Annual / Quarterly Financial Statement • Mar 19, 2020
Annual / Quarterly Financial Statement
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AKTIVA
| Anhangziffer | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | |||
| Finanzanlagen | 1 | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 230.916 | 253.289 | |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 190.465 | 3.048 | |
| 421.381 | 256.337 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 2 | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4 | 0 | |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 26.949 | 136 | |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 14.195 | 2.832 | |
| 41.148 | 2.968 | ||
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 3 | 5.120 | 27.267 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 18 | 0 | |
| D. Aktive latente Steuern | 4 | 27.685 | 0 |
| 495.352 | 286.572 | ||
BILANZ
PASSIVA
| Anhangziffer | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|---|
| A. Eigenkapital | 5 | ||
| I. Gezeichnetes Kapital |
36.988 | 36.988 | |
| bedingtes Kapital 3.698 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) | |||
| II. Kapitalrücklage |
198.874 | 198.874 | |
| III. Bilanzgewinn (Vorjahr: Bilanzverlust) | 17.642 | – 24.404 | |
| 253.504 | 211.458 | ||
| B. Rückstellungen | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
6 | 577 | 472 |
| 2. Steuerrückstellungen | 7 | 2.067 | 3.098 |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 7 | 6.903 | 4.480 |
| 9.547 | 8.050 | ||
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 1.668 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) davon mit einer Restlaufzeit größer ein Jahr: 181.000 (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) |
8 | 182.668 | 0 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 611 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.771 Tsd. Euro) |
9 | 611 | 1.771 |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 48.441 Tsd. Euro (Vorjahr: 29 Tsd. Euro) davon mit einer Restlaufzeit größer ein Jahr: 0 Tsd. Euro (Vorjahr: 63.525 Tsd. Euro) |
10 | 48.441 | 63.554 |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 581 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.739 Tsd. Euro) davon aus Steuern 75 Tsd. Euro (Vorjahr: 989 Tsd. Euro) |
11 | 581 | 1.739 |
| 232.301 | 67.064 | ||
| 495.352 | 286.572 | ||
| Anhangziffer | 2019 | 2018 | |
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse |
12 | 1.581 | 1.406 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge |
13 | 3.453 | 6.016 |
| 3. Personalaufwand |
|||
| 3a. Löhne und Gehälter | 14 | – 5.106 | – 4.407 |
| 3b. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung davon für Altersversorgung: 44 Tsd. Euro (Vorjahr: 398 Tsd. Euro) |
14 | – 132 | – 428 |
| 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen |
15 | – 10.289 | – 22.973 |
| 5. Erträge aus Beteiligungen davon aus verbundenen Unternehmen: 41.905 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) |
16 | 41.905 | 0 |
| 6. Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen |
16 | 21.214 | 0 |
| 7. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens davon aus verbundenen Unternehmen: 2.221 Tsd. Euro (Vorjahr: 52 Tsd. Euro) |
16 | 2.221 | 52 |
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon aus verbundenen Unternehmen: 70 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) |
16 | 116 | 140 |
| 9. Abschreibungen auf Finanzanlagen davon aus verbundenen Unternehmen: – 29.582 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) |
16 | – 29.582 | 0 |
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon aus verbundenen Unternehmen: – 4.740 Tsd. Euro (Vorjahr: – 3.997 Tsd. Euro) davon aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen: 80 Tsd. Euro (Vorjahr: 200 Tsd. Euro) |
16 | – 9.568 | – 4.639 |
| 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 17 | 26.233 | 419 |
| 12. Ergebnis nach Steuern/Jahresüberschuss (Vorjahr: Jahresfehlbetrag) | 42.046 | – 24.414 | |
| 13. Verlustvortrag (Vorjahr: Gewinnvortrag) | – 24.404 | 10 | |
| 14. Bilanzgewinn (Vorjahr: Bilanzverlust) | 17.642 | – 24.404 | |
Die Instone Real Estate Group AG (im Folgenden auch "Gesellschaft" genannt) mit Sitz am Grugaplatz 2–4, 45131 Essen, ist unter dem Aktenzeichen HRB 29362 im Handelsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Die Instone Real Estate Group AG ist seit dem 15. Februar 2018 am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und gehört seit dem 29. August 2019 dem SDAX an.
Die Gesellschaft ist das oberste Mutterunternehmen des Instone-Konzerns und nimmt in diesem die Funktion der Managementholding wahr. In dieser Funktion ist sie für die Festlegung und Verfolgung der Gesamtstrategie und die Umsetzung der unternehmerischen Ziele verantwortlich.
Die Gesellschaft hält Beteiligungen an Tochtergesellschaften, deren Hauptaktivität in der Akquisition, der Entwicklung, dem Bau, der Vermietung, der Verwaltung und dem Verkauf oder der sonstigen Nutzung von Grundstücken und Gebäuden sowie in der Beteiligung an anderen Gesellschaften liegt, die in dieser Branche tätig sind.
Die Instone Real Estate Group AG ist Organträgerin für körperschaft- und gewerbesteuerliche Zwecke der Instone Real Estate Development GmbH sowie für nahezu alle inländischen Gesellschaften auch für umsatzsteuerliche Zwecke.
Der Jahresabschluss der Instone Real Estate Group AG wird nach den aktuell gültigen Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff., 264 ff. HGB) unter Berücksichtigung der rechtsformspezifischen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist als börsennotierte Gesellschaft eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264d HGB in Verbindung mit § 267 Absatz 3 Satz 2 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2 HGB aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert.
Alle Beträge werden in Tausend Euro "In Tsd. Euro" angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Daher kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Zahlen in Tabellen und ihrer jeweiligen Analyse im Textteil des Anhangs sowie zwischen Summen in Einzelbeträgen in Tabellen und den ebenfalls im Textteil angegebenen Gesamtgrößen kommen.
Die Gesellschaft erstellt als Mutterunternehmen des Instone-Konzerns einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315e Absatz 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Jahres- und der Konzernabschluss werden beim Bundesanzeiger bekannt gemacht. Des Weiteren steht der Konzernabschluss auf der Website der Gesellschaft zum Abruf bereit.
Der Lagebericht wurde in Anwendung der §§ 315 Absatz 5 HGB in Verbindung mit § 298 Absatz 2 HGB mit dem Lagebericht des Instone-Konzernabschlusses zusammengefasst und wird mit diesem zusammen veröffentlicht.
Finanzanlagen enthalten Anteile an verbundenen Unternehmen und werden zu Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei dauerhafter Wertminderung vorgenommen. Wurden in Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für die Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung höchstens bis zur Höhe der Anschaffungskosten.
Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit dem Nominalwert und bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird den erkennbaren Risiken durch angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen. Die Höhe der Wertberichtigungen richtet sich nach dem wahrscheinlichen Ausfallrisiko. Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Flüssige Mittel sind mit dem Nominalwert ausgewiesen.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite der Bilanz Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.
Latente Steuern entstehen aufgrund von temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz. Dabei werden bei der Gesellschaft nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern bestehen, an denen die Instone Real Estate Group AG als Organträgerin beteiligt ist.
Latente Steueransprüche werden auch bei Steuerrückerstattungsansprüchen angesetzt, die aus der erwarteten Inanspruchnahme bestehender steuerlicher Verlustvorträge in darauffolgenden Jahren entstehen. Latente Steuern werden aktiviert, wenn mit ausreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die damit verbundenen wirtschaftlichen Vorteile in Anspruch genommen werden können. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert dargestellt. Ihre Höhe wird ausgehend von den Steuersätzen berechnet, die zum Zeitpunkt der Realisierung zur Anwendung gelangen oder voraussichtlich zur Anwendung gelangen werden. Für alle sonstigen Zwecke werden latente Steuern auf der Grundlage der Steuervorschriften bewertet, die zum Zeitpunkt der Berichterstattung in Kraft sind beziehungsweise erlassen wurden.
Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Bei der Festlegung des Rechnungszinssatzes wurde von dem Wahlrecht nach § 253 Absatz 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen dürfen demnach pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst werden, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der zugrunde gelegte Rechnungszinssatz für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen beläuft sich auf 2,71% (Vorjahr: 3,21%). Gemäß § 253 Absatz 6 Satz 3 HGB ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln.
Der Unterschiedsbetrag, der sich aus der Änderung des Jahresdurchschnittszinssatzes durch die Verlängerung des Zeitraumes von sieben auf zehn Jahre ergibt, ermittelt sich wie folgt:
| in Euro | ||
|---|---|---|
| Rückstellung entsprechend der Herleitung unter |
2019 | 2018 |
| Verwendung des 10-Jahres-Durchschnittszinssatzes |
1.636.227,00 | 1.368.783,00 |
| Verwendung des 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes |
1.927.189,00 | 1.675.414,00 |
| Unterschiedsbetrag nach § 253 Absatz 6 HGB |
290.962,00 | 306.631,00 |
| Davon ausschüttungsgesperrt nach § 253 Absatz 6 Satz 1 HGB |
290.962,00 | 306.631,00 |
Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind überwiegend durch Vermögensgegenstände abgedeckt, die ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen dienen und dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind. Dazu zählen Vermögensgegenstände, die im Rahmen eines Contractual-Trust-Arrangements treuhänderisch angelegt sind, an Mitarbeiter verpfändete Rückdeckungsversicherungen sowie erworbene Fondsanteile aus der Entgeltumwandlung. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dieser Wert wird je nach Art des Deckungsvermögens aus Börsenkursen, Bankauszügen und Versicherungsmitteilungen abgeleitet. Sofern der beizulegende Zeitwert über den Anschaffungskosten liegt, wird die Ausschüttungssperre beachtet. Nach § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB ist der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens mit den abgedeckten Pensionsverpflichtungen zu verrechnen, ebenso die damit verbundenen Erträge und Aufwendungen.
Die Steuerrückstellungen sowie die sonstigen Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gegebenenfalls unter Zugrundelegung von juristischer Einschätzung gebildet. Dabei werden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages der sonstigen Rückstellungen künftig erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden jeweils mit dem von der Bundesbank ermittelten und bekannt gemachten laufzeitkongruenten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Erstellung des Abschlusses erfordert Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze der Gesellschaft, die Erfassung und die Bewertung beeinflussen können. Die Schätzungen basieren auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit und sonstigem Wissen, das im Hinblick auf die zu verbuchenden Transaktionen besteht. Die faktischen Beträge können von diesen Schätzungen abweichen.
Die Entwicklung des Finanzanlagevermögens ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.
In Tsd. Euro
| 2019 | 2018 |
|---|---|
| 253.289 | 252.504 |
| 7.333 | 1.272 |
| – 124 | – 487 |
| 260.498 | 253.289 |
| 0 | 0 |
| – 29.582 | 0 |
| 0 | 0 |
| – 29.582 | 0 |
| 230.916 | 253.289 |
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Die Werthaltigkeitsprüfung der wesentlichen Beteiligungen ergab im Geschäftsjahr einen Abwertungsbedarf bei der Instone Real Estate Leipzig GmbH um 29.582 Tsd. Euro auf 48.581 Tsd. Euro.
| ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN | ||||
|---|---|---|---|---|
| -- | -- | -- | -- | ------------------------------------ |
In Tsd. Euro
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| Anteile an verbundenen Unternehmen, in den Konzernabschluss einbezogen |
||
| Instone Real Estate Development GmbH |
181.821 | 181.821 |
| Instone Real Estate Leipzig GmbH |
48.581 | 71.190 |
| Anteile an übrigen verbundenen Unternehmen |
514 | 140 |
| 230.916 | 253.151 | |
| Anteile an verbundenen Unternehmen, nicht in den Konzernab schluss einbezogen |
0 | 138 |
| 230.916 | 253.289 | |
Die Entwicklung der Ausleihungen an verbundene Unternehmen ist nachfolgend dargestellt:
In Tsd. Euro
| 2019 | 2018 |
|---|---|
| 3.048 | 0 |
| 190.465 | 3.048 |
| – 3.048 | 0 |
| 190.465 | 3.048 |
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind in der folgenden Übersicht dargestellt.
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| Instone Real Estate Development GmbH |
168.000 | 0 |
| Westville 1 GmbH | 22.465 | 0 |
| Instone Real Estate Landmark GmbH |
0 | 3.048 |
| 190.465 | 3.048 | |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus einem Ergebnisabführungsvertrag.
| In Tsd. Euro | ||
|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
| Instone Real Estate Development GmbH |
23.780 | 80 |
| Instone Real Estate Landmark GmbH |
3.111 | 0 |
| Instone Real Estate Leipzig GmbH |
57 | 56 |
| Westville 1 GmbH | 1 | 0 |
| 26.949 | 136 | |
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten folgende Positionen:
| In Tsd. Euro | ||
|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| Sonstige Vermögensgegenstände | ||
| Forderungen Finanzverwaltung aus anrechenbaren Steuern |
11.533 | 32 |
| Forderung Steuerfreistellung Hochtief Solutions AG |
2.267 | 2.758 |
| Vorsteuerüberhang | 385 | 0 |
| Coöperatieve Activum SG Fund III Investments U.A. |
0 | 25 |
| Coöperatieve Formart Investments U.A. |
0 | 14 |
| Coöperatieve Activum SG Fund V Investments U.A. |
0 | 3 |
| Übrige | 10 | 0 |
| 14.195 | 2.832 | |
Zu den Positionen gegenüber der Hochtief Solutions AG hat die Gesellschaft eine korrespondierende Rückstellung passiviert.
Es handelt sich um Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 5.120 Tsd. Euro (Vorjahr: 27.267 Tsd. Euro). Sie unterliegen wie im Vorjahr keinen Verfügungsbeschränkungen.
| AKTIVE LATENTE STEUERN In Tsd. Euro |
||
|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
| Aktive latente Steuern | 27.685 | 0 |
| 27.685 | 0 | |
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2019 unverändert 36.988.336,00 Euro und ist voll eingezahlt. Es ist in 36.988.336 Stückaktien ohne Nennbetrag eingeteilt.
Die Hauptversammlung hat am 29. Juni 2018 beschlossen, ein genehmigtes Kapital zu schaffen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 28. Juni 2023 durch die Ausgabe von bis zu 18.450.000 Stückaktien um bis zu 18.450.000,00 Euro zu erhöhen. Das genehmigte Kapital ist mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister des Amtsgerichts Essen im Zuge des grenzüberschreitenden Formwechsels am 28. August 2018 wirksam geworden.
Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung mit Wirkung ab dem 28. Juni 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12. Juni 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 250 Mio. Euro mit oder ohne Laufzeitbeschränkung zu begeben und den Inhabern oder Gläubigern der Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf bis zu 3.698.833 neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Gesamtbetrag am Grundkapital von bis zu 3.698.833,00 Euro (Bedingtes Kapital) zu gewähren.
Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2019 unverändert 198.873.822,19 Euro.
Die bilanzierten Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (vor Abzug entsprechender Deckungsmittel) wurden auf Basis des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Jahren ermittelt. Bei einer Durchschnittsbildung auf Basis von sieben Geschäftsjahren hätten sich um 290.962,00 Euro höhere Verpflichtungen ergeben. Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt einer Ausschüttungssperre nach § 253 Absatz 6 HGB.
Die bilanzierten aktiven latenten Steuern in Höhe von 27.684.549,29 Euro sind nach § 268 Absatz 8 HGB ausschüttungsgesperrt.
Insgesamt sind somit 27.975.511,29 Euro ausschüttungsgesperrt.
6 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 10 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Die Verbindlichkeiten aus leistungsorientierten Plänen von Instone Real Estate stellen sich wie in der folgenden Tabelle aufgeführt dar.
| In Tsd. Euro | ||
|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
| Erfüllungsbetrag der Pensionen und der ähnlichen Verpflichtungen |
1.636 | 1.369 |
| Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens |
– 1.059 | – 897 |
| Nettowert der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
577 | 472 |
| Anschaffungskosten des Deckungsvermögens |
1.089 | 946 |
Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens verteilt sich wie folgt:
In Tsd. Euro
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| Notierung an einem aktiven Markt |
||
| CTA1 -Vermögen |
1.021 | 861 |
| DC2 -Vermögen |
38 | 36 |
| 1.059 | 897 |
1 CTA = Contractual Trust Arrangement (Pensionstreuhandvereinbarung)
2 DC = Deffered Compensation (Entgeltumwandlung)
| RÜCKSTELLUNGEN | |
|---|---|
| ---------------- | -- |
In Tsd. Euro
| 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|
| 2.067 | 3.098 |
| 2.456 | 1.792 |
| 2.463 | 1.322 |
| 1.728 | 1.103 |
| 191 | 143 |
| 65 | 120 |
| 6.903 | 4.480 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich auf 182.668 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro). Der Anstieg resultiert aus dem im Berichtsjahr begebenen Schuldscheindarlehen in Höhe von 106.000 Tsd. Euro mit Laufzeiten von drei und fünf Jahren sowie einem Festdarlehen in Höhe von 75.000 Tsd. Euro mit einer Laufzeit von zwei Jahren.
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 611 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.771 Tsd. Euro).
In Tsd. Euro
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| Ausstehende Rechnungen | 0 | 1.510 |
| Kreditorenverbindlichkeiten | 611 | 261 |
| 611 | 1.771 |
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| Instone Real Estate Leipzig GmbH |
46.643 | 48.556 |
| Instone Real Estate Development GmbH |
1.798 | 14.998 |
| 48.441 | 63.554 | |
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 581 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.739 Tsd. Euro) bestehen aus Verbindlichkeiten aus Steuern (ohne Ertragsteuern) in Höhe von 75 Tsd. Euro (Vorjahr: 988 Tsd. Euro) und aus Aufsichtsratstantiemen in Höhe von 506 Tsd. Euro (Vorjahr: 751 Tsd. Euro).
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Steuern (ohne Ertragsteuern) |
75 | 988 |
| Verbindlichkeiten aus Aufsichtsratstantiemen |
506 | 751 |
| 581 | 1.739 | |
Die Umsatzerlöse in Höhe von 1.581 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.406 Tsd. Euro) betreffen im Wesentlichen Umsatzerlöse mit verbundenen Unternehmen. Von diesen Beträgen entfallen 1.064 Tsd. Euro auf die Instone Real Estate Development GmbH, 460 Tsd. Euro auf die Instone Real Estate Leipzig GmbH, 50 Tsd. Euro auf die Gartenhöfe GmbH und 7 Tsd. Euro auf sonstige verbundene Unternehmen.
| 2018 | |
|---|---|
| 1.581 | 1.404 |
| 0 | 2 |
| 1.581 | 1.406 |
| 2019 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 3.453 Tsd. Euro (Vorjahr: 6.016 Tsd. Euro) setzen sich zusammen aus einem Buchgewinn (2.573 Tsd. Euro) aus dem Verkauf von Anteilen eines verbundenen Unternehmens, das nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurde. Des Weiteren wurden Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 853 Tsd. Euro erfasst.
| In Tsd. Euro | ||
|---|---|---|
| 2019 | 2018 | |
| Erträge aus Abgang von verbunde nen Unternehmen, nicht in den Konzernabschluss einbezogen |
2.573 | 0 |
| Erträge Auflösung von übrigen Rückstellungen |
853 | 430 |
| Erstattung von Transaktionskosten | 0 | 5.584 |
| Übrige Erträge | 27 | 2 |
| 3.453 | 6.016 |
Der Personalaufwand ist bedingt durch Gehaltszahlungen und Rückstellungszuführungen in Höhe von 5.106 Tsd. Euro (Vorjahr: 4.407 Tsd. Euro) sowie Sozialversicherungsleistungen in Höhe von 88 Tsd. Euro und geänderte Pensionsrückstellungen in Höhe von 44 Tsd. Euro gestiegen.
Im Jahresdurchschnitt waren bei der Gesellschaft rund fünf Mitarbeiter (Vorjahr: rund ein Mitarbeiter) beschäftigt.
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Personalaufwand | ||
| Gehälter | – 5.106 | – 4.407 |
| – 5.106 | – 4.407 | |
| Soziale Abgaben/Aufwendungen für Altersversorgung |
||
| Soziale Abgaben | – 88 | – 30 |
| Veränderung Pensionsrückstellungen |
– 44 | – 398 |
| – 132 | – 428 | |
| – 5.238 | – 4.835 | |
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 10.289 Tsd. Euro (Vorjahr: 22.973) sind Kosten für Beratungsleistungen (4.687 Tsd. Euro), kaufmännische Geschäftsführung (1.533 Tsd. Euro), Zuführung zur Rückstellung für Aktienoptionspläne für Mitarbeiter anderer Konzerngesellschaften (958 Tsd. Euro), Versicherungsbeiträge (788 Tsd. Euro) sowie nicht abzugsfähige Vorsteuer (596 Tsd. Euro) enthalten. Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die nicht an anderer Stelle erfasst werden, beinhalten überwiegend Aufwendungen im Verwaltungsbereich.
In Tsd. Euro
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Beratungsaufwendungen | – 4.687 | – 11.155 |
| Kaufmännische Geschäftsführung |
– 1.533 | – 1.806 |
| Zuführung Rückstellung für Aktienoptionspläne |
– 958 | – 1.845 |
| Versicherungsbeiträge | – 788 | – 845 |
| Nicht abzugsfähige Vorsteuer | – 596 | – 1.949 |
| Abwertung Forderungen | 0 | – 1.062 |
| Abfindungen | 0 | – 1.500 |
| Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen |
– 1.727 | – 2.811 |
| – 10.289 | – 22.973 |
Die Erträge aus Beteiligungen enthalten die Dividendenausschüttung der Instone Real Estate Leipzig GmbH in Höhe von 41.905 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro).
Die Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen betreffen mit 21.214 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) die Gewinnabführung der Instone Real Estate Development GmbH.
Von den Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betreffen 2.221 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) verbundene Unternehmen.
Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge betreffen mit 70 Tsd. Euro (Vorjahr: 48 Tsd. Euro) verbundene Unternehmen. Die Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen für Long-Term-Incentive-Pläne betragen 43 Tsd. Euro (Vorjahr: 92 Tsd. Euro).
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen die Instone Real Estate Leipzig GmbH mit 29.582 Tsd. Euro. Im Vorjahr lagen keine Abschreibungen auf Finanzanlagen vor.
Von den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen 4.740 Tsd. Euro (Vorjahr: 3.997 Tsd. Euro) verbundene Unternehmen sowie 31 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) aus der Aufzinsung von Rückstellungen für Long-Term-Incentive-Pläne.
Der Nettozinsaufwand aus Pensionsverpflichtungen in Höhe von – 80 Tsd. Euro (Vorjahr – 200 Tsd. Euro) beinhaltet die jährlich auf den Nettobarwert der Pensionsverpflichtungen zu zahlenden Zinsen in Höhe von – 131 Tsd. Euro (Vorjahr: – 163 Tsd. Euro). Diese Beträge werden mit den Zinserträgen aus dem Planvermögen in Höhe von 51 Tsd. Euro (Vorjahr: Aufwand – 37 Tsd. Euro) verrechnet.
Diese Position enthält folgende Steuern:
| STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG | ||
|---|---|---|
| In Tsd. Euro | ||
| 2019 | 2018 | |
| Körperschaftsteuer | – 1.264 | – 629 |
| Solidaritätszuschlag | – 70 | – 35 |
| Gewerbeertragsteuer | – 118 | – 47 |
| Latente Steuern | 27.685 | 1.130 |
| 26.233 | 419 | |
Die latenten Steuern werden im Wesentlichen für steuerliche Verlust- und Zinsvorträge gebildet.
Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt unverändert gegenüber dem Vorjahr auf Basis eines kombinierten Ertragsteuersatzes von 32,63%.
Der Vorstand besteht aus den folgenden drei Mitgliedern:
Zum 31. Dezember 2019 ausgeschiedene Mitglieder des Vorstands:
Neben seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft ist Herr Brendgen Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Dr. Jochen Scharpe, geschäftsführender Gesellschafter der AMCi und der ReTurn Immobilien GmbH
Neben seiner Funktion als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft ist Herr Dr. Scharpe Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Marija Korsch, Vorsitzende des Aufsichtsrats der Aareal Bank AG
Neben ihrer Funktion als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist Frau Korsch Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Dietmar P. Binkowska, selbstständiger Unternehmensberater
Neben seiner Funktion als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist Herr Binkowska kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Thomas Hegel, Rechtsanwalt und selbstständiger Berater
Neben seiner Funktion als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist Herr Hegel kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Jahr 2019 bestand aus
→ Die feste Vergütung wird in gleich großen Monatsraten ausgezahlt
→ Die Nebenleistungen bestehen aus steuerpflichtigen geldwerten Vorteilen wie der Privatnutzung von Dienstwagen oder sonstigen Sachleistungen.
Einer Komponente im Rahmen eines langfristigen Incentive-Plans, die aus zwei Bestandteilen besteht:
→ Die einjährige variable Vergütung in Form des STI knüpft an das wirtschaftliche Ergebnis beziehungsweise die Produktivität des Instone-Konzerns im zugrunde liegenden Geschäftsjahr und die für die einzelnen Mitglieder des Vorstands festgelegten persönlichen Ziele an.
Die den Mitgliedern des Vorstands gewährte Gesamtvergütung belief sich für das Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt 3.375,0 Tsd. Euro (Min.: 1.485Tsd. Euro, Max.: 5.602Tsd. Euro) (Vorjahr: 5.111Tsd. Euro). Davon entfielen 1.310 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.158 Tsd. Euro) auf fixe, erfolgsunabhängige, 1.890 Tsd. Euro (Min.: 0 Tsd. Euro, Max.: 4.117 Tsd. Euro) (Vorjahr: 1.340 Tsd. Euro) auf variable, ein- und mehrjährig erfolgsbezogene Vergütungskomponenten, 79 Tsd. Euro (Vorjahr: 713 Tsd. Euro) auf erfolgsunabhängige Sachbezüge und sonstige Leistungen, 0 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.500 Tsd. Euro) auf Abfindungszahlungen sowie 95 Tsd. Euro (Vorjahr: 401 Tsd. Euro) auf den Versorgungsaufwand nach IFRS. Die Bewertung der Nebenleistungen erfolgte zu dem für steuerliche Zwecke ermittelten Wert.
Die den Mitgliedern des Vorstands zugeflossene/verdiente Gesamtvergütung belief sich für das Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt 2.541 Tsd. Euro (Vorjahr: 25.109 Tsd. Euro). Davon entfielen 1.310 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.158 Tsd. Euro) auf fixe, erfolgsunabhängige, 1.056 Tsd. Euro (Vorjahr: 21.337 Tsd. Euro) auf variable, ein- und mehrjährig erfolgsbezogene Vergütungskomponenten, 79 Tsd. Euro (Vorjahr: 713 Tsd. Euro) auf erfolgsunabhängige Sachbezüge und sonstige Leistungen, 0 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.500 Tsd. Euro) auf Abfindungszahlungen sowie 95 Tsd. Euro (Vorjahr: 401 Tsd. Euro) auf den Versorgungsaufwand nach IFRS. Die Bewertung der Nebenleistungen erfolgte zu dem für steuerliche Zwecke ermittelten Wert.
Der Barwert der Pensionszusagen an aktive und ehemalige Vorstandsmitglieder beträgt 1.534 Tsd. Euro (Vorjahr: 1.369 Tsd. Euro). Die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern betragen 1.099 Tsd. Euro (Vorjahr 1.029 Tsd. Euro).
Im Berichtsjahr wurden keine Vorschüsse an Mitglieder des Vorstands gezahlt und es bestanden keine Kredite.
Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats lag im Geschäftsjahr 2019 bei 426 Tsd. Euro (Vorjahr: 406 Tsd. Euro). Davon entfielen 355 Tsd. Euro (Vorjahr: 343 Tsd. Euro) auf Vergütungen für die Tätigkeit im Gesamtgremium. Die Vergütungen für die Tätigkeit in Ausschüssen beliefen sich auf 71 Tsd. Euro (Vorjahr: 63 Tsd. Euro).
Im Geschäftsjahr 2019 wurden von den Gesellschaften des Instone-Konzerns keine Vergütungen oder sonstigen Vorteile an Mitglieder des Aufsichtsrats für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, gezahlt beziehungsweise gewährt. Ebenso wenig wurden Mitgliedern des Aufsichtsrats Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Für eine ausführliche Beschreibung der Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Ausführung im Vergütungsbericht des zusammengefassten Lageberichts zum 31. Dezember 2019.
Insgesamt wurden für Leistungen des Abschlussprüfers Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, Niederlassung Düsseldorf, für das Geschäftsjahr folgende Gesamthonorare als Aufwand erfasst:
| In Tsd. Euro | |
|---|---|
| -------------- | -- |
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungen | 338 | 105 |
| davon Vorjahre betreffend | 79 | 0 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 76 | 105 |
| 414 | 210 | |
Vom Abschlussprüfer wurden für die Gesellschaft andere Bestätigungsleistungen wie zum Beispiel Untersuchungshandlungen nach ISRS 4400, eine prüferische Durchsicht nach IDW PS 900 sowie Prüfungen nach IDW PS 980 und IDW PS 981 erbracht. Daneben wurden für Tochterunternehmen Abschlussprüfungsleistungen, eine Prüfung nach IDW PS 850 sowie Prüfungen nach § 16 MaBV erbracht.
Berichtspflichtige Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2019 liegen nicht vor.
| Anteil am Kapital in % |
Eigenkapital in Tsd. Euro |
Ergebnis des Jahres in Tsd. Euro |
|
|---|---|---|---|
| I. Vollkonsolidierte verbundene Unternehmen | |||
| Durst-Bau GmbH, Wien, Österreich | 100,0 | 743 | – 102 |
| formart Immobilien GmbH, Essen, Deutschland1 | 100,0 | 701 | 0 |
| formart Luxemburg S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg | 100,0 | 1.966 | 1.222 |
| Gartenhöfe GmbH, Leipzig, Deutschland | 100,0 | 5.839 | – 9 |
| GRK Beteiligung GmbH, Leipzig, Deutschland | 100,0 | – 146 | – 146 |
| Instone Real Estate Development GmbH, Essen, Deutschland1 | 100,0 | 153.986 | 0 |
| Instone Real Estate Erste Projektbeteiligungs GmbH & Co. KG, Essen, Deutschland | 100,0 | 5 | 0 |
| Instone Real Estate Landmark GmbH, Leipzig, Deutschland | 100,0 | – 2.715 | – 853 |
| Instone Real Estate Leipzig GmbH, Leipzig, Deutschland | 100,0 | 31.069 | 29.939 |
| Instone Real Estate Projektbeteiligungs GmbH, Erlangen, Deutschland | 100,0 | 29 | – 7 |
| Instone Real Estate Projekt Erlangen GmbH & Co. KG, Erlangen, Deutschland | 100,0 | 7 | – 1 |
| Instone Real Estate Projekt MarinaBricks GmbH, Erlangen, Deutschland | 100,0 | – 91 | – 521 |
| Instone Real Estate Projekt Rosenheim GmbH & Co. KG, Erlangen, Deutschland | 100,0 | – 13 | – 16 |
| Instone Real Estate Projekt Schopenhauerstraße GmbH, Erlangen, Deutschland | 100,0 | 120 | 4 |
| Instone Real Estate Projekt Seetor GmbH, Erlangen, Deutschland | 100,0 | 602 | 449 |
| Instone Real Estate Projekt Stephanstraße GmbH & Co. KG, Erlangen, Deutschland | 100,0 | – 38 | – 52 |
| Instone Real Estate Property GmbH, Essen, Deutschland | 100,0 | 25 | 0 |
| KORE GmbH, Frankfurt a. M., Deutschland | 85,0 | 6.156 | 75 |
| OPUS Beteiligung GmbH, Leipzig, Deutschland | 100,0 | – 10 | – 10 |
| Parkresidenz Leipzig GmbH, Leipzig, Deutschland | 100,0 | 11.691 | 142 |
| Projekt Wilhelmstraße Wiesbaden GmbH & Co. KG, Frankfurt a. M, Deutschland | 70,0 | 25.750 | 26.468 |
| west.side gmbH, Köln, Deutschland | 100,0 | 812 | 337 |
| Westville 1 GmbH, Frankfurt a. M, Deutschland | 100,0 | 121 | – 4 |
| Westville 2 GmbH, Frankfurt a. M, Deutschland | 99,9 | 1 | – 24 |
| Westville 3 GmbH, Frankfurt a. M, Deutschland | 99,9 | 0 | – 25 |
| Westville 4 GmbH, Frankfurt a. M, Deutschland | 99,9 | 1 | – 24 |
| Westville 5 GmbH, Frankfurt a. M, Deutschland | 99,9 | 2 | – 23 |
| Anteil am Kapital in % |
Eigenkapital in Tsd. Euro |
Ergebnis des Jahres in Tsd. Euro |
|
|---|---|---|---|
| II. Gemeinschaftsunternehmen | |||
| Projektentwicklungsgesellschaft Holbeinviertel mbH & Co. KG, Frankfurt a. M., Deutschland | 50,0 | 160 | 127 |
| Wohnpark Gießener Straße GmbH & Co. KG, Frankfurt a. M., Deutschland | 50,0 | 782 | 756 |
| III. Sonstige Beteiligungen | |||
| CONTUR Wohnbauentwicklung GmbH, Köln, Deutschland2 | 50,0 | 34 | – 12 |
| formart Wilma Verwaltungsgesellschaft mbH, Kriftel, Deutschland | 50,0 | 44 | 2 |
| Immobiliengesellschaft CSC Kirchberg S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg | 100,0 | 42 | 10 |
| Instone Real Estate Erste Projekt GmbH, Essen, Deutschland | 100,0 | 25 | 0 |
| Instone Real Estate Projektverwaltungs GmbH, Essen, Deutschland | 100,0 | 25 | – 6 |
| Kleyer Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt a. M., Deutschland2 | 100,0 | 54 | 29 |
| Parkhausfonds Objekt Flensburg GmbH & Co. KG, Stuttgart, Deutschland3 | 6,0 | 2.998 | 95 |
| Projekt Wilhelmstraße Wiesbaden Verwaltung GmbH, Köln, Deutschland | 70,0 | 9 | – 8 |
| Projektverwaltungsgesellschaft SEVERINS WOHNEN mbH, Köln, Deutschland2 | 50,0 | 38 | – 10 |
| Uferpalais Verwaltungsgesellschaft mbH, Essen, Deutschland | 70,0 | 1 | 32 |
Verpflichtungen aus Garantien und Bürgschaften bestanden in Höhe von 288.517 Tsd. Euro (Vorjahr: 2.000 Tsd. Euro). Sie wurden zugunsten von Tochtergesellschaften abgegeben. Die zugrunde liegenden Verpflichtungen können nach unserer Kenntnis der jeweilligen wirtschaftlichen Lage von den betreffenden Gesellschaften in allen Fällen erfüllt werden; mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen.
Die in der Zukunft anfallenden Mindestleasingzahlungen stellen sich wie folgt dar:
In Tsd. Euro
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| Fällig bis ein Jahr | 72 | 46 |
| Fällig ein bis fünf Jahre | 107 | 88 |
| 179 | 134 | |
1 Ergebnisabführungsvertrag.
2 Jahresabschluss 31. Dezember 2018
3 Jahresabschluss 30. Juni 2019
Vorstand und Aufsichtsrat der Instone Real Estate Group AG haben im Dezember 2019 die Entsprechenserklärung für das Geschäftsjahr 2019 zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 AktG abgegeben.
Die Entsprechenserklärung wurde den Aktionären auf der Website der Gesellschaft unter Instone Entsprechenserklärung dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Der Jahresabschluss der Instone Real Estate Group AG weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 42.045.882,26 Euro aus. Nach Abzug des Verlustvortrages in Höhe von 24.403.711,68 Euro schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 17.642.170,58 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Essen, 13. März 2020
Der Vorstand
Kruno Crepulja Dr. Foruhar Madjlessi Andreas Gräf
Wir haben den Jahresabschluss der Instone Real Estate Group AG, Essen, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht der Instone Real Estate Group AG, Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im zusammengefassten Lagebericht enthaltenen Abschnitte "Nachhaltigkeitsbericht" und "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate-Governance-Bericht" nach § 289f und § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
→ entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
→ vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte der oben genannten Abschnitte "Nachhaltigkeitsbericht" und "Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate-Governance-Bericht".
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir mit der Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
a. Im Jahresabschluss der Instone Real Estate Group AG, Essen, zum 31. Dezember 2019 wer-den Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 230.916 (46,5 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. – sofern eine vo-raussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt – zum niedrigeren beizulegenden Wert.
In den beiden verbundenen Unternehmen Instone Real Estate Development GmbH, Essen, und Instone Real Estate Leipzig GmbH, Leipzig, werden die wesentlichen Bau-Projekte der Instone-Gruppe bilanziert. Zum Abschlussstichtag haben die gesetzlichen Vertreter der Instone Real Estate Group AG, Essen, die Werthaltigkeit dieser Anteile durch intern durchgeführte Unternehmensbewertungen überprüft. Der beizulegende Wert der Anteile an diesen verbundenen Unternehmen wurde als Barwert der künftigen Zahlungsströme mittels Discounted Cashflow-Verfahren ermittelt. Die zugrunde liegenden Cashflows basieren auf der Unternehmensplanung, in welche die Erwartungen der gesetzlichen Vertreter der beiden Tochtergesellschaften hinsichtlich der künftigen Entwicklung der Projekte einfließen. Die Diskontierung der Cashflows erfolgt mittels der gewichteten Kapitalkosten.
In Bezug auf die übrigen Anteile an verbundenen Unternehmen wird der jeweilige Beteiligungsbuchwert zum Abschlussstichtag durch die gesetzlichen Vertreter auf Anhaltspunkte für Wertberichtigungsbedarf untersucht. Sofern diese Analyse Hinweise auf einen möglichen Abwertungsbedarf ergibt, wird auf der Grundlage der Unternehmensplanung eine detaillierte Unternehmensbewertung mittels Discounted Cashflow-Verfahren durchgeführt.
Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen wurde von uns als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt klassifiziert, weil sie in hohem Maße von ermessensbehafteten Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig ist.
Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind im Kapitel "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" des Anhangs enthalten.
b. Bei unserer Prüfung der beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen haben wir unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten das methodische Vorgehen und die rechnerische Richtigkeit der nach dem Discounted Cashflow-Verfahren erfolgten Unternehmensbewertungen geprüft. Zudem haben wir die Ermittlung der Kapitalkosten beurteilt. Wir haben uns mit der zugrunde liegenden Unternehmensplanung kritisch auseinandergesetzt und dabei unter anderem die verwendeten Parameter mit branchenspezifischen Markterwartungen abgeglichen sowie Befragungen der gesetzlichen Vertreter zu Werttreibern, die der Unternehmensplanung zugrunde liegen, durchgeführt.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
→ beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
→ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
→ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 13. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. Oktober/25. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der Instone Real Estate Group AG, Essen, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Rolf Künemann.
Düsseldorf, den 16. März 2020
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
(Rolf Künemann) (Michael Pfeiffer)
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung beschrieben sind.
Essen, den 13. März 2020
Der Vorstand
Kruno Crepulja Dr. Foruhar Madjlessi Andreas Gräf
INSTONE REAL ESTATE – JAHRESABSCHLUSS 2019 21
Grugaplatz 2 – 4 45131 Essen Deutschland
Telefon: +49 201 45355-0 Fax: +49 201 45355-934 E-Mail: [email protected]
Kruno Crepulja (Vorsitzender), Dr. Foruhar Madjlessi, Andreas Gräf
Stefan Brendgen
Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29362
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 300512686
MPM Corporate Communication Solutions, Mainz, Düsseldorf mpm.de
Grugaplatz 2 – 4 45131 Essen Deutschland
E-Mail: [email protected] www.instone.de
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