Governance Information • Mar 19, 2020
Governance Information
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Vorstand und Aufsichtsrat der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft erklären, dass die Gesellschaft für den Zeitraum seit der letzten Entsprechenserklärung vom 12. Juni 2019 den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017 bekanntgemachten Fassung vom 7. Februar 2017 mit der folgenden Ausnahme entsprochen hat und künftig entsprechen wird:
Ziffer 5.3.2 Satz 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 (bekanntgemacht am 24. April 2017 und in der berichtigten Fassung bekanntgemacht am 19. Mai 2017, DCGK) enthält unter anderem die Empfehlung, dass der Vorsitzende des Prüfungs- und Finanzausschusses unabhängig sein soll. Diese Empfehlung wird derzeit nicht befolgt. Der Vorsitzende des Prüfungs- und Finanzausschusses, Oscar Hasbún Martínez, ist zugleich Geschäftsführer bei einem direkt an der Hapag-Lloyd AG wesentlich beteiligten Aktionär und damit nicht als unabhängig im Sinne von Ziffer 5.3.2 Satz 5 DCGK anzusehen. Nach Überzeugung des Aufsichtsrats liegt die Ausübung des Amtes als Vorsitzender des Prüfungs- und Finanzausschusses durch Herrn Hasbún Martínez im dringenden Interesse der Gesellschaft und ihrer sämtlichen Aktionäre, da Herr Hasbún Martínez bestens für den Vorsitz des Prüfungs- und Finanzausschusses geeignet ist. Zweifel an der unabhängigen Ausübung seines Amtes bestehen nicht. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass auch andere Kandidaten für den Vorsitz im Prüfungs- und Finanzausschuss aus vergleichbaren Gründen nicht unabhängig im Sinne von Ziffer 5.3.2 Satz 5 DCGK wären.
Im Falle von Abweichungen geht die deutsche Fassung der englischen Fassung dieses Beschlusses vor.
Hamburg, 19. März 2020 Vorstand und Aufsichtsrat Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft
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