswirkungen von neuen Rechnungslegungsstandards

Im laufenden Rumpfgeschäftsjahr hat der Konzern folgende Rechnungslegungsvorschriften erstmals angewendet, die jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hatten. Die nachfolgenden Übersichten enthalten alle für den Konzern relevanten Standards.

Neue und geänderte Standards und Interpretationen – in der EU verpflichtend anzuwenden

Regelung Bezeichnung Anwendungspflicht
IFRS 9 Finanzinstrumente 01.01.2018
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden 01.01.2018
IFRS 2 Änderung "Classification and Measurement of Share-based Payment
Transactions"
01.01.2018
Annual Improvement to IFRS Standards 2014-2016 Cycle 01.01.2018

Aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 ergaben sich keine wesentlichen Effekte auf die Wertberichtigung von finanziellen Vermögenswerten sowie auf die Änderung der Buchwerte von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.

IFRS 15 hat zum Zeitpunkt der Erstanwendung am 1. Januar 2018 keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Das IASB bzw. IFRS Interpretations Committee hat nachfolgende Standards, Änderungen von Standards bzw. Interpretationen herausgegeben, deren Anwendung jedoch bislang nicht verpflichtend ist bzw. deren IFRS-Übernahme durch die EU noch nicht abgeschlossen ist. Die folgenden, für den Konzern relevanten IFRS bzw. Interpretationen wurden noch nicht angewendet:

Regelung Bezeichnung Anwendungspflicht Auswirkung BCM
IFRS 16 Leases 01.01.2019 Siehe nachfolgende
Ausführungen
IFRIC 23 Uncertainty over Income Tax Treatments 01.01.2019 Keine wesentlichen
Auswirkungen erwartet
Annual Improvements to IFRS Standards 2015-2017 Cy
cle
01.01.2019 Keine wesentlichen
Auswirkungen erwartet

Von der EU übernommene, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen

Im Nachfolgenden wird nur auf zukünftige Änderungen von Bilanzierungsstandards eingegangen, deren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns – soweit absehbar – ggf. wesentlich sein könnten.

Im Januar 2016 veröffentlichte das IASB den neuen Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen IFRS 16 (Leases), der IAS 17 (Leasingverhältnisse) sowie die zugehörigen Interpretationen ersetzen wird. Der neue Standard ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Er führt ein einheitliches Leasingbilanzierungsmodell für Leasingnehmer ein, bei dem Vermögenswerte für gewährte Nutzungsrechte sowie korrespondierende Leasingverbindlichkeiten zu bilanzieren sind. Eine Unterscheidung in Operating-Leasingverhältnisse, bei denen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zurzeit nicht bilanziert werden, und Finanzierungsleasing wird es zukünftig für Leasingnehmer nicht mehr geben. Allerdings enthält IFRS 16 Wahlrechte zur Inanspruchnahme von Befreiungsregelungen für den Ansatz kurzfristiger Leasingverhältnisse und solcher über geringwertige Leasinggegenstände.

Der Konzern wird IFRS 16 erstmalig für das Geschäftsjahr, beginnend am 1. Januar 2019, nach der modifiziert retrospektiven Übergangsmethode anwenden. In diesem Zusammenhang können für Leasingverträge, in denen eine Konzerngesellschaft Leasingnehmer ist, zum Umstellungszeitpunkt verschiedene Wahlrechte bzw. Erleichterungen in Anspruch genommen werden. Zum Zeitpunkt der Erstanwendung wird keine erneute Beurteilung dahingehend vorgenommen, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis darstellt oder enthält. Für bisher als Operating-Leasingverhältnisse klassifizierte Verträge wird der Konzern zum Erstanwendungszeitpunkt die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen ansetzen, wobei die Abzinsung unter Verwendung des jeweiligen Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung erfolgen wird. Das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand wird zum Erstanwendungszeitpunkt grundsätzlich mit einem Betrag in Höhe der Leasingverbindlichkeit bewertet werden. Anfängliche direkte Kosten werden nicht in die Bewertung des Nutzungsrechts am Leasinggegenstand zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung einbezogen. Bei der Ausübung von Ermessensentscheidungen wird der aktuelle Wissenstand zum Erstanwendungszeitpunkt berücksichtigt.

Der Konzern wird von dem Wahlrecht Gebrauch machen, immaterielle Vermögenswerte vom Anwendungsbereich von IFRS 16 auszunehmen und einzelne Leasingverhältnisse, die im Jahr 2019 enden, in Übereinstimmung mit den Befreiungsregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse behandeln. Diese Regelung wird auch für kurzfristige Leasingverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2018 beginnen, in Anspruch genommen werden.

Im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 werden zusätzliche Leasingverbindlichkeiten sowie entsprechende Nutzungsrechte (right-of-use assets) in Höhe von voraussichtlich rund € 653 Tsd. erfasst werden. Infolge des wesentlichen Anstiegs der Leasingverbindlichkeiten wird sich die Nettofinanzverschuldung entsprechend erhöhen. Die Vermögenswerte für Nutzungsrechte an Leasinggegenständen (im Wesentlichen Gebäude) werden sich korrespondierend zu den Leasingverbindlichkeiten – unter Berücksichtigung von Anpassungen aus der Erstanwendung von IFRS 16 – erhöhen. Erstanwendungseffekte auf das Eigenkapital ergeben sich nicht.

Im Hinblick auf die Gesamtergebnisrechnung werden anstelle der bisher in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfassten Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse unter IFRS 16 künftig die Abschreibungen der Nutzungsrechte und die Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen. Ein analoger Effekt ergibt sich in der Kapitalflussrechnung, indem sich aus der Anwendung von IFRS 16 durch geringere Auszahlungen im operativen Bereich tendenziell eine Verbesserung des betrieblichen Cashflows ergibt, während der Tilgungsanteil der Leasingzahlungen und der Zinsaufwand als Bestandteile des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit eingehen.

5. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden sind teilweise Ermessenentscheidungen zu treffen, welche die Beträge im Abschluss beeinflussen. Außerdem sind bei der Aufstellung des Abschlusses zukunftsbezogene Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, durch die die Wertansätze der Bilanzposten sowie die Höhe der Erträge und Aufwendungen beeinflusst werden können. Die sich tatsächlich ergebenden Werte können von diesen Schätzungen abweichen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer künftig wesentliche Anpassungen erforderlich sein können, werden nachfolgend erläutert.

a) Ermessensentscheidungen

Entwicklungskosten

Entwicklungskosten werden entsprechend der dargestellten Rechnungslegungsmethode aktiviert. Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf der Einschätzung des Konzerns, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit nachgewiesen ist. Beispielsweise wird die technische Realisierbarkeit anhand der Entwicklung von Prototypen oder Machbarkeitsstudien beurteilt. Die wirtschaftliche Realisierbarkeit wird durch eine Projektplanung, die die notwendigen Material- sowie Personalaufwendungen sowie deren Finanzierung umfasst, beurteilt.

b) Schätzungen und Annahmen

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert.

Latente Steuern

Aktive latente Steuern für nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge werden derzeit im Konzern nicht erfasst. Für diese Sachverhalte wurden keine latenten Steuern ausgewiesen, da künftige positive besteuerbare Erträge zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch nicht ausreichend konkret sind. Diese Annahme wird an jedem Abschlussstichtag vom Management überprüft.

Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Zugrundelegung der Erwerbsmethode bilanziert. Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden bemessen. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses anfallende Kosten werden als Aufwand erfasst und im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen.

Die Bestimmung der zum Erwerbsstichtag jeweils beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten unterliegt dabei wesentlichen Schätzungsunsicherheiten. Bei der Identifizierung von immateriellen Vermögenswerten wird in Abhängigkeit von der Art des immateriellen Vermögenswerts und der Komplexität der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts entweder auf Gutachten externer Bewertungsgutachter zurückgegriffen oder der beizulegende Zeitwert wird intern unter Verwendung einer angemessenen Bewertungstechnik für den jeweiligen immateriellen Vermögenswert ermittelt, deren Basis üblicherweise die Prognose der insgesamt erwarteten künftigen generierten Zahlungsmittel ist. Diese Bewertungen sind eng verbunden mit den Annahmen und Schätzungen, die das Management bezüglich der künftigen Entwicklung der jeweiligen Vermögenswerte getroffen hat, sowie des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes.

Der Konzern ist im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb der Palas GmbH eine Kaufverpflichtung mit bestehenden Eigentümern eingegangen. Der Konzern wendet hinsichtlich der Abbildung dieser Verpflichtung die Anticipated Acquisition Methode an, nach dieser der Unternehmenserwerb so abgebildet wird, als ob diese Kaufoption bereits ausgeübt wäre. Dies bedeutet, dass die der Kaufoption zugrunde liegenden Anteile bereits zum Erwerbszeitpunkt als erworben gelten und hat zur Folge, dass keine nicht beherrschenden Anteile existieren (Angabe 26).

Rückstellungen

Eine Rückstellung wird dann gebildet, wenn der Konzern eine rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist (Angabe 4.l) und 24). Solche Schätzungen unterliegen wesentlichen Unsicherheiten.

II Angaben zur Gesamtergebnisrechnung

Die Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

6. Umsatzerlöse

a) Aufgliederung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden

Der Konzern erzielt Umsatzerlöse hauptsächlich aus dem Verkauf von Messgeräten und Prüfständen im Bereich der Aerosoltechnologie. Weitere Ertragsquellen sind Einnahmen aus Reparaturarbeiten.

In der folgenden Tabelle werden die Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15) nach den wichtigsten Produkt- und Dienstleistungslinien, geografischen Hauptmärkten sowie dem Zeitpunkt der Erlösrealisierung aufgeschlüsselt:

In € Tsd. Feinstaub Aerosol Prüfstände Gesamt
Externe Kunden
Verkaufte Produkte 455 554 323 1.332
Erbrachte Dienstleistungen 13 8 - 13
Externe Bruttoumsatzerlöse 468 562 323 1.353
Erlösschmälerungen (101) (115) (66) (282)
Erlöse aus Verträgen mit Kunden 367 447 257 1.071
Zeitpunkt der Erlösrealisierung
Zu einem Zeitpunkt übertragene Produkte 354 439 257 1.050
Über einen Zeitraum übertragene Produkte
und Dienstleistungen
13 8 - 47
Erlöse aus Verträgen mit Kunden 367 447 257 1.071
Geografische Hauptmärkte
Deutschland 86 237 186 509
Europa 165 78 - 242
Drittland 117 133 71 321
Erlöse aus Verträgen mit Kunden 367 447 257 1.071

b) Erträge aus der kurzfristigen Vermietung von Geräten

Der Konzern erzielt Einnahmen aus der kurzfristigen Vermietung von Geräten nach IAS 17:

In € Tsd. 01.08.2018 -
31.12.2018
01.08.2017 -
31.07.2018
Einnahmen aus der kurzfristigen Vermietung von Geräten 26 -

c) Vertragssalden

Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über Forderungen und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden:

In € Tsd. 31.12.2018 31.07.2018
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.196 -
Vertragsverbindlichkeiten (266) -

Die Vertragsverbindlichkeiten enthalten Vorauszahlungen von Kunden. Die Vorauszahlungen sind kurzfristiger Natur. Auf Prüfstände entfallen € 213 Tsd. und auf sonstige Messgeräte € 52 Tsd.

Im Rahmen des Erwerbs der Palas GmbH wurden Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von € 163 Tsd. erworben. Von diesem Betrag wurden € 110 Tsd. in der Berichtsperiode als Umsatzerlöse erfasst.

7. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

In € Tsd. 01.08.2018 -
31.12.2018
01.08.2017 -
31.07.2018
Rückerstattungsansprüche aus Due Diligence-Kosten 247 73
Investitionszuschüsse IAS 20 11 -
Andere sonstige betriebliche Erträge 6 0
Sonstige betriebliche Erträge 263 73

8. Materialaufwand

Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

In € Tsd. 01.08.2018 -
31.12.2018
01.08.2017 -
31.07.2018
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezo
gene Waren
208 0
Aufwendungen für bezogene Leistungen 12 0
Materialaufwand 220 0

9. Personalaufwand

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

In € Tsd. 01.08.2018 -
31.12.2018
01.08.2017 -
31.07.2018
Löhne und Gehälter 690 63
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung 59 13
Personalaufwand 748 75

10. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

01.08.2018 - 01.08.2017 -
In € Tsd. 31.12.2018 31.07.2018
Kosten des Erwerbs von Tochterunternehmen 471 -
Due Diligence-Kosten 441 191
Andere Rechts- und Beratungskosten 81 121
Abschlusserstellung und -prüfung 199 127
Aufsichtsratsvergütung 83 120
Raumkosten 70 41
Werbe- und Reisekosten 65 156
Versicherungen und Beiträge 24 44
EDV-Kosten 19 28
Personalgewinnung - 83
Sonstige Kosten 208 28
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.661 937

Die Kosten des Erwerbs von Tochterunternehmen resultieren im Wesentlichen aus Rechtsberatung und Due Diligence für den Kauf der Palas GmbH. Hierzu wird auf Angabe 26 dieses Anhangs verwiesen. Die Due Diligence-Kosten beziehen sich hingegen auf die Detailprüfung potenzieller Unternehmenskäufe, die entweder im Berichtszeitraum abgebrochen wurden, oder zum Abschlussstichtag noch in Bearbeitung sind.

Die Jahresabschlusskosten betreffen insbesondere auch die Erstellung und Prüfung der Kaufpreisallokation sowie der buchhalterischen Erfassung des Unternehmenserwerbs und die Einführung der Rechnungslegung gemäß IFRS betreffend die Palas-Gesellschaften.

11. Abschreibungen

Die Abschreibungen umfassen planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von € 216 Tsd.

Die Abschreibungen beinhalten auch die Abschreibungen auf die im Rahmen von Unternehmenserwerben aktivierten Vermögenswerte. Diese verteilen sich auf die aktivierten Vermögenswerte wie folgt:

In € Tsd.

Marken 14
Auftragsbestand 75
Basistechnologie 58
Kundenbeziehungen 40
Gesamt 188

12. Finanzergebnis

Die Finanzaufwendungen umfassen Zinsaufwendungen von finanziellen Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten von € 47 Tsd.

13. Ertragsteuern

Die im Periodenergebnis erfassten Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

In € Tsd. 01.08.2018 -
31.12.2018
01.08.2017 -
31.07.2018
Tatsächlicher Steueraufwand
Laufendes Jahr 118 -
Latenter Steuerertrag
Auflösung temporärer Diffe
renzen
(59) -
Gesamt 59 -

Die latenten Steuern ergeben sich vollständig aufgrund temporärer Differenzen.

a) Veränderung der latenten Steuern

Die passiven latenten Steuern auf Ebene der einzelnen Bilanzposten sind in der folgenden Übersicht dargestellt:

31.12.2018
In € Tsd. 01.08.2018 Erworben durch Unternehmens
zusammenschluss
Erfasst im Gewinn
oder Verlust
Netto Latente Steu
erschulden
Sonstige immaterielle
Vermögenswerte
- 3.473 (59) 3.415 3.415

b) Überleitung des effektiven Steuersatzes Die Unterschiede zwischen dem aufgrund des rechnerischen Steuersatzes erwarteten Ertragssteueraufwand und dem tatsächlichen Ertragssteueraufwand können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Dem angewandten Steuersatz liegt der inländische Ertragssteuersatz zugrunde. Im Vorjahr bestanden keine ertragssteuerlichen Sachverhalte, weswegen hier auf die Darstellung verzichtet wird.

Der inländische Steuersatz setzt sich zusammen aus dem Körperschaftsteuersatz von 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% und einem Gewerbesteuersatz von 15,1%. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuerhebesatz von 430%.

In € Tsd. 01.08.2018 -
31.12.2018
Ergebnis vor Ertragsteuern (1.577)
Steuern auf Basis des inländischen Steuersatzes des Unternehmens 31% 487
Nicht abziehbare Betriebsausgaben (2%) (26)
Steuerfreie Erträge 1% 11
Verluste des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde (34%) (531)
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (4%) (59)

c) Nicht erfasste latente Steueransprüche

Die Konzerngesellschaften verfügen zum Bilanzstichtag über steuerliche Verlustvorträge von € 3.177 Tsd. Daraus würde sich ein Steuereffekt von € 1.009 Tsd. ergeben.

Für steuerliche Verlustvorträge wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da künftige positive besteuerbare Erträge auf Ebene der betreffenden Gesellschaft zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch nicht ausreichend konkret sind.

III Angaben zur Bilanz

14. Sachanlagen

Die Entwicklung der Sachanlagen setzte sich wie folgt zusammen:

In € Tsd. Technische Anlagen
und Maschinen
Betriebs- und Ge
schäfts-ausstattung
Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.08.2017 - - -
Zugänge - 5 5
Abgänge - - -
31.07.2018 - 5 5
Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse 514 264 778
Zugänge 26 8 35
Abgänge - (0) (0)
31.12.2018 541 277 818

Kumulierte Abschreibungen und Wertminde-

rungsaufwendungen
01.08.2017 - - -
Abschreibungen - 1 1
Abgänge - - -
31.07.2018 - 1 1
Abschreibungen 13 7 19
Abgänge - - -
31.12.2018 13 8 20
Buchwerte
01.08.2017 - - -
31.07.2018 - 4 4
31.12.2018 528 269 797

Im Rumpfgeschäftsjahr 2018 ergaben sich keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit von außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen nach IAS 36.

Verfügungsbeschränkungen sowie als Sicherheiten für Schulden verpfändete Sachanlagen liegen im Konzern nach wie vor nicht vor.

15. Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert

Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich im Berichtszeitraum wie folgt:

Sonstige immaterielle Vermögenswerte
In € Tsd. Geschäfts
oder Fir
menwert
EDV Li
zenzen,
Soft
ware
Ent
wick
lungs
aufwen
dungen
Website Marke Basistech
nologie
Kundenbe
ziehungen
Summe
Anschaffungs- und Herstel
lungskosten
01.08.2017 - - - 22 - - - 22
Zugänge - - - - - - - -
Abgänge - - - - - - - -
31.07.2018 - - - 22 - - - 22
Zugänge durch Unternehmens
zusammenschlüsse
22.001 36 351 - 1.700 3.500 4.800 32.388
Abgänge - (3) - - - - - (3)
31.12.2018 22.001 33 351 22 1.700 3.500 4.800 32.407
Abschreibungen
01.08.2017 - - - - - - - -
Abschreibungen - - - 3 - - - 3
Abgänge - - - - - - - -
31.07.2018 - - - 3 - - - 3
Abschreibungen - 2 4 3 14 58 40 121
Abgänge - - - - - - - -
31.12.2018 - 2 4 6 14 58 40 124
Buchwerte
01.08.2017 - - - - - - - -
31.07.2018 - - - 19 - - - 19
31.12.2018 22.001 31 347 16 1.686 3.442 4.760 32.283

Im Berichtszeitraum erfolgte die Allokation des Kaufpreises für den Erwerb von Anteilen an der Palas GmbH. Für weitere Ausführungen dazu wird auf Angabe 26 dieses Anhangs verwiesen. Daraus ergab sich die Identifizierung und erstmalige Erfassung von immateriellen Vermögenswerten in Höhe von € 10.000 Tsd., die in der Konzernbilanz aktiviert wurden. Der Betrag umfasste im Wesentlichen Kundenbeziehungen (€ 4.800 Tsd.), Markennamen (€ 1.700 Tsd.) und Basistechnologien (€ 3.500 Tsd.). Die identifizierten immateriellen Vermögenswerte werden der zahlungsgenerierenden Einheit "Palas GmbH" zugeordnet. Die identifizierten Vermögenswerte wurden zum Zeitpunkt des Erwerbs mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die beizulegenden Zeitwerte der Markennamen und der Basistechnologien wurden mit dem Ertragswertverfahren unter Anwendung der Relief-from-Royalty-Methode ermittelt. Der beizulegende Zeitwert der Kundenbeziehungen wurde mit dem Ertragswertverfahren unter Anwendung der Multiperiod-Excess-Earnings-Methode ermittelt. Die Nutzungsdauern sonstiger abgeschriebener immaterieller Vermögenswerte nach Klassen stellen sich wie folgt dar:

  • EDV, Software, Lizenzen, Website: 3 Jahre

  • Marken: 10 Jahre

  • Basistechnologie: 5 Jahre

  • Kundenbeziehungen: 10 Jahre

Die Entwicklungsaufwendungen in Höhe von € 347 Tsd. werden linear über 5 Jahre abgeschrieben, sobald die Entwicklung abgeschlossen ist und die Produktion der Serienteile anläuft.

Der im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses mit Palas GmbH erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde zur Überprüfung der Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Palas GmbH" zugeordnet.

Der jährliche Wertminderungstest wurde erstmalig zum 31. Dezember 2018 durchgeführt. Konkrete Hinweise auf Wertminderungen liegen nicht vor. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts wird grundsätzlich der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit herangezogen. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit "Palas GmbH" repräsentiert die Palas GmbH. Die langfristige Unternehmensplanung geht bis zum Ende des Detailplanungszeitraums 2023. Wesentliche Annahmen, auf die die langfristige Unternehmensplanung sensibel reagiert, sind neben der Entwicklung des Neugeschäfts und der Rohstoffpreise die Steigerung der Produktivität. Diese Entwicklungen wurden aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit, auf Basis von öffentlich verfügbaren Daten sowie anhand bestehender Projektvereinbarungen, aber auch anhand beschlossener interner Maßnahmen bewertet und bestimmt. Die Zahlungsströme werden unter Anwendung risikoäquivalenter Kapitalisierungszinssätze (vor Steuern) auf den Bilanzstichtag abgezinst.

Für die Ermittlung der Werthaltigkeit des Geschäftsoder Firmenwerts liegen die in nachfolgender Tabelle dargestellten Prämissen zugrunde:

In Prozent 2018
Abzinsungssatz 8,9
Nachhaltige Wachstumsrate 1,0
Geplante EBITDA-Wachstumsrate
(Durchschnitt der kommenden fünf
Jahre)
20

Die zur Diskontierung verwendeten Gesamtkapitalkostensätze basieren auf dem risikofreien Zinssatz sowie auf einer Marktrisikoprämie. Darüber hinaus werden der Beta-Faktor, die Fremdkapitalkosten sowie die Kapitalstruktur berücksichtigt, die jeweils individuell für die zahlungsmittelgenerierende Einheit "Palas GmbH" auf Basis einer entsprechenden Peer-Group abgeleitet wurden.

Für die Ermittlung der Zahlungsströme werden die Umsatzwachstumsraten der betreffenden Märkte zugrunde gelegt. Die getroffenen Annahmen unterliegen einer gewissen Sensitivität.

Der Betrag, mit dem der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Palas GmbH" deren Buchwert übersteigt, ist unwesentlich bzw. nahe null. Aufgrund der Nähe des Erwerbszeitpunkts zum Abschlussstichtag ergibt sich somit keine Wertminderung zum 31. Dezember 2018 für die zahlungsmittelgenerierende Einheit "Palas GmbH".

16. Vorräte

Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:

In € Tsd. 31.12.2018 31.07.2018
Rohstoffe und Verbrauchsgü
ter
2.100 -
Unfertige Erzeugnisse 604 -
Fertigerzeugnisse 752 -
Auftragsbestand 825 -
Vorräte 4.281 -
Buchwert der Vorräte, die als
Sicherheit für Verbindlichkei
ten verpfändet sind
- -

Im Rahmen der Kaufpreisallokation für den Erwerb von Anteilen an der Palas GmbH wurde ein zum Erwerbszeitpunkt bestehender Auftragsbestand (€ 900 Tsd.) identifiziert, der verbindliche Bestellungen für die nächsten zwölf Monate umfasst.

Im Berichtszeitraum wurden weder aufwandswirksame Abwertungen noch Wertaufholungen vorgenommen.

17. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:

In € Tsd. 31.12.2018 31.07.2018
Kundenforderungen 1.196 88
Sonstige Forderungen 181 21
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 1.377 109

Ein Wertminderungsbedarf wird erwartet, wenn verschiedene Tatsachen wie Zahlungsverzug über einen bestimmten Zeitraum oder die Einleitung von Zwangsmaßnahmen vorliegen. Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Wertberichtigungskontos in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

In € Tsd. 31.12.2018 31.07.2018
Anfangsbestand - -
Forderungsabschreibung 14 -
Wertberichtigung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14 -

18. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

In € Tsd. 31.12.2018 31.07.2018
Bankguthaben 31.577 45.920
Kassenbestand 1 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz 31.578 45.920
Kontokorrentkredite, die für das Cash Management genutzt werden - -
In der Kapitalflussrechnung dargestellte Zahlungsmittel und Zah
lungsmitteläquivalente
31.578 45.920

Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für kurzfristig kündbare Guthaben verzinst. Der Buchwert dieser Vermögenswerte entspricht dem beizulegenden Zeitwert.

19. Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 € 4.152.000. Es ist eingeteilt in 4.152.000 auf den Namen lautende Stückaktien.

Die Verteilung auf die einzelnen Aktionäre zum Abschlussstichtag ist wie folgt:

Aktionärsgruppe Anzahl Aktien %-Anteil
Brockhaus-Aktionäre 826.000 19,9%
Pre-IPO Investoren 1.652.000 39,8%
BCM AG (Aktienleihe) 1.674.000 40,3%
Summe 4.152.000 100,0%
Aktionärsgruppe Anzahl Stimm- und Gewinnbezugsrechte %-Anteil
Brockhaus-Aktionäre 826.000 33,3%
Pre-IPO Investoren 1.652.000 66,7%
Summe 2.478.000 100,0%

Die Verteilung der Stimm- und Gewinnbezugsrechte ist aufgrund der Aktienleihe wie folgt:

Am 15. Dezember 2017 ermächtigte die Hauptversammlung den Vorstand das Grundkapital bis zum 14. Dezember 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt € 2.076.000 gegen Barund/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2017/I).

Durch Beschluss des Vorstands und Zustimmung des Aufsichtsrats vom 21. Dezember 2018 wurde das Grundkapital der Gesellschaft gegen Sacheinlage im Wege der teilweisen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017/I um € 100.000 gegen Ausgabe von 100.000 neuen Aktien auf € 4.242.000 erhöht. Die Sacheinlage bestand in Geschäftsanteilen der Palas Holding GmbH. Da die Sachkapitalerhöhung zum Abschlussstichtag noch nicht im Handelsregister eingetragen war, erfolgt der Ausweis als gesonderter Posten. Es wird auf Angabe 20 dieses Anhangs verwiesen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 2. Januar 2019.

a) Aktienleihe

Die Brockhaus-Aktionäre haben der Brockhaus Capital Management AG am Übertragungstag (21. Dezember 2017) zunächst insgesamt 1.674.000 Brockhaus-Aktien im Wege eines unentgeltlichen Aktiendarlehens (nachfolgend "Darlehensaktien") mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten übertragen. Außerdem haben die Brockhaus-Aktionäre die KAS-Bank N.V., Frankfurt am Main, am Übertragungstag angewiesen, die Darlehensaktien auf das Depot der Gesellschaft bei der Deutschen Bank AG, Frankfurt am Main, zu übertragen.

Die sukzessive Rückübertragung der Darlehensaktien an die Brockhaus-Aktionäre erfolgt im Verhältnis 1:2 zu frischen Aktien, welche im Rahmen künftiger Kapitalerhöhungen geschaffen werden. Die Regelung hat den Zweck, den Anteil der Stimm- und Gewinnbezugsrechte der Brockhaus-Aktionäre auf ein Drittel zu beschränken. Das Aktiendarlehen endet in vollem Umfang, wenn insgesamt 5.000.000 neue Aktien an Investoren außerhalb der Brockhaus-Aktionäre ausgegeben wurden und das gesamte Grundkapital der Gesellschaft mithin € 7.500.000 beträgt.

Das Darlehen hat eine maximale Laufzeit von drei Jahren gerechnet ab dem Übertragungstag und endet damit spätestens mit Ablauf des 20. Dezember 2020. Sollten sich zum Laufzeitende noch Darlehensaktien im Eigentum der Gesellschaft befinden, werden diese Darlehensaktien an sämtliche Aktionäre (einschließlich der Brockhaus-Aktionäre), die mit Ablauf des 20. Dezember 2020 Aktionär der Gesellschaft sind, pro-rata im Verhältnis ihrer zu diesem Zeitpunkt bestehenden Beteiligung übertragen.

Durch die Sachkapitalerhöhung der Brockhaus Capital Management AG im Dezember 2018 im Zuge der Palas-Transaktion und die Ausgabe 100.000 neuer Aktien wurden im Januar 2019 50.000 Darlehensaktien an die Brockhaus-Aktionäre zurückgeführt.

Der Gesellschaft stehen keine Rechte aus eigenen Anteilen zu.

20. Noch nicht eingetragene Kapitalerhöhung

Die geleisteten Einlagen aus der Sachkapitalerhöhung im Dezember 2018 sind bis zur Eintragung in das Handelsregister noch kein Bestandteil des gezeichneten Kapitals bzw. der Kapitalrücklage der Gesellschaft zum Abschlussstichtag. Aufgrund dessen wurde ein gesonderter Posten in der Bilanz aufgenommen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 2. Januar 2019.

Ein Betrag von € 100.000 erhöht das Grundkapital der Gesellschaft auf dann € 4.252.000 und das schuldrechtliche Agio von € 2.900.000 erhöht die Kapitalrücklage auf € 44.978.000.

21. Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage umfasst Einstellungen aus schuldrechtlichem Agio abzüglich Kosten für Kapitalerhöhungen.

22. Finanzverbindlichkeiten

In € Tsd. 31.12.2018 31.07.2018
Gesicherte Bankdarlehen 11.713 -
Verbindlichkeit aus Erwerb der übrigen 30% der Anteile der Pa
las Holding GmbH
1.223 -
Übrige Verbindlichkeiten 3.012 -
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 15.948 -
Kurzfristig fälliger Teil gesicherter Bankdarlehen 1.030 -
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 1.030 -

Verbindlichkeit aus Erwerb der übrigen 30% der Anteile der Palas Holding GmbH: Es wird auf Angabe 26.a) dieses Anhangs verwiesen.

Übrige Verbindlichkeiten: In den übrigen Verbindlichkeiten ist ein ungesichertes Verkäuferdarlehen, welches im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb an der Palas GmbH gewährt wurde, enthalten.

Informationen darüber, inwieweit der Konzern Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt ist, finden sich in Angabe IV dieses Anhangs.

Überleitung der Bewegungen der Schulden auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten

Schulden Eigenkapital
In € Tsd. Finanzverbind
lichkeiten
Gezeichnetes
Kapital
Zur Durchführung
einer Kapitalerhö
hung geleistete Ein
lagen
Kapital
rücklage
Gesamt
01.08.2018 - 4.152 - 42.140 46.292
Aufnahme von Darlehen und
sonstigen Fremdmitteln
12.740 - - - 12.740
Zinszahlungen (31) - - - (31)
Gesamtveränderung des
Cashflows aus der Finanzie
rungstätigkeit
12.709 - - - 12.709
Zinsaufwendungen 47 - - - 47
Nicht zahlungswirksame Einräu
mung einer Kaufoption
1.223 - - - 1.223
Nicht zahlungswirksame Verrech
nung mit Kaufpreis
3.000 - - - 3.000
Sachkapitalerhöhung - - 3.000 - 3.000
Kosten der Kapitalerhöhung - - - (62) (62)
31.12.2018 16.979 4.152 3.000 42.078 66.209

23. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

wie sonstige Verbindlichkeiten 2.819 760
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen so
Sonstige Verbindlichkeiten 1.030 -
Übrige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 904 594
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 885 166
In € Tsd. 31.12.2018 31.07.2018

Angaben zu den Liquiditätsrisiken des Konzerns hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie den sonstigen Verbindlichkeiten werden in Angabe IV dieses Anhangs gemacht.

24. Sonstige Rückstellungen

In € Tsd. Gewährleistungen
01.08.2018 -
Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses übernommen 83
Gebildete Rückstellungen 1
31.12.2018 84
Davon langfristig 42
Davon kurzfristig 42

25. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse bestehen zum Abschlussstichtag nicht.

Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen – Konzern als Leasingnehmer

Zum Abschlussstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von € 734 Tsd. Davon entfallen nach der Fristigkeit auf die nächsten Geschäftsjahre:

bis 1 Jahr 1-5 Jahre über 5 Jahre Gesamt
Operating-Leasingverhältnisse 386 269 79 734
davon: Gebäude 331 281 79 628
davon: sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung
(im Wesentlichen KFZ-Leasing)
56 50 - 106
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 386 269 79 734

Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen – Konzern als Leasinggeber

Der Konzern hat Operating-Leasingverhältnisse für die kurzfristige Vermietung von Standardmessgeräten abgeschlossen. Die Leasingverhältnisse haben eine Laufzeit von bis zu drei Monaten. Die Summe der in der Berichtsperiode als Ertrag erfassten Mietzahlungen beträgt € 26 Tsd. (Angabe 6).

IV Finanzinstrumente

a) Einstufungen und beizulegende Zeitwerte

Der Konzern verfügt über Finanzinstrumente, die in der Bilanz nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Bei diesen Instrumenten unterscheiden sich die Zeitwerte mehrheitlich nicht wesentlich von den Buchwerten, da die Zinsforderungen/Zinsverbindlichkeiten entweder nahezu den aktuellen Marktsätzen entsprechen oder die Instrumente kurzfristig sind.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

Buchwert Beizulegender Zeitwert
In € Tsd. Finanzielle Ver
mögenswerte zu
fortgeführten An
schaffungskosten
Sonstige
finanzielle
Schulden
Gesamt Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
Nicht zum beizulegenden Zeit
wert bewertete Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
1.196 - 1.196
Sonstige Forderungen 181 - 181
Zahlungsmittel und Zahlungs
mitteläquivalente
31.578 - 31.578
Summe 32.955 - 32.955
Nicht zum beizulegenden Zeit
wert bewertete finanzielle Schul
den
Gesicherte Bankdarlehen - (12.744) (12.744) - - (12.744) (12.744)
Ungesicherte Darlehen - (3.012) (3.012) - - (3.012) (3.012)
Verbindlichkeit aus Erwerb der
übrigen 30% der Anteile der Pa
las Holding GmbH
(Angabe 26)
- (1.223) (1.223)
Verbindlichkeiten aus Lieferun
gen und Leistungen
- (1.789) (1.789)
Sonstige Verbindlichkeiten (1.030) (1.030)
Summe - (19.798) (19.798)

Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

Art Finanzverbindlichkeiten*
Bewertungstechnik Abgezinste Zahlungsströme: Das Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert
der erwarteten Zahlungen, abgezinst mit dem Effektivzinssatz.

* Finanzverbindlichkeiten enthalten gesicherte Bankdarlehen und ungesicherte Darlehen sowie die Verpflichtung aus einer Vereinbarung mit dem bisherigen Eigentümer eines Tochterunternehmens.

b) Finanzielles Risikomanagement

Der Vorstand der Gesellschaft trägt die Verantwortung für den Aufbau und die Kontrolle des Risikomanagements.

Auf Ebene der Tochtergesellschaften sind die Geschäftsführer verantwortlich für das Risikomanagement. Im Falle der Palas GmbH sind hierzu sachgerechte Prozesse für das Kreditoren- und Debitorenmanagement, die Liquiditätsplanung, das Monats-Reporting etc. implementiert.

Kreditrisiken

Ein Kreditrisiko ist die Gefahr, dass ein Vertragspartner bei einem Geschäft über ein Finanzinstrument bei der Gesellschaft finanzielle Verluste verursacht, da er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Kreditrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.

Der Konzern hält am 31. Dezember 2018 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von € 31.578 Tsd. (31. Juli 2018: € 45.920 Tsd.). Diese Summe stellt somit auch das maximale Ausfallrisiko im Hinblick auf diese Vermögenswerte dar. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken oder Finanzinstituten hinterlegt, die mit Ratings von AA- bis AA+ bewertet werden. Der Vorstand überwacht fortlaufend die finanzielle Situation der Banken, bei welchen Guthaben gehalten werden.

Das Ausfallrisiko des Konzerns wird hauptsächlich durch die individuellen Merkmale der Kunden beeinflusst. Allerdings berücksichtigt der Vorstand auch die Merkmale der gesamten Kundenbasis, einschließlich des Ausfallrisikos der Branche und der Länder, in denen die Kunden tätig sind, da diese Faktoren das Ausfallrisiko ebenfalls beeinflussen können. Genaue Angaben zur Konzentration der Umsätze in bestimmten Bereichen sind der Angabe 6 dieses Anhangs zu entnehmen.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Inland, in der Eurozone sowie in Asien und Amerika werden intensiv beobachtet. Der Konzern begrenzt sein Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch den Abschluss von Warenkreditversicherungen oder durch die Vereinbarung von Vorauszahlungen bei größeren Bestellungen.

Zur Bestimmung gegeben falls notwendiger Wertberichtigungen hat der Konzern ein Verfahren eingeführt, das eine Schätzung bereits erwarteter Verluste aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ermöglicht. Hierzu wird auf Angabe 17 dieses Anhangs verwiesen.

Das maximale Ausfallrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen am 31. Dezember 2018 stellt sich wie folgt dar. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Warenkreditversicherungen und Akkreditive in Abzug gebracht bzw. im Rahmen der Verlustquote ("Loss Given Default") berücksichtigt.

Maximales Ausfallrisiko 533
Absicherung durch Warenkreditversiche
rung und Akkreditive
(663)
Forderungen aus Lieferungen und Leis
tungen
1.195
In € Tsd. 31.12.2018

Liquiditätsrisiken

Ein Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage ist, die in Zusammenhang mit den finanziellen Verbindlichkeiten eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.

Der Vorstand überwacht die Liquiditätslage sowie laufende und künftig zu erwartende Abflüsse von liquiden Mitteln im Rahmen der Budgetplanung und des fortlaufenden Controllings.

Der Konzern verfügt über gesicherte Bankdarlehen, die Auflagen enthalten. Ein künftiger Verstoß gegen die Auflagen kann dazu führen, dass das Darlehen früher zurückzuzahlen ist. Entsprechend der Vereinbarung werden die Auflagen systematisch durch den Konzern beobachtet und regelmäßig an den Vorstand berichtet, um die Übereinstimmung mit dem Kreditvertrag zu gewährleisten.

Marktrisiken

Ein Marktrisiko ist das Risiko, dass sich der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen der Marktpreise verändern. Unterschieden werden die drei Arten von Risiken: Währungsrisiko, Zinsänderungsrisiko und sonstige Marktpreisrisiken.

Der Konzern hält finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten ausschließlich in der funktionalen Währung. Wesentliche Zinsänderungsrisiken bestehen derzeit nicht.

V Sonstige Angaben

26. Erwerb von Tochterunternehmen

Am 6. Dezember 2018 erwarb die Gesellschaft rechtlich 70,0% der Anteile bzw. 80,9% der Stimmrechte an der Palas GmbH Partikel- und Lasermesstechnik mit Sitz in Karlsruhe ("Palas") und erlangte somit Beherrschung über das Unternehmen. Aufgrund der bestehenden Verkaufsoption über die übrigen 30% der Anteile, die nach der Methode des antizipierten Erwerbs (anticipated acquisition method) bilanziert wird, ist der Unternehmenserwerb so dargestellt, als seien 100% der Anteile erworben worden. Die gesamte übertragene Gegenleistung betrug € 35.118 Tsd.

Palas entwickelt und produziert Geräte zur Generierung und Messung von Feinstaub und Nanopartikeln in der Luft. Durch die Akquisition wird der angestrebte Ausbau des Konzerns zu einer führenden Technologieholding maßgeblich vorangetrieben. Es wird erwartet, dass der Erwerb den Unternehmenswert des Konzerns langfristig und nachhaltig steigern wird.

Sämtliche Geschäftsanteile an der Palas wurden bis zu deren Verkauf von zwei geschäftsführenden Gesellschaftern gehalten. Während einer der beiden Gesellschafter seine Anteile vollständig an die BCM AG veräußert hat und als Geschäftsführer ausgeschieden ist, hat sich der andere Gesellschafter-Geschäftsführer im Zuge der Transaktion rückbeteiligt und steht der Palas auch weiterhin als Geschäftsführer vor.

Die Beteiligung der BCM AG an der Palas erfolgte in mehreren zusammenhängenden zeitnahen Transaktionsschritten. Zunächst hat die BCM AG 100% der Geschäftsanteile einer Vorratsgesellschaft in Rechtsform einer GmbH (Akquisitionsgesellschaft) erworben und diesen in Palas Holding GmbH umfirmiert. Nach Ausstattung der Palas Holding GmbH mit der entsprechenden Akquisitionsfinanzierung hat die Palas Holding GmbH sämtliche Geschäftsanteile des ausgeschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführers an der Palas erworben und der zweite Gesellschafter-Geschäftsführer seine bisherige Beteiligung an Palas im Wege der Sacheinlage in die Palas Holding GmbH eingebracht, wodurch die Palas Holding GmbH im Ergebnis 100% der Geschäftsanteile an Palas hält.

Durch die Einbringung von Geschäftsanteilen an der Palas Holding GmbH durch den verbliebenen Gesellschafter-Geschäftsführer in die BCM AG gegen Gewährung von 100.000 neue Aktien der BCM AG hält die BCM AG im Ergebnis 70% der Geschäftsanteile an der Palas Holding GmbH und der verbliebene Gesellschafter-Geschäftsführer 30% an der Palas Holding GmbH. Die Ausgabe der 100.000 neuen Aktien der BCM AG erfolgte zu € 30,00 pro Aktie.

Im Rahmen der Verhandlungen und Umsetzung des Erwerbs der Palas hat sich der Konzern gegenüber dem verbliebenen Gesellschafter-Geschäftsführer dazu verpflichtet, dessen 30% Anteil zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben und wendet hinsichtlich der Abbildung dieser Verpflichtung die Anticipated Acquisition Method an. Nach dieser Methode wird der Unternehmenserwerb so abgebildet wird, als ob die Verkaufsoption des Gesellschafter-Geschäftsführers durch diesen bereits ausgeübt wäre. Dies bedeutet, dass die der Option zugrunde liegenden Anteile bereits zum Erwerbszeitpunkt als erworben gelten und hat zur Folge, dass im Konzern keine nicht beherrschenden Anteile existieren. Die Verpflichtung aus der Option wird als finanzielle Verbindlichkeit erfasst (Angabe 22).

Im Zeitraum vom 6. Dezember bis zum 31. Dezember 2018 trug Palas Umsatzerlöse von € 1.098 Tsd. und einen Gewinn von € 220 Tsd. zum Konzernergebnis bei. Hätte der Erwerb am 1. August 2018 stattgefunden, hätten die Konzernumsatzerlöse nach Schätzungen des Vorstands bei € 6.290 Tsd. und der Konzernverlust für das Rumpfgeschäftsjahr bei € 581 Tsd. gelegen. Bei der Ermittlung dieser Beträge hat das Management angenommen, dass die vorläufig ermittelten Anpassungen der beizulegenden Zeitwerte, die zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen wurden, auch im Falle eines Erwerbs am 1. August 2018 gültig gewesen wären.

a) Übertragene Gegenleistung

Nachstehend sind die zum Erwerbszeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte jeder Hauptgruppe von Gegenleistungen zusammengefasst.

In € Tsd.
-----------
Gesamte übertragene Gegenleistung 35.118
Verbindlichkeit aus Erwerb der übrigen
30% der Anteile der Palas Holding GmbH
1.223
Sonstige Verbindlichkeiten 750
Aktien der BCM AG 3.000
Gewährtes Verkäuferdarlehen 3.000
Zahlungsmittel 27.145

c) Identifizierbare erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden Nachstehend sind die erfassten Beträge der erworbenen Vermögenswerte und der übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt zusammengefasst.

b) Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten

Bei dem Konzern sind mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten von € 471 Tsd. für Rechtsberatung und Due Diligence angefallen. Diese Kosten sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

In € Tsd.

Sachanlagen 778

Immaterielle Vermögenswerte 10.384
Vorräte (einschließlich Auftragsbestand) 4.477
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.723
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.146
Steuerschulden (444)
Latente Steuerschulden (3.473)
Rückstellungen für Gewährleistungen (83)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (1.391)
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 13.117

d) Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde infolge des Erwerbs wie folgt erfasst.

In € Tsd.

Übertragene Gegenleistung 35.118
Beizulegender Zeitwert der identifizierbaren Nettovermögenswerte (13.117)
Geschäfts- oder Firmenwert 22.001

27. Verzeichnis der Tochterunternehmen

In den Konzernabschluss werden zwei mittelbare und unmittelbare Unternehmen einbezogen. Die nachfolgende Tabelle zeigt den Anteilsbesitz und den Gewinn der konsolidierten Unternehmen:

Unternehmen Sitz Anteil am Kapital Eigenkapital (IFRS) Jahresergebnis (IFRS)
Palas GmbH Partikel- und La
sermeßtechnik
Karlsruhe 100,00% € 5.801.904,93 € 2.540.350,72
Palas Holding Karlsruhe 100,00% € 19.435.431,78 € (564.568,22)

Der bestehende rechtliche Anteil an der Palas Holding GmbH beträgt 70%. Hinsichtlich des verbleibenden Anteils am Kapital in Höhe von 30% verweisen wir auf Angabe 26 bezüglich der Anwendung der Anticipated Acquisition Method.

Im Zeitraum vom 6. Dezember 2018 bis 31. Dezember 2018 hat die Palas GmbH ein Ergebnis in Höhe von € 220 Tsd. erwirtschaftet.

28. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen des Konzerns betrugen im Berichtszeitraum € 52 Tsd. und entfielen mit € 48 Tsd. auf Forschungsaufwendungen und nicht aktivierungsfähige Entwicklungsaufwendungen sowie mit € 4 Tsd. auf planmäßige Abschreibungen aktivierter Entwicklungsaufwendungen.

29. Anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich

Es wurde eine anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Barausgleich (cash settlement) abgeschlossen, die es den Begünstigten ermöglicht, an Barzahlungen aus einem Exit-Ereignis betreffend deren Verkaufsoptionen auf Anteile von Tochtergesellschaften nach einem Zeitraum von fünf Jahren zu partizipieren. Die Vereinbarung erfordert die Ableistung einer künftigen bestimmten Dienstzeit, während der die Leistungen kontinuierlich zu erbringen sind.

Nach den derzeit angewandten vertraglichen Vereinbarungen werden 20% der Anteile der Begünstigten in jährlichen Tranchen erdient und in der Folge über einen Zeitraum von fünf Jahren unverfallbar (vested). Die Vereinbarungen sehen eine anfängliche Sperrfrist (cliff) von zwölf Monaten vor. Die Gesellschaft ist im Falle eines Ausscheidens aus wichtigem Grund (bad leaver event), zur Zahlung eines niedrigeren Werts von der Summe aus Stammbeteiligung und etwaigen Vorzugsbeteiligung des jeweils Begünstigten und dem Verkehrswert der Anteile des jeweils Begünstigten zu Zeitpunkt des relevanten Ereignisses verpflichtet. Während im Falle eines unverschuldeten Ausscheidens (good leaver event) die Gesellschaft zur Zahlung hinsichtlich der gevesteten Beteiligung den Verkehrswert der anteiligen Anteile des jeweils Begünstigten, mindestens jedoch die anteilig auf die gevestete Beteiligung entfallenen Einstiegskosten und hinsichtlich der nicht-gevesteten Beteiligung den anteilig auf die nicht-gevestete Beteiligung entfallenden Einstiegskosten, verpflichtet. Ein bad leaver event wird typischerweise ausgelöst, wenn zum Beispiel die jeweilige Anstellungsvereinbarung zwischen dem Begünstigten und dem Tochterunternehmen aus wichtigem Grund beendet wird oder bei Begehen einer Straftat durch den Begünstigten. Ein good leaver event wird typischerweise ausgelöst, wenn zum Beispiel die Anstellungsvereinbarung von dem Tochterunternehmen ordentlich beendet wird.

Verbindlichkeiten aus anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich haben zum 31. Dezember 2018 einen beizulegenden Zeitwert von Null.

30. Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Unternehmen und Personen werden Unternehmen und Personen verstanden, die in der Lage sind, die BCM AG zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf deren Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben.

Solche Unternehmen und Personen umfassen Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen innerhalb des Konzerns sowie Unternehmen, die von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen beherrscht werden oder unter deren maßgeblichem Einfluss stehen.

a) Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen

Bezogen auf den Konzern umfassen die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der BCM AG.

Ein Vorstand hat im Rahmen der Aktienleihe 66.960 Aktien der Gesellschaft an die Gesellschaft übertragen. Aufgrund der Ausgestaltung der rechtlichen Funktion der Aktienleihe wird das Volumen sowie der ausstehende Saldo des Geschäftsvorfalles mit einem Wert von Null ausgewiesen. Es wird auf Angabe 19 dieses Anhangs verwiesen.

b) Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen

Die Vorstandsmitglieder nehmen Positionen in anderen Unternehmen ein, infolge derer sie die Beherrschung oder maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik dieser Unternehmen haben. Ein Teil dieser Unternehmen tätigte im Berichtszeitraum Geschäfte mit der BCM AG.

Im Rahmen des Unternehmenserwerbs der Palas GmbH hat ein Verkäufer ein ungesichertes Darlehen gewährt. Die ausstehenden Verbindlichkeiten sind in Angabe 22 ausgewiesen.

Die Falkenstein Heritage GmbH, mit Sitz in Wetzlar, verfügt über 26,7% der Stimmrechte an der Gesellschaft. Das Unternehmen wird von einem Mitglied des Vorstandes der BCM AG kontrolliert.

Die Brockhaus Private Equity GmbH, ist mit 3,3% der Stimmrechte Minderheitsaktionärin der Gesellschaft und wird von Vorstandsmitgliedern der BCM AG beherrscht. Mit der Brockhaus Private Equity GmbH bestand im Berichtszeitraum eine Leistungsbeziehung aus der Weiterbelastung von Kosten, welche von der Brockhaus Private Equity GmbH für die BCM AG verauslagt wurden und Aufwand der BCM AG darstellen. Ferner bestand im Berichtszeitraum eine Leistungsbeziehung aus einem Untermietvertrag.

Darüber hinaus besteht zwischen der Brockhaus Private Equity GmbH und der Gesellschaft ein Untermietverhältnis.

Die Falkenstein Heritage GmbH und die Brockhaus Private Equity GmbH sind Parteien der Aktienleihe und haben in deren Rahmen 1.355.940 Aktien der Gesellschaft an die Gesellschaft übertragen. Aufgrund der Ausgestaltung der rechtlichen Funktion der Aktienleihe wird das Volumen sowie der ausstehende Saldo des Geschäftsvorfalles mit einem Wert von Null ausgewiesen. Es wird auf Angabe 19 dieses Anhangs verwiesen.

Die zusammengefassten Werte der Geschäftsvorfälle und die ausstehenden Salden im Zusammenhang mit Unternehmen, die von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen beherrscht werden bzw. unter deren maßgeblichem Einfluss stehen sind wie folgt.

Wert der Geschäftsvorfälle Salden ausstehend
In € Tsd. 01.08.2018 -
31.12.2018
01.08.2017 -
31.07.2018
31.12.2018 31.07.2018
Untermiete 44 34 - -
Weiterbelastung von Kosten - 180 - -
Zuführung in die Kapitalrücklage - 14 - -

Im September 2017 wurden durch die Aktionäre der Gesellschaft € 15 Tsd. in die freie Kapitalrücklage eingezahlt. Davon wurden € 14 Tsd. von Unternehmen geleistet, die von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen beherrscht werden.

31. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Die Sachkapitalerhöhung von € 100 Tsd., in Zusammenhang mit der anteiligen Kaufpreiszahlung des Palas-Erwerbs durch neue Aktien der BCM AG (Angabe 26), wurde am 2. Januar 2019 in das Handelsregister eingetragen. Der über den Gesamtausgabebetrag der neuen Aktien hinausgehende Wert der Sacheinlage stellt ein schuldrechtliches Agio in Höhe von € 2.900 Tsd. dar.

Zwischen der Palas GmbH und der Palas Holding GmbH wurde zum 30. Januar 2019 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Dieser wurde zum 11. Februar 2019 im Handelsregister eingetragen.

Im Januar 2019 wurde ein Kaufpreisbestandteil in Höhe von € 750 Tsd. aus dem Erwerb der Anteile an der Palas GmbH beglichen.

Am 11. April 2019 wurde die Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft um € 41.667 auf € 4.293.667 beschlossen. Die Kapitalerhöhung wurde am 7. Juni 2019 in das Handelsregister eingetragen.

Am 2. September 2019 beschlossen die Aktionäre der Gesellschaft im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage durch die Ausgabe von bis zu 3.138.912 neue Aktien. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzusetzen. Zum Datum dieses Abschlusses war diese Kapitalerhöhung noch nicht umgesetzt.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 27. Juni 2019 ein Aktienoptionsprogramm beschlossen, um Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, Mitgliedern der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen und ausgewählten Arbeitnehmern unterhalb der Vorstandsebene der Gesellschaft und unterhalb der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen bis zu 425.200 Optionsrechte auf Stückaktien der Gesellschaft einräumen zu können.

32. Honorare für die Abschlussprüfungsgesellschaft

Das als im Aufwand erfasste Gesamthonorar für den unabhängigen Abschlussprüfer, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, für den Konzernabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. August 2018 bis 31. Dezember 2018 setzt sich wie folgt zusammen:

In € Tsd. 01.08.2018 -
31.12.2018
01.08.2017 -
31.07.2018
Abschlussprüfung 79 97
Andere Bestätigungsleistun
gen
0 11
Summe 79 108

Die Gebühren für Abschlussprüfungsleistungen umfassen Aufwendungen für die Prüfung des Konzernabschlusses sowie für die Prüfung des Jahresabschlusses.

33. Mitarbeiter

Die nachfolgende Übersicht zeigt die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl des Konzerns im Berichtszeitraum.

Durchschnittliche Anzahl 01.08.2018 -
31.12.2018
01.08.2017 -
31.07.2018
Vollzeit 11 1
Teilzeit 5 -
Sonstige 2 -
Mitarbeiter gesamt 18 1

34. Organe der Gesellschaft

Der Vorstand der BCM AG setzt sich wie folgt zusammen:

  • Vorstandsvorsitzender (CEO/CIO): Herr Marco Brockhaus, Königstein im Taunus

  • Mitglied des Vorstands (CAO/Legal Counsel): Herr Dr. Marcel Wilhelm, Kronberg im Taunus

Der Aufsichtsrat der BCM besteht im Berichtszeitraum aus drei Mitgliedern, soweit sich nicht aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt und setzt sich wie folgt zusammen:

Vorsitzender: Herr Dr. Othmar Belker, selbständiger Berater, Kleinwallstadt

Frankfurt am Main, den 26 September 2019

  • Stellvertretender Vorsitzender: Herr Michael Schuster, Rechtsanwalt, Königstein im Taunus

  • Mitglied des Aufsichtsrats: Herr Dr. Lars-Gerrit Lüßmann, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main (bis 5. Dezember 2018)

  • Mitglied des Aufsichtsrats: Herr Andreas Peiker, Unternehmer, Königstein im Taunus (ab 5. Dezember 2018)

35. Gesamtbezüge der Organmitglieder

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche feste Vergütung von € 60 Tsd., die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine jährliche feste Vergütung von € 30 Tsd. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten daneben den Ersatz ihrer Auslagen und Ersatz der etwa auf ihrer Vergütung zu entrichtenden jeweiligen Umsatzsteuer. Im Berichtszeitraum betrug die Vergütung des Aufsichtsrats € 83 Tsd. (Vorjahr € 120 Tsd.).

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes betrug im Berichtszeitraum € 300 Tsd. (Vorjahr € -).

36. Ergebnisverwendung

Der Verlustvortrag des Vorjahres der BCM AG wird zusammen mit dem Jahresfehlbetrag des Berichtszeitraums auf neue Rechnung vorgetragen. Zum 31. Dezember 2018 weist die Muttergesellschaft einen Bilanzverlust nach HGB von € 3.046 Tsd. aus.

_______________________ Marco Brockhaus

_______________________ Dr. Marcel Wilhelm

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Brockhaus Capital Management AG, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Konzernabschluss der Brockhaus Capital Management AG, Frankfurt am Main – bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. August bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. August bis zum 31. Dezember 2018.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss, planen und führen Prüfungshandlun-

gen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Frankfurt am Main, den 27. September 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Bertram Wirtschaftsprüfer

Loginov Wirtschaftsprüfer

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