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IBU-tec advanced materials AG

Annual / Quarterly Financial Statement Mar 11, 2020

5412_10-k_2020-03-11_9a74a59a-a022-443b-a2a3-a29c0220d196.pdf

Annual / Quarterly Financial Statement

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Im Hinblick auf die Anforderungen von § 322 Abs. 7 HGB tritt die elektronische Fassung nicht an die Stelle, sondern neben die Papierfassung im Sinne einer elektronischen Kopie.

Considering the requirements of Sec. 322 (7) HGB, the electronic version does not replace the hardcopy but is prepared in addition to it and is an electronic copy thereof.

IBU-tec advanced materials AG Weimar

Testatsexemplar Konzernabschluss und Konzernlagebericht 31. Dezember 2019

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Inhaltsverzeichnis

Bestätigungsvermerk

Rechnungslegung

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Allgemeine Auftragsbedingungen

Hinweis:

Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt" beschriebenen Bedingungen erteilt.

Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung im Bundesanzeiger verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt.

Best ätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die IBU-tec advanced materials AG

Prüfungsurteile

An die IBU-tec advanced materials AG

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der IBU-tec advanced materials AG, Weimar, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der IBU-tec AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt " Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen folgende, für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile: Ausgewählte Kennzahlen, Vorwort, Bericht des Aufsichtsrates, IBU-tec am Kapitalmarkt, IBU-tec-Gruppe, Überblick, Geschäftsmodell, Wichtigste Wachstumsschritte und wichtigste Märkte mit Fallbeispielen.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der geset zlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;

  • holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;
  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

A K T I V A P A S S I V A
EUR 31.12.2019
EUR
EUR 2018
TEUR
EUR 31.12.2019
EUR
EUR 2018
TEUR
A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
I. Gezeichnetes Kapital 4.000.000,00 4.000
und Werte 75.996,25 59 II. Kapitalrücklage 15.500.000,00 15.500
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
422.252,25 515 III. Gewinnrücklagen
3. Geschäfts- oder Firmenwert 4.377.760,03 4.876.008,53 3.892
4.466
1. Gesetzliche Rücklage
2. Andere Gewinnrücklagen
300.000,00
177.180,80
300
177
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
9.033.025,11 8.934 IV. Bilanzgewinn 11.857.757,37 31.834.938,17 11.791
31.768
2. Technische Anlagen und Maschinen 12.745.592,50 12.850 B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.886.019,49 2.880 ZUM ANLAGEVERMÖGEN 1.177.785,68 1.745
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 9.089.258,82 7.516 C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen
141.100,15 79
33.753.895,92 32.180 2. Sonstige Rückstellungen 1.575.116,72 2.100
38.629.904,45 36.646 1.716.216,87 2.179
B. UMLAUFVERMÖGEN D. VERBINDLICHKEITEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
1.169.811,03 1.707 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2. Erhaltene Anzahlungen
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
15.259.375,95
55.000,00
2.888.189,33
11.338
13
4.524
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 166.699,45 101 4. Sonstige Verbindlichkeiten
- davon aus Steuern:
2.504.334,48 5.890
3. Fertige Erzeugnisse 7.547.560,26 8.018 EUR 252.233,85 (Vj.: TEUR 105)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
8.884.070,74 9.826 EUR 574,88 (Vj.: TEUR 9) 20.706.899,76 21.765
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
5.280.124,84 8.010
2. Sonstige Vermögensgegenstände 1.325.441,33 1.800 E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 250,00 0
6.605.566,17 9.810 F. PASSIVE LATENTE STEUERN 182.659,04 183
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 700.298,93 372
16.189.935,84 20.008
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 187.088,71 151
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 611.820,52 835
55.618.749,52 57.640 55.618.749,52 57.640

IBU-tec advanced materials AG, Weimar

Konzernbilanz für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

IBU-tec advanced materials AG, Weimar

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

2019 2018
EUR EUR TEUR
1. Umsatzerlöse 48.452.204,66 32.562
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands
an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -341.839,70 2.484
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 291.789,75 244
4. Sonstige betriebliche Erträge 2.169.515,03 874
- davon aus der Währungsumrechnung:
EUR 9.157,86 (Vj.: TEUR 5) 50.571.669,74 36.164
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-, und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren 22.325.465,35 13.189
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.416.908,76 535
23.742.374,11 13.724
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 10.722.164,64 9.051
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 1.990.949,61 1.618
- davon für Altersversorgung:
EUR 103.175,85 (Vj.: TEUR 105)
12.713.114,25 10.669
7. Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlage
vermögens und Sachanlagen 5.172.411,57 3.563
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.994.640,83 5.261
- davon aus der Währungsumrechnung:
EUR 9.106,77 (Vj.: TEUR 22)
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.411,95 0
- davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 233.262,79 (Vj.: TEUR 101)
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 411.414,83 124
- davon aus Aufzinsung Rückstellungen:
EUR 620,37 (Vj.: TEUR 0)
-409.002,88 -124
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 644.435,47 931
- davon Ertrag aus der Veränderung
bilanzierter latenter Steuern
EUR 223.665,16 (Vj.: TEUR 282)
12. Ergebnis nach Steuern 895.690,63 1.892
13. Sonstige Steuern 29.151,76 22
14. Jahresüberschuss 866.538,87 1.870
15. Gewinnvortrag aus Vorjahr 10.991.218,50 9.921
16. Bilanzgewinn 11.857.757,37 11.791

IBU-tec advanced materials AG, Weimar Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

2019
TEUR
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Periodenergebnis
Abschreibungen (+) auf Gegenstände des Anlagevermögens
867
5.172
Abnahme (-) der Rückstellungen -463
Abnahme (-) des Sonderpostens -519
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge (-)
Verlust (+) aus Anlageabgängen
-209
22
Abnahme (+) der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva 4.341
Abnahme (-) der Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva
-4.980
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 4.231
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens
Auszahlungen (-) für Investitionen in das Sachanlagevermögen
34
-5.986
Auszahlungen (-) für Investitionen in die immateriellen Vermö
gensgegenstände
Auszahlungen (-) für Zugänge zum Konsolidierungskreis
-226
-1.000
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -7.178
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen (-) an Unternehmenseigner (Dividende) -800
Einzahlungen (+) aus Aufnahme von Finanzkrediten
Einzahlungen (+) aus Investitionszulagen
11.150
153
Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Finanzkrediten -7.228
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 3.275
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des
Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 – 3) 328
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 372
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 700
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 700
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 700

IBU-tec advanced materials AG, Weimar

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

Gezeichnetes
Kapital
TEUR
Kapitalrücklage
TEUR
Gesetzliche
Rücklage
TEUR
Andere Gewinn
rücklagen
TEUR
Bilanzgewinn
TEUR
Eigenkapital
TEUR
Stand 01.01.2019
Kapitalerhöhung
Einstellung in die Kapitalrücklage
Ausschüttungen
Jahresüberschuss
4.000 15.500 300 177 11.791
-800
867
31.768
0
0
-800
867
Stand 31.12.2019 4.000 15.500 300 177 11.858 31.835

Konzernanhang zum Geschäftsjahr 2019 der IBU-tec advanced materials AG

I. Allgemeine Angaben

Der Konzernabschluss der IBU-tec Gruppe für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Für den Konzernabschluss wurde das gesetzliche Gliederungsschema des §290 HGB befolgt.

Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt, waren nicht zu verzeichnen (§ 264 Abs. 2 S. 2 HGB).

Von zulässigen Erleichterungen gemäß HGB wurde Gebrauch gemacht.

Die IBU-tec AG ("Muttergesellschaft") hat ihren Sitz in Weimar und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Jena unter der Nummer HRB 503021 eingetragen.

II. Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss wurde die 100%ige Tochtergesellschaft, die BNT Chemicals GmbH ("BNT GmbH" oder "Tochtergesellschaft"), einbezogen, auf die die IBU-tec AG unmittelbar einen beherrschenden Einfluss ausübt.

III. Konsolidierungsgrundsätze

Bei der erstmaligen Einbeziehung der BNT GmbH zum 30.06.2018 wurden die in den Konzernabschluss aufgenommenen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten im Rahmen der Kaufpreisallokation neu bewertet respektive angesetzt. Hierbei führten die stillen Reserven bei den Grundstücken zu einer Höherbewertung gegenüber dem Jahresabschluss des Tochterunternehmens. Auf Basis dieser stillen Reserven wurden Passive Latente Steuern ermittelt und in der Konzernbilanz angesetzt.

Zusätzlich wurde ein Geschäfts- und Firmenwert in der Konzernbilanz als Vermögensgegenstand angesetzt. Vorhandene steuerliche Verlustvorträge bei der BNT GmbH führten zum Ansatz von Aktiven Latenten Steuern, deren Bildung im Rahmen der Erstkonsolidierung zum 30.06.2018 sowie deren teilweise Auflösung in den Folgekonsolidierungen zum 31.12.2018 und 31.12.2019 jeweils erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt wurden.

Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzernunternehmen wurden aufgerechnet.

In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Erlöse und Aufwendungen aus den konzerninternen Weiterberechnungen ebenso wie die internen Zinserträge bzw. Zinsaufwendungen aus dem durch die IBU-tec AG an die BNT GmbH gewährten Gesellschafterdarlehen im Zuge der Konsolidierung eliminiert.

Der Geschäfts- oder Firmenwert aus der Erstkonsolidierung wird über einen Zeitraum von 10 Jahren linear abgeschrieben.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Anlagevermögen

Für die Abschreibung von Gegenständen des Anlagevermögens wurden folgende Abschreibungsmethoden angewendet:

Anlagenposition Abschreibungsmethode Nutzungsdauer
Immaterielle
Vermögensgegenstände
linear bis zu 11 Jahre
Geschäftsbauten linear bis zu 40 Jahre
Technische Anlagen und
Maschinen
linear bis zu 30 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
linear bis zu 33 Jahre

Erworbene Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, und sofern diese der Abnutzung unterliegen, abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Dabei kam grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibung erfolgte pro rata temporis.

Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, sofern ihre jeweiligen Anschaffungskosten T€ 0,8 nicht übersteigen.

Das Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB wurde in Anspruch genommen und durch die IBU-tec AG eigenentwickelte Patente als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert.

Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im Anlagengitter dargestellt.

Umlaufvermögen

Innerhalb der Vorräte wurden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit dem gleitenden Durchschnittspreis bewertet oder zu den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten am Abschlussstichtag angesetzt.

Der Wertansatz der unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sowie der fertigen Erzeugnisse erfolgte zu den Herstellungskosten. In die Berechnung der Herstellungskosten wurden angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung einbezogen. Durch ausreichend bemessene Wertkorrekturen wurde allen erkennbaren Lagerungs- und Bestandsrisiken Rechnung getragen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Dem Ausfallwagnis wurde durch Pauschalwertberichtigung auf Forderungen ausreichend Rechnung getragen.

Die derivativen Finanzgeschäfte wurden entsprechend § 254 HGB jeweils als Bewertungseinheit mit einem Grundgeschäft zusammengefasst, soweit ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang zwischen Finanzgeschäft und Grundgeschäft besteht. Finanzgeschäfte, für die keine Bewertungseinheit gebildet wurde, wurden einzeln zu Marktpreisen bewertet.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in der Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der Deutschen Bundesbank der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt.

Bei der erstmaligen Einbeziehung der BNT GmbH zum 30.06.2018 wurden die in den Konzernabschluss aufgenommenen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten im Rahmen der Kaufpreisallokation neu bewertet respektive angesetzt. Hierbei führten die stillen Reserven bei den Grundstücken zu einer Höherbewertung gegenüber dem Jahresabschluss des Tochterunternehmens. Zusätzlich wurde ein Geschäfts- und Firmenwert in der Konzernbilanz als Vermögensgegenstand angesetzt. Nachträgliche Anschaffungskosten aus dem Kauf der BNT GmbH, die im Wesentlichen aus einem im Kaufvertrag geregelten Besserungsschein zu Gunsten des Verkäufers resultieren (T€ 1.000) führten zu einer Erhöhung des Geschäfts- und Firmenwertes im Berichtsjahr. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird über einen Zeitraum von 10 Jahren linear abgeschrieben.

In Folge eines Brandes in einem Produktionsgebäude der BNT GmbH, im Dezember 2019, gab es massive Schädigungen bzw. die totale Vernichtung diverser Produktionsund Sachanlagen.

Die Widerspiegelung der Schäden des Anlagevermögens stellt sich in Form der außerplanmäßigen Abschreibungen für die betroffenen Anlagegüter in Höhe von TEUR 510 dar.

Vorräte

in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.170 1.707
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 167 101
Fertige Erzeugnisse 7.547 8.018
Gesamt 8.884 9.826

Der Rückgang der Vorräte resultiert in erster Linie aus einem zum Jahresende niedrigeren Zinnpreis in Höhe von € 15.006,02 je Tonne (i. Vj. € 16.994,40 je Tonne) sowie einer bei der Tochtergesellschaft vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibung auf Vorräte (T€ 240), die bei dem Brand vernichtet wurden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 6.606 (Vorjahr: T€ 9.810) setzt sich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 5.280 (Vorjahr: T€ 8.010) und Sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von T€ 1.325 (Vorjahr: T€ 1.800) zusammen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen alle eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben bei Kreditinstituten haben sich von im Vorjahr T€ 372 auf T€ 700 im Berichtsjahr erhöht.

Weiterführende Informationen sind der Kapitalflussrechnung in Anlage 3 zu entnehmen.

Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen vorausgezahlte Betriebsversicherungsprämien sowie sonstige Kostenabgrenzungen. Neu hinzugekommen ist bei der IBU-tec AG die Abgrenzung einer erfolgsunabhängigen Front-up-Fee in Höhe von T€ 30. Des Weiteren werden unter den Rechnungsabgrenzungsposten Abgrenzungen für eine Zinscap-Prämie in Höhe von T€ 12 (Vorjahr: T€ 14) und ein Zinssatzswap in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 19) ausgewiesen. Der Zinssatzswap aus dem Rechnungsabgrenzungsposten wurde aufgelöst und in den Zinsaufwand für langfristige Verbindlichkeiten bzw. in den periodenfremden Aufwand umgebucht.

Aktive Latente Steuern

Vorhandene steuerliche Verlustvorträge bei der BNT GmbH führten zum Ansatz von Aktiven Latenten Steuern, deren Bildung im Rahmen der Erstkonsolidierung zum 30.06.2018 sowie deren teilweisen Auflösung in den Folgekonsolidierungen zum 31.12.2018 und 31.12.2019 jeweils erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt wurde. Hierbei wurde ein Steuersatz (Körperschafts- und Gewerbesteuer) von 29,8 % herangezogen.

Bei der Erstkonsolidierung zum 30.06.2018 bestanden bei der BNT GmbH steuerliche Verlustvorträge in Höhe T€ 7.234. Auf dieser Basis und auf Basis der geplanten Ergebnisse (vor Steuern) für die kommenden Jahre wurden Aktive Latente Steuern in Höhe von T€ 1.118 aktiviert.

Aufgrund der erfolgswirksamen Auflösung zum 31.12.2018 und zum 31.12.2019 betragen die Aktiven Latenten Steuern zum Ende des Berichtsjahres T€ 612.

Zum Bilanzstichtag errechneten sich bei der IBU-tec AG aktive latente Steuern aus abweichenden Wertansätzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz. Aufgrund des ausgeübten Wahlrechts, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern zu verzichten, wurden zum Bilanzstichtag keine aktiven latenten Steuern bei der IBU-tec AG angesetzt.

Eigenkapital

Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals ist im Eigenkapitalspiegel (Anlage 4) dargestellt.

Das gezeichnete Kapital der IBU-tec AG in Höhe von T€ 4.000 ist eingeteilt in 4.000.000 nennwertlose Stückaktien auf die Inhaber lautend, die vollständig einbezahlt sind.

In der Kapitalrücklage enthalten ist das Agio in Höhe von T€ 15.500, welches bei der Ausgabe der Anteile im Rahmen des Börsenganges erzielt wurde.

Sonderposten

Für alle Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wurden Sonderposten gebildet, die entsprechend der Laufzeit der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst werden.

in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Sonderposten für
Investitionszuschüsse
1.178 1.745

Rückstellungen

Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

T€ 31.12.2019 31.12.2018
Proben & Archivierung 113 106
Ausstehende Lieferantenrechnung 314 677
Personal 649 745
Übrige 640 651
Gesamt 1.716 2.179

Die übrigen Rückstellungen bestehen unten anderem für Kosten der Prüfung des Jahresabschlusses, für Verpflichtungen aus Gewährleistungen, für ausstehende Eingangsrechnungen und für Körperschaft- und Gewerbesteuern.

Verbindlichkeiten

T€ Gesamt bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5
Jahre
Verb. gegenüber Kreditinstituten 15.259 3.930 8.348 2.981
Vorjahr 11.338 7.497 2.611 1.230
Verb. aus erhaltenen Anzahlungen 55 55
Vorjahr 13 13
Verb. aus Lieferungen und Leistungen 2.888 2.888
Vorjahr 4.524 4.524
sonstige Verbindlichkeiten 2.506 2.464 42
Vorjahr 5.890 5.890
Gesamt 20.708 9.337 8.390 2.981
Vorjahr 21.765 17.924 2.611 1.230

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Bei der IBU-tec AG bestehen folgende Besicherungen:

Verbindlichkeiten gegenüber der Commerzbank sind in Höhe von T€ 1.700 mit einer Buchgrundschuld über nom. T€ 2.000 auf das Geschäftsgrundstück in Bitterfeld-Wolfen besichert.

Verbindlichkeiten gegenüber der Sparkasse sind in Höhe von T€ 8.054 mit Buchgrundschulden über nom. T€ 2.033 auf die Geschäftsgrundstücke sowie mit einer Sicherungsübertragung der Photovoltaikanlage besichert.

Des Weiteren besteht gegenüber der Sparkasse eine Forderungsabtretung in Höhe von T€ 384 aus der Einspeisevergütung der Photovoltaikanlage, außerdem Abtretungen von Rechten und Ansprüchen in selber Höhe aus dem Anlagenerrichtungsvertrag sowie aus dem Wartungs- und Instandhaltungsvertrag der Photovoltaikanlage. Zudem wurde eine Globalabtretung von Außenständen aus Warenlieferungen und Leistungen gegen alle Kunden bzw. Schuldner mit der Sparkasse vereinbart.

Mit der Deutschen Leasing GmbH bestehen zwei Verträge für die Sicherungsübereignung von Anlagen über T€ 4.200 und T€ 2.800.

Passive latente Steuern

Bei der erstmaligen Einbeziehung der BNT GmbH zum 30.06.2018 wurden, wie bereits unter den aktiven latenten Steuern erwähnt, die in den Konzernabschluss aufgenommenen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten im Rahmen der Kaufpreisallokation neu bewertet respektive angesetzt. Hierbei führten die ermittelten stillen Reserven bei den Grundstücken in Höhe von T€ 612 zu einer Höherbewertung gegenüber dem Jahresabschluss des Tochterunternehmens. Auf Basis dieser stillen Reserven und auf Grundlage eines Steuersatzes (Körperschafts- und Gewerbesteuer) in Höhe von 29,8 %, wurden Passive Latente Steuern in Höhe von T€ 183 ermittelt und in der Konzernbilanz angesetzt. In den Folgekonsolidierungen zum 31.12.2018 und zum 31.12.2019 wurde diese Passive Latente Steuer in gleicher Höhe ausgewiesen.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

In 2019 wurden aus den einzelnen Tätigkeitsbereichen der Gruppe folgende Umsatzanteile generiert:

2019 2018
Produktionsdienstleistungen 42.125 -
Prozessentwicklung 5.128 -
Materialentwicklung 591 -
Engineering 456 -
Sonstiges 152 -
48.452 -
Vorjahresvergleich entfällt, da in GuV 2018 nur anteilig enthalten

Die sonstigen Umsätze enthalten unter anderem Umsätze aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von T€ 86.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von insgesamt T€ 2.170 enthalten neben den Sachbezügen, der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse und Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen im Wesentlichen bei der Tochtergesellschaft Erträge aus Entschädigungsansprüchen aus dem Brand gegenüber der Versicherung in Höhe von TEUR 752.

Die periodenfremden Erträge in Höhe von T€ 502 resultieren größtenteils bei der BNT GmbH aus der Bereinigung des WeRe – Kontos in Höhe von TEUR 248 sowie der Bereinigung eines offenen Postens aus dem Geschäftsjahr 2017 in Höhe von TEUR 194.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten u.a. Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 352 (Vorjahr: T€ 42). Der Anstieg ist mit der Aufnahme eines neuen Darlehens bei der IBU-tec AG im Jahr 2019 und den damit verbundenen Zinszahlungen zu erklären.

VI. Sonstige Angaben

Die Anzahl der durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter kann dem nachfolgenden Schema entnommen werden.

2019 2018
Mitarbeiter 246,75 234,25
Praktikanten 5,00 4,00
MA in Elternzeit 1,25 1,25
Auszubildende 10,00 8,00
Jahresdurchschnitt (ohne Vorstand) 263,00 247,50
Jahresdurchschnitt (ohne Vorstand,
Praktikanten, MA in Elternzeit,
Auszubildende) 246,75 234,25

Für das Management sind im Jahr 2019 für bestehende und neu abgeschlossene mittelbare betriebliche Altersvorsorgeverpflichtungen unter Einschaltung in Deutschland ansässiger Unterstützungskassen Beiträge in Höhe von T€ 49 (Vorjahr: T€ 49) geleistet worden. Für die zugesagten Leistungen wurden durch die Unterstützungskasse entsprechende Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bei der IBU-tec AG bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 748 (Vorjahr: T€ 2.969) an offenen Bestellungen sowie Verpflichtungen aus Mieten, Pachten und Leasing in Höhe von T€ 449 (Vorjahr: T€ 381). Verpflichtungen aus Wartungsverträgen bestanden in Höhe von T€ 280 (Vorjahr: T€ 293).

In 2019 und Folgejahren bestehen Zahlungsverpflichtungen bei der BNT GmbH aus Mietverträgen in Höhe von TEUR 88 (Vj. TEUR 82). Der wesentliche Mietvertrag in Höhe von TEUR 53 wurde mit einer Laufzeit bis 30.06.2021 abgeschlossen und verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn nicht bis 30.06.2020 gekündigt wird. Die beiden anderen Mietverträge über jeweils TEUR 13 und TEUR 16 wurden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Des Weiteren besteht eine finanzielle Verpflichtung aufgrund eines Leasingvertrages für einen Stapler in Höhe von TEUR 4.441,20 / Jahr, bis einschließlich April 2023.

Angabepflichtige Haftungsverhältnisse bestanden zum 31.12.2019 bei der IBU-tec AG in Höhe von T€ 35 (Vorjahr: T€ 35) in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft gegenüber einem Kunden und in Höhe von T€ 102 (Vorjahr: T€ 102) in Form einer Bürgschaft für Abfallverbringungen für die BNT Chemicals GmbH gegenüber dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Außerbilanzielle Geschäfte bestanden bis zum Abschlussstichtag nicht.

Wir sehen aufgrund eines bestehenden Versicherungsschutzes kein Risiko für eine Inanspruchnahme der Bürgschaft in Höhe von T€ 35. Für die Bürgschaft in Höhe von T€ 102 besteht kein signifikantes Risiko der Inanspruchnahme aufgrund einer deutlichen Reduzierung der zu transportierenden Volumina.

Ein weiteres Haftungsverhältnis bestand bei der BNT GmbH aus der Bestellung für Sicherheiten für einen GEFA Kredit zur Finanzierung einer Produktionsanlage Tetraoctylzinn (TOT) in Höhe von T€ 240. Der Kredit wird mit der Produktionsanlage abgesichert. Aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten schätzen wir die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme des vorgenannten Haftungsverhältnisses als gering ein.

VII. Derivative Finanzinstrumente

Zur Absicherung eines variabel verzinslichen Darlehens (zinsbezogenes Geschäft) wurde bei der Muttergesellschaft eine Zinsbegrenzungsvereinbarung (Zinscap) mit Anfangsnomina in Höhe von T€ 1.000 und einer Laufzeit bis zum 31.03.2025 abgeschlossen. Der beizulegende Zeitwert beträgt T€ 0 (Vorjahr: T€ 2) und ermittelt sich als Barwert der Zahlungsströme unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Cap-Rate sowie der jeweiligen Marktkonditionen am Bilanzstichtag. Die ökonomische Sicherungsbeziehung wurde bilanziell nicht nachvollzogen.

Des Weiteren wurde ein Sicherungsgeschäft (Zinssatzswap) mit einem Anfangsnominal in Höhe von T€ 1.500 und einer Laufzeit bis zum 30.09.2023 abgeschlossen. Der beizulegende Zeitwert beträgt T€ -11 (Vorjahr: T€ -10) und ermittelt sich als Barwert der Zahlungsströme unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Swap-Rate sowie der jeweiligen Marktkonditionen am Bilanzstichtag.

Aufgrund des Vorliegens einer Bewertungseinheit aus Grund- und Sicherungsgeschäft gemäß § 254 HGB und der Bilanzierung nach der Einfrierungsmethode ergibt sich für dieses Sicherungsgeschäft kein Bilanzansatz bzw. keine erfolgswirksame Verbindung der Wertänderungen des Sicherungsgeschäftes. Die gegenläufigen Zahlungsströme von Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich im Sicherungszeitraum spätestens zum 30.09.2023 vollständig aus; gemäß Hedging-Policy wurde die Risikoposition unverzüglich nach Entstehung in betragsmäßig gleicher Höhe, in derselben Währung und Laufzeit nach Abschluss von Zinssatzswap-Vereinbarungen abgesichert (Micro-Hedge). Zur Messung der prospektiven als auch der retrospektiven Effektivität der Sicherungsbeziehung wurde die "Critical-Terms-Match-Methode" verwendet.

VIII. Transaktionen mit nahestehenden Personen

Mit der Ehefrau des Vorstandsvorsitzenden der Muttergesellschaft besteht ein Anstellungsverhältnis als Vorstandsassistentin. Die jährliche Vergütung aus diesem Dienstvertrag beträgt T€ 24 (Vorjahr: T€ 25).

Zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates der IBU-tec AG:

Das Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Thau ist beratend für die Gesellschaft als Rechtsanwalt tätig. Seine diesbezügliche Tätigkeit ist im Rahmen gesondert abgeschlossener Beratungsverträge beauftragt worden. Die vereinbarten Konditionen entsprechen marktüblichen Bedingungen. Die Honorare im Geschäftsjahr 2019 betrugen T€ 0 (Vorjahr: T€ 0). Zum Abschlussstichtag 2019 bestanden aus dieser Tätigkeit keine Verbindlichkeiten.

Das Mitglied des Aufsichtsrats Frau Cailleteau ist als strategische Beraterin für die Gesellschaft tätig. Ihre diesbezügliche Tätigkeit ist im Rahmen gesondert abgeschlossener Beratungsverträge beauftragt worden. Die vereinbarten Konditionen entsprechen marktüblichen Bedingungen. Die Honorare im Geschäftsjahr 2019 betrugen T€ 0 (Vorjahr: T€ 0).

Beide Beratungsverträge wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt und durch ordentliche Beschlüsse freigegeben.

Das von dem Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt maximal T€ 15. Das Gesamthonorar der Abschlussprüfer der Jahresabschlüsse der IBU-tec AG und der BNT AG beträgt jeweils 39 T€.

IX. Sonstige Pflichtangaben

Die IBU-tec AG mit Sitz in Weimar tritt als hundertprozentiges Mutterunternehmen der BNT Chemicals GmbH innerhalb der IBU-tec Gruppe auf.

Der Jahresabschluss der BNT GmbH fließt in den konsolidierten Jahresabschluss der IBU-tec Gruppe ein. Die IBU-tec AG stellt den Konzernabschluss sowohl für den größten Kreis (§ 285 Abs. 14 HGB) als auch für den kleinsten Kreis von Unternehmen (§ 285 Abs. 14a HGB) auf. Sowohl der Einzelabschluss der BNT GmbH als auch der Konzernabschluss der IBU-tec Gruppe werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und können dort eingesehen werden.

X. Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.

XI. Vorschlag zur Gewinnverwendung

Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 866.538,87 € erfolgt keine Einstellung in die gesetzliche Rücklage.

Über die Verwendung des verbleibenden Bilanzgewinnes in Höhe von insgesamt 11.857.757,37 € beschließt die ordentliche Hauptversammlung 2020.

XII. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen der Muttergesellschaft

Firma: IBU-tec advanced materials AG

Sitz: Hainweg 9-11 99425 Weimar

Rechtsform: Aktiengesellschaft

Handelsregister: Amtsgericht Jena HRB 503021

Gegenstand des

Unternehmens: Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen sowie Lohnfertigungen auf dem Gebiet der anorganischen Chemie mittels thermischer Verfahrenstechnik. Auf der Basis einer modernen und innovativen Technologieplattform generiert die IBU-tec besondere Materialien (advanced materials) von der Produktidee bis zur industriellen Fertigung. Der Kunde erwirbt durch das Komplexangebot der IBU-tec in kürzester Zeit eine abgestimmte und reproduzierbare Produktspezifikation und das Know-how des Produktionsprozesses der gewünschten Materialien. Entwicklungsrisiken neuer Produkte des Kunden werden dadurch deutlich reduziert, da die IBU-tec die Lücke zwischen den einzelnen Phasen der experimentellen Produktentwicklung im Labor bis zum gesicherten Produktionsprozess schließt. Mit diesem Geschäftsmodell hat die IBU-tec eine weltweite Nische besetzt.

Geschäftsjahr: Kalenderjahr
Grundkapital: € 4.000.000,00
Eingeteilt in 4.000.000 nennwertlose Stückaktien auf den Inhaber
autend.
Vorstand:
Vorstand:
Ulrich Weitz, Dipl .- Ing., Berlin
Jörg Leinenbach, Dipi.-Kfm., Püttlingen
Aufsichtsrat: Dr. Hans-Joachim Müller, CEO, München (Vorsitzender)
Dr. Jens T. Thau, Rechtsanwalt, Berlin (stellvertr. Vorsitzender)
Sandrine Cailleteau, Managing Director, Paris
Prokura: zum Zeitpunkt der Aufstellung des Anhangs:
Käthe Buschtons, Weimar OT Gelmeroda
Dr. Toralf Rensch, Weimar
Robert Süße, Weimar
Dr. Thomas Wocadlo, Dortmund
Christiane Bar, Weimar
Anschaffungs- oder Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
Stand Zugänge davon aus Zugang Abgänge Umbuchungen Stand Stand Zugänge davon aus Zugang Abgänge Stand Stand Stand
01.01.2019 Besserungssschein 31.12.2019 01.01.2019 Besserungssschein 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.277.624,97 174.124,87 0,00 73.545,26 10.079,74 1.388.284,32 704.102,22 241.512,58 0,00 55.578,98 890.035,82 498.248,50 573.522,75
2. Geschäfts- und Firmenwert 4.097.327,32 1.051.856,28 1.000.000,00 0,00 0,00 5.149.183,60 204.866,37 566.557,20 51.638,84 0,00 771.423,57 4.377.760,03 3.892.460,95
5.374.952,29 1.225.981,15 1.000.000,00 73.545,26 10.079,74 6.537.467,92 908.968,59 808.069,78 51.638,84 55.578,98 1.661.459,39 4.876.008,53 4.465.983,70
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte 13.094.039,46 134.617,38 0,00 0,00 654.410,22 13.883.067,06 4.772.004,18 690.473,77 0,00 0,00 5.462.477,95 8.420.589,11 8.322.035,28
und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken
Stille Reserven Grundstücke 612.436,00 0,00 0,00 0,00 0,00 612.436,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 612.436,00 612.436,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 47.834.180,65 659.545,13 0,00 0,00 2.205.676,81 50.699.402,59 34.984.338,31 2.969.471,78 0,00 0,00 37.953.810,09 12.745.592,50 12.849.842,34
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 7.570.558,67 632.205,06 0,00 169.994,06 113.055,20 8.145.824,87 4.690.533,93 704.396,24 0,00 135.124,79 5.259.805,38 2.886.019,49 2.880.024,74
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 7.531.516,79 4.560.114,40 0,00 3.070,20 -2.983.221,97 9.105.339,02 16.080,20 0,00 0,00 0,00 16.080,20 9.089.258,82 7.515.436,59
76.642.731,57 5.986.481,97 0,00 173.064,26 -10.079,74 82.446.069,54 44.462.956,62 4.364.341,79 0,00 135.124,79 48.692.173,62 33.753.895,92 32.179.774,95
Anlagevermögen gesamt 82.017.683,86 7.212.463,12 1.000.000,00 246.609,52 0,00 88.983.537,46 45.371.925,21 5.172.411,57 51.638,84 190.703,77 50.353.633,01 38.629.904,45 36.645.758,65

IBU-tec advanced materials AG, Weimar

Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 Anlagengitter

Konzern-Lagebericht der IBU-tec AG

1. Grundlage des Konzerns

1.1 Geschäftsmodell

Die IBU-tec Gruppe erwirtschaftet ihre Umsätze in verschiedenen Zielmärkten wie z. B. der Chemie-, Pharma-, Kunstoff-, Lack- und Automobilindustrie.

Dabei generiert die IBU-tec advanced materials AG (IBU-tec) als Entwicklungs- und Produktionspartner mit ihren thermischen Prozessen Funktionschemikalien mit veränderten Materialeigenschaften von der Produktidee bis zur Produktion und möchte damit signifikant das Material- und Prozessrisiko des Kunden reduzieren.

Thematische Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit der IBU-tec AG in 2019 waren CO2-, Stickoxid- und Schadstoffreduzierung, Elektromobilität und Ressourcenschonung. Die BNT Chemicals GmbH (BNT GmbH) ergänzt das bisherige Dienstleistungskerngeschäft der IBU-tec AG durch ihr Produktportfolio auf Zinn-Basis und um den Prozess der Flüssigchemie, welcher das Serviceangebot auf dem Gebiet der thermischen Prozesse komplementiert. Dadurch konnte die Marktpositionierung und Wertschöpfung einerseits im Dienstleistungsangebot ausgebaut werden und andererseits positioniert sich die Gruppe zukünftig am Markt ergänzend dazu mit eigenen Produkten.

Die IBU-tec Gruppe entwickelt und produziert Qualitätsmaterialien für die Industrie. Dabei werden die zum Teil patentgeschützten Technologien der thermischen Verfahrenstechnik mit dem Prozess- und Material-Know-how der rd. 238 Mitarbeiter kombiniert.

Die Produkte unserer Kunden, die wir im Rahmen unseres Services be- bzw. verarbeiten, sind unter anderem Bestandteile von Batteriematerialien für die Elektromobilität und stationäre Energiespeicher sowie von Lösungen zur Luftreinigung und Ressourcenschonung. Die eigenen Produkte der IBU-tec Gruppe helfen Glasflaschen und Containerglas langlebiger zu machen und die Wirksamkeit in einem weltweit verwendeten Medikament zu verbessern. IBU-tec sieht sich damit bei globalen Megatrends – besonders dem Klima- und Umweltschutz – langfristig positioniert und verfügt über eine internationale Kundenbasis von Mittelständlern bis zu globalen Konzernen.

1.2 Konzernstruktur und operatives Tochterunternehmen

1.2.1 IBU-tec advanced materials AG

Als Konzernmutter übernimmt die IBU-tec AG die strategische und operative Führung des Konzerns und des Tochterunternehmens. Realisiert wird dies im Wesentlichen dadurch, dass der CEO der IBUtec AG auch die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft wahrnimmt. Außerdem koordiniert die IBUtec AG aus ihrer Struktur heraus die Geschäftsfeldentwicklung und stellt zentrale Funktionen wie die Abschlusserstellung, Qualitätsmanagement, den Zentraleinkauf sowie das Controlling bereit.

Operativ agiert die IBU-tec AG als Entwicklungs- und Produktionsdienstleister im Bereich der thermischen Verfahrenstechnik mit Fokus auf die Behandlung anorganischer Pulver und Granulate. Diese erhalten dadurch veränderte Materialeigenschaften. Die IBU-tec AG adressiert über ihre Kundenbasis weltweite Megatrends, wie Green-Mobility (E-Mobility und Autokatalysatoren), Green-Economy (u. a. CO2- reduzierte Baustoffe, Seltene Erden, stationäre Energiespeicherung) und Medizintechnik (u. a. künstliche Gelenke und Zahnersatz).

1.2.2 BNT Chemicals GmbH

Als Hersteller von organometallischen Verbindungen, mit dem Schwerpunkt auf zinnorganischen Produkten und nasschemischen Prozessen, beliefert die BNT GmbH eine Vielzahl verschiedener Anwendungsgebiete hauptsächlich in der Glas-, Automobil-, Kunststoff-, chemischen und pharmazeutischen Industrie. Mit dem Erwerb der BNT GmbH konnte ein ergänzendes Know-how in der Flüssigchemie erworben werden, welches vor allem die Prozessstufen Fällung, Synthese, Destillation und Vortrocknung betrifft, die den thermischen Prozessen der IBU-tec vorgelagert sind. Dies ermöglicht eine Ausweitung der in der Gruppe darstellbaren Wertschöpfungskette. Der Gruppe bietet sich somit die Möglichkeit, den Markt mit einem umfangreicheren Angebot zu bedienen. Der Vertrieb erfolgt hierbei weltweit.

1.3 Ziele und Strategie

Das profitable Wachstum der Gesellschaft war und ist das Kernziel der vergangenen jährlichen Strategiemeetings. Dabei stand und steht der Ausbau der Megatrends wie z.B. die Herstellung von Pulverwerkstoffen für Hochleistungsbatterien für die Automobilindustrie und für stationäre Energiespeicher, die Prozessentwicklung und Lohnfertigung von Spezialkatalysatoren für die Chemieindustrie, Additive zur Stickstoffreduzierung der Luft, Prozessentwicklung zur Regenerierung von Seltenen Erden, die Entwicklung der Produktionskapazitäten und der Ausbau des Marktes auf dem Gebiet des Glascoatings sowie die Erschließung neuer Anwendungsgebiete für zinn- bzw- metallorganische Katalysatoren und die Herstellung von katalytisch aktiven Pulvern für die Automobilindustrie im Vordergrund.

Mit dem Strategiepapier IBU-2020 und dessen Fortschreibung in der Strategie-IBU-2025 wurde eine Strategie für die IBU-tec Gruppe entwickelt, wie das organische Wachstum durch Kapazitätserweiterungen und die Akquisition von neuen Geschäftsfeldern weiter ausgebaut werden kann. So entstand ein neuer Produktionsstandort im Chemiegebiet Bitterfeld-Wolfen, der im September 2019 in Betrieb ging. Dort werden zukünftig Stoffsysteme produziert, die unter anderem auch in Batteriesystemen Verwendung finden und am Standort Weimar nicht genehmigungsfähig sind.

Neben dem organischen Wachstum stand das anorganische Wachstum im Fokus der strategischen Überlegungen der IBU-tec AG. So wurde die BNT GmbH im GJ 2018 als Tochtergesellschaft akquiriert. Damit konnte die strategische Option, den Kunden zukünftig neben den thermischen Prozessen auch nasschemische Prozesse anzubieten, umgesetzt werden. Gleichzeitig wurde die Marktpositionierung der Gruppe ausgebaut, da man neben dem Markt des Servicegeschäfts, auf neuen Märkten mit eigenen Produkten agiert.

Diesem Ansatz folgend, war das Geschäftsjahr 2019 dadurch geprägt, die Verbindung der nasschemischen und thermischen Prozesse zur Pulverherstellung als neues Serviceangebot der Gruppe weiterzuentwickeln und damit einhergehend Dienstleistungsprojekte auf dem Gebiet der Flüssigchemie in Kombination mit Trocknungs- bzw. Kalzinierungsprozessen zu akquirieren. Wir haben weiterhin am strategischen Ausbau des Engineerings- und Anlagenbau-Angebotes gearbeitet. Einen Schwerpunkt hat die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Produktionsstandortes Bitterfeld-Wolfen zum weiteren Ausbau des organischen Wachstums mit der Umsetzung erster Produktionsaufträge im 4. Quartal 2019 gebildet. Die Umsetzung des im ersten Halbjahr erarbeiteten Strategiepapieres für die BNT GmbH mit dem Fokus auf zukünftiges profitables Wachstum, bildete einen weiteren Handlungsschwerpunkt. Die IBU-tec AG hat im dritten Quartal 2019 die mittelfristigen zukünftigen strategischen Schwerpunkte festgelegt. Insbesondere die Neukonzeption des Vertriebs, auch hinsichtlich gruppenübergreifender Ansätze wurden im Strategiepapier IBU-2025 als Schwerpunktthema dokumentiert. Die Summe und vor allem die Komplexität der erwähnten Projekte, die zusätzlich zum operativen Geschäft zu bewältigen waren, stellte uns im Geschäftsjahr 2019 hinsichtlich der dafür aufzuwendenden notwendigen Projekt- und Managementkapazität vor große Herausforderungen. Dennoch war und ist es notwendig, den Transformationsprozess der IBU-tec Gruppe weiter voranzutreiben, um die in der Vergangenheit bestehende starke Abhängigkeit von Einzelkunden und die Veränderungen des Markes, im Wesentlichen ausgelöst durch den Dieselgate, zu bewältigen.

1.4 Steuerungssystem

Aus dem Strategiepapier IBU 2020, der BNT Strategie (BNT 2020) und in Fortführung dessen auch aus der Strategie IBU-2025 ergibt sich für die IBU-tec Gruppe die Konzentration auf das primäre Ziel, durch die Umsetzung der beschlossenen Wachstumsstrategie nachhaltig profitabel zu wachsen. Trotz der hierfür notwendigen Investitionen soll dabei das operative Ergebnis (EBITDA) langfristig gesteigert werden.

Der Konzern wird dem folgend anhand der zwei wesentlichen Steuerungsgrößen EBT und EBITDA geführt. Darüber hinaus werden für die operative und strategische Steuerung weitere Größen wie Umsatz, Rohertragsmarge, EBIT, Cashflow und Investitionen betrachtet. Ein monatliches Reporting mit Soll-Ist-Vergleichen und Abweichungsanalysen bildet die Grundlage für die kaufmännische Steuerung der Gruppe.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Nach Einschätzung des Sachverständigenrats1 zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, befindet sich die deutsche Wirtschaft im Abschwung. Es wird erwartet, dass das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) im laufenden Jahr mit einer Zuwachsrate von 0,5% deutlich weniger stark wachsen wird, als in den Vorjahren.

Die Entwicklung wesentlicher Branchen der Hauptkunden stellt sich wie folgt dar:

2.1.1 Chemiebranche

Der Verband der chemischen Industrie berichtet in seiner Pressemitteilung zur Jahresbilanz 20192 , dass sowohl die Chemieproduktion (-7,5 %) als auch der Umsatz (-5 %) deutlich hinter den Vorjahreswerten zurückliegen.

1 Jahresgutachten 2019/20 – Sachverständigenrat

2 https://www.vci.de/die-branche/wirtschaftliche-lage/schwache-chemiekonjunktur-in-schwierigem-umfeldjahresbilanz-2019-der-chemisch-pharmazeutischen-industrie.jsp

2.1.2 Automobilbranche

Der Verband der Automobilindustrie3 erwartet für 2019 einen neuen Rekord auf dem Inlandsmarkt. So wird eine Zunahme der Neuzulassungen um 4% für 2019 erwartet. Die Produktion in Deutschland wird für 2019 erwartungsgemäß allerdings um 8% geringer als im Vorjahr liegen.

2.2 Wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr 2019

Das Geschäftsjahr 2019 war von einem Nachfrageanstieg nach Batteriewerkstoffen sowohl für die Automobilindustrie als auch für stationäre Energiespeicher geprägt. Ergänzend dazu konnte in der BNT die Produktion eines Wirkstoffes für die Pharmaindustrie gesteigert werden.

Der Umsatz der IBU-tec AG wurde, wie in den Vorjahren auch, nicht nur mit Batteriewerkstoffen für die Automobilindustrie und stationären Energiespeichern, sondern hauptsächlich durch die Nachfrage im Bereich der Chemischen Industrie, sowie der Rohstoffindustrie generiert. Unerfreulicher Weise lagen die Umsatzerlöse im Bereich der katalytischen Pulverwerkstoffe für die Automobilindustrie auch in 2019 erneut unter dem Niveau des Vorjahres. Durch Akquisitionsarbeit konnte dieser weiter rückläufige Trend mit neuen Kundenprojekten ausgeglichen werden.

Im zweiten Halbjahr 2019 hat die IBU-tec AG die Auswirkungen der konjunkturellen Eintrübung feststellen müssen. Insbesondere die Abnehmerbranche Chemie war und ist hier überdurchschnittlich stark betroffen. Dies führte insbesondere in Q4/2019 zu zurückgehenden Lohnfertigungsaufträgen und Auftragsproduktionen. Durch entsprechende Vertriebsarbeit konnte eine weitreichende Kompensation und sogar ein erneutes Umsatzwachstum durch kleinere, allerdings margenschwächere Forschungs- und Entwicklungsprojekte umsatzseitig erreicht werden. Um die Marge auf Planniveau zu halten, wurde bereits frühzeitig im zweiten Halbjahr ein stringentes Kostencontrolling praktiziert und die Mitarbeiterkapazität zum Jahresende hin angepasst.

Die im letzten Jahr erworbene Industrieimmobilie in Bitterfeld stellte in 2019 einen Investitionsschwerpunkt der IBU-tec AG dar. Darüber hinaus haben wir im vierten Quartal daran gearbeitet, die nächste Anlage zeitnah in Betrieb nehmen zu können. Wir rechnen hier mit der Inbetriebnahme Anfang des zweiten Quartals 2020. Bei der BNT GmbH stand weiter die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit im Fokus.

Leider kam es, wie in der veröffentlichten Adhoc-Mitteilung berichtet, am 29.12.19 zu einem Brand bei der BNT GmbH. Hierdurch wurde ein Produktionsgebäude mit drei Produktionslinien sehr stark in Mitleidenschaft gezogen. Der vollständige Wiederaufbau wird voraussichtlich ein Jahr dauern, wobei wir bestrebt sind, mit einzelnen Teilen früher die Produktion wieder aufzunehmen. Nach dem heutigen Kenntnisstand reichen die erwarteten Versicherungsentschädigungen aus, um die Wiederherstellung zu gewährleisten. Die Betriebsunterbrechungsversicherung lässt trotz niedrigerer Umsatzerlöse nach heutigem Stand keine signifikante Ergebnisbeeinträchtigung erwarten.

Wir wollen die Situation nutzen und die BNT GmbH nach dem Brand so aufstellen, dass ihre Marktposition im Zinn-organischen Markt in Europa und auch weltweit nachhaltig verbessert wird.

elektronische Kopie

3 https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2019-12/48339986-vda-erwartet-2019-rekord-bei-pkwzulassungen-prognose-2020-gesenkt-015.htm

Wichtige Verträge und Ergebnisse der Hauptversammlung

Der IBU-tec AG ist es bereits im ersten Halbjahr gelungen, mit einem fernöstlichen Kunden einen Liefervertrag über Batteriematerialien im Bereich der Elektromobilität abzuschließen. Die IBU-tec AG beliefert somit erstmals einen globalen Anbieter von Batterien für E-Mobilität direkt mit Materialien zur unmittelbaren Batterieherstellung. Damit eröffnen sich für die IBU-tec AG in diesem Anwendungsgebiet seit diesem Geschäftsjahr ganz neue Dimensionen: Erstmals tritt die IBU-tec AG als ein Batteriematerialproduzent auf und übernimmt somit einen für sich neuen Prozessschritt der Wertschöpfungskette. Weiterhin ist durch die Akquisition dieses Batterieanbieters hinsichtlich des Umsatzes gelungen, andere Größenordnungen im Bereich der Batteriematerialien zu realisieren. Im Vergleich zum Vorjahr konnte der Umsatz durch großvolumige Aufträge mit hohem Wertschöpfungsanteil um ca. 73 % gesteigert werden. Der Fokus des Geschäftsmodells verschiebt sich weiter von einem reinen Dienstleister hin zu einem Produzenten. Wir erachten es als positiv, dass durch diesen Vertrag auch die Abhängigkeit von wenigen Großkunden weiter reduziert wird.

Ebenfalls im ersten Halbjahr konnte bei der BNT GmbH die Verlängerung eines Liefervertrages mit einem Schweizer Pharmakonzern erreicht werden, der in 2019 und 2020 positive Effekte auf das Ergebnis sowie nachhaltig auf den Verschuldungsgrad der Gesellschaft haben wird. Wie bereits erwähnt, wurden mehrere langfristige Verträge mit Kunden der Glasindustrie abgeschlossen.

Wie bereits zum Halbjahr berichtet, konnte zu Beginn des Geschäftsjahres die langfristige Akquisitionsund Investitionsfinanzierung mit einem durch die Hausbank geführten Bankenkonsortium realisiert werden und bildet nun die Finanzbasis für die bereits angeschobenen und realisierten Wachstumsprojekte.

Die Hauptversammlung im April beschloss die Ausschüttung einer Dividende von 0,20 Euro je Aktie. Auch den übrigen Tagesordnungspunkten wurde zugestimmt.

Technologie und Innovation

Wie im Vorjahr wurden bei IBU-tec auch 2019 in der überwiegenden Mehrzahl Forschungsprojekte im Rahmen des laufenden Dienstleistungsangebotes für Kunden bearbeitet. Hierbei ist erneut ein Anstieg von Einzelprojekten festzustellen. Es wurden neue Stoffsysteme und Prozesse für Kunden qualifiziert, die die Grundlage für größere - idealerweise - Produktionsaufträge in der Zukunft legen sollen. Die Abteilung Materialentwicklung legt von ihrer Grundausrichtung her mit der Bearbeitung von Forschungsprojekten den Grundstein für neue Produktionsaufträge. Daneben begleitete IBU-tec im Geschäftsjahr 2019 wieder in erhöhtem Umfang öffentlich geförderte Forschungsprojekte, insbesondere im Kontext von Batteriematerialien, welche wie in den Vorjahren in engem Zusammenhang zum Dienstleistungsportfolio von IBU-tec stehen. Des Weiteren werden diese geförderten F&E-Projekte zum Aufbau von Know-how genutzt, um das Beratungsprofil ständig auszubauen und zu erweitern.

Die seit 2018 betriebenen F&E-Aktivitäten auf dem Technologiegebiet der Pulsationsreaktoren wurden auch in 2019 weiter forciert. IBU-tec schafft damit einen Ausbau des Produktportfolios auf dem Gebiet der F&E-Dienstleistungen. Mit der Entwicklung eines Minireaktors haben wir für unsere Kunden eine neue technische Lösung geschaffen. Eine "Online"-Probeentnahme während des Versuchsbetriebes erlaubt es, Kennlinien der Materialien über den gesamten Versuchsverlauf zu analysieren.

2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2.3.1 Vermögenslage

Die konsolidierte Bilanzsumme verminderte sich gegenüber dem Vorjahr (T€ 57.640) um T€ -2.021 auf T€ 55.619.

Vermögenslage (in T€) 31.12.2018 31.12.2019 zum Vorjahr
Bilanzsumme 57.640 55.619 -4 %
Eigenkapital 31.768 31.835 0 %

Das Eigenkapital der IBU-tec Gruppe beläuft sich per 31.12.19 auf insgesamt T€ 31.835.

Die Eigenkapitalquote4 beträgt 57 % (Vorjahr 55 %).

Das Anlagevermögen beträgt im laufenden Geschäftsjahr T€ 38.630 und liegt damit rund T€ 1.984 über dem Vorjahreswert. Den planmäßigen Investitionen i.H.v. rund T€ 7.212 stehen planmäßige Abschreibungen und bedingt durch den am 29.12.2019 stattgefundenen Brand in einem Produktionsgebäude vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen i.H.v. T€ 5.172 entgegen. In den immateriellen Vermögenswerten ist ein aus dem Erwerb der BNT GmbH resultierender Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von rund T€ 4.378 beinhaltet, dessen Abschreibung ebenfalls im vorgenannten Wert inkludiert ist. Das Umlaufvermögen der Gruppe liegt im Vergleich zum Vorjahr (T€ 20.008) um rund T€ 3.818 niedriger, im Wesentlichen bedingt durch niedrigere Vorräte (T€ -942), niedrigere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (T€ -3.203) und damit korrelierend höhere Zahlungsmittelbestände (T€ 328). Der Rückgang der Vorräte resultiert in erster Linie aus einem zum Jahresende niedrigeren Zinnpreis sowie einer außerplanmäßigen Abschreibung auf Vorräte (T€ 240), die beim Brand vernichtet wurden. Aus einem steuerlichen Verlustvortrag der BNT GmbH resultieren aktive latente Steuern zum Stichtag i. H. v. T€ 612 (Vorjahr T€ 835).

Auf der Passivseite der Bilanz haben neben dem oben dargestellten Eigenkapital, bedingt durch die für den Unternehmenskauf und die laufenden Wachstumsinvestitionen erforderlichen Fremdmittel, die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um rund T€ 3.922 im Vergleich zum Vorjahr (T€ 11.337) auf T€ 15.259 zugenommen. Die sonstigen Verbindlichkeiten konnten im Wesentlichen durch die Verlängerung eines mit einem Schweizer Pharmakonzern bestehenden Liefervertrag, der nun auch eine Tilgungskomponente beinhaltet, im Vergleich zum Vorjahr (T€ 5.888) deutlich auf nunmehr T€ 2.504 reduziert werden.

Passive latente Steuern auf die aufgedeckten stillen Reserven im Rahmen der Erstkonsolidierung sind wie im Vorjahr mit T€ 183 in der Konzernbilanz berücksichtigt.

2.3.2 Finanzlage

Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf die Kapitalflussrechnung in Anlage 3.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses und der verbuchten Abschreibungen, der Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (T€ -1.636) und sonstigen Passiva (T€ -3.344) bei im Vergleich dazu

4 Eigenkapitalquote=Bilanzielles Eigenkapital/Gesamtkapital

geringerer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (T€ 3.204) und geringerer Vorräte (T€ 942), T€ 4.231.

Die Investitionen beliefen sich im Berichtszeitraum auf T€ 7.212 und beinhalten neben Investitionen ins Sachanlagevermögen auch nachträgliche Anschaffungskosten aus dem Kauf der BNT GmbH, die im Wesentlichen aus einem im Kaufvertrag geregelten Besserungsschein zu Gunsten des Verkäufers resultieren (T€ 1.000).

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist durch die Aufnahme von Fremdkapital i.H.v. T€ 11.150 zur Finanzierung der geplanten Investitionen und zur Rückführung der bestehenden Brückenfinanzierung i.H.v. T€ 5.086 , realisierter Investitionszuschüsse (T€ 153), die durchgeführte Ausschüttung (T€ 800) sowie die Tilgung der Darlehen (T€ 2.295) geprägt und beträgt T€ 3.275.

Im Wesentlichen bestehen zum Bilanzstichtag folgende größere Darlehensfinanzierungen: 6.451 T€ bei der Sparkasse Mittelthüringen aus der Unternehmenskauffinanzierung zu 3,73 % p.a., 1.750 T€ bei der Commerzbank zu 1,55 % p.a. aus dem Immobilienerwerb Bitterfeld und 3.753 T€ bei der Deutschen Leasing zur Investitionsfinanzierung des Anlagenparks zu 2,5% p.a. Die Darlehen sind durch Buchgrundschulden auf die Betriebsgrundstücke, eine Globalabtretung auf Forderungen sowie die Sicherungsübereignung auf das finanzierte Sachanlagevermögen besichert.

Zur kurzfristigen Finanzierung verfügt die IBU-tec über einen Kontokorrentrahmen in Höhe von rund 3.900 T€, aus der auch die kurzfristige Finanzierung der BNT GmbH realisiert wird. Eine entsprechende Darlehensvereinbarung zwischen den beiden Gesellschaften besteht zu marktüblichen Konditionen.

Zum Stichtag beträgt die freie Kontokorrentlinie T€ 2.123.

Zum Stichtag resultiert hieraus ein Cash-Bestand von rund T€ 700.

2.3.3 Ertragslage

Aufgrund der Übernahme der Anteile der BNT GmbH zum 30.06.18 und der damit einhergehenden Einbeziehung der BNT GmbH in den Konzernabschluss ab dem 01.07.18 (vgl. §300 I HGB, DRS 23 Ziffer 10-12), ist ein Vergleich mit der Vorjahresperiode auf GuV-Ebene nur schwer möglich. Um trotzdem einen Periodenvergleich der Ertragslage zu gewährleisten, wurde das Geschäftsjahr 2018 im Rahmen einer ProForma-Darstellung zum Vergleich herangezogen, in deren Rahmen hypothetisch davon ausgegangen wurde, dass die Kontrolle über die BNT GmbH und damit der Zeitpunkt der Erstkonsolidierung der 1. Januar 2018 war. Dies ist eine hypothetische Darstellung zu Veranschaulichungszwecken, die nicht den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.

Der Konzernumsatz lag in 2019 mit T€ 48.452 um rund 4 % über Vorjahresniveau (T€ 46.568).

In den Teilbereichen Produktion, Prozessentwicklung, Materialentwicklung sowie Engineering hat die Gruppe im Geschäftsjahr 2019 folgende Umsatzanteile generiert:

Die Umsatzerlöse der Materialentwicklung beinhalten neben geförderten FuE-Projekten in geringem Umfang Analytikleistungen im Rahmen von Kundenprojekten. Die FuE-Projekte sind eng mit dem Geschäftsmodell der IBU-tec AG verbunden.

Die Steigerung bei den Umsatzerlösen resultiert im Wesentlichen aus der Verlängerung des zwischen der BNT GmbH und einem mit einem Schweizer Pharmakonzern bestehenden Liefervertrag, sowie der Steigerung der Umsatzerlöse bei der IBU-tec AG um 8 %.

Ein damit einhergehender, auch durch einen gesunkenen Zinnpreis bedingter niedrigerer Materialaufwand (T€ -529) sowie ein erhöhter Personalaufwand (T€ +505) und höhere sonstige betriebliche Aufwendungen (T€ +408) in Verbindung mit Bestandsveränderungen bzw. aktivierten Eigenleistungen, führen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu einem Anstieg des EBITDA um rund T€ 217 auf T€ 7.122. Erhöhte Abschreibungen führen zu einem EBIT i. H. v. T€ 1.949, welches damit um rund T€ 605 unter dem Wert der Vorperiode liegt.

Das Ergebnis vor Steuern (EBT) liegt aufgrund eines niedrigeren Finanzergebnisses (T€ -212), welches im Wesentlichen aus der Investitionsfinanzierung resultiert, mit T€ 1.540 ebenfalls unter dem Vergleichswert der Vorperiode (T€ 2.357). Ein positiver Steuereffekt aus der Bildung und Teilauflösung latenter Steuern im Jahr der Erstkonsolidierung, verbesserte den Jahresüberschuss des Vorjahres saldiert um T€ 653, womit der Jahresüberschuss im laufenden Geschäftsjahr unter Berücksichtigung des anteiligen Auflösungsbetrages (T€ 224) und einer um T€ 228 niedrigeren Ertragsteuerbelastung um T€ 1.414 unter dem Vergleichswert der Vorperiode liegt.

Ertragslage 31.12.2018
(ProForma)
31.12.2019 zum Vorjahr
EBITDA 6.905 7.122 3 %
EBT 2.357 1.540 -35 %
Jahresüberschuss 2.331 867 -63 %

2.4 Mitarbeiter

Die Anzahl der im Jahresdurchschnitt nach HGB beschäftigten Mitarbeiter lag für die Gruppe bei 246,75 (Vorjahr 234,25). Die IBU-tec Gruppe beschäftigte zum Stichtag 31.12.19 14 Auszubildende in unterschiedlichen Ausbildungsberufen (Mechatroniker, Chemielaborant, Chemikant, Kauffrau für Büromanagement Konstruktions- und Industriemechaniker).

Personalbestand 31.12.2018 31.12.2019 zum Vorjahr
(ohne Vorstand, Auszubildende und
Mitarbeiter in Erziehungsurlaub)
Jahres-Durchschnitt nach HGB 234,25 246,75 5,3 %
zum 31.12. 239 238 -0,4 %

Die Personalintensität (Personalkosten / Umsatz zzgl. Eigenleistungen) nahm bezogen auf die IBU-tec AG gegenüber dem Vorjahr deutlich ab. Dies wurde erreicht trotz Lohn- und Gehaltserhöhungen aufgrund erfolgter Neueinstellungen u. a. auch für den Standort in Bitterfeld. Grund dafür ist, dass im Rahmen der Produktionsumsätze im Batterieumfeld die Materialaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen haben. Dadurch ist der relative Anteil der Personalaufwendungen an den Umsatzerlösen rückläufig. Der schon mehrfach zitierte Transformationsprozess vom Dienstleister zum Produzenten hat sichtbare Verschiebungen in der Aufwandsstruktur zur Folge.

3. Chancen- und Risikobericht

Aufgrund der unterschiedlichen Geschäftsmodelle der IBU-tec AG und der BNT GmbH ergeben sich unterschiedliche Chancen und Risiken aus der Geschäftstätigkeit.

Der im Zuge der Umsetzung des Strategieprojektes IBU 2020 erfolgte Erwerb der Industrieimmobilie im Chemiepark Bitterfeld-Wolfen und die mittlerweile realisierte Inbetriebnahme des Standortes bietet neben zusätzlichen Kapazitäten auch weitere Opportunitäten, den Markt mit neuen Prozessen und Materialien auf neuen Anwendungsgebieten zu bedienen. Die Bestückung der Halle mit zunächst zwei als Vielstoffanlagen vorgesehenen Drehrohrofenanlagen samt Peripherie bietet ab 2020 die Möglichkeit und damit die Chance, zukünftig kurzfristig und flexibel auf Trends des Marktes zu reagieren. Die vertriebliche Herausforderung besteht darin, die Anlagen und damit das Produktionspersonal vor Ort ordentlich auszulasten. Entsprechende Aktivitäten hierzu sind als Vertriebsschwerpunkt 2020 definiert und Teil des Strategiefolgeprojektes IBU 2025. Die räumliche Nähe zur BNT Chemicals GmbH bietet die Möglichkeit, Synergiepotenziale mit dem vorgenannten Produktionsstandort in Zukunft zu realisieren. Dies bezieht sich nicht nur auf relativ flexibel einsetzbares technisches Anlagenpersonal, sondern auch auf die gezielte Bündelung der Kapazitäten beider Gesellschaften in entsprechenden gruppenübergreifenden Gemeinschafts-projekten. Hier gibt es einige Ansätze mit IBU-tec-Bestandskunden, aber auch mit Neukunden, das Dienstleistungsportfolio der IBU-tec um die nasschemischen Prozesse der BNT GmbH zu erweitern.

Insgesamt hat IBU-tec die Gesamtleistung des Geschäftsjahres 2019 mit rund 371 (Vorjahr 400) Einzelprojekten realisiert. Die Umsatzverteilung ist relativ breit aufgestellt, wobei in 2019 rund 66 % (Vorjahr rund 73 %) des Umsatzes mit den Top 5 Kunden generiert wurde. Das vertriebliche Ziel, die Abhängigkeit von Großkunden mittelfristig deutlich zu vermindern, wird – in kleinen Schritten - weiter verfolgt.

Ein signifikanter Umsatzanteil der IBU-tec AG wird immer noch mit wenigen Großkunden getätigt, wodurch unstrittig ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis begründet wird. In 2019 wurde aufgrund der Auswirkungen der Entwicklungen im Dieselbereich auf die Umsatzstruktur wiederum deutlich, dass hier immer noch ein entsprechendes Risiko besteht. Durch intensive vertriebliche Aktivitäten zur Verbreiterung der Kundenbasis und eine damit angestrebte Reduzierung der Abhängigkeit soll dieses Risiko minimiert werden. Der Erfolg dieser Strategie, die auch in das Strategieprojekt IBU 2025 eingebettet ist, wird von Jahr zu Jahr deutlicher. 2019 wurden die Vertriebsaktivitäten weiter ausgebaut, um das Geschäftsmodell der IBU-tec noch fokussierter zu vermarkten und neue Zielmärkte zu erschließen.

Weitere Risiken sind die Akquisition und Realisierung von Projekten sowie das kontinuierlich über Branchenbenchmark liegende Investitionsverhalten der Gesellschaft. So ist es dem Geschäftsmodell von IBU-tec immanent, dass kundenspezifische Entwicklungs- und Produktionsdienstleistungen oftmals projektbezogen beauftragt werden und auf Grundlage von nicht vertraglich fixierten Forecasts der Kunden für das jeweils folgende Geschäftsjahr geplant werden. Dies kann insbesondere bei zunehmendem Wettbewerb, steigender Komplexität und höherer Preissensitivität der Kunden negative Auswirkungen bedingen.

Hauptsächliche Einzelrisiken sind:

  • die Abhängigkeit von einzelnen Großkunden,
  • die fehlende Akquisition neuer Projekte,
  • Verschärfung des Wettbewerbs,
  • der Verlust an Know-how durch Generierung von Patenten durch Kunden
  • das Ausfallrisiko von Forderungen,
  • das Liquiditätsrisiko,
  • das Risiko von Kalkulationsfehlern,
  • das Risiko nicht vertragskonformer Leistungserbringung,
  • die nicht ausreichende Akquisition von Fachkräften und
  • das Risiko resultierend aus dem enormen Investitionsverhalten.

Zur Gewährleistung eines fristgerechten Zahlungseingangs wird ein strukturiertes Forderungsmanagement mit regelmäßigen Zahlungserinnerungen und Mahnungen praktiziert. Risiken aus Forderungsausfällen, bezogen auf internationale Projekte oder Kunden, die erstmalig Aufträge bei IBUtec platzieren, werden prinzipiell mit Anzahlungsrechnungen abgefedert. Ausfälle im nennenswerten Umfang waren auch in 2019 nicht zu verzeichnen. Zur Sicherstellung der Liquidität ist im Unternehmen ein Liquiditätsmanagement implementiert, welches dem Vorstand in wöchentlichen Abständen den aktuellen Status der Bankbestände sowie die in der nahen Zukunft erwarteten liquiditätsrelevanten Sachverhalte (fällige Forderungen, fällige Verbindlichkeiten, Bestellobligos usw.) darstellt. Finanzierungsentscheidungen erfolgen unter Beachtung der Fristenkongruenz. Zum Ausgleich kurzfristiger Zahlungsstromschwankungen und zur Brückenfinanzierung hat IBU-tec auch in 2019 bei den Hausbanken adäquate Kontokorrentkreditlinien in Anspruch genommen.

In regelmäßigen Führungskräftemeetings werden den Abteilungsleitern adressatenbezogene Auswertungen zur Steuerung ihres Geschäftes zur Verfügung gestellt. Neben regelmäßigen Vorstandssitzungen werden in der Regel jeden Monat ein bis zwei Managementmeetings durchgeführt, in denen dem Top-Management auch weitere Kennzahlen, z. B. zur Messung der Produktivität, Vertriebsleistung und Budgeteinhaltung, präsentiert werden. Jeweils ein Strategie- und ein Planungsmeeting pro Geschäftsjahr runden die Planungs- und Controllingstrukturen der Gesellschaft ab. Der Aufsichtsrat kommt für mindestens vier Meetings pro Jahr zusammen.

Kalkulatorische Risiken bestehen grundsätzlich in der Fehleinschätzung tatsächlicher Aufwendungen im Verhältnis zu den kalkulierten Abgabepreisen. Die langjährige Erfahrung des Vertriebes, der für die Preiskalkulation verantwortlich ist, und das hochspezialisierte produktionstechnische Know-how stellen sicher, dass der Aufwand realistisch eingeschätzt wird und somit Fehlkalkulationen vermieden werden. Nachkalkulationen von Einzelprojekten werden regelmäßig durchgeführt. Darüber hinaus finden regelmäßige Schulungen zur Verbesserung des betriebswirtschaftlichen Verständnisses für die verantwortlichen Projektmanager statt. Bei komplexen Produktions- oder Versuchsaufträgen, bei denen das Reaktionsverhalten der eingesetzten Ausgangsstoffe nicht voraussehbar ist, besteht immer das Risiko einer nicht erfolgreichen Leistungserbringung. Die aufgeführten Liefer- und Leistungsbedingungen in den Angeboten und das hochspezialisierte produktionstechnische Know-how der IBU-tec-Mitarbeiter ist die Voraussetzung, dieses Risiko zu minimieren. Darüber hinaus übernimmt IBU-tec nur in Ausnahmefällen ein finanzielles Risiko innerhalb der Material- und Prozessentwicklung für den Kunden, da in diesem Fall immer nach erbrachter Leistung abgerechnet und fakturiert wird.

Die Gesellschaft befindet sich, wie aus der Umsatzentwicklung 2019 ersichtlich ist, weiter auf deutlichem Wachstumskurs. Die Umsetzung der Wachstumsstrategie mit dem Unternehmenszukauf und dem Erwerb des Produktionsstandortes in Bitterfeld bilden, wie bereits dargestellt, die Basis für weiteres Wachstum. Eine noch stärkere Auftragsorientierung der Organisationsstruktur soll sowohl die vertrieblichen Aktivitäten bei der Auftragseinsteuerung als auch die Auftragsabarbeitung in den Projekten weiter optimieren und somit kurz- und mittelfristig weitere Effizienzpotenziale erschließen. Klare Verantwortlichkeiten, eine dem Geschäftsmodell adäquate Organisation und eine professionelle Meetingstruktur gewährleisten grundsätzlich eine unmittelbare Information über etwaige Risiken an die Geschäftsführung.

Bestandsgefährdende Risiken werden nach Ansicht des Managements nicht gesehen.

Bei der BNT GmbH sehen wir folgende Chancen und Risiken:

Die Finanzierung der Gesellschaft stützt sich im Wesentlichen auf Darlehen der Muttergesellschaft IBUtec advanced materials AG, Weimar, und von Kreditinstituten sowie auf Lieferantenkredite und vorhandene liquide Mittel. Zukünftig soll durch die konstante Erwirtschaftung von liquiden Mitteln aus der laufenden Geschäftstätigkeit sowie der Aufrechterhaltung bestehender Fremdmittel die Finanzierung sichergestellt werden.

Das Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, besteht in der Gefahr des Ausfalls eines Vertragspartners. Die Gesellschaft geht davon aus, dass durch Wertberichtigungen für Forderungsausfälle das tatsächliche Risiko abgedeckt ist. Das Risiko von Forderungsausfällen wird durch ein regelmäßiges Mahnwesen und Bonitätsprüfungen eingegrenzt.

Das Risiko als Störfallbetrieb insbesondere im Umgang mit gefährlichen Stoffen.

Darüber hinaus sind keine besonderen Risikopotentiale erkennbar, die über das allgemeine Risiko der unternehmerischen Tätigkeit hinausgehen.

Basierend auf einem zwischen der bisherigen Muttergesellschaft (TIB Chemicals AG) und der BNT GmbH geschlossenen Kooperationsvertrag sollen u.a. neue Produktinnovationen entwickelt und vermarktet werden. Dadurch erhoffen wir uns eine gestärkte Marktposition in der von uns besetzten Nische. Gleichzeitig erweitert die BNT GmbH als Teil der IBU-tec Gruppe die chemische Wertschöpfungskette und ermöglicht es den Kunden damit gemeinsam mit der neuen Muttergesellschaft (IBU-tec AG) ein komplettiertes Produkt- und Dienstleistungsangebot zu nutzen. Interne Ablauf- und Qualitätskontrollen sollen dabei unsere hohen Qualitätsansprüche sichern. Insbesondere der europäische Glascoating-Markt bietet nach unserer Einschätzung hier aktuell sehr gute Möglichkeiten. BNT möchte durch zukünftige Investitionen in diesem Produktbereich seinen Marktanteil weiter ausbauen.

4. Prognosebericht

4.1 Künftige Konjunktur- und Branchenentwicklung

Chemiebranche

Für das Jahr 2020 erwartet der Verband der chemischen Industrie5 einen Anstieg der Chemieproduktion um rund 0,5 % im Vergleich zum Vorjahr.

Der Branchenumsatz wird im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls um erwartete 0,5 % höher prognostiziert, was einen voraussichtlichen Jahresbranchenumsatz von rund 194 Mrd. € erwarten lässt.

Automobilbranche

Der Verband der Automobilindustrie erwartet für 2020 einen Rückgang von 4 % für den deutschen Verkaufsmarkt im Vergleich zum Vorjahr. Der durch den "Dieselskandal" und dessen Folgen für den Verbrennungsmotor eingeleitete Technologiewandel führt zu Umbrüchen der ganzen Branche bis hin zu den Zuliefererbetrieben. Politisch getriebene Programme, wie z. B. der Green Deal der Europäischen Union, lassen erwarten, dass die Automobilhersteller ihr Angebot immer stärker zugunsten von Elektrofahrzeugen, Plug-in-Hybriden, aber auch Wasserstoffautos anpassen. Dies, in Verbindung mit steuerlichen Vergünstigungen, sollte bei gleichzeitigem Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur zu deutlich steigenden Absatzzahlen in diesem Segment führen.

4.2 Künftige Entwicklung der IBU-tec Gruppe

Operative Leistung der Unternehmen

Für 2020 gehen die Wirtschaftsweisen von einer schwachen wirtschaftlichen Dynamik aus und prognostizieren ein Wachstum von 0,9 % (kalenderbereinigt 0,5 %). Hinzu kommt, dass positive Impulse aus dem Außenhandel durch die Unsicherheiten im Kontext des immer noch bestehenden Handelskonflikts mit den USA, aber auch durch den bevorstehenden Brexit, deutlich reduziert erwartet werden.

Aus den zum Jahresende 2019 erhaltenen Kunden-Forecast-Zahlen für das Geschäftsjahr 2020 hat IBUtec die Unternehmensplanung abgeleitet. Die Entwicklung der Umsatzprognose ist dabei von zum Teil sehr zurückhaltenden Einschätzungen der Kunden geprägt. Wie vorher schon dargestellt, gibt sowohl die gesamtwirtschaftliche Entwicklung als auch die Entwicklung wesentlicher Kundenbranchen Anlass für diese Zurückhaltung. Gleichwohl sehen wir uns aufgrund unseres Geschäftsmodells gut aufgestellt und gehen von einem Umsatzplanwert aus, der im oberen einstelligen Prozentbereich unter dem des Vorjahres liegen wird. IBU-tec ist zuversichtlich, durch die gezielte Vermarktung der Pulsationsreaktor-Technologie neue Umsatzpotenziale erschließen zu können. Auch die Nachfrage nach Entwicklungsprojekten im Bereich der Elektromobilität und stationären Energiespeicher gibt Anlass zu vorsichtigem Optimismus.

5 https://www.vci.de/die-branche/wirtschaftliche-lage/schwache-chemiekonjunktur-in-schwierigem-umfeldjahresbilanz-2019-der-chemisch-pharmazeutischen-industrie.jsp

Es ist festzustellen, dass unserer Meinung nach die Visibilität der Geschäftsentwicklung in 2020 im Vergleich zu den Vorjahren deutlich geringer ist. Neben den sehr zurückhaltenden Umsatzprognosen unserer Kunden lässt uns auch die Situation in einigen Zielbranchen, die bereits seit dem 2. Halbjahr 2019 zu einer veränderten Auftragsstruktur mit zunehmend kleinteiligem Projektgeschäft geführt hat und die wir auch weiter für 2020 erwarten, zu dieser Einschätzung kommen. Insgesamt hält die IBU-tec AG aus diesen Gründen aktuell für 2020 einen Umsatz, der im oberen einstelligen Prozentbereich unter dem Vorjahresniveau liegt, für möglich. Trotz der mit der aktuell erkennbar veränderten Umsatzstruktur einhergehenden Margenreduzierung im unteren einstelligen Prozentbereich, sind wir sehr zuversichtlich, dass sich die EBITDA-Marge weiterhin im zweistelligen Bereich bewegt.

Zusammengefasst erwartet IBU-tec kein leichtes Jahr 2020. Wir werden aber weiter konsequent am Ausbau des Produktionsstandortes in Bitterfeld arbeiten und damit dem Vertrieb, der in 2020 eine weitere Intensivierung erfahren wird, eine noch breitere technologische Plattform und damit ein noch attraktiveres Anlagenportfolio zur Vermarktung bereitstellen. Wir sind unserer Ansicht nach in den wichtigen Zukunftsbereichen Greentec, Elektromobilität und Energiespeicherung sowie Life Science gut positioniert und deshalb auch zuversichtlich, unsere Marktanteile in den kommenden Jahren weiter ausbauen zu können. Eine Konkretisierung der Prognose werden wir gegebenenfalls im weiteren Jahresverlauf vornehmen und veröffentlichen.

Bei der BNT GmbH steht das Jahr 2020 im Fokus des Wiederaufbaus des beim Brand, am 29.12.19, zerstörten Produktionsgebäudes mit drei Produktionslinien. Neuaufbau und die Entscheidung über das zu wählende Anlagenequipment werden unter Berücksichtigung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen der absatzorientierten und der beschaffungsorientierten Materialeinsatzseite erfolgen. Insbesondere im Zusammenhang mit den in den Zwischenprodukten gebundenen Zinnwerten sehen wir signifikante Optimierungspotenziale. Durch die Verbesserung der Ausbeute unseres Rohmaterialeinsatzes erwarten wir eine unmittelbare deutliche Senkung der Kapitalbindung, was einen positiven Effekt auf die Liquidität des Unternehmens erwarten lässt. Wesentlich bei der Konzeption des Wiederaufbaus ist auch die anlagenseitige Aufrüstung der BNT GmbH zur zukünftigen Realisierung gruppenübergreifender Dienstleistungsaufträge.

Im Rahmen der bestehenden Betriebsunterbrechungsversicherung gehen wir trotz durch den Brand niedrigerer als im Vorjahr erwarteter Umsatzerlöse, von nahezu keinen Ergebniseinbußen aus. Damit kann die Gesellschaft operativ weiter agieren und in den nicht vom Brand betroffenen Teilen durch gezielte vertriebliche Aktivitäten ihre Marktposition weiter ausbauen. Insbesondere der europäische Glascoating-Markt bietet nach unserer Einschätzung hier aktuell sehr gute Möglichkeiten. Weitere konkrete Projekte zur Verbesserung des Umweltschutzes, wie z.B. die Erneuerung des Gefahrstofflagers sowie notwendige Flächenversiegelungen sind darüber hinaus in Planung.

Die Kunden wurden durch den Vertrieb bezüglich einer Prognose für 2020 angesprochen. Basierend auf deren Input, wurden der Umsatz, die Investitionen, notwendige Mitarbeiter und weitere Ressourcen im Planungsmeeting abgestimmt und für das GJ 2020 geplant. Umsatzseitig erwarten wir durch die Auswirkungen des Brandes eine Reduzierung von ca. 5-6 Mio. €. Aufgrund der bestehenden Betriebsunterbrechungsversicherung erwarten wir ein EBITDA auf Vorjahresniveau.

Auft ragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Wir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.

Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde.

Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.

Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.

Allgemeine Auftragsbedingungen

für

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

vom 1. Januar 2017

1. Geltungsbereich

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend "Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber.

2. Umfang und Ausführung des Auftrags

(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.

(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.

6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.

7. Mängelbeseitigung

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.

9. Haftung

(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.

(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.

(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.

(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.

(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.

(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.

10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge

(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.

Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.

(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.

(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:

a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise

b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern

c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden

d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern

e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.

(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.

(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.

(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für

a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,

b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,

c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und

d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.

(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.

12. Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.

13. Vergütung

(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

14. Streitschlichtungen

Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.

15. Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

Im Hinblick auf die Anforderungen von § 322 Abs. 7 HGB tritt die elektronische Fassung nicht an die Stelle, sondern neben die Papierfassung im Sinne einer elektronischen Kopie.

Considering the requirements of Sec. 322 (7) HGB, the electronic version does not replace the hardcopy but is prepared in addition to it and is an electronic copy thereof.

IBU-tec advanced materials AG Weimar

Testatsexemplar Jahresabschluss und Lagebericht 31. Dezember 2019

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Inhaltsverzeichnis

Bestätigungsvermerk

Rechnungslegung

Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Allgemeine Auftragsbedingungen

Hinweis:

Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage "Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt" beschriebenen Bedingungen erteilt.

Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung im Bundesanzeiger verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt.

Best ätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die IBU-tec advanced materials AG

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der IBU-tec advanced materials AG, Weimar, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019, der Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der IBU-tec advanced materials AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger

Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt " Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen folgende, für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile: Ausgewählte Kennzahlen, Vorwort, Bericht des Aufsichtsrates, IBU-tec am Kapitalmarkt, IBU-tec-Gruppe, Überblick, Geschäftsmodell, Wichtigste Wachstumsschritte und wichtigste Märkte mit Fallbeispielen.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der geset zlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

A K T I V A P A S S I V A
31.12.2019 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 4.000.000,00 4.000.000,00
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte
und Werte
75.996,25 58.466,25 II. Kapitalrücklage 15.500.000,00 15.500.000,00
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
315.932,50 461.727,50 III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 300.000,00 300.000,00
391.928,75 520.193,75 2. Andere Gewinnrücklagen 177.180,80 177.180,80
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 6.236.510,91 6.027.778,08 IV. Bilanzgewinn 11.438.798,89 11.331.962,73
2. Technische Anlagen und Maschinen 7.316.270,50 6.830.555,66 31.415.979,69 31.309.143,53
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.441.259,17 2.476.516,74 B. SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE
ZUM ANLAGEVERMÖGEN 1.169.052,97 1.721.604,63
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 8.374.587,00 6.940.677,63 C. RÜCKSTELLUNGEN
24.368.627,58 22.275.528,11 1. Steuerrückstellungen 141.100,15 14.266,96
III. Finanzanlagen 2. Sonstige Rückstellungen 958.967,57 1.170.407,31
Anteile an verbundenen Unternehmen 7.735.225,79 6.614.881,51 1.100.067,72 1.184.674,27
28.890.409,62 D. VERBINDLICHKEITEN
32.495.782,12 29.410.603,37 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 15.019.375,85 10.879.520,24
B. UMLAUFVERMÖGEN - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR 3.770.218,85 (Vj.: EUR 7.318.762,51)
2. Erhaltene Anzahlungen 55.000,00 13.484,00
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
298.564,62 688.158,73 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR 55.000,00 (Vj.: EUR 13.484,00)
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 525.089,35 1.234.977,75
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 166.699,45 101.549,96 - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
3. Fertige Erzeugnisse 533.376,00 40.705,57 EUR 525.089,35 (Vj.: EUR 1.234.977,75)
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
0,00 13.520,78
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
998.640,07 830.414,26 EUR 0,00 (Vj.: EUR 13.520,78)
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5. Sonstige Verbindlichkeiten
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
584.428,20 136.332,25
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.969.803,53 3.179.651,62 EUR 542.727,78 (Vj.: EUR 135.736,79)
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 12.836.429,03 11.529.037,49 - davon aus Steuern:
EUR 234.071,91 (Vj.: EUR 93.147,79)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
3. Sonstige Vermögensgegenstände 299.558,90 1.240.542,35 EUR 574,88 (Vj.: EUR 0,00)
16.105.791,46 15.949.231,46 16.183.893,40 12.277.835,02
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 84.672,67 152.352,79
17.189.104,20 16.931.998,51
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 184.357,46 150.655,57 E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 250,00 0,00
49.869.243,78 46.493.257,45 49.869.243,78 46.493.257,45

IBU-tec advanced materials AG, Weimar

Bilanz

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

IBU-tec advanced materials AG, Weimar

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

Gewinn- und Verlustrechnung

2019 2018
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 20.485.788,87 18.984.334,35
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands
an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 557.819,92 -40.253,63
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 291.789,75 302.643,92
4. Sonstige betriebliche Erträge 731.118,36 760.713,34
- davon aus der Währungsumrechnung:
EUR 372,42 (Vj.: EUR 17,03) 22.066.516,90 20.007.437,98
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-, und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren 3.309.881,64 2.021.494,55
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.412.866,03 520.776,79
4.722.747,67 2.542.271,34
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 7.766.446,48 7.772.689,45
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 1.413.259,12 1.370.262,37
- davon für Altersversorgung:
EUR 102.562,30 (Vj.: EUR 104.871,49)
9.179.705,60 9.142.951,82
7. Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlage
vermögens und Sachanlagen 2.715.681,03 2.600.603,63
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.930.484,99 3.671.008,01
- davon aus der Währungsumrechnung:
EUR 2.541,02 (Vj.: EUR 0,00)
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 235.658,84 101.588,21
- davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 233.262,79 (Vj.: EUR 100.765,17)
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 401.968,85 76.930,66
- davon aus Aufzinsung Rückstellungen:
EUR 620,37 (Vj.: EUR 103,81)
-166.310,01 24.657,55
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 420.770,31 648.513,98
- davon Ertrag aus der Veränderung
bilanzierter latenter Steuern
EUR 14.266,96 (Vj.: EUR 0,00)
12. Ergebnis nach Steuern 930.817,29 1.426.746,75
13. Sonstige Steuern 23.981,13 15.548,04
14. Jahresüberschuss 906.836,16 1.411.198,71
15. Gewinnvortrag aus Vorjahr 10.531.962,73 9.920.764,02
16. Bilanzgewinn 11.438.798,89 11.331.962,73

IBU-tec advanced materials AG, Weimar Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

2019
TEUR
2018
TEUR
1.
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Periodenergebnis 907 1.411
Abschreibungen (+) auf Gegenstände des Anlagevermögens 2.716 2.601
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen -85 354
Zunahme (+)/Abnahme (-) des Sonderpostens -504 0
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge (-)
Gewinn (-) aus Anlageabgängen
-193
-5
-175
-11
Zunahme (-) der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva 550 -1.551
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva -234 677
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 3.152 3.306
2.
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens 34 46
Auszahlungen (-) für Investitionen in das Sachanlagevermögen -4.621 -8.509
Auszahlungen (-) für Investitionen in das Finanzanlagevermögen -1.120 -6.615
Auszahlungen (-) für Investitionen in die immateriellen Vermö
gensgegenstände -105 -331
Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der
kurzfristigen Finanzdisposition (-)
-900 -11.290
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -6.712 -26.699
3.
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen (-) an Unternehmenseigner (Dividende) -800 -161
Einzahlungen (+) aus Aufnahme von Finanzkrediten 11.150 8.725
Einzahlungen (+) aus Investitionszulagen 153 138
Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Finanzkrediten -7.010 -878
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 3.492 7.823
4.
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des
Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 – 3) -68 -15.569
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 152 15.721
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 85 152
5.
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 85 152
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 85 152

IBU-tec advanced materials AG, Weimar

Eigenkapitalveränderungsspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage Gesetzliche
Rücklage
Andere Gewinn
rücklagen
Bilanzgewinn Eigenkapital
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
Stand 01.01.2018
Kapitalerhöhung
4.000.000,00 15.500.000,00 300.000,00 177.180,80 10.082.224,02 30.059.404,82
0,00
Einstellung in die Kapitalrücklage 0,00
Ausschüttungen -161.460,00 -161.460,00
Jahresüberschuss 1.411.198,71 1.411.198,71
Stand 31.12.2018 4.000.000,00 15.500.000,00 300.000,00 177.180,80 11.331.962,73 31.309.143,53
Stand 01.01.2019
Kapitalerhöhung
Einstellung in die Kapitalrücklage
4.000.000,00 15.500.000,00 300.000,00 177.180,80 11.331.962,73 31.309.143,53
0,00
0,00
Ausschüttungen -800.000,00 -800.000,00
Jahresüberschuss 906.836,16 906.836,16
Stand 31.12.2019 4.000.000,00 15.500.000,00 300.000,00 177.180,80 11.438.798,89 31.415.979,69

Anhang zum Jahresabschluss 2019 der IBU-tec advanced materials AG

I. Allgemeine Angaben

Die IBU-tec advanced materials AG (IBU-tec) Weimar weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 2 HGB auf.

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Für den Jahresabschluss wurde das gesetzliche Gliederungsschema der §§ 266 und 275 HGB befolgt.

Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt, waren nicht zu verzeichnen (§ 264 Abs. 2 S. 2 HGB).

Von zulässigen Erleichterungen gemäß HGB und AktG wurde Gebrauch gemacht.

Die IBU-tec AG mit Sitz in Weimar tritt als hundertprozentiges Mutterunternehmen der BNT Chemicals GmbH innerhalb der IBU-tec-Gruppe auf.

Der Jahresabschluss der IBU-tec AG und der Konzernabschluss der IBU-tec-Gruppe werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Anlagevermögen

Für die Abschreibung von Gegenständen des Anlagevermögens wurden folgende Abschreibungsmethoden angewendet:

Anlagenposition Abschreibungsmethode Nutzungsdauer
Immaterielle Vermögensgegen
stände
linear bis zu 11 Jahre
Geschäftsbauten linear bis zu 40 Jahre
Technische Anlagen und Maschi linear bis zu 30 Jahre
nen
Andere
Anlagen,
Betriebs-
und
Geschäftsausstattung
linear bis zu 33 Jahre

Erworbene Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, und sofern diese der Abnutzung unterliegen, abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Dabei kam grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibung erfolgte pro rata temporis.

Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben, sofern ihre jeweiligen Anschaffungskosten T€ 0,8 nicht übersteigen.

Das Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB wurde in Anspruch genommen und Entwicklungskosten in Höhe von T€ 28 (Vorjahr: T€ 46) wurden unter den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen aktiviert. Es wurden Abgänge in Höhe von T€ 11 gebucht, da 3 Patente nicht weiterverfolgt werden.

Name Sitz Anteil
direkt
%
Anteil
Gesamt
%
Eigenkapital gemäß
Bilanz
2019
Ergebnis nach
Steuern des
Geschäftsjahrs
2019
BNT Chemicals Bitterfeld 100,00 100,00 2.734.826,76 € 755.266,38 €
GmbH Wolfen

Zum Abschlussstichtag hielt die IBU-tec eine Beteiligung an folgendem Unternehmen:

Innerhalb der Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im Anlagengitter dargestellt.

Umlaufvermögen

Innerhalb der Vorräte wurden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit dem gleitenden Durchschnittspreis bewertet oder zu den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten am Abschlussstichtag angesetzt.

Der Wertansatz der unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sowie der fertigen Erzeugnisse erfolgte zu den Herstellungskosten. In die Berechnung der Herstellungskosten wurden angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung einbezogen. Durch ausreichend bemessene Wertkorrekturen wurde allen erkennbaren Lagerungs- und Bestandsrisiken Rechnung getragen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Dem Ausfallwagnis wurde durch Pauschalwertberichtigung auf Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Eine Forderung in Höhe von T€ 7 (Vorjahr: T€ 1) wurde als uneinbringlich ausgebucht und die entsprechende Einzelwertberichtung aufgelöst.

Die derivativen Finanzgeschäfte wurden entsprechend § 254 HGB jeweils als Bewertungseinheit mit einem Grundgeschäft zusammengefasst, soweit ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang zwischen Finanzgeschäft und Grundgeschäft besteht. Finanzgeschäfte, für die keine Bewertungseinheit gebildet wurde, wurden einzeln zu Marktpreisen bewertet.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Gemäß § 274 Abs. 1 S. 1 HGB erfolgt ein Ansatz von passiven latenten Steuern in der Bilanz in einem gesonderten Bilanzposten. Entsprechend dem Wahlrecht von § 274 Abs. 1 S. 2 HGB werden aktive latente Steuern nicht aktiviert.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in der Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der Deutschen Bundesbank der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 299 T€ 688 T€
Unfertige Erzeugnisse, unfertige 167 T€ 101 T€
Leistungen
Fertige Erzeugnisse 533 T€ 41 T€
Gesamt 999 T€ 830 T€

III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Das Geschäftsmodell der IBU-tec basiert im Wesentlichen auf der Materialbereitstellung durch den Kunden für die Dienstleistungserbringung. Für einzelne Produktionsaufträge wird abweichend hiervon Material durch die IBU-tec beigestellt.

Vorräte

Der Rückgang der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um T€ 389 korrespondiert mit dem Anstieg der Fertigen Erzeugnisse um T€ 492 mit voraussichtlichem Abverkauf im Jahr 2020.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Vom Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände von T€ 16.106 (Vorjahr: T€ 15.949) hat ein Teilbetrag von T€ 21 (Vorjahr: T€ 29) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die IBU-tec AG besitzt zum Abschlussstichtag die folgenden Forderungen:

in T€ 31.12.2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
(davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Vermögensgegenstände
2.970 T€
12.836 T€
312 T€)
300 T€
Gesamt 16.106 T€

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten ein mit Kauf der Tochtergesellschaft BNT übernommenes Darlehen zzgl. übernommener Forderungen gegenüber der BNT in Höhe von T€ 8.680 (Vorjahr: T€ 8.680) und neue gewährte Darlehen gegenüber der BNT in Höhe von T€ 3.510 (Vorjahr: T€ 2.610) sowie die Weiterverrechnung der Darlehenszinsen in Höhe von T€ 334 (Vorjahr: T€ 101).

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden unter anderem Steuererstattungsansprüche in Höhe von T€ 232 (Vorjahr: T€ 642) ausgewiesen. Die Reduzierung ist zu erklären mit einem Rückgang der Körperschaftsteuerrückforderung auf T€ 10 (Vorjahr: T€ 214) und mit einem Ausweis der Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer unter den sonstigen Verbindlichkeiten mit T€ 135 (Vorjahr: Ausweis als Forderungen unter den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von T€ 198).

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben bei Kreditinstituten haben sich von im Vorjahr T€ 152 auf T€ 85 verringert.

Weiterführende Informationen sind der Kapitalflussrechnung in Anlage 3 zu entnehmen.

Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet vorausgezahlte Betriebsversicherungsprämien sowie sonstige Kostenabgrenzungen. Neu hinzugekommen ist die Abgrenzung einer erfolgsunabhängigen Front-up-Fee in Höhe von T€ 30 (Vorjahr: T€ 0). Des Weiteren werden unter den Rechnungsabgrenzungsposten ein Disagio in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 0,1) sowie Abgrenzungen für eine Zinscap-Prämie in Höhe von T€ 12 (Vorjahr: T€ 14) und ein Zinssatzswap in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 19) ausgewiesen. Der Zinssatzswap aus dem Rechnungsabgrenzungsposten wurde aufgelöst und in den Zinsaufwand für langfristige Verbindlichkeiten bzw. in den periodenfremden Aufwand umgebucht.

Eigenkapital

31.12.18 Kapital
rücklage
Kapital
erhö
hung
Dividende
für 2018
Jahres
über
schuss
31.12.19
Gezeichnetes Kapital 4.000 T€ - - - - 4.000 T€
Kapitalrücklage 15.500 T€ - - - - 15.500 T€
Gesetzliche Rücklage 300 T€ - - - - 300 T€
Andere Gewinnrück 177 T€ - - - - 177 T€
lagen
Bilanzgewinn 11.332 T€ - - -800 T€ 907 T€ 11.439 T€
31.309 T€ - - -800 T€ 907 T€ 31.416 T€

Das Eigenkapital hat sich im Jahr 2019 wie folgt entwickelt:

Das gezeichnete Kapital der IBU-tec in Höhe von T€ 4.000 ist eingeteilt in 4.000.000 nennwertlose Stückaktien auf die Inhaber lautend, die vollständig einbezahlt sind.

In der Kapitalrücklage enthalten ist das Agio in Höhe von T€ 15.500, welches bei der Ausgabe der Anteile im Rahmen des Börsenganges erzielt wurde.

Sonderposten

Für den Standort Weimar wurden Mittel in Höhe von T€ 153 (Vorjahr: T€ 138) abgerufen und T€ 8 (Vorjahr: T€ 91) unter den sonstigen Vermögensgegenständen erfasst, da der Mittelabruf erst in 2020 erfolgen wird.

Da für den Standort Bitterfeld zum Bilanzstichtag die Auszahlungsvoraussetzungen für die Mittel noch nicht erfüllt waren, wurden die sonstigen Vermögensgegenstände des Vorjahres in Höhe von T€ 413 ausgebucht.

Für Nohra wurden bisher keine Mittel abgerufen.

Für alle Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wurden Sonderposten gebildet, die entsprechend der Laufzeit der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst werden.

Berichtsjahr Vorjahr
Sonderposten für Investitionszuschüsse 1.169 T€ 1.722 T€

Rückstellungen

Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

Position Berichtsjahr Vorjahr
Proben & Archivierung 113 T€ 106 T€
Personal 503 T€ 609 T€
Übrige 484 T€ 455 T€
Gesamt 1.100 T€ 1.170 T€

Die übrigen Rückstellungen bestehen für Kosten der Prüfung des Jahresabschlusses, für Verpflichtungen aus Gewährleistungen, für ausstehende Eingangsrechnungen und für Körperschaft- und Gewerbesteuern.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Bilanzposition Gesamt bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5
Jahre
Verb. gegenüber Kreditinstituten 15.019 T€ 3.770 T€ 8.268 T€ 2.981 T€
Vorjahr 10.880 T€ 7.319 T€ 2.331 T€ 1.230 T€
Verb. aus erhaltenen Anzahlungen 55 T€ 55 T€ - -
Vorjahr 13 T€ 13 T€ - -
Verb. aus Lieferungen und Leistungen 525 T€ 525 T€ - -
Vorjahr 1.235 T€ 1.235 T€ - -
Verb. gegenüber verbundenen Unter 0 T€ 0 T€ - -
nehmen
Vorjahr 14 T€ 14 T€ - -
sonstige Verbindlichkeiten 585 T€ 543 T€ 42 T€ -
Vorjahr 136 T€ 136 T€ 0 T€ -
Gesamt 16.184 T€ 4.893 T€ 8.310 T€ 2.981 T€
Vorjahr 12.278 T€ 8.717 T€ 2.331 T€ 1.230 T€

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten befinden sich zwei in Anspruch genommene Kontokorrentkredite in Höhe von insgesamt T€ 1.639 (Vorjahr: T€ 6.725). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von

T€ 61 wurden mit den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen verrechnet (Vorjahr: T€ 14) und entsprechend auch dort ausgewiesen.

Verbindlichkeiten gegenüber der Commerzbank sind in Höhe von T€ 1.700 mit einer Buchgrundschuld über nom. T€ 2.000 auf das Geschäftsgrundstück in Bitterfeld-Wolfen besichert.

Verbindlichkeiten gegenüber der Sparkasse sind in Höhe von T€ 8.054 mit Buchgrundschulden über nom. T€ 2.033 auf die Geschäftsgrundstücke sowie mit einer Sicherungsübertragung der Photovoltaikanlage besichert.

Des Weiteren besteht gegenüber der Sparkasse eine Forderungsabtretung in Höhe von T€ 384 aus der Einspeisevergütung der Photovoltaikanlage, außerdem Abtretungen von Rechten und Ansprüchen in selber Höhe aus dem Anlagenerrichtungsvertrag sowie aus dem Wartungs- und Instandhaltungsvertrag der Photovoltaikanlage. Zudem wurde eine Globalabtretung von Außenständen aus Warenlieferungen und Leistungen gegen alle Kunden bzw. Schuldner mit der Sparkasse vereinbart.

Mit der Deutschen Leasing GmbH bestehen zwei Verträge für die Sicherungsübereignung von Anlagen über T€ 4.200 und T€ 2.800.

Passive latente Steuern

Die passiven latenten Steuern wurden wie folgt bilanziert:

Stand zu Veränderung Stand zum
Beginn des Gj Ende des Gj
Passive latente Steuern 14 T€ -14 T€ 0 T€

Zum Bilanzstichtag errechneten sich aktive latente Steuern aus abweichenden Wertansätzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz. Aufgrund des ausgeübten Wahlrechts, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern zu verzichten, wurden zum Bilanzstichtag keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Aufgrund der vorgenommenen Verrechnung waren auch keine passiven latenten Steuern auszuweisen.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

In den Umsatzerlösen sind Erlöse aus projektbezogenen Zuschüssen der öffentlichen Hand enthalten, die eng mit der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit verbunden sind. Diese umfassten im laufenden Geschäftsjahr T€ 178 (Vorjahr: T€ -1 Rückerstattung).

2019 2018 zum Vj.
Produktionsdienstleistungen 13.899 T€ 13.742 T€ + 1 %
Prozessentwicklung 5.128 T€ 4.049 T€ + 27 %
Materialentwicklung 591 T€ 278 T€ + 113 %
Engineering 456 T€ 708 T€ - 36 %
Sonstiges 412 T€ 208 T€ + 98 %

In 2019 wurden aus den einzelnen Tätigkeitsbereichen folgende Umsatzanteile generiert:

Die sonstigen Umsätze enthalten Umsatzerlöse aus der Weiterberechnung an die Tochtergesellschaft BNT Chemicals GmbH (BNT) in Höhe von T€ 275 (Vorjahr: T€ 109) sowie Umsätze aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von T€ 86 (Vorjahr: T€ 52).

Die anderen aktivierten Eigenleistungen enthalten erbrachte Eigenleistungen durch Mitarbeiter der IBU-tec im Rahmen diverser Investitionsprojekte in Höhe von T€ 292 (Vorjahr: T€ 303).

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Sachbezüge in Höhe von T€ 357 (Vorjahr: T€ 334), Erlöse aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse in Höhe von T€ 209 (Vorjahr: T€ 195) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 34 (Vorjahr: T€ 131).

In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen enthalten sind Zinserträge aus der Weiterberechnung an die Tochtergesellschaft BNT in Höhe von T€ 233 (Vorjahr: T€ 101) für Zinsen aus in Anspruch genommenen Gesellschafterdarlehen.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten u.a. Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 352 (Vorjahr: T€ 42). Der Anstieg ist mit der Aufnahme eines neuen Darlehens im Jahr 2019 zu erklären und den damit verbundenen Zinszahlungen.

V. Vorschlag zur Gewinnverwendung

Aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 906.836,16 € erfolgt keine Einstellung in die gesetzliche Rücklage.

Über die Verwendung des verbleibenden Bilanzgewinnes in Höhe von insgesamt 11.438.798,89 € beschließt die ordentliche Hauptversammlung 2020.

VI. Sonstige Angaben

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates inklusive Kostenerstattungen betrugen im Geschäftsjahr T€ 78 (Vorjahr: T€ 77).

Die Anzahl der durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter kann dem nachfolgenden Schema entnommen werden.

Beschäftigte 2019 2018
Jahresdurchschnitt / Anzahl
Angestellte 161 154
Auszubildende / Praktikanten 13 12
Jahresdurchschnitt Gesamt 174 166

Für das Management sind im Jahr 2019 für bestehende und neu abgeschlossene mittelbare betriebliche Altersvorsorgeverpflichtungen unter Einschaltung in Deutschland ansässiger Unterstützungskassen Beiträge in Höhe von T€ 49 (Vorjahr: T€ 49) geleistet worden. Für die zugesagten Leistungen wurden durch die Unterstützungskasse entsprechende Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 748 (Vorjahr: T€ 2.969) an offenen Bestellungen sowie Verpflichtungen aus Mieten, Pachten und Leasing in Höhe von T€ 449 (Vorjahr: T€ 381). Verpflichtungen aus Wartungsverträgen bestanden in Höhe von T€ 280 (Vorjahr: T€ 293).

Im Kaufvertrag wurde im Zuge des Beteiligungserwerbs ein auf eine Lieferantenbeziehung mit einem Kunden referenzierender Besserungsschein zu Gunsten des Veräußerers vereinbart. Der Besserungsschein bezieht sich auf jährliche Mengenvolumina in einem Zeitraum von drei Jahren, beginnend ab 2019, hat ein jährliches Volumen von maximal T€ 500 und beeinflusst die Höhe der Anschaffungskosten der Beteiligung in entsprechendem Umfang.

Angabepflichtige Haftungsverhältnisse bestanden zum 31.12.2019 in Höhe von T€ 35 (Vorjahr: T€ 35) in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft gegenüber einem Kunden und in Höhe von T€ 102 (Vorjahr: T€ 102) in Form einer Bürgschaft für Abfallverbringungen für die BNT Chemicals GmbH gegenüber dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Außerbilanzielle Geschäfte bestanden bis zum Abschlussstichtag nicht.

Wir sehen aufgrund eines bestehenden Versicherungsschutzes kein Risiko für eine Inanspruchnahme der Bürgschaft in Höhe von T€ 35. Für die Bürgschaft in Höhe von T€ 102 besteht kein signifikantes Risiko der Inanspruchnahme aufgrund einer deutlichen Reduzierung der zu transportierenden Volumina.

Zwischen der IBU-tec und einem Gesellschafter besteht ein Beratungsvertrag mit Leistungserbringung ab 2018 und ein Patent-/Know-how-Kaufvertrag (Abwicklung in 2 Raten in 2020 und 2021).

VII. Derivative Finanzinstrumente

Zur Absicherung eines variabel verzinslichen Darlehens (zinsbezogenes Geschäft) wurde eine Zinsbegrenzungsvereinbarung (Zinscap) mit Anfangsnominal in Höhe von T€ 1.000 und einer Laufzeit bis zum 31.03.2025 abgeschlossen. Der beizulegende Zeitwert beträgt T€ 0 (Vorjahr: T€ 2) und ermittelt sich als Barwert der Zahlungsströme unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Cap-Rate sowie der jeweiligen Marktkonditionen am Bilanzstichtag. Die ökonomische Sicherungsbeziehung wurde bilanziell nicht nachvollzogen.

Des Weiteren wurde ein Sicherungsgeschäft (Zinssatzswap) mit einem Anfangsnominal in Höhe von T€ 1.500 und einer Laufzeit bis zum 30.09.2023 abgeschlossen. Der beizulegende Zeitwert beträgt T€ -11 (Vorjahr: T€ -10) und ermittelt sich als Barwert der Zahlungsströme unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Swap-Rate sowie der jeweiligen Marktkonditionen am Bilanzstichtag.

Aufgrund des Vorliegens einer Bewertungseinheit aus Grund- und Sicherungsgeschäft gemäß § 254 HGB und der Bilanzierung nach der Einfrierungsmethode ergibt sich für dieses Sicherungsgeschäft kein Bilanzansatz bzw. keine erfolgswirksame Verbindung der Wertänderungen des Sicherungsgeschäftes. Die gegenläufigen Zahlungsströme von Grund- und Sicherungsgeschäft gleichen sich im Sicherungszeitraum spätestens zum 30.09.2023 vollständig aus; gemäß Hedging-Policy wurde die Risikoposition unverzüglich nach Entstehung in betragsmäßig gleicher Höhe, in derselben Währung und Laufzeit nach Abschluss von Zinssatzswap-Vereinbarungen abgesichert (Micro-Hedge). Zur Messung der prospektiven als auch der retrospektiven Effektivität der Sicherungsbeziehung wurde die "Critical-Terms-Match-Methode" verwendet.

VIII. Transaktionen mit nahestehenden Personen

Mit der Ehefrau des Vorstandsvorsitzenden besteht ein Anstellungsverhältnis als Vorstandsassistentin. Die jährliche Vergütung aus diesem Dienstvertrag beträgt T€ 24 (Vorjahr: T€ 25).

Das Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Thau ist beratend für die Gesellschaft als Rechtsanwalt tätig. Seine diesbezügliche Tätigkeit ist im Rahmen gesondert abgeschlossener Beratungsverträge beauftragt worden. Die vereinbarten Konditionen entsprechen marktüblichen Bedingungen. Die Honorare im Geschäftsjahr 2019 betrugen T€ 0 (Vorjahr: T€ 0). Zum Abschlussstichtag 2019 bestanden aus dieser Tätigkeit keine Verbindlichkeiten.

Das Mitglied des Aufsichtsrats Frau Cailleteau ist als strategische Beraterin für die Gesellschaft tätig. Ihre diesbezügliche Tätigkeit ist im Rahmen gesondert abgeschlossener Beratungsverträge beauftragt worden. Die vereinbarten Konditionen entsprechen marktüblichen Bedingungen. Die Honorare im Geschäftsjahr 2019 betrugen T€ 0 (Vorjahr: T€ 0).

Beide Beratungsverträge wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt und durch ordentliche Beschlüsse freigegeben.

IX. Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.

X. Rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen

  • Firma: IBU-tec advanced materials AG
  • Sitz: Hainweg 9-11 99425 Weimar
  • Rechtsform: Aktiengesellschaft
  • Handelsregister: Amtsgericht Jena HRB 503021

Gegenstand des

Unternehmens: Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen sowie Lohnfertigungen auf dem Gebiet der anorganischen Chemie mittels thermischer Verfahrenstechnik. Auf der Basis einer modernen und innovativen Technologieplattform generiert die IBU-tec besondere Materialien (advanced materials) von der Produktidee bis zur industriellen Fertigung. Der Kunde erwirbt durch das Komplexangebot der IBU-tec in kürzester Zeit eine abgestimmte und reproduzierbare Produktspezifikation und das Know-how des Produktionsprozesses der gewünschten Materialien. Entwicklungsrisiken neuer Produkte des Kunden werden dadurch deutlich reduziert, da die IBU-tec die Lücke zwischen den einzelnen Phasen der experimentellen Produktentwicklung im Labor bis zum gesicherten Produktionsprozess schließt. Mit diesem Geschäftsmodell hat die IBU-tec eine weltweite Nische besetzt.

Geschäftsjahr: Kalenderjahr
Grundkapital: € 4.000.000,00
Eingeteilt in 4.000.000 nennwertlose Stückaktien auf den Inhaber
lautend.
Vorstand:
Vorstand:
Ulrich Weitz, Dipl .- Ing., Berlin
Jörg Leinenbach, Dipl .- Kfm., Püttlingen
Aufsichtsrat: Dr. Hans-Joachim Müller, CEO, München (Vorsitzender)
Dr. Jens T. Thau, Rechtsanwalt, Berlin (stellvertr. Vorsitzender)
Sandrine Cailleteau, Managing Director, Paris
Prokura: zum Zeitpunkt der Aufstellung des Anhangs:
Käthe Buschtöns, Weimar OT Gelmeroda
Dr. Toralt Rensch. Weimar
Anschaffungs- oder Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
Stand Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand Stand Zugänge Abgänge Stand Stand Stand
01.01.2019 31.12.2019 01.01.2019 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten 1.155.301,83 104.849,52 10.625,00 0,00 1.249.526,35 635.108,08 222.489,52 0,00 857.597,60 391.928,75 520.193,75
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und Bauten einschließlich der Bauten auf
fremden Grundstücken 9.478.687,96 119.400,84 0,00 654.410,22 10.252.499,02 3.450.909,88 565.078,23 0,00 4.015.988,11 6.236.510,91 6.027.778,08
2. Technische Anlagen und Maschinen 16.729.997,77 609.320,27 0,00 1.217.539,59 18.556.857,63 9.899.442,11 1.341.145,02 0,00 11.240.587,13 7.316.270,50 6.830.555,66
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 6.004.446,75 577.940,28 167.004,06 8.640,00 6.424.022,97 3.527.930,01 586.968,26 132.134,47 3.982.763,80 2.441.259,17 2.476.516,74
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 6.956.757,83 3.314.624,38 125,20 -1.880.589,81 8.390.667,20 16.080,20 0,00 0,00 16.080,20 8.374.587,00 6.940.677,63
39.169.890,31 4.621.285,77 167.129,26 0,00 43.624.046,82 16.894.362,20 2.493.191,51 132.134,47 19.255.419,24 24.368.627,58 22.275.528,11
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundene Unternehmen 6.614.881,51 1.120.344,28 0,00 0,00 7.735.225,79 0,00 0,00 0,00 0,00 7.735.225,79 6.614.881,51
46.940.073,65 5.846.479,57 177.754,26 0,00 52.608.798,96 17.529.470,28 2.715.681,03 132.134,47 20.113.016,84 32.495.782,12 29.410.603,37

IBU-tec advanced materials AG, Weimar

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

Anlagengitter

Lagebericht der IBU-tec advanced materials AG, Weimar für das Geschäftsjahr 2019

Geschäftsverlauf

Allgemeines

Die IBU-tec advanced materials AG (IBU-tec) erwirtschaftet ihre Umsätze als Entwicklungs- und Produktionspartner der Industrie für thermische Verfahrenstechnik zur Behandlung anorganischer Pulverwerkstoffe und Granulate in vielen attraktiven Zielmärkten.

Mit diesem Business-Modell generiert die IBU-tec mit thermischen Prozessen Funktionschemikalien mit veränderten Materialeigenschaften von der Produktidee bis zur Produktion und möchte damit signifikant das Material- und Prozessrisiko des Kunden reduzieren.

Dafür werden die langjährigen Erfahrungen von IBU-tec in der Entwicklung und Herstellung anorganischer Grundstoffe, mittels thermischer Prozesse im Temperaturbereich von 200 °C bis 1.550 °C, erfolgreich eingesetzt. Die Kunden können hierbei auf die Kernkompetenzen von IBU-tec, wie z. B. Laboranalytik, material- und verfahrenstechnische Prozessentwicklung, Prozessmessungen sowie Engineering-Know-how, zugreifen und erwerben durch dieses Komplettangebot in kurzer Zeit eigenes Know-how zur Herstellung der gewünschten Materialien.

Die Anwendung der durch IBU-tec im Kundenauftrag realisierten Projekte bezieht sich wie im Vorjahr auch im laufenden Geschäftsjahr im Wesentlichen auf die Hauptabnehmerbranchen der Kunden: Automobilindustrie, chemische Industrie, Baustoffindustrie, Elektrotechnik und die Keramik- und Glasindustrie, wozu auch die Zukunftsbereiche Greentec, Elektromobilität und Energiespeicherung sowie Life Science gehören.

Die mittlerweile 16 individuellen Drehrohrofen-Systeme unterschiedlicher Größe der IBU-tec können mehr als 50 Tonnen Materialien am Tag produzieren. Durch die hohe Flexibilität der Anlagen sowie die jahrzehntelangen Erfahrungen von IBU-tec kann den Kunden ein sehr breites Leistungsspektrum angeboten werden.

Mit bis zu 300 Hertz arbeitet der exklusiv von IBU-tec entwickelte Pulsationsreaktor. Er bildet damit die Basistechnologie zur Entwicklung von neuartigen Materialien im Kundenauftrag. Die patentierte Pulsationsreaktortechnologie ermöglicht eine spezifische thermische Behandlung von Materialien auf besondere Art und Weise.

IBU-tec hilft ihren Kunden mit ihrem Dienstleistungsangebot, die Material-, Energie- und Rohstoffeffizienz im Produktionsprozess und im Endprodukt zu verbessern. Kontinuierliche Investitionen schaffen dabei die Basis für die Dienstleistungsqualität, die IBU-tec den Kunden als Technologieunternehmen bietet.

Thematische Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit in 2019 waren CO2-, Stickoxidund Schadstoffreduzierung, Elektromobilität und Ressourcenschonung.

Überblick

Der seit 2017 festzustellende Transformationsprozess der Umsatzstruktur hat sich auch in 2019 weiter fortgesetzt. So waren durch die immer noch im Umbruch befindliche Automobilindustrie mit weiter sinkenden Zulassungszahlen bei Dieselfahrzeugen weitere Umsatzrückgänge im Anwendungsgebiet der katalytischen Pulverwerkstoffe zu verzeichnen. Hinzu kam, dass die Chemiebranche überdurchschnittlich stark von der in 2019 festzustellenden konjunkturellen Eintrübung betroffen war und ist. Damit ging insbesondere im zweiten Halbjahr 2019 eine deutliche Verschiebung von Lohnproduktionsaufträgen zu kleinteiligen Entwicklungsprojekten einher. Unserer Meinung nach ist dies dadurch bedingt, dass die Kunden auf eine niedrigere Nachfrage dadurch reagieren, primär ihre eigenen Anlagen und ihr Personal auszulasten. Andererseits nimmt die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der Kunden in wirtschaftlich schwächeren Phasen tendenziell zu, was eben auch zu kleinteiligerem Geschäft bei IBU-tec führt.

Der Umsatz des GJ 2019 in den Anwendungsgebieten Batteriewerkstoffe für die Automobilindustrie sowie stationäre Energiespeicher, Katalysatoren für die chemische Industrie und diverse Materialien für die Rohstoffindustrie konnte soweit gesteigert werden, dass sogar ein Wachstum erwirtschaftet werden konnte. Dies führte dazu, dass die Gesellschaft den höchsten Umsatz der Firmengeschichte im Geschäftsjahr 2019 generierte.

Im Vergleich zum Vorjahr ist der Umsatz um rund T€ 1.501 gestiegen und liegt mit T€ 20.486 um ca. 8 % über dem Vorjahreswert von T€ 18.984.

Trotz des auch in diesem Jahr schwierigen Marktumfelds bei den katalytischen Pulverwerkstoffen für die Automobilindustrie und der auch für uns spürbaren Konjunktureintrübung im 4. Quartal 2019 ist es uns gelungen, das laufende Geschäftsjahr erfolgreich abzuschließen.

Ein höherer Materialaufwand, gestiegene Abschreibungen, weitere Investitionen z.B. in die Qualifizierung neuer Prozesse und Stoffsysteme im Versuchsbetrieb und zusätzliche Aufwendungen in den gezielten Aufbau von Know-how auf dem Technologiegebiet des Pulsationsreaktors sowie die Ausweitung der Vertriebsaktivitäten, besonders auf internationalen Märkten, beeinflussten die Entwicklung des Jahresüberschusses in 2019, der bei T€ 907 lag (Vorjahr T€ 1.411).

Das Geschäftsjahr 2019 war stark vom Aufbau des Produktionsstandortes in Bitterfeld geprägt, worauf im Punkt "Investitionen" des Lageberichts noch einmal näher eingegangen wird.

Ein weiterer Schwerpunkt lag im laufenden Geschäftsjahr auf der Integration der BNT Chemicals GmbH, Bitterfeld-Wolfen, welche zur Jahresmitte 2018 erworben wurde. Neben verschiedenen Aktivitäten zur Verbesserung der kaufmännischen Steuerungsprozesse sind hier erste intensive Bemühungen zu nennen, das Service-Geschäft bei BNT Chemicals GmbH, Bitterfeld-Wolfen, mit dem Fokus voranzutreiben, den Kunden durch Bündelung der nasschemischen- und der Trocknungs- bzw. Kalzinierungsprozesse in der Gruppe ein deutlich erweitertes Leistungsportfolio zur Verfügung zu stellen. Hier gibt es einige schon konkrete Kundenprojekte, an denen gearbeitet wird.

Im zweiten Halbjahr 2019 hat IBU-tec auch die Auswirkungen der konjunkturellen Eintrübung feststellen müssen. Insbesondere die Abnehmerbranche Chemie war und ist hier überdurchschnittlich stark betroffen. Dies führte insbesondere im 4. Quartal 2019 zu rückläufigen Lohnfertigungsaufträgen und Auftragsproduktionen. Durch entsprechende Vertriebsarbeit konnte eine weitreichende Kompensation und sogar ein erneutes Umsatzwachstum durch kleinere, allerdings margenschwächere Forschungs- und Entwicklungsprojekte umsatzseitig erreicht werden. Um die Marge auf Planniveau zu halten, wurde bereits frühzeitig im zweiten Halbjahr ein stringentes Kostencontrolling praktiziert und die Mitarbeiterkapazität zum Jahresende hin angepasst.

Die Anzahl der Mitarbeiter von IBU-tec sank zum Bilanzstichtag um rund 4 % auf 153 (Vorjahr 160). Der Altersdurchschnitt der Mitarbeiter liegt mit rund 42 Jahren auf Vorjahresniveau, der Altersmix ist wie im Vorjahr ausgewogen.

Auch in 2019 stellte die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter ein wichtiges Thema dar. Exemplarisch sind neben der Ausbildung der für IBU-tec typischen Berufsbilder Fach- und Führungskräfteschulungen, die Möglichkeit berufsbegleitender Studiengänge sowie Techniker- und Meisterausbildungen bis hin zu Sprachkursen zu nennen.

Umsatz- und Auftragsentwicklung

Der Umsatz der Gesellschaft beträgt im Jahr 2019 T€ 20.486 und liegt damit um T€ 1.501 über dem Vorjahreswert (T€ 18.984) und damit im Rahmen der ursprünglichen Umsatzprognose.

Die einzelnen Themengebiete haben in 2019 folgende Umsatzanteile generiert:

Umsatz-Breakdown nach Geschäftsmodell
2018 2019 zum Vj.
Produktion 13.742
T€
13.899
T€
1
%
Prozessentwicklung 4.049
T€
5.128
T€
27
%
Materialentwicklung 278 T€ 591 T€ 113 %
Engineering 708 T€ 456 T€ -36 %
Sonstiges 208 T€ 412 T€ 98 %

Erfreulicherweise konnten die Produktionsumsätze trotz weiterer deutlicher Rückgänge im Automobilkatalysatorenumfeld auf konstantem Niveau gehalten werden. Dies ist im Wesentlichen durch die Zunahme der Umsätze mit Batteriewerkstoffen (+73 % im Vgl. zum Vorjahr) unter Berücksichtigung eines höheren Materialanteils begründet. Auffällig sind die Steigerungsraten im Vergleich zum Vorjahr in den Bereichen Prozess- und Materialentwicklung. So wurden unserer Strategie folgend am Standort Weimar auch in diesem Jahr mit Kunden Prozessentwicklungen erfolgreich qualifiziert, die in der Zukunft zu Produktionsaufträgen für den neuen Produktionsstandort in Bitterfeld führen werden.

Leider konnte in 2019 im Bereich Engineering kein Anlagenbau-Projekt realisiert werden. Aber auch in diesem Jahr konnten einige Beratungsprojekte umgesetzt werden, woraus in der Folge auch verschiedene zusätzliche Versuche für Kunden resultierten können. Dies dokumentiert den vertrieblichen Aspekt dieses Bereichs. Erfahrungsgemäß dauert es 2 bis 3 Jahre, einen neuen Markt zu erschließen. IBU-tec befindet sich mit dem neuen Dienstleistungssegment Engineering genau in diesem Zeitfenster. Unserer Einschätzung nach nimmt der Kunde uns mehr und mehr wahr, was sich in einer gestiegenen Angebotsanzahl widerspiegelt. Wir sind sehr optimistisch, dass wir im Geschäftsjahr 2020 auf dieser Basis einige Aufträge gewinnen können.

Investitionen

Das Geschäftsjahr 2019 war stark vom Aufbau eines neuen Produktionsstandortes in Bitterfeld-Wolfen geprägt. Mit dem neuen Standort – nicht zu verwechseln mit der akquirierten BNT Chemicals GmbH, Bitterfeld-Wolfen – schaffen wir neue Produktionskapazitäten unter Ausnutzung der Infrastrukturvorteile eines Chemiegebietes.

IBU-tec ist aktuell dabei, in Bitterfeld eine weitere Drehrohrofenanlage zu installieren, die Anfang des 2. Quartals 2020 in Betrieb gehen wird. Die bei IBUtec durch die extensive Investitionsstrategie der vergangen Jahre gesammelten Erfahrungen und das damit generierte verfahrenstechnische Know-how hilft der Gesellschaft, diesen Plan umzusetzen. Die Produktionsanlagen sind als Vielstoffanlagen beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt genehmigt.

Die Investitionen von IBU-tec beliefen sich im Berichtsjahr auf T€ 5.846 und lagen damit deutlich unter dem Vorjahreswert (T€ 15.454). Der Rückgang ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass das Vorjahr durch den Kauf der Anteile an der BNT Chemicals GmbH, Bitterfeld-Wolfen, geprägt war und durch im Vergleich zum Berichtsjahr höheren Investitionen in den Produktionsstandort in Bitterfeld.

Wesentliche Schwerpunkte bildeten der Aufbau und die Inbetriebnahme der ersten Produktionsanlage am Standort Bitterfeld im 3. Quartal 2019 sowie die Erfüllung der restlichen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag der BNT Chemicals GmbH-Anteile (T€ 1.120). Seit Ende des 3. Quartals 2019 sind in Bitterfeld-Wolfen bis zum Jahresende sechsstellige Umsatzerlöse erwirtschaftet worden.

Investitionen
2018 2019 zum Vj.
Investitionen 15.454 T€ 5.846 T€ -62 %

Forschung und Entwicklung

Wie im Vorjahr wurden auch 2019 in der überwiegenden Mehrzahl Forschungsprojekte im Rahmen des laufenden Dienstleistungsangebotes für Kunden bearbeitet. Hierbei ist erneut ein Anstieg von Einzelprojekten festzustellen. Es wurden neue Stoffsysteme und Prozesse für Kunden qualifiziert, die die Grundlage für größere - idealerweise - Produktionsaufträge in der Zukunft legen. Die Abteilung Materialentwicklung legt von ihrer Grundausrichtung her mit der Bearbeitung von Forschungsprojekten den Grundstein für neue Produktionsaufträge. Daneben begleitete IBU-tec im Geschäftsjahr 2019 wieder in erhöhtem Umfang öffentlich geförderte Forschungsprojekte, insbesondere im Kontext von Batteriematerialien, welche wie in den Vorjahren in engem Zusammenhang zum Dienstleistungsportfolio von IBU-tec stehen. Des Weiteren werden diese geförderten F&E-Projekte zum Aufbau von Know-how genutzt, um das Beratungsprofil ständig auszubauen und zu erweitern.

Die seit 2018 intensiv betriebenen F&E-Aktivitäten auf dem Technologiegebiet der Pulsationsreaktoren wurden auch in 2019 weiter forciert. IBU-tec schafft damit einen Ausbau des Produktportfolios auf dem Gebiet der F&E-Dienstleistungen. Mit der Entwicklung eines Minireaktors haben wir für unsere Kunden eine neue technische Lösung geschaffen. Eine "Online"- Probenentnahme während des Versuchsbetriebes erlaubt es, Kennlinien der Materialien über den gesamten Versuchsverlauf zu analysieren.

Personal- und Sozialbereich

Die Anzahl der im Jahresdurchschnitt nach HGB beschäftigten Mitarbeiter erhöhte sich von 154 auf 161. Die Personalintensität (Personalkosten im Verhältnis zu Umsatz zzgl. Eigenleistungen) sank gegenüber dem Vorjahr auf 44 %, im Wesentlichen begründet durch den weiter veränderten Umsatzsplit mit mehr echten Produktionsaufträgen und damit verbunden einem gestiegenen Materialeinsatz.

Personalbestand
(ohne Auszubildende und ohne
Mitarbeiter in Erziehungsurlaub)
2018 2019 zum Vj.
Jahresdurchschnitt nach HGB 154 161 5 %
zum 31.12. 160 153 -4 %
Personalintensität 47 % 44 %

IBU-tec beschäftigte in 2019 insgesamt zum Stichtag zehn Auszubildende in unterschiedlichen Ausbildungsberufen (Mechatroniker, Elektroniker für Betriebstechnik, Chemielaborant, Chemikant, Konstruktions- und Industriemechaniker). Im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes finanzierte IBU-tec wie im Vorjahr u. a. die berufsbegleitende Ausbildung zum Industriemeister und Techniker von je zwei Mitarbeitern und unterstützte eine Mitarbeiterin bei der berufsbegleitenden Bachelorausbildung durch finanzielle Bezuschussung.

Die Mitarbeiter erhielten in 2019 bei IBU-tec 13 Monatsgehälter sowie im Mai eine Sonderprämie. Das Gesamtlohn- und Gehaltsniveau von IBU-tec entspricht im Durchschnitt aller Mitarbeiter dem Tarifvertrag der IG Chemie, Tarifgebiet Ost. Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge hat die Gesellschaft Rahmenverträge mit verschiedenen Versicherungsunternehmen geschlossen und fördert seit nunmehr 2009 die Altersvorsorge der Mitarbeiter in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit mit einem bis zu 100%igen Zuschuss bezogen auf die monatlichen Beiträge. Darüber hinaus stellt IBU-tec ihren Mitarbeitern einen Gesundheitsfonds zur Verfügung. IBU-tec bezuschusst die Kindergartenbeiträge der Mitarbeiterkinder. Kostenloses gesundes Frühstück und Mittagessen, Einkaufsgutscheine und freie Getränke im Unternehmen sowie Kinderbetreuung in der Ferienzeit runden das Bild im Jahr 2019 ab. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements wird den Mitarbeitern seit 2013 kostenfrei die wöchentliche Teilnahme an einer trainergeführten Lauf- und Bewegungsgruppe ermöglicht. Im September 2017 wurde zusätzlich eine trainergeführte Sportgruppe speziell für weibliche Mitarbeiter gegründet. Die seit 2017 eingeräumte Möglichkeit, ein Dienstfahrrad zu nutzen, wurde auch in 2019 auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr angenommen.

Lage

Vermögenslage

Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr (T€ 46.493) um T€ 3.376 auf T€ 49.869 erhöht.

Vermögenslage
2018 2019 zum Vj.
Bilanzsumme 46.493 T€ 49.869 T€ 7 %
Eigenkapital 31.309 T€ 31.416 T€ 0 %
Eigenmittel 32.514 T€* 32.234 T€* -1 %

* Eigenkapital plus Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse mit 70%.

Das Eigenkapital beläuft sich im Berichtsjahr auf insgesamt T€ 31.416.

Unter Berücksichtigung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen belaufen sich die Eigenmittel des Unternehmens zum Bilanzstichtag auf T€ 32.234. Die Eigenkapitalquote auf Basis der Eigenmittel liegt damit bei rund 65 % (Vorjahr 70 %). Der Rückgang der Eigenkapitalquote basiert im Wesentlichen auf gestiegenen Verbindlichkeiten, die durch die Investitionen 2019 und den weiteren Anstieg des Gesellschafterdarlehens gegenüber der BNT Chemicals GmbH, Bitterfeld-Wolfen, begründet sind. Dies hat wiederum zu einem entsprechenden Anstieg des Gesamtkapitals geführt.

Die Anlagendeckung II1 belief sich zum Bilanzstichtag auf 145 % (Vorjahr 148 %) und lag somit nahezu auf Vorjahresniveau. Somit ist das Anlagevermögen vollständig durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital finanziert. Die Liquidität 2. Grades2 liegt zum Bilanzstichtag bei 278 % und damit wieder deutlich über dem Vorjahreswert (166 %). Beide Veränderungen sind im Wesentlichen durch die im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Investitionen sowie die damit korrespondierenden Finanzierungen begründet.

Finanzlage

Die Zusammensetzung des Cashflows ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht. Die der Gesellschaft zugeflossenen Mittel wurden für die Durchführung von Investitionen, Kapitaldiensten sowie für die Know-how-Entwicklung verwendet.

Cashflow

2018 2019
TEUR TEUR
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Periodenergebnis 1.411 907
Abschreibungen (+) auf Gegenstände des Anlagevermögens 2.601 2.716
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen 354 -85
Zunahme (+) / Abnahme (-) des Sonderpostens - -504
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge (-) -175 -193
Erträge (-) aus Investitionszulagen 0 0
Gewinn (-) aus Anlageabgängen -11 -5
Zunahme (-) der Forderungen

1 (EK + langfristiges FK) / Anlagevermögen

2 (flüssige Mittel + kurzfristige Forderungen) / kurzfristige Verbindlichkeiten

aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten
-1.551 550
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva 677 -234
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 3.306 3.152
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen (+) aus Abgängen von Gegenständen des
Sachanlagevermögens 46 34
Auszahlungen (-) für Investitionen in das -8.509 -4.621
Sachanlagevermögen
Auszahlungen (-) für Investitionen in das
Finanzanlagevermögen
Auszahlungen (-) für Investitionen in das immaterielle
-6.615 -1.120
Anlagevermögen -331 -105
Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rah-
men der kurzfristigen Finanzdisposition -11.290 -900
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -26.699 -6.712
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlung aus Eigenkapitalzuführung 0 0
Auszahlungen (-) an Unternehmenseigner (Dividende) -161 -800
Einzahlungen (+) aus Aufnahme von Finanzkrediten 8.725 11.150
Einzahlungen (+) aus öffentlichen Zuschüssen 138 153
Einzahlungen (+) aus Investitionszulagen 0 0
Auszahlungen (-) aus der Tilgung von Finanzkrediten -878 -7.010
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 7.823 3.492
4. Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Zahlungswirksame Veränderung des
Finanzmittelfonds (Zwischensummen 1 – 3) -15.569 -68
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 15.721 152
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 152 85
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Liquide Mittel 152 85
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 152 85

Der Cashflow aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit sank im Vergleich zum Vorjahr (T€ 3.306) leicht um rund 5 % auf T€ 3.152. Hierzu trugen saldiert neben dem niedrigeren Jahresergebnis im Wesentlichen höhere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie niedrigere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bei.

Die Ausgaben für Investitionen lagen durch die strategischen Investitionen des Vorjahres (Kauf der BNT Chemicals GmbH, Bitterfeld-Wolfen,und Kauf des Produktionsstandortes in Bitterfeld) deutlich unter dem Vorjahresniveau, sodass sich der Cashflow aus Investitionstätigkeit auf -T€ 6.712 (Vorjahr: -T€ 26.699) belief. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist geprägt durch die Aufnahme von Darlehen zur fristenkongruenten Finanzierung der Investitionen und damit zur Rückführung der Brückenfinanzierung in Form des Kontokorrentkredites, vorgenommene Darlehenstilgungen sowie Dividendenausschüttungen an die Anteilseigner, was einen Rückgang von T€ 7.823 im Vorjahr auf T€ 3.492 zur Folge hat.

Das Unternehmen tilgte in 2019 rund T€ 1.924 an Kreditverbindlichkeiten und verfügte zum Stichtag über eine freie Kontokorrentlinie in Höhe von T€ 2.123.

Der Gesamtbetrag der liquiden Mittel, aus Kassenbestand und Bankguthaben, belief sich zum Stichtag auf T€ 85.

Ertragslage

Die Gesamtleistung3 konnte im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesteigert werden (T€ 2.089). Damit ging aufgrund des höheren Produktionsanteils ein deutlicher Anstieg der Materialaufwendungen und leicht höhere sonstige betriebliche Aufwendungen einher. Höhere Abschreibungen aufgrund weiterer Investitionen und ein durch höhere Fremdkapitalanteile niedrigeres Finanzergebnis führten zu einem Ergebnis vor sonstigen Steuern und Steuern vom Einkommen und Ertrag (EBT) in Höhe von T€ 1.352, welches deutlich unter dem des Vorjahres (T€ 2.075) lag. Zusätzlich ist das Ergebnis durch vermehrt kleinteiliges, nicht so margenträchtiges Projektgeschäft als Folge der konjunkturellen Eintrübung in der zweiten Jahreshälfte deutlich belastet worden.

Ertragslage
2018 2019 zum Vj.
Ergebnis vor Steuern, Zinsen und
Abschreibung (EBITDA)
4.651 T€ 4.234 T€ -9 %
EBITDA-Rentabilität 25 % 21 %
Ergebnis vor Steuern (EBT) 2.075 T€ 1.352 T€ -35 %
EBT-Rentabilität 11 % 7 %
Jahresüberschuss 1.411 T€ 907 T€ -36 %
Umsatzrentabilität nach Steuern 7 % 4 %

Nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erzielt die Gesellschaft eine Umsatzrentabilität von 4,4 %.

Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Unternehmerisches Handeln bietet sowohl Chancen als auch Risiken.

Der im Zuge der Umsetzung des Strategieprojektes IBU 2020 erfolgte Erwerb der Industrie-Immobilie im Chemiepark Bitterfeld-Wolfen und die mittlerweile realisierte Inbetriebnahme des Standortes bietet neben zusätzlichen Kapazitäten auch weitere Opportunitäten, den Markt mit neuen Prozessen und Materialien auf neuen Anwendungsgebieten zu bedienen. Die Bestückung der Halle mit zunächst zwei als Vielstoffanlagen vorgesehenen Drehrohr-ofenanlagen samt

3 Umsatzerlöse + Bestandsveränderungen FE/UE + Aktivierte Eigenleistungen

Peripherie bietet ab 2020 die Möglichkeit und damit die Chance, zukünftig kurzfristig und flexibel auf Trends des Marktes zu reagieren. Die vertriebliche Herausforderung besteht darin, die Anlagen und damit das Produktionspersonal vor Ort ordentlich auszulasten. Entsprechende Aktivitäten hierzu sind als Vertriebsschwerpunkt 2020 definiert und Teil des Strategiefolgeprojektes IBU 2025.

Die räumliche Nähe zur BNT Chemicals GmbH, Bitterfeld-Wolfen, bietet die Möglichkeit, Synergiepotenziale mit dem vorgenannten Produktionsstandort in Zukunft zu realisieren. Dies bezieht sich nicht nur auf relativ flexibel einsetzbares technisches Anlagenpersonal, sondern auch auf die gezielte Bündelung der Kapazitäten beider Gesellschaften in entsprechenden gruppenübergreifenden Gemeinschaftsprojekten. Hier gibt es einige Ansätze mit IBU-tec-Bestandskunden, aber auch mit Neukunden, das Dienstleistungsportfolio der IBU-tec um die nass-chemischen Prozesse der BNT Chemicals GmbH, Bitterfeld-Wolfen,zu erweitern.

Insgesamt hat IBU-tec die Gesamtleistung des Geschäftsjahres 2019 mit rund 371 (Vorjahr 400) Einzelprojekten realisiert. Die Umsatzverteilung ist relativ breit aufgestellt, wobei in 2019 rund 66% (Vorjahr rund 73%) des Umsatzes mit den Top 5 Kunden generiert wurde. Das vertriebliche Ziel, die Abhängigkeit von Großkunden mittelfristig deutlich zu vermindern, wird - in kleinen Schritten weiter verfolgt. Ein signifikanter Umsatzanteil der Gesellschaft wird immer noch mit wenigen Großkunden getätigt, wodurch unstrittig ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis begründet wird. In 2019 wurde aufgrund der Auswirkungen der Entwicklungen im Dieselbereich auf die Umsatzstruktur wiederum deutlich, dass hier immer noch ein entsprechendes Risiko besteht. Durch intensive vertriebliche Aktivitäten zur Verbreiterung der Kundenbasis und eine damit angestrebte Reduzierung der Abhängigkeit soll dieses Risiko minimiert werden. Der Erfolg dieser Strategie, die auch in das Strategieprojekt IBU 2025 eingebettet ist, wird von Jahr zu Jahr deutlicher. 2019 wurden die Vertriebsaktivitäten weiter erfolgreich ausgebaut, um das Geschäftsmodell der IBU-tec noch fokussierter zu vermarkten und neue Zielmärkte zu erschließen.

Weitere Risiken sind die Akquisition und Realisierung von Projekten sowie das kontinuierlich über Branchenbenchmark liegende Investitionsverhalten der Gesellschaft. So ist es dem Geschäftsmodell von IBU-tec immanent, dass kundenspezifische Entwicklungs- und Produktionsdienstleistungen oftmals projektbezogen beauftragt werden und auf Grundlage von nicht vertraglich fixierten Forecasts der Kunden für das jeweils folgende Geschäftsjahr geplant werden. Dies kann insbesondere bei zunehmendem Wettbewerb, steigender Komplexität und höherer Preissensitivität der Kunden negative Auswirkungen bedingen.

Hauptsächliche Einzelrisiken sind:

  • die Abhängigkeit von einzelnen Großkunden,
  • die fehlende Akquisition neuer Projekte,
  • Verschärfung des Wettbewerbs,
  • der Verlust an Know-how durch Generierung von Patenten durch Kunden,
  • das Ausfallrisiko von Forderungen,
  • das Liquiditätsrisiko,
  • das Risiko von Kalkulationsfehlern,
  • das Risiko nicht vertragskonformer Leistungserbringung,
  • die nicht ausreichende Akquisition von Fachkräften und
  • das Risiko resultierend aus dem enormen Investitionsverhalten.

Zur Gewährleistung eines fristgerechten Zahlungseingangs wird ein strukturiertes Forderungsmanagement mit regelmäßigen Zahlungserinnerungen und Mahnungen praktiziert. Risiken aus Forderungsausfällen, bezogen auf internationale Projekte oder Kunden, die erstmalig Aufträge bei IBU-tec platzieren, werden prinzipiell mit Anzahlungsrechnungen abgefedert. Ausfälle im nennenswerten Umfang waren auch in 2019 nicht zu verzeichnen.

Zur Sicherstellung der Liquidität ist im Unternehmen ein Liquiditätsmanagement implementiert, welches dem Vorstand in wöchentlichen Abständen den aktuellen Status der Bankbestände sowie die in der nahen Zukunft erwarteten liquiditätsrelevanten Sachverhalte (fällige Forderungen, fällige Verbindlichkeiten, Bestellobligos usw.) darstellt. Finanzierungsentscheidungen erfolgen unter Beachtung der Fristenkongruenz. Zum Ausgleich kurzfristiger Zahlungsstromschwankungen und zur Brückenfinanzierung hat IBUtec auch in 2019 bei den Hausbanken adäquate Kontokorrentkreditlinien in Anspruch genommen.

In regelmäßigen Führungskräftemeetings werden den Abteilungsleitern adressatenbezogene Auswertungen zur Steuerung ihres Geschäftes zur Verfügung gestellt.

Neben regelmäßigen Vorstandssitzungen werden in der Regel jeden Monat ein bis zwei Managementmeetings durchgeführt, in denen dem Top-Management auch weitere Kennzahlen, z. B. zur Messung der Produktivität, Vertriebsleistung und Budgeteinhaltung, präsentiert werden.

Jeweils ein Strategie- und ein Planungsmeeting pro Geschäftsjahr runden die Planungs- und Controllingstrukturen der Gesellschaft ab. Der Aufsichtsrat kommt für mindestens vier Meetings pro Jahr zusammen.

Kalkulatorische Risiken bestehen grundsätzlich in der Fehleinschätzung tatsächlicher Aufwendungen im Verhältnis zu den kalkulierten Abgabepreisen. Die langjährige Erfahrung des Vertriebes, der für die Preiskalkulation verantwortlich ist, und das hochspezialisierte produktionstechnische Know-how stellen sicher, dass der Aufwand realistisch eingeschätzt wird und somit Fehlkalkulationen vermieden werden. Nachkalkulationen von Einzelprojekten werden regelmäßig durchgeführt. Darüber hinaus finden regelmäßige Schulungen zur Verbesserung des betriebswirtschaftlichen Verständnisses für die verantwortlichen Projektmanager statt.

Bei komplexen Produktions- oder Versuchsaufträgen, bei denen das Reaktionsverhalten der eingesetzten Ausgangsstoffe nicht voraussehbar ist, besteht immer das Risiko einer nicht erfolgreichen Leistungserbringung. Die aufgeführten Liefer- und Leistungsbedingungen in den Angeboten und das hochspezialisierte produktionstechnische Know-how der IBU-tec-Mitarbeiter ist die Voraussetzung, dieses Risiko zu minimieren. Darüber hinaus übernimmt IBUtec nur in Ausnahmefällen ein finanzielles Risiko innerhalb der Material- und Prozessentwicklung für den Kunden, da in diesem Fall immer nach erbrachter Leistung abgerechnet und fakturiert wird.

Die Gesellschaft befindet sich, wie aus der Umsatzentwicklung 2019 ersichtlich ist, wieder auf deutlichem Wachstumskurs. Die Umsetzung der Wachstumsstrategie mit dem Unternehmenszukauf und dem Erwerb des Produktionsstandortes in Bitterfeld bilden, wie bereits dargestellt, die Basis für weiteres Wachstum. Eine noch stärkere Auftragsorientierung der Organisationsstruktur soll sowohl die vertrieblichen Aktivitäten bei der Auftragseinsteuerung als auch die Auftragsabarbeitung in den Projekten weiter optimieren und somit kurz- und mittelfristig weitere Effizienzpotenziale erschließen.

Entwicklung der Hauptabnehmerbranchen und der daraus abzuleitende Einfluss auf die IBU-tec im Geschäftsjahr 2020

Chemiebranche4 :

Der Verband der chemischen Industrie berichtet in seiner Pressemitteilung zur Jahresbilanz 2019, dass sowohl die Chemieproduktion (-7,5 %) als auch der Umsatz (-5 %) deutlich hinter den Vorjahreswerten zurückliegen. Für das Jahr 2020 erwartet der Verband einen Anstieg der Chemieproduktion um magere rund 0,5 % im Vergleich zum Vorjahr.

Der Branchenumsatz wird im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls um erwartete 0,5 % höher prognostiziert, was einen voraussichtlichen Jahresbranchenumsatz von rund 194 Mrd. € erwarten lässt.

4 https://www.vci.de/die-branche/wirtschaftliche-lage/schwache-chemiekonjunktur-in-schwierigemumfeld-jahresbilanz-2019-der-chemisch-pharmazeutischen-industrie.jsp

Automobilbranche:

Der Verband der Automobilindustrie erwartet für 2020 einen Rückgang von 4 % für den deutschen Verkaufsmarkt im Vergleich zum Vorjahr. Der durch den "Dieselskandal" und dessen Folgen für den Verbrennungsmotor eingeleitete Technologiewandel führt zu fundamentalen Umbrüchen der ganzen Branche bis hin zu den Zuliefererbetrieben. Politisch getriebene Programme, wie z. B. der Green Deal der Europäischen Union, lassen erwarten, dass die Automobilhersteller ihr Angebot immer stärker zugunsten von Elektrofahrzeugen, Plug-in-Hybriden, aber auch Wasserstoffautos anpassen.5 Dies, in Verbindung mit steuerlichen Vergünstigungen, sollte bei gleichzeitigem Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur zu deutlich steigenden Absatzzahlen in diesem Segment führen.

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2020

Nach Einschätzung des Sachverständigenrats6 zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung befindet sich die deutsche Wirtschaft im Abschwung. Auch für 2020 gehen die Wirtschaftsweisen von einer schwachen wirtschaftlichen Dynamik aus und prognostizieren ein Wachstum von 0,9 % (kalenderbereinigt 0,5 %). Hinzu kommt, dass positive Impulse aus dem Außenhandel durch die Unsicherheiten im Kontext des immer noch bestehenden Handelskonflikts mit den USA, aber auch durch den bevorstehenden Brexit, deutlich reduziert erwartet werden.

Aus den zum Jahresende 2019 erhaltenen Kunden-Forecast-Zahlen für das Geschäftsjahr 2020 hat IBU-tec die Unternehmensplanung abgeleitet. Die Entwicklung der Umsatzprognose ist dabei von zum Teil sehr zurückhaltenden Einschätzungen der Kunden geprägt. Wie vorher schon dargestellt, gibt sowohl die gesamtwirtschaftliche Entwicklung als auch die Entwicklung wesentlicher Kundenbranchen Anlass für diese Zurückhaltung. Gleichwohl sehen wir uns aufgrund unseres Geschäftsmodells gut aufgestellt und gehen von einem Umsatzplanwert aus, der im oberen einstelligen Prozentbereich unter dem des Vorjahres liegen wird. IBU-tec ist zuversichtlich, durch die gezielte Vermarktung der Pulsationsreaktor-Technologie neue Umsatzpotenziale erschließen zu können. Auch die Nachfrage nach Entwicklungsprojekten im Bereich der Elektromobilität und stationären Energiespeicher gibt Anlass zu vorsichtigem Optimismus.

5 https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/vci-prognose-warum-die-chemie-kriselt-und-das-einfruehwarnsignal-fuer-die-gesamte-wirtschaft-ist/25295010.html?ticket=ST-5767931-XFgdboWDiuCYNHwBfQHdap1

https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2019-12/48339986-vda-erwartet-2019-rekord-bei-pkwzulassungen-prognose-2020-gesenkt-015.htm

6 Jahresgutachten 2019/20 – Sachverständigenrat

Auft ragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt

Wir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.

Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde.

Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.

Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.

Allgemeine Auftragsbedingungen

für

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

vom 1. Januar 2017

1. Geltungsbereich

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend "Wirtschaftsprüfer" genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber.

2. Umfang und Ausführung des Auftrags

(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.

(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.

6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.

7. Mängelbeseitigung

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.

9. Haftung

(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.

(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.

(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.

(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.

(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.

(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.

10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge

(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.

Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.

(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.

(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:

a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise

b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern

c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden

d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern

e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.

(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.

(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.

(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für

a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,

b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,

c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und

d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.

(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.

12. Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.

13. Vergütung

(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

14. Streitschlichtungen

Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.

15. Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

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