Annual / Quarterly Financial Statement • Sep 27, 2019
Annual / Quarterly Financial Statement
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Brockhaus Capital Management AG Frankfurt am Main
Rumpfgeschäftsjahr vom 1. August 2018 bis zum 31. Dezember 2018
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Für den Zeitraum vom 1. August 2018 bis 31. Dezember 2018
| Konzern-Gesamtergebnisrechnung 4 | |
|---|---|
| Konzern-Bilanz 5 | |
| Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 6 | |
| Konzern-Kapitalflussrechnung 7 | |
| Anhang zum Konzernabschluss 8 | |
| I | Allgemeine Angaben, Methoden und Grundsätze 8 |
| 1. | Informationen zum Unternehmen 8 |
| 2. | Rechnungslegungsgrundsätze 8 |
| 3. | Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses 8 |
| 4. | Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 9 |
| 5. | Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen 22 |
| II | Angaben zur Gesamtergebnisrechnung 24 |
| 6. | Umsatzerlöse 24 |
| 7. | Sonstige betriebliche Erträge 25 |
| 8. | Materialaufwand 25 |
| 9. | Personalaufwand 25 |
| 10. | Sonstige betriebliche Aufwendungen 26 |
| 11. | Abschreibungen 26 |
| 12. | Finanzergebnis 26 |
| 13. | Ertragsteuern 26 |
| III | Angaben zur Bilanz 28 |
| 14. | Sachanlagen 28 |
| 15. | Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert 29 |
| 16. | Vorräte 30 |
| 17. | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 31 |
| 18. | Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 31 |
| 19. | Gezeichnetes Kapital 31 |
| 20. | Noch nicht eingetragene Kapitalerhöhung 32 |
| 21. | Kapitalrücklage 32 |
| 22. | Finanzverbindlichkeiten 33 |
| 23. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 34 |
| 24. | Sonstige Rückstellungen 34 |
| 25. | Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 34 |
| IV | Finanzinstrumente 35 |
| V | Sonstige Angaben 37 |
| 26. | Erwerb von Tochterunternehmen 37 |
| 27. | Verzeichnis der Tochterunternehmen 38 |
| 28. | Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen 38 |
| 29. | Anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich 39 | |
|---|---|---|
| 30. | Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen 39 | |
| 31. | Ereignisse nach dem Abschlussstichtag 40 | |
| 32. | Honorare für die Abschlussprüfungsgesellschaft 40 | |
| 33. | Mitarbeiter 41 | |
| 34. | Organe der Gesellschaft 41 | |
| 35. | Gesamtbezüge der Organmitglieder 41 | |
| 36. | Ergebnisverwendung 41 |
| In € Tsd. | Anhang | 01.08.2018 - 31.12.2018 |
01.08.2017 - 31.07.2018 ** |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 6 | 1.098 | - |
| Erhöhung (Verminderung) fertiger und unfertiger Erzeugnisse | (72) | - | |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 26 | - | |
| Gesamtleistung | 1.052 | - | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 7 | 263 | 73 |
| Materialaufwand | 8 | (220) | - |
| Personalaufwand | 9 | (748) | (75) |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 10 | (1.661) | (937) |
| Wertminderungsaufwand aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
17 | (14) | - |
| Abschreibungen | 11 | (216) | (4) |
| Finanzierungsaufwendungen | 12 | (47) | - |
| Finanzerträge | - | 1 | |
| Finanzergebnis | (47) | 1 | |
| Ergebnis vor Steuern | (1.577) | (943) | |
| Ertragsteuern | 13 | (59) | - |
| Periodenergebnis/Gesamtergebnis* | (1.636) | (943) |
* Das Periodenergebnis und das Gesamtergebnis entfallen in voller Höhe auf Anteilseigner der Brockhaus Capital Management AG.
** Die Vorjahresvergleichszahlen betreffen ausschließlich die Brockhaus Capital Management AG, da im Vorjahr noch kein Konzern vorlag. Aus diesem Grund ist die Vergleichbarkeit eingeschränkt.
| In € Tsd. | Anhang | 31.12.2018 | 31.07.2018 |
|---|---|---|---|
| Aktiva | |||
| Sachanlagen | 14 | 797 | 4 |
| Immaterielle Anlagewerte und Geschäfts- oder Firmenwert | 15 | 32.283 | 19 |
| Langfristige Vermögenswerte | 33.080 | 23 | |
| Vorräte | 16 | 4.281 | - |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte | 17 | 1.377 | 109 |
| Vorauszahlungen | 76 | - | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 18 | 31.578 | 45.920 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 37.312 | 46.029 | |
| Bilanzsumme | 70.392 | 46.052 | |
| Passiva | |||
| Gezeichnetes Kapital | 19 | 4.152 | 4.152 |
| Noch nicht eingetragene Kapitalerhöhung | 20 | 3.000 | - |
| Kapitalrücklage | 21 | 42.078 | 42.140 |
| Bilanzverlust | (2.636) | (1.000) | |
| Eigenkapital | 46.594 | 45.292 | |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 22 | 15.948 | - |
| Sonstige Rückstellungen | 24 | 42 | - |
| Latente Steuerschulden | 13 | 3.415 | - |
| Langfristiges Fremdkapital | 19.405 | - | |
| Steuerschulden | 235 | - | |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 22 | 1.030 | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlich keiten |
23 | 2.819 | 760 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 6 | 266 | - |
| Sonstige Rückstellungen | 24 | 42 | - |
| Kurzfristiges Fremdkapital | 4.392 | 760 | |
| Fremdkapital | 23.798 | 760 | |
| Bilanzsumme | 70.392 | 46.052 |
| In € Tsd. | Anhang | Gezeichnetes Kapital |
Noch nicht eingetragene Kapitalerhö hung |
Kapital rücklage |
Bilanz verlust |
Eigenkapital |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.08.2017 | 25 | 2.475 | 58 | (58) | 2.500 | |
| Transaktionen mit Anteilseignern | ||||||
| Eintragung der Kapitalerhö hung |
2.475 | (2.475) | - | - | - | |
| Einzahlung in die freie Kapital rücklage |
- | - | 15 | - | 15 | |
| Einzahlungen aus Ausgabe von Anteilen |
1.652 | - | 42.952 | - | 44.604 | |
| Kosten der Kapitalerhöhung | - | - | (885) | - | (885) | |
| Periodenergebnis | - | - | - | (943) | (943) | |
| 31.07.2018 | 4.152 | - | 42.140 | (1.000) | 45.292 | |
| Transaktionen mit Anteilseignern | ||||||
| Kapitalerhöhung vor Eintra gung |
20 | - | 3.000* | - | - | 3.000 |
| Kosten der Kapitalerhöhung | - | - | (62) | - | (62) | |
| Periodenergebnis/Gesamtergebnis | - | - | - | (1.636) | (1.636) | |
| 31.12.2018 | 4.152 | 3.000 | 42.078 | (2.636) | 46.594 |
* Nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister wird sich der Betrag mit € 100 Tsd. auf das gezeichnete Kapital und mit € 2.900 Tsd. auf die Kapitalrücklage verteilen.
| In € Tsd. | Anhang | 01.08.2018 - 31.12.2018 |
01.08.2017 - 31.07.2018 |
|---|---|---|---|
| Periodenergebnis | (1.636) | (943) | |
| (Ertragsteuerzahlungen)/ Ertragsteuererstattungen | 13 | (318) | - |
| Ertragsteueraufwand | 13 | 59 | - |
| Abschreibungen | 11 | 216 | 4 |
| Finanzergebnis | 12 | 47 | (1) |
| (Zu-)/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Fi nanzierungstätigkeit zuzuordnen sind |
495 | (109) | |
| Zu-/(Abnahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistun gen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzie rungstätigkeit zuzuordnen sind |
116 | 740 | |
| Zunahme/ (Abnahme) der sonstigen Rückstellungen | 1 | - | |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | (1.019) | (307) | |
| Investitionen in Sachanlagen | (35) | (5) | |
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | - | (22) | |
| Erwerb von Tochterunternehmen abzgl. erworbener liquider Mittel | 26 | (25.999) | - |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | (26.033) | (27) | |
| Aufnahme von Darlehen und sonstigen Fremdmitteln | 22 | 12.740 | - |
| Zinszahlungen | 22 | (31) | - |
| Einzahlung in die freie Kapitalrücklage | - | 15 | |
| Einzahlungen aus der Ausgabe von Anteilen | - | 44.604 | |
| Kosten der Kapitalerhöhung | - | (885) | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 12.709 | 43.734 | |
| Veränderung der Zahlungsmittel und -äquivalente | (14.343) | 43.400 | |
| Zahlungsmittel und –äquivalente* am Periodenanfang | 45.920 | 2.520 | |
| Zahlungsmittel und –äquivalente* am Periodenende | 18 | 31.578 | 45.920 |
* Der Finanzmittelfonds entspricht dem Bilanzposten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Angabe 18).
Die Brockhaus Capital Management AG (BCM AG oder die Gesellschaft oder Mutterunternehmen, zusammen mit ihren Tochterunternehmen der Konzern) hat ihren Sitz im Nextower, Thurnund-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland, und ist beim Handelsregister am Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 109637 eingetragen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Eagle Fonds Verwaltungs- und Treuhand GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 78705) mit Eintragung im Handelsregister am 19. September 2017.
Der Gegenstand der Gesellschaft ist die Gründung von Unternehmen und der Erwerb, das langfristige Halten und Verwalten und Fördern von Beteiligungen an Unternehmen, gegebenenfalls die Veräußerung solcher Beteiligungen sowie das Erbringen von Leistungen im Zusammenhang mit dem Vorstehenden, wie die Unterstützung in Vertriebs-, Marketing-, Finanz- und allgemeinen Organisations- sowie Managementangelegenheiten und bei der Finanzierungsakquisition. Gegenstand ist ferner die Ausübung der Geschäftstätigkeit einer geschäftsleitenden Holding von Beteiligungsunternehmen und der Erbringung von Dienstleistungen für diese (Konzerndienstleistungen), die Gewährung von Fremdkapital an Beteiligungsunternehmen, soweit dies keiner behördlichen Erlaubnis bedarf, und der Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftskonzepte für Beteiligungsunternehmen und Dritte sowie die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen an Unternehmen, insbesondere zu Geschäftsausrichtung, Geschäftskonzept, Kapitalausstattung, Finanzierungsmöglichkeiten und Kapitalanlage (Unternehmensberatung), soweit dies keiner behördlichen Erlaubnis bedarf. Gegenstand der Gesellschaft ist im Rahmen der Geschäftsstrategie auch die Anlage von der Gesellschaft frei zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln, die noch nicht in Beteiligungen gebunden sind, unter anderem auch in börsennotierte Wertpapiere, wie Aktien, Genussscheine, andere Mezzanine-Instrumente, Schuldverschreibungen, Fonds, Zertifikate oder Derivate. Ziel der Gesellschaft ist in Bezug auf ihre Beteiligungen die langfristige Förderung und Wertsteigerung.
Die Entstehung des Konzerns erfolgte durch Erwerb der Palas Holding GmbH am 10. Oktober 2018. Der Erwerb der Palas GmbH durch die Palas Holding GmbH erfolgte am 6. Dezember 2018. Der Zeitraum vom 1. August 2018 bis 31. Dezember 2018 betrifft das Rumpfgeschäftsjahr des Mutterunternehmens.
Der Konzernabschluss wird erstmalig und freiwillig aufgestellt. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach §§ 315e Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Die IFRS umfassen die gültigen International Accounting Standards (IAS), die International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie die Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) und des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC).
Der Abschluss wurde auf Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt. Davon ausgenommen sind bestimmte Sachverhalte, die zum Neubewertungsbetrag oder zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt wurden. Eine entsprechende Erläuterung erfolgt im Rahmen der jeweiligen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist.
Der Konzernabschluss umfasst die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzern-Bilanz, die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Konzern-Kapitalflussrechnung und den Anhang zum Konzernabschluss. Der Konzernabschluss entspricht den Gliederungsvorschriften des IAS 1. Im Interesse der Klarheit sind die Posten der Gesamtergebnisrechnung sowie der Bilanz zusammengefasst und im Anhang weiter untergegliedert und erläutert.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Erläuterungen und weiteren Angaben werden stetig angewandt. Ausgenommen hiervon sind die in Angabe 4.q) dargestellten neuen Rechnungslegungsmethoden.
Die Darstellung der Bilanz unterscheidet zwischen kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden. Vermögenswerte und Schulden werden kurzfristig eingestuft, wenn sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag fällig sind, beziehungsweise erfüllt werden. Die Gesamtergebnisrechnung wird zur Ermittlung des Periodenergebnisses und des Gesamtergebnisses aufgestellt.
In der Eigenkapitalveränderungsrechnung wird gemäß IAS 1.106 ff. für jede Komponente des Eigenkapitals die Entwicklung innerhalb des Berichtszeitraums zuzüglich der vorherigen Berichtsperiode dargestellt.
In der Kapitalflussrechnung nach IAS 7 werden Zahlungsströme erfasst, um Informationen über die Bewegung der Zahlungsmittel der Gesellschaft darzustellen. Die Zahlungsströme werden nach betrieblicher Tätigkeit sowie nach Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die Summe der Zahlungsbewegungen der drei Teilbereiche entspricht der Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
Die Kapitalflussrechnung erfolgt nach der indirekten Methode für die Darstellung der Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit und nach der direkten Methode für die Darstellung der Cashflows aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft wurde umgestellt, so dass ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. August 2018 bis zum 31. Dezember 2018 (Berichtszeitraum) vorliegt. Ab dem 1. Januar 2019 entspricht das Geschäftsjahr der Gesellschaft nunmehr dem Kalenderjahr.
Der Konzernabschluss ist in Euro (€), der funktionalen Währung der Gesellschaft, dargestellt. Die Angaben erfolgend entsprechend in Euro (€), Tausend Euro (€ Tsd.) oder Millionen Euro (€ Mio.) kaufmännisch gerundet. Da dieses Rundungsverfahren nicht summenerhaltend ist, entspricht das Aufaddieren einzelner Zahlen nicht immer genau der angegebenen Summe. Negative Werte werden in Klammern dargestellt.
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Bei Aufstellung des Abschlusses werden Vermögenswerte und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen nicht saldiert, es sei denn, eine Vorschrift fordert oder erlaubt dies ausdrücklich.
Die Konsolidierung der Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode (IFRS 3). Die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses werden auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Eine verbleibende Differenz wird, soweit sie positiv ist, als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen bzw. soweit sie negativ ist, nach erneuter Prüfung ergebniswirksam vereinnahmt. Transaktionskosten werden sofort als Aufwand erfasst, sofern sie nicht mit der Emission von Schuldverschreibungen oder Eigenkapitalinstrumenten verbunden sind.
Jede bedingte Gegenleistungsverpflichtung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Ansonsten werden andere bedingte Gegenleistungen mit dem beizulegenden Zeitwert zu jedem Abschlussstichtag bewertet und spätere Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der bedingten Gegenleistungen im Gewinn oder Verlust erfasst.
In den Konzernabschluss sind die Brockhaus Capital Management AG sowie alle von ihr beherrschten Tochtergesellschaften (Mehrheitsbeteiligungen) einbezogen. Beherrschung (Control) besteht gemäß IFRS 10 dann, wenn ein Investor über die Entscheidungsmacht verfügt, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihm Rechte bezüglich der Rückflüsse zustehen und er infolge der Entscheidungsmacht in der Lage ist, die Höhe der variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Besitz einer Mehrheit der Stimmrechte zur Beherrschung führt. Zur Unterstützung dieser Annahme und wenn der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte besitzt, berücksichtigt er bei der Beurteilung alle relevanten Sachverhalte und Umstände, ob er die Verfügungsmacht an diesem Unternehmen hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine gegenwärtige Fähigkeit zur Ausübung der Verfügungsmacht durch potenzielle Stimmrechte oder sonstige vertragliche Vereinbarungen vorliegt. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.
Zum 31. Dezember 2018 werden folgende Konzernunternehmen aufgrund der Beherrschung (IFRS 10) in den Konzernabschluss einbezogen:
Palas Holding GmbH, Karlsruhe
Palas GmbH, Karlsruhe
Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, zu dem der Konzern die Beherrschung erlangt, in den Konzernabschluss einbezogen. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht er die Vermögenswerte und Schulden und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird zum beizulegenden Zeitwert erfasst.
Bei der Konsolidierung eliminierte Geschäftsvorfälle Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, werden in voller Höhe eliminiert.
Der Konzern hat IFRS 15 erstmalig zum 1. August 2018 angewendet. Die Erlöserfassung erfolgt auf Basis eines prinzipienbasierten fünfstufigen Modells, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Gemäß diesem fünfstufigen Modell ist zunächst der Vertrag mit dem Kunden zu bestimmen (Schritt 1). In Schritt 2 sind die eigenständigen Leistungsverpflichtungen des Vertrags zu identifizieren. Anschließend (Schritt 3) ist der Transaktionspreis zu bestimmen, wobei explizite Vorschriften zur Behandlung von variablen Gegenleistungen, Finanzierungskomponenten, Zahlungen an den Kunden und Tauschgeschäfte vorgesehen sind. Nach der Bestimmung des Transaktionspreises ist in Schritt 4 die Verteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen vorzunehmen. Basis hierfür sind die Einzelveräußerungspreise der einzelnen Leistungsverpflichtungen. Abschließend (Schritt 5) kann der Erlös erfasst werden, sofern die Leistungsverpflichtung durch das Unternehmen erfüllt wurde. Voraussetzung hierfür ist die Übertragung der Verfügungsmacht an der Ware bzw. der Dienstleistung auf den Kunden.
Bei Abschluss eines Vertrags ist nach IFRS 15 festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind. Dabei ist zunächst anhand bestimmter Kriterien zu klären, ob die Verfügungsmacht an der Leistungsverpflichtung über einen Zeitraum übertragen wird. Ist dies nicht der Fall, ist der Erlös zu dem Zeitpunkt zu erfassen, an dem die Verfügungsmacht auf den Kunden übergeht. Wird die Verfügungsmacht hingegen über einen Zeitraum übertragen, darf eine Erlösrealisierung über den Zeitraum nur dann erfolgen, sofern der Leistungsfortschritt mithilfe von input- oder outputorientierten Methoden verlässlich ermittelbar ist.
Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Der Konzern erfasst Erlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über ein Gut oder eine Dienstleistung an einen Kunden überträgt. Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Art und Zeitpunkt der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden und die damit verbundenen Grundsätze der Erlösrealisierung.
| Art des Produktes/der Dienstleistung |
Art und Zeitpunkt der Leistungsverpflichtung und wesentliche Zahlungsbedingungen |
Erlösrealisierung nach IFRS 15 |
|---|---|---|
| Verkauf von Standard Messgeräten |
Kunden erlangen Verfügungsgewalt über Stan dard-Messgeräte, wenn die Produkte das Fir mengelände verlassen (ex works) oder dort von diesem abgenommen wurden (Übergang Chan cen und Risiken). Zu diesem Zeitpunkt werden die Rechnungen erstellt. Rechnungen sind in der Regel innerhalb von 14-30 Tagen zahlbar. Für Standard-Messgeräte werden i.d.R. Preis nachlässe und Skonto gewährt. Die Verträge erlauben es dem Kunden nicht, das erworbene Produkt zurückzugeben. Bei Kunden, die nicht über die Kreditversiche rung abgedeckt sind, werden Vorauszahlungen über einen Teil des Gesamtkaufpreises verein bart. Bei Aufträgen im Volumen über € 100 Tsd. sind Vorauszahlungen in Höhe von 70% üb |
Die Erfassung der Erlöse erfolgt, wenn die Pro dukte das Firmengelände verlassen oder dort von den Kunden abgenommen wurden (Über gang der Verfügungsgewalt). Die Umsatzerlöse werden unter Berücksichti gung von Preisnachlässen und Skonti erfasst. Erhaltene Vorauszahlungen werden in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. |
| Fertigung und Verkauf von Prüfständen |
lich. Palas baut für Kunden Prüfstände. Die Prüf stände setzen sich i.d.R. aus verschiedenen Standard-Messgeräten zusammen. Üblicher weise werden Vorauszahlungen vereinbart. Die Fertigungsdauer hängt von der Komplexität ab. Bei Standard-Prüfständen liegt die Ferti gungsdauer in der Regel nicht über mehr als sechs Monate. In seltenen Einzelfällen kann die Fertigungsdauer einen längeren Zeitraum umfassen. |
Standard-Prüfstände: Die Erfassung der Erlöse erfolgt nach Auslieferung der Prüfstände (Übergang der Verfügungsgewalt). Kundenspezifische Prüfstände: Bei kundenspe zifischen Prüfständen erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse über einen bestimmten Zeitraum nach der Cost-to-Cost-Methode. Die damit ver bundenen Kosten werden bei Anfall im Gewinn oder Verlust erfasst. Erhaltene Vorauszahlungen werden in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. |
| Reparatur von Mess Geräten |
Palas erbringt anlassbezogene Reparaturleis tungen für Messgeräte. |
Die Umsätze werden zeitpunktbezogen nach der Erbringung der Dienstleistung realisiert. |
| Verkauf von Software Ausbaustufen für Prüf stände (für zusätzliche Auswertungen) |
Palas verkauft Software für Prüfstände, die er weiterte Auswertungen ermöglichen. Diese Software kann entweder sofort mit dem Prüf stand oder nachträglich erworben werden. Es handelt sich um Standard-Software und um keine kundenspezifische Fertigung. |
Die Realisierung der Verkaufserlöse erfolgt mit Übergang bzw. Übertragung der Software an den Kunden. |
Der Konzern erwirtschaftet Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Standard-Messgeräten und damit verbundenen Systemlösungen (Prüfstände). Umsatzerlöse aus Produktverkäufen werden zum Zeitpunkt der Übertragung der maßgeblich mit dem Eigentum der verkauften Ware verbundenen Risiken und Chancen auf den Käufer erfasst, wenn es hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Konzern der wirtschaftliche Nutzen aus dem Verkauf zufließen wird. Die Höhe der erfassten Umsatzerlöse basiert auf den beizulegenden Zeitwerten der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung unter Berücksichtigung von Skonti und Boni. Der Konzern gewährt bestimmten Großhändlern (auch Sales Partner oder Distributoren genannt) Rabatte und Preisnachlässe, welche im Rahmen der Umsatzrealisierung berücksichtigt werden.
Die Verträge mit Kunden sehen nicht das Recht vor, die Ware innerhalb einer bestimmten Frist zurückzugeben. Warenrückgaben sind nur innerhalb der regulären Gewährleistungsfrist aufgrund von Mängeln zulässig.
In der Regel erhält der Konzern kurzfristige Vorschüsse von seinen Kunden. Aus praktischen Gründen verzichtet der Konzern darauf, die Höhe der zugesagten Gegenleistung um die Auswirkungen aus einer signifikanten Finanzierungskomponente anzupassen, wenn er bei Vertragsbeginn erwartet, dass die Zeitspanne zwischen der Übertragung eines zugesagten Guts oder einer zugesagten Dienstleistung auf den Kunden und der Bezahlung dieses Guts oder dieser Dienstleistung durch den Kunden maximal ein Jahr beträgt.
Der Konzern gibt in der Regel eine zweijährige Gewährleistungsgarantie für die allgemeine Reparatur von Mängeln, die zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren, wie dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Zusicherungen werden gemäß IAS 37 Rückstellungen (Angabe 24) bilanziert.
Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann.
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden zum früheren der folgenden Zeitpunkte als Aufwand erfasst: Wenn der Konzern das Angebot derartiger Leistungen nicht mehr zurückziehen kann oder wenn der Konzern Kosten für eine Umstrukturierung erfasst. Ist bei Leistungen nicht zu erwarten, dass sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag vollständig abgegolten werden, werden sie abgezinst.
Der Konzern bilanziert bei anteilsbasierten Vergütungen, die in bar abgegolten werden, eine Verbindlichkeit für die von Mitarbeitern erbrachten Dienstleistungen. Der Konzern bewertet den beizulegenden Zeitwert der Verbindlichkeit zu jedem Abschlussstichtag und am Erfüllungstag neu. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden in den Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer erfasst. Die Verbindlichkeit wird über den Erdienungszeitraum erfasst.
Zinserträge und -aufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode im Gewinn oder Verlust erfasst. Der Effektivzinssatz ist ein Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden. Bei der Berechnung der Zinserträge und -aufwendungen wird der Effektivzinssatz auf den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes (wenn dieser nicht in der Bonität beeinträchtigt ist) oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten der finanziellen Verbindlichkeit angewendet. Für finanzielle Vermögenswerte, die nach der erstmaligen Erfassung in der Bonität beeinträchtigt werden, werden die Zinserträge hingegen durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswertes berechnet. Wenn der Vermögenswert nicht mehr in der Bonität beeinträchtigt ist, wird die Berechnung der Zinserträge wieder auf der Bruttobasis vorgenommen.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für einen Vermögenswert kürzen den Buchwert des Vermögenswerts. Die Zuwendungen der öffentlichen Hand wurden für Forschungsund Entwicklungsprojekte gewährt. Die an diese Zuwendungen geknüpften Bedingungen wurden vollständig erfüllt, etwaige sonstige Unsicherheiten bestehen nicht.
Der Steueraufwand einer Periode setzt sich zusammen aus tatsächlichen Steuern und latenten Steuern. Steuern werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Transaktionen, die im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesen Fällen werden die Steuern entsprechend im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.
Tatsächliche Steuern werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme der
latenten Steuerschuld aus dem erstmaligen Ansatz eines Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis nach IFRS, noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und der
latenten Steuerschuld aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von
latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis nach IFRS, noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und
latenten Steueransprüchen aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden und kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Der kombinierte Steuersatz beträgt 31 Prozent. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn die Gesellschaft einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
Sachanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungsbzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt.
Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus dem Abgang des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden über deren voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Die angesetzten Nutzungsdauern ergeben sich aus der folgenden Übersicht:
Mietereinbauten: 10 Jahre
Büroeinrichtung: 10 bis 13 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 3 bis 10 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen: 3 bis 10 Jahre
Für im Rahmen von Unternehmensakquisitionen erworbene Vermögenswerte des Sachanlagevermögens bestimmt sich die jeweils anzuwendende Restnutzungsdauer vor allem auf Basis der vorgenannten Nutzungsdauern sowie der bereits zum Erwerbszeitpunkt verstrichenen Nutzungsdauer.
Die Durchführung von Werthaltigkeitstests sowie die Erfassung von Wertminderungen und Wertaufholungen erfolgt entsprechend der Vorgehensweise für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer (siehe h) immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert).
Der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen entstandene Geschäfts- oder Firmenwert wird mit den Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Ausgaben für Forschungstätigkeiten werden im Gewinn oder Verlust erfasst, wenn sie anfallen.
Entwicklungsausgaben werden nur aktiviert, wenn die Entwicklungskosten verlässlich bewertet werden können, das Produkt oder das Verfahren technisch und kommerziell geeignet ist, ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist und der Konzern sowohl beabsichtigt als auch über genügend Ressourcen verfügt, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. Aktivierte Entwicklungsausgaben werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte, die vom Konzern erworben werden und begrenzte Nutzungsdauern haben, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Anschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn sie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswertes, auf den sie sich beziehen, erhöhen. Alle sonstigen Ausgaben, inklusive der Ausgaben für einen selbst geschaffenen Geschäfts- oder Firmenwert und selbst geschaffene Markennamen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie anfallen.
Ein Werthaltigkeitstest wird bei Geschäfts- oder Firmenwerten jährlich, bei sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer sowie bei Sachanlagen nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte durchgeführt. Eine Wertminderung wird ergebniswirksam im Aufwandsposten "Abschreibungen" in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Cashflows, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag von Nettoveräußerungswert und Nutzungswert. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbaren Betrag abzüglich Veräußerungskosten. Der Nutzungswert wird auf Basis der geschätzten künftigen Cashflows aus der Nutzung und dem Abgang eines Vermögenswerts mithilfe des Discounted Cashflow-Verfahrens ermittelt. Die Cashflows werden aus der langfristigen Unternehmensplanung abgeleitet, die historische Entwicklungen sowie makroökonomische Trends berücksichtigt. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird grundsätzlich der Nutzungswert der betreffenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit herangezogen.
Immaterielle Vermögenswerte werden über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern linear abgeschrieben. Die Abschreibungen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Geschäftsoder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die geschätzten Nutzungsdauern betragen:
Patente und Marken: 10 Jahre
Aktivierte Entwicklungskosten: 5 Jahre
Software: 3 Jahre
Lizenzen und sonstige Rechte: 3 bis 10 Jahre
Kundenbeziehungen: 10 Jahre.
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren realisierbaren Werten angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden nicht unter die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgewertet, wenn die Fertigerzeugnisse, in die sie eingehen, voraussichtlich mindestens zu deren Herstellungskosten verkauft werden können. Unfertige und fertige Erzeugnisse sind auf Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen und produktionsbezogene Verwaltungskosten. Kosten der allgemeinen Verwaltung und Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert.
Bis zum 31.12.2017 klassifizierte die Gesellschaft die nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte entsprechend IAS 39 in die folgenden Kategorien:
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (zum Stichtag keine vorhanden)
Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen (zum Stichtag keine vorhanden)
Kredite und Forderungen
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (zum Stichtag keine vorhanden)
Bei der Gesellschaft bestanden im Vorjahr Finanzinstrumente ausschließlich in Form von Zahlungsmitteln und kurzfristigen Verbindlichkeiten.
Die Gesellschaft stufte nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, oder als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten ein.
Die Gesellschaft bilanzierte Kredite und Forderungen ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden waren. Alle anderen finanziellen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartner nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wurde.
Die Gesellschaft buchte einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Vermögenswert ausliefen oder sie die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion übertrug, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen wurden. Eine Ausbuchung fand ebenfalls statt, wenn die Gesellschaft alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder übertrug noch behielt und sie die Verfügungsgewalt über den übertragenen Vermögenswert nicht behielt. Jeder Anteil an solchen übertragenen finanziellen Vermögenswerten, die in der Gesellschaft entstanden oder verblieben, wurde als separater Vermögenswert oder separate Verbindlichkeit bilanziert.
Finanzielle Verbindlichkeiten wurden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen waren.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurden verrechnet und in der Bilanz als Nettowert ausgewiesen, wenn die Gesellschaft einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hatte, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen und es beabsichtigt war, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
Kredite und Forderungen wurden bei ihrem erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung wurden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
Ein finanzieller Vermögenswert, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestuft war, wurde an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob es einen objektiven Hinweis darauf gab, dass eine Wertminderung eingetreten war.
Die Gesellschaft berücksichtigte Hinweise auf Wertminderung für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte sowohl auf Ebene des einzelnen Vermögenswertes als auch auf kollektiver Ebene. Alle Vermögenswerte, die für sich genommen bedeutsam waren, wurden in Hinblick auf spezifische Wertminderungen beurteilt. Diejenigen, die sich als nicht spezifisch wertgemindert herausstellen, wurden anschließend kollektiv auf etwaige Wertminderungen beurteilt, die eingetreten, aber noch nicht identifiziert worden waren. Vermögenswerte, die für sich genommen nicht bedeutsam waren, wurden kollektiv auf Wertminderungen beurteilt, indem Vermögenswerte mit ähnlichen Risikoeigenschaften in einer Gruppe zusammengefasst wurden.
Bei der Beurteilung kollektiver Wertminderungen verwendete die Gesellschaft historische Informationen über den zeitlichen Anfall von Einzahlungen und die Höhe der eingetretenen Verluste, angepasst um eine Ermessensentscheidung des Vorstands darüber, ob die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Kreditbedingungen derart waren, dass die tatsächlichen Verluste wahrscheinlich größer oder geringer sind, als die Verluste, die aufgrund der historischen Trends zu erwarten waren.
Eine Wertminderung wurde als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows berechnet, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswertes. Verluste wurden im Gewinn oder Verlust erfasst. Falls die Gesellschaft keine realistischen Aussichten auf die Einbringlichkeit des Vermögenswerts hatte, wurden die Beträge abgeschrieben. Wenn ein nach der Erfassung der Wertberichtigung eintretendes Ereignis eine Verringerung der Höhe der Wertberichtigung zur Folge hatte, wurde die Verringerung der Wertberichtigung im Gewinn oder Verlust erfasst.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wurde erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, falls sie zu Handelszwecken gehalten oder bei erstmaligem Ansatz entsprechend bestimmt wurde. Direkt zurechenbare Transaktionskosten wurden im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie anfielen. Finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wurden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und entsprechende Änderungen, die auch alle Zinsaufwendungen umfassen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Andere nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten wurden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung wurden diese Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten waren gemäß IAS 39 zu passivieren. Sie wurden im Zugangszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt.
Seit der Anwendung des IFRS 9 ab dem 1. Januar 2018 erfolgte die Klassifizierung beim erstmaligen Ansatz und die Folgebewertung der finanziellen Vermögenswerte abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens zur Steuerung seiner finanziellen Finanzinstrumente und von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Finanzinstrumente.
Das Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner Finanzinstrumente spiegelt wider, wie das Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte steuert, um Cashflows zu generieren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Cashflows durch die Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme (Geschäftsmodell "Halten"), den Verkauf der finanziellen Vermögenswerte (Geschäftsmodell "Verkaufen") oder durch beides (Geschäftsmodell "Halten & Verkaufen").
Damit ein finanzieller Vermögenswert als "Amortized Cost" oder "Fair Value through other comprehensive income" klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen "solely payments of principal and interest" – SPPI auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt.
Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Sofern bei finanziellen Vermögenswerten Handels- und Erfüllungstag zeitlich auseinanderfallen können, ist für die erstmalige Bilanzierung der Erfüllungstag maßgeblich. Die erstmalige Bewertung eines Finanzinstruments erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, Transaktionskosten werden grundsätzlich einbezogen.
Zum Bilanzstichtag liegen im Konzern ausschließlich originäre finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie "Amortized Cost" vor, die dem Geschäftsmodell "Halten" zuzuordnen sind. Es liegen weder derivative Finanzinstrumente noch Sicherungsbeziehungen im Konzern vor.
Finanzielle Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten sind nicht-derivative finanzielle Finanzinstrumente, die ausschließlich Cashflows aus Tilgungs- und Zinszahlungen generieren (Zahlungsstrombedingung) und die zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows gehalten werden (Geschäftsmodellbedingung). Die finanziellen Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten des Konzerns umfassen Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Bankdarlehen und sonstige Darlehen. Nach ihrem erstmaligen Ansatz werden solche finanziellen Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Akquisition sowie Gebühren oder Transaktionskosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Bei kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten stellt der Buchwert eine vernünftige Annäherung des beizulegenden Zeitwerts dar.
Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden auf Basis von erwarteten Kreditverlusten (expected credit losses, ECL) erfasst. Die ECLs basieren auf dem Unterschied zwischen den vertraglich fälligen Cashflows und allen Cashflows, die der Konzern erwartet zu erhalten, diskontiert mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die erwarteten Cashflows umfassen die Cashflows aus dem Verkauf von gehaltenen Sicherheiten oder anderen Kreditverbesserungen, die integraler Bestandteil des Kreditvertrags sind. Es wird ein dreistufiges Model zur Allokation von Wertberichtigungen angewendet:
Stufe 1: Erwartete Kreditverluste für die nächsten zwölf Monate
Stufe 1 beinhaltet alle Verträge ohne wesentlichen Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung. Das beinhaltet üblicherweise neue Verträge und solche, deren Zahlungen weniger als 31 Tage überfällig sind. Es werden die erwarteten Kreditverluste, welche auf einen Ausfall innerhalb der nächsten zwölf Monate zurückzuführen sind, erfasst.
Stufe 2: Erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit – keine beeinträchtigte Bonität
Wenn ein finanzieller Vermögenswert eine wesentliche Steigerung des Kreditrisikos erfahren hat, allerdings nicht in seiner Bonität beeinträchtigt ist, wird er der Stufe 2 zugeordnet. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird der vereinfachte Ansatz (simplified approach) angewandt, wonach diese Forderungen bereits bei der erstmaligen Erfassung der Stufe 2 zugeordnet werden. Die Einschätzung, ob ein finanzieller Vermögenswert eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos erfahren hat, basiert auf einer mindestens quartalsweise durchgeführten Einschätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten, welche sowohl externe Ratinginformationen als auch interne Informationen über die Kreditqualität des finanziellen Vermögenswerts berücksichtigt. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst.
Stufe 3: Erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit – bonitätsbeeinträchtigt
Wenn ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, wird er der Stufe 3 zugeordnet. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst. Objektive Hinweise darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, umfassen eine Überfälligkeit ab 91 Tagen sowie weitere interne und externe Informationen, die darauf hinweisen, dass der Konzern nicht in der Lage sein wird, die ausstehenden vertraglichen Cashflows in voller Höhe zu erhalten, wobei jegliche Kreditverbesserungen berücksichtigt werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn es keine realistische Erwartung gibt, die vertraglichen Cashflows einzubringen. In Stufe 1 und 2 wird der Effektivzinsertrag auf Basis des Bruttobuchwerts ermittelt. Sobald ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist und der Stufe 3 zugeordnet wird, wird der Effektivzinsertrag auf Basis des Nettobuchwerts (Bruttobuchwert abzüglich Risikovorsorge) berechnet. Erwartete Kreditverluste werden auf Basis von globalen Ausfallwahrscheinlichkeiten berechnet. Die Wertminderungsverluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Siehe Anhangangabe IV b) für Informationen zum Kreditrisiko des Konzerns.
Der Konzern bucht finanzielle Vermögenswerte aus, wenn die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem Vermögenswert erlöschen oder wenn das vertragliche Recht auf den Bezug von Cashflows übertragen wird und dabei im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.
Die der Emission von Stammaktien unmittelbar zurechenbaren Kosten werden als Abzug vom Eigenkapital erfasst. Ertragsteuern in Bezug auf Transaktionskosten einer Eigenkapitaltransaktion werden in Übereinstimmung mit IAS 12 bilanziert.
Die im Wege eines unentgeltlichen Aktiendarlehens von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien werden bilanziell nicht als eigene Anteile erfasst, da der Gesellschaft aus diesen Aktien keine Rechte zustehen. Die Rückübertragung der in Leihe gehaltenen Aktien erfolgt bis Ende des Jahres 2020, wobei die Gesellschaft daraus keine Erträge/Aufwendungen oder sonstige wirtschaftliche Vorteile/Nachteile erhalten wird.
Die Höhe der Rückstellungen wird ermittelt, indem die erwarteten künftigen Cashflows mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst werden, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Die Aufzinsung wird als Finanzierungsaufwand dargestellt.
Eine Rückstellung für Gewährleistungen wird erfasst, sobald die zugrunde liegenden Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden. Die Rückstellung basiert auf historischen Gewährleistungsdaten und einer Gewichtung aller möglichen Ergebnisse mit den damit verbundenen Wahrscheinlichkeiten.
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt.
Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand auf den Konzern übertragen werden, führen zur Aktivierung des Leasinggegenstands zum Zeitpunkt des Beginns der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Der Leasinggegenstand wird mit seinem beizulegenden Zeitwert oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, angesetzt. Leasingzahlungen werden derart in Finanzaufwendungen und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, dass über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingschuld entsteht. Finanzaufwendungen werden erfolgswirksam erfasst. Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses nicht hinreichend sicher, so werden die aktivierten Leasingobjekte über den kürzeren der beiden Zeiträume aus erwarteter Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses vollständig abgeschrieben.
Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse (Gebäude, KFZ-Leasing sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung) werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
n) Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Vermögenswerte und Schulden werden entweder bei erstmaliger Erfassung oder auch im Rahmen der Folgebewertung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem:
Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder
vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist.
Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben. Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.
Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.
Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.
Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
Stufe 1: In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise
Stufe 2: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist
Stufe 3: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist.
Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.
Um die Angabeanforderungen über die beizulegenden Zeitwerte zu erfüllen, hat der Konzern Gruppen von Vermögenswerten und Schulden auf der Grundlage ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer Risiken sowie der Stufen der oben erläuterten Fair Value-Hierarchie festgelegt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen werden nicht in der Bilanz erfasst. Sie entstehen, soweit eine rechtliche oder faktische Außenverpflichtung für den Konzern zum Bilanzstichtag besteht. Die Bewertung erfolgt zum Zugangszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert. Bestehende Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen werden als Dauerschuldverhältnisse außerhalb der Bilanz ausgewiesen. Die Haftungsverhältnisse werden zum Erfüllungswert bewertet.
Die Bewertungsgrundsätze des Konzerns stellen sich – soweit keine Wertminderungen vorliegen – zusammengefasst und vereinfachend im Wesentlichen wie folgt dar:
| Bilanzposition | Bewertung | ||
|---|---|---|---|
| Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| mit bestimmter Nutzungsdauer | Fortgeführte Anschaffungskosten | ||
| mit unbestimmter Nutzungsdauer | Impairment only-Ansatz | ||
| Sachanlagen | Fortgeführte Anschaffungskosten | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Fortgeführte Anschaffungskosten | |||
| Vorräte | Niedrigerer Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Netto veräußerungswert |
||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquiva lente |
Fortgeführte Anschaffungskosten | ||
| Abgegrenzte Aufwendungen | Fortgeführte Anschaffungskosten | ||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | Fortgeführte Anschaffungskosten | ||
| Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte | Fortgeführte Anschaffungskosten | ||
| Latente Steueransprüche | Nicht diskontierte Bewertung mit den Steuersätzen, die in der Periode gültig sind, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird |
| Bilanzposition | Bewertung | |
|---|---|---|
| Schulden | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Fortgeführte Anschaffungskosten | ||
| Latente Steuerschulden | Nicht diskontierte Bewertung mit den Steuersätzen, die in der Periode gültig sind, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird |
|
| Ertragsteuerschulden | Erwartete Zahlung an Steuerbehörden, welche auf Steuersätzen basiert, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden |
|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis tungen |
Fortgeführte Anschaffungskosten | |
| Abgegrenzte Erlöse | Fortgeführte Anschaffungskosten | |
| Sonstige Rückstellungen | Erwarteter diskontierter betrag der zum Abfluss von Ressourcen führen wird |
|
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Fortgeführte Anschaffungskosten |
Im laufenden Rumpfgeschäftsjahr hat der Konzern folgende Rechnungslegungsvorschriften erstmals angewendet, die jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hatten. Die nachfolgenden Übersichten enthalten alle für den Konzern relevanten Standards.
Neue und geänderte Standards und Interpretationen – in der EU verpflichtend anzuwenden
| Regelung | Bezeichnung | Anwendungspflicht |
|---|---|---|
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | 01.01.2018 |
| IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 01.01.2018 |
| IFRS 2 | Änderung "Classification and Measurement of Share-based Payment Transactions" |
01.01.2018 |
| Annual Improvement to IFRS Standards 2014-2016 Cycle | 01.01.2018 |
Aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 ergaben sich keine wesentlichen Effekte auf die Wertberichtigung von finanziellen Vermögenswerten sowie auf die Änderung der Buchwerte von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.
IFRS 15 hat zum Zeitpunkt der Erstanwendung am 1. Januar 2018 keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern.
Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften
Das IASB bzw. IFRS Interpretations Committee hat nachfolgende Standards, Änderungen von Standards bzw. Interpretationen herausgegeben, deren Anwendung jedoch bislang nicht verpflichtend ist bzw. deren IFRS-Übernahme durch die EU noch nicht abgeschlossen ist. Die folgenden, für den Konzern relevanten IFRS bzw. Interpretationen wurden noch nicht angewendet:
| Regelung | Bezeichnung | Anwendungspflicht | Auswirkung BCM | |
|---|---|---|---|---|
| IFRS 16 | Leases | 01.01.2019 | Siehe nachfolgende Ausführungen |
|
| IFRIC 23 | Uncertainty over Income Tax Treatments | 01.01.2019 | Keine wesentlichen Auswirkungen erwartet |
|
| Annual Improvements to IFRS Standards 2015-2017 Cy cle |
01.01.2019 | Keine wesentlichen Auswirkungen erwartet |
Von der EU übernommene, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen
Im Nachfolgenden wird nur auf zukünftige Änderungen von Bilanzierungsstandards eingegangen, deren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns – soweit absehbar – ggf. wesentlich sein könnten.
Im Januar 2016 veröffentlichte das IASB den neuen Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen IFRS 16 (Leases), der IAS 17 (Leasingverhältnisse) sowie die zugehörigen Interpretationen ersetzen wird. Der neue Standard ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Er führt ein einheitliches Leasingbilanzierungsmodell für Leasingnehmer ein, bei dem Vermögenswerte für gewährte Nutzungsrechte sowie korrespondierende Leasingverbindlichkeiten zu bilanzieren sind. Eine Unterscheidung in Operating-Leasingverhältnisse, bei denen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zurzeit nicht bilanziert werden, und Finanzierungsleasing wird es zukünftig für Leasingnehmer nicht mehr geben. Allerdings enthält IFRS 16 Wahlrechte zur Inanspruchnahme von Befreiungsregelungen für den Ansatz kurzfristiger Leasingverhältnisse und solcher über geringwertige Leasinggegenstände.
Der Konzern wird IFRS 16 erstmalig für das Geschäftsjahr, beginnend am 1. Januar 2019, nach der modifiziert retrospektiven Übergangsmethode anwenden. In diesem Zusammenhang können für Leasingverträge, in denen eine Konzerngesellschaft Leasingnehmer ist, zum Umstellungszeitpunkt verschiedene Wahlrechte bzw. Erleichterungen in Anspruch genommen werden. Zum Zeitpunkt der Erstanwendung wird keine erneute Beurteilung dahingehend vorgenommen, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis darstellt oder enthält. Für bisher als Operating-Leasingverhältnisse klassifizierte Verträge wird der Konzern zum Erstanwendungszeitpunkt die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der ausstehenden Leasingzahlungen ansetzen, wobei die Abzinsung unter Verwendung des jeweiligen Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung erfolgen wird. Das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand wird zum Erstanwendungszeitpunkt grundsätzlich mit einem Betrag in Höhe der Leasingverbindlichkeit bewertet werden. Anfängliche direkte Kosten werden nicht in die Bewertung des Nutzungsrechts am Leasinggegenstand zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung einbezogen. Bei der Ausübung von Ermessensentscheidungen wird der aktuelle Wissenstand zum Erstanwendungszeitpunkt berücksichtigt.
Der Konzern wird von dem Wahlrecht Gebrauch machen, immaterielle Vermögenswerte vom Anwendungsbereich von IFRS 16 auszunehmen und einzelne Leasingverhältnisse, die im Jahr 2019 enden, in Übereinstimmung mit den Befreiungsregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse behandeln. Diese Regelung wird auch für kurzfristige Leasingverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2018 beginnen, in Anspruch genommen werden.
Im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 werden zusätzliche Leasingverbindlichkeiten sowie entsprechende Nutzungsrechte (right-of-use assets) in Höhe von voraussichtlich rund € 653 Tsd. erfasst werden. Infolge des wesentlichen Anstiegs der Leasingverbindlichkeiten wird sich die Nettofinanzverschuldung entsprechend erhöhen. Die Vermögenswerte für Nutzungsrechte an Leasinggegenständen (im Wesentlichen Gebäude) werden sich korrespondierend zu den Leasingverbindlichkeiten – unter Berücksichtigung von Anpassungen aus der Erstanwendung von IFRS 16 – erhöhen. Erstanwendungseffekte auf das Eigenkapital ergeben sich nicht.
Im Hinblick auf die Gesamtergebnisrechnung werden anstelle der bisher in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfassten Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse unter IFRS 16 künftig die Abschreibungen der Nutzungsrechte und die Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen. Ein analoger Effekt ergibt sich in der Kapitalflussrechnung, indem sich aus der Anwendung von IFRS 16 durch geringere Auszahlungen im operativen Bereich tendenziell eine Verbesserung des betrieblichen Cashflows ergibt, während der Tilgungsanteil der Leasingzahlungen und der Zinsaufwand als Bestandteile des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit eingehen.
Bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden sind teilweise Ermessenentscheidungen zu treffen, welche die Beträge im Abschluss beeinflussen. Außerdem sind bei der Aufstellung des Abschlusses zukunftsbezogene Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, durch die die Wertansätze der Bilanzposten sowie die Höhe der Erträge und Aufwendungen beeinflusst werden können. Die sich tatsächlich ergebenden Werte können von diesen Schätzungen abweichen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer künftig wesentliche Anpassungen erforderlich sein können, werden nachfolgend erläutert.
Entwicklungskosten werden entsprechend der dargestellten Rechnungslegungsmethode aktiviert. Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf der Einschätzung des Konzerns, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit nachgewiesen ist. Beispielsweise wird die technische Realisierbarkeit anhand der Entwicklung von Prototypen oder Machbarkeitsstudien beurteilt. Die wirtschaftliche Realisierbarkeit wird durch eine Projektplanung, die die notwendigen Material- sowie Personalaufwendungen sowie deren Finanzierung umfasst, beurteilt.
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert.
Aktive latente Steuern für nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge werden derzeit im Konzern nicht erfasst. Für diese Sachverhalte wurden keine latenten Steuern ausgewiesen, da künftige positive besteuerbare Erträge zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch nicht ausreichend konkret sind. Diese Annahme wird an jedem Abschlussstichtag vom Management überprüft.
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Zugrundelegung der Erwerbsmethode bilanziert. Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs über die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden bemessen. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses anfallende Kosten werden als Aufwand erfasst und im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen.
Die Bestimmung der zum Erwerbsstichtag jeweils beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten unterliegt dabei wesentlichen Schätzungsunsicherheiten. Bei der Identifizierung von immateriellen Vermögenswerten wird in Abhängigkeit von der Art des immateriellen Vermögenswerts und der Komplexität der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts entweder auf Gutachten externer Bewertungsgutachter zurückgegriffen oder der beizulegende Zeitwert wird intern unter Verwendung einer angemessenen Bewertungstechnik für den jeweiligen immateriellen Vermögenswert ermittelt, deren Basis üblicherweise die Prognose der insgesamt erwarteten künftigen generierten Zahlungsmittel ist. Diese Bewertungen sind eng verbunden mit den Annahmen und Schätzungen, die das Management bezüglich der künftigen Entwicklung der jeweiligen Vermögenswerte getroffen hat, sowie des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes.
Der Konzern ist im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb der Palas GmbH eine Kaufverpflichtung mit bestehenden Eigentümern eingegangen. Der Konzern wendet hinsichtlich der Abbildung dieser Verpflichtung die Anticipated Acquisition Methode an, nach dieser der Unternehmenserwerb so abgebildet wird, als ob diese Kaufoption bereits ausgeübt wäre. Dies bedeutet, dass die der Kaufoption zugrunde liegenden Anteile bereits zum Erwerbszeitpunkt als erworben gelten und hat zur Folge, dass keine nicht beherrschenden Anteile existieren (Angabe 26).
Eine Rückstellung wird dann gebildet, wenn der Konzern eine rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist (Angabe 4.l) und 24). Solche Schätzungen unterliegen wesentlichen Unsicherheiten.
Die Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Der Konzern erzielt Umsatzerlöse hauptsächlich aus dem Verkauf von Messgeräten und Prüfständen im Bereich der Aerosoltechnologie. Weitere Ertragsquellen sind Einnahmen aus Reparaturarbeiten.
In der folgenden Tabelle werden die Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15) nach den wichtigsten Produkt- und Dienstleistungslinien, geografischen Hauptmärkten sowie dem Zeitpunkt der Erlösrealisierung aufgeschlüsselt:
| In € Tsd. | Feinstaub | Aerosol | Prüfstände | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Externe Kunden | ||||
| Verkaufte Produkte | 455 | 554 | 323 | 1.332 |
| Erbrachte Dienstleistungen | 13 | 8 | - | 13 |
| Externe Bruttoumsatzerlöse | 468 | 562 | 323 | 1.353 |
| Erlösschmälerungen | (101) | (115) | (66) | (282) |
| Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 367 | 447 | 257 | 1.071 |
| Zeitpunkt der Erlösrealisierung | ||||
| Zu einem Zeitpunkt übertragene Produkte | 354 | 439 | 257 | 1.050 |
| Über einen Zeitraum übertragene Produkte und Dienstleistungen |
13 | 8 | - | 47 |
| Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 367 | 447 | 257 | 1.071 |
| Geografische Hauptmärkte | ||||
| Deutschland | 86 | 237 | 186 | 509 |
| Europa | 165 | 78 | - | 242 |
| Drittland | 117 | 133 | 71 | 321 |
| Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 367 | 447 | 257 | 1.071 |
Der Konzern erzielt Einnahmen aus der kurzfristigen Vermietung von Geräten nach IAS 17:
| In € Tsd. | 01.08.2018 - 31.12.2018 |
01.08.2017 - 31.07.2018 |
|---|---|---|
| Einnahmen aus der kurzfristigen Vermietung von Geräten | 26 | - |
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über Forderungen und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden:
| In € Tsd. | 31.12.2018 | 31.07.2018 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.196 | - |
| Vertragsverbindlichkeiten | (266) | - |
Die Vertragsverbindlichkeiten enthalten Vorauszahlungen von Kunden. Die Vorauszahlungen sind kurzfristiger Natur. Auf Prüfstände entfallen € 213 Tsd. und auf sonstige Messgeräte € 52 Tsd.
Im Rahmen des Erwerbs der Palas GmbH wurden Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von € 163 Tsd. erworben. Von diesem Betrag wurden € 110 Tsd. in der Berichtsperiode als Umsatzerlöse erfasst.
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
| In € Tsd. | 01.08.2018 - 31.12.2018 |
01.08.2017 - 31.07.2018 |
|---|---|---|
| Rückerstattungsansprüche aus Due Diligence-Kosten | 247 | 73 |
| Investitionszuschüsse IAS 20 | 11 | - |
| Andere sonstige betriebliche Erträge | 6 | 0 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 263 | 73 |
Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
| In € Tsd. | 01.08.2018 - 31.12.2018 |
01.08.2017 - 31.07.2018 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezo gene Waren |
208 | 0 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 12 | 0 |
| Materialaufwand | 220 | 0 |
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
| In € Tsd. | 01.08.2018 - 31.12.2018 |
01.08.2017 - 31.07.2018 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 690 | 63 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 59 | 13 |
| Personalaufwand | 748 | 75 |
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| 01.08.2018 - | 01.08.2017 - | |
|---|---|---|
| In € Tsd. | 31.12.2018 | 31.07.2018 |
| Kosten des Erwerbs von Tochterunternehmen | 471 | - |
| Due Diligence-Kosten | 441 | 191 |
| Andere Rechts- und Beratungskosten | 81 | 121 |
| Abschlusserstellung und -prüfung | 199 | 127 |
| Aufsichtsratsvergütung | 83 | 120 |
| Raumkosten | 70 | 41 |
| Werbe- und Reisekosten | 65 | 156 |
| Versicherungen und Beiträge | 24 | 44 |
| EDV-Kosten | 19 | 28 |
| Personalgewinnung | - | 83 |
| Sonstige Kosten | 208 | 28 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.661 | 937 |
Die Kosten des Erwerbs von Tochterunternehmen resultieren im Wesentlichen aus Rechtsberatung und Due Diligence für den Kauf der Palas GmbH. Hierzu wird auf Angabe 26 dieses Anhangs verwiesen. Die Due Diligence-Kosten beziehen sich hingegen auf die Detailprüfung potenzieller Unternehmenskäufe, die entweder im Berichtszeitraum abgebrochen wurden, oder zum Abschlussstichtag noch in Bearbeitung sind.
Die Jahresabschlusskosten betreffen insbesondere auch die Erstellung und Prüfung der Kaufpreisallokation sowie der buchhalterischen Erfassung des Unternehmenserwerbs und die Einführung der Rechnungslegung gemäß IFRS betreffend die Palas-Gesellschaften.
Die Abschreibungen umfassen planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von € 216 Tsd.
Die Abschreibungen beinhalten auch die Abschreibungen auf die im Rahmen von Unternehmenserwerben aktivierten Vermögenswerte. Diese verteilen sich auf die aktivierten Vermögenswerte wie folgt:
| Marken | 14 |
|---|---|
| Auftragsbestand | 75 |
| Basistechnologie | 58 |
| Kundenbeziehungen | 40 |
| Gesamt | 188 |
Die Finanzaufwendungen umfassen Zinsaufwendungen von finanziellen Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten von € 47 Tsd.
Die im Periodenergebnis erfassten Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:
| In € Tsd. | 01.08.2018 - 31.12.2018 |
01.08.2017 - 31.07.2018 |
|---|---|---|
| Tatsächlicher Steueraufwand | ||
| Laufendes Jahr | 118 | - |
| Latenter Steuerertrag | ||
| Auflösung temporärer Diffe renzen |
(59) | - |
| Gesamt | 59 | - |
Die latenten Steuern ergeben sich vollständig aufgrund temporärer Differenzen.
Die passiven latenten Steuern auf Ebene der einzelnen Bilanzposten sind in der folgenden Übersicht dargestellt:
| 31.12.2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| In € Tsd. | 01.08.2018 | Erworben durch Unternehmens zusammenschluss |
Erfasst im Gewinn oder Verlust |
Netto | Latente Steu erschulden |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte |
- | 3.473 | (59) | 3.415 | 3.415 |
b) Überleitung des effektiven Steuersatzes Die Unterschiede zwischen dem aufgrund des rechnerischen Steuersatzes erwarteten Ertragssteueraufwand und dem tatsächlichen Ertragssteueraufwand können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Dem angewandten Steuersatz liegt der inländische Ertragssteuersatz zugrunde. Im Vorjahr bestanden keine ertragssteuerlichen Sachverhalte, weswegen hier auf die Darstellung verzichtet wird.
Der inländische Steuersatz setzt sich zusammen aus dem Körperschaftsteuersatz von 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% und einem Gewerbesteuersatz von 15,1%. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuerhebesatz von 430%.
| In € Tsd. | 01.08.2018 - 31.12.2018 |
|
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | (1.577) | |
| Steuern auf Basis des inländischen Steuersatzes des Unternehmens | 31% | 487 |
| Nicht abziehbare Betriebsausgaben | (2%) | (26) |
| Steuerfreie Erträge | 1% | 11 |
| Verluste des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde | (34%) | (531) |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (4%) | (59) |
Die Konzerngesellschaften verfügen zum Bilanzstichtag über steuerliche Verlustvorträge von € 3.177 Tsd. Daraus würde sich ein Steuereffekt von € 1.009 Tsd. ergeben.
Für steuerliche Verlustvorträge wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da künftige positive besteuerbare Erträge auf Ebene der betreffenden Gesellschaft zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch nicht ausreichend konkret sind.
Die Entwicklung der Sachanlagen setzte sich wie folgt zusammen:
| In € Tsd. | Technische Anlagen und Maschinen |
Betriebs- und Ge schäfts-ausstattung |
Summe |
|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||
| 01.08.2017 | - | - | - |
| Zugänge | - | 5 | 5 |
| Abgänge | - | - | - |
| 31.07.2018 | - | 5 | 5 |
| Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse | 514 | 264 | 778 |
| Zugänge | 26 | 8 | 35 |
| Abgänge | - | (0) | (0) |
| 31.12.2018 | 541 | 277 | 818 |
| rungsaufwendungen | |||
|---|---|---|---|
| 01.08.2017 | - | - | - |
| Abschreibungen | - | 1 | 1 |
| Abgänge | - | - | - |
| 31.07.2018 | - | 1 | 1 |
| Abschreibungen | 13 | 7 | 19 |
| Abgänge | - | - | - |
| 31.12.2018 | 13 | 8 | 20 |
| Buchwerte | |||
| 01.08.2017 | - | - | - |
| 31.07.2018 | - | 4 | 4 |
| 31.12.2018 | 528 | 269 | 797 |
Im Rumpfgeschäftsjahr 2018 ergaben sich keine Anhaltspunkte für die Notwendigkeit von außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen nach IAS 36.
Verfügungsbeschränkungen sowie als Sicherheiten für Schulden verpfändete Sachanlagen liegen im Konzern nach wie vor nicht vor.
Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich im Berichtszeitraum wie folgt:
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| In € Tsd. | Geschäfts oder Fir menwert |
EDV Li zenzen, Soft ware |
Ent wick lungs aufwen dungen |
Website | Marke | Basistech nologie |
Kundenbe ziehungen |
Summe |
| Anschaffungs- und Herstel lungskosten |
||||||||
| 01.08.2017 | - | - | - | 22 | - | - | - | 22 |
| Zugänge | - | - | - | - | - | - | - | - |
| Abgänge | - | - | - | - | - | - | - | - |
| 31.07.2018 | - | - | - | 22 | - | - | - | 22 |
| Zugänge durch Unternehmens zusammenschlüsse |
22.001 | 36 | 351 | - | 1.700 | 3.500 | 4.800 | 32.388 |
| Abgänge | - | (3) | - | - | - | - | - | (3) |
| 31.12.2018 | 22.001 | 33 | 351 | 22 | 1.700 | 3.500 | 4.800 | 32.407 |
| Abschreibungen | ||||||||
| 01.08.2017 | - | - | - | - | - | - | - | - |
| Abschreibungen | - | - | - | 3 | - | - | - | 3 |
| Abgänge | - | - | - | - | - | - | - | - |
| 31.07.2018 | - | - | - | 3 | - | - | - | 3 |
| Abschreibungen | - | 2 | 4 | 3 | 14 | 58 | 40 | 121 |
| Abgänge | - | - | - | - | - | - | - | - |
| 31.12.2018 | - | 2 | 4 | 6 | 14 | 58 | 40 | 124 |
| Buchwerte | ||||||||
| 01.08.2017 | - | - | - | - | - | - | - | - |
| 31.07.2018 | - | - | - | 19 | - | - | - | 19 |
| 31.12.2018 | 22.001 | 31 | 347 | 16 | 1.686 | 3.442 | 4.760 | 32.283 |
Im Berichtszeitraum erfolgte die Allokation des Kaufpreises für den Erwerb von Anteilen an der Palas GmbH. Für weitere Ausführungen dazu wird auf Angabe 26 dieses Anhangs verwiesen. Daraus ergab sich die Identifizierung und erstmalige Erfassung von immateriellen Vermögenswerten in Höhe von € 10.000 Tsd., die in der Konzernbilanz aktiviert wurden. Der Betrag umfasste im Wesentlichen Kundenbeziehungen (€ 4.800 Tsd.), Markennamen (€ 1.700 Tsd.) und Basistechnologien (€ 3.500 Tsd.). Die identifizierten immateriellen Vermögenswerte werden der zahlungsgenerierenden Einheit "Palas GmbH" zugeordnet. Die identifizierten Vermögenswerte wurden zum Zeitpunkt des Erwerbs mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die beizulegenden Zeitwerte der Markennamen und der Basistechnologien wurden mit dem Ertragswertverfahren unter Anwendung der Relief-from-Royalty-Methode ermittelt. Der beizulegende Zeitwert der Kundenbeziehungen wurde mit dem Ertragswertverfahren unter Anwendung der Multiperiod-Excess-Earnings-Methode ermittelt. Die Nutzungsdauern sonstiger abgeschriebener immaterieller Vermögenswerte nach Klassen stellen sich wie folgt dar:
EDV, Software, Lizenzen, Website: 3 Jahre
Marken: 10 Jahre
Basistechnologie: 5 Jahre
Kundenbeziehungen: 10 Jahre
Die Entwicklungsaufwendungen in Höhe von € 347 Tsd. werden linear über 5 Jahre abgeschrieben, sobald die Entwicklung abgeschlossen ist und die Produktion der Serienteile anläuft.
Der im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses mit Palas GmbH erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde zur Überprüfung der Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Palas GmbH" zugeordnet.
Der jährliche Wertminderungstest wurde erstmalig zum 31. Dezember 2018 durchgeführt. Konkrete Hinweise auf Wertminderungen liegen nicht vor. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts wird grundsätzlich der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit herangezogen. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit "Palas GmbH" repräsentiert die Palas GmbH. Die langfristige Unternehmensplanung geht bis zum Ende des Detailplanungszeitraums 2023. Wesentliche Annahmen, auf die die langfristige Unternehmensplanung sensibel reagiert, sind neben der Entwicklung des Neugeschäfts und der Rohstoffpreise die Steigerung der Produktivität. Diese Entwicklungen wurden aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit, auf Basis von öffentlich verfügbaren Daten sowie anhand bestehender Projektvereinbarungen, aber auch anhand beschlossener interner Maßnahmen bewertet und bestimmt. Die Zahlungsströme werden unter Anwendung risikoäquivalenter Kapitalisierungszinssätze (vor Steuern) auf den Bilanzstichtag abgezinst.
Für die Ermittlung der Werthaltigkeit des Geschäftsoder Firmenwerts liegen die in nachfolgender Tabelle dargestellten Prämissen zugrunde:
| In Prozent | 2018 |
|---|---|
| Abzinsungssatz | 8,9 |
| Nachhaltige Wachstumsrate | 1,0 |
| Geplante EBITDA-Wachstumsrate (Durchschnitt der kommenden fünf Jahre) |
20 |
Die zur Diskontierung verwendeten Gesamtkapitalkostensätze basieren auf dem risikofreien Zinssatz sowie auf einer Marktrisikoprämie. Darüber hinaus werden der Beta-Faktor, die Fremdkapitalkosten sowie die Kapitalstruktur berücksichtigt, die jeweils individuell für die zahlungsmittelgenerierende Einheit "Palas GmbH" auf Basis einer entsprechenden Peer-Group abgeleitet wurden.
Für die Ermittlung der Zahlungsströme werden die Umsatzwachstumsraten der betreffenden Märkte zugrunde gelegt. Die getroffenen Annahmen unterliegen einer gewissen Sensitivität.
Der Betrag, mit dem der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Palas GmbH" deren Buchwert übersteigt, ist unwesentlich bzw. nahe null. Aufgrund der Nähe des Erwerbszeitpunkts zum Abschlussstichtag ergibt sich somit keine Wertminderung zum 31. Dezember 2018 für die zahlungsmittelgenerierende Einheit "Palas GmbH".
Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:
| In € Tsd. | 31.12.2018 | 31.07.2018 |
|---|---|---|
| Rohstoffe und Verbrauchsgü ter |
2.100 | - |
| Unfertige Erzeugnisse | 604 | - |
| Fertigerzeugnisse | 752 | - |
| Auftragsbestand | 825 | - |
| Vorräte | 4.281 | - |
| Buchwert der Vorräte, die als Sicherheit für Verbindlichkei ten verpfändet sind |
- | - |
Im Rahmen der Kaufpreisallokation für den Erwerb von Anteilen an der Palas GmbH wurde ein zum Erwerbszeitpunkt bestehender Auftragsbestand (€ 900 Tsd.) identifiziert, der verbindliche Bestellungen für die nächsten zwölf Monate umfasst.
Im Berichtszeitraum wurden weder aufwandswirksame Abwertungen noch Wertaufholungen vorgenommen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:
| In € Tsd. | 31.12.2018 | 31.07.2018 |
|---|---|---|
| Kundenforderungen | 1.196 | 88 |
| Sonstige Forderungen | 181 | 21 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 1.377 | 109 |
Ein Wertminderungsbedarf wird erwartet, wenn verschiedene Tatsachen wie Zahlungsverzug über einen bestimmten Zeitraum oder die Einleitung von Zwangsmaßnahmen vorliegen. Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Wertberichtigungskontos in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
| In € Tsd. | 31.12.2018 | 31.07.2018 |
|---|---|---|
| Anfangsbestand | - | - |
| Forderungsabschreibung | 14 | - |
| Wertberichtigung für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 14 | - |
| In € Tsd. | 31.12.2018 | 31.07.2018 |
|---|---|---|
| Bankguthaben | 31.577 | 45.920 |
| Kassenbestand | 1 | 0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz | 31.578 | 45.920 |
| Kontokorrentkredite, die für das Cash Management genutzt werden | - | - |
| In der Kapitalflussrechnung dargestellte Zahlungsmittel und Zah lungsmitteläquivalente |
31.578 | 45.920 |
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für kurzfristig kündbare Guthaben verzinst. Der Buchwert dieser Vermögenswerte entspricht dem beizulegenden Zeitwert.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 € 4.152.000. Es ist eingeteilt in 4.152.000 auf den Namen lautende Stückaktien.
Die Verteilung auf die einzelnen Aktionäre zum Abschlussstichtag ist wie folgt:
| Aktionärsgruppe | Anzahl Aktien | %-Anteil |
|---|---|---|
| Brockhaus-Aktionäre | 826.000 | 19,9% |
| Pre-IPO Investoren | 1.652.000 | 39,8% |
| BCM AG (Aktienleihe) | 1.674.000 | 40,3% |
| Summe | 4.152.000 | 100,0% |
| Aktionärsgruppe | Anzahl Stimm- und Gewinnbezugsrechte | %-Anteil |
|---|---|---|
| Brockhaus-Aktionäre | 826.000 | 33,3% |
| Pre-IPO Investoren | 1.652.000 | 66,7% |
| Summe | 2.478.000 | 100,0% |
Die Verteilung der Stimm- und Gewinnbezugsrechte ist aufgrund der Aktienleihe wie folgt:
Am 15. Dezember 2017 ermächtigte die Hauptversammlung den Vorstand das Grundkapital bis zum 14. Dezember 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt € 2.076.000 gegen Barund/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2017/I).
Durch Beschluss des Vorstands und Zustimmung des Aufsichtsrats vom 21. Dezember 2018 wurde das Grundkapital der Gesellschaft gegen Sacheinlage im Wege der teilweisen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017/I um € 100.000 gegen Ausgabe von 100.000 neuen Aktien auf € 4.242.000 erhöht. Die Sacheinlage bestand in Geschäftsanteilen der Palas Holding GmbH. Da die Sachkapitalerhöhung zum Abschlussstichtag noch nicht im Handelsregister eingetragen war, erfolgt der Ausweis als gesonderter Posten. Es wird auf Angabe 20 dieses Anhangs verwiesen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 2. Januar 2019.
Die Brockhaus-Aktionäre haben der Brockhaus Capital Management AG am Übertragungstag (21. Dezember 2017) zunächst insgesamt 1.674.000 Brockhaus-Aktien im Wege eines unentgeltlichen Aktiendarlehens (nachfolgend "Darlehensaktien") mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten übertragen. Außerdem haben die Brockhaus-Aktionäre die KAS-Bank N.V., Frankfurt am Main, am Übertragungstag angewiesen, die Darlehensaktien auf das Depot der Gesellschaft bei der Deutschen Bank AG, Frankfurt am Main, zu übertragen.
Die sukzessive Rückübertragung der Darlehensaktien an die Brockhaus-Aktionäre erfolgt im Verhältnis 1:2 zu frischen Aktien, welche im Rahmen künftiger Kapitalerhöhungen geschaffen werden. Die Regelung hat den Zweck, den Anteil der Stimm- und Gewinnbezugsrechte der Brockhaus-Aktionäre auf ein Drittel zu beschränken. Das Aktiendarlehen endet in vollem Umfang, wenn insgesamt 5.000.000 neue Aktien an Investoren außerhalb der Brockhaus-Aktionäre ausgegeben wurden und das gesamte Grundkapital der Gesellschaft mithin € 7.500.000 beträgt.
Das Darlehen hat eine maximale Laufzeit von drei Jahren gerechnet ab dem Übertragungstag und endet damit spätestens mit Ablauf des 20. Dezember 2020. Sollten sich zum Laufzeitende noch Darlehensaktien im Eigentum der Gesellschaft befinden, werden diese Darlehensaktien an sämtliche Aktionäre (einschließlich der Brockhaus-Aktionäre), die mit Ablauf des 20. Dezember 2020 Aktionär der Gesellschaft sind, pro-rata im Verhältnis ihrer zu diesem Zeitpunkt bestehenden Beteiligung übertragen.
Durch die Sachkapitalerhöhung der Brockhaus Capital Management AG im Dezember 2018 im Zuge der Palas-Transaktion und die Ausgabe 100.000 neuer Aktien wurden im Januar 2019 50.000 Darlehensaktien an die Brockhaus-Aktionäre zurückgeführt.
Der Gesellschaft stehen keine Rechte aus eigenen Anteilen zu.
Die geleisteten Einlagen aus der Sachkapitalerhöhung im Dezember 2018 sind bis zur Eintragung in das Handelsregister noch kein Bestandteil des gezeichneten Kapitals bzw. der Kapitalrücklage der Gesellschaft zum Abschlussstichtag. Aufgrund dessen wurde ein gesonderter Posten in der Bilanz aufgenommen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 2. Januar 2019.
Ein Betrag von € 100.000 erhöht das Grundkapital der Gesellschaft auf dann € 4.252.000 und das schuldrechtliche Agio von € 2.900.000 erhöht die Kapitalrücklage auf € 44.978.000.
Die Kapitalrücklage umfasst Einstellungen aus schuldrechtlichem Agio abzüglich Kosten für Kapitalerhöhungen.
| In € Tsd. | 31.12.2018 | 31.07.2018 |
|---|---|---|
| Gesicherte Bankdarlehen | 11.713 | - |
| Verbindlichkeit aus Erwerb der übrigen 30% der Anteile der Pa las Holding GmbH |
1.223 | - |
| Übrige Verbindlichkeiten | 3.012 | - |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 15.948 | - |
| Kurzfristig fälliger Teil gesicherter Bankdarlehen | 1.030 | - |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 1.030 | - |
Verbindlichkeit aus Erwerb der übrigen 30% der Anteile der Palas Holding GmbH: Es wird auf Angabe 26.a) dieses Anhangs verwiesen.
Übrige Verbindlichkeiten: In den übrigen Verbindlichkeiten ist ein ungesichertes Verkäuferdarlehen, welches im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb an der Palas GmbH gewährt wurde, enthalten.
Informationen darüber, inwieweit der Konzern Zinsänderungs- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt ist, finden sich in Angabe IV dieses Anhangs.
| Schulden | Eigenkapital | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| In € Tsd. | Finanzverbind lichkeiten |
Gezeichnetes Kapital |
Zur Durchführung einer Kapitalerhö hung geleistete Ein lagen |
Kapital rücklage |
Gesamt |
| 01.08.2018 | - | 4.152 | - | 42.140 | 46.292 |
| Aufnahme von Darlehen und sonstigen Fremdmitteln |
12.740 | - | - | - | 12.740 |
| Zinszahlungen | (31) | - | - | - | (31) |
| Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzie rungstätigkeit |
12.709 | - | - | - | 12.709 |
| Zinsaufwendungen | 47 | - | - | - | 47 |
| Nicht zahlungswirksame Einräu mung einer Kaufoption |
1.223 | - | - | - | 1.223 |
| Nicht zahlungswirksame Verrech nung mit Kaufpreis |
3.000 | - | - | - | 3.000 |
| Sachkapitalerhöhung | - | - | 3.000 | - | 3.000 |
| Kosten der Kapitalerhöhung | - | - | - | (62) | (62) |
| 31.12.2018 | 16.979 | 4.152 | 3.000 | 42.078 | 66.209 |
| wie sonstige Verbindlichkeiten | 2.819 | 760 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen so | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.030 | - |
| Übrige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 904 | 594 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 885 | 166 |
| In € Tsd. | 31.12.2018 | 31.07.2018 |
Angaben zu den Liquiditätsrisiken des Konzerns hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie den sonstigen Verbindlichkeiten werden in Angabe IV dieses Anhangs gemacht.
| In € Tsd. | Gewährleistungen |
|---|---|
| 01.08.2018 | - |
| Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses übernommen | 83 |
| Gebildete Rückstellungen | 1 |
| 31.12.2018 | 84 |
| Davon langfristig | 42 |
| Davon kurzfristig | 42 |
Haftungsverhältnisse bestehen zum Abschlussstichtag nicht.
Zum Abschlussstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von € 734 Tsd. Davon entfallen nach der Fristigkeit auf die nächsten Geschäftsjahre:
| bis 1 Jahr | 1-5 Jahre | über 5 Jahre | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|
| Operating-Leasingverhältnisse | 386 | 269 | 79 | 734 |
| davon: Gebäude | 331 | 281 | 79 | 628 |
| davon: sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung (im Wesentlichen KFZ-Leasing) |
56 | 50 | - | 106 |
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen | 386 | 269 | 79 | 734 |
Der Konzern hat Operating-Leasingverhältnisse für die kurzfristige Vermietung von Standardmessgeräten abgeschlossen. Die Leasingverhältnisse haben eine Laufzeit von bis zu drei Monaten. Die Summe der in der Berichtsperiode als Ertrag erfassten Mietzahlungen beträgt € 26 Tsd. (Angabe 6).
Der Konzern verfügt über Finanzinstrumente, die in der Bilanz nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Bei diesen Instrumenten unterscheiden sich die Zeitwerte mehrheitlich nicht wesentlich von den Buchwerten, da die Zinsforderungen/Zinsverbindlichkeiten entweder nahezu den aktuellen Marktsätzen entsprechen oder die Instrumente kurzfristig sind.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
| Buchwert | Beizulegender Zeitwert | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| In € Tsd. | Finanzielle Ver mögenswerte zu fortgeführten An schaffungskosten |
Sonstige finanzielle Schulden |
Gesamt | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
| Nicht zum beizulegenden Zeit wert bewertete Vermögenswerte |
|||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1.196 | - | 1.196 | ||||
| Sonstige Forderungen | 181 | - | 181 | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungs mitteläquivalente |
31.578 | - | 31.578 | ||||
| Summe | 32.955 | - | 32.955 | ||||
| Nicht zum beizulegenden Zeit wert bewertete finanzielle Schul den |
|||||||
| Gesicherte Bankdarlehen | - | (12.744) | (12.744) | - | - | (12.744) | (12.744) |
| Ungesicherte Darlehen | - | (3.012) | (3.012) | - | - | (3.012) | (3.012) |
| Verbindlichkeit aus Erwerb der übrigen 30% der Anteile der Pa las Holding GmbH (Angabe 26) |
- | (1.223) | (1.223) | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferun gen und Leistungen |
- | (1.789) | (1.789) | ||||
| Sonstige Verbindlichkeiten | (1.030) | (1.030) | |||||
| Summe | - | (19.798) | (19.798) |
| Art | Finanzverbindlichkeiten* |
|---|---|
| Bewertungstechnik | Abgezinste Zahlungsströme: Das Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert der erwarteten Zahlungen, abgezinst mit dem Effektivzinssatz. |
* Finanzverbindlichkeiten enthalten gesicherte Bankdarlehen und ungesicherte Darlehen sowie die Verpflichtung aus einer Vereinbarung mit dem bisherigen Eigentümer eines Tochterunternehmens.
Der Vorstand der Gesellschaft trägt die Verantwortung für den Aufbau und die Kontrolle des Risikomanagements.
Auf Ebene der Tochtergesellschaften sind die Geschäftsführer verantwortlich für das Risikomanagement. Im Falle der Palas GmbH sind hierzu sachgerechte Prozesse für das Kreditoren- und Debitorenmanagement, die Liquiditätsplanung, das Monats-Reporting etc. implementiert.
Ein Kreditrisiko ist die Gefahr, dass ein Vertragspartner bei einem Geschäft über ein Finanzinstrument bei der Gesellschaft finanzielle Verluste verursacht, da er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Kreditrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.
Der Konzern hält am 31. Dezember 2018 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von € 31.578 Tsd. (31. Juli 2018: € 45.920 Tsd.). Diese Summe stellt somit auch das maximale Ausfallrisiko im Hinblick auf diese Vermögenswerte dar. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken oder Finanzinstituten hinterlegt, die mit Ratings von AA- bis AA+ bewertet werden. Der Vorstand überwacht fortlaufend die finanzielle Situation der Banken, bei welchen Guthaben gehalten werden.
Das Ausfallrisiko des Konzerns wird hauptsächlich durch die individuellen Merkmale der Kunden beeinflusst. Allerdings berücksichtigt der Vorstand auch die Merkmale der gesamten Kundenbasis, einschließlich des Ausfallrisikos der Branche und der Länder, in denen die Kunden tätig sind, da diese Faktoren das Ausfallrisiko ebenfalls beeinflussen können. Genaue Angaben zur Konzentration der Umsätze in bestimmten Bereichen sind der Angabe 6 dieses Anhangs zu entnehmen.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Inland, in der Eurozone sowie in Asien und Amerika werden intensiv beobachtet. Der Konzern begrenzt sein Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch den Abschluss von Warenkreditversicherungen oder durch die Vereinbarung von Vorauszahlungen bei größeren Bestellungen.
Zur Bestimmung gegeben falls notwendiger Wertberichtigungen hat der Konzern ein Verfahren eingeführt, das eine Schätzung bereits erwarteter Verluste aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ermöglicht. Hierzu wird auf Angabe 17 dieses Anhangs verwiesen.
Das maximale Ausfallrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen am 31. Dezember 2018 stellt sich wie folgt dar. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Warenkreditversicherungen und Akkreditive in Abzug gebracht bzw. im Rahmen der Verlustquote ("Loss Given Default") berücksichtigt.
| Maximales Ausfallrisiko | 533 |
|---|---|
| Absicherung durch Warenkreditversiche rung und Akkreditive |
(663) |
| Forderungen aus Lieferungen und Leis tungen |
1.195 |
| In € Tsd. | 31.12.2018 |
Ein Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage ist, die in Zusammenhang mit den finanziellen Verbindlichkeiten eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen.
Der Vorstand überwacht die Liquiditätslage sowie laufende und künftig zu erwartende Abflüsse von liquiden Mitteln im Rahmen der Budgetplanung und des fortlaufenden Controllings.
Der Konzern verfügt über gesicherte Bankdarlehen, die Auflagen enthalten. Ein künftiger Verstoß gegen die Auflagen kann dazu führen, dass das Darlehen früher zurückzuzahlen ist. Entsprechend der Vereinbarung werden die Auflagen systematisch durch den Konzern beobachtet und regelmäßig an den Vorstand berichtet, um die Übereinstimmung mit dem Kreditvertrag zu gewährleisten.
Ein Marktrisiko ist das Risiko, dass sich der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen der Marktpreise verändern. Unterschieden werden die drei Arten von Risiken: Währungsrisiko, Zinsänderungsrisiko und sonstige Marktpreisrisiken.
Der Konzern hält finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten ausschließlich in der funktionalen Währung. Wesentliche Zinsänderungsrisiken bestehen derzeit nicht.
Am 6. Dezember 2018 erwarb die Gesellschaft rechtlich 70,0% der Anteile bzw. 80,9% der Stimmrechte an der Palas GmbH Partikel- und Lasermesstechnik mit Sitz in Karlsruhe ("Palas") und erlangte somit Beherrschung über das Unternehmen. Aufgrund der bestehenden Verkaufsoption über die übrigen 30% der Anteile, die nach der Methode des antizipierten Erwerbs (anticipated acquisition method) bilanziert wird, ist der Unternehmenserwerb so dargestellt, als seien 100% der Anteile erworben worden. Die gesamte übertragene Gegenleistung betrug € 35.118 Tsd.
Palas entwickelt und produziert Geräte zur Generierung und Messung von Feinstaub und Nanopartikeln in der Luft. Durch die Akquisition wird der angestrebte Ausbau des Konzerns zu einer führenden Technologieholding maßgeblich vorangetrieben. Es wird erwartet, dass der Erwerb den Unternehmenswert des Konzerns langfristig und nachhaltig steigern wird.
Sämtliche Geschäftsanteile an der Palas wurden bis zu deren Verkauf von zwei geschäftsführenden Gesellschaftern gehalten. Während einer der beiden Gesellschafter seine Anteile vollständig an die BCM AG veräußert hat und als Geschäftsführer ausgeschieden ist, hat sich der andere Gesellschafter-Geschäftsführer im Zuge der Transaktion rückbeteiligt und steht der Palas auch weiterhin als Geschäftsführer vor.
Die Beteiligung der BCM AG an der Palas erfolgte in mehreren zusammenhängenden zeitnahen Transaktionsschritten. Zunächst hat die BCM AG 100% der Geschäftsanteile einer Vorratsgesellschaft in Rechtsform einer GmbH (Akquisitionsgesellschaft) erworben und diesen in Palas Holding GmbH umfirmiert. Nach Ausstattung der Palas Holding GmbH mit der entsprechenden Akquisitionsfinanzierung hat die Palas Holding GmbH sämtliche Geschäftsanteile des ausgeschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführers an der Palas erworben und der zweite Gesellschafter-Geschäftsführer seine bisherige Beteiligung an Palas im Wege der Sacheinlage in die Palas Holding GmbH eingebracht, wodurch die Palas Holding GmbH im Ergebnis 100% der Geschäftsanteile an Palas hält.
Durch die Einbringung von Geschäftsanteilen an der Palas Holding GmbH durch den verbliebenen Gesellschafter-Geschäftsführer in die BCM AG gegen Gewährung von 100.000 neue Aktien der BCM AG hält die BCM AG im Ergebnis 70% der Geschäftsanteile an der Palas Holding GmbH und der verbliebene Gesellschafter-Geschäftsführer 30% an der Palas Holding GmbH. Die Ausgabe der 100.000 neuen Aktien der BCM AG erfolgte zu € 30,00 pro Aktie.
Im Rahmen der Verhandlungen und Umsetzung des Erwerbs der Palas hat sich der Konzern gegenüber dem verbliebenen Gesellschafter-Geschäftsführer dazu verpflichtet, dessen 30% Anteil zu einem späteren Zeitpunkt zu erwerben und wendet hinsichtlich der Abbildung dieser Verpflichtung die Anticipated Acquisition Method an. Nach dieser Methode wird der Unternehmenserwerb so abgebildet wird, als ob die Verkaufsoption des Gesellschafter-Geschäftsführers durch diesen bereits ausgeübt wäre. Dies bedeutet, dass die der Option zugrunde liegenden Anteile bereits zum Erwerbszeitpunkt als erworben gelten und hat zur Folge, dass im Konzern keine nicht beherrschenden Anteile existieren. Die Verpflichtung aus der Option wird als finanzielle Verbindlichkeit erfasst (Angabe 22).
Im Zeitraum vom 6. Dezember bis zum 31. Dezember 2018 trug Palas Umsatzerlöse von € 1.098 Tsd. und einen Gewinn von € 220 Tsd. zum Konzernergebnis bei. Hätte der Erwerb am 1. August 2018 stattgefunden, hätten die Konzernumsatzerlöse nach Schätzungen des Vorstands bei € 6.290 Tsd. und der Konzernverlust für das Rumpfgeschäftsjahr bei € 581 Tsd. gelegen. Bei der Ermittlung dieser Beträge hat das Management angenommen, dass die vorläufig ermittelten Anpassungen der beizulegenden Zeitwerte, die zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen wurden, auch im Falle eines Erwerbs am 1. August 2018 gültig gewesen wären.
Nachstehend sind die zum Erwerbszeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte jeder Hauptgruppe von Gegenleistungen zusammengefasst.
| In € Tsd. |
|---|
| ----------- |
| Gesamte übertragene Gegenleistung | 35.118 |
|---|---|
| Verbindlichkeit aus Erwerb der übrigen 30% der Anteile der Palas Holding GmbH |
1.223 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 750 |
| Aktien der BCM AG | 3.000 |
| Gewährtes Verkäuferdarlehen | 3.000 |
| Zahlungsmittel | 27.145 |
c) Identifizierbare erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden Nachstehend sind die erfassten Beträge der erworbenen Vermögenswerte und der übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt zusammengefasst.
Bei dem Konzern sind mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten von € 471 Tsd. für Rechtsberatung und Due Diligence angefallen. Diese Kosten sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
In € Tsd.
| Immaterielle Vermögenswerte | 10.384 |
|---|---|
| Vorräte (einschließlich Auftragsbestand) | 4.477 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.723 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.146 |
| Steuerschulden | (444) |
| Latente Steuerschulden | (3.473) |
| Rückstellungen für Gewährleistungen | (83) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | (1.391) |
| Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen | 13.117 |
Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde infolge des Erwerbs wie folgt erfasst.
| Übertragene Gegenleistung | 35.118 |
|---|---|
| Beizulegender Zeitwert der identifizierbaren Nettovermögenswerte | (13.117) |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 22.001 |
In den Konzernabschluss werden zwei mittelbare und unmittelbare Unternehmen einbezogen. Die nachfolgende Tabelle zeigt den Anteilsbesitz und den Gewinn der konsolidierten Unternehmen:
| Unternehmen | Sitz | Anteil am Kapital | Eigenkapital (IFRS) | Jahresergebnis (IFRS) |
|---|---|---|---|---|
| Palas GmbH Partikel- und La sermeßtechnik |
Karlsruhe | 100,00% | € 5.801.904,93 | € 2.540.350,72 |
| Palas Holding | Karlsruhe | 100,00% | € 19.435.431,78 | € (564.568,22) |
Der bestehende rechtliche Anteil an der Palas Holding GmbH beträgt 70%. Hinsichtlich des verbleibenden Anteils am Kapital in Höhe von 30% verweisen wir auf Angabe 26 bezüglich der Anwendung der Anticipated Acquisition Method.
Im Zeitraum vom 6. Dezember 2018 bis 31. Dezember 2018 hat die Palas GmbH ein Ergebnis in Höhe von € 220 Tsd. erwirtschaftet.
Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen des Konzerns betrugen im Berichtszeitraum € 52 Tsd. und entfielen mit € 48 Tsd. auf Forschungsaufwendungen und nicht aktivierungsfähige Entwicklungsaufwendungen sowie mit € 4 Tsd. auf planmäßige Abschreibungen aktivierter Entwicklungsaufwendungen.
Es wurde eine anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Barausgleich (cash settlement) abgeschlossen, die es den Begünstigten ermöglicht, an Barzahlungen aus einem Exit-Ereignis betreffend deren Verkaufsoptionen auf Anteile von Tochtergesellschaften nach einem Zeitraum von fünf Jahren zu partizipieren. Die Vereinbarung erfordert die Ableistung einer künftigen bestimmten Dienstzeit, während der die Leistungen kontinuierlich zu erbringen sind.
Nach den derzeit angewandten vertraglichen Vereinbarungen werden 20% der Anteile der Begünstigten in jährlichen Tranchen erdient und in der Folge über einen Zeitraum von fünf Jahren unverfallbar (vested). Die Vereinbarungen sehen eine anfängliche Sperrfrist (cliff) von zwölf Monaten vor. Die Gesellschaft ist im Falle eines Ausscheidens aus wichtigem Grund (bad leaver event), zur Zahlung eines niedrigeren Werts von der Summe aus Stammbeteiligung und etwaigen Vorzugsbeteiligung des jeweils Begünstigten und dem Verkehrswert der Anteile des jeweils Begünstigten zu Zeitpunkt des relevanten Ereignisses verpflichtet. Während im Falle eines unverschuldeten Ausscheidens (good leaver event) die Gesellschaft zur Zahlung hinsichtlich der gevesteten Beteiligung den Verkehrswert der anteiligen Anteile des jeweils Begünstigten, mindestens jedoch die anteilig auf die gevestete Beteiligung entfallenen Einstiegskosten und hinsichtlich der nicht-gevesteten Beteiligung den anteilig auf die nicht-gevestete Beteiligung entfallenden Einstiegskosten, verpflichtet. Ein bad leaver event wird typischerweise ausgelöst, wenn zum Beispiel die jeweilige Anstellungsvereinbarung zwischen dem Begünstigten und dem Tochterunternehmen aus wichtigem Grund beendet wird oder bei Begehen einer Straftat durch den Begünstigten. Ein good leaver event wird typischerweise ausgelöst, wenn zum Beispiel die Anstellungsvereinbarung von dem Tochterunternehmen ordentlich beendet wird.
Verbindlichkeiten aus anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich haben zum 31. Dezember 2018 einen beizulegenden Zeitwert von Null.
Als nahestehende Unternehmen und Personen werden Unternehmen und Personen verstanden, die in der Lage sind, die BCM AG zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf deren Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben.
Solche Unternehmen und Personen umfassen Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen innerhalb des Konzerns sowie Unternehmen, die von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen beherrscht werden oder unter deren maßgeblichem Einfluss stehen.
Bezogen auf den Konzern umfassen die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der BCM AG.
Ein Vorstand hat im Rahmen der Aktienleihe 66.960 Aktien der Gesellschaft an die Gesellschaft übertragen. Aufgrund der Ausgestaltung der rechtlichen Funktion der Aktienleihe wird das Volumen sowie der ausstehende Saldo des Geschäftsvorfalles mit einem Wert von Null ausgewiesen. Es wird auf Angabe 19 dieses Anhangs verwiesen.
Die Vorstandsmitglieder nehmen Positionen in anderen Unternehmen ein, infolge derer sie die Beherrschung oder maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik dieser Unternehmen haben. Ein Teil dieser Unternehmen tätigte im Berichtszeitraum Geschäfte mit der BCM AG.
Im Rahmen des Unternehmenserwerbs der Palas GmbH hat ein Verkäufer ein ungesichertes Darlehen gewährt. Die ausstehenden Verbindlichkeiten sind in Angabe 22 ausgewiesen.
Die Falkenstein Heritage GmbH, mit Sitz in Wetzlar, verfügt über 26,7% der Stimmrechte an der Gesellschaft. Das Unternehmen wird von einem Mitglied des Vorstandes der BCM AG kontrolliert.
Die Brockhaus Private Equity GmbH, ist mit 3,3% der Stimmrechte Minderheitsaktionärin der Gesellschaft und wird von Vorstandsmitgliedern der BCM AG beherrscht. Mit der Brockhaus Private Equity GmbH bestand im Berichtszeitraum eine Leistungsbeziehung aus der Weiterbelastung von Kosten, welche von der Brockhaus Private Equity GmbH für die BCM AG verauslagt wurden und Aufwand der BCM AG darstellen. Ferner bestand im Berichtszeitraum eine Leistungsbeziehung aus einem Untermietvertrag.
Darüber hinaus besteht zwischen der Brockhaus Private Equity GmbH und der Gesellschaft ein Untermietverhältnis.
Die Falkenstein Heritage GmbH und die Brockhaus Private Equity GmbH sind Parteien der Aktienleihe und haben in deren Rahmen 1.355.940 Aktien der Gesellschaft an die Gesellschaft übertragen. Aufgrund der Ausgestaltung der rechtlichen Funktion der Aktienleihe wird das Volumen sowie der ausstehende Saldo des Geschäftsvorfalles mit einem Wert von Null ausgewiesen. Es wird auf Angabe 19 dieses Anhangs verwiesen.
Die zusammengefassten Werte der Geschäftsvorfälle und die ausstehenden Salden im Zusammenhang mit Unternehmen, die von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen beherrscht werden bzw. unter deren maßgeblichem Einfluss stehen sind wie folgt.
| Wert der Geschäftsvorfälle | Salden ausstehend | |||
|---|---|---|---|---|
| In € Tsd. | 01.08.2018 - 31.12.2018 |
01.08.2017 - 31.07.2018 |
31.12.2018 | 31.07.2018 |
| Untermiete | 44 | 34 | - | - |
| Weiterbelastung von Kosten | - | 180 | - | - |
| Zuführung in die Kapitalrücklage | - | 14 | - | - |
Im September 2017 wurden durch die Aktionäre der Gesellschaft € 15 Tsd. in die freie Kapitalrücklage eingezahlt. Davon wurden € 14 Tsd. von Unternehmen geleistet, die von Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen beherrscht werden.
Die Sachkapitalerhöhung von € 100 Tsd., in Zusammenhang mit der anteiligen Kaufpreiszahlung des Palas-Erwerbs durch neue Aktien der BCM AG (Angabe 26), wurde am 2. Januar 2019 in das Handelsregister eingetragen. Der über den Gesamtausgabebetrag der neuen Aktien hinausgehende Wert der Sacheinlage stellt ein schuldrechtliches Agio in Höhe von € 2.900 Tsd. dar.
Zwischen der Palas GmbH und der Palas Holding GmbH wurde zum 30. Januar 2019 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Dieser wurde zum 11. Februar 2019 im Handelsregister eingetragen.
Im Januar 2019 wurde ein Kaufpreisbestandteil in Höhe von € 750 Tsd. aus dem Erwerb der Anteile an der Palas GmbH beglichen.
Am 11. April 2019 wurde die Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft um € 41.667 auf € 4.293.667 beschlossen. Die Kapitalerhöhung wurde am 7. Juni 2019 in das Handelsregister eingetragen.
Am 2. September 2019 beschlossen die Aktionäre der Gesellschaft im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage durch die Ausgabe von bis zu 3.138.912 neue Aktien. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzusetzen. Zum Datum dieses Abschlusses war diese Kapitalerhöhung noch nicht umgesetzt.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 27. Juni 2019 ein Aktienoptionsprogramm beschlossen, um Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, Mitgliedern der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen und ausgewählten Arbeitnehmern unterhalb der Vorstandsebene der Gesellschaft und unterhalb der Geschäftsführung von verbundenen Unternehmen bis zu 425.200 Optionsrechte auf Stückaktien der Gesellschaft einräumen zu können.
Das als im Aufwand erfasste Gesamthonorar für den unabhängigen Abschlussprüfer, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, für den Konzernabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. August 2018 bis 31. Dezember 2018 setzt sich wie folgt zusammen:
| In € Tsd. | 01.08.2018 - 31.12.2018 |
01.08.2017 - 31.07.2018 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfung | 79 | 97 |
| Andere Bestätigungsleistun gen |
0 | 11 |
| Summe | 79 | 108 |
Die Gebühren für Abschlussprüfungsleistungen umfassen Aufwendungen für die Prüfung des Konzernabschlusses sowie für die Prüfung des Jahresabschlusses.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl des Konzerns im Berichtszeitraum.
| Durchschnittliche Anzahl | 01.08.2018 - 31.12.2018 |
01.08.2017 - 31.07.2018 |
|---|---|---|
| Vollzeit | 11 | 1 |
| Teilzeit | 5 | - |
| Sonstige | 2 | - |
| Mitarbeiter gesamt | 18 | 1 |
Der Vorstand der BCM AG setzt sich wie folgt zusammen:
Vorstandsvorsitzender (CEO/CIO): Herr Marco Brockhaus, Königstein im Taunus
Mitglied des Vorstands (CAO/Legal Counsel): Herr Dr. Marcel Wilhelm, Kronberg im Taunus
Der Aufsichtsrat der BCM besteht im Berichtszeitraum aus drei Mitgliedern, soweit sich nicht aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt und setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender: Herr Dr. Othmar Belker, selbständiger Berater, Kleinwallstadt
Frankfurt am Main, den 26 September 2019
Stellvertretender Vorsitzender: Herr Michael Schuster, Rechtsanwalt, Königstein im Taunus
Mitglied des Aufsichtsrats: Herr Dr. Lars-Gerrit Lüßmann, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main (bis 5. Dezember 2018)
Mitglied des Aufsichtsrats: Herr Andreas Peiker, Unternehmer, Königstein im Taunus (ab 5. Dezember 2018)
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche feste Vergütung von € 60 Tsd., die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine jährliche feste Vergütung von € 30 Tsd. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten daneben den Ersatz ihrer Auslagen und Ersatz der etwa auf ihrer Vergütung zu entrichtenden jeweiligen Umsatzsteuer. Im Berichtszeitraum betrug die Vergütung des Aufsichtsrats € 83 Tsd. (Vorjahr € 120 Tsd.).
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstandes betrug im Berichtszeitraum € 300 Tsd. (Vorjahr € -).
Der Verlustvortrag des Vorjahres der BCM AG wird zusammen mit dem Jahresfehlbetrag des Berichtszeitraums auf neue Rechnung vorgetragen. Zum 31. Dezember 2018 weist die Muttergesellschaft einen Bilanzverlust nach HGB von € 3.046 Tsd. aus.
_______________________ Marco Brockhaus
_______________________ Dr. Marcel Wilhelm
An die Brockhaus Capital Management AG, Frankfurt am Main
Wir haben den Konzernabschluss der Brockhaus Capital Management AG, Frankfurt am Main – bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. August bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. August bis zum 31. Dezember 2018.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss zu dienen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss, planen und führen Prüfungshandlun-

gen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.


Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 27. September 2019 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bertram Wirtschaftsprüfer
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