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STRATEC SE

Annual Report Apr 2, 2020

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Annual Report

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QUICK. PRECISE. SIGNIFICANT.

GESCHÄFTSBERICHT 2019

MISSION STATEMENT

Als innovativer und technologischer Marktführer für Automatisierungs- und Instrumentierungslösungen in der In-vitro-Diagnostik streben wir danach, unseren Partnern weltweit erstklassige Lösungen zu bieten und teilen dadurch die Verantwortung gegenüber ihren Kunden und Patienten.

Unser Erfolg basiert auf den Talenten sowie den Fähigkeiten unserer Mitarbeiter und deren Bekenntnis jederzeit das Besondere zu leisten. Ihre Leistungen führen zu einer erfolgreichen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung im Sinne aller unserer Stakeholder.

Unsere Partnerschaften basieren auf gegenseitigem Vertrauen, Kontinuität und Professionalität. Unsere gemeinsame Mission ist es, sichere, innovative und marktführende Produkte zu entwickeln, welche die Erwartungen der Kunden jederzeit erfüllen.

Partnerschaft bedeutet für STRATEC Verantwortung, Leidenschaft und Bekenntnis zu unseren Kunden und Produkten weit über die Dauer eines Produktlebenszyklus hinaus.

GESCHÄFTSBERICHT 2019

Brief des Vorstands 04 Bericht des Aufsichtsrats 06 Trends in der In-vitro-Diagnostik 10 Diatron Aquila 12 STRATEC-Aktie 21 Konzernlagebericht 26 Konzernabschluss 79 Konzernanhang 86 Versicherung der gesetzlichen Vertreter 159 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 160

DIE STRATEC-GRUPPE IM ÜBERBLICK

Konzernzahlen

Umsatz, Ergebnis und Dividende

2019 20183 Veränderung
Umsatzerlöse (in T €) 221.641 187.820 +18,0%
Bruttoentwicklungskosten (in T €) 38.210 38.669 -1,2%
Bruttoentwicklungskosten in % vom Umsatz 17,2 20,6 -340 bp
Adjustiertes EBITDA (in T€)1 40.853 36.190 +12,9%
Adjustiertes EBITDA in % vom Umsatz1 18,4 19,3 -90 bp
Adjustiertes EBIT (in T €)1 31.150 26.157 +19,1%
Adjustiertes EBIT in % vom Umsatz1 14,1 13,9 +20 bp
Adjustiertes Konzernergebnis (in T €)1, 4 25.896 20.238 +28,0%
Adjustiertes unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €)1, 4 2,16 1,70 +27,1%
Unverwässertes Ergebnis je Aktie IFRS (in €)4 1,34 0,93 +44,1%
Dividende je Aktie (in €) 0,842 0,82 +2,4%

Adjustiert um Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen aus Akquisitionen und mit diesen in Zusammenhang stehenden Integrationsaufwendungen sowie um sonstige Sondereffekte. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung.

3 Nicht rückwirkend angepasst für IFRS 16. 4 Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen.

bp = Basispunkte

Bilanz

31.12.2019 31.12.2018 Veränderung
Eigenkapital (in T€) 159.007 152.204 +4,5%
Bilanzsumme (in T€) 299.414 275.285 +8,8%
Eigenkapitalquote (in %) 53,1 55,3 -220 bp

bp = Basispunkte

Quartalsübersicht 2019

Umsatz und Ergebnis

1. Quartal
(01.01. – 31.03.)
2. Quartal
(01.04. – 30.06.)
3. Quartal
(01.07. – 30.09.)
4. Quartal
(01.10. – 31.12.)
Umsatzerlöse (in T €) 47.675 62.694 50.689 60.583
Adjustiertes EBIT (in T €)1 5.079 7.644 7.357 11.070
Adjustiertes EBIT in % vom Umsatz1 10,7 12,2 14,5 18,3
Adjustiertes Konzernergebnis (in T €)1, 2 3.836 6.448 5.588 10.023
Adjustiertes unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €)1, 2 0,32 0,54 0,46 0,84
Unverwässertes Ergebnis je Aktie IFRS (in €)2 0,12 0,34 0,25 0,63

Adjustiert um Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen aus Akquisitionen und mit diesen in Zusammenhang stehenden Integrationsaufwendungen sowie um sonstige Sondereffekte. Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen.

100% (221.641 T€)

Beringen / Schweiz

Standorte der STRATEC-Gruppe

BRIEF DES VORSTANDS

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, liebe Partner und Freunde von STRATEC,

die STRATEC-Gruppe kann auf ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr 2019 zurückblicken. Wir haben zusammen mit unseren Partnern neue und bedeutende Produkte in den Markt eingeführt, unsere Entwicklungspipeline durch das Erreichen wichtiger Entwicklungsziele entscheidend vorangetrieben, Umsatz und Ergebnis im zweistelligen Prozentbereich gesteigert und folglich unsere zu Beginn des Jahres in Aussicht gestellten Ziele erreicht. Die gute wirtschaftliche Entwicklung war dabei auf nahezu alle operativen Bereiche zurückzuführen. Der Umsatz mit Systemen konnte insbesondere durch neue Produkteinführungen und gute Abrufzahlen von bereits etablierten Geräten gesteigert werden. Die Geschäfte mit Serviceteilen und Verbrauchsmaterialien sowie Entwicklungs- und Dienstleistungen profitierten dagegen von einer guten Auslastung innerhalb der installierten Basis beziehungsweise der weiterhin konzernweit hohen Entwicklungsaktivität. Aufgrund unseres sehr jungen Produktportfolios sowie zusätzlicher Markteinführungen erwarten wir auch für das Jahr 2020 ein deutliches Wachstum bei Umsatz und Ergebnis. Die Coronavirus-Pandemie wirkt sich bis jetzt tendenziell erhöhend auf die Bestellprognosen unserer Kunden aus. Allerdings sind die weiteren Auswirkungen der Pandemie, wie beispielsweise mögliche temporäre Unterbrechungen in der Lieferkette, auch für uns derzeit noch nicht vollumfänglich abschätzbar.

Die mittel- bis langfristigen Wachstumsperspektiven unseres Unternehmens sind unverändert positiv. Die nachhaltigen Wachstumstreiber für die Endmärkte unserer Partner, wie die alternde Weltbevölkerung oder der rasante technologische Fortschritt, sind intakt. Der Trend eines wachsenden Interesses bei unseren Kunden, Automatisierungslösungen an spezialisierte Unternehmen wie STRATEC auszulagern, ist zudem ungebrochen. Um die damit verbundenen vielfältigen Wachstumschancen in den nächsten Jahren optimal nutzen zu können, haben wir auch in 2019 überdurchschnittlich viel investiert und eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen. Dies betrifft beispielsweise die laufenden Bauaktivitäten zur deutlichen Erweiterung der Gebäudekapazität am Unternehmenshauptsitz in Birkenfeld, die im Januar 2019 erfolgte Produktivschaltung eines konzernweit einheitlichen ERP-Systems sowie die erneute deutliche Erhöhung unserer Mitarbeiterzahl.

Die sehr erfolgreiche Geschäftsentwicklung in 2019 haben wir insbesondere durch die Motivation, Erfahrung, Kreativität und Leistungsbereitschaft von mehr als 1.300 STRATEC-Mitarbeitern erreichen können. Dank ihres Engagements, ihrer Flexibilität und Kundenfokussierung konnten wir 2019 zu einem weiteren erfolgreichen Jahr für STRATEC machen.

Dr. Claus Vielsack (52) Vorstand für Produktentwicklung Marcus Wolfinger (52) Vorsitzender des Vorstands Dr. Robert Siegle (52) Vorstand für Finanzen und Personal

Vor dem Hintergrund der insgesamt guten Entwicklung unseres Unternehmens sowie den weiterhin sehr soliden bilanziellen Verhältnissen, ist zum derzeitigen Zeitpunkt geplant, unseren Aktionären, eine weitere Anhebung der Dividende auf einen neuen Höchstwert von 0,84 € je Aktie vorzuschlagen (Vorjahr: 0,82 € je Aktie). Vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung wäre dies bereits die sechzehnte Dividendenerhöhung in Folge seit Aufnahme der Dividendenzahlung im Jahr 2004.

Wir sind uns der Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern, Kunden, Aktionären und Partnern, die sich auf eine hohe Qualität unserer Produkte verlassen, bewusst. Diese bestimmt auch weiterhin unser unternehmerisches Handeln. Für Ihr Vertrauen und das Interesse an unserem Unternehmen bedanken wir uns sehr herzlich. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen unsere spannende und erfolgreiche Zukunft zu gestalten.

Birkenfeld, im April 2020

Die Vorstände Ihrer STRATEC SE

Marcus Wolfinger Dr. Robert Siegle Dr. Claus Vielsack

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

in einem zunehmend schwieriger werdenden politischen und wirtschaftlichen Umfeld konnte STRATEC in 2019 einen sehr erfolgreichen Geschäftsverlauf verzeichnen. Eine starke Entwicklungspipeline, ein junges Produktportfolio sowie anstehende Markteinführungen schaffen dabei die Basis für weiteres Wachstum.

Der Aufsichtsrat der STRATEC SE hat sich auch im Geschäftsjahr 2019 intensiv mit der Lage und den Perspektiven der Gesellschaft befasst. Er hat vertrauensvoll mit dem Vorstand zusammengearbeitet, ihn beraten und seine Kontrollfunktion ausgeübt. Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz, Satzung sowie Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben stets verantwortungsbewusst wahrgenommen und dabei mit wenigen Abweichungen auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex berücksichtigt. Der Aufsichtsrat war unmittelbar in sämtliche Entscheidungen oder Maßnahmen von grundlegender Bedeutung eingebunden, insbesondere, wenn sie die Unternehmensstrategie, Gruppen- und Konzernangelegenheiten, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens und des Konzerns betrafen oder nach geltender Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungspflichtig waren. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen.

Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen standen die einzelnen Mitglieder dem Vorstand in diversen Einzelgesprächen zur Erörterung von Fachthemen persönlich und telefonisch zur Verfügung.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Für das neu in den Aufsichtsrat eingetretene Mitglied fand eine Einführung statt, um die Wahrnehmung des neuen Amts zu erleichtern. Schließlich tagte der Aufsichtsrat zur jährlichen Strategiesitzung am 28. November 2019 am Standort der Tochtergesellschaft STRATEC Consumables GmbH in Anif, Österreich. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nutzten dabei die Gelegenheit, das Werk der Business Unit STRATEC Smart Consumables zu besichtigen und sich vor Ort unter anderem über die dort wichtigsten Entwicklungsprojekte zu informieren.

Aufsichtsratssitzungen, Ausschussbildung, Sitzungsteilnahme und Themenschwerpunkte

Im Geschäftsjahr 2019 fanden sechs Aufsichtsratssitzungen statt. Eine Sitzung wurde dabei in Form einer Telefonkonferenz abgehalten. Ausschüsse bildete der Aufsichtsrat im Berichtsjahr aufgrund seiner Größe von drei Mitgliedern keine. An den Sitzungen des Aufsichtsrats nahmen jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats und – soweit nicht Vorstandsangelegenheiten oder aufsichtsratsinterne Themen erörtert wurden – auch alle Mitglieder des Vorstands teil.

In den Sitzungen am 8. April 2019, 29. Mai 2019, 26. Juli 2019 und 28. November 2019 befasste sich der Aufsichtsrat schwerpunktmäßig mit dem Risikobericht, dem Compliance Management, der Umsatz- und Ergebnisentwicklung, der Finanzlage, dem Status der jeweiligen Entwicklungsprojekte und den Vertragsverhandlungen des Unternehmens. Weitere Schwerpunkte bildeten die Beratungen über die Tochtergesellschaften, die Aufbauorganisation, den Auswirkungen neuer legislativer Vorschriften sowie der langfristigen Unternehmensstrategie.

In der ersten Sitzung des Berichtszeitraums am 26. Februar 2019 beriet der Aufsichtsrat über die Veräußerung der Geschäftsanteile an der STRATEC Molecular GmbH und genehmigte die Transaktion. Darüber hinaus stellte er die Zielerreichung und Ermessenskomponente der jeweiligen Vorstandsmitglieder für die Bonuszahlung des Geschäftsjahres 2018 gemäß der individuellen Zusatzvereinbarung (Mittelfristige Vergütungsvereinbarung bzw. MVV) fest. Des Weiteren wurden für die einzelnen Vorstandsmitglieder neue Zielvereinbarungen für das Geschäftsjahr 2019 getroffen. Der Aufsichtsrat billigte ferner die Erklärung zur Unternehmensführung mit dem Bericht zur Corporate Governance, die den Aktionären auf der Internetseite des Unternehmens dauerhaft zugänglich gemacht wurde.

Nach eingehender Prüfung billigte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 8. April 2019 den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht der STRATEC SE für das Geschäftsjahr 2018. Im Rahmen seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat auch die vom Vorstand erstellte nichtfinanzielle Konzernerklärung geprüft und hatte hierzu keine Beanstandungen. Im Fokus dieser Sitzung standen ferner die Beschlussvorschläge an die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft einschließlich des Gewinnverwendungsvorschlags für das Geschäftsjahr 2018 und der Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder.

Unmittelbar nach der Hauptversammlung am 29. Mai 2019 traten die Mitglieder des neu gewählten Aufsichtsrats zu ihrer ersten Sitzung zusammen und wählten aus ihrer Mitte Dr. Frank Hiller zum Vorsitzenden sowie Rainer Baule zum stellvertretenden Vorsitzenden und Finanzexperten im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.

In der Aufsichtsratssitzung am 26. Juli 2019 standen neben den wiederkehrenden Themen insbesondere die Erläuterungen des Vorstands zu den Auswirkungen des im Frühjahr 2019 beendeten Projekts zur standortübergreifenden Einführung eines neuen ERP-Systems im Fokus. Wie geplant, war das ERP-System im Januar 2019 am deutschen und Schweizer Standort zuletzt eingeführt worden.

In der letzten Sitzung des Berichtszeitraums am 28. November 2019 verabschiedete der Aufsichtsrat das Budget und den Jahresfinanzierungsplan für das Geschäftsjahr 2020. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017. Zur Kontrolle der Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Kodex überprüfte der Aufsichtsrat die Umsetzung der Empfehlungen bei der STRATEC SE und die Effizienz der eigenen Arbeit durch eine Selbstevaluierung mittels eines strukturierten Fragenkatalogs. Dabei beurteilten die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Arbeit insgesamt als effizient. Aufsichtsrat und Vorstand erneuerten an diesem Tag die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG. Sie wurde den Aktionären auf der Internetseite des Unternehmens dauerhaft zugänglich gemacht.

Vor dem Hintergrund der Ende 2018 erfolgten Umwandlung der Gesellschaft in die Rechtsform einer SE und um der Fortentwicklung guter Unternehmensführung Rechnung zu tragen, hat der Aufsichtsrat die Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat überarbeitet und in dieser Sitzung verabschiedet. Im Zusammenhang mit der Revision wurde zugleich entschieden, die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auf der Internetseite des Unternehmens zu veröffentlichen. Auch hat der Aufsichtsrat das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium überarbeitet und beschlossen.

Des Weiteren beschloss der Aufsichtsrat in der letzten Sitzung des Berichtszeitraums die Anpassung und Änderung der Gesellschaftssatzung aufgrund der in 2019 ausgegebenen Bezugsaktien aus den bestehenden Aktienoptionsprogrammen.

Ferner beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit den Anstellungsverträgen der einzelnen Vorstandsmitglieder. Die Verträge mussten aufgrund der in 2018 erfolgten Umwandlung der Gesellschaft in die Rechtsform einer SE angepasst werden. Das Vergütungssystem des Vorstands hat sich hierdurch nicht geändert.

Prüfung möglicher Interessenkonflikte und Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder

Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung unverzüglich zu informieren ist, traten nicht auf. Wesentliche Geschäfte mit einem Vorstandsmitglied bzw. nahestehenden Personen oder Unternehmungen gab es keine. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind als unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen.

Veränderungen im Vorstand und Aufsichtsrat

Die Amtszeit des ersten Aufsichtsrats der STRATEC SE endete mit der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai 2019. Mit Ausnahme von Fred K. Brückner standen die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder für eine Wiederwahl zur Verfügung. Für den ausscheidenden Fred K. Brückner wählte die Hauptversammlung Dr. Frank Hiller in den Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat der STRATEC SE bestand daher bis 29. Mai 2019 aus den Mitgliedern Fred K. Brückner (Aufsichtsratsvorsitzender), Rainer Baule (Finanzexperte) und Prof. Dr. Stefanie Remmele und ab 29. Mai 2019 aus den Mitgliedern Dr. Frank Hiller (Aufsichtsratsvorsitzender), Rainer Baule (Finanzexperte) und Prof. Dr. Stefanie Remmele.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung; Prüfung der nichtfinanziellen Konzernerklärung

Die Hauptversammlung hat die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, am 29. Mai 2019 auf Vorschlag des Aufsichtsrats zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 gewählt. Ebner Stolz prüft die Jahres- und Konzernabschlüsse der STRATEC SE seit dem Geschäftsjahr 2015. Die für die Abschlussprüfung verantwortlichen Wirtschaftsprüfer sind für den Jahresabschluss 2015 bis 2018 Linda Ruoß und für den Jahresabschluss 2019 Philipp Lessner sowie für den Konzernabschluss 2015 bis 2019 Linda Ruoß.

In seiner Sitzung am 30. März 2020, die vor dem Hintergrund der Corona-Krise per Telefonkonferenz abgehalten wurde, beschäftigte sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht sowie dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht, dieser mit der nichtfinanziellen Konzernerklärung, der STRATEC SE für das Geschäftsjahr 2019. Zuvor hatte der Abschlussprüfer beide Abschlüsse geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Darüber hinaus bestätigte der Abschlussprüfer im Rahmen seiner Beurteilung des Risikomanagementsystems, dass der Vorstand die nach dem Aktiengesetz geforderten Maßnahmen getroffen hat, um Risiken frühzeitig zu erkennen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht mit der der nichtfinanziellen Konzernerklärung, der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegen. An der Beratung des Jahres- und des Konzernabschlusses in der Aufsichtsratssitzung am 30. März 2020 nahmen Vertreter des Abschlussprüfers teil und erläuterten die wesentlichen Prüfungsergebnisse.

Dr. Frank Hiller (53) Vorsitzender des Aufsichtsrats (seit dem 29. Mai 2019)

Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts mit der nichtfinanziellen Konzernerklärung der STRATEC SE durch den Aufsichtsrat ergab keine Einwände. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Prüfung seitens des Abschlussprüfers gemäß den gesetzlichen Regelungen zu und billigte den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht am 1. April 2020 ebenfalls per Telefonkonferenz. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand den Gewinnverwendungsvorschlag intensiv erörtert und diesem zugestimmt. Vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre auf der diesjährigen Hauptversammlung, ist zum derzeitigen Zeitpunkt eine Dividendenausschüttung an die Aktionäre der STRATEC SE in Höhe von 10,1 Mio. € (0,84 € je Aktie) vorgesehen.

Dank

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der STRATEC SE und ihrer Tochtergesellschaften für ihren großartigen Einsatz und die erneut herausragenden Leistungen im Geschäftsjahr 2019.

Der Aufsichtsrat dankt ferner Fred K. Brückner für seine erfolgreiche Arbeit im Unternehmen, das er durch sein engagiertes Wirken und mit Sachverstand im Aufsichtsrat über 21 Jahre, davon 19 Jahre als Aufsichtsratsvorsitzender, eng begleitet hat. Herr Brückner verabschiedete sich am 29. Mai 2019 in den Ruhestand.

Birkenfeld, im April 2020

Für den Aufsichtsrat

Dr. Frank Hiller Vorsitzender des Aufsichtsrats

Fred K. Brückner (77) Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis zum 29. Mai 2019)

Prof. Dr. Stefanie Remmele (41) Mitglied des Aufsichtsrats

Rainer Baule (71) Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats

QUICK. PRECISE. SIGNIFICANT.

AKTUELLE TRENDS IN DER IN-VITRO-DIAGNOSTIK

Trend zu Großlaboren setzt sich fort

Im globalen In-vitro-Diagnostik-Markt setzt sich der nun schon seit mehreren Jahren anhaltende Trend zu weniger aber dafür immer größer werdenden Laboren weiter fort. So werden weiterhin vermehrt kleinere Krankenhauslabore geschlossen, welche ihr Testvolumen an große Zentrallabore auslagern. Die großen Zentrallabore vereinigen somit ein immer größer werdendes Testvolumen auf sich und erzielen dadurch erhebliche Skalierungseffekte sowie Kostenvorteile. Diese steigenden Testvolumina bedingen tendenziell eine wachsende Nachfrage nach Analysengeräten mit immer höheren Durchsatzraten (Anzahl der Tests, die in einer bestimmten Zeit auf dem Gerät durchgeführt werden können).

Point-of-Care-Testing – wenn es schnell gehen soll

Zwar ist die Durchführung im Zentrallabor oft wirtschaftlicher, von der Entnahme der Probe bis zur Übermittlung der Ergebnisse können jedoch einige Stunden vergehen. Es gibt aber eine Vielzahl von zeitkritischen Tests und Situationen, die es nicht erlauben eine Blutprobe in ein entferntes Zentrallabor zu schicken und somit kostbare Zeit bis zum Vorliegen der Ergebnisse und damit zur Therapieeinleitung zu verlieren. Zu nennen sind hier beispielsweise Notfallparameter wie Herz-Kreislaufmarker. Aus diesem Grund muss auch ein Krankenhaus, welches einen Großteil seines Testvolumens ausgelagert hat, kleinere Analysengeräte vor Ort vorhalten. Diese Geräte stehen dann in der Regel nicht in einem Labor, sondern direkt beim Patienten, wie beispielweise im Operationssaal oder in der Notaufnahme. Man spricht daher unter anderem von sogenannten Point-of-Care-Geräten oder von Point-of-Care-Testing (POCT).

Kleinere Systemlösungen mit geringerem Durchsatz kommen inzwischen auch verstärkt außerhalb des Krankenhauses zum Einsatz. Denn auch in einer Arztpraxis kann die direkte, patientennahe Erhebung von Laborwerten entscheidende Vorteile bringen. Dadurch, dass die Analyse in der Arztpraxis durchgeführt wird, liegt das Ergebnis entsprechend schnell, meist nach wenigen Minuten, vor. So können die Resultate direkt vor Ort mit dem Arzt diskutiert werden, was dem Patienten oftmals nicht nur einen weiteren Anschlussbesuch erspart, sondern auch eine frühzeitigere Therapieeinleitung ermöglicht.

Die Anforderungen an die Usability von kleineren beziehungsweise Point-of-Care-Geräten sind andere als die für große Systeme. Sie sind meist so gestaltet, dass sie einfach und intuitiv zu bedienen sind. Dies ist wichtig, da sie im Gegensatz zu größeren Laborgeräten auch von ungeschultem Personal bedient werden.

STRATEC profitiert von beiden Trends

STRATEC verfügt sowohl über eine langjährige Erfahrung bei der Entwicklung von Hochdurchsatz- sowie kleineren Geräten und den hier oft eingesetzten komplexen Verbrauchsmaterialien. Damit ist STRATEC hervorragend positioniert, um von den beiden hier beschriebenen Markttrends zu profitieren.

GROSSES BLUTBILD. KLEINER PIEKS

Angebot an POCT-Analysengeräten wächst

Jeden Tag werden Millionen von Blutbildern erstellt. Die Informationen eines Blutbildes sind für die Diagnose und Behandlung einer Vielzahl von Krankheiten wie beispielsweise Anämien, Entzündungen, Infektionen oder Krebs von unschätzbarem Wert.

Im Bereich der Hämatologie, welcher sich mit Veränderungen im Blut beschäftigt, ist ein starker Trend zu POCT zu beobachten. Insbesondere in den USA wird bereits eine hohe Anzahl an Blutbildern, sogenannte CBC's (Complete Blood Count) direkt in Arztpraxen durchgeführt. Das Angebot an Hämatologie-Analysengeräten für den patientennahen Einsatz ist in den letzten Jahren entsprechend angestiegen.

Analyse mit kleiner Blutmenge

STRATEC hat mit dem Diatron Aquila ein Point-of-Care Gerät entwickelt, welches ein großes Blutbild an jedem Ort verfügbar macht, wo es gerade benötigt wird. Für die Analyse reicht bereits eine geringe Menge an Blut, die aus einem Fingerstich gewonnen werden kann. Dies ist insbesondere vorteilhaft bei der Behandlung von Schwangeren, Kindern oder älteren Patienten.

DER DIATRON AQUILA DAS POINT-OF-CARE-GERÄT FÜR DIE LOKALE IN-VITRO-DIAGNOSTIK

Weniger ist mehr. Zur Problematik des unnötigen Antibiotika-Einsatzes

Antibiotika werden eingesetzt, um bakteriell ausgelöste Infektionskrankheiten zu behandeln. Sie können keine Viren bekämpfen. Um festzustellen, ob eine virale oder bakterielle Infektion vorliegt werden meist anhand eines Blutbildes die Entzündungswerte bestimmt. Ein solcher Entzündungswert ist beispielsweise die Anzahl der weißen Blutkörperchen, der Leukozyten. Die Leukozyten sind ein wichtiger Teil der Immunabwehr des Körpers. Eine erhöhte Anzahl an Leukozyten kann auf eine bakterielle Infektion hinweisen.

Es ist ein großes Ziel, Antibiotika nur gezielt einzusetzen, wenn tatsächlich eine bakterielle Infektion vorliegt um so die Entstehung von Resistenzen zu verlangsamen. Bei einer unnötigen oder zu häufigen

Einnahme von Antibiotika bilden die Bakterien Resistenzen, was bedeutet, dass nur solche Bakterien überleben und sich ausbreiten welche gegen

"Antibiotika Resistenzen sind eine der größten Herausforderungen für die globale Gesundheit dieser Zeit"

(Robert Koch-Institut)

Antibiotika resistent sind. Diese Erreger lassen sich in der Folge nur noch sehr schwer behandeln und können einen komplizierten Verlauf zur Folge haben.

Der Diatron Aquila ist ein Point-of-Care Hämatologie-System, welches besonders flexibel und nutzerfreundlich ist. Es können bis zu 60 Tests in der Stunde durchgeführt werden und der Aquila lässt sich vielerorts, wie beispielsweise in Arztpraxen, Satellitenlabors oder Krankenhäusern einsetzen.

Großer nutzerfreundlicher Tastbildschirm, welcher speziell designt wurde um auch von unerfahrenen Anwendern bedient zu werden.

Präzise Ergebnisse in weniger als einer Minute. Der Diatron Aquila saugt 20 μl Blut aus dem Probenröhrchen um eine Analyse durchzuführen.

Mit dem integrierten Reagenzien-Paket lassen sich bis zu 200 Messungen durchführen.

LENA FÜHLT SICH KRANK.

VON DEN ERSTEN SYMP-TOMEN BIS ZUR THERAPIE

Der Besuch beim Arzt

Lena hat Fieber, klagt über starke Halsschmerzen und fühlt sich schlapp. Ein Besuch bei ihrem Hausarzt soll Aufschluss darüber geben, ob es sich um einen viralen oder bakteriellen Infekt handelt und um zu entscheiden, ob die Gabe von Antibiotika notwendig ist. Neben der körperlichen Untersuchung wird auch eine Blutuntersuchung mit dem Aquila durchgeführt. Hierfür genügt ein kleiner Pieks in Lenas Finger um die Blutprobe zu gewinnen.

Blutentnahme

Zur Entnahme einer Blutprobe gibt es zwei Möglichkeiten. Standardmäßig werden bei der venösen Blutentnahme mit einer Nadel die Venen der Armbeuge oder des Unterarms punktiert um Blut zu gewinnen. Eine andere Möglichkeit ist die kapillare Blutentnahme, bei der eine geringe Menge an Blut durch ein Anstechen beispielsweise der Fingerkuppe gewonnen wird. Dem Aquila genügt eine Blutprobe von etwa 100 μl, die über die kapillare Blutentnahme gewonnen werden kann. Für die eigentliche Analyse werden davon dann sogar nur 20 μl Blut verwendet. Die Probe wird in einem gerinnungshemmenden Probenröhrchen gesammelt. Eine kapillare Blutprobe ist im Vergleich zur venösen einfacher zu gewinnen, weniger invasiv und es erfordert eine geringere Blutmenge.

Die Probe wird vorbereitet

Während Lena noch im Sprechzimmer sitzt, wird die Blutprobe vorbereitet, damit sie gleich im Anschluss mit dem Diatron Aquila analysiert werden kann.

Mischen der Probe – Die Probe wird durch mehrmaliges Drehen gemischt und danach bei Raumtemperatur analysiert.

Beladen – Nach der Zugabe des Reagenzien-Pakets wird das Gerät eingeschalten. Die Probenröhrchen werden in die Probentür gegeben. Der Diatron Aquila kann sowohl mit geöffneten als auch geschlossenen Probenröhrchen arbeiten.

Die Analyse beginnt

Nach dem Beladen des Geräts beginnt direkt in der Arztpraxis die Untersuchung von Lenas Blut. Dabei wird die Probe mit der Reagenzienflüssigkeit gemischt und die Anzahl der weißen und roten Blutkörperchen sowie die der Blutplättchen festgestellt.

Analyse der Probe – Nach dem Start des Analyseprozesses wird die Probe automatisch in das Gerät befördert und die Tür geschlossen. Die benötigte Menge an Blut wird durch eine Nadel aus dem Probengefäß gesaugt. Als nächstes wird die Probe in die Mischkammer gegeben wo sie mit der Reagenzienflüssigkeit gemischt wird. Danach findet die Analyse statt.

Das Ergebnis liegt vor

Keine sechzig Sekunden sind vergangen, schon zeigt das Display des Diatron Aquila alle wesentlichen Werte von Lenas Blut an. Die Diagnose ergibt einen möglichen bakteriellen Infekt.

Das Ergebnis – Nach dem Analysevorgang wird die Probentür automatisch geöffnet und die Blutröhrchen können entnommen werden. Das Ergebnis wird auf dem Display angezeigt.

Das Display zeigt nach der Analyse eine Vielzahl an Informationen an:

  • Einzelne Parameter mit Normbereichsangaben
  • Histogramme von Leukozyten, Erytrozythen und Blutplättchen
  • Warnungen und interpretierende Symbole zur aktuellen Messung
  • Probenidentifkation und Informationen

Die Ergebnisse können in einem Report ausgedruckt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit die Analyse zu wiederholen, falls eine Verifizierung der Ergebnisse gewünscht wird.

Die Therapie kann erfolgen

Da der Arzt aufgrund des Ergebnisses in Kombination mit weiteren Tests eine exakte Diagnose von Lenas Erkrankung vornehmen kann, ist der Einsatz eines gezielten Antibiotikums sofort möglich. Im Umkehrschluss könnte bei der Diagnose einer viralen Infektion die unnötige Gabe von Antibiotika vermieden werden.

GESCHÄFTSBERICHT 2019 der STRATEC SE

STRATEC-Aktie / 21

Konzernlagebericht / 26

Konzernabschluss / 79

Konzernanhang / 86

STRATEC-AKTIE

Das Börsenjahr 2019 – Ein glänzendes Jahr für Aktionäre

In Europa und den USA gewannen die großen Indizes in 2019 zum Großteil deutlich zweistellig. Wichtige deutsche Indizes wie beispielsweise der DAX, MDAX oder TecDAX legten jeweils um mehr als 20% zu; der SDAX sogar um über 30%. Im Hinblick auf des sich abzeichnenden abschwächenden Konjunkturverlaufs und des ausbleibenden Inflationsanstiegs forcierten die Notenbanken ihre expansive Geldpolitik wieder. Hiervon profitierten die Börsen in besonderem Maße. In Atem gehalten wurden dagegen die Anleger von Rezessionsängsten, den Brexit-Verhandlungen, dem wachsenden Populismus in Europa und dem anhaltenden Handelskonflikt zwischen den USA und China. Die STRATEC-Aktie konnte im Jahresverlauf einen Kursgewinn von 21,3% verzeichnen.

STRATEC-Aktie – Kursverlauf 2019 (in €)

STRATEC-Aktie – Höchst- und Tiefstkurse 2019 (in €)

Listing und Börsenumsatz

Die Aktien der Gesellschaft notieren im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Handelsplätze Xetra und Frankfurt) und erfüllen die Transparenzanforderungen des Prime Standards. Darüber hinaus werden die Aktien an den Regionalbörsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart sowie über das elektronische, außerbörsliche Handelssystem Tradegate der Börse Tradegate Exchange gehandelt.

Gemessen am einfachen Orderbuchumsatz wechselten in 2019 an den aufgeführten Handelsplätzen (ohne Tradegate) STRATEC-Aktien im Gegenwert von 81,9 Mio. € (Vorjahr: 148,8 Mio. €) den Besitzer; dabei entfielen auf die Handelsplätze Xetra und Frankfurt 88,8% (Vorjahr: 90,6%) dieses Volumens.

Auch werden die Aktien der Gesellschaft rege über multilaterale Handelssysteme gehandelt, die den geregelten Handelsplätzen, zu denen sie in Konkurrenz stehen, zunehmend Marktanteile abgewinnen. Ein multilaterales Handelssystem ist eine von einem Finanzdienstleister, einer Wertpapierfirma oder einem Marktbetreiber eingerichtete und betriebene, börsenähnliche Handelsplattform, die nach festgelegten Regeln Kauf- und Verkaufsaufträge in Aktien und anderen Finanzinstrumenten zusammenführt und so einen Vertragsabschluss generiert.

Handelsdaten der STRATEC-Aktie (Stand: 31. Dezember)

2019 2018 2017 2016 2015
Schlusskurs Vorjahr (€) 50,30 64,84 45,79 61,00 45,75
Tiefstkurs (€) 49,30 43,55 44,52 41,30 41,00
Höchstkurs (€) 77,60 80,30 70,33 62,85 61,00
Schlusskurs (€) 61,00 50,30 64,84 45,79 61,00
Performance (%) +21,3 -22,4 +41,6 -24,9 +33,3
Marktkapitalisierung (Mio. €) 733,8 602,1 773,0 543,1 723,0
Handelsvolumen (Mio. €) 81,9 148,8 187,6 120,7 141,0
Durchschnittliches tägliches Handelsvolumen (€) 326.410 593.010 744.490 473.151 555.065
Durchschnittliches tägliches Handelsvolumen (Stück) 5.124 9.252 13.504 9.775 11.687

Hauptversammlung beschließt höhere Dividende und wählt neuen Aufsichtsrat

Am 29. Mai 2019 begrüßten Vorstand und Aufsichtsrat von STRATEC über 300 Aktionäre, Stimmrechtsvertreter und Gäste zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im CongressCentrum Pforzheim. Auf der Hauptversammlung waren 85,50% des Grundkapitals vertreten (Vorjahr: 81,75%).

Den Aktionären zur Beschlussfassung vorgelegt wurden

  • die Verwendung des Bilanzgewinns,
  • die Entlastung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat,
  • die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers und
  • die Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats.

Alle zur Beschlussfassung vorgelegten Tagesordnungspunkte wurden von den Aktionären mit der jeweils erforderlichen Mehrheit in der rund drei Stunden dauernden Hauptversammlung beschlossen.

Die Dividende wurde damit zum fünfzehnten Mal in Folge erhöht und erreichte mit einer Ausschüttungssumme von 9,8 Mio. €, dies entspricht 0,82 € je Aktie, einen neuen Rekordwert. In 2018 waren 9,5 Mio. € bzw. 0,80 € je Aktie an die Anteilseigner ausgeschüttet worden.

Ferner wählten die Aktionäre die bisherigen Aufsichtsräte Prof. Dr. Stefanie Remmele und Rainer Baule in den Aufsichtsrat der STRATEC SE. Neu in den Aufsichtsrat gewählt wurde Dr. Frank Hiller, der für den scheidenden Aufsichtsratsvorsitzenden Fred K. Brückner in das Kontrollgremium einzog. Fred K. Brückner kandidierte nach über 21-jähriger Tätigkeit im Aufsichtsrat, davon 19 Jahre als dessen Vorsitzender, nicht mehr für einen Sitz in diesem Gremium und verabschiedete sich in den Ruhestand.

Alle Abstimmungsergebnisse sowie die Präsenz wurden im Anschluss an die Hauptversammlung auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht. Die nächste ordentliche Hauptversammlung ist derzeit für den 20. Mai 2020 im CongressCentrum Pforzheim geplant.

Sechszehnte Dividendenerhöhung in Folge vorgeschlagen

STRATEC verfolgt eine auf Kontinuität ausgerichtete Dividendenpolitik mit dem Ziel, die Aktionäre angemessen und nachhaltig an der Geschäftsentwicklung zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat von STRATEC der nach gegenwärtiger Planung am 20. Mai 2020 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eine Dividendenzahlung von 0,84 € je Aktie vor. Dies entspricht einer Ausschüttungssumme von 10,1 Mio. € und bezogen auf den Jahresschlusskurs der STRATEC-Aktie vom 30. Dezember 2019 von 61,00 € eine Dividendenrendite von 1,4 %.

Weiterhin stabile Aktionärsstruktur

Größter Anteilseigner am Unternehmen sind unverändert Firmengründer Hermann Leistner, dessen Familie und deren Beteiligungsgesellschaften mit insgesamt 41,08%. Weitere 0,04% der Anteile werden von der Gesellschaft selbst gehalten und 58,88% der Aktien sind einer Vielzahl privater und institutioneller Investoren aus dem In- und Ausland zuzurechnen. Institutionelle Investoren, die mindestens 3% der Stimmrechtsanteile halten, sind

  • Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland mit 5,15%,
  • Ameriprise Financial, Inc., Wilmington, Delaware, USA mit 6,76% und
  • Invesco Ltd., Hamilton, Bermuda mit 6,29%.

Kennzahlen der STRATEC-Aktie (Stand: 31. Dezember)

2019 2018 2017 2016 2015
Ausstehende Aktien (Mio. Stück) 12,0 12,0 11,9 11,9 11,9
Dividendenberechtigte Aktien (Mio. Stück) 12,0 12,0 11,9 11,9 11,9
Bardividende je Aktie (€) 0,841 0,82 0,80 0,77 0,75
Ausschüttungssumme (Mio. €) 10,11 9,8 9,5 9,1 8,9
Dividendenrendite (%) 1,41 1,6 1,2 1,7 1,2

1 vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung

Weitere Informationen zur STRATEC-Aktie

ISIN DE000STRA555
WKN STRA55
Kürzel SBS
Reuters
Instrument Code
SBSG.DE
Bloomberg Ticker SBS:GR
Transparenzlevel Prime Standard
Marktsegment Regulierter Markt
Währung
Gattung Nennwertlose Namens-Stammaktien
Grundkapital (€) 12.030.295,00
Grundkapital (Stück) 12.030.295
Erstnotierung 25. August 1998
Handelsplätze Xetra; Frankfurt und weitere deutsche
Regionalbörsen
Designated
Sponsors
Bankhaus Lampe KG (seit 01.10.2019)
HSBC Trinkaus & Burkhardt AG
Oddo Seydler Bank AG (bis 30.09.2019)

Investor Relations

STRATEC unterhält einen kontinuierlichen Dialog mit bestehenden und potenziellen Investoren, Analysten sowie Journalisten der Wirtschafts- und Finanzmedien. Die Kommunikation mit den Marktteilnehmern unterliegt dabei dem Grundprinzip, dass alle Informationen zeitgleich, offen und transparent kommuniziert werden. Die Berichterstattung erfolgt aktiv und kontinuierlich mit dem Ziel allen Kapitalmarktteilnehmern eine realistische Einschätzung der Unternehmensentwicklung zu ermöglichen. Interessierte können sich über den Finanzkalender regelmäßig und mit ausreichendem Zeitvorlauf über wichtige Termine informieren.

Darüber hinaus werden die Kapitalmarktteilnehmer regelmäßig über die strategische und geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft durch die Veröffentlichung von Finanzberichten sowie Ad-hoc- und Pressemitteilungen informiert.

Fester Bestandteil STRATECs Investor Relations-Arbeit ist die Durchführung von Telefonkonferenzen und deren Übertragung über die Internetseite der Gesellschaft anlässlich der Veröffentlichung der Unternehmenszahlen sowie bei anderen wichtigen Unternehmensereignissen. Neben der Durchführung einer Vielzahl von Einzelgesprächen, werden auf Kapitalmarktkonferenzen Präsentationen gehalten, in denen Investoren und Analysten aus dem In- und Ausland über die aktuelle Lage und über den Geschäftsverlauf informiert werden. Derzeit berichten sieben Institutionen regelmäßig in ausführlichen Studien und Kurzanalysen über STRATEC: Bankhaus Lampe, Berenberg Bank, Deutsche Bank, Kepler Cheuvreux, Landesbank Baden-Württemberg, Metzler Capital Markets und Warburg Research.

Aktuelle Informationen rund um STRATEC und die STRATEC-Aktie finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stratec.com

Finanzkalender

02.04.2020 Jahresfinanzbericht 2019
14.05.2020 Quartalsmitteilung Q1 2020
20.05.2020 Hauptversammlung, Pforzheim, Deutschland
13.08.2020 Halbjahresfinanzbericht H1 2020
05.11.2020 Quartalsmitteilung 9M 2020
17.11.2020 Deutsches Eigenkapitalforum,
Frankfurt am Main, Deutschland

Änderungen vorbehalten

KONZERNLAGEBERICHT

für das Geschäftsjahr 2019 der STRATEC SE

A. DIE STRATEC-GRUPPE

Geschäftsmodell und strategische Ausrichtung

Grundlagen des Geschäftsmodells

STRATEC (nachfolgend auch STRATEC-Gruppe genannt) projektiert, entwickelt und produziert Automatisierungslösungen für hochregulierte Labormärkte. STRATEC agiert dabei als OEM-Partner für die führenden Unternehmen aus dem Bereich der In-Vitro-Diagnostik sowie Life Sciences. Das Angebotsspektrum der Gruppe umfasst Hardware- als auch Softwarelösungen sowie dazugehörige Verbrauchsmaterialien. Diese Lösungen werden dabei meist zu vollintegrierten Systemlösungen zusammengeführt und oftmals zusammen mit den Testreagenzien der Partner zur Vermarktung zugelassen.

Die Partner von STRATEC agieren dabei zum überwiegenden Teil auf Märkten, auf denen eine überschaubare Anzahl an Unternehmen die Trends und Entwicklungen der Industrie bestimmen. Es ist daher von besonderer Bedeutung, sich als ein Partner dieser Global Player zu positionieren und durch Zuverlässigkeit und Leistung deren Vertrauen zu erarbeiten. Durch die gewonnene Erfahrung, das Know-how und die Entwicklungsstärke ist es STRATEC seit seiner Gründung im Jahr 1979 gelungen, sich in verschiedenen Marktnischen zu einem bedeutenden Marktteilnehmer zu entwickeln. Das Ziel von STRATEC ist dabei, diese Position weiter zu stärken und mit einer ausgewogenen Balance aus Kosteneffizienz, Know-how und Innovation allen Beteiligten nachhaltiges, über dem Branchendurchschnitt liegendes, Wachstum zu ermöglichen.

Die Kernkompetenz der STRATEC-Gruppe basiert auf der Erstellung und Umsetzung von Konzepten und Anforderungen in den Bereichen der Automatisierung und Instrumentierung biochemischer Prozesse durch Hard- und Softwarelösungen. Darüber hinaus verfügt STRATEC über eine umfassende Kompetenz von Qualitäts- und Dokumentationsanforderungen insbesondere bei der Zulassung medizintechnischer Lösungen durch die jeweiligen nationalen und internationalen Behörden. STRATEC steht seinen Kunden von Beginn an beratend zur Seite und kann aufgrund der langjährigen Erfahrungen wertvolle Impulse bei der Konzeption und der entsprechenden Ausrichtung der Systeme inklusive der Nutzerfreundlichkeit und somit auch der Akzeptanz durch den Endkunden geben. Durch den vorhandenen Technologiepool und der Erfahrung im Zulassungsprozess ist STRATEC zudem in der Lage die Entwicklungszeiten für Partner zu verkürzen.

Durch die kontinuierliche Entwicklung neuer Technologien und durch gezielte Unternehmenszukäufe hat die STRATEC-Gruppe ihr Produktangebot in den letzten Jahren stetig erweitert und somit noch stärker auf die Bedürfnisse der Kunden und Partner – in der Regel global agierende Diagnostik und Forschungsunternehmen – ausgerichtet. Daher bietet die STRATEC-Gruppe neben der reinen Instrumentierung nahezu die gesamte Wertschöpfungskette komplexer Analysensystemlösungen und deren Anbindung in die Laborlandschaft an. Die Wertschöpfung reicht von der Konzeption erster Systemspezifikationen über das Zulassungsverfahren bis hin zur Serienfertigung inklusive der Entwicklung komplexer Verbrauchsmaterialien oder der komplementären Middleware-Laborsoftware.

Durch das breite Produktangebot und die Innovationskraft seiner Forschungs- und Entwicklungsmitarbeiter, ist es STRATEC möglich, schnell auf etwaige Marktveränderungen zu reagieren. STRATEC beobachtet beispielsweise weiterhin einen anhaltenden Konsolidierungstrend der Laborlandschaft in den wichtigsten Märkten, der durch die Konzentration auf wenige große Zentrallabore nicht nur zu einer höheren Nachfrage von Hochdurchsatz-Geräten führt, sondern auch die Notwendigkeit bedingt, zeitkritische Parameter in der Nähe des Patienten zu erheben. Durch die stetige Verbreiterung des Produktportfolios, ist STRATEC heute sehr gut positioniert, um von den Wachstumsmöglichkeiten dieser Marktpolarisierung zu profitieren.

Kern der Unternehmensstrategie

Kern der Unternehmensstrategie von STRATEC ist es, ihre Kunden bei der Umsetzung ihrer Wachstumsstrategien in den Bereichen In-vitro-Diagnostik und Life Sciences als kompetenter Partner zu unterstützen und ihnen mit Know-how, innovativen und zugleich sicheren Produktlösungen die Grundlage für ein erfolgreiches Endkundengeschäft zu bieten. Ziel ist es dabei, sowohl dem Kunden als auch STRATEC selbst, ein nachhaltiges, über dem langjährigen Marktdurchschnitt liegendes Wachstum zu ermöglichen. Dabei rücken bei STRATEC, ebenso wie bei Kunden und Lieferanten, auch Nachhaltigkeitsthemen wie Umweltbelange und soziale Aspekte kontinuierlich weiter in den Vordergrund.

Die strategische Ausrichtung von STRATEC erstreckt sich dabei über fünf Dimensionen:

1. Fokussierung auf stark wachsende Marktsegmente:

Zur Umsetzung der formulierten Wachstumsziele fokussiert sich STRATEC insbesondere auf solche Marktsegmente, welche innerhalb der In-vitro-Diagnostik überdurchschnittlich hohe Wachstumsraten aufweisen.

2. Kontinuierliche Erweiterung des Technologie- und Produktportfolios:

Um die Marktposition gegenüber Wettbewerbern und Partnern langfristig ausbauen zu können, fokussiert sich STRATEC auf die kontinuierliche Erweiterung des Technologie- und Produktportfolios sowie die entsprechende Absicherung mit Schutzrechten. Neben organischen Instrumenten wie Eigenentwicklungen, können hierzu auch Akquisitionen eingesetzt werden. Ziel dabei ist es, sich gegenüber den Partnern als Komplettanbieter zu positionieren und Verantwortung für Bereiche zu übernehmen, die von den Kunden nicht als deren Kernkompetenz angesehen werden. Dabei achtet STRATEC strikt darauf, nur solche Bereiche der Wertschöpfungskette zu übernehmen, die keine Konkurrenzsituation mit den Partnern entstehen lassen.

3. Ausbau und Sicherung langfristiger Kundenbeziehungen:

Aufgrund der sehr langen Produktlebenszyklen von klinischen Analysensystemen, verfügt STRATEC über eine Vielzahl langfristiger Kundenbeziehungen. Das hohe Vertrauen, welches die Partner in STRATEC setzen, wurde dabei über Jahre durch Zuverlässigkeit, Leistung und die hohe Qualität der entwickelten und gefertigten Produkte erarbeitet. Dieses starke Vertrauensverhältnis legt einen wichtigen Grundstein dafür, dass STRATEC auch in Zukunft zusätzliche Entwicklungs- und Fertigungsaufträge für neue Gerätegenerationen von bestehenden Kunden erhält.

4. Steigerung wiederkehrender Umsätze

STRATEC möchte den Umsatzanteil mit wiederkehrenden Geschäften erhöhen. Insbesondere das Geschäft mit begleitenden polymerbasierten Verbrauchsmaterialen wie komplexen mikrofluidischen Chips, bietet hohe Wachstumschancen. Um dieses Potential noch besser erschließen zu können wurde im Jahr 2016, zusätzlich zu organischen Aktivitäten, die heutige STRATEC Consumables GmbH erworben. Diese ist ein Hersteller von komplexen Verbrauchsmaterialien, sogenannten "Smart Consumables", und verfügt über herausragende Fähigkeiten in der Nano- und Mikrostrukturierung, in verschiedenen Beschichtungstechnologien, in polymerwissenschaftlichen Anwendungen und in der automatisierten Fertigung.

5. Erhöhung der Diversifikation

Der Markt für In-vitro-Diagnostik zeichnet sich durch eine hohe Marktkonzentration aus. So verfügen die zwanzig umsatzstärksten Unternehmen zusammen bereits über einen Marktanteil von knapp 80%. Dies spiegelt sich üblicherweise in hohen Kundenkonzentrationen bei den OEM-Anbietern wider. Um Risiken für die zukünftige Umsatz- und Ertragsentwicklung zu minimieren, möchte STRATEC ihre Kundenkonzentration langfristig weiter reduzieren, ohne dabei Wachstumschancen mit bestehenden Kunden aufgeben zu müssen. Die neu entwickelte STRATEC-Plattform KleeYa, die im Unterschied zu dedizierten Systemen an mehrere Kunden verkauft werden kann, ist unter anderem ein Instrument zur Umsetzung dieses Ziels. Aber auch Akquisitionen zur Erschließung neuer Kundengruppen und Marktbereiche, wie der in 2016 getätigte Zukauf der heutigen Business Unit Diatron, sind weiterhin denkbare Maßnahmen zur Erhöhung der Diversifikation.

Produktion und Standorte

Für die Produktion von STRATECs Produkten gelten besonders hohe Qualitätsanforderungen, deren Einhaltung regelmäßig von internen Fachkräften, den Kunden und externen Behörden überprüft wird. An den Standorten Beringen (Schweiz), Birkenfeld (Deutschland) und Budapest (Ungarn) werden Analysensysteme unter Einhaltung höchster Standards produziert. Am Standort Anif (Österreich) werden in einer kontrollierten Produktionsumgebung der ISO-Klasse 7 polymerbasierte komplexe Verbrauchsmaterialien, sogenannte Smart Consumables, hergestellt. Die größten Entwicklungskapazitäten der Gruppe befinden sich am Unternehmenshauptsitz in Birkenfeld, Budapest sowie in Cluj-Napoca.

Die Produktionskapazitäten am Schweizer Standort Beringen wurden in einem mehrstufigen Prozess über die Jahre 2016 und 2017 erweitert. Als Resultat verfügt STRATEC im Bereich Produktion bereits heute über ausreichend Kapazitäten, um eine den in- und externen Anforderungen entsprechende, hocheffiziente Produktion bestehender und zukünftiger Gerätelinien zu gewährleisten.

STRATEC produziert aufgrund der hohen Qualitätsstandards bewusst an Standorten in Deutschland, der Schweiz, in Ungarn sowie in Österreich und sieht darin eine der Grundlagen für die Erfüllung wesentlicher Regularien und Standards. Insgesamt ist STRATEC mit ihren Tochtergesellschaften an neun Standorten auf drei Kontinenten mit ihren Lösungen und qualifizierten Ansprechpartnern vertreten. Um den steigenden Ansprüchen gerecht zu werden, die sich aus dem weiteren Wachstum des Unternehmens ergeben, und um den Kunden darüber hinaus weiterhin die gesamte Wertschöpfungskette innerhalb einer reibungslosen Ablauforganisation zu bieten, wurden auch im Jahr 2019 Optimierungsmaßnahmen beschlossen und durchgeführt. Hierzu zählt unter anderem die Erhöhung der Fertigungstiefe bei Montagetätigkeiten.

Aufgrund der aktuell gut ausgelasteten Entwicklungskapazitäten rechnet STRATEC in den nächsten Jahren mit weiter steigenden Mitarbeiterzahlen. Um diesem Wachstum Rechnung zu tragen, wurde im Geschäftsjahr 2018 mit dem Umbau und einer deutlichen Erweiterung der Gebäude am Standort Birkenfeld begonnen. Die Fertigstellung und der Bezug des ersten Bauabschnitts erfolgten plangemäß Mitte 2019. Die Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts ist für 2020 vorgesehen. Mit Abschluss der umfassenden Baumaßnahmen wird mehr Fläche für Forschung und Entwicklung, Prototypenfertigung, Lager sowie Verwaltung zur Verfügung stehen.

Zusätzlich wurden im Berichtsjahr 2019 weitere wichtige Meilensteine bei der Einführung eines gruppenweit einheitlichen ERP-Systems erzielt. Nach der Implementierung des neuen Systems an zwei Standorten Anfang 2018, erfolgte im Januar 2019 der "Go-Live" an zwei weiteren Standorten. Somit verfügen nun alle produktionsrelevanten Standorte über ein einheitliches ERP-System, welches die standortübergreifende Zusammenarbeit erheblich vereinfachen und Abläufe effizienter gestalten wird.

Supply Chain

Aus Gründen der Flexibilität, zur Senkung der Kapitalintensität und zur langfristigen Optimierung der Kostenstrukturen setzt die STRATEC-Gruppe in der Regel auf eine sehr niedrige Fertigungstiefe. So wird Vorfertigung oftmals an hochspezialisierte Vertragszulieferer ausgelagert. An den Produktionsstandorten der STRATEC-Gruppe erfolgt dann in der Regel die Endmontage und die finale Testung durch Mitarbeiter mit höchstem Qualifikations- und Ausbildungsstand. Die Testung erfolgt dabei auf Basis der tatsächlichen späteren Anwendung.

Durch ein integriertes Beschaffungsmanagement bezieht STRATEC die benötigten Funktionsbaugruppen und Einzelteile bei strategischen Lieferanten, die sich durch ihr Qualitäts- sowie Compliance-Management-System auszeichnen. Die Einbindung dieser Lieferanten im frühen Stadium der Produktentwicklung gewährleistet den Marktzugang zu den jeweils aktuellsten Fertigungsmethoden und -verfahren. Durch Anwendung von Rahmenverträgen werden kommerzielle Rahmenbedingungen geschaffen. Dabei kommen moderne Fertigungs- und Logistikstrategien zum Einsatz.

STRATEC liefert die gefertigten Analysensysteme vielfach direkt an die Logistikverteilzentren der großen Diagnostikunternehmen, die die Systeme zusammen mit den zugehörigen Reagenzien unter eigenem Namen und Marke als Systemlösung vermarkten. Da die Kunden der STRATEC-Gruppe ihre Länderniederlassungen und Kunden in großem Umfang direkt aus diesen Distributionszentren beliefern, entsprechen die im Zahlenwerk des STRATEC-Konzerns ausgewiesenen regionalen Umsätze nicht der tatsächlichen geographischen Verteilung beziehungsweise dem endgültigen Bestimmungsort der von der STRATEC-Gruppe produzierten Analysensysteme.

Qualitätsmanagement

Mit einem Großteil der STRATEC-Produkte werden Partner beliefert, die sich in streng regulierten Märkten bewegen. Daher ist das Qualitätsmanagement ein Kern des Geschäftsmodells von STRATEC und eine Basis für den Erfolg des Unternehmens und seiner Partner.

STRATEC hat sich dazu verpflichtet, die Qualität ihrer Prozesse und Leistungen fortwährend zu verbessern. Die Produkte unterliegen mehrheitlich nicht nur den strengen Anforderungen des Gesetzes über Medizinprodukte in Deutschland, sondern darüber hinaus einer Vielzahl nationaler und internationaler Regularien, die beim Eintritt in die jeweiligen Märkte zu berücksichtigen sind.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat STRATEC ein leistungsstarkes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem etabliert. Dieses berücksichtigt die kontinuierlich wachsenden regulatorischen Anforderungen der internationalen Märkte sowie die immer umfangreicher werdenden nationalen Auflagen. Gleichzeitig bildet es die Voraussetzung zur Erreichung einer konstant hohen Produktqualität.

Die Aufgaben der Abteilung Qualitätsmanagement und Regulatory Affairs umfassen unter anderem die Sicherstellung der Übereinstimmung der Produkte mit allen regulatorischen Anforderungen an Medizinprodukte, die Bewertung und Qualifizierung von Lieferanten sowie die stetige Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems.

Im Rahmen der Entwicklung und Fertigung eines Analysensystems finden regelmäßig Kunden-, Behörden-, Zertifizierungs-, und interne Audits an unseren Entwicklungs- und Fertigungsstandorten statt, die von unserem Qualitätsmanagement-Team vorbereitet und begleitet werden.

STRATEC bekennt sich zu bzw. ist nach den folgenden Standards zertifiziert:

  • EN ISO 9001
  • EN ISO 13485
  • TCP/Taiwan GMP
  • FDA QSR compliant development and manufacturing processes
  • FDA registered establishment
  • CSA/UL /NEMKO registered

Unter dem Leitsatz "one world – one company – one quality" hat sich STRATEC eine weitgehende Harmonisierung des Qualitätsmanagementsystems zum Ziel gesetzt. Dabei wird auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Standorte, die sich aus deren unterschiedlichen Ausrichtungen (Produktarten, Entwicklung, Produktion, usw.) ergeben, Rücksicht genommen. STRATEC-Mitarbeiter der verschiedenen Standorte bilden Expertenteams für die einzelnen Fachbereiche, um den unternehmensinternen Informationsaustausch zu fördern, sich gegenseitig mit Wissen und Erfahrung zu unterstützen und ein miteinander abgestimmtes Handeln zu gewährleisten.

Konzernstruktur

Die organisatorische Unternehmensstruktur der STRATEC-Gruppe ist auf vier Business Units ausgerichtet und optimiert.

Vorrangiges Ziel ist es hierbei, effizient und aufeinander abgestimmt auf Anforderungen der Kunden reagieren zu können und dabei über Business Units hinweg, die Lösungen und Produkte der Unternehmensgruppe anbieten zu können. Ebenso gilt es dabei, durch gruppenweite Kommunikation und flache Hierarchien in der Lage zu sein, auf Marktentwicklungen oder Änderungen regulatorischer Rahmenbedingungen schnell und standortübergreifend reagieren zu können. Anhand der auf vier Business Units fokussierten Organisation lässt sich die strategische Ausrichtung wie folgt darstellen:

STRATEC Instrumentation

Weltweit finden sich Instrumente, die bei STRATEC entwickelt und produziert und von Partnern auf den Markt gebracht werden.

Auch wenn die Instrumentierung aus dem Hause STRATEC kommt, findet sich nahezu ausschließlich der Markenname der Partner auf den Systemen wieder. Während die Spezifikationen meist gemeinsam zwischen beiden Partnern definiert werden, verläuft während der Entwicklungsphase ein paralleler Entwicklungsprozess. STRATEC fokussiert sich dabei auf die Entwicklung der Automatisierungslösung, der entsprechenden Software, der Verbrauchsmaterialien sowie das Qualitätsmanagement und auf die Vorbereitung der Zulassung der Systeme. Neue Anforderungen des Marktes, beispielsweise im Bereich Connectivity oder komplexer Verbrauchsmaterialien, sind dabei eine wesentliche Grundlage für STRATECs kontinuierlich evolvierendes Technologieportfolio. Die Kunden können sich damit umfänglich auf die Entwicklung des Reagenzienmenüs, ihre Marktexpertise und den Zugang zu den Endkunden und deren Betreuung fokussieren. Während der gesamten Entwicklungsdauer ist jedoch eine enge gegenseitige Abstimmung der vielfach parallel verlaufenden Tätigkeiten notwendig. Schon kurze Zeit nach Fertigstellung der ersten Prototypen beginnt die Integration der Reagenzien in den Automatisierungsprozess. Dieser komplexe Vorgang erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen beiden Partnern und ist einer der wesentlichen Grundlagen für die Funktionalität der Systeme.

Als ein wesentlicher Erfolgsfaktor der STRATEC-Gruppe gilt es, Kunden die notwendigen Lösungsansätze im Bereich Automatisierung und Softwareentwicklung zur Umsetzung ihrer Ziele zur Verfügung zu stellen. Dabei ist, neben Patenten und eigenentwickelten Technologien, das vielschichtig vorhandene Know-how aus den verschiedenen wissenschaftlichen und technologischen Bereichen Basis für den gemeinsamen Erfolg. STRATEC blickt hierbei auf eine 40-jährige Entwicklungs- und Fertigungserfahrung zurück. Ebenso relevant für den späteren Erfolg der gemeinsam entwickelten Produkte ist das gute Verständnis der Partner für die Anforderungen der Endkunden und somit des Marktes sowie ein entsprechend vorbereiteter Marktzugang durch eigene Service- und Vertriebsaktivitäten. Daher fokussiert sich STRATEC auf Business-to-Business- beziehungsweise OEM-Beziehungen, ohne ein nennenswertes Vertriebsnetz zu Endkunden zu unterhalten. Produktspezialisten der Partner werden individuell bei ihren Tätigkeiten, insbesondere in Form von Schulungen sowie in Ausnahmefällen mit punktueller Serviceleistung, vor Ort unterstützt.

STRATEC erweitert kontinuierlich das Angebot und die Wertschöpfungskette, um ihren Partnern in großen Teilen der Entwicklung, der Zulassung und der Produktion von Systemlösungen Verantwortung und somit einen großen Teil des Risikos abnehmen zu können. Grundsatz der Unternehmensphilosophie ist es dabei aber lediglich solche Bereiche der Wertschöpfungskette zu übernehmen, die keine Konkurrenzsituation mit den Partnern entstehen lassen.

Grundsätzlich lassen sich im Unternehmensbereich Instrumentation zwei Herangehensweisen bei der Entwicklung von Systemen beziehungsweise der Zusammenarbeit mit Partnern unterscheiden.

Partnering Business

STRATEC richtet sich mit dieser Art der Entwicklung sowohl an bestehende als auch an neue Kunden. Hierbei werden schon in einer sehr frühen Planungsphase gemeinsam Spezifikationen für ein neues Analysensystem des Kunden definiert. Es erfolgt eine sehr enge Zusammenarbeit während der gesamten Entwicklungsphase, die üblicherweise zwischen 24 und 48 Monate dauert. STRATEC verantwortet dabei die Hard- und Softwareentwicklung und greift hierfür auf einen stetig wachsenden Pool eigener Technologien, Patente, Rechte und Know-how zurück, um die Entwicklung schneller, kostengünstiger und risikoärmer durchführen zu können, wodurch beide Partner profitieren. Hierbei entstehen zuverlässigere und wartungsärmere Systeme. In enger Zusammenarbeit mit dem Partner wird das Reagenzienmenü in die Automatisierungsprozesse integriert. Sobald das System fertig entwickelt und zusammen mit Reagenzien und dem Softwarepaket von den Regulierungsbehörden zugelassen wurde, erfolgt die Markteinführung und die anschließende Serienproduktion. Die Partner fokussieren sich in dieser Phase auf das Marketing, den Vertrieb bei den Endkunden – in aller Regel Labore, Blutbanken und Forschungseinrichtungen – sowie auf die anschließende Kundenbetreuung und den Service. STRATEC liefert kontinuierlich Wartungs- und Serviceteile und spricht mit dem Kunden über fortlaufende Verbesserungen des Systems, insbesondere im Bereich der Softwareanwendungen, Bedienerfreundlichkeit und Aktivitäten zur Erweiterung des Reagenzienmenüs.

Systementwicklungen im Bereich Partnering Business setzen gewisse Mindestanforderungen an einen Kunden voraus. Einerseits muss ein entsprechendes Entwicklungsbudget allokiert werden, andererseits muss der Partner über entsprechende Vertriebskanäle verfügen, um das Absatzpotential erschließen zu können, das ein Projekt für beide Partner interessant macht. Der Partner erzielt hierbei seine Erträge auf das eingesetzte Kapital durch den Verkauf der Tests, ähnlich den bekannten Prinzipien der margenschwachen Drucker und margenstarken Druckerpatronen. STRATEC verdient am Verkauf der Geräte und der Serviceteile (Wartungs- und Serviceteile) an den Partner. Der Erfolg der Partner ermöglicht es STRATEC, das in diesem Bereich avisierte Wachstum zu erreichen. Folglich wird bei der Serienproduktion großer Wert darauf gelegt, den Kunden Instrumente zur Verfügung zu stellen, die eine möglichst optimale Balance zwischen Kosten und Aufwand mit sich bringen. Dieser Ansatz spiegelt sich insbesondere an den Fertigungsstandorten in der Schweiz, in Deutschland und in Ungarn wider, wo hochqualifizierte Mitarbeiter in auditierter und zertifizierter Umgebung regulatorisch definierte und überwachte Produktions- und Testprozesse befolgen. Die Auswahl der Partner und Produkte spielt eine entscheidende Rolle für das Wachstum von STRATEC in diesem Bereich.

Plattformentwicklung

Eine STRATEC-Plattform ist ein von STRATEC eigenentwickeltes System, welches nicht in Kooperation mit einem bestimmten Partner konzipiert wurde, sondern durch ein allgemein gehaltenes Design an mehrere Kunden vermarktet wird. Dazu wird die Plattform lediglich an die jeweils spezifischen Anforderungen der Kundenreagenzien und das Corporate Design der Kunden angepasst. Diese Plattformen eignen sich insbesondere für Partner, die sehr schnell – und damit auf Plattformen zurückgreifend – in einen Markt vordringen möchten oder die aufgrund ihrer Größe und ihres Marktzugangs noch nicht die entsprechende Menge an Systemen platzieren können, die zur Amortisierung hoher Entwicklungskosten notwendig ist. Die Entwicklung von Plattformen betreibt STRATEC vor allem in Bereichen, in denen Multiplikatoreneffekte erzielt werden können.

Bei der Entwicklung eigener Technologien und Lösungen zielt STRATEC auf ein kalkulierbares Verhältnis zwischen Innovation und Absatzpotential ab. Hierbei ist es wiederum wichtig, die richtigen Anwendungen zu entwickeln, die den Marktteilnehmern den entsprechenden Nutzenzuwachs bieten, oder mit den richtigen Partnern zu kooperieren, um bei der Entwicklung der nächsten Generation von Technologien frühzeitig mit anwendbaren Lösungen im Markt vertreten zu sein.

Diatron

Die Business Unit Diatron entwickelt und produziert Analysensysteme für die Human- und zu einem geringen Teil auch für Veterinärdiagnostik sowie komplementäre Produkte wie Verbrauchsmaterialien und Serviceleistungen. Zu den Kunden von Diatron gehören namhafte, global tätige Diagnostik- und Life-Science-Unternehmen. Die von Diatron überwiegend in Ungarn gefertigten Systemlösungen im Bereich der Humandiagnostik werden in der Hämatologie und klinischen Chemie eingesetzt. Diatron vertreibt seine Lösungen hauptsächlich als OEM-Anbieter und über Distributoren, wovon ein kleiner Teil direkt unter der Marke Diatron vertrieben wird. Der plattformbasierte Entwicklungsansatz sowie ein auf OEM-Partnerschaften basierender Marktzugang ähnelt dabei der Herangehensweise der Business Unit Instrumentation.

Das OEM-Portfolio von Diatron besteht insbesondere aus Analysensystemen, Systemkomponenten, Verbrauchsmaterialien und Tests im unteren Durchsatzsegment. Der Durchsatz beschreibt die durchführbare Anzahl von Tests in einem bestimmten Zeitraum, typischerweise während einer Laborschicht. Der Fokus des Geschäftsbereichs Instrumentation liegt dagegen eher im mittleren und oberen Durchsatzbereich. Daher führt die Erweiterung der Wertschöpfung im Bereich dezentraler Laborlösungen – typischerweise kleinere bis mittelgroße Krankenhäuser, Gemeinschaftspraxen und Labore – zu einer weitreichenden Ergänzung des Know-hows und Produktportfolios der Business Unit Instrumentation.

STRATEC Smart Consumables

Die Business Unit Smart Consumables entwickelt und produziert polymerbasierte "intelligente" Verbrauchsmaterialien, sogenannte Smart Consumables. Hierzu zählen beispielsweise Polymer-Chips oder Single-Molecule-Arrays im Bereich der Mikrofluidik. Der Bereich ist ein wichtiger Baustein im Technologie- und Angebotsspektrum von STRATEC und erweitert das Angebot um einen wesentlichen Bestandteil der Wertschöpfungskette. Hierdurch verringert sich das Projektrisiko für die Kunden und der damit verbundene Projektbetreuungsaufwand. Insbesondere durch die Übernahme schnittstellenübergreifender Verantwortung ist STRATEC in der Lage einen erheblichen Mehrwert für die Kunden zu bieten. Ebenso lassen sich wichtige Bereiche bei der Entwicklung der Testabläufe und der entsprechenden Automatisierungskomponenten wesentlich besser aufeinander abstimmen.

Durch die Veränderung herkömmlicher Verbrauchsmaterialien zu komplexen Smart Consumables wird es möglich, gezielt Prozessschritte des Testablaufs in das Verbrauchsmaterial "auszulagern". Bei niedrigen Testvolumen ermöglicht das "Wegfallen" von Prozessschritten eine deutliche Reduktion der Instrumentengröße, -komplexität und -kosten. Dies ist insbesondere bei Point-of-Care-Anwendungen von entscheidender Bedeutung. Des Weiteren eröffnet die dadurch gewonnene Flexibilität neue Möglichkeiten bei der Entwicklung von Testabläufen.

Die Business Unit Smart Consumables verfügt über vielfältige Fähigkeiten und Anwendungen in der Nano- und Mikrostrukturierung, in verschiedenen Beschichtungstechnologien, in polymerwissenschaftlichen Anwendungen und der automatisierten und industriellen Fertigung von intelligenten Verbrauchsmaterialien. Dabei wird auf eine langjährige Erfahrung in der Hochpräzisionsfertigung optischer Speichermedien aufgebaut. Die Entwicklung der Verbrauchsmaterialien erfolgt dabei in enger Zusammenarbeit mit den Partnern und gemäß deren Anforderungen an die Entwicklung der Reagenzien und Instrumentierung.

STRATEC Data Solutions

Data Solutions bietet ihren Kunden neben den in Instrumenten integrierten Softwarelösungen auch flexible Anwendungsmöglichkeiten für den Einsatz und die Steuerung von Instrumenten, Arbeitsabläufen und Testvolumen, hauptsächlich für den Laborbereich. Diese Softwarelösungen ermöglichen unter anderem die Anbindung verschiedener Systeme, die Steuerung des "Workflows" sowie den Zugriff auf die Testergebnisse zur Auswertung durch das Fachpersonal. Diese sogenannten Middleware-Software-Lösungen optimieren und beschleunigen die Arbeitsprozesse im Labor und ermöglichen eine optimale Auslastung der Instrumente. Weiterhin erleichtern diese dem Labor die Einhaltung regulatorischer Vorgaben.

OEM-Softwarelösungen von Data Solutions werden sowohl als Standardversion sowie auch als individuell an die Bedürfnisse der Kunden angepasste Lösung angeboten. Durch ein ganzheitliches Projektmanagement wird in enger Zusammenarbeit mit dem Partner sichergestellt, dass hierbei nicht nur den Anforderungen des Kunden, sondern auch den umfassenden regulatorischen Rahmenbedingungen entsprochen wird.

Strategisch ist die Entwicklung und der Vertrieb von Middleware-Software als eine Ergänzung der Wertschöpfungskette und als Türöffner zu Kunden zu sehen, die in den Bereichen Diagnostik und Forschung häufig ebenfalls Instrumentierungs- und Automatisierungslösungen benötigen.

Steuerung der STRATEC-Gruppe

Die Steuerung der STRATEC-Gruppe erfolgt aufgrund ihrer Größe und der ineinander übergreifenden Geschäftsfelder anhand einer Matrixorganisation. Die Geschäftsfelder werden in standortübergreifende Business Units zusammengefasst, welche gemeinsam die Wertschöpfungskette von STRATEC widerspiegeln.

Die Business Units erhalten durch den Vorstand der Gruppe insbesondere quantitative Zielvorgaben zur Erreichung von Umsatz und Profitabilität, nach denen sie unterjährig berichten und auch gesteuert werden. Daneben erhalten die rechtlichen Einheiten und die Abteilungen Zielvorgaben, die qualitative, quantitative und strategische Elemente enthalten. Diese zielen unter anderem auf Bereiche wie Risikosteuerung, Mitarbeiterführung, Kundenbeziehungen oder auch M&A-Aktivitäten ab.

Nicht zuletzt, um dem Anspruch als zuverlässiger Partner und attraktiver Arbeitgeber gerecht zu werden, rücken im Rahmen des Unternehmenswachstums, neben den klassischen Steuerungsgrößen Umsatz, EBIT, EBITDA, Liquidität, Entwicklungs-, Produktions-, und Vertriebskennzahlen sowie Produktqualität, auch Nachhaltigkeitsthemen wie Umweltbelange und soziale Aspekte weiter in den Vordergrund.

Ziel der Unternehmenssteuerung ist es, neben der kontinuierlichen organisatorischen und strukturellen Anpassung der Firmenstruktur an das Unternehmenswachstum, die Fortsetzung des nachhaltigen, über den durchschnittlichen Wachstumsraten der In-vitro-Diagnostikindustrie liegenden, Umsatzwachstums bei gleichzeitiger Verbesserung der Profitabilität bei einer jederzeit sicheren Liquiditätslage zu gewährleisten und dabei Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Neben dem quantitativen Berichtswesen werden zusätzlich regelmäßig Einschätzungen über die laufende Entwicklung der Projekte und Risiken durch das jeweilige Management der Standorte sowie durch die Projektleiter an die jeweils zuständigen Bereichsleiter oder den Vorstand berichtet.

Zentrale Unterstützungs- und Verwaltungsfunktionen sind in der Unternehmenszentrale konzentriert und arbeiten eng mit den Mitarbeitern aus den zutreffenden Fachbereichen der Tochtergesellschaften zusammen.

Ein regelmäßiger Austausch in Form von Telefonkonferenzen und persönlichen Treffen mit dem Management der Tochtergesellschaften gewährleistet zudem, dass alle Fragen zur aktuellen Geschäftsentwicklung diskutiert werden. Dies beinhaltet auch regelmäßige Besuche bei den Niederlassungen vor Ort.

Ein weiteres Instrument zur Steuerung ist die variable Vergütung des lokalen Managements der Tochtergesellschaften bzw. der Leiter der jeweiligen Business Unit, von Mitarbeitern in leitenden Positionen oder in Schlüsselpositionen sowie von Vertriebsmitarbeitern. Die variable Vergütung ist im Wesentlichen von erreichten Kennzahlen, insbesondere dem Betriebsergebnis, aber auch von der Erreichung strategischer Ziele abhängig. So werden auch die Mitarbeiter in den Unternehmensbereichen, die nicht unmittelbar den Umsatz beeinflussen können, für Kostenstrukturen und Effizienzsteigerungen und daraus folgend auch für den langfristigen Unternehmenserfolg sensibilisiert.

Die bedeutsamsten Leistungsindikatoren, die zur Steuerung des Unternehmens herangezogen werden, sind Umsatz, adjustierte EBIT(DA)-Marge sowie die Mitarbeiterzahl. Auf diese Steuerungsgrößen wird im Wirtschafts- und Prognosebericht genauer eingegangen.

Markt

IVD-Instrumentierungsmarkt

Der Gesamtmarkt für in-vitro-diagnostische Lösungen beläuft sich derzeit auf knapp 70 Mrd. USD. Instrumentierungslösungen (inklusive Service und Software) haben dabei einen Anteil von etwa 19% am Gesamtmarkt, während das überwiegende Marktvolumen weiterhin mit dem Verkauf der Testreagenzien erzielt wird. Der globale Markt für Instrumentierungslösungen (inklusive Service und Software) im Bereich der In-vitro-Diagnostik (IVD) beläuft sich damit auf ein Umsatzvolumen von etwa 13 Mrd. USD. Es wird erwartet, dass dieser Markt bis zum Jahr 2023 ein Volumen von knapp 15 Mrd. USD erreichen wird. Es ist hervorzuheben, dass derzeit weniger als die Hälfte der Instrumentierungslösungen von Outsourcing-Partnern, wie beispielsweise STRATEC, entwickelt werden (IVD-OEM-Markt). Der verbleibende Anteil der Systemlösungen wird weiterhin von den größten Diagnostikunternehmen selbst konzipiert (IVD-Inhouse-Markt). Aufgrund von steigenden Regulierunganforderungen, besserer Kosteneffizienz und kürzerer Entwicklungszeiten, geht STRATEC jedoch davon aus, dass der Anteil der weltweit platzierten Systemlösungen, die von Outsourcing-Partnern entwickelt und gefertigt werden, in den nächsten Jahren weiter zunehmen wird.

Der für die STRATEC-Gruppe relevante Instrumentierungsmarkt umfasst allein im Bereich der In-vitro-Diagnostik derzeit ein geschätztes jährliches Umsatzvolumen von etwa 1,5 bis 2,0 Mrd. USD. Dies leitet sich aus dem entsprechenden Durchsatzbereich und den relevanten Anwendungsbereichen ab. Relevante Anwendungsbereiche für STRATEC finden sich insbesondere im Bereich der Immunoassay-Verfahren, der Immunhämatologie, der Molekulardiagnostik, der klinischen Chemie und der Hämatologie. Daneben gibt es interessante Nischenmärkte in und außerhalb der IVD, in denen STRATEC gezielt Projekte durchführt oder Entwicklungskooperationen mit etablierten oder innovativen Partnern abschließt.

IVD-Markt nach Produktkategorie

Zunehmende Regulierung der Diagnostikindustrie

Die zunehmende Regulierung der Diagnostikbranche führt weiterhin zu einem steigenden Bedarf an automatisierten Prozesslösungen. Manuelle Verfahren und semi-automatisierte Verfahren werden zunehmend durch vollautomatisierte Methoden verdrängt, da diese aufgrund der Routineprozesse und der im Vergleich zu manuellen Prozessen geringeren Fehleranfälligkeit ein hohes Maß an Sicherheit, eine hohe Präzision sowie eine hohe Reproduzierbarkeit der Ergebnisse bieten. Darüber hinaus ermöglichen vollautomatische Methoden die Verarbeitung kleinster Mengen an Flüssigkeiten. In den letzten Jahren haben immer mehr Länder damit begonnen, eigene Kontrollmechanismen und Anforderungen für IVD-Produkte und Abläufe einzuführen. Um diesen weltweit steigenden Anforderungen gerecht zu werden, entscheiden sich viele Labore für automatisierte Lösungen. Bei automatisierten Instrumentierungslösungen besteht wiederum ein hoher Regulierungsgrad, der eine Markteintrittsbarriere für neue Marktteilnehmer darstellt. Der langjährige Umgang mit diesen regulatorischen Anforderungen, der breite Technologiepool sowie die langjährige Erfahrung von STRATEC bringen das Unternehmen hierbei in eine sehr starke Marktposition.

Neben der zunehmenden Regulierung profitiert STRATEC ebenso von der Tatsache, dass in vielen Ländern ein Mangel an qualifiziertem Laborpersonal besteht. Daher steigt die Nachfrage nach einfach zu bedienenden automatisierten Systemen, für die kein hochqualifiziertes Laborpersonal benötigt wird.

Outsourcing

STRATEC profitiert neben den zunehmenden Regulierungsbemühungen der jeweiligen Behörden insbesondere vom wachsenden Outsourcing-Trend der Diagnostikindustrie. Die Kernkompetenz großer Diagnostikkonzerne liegt neben dem Marktzugang im Wesentlichen in der Entwicklung und Bereitstellung von Reagenzien. Mit diesen wird der diagnostische Test auf vollautomatisierten Systemen durchgeführt. Die Systeme inklusive aller Hard- und Softwarekomponenten werden von STRATEC als OEM-Partner entwickelt und produziert. Dabei geben die Kunden die Verantwortung für das System, und somit einen Großteil des Risikos, nahezu gänzlich an STRATEC ab. In enger Zusammenarbeit wird ein System entwickelt, das den gemeinsam erstellten Spezifikationen folgt und sämtliche Analyseprozessschritte automatisiert. STRATEC übernimmt bei dieser Zusammenarbeit verschiedene Tätigkeiten entlang der gesamten Wertschöpfungskette, von der Definition der Spezifikationen bis zur Zulassung der Produkte durch die jeweiligen Behörden. Die Partner profitieren von STRATECs umfangreichem Technologieportfolio, weitreichender Erfahrung in Produktzulassungsprozessen und sich daraus ergebenden Kostenvorteilen und verkürzten Entwicklungszeiten.

Oftmals wird im Zusammenhang mit dem zunehmenden Outsourcing-Trend in der Diagnostik der Vergleich zur Automobilindustrie gezogen, bei der die Automobilhersteller längst die Entwicklung und Fertigung komplexer Komponenten und Module an spezialisierte Partnerunternehmen outgesourct haben. Ein sehr ähnlicher Trend ist in der Diagnostikindustrie zu beobachten.

Allgemeine Marktentwicklung

Neben den zuvor erwähnten spezifischen Entwicklungen des In-vitro-Diagnostik-Instrumentierungsmarktes gilt auch der Gesamtmarkt der In-vitro-Diagnostikindustrie und somit der Zielmarkt für unsere Partner als Wachstumsmarkt. Wachstumstreiber sind insbesondere globale Megatrends sowie anhaltender technologischer Fortschritt:

Durch weiterhin zunehmende Investitionen für den Ausbau nationaler Gesundheitssysteme steigt weltweit die Zahl der Personen, die Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen erhalten. Mit einer steigenden Anzahl an Patienten steigt der Bedarf an Produkten und Leistungen der Diagnostikindustrie. Die Zunahme von Erkrankungen wie Krebs, Diabetes oder Herz-Kreislaufkrankheiten sowie eine steigende Lebenserwartung führen ebenso zu einer steigenden Nachfrage im Gesundheitswesen und folglich nach in-vitro-diagnostischen Produkten. Daneben sind die Anwendungsbereiche der In-vitro-Diagnostik durch einen rasanten technologischen Fortschritt in den letzten Jahren deutlich erweitert worden. Der derzeitige technologische Fortschritt lässt auch für die nächsten Jahre die Einführung und eine höhere Penetration neuer und innovativer Tests erwarten. Zu nennen sind hier beispielsweise neu zur Verfügung stehende Tests innerhalb der Onkologie, der personalisierten Medizin oder der Pränatalmedizin.

Forschung und Entwicklung

Der lang anhaltende und nachhaltige Erfolg der STRATEC-Gruppe basiert auf der Entwicklung innovativer Technologien, die den hohen Anforderungen streng regulierter Märkte sowie den Anforderungen der Partner an Sicherheit, Zuverlässigkeit und Anwenderfreundlichkeit gerecht werden. Im Rahmen der Entwicklung komplexer Systeme, Verbrauchsmaterialien und Laborsoftware setzen sich STRATECs Entwicklungsteams aus einer Vielzahl von Experten aus unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen zusammen, die durch Entwickler der Partner ergänzt werden. In der Regel werden die interdisziplinären Expertenteams durch Mitarbeiter aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen gebildet. Im Bereich Forschung, in dem neue Technologien, Prozessabläufe oder Softwarelösungen entwickelt werden, werden bereits frühzeitig Machbarkeits- und Marktstudien durchgeführt bzw. herangezogen, um qualifizierte Einschätzungen zu ermöglichen und gleichzeitig Risiken zu minimieren.

Am Standort Anif wird in Zusammenarbeit mit der Universität Salzburg in einem Forschungs- und -Prototypenlabor modernste Kunststoff- und Beschichtungstechnik mit biotechnologischen Verfahren verknüpft. Dabei werden Biochip-Prototypen hergestellt und getestet, die später in Kundenprodukte überführt werden sollen.

In der Kategorie Entwicklungsprojekte sind die zugrundeliegenden Prozesse, die Erreichung von Entwicklungsmeilensteinen als auch die gesetzten Ziele detailliert festgelegt. Die Entwicklungstätigkeiten folgen dabei genau definierten technischen Spezifikationen und Projektplänen mit Meilensteinen und Zieldaten. Im Falle der Entwicklung eines Analysensystems werden unterschiedliche Gerätegenerationen an den Partner geliefert und durch diesen, bei Erreichen des Entwicklungsmeilensteins, abgenommen. Dies erstreckt sich vom ersten Entwicklungsgerätestatus, einem sogenannten Bread-Board, über Prototypen bis hin zu Validierungs- und Vorseriengeräten, auf denen die Tests validiert werden und deren Resultate einer Zulassung bei den jeweiligen Behörden dienen. Im finalen Entwicklungsschritt nimmt der Kunde dann das Seriengerät und die dazugehörigen Serviceteile ab.

Die Aufgaben der Entwicklung innerhalb von STRATEC orientieren sich an den folgenden Eckpunkten:

Entwicklung neuer Systeme für Kunden und die Systemplattformentwicklung

Das Wachstum von STRATEC basiert zu einem Großteil auf einer stetig wachsenden Palette an neuen OEM-Produkten. Hierauf liegt weiterhin ein wesentlicher Fokus der Entwicklungsaktivitäten. Dabei kann STRATEC ihren Kunden ein umfangreiches Technologie- und Leistungsspektrum anbieten.

Wie bereits im Abschnitt "2. Konzernstruktur – Instrumentation" dargestellt, unterscheidet STRATEC bei der Entwicklung neuer Systeme die Bereiche Plattformentwicklungen sowie Partnering Business. Bei der Entwicklung von Plattformen wird ein System von STRATEC ähnlich dem Plattform- oder Modulkonzept in der Automobilindustrie eigenentwickelt und in einem zweiten Schritt an die Bedürfnisse des Kunden angepasst. Beim Partnering Business hingegen arbeitet STRATEC von einer sehr frühen Phase der Entwicklung an eng mit dem Kunden zusammen und entwickelt auf Basis eines Bibliothekenkonzepts ein auf dessen Bedürfnisse genau zugeschnittenes System.

Support für existierende Systeme und Product-Lifecycle-Management

Aufgrund der hohen Regulierungsanforderungen und dem damit verbundenen Aufwand zur Zulassung verlängern sich die Lebenszyklen der Systeme, die in der Regel deutlich über zehn Jahre liegen. Um solch lange Lebenszyklen im Markt zu ermöglichen, ist eine permanente Modernisierung der Systeme erforderlich. Diese schlägt sich vor allem in Softwareentwicklungs- und Verifizierungstätigkeiten nieder. Dies ist einer der wesentlichen Gründe für das überproportionale Wachstum dieser Bereiche und der damit verbundenen Mitarbeiterzahl innerhalb der Entwicklungsabteilung von STRATEC.

Entwicklung neuer Technologien

Um die Wettbewerbsfähigkeit und führende Position als unabhängiger Systemanbieter zu untermauern, beobachtet STRATEC nicht nur fortschreitende Veränderungen der Anforderungen ihrer Kunden an Technologien und Prozesse, sondern analysiert fortlaufend Innovationen und Entwicklungen in den relevanten Märkten. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden bei der Entwicklung neuer Technologien entsprechend eingebracht. Ein wesentlicher Fokus liegt hierbei darauf, frühzeitig Erfahrungen mit Verfahren aus der Forschung zu sammeln, insbesondere bei Technologien und Prozessen, die das Potenzial für Routineanwendungen in der In-vitro-Diagnostik bergen.

Entwicklung von Basistechnologien

Ein weiterer Schwerpunkt der Entwicklungstätigkeit von STRATEC ist die Weiterentwicklung und Verbesserung von Basistechnologien für relevante Systeme. Diesen Basistechnologien kommt eine zentrale Bedeutung zu, da sie nicht nur in wesentlichem Umfang die Performance der Systeme mitbestimmen, sondern auch den größten Kostenblock während der Herstellung darstellen. Sie bilden weiterhin die Basis für den kontinuierlich wachsenden Technologiepool, der sowohl Zeit als auch Kosten für einen Markteintritt der Partner mit einem solchen System deutlich reduziert.

Entwicklung von (intelligenten) Verbrauchsmaterialien

STRATEC entwickelt auch die zu einem Analysensystem gehörenden Verbrauchsmaterialien. Diese Entwicklungen basieren ebenfalls auf eigenen Schutzrechten. Dabei reicht die Bandbreite von einfachen Verbrauchsmaterialien bis hin zu komplexen, sogenannten intelligenten Verbrauchsmaterialien. Diese komplexen Verbrauchsmaterialien bilden dabei einen Teil des Test-Prozesses ab, der sonst häufig innerhalb des Instruments stattfindet. Diese Verbrauchsmaterialien können gemeinsam mit einem Analysensystem oder auch spezifisch für individuelle Anforderungen für Partner entwickelt und produziert werden.

Das Gesamtpaket aus eigenen Basistechnologien, einem guten Verständnis potentieller Möglichkeiten aus der Forschung und des in-vitro-diagnostischen Umfelds sowie die eigens hierfür optimierten Tools und Prozesse, ermöglicht es STRATEC, umfassende Lösungen bei vergleichsweise attraktiver Entwicklungsdauer anbieten zu können. Nicht zuletzt hierdurch hält STRATEC an den entwickelten Systemen die zentralen Schutzrechte und Patente. Dadurch ist eine langfristige Zusammenarbeit mit den Partnern und Kunden auch auf diesem Wege sichergestellt.

Bei der STRATEC-Gruppe waren zum Stichtag 31. Dezember 2019 674 Mitarbeiter dem Bereich Forschung und Entwicklung zuzuordnen (Vorjahr: 662 Mitarbeiter). Dies entspricht einem Anteil von rund 51,8% an der Gesamtbelegschaft.

B. WIRTSCHAFTSBERICHT

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das globale Bruttoinlandsprodukt ist laut OECD im Jahr 2019 um 2,9% gewachsen. Das Wachstum hat sich somit gegenüber dem Vorjahreswert von 3,5% deutlich verlangsamt. Ursächlich hierfür waren insbesondere die seit Mai 2019 andauernde Verschärfung der handelspolitischen Spannungen, welche zunehmend das Vertrauen und die Investitionstätigkeit beeinträchtigten. Die nachlassende Wachstumsdynamik in 2019 war dabei auf nahezu alle Volkswirtschaften zurückzuführen. So prognostiziert die OECD für die USA nur noch ein BIP-Wachstum von 2,3% in 2019 (nach 2,9% in 2018). Die Euroregion soll im Jahr 2019 um lediglich 1,2% wachsen (nach 1,9% in 2018); Deutschland um etwa 0,6% (nach 1,5% in 2018). Auch für China erwartet die OECD mit einem Wachstum von 6,2% (nach 6,6% in 2018) eine weitere Verschlechterung der Wachstumsdynamik.

In ihrem Anfang März veröffentlichten Zwischenbericht sieht die OECD aktuell in der Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) die größte Gefahr für die Weltwirtschaft seit der globalen Finanzkrise. Wesentliche Einschränkungen des Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs sind absehbar und werden voraussichtlich zu einer wesentlichen Verschlechterung des Geschäfts- und Konsumklimas und einer Verlangsamung der Produktion führen. Die OECD ging im Rahmen ihrer Konjunkturprognose von Anfang März 2020 für den günstigsten Fall (einer nur schwachen Virusverbreitung über China hinaus) davon aus, dass sich das weltweite Wirtschaftswachstum in der ersten Jahreshälfte 2020 voraussichtlich als Folge von unterbrochenen Lieferketten, einem Rückgang des Tourismus und einer Verschlechterung des Geschäftsklimas stark verringern dürfte. (Abschwächung des Wachstums der Weltwirtschaft von bereits geringen 2,9 Prozent in 2019 auf 2,4 Prozent in 2020). Für den mittlerweile eingetretenen Fall einer ausgedehnten Verbreitung von Covid-19 im Asien-Pazifik-Raum und den Industriestaaten ging die OCED davon aus, dass sich das globale Wirtschaftswachstum auf 1,5 Prozent vermindern würde. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus und der Vertrauensverlust würden sich nach Einschätzungen der OECD derart auf Produktion und Konsum auswirken, dass einige Volkswirtschaften in eine Rezession abrutschen könnten, so auch Japan und die Eurozone.

Die von der OECD erwartete Verlangsamung des weltweiten Wirtschaftswachstums wird auch durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) bestätigt. Dieser hatte im Februar erneut seinen Ausblick für das weltweite Wirtschaftswachstum in 2020 gesenkt, nach dem bereits im Januar eine leichte Prognosesenkung erfolgte. Folglich erwartet der IWF für 2020 nun ein Weltwirtschaftswachstum von 3,2% nach dem er im Januar noch von 3,3% ausgegangen war. Die reduzierten Erwartungen sind dabei auf niedrigere Prognosen für China in Folge des Ausbruchs des Coronavirus (Covid-19) zurückzuführen. Der IWF nimmt in seiner Prognose an, dass sich der Ausbruch nach wie vor eindämmen lässt und somit eine relativ schnelle Erholung des Wachstums in China möglich ist. Diese Annahme ist lauf IWF jedoch weiterhin mit sehr hohen Unsicherheiten verbunden.

Aufgrund der langjährigen Projekt- und Produktlebenszyklen wird STRATEC und der Entscheidungsprozess ihrer Kunden für gemeinsame Entwicklungsprojekte nur unwesentlich von gesamtwirtschaftlichen Schwankungen beeinflusst. Dennoch spielt das gesamtwirtschaftliche Umfeld für das unternehmerische Handeln von STRATEC eine wichtige Rolle und fließt deshalb umfassend in die Bewertungen und Planungen der Gesellschaft ein.

Der Einzelmarkt Großbritannien ist für STRATECs Kunden zwar ein wichtiger Markt, jedoch sind die Auswirkungen im Nachgang des Brexits schwer einzuschätzen, werden aber insgesamt für die STRATEC-Gruppe von eher untergeordneter Bedeutung angesehen. Lieferantenbeziehungen aus Großbritannien sind nur in einem sehr geringen Umfang vorhanden. Möglichen Lieferschwierigkeiten aufgrund von Einfuhrbeschränkungen wurde durch Bevorratungsmaßnahmen entgegengewirkt.

Die Tochtergesellschaft STRATEC Biomedical UK, Ltd. entwickelt in Großbritannien Softwarelösungen. Auch hier birgt der Brexit aus aktueller Sicht nur geringe Risiken, da die Entwicklungstätigkeiten eng mit anderen Tochtergesellschaften verzahnt und somit im Notfall auch ergänzt bzw. ersetzt werden könnten. STRATEC geht nicht davon aus, dass die Absatzzahlen von STRATECs Partnern auf dem Endkundenmarkt Großbritannien signifikant unter den Auswirkungen in Folge des Brexits leiden werden.

Der für STRATECs Kunden nach wie vor wichtigste Einzelmarkt USA entwickelte sich den Erwartungen entsprechend weiterhin positiv. Die Entwicklungen im Gesundheitsmarkt waren hier in den letzten Jahren insgesamt positiv für STRATEC. So wuchs nicht nur die Anzahl der Versicherten deutlich, auch die weiterhin steigenden regulatorischen Anforderungen sowie die teilweise rückläufigen Erstattungsbeträge für einige diagnostische Tests, wirkten sich unterstützend auf die Nachfrage nach sicheren und kosteneffizienten Automatisierungslösungen aus. Die insgesamt global gestiegenen Handelsrestriktionen und auf einige Produkte verhängte Importzölle, wirkten sich bisher nicht nennenswert auf die Geschäftsentwicklung der STRATEC-Gruppe aus.

Gegenwärtig machen die Märkte Nordamerika, Europa und Japan etwa 75% des gesamten IVD-Marktes aus. In den kommenden Jahren sind insbesondere für die aufstrebenden Märkte wie China, Indien und Saudi-Arabien ein steigendes Testvolumen zu verzeichnen, da dort die Regierungen stark in die Gesundheitssysteme investieren. Die Nachfrage nach neuen Tests und Verfahren ist weiterhin groß und insbesondere kosteneffektive Lösungen sind gefragt.

In Folge der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) beobachtet STRATEC bei einigen Kunden derzeit ein volatileres Bestellverhalten. Zuletzt waren hierbei tendenziell Erhöhungen der Bestellungen und der Bestellprognosen zu verzeichnen. Insgesamt sind die Auswirkungen der Pandemie, wie beispielsweise auch mögliche Effekte innerhalb der Lieferkette und damit verbundene temporäre Produktionseinschränkungen, derzeit jedoch nur schwer abschätzbar.

Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Nach unterschiedlichen Schätzungen bleibt der Markt für In-vitro-Diagnostik (IVD) ein Wachstumsmarkt mit einem weltweiten durchschnittlichen jährlichen Wachstum bis 2023/24 von 4 bis 5%. Im Jahr 2024 soll der IVD-Markt damit ein geschätztes Volumen von mehr als 85 Mrd. USD umfassen, gegenüber knapp 70 Mrd. USD im Jahr 2019. Die verschiedenen Segmente innerhalb der IVD verzeichnen dabei unterschiedliche Wachstumsraten. STRATEC ist insbesondere in den Bereichen tätig, für die hohe Wachstumsraten erwartet werden. Dazu gehört beispielsweise die Molekulare Diagnostik, deren erwartete durchschnittliche Wachstumsrate von 2018 bis 2023 bei etwa 9% p.a. liegt. Andere Bereiche, wie beispielsweise die Blutzuckerselbstmessung,

wachsen weniger stark und zählen nicht zu STRATECs Tätigkeitsgebieten. Heute bietet STRATEC in vielen wichtigen Bereichen der IVD Produkte und Lösungen an. Eine weiterhin alternde Gesellschaft, immer häufiger vorkommende chronische Erkrankungen, die auf unserem heutigen Lebensstil basieren, und die steigende Bedeutung personalisierter Behandlung sind wichtige Wachstumstreiber des Marktes. Darüber hinaus werden durch die Forschung an innovativen Technologien, wie spezifischen Biomarkern, neue Möglichkeiten für das zukünftige Wachstum des Marktes geschaffen.

Durchschnittliche jährliche Wachstumsrate (CAGR) 2018/19 bis 2023/24:

Molekulare Diagnostik ~7–9% p. a. Immundiagnostik ~4–6% p. a. Point-of-Care ~8% p. a. IVD-Markt ~4–5% p. a.

IVD-Markt nach Technologien

Die Entwicklung von eigenen Produkten in allen Technologieund Marktbereichen ist für ein Unternehmen auch aufgrund zunehmender Komplexität von IVD-Tests schwierig. Daher kaufen Diagnostikkonzerne Technologien häufig zu, um weiterhin technologisch führend zu bleiben und im Markt bestehen zu können. Dadurch ist auf dem IVD-Markt seit Jahren eine Konsolidierung zu beobachten, von deren Fortsetzung auch weiterhin auszugehen ist.

Die zuletzt stetig zunehmende Regulierung der Diagnostikindustrie bedeutet gleichermaßen auch eine zunehmend hohe Markteintrittsbarriere für potentielle Wettbewerber von STRATEC. Es gibt nur sehr wenige vergleichbare Unternehmen, die eine ähnliche Angebotspalette, von der Erstellung der Spezifikationen über Entwicklung, Zulassung und Produktion der Instrumente und Lösungen, anbieten können. Daher ist die Wettbewerbssituation weiterhin sehr überschaubar und beschränkt sich neben den Inhouse-Entwicklungsabteilungen auf eine Handvoll spezialisierter Unternehmen. Durch die in den letzten Jahren erfolgten Unternehmenszukäufe hat STRATEC das Angebot an die Kunden erweitert und neue Marktsegmente erschlossen, wodurch sich die Wettbewerbssituation weiter verbessert hat.

Insgesamt gelten die Märkte die durch STRATECs Kunden bedient werden auch in den nächsten Jahren als Wachstumsmärkte. Dafür sorgen insbesondere folgende Faktoren:

• Auf- und Ausbau der Gesundheitssysteme insbesondere in Entwicklungsund Schwellenländern

• Ausbau der weltweiten Infrastruktur und somit bessere Erreichbarkeit medizinischer Versorgung

  • Stark wachsende Nischenmärkte aufgrund neuer medizinischer Erkenntnisse und neuer diagnostischer Möglichkeiten
  • Zunehmender Automatisierungsgrad
  • Entwicklung neuer Tests und Behandlungsmöglichkeiten wie beispielsweise personalisierte Medizin

POLITISCH TECHNOLOGISCH GESELLSCHAFTLICH

  • Demographischer Wandel hin zu einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung mit steigendem Bedarf an Diagnostik
  • Steigende Lebenserwartung und dadurch Bedarf an Diagnostik
  • Erhöhtes Vorkommen an chronischen Krankheiten und Infektionskrankheiten

Veterinärdiagnostik

Die Business Unit Diatron bietet neben Systemen für die Humandiagnostik auch Systeme für die Veterinärdiagnostik an.

Im weltweiten Markt für Veterinärdiagnostik werden derzeit knapp 3,0 Mrd. USD umgesetzt. Für die Jahre 2018 bis 2023 wird ein durchschnittliches jährliches Wachstum (CAGR) von etwa 9% erwartet. Die Veterinärdiagnostik hat eine Vielzahl an Technologien und Methoden aus der Humandiagnostik übernommen. Somit gibt es für die tierärztliche Betreuung von Hausund Nutztieren wichtige diagnostische Standardanwendungen in den Bereichen der Immundiagnostik, der molekularen Diagnostik, der Hämatologie oder der klinischen Chemie.

Life Sciences

Unter dem Begriff Life Sciences werden in diesem Zusammenhang insbesondere die akademische Forschung und die Pharmaforschung zusammengefasst. Den weitaus größeren Anteil daran macht dabei die Pharmaforschung aus. Der weltweite Life-Sciences-Instrumentierungs-Markt hat derzeit eine Größe von mehr als 50 Mrd. USD. Im Jahr 2024 soll der Markt eine Größe von etwas mehr als 83 Mrd. USD erreicht haben.

Insbesondere die Business Unit Smart Consumables hat eine Vielzahl an Kunden aus dem Bereich Life Sciences. Weiterhin ist auch der Bereich Translational Research, unter dem die Übertragung der Ergebnisse der Grundlagenforschung in klinische Anwendungen zu verstehen ist, von zunehmender Bedeutung für STRATEC.

Geschäftsverlauf

STRATEC konnte den Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2019 um 18,0% auf 221,6 Mio. € gegenüber 187,8 Mio. € im Vorjahr steigern. Bereinigt um Währungskurseffekte entspricht dies einem organischen Wachstum von 15,6%. Das deutliche Wachstum ist dabei sowohl auf ein starkes Geschäft mit Systemen als auch auf höhere Umsätze mit Entwicklungs- und Dienstleistungen zurückzuführen. Auch der Umsatz mit Serviceteilen und Verbrauchsmaterialien konnte aufgrund einer guten Auslastung innerhalb der Installationsbasis an Systemen gegenüber Vorjahr deutlich gesteigert werden.

Die adjustierte EBIT-Marge verbesserte sich im Geschäftsjahr um 20 Basispunkte auf 14,1% gegenüber 13,9% im Vorjahr.

Die im Prognosebericht des Geschäftsjahres 2018 genannten Zielwerte eines währungsbereinigten Umsatzanstieges von mindestens 12% sowie einer adjustierten EBIT-Marge im Bereich von 14% bis 15% wurde damit vollumfänglich erreicht.

Im Geschäftsjahr 2019 konnte die bereits gut gefüllte Entwicklungs- und Dealpipeline um weitere aussichtsreiche Projekte erweitert werden. Zudem wurden eine Reihe wichtiger Entwicklungsziele erreicht.

Die Liquiditäts- und Finanzierungslage war zu jederzeit sichergestellt. STRATEC verfügt über eine langfristige Rahmenkreditvereinbarung mit einem Gesamtvolumen von bis zu 70 Mio. €.

Die Mitarbeiterzahl der STRATEC-Gruppe zum 31. Dezember 2019 erhöhte sich um 6,0% auf 1.302 im Vergleich zu 1.228 zum Vorjahresstichtag. Bereinigt um den Anfang 2019 erfolgten Verkauf des Geschäfts der Nukleinsäureaufbereitung entspricht dies einem organischen Zuwachs der Mitarbeiterzahl von 8,4%. Der Anstieg ist insbesondere auf einen weiterhin hohen Bedarf an hochqualifizierten Mitarbeitern im Zusammenhang mit den derzeit hohen Entwicklungsaktivitäten und Nachholeffekten in anderen Abteilungen zurückzuführen.

Lage

Ertragslage

Übersicht wesentlicher Größen

der Konzern-Gesamtergebnisrechnung (in T€)

2019 2018 Veränderung
Umsatzerlöse 221.641 187.820 +18,0%
Adjustiertes
Bruttoergebnis
62.968 58.608 +7,4%
Adjustierte
Bruttomarge
28,4% 31,2% -280 bp
Adjustiertes EBITDA 40.853 36.190 +12,9%
Adjustierte
EBITDA-Marge
18,4% 19,3% -90 bp
Adjustiertes EBIT 31.150 26.157 +19,1%
Adjustierte EBIT-Marge 14,1% 13,9% +20 bp
Adjustiertes
Konzernergebnis
aus fortgeführten
Geschäftsbereichen
25.896 20.238 +28,0%

bp = Basispunkte

Umsatzerlöse

STRATEC konnte den Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2019 um 18,0% auf 221,6 Mio. € gegenüber 187,8 Mio. € im Vorjahr steigern. Bereinigt um Währungskurseffekte entspricht dies einem organischen Umsatzwachstum von 15,6%. Das starke Umsatzwachstum ist dabei sowohl auf neue Markteinführungen als auch auf gute Abrufzahlen von bereits etablierten Systemen zurückzuführen. Zudem konnten die Umsätze mit Entwicklungs- und Dienstleistungen vor dem Hintergrund der Erreichung wichtiger Entwicklungsziele deutlich gesteigert werden. Eine gute Auslastung innerhalb der installierten Basis an Systemen führte zusätzlich zu einem guten Geschäft mit Serviceteilen und Verbrauchsmaterialien.

STRATEC unterteilt die Umsatzerlöse in vier operative Bereiche.

Im größten operativen Bereich Systeme stieg der Umsatz gegenüber Vorjahr um 10,5% auf 100,7 Mio. € (Vorjahr: 91,1 Mio. €). Hier wirkten sich insbesondere neue Produkteinführungen sowie ein gutes Geschäft mit etablierten Systemen positiv auf die Umsatzentwicklung aus.

Der Umsatz im operativen Bereich Serviceteile & Verbrauchsmaterialien erhöhte sich um 6,9% von 62,3 Mio. € im Vorjahr auf 66,7 Mio. € im Geschäftsjahr 2019.

Die Umsätze im Bereich Entwicklungs- und Dienstleistungen konnten gegenüber Vorjahr um 76,6% auf 52,9 Mio. € gesteigert werden. Hierbei wirkte sich insbesondere das Erreichen bedeutender Entwicklungsziele und die mit den Vorgaben des IFRS 15 verbundene Umsatzrealisierung positiv auf die Umsatzentwicklung aus. Umsatzrealisierung und Entwicklungsleistung sind dabei deutlich phasenverschoben.

Im operativen Bereich Übrige fiel der Umsatz von 4,5 Mio. € im Vorjahr auf 1,3 Mio. € in 2019.

2019 2018 Veränderung
Systeme 100.676 91.079 +10,5%
Serviceteile &
Verbrauchsmaterialien
66.737 62.301 +6,9%
Entwicklungs- und
Dienstleistungen
52.882 29.952 +76,6%
Übrige 1.346 4.487 -70,0%
Konzernumsatz 221.641 187.820 +18,0%

Konzernumsatz nach operativen Bereichen (in T€)

Entwicklung des Umsatzanteils der operativen Bereiche

2019 2018 2017
Umsatzerlöse
in Mio. €
221,6 187,8 207,5
Umsatzanteil
Systeme in %
45,4 48,5 49,2
Umsatzanteil Service
teile & Verbrauchs
materialien in %
30,1 33,2 32,2
Umsatzanteil
Entwicklungs- und
Dienstleistungen in %
23,9 15,9 18,1
Umsatzanteil
Übrige in %
0,6 2,4 0,5
Gelieferte Analysen
systeme in Stück
8.274 7.024 7.921

Bruttoergebnis vom Umsatz und Bruttomarge

In Folge des gestiegenen Umsatzvolumens erhöhte sich das adjustierte Bruttoergebnis vom Umsatz in 2019 um 7,4% auf 63,0 Mio. € gegenüber 58,6 Mio. € im Vorjahr. Die Bruttomarge reduzierte sich insbesondere aufgrund des hohen Anteils an tendenziell margenschwächerem Umsatz mit Entwicklungs- und Dienstleistungen von 31,2% im Vorjahr auf 28,4% im Jahr 2019.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Die Bruttoentwicklungskosten im Geschäftsjahr 2019 belaufen sich auf 38,2 Mio. € gegenüber 38,7 Mio. € im Vorjahr. Davon wurden 33,1 Mio. € ergebniswirksam vereinnahmt oder aktiviert (Vorjahr: 28,6 Mio. €).

Vertriebskosten

Die Vertriebskosten sind von 8,4 Mio. € im Vorjahr auf 10,3 Mio. € im Geschäftsjahr 2019 gestiegen.

Allgemeine Verwaltungskosten

Die Allgemeinen Verwaltungskosten sind im Geschäftsjahr 2019 um 10,3% auf 17,1 Mio. € gestiegen (Vorjahr: 15,5 Mio. €).

Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge

Die sonstigen Erträge reduzierten sich im Geschäftsjahr 2019 von 4,8 Mio. € im Vorjahr auf 3,7 Mio. €. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bewegen sich mit 4,2 Mio. € nahezu auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 4,1 Mio. €).

Ergebnisentwicklung

Das adjustierte EBIT im Geschäftsjahr 2019 konnte um 19,1% auf 31,2 Mio. € gegenüber 26,2 Mio. € im Vorjahr gesteigert werden. Die adjustierte EBIT-Marge erhöhte sich folglich leicht um 20 Basispunkte auf 14,1% im Vergleich zu 13,9% in der Vorjahresperiode. Hierbei wurden positive Skaleneffekte insbesondere durch einen im Vergleich zum Vorjahr margenschwächeren Umsatz- und Produktmix kompensiert. Zudem wirkten sich Bewertungseffekte im Zusammenhang mit Aktienwertsteigerungsrechten negativ auf die Marge aus.

Das adjustierte Konzernergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen in 2019 erhöhte sich auf 25,9 Mio. € von 20,2 Mio. € im Vorjahr. Das adjustierte EPS der fortzuführenden Geschäftsbereiche erhöhte sich gegenüber Vorjahr um 27,1% auf 2,16 € (Vorjahr: 1,70 €).

EBIT- und EBIT-Marge im Vergleich (in T€)

2019 2018 Veränderung
Adjustiertes
EBIT
31.150 26.157 +19,1%
Adjustierte
EBIT-Marge
14,1% 13,9% +20 bp

bp = Basispunkte

Segmente

Die geschäftlichen Aktivitäten des STRATEC-Konzerns werden in drei berichtspflichtige Segmente unterteilt.

Im Segment Instrumentation wird das Geschäft mit der Projektierung, Entwicklung und Produktion vollautomatischer Analysensysteme, inklusive Serviceteile und Verbrauchsmaterialien, für Kunden aus der klinischen Diagnostik und Biotechnologie zusammengefasst.

Das Segment Diatron umfasst das Geschäft mit Systemen, Systemkomponenten, Verbrauchsmaterialien und Tests im unteren Durchsatzsegment der Hämatologie sowie der klinischen Chemie.

Im Segment Smart Consumables wird das Geschäft mit der Entwicklung und Produktion von sogenannten intelligenten Verbrauchsmaterialien in den Bereichen Diagnostik, Life Sciences sowie Medizintechnik zusammengefasst.

Im Segment alle sonstigen Segmente wird die Entwicklung von Workflow-Software zur Vernetzung mehrerer Analysensysteme sowie die Entwicklung und der Vertrieb von wissenschaftlichen Materialien und Technologien ausgewiesen.

Segment Instrumentation

Der Umsatz im Segment Instrumentation erhöhte sich im Geschäftsjahr um 17,6% auf 154,4 Mio. € (Vorjahr: 131,3 Mio. €). Hierbei konnten die Umsätze mit Systemen, Serviceteilen und Verbrauchsmaterialien sowie mit Entwicklungs- und Dienstleitungen gesteigert werden. Das adjustierte EBIT erhöhte sich auf 22,0 Mio. € gegenüber 21,0 Mio. € im Vorjahr. Dies entspricht einer adjustierten EBIT-Marge von 14,2% (Vorjahr: 16,0%). Die im Vergleich zum Vorjahr rückläufige Margenentwicklung ist dabei insbesondere auf Umsatz- sowie Produktmixeffekte zurückzuführen.

Segment Diatron

Das Segment Diatron konnte im Geschäftsjahr 2019 die Umsatzerlöse um 21,3% auf 42,9 Mio.€ steigern (Vorjahr: 35,3 Mio. €). Die starke Umsatzentwicklung ist dabei insbesondere auf neue Produkteinführungen sowie auf ein starkes Geschäft mit Produkten für die Veterinärdiagnostik zurückzuführen. Vor dem Hintergrund positiver Skalierungseffekte und eines starken Produktmixes, erhöhte sich die adjustierte EBIT-Marge im Geschäftsjahr deutlich von 13,3% im Vorjahr auf 19,5%.

Segment Smart Consumables

Das Segment Smart Consumables erzielte im Geschäftsjahr 2019 einen Umsatz in Höhe von 16,8 Mio. €. Der Umsatz befindet sich damit auf dem Niveau des Vorjahres. Das adjustierte EBIT belief sich auf -1,2 Mio. € gegenüber 0,2 Mio. € im Vorjahr. Hierbei wirkte sich insbesondere die Fokussierung auf Blue-Chip-Kunden und das damit verbundene temporär erhöhte Niveau an Vorabaufwendungen negativ auf die Ergebnisentwicklung aus.

Sonstige Segmente

Der Umsatz der sonstigen Segmente erhöhte sich vor dem Hintergrund erhöhter Entwicklungsleistungen von 4,4 Mio. € im Vorjahr auf 7,5 Mio. €. Das adjustierte EBIT erhöhte sich auf 2,0 Mio. € gegenüber 0,3 Mio. € im Vorjahr.

Übersicht über die Entwicklung der berichtspflichtigen Segmente (in T€)

2019 2018 Veränderung
Instrumentation
Umsatz 154.442 131.323 +17,6%
EBITDA 25.547 27.595 -7,4%
EBIT 19.285 19.060 +1,2%
Adjustiertes EBIT 22.005 20.993 +4,8%
Adjustierte EBIT-Marge 14,2% 16,0% -180 bp
Diatron
Umsatz 42.880 35.341 +21,3%
EBITDA 9.478 5.236 +81,0%
EBIT 2.051 -1.677 n/a
Adjustiertes EBIT 8.353 4.685 +78,3%
Adjustierte EBIT-Marge 19,5% 13,3% +620 bp
Smart Consumables
Umsatz 16.835 16.765 +0,4%
EBITDA 352 2.323 -84,8%
EBIT -4.292 -2.651 n/a
Adjustiertes EBIT -1.245 199 -725,6%
Adjustierte EBIT-Marge -7,4% 1,2% -860 bp
Sonstige Segmente
Umsatz 7.485 4.391 +70,5%
EBITDA 2.402 378 +535,4%
EBIT 2.037 278 +632,7%
Adjustiertes EBIT 2.037 278 +632,7%
Adjustierte EBIT-Marge 27,2% 6,3% +2.090 bp

Überleitung adjustiertes EBIT und Konzernergebnis

Die Ertragskennzahlen wurden für Vergleichszwecke um Abschreibungen aus Kaufpreisallokationen aus Akquisitionen und mit diesen in Zusammenhang stehenden Integrationsaufwendungen sowie um sonstige Sondereffekte adjustiert. Nachstehend erfolgt eine Überleitung von den adjustierten Ergebnissen zu den in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Ergebnissen:

Überleitung adjustiertes EBIT (in T€)

2019
Adjustiertes EBIT 31.150
Adjustierungen:
Planmäßige Abschreibungen PPA -8.996
Aufwendungen im Zusammenhang mit
Transaktionen und diesbezüglichen
Reorganisationsaufwendungen -3.075
EBIT 19.079

Überleitung adjustiertes Konzernergebnis (in T€)

2019
Adjustiertes Konzernergebnis
fortzuführende Geschäftsbereiche
25.896
Adjustiertes Ergebnis je Aktie
fortzuführende Geschäftsbereiche in €
(unverwässert)
2,16
Adjustierungen:
Planmäßige Abschreibungen PPA -8.996
Aufwendungen im Zusammenhang mit
Transaktionen und diesbezüglichen
Reorganisationsaufwendungen
-3.075
Laufender Steueraufwand 833
Latenter Steuerertrag 1.430
Konzernergebnis fortzuführende
Geschäftsbereiche
16.088
Ergebnis je Aktie fortzuführende
Geschäftsbereiche in € (unverwässert)
1,34

Finanzlage

Liquiditätsanalyse

Die Kapitalflussrechnung des STRATEC-Konzerns zeigt die Herkunft und Verwendung der Zahlungsströme innerhalb eines Geschäftsjahres. Dabei wird zwischen dem Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit sowie der Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. In der Kapitalflussrechnung werden die Veränderungen einzelner Posten der Ertragsrechnung und der Bilanz erfasst.

Übersicht wesentlicher Größen der Konzern-Kapitalflussrechnung (in T€)

2019 2018 Veränderung
Mittelzufluss aus
laufender Geschäfts
tätigkeit
21.262 11.950 +77,9%
Mittelabfluss aus der
Investitionstätigkeit
-27.719 -10.792 n/a
Mittelabfluss aus der
Finanzierungstätigkeit
5.454 -927 n/a
Zahlungswirksame
Veränderung der
Zahlungsmittel
und Zahlungsmittel
äquivalente
-1.003 231 n/a

Der Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit

konnte im Geschäftsjahr 2019 um 77,9% auf 21,3 Mio. € von 12,0 Mio. € im Vorjahr gesteigert werden. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einem gestiegenen Konzernergebnis sowie einer im Vergleich zum Vorjahr deutlichen Erhöhung des Nettoumlaufvermögens.

Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit beläuft sich auf 27,7 Mio. € nach 10,8 Mio. € im Vorjahr. Bedingt durch die derzeit laufenden Baumaßnahmen zur Erweiterung der Gebäudekapazität am Standort Birkenfeld, erhöhten sich die Investitionen in Sachanlagen auf 16,0 Mio. € gegenüber 11,0 Mio. € im Vorjahr. Die Investitionen in immaterielle Vermögengegenstände belaufen sich auf 10,6 Mio. € (Vorjahr: 8,4 Mio. €).

Der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit beträgt 5,5 Mio. € (Vorjahr Mittelabfluss: 0,9 Mio.€) und setzt sich aus der Nettoaufnahme von Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 13,3 Mio. €, der Auszahlung einer Dividende an die Aktionäre in Höhe von 9,8 Mio. € sowie einem Mittelzufluss aus der Ausgabe von Aktien aus Mitarbeiteraktienoptionsprogrammen in Höhe von 2,0 Mio. € zusammen.

Die zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrug im Jahr 2019 insgesamt -1,0 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €).

Die aus allen Mittelzu- und -abflüsse des Geschäftsjahres resultierenden und um Wechselkursänderungen bereinigten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode belaufen sich auf 22,7 Mio. € (Vorjahr: 24,1 Mio. €).

STRATEC verfügt über Kreditlinien in einer Höhe von bis zu 70 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2022, die dem Unternehmen Flexibilität geben, um mögliche Liquiditätsschwankungen flexibel auszugleichen. Im Rahmen des Neubaus am Standort in Birkenfeld, dessen Fertigstellung für das Geschäftsjahr 2020 geplant ist, wurde im Dezember 2019 ein Festzinsdarlehen in Höhe von 5 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2029 sowie im Februar 2020, und somit nach dem Stichtag 31. Dezember 2019, ein weiteres Festzinsdarlehen in Höhe von 10 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2029 aufgenommen. Daneben werden projektbezogen Fördermittel genutzt.

Investitions- und Abschreibungspolitik

Im Geschäftsjahr 2019 wurden Investitionen in Sachanlagen in Höhe von 16,1 Mio. € (Vorjahr: 11,0 Mio. €) und in immaterielle Vermögenswerte von 10,6 Mio. € (Vorjahr: 8,4 Mio. €) getätigt. Bei den Sachanlageinvestitionen handelt es sich dabei insbesondere um die derzeitigen Baumaßnahmen zur deutlichen Erweiterung der Gebäude am Standort Birkenfeld. Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte setzten sich dagegen im Wesentlichen aus aktivierten Entwicklungsleistungen zusammen.

Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte machten insgesamt 12,1% vom Umsatz (Vorjahr: 10,3%) aus und liegen somit im Rahmen des im Prognosebericht des Vorjahres genannten Zielwerts von 12% bis 14%. Die Investitionen im Geschäftsjahr überstiegen die um die Abschreibungen auf die im Rahmen der Kaufpreisallokation bewerteten Vermögenswerte adjustierten Abschreibungen in Höhe von 9,7 Mio. € deutlich. Damit sichern sie den langfristigen Werterhalt und die Expansion des Unternehmens, um auch weiterhin als innovationsführendes Unternehmen einen wertvollen Beitrag zur technologischen Weiterentwicklung der Medizintechnik leisten zu können.

Kennzahlen zur Finanzlage (in T€)

Kennzahl Definition 31.12.
2019
31.12.
2018
Verän
derung
Zahlungs
mittel und
Zahlungs
mittel
äquivalente
Kassenbestand und
Guthaben bei
Kreditinstituten
22.708 23.816 -4,7%
Net
Working
Capital
Kurzfristige
Vermögenswerte
./. Zahlungsmittel
und Zahlungsmittel
äquivalente
./. Kurzfristige
Schulden
70.751 64.323 +10,0%
Operativer
Cashflow
je Aktie
Operativer Cashflow /
Anzahl Aktien
(unverwässert)
1,77 1,00 +77,0%
Capex
Quote
Investitionen in
das Sachvermögen
./. Konzernumsatz
7,3% 5,9% +140 bp

bp = Basispunkte

Vermögenslage

Die Bilanzsumme hat sich zum 31. Dezember 2019 gegenüber Vorjahr um 8,8% auf 299,4 Mio. € erhöht (Vorjahr: 275,3 Mio. €). Die Ausweitung der Bilanzsumme beruht insbesondere auf einer Erhöhung bei den Sachanlagen, den Vertragsvermögenswerten und den Nutzungsrechten. Der Anstieg der Sachanlagen ergibt sich im Wesentlichen aus dem positiven Saldo von getätigten Investitionen in Höhe von 16,1 Mio. € (Vorjahr: 11,0 Mio. €) und den Abschreibungen in Höhe von 6,1 Mio. € (Vorjahr: 6,8 Mio. €). Die Investitionen in Sachanlagen resultieren insbesondere aus den derzeit laufenden Baumaßnahmen zur Erweiterung der Gebäude am Standort Birkenfeld. Die Bilanzierung der Nutzungsrechte ist dagegen auf die erstmalige Anwendung von IFRS 16 zurückzuführen. Die höheren Vertragsvermögenswerte sind dagegen den laufenden Entwicklungsaktivitäten geschuldet.

Entgegen des deutlichen Umsatzanstiegs, reduzierten sich die Vorräte gegenüber dem Vorjahresstichtag um 2,5 Mio. € auf 56,0 Mio.€ (Vorjahr: 58,5 Mio. €). Die Höhe der Vorräte zum Vorjahresstichtag war unter anderem durch die im Januar 2019 erfolgte Implementierung eines neuen ERP-Systems beeinflusst.

Struktur der Konzernbilanz: Aktiva (in T€)

2019 2018 Veränderung
Immaterielle
Vermögenswerte
97.092 98.262 +1,2%
Langfristige Ver
mögenswerte
(ohne Immaterielle
Vermögenswerte)
73.191 49.836 +46,9%
Kurzfristige
Vermögenswerte
129.131 127.187 +1,5%
Konzernbilanzsumme 299.414 275.285 +8,8%

Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2019 erhöhte sich vor dem Hintergrund des positiven Konzernergebnisses sowie unter Abzug der im Geschäftsjahr erfolgten Dividendenausschüttung (in Höhe von 9,8 Mio. €) um 6,8 Mio. € auf 159,0 Mio. € (Vorjahr: 152,2 Mio. €).

Die Eigenkapitalquote befindet sich mit 53,1% (Vorjahr: 55,3%) weiterhin auf einem soliden Niveau.

Struktur der Konzernbilanz: Passiva (in T€)

2019 2018 Veränderung
Eigenkapital 159.007 152.204 +4,5%
Langfristige Schulden 104.736 84.033 +24,6%
Kurzfristige Schulden 35.671 39.048 -8,6%
Konzernbilanzsumme 299.414 275.285 +8,8%

Die langfristigen Schulden stiegen im Geschäftsjahr 2019 auf 104,8 Mio. € von 84,0 Mio. € im Vorjahr. Der Anstieg resultiert unter anderem aus dem derzeit erhöhten Investitionsvolumen sowie aus Effekten durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16.

Die kurzfristigen Schulden reduzierten sich von 39,0 Mio. € auf 35,7 Mio. €, wobei die Reduzierung zum überwiegenden Teil auf einen Rückgang der kurzfristigen Vertragsverbindlichkeiten zurückzuführen ist.

Kennzahlen zur Vermögenslage (in T€)

2019 2018 Veränderung
Bilanzsumme 299.414 275.285 +8,8%
Eigenkapital 159.007 152.204 +4,5%
Eigenkapitalquote in % 53,1 55,3 -220 bp
Finanzielle
Verbindlichkeiten
99.962 76.920 +30,0%
Finanzielle Verbind
lichkeiten in % der
Bilanzsumme
33,4 27,9 +550 bp
Verschuldungsgrad
in % (Verbindlich
keiten/EK)
88,3 80,9 +740 bp

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Mitarbeiterbelange

STRATECs nachhaltiger Erfolg basiert auf den Leistungen ihrer qualifizierten und hochmotivierten Mitarbeiter, die in Partnerschaft mit global agierenden, oftmals marktführenden Kunden innovative Technologien und Lösungen entwickeln, welche es den Partnern ermöglichen, ihre Märkte, durch zuverlässige, sichere und bedienerfreundliche Produkte zu prägen und mitzugestalten.

Das Wissen, durch eigenentwickelte Lösungen zur Fortentwicklung der weltweiten Diagnostik beitragen zu können, ist ein zusätzlicher Motivator für das STRATEC-Team.

Ein vorrangiges Ziel von STRATEC ist es, der in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegenen Mitarbeiterzahl durch neue berufliche Herausforderungen sowie einen professionellen Umgang mit Mitarbeitern und Partnern ein modernes und attraktives Arbeitsumfeld zu bieten, welches weiterhin zu Höchstleistungen Ansporn gibt und die Mitarbeiter dauerhaft an das Unternehmen bindet.

Mitarbeiteranzahl

Die Mitarbeiterzahl der STRATEC-Gruppe ist in 2019 erneut gestiegen. Zum 31. Dezember 2019 beschäftigte STRATEC 1.302 Mitarbeiter. Im Vergleich zum Vorjahr wurde die Mitarbeiterzahl somit um 6,0% gesteigert. Bereinigt um die Veräußerung des Geschäfts der Nukleinsäureaufbereitung entspricht dies einem organischen Anstieg von 8,4%.

Unterjährige Schwankungen wurden durch den Einsatz von Zeitarbeitern ausgeglichen.

Anzahl der Mitarbeiter

Mitarbeiterentwicklung

Mitarbeiter zum Stichtag

Mitarbeiter gesamt 1.302
1.228
+6,0%
Festangestellte
Mitarbeiter
1.223
1.158
+5,6%
Zeitweise überlassene
Mitarbeiter
79
70
+12,9%
Mitarbeiter Inland 501
524
-4,4%
Mitarbeiter Ausland 801
704
+13,8%
Auszubildende
und Praktikanten
47
36
+30,6%
Mitarbeiter Forschung
und Entwicklung sowie
Entwicklungssupport
674
662
+1,8%
Anteil weibliche Mitarbeiter 28,2%
28,0%
+20 bp
2019
2018

bp = Basispunkte

Eine der wesentlichen Tätigkeiten und Kompetenzen von STRATEC ist die Entwicklung komplexer technologischer Systeme, die bio-chemische Prozesse in Einklang mit hoch integrierter Hard- und Software bringen. Dies spiegelt sich unter anderem in der Tatsache wider, dass 674 Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung tätig sind, was einem Anteil von 52% aller Beschäftigten entspricht. Dieser Anteil wird auch für die zukünftigen Jahre auf einem hohen Niveau erwartet. Aufgrund des interdisziplinären Arbeitsfeldes bringen viele Mitarbeiter in diesem Bereich nicht nur technisches, sondern auch wissenschaftliches Know-how mit.

Zum Stichtag 31. Dezember 2019 lag der Frauenanteil bei STRATEC bei 28,2% und stieg damit im Vergleich zum Vorjahr leicht an (31. Dezember 2018: 28,0%).

STRATEC bietet seinen Mitarbeitern individuelle Weiterbildungsmöglichkeiten und fördert selbstständiges, eigenverantwortliches Arbeiten. Dies wird als Basis für die positive Mitarbeiterentwicklung und eine hohe Motivation der STRATEC-Angestellten gesehen.

Der Personalaufwand, ohne Hinzurechnung von Zeitarbeitern, lag im Geschäftsjahr 2019 bei 70,6 Mio. € (Vorjahr: 64,8 Mio. €).

Arbeitgeberattraktivität

STRATEC ist bestrebt sich sowohl für die bestehenden als auch für zukünftige Mitarbeiter als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Es ist daher eine zentrale Aufgabe des Personalmanagements, den bestehenden und künftigen Fachkräften bei STRATEC ein interessantes und attraktives Arbeitsumfeld zu bieten. Um STRATEC frühzeitig als attraktiven Arbeitgeber zu präsentieren, nutzen wir die Ansprache auf Karrieremessen, um auf die abwechslungsreichen Tätigkeitsgebiete im Unternehmen aufmerksam zu machen sowie die Beschäftigung von Studenten im Rahmen von Praktika und Studienarbeiten. Auch durch die Zusammenarbeit mit der Hochschule Pforzheim, wo STRATEC zum einen eine Stiftungsprofessur für den Bereich "Qualitätsmanagement und Regulatory Affairs" in der Medizintechnik anteilig finanziert und zum anderen das Team der Rennschmiede Pforzheim e.V. als Sponsor unterstützt, werden viele Studenten auf STRATEC schon frühzeitig aufmerksam.

Arbeitssicherheit

Durch ein vorausschauendes Arbeitssicherheitsprogramm gewährleistet STRATEC die Sicherheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Ziel ist es, ein verletzungs- und krankheitsfreies Arbeitsumfeld zu bieten. Ein Sicherheitsbeauftragter ist mit der Umsetzung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit beauftragt. An allen Standorten gibt es Ersthelfer und Evakuierungshelfer, die regelmäßig geschult werden. Ebenfalls wurde ein Brandschutzbeauftragter bestimmt und geschult. Betriebsunfälle werden erfasst und Verbandsbucheinträge dokumentiert, damit geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können.

Erfolgsbeteiligung

Um Mitarbeiter auch mittel- bis langfristig zu binden, gewährt STRATEC ausgewählten Mitarbeitern Aktienoptionen. Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit den Mitarbeitern mehrfach Gratisaktien gewährt, um diese am Unternehmenserfolg teilzuhaben zu lassen und die Bindung zum Unternehmen zu erhöhen.

Weitere Informationen zu Mitarbeiterbelangen können der nichtfinanziellen Konzernerklärung dieses Berichts entnommen werden.

C. PROGNOSEBERICHT

Die langfristigen Wachstumsaussichten für die Zielmärkte der STRATEC-Kunden, insbesondere im Bereich der In-vitro-Diagnostik, sind unverändert positiv. So wird beispielsweise aufgrund der älter werdenden Weltbevölkerung, des technologischen Fortschritts oder der Zunahme von chronischen Erkrankungen, global mit einer nachhaltig steigenden Nachfrage nach in-vitro-diagnostischen Anwendungen gerechnet. Zudem profitiert STRATEC von einem weiter wachsenden Interesse und der Bereitschaft von Kunden, die Entwicklung und Fertigung von Automatisierungslösungen an spezialisierte Partner wie STRATEC auszulagern. Die Geschäftsaussichten der Gesellschaft werden daher und aufgrund einer sehr gut gefüllten Entwicklungspipeline unverändert positiv eingeschätzt.

Aufgrund der Vielzahl von in den letzten Jahren in den Markt eingeführten Produkten sowie aktueller Bestellprognosen seitens der Kunden, erwartet STRATEC für das Geschäftsjahr 2020 steigende Umsätze mit Systemen sowie mit Serviceteilen und Verbrauchsmaterialien. Der Umsatz mit Entwicklungs- und Dienstleistungen sollte dagegen aufgrund des außergewöhnlich starken Vorjahreswertes, unter anderem bedingt durch die Vorgaben des IFRS 15, niedriger ausfallen.

Vor dem Hintergrund der oben genannten Faktoren erwartet STRATEC für das Geschäftsjahr 2020 somit eine währungsbereinigte Steigerung des Konzernumsatzes im hohen einstelligen Prozentbereich.

Der höhere Konzernumsatz und die damit verbundenen Skaleneffekte sollten sich dabei positiv auf die Profitabilität auswirken. Für das Geschäftsjahr 2020 rechnet STRATEC mit einer adjustierten EBIT-Marge von etwa 15% (2019: 14,1%).

In Folge der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) beobachtet STRATEC bei einigen Kunden derzeit ein volatileres Bestellverhalten. Zuletzt waren hierbei tendenziell Erhöhungen der Bestellungen und der Bestellprognosen zu verzeichnen. Insgesamt sind die Auswirkungen der Pandemie, wie beispielsweise auch mögliche Effekte innerhalb der Lieferkette und damit verbundene temporäre Produktionsunterbrechungen, noch nicht vollumfänglich absehbar und daher in der oben genannten Prognose nicht berücksichtigt. Dies betrifft auch den derzeitig geplanten Zeitpunkt sowie die Form der Hauptversammlung.

In 2020 sind Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von etwa 10% bis 12% des Umsatzes (Vorjahr: 12,1%) geplant. Bei den Investitionen in Sachanlagen handelt es sich dabei im Wesentlichen um die weiterhin laufenden Baumaßnahmen zur deutlichen Erweiterung der Gebäude am Unternehmenshauptsitz in Birkenfeld. Der Abschluss der Baumaßnahmen ist für das dritte Quartal 2020 vorgesehen. Für 2021 wird folglich mit einer weiter sinkenden Investitionsquote gerechnet.

Vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre auf der diesjährigen Hauptversammlung, ist zum derzeitigen Zeitpunkt eine Dividendenausschüttung an die Aktionäre der STRATEC SE in Höhe von 10,1 Mio. € (0,84 € je Aktie) vorgesehen.

Abhängig von der Möglichkeit, ausreichend qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen, ist es geplant, die Mitarbeiterzahl über die nächsten Jahre weiter auszubauen, um der anhaltend hohen Nachfrage nach Entwicklungsleistungen gerecht zu werden.

Die Finanzprognose von STRATEC basiert auf Planungen, welche die Besonderheiten des Geschäftsmodells sowie eine Reihe von internen und externen Faktoren berücksichtigen und entsprechend ihrer Bedeutung gewichten. Dabei spielen Auftragseingänge und Prognosen der Kunden sowie deren Bestellverhalten und die Lagerhaltung von Serviceteilen ebenso eine übergeordnete Rolle, wie die Anzahl der in Entwicklung und in Verhandlung befindlichen Projekte. Weitere Opportunitäten durch externes Wachstum sind hierbei unberücksichtigt. Aufgrund der langfristigen Geschäftsbeziehungen sind konjunkturelle Entwicklungen für STRATEC von untergeordneter Bedeutung. Der konjunkturelle Faktor fließt deshalb nur schwächer gewichtet in die Prognosen ein.

D. CHANCEN UND RISIKEN

Die Tätigkeit in dynamisch wachsenden Industriebereichen wie der In-vitro-Diagnostik oder dem Bereich Life Sciences bedeutet, dass sich alle Akteure regelmäßig mit sich ändernden Bedingungen auseinandersetzen müssen. Solche Änderungen können unter anderem neue Erkenntnisse aus der Forschung und Entwicklung oder auch neu entwickelte Technologien sein, aber auch regulatorische Rahmenbedingungen, die von den Regulierungsbehörden vorgegeben werden. Aus allen Änderungen ergeben sich in der Regel Chancen und Risiken für die involvierten Marktteilnehmer.

Im Rahmen des Chancen- und Risikomanagements der STRATEC-Gruppe werden sowohl Chancen als auch Risiken regelmäßig bewertet und fortlaufend überwacht. Das Unternehmenswachstum der vergangenen Jahre basiert auf unternehmerischen Entscheidungen, denen das Abwägen der damit verbundenen Chancen und Risiken zugrunde lag. Um ein anhaltendes und nachhaltiges Wachstum auch in der Zukunft zu ermöglichen und um sich auf verändernde Rahmenbedingungen rechtzeitig vorbereiten zu können, wird das Chancen- und Risikomanagement regelmäßig überprüft und angepasst.

STRATECs Unternehmenswachstum der vergangenen Jahre basiert auf unternehmerischen Entscheidungen, denen das Abwägen der damit verbundenen Chancen und Risiken zugrunde lag. Um ein anhaltendes und nachhaltiges Wachstum auch in der Zukunft zu ermöglichen und um sich auf verändernde Rahmenbedingungen rechtzeitig vorbereiten zu können, wird das Chancen- und Risikomanagement regelmäßig überprüft und angepasst.

Da sich die Geschäftsmodelle der einzelnen Segmente, die sich zu einem Großteil auf das OEM-Geschäft fokussieren, stark ähneln und die daraus abzuleitenden Chancen und Risiken größtenteils identisch oder überlappend sind, wird in der nachfolgenden Darstellung der Chancen und Risiken nicht zwischen den unterschiedlichen Geschäftsbereichen unterschieden.

Chancen

Marktwachstum

Ein wesentlicher Anteil der bestehenden und in Entwicklung befindlichen Produkte von STRATEC kommt in der In-vitro-Diagnostik (IVD) zum Einsatz. Daneben wird jedoch auch eine nicht unbedeutende Anzahl an Systemen in Forschungslaboren, im sogenannten Life-Science-Bereich, verwendet. Innerhalb des IVD-Bereichs, für den ein Wachstum von jährlich ca. 5% bis zum Jahr 2023 erwartet wird, gibt es Segmente, für die in den kommenden Jahren ein über dem Branchengesamtschnitt liegendes Wachstum vorausgesagt wird. STRATEC hat sich auf einige dieser Bereiche mit entsprechenden Entwicklungsprojekten fokussiert. Insbesondere sind hier die Segmente Molekulare Diagnostik und Immunoassays zu nennen.

Daneben sollten mittelfristig auch geopolitische, infrastrukturelle und demografische Entwicklungen dafür sorgen, dass einer steigenden Anzahl an Menschen weltweit eine höhere Anzahl diagnostischer Tests zur Verfügung stehen. Das hierdurch weiterhin steigende Testvolumen sollte für ein nachhaltiges Wachstum des IVD-Marktes sorgen.

Chancen durch neue Projekte und Kunden

In den kommenden Jahren werden mehrere neue Produkte durch STRATECs Kunden in den Markt eingeführt, die als eine Grundlage für das zukünftige Wachstum der STRATEC-Gruppe dienen sollten. STRATEC bewertet vor Abschluss neuer Entwicklungs- und Lieferverträge die potentiellen Projekte auf deren Chancen-Risiko-Profil und auf das zukünftige Platzierungspotential durch den jeweiligen Kunden auf den entsprechenden Zielmärkten. Daher geht das Unternehmen davon aus, mit neuen Produkten weiteres Wachstum zu erzielen.

Wachstumschancen durch Outsourcing

Die Nachfrage nach Instrumentierungslösungen von unabhängigen Anbietern wie STRATEC ist weiterhin zunehmend, was nicht zuletzt daran liegt, dass sich viele der Diagnostikunternehmen verstärkt auf die Entwicklung ihrer Reagenzien fokussieren und somit die Entwicklung von Instrumenten nicht bzw. nicht mehr als ihr Kerngeschäft betrachten. Auch außerhalb der Diagnostik gibt es Bereiche in denen ähnliche Spezifikationen unter ähnlichen Rahmenbedingungen nachgefragt werden. Hier sind Forschungslabore an erster Stelle zu nennen. Auch Forschungsabläufe in der Pharmaentwicklung erfordern eben diese Voraussetzungen. Dadurch ergeben sich für STRATEC nach wie vor überdurchschnittlich gute Möglichkeiten an dieser Entwicklung – insbesondere dem Outsourcing-Trend – zu partizipieren. Auch die Entstehung neuer Forschungsfelder, die im Laufe der Zeit aus der Forschung in diagnostische Prozesse beziehungsweise in pharmazeutische Produkte münden, sorgen für weiter steigenden Bedarf an Automatisierungslösungen im Labor.

Konsolidierung

Durch die zunehmende Konsolidierung auf dem IVD-Markt ergibt sich durch einen vergrößerten Marktzugang der etablierten Partner für STRATEC die Chance, mit bereits etablierten Systemen höhere Absatzzahlen zu erzielen. In den letzten Jahren war zu beobachten, dass verschiedene Diagnostikkonzerne Kooperationen eingehen oder Wettbewerber übernehmen, um ihren Kunden ein breiteres Produktportfolio anzubieten und in neue Märkte einzutreten. Dadurch werden STRATECs Systeme an eine breitere Kundenbasis vertrieben. Gleichzeitig ergibt sich aus der Konsolidierung aber auch das Risiko, dass es durch die Verschmelzung von Kundenproduktportfolios zur Einstellung einzelner Produktreihen durch die Kunden kommen kann.

Zunehmende Regulierung der Märkte

Durch die kontinuierlich zunehmende Regulierung des Marktes für IVD steigt die Nachfrage nach standardisierten Automatisierungslösungen. Die Anforderungen an die Genauigkeit und Verlässlichkeit von IVD-Tests nehmen seit Jahren kontinuierlich zu. Automatisierte Lösungen bieten dahingehend deutliche Vorteile gegenüber manuellen Verfahren. Als Unternehmen, das in hochregulierten Märkten wie der Instrumentierung und Automatisierung sowie der Entwicklung und Herstellung von Verbrauchsmaterialien in der In-vitro-Diagnostik tätig ist, benötigt STRATEC umfassendes Wissen zur Erfüllung der Vorschriften und Regularien in den jeweiligen Märkten. Hinzu kommt, dass die Test- und Prozessabläufe, die solch unterschiedliche Fachbereiche wie Mechanik, Software, Elektronik oder biochemische Reaktionen in einem engen Zusammenspiel vereinen, ein Höchstmaß an Präzision und Abstimmung erfordern. Die entsprechende Qualitätssicherung und Prozessdokumentation sind dabei Grundlagen einer funktions- und vermarktungsfähigen Entwicklung. Diese Eigenschaften erfolgreich in einem komplexen, zuverlässigen und gleichzeitig benutzerfreundlichen Produkt zu vereinen, ist derzeit nur wenigen, meist hochspezialisierten Unternehmen vorbehalten. Hierdurch ist das Angebot an Dienstleistern, die von der Entwicklung bis zur Serienproduktion alle Bereiche der Wertschöpfungskette anbieten können, sehr begrenzt. STRATEC zählt mit seinem breiten Technologiepool zu den wenigen Unternehmen, die diesen Anforderungen gerecht werden können. Die steigende Komplexität der Instrumente und Verbrauchsmaterialien macht es notwendig, sich dieser Entwicklung als Unternehmen stetig anzupassen und neue Technologien zu erforschen. Zugleich fungiert diese Entwicklung aber auch als eine stetig höher werdende Markteintrittsbarriere für potentielle Wettbewerber.

Technologische Chancen

Der Bereich der In-vitro-Diagnostik ist ein von der Finanzierung der Gesundheitssysteme stark abhängiger Markt. Die behördliche Zulassung und die Zusage der Finanzierung einzelner diagnostischer Tests durch Krankenkassen oder Versicherungsträger ist daher ein recht aufwendiger Prozess. Technologische Veränderungen oder gänzlich neue Anwendungen sind daher in aller Regel nur selten kurzfristig durchzusetzen. STRATEC setzt daher zu einem Großteil auf die Weiterentwicklung bewährter Technologien und Verbesserungen der Prozessabläufe. Dennoch kooperiert und forscht STRATEC auch im Bereich neuer Technologien. Aktuell werden verschiedene Entwicklungsprojekte mit Partnern durchgeführt, denen das Potential beigemessen wird, ihre Zielmärkte aufgrund neuer Anwendungsbereiche oder technologischer Fortschritte nachhaltig zu beeinflussen.

Fokus liegt bei diesen Projekten neben der Molekulardiagnostik im Bereich Point-of-Care. In diesem Bereich profitiert STRATEC vom Trend zu kleineren Systemen mit komplexen Verbrauchsmaterialien.

Risiken

Aufgrund des auf sehr langfristiger Zusammenarbeit mit STRATECs Kunden beruhenden Geschäftsmodells ist das Unternehmen von einigen Risikofaktoren in deutlich geringerem Ausmaß betroffen als dies bei vielen anderen Unternehmen üblich ist, die von Konjunkturzyklen, Technologie- oder Nachfragetrends abhängig sind. Die langfristige Planung zur Entwicklung eines Analysensystems bei den Kunden erfolgt in aller Regel in Abhängigkeit ihrer Marktpräsenz, den Lebenszyklen bereits bestehender Produkte, unabhängig von Konjunkturzyklen oder Wirtschaftskrisen. Der Zeitraum für Planung, Spezifikation und Entwicklung beläuft sich auf etwa zwei bis vier Jahre, der Lebenszyklus eines in den Markt eingeführten Systems auf etwa 15 bis 20 Jahre. Bis zur finalen Einstellung der Betreuungs- und Serviceaktivitäten vergehen oftmals noch weitere fünf bis acht Jahre, woraus sich häufig eine Projektlebensdauer von insgesamt über 25 Jahren ergibt.

Dennoch ergeben sich aus dem operativen Geschäft, dem Umfeld und aus der Kundenbeziehung Risiken. STRATEC bewertet diese Risiken anhand ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer möglichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie die Reputation des Unternehmens.

Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken erfolgt nach den folgenden Kriterien:

Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit

0% –25% Sehr unwahrscheinlich
25% –50% Unwahrscheinlich
50% –75% Wahrscheinlich
75% –100% Sehr wahrscheinlich

Die Bewertung der möglichen finanziellen Auswirkung erfolgt anhand folgender Kriterien:

Geschätzter Schaden im Falle des Risikoeintritts

Grad der Auswirkung Definition der Schadenhöhe
Gering 0 Mio.€ – 1,0 Mio.€
Mittel > 1,0 Mio.€ – 8,5 Mio.€
Hoch > 8,5 Mio.€ – 30 Mio.€
Sehr hoch > 30 Mio.€

Übersicht der Risiken und ihrer Auswirkungen

Eintritts
wahrscheinlichkeit
Mögliche Auswirkungen
kurzfristig (bis zu 1 Jahr) mittelfristig (1–3 Jahre)
Risiko des Ausfalls von Hauptkundenprojekten Sehr unwahrscheinlich Mittel Sehr hoch
Projektrisiken Unwahrscheinlich Mittel Mittel
Produktionsrisiken Sehr unwahrscheinlich Mittel Gering
Risiko von Patentverletzungen Sehr unwahrscheinlich Mittel Mittel
Lieferantenrisiko Unwahrscheinlich Mittel Gering
Wettbewerbsrisiken Unwahrscheinlich Gering Mittel
Währungsrisiko Wahrscheinlich Mittel Mittel
Liquiditätsrisiko Unwahrscheinlich Mittel Mittel
Zinsänderungsrisiko Wahrscheinlich Gering Mittel
Produkthaftungsrisiko Sehr unwahrscheinlich Mittel Hoch
Personalrisiken Unwahrscheinlich Mittel Mittel
Kreditausfallrisiko Unwahrscheinlich Mittel Gering

Im Folgenden wird auf die einzelnen Risiken im Detail eingegangen:

Hauptkundenabhängigkeit /Risiko des Ausfalls von Hauptkundenprojekten

Ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftsmodells von STRATEC liegt in der Konzentration der Zusammenarbeit mit OEM-Partnern, welche in ihrem jeweiligen Bereich zum Kreis der Marktbeziehungsweise Technologieführer gehören. Dies trifft systembedingt nur auf eine begrenzte Anzahl von möglichen Partnern zu. Daraus ergibt sich eine partiell hohe Abhängigkeitsposition. Die hieraus abgeleitete Konzentration des Umsatzes auf eine begrenzte Anzahl wesentlicher Kunden und Projekte (sogenanntes Hauptkundenrisiko) kann bei Volatilitäten im Verkauf von Analysensystemen, zum Beispiel durch Lagerbestandsreduktionen seitens der Kunden, zu Performance-Schwankungen bei STRATEC führen. Ebenso kann es durch die Beendigung eines oder mehrerer Projekte durch einen Kunden zum Ausfall geplanter Umsätze kommen, die nicht oder nur teilweise kompensiert werden könnten. Der STRATEC-Konzern wird weiter mit bestehenden und neuen Partnern im Bereich neuer Technologien zusammenarbeiten, um auch auf diesem Gebiet ein nachhaltiges Wachstum zu generieren und das "Cluster-Risiko" weiter zu minimieren.

Projektrisiken

STRATEC erwirtschaftet einen großen Teil der Umsätze durch Entwicklungsprojekte, die durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden können. Obwohl bereits bei der Ausgestaltung der Projektverträge negative Auswirkungen durch potenzielle Schäden berücksichtigt und abgesichert werden, lassen sich gewisse Risiken nicht immer ausschließen. So besteht für STRATEC das Risiko, dass ein Partner ein Projekt nach Beginn abbricht und dadurch geplante kurzfristige und mittelfristige Umsätze ausfallen. Weiterhin können sich Projektverzögerungen ergeben, die unter anderem eine Verschiebung von Umsätzen zur Folge haben können. Des Weiteren ist es für STRATEC wichtig, die Kosten für ein Projekt innerhalb des vorgesehenen Budgets zu halten. Generell haben sowohl STRATEC als auch der Kunde großes Interesse am Gelingen eines Projektes und allokieren daher in aller Regel die notwendigen Ressourcen, um ein Entwicklungsprojekt zum Erfolg zu führen. Das aktive Projektmanagement durch erfahrene Projektleiter dient dabei zusätzlich der Minimierung von Projektrisiken.

Produktionsrisiken

STRATEC ist bei der Produktion von Analysensystemen an den Produktionsstandorten Produktionsrisiken ausgesetzt. Dazu zählen vor allem Faktoren, die zu einem vorübergehenden Ausfall oder Verzögerungen der Produktion führen könnten, wie beispielsweise der Ausfall von Personal, Beschädigungen an den Produktionsmitteln oder der Infrastruktur durch äußere Einflüsse oder fehlendes Produktionsmaterial aufgrund von Lieferengpässen. Gewisse Risiken werden durch Notfallpläne abgemindert, die eine Bevorratung oder die Verlagerung der Produktion auf andere Standorte vorsehen. Insbesondere den Risiken, die sich aufgrund des Coronavirus auf die Produktion auswirken können, wird soweit möglich durch Notfallpläne entgegengewirkt. Mögliche Produktionseinschränkungen oder -ausfälle aufgrund kranker oder in Quarantäne befindlicher Mitarbeiter sowie fehlende Materialien sind dabei aber nur begrenzt kontrollierbar.

Risiko von Patentverletzungen

STRATEC stellt durch interne und externe Überwachung sicher, dass keine Schutzrechte von Dritten verletzt werden. Ferner sichert die Gesellschaft direkt oder indirekt ihr eigenes Knowhow durch zahlreiche internationale Patente und Schutzrechtsanmeldungen.

Lieferantenrisiken

Den steigenden Kosten in der Entwicklung, insbesondere bei Systemen höherer Komplexität und höheren Durchsatzes, tritt die STRATEC-Gruppe durch ein straffes Projektcontrolling in Verbindung mit einem effektiven Zielkostenmanagementsystem entgegen. Verursacht durch die Komplexität der Produktion konzentriert sich die STRATEC-Gruppe aus Wirtschaftlichkeitsgründen und zur Sicherung der Qualität auf eine kleine Anzahl von Lieferanten. Der hohe Betreuungsaufwand für Logistik, wie beispielsweise die langfristige Sicherstellung von Bezugspreisen und für die Überwachung der Qualitätsstandards, macht diese Konzentration im Lieferantenbereich notwendig. Dieses Risiko wird bewusst und kontrolliert in Kauf genommen, jedoch durch einen individuellen, auf die jeweilige Situation angepassten Maßnahmenkatalog, wie zum Beispiel einer intensiven Lieferantenbetreuung, Bevorratung und umsichtigen logistischen Planung in Verbindung mit klaren vertraglichen Gestaltungen und regelmäßigen Lieferantenaudits, minimiert.

Im Zuge der Vorkehrmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie wurde eine Notbevorratung soweit möglich durchgeführt. Wie lange Lieferanten wichtiger Module und Materialien lieferfähig bleiben ist nur schwer kontrollierbar. Lieferengpässe könnten im schlimmsten Fall Produktionsausfälle nach sich ziehen.

Wettbewerbsrisiken

STRATECs Wettbewerb ist derzeit im Wesentlichen auf zwei Gruppen begrenzt. Einerseits sind dies interne Entwicklungsgruppen, die bei den Diagnostikunternehmen selbst unterhalten werden. Aus einer Vielzahl von Gründen sind in den vergangenen Jahren viele Diagnostikunternehmen dazu übergegangen, diese Entwicklungsleistungen an spezialisierte Unternehmen wie STRATEC auszugliedern. Hierfür sprechen unter anderem die in aller Regel geringeren Kosten aufgrund einer kürzeren Entwicklungszeit, die sich aus Spezialisierung und aufgrund des vorhandenen Technologiepools bei einem solchen Unternehmen ergibt. Andererseits kommen jene Unternehmen als Wettbewerber in Frage, die sich ebenfalls auf die Entwicklung von Automatisierungslösungen in hochregulierten Märkten fokussieren. Da diese Spezialisierung sehr tiefgreifendes Know-how erfordert, dauert der Markteintritt für potentielle Wettbewerber relativ lange und ist mühsam. Daher ist die Anzahl an Wettbewerbern nach wie vor überschaubar und nach Kenntnis von STRATEC wurden in den vergangenen Jahren keine Marktanteile verloren, sondern hinzugewonnen.

Liquiditätsrisiko

Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und der finanziellen Flexibilität wird das Liquiditätsrisiko bei STRATEC zentral überwacht und anhand einer rollierenden Liquiditätsplanung gesteuert. Das Unternehmen hat durch einen im Geschäftsjahr 2017 abgeschlossenen Rahmenkreditvertrag in einer Höhe von bis zu 70 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2022 ausreichend Liquidität und Flexibilität, um mögliche Liquiditätsschwankungen flexibel auszugleichen. Im Rahmen des Neubaus am Standort in Birkenfeld, dessen Fertigstellung für das Geschäftsjahr 2020 geplant ist, wurde im Dezember 2019 ein Festzinsdarlehen in Höhe von 5 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2029 sowie im Februar 2020, und somit nach dem Stichtag 31. Dezember 2019, ein weiteres Festzinsdarlehen in Höhe von 10 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2029 aufgenommen. Auf Basis der aktuellen Liquiditätsplanung, der vorhandenen Reserven und der erwarteten operativen Zahlungsströme werden keine Liquiditätsengpässe erwartet. Gemessen an der aktuellen Finanzlage von STRATEC wird das Risiko eines Liquiditätsausfalls als sehr gering eingeschätzt.

Währungsrisiko

STRATEC hat in den letzten Jahren zunehmend Entwicklungsund Lieferverträge in USD abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2019 wurde daher ein Teil der USD-Erlöse abgesichert. Aufgrund der Volatilität und Unsicherheit bezüglich der weiteren Entwicklung an den Währungsmärkten ist davon auszugehen, dass ein Teil der Fremdwährungsumsätze weiterhin durch Termingeschäfte gesichert wird. Umsatzerlöse und Kosten in anderen Währungen als dem USD und Euro spielen lediglich eine untergeordnete Rolle.

Zinsänderungsrisiko

STRATEC hat im Geschäftsjahr 2017 erstmalig Fremdmittel in nennenswertem Umfang aufgenommen und ist seither Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Die Entwicklung an den internationalen Finanzmärkten wird genau beobachtet, um eine Sicherung der Zinssätze zum geeigneten Zeitpunkt durchzuführen. Im Rahmen der anteiligen Finanzierung des Neubaus am Standort Birkenfeld wurden Festzinsdarlehen mit einem Laufzeitende im Jahr 2029 aufgenommen. Mögliche Auswirkungen aus dem Zinsänderungsrisiko werden aktuell als gering eingestuft.

Produkthaftungsrisiko

STRATECs Analysensysteme kommen in hochregulierten Märkten zum Einsatz. Fehldiagnosen können für betroffene Personen drastische Auswirkungen haben. Bevor ein System in einem Labor zum Einsatz kommt, finden verschiedene Test- und Validierungsphasen statt, die sicherstellen, dass strikte Prozess- und Sicherheitsvorgaben vollumfänglich erfüllt werden. Hinzu kommen mehrere Ebenen der Prozessüberwachung, beispielsweise technische, chemieinhärente, oder softwarebasierte Überwachungsmechanismen, während der Abarbeitung einer Probe. Trotzdem ergeben sich für die Lieferanten und Hersteller diagnostischer Produkte in der Praxis Haftungsrisiken, die auch durch Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sowie durch umfassende Qualitätskontrollen nicht umfänglich ausgeschlossen werden können.

Auch wenn STRATEC bei möglichen Haftungsansprüchen nicht an erster Stelle steht, sichert sich das Unternehmen gegen Haftungsrisiken durch entsprechende Produkthaftpflichtversicherungen ab. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass mögliche Haftungsansprüche den bestehenden Versicherungsschutz überschreiten.

Personalrisiken

Personalrisiken bestehen für STRATEC insbesondere in der Rekrutierung und Bindung von hochqualifizierten Fach- und Führungskräften. Der Erfolg des Unternehmens wird maßgeblich von der Kompetenz, Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter beeinflusst. STRATEC möchte ihren Mitarbeitern daher ein attraktives und abwechslungsreiches Arbeitsumfeld bieten und die Weiterbildung aktiv fördern.

Die Nachfrage nach qualifiziertem Personal, insbesondere in technischen Bereichen, ist nach wie vor hoch und STRATEC steht bei der Gewinnung von Arbeitskräften in Konkurrenz zu regionalen und internationalen Unternehmen. Dem begegnet die Gesellschaft durch die Pflege und den Ausbau des Images als attraktiver Arbeitgeber sowie die frühzeitige Ansprache von jungen Fachkräften, beispielsweise auf Karrieremessen. Darüber hinaus werden verschiedene Tätigkeiten, etwa im Bereich der Softwareentwicklung, standortübergreifend durchgeführt, um die verfügbaren Ressourcen der jeweiligen Standorte zu nutzen. Somit wird eine bessere Verfügbarkeit verschiedener Berufszweige an anderen Standorten gezielt genutzt, um Engpässe an geeignetem Personal zu vermeiden.

Kreditausfallrisiko

Obgleich es sich bei den Kunden und Partnern von STRATEC in der Regel um Unternehmen handelt, die in ihren Märkten eine starke Stellung einnehmen und solide finanziert sind, verbleibt ein Risiko, dass ein Kunde aufgrund der Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommt.

Diesem Risiko wird soweit möglich durch eine Warenkreditversicherung bzw. durch eine Forderungsausfallversicherung sowie durch ein Kundenscreening vor Vertragsabschluss entgegengewirkt. Daher wertet STRATEC das hieraus bestehende Risiko als gering.

Sonstige Risiken

Seitens der Verantwortungsträger wurden innerhalb des Risikofrüherkennungssystems die nachfolgend dargestellten Punkte als potentielle Herausforderungen herausgearbeitet, denen es vorzubeugen gilt, um den Eintritt eines Risikos zu vermeiden:

  • Der Einsatz von geeigneten Werkzeugen im IT-Bereich für die Vernetzung von Kundeninformation aus dem Markt sowie sonstiger IT-Systeme,
  • Auswirkungen durch Verschiebungen von Marktanteilen aktueller und potenzieller STRATEC-Kunden,
  • Risiko, dass Kunden nicht die erwarteten Stückzahlen am Markt platzieren und sich hierdurch Abwertungspotential auf aktivierte Entwicklungsaufwendungen ergibt,
  • Zeitlich versetzte Markteinführungen durch STRATEC-Kunden in unterschiedlichen geografischen Märkten,
  • Lieferfähigkeitsrisiken bei zulassungsrelevanten oder proprietären Komponenten hoher Komplexität.

Gesamteinschätzung der Risikosituation der STRATEC-Gruppe

Der Vorstand von STRATEC hat durch das Risikomanagementsystem und die fortlaufende Berichterstattung einen dem jeweiligen Bereich und dessen wirtschaftlicher Bedeutung entsprechenden Überblick über die Risiken. Diese haben sich dabei im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert.

In der Gesamtbetrachtung der Risiken sind für den Vorstand derzeit keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinträchtigen könnten.

In Folge der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) beobachtet STRATEC bei einigen Kunden derzeit ein volatileres Bestellverhalten. Zuletzt waren hierbei tendenziell Erhöhungen bei den Bestellungen und den Bestellprognosen zu verzeichnen. Insgesamt sind die Auswirkungen der Pandemie jedoch noch nicht vollumfänglich absehbar.

Risikomanagementsystem

RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

INTERNES KONTROLLSYSTEM

STRATEC hat ein internes Kontrollsystem etabliert, dessen Ziel es ist, das Vermögen und die Informationen des Unternehmens zu schützen sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und der vorgeschriebenen Geschäftspolitik zu sichern.

Das interne Kontrollsystem basiert auf:

  • Internen Richtlinien
  • Vorgaben und Prozessen
  • Gesetzen

CORPORATE COMPLIANCE

STRATEC hat seine konzernweit gültigen Verhaltensrichtlinien und ethischen Grundsätze sowie weitere Richtlinien in einem Verhaltenskodex (Corporate Compliance Policy) zusammengefasst. Dieser ist für alle Mitarbeiter bindend und wird turnusgemäß durch eine aktualisierte Risikoanalyse weiterentwickelt.

Diese Richtlinien basieren auf:

  • Gesetzen
  • Normen
  • Internen Anweisungen

RISIKOFRÜH-ERKENNUNGSSYSTEM

Innerhalb der STRATEC-Gruppe wurde im Rahmen des Risikomanagementsystems ein Risikofrüherkennungssystem etabliert, welches in Form eines Risikohandbuchs zur Beurteilung potentieller Risikobereiche umgesetzt wurde. Es dient der Analyse und Beurteilung von Risiken des Unternehmens und seines Umfelds.

Unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben des § 91 Absatz 2 AktG bildet das bei STRATEC etablierte System ein umfassendes Instrument zur Überwachung elementarer Prozesse und frühzeitigen Identifizierung eventueller Risiken ab.

  • Aktiengesetz
  • Risikohandbuch
  • Interne Anweisungen

Internes Kontrollsystem

STRATEC verfügt über ein internes Kontrollsystem (IKS), welches Prüfungsprozesse unter anderem im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess enthält und indem geeignete Unternehmensstrukturen sowie Arbeitsprozesse definiert und in der Organisation umgesetzt sind. Ziel des IKS ist es, Fehlerrisiken und Schäden, die durch das eigene Personal oder durch kriminelle Dritte verursacht werden können, so weit wie möglich auszuschließen. Das IKS umfasst im Allgemeinen folgende Maßnahmen:

  • Durchführung von internen und externen Prüfungen anhand von Kontrolllisten;
  • Aufdecken von Regelungslücken und Regelverstößen anhand einer strukturierten und risikoorientierten Vorgehensweise;
  • Erstellung von Prüfungsberichten zur Weitergabe an den Vorstand;
  • Prüfung der Umsetzung von Korrekturmaßnahmen.

Folglich wird der Wirkungsgrad der betrieblichen Prozesse nachhaltig gesichert und erhöht. Ferner wird das Kontrollbewusstsein im Unternehmen sensibilisiert.

Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Der (Konzern-) Rechnungslegungsprozess soll gewährleisten, dass unter Beachtung der einschlägigen Gesetze und Normen die (Konzern-) Rechnungslegung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von STRATEC vermittelt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass ein IKS, unabhängig von dessen Ausgestaltung, keine absolute Sicherheit dahingehend liefern kann, dass wesentliche Falschaussagen in der Rechnungslegung vermieden oder aufgedeckt werden.

Das IKS von STRATEC hat ferner sicherzustellen, dass eine einheitliche, korrekte und zeitnahe buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Transaktionen erfolgt, um die Einhaltung der gesetzlichen Normen, der Rechnungslegungsvorschriften sowie der internen Richtlinien zur Rechnungslegung, welche für die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verbindlich sind, zu gewährleisten.

Um die Risiken soweit wie möglich einzugrenzen und um fehlerbehaftete Aussagen und Angaben im Konzernabschluss oder betrügerische Handlungen zu vermeiden bzw. aufzudecken, werden die folgenden wesentlichen Maßnahmen ergriffen:

  • Regelmäßige, prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen beispielsweise durch die Trennung von Funktionen, das Einhalten des Vier-Augen-Prinzips, die Implementierung von Zugriffsbeschränkungen und Zahlungsrichtlinien;
  • Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzierung durch konzernweite Vorgaben;
  • Durchsicht und Analyse der lokalen Abschlüsse.

Das IKS von STRATEC hat sicherzustellen, dass die Einzelgesellschaften in der STRATEC-Gruppe ihre Abschlüsse nach den jeweils für sie geltenden Vorschriften und unter Wahrung der konzernweiten Maßgaben erstellen. In diesem gesamten Rechnungslegungsprozess werden die lokalen Gesellschaften durch geschulte Ansprechpartner bei der Muttergesellschaft unterstützt, die gleichzeitig eine Qualitätskontrolle für die übernommenen Finanzdaten bilden und den Gesellschaften daneben bei komplexen Fragestellungen zur Seite stehen. Auf Basis der Daten der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Tochterunternehmen wird das konsolidierte Rechenwerk unter Zugrundelegung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben zentral erstellt. Die Fachverantwortlichen kontrollieren die etablierten Prozesse zur Überprüfung der Regelkonformität bei der Überleitung in den Konzernabschluss. Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses wird auch auf die Expertise von externen Beratungsgesellschaften zurückgegriffen. Als börsennotiertes Unternehmen überwacht und analysiert STRATEC alle Änderungen der Gesetze, IFRS-Rechnungslegungsstandards und anderer Verlautbarungen bezüglich der Relevanz und Auswirkungen auf den Konzernabschluss, damit diese zeitnah umgesetzt werden können.

Corporate Compliance

Die STRATEC Compliance Policy ist für alle Mitarbeiter bindend und wird turnusgemäß durch eine regelmäßig aktualisierte Risikoanalyse weiterentwickelt. Das Verständnis von Corporate Compliance wird bei STRATEC als wichtiger Grundbaustein der täglichen Geschäftstätigkeit sowohl intern als auch extern gesehen. Hierbei ist die Beachtung von unterschiedlichen Rechtssystemen und Rechtsordnungen genauso wichtig, wie das Einhalten ethischer Grundsätze.

Diese Richtlinien werden in Form von Schulungen und persönlichen Gesprächen allen Mitarbeitern, Vorgesetzten und Vorständen vermittelt.

Nur über die Kenntnis und das Verständnis anwendbarer Regelungen kann die Einhaltung durch alle relevanten Personen als Ganzes gewährleistet werden. Nur so ist ein Auftreten im internationalen Geschäftsverkehr nach den notwendigen Standards möglich.

Um die unternehmensweite Compliance-Kultur zu standardisieren, werden auch die lokalen Compliance-Verantwortlichen aller STRATEC-Tochterunternehmen regelmäßig gezielt geschult. Daneben wird bei Corporate Compliance Summits ein Erfahrungsaustausch ermöglicht. Das Ziel ist es, ein gruppenweit einheitliches Compliance Management System zu pflegen und die lokalen Verantwortlichen bei der Umsetzung zu unterstützen.

Neben den Schulungen für neue Mitarbeiter finden regelmäßig Schulungen innerhalb der Abteilungen statt, um alle Mitarbeiter für das Compliance-Verständnis zu sensibilisieren.

Die STRATEC Corporate Compliance Policy beinhaltet folgende Elemente:

  • Korruptionsprävention im Sinne von Einhaltung des Gebotes der Integrität im Geschäftsverkehr, insbesondere ein Verbot jeglicher unzulässiger Einflussnahme,
  • regelmäßige Schulung der Mitarbeiter, sowie Informationsmaterial im Intranet als auch an Informationstafeln,
  • Einhaltung sämtlicher gesetzlicher, behördlicher und interner Vorschriften,
  • die Verpflichtung zur Bereitstellung von fairen und respektvollen Arbeitsumgebungen im Unternehmen,
  • Hilfestellungen um Interessenskonflikte zwischen privaten und geschäftlichen Belangen zu vermeiden,
  • Einhaltung kapitalmarktrechtlicher, kartellrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften,
  • Urheberrecht und Lizenzkonformität,
  • respektvoller und professioneller Umgang im Unternehmen.

STRATECs Compliance Management System wird kontinuierlich um aktuelle Themen erweitert und optimiert. Dadurch werden die Vorgesetzten der verschiedenen Ebenen in die Lage versetzt, bestimmte Risiken zu erkennen und diese durch die Einleitung geeigneter Maßnahmen zu reduzieren oder gänzlich zu vermeiden. Ergänzend finden in regelmäßigen Abständen persönliche Gespräche zwischen Vorgesetzten und dem zuständigen Compliance Officer statt. Durch diese persönlichen Gespräche können potentielle Konflikte oder fragliche Sachverhalte in den Abteilungen früh erkannt und geklärt werden. Die abschließenden Ergebnisse der Gespräche berichtet der Compliance Officer direkt an den Vorstand. Der Vorstand nimmt seine Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat wahr.

Als Teil des Corporate Compliance Management System wird eine regelmäßige Überwachung steuerlicher Risikobereiche innerhalb der Gruppe durch ein steuerliches Kontrollsystem (Tax-CMS) gewährleistet. Somit sollen mögliche steuerliche Risiken rechtzeitig identifiziert und analysiert werden, mit dem Ziel diese zu minimieren bzw. zu vermeiden.

STRATEC erwartet von jedem Mitarbeiter ein compliance-konformes Verhalten, um sicherzustellen, dass in dessen Verantwortungsbereich liegende geschäftliche Entscheidungen sowie Handlungen kontinuierlich mit der Corporate Compliance Policy übereinstimmen.

Ein anonymisiertes Hinweisgebersystem (Whistleblowing System) für Hinweise auf Regel- und Rechtsverstöße ist seit 2017 in Kraft.

Risikofrüherkennungssystem

Das Risikofrüherkennungssystem bei STRATEC folgt den gesetzlichen Vorgaben des § 91 Absatz 2 AktG. Die zu analysierenden Risikokategorien sind im Wesentlichen allgemeine Betriebsrisiken, Marktrisiken sowie Projektrisiken. Darunter fallen beispielsweise Risiken aus Beteiligungen, Logistikrisiken, IT-Risiken, Personalrisiken, finanzwirtschaftliche Risiken, Absatzmarktrisiken und rechtliche Risiken. Die jeweiligen Verantwortungsträger erstellen in den vorgegebenen Zeitabständen Berichte über ihre Verantwortungsbereiche, die in einer systematisierten Vorgehensweise qualifiziert und quantifiziert werden. Dabei werden die jeweiligen Berichte durch ein Risikokomitee, das sich aus Mitgliedern operativer Fachbereiche sowie aus dem Bereich Finanzen zusammensetzt, geprüft und durch den Vorstand bewertet. Außergewöhnliche Vorgänge müssen hiervon unabhängig sofort gemeldet werden. In den unterschiedlichen Aggregationsstufen wird den Entscheidungsträgern und Organen ein so genanntes Risikohandbuch als Steuerungsinstrument zur Verfügung gestellt. Mit dem Risikohandbuch wird ein adäquates Handlungsschema zur Verfügung gestellt, welches die Nutzer in die Lage versetzt, notwendige Schritte und Maßnahmen zur Erfüllung interner und gesetzlicher Anforderungen durchzuführen.

Somit können etwaige bestandsgefährdende Risiken frühzeitig identifiziert und die sich hieraus möglicherweise ableitenden Konsequenzen, auch über den zeitlichen Verlauf hinweg, mit der Veränderung der Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und sichtbar gemacht werden. Hierbei sind auch die jeweiligen Einzelgesellschaften der STRATEC-Gruppe sowie mögliche Wechselwirkungen zwischen den Konzerngesellschaften in die Risikoanalyse und die Berichterstattung miteinbezogen. Zur Risikobewältigung werden generell die folgenden Maßnahmen eingesetzt:

  • Erhöhte Ressourcenzuteilung,
  • kürzere Überwachungsintervalle,
  • erhöhte Management-Attention,
  • Vereinbarung von Maßnahmen zur Risikobeseitigung.

Das Risikomanagementsystem der STRATEC SE wird durch Integration der Tochtergesellschaften in das Risikomanagementsystem der Gruppe sichergestellt. Auf Ebene der Abteilungen Entwicklung, Fertigung, Marketing und Vertrieb ist neben dem strukturierten Reporting und der Erhebung der Finanzkennzahlen in wöchentlichen, monatlichen und quartalsweisen Intervallen auch die sofortige Meldung von wesentlichen Ereignissen verpflichtend.

Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

STRATECs Finanzstrategie ist auf die Bereitstellung der notwendigen Mittel für das angestrebte organische und mögliche akquisitorische Wachstum ausgerichtet.

Die Finanzierung der STRATEC-Gruppe erfolgt durch die aus der operativen Geschäftstätigkeit erzielten Mittelzuflüsse sowie aus einer mittel- bis langfristig ausgerichteten Finanzierung durch drei Kreditinstitute im Rahmen eines Rahmenkreditvertrags und Festzinsdarlehen. Investitionsprogramme und Förderdarlehen werden soweit möglich in die Finanzierung mit eingebunden.

Eine grundsätzlich konservative Finanzpolitik mit dem Ziel der jederzeitigen Bereitstellung erforderlicher Liquidität, beispielsweise für neue Entwicklungs- und Forschungsvorhaben oder für externes Wachstum sowie ein effektives Risikomanagement, sind die wichtigsten Ziele für das Finanzmanagement der STRATEC-Gruppe. Die Erreichung dieser Ziele wird vorwiegend durch Liquiditätsplanung und -steuerung sowie eine Optimierung der Finanzierungskosten verfolgt. Darüber hinaus betreibt STRATEC, bei einer Ausschüttungsquote von 40 bis 60% des bereinigten Konzernergebnisses, eine auf Kontinuität ausgerichtete Dividendenpolitik, die sich an der langfristigen und nachhaltigen Geschäftsentwicklung der Gruppe ausrichtet. Dabei steht die Nutzung externer und interner Wachstumschancen, bei der von dieser Maßgabe temporär abgewichen werden kann, unverändert in STRATECs Fokus.

Finanzielle Risiken können grundsätzlich aus Währungs- und Zinsschwankungen erwachsen. Wie zuvor erwähnt (siehe Abschnitt "2. Risiken – Währungsrisiken") nehmen die Währungsrisiken in Beschaffungs- und Vertriebsmärkten innerhalb der STRATEC-Gruppe zu. Deshalb werden, um diesem Risiko zu begegnen, gezielt derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt.

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögensgegenstand und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Bei den finanziellen Vermögenwerten wird unterschieden zwischen:

  • Originären Finanzinstrumenten wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen oder auch Finanzforderungen und Finanzschulden,
  • derivativen Finanzinstrumenten ohne Sicherungszusammenhang mit einem Basisgeschäft
  • und derivativen Finanzinstrumenten wie Sicherungsgeschäften, die zur Absicherung gegen Risiken aus Änderungen von Währungskursen und Zinssätzen eingesetzt werden.

Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Sicherung von Grundgeschäften, nicht aber zu Handels- oder Spekulationszwecken genutzt.

Die Cash-Management-Verantwortlichen überprüfen in regelmäßigen Abständen, ob Währungssicherungsgeschäfte sinnvoll sind. Es wird erwartet, dass das Risiko aus Währungsschwankungen und somit der Abschluss entsprechender Sicherungsgeschäfte weiter zunehmen wird. Grundsätzlich werden Finanzderivate dort eingesetzt, wo Risiken aus dem operativen Geschäft oder Währungsbestandsrisiken abzusichern sind. Der Abschluss dieser Geschäfte ist an sehr strenge Auflagen in der Geschäftsordnung des Vorstands gebunden und wurde mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Währungssicherungsgeschäfte abgeschlossen.

Zinsrisiken begegnen wir auf der Grundlage der internen Vorgaben des Risikomanagementsystems. Danach können in Abhängigkeit von der internen Risikoeinschätzung auch Absicherungen mittels Finanzderivaten vorgenommen werden. Finanzderivate zur Zinsoptimierung können dort eingesetzt werden, wo es Finanzierungsnotwendigkeiten opportun machen und wo sie vor dem Hintergrund einer generellen Transaktion stehen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Zinsderivate von STRATEC abgeschlossen.

Bezüglich weiterer Details verweisen wir auf die Abschnitte "G. Finanzinstrumente" und "H. Risikomanagement" des Konzernanhangs.

E. VERGÜTUNGSBERICHT

Der Vergütungsbericht der STRATEC SE erläutert die Grundlagen für die Festlegung der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Höhe und Struktur. Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Vorgaben des § 314 Absatz 1 Nr. 6a) Satz 5 bis 8 und Nr. 6b) HGB sowie § 315a Absatz 2 HGB.

Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands

Der Aufsichtsrat setzt die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest, beschließt das Vergütungssystem und überprüft es regelmäßig. Die Festlegung der Vergütung orientiert sich insbesondere sowohl an der Aufgabe und der Leistung des Einzelnen als auch an der wirtschaftlichen Lage sowie der zukünftigen Entwicklung von STRATEC. Das Vergütungssystem des Vorstands entspricht weiterhin dem auf der Hauptversammlung am 6. Juni 2013 mehrheitlich gebilligten Vergütungssystem, bestehend aus einer auf das Geschäftsjahr bezogenen fixen Vergütung, einer auf das Geschäftsjahr bezogenen variablen Vergütung, einer auf das Geschäftsjahr und die beiden Folgejahre bezogenen variablen Vergütung sowie einer langfristigen, aktienkursbasierten Vergütung.

Einer auf das Geschäftsjahr bezogenen fixen Vergütung

Diese umfasst einen Grundbetrag, der monatlich als Gehalt ausbezahlt wird sowie Nebenleistungen wie beispielsweise die Bereitstellung eines angemessenen Personenkraftwagens, Versicherungsleistungen und einzelvertragliche Regelungen bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Darüber hinaus ist die private Nutzung dienstlich erworbener Bonusmeilen und sonstiger Vergünstigungen in einem angemessenen Umfang ausdrücklich gestattet.

Einer auf das Geschäftsjahr bezogenen variablen Vergütung (Short Term Incentive)

Diese umfasst eine Zielgrößen- als auch eine erweiterte Komponente. Die Zielgrößenkomponente bemisst sich nach einem Prozentsatz von dem um einen Sockelbetrag gekürzten nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelten Ergebnis vor Steuern und Zinsen sowie Abschreibungen und Wertminderungen im Konzern (Konzern-EBITDA). Die erweiterte Komponente wird durch den Aufsichtsrat unter der Maßgabe, dass dadurch besondere Leistungen des Vorstands honoriert werden sollen (Anerkennungsbonus), festgelegt. Die Auszahlung der Zielgrößenkomponente erfolgt nach der Hauptversammlung der STRATEC SE für das Geschäftsjahr 2019, wobei ein einvernehmlich festgelegter monatlicher Vorauszahlungsanspruch des Vorstands besteht. Die Auszahlung der erweiterten Komponente erfolgt unmittelbar nach dem Aufsichtsratsbeschluss, im welchem die Gewährung beschlossen wurde.

Einer auf das Geschäftsjahr und die beiden Folgejahre bezogenen variablen Vergütung (Mittelfristige Vergütungsvereinbarung bzw. MVV oder Mid Term Incentive)

Diese beinhaltet zu gleichen Teilen eine gebundene Komponente, eine individuelle Komponente und eine Zusatzkomponente, wobei sich die gebundene Komponente aus zwei Subkomponenten zusammensetzt. Die festgelegten Zielvorgaben für die gebundenen Komponenten sind dabei an die prozentuale Steigerung von Konzernumsatz sowie Konzern-EBITDA gekoppelt. Für eine 100%ige Zielerreichung ist hierbei ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 12,5% über den Zeitraum der MVV vorgegeben. Für die individuelle Komponente werden vom Aufsichtsrat mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied sowohl Einzel- als auch Gesamtziele vereinbart, welche insbesondere auch Zielgrößen in Bezug auf nichtfinanzielle Leistungsindikatoren beinhalten. Die Zielerreichung für die MVV bemisst sich darüber hinaus in der zeitlichen Dimension jeweils aus der Erreichung der festgelegten Zielvorgaben für das laufende Geschäftsjahr und der beiden Folgejahre sowie einem Zielbonus, d.h. dem Betrag, der im Fall einer 100%igen Zielerreichung aller Komponenten ausgezahlt wird. Die Auszahlung der MVV erfolgt jeweils nach der Hauptversammlung der STRATEC SE des zweiten Folgejahres. Demzufolge erfolgt die Auszahlung der im Jahr 2017 (bzw. 2018 und 2019) gewährten MVV im Jahr 2020 (bzw. 2021 und 2022). Es können jedoch mit Rücksicht auf die Erreichung der individuellen Zielvorgaben und der Erreichung der Zwischenzielvorgaben jeweils Vorauszahlungen zum Ende eines jeden Geschäftsjahres im Einvernehmen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat vorgenommen werden. Diese Möglichkeit der Vorauszahlung wurde bisher nicht in Anspruch genommen.

Einer langfristigen, aktienkursbasierten Vergütung (Long Term Incentive)

Ab dem Geschäftsjahr 2018 beinhaltet diese im Verhältnis 75% zu 25% sowohl schuldrechtliche Vereinbarungen, bei denen sich die Zahlungen an der langfristigen Aktienkursentwicklung orientieren, ohne dass eine tatsächliche Lieferung physischer bzw. tatsächlicher Aktien erfolgt (Aktienwertsteigerungsrechte; SARs) als auch Aktienoptionen. Detaillierte Angaben zur Ausgestaltung der Aktienoptionsprogramme sind im Konzernanhang im Abschnitt "C. Konzernbilanz (9) Eigenkapital – Aktienoptionsprogramme" dargestellt.

Die Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) sind grundsätzlich wie folgt ausgestaltet:

Die Rechte beziehen sich auf eine zu leistende Zahlung der Gesellschaft an das Vorstandsmitglied, wobei die Höhe der zu leistenden Zahlung auf Basis der im XETRA-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse dokumentierten Entwicklung des Aktienwertes der STRATEC SE (Bezugsaktie) über eine vorab festgelegte Laufzeit hinweg ermittelt wird.

Die Laufzeit soll dabei, gerechnet vom Ausgabestichtag, mindestens fünf Jahre betragen, wobei eine erstmalige Auszahlung des Wertes der Wertsteigerungsrechte frühestens nach einer "Mindestwartezeit" von zwei Jahren verlangt werden kann. Bei einer Auszahlung vor Ende der Laufzeit der Rechte (vorzeitiges Auszahlungsverlangen) verkürzt sich die Laufzeit der Rechte entsprechend. Sofern das Ende der Laufzeit auf einen Zeitpunkt fallen sollte, welcher innerhalb von 30 Börsenhandelstagen vor dem Termin der Veröffentlichung von Quartals- oder Jahresabschlusszahlen liegt, verlängert sich die Laufzeit bis zum ersten Börsenhandelstag nach Ablauf dieses Zeitfensters.

Ein vorzeitiges Auszahlungsverlangen muss schriftlich gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats erfolgen und darf nicht innerhalb des vorgenannten Zeitfensters liegen. Im Übrigen hat ein vorzeitiges Auszahlungsverlangen zu unterbleiben, sofern nach insiderrechtlichen Vorschriften oder nach festgelegten Compliance-Regeln zum jeweiligen Zeitpunkt Geschäfte mit Aktien der STRATEC SE nicht durchgeführt werden sollten.

Der Auszahlungsanspruch ist, sofern der Aufsichtsrat hiervon nichts abweichendes bestimmt, auf Basis der Steigerung des XETRA-Schlusskurses einer Bezugsaktie bis zum Ende der Laufzeit (bezogen auf einen 30-tägigen Durchschnittskurs zuzüglich Dividenden) gegenüber dem XETRA-Schlusskurs zum Zeitpunkt des Ausgabestichtages (Bezugskurs) zu ermitteln, wobei die jährliche Kurssteigerung der Bezugsaktie – ohne dass die Kursentwicklung innerhalb der Laufzeit zu berücksichtigen ist – mindestens acht Prozent betragen muss (Auszahlungshürde). Sofern die Laufzeit der Rechte nicht einem vollen Jahr entspricht, ist die Kurssteigerung pro rata temporis zu ermitteln.

Die Höhe des Auszahlungsanspruches nach Ablauf der Mindestwartezeit bzw. am Ende der Laufzeit – vorausgesetzt, dass die Auszahlungshürde erreicht wird – errechnet sich, sofern der Aufsichtsrat hiervon nichts Abweichendes bestimmt, als Differenz zwischen dem ermittelten Bezugskurs am Anfang der Laufzeit multipliziert mit der Anzahl der Rechte abzüglich ermitteltem Bezugskurs am Ende der (verkürzten) Laufzeit ebenfalls multipliziert mit der Anzahl der Rechte.

Die Auszahlung an sich hat mit der nächsten Gehaltsabrechnung des Vorstandsmitgliedes, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Ende der (verkürzten) Laufzeit zu erfolgen. Die STRATEC SE kann, bei Auszahlungsbeträgen über 100.000,00 € und unter Verpflichtung zur Verzinsung, verlangen, dass die Auszahlung in zwei gleich hohen Raten nach sechs und nach zwölf Monaten erfolgen soll.

Vergütung aus der Tätigkeit bei verbundenen Unternehmen

Sofern der Vorstand Aufsichtsratsmandate, Geschäftsführerpositionen oder ähnliche Ämter bei verbundenen Unternehmen wahrnimmt, soll hierfür durch das verbundene Unternehmen regelmäßig keine gesonderte Vergütung bezahlt werden. Sofern gleichwohl eine solche Vergütung erfolgt, werden diese Beträge entsprechend angerechnet.

Begrenzungen (CAP)

Im Zusammenhang mit den variablen Vergütungsbestandteilen bestehen Regelungen, die sowohl die Komponenten einzeln als auch in Kombination bezüglich Wert und Grad der Zielerreichung begrenzen. So ist zum Beispiel die Vergütung, die sich aus der Zielgrößenkomponente im Rahmen der "Short Term Incentive", der "Mid Term Incentive" sowie der "Long Term Incentive" ergibt, insgesamt auf das maximal zweifache des Grundbetrages zuzüglich bestimmter Nebenleistungen und Versorgungszusagen begrenzt. Des Weiteren verfügt der Aufsichtsrat über die gesetzlichen Beschränkungsmöglichkeiten.

Individuelle Vergütung des Vorstands nach Maßgabe des Handelsgesetzbuches (HGB)

Die einzelnen Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr 2019 die nachstehenden Bezüge für ihre Tätigkeit im Vorstand.

Individuelle Vergütung des Vorstands (in T€)

Marcus Wolfinger Dr. Robert Siegle Dr. Claus Vielsack Gesamt
2019 2018 2019 2018 2019 2018 2019 2018
Erfolgsunabhängige Komponente
• Grundbetrag
• Sonstiges1
272
23
272
23
239
11
239
11
210
12
210
11
721
46
721
45
Erfolgsbezogene Komponente
• Vergütungsanspruch MVV2
• Sonstige erfolgsbezogene Komponente
158
295
165
282
130
229
136
219
100
191
104
184
388
715
405
685
Summe 748 742 609 605 513 509 1.870 1.856
Komponente mit langfristiger Anreizwirkung
• Aktienoptionen3
• Aktienwertsteigerungsrechte (SARs)4
83
276
79
243
42
138
39
121
42
138
39
121
167
552
157
485

1 Die Angabe "Sonstiges" beinhaltet den geldwerten Vorteil aus der Überlassung eines Personenkraftwagens sowie Versicherungsleistungen

(ohne geleistete Beiträge zur Altersversorgung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie D&O-Versicherung).

2 Die Angabe betrifft die mittelfristige Vergütungsvereinbarung 2017 (bzw. 2016), welche die Jahre 2017, 2018 und 2019 (bzw. 2016, 2017 und 2018) umfasst und in 2020 (bzw. 2019) ausgezahlt wird.

3 Bei der Angabe handelt es sich um den nach IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) ermittelten beizulegenden Zeitwert der gewährten Aktienoptionen

im Zeitpunkt der Gewährung, obwohl dieser zum Bilanzstichtag zum Teil noch nicht erdient war.

4 Bei der Angabe handelt es sich um den nach IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) ermittelten beizulegenden Zeitwert der gewährten Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) im Zeitpunkt der Gewährung.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden Herrn Marcus Wolfinger 5.000 Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 57,82 €, Herrn Dr. Robert Siegle 2.500 Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 57,82 € und Herrn Dr. Claus Vielsack 2.500 Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 57,82 € gewährt.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden von Herrn Marcus Wolfinger 20.000 (Vorjahr: 12.500) Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 28,09 € (Vorjahr: 31,63 €), von Herrn Dr. Robert Siegle 15.000 (Vorjahr: 12.500) Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 28,09 € (Vorjahr: 31,63 €) und von Herrn Dr. Claus Vielsack keine Aktienoptionen ausgeübt. Im Geschäftsjahr 2018 wurden von Herrn Dr. Claus Vielsack 2.500 Aktienoptionen, die ihm vor seiner Berufung in den Vorstand gewährt wurden, zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 31,71 € ausgeübt.

Zum 31. Dezember 2019 stehen bei Herrn Marcus Wolfinger 30.000 (Vorjahr: 45.000) Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 40,30 € (Vorjahr: 32,93 €) und einer gewichteten restlichen Vertragslaufzeit von 34,2 (Vorjahr: 29,9) Monaten aus. Bei Herrn Dr. Robert Siegle stehen zum 31. Dezember 2019 15.000 (Vorjahr: 27.500) Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 40,30 € (Vorjahr: 32,05 €) und einer gewichteten restlichen Vertragslaufzeit von 34,2 (Vorjahr: 28,0) Monaten aus. Bei Herrn Dr. Claus Vielsack stehen zum 31. Dezember 2019 15.000 (Vorjahr: 12.500) Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 40,30 € (Vorjahr: 36,80 €) und einer gewichteten restlichen Vertragslaufzeit von 34,2 (Vorjahr: 27,4) Monaten aus.

Zum 31. Dezember 2019 waren bei Herrn Marcus Wolfinger 20.000 (Vorjahr: 40.000) Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 31,87 € (Vorjahr: 29,98 €), bei Herrn Dr. Robert Siegle 10.000 (Vorjahr: 25.000) Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 31,87 € (Vorjahr: 29,60 €) und bei Herrn Dr. Claus Vielsack 10.000 (Vorjahr: 10.000) Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 31,87 € (Vorjahr: 31,87 €), ausübbar.

Die Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) der einzelnen Mitglieder des Vorstands entwickelten sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt:

Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) des Vorstands

Stand Zugang Stand davon Fair Value RLZ3
Angaben in Stück, Bezugskurs1 Fair Value2 01.01. Abgang 31.12. ausübbar 31.12. 31.12.
€ oder Monaten Stück Stück Stück Stück T€ Monate
Marcus Wolfinger
SARs T I 2017 v. 23.01.2017 45,05 21,17 20.000 -20.000 0 n/a n/a n/a
SARs T I 2018 v. 25.10.2018 57,60 16,18 15.000 0 15.000 0 266 45,8
SARs T I 2019 v. 15.01.2019 57,82 18,43 0 15.000 15.000 0 266 48,5
Dr. Robert Siegle
SARs T I 2017 v. 23.01.2017 45,05 21,17 10.000 -10.000 0 n/a n/a n/a
SARs T I 2018 v. 25.10.2018 57,60 16,18 7.500 0 7.500 0 133 45,8
SSARs T I 2019 v. 15.01.2019 57,82 18,43 0 7.500 7.500 0 133 48,5
Dr. Claus Vielsack
SARs T I 2017 v. 23.01.2017 45,05 21,17 10.000 -10.000 0 n/a n/a n/a
SARs T I 2018 v. 25.10.2018 57,60 16,18 7.500 0 7.500 0 133 45,8
SARs T I 2019 v. 15.01.2019 57,82 18,43 0 7.500 7.500 0 133 48,5
Gesamt /Durchschnitt 57,71 17,31 70.000 30.000
-40.000
60.000 0 1.064 47,8

1 Bei der Angabe handelt es sich um den XETRA-Schlusskurs der Bezugsaktie zum Zeitpunkt des Ausgabestichtages.

2 Bei der Angabe handelt es sich um den nach IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) ermittelten beizulegenden Zeitwert im

Zeitpunkt der Ausgabe bzw. der Auszahlung je Aktienwertsteigerungsrecht (SAR).

3 Bei der Angabe handelt es sich um Restlaufzeiten der Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) bezogen auf die Gesamtlaufzeit.

Im Geschäftsjahr 2019 sind keine Aktienwertsteigerungsrechte verwirkt oder verfallen.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden für Herrn Marcus Wolfinger 483 T€ (Vorjahr: 85 T€), für Herrn Dr. Robert Siegle 242 T€ (Vorjahr: 43 T€), und Herrn Dr. Claus Vielsack 242 T€ (Vorjahr: 43 T€), im Zusammenhang mit Aktienwertsteigerungsrechten (SARs) aufwandswirksam erfasst.

Regelungen zur regulären Beendigung der Tätigkeit als Vorstand

Im Rahmen der regulären Beendigung der Tätigkeit als Vorstand bestehen zum Abschlussstichtag die folgenden Regelungen für die Mitglieder des Vorstands:

Altersversorgung

Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine Versorgung von der STRATEC SE, wenn sie das Versorgungseintrittsalter, welches zwischen 60 bis 67 Jahren beträgt, erreicht und ihre Tätigkeit als Mitglied des Vorstands beendet haben. Die Versorgung wird dabei wahlweise als Einmalbetrag oder laufende lebenslange Rentenzahlung geleistet. Die Versorgungsansprüche bleiben, sofern eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Erreichen des Versorgungseintrittsalters erfolgt, unter bestimmten Voraussetzungen ungekürzt bestehen. Die Finanzierung der Versorgungsansprüche erfolgt durch die STRATEC SE sowohl mittelals auch unmittelbar. Zusätzlich zu den genannten Leistungen wurde mit Herrn Marcus Wolfinger noch eine lebenslange Versorgung der Hinterbliebenen vereinbart. Im Geschäftsjahr 2019 wurden für die zugesagten Leistungen im Rahmen der Altersversorgung für Herrn Marcus Wolfinger 114 T€ (Vorjahr: 123 T€), für Herrn Dr. Robert Siegle 104 T€ (Vorjahr: 101 T€) und für Herrn Dr. Claus Vielsack 40 T€ (Vorjahr: 44 T€) aufgewendet. Die Barwerte der bis zum 31. Dezember 2019 aus denen im Rahmen der Altersversorgung zugesagten Leistungen erworbenen Kapitalansprüche betragen für Herrn Marcus Wolfinger 1.174 T€ (Vorjahr: 869 T€) für Herrn Dr. Robert Siegle 805 T€ (Vorjahr: 567 T€) und für Herrn Dr. Claus Vielsack 247 T€ (Vorjahr: 162 T€). Die tatsächlichen Leistungen können dabei höher oder niedriger ausfallen als dargestellt.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Für die Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes von vierundzwanzig Monaten erhält jedes Mitglied des Vorstands für die ersten zwölf Monate eine Entschädigung in Höhe von 75% und für die darauf folgenden zwölf Monate eine Entschädigung in Höhe von 50% seiner zuletzt vertragsmäßig vereinbarten jährlichen Gesamtvergütung. Die Auszahlung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes hat dabei monatlich zu erfolgen. Auf die Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes kann von Seiten der STRATEC SE bedingt verzichtet werden. Die Nennwerte der für das nachvertragliche Wettbewerbsverbot zu zahlenden Entschädigungen betragen für Herrn Marcus Wolfinger 896 T€ (Vorjahr: 836 T€), für Herrn Dr. Robert Siegle 656 T€ (Vorjahr: 611 T€) und für Herrn Dr. Claus Vielsack 537 T€ (Vorjahr: 503 T€). Es ist davon auszugehen, dass die tatsächlichen Entschädigungen, insbesondere aufgrund der Unbestimmbarkeit des Zeitpunktes sowie der Vergütungshöhe, für das nachvertragliche Wettbewerbsverbot von den dargestellten Beträgen abweichen werden.

Aktienwertsteigerungsrechte (SARs)

Die den Mitgliedern des Vorstands gewährten Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) bleiben in vollem Umfang, inklusive dem Recht des vorzeitigen Auszahlungsverlangens, bis zum Ende der Laufzeit erhalten.

Regelungen zur vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit als Vorstand

Im Rahmen der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit als Vorstand bestehen zum Abschlussstichtag die folgenden Regelungen für die Mitglieder des Vorstands:

Abfindungen

Die Vorstandsverträge sind auf feste Zeit geschlossen. Im Fall einer vorzeitigen einvernehmlichen Beendigung des Vorstandsvertrages ohne einen zur Kündigung berechtigenden wichtigen Grund ist eine Abfindung maximal in Höhe von zwei Gesamtjahresvergütungen gemäß der letzten vollständigen Vergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres zu leisten. Bei Beendigung des Amtes im Fall eines "Change of Control" gem. § 315a Absatz 1 Nr. 9 HGB erhält der Vorstand unverändert eine Abfindung in Übereinstimmung mit den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Für das nachvertragliche Wettbewerbsverbot gelten die Regelungen des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes im Rahmen der regulären Beendigung der Tätigkeit als Vorstand entsprechend.

Dauerhafte Erwerbsunfähigkeit und Tod

Wird der Vorstand während der Dauer des Anstellungsvertrages dauerhaft erwerbsunfähig, so endet der Anstellungsvertrag drei Monate nach Ende des Monats, in dem die dauernde Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde. Die Vergütung bemisst sich danach entsprechend den Regelungen der regulären Beendigung der Tätigkeit im Vorstand. Stirbt der Vorstand während der Dauer des Anstellungsvertrages, so haben seine Hinterbliebenen Anspruch auf Fortzahlung der fixen Vergütung sowie der variablen Vergütung ohne Anerkennungsbonus für den Sterbemonat und die sechs folgenden Monate, jedoch längstens bis zu einem vom Ableben des Vorstands unabhängigen Ende des Anstellungsvertrages.

Aktienwertsteigerungsrechte (SARs)

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vorstandsvertrages werden die den Mitgliedern des Vorstands gewährten Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) zum Zeitpunkt des Ausscheidens auf Basis des durchschnittlichen XETRA-Schlusskurses der 30 Börsenhandelstage bis zum Ausscheidungszeitpunkt entsprechend denen zum Ende der Laufzeit der Rechte geltenden Bedingungen abgerechnet. Bestehende Auszahlungshürden in Form einer bestimmten prozentualen oder absoluten Kurssteigerung sind dabei pro rata temporis zu ermitteln.

Grundzüge des Vergütungssystems des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung der STRATEC SE geregelt und trägt der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens Rechnung.

Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für jedes Geschäftsjahr eine fixe Vergütung von 25.000,00 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der fixen Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der Vergütung.

Ferner erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für seine persönliche Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld von 750,00 €. Sollten mehrere Sitzungen am selben Tag stattfinden, wird das Sitzungsgeld nur einmal vergütet. Das Sitzungsgeld ist auf maximal sechs Sitzungen für jedes Geschäftsjahr begrenzt.

Die fixe Vergütung und das Sitzungsgeld werden mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres zur Zahlung fällig.

Darüber hinaus erstattet die Gesellschaft jedem Aufsichtsratsmitglied, die durch die Ausübung seines Amtes notwendigen und angemessenen Auslagen sowie die einer etwaigen auf seine Vergütung und seinen Auslagenersatz entfallende Umsatzsteuer.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats können in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einbezogen werden. Die Prämien hierfür übernimmt die Gesellschaft.

Individuelle Vergütung des Aufsichtsrats

Die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Geschäftsjahr 2019 die nachstehenden Bezüge für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat.

Dr. Frank
Hiller1
Rainer Baule Remmele Prof. Dr. Stefanie Brückner 2 Fred K. Gesamt
2019 2018 2019 2018 2019 2018 2019 2018 2019 2018
Fixum
Sitzungsentgelt
33
2
0
0
38
4
38
3
25
4
25
4
21
1
50
4
117
11
113
11
Gesamt 35 0 42 41 29 29 22 54 128 124

Individuelle Vergütung des Aufsichtsrats (in T€)

Mitglied des Aufsichtsrats seit dem 29. Mai 2019

2 Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 29. Mai 2019

F. ÜBERNAHME-RELEVANTE ANGABEN1

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das Grundkapital der Gesellschaft belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 12.030.295 € und war eingeteilt in 12.030.295 Stückaktien, die auf den Namen lauten. Darin enthalten sind 4.995 Stück eigene Aktien der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Beschränkungen des Stimmrechts der Aktien können sich insbesondere aus den Vorschriften des Aktiengesetzes ergeben. Beispielsweise unterliegen Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen nach § 136 AktG einem Stimmverbot und der Gesellschaft steht gemäß § 71b AktG aus eigenen Aktien kein Stimmrecht zu. Vertragliche Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind uns nicht bekannt.

Gemäß § 67 Abs. 2 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Gemäß § 4 Ziffer 4.2 der Satzung haben die Aktionäre der Gesellschaft zur Eintragung ins Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen handelt, ihren Namen, ihre Adresse und ihr Geburtsdatum, soweit es sich um juristische Personen handelt, ihre Firma, ihre Geschäftsadresse und ihren Sitz, sowie in jedem Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien und ihre elektronische Postadresse anzugeben, wenn sie eine haben. Die Aktionäre haben der Gesellschaft jede Änderung ihrer Adresse unverzüglich mitzuteilen. Eintragungen eines im eigenen Namen handelnden Aktionärs für Aktien, die einem anderen gehören, sind nur zulässig und im Verhältnis zur Gesellschaft wirksam, wenn die Tatsache, dass die Aktien einem anderen gehören, sowie die Person und die Adresse des Eigentümers der Gesellschaft im Aktienregister eingetragen werden. Entsprechendes gilt auch, wenn der Eingetragene oder der Eigentümer nach der Eintragung sein Eigentum an den Aktien auf einen anderen überträgt. Die Gesellschaft ist nach § 67 Abs. 4 AktG berechtigt, von dem im Aktienregister Eingetragenen Auskunft darüber zu verlangen, inwieweit ihm die Aktie, als deren Inhaber er im Aktienregister eingetragen ist, tatsächlich gehören und, soweit dies nicht der Fall ist, die zur Führung des Aktienregisters notwendigen Informationen demjenigen zu übermitteln, für den er die Aktien hält. Solange einem solchen Auskunftsverlangen nicht nachgekommen ist, bestehen die Stimmrechte aus dem betreffenden Aktienbestand nach § 67 Abs. 2 AktG nicht.

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten

Gemäß den uns vorliegenden Mitteilungen nach § 33 WpHG war zum 31. Dezember 2019 kein Aktionär mit mehr als 10% der Stimmrechte direkt an der Gesellschaft beteiligt. Von Frau Bettina Siegle, Frau Tanja van Dinter, Herrn Ralf Leistner, Herrn Hermann Leistner, Frau Doris Leistner sowie der Herdor Beteiligungs GmbH und der Herdor GmbH & Co. KG (alle in Deutschland) liegen uns Mitteilungen vor, dass sie jeweils mit über 25% der Stimmrechte an der Gesellschaft aufgrund der Zurechnung von Stimmrechten beteiligt sind.

Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten, sind dem Vorstand nicht bekannt.

Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien der Gesellschaft mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Soweit die Gesellschaft im Rahmen ihres Mitarbeiteraktienprogramms bzw. als aktienbasierte Vergütung Aktien an Mitarbeiter ausgibt, werden die Aktien den Mitarbeitern unmittelbar übertragen. Die begünstigten Mitarbeiter können die ihnen aus den Mitarbeiteraktien zustehenden Stimm- und Kontrollrechte wie andere Aktionäre nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Satzung ausüben.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in den Art. 9 SE-VO, §§ 84 und 85 AktG und § 5 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Gemäß § 84 Abs. 1 AktG werden die Mitglieder des Vorstands durch den Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt und abberufen; eine wiederholte Bestellung und Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Vorstand besteht gemäß § 5 Ziffer 5.1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands wird gemäß § 5 Ziffer 5.2 der Satzung vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 84 Abs. 2 AktG und § 5 Ziffer 5.2 der Satzung einen Vorsitzenden und gemäß § 5 Ziffer 5.2 der Satzung einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen.

Eine Änderung der Satzung bedarf gemäß Art. 9 SE-VO, § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Änderungen, die nur die Fassung betreffen, kann der Aufsichtsrat gemäß § 12 Ziffer 12.2 der Satzung beschließen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat durch Hauptversammlungsbeschlüsse vom 20. Mai 2009, 6. Juni 2013, 22. Mai 2015 und 30. Mai 2018 ermächtigt, § 4 der Satzung entsprechend der Durchführung des Genehmigten Kapitals 2015/I bzw. entsprechend der Ausnutzung des Bedingten Kapitals V/2009, des Bedingten Kapitals VI/2013, des Bedingten Kapitals VII/2015 und des Bedingten Kapitals VIII/2018 oder nach Ablauf der für die Ausnutzung der bedingten Kapitale geltenden Ermächtigungsfrist anzupassen.

Gemäß § 179 Abs. 2 AktG i.V.m. § 15 Ziffer 15.3 bedürfen satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung grundsätzlich der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit nicht zwingend gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Eine größere Kapitalmehrheit in Höhe von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals bestimmt das Gesetz an mehreren Stellen, z.B. bei der Änderung des Gegenstands des Unternehmens (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AktG), bestimmten Kapitalmaßnahmen und dem Ausschluss von Bezugsrechten.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Die STRATEC SE verfügt gemäß § 4 Ziffer 4.5. der Satzung zum 31. Dezember 2019 über ein genehmigtes Kapital in Höhe von 5,5 Mio. €:

Die Hauptversammlung vom 22. Mai 2015 hat ein genehmigtes Kapital geschaffen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21. Mai 2020 einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 5,5 Mio. € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Unter bestimmten, in der Satzung definierten Voraussetzungen, ist der Vorstand jedoch berechtigt, das Bezugsrecht insgesamt bis zu einem Betrag von 20% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals, auszuschließen. Von der Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Die STRATEC SE verfügt gemäß § 4 Ziffer 4.6. und § 4 Ziffer 4.7. zum 31. Dezember 2019 über bedingte Kapitale in Höhe von insgesamt bis zu 1.739.250 €:

Das Bedingte Kapital V/2009 (in Höhe von bis zu 8.300 €) dient der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsrechten) nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 20. Mai 2009 bis zum 19. Mai 2014. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil.

Das Bedingte Kapital VI/2013 (in Höhe von bis zu 120.950 €) dient der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsrechten) nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 6. Juni 2013 bis zum 5. Juni 2018. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil.

Das Bedingte Kapital VIII/2018 (in Höhe von bis zu 810.000 €) dient der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsrechten) nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 30. Mai 2018 bis zum 29. Mai 2023. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil.

Das Bedingte Kapital VII/2015 (in Höhe von bis zu 800.000 €) dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Mai 2015 bis zum 21. Mai 2020 durch die Gesellschaft oder durch eine inländische oder ausländische Gesellschaft, an der die STRATEC SE unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt nach Maßgabe des aufgrund vorstehenden Beschlusses sowie der von Vorstand und Aufsichtsrat zu fassenden Beschlüsse jeweils festzulegenden Wandlungs- bzw. Optionspreises. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger der Wandel- bzw. Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten in Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden. Die neuen Aktien nehmen – sofern sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Bezugsrechten bis zum Beginn der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft entstehen – von Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres, ansonsten jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Von der Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Die STRATEC SE ist in den in § 71 AktG gesetzlich geregelten Fällen zum Rückkauf von Aktien und zur Veräußerung zurückgekaufter Aktien befugt. Darüber hinaus ist die Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2015 ermächtigt, bis zum 21. Mai 2020 einmalig, mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen, eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des derzeitigen Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkung zu den in der unter Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung vom 22. Mai 2015 näher bestimmten Konditionen zu erwerben. Die Ermächtigung darf nicht zum Handel in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Die Aktien sollen zu einem oder mehreren Zwecken, die in der unter Tagesordnungspunkt 9 der Hauptversammlung vom 22. Mai 2015 näher bestimmt sind und bei denen teilweise auch ein Bezugsrechtsausschluss zulässig ist, verwendet werden können. Von der Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien wurde bislang kein Gebrauch gemacht.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Einzelne Vereinbarungen enthalten sogenannte Change-of-Control-Klauseln, die dem Vertragspartner bei einer Änderung der Kontrolle über die Gesellschaft das Recht zur Kündigung oder andere für die Gesellschaft unter Umständen nachteilige Sonderrechte einräumen oder die Fortsetzung des Vertrags von der Zustimmung des Vertragspartners abhängig machen.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands getroffen sind

Die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft haben im Falle eines Wechsels der Unternehmenskontrolle ein Sonderkündigungsrecht. Danach sind sie innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Kontrollwechsels berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende ihr Amt niederzulegen und den Anstellungsvertrag außerordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen. Bei Ausübung dieses Sonderkündigungsrechts enden Vorstandsmandat und Anstellungsverhältnis vorzeitig mit Ablauf der dreimonatigen Frist. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn einem Aktionär direkt oder indirekt (Zurechnung nach WpHG oder WpÜG) mindestens 30% der Aktien gehören oder die Gesellschaft etwa aufgrund Abschluss eines Unternehmensvertrags oder Einbringung zu einer abhängigen Gesellschaft wird. Das Vorstandsmitglied erhält eine Abfindung in Höhe von 150% des für eine vorzeitige einvernehmliche Beendigung der Vorstandstätigkeit vereinbarten Abfindungs-Caps, das maximal zwei Jahresgesamtvergütungen umfasst.

G. (KONZERN-) ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f bzw. 315d HGB einschließlich der Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG hat die Gesellschaft zusammen mit dem Corporate Governance Bericht auf ihrer Internetseite www.stratec.com im Bereich Investoren veröffentlicht.

H. NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNG

Einleitung

Die vorliegende nichtfinanzielle Konzernerklärung wurde entsprechend der geforderten Angaben des Handelsgesetzbuches erstellt und behandelt die durch die europäische CSR-Richtlinie vorgeschriebenen Informationen zu den Themenfeldern, Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Informationen zu STRATECs Geschäftsmodell (Die STRATEC-Gruppe) sowie zu zusätzlichen nichtfinanziellen Risiken (Chancen und Risikobericht), die mit den in diesem Bericht dargestellten Aspekten verbunden sind, können den weiteren Bestandteilen des Lageberichts entnommen werden. Sofern nicht anders ausgewiesen, erstrecken sich die angegebenen Daten dieser nichtfinanziellen Konzernerklärung auf alle im Konsolidierungskreis enthaltenen Gesellschaften. Der Berichtszeitraum ist das Geschäftsjahr 2019. STRATECs CSR-Berichterstattung erfolgt in Anlehnung an die Standards der Global Reporting Initiative (GRI), Anwendungsebene "Core".

Corporate Social Responsibility

Verantwortungsvolles Denken und nachhaltiges Handeln sind seit der Unternehmensgründung vor 40 Jahren eine der Grundlagen für das Wachstum von STRATEC von einem kleinen Startup hin zu einem global agierenden Unternehmen. Mit der Implementierung von Nachhaltigkeitsthemen in die Unternehmensstrategie trägt STRATEC ihrer gesellschaftlichen Verantwortung Rechnung. Aufgrund der hohen Priorität werden Corporate Social Responsibility-Themen in der STRATEC-Gruppe vom Vorstand verantwortet. Innerhalb des Aufsichtsrats ist Herr Dr. Hiller als Verantwortlicher für ESG-Themen benannt. Die in einer Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Themen, umfassen bei STRATEC drei Dimensionen, welche die Kernelemente der Corporate Social Responsibility (CSR) bei STRATEC bilden:

  • ÖKONOMISCHES HANDELN für ein langfristiges Wachstum
  • ÖKOLOGISCHE VERANTWORTUNG für die Welt von morgen
  • SOZIALE UND GESELLSCHAFTLICHE VERANTWORTUNG gegenüber den Menschen

Ökonomisches Handeln

Ökonomisches Handeln wird als Kernelement für einen langfristigen Unternehmenserfolg gesehen. Strategisches Ziel ist es, nachhaltiges, ökologisch und sozial verantwortungsvolles und dabei dauerhaft über dem Branchendurchschnitt liegendes Wachstum zu erreichen. Zeitgleich möchte STRATEC als innovationsführendes Unternehmen einen wertvollen Beitrag zur technologischen Weiterentwicklung in den unterschiedlichen Bereichen der Life Sciences und der Diagnostik leisten.

Ökologische Verantwortung

STRATEC hat umfassende Maßnahmen umgesetzt, um der ökologischen Verantwortung gerecht zu werden. Die Geschäftstätigkeit von STRATEC erfolgt unter Einhaltung der aktuellen Umweltgesetze, der lokalen Gesetze und Verordnungen, sowie der empfohlenen Richtlinien.

Ein sparsamer Umgang mit Ressourcen wurde in den relevanten Prozessen des Unternehmens implementiert – von einem zukunftsorientierten ressourcenschonenden Produktdesign, über die Reduzierung von Treibhausgasemissionen bis hin zur umweltfreundlichen Abfallentsorgung. STRATECs Ziel ist es, Einsparungspotentiale aufzudecken um Zielerreichungsgrade anhand von definierten Kennzahlen messbar zu machen.

Soziale und gesellschaftliche Verantwortung

Der Erfolg von STRATEC basiert auf den individuellen Fähigkeiten, dem Ideenreichtum und der besonderen Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter. Ihre Leistungen und die daraus resultierenden Innovationen führen zu einer erfolgreichen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Als weltweit agierende Unternehmensgruppe mit mehr als 1.300 Mitarbeitern ist sich STRATEC ihrer sozialen wie auch ökologischen Verantwortung bewusst.

Einbindung von Stakeholder

Als Stakeholder definiert STRATEC diejenigen Personen, Unternehmen, Institutionen und Interessengruppen, die den Erfolg des Unternehmens beeinflussen oder von den Entscheidungen des Unternehmens beeinflusst werden. Hierzu zählen Kunden, Mitarbeiter, Aktionäre, Fremdkapitalgeber, Lieferanten, sonstige Geschäftspartner, Gemeinden/Anwohner, Medien, Regulatorische Behörden, Verbände, Forschungsinstitutionen und Gesetzgeber.

Bei STRATEC hat der regelmäßige Dialog mit Stakeholdern einen hohen Stellenwert. Nur so können die Interessen der jeweiligen Stakeholder eruiert und wichtige Anliegen adressiert werden. Der Dialog mit Stakeholdern erfolgt dabei beispielsweise über eine aktive Investor-Relations- und Pressearbeit, Fachmessen, soziale Medien, regionale und überregionale Zeitungen, die Mitgliedschaft in Industrieverbänden, Mitarbeiterveranstaltungen, Umfragen sowie Stiftungsprofessuren an und Kooperationen mit Hochschulen.

Umweltbelange

Ökologische Verantwortung hat eine hohe Bedeutung innerhalb der STRATEC-Gruppe und stellt einen elementaren Bestandteil des Qualitätsmanagements dar – von einem zukunftsorientierten ressourcenschonenden Produktdesign über die Vermeidung und Kompensation von Treibhausgasemissionen bis hin zur umweltfreundlichen Abfallentsorgung.

In den vergangenen Jahren verzeichnete die STRATEC-Gruppe keine umweltrelevanten Vorfälle. Als Risiken aus Umweltbelangen für die eigene Geschäftstätigkeit sind insbesondere Betriebsunterbrechungen aufgrund zunehmender Extremwetterereignisse im Zusammenhang mit dem weltweiten Klimawandel zu nennen.

Klimaschutz und Emissionen

Der Schutz des Klimas und die damit verbundene notwendige Reduzierung von Treibhausgasemissionen hat bei STRATEC hohe Priorität. Die STRATEC-Gruppe hat sich daher zum Ziel gesetzt ihre Scope 1- und Scope 2-Emissionen innerhalb des Jahres 2020 klimaneutral zu stellen. Hierzu wird im Jahr 2020 eine gruppenweite Umstellung auf CO2-neutralen Grünstrom aus erneuerbaren Energien erfolgen. Zudem wird STRATEC nicht vermeidbare CO2-Emissionen, die durch Gebäudeheizungen und den Fuhrpark entstehen, ab dem Jahr 2020 durch die Unterstützung von zertifizierten Klimaschutzprojekten kompensieren.

Bei der Auswahl der zu unterstützenden Klimaprojekte achtet STRATEC strikt darauf, dass diese den hohen und zertifizierten Ansprüchen des Gold Standards oder des Verified Carbon Standard (VCS) und des Climate, Community and Biodiversity Standards (CCBS) für Klimaschutzprojekte entsprechen. Durch den ausschließlichen Bezug von Grünstrom und den freiwilligen Ausgleich der unvermeidbaren Emissionen wird STRATEC noch in 2020 zu einem klimaneutralen Unternehmen.

Darüber hinaus bekennt sich STRATEC zu dem Klimaziel des Pariser Klimaabkommens, die globale Erderwärmung auf unter 2 °C zu begrenzen. Im Zuge dieses Bekenntnisses orientiert sich das neue Klimaziel des Unternehmens an den international anerkannten Vorgaben der Science-Based Targets Initiative. Somit strebt STRATEC bis 2030 eine Reduktion der absoluten Treibhausgasemissionen (Scope 1 und Scope 2) gegenüber 2019 um 30% an.

Zur Reduzierung der absoluten CO2-Emissionen spielt in der STRATEC-Gruppe derzeit insbesondere das Thema Energieeffizienz von Gebäuden eine wichtige Rolle. So wurde bei der Planung des derzeit laufenden Neu- und Erweiterungsbaus am Unternehmenshauptsitz in Birkenfeld auf eine optimierte Gebäudeaußenisolierung sowie energieeffiziente Lichtsysteme geachtet. Zudem wurden Fenster mit verbesserter Wärmedämmung und eine zentrale Klimatisierungsanlage mit Zuluftwärmetauscher verbaut. Im Jahr 2019 wurde zudem am Unternehmenshauptsitz in Birkenfeld das turnusgemäße Energieaudit nach DIN EN 16247-1 erfolgreich durchgeführt, um die Energieeffizienz bestehender Gebäude weiter zu verbessern und den Energieverbrauch zu reduzieren. Das Energieaudit wird regelmäßig im vierjährigen Turnus durchgeführt. Das nächste Energieaudit ist somit für das Geschäftsjahr 2023 geplant.

Seit 2017 orientiert sich STRATEC bei der Erfassung von Treibhausgasemissionen am international anerkannten Greenhouse Gas Protocol (GHG). STRATEC unterteilt daher ihre Emissionen in direkte (Scope 1) und indirekte Emissionen (Scope 2). Die berichteten direkten Emissionsdaten beziehen sich somit auf die Verbrennung von Gas für Gebäudeheizungen an den STRATEC-Standorten sowie die Kraftstoffverbrennung durch den Fuhrpark. In 2019 wurde aufgrund der derzeit laufenden Baumaßnahmen am Standort Birkenfeld zudem temporär auf Heizöl zurückgegriffen. Energiebezogene indirekte Emissionen entstehen durch die Energieerzeugung bei externen Lieferanten. Scope 3-Emissionen, welche zum Beispiel bei der Produktion von bezogenen Vorprodukten entstehen, werden derzeit nicht erfasst. Die erstmalige Erfassung von Scope 3-Emissionen ist für das Geschäftsjahr 2020 vorgesehen.

Energieverbrauch1, 2

2019 2018 Veränderung
Gasverbrauch(MWh) 2.245,4 2.695,8 -16,7%
pro 1.000 Mitarbeiter 1.789,2 2.310,0 -22,5%
Heizöl (Liter) 37.423,0 0 n/a
pro 1.000 Mitarbeiter 29.819,1 0 n/a
Stromverbrauch (MWh) 4.995,1 4.906,6 +1,8%
pro 1.000 Mitarbeiter 3.980,1 4.204,5 -5,3%

1 Daten beruhen teilweise auf Schätzungen, da zum Berichtszeitpunkt für einige

Tochtergesellschaften abrechnungszeitraumbedingt noch nicht alle Daten vorlagen 2 Vorjahreswerte aufgrund von teilweise geschätzten Daten aus dem Vorjahr angepasst

Treibhausgas-Emissionen in Tonnen (CO2-Äquivalente)1, 2

2019 2018 Veränderung
Gas- und Heizöl
verbrauch (Scope 1)
569,8 571,6 -0,3%
pro 1.000 Mitarbeiter 454,0 489,8 -7,3%
Fuhrpark (Scope 1) 290,7 321,7 -9,6%
pro 1.000 Mitarbeiter 231,6 275,7 -16,0%
Stromverbrauch (Scope 2) 1.288,1 1.347,8 -4,4%
pro 1.000 Mitarbeiter 1.026,4 1.154,9 -11,1%
Gesamt 2.148,6 2.241,1 -4,1%
pro 1.000 Mitarbeiter 1.712,0 1.920,4 -10,9%

1 Daten beruhen teilweise auf Schätzungen, da zum Berichtszeitpunkt für einige

Tochtergesellschaften abrechnungszeitraumbedingt noch nicht alle Daten vorlagen 2 Vorjahreswerte aufgrund von teilweise geschätzten Daten aus dem Vorjahr sowie

aktualisierter Emissionsfaktoren angepasst

Trotz des deutlichen Umsatz- und Mitarbeiteranstiegs im Geschäftsjahr 2019, konnten die konzernweiten Scope 1- und Scope 2-Emissionen um 4,1% auf 2.148,6 Tonnen (Vorjahr: 2.241,1 Tonnen) reduziert werden. Hier wirkte sich unter anderem die Anfang 2019 erfolgte Veräußerung des Geschäfts der Nukleinsäureaufbereitung positiv aus. Zudem wurden im Rahmen der Umbaumaßnahmen am Standort Birkenfeld, Gebäudekomplexe mit schlechter Wärmeisolierung ersetzt. Die Emissionen pro 1.000 Mitarbeiter aus Gas-, Heizöl und Stromverbrauch sowie dem Fuhrpark verringerte sich damit um 10,9% auf 1.712,0 Tonnen.

Energiegewinnung

STRATEC produziert an den Standorten Birkenfeld (DE) und Beringen (CH) Grünstrom mittels Photovoltaikanlagen. In Birkenfeld liefert eine Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von 130 Kilowatt-Peak (kWp) seit Dezember 2011 erneuerbare Energie. Diese Anlage produzierte seit dem ersten vollen Jahr der Installation durchschnittlich 139.084 Kilowattstunden (kWh) grüne Energie pro Jahr. Seit der Inbetriebnahme konnten 1.114 Megawattstunden (MWh) grüne Energie erzeugt werden.

Im Jahr 2016 wurde auch am Standort in Beringen (CH) eine Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung von 95 kWp installiert.

Im Geschäftsjahr konnten mit beiden Anlagen insgesamt 226.209 kWh erneuerbare Energie erzeugt werden. Gegenüber Vorjahr entspricht dies einer Steigerung von 2,3%.

Photovoltaikanlage Gesamtertrag (kWh)

2019 2018 Veränderung
Birkenfeld (DE) 142.490 143.749 -0,9%
Beringen (CH) 83.719 77.342 +8,2%
Gesamt 226.209 221.091 +2,3%

Abfall und Recycling

STRATECs Ziel ist ein möglichst sparsamer Umgang mit Ressourcen und die Verwendung eines hohen Anteils recycelbarer Werkstoffe und Verpackungen.

Eine sorgsame und saubere Abfalltrennung sowie eine korrekte Entsorgung von Gefahrenstoffen sind für STRATEC selbstverständlich. STRATEC hat daher die 4R-Methode eingeführt, um die Umweltverschmutzung so gering wie möglich zu halten bzw. diese zu vermeiden:

  • REDUCTION (Vermeidung)
  • REUSE (Wiederverwendung)
  • RECYCLING (Wiederverwertung)
  • REPLACE (Austausch)

Bei STRATEC werden Abfallarten in unterschiedliche Kategorien eingeteilt, um die Umweltrelevanz des Abfalls zu klassifizieren. Die unbedenklichen Abfälle werden seit 2015 in Siedlungsabfälle, Kartonagen /Papier, Metalle und Holzabfälle getrennt. Gesondert entsorgt werden Abfallstoffe mit elektronischen Bauteilen, Chemikalien, Öle sowie Laborabfälle wie beispielsweise Blutproben. Für die Entsorgung und das Recycling des Abfalles arbeitet STRATEC eng mit spezialisierten Abfallentsorgungsunternehmen zusammen.

Auch innerhalb der Lieferkette legt STRATEC hohen Wert auf die Abfallvermeidung durch den Einsatz recycelbarer Materialien. Hierzu sind STRATECs Lieferanten zur Verwendung recycelbarer Verpackungen verpflichtet. Ausnahmen zu dieser Regelung müssen von STRATEC explizit genehmigt werden. STRATEC greift zudem auf Pendelbehälter zurück, die nach Erhalt einer Lieferung zu erneuten Verwendung an den Lieferanten zurückgeschickt werden.

Die oben beschriebenen Maßnahmen zur Abfallreduzierung zeigten auch im Geschäftsjahr 2019 Wirkung. So reduzierte sich die konzernweite Abfallmenge im Geschäftsjahr 2019 gegenüber Vorjahr um 7,6% auf 181,4 Tonnen.

Abfallaufkommen im Jahresvergleich in Tonnen1

2019 2018 Veränderung
Abfallaufkommen 181,4 196,3 -7,6%
pro 1.000 Mitarbeiter 144,5 168,3 -14,1%

Daten beruhen teilweise auf Schätzungen, da zum Berichtszeitpunkt für einige Tochtergesellschaften abrechnungszeitraumbedingt noch nicht alle Daten vorlagen

Wasser und Abwasser

STRATECs Produktionsstandorte (Birkenfeld, Beringen, Anif, Budapest) befinden sich allesamt in Regionen, die laut dem Aqueduct Water Risk Atlas des World Resources Institute nicht in Risikogebieten liegen. Zudem wird mit Ausnahme des Produktionsstandorts in Ungarn innerhalb von STRATECs Produktionsprozessen nur eine relativ geringe Menge an Wasser verbraucht, welches zudem nicht in den gefertigten Produkten verbleibt. Für alle Standorte entspricht daher die Abwassermenge der Brauchwassermenge. Eine Ausnahme stellt hierbei ebenfalls der Standort Ungarn dar, da dort in nennenswertem Umfang Reagenzien und sonstige Flüssigkeiten abgefüllt werden. Die konzernweite Wasserverbrauchsmenge blieb trotz des Mitarbeiter- und Umsatzanstiegs in 2019 nahezu konstant bei 17.134 m3 im Vergleich zu 17.171 m3 im Vorjahr. Der Wasserverbrauch pro 1.000 Mitarbeiter reduzierte sich folglich um 7,2% von 14.717 m3 im Vorjahr auf 13.653 m3 im Jahr 2019.

Wasserverbrauch (Süßwasser) in Kubikmetern1

2019 2018 Veränderung
Wasserverbrauch 17.134 17.171 -0,2%
pro 1.000 Mitarbeiter 13.653 14.717 -7,2%

1 Daten beruhen teilweise auf Schätzungen, da zum Berichtszeitpunkt für einige Tochtergesellschaften abrechnungszeitraumbedingt noch nicht alle Daten vorlagen

Produktbezogener Umweltschutz

Bereits während der Geräteentwicklung achtet STRATEC auf ein schlankes ressourcenschonendes Design sowie auf den Einsatz von zukunftsorientierten recycelbaren Werkstoffen.

"Smart Design" reduziert den Materialeinsatz

Durch Leichtbau und Materialreduktion wird sich bei der Entwicklung des Produktdesigns auf die wesentlichen Komponenten der Rohstoffeinsatz konzentriert: Dies wirkt sich nebenbei positiv auf die Materialkosten aus.

Recycelbare Werkstoffe

STRATEC versucht beim Einsatz von Edelstahl und Aluminium möglichst auf Beschichtungen zu verzichten, da diese meist mit Schadstoffen oder kritischen Stoffen behaftet sind. Aufgrund der thermisch energetisch guten Verwertbarkeit verwendet STRATEC häufig den Werkstoff Thermoplast. Eine Wiederverwendung dieser Kunststoffe ist aus Gründen der potentiellen Kontamination nicht zulässig.

Entwicklung von Verbrauchsgütern

Bei der Entwicklung von Verbrauchsgütern wie beispielsweise Pipettenspitzen, Reagenzienbehältern oder Reaktionsküvetten, setzt STRATEC Thermoplaste ein, die thermisch gut verwertbar sind und einen minimalen Schadstoffanteil enthalten. Eine Wiederverwendung dieser Kunststoffe verbietet sich ebenfalls aus Gründen der potentiellen Kontamination.

Entwicklung von Flachbaugruppen

Bei der Entwicklung von Flachbaugruppen (Printed Circuit Board Assembly – PCBAs, bestückte Leiterplatten) achtet STRATEC darauf, die Leiterplattengrundfläche sehr klein zu wählen und das Schaltungsdesign so zu optimieren, dass nur zwei oder vier Kupferlagen benötigt werden. Um darüber hinaus separaten Bestückungsdruck einzusparen, werden die gewünschten Informationen in die Kupferlage mit eingebracht. Damit wird die Nutzeneffizienz bei der Herstellung von Baugruppen erhöht, der Maschineneinsatz vermindert, galvanische Prozesse beschleunigt und somit insgesamt nachhaltiger mit Rohstoffen umgegangen.

Verwertung der benutzten Verbrauchsmaterialien STRATEC achtet bei der Entsorgung benutzter Verbrauchsmaterialien auf eine strikte Trennung des Flüssigabfalls, um die thermische Verwertung zu optimieren. Daher werden in allen Geräten Restflüssigkeiten abgesaugt, bevor die Plastikkomponenten im Feststoffmüll verwertet werden.

Bei der Wahl von Materialien und Technologien sowie beim Zukauf von Komponenten achtet STRATEC streng auf die Einhaltung der EU-Richtlinie 2011/65/EU. Inhalt dieser "RoHS-Richtlinie" ist die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.

STRATEC beachtet bei der Geräteentwicklung und -produktion bereits seit Inkrafttreten der vorherigen und inzwischen abgelösten Richtlinie, 2002/95/EG, die geforderten Stoffbeschränkungen, so dass STRATEC-Produkte bereits vor der obligatorischen Anwendung der Richtlinie auf In-vitro-Diagnostika, konform zur "RoHS-Richtlinie" gefertigt wurden. Weitere Stoffbeschränkungen im Rahmen der 2011/65/EU, die beispielsweise in Form delegierter Rechtsakte veröffentlicht werden, werden von STRATEC identifiziert und bei Produktdesign, Änderungsmanagement und Beschaffungsprozess berücksichtigt.

Eine analoge, proaktive Handlungsweise in Bezug auf Material Compliance verfolgt STRATEC hinsichtlich der europäischen Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung; Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals). Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die zur Konstruktion der Geräte verwendeten Materialien keine Gefahr für Bearbeiter, Anwender und Entsorger darstellen und auf lange Sicht auf dem Markt zugelassen, verfügbar und einsetzbar sind. Hauptbestandteile der von STRATEC gefertigten Produkte sind unter anderem Aluminium, Stahl und Halbleiter.

Arbeitnehmerbelange

Die Mitarbeiter mit ihren individuellen Fähigkeiten, ihrem Ideenreichtum und ihrer besonderen Einsatzbereitschaft sind die Quelle von STRATECs Erfolg. Personalentwicklungs-, Arbeitsschutz- sowie Gesundheitsthemen sind daher für STRATEC von übergeordneter Bedeutung. Als langfristiges Ziel strebt STRATEC den kontinuierlichen Ausbau von Personalentwicklungsmöglichkeiten sowie eine anhaltende Weiterentwicklung ihrer Arbeitsschutz- und Gesundheitsmaßnahmen an. Für STRATEC ist es zudem selbstverständlich, sich durch Offenheit, Aufgeschlossenheit und Flexibilität als attraktiver Arbeitgeber am Arbeitsmarkt zu positionieren.

Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeitergewinnung

STRATEC ist bestrebt sich sowohl für die bestehenden als auch für zukünftige Mitarbeiter als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Es ist daher eine zentrale Aufgabe des Personalmanagements, den bestehenden und künftigen Fachkräften bei STRATEC ein interessantes und attraktives Arbeitsumfeld zu bieten. Um den Erfolg der diversen Maßnahmen zu beurteilen und Verbesserungspotentiale aufzudecken, dienen beispielsweise Mitarbeiterbefragungen zur Zufriedenheit der Mitarbeiter in Bezug auf Arbeitsplatz, Belastung, Zukunftsperspektiven oder interne Kommunikation. Zurzeit laufen beispielsweise Vorbereitungen für die Konzeption einer Mitarbeiterbefragung bei einer Landesgesellschaft.

Um STRATEC frühzeitig als attraktiven Arbeitgeber zu präsentieren und auf die abwechslungsreichen Tätigkeitsgebiete im Unternehmen aufmerksam zu machen, nutzt STRATEC zudem die Ansprache auf Karrieremessen. Des Weiteren bietet STRATEC jungen Menschen in verschiedenen Bereichen Ausbildungsplätze oder beschäftigt Studenten im Rahmen von Praktika, Studienarbeiten oder dualem Studium. Auch verschiedene Kooperationen mit Hochschulen steigern frühzeitig das Interesse an STRATEC als potentiellen Arbeitgeber. Zu nennen ist hier beispielsweise die enge Zusammenarbeit mit der Hochschule Pforzheim, an der STRATEC eine Stiftungsprofessur für Medizintechnik mitfinanziert. Zudem unterstützt STRATEC, insbesondere im Bereich der Softwareentwicklung, eine Reihe von Studentenwettbewerben im Bereich Robotik auf lokaler und internationaler Ebene.

Der Erfolg dieser Maßnahmen spiegelt sich insbesondere in der Zahl der Neueinstellung wider. So konnte die STRATEC-Gruppe im Geschäftsjahr 2019 mit 250 Neueinstellungen erneut eine hohe Anzahl an hochqualifizierten Mitarbeitern für sich gewinnen. Der Frauenanteil der Neueinstellungen in 2019 beträgt 36,4%. Als ein weiteres Kriterium zur Beurteilung der Attraktivität des Arbeitsumfeldes wird bei STRATEC die Mitarbeiterfluktuation herangezogen. Trotz der über die letzten Jahre hinweg hohen Anzahl an Neueinstellungen, befindet sich die Fluktuationsquote auf einem niedrigen Niveau. Ohne die Berücksichtigung von auslaufenden befristeten Verträgen und in den Ruhestand getretenen Mitarbeitern lag sie im Jahr 2019 bei einem Wert von 7,9%.

Neueinstellungen

2019
Neueinstellungen gesamt 250
davon Frauen 91
davon Männer 159
davon Mitarbeiter jünger als 30 Jahre 116
davon Mitarbeiter zwischen 30 und 50 Jahren 125
davon Mitarbeiter älter als 50 Jahre 9

Weiterbildung

Der Ideenreichtum und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter bilden den Ursprung für neue, innovative Technologien. Daher legt STRATEC viel Wert auf die Förderung ihrer Mitarbeiter. STRATEC bietet ihren Mitarbeitern individuell verschiedene Weiterbildungsprogramme an. Hierzu zählen Schulungen zu allgemeinen Themen für alle Mitarbeiter, sowie Schulungen, die auf Funktionen bzw. Aufgaben in den einzelnen Bereichen zugeschnitten sind. Für Führungskräfte wird zudem in regelmäßigen Abständen ein Training zum Thema Personalführung durchgeführt.

Neben den Empfehlungen und Anweisungen für eine Schulung durch Vorgesetzte, können auch Mitarbeiter die Teilnahme an fachspezifischen Schulungen bzw. Fortbildungskursen beantragen. Das Thema Weiterqualifizierung ist zudem ein fest vorgegebener Bestandteil in den regelmäßigen Feedback- und Jahresgesprächen mit den Vorgesetzten.

Arbeitssicherheit und Gesundheit

Arbeitssicherheit ist ein wichtiges Element von STRATECs Unternehmensverantwortung gegenüber den Mitarbeitern. Als oberstes Sicherheitsziel ist ein verletzungs- und krankheitsfreies Arbeitsumfeld definiert, das allen Mitarbeitern, Lieferanten, Partnern und Kunden zu Gute kommt.

Dies gewährleistet STRATEC durch ein vorausschauendes Arbeitssicherheitsmanagement. Hierfür ist ein Sicherheitsingenieur, der sich um das Thema Arbeitssicherheit kümmert, sowie eine Gesundheitsmanagement-Beauftragte benannt. Es werden regelmäßig spezielle Gesundheitsschutzprogramme für Ersthelfer und Evakuierungshelfer sowie Arbeitssicherheitsschulungen durchgeführt. Betriebsunfälle werden erfasst und Verbandsbucheinträge dokumentiert, damit geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können, um die Sicherheit am Arbeitsplatz weiter zu erhöhen.

Alle Mitarbeiter der STRATEC-Gruppe werden durch die Corporate Compliance Policy dazu verpflichtet, sich gemäß den Richtlinien der Arbeitssicherheit und -gesundheit zu verhalten und die Grundhaltung des Unternehmens in diesen Punkten widerzuspiegeln. Potentielle Sicherheitsrisiken sind von Mitarbeitern sofort zu melden.

Zum Thema Gesundheit werden zudem Präventionsmaßnahmen, Programme und Kurse durchgeführt, wie beispielsweise eine freiwillige jährliche Augenuntersuchung, diverse Sportprogramme, eine Ernährungsberatung oder eine bewegte Mittagspause und Methoden der Entspannung und Stressbewältigung. Ebenfalls werden auf die einzelnen Arbeitsplätze zugeschnittene ärztliche Kontrolluntersuchungen sowie spezielle Impfungen für die Mitarbeiter angeboten.

Arbeitsunfälle

2019 2018
Arbeitsunfälle gesamt 17 17
pro 1.000 Mitarbeiter 13,6 14,6
Davon Arbeitsunfälle mit dadurch
bedingter Abwesenheit am Folgetag2
4 n/a
pro 1.000 Mitarbeiter2 3,2 n/a
Unfallhäufigkeit1, 2
(Lost Time Injury Frequency Rate)
1,6 n/a

Zahl der Arbeitsunfälle mit dadurch bedingter Abwesenheit am Folgetag

pro eine Million Arbeitsstunden

Erstmalig berichtet für das Geschäftsjahr 2019

Die Gesamtzahl der Arbeitsunfälle pro 1.000 Mitarbeiter ist im Jahr 2019 gegenüber Vorjahr von 14,6% auf 13,6% gesunken und befindet sich damit weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Dies gilt auch für die Zahl der Arbeitsunfälle mit bedingter Abwesenheit am Folgetag. Die sich daraus ergebende Unfallhäufigkeit beträgt 1,6 pro eine Million Arbeitsstunden. Um die Unfallzahlen weiterhin niedrig zu halten, werden die einzelnen Unfälle analysiert und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung getroffen.

Fehlzeiten

2019 2018
Fehlzeiten in % 4,4 3,9

Die konzernweite Fehlzeitenquote, d.h. durch Krankheit bedingte Abwesenheiten relativ zur Sollarbeitszeit ist im Geschäftsjahr 2019 gegenüber Vorjahr um 50 Basispunkte auf 4,4% gestiegen. Die Entwicklung der Fehlzeitenquote unterliegt insbesondere auch saisonalen Einflussfaktoren. Hierzu gehören beispielsweise Grippewellen, die sich in der Intensität, Häufigkeit und Dauer unterscheiden können.

Arbeitszeitregelungen, Familie und Beruf

STRATEC bietet ihren Mitarbeitern flexible Arbeitszeit- sowie Gleitzeitregelungen an. Ebenfalls können bei STRATEC Teilzeitmodelle gewählt werden, die vor allem Mitarbeitern mit Kindern zu Gute kommen. Dies erleichtert einen Wiedereinstieg und kann in eine spätere Vollzeitbeschäftigung übergehen. In der gesamten STRATEC-Gruppe werden Mitarbeiter in unvorhersehbaren Situationen mit individuellen Arbeitszeitmodellen unterstützt. Im Geschäftsjahr 2019 nahmen insgesamt 22 Mitarbeiterinnen sowie 30 Mitarbeiter Eltern- beziehungsweise vergleichbare Auszeiten.

Vielfalt

Innovation durch Vielfalt – In einer vielfältigen Mitarbeiterstruktur sieht STRATEC einen großen Mehrgewinn. Eine große personelle und kulturelle Vielfalt wird als innovationstreibende Kraft gesehen, die es ermöglicht besser und schneller auf technologische Änderungen und Kundenbelange einzugehen. Eine offene und aufgeschlossene Unternehmenskultur ist daher für STRATEC selbstverständlich und erleichtert, insbesondere in Zeiten eines Fachkräftemangels, die Gewinnung von qualifizierten Mitarbeitern.

STRATEC behandelt alle Mitarbeiter gleich und bietet ihnen die gleichen beruflichen Chancen, unabhängig von Alter, Behinderung, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, sexueller Orientierung oder anderen nicht relevanten Faktoren. Die Corporate Compliance Policy verpflichtet alle Beschäftigten weltweit zum respektvollen und gesetzestreuen Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Kollegen, Geschäftspartnern, Kunden und Behörden.

In der Praxis wird Vielfalt von oben gelebt

STRATEC ist sich bewusst, dass ihre Führungskräfte eine wesentliche Rolle bei der Förderung von Vielfalt und Inklusion spielen. Aus diesem Grund wird Vielfalt in der Praxis durch den STRATEC-Vorstand aktiv gefördert.

Ein Augenmerk liegt auch hier auf der stärkeren Beteiligung von Frauen in Führungspositionen. In 2017 wurden daher für die erste und zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands Zielgrößen für den Frauenanteil bis zum 30. Juni 2020 von jeweils 20% beschlossen. Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands war dieses Ziel zum 31. Dezember 2019 erfüllt. Zudem wurden im Geschäftsjahr 2019 innerhalb der zweiten Führungsebene 66,7% der offenen Stellen mit Frauen besetzt. Um den Frauenanteil in den Führungsebenen weiter zu steigern, werden kontinuierlich zusätzliche Maßnahmen ergriffen. Hierzu wurde beispielsweise in 2019 ein Schulungsprogramm für die erste und zweite Führungsebene, mit dem Ziel, konzernweit alle Führungskräfte weiter für das Thema Vielfalt und Inklusion zu sensibilisieren, durchgeführt. Für 2020 ist der Roll-out einer weiteren Diversitäts- und Inklusionsschulung für die Human-Resources-Abteilungen der Tochtergesellschaften geplant.

Frauenquote

2019 2018
Frauenquote in % 28,2 28,0

Der Frauenanteil über alle Mitarbeiter der STRATEC-Gruppe stieg im Geschäftsjahr auf 28,2% gegenüber 28,0% im Vorjahr.

In Bezug auf das Diversitätskonzept zur Organbesetzung wird auf die Erklärung zur Unternehmensführung, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stratec.com > Investors > Corporate Governance zur Verfügung steht, verwiesen.

Soziales Engagement

Als global agierendes und dennoch regional verwurzeltes Unternehmen ist sich STRATEC ihrer sozialen Verantwortung auf globaler sowie kommunaler Ebene bewusst. STRATEC unterstützt daher sowohl regionale als auch weltweit agierende gemeinnützige Organisationen, Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, Naturschutzorganisationen sowie Vereine. Im Jahr 2019 hat STRATEC solche Organisationen mit einem Gesamtvolumen von 110.673 € unterstützt. Zu nennen sind hier beispielsweise Ärzte ohne Grenzen e.V., Plan International, Erde der Kinder e.V., Deutsches Rotes Kreuz e.V., Deutsche Krebshilfe, Feuerwehr Birkenfeld, Wildpark Pforzheim, DKMS, die Familienherberge Lebensweg, die Hochschule Pforzheim sowie ein Kinderzentrum für Autismus am Standort Cluj (Rumänien).

Zudem möchte STRATEC ihre Mitarbeiter bei deren Engagement für gemeinnützige Organisationen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten unterstützen. Für die benötigte Zeit von Blutoder Thrombozytenspenden oder für Schulungen und Einsätze bei Hilfsorganisationen, stellt STRATEC ihre Mitarbeiter frei.

An allen Standorten wird zudem ein offener und konstruktiver Dialog mit den verschiedensten Ansprechpartnern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft geführt, mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Regionen zu verbessern und die dort lebenden Menschen über Tätigkeiten und Entwicklungen, die Ihr Leben betreffen, zu informieren. Hierzu und zur Reduzierung von transportbedingten CO2-Emissionen, verfolgt STRATEC zudem das Ziel, verstärkt auf Zulieferer aus den jeweiligen Regionen zurückzugreifen. So werden am Standort Birkenfeld sowie Budapest mehr als 60% des Einkaufvolumens von regional ansässigen (im Umkreis von 100 km) Unternehmen bezogen.

Spenden und Unterstützungszahlungen in €

2019 2018
Spenden / Unterstützungen 110.673 100.530

Maßnahmen gegen Korruption und Bestechung

Das Auftreten von Korruptions- und Bestechungsvorfällen innerhalb der STRATEC-Gruppe kann schwerwiegende Folgen auf die Unternehmensreputation sowie für bestehende und künftige Geschäftsbeziehungen haben. Korruption hat ebenfalls enorme negative Auswirkungen auf die Gesellschaft, die politische Integrität sowie den allgemeinen Wohlstand.

Maßnahmen zur Prävention von Korruption und Bestechung sind daher integraler Bestandteil des STRATEC-Compliance-Verständnisses und sind in der konzernweit verbindlichen Corporate Compliance Policy zusammengefasst. Diese ist für alle Mitarbeiter bindend. Hierbei ist die Beachtung von unterschiedlichen Rechtssystemen und Rechtsordnungen genauso wichtig, wie das Einhalten ethischer Grundsätze. Kernelemente der Corporate Compliance Policy bei STRATEC sind:

  • Korruptionsprävention im Sinne von Einhaltung des Gebotes der Integrität im Geschäftsverkehr, insbesondere ein Verbot jeglicher unzulässiger Einflussnahme,
  • regelmäßige Schulung der Mitarbeiter, sowie Informationsmaterial im Intranet als auch an Informationstafeln,
  • Einhaltung sämtlicher gesetzlicher, behördlicher und interner Vorschriften,
  • die Verpflichtung zur Bereitstellung von fairen und respektvollen Arbeitsumgebungen im Unternehmen,
  • Hilfestellungen um Interessenskonflikte zwischen privaten und geschäftlichen Belangen zu vermeiden,
  • Einhaltung kapitalmarktrechtlicher, kartellrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften,
  • Urheberrecht und Lizenzkonformität,
  • respektvoller und professioneller Umgang im Unternehmen.

STRATEC erwartet von jedem Mitarbeiter ein compliancekonformes Verhalten, um sicherzustellen, dass in dessen Verantwortungsbereich liegende geschäftliche Entscheidungen sowie Handlungen stets im Einklang mit den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen und der Corporate Compliance Policy stehen und darüber hinaus den Unternehmensinteressen dienen. Zu diesem Zweck werden alle neuen Mitarbeiter zeitnah nach dem Eintritt in das Unternehmen persönlich vom Global Compliance Officer in Bezug auf die Corporate Compliance Policy geschult. Dies umfasst Voll- und Teilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Auszubildende und freie Mitarbeiter an allen Standorten. Zusätzlich sind die Vorgesetzten verpflichtet, ihre Mitarbeiter im Bereich Compliance einmal jährlich zu schulen. Um mögliche Versäumnisse seitens der Führungskräfte frühzeitig aufzudecken und zu beseitigen, wird die Durchführung dieser Schulungen nachgehalten und protokolliert.

STRATECs Compliance Management System wird kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert. Hierzu werden für die Compliance Officer regelmäßige Schulungen durch externe Dienstleister durchgeführt. In regelmäßigen Abständen finden zudem persönliche Gespräche zwischen allen Vorgesetzten und dem zuständigen Compliance Officer statt. Ziel solcher Gespräche ist es, potentielle Risiken frühzeitig zu identifizieren und die Führungsteams kontinuierlich für das Thema Compliance zu sensibilisieren und aktuelle Themen anzusprechen. Dadurch werden STRATECs Führungsteams in die Lage versetzt, bestimmte Risiken zu erkennen und – durch die Analyse und Entwicklung geeigneter Strategien – Risiken zu vermeiden und Handlungsgebote zu befolgen bzw. erforderliche Maßnahmen einzuleiten. Die abschließenden Ergebnisse der Vorgesetztengespräche berichtet der Compliance Officer direkt an den Vorstand. Der Vorstand nimmt seine Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat wahr.

Ein anonymisiertes Hinweisgebersystem (Whistleblowing System) für Hinweise auf Regel- und Rechtsverstöße ist seit 2017 in Kraft.

Wahrung der Menschenrechte

STRATEC bekennt sich zur Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen sowie zu den Richtlinien des UN Global Compact und bietet ihren Beschäftigten in der gesamten Unternehmensgruppe ein hohes Maß an sozialer Absicherung sowie eine leistungsorientierte Vergütung. Ein respektvoller Umgang und gesetzestreues Verhalten innerhalb der STRATEC-Gruppe, sowie gegenüber Mitarbeitern, Kollegen, Geschäftspartnern, Kunden und Behörden, wird durch die konzernübergreifende Corporate Compliance Policy gewährleistet. Die Haltung bezüglich Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte ist in konzernweit verbindlichen Richtlinien niedergeschrieben.

Auch wenn STRATECs Lieferanten sich zum ganz überwiegenden Teil in westlichen Industrieländern befinden, sind Risiken von Menschenrechtsverletzungen insbesondere in der vorgelagerten Lieferkette nicht auszuschließen. STRATEC erwartet daher von ihren Lieferanten die gleichen Standards bezüglich der Sicherstellung und Einhaltung der Menschenrechte.

Zu diesem Zweck werden alle produktionsrelevanten Lieferanten vertraglich zur Einhaltung des allgemeingültigen STRATEC-Verhaltenskodex (Code of Conduct) verpflichtet, der sich an den Richtlinien des UN Global Compact, an den Konventionen der ILO, an der UN-Erklärung der allgemeinen Menschen- und Kinderschutzrechte sowie der OECD-Richtlinien für international agierende Unternehmen orientiert. Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird zudem im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Audits überprüft. Bei jeder Vertragsanbahnung mit neuen Geschäftspartnern werden zudem Sanktionslisten-, Watchlist- und Blacklist-Screenings durchgeführt.

Im Geschäftsjahr 2019, sowie in den vorangegangenen Geschäftsjahren, wurden innerhalb der STRATEC-Gruppe und ihrer Lieferkette keine Menschenrechtsverletzungen festgestellt.

Birkenfeld, den 27. März 2020

STRATEC SE

Der Vorstand

Marcus Wolfinger Dr. Robert Siegle

Dr. Claus Vielsack

KONZERNABSCHLUSS

für das Geschäftsjahr 2019 der STRATEC SE

Konzernbilanz / 80 Konzern-Gesamtergebnisrechnung / 82 Konzern-Kapitalflussrechnung / 83 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung / 84

KONZERNBILANZ zum 31. Dezember 2019

Vermögenswerte

in T€ Anhang 31.12.2019 31.12.2018
Langfristige Vermögenswerte
Geschäfts- oder Firmenwerte (01) 40.674 41.245
Übrige immaterielle Vermögenswerte (01) 56.418 57.017
Nutzungsrechte (02) 8.583 0
Sachanlagen (03) 47.338 39.510
Finanzielle Vermögenswerte (07) 447 459
Übrige Forderungen und Vermögenswerte (08) 0 1.109
Vertragsvermögenswerte (05) 15.616 8.557
Latente Steuern (11) 1.207 201
170.283 148.098
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte (04) 55.978 58.530
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (06) 34.121 34.763
Finanzielle Vermögenswerte (07) 1.319 819
Übrige Forderungen und Vermögenswerte (08) 6.124 5.747
Vertragsvermögenswerte (05) 4.780 1.132
Ertragsteuerforderungen (11) 4.101 1.418
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (28) 22.708 23.816
Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte (17) 0 962
129.131 127.187
Summe Vermögenswerte 299.414 275.285

Eigenkapital und Schulden

in T€
Anhang
31.12.2019 31.12.2018
Eigenkapital
(09)
Gezeichnetes Kapital 12.030 11.969
Kapitalrücklage 26.457 24.119
Gewinnrücklagen 120.978 116.347
Eigene Anteile -89 -89
Übriges Eigenkapital -369 -142
159.007 152.204
Langfristige Schulden
Finanzielle Verbindlichkeiten
(12)
90.378 68.933
Übrige Verbindlichkeiten
(14)
481 417
Vertragsverbindlichkeiten
(15)
1.869 3.342
Pensionsrückstellungen
(10)
5.077 3.811
Latente Steuern
(11)
6.931 7.530
104.736 84.033
Kurzfristige Schulden
Finanzielle Verbindlichkeiten
(12)
9.584 7.987
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
(13)
12.266 6.457
Übrige Verbindlichkeiten
(14)
6.016 5.835
Vertragsverbindlichkeiten
(15)
4.407 12.722
Rückstellungen
(16)
1.138 1.348
Ertragsteuerverbindlichkeiten
(11)
2.260 3.796
Schulden im direkten Zusammenhang mit zur
Veräußerung bestimmten Vermögenswerten
(17)
0 903
35.671 39.048
Summe Eigenkapital und Schulden 299.414 275.285

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

in T€ Anhang 2019 2018
Umsatzerlöse (18) 221.641 187.820
Umsatzkosten (19) -169.537 -139.585
Bruttoergebnis vom Umsatz 52.104 48.235
Forschungs- und Entwicklungskosten (20) -5.106 -10.061
Vertriebskosten (21) -10.297 -8.381
Allgemeine Verwaltungskosten (22) -17.108 -15.469
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen (23) -514 687
Betriebsergebnis (EBIT) 19.079 15.011
Finanzergebnis (24) -759 -921
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) 18.320 14.090
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (11) -2.232 -2.980
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 16.088 11.110
Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen (25) -1.648 -2.141
Konzernergebnis 14.440 8.969
Posten, die nicht aufwands- oder ertragswirksam
umgegliedert werden können:
Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen -969 -118
Wertveränderungen Finanzinvestitionen 0 -2.544
Posten, die später aufwands- oder ertragswirksam
umgegliedert werden können:
Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung
ausländischer Geschäftsbetriebe
741 -28
Sonstiges Ergebnis -228 -2.690
Gesamtergebnis 14.212 6.279
Unverwässertes Ergebnis je Aktie in € (26) 1,20 0,75
aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 1,34 0,93
aus aufgegebenen Geschäftsbereichen -0,14 -0,18
Anzahl der zugrunde gelegten Aktien 11.991.531 11.939.717
Verwässertes Ergebnis je Aktie in € (26) 1,20 0,75
aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 1,33 0,92
aus aufgegebenen Geschäftsbereichen -0,14 -0,18
Anzahl der zugrunde gelegten Aktien (verwässert) 12.061.926 12.033.844

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG für das Geschäftsjahr 2019

in T€ Anhang 2019 2018
I. Laufende Geschäftstätigkeit
Konzernergebnis (nach Steuern) 14.440 8.969
Abschreibungen 18.744 21.646
Laufender Ertragsteueraufwand (11) 3.641 4.217
Gezahlte Ertragsteuern abzüglich erhaltene Ertragsteuern -7.475 -2.339
Finanzerträge (24) -29 -34
Finanzaufwendungen (24) 1.028 662
Gezahlte Zinsen -1.088 -602
Erhaltene Zinsen 94 19
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen 5.342 2.139
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge -2.639 -1.931
Erfolgswirksame Veränderung der Nettopensionsrückstellungen (10) 1.174 -30
Erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuern (11) -1.442 -1.282
Gewinn (-)/ Verlust (+) aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten -13 267
Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen sowie anderer Vermögenswerte
Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen
-7.874 -23.125
und Leistungen sowie anderer Schulden -2.641 3.374
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 21.262 11.950
II. Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Abgängen von langfristigen Vermögenswerten
• Immaterielle Vermögenswerte
8 0
• Sachanlagen
• Finanzanlagen
13
33
45
8.601
Auszahlungen für Investitionen in langfristige Vermögenswerte
• Immaterielle Vermögenswerte
• Sachanlagen
-10.699
-16.147
-8.425
-11.013
• Finanzanlagen -33 0
Einzahlungen aus dem Verkauf von bislang konsolidierten Gesellschaften
abzüglich abgegebener Zahlungsmittel
-894 0
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -27.719 -10.792
III. Finanzierungstätigkeit
Einzahlung aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten 23.000 9.000
Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten (12) -9.746 -1.971
Einzahlungen aus der Ausgabe von Aktien aus Mitarbeiter-Aktienoptionsprogrammen 2.011 1.577
Dividendenzahlungen -9.811 -9.533
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
IV. Zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und
5.454 -927
Zahlungsmitteläquivalente (Saldo I – III) -1.003 231
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Anfang der Periode 24.095 24.137
Einfluss von Wechselkursänderungen -384 -273
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode (28) 22.708 24.095

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG für das Geschäftsjahr 2019

in T€ Anhang Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage
31. Dezember 2017 (09) 11.921 22.417
Änderungen von Rechnungslegungsmethoden
• aufgrund der Einführung von IFRS 9
• aufgrund der Einführung von IFRS 15
1. Januar 2018 11.921 22.417
Eigenkapitaltransaktionen mit Anteilseignern
• Dividendenzahlung
• Ausgabe Bezugsaktien aus Aktienoptionsprogrammen abzüglich
Kosten der Kapitalausgabe nach Steuern
48 1.529
Einstellungen aufgrund von Aktienoptionsplänen 173
Gesamtergebnis des Jahres
Übertragung aufgrund von Veräußerung
Umgliederungen IFRS 5
31. Dezember 2018 (09) 11.969 24.119
Eigenkapitaltransaktionen mit Anteilseignern
• Dividendenzahlung
• Ausgabe Bezugsaktien aus Aktienoptionsprogrammen abzüglich
Kosten der Kapitalausgabe nach Steuern
61 1.950
Einstellungen aufgrund von Aktienoptionsplänen 388
Gesamtergebnis des Jahres
31. Dezember 2019 (09) 12.030 26.457
Übriges Eigenkapital
Währungsumrechnung
Konzern
eigenkapital
IFRS 5 Pensions
pläne
Rücklage
Zeitwert
Eigene
Anteile
Gewinnrücklagen
157.837 0 774 -769 2.525 -89 121.058
-94 -94
-4.034 -2.525 -1.509
153.709 0 774 -769 0 -89 119.455
-9.533 -9.533
1.577
173
6.279 -28 -118 -2.544 8.969
0 2.544 -2.544
0 -827 827
152.205 -827 1.573 -887 0 -89 116.347
-9.811 -9.811
2.011
388
14.212 827 -86 -969 14.440
159.007 0 1.487 -1.856 0 -89 120.978

Übriges Eigenkapital

KONZERNANHANG

für das Geschäftsjahr 2019 der STRATEC SE

A. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN

Allgemeine Angaben

Die STRATEC SE projektiert, entwickelt und produziert vollautomatische Analysensysteme für Partner aus der klinischen Diagnostik und Biotechnologie. Darüber hinaus bietet die STRATEC-Gruppe (im Folgenden auch "STRATEC") integrierte Laborsoftware sowie komplexe Verbrauchsmaterialien für diagnostische und medizinische Anwendungen an. Dabei wird die gesamte Wertschöpfungskette von der Entwicklung über das Design und die Produktion bis zur Qualitätssicherung abgedeckt. Die Partner vermarkten die Systeme, Software und Verbrauchsmaterialien weltweit als Systemlösungen, in der Regel gemeinsam mit ihren Reagenzien, an Laboratorien, Blutbanken und Forschungseinrichtungen. STRATEC entwickelt ihre Produkte mit eigenen patentgeschützten Technologien.

Die STRATEC SE mit Sitz in der Gewerbestraße 35–37, 75217 Birkenfeld, Deutschland, ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach europäischem Recht und im Handelsregister in Mannheim, Deutschland, unter der Nr. HRB 732007 registriert.

Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 27. März 2020 durch den Vorstand der STRATEC SE zur Veröffentlichung freigegeben.

Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses

Der von der STRATEC SE als oberstes Mutterunternehmen aufgestellte Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 ist in Anwendung von § 315e Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) in Übereinstimmung mit den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRS IC), sowie den ergänzenden anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt worden.

Der Konzernabschluss wurde in Tausend Euro (T€) aufgestellt. Die Beträge im Konzernanhang werden, soweit nicht anders vermerkt, in T€ angegeben. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen im Konzernabschluss der STRATEC SE nicht genau zu der angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Zahlen widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.

Das Geschäftsjahr des Konzernabschlusses entspricht dem Kalenderjahr. Sämtliche Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.

Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Dabei werden den Umsatzerlösen die zu ihrer Erzielung angefallenen Aufwendungen gegenübergestellt, die grundsätzlich den Funktionsbereichen Herstellung, Forschung und Entwicklung, Vertrieb sowie allgemeine Verwaltung zugeordnet werden.

In der Konzernbilanz, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalfluss-rechnung sowie in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung werden einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst. Sie werden im Konzernanhang erläutert. Die Gliederung der Konzernbilanz erfolgt nach der Fristigkeit der Vermögenswerte und Schulden. Als kurzfristig gelten alle Vermögenswerte und Schulden, soweit sie innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig sind oder veräußert werden sollen. Zur Realisation innerhalb des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs der Gesellschaft bestimmte Vermögenswerte und Schulden gelten jedoch auch dann als kurzfristig, wenn ihre Fälligkeit mehr als zwölf Monate beträgt. Schulden bei denen für STRATEC ein uneingeschränktes Recht besteht, die Erfüllung dieser um mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben, werden als langfristig eingestuft. Latente Steuern sind grundsätzlich als langfristig darzustellen.

Die angewendeten Rechnungslegungsmethoden sind, soweit nachfolgend nicht anderes berichtet, gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Im laufenden Geschäftsjahr erstmalig verpflichtend anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften

Im Geschäftsjahr 2019 waren die folgenden Rechnungslegungsstandards und Interpretationen erstmals verpflichtend anzuwenden.

Standard Titel Inkrafttreten1 EU-Endorsement
Neue und geänderte Standards und Interpretationen
IFRS 9 Änderungen: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung 01.01.2019 22.03.2018
IFRS 16 Leasingverhältnisse 01.01.2019 31.10.2017
IAS 28 Änderungen: Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen
und Joint Ventures
01.01.2019 08.02.2019
IAS 19 Änderungen: Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen 01.01.2019 13.03.2019
IFRIC 23 Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung 01.01.2019 23.10.2018
Diverse Jährliche Verbesserungen an den IFRS (sog. "Annual Improvements"),
Zyklus 2015 – 2017
01.01.2019 14.03.2019

für Unternehmen wie STRATEC mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr

Die Anwendung dieser Standards und Interpretationen im Geschäftsjahr 2019 erfolgte in Übereinstimmung mit den jeweiligen Übergangsvorschriften. Soweit in einzelnen Standards bzw. Interpretationen nicht ausdrücklich geregelt und nachfolgend gesondert erläutert, erfolgte die Anwendung grundsätzlich rückwirkend, d.h. die Darstellung erfolgte so, als ob die neuen Rechnungslegungsmethoden bereits immer angewandt worden wären. Die Vergleichszahlen wurden in diesen Fällen – soweit vom Standard gefordert – entsprechend angepasst.

IFRS 16 (Leasingverhältnisse)

Zum 1. Januar 2019 wurde IFRS 16 (Leasingverhältnisse) erstmals angewendet. Die Erstanwendung erfolgte dabei nach IFRS 16 C5 (b) retrospektiv ohne Änderung der Vorjahreszahlen zum 1. Januar 2019. Umstellungseffekte zum Erstanwendungszeitpunkt werden dabei kumulativ im Eigenkapital erfasst und die Vorjahresperiode in Übereinstimmung mit den bisherigen Rechnungslegungsvorschriften dargestellt.

IFRS 16 (Leasingverhältnisse) ersetzt die geltenden Bestimmungen von IAS 17 (Leasingverhältnisse) und die damit verbundenen Interpretationen IFRIC 4 (Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält), SIC 15 (Operating-Leasingverhältnisse – Anreize) und SIC 27 (Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen).

Kerngedanke des neuen Standards ist es, beim Leasingnehmer generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Konzernbilanz zu erfassen. Die bisher unter IAS 17 (Leasingverhältnisse) erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverträgen entfällt damit für den Leasingnehmer. Für alle Leasingverhältnisse erfasst der Leasingnehmer in seiner Konzernbilanz eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen vorzunehmen. Gleichzeitig aktiviert der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht am zugrundeliegenden Vermögenswert, welches grundsätzlich dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht. Zu den Leasingzahlungen gehören die festen Zahlungen, variable Zahlungen soweit diese indexbasiert sind, erwartete Zahlungen aufgrund von Restwertgarantien und gegebenenfalls der Ausübungspreis von Kaufoptionen und Strafzahlungen für die vorzeitige Beendigung von Leasingverträgen. Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird, was grundsätzlich zu höheren Aufwendungen zu Beginn der Laufzeit eines Leasingvertrags führt. Der gewichtete Durchschnittswert des Grenzkapitalzinssatzes mit dem die zum 1. Januar 2019 verbleibenden künftigen Leasingzahlungen abgezinst wurden, beträgt 3,62 %.

Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards dagegen ähnlich zu den bisherigen Vorschriften des IAS 17 (Leasingverhältnisse). Die Leasingverträge werden weiterhin entweder als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen werden, werden als Finanzierungs-Leasingverhältnisse klassifiziert, alle anderen Leasingverträge als Operating Leases. Die Kriterien zur Klassifizierung eines Finance Lease nach IFRS 16 (Leasingverhältnisse) wurden unverändert aus IAS 17 (Leasingverhältnisse) übernommen.

STRATEC hat bei der Erstanwendung, mit Ausnahme der Anwendung eines einzigen Abzinsungssatzes auf ein Portfolio ähnlich ausgestalteter Leasingverträge die praktischen Erleichterungsregeln des IFRS 16 C10 in Anspruch genommen, wobei der praktische Behelf des IFRS 16.C10 (b) bei STRATEC nicht einschlägig war.

Die Überleitung von den nicht abgezinsten künftigen Mindestleasing- und -mietzahlungen aus Operating-Leasingverträgen zum 31. Dezember 2018 zum Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

T€
Verpflichtungen aus künftigen
Mindestleasing- und -mietzahlungen
zum 31.12.2018
10.273
Anwendungserleichterung für
kurzfristige Leasingverhältnisse
-131
Anwendungserleichterungen für
Leasinggegenstände von geringem Wert
-5
Anpassungen aufgrund von nicht
aktivierbaren Service-Komponenten
-1.308
Anpassungen aufgrund unterschiedlicher
Einschätzung von Verlängerungs
und Kündigungsoptionen
425
Sonstiges -162
Brutto-Leasingverbindlichkeiten
zum 01.01.2019
9.092
Abzinsung -793
Leasingverbindlichkeiten durch
Erstanwendung von IFRS 16
zum 01.01.2019
8.299

Freiwillige Änderungen von Rechnungslegungsmethoden

Durch die Produktivschaltung des neuen einheitlichen ERP-Systems an den beiden größten Produktionsstandorten Birkenfeld und Beringen, Schweiz, zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 sowie der bereits im Geschäftsjahr 2018 erfolgten Implementierung an den Standorten Budapest und Anif verfügen nun alle produktionsrelevanten Standorte von STRATEC über ein einheitliches ERP-System. Aufgrund der damit in Verbindung stehenden anhaltenden Verbesserungen im internen Berichtswesen von STRATEC sowie der weiteren Neuordnung der Allokationsschlüssel werden dadurch ab dem Geschäftsjahr 2019 unter anderem die bis dahin in den Forschungs- und Entwicklungskosten sowie in den Vertriebskosten enthaltenen produktbezogenen Projektbetreuungskosten nunmehr den Umsatzkosten zugeordnet. Die berichteten Zahlen im Vergleichszeitraum sind entsprechend angepasst.

Die Effekte stellen sich dabei insgesamt wie folgt dar:

2019
T€
2018
T€
Umsatzkosten -4.108 -5.246
Bruttoergebnis vom Umsatz -4.108 -5.246
Forschungs- und Entwicklungskosten -787 -825
Vertriebskosten 4.539 5.258
Allgemeine Verwaltungskosten 357 813

Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss mit einbezogen wurden, werden ab dem Geschäftsjahr 2019 in der Bilanz nicht mehr gesondert, sondern innerhalb der weiteren Bilanzposten mit entsprechender Erläuterung im Konzernanhang ausgewiesen. Die berichteten Zahlen des Vorjahres der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 13 T€, die der finanziellen Vermögenswerte in Höhen von 9 T€ entsprechend angepasst.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewen- dete Rechnungslegungsvorschriften

Das IASB bzw. IFRS IC hat die nachfolgenden Standards, Änderungen bzw. Überarbeitungen von Standards und Interpretationen herausgegeben, deren Anwendung bislang nicht verpflichtend ist. Voraussetzung für die Anwendung der neuen bzw. überarbeiteten Standards und Interpretationen ist unter anderem, dass diese im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens durch die Europäische Union angenommen werden.

Standard Titel Inkrafttreten1 EU-Endorsement
Neue und geänderte Standards und Interpretationen
IAS 1 und IAS 8 Änderungen: Definition von Wesentlichkeit 01.01.2020 29.11.2019
IFRS 3 Änderungen: Definition eines Geschäftsbetriebes 01.01.2020 offen
IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 Änderungen: Reform der Referenzzinssätze 01.01.2020 15.01.2020
Rahmenkonzept Änderungen: Verweise auf das Rahmenkonzept
zur Rechnungslegung
01.01.2020 29.11.2019
IFRS 17 Versicherungsverträge 01.01.2020 offen
IAS 1 Änderungen: Klassifizierung von Schulden
als kurz- oder langfristig
offen offen

für Unternehmen wie STRATEC mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr

STRATEC beabsichtigt nicht, diese Standards und Interpretationen bzw. die relevanten Änderungen vorzeitig freiwillig anzuwenden.

Aus Gründen der Berichtseffizienz werden nur die Standards bzw. Interpretationen beschrieben, bei denen es auf Basis des derzeitigen Kenntnisstandes in Bezug auf das Geschäftsmodell und der bei STRATEC vorkommenden Geschäftsvorfälle mit hoher Wahrscheinlichkeit in zukünftigen Geschäftsjahren zu Auswirkungen auf die Bilanzierung und Bewertung bzw. Berichterstattung und Offenlegung im Konzernabschluss kommen wird.

B. ANGEWENDETE RECHNUNGS-LEGUNGSMETHODEN

Konsolidierungsgrundsätze

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt bei STRATEC nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen. Dabei werden identifizierbare Vermögenswerte und Schulden der Tochterunternehmen im Erwerbszeitpunkt mit den beizulegenden Zeitwerten sowie latente Steuern gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) berücksichtigt. Ein aus der Kapitalkonsolidierung verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert.

Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsätze, Erträge und Aufwendungen sowie Forderungen und Schulden zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden eliminiert. Die ertragsteuerlichen Auswirkungen von Konsolidierungsbuchungen werden durch den Ansatz latenter Steuern berücksichtigt.

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss der STRATEC SE (Mutterunternehmen) werden nach den Vorgaben von IFRS 10 (Konzernabschlüsse) grundsätzlich alle Unternehmen einbezogen, die von der STRATEC SE beherrscht werden (Tochterunternehmen).

Beteiligungen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt von untergeordneter Bedeutung sind, werden zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Wertminderungen, in den Konzernabschluss einbezogen und in der Konzernbilanz als Anteile an verbundenen Unternehmen ausgewiesen. Die Finanzdaten der Tochtergesellschaften von untergeordneter Bedeutung betragen zusammen gerechnet weniger als 1% des Konzernumsatzes, des Konzerneigenkapitals, des Konzernergebnisses und der Konzernbilanzsumme.

Die Entkonsolidierung einer Tochtergesellschaft erfolgt, sobald die Beherrschung durch die STRATEC SE nicht mehr gegeben ist. Die Vermögenswerte und Schulden der Tochtergesellschaft werden im Monat der Entkonsolidierung ausgebucht. In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wird das Ergebnis aus der Entkonsolidierung einer Tochtergesellschaft in dem Posten "(25) Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen" dargestellt. In der Konzern-Kapitalflussrechnung erfolgt keine gesonderte Darstellung.

In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 bzw. 2018 wurden neben der STRATEC SE die folgenden Tochtergesellschaften im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen:

Beteiligung %
Unternehmen Sitz 31.12.2019 31.12.2018
Deutschland
STRATEC Capital GmbH Birkenfeld,
Deutschland
100% 100%
STRATEC PS Holding GmbH Birkenfeld,
Deutschland
100% 100%
STRATEC Molecular GmbH1 Berlin,
Deutschland
0% 100%
Europäische Union
STRATEC Biomedical UK, Ltd. Burton upon
Trent,
Großbritannien
100% 100%
STRATEC Biomedical S.R.L. Cluj-Napoca,
Rumänien
100% 100%
STRATEC Consumables
GmbH
Anif,
Österreich
100% 100%
RE Medical Analyzers
Luxembourg 2 S.à r.l.
Luxemburg,
Luxembourg
100% 100%
Diatron Medicinai
Instrumentumok
Laboratóriumi Diagnosztikai
Fejlesztö-Gyártó Zrt
Budapest,
Ungarn
100% 100%
Mod-n-More Kft. Budapest,
Ungarn
100% 100%
Sonstige
STRATEC Biomedical
Switzerland AG
Beringen,
Schweiz
100% 100%
STRATEC Biomedical USA,
Inc.
Glendale,
USA
100% 100%
STRATEC Services AG Beringen,
Schweiz
100% 100%
Medical Analyzers Holding
GmbH
Zug,
Schweiz
100% 100%
STRATEC Biomedical Inc. Southington,
USA
100% 100%
Diatron (US), Inc. Delaware, USA 100% 100%

1 Die STRATEC Molecular GmbH wurde zum 31. März 2019

Folgende Tochtergesellschaften wurden, aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung, nicht im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss mit einbezogen:

Unternehmen,
Sitz
Grundkapital Beteiligung% Jahresergebnis 1
Sanguin
International Inc.,
Southington,
CT, USA
1.000 USD 100,0 -21.677 USD
(Vj. -21.436 USD)
STRATEC
Biomedical
(Taicang) Co. Ltd.,
Taicang, China
814.940 CNY 100,0 165.234 CNY
(Vj. -532.230 CNY)

1 Die ausgewiesenen Ergebnisgrößen basieren auf den nach den jeweiligen nationalen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2019 bzw. 2018.

Aufgegebene Geschäftsbereiche

Mit Vertragsabschluss vom 28. Februar 2019 wurden sämtliche Anteile an der STRATEC Molecular GmbH, Berlin, Deutschland sowie sämtliche Ausleihungen der STRATEC SE an die STRATEC Molecular GmbH veräußert. Die Erfüllung des Vertrages wurde plangemäß am 31. März 2019 abgeschlossen. Des Weiteren erfolgte in diesem Zusammenhang auch die Aufhebung des im Geschäftsjahr 2013 zwischen der STRATEC SE und der STRATEC Molecular GmbH abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zum 31. März 2019. Die zur Veräußerungsgruppe gehörenden Vermögenswerte und Schulden wurden seit dem Zwischenabschluss zum 30. September 2018 in der Bilanz getrennt ausgewiesen und nach den Vorgaben des IFRS 5 (Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche) bewertet. Des Weiteren erfolgt eine gesonderte Darstellung des Ergebnisses des Geschäftsbereiches in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung in dem Posten "(25) Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen". Aufgrund des mit der Transaktion verbundenen Verlust der Beherrschung wurde die STRATEC Molecular GmbH zum 31. März 2019 entkonsolidiert. Die STRATEC Molecular GmbH war dem Segment "Smart Consumables" zugeordnet.

Die Veräußerung der STRATEC Molecular GmbH hat sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wie folgt ausgewirkt:

Entkonsolidierungszeitpunkt Werte zum
T€
Kaufpreis abzüglich Veräußerungskosten -23
Abgehende Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -871
Netto Zahlungsmittelabfluss -894
Vorräte 384
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 130
Übrige Forderungen und Vermögenswerte (inkl. latente
Steuern)
20
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 871
Im sonstigen Ergebnis erfasste Währungseffekte -827
Finanzielle Verbindlichkeiten 59
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 15
Übrige Verbindlichkeiten 577
Rückstellungen 25
Nettovermögen -1.556
Entkonsolidierungsergebnis -1.579

Währungsumrechnung

Transaktionen in fremder Währung

Transaktionen in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tag der Transaktion in die funktionale Währung umgerechnet. Am Bilanzstichtag werden monetäre Posten zum Stichtagskurs umgerechnet, nicht monetäre Posten mit dem Kurs am Tag der Transaktion. Aus der Umrechnung resultierende Differenzen werden, sofern es sich dabei nicht um den Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb handelt, erfolgswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Konzernunternehmen

Bei den ausländischen Konzerngesellschaften ist, mit Ausnahme der Medical Analyzers Holding GmbH, Zug, Schweiz, deren funktionale Währung seit dem 31. Dezember 2018 der Euro ist, die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbständig agieren. Der Wechsel der funktionalen Währung bei der Medical Analyzers Holding GmbH, Zug, Schweiz, ist dem Umstand geschuldet, dass sich bei dieser Gesellschaft die Geschäftsvorfälle dahingehend verändert haben, dass als wesentlicher Vermögenswert nur noch eine (konzerninterne) Forderung in Euro mit einer entsprechenden Verzinsung besteht und damit die einhergehenden Cashflows ausschließlich in Euro generiert werden. Da zudem auch die Buchhaltungswährung der Gesellschaft in ihrem legalrechtlichen Abschluss auf Euro geändert wurde, war aus Sicht von STRATEC eine Änderung der funktionalen Währung auch im Konzernabschluss folgerichtig und geboten.

Vermögenswerte und Schulden der Konzernunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden am Bilanzstichtag mit dem Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden mit Jahresdurchschnittskursen in Euro umgerechnet. Eigenkapitalbestandteile werden mit den historischen Kursen zu den aus Konzernsicht erfolgten jeweiligen Zugangszeitpunkten umgerechnet. Die Umrechnungsdifferenz, die sich gegenüber den Stichtagskursen ergibt wird erfolgsneutral im Eigenkapital in dem Posten "Übriges Eigenkapital – Währungsumrechnung" ausgewiesen.

Die Wechselkurse wesentlicher Währungen gegenüber dem Euro haben sich wie folgt entwickelt:

1 €/ Stichtagskurs Durchschnittskurs
2019 2018 2019 2018
GBP Großbritannien 0,851 0,895 0,878 0,885
USD USA 1,123 1,145 1,120 1,181
CHF Schweiz 1,085 1,127 1,112 1,155
RON Rumänien 4,783 4,664 4,745 4,654
HUF Ungarn 330,530 320,980 325,300 318,890

Übrige immaterielle Vermögenswerte

Im Zugangszeitpunkt werden die übrigen immateriellen Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines gesondert erworbenen immateriellen Vermögenswertes umfassen dabei insbesondere den Erwerbspreis abzüglich Anschaffungspreisminderungen zuzüglich der direkt zurechenbaren Kosten für die Vorbereitung des Vermögenswerts auf seine beabsichtigte Nutzung. Die Herstellungskosten eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerts umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten, die erforderlich sind, den Vermögenswert zu entwerfen, herzustellen und so vorzubereiten, dass er für den vom Management beabsichtigten Gebrauch betriebsbereit ist.

Die Folgebewertung erfolgt nach dem Anschaffungskostenmodell. Da derzeit, mit Ausnahme der noch nicht nutzungsbereiten übrigen immateriellen Vermögenswerte, alle übrigen immateriellen Vermögenswerte eine begrenzte Nutzungsdauer aufweisen, werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in der Folgezeit entsprechend dieser planmäßig, grundsätzlich nach der linearen Methode, abgeschrieben, sofern nicht durch den tatsächlichen Werteverzehr ein anderer Abschreibungsverlauf geboten ist. Wertminderungen werden, soweit erforderlich, berücksichtigt (siehe hierzu nachfolgend unter "Werthaltigkeitsprüfungen"). Bei Fortfall der Gründe der Wertminderungen werden Wertaufholungen, höchstens bis zu den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vorgenommen.

Den planmäßigen Abschreibungen auf die übrigen immateriellen Vermögenswerte liegen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:

ND in Jahren
2019
ND in Jahren
2018
Erworbene Technologien 7 – 15 7– 15
Erworbene F&E-Projekte * 8
Selbst geschaffene im
materielle Vermögenswerte
• Eigene Entwicklungsprojekte
• Entwicklungskooperationen
5
**
5– 10
**
Erworbene Patente 12 – 19 12– 19
Erworbene Markennamen 10 10
Erworbene Kundenbeziehungen 5 – 12 5– 12
Sonstige Rechte und Werte
• Software und Lizenzen
1 – 8 1– 8

* Im Geschäftsjahr 2019 sind keine erworbenen F&E-Projekte mehr vorhanden. ** Bezüglich der bilanziellen Behandlung von Entwicklungskooperationen im Rahmen des Geschäftsmodell OEM-Partnering Business verweisen wir auf unsere Ausführungen zu "Umsatzrealisierung, Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten" in diesem Abschnitt; die Abschreibungsperiode und Abschreibungsmethode für die aus den Entwicklungskooperationen im Rahmen des Geschäftsmodells OEM-Partnering Business resultierenden immateriellen Vermögenswerte ergibt sich aus der dargestellten Systematik unter "Zukunftsbezogenen Annahmen" in diesem Abschnitt.

Sachanlagen

Im Zugangszeitpunkt werden Sachanlagen mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nach IAS 16.15 ff. bewertet.

Die Folgebewertung erfolgt nach dem Anschaffungskostenmodell. Danach werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in der Folgezeit, soweit abnutzbar, planmäßig, grundsätzlich nach der linearen Methode, abgeschrieben. Wertminderungen werden, soweit erforderlich, berücksichtigt (vgl. hierzu nachfolgend unter "Werthaltigkeitsprüfungen"). Bei Fortfall der Gründe der Wertminderungen werden Wertaufholungen, höchstens bis zu den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vorgenommen.

Kosten für die Reparatur bzw. Instandhaltung von Sachanlagen werden grundsätzlich ergebniswirksam erfasst. Sofern durch eine Maßnahme künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, erfolgt eine Aktivierung als nachträgliche Anschaffungsbzw. Herstellungskosten.

Den planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen liegen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:

ND in Jahren
2019
ND in Jahren
2018
Gebäude 25–33 25–33
Außenanlagen 10–30 10–30
Technische Anlagen und
Maschinen
3 –20 3 –20
Fahrzeuge 3 –6 3 –6
Werkzeuge 3 –7 3 –7
IT-Komponenten 2 –5 2 –5
Sonstige Betriebs- und
Geschäftsausstattung
1 –20 1 –20

Bei Verkauf, Stilllegung oder Verschrottung von Sachanlagen wird der Gewinn bzw. Verlust als Differenz zwischen einem eventuellen Verkaufserlös und dem Restbuchwert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.

Leasing

Seit dem 1. Januar 2019 erfolgt die Bilanzierung und Bewertung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag oder Teil eines Vertrags, der gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes berechtigt.

Danach bilanziert STRATEC als Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse in der Bilanz Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu Barwerten. Davon ausgenommen sind Leasinggegenstände von geringem Wert (hierfür im Geschäftsjahr 2019 erfasster Aufwand in Höhe von 3 T€), kurzfristige Leasingverhältnisse (hierfür im Geschäftsjahr 2019 erfasster Aufwand in Höhe von 175 T€) sowie Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte. Die hierfür zu zahlenden Leasingraten werden linear aufwandswirksam nach ihrer Zugehörigkeit innerhalb der einzelnen Funktionsbereichen in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst. Bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasingkomponenten enthalten, macht STRATEC von der Möglichkeit Gebrauch, auf eine Trennung dieser Komponenten zu verzichten. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen werden bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten nur berücksichtigt, sofern die Ausübung bzw. Nicht-Ausübung solcher Optionen hinreichend sicher sind.

Die Leasingverbindlichkeiten umfassen am Bereitstellungsdatum die in IFRS 16.27 genannten Leasingzahlungen und werden mit dem Zinssatz abgezinst, der dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegt, sofern dieser bestimmbar ist. Ansonsten erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzkapitalzinssatz. Nach dem Bereitstellungsdatum wird die Leasingverbindlichkeit um den Zinsaufwand erhöht und um die geleisteten Leasingzahlungen vermindert. Eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt, um Änderungen bei den Leasingzahlungen Rechnung zu tragen.

Die Nutzungsrechte werden mit den Anschaffungskosten bewertet und umfassen am Bereitstellungsdatum, neben der Leasingverbindlichkeit, die in IFRS 16.24 genannten Bestandteile. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibung wird linear über den Zeitraum der Vertragsverhältnisse vorgenommen.

Den planmäßigen Abschreibungen auf Nutzungsrechte liegen die folgenden Nutzungsdauern zugrunde:

ND in Jahren
2019
Grundstücke und Gebäude 1 – 10
Fahrzeuge 1 – 4
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 – 6

STRATEC mietet im Bereich Grundstücke und Gebäude vor allem Produktions- und Bürogebäude sowie Lager- und Parkflächen. Die Leasingvereinbarungen beinhalten Konditionen, die grundsätzlich im Rahmen der branchenüblichen Praktiken liegen. Die Leasingvereinbarungen enthalten teilweise Verlängerungs- und Kündigungsoptionen und bieten damit für STRATEC eine größtmögliche Flexibilität. Weitere künftige Zahlungsmittelabflüsse können aufgrund mittels Index wertgesicherten sowie nutzungsabhängigen Leasingzahlungen entstehen.

Die möglichen künftigen Zahlungsmittelabflüsse, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten nicht berücksichtigt wurden, betragen im Einzelnen:

31.12.2019
T€
Aus Verlängerungs- und Kündigungsoptionen 361
Aus variablen Leasingzahlungen 1.377
Aus Leasinggegenständen von geringem Wert 1
Gesamt 1.739

Die künftigen Zahlungsmittelabflüsse, die STRATEC als Leasingnehmer eingegangen ist, aber am Bilanzstichtag noch nicht begonnen haben, betragen 1.614 T€.

Bezüglich weiteren Angaben zu Leasingverhältnisse verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (2) Nutzungsrechte" sowie "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (12) Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten".

Bei STRATEC bestehen zum 31. Dezember 2019 keine Leasingverhältnisse mit STRATEC als Leasinggeber. Bezüglich der betragsmäßig untergeordneten Mieteinnahmen aus der Vermietung von Teilen der im Eigentum der STRATEC befindlichen Gebäude verweisen wir auf unsere Ausführungen zu "Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien" in diesem Abschnitt.

Bis zum 31. Dezember 2018 erfolgte die Bilanzierung und Bewertung von Leasingverhältnissen nach IAS 17 (Leasingverhältnisse):

Ein Leasingverhältnis ist eine Vereinbarung, bei der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswertes für einen vereinbarten Zeitraum überträgt.

Dabei klassifizierte STRATEC ein Leasingverhältnis als Operating-Leasingverhältnis, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden waren, bei dem Leasinggeber verblieben. Bei STRATEC bestanden zum 31. Dezember 2018 ausschließlich Operating-Leasingverhältnisse mit STRATEC als Leasingnehmer. Die zu zahlenden Leasingraten wurden nach IAS 17.33 über die Laufzeit des Leasingverhältnisses aufwandswirksam nach ihrer Zugehörigkeit innerhalb der einzelnen Funktionsbereichen in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien

Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien umfassen Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen (32 T€; Vorjahr: 88 T€) oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden und nicht für die eigene Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder für den Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genutzt werden. STRATEC vermietet Teile von Immobilien, die innerhalb der Sachanlagen ausgewiesen werden, an konzernfremde Dritte. Aufgrund des untergeordneten Umfangs dieser Flächen wird von einer gesonderten Darstellung abgesehen.

Fremdkapitalkosten

Erstreckt sich die Herstellungsphase von Vermögenswerten über einen längeren Zeitraum (sogenannte qualifizierte Vermögenswerte), werden die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen unter den Voraussetzungen des IAS 23 (Fremdkapitalkosten) als Bestandteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Bei STRATEC kommen als qualifizierte Vermögenswerte insbesondere immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Betracht. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 98 T€ aktiviert. Der bei der Bestimmung der aktivierbaren Fremdkapitalkosten zugrunde gelegte Finanzierungskostensatz beträgt 1,2%. Im Vorjahr wurden, aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung, keine Fremdkapitalkosten aktiviert.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Von der öffentlichen Hand gewährte Zuwendungen, die der Investitionsförderung dienen und den jeweiligen Investitionen direkt zurechenbar sind, werden bei der Aktivierung der Investitionsobjekte in Abzug gebracht. Im Rahmen von Projektförderungen erhaltene, nicht rückzahlbare Zuwendungen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte sind aufwandsbezogen und werden zuerst passivisch abgegrenzt und im Jahr des Anfalls der zugehörigen Aufwendungen erfolgswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung mit diesen verrechnet.

Werthaltigkeitsprüfungen

Eine Werthaltigkeitsprüfung wird nach IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) bei Geschäfts- oder Firmenwerten und sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter bzw. unbestimmbarer Nutzungsdauer sowie noch nicht nutzungsbereiten immateriellen Vermögenswerten mindestens jährlich, bei sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer und darüber hinaus bei Sachanlagen bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für eine Wertminderung durchgeführt.

Eine Wertminderung wird ergebniswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts, d.h. dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung und Nutzungswert, den Buchwert des Vermögenswertes unterschreitet.

Mindestens einmal jährlich erfolgt eine Überprüfung, ob ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass der Grund für eine vorgenommene Wertminderung nicht mehr besteht oder sich der Betrag der vorgenommenen Wertminderung vermindert hat. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag neu ermittelt und die zuvor vorgenommene Wertminderung, mit Ausnahme des Geschäftsoder Firmenwerts, entsprechend rückgängig gemacht.

Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert grundsätzlich einzeln ermittelt. Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Ermittlung auf Basis einer Gruppe von Vermögenswerten, die eine zahlungsmittelgenerierende Einheit darstellt.

Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für die Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts sind im Vergleich zum Bilanzstichtag des Vorjahres unverändert. Als solche wurden die Bereiche "Laborautomatisierung", "Workflow-Software", "Manufacturing Parts & Services", "Diatron" und "Smart Consumables" definiert. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die zahlungsmittelgenerierende Einheit "Nukleinsäureaufreinigung" ab dem 30. September 2018 als zur Veräußerung gehaltener Geschäftsbereich nach IFRS 5 (Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche) klassifiziert wurde und bis zu ihrer Veräußerung am 31. März 2019 nach den spezifischen Vorgaben dieses Standards bewertet wurde.

Als Ausgangspunkt der Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum 31. Dezember 2019 (Vorjahr: 31. Dezember 2018) wird der Nutzungswert als Barwert der künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse zugrunde gelegt. Die Prognose der künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse stützt sich auf die aktuellen Planungen von STRATEC. Der Detailplanungszeitraum umfasst dabei, wie im Vorjahr, drei Jahre. Die künftigen Netto-Zahlungsmittelzuflüsse werden in der funktionalen Währung geplant. Den Planungen liegen Annahmen über künftige Absatzmengen und Verkaufspreise sowie über erwartete Kosten zugrunde. Rohstoffpreise werden dabei zu den gegebenen Konditionen berücksichtigt. Netto-Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Detailplanungsphase werden als ewige Rente unter Berücksichtigung von aus aktuellen Marktinformationen abgeleiteten Wachstumsraten abgebildet. Unterschreitet der Nutzungswert den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, ist der beizulegende Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung zu ermitteln.

Die Netto-Zahlungsmittelzuflüsse werden mit den Kapitalkostensätzen abgezinst. Die Kapitalkostensätze der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden dabei als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten (WACC) berechnet. Zur Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten werden zum einen die Eigenkapitalkosten, die sich aus risikofreiem Basiszins und Risikozuschlag (Marktrisikoprämie, multipliziert mit einem Betafaktor auf Grundlage einer Analyse von Vergleichsunternehmen) zusammensetzen, und zum anderen der Fremdkapitalkostensatz, der dem durchschnittlichen Fremdkapitalkostensatz der Vergleichsunternehmen entspricht, herangezogen. Eigen- und Fremdkapitalkosten werden mit der durchschnittlichen Kapitalstruktur der Vergleichsunternehmen gewichtet. Im Hinblick auf die Rendite- und Risikoprofile der untersuchten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden für diese jeweils individuellen Kapitalkostensätze ermittelt. Diese stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

Zahlungsmittelgenerierende
Einheit
Vorsteuer-WACC
%
Laborautomatisierung
2019
2018
8,05
8,53
Manufacturing, Parts & Services
2019
2018
7,08
7,67
Diatron
2019
2018
8,41
8,93
Workflow-Software
2019
2018
7,24
7,71
Smart Consumables
2019
2018
6,33
6,64

Der bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 40.674 T€ (Vorjahr 41.245 T€) resultiert in Höhe von 682 T€ (Vorjahr: 648 T€) aus dem Erwerb der STRATEC Biomedical UK, Ltd. im Geschäftsjahr 2006, in Höhe von 1.467 T€ (Vorjahr: 1.467 T€) aus dem Unternehmenserwerb der STRATEC Molecular GmbH im Geschäftsjahr 2009, in Höhe von 2.759 T€ (Vorjahr: 2.707 T€) aus dem Unternehmenserwerb der STRATEC Biomedical USA, Inc. im Geschäftsjahr 2010, in Höhe von 27.158 T€ (Vorjahr: 27.815 T€) aus dem Unternehmenserwerb der Diatron-Gruppe und in Höhe von 8.608 T€ (Vorjahr: 8.608 T€) aus dem Unternehmenserwerb der STRATEC Consumables GmbH im Geschäftsjahr 2016. Die Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr sind auf die Währungsumrechnung zurückzuführen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte sind für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet worden, die von den Synergien profitieren.

Die Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte aus vorgenannten Erwerben wurden für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung, auf Basis des Verhältnisses der jeweiligen EBITs den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten "Laborautomatisierung", "Manufacturing, Parts & Services", "Diatron", "Workflow-Software" und "Smart Consumables" wie folgt zugeordnet.

in T€ Labor
Manufacturing,
automatisierung
Parts & Services
Diatron
2019 2018 2019 2018 2019 2018
Buchwert Geschäfts- oder Firmenwert 15.810 15.932 17.180 17.505 7.048 7.177

STRATEC hat gemäß IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) die jährlich durchzuführende Werthaltigkeitsprüfung für diese Geschäfts- oder Firmenwerte zum 31. Dezember 2019 (Vorjahr: 31. Dezember 2018) durchgeführt. Als Ergebnis wurde im Berichtsjahr, wie auch im Vorjahr, keine Wertminderung erfasst.

Folgende wesentlichen Annahmen wurden für die Ermittlung der erzielbaren Beträge dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde gelegt:

Annahmen für die Ermittlung der erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten

Die Planung des erzielbaren Betrages basiert auf einem Umsatzwachstum von durchschnittlich 4,1% (Vorjahr: 2,3%) bzw. einer geplanten durchschnittlichen EBIT-Marge von 13,1% (Vorjahr: 12,6%). Diese Annahme spiegelt vergangene Erfahrungen des Managements wider. In der ewigen Rente wurde eine prognostizierte Wachstumsrate von 1,0% (Vorjahr: 1,0%) angesetzt.

Es wird von einem Umsatzwachstum von durchschnittlich 16,1% (Vorjahr: 22,5%) bzw. einer geplanten durchschnittlichen EBIT-Marge von 21,6% (Vorjahr: 22,6%) ausgegangen. Diese Annahme spiegelt vergangene Erfahrungen des Managements wider. In der ewigen Rente wurde eine prognostizierte Wachstumsrate von 1,0% (Vorjahr: 1,0%) angesetzt.

Die Planung des erzielbaren Betrages basiert auf einem durchschnittlichen Umsatzwachstum in Höhe von 7,3% (Vorjahr: 16,0%) bzw. einer geplanten durchschnittlichen EBIT-Marge von 18,6% (Vorjahr: 17,9%). Diese Annahmen stimmen mit den durchschnittlichen Wachstumsaussichten der Branche aus externen Marktdaten überein. In der ewigen Rente wurde eine prognostizierte Wachstumsrate von 1,0% (Vorjahr: 1,0%) angesetzt.

Im Rahmen der Sensitivitätsanalyse wurde eine Minderung der zukünftigen Cashflows und eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um jeweils 10% angenommen, da eine Veränderung in diesem Umfang nach vernünftigem Ermessen insbesondere aus langfristiger Sicht möglich ist. Auf dieser Grundlage kamen wir zu dem Ergebnis, dass es bei allen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, mit Ausnahme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Workflow-Software", keine Anzeichen für eine potentielle Wertminderung bei STRATECs vorhandenen Geschäftsoder Firmenwerten gibt. Bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Workflow-Software" führt im Rahmen der Sensitivitätsanalyse hingegen jegliche Minderung der zukünftigen Cashflows als auch eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um jeweils 10% zu einer Wertminderung.

Im Geschäftsjahr wurde ein im Vergleich zum Gesamtbuchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte nicht signifikanter Betrag in Höhe von 636 T€ (Vorjahr: 631 T€) weiteren zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Im Rahmen der jährlichen Werthaltigkeitsprüfungen wurden auch für diese zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte keine Anhaltspunkte für Wertminderungen festgestellt.

Vorräte

Vorräte sind Vermögenswerte, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden (fertige Erzeugnisse sowie Waren), die sich in der Herstellung befinden (unfertige Erzeugnisse und Vertragserfüllungskosten) oder die im Rahmen des Herstellungsprozesses oder bei der Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe).

Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert.

Der Ermittlung der Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren liegen durchschnittliche Beschaffungspreise zugrunde. Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse beinhalten neben den direkt zurechenbaren Kosten für Fertigungslöhne und -material anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich Abschreibungen. Die Herstellungskosten der Vertragserfüllungskosten umfassen neben den direkt zurechenbaren Kosten für Fertigungslöhne anteilige Fertigungsgemeinkosten. Kosten der Verwaltung werden berücksichtigt soweit diese der Produktion direkt zugerechnet werden können. Vertriebskosten werden nicht berücksichtigt. Entsprechend dem Geschäftsmodell von STRATEC umfassen die Vertragserfüllungskosten auch Entwicklungskooperationen oder sonstige Verträge mit Kunden. Bezüglich der bilanziellen Behandlung von Entwicklungskooperationen verweisen wir auf unsere Ausführungen zu "Umsatzrealisierung, Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten" in diesem Abschnitt.

Die Bestandsrisiken, die sich aus geringer Umschlagshäufigkeit sowie geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch zusätzliche Abwertungen berücksichtigt.

Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und gleichzeitig bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt.

Die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten erfolgt nach IFRS 9 (Finanzinstrumente).

Danach werden finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten in der Konzernbilanz angesetzt sobald STRATEC Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Finanzinstruments wird. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt.

Die erstmalige Bewertung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten werden berücksichtigt, sofern keine erfolgswirksame Bewertung des Finanzinstruments zum beizulegenden Zeitwert erfolgt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden zum Transaktionspreis bewertet.

Die Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten (Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente) erfolgt, je nach Zuordnung des finanziellen Vermögenswertes bei dessen erstmaligen Erfassung zu den Kategorien nach IFRS 9 (Finanzinstrumente), entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert. Die Zuordnung zu den Kategorien nach IFRS 9 (Finanzinstrumente) erfolgt dabei jeweils auf Basis der Ziele des Geschäftsmodells und der Charakteristika der Zahlungsströme.

Ein Schuldinstrument wird, sofern dieses nicht als FVTPL designiert wurde, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC-Schuldinstrument), wenn es im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten und seine Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Die Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt mittels Effektivzinsmethode unter Berücksichtigung erwarteter Wertminderungen gemäß den Vorgaben des IFRS 9 (Finanzinstrumente). Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste, Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird ebenfalls im Gewinn oder Verlust erfasst.

Ein Schuldinstrument wird, sofern dieses nicht als FVTPL designiert wurde, zum beizulegenden Zeitwert mit Änderungen im sonstigen Ergebnis (FVTOCI-Schuldinstrument) bewertet, wenn es im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte sowohl zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten als auch diese zu verkaufen und seine Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Ausbuchung wird das kumulierte sonstige Ergebnis in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

Ein Eigenkapitalinstrument wird, sofern dieses nicht zu Handelszwecken gehalten wird, zum beizulegenden Zeitwert mit Änderungen im sonstigen Ergebnis (FVTOCI-Eigenkapitalinstrument) bewertet, sofern STRATEC beim erstmaligen Ansatz unwiderruflich wählt, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Eigenkapitalinstruments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Wahl wird einzelfallbezogen für jedes Eigenkapitalinstrument getroffen. Von diesem Wahlrecht hat STRATEC im Rahmen der Erstanwendung des IFRS 9 (Finanzinstrumente) teilweise Gebrauch gemacht. Dividenden werden in der Regel als Ertrag im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Ausbuchung wird das kumulierte sonstige Ergebnis in die Gewinnrücklagen umgegliedert.

Finanzielle Vermögenswerte (Schuld- oder Eigenkapitalinstrumente), die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVTOCI bewertet werden, werden zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust (FVTPL) bewertet. Die Bewertung umfasst auch derivative Finanzinstrumente, mit Ausnahme solcher, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, sowie die finanziellen Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten oder verwaltet werden und deren Wertentwicklung anhand des beizulegenden Zeitwertes beurteilt wird. Des Weiteren ist beim erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten, die ansonsten die Bedingungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVTOCI erfüllen, unwiderruflich eine Designation zu FVTPL möglich ("Fair-Value-Option"). Von dieser Möglichkeit hat STRATEC, wie im Vorjahr, keinen Gebrauch gemacht. Nettogewinne und -verluste, einschließlich jeglicher Zins- oder Dividendenerträge, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, soweit sie nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet werden. Eine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, sofern eine finanzielle Verbindlichkeit als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird, ein derivatives Finanzinstrument, mit Ausnahme solcher, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, ist oder beim erstmaligen Ansatz als solches designiert wird. Nettogewinne oder -verluste, einschließlich Zinsaufwendungen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen und Währungskursgewinne und -verluste werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden ebenfalls im Gewinn oder Verlust erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlung aus den finanziellen Vermögenswerten nicht mehr bestehen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Risiken und Chancen übertragen wurden. Finanzielle Verbindlichkeit werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und als Nettobetrag ausgewiesen, wenn STRATEC einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und es beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

Derivative Finanzinstrumente werden bei STRATEC zur Reduzierung von Währungsrisiken insbesondere in Form von Devisentermingeschäften eingesetzt. Die Bewertung beim erstmaligen Ansatz sowie im Rahmen der Folgebewertung erfolgt dabei zum beizulegenden Zeitwert. Die Veränderung der beizulegenden Zeitwerte werden direkt im Gewinn oder Verlust innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge bzw. Aufwendungen erfasst, da STRATEC bislang keine derivativen Finanzinstrumente als Sicherungsinstrumente designiert.

Steuern

Als Ertragsteuern werden die in den einzelnen Ländern erhobenen Steuern auf den steuerpflichtigen Gewinn sowie die Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die ausgewiesenen Ertragsteuern werden auf Basis, der am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten landesspezifischen gesetzlichen Regelungen in der Höhe erfasst, wie sie voraussichtlich abfließen bzw. erstattet werden. Die sonstigen, nicht auf das Einkommen bzw. den Ertrag erhobenen Steuern werden in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt nach der Liability-Methode für zeitlich begrenzte Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in der IFRSund Steuerbilanz (hiervon ausgenommen sind Geschäfts- oder Firmenwerte), aus Konsolidierungsvorgängen sowie auf Steuerminderungsansprüche aus wahrscheinlich in den Folgejahren realisierbaren steuerlichen Verlustvorträgen.

Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge werden nur insoweit aktiviert, als es wahrscheinlich ist, dass hierfür zukünftig ausreichend zu versteuerndes Einkommen zur Nutzung dieser aktiven latenten Steuern verfügbar sein wird. In die Beurteilung der Werthaltigkeit der latenten Steueransprüche werden die Ergebniswirkungen aus der Umkehrung von zu versteuernden temporären Differenzen, kurz- und mittelfristigen Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der betreffenden Konzerngesellschaft sowie mögliche Steuerstrategien mit einbezogen. Bei der Beurteilung ist STRATEC ferner an die zum Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten steuerrechtlichen Normen gebunden. Künftige Rechtsänderungen können insoweit eine erfolgswirksame Anpassung erforderlich machen.

Latente Steuern auf die Umrechnung ausländischer Abschlüsse in Fremdwährung wurden nach Maßgabe des deutschen Steuerrechts auf 5% der Differenzen gebildet. Weitere latente Steuern auf temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen wurden nicht gebildet, da STRATEC in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sich diese in absehbarer Zeit nicht auflösen werden.

Tatsächliche und latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert ausgewiesen, wenn sie gegenüber derselben Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt bestehen. Soweit Gewinne und Verluste direkt im Eigenkapital erfasst werden, gilt dies ebenfalls für die hierauf gebildeten aktiven und passiven latenten Steuern.

Steuerliche Sachverhalte werden von STRATEC, sofern ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, bezüglich Unsicherheit überprüft und bei entsprechender Einschätzung eine Risikovorsorge in angemessener Höhe gebildet. Da sich die Einschätzungen im zeitlichen Verlauf ändern können, ergeben sich auch Auswirkungen auf die Höhe der als erforderlich einzuschätzenden Risikovorsorge. Der Betrag der erwarteten Steuerschulden und Steuerforderungen spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung von steuerlichen Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt.

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

Die Altersversorgung erfolgt bei STRATEC sowohl beitrags- als auch leistungsorientiert und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen in den verschiedenen Ländern sowie den im Einzelnen vereinbarten Leistungen.

Bei den beitragsorientierten Altersversorgungssystemen zahlt STRATEC aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen Beiträge an staatliche oder private Versorgungsträger. Für STRATEC bestehen über die Beitragszahlungen hinaus keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die laufenden Beitragszahlungen werden aufwandswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Die leistungsorientierten Altersversorgungssysteme bestehen bei STRATEC aufgrund unterschiedlicher länderspezifischer Regelungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz in verschiedenen Ausprägungen. Zur Rückdeckung der Versorgungszusagen leistet STRATEC teilweise Beiträge in externe Planvermögen. Der Barwert der Versorgungsverpflichtungen wird gemäß IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) nach der Projected-Unit-Credit-Methode ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen unter Anwendung versicherungsmathematischer Verfahren bewertet. Die Berechnungen basieren bei STRATEC im Wesentlichen auf statistischen Daten zu Sterbeund Invaliditätsraten, auf Annahmen über den Abzinsungssatz, zukünftige Einkommens- und Rentensteigerungen, Fluktuationsraten sowie die erwarteten Erträge aus Planvermögen. Die Bestimmung des Abzinsungssatzes sowie die erwartete Rendite des Planvermögens orientiert sich grundsätzlich an Renditen laufzeitadäquater hochwertige Unternehmensanleihen bzw. hilfsweise an Renditen entsprechender Staatsanleihen. Die Währung und die Laufzeiten der zugrunde gelegten Anleihen stimmen dabei mit der Währung und den voraussichtlichen Fristigkeiten der nach Beendigung der Arbeitsverhältnisse zu erfüllenden Versorgungsverpflichtungen überein. Von dem Barwert der Versorgungsverpflichtungen wird der beizulegende Zeitwert des Planvermögens abgezogen. Die Verpflichtungen und das Planvermögen werden jährlich bewertet; die versicherungsmathematischen Berechnungen werden zum Bilanzstichtag erstellt. Neubewertungsbeträge aus versicherungs-mathematischen Effekten werden erfolgsneutral direkt im "sonstigen Ergebnis " erfasst.

Wegen der ermessensbehafteten Abgrenzung zwischen beitrags- und leistungsorientierten Versorgungszusagen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter "Ermessensentscheidungen" in diesem Abschnitt.

Andere Rückstellungen

Andere Rückstellungen werden gebildet, sofern eine aus einem vergangenen Ereignis resultierende, rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten besteht, ein künftiger Vermögensabfluss wahrscheinlich ist und die voraussichtliche Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann.

Sofern der Eintritt des Vermögensabflusses für einen über das Folgejahr hinausgehenden Zeitpunkt erwartet wird, werden die Verpflichtungen mit dem Barwert der voraussichtlichen Mittelabflüsse angesetzt. Erstattungsansprüche gegenüber Dritten werden getrennt von den Rückstellungen aktiviert, sofern ihre Realisation nahezu sicher ist.

Zu den anderen Rückstellungen gehören bei STRATEC die Verpflichtungen aus Garantie- und Gewährleistung, aus Rechtsstreitigkeiten und aus belastenden Verträgen. Die Ermittlung des Verpflichtungsumfangs aus Garantie- und Gewährleistung basiert auf den erzielten garantiebehafteten Umsätzen und den vertraglichen Gewährleistungszeiträumen sowie den aus der Vergangenheit gewonnenen Erfahrungswerten, welche auf der Grundlage der Auswirkungen aktuell beobachtbarer Informationen und Daten angepasst werden, um die Auswirkungen des historischen Umfelds in Bezug auf diese aktuellen Informationen und Daten zu ergänzen.

Aktienbasierte Vergütungstransaktionen

Nach IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) wird zwischen Transaktionen mit Barausgleich oder Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente unterschieden. STRATEC bilanziert drei (Vorjahr: drei) unter IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) fallende Vereinbarungen:

Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) mit Barausgleich, Aktienoptionen für Mitarbeiter mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente sowie ein auf das Geschäftsjahr 2019 bezogenes Mitarbeiterbeteiligungsprogramm mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente.

Erhaltene Güter und Dienstleistungen für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich (Aktienwertsteigerungsrechte; SARs) werden zu jedem Berichtsstichtag und am Erfüllungstag mit dem beizulegenden Zeitwert der Schuld erfasst, der unter Anwendung anerkannter Optionspreismodelle ermittelt wird. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam verbucht.

Erhaltene Güter und Dienstleistungen für anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (Aktienoptionen, Mitarbeiterbeteiligungsprogramm) werden mangels eigenständig ermittelbarem beizulegenden Zeitwert der Leistungen mit dem beizulegenden Zeitwert der Eigenkapitalinstrumente am Tag der Gewährung, bei Aktienoptionen unter Anwendung anerkannter Optionspreismodelle, bewertet. Ist die Ausübung der gewährten Eigenkapitalinstrumente oder des Barausgleichs von der Ableistung einer bestimmten Dienstzeit durch die Vertragspartei abhängig, wird davon ausgegangen, dass die von der Vertragspartei als Gegenleistung zu erbringenden Leistungen künftig im Laufe des Erdienungszeitraums erhalten werden. Der Vergütungsaufwand wird daher über den Erdienungszeitraum erfasst, innerhalb dessen die Berechtigten einen uneingeschränkten Anspruch auf die zugesagten Instrumente erwerben.

Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren und deren Existenz durch das Erreichen oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig unter Kontrolle von STRATEC stehen. Eine Bilanzierung solcher Verpflichtungen unterbleibt, da hier der Abfluss von Ressourcen als unwahrscheinlich erachtet wird oder der Umfang der Verpflichtungen nicht verlässlich geschätzt werden kann.

Umsatzrealisierung, Umsatzkosten, Forschungsund Entwicklungskosten

Die zentralen Grundsätze zur Umsatzrealisierung sowie zur Erfassung von Umsatz- sowie Forschungs- und Entwicklungskosten in Bezug auf das Geschäftsmodell von STRATEC stellen sich wie folgt dar:

Sofern es sich um Entwicklungsprojekte ohne Vertrag mit einem Kunden handelt, werden die in diesem Zusammenhang anfallenden Entwicklungskosten grundsätzlich in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie entstehen. Davon ausgenommen sind die im Rahmen von Unternehmenserwerben erworbenen Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Entwicklungskosten, welche die Kriterien gemäß IAS 38.57 kumulativ erfüllen. Die aktivierten Entwicklungskosten werden nach IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen, sofern der nutzungsbereite Zustand noch nicht erreicht ist. Ein Wertminderungsaufwand wird dann erfasst, wenn der Buchwert der aktivierten Vermögenswerte seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Sobald der nutzungsbereite Zustand erreicht ist, erfolgt eine Amortisation in der Regel über fünf Jahre.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden Entwicklungskosten im Zusammenhang mit vorgenannten Entwicklungsprojekten in Höhe von 8.947 T€ (Vorjahr: 6.863 T€) als selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Aufwendungen, die den Forschungskosten zuzuordnen sind, werden nach IAS 38.54 in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen.

Sofern es sich um Entwicklungsprojekte mit Vertrag mit einem Kunden (Entwicklungskooperationen) oder sonstige Verträge mit Kunden handelt, erfasst STRATEC Umsatzerlöse aus Entwicklungs- und sonstigen Dienstleistungen sowie dem Verkauf von Analysensystemen, Serviceteilen und Verbrauchsmaterialien. Grundlage hierfür sind die Kundenverträge von STRATEC und die darin enthaltenen Leistungsverpflichtungen, welche einzeln identifiziert und für Zwecke der Umsatzrealisierung gesondert abgebildet werden. Umsatzerlöse sind dann zu erfassen, wenn ("when or as") STRATEC die Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen entweder zu einem Zeitpunkt ("when") oder über einen Zeitraum ("as") an einen Kunden überträgt. Bei Verkäufen von Analysensystemen sowie Serviceteilen und Verbrauchsmaterialien erfolgt in der Regel eine zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung, wobei sich der Zeitpunkt unter Würdigung der Übertragung des Eigentums und dem Übergang von Risiken und Chancen bestimmt. Umsatzerlöse aus sonstigen Dienstleistungen werden grundsätzlich über den Zeitraum der Leistungserfüllung und nach Maßgabe des Leistungsfortschritts erfasst. Umsatzerlöse aus Entwicklungsleistungsverpflichtungen werden je nach Vertragsgestaltung über einen Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt erfasst. Dabei können, ausgehend von der Fragestellung ob die Entwicklungskosten durch (Meilenstein-) Zahlungen oder Kompensationsklauseln gedeckt sind und/oder Mindestabnahmemengen vereinbart wurden, für die Bilanzierung von Entwicklungskooperationen und der mit diesen in Zusammenhang stehenden Entwicklungsleistungsverpflichtungen im OEM-Partnering Business, welches als Geschäftsmodell

sowohl quantitativ als auch qualitativ die größte Bedeutung für STRATEC hat, im Wesentlichen die vier Fallgruppen unterschieden werden:

Fallgruppen für die Bilanzierung von Entwicklungskooperationen

FALL 1 FALL 2 FALL 3 FALL 4
• Entwicklungsleistungs
verpflichtung zu einem
bestimmten Zeitpunkt
erfüllt (IFRS 15.38)
– Durch Zahlungen
gedeckte Entwicklungs
kosten = Vertragserfül
lungskosten
– Nicht durch
Zahlungen gedeckte
Entwicklungskosten =
Immaterieller Vermö
genswert gem. IAS 38
– Vor Übertragung der
Entwicklungsleistungen
erhaltene Zahlungen =
Vertragsverbindlich
keiten
• Entwicklungsleistungs
verpflichtung zu einem
bestimmten Zeitpunkt
erfüllt (IFRS 15.38)
– Allokation Transakti
onspreis von Geräte
lieferverpflichtungen
aus Mindestabnahme
menge auf Entwick
lungsleistung = Ver
tragsvermögenswert
– Durch Zahlungen
gedeckte Entwicklungs
kosten = Vertragserfül
lungskosten
– Nicht durch
Zahlungen gedeckte
Entwicklungskosten =
Immaterieller Vermö
genswert gem. IAS 38
– Vor Übertragung der
Entwicklungsleistungen
erhaltene Zahlungen =
Vertragsverbindlichkeiten
• Entwicklungsleistungs
verpflichtung über
einen bestimmten
Zeitraum erfüllt
(IFRS 15.35(c))
– Allokation Transakti
onspreis von Gerätelie
ferverpflichtungen aus
Mindestabnahmemenge
auf Entwicklungsleis
tung = Vertragsvermö
genswert
– Vor Übertragung der
Entwicklungsleistungen
erhaltene Zahlungen =
Vertragsverbindlichkeiten
• Entwicklungsleistungs
verpflichtung über
einen bestimmten
Zeitraum erfüllt
(IFRS 15.35(c))
– Keine Allokation
Transaktionspreis von
Gerätelieferverpflich
tungen aus Mindestab
nahmemenge auf
Entwicklungsleistung
– Vor Übertragung der
Entwicklungsleistungen
erhaltene Zahlungen =
Vertragsverbindlichkeiten

Umsatzerlöse werden in der Höhe des Betrages erfasst, deren Erhalt STRATEC für die Erfüllung von Leistungsverpflichtungen erwartet. Für Dritte einzubehaltende Entgeltbestandteile wie Umsatzsteuern sowie Erlösminderungen – z.B. Rabatte, Skonti und Boni – werden von den Umsatzerlösen abgezogen. STRATEC passt die Höhe der zugesagten Gegenleistung um die Auswirkungen wesentlicher Finanzierungskomponenten an, wenn erwartet wird, dass der Zeitraum zwischen Erfüllung einer Leistungsverpflichtung und deren Bezahlung mehr als ein Jahr beträgt. Gewöhnlich können bei STRATEC wesentliche Finanzierungskomponenten vorliegen, wenn Entwicklungsleistungsverpflichtungen über einen Zeitraum erfüllt werden und die Gegenleistungen von STRATEC erst nach Beendigung der Entwicklung zufließt. Finanzierungskomponenten werden je Vertrag beurteilt und sind nur dann wesentlich, wenn Faktoren wie ein geringer Barkaufpreis sowie der kombinierte Effekt aus Zeitspanne und marktüblichen Zinssatz auf eine wesentliche Abweichung zur vereinbarten Gegenleistung schließen lassen.

Zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit einer Vertragsanbahnung werden sofort als Aufwand erfasst, wenn der Abschreibungszeitraum nicht mehr als ein Jahr beträgt. In der Regel fallen bei STRATEC keine zusätzlichen Kosten an, die ohne entsprechende Vertragsabschlüsse nicht entstanden wären. Somit werden Kosten, die STRATEC im Rahmen der Anbahnung von Verträgen entstehen, zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand erfasst.

Kosten, die durch die Erfüllung von vertraglichen Leistungsverpflichtungen (Vertragserfüllungskosten) entstehen und in den Anwendungsbereich des IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) fallen, werden als Vermögenswert aktiviert und innerhalb der Vorräte ausgewiesen, wenn die Kosten zur Schaffung von Ressourcen oder deren Verbesserung, welche künftig zur Erfüllung von Leistungsverpflichtungen genutzt werden führen, sowie ein Ausgleich der Kosten erwartet wird.

Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erfasst STRATEC für das hieraus schwebende Geschäft weder einen Vermögenswert noch eine Verbindlichkeit. Erst wenn eine der Vertragsparteien ihre Verpflichtung erfüllt, setzt STRATEC einen Vertragsvermögenswert oder eine Vertragsverbindlichkeit in der Konzernbilanz an. Eine Vertragsverbindlichkeit liegt vor, wenn der Kunde die Gegenleistung für zugesagte Leistungen bereits vollständig oder teilweise bezahlt hat, bevor STRATEC diese an den Kunden übertragen hat. Im Geschäftsmodell von STRATEC kann dies zum Beispiel bei Entwicklungsleistungsverpflichtungen, welche zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt werden, vorkommen, wenn der Kunde während der Entwicklungsphase Meilensteinzahlungen leistet. STRATEC erfasst in diesem Fall die Meilensteinzahlungen als Vertragsverbindlichkeiten, bis die Entwicklungsleistung an den Kunden übertragen wird und die Umsatzrealisierung erfolgt. Im umgekehrten Fall, in dem STRATEC leistet und der Kunde die Gegenleistung noch nicht übertragen hat, überprüft STRATEC, ob ein bedingter oder unbedingter Anspruch auf Übertragung der Gegenleistung besteht. Ein bedingter Anspruch führt zum Ansatz eines Vertragsvermögenswertes, während bei einem unbedingten Anspruch eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen erfasst wird. Im Geschäftsmodell von STRATEC kann dies bei einer Entwicklungsleistungsverpflichtung, welche über einen bestimmten Zeitraum erfüllt wird, vorliegen, falls die Kosten der Entwicklungsleistungsverpflichtung die Gegenleistung des Kunden während deren Leistungserfüllung übersteigen. Das Entstehen eines unbedingten Zahlungsanspruches aus der Entwicklungsleistungsverpflichtung kann ferner an die Erfüllung weiterer vertraglicher Leistungsverpflichtungen gebunden sein.

Im Falle, dass STRATEC vertraglich verpflichtet ist, mehrere Leistungsverpflichtungen an einen Kunden zu übertragen, wird die vertraglich zugesagte Gegenleistung auf Basis des Einzelveräußerungspreises zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgeteilt. Einzelveräußerungspreise sind im Geschäftsmodell der Entwicklungskooperationen von STRATEC nicht direkt beobachtbar, d.h. STRATEC überträgt keine ähnlichen Güter und Dienstleistungen separat an ähnliche Kunden. In diesem Fall ist der Einzelveräußerungspreis für ein Gut oder eine Dienstleistung unter Anwendung einer geeigneten Methode zu schätzen. STRATEC wendet hierzu in der Regel den "expected-cost-plusa-margin"-Ansatz an. Die angewandte Methode unterliegt Ermessensentscheidungen und Schätzungsunsicherheiten.

Ermessensentscheidungen und zukunftsbezogene Annahmen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist es erforderlich, in einem bestimmten Umfang Ermessensentscheidungen und zukunftsbezogene Annahmen vorzunehmen, die Auswirkungen auf den Ausweis und die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Aufwendungen und Erträge sowie der Eventualverbindlichkeiten haben.

Die wichtigsten Ermessensentscheidungen und zukunftsbezogenen Annahmen, aufgrund derer ein erhebliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich sein kann, werden im Folgenden näher dargestellt:

Ermessensentscheidungen

1. Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten aus der Entwicklung oder Entwicklungsphase eines eigenen Entwicklungsprojektes

Die Beurteilung, ob im jeweiligen Einzelfall die Voraussetzungen zur Aktivierung erfüllt wurden, unterliegt erheblichen Ermessensausübungen. STRATEC geht davon aus, dass aufgrund der Erfahrungswerte auf dem Gebiet der Entwicklung und Projektierung hinreichend verlässliche Einschätzungen in Bezug auf technische Realisierbarkeit, voraussichtliche Gesamtkosten und Marktbedingungen getroffen wurden.

2. Bilanzierung von Entwicklungskooperationen sowie Umsatzrealisierung

Bezüglich der Ermessensentscheidungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Entwicklungskooperationen sowie der Umsatzrealisierung nach IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) verweisen wir auf unsere Ausführungen zu "Umsatzrealisierung, Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten" in diesem Abschnitt.

3. Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwertes zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung

Die Zuordnung der bei Unternehmenserwerben erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten für Zwecke der Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) erfordert wesentliche ermessensabhängige Würdigungen. STRATEC ordnet den Geschäfts- oder Firmenwert, der aus einem Unternehmenserwerb resultiert, vom Übernahmetag an jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit des Unternehmens, die aus den erwarteten Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen soll, zu. Zur Ermittlung des jeweils erwarteten Synergiepotentials wendet STRATEC sachgerechte Schlüssel (EBIT-Verhältnisse) an.

4. Bestimmung der funktionalen Währung

Bei der Bestimmung der funktionalen Währung eines ausländischen Geschäftsbetriebes und der Entscheidung, ob dessen funktionale Währung mit der des berichtenden Unternehmens identisch ist, sind bestimmte Indikatoren gemäß IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen) heranzuziehen. Wenn die obigen Indikatoren gemischt auftreten und die funktionale Währung nicht klar ersichtlich ist, bestimmt STRATEC nach eigenem Ermessen, welches die funktionale Währung ist, die die wirtschaftlichen Auswirkungen der zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle, Ereignisse und Umstände am zutreffendsten widerspiegelt. Bei den ausländischen Konzerngesellschaften wurde, mit Ausnahme der Medical Analyzers Holding GmbH, Zug, Schweiz, deren funktionale Währung ab dem 31. Dezember 2018 der Euro ist, dementsprechend als funktionale Währung die jeweilige Landeswährung gewählt. Bezüglich der Änderung der funktionalen Währung der Medical Analyzers Holding GmbH, Zug, Schweiz, verweisen wir auf unsere Ausführungen unter "Währungsumrechnung" in diesem Abschnitt.

5. Klassifikation von Versorgungszusagen mit versicherungsförmigen Durchführungswegen

Versorgungszusagen sind als beitragsorientierte Pläne im Sinne von IAS 19.8 zu klassifizieren, falls STRATEC (Arbeitgeber) festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einheit (Fonds) zahlt und weder rechtlich noch faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Beiträge verpflichtet ist, wenn der Fonds nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um die Zahlungen für alle Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer in der Berichtsperiode und früheren Perioden zu entrichten (IAS 19.8, IAS 19.28). Ansonsten handelt es sich um leistungsorientierte Pläne im Sinne von IAS 19.8.

Trotz der nach dem BetrAVG bestehenden Subsidiärhaftung der STRATEC SE wurden in Deutschland bis zum 31. Dezember 2018 entsprechend der üblichen Praxis bestimmte Versorgungszusagen mit versicherungsförmigen Durchführungswegen als beitragsorientierte Pläne bilanziert, solange eine Inanspruchnahme des Arbeitgebers zum Abschlussstichtag sehr unwahrscheinlich ist.

Da zum 31. Dezember 2018 vor dem Hintergrund der andauernden Niedrigzinsphase die Inanspruchnahme von der STRATEC SE nicht mehr als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt wurde, erfolgte zu diesem Zeitpunkt ein Übergang auf eine Bilanzierung als leistungsorientierter Plan. Der Übergang erfolgte dabei gemäß der IFRS-Modulvereinbarung IDW RS HFA 50 IAS 19 - M1 (Bilanzierung von Versorgungszusagen mit versicherungsförmigen Durchführungswegen angesichts der andauernden Niedrigzinsphase) nach der dort beschriebenen Sichtweise "Neueinschätzung bei unveränderter Klassifizierung", wonach – Planvermögen vorausgesetzt – eine gegebenenfalls aufgrund des bei einer gestiegenen Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme gebotenen Neueinschätzung durch den Übergang zu erfassende Nettoschuld aus dem Plan gegen das sonstige Ergebnis einzubuchen ist. Daher hat STRATEC in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018 einen Betrag in Höhe von 221 T€ (vor aktiven latenten Steuern in Höhe von 61 T€) erfolgsneutral und eigenkapitalmindernd gegen das sonstige Ergebnis erfasst.

6. Bestimmung des dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatzes

Zu der Ermittlung der Leasingverbindlichkeit sind die zukünftigen Leasingzahlungen mit einem Zinssatz zu diskontieren. Dieser Zinssatz ist der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz, sofern sich dieser ohne Weiteres bestimmen lässt. Ist dies nicht möglich, soll der Leasingnehmer auf seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zurückgreifen.

Da der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz aus der Perspektive des Leasinggebers ist, ist dieser für den Leasingnehmer häufig nicht verfügbar. In vielen Fällen muss daher auf den Grenzfremdkapitalzinssatz (im Folgenden auch "IBR") zurückgegriffen werden. Der IBR ist ein unternehmensspezifischer und im Grundsatz sogar für den einzelnen Leasingvertrag sowie je legaler Einheit individueller Zinssatz. Dabei können zum Beispiel vergleichbare Leasinggegenstände zu Gruppen zusammengefasst werden, wie etwa Leasingvereinbarungen von vergleichbaren Kraftfahrzeugen zu vergleichbaren Konditionen in einem vergleichbaren Umfeld. Die wesentlichen Determinanten zur Bestimmung des IBR sind dabei Laufzeit des Leasingvertrags, Währung in der dieser abgewickelt wird, Bonität des Leasingnehmers, Höhe des Kreditbetrags, ökonomisches Umfeld, in dem der Leasinggegenstand zum Einsatz kommt, Besicherung durch den Leasinggegenstand, Spezifika des Leasinggegenstands und der Bewertungsstichtag.

Der IBR wird von STRATEC grundsätzlich anhand des sogenannten Build-up Approach bestimmt und aus der Summe folgender Bestandteile ermittelt:

  • (a) eines laufzeitspezifischen risikolosen Basiszinses auf Grundlage von Renditen von Staatsanleihen (meist ausgehend von einer etablierten Währung mit belastbarer Datenbasis);
  • (b) Zu-/Abschlägen für Währungsrisiken im Vergleich zur Währung des Basiszinssatzes, beispielsweise auf der Grundlage von Inflationsdaten, sofern in einer vom Basiszinssatz abweichenden Währung;
  • (c) Zuschlägen für Länderrisiken, sofern das Land abweichend von dem des Basiszinses ist;
  • (d) Zuschlägen für die Kreditwürdigkeit des individuellen Leasingnehmers (legale Einheit), etwa auf Basis von rating- und laufzeitspezifischen Credit Spreads;
  • (e) Abschlägen aufgrund der Besicherung durch den Leasinggegenstand; sowie
  • (f) Zu- /Abschlägen aufgrund von Spezifika des Leasinggegenstands.

Bei der Bestimmung des laufzeitspezifischen Basiszinssatzes wurde durch STRATEC beachtet, dass hierbei nicht unreflektiert Renditen laufzeitgleicher Staatsanleihen zur Anwendung kommen können, da diese durch die Zinszahlungen während der Laufzeit und Rückzahlung des Nominalbetrags am Ende der Laufzeit eine andere Zahlungsstruktur aufweisen als das typische Leasingverhältnis mit einer konstanten Zahlung in jedem Jahr der Laufzeit. Deshalb wurden für die Herleitung des IBR entsprechende Anpassungen für die Ermittlung durationsadäquater Diskontierungssätze vorgenommen und im Laufe des Geschäftsjahrs 2019 die Anwendung laufzeitspezifischer Renditen für die einzelne Leasingzahlung zu einem einheitlichen Basiszinssatz für eine spezifische Laufzeit verfeinert. Insbesondere bei der Bemessung der Zu- und Abschläge für den Grad der Besicherung und die Spezifika des Leasinggegenstands bestehen indes weiterhin erhebliche Ermessensspielräume und vergleichsweise wenig belastbare empirische Daten, da sich eine in der Praxis auf breiter Front anerkannte Vorgehensweise dafür noch nicht etabliert hat.

7. Beurteilung ob die Ausübung bzw. Nicht-Ausübung einer Verlängerungs- bzw. Kündigungsoption im Rahmen eines Leasingverhältnisses hinreichend sicher ist

Eine Reihe von Leasingverträgen, insbesondere von Gebäuden, enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Diese Laufzeitverlängerungen aus der Ausübung bzw. Nicht- Ausübung solcher Optionen sind bei der Bestimmung der Vertragslaufzeit des Leasingverhältnisses nur zu berücksichtigen, wenn diese hinreichend sicher sind. Bei der Einschätzung, ob die Ausübung bzw. Nicht- Ausübung solcher Optionen hinreichend sicher ist, berücksichtigt STRATEC alle maßgeblichen Fakten und Umständen, die einen wirtschaftlichen Anreiz für STRATEC zur Ausübung bzw. Nicht- Ausübung der Option geben sowie getroffene Entscheidungen aus der Vergangenheit.

Zukunftsbezogene Annahmen

1. Ermittlung des erzielbaren Betrages im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwertes nach IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten)

Der Werthaltigkeitstest des Geschäfts- oder Firmenwertes (Buchwert zum 31. Dezember 40.674 T€; Vorjahr: 41.245 T€) unterliegt aufgrund der Vielzahl der Variablen einer schwierigen und in erheblichem Maße mit Schätzungsunsicherheiten verbundenen Würdigung. Unter "Werthaltigkeitsprüfungen" in diesem Abschnitt werden die wesentlichen Annahmen, die dem Werthaltigkeitstest zum jeweiligen Stichtag zugrunde gelegt worden sind, dargestellt. Bei der Durchführung der Sensitivitätsanalysen im Rahmen der Werthaltigkeitstests der Geschäftsoder Firmenwerte wurde eine Minderung der zukünftigen Cashflows und eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um jeweils 10% angenommen, da eine Veränderung auf langfristige Sicht möglich erscheint. Auf dieser Grundlage kam STRATEC zu dem Ergebnis, dass es in allen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, mit Ausnahme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Workflow-Software", keine Anzeichen für eine potenzielle Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes gibt.

2. Ermittlung des erzielbaren Betrages im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung von übrige immateriellen Vermögenswerten nach IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten)

Übrige immaterielle Vermögenswerte (z.B. aktivierte Entwicklungskosten) werden entweder anlassbezogen (soweit einer planmäßigen Abschreibung unterliegend) oder mindestens jährlich (soweit keiner planmäßigen Abschreibung unterliegend) auf Wertminderung überprüft (Buchwert zum 31. Dezember 56.418 T€; Vorjahr: 57.017 T€). Auch diese Werthaltigkeitsprüfungen unterliegen grundsätzlich denselben Schwierigkeiten und Schätzungsunsicherheiten wie der Wertminderungstest beim Geschäfts- oder Firmenwert. Bei der Durchführung der Sensitivitätsanalysen im Rahmen dieser Werthaltigkeitstests wurden eine Minderung der zukünftigen Cashflows und eine Erhöhung der gewichteten Kapitalkosten um jeweils 10% angenommen, da eine Veränderung auf langfristige Sicht möglich erscheint. Auf Grundlage der Sensitivitätsanalysen im Rahmen des Wertminderungstests kam STRATEC zu dem Ergebnis, dass es keine Anzeichen für eine (Vorjahr: keine weitere) potenzielle Wertminderung dieser Vermögenswerte als die unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (1) Geschäfts- oder Firmenwerte und übrige immaterielle Vermögenswerte" beschriebenen gibt.

3. Bewertung der gewährten Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) und Ermittlung des daraus resultierenden Personalaufwandes nach IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung)

Die Bewertung der gewährten Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) (Buchwert zum 31. Dezember 1.063 T€; Vorjahr: 944 T€) erfolgt durch einen auf Optionsbewertung spezialisierten unabhängigen Gutachter. Dieser legt seiner Bewertung das Verfahren des Binomialbaums zugrunde. Die wesentlichen schätzungsbehafteten Parameter (Laufzeit, erwartete Volatilität, risikofreier Zinssatz) sind unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (12) Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten – Aktienwertsteigerungsrechte (SARs)" dargestellt.

4. Bewertung der Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: leistungsorientierte Pläne nach IAS 19

Die Bewertung der leistungsorientierten Pläne nach IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) (Buchwert zum 31. Dezember 5.077 T€, Vorjahr: 3.811 T€) erfolgt durch eine auf Leistungen an Arbeitnehmer spezialisierte unabhängige Gesellschaft auf Grundlage von versicherungsmathematischen Annahmen deren Einschätzung entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne mit Unsicherheiten verbunden sind. Bezüglich der wesentlichen Annahmen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (10) Pensionsrückstellungen".

5. Ermittlung der Rückstellung für Garantie- und Gewährleistungen nach IAS 37 (Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen)

Bei der Ermittlung der Rückstellung für Garantie- und Gewährleistungen (Buchwert zum 31. Dezember 1.138 T€; Vorjahr: 965 T€) berücksichtigt STRATEC Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, welche auf der Grundlage der Auswirkungen aktuell beobachtbarer Informationen und Daten angepasst werden, um die Auswirkungen des historischen Umfelds in Bezug auf diese aktuellen Informationen und Daten zu ergänzen. Die Erkenntnisse im laufenden Geschäftsjahr haben zu keiner wesentlichen Veränderung der Rückstellung für Garantie- und Gewährleistungen geführt. Die in künftigen Geschäftsjahren tatsächlich entstehenden Aufwendungen können von den geschätzten Werten abweichen.

6. Ansatz von latenten Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge nach IAS 12 (Ertragsteuern)

Bei der Einschätzung, dass sich die – überwiegend kurzfristigen – Differenzen zwischen den steuerlichen Wertansätzen und den im IFRS-Konzernabschluss bilanzierten Werten in folgenden Geschäftsjahren umkehren, ist STRATEC nach IAS 12 (Ertragsteuern) an die zum Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten steuerrechtlichen Normen gebunden. Künftige Rechtsänderungen können insoweit eine erfolgswirksame Anpassung erforderlich machen. Bei der Einschätzung, dass die aktivierten latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge (Buchwert zum 31. Dezember 5.046 T€; Vorjahr: 2.984 T€) mit künftig entstehenden Gewinnen verrechenbar sind, stützt sich STRATEC

unter anderem auf kurz- und mittelfristige Planungsrechnungen. Der tatsächliche Eintritt der künftigen Erfolge beruht auf ermessensbehafteten Einschätzungen. Die Buchwerte der im Konzernabschluss angesetzten bzw. nicht angesetzten aktiven und passiven latenten Steuern, deren Entstehung sowie Veränderung im Geschäftsjahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr werden im Einzelnen unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (11) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" erläutert.

7. Bestimmung der Amortisationsperiode und Amortisationsmethode bei den im Rahmen von Entwicklungskooperationen im Geschäftsmodell OEM-Partnering Business aktivierten immateriellen Vermögenswerten

Bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer ist der Abschreibungsbetrag nach IAS 38.97 planmäßig über seine Nutzungsdauer zu verteilen. Die Nutzungsdauer ist nach der Definition in IAS 38.8 entweder der Zeitraum, über den ein Vermögenswert voraussichtlich von einem Unternehmen nutzbar ist, oder die voraussichtlich durch den Vermögenswert im Unternehmen zu erzielende Anzahl an Produktionseinheiten oder ähnlichen Maßgrößen. Die Amortisationsmethode hat dabei gemäß IAS 38.97 dem erwarteten Verlauf des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswertes durch das Unternehmen zu entsprechen. Nach IAS 38.98 können für die planmäßige Verteilung des Abschreibungsbetrags eines Vermögenswertes verschiedene Abschreibungsmethoden herangezogen werden, wobei zu diesen Methoden neben der linearen und degressiven Abschreibung auch die leistungsabhängige Abschreibung zählt. Nach IAS 38.98B könnte bei der Wahl einer sachgerechten Abschreibungsmethode im Sinne von IAS 38.98 das Unternehmen den für den immateriellen Vermögenswert maßgeblichen begrenzenden Faktor bestimmen, welcher für die Festlegung der sachgerechten Abschreibungsbasis als Ausgangspunkt dienen könnte. Ob der maßgebliche begrenzende Faktor bei den Entwicklungskooperationen im Rahmen des Geschäftsmodells OEM-Partnering Business von STRATEC eher die Zeit oder vielmehr eine bestimmte Stückzahl an produzierten Geräten ist, unterliegt einer ermessensbehafteten Würdigung. Unter Würdigung aller Umstände kam STRATEC in der Gesamtbetrachtung zur Einschätzung, dass die produzierte Menge der maßgeblich begrenzende Faktor ist. Die daraus resultierende Amortisationsmethode führt im Zusammenspiel mit der mindestens jährlich durchgeführten Werthaltigkeitsbeurteilung nach IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) zu einer tendenziell höheren Aufwandserfassung in frühen Gerätephasen als bei einer linearen Abschreibung, wenn diese auf Basis der Erfahrungen bezüglich der gegenwärtigen Produktlebenszyklen der Geräte von in der Regel 12 bis 15 Jahren bemessen worden wäre.

Weitere wesentliche, zukunftsbezogene Annahmen sowie am Bilanzstichtag vorhandene Quellen von Schätzunsicherheiten, durch die ein erhebliches Risiko bestehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich macht, liegen nicht vor. Bezüglich möglicher Wirkungen in Folge der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "I. Sonstige Angaben – Ereignisse nach dem Bilanzstichtag".

Zusätzliche Angaben

Ergänzend zu den nach IFRS geforderten Angaben berichtet STRATEC für Vergleichszwecke ein um Sondereffekte adjustiertes EBIT und EBITDA, welche zusammen mit den Umsatzerlösen, die in der internen Steuerung verwendeten Ergebnisgrößen darstellen. Als Sondereffekte werden dabei wesentliche Erträge und Aufwendungen definiert, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit anfallen und/oder einen nicht wiederkehrenden Charakter haben. Bezüglich detaillierter Angaben verweisen wir auf unsere Ausführungen im Konzernlagebericht im Abschnitt "B. Wirtschaftsbericht – Lage".

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ

(1) Geschäfts- oder Firmenwerte und übrige immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt:

Geschäfts
oder
Firmenwerte
T€
Erworbene
Technologien
T€
Selbst
geschaffene
immaterielle
Vermögens
werte
T€
Erworbene
Patente
T€
Erworbene
Marken
namen
T€
Erworbener
Kunden
stamm
T€
Sonstige
Rechte und
Werte
T€
Geleistete
Anzahlungen
T€
Summe
T€
Anschaffungs- und
Herstellungskosten
Stand 31.12.2018
41.245 25.155 36.643 5.023 2.893 26.643 8.393 22 146.017
Zugänge 0 0 10.542 0 0 0 116 0 10.658
Abgänge 0 0 420 0 0 0 0 0 420
Umbuchungen 0 0 0 0 0 0 91 0 91
Währungsdifferenzen -571 -150 217 0 -84 -363 9 -1 -942
Stand 31.12.2019 40.674 25.005 46.982 5.023 2.809 26.280 8.610 21 155.403
Geschäfts
oder
Firmenwerte
T€
Erworbene
Technologien
T€
Selbst
geschaffene
immaterielle
Vermögens
werte
T€
Erworbene
Patente
T€
Erworbene
Marken
namen
T€
Erworbener
Kunden
stamm
T€
Sonstige
Rechte und
Werte
T€
Geleistete
Anzahlungen
T€
Summe
T€
Kumulierte
planmäßige Ab
schreibungen und
Wertminderungen
Stand 31.12.2018
0 11.666 17.417 833 796 12.317 4.726 0 47.755
Zugänge
Abschreibungen
0 2.243 1.508 333 285 5.083 1.252 0 10.704
Wertminderungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Zuschreibungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Abgänge 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Umbuchungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Währungsdifferenzen 0 70 36 0 -28 -243 15 0 -150
Stand 31.12.2019 0 13.979 18.962 1.166 1.054 17.156 5.995 0 58.311
Buchwerte
31.12.2019
40.674 11.026 28.020 3.857 1.756 9.123 2.615 21 97.092

Die Geschäfts- oder Firmenwerte resultieren aus den Erwerben der Gesellschaften der Diatron-Gruppe, der STRATEC Consumables GmbH, der STRATEC Biomedical USA, Inc., der STRATEC Biomedical UK, Ltd. sowie der STRATEC Molecular GmbH.

Der Buchwert der Technologien beinhaltet die im Rahmen des Unternehmenserwerbs der Diatron-Gruppe identifizierte Technologien für technische Lösungen für dezentrale Laboranalysen im Bereich der Hämatologie und der klinischen Chemie sowie im Rahmen des Unternehmenserwerbs der STRATEC Consumables identifizierte Technologien für intelligente Verbrauchsmaterialien, insbesondere im Bereich der Nano- und Microstrukturierung, Beschichtung und Kunststofffertigung. Des Weiteren beinhaltet der Buchwert der Technologien identifizierte Technologien zur kontaktfreien Mess- und Füllmengen-bestimmungsmethode aus dem Unternehmenserwerb der STRATEC Biomedical USA, Inc.

Der Buchwert der selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte beinhaltet sowohl aktivierte Entwicklungskosten aus eigenen Entwicklungsprojekten (25.306 T€; Vorjahr: 17.290 T€) als auch aktivierte Entwicklungskosten aus Entwicklungskooperationen im Rahmen des Geschäftsmodell OEM-Partnering Business (2.714 T€; Vorjahr: 1.936 T€). Von den immateriellen Vermögenswerten aus eigenen Entwicklungsprojekten sind 2.280 T€ (Vorjahr: 3.142 T€), von denen aus Entwicklungskooperationen 1.089 T€ (Vorjahr: 1.515 T€), zum Bilanzstichtag fertigstellt. Des Weiteren verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "B. Angewendete Rechnungslegungsmethoden – Umsatzrealisierung, Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten".

Der Buchwert der sonstigen Rechte und Werte beinhaltet erworbene Software und Lizenzen.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 89T€ (Vorjahr: 0 T€) nach IAS 23 (Fremdkapitalkosten) als Bestandteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert.

Die planmäßigen Abschreibungen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte, Technologien sowie sonstige Rechte und Werte werden in den Umsatzkosten bzw. gemäß ihrer Verursachung innerhalb der einzelnen Funktionsbereiche in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.

Die einzelnen immateriellen Vermögenswerte, die einen Buchwert zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 von über 2,0 Mio. € haben und damit für den Konzernabschluss von STRATEC neben dem Geschäfts- oder Firmenwert sowie der im Rahmen des Erwerbs der Diatron-Gruppe und der STRATEC Consumables GmbH erworbenen immateriellen Vermögenswerte von wesentlicher Bedeutung sind, setzen sich wie folgt zusammen: Eigenes Entwicklungsprojekt mit einem Buchwert in Höhe von 7.667 T€ – noch in der Entwicklungsphase; eigenes Entwicklungsprojekt mit einem Buchwert in Höhe von 3.948 T€ – in der Abschreibungsphase; eigenes Entwicklungsprojekt mit einem Buchwert in Höhe von 2.017 T€ – noch in der Entwicklungsphase.

Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich im Geschäftsjahr 2018 wie folgt:

Selbst
Geschäfts
oder
Firmen
werte
T€
Erworbene
Tech
nologien
T€
Erworbene
F&E
Projekte
T€
geschaffene
immaterielle
Vermögens
werte
T€
Erworbene
Patente
T€
Erworbene
Marken
namen
T€
Erworbener
Kunden
stamm
T€
Sonstige
Rechte und
Werte
T€
Geleistete
Anzah
lungen
T€
Summe
T€
Anschaffungs- und
Herstellungskosten
Stand 31.12.2017
42.018 27.134 431 40.282 5.023 2.993 27.386 7.039 0 152.306
Anpassungen IFRS 15 0 0 0 -7.122 0 0 0 0 0 -7.122
Anschaffungs- und
Herstellungskosten
Stand 01.01.2018
42.018 27.134 431 33.160 5.023 2.993 27.386 7.039 0 145.184
Zugänge 0 0 0 7.057 0 0 0 1.342 22 8.421
Abgänge 0 0 0 -2.188 0 0 0 -48 0 -2.236
Umbuchungen 0 0 0 -166 0 0 0 166 0 0
Umgliederungen IFRS 5 -179 -1.533 -431 -1.248 0 0 -405 -117 0 -3.913
Währungsdifferenzen -594 -446 0 28 0 -100 -338 11 0 -1.439
Stand 31.12.2018 41.245 25.155 0 36.643 5.023 2.893 26.643 8.393 22 146.017
Buchwerte
31.12.2018
41.245 13.489 0 19.226 4.190 2.097 14.326 3.667 22 98.262
Stand 31.12.2018 0 11.666 0 17.417 833 796 12.317 4.726 0 47.755
Währungsdifferenzen 0 -102 0 54 0 -19 -98 15 0 -150
Umgliederungen IFRS 5 0 -1.533 -431 -819 0 0 -405 -116 0 -3.304
Umbuchungen 0 0 0 -161 0 0 0 161 0 0
Abgänge 0 0 0 -2.188 0 0 0 -48 0 -2.236
Zuschreibungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Wertminderungen 0 222 0 420 0 0 0 0 0 642
Zugänge
Abschreibungen
0 2.335 39 4.186 333 291 5.100 1.097 0 13.381
Kumulierte
planmäßige
Abschreibungen
und Wert
minderungen
Stand 01.01.2018
0 10.744 392 15.925 500 524 7.720 3.617 0 39.422
Anpassungen IFRS 15 0 0 0 -2.158 0 0 0 0 0 -2.158
Kumulierte
planmäßige
Abschreibungen
und Wert
minderungen
Stand 31.12.2017
0 10.744 392 18.083 500 524 7.720 3.617 0 41.580
Geschäfts
oder
Firmen
werte
T€
Erworbene
Tech
nologien
T€
Erworbene
F&E
Projekte
T€
Selbst
geschaffene
immaterielle
Vermögens
werte
T€
Erworbene
Patente
T€
Erworbene
Marken
namen
T€
Erworbener
Kunden
stamm
T€
Sonstige
Rechte und
Werte
T€
Geleistete
Anzah
lungen
T€
Summe
T€

Im Geschäftsjahr 2018 wurde auf erworbene Technologien sowie selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit eigenen Entwicklungsprojekten stehen, insgesamt ein Wertminderungsaufwand in Höhe von 642 T€ in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Diese sind dem Segment Instrumentierung zuzuordnen. Die Ereignisse und Umstände, die zu dieser Wertminderung führten, resultierten aus der im Geschäftsjahr getroffenen Entscheidung den aktiven Vertrieb des zugrundeliegenden Produktes einzustellen.

(2) Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte an Vermögenswerten setzen sich wie folgt zusammen:

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Grundstücke und Bauten
T€
Fahrzeuge
T€
Geschäftsausstattung
T€
Summe
T€
Anschaffungskosten
Stand 31.12.2019
9.793 558 121 10.472
davon Zugänge aus der
Erstanwendung des IFRS 16
7.816 361 121 8.299
davon Zugänge 2019 1.975 195 0 2.170
davon Währungsdifferenzen 2 2 0 4
Abschreibungen
Stand 31.12.2019
1.681 184 23 1.889
davon Zugänge 2019 1.684 184 23 1.892
davon Währungsdifferenzen -3 1 0 -2
Buchwert 31.12.2019 8.112 373 97 8.583

Bezüglich der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (12) Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten".

(3) Sachanlagen

Die Sachanlagen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt:

Grundstücke und
Bauten
Technische Anlagen
und Maschinen
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen im Bau
Summe
Anschaffungs- und
Herstellungskosten
Stand 31.12.2018
T€
22.824
T€
11.475
T€
28.132
T€
7.679
T€
70.110
Anpassungen -82 -571 653 0 0
Zugänge 147 499 2.941 12.556 16.143
Abgänge 1.190 294 543 2.065 4.092
Umbuchungen 8.128 585 681 -9.486 -92
Währungsdifferenzen 295 -21 76 0 349
Stand 31.12.2019 30.122 11.673 31.940 8.684 82.420
Grundstücke und
Bauten
T€
Technische Anlagen
und Maschinen
T€
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
T€
Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen im Bau
T€
Summe
T€
Kumulierte planmäßige
Abschreibungen Stand
31.12.2018
5.663 7.518 17.419 0 30.600
Anpassungen -82 -927 1.009 0 0
Zugänge 848 2.150 3.103 0 6.101
Abgänge 1.088 285 423 0 1.796
Umbuchungen 0 0 0 0 0
Währungsdifferenzen 74 -27 129 0 176
Stand 31.12.2019 5.415 8.429 21.237 0 35.082
Buchwerte
31.12.2019
24.707 3.244 10.703 8.684 47.338

Die Umbuchungen bei den Grundstücken und Bauten resultieren im Wesentlichen aus der Fertigstellung der ersten Bauphase der Erweiterung der Gebäude am Standort Birkenfeld.

Die Anpassungen resultieren im Wesentlichen aus der durch die im Geschäftsjahr 2019 weitere Vereinheitlichung des ERP-Systems bedingte Neuordnung.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 9 T€ (Vorjahr: 0 T€) nach IAS 23 (Fremdkapitalkosten) als Bestandteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert.

Im Geschäftsjahr 2019 waren, wie im Vorjahr, keine Wertminderungen vorzunehmen.

Die Sachanlagen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2018 wie folgt:

Grundstücke und
Bauten
T€
Technische Anlagen
und Maschinen
T€
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
T€
Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen im Bau
T€
Summe
T€
Anschaffungs- und
Herstellungskosten
Stand 31.12.2017
22.262 10.636 25.345 3.398 61.641
Zugänge 175 840 3.418 6.561 10.994
Abgänge -123 -23 -1.702 -44 -1.892
Umbuchungen 162 599 1.473 -2.234 0
Umgliederungen IFRS 5 0 -565 -469 0 -1.034
Währungsdifferenzen 348 -12 67 -2 401
Stand 31.12.2018 22.824 11.475 28.132 7.679 70.110
Grundstücke und
Bauten
T€
Technische Anlagen
und Maschinen
T€
Andere Anlagen,
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
T€
Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen im Bau
T€
Summe
T€
Kumulierte planmäßige
Abschreibungen Stand
31.12.2017
4.946 4.511 16.483 0 25.940
Zugänge 654 3.585 2.559 0 6.798
Abgänge 0 -17 -1.465 0 -1.482
Umbuchungen 0 -143 145 0 0
Umgliederungen IFRS 5 0 -419 -408 0 -827
Währungsdifferenzen 63 1 105 0 169
Stand 31.12.2018 5.663 7.518 17.419 0 30.600
Buchwerte
31.12.2018
17.161 3.957 10.713 7.679 39.510

(4) Vorräte

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betragen zum 31. Dezember 2019 26.909 T€ (Vorjahr: 23.729 T€). Im Geschäftsjahr 2019 wurden Erträge in Höhe von 163 T€ sowie Aufwendungen in Höhe von 268 T€ aus der Veränderung der Wertberichtigungen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ergebniswirksam in den Umsatzkosten erfasst. Die Ergebniswirkungen ergaben sich in Bezug auf Risiken aus geminderter Verwertbarkeit. Im Geschäftsjahr 2018 wurden, nach Saldierung mit Verbräuchen insbesondere aufgrund von Verschrottungen, Erträge aus der Veränderung der Wertberichtigungen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 182 T€ ergebniswirksam in den Umsatzkosten erfasst.

Unfertige Erzeugnisse und Vertragserfüllungskosten

Die Bestände gliedern sich im Einzelnen wie folgt:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Unfertige Erzeugnisse 10.053 5.486
Vertragserfüllungskosten 9.220 16.460
Gesamt 19.273 21.946

Im Geschäftsjahr 2019 wurden Erträge in Höhe von 19 T€ sowie Aufwendungen in Höhe von 1.174 T€ aus der Veränderung der Wertberichtigungen auf unfertige Erzeugnisse ergebniswirksam in den Umsatzkosten erfasst. Im Geschäftsjahr 2018 wurden, nach Saldierung mit Verbräuchen, Erträge aus der Veränderung der Wertberichtigungen auf unfertige Erzeugnisse in Höhe von 185 T€ ergebniswirksam in den Umsatzkosten erfasst.

Bezüglich der bilanziellen Behandlung von Vertragserfüllungskosten im Rahmen von Entwicklungskooperationen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "B. Angewendete Rechnungslegungsmethoden – Umsatzrealisierung, Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten".

Fertige Erzeugnisse und Waren

Die Bestände gliedern sich im Einzelnen wie folgt:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Fertige Erzeugnisse 9.325 11.726
Waren 0 794
Geleistete Anzahlungen 471 335
Gesamt 9.796 12.855

Im Geschäftsjahr 2019 wurden Erträge in Höhe von 21 T€ und Aufwendungen in Höhe von 53 T€ aus der Veränderung der Wertberichtigungen auf fertige Erzeugnisse ergebniswirksam in den Umsatzkosten erfasst. Im Geschäftsjahr 2018 wurden, nach Saldierung mit Verbräuchen, Aufwendungen aus der Veränderung der Wertberichtigungen auf fertige Erzeugnisse in Höhe von 8 T€ ergebniswirksam in den Umsatzkosten erfasst.

Von den innerhalb der Vorräte ausgewiesenen Beständen wird erwartet, dass diese zum überwiegenden Teil innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag realisiert werden. Ausgenommen hiervon sind Vertragserfüllungskosten in Höhe von 1.176 T€, deren Realisierung erst nach mehr als zwölf Monaten erwartet wird.

(5) Vertragsvermögenswerte

Die Vertragsvermögenswerte in Höhe von 20.396 T€ (Vorjahr: 9.689 T€) betreffen im Wesentlichen die Ansprüche von STRATEC auf Gegenleistungen für abgeschlossene, aber zum Bilanzstichtag noch nicht abgerechnete Leistungen. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert, wenn die Ansprüche unbedingt werden. Dies erfolgt in der Regel dann, wenn STRATEC eine Rechnung an den Kunden ausstellt bzw. ausgestellt hat.

Der Anstieg der Vertragsvermögenswerte im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 10.707 T€ resultiert im Wesentlichen aus der Umsatzrealisierung eines Entwicklungsprojekts im Segment Instrumentierung, bei dem die Entwicklungsleistungen nach IFRS 15.35 (c) über einen bestimmten Zeitraum erfüllt wird sowie aus der Umsatzrealisierung eines Entwicklungsprojekts im Segment Instrumentierung, bei dem die Entwicklungsleistungen nach IFRS 15.38 zu einem bestimmten Zeitpunkt realisiert wird und dessen Serienfertigung nun begonnen hat.

(6) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (34.121 T€; Vorjahr: 34.763 T€) sind in Höhe von 34.121 T€ (Vorjahr: 34.763 T€) innerhalb eines Jahres fällig. Kreditorische Debitoren werden unter den finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 13 T€ (Vorjahr: 13 T€) enthalten.

Die Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:

Leistende
Gesellschaft
Leistungs
empfänger
31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
STRATEC SE STRATEC
Biomedical
(Taicang) Co. Ltd.
13 13
Gesamt 13 13

Das Wertberichtigungskonto auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Vertragsvermögenswerte entwickelte sich wie folgt:

2019
T€
2018
T€
Kumulierte Wertbe
richtigungen zum 01.01.
1.352 1.232
Anpassungen IFRS 9 0 120
Aufwand in der
Berichtsperiode
543 289
Auflösung 0 -141
Inanspruchnahme -212 -130
Umgliederungen IFRS 5 0 -2
Währungsdifferenzen -21 -16
Kumulierte Wert
berichtigungen zum
31.12.
1.662 1.352

Von den kumulierten Wertberichtigungen zum 31.12. betreffen in Höhe von 162T € (Vorjahr: 0 T€) die Vertragsvermögenswerte.

Im Geschäftsjahr 2019 entstanden, wie auch im Vorjahr, keine ergebniswirksamen Direktabschreibungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Wertaufholungen waren, wie im Vorjahr, nicht vorzunehmen.

Alle Aufwendungen und Erträge aus der Veränderung der Wertberichtigungen und der Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden, wie im Vorjahr, in den Vertriebskosten ausgewiesen.

Die Laufzeitbänder der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die gebildete Wertberichtigung für die "erwarteten Kreditverluste" stellen sich wie folgt dar:

in T€ Bruttowert davon: zum Bilanzstichtag
nicht überfällig
davon: zum Bilanzstichtag in den
folgenden Zeitbändern überfällig
Bis zu
60 Tagen
Zwischen 60
und 90 Tagen
Mehr als
90 Tage
31.12.2019 35.608 26.579 6.890 374 1.765
Erwarteter
Kreditverlust
130 187 66 1.117
31.12.2018 36.115 28.559 6.195 103 1.258
Erwarteter
Kreditverlust
120 76 47 1.109

Die Ermittlung der "erwarteten Kreditverluste" erfolgte bei STRATEC nach einem differenzierten Verfahren, welches insbesondere die unterschiedlichen länderspezifischen Gegebenheiten, z.B. in Bezug auf Überfälligkeiten, berücksichtigte. Ferner wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass insbesondere durch die STRATEC SE zur Minimierung des Ausfallrisikos Warenkreditversicherungen abgeschlossen wurden, welche (nur) teilweise auch das Ausfallrisiko der Tochtergesellschaften mit abdecken. Die (erwartete) Prämie für die Warenkreditversicherung wurde dabei als Ausgangspunkt für die Ermittlung der (erwarteten) Kreditverluste herangezogen. Da einerseits mit dieser Prämie sowohl Überfälligkeiten in "kürzeren" als auch in "längeren" Laufzeitenbändern abgedeckt werden, und andererseits bei nicht versicherten Forderungen die erwarteten Kreditverluste mit dem Grad der Überfälligkeit ansteigen, ist eine Angabe eines durchschnittlichen Prozentsatzes nach dem Grad der Überfälligkeit stichtagsbezogen zufällig und wenig aussagekräftig, weshalb STRATEC darauf verzichtet.

(7) Finanzielle Vermögenswerte

Die finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Anteile an verbundenen
Unternehmen
160 158
Anteile an börsen
notierten Gesellschaften
907 696
Forderungen gegen
verbundene Unternehmen
0 9
Übrige 699 415
Gesamt 1.766 1.278

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie übrige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 287 T€ (Vorjahr: 301 T€) werden unter den langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.

Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Zusammensetzung der Anteile an verbundenen Unternehmen ist unter Abschnitt "B. Angewendete Rechnungslegungsmethoden – Konsolidierungskreis" erläutert. Der Bilanzansatz entwickelte sich wie folgt:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Buchwert 01.01. 158 158
Währungsdifferenzen 2 0
Gesamt 160 158

Anteile an börsennotierten Gesellschaften

Die Anteile an börsennotierten Gesellschaften wurden mit dem Schlusskurs der Wertpapierbörse mit dem höchsten Handelsvolumen zum Bilanzstichtag bewertet und setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Anteile an der Quanterix
Corporation, USA
0 0
Übrige Anteile 907 696
Gesamt 907 696

Im Geschäftsjahr 2019 wurden, wie im Vorjahr, keine Anteile an börsennotierten Gesellschaften erworben.

Die Anteile an der Quanterix Corporation, USA, wurden im Juni 2018 vollständig veräußert. Die hieraus resultierenden Auswirkungen auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung von STRATEC sind im Einzelnen unter Abschnitt "G. Finanzinstrumente" erläutert.

Von den Übrigen Anteilen an börsennotierten Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2019 Anteile zu einem Veräußerungspreis in Höhe von 28 T€ veräußert. Der aus dem Verkauf resultierende Verlust in Höhe von 1 T€ wurde erfolgswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung im "übrigen Finanzergebnis" erfasst.

Die aus der Stichtagskursbewertung von Anteilen an börsennotierten Gesellschaften per Saldo resultierenden Erträge in Höhe von 240 T€ (Vorjahr: Aufwendungen in Höhe von 280 T€) wurden erfolgswirksam in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung im "übrigen Finanzergebnis" erfasst.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzen sich wie folgt zusammen:

Leistende
Gesellschaft
Leistungs
empfänger
31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
STRATEC
Biomedical UK,
Ltd.
Sanguin
International Inc.
0 9
Gesamt 0 9

Übrige

In dem Posten "Übrige" sind im Wesentlichen Weiterberechnungen und Ansprüche aus Mietkautionen in Höhe von 271 T€ (Vorjahr: 258 T€), debitorische Kreditoren in Höhe von 184 T€ (Vorjahr: 31 T€), Forderungen gegen Mitarbeiter in Höhe von 89 T€ (Vorjahr: 29 T€) sowie Ausleihungen in Höhe von 32 T€ (Vorjahr: 37 T€) enthalten.

(8) Übrige Forderungen und Vermögenswerte

Die übrigen Forderungen und Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Vertragserfüllungskosten 0 1.109
Abgegrenzte
Aufwendungen
1.705 1.706
Umsatzsteuer 4.277 3.997
Übrige 142 44
Gesamt 6.124 6.856

Die Vertragserfüllungskosten zum 31. Dezember 2018 werden in Höhe von 1.109 T€ unter den langfristigen übrigen Forderungen und Vermögenswerte ausgewiesen. Ab dem Geschäftsjahr 2019 wird der langfristige Anteil der Vertragserfüllungskosten innerhalb der Vorräte mit gesonderter Angabe dieses Betrages ausgewiesen.

Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte sind weder wertgemindert noch überfällig.

(9) Eigenkapital

Die einzelnen Bestandteile des Eigenkapitals, ihre Entwicklung in den Jahren 2018 und 2019 sowie die gezahlten Dividenden ergeben sich aus der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung.

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der STRATEC SE beträgt zum Bilanzstichtag 12.030 T€ (Vorjahr: 11.969 T€). Das Grundkapital ist in 12.030.295 Stückaktien (Vorjahr: 11.969.245) eingeteilt. Die Anteile sind voll einbezahlt und lauten auf den Namen. Jede Aktie hat ein Stimmrecht.

Die Erhöhung des Grundkapitals um 61 T€ (Vorjahr: 48 T€) resultiert aus der Ausgabe von 61.050 Bezugsaktien (Vorjahr: 48.300) aus bedingten Kapitalien im Rahmen der Aktienoptionsprogramme. Die Kapitalerhöhung um 61 T€ (Vorjahr: 48 T€) war zum Bilanzstichtag noch nicht in das Handelsregister eingetragen. Die Eintragung erfolgte am 23. Januar 2020 (Vorjahr: 3. Januar 2019).

Genehmigtes Kapital

Nach § 4 Ziffer 4.5. der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 21. Mai 2020 einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 5.500.000,00 € durch Ausgabe von höchstens 5.500.000 neuen Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Unter bestimmten, in der Satzung definierten Voraussetzungen, ist der Vorstand jedoch berechtigt, das Bezugsrecht insgesamt bis zu einem Betrag von 20% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals, auszuschließen. Das genehmigte Kapital beträgt zum 31. Dezember 2019 5.500.000,00 €.

Bedingte Kapitale

Nach § 4 Ziffer 4.6. erster Absatz der Satzung besteht ein Bedingtes Kapital V/2009. Diese bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsrechten) bis zum 19. Mai 2014 nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 20. Mai 2009. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2013 wurde das Bedingte Kapital V/2009 auf 198.500,00 € reduziert, und die Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen vom 20. Mai 2009 insoweit aufgehoben, als daraus keine neuen Optionen mehr gewährt werden dürfen, sondern nur noch bestehende Optionen genutzt werden können. Das Bedingte Kapital V/2009 beträgt zum 31. Dezember 2019 1.000,00 €.

Nach § 4 Ziffer 4.6. zweiter Absatz der Satzung besteht ein Bedingtes Kapital VI/2013. Diese bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsrechten) bis zum 5. Juni 2018 nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 6. Juni 2013. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Mai 2018 wurde das Bedingte Kapital VI/2013 auf 190.000,00 € reduziert, und die Ermächtigung zur Gewährung von Aktienoptionen vom 6. Juni 2013 insoweit aufgehoben, als daraus keine neuen Optionen mehr gewährt werden dürfen, sondern nur noch bestehende Optionen genutzt werden können. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Das Bedingte Kapital VI/2013 beträgt zum 31. Dezember 2019 111.700,00 €.

Nach § 4 Ziffer 4.6. dritter Absatz der Satzung besteht ein Bedingtes Kapital VIII/2018. Diese bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsrechten) bis zum 29. Mai 2023 nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 30. Mai 2018. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Aktienoptionen von ihrem Bezugsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Das Bedingte Kapital VIII/2018 beträgt zum 31. Dezember 2019 810.000,00 €.

Ferner besteht nach § 4 Ziffer 4.7. der Satzung ein Bedingtes Kapital VII/2015 in Höhe von 800.000,00 €. Diese bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von bis zu 800.000 neuen Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2015 bis zum 21. Mai 2020 durch die Gesellschaft oder durch unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Gesellschaft ausgegeben werden. Das Bedingte Kapital VII/2015 beträgt zum 31. Dezember 2019 800.000,00 €.

Die bedingten Kapitale betragen per 31. Dezember 2019 1.722.700,00 € (Vorjahr: 1.783.750,00 €).

Aktienoptionsprogramme

Zum 31. Dezember 2019 bestehen drei (Vorjahr: drei) Aktienoptionsprogramme (Anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente). Diese Aktienoptionsprogramme sind im besonderen Maße geeignet, einen nachhaltigen Leistungsanreiz für Mitglieder des Vorstands und Arbeitnehmer der STRATEC SE sowie Mitglieder der Geschäftsführungen der mit der STRATEC SE verbundenen Unternehmen sowie deren Arbeitnehmern zu bewirken und damit im Interesse von STRATEC und der Aktionäre zu einer Steigerung des Unternehmenswerts der Gesellschaft beizutragen.

Den einzelnen Mitgliedern des Vorstands wurden in den Geschäftsjahr 2015 bis 2017 keine Aktienoptionen gewährt, sondern erhielten stattdessen Aktienwertsteigerungsrechte (Anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich, SARs) als variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung. Ab dem Geschäftsjahr 2018 erfolgt eine Modifikation dahingehend, dass nicht mehr ausschließlich Aktienwertsteigerungsrechte (SARs), sondern im Verhältnis 75% zu 25% auch wieder Aktienoptionen gewährt werden. Detaillierte Angaben zur Ausgestaltung der Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) sind im Konzernlagebericht im Abschnitt "E. Vergütungsbericht" dargestellt.

Für die bis zum 6. Juni 2013 von der Hauptversammlung beschlossenen Aktienoptionsprogramme gelten insbesondere die folgenden Bedingungen:

Jedes Aktienoptionsrecht gewährt seinem Inhaber das Recht eine STRATEC-Aktie gegen Zahlung des zum Gewährungszeitpunkt festgelegten Ausübungspreises zu einem späteren Zeitpunkt zu beziehen. Der Ausübungspreis entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der STRATEC-Aktie an dem der Entscheidung über die Gewährung der Aktienoptionsrechte vorausgehenden fünf Börsenhandelstage, mindestens aber dem Nennwert von einem Euro je Aktie. Die Aktienoptionsrechte können nach Ablauf von Wartezeiten und nach Erfüllung bestimmter Erfolgsziele in zuvor definierten Ausübungszeiträumen ausgeübt werden. Bis zu 50 Prozent der gewährten Aktienoptionsrechte können frühestens nach Ablauf einer Wartezeit von zwei Jahren ausgeübt werden, falls die STRATEC-Aktie zwischen dem Gewährungstag und dem Tag des Ablaufs der Wartezeit um mindestens zehn Prozent gegenüber dem Ausübungspreis gestiegen ist. Nach einem weiteren Jahr Wartezeit können bis zu 100 Prozent der gewährten Aktienoptionsrechte ausgeübt werden, falls die STRATEC-Aktie zwischen dem Gewährungstag und dem Tag des Ablaufs der Wartezeit um mindestens fünfzehn Prozent gestiegen ist. Nach Ablauf der Laufzeit von sieben Jahren nach Gewährung verfallen die Aktienoptionsrechte entschädigungslos.

Für die ab dem 6. Juni 2013 von der Hauptversammlung beschlossenen Aktienoptionsprogramme gelten hinsichtlich Wartezeit, Erfolgsziel und Verfall insbesondere die folgenden Bedingungen:

Die gewährten Aktienoptionen können vollständig frühestens nach Ablauf einer Wartezeit von vier Jahren ausgeübt werden, falls die STRATEC-Aktie zwischen dem Gewährungstag und dem Tag des Ablaufs der Wartezeit um mindestens zwanzig Prozent gegenüber dem Ausübungspreis gestiegen ist. Nach Ablauf der Laufzeit von sieben Jahren nach Gewährung verfallen die Aktienoptionsrechte entschädigungslos.

Den jeweiligen Aktienoptionsprogrammen, den Berechnungen des beizulegenden Zeitwerts mittels des sogenannten Black-Scholes-Optionspreismodells, ab dem Geschäftsjahr 2018 unter Anwendung der Monte-Carlo-Simulation, sowie der Ermittlung des Personalaufwands in den einzelnen Perioden (nach Berücksichtigung der Personalfluktuation) liegen im Wesentlichen die folgenden Parameter zugrunde (die erwartete Volatilität wurde dabei jeweils aus der historischen Volatilität abgeleitet):

Gewährt im Jahr: 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013
Gewährte Optionsrechte (Anzahl Aktien) 47.350 47.850 31.550 24.050 19.850 56.100 92.600
Gewichteter Ausübungspreis (in €) 59,76 60,05 51,73 48,52 47,85 33,04 29,75
Erwartete Volatilität
des Aktienkurses in%
35,78 bis
36,20
33,72 bis
35,83
29,70 bis
34,18
34,88 bis
42,29
31,93 bis
39,77
26,40 bis
34,67
34,20 bis
39,43
Erwarteter Dividendenertrag in% 1,11 bis 1,54 1,09 bis 1,45 1,69 1,23 1,50 1,50 1,50
Risikofreier Zinssatz in% -0,70 bis -0,07 0,08 bis 0,34 0,22 bis 0,37 -0,02 bis 0,19 0,12 bis 0,79 0,72 bis 1,56 1,20 bis 1,76
Unterstellte Fluktuation der
Bezugsberechtigten in%
0,5 bis 5,0 0,5 bis 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0
Beizulegender Zeitwert der Optionsrechte
zum Gewährungszeitpunkt (in T€)
731 787 151 123 101 202 307

Der gewichtete Durchschnittsaktienkurs wurde bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts der im Geschäftsjahr 2019 gewährten Optionsrechte mit 59,32 € (Vorjahr: 60,50 €) berücksichtigt.

Das Ausübungsverhalten der Teilnehmer wurde hierbei insoweit berücksichtigt, als dass ab dem Geschäftsjahr 2018 von einem ökonomischen Ausübungsverhalten ausgegangen wurde.

Einen zusammenfassenden Überblick über die Entwicklung der Aktienoptionsrechte für die Geschäftsjahre von 2018 bis 2019 gibt der folgende Optionsspiegel:

Vorstand Arbeitnehmer Summe
Aktienoptions
rechte
Anzahl der
Optionen
Gewichteter
Ausübungspreis
in €
Anzahl der
Optionen
Gewichteter
Ausübungspreis
in €
Anzahl der
Optionen
Gewichteter
Ausübungspreis
in €
Am 31.12.2018
ausstehend
85.000 33,21 129.100 50,53 214.100 43,65
davon ausübbar 75.000 30,11 19.100 32,54 94.100 30,60
Gewährt 10.000 57,82 37.350 60,28 47.350 59,76
Ausgeübt 35.000 28,09 26.050 39,47 61.050 32,95
Verfallen 0 n/a 0 n/a 0 n/a
Verwirkt 0 n/a 0 n/a 0 n/a
Am 31.12.2019
ausstehend
60.000 40,30 140.400 55,17 200.400 50,72
davon ausübbar 40.000 31,87 10.600 41,07 50.600 33,80
Vorstand Arbeitnehmer Summe
Aktienoptions
rechte
Anzahl der
Optionen
Gewichteter
Ausübungspreis
in €
Anzahl der
Optionen
Gewichteter
Ausübungspreis
in €
Anzahl der
Optionen
Gewichteter
Ausübungspreis
in €
Am 31.12.2017
ausstehend
100.000 30,49 115.550 43,70 215.550 37,57
davon ausübbar 60.000 29,56 27.100 31,57 87.100 30,19
Gewährt 10.000 56,50 37.850 60,99 47.850 60,05
Ausgeübt1 25.000 31,63 23.300 33,77 48.300 32,66
Verfallen 0 n/a 0 n/a 0 n/a
Verwirkt 0 n/a 1.000 n/a 1.000 n/a
Am 31.12.2018
ausstehend
85.000 33,21 129.100 50,53 214.100 43,65
davon ausübbar 75.000 30,11 19.100 32,54 94.100 30,60

1 Auf die von Arbeitnehmern ausgeübten Aktienoptionen entfallen 2.500 Aktienoptionen zu einem durchschnittlichen Ausübungspreis von 31,71 € je Aktie auf Aktienoptionen, die einem Vorstandsmitglied vor seiner Berufung in den Vorstand gewährt wurden.

Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionsrechte wird aufwandswirksam auf die vereinbarten Sperrfristen verteilt und führt in gleicher Höhe zu einer Dotierung der Kapitalrücklage. Für das Geschäftsjahr 2019 ergibt sich ein Aufwand in Höhe von 388 T€ (Vorjahr: 173 T€). Eine Anpassung des zum Zeitpunkt der jeweiligen Gewährung berechneten Aufwands in den Folgeperioden war aufgrund konstanter bzw. geringfügiger Personalfluktuation nicht erforderlich.

Die zum 31. Dezember 2019 ausübbaren 50.600 Aktienoptionsrechte (Vorjahr: 94.100) berechtigen zum Erwerb von insgesamt bis zu 50.600 Aktien (Vorjahr: 94.100) zu einem Gesamtausübungspreis in Höhe von 1.710 T€ (Vorjahr: 2.879 T€).

Der seit der jeweiligen Ausgabe der in der Berichtsperiode ausgeübten Aktienoptionen an der Frankfurter Wertpapierbörse notierte gewichtete durchschnittliche Kurs betrug 64,97 € (Vorjahr: 61,74 €).

Die gewichteten Ausübungspreise und der gewichtete Durchschnitt der restlichen Vertragslaufzeiten für die am Ende der Berichtsperiode ausstehenden Aktienoptionen ergibt sich aus der folgenden Tabelle:

2019
Bandbreite in € Anzahl Aktienoptionen Gewichteter
Ausübungspreis in €
Gewichtete restliche
Vertragslaufzeit in Monaten
25,01 – 30,00 1.500 28,09 7,1
30,01 – 35,00 41.500 31,91 14,9
35,01 – 40,00 2.800 39,98 21,3
40,01 – 45,00 11.000 43,06 39,5
45,01 – 50,00 22.300 48,11 46,1
50,01 – 55,00 18.350 52,62 48,7
55,01 – 60,00 71.300 56,81 72,1
60,01 – 65,00 8.500 60,64 70,7
65,01 – 70,00 15.650 68,52 78,7
70,01 – 75,00 7.500 71,40 62,3
Gesamt 200.400 50,72 52,4

2018

Bandbreite in € Anzahl Aktienoptionen Gewichteter
Ausübungspreis in €
Gewichtete restliche
Vertragslaufzeit in Monaten
25,01 – 30,00 39.000 28,09 19,3
30,01 – 35,00 52.300 31,97 25,5
35,01 – 40,00 2.800 39,98 33,5
40,01 – 45,00 11.000 43,06 51,7
45,01 – 50,00 30.050 47,59 53,6
50,01 – 55,00 22.350 52,27 56,6
55,01 – 60,00 42.800 57,13 80,9
60,01 – 65,00 1.750 61,99 65,9
65,01 – 70,00 4.550 67,10 80,6
70,01 – 75,00 7.500 71,40 74,5
Gesamt 214.100 43,65 47,3

Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Im Geschäftsjahr 2019 wurden mangels Erfüllung der Leistungsbedingungen keine Aktien im Rahmen des auf das Geschäftsjahr 2019 bezogene Mitarbeiterbeteiligungsprogramm ausgegeben. Im Geschäftsjahr 2018 bestand kein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage in Höhe von 26.457 T€ (Vorjahr: 24.119 T€) enthält im Wesentlichen das Aufgeld aus der Ausgabe von Aktien abzüglich der Kosten zur Eigenkapitalbeschaffung nach Steuern. Des Weiteren ist darin der als Aufwand erfasste Vorteil aus der Gewährung von Aktienoptionen bzw. aus dem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm sowie die Differenz aus Rückkauf und Wiederausgabe von eigenen Anteilen enthalten.

Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten kumulierten Konzernergebnisse, soweit diese nicht ausgeschüttet wurden, erfolgsneutrale Übertragungen aus dem übrigen Eigenkapital sowie die freien Gewinnrücklagen. Die freien Gewinnrücklagen sind durch Einstellungen im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung zur Gewinnverwendung von Vorstand und Aufsichtsrat der STRATEC SE nach § 58 Absatz 2 Aktiengesetz (AktG) entstanden.

Die Gewinnrücklagen unterteilen sich danach wie folgt:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Freie Gewinnrücklagen 19.392 19.392
Kumulierte Ergebnisse 101.586 96.955
Gesamt 120.978 116.347

Die kumulierten Ergebnisse entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:

T€
Kumulierte Ergebnisse 31.12.2018 96.955
Anpassungen IFRS 16 0
Kumulierte Ergebnisse 01.01.2019 96.955
Konzernergebnis 2019 14.440
Ausschüttung (Dividende für 2018) -9.811
Kumulierte Ergebnisse 31.12.2019 101.586

Übriges Eigenkapital

Das übrige Eigenkapital in Höhe von -369 T€ (Vorjahr: -142 T€) beinhaltet die Währungsumrechnungsrücklage, die kumulierten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Neubewertung von Pensionen sowie hieraus resultierende latente Steuern.

Die am Stichtag ausgewiesene Währungsumrechnungsrücklage in Höhe von 1.487 T€ (Vorjahr: 747 T€) betrifft im Wesentlichen Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der Einzelabschlüsse von Gesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, sowie aus der erfolgsneutralen Stichtagsumrechnung von konzerninternen Net Investments. Die im Geschäftsjahr 2018 gesonderte ausgewiesene Währungsrücklage in Höhe von -827 T€ ist dem zur Veräußerung gehaltenen Geschäftsbereich der STRATEC Molecular GmbH zuzurechnen. Dieser Betrag hat sich im Rahmen der Entkonsolidierung der STRATEC Molecular GmbH zum 31. März 2019 entsprechend ergebniswirksam innerhalb des Ergebnisses aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ausgewirkt.

Die im Eigenkapital über das sonstige Ergebnis erfassten Beträge setzen sich wie folgt zusammen:

Stand
01.01.2019
T€
Sonstiges Ergebnis
T€
Stand
31.12.2019
T€
Pensionen -1.136 -1.189 -2.325
Latente Steuern 249 220 469
Währungsrücklage 863 743 1.606
Latente Steuern -118 -1 -119
Gesamt -142 -227 -369
Anpassungen
IFRS 9/IFRS 15
T€
Stand
01.01.2018
T€
Sonstiges Ergebnis
T€
Stand
31.12.2018
T€
Pensionen 0 -970 -166 -1.136
Latente Steuern 0 201 48 249
AfS-Instrumente -2.561 0 0 0
Latente Steuern 36 0 0 0
Währungsrücklage 0 1.622 -759 8631
Latente Steuern 0 -848 730 -1181
Gesamt -2.525 5 -147 -142

1 davon sind -838 T€ Währungsrücklage und 11 T€ Latente Steuern dem zur Veräußerung gehaltenen Geschäftsbereich STRATEC Molecular GmbH zuzurechnen.

Eigene Anteile

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Mai 2015 wurde die STRATEC SE ermächtigt, bis zum 21. Mai 2020 einmalig, mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen eigene Anteile bis zu insgesamt zehn vom Hundert des am 22. Mai 2015 bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu bestimmten Konditionen zu erwerben. Die Ermächtigung darf dabei nicht zum Handel in eigenen Anteilen ausgenutzt werden. Auf die neu erworbenen eigenen Anteile dürfen zusammen mit den eigenen Anteilen, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn vom Hundert des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb der eigenen Anteile kann über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebotes oder mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder durch Abgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre erfolgen.

Die STRATEC SE hat von der Ermächtigung zum Erwerb eigener Anteile im Jahr 2019, wie im Vorjahr, keinen Gebrauch gemacht. Es ist derzeit nicht beabsichtigt, die zurückgekauften Anteile einzuziehen. Vielmehr erhält sich die STRATEC SE den finanziellen Handlungsspielraum für Akquisitionen und zur Absicherung der Wachstumsstrategie. Darüber hinaus behält sich die STRATEC SE vor, die zurückgekauften eigenen Anteile auch zu weiteren Zwecken zu verwenden, die im Einklang mit der Ermächtigung der Hauptversammlung stehen.

Die STRATEC SE hält zum Bilanzstichtag 4.995 eigene Anteile (Vorjahr: 4.995). Die eigenen Anteile werden mit den Anschaffungskosten von insgesamt 89 T€ (Vorjahr: 89 T€) gesondert im Eigenkapital ausgewiesen.

Gewinnverwendung

Nach dem deutschen Aktiengesetz bemisst sich die an die Aktionäre ausschüttbare Dividende nach dem Bilanzgewinn, der in dem nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellten Jahresabschluss der STRATEC SE ausgewiesen wird.

Im Geschäftsjahr 2019 wurde für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende in Höhe von 0,82 € (Vorjahr: 0,80 €) je dividendenberechtigter Aktie, insgesamt 9.811 T€ (Vorjahr: 9.533 T€) gezahlt.

Der Vorstand empfiehlt im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat, von dem nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) ermittelten Bilanzgewinn der STRATEC SE in Höhe von 67.944 T€ eine Ausschüttung in Höhe von 10.101.252,00 € bzw. 0,84 € je dividendenberechtigter Aktie vorzunehmen und den verbleibenden Betrag in Höhe von 57.843 T€ auf neue Rechnung vorzutragen. Die vorgeschlagene Dividende ist abhängig von der Genehmigung durch die Hauptversammlung und wurde nicht als Verbindlichkeit im Konzernabschluss erfasst.

Per 31. Dezember 2019 wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen der Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses der STRATEC SE von dem Jahresergebnis 2019, wie im Vorjahr, keine Einstellung in die freien Gewinnrücklagen vorgenommen.

(10) Pensionsrückstellungen

Die betriebliche Altersversorgung kann grundsätzlich in beitrags- und leistungsorientierte Versorgungsplänen unterschieden werden.

Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen geht STRATEC über die Entrichtung von Beitragszahlungen an einen externen staatlichen oder privaten Versorgungsträger hinaus keine weiteren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen ein. Die laufenden Beiträge werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst. Diese beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 4.839 T€ (Vorjahr: 4.543 T€). Darin enthalten sind Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland in Höhe von 2.432 T€ (Vorjahr: 2.228 T€).

Zum Bilanzstichtag bestehen ferner leistungsorientierte Versorgungspläne gegenüber den Vorstandsmitgliedern in Deutschland sowie gegenüber Arbeitnehmern in Österreich und der Schweiz. Zur Absicherung der Pensionsverpflichtung in Deutschland wurden teilweise Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Die Durchführung der Versorgungspläne in der Schweiz erfolgt entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen mittels einer externen Pensionskasse. Im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Versorgungsplänen ist STRATEC neben den allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken wie dem Zinsänderungsrisiko, dem Renten- und Einkommenssteigerungsrisiko und dem Risiko der steigenden Lebenserwartung auch dem Kapitalmarktrisiko aus der Anlage des Planvermögens ausgesetzt.

Die Pensionsverpflichtung wird in der Konzernbilanz saldiert mit den verpfändeten Aktivwerten der Rückdeckungsversicherungen ausgewiesen.

Die Ermittlung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen erfolgt anhand des versicherungsmathematischen Verfahrens der Projected-Unit-Credit-Methode. Dabei werden unter Berücksichtigung von Trendannahmen die zukünftigen Verpflichtungen auf Basis der zum Geschäftsjahresende anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet.

*

Folgende versicherungsmathematischen Annahmen wurden dabei zur Berechnung des Barwertes der Pensionsverpflichtungen zugrunde gelegt:

Deutschland
31.12.2019
Österreich
31.12.2019
Schweiz
31.12.2019
Abzinsungssatz 1,04% 0,90% 0,30%
Zukünftige
Einkommenssteigerungen
0,00% 2,50% 1,80%
Zukünftige
Rentensteigerungen
0,00%–1,00% 0,00% 0,00%
Fluktuationsrate 0,50%–1,50% 0,00% *
Durchschnittliche
Duration
* * * 13,9 Jahre * *

Die wesentlichen Annahmen zur Lebenserwartung wurden für Deutschland, wie im Vorjahr, aus den biometrischen RICHT-TAFELN 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, für Österreich, wie im Vorjahr, aus der AVÖ 2018-P Pagler & Pagler Generationentafel sowie für die Schweiz, wie im Vorjahr, aus der BVG 2015 Generationstafel entnommen.

Die für die Berechnung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen zum Bilanzstichtag des Vorjahres angesetzten Prämissen gelten für die Ermittlung des Zinsaufwands und des laufenden Dienstzeitaufwands im folgenden Geschäftsjahr.

Die Veränderungen des Anwartschaftsbarwerts (DBO) und des Planvermögens im Geschäftsjahr stellen sich wie folgt dar:

Deutschland
31.12.2018
Österreich
31.12.2018
Schweiz
31.12.2018
Abzinsungssatz 1,91% 1,79% 1,00%
Zukünftige
Einkommenssteigerungen
0,00% 3,00% 1,80%
Zukünftige
Rentensteigerungen
0,00%–1,00% 0,00% 0,00%
Fluktuationsrate 0,50%–1,50% 10,00% *
Durchschnittliche
Duration
* * * 13,2 Jahre * *

Fluktuationsrate gestaffelt nach Männern und Frauen sowie Alter. Die Bandbreite der Fluktuationsrate für Männer beträgt dabei nach dem Bundesgesetz über berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) in der Schweiz, wie im Vorjahr, 1,30% bis 28,53%, die für Frauen 1,52% bis 24,12%.

Die Bandbreite der durchschnittlichen Duration beträgt bei der STRATEC Biomedical Switzerland AG 21,8 Jahre (Vorjahr: 20,3 Jahre) und bei der STRATEC Services AG 22,4 Jahre (Vorjahr: 20,5 Jahre).

* * * Die durchschnittliche Duration beträgt für Versorgungszusagen mit versicherungförmigen Durchführungswege 23,3 Jahre (Vorjahr: 23,2 Jahre) und für unmittelbare Versorgungszusagen 12,8 Jahre (Vorjahr: 13,7 Jahre).

2019
T€
2018
T€
Anwartschaftsbarwert der Pensions
verpflichtungen (DBO) Stand 01.01.
8.116 6.315
Zugang aufgrund Neueinschätzung der
Inanspruchnahme
0 1.260
Übertragungen aufgrund Arbeitgeberwechsel 509 -108
Laufender Dienstzeitaufwand 670 383
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand -50 0
Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen 116 68
Geleistete Zahlungen -153 0
Beiträge zum Versorgungsplan durch
Arbeitnehmer
253 198
Neubewertungen der Pensionsverpflichtungen
Versicherungsmathematische
Gewinne (-)/Verluste (+)
aus Änderungen der
• finanziellen Annahmen
1.262 -185
• demographischen Annahmen
• erfahrungsbedingten Anpassungen
162
-110
-21
35
Währungsdifferenzen 233 171
Anwartschaftsbarwert der Pensions
verpflichtungen (DBO) Stand 31.12.
11.008 8.116
2019
T€
2018
T€
Beizulegender Zeitwert des
Planvermögens Stand 01.01.
4.305 2.913
Zugang aufgrund Neueinschätzung der
Inanspruchnahme
0 1.039
Übertragungen aufgrund Arbeitgeberwechsel 509 -108
Beiträge zum Planvermögen
durch Arbeitgeber
538 246
Beiträge zum Planvermögen
durch Arbeitnehmer
253 198
Zinserträge des Planvermögens 60 24
Neubewertung des Planvermögens
• Ertrag (Vorjahr: Aufwand) aus
Planvermögen (ohne Zinserträge)
126 -118
Währungsdifferenzen 140 111
Beizulegender Zeitwert des
Planvermögens Stand 31.12.
5.931 4.305

Zur Ermittlung des Finanzierungsstatus bzw. der Nettoverpflichtung wird dem Anwartschaftsbarwert der extern finanzierten Verpflichtungen der beizulegende Zeitwert des Planvermögens gegenübergestellt.

Der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam erfasste Pensionsaufwand der Berichtsperiode für leistungsorientierte Zusagen setzt sich aus nachstehenden Posten zusammen:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Pensionspläne in Deutschland
• Anwartschaftsbarwert der
Pensionsverpflichtungen
• Beizulegender Zeitwert des Planvermögens
2.225
1.783
1.597
1.244
Finanzierungsstatus =
Nettoverpflichtung
442 353
Pensionspläne in Österreich
• Anwartschaftsbarwert der
Pensionsverpflichtungen
• Beizulegender Zeitwert des Planvermögens
1.707
0
1.845
0
Finanzierungsstatus =
Nettoverpflichtung
1.707 1.845
Pensionspläne in der Schweiz
• Anwartschaftsbarwert der
Pensionsverpflichtungen
• Beizulegender Zeitwert des Planvermögens
7.076
4.148
4.674
3.061
Finanzierungsstatus =
Nettoverpflichtung
2.928 1.613
Gesamt
• Anwartschaftsbarwert der
Pensionsverpflichtungen
• Beizulegender Zeitwert des Planvermögens
11.008
5.931
8.116
4.305
Finanzierungsstatus =
Nettoverpflichtung
5.077 3.811
2019
T€
2018
T€
Laufender Dienstzeitaufwand 670 385
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand -50 0
Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen 116 68
Zinserträge des Planvermögens -60 -24
In der GuV erfasster Anteil
des Pensionsaufwandes
676 429

Der Dienstzeitaufwand ist im Personalaufwand berücksichtigt, während die übrigen Komponenten des in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Anteils des Pensionsaufwands saldiert in dem Posten Finanzerträge oder -aufwendungen im Finanzergebnis enthalten sind.

In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurden die folgenden Beträge erfolgsneutral im "sonstigen Ergebnis" erfasst:

2019
T€
2018
T€
Neubewertung der Nettoverpflichtung:
Neueinschätzung der Inanspruchnahme 0 221
Aufwand aus Planvermögen
(ohne Zinserträge)
-126 118
Versicherungsmathematische
Gewinne (-)/ Verluste (+)
aus Änderungen der
• finanziellen Annahmen
• demographischen Annahmen
1.262
162
-185
-21
• erfahrungsbedingten Anpassungen -110 35
Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge 1.189 166

Das Planvermögen entfällt auf die Versorgungspläne in Deutschland und in der Schweiz. Die abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen in Deutschland legen dabei überwiegend in festverzinslichen Wertpapieren an. Bei der Auswahl werden unter anderem Rating und Eigenkapitalausstattung der Emittenten berücksichtigt. Die Anlagestrategie dient vorwiegend der Erzielung laufender Zinseinnahmen und Kapitalerhalt bei geringer Volatilität. Für die Rückdeckungsversicherungen existieren keine an einem "aktiven Markt" notierten Preise. Die Gesellschaften in der Schweiz sind dem vollversicherten Vertrag der Sammelstiftung BVG der Allianz Suisse angeschlossen und es besteht ein Rückdeckungsvertrag zwischen der Sammelstiftung und der Allianz Suisse Lebensversicherungs-Gesellschaft.

Die Nettoverpflichtung entwickelte sich wie folgt:

2019
T€
2018
T€
Nettoverpflichtung Stand 01.01. 3.811 3.402
In der GuV erfasster Anteil
des Pensionsaufwandes
676 429
Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge 1.189 166
Geleistete Zahlungen -153 0
Beiträge zum Planvermögen
durch Arbeitgeber
-538 -246
Währungsdifferenzen 92 60
Nettoverpflichtung Stand 31.12. 5.077 3.811

Wesentliche versicherungsmathematische Annahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen von STRATEC sind, abhängig vom jeweiligen Land, die in den nachfolgenden Sensitivitätsanalysen dargestellten Parameter Abzinsungssatz, zukünftige Einkommenssteigerung sowie der Zinssatz für das Altersguthaben. Die Sensitivitätsanalysen zeigen, wie die leistungsorientierte Verpflichtung durch mögliche Änderungen der entsprechenden Annahmen, bei Konstanz der anderen Annahmen, beeinflusst worden wäre.

In Deutschland ergeben sich bei einer Variation um 50 Basispunkte folgende Sensitivitäten des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtung:

Deutschland 2019
T€
2018
T€
Abzinsungssatz +0,50% -221 -156
Abzinsungssatz -0,50% 253 178

In Österreich ergeben sich bei einer Variation um 50 Basispunkte folgende Sensitivitäten des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtung:

Österreich 2019
T€
2018
T€
Abzinsungssatz +0,50% -113 -115
Abzinsungssatz -0,50% 124 126
Einkommenssteigerung +0,50% 120 121
Einkommenssteigerung -0,50% -111 -113

In der Schweiz ergeben sich bei einer Variation um 25 Basispunkte folgende Sensitivitäten des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung:

Schweiz 2019
T€
2018
T€
Abzinsungssatz +0,25% -371 -225
Abzinsungssatz -0,25% 407 247
Einkommenssteigerung +0,25% 88 53
Einkommenssteigerung -0,25% -88 -53
Zinssatz Altersguthaben +0,25% 147 95
Zinssatz Altersguthaben -0,25% -143 -92

Für das folgende Geschäftsjahr 2020 werden Dotierungen in das Planvermögen durch STRATEC in Höhe von 854 T€ (Vorjahr: 703 T€) erwartet. Auszahlungen aus dem Planvermögen werden nicht erwartet.

Bei der STRATEC SE bestehen kongruent rückgedeckte Unterstützungskassenmodelle. Diese wurden in der Vergangenheit auf Basis einer häufig vertretenen Auffassung in der Praxis bei "wirtschaftlicher Auslegung" wie ein beitragsorientierter Plan bilanziert, da das Nachfinanzierungsrisiko des Arbeitgebers in aller Regel als vernachlässigbar betrachtet wurde. Zum 31. Dezember 2018 erfolgte seitens STRATEC in Anbetracht der vor dem Hintergrund der andauernden Niedrigzinsphase nicht mehr als sehr unwahrscheinlich eingeschätzten Inanspruchnahme aus der gesetzlich in Deutschland bestehenden Subsidiärhaftungsverpflichtung die unter Abschnitt "B. Angewendete Rechnungslegungsmethoden – Ermessensentscheidungen" beschriebene Neueinschätzung. Daher hat STRATEC im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 einen Betrag in Höhe von 221 T€ (vor aktiven latenten Steuern in Höhe von 61 T€) erfolgsneutral und eigenkapitalmindernd gegen das sonstige Ergebnis erfasst. Dieser entspricht der Differenz zwischen den in vorstehenden Überleitungsrechnungen in der Zeile "Zugang aufgrund Neueinschätzung der Inanspruchnahme" dargestellten Beträge. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass in den dargestellten Beträgen per Saldo 3 T€ aus Direktversicherungen beinhaltet sind. Im Geschäftsjahr 2018 wurden von der STRATEC SE Beiträge in Höhe von 251 T€ für die Altersversorgung der Mitglieder des Vorstandes der STRATEC SE für diese Unterstützungskassenmodelle geleistet und als Personalaufwand erfasst.

(11) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden die in den einzelnen Ländern tatsächlich gezahlten bzw. geschuldeten Steuern sowie die latenten Steuern ausgewiesen. Zinsen aus steuerbedingten Nachzahlungen und Erstattungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen.

Nach seiner Herkunft gliedert sich der Ertragsteueraufwand wie folgt:

2019
T€
2018
T€
Tatsächlicher Steueraufwand 3.674 4.217
Latenter Steuerertrag -1.442 -1.237
Gesamt 2.232 2.980

Der in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfasste latente Steuerertrag in Höhe von 1.442 T€ (Vorjahr: 1.237 T€) resultiert in Höhe von 617 T€ (Vorjahr: 1.514 T€) aus Aufwendungen (Vorjahr: Erträge) durch zeitlichen Bewertungsunterschieden, in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 1 T€) aus Aufwendungen durch Kapitalerhöhungskosten sowie in Höhe von 2.059 T€ (Vorjahr: 277 T€) aus Erträgen (Vorjahr: Aufwendungen) aus der ertragswirksamen Veränderung aktivierter latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge.

Die Veränderung der aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gliedert sich wie folgt:

2019
T€
2018
T€
Erträge aus der Bildung -2.232 -173
Aufwendungen durch die Nutzung 12 50
Aufwendungen durch Wertminderungen 161 399
Aufwendungen durch Steuersatzänderungen 0 1
Erträge (Vorjahr: Aufwendungen)
aus der Veränderung
-2.059 277
Währungsumrechnung -3 -86
Gesamt -2.062 191

Im Geschäftsjahr 2019 bestanden bei der STRATEC SE sowie bei vier Tochtergesellschaften (Vorjahr: fünf) aktive latente Steuerforderungen auf Verlustvorträge in Höhe von 5.046 T€ (Vorjahr: 2.984 T€). Im Geschäftsjahr 2019 wurden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 161 T€ (Vorjahr: 399 T€) wertberichtigt, wovon 161 T€ auf die STRATEC Consumables GmbH (Vorjahr: 322 T€ auf die STRATEC Biomedical USA, Inc.) entfallen. Die bei der STRATEC Consumables GmbH noch aktivierten latenten Steuern werden aufgrund vorhandener passiver latenter Steuern als werthaltig erachtet. Der Nominalbetrag der Verlustvorträge, auf die keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden, beträgt 6.206 T€ (Vorjahr: 5.713 T€). Die nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge, für die in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, resultieren im Wesentlichen aus der STRATEC Biomedical USA, Inc. Die Vortragsfähigkeit stellt sich wie folgt dar:

bis 7 Jahre
T€
20 Jahre
T€
unbegrenzt
T€
Summe
T€
Verlustvortrag 0 5.563 643 6.206
(Vorjahr) (283) (5.430) (0) (5.713)

Der ausgewiesene Steueraufwand des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 2.232 T€ (Vorjahr: 2.980 T€) weicht um 2.784 T€ (Vorjahr: 892 T€) von dem erwarteten Steueraufwand in Höhe von 5.016 T€ (Vorjahr: 3.872 T€) ab, der sich bei Anwendung des Gesamtsteuersatzes der STRATEC SE (27,38%; Vorjahr: 27,48%) auf das Vorsteuerergebnis des Konzerns ergeben würde. Der Gesamtsteuersatz ergibt sich aus dem Steuersatz für die Körperschaftsteuer von 15,00% (Vorjahr: 15,00%), dem Solidaritätszuschlag von 5,50% (Vorjahr: 5,50%) auf die Körperschaftsteuer und unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewerbesteuersatzes von 11,55% (Vorjahr: 11,66%).

Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem erwarteten und dem ausgewiesenen Steueraufwand stellen sich wie folgt dar:

2019
T€
2018
T€
Ergebnis vor Ertragsteuern 18.320 14.090
Gesamtsteuersatz 27,38% 27,48%
Erwarteter
Steueraufwand (-)/-ertrag (+)
-5.016 -3.872
Abweichungen in- und ausländischer
Steuertarife
3.071 1.850
Auswirkungen Erhöhung (-)/
Minderung (+) effektive Steuertarife
130 14
Steuerfreie Erträge (+)/Aufwendungen (-)
aus Beteiligungen, Kursgewinnen /-verlusten
von Wertpapieren und Dividenden
-49 -227
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen
abzgl. steuerlicher Abrechnungen
-345 -332
Personalaufwand IFRS (Aktienoptionen) -106 -48
Steuernachzahlungen/-erstattungen Vorjahre
und periodenfremder Steueraufwand/-ertrag
24 -91
Wertberichtigung aktive latente Steuern
auf steuerliche Verlustvorträge
-260 -398
Sonstige 271 -42
Auswirkungen IFRS 5 48 166
Ausgewiesener
Steueraufwand (-)/-ertrag (+)
-2.232 -2.980

Die in der Zeile "Auswirkungen des IFRS 5" dargestellten Effekte ergeben sich aufgrund der Tatsache, dass die STRATEC Molecular GmbH in eine ertragsteuerliche Organschaft mit der STRATEC SE eingebunden ist. Dadurch wurde das Ergebnis der STRATEC Molecular GmbH auch bei der Steuerüberleitungsrechnung im Ergebnis vor Ertragsteuern angepasst ohne entsprechende Veränderung des ausgewiesenen Steueraufwands, da die daraus resultierenden Ertragsteuereffekte grundsätzlich auf Ebene des Organträgers anfallen.

Die Ertragsteuerforderungen in Höhe von 4.101 T€ (Vorjahr: 1.418 T€) resultieren aus Vorauszahlungen und Erstattungen auf die Steuern vom Einkommen und Ertrag. Die Ertragsteuerverbindlichkeiten (2.260 T€; Vorjahr: 3.796 T€) betreffen die laufenden Ertragsteuerverpflichtungen.

Die latenten Steuern resultieren aus den folgenden Bilanzposten bzw. Sachverhalten:

31.12.2019 31.12.2018
Aktive
latente Steuern
T€
Passive
latente Steuern
T€
Aktive
latente Steuern
T€
Passive
latente Steuern
T€
Übrige immaterielle Vermögenswerte 465 10.196 420 10.202
Nutzungsrechte 0 1.405 0 0
Sachanlagen 87 321 62 538
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 0 571 0 581
Langfristige übrige Forderungen
und Vermögenswerte
83 0 0 0
Langfristige Vertragsvermögenswerte 103 1.713 0 847
Vorräte 592 833 96 2.651
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.619 148 1.814 188
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1 795 31 789
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 0 22 0 6
Übrige Forderungen und Vermögenswerte 34 0 35 0
Kurzfristige Vertragsvermögenswerte 8 830 72 461
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 1.163 0 103 0
Langfristige übrige Verbindlichkeiten 51 0 0 0
Pensionsrückstellungen 1.007 0 880 0
Langfristige Vertragsverbindlichkeiten 260 0 565 0
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 459 0 122 0
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
118 0 88 6
Kurzfristige übrige Verbindlichkeiten 115 3 126 31
Rückstellungen 7 120 55 101
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten 131 0 1.726 0
Steuerliche Verlustvorträge 5.046 0 2.984 0
Nettoinvestition ausländischer Geschäftsbetrieb 0 98 0 102
Währungsumrechnung 79 97 63 69
Zwischensumme 11.428 17.152 9.243 16.572
Saldierung -10.221 -10.221 -9.042 -9.042
Ausweis laut Konzernbilanz 1.207 6.931 201 7.530

(12) Lang- und kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten

Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 82.893 68.526
Leasingverbindlichkeiten 6.914 0
Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich 571 397
Abgegrenzte Schulden aus Lieferungen
und Leistungen
0 5
Übrige 0 5
Gesamt 90.378 68.933

Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.633 1.008
Leasingverbindlichkeiten 1.821 0
Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich 3.702 3.143
Abgegrenzte Schulden aus Lieferungen
und Leistungen
2.353 3.640
Übrige 75 196
Gesamt 9.584 7.987

Finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten Verbindlichkeiten in Höhe von 64 Mio. € (Vorjahr: 58 Mio. €) aus einem Rahmenkredit mit einer revolvierenden Kreditlinie in Höhe von bis zu 70 Mio. €, der mit drei Kreditinstituten abgeschlossen wurde und eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2022 hat. Die Verzinsung des effektiv in Anspruch genommenen Rahmenkreditbetrags erfolgt auf Basis marktüblicher Referenzzinssätze zuzüglich einer Marge. Bei Nichteinhaltung bestimmter Finanzkennzahlen erhöht sich die Marge um einen Aufschlag. Nicht in Anspruch genommene Rahmenkreditbeträge unterliegen einer Bereitstellungsprovision.

Für den überwiegenden Teil der finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen im Rahmen der Finanzierungsverträge Vereinbarungen über die Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen, insbesondere zum Dynamischen Verschuldungsgrad und der Eigenkapitalquote. Diese Finanzkennzahlen sind zum Quartals-, Halbjahres- und Jahresende zu ermitteln und wurden im Geschäftsjahr 2019 jeweils eingehalten. In Hinblick auf die Auswirkungen des IFRS 16 (Leasingverhältnisse) sowie um eine durch die Bauaktivitäten am Standort Birkenfeld bedingte zusätzliche Darlehensaufnahme zu ermöglichen, erfolgte mit Nachtrag vom 18. Dezember 2019 eine Anpassung der Finanzkennzahlen. Darüber hinaus bestehen diverse Verpflichtungen, mit welchen Verfügungsbeschränkungen über Vermögenswerte bzw. Vorbehalte bezüglich weiterer Kreditaufnahmen verbunden sind. Ferner dürfen hierbei insbesondere keine dinglichen Sicherheiten an Dritte (oder bestimmte Konzernunternehmen, welche nicht Mitglied des Garantenkonzepts der Finanzierungsvereinbarung sind) gewährt werden, sofern diese den Betrag von 10 Mio. € übersteigen, sofern nicht den finanzierenden Banken gleichwertige Sicherheiten bestellt werden.

Leasingverbindlichkeiten

Mit Erstanwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse) wurden erstmals Finanzschulden aus Leasingverhältnisse zum 1. Januar 2019 in Höhe von 8.299 T€ erfasst. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 1.737 T€ getilgt sowie in Höhe von 320 T€ an Zinsen für Leasingverhältnisse gezahlt. Im Geschäftsjahr 2019 sind insgesamt Zahlungsmittel in Höhe von 2.207 T€ für Leasingverhältnisse abgeflossen. Bezüglich des im Geschäftsjahr 2019 für Leasingverbindlichkeiten im Finanzergebnis erfassten Zinsaufwand verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "C. Erläuterungen Zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung (24) Finanzergebnis".

Im Geschäftsjahr 2019 wurden Aufwendungen für variable Leasingzahlungen in Höhe von 397 T€ nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeiten mit einbezogen.

Finanzielle Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich

Die finanziellen Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich beinhalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus Erfolgsbeteiligungen in Höhe von 3.532 T€ (Vorjahr: 3.210 T€).

Die Verpflichtungen aus Erfolgsbeteiligungen betreffen dabei die Verpflichtungen aus der kurzfristigen Erfolgsvergütung für die Mitarbeiter (1.113 T€; Vorjahr: 1.025 T€) sowie aus der kurz-, mittel- und langfristigen Erfolgsvergütung für den Vorstand (2.419 T€; Vorjahr: 2.185 T€). Die Verpflichtungen aus der langfristigen Erfolgsvergütung für den Vorstand (1.063 T€; Vorjahr: 944 T€) entsprechen dabei dem beizulegenden Zeitwert der zu erwartenden Auszahlungen der gewährten Aktienwertsteigerungsrechte (SARs). Der beizulegende Zeitwert wurde auf Grundlage der arbitragefreien Bewertung nach Black/Scholes unter Anwendung des Binomialbaumverfahrens ermittelt. Bezüglich weiterer Einzelheiten zur Ausgestaltung der kurz-, mittel- und langfristigen Erfolgsvergütung für den Vorstand verweisen wir auf Abschnitt "E. Vergütungsbericht" im Konzernlagebericht.

Aktienwertsteigerungsrechte (SARs)

Der beizulegende Zeitwert der Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) wurde zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2019 auf Basis folgender Prämissen ermittelt:

Aktienwertsteigerungsrechte (SARs)
Modellparameter
Tranche 1
Geschäfts
jahr 2019
Tranche 1
Geschäfts
jahr 2018
Ausgabestichtag 15.01.2019 25.10.2018
Durchschnittlicher Aktienkurs
zum Ausgabestichtag
57,82 € 57,60 €
Laufzeit
Gesamtlaufzeit 60,0 Monate 60,0 Monate
Restlaufzeit 31.12. 48,5 Monate 45,8 Monate
Mindestwartezeit
Gesamtlaufzeit 24,0 Monate 24,0 Monate
Restlaufzeit 31.12. 12,5 Monate 9,8 Monate
Aktienkurs zum Bewertungsstichtag 61,00 € 61,00 €
Erwartete Volatilität 37,71% 38,76%
Risikofreier Zinssatz -0,54% -0,55%
Beizulegender Zeitwert
zum Ausgabestichtag
18,43 € 16,18€
Beizulegender Zeitwert zum 31.12. 17,74 € 17,71 €

Nachfolgend ist die Entwicklung der Stückzahl der Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) im Berichtszeitraum dargestellt:

Angaben in Stück Stand 01.01.2019 Gewährt Ausgeübt,
verfallen, verwirkt
Stand 31.12.2019 Davon ausübbar
Tranche 1 2017 40.000 0 -40.000 0 0
Tranche 1 2018 30.000 0 0 30.000 0
Tranche 1 2019 0 30.000 0 30.000 0
Summe 70.000 30.000 -40.000 60.000 0

Der im Geschäftsjahr 2019 erfasste Gesamtaufwand aus der anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente betrug 388 T€ (Vorjahr: 174 T€) – wir verweisen hierzu auf die Ausführungen zu "(9) Eigenkapital" in diesem Abschnitt –, der aus der anteilsbasierten Vergütung mit Barausgleich 966 T€ (Vorjahr: 170 T€).

Fälligkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten haben folgende Fälligkeiten:

Fälligkeit1 31.12.2019
T€
2020 9.583
2021 4.618
2022 68.044
2023 3.289
2024 2.761
2025 und später 11.667
Gesamt 99.962

1 Bei der Ermittlung der Fälligkeit der Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) wurde jeweils von der kürzest möglichen Laufzeit der Rechte ausgegangen. Hinsichtlich der Inanspruchnahme revolvierender Kredite wurde unterstellt, dass die zum Bilanzstichtag bestehenden Ziehungen bis zum Ende der Kreditvereinbarung eingehalten werden.

Fälligkeit1 31.12.2018
T€
2019 7.987
2020 2.038
2021 1.635
2022 59.571
2023 1.314
2024 und später 4.375
Gesamt 76.920

(13) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Waren- und Leistungsschulden in Höhe von 12.266 T€ (Vorjahr: 6.457 T€) stammen überwiegend, wie auch im Vorjahr, aus Lieferungen und Leistungen in den Monaten November und Dezember 2019. Die Fälligkeit liegt, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres.

In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 58 T€ (Vorjahr: 0 T€) enthalten. Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Leistende
Gesellschaft
Leistungsemp
fänger
31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
STRATEC
Biomedical
(Taicang) Co. Ltd.
STRATEC SE
Mod-n-More Kft.
24
34
0
0
Gesamt 58 0

(14) Lang- und kurzfristige übrige Verbindlichkeiten

Die übrigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich 2.912 2.844
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 1.166 1.357
Verbindlichkeiten im Rahmen
der sozialen Sicherheit
1.067 1.009
Übrige 1.352 1.042
Gesamt 6.497 6.252

Von dem Posten Übrige werden 481 T€ (Vorjahr: 417 T€) in den langfristigen übrigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich beinhalten Verpflichtungen für ausstehenden Urlaub (2.135 T€; Vorjahr: 2.132 T€) sowie aus Zeitkontenguthaben der Mitarbeiter (777 T€; Vorjahr: 712 T€).

Die Verbindlichkeiten aus Steuern resultieren aus Verkehrssteuern sowie aus den Mitarbeiter-Entgeltabrechnungen. Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit betreffen vor allem noch abzuführende Sozialversicherungsbeiträge.

STRATEC wurden im Geschäftsjahr 2019 Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von 1.262 T€ (Vorjahr: 1.006 T€) gewährt. Bei den Zuwendungen handelt es sich ausschließlich um Zuwendungen zu Forschungszwecken. Die gesamten passivisch abgegrenzten Zuwendungen der öffentlichen Hand belaufen sich auf 934 T€ (Vorjahr: 560 T€).

Die übrigen Verbindlichkeiten haben folgende Fälligkeiten:

Fälligkeit 31.12.2019
T€
2020 6.016
2021 238
2022 61
2023 61
2024 61
2025 und später 60
Gesamt 6.497
Fälligkeit 31.12.2018
T€
2019 5.835
2020 168
2021 135
2022 38
2023 38
2024 und später 38
Gesamt 6.252

(15) Vertragsverbindlichkeiten

Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Vorauszahlungen von Kunden für Entwicklungsleistungen und Produktlieferungen. Der überwiegende Teil der Vertragsverbindlichkeiten wird in den Umsatzerlösen im folgenden Geschäftsjahr erfasst.

Die Vertragsverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
Entwicklungs- und
Dienstleistungen
5.464 12.944
Sonstige 812 3.120
Gesamt 6.276 16.064

Der Rückgang der Vertragsverbindlichkeiten aus Entwicklungsund Dienstleistungen im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 7.480 T€ resultiert im Wesentlichen aus der Umsatzrealisierung von Entwicklungskooperationen.

Die Vertragsverbindlichkeiten haben folgende Fälligkeiten:

Fälligkeit 31.12.2019
T€
Fälligkeit
2020 4.407
2021 1.869
2022 0
2023 0
2024 0
2025 und später 0
Gesamt 6.276
Fälligkeit 31.12.2018
T€
2019 12.722
2020 2.653
2021 689
2022 0
2023 0
2024 und später 0
Gesamt 16.064

(16) Rückstellungen

Bei den kurzfristigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um Rückstellungen für Garantie- und Gewährleistung (1.138 T€; Vorjahr: 965 T€) sowie im Vorjahr aus Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 244 T€ und belastende Verträge in Höhe von 139 T€.

Die Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:

31.12.2019
T€
31.12.2018
T€
01.01. 1.348 1.031
Zuführung 541 722
Auflösungen -50 0
Inanspruchnahme -718 -405
Umgliederungen IFRS 5 0 -25
Währungsdifferenzen 17 25
31.12. 1.138 1.348

Es bestehen Unsicherheiten in Bezug auf Betrag und Fälligkeit der ausgewiesenen Rückstellungen, die im Rahmen von bestmöglichen Schätzungen berücksichtigt wurden.

(17) Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte und Schulden im direkten Zusammenhang mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten

Am 4. Oktober 2018 gab STRATEC im Rahmen der Initiative zur Ergebnisverbesserung seine Absicht bekannt, den Geschäftsbereich der Nukleinsäureaufbereitung und damit die Tochtergesellschaft STRATEC Molecular GmbH, Berlin, Deutschland, zu veräußern.

Die Transaktion erfüllte die Kriterien von IFRS 5 (Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche) für einen Ausweis als nicht fortgeführte Aktivität.

In der Bilanz erfolgte daher ein separater Ausweis der auf die nicht fortgeführten Aktivitäten entfallenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. In Verbindung mit der eingeleiteten Veräußerung erfolgt die Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, da dieser niedriger als der Buchwert vor der Erfassung von Wertminderungen ist. Seit der Klassifizierung als nicht fortgeführte Aktivität zum 30. September 2018 wurden die betreffenden langfristigen Vermögenswerte nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Aufgrund des Abschlusses der Transaktion zum 31. März 2019 sind zum 31. Dezember 2019 keine Beträge in der Konzernbilanz mehr enthalten.

Die Vermögenswerte der nicht fortgeführten Aktivitäten zum 31. Dezember 2018 setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2018
T€
Aktive Latente Steuern 64
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 225
Unfertige Erzeugnisse, Vertragserfüllungskosten 56
Fertige Erzeugnisse und Waren 55
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 271
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 1
Kurzfristige übrige Forderungen und
Vermögenswerte
11
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 279
Zur Veräußerung
vorgesehene Vermögenswerte
962

Die Verbindlichkeiten der nicht fortgeführten Aktivitäten setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2018
T€
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 26
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 47
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 805
Rückstellungen 25
Verbindlichkeiten in Verbindung
mit zur Veräußerung vorgesehenen
Vermögenswerten
903

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GESAMT-ERGEBNISRECHNUNG

(18) Umsatzerlöse

Nachstehend werden die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden nach den Kategorien Art der Güter und Dienstleistungen, geographische Regionen sowie Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Umsatzrealisierung aufgegliedert.

Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden gliedern sich für den Zeitraum von 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 wie folgt:

Segment Instrumentation
T€
Diatron
T€
Smart Consumables
T€
Sonstige
T€
Summe
T€
Art der Güter oder
Dienstleistungen
Analysensysteme 75.407 25.269 0 0 100.676
Serviceteile und Verbrauchs
materialien
44.554 16.277 5.905 0 66.737
Entwicklungs- und Dienstleistungen 34.468 0 10.929 7.485 52.882
Sonstige 12 1.334 0 0 1.346
Gesamt 154.441 42.880 16.835 7.485 221.641
Geographische Regionen
Deutschland 21.690 10.593 733 250 33.266
Europäische Union
• davon Großbritannien
78.133
1.453
10.319
74
5.726
3.932
747
332
94.925
5.781
Sonstige
• davon USA
54.619
36.447
21.969
14.655
10.376
7.979
6.487
4.772
93.451
63.853
Gesamt 154.441 42.880 16.835 7.485 221.641
Zeitpunkt der
Umsatzrealisierung
Zu einem bestimmten Zeitpunkt 147.402 42.880 16.064 6.445 212.793
Über einen bestimmten Zeitraum 7.039 0 771 1.039 8.849
Gesamt 154.441 42.880 16.835 7.485 221.641

Die Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden gliedern sich für den Zeitraum von 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 wie folgt:

Instrumentation Diatron Smart Consumables Sonstige Summe
Segment T€ T€ T€ T€ T€
Art der Güter oder
Dienstleistungen
Analysensysteme 72.240 18.838 0 0 91.079
Serviceteile und Verbrauchs
materialien
39.950 14.422 7.929 0 62.301
Entwicklungs- und Dienstleistungen 16.725 0 8.836 4.391 29.952
Sonstige 2.407 2.081 0 0 4.487
Gesamt 131.323 35.341 16.765 4.391 187.820
Geographische Regionen
Deutschland 26.654 8.207 16 335 35.212
Europäische Union
• davon Großbritannien
68.405
2.278
7.299
87
6.967
4.342
454
246
83.126
6.953
Sonstige
• davon USA
36.262
31.415
19.835
12.734
9.782
5.838
3.602
1.530
69.481
51.517
Gesamt 131.323 35.341 16.765 4.391 187.820
Zeitpunkt der
Umsatzrealisierung
Zu einem bestimmten Zeitpunkt 124.477 35.341 15.734 3.458 179.009
Über einen bestimmten Zeitraum 6.846 0 1.031 934 8.811
Gesamt 131.323 35.341 16.765 4.391 187.820

Die Zuordnung der Umsatzerlöse zu den geographischen Regionen erfolgt für die Analysensysteme, Serviceteile und Verbrauchsmaterialen entsprechend deren Lieferort aus Sicht von STRATEC. Da die Kunden von STRATEC ihre Länderniederlassungen und Kunden zum Teil von zentralen Distributionszentren aus selbst beliefern, stellen diese nicht notwendigerweise die endgültigen Bestimmungsorte der durch von STRATEC ausgelieferten Analysensysteme, Serviceteile und Verbrauchsmaterialien dar.

Auflistung wesentlicher Kunden gemäß IFRS 8.34: Geschäftsjahr, wie im Vorjahr, zwei Kunden 46,9 Mio.€, 41,4 Mio. € (Vorjahr: 36,7 Mio.€, 33,4 Mio. €). Diese beinhalten in allen Fällen Umsatzerlöse für mehrere Analysensystemlinien, Entwicklungsaktivitäten und Service- und Verbrauchsteile. Die Umsätze mit diesen Kunden sind dem Segment Instrumentierung sowie im Vorjahr auch dem Segment Diatron zuzuordnen.

Die Leistungsverpflichtungen von STRATEC werden nachfolgend zusammenfassend beschrieben:

Lieferung von Analysensystemen, Serviceteilen und Verbrauchsmaterialien

Die Leistungsverpflichtungen aus der Lieferung von Analysensystemen, Serviceteilen und Verbrauchsmaterialien werden in der Regel mit deren Lieferung erfüllt. Die Zahlungsbedingungen variieren von einer Vorauszahlung bis zu einem Zahlungsziel von bis zu maximal 120 Tagen.

Entwicklungs- und sonstige Dienstleistungen

Die Leistungsverpflichtungen aus Entwicklungs- und sonstigen Dienstleistungen werden unter Würdigung der jeweiligen Kundenverträge zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum erfüllt. In der Regel leisten die Kunden während der Entwicklungsphase nicht rückerstattungspflichtige (Meilenstein-) Zahlungen. Bei manchen Verträgen wird die Gegenleistung für die Entwicklungsleistungsverpflichtung im Zusammenhang mit weiteren vertraglichen Leistungsverpflichtungen an STRATEC übertragen. Die Zahlungsziele für in Rechnung gestellte Entwicklungen betragen für gewöhnlich 30 bis 60 Tage. In den Umsatzerlösen sind die folgenden Beträge erfasst:

2019
T€
2018
T€
Aus zu Beginn des Geschäftsjahres
in den Vertragsverbindlichkeiten
enthaltenen Beträgen
10.490 1.761
Aus in früheren Geschäftsjahren
erfüllten Leistungsverpflichtungen
0 0
Gesamt 10.490 1.761

(19) Umsatzkosten

Die Umsatzkosten in Höhe von 169.537 T€ (Vorjahr: 139.585 T€) umfassen die produktionsbedingten Herstellungskosten, die für die verkauften Produkte, Wartungs- und Ersatzteile sowie Entwicklungs- und Dienstleistungen anfallen.

Bei der Würdigung der vorstehend berichteten Zahlen ist zu berücksichtigen, dass es im Geschäftsjahr 2019 aufgrund von Verbesserungen im internen Berichtswesen von STRATEC zu Verschiebungen zwischen den Umsatzkosten, den Forschungsund Entwicklungskosten sowie den Vertriebskosten kam. Bezüglich der Effekte verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "A. Allgemeine Erläuterungen – Freiwillige Änderungen von Rechnungslegungsmethoden". Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.

(20) Forschungs- und Entwicklungskosten

Forschungs- und Entwicklungskosten, die nicht die Aktivierungskriterien gemäß IAS 38 (Immaterielle Vermögenswerte) erfüllen, fielen insgesamt in Höhe von 5.106 T€ (Vorjahr: 10.061 T€) an und entfallen im Wesentlichen auf Material- und Personalaufwand.

Bezüglich der Anpassungen der Vergleichszahlen des Vorjahres verweisen wir auf unsere Ausführungen unter "(19) Umsatzkosten" in diesem Abschnitt.

Die Bruttoentwicklungskosten stellen sich dabei wie folgt dar:

2019
T€
2018
T€
Forschungs- und Entwicklungskosten 38.210 38.699
Davon Entwicklungskosten verumsatzt
oder aktiviert
-33.104 -28.638
Gesamt 5.106 10.061

Im Geschäftsjahr wurden 901 T€ (Vorjahr: 1.093 T€) aus Zuschüssen aufwandsmindernd in den Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst.

Bezüglich der Anpassungen der Vergleichszahlen des Vorjahres verweisen wir auf unsere Ausführungen unter "(19) Umsatzkosten" in diesem Abschnitt.

(21) Vertriebskosten

Zu den Vertriebskosten in Höhe von 10.297 T€ (Vorjahr: 8.381 T€) gehören die verursachten Vertriebseinzel- und Vertriebsgemeinkosten. Dazu zählen grundsätzlich alle Aufwendungen für Personal-, Material- und sonstige Aufwendungen des Vertriebsbereiches (einschließlich anteiliger Abschreibungen). Ein Teil sind dabei die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Produkteinführungen entstehen.

Bezüglich der Anpassungen der Vergleichszahlen des Vorjahres verweisen wir auf unsere Ausführungen unter "(19) Umsatzkosten" in diesem Abschnitt.

(22) Allgemeine Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten in Höhe von 17.108 T€ (Vorjahr: 15.469 T€) umfassen die Personal- und Sachkosten der zentralen Verwaltungsbereiche (unter anderem Unternehmensführung, Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, Rechtsabteilung, Investor Relations und Personal), die nicht direkt mit der Produktion, dem Vertrieb oder der Forschung und Entwicklung in Verbindung stehen.

Bezüglich der Anpassungen der Vergleichszahlen des Vorjahres verweisen wir auf unsere Ausführungen unter "(19) Umsatzkosten" in diesem Abschnitt."

(23) Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:

2019
T€
2018
T€
aus Währungskursverlusten 4.176 3.265
aus Wertminderungen 0 642
Übrige 15 211
Gesamt 4.191 4.118

Bezüglich der Wertminderungen im Geschäftsjahr 2018 verweisen wir auf unsere Ausführungen untere Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (1) Geschäfts- oder Firmenwerte und übrige immaterielle Vermögenswerte".

Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:

2019
T€
2018
T€
aus Währungskursgewinnen 3.000 3.535
aus der Auflösung von Rückstellungen
und Verbindlichkeiten
50 843
Übrige 627 427
Gesamt 3.677 4.805

Im Übrigen waren die sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen auf eine Vielzahl von Einzelpositionen zurückzuführen, welche im Einzelnen von untergeordneter Bedeutung waren.

(24) Finanzergebnis

Die Finanzerträge gliedern sich wie folgt:

2019
T€
2018
T€
Zinserträge aus Zahlungsmittel
und Zahlungsmitteläquivalenten
10 5
Sonstige Finanzerträge 19 29
Gesamt 29 34

Die Finanzaufwendungen gliedern sich wie folgt:

2019
T€
2018
T€
Zinsaufwand aus Darlehensverbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
602 586
Zinsaufwand aus Leasingverhältnissen 320 0
Nettozinsen aus Pensionsrückstellung 56 68
Zinsaufwand aus der Aufzinsung von
Verbindlichkeiten und Rückstellungen
8 7
Sonstiger Zinsaufwand 42 1
Gesamt 1.028 662

Das übrige Finanzergebnis berücksichtigt Aufwendungen und Erträge von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, und gliedert sich wie folgt:

2019
T€
2018
T€
Erträge /Aufwand aus erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewerteten
finanziellen Vermögenswerten:
• Erträge /Aufwand aus dem Abgang
-1 0
• Erträge/Aufwand aus der Stichtagsbewertung
Übriges Finanzergebnis
240
239
-293
-293

(25) Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

Die Ergebnisse des aufgegebenen Geschäftsbereichs der Nukleinsäureaufreinigung stellen sich wie folgt dar:

2019
T€
2018
T€
Umsatzerlöse 450 2.541
Laufende Aufwendungen und Erträge -452 -3.189
Laufendes Ergebnis des aufgegebenen
Geschäftsbereichs (vor Ertragsteuern)
-2 -648
Ertragsteuern -21 46
Aufwand aus der Bewertung zum beizulegen
den Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten1
sowie der Veräußerung des Geschäftsbereiches
-1.625 -1.539
Ergebnis des aufgegebenen Geschäfts
bereichs (nach Ertragsteuern)
-1.648 -2.141

1 davon Wertminderungen auf langfristige Vermögenwerte: 46 T€ (Vorjahr: 826 T€) davon als "überschießender" Teil in den Verbindlichkeiten erfasster Betrag: 0 T€ (Vorjahr: 713 T€)

(26) Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 (Ergebnis je Aktie) mittels Division des Konzernergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Zahl der Aktien innerhalb des abgelaufenen Geschäftsjahres der STRATEC SE ermittelt.

Die von der STRATEC SE gehaltenen eigenen Anteile werden für die Ermittlung der im Umlauf befindlichen Aktien abgezogen. Die Erhöhung der Stückzahl gegenüber dem Vorjahr resultiert aus der Ausgabe neuer Aktien im Wege der Ausübung von Optionsrechten aus Aktienoptionsprogrammen. Die unterjährige Veränderung der Anzahl der Aktien wird durch zeitanteilige Gewichtung berücksichtigt. Der maßgebliche gewogene Durchschnitt der ausstehenden Aktien, der für die Ermittlung des (unverwässerten) Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, beträgt 11.991.531 Stück (Vorjahr: 11.939.717 Stück).

Das in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesene Konzernergebnis in Höhe von 14.440 T€ (Vorjahr: 8.969 T€) wurde nach IAS 33 (Ergebnis je Aktie) unverändert der Berechnung zugrunde gelegt.

Aufgrund der zum 31. Dezember 2019 ausstehenden Optionsrechte wurde neben dem unverwässerten (1,20 €; Vorjahr: 0,75 €) auch das verwässerte Ergebnis (1,20 €; Vorjahr: 0,75 €) je Aktie berechnet. Hierbei wird die Ausübung aller ausstehenden, noch nicht ausgeübten Optionen unterstellt. Die Anzahl der hieraus zusätzlich zu berücksichtigenden Aktien errechnet sich aus dem Vergleich der aus der Ausübung erzielten Erlöse mit den fiktiven, bei Ausgabe junger Aktien, zu Marktkonditionen erzielbaren Erlösen.

Die unterjährige Zuteilung bzw. unterjährige Ausübung von Optionsrechten wird durch zeitanteilige Gewichtung berücksichtigt. Der daraus resultierende maßgebliche gewogene Durchschnitt der ausstehenden verwässernden Aktienzahl, der für die Ermittlung des (verwässerten) Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, beträgt 12.061.926 Stück (Vorjahr: 12.033.844 Stück).

(27) Zusatzangaben zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Materialaufwand

In den Funktionsbereichen sind folgende Materialaufwendungen enthalten:

2019
T€
2018
T€
Aufwendungen für Roh-, Hilfs
und Betriebsstoffe
92.591 87.617
Aufwendungen für bezogene Leistungen 4.722 4.462
Gesamt 97.313 92.079

Auf den aufgegebenen Geschäftsbereich der STRATEC Molecular GmbH entfallen Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 101 T€ (Vorjahr: 579 T€) sowie keine Aufwendungen für bezogenen Leistungen (Vorjahr: 19 T€).

Personalaufwand

In den Funktionsbereichen sind folgende Personalaufwendungen enthalten:

2019
T€
2018
T€
Löhne und Gehälter 59.792 54.858
Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung
10.950 9.952
Gesamt 70.742 64.810

Darüber hinaus sind Aufwendungen für Löhne und Gehälter für überlassene Arbeitnehmer (Personalleasing) in Höhe von 2.143 T€ (Vorjahr: 1.982 T€) entstanden.

Auf den aufgegebenen Geschäftsbereich der STRATEC Molecular GmbH entfallen Personalaufwendungen für Löhne und Gehälter in Höhe von 293 T€ (Vorjahr: 1.121 T€) sowie sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung in Höhe von 52 T€ (Vorjahr: 200 T€). Darüber hinaus entfallen auf den aufgegebenen Geschäftsbereich der STRATEC Molecular GmbH keine Aufwendungen für Löhne und Gehälter für überlassene Arbeitnehmer (Vorjahr: 45 T€).

Zahl der Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres konzernweit beschäftigten Arbeitnehmer (inkl. der durch Personaldienstleister zeitweise überlassenen Arbeitnehmer) beträgt:

2019
Anzahl
2018
Anzahl
Angestellte Arbeitnehmer 1.125 1.050
Auszubildende Arbeitnehmer 47 39
Festangestellte Arbeitnehmer 1.172 1.089
Zeitweise überlassene Arbeitnehmer 76 72
Gesamt 1.248 1.161

Von den angestellten Arbeitnehmern entfallen 460 (Vorjahr: 448) auf das Inland und 665 (Vorjahr: 602) auf das Ausland. Von den zeitweise überlassenen Arbeitnehmern sind 23 (Vorjahr: 31) im Inland und 53 (Vorjahr: 41) im Ausland tätig.

Von den festangestellten Arbeitnehmern im Inland entfallen 7 (Vorjahr: 27) auf den aufgegebenen Geschäftsbereich der STRATEC Molecular GmbH.

Angaben über das Honorar des Abschlussprüfers nach § 314 Absatz 1 Nr. 9 HGB

Das im Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für den Konzernabschlussprüfer gemäß § 314 Absatz 1 Nr. 9 HGB setzt sich wie folgt zusammen:

2019
T€
2018
T€
Honorar für
a) Abschlussprüfungsleistungen 194 203
- davon für das Vorjahr -21 8
b) Andere Bestätigungsleistungen 0 0
c) Steuerberatungsleistungen 0 0
d) Sonstige Leistungen 10 0
Gesamthonorar des Abschlussprüfers 204 203

E. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-KAPITALFLUSS-RECHNUNG

Allgemeine Angaben

Die Konzern-Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Liquidität des STRATEC-Konzerns im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert hat. Dabei wird zwischen den Zahlungsströmen aus der laufenden Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit unterschieden.

Die von den ausländischen Konzernunternehmen ausgewiesenen Beträge werden grundsätzlich zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Hiervon abweichend werden die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wie in der Konzernbilanz zum Stichtagskurs angesetzt. Der Einfluss der Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wird gesondert gezeigt.

Die Mittelabflüsse im Rahmen von Leasingverhältnissen werden in Höhe des Tilgungsanteils der Leasingverbindlichkeiten der Finanzierungstätigkeit und in Höhe des Zinsanteils der Leasingverbindlichkeit der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet. Mittelabflüsse für Leasinggegenstände von geringem Wert, für kurzfristige Leasingverhältnisse sowie für variable Leasingzahlungen, die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit unberücksichtigt geblieben sind, werden der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet.

Zufluss /Abfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Die Ermittlung des Zuflusses/Abflusses aus der laufenden Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Dabei werden ausgehend vom Konzernergebnis nach Steuern die zahlungsunwirksamen Ergebnisbestandteile eliminiert.

Zinseinnahmen und -ausgaben sowie die Bestandteile des "Übrigen Finanzergebnis" werden der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet. Dividendenzahlungen werden im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit erfasst.

Steuerzahlungen werden insgesamt im Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen, da eine Zuordnung zu einzelnen Geschäftsbereichen praktisch nicht durchführbar ist.

Die Darstellung der gezahlten / vereinnahmten Zinsen und der gezahlten / erstatteten Ertragsteuern im laufenden Cashflow erfolgt nach der direkten Methode. Hierbei wird das Konzernergebnis im ersten Schritt um die in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung erfassten Aufwendungen und Erträge korrigiert. Anschließend werden die gezahlten bzw. zugeflossenen Zinsen und Ertragsteuern gesondert ausgewiesen.

Änderung der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit

Nicht zahlungswirksame Änderungen
Stand
31.12.
2018
T€
Anpassun
gen IFRS 16
T€
Stand
01.01.
2019
T€
Zahlungs
wirksame
Änderungen
T€
Währungs
kurse
T€
Neue
Leasing
verhältnisse
T€
Sonstige1
T€
Stand
31.12.
2019
T€
Langfristige Verbindlich
keiten gegenüber
Kreditinstituten
68.526 0 68.526 16.000 0 0 -1.633 82.893
Langfristige Leasing
verbindlichkeiten
0 6.614 6.614 0 14 2.115 -1.829 6.914
Kurzfristige
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinsti
tuten
1.008 0 1.008 -1.008 0 0 1.633 1.633
Kurzfristige Leasing
verbindlichkeiten
0 1.685 1.685 -1.737 -11 55 1.829 1.821
Gesamt 69.534 8.299 77.833 13.255 3 2.170 0 93.261

Unter dem Posten "Sonstige" werden die Effekte aus der durch den Zeitablauf bedingten Umgliederungen des langfristigen Teils der Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.

Darstellung der Auswirkungen des IFRS 5

Da es verschiedene Möglichkeiten gibt, die Anforderungen des IFRS 5 (Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche) und des IAS 7 (Kapitalflussrechnung) hinsichtlich der Darstellung der Cashflows zu erfüllen, hat STRATEC folgende Darstellung gewählt:

  • Die Kapitalflussrechnung beinhaltet alle Cashflows, das heißt sowohl die aus den fortgeführten als auch aus dem aufgegebenen Bereich.
  • Die den aufgegebenen Geschäftsbereich betreffenden Cashflows (betriebliche Tätigkeit, Investitionstätigkeit, Finanzierungstätigkeit) sind nachfolgend angegeben.
2019
T€
2018
T€
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -54 -508
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -36 -55

Zum 31. Dezember 2018 hielt der aufgegebene Geschäftsbereich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 279 T€, zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung zum 31. März 2019 in Höhe von 871 T€.

Auf den aufgegebenen Geschäftsbereich entfielen im Geschäftsjahr 2019 keine Abschreibungen (Vorjahr: 297 T€) sowie Wertminderungen auf langfristige Vermögenswerte in Höhe von 46 T€ (Vorjahr: 826 T€).

Die Einzahlungen aus dem Verkauf der STRATEC Molecular GmbH abzüglich der abgegebenen Zahlungsmittel werden gesondert im Bereich der Investitionstätigkeit, das Entkonsolidierungsergebnis in den sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen im Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit gezeigt.

(28) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten mit einer ursprünglichen Fälligkeit von bis zu drei Monaten. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betragen zum 31. Dezember 2019 22.708 T€ (Vorjahr: 23.816 T€).

F. SEGMENT-BERICHTERSTATTUNG

Die Steuerung erfolgt anhand einer Matrixorganisation, die die einzelnen Tätigkeitsbereiche von STRATEC in standortübergreifende Business Units zusammenfasst. Die Zusammenfassung der Business Units wurde auf Basis der angebotenen Produkte und Dienstleistungen vorgenommen. Diese stellen daher grundsätzlich Geschäftssegmente im Sinne von IFRS 8 (Geschäftssegmente) dar. Eine gesonderte Berichterstattung der Segmente erfolgt, sofern die quantitativen Schwellenwerte des IFRS 8 (Geschäftssegmente) überschritten werden.

Als berichtspflichtige Segmente wurden die Business Units "Instrumentation", "Diatron" und "Smart Consumables" identifiziert. In dem Segment "Instrumentation" projektiert, entwickelt und produziert STRATEC vollautomatische Analysensysteme für seine Kunden aus der klinischen Diagnostik und Biotechnologie. Die Diatron-Gruppe erweitert als eigenständiges Segment "Diatron" das Angebot von STRATEC um das Produkt- und Kundenspektrum von Analysesystem, Systemkomponenten, Verbrauchsmaterialien und Test im unteren Durchsatzsegment. Im Segment "Smart Consumables" erfolgt die Entwicklung und Produktion von sogenannten intelligenten Verbrauchsmaterialien in den Bereichen Diagnostik, Life Scienses sowie Medizintechnik.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen denen unter Abschnitt "B. Angewendete Rechnungslegungsmethoden" beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Bei der Überleitung der Segmentdaten auf die entsprechenden Konzerndaten sind folglich im Wesentlichen Konsolidierungseffekte und Beträge des nach IFRS 5 (Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche) als zur Veräußerung gehaltenen Geschäftsbereichs zu berücksichtigen.

Segmentdaten nach Geschäftssegmenten 2019

Instrumen
tation
(beinhaltet der
BU zugehörige
Serviceteile und
Verbrauchs
materialien)
T€
Diatron
(beinhaltet der
BU zugehörige
Serviceteile und
Verbrauchs
materialien)
T€
Smart
Consumables
T€
Sonstige
Segmente
T€
Summe1
T€
Über
leitung2
T€
Gesamt
T€
Umsatzerlöse mit
externen Kunden
154.442 42.880 16.835 7.485 221.641 0 221.641
Umsätze mit anderen
Segmenten
2.577 2.894 611 1.129 7.211 -7.211 0
Planmäßige Abschreibun
gen und Amortisation
6.261 7.427 4.645 365 18.698 0 18.698
EBITDA 25.547 9.478 352 2.402 37.777 0 37.777
Adjustiertes EBITDA 28.267 9.478 706 2.402 40.853 0 40.853
EBIT 19.285 2.051 -4.292 2.037 19.079 0 19.079
Adjustiertes EBIT 22.005 8.353 -1.245 2.037 31.150 0 31.150
Zinserträge 2.472 0 0 0 2.472 -2.443 29
Zinsaufwendungen 703 2.209 493 66 3.471 -2.443 1.028
Vermögenswerte 316.632 59.683 31.113 1.944 409.372 -109.958 299.414
Zugänge langfristige
Vermögenswerte
21.206 1.575 1.944 2.075 26.800 46 26.846
Durchschnittliche Zahl
Mitarbeiter
675 229 166 95 1.165 7 1.172

ohne Segmentdaten des nach IFRS 5 veräußerten Geschäftsbereiches.

2 bezüglich der Überleitung von um Sondereffekte adjustierter Werte auf die Konzernwerte verweisen wir auf unsere Ausführungen

im Konzernlagebericht im Abschnitt "B. Wirtschaftsbericht - Lage".

Segmentdaten nach Geschäftssegmenten 2018

Instrumen
tation
(beinhaltet der
BU zugehörige
Serviceteile und
Verbrauchs
materialien)
T€
Diatron
(beinhaltet der
BU zugehörige
Serviceteile und
Verbrauchs
materialien)
T€
Smart
Consumables
T€
Sonstige
Segmente
T€
Summe1
T€
Über
leitung
T€
Gesamt
T€
Umsatzerlöse mit
externen Kunden
131.323 35.341 16.765 4.391 187.820 0 187.820
Umsätze mit anderen
Segmenten
2.034 853 888 874 4.649 -4.649 0
Planmäßige Abschreibun
gen und Amortisation
8.536 6.913 4.974 100 20.523 0 20.523
EBITDA 27.596 5.237 2.323 378 35.534 0 35.534
Adjustiertes EBITDA 28.252 5.237 2.323 378 36.190 0 36.190
EBIT 19.060 -1.676 -2.651 278 15.011 0 15.011
Adjustiertes EBIT 20.993 4.685 199 278 26.157 0 26.157
Zinserträge 2.457 0 0 4 2.461 -2.427 34
Zinsaufwendungen 628 2.080 365 16 3.089 -2.427 662
Vermögenswerte 294.353 59.441 32.606 9.868 396.268 -120.983 275.285
Zugänge langfristige
Vermögenswerte
13.509 1.524 3.178 1.158 19.369 68 19.437
Durchschnittliche Zahl
Mitarbeiter
600 218 156 89 1.063 27 1.089

ohne Segmentdaten des nach IFRS 5 zur Veräußerung gehaltenen Geschäftsbereiches.

Von den langfristigen Vermögenswerten der berichtspflichtigen Segmente, ausgenommen Finanzinstrumente und latente Steuern, sind 54.025 T€ (Vorjahr: 38.021 T€) im Herkunftsland der STRATEC SE und 98.987 T€ (Vorjahr: 99.750 T€) in Drittländern belegen. Die weiteren Angaben auf Unternehmensebene sind im Abschnitt "D. Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung (18) Umsatzerlöse" dargestellt.

Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2018 Wertminderungen in Höhe von 642 T€ erfasst, die dem Segment Instrumentation zuzuordnen sind. Hierzu verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (1) Geschäfts- oder Firmenwerte und übrige immaterielle Vermögenswerte".

G. FINANZINSTRUMENTE

Die nachfolgende Tabelle stellt die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 9 (Finanzinstrumente) dar und leitet diese auf die entsprechenden Bilanzposten über.

Da die finanziellen Verbindlichkeiten auch die unter IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) fallenden Finanzinstrumente enthalten, die vom Anwendungsbereich des IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben) ausgenommen sind, dient die Spalte "Finanzinstrumente die nicht von IFRS 7 erfasst werden" einer entsprechenden Überleitung.

Abkürzungen Bewertungskategorien

AC Zu (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet
FVTPL Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
FVTOCI Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet
n/a Keiner Bewertungskategorie zuzuordnen
Angaben in T€
31.12.2019
(31.12.2018)
Kate
gorie
IFRS 9
Buchwert Fortgeführte
Anschaf
fungskosten
davon
Stufe 1
davon
Stufe 2
davon
Stufe 3
Nicht von
IFRS 7
erfasst
Summe Beizulegen
der Zeitwert
Langfristige Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte
• Anteile an verbundenen 160 160 160 160
Unternehmen n/a (158) (158) (158) (158)
• Übrige finanzielle 287 287 287 287
Vermögenswerte AC (301) (301) (301) (301)
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen aus 34.121 34.121 34.121 34.121
Lieferungen und Leistungen AC (34.763) (34.763) (34.763) (34.763)
Finanzielle Vermögenswerte
• Fortgeführte
Anschaffungskosten
AC 411
(124)
411
(124)
411
(124)
411
(124)
• Fair Value
erfolgswirksam
FVTPL 907
(696)
907
(696)
907
(696)
907
(696)
• Fair Value
erfolgsneutral
FVTOCI 0
(0)
0
(0)
0
(0)
0
(0)
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
AC 22.708
(23.816)
22.708
(23.816)
22.708
(23.816)
22.708
(23.816)
Summe finanzielle Vermögenswerte
• davon fortgeführte
Anschaffungskosten
AC 57.527
(59.004)
57.527
(59.004)
57.527
(59.004)
• davon Fair Value
erfolgswirksam
FVTPL 907
(696)
907
(696)
907
(696)
• davon Fair Value
erfolgsneutral
FVTOCI 0
(0)
0
(0)
0
(0)
• davon nicht von
IFRS 7 erfasst
n/a 160
(158)
160
(158)
160
(158)
Langfristige Schulden
Finanzielle Verbindlichkeiten
• Fortgeführte 89.846 89.846 89.846 88.281
Anschaffungskosten AC (68.572) (68.572) (68.572) (67.719)
• Nicht von
IFRS 7 erfasst
n/a 532
(361)
532
(361)
532
(361)
n/a
(n/a)
Kurzfristige Schulden
Finanzielle Verbindlichkeiten
• Fortgeführte
Anschaffungskosten
AC 9.053
(7.388)
9.053
(7.388)
9.053
(7.388)
9.847
(8.015)
• Fair Value
erfolgswirksam
FVTPL 0
(15)
0
(15)
0
(15)
0
(15)
• Nicht von
IFRS 7 erfasst
n/a 531
(584)
531
(584)
531
(584)
531
(584)
Verbindlichkeiten aus 12.266 12.266 12.266 12.266
Lieferungen und Leistungen AC (6.457) (6.457) (6.457) (6.457)
Summe finanzielle Schulden
• davon fortgeführte
Anschaffungskosten
AC 111.165
(82.417)
111.165
(82.417)
111.165
(82.417)
• davon Fair Value
erfolgswirksam
FVTPL 0
(15)
0
(15)
0
(15)
• davon Fair Value
erfolgsneutral
FVTOCI 0
(0)
0
(0)
• davon nicht von 1.063 1.063 945

(945)

(945)

Beizulegender Zeitwert

IFRS 7 erfasst n/a

(945)

Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert wurden, wird als Barwert der zukünftigen Zahlungsmittelzu- oder -abflüsse ermittelt. Die Abzinsung erfolgt auf Basis eines laufzeit- und risikokongruenten Marktzinses. Sofern ein notierter Preis an einem aktiven Markt vorhanden ist, wird dieser als beizulegender Zeitwert angesetzt.

Zahlungsmitteläquivalente, der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie von Teilen der übrigen finanziellen Vermögenwerten und Verbindlichkeiten entsprechen die Buchwerte näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Die Nettoergebnisse aus Finanzinstrumenten stellen sich nach Bewertungskategorien wie folgt dar:

Aufgrund der überwiegenden kurzen Restlaufzeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Zahlungsmittel und

Aus der Folgebewertung
Angaben in T€
2019
Kategorie
nach
IFRS 9
Aus
Beteili
gungen
Aus
Zinsen
Zum Fair
Value
erfolgs
wirksam
Zum Fair
Value
erfolgs
neutral
Währungs
umrech
nung
Wert
berichti
gung
Aus
Abgängen
Netto
ergebnis
Finanzielle Vermögens
werte zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
AC 0 10 0 0 -1.390 -385 0 -1.765
Finanzielle Vermögens
werte zum beizulegenden
Zeitwert bewertet
(keine designierten)
FVTPL 19 0 240 0 0 0 -1 258
Finanzielle Verbindlich
keiten zum beizulegenden
Zeitwert bewertet
(keine designierten)
FVTPL 0 0 0 0 0 0 16 16
Finanzielle Verbindlich
keiten zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
AC 0 -930 0 0 218 0 0 -712
Gesamt 19 -920 240 0 -1.172 -385 15 -2.203
Angaben in T€
2018
Kategorie
nach
IFRS 9
Aus
Beteili
gungen
Aus
Zinsen
Zum Fair
Value
erfolgs
wirksam
Zum Fair
Value
erfolgs
neutral
Währungs
umrech
nung
Wert
berichti
gung
Aus
Abgängen
Netto
ergebnis
Finanzinvestition in
Eigenkapitalinstrumente
die gemäß IFRS 9.5.7.5
erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert
bewertet wurden
FVTOCI 0 0 0 0 0 0 -2.544 -2.544
Finanzielle Vermögens
werte zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
AC 0 1 0 0 57 144 0 202
Finanzielle Vermögens
werte zum beizulegenden
Zeitwert bewertet
(keine designierten)
FVTPL 8 0 -278 0 0 0 0 -270
Finanzielle Verbindlich
keiten zum beizulegenden
Zeitwert bewertet
(keine designierten)
FVTPL 0 0 -15 0 0 0 0 -15
Finanzielle Verbindlich
keiten zu fortgeführten
Anschaffungskosten
bewertet
AC 0 -586 0 0 -197 0 0 -783
Gesamt 8 -585 -293 0 -140 144 -2.544 -3.410

Aus der Folgebewertung

Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, sind nicht angefallen. Das Nettoergebnis aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten wird in Höhe von 240 T€ (Vorjahr: -293 T€) im übrigen Finanzergebnis erfasst. Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2018 realisierte Verluste in Höhe von 2.544 T€ aus nach IFRS 9.5.7.5 erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert designierte Eigenkapitalinstrumente gemäß IFRS 9.B5.7.1 innerhalb des Eigenkapitals übertragen.

Die aus der erfolgswirksamen Umrechnung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit den Devisenmittelkursen zum Bilanzstichtag resultierenden Aufwendungen und Erträge werden gemeinsam mit den unterjährigen Umrechnungsergebnissen bei den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen ausgewiesen. Aus der Stichtagsumrechnung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten resultierten erfolgswirksame Währungserträge in Höhe von 80 T€ (Vorjahr: 12 T€), die bei den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen werden. In Höhe von 118 T€ (Vorjahr: 200 T€) sind Währungsaufwendungen aus der Stichtagsumrechnung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Hierarchie für den beizulegenden Zeitwert

Um die Vergleichbarkeit und Stetigkeit bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und den zugehörigen Angaben zu erhöhen, legt IFRS 13 (Bemessung des beizulegenden Zeitwerts) eine Hierarchie für den beizulegenden Zeitwert fest, die die in die Bewertungsverfahren zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eingehenden Eingangsparameter drei Stufen zuordnet. Die Hierarchie räumt den an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierten (unverändert übernommenen) Preisen (Eingangsparameter der Stufe 1) höchste Priorität und den nicht beobachtbaren Eingangsparametern (Eingangsparameter der Stufe 3) geringste Priorität ein. Hierbei gelten im Einzelnen folgende Definitionen:

Eingangsparameter: Die Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung des Vermögenswerts oder der Schuld verwenden würden, einschließlich Annahmen zum Risiko, wie z.B.:

  • das mit einem bestimmten Bewertungsverfahren zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts (wie ein Preismodell) verbundene Risiko; sowie
  • das mit den in das Bewertungsverfahren einfließenden Eingangsparametern verbundene Risiko.

Eingangsparameter können beobachtbar und nicht beobachtbar sein.

Eingangsparameter der Stufe 1: Notierte (unverändert übernommene) Preise an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden, auf die das Unternehmen am Bewertungsstichtag zugreifen kann.

Eingangsparameter der Stufe 2: Andere Eingangsparameter als die auf Stufe 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.

Eingangsparameter der Stufe 3: Für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbare Eingangsparameter.

Beobachtbare Eingangsparameter: Eingangsparameter, die unter Verwendung von Marktdaten, wie öffentlich verfügbare Informationen über tatsächliche Ereignisse oder Transaktionen, hergeleitet werden und die die Annahmen widerspiegeln, die Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung des Vermögenswerts oder der Schuld verwenden würden.

Nicht beobachtbare Eingangsparameter: Eingangsparameter, für die keine Marktdaten verfügbar sind und die unter Verwendung der besten verfügbaren Information über die Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung des Vermögenswerts oder der Schuld verwenden würden, hergeleitet werden.

Im Geschäftsjahr 2019 haben, wie im Vorjahr, keine Umgliederungen innerhalb der drei Stufen der Eingangsparameter stattgefunden. Bei den finanziellen Vermögenswerten, welche der Stufe 1 zugeordnet wurden, handelt es sich um Aktien an börsennotierten Gesellschaften, welche zum Schlusskurs der Wertpapierbörse mit dem höchsten Handelsvolumen am Abschlussstichtag bewertet wurden. Im Geschäftsjahr 2018 waren diese zum überwiegenden Teil auf die Anteile einer börsennotierten US-amerikanischen Gesellschaft zurückzuführen. Die Anteile an dieser Gesellschaft wurden im Juni 2018 vollständig veräußert. Bei den finanziellen Verbindlichkeiten, welche der Stufe 2 zugeordnet wurden, handelt es sich um Devisentermingeschäfte zur Sicherung gegenüber Währungsrisiken.

Damit ergeben sich insgesamt die nachfolgend dargestellten Auswirkungen auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung:

Stufe 1
T€
Stufe 2
T€
Stufe 3
T€
Stand zum 01.01.2018 12.114 0 0
Summe der im Gewinn oder Verlust
angesetzten Gewinne und Verluste
• Sonstige betriebliche Erträge
• Sonstige betriebliche Aufwendungen
0
0
0
0
0
0
• Übriges Finanzergebnis -278 -15 0
Summe der im sonstigen Ergebnis
angesetzten Gewinne und Verluste
•Wertveränderungen
-2.544 0 0
• Umgliederungen aus dem sonstigen
Ergebnis in den Gewinn oder Verlust
(sonstige betriebliche Erträge)
0 0 0
Zugänge 0 0 0
Abgänge
• in Folge Verkauf
• in Folge Ausbuchung
-8.597
0
0
0
0
0
Stand zum 31.12.2018 696 -15 0
Summe der im Gewinn oder Verlust
angesetzten Gewinne und Verluste
• Sonstige betriebliche Erträge 0 15 0
• Sonstige betriebliche Aufwendungen
• Übriges Finanzergebnis
0
239
0
0
0
0
Summe der im sonstigen Ergebnis
angesetzten Gewinne und Verluste
•Wertveränderungen
• Umgliederungen aus dem sonstigen
Ergebnis in den Gewinn oder Verlust
0 0 0
(sonstige betriebliche Erträge) 0 0 0
Zugänge 0 0 0
Abgänge
• in Folge Verkauf
• in Folge Ausbuchung
-28
0
0
0
0
0
Stand zum 31.12.2019 907 0 0

Fälligkeitsanalyse

Das Liquiditätsrisiko, welchem STRATEC aus seinen Finanzinstrumenten ausgesetzt ist, besteht aus den Verpflichtungen aus zukünftigen Zins- und Tilgungszahlungen für finanzielle Verbindlichkeiten. Die künftigen Auszahlungen stellen sich wie folgt dar:

Buchwert
31.12.2019
Cashflows 2020 Cashflows 2021 Cashflows 2022 – 2023 Cashflows 2024 ff.
Angaben in T€ Zins Tilgung Zins Tilgung Zins Tilgung Zins Tilgung
Finanzielle Verbindlichkeiten
• davon Leasingverbind-
99.962 1.142 9.583 1.054 4.618 737 71.333 776 14.428
lichkeiten 8.735 319 1.821 252 1.789 289 3.198 110 1.927
• davon Derivate 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
12.266 0 12.266 0 0 0 0 0 0
Gesamt 112.228 1.142 21.849 1.054 4.618 737 71.333 776 14.428
Buchwert
31.12.2018
Cashflows 2019 Cashflows 2020 Cashflows 2021 – 2022 Cashflows 2023 ff.
Angaben in T€ Zins Tilgung Zins Tilgung Zins Tilgung Zins Tilgung
Finanzielle Verbindlichkeiten
• davon Derivate
76.920
15
646
0
7.987
15
634
0
2.038
0
763
0
61.206
0
120
0
5.689
0
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
6.457 0 6.457 0 0 0 0 0 0
Gesamt 83.377 646 14.444 634 2.038 763 61.206 120 5.689

Die Finanzierungsverträge gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit bis zu fünf Jahren sind im gewichteten Schnitt mit 0,92% (Vorjahr: 0,93%) verzinslich und die Finanzierungsverträge mit einer Laufzeit über fünf Jahren mit 1,13% (Vorjahr: 0,90%). Der Berechnung wurden die am Stichtag gültigen Nominalzinssätze zugrunde gelegt.

H. RISIKOMANAGEMENT

Grundsätze des Risikomanagements

STRATEC unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie künftiger Aktivitäten Liquiditätsrisiken, Ausfallrisiken und Marktrisiken aus der Veränderung der Wechselkurse, Zinssätze und Börsenkurse. Die Ziele und Methoden des Umgangs von STRATEC mit den nachfolgend aufgeführten Finanzrisiken sind Gegenstand des Risikomanagements des Konzerns. Die Grundsätze der Risikomanagementpolitik des Konzerns sind unter Abschnitt "D. Chancen und Risiken" des Konzernlageberichts dargestellt.

Das Ziel des finanziellen Risikomanagements besteht darin, diese Risiken primär durch operative Aktivitäten zu begrenzen, wobei der Vorstand konzernweit entstehende Risikovolumina für die einzelnen Risiken berücksichtigt. Ergänzend kommen finanzorientierte Maßnahmen hinzu. Das primäre Ziel liegt dabei in der Begrenzung der Cashflow relevanten Risiken. Die Grundzüge der Finanzpolitik werden jährlich vom Vorstand im Hinblick auf die aktuellen Gegebenheiten überprüft und neu gefasst. Der Aufsichtsrat wird in regelmäßigen Abständen über die finanzielle Lage des Konzerns und die Einschätzungen des Vorstands unterrichtet.

Aus den Finanzinstrumenten können sich grundsätzlich folgende Risiken für die Gesellschaft ergeben:

Liquiditätsrisiken

Für STRATEC besteht das Liquiditätsrisiko darin, seinen Zahlungsverpflichtungen aufgrund nicht ausreichender Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nicht nachkommen zu können. Zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit werden auf Basis einer rollierenden Liquiditätsplanung, die ein aktuelles Bild der zu erwartenden Liquiditätsentwicklung auf Gesellschafts- und Währungsebene bietet, ausreichend liquide Mittel sowie befristete Kreditlinien über die STRATEC SE vorgehalten.

STRATEC verfügte zum Bilanzstichtag über Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 22.708 T€ (Vorjahr: 23.816 T€). Zum 31. Dezember 2018 hielt der aufgegebene Geschäftsbereich darüber hinaus weitere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 279 T€. Am 31. Dezember 2019 standen STRATEC insgesamt zugesagte nicht ausgenutzte Kreditlinien über 6 Mio. € (Vorjahr: 12 Mio. €) zur Verfügung.

Ausfallrisiken

Die für STRATEC wesentlichen Ausfallrisiken bestehen im Bereich des operativen Geschäfts. Sie bestehen darin, dass Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Bei STRATEC betrifft dies insbesondere Kundenforderungen. Das beim Vorstand von Ausfallrisiken betrachtete Risikovolumen umfasst dabei sämtliche Gläubigerpositionen gegenüber Kunden aus dem Liefer- und Leistungsgeschäft. Dem Ausfallrisiko wird im Rahmen von Maßnahmen des Debitorenmanagements beispielsweise durch Warenkreditversicherungen begegnet. Danach verbleibenden Ausfallrisiken wird mittels der Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Anlagen liquider Mittel erfolgen ausschließlich in kurzfristige Monatsgelder bei institutionellen Finanzdienstleistern, die hochrangige Rating-Kennziffern aufweisen.

Das maximale Ausfallrisiko wird durch die Buchwerte der in der Konzernbilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte wiedergegeben. Dabei bleiben die oben beschriebenen Sicherungsmaßnahmen außer Betracht.

Währungsrisiken

STRATEC unterliegt aus seiner internationalen Geschäftstätigkeit Währungsrisiken, die aus dem Einfluss von Wechselkursveränderungen auf die Geschäftsvorfälle sowie die zum Bilanzstichtag bestehenden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten resultieren (Transaktionsrisiken). Des Weiteren ergeben sich Währungsrisiken aus der Umrechnung der ausländischen Abschlüsse der Tochtergesellschaften in die Konzernwährung (EUR) (Translationsrisiken). Letztere sind nicht für Zwecke des IFRS 7 (Finanzinstrumente: Angaben) gesondert zu betrachten.

Die wesentlichen Fremdwährungstransaktionen von STRATEC betreffen Export-Geschäfte in US-Dollar sowie Darlehensbeziehungen innerhalb der Konzernunternehmen in US-Dollar. Translationsrisiken betreffen die Umrechnung der Abschlüsse der ausländischen Konzerngesellschaften von Schweizer Franken (CHF), Britische Pfund (GBP), US-Dollar (USD), Rumänische Leu (RON) und Ungarische Forint (HUF) in die Konzernberichtswährung (EUR).

Zur Sicherung gegenüber Währungsrisiken hat STRATEC, wie im Vorjahr, Devisentermingeschäfte eingesetzt. Bezüglich der bilanziellen Erfassung verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "B. Angewendete Rechnungslegungs-Methoden – Finanzinstrumente".

Bezüglich der Berichterstattung über Art und Ausmaß von Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben, macht STRATEC zur Vermeidung von Redundanzen von IFRS 7.B6 teilweise Gebrauch, indem die geforderten Angaben im Konzernlagebericht gemacht werden. Wir verweisen dort auf die Abschnitte "D. Prognosebericht" sowie "D. Chancen und Risiken; Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten".

Sensitivität aus der Veränderung von Wechselkursen (Transaktionsrisiko):

Die Risikoexposition von STRATEC hinsichtlich des Transaktionsrisikos stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

Wesentliche
Fremdwährungsposition
umgerechnet in T€ 31.12.2019 31.12.2018
GBP CHF USD HUF RON GBP CHF USD HUF RON
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
189 3.721 2.024 2.795 512 17 6.362 3.612 1.251 1.132
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen und sonstige
Forderungen
486 2.442 11.891 5.975 0 -279 3.105 11.432 4.687 73
Forderungen gegen
verbundene Unternehmen
2.475 19.986 1.837 3.730 393 279 59.776 3.190 1.147 0
Finanzielle Vermögenswerte 0 1 5 190 0 125 1 0 0 0
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
42 841 445 2.959 0 50 106 673 2.215 3
Derivative 0 0 0 0 0 0 0 22.551 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundene Unternehmen
144 13.894 405 5.393 3.049 278 673 230 6.592 3.222
Finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 13 2.994 0 0 0 0 0 0
Netto-Risikoexposition 2.964 11.415 14.894 1.344 -2.144 -186 68.465 -5.220 -1.722 -2.020

Die aus der Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag resultierenden Kursaufwendungen und Kurserträge sind unter Abschnitt "G. Finanzinstrumente" dargestellt.

Eine Veränderung des Euro-Kurses von +10%/-10% gegenüber den maßgeblichen Währungen hätte zum Bilanzstichtag zu folgenden Veränderungen des Konzernergebnisses geführt:

Wesentliche
Fremdwährungsposition
umgerechnet in T€
31.12.2019 31.12.2018
GBP CHF USD HUF RON GBP CHF USD HUF RON
Veränderung der
Währung um +10%,
Veränderung des
Konzernergebnisses in T€
-269 -1.038 -1.354 -122 195 28 -6.224 486 157 184
Veränderung der
Währung um -10%,
Veränderung des
Konzernergebnisses in T€
329 1.268 1.655 149 -238 -35 7.607 -594 -191 -224

Im Geschäftsjahr 2019 wurden Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von insgesamt 3.000 T€ (Vorjahr: 3.535 T€) und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung von insgesamt 4.176 T€ (Vorjahr: 3.265 T€) ergebniswirksam erfasst und bei den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Zinsrisiken

Das Zinsrisiko bezeichnet das Risiko von Wertschwankungen eines Finanzinstruments oder von zukünftigen Zahlungsströmen aufgrund von Bewegungen des Marktzinses.

STRATEC unterliegt Zinsrisiken im Bereich der verzinslichen Finanzinstrumente.

Da die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von STRATEC aufgrund des historisch betrachtet extrem niedrigen Zinsniveaus nur noch Zinserträge von untergeordneter Bedeutung generieren, ist das Zinsänderungsrisiko hieraus von untergeordneter Bedeutung. Deshalb wurde dies in die nachfolgende Betrachtung nicht mit einbezogen. Bei einem Anstieg der Zinsen würden sich hieraus allerdings positive Ergebnieffekte ergeben.

Zum Bilanzstichtag weist der STRATEC folgende verzinsliche Vermögenswerte und Schulden aus:

2019
T€
2018
T€
Verzinsliche mittel- und langfristige finanzielle
Vermögenswerte
• davon variabel verzinslich
• davon festverzinslich
52
0
52
59
0
59
Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten
• davon variabel verzinslich
• davon festverzinslich
84.526
64.000
20.526
69.534
58.000
11.534

Sensitivität der beizulegenden Zeitwerte für festverzinsliche Finanzinstrumente

Veränderungen des Marktzinssatzes haben für die Bewertung zum Bilanzstichtag der bei STRATEC bestehenden festverzinslichen Finanzinstrumente keine Auswirkung, da diese zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bewertet werden. Die beizulegenden Zeitwerte auf Basis des zum Bilanzstichtag bestehenden Marktzinses sind unter Abschnitt "G. Finanzinstrumente" dargestellt.

Sensitivität der Zahlungsströme für variabel verzinsliche Finanzinstrumente

Veränderungen des Marktzinssatzes haben für die Bewertung zum Bilanzstichtag der bei STRATEC bestehenden variabel verzinslichen Finanzinstrumente keine Auswirkung, da diese zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bewertet werden. Variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten unterliegen jedoch im Gegensatz zu festverzinslichen Finanzverbindlichkeiten bei Änderungen des Marktzinssatzes dem Risiko von Schwankungen künftiger Cashflows aus Zins- und Tilgungsleistungen. STRATEC verfügt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 über variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten in Höhe von nominal 64.000 T€ (Vorjahr: 58.000 T€).

Die nachfolgende Darstellung zeigt die zum Bilanzstichtag auf Basis des zu diesem Zeitpunkt geltenden Marktzinssatzes für die Restlaufzeit der variabel verzinslichen Darlehensschuld angenommenen künftigen Zins- und Tilgungszahlungen.

T€ Buchwert
31.12.2019
Cashflows 2020 Cashflows 2021 Cashflows 2022 ff.
Zins Tilgung Zins Tilgung Zins Tilgung
Variabel verzinsliche
Finanzverbindlichkeiten
(1-Monats-EURIBOR)
IST 64.000 594 0 593 0 94 64.000
+100 Basispunkte 64.000 1.243 0 1.240 0 198 64.000
-100 Basispunkte 64.000 412 0 411 0 65 64.000

Die hier dargestellte Veränderung der Cashflows aus Zinsen entspricht zugleich der hypothetischen Auswirkung auf das Konzernergebnis vor Ertragsteuern in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung.

Sonstige Preisrisiken

Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte unterliegen insbesondere dem Preisrisiko. Würden sich die beizulegenden Zeitwerte gegenüber dem Stichtagsniveau um 10% erhöht (verringert) darstellen, ergäbe sich ein um 91 T€ (Vorjahr: 70 T€) erhöhtes (vermindertes) Konzernergebnis vor Ertragsteuern.

Kapitalmanagement

Die Zielsetzungen von STRATEC beim Kapitalmanagement lauten:

  • Gewährleistung der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens, damit es weiterhin Erträge für die Aktionäre und Vorteile für andere Interessensgruppen erwirtschaften kann, und
  • Erzielung einer angemessenen Rendite für die Aktionäre durch die Festlegung von Preisen für Produkte und Dienstleistungen, die dem Markt- und Risikoniveau angemessen sind.

STRATEC legt die Kapitalhöhe proportional zum Risiko fest. Hierzu steuert STRATEC seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen vor, um auf Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Risikoeigenschaften der zugrundeliegenden Vermögenswerte reagieren zu können. Um die Kapitalstruktur zu erhalten oder anzupassen, kann STRATEC die Höhe der an die Aktionäre ausgeschütteten Dividenden anpassen, eine Kapitalrückzahlung an die Aktionäre vornehmen, neue Aktien ausgeben sowie durch Tilgung oder Veräußerung von Vermögenswerten Schulden verringern.

Zur Steuerung betrachtet der Vorstand im Wesentlichen die Eigenkapitalquote sowie den dynamischen Verschuldungsgrad (Nettofinanzverbindlichkeiten zu EBITDA). Die Eigenkapitalquote liegt zum 31. Dezember 2019 bei 53,1% (Vorjahr: 55,3%). Der mittelfristige Zielkorridor für diese Größe liegt zwischen 50 und 75 Prozent.

I. SONSTIGE ANGABEN

Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Unternehmen und Personen gemäß IAS 24 (Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen) gelten für die STRATEC SE Personen und Unternehmen, die auf die STRATEC SE und/oder auf deren Tochterunternehmen Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die STRATEC SE bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen. Dazu gehören insbesondere die nicht konsolidierten Tochtergesellschaften, die Organmitglieder der STRATEC SE sowie diesen nahestehenden Personen und Unternehmen.

Die zum Bilanzstichtag bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den nicht konsolidierten Tochtergesellschaften sind bei den jeweiligen Bilanzposten vermerkt.

Die STRATEC SE erzielte im Geschäftsjahr 2019 keine Erlöse aus dem Leistungsverkehr mit der STRATEC Biomedical (Taicang) Co. Ltd. (Vorjahr: 1 T€) und bezog Leistungen von dieser in Höhe von 314 T€ (Vorjahr: 247 T€).

Die Mod-n-More Kft. bezog im Geschäftsjahr 2019 Leistungen von der STRATEC Biomedical (Taicang) Co. Ltd. in Höhe von 141 T€ (Vorjahr: 0 T€).

Bei dem Firmengründer Herr Hermann Leistner, dessen Familie und deren Beteiligungsgesellschaften handelt es sich aufgrund der Vermutungsregelung des IAS 28.5 um eine nahestehende Person gemäß IAS 24 (im Folgenden: "Familienkreis Leistner"). Für seine Tätigkeit als Verwaltungsrat und im Vorjahr auch als Berater der STRATEC Biomedical Switzerland AG hat der Familienkreis Leistner über Herr Hermann Leistner im Geschäftsjahr umgerechnet 10 T€ (Vorjahr: 52 T€) erhalten. Da Herr Hermann Leistner Mitglied des Aufsichtsrats der DITABIS Digital Biomedical Imaging Systems AG ist, handelt es sich bei den Unternehmen über den Familienkreis Leistner um nahestehende Unternehmen gemäß IAS 24 (Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen). Die STRATEC SE erzielte im Geschäftsjahr 2019 keine Erlöse aus dem Lieferverkehr mit der DITABIS Digital Biomedical Imaging Systems AG (Vorjahr: 41 T€) und bezog Leistungen in Höhe von 383 T€ (Vorjahr: 145 T€) von dieser. Zum Stichtag bestehen Forderungen in Höhe von 113 T€ (Vorjahr: 49 T€) gegenüber der DITABIS Digital Biomedical Imaging Systems AG. Der Liefer- und Leistungsverkehr wurde dabei zu üblichen Vertragsbedingungen durchgeführt.

Organe der Gesellschaft

Dem Vorstand der STRATEC SE gehörten im Geschäftsjahr folgende Mitglieder an:

  • Marcus Wolfinger, Remchingen, Deutschland (Vorsitzender) Diplom-Betriebswirt
  • Dr. Robert Siegle, Birkenfeld, Deutschland (Vorstand für Finanzen und Personal) Jurist
  • Dr. Claus Vielsack, Birkenfeld, Deutschland (Vorstand für Produktentwicklung) Diplom-Chemiker

Die Vorstände sind befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten.

Herr Marcus Wolfinger ist seit November 2015 Mitglied der Geschäftsführung der STRATEC Capital GmbH sowie seit Mai 2016 Mitglied der Geschäftsführung der STRATEC PS Holding GmbH.

Herr Dr. Robert Siegle ist seit Dezember 2012 Mitglied der Geschäftsführung der STRATEC Molecular GmbH (bis 31. März 2019) sowie seit Mai 2016 Mitglied der Geschäftsführung der STRATEC PS Holding GmbH.

Herr Dr. Claus Vielsack ist seit Mai 2016 Mitglied der Geschäftsführung der STRATEC PS Holding GmbH.

Die Vergütungen der Vorstandsmitglieder bestehen aus einer festen Grundvergütung und variablen Komponenten, die unter anderem vom Erreichen individueller Erfolgsziele abhängig sind. Die weitergehenden Erläuterungen der Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands sowie die Angaben gem. § 314 Absatz 1 Nr. 6a) Satz 5 bis 8 HGB sind im Konzernlagebericht unter Abschnitt "E. Vergütungsbericht" dargestellt.

Zusätzlich nehmen die Mitglieder des Vorstands mit der Einschränkung, dass in den Geschäftsjahr 2015 bis 2017 keine weiteren Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstands gewährt wurden, ab dem Geschäftsjahr 2018 wieder am Aktienoptionsprogramm teil. Die Ausübung der Optionen setzt unter anderem das Erreichen von im Gewährungszeitpunkt determinierten Erfolgszielen, die im Abschnitt "C. Erläuterungen zur Konzernbilanz (9) Eigenkapital – Aktienoptionsprogramme" näher erläutert sind, voraus. Des Weiteren erhalten die Mitglieder des Vorstands Aktienwertsteigerungsrechte (SARs). Detaillierte Angaben zur Ausgestaltung dieser sind im Konzernlagebericht unter Abschnitt "E. Vergütungsbericht" dargestellt.

Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr 2019 für ihre Tätigkeit im Vorstand eine Gesamtvergütung in Höhe von 2.847 T€ (Vorjahr: 2.766 T€). Zum 31. Dezember 2019 bestanden ausstehende Salden für Erfolgsbeteiligungen der Vorstandsmitglieder in Höhe von 2.419 T€ (Vorjahr: 2.983 T€).

2019
T€1
2018
T€1
Kurzfristige fällige Leistungen 1.482 1.450
Leistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses 2
258 268
Andere langfristig fällige Leistungen3 388 405
Anteilsbasierte Vergütungen4 719 643
Gesamt 2.847 2.766

1 Die Angaben beziehen sich auf Vorstandsmitglieder, die im jeweiligen Berichtsjahr tätig waren, und auf ihre Vorstandstätigkeiten.

2 Die Angabe betrifft den im Geschäftsjahr 2019 erfassten Dienstzeitaufwand sowie im Vorjahr die im Rahmen für die Altersversorgung der Vorstände geleisteten Versicherungsbeiträge an Unterstützungskassen und Direktversicherungen. Aufgrund der Änderung der Abbildung von Versorgungszusagen mit versicherungsförmigen Durchführungswegen als leistungsorientierte Pläne zum 31. Dezember 2018 sind die im Geschäftsjahr 2019 geleisteten Versicherungsbeiträge im Dienstzeitaufwand mit enthalten.

3 Die Angabe betrifft die mittelfristige Vergütungsvereinbarung 2017 (bzw. 2016), welche die Jahre 2017, 2018 und 2019 (bzw. 2016, 2017 und 2018) umfasst und in 2020 (bzw. 2019) ausgezahlt wird.

4 Bei der Angabe handelt es sich um den nach IFRS 2 (Anteilsbasierte Vergütung) ermittelten beizulegenden Zeitwert der in 2019 (2018) gewährten Aktienwertsteigerungsrechte (SARs) im Zeitpunkt der Gewährung sowie um den beizulegenden Zeitwert der in 2019 (2018) gewährten Aktienoptionen im Zeitpunkt der Gewährung, obwohl dieser zum Bilanzstichtag zum Teil noch nicht erdient war.

Dem Aufsichtsrat der STRATEC SE gehörten im Geschäftsjahr folgende Mitglieder an:

Dr.-Ing. Frank Hiller, Feldafing, Deutschland (Vorsitzender)

Vorstandsvorsitzender Deutz AG, Köln, Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrates seit 29. Mai 2019)

  • Fred K. Brückner, Marburg, Deutschland (Vorsitzender) Chemie-Ingenieur und selbstständiger Unternehmensberater (Mitglied des Aufsichtsrates bis 29. Mai 2019)
  • Rainer Baule, Überlingen, Deutschland (stellvertretender Vorsitzender) Diplom-Wirtschaftsingenieur, Geschäftsführer der Baule GmbH, Überlingen, Deutschland
  • Prof. Dr. Stefanie Remmele, Landshut, Deutschland Professorin für Medizintechnik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Landshut, Deutschland

Bei den Aufsichtsräten Herr Dr.-Ing. Frank Hiller und Prof. Dr. Stefanie Remmele bestehen keine weiteren Mitgliedschaften in anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG. Bei Herr Fred K. Brückner bestand bis zu seinem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat keine weiteren Mitgliedschaften in anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien. Herr Fred K. Brückner ist seit dem 14. Juni 2019 Mitglied des Verwaltungsrates der STRATEC Biomedical Switzerland AG und hat im Geschäftsjahr 2019 umgerechnet 13 T€ erhalten. Herr Rainer Baule gehört dem Aufsichtsrat der DITABIS Biomedical Imaging Systems AG, Pforzheim, Deutschland, dem Beirat der Vorwerk & Co. KG, Wuppertal, Deutschland, (bis 31. Mai 2019) sowie dem Stiftungsrat der Else Kröner-Fresenius-Stiftung, Bad Homburg v.d.H., an.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten im Geschäftsjahr 2019 für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat Gesamtbezüge in Höhe von 128 T€ (Vorjahr: 129 T€). Im Einzelnen setzen sich die Gesamtbezüge wie folgt zusammen:

2019
T€
2018
T€
Fixum 117 113
Sitzungsentgelt 11 11
Gesamt 128 124

Neben dieser Gesamtvergütung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine Erstattung der Auslagen sowie die Vorteile aus einer von der Gesellschaft auf ihre Rechnung zu marktkonformen und angemessenen Bedingungen abgeschlossenen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

Nicht bilanzierte vertragliche Verpflichtungen

Die nicht bilanzierten vertraglichen Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen Rahmenverträge mit Lieferanten.

Aufgrund der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 (Leasingverhältnisse), nachdem beim Leasingnehmer alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Konzernbilanz zu erfassen sind, entfallen ab dem Geschäftsjahr 2019 die Angaben zu den nicht bilanzierten vertraglichen Verpflichtungen aus Operating-Leasingverträgen. Bezüglich der Überleitung der nicht abgezinsten künftigen Mindestleasing- und -mietzahlungen aus Operating-Leasingverträgen zum 31. Dezember 2018 in Höhe von 10.273 T€ auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt "A. Allgemeine Erläuterungen – IFRS 16 (Leasingverhältnisse)".

Die nicht bilanzierten vertraglichen Verpflichtungen werden folgendermaßen fällig:

2019
T€
20181
T€
Fälligkeit innerhalb eines Jahres 81.192 60.539
Fällig zwischen einem bis fünf Jahre 20.523 15.383
Fällig nach mehr als fünf Jahren 0 0
Gesamt 101.715 75.922

1 Für eine bessere Vergleichbarkeit wurden die Vergleichszahlen um die nicht bilanzierten vertraglichen Verpflichtungen aus Operating-Leasingverträgen in Höhe von insgesamt 10.273 T€ angepasst.

Die nicht bilanzierten vertraglichen Verpflichtungen aus dem Bestellobligo betragen zum Bilanzstichtag 94.604 T€ (Vorjahr: 61.380 T€).

Von den nicht bilanzierten vertraglichen Verpflichtungen entfallen 6.579 T€ (Vorjahr: 14.984 T€) auf Sachanlagen und keine (Vorjahr: 652 T€) auf immaterielle Vermögenswerte.

Die STRATEC SE vermietete bis Ende des Geschäftsjahres 2019 Teile von Gebäuden die innerhalb der Sachanlagen ausgewiesen werden. Die künftigen Einnahmen aus unkündbaren Mietverträgen setzen sich damit wie folgt zusammen:

2019
T€
2018
T€
Fälligkeit innerhalb eines Jahres 0 58
Fällig zwischen einem bis fünf Jahre 0 9
Fällig nach mehr als fünf Jahren 0 0
Gesamt 0 67

Angaben für das Geschäftsjahr 2018 zu den nicht bilanzierten vertraglichen Verpflichtungen aus Operating-Leasingverträgen:

Die Miet- und Leasingverträge für Gebäude, Kfz sowie Büround sonstige Einrichtungen haben Restlaufzeiten von bis zu 10 Jahren. Im Rahmen der Leasingverträge bestehen dabei bedingte Leasingzahlungen in Abhängigkeit gefahrener Kilometer und Anzahl Kopien. Im Geschäftsjahr 2018 wurden im Rahmen der Miet- und Leasingverträge Zahlungen in Höhe von 1.628 T€ geleistet. Es bestehen teilweise Preisanpassungsklauseln sowie Verlängerungs- und Kaufoptionen.

Die aus Miet-Leasingverhältnissen erfassten Aufwendungen und Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

2018
T€
Mindestleasingzahlungen 1.628
Bedingte Leasingzahlungen 0
Abzgl. Leasingeinnahmen aus
Untermietverhältnissen
0
Gesamt 1.628

Die nicht abgezinsten künftigen Mindestleasing- und -mietzahlungen aus Operating-Leasingverträgen betragen zum Bilanzstichtag 10.273 T€ und werden folgendermaßen fällig:

2018
T€
Fälligkeit innerhalb eines Jahres 2.342
Fällig zwischen einem bis fünf Jahre 7.184
Fällig nach mehr als fünf Jahren 747
Gesamt 10.273

Als wesentliche Einzelsachverhalte im Bereich operativer Leasingverhältnisse sind die Mietverträge über die Firmengebäude der STRATEC Biomedical UK, Ltd., der Diatron Medicinai Instrumentumok Laboratóriumi Diagnosztikai Fejlesztö-Gyártó Zrt sowie der STRATEC Consumables GmbH hervorzuheben. Darüber hinaus ist in den hier dargestellten Vergleichszahlen der künftigen Mindestleasing- und -mietzahlungen auch die STRATEC Molecular GmbH enthalten. Die Restlaufzeiten der Mietverträge betragen zum Bilanzstichtag bis zu 10 Jahre. Es sind teilweise Preisanpassungsklauseln sowie Verlängerungsoptionen vereinbart.

Die aus den Mietverträgen über die Firmengebäude resultierenden künftigen Leasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:

2018
T€
Künftige Mindestleasingzahlungen
Fälligkeit innerhalb eines Jahres 2.016
Fällig zwischen einem bis fünf Jahre 6.769
Fällig nach mehr als fünf Jahren 747
Künftige Mindestleasingzahlungen insgesamt 9.532
Abzgl. Leasingeinnahmen aus Untermietverhältnissen 0
Nettomindestleasingzahlungen 9.532

Eventualforderungen und -verbindlichkeiten

Eventualforderungen und -verbindlichkeiten liegen, wie im Vorjahr, nicht vor.

Angaben gemäß § 160 Absatz 1 Nr. 8 AktG der STRATEC SE

Der STRATEC SE sind folgende Stimmrechtsmitteilungen von Aktionären zugegangen, die mindestens 3% der Stimmrechtsanteile halten:

Mitteilungspflichtiger Datum der
Schwellenberührung
Stimmrechtsanteil Zuzurechnende Stimmrechts
anteile von mindestens 3%
in% absolut
Herdor GmbH & Co. KG,
Unterschleißheim, Deutschland
27.04.2014 25,40 2.990.000 Tanja van Dinter, Bettina Siegle
und Ralf Leistner
Herdor Beteiligungs GmbH,
Unterschleißheim, Deutschland
27.04.2014 25,40 2.990.000 Herdor GmbH & Co. KG, Tanja van Dinter,
Bettina Siegle und Ralf Leistner
Hermann Leistner,
Deutschland
27.04.2014 25,79 3.035.456 Herdor GmbH & Co. KG,
Herdor Beteiligungs GmbH,
Tanja van Dinter, Bettina Siegle und Ralf Leistner
Doris Leistner,
Deutschland
27.04.2014 25,74 3.030.235 Herdor GmbH & Co. KG,
Herdor Beteiligungs GmbH,
Tanja van Dinter, Bettina Siegle und Ralf Leistner
Tanja van Dinter,
Deutschland
27.04.2014 29,53 3.476.286 Herdor GmbH & Co. KG,
Bettina Siegle und Ralf Leistner
Bettina Siegle,
Deutschland
27.04.2014 29,68 3.493.954 Herdor GmbH & Co. KG,
Tanja van Dinter und Ralf Leistner
Ralf Leistner,
Deutschland
27.04.2014 29,73 3.499.343 Herdor GmbH & Co. KG,
Tanja van Dinter und Bettina Siegle
Allianz Global Investors GmbH,
Frankfurt am Main, Deutschland
16.11.2018 5,15 616.481 Allianz Global Investors Fund SICAV
Allianz Global Investors Fund SICAV,
Senningerberg, Luxemburg
16.11.2018 3,94 471.511
Ameriprise Financial, Inc.,
Wilmington, Delaware, USA
24.11.2018 6,76 808.936 Threadneedle (Lux)
Threadneedle (Lux),
Bartringen, Luxemburg
24.11.2018 5,38 644.072
Invesco Ltd.,
Hamilton, Bermuda
24.05.2019 6,29 753.387 AIM International Mutual Funds (Invesco
International Mutual Funds)
AIM International Mutual Funds (Invesco
International Mutual Funds),
Wilmington, Delaware, USA
24.05.2019 6,29 753.387

Informationen zu Stimmrechtsmitteilungen sind auch auf der Internetseite www.stratec.com im Bereich Investoren veröffentlicht.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

In Folge der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) beobachtet STRATEC bei einigen Kunden derzeit ein geringfügig volatileres Bestellverhalten. Zuletzt waren hierbei tendenziell Erhöhungen der Bestellprognosen zu verzeichnen. Insgesamt sind die Auswirkungen der Pandemie, wie beispielsweise auch mögliche Effekte innerhalb der Lieferkette und damit verbundene temporäre Produktionsunterbrechungen, noch nicht vollumfänglich absehbar.

Darüber hinaus sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Ertrags, Finanz und Vermögenslage zu erwarten ist.

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung (sogenannte "Entsprechenserklärung") zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde vom Vorstand und vom Aufsichtsrat der STRATEC SE abgegeben und ist den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.stratec.com) im Bereich Investoren dauerhaft zugänglich gemacht worden.

Birkenfeld, den 27. März 2020

STRATEC SE Der Vorstand

Marcus Wolfinger Dr. Robert Siegle Dr. Claus Vielsack

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Birkenfeld, den 27. März 2020

STRATEC SE Der Vorstand

Marcus Wolfinger Dr. Robert Siegle Dr. Claus Vielsack

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UN-ABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

AN DIE STRATEC SE, BIRKENFELD

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der STRATEC SE, Birkenfeld, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der STRATEC SE, Birkenfeld, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung sowie der Corporate Governance-Bericht nach Nummer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex, auf die im Konzernlagebericht in Abschnitt G. verwiesen wird, sowie die in Abschnitt H. des Konzernlageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

    1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
    1. Bilanzierung von Entwicklungskosten bei eigenen Entwicklungsprojekten und Entwicklungskooperationen

Zu 1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

a) Das Risiko für den Abschluss

In dem Konzernabschluss der STRATEC SE, Birkenfeld, werden unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" insgesamt Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 40,7 Mio. ausgewiesen. Dies entspricht circa 13,6% der Konzernbilanzsumme. Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest (sog. Impairment Test) unterzogen.

Es erfolgte eine Bewertung mittels eines Bewertungsmodells nach dem Discounted Cashflow-Verfahren. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter, der geplanten operativen Margen sowie des verwendeten Abzinsungssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Abschnitten B. und C. des Konzernanhangs enthalten.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Von der Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir uns unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten und vom Aufsichtsrat gebilligten Drei-Jahresplanung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen überzeugt.

Die Verlässlichkeit der Unternehmensplanungen wurde anhand eines retrospektiven Plan-Ist-Vergleiches zwischen den Planzahlen, die der Bewertung im Vorjahr zugrunde lagen und dem tatsächlichen Eintritt im Geschäftsjahr 2019 angestellt. Soweit bedeutsame Abweichungen zu verzeichnen waren, wurden diese mit den gesetzlichen Vertretern auf ihre Relevanz für den vorliegenden Abschluss erörtert.

Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Abzinsungssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Abzinsungssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der durchschnittlichen Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital") schwerpunktmäßig geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen.

Aufgrund der materiellen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie aufgrund der Tatsache, dass die Bewertung derselben auch von volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängt, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Gesellschaft liegen, haben wir ergänzend Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit geringer Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum Barwert) durchgeführt und festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte ausreichend durch die abgezinsten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein.

Zu 2. Bilanzierung von Entwicklungskosten bei eigenen Entwicklungsprojekten und Entwicklungkooperationen

a) Das Risiko für den Abschluss

Sofern es sich um eigene Entwicklungsprojekte handelt, werden die in diesem Zusammenhang anfallenden Entwicklungskosten grundsätzlich in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie entstehen. Davon ausgenommen sind die im Rahmen von Unternehmenserwerben erworbenen Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Entwicklungskosten, welche die Kriterien gemäß IAS 38.57 kumulativ erfüllen. Die aktivierten Entwicklungskosten werden nach IAS 36 mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen, sofern der nutzungsbereite Zustand noch nicht erreicht ist. Sobald der nutzungsbereite Zustand erreicht ist, erfolgt eine Amortisation in der Regel über fünf Jahre.

Sofern es sich um Entwicklungskooperationen mit Vertrag oder sonstige Verträge mit Kunden handelt, werden zunächst die Leistungsverpflichtungen identifiziert und beurteilt, ob für die jeweiligen Leistungsverpflichtungen die Umsatzerlöse zeitpunktoder zeitraumbezogen realisiert werden müssen. Bei Verkäufen von Analysensystemen, Serviceteilen und Verbrauchsmaterialien erfolgt in der Regel eine zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung. Umsatzerlöse aus sonstigen Dienstleistungen werden grundsätzlich über den Zeitraum der Leistungserfüllung und nach Maßgabe des Leistungsfortschritts erfasst. Umsatzerlöse aus Entwicklungsleistungsverpflichtungen werden je nach Vertragsgestaltung über einen Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt erfasst.

Umsatzerlöse werden in Höhe des erwarteten Betrags erfasst. Für Dritte einzubehaltende Entgeltbestandteile sowie Erlösminderungen werden von den Umsatzerlösen abgezogen. Die zu berücksichtigende Gegenleistung wird um die Auswirkungen wesentlicher Finanzierungskomponenten angepasst, wenn der Zeitraum zwischen Leistungserfüllung und Bezahlung mehr als ein Jahr beträgt.

Vertragsanbahnungskosten werden bei einem Abschreibungszeitraum von weniger als einem Jahr sofort als Aufwand erfasst. Vertragserfüllungskosten werden als Vermögenswert aktiviert, wenn die Kosten zur Schaffung von Ressourcen oder deren Verbesserung, welche künftig zur Erfüllung von Leistungsverpflichtungen genutzt werden, führen sowie ein Ausgleich der Aufwendungen erwartet wird, und innerhalb der Vorräte ausgewiesen.

Bei Vertragsabschluss wird für das hieraus schwebende Geschäft weder ein Vermögenswert noch eine Verbindlichkeit erfasst. Wenn eine der Vertragsparteien ihre Verpflichtung erfüllt, wird ein Vertragsvermögenswert oder eine Vertragsverbindlichkeit in der Konzernbilanz angesetzt. Eine Vertragsverbindlichkeit liegt vor, wenn der Kunde die Gegenleistung bereits vollständig oder teilweise gezahlt hat, bevor diese an den Kunden übertragen wird. Im Fall, in dem geleistet wurde und der Kunde die Gegenleistung noch nicht übertragen hat, wird ein bedingter oder unbedingter Anspruch geprüft. Ein bedingter Anspruch führt zu einem Ansatz eines Vertragsvermögenswertes, ein unbedingter Anspruch zu einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen.

Im Falle, dass mehrere Leistungsverpflichtungen an einen Kunden zu übertragen sind, wird die vertraglich zugesagte Gegenleistung auf Basis des Einzelveräußerungspreises zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgeteilt. Einzelveräußerungspreise sind im Geschäftsmodell der Entwicklungskooperationen nicht direkt beobachtbar. Der Einzelveräußerungspreis wird unter Anwendung einer geeigneten Methode, in der Regel der "expected-cost-plus-margin"-Ansatz, geschätzt.

Zum 31. Dezember 2019 sind Entwicklungskosten im Zusammenhang mit eigenen Entwicklungsprojekten in Höhe von TEUR 25.306 (Vorjahr: TEUR 17.290) und im Zusammenhang mit Entwicklungskooperationen in Höhe von TEUR 2.714 (Vorjahr: TEUR 1.936) als selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Aufwendungen, die den Forschungskosten zuzuordnen sind, werden nach IAS 38.54 in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Aufgrund der verschiedenen Einzelverträge und der materiellen Bedeutung der aktivierten Entwicklungskosten im Konzernabschluss war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung von Entwicklungskosten bei eigenen Entwicklungsprojekten und Entwicklungskooperationen sowie deren Auswirkung auf den vorliegenden Konzernabschluss, sind in den Abschnitten B. und C. des Konzernanhangs enthalten.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Im ersten Schritt haben wir uns von der systematischen Anwendbarkeit der unter a) genannten Bilanzierungsvorschriften nach IFRS überzeugt. Hierbei wurden auch die Voraussetzungen der Aktivierbarkeit nach IAS 38.57 sowie die Anwendbarkeit der Vorschriften nach IFRS 15 zur zeitpunkt- bzw. zeitraumbezogenen Realisierung hinterfragt.

Die Prüfung von Ansatz, Ausweis und Bewertung der eigenen Entwicklungsprojekte und Entwicklungskooperationen erfolgte substantiell anhand bewusst ausgewählter Stichproben. Sofern es sich um im Geschäftsjahr neu vereinbarte Entwicklungskooperationen handelte, wurden die Vertragsunterlagen daraufhin untersucht ob die Einordung des jeweiligen Projektes der Systematik nach a) entsprechend erfolgte. Es stand insbesondere die Überprüfung der Umsatzrealisierung in der jeweiligen Kategorie der Entwicklung sowie die Überprüfung der Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten im Rahmen des jährlichen Werthaltigkeitstests im Fokus. Ebenso wurde der Übergang zum Ansatz, Ausweis und Bewertung nach IFRS 15 anhand bewusst ausgewählter Stichproben geprüft. Die von den gesetzlichen Vertretern im Zusammenhang mit der Aktivierung von Entwicklungskosten vorgenommenen Annahmen und Beurteilungen konnten wir nachvollziehen, sind hinreichend dokumentiert und stimmen mit unseren Erwartungen überein.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

  • die in Abschnitt H. des Konzernlageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung,
  • die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung auf die in Abschnitt G. des Konzernlageberichts verwiesen wird,
  • den Bericht des Aufsichtsrats,
  • die übrigen Teile des Geschäftsberichts, aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Konzernlageberichtsangaben und unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk,
  • den auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex auf den in Abschnitt G. des Konzernlageberichts verwiesen wird und
  • die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der in Abschnitt G. des Lageberichts enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Gemäß § 318 Abs. 2 HGB gelten wir als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, da kein anderer Prüfer bestellt wurde. Wir wurden am 26. Juli 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Konzernabschlussprüfer der STRATEC SE, Birkenfeld, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Linda Ruoß.

Stuttgart, 27. März 2020

Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Christian Fuchs Wirtschaftsprüfer Linda Ruoß Wirtschaftsprüferin

FINANZKALENDER

Änderungen vorbehalten

KONTAKT

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Gewerbestr. 37 75217 Birkenfeld Deutschland Telefon: +49 7082 7916-0 Telefax: +49 7082 7916-999 [email protected] www.stratec.com

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STRATEC SE Gewerbestr. 37 75217 Birkenfeld Deutschland Telefon: +49 7082 7916-0 Telefax: +49 7082 7916-999 [email protected] www.stratec.com

Vorstand Marcus Wolfinger (Vorsitzender), Dr. Robert Siegle und Dr. Claus Vielsack

Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. Frank Hiller

Registergericht Mannheim HRB 732007

Umsatzsteueridentifikationsnummer DE812415108

Redaktion STRATEC SE

Konzeption und Gestaltung STRATEC SE Bartenbach AG, Mainz, Deutschland

Illustrationen

Exklusive Bildrechte liegen bei STRATEC SE

Hinweise

Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten Risiken: Dieser Geschäftsbericht enthält verschiedene Aussagen, die die zukünftige Entwicklung von STRATEC betreffen. Diese Aussagen beruhen sowohl auf Annahmen als auch auf Schätzungen. Obwohl wir davon überzeugt sind, dass diese vorausschauenden Aussagen realistisch sind, können wir hierfür nicht garantieren, denn unsere Annahmen bergen Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den erwarteten abweichen. Eine Aktualisierung der vorausschauenden Aussagen ist nicht geplant.

Der Geschäftsbericht enthält aus wirtschaftlicher Sicht Angaben die nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften sind. Diese Angaben sind als Ergänzung, jedoch nicht als Ersatz für die nach IFRS erstellten Angaben zu sehen.

Im gesamten Geschäftsbericht können durch mathematische Rundungen in der Addition scheinbare Differenzen auftreten.

Die weibliche Form ist der männlichen Form in diesem Geschäftsbericht gleichgestellt; lediglich aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wurde in Teilen des Berichts die männliche Form gewählt.

Dieser Geschäftsbericht liegt in deutscher und englischer Sprache vor. Beide Fassungen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.stratec.com zum Download bereit. Im Zweifelsfall ist die deutsche Fassung maßgeblich.

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