Governance Information • Oct 29, 2019
Governance Information
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Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA, der Fresenius Management SE, (nachfolgend der Vorstand) und der Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA erklären, dass seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2018 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (nachfolgend: der Kodex) in der Fassung vom 7. Februar 2017 entsprochen wurde und auch zukünftig entsprochen wird. Lediglich den folgenden Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 wurde bzw. wird in der nachfolgend beschriebenen Weise nicht entsprochen:
Gemäß Kodex-Nummer 5.1.2 Absatz 2 Satz 3 soll für Vorstandsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt werden.
Fresenius wird – wie in der Vergangenheit – auch künftig von der Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder absehen. Eine Befolgung dieser Empfehlung würde die Auswahl qualifizierter Kandidaten pauschal einschränken.
Gemäß Kodex-Nummer 5.4.1 Absatz 2 und Absatz 4 soll der Aufsichtsrat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Die Ziele soll er bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll im Corporate-Governance-Bericht veröffentlicht werden.

Der Aufsichtsrat hat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benannt und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet. Er hat dabei auf eine Altersgrenze und eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer verzichtet, um im Unternehmensinteresse die Auswahl geeigneter Kandidaten nicht pauschal einzuschränken. Dem Aufsichtsrat sollen vielmehr auch Mitglieder mit langjähriger Erfahrung und damit in der Regel ältere Mitglieder angehören. Es kommt entscheidend auf das ausgewogene Verhältnis von Aufsichtsratsmitgliedern unterschiedlichen Alters und verschiedener Zugehörigkeitsdauer an. Mit dieser Einschränkung wird den Empfehlungen gemäß Kodex-Nummer 5.4.1 Absatz 2 und Absatz 4 gefolgt.
Das Vorstandsmitglied Rice Powell erhält seine Vergütung ausschließlich von der Fresenius Medical Care Management AG. Bei der Fresenius Medical Care Management AG existieren keine betragsmäßigen Vergütungshöchstgrenzen für alle Vergütungsteile und folglich auch nicht für die Gesamtvergütung. Eine betragsmäßige Vergütungshöchstgrenze wird demnach auch nicht im Vergütungsbericht in der entsprechenden Mustertabelle angegeben. Ferner besteht kein dem Kodex entsprechendes Abfindungs-Cap. Bezogen auf Herrn Rice Powell wird deshalb vorsorglich auch die Abweichung von den Kodex-Nummern 4.2.3 Absatz 2 Satz 6, 4.2.3 Absatz 4 und 4.2.5 Absatz 3 erklärt. Hinsichtlich der detaillierten Erläuterung der Gründe für die Abweichung der Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA wird auf deren Entsprechenserklärung verwiesen.
Bad Homburg v.d.H., im Oktober 2019
Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA, der Fresenius Management SE, und Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA
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