AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

Beta Systems Software AG

Annual Report Mar 23, 2020

4584_10-k_2020-03-23_dd9d6a27-e46b-4872-877e-f8c40adf4dde.pdf

Annual Report

Open in Viewer

Opens in native device viewer

JAHRES-FINANZBERICHT

2018/19

AUF EINEN BLICK

BETA SYSTEMS SOFTWARE AG UND TOCHTERGESELLSCHAFTEN – KENNZAHLEN DES KONZERNS NACH IFRS

2015/16 2016/17 2017/18 2018/19
Umsatzerlöse T€ 46.360 49.814 45.909 53.287
EBITDA T€ 6.945 10.806 5.469 10.462
EBIT T€ 5.315 9.033 3.786 8.545
Jahresergebnis T€ 5.188 7.983 3.973 6.024
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit T€ 4.996 5.275 8.318 8.182
30.09.2016 30.09.2017 30.09.2018 30.09.2019
Zahlungsmittel T€ 13.829 19.107 5.541 13.532
Kurzfristige Finanzierung T€ 0 0 0 1.635
Langfristige Finanzierung T€ 0 0 0 6.000
Eigenkapital T€ 45.602 54.186 46.432 52.532
Bilanzsumme T€ 68.124 72.436 67.427 87.038
Eigenkapitalquote % 67% 75% 69% 60%
Anzahl der Mitarbeiter 297 311 322 442
Wertpapierkennnummer: A2BPP8
ISIN: DE000A2BPP88
Börsenkürzel: BSS
Grundkapital:
23.916.950,00 (4.783.390 Aktien)
Erstnotiz: 30.
Juni 1997
Handelssegment
& Börsenplätze:
Freiverkehr,
Börsensegment Scale
der
Deutschen
Börse
Börsen
Frankfurt, Berlin, Düsseldorf,
Hamburg,
Stuttgart
Indizes: DAXsector All Software,
Scale All Share
Spezialist: ODDO Seydler Bank AG
Emissionskonsortium: Deutsche
Morgan
Grenfell, Goldman
Sachs,
Sal.
Oppenheim
jr &
Cie.

INHALT

JAHRESFINANZBERICHT 2018/19

4 Brief des Vorstands

8 Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht

53 Versicherung der gesetzlichen Vertreter

54 Bericht des Aufsichtsrats

58 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (IFRS)

62 Konzernabschluss und Konzernanhang (IFRS)

123 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (HGB)

127 Einzelabschluss und Anhang (HGB)

146 Impressum

BRIEF DES VORSTANDS

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

hinter uns liegt wiederum ein ereignisreiches und erfolgreiches Geschäftsjahr 2018/19 der Beta Systems Software AG.

Nach dem schwächeren Vertragsverlängerungsjahr 2017/18 konnte das operative Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) wieder deutlich verbessert werden. Somit konnte der Konzern das vierte Jahr in Folge nachhaltig eine EBITDA-Marge von über 10% erzielen und sich im oberen Bereich der Zielspanne positionieren.

Besonders erfreulich ist das in den beiden Geschäftsbereichen DCI und IAM anziehende Neugeschäft. Es konnten sowohl bei unseren Bestandskunden neue Softwareprodukte platziert werden als auch komplett neue Kunden gewonnen werden. Und dies gerade im Bereich unserer Mainframe Produktpalette. Insbesondere im europäischen Raum wird die Beta Systems Software AG als innovatives Unternehmen wahrgenommen, das eine sehr enge Kundenbindung aufweist. Dass die ursprüngliche Prognose deutlich übertroffen werden konnte, liegt insbesondere daran, dass das Neugeschäft sich besser entwickelte als zunächst erwartet.

Wir investieren weiterhin intensiv in unsere Produkte, den Vertrieb, Service und Support, insbesondere am Standort Deutschland. Im Geschäftsbereich DCI erfreut sich unsere neue Softwaregeneration Symphony, die sehr viele neue Funktionalitäten enthält, einer guten Nachfrage. Im Geschäftsbereich IAM haben wir unsere Softwarelösung Garancy sowohl im Back-End als auch Front-End deutlich erweitert.

Auch im anorganischen Wachstum konnten weitere Fortschritte erzielt werden. Die im vergangenen Geschäftsjahr erworbenen Unternehmen LYNET und AUCONET sind in den Konzern integriert und entwickeln sich über Plan bzw. planmäßig. Im Geschäftsjahr 2018/19 konnten wir unseren Geschäftsbereich DCI mit der Akquisition der PROXESS im Produktbereich der Archive / Dokumenten-Management-Systeme verstärken und somit unser zweites Standbein außerhalb der Mainframe Software ausbauen. Mit der im Dezember 2019 erfolgten Akquisition der infinIT Codelab Sp. z o.o. konnten wir unserem Portfolio weitere interessante Lösungen und Kunden hinzufügen und erhalten zeitgleich einen Zugriff auf eine Vielzahl von Entwicklungsressourcen. Im laufenden Geschäftsjahr 2019/20 wird unser Fokus auf der weiteren Entwicklung und Integration der mittlerweile sechs Zukäufe innerhalb der letzten fünf Jahre liegen. Sollten sich aber für unsere Kern-Geschäftsbereiche DCI und IAM interessante Möglichkeiten ergeben, so werden wir diese beleuchten. Darüber hinaus können überschüssige finanzielle Mittel in den kommenden Geschäftsjahren gelegenheitsorientiert (unter besonderer Beachtung des Chance/Risiko Profils einer möglichen Akquisition) geschäftsbereichsunabhängig investiert werden. Je nach Höhe des investierten Kapitals und Ertragssituation können derartige Investitionen mittel- oder bereits kurzfristig einen signifikanten Einfluss auf die Lage der Gesellschaft gewinnen.

Wir werden im kommenden Jahr an einem weiteren Ausbau des Geschäfts arbeiten. Nachdem die Kostensenkungsmaßnahmen und der Ausbau des Vertriebs im Wesentlichen abgeschlossen sind, werden die Schwerpunkte unserer Arbeit auf einer weiteren Steigerung des Neugeschäfts sowie der Entwicklung zusätzlicher Produktinnovationen als Grundlage für weiteres Umsatzwachstum in den Folgejahren liegen.

Der Operative Cashflow befindet sich auf einem guten Niveau, was weiterhin die Nachhaltigkeit der vor einigen Jahren angestoßenen Verbesserungsmaßnahmen auf der Umsatz- wie Kostenseite belegt. So verbleibt auch nach den Zukäufen und dem Aktienrückkaufprogramm eine gute finanzielle Ausstattung, die uns genügend Spielräume für die weitere Entwicklung der Gruppe eröffnet.

Wie bereits in der Ad-hoc-Meldung vom 3. Dezember 2019 mitgeteilt, beläuft sich die Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2019/20 inklusive der Akquisition der infinIT Codelab Sp. z o.o. auf einen Konzernumsatz zwischen 67 und 74 Mio. Euro. Das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) wird voraussichtlich zwischen 9 und 12 Mio. Euro liegen. Für das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) wird ein Wert zwischen 7 und 10 Mio. Euro erwartet. Hierbei bleiben Effekte aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 unberücksichtigt.

Das weitere langfristige Wachstum und somit die Profitabilität des Konzerns wird über die Jahre darüber hinaus insbesondere von drei Faktoren abhängen:

  • Verstärkte Entwicklung und erfolgreiche Platzierung von Produktinnovationen mit weiteren positiven Auswirkungen auf das Neugeschäft,
  • ständige Prüfung von anorganischen Wachstumsmöglichkeiten und schnelle Umsetzung bei sich bietenden guten Gelegenheiten und
  • Ausbau und Halten unseres hoch qualifizierten Mitarbeiterstamms.

Der Vorstand hat diese Stellhebel permanent im Blick.

Wir bedanken uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement im abgelaufenen Geschäftsjahr. Ohne sie wären die sich verstetigenden Erfolge nicht möglich gewesen. Bei unseren meist langjährigen Kundinnen und Kunden im In- und Ausland bedanken wir uns für Ihre Treue. Und wir danken unseren Aktionärinnen und Aktionären für das Vertrauen. Wir würden uns freuen, Sie zu der Hauptversammlung des Unternehmens in Berlin begrüßen zu dürfen.

Berlin, im Januar 2020

Vorstand Vorstand

gez. Armin Steiner gez. Dr. Andreas Huth

Geschäftsjahr 2018/19

Okt 2018: DCI & HORIZONT Roadshow: Beta Systems stellt gemeinsam mit der Unternehmenstochter HORIZONT Möglichkeiten der Automation im Rechenzentrum vor.

Nov 2018: Neue Vertriebsleitung AUCONET: Die AUCONET GmbH hat Oliver Vallant zum Head of Sales & Partner Management berufen. Der Diplom-Kaufmann wird zukünftig kontinuierlich den Vertrieb weiter ausbauen und neue Vertriebspartner gewinnen.

Jan 2019: Neuer Geschäftsführer AUCONET: Hartmut Bolten übernimmt zukünftig die Geschäftsführung der AUCONET GmbH. Die Berufung von Hartmut Bolten zum Geschäftsführer ist ein wichtiges Signal der Kontinuität für Kunden, Partner und Mitarbeiter der AUCONET.

Jan 2019: Top Arbeitgeber: Focus-Business zeichnet Beta Systems erstmalig als Top-Arbeitgeber des Mittelstands in Deutschland aus. Das ist das Ergebnis einer Studie, die Focus-Business in Zusammenarbeit mit kununu.com, dem Arbeitgeberbewertungsportal für Angestellte, Auszubildende und Bewerber durchgeführt hat.

Feb 2019: Beta Systems gewinnt Xband Enterprises als ersten US-Partner für IAM-Lösungen: Für Beta Systems ist dies ein wichtiger Schritt bei der Einführung der nächsten Generation von IAM-Lösungen auf dem US-Markt, die sich an den Bedürfnissen der Geschäftskunden orientieren.

Mär 2019: Beta Systems und KPMG veröffentlichen Praxisleitfaden zur Erfüllung regulatorischer Nachweispflichten im Berechtigungsmanagement: Dieser zeigt auf, worauf Wirtschaftsprüfer heute im Zusammenhang mit Zugangsberechtigungen achten und wie Unternehmen Audit-Feststellungen mit Hilfe von Identity Management Lösungen wirkungsvoll vermeiden können.

Mai 2019: Launch der AUCONET Website: AUCONET präsentiert sich im Internet von einer ganz neuen Seite: www.auconet-it.de. Mit einem klaren Design und moderner harmonischer Struktur hat das Facelift der Website große optische Veränderungen bewirkt. Jetzt punktet die Homepage mit komplett neuen Inhalten und übersichtlichen Themenbereichen.

Jun 2019: Neuer IAM Partner in Polen: Die Beta Systems IAM Software AG gibt bekannt, dass sie einen Partnerschaftsvertrag mit MCX Pro, einem polnischen Anbieter von sicheren Informationstechnologien und ICT-Lösungen für mehr als 2.000 Kunden, abgeschlossen hat.

Jun 2019: Erstmalig Partner Programm für AUCONET Partner: Von der Kundengewinnung bis zum Verkauf, von der Implementierung bis zum Support – das neue Auconet Partnerprogramm unterstützt Partner in jeder Phase. Ob als 'Reselling Partner', 'Advanced Partner' oder 'Premium Partner', alle Partner profitieren unabhängig von ihrem Partner-Level von attraktiven Lizenzkonditionen auf die von ihnen generierten Projekte.

Jul 2019: Beta Systems erwirbt eine Mehrheitsbeteiligung an der HABEL/Akzentum Gruppe: Beide Gesellschaften sind seit vielen Jahren im Bereich der Dokumenten-Management-Systeme tätig. Mit ihren Produkten HABEL DMS und PROXESS DMS bieten vollumfängliche Lösungen im Bereich der Archivierung, Belegerkennung und Workflows und unterstützen ihre mittelständischen Kunden bei der Digitalisierung und Automatisierung ihrer Geschäftsprozesse. Ca. 90 Mitarbeiter betreuen ca. 2.600 Kunden mit Schwerpunkt in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Aug 2019: HOT – Anwendertage der Beta Systems Unternehmenstochter HORIZONT in München: Bei dieser deutschsprachigen HORIZONT Anwendertagung waren mehr als 130 Anwender dabei und zusätzlich 13 Aussteller. Die HOT ist somit die größte Scheduling-Messe weltweit.

Aug 2019: Beta Systems und Pure IT vereinbaren Partnerschaft für Identity Access Management für Dänemark bekannt: Pure IT wurde 2009 gegründet und ist auf die IT-Beratung und die Bereitstellung von IAM (Identity and Access Management), Big Data und Open Banking Lösungen spezialisiert. Pure IT Ascociates wird das Identity und Access Management-Portfolio von Beta Systems in Dänemark vertreiben.

Sep 2019: Verschmelzung der HABEL Gruppe zur PROXESS GmbH: Die Habel Gruppe, bestehend aus HABEL Beteiligungs-und Verwaltungs-GmbH, HABEL GmbH & Co.KG, HABEL Dokumentenmanagement GmbH, Akzentum GmbH und HABEL Holding GmbH wird zu einer einzigen Gesellschaft verschmolzen.

UNTERNEHMENSPROFIL

Die Beta Systems Software Aktiengesellschaft (BSS, ISIN DE000A2BPP88) unterstützt seit mehr als 35 Jahren Unternehmen mit komplexen IT-Systemlandschaften und anspruchsvollen IT-Prozessen aus den Bereichen Finanzdienstleistungen, Fertigung, Handel und IT-Dienstleistungen. Steigende Transaktionsvolumen, Datenmengen, Compliance-Standards und die zunehmende Komplexität der IT-Netzwerke stellen dabei höchste Anforderungen an Durchsatz, Verfügbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Sicherheit der eingesetzten Softwareprodukte und Lösungen.

Das Portfolio von Beta Systems ist hier bei der Automatisierung, Dokumentation, Analyse und Überwachung der IT-Abläufe im Rechenzentrum, der Zugriffssteuerung, der Überwachung der IT-Infrastruktur und Security sowie der Steuerung der IT Services im Einsatz.

Beta Systems wurde 1983 gegründet, ist im Segment Scale der Deutschen Börse notiert und beschäftigt konzernweit rund 450 Mitarbeitende. Sitz des Unternehmens ist Berlin – weitere wichtige Entwicklungsstandorte finden sich in Köln, München, Neustadt (Weinstraße), Rietheim-Weilheim und Rengsdorf. Beta Systems ist national und international mit mehr als 20 eigenen Konzerngesellschaften und zahlreichen Partnerunternehmen aktiv.

Weltweit wenden mehr als 1.000 Unternehmen Produkte und Lösungen der Beta Systems Gruppe an, die damit zu den führenden mittelständischen und unabhängigen Softwareanbietern in Europa gehört.

INHALT

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT UND KONZERNLAGEBERICHT

9 Vorbemerkung
10 Grundlagen
15 Wirtschaftsbericht
34 Prognosebericht
37 Chancen- und Risikobericht
50 Nachtragsbericht
51 Erklärung zur
Unternehmensführung
52 Verpflichtender Ergänzungsbericht –
Abhängigkeitsbericht

VORBEMERKUNG

Die Beta Systems Software AG stellt diesen zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht ("zusammengefasster Lagebericht") zum 30. September 2019 gemäß den gesetzlichen Vorschriften auf. Er ist im Kontext mit dem Konzernabschluss und dem Jahresabschluss zu lesen. Der Geschäftsverlauf des Beta Systems Konzerns ("Beta Systems", "Gesellschaft" oder "Konzern") und der Beta Systems Software Aktiengesellschaft ("AG") sind eng miteinander verbunden. Aus diesem Grund wird der Lagebericht der Beta Systems Software AG mit dem des Beta Systems Konzerns zusammengefasst. Die Ausführungen beziehen sich stets auf den Konzern, soweit nicht ausdrücklich auf die AG verwiesen wird.

Die Angaben in den Tabellen erfolgen, soweit nicht auf eine andere Einheit hingewiesen wird, in Tausend Euro (T€). Alle Beträge wurden auf volle T€ kaufmännisch gerundet. Bei der Summierung gerundeter Beträge und bei Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen im Zahlenwerk auftreten.

Der Konzernabschluss zum 30. September 2019 wurde in Übereinstimmung mit den Standards und Interpretationen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, erstellt.

Die Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8 erfolgt entsprechend der internen Berichts- und Steuerungsstruktur nach den Regionen DACH, Westeuropa, Sonstiges Europa und Nordamerika.

Der Konzernabschluss basiert auf einer Reihe von Annahmen, die detailliert im Konzernanhang (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) abgebildet sind.

Der Jahresabschluss der Beta Systems Software AG (Muttergesellschaft) wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.

GRUNDLAGEN

1. GESCHÄFTSMODELL

Beta Systems entwickelt seit mehr als 35 Jahren hochwertige Softwareprodukte und -lösungen für die sichere und effiziente Verarbeitung großer Datenmengen, die Unternehmen mit komplexen IT-Strukturen bei der Automatisierung, Absicherung und Nachvollziehbarkeit ihrer IT-gestützten Geschäftsprozesse unterstützen. Von diesen profitieren Unternehmen und Organisationen, die aufgrund ihrer Größe und Geschäftstätigkeit große Mengen sensibler Daten und Dokumente in für das Unternehmen kritischen Geschäftsprozessen verarbeiten.

Die Beta Systems Software AG bildet gemeinsam mit ihren Tochter- und weiteren Untergesellschaften den Beta Systems Konzern. Die Beta Systems Software AG ist die Obergesellschaft des Konzerns.

Die Beta Systems Gruppe gehört zu den führenden mittelständischen Softwarelösungsanbietern in ihren Marktsegmenten und ist im Segment Scale der Deutschen Börse notiert. Für den Konzern sind national und international mehr als 20 Konzerngesellschaften tätig.

Das Kerngeschäft ist die Entwicklung und der Vertrieb von Nutzungsrechten (Lizenzen) für Softwarelösungen sowie die Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen. Diese umfassen neben der Wartung bzw. Support unter anderem Services wie Installation, Projektmanagement, Beratung und Schulung.

Beta Systems unterstützt ihre Kunden bei der Optimierung, Automatisierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen mit einem umfassenden Produkt-, Lösungs- und Beratungsangebot bei der Erfüllung von gesetzlichen und geschäftlichen Anforderungen.

Das Angebotsportfolio von Beta Systems ist inhaltlich unterteilt in die Geschäftsbereiche "Data Center Intelligence" (DCI, Lösungen zur Automatisierung von Rechenzentren), "Identity Access Management" (IAM, Lösungen für ein zentrales Benutzer- und Zugriffsmanagement) sowie "Digitalisierung" (Weblösungen und Services entlang der digitalen Wertschöpfung).

Die Geschäftsbereiche werden in Deutschland in eigenständigen operativen Gesellschaften unter dem Dach der Beta Systems Software AG geführt. Für den Geschäftsbereich DCI erfolgt die Abwicklung des operativen Geschäfts für Deutschland durch die Beta Systems DCI Software AG sowie deren Tochter- und Enkelgesellschaften SI Software Innovation GmbH, HORIZONT Software GmbH, AUCONET GmbH und ASDIS Solutions GmbH und die im Laufe des Geschäftsjahres neu akquirierte PROXESS GmbH. Für den Geschäftsbereich IAM erfolgt die Abwicklung des operativen Geschäfts für Deutschland durch die Beta Systems IAM Software AG, für den Geschäftsbereich Digitalisierung durch die LYNET Kommunikation AG und in geringem Umfang durch die ebenfalls im Laufe des Berichtsjahres neu akquirierte Categis GmbH. Die Beta Systems Software AG fungiert als Holding und übernimmt übergeordnete Verwaltungs-

DCI Data Center Intelligence IAM Identity
Access
Management
Digitalisierung
Rechen
zentrums
lösungen
IT
Operations
Management
Dokumenten
management
Garancy
IAM
IT
Service &
Internet Agentur

tätigkeiten für die Konzerngesellschaften, strategische markt- und produktbezogene Funktionen, die Steuerung der ausländischen Tochtergesellschaften sowie die gesamthafte strategische Weiterentwicklung des Konzerns.

An den Standorten Berlin, Neustadt (Weinstraße) und München liegt der Fokus auf dem Geschäftsbereich DCI mit seinen Anwendungsbereichen Workload Automation & Job Management, Output-Management & Dokumentenarchivierung, Log Management, IT Operations Management und Mainframe Access Management. Die durch die Übernahme der PROXESS GmbH neu hinzugekommenen Standorte Rietheim-Weilheim, Rengsdorf und Leipzig betreuen im Geschäftsbereich DCI den Anwendungsbereich Dokumentenmanagement.

Der Kölner Standort konzentriert sich auf den Geschäftsbereich IAM. Die IAM-Lösungen von Beta Systems ermöglichen die zentrale, effektive und effiziente Verwaltung aller IT-Benutzer und ihrer Zugriffsrechte auf Anwendungen und Daten und verbessern damit die IT-Sicherheit sowie die Effizienz der Prozesse.

Der Standort Lübeck steht für umfassendes Knowhow im Bereich Internet-Technologien sowie Beratung und Prozess-Unterstützung bei der Digitalisierung von Geschäftsabläufen.

Des Weiteren werden am Hauptsitz Berlin durch die Holding übergeordnete Zentralfunktionen bereitgestellt und unter anderem die Kontrolle und übergeordnete Steuerung der Auslandsgesellschaften übernommen.

International ist Beta Systems in Europa sowie in Nordamerika mit eigenen Tochterunternehmen vertreten und beschäftigt in diesen vor allem Mitarbeiter im Vertrieb und in der technischen Unterstützung ihrer Kunden. In Calgary unterhält Beta Systems das Support-Center für Amerika und eine Abteilung für die Produktentwicklung. Infolge der Akquisition der Categis unterhält Beta Systems darüber hinaus ein

Entwicklungsteam am Offshore-Standort Indien. Ergänzend existiert ein Partnernetzwerk mit zahlreichen externen Vertriebspartnern, die zusammen mit Beta Systems in über 30 Ländern aktiv sind. Beta Systems treibt den Ausbau ihres Partnernetzwerks in den Bereichen DCI und IAM international weiterhin voran, um die eigenen Lösungen besser in attraktiven Branchen und Regionen vermarkten zu können. Hierbei kommt der Stärkung der internationalen Präsenz, speziell auch in neuen Märkten, große Bedeutung zu.

Kernmarkt der Beta Systems ist die DACH-Region mit den Gesellschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das weitere internationale Geschäft wird intern nach den Regionen Westeuropa (mit Gesellschaften in Frankreich, Spanien und Belgien), Sonstiges Europa (mit Gesellschaften in Italien, Großbritannien und Schweden) sowie Nordamerika (mit Gesellschaften in den USA und Kanada) gesteuert. Die Segmentberichterstattung folgt dieser Organisations- und Steuerungsstruktur. Zu weiteren Erläuterungen wird auf das Kapitel "Segmentberichterstattung" im Konzernabschluss und Konzernanhang verwiesen.

2. STEUERUNGSSYSTEM

Die Geschäftsführung des Beta Systems Konzerns obliegt dem Vorstand, der sich aus zwei Mitgliedern zusammensetzt. Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern.

Unterhalb des Vorstands bildet die zweite Managementebene die funktionale Aufteilung der Gesellschaft in die regional zugeschnittenen operativen Segmente einerseits und die wesentlichen Administrationsaufgaben andererseits ab.

Um das strategische Ziel eines nachhaltigen und profitablen Wachstums kontinuierlich und systematisch zu erreichen, verwendet Beta Systems ein internes Steuerungssystem.

Die wesentlichen Steuerungsgrößen sind:

UMSATZERLÖSE

Die Umsatzerlöse sind definiert als Erträge, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Konzerns anfallen. Beta Systems unterscheidet hierbei nach den Leistungsarten Lizenz, Wartung, Service und Sonstiges.

Die Umsatzerlöse werden auf Konzernebene sowie auf Ebene der Segmente und Geschäftsbereiche berichtet.

EBITDA

(BETRIEBSERGEBNIS VOR ABSCHREIBUNGEN)

Das EBITDA (Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization) stellt das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte) dar. Im Unterschied zum EBIT wird das EBITDA deutlich weniger durch nachlaufende Effekte aus Akquisitionen beeinflusst, da hierin unter anderem die Abschreibungen auf im Zuge von Kaufpreisallokationen aktivierte immaterielle Vermögenswerte nicht berücksichtigt werden.

Das EBITDA wird auf Konzern- und Segmentebene sowie für die Beta Systems Software AG berichtet. Aus Sicht des Vorstands ist das EBITDA die beste Kenngröße zur Beurteilung der operativen Leistungsfähigkeit des Konzerns.

EBITDA-MARGE

Die EBITDA-Marge errechnet sich als Quotient aus dem EBITDA und den Umsatzerlösen.

Der Ermittlung der Kennzahlen liegen im Konzern die Abschlüsse auf Basis der IFRS zugrunde, für die AG erfolgt die Ermittlung auf Basis der HGB-Werte.

Die monatliche Berichterstattung an den Vorstand sowie die zweite Führungsebene als Entscheidungsträger der Gesellschaft orientiert sich an den Segmenten DACH, Westeuropa, Sonstiges Europa und Nordamerika sowie den administrativen Aufgaben

EBIT (BETRIEBSERGEBNIS)

Das EBIT (Earnings before interest and taxes) stellt das Ergebnis vor Zinsen und Steuern dar und wird ebenfalls auf Konzern- und Segmentebene sowie für die Beta Systems Software AG berichtet. Auf Ebene der AG wird das Beteiligungsergebnis nicht in das Betriebsergebnis einbezogen.

Das bislang berichtete normalisierte Betriebsergebnis wird in der internen Steuerung nur noch nachrangig betrachtet.

EBIT-MARGE

Die EBIT-Marge errechnet sich als Quotient aus dem EBIT und den Umsatzerlösen.

OPERATIVER CASHFLOW (CASHFLOW AUS BETRIEBLICHER TÄTIGKEIT)

Der operative Cashflow beschreibt die in der Berichtsperiode durch die operative Geschäftstätigkeit erwirtschafteten liquiden Mittel. Der operative Cashflow wird auf Konzernebene berichtet.

EIGENKAPITALQUOTE

Die Eigenkapitalquote errechnet sich als Quotient aus dem Eigenkapital und der Bilanzsumme und dient als Indikator für die finanzielle Stabilität des Unternehmens.

(Finanzen, IT, Recht, Personal). Sie umfasst neben den wesentlichen finanziellen Kennzahlen auch Abweichungsanalysen zu Budget und Vorjahr. Hierbei stehen die Steuerungsgrößen Umsatzerlöse, EBITDA, und EBIT im Vordergrund. Ausgehend von den Vertriebsvorgaben aus dem Budget erfolgt eine enge Überwachung der Umsatzentwicklung in Abstimmung zwischen Vertrieb, Vertragsmanagement und dem Finanzbereich. Für die vertrieblichen Kennzahlen Umsatzerlöse und Auftragseingang erfolgt darüber hinaus eine Differenzierung zwischen den Geschäftsbereichen DCI, IAM und Digitalisierung, weiterhin werden die Umsatzerlöse entsprechend der Leistungsarten Lizenz, Wartung, Service und Sonstiges unterteilt.

Die Steuerung der Cashflows erfolgt im Wesentlichen über die Steuerung der Zahlungsmodalitäten in Kundenverträgen und das Forderungsmanagement. Beides erfolgt im Beta Systems Konzern zentral in Berlin, ebenso wie das komplette Cash-Management des Konzerns und die Festlegung und Optimierung der Anlage- und Finanzierungsstrategien.

Nicht finanzielle Leistungsindikatoren werden als nicht vorrangig betrachtet und von der regelmäßigen Berichterstattung nicht erfasst. Abstimmung und Steuerung erfolgen hier zwischen Vorstand und verantwortlichen Führungskräften in direkter Absprache.

Weitere wichtige Informationen zur Entscheidungsfindung liefert das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem, zu weiteren Erläuterungen wird auf das Kapitel "Internes Kontrollsystem und Risikomanagement" dieses Berichts verwiesen.

3. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von Beta Systems werden überwiegend von eigenen Mitarbeitern an den deutschen Standorten durchgeführt. Darüber hinaus wurde auf Basis der guten Erfahrungen aus dem vorangehenden Geschäftsjahr die Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister fortgeführt. Die Einbindung zusätzlicher flexibler Entwicklungskapazitäten ermöglicht es Beta Systems, schneller und flexibler auf Kunden- und Marktanforderungen zu reagieren. Zum 30. September 2019 waren konzernweit 166 Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung tätig (30. September 2018: 127 Mitarbeiter), davon 38 bei der PROXESS und der

Categis. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beinhalten insbesondere die Weiterentwicklung der angebotenen Softwareprodukte sowie weiterführende Innovationen und betrugen im Geschäftsjahr 2018/19 im Konzern T€ 10.832 (2017/18: T€ 9.875). Hiervon entfielen T€ 630 auf die PROXESS und die Categis. Bei der AG betrugen die Aufwendungen im Geschäftsjahr 2018/19 T€ 282 (2017/18: T€ 247). Die Tätigkeiten der AG beschränken sich hierbei auf strategische Fragestellungen zur Weiterentwicklung des Beta Systems Produktportfolios, während die tatsächlichen operativen Forschungsund Entwicklungsaktivitäten hauptsächlich in den Konzerngesellschaften Beta Systems DCI Software AG, Beta Systems IAM Software AG, SI Software Innovation GmbH, HORIZONT Software GmbH, AUCONET GmbH und PROXESS GmbH angesiedelt sind. Diese werden projektbezogen in kleinerem Umfang durch die HORIZONT IT Services CZ s.r.o., die Beta Systems Software of Canada, Inc. und die Categis Software Private Ltd. unterstützt.

DATA CENTER INTELLIGENCE (DCI) – SICHERES UND EFFIZIENTES DATENMANAGEMENT IN RECHENZENTREN

Für den Geschäftsbereich DCI war das Geschäftsjahr 2018/19 bestimmt von der Bereitstellung weiterer Innovationen und neuer Produktversionen für die im zweiten Halbjahr 2018 vorgestellte neue Produktgeneration Symphony. Durch ein neu eingeführtes flexibilisiertes Entwicklungsvorgehen konnten schneller neue Funktionen in Produktreleases bereitgestellt und ein kontinuierlicher Strom von Neuerungen an unsere Kunden ausgeliefert werden. Wichtige Meilensteine waren die Unterstützung des Unix/Linux Output-Management und Log Management Produktes Beta UX durch die neue Bedienoberfläche _beta view. Als vollständig neues Produkt wurde im Frühjahr 2019 _beta move fertiggestellt, um Daten zwischen Mainframe und Linux Umgebungen zu bewegen. Mit _beta control V3.2 wurde die nächste Entwicklungsstufe der standardisierten graphischen Benutzeroberfläche präsentiert. Sie vereint modernes Design, einfache Bedienung und Klarheit in sich. Insgesamt war das Geschäftsjahr von verstärkten Investitionen und Aktivitäten zum User Interface (UI) Design und User Experience (UX) Management geprägt.

Weitere Modernisierungen betrafen die HORIZONT Produkte ProcMan V4.0, IWS/Graph V6.1 und IWS/Webadmin V4.1. Ebenfalls wurden die Partnerprodukte Operlog Tools mit der Version V2.6 und streamworks von Arvato Systems in der 2019er Version aktualisiert.

Darüber hinaus erfolgten Entwicklungsaktivitäten für das neue Archivierungssystem für SAP Umgebungen, welches SAP S4/HANA, SAP R3 und SAP One unterstützt. Dieses neue Produkt wurde zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres 2019/20 fertiggestellt.

Wichtige laufende Entwicklungsarbeiten konzentrieren sich auf die für das Geschäftsjahr 2020/21 geplante neue Produktgeneration des Unix/Linux Output-Management und Log Managements der Beta UX Suite. Hier wurden intensive Anstrengungen unternommen, mit dem neuen Design der Bedienoberfläche die Nutzung signifikant zu erleichtern und das Produkt transparenter und klarer zu gestalten.

Über diese neuen Produkte hinausgehende Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten betrafen neue Schlüsseltechnologien wie z.B. Software Container (Docker), eine neue Softwarekomponentenbibliothek für DCI sowie die Implementierung von Webservices für unsere Kernprodukte.

IDENTITY ACCESS MANAGEMENT (IAM) – BENUTZER- UND ZUGRIFFSMANAGEMENT

Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde kontinuierlich an der Erweiterung der bestehenden Produktlinien gearbeitet. Ein Schwerpunkt lag dabei auf der Implementierung des nächsten Releases (Version 3) des zentralen Moduls Garancy Identity Manager. Die Entwicklungsarbeiten werden nach aktuellem Stand termingerecht mit einer Markteinführung im ersten Quartal des Kalenderjahres 2020 abgeschlossen. Schwerpunktthemen dieser Version sind die noch stärker standardisierte und aufwandsreduzierte Inbetriebnahme der IAM-Lösung, die Unterstützung erweiterter regulatorischer Anforderungen sowie die effizientere Nutzung von IAM in den Fachabteilungen der Kundenunternehmen. Im Bereich der Endanwender-Systeme wurde im Berichtsjahr planmäßig die Überarbeitung des bestehenden Moduls für das selbständige Rücksetzen von Passwörtern (IPR – Integrated Password Reset) fertiggestellt. Password-Self-Reset ist somit als Funktionalität im Garancy Portal als zentraler Endanwender-Oberfläche verfügbar. Die Produkte Garancy UserCenter und RecertificationCenter wurden durch die Implementierung neuer Funktionalitäten wie Dashboards, eines Prozessmonitors und eines neuen Prozesses zur Notfallsperrung von Benutzern signifikant erweitert. Gleichzeitig wurde mit der Entwicklung des neuen Produkts RoleCenter zur benutzerfreundlichen Anlage und Pflege von Berechtigungsrollen begonnen, dessen Markteinführung für das nächste Geschäftsjahr 2020/21 geplant ist. Für die Berechtigungssteuerung von Cloud-Anwendungen wurde ferner der Funktionsumfang des Azure-Konnektors erweitert und ein neuer Konnektor für die ITSM-Anwendung "ServiceNow" fertiggestellt. Parallel wurde außerdem die Verfügbarkeit der Garancy Identity Management Suite als Cloud-Dienstleistung (IAMaaS – IAM as a Service) vorangetrieben.

WIRTSCHAFTSBERICHT

1. GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHEN-BEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE KONJUNKTURELLE RAHMENBEDINGUNGEN

In den für Beta Systems relevanten Märkten stellen sich die aktuelle gesamtwirtschaftliche Lage 2019 und die Prognosen für 2020 wie folgt dar (2019 Forecast; 2020 Prognose):

Entwicklung Bruttoinlands
produkt (BIP) in %
2019 2020
Eurozone 1,0 0,7
Deutschland 0,4 0,8
Frankreich 1,2 1,0
Italien 0,1 0,5
Spanien 1,9 1,4
USA 2,3 1,7

(Quelle: Commerzbank Economic Research,

https://www.commerzbank.de/media/de/research/ economic_research/aktuell_1/prog.pdf, 28. November 2019)

In der Eurozone haben sich die Volkswirtschaften im Kalenderjahr 2019 bisher im Durchschnitt schwächer entwickelt, als in der im Jahresfinanzbericht 2017/18 veröffentlichten Prognose unterstellt. Insbesondere die Volkswirtschaften Deutschland und Italien blieben deutlich hinter der damaligen Prognose zurück. Auch in den USA lag die Entwicklung leicht unter der letztjährigen Prognose für das Kalenderjahr 2019.

Die Übersicht zeigt für das begonnene Kalenderjahr 2020 bezogen auf die einzelnen Länder ein uneinheitliches Bild. Insgesamt wird aber ein weiter abgeschwächtes Wachstum sowohl für die Eurozone als auch die USA erwartet. Für die Volkswirtschaften Deutschland und Italien gehen die Schätzungen für 2020 von einem leichten Aufschwung, jedoch auf niedrigem Niveau, aus. Ein überdurchschnittliches, wenngleich ebenfalls abgeschwächtes Wachstum wird im Kreis der großen europäischen Mitgliedsstaaten von der französischen und der spanischen

Wirtschaft erwartet. Unverändert stellt neben den Risiken der Finanzmärkte die politisch angespannte Situation der Europäischen Union eine Herausforderung für die wirtschaftliche Entwicklung dar.

Für die USA wird von einem ebenfalls rückläufigen, aber im Vergleich zur Eurozone noch vergleichsweise hohen Wachstum ausgegangen.

BRANCHENSPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

Beta Systems ist in Nischenmärkten mit erheblicher Wettbewerbsintensität tätig. Der Wettbewerb wird von großen weltweit operierenden Softwareunternehmen sowie von einer Vielzahl kleiner Spezialanbieter geprägt. Beta Systems zählt dabei in bestimmten Ländern und Branchen zu den wichtigen Anbietern.

2. GESCHÄFTSVERLAUF

Beta Systems blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2018/19 zurück. Mit Umsatzerlösen in Höhe von € 53,3 Millionen konnte erstmals seit 2009 die Schwelle von € 50 Millionen Umsatzerlösen im Konzern überschritten werden. Dazu wurde mit einem Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) von € 10,5 Millionen eine EBITDA-Marge von rund 20% erzielt.

Mit der Übernahme der PROXESS konnte im Berichtsjahr eine Akquisition getätigt werden, die das Angebotsportfolio des Beta Systems Konzerns im Geschäftsbereich DCI verstärkt und interessante Wachstumspotentiale für die kommenden Jahre auch außerhalb des klassischen Mainframe-Geschäfts eröffnet. Die Übernahme der Categis GmbH, die ein Entwicklungsteam am Offshore-Standort Indien unterhält, eröffnet für Beta Systems die Möglichkeit, Entwicklungskapazitäten bedarfsweise zu skalieren und damit noch schneller und flexibler auf Kundenanforderungen zu reagieren.

Das Neugeschäft (Ausbau von bestehenden Kundenbeziehungen und Gewinnung von Neukunden) gestaltete sich im Berichtsjahr weiterhin positiv. Insbesondere im Geschäftsbereich DCI konnten einige erfreuliche Auftragseingänge verzeichnet werden. Diese trugen – gemeinsam mit dem ebenfalls starken Bestandsgeschäft sowie dem Effekt aus den Neuakquisitionen – maßgeblich zum Anstieg der Umsatzerlöse bei.

Insgesamt legten die Umsatzerlöse in allen Leistungsarten Lizenz, Wartung, Service und Sonstiges zu. Dabei schlägt sich auch das erfolgreiche Neugeschäft der Vorjahre nachlaufend im Anstieg der Wartungserlöse nieder. Der Zuwachs der Erlöse im Servicebereich resultierte vornehmlich aus einem starken Geschäftsjahr der LYNET.

Kostenseitig kamen die in den Vorjahren umgesetzten Effizienz- und Einsparmaßnahmen auch im abgelaufenen Geschäftsjahr zum Tragen. Der Anstieg der Betriebsaufwendungen (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge) im Konzern von € 42,1 Millionen auf € 44,7 Millionen ist weit überwiegend auf die unterjährig getätigten Akquisitionen zurückzuführen.

Mit € 8,2 Millionen (2017/18: € 8,3 Millionen) wurde erneut ein starker operativer Cashflow erzielt. Trotz der getätigten Investitionen befindet sich die Gesellschaft somit in einer stabilen Liquiditätssituation.

AKQUISITION DER PROXESS

Die Beta Systems Software AG hat am 1. Juli 2019 über ihre neu gegründete Tochtergesellschaft, die PROXESS Holding GmbH, 100% der Anteile an der Habel Holding GmbH mit Sitz in Rietheim-Weilheim erworben. Die Transaktion schloss auch sämtliche Tochter- und Enkelgesellschaften der Habel Holding GmbH mit ein, an denen diese mit jeweils 100% beteiligt war (Habel GmbH & Co. KG, Habel Dokumentenmanagement GmbH, Habel Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, Akzentum GmbH). Im Rahmen der

Transaktion haben sich Teile des Managements der Habel/Akzentum Gruppe zu 15% an der PROXESS Holding GmbH rückbeteiligt, so dass die Beta Systems Software AG nunmehr 85% der Anteile an der PROXESS Holding GmbH hält.

Die Gesellschaften der Habel/Akzentum sind seit vielen Jahren im Bereich der Dokumenten-Management-Systeme tätig. Mit ihren Produkten PROXESS DMS und HABEL DMS bieten sie ihren Kunden vollumfängliche Lösungen im Bereich der Archivierung, Belegerkennung und Workflows und unterstützen ihre mittelständischen Kunden bei der Digitalisierung und Automatisierung ihrer Geschäftsprozesse. Ca. 90 Mitarbeiter betreuen ca. 2.600 Kunden mit Schwerpunkt in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Die Übernahme erfolgte mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2019. In den Beta Systems Konzern wird die PROXESS seit dem Übernahmestichtag 1. Juli 2019 einbezogen und ist damit in den Konzernzahlen des vorliegenden Jahresfinanzberichts anteilig für drei Monate enthalten.

Im Anschluss an die Akquisition wurden die einzelnen Gesellschaften der Habel/Akzentum Gruppe zur Vereinfachung der Firmenstruktur auf eine Gesellschaft verschmolzen, die seitdem unter der Firmierung PROXESS GmbH am Markt auftritt.

Die Gesellschaft wird als eigenständiges Unternehmen innerhalb der Beta Systems Gruppe geführt werden und wird ihre direkten Kundenbeziehungen weiter beibehalten. Das bisherige Management bleibt der Gesellschaft erhalten und wird den Geschäftsbetrieb wie gewohnt fortführen.

Mit dieser Akquisition konnte die Beta Systems Software AG ihr Produktportfolio im Geschäftsbereich DCI deutlich verstärken, auch außerhalb von Applikationen für den Mainframe.

AKQUISITION DER CATEGIS

Die Beta Systems Software AG hat am 31. Oktober 2018 einen Vertrag über den vollständigen Erwerb der Categis GmbH mit damaligem Sitz in Bad Brückenau geschlossen. Die Übernahme erfolgte mit Wirkung zum 8. Oktober 2018. Zwischenzeitlich wurde der Sitz der Categis GmbH nach Berlin verlegt. Die Categis GmbH hält ihrerseits 99,99% der Gesellschaftsanteile an der Categis Software Private Ltd. mit Sitz in Bangalore, Indien.

Die Categis GmbH ist ein seit 2012 tätiges IT-Unternehmen mit Fokus auf Auftragsentwicklung am Offshore-Standort Indien für mittelständische Unternehmen in der Region DACH und betreibt über ihre Tochtergesellschaft zwei Standorte in Indien (Bangalore und Hyderabad). Die Categis GmbH fokussiert sich zum einen auf mittelständische Unternehmen, die kosteneffizient Arbeitsprozesse jenseits von Standardsoftware digitalisieren möchten, zum anderen sind Unternehmen im Fokus, die angesichts des zunehmenden IT-Fachkräftemangels eine Offshoring-Strategie verfolgen.

Das Kundenportfolio umfasst vor allem mittelständische Unternehmen in Deutschland, vereinzelte Referenzen finden sich im Großunternehmensbereich. Beta Systems nimmt auch aufgrund des IT-Fachkräftemangels in Deutschland Entwicklungsleistungen bei der Categis ab, um die Produktoffensive weiter mit der gebotenen Geschwindigkeit aufrecht zu erhalten. Der weit überwiegende Teil der Entwicklungsleistungen der Beta Systems wird auch in Zukunft am Standort Deutschland erbracht.

Die Categis GmbH wird zukünftig als eigenständiges Unternehmen innerhalb der Beta Systems Gruppe geführt werden und ihre direkten Kundenbeziehungen beibehalten. Der bisherige Geschäftsführer Sebastian Zang bleibt dem Unternehmen in gleicher Position erhalten. Er übt innerhalb der Beta Systems Gruppe die Funktion des Director M&A aus, die Wahrnehmung der geschäftsführenden Tätigkeiten für die Categis GmbH wurde arbeitsvertraglich geregelt.

Eine Zielsetzung des Erwerbs ist vor allem der strategische Zugriff auf Entwicklerressourcen am Offshoring-Standort Indien, um dem herausfordernden IT-Fachkräftemangel am Standort Deutschland begegnen zu können.

ANFECHTUNGSKLAGEN GEGEN BESCHLÜSSE DER HAUPTVERSAMMLUNG

Mehrere Aktionäre hatten im Vorjahr gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG am 19. März 2018 gefassten Beschluss zu Punkt 3 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17) Anfechtungsund Nichtigkeitsklage erhoben. Das Landgericht Berlin (94 O 38/18) hat die Klage im Berichtsjahr mit Urteil vom 12. Oktober 2018 abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mehrere Aktionäre hatten im Berichtsjahr gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG am 14. März 2019 gefassten Beschlüsse zu Punkt 6 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung) und Punkt 7 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch im Wege des außerbörslichen Rückerwerbs) der Tagesordnung Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG im März 2020 wird ein vereinfachter neuer Vorschlag zur Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vorgelegt werden. Die Klage wurde zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres 2019/20 zurückgenommen.

3. ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE DES BETA SYSTEMS KONZERNS

3.1. ERTRAGSLAGE

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Erläuterungen der Konzerngewinn- und -verlustrechnung des Beta Systems Konzerns.

Umsatz- und Ergebnisentwicklung
Beta Systems Konzern 2018/19 2017/18
Umsatzerlöse 53.287 45.909
Materialaufwand / Aufwand für bezogene
Leistungen -3.390 -2.518
Personalaufwand -29.938 -28.339
Sonst. betriebl. Aufwendungen & Erträge -9.497 -9.584
Betriebsergebnis vor Abschreibungen
(EBITDA) 10.462 5.469
Abschreibungen -1.917 -1.683
Betriebsergebnis (EBIT) 8.545 3.786
Finanzergebnis 530 477
Ertragssteuern -3.050 -290
Ergebnis der Geschäftsperiode 6.024 3.973

UMSATZENTWICKLUNG

Der Gesamtumsatz übertraf mit € 53,3 Millionen erwartungsgemäß den Vorjahreswert deutlich. Hierbei entfielen auf die PROXESS und die Categis Umsatzerlöse in Höhe von € 2,3 Millionen, die dem Segment DACH zuzuordnen sind. Bereinigt um die Effekte aus den beiden unterjährigen Akquisitionen lag der Konzernumsatz bei € 51,0 Millionen (+11% im Vergleich zum Vorjahr) und damit in der oberen Hälfte der für das Berichtsjahr unterjährig veröffentlichten Prognose. Der Anstieg der Umsatzerlöse ist auf erfolgreiche Vertragsabschlüsse sowohl im Bestands- als auch im Neukundengeschäft zurückzuführen. Zusätzlich ergibt sich ein technischer Effekt aus dem erstmalig vollständigen Einbezug der Akquisitionen des Vorjahres (LYNET und AUCONET).

Wie in den Vorjahren prägt das Segment DACH die Entwicklung des Gesamtkonzerns. Im Einzelnen ergeben sich die Beiträge der Segmente zum Konzernumsatz wie folgt.

Beiträge der Segmente zum
Konzernumsatz 2018/19 2017/18 Delta
DACH 40.108 32.627 +23%
Westeuropa 5.580 4.470 +25%
Sonstiges Europa 4.459 4.613 -3%
Nordamerika 3.140 4.201 -25%
Umsatzerlöse 53.287 45.909 +16%

Die unterjährig akquirierten Unternehmen PROXESS und Categis wurden dem Segment DACH zugeordnet und trugen hier mit einem Anteil von rund € 2,3 Millionen zum Anstieg der Umsatzerlöse (+23% im Vergleich zum Vorjahr) bei. Unter Bereinigung der vorgenannten Akquisitionen erzielte das Segment DACH Berichtsjahr einen Beitrag von € 37,8 Millionen zum Konzernumsatz (+16%).

Im Geschäftsbereich DCI schlägt sich im Segment DACH einerseits der erfolgreiche Ausbau bestehender Kundenbeziehungen in gestiegenen Lizenz- und Wartungserlösen nieder. Dabei trugen sowohl die Platzierung neu entwickelter Module wie den Web Services als auch die starke Nachfrage nach der neuen DCI Produktgeneration Symphony zum Umsatzwachstum bei. Hinzu kam im Berichtsjahr ein erfreuliches Neukundengeschäft, das insbesondere zum Anstieg der Lizenzerlöse (+25%) beitrug. Das

Neukundengeschäft der Vorjahre schlägt sich nachlaufend in steigenden Wartungserlösen nieder. Gleichzeitig profitiert der Geschäftsbereich DCI im Segment DACH aus dem erstmalig vollständigen Einbezug der AUCONET (inkl. Tochtergesellschaften), der sich insbesondere auf die Umsatzerlöse aus Wartung und Service auswirkt.

Im Geschäftsbereich IAM war im Segment DACH das erfolgreiche Bestandskundengeschäft die Basis für steigende Lizenzerlöse. Auch im Neukundengeschäft konnten im Berichtsjahr Erfolge erzielt werden. Analog zum Geschäftsbereich DCI schlägt sich das Neugeschäft des Vorjahres – untermauert von einem stabilen Bestandsgeschäft – auch im Geschäftsbereich IAM im Segment DACH in einem erneuten Anstieg der langfristig wichtigen Wartungserlöse (+10%) nieder. Erneut rückläufig war hingegen das Servicegeschäft (-14%).

Im Geschäftsbereich Digitalisierung übertraf 2018/19 die LYNET in dem bisher erfolgreichsten Geschäftsjahr ihrer Firmengeschichte erstmalig die Schwelle von € 3,0 Millionen Umsatzerlösen. Aus Konzernsicht profitierte der Geschäftsbereich Digitalisierung im Vergleich zum Vorjahr neben der guten Geschäftsentwicklung auch aus dem erstmalig ganzjährigen Einbezug der LYNET. Hinzu kommt – in deutlich geringerem Umfang – die Akquisition der Categis, deren Kundengeschäft ebenfalls dem Geschäftsbereich Digitalisierung zugerechnet wird.

Der Schwerpunkt der Umsatzerlöse liegt im Geschäftsbereich Digitalisierung auf dem Serviceumsatz sowie den Sonstigen Aktivitäten (im Wesentlichen Vertrieb von Hardware- und Software-Lösungen Dritter im Zusammenhang mit Kundenprojekten).

Das Segment Westeuropa trägt mit einem Anteil von € 5,6 Millionen (+25%) zum Konzernumsatz bei. Hier wird die positive Entwicklung der Umsatzerlöse maßgeblich durch die gestiegenen Lizenzerlöse (+90%) geprägt. Dies hängt überwiegend mit dem höheren Volumen der zur Verlängerung anstehenden Verträge im Geschäftsbereich DCI zusammen und ist somit als

weitgehend zyklusbedingter Effekt zu sehen. Auch im Segment Westeuropa findet die neue Produktgeneration Symphony hohen Anklang, was diesen Effekt zusätzlich bestärkt.

Als ebenso zyklusbedingt ist die gegenläufige Entwicklung der Umsatzerlöse in den Segmenten Sonstiges Europa (-3%) und Nordamerika (-25%) zu sehen, wo ein geringeres Volumen an zur Verlängerung anstehenden Bestandsverträgen in geringeren Lizenzerlösen resultierte. In beiden Segmenten erstreckte sich dieser Effekt dabei sowohl auf den Geschäftsbereich DCI als auch den Geschäftsbereich IAM. Gleichzeitig zeigen die in beiden Segmenten leicht steigenden Wartungserlöse (Sonstiges Europa +9%, Nordamerika +4%), dass die Segmente ungeachtet der Zykluseffekte in den Lizenzerlösen zukunftssicher aufgestellt sind.

Aus Segmentsicht ist ergänzend zu beachten, dass insbesondere die Segmente DACH und Nordamerika neben Umsatzerlösen mit (externen) Kunden weitere Umsatzerlöse aus Geschäftsbeziehungen zu den jeweils anderen Segmenten aufweisen. In deutlich geringerem Umfang gilt dies auch für die weiteren Segmente. Aus der übergeordneten Konzernsicht sind diese Umsatzerlöse aus Konzerninnenbeziehungen konsolidiert. Näheres hierzu ist der Segmentberichterstattung im Konzernanhang zu entnehmen.

Die nachfolgende Tabelle gibt abschließend einen Überblick über die externen Konzernumsätze nach den Leistungsarten Lizenz, Wartung, Service und Sonstiges.

Umsatzentwicklung nach
Leistungsarten (Konzern)
2018/19 2017/18 Delta
Lizenz 13.645 11.754 +16%
Wartung 28.922 24.903 +16%
Services 9.567 8.613 +11%
Sonstige Aktivitäten 1.152 639 +80%
Umsatzerlöse 53.287 45.909 +16%

Das Geschäftsjahr 2018/19 wurde mit einem Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) von € 10,5 Millionen abgeschlossen. Infolge der gestiegenen Umsatzerlöse konnte damit der Wert des Vorjahres fast verdoppelt werden (+91%). Das Betriebsergebnis (EBIT) liegt mit € 8,5 Millionen mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr (+126%).

Die unterjährig getätigten Akquisitionen tragen dabei mit einem Anteil von € 0,3 Millionen zum EBITDA und mit einem Anteil von € 0,2 Millionen zum EBIT bei. Vor Akquisitionen wurde somit ein EBITDA von € 10,2 Millionen (+86%) und ein EBIT von € 8,3 Millionen (+120%) erzielt. Beide Ergebnisgrößen liegen im deutlich oberen Bereich der veröffentlichten Prognose.

In den Segmenten DACH und Westeuropa stiegen sowohl das EBITDA auch das EBIT infolge der gestiegenen Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr gut an. In den Segmenten Sonstiges Europa und Nordamerika hingegen gingen das EBITDA und das EBIT analog der Umsatzerlöse zurück.

Folgende Betriebsergebnisse vor Abschreibungen wurden in den einzelnen Segmenten erzielt:

Segment EBITDA 2018/19 2017/18 Delta
DACH 9.077 4.121 +120%
Westeuropa 301 -384 +178%
Sonstiges Europa 627 934 -33%
Nordamerika 456 797 -43%

Die Summe der Betriebsaufwendungen und -erträge vor Abschreibungen (Materialaufwand, Personalaufwand, sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge) stieg – überwiegend bedingt durch die unterjährig getätigten Akquisitionen – im Geschäftsjahr 2018/19 im Vergleich zum Vorjahr 2017/18 von € 40,4 Millionen auf € 42,8 Millionen. Hiervon entfiel ein Anteil von rund € 2,0 Millionen auf die PROXESS und die Categis. Bereinigt um die unterjährigen Akquisitionen stieg die Summe der Betriebsaufwendungen

ENTWICKLUNG DES BETRIEBSERGEBNISSES 30.09.2019 30.09.2018 und -erträge vor Abschreibungen somit leicht um € 0,4 Millionen auf € 40,8 Millionen.

Bedingt durch die unterjährig durchgeführten Akquisitionen stieg der Personalaufwand im Vergleich zum Vorjahr von € 28,3 Millionen auf € 29,9 Millionen. Auf die PROXESS und die Categis entfallen dabei Personalaufwendungen von rund € 1,6 Millionen, so dass der Personalaufwand ungeachtet der Akquisitionen nahezu unverändert blieb. Hierbei ist zu beachten, dass der Vergleichswert des Vorjahres durch Sondereffekte in Höhe von rund € 1,4 Millionen im Zusammenhang mit der Trennung von ehemaligen Mitarbeitern belastet war. Bereinigt um diese Effekte ergäbe sich ein Anstieg des Personalaufwands um € 1,4 Millionen, was eine realistische Entwicklung widerspiegelt. Ursächlich für den Anstieg sind neben dem Anstieg der Mitarbeiterzahlen der erstmalig ganzjährige Einbezug der LYNET und der AUCONET sowie gestiegene Aufwendungen für Boni/Tantiemen vor dem Hintergrund des guten Konzernergebnisses. Für weitere Informationen wird auf die Ausführungen im Abschnitt "5. Weitere ergebnisrelevante Faktoren" des Lageberichts verwiesen.

Der Materialaufwand / Aufwand für bezogene Leistungen stieg gegenüber dem Vorjahr um € 0,9 Millionen auf € 3,4 Millionen an. Hiervon entfallen € 0,2 Millionen auf die PROXESS. Der weitere Anstieg ist überwiegend auf den erstmalig vollständigen Einbezug sowie die erfolgreiche Auftragslage der LYNET zurückzuführen. Hinzu kamen einmalig erhöhte Royalty-Aufwendungen für den Einsatz eines Drittprodukts eines langjährigen OEM-Partners im Rahmen eines Großprojekts bei einem Bestandskunden.

Der Saldo der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge blieb gegenüber dem Vorjahr trotz der Akquisitionen nahezu unverändert. Bereinigt um die auf die PROXESS und die Categis entfallenden Aufwendungen und Erträge ging der Saldo der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge leicht um € 0,6 Millionen zurück.

Vom Anstieg der Abschreibungen um € 0,2 Millionen entfällt ein Anteil von knapp € 0,1 Millionen auf die Akquisition der PROXESS und hier überwiegend auf die Abschreibung der immateriellen Vermögenswerte, die infolge der gemäß IFRS 3 durchgeführten Kaufpreisallokation zu aktivieren waren. Der weitere Anstieg resultiert überwiegend aus dem erstmalig vollständigen Einbezug der LYNET und der AUCONET und bezieht sich auch hier weit überwiegend auf die Abschreibung der im Zuge der damaligen Kaufpreisallokationen aktivierten Vermögenswerte. Gegenläufig liefen bei der HORIZONT im Berichtsjahr Abschreibungen auf Teile der im Zuge der damaligen Kaufpreisallokation aktivierten immateriellen Vermögenswerte planmäßig aus. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Firmenwerte oder weitere immaterielle Vermögenswerte fielen wie im Vorjahr nicht an.

ERGEBNISMARGEN

Im Geschäftsjahr 2018/19 stiegen die Ergebnismargen gegenüber dem Vorjahr erwartungsgemäß wieder an. Die EBITDA-Marge lag bei 19,6% (2017/18: 11,9%) und die EBIT-Marge bei 16,0% (2017/18: 8,2%).

3.2. VERMÖGENSLAGE

Die Zusammensetzung der Bilanz des Beta Systems Konzerns zum Abschlussstichtag am 30. September 2019 wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

30.09.2019
30.09.2018
Bilanz Beta Systems Konzern
58.076
51.351
Kurzfristige Vermögenswerte
13.532
5.541
Liquide Mittel
Forderungen aus Lieferungen und
15.351
13.648
Leistungen
29.193
32.162
Weitere kurzfristige Vermögenswerte
28.962
16.076
Langfristige Vermögenswerte
3.097
2.543
Sachanlagen
24.817
12.496
Immaterielle Vermögenswerte
1.049
1.037
Weitere langfristige Vermögenswerte
22.592
17.982
Kurzfristige Schulden
1.635 Kurzfristige Finanzierung
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
2.308
1.050
Leistungen
10.176 Vertragsverbindlichkeiten
8.460 Passive Rechnungsabgrenzung
8.473
8.472
Weitere kurzfristige Schulden
11.914
3.013
Langfristige Schulden
6.000 Finanzielle Schulden
3.186
2.373
Pensionsverbindlichkeiten
2.727 Weitere langfristige Schulden
52.532
46.432
Eigenkapital
87.038
67.427
Bilanzsumme

Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Bilanzsumme des Beta Systems Konzerns zum 30. September 2019 um T€ 19.611 auf T€ 87.038.

VERMÖGENSWERTE

Die Entwicklung der kurzfristigen Vermögenswerte wird geprägt durch den Anstieg der liquiden Mittel, der im Wesentlichen aus drei Effekten resultiert. Der operative Cashflow führte zu einem Anstieg der liquiden Mittel in Höhe von T€ 8.182. Hinzu kommt, dass zum Berichtsstichtag T€ 4.100 weniger in den Cash-Pool der Deutsche Balaton eingelegt waren als zum Stichtag des Vorjahres. Im Vorjahr bestehende Sondereinzahlungen aus Nachträgen zum Cash-Pool Vertrag waren im Berichtsjahr planmäßig ausgelaufen. Gegenläufig wirkte sich die unterjährige Akquisition der PROXESS aus, die abzüglich der übernommenen liquiden Mittel und des zur Durchführung der Akquisition aufgenommenen Bankdarlehens zu einem Netto-Zahlungsmittelabfluss von T€ 3.271 führte.

Der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist insbesondere in Verbindungmit den im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Lizenzerlösen zu sehen. Die Lizenzerlöse werden gemäß IFRS 15 nach Vertragsschluss und Leistungserbringung (Bereitstellung von Software und Zugriffsschlüssel) realisiert (vgl. hierzu die Ausführungen zu den Bilanzierungsund Bewertungsmethoden im Konzernanhang), während die Rechnungsstellung häufig (in der Regel bei Mietverträgen) jahresweise über die Vertragslaufzeit hinweg erfolgt. Diesführt bei Verträgen mit mehrjähriger Laufzeit zu einem zeitlichen Auseinanderfallen von (sofortiger) Umsatzrealisierung und (ratierlichem) Zahlungseingang und resultierte im Vorjahr aufgrund des damals vergleichsweise niedrigen Volumens der Vertragsabschlüsse im Bestandskundengeschäft in einem vergleichsweise niedrigen Forderungsvolumen. Zusätzlich führten die Akquisitionen hier zu einem Anstieg von T€ 625.

Im Rückgang der weiteren kurzfristigen Vermögenswerte spiegelt sich vor allem die gesunkene Einlage in den Cash-Pool der Deutsche Balaton AG (Rückgang um T€ 4.100) wider. Aus den unterjährigen Akquisitionen resultierte gegenläufig ein Anstieg von T€ 911.

Aufgrund der im Berichtsjahr durchgeführten Akquisitionen haben sich die langfristigen Vermögenswerte um T€ 13.474 erhöht. Hierunter fallen insbesondere die im Rahmen der Kaufpreisallokationen für die PROXESS und die Categis aktivierten immateriellen Vermögenswerte inklusive der ermittelten Firmenwerte. Zusätzlich sorgte unter anderem die Investition in einen neuen IBM Mainframe durch die Beta Systems IT Operations GmbH für einen Anstieg der Sachanlagen. Gegenläufig wirkten sich die planmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen aus, diese werden durch Abschreibungen auf die im Zusammenhang mit den vorherigen Zukäufen der HORIZONT, LYNET und AUCONET aktivierten immateriellen Vermögenswerte geprägt. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Firmenwerte oder weitere immaterielle Vermögenswerte wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen. Insgesamt stiegen die langfristigen Vermögenswerte somit um T€ 12.887 an.

Infolge der vorstehend beschriebenen Effekte sank der Anteil der kurzfristigen Vermögenswerte an der Bilanzsumme. Zum Bilanzstichtag beträgt das Verhältnis der kurzfristigen zu den langfristigen Vermögenswerten 67 : 33 im Vergleich zu 76 : 24 im Vorjahr.

Der Buchwert der Firmenwerte stieg infolge der Akquisitionen an und lag zum Bilanzstichtag bei T€ 11.560 (30. September 2018: T€ 3.567). Unverändert blieb der Buchwert der Firmenwerte bezüglich der 100%-Beteiligungen an der SI Software Innovation GmbH (T€ 189), der HORIZONT Software GmbH (T€ 1.566), der LYNET Kommunikation AG (T€ 267) sowie der AUCONET (T€ 1.545). Neu hinzugekommen sind die Firmenwerte für die Categis mit einem Buchwertvon T€ 78 und für die PROXESS mit einem Buchwert von T€ 7.915.

SCHULDEN

Innerhalb derkurzfristigen Schulden werden seit dem 1. Oktober 2019 aufgrund der Anforderungen des IFRS 15 die von Kunden bereits erhaltenen bzw. fälligen Beträge für noch in Zukunft zu erbringende Leistungen, die bisher als Passive Rechnungsabgrenzung ausgewiesenwordenwaren, als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Der Schwerpunkt liegt hierbei

auf Lizenz und Wartungsleistungen, Serviceleistungen werden in der Regel entsprechend der Leistungserbringung abgerechnet und spielen für die Vertragsverbindlichkeiten nur eine untergeordnete Rolle. Aus den bestehenden Kundenverträgen und den daraus erhaltenen Zahlungen ergibt sich stichtagsbezogen gegenüber dem Vorjahr eine leicht gestiegene Abgrenzung noch zu erbringender Leistungen. Der überwiegende Teil des Anstiegs resultiert mit T€ 1.030 aus der Akquisition der PROXESS.

Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen hängt unter anderem mit dem Kauf eines neuen IBM Mainframes durch die Beta Systems IT Operations GmbH zusammen, die das konzerneigene Rechenzentrum betreibt. Daneben bestehen zum Abschlussstichtag unter anderem Verbindlichkeiten gegenüber einem langjährigen OEM-Partner aus dem Einsatz eines Drittprodukts in einem großen Kundenprojekt sowie Verbindlichkeiten aus der Modernisierung der Telefonanlage in der Zentrale in Berlin. Ein Anteil von T€ 286 entfällt auf die unterjährig getätigten Akquisitionen.

Im Zusammenhang mit der Akquisition der PROXESS wurde zur Finanzierung eines Teils des Kaufpreises ein Darlehen in Höhe von T€ 8.000 aufgenommen. Dieses hat eine Laufzeit von fünf Jahren und ist quartalsweise mit jeweils T€ 400 zu tilgen. Der innerhalb von zwölf Monaten fällige Anteil von T€ 1.600 wird in der Bilanz als kurzfristige Finanzierung ausgewiesen, der darüber hinaus gehende Anteil von T€ 6.000 als langfristige Finanzierung. Der zusätzlich als kurzfristige Finanzierung ausgewiesene Betrag von T€ 35 stammt aus einem früheren Darlehen der PROXESS und wird bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres getilgt.

Der Anstieg der weiteren kurzfristigen Schulden wird durch die unterjährig durchgeführten Akquisitionen bedingt (T€ 1.216). Ohne Berücksichtigung der Akquisitionen haben sich die kurzfristigen Schulden nur im Rahmen der normalen Schwankungsbreite verändert.

Der Anstieg der langfristigen Schulden ist neben der Darlehensaufnahme im Zusammenhang mit der Akquisition der PROXESS auf die latenten Steuerschulden zurückzuführen. Deren Anstieg steht – ebenso wie der Rückgang der latenten Steuererstattungsansprüche auf der Aktivseite der Bilanz – im Zusammenhang damit, dass die bestehenden Verlustvorträge auf Ebene der steuerlichen Organschaft der Beta Systems Software AG bereits zum Bilanzstichtag des Vorjahres (30. September 2018) vollständig aktiviert waren. Hinzu kommt ein Anstieg um T€ 1.072 aus dem Einbezug der PROXESS.

EIGENKAPITAL UND EIGENKAPITALQUOTE

Das Eigenkapital des Beta Systems Konzerns stieg zum 30. September 2019 um T€ 6.100 auf T€ 52.532 an. Diese Entwicklung resultiert überwiegend aus dem auf die Anteilseigener des Mutterunternehmens entfallenden Anteils des Gesamtergebnisses des Geschäftsjahres 2018/19 in Höhe von T€ 5.335. Hinzu kommen ein Einmaleffekt von T€ 623 aus der Erstanwendung des IFRS 15 sowie Minderheitenanteile von T€ 144. Durch den gleichzeitigen Anstieg der Bilanzsumme (unter anderem infolge der Darlehensaufnahme) sank die Eigenkapitalquote dennoch von 68,9% zum Stichtag des Vorjahres auf 60,4%. Für weitere Details zur Zusammensetzung des Eigenkapitals der Gesellschaft wird auf die entsprechende Darstellung im Konzernanhang verwiesen.

3.3. FINANZLAGE

Ziel und Aufgabe des Liquiditätsmanagements des Beta Systems Konzerns ist die stets ausreichende Bereitstellung von Liquidität aus Fremd- und Eigenmitteln.

Kapitalflussrechnung
Beta Systems Konzern 2018/19 2017/18
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 8.182 8.318
Cashflow aus Investitionstätigkeit -7.765 -10.378
Freier Cashflow 417 -2.060
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 7.574 -11.506
Zunahme (Abnahme) der Zahlungsmittel 7.991 -13.566

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit lag im Berichtsjahr auf dem Niveau des Vorjahres. Die Differenz zum Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) ergibt sich im Wesentlichen aus Steuerzahlungen (T€ 1.636) sowie dem zeitlichen Auseinanderfallen von Umsatzrealisierung und Rechnungsstellung. Bei Vertragsverlängerungen fallen die Realisierung der Lizenzerlöse (in der Regel direkt nach Vertragsschluss und Erfüllung der Leistungsverpflichtungen) und die Rechnungstellung und folglich die Zahlungen durch den Kunden (häufig ratierlich über die gesamte Laufzeit des Vertrags) oftmals zeitlich auseinander. Im Berichtsjahr führte dies zu einem Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit wird geprägt durch die Auszahlungen für die Akquisition der PROXESS (abzüglich des übernommenen Bestands an liquiden Mitteln) in Höhe von T€ 10.885 sowie die Reduktion der Sondereinlagen in den Cash-Pool der Deutsche Balaton AG um T€ 4.100. Ungeachtet dieser Effekte betragen die im Cashflow aus Investitionstätigkeit enthaltenen Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen T€ 1.473. Darüber hinaus sind hier Zinserträge von T€ 487 enthalten, die maßgeblich über den Cash-Pool mit der Deutsche Balaton AG erwirtschaftet wurden.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit weist im Wesentlichen die Einzahlung aus der Aufnahme des Darlehens im Zusammenhang mit der Akquisition der PROXESS in Höhe von T€ 8.000 abzüglich der ersten Tilgungsrate von T€ 400 aus.

Zusammenfassend sind die Zahlungsmittel im Berichtsjahr um T€ 7.991 gestiegen und betragen zum Bilanzstichtag T€ 13.532. Beta Systems hält zum 30. September 2019 die Liquiditätspositionen zum großen Teil in Sichteinlagen und Tagesgeldern, da bei längerfristigen Anlagen aufgrund der nach wie vor flachen Zinsstrukturkurve die Nachteile geringerer Verfügbarkeit durch die Zinssätze nicht adäquat ausgeglichen würden. Hinzu kommt die Einlage in den Cash-Pool der Deutsche Balaton AG in Höhe von T€ 26.000, die in der Bilanz unter den weiteren kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen wird. Für diese Anlage erfolgt eine marktkonforme, aber im Vergleich zu Tagesgeldern deutlich bessere Verzinsung.

Dem gegenüber steht ein Darlehensvolumen von T€ 7.635, wovon ein Anteil T€ 1.635 als kurzfristig (innerhalb des laufenden Geschäftsjahres zur Rückzahlung fällig) und ein Anteil von T€ 6.000 als langfristig einzuordnen ist.

Weitere Kreditlinien bei Finanzinstituten bestehen nicht.

Der Konzern verfügtsomit unter Einbezug der Einlage in den Cash-Pool der Deutsche Balaton AG und der Darlehen per Saldo über finanzielle Mittel von T€ 31.897 (Vorjahr: T€ 35.641).

3.4. GESAMTAUSSAGE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE

Der Beta Systems Konzern hat das Geschäftsjahr 2018/19 mit einem Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) von T€ 10.462 (2017/18: T€ 5.469) und einem Betriebsergebnis (EBIT) von T€ 8.545 (2017/18: T€ 3.786) abgeschlossen. Die unterjährig getätigten Akquisitionen trugen dabei über die Dauer ihrer Konzernzugehörigkeit mit T€ 296 zum EBITDA

und T€ 199 zum EBIT bei. Vor Akquisitionen liegt das EBITDA somit bei T€ 10.166 und das EBIT bei T€ 8.346. Damit wurden Ergebnisse im oberen Bereich der veröffentlichten Prognose erzielt.

Das Jahresergebnis liegt bei T€ 6.024 (2017/18: T€ 3.973). Darin enthalten ist ein Finanzergebnis von T€ 530, das maßgeblich durch die Zinserträge auf Einlagen in den Cash-Pool der Deutsche Balaton AG bestimmt wurde, sowie ein Steueraufwand von T€ 3.050. Ursächlich für den Anstieg des Steueraufwands ist neben dem starken Periodenergebnis insbesondere der hohe latente Steueraufwand (T€ 1.784 Aufwand im Vergleich zu T€ 746 Ertrag im Vorjahr). Dies hängt damit zusammen, dass aufgrund der guten Ergebnisse in den vergangenen Jahren die bestehenden Verlustvorträge auf Ebene der steuerlichen Organschaft der Beta Systems Software AG bereits zum Bilanzstichtag des Vorjahres vollständig aktiviert waren. Während in den Vorjahren dem latenten Steueraufwand aus der Auflösung der auf die Verlustvorträge aktivierten latenten Steuern regelmäßig latenter Steuerertrag aus der Aktivierung zusätzlicher latenter Steuern auf Verlustvorträge gegenüberstand, kommt im Berichtszeitraum nun der latente Steueraufwand voll zum Tragen. Hierin spiegelt sich der signifikante Abbau der Verlustvorträge durch die positiven Ergebnisse der vergangenen Jahre wider.

Die Gesellschaft befindet sich das vierte Jahr in Folge in einer Gewinnsituation. 2018/19 gelang es, das Geschäftsjahr mit einer EBITDA-Marge von 19,6% innerhalb des langfristig angestrebten Zielkorridors einer EBITDA-Marge von 15-20% abzuschließen. Zielsetzung ist es, den Konzern dort auch in den kommenden Jahren nachhaltig zu positionieren.

VERTEIDIGUNG UND AUSBAU DER MARKTPOSITION UND UMSATZERLÖSE IM GESCHÄFTSBEREICH DCI

Im Geschäftsjahr 2018/19 konnte das Neugeschäft (Ausbau der Kundenbeziehungen mit Bestandskunden, Gewinnung von Neukunden) im Geschäftsbereich DCI gegenüber dem Vorjahr erneut deutlich gesteigert werden. Wesentliche Faktoren waren dabei die Platzierung neu entwickelter Module wie den Web Services sowie die Einführung der neuen Produktgeneration Symphony, in die umfangreiche Neuerungen integriert wurden und die sich einer guten Nachfrage erfreut. Unter anderem helfen signifikante Verbesserungen in Funktion und Effizienz den Kunden, Kosten und Zeit einzusparen. Darauf aufbauend gilt es, die Projekte zur Weiterentwicklung und Modernisierung der DCI Produktpalette sowohl für Mainframe-Umgebungen als auch für die verteilte Welt weiter voranzutreiben, um sich ändernde bzw. neue Anforderungen der Kunden optimal zu unterstützen. Die Erfolge des Berichtsjahres unterstreichen, dass zielgerichtete Innovationen auch in einem weitgehend gesättigten Markt Wachstumschancen bieten.

Die in den letzten Jahren getätigten Akquisitionen haben in wesentlichem Maße dazu beigetragen, das Angebotsportfolio des Konzerns zielgerichtet zu ergänzen und zu diversifizieren. Im Non-Mainframe Bereich konnte die Angebotspalette durch die Akquisitionen der AUCONET und zuletzt der PROXESS um die Bereiche IT Operations Management und Dokumenten Management Systeme erweitert werden. Dies bietet zusätzliche Möglichkeiten, Wachstumspotentiale zu realisieren und die gute Marktposition der Beta Systems weiter zu stärken und auszubauen.

GEWINNUNG VON NEUKUNDEN IM GESCHÄFTSBEREICH IAM

Im Geschäftsbereich IAM bleibt die Gewinnung von Neukunden die zentrale Aufgabenstellung. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnten erneut Erfolge erzielt werden, vorwiegend im Segment DACH. Das Niveau des Vorjahres konnte nicht ganz erreicht werden. Die in den vergangenen Jahren umgesetzten Produktinnovationen wie das Process Center und das User Center, welche die Software anwenderfreundlicher machen, die Einführung beschleunigen und Komplexität und Kosten reduzieren, finden aber weiterhin großen Anklang in der Neukundenansprache.

ERFOLGREICHE UMSETZUNG ANORGANISCHER WACHSTUMSMÖGLICHKEITEN

Im Berichtsjahr wurden mit der Akquisition der PROXESS und der Categis weitere wichtige Schritte mit Blick auf das anorganische Wachstum unternommen. Die weitere M&A Strategie ist primär auf die opportunistische Stärkung der bestehenden Geschäftsbereiche ausgerichtet.

SICHERSTELLUNG VON PROZESS- UND KOSTENEFFIZIENZ

In den Vorjahren wurden signifikante Einsparungen im administrativen Bereich erzielt, unter anderem bei den Infrastrukturkosten. Gleichzeitig konnten Synergien durch die Übernahme administrativer Tätigkeiten durch die Beta Systems Holding für die akquirierten Gesellschaften gehoben werden. Die erlangte Prozess- und Kosteneffizienz gilt es weiterhin beizubehalten bzw. kontinuierlich auf zusätzliche Optimierungsmöglichkeiten hin zu analysieren. Der größte Teil der Kosteneinsparpotentiale konnte in den zurückliegenden Jahren bereits gehoben werden. Im Falle von Unternehmensakquisitionen werden die administrativen Tätigkeitsbereiche jedoch auf weiteres Synergiepotential hin geprüft werden.

4. ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE DER BETA SYSTEMS SOFTWARE AG

Die Beta Systems Software AG ist die Muttergesellschaft des Beta Systems Konzerns. Die AG stellt ihren Jahresabschluss nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) auf, welcher separat veröffentlicht wird.

4.1. ERTRAGSLAGE

Eine Übersicht zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Beta Systems Software AG im Geschäftsjahr 2018/19 kann nachstehender Tabelle entnommen werden.

Umsatz- und Ergebnisentwicklung
Beta Systems Software AG 2018/19 2017/18
Betriebsleistung 6.657 6.167
Materialaufwand / Aufwand für bezogene
Leistungen -1.776 -1.764
Personalaufwand -5.151 -4.547
Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.044 -2.587
Sonstige betriebliche Erträge 3.121 3.839
Betriebsergebnis vor Abschreibungen 807 1.108
Abschreibungen -298 -238
Betriebsergebnis 509 870
Beteiligungsergebnis 7.841 6.651
Finanzergebnis 808 623
Ertragssteuern -967 -843
Ergebnis der Geschäftsperiode 8.191 7.302

ENTWICKLUNG DER BETRIEBSLEISTUNG

Die Betriebsleistung entspricht den Umsatzerlösen. Bestandsveränderungen aus unfertigen Leistungen, die grundsätzlich ebenfalls als Teil der Betriebsleistung auszuweisen wären, existieren aufgrund des Geschäftsmodells der Beta Systems Software AG als Holding nicht.

Die Umsatzerlöse der AG aus der Erbringung zentraler Dienstleistungen für die Konzerngesellschaften betrugen im Berichtsjahr entsprechend der Definition nach BilRUG T€ 6.657 und lagen damit rund 8% über dem Wert des Vorjahres (T€ 6.167). Dabei handelt es sich um wertschöpfende Leistungen (übergeordnete Verwaltungstätigkeiten) der Holding für ihre Konzerngesellschaften (T€ 5.901) sowie Umsatzerlöse aus Untervermietung an Konzerngesellschaften (T€ 756). Der Anstieg der Umsatzerlöse steht unter anderem im Zusammenhang mit einer stärkeren Zentralisierung der Marketing-Aktivitäten für den Beta Systems Konzern in der Holding und Investitionen in das Online-Marketing. Außerdem wurde in der Holding eine Stelle zur Erarbeitung zentraler Vorgaben für ein einheitliches modernes Produktdesign geschaffen.

ENTWICKLUNG DES BETRIEBSERGEBNISSES

Die Summe der Betriebsaufwendungen und -erträge vor Abschreibungen (Aufwand für bezogene Leistungen, Personalaufwand, sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge) ist im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr von T€ 5.059 auf T€ 5.850 gestiegen. Die Entwicklung resultiert aus einem Anstieg des Personalaufwands bei gleichzeitigem Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und der sonstigen betrieblichen Erträge. Beim Vergleich mit dem Vorjahr 2017/18 ist zu beachten, dass dieses durch vergleichsweise hohe Sondereffekte in den sonstigen betrieblichen Erträgen (Begleichung wertberichtigter Forderungen und Aufholung von Wertberichtigungen) beeinflusst war, die im Berichtsjahr nur in geringerer Größenordnung anfielen.

Im Aufwand für bezogene Leistungen werden grundsätzlich Aufwendungen ausgewiesen, die im direkten Zusammenhang mit der Erzielung der Umsatzerlöse stehen. Hierzu gehören unter anderem die Besetzung von Empfang und Telefonzentrale der Holding, Aufwendungen für die Wartung und Pflege der internen IT Infrastruktur (Hard- und Software), Aufwendungen für zentrale Marketingmaßnahmen (z.B. Organisation von Kundenveranstaltungen, Pflege der Website) sowie Aufwendungen für Miete und Nebenkosten für die (konzernintern) untervermieteten Flächen. Die Aufwendungen blieben mit T€ 1.776 stabil auf dem Niveau des Vorjahres (T€ 1.764).

Der Anstieg des Personalaufwands für die Holding-Funktionen von T€ 4.547 im Vorjahr 2017/18 auf T€ 5.151 im Berichtsjahr 2018/19 ist unter anderen auf die vorgenannte Neuordnung der Marketing-Organisation sowie die Schaffung einer Stelle für das Produktdesign zurückzuführen. Weiterhin sind aufgrund des guten Konzernergebnisses im Berichtsjahr höhere Aufwendungen für Boni und Tantiemen angefallen als im Vorjahr.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von T€ 2.587 im Vorjahr auf T€ 2.044 im Berichtsjahr gesunken. Ursächlich hierfür waren unter anderem Einsparungen im Bereich der Softwaremiete, indem bisherige Mietverträge durch Käufe abgelöst wurden. Trotz der unterjährig getätigten Akquisitionen konnten auch die Aufwendungen für Prüfung und Beratung im Vergleich zum Vorjahr leicht reduziert werden. Zusätzlich enthielt diese Position im Vorjahr Aufwendungen für die Wertberichtung von Forderungen gegen die kanadische Konzerngesellschaft (T€ 217), während im Berichtsjahr keine derartigen Aufwendungen angefallen sind.

Die sonstigen betrieblichen Erträge (T€ 3.121) enthalten unter anderem Erträge aus der Begleichung wertberichtigter Forderungen durch die US-amerikanische Tochtergesellschaft und die kanadische Tochtergesellschaft von T€ 373. Im Vorjahr hatte sich ein Ertrag aus vergleichbaren Sondereffekten (Begleichung voll wertberichtigter Forderungen durch die USamerikanische Tochtergesellschaft, Aufholung von Wertberichtigungen gegen die britische Tochtergesellschaft) in Höhe von T€ 1.001 ergeben.

Zusammenfassend summieren sich die Sondereffekte aus der Einstellung und Aufholung von Wertberichtigungen auf Forderungen sowie der Begleichung wertberichtigter Forderungen auf einen Ertrag von T€ 373 im Berichtsjahr gegenüber einen Ertrag von T€ 784 im Vorjahr.

Der Anstieg der Abschreibungen ist unter anderem auf die Erneuerung der Klimaanlage und der Türschließanlage zurückzuführen. Die bisherigen Anlagen waren bereits seit geraumer Zeit vollständig abgeschrieben.

Infolge der zuvor erläuterten Effekte wurde das Geschäftsjahr 2018/19 mit einem Betriebsergebnis vor Abschreibungen von T€ 807 (2017/18: T€ 1.108) abgeschlossen. Das Betriebsergebnis beträgt T€ 509 (2017/18: T€ 870).

BETEILIGUNGSERGEBNIS

Das Beteiligungsergebnis setzt sich grundsätzlich aus Abschreibungen auf Finanzanlagen (Beteiligungsbuchwerte und Ausleihungen gegenüber Konzerngesellschaften) sowie den Ergebnissen aller Konzerngesellschaften zusammen, mit denen Ergebnisabführungsverträge bestehen. Für den Ausweis im Beteiligungsergebnis spielt es dabei keine Rolle, ob der Ergebnisabführungsvertrag direkt mit der Beta Systems Software AG oder mit einer anderen Konzerngesellschaft geschlossen wurde, für welche ein Ergebnisabführungsvertrag mit der Beta Systems Software AG besteht. Hinzu kommt im Berichtsjahr ein Ertrag aus der Liquidation der Konzerngesellschaft in den Niederlanden im Wesentlichen durch Auskehrung des Bilanzgewinns der Tochtergesellschaft. Zur Vereinfachung der Konzernstruktur wurde diese im Berichtsjahr geschlossen und die Betreuung der Benelux-Länder in der belgischen Konzerngesellschaft zentralisiert.

Im Beteiligungsergebnis enthalten sind im Einzelnen die Ergebnisse der Beta Systems DCI Software AG, der Beta Systems IAM Software AG, der SI Software Innovation GmbH, der HORIZONT Software GmbH, der Beta Systems IT Operations GmbH und der LYNET Kommunikation AG. Unter Einbezug aller vorgenannten Gesellschaften ergibt sich hieraus ein Ertrag von T€ 7.505 (2017/18: T€ 6.651). Weiterhin sind im Beteiligungsergebnis Abschreibungen auf Finanzanlagen (teilweise Wertberichtigung eines unterjährig an die spanische Tochtergesellschaft ausgereichten Darlehens) von T€ 164 (2017/18: T€ 0) sowie ein Ertrag von T€ 500 aus der Liquidation der niederländischen Tochtergesellschaft enthalten. Insgesamt ergibt sich somit für das Berichtsjahr 2018/19 ein Beteiligungsergebnis von T€ 7.841 (2017/18: T€ 6.651).

Beim Vergleich der Ergebnisabführungen mit dem Vorjahr ist zu beachten, dass die Ergebnisabführung der Beta Systems DCI Software AG im Vorjahr durch einen Sonderertrag von T€ 298 (Wertaufholung des Forderungsbestands gegenüber der britischen Tochtergesellschaft auf Basis der jährlich durchzuführenden Werthaltigkeitstests) erhöht wurde. Gleichzeitig fällt im Berichtsjahr die Ergebnisabführung der LYNET Kommunikation AG aufgrund des erstmalig

vollständigen Einbezugs über volle zwölf Monate höher aus als im Vorjahr (Einbezug über neun Monate).

Dividendenerträge aus ausländischen Tochtergesellschaften gab es im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr nicht.

ERGEBNISMARGE

Die EBITDA-Marge der Beta Systems Software AG beträgt im Berichtsjahr 12,1% (2017/18: 18,0%). Die EBIT-Marge (Brutto-Umsatzrendite) beträgt 7,6% (2017/18: 14,1%).

4.2. VERMÖGENSLAGE

Zum Abschlussstichtag am 30. September 2019 stellt sich die Zusammensetzung der Bilanz der Beta Systems Software AG wie folgt dar.

Bilanz Beta Systems Software AG 30.09.2019 30.09.2018
Kurzfristige Vermögensgegenstände 35.455 34.073
Liquide Mittel 4.448 416
Forderungen an verbundene
Unternehmen 30.204 33.099
Weitere kurzfristige
Vermögensgegenstände 803 557
Langfristige Vermögensgegenstände 50.583 38.330
Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände 606 494
Finanzanlagen 49.976 37.836
Kurzfristige Schulden 23.626 24.206
Kurzfristige Finanzierung 1.600 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 341 218
Verbindlichkeiten ggü. verbundenen
Unternehmen 19.619 21.939
Weitere kurzfristige Schulden 2.067 2.049
Langfristige Schulden 7.529 1.506
Langfristige Finanzierung 6.000 0
Weitere langfristige Schulden 1.529 1.506
Eigenkapital 54.883 46.692
Bilanzsumme 86.038 72.403

Insgesamt ist die Bilanzsumme um 19% auf T€ 86.038 gestiegen.

VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Auf der Aktivseite der Bilanz kam es im Berichtsjahr zu einem deutlichen Anstieg der Finanzanlagen, der maßgeblich auf die Akquisition der PROXESS zurückzuführen ist. Die Finanzanlagen setzen sich im Wesentlichen aus den Anteilen an verbundenen Unternehmen (Tochtergesellschaften der Beta Systems Software AG) sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen zusammen. Für die Akquisition der PROXESS GmbH wurde ein konzerninternes Darlehen in Höhe von T€ 10.909 an die PROXESS Holding GmbH als übernehmende Gesellschaft ausgereicht. Zusätzlich stiegen die Anteile an verbundenen Unternehmen durch die 85% Beteiligung an der PROXESS Holding GmbH (T€ 805), die im Vorfeld der Akquisition der PROXESS GmbH durch die Beta Systems Software AG gegründet und mit Kapital ausgestattet worden war. Weiterhin stiegen die Finanzanlagen durch die Ausreichung eines Darlehens in Höhe von T€ 500 an die spanische Tochtergesellschaft sowie eine vertragsgemäße nachträgliche Kaufpreiszahlung im Zusammenhang mit der Akquisition der LYNET Kommunikation AG von T€ 125, wodurch deren Beteiligungsbuchwert entsprechend anstieg. Hinsichtlich des konzerninternen Darlehens an die PROXESS Holding GmbH ist zu berücksichtigen, dass dieses in Teilen durch die Aufnahme eines Bankdarlehens von T€ 8.000 gegenfinanziert wurde (vgl. hierzu die Ausführungen zu den Schulden).

Mit Blick auf die kurzfristigen Vermögensgegenstände entspricht zusammenfassend der Anstieg der liquiden Mittel im Wesentlichen der Reduktion der Einlagen in den Cash-Pool der Deutsche Balaton im Vergleich zum Stichtag des Vorjahres aufgrund von planmäßigen Rückzahlungen von Sondereinzahlungen. Diese schlagen sich im Umkehrschluss im Rückgang der Forderungen an verbundene Unternehmen wieder. Zum Stichtag beträgt die Einlage in den Cash-Pool der Deutsche Balaton T€ 26.000 gegenüber T€ 30.100 zum Vorjahresstichtag. Darüber hinaus beinhalten die Forderungen an verbundene Unternehmen auch Forderungen der Beta Systems Software AG gegen einzelne Konzerngesellschaften im Zusammenhang mit dem Beta Systems internen Cash-Pool, die im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen sind. Als Betreibergesellschaft des Beta Systems internen Cash-Pools übernimmt die AG das Liquiditätsmanagement für die Konzerngesellschaften.

Das Verhältnis der kurz- zu den langfristigen Vermögensgegenständen hat sich durch den starken Anstieg der Finanzanlagen von einem Verhältnis von 47 : 53 im Vorjahr auf ein Verhältnis von 41: 59 zum Bilanzstichtag 30. September 2019 verändert.

SCHULDEN

Der Rückgang der kurzfristigen Schulden wird geprägt durch die Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Diese betreffen wie im Vorjahr fast überwiegend Cash-Pooling-Verbindlichkeiten innerhalb des Beta Systems Konzerns und sind wegen geringerer Einlagen einiger Tochtergesellschaften in den Cash-Pool sowie den Ausgleich der Verbindlichkeit gegenüber der niederländischen Konzerngesellschaft durch Auskehrung des Liquidationserlöses im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Aufgrund der aktuellen Zinssituation (die meisten Banken erheben inzwischen Verwahrentgelte für Guthaben, die eine bestimmte Freigrenze überschreiten) war verbunden mit der zum Bilanzstichtag gesunkenen Einlage in den Cash-Pool der Deutsche Balaton AG eine stärkere Zentralisierung der liquiden Mittel bei der Beta Systems Software AG anders als im Vorjahr als nicht sinnvoll anzusehen.

Zur Finanzierung eines Teils des Kaufpreises der PROXESS GmbH wurde im Berichtsjahr ein Bankdarlehen in Höhe von T€ 8.000 und mit einer Laufzeit von fünf Jahren aufgenommen. Hiervon wurde bis zum Bilanzstichtag ein Teilbetrag von T€ 400 getilgt. Der innerhalb des laufenden Geschäftsjahres fällige Anteil des Darlehens (T€ 1.600) wird als kurzfristige Finanzierung ausgewiesen, der verbleibende Anteil von T€ 6.000 als langfristige Finanzierung.

Die weiteren langfristigen Schulden betreffen Rückstellungen für Pensionen und blieben nahezu unverändert.

EIGENKAPITAL UND EIGENKAPITALQUOTE

Das Grundkapital der Gesellschaft betrug zum Abschlussstichtag T€ 23.917 (30. September 2018: T€ 26.417) bei insgesamt 4.783.390 (30. September 2017: 5.283.390) ausgegebenen nennwertlosen Stückaktien.

Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2014/15 durch die Hauptversammlung am 16. April 2015 zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt worden. Dabei wurde der Vorstand auch ermächtigt, die eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Gesellschaft hatte auf Basis dieses Hauptversammlungsbeschlusses im Vorjahr 500.000 Stück eigene Aktien erworben. Auf der Hauptversammlung am 14. März 2019 wurde die Gesellschaft erneut ermächtigt eigene Aktien zu erwerben. Die beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung der eigenen Aktien vom 16. April 2015 wurde mit Wirksamkeit der neuen Ermächtigung aufgehoben. Der Vorstand wurde gleichzeitig auch ermächtigt, die aufgrund der neuen Ermächtigung oder aufgrund früher erteilter Ermächtigungen erworbenen Aktien zu jedem zulässigen Zweck zu verwenden. Insbesondere wurde der Vorstand ermächtigt, die eigenen Aktien einzuziehen, ohne dass es eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

Unter Ausnutzung der vorstehend wiedergegebenen Ermächtigung vom 16. April 2015 in Verbindung mit der Ermächtigung vom 14. März 2019 hat der Vorstand am 2. Juli 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 21. August 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von € 26.416.950, eingeteilt in 5.283.390 Stückaktien, durch Einziehung von 500.000 Stück eigenen Aktien auf € 23.916.950, eingeteilt in 4.783.390 Stückaktien, herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung erfolgte im Wege der Einziehung eigener Aktien im vereinfachten Verfahren nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 6 AktG in Verbindung mit § 237 Abs. 3 Nr. 2 AktG durch Einziehung der 500.000 Stück eigene Aktien zu Lasten der anderen Gewinnrücklagen und zum Zwecke der Herabsetzung des Grundkapitals. Die Kapitalherabsetzung wurde am 13. September 2019 im Handelsregister eingetragen.

Der rechnerische Anteil am Grundkapital je Aktie betrug zum Bilanzstichtag unverändert € 5,00.

Die Eigenkapitalquote beträgt 63,8% (30. September 2018: 64,5%).

Von dem Jahresüberschuss von T€ 8.191 wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat bei Feststellung des Jahresabschlusses der Beta Systems Software AG satzungsgemäß ein Anteil von T€ 6.452 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 14. März 2019 war zuvor der per 30. September 2018 bestehende Bilanzgewinn von T€ 2.166 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt worden. Somit ergibt sich per 30. September 2019 ein Bilanzgewinn in Höhe von T€ 1.739.

Für weitere Details zur Zusammensetzung des Eigenkapitals der Gesellschaft wird auf die entsprechende Darstellung im Anhang der Beta Systems Software AG verwiesen.

4.3. FINANZLAGE

Die Finanzlage der Beta Systems Software AG stellt sich unverändert positiv dar. Im Berichtsjahr wurden weitere umfangreiche Investitionen in das Wachstum des Beta Systems Konzerns getätigt. Um auch für mögliche weitere Akquisitionen sowie Investitionen in das organische Wachstum jederzeit handlungsfähig aufgestellt zu sein, wurde ein Teil der Investitionen im Zusammenhang mit der Akquisition der PROXESS durch ein Bankdarlehen fremdfinanziert.

Unter Berücksichtigung der gesamten Einlage in den Cash-Pool der Deutsche Balaton AG sowie des Bankdarlehensstehen der Beta Systems Software AG insgesamt finanzielle Mittel von T€ 22.848 (2017/18: T€ 30.516) zur Verfügung.

Neben dem vorab genannten Darlehen bestehen keine weiteren Kreditlinien bei Finanzinstituten.

Zur weiteren Erläuterung der Finanzlage der AG wird auf die Ausführungen zur Finanzlage des Konzerns verwiesen. Aufgrund der zentralisierten Treasury-Funktion, der Ergebnisabführungsverträge zahlreicher deutschen Konzerngesellschaften und des Beta Systems internen Cash-Pools mit den Konzerngesellschaften sind die Finanzlage des Konzerns und der AG vergleichbar.

4.4. GESAMTAUSSAGE ZUR WIRTSCHAFTLICHEN LAGE

Im Geschäftsjahr 2018/19 sank das Betriebsergebnis vor Abschreibungen der Beta Systems Software AG von T€ 1.108 im Vorjahr auf T€ 807. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen vergleichsweise hohe Sondereffekte des Vorjahres (Einstellung und Aufholung von Wertberichtigungen sowie Zahlungseingänge auf wertberichtigte Forderungen gegen Konzerngesellschaften). Im Berichtsjahr fiel der Ertrag aus vergleichbaren Sondereffekten mit T€ 373 um T€ 411 niedriger aus als im Vorjahr. Weiterhin wurde ein Beteiligungsergebnis von T€ 7.841 (2017/18: T€ 6.651) erwirtschaftet, in welchem sich – auf Basis der geschlossenen Ergebnisabführungsverträge – unter anderem die Ergebnisse zahlreicher inländischen Konzerngesellschaften widerspiegeln. Das Ergebnis der Geschäftsperiode stieg infolge des höheren Beteiligungsergebnisses sowie infolge eines erneut gestiegenen Finanzergebnisses(in diesem spiegeln sich insbesondere die Zinserträge aus den Einlagen in den Cash-Pool der Deutsche Balaton AG wider) im Vergleich zum Vorjahr um rund 12% an. Insgesamt wurde ein Jahresüberschuss von T€ 8.191 (2017/18: T€ 7.302) erzielt.

5. WEITERE ERGEBNISRELEVANTE FAKTOREN

MITARBEITER

Im Beta Systems Konzern waren zum 30. September 2019 insgesamt 442 Mitarbeiter (30. September 2018: 322 Mitarbeiter) beschäftigt. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die unterjährig durchgeführten Akquisitionen der PROXESS und der Categis zurückzuführen, auf die zum Bilanzstichtag 90 Mitarbeiter (PROXESS) bzw. 22 Mitarbeiter (Categis) entfallen. Durchschnittlich waren im Geschäftsjahr 2018/19 365 Mitarbeiter beschäftigt (2017/18: 317 Mitarbeiter). Bereinigt um die Akquisitionen liegt der Jahresdurchschnitt bei 327 Mitarbeitern.

In der Beta Systems Software AG waren zum Abschlussstichtag 30. September 2019 56 Mitarbeiter (30. September 2018: 51 Mitarbeiter) angestellt, durchschnittlich im Berichtsjahr 54 Mitarbeiter (2017/18: 51 Mitarbeiter).

Zum 30. September 2019 setzte sich die Belegschaft des Beta Systems Konzerns wie folgt zusammen:

PERSONALAUFWENDUNGEN UND VERGÜTUNGSSTRUKTUR

Die Personalaufwendungen im Beta Systems Konzern betrugen im Berichtsjahr T€ 29.938, hiervon entfallen T€ 1.554 auf die PROXESS und die Categis. Bereinigt um die Akquisitionen lagen die Personalaufwendungen bei T€ 28.384 und somit etwa auf dem Niveau des Vorjahres (T€ 28.339).

Die Beta Systems Software AG ist nicht tarifgebunden. Die Vergütung der Mitarbeiter setzt sich aus zwölf Monatsgehältern und gegebenenfalls einer variablen Vergütung zusammen. Die variable Vergütung ist abhängig von der Ergebnisentwicklung des Beta Systems Konzerns oder einzelner Konzerngesellschaften, zusätzlich haben leitende Mitarbeiter persönliche Ziele. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus zwölf Monatsgehältern sowie einer vollständig erfolgsabhängigen variablen Komponente zusammen.

AUSBILDUNG

Beta Systems bildete im Geschäftsjahr 2018/19 weiterhin erfolgreich junge Menschen in dem Ausbildungsberuf (IHK) Fachinformatiker/-in für Anwendungsentwicklung sowie infolge der Übernahme der PROXESS auch in den Ausbildungsberufen (IHK) Fachinformatiker/-in für Systemintegration und Kaufmann/-frau für Büromanagement aus. Das Geschäftsjahr 2018/19 war für sieben neue Auszubildende das erste Jahr ihrer Ausbildung. Zum Ende des Geschäftsjahres starteten acht weitere Auszubildende. Drei ehemalige Auszubildende konnten ihre Ausbildung im Geschäftsjahr 2018/19 erfolgreich abschließen und wurden anschließend in ein festes Anstellungsverhältnis übernommen.

Insgesamt waren zum Bilanzstichtag 30. September 2019 25 Auszubildende im Beta Systems Konzern beschäftigt, davon sieben bei der PROXESS.

GESUNDHEITS- UND ARBEITSSCHUTZ

Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Beta Systems Software AG nach dem Arbeitssicherheitsgesetz erfolgt durch die AMD TÜV GmbH, ein Unternehmen des TÜV Rheinland.

Im Rahmen dieser Betreuung erfolgen halbjährliche Arbeitsschutzausschusssitzungen, wobei die Teilnahme und die jeweiligen Themenbereiche im Gesundheits- und Arbeitsschutz durch den TÜV protokolliert werden. Hierzu gehören unter anderem Begehungen des Standorts und Arbeitsplatzbeurteilungen, bei denen der Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Mittelpunkt stehen. Die jährliche Brandschutzübung sowie die Arbeitssicherheitsschulung über unser E-Learning-Portal wurden durchgeführt.

Auch eine Augenuntersuchung für Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen wird jährlich angeboten. Ebenso wurden Erste-Hilfe-Kurse zur Sicherstellung der erforderlichen Anzahl an betrieblichen Ersthelfern je Standort und Gebäudeetage angeboten und besucht. Künftig bieten wir unseren Mitarbeitern im Rahmen des Gesundheits-und Arbeitsschutzes auch eine jährliche Grippeschutzimpfung an. Darüber hinaus geben wir unseren Beschäftigten die Möglichkeit, ihren Arbeitsplatz individuell nach ihren gesundheitlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten anzupassen, beispielsweise stellt Beta Systems bei Bedarf auch ohne ärztliches Attest höhenverstellbare Tische zur Verfügung.

BETA BEST – GESUNDHEITSMANAGEMENT

Vor mehr als drei Jahren haben wir das Gesundheitsmanagement etabliert, das sich ständig steigender Teilnehmerzahlen erfreut. Ein attraktives Gesundheitsmanagement beeinflusst den Krankenstand im Unternehmen positiv und ist auch Ausdruck der Wertschätzung gegenüber unseren Mitarbeitern. Beta Systems setzt hier an und hat nachhaltige Prozesse und Strukturen zur Förderung von Gesundheit entwickelt und etabliert.

Dabei geht es um den wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz (Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten), um das berufliche Eingliederungsmanagement (Überwindung von Arbeitsunfähigkeit und Vermeidung von Fehlzeiten bis hin zur Reintegration chronisch Erkrankter) und um die allgemeine betriebliche Gesundheitsförderung (Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zusammenarbeit mit den Mitbestimmungsgremien, zum Beispiel Fahrradleasing, Rückenkurse, Yoga und anderes als Ausgleich zum Büroalltag).

Ferner unterstützte Beta Systems die sportlichen Aktivitäten ihrer Mitarbeiter bei Business- und Firmenläufen in Berlin, Neustadt und Köln sowie durch gezielte Aktionen und Angebote zur regelmäßigen Bewegung sowie zur besseren und gesunden Ernährung.

PARTNERSCHAFTEN

Auf Basis der bestehenden Partnerschaften von Beta Systems mit weltweit führenden IT-Unternehmen wie z.B. IBM, SAP und Microsoft konnte auch im Geschäftsjahr 2018/19 die technologische Weiterentwicklung des eigenen Produktportfolios vorangetrieben werden. Diese Partnerschaften gestatten es Beta Systems ihren Kunden leistungsfähige Softwarelösungen anzubieten, die in den verschiedensten Bereichen auf Basistechnologien dieser Hersteller beruhen bzw. mit deren Produkten interagieren. Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Technologiepartnern kann Beta Systems sehr zeitnah auf Anforderungen des Marktes mit Neuentwicklungen reagieren. Ebenso stellt die Fortführung der meist langjährigen Partnerschaften im Vertriebs- und Marketing-Umfeld eine gemeinsame effektive Betreuung unserer Kunden sicher.

Im Geschäftsbereich IAM, der vor allem auf selbst entwickelte Lösungen vertraut, spielen Partner eine Rolle durch ergänzende Technologien beziehungsweise bei der Integration der Beta Systems IAM-Lösungen in Kundenumgebungen.

Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden im Segment DACH weitere Integratoren autorisiert. In der Zusammenarbeit mit Beta Systems profitieren diese Partner dabei von attraktiven Margen und gemeinsamen Programmen zur Lead-Generierung.

Darüber hinaus wurde für den Geschäftsbereich IAM

auch das internationale Partnernetzwerk erneut gezielt ausgebaut, unter anderem mit Partnern in den USA, Dänemark, Polen und Südost-Europa. Mit der Erweiterung unserer Partnernetzwerkes (sowohl "Referral"- als auch "Solution"-Partner) im IAM Umfeld sind wir auf gutem Wege, unsere Präsenz in den genannten Ländern auszubauen.

Im Geschäftsbereich DCI ging Beta Systems eine neue Partnerschaft ein, auf deren Basis Beta Systems Dokumentenmanagement- und Archivlösungen als Dokumentenmanagementlösungen für die führenden SAP Lösungen S4/HANA, SAP R/3 und SAP One eingesetzt werden können. So ermöglichen Beta UX, LDMS/z und PROXESS ein dokumentenbasiertes Arbeiten wie in einem klassischen Dokumenten-Management-System (DMS), ohne dass der Anwender seine gewohnte SAP-Arbeitsumgebung verlassen muss. Zur Anbindung des SAP-Systems wird das neue Beta Systems Produkt "_beta archive link" eingesetzt. Alle Dokumentenarchive der Beta Systems sind damit SAP Archive Link® konform.

Mit _beta archive link können Dokumente direkt aus SAP heraus schnell, bequem und automatisiert generiert, elektronisch versendet und archiviert werden. Kunden können hohe Kosten für klassische SAP-Dokumentenmanagementlösungen einsparen, wenn sie _beta archive link einsetzen. Die Einsparungen liegen oft im hohen sechsstelligen Bereich.

Im Berichtsjahr konnten weitere internationale Partner im Bereich der Vertriebszusammenarbeit gewonnen werden. Darunter befindet sich z.B. ein Partner in Chile, der den lateinamerikanischen Raum bedient, wo der Mainframe immer noch einen großen Anteil im Server-Umfeld einnimmt. Darüber hinaus konnten wir unsere Präsenz im japanischen Markt durch einen weiteren Neukunden ausbauen, den ein langjähriger Vertriebspartner gewinnen konnte.

PROGNOSEBERICHT

Beta Systems geht für das Geschäftsjahr 2019/20 von den im Kapitel "Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen" genannten Voraussetzungen aus.

Im Berichtsjahr waren die Umsatzerlöse des Beta Systems Konzerns deutlich gestiegen und liegen in der oberen Hälfte der prognostizierten Bandbreite. Die unterjährig getätigten Akquisitionen sorgten darüber hinaus für ein zusätzliches anorganisches Wachstum der Umsatzerlöse. Für das laufende Geschäftsjahr 2019/20wird mit einem weiteren Anstieg der Umsatzerlöse gerechnet, der in weiten Teilen aus dem dann ganzjährigen Einbezug der PROXESS sowie der Akquisition der infinIT Codelab Sp. z o.o. zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres 2019/20 resultiert. Aufgrund der weit überwiegenden Ansiedlung ihrer Kunden in Deutschland wird die zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres 2019/20 neu akquirierte infinIT Codelab dem Segment DACH zugerechnet.

Ab dem laufenden Geschäftsjahr 2019/20 muss in der Konzernbilanzierung gemäß IFRS erstmalig der Bilanzierungsstandard IFRS 16 angewendet werden. Dieser sieht vor, dass Leasingverhältnisse auf der Aktivseite der Bilanz mit einem Right-of-Use Vermögenswert und auf der Passivseite mit einer Leasingverbindlichkeit angesetzt werden. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden anstelle von Mietaufwendungen zukünftig Abschreibungen auf die aktivierten Vermögenswerte ausgewiesen, was zu einem höheren EBITDA-Ausweis führt. Die nachfolgend genannten EBITDA-Werte berücksichtigen die Effekte dieses neuen Rechnungslegungsstandards jedoch noch nicht. Der Vorstand der Beta Systems Software AG ist der Überzeugung, dass ein EBITDA inklusive der Effekte des IFRS 16 nicht die tatsächliche operative Leistungsfähigkeit des Unternehmens abbildet. Deshalb beabsichtigt der Vorstand, in allen zukünftigen Veröffentlichungen von Ist-Zahlen ein EBITDA vor IFRS 16 Effekten (d.h. entsprechend der bisherigen Definition) und ein EBITDA inklusive der IFRS 16 Effekte auszuweisen, um eine volle Transparenz und historische Vergleichbarkeit der Werte zu gewährleisten.

Zusammenfassend wird im laufenden Geschäftsjahr 2019/20 ein Konzernumsatz zwischen € 67,0 Millionen und € 74,0 Millionen erwartet. Das Konzernbetriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) wird – ohne Berücksichtigung der Effekte des IFRS 16 – auf Basis der aktuellen Budgetplanung und Konzernstruktur (d.h. inklusive der PROXESS und der infinIT Codelab) voraussichtlich zwischen € 9,0 Millionen und € 12,0 Millionen liegen. Für das EBIT wird ein Wert zwischen € 7,0 Millionen und € 10,0 Millionen erwartet. Sowohl die EBITDA- als auch die EBIT-Marge sollten damit weiterhin im deutlich zweistelligen Bereich liegen.

Ebenso geht die Gesellschaft – ohne Berücksichtigung der Effekte des IFRS 16 – von einem weiterhin positiven Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit zwischen € 7,0 Millionen und € 10,0 Millionen aus. Die Prognose des operativen Cashflows ist naturgemäß mit einer vergleichsweise hohen Unsicherheit behaftet. Bereits das Zahlungsverhalten einzelner Großkunden beziehungsweise der Zeitpunkt des Vertragsschlusses und der Rechnungsstellung von zum Ende des Geschäftsjahres anstehenden Verlängerungen können stichtagsbezogen zu hohen Abweichungen führen.

Infolge der Anwendung des IFRS 16 werden die sonstigen betrieblichen Aufwendungen für das laufende Geschäftsjahr 2019/20 um rund € 2,0 Millionen bis € 2,5 Millionen im Vergleich zur bisherigen Darstellungsweise sinken. Im Gegenzug werden die Abschreibungen um rund € 2,0 Millionen bis € 2,5 Millionen steigen, wobei dieser Betrag aufgrund des Zinseffekts etwas geringer ausfällt als der Rückgang der sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Unter Berücksichtigung der neuen Anforderungen des IFRS 16 wird somit auf Basis der aktuellen Budgetplanung

und Konzernstruktur ein EBITDA zwischen € 11,0 Millionen und € 14,5 Millionen erwartet. Auswirkungen auf das EBIT ergeben sich lediglich aus dem Zinseffekt, der voraussichtlich rund € 0,1 Millionen betragen wird.

Auf die Kapitalflussrechnung ergeben sich durch die Anwendung des IFRS 16 insoweit Auswirkungen, als dass die Tilgung der bilanziell ausgewiesenen Leasingverbindlichkeiten als Bestandteil des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit auszuweisen ist, während die Leasingzahlungen bisher komplett im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen wurden. Dies hat zur Folge, dass der operative Cashflow infolge der Anwendung des IFRS 16 ebenfalls um rund € 2,0 Millionen bis € 2,5 Millionen höher ausfallen wird als bisher. Unter Berücksichtigung der Anforderungen des IFRS 16 geht die Gesellschaft daher von einem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit zwischen € 9,0 Millionen und € 12,5 Millionen aus.

Sämtliche Angaben zur Prognose für das laufende Geschäftsjahr 2019/20 beziehen sich auf die zum 8. Januar 2020 bestehende Konzernstruktur ohne die Berücksichtigung möglicher weiterer Akquisitionen.

In den darauffolgenden Jahren wird sich voraussichtlich die Abhängigkeit des Umsatzes und des Ergebnisses insbesondere auch von den im Geschäftsbereich DCI zur Verlängerung anstehenden Kundenverträgen zeigen. So ist im Geschäftsjahr 2020/21 (wie im Geschäftsjahr 2017/18) von einem vergleichsweise geringen Volumen der zur Verlängerung anstehenden Bestandskundenverträge auszugehen. Deshalb geht der Vorstand hier davon aus, dass das Konzern-EBITDA – ohne Berücksichtigung der Effekte des IFRS 16 – sich in einem niedrigeren Intervall von € 5,0 Millionen bis € 8,0 Millionen Euro bewegen wird. Das anschließende Geschäftsjahr 2021/22 hingegen wird voraussichtlich ein starkes Verlängerungsjahr werden, so dass hier von einem EBITDA zwischen € 13,0 Millionen und € 16,0 Millionen ausgegangen wird. Diese Werte sind als absolut indikativ zu betrachten, da aufgrund des sehr langen Betrachtungszeitraums noch viele ungeplante Effekte positiver und negativer Natur auftreten können.

Berücksichtigt sind in den vorgenannten Zahlen bereits Aufwendungen in Höhe von rund € 0,5 Millionen für das Geschäftsjahr 2019/20 sowie von jeweils rund € 1,0 Millionen für die folgenden Geschäftsjahre im Zusammenhang mit dem Aufbau eines zusätzlichen Innovationsteams. Dieses wird sich mit neuen Technologietrends und Auswirkungen auf bzw. Verbesserungen für die Produkte des Konzerns beschäftigen. Mit dieser Maßnahme sollen das langfristige Wachstum und die Profitabilität des Beta Systems Konzerns weiter abgesichert werden.

Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit wird im laufenden Geschäftsjahr weiterhin auf dem Segment DACH liegen. Aufgrund des erstmalig ganzjährigen Einbezugs der PROXESS sowie der Akquisition der infinIT Codelab, die beide dem Segment DACH zugeordnet sind, wird hierfür ein im Verhältnis zur Konzernentwicklung überproportionaler Anstieg der externen Umsatzerlöse erwartet. Auch für die übrigen Segmente wird mit einem Umsatzwachstum gerechnet. Für die Segmente DACH, Westeuropa und Nordamerika wird aufgrund verstärkter Investitionen in Personal und Marketing von einem EBITDA in etwa auf dem Niveau des Berichtsjahres ausgegangen. Im Segment Sonstiges Europa wird – bei zyklusbedingt vergleichsweise stark steigenden Umsatzerlösen – ein steigendes EBITDA prognostiziert.

Das langfristige weitere Wachstum und auch die Profitabilität des Konzerns werden über die Jahre darüber hinaus unter anderem von den folgenden Faktoren abhängen:

  • Verstärkte Entwicklung und erfolgreiche Platzierung von Produktinnovationen mit weiteren positiven Auswirkungen auf das Neugeschäft,
  • Prüfung von anorganischen Wachstumsmöglichkeiten auch außerhalb von angestammten

Geschäftsfeldern und schnelle Umsetzung bei sich bietenden guten Gelegenheiten und

Ausbau und Halten unseres hoch qualifizierten Mitarbeiterstamms.

Der Vorstand hat diese Stellhebel kontinuierlich im Blick.

Für die Beta Systems Software AG werden für das Geschäftsjahr 2019/20 Umsatzerlöse aus zentralen Konzerndienstleistungen sowie ein Betriebsergebnis vor Abschreibungen auf dem Niveau des Berichtsjahres erwartet. Das Beteiligungsergebnis wird gegenüber dem Berichtsjahr voraussichtlich leicht sinken. Mögliche Sondereffekte beispielsweise aus der Einstellung oder Aufholung von Wertberichtigungen, die aus heutiger Sicht nicht abschätzbar sind, sind dabei nicht berücksichtigt.

Wesentliche Risiken der prognostizierten Entwicklung für das Geschäftsjahr 2019/20 liegen unter anderem in der Realisierung der geplanten Wachstumspotentiale im Bestands- und Neukundengeschäft für die Geschäftsbereiche DCI und IAM. Chancen und Risiken gleichermaßen ergeben sich aus der Akquisition der PROXESS und der infinIT Codelab. Zusätzliche Chancen und Risiken können sich darüber hinaus insbesondere aus der Umsetzung weiterer Unternehmensakquisitionen ergeben. In der vorliegenden Prognose sind keine Effekte möglicher weiterer Akquisitionen berücksichtigt.

Generell besteht wie in den Vorjahren eine hohe Unsicherheit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, unter anderem bedingt durch die weiterhin angespannte geopolitische Lage. Abweichungen von den Erwartungen können wesentliche Auswirkungen auf das Investitionsverhalten unserer Kunden, vor allem bei Banken und Versicherungen, haben.

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

1. INTERNES KONTROLLSYSTEM UND RISIKOMANAGEMENT

Im Rahmen der weltweiten geschäftlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Softwareentwicklung und dem Vertrieb der daraus entstehenden Produkte und Leistungen sind die Beta Systems Software AG und die Konzerngesellschaften einer Reihe von Chancen und Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Die vom Vorstand in ihren Grundsätzen vorgegebene und verfolgte Risikopolitik besteht darin, im Rahmen der Geschäftstätigkeit vorhandene Chancen optimal zu nutzen und die damit verbundenen Risiken nur dann einzugehen, wenn ein entsprechender Mehrwert durch die Chancenausnutzung geschaffen werden kann. Ziel dieses Vorgehens ist die Steigerung des Unternehmenswertes durch nachhaltiges Wachstum.

INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

Dem Vorstand der Beta Systems Software AG und dem Management des Beta Systems Konzerns stehen umfassende konzernübergreifende und unternehmensspezifische Risikomanagement- und Kontrollsysteme zur Verfügung, welche die Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken ermöglichen. Ein systematisches Risikomanagement sorgt dafür, dass eventuelle Risiken möglichst frühzeitig erkannt und bewertet werden. Das interne Kontrollund Risikomanagementsystem des Beta Systems Konzerns und der AG umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und der Ordnungsmäßigkeit der (Konzern-) Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems. Neben manuellen Prozesskontrollen, wie dem "Vier-Augen-Prinzip", sind auch die maschinellen IT-Prozesskontrollen, das IT-Berechtigungskonzept und die Funktionstrennung wesentliche Teile der prozessintegrierten Maßnahmen. Weiterhin werden durch Gremien oder durch spezifische Konzernfunktionen, wie z.B. die Rechtsabteilung, prozessintegrierte Überwachungen sichergestellt.

Zur Überwachung und Steuerung der Risiken hat Beta Systems ein Risikomanagementsystem (RMS) für die Gesellschaft und den Konzern implementiert. Mit dem eingesetzten RMSB (Risiko-Management-System-Beta, eine Eigenentwicklung) wird sichergestellt, dass alle Informationen bzw. Risiken zeitnah auf dem aktuellen Stand sind und auf einen Blick übersichtlich und verständlich dargestellt werden können. Aufgrund der Eigenprogrammierung können Änderungen und Anpassungen jederzeit realisiert werden und eine individuelle Anpassung an die Erfordernisse von Beta Systems ist somit zeitnah gewährleistet. Beta Systems ist mit diesem System in der Lage schnell, sicher und kostengünstig auf Veränderungen zu reagieren.

Darüber hinaus dient das RMSB der Dokumentation der Veränderungen von Risiken. Die Bewertung der Risiken erfolgt gemäß den Regelungen des Risikomanagementsystem-Handbuchs, in dem auch Aufbau und Ablauf des Risikomanagements dokumentiert sind.

Neben den einzelnen individuellen Absicherungsmaßnahmen, die im RMSB aufgelistet werden, finden sich bei Beta Systems fünf Sicherungssysteme, die in die Organisationsstruktur integriert sind und allgemein risikominimierend wirken. Zu ihnen gehören die betrieblichen Sicherungssysteme als formale Organisationselemente, die die Betriebsabläufe konkret gestalten (unter anderem die Beschreibung der Betriebs- und Geschäftsabläufe und gesicherte Zeichnungswege zu allen Geschäftsvorfällen), die

Produkt- und Vertragssicherungssysteme (Qualitätssicherungsabteilung für die Produktentwicklung und das Vertragsmanagement, das den Konzern besser vor Haftungsrisiken schützt), die Kapital- und Investitionssicherungssysteme (Organisationsaufbau stellt sicher, dass alle wesentlichen Verfügungen außerhalb des Alltagsgeschäfts gemäß der Unterschriftenregelung von Beta Systems erfolgen und durch das Finanzplanungswesen ist sichergestellt, dass jederzeit liquide Mittel in hinreichender Höhe zur Verfügung stehen), das Human-Resources-Sicherungssystem sowie das Sicherungssystem zur Unternehmensund Managementeffizienz.

In seiner Gesamtheit wird das Risikomanagementsystem in obenstehendem Schaubild dargestellt.

Der Leiter Risikomanagement, die Risikomanager sowie das Controlling sind verantwortlich für die Entwicklung von Methoden, Systemen und Handlungsanweisungen für das RMS. Der Leiter Risikomanagement übernimmt auch die unternehmensweite Unterstützungsfunktion für alle Fragen bezüglich des RMS. Darüber hinaus sind die vom Controlling natürlicherweise ausgeführten Funktionen Planung, Kontrolle, Steuerung und Informationsversorgung ein Bestandteil des RMS.

Zusätzlich dient bei Beta Systems ein Frühwarnsystem der Risikoüberwachung, das vor allem im Bereich Markt und Kunden eingesetzt wird, da hier der Auftragseingang und der Umsatz die wichtigsten Informations- und Steuerungsgrößen darstellen.

Soweit wirtschaftlich sinnvoll, hat Beta Systems für mögliche Schadensfälle und Haftungsrisiken Versicherungen abgeschlossen, die sicherstellen, dass sich finanzielle Folgen von möglicherweise eintretenden Risiken in Grenzen halten bzw. ganz ausgeschlossen werden. Der Umfang wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Zusätzlich erfolgt die kontinuierliche Information der Mitarbeiter zu rechtlichen Grundlagen und den entsprechenden Anforderungen für die interne und externe Kommunikation. Es besteht ein internes Compliance-System, an dessen Spitze der Chief Compliance Officer die delegierte Verantwortung für die Einhaltung der Compliance-Richtlinie sowie anderer relevanter Vorschriften übernimmt.

Das Risikomanagementsystem wird von Beta Systems kontinuierlich weiterentwickelt und den sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung. Der Aufsichtsrat ist während des abgelaufenen Geschäftsjahres seinen gesetzlichen Pflichten bei der Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems nachgekommen.

WESENTLICHE MERKMALE DES RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENEN INTERNEN KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ermöglicht durch die im Beta Systems Konzern festgelegten Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von unternehmensbezogenen Sachverhalten sowie deren sachgerechte Darstellung in der (Konzern-) Rechnungslegung. Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der (Konzern-) Rechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah dokumentiert werden.

Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt auf der Basis der konzernweit einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinien sowie einem einheitlichen Kontenplan in einem zentralen ERP-System. Auf der Grundlage der Abschlüsse der Einzelgesellschaften und weiterer zu berichtender Informationen wird der Konzernabschluss erstellt. Das Regelungswerk wird von der Finanzabteilung vorgegeben und laufend im Hinblick auf neue, vom Beta Systems Konzern anzuwendende Gesetze, Rechnungslegungsvorschriften und andere Verlautbarungen und Richtlinien aktualisiert. Ebenso erfolgen die terminlichen Vorgaben zentral.

Die Einzelabschlüsse wie auch die einzelnen Schritte der Konsolidierung werden in der zentralen Finanzabteilung manuellen wie auch technischen Kontrollen unterzogen, um eine Einhaltung der vorgegebenen Regelungen und Termine zu gewährleisten. Grundsätzlich gilt in allen Bereichen das "Vier-Augen-Prinzip", ferner durchlaufen alle Abschlussinformationen

bestimmte Freigabeprozesse basierend auf erfolgten Analysen von Soll-Ist-Abweichungen und inhaltlichen Veränderungen einzelner Posten.

Um die IT-Sicherheit zu gewährleisten, sind Zugriffsregelungen in den rechnungslegungsbezogenen IT-Systemen definiert. Dadurch wird sichergestellt, dass die Nutzer der Systeme nur auf die Informationen und Systeme Zugriff haben, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.

Der Konzernabschlussprüfer und sonstige Prüfungsorgane, wie z.B. der steuerliche Betriebsprüfer, erbringen umfassende Prüfungstätigkeiten. Neben der Prozessprüfung bildet insbesondere die inhaltliche und formale Prüfung der Konzernabschlüsse durch den Konzernabschlussprüfer bzw. die Prüfung der wesentlichen einbezogenen Abschlüsse der Konzerngesellschaften die wesentliche Überwachungsmaßnahme im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess.

2. CHANCEN UND RISIKEN

In ihrer unternehmerischen Geschäftstätigkeit in internationalen Märkten unterliegt die Gesellschaft verschiedenen Risiken, gleichwohl ergeben sich aber auch Chancen. Beide können Einfluss auf die prognostizierte Entwicklung nehmen und die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Beta Systems Konzerns spürbar verändern. Im Folgenden werden die wesentlichen identifizierten Einzelchancen und -risiken erläutert. Dabei wird in diesem Teil des Berichts ausdrücklich immer davon ausgegangen, dass Risiken ebenfalls auch Chancen bedeuten. So beinhaltet beispielsweise die Einführung neuer Produkte am Markt einige Risiken, gleichzeitig kann ein entsprechender Erfolg der neuen Produkte aber auch einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil ergeben.

UMFELD- UND BRANCHENCHANCEN UND -RISIKEN

ALLGEMEINE MARKTCHANCEN UND -RISIKEN

Aufgrund ihres sehr spezialisierten und in den vergangenen Jahren zielgerichtet ergänzten Produktund Lösungsangebots sowie ihrer Wettbewerbsvorteile als mittelständisches Unternehmen, wie z.B. hoher Flexibilität und Kundennähe, ist Beta Systems in einer strategisch günstigen Ausgangsposition, um auf Markttrends zu reagieren und an diesen zu partizipieren. Gleichzeitig weist Beta Systems im Vergleich zu einer Vielzahl ihrer Kunden eine relativ kleine Unternehmensgröße auf, was die Möglichkeit der Durchsetzung von Preissteigerungen einschränken und erhöhte Anforderungen an die Qualifizierung der Gesellschaft bei bestehenden sowie potentiellen neuen Kunden stellen kann.

Generell sind die weltweiten Märkte für unsere Produkte durch einen harten Wettbewerb geprägt. Dies gilt für Preise, Produkt- und Dienstleistungsqualität, die Entwicklungs- und Markteinführungszeiten sowie für den Service. Dies betrifft insbesondere die neu entwickelten Produkte, bei denen sich ein erhöhtes Ertragsrisiko durch hohe Absatzrisiken bei gleichzeitig hohem Aufwand für Marktentwicklung, Markteinführung und Marktdurchdringung ergibt. Die Erreichung der Umsatzziele hängt insbesondere von der allgemeinen Entwicklung dieser Märkte und von der Akzeptanz unserer Lösungen bei den Kunden ab. Es besteht das Risiko, dass sich die einzelnen Märkte nicht wie prognostiziert oder unterschiedlich entwickeln, oder dass sich die entsprechenden Produkte nicht im erwarteten Maß durchsetzen können. Zusätzlich besteht die Gefahr von Markt- oder Wachstumseinbrüchen durch unvorhersehbare Entwicklungen. Auch könnten Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen in regulierten Branchen zu Kostenbelastungen führen.

ANHALTENDE UNSICHERHEIT AN DEN INTERNATIONALEN FINANZMÄRKTEN

Anhaltende Unsicherheiten an den internationalen Finanzmärkten verstärken seit Jahren die Konsolidierungsprozesse im Finanzdienstleistungssektor und erhöhen zugleich den Kostendruck in dieser Branche. Gleichzeitig führen gestiegene Governance- und Compliance-Anforderungen für diese Branche zu steigenden Investitionen in diesem Bereich, was Chancen für die Geschäftsentwicklung der Beta Systems Software AG bietet.

Andererseits besteht das Risiko, dass Kunden aufgrund wachsenden Kostendrucks und gestiegener Verhandlungsmacht infolge von Konsolidierungen Preissenkungen durchsetzen können, was negative Auswirkungen auf Umsatz und Ergebnis hätte.

UNTERNEHMENSSTRATEGISCHE CHANCEN UND RISIKEN

PRODUKTCHANCEN UND -RISIKEN

Um das Produktportfolio stets auf einem aktuellen Stand zu halten, investiert Beta Systems in neue Produktgenerationen sowie in die Erweiterung des Portfolios durch Akquisitionen. Das Unternehmen geht davon aus, hierdurch seine Marktpositionierung nachhaltig zu verbessern und zusätzliche Umsatzund Ertragspotenziale durch ein verbessertes und marktgerechtes Produkt- und Lösungsangebot sowie einen einheitlichen Unternehmensauftritt zu erzielen. Unabhängig davon besteht das Risiko, dass durch erfolgreiche Produktinnovationen von Wettbewerbern die eigene Marktstellung und damit die Unternehmensentwicklung negativ beeinflusst werden. Dieser Gefahr wird durch Anpassung und Weiterentwicklung der Produkte entsprechend den Marktanforderungen entgegengewirkt. Dazu erfolgt ein intensiver Austausch zwischen Vertrieb, Marketing sowie Forschung und Entwicklung, zusätzlich bestehen Kontakte zu entsprechenden externen Analysten, um frühzeitig neue Marktanforderungen und -entwicklungen zu erkennen und darauf reagieren zu können.

Um die Abhängigkeit von einem bestimmten Produkt so gering wie möglich zu halten, verfügt Beta Systems über einen Mix aus verschiedenen Produkten und Leistungen, die voneinander unabhängig sind. So werden mit den klassischen Beta Produkten Großrechner in Rechenzentren (DCI) bedient, gleichzeitig bietet Beta Systems aber auch Produkte und Leistungen für Client-/Server-Umgebungen und die Cloud an. Hinzu kommen Produkte für sicheres und effizientes Benutzer- und Zugriffsmanagement (IAM) sowie Lösungen für die Analyse von Zugriffsrechten.

Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden 27% des Umsatzes durch die zwei wichtigsten DCI-Produkte Beta 93 / _beta doc|z und Beta 92 / _beta log|z erzielt sowie 15% durch die IAM-Lösung Garancy Identity Manager. Jeder Faktor, der die Preisgestaltung oder die Nachfrage nach diesen Produkten oder Leistungen nachteilig beeinflusst, kann eine negative Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von Beta Systems haben. Die Attraktivität der mit den Produkten Beta 93 / _beta doc|z und Beta 92 / _beta log|z bedienten Mainframe-Umgebung hängt stark von den Innovationen und der Geschäftspolitik von IBM und anderen großen Hard- und Softwareherstellern ab.

Beta Systems geht davon aus, dass das Mainframe-Geschäft über die kommenden Jahre hinweg leicht rückläufig sein wird und sich Auswirkungen auf die Umsatzerlöse von Beta Systems ergeben werden. Als Gegenmaßnahme wird hier insbesondere die Produktentwicklung für die verteilte Welt noch stärker forciert werden. Kunden, die eine Migration von der Mainframe-Welt in die verteilte Welt planen, werden weiterhin proaktiv beraten.

Die Erweiterung und Ergänzung des Produkt- und Dienstleistungsportfolios kann mehr Aufwand als geplant erfordern, die Erschließung neuer Märkte könnte fehlschlagen und/oder die Umsatz- und Ertragsziele könnten nicht erreicht werden. Es besteht zudem das Risiko, dass der Umsatz mit den gegenwärtigen Produkten zurückgeht und die Softwareentwicklungen nicht rechtzeitig Marktreife erlangen, um diesen Rückgang zu kompensieren.

SCHWANKUNGEN UND SAISONALITÄT DES UMSATZES

Die Fristigkeit, das Volumen und die Ausgestaltung von kundenindividuellen Verträgen sind entscheidend für die Ergebnisentwicklung von Beta Systems. Die Einzelvereinbarungen mit den Kunden umfassen oft hohe Umsatzvolumina und haben eine Dauer von mehreren Jahren. Sollten derartige Aufträge ausbleiben, nicht verlängert werden oder sich verzögern, könnte dies erhebliche Auswirkungen auf die Ergebnissituation haben. Aus der Fristigkeit bereits bestehender Verträge ergibt sich zudem ein Zyklus für anstehende künftige Vertragsverlängerungen, der insbesondere Auswirkungen auf die Höhe des zu realisierenden Lizenzumsatzes und damit die Ergebnissituation hat.

CHANCEN UND RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER DURCHFÜHRUNG VON AKQUISITIONEN UND DER INTEGRATION VON BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN

Die Durchführung von Akquisitionen birgt vielfältige Chancen und Risiken. Für die Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft bietet sich durch die bloße Einbeziehung der erworbenen Gesellschaft in den Konzernabschluss die Chance signifikanter Steigerungen von Umsatzerlösen und Ergebnis. Daneben existiert die Chance durch gegenseitiges Cross-Selling Synergien zu heben und neue Potentiale bei Bestandskunden zu realisieren oder – auf Basis von Erfahrungen innerhalb der übernehmenden oder zu übernehmenden Gesellschaft – neue Märkte für die jeweils andere Gesellschaft zu erschließen und z.B. den Ausbau des internationalen Geschäfts voranzutreiben. Gegebenenfalls lassen sich durch die Kombination bestehender Produkte oder die gemeinsame Weiterentwicklung der Produktpalette auch völlig neue Marktchancen eröffnen. Bei Übernahme eines relevanten direkten Konkurrenten kann eine Akquisition auch zur Stärkung der eigenen Marktposition beitragen, z.B. auch mit Blick auf die Durchsetzung von Preiserhöhungen bei Kunden. Daneben kann die Übernahme einer Gesellschaft Zugriff auf qualifiziertes Personal ermöglichen, welches gegebenenfalls auch zur Weiterentwicklung eigener Produkte eingesetzt werden kann. Durch die Zentralisierung von Tätigkeiten lassen sich womöglich kostenseitige Synergien verwirklichen. Einsparungen sind – in Abhängigkeit der Strukturen der zu übernehmenden Gesellschaft – hier grundsätzlich in allen Funktionsbereichen, häufig insbesondere aber in den Zentralfunktionen vorstellbar.

Allerdings ist der Erwerb von Beteiligungen regelmäßig mit einem erheblichen unternehmerischen Risiko verbunden. Zwar soll im Vorfeld jeder möglichen Akquisition eine umfassende Prüfung des Zielunternehmens mit gebotener Sorgfalt (Due Diligence) erfolgen, dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Zuge des Erwerbs einer Beteiligung die mit ihr verbundenen Risiken falsch eingeschätzt oder wesentliche Risiken gar nicht erkannt werden.

Es besteht insbesondere die Gefahr, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Wettbewerbsposition und das Marktumfeld, die Wachstumspotenziale, die gesellschaftsrechtlichen und sonstigen rechtlichen Verhältnisse sowie die Kompetenz und Erfahrung des Managements eines Unternehmens, an dem eine Beteiligung erworben werden soll, falsch eingeschätzt werden. Die vor dem Erwerb durchgeführte Due Diligence basiert auf Informationen, die der Gesellschaft vom Zielunternehmen oder von Dritten zur Verfügung gestellt werden. Trotz eingehender Prüfung und der Einholung zusätzlicher Expertisen könnten die der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Informationen entgegen den Angaben des Verkäufers oder der dritten Partei nicht vollständig oder im schlimmsten Falle sogar unrichtig sein.

Vorgenannte Sachverhalte könnten zum einen zur Folge haben, dass – rückblickend betrachtet – die Gesellschaft einen zu hohen Kaufpreis für den Erwerb der Beteiligung bezahlt und infolgedessen bei einer etwaigen späteren Veräußerung Verluste erleidet. Zum anderen besteht das Risiko, dass die wirtschaftliche Entwicklung des Beteiligungsunternehmens hinter der von der Gesellschaft prognostizierten Entwicklung zurückbleibt. Dies könnte nicht nur die von ihr angestrebte Rendite aus der Beteiligung schmälern, sondern im Extremfall zu einem Totalverlust dieser Beteiligung und infolgedessen zu einem Vermögensschaden bei der Gesellschaft führen.

Ferner bergen Akquisitionen das Risiko, dass die erworbenen Vermögensgegenstände wegen formeller Fehler oder weil der Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht Eigentümer der Vermögensgegenstände ist, nicht wirksam übertragen werden können oder dass übertragene Vermögensgegenstände entgegen den Angaben des Verkäufers nicht lastenfrei sind. Zudem ist der Erwerb von Vermögensgegenständen im Ausland häufig mit rechtlichen Unwägbarkeiten verbunden.

Die Durchführung von Akquisitionen kann schließlich zu einer Erhöhung der Verschuldung der Gesellschaft führen. Dadurch würde eine Bonitätsverschlechterung der Gruppe eintreten, welche ihre zukünftigen Finanzierungsmöglichkeiten einschränkt. Dadurch könnten wiederum die operativen Handlungsspielräume und damit die Geschäftstätigkeit der Gruppe sowie ihre Wachstumsmöglichkeiten beeinträchtigt werden.

Der Erfolg von Akquisitionen hängt in hohem Maße von der Integration der erworbenen Unternehmen oder Geschäftsbereiche sowie der Ausschöpfung potenzieller Synergiepotenziale ab. Bei der Integration können Schwierigkeiten in operativer, technischer, personeller und/oder sozio-kultureller Hinsicht auftreten. Dies gilt insbesondere bei der Integration von Akquisitionsobjekten, deren Strukturen stark von den Strukturen der Unternehmen der Beta Systems Gruppe abweichen. Außerdem binden Akquisitionen Managementressourcen, die ansonsten anderweitig im Interesse des Unternehmens eingesetzt werden könnten.

Die geschilderten Risiken im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Integration von Beteiligungen können erhebliche negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft haben.

CHANCEN AUS DER AUSGLIEDERUNG DER GESCHÄFTSBEREICHE DCI UND IAM

Die im Geschäftsjahr 2015/16 eingeführte Holding-Struktur und die Ausgliederung der operativen Geschäftsbereiche DCI und IAM bietet auch weiterhin die Chance einer stärkeren Fokussierung der beiden Geschäftsbereiche auf ihre jeweilige Kernkompetenz und einer besseren Konzentration auf spezifische Zielgruppen und Kundenkreise. Damit wird insbesondere das Ziel verfolgt, Wachstum und Profitabilität der Geschäftsbereiche in rechtlich selbständigen Einheiten zu steigern. Gleichzeitig können in dieser Struktur strategische Optionen wie Kooperationen (z.B. Entwicklungspartnerschaften), Joint Ventures oder strategische Allianzen besser wahrgenommen werden. Auch die Integration möglicher weiterer Zukäufe wird erleichtert.

LEISTUNGSWIRTSCHAFTLICHE CHANCEN UND RISIKEN

VERTRIEBS- UND ABSATZCHANCEN UND -RISIKEN

Die Diversifikation und Komplexität der Produkte erfordert einen qualifizierten und professionellen Vertrieb. Deshalb gibt es für jede Produktgruppe des Beta Systems Konzerns ein spezialisiertes Vertriebsteam, um den Informations- und Beratungsansprüchen der Kunden gerecht zu werden. Es erfolgen regelmäßig intensive Schulungen der Vertriebsmitarbeiter, zusätzlich gibt es Benutzergruppen aus Mitarbeitern und Kunden, um beide Welten zu verbinden und den Absatz unserer Produkte zu erleichtern.

Beta Systems hatte in der Vergangenheit insbesondere im Segment DACH einen signifikanten Aufbau der Vertriebsorganisation vorgenommen mit dem Schwerpunkt der Forcierung des Neukundengeschäfts in den Geschäftsbereichen DCI und IAM bzw. der optimalen Betreuung und weiteren langfristigen Bindung der Bestandskunden. Die Gesellschaft sieht hierin weiterhin die Chance einer mittelfristigen signifikanten Steigerung von Umsatzerlösen und Profitabilität. In beiden Geschäftsbereichen haben sich diese Chancen weiter manifestiert und im Berichtsjahr in Erfolgen niedergeschlagen. Gleichzeitig bergen die mit dem Ausbau der Vertriebsorganisation verbundenen Investitionen in die Mitarbeiterschaft das Risiko negativer Effekte auf das Betriebsergebnis, sollten sich die Erwartungen an die Vertriebsmitarbeiter hinsichtlich der Generierung von Neugeschäft und der damit verbundenen Entwicklung der Umsatzerlöse nicht erfüllen.

PRODUKT- UND DIENSTLEISTUNGSQUALITÄT

Beta Systems unternimmt umfangreiche Anstrengungen, um neue Produkte oder Produktversionen vor ihrer Markteinführung zu testen. Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass Produkte bei ihrer Auslieferung unbekannte Fehler enthalten. Die Beseitigung dieser Fehler kann erhebliche Ressourcen erfordern. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kunden Schadenersatzansprüche geltend machen, den Austausch der Software fordern oder andere Konzessionen von Beta Systems verlangen. Des Weiteren trifft Beta Systems zahlreiche Vorkehrungen, um eine termingerechte Markteinführung ihrer Produkte sicherzustellen. Trotzdem kann es zu Verzögerungen bei der Auslieferung neuer Produkte kommen. Derartige Verspätungen können die Marktakzeptanz der Beta Systems Produkte beeinträchtigen und die wirtschaftliche Entwicklung von Beta Systems negativ beeinflussen.

Im Bereich der Servicedienstleistungen besteht das Risiko, dass Kunden mit der erbrachten Leistung in Art und Güte oder auch mit dem zeitlichen Rahmen der Leistungserbringung nicht zufrieden sind. Es kann zu Nachbesserungsforderungen der Kunden kommen, die erhebliche Ressourcen binden können. Zusätzlich besteht bei Festpreisprojekten die Gefahr, dass die tatsächlich anfallenden Kosten zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen die ursprünglich geplanten Kosten übersteigen, so dass der Projektumsatz die Selbstkosten nicht mehr deckt. Beta Systems verfügt deshalb über ein Projektcontrolling, das in Zusammenarbeit mit den Projektleitern die einzelnen Projekte begleitet und überwacht, um auftretende Risiken rechtzeitig zu erkennen und darauf reagieren zu können.

ABHÄNGIGKEIT VON QUALIFIZIERTEM PERSONAL UND KNOWHOW-TRÄGERN

Der Erfolg des Unternehmens hängt wesentlich von der Verfügbarkeit von qualifizierten Mitarbeitern mit spezialisiertem Fachwissen ab. Entsprechend haben die Vermeidung des Verlustes hochqualifizierter Mitarbeiter sowie die Gewinnung von qualifiziertem Personal weiterhin einen entscheidenden Einfluss auf die künftige Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage. Der derzeitige Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt birgt das Risiko, dass durch Fluktuation oder anderweitig neu zu besetzende Stellen nicht oder nur verspätet mit geeigneten Fachkräften besetzt werden können.

PARTNERGESCHÄFT

Beta Systems unterhält ein Partnernetzwerk mit zahlreichen externen Vertriebspartnern, die zusammen mit Beta Systems in über 30 Ländern aktiv sind. Die Gesellschaft treibt den Ausbau ihres Partnernetzwerks in den Bereichen DCI und IAM international voran, um die eigenen Lösungen besser in attraktiven Branchen und Regionen vermarkten zu können. Hierbei kommt der Stärkung der internationalen Präsenz, speziell auch in neuen Märkten, große Bedeutung zu.

Störungen bei bestehenden Kooperationen und Partnerschaften können zu Umsatzeinbußen führen. Hinzu kommt das Risiko von Rechtsstreitigkeiten mit

Partnern im Falle von nicht exakt spezifizierten Verantwortlichkeiten und/oder nicht abgestimmten Versprechungen oder Zusagen gegenüber dem Kunden.

FINANZWIRTSCHAFTLICHE UND RECHTLICHE CHANCEN UND RISIKEN

INTERNATIONALE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND WÄHRUNGSRISIKEN/-CHANCEN

Beta Systems betreut Kunden durch ortsansässige Tochtergesellschaften sowohl in Europa als auch in Nordamerika. Damit unterliegt der Beta Systems Konzern mit seinen Tochtergesellschaften den Risiken aus internationalen Geschäften, z.B. veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen in den unterschiedlichen Ländern sowie Währungsrisiken. Details zu den Währungsrisiken werden im Kapitel "Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten" erläutert.

SCHUTZ DER PRODUKTRECHTE

Beta Systems hat zahlreiche Maßnahmen zum Schutz der Produktrechte ergriffen. Hierzu gehören unter anderem Urheberrechte, Marken- und Warenzeichen, Lizenzen, Vertraulichkeitsvereinbarungen sowie verschiedene technische Vorkehrungen. Es kann jedoch keine Garantie dafür übernommen werden, dass diese Schutzmaßnahmen ausreichend sind. So kann es für Dritte trotz der von Beta Systems getroffenen Schutzmaßnahmen möglich sein, Beta Systems Produkte zu kopieren, weiterzuentwickeln oder anderweitig an Informationen zu gelangen, welche Beta Systems als ihr geistiges Eigentum betrachtet. Zudem könnten Dritte den Quellcode von Software der Beta Systems Gruppe über die vertraglich vereinbarten Grenzen hinaus nutzen, nachdem ihnen dieser aufgrund einer Hinterlegungsvereinbarung offengelegt wurde. Auch Rechte an Arbeitnehmererfindungen stehen möglicherweise nicht Gesellschaften der Beta Systems Gruppe zu. Dieses Risiko wird mittels arbeitsvertraglicher Regelungen soweit als möglich eingeschränkt. Darüber hinaus werden die Eigentumsrechte von Beta Systems in den Rechtssystemen verschiedener Länder nicht im gleichen Maße wie in Deutschland bzw. der EU geschützt. Andererseits könnte auch Beta Systems Schutzrechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und Patente, verletzen. Auch dem wird mit einem proaktiven Risikomanagement entgegengewirkt.

SPEZIFISCHE (KONZERN-) RECHNUNGSLEGUNGS-BEZOGENE RISIKEN

Spezifische (konzern-) rechnungslegungsbezogene Risiken können z.B. aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Geschäfte auftreten. Weiterhin sind Geschäftsvorfälle, die nicht routinemäßig verarbeitet werden, mit einem latenten Risiko behaftet. Aus den Mitarbeitern notwendigerweise eingeräumten Ermessensspielräumen bei Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden können weitere (konzern-) rechnungslegungsbezogene Risiken resultieren.

Insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerbehaftete Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände können nicht ausgeschlossen werden und führen naturgemäß zur eingeschränkten Wirksamkeit und Verlässlichkeit des eingesetzten internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, so dass auch die konzernweite Anwendung der eingesetzten Systeme keine absolute Sicherheit hinsichtlich der richtigen, vollständigen und zeitnahen Erfassung von Sachverhalten in der (Konzern-) Rechnungslegung gewährleisten kann.

STEUERLICHE AUßENPRÜFUNGEN

Künftige steuerliche Außenprüfungen können zu Steuernachforderungen der Finanzbehörden führen; werden Verrechnungspreise im Konzern nicht anerkannt, kann dies zu Steuernachforderungen führen; die Versagung der Anerkennung von Verlustvorträgen kann eine Wertberichtigung der aktiven latenten Steuern nach sich ziehen und damit nachteilige Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Beta Systems Gruppe haben und zu künftigen Steuermehrbelastungen führen.

KOMMUNIKATIONS- UND INFORMATIONSTECHNOLOGIE

Bei der in der Beta Systems Gruppe eingesetzten Kommunikations- und Informationstechnologie könnten Sicherheits- und Funktionsstörungen auftreten. Beta Systems hat daher ein umfassendes IT-Sicherheitskonzept umgesetzt.

GESAMTAUSSAGE ZUR RISIKOSITUATION DER GESELLSCHAFT

Es bestehen derzeit keine bestandsgefährdenden Einzelrisiken.

3. RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN

KREDIT- BZW. AUSFALLRISIKO

Das Kredit- bzw. Ausfallrisiko ist das Risiko des Verlusts finanzieller Vermögenswerte. Für Beta Systems beziffert sich das maximale Kredit- bzw. Ausfallrisiko zum Abschlussstichtag mit T€ 55.387 (30. September 2018: T€ 49.766) in Höhe der Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte.

Zur Verminderung dieser Risiken unterliegen die Anlageaktivitäten der liquiden Mittel einer konsequent konservativen Anlagestrategie.

Für Beta Systems besteht ein Kredit- bzw. Ausfallrisiko hinsichtlich der Einlagen in den Cash-Pool der Deutschen Balaton AG sowie hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Zum Bilanzstichtag betragen die Cash-Pool-Forderungen an die Deutsche Balaton AG T€ 26.000 (30. September 2018: T€ 30.100). Zur Absicherung der Einlagen in den Cash-Pool dient eine vertraglich vereinbarte Sicherheiten-Regelung. Die Deutsche Balaton AG ist gemäß Cash-Pool-Vertrag verpflichtet, zugunsten der Beta Systems Software AG Wertpapiere und/oder Beteiligungen zur Sicherung der Ansprüche der Beta Systems Software AG aus dem Cash-PoolVertrag an die Beta Systems Software AG zu verpfänden. Die Besicherung erfolgt aus Sicht der Gesellschaft zu marktgerechten Bedingungen. Zudem besteht eine Nachbesicherungspflicht bei einer Sicherheitenunterdeckung. Eine solche Untersicherung gab es bisher nicht. Neben der Sicherheitenstellung ist die Deutsche Balaton AG zu einem regelmäßigen Reporting an die Beta Systems Software AG verpflichtet, um die Bonität der Betreibergesellschaft in bestimmten Abständen zu prüfen.

Die Werthaltigkeit der durch die Deutsche Balaton AG zur Verfügung gestellten Sicherheiten wird regelmäßig überprüft.

Für Beta Systems beschränkt sich darüber hinaus das Kreditrisiko und Ausfallrisiko im Wesentlichen auf ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das Risiko bei diesen Vermögenswerten wird primär durch die Abhängigkeit von Großkunden und deren Bonität beeinflusst; auch die Branche und das Land, in dem die Kunden ansässig sind, haben Einfluss.

Die Verteilung der Forderungen aus Lieferung und Leistungen zum 30. September 2019 auf geografische Regionen war wie folgt:

Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen
30.09.2019 30.09.2018
Inland 10.868 8.796
Europa, außer Deutschland 3.307 3.622
USA und Kanada 653 895
Rest der Welt 523 335
Summe 15.351 13.648

Beta Systems bedient vorrangig Großkunden aus den Bereichen Banken, Versicherungen und IT und erzielte im Geschäftsjahr 2018/19 wie in den Vorjahren mehr als die Hälfte ihres Gesamtumsatzes mit Kunden aus dem Inland. Mit dem überwiegenden Teil ihrer Großkunden unterhält Beta Systems dauerhafte Geschäftsbeziehungen bereits seit vielen Jahren. Aufgrund einer hohen Kapitalausstattung und sicheren Bonität ihrer Kunden ist der Forderungsausfall der Beta Systems, gemessen an ihren Gesamtumsatzerlösen, erfahrungsgemäß sehr gering. In Einzelfällen resultieren Kreditausfälle aus der Uneinbringlichkeit von Beträgen aus Einzelverkäufen mit kleinen Umsatzvolumina.

Grundsätzlich werden Bonität, Kreditlimits und Lieferung gegen Vorkasse angemessen geprüft. Lieferstopps finden in geringem Umfang bei mittelständischen Unternehmen, insbesondere im Ausland, Anwendung. Ein Ausscheiden aus dem Markt von einem oder mehreren Großkunden, mit resultierender Uneinbringlichkeit ausstehender Forderungen, könnte einen erheblichen negativen Effekt auf die kurzfristige Liquidität und die Ergebnisentwicklung der Beta Systems haben.

Die Überwachung des Kredit- und Ausfallrisikos wird im Rahmen des konzernübergreifenden Cash Managements mittels regelmäßig durchgeführter Überfälligkeitsanalysen aller Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und einem konsequenten Prozess der Eintreibung umgesetzt, der zügig von der Zahlungserinnerung über die persönliche Kontaktaufnahme des Vertriebs mit dem Kunden bis zur Eskalation und der möglichen Inanspruchnahme rechtlicher Mittel reicht. Für risikobehaftete Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Wertberichtigungen gebildet.

Details zur Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Informationen zu den im Geschäftsjahr vorgenommenen Wertminderungen werden unter Ziffer 10. "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" im Konzernanhang erläutert.

LIQUIDITÄTSRISIKO

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass Beta Systems nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Verpflichtungen termingerecht begleichen zu können. Ziel und Aufgabe des Liquiditätsmanagements ist die stets ausreichende Bereitstellung von Fremd- und Eigenmitteln. Die Ergebnisse und die Liquidität der Beta Systems Gruppe sind saisonalen Schwankungen unterworfen. Dieses Risiko ist derzeit bei Beta Systems aufgrund der hohen Liquiditätsausstattung jedoch nur in geringem Maße vorhanden.

Die Liquiditätsplanung und die Überwachung der inhärenten Risiken werden im Rahmen des zentralen, konzernübergreifenden Cash Managements mittels einer Reihe von sich ergänzenden Maßnahmen durchgeführt. Ein konsequent verfolgtes Forderungsmanagement, regelmäßig aktualisierte Bedarfsplanungen, ein zentral verwalteter konzerninterner Cash-Pool, die effiziente Steuerung der Zahlungen an Kreditoren mittels Ausnutzung von Zahlungszielen und Skonti und nicht zuletzt ein effektives Controlling zur Einhaltung und Optimierung der Kosten bilden die Grundlage zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfs aus Eigen- und Fremdmitteln und der angestrebten Optimierung des Cash Returns. Damit soll sichergestellt werden, dass Beta Systems täglich verfügbare liquide Mittel zur Deckung operativer Aufwendungen und kurzfristiger Schulden für bis zu 60 Tage im Voraus zur Verfügung hat. Überschüssige verfügbare Mittel werden soweit möglich zinsbringend am Geldmarkt sowie – im vertraglich vereinbarten und durch entsprechende Sicherheiten hinterlegten Rahmen – im Cash-Pool der Deutsche Balaton AG angelegt.

Die folgende Übersicht stellt die finanziellen Verbindlichkeiten und die daraus resultierenden Zahlungsmittelabflüsse dar:

Finanzielle Verbindlichkeiten
zum 30. September 2019
Darlehen
bei Banken
Verbind
lichkeiten
aus LuL
Fällig in 0 - 30 Tagen 0 1.895
Fällig in 31 - 90 Tagen 409 15
Fällig in 91 - 180 Tagen 409 139
Fällig in 181 - 365 Tagen 818 0
Fällig nach mehr als 365 Tagen 6.000 260
Vertraglicher Cashflow 7.635 2.308
Finanzielle Verbindlichkeiten
zum 30. September 2018
Darlehen
bei Banken
Verbind
lichkeiten
aus LuL
Fällig in 0 - 30 Tagen 0 991
Fällig in 31 - 90 Tagen 0 24
Fällig in 91 - 180 Tagen 0 35
Fällig in 181 - 365 Tagen 0 0
Fällig nach mehr als 365 Tagen 0 0
Vertraglicher Cashflow 0 1.050

Weitere Kreditlinien bei Finanzinstituten bestanden zum Bilanzstichtag. Erforderliche Mietsicherheiten sind über Barhinterlegungen abgedeckt.

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Finanzierungsleasingverbindlichkeiten.

Auf Basis der sehr soliden Finanzlage der Gruppe und der regelmäßigen und detaillierten Berichterstattung besteht nach Einschätzung von Beta Systems auch von Seiten der Kreditinstitute das Interesse, die Geschäftsbeziehungen fortzuführen.

WÄHRUNGSRISIKEN

Aufgrund ihrer internationalen Geschäftstätigkeit ist Beta Systems Währungsrisiken ausgesetzt, die aus dem Einfluss von Wechselkursschwankungen auf Liquiditätsströme und die Bewertung der in Fremdwährung benannten Vermögenswerte und Schulden resultieren. Das maximale Währungsrisiko ergibt sich aus den nachfolgend dargestellten Finanzinstrumenten und Liquiditätsströmen in Fremdwährung.

Die Angaben erfolgen in Tausend Währungseinheiten der jeweiligen Fremdwährungen.

Aus Konzernsicht ergeben sich im Wesentlichen Risiken aus den in den Währungseinheiten US-Dollar, Kanadische Dollar, Britisches Pfund, Schweizer Franken, Tschechische Kronen, Dänische, Norwegische und Schwedische Kronen, Japanische Yen und Indische Rupien geführten Geschäftstätigkeiten und -vorfällen. Hier kommt es vor allem zu Einzahlungsüberschüssen in US-Dollar, Dänischen und Norwegischen Kronen und Japanischen Yen und Auszahlungsüberschüssen in Kanadischen Dollar, Schwedischen Kronen, Tschechischen Kronen und Indischen Rupien.

Geplante Geplante
Finanz Umsatz Aufwen Geschäfts
30. September instrumen erlöse dungen anteil
2019 te in FW 2019/20 2019/20 in FW
USD 856 4.886 -1.196 4.546
CAD 29 0 -1.881 -1.852
GBP 500 640 -397 743
CHF 306 1.144 -227 1.224
SEK 2.720 0 -1.230 1.489
DKK -5 7.656 -1.039 6.612
NOK 1.025 4.099 0 5.125
CZK 9.736 0 -14.029 -4.293
AUD 266 274 0 540
INR 1.002 0 -35.198 -34.196
JPY 16.658 51.637 0 68.295
Geplante Geplante
Finanz Umsatz Aufwen Geschäfts
30. September instrumen erlöse dungen anteil
2018 te in FW 2018/19 2018/19 in FW
USD 2.050 4.597 -1.166 5.481
CAD 74 0 -1.904 -1.830
GBP 931 861 -269 1.524
CHF 200 1.410 -342 1.267
SEK 641 787 -1.884 -456
DKK 1.105 4.229 -1.039 4.295

Devisentermingeschäfte bestanden über das gesamte Geschäftsjahr 2018/19 hinweg nicht.

NOK 3.925 1.763 0 5.689 CZK 1.067 0 -13.194 -12.126 JPY 16.754 36.225 0 52.979

Ein Anstieg des Euro von 10% gegenüber den folgenden Währungen hätte zum Abschlussstichtag – unter Voraussetzung sonst gleichbleibender Annahmen – zu den folgenden angeführten Zunahmen (Abnahmen) des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses geführt:

Währungssensitivität in T€
zum 30. September 2019
Eigen
kapital
Jahres
ergebnis
USD -78 -327
CAD -2 126
GBP -56 -27
CHF -28 -82
SEK -25 12
DKK 0 -89
NOK -10 -44
CZK -38 54
AUD 16 -1
INR 1 137
JPY -14 -46
Währungssensitivität in T€
zum 30. September 2018
Eigen
Jahres
kapital
ergebnis
USD -177 -310
CAD -5 131
GBP -105 -68
CHF -18 -98
SEK -6 11
DKK -15 -43
NOK -41 -19
CZK -4 49
JPY -13 -30

Eine Senkung des Euro von 10% gegenüber den genannten Währungen hätte zum Abschlussstichtag zu einem gleich hohen, aber entgegensetzten Effekt geführt.

Die in der Sensitivitätsanalyse zur Verwendung gekommenen Währungsumrechnungskurse sind hinsichtlich der Finanzinstrumente und der geplanten Umsatzerlöse und Kosten die im Konzernanhang unter der "Währungsumrechnung" innerhalb der "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" dargestellten Devisenreferenz- bzw. Durchschnittskurse.

ZINSRISIKO

Die Überwachung des Zinsrisikos erfolgt ebenfalls im Rahmen des konzernübergreifenden Cash Managements. Zahlungsüberschüsse aus dem zentralen Cash-Pool werden zinsbringend und unter Berücksichtigung des geschätzten kurzfristigen Bereitstellungsbedarfs kurz- bis mittelfristig am Geldmarkt sowie – im vertraglich vereinbarten und durch entsprechende Sicherheiten hinterlegten Rahmen – im Cash-Pool mit der Deutsche Balaton AG angelegt. Langfristig festverzinsliche Finanzinstrumente existierten über das gesamte Berichtsjahr hinweg nicht. Insgesamt ist das hieraus resultierende Zinsrisiko für Beta Systems marginal.

Ein während des Geschäftsjahres 2018/19 konstant um 100 Basispunkte höheres Zinsniveau hätte – unter Voraussetzung sonst gleichbleibender Annahmen – zu einer Zunahme des Jahresergebnisses um rund T€ 357 (2017/18: T€ 427) geführt.

NACHTRAGSBERICHT

ANFECHTUNGSKLAGE GEGEN BESCHLÜSSE DER HAUPTVERSAMMLUNG

Mehrere Aktionäre hatten im Berichtsjahr gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG am 14. März 2019 gefassten Beschlüsse zu Punkt 6 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung) und Punkt 7 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch im Wege des außerbörslichen Rückerwerbs) der Tagesordnung Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG im März 2020 wird ein vereinfachter neuer Vorschlag zur Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vorgelegt werden. Die Klage wurde zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres 2019/20 zurückgenommen.

AKQUISITION DER INFINIT CODELAB SP. Z O.O.

Die Beta Systems Software AG hat am 3. Dezember 2019 über eine im Vorfeld erworbene Vorratsgesellschaft, die Codelab Software GmbH, 100% der Anteile an der infinIT Codelab Sp. z o.o. aus dem vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der infinIT Services GmbH erworben. Im Rahmen der Transaktion haben sich Teile des Managements und externe Berater rückbeteiligt, so dass die Beta Systems Software AG nunmehr 80% der Anteile an der Codelab Software GmbH hält. Es ist geplant, den Anteil des Managements / der externen Berater an der Gesellschaft auf insgesamt ca. 30% zu erhöhen.

Die infinIT Codelab Sp. z o.o. ist ein Softwareentwicklungsdienstleister mit rund 200 Mitarbeitern an zwei Kompetenzzentren in Szczecin und Wrocław in Polen. Das Unternehmen zeichnet sich durch eine langjährige Expertise in der Entwicklung von Softwarelösungen für die Automobil- und Telekommunikationsbranche aus, namhafte Tier-1-Automobilzulieferer zählen zu den Kunden. Das Unternehmen entwickelt ebenfalls Lösungen für die Branchen eCommerce und Medizintechnik. Der Fokus liegt auf der Entwicklung von Embedded Softwaresystemen, IoT Lösungen, Connectivity und Webportalen. Das bisherige Management bleibt der Gesellschaft im Wesentlichen erhalten und wird die operativen Geschäfte selbständig führen.

Mit dieser Akquisition erhält die Beta Systems Software AG auch einen eigenen Zugriff auf wertvolle Entwicklungsressourcen an den Standorten Szczecin und Wrocław.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Am 1. Mai 2015 trat das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in Kraft. Die Beta Systems Software AG fällt in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes.

§ 111 Abs. 5 AktG bestimmt, dass der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Vorstand sowie im Aufsichtsrat eine Zielgröße festlegt und eine Frist für die Erreichung dieser Zielgröße bestimmt. Die Frist zur Erreichung der Zielgröße darf hierbei auf höchstens fünf Jahre festgelegt werden. Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr 2016/17 beschlossen, dass die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand sowie im Aufsichtsrat wie bisher für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2022 null Prozent betragen soll. Bei der Besetzung von Vorstandspositionen sowie bei den Vorschlägen zur Besetzung von Aufsichtsratspositionen wird der Aufsichtsrat geeignete Vorschläge machen. Dabei steht in erster Linie die fachliche und persönliche Qualifikation der Kandidatin / des Kandidaten und nicht das Geschlecht im Vordergrund.

Der Anteil von Frauen in leitenden Führungspositionen auf Direktorenebene lag zum 30. September 2019 unverändert bei 12,5% und entsprach somit der im September 2017 vom Vorstand festgelegten Zielgröße von 12,5%. Der Anteil von Frauen in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands lag zum 30. September 2019 bei 54,5% und entsprach damit der im September 2017 definierten Zielsetzung von mindestens 50%.

Der Vorstand hat sich im September 2019 erneut mit diesem Thema befasst und strebt an, den Anteil von Frauen in leitenden Führungspositionen auf Direktorenebene bis zum 30. September 2021 unverändert beizubehalten sowie in der zweiten Führungsebene weiterhin einen Frauenanteil von 50% oder mehr zu erreichen.

Der Vorstand wird sich im September 2021 erneut mit diesem Thema befassen.

VERPFLICHTENDER ERGÄNZUNGSBERICHT – ABHÄNGIGKEITSBERICHT

ERKLÄRUNG DES VORSTANDS NACH § 312 ABS. 3 AKTG

Gemäß § 312 Abs. 3 AktG erklärt der Vorstand der Beta Systems Software AG, dass die Gesellschaft im Berichtsjahr 2018/19 bei dem im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten vorgenommenen Rechtsgeschäften nach den Umständen, die in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch nicht benachteiligt wurde.

Weiter erklärt der Vorstand, dass die Gesellschaft dadurch, dass Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens getroffen wurden, nicht benachteiligt worden ist.

Berlin, 8. Januar 2020

Vorstand Vorstand

gez. Armin Steiner gez. Dr. Andreas Huth

SCHLUSSHINWEIS / WICHTIGE RECHTLICHE HINWEISE

Dieser Geschäftsbericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung der Beta Systems Software AG beruhen. Obwohl angenommen wird, dass die Erwartungen dieser vorausschauenden Aussagen realistisch sind, kann nicht garantiert werden, dass die Erwartungen sich auch als richtig erweisen. Die Annahmen können Risiken und Unsicherheiten bergen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den vorausschauenden Aussagen abweichen. Die Faktoren, die solche Abweichungen verursachen können, sind unter anderem im Chancen- und Risikobericht genannt. Eine Aktualisierung der vorausschauenden Aussagen durch Beta Systems ist weder geplant noch übernimmt das Unternehmen die Verpflichtung dazu. Alle in dieser Mitteilung verwendeten Unternehmens-, Produkt- und Dienstleistungsmarkennamen bzw. -logos sind Eigentum der entsprechenden Unternehmen.

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER NACH § 315 ABS. 1 SATZ 6 UND NACH § 289 ABS. 1 SATZ 5 HGB

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Berlin, 8. Januar 2020

Vorstand Vorstand

gez. Armin Steiner gez. Dr. Andreas Huth

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Aktionäre der Beta Systems Software Aktiengesellschaft,

der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018/19 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Pflichten und Aufgaben wahrgenommen und sich während des Geschäftsjahres 2018/19 mit der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Gesellschaft befasst. Er hat den Vorstand außerdem bei der Geschäftsführung überwacht und beraten. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat gemäß § 90 AktG über die wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung sowie die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns informiert.

Der Vorstand hat die strategische Ausrichtung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018/19 mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Der Aufsichtsrat war in wesentliche Entscheidungen mit grundlegender Bedeutung für die Beta Systems Software Aktiengesellschaft eingebunden und hat die nach Gesetz und Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst. Der Aufsichtsrat erteilte die Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Geschäften.

Im Geschäftsjahr 2018/19 konnte mit einem Jahresüberschuss im Konzern von rund 6 Millionen Euro das Ergebnis des Vorjahres um rund 50% übertroffen werden. Ursächlich hierfür war ein erfolgreicher Geschäftsverlauf sowohl im Bestands- als auch im Neukundengeschäft. Hinzu kommt der erstmalig ganzjährige Einbezug der Akquisitionen des Vorjahres (LYNET und AUCONET) sowie ein Ergebnisbeitrag der neu akquirierten PROXESS über die Dauer der Konzernzugehörigkeit von drei Monaten.

AUFSICHTSRAT UND AUSSCHÜSSE

Alle Themen der Aufsichtsratstätigkeit wurden im Geschäftsjahr 2018/19 vom Gesamtaufsichtsrat behandelt. Ausschüsse wurden im Geschäftsjahr 2018/19 nicht gebildet.

Insgesamt fanden im Geschäftsjahr 2018/19 drei Präsenzsitzungen und eine Sitzung als Telefonkonferenz statt. Außerdem hat der Aufsichtsrat acht Beschlussfassungen im Parallelverfahren durchgeführt. An allen Sitzungen haben jeweils Aufsichtsratsmitglieder in für Beschlussfassungen ausreichender Anzahl teilgenommen. An den Beschlussfassungen im Parallelverfahren haben jeweils sämtliche Aufsichtsratsmitglieder mitgewirkt.

BERATUNGSSCHWERPUNKTE

Im Geschäftsjahr 2018/19 befasste sich der Aufsichtsrat mit einer Vielzahl von Themen.

Der Aufsichtsrat prüfte und billigte den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss und Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017/18 sowie den zusammengefassten Lagebericht.

Im Verlauf des Geschäftsjahres überwachte und beriet der Aufsichtsrat außerdem u.a. zu folgenden Punkten und fasste hierzu die notwendigen Beschlüsse:

  • Prüfung und Verabschiedung der Jahresplanung sowie der vom Vorstand vorgelegten strategischen Mittelfristplanung
  • Akquisitionsmöglichkeiten

  • Anlage liquider Mittel

  • Rechtsangelegenheiten
  • Vorstandsangelegenheiten

ANFECHTUNGSKLAGEN GEGEN BESCHLÜSSE DER HAUPTVERSAMMLUNG

Mehrere Aktionäre hatten im Vorjahr gegen den auf der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG am 19. März 2018 gefassten Beschluss zu Punkt 3 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/17) Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Das Landgericht Berlin (94 O 38/18) hat die Klage im Berichtsjahr mit Urteil vom 12. Oktober 2018 abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mehrere Aktionäre hatten im Berichtsjahr gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG am 14. März 2019 gefassten Beschlüsse zu Punkt 6 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung) und Punkt 7 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch im Wege des außerbörslichen Rückerwerbs) der Tagesordnung Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben.

Der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG im März 2020 wird ein vereinfachter neuer Vorschlag zur Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vorgelegt. Die Klage wurde zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres 2019/2020 zurückgenommen.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Am 1. Mai 2015 trat das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in Kraft. Die Beta Systems Software AG fällt nach der im Geschäftsjahr 2015/16 umgesetzten Ausgliederung der Geschäftsbereiche DCI und IAM in eigenständige Gesellschaften weiterhin in den Anwendungsbereich des Gesetzes.

§ 111 Abs. 5 AktG bestimmt, dass der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Vorstand sowie im Aufsichtsrat eine Zielgröße festlegt und eine Frist für die Erreichung dieser Zielgröße bestimmt. Die Frist zur Erreichung der Zielgröße darf hierbei auf höchstens fünf Jahre festgelegt werden. Der Aufsichtsrat hatte im Vorjahr beschlossen, dass die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand sowie im Aufsichtsrat wie bisher für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2022 null Prozent betragen soll. Mindestens bis dahin ist nicht beabsichtigt und nicht absehbar, dass sich die aktuelle Besetzung der Organe ändert. Bei der zukünftigen Besetzung von Vorstandspositionen sowie bei den Vorschlägen zur Besetzung von Aufsichtsratspositionen wird der Aufsichtsrat geeignete Personen bestellen bzw. benennen. Dabei steht in erster Linie die fachliche und persönliche Qualifikation der Kandidatin / des Kandidaten und nicht das Geschlecht im Vordergrund.

PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES KONZERNABSCHLUSSES DER BETA SYSTEMS SOFTWARE AKTI-ENGESELLSCHAFT

Die Hauptversammlung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft hat am 14. März 2019 die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/19 gewählt. Der Aufsichtsrat hat der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft den Auftrag für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Beta Systems Software Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018/19 erteilt.

Gegenstände der Abschlussprüfung waren der vom Vorstand vorgelegte und nach den nationalen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 30. September 2019 aufgestellte Jahresabschluss der Beta Systems Software Aktiengesellschaft sowie der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Konzernabschluss zum 30. September 2019, einschließlich des zusammengefassten Lageberichts für die Aktiengesellschaft und den Konzern. Die Prüfungen erfolgten jeweils unter Beachtung von Prüfungsschwerpunkten und unter Einbeziehung der Buchführung und haben zu keinen Einwendungen geführt, weshalb jeweils ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wurde.

Prüfungsberichte bzw. Entwürfe der Prüfungsberichte nebst Abschlussunterlagen lagen sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor und standen in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 15. Januar 2020 zur Verfügung. An der Sitzung nahmen auch die die Bestätigungsvermerke unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer teil und berichteten dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses und standen für Fragen zur Verfügung.

Auch der Aufsichtsrat prüfte den Jahresabschluss einschließlich Anhang und Lagebericht für die Beta Systems Software Aktiengesellschaft. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen durch den Aufsichtsrat bestehen keine Einwendungen.

Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft angeschlossen und den vom Vorstand zum 30. September 2019 aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Mit der Billigung des Jahresabschlusses ist dieser gemäß § 172 Satz 1 AktG zugleich festgestellt.

Außerdem hat der Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung den Konzernabschluss einschließlich Konzernanhang und Konzernlagebericht im Beisein der Wirtschaftsprüfer behandelt. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss zum 30. September 2019 sowie den Konzernlagebericht geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat bestehen keine Einwendungen.

Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft angeschlossen und den vom Vorstand zum 30. September 2019 aufgestellten Konzernabschluss gebilligt.

Der Vorstand erstellte für das Geschäftsjahr 2018/19 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht). Der Abhängigkeitsbericht wurde durch den Abschlussprüfer mit folgendem Prüfungsergebnis und Bestätigungsvermerk geprüft:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

    1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
    1. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die in dem Zeitpunkt ihrer Vornahme bekannt waren, die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war und
    1. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."

Uns gingen sowohl der Abhängigkeitsbericht als auch der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers rechtzeitig zu. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 15. Januar 2020 aufgrund seiner eigenen Prüfung im Hinblick auf Vollständigkeit und Richtigkeit des Abhängigkeitsberichts der Beurteilung durch den Abschlussprüfer angeschlossen und dessen Bericht gebilligt. Es bestanden keine Einwände gegen die Erklärungen des Vorstands.

Die Beta Systems Software AG weist zum 30. September 2019 erneut einen Bilanzgewinn aus. Der Aufsichtsrat hat sich dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns angeschlossen.

ZUKUNFT UND DANK

Der Vorstand hat auch weiterhin den Auftrag, die Beta Systems Software Aktiengesellschaft auf Effizienz und Ausschöpfung der Marktpotentiale auszurichten sowie die Lage des Konzerns, die Chancen und Risiken der Unternehmensstrategie sowie -entwicklung offen und transparent darzustellen.

Die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft wird insbesondere von der weiteren Stärkung der Kerngeschäftsbereiche DCI und IAM (weitere Platzierung von Produktinnovationen und Stärkung des Neugeschäfts) als auch der erfolgreichen Integration und Weiterentwicklung der Zukäufe der vergangenen Jahre abhängen.

Darüber hinaus sollen in den kommenden Geschäftsjahren finanzielle Mittel, die in den Kerngeschäftsbereichen nicht sinnvoll investiert werden können, gelegenheitsorientiert (unter besonderer Beachtung des Chance/Risiko Profils möglicher Akquisitionen) auch außerhalb der jetzigen Kerngeschäftsfelder investiert werden können. Je nach investiertem Kapital und Ertragssituation der Akquisitionen könnten derartige Investitionen mittel- oder auch schon kurzfristig einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Lage der Gesellschaft gewinnen.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitarbeitern, die im Geschäftsjahr 2018/19 für die Beta Systems Software Aktiengesellschaft und deren Tochtergesellschaften tätig waren und den Vorstandsmitgliedern für ihren persönlichen Einsatz und die erbrachten Leistungen.

Berlin, 15. Januar 2020

………………………………………

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats gez. Wilhelm K. Thomas Zours

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Beta Systems Software Aktiengesellschaft:

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der Beta Systems Software Aktiengesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzernbilanz, Konzernkapitalflussrechnung und Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober bis zum 30. September 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 3 HGB i.V.m. Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 und
  • vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften

und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERN-ABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 3 HGB i.V.m Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben

im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben

von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

Frankfurt am Main, 15. Januar 2020

RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

gez. Marcus Jüngling gez. Frank Weber Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

INHALT

KONZERNABSCHLUSS

63 Konzerngewinn
und -verlustrechnung
64 Konzerngesamtergebnisrechnung
65 Konzernbilanz
66 Konzernkapitalflussrechnung
67 Veränderung des
Eigenkapitals des Konzerns
68 Konzernanhang

KONZERNGEWINN- UND -VERLUSTRECHNUNG

Beta Systems Software AG Okt. 2018 - Okt. 2017 -
Konzerngewinn- und Verlustrechnung Sep. 2019 Sep. 2018
(Tausend €, wenn nicht anders angegeben) Anhang
Umsatzerlöse 1 53.287 45.909
Sonstige betriebliche Erträge 2 698 856
Materialaufwand / Aufwand für bezogene Leistungen -3.390 -2.518
Personalaufwand 3 -29.938 -28.339
Abschreibungen -1.917 -1.683
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4 -10.196 -10.440
Betriebsergebnis 8.545 3.786
Zinsen und ähnliche Erträge 5 624 546
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5 -94 -69
Ergebnis vor Ertragssteuern 9.075 4.262
Ertragssteuern 6 -3.050 -290
Ergebnis der Geschäftsperiode 6.024 3.973
Zurechnung des Ergebnisses der Periode
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Gewinne 6.022 3.973
Gewinne, die auf Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallen 2 0
Ergebnis der Geschäftsperiode 6.024 3.973
Ergebnis je Stammaktie
Unverwässert und verwässert 7 1,26 € 0,76 €
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen
Stammaktien zur Ermittlung des Ergebnisses je Stammaktie
Unverwässert und verwässert 4.783.390 Stk. 5.213.527 Stk.

KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG

Beta Systems Software AG Okt. 2018 - Okt. 2017 -
Konzern-Gesamtergebnisrechnung Sep. 2019 Sep. 2018
(Tausend €)
Anhang
Ergebnis der Geschäftsperiode 6.024 3.973
Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden:
- Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe -74 -108
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden:
- Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste Pensionen
24
-614 -118
Ergebnisneutral erfasste Aufwendungen und Erträge (Sonstiges Ergebnis) -687 -227
Gesamtergebnis nach Steuern 5.337 3.746
Zurechnung des Gesamtergebnisses nach Steuern
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Gewinne 5.335 3.746
Gewinne, die auf Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallen 2 0
Gesamtergebnis nach Steuern 5.337 3.746

KONZERNBILANZ

Beta Systems Software AG
Konzernbilanz 30.09.2019 30.09.2018
(Tausend €) Anhang
Kurzfristige Vermögenswerte 58.076 51.351
Zahlungsmittel 9 13.532 5.541
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10 15.351 13.648
Fertigungsaufträge (POC) 11 216 261
Vorräte 44 0
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 13 28.690 31.684
Laufende Steuererstattungsansprüche 242 217
Langfristige Vermögenswerte 28.962 16.076
Sachanlagen 14 3.097 2.543
Firmenwert 15 11.560 3.567
Andere immaterielle Vermögenswerte 16 9.039 7.606
Erworbene Softwareproduktrechte 17 4.217 1.323
Latente Steuererstattungsansprüche 6 96 564
Sonstige langfristige Forderungen 18 953 473
Summe Aktiva 87.038 67.427
Kurzfristige Schulden 22.592 17.982
Kurzfristige Finanzierung 20 1.635 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.308 1.050
Passive Rechnungsabgrenzung 0 8.460
Vertragsverbindlichkeiten 21 10.176 0
Laufende Ertragssteuerschulden 438 533
Sonstige kurzfristige Schulden 22 8.035 7.939
Langfristige Schulden 11.914 3.013
Finanzielle Schulden 23 6.000 0
Pensionsverbindlichkeiten 24 3.186 2.373
Latente Steuerschulden 6 2.429 361
Sonstige langfristige Schulden 25 298 279
Summe Schulden 34.506 20.994
Eigenkapital 26 52.532 46.432
Grundkapital 23.917 26.417
Kapitalrücklage 12.832 10.332
Gewinn- (Verlust-) Vorträge 15.736 20.592
Eigene Anteile 0 -11.500
Andere nicht erfolgswirksame Änderungen des Eigenkapitals -97 591
Eigenkapital der Anteilseigner des Mutterunternehmens 52.388 46.432
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter 144 0
Summe Passiva 87.038 67.427

KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG

Beta Systems Software AG
Konzernkapitalflussrechnung
Okt. 2018 -
Sep. 2019
Okt. 2017 -
Sep. 2018
(Tausend €)
Anhang
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 8.182 8.318
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Gewinne 6.022 3.973
Gewinne, die auf Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallen 2
Überleitung vom Ergebnis der Geschäftsperiode zum
Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit:
Abschreibungen 1.917 1.683
(Gewinn) Verlust aus dem Abgang von
Sachanlagen u. immat. Vermögenswerten, netto 24 3
Finanzergebnis, netto -530 -477
Laufender Steueraufwand (Steuererstattungsanspruch) 1.267 1.036
Latenter Steueraufwand (Steuererstattungsanspruch)
5
1.784 -746
Erstattete (Gezahlte) Ertragssteuern -1.636 -1.296
Wechselkursverluste (-gewinne), netto 22 -158
Veränderungen der Aktiva und Passiva:
(Zunahme) Abnahme der Forderungen aus Lieferungen u. Leistungen -831 2.031
Zunahme (Abnahme) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 1.102 -204
Zunahme (Abnahme) der Vertragsverbindlichkeiten / Zunahme (Abnahme) Passive
Rechnungsabgrenzung -2 2.022
Veränderungen sonstiger Vermögenswerte und Schulden -958 452
Cashflow aus Investitionstätigkeit -7.765 -10.378
Auszahlung für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten -381 -91
Auszahlung für den Erwerb von Sachanlagen -1.092 -485
Einzahlung aus (Auszahlung für) Cash-Pool Einlagen (Dt. Balaton AG) 4.100 -5.100
Einzahlung aus dem Abgang von Sachanlagen 5 0
Erhaltene Zinsen
Auszahlung für Unternehmenserwerb, abzgl. erworbener Zahlungsmittel
487
-10.884
399
-5.101
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 7.574 -11.506
Einzahlung aus der Aufnahme finanzieller Schulden 8.000 0
Tilgung finanzieller Schulden -409 0
Gezahlte Zinsen -31 -6
Aktienrückkauf 0 -11.500
Einzahlungen von Minderheitsgesellschaftern 14 0
Zunahme (Abnahme) der Zahlungsmittel 7.991 -13.566
Zahlungsmittel am Anfang der Geschäftsperiode 5.541 19.107
Zahlungsmittel am Ende der Geschäftsperiode
7
13.532 5.541
Einfluss von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel 69 45

20000000000000000000000000000000000000
Veränderungen des Eigenkapitals
Beta Systems Software AG
Grundkapital Eigene Anteile Andere nicht
erfolgswirk-
Eigenkapital
der Anteils-
des Konzerns Anzahl der Wert des Kapital- Gewinn-/ Anzahl Wert der same Ände- eigner des Minder- Eigen-
(Tausend €, außer Aktienangaben in Stück) ausgegebenen Grundkapitals
Stammaktien
rücklage vorträge
Verlust-
Stammaktien
der
eigenen
Anteile
Eigenkapitals
rungen des
Mutterunter-
nehmens
heiten-
anteile
gesamt
kapital
Stand zum 30. September 2017 5.283.390 26.417 10.332 16.620 0 0 817 54.186 0 54.186
Ergebnis der Geschäftsperiode 0 0 0 3.973 0 0 0 3.973 3.973
Versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste Pensionen
0 0 0 0 0 0 -118 -118 -118
Währungsumrechnung ausländischer
Geschäftsbetriebe 0 0 0 0 0 0 -108 -108 -108
Gesamtergebnis der Geschäftsperiode 0 0 0 3.973 0 0 -227 3.746 3.746
Aktienrückkauf 0 0 0 0 -500.000 -11.500 0 -11.500 -11.500
Stand zum 30. September 2018 5.283.390 26.417 10.332 20.592 -500.000 -11.500 591 46.432 0 46.432
Erstanwendung IFRS 15 621 1 623 623
Stand zum 1. Oktober 2018 5.283.390 26.417 10.332 21.214 -500.000 -11.500 592 47.055 0 47.055
Ergebnis der Geschäftsperiode 0 0 0 6.022 0 0 0 6.022 2 6.024
Versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste Pensionen
0 0 0 0 0 0 -614 -614 -614
Währungsumrechnung ausländischer
Geschäftsbetriebe 0 0 0 0 0 0 -74 -74 0 -74

VERÄNDERUNG DES EIGENKAPITALS DES KONZERNS

Veränderungen im Konsolidierungskreis Veränderung aus Kapitalerhöhung bei

Gesamtergebnis der Geschäftsperiode 0 0 0 6.022 0 0 -687 5.335 2 5.337 Einzug Eigener Anteile -500.000 -2.500 2.500 -11.500 500.000 11.500 0 Tochtergesellschaften 142 142 Stand zum 30. September 2019 4.783.390 23.917 12.832 15.736 0 0 -97 52.388 144 52.532

INHALT

KONZERNANHANG

Allgemeine Informationen Unternehmensakquisitionen Erläuterungen der Bilanzierungsund Bewertungsmethoden Neue Bilanzierungsrichtlinien Segmentberichterstattung Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Erläuterungen zur Bilanz

Sonstige Angaben

Entwicklung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte des Konzerns

Organe der Gesellschaft

Konzernunternehmen

Beta Systems weltweit

KONZERNANHANG DER BETA SYSTEMS SOFTWARE AG UND IHRER TOCHTERGESELL-SCHAFTEN FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018/19

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Die Beta Systems Software Aktiengesellschaft ("AG") mit eingetragenem Sitz in Deutschland bildet gemeinsam mit ihren Tochter- und weiteren Untergesellschaften den Konzern ("Beta Systems", "der Konzern" oder "die Gesellschaft"), für den der nachfolgende Konzernabschluss nach IFRS für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis 30. September 2019 ("GJ 2018/19") erstellt wurde. Der Konzernabschluss wurde unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Die Beta Systems Software AG ist die Obergesellschaft des Konzerns. Der Hauptsitz der Gesellschaft befindet sich in Alt-Moabit 90d, D-10559 Berlin, Deutschland. Im Berichtsjahr 2018/19 waren die Konzerngesellschaften in Europa, Nordamerika und Indien ansässig.

BESCHREIBUNG DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Beta Systems entwickelt seit mehr als 35 Jahren hochwertige Softwareprodukte und -lösungen für die sichere und effiziente Verarbeitung großer Datenmengen, die Unternehmen mit komplexen IT-Strukturen bei der Automatisierung, Absicherung und Nachvollziehbarkeit ihrer IT-gestützten Geschäftsprozesse unterstützen. Von diesen profitieren Unternehmen und Organisationen, die aufgrund ihrer Größe und Geschäftstätigkeit große Mengen sensibler Daten und Dokumente in für das Unternehmen kritischen Geschäftsprozessen verarbeiten.

Die Beta Systems Gruppe gehört zu den führenden mittelständischen Softwarelösungsanbietern in ihren Marktsegmenten und ist im Segment Scale der Deutschen Börse notiert. Für den Konzern sind national und international mehr als 20 Konzerngesellschaften tätig.

Das Kerngeschäft ist die Entwicklung und der Vertrieb von Nutzungsrechten (Lizenzen) für Softwarelösungen sowie die Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen. Diese umfassen neben der Wartung bzw. Support unter anderem Services wie Installation, Projektmanagement, Beratung und Schulung.

Beta Systems unterstützt ihre Kunden bei der Optimierung, Automatisierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen mit einem umfassenden Produkt-, Lösungs- und Beratungsangebot bei der Erfüllung von gesetzlichen und geschäftlichen Anforderungen.

Das Angebotsportfolio von Beta Systems ist inhaltlich unterteilt in die Geschäftsbereiche "Data Center Intelligence" (DCI, Lösungen zur Automatisierung von Rechenzentren), "Identity Access Management" (IAM, Lösungen für ein zentrales Benutzer- und Zugriffsmanagement) sowie "Digitalisierung" (Weblösungen und Services entlang der digitalen Wertschöpfung).

Die Geschäftsbereiche werden in Deutschland in eigenständigen operativen Gesellschaften unter dem Dach der Beta Systems Software AG geführt. Für den Geschäftsbereich DCI erfolgt die Abwicklung des operativen Geschäfts für Deutschland durch die Beta Systems DCI Software AG sowie deren Tochter- und Enkelgesellschaften SI Software Innovation GmbH, HORIZONT Software GmbH, AUCONET GmbH und ASDIS Solutions GmbH und die im Laufe des Geschäftsjahres neu akquirierte PROXESS GmbH. Für den Geschäftsbereich IAM erfolgt die Abwicklung des operativen Geschäfts für Deutschland durch die Beta Systems IAM Software AG, für den Geschäftsbereich Digitalisierung durch die LYNET Kommunikation AG und in geringem Umfang durch die ebenfalls im Laufe des Berichtsjahres neu akquirierte Categis GmbH. Die Beta Systems Software AG fungiert als Holding und übernimmt übergeordnete Verwaltungstätigkeiten für die Konzerngesellschaften, strategische markt- und produktbezogene Funktionen, die Steuerung der ausländischen Tochtergesellschaften sowie die gesamthafte strategische Weiterentwicklung des Konzerns.

An den Standorten Berlin, Neustadt (Weinstraße) und München liegt der Fokus auf dem Geschäftsbereich DCI mit seinen Anwendungsbereichen Workload Automation & Job Management, Output-Management & Dokumentenarchivierung, Log Management, IT Operations Management und Mainframe Access Management. Die durch die Übernahme der PROXESS GmbH neu hinzugekommenen Standorte Rietheim-Weilheim, Rengsdorf und Leipzig betreuen im Geschäftsbereich DCI den Anwendungsbereich Dokumentenmanagement.

Der Kölner Standort konzentriert sich auf den Geschäftsbereich IAM. Die IAM-Lösungen von Beta Systems ermöglichen die zentrale, effektive und effiziente Verwaltung aller IT-Benutzer und ihrer Zugriffsrechte auf Anwendungen und Daten und verbessern damit die IT-Sicherheit sowie die Effizienz der Prozesse.

Der Standort Lübeck steht für umfassendes Knowhow im Bereich Internet-Technologien sowie Beratung und Prozess-Unterstützung bei der Digitalisierung von Geschäftsabläufen.

Des Weiteren werden am Hauptsitz Berlin durch die Holding übergeordnete Zentralfunktionen bereitgestellt und unter anderem die Kontrolle und übergeordnete Steuerung der Auslandsgesellschaften übernommen.

International ist Beta Systems in Europa sowie in Nordamerika mit eigenen Tochterunternehmen vertreten und beschäftigt in diesen vor allem Mitarbeiter im Vertrieb und in der technischen Unterstützung ihrer Kunden. In Calgary unterhält Beta Systems das Support-Center für Amerika und eine Abteilung für die Produktentwicklung. Infolge der Akquisition der Categis unterhält Beta Systems darüber hinaus ein Entwicklungsteam am Offshore-Standort Indien. Ergänzend existiert ein Partnernetzwerk mit zahlreichen externen Vertriebspartnern, die zusammen mit Beta Systems in über 30 Ländern aktiv sind. Beta Systems treibt den Ausbau ihres Partnernetzwerks in den Bereichen DCI und IAM international weiterhin voran, um die eigenen Lösungen besser in attraktiven Branchen und Regionen vermarkten zu können. Hierbei kommt der Stärkung der internationalen Präsenz, speziell auch in neuen Märkten, große Bedeutung zu.

Kernmarkt der Beta Systems ist die DACH-Region mit den Gesellschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das weitere internationale Geschäft wird intern nach den Regionen Westeuropa (mit Gesellschaften in Frankreich, Spanien und Belgien), Sonstiges Europa (mit Gesellschaften in Italien, Großbritannien und Schweden) sowie Nordamerika (mit Gesellschaften in den USA und Kanada) gesteuert. Die Segmentberichterstattung folgt dieser Organisations- und Steuerungsstruktur.

Das Geschäft des Beta Systems Konzerns wird vor allem durch die wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen der Zielmärkte, das Investitionsverhalten der Kunden und die gesetzlichen Regulierungen im Bereich IT Governance und Compliance beeinflusst.

ÜBEREINSTIMMUNGSERKLÄRUNG

Der Konzernabschluss der Beta Systems Software AG wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) und den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (früher: IFRIC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Dabei werden die ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt.

Der Vorstand der Beta Systems Software AG hat den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018/19 am 8. Januar 2020 zur Veröffentlichung an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe den Konzernabschluss der Gesellschaft zu prüfen und seine Billigung zu erteilen.

FUNKTIONALE WÄHRUNG UND RUNDUNGSDIFFERENZEN

Der Konzernabschluss wurde in Tausend Euro ("T€") erstellt. Alle Beträge wurden auf volle T€ kaufmännisch gerundet. Der Euro ist die funktionale Währung der Muttergesellschaft.

Bei der Summierung gerundeter Beträge und Prozentangaben können durch Verwendung automatischer Rechenhilfen Rundungsdifferenzen im Zahlenwerk auftreten.

KONSOLIDIERUNGSKREIS UND KONSOLIDIERUNGSMETHODEN

Die Muttergesellschaft ist die Beta Systems Software AG. In den Konzernabschluss wurden alle Unternehmen, die unter dem beherrschenden Einfluss der Muttergesellschaft stehen ("Tochtergesellschaften"), durch Vollkonsolidierung einbezogen. Ein beherrschender Einfluss besteht, wenn die Muttergesellschaft direkt oder indirekt die Möglichkeit hat, beherrschenden Einfluss (Control) im Sinne des IFRS 10 auszuüben. Beherrschung besteht dann, wenn die Beta Systems Software AG Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann, schwankenden Renditen aus ihren Beteiligungen ausgesetzt ist und die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsgewalt beeinflussen kann.

Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen vollkonsolidierten Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde.

Der 30. September 2019 war der Stichtag des Jahresabschlusses sämtlicher Unternehmen mit Ausnahme der Categis Software Private Ltd., Indien, für die ein Zwischenabschluss zum 30. September 2019 erstellt wurde.

Konzerninterne Erträge und Aufwendungen, Forderungen, Schulden und Dividendenausschüttungen wurden in voller Höhe eliminiert. Zwischengewinne existieren nicht.

Der Konzernabschluss umfasst neben der Beta Systems Software AG als Mutterunternehmen 24 weitere Konzerngesellschaften (2017/18: 22 Konzerngesellschaften). Die Zugänge betreffen die PROXESS Holding GmbH, die Habel Holding GmbH (jetzt: PROXESS GmbH), die Categis GmbH sowie die Categis Software Private Ltd., Abgänge ergeben sich aus der Liquidation der Beta Systems Software BV (Niederlande) sowie der Schließung der AUCONET, Inc. (USA). Der Konsolidierungskreis ist in der Tabelle "Konzernunternehmen" am Ende des Konzernanhangs dargestellt.

UNTERNEHMENSAKQUISITIONEN

ERWERB DER PROXESS

Die Beta Systems Software AG hat am 1. Juli 2019 über ihre neu gegründete Tochtergesellschaft, die PROXESS Holding GmbH, 100% der Anteile an der Habel Holding GmbH mit Sitz in Rietheim-Weilheim erworben. Die Transaktion schloss auch sämtliche Tochter- und Enkelgesellschaften der Habel Holding GmbH mit ein, an denen diese mit jeweils 100% beteiligt war (Habel GmbH & Co. KG, Habel Dokumentenmanagement GmbH, Habel Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH, Akzentum GmbH). Im Rahmen der Transaktion haben sich Teile des Managements der Habel/Akzentum Gruppe zu 15% an der PROXESS Holding GmbH rückbeteiligt, so dass die Beta Systems Software AG nunmehr 85% der Anteile an der PROXESS Holding GmbH hält. Die Übernahme erfolgte mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2019.

Die Gesellschaften der Habel/Akzentum Gruppe sind seit vielen Jahren im Bereich der Dokumenten-Management-Systeme tätig. Mit ihren Produkten HABEL DMS und PROXESS DMS bieten sie ihren Kunden vollumfängliche Lösungen im Bereich der Archivierung, Belegerkennung und Workflows und unterstützen ihre mittelständischen Kunden bei der Digitalisierung und Automatisierung ihrer Geschäftsprozesse. Ca. 90 Mitarbeiter betreuen ca. 2.600 Kunden mit Schwerpunkt in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Im Anschluss an die Akquisition wurden die vorgenannten Tochter-/Enkelgesellschaften der Habel/Akzentum Gruppe zur Vereinfachung der Firmenstruktur auf die Habel Holding GmbH verschmolzen, die seitdem unter der Firmierung PROXESS GmbH am Markt auftritt.

Die Gesellschaft wird als eigenständiges Unternehmen innerhalb der Beta Systems Gruppe geführt werden und wird ihre direkten Kundenbeziehungen weiter beibehalten. Das bisherige Management bleibt der Gesellschaft erhalten und wird den Geschäftsbetrieb wie gewohnt fortführen.

Mit dieser Akquisition kann die Beta Systems Software AG ihr Produktportfolio im Geschäftsbereich DCI deutlich verstärken, auch außerhalb von Applikationen für den Mainframe.

Die Erstkonsolidierung erfolgte zum 30. Juni 2019 / 1. Juli 2019 mit der Folge, dass das Ergebnis der PROXESS ab dem 1. Juli 2019 in das Konzernergebnis der Beta Systems einbezogen wird.

Der Kaufpreis für 100% der Anteile betrug T€ 11.856. Hiervon wurde ein Anteil von T€ 11.728 in Zahlungsmitteln beglichen. Zusätzlich wurden im Wege einer Kapitalerhöhung Anteile an der PROXESS Holding GmbH im Wert von T€ 128 an Teile der Veräußerer ausgegeben. Nachträgliche Kaufpreiszahlungen wurden nicht vereinbart. Zusätzlich sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Akquisition in Höhe von rund T€ 187 angefallen, die im Berichtsjahr 2018/19 als sonstiger betrieblicher Aufwand ausgewiesen werden.

Infolge der gemäß IFRS 3 durchgeführten Kaufpreisallokation wurden die zu beizulegenden Zeitwerten bewerteten Vermögenswerte und Schulden entsprechend der nachstehenden Tabelle erfasst.

Der Firmenwert resultiert dabei insbesondere aus dem Mitarbeiterstamm sowie dem Synergiepotential mit Beta Systems. Eine steuerliche Abzugsfähigkeit des Firmenwerts wird nicht erwartet.

bei
zulegender
Eröffnungsbilanz PROXESS (in T€) Zeitwert
Kurzfristige Vermögenswerte 2.191
Liquide Mittel 843
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 719
Vorräte 13
Weitere kurzfristige Vermögenswerte 616
Langfristige Vermögenswerte 5.577
Sachanlagen 288
Kundenstamm 1.979
Technologie 3.085
Latente Steuererstattungsansprüche 219
Weitere langfristige Vermögenswerte 5
Kurzfristige Schulden 2.736
Kurzfristige Finanzierung 35
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 136
Verbindlichkeiten aus Vertrag 1.718
Weitere kurzfristige Schulden 847
Langfristige Schulden 1.091
Finanzielle Schulden 9
Latente Steuerschulden 1.082
Nettovermögenswerte 3.941
Kaufpreis 11.856
Firmenwert 7.915
Nettovermögenswerte inkl. Firmenwert 11.856

Bei den bestehenden Forderungen wurden Wertberichtigungen in Höhe von T€ 134 vorgenommen.

Für die Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8 wurde die PROXESS entsprechend der internen Steuerungsstruktur dem Segment DACH zugeordnet.

Die PROXESS GmbH wurde im Geschäftsjahr 2018/19 für drei Monate in den Konzern mit einbezogen und trägt in der Berichtsperiode mit einem Umsatz in Höhe von T€ 2.169 zum Konzernumsatz bei.

Das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) der beiden Gesellschaften liegt für die Berichtsperiode bei T€ 227 sowie das Betriebsergebnis (EBIT) bei T€ 131. Unter der Annahme, dass die PROXESS bereits seit Beginn des Geschäftsjahres 2018/19 in den Beta Systems Konzern einbezogen worden wäre, hätte sich für die Berichtsperiode ein Beitrag zum Konzernumsatz von rund T€ 9.400 sowie ein EBITDA von T€ 1.006 und ein EBIT von T€ 629 ergeben.

ERWERB DER CATEGIS

Die Beta Systems Software AG hat am 31. Oktober 2018 einen Vertrag über den vollständigen Erwerb der Categis GmbH mit Sitz in Bad Brückenau (zum Übernahmezeitpunkt) geschlossen. Die Übernahme erfolgte mit Wirkung zum 8. Oktober 2018. Zwischenzeitlich wurde der Sitz der Categis GmbH nach Berlin verlegt. Die Categis GmbH hält ihrerseits 99,99% der Gesellschaftsanteile an der Categis Software Private Ltd. mit Sitz in Bangalore, Indien.

Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hielten Herr Armin Steiner, Vorstand der Beta Systems Software AG, einen Anteil von 33% sowie Herr Sebastian Zang, Director M&A der Beta Systems Software AG, einen Anteil von 34% am Stammkapital der Gesellschaft.

Die Categis GmbH ist ein seit 2012 tätiges IT-Unternehmen mit Fokus auf Auftragsentwicklung am Offshore-Standort Indien für mittelständische Unternehmen in der Region DACH und betreibt über ihre Tochtergesellschaft zum Zeitpunkt der Übernahme zwei Standorte in Indien, nämlich in Bangalore sowie in Hyderabad. Die Categis GmbH fokussiert sich zum einen auf mittelständische Unternehmen, die kosteneffizient Arbeitsprozesse jenseits von Standardsoftware digitalisieren möchten, zum anderen sind Unternehmen im Fokus, die angesichts des zunehmenden IT-Fachkräftemangels eine Offshoring-Strategie verfolgen.

Das Kundenportfolio umfasst vor allem mittelständische Unternehmen in Deutschland, vereinzelte Referenzen finden sich im Großunternehmensbereich. Beta Systems nimmt auch aufgrund des IT-Fachkräftemangels in Deutschland Entwicklungsleistungen bei der Categis ab, um die Produktoffensive weiter mit der gebotenen Geschwindigkeit aufrecht zu erhalten. Der weit überwiegende Teil der Entwicklungsleistungen wird auch in Zukunft am Standort Deutschland erbracht.

Die Categis GmbH wird zukünftig als eigenständiges Unternehmen innerhalb der Beta Systems Gruppe geführt werden und ihre direkten Kundenbeziehungen beibehalten. Der bisherige Geschäftsführer Sebastian Zang bleibt dem Unternehmen in gleicher Position erhalten. Er übt innerhalb der Beta Systems Gruppe die Funktion des Director M&A aus, die Wahrnehmung der geschäftsführenden Tätigkeiten für die Categis GmbH wurde arbeitsvertraglich geregelt.

Eine Zielsetzung des Erwerbs ist vor allem der strategische Zugriff auf Entwicklerressourcen am Offshoring-Standort Indien, um dem herausfordernden IT-Fachkräftemangel am Standort Deutschland begegnen zu können. Demgegenüber ist der Ergebnisbeitrag der Categis GmbH aus Sicht der Beta Systems Gruppe unwesentlich und aufgrund der Schwankungen im Projektgeschäft mit Unsicherheiten behaftet.

Die Erstkonsolidierung erfolgte zum 31. Oktober 2018 mit der Folge, dass das Ergebnis der Categis ab dem 1. November 2018 in das Konzernergebnis der Beta Systems einbezogen wird.

Der Kaufpreis für 100% der Anteile betrug € 1,00 und war in Zahlungsmitteln zu begleichen. Zusätzlich wurde eine nachträgliche Kaufpreiszahlung von T€ 125 vereinbart, die von dem Fortbestand der Categis im Zeitraum bis zum 1. Januar 2020 abhing und zwischenzeitlich fällig wurde. Hiervon entfielen auf Herrn Steiner T€ 55 und auf Herrn Zang T€ 35. Zum Kaufzeitpunkt war die bedingte Kaufpreiszahlung mit einem Erwartungswert von T€ 105 angesetzt worden. Zusätzlich sind Aufwendungen im Zusammenhang mit der Akquisition in Höhe von rund T€ 1 angefallen, die im Berichtsjahr 2018/19 als sonstiger betrieblicher Aufwand ausgewiesen werden.

Infolge der gemäß IFRS 3 durchgeführten Kaufpreisallokation wurden die zu beizulegenden Zeitwerten bewerteten Vermögenswerte und Schulden erfasst, wie in nachfolgender Tabelle dargestellt.

beizu
legender
Eröffnungsbilanz Categis (in T€) Zeitwert
Kurzfristige Vermögenswerte 126
Liquide Mittel 63
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17
Weitere kurzfristige Vermögenswerte 46
Langfristige Vermögenswerte 19
Kurzfristige Schulden 62
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 21
Weitere kurzfristige Schulden 41
Langfristige Schulden 56
Nettovermögenswerte 27
Kaufpreis 105
Firmenwert 78
Nettovermögenswerte inkl. Firmenwert 105

Der Firmenwert resultiert dabei insbesondere aus dem Mitarbeiterstamm sowie dem grundsätzlichen strategischen Zugriff auf Entwicklerressourcen am Offshoring-Standort Indien. Eine steuerliche Abzugsfähigkeit des Firmenwerts wird nicht erwartet.

Bei den bestehenden Forderungen entsprach der Buchwert dem Zeitwert, Wertberichtigungsbedarf wurde nicht identifiziert.

Für die Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8 wurde die Categis entsprechend der internen Steuerung der beiden Gesellschaften dem Segment DACH zugeordnet.

Die Categis GmbH sowie die Categis Software Private Ltd. wurden im Geschäftsjahr 2018/19 für elf Monate in den Konzern mit einbezogen und tragen in der Berichtsperiode mit einem Umsatz in Höhe von T€ 112 zum Konzernumsatz bei. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Categis den weit überwiegenden Teil ihrer Umsatzerlöse im Berichtszeitraum durch Unterstützungsleistungen für Konzerngesellschaften der Beta Systems erwirtschaftet hat, welche aus Konzernsicht zu konsolidieren sind. Das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) der beiden Gesellschaften liegt für die Berichtsperiode bei T€ 69 sowie das Betriebsergebnis (EBIT) bei T€ 68. Auch unter der Annahme, dass die Categis bereits seit Beginn des Geschäftsjahres 2018/19 in den Beta Systems Konzern einbezogen worden wäre, hätten sich für die Berichtsperiode keine wesentlichen Änderungen an den genannten Daten ergeben.

ERLÄUTERUNGEN DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die im Folgenden beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden stetig in allen der im Abschluss dargestellten Perioden und von allen Konzernunternehmen der Gesellschaft angewandt. Grundsätzlich werden für den Konzernabschluss historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu Grunde gelegt. Für die Vermögenswerte und Schulden, bei welchen von diesem Grundsatz abgewichen wird, finden sich Erläuterungen und Angaben in den folgend beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Die in den Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften in Fremdwährung ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden werden zu den entsprechenden am Abschlussstichtag gültigen Devisenreferenzkursen in Euro bewertet, während die Ertragsund Aufwandsposten der Gewinn- und Verlustrechnungen unter Verwendung der entsprechenden monatlichen durchschnittlichen Devisenreferenzkurse umgerechnet werden.

Realisierte Gewinne oder Verluste, die aus laufenden Geschäftsvorfällen in fremder Währung resultierten, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung saldiert in den Positionen "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstige betriebliche Aufwendungen" dargestellt. Hiervon ausgenommen sind sämtliche monetäre Posten, die eine wirksame Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb darstellen. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition als separater Posten in den "Ergebnisneutral erfassten Aufwendungen und Erträgen" im Eigenkapital und erst bei deren Abgang in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Gleiches gilt für alle weiteren durch ergebnisneutrale Veränderungen entstandenen kumulierten Währungsumrechnungsdifferenzen. Eine entsprechende Überleitung der Salden vom 30. September 2019 ist nachstehend dargestellt.

Ergebnisneutral erfasste Aufwendungen und
Erträge aus der Währungsumrechnung
ausländischer Geschäftsbetriebe
Stand am 30. September 2018 893
Währungsumrechnungsverluste -348
Währungsumrechnungsgewinne 274
Stand am 30. September 2019 820

Die Wechselkurse wesentlicher Währungen haben sich wie folgt entwickelt.

DEVISENREFERENZKURS:

Land Währung 30.09.2019 30.09.2018
USA 1USD = € 0,915580 0,863560
Kanada 1CAD = € 0,691133 0,663306
Tschechische Republik 1CZK = € 0,038733 0,038924
Großbritannien 1GBP = € 1,126380 1,126320
Indien 1INR = € 0,012965 0,011913
Schweiz 1CHF = € 0,920048 0,884252
Schweden 1SEK = € 0,093332 0,097045

DURCHSCHNITTSKURS FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR:

Land Währung 2018/19 2017/18
USA 1USD = € 0,886350 0,840334
Kanada 1CAD = € 0,668143 0,654939
Tschechische Republik 1CZK = € 0,038846 0,039076
Großbritannien 1GBP = € 1,130724 1,130082
Indien 1INR = € 0,012552 0,012627
Schweiz 1CHF = € 0,890721 0,861037
Schweden 1SEK = € 0,095183 0,098743

RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENE SCHÄTZUNGEN, ANNAHMEN UND ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN

Die Erstellung des Konzernabschlusses nach den Vorschriften der IFRS erfordert zukunftsbezogene Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen durch das Management, welche Einfluss auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen Beträge der Aktiva und Passiva sowie Erträge und Aufwendungen haben. Die später tatsächlich eintretenden Ergebnisse können aufgrund von Marktbewegungen oder -entwicklungen, die nicht im Einflussbereich der Gesellschaft liegen, von diesen Schätzungen und Annahmen abweichen. Daher könnten in zukünftigen Perioden Anpassungen der Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden notwendig werden.

Die Schätzungen und deren zugrunde liegende Annahmen werden fortlaufend überprüft. Veränderungen an rechnungslegungsbezogenen Schätzungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Berichtsperiode gebucht, in der sich die Änderungen der Annahme oder Schätzung niederschlagen, sowie gegebenenfalls in den nachfolgenden Berichtsperioden.

Für den vorliegenden Abschluss wurden insbesondere bei den nachfolgend genannten Vermögenswerten und Schulden folgende wesentliche zukunftsbezogene Annahmen von der Geschäftsleitung getroffen:

ERTRAGSSTEUERN: Unsicherheiten bestehen hinsichtlich der Auslegung komplexer steuerlicher Vorschriften und Änderungen des Steuerrechts. Latente Steueransprüche auf nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge werden nur angesetzt, wenn wahrscheinlich ist, dass hierfür zukünftig zu versteuerndes Einkommen für die tatsächliche Nutzung der Verlustvorträge verfügbar sein wird, mindestens aber in Höhe der passiven latenten Steuern. Die Gesellschaft trifft Annahmen und Ermessensentscheidungen hinsichtlich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens.

WERTBERICHTIGUNGEN VON FINANZIELLEN VERMÖGENS-WERTEN: Die Gesellschaft trifft Annahmen zur zukünftigen Zahlungsfähigkeit der Schuldner, um die Höhe der gegebenenfalls notwendigen Wertberichtigungen oder endgültigen Abschreibungen von finanziellen Vermögenswerten zu bestimmen.

FERTIGUNGSAUFTRÄGE: Rechnungslegungsbezogene Schätzungen finden sich in den Annahmen zu den Plankosten und dem Fertigstellungsgrad der einzelnen Projekte. Die Annahmen basieren auf langjährigen Erfahrungen aus solchen Consultingprojekten. FIRMENWERT: Die Bewertung eines Firmenwerts basiert unter anderem auf der erwarteten zukünftigen Geschäftsentwicklung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Die Gesellschaft trifft Annahmen bei der Prognose der zukünftigen Geschäftsentwicklung, wie z.B. die erwartete Entwicklung des Marktes. Detaillierte Angaben sind in den "Erläuterungen zur Bilanz" dargestellt.

DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE: Rechnungslegungsbezogene Schätzungen in der Bewertung derivativer Finanzinstrumente beruhen auf zukunftsbezogenen Annahmen hinsichtlich der Entwicklung der Fremdwährungskurse. Die Wertansätze resultieren aus marktüblichen finanzmathematischen Bewertungsverfahren, die wesentlichen Annahmen sind Einschätzungen bezüglich der Zinsentwicklung in den Währungsräumen USA und Deutschland, aus denen sich die marktüblichen Swapsätze herleiten.

PENSIONSVERBINDLICHKEITEN: Die Bewertung der Höhe der Leistungen erfolgt anhand versicherungs-mathematischer Berechnungen. Diesen liegen umfangreiche Annahmen z.B. zum Abzinsungssatz, dem Pensionseintrittsalter, der Sterblichkeitsrate und zukünftigen Rentensteigerungen zu Grunde. Weitere Details zu den verwendeten Annahmen werden in den "Erläuterungen zur Bilanz" dargelegt.

UMSATZREALISIERUNG

Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt entsprechend dem prinzipienbasierten fünfstufigen Modell gemäß IFRS 15. Zu einer Erfassung von Umsatzerlösen kommt es nur, wenn es eine formfreie vertragliche Grundlage mit wirtschaftlicher Substanz gibt, welche die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien regelt und der Erhalt der wirtschaftlichen Gegenleistung wahrscheinlich ist.

LIZENZEN: Softwarelizenzumsätze setzen sich aus Umsätzen für neue Produktlizenzen sowie qualitativen und quantitativen Upgrades zusammen. Sie werden realisiert, wenn eine vertragliche Vereinbarung vorliegt, die Lieferung durch Bereitstellung der Software und – sofern erforderlich – des Zugriffsschlüssels erfolgt, die Gebühr festgesetzt oder feststellbar und der Zahlungseingang wahrscheinlich ist.

WARTUNG: Wartungsumsätze werden zeitanteilig über den Zeitraum der Leistungserbringung ertragswirksam erfasst. Die Wartungsleistungen umfassen dabei standardmäßig die Bereitstellung einer Support-Hotline für die Kunden, im Bedarfsfall Fehleranalyse und -behebung und die Bereitstellung aktueller Updates und Releases.

SERVICE: Serviceumsätze bestehen aus Consulting-, Installations- und Schulungsleistungen und werden auf Basis vertraglich geregelter Preise zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistungen realisiert.

Zusätzlich zu den bestehenden Standardprodukten für Infrastruktur-Software bietet die Gesellschaft im Rahmen der Consultingdienstleistungen auch auf die individuellen Anforderungen und technologischen Ressourcen von Kunden abgestimmte, maßgefertigte Projektlösungen und individuelle Unterstützung an. Diese Projektaufträge beinhalten die Erstellung kundenspezifisch angepasster Software durch Modifizierung oder Weiterentwicklung bestehender Standardprodukte.

Die Umsatzrealisierung aus diesen Fertigungsaufträgen erfolgt zeitraumbezogen gemäß IFRS 15.39 ff. entsprechend dem Leistungsfortschritt. Zur Bestimmung des Fertigstellungsgrades verwendet die Gesellschaft die Cost-to-Cost-Methode (Input-Methode), wofür das Verhältnis der tatsächlich bis zum Abschlussstichtag angefallenen Kosten für bereits vollendete Arbeiten zu den zu diesem Zeitpunkt geschätzten Gesamtkosten herangezogen wird.

Bei Verträgen mit mehreren Leistungsverpflichtungen werden die Umsatzerlöse diesen Leistungsverpflichtungen auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwertes zugeteilt. Aufgrund des Geschäftsmodells der Beta Systems werden überwiegend individuell zugeschnittene Leistungsbündel an die Kunden veräußert. Zudem sind die Kundensituationen meist nicht miteinander vergleichbar. In Übereinstimmung mit IFRS 15.77 werden daher die relativen Listenpreise zur Aufteilung der gesamten Gegenleistung herangezogen. Einen Sonderfall bilden Kundenverträge, welche neben Lizenz- und Wartungsleistungen auch Serviceleistungen umfassen. Hier wird zur Bestimmung der Gegenleistung, die auf den Lizenz- und Wartungsanteil entfällt, die Residualwertmethode herangezogen. Dabei werden zunächst die inkludierten Servicestunden mit dem Marktpreis bewertet und der verbleibende Teil der Gegenleistung entsprechend der relativen Listenpreise aufgeteilt.

Der überwiegende Teil der Verträge der Beta Systems umfasst die Leistungsverpflichtungen Lizenz und Wartung (z.B. Lizenzkauf mit Abschluss eines Wartungsvertrags). Entsprechend der Regelungen des IFRS 15 erfolgt auch bei Verträgen mit zeitlich befristeter Lizenzierung (Mietverträgen) eine Differenzierung nach den darin enthaltenen Bestandteilen Lizenz und Wartung. Somit werden auch für Mietverträge (analog zu Kaufverträgen) Lizenz- und Wartungserlöse getrennt voneinander ausgewiesen. Dies hat zur Folge, dass auch bei Mietverträgen die anteiligen Lizenzerlöse in der Regel nach Erfüllung der Leistungsverpflichtung (Bereitstellung der Software und – sofern erforderlich – des Zugriffsschlüssels) zu Vertragsbeginn realisiert werden, da Beta Systems mit Einräumung des Nutzungsrechtes an der Lizenz keine vertraglichen Verpflichtungen, die die Lizenz betreffen, mehr übernimmt, während die Realisierung der Wartungserlöse ratierlich über die Vertragslaufzeit hinweg erfolgt.

Die durch den Kunden zu erbringende Gegenleistung wird grundsätzlich vertraglich fest vereinbart. Variable Vereinbarungen in Abhängigkeit zukünftiger Ereignisse (abgesehen von definierten Nachzahlungen bei Überschreitung der lizenzierten Nutzungsmenge) werden grundsätzlich nicht getroffen. Rücknahmeverpflichtungen werden grundsätzlich nicht vereinbart. Sollte es in einzelnen Kundensituationen ein eventuelles Rücktrittsrecht bestehen, erfolgt die Umsatzrealisierung erst dann, wenn das Rücktrittsrecht erloschen ist.

Bei Verträgen mit langfristigen Zahlungszielen wird der Umsatz in Höhe des beizulegenden Zeitwerts der entsprechenden Forderung aus Lieferungen und Leistungen realisiert. Entsprechend einer Vereinfachungsregel des IFRS 15 werden dabei Umsatzerlöse, zu denen der Zahlungseingang innerhalb eines Jahres erwartet wird, nicht abgezinst.

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE / AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen werden in der Rechnungsperiode ihres Anfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Gewinne und Verluste aus Wechselkursänderungen werden saldiert dargestellt.

FINANZERGEBNIS

Die Finanzerträge umfassen alle erhaltenen Zinsen auf Einlagen bei Banken oder in den Cash-Pool der Deutsche Balaton AG sowie den Finanzierungsanteil langfristiger Forderungen. Die Finanzaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen aus der Finanzierung durch Kreditinstitute sowie Zinsaufwendungen für Pensionsverbindlichkeiten. Alle Zinserträge und -aufwendungen werden in der Rechnungsperiode ihres Anfalls nach der Effektivzinsmethode ergebniswirksam erfasst.

LAUFENDE ERTRAGSSTEUERN

Die laufenden Ertragssteuern ergeben sich aus dem Betrag der geschuldeten bzw. erstattungsfähigen Ertragssteuern auf das für die einzelnen Gesellschaften maßgebliche zu versteuernde Einkommen bzw. den steuerlichen Verlust der laufenden und früheren Berichtsperioden. Sie sind unter Anwendung der zum Abschlussstichtag gültigen Steuervorschriften und -sätze mit dem Betrag bewertet, der als Steuerzahlung oder Steuerrückerstattung zu erwarten ist. Da der Ausgleich auf Nettobasis vorzunehmen ist, werden tatsächliche Steuerschulden und tatsächliche Steuererstattungsansprüche gemäß IAS 12.72 f. saldiert.

LATENTE ERTRAGSSTEUERN

Die Ermittlung der Steuerabgrenzung erfolgt gemäß der in IAS 12 vorgeschriebenen Liability-Methode für alle temporären Unterschiede zwischen den Wertansätzen der Bilanzposten im Konzernabschluss nach IFRS und den entsprechenden Steuerbilanzwerten. Zusätzlich wird der wahrscheinlich realisierbare Steuervorteil aus bestehenden Verlustvorträgen in die Ermittlung einbezogen. Eine Einschätzung der Realisierungsfähigkeit dieser aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge erfolgt unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit, dass zukünftig ausreichend zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen. Ausnahmen von dieser umfassenden Steuerabgrenzung bilden Unterschiedsbeträge aus steuerlich nicht absetzbaren Firmenwerten und mit Beteiligungen zusammenhängende temporäre Unterschiede.

ERGEBNIS JE STAMMAKTIE

Das unverwässerte Ergebnis je Stammaktie wird durch Division des den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbaren Ergebnisses mit dem gewichteten Durchschnitt der Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Stammaktien ermittelt.

Das verwässerte Ergebnis je Stammaktie wird aus dem den bisherigen und den möglichen neuen Stammaktionären zustehenden Ergebnis, dividiert durch den gewichteten Durchschnitt der Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Stammaktien, unter Berücksichtigung der Effekte aller verwässernden potenziellen Stammaktien, berechnet.

FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSKOSTEN

Die Forschungs- und Entwicklungskosten der Gesellschaft beinhalten Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von neuen Softwareprodukten oder wesentlichen Erweiterungen bestehender Softwareprodukte. Eine Aktivierung von Entwicklungsaufwendungen ist nur möglich, wenn sich die der Entwicklung des immateriellen Vermögenswertes zurechenbaren Aufwendungen zuverlässig bestimmen lassen sowie bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen gemäß IAS 38. Die Forschungs- und Entwicklungsprojekte bei Beta Systems verlaufen ohne die Möglichkeit der klaren Abgrenzung einer Forschungs- bzw. einer Entwicklungsphase. Mangels Erfüllung dieser Aktivierungsbedingungen ist die Zuordnung von Kosten zu den einzelnen Phasen somit nicht möglich. Alle Entwicklungskosten werden demnach im Konzern gemäß IAS 38.52 und IAS 38.53 in der Periode ihres Anfallens wie nicht aktivierungsfähige Forschungskosten erfolgswirksam erfasst.

ZAHLUNGSMITTEL

Zahlungsmittel umfassen Barmittel und jederzeit fällige Sichteinlagen. Diese sind zum Stichtagskurs bewertet.

FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden bei Zugang mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet und im Weiteren zu fortgeführten Anschaffungskosten. Zur Bestimmung zukünftiger erwarteter Kreditverluste (Forderungsausfälle) nach IFRS 9 wird die vereinfachte Methode auf der Grundlage historischer Erfahrungswerte und aktueller Erkenntnisse zu Überfälligkeiten etc. angewendet.

Die beizulegenden Zeitwerte von innerhalb der nächsten zwölf Monate zur Zahlung fällig werdenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit den erwarteten Zahlungsflüssen. Um der Bewertung von Forderungen aus Verträgen mit langfristigen Zahlungszielen zum beizulegenden Zeitwert Rechnung zu tragen, sind diese Forderungen mit dem Barwert der zukünftig erwarteten Zahlungsflüsse angesetzt.

Grundsätzlich werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechend des erwarteten Zahlungszuflusses einzeln bewertet. Wertminderungen werden in erster Linie auf zur Zahlung überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet und im Periodenergebnis erfasst. Ist sich die Gesellschaft sicher, dass eine Eintreibung des geschuldeten Betrags unmöglich ist, wird dieser als uneinbringlich erachtet und vollständig abgeschrieben.

Für die Umrechnung von Forderungen in Fremdwährungen wird der Stichtagskurs angewendet.

FERTIGUNGSAUFTRÄGE (POC)

Der Gegenstand von Fertigungsaufträgen ist die auf die speziellen Anforderungen von Kunden abgestimmte – und über unterschiedliche Rechnungsperioden dauernde – Herstellung von individuellen Projektlösungen, in erster Linie die Erstellung kundenspezifisch angepasster Software durch Modifizierung oder Weiterentwicklung bestehender Standardprodukte.

Während der Herstellungsphase werden die Herstellungskosten zuzüglich Marge als Fertigungsaufträge (POC) angesetzt. Dies stellt den noch nicht in Rechnung gestellten, von den Kunden zu vereinnahmenden, erwarteten Bruttowert für die bis zum Abschlussstichtag geleisteten Fertigungsauftragsarbeiten, abzüglich bereits erhaltener Teilzahlungen und realisierter Verluste, dar. Wenn die vom Kunden erhaltenen Voraus- und Teilzahlungen den ausgewiesenen Gewinn des jeweiligen Fertigungsauftrags übersteigen, wird die Nettodifferenz in der Bilanz unter der Position "Erhaltene Anzahlungen (POC)" ausgewiesen.

Fertigungsaufträge (POC) stellen Vermögenswerte aus Vertrag gemäß IFRS 15 dar, die bereits erbrachte, aber noch nicht in Rechnungen gestellte Leistungsverpflichtungen beinhalten.

KURZFRISTIGE FINANZANLAGEN

Kurzfristige Finanzanlagen werden bei Zugang mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet und im Weiteren zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Die beizulegenden Zeitwerte von innerhalb der nächsten zwölf Monate zur Zahlung fällig werdenden kurzfristigen Finanzanlagen entsprechen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit den erwarteten Zahlungsflüssen.

AKTIVIERTE VERTRAGSKOSTEN

Gemäß IFRS 15 sind Vertragsanbahnungskosten, die inkrementell durch den Abschluss eines Kundenvertrags entstehen, nicht mehr sofort aufwandswirksam zu erfassen, sondern als Vermögenswerte aus Vertrag zu aktivieren und über die Laufzeit des zugrundeliegenden Vertrages entsprechend der Realisierung der zugehörigen Umsatzerlöse abzugrenzen.

In der Beta Systems Gruppe betrifft dies ausschließlich Bonuszahlungen an Vertriebsmitarbeiter oder externe Partner, die auf Basis erfolgreicher Vertragsabschlüsse (für Lizenz- und Wartungsverträge) ausgeschüttet werden. Entsprechend einer Vereinfachungsregel des IFRS 15 werden dabei Kosten, die für die jahresweise rollierende Verlängerung von Wartungskontrakten anfallen, nicht aktiviert, sondern weiterhin zum Zeitpunkt ihrer Entstehung aufwandswirksam erfasst. Die Ermittlung der Höhe der auszuschüttenden Boni erfolgt dabei auf Basis von jährlich individuell abgeschlossenen Zielvereinbarungen. Die periodische Auflösung der Vermögenswerte aus Vertrag erfolgt anhand der Umsatzkurve des jeweils zugrundeliegenden Vertrags.

SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen die Einlagen der Gesellschaft in den Cash-Pool der Deutsche Balaton AG, übrige nicht operative Forderungen der Gesellschaft sowie aktive Rechnungsabgrenzungen. In Übereinstimmung mit den Vorschriften des periodengerechten Ausweises von Aufwendungen enthält diese Position bereits entrichtete Beträge, bei denen der Nutzenzufluss erst in späteren Perioden erfolgen wird.

Die Bilanzierung der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungsaufwendungen. Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen aufgrund der kurzfristigen Laufzeit annähernd den Buchwerten.

SACHANLAGEN

Sachanlagen werden mit historischen Anschaffungskosten abzüglich kumulierter, planmäßig linearer Abschreibungen bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen der abnutzbaren Sachanlagen werden aufwandswirksam erfasst und orientieren sich an der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Sachanlagen, die Gegenstand eines Finanzierungsleasings sind, werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Sachanlage abgeschrieben. Im Einzelnen werden folgende geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauern verwendet:

Abschreibungsmethoden, voraussichtliche Nutzungsdauern und Buchwerte werden zu jedem Abschlussstichtag geprüft.

Voraussichtliche Nutzungsdauer Jahre
Computerausrüstung 3 - 5
Einbauten in Geschäfts- und Betriebsgebäude 5 - 10
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 13
Gebäude und Außenanlagen 10 - 30

Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen werden aus der Gegenüberstellung der Einzahlung und dem Buchwert der Anlage ermittelt und jeweils in den Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

FIRMENWERT

Ein Firmenwert entsteht bei einem Unternehmenszusammenschluss und stellt den Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den von der Gesellschaft angesetzten Anteil an den beizulegenden Nettozeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des Verkäufers dar. Ein Firmenwert wird zu diesem Differenzbetrag, abzüglich kumulierter Wertminderungen als Ergebnis von Werthaltigkeitsprüfungen nach IAS 36, angesetzt. Ist der Überschuss bei einem Unternehmenszusammenschluss negativ, wird dieser sofort ergebniswirksam erfasst.

ERWORBENE SOFTWAREPRODUKTRECHTE UND ANDERE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer werden in der Bilanz zu Anschaffungskosten angesetzt, abzüglich planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen.

Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear und wird in jedem Berichtszeitraum erfolgswirksam erfasst. In der Regel wird eine geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer von fünf bis sieben Jahren zu Grunde gelegt. Folgekosten werden nur angesetzt, wenn diese den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen des spezifischen Vermögenswerts erhöhen. Abschreibungsmethoden und voraussichtliche Nutzungsdauern werden zu jedem Abschlussstichtag geprüft.

SONSTIGE LANGFRISTIGE FORDERUNGEN

Die sonstigen langfristigen Forderungen umfassen unter anderem langfristige Kautionen für bestehende Mietverhältnisse (Barhinterlegungen).

Hinzu kommt der langfristige Anteil der Vermögenswerte aus Vertrag. Hierunter ist der Anteil der gemäß IFRS 15 aktivierten Vertragskosten zu verstehen, der auf Umsatzerlöse entfällt, deren Realisierung mindestens zwölf Monate in der Zukunft liegt.

WERTHALTIGKEIT VON VERMÖGENSWERTEN

FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE: Bei finanziellen Vermögenswerten, d.h. insbesondere Zahlungsmittel, kurzfristige Finanzanlagen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird jeweils zum Abschlussstichtag geprüft, ob eine Wertminderung nach IFRS 9 vorliegt. Aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 haben sich im Vergleich zur bisherigen Bilanzierung keine Auswirkungen ergeben.

NICHT FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE: Alle nicht finanziellen Vermögenswerte der Gesellschaft, d.h. Sachanlagen, Firmenwert, andere immaterielle Vermögensgegenstände und erworbene Softwareproduktrechte werden jeweils zum Abschlussstichtag auf Vorliegen der Hinweise für eine Wertminderung gemäß IAS 36.12 geprüft. Bedeutende Vermögenswerte werden einzeln auf ihre Werthaltigkeit geprüft.

Bei Vorliegen solcher Hinweise erfolgt die Ermittlung des erzielbaren Betrags für den betroffenen Vermögenswert als der höhere Betrag aus dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten. Liegt der so ermittelte erzielbare Betrag unter dem für diesen Gegenstand angesetzten Buchwert, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu verringern. Der Nutzungswert wird auf Basis des Barwerts der erwarteten zukünftigen Zahlungsflüsse ermittelt. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst.

Bestehen Hinweise darauf, dass eine in der Vergangenheit erfasste Wertminderung in Bezug auf andere immaterielle Vermögensgegenstände und erworbene Softwareproduktrechte überhöht ist bzw. nicht mehr besteht, wird diese durch entsprechende Zuschreibung aufgeholt. Der so ermittelte Buchwert darf dabei den Wert des Vermögenswerts resultierend aus den fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich aller bis zum diesem Zeitpunkt planmäßigen Abschreibungen nicht überschreiten.

Zusätzlich erfolgt einmal jährlich die Bewertung der bei Unternehmensübernahmen erworbenen Firmenwerte auf Grundlage der den Vermögenswerten der angegebenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten, erwarteten und abgezinsten Nettozahlungsflüsse. Basis der Ermittlung des erzielbaren Ertrags ist der Nutzungswert. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Einmal vorgenommene Wertminderungen werden nicht rückgängig gemacht.

OPERATING-LEASING / FINANZIERUNGSLEASING

Die Klassifizierung von Leasingverhältnissen als Finanzierungsleasing bzw. Operating-Leasing richtet sich nach dem wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarungen gemäß IAS 17.8. Gehen bei gemieteten Vermögenswerten alle wesentlichen Risiken und Chancen aus diesem Gegenstand auf den Leasing-nehmer über, so wird die Vereinbarung als Finanzierungsleasingverhältnis klassifiziert.

Beim Finanzierungsleasing wird der Leasinggegenstand im Anlagevermögen des Leasingnehmers mit dem Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen (solange dieser niedriger ist als der beizulegende Zeitwert des Leasinggegenstandes) aktiviert und gemäß der entsprechenden Methode des Vermögensgegenstands bewertet. Der Barwert der künftig zu zahlenden Leasingraten wird passiviert. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Barwert der künftigen Leasingraten und der Summe der aufgezinsten Leasingraten stellt einen abgegrenzten Zinsaufwand dar, dieser wird über die Laufzeit der Verträge nach Maßgabe der ausstehenden Schulden aufgelöst.

Andere Leasing- und Mietvereinbarungen werden nicht in der Bilanz der Gesellschaft angesetzt. Zahlungen für betriebliche Mieten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung über den Mietzeitraum erfasst.

Zum 30. September 2019 bestehen ausschließlich Leasingverhältnisse, die als Operating-Leasing einzuordnen sind.

VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Diese entsprechen bei den innerhalb der nächsten zwölf Monate zur Zahlung fälligen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aufgrund ihrer kurzfristigen Laufzeit den erfassten Rückzahlungsbeträgen (Buchwert).

VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN (VORMALS: PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG)

In Übereinstimmung mit den Vorschriften zur Realisierung von Umsatzerlösen werden in dieser Position die bereits erhaltenen Beträge für die noch in der Zukunft zu erbringenden Leistungsverpflichtungen aus Wartungs-, Consulting- oder Dienstleistungsverträgen ausgewiesen. Diese werden über die vereinbarte Vertragslaufzeit als Umsatzerlöse realisiert. Üblicherweise vereinbart Beta Systems Verträge mit einer Laufzeit zwischen drei und fünf Jahren. Hinzu

kommen (in deutlich geringerem Umfang) reine Wartungskontrakte mit einer Laufzeit von einem Jahr, die sich jährlich rollierend verlängern.

Möglicherweise zukünftig zu erbringende Serviceleistungen, die von Kunden auf Basis bestehender Serviceverträge stunden- oder tagesweise abgerufen werden können (sogenannte Time-and-Material-Verträge) sind in den Vertragsverbindlichkeiten nicht enthalten, da diese Verträge keine feste Abnahmebzw. Leistungsverpflichtung definieren. In geringem Umfang enthalten die Vertragsverbindlichkeiten durch den Kunden bereits bezahlte, aber noch nicht erbrachte Serviceleistungen. Diese Umfänge werden in der Regel innerhalb eines Jahres realisiert.

RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen werden grundsätzlich angesetzt, wenn für die Gesellschaft rechtliche oder tatsächliche Verpflichtungen gegenüber Dritten aufgrund vergangener Ereignisse vorliegen und es wahrscheinlich ist, dass diese Verpflichtungen zu Mittelabflüssen führen werden. Die Rückstellungen werden mit jenem Wert angesetzt, der zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses nach bestmöglicher Schätzung ermittelt werden kann. Unterscheidet sich der auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes ermittelte Barwert der Rückstellung wesentlich vom Nominalwert, wird der Barwert der Verpflichtung angesetzt.

SONSTIGE KURZFRISTIGE SCHULDEN

Sonstige kurzfristige Schulden sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Diese entsprechen aufgrund ihrer kurzfristigen Laufzeit annähernd ihrem Buchwert (erfasster Rückzahlungsbetrag).

FINANZIELLE SCHULDEN

Finanzielle Schulden werden in Höhe des tatsächlich zugeflossenen Betrags abzüglich Transaktionskosten erfasst. Ein Unterschied zwischen dem erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird über die

Laufzeit der Finanzierung verteilt und im Finanzergebnis erfasst.

PENSIONSVERBINDLICHKEITEN

Aufgrund von Betriebsvereinbarungen und Einzelzusagen besteht die Verpflichtung, an ehemalige Mitarbeiter nach deren Eintreten in den Ruhestand unter bestimmten Voraussetzungen Pensionszahlungen zu leisten. Diesen leistungsorientierten Verpflichtungen steht teilweise Planvermögen gegenüber. Die Bilanzierung der Pensionsverbindlichkeiten erfolgt gemäß den Regelungen des IAS 19 (überarbeitet 2011). Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden gemäß IAS 19.120 bereinigt um den Ertragssteuereffekt erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesen, Dienstzeitaufwand und Nettozinsen erfolgswirksam im Personalaufwand bzw. Finanzergebnis.

Auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen zahlt die Gesellschaft Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger. Mit der Zahlung der Beiträge sind alle Leistungsverpflichtungen für die Gesellschaft abgegolten. Die Aufwendungen für diese Beiträge sind ebenfalls in den Personalkosten erfasst.

FINANZINSTRUMENTE

Finanzinstrumente sind alle Verträge, die einen finanziellen Vermögenswert bei der einen Gesellschaft und eine finanzielle Verbindlichkeit oder ein Eigenkapitalinstrument bei einer anderen Gesellschaft begründen. Finanzinstrumente der Gesellschaft schließen finanzielle Vermögenswerte und Schulden wie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristige Finanzierung und Finanzierungsleasing, finanzielle Schulden sowie derivative Finanzinstrumente in Form von Devisentermingeschäften ein.

Nicht derivative Finanzinstrumente werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Dieser entspricht in den meisten Fällen den Anschaffungskosten zuzüglich aller direkt zuordenbaren Transaktionskosten. Die Folgebewertung der nicht derivativen Finanzinstrumente erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, da die Zielsetzung darin besteht, die finanziellen Vermögenswerte zu halten und den Nominalwert zu vereinnahmen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Zur Begrenzung und Steuerung von bestehenden Fremdwährungsrisiken werden fallweise derivative Finanzinstrumente in Form von Devisentermingeschäften eingesetzt. Diese erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (Hedge Accounting). Derivative Finanzinstrumente werden bei Zugang zu Anschaffungskosten angesetzt; zuordenbare Transaktionskosten werden zum Zeitpunkt ihres Anfallens erfolgswirksam erfasst. Die Folgebewertung wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert vorgenommen. Dieser Zeitwert ergibt sich für die Sicherungsinstrumente aus den Terminkursen am Abschlussstichtag. Die Bewertungsergebnisse aus den Anpassungen der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes werden in der jeweiligen Periode ergebniswirksam in der Gewinnund Verlustrechnung erfasst.

Zum 30. September 2019 hält die Gesellschaft keine derivativen Finanzinstrumente und im gesamten Berichtsjahr wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.

EIGENKAPITAL

Einzahlungen auf den rechnerischen Nennwert der Stammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Mehrkosten, welche der Ausgabe von Stammaktien und Beteiligungsoptionen direkt zugeordnet werden können, werden abzüglich angefallener Steuereffekte direkt im Eigenkapital erfasst.

Mit jeder Stammaktie ist für den Anteilseigner ein Stimmrecht verbunden.

Wenn als Eigenkapital klassifizierte Stammaktien zurückgekauft werden, werden die zurückgekauften Aktien als eigene Anteile klassifiziert und zu Anschaffungskosten bereinigt um jegliche Steuereffekte im Eigenkapital in Abzug gebracht. Mit eigenen Anteilen ist kein Stimmrecht verbunden.

NEUE BILANZIERUNGSRICHTLINIEN

Die Änderungen bestehender sowie neue IFRS und IFRIC, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, wurden bei der Aufstellung des Konzernabschlusses beachtet.

IM LAUFENDEN GESCHÄFTSJAHR ERSTMALS ANZUWENDENDE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

Standard Änderung
Änderungen an IFRS 2: Klarstellungen bei der Klassifizierung und
Anteilsbasierte Vergütung Bewertung von Geschäftsvorfällen mit
anteilsbasierter Vergütung
IFRS 15: Ersatz für IAS 11, IAS 18, IFRIC 13, IFRIC 18
Erlöse aus Verträgen mit und SIC-31. Anwendung eines einzigen,
Kunden prinzipienbasierten, fünfstufigen Modells für alle
Verträge mit Kunden. Definition einheitlicher
Prinzipien, zu welchem Zeitpunkt bzw. in welchem
Zeitraum Erlöse zu realisieren sind.
Änderungen an IFRS 9: Herausgabe der endgültigen Fassung mit neuen
Finanzinstrumente Regelungen zur Erfassung von Wertminderungen
sowie begrenzten Änderungen zur Klassifizierung
und Bewertung finanzieller Vermögenswerte
Änderungen an IFRS 4: Anwendung von IFRS 9 (Finanzinstrumente)
Versicherungsverträge gemeinsam mit IFRS 4 (Versicherungsverträge)
Änderungen an IAS 40: Klarstellung zur Klassifikation einer Immobilie als
Als Finanzinvestion eine "als Finanzinvestition gehaltene Immobilie",
gehaltene Immobilien wenn sich diese im Bau befindet

Die Anwendung des IFRS 15 hat insbesondere Einfluss auf die Bilanz des Beta Systems Konzerns. Eine Anpassung der Vorjahreswerte erfolgte nicht, so dass eine Vergleichbarkeit zu den Vorjahreszahlen nur bedingt gegeben ist. Die wesentlichen Effekte werden im Weiteren erläutert. IFRS 9 fordert erweiterte Angaben zu Finanzinstrumenten im Konzernanhang, Auswirkungen auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des Beta Systems Konzerns ergaben sich nicht.

Aus den übrigen Änderungen ergaben sich keine Implikationen für Beta Systems.

ERSTMALIGE ANWENDUNG VON IFRS 15

Im Geschäftsjahr 2018/19 findet IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" erstmalig Anwendung. In IFRS 15 wird vorgeschrieben, wann und in welcher Höhe Umsatzerlöse zu erfassen sind. Der neue Standard sieht im Gegensatz zu den zuvor gültigen Vorschriften ein einziges prinzipienbasiertes fünfstufiges Modell vor, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist.

Die Beta Systems Software AG hat den neuen Standard erstmals zum 1. Oktober 2018 angewendet. Die Gesellschaft wendet das Wahlrecht zur vereinfachten Erstanwendung an und beschränkt dabei die rückwirkende Anwendung von IFRS 15 auf Verträge, die zum Erstanwendungszeitpunkt noch nicht vollständig erfüllt sind. Diese werden so bilanziert, als ob IFRS 15 für sie schon immer anzuwenden gewesen wäre. Der kumulierte Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 15 wurde zum 1. Oktober 2018 erfolgsneutral in den Gewinnrücklagen erfasst. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen wurde nicht vorgenommen.

Änderungen innerhalb des Beta Systems Konzerns ergeben sich dadurch, dass Vertragsanbahnungskosten, die inkrementell durch den Abschluss eines Kundenvertrags entstehen, nicht mehr sofort aufwandswirksam erfasst werden. Nach IFRS 15 werden diese aktiviert und über die Laufzeit des zugrundeliegenden Vertrages entsprechend der Realisierung der zugehörigen Umsatzerlöse abgegrenzt. Entsprechend einer Vereinfachungsregel des IFRS 15 werden dabei Kosten, die für die jahresweise rollierende Verlängerung von Wartungskontrakten anfallen, weiterhin zum Zeitpunkt ihrer Entstehung aufwandswirksam erfasst. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Auswirkungen hieraus in der Spalte "IFRS 15 Bewertung". Zusätzlich waren auf diesen Effekt latente Steuern zu berücksichtigen. Eine weitere Veränderung ergibt sich dergestalt, dass die gegenüber Kunden bereits fakturierten, aber noch nicht erbrachten Leistungsverpflichtungen, die bisher als "Passive Rechnungsabgrenzung" ausgewiesen worden waren, nun als "Vertragsverbindlichkeiten" ausgewiesen werden. Dieser Effekt wird in der nachfolgenden Tabelle in der Spalte "IFRS 15 Umgliederung" dargestellt.

Konzernbilanz: Erstmalige Anwendung IFRS 15
(Tausend €)
30.09.2018 IFRS 15
Bewertung
IFRS 15
Umgliederung
01.10.2018
Kurzfristige Vermögenswerte 51.351 437 51.788
Zahlungsmittel 5.541 5.541
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.648 13.648
Fertigungsaufträge (POC) 261 261
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 31.684 437 32.121
Laufende Steuererstattungsansprüche 217 217
Langfristige Vermögenswerte 16.076 358 16.434
Sachanlagen 2.543 2.543
Firmenwert 3.567 3.567
Andere immaterielle Vermögenswerte 7.606 7.606
Erworbene Softwareproduktrechte 1.323 1.323
Latente Steuererstattungsansprüche 564 564
Sonstige langfristige Forderungen 473 358 831
Summe Aktiva 67.427 795 68.222
Kurzfristige Schulden 17.982 17.982
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.050 1.050
Passive Rechnungsabgrenzung 8.460 -8.460
Vertragsverbindlichkeiten 8.460 8.460
Laufende Ertragssteuerschulden 533 533
Sonstige kurzfristige Schulden 7.939 7.939
Langfristige Schulden 3.013 172 3.185
Pensionsverbindlichkeiten 2.373 2.373
Latente Steuerschulden 361 172 533
Sonstige langfristige Schulden 279 279
Summe Schulden 20.994 172 21.167
Eigenkapital 46.432 623 47.055
Grundkapital 26.417 26.417
Kapitalrücklage 10.332 10.332
Gewinn- (Verlust-) Vorträge 20.592 621 21.214
Eigene Anteile -11.500 -11.500
Andere nicht erfolgswirksame Änderungen des Eigenkapitals 591 1 592
Summe Passiva 67.427 795 68.222

ERSTMALIGE ANWENDUNG VON IFRS 9

Mit IFRS 9 "Finanzinstrumente" werden die bisher unter IAS 39 erfassten Regelungen zu Ansatz, Bewertung und Bilanzierung von Finanzinstrumenten vollständig ersetzt. Der neue Standard ist für Beta Systems erstmals zum 1. Oktober 2018 anwendbar.

Gegenüber IAS 39 sind die Anforderungen von IFRS 9 zum Anwendungsbereich der Ein- und Ausbuchung weitestgehend unverändert. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Die Klassifizierung resultiert dabei aus der Zahlungsstromeigenschaft sowie dem Geschäftsmodell, in dem der Vermögenswert gehalten wird. Die Folgebewertung richtet sich dann nach drei Kategorien mit unterschiedlicher Erfassung von Wertänderungen ((i) zu fortgeführten Anschaffungskosten, (ii) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, (iii) erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis).

Eine Analyse der Finanzinstrumente bei der Beta Systems hat ergeben, dass die bisherige Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten beigehalten werden konnte und die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt.

Für die Ermittlung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird die vereinfachte Methode angewendet, wonach zukünftig erwartete Kreditverluste auf der Grundlage historischer Erfahrungswerte und aktueller Erkenntnisse zu Überfälligkeiten, etc. bestimmt werden.

Für finanzielle Verbindlichkeiten wurden die Regelungen des IAS 39 weitgehend in IFRS 9 übernommen. Für Beta Systems haben sich demzufolge keine Anpassungen ergeben.

VORZEITIGE ANWENDUNG VON STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

Die Gesellschaft machte keinen Gebrauch von bereits zur Anwendung in der Europäischen Union angenommenen Änderungen bestehender oder neuer Standards und Interpretationen, die bis zum 30. September 2019 herausgegeben, aber noch nicht verpflichtend in Kraft getreten sind.

VERÖFFENTLICHTE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN, DIE NOCH NICHT ANGEWENDET WERDEN

Zum Abschlussstichtag sind die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Standards, Änderungen von Standards oder Interpretationen veröffentlicht, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind.

Änderungen für den Konzernabschluss der Beta Systems ergeben sich ab dem laufenden Geschäftsjahr 2019/20 dabei insbesondere aus der Anwendung des IFRS 16 "Leasingverhältnisse".

Kernanforderung des IFRS 16 ist es, beim Leasingnehmer generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz zu erfassen, die bisherige Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasing-Verträgen entfällt. Für alle Leasingverhältnisse erfasst der Leasingnehmer in seiner Bilanz eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen vorzunehmen. Gleichzeitig aktiviert der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert, welches grundsätzlich dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht. Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den Regelungen nach IAS 17 für Finanzierungs-Leasingverhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird. Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards dagegen ähnlich den bisherigen Vorschriften des IAS 17. Für die Klassifizierung nach IFRS 16 wurden die Kriterien des IAS 17 übernommen. Der Vorstand der Beta Systems erwartet aus den wesentlichen Änderungen, die IFRS 16 vorsieht, dass sich die Bilanzsumme zum Erstanwendungszeitpunkt aufgrund der Abbildung der Leasingverbindlichkeiten sowie dem Anstieg des Anlagevermögens aufgrund der zu aktivierenden Nutzungsrechte um rund € 8 Millionen erhöht. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden künftig Abschreibungen und der Zinsaufwand anstatt Leasingaufwand erfasst. Hierdurch werden sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um voraussichtlich rund € 2 Millionen bis € 2,5 Millionen verringern sowie die Abschreibungen analog steigen. Dies führt zu einem entsprechenden Anstieg des Betriebsergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA). Auswirkungen auf das EBIT werden nur in Höhe des Zinseffekts erwartet.

Anzuwenden für
Geschäftsjahre Auswirkungen auf die Darstellung der
Standard Änderung beginnend ab Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
IFRS 16:
Leasingverhältnisse
Einführung eines einzigen Bilanzierungsmodells für
den Leasingnehmer: Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen sind
in der Bilanz zu erfassen, es sei denn, die Laufzeit
beträgt 12 Monate oder weniger oder es handelt
sich um einen geringwertigen Vermögenswert
(jeweils Wahlrecht).
01.01.2019 Bilanzverlängerung durch Ausweis von
Nutzungsrechten an den Leasing
gegenständen (insbesondere Bürogebäude
und Kfz) und korrespondierend zu
passivierender Zahlungsverpflichtungen in
der Bilanz; Anstieg der Abschreibungen
(im Gegenzug Rückgang des
Mietaufwands) und entsprechender
Anstieg des EBITDA; Erhöhung des
operativen Cashflows, da die Tilgung der
Leasingverbindlichkeiten im Cashflow aus
Finanzierungstätigkeit auszuweisen ist
Änderungen an IAS 19: Neubewertung bei einer Planänderung, 01.01.2019 keine
Leistungen an -kürzung oder -erfüllung / Verfügbarkeit einer
Arbeitnehmer Erstattung aus einem leistungsorientierten Plan
Änderungen an IAS 28: Anwendung von IFRS 9, sofern Anteile an 01.01.2019 keine
Anteile an assoziierten assoziierten Unternehmen oder Gemeinschafts
Unternehmen und Joint unternehmen vorliegen, deren Bilanzierung nicht
Ventures nach Equity-Methode erfolgt
Änderungen an IAS 1, mit IFRIC 23 wird die Bilanzierung von 01.01.2019 keine
IAS 8, IAS 10, IAS 12: Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern klargestellt
Ertragsteuerliche
Behandlung
Änderungen an IFRS 9: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer 01.01.2019 keine
Finanzinstrumente Ausgleichsleistung
Änderungen an IFRS 3: * Definition eines Geschäftsbetriebs zur Lösung von 01.01.2020 keine
Unternehmens Schwierigkeiten in der Bestimmung, ob ein
zusammenschlüsse Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögens
werten erworben wurde
Änderungen an IAS 1 Definition der Wesentlichkeit von Abschluss 01.01.2020 voraussichtlich keine
und IAS 8: * informationen und Änderungen von rechnungs
Darstellung des Abschlus legungsbezogenen Schätzungen und Fehler
ses, Rechnungslegungs
methoden
Änderungen an IFRS 9, Erleichterungen bei der Bilanzierung von Hedge 01.01.2020 keine
IAS 39 und IFRS 7: * Accounting Beziehungen im Zusammenhang mit
Interest Rate Benchmark der Reform von Referenzzinssätzen
Reform
IFRS 17: * Regelungen zur Bilanzierung von Vermögens 01.01.2021 voraussichtlich keine
Versicherungsverträge werten und Verbindlichkeiten, die aus
Versicherungsverträgen resultieren
Jährliche Verbesserungen diverse 01.01.2019 keine
2015 - 2017

* Übernahme durch die EU steht noch aus

SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Die interne Berichts- und Organisationsstruktur der Gesellschaft unterscheidet die Regionen DACH, Westeuropa, Sonstiges Europa und Nordamerika, für die eigene Ergebnisrechnungen existieren. Diese Regionen sind die Grundlage für die Segmentberichterstattung gemäß IFRS 8.

Im Rahmen der internen Management-Berichterstattung werden das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) und das Betriebsergebnis (EBIT) der Segmente zur Messung der Segment-Profitabilität verwendet. Bilanzkennzahlen werden auf Segmentebene nicht berichtet.

In jedem Segment wird das vollständige Produkt- und Leistungsportfolio von Beta Systems in den Geschäftsbereichen DCI und IAM angeboten. Infolgedessen werden in allen Segmenten – wenngleich in unterschiedlichen Relationen – Umsatzerlöse aus Lizenz, Wartung und Service mit Produkten der Geschäftsbereiche DCI und IAM erzielt. Der Geschäftsbereich Digitalisierung beschränkt sich bisher auf das Segment DACH. Die Zuordnung von Erlösen und Aufwendungen zu den Segmenten erfolgt anhand des Sitzes der einzelnen Konzerngesellschaften. Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften, die demselben Segment zugeordnet sind (Intra-Segment-Beziehungen), werden je Segment eliminiert. Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften, die unterschiedlichen Segmenten zugeordnet sind (Inter-Segment-Beziehungen), werden in den betroffenen Segmenten ausgewiesen. Diese entstehen im Wesentlichen durch die Abführung von Royalties für die Nutzung von Produktrechten anderer Gesellschaften, die konzernweite Erbringung von zentralen Dienstleistungen durch die Holding sowie die Verrechnung sonstiger segmentübergreifender Unterstützungsleistungen. Die Eliminierung dieser Inter-Segment-Beziehungen wird nachfolgend als "Konsolidierung" bezeichnet. Die Verrechnung von Leistungen zwischen den Segmenten erfolgt grundsätzlich zu Bedingungen wie unter fremden Dritten ausgehandelt. Sämtliche einem Segment zugeordneten Aufwendungen und Erträge lassen sich eindeutig zuordnen, eine Schlüsselung wird nicht vorgenommen.

Das Segment DACH stellt den Kernmarkt des Beta Systems Konzerns dar, auf den im Berichtsjahr rund 75% der Konzernumsätze entfallen. Das Kundengeschäft im Segment DACH wird hauptsächlich betrieben durch die Beta Systems DCI Software AG mit ihren Tochtergesellschaften SI Software Innovation GmbH, HORIZONT Software GmbH, AUCONET GmbH und ASDIS Solutions GmbH, durch die Beta Systems IAM Software AG und durch die LYNET Kommunikation AG. Hinzu kommen zwei Vertriebsgesellschaften in Österreich und eine Vertriebsgesellschaft in der Schweiz. Neu zum Segment DACH hinzugekommen sind infolge der unterjährigen Akquisitionen die PROXESS GmbH (mit ihrer Muttergesellschaft PROXESS Holding GmbH) sowie die Categis GmbH mit ihrer Tochtergesellschaft Categis Software Private Ltd. Weiterhin werden in das Segment DACH die Beta Systems Software AG als Konzern-Holding, die Beta Systems IT Operations GmbH sowie die tschechische Entwicklungsgesellschaft der HORIZONT einbezogen. Aus dem Segment DACH heraus erfolgt auch die Betreuung von Kunden in Osteuropa ohne lokale Beta Systems Landesgesellschaften sowie überwiegend die Koordination des weltweiten Partnergeschäfts. Neben den vertrieblichen Tätigkeiten sind im Segment DACH die Entwicklungszentren in Berlin, Köln, Neustadt, München und Budweis sowie – infolge der Akquisition der PROXESS – in Rietheim-Weilheim und Rengsdorf angesiedelt. Gleichzeitig ist das Segment DACH Inhaber des überwiegenden Teils der Produktrechte des Beta Systems Konzerns. Die starke Positionierung in DACH wird unterstützt durch eine umfassende Service-Organisation, welche die Einführung und Weiterentwicklung der Beta Systems Lösungen bei den Kunden begleitet und unterstützt. Die Steuerung des Segments erfolgt direkt durch den Vorstand der Beta Systems Software AG, der die Rolle des Segment-Managers einnimmt.

Das Segment DACH erwirtschaftet Umsatzerlöse aus Lizenz- und Wartungsverträgen, aus der Erbringung von Serviceleistungen für externe Kunden und der Erbringung von konzerninternen Service-Leistungen für andere Segmente sowie durch den Vertrieb von Hardware und Software Dritter vorwiegend im Zusammenhang mit Kundenprojekten der LYNET und der PROXESS. Außerdem führen die übrigen Konzerngesellschaften in Abhängigkeit ihrer Umsatzerlöse Royalties zur Nutzung der Beta Systems Produktrechte an das Segment DACH ab. Das Segment DACH fungiert hierbei auch als zentrale Verrechnungsstelle für Royalties für Produkte, deren Rechte nicht in DACH angesiedelt sind. Die entsprechenden Royalties werden an den jeweiligen Rechteinhaber weitergereicht. Sonstige betriebliche Erträge werden darüber hinaus im Wesentlichen aus der konzernweiten Verrechnung der Holding-Dienstleistungen und der Bereitstellung von Rechenzentrumsleistungen für das kanadische Entwicklungszentrum in Calgary erzielt. Die Aufwendungen im Segment DACH bestehen überwiegend aus den in den zuzuordnenden Gesellschaften direkt anfallenden Betriebsaufwendungen, hierunter fallen unter anderem auch die Aufwendungen zur Bereitstellung der Zentralfunktionen durch die Holding sowie der Betrieb des konzerneigenen Rechenzentrums durch die Beta Systems IT Operations GmbH. Hinzu kommen Aufwendungen aus Royalties für Umsatzerlöse mit Produkten, deren Produktrechte beim Segment Nordamerika liegen, sowie Aufwendungen für aus anderen Segmenten zugekaufte Service- oder Entwicklungsleistungen. Das Segment DACH erzielt darüber hinaus Zinserträge im Wesentlichen durch die Anlage der finanziellen Mittel am Kapitalmarkt und im Cash-Pool der Deutsche Balaton AG sowie konzerninterne Zinserträge durch Ausleihungen gegenüber Konzerngesellschaften. Zinsaufwendungen fallen hauptsächlich an für das Darlehen, welches im Zusammenhang mit der Akquisition der PROXESS aufgenommen wurde, für die Aufzinsung der Pensionsverbindlichkeiten und die Abzinsung von Forderungen an sowie konzernintern für die Verzinsung der Einlagen der Konzerngesellschaften in den Beta Systems internen Cash-Pool.

Das Segment Westeuropa setzt sich zusammen aus den Konzerngesellschaften in Frankreich, Spanien, und Belgien und wird zentral aus Frankreich gesteuert, wo der lokale Geschäftsführer zugleich die Rolle des Segment-Managers einnimmt. Zur Steigerung der Effizienz und Effektivität im Vertrieb und zur Vereinfachung der Konzernstruktur wurde die Betreuung der Benelux-Länder im Berichtsjahr in der belgischen Konzerngesellschaft zentralisiert. Infolgedessen wurde die Gesellschaft in den Niederlanden geschlossen. Der Schwerpunkt des Segments Westeuropa liegt klar auf vertrieblichen Tätigkeiten. Zur Durchführung von Service-Projekten arbeiten die Gesellschaften in der Regel mit lokalen Consulting-Partnern zusammen. Entwicklungsleistungen werden in Westeuropa nicht erbracht.

Das Segment Westeuropa erzielt seine Erlöse überwiegend aus Lizenz- und Wartungsvereinbarungen, Service-Umsätze spielen im Vergleich zum Segment DACH eine deutlich untergeordnete Rolle. Die dem Segment zuzuordnenden Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus den direkt in den Gesellschaften anfallenden Betriebsaufwendungen zusammen sowie Aufwendungen für Royalties, die in Abhängigkeit der erwirtschafteten Umsatzerlöse an das Segment DACH abgeführt werden, und einer Umlage für die zentralen Admin-Leistungen der Holding. Bei den Zinsaufwendungen und -erträgen im Segment Westeuropa handelt es sich überwiegend um konzerninterne Beziehungen zur Beta Systems Software AG (Forderungen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Beta Systems internen Cash-Pool sowie konzerninterne Ausleihungen).

Das Segment Sonstiges Europa setzt sich aus den Konzerngesellschaften in Italien, Großbritannien und Skandinavien zusammen. Analog zum Segment Westeuropa handelt es sich hierbei um reine Vertriebsgesellschaften, die Vertriebs- und (in geringem Umfang) Serviceleistungen erbringen. Im Zusammenhang mit internationalen Projekten werden Erlöse aus konzerninternen Serviceleistungen erzielt. Entwicklungsleistungen werden nicht erbracht. Die Steuerung des Segments erfolgt durch das für den Vertrieb zuständige Vorstandsmitglied der Beta Systems Software AG, das in Personalunion die Rolle

Segment-Ergebnisrechnung
Okt. 2018 - Sep. 2019
(Tausend €)
DACH West-
europa
Sonstiges
Europa
Nord-
amerika
Konso
lidierung
Konzern
Umsatzerlöse mit Kunden
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten
40.108
5.966
5.580
6
4.459
138
3.140
957
0
-7.066
53.287
0
Umsatzerlöse gesamt 46.074 5.585 4.597 4.096 -7.066 53.287
Materialaufwand / Bezogene Leistungen
Personalaufwand
Sonstige Betriebsaufwendungen und -erträge
-4.267
-25.957
-6.773
-2.902
-1.629
-753
-2.107
-707
-1.156
-1.085
-1.645
-911
6.971
0
95
-3.390
-29.938
-9.497
Betriebsergebnis vor Abschreibungen 9.077 301 627 456 0 10.462
Abschreibungen -1.858 -13 -28 -18 0 -1.917
Betriebsergebnis 7.220 288 599 438 0 8.545
Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
802
-99
11
-1
17
-11
13
-202
-219
219
624
-94
Ergebnis vor Ertragssteuern 7.922 298 606 249 0 9.075
Ertragssteuern -3.050
Ergebnis der Geschäftsperiode 6.024
Segment-Ergebnisrechnung
Okt. 2017 - Sep. 2018
(Tausend €)
DACH West-
europa
Sonstiges
Europa
Nord-
amerika
Konso-
lidierung
Konzern
Umsatzerlöse mit Kunden 32.627 4.470 4.613 4.201 0 45.909
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 6.066 0 170 856 -7.092 0
Umsatzerlöse gesamt 38.693 4.470 4.783 5.056 -7.092 45.909
Materialaufwand / Bezogene Leistungen -3.230 -2.422 -2.201 -1.531 6.867 -2.518
Personalaufwand -24.283 -1.662 -823 -1.572 0 -28.339
Sonstige Betriebsaufwendungen und -erträge -7.059 -770 -825 -1.156 226 -9.584
Betriebsergebnis vor Abschreibungen 4.121 -384 934 797 1 5.469
Abschreibungen -1.646 -12 -7 -18 0 -1.683
Betriebsergebnis 2.475 -396 927 779 1 3.786
Zinsen und ähnliche Erträge 713 10 22 12 -211 546
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -72 -1 -11 -195 210 -69
Ergebnis vor Ertragssteuern 3.116 -387 938 595 0 4.262
Ertragssteuern -290
Ergebnis der Geschäftsperiode 3.973

des Segment-Managers für das Segment Sonstiges Europa ausübt.

Hinsichtlich der Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen treffen die Erläuterungen zum Segment Westeuropa auf das Segment Sonstiges Europa analog zu.

Das Segment Nordamerika bildet sich aus den Konzerngesellschaften in den USA und Kanada und hält einzelne Produktrechte (SecurLine und Garancy Password Management), die aus Sicht des Gesamtkonzerns eine untergeordnete Rolle spielen. Zur Vereinfachung der Konzernstruktur wurde im Berichtsjahr die amerikanische Tochtergesellschaft der AUCONET GmbH geschlossen und das Kundengeschäft an die Beta Systems of North America, Inc. übertragen. Das Segment Nordamerika erzielt seine Erlöse einerseits aus externen Kundenverträgen, die durch die Vertriebsgesellschaft in den USA gehalten werden. Andererseits erbringt die Tochtergesellschaft in Kanada Wartungs- und Supportleistungen in Nordamerika sowie projektbezogen konzerninterne Entwicklungsleistungen. Hinzu kommen Erlöse aus Royalties, die aus dem Segment DACH für die Umsatzerlöse abgeführt werden, die außerhalb des Segments Nordamerika mit den durch das Segment Nordamerika gehaltenen Produkten erzielt werden. Die dem Segment zuzurechnenden Aufwendungen entsprechen den vorangehenden Darstellungen der Segmente Westeuropa und Sonstiges Europa. Gleiches gilt für die Zuordnung der Zinsaufwendungen und -erträge. Die Steuerung des Segments Nordamerika erfolgt gemeinsam durch zwei Segment-Manager mit Sitz in Kanada (Director Software Engineering) und den USA (Senior Vice President).

Die Details zu den Umsätzen und Ergebnissen der Segmente sowie deren Überleitung auf das Konzernergebnis (Spalte Konsolidierung) sind in den vorstehenden Übersichten enthalten.

Gemäß IFRS 8.23 sind Bewertungen aller Vermögenswerte und Schulden der berichtspflichtigen Segmente nur anzugeben, wenn diese Informationen regelmäßig der verantwortlichen Unternehmensinstanz gemeldet werden. Diese Informationen sind in der regulären Management-Berichterstattung der Gesellschaft nicht enthalten.

Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen fallen in den Segmenten DACH und Nordamerika an. Insgesamt sind hierfür Aufwendungen in Höhe von T€ 10.832 (2017/18: T€ 9.875) entstanden.

Das Management der Chancen und Risiken, die Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg der Segmente der Gesellschaft haben könnten, ist ausführlich im Chancen- und Risikobericht innerhalb des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts beschrieben.

Eine weitere regionale Aufgliederung ausgewählter Kennzahlen gemäß IFRS 8.23 nach Inland und Ausland zum Abschlussstichtag lässt sich folgender Übersicht entnehmen. Die regionale Aufteilung erfolgt dabei nach dem Sitz der Konzerngesellschaft.

Ausland
Konzern
14.748
53.287
612
28.866
0
96
0
3.186
Ausland
Konzern
14.576
45.909
295
15.511
0
564

Ergänzend zu der (in der Segmentberichterstattung abgebildeten) regional strukturierten Steuerung des Konzerns erfolgt eine Steuerung insbesondere der vertrieblichen Aktivitäten entlang der Geschäftsbereiche DCI, IAM und Digitalisierung. Die drei Geschäftsbereiche haben jeweils ein eigenständiges Produkt- bzw. Lösungsportfolio und einen eigenen Kundenstamm und treten nach außen am Markt mit ihren Produkten und ihrem Vertriebspersonal separat auf. Für die Management-Berichterstattung erfolgt eine Aufteilung der Umsatzerlöse auf Geschäftsbereiche anhand einer eindeutigen Zuordnung der Produkte entsprechend ihres Anwendungsbereichs.

Weiterhin werden in der internen Berichterstattung die externen Umsatzerlöse (Umsatzerlöse mit Kunden) differenziert nach den Leistungsarten Lizenz, Wartung, Service und Sonstiges angegeben. Die Leistungsart Sonstiges fasst dabei im Wesentlichen den Vertrieb von Hardware und Software von Drittanbietern im Zusammenhang mit Kundenprojekten der LYNET und der PROXESS sowie sonstige Umsatzerlöse, z.B. aus dem Vertrieb von Ersatzteilen, zusammen.

Nachfolgende Tabellen geben einen Überblick der Konzern-Umsatzerlöse mit Kunden nach Geschäftsbereichen und Leistungsarten.

Umsatzerlöse mit Kunden
Okt. 2018 - Sep. 2019
(Tausend €)
DCI IAM Digitali
sierung
Konzern
Lizenz-Umsatz 11.901 1.745 0 13.645
Wartungsumsatz 23.010 5.780 133 28.922
Serviceumsatz 3.992 3.610 1.966 9.567
Sonstige Umsatzerlöse 102 0 1.050 1.152
Umsatzerlöse mit Kunden 39.004 11.134 3.148 53.287
Umsatzerlöse mit Kunden Digitali
Umsatzerlöse mit Kunden
Okt. 2017 - Sep. 2018
(Tausend €)
DCI IAM Digitali
sierung
Konzern
Lizenz-Umsatz 10.019 1.735 0 11.754
Wartungsumsatz 19.441 5.391 71 24.903
Serviceumsatz 3.170 4.252 1.190 8.613
Sonstige Umsatzerlöse 0 0 639 639
Umsatzerlöse mit Kunden 32.630 11.379 1.901 45.909

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. UMSATZERLÖSE

Die Umsatzerlöse lassen sich untergliedern nach den Leistungsarten Lizenz (Verkauf und Vermietung von Softwarelizenzen), Wartung (Erbringung von Wartungs- und Pflegeleistungen), Service (projektbezogenen Erbringung von individuellen Serviceleistungen) und Sonstiges (Vertrieb von Hardware- und Software-Lösungen Dritter im Zusammenhang mit Kundenprojekten und Vertrieb sonstiger Güter, z.B. Ersatzteile). Die Leistungsarten entsprechen den zu erbringenden Leistungsverpflichtungen gemäß IFRS 15.

Umsatzerlöse 2018/19 2017/18
Lizenz-Umsatz 13.645 11.754
Wartungsumsatz 28.922 24.903
Serviceumsatz 9.567 8.613
Sonstige Umsatzerlöse 1.152 639
Summe 53.287 45.909

Bei den ausgewiesenen Umsatzerlösen handelt es sich ausschließlich um Umsatzerlöse aus Kundenverträgen. Der überwiegende Teil der Verträge der Beta Systems umfasst die Leistungsverpflichtungen Lizenz und Wartung (z.B. Lizenzkauf mit Abschluss eines Wartungsvertrags). Entsprechend der Regelungen des IFRS 15 erfolgt auch bei Verträgen mit zeitlich befristeter Lizenzierung (Mietverträgen) eine Differenzierung nach den darin enthaltenen Bestandteilen Lizenz und Wartung. Somit werden auch für Mietverträge (analog zu Kaufverträgen) Lizenz- und Wartungserlöse getrennt voneinander ausgewiesen. Dies hat zur Folge, dass auch bei Mietverträgen die anteiligen Lizenzerlöse in der Regel nach Erfüllung der Leistungsverpflichtung (Bereitstellung der Software und – sofern erforderlich – des Zugriffsschlüssels) zu Vertragsbeginn realisiert werden, während die Realisierung der Wartungserlöse ratierlich über die Vertragslaufzeit hinweg erfolgt.

Bei der Gegenüberstellung der Umsatzerlöse und des Zahlungsstroms eines Kundenvertrags ist damit folgendes zu beachten: Die Lizenzerlöse werden gemäß IFRS 15 grundsätzlich nach Vertragsschluss und Leistungserbringung (Bereitstellung von Software und – sofern erforderlich – Zugriffsschlüssel) realisiert, während die Rechnungsstellung bei Mietverträgen in der Regel jahresweise über die Vertragslaufzeit hinweg erfolgt. Dies führt bei Verträgen mit mehrjähriger Laufzeit regelmäßig zu einem zeitlichen Auseinanderfallen von (sofortiger) Umsatzrealisierung und (ratierlichem) Zahlungseingang. Dies resultiert zu Vertragsbeginn in einem Überhang der Umsatzerlöse gegenüber dem Zahlungseingang und damit zu einem Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Diese werden über die Vertragslaufzeit hinweg dann sukzessive abgebaut. Wartungsleistungen hingegen werden in der Regel jährlich vorschüssig, d.h. zu Beginn der Wartungsperiode in Rechnung gestellt, während die Wartungserlöse zeitanteilig über die gesamte Wartungsperiode hinweg realisiert werden. Dies führt somit zu Beginn der jährlichen Wartungsperiode regelmäßig zu einem Überhang des Zahlungseingangs gegenüber den Wartungserlösen und somit zu einem Anstieg der Verbindlichkeiten aus Vertrag. Diese werden über die Wartungsperiode hinweg kontinuierlich abgebaut. Da generell die Rechnungsstellung durch Beta Systems bei einem Großteil der Kundenverträge im ersten Halbjahr eines jeden Geschäftsjahres erfolgt, kommt dieser Effekt insbesondere im ersten Geschäftshalbjahr zum Tragen. Bei Serviceumsätzen erfolgt die Rechnungsstellung meist monatlich entsprechend der Leistungserbringung. Somit unterscheiden sich der Zeitpunkt der Umsatzrealisierung und die Vereinnahmung der Gegenleistung des Kunden in der Regel nur um das vertraglich vereinbarte Zahlungsziel.

Von dem gesamten Umsatzerlösen in Höhe von T€ 53.287 bezieht sich ein Anteil von T€ 347 auf Leistungsverpflichtungen, die bereits im Vorjahr erbracht wurden. Dabei handelt es sich überwiegend um Nachzahlungen einzelner Kunden, die die ursprünglich lizenzierte Nutzungsmenge überschritten hatten.

Aus den zu Periodenbeginn bestehenden Vertragsverbindlichkeiten (T€ 8.460) wurden im Berichtsjahr anteilige Umsatzerlöse in Höhe von T€ 7.684 realisiert.

Als Zahlungsziel wird in der Regel ein Zeitraum von 10 bis 30 Tagen vereinbart. Im Ausland werden teilweise Fristen bis zu 60 Tagen, in Einzelfällen bis zu 120 Tagen akzeptiert.

2. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Sonstige betriebliche Erträge 2018/19 2017/18
Gewinne aus Währungsumrechnungen,
netto 0 37
Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen und Verbindlichkeiten 495 483
Gewinne aus dem Abgang von
Sachanlagen 5 0
Erstattungen und
Versicherungsentschädigungen 31 8
Ausgleichsansprüche vorzeitige
Vertragsbeendigung 0 25
Erträge aus Weiterbelastung co-finanzierter
Marketing-Aktivitäten 100 243
Erträge aus Vermittlungsprovision 31 23
Übrige Erträge 37 37
Summe 698 856

3. PERSONALAUFWAND

Personalaufwand 2018/19 2017/18
Löhne und Gehälter 25.051 22.148
Sozialabgaben 4.362 3.983
Sonstige Personalkosten 524 2.209
Summe 29.938 28.339

In den sonstigen Personalkosten sind Aufwendungen aus den im Zusammenhang mit dem Kauf der HORIZONT Software GmbH vertraglich vereinbarten Earn-Out Regelungen in Höhe von T€ 63 (2017/18:

T€ 604) sowie aus den im Zusammenhang mit dem Kauf der LYNET Kommunikation AG vertraglich vereinbarten Earn-Out Regelungen in Höhe von T€ 124 (2017/18: T€ 47) enthalten.

Hinzu kommen Aufwendungen für Versicherungen der Arbeitnehmer und variable Vergütungen in Form von Sachzuwendungen sowie in geringem Umfang Rückstellungen für mögliche Abfindungszahlungen.

4. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Sonstige betriebliche Aufwendungen 2018/19 2017/18
Verlust aus Währungsumrechnung 4 0
Raumkosten 3.751 3.661
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 863 820
Freelancer-, Partner- & Distributorenkosten 1.133 1.170
Aufwendungen des laufenden
Geschäftsbetriebes 2.465 2.370
Rechtsberatung 238 380
Unternehmensberatung 52 138
Beratung IT-Projekte 33 29
Personalberatung und -akquise 233 203
Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung 376 336
Marketing- und Werbeaufwendungen 878 743
Zuführung zu Gewährleistungsrückstellung 0 289
Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen 30 3
Sonstige betriebliche Steuern 40 38
Übrige Aufwendungen 101 261
Summe 10.196 10.440

5. ZINSEN UND ÄHNLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN

Zinsen und ähnliche Erträge und
Aufwendungen
2018/19 2017/18
Aufzinsung von Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen 137 142
Zinserträge aus Cash-Pooling Deutsche
Balaton AG 487 397
Sonstige Zinserträge 0 6
Zinsen und ähnliche Erträge 624 546
Zinsaufwendungen (Negativ-Zins) bei
Kreditinstituten -30 -1
Sonstige Zinsaufwendungen -64 -68
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -94 -69
Finanzergebnis 530 477

In den sonstigen Zinsaufwendungen sind Zinsen in Höhe von T€ 43 (2017/18: T€ 47) für die Aufzinsung von Pensionsverbindlichkeiten enthalten sowie T€ 20 (2017/18: T€ 20) aus der Aufzinsung möglicher künftiger nachträglicher Kaufpreiszahlungen für die Akquisition der LYNET Kommunikation AG entsprechend der vertraglich vereinbarten Earn-Out Regelungen.

6. ERTRAGSSTEUERN

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Ertragssteuern setzen sich wie folgt zusammen:

Ertragssteueraufwand 2018/19 2017/18
Laufende Steuern (abgelaufene Periode)
Deutschland -1.017 -842
Ausland -250 -194
-1.267 -1.036
Latente Steuern (zukünftige Perioden)
Deutschland -1.795 648
Ausland 11 98
-1.784 746
Summe -3.050 -290

Die Überleitung des erwarteten auf den tatsächlichen Ertragssteueraufwand wird in der folgenden Übersicht dargestellt. Der erwartete Ertragssteueraufwand ergibt sich dabei aus dem kombinierten Körperschaftsteuersatz, Solidaritätszuschlag und dem Gewerbesteuersatz von 30,0%.

Überleitungsrechnung erwarteter und
ausgewiesener Ertragssteueraufwand 2018/19 2017/18
Ergebnis vor Ertragssteuern 9.075 4.262
Erwarteter Steuer(-aufwand) /-ertrag
(Konzernsteuersatz 30% ) -2.722 -1.279
Nicht abzugsfähige Aufwendungen und
Hinzurechnungen -135 -210
Mindeststeuer -1 -11
Änderungen der Bewertung von
Verlustvorträgen -54 1.210
Steuererstattungen (+) / -nachzahlungen (-)
Vorjahre -60 -24
Lokale Steuersatzunterschiede -63 -45
Hinzurechnung sonstiger steuerfreier Erträge
und Aufwendungen 2 52
Sonstiges -17 16
Ausgewiesener Steuer(-aufwand) /- -3.050 -290
davon laufende Steuern
(tatsächlicher Steueraufwand) -1.267 -1.036
davon latente Steuern -1.784 746
Konzernsteuerquote 33,6% 6,8%

Die latenten Steuererstattungsansprüche und -schulden lassen sich wie folgt den einzelnen Bilanzpositionen zuordnen:

30.09.2019 Latente Steuern gemäß Bilanz 30.09.2018
Bilanzposten
3.999 Steuerliche Verlustvorträge 5.571
677 Pensionsverpflichtungen 417
34 Rechnungsabgrenzungen 12
850 Sonstige Verbindlichkeiten 759
Latente Steuererstattungsansprüche
5.560 (brutto) 6.759
-5.464 Saldierung -6.195
Latente Steuererstattungsansprüche
96 (in der Bilanz ausgewiesen) 564
Bilanzposten
Forderungen aus Lieferungen und
-2.895 Leistungen -2.792
-2.544 Andere immaterielle Vermögenswerte -2.302
-814 Erworbene Softwareproduktrechte -188
-353 Sonstige Vermögenswerte -59
Rechnungsabgrenzungen /
-1.117 Vertragsverbindlichkeiten -1.057
-37 Fertigungsaufträge (POC) -23
-132 Sachanlagen -134
-7.893 Latente Steuerschulden (brutto) -6.556
5.464 Saldierung 6.195
Latente Steuererschulden
-2.429 (in der Bilanz ausgewiesen) -361

In Anwendung von IAS 12.74 erfolgt eine Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern, soweit diese gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen und ein Recht auf Aufrechnung von Steuerschulden und Steuerforderungen besteht.

In verschiedenen Ländern verfügt die Gesellschaft über steuerliche Verlustvorträge der jeweiligen Konzerngesellschaften. Die Verlustvorträge in Deutschland sind unbefristet nutzbar, wobei die Nutzung jährlich auf T€ 1.000 begrenzt ist. Der übersteigende Teil des zu versteuernden Einkommens ist nur zu 60% mit dem Verlustvortrag verrechenbar. Die amerikanischen und kanadischen Verlustvorträge sind jeweils für 20 Jahre realisierbar, die spanischen Verlustvorträge für 15 Jahre und alle weiteren ausländischen Verlustvorträge sind unbegrenzt nutzbar.

Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden von der Gesellschaft nur aktiviert, soweit diese Verlustvorträge als werthaltig bzw. wahrscheinlich nutzbar angesehen werden, aber mindestens in der Höhe, wie diesen zu versteuernde temporäre Differenzen gegenüberstehen. Die latenten Steuererstattungsansprüche auf Verlustvorträge ergeben sich im Wesentlichen aus der Beta Systems Software AG mit einer Höhe von T€ 3.538 (2017/18: T€ 5.307). Dabei wurden die insgesamt bestehenden Verlustvorträge von T€ 7.120 (Körperschaftssteuer) bzw. T€ 15.748

Aktivierte Verlustvorträge 2018/19 2017/18
Verlust aktive Verlust aktive
Währung vortrag latente Steuern vortrag latente Steuern
Deutschland (Körperschaftsteuer) T€ 7.792 1.233 12.757 2.019
davon Organschaft Beta AG T€ 7.120 1.127 12.757 2.019
davon TK AUCONET T€ 0 0 0 0
davon TK PROXESS T€ 672 106
Deutschland (Gewerbesteuer) T€ 16.350 2.472 21.478 3.288
davon Organschaft Beta AG T€ 15.748 2.411 21.478 3.288
davon TK AUCONET T€ 0 0 0 0
davon TK PROXESS T€ 602 61
Italien T€ 13 2 119 29
Belgien T€ 474 140 463 137
Schweiz TCHF 205 42 340 69
Schweden TSEK 545 120
Österreich T€ 79 20 149 37
davon TK AUCONET T€ 79 20 149 37
Großbritannien TGBP 348 70

(Gewerbesteuer) zugrunde gelegt. Die Bewertung erfolgte auf Basis einer Ergebnisplanung für den steuerlichen Organkreis.

Als nicht aktivierbar sieht die Gesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt latente Steuern auf folgende Verlustvorträge (unter Angabe der daraus resultierenden steuerlichen Erstattungsansprüche) an:

Nicht aktivierbare Verlustvorträge 2018/19 2017/18
Verlust Erstattungs Verlust Erstattungs
Währung vortrag anspruch vortrag anspruch
Deutschland (Körperschaftsteuer) T€ 1.570 249 989 156
davon Organschaft Beta AG T€ 0 0 0 0
davon TK AUCONET T€ 1.570 249 989 156
Deutschland (Gewerbesteuer) T€ 1.570 225 989 142
davon Organschaft Beta AG T€ 0 0 0 0
davon TK AUCONET T€ 1.570 225 989 142
USA TUSD 9.676 3.731 9.785 3.773
Kanada TCAD 5.044 656 5.026 653
Großbritannien TGBP 1.433 287 1.985 397
Spanien T€ 3.255 814 3.037 759
Belgien T€ 0 0 78 27
Österreich T€ 220 55 218 55
davon TK AUCONET T€ 220 55 218 55

7. ERGEBNIS JE STAMMAKTIE

Das Ergebnis je Stammaktie ergibt sich wie folgt:

Ergebnis je Stammaktie 2018/19 2017/18
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der im
Umlauf befindlichen Stammaktien,
unverwässert und verwässert
4.783.390 5.213.527
Auf die Anteilseigner der Muttergesellschaft
entfallendes Jahresergebnis in T€
6.022 3.973
Ergebnis in € je Stammaktie,
unverwässert und verwässert
1,26 0,76

Optionsrechte auf die Ausgabe neuer Stammaktien bestanden im Berichtszeitraum und im Vergleichszeitraum des Vorjahres nicht. Das unverwässerte Ergebnis je Stammaktie ist deshalb mit dem verwässerten Ergebnis je Stammaktie identisch.

Die durchschnittliche Anzahl im Umlauf befindlicher Stammaktien, welche als Nenner in die Berechnung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses

je Stammaktie einfließt, ergibt sich wie folgt.

Durchschnittliche Anzahl im Umlauf
befindlicher Stammaktien unverwässert
und verwässert
Tage im
Umlauf
Anzahl
Aktienbestand 01.10.2018 bis 30.09.2019 365 4.783.390
Durchschnittliche Anzahl im Umlauf
befindlicher Stammaktien GJ 2018/19
unverwässert und verwässert 365 4.783.390

Dabei bleiben die unterjährig bis zu ihrer Einziehung durch die Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien auch vor der Einziehung unberücksichtigt.

8. PERIODENFREMDES ERGEBNIS

Sonstige periodenfremde betriebliche Erträge in Höhe von T€ 506 (2017/18: T€ 595) und andere periodenfremde betriebliche Aufwendungen in Höhe von T€ 98 (2017/18: T€ 422) sind im Betriebsergebnis des Berichtsjahres enthalten.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

9. ZAHLUNGSMITTEL

Zahlungsmittel 30.09.2019 30.09.2018
Barmittel
Sichteinlagen bei Kreditinstituten
7
13.525
5
5.536
Summe 13.532 5.541

10. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Der Gesamtbestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Gesellschaft betrug zum Abschlussstichtag T€ 15.351 (30. September 2018: T€ 13.648). Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beziehen sich auf Kundenverträge.

Abgezinste Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr sind in Höhe von T€ 6.211 (30. September 2018: T€ 6.972) in dem Gesamtwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten. Der verwendete Zinssatz beträgt 1,62% p.a. (30. September 2018: 2,18% p.a.).

Die Fälligkeit dieser Forderungen zum Abschlussstichtag stellt sich wie folgt dar:

Barwert der Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen,
fällig in > 12 Monaten 30.09.2019 30.09.2018
Geschäftsjahr 2019/20 0 4.604
Geschäftsjahr 2020/21 4.784 1.815
Geschäftsjahr 2021/22 816 541
Geschäftsjahr 2022/23 479 11
Geschäftsjahr 2022/24 73
Geschäftsjahr 2024/25 22
Geschäftsjahr 2025/26 13
Geschäftsjahr 2026/27 12
Geschäftsjahr 2027/28 12
Summe 6.211 6.972

Der Kundenstamm der Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus Kunden aus dem Banken- und Versicherungssektor und Großkunden aus der Industrie. Diese weisen in den überwiegenden Fällen ein Investment Grade Rating auf; im Ergebnis ist der Forderungsbestand mit geringen Ausfallrisiken behaftet.

Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Abschlussstichtag ist wie folgt:

Forderungen aus Lieferungen

und Leistungen Wert
Altersstruktur zum 30.09.2019 Buchwert minderung
Noch nicht fällig 14.496
Überfällig bis 30 Tage 368
Überfällig 31 - 90 Tage 377
Überfällig 91 - 180 Tage 129 -76
Überfällig 181 - 365 Tage 84 -28
Überfällig mehr als 365 Tage 37 -37
Summe 15.492 -141

Forderungen aus Lieferungen

und Leistungen Wert
Altersstruktur zum 30.09.2018 Buchwert minderung
Noch nicht fällig 12.961
Überfällig bis 30 Tage 301 -8
Überfällig 31 - 90 Tage 382
Überfällig 91 - 180 Tage 18 -10
Überfällig 181 - 365 Tage 40 -36
Überfällig mehr als 365 Tage 0
Summe 13.702 -54

Die Entwicklung der Wertminderungen auf zweifelhafte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen war im aktuellen Geschäftsjahr wie folgt:

Wertminderungen 30.09.2019 30.09.2018
Anfangssaldo zu Beginn des GJ -54 -9
Eröffnungsbilanzwert PROXESS
(erfolgsneutral) -134
Zuführung -30 -54
Auflösung 71 9
Inanspruchnahme 7 0
Summe zum Ende des Geschäftsjahres -141 -54

Forderungen in Höhe von T€ 9.652 stellen Vertragsvermögenswerte dar, die bereits erbrachte, aber noch nicht in Rechnungen gestellte Leistungsverpflichtungen beinhalten.

11. FERTIGUNGSAUFTRÄGE (POC)

Fertigungsaufträge (POC) 30.09.2019 30.09.2018
Aktivierte Auftragserlöse 255 330
Erhaltene Teilzahlungen -39 -69
Summe 216 261

Die Fertigungsaufträge werden in der Herstellungsphase zu Herstellungskosten zuzüglich Marge in der Bilanz aktiviert. Der damit im Posten Fertigungsaufträge enthaltene Projektertrag beziffert sich wie folgt:

Aktivierter Projektertrag der Periode 30.09.2019 30.09.2018
Aktivierte Auftragserlöse 255 330
Summe der angefallenen Kosten der
laufenden Projekte -171 -270
Summe 85 60

Die bereits erfolgswirksam realisierten Gesamterlöse der Fertigungsaufträge betrugen in der Berichtsperiode T€ 914 (2017/18: T€ 500).

Zum 30. September 2019 bestanden keine Fertigungsaufträge, für die Anzahlungen und höhere Teilzahlungen geleistet als Umsätze zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Fertigungsaufträge (POC) werden voraussichtlich innerhalb des nächsten Jahres beendet.

12. KURZFRISTIGE FINANZANLAGEN

Zum Abschlussstichtag 30. September 2019 bestanden wie zum Vorjahresstichtag 30. September 2018 keine kurzfristigen Finanzanlagen.

13. SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 30.09.2019 30.09.2018
Aktive Rechnungsabgrenzung
und geleistete Anzahlungen 1.457 717
Umsatzsteuerguthaben 489 636
Forderung aus Cash-Pool
Deutsche Balaton AG 26.000 30.100
Aktivierte Vertragskosten 519 0
Übrige kurzfristige Forderungen 225 231
Summe 28.690 31.684

Die Umsatzsteuerguthaben betreffen Forderungen gegenüber dem Finanzamt aus Umsatzsteuer-Vorauszahlungen. Überwiegend handelt es sich um die Vorauszahlung zur Dauerfristverlängerung 2019 der Beta Systems Software AG.

Die aktivierten Vertragskosten beinhalten gemäß IFRS 15 Vertragsanbahnungskosten, die inkrementell durch den Abschluss eines Kundenvertrags entstehen. Diese werden dann über die Laufzeit des zugrundeliegenden Vertrages entsprechend der Realisierung der zugehörigen Umsatzerlöse abgegrenzt. In der Berichtsperiode wurde aus dem Eröffnungsbilanzwert von insgesamt T€ 795 (davon T€ 437 kurzfristig, T€ 358 langfristig) ein Betrag von T€ 437 aufwandswirksam erfasst und die aktivierten Vertragskosten entsprechend reduziert. Gegenläufig wurden – ausgehend von den in der Berichtsperiode erzielten Auftragseingängen – neue Vertriebsboni in Höhe von initial T€ 1.035 aktiviert. Diese wurden im weiteren Verlauf der Periode bereits anteilig um T€ 454 abgeschrieben. Bei den gesamten Abschreibungen von T€ 891 handelt es sich fast ausschließlich um planmäßige Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen (wegen vorzeitiger Ablösung bestehender Verträge) sind lediglich in unwesentlicher Größenordnung angefallen.

Neben diversen Einzelsachverhalten wie gezahlte Reisekostenvorschüsse sind in den übrigen kurzfristigen Forderungen weiterhin Forderungen gegen den ehemaligen Geschäftsführer der ASDIS GmbH in Höhe von T€ 116 (2017/18: T€ 113) enthalten.

Für Erläuterungen zum Cash-Pool der Deutsche Balaton AG wird auf den Abschnitt "30. Nahestehende Unternehmen und Personen" des Konzernanhangs verwiesen.

14. SACHANLAGEN

Sachanlagen 30.09.2019 30.09.2018
Anschaffungskosten
Computerausrüstung 7.048 6.868
Grundstücke und Gebäude 1.396 1.395
Einbauten in Geschäfts- und
Betriebsgebäude 831 648
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.810 1.655
Summe Anschaffungskosten 11.084 10.565
Kumulierte planmäßige Abschreibungen -7.988 -8.022
Summe 3.097 2.543

Die im Geschäftsjahr 2018/19 in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Abschreibungen enthaltenen planmäßigen Abschreibungen für die Sachanlagen betragen T€ 799 (2017/18: T€ 712).

Zum 30. September 2019 betrugen die Buchwerte der Sachanlagen, die Gegenstand eines Finanzierungsleasings sind, T€ 0 (30. September 2018: T€ 0).

Die Entwicklung der Buchwerte im Laufe der Berichtsperiode ist in der Übersicht "Entwicklung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte des Konzerns" dargestellt.

15. FIRMENWERT

Nach IAS 36 ist grundsätzlich ein jährlich verpflichtender Werthaltigkeitstest der Firmenwerte durchzuführen. Dabei wird der Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwerten derselben gegenübergestellt. Für alle zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde der erzielbare Betrag zum 30. September 2019 höher eingeschätzt als die Buchwerte. Eine Wertminderung war somit nicht vorzunehmen.

Firmenwert 30.09.2019 30.09.2018
Anschaffungskosten 13.043 5.050
davon aus Akquisition der SI Software
Innovation 507 507
davon aus Akquisition der HORIZONT 2.731 2.731
davon aus Akquisition der LYNET 267 267
davon aus Akquisition der AUCONET/
ASDIS 1.545 1.545
davon aus Akquisition der Categis 78
davon aus Akquisition der PROXESS 7.915
Wertminderungen -1.483 -1.483
Summe 11.560 3.567

Die Buchwerte der Firmenwerte stellen sich zum 30. September 2019 wie folgt dar:

Buchwert Firmenwert 30.09.2019 30.09.2018
SI Software Innovation GmbH 189 189
HORIZONT Software GmbH 1.566 1.566
LYNET Kommunkation AG 267 267
AUCONET Teilkonzern 1.545 1.545
Categis GmbH 78
PROXESS GmbH 7.915
Summe 11.560 3.567

Die Wertermittlung zum 30. September 2019 beruhte dabei jeweils auf einer vom Management erstellten Detailplanung über drei Jahre mit den nachfolgend genannten wesentlichen Prämissen.

Die Prognosen beruhen dabei auf den Erfahrungen der Vergangenheit, den aktuellen operativen Ergebnissen, externen Marktannahmen und der vom Management vorgenommenen Einschätzung der zukünftigen Entwicklung. Die Umsatzentwicklung beruht auf der Planung von Folgeverträgen bestehender Kunden- und Vertragsbeziehungen.

Für die SI Software Innovation GmbH wird auf Basis der aktuellen Vertragssituation und Pipeline von einer stabilen Entwicklung des Lizenzumsatzes auf dem durchschnittlichen Niveau der Vorjahre ausgegangen. Der Wartungsumsatz wurde leicht rückläufig geplant (-0,5% pro Jahr). Der Kapitalisierungszins vor Steuern wurde mit 10,9% angesetzt.

Die HORIZONT Software GmbH ist in ihren Kernmärkten mit ihren Produkten im Mainframe-Markt bei allen wesentlichen Kunden vertreten. Hieraus ergibt sich eine exzellente Marktpositionierung bei gleichzeitig allerdings eingeschränktem Wachstumspotential mit Blick auf künftiges Neugeschäft. Im Sinne einer vorsichtigen Planung wurden daher rückläufige Umsatzerlöse (-4,5% pro Jahr) unterstellt. In den vergangenen Jahren gelang es allerdings zuverlässig, Abgänge durch die Generierung von Neugeschäft auszugleichen. Der Kapitalisierungszins vor Steuern wurde mit 8,1% angesetzt.

Für die LYNET Kommunikation AG wurde in einem dynamischen Marktumfeld in der Detailplanung ein Umsatzwachstum von jährlich 8% unterstellt. Jenseits der Detailplanung wurden die Umsatzerlöse mit einer Wachstumsrate von 3% extrapoliert. Ausgehend von der unterstellten Umsatzentwicklung wird auch von einem (im Vergleich zum Umsatz unterproportionalen) Anstieg der Aufwendungen und dabei insbesondere des Personalaufwands ausgegangen. Analog der Umsatzplanung wurden auch die Aufwendungen mit angemessenen Wachstumsraten fortgeschrieben. Der Kapitalisierungszins vor Steuern wurde mit 10,1% angesetzt.

Für die AUCONET Geschäft (hierunter fallen auch die Tochtergesellschaften der AUCONET GmbH inklusive der ASDIS Solutions GmbH) wurden ausgehend von der Budgetplanung die Umsatzerlöse in den Leistungsarten Lizenz und Service stabil fortgeschrieben. Für die Wartungserlöse wird auf Basis des prognostizierten Neugeschäfts von einem jährlichen Wachstum von 5% für die Detailplanung ausgegangen, darüber hinaus wurden die Werte mit einer Wachstumsrate von 3% extrapoliert. Ausgehend von der unterstellten Umsatzentwicklung wird auch von einem

leichten (im Vergleich zum Umsatz aber unterproportionalen) Anstieg der Aufwendungen ausgegangen. Der Kapitalisierungszins vor Steuern wurde mit 9,7% angesetzt.

Der Firmenwert für die PROXESS wurde zum Stichtag 30. Juni 2019 ermittelt, der lediglich drei Monate vor dem Bilanzstichtag liegt. In der kurzen Zeit der Konzernzugehörigkeit der PROXESS gab es keine Anhaltspunkte, die einen Impairmenttest erforderlich gemacht hätten (sogenanntes "Triggering Event"). Somit wurde auf die Durchführung eines Impairmenttests verzichtet.

Änderungen der Berechnungsparameter für Werthaltigkeitstests können die erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beeinflussen. Die Bewertung reagiert dabei besonders sensitiv auf den Kapitalisierungszinssatz und die erwartete Umsatzentwicklung. Dabei hätte sich auch bei einer Erhöhung des zugrunde gelegten Diskontierungssatzes um 1,0% zum 30. September 2019 keine Wertminderung ergeben. Auch unter Annahme eines um 2 Prozentpunkte stärkeren Rückgangs der wichtigen Wartungserlöse (für die SI Software Innovation und die HORIZONT) bzw. eines um 2 Prozentpunkte schwächeren Wachstums der Umsatzerlöse (für die LYNET und die AUCONET) wäre keine Wertminderung erforderlich gewesen.

Die Entwicklung der Buchwerte im Laufe der Berichtsperiode ist in der Übersicht "Entwicklung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte des Konzerns" dargestellt.

16. ANDERE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

30.09.2019 30.09.2018
0 90
16.892
-9.376
9.039 7.606
19.427
-10.388

Die Anschaffungskosten der anderen immateriellen Vermögenswerte enthalten eine Währungsumrechnungsdifferenz im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von T€ 101 (2017/18: T€ 29).

Die im Geschäftsjahr 2018/19 in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Abschreibungen enthaltenen planmäßigen Abschreibungen für die anderen immateriellen Vermögenswerte betragen T€ 911 (2017/18: T€ 828).

Die Gesellschaft führte zum Abschlussstichtag keine Werthaltigkeitsprüfung der anderen immateriellen Vermögenswerte durch, da es keine Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung gab. Ebenso ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine mögliche Aufholung der in früheren Geschäftsjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Wertminderungen.

Die erwarteten planmäßigen Abschreibungen der nächsten Jahre für die anderen immateriellen Vermögenswerte beziehen sich auf die im Zuge der Kaufpreisallokationen aktivierten Vermögenswerte der HORIZONT, der LYNET, der AUCONET (inkl. Tochtergesellschaften) und der PROXESS und ergeben sich wie folgt:

Erwartete planmäßige Abschreibungen

Geschäftsjahr 2019/20 1.006
Geschäftsjahr 2020/21 968
Geschäftsjahr 2021/22 890
Geschäftsjahr 2022/23 824
Geschäftsjahr 2023/24 777
Geschäftsjahr 2024/25 751
Geschäftsjahr 2025/26 712
Geschäftsjahr 2026/27 701
Geschäftsjahr 2027/28 661
Geschäftsjahr 2028/29 647
Geschäftsjahr 2029/30 236
Geschäftsjahre 2030/31 bis 2038/39 866
Summe 9.039

Die Entwicklung der Buchwerte im Laufe der Berichtsperiode ist in der Übersicht "Entwicklung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte des Konzerns" dargestellt.

17. ERWORBENE SOFTWAREPRODUKTRECHTE

Erworbene Softwareproduktrechte 30.09.2019 30.09.2018
Anschaffungskosten 10.159 7.062
Kumulierte Abschreibungen -5.942 -5.739
Summe 4.217 1.323

Die Anschaffungskosten der Softwareproduktrechte enthalten eine Währungsumrechnungsdifferenz im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von T€ 15 (2017/18: T€ -10).

Die Restbuchwerte der aktivierten Softwareproduktrechte verteilen sich wie folgt:

Buchwerte erworbener
Softwareproduktrechte 30.09.2019 30.09.2018
Erworbene
Rechte von
Er
werbs
art
GJ Restab
schreibung
(Monate)
HORIZONT Software GmbH
XINFO SD 2014/15 27 82 118
SmartJCL SD 2014/15 3 3 16
ProcMan SD 2014/15 99 369 414
TWS Products SD 2014/15 0 0 3
AUCONET GmbH
BICS AD 2017/18 160 717 771
PROXESS GmbH
PROXESS SD 2018/19 237 3.046
Summe 4.217 1.323

SD = Share Deal; AD = Assets Deal

Die im Geschäftsjahr 2018/19 in der Gewinn- und Verlustrechnung im Posten Abschreibungen enthaltenen planmäßigen Abschreibungen für die Softwareproduktrechte betragen T€ 206 (2017/18: T€ 144).

Die Gesellschaft führte zum Abschlussstichtag keine Werthaltigkeitsprüfung der Softwareproduktrechte durch, da es keine Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung gab.

Der erwartete planmäßige Abschreibungsaufwand der nächsten Jahre ergibt sich für die Softwareproduktrechte wie folgt:

Erwartete planmäßige Abschreibungen
Geschäftsjahr 2019/20 292
Geschäftsjahr 2020/21 289
Geschäftsjahr 2021/22 262
Geschäftsjahr 2022/23 253
Geschäftsjahr 2023/24 253
Geschäftsjahr 2024/25 253
Geschäftsjahr 2025/26 253
Geschäftsjahr 2026/27 253
Geschäftsjahr 2027/28 219
Geschäftsjahr 2028/29 208
Geschäftsjahre 2029/30 - 2036/37 1.683
Summe 4.217

Die Entwicklung der Buchwerte im Laufe der Berichtsperiode ist in der Übersicht "Entwicklung der Sachanlagen und der immateriellen Vermögenswerte des Konzerns" dargestellt.

18. SONSTIGE LANGFRISTIGE FORDERUNGEN

Sonstige langfristige Forderungen 30.09.2019 30.09.2018
Ausleihungen an Dritte 0 7
Kautionen 504 466
Aktivierte Vertragskosten 420 0
Sonstige langfristige Forderungen 29 0
Summe 953 473

Hinsichtlich der aktivierten Vertragskosten wird auf die Erläuterungen in Abschnitt 13. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte verwiesen.

19. FINANZIERUNGSLEASING

Zum Abschlussstichtag 30. September 2019 bestanden wie im Vorjahr keine Finanzierungsleasingverbindlichkeiten.

Ebenfalls standen zum 30. September 2019 keine geleasten Vermögenswerte in der Bilanz (30. September 2018: T€ 0).

20. KURZFRISTIGE FINANZIERUNG

Als kurzfristige Finanzierung wird der innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten fällige Teilbetrag des Darlehens ausgewiesen, das im Zusammenhang mit der Akquisition der PROXESS aufgenommen wurde (für weitere Erläuterungen hierzu wird auf Abschnitt 23. Finanzielle Schulden verwiesen). Hinzu kommt ein im Laufe des Geschäftsjahres 2019/20 vollständig zu tilgendes Alt-Darlehen der PROXESS.

21. VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN

Innerhalb der kurzfristigen Schulden werden seit dem 1. Oktober 2018 aufgrund der Anforderungen des IFRS 15 die gegenüber Kunden bereits fakturierten, aber noch nicht erbrachten Leistungsverpflichtungen, die bisher als Passive Rechnungsabgrenzung ausgewiesen worden waren, als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Im Berichtszeitraum wurden aus den zu Periodenbeginn bestehenden Vertragsverbindlichkeiten (T€ 8.460) anteilige Umsatzerlöse in Höhe von T€ 7.684 realisiert. Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten von T€ 10.176 werden weit überwiegend im laufenden Geschäftsjahr 2019/20 als Umsatzerlöse realisiert werden.

22. SONSTIGE KURZFRISTIGE SCHULDEN

Sonstige kurzfristige Schulden 30.09.2019 30.09.2018
Andere Steuerschulden und Sozialabgaben 524 519
Verbindlichkeiten ggü. Arbeitnehmern
(Gehälter und gehaltsähnliche Zahlungen) 4.845 3.801
Erhaltene Anzahlungen 37 339
Übrige kurzfristige Schulden 2.629 3.280
Summe 8.035 7.939

ANDERE STEUERSCHULDEN UND SOZIALABGABEN

Die Position betrifft Schulden gegenüber dem Finanzamt aus Umsatzsteuer und Lohnsteuer sowie für Abgaben gegenüber Sozialversicherungsinstituten.

VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER ARBEITNEHMERN

Hierin sind Ansprüche der Mitarbeiter aus Urlaub, Überstunden und Gleitzeit, Verbindlichkeiten aus Leistungsprämien sowie zu leistende Erstattungen verauslagter Reisekosten enthalten. Darüber hinaus enthalten sind Rückstellungen für variable Gehaltszahlungen an die Belegschaft (inkl. Bonuszahlungen an den Vertrieb) und den Vorstand.

ÜBRIGE KURZFRISTIGE SCHULDEN

Die übrigen kurzfristigen Schulden enthalten unter anderem Verbindlichkeiten aus der vertraglich vereinbarten Earn-Out Regelung mit den Veräußerern der LYNET (T€ 109), Verbindlichkeiten aus Abschlussprüfung und Steuerberatung (T€ 358), Verpflichtungen aus Mietverhältnissen inkl. Nebenkosten (T€ 292), Rückstellungen für mögliche Abfindungszahlungen (T€ 910) sowie Verpflichtungen aus Kundenverträgen im Rahmen der Gewährleistung (T€ 547).

23. FINANZIELLE SCHULDEN

Die Gesellschaft nutze zum Bilanzstichtag die im Folgenden beschriebenen Finanzierungsmittel.

Finanzielle Schulden 30.09.2019 30.09.2018
Darlehen Commerzbank AG 7.600 0
Darlehen Sparkasse Neuwied 35 0
Summe finanzielle Schulden 7.635 0
davon fällig ≤ 12 Monaten 1.635 0
Langfristige finanzielle Schulden
bei Kreditinstituten 6.000 0

Das Darlehen der Commerzbank wurde zur Refinanzierung eines Teils des Kaufpreises der PROXESS aufgenommen. Die Laufzeit ist bis zum 30. Juni 2024 fest vereinbart. Das Darlehen wird mit einem Darlehenszins in Höhe des Drei-Monats-EURIBOR zzgl. einer Marge von 1,50% p.a. verzinst (ist der EURIBOR kleiner Null, gilt ein Zinssatz von 1,50%) und ist in vierteljährlichen Raten von jeweils T€ 400 zu tilgen. Bei einem nicht-negativen EURIBOR-Satz würde ein Anstieg um 100 Basispunkte zu einem um T€ 70 höheren Zinsaufwand im laufenden Geschäftsjahr 2019/20 führen. Bei einem negativen EURIBOR-Satz fällt der Effekt geringer aus, da in diesem Fall ohnehin mindestens die Bank-Marge zu vergüten ist. Die Laufzeit und die Verzinsung des Darlehens sind an definierte Finanzkennzahlen (Covenants) gebunden. Diese wurden im Geschäftsjahr 2018/19 eingehalten. Gesonderte Sicherheiten wurden nicht gestellt.

Bei dem Darlehen der Sparkasse Neuwied handelt es sich um den Restbetrag eines Alt-Darlehens der PROXESS GmbH. Das Darlehen wird mit einem Darlehenszins in Höhe von 2,20% p.a. verzinst und ist in vierteljährlichen Raten von jeweils € 8.750 zu tilgen. Sicherheiten wurden durch die Gesellschaft nicht gestellt.

Andere Darlehenskreditlinien bestanden zum Abschlussstichtag nicht.

24. PENSIONSVERBINDLICHKEITEN

Auf folgende Bilanzpositionen hat die Erfassung von Verbindlichkeiten aus Pensionen Einfluss:

Bilanzposition 30.09.2019 30.09.2018
Pensionsverbindlichkeiten 3.186 2.373
Versicherungsmathematische Gewinne
(Verluste) -891 -171
Ertragsteuereffekt 278 52
Nicht erfolgswirksame Änderungen des
Eigenkapitals -614 -118
Zinsaufwand -43 -47
Planänderungen 0 0
Periodenergebnis -43 -47

Auf Basis von Einzelzusagen gewährt die Beta Systems Software AG einem ehemaligen Vorstand sowie einem ehemaligen Mitglied des Managements Pensionsansprüche. Die Leistungen sind von den geleisteten Dienstjahren und vom damaligen Gehalt abhängig.

Eine allgemeine Versorgungszusage besteht gegenüber ehemaligen Betriebsangehörigen der vormaligen Kleindienst Datentechnik AG. Diese Pensionsverpflichtungen basieren auf einer Betriebsvereinbarung vom 21. Dezember 1972 sowie Ergänzungen hierzu. Im Rahmen des Verkaufs des aufgegebenen Geschäftsbereiches ECM sind die Pensionsverpflichtungen der zum Verkaufszeitpunkt aktiven Mitarbeiter an den Erwerber übergegangen, bei der Gesellschaft sind nur die Pensionsverpflichtungen gegenüber den Rentnern und anderweitig ausgeschiedenen Mitarbeitern verblieben. Anspruchsberechtigt sind alle bis zum 20. September 1987 in das Unternehmen eingetretenen Mitarbeiter.

Die Versorgungsordnung sieht nach Ablauf einer 10 jährigen Betriebszugehörigkeit die Gewährung einer Altersrente bei Ausscheiden nach Vollendung des 65. Lebensjahres vor, ebenso bei Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente in voller Höhe aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Gewährung einer Invalidenrente bei Ausscheiden nach Vollendung des 58. Lebensjahres wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Höhe der Leistungen ergibt sich aus einem festen Rententeilbetrag pro nach Vollendung des 30. Lebensjahres geleistetem Dienstjahr.

Die Versorgungsansprüche aus den Pensionszusagen an die ehemaligen Gesellschafter der HORIZONT Software GmbH wurden mit Wirkung zum 30. September 2014 auf den bis zu diesem Stichtag erdienten Teil reduziert (past service). Auf den nach diesem Stichtag noch zu erdienenden Teil (future service) verzichten die Versorgungsberechtigten. Die bis zu diesem Zeitpunkt erdiente Rentenanwartschaft bleibt bestehen, wurde jedoch im Zuge der Übernahme der HORIZONT auf einen Pensionsfond ausgelagert. Der Vorstand der Beta Systems ist der Ansicht, dass die Beta Systems Software AG entsprechend der mit den Veräußerern der HORIZONT im Zuge der Übernahme getroffenen vertraglichen Vereinbarungen somit auch für die bis zum 30. September 2014 erdiente Rentenanwartschaft nicht in Anspruch genommen werden kann. Gemäß den Rechnungslegungsvorschriften nach IFRS muss dennoch buchhalterisch eine mittelbare Pensionsverbindlichkeit ausgewiesen werden.

In der Bilanz wurden die Pensionsverpflichtungen aufgrund der Gleichartigkeit der Pläne zusammengefasst, ebenso betreffen die folgenden Erläuterungen die Einzelzusagen sowie die Versorgungsordnung für Rentner und anderweitig ausgeschiedene Mitarbeiter bei Beta Systems/Kleindienst und HORIZONT gleichermaßen.

Die Pensionszusagen umfassen insgesamt 86 Anspruchsberechtigte, davon 4 Mitarbeiter, 54 Rentner und 28 ehemalige Mitarbeiter (30. September 2018: 88 Anspruchsberechtigte, davon 4 Mitarbeiter, 52 Rentner und 32 ehemalige Mitarbeiter). Da bereits alle anspruchsberechtigten Personen aus der Gesellschaft ausgeschieden sind oder auf zukünftige Ansprüche verzichten und damit keine neuen Ansprüche mehr erdient werden können, ergibt sich das Risiko der Gesellschaft ausschließlich aus der Entwicklung der Zinssätze, dem erwarteten Renteneintrittsalter sowie der Lebenserwartung der anspruchsberechtigten Personen.

Die Ermittlung der Verpflichtungen zum 30. September 2019 beruht auf einem unabhängigen finanzmathematischen Gutachten eines Sachverständigen für betriebliche Altersvorsorge. Seinen Berechnungen liegen folgende Annahmen zugrunde:

Versicherungsmathematische
Annahmen 30.09.2019 30.09.2018
Zinssatz 0,73% 1,73%
Pensionssteigerungen (Rententrend) -
Einzelzusagen
Pensionssteigerungen (Rententrend) -
2,00% 2,00%
Versorgungsordnung 1,50% 1,50%
Pensionierungsalter - Frauen 56,5 - 63 56,5 - 63
Pensionierungsalter - Männer 63 - 65 63 - 65

Als Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck" in der vom 2. Oktober 2018 veröffentlichten Version herangezogen. Gehaltssteigerungen sowie Fluktuationen werden nicht berücksichtigt, da keine aktiven Mitarbeiter mehr im

Unternehmen beschäftigt sind, die unter die genannten Regelungen fallen.

Die Barwerte der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen haben sich während des Geschäftsjahres 2018/19 wie folgt entwickelt:

Barwert der leistungsorientierten
Verpflichtungen (DBO) 2018/19 2017/18
Barwert der leistungsorientierten
Verpflichtungen am Beginn des GJ 4.064 3.944
Zinsaufwand 69 75
Versicherungsmath. (Gewinne) Verluste 752 159
Pensionzahlungen -116 -114
Summe zum Ende des Geschäftsjahres 4.769 4.064

Zur teilweisen Deckung ihrer Pensionsverpflichtungen unterhält die Gesellschaft ein Planvermögen, welches sich wie folgt zusammensetzt:

Zusammensetzung Planvermögen 30.09.2019 30.09.2018
Zahlungsmittel und -äquivalente
qualifizierte Versicherungsverträge
122
1.461
122
1.569
Summe 1.583 1.691

Die Gesellschaft leistete im Berichtsjahr Versicherungsbeiträge in Höhe von T€ 8 für bestehende Rückdeckungsversicherungen. Das Planvermögen hat sich im Berichtszeitraum wie folgt entwickelt:

Entwicklung Planvermögen 30.09.2019 30.09.2018
Planvermögen am Beginn des GJ 1.691 1.669
Zuführungen Zinsertrag 24 26
Einzahlung 8 8
Versicherungsmathematische Gewinne
(Verluste) -139 -12
Summe zum Ende des Geschäftsjahres 1.583 1.691

Die Gesellschaft saldiert gemäß IAS 19.131 die jeweiligen Bestandteile des Planvermögens mit den Pensionsverpflichtungen nur, soweit diese zum betreffenden Pensionsplan gehören. Zum Abschlussstichtag traf dieser Sachverhalt wie auch im Vorjahr auf das komplette Planvermögen zu.

Die Überleitung zu den in der Bilanz ausgewiesenen Pensionsverbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:

Pensionsverbindlichkeiten 30.09.2019 30.09.2018
Barwert der Pensionsverpflichtungen am
Jahresende 4.769 4.064
Planvermögen -1.583 -1.691
Summe 3.186 2.373

Der Zinsaufwand ist im Finanzergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres enthalten.

Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden bereinigt um den Ertragssteuereffekt erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesen. Dabei entfallen von der Gesamtsumme der versicherungsmathematischen Verluste des Geschäftsjahres in Höhe von T€ 891 (2017/18: Verlust T€ 171) auf Veränderungen der finanziellen Annahmen Verluste von T€ 896 (2017/18: T€ 146). Die Veränderung der finanziellen Annahmen betrifft einen angepassten Rechnungszins von 0,73% (2017/18: 1,73%). Der Zinssatz hat auf Grund der Langfristigkeit der Verpflichtungen eine wesentliche Auswirkung auf die Veränderung des Barwertes.

Eine Veränderung der oben genannten wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen um jeweils einen halben Prozentpunkt zum Abschlussstichtag hätte zu folgenden Veränderungen des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtung geführt:

Sensitivität der DBO zum 30.09.2019 + 0,5% - 0,5%
Zinssatz -402 457
Pensionssteigerungen (Rententrend) 290 -265

Eine Veränderung der demographischen Annahmen hätte zu folgenden Veränderungen des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtung geführt:

Sensitivität der DBO zum 30.09.2019 + 1 Jahr -1 Jahr
Lebenserwartung 262 -255

Bei der Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung wirken Veränderungen der prozentualen Annahmen von Zinssatz und Rententrend nicht linear, was auf die verwendeten versicherungsmathematischen Methoden zurückzuführen ist.

Folgende Pensionszahlungen an anspruchsberechtigte Personen werden für die nächsten Jahre erwartet:

Erwartete Pensionszahlungen
Geschäftsjahr 2019/20 121
Geschäftsjahr 2020/21 121
Geschäftsjahr 2021/22 121
Geschäftsjahr 2022/23 120
Geschäftsjahr 2023/24 120
Geschäftsjahre 2024/25 bis 2028/29 710

Als beitragsorientierte Versorgungsaufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung wurden im Geschäftsjahr 2018/19 T€ 1.422 (2017/18: T€ 1.393) aufwandswirksam erfasst.

25. SONSTIGE LANGFRISTIGE SCHULDEN

Mit dem Erwerb der LYNET Kommunikation AG, Lübeck, ist die Beta Systems Software AG mögliche Verpflichtungen hinsichtlich variabler Kaufpreiskomponenten über einen Zeitraum von vier Jahren eingegangen. Diese wurden im Rahmen der Kaufpreisallokation bewertet und mit ihrem diskontierten Erwartungswert angesetzt. Die initiale Bewertung wurde im Berichtsjahr einem planmäßigen Review unterzogen. Entsprechend der aktuellen Erwartungshaltung hinsichtlich der künftigen Ergebnisentwicklung der LYNET wurde die Verbindlichkeit um T€ 61 erhöht. Gleichzeitig wurde ein Anteil von T€ 62 entsprechend ihrer Fälligkeit in die kurzfristigen Schulden umgegliedert.

26. EIGENKAPITAL

GRUNDKAPITAL

Das Grundkapital der Gesellschaft betrug zum Abschlussstichtag T€ 23.917 (30. September 2018: T€ 26.417) bei insgesamt 4.783.390 (30. September 2018: 5.283.390) ausgegebenen nennwertlosen Stückaktien.

Zum Abschlussstichtag beträgt der rechnerische Anteil am Grundkapital je Aktie unverändert € 5,00.

Alle ausgegebenen Stammaktien sind in voller Höhe eingezahlt.

KAPITALHERABSETZUNG IM WEGE DER EINZIEHUNG EIGENER AKTIEN

Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2014/15 durch die Hauptversammlung am 16. April 2015 zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt worden. Dabei wurde der Vorstand auch ermächtigt, die eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Gesellschaft hatte auf Basis dieses Hauptversammlungsbeschlusses im Vorjahr 500.000 Stück eigene Aktien erworben. Auf der Hauptversammlung vom 14. März 2019 wurde die Gesellschaft erneut ermächtigt eigene Aktien zu erwerben. Die beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung der eigenen Aktien vom 16. April 2015 wurde mit Wirksamkeit der neuen Ermächtigung aufgehoben. Der Vorstand wurde gleichzeitig auch ermächtigt, die aufgrund der neuen Ermächtigung oder aufgrund früher erteilter Ermächtigungen erworbenen Aktien zu jedem zulässigen Zweck zu verwenden. Insbesondere wurde der Vorstand ermächtigt, die eigenen Aktien einzuziehen, ohne dass es eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

Unter Ausnutzung der vorstehend wiedergegebenen Ermächtigungen vom 16. April 2015 in Verbindung mit der Ermächtigung vom 14. März 2019 hat der Vorstand am 2. Juli 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 21. August 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von € 26.416.950, eingeteilt in 5.283.390 Stückaktien, durch Einziehung von 500.000 Stück eigenen Aktien auf € 23.916.950, eingeteilt in 4.783.390 Stückaktien, herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung erfolgte im Wege der Einziehung eigener Aktien im vereinfachten Verfahren nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 6 AktG in Verbindung mit § 237 Abs. 3 Nr. 2 AktG durch Einziehung der 500.000 Stück eigene Aktien zu Lasten der anderen Gewinnrücklagen und zum Zwecke der Herabsetzung des Grundkapitals. Die Kapitalherabsetzung wurde am 13. September 2019 im Handelsregister eingetragen.

BESCHLUSS ZUM GENEHMIGTEN KAPITAL

Der Vorstand war im Geschäftsjahr 2014/15 durch die Hauptversammlung am 16. April 2015 ermächtigt worden, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen um bis zu insgesamt T€ 9.000 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Barund/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann unter bestimmten Voraussetzungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden.

Von dieser Ermächtigung wurde im Berichtsjahr kein Gebrauch gemacht.

ERWERB EIGENER AKTIEN

Die Gesellschaft war zudem durch die Hauptversammlung am 14. März 2019 dazu ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft entweder über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot bzw. mittels an alle Aktionäre gerichteter öffentlicher Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Das Andienungsrecht und das Bezugsrecht der Aktionäre kann unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden. Ergänzend war die Gesellschaft ermächtigt worden, eigene Aktien auch außerbörslich zu erwerben.

Von dieser Ermächtigung wurde im Berichtsjahr kein Gebrauch gemacht.

KAPITALRÜCKLAGE

Der unter der Kapitalrücklage ausgewiesene Betrag in Höhe von T€ 12.832 (30. September 2018: T€ 10.332) umfasst die über dem rechnerischen Nennwert liegenden angesammelten Beträge der Transaktionen mit Anteilseignern. Nach nationalen Vorschriften darf die Kapitalrücklage grundsätzlich nicht für Ausschüttungen verwendet werden. Infolge der Einziehung der eigenen Aktien wurde der auf die eigenen Aktien entfallende rechnerische Nennwert von T€ 2.500 in die Kapitalrücklage eingestellt.

GEWINN-/VERLUSTVORTRAG

Die unter den Gewinn-/Verlustvorträgen angesammelten Ergebnisse umfassen die innerhalb des Konzerns thesaurierten Gewinne bzw. Verluste zum Abschlussstichtag. Hierin ist das den Anteilseignern des Mutterunternehmens zustehende Periodenergebnis in Höhe von T€ 6.022 (2017/18: T€ 3.973) enthalten.

ERGEBNISNEUTRAL IM EIGENKAPITAL ERFASSTE AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE

Die unter ergebnisneutral im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträgen gezeigten kumulierten Beträge sind Nettobeträge nach Abzug gegebenenfalls darauf entfallender Ertragssteuern. In der Gesellschaft werden ausschließlich Beträge aus der Währungsumrechnung der Abschlüsse der Tochterunternehmen sowie die versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus Pensionen in dieser Position erfasst.

EIGENE ANTEILE

Zum 30. September 2019 hielt die Gesellschaft infolge der im Berichtsjahr durchgeführten Einziehung der eigenen Aktien keine eigenen eigene Anteile (30. September 2018: 500.000 eigenen Anteile). Im Vorjahr waren die eigenen Anteile zu ihren Anschaffungskosten von T€ 11.500 bewertet.

MINDERHEITENANTEILE AM EIGENKAPITAL

Infolge der Beteiligung von Teilen des Managements der PROXESS GmbH an der PROXESS Holding GmbH entfällt ein Anteil von T€ 144 des Konzerneigenkapitals auf Minderheitenanteile.

Die Zusammensetzung und die Veränderungen des Eigenkapitals sind in der "Aufstellung der Veränderung des Eigenkapitals des Konzerns" dargestellt.

SONSTIGE ANGABEN

27. FINANZINSTRUMENTE

Nachfolgende Übersicht enthält die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gesellschaft zum Abschlussstichtag. Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen dabei in etwa den Buchwerten der Finanzinstrumente.

Die Gesellschaft unterscheidet bei der Bewertung der Finanzinstrumente folgende Bewertungskategorien nach IFRS 9: Finanzinstrumente, die zu Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (sämtliche in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Kredite und Forderungen und finanziellen Verbindlichkeiten) sowie Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (derivative Finanzinstrumente). Zum 30. September 2019 hält die Gesellschaft keine der letztgenannten derivativen Finanzinstrumente und im gesamten Berichtsjahr wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt.

Finanzinstrumente
(beizulegender Zeitwert) 30.09.2019 30.09.2018
Kredite und Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen 15.351 13.648
Zahlungsmittel und -äquivalente 13.532 5.541
Kurzfristige Finanzanlagen 0 0
Kautionen 504 466
Ausleihungen an Dritte 0 7
Forderungen aus Mitarbeiterdarlehen 0 4
Forderungen aus Cash-Pooling
Deutsche Balaton AG 26.000 30.100
Finanzielle Vermögenswerte 55.387 49.766
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen -2.308 -1.050
Darlehen bei Banken -7.635 0
Sonstige kurzfristige Schulden -1.887 -2.858
Finanzielle Verbindlichkeiten -11.830 -3.908
Summe 43.557 45.858

Beta Systems wendet grundsätzlich folgende Fair-Value-Hierarchie zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte an:

Stufe 1: auf aktiven Märkten notierte Preise

Stufe 2: Inputfaktoren, die sich für das Finanzinstrument entweder direkt oder indirekt beobachten lassen

Stufe 3: Bewertung auf Basis von Inputfaktoren, die nicht auf Märkten beobachtbar sind

Zu den Bewertungsannahmen für die einzelnen Klassen der Finanzinstrumente wird ferner auf die Erläuterungen der verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Erläuterungen zu den einzelnen Posten im Anhang verwiesen.

Im Rahmen ihrer operativen Geschäftstätigkeit ist die Gesellschaft unterschiedlichen Risiken ausgesetzt, insbesondere dem Kredit- bzw. Ausfallrisiko, Liquiditäts-, Währungskurs- und Zinsänderungsrisiken. Diese werden detailliert im zusammengefassten Lagebericht im Kapitel "Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten" erläutert.

28. KAPITALMANAGEMENT

Um jederzeit eine ausreichende und die gesetzlichen Anforderungen erfüllende Versorgung des Unternehmens mit Eigen- und Fremdkapital sicherzustellen, betreibt die Gesellschaft ein aktives Kapitalmanagement.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2018/19 wie auch im Vorjahr die aktienrechtlichen Anforderungen an das Eigenkapital erfüllt. Das Eigenkapital der Beta Systems Software AG als rechtliche Einheit beträgt zum Abschlussstichtag 229% (30. September 2018: 177%) des gezeichneten Kapitals. Das Eigenkapital des Beta Systems Konzerns beträgt zum Abschlussstichtag 220% (30. September 2018: 176%) des gezeichneten Kapitals.

Über die in Abschnitt 23 "Finanzielle Schulden" erläuterten Darlehen der Commerzbank AG und der Sparkasse Neuwied hinaus bestanden zum Bilanzstichtag keine Kreditlinien oder -zusagen bei Finanzinstituten. Im Rahmen des Cash-Pools mit der Deutsche Balaton AG hat die Gesellschaft die Möglichkeit, liquide Mittel bis zu einem Maximalbetrag von € 5 Millionen aufzunehmen.

Erforderliche Mietsicherheiten sind über Barhinterlegungen abgedeckt.

29. DIVIDENDENAUSSCHÜTTUNG

Die zur Dividende an die Anteilseigner ausschüttungsfähigen Beträge richten sich nach aktienrechtlichen Vorschriften und dem im Einzelabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn bzw. -verlust der Beta Systems Software AG (Muttergesellschaft). Der Einzelabschluss wird nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.

Im Geschäftsjahr 2018/19 erfolgte keine Dividendenausschüttung an die Anteilseigner für das Geschäftsjahr 2017/18 (keine Dividendenausschüttung im Geschäftsjahr 2017/18 für das Geschäftsjahr 2016/17).

Der Jahresüberschuss nach deutschem HGB beträgt zum 30. September 2019 T€ 8.191 (30. September 2018: T€ 7.302). Hiervon wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat bei Feststellung des Jahresabschlusses satzungsgemäß ein Anteil von T€ 6.452 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 14. März 2019 war zuvor der per 30. September 2018 bestehende Bilanzgewinn von T€ 2.166 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt worden. Somit ergibt sich per 30. September 2019 ein Bilanzgewinn in Höhe von T€ 1.739. Der Vorstand der Beta Systems Software AG schlägt vor, hiervon einen Betrag in Höhe von T€ 957 an die Aktionäre als Dividende auszuschütten und den verbleibenden Betrag von T€ 783 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Dies entspricht einer Dividende in Höhe von € 0,20 je dividendenberechtigter Aktie.

30. NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Im Geschäftsjahr 2018/19 hatte die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, aufgrund ihrer direkten (bzw. mittelbaren) Kapitalbeteiligung, der Zurechnung von Stimmrechten und der angenommenen personellen Verflechtungen einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschaft. Die vorgenannte Gesellschaft und deren verbundene Unternehmen waren im Berichtsjahr nahestehende Unternehmen der Beta Systems Software AG.

Die Gesellschaft wird seit dem Geschäftsjahr 2012 in den Konzernabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg ("Balaton AG") einbezogen.

Der zwischen der Deutsche Balaton AG (Betreibergesellschaft) und der Beta Systems Software AG (Konzerngesellschaft) am 24. April / 28. April 2015 geschlossene Cash-Pool-Vertrag besteht weiterhin. Zu Beginn des Berichtsjahres bestanden zwei projektbezogene Sondereinzahlungen in Höhe von insgesamt € 5,1 Millionen, die im Vorjahr in zwei Nachträgen vereinbart worden waren und zeitlich befristet den Maximalbetrag erhöhten und für die eine Sonderverzinsung vereinbart war. Die beiden Sondereinzahlungen wurden fristgerecht am 30. Januar 2019 / 12. März 2019 sowie am 12. März 2019 / 6. Mai 2019 zurückgezahlt. Im Berichtsjahr wurden in zwei Nachträgen weitere projektbezogene Sondereinzahlungen vereinbart, die zeitlich befristet den Maximalbetrag erhöhten und für die eine Sonderverzinsung vereinbart wurde. Eine Sondereinzahlung zum Nachtrag vom 26./27. März 2019 über € 6,0 Millionen wurde am 7. Juni 2019 fristgerecht zurückgezahlt. Eine Sondereinzahlung zum Nachtrag vom 19./23. September 2019 über € 1,0 Millionen hat zum 30. September 2019 planmäßig noch Bestand. Zum Stichtag 30. September 2019 betragen die Cash-Pool-Forderungen an die Deutsche Balaton AG somit € 26 Millionen (30. September 2018: € 30,1 Millionen).

Die mit der Deutsche Balaton AG als Betreibergesellschaft des Cash-Pools vereinbarten standardmäßigen Zinskonditionen entsprechen marktüblichen Zinssätzen. Eine marktkonforme Anpassung der Zinssätze wurde zum 1. September 2019 vorgenommen. Im Berichtsjahr erzielte Beta Systems durch die Einlage in den Cash-Pool der Deutsche Balaton Zinserträge in Höhe von T€ 487 (2017/18: T€ 397).

Der Aufsichtsratsvorsitzende der Beta Systems Software AG, Herr Wilhelm K.T. Zours kann zur Unterstützung seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender bei Bedarf Mitarbeiter der Deutsche Balaton AG einsetzen. Die Leistungen der Mitarbeiter der Deutsche Balaton AG kann die Deutsche Balaton AG der Beta Systems Software AG mit bis zu € 5.000 pro Jahr in Rechnung stellen. Im Berichtsjahr wurden der Beta Systems Software AG € 2.500 für derartige Leistungen in Rechnung gestellt.

Herr Armin Steiner, Vorstand der Beta Systems Software AG, und Herr Sebastian Zang, Director M&A der Beta Systems Software AG, waren im Berichtszeitraum bis zur Übernahme der Gesellschaft durch die Beta Systems Software AG Gesellschafter der Categis GmbH mit einem Anteil von 33% (Herr Steiner) bzw. 34% (Herr Zang) am Stammkapital der Gesellschaft. Die Categis GmbH hat der Beta Systems IAM Software AG im Berichtszeitraum bis zu ihrer Erstkonsolidierung Entwicklungsleistungen von T€ 6 (netto) in Rechnung gestellt.

Zu den Details hinsichtlich der Akquisition wird auf den Abschnitt "Unternehmensakquisitionen" verwiesen.

Herr Armin Steiner, Vorstand der Beta Systems Software AG, war bis zur Übernahme der Gesellschaft durch die PROXESS Holding GmbH Gesellschafter der Habel Holding GmbH mit einem Anteil von 15,6% am Stammkapital der Gesellschaft. Von dem durch die PROXESS Holding GmbH entrichteten Kaufpreis von T€ 11.856 entfiel auf Herrn Steiner ein anteiliger Betrag von T€ 1.684 und somit ein unterproportionaler Anteil im Verhältnis zu seinem Anteil am Stammkapital. Herr Steiner hatte auf einen Teil seiner Vergütung zugunsten des Hauptinvestors verzichtet, um die Transaktion zu ermöglichen. Das damalige Investment von Herrn Steiner für den Erwerb der Anteile hatte T€ 818 betragen.

Zu den Details hinsichtlich der Akquisition wird auf den Abschnitt "Unternehmensakquisitionen" verwiesen.

31. BÜRGSCHAFTEN

Zum Bilanzstichtag 30. September 2019 bestanden keine Bürgschaftszusagen an Dritte.

32. EVENTUALSCHULDEN

Zum Bilanzstichtag 30. September 2019 bestanden keine Eventualschulden.

33. OPERATING LEASING

Die Gesellschaft ist Zahlungsverpflichtungen aus nicht kündbarem Operating-Leasing für Datenverarbeitungs- und Büroausstattung, Fuhrpark, sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie langfristige Mietverträge für Gewerbeflächen eingegangen. Die Laufzeiten ergeben sich aus der Darstellung der Zahlungen für Büromieten und anderes Operating-Leasing für die Folgejahre. Verlängerungsoptionen bestehen nicht.

Die Mindestzahlungen für Büromieten und andere Operating-Leasing Verpflichtungen per 30. September 2019 betragen:

Operating-Leasing-Verpflichtungen Büro Anderes
Operating
zum 30. September 2019 mieten Leasing
Operating-Leasing-Verpflichtungen bis
5 Jahre:
Geschäftsjahr 2019/20 1.505 553
Geschäftsjahr 2020/21 1.367 403
Geschäftsjahr 2021/22 1.256 178
Geschäftsjahr 2022/23 1.108 106
Geschäftsjahr 2023/24 836 69
Summe 6.073 1.308

Die gesamten ergebniswirksamen Aufwendungen für Zahlungen für Büromieten und anderes Operating-Leasing betrugen zum 30. September 2019 T€ 2.178 (30. September 2018: T€ 2.101).

34. PERSONALSTAND

Im Geschäftsjahr 2018/19 beträgt die durchschnittliche Anzahl aller Angestellten 365 (2017/18: 317 Angestellte). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Categis (für vier Quartale) und die PROXESS (für ein Quartal) erstmalig in die Berechnung einbezogen wurden. Die durchschnittliche Anzahl aller Angestellten vor Akquisitionen beträgt 327.

Zum Stichtag 30. September 2019 waren rund 38% der Beschäftigten (166 Mitarbeiter) in Forschung und Entwicklung tätig, 18% (79 Mitarbeiter) im Vertrieb, 25% (113 Mitarbeiter) im Service & Support und 19% (84 Mitarbeiter) in der Verwaltung beschäftigt.

35. HONORARE DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Die während des Geschäftsjahres 2018/19 angefallenen Aufwendungen für an die RSM GmbH, Düsseldorf, als Konzernabschlussprüfer zu leistenden Honorare betrugen T€ 107 (2017/18: T€ 112) für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, einschließlich einmaliger Prüfungsleistungen im Zusammenhang mit den getätigten Akquisitionen.

Für weitere Bestätigungsleistungen der RSM GmbH, Düsseldorf, wurden T€ 29 (2017/18: T€ 26) erfasst, für steuerliche Beratungsleistungen T€ 67 (2017/18: T€ 0) und für sonstige Leistungen T€ 5 (2017/18: T€ 7).

36. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

ANFECHTUNGSKLAGE GEGEN BESCHLÜSSE DER HAUPTVERSAMMLUNG

Mehrere Aktionäre hatten im Berichtsjahr gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG am 14. März 2019 gefassten Beschlüsse zu Punkt 6 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung) und Punkt 7 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch im Wege des außerbörslichen Rückerwerbs) der Tagesordnung Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG im März 2020 wird ein vereinfachter neuer Vorschlag zur Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vorgelegt werden. Die Klage wurde zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres 2019/20 zurückgenommen.

AKQUISITION DER INFINIT CODELAB SP. Z O.O.

Die Beta Systems Software AG hat am 3. Dezember 2019 über eine im Vorfeld erworbene Vorratsgesellschaft, die Codelab Software GmbH, 100% der Anteile an der infinIT Codelab Sp. z o.o. mit Sitz in Szczecin (Polen) aus dem vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der infinIT Services GmbH erworben. Im Rahmen der Transaktion haben sich Teile des Managements und externe Berater rückbeteiligt, so dass die Beta Systems Software AG nunmehr 80% der Anteile an der Codelab Software GmbH hält. Es ist geplant, den Anteil des Managements / der externen Berater an der Gesellschaft auf insgesamt ca. 30% zu erhöhen.

Die infinIT Codelab Sp. z o.o. ist ein Softwareentwicklungsdienstleister mit rund 200 Mitarbeitern an zwei Kompetenzzentren in Szczecin und Wrocław in Polen. Das Unternehmen zeichnet sich durch eine langjährige Expertise in der Entwicklung von Softwarelösungen für die Automobil- und Telekommunikationsbranche aus, namhafte Tier-1-Automobilzulieferer zählen zu den Kunden. Das Unternehmen entwickelt ebenfalls Lösungen für die Branchen eCommerce und Medizintechnik. Der Fokus liegt auf der Entwicklung von Embedded Softwaresystemen, IoT Lösungen, Connectivity und Webportalen. Das bisherige Management bleibt der Gesellschaft im Wesentlichen erhalten und wird die operativen Geschäfte selbständig führen.

Mit dieser Akquisition erhält die Beta Systems Software AG auch einen eigenen Zugriff auf wertvolle Entwicklungsressourcen an den Standorten Szczecin und Wrocław.

Die Erstkonsolidierung erfolgte zum Closing-Datum 6. Dezember 2019 mit der Folge, dass das Ergebnis der infinIT Codelab Sp. z o.o. seit dem 6. Dezember 2019 in das Konzernergebnis der Beta Systems einbezogen wird. Der Kaufpreis für 100% der Anteile an der Gesellschaft betrug T€ 178 und war in Zahlungsmitteln zu begleichen. Im Zuge der Transaktion wurde außerdem eine Forderung des Veräußerers gegen die übernommene Gesellschaft in Höhe von T€ 500 übernommen. Parallel wurden durch die Codelab Software GmbH im Rahmen eines Asset Deals einzelne Vermögenswerte von der Codelab GmbH mit Sitz in Düsseldorf erworben, darunter ein Kundenstamm, der künftig durch die infinIT Codelab Sp. z o.o. und/ oder die Codelab Software GmbH bedient werden wird. Der Kaufpreis hierfür betrug T€ 190. Insgesamt wurden somit Zahlungen in Höhe von T€ 868 geleistet. Nachträgliche Kaufpreiszahlungen wurden nicht vereinbart.

Für die Übernahme von 20% der Anteile an der Codelab Software GmbH erhielt die Beta Systems Software AG gegenläufig eine Zahlung von T€ 175 von den Minderheitsgesellschaftern.

Zusätzlich sind bisher Aufwendungen im Zusammenhang mit der Transaktion in Höhe von rund T€ 95 angefallen, die im laufenden Geschäftsjahr 2019/20 als sonstiger betrieblicher Aufwand ausgewiesen werden.

Die Umsatzerlöse der übernommen Gesellschaft betragen auf eine volle Jahresbasis gerechnet ca. € 10 Millionen. Derzeit wird ein ausgeglichenes EBITDA erwirtschaftet. Für das laufende Geschäftsjahr 2019/20 wird somit ein Beitrag zu den Konzernumsatzerlösen von rund € 7 Millionen bis € 8 Millionen bei einem ausgeglichenen EBITDA erwartet.

Die Kaufpreisallokation gemäß IFRS 3 war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts noch nicht abgeschlossen. Die zum 6. Dezember 2019 übernommenen Vermögenswerte und Schulden der infinIT Codelab Sp. z o.o. lassen sich vorläufig wie

folgt beziffern. Bei den nachfolgenden Werten handelt es sich um eine vorläufige Schätzung der Buchwerte, ein Abschluss der infinIT Codelab Sp. z o.o. zum Übernahmestichtag lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts noch nicht vor.

Nettovermögenswerte infinIT Codelab (in T€) vorläufige
-- vorläufig -- Buchwerte
Kurzfristige Vermögenswerte 1.938
Liquide Mittel 307
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.397
Weitere kurzfristige Vermögenswerte 233
Langfristige Vermögenswerte 246
Sachanlagen 146
Immaterielle Vermögenswerte 36
Weitere langfristige Vermögenswerte 64
Kurzfristige Schulden 1.271
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 170
Weitere kurzfristige Schulden 1.101
Langfristige Schulden 584
Finanzielle Schulden 530
Weitere langfristige Schulden 54
Nettovermögenswerte 329

Zusätzlich waren im Rahmen des vorab erläuterten Asset Deals Vermögenswerte im Wert von T€ 190 übernommen worden.

Die Ermittlung des Firmenwerts wird im Zuge der Kaufpreisallokation erfolgen. Weitere Informationen hierzu werden im Halbjahresfinanzbericht des laufenden Geschäftsjahres 2019/20 bereitgestellt werden, dessen Veröffentlichung für den 20. Mai 2020 vorgesehen ist.

37. VERZICHT AUF OFFENLEGUNG DES JAHRESABSCHLUSSES VON KONZERNGESELLSCHAFTEN

VERZICHT AUF DIE OFFENLEGUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS SOWIE AUF DIE ERSTELLUNG EINES ANHANGS UND LAGEBERICHTS NACH § 264 ABS. 3 HGB

Die Beta Systems DCI Software AG, Berlin, die Beta Systems IAM Software AG, Berlin, die Beta Systems IT Operations GmbH, Berlin, die SI Software Innovation GmbH, Neustadt, die HORIZONT Software GmbH, München und die LYNET Kommunikation AG, Lübeck wurden im vorliegenden Konzernabschluss vollkonsolidiert und erfüllen als inländische Konzerngesellschaften die gemäß § 264 Abs. 3 HGB erforderlichen Bedingungen. Sie werden die Befreiungsvorschrift des genannten Paragraphen nutzen und deshalb auf die Offenlegung ihres Jahresabschlusses 2018/19 und des Lageberichts sowie auf die Erstellung des Anhangs und des Lageberichts verzichten.

ENTWICKLUNG DER SACHANLAGEN UND DER IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE DES KONZERNS

Computerausrüstung Einbauten in Geschäfts-
und Betriebsgebäude
Geschäftsausstattung
Betriebs- und
und Gebäude
Grundstücke
Sachanlagen Firmenwert Andere Immaterielle
Vermögenswerte
Softwareproduktrechte
Erworbene
Vermögenswerte
Immaterielle
Sachanlagen und
Anschaffungskosten
Vortrag 1. Oktober 2017 6.288 618 1.180 0 8.086 3.238 14.835 6.265 24.338 32.424
Zugänge 396 30 59 0 485 0 91 0 91
Währungsdifferenzen -4 0 -2 0 -7 0 29 -10 19
Zugang aus Untern'erwerb 337 0 446 1.395 2.178 1.813 2.137 807 4.756
Abgänge -149 0 -28 0 -177 0 -108 0 -108
Stand 30. September 2018 6.868 648 1.655 1.395 10.565 5.050 16.982 7.062 29.094 39.660
Abschreibungen
Vortrag 1. Oktober 2017 5.379 566 840 0 6.786 1.483 8.376 5.605 15.464 22.250
Zugänge 575 12 93 32 712 0 828 144 971
Währungsdifferenzen -6 0 0 0 -6 0 27 -10 18
Zugang aus Untern'erwerb 262 0 321 123 706 0 252 0 252
Abgänge -148 0 -26 0 -175 0 -107 0 -107
Stand 30. September 2018 6.062 578 1.226 155 8.022 1.483 9.376 5.739 16.598 24.621
Buchwert
30. September 2018 806 70 429 1.240 2.543 3.567 7.606 1.323 12.496 15.040
Anschaffungskosten
Vortrag 1. Oktober 2018 6.868 648 1.655 1.395 10.565 5.050 16.982 7.062 29.094 39.660
Zugänge 770 179 143 0 1.092 0 365 17 381
Währungsdifferenzen 10 0 4 0 15 1 101 14 115
Zugang aus Untern'erwerb
Abgänge
186
-787
4
0
98
-90
1
0
289
-877
7.992
0
1.986
-7
3.085
-18
13.063
-25
Stand 30. September 2019 7.048 831 1.810 1.396 11.084 13.043 19.427 10.159 42.629
Abschreibungen
Vortrag 1. Oktober 2018 6.062 578 1.226 155 8.022 1.483 9.376 5.739 16.598 13.352
53.714
24.621
Zugänge 606 32 119 42 799 0 911 206 1.117
Währungsdifferenzen 9 0 4 0 14 0 101 15 116
Zugang aus Untern'erwerb 0 0
Abgänge -759 0 -89 0 -847 0 0 -18 -18
Stand 30. September 2019 5.918 611 1.260 197 7.988 1.483 10.388 5.942 17.813 25.801
Buchwert

ORGANE DER GESELLSCHAFT

VORSTAND

Vorstandsmitglieder der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018/19 waren:

  • Herr Dr. Andreas Huth Mitglied des Vorstands
  • Herr Armin Steiner Mitglied des Vorstands

Herr Dr. Huth verantwortet konzernweit die Ressorts Vertrieb und Marketing, Professional Services und Produktmanagement.

Herr Steiner verantwortet die Bereiche Development & Support, Finance & Controlling, Human Resources, Corporate Functions, Legal Affairs sowie Mergers & Acquisitions.

Die gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Gesamtvergütung aller Vorstandsmitglieder betrug im Geschäftsjahr 2018/19 T€ 823 (2017/18: T€ 614), davon beziehen sich T€ 409 (49,7%) auf eine vollständig erfolgsabhängige Komponente, die als Rückstellung eingestellt wurde und erst nach der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrats zur Auszahlung kommen wird.

Ein ehemaliges Vorstandsmitglied erhält monatliche Pensionszahlungen, die für das Geschäftsjahr 2018/19 in Summe T€ 40 (2017/18: T€ 39) betrugen. Die Rückstellung für Pensionsanwartschaften für frühere Vorstandsmitglieder zum 30. September 2019 beträgt nach den Bewertungsvorschriften des IAS 19 T€ 286 (30. September 2018: T€ 284).

AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich im Geschäftsjahr 2018/19 wie folgt zusammen:

  • Herr Wilhelm K.T. Zours, Heidelberg Vorstand DELPHI Unternehmensberatung AG, Heidelberg Aufsichtsratsvorsitzender
  • Herr Prof. Dr. Heiko Wenzel-Schinzer, Heigenbrücken Geschäftsführer WENZEL Group GmbH & Co. KG, Wiesthal Geschäftsführer WENZEL Messtechnik GmbH, Blaubeuren Geschäftsführer WENZEL Präzision GmbH, Wiesthal Geschäftsführer WENZEL Software Solutions GmbH, Wiesthal Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
  • Herr Jens-Martin Jüttner, Hofheim/Taunus Vorstand Sparta AG, Hamburg Aufsichtsratsmitglied
  • Herr Veit Paas, Samedan/Schweiz Mathematiker Aufsichtsratsmitglied
  • Herr Stefan Hillenbach, Oranienburg Senior Manager Professional Services Arbeitsnehmervertreter
  • Herr Dr. Wolfgang Bendig, Essen Senior Softwareentwickler Arbeitsnehmervertreter

Die Gesamtvergütung der Aufsichtsratsmitglieder betrug im Geschäftsjahr 2018/19 T€ 80 (2017/18: T€ 80).

KONZERNUNTERNEHMEN

AUFSTELLUNG DES ANTEILSBESITZES ZUM 30. SEPTEMBER 2019

Beteiligungs
Gesellschaft Sitz quote
Beta Systems EDV-Software Ges.m.b.H. Wien (AT) 100%
Beta Systems Software SPRL Louvaine-la-Neuve (BE) 100%
Beta Systems Software France SARL Ivry-sur-Seine (FR) 100%
Beta Systems Software Ltd. Chobham (GB) 100%
Beta Systems Software SRL Bollate (IT) 100%
Betann Systems AB Täby (SE) 100%
Beta Systems Software AG Kloten (CH) 100%
Beta Systems Software Espana SL Madrid (ES) 100%
Beta Systems Software of North America, Inc. McLean (US) 100%
Beta Systems Software of Canada Inc. Calgary (CA) 100%
Beta Systems DCI Software AG Berlin 100%
SI Software Innovation GmbH Neustadt a.d. Weinstraße 100%
HORIZONT Software GmbH München 100%
HORIZONT IT Services CZ s.r.o. Budweis (CZ) 100%
Beta Systems IT Operations GmbH *) Berlin 50%
AUCONET GmbH Berlin 100%
ASDIS Solutions GmbH Berlin 100%
AUCONET Austria GmbH Wien (AT) 100%
Beta Systems IAM Software AG Berlin 100%
Beta Systems IT Operations GmbH *) Berlin 50%
LYNET Kommunikation AG Lübeck 100%
Categis GmbH Berlin 100%
Categis Software Private Ltd. Bangalore (IN) 99,99%
PROXESS Holding GmbH Berlin 85%
PROXESS GmbH Rietheim-Weilheim 85%

*) Die Beta Systems IT Operations GmbH wird zu jeweils 50% von der Beta Systems DCI Software AG und der Beta Systems IAM Software AG gehalten und stellt aus Sicht des Konzern somit eine 100% Beteiligung dar.

Neben den genannten Beteiligungen bestehen keine weiteren Beteiligungen.

BETA SYSTEMS WELTWEIT

DEUTSCHLAND

Beta Systems Software AG Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin +49 (30) 726 118 0

Beta Systems DCI Software AG Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin +49 (30) 726 118 0

Beta Systems IAM Software AG Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin +49 (30) 726 118 0

Beta Systems IAM Software AG Josef-Lammerting-Allee 14 D-50933 Köln 49 (221) 650 15 0

SI Software Innovation GmbH Europastraße 3 D-67433 Neustadt an der Weinstraße +49 (6321) 499 150 0

Beta Systems IT Operations GmbH Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin +49 (30) 726 118 0

HORIZONT Software GmbH Schäufeleinstraße 7 80687 München +49 (89) 540 162 0

AUCONET GmbH An den Treptowers 1 12435 Berlin +49 (30) 254 690 0

ASDIS Solutions GmbH An den Treptowers 1 12435 Berlin +49 (30) 254 690 0

LYNET Kommunikation AG Niels-Bohr-Ring 15 D-23568 Lübeck +49 (451) 61 31 0

PROXESS Holding GmbH Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin +49 (30) 726 118 0

PROXESS GmbH Untere Hauptstraße 1-5 D-78604 Rietheim-Weilheim +49 (7461) 93 53 0

PROXESS GmbH Westerwaldstraße 29 56579 Rengsdorf +49 (2634) 66 55 0

PROXESS GmbH Messe-Allee 2 04356 Leipzig +49 (341) 989 781 0

Categis GmbH Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin +49 (30) 726 118 0

BELGIEN

Beta Systems Software SPRL Avenue Jean Monnet 1 B-1348 Louvain-la-Neuve +32 (2) 3520 480

FRANKREICH

Beta Systems Software France SARL 5, Avenue de Verdun F-94200 Ivry-sur-Seine +33 (1) 439 017 40

GROßBRITANNIEN

Beta Systems Software Ltd. 60 High Street GB-Chobham, Surrey GU24 8AA +44 (1189) 885 175

INDIEN

Categis Software Private Ltd. No. 28, 80 Feet Road Indiranagar Bangalore 560 075, India +91 (0) 9980 2347 12

ITALIEN

Beta Systems Software SRL Via IV Novembre 92 I-20021 Bollate (MI) +39 (2) 3320 2251

KANADA

Beta Systems Software of Canada, Inc. Suite 600 736 - 8th Avenue SW Calgary, Alberta CA- T2P 1H4 +1 (403) 231 9800

ÖSTERREICH

Beta Systems EDV-Software Ges.m.b.H. Mooslackengasse 17 A-1190 Wien +43 (1) 74040 290

AUCONET Austria GmbH Mooslackengasse 17 A-1190 Wien +43 (1) 74040 290

SCHWEDEN

Betann Systems AB Hörnakersvägen 10 Box 128 S-18322 Täby +46 (8) 733 0045

SCHWEIZ

Beta Systems Software AG Balz-Zimmermann-Straße 7 CH-8302 Kloten +41 (44) 830 73 20

SPANIEN

Beta Systems Software Espana SL c/ Zurbano 73 6ª Planta Esc. Int. Izq. E-28010 Madrid +34 (91) 307 7675

TSCHECHISCHE REPUBLIK

Horizont IT Services CZ s.r.o. Radnicni 133/1, CZ-370 01 Ceske Budejovice

USA

Beta Systems Software of North America, Inc. 8300 Greensboro Drive, Suite L1-633 Suite 1150 McLean, VA 22102 +1 (571) 348 44 50

Berlin, 8. Januar 2020

Vorstand Vorstand

gez. Armin Steiner gez. Dr. Andreas Huth

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Beta Systems Software Aktiengesellschaft:

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der Beta Systems Software Aktiengesellschaft – bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober bis zum 30. September 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 und
  • vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRES-ABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir

ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel

im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

Frankfurt am Main, 15. Januar 2020

RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

gez. Marcus Jüngling gez. Frank Weber Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

INHALT

JAHRESABSCHLUSS

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Beta Systems Software Aktiengesellschaft, Berlin
Gewinn- und Verlustrechnung nach Handelsrecht
- alle Angaben in Euro - 01.10.2018 - 30.09.2019 01.10.2017 - 30.09.2018
1. Umsatzerlöse 6.656.998,19 6.166.955,53
2. Sonstige betriebliche Erträge 3.121.358,16 3.838.851,72
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.776.346,96 -1.763.677,20
4. Personalaufwand
a)
Gehälter
-4.489.749,45 -3.906.109,61
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung
-- davon für Altersversorgung:
€ 18.436,99 (i.Vj. T€ 11) -- -660.832,41
-5.150.581,86
-640.583,95
-4.546.693,56
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen
stände des Anlagevermögens und Sachanlagen -298.098,57 -237.767,99
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.043.487,99 -2.586.849,71
7. Erträge aus Beteiligungen
-- davon aus verbundenen Unternehmen:
€ 499.736,10 (i. Vj. T€ 0) -- 499.736,10 0,00
8. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 10.940.535,09 10.150.216,06
9. Erträge aus anderen Wertpapieren und
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
-- davon aus verbundenen Unternehmen:
€ 417.590,07 (i.Vj.T€ 298) -- 417.590,07 298.295,93
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
-- davon aus verbundenen Unternehmen:
€ 490.942,06 (i.Vj. T€ 403) -- 490.942,06 403.664,37
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen -163.663,00 0,00
12. Aufwendungen aus Verlustübernahmen -3.435.599,40 -3.499.138,59
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-- davon an verbundene Unternehmen:
€ 21.514,77 (i.Vj. T€ 19) -- -100.881,93 -78.621,96
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -966.647,39 -843.090,84
15. Ergebnis nach Steuern 8.191.852,57 7.302.143,76
16. Sonstige Steuern -838,14 -553,99
17. Jahresüberschuss 8.191.014,43 7.301.589,77
18. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 2.166.189,90 2.166.189,90
19. Ertrag aus der Einziehung von eigenen Aktien 2.500.000,00 0,00
20. Einstellung in die Kapitalrücklage aus der Kapital
herabsetzung durch Einziehung von eigenen Aktien
(§ 237 Abs. 5 AktG) -2.500.000,00 0,00
21. Einstellung in andere Gewinnrücklagen -8.617.976,04 -7.301.589,77
22. Bilanzgewinn 1.739.228,29 2.166.189,90

BILANZ – AKTIVA

Beta Systems Software Aktiengesellschaft, Berlin
Handelsbilanz - Aktiva
- alle Angaben in Euro - 30.09.2019 30.09.2018
A. Anlagevermögen 50.582.624,06 38.330.281,62
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten 63.808,00 112.121,00
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 149.988,00 183.523,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 392.553,26 542.541,26 198.645,26 382.168,26
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 34.896.214,67 34.001.244,69
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 14.853.680,99 3.608.368,53
3. Sonstige Ausleihungen 226.379,14 49.976.274,80 226.379,14 37.835.992,36
B. Umlaufvermögen 35.202.621,55 33.895.858,30
I. Forderungen und sonstige Vermögens
gegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
-- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr: € 0,00 (i. Vj. T€ 0) -- 30.203.971,62 33.098.972,89
2. Sonstige Vermögensgegenstände
-- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr: € 0,00 (i. Vj. T€ 0) -- 550.672,92 30.754.644,54 380.397,36 33.479.370,25
II. Kassenbestand und Guthaben
bei Kreditinstituten 4.447.977,01 416.488,05
C. Rechnungsabgrenzungsposten 252.809,50 176.884,37
Summe Aktiva 86.038.055,11 72.403.024,29

BILANZ – PASSIVA

Handelsbilanz - Passiva Beta Systems Software Aktiengesellschaft, Berlin
- alle Angaben in Euro - 30.09.2019 30.09.2018
A.
Eigenkapital
54.882.696,89 46.691.682,46
I.
Ausgegebenes Kapital
Gezeichnetes Kapital
23.916.950,00 26.416.950,00
davon rechnerischer Wert eigener Anteile 0,00 23.916.950,00 -2.500.000,00 23.916.950,00
II. Kapitalrücklage 17.233.071,24 14.733.071,24
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklagen 34.972,36 34.972,36
2. Andere Gewinnrücklagen 11.958.475,00 11.993.447,36 5.840.498,96 5.875.471,32
IV. Bilanzgewinn 1.739.228,29 2.166.189,90
B.
Rückstellungen
3.438.255,18 3.332.666,87
1. Rückstellungen für Pensionen 1.529.060,01 1.505.697,97
2. Steuerrückstellungen 170.274,31 458.060,77
3. Sonstige Rückstellungen 1.738.920,86 3.438.255,18 1.368.908,13 3.332.666,87
C.
Verbindlichkeiten
27.717.103,04 22.378.674,96
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
-- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
€ 1.600.000,00 (i. Vj. T€ 0) --
-- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr: € 6.000.000,00 (i. Vj. T€ 0) -- 7.600.000,00 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
-- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
€ 340.644,78 (i. Vj. T€ 218) -- 340.644,78 217.587,60
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
-- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
€ 19.618.943,84 (i. Vj. T€ 21.939) --
-- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr: € 0,00 (i. Vj. T€ 0) -- 19.618.943,84 21.938.691,85
4. Sonstige Verbindlichkeiten
-- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
€ 157.514,42 (i. Vj. T€ 186) --
-- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr: € 0,00 (i. Vj. T€ 36) --
-- davon aus Steuern:
€ 0,00 (i. Vj. T€0) --
-- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit:
€ 0,00 (i. Vj. T€ 0) --
157.514,42 27.717.103,04 222.395,51 22.378.674,96
Summe Passiva 86.038.055,11 72.403.024,29

ANHANG DER BETA SYSTEMS SOFTWARE AG, BERLIN, FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018/19

VORBEMERKUNGEN

Die Beta Systems Software Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Berlin und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (HRB 38874) eingetragen.

Den Jahresabschluss zum 30. September 2019 hat die Beta Systems Software Aktiengesellschaft, Berlin, ("die Gesellschaft") nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.

Gemäß § 1 Abs. 3 der Satzung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft, Berlin, läuft das Geschäftsjahr vom 1. Oktober bis zum 30. September des Folgejahres.

Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB. Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften des § 266 HGB. Der Ausweis erfolgt in Euro ("€").

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

ERLÄUTERUNGEN DER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen. Zuschreibungen von in Vorjahren durchgeführten außerplanmäßigen Abschreibungen wurden gemäß § 253 Abs. 5 HGB vorgenommen, wenn von einer dauerhaften Werterhöhung ausgegangen wurde.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und das bewegliche Sachanlagevermögen wurden linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gebildet. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Die Nutzungsdauern wurden wie folgt angesetzt:

Voraussichtliche Nutzungsdauer Jahre
Software 3 - 5
IT-Ausstattung 3 - 5
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 13
Einbauten in Geschäfts-und Betriebsgebäude 5 - 10

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt, wobei erkennbare Risiken durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt wurden. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Die liquiden Mittel lauten überwiegend in € und sind mit dem Nennwert angesetzt. Soweit sie in ausländischer Währung lauten, sind sie zum Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtages bewertet worden.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, um die zu Grunde liegenden Verpflichtungen abzudecken.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden.

Pensionsrückstellungen sind mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre abgezinst, der sich bei einer pauschalen Annahme von 15 Jahren Restlaufzeit ergibt.

Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.

Latente Steuern werden saldiert und ohne Ansatz eines eventuellen Aktivüberhangs angesetzt.

Im Abschluss sind alle Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag gemäß § 256a HGB bewertet worden, sofern sie eine Restlaufzeit von unter einem Jahr haben. Die Währungsumrechnung von auf Fremdwährung lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit größer einem Jahr erfolgt grundsätzlich zu den am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkursen, soweit nicht unter Berücksichtigung des Grundsatzes des Imparitätsprinzips ein gesunkener bzw. gestiegener Kurs am Bilanzstichtag eine Abwertung von Forderungen bzw. Höherbewertung von Verbindlichkeiten erforderlich macht.

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. ANLAGEVERMÖGEN

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist ausgehend von den historischen Anschaffungskosten in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt.

Die hauptsächlichen Veränderungen im Anlagevermögen in der Berichtsperiode sind bei den Finanzanlagen zu verzeichnen.

PROXESS HOLDING GMBH

Mit der notariellen Beurkundung am 5. Juni 2019, Urkundenrolle 458/2019 des Notars Herrn Alexander Kollmorgen, Berlin, hat die Beta Systems Software AG, Berlin, eine neue Tochtergesellschaft, die PROXESS Holding GmbH mit Sitz in Berlin und einem Stammkapital in Höhe von € 25.910,00 gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen der Gesellschaft an anderen Unternehmen und Gesellschaften und das Erbringen von Dienstleistungen und Geschäftsleitungsfunktionen für Unternehmen und Gesellschaften, deren geschäftlicher Fokus im Managementsoftwarebereich liegt.

Gemäß Beschluss des Vorstandes der Beta Systems Software AG, Berlin, vom 28. Juni 2019 erhielt die PROXESS Holding GmbH, Berlin, eine freiwillige Zahlung in die Kapitalrücklage durch die Beta Systems Software AG in Höhe von € 778.799,74. Die Beteiligung der Beta Systems Software AG, Berlin, beträgt damit € 804.709,74.

Ebenso mit Zustimmung des Vorstandes der Beta Systems Software AG, Berlin, hat die PROXESS Holding GmbH, Berlin, am 1. Juli 2019 100% der Anteile an der Habel Holding GmbH mit Sitz in Rietheim-Weilheim – einschließlich sämtlicher Tochter- und Enkelgesellschaften, an denen diese mit jeweils 100% beteiligt war, – erworben. Im Rahmen der Transaktion haben sich Teile des Managements der übernommenen Gesellschaften zu 15% an der PROXESS Holding GmbH rückbeteiligt, so dass die Beta Systems Software AG nunmehr 85% der Anteile an der PROXESS Holding GmbH hält. Die Übernahme erfolgte mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2019.

Zur Finanzierung dieser Akquisition hat die Beta Systems Software AG, Berlin, ihrer Tochtergesellschaft ein Darlehen in Höhe von € 10.908.963,72, rückzahlbar bis spätestens 30. Juni 2029, ausgereicht.

CATEGIS GMBH

Am 31. Oktober 2018 hat die Beta Systems Software AG, Berlin, einen Vertrag über den vollständigen Erwerb der Categis GmbH, damals mit Sitz in Bad Brückenau, geschlossen. Die Categis GmbH hält ihrerseits 99,99% der Gesellschaftsanteile an der Categis Software Private Ltd. mit Sitz in Bangalore, Indien. Die Übernahme erfolgte mit Wirkung zum 8. Oktober 2018.

Der Kaufpreis für 100% der Anteile betrug € 1,00 und war in Zahlungsmitteln zu begleichen. Zusätzlich wurde eine nachträgliche Kaufpreiszahlung von € 125.000,00 vereinbart, die von dem Fortbestand der Categis GmbH im Zeitraum bis zum 1. Januar 2020 abhing.

Eine Zielsetzung des Erwerbs ist vor allem der strategische Zugriff auf Entwicklerressourcen am Offshoring-Standort Indien, um den herausfordernden IT-Fachkräftemangel am Standort Deutschland begegnen zu können.

LYNET KOMMUNIKATION AG

Für die am 19. Dezember 2017 erworbene LYNET Kommunikation AG mit Sitz in Lübeck wurden gemäß Kaufvertrag verschiedene variable Kaufpreiskomponenten von bis zu € 1.250.000,00 über einen Zeitraum von vier Jahren vereinbart. Hiervon wurden zusätzlich zu den im Vorjahr bereits aktivierten € 109.375,00 zum Stichtag 30. September 2019 weitere € 125.000,00 aktiviert.

BETA SYSTEMS SOFTWARE B.V.

Die Beta Systems Software AG, Berlin, hat mit Eintragung im Handelsregister am 28. Februar 2019 ihre niederländische Tochtergesellschaft Beta Systems Software B.V., Nieuwegein, aufgelöst.

BETA SYSTEMS SOFTWARE ESPANA SL

Die spanische Tochtergesellschaft Beta Systems Software Espana SL, Madrid, erhielt ein Darlehen in Höhe von € 500.000,00, welches in Höhe von € 163.663,00 wertberichtigt wurde.

BETA SYSTEMS SOFTWARE OF NORTH AMERICA

Die Beta Systems Software of North America, Inc., McLean, USA, hat einen Betrag von USD 250.000,00 ihres zweckgebundenen Darlehens zurückgezahlt. Somit konnte auch die bestehende Wertberichtigung bei den Ausleihungen durch eine Auflösung in Höhe von € 180.338,15 reduziert werden.

2. FORDERUNGEN GEGEN VERBUNDENE UNTERNEHMEN

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Cash-Pooling-Forderungen in Höhe von € 29.147.278,68 (i. Vj. € 31.945.989,41). Der größte Posten ist dabei mit € 26.000.000,00 (i. Vj. € 30.100.000,00) die Beteiligung als Konzernunternehmen an dem von der Deutsche Balaton AG betriebenen Cash-Pool.

Des Weiteren bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 1.056.692,94 (i. Vj. € 1.152.983,48).

3. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Umsatzsteuerforderungen für das laufende Geschäftsjahr in Höhe von € 390.927,08 (i. Vj. € 281.545,35) sowie Erstattungsansprüche aus inländischer Quellensteuer in Höhe von € 24.394,01 (i. Vj. € 24.331,24) und ausländischer Quellensteuer in Höhe von € 42.131,27 (i. Vj. € 44.392,03).

4. EIGENKAPITAL

GRUNDKAPITAL

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag € 23.916.950,00, eingeteilt in 4.783.390 nennwertlose Stückaktien (i. Vj. € 26.416.950,00, eingeteilt in 5.283.390 nennwertlose Stückaktien).

Zum Abschlussstichtag beträgt der rechnerische Anteil am Grundkapital je Aktie unverändert € 5,00.

KAPITALHERABSETZUNG IM WEGE DER EINZIEHUNG EIGENER AKTIEN

Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2014/15 durch die Hauptversammlung am 16. April 2015 zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt worden. Dabei wurde der Vorstand auch ermächtigt, die eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Gesellschaft hatte auf Basis dieses Hauptversammlungsbeschlusses im Vorjahr 500.000 Stück eigene Aktien erworben. Auf der Hauptversammlung vom 14. März 2019 wurde die Gesellschaft erneut ermächtigt eigene Aktien zu erwerben. Die beschlossene Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung der eigenen Aktien vom 16. April 2015 wurde mit Wirksamkeit der neuen Ermächtigung aufgehoben. Der Vorstand wurde gleichzeitig auch ermächtigt, die aufgrund der neuen Ermächtigung oder aufgrund früher erteilter Ermächtigungen erworbenen Aktien zu jedem zulässigen Zweck zu verwenden. Insbesondere wurde der Vorstand ermächtigt, die eigenen Aktien einzuziehen, ohne dass es eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.

Unter Ausnutzung der vorstehend wiedergegebenen Ermächtigungen vom 16. April 2015 in Verbindung mit der Ermächtigung vom 14. März 2019 hat der Vorstand am 2. Juli 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 21. August 2019 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von € 26.416.950,00, eingeteilt in 5.283.390 Stückaktien, durch Einziehung von 500.000 Stück eigenen Aktien auf € 23.916.950,00, eingeteilt in 4.783.390 Stückaktien, herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung erfolgte im Wege der Einziehung eigener Aktien im vereinfachten Verfahren nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 6 AktG in Verbindung mit § 237 Abs. 3 Nr. 2 AktG durch Einziehung der 500.000 Stück eigene Aktien zu Lasten der anderen Gewinnrücklagen und zum Zwecke der Herabsetzung des Grundkapitals. Die Kapitalherabsetzung wurde am 13. September 2019 im Handelsregister eingetragen.

BESCHLUSS ZUM GENEHMIGTEN KAPITAL

Der Vorstand war im Geschäftsjahr 2014/15 durch die Hauptversammlung am 16. April 2015 ermächtigt worden, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. April 2020 einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen um bis zu insgesamt € 9.000.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann unter bestimmten Voraussetzungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden.

Von dieser Ermächtigung wurde im Berichtsjahr kein Gebrauch gemacht.

ERWERB EIGENER AKTIEN

Die Gesellschaft war zudem durch die Hauptversammlung am 14. März 2019 dazu ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft entweder über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Kaufangebot bzw. mittels an alle Aktionäre gerichteter öffentlicher Einladung zur Abgabe von Verkaufsofferten bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Das Andienungsrecht und das Bezugsrecht der Aktionäre kann unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden. Ergänzend war die Gesellschaft ermächtigt worden, eigene Aktien auch außerbörslich zu erwerben.

Von dieser Ermächtigung wurde im Berichtsjahr kein Gebrauch gemacht.

Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sind die veröffentlichten Inhalte von Mitteilungen über das Bestehen von Beteiligungen an der Beta Systems Software AG, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG mitgeteilt worden sind, anzugeben. Eine entsprechende Meldung gab es im Geschäftsjahr 2018/19 nicht.

BILANZGEWINN

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2018/19 beträgt € 8.191.014,43 (i. Vj. € 7.301.589,77).

Hiervon wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat bei Feststellung des Jahresabschlusses satzungsgemäß ein Anteil von € 6.451.786,14 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 14. März 2019 war zuvor der per 30. September 2018 bestehende Bilanzgewinn von € 2.166.189,90 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt worden. Somit ergibt sich per 30. September 2019 ein Bilanzgewinn in Höhe von € 1.739.228,29. Der Vorstand der Beta Systems Software AG schlägt vor, hiervon einen Betrag in Höhe von € 956.678,00 an die Aktionäre als Dividende auszuschütten und den verbleibenden Betrag von € 782.550,29 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Dies entspricht einer Dividende in Höhe von € 0,20 je dividendenberechtigter Aktie.

GEWINNRÜCKLAGE

Änderungen der anderen Gewinnrücklagen ergaben sich infolge der vorab erläuterten Einstellung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017/18, der satzungsgemäßen anteiligen Einstellung des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2018/19 sowie der Einziehung der eigenen Aktien und der damit verbundenen Einstellung von € 2.500.000,00 in die Kapitalrücklage.

5. RÜCKSTELLUNGEN

Die Pensionsrückstellungen in Höhe von € 1.716.692,00 (i. Vj. € 1.695.505,00) ergeben sich aus bestehenden Pensionsverpflichtungen der Beta Systems Software Aktiengesellschaft aufgrund zwei formaler Einzelzusagen sowie aufgrund einer allgemeinen Versorgungsordnung. Für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen dienten als biometrische Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck in der mit dem Update vom 2. Oktober 2018 veröffentlichten Version.

Die Pensionsrückstellungen wurden zum 30. September 2019 entsprechend dem HGB nach dem Projected Unit Credit-Verfahren (Anwartschafts-Barwert-Verfahren) bewertet. Es wurde die Vereinfachungsregel nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB angewendet, wonach der Rechnungszins, der sich bei Annahme einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, verwendet wurde. Dieser Zinssatz betrug zum Stichtag 2,86% bei einer 10-Jahres-Durchschnittsbildung (i. Vj. 3,39%) und 2,08% bei einer 7-Jahres-Durchschnittsbildung (i. Vj. 2,48%). Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt € 133.022,00 (i.Vj. € 155.206,00). Der Unterschiedsbetrag aufgrund der geänderten biometrischen Rechnungsgrundlagen beträgt € 27.776,00. Bei einer Einzelzusage wurde eine Pensionssteigerung von 2% angenommen, bei allen weiteren Zusagen wurde von einem Rententrend von 1,5% ausgegangen. Diese Annahmen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Gehaltssteigerungen sowie Fluktuationen werden nicht berücksichtigt, da keine aktiven Mitarbeiter mehr im Unternehmen beschäftigt sind, die unter die genannten Regelungen fallen.

Eine Einzelzusage betrifft ein ehemaliges Vorstandsmitglied. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden aufgrund entsprechend vorliegender Verpfändungserklärungen eine vorhandene Rückdeckungsversicherung in Höhe von € 65.239,22 (i. Vj. € 67.414,26) sowie ein Depotkonto in Höhe von € 122.392,77 (i. Vj. € 122.392,77) mit dem jeweiligen Anteil der Pensionsrückstellung für diese Einzelzusage saldiert. Die Rückdeckungsversicherung wurde mit dem Aktivwert bewertet. Das Depotkonto wurde zum Nennwert bewertet. Die Rückstellung für das ehemalige Vorstandsmitglied beläuft sich somit nach Saldierung auf € 234.171,01 (i. Vj. € 229.175,92).

Bei den Pensionsrückstellungen ergibt sich insgesamt ein Bilanzausweis in Höhe von € 1.529.060,01 (i. Vj. € 1.505.697,97).

Aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen haben sich Zinsaufwendungen in Höhe von € 49.527,00 (i. Vj. € 57.688,00) ergeben.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für noch ausstehende Rechnungen in Höhe von € 127.202,22 (i. Vj. € 89.999,20), Personalrückstellungen in Höhe von € 1.265.471,62 (i. Vj. € 901.313,12) sowie übrige sonstige Rückstellungen in Höhe von € 346.247,02 (i. Vj. € 377.595,81).

6. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Zum Bilanzstichtag betreffen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Wesentlichen Cash-Pooling-Verbindlichkeiten innerhalb der Beta Systems Gruppe in Höhe von € 19.533.309,44 (i. Vj. € 21.853.057,45). Bei den restlichen Verbindlichkeiten handelt es sich analog zum Vorjahr um sonstige Verbindlichkeiten.

7. SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

Die sonstigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:

in € 30.09.2019 30.09.2018
Verbindlichkeiten aus Akquisition 109.375,00 109.375,00
Verbindlichkeiten aus abgegrenzten
Gewerbemieten
35.906,46 93.887,19
Übrige 12.232,96 19.133,32
Summe 157.514,42 222.395,51

8. LATENTE STEUERN

Aktive latente Steuern entstehen im Wesentlichen aus der zukünftigen Nutzung ertragsteuerlicher Verlustvorträge und der abweichenden steuerlichen Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen für Pensionen und Personalrückstellungen sowie sonstigen Rückstellungen.

Zum Stichtag 30. September 2019 gab es keine Sachverhalte, die zu passiven latenten Steuern führten.

Die latenten Steuern wurden mit einem Steuersatz von 30% ermittelt, der sich aus einem Körperschaftsteueranteil von 15,825%-Punkten und einem Gewerbesteueranteil von 14,175%-Punkten zusammensetzt.

Die Gesellschaft hat entschieden, das Aktivierungswahlrecht nicht auszuüben.

ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. UMSATZERLÖSE

Die Umsatzerlöse der Beta Systems Software AG, Berlin, aus Erbringung zentraler Dienstleistungen an die Konzerngesellschaften betrugen im Berichtsjahr entsprechend der Definition nach BilRUG € 6.656.998,19 (i. Vj. € 6.166.955,53). Dabei handelt es sich ausschließlich um wertschöpfende Leistungen (übergeordnete Verwaltungstätigkeiten) der Holding für ihre Konzerngesellschaften in Höhe von € 5.901.003,67 (i. Vj. € 5.447.973,39) sowie Umsatzerlöse aus Untervermietung an Konzerngesellschaften in Höhe von € 755.994,52 (i. Vj. € 718.982,14).

Ausgehend vom BilRUG-Begriff der Umsatzerlöse wurden im Geschäftsjahr korrespondierende zugekaufte Leistungen in Höhe von € 1.776.346,96 (i. Vj. € 1.763.677,20) als bezogene Leistungen ausgewiesen.

2. ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN AUS WÄHRUNGSUMRECHNUNG

Der Ausgleich von auf Fremdwährung lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Bewertung der zum Stichtag vorhandenen offenen auf Fremdwährung lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten führten im Geschäftsjahr zu Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von € 33.786,04 (i. Vj. Aufwand € 62.254,23, Erträge € 12.789,21).

3. PERIODENFREMDE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von € 82.406,76 (i. Vj. € 189.939,17), die im Wesentlichen durch die Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von € 59.458,70 (i. Vj. € 169.741,54) entstanden sind.

Infolge der im Geschäftsjahr ergangenen Steuerbescheide sind periodenfremde Erträge in Höhe von € 1.715,65 (i. Vj. € 11.615,46) entstanden, die vollumfänglich aus der Auflösung von Steuerrückstellungen (i. Vj. € 11.476,95) resultieren.

Periodenfremde Aufwendungen sind im Berichtsjahr im Personalaufwand (€ 5.225,05; i. Vj. € 32.698,84), in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (€ 21.748,32; i. Vj. € 96.953,55), im Zinsaufwand (€ 287,00; i. Vj. € 2.259,67) und im Steueraufwand (€ 1.348,04; i. Vj. € 34.706,30) enthalten.

4. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Der Betrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus bestehenden Miet- und Leasingverträgen ergibt sich zum Stichtag 30. September 2019 wie folgt:

in T€ 2019/20 2020/21 2021/22 2022/23 2023/24 Gesamt
Büromiete 758 777 796 816 836 3.983
Firmenfahrzeuge 211 155 62 20 5 453
IT-Infrastruktur 63 63 0 0 0 126
Summe 1.032 995 858 836 841 4.562

Das bestehende Mietverhältnis für die Büroräume und Parkplätze endet vertragsgemäß am 31. März 2025.

Mit dem Erwerb der LYNET Kommunikation AG, Lübeck, ist die Beta Systems Software AG mögliche finanzielle Verpflichtungen hinsichtlich variabler Kaufpreiskomponenten von insgesamt bis zu € 1.250.000,00 über einen Zeitraum von vier Jahren eingegangen. Zum Stichtag wurden bereits Teile hiervon als Verbindlichkeiten in der Bilanz erfasst, so dass die Gesellschaft in den kommenden Jahren noch mit möglichen weiteren Zahlungen von bis zu € 1.015.625,00 rechnen muss. Zum derzeitigen Zeitpunkt geht die Gesellschaft von einer tatsächlich

weiteren Inanspruchnahme in Höhe von € 477.545,46 aus.

Mit dem Erwerb der Categis GmbH ist die Beta Systems Software AG eine mögliche finanzielle Verpflichtung hinsichtlich einer nachträglichen Kaufpreiszahlung von € 125.000,00 eingegangen, die von dem Fortbestand der Categis GmbH im Zeitraum bis zum 1. Januar 2020 abhing. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde diese Zahlung zwischenzeitlich geleistet.

Weiterhin hat die Beta Systems Software AG gegenüber der Beta Systems Software Ltd., Chobham, Großbritannien, eine Patronatserklärung abgegeben. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage der Beta Systems Software Ltd. geht die Gesellschaft derzeit nicht von einer Inanspruchnahme aus.

Nach § 133 UmwG haftet die Beta Systems Software AG, Berlin, als Gesamtschuldner für die Verpflichtungen der mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Oktober 2015 ausgegliederten Geschäftsbereiche DCI und IAM. Die Haftung besteht für die Verpflichtungen, die vor der Ausgliederung begründet wurden und endet fünf Jahre nach Bekanntmachung der Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister. Der Ausgliederungsvertrag sieht einen Innenausgleich zwischen den an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern für den Fall der Inanspruchnahme aus der Mithaftung vor.

5. AUßERGEWÖHNLICHE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN

Im Geschäftsjahr 2018/19 sind außergewöhnliche Erträge aus der Begleichung wertberichtigter Forderungen durch die US-amerikanische Tochtergesellschaft in Höhe von € 340.696,82 entstanden.

Die Auflösung der niederländischen Tochtergesellschaft Beta Systems Software B.V., Nieuwegein, führte zu einem Mehrerlös aus Abgang der Beteiligung in Höhe von € 499.736,10.

SONSTIGE ANGABEN

1. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE

Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden keine Devisentermingeschäfte zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken abgeschlossen.

2. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

ANFECHTUNGSKLAGE GEGEN BESCHLÜSSE DER HAUPTVERSAMMLUNG

Mehrere Aktionäre hatten im Berichtsjahr gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG am 14. März 2019 gefassten Beschlüsse zu Punkt 6 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung) und Punkt 7 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch im Wege des außerbörslichen Rückerwerbs) der Tagesordnung Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software AG im März 2020 wird ein vereinfachter neuer Vorschlag zur Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien vorgelegt werden. Die Klage wurde zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres 2019/20 zurückgenommen.

AKQUISITION DER INFINIT CODELAB SP. Z.O.O.

Mit dem notariell beglaubigten Kauf- und Abtretungsvertrag vom 3. Dezember 2019 des Notars Dr. Markus Fuhrmann (Urkundennummer 1382/2019) hat die Beta Systems Software AG, Berlin, eine Vorratsgesellschaft erworben, die zukünftig als Codelab Software GmbH mit Sitz in Berlin firmiert. Die Beta Systems Software AG hat am 3. Dezember 2019 über diese Tochtergesellschaft 100% der Anteile an der infinIT Codelab Sp. z o.o. aus dem vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der infinIT Services GmbH erworben. Im Rahmen der Transaktion haben sich Teile des Managements und externe Berater rückbeteiligt, so dass die Beta Systems Software AG nunmehr 80% der Anteile an der Codelab Software GmbH hält. Es ist geplant, den Anteil des Managements / der externen Berater an der Gesellschaft auf insgesamt ca. 30% zu erhöhen.

Die infinIT Codelab Sp. z o.o. ist ein Softwareentwicklungsdienstleister mit rund 200 Mitarbeitern an zwei Kompetenzzentren in Szczecin und Wrocław in Polen. Das Unternehmen zeichnet sich durch eine langjährige Expertise in der Entwicklung von Softwarelösungen für die Automobil- und Telekommunikationsbranche aus, namhafte Tier-1-Automobilzulieferer zählen zu den Kunden. Das Unternehmen entwickelt ebenfalls Lösungen für die Branchen eCommerce und Medizintechnik. Der Fokus liegt auf der Entwicklung von Embedded Softwaresystemen, IoT Lösungen, Connectivity und Webportalen. Das bisherige Management bleibt der Gesellschaft im Wesentlichen erhalten und wird die operativen Geschäfte selbständig führen.

Mit dieser Akquisition erhält die Beta Systems Software AG auch einen eigenen Zugriff auf wertvolle Entwicklungsressourcen an den Standorten Szczecin und Wrocław.

3. ANZAHL DER MITARBEITER

Im Geschäftsjahr 2018/19 waren durchschnittlich 54 Arbeitnehmer (i. Vj. 51 Arbeitnehmer) bei der Beta Systems Software AG beschäftigt. Dabei handelt es sich ausschließlich um Angestellte.

94% der Beschäftigten (53 Mitarbeiter) waren zum 30. September 2019 in der Verwaltung tätig, 4% (2 Mitarbeiter) in Forschung und Entwicklung sowie 2% (1 Mitarbeiter) im Service & Support.

Bei den Beschäftigten in Forschung und Entwicklung handelt es sich um Mitarbeiter, die die strategische Weiterentwicklung des Beta Systems Produktportfolios koordinieren sowie die Erarbeitung zentraler Vorgaben für ein einheitliches modernes Produktdesign vorantreiben. Im Bereich Service & Support ist eine Position in der Holding angesiedelt, die geschäftsbereichsübergreifend koordinierende Tätigkeiten ausübt.

4. MITGLIEDER UND BEZÜGE DES VORSTANDS

Vorstandsmitglieder der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018/19 waren:

  • Herr Dr. Andreas Huth, Mitglied des Vorstands
  • Herr Armin Steiner, Mitglied des Vorstands

Herr Dr. Huth verantwortet konzernweit die Bereiche Vertrieb und Marketing, Professional Services und Produktmanagement. Herr Steiner verantwortet die Bereiche Development & Support, Finance & Controlling, Human Resources, Corporate Functions, Legal Affairs sowie Mergers & Acquisitions.

Die Gesamtvergütung aller Vorstandsmitglieder für kurzfristig fällige Leistungen betrug im Geschäftsjahr 2018/19 € 823.443,43 (i. Vj. € 614.136,68). Davon entfielen € 409.190,59 (49,7%) auf eine vollständig erfolgsabhängige variable Komponente, die als Rückstellung eingestellt wurde und erst nach der bilanzfeststellenden Sitzung des Aufsichtsrats zur Auszahlung kommen wird.

Ein ehemaliges Vorstandsmitglied erhält monatliche Pensionszahlungen, die für das Geschäftsjahr 2018/19 in Summe € 39.883,57 (i. Vj. € 39.101,60) betrugen.

5. MITGLIEDER UND BEZÜGE DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich im Geschäftsjahr 2018/19 wie folgt zusammen:

  • Herr Wilhelm K.T. Zours, Heidelberg Vorstand DELPHI Unternehmensberatung AG, Heidelberg Aufsichtsratsvorsitzender
  • Herr Prof. Dr. Heiko Wenzel-Schinzer, Heigenbrücken Geschäftsführer WENZEL Group GmbH & Co. KG, Wiesthal Geschäftsführer WENZEL Messtechnik GmbH, Blaubeuren Geschäftsführer WENZEL Präzision GmbH, Wiesthal Geschäftsführer WENZEL Software Solutions GmbH, Wiesthal Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
  • Herr Jens-Martin Jüttner, Hofheim/Taunus Vorstand Sparta AG, Hamburg Aufsichtsratsmitglied
  • Herr Veit Paas, Samedan/Schweiz Mathematiker Aufsichtsratsmitglied
  • Herr Stefan Hillenbach, Oranienburg Senior Manager Professional Services Arbeitsnehmervertreter
  • Herr Dr. Wolfgang Bendig, Essen Senior Softwareentwickler Arbeitsnehmervertreter

Die Gesamtvergütung der Aufsichtsratsmitglieder für kurzfristig fällige Leistungen betrug im Geschäftsjahr 2018/19 € 80.000,00 (i. Vj. € 80.000,00).

6. NAHESTEHENDE PERSONEN

Die Transaktionen zu nahestehenden Personen erfolgten zu marktüblichen Konditionen.

7. HONORARE DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Die RSM GmbH, Düsseldorf, ist zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/19 bestellt worden. Das von den Abschlussprüfern für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses enthalten.

VERBUNDENE UNTERNEHMEN

1. ANGABEN ZU UNTERNEHMEN, AN DENEN DIE GESELLSCHAFT MINDESTENS 20% DER ANTEILE HÄLT

Die Höhe des Eigenkapitals und der Gewinne/Verluste des Geschäftsjahres 2018/19 ergibt sich aus den nach IFRS aufgestellten Jahresabschlüssen der ausländischen Gesellschaften und den nach HGB aufgestellten Abschlüssen für die inländischen Gesellschaften. Alle Tabellenangaben erfolgen in der jeweiligen Landeswährung in Tausend Währungseinheiten.

Bei dem Jahresverlust der PROXESS GmbH handelt es sich um einen handelsrechtlichen buchhalterischen Einmaleffekt aus der Verschmelzung aller bisherigen Tochter-/Enkelgesellschaften auf die PROXESS GmbH. Ohne diesen Einmaleffekt hätte das Jahresergebnis der PROXESS GmbH nach HGB € 440.714,30 betragen.

Gesellschaft Sitz Währung
Lokale
Beteiligungs-
quote
am 30.09.2019
Gez. Kapital
am 30.09.2019
Eigenkapital
Jahresergebnis
2018/19
Beta Systems EDV-Software Ges.m.b.H. Wien (AT) EUR 100% 36 901 -45
Beta Systems Software SPRL Louvaine-la-Neuve (BE) EUR 99% 50 132 100
Beta Systems Software France SARL Ivry-sur-Seine (FR) EUR 100% 763 2.701 250
Beta Systems Software Ltd. Chobham (GB) GBP 100% 400 -876 254
Beta Systems Software SRL Bollate (IT) EUR 100% 52 1.486 307
Betann Systems AB Täby (SE) SEK 100% 100 17.024 -545
Beta Systems Software AG Kloten (CH) CHF 100% 100 686 23
Beta Systems Software Espana SL Madrid (ES) EUR 100% 2.035 -1.111 -341
Beta Systems Software of North America, Inc. McLean (US) USD 100% 401 10.946 278
Beta Systems Software of Canada Inc. Calgary (CA) CAD 100% 31.356 -3.250 -7
Beta Systems DCI Software AG *) Berlin EUR 100% 0 15.929 0
SI Software Innovation GmbH *) Neustadt a.d. Weinstraße EUR 100% 511 511 0
HORIZONT Software GmbH **) München EUR 100% 54 498 0
HORIZONT IT Services CZ s.r.o. Budweis (CZ) CZK 100% 200 7.685 774
Beta Systems IT Operations GmbH ) **) Berlin EUR 50% 25 31 0
AUCONET GmbH Berlin EUR 100% 25 -1.723 -533
ASDIS Solutions GmbH Berlin EUR 100% 25 80 245
AUCONET Austria GmbH Wien (AT) EUR 100% 35 55 -4
Beta Systems IAM Software AG *) Berlin EUR 100% 0 6.995 0
Beta Systems IT Operations GmbH ) **) Berlin EUR 50% 25 31 0
LYNET Kommunikation AG *) Lübeck EUR 100% 0 1.704 0
Categis GmbH Berlin EUR 100% 38 12 31
Categis Software Private Ltd. Bangalore (IN) INR 99,99% 100 5.785 2.511
PROXESS Holding GmbH Berlin EUR 85% 30 873 -74
PROXESS GmbH Rietheim-Weilheim EUR 85% 53 320 -5.412
) Es liegt ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag vor.
) Es liegt ein Ergebnisabführungsvertrag vor.
**) Die Beta Systems IT Operations GmbH wird zu jeweils 50% von der Beta Systems DCI Software AG und der Beta Systems IAM
Software AG gehalten und stellt aus Sicht der Beta Systems Software AG somit eine mittelbare 100% Beteiligung dar.

2. KONZERNZUGEHÖRIGKEIT

Zum Bilanzstichtag stellt die Beta Systems Software Aktiengesellschaft, Berlin, als Mutterunternehmen der unter "Angaben zu Unternehmen, an denen die Gesellschaft mindestens 20% der Anteile hält" genannten Unternehmen den Konzernabschluss nach IFRS auf, welcher im Bundesanzeiger nach § 325 Abs. 1 HGB veröffentlicht wird.

Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, beabsichtigt, die Beta Systems Software Aktiengesellschaft, Berlin, in ihren Konzernabschluss des laufenden Geschäftsjahres einzubeziehen. Der Konzernabschluss wird nach § 325 Abs. 1 HGB im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Berlin, 8. Januar 2020

Vorstand Vorstand

gez. Armin Steiner gez. Dr. Andreas Huth

Aktiengesellschaft, Berlin
Beta Systems Software
Historische Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen und Wertberichtigungen Restbuchwerte
Entwicklung des Anlage-
vermögens in 2019
Vortrag Stand Vortrag Abschrei- Zuschrei- währungs-
Fremd
Stand Stand Stand
- alle Angaben in Euro - 30.09.2018 Zugänge Abgänge 30.09.2019 30.09.2018 bungen bungen Abgänge bewertung 30.09.2019 30.09.2018 30.09.2019
Vermögensgegenstände
I. Immaterielle
1.623.870,64 21.414,94 0,00 1.645.285,58 -1.511.749,64 -69.727,94 0,00 0,00 0,00 -1.581.477,58 112.121,00 63.808,00
Schutzrechte und ähnl. Rechte
und Werte sowie Lizenzen an
Konzessionen, gewerbliche
solchen Rechten und Werten 1.623.870,64 21.414,94 0,00 1.645.285,58 -1.511.749,64 -69.727,94 0,00 0,00 0,00 -1.581.477,58 112.121,00 63.808,00
II. Sachanlagen 2.243.691,87 388.771,63 -30.996,05 2.601.467,45 -1.861.523,61 -228.370,63 0,00 30.968,05 0,00 -2.058.926,19 382.168,26 542.541,26
1. Technische Anlagen und
Maschinen
1.305.724,72 102.703,23 0,00 1.408.427,95 -1.122.201,72 -136.238,23 0,00 0,00 0,00 -1.258.439,95 183.523,00 149.988,00
Andere Anlagen, Betriebs
und Geschäftsausstattung
2.
937.967,15 286.068,40 -30.996,05 1.193.039,50 -739.321,89 -92.132,40 0,00 30.968,05 0,00 -800.486,24 198.645,26 392.553,26
III. Finanzanlagen 63.624.679,67 12.338.674,46 -254.366,52 75.708.987,61 -25.788.687,31 -163.663,00 0,00 180.338,15 39.299,35 -25.732.712,81 37.835.992,36 49.976.274,80
Anteile an verbundenen
Unternehmen
1.
54.013.699,86 929.710,74 -34.740,76 54.908.669,84 -20.012.455,17 0,00 0,00 0,00 0,00 -20.012.455,17 34.001.244,69 34.896.214,67
Ausleihungen an verbundene
Unternehmen
2.
9.384.600,67 11.408.963,72 -219.625,76 20.573.938,63 -5.776.232,14 -163.663,00 0,00 180.338,15 39.299,35 -5.720.257,64 3.608.368,53 14.853.680,99
Rückdeckungsversicherung
Sonstige Ausleihungen,
3.
226.379,14 0,00 0,00 226.379,14 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 226.379,14 226.379,14
Summe Anlagevermögen 67.492.242,18 12.748.861,03 -285.362,57 79.955.740,64 -29.161.960,56 -461.761,57 0,00 211.306,20 39.299,35 -29.373.116,58 38.330.281,62 50.582.624,06

ANLAGE ZUM ANHANG

IMPRESSUM

HERAUSGEBER:

Beta Systems Software AG Alt-Moabit 90d D-10559 Berlin

BILDRECHTE:

Beta Systems Software AG

GESTALTUNG, LAYOUT UND REINZEICHNUNG:

ALLCOLOURS Miguel Faber Marienburger Straße 5A 10405 Berlin

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.