Annual Report • Apr 9, 2020
Annual Report
Open in ViewerOpens in native device viewer
der STS Group AG zum 31. Dezember 2019
STS GROUP AG JAHRESABSCHLUSS 2019
| 1 | LAGEBERICHT | 02 | |
|---|---|---|---|
| 2 | JAHRESABSCHLUSS | 03 | |
| GEWINN-UND VERLUSTRECHNUNG | 03 | ||
| BILANZ | 04 | ||
| 3 | ANHANG | 06 | |
| 1 | ALLGEMEINE ANGABEN | 06 | |
| 2 | BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE | 06 | |
| 3 | ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG | 08 | |
| 3.1 | Umsatzerlöse | 08 | |
| 3.2 | Sonstige betriebliche Erträge | 08 | |
| 3.3 | Personalaufwand | 08 | |
| 3.4 | Abschreibungen | 08 | |
| 3.5 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 09 | |
| 3.6 | Erträge aus Beteiligungen | 09 | |
| 3.7 | Finanzerträge und Finanzaufwendungen | 10 | |
| 3.8 | Ertragsteuern | 10 | |
| 4 | ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ | 10 | |
| 4.1 | Immaterielle Vermögensgegenstände | 10 | |
| 4.2 | Sachanlagevermögen | 10 | |
| 4.3 | Finanzanlagevermögen | 11 | |
| 4.4 | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 11 | |
| 4.5 | Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 12 | |
| 4.6 | Rechnungsabgrenzungsposten | 12 | |
| 4.7 | Eigenkapital | 12 | |
| 4.8 | Rückstellungen | 15 | |
| 4.9 | Verbindlichkeiten | 15 | |
| 5 | SONSTIGE ANGABEN | 16 | |
| 5.1 | Honorar des Abschlussprüfers | 16 | |
| 5.2 | Aufsichtsrat | 16 | |
| 5.3 | Vorstand | 17 | |
| 5.4 | Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten | 19 | |
| 5.5 | Haftungsverpflichtungen | 19 | |
| 5.6 | Finanz- und Liquiditätsrisiko | 20 | |
| 5.7 | Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex § 161 AktG |
21 | |
| 5.8 | Ergebnisverwendungsvorschlag | 21 | |
| 5.9 | Konzernzugehörigkeit | 21 | |
| 5.10 | Angabe gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu Stimmrechtsmitteilungen | 22 | |
| 5.11 | Ereignisse nach dem Bilanzstichtag | 23 | |
| 5.12 | Versicherung der gesetzlichen Vertreter | 26 | |
| 5.13 | Bestätigungsvermerk | 27 |
3 Anhang
Der Lagebericht der STS Group AG und der Konzernlagebericht sind nach §315 Abs.5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2019 der STS Group AG veröffentlicht.
Der Jahresabschluss und der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der STS Group AG für das Geschäftsjahr 2019 werden beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Jahresabschluss der STS Group AG sowie der Geschäftsbericht des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 stehen auch im Internet zur Verfügung unter:
https://www.sts.group/de/investor-relations/publikationen
1 Lagebericht
2
Jahresabschluss
| in EUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 5.969.178,32 | 9.642.733,27 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 1.769.779,94 | 438.567,10 |
| 3. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | – 4.301.307,03 | – 2.659.785,46 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung |
– 379.281,33 | –146.950,93 |
| davon für Altersversorgung | – 21.420,27 | –14.446,54 |
| 4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
–1.033.705,89 | –117.524,74 |
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | –10.289.381,24 | –12.409.037,59 |
| 6. Erträge aus Beteiligungen | 3.192.710,65 | 2.742.204,16 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 3.192.710,65 | 2.742.204,16 |
| 7. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens |
465.313,07 | 389.235,11 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 464.850,07 | 389.235,11 |
| 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | – 253.149,96 | –1.579.166,24 |
| davon an verbundene Unternehmen | – 253.125,69 | – 618.756,60 |
| 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | –141.120,80 | – 51.063,73 |
| 10. Ergebnis nach Steuern | – 5.000.964,27 | – 3.750.789,05 |
| 11. Sonstige Steuern | –1.838,80 | –1.537,50 |
| 12. Jahresfehlbetrag | – 5.002.803,07 | – 3.752.326,55 |
| 13. Verlustvortrag | – 4.275.516,42 | – 523.189,87 |
| 14. Bilanzverlust | – 9.278.319,49 | – 4.275.516,42 |
3 Anhang
| in EUR | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
|---|---|---|
| AKTIVA | ||
| A. Anlagevermögen |
||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 214.283,00 | 943.835,10 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 218.726,00 | 190.452,00 |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 45.318,04 |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 14.331.550,56 | 5.651.320,89 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 10.619.194,06 | 9.538.281,49 |
| 24.950.744,62 | 15.189.602,38 | |
| 25.383.753,62 | 16.369.207,52 | |
| B. Umlaufvermögen |
||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 6.198.004,47 | 7.883.448,38 |
| davon gegen Gesellschafter | 125.000,00 | 0,00 |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 530.660,48 | 1.507.989,12 |
| 6.728.664,95 | 9.391.437,50 | |
| II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 1.575.892,32 | 10.921.999,75 |
| 8.304.557,27 | 20.313.437,25 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
154.915,46 | 116.452,00 |
| Gesamt Aktiva | 33.843.226,35 | 36.799.096,77 |
| in EUR | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
|---|---|---|
| PASSIVA | ||
| A. Eigenkapital |
||
| I. Gezeichnetes Kapital | 6.000.000,00 | 6.000.000,00 |
| Bedingtes Kapital | 2.500.000,00 | 2.500.000,00 |
| II. Eigene Anteile | – 50.000,00 | – 4.763,00 |
| III. Kapitalrücklagen | 23.134.603,16 | 23.535.196,91 |
| IV. Gewinnrücklagen: gesetzliche Rücklage | 5.000,00 | 5.000,00 |
| V. Bilanzverlust | – 9.278.319,49 | – 4.275.516,42 |
| 19.811.283,67 | 25.259.917,49 | |
| B. Rückstellungen |
||
| 1. Steuerrückstellungen | 0,00 | 16.849,00 |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 2.259.200,22 | 2.532.190,43 |
| 2.259.200,22 | 2.549.039,43 | |
| C. Verbindlichkeiten |
||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 131,51 | 220,40 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 641.028,51 | 1.652.891,49 |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 10.902.090,04 | 7.207.686,22 |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 229.492,40 | 129.341,74 |
| davon aus Steuern | 223.009,63 | 114.870,93 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 5.896,06 | 8.476,82 |
| 11.772.742,46 | 8.990.139,85 | |
| Gesamt Passiva | 33.843.226,35 | 36.799.096,77 |
Die STS Group AG (nachstehend auch die "Gesellschaft" genannt) ist eine in Deutschland ansässige börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in der Zeppelinstraße 4, 85399 Hallbergmoos. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 231926 eingetragen.
Mehrheitsgesellschafterin der STS Group AG ist die Mutares SE & Co. KGaA (vormals mutares AG), München, Deutschland.
Seit dem 1. Juni 2018 ist die Gesellschaft am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) gelistet. Die WKN (Wertpapierkennnummer) lautet A1TNU6, die ISIN (International Securities Identification Number) DE000A1TNU68. Im Zuge eines IPO ("Initial Public Offering") wurden insgesamt 2.300.000 Aktien der STS Group AG angeboten. Hiervon stammen 1.000.000 Neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage von der STS Group AG, weitere 1.000.000 Umplatzierungsaktien sowie 300.000 Mehrzuteilungsaktien aus dem Aktienbesitz der bisherigen Alleinaktionärin Mutares SE & Co. KGaA. Die Aktie wurde zu einem Angebotspreis von 24,00 EUR je Aktie angeboten. Das Grundkapital der STS Group AG belief sich zum Zeitpunkt des Börsengangs auf 6.000.000 Stückaktien.
Der vorliegende Jahresabschluss der STS Group AG wurde gem. §§242 ff. und §§264 ff. Handelsgesetzbuch ("HGB") sowie den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes ("AktG") aufgestellt. Die Gesellschaft ist nach § 264d HGB kapitalmarktorientiert und gilt daher gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB als große Kapitalgesellschaft. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.
Der Abschluss der Gesellschaft wurde unverändert nach den folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und unter der Prämisse der Fortführung des Unternehmens erstellt. (siehe Abschnitt 5.6 Finanz- und Liquiditätsrisiko für weitergehende Erläuterungen).
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 3 – 5 Jahren entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der handelsrechtlich zulässigen Zeiträume linear vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Der planmäßigen Abschreibung für Betriebs- und Geschäftsausstattung liegt eine Nutzungsdauer von 3 –13 Jahre zugrunde. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Geringwertige selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände ("GWG") des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden sofort aufwandswirksam erfasst bzw. aktiviert und im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut nicht 800 EUR übersteigen.
2 Jahresabschluss 3 Anhang
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderung dauerhaft ist.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag bilanziert.
Sonstige Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen und mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Kosten- und Preissteigerungen einbezogen. Ferner werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit einem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre, welcher von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst.
Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum Devisengeldkurs bei Entstehung der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Aktienoptionen an Mitglieder der Geschäftsführung werden zum Zeitpunkt der Ausgabe nicht bilanziert. Bei Ausübung der Optionen, verbunden mit der Nutzung des bedingten Kapitals, erfolgt eine Erhöhung des gezeichneten Kapitals um die Anzahl der ausgeübten Aktien multipliziert mit dem Nennwert und in Höhe des eingezahlten Agios erfolgt eine Erhöhung der Kapitalrücklage.
Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie auf steuerliche Verlustvorträge ermittelt. Verlustvorträge sind jedoch nur insoweit einzubeziehen, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraums von fünf Jahren möglich ist. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Falle einer Steuerentlastung wird entsprechend dem Aktivierungswahlrecht auf die Bilanzierung verzichtet.
Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 5.969 TEUR (2018: 9.643 TEUR) resultieren vollständig aus an die Tochtergesellschaften in Rechnung gestellten Gebühren für Management- und Unternehmensdienstleistungen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 1.770 TEUR (2018: 439 TEUR) entfallen mit 1.735 TEUR auf das aktuelle Geschäftsjahr und beinhalten im Wesentlichen die Weiterbelastung von Kosten an die Tochtergesellschaften, eine Kostenrückerstattung der Mutares SE & Co. KGaA sowie die Verrechnung sonstiger Sachbezüge für die private Pkw Nutzung. Des Weiteren sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 29 TEUR (2018: 0 EUR) enthalten. Sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 35 TEUR sind dem Vorjahr zuzuordnen und beinhalten die Auflösung der Rückstellung für Jahresabschlusskosten.
Der Personalaufwand im Sinne des § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB gliedert sich wie folgt:
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 4.301 | 2.660 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung |
379 | 147 |
| davon für Altersversorgung | 21 | 14 |
| Personalaufwand | 4.680 | 2.807 |
Im Geschäftsjahr 2019 waren durchschnittlich 29 (2018: 14) Mitarbeiter, die der Verwaltung zuzuordnen sind, beschäftigt. Mitglieder des Vorstands sind hierbei nicht berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr 2019 wurden Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 219 TEUR (2018: 82 TEUR), Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von 42 TEUR (2018: 33 TEUR) sowie Sofortabschreibungen für GWG in Höhe 35 TEUR (2018: 2 TEUR) erfasst. Des Weiteren wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 738 TEUR auf immaterielle Vermögenswerte vorgenommen. Das bisherige Reporting- und Konsolidierungstool wird künftig nicht mehr genutzt und durch ein anderes System ersetzt.
2 Jahresabschluss 3 Anhang
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen:
| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Rechts- und Beratungskosten | 3.735 | 4.979 |
| Aufwendungen an verbundene Unternehmen | 3.109 | 1.127 |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 757 | 4.184 |
| Reisekosten | 660 | 542 |
| Reparatur, Instandhaltung und Wartung | 419 | 131 |
| Werbungskosten | 336 | 299 |
| Mietaufwendungen (inkl. Kfz) | 263 | 183 |
| Kosten für Personalsuche | 245 | 450 |
| Aufsichtsratsvergütung | 225 | 131 |
| Fremdleistungen und Fremdarbeiten | 113 | 56 |
| Versicherungen, Beiträge und sonstige Abgaben | 111 | 64 |
| KFZ-Kosten | 83 | 19 |
| Raumkosten | 76 | 37 |
| Büro- und Verwaltungsaufwendungen | 68 | 90 |
| Nebenkosten Geldverkehr | 64 | 106 |
| Übrige sonstige Aufwendungen | 25 | 9 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 10.289 | 12.409 |
In den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 766 EUR (2018: 0 EUR) enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 71 TEUR sind dem Vorjahr zuzuordnen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsjahres 2019 sind keine Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung bzw. außergewöhnlicher Bedeutung enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Vorjahres waren Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung bzw. außergewöhnlicher Bedeutung in Höhe von 3.152 TEUR enthalten, die dem Börsengang im Juni 2018 geschuldet waren. Des Weiteren waren im Vorjahr im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem IPO angefallene Rechts- und Beratungskosten von 4.979 TEUR sowie die Abschluss- und Prüfungskosten von 4.184 TEUR enthalten.
Die Erträge aus Beteiligungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt 3.193 TEUR und resultieren aus einer Dividendenzahlung einer Tochtergesellschaft (2018: 2.742 TEUR).
Im aktuellen Geschäftsjahr erfolgte eine Ausweisänderung dahingehend, dass Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens nicht mehr in der Position "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge", sondern in der Position "Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens" gezeigt werden. Zur besseren Vergleichbarkeit wurde der Vorjahresausweis entsprechend angepasst. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens belaufen sich im Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt 465 TEUR (2018: 389 TEUR) davon aus verbundenen Unternehmen in Höhe von 465 TEUR (2018: 389 TEUR).
Zinsen und ähnliche Aufwendungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt 253 TEUR (2018: 1.579 TEUR) davon an verbundene Unternehmen in Höhe von 253 TEUR (2018: 619 TEUR). Der Rückgang um 1.326 TEUR resultiert im Wesentlichen aus den rückläufigen Zinsaufwendungen gegenüber verbundener Unternehmen sowie aus der im Vorjahr bezahlten Provision an die Konsortialbank, die den Börsengang begleitet hat.
Im Geschäftsjahr 2019 sind Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 141 TEUR (2018: 51 TEUR) zu verzeichnen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus ausländischer Quellensteuer, die im Rahmen der Dividendenzahlung der ausländischen Tochtergesellschaft in Höhe von 156 TEUR (2018: 51 TEUR) anfiel. Gegenläufig wirkt die Körperschaftsteuererstattung für Vorjahre in Höhe von 8 TEUR (2018: 0 EUR) sowie die Auflösung der Gewerbesteuerrückstellung in Höhe von 9 TEUR (2018: 0 EUR).
Zum 31. Dezember 2019 betragen die immateriellen Vermögensgegenstände 214 TEUR (31. Dezember 2018: 944 TEUR) und umfassen im Wesentlichen entgeltlich von Dritten erworbene Nutzungsrechte an Software. Im Geschäftsjahr 2019 wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 738 TEUR vorgenommen, da die bisher eingesetzte Konsolidierungssoftware in Zukunft nicht mehr eingesetzt und durch eine andere Software ersetzt wird. Für weitere Informationen zu immateriellen Vermögensgegenständen wird auf den Anlagenspiegel in der Anlage1 zum Anhang verwiesen.
Zum 31. Dezember 2019 beträgt das Sachanlagevermögen 219 TEUR (31. Dezember 2018: 236 TEUR) und umfasst die Betriebs- und Geschäftsausstattung, welches sich im Berichtsjahr um 60 TEUR erhöhte. Die Zugänge resultieren im Wesentlichen aus den Zugängen für Büroausstattung sowie die Aktivierung des Marken-Showrooms in einer Teilfläche der Büroeinheit des Verwaltungsgebäudes, wofür bereits zum 31. Dezember 2018 ein Betrag von 45 TEUR unter den geleisteten Anzahlungen im Sachanlagevermögen ausgewiesen war. Für weitere Informationen zum Sachanlagevermögen wird auf den Anlagenspiegel in der Anlage1 zum Anhang verwiesen.
2 Jahresabschluss 3 Anhang
Das Finanzanlagevermögen erhöhte sich zum Bilanzstichtag im Vergleich zum 31. Dezember 2018 um 9.761 TEUR auf 24.951 TEUR.
Im Geschäftsjahr 2019 wurden Kapitalerhöhungen im Rahmen von "debt to equity swaps" bei der STS Acoustics SpA, STS MCR Holding SAS und STS Plastics Holding SAS durchgeführt, was in Folge zu einer Erhöhung der Anteile an verbundenen Unternehmen von 8.680 TEUR führte. Die Anteile an verbundenen Unternehmen betrugen zum 31. Dezember 2019 14.332 TEUR (31. Dezember 2018: 5.651 TEUR) und betreffen folgende Unternehmen:
| Ergebnis des letzten Geschäftsjahres in TEUR |
Eigenkapital in TEUR |
Kapitalanteil | |
|---|---|---|---|
| Name und Sitz | |||
| STS Acoustics S. p.A, Turin, Italien | –1.815 | 3.335 | 100% |
| STS Plastics SAS, Paris, Frankreich | 823 | 8.021 | 100% |
| STS Plastics Holding SAS, St. Désirat, Frankreich | – 237 | – 335 | 100% |
| STS MCR Holding SAS, Tournon, Frankreich | 1.423 | 52 | 100% |
| STS Brazil Holding GmbH, Hallbergmoos, Deutschland |
82 | – 333 | 100% |
| STS Composites Germany GmbH, Kandel, Deutschland |
– 423 | –1.137 | 100% |
| Inoplast Truck S.A. de C. V., Ramos, Mexiko | 922 | 7.677 | 100%1 |
| STS Plastics Co. Ltd., Jiangyin, China | 4.837 | 27.076 | 100% |
1 0,02% der Anteile an der Inoplast Truck S.A. de C.V., Mexiko werden mittelbar durch die STS Plastics Holding SAS, Frankreich gehalten.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen mit einem Buchwert von 10.619 TEUR (31. Dezember 2018: 9.538 TEUR) bestehen aus Darlehensforderungen gegenüber fünf (2018: vier) Tochtergesellschaften.
Für weitere Informationen zum Finanzanlagevermögen wird auf den Anlagenspiegel in der Anlage 1 zum Anhang verwiesen.
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 6.729 TEUR (31. Dezember 2018: 9.391 TEUR). Der Rückgang ist im Wesentlichen dem Forderungsverzicht gegenüber drei Tochtergesellschaften im Rahmen der oben genannten Kapitalerhöhungen geschuldet. In den Forderungen enthalten sind Forderungen gegen Gesellschaftern in Höhe von 125 TEUR (31. Dezember 2018: 0 EUR) und gegen verbundenen Unternehmen in Höhe von 6.198 TEUR (31. Dezember 2018: 7.883 TEUR), welche die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus den in Rechnung gestellten Gebühren für Management- und Unternehmensdienstleistungen enthalten. Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 531 TEUR (31. Dezember 2018: 1.508 TEUR) enthalten im Wesentlichen Umsatzsteuerforderungen in Höhe von 333 TEUR (31. Dezember 2018: 1.429 TEUR), debitorische Kreditoren in Höhe von 107 TEUR (31. Dezember 2018: 27 TEUR) sowie Kautionen in Höhe von 60 TEUR (31. Dezember 2018: 48 TEUR), die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben.
Zum 31. Dezember 2019 betrugen die liquiden Mittel 1.576 TEUR (31. Dezember 2018: 10.922 TEUR). Die liquiden Mittel zum 31. Dezember 2018 waren in Höhe von 2.000 TEUR verfügungsbeschränkt. Hierbei handelte es sich um eine Sicherheitshinterlegung der STS Group AG bei einer Bank im Rahmen der Finanzierung einer Tochtergesellschaft, welche im Geschäftsjahr 2019 nicht mehr erforderlich war.
Zum 31. Dezember 2019 belaufen sich die Rechnungsabgrenzungsposten auf 155 TEUR (31. Dezember 2018: 117 TEUR) und betreffen im Wesentlichen Versicherungsprämien, Finanz- und IT-Support.
Das Eigenkapital der STS Group AG setzt sich wie folgt zusammen:
| in TEUR | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 |
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 6.000 | 6.000 |
| Eigene Anteile | – 50 | –5 |
| Kapitalrücklagen | 23.135 | 23.535 |
| Gewinnrücklagen | 5 | 5 |
| Bilanzverlust | – 9.278 | –4.276 |
| Eigenkapital | 19.811 | 25.260 |
Das gezeichnete Kapital der STS Group AG betrug zum 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2018 insgesamt je 6.000 TEUR und besteht aus 6.000.000 (31. Dezember 2018: 6.000.000) Inhaberaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von jeweils 1,00 EUR.
Das gezeichnete Kapital der STS Group AG ist vollständig eingezahlt.
Jede Aktie berechtigt zu einer Stimme in der Hauptversammlung.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 2. Mai 2023 um bis zu 2.500 TEUR einmalig oder mehrmals durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2018/I"). Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats für eine oder mehrere Kapitalerhöhungen im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2018/I auszuschließen,
| 1 | ||
|---|---|---|
| Lagebericht |
2 Jahresabschluss
(i) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;
Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss sowie aus § 4 Abs. 5 der Satzung der STS Group AG.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 um bis zu 2.000 TEUR durch Ausgabe von bis zu 2.000.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 1,00 EUR je Stückaktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/I). Das Bedingte Kapital 2018/I dient der Gewährung von Aktien bei Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. bei Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente). Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss sowie aus § 4 Abs. 3 der Satzung der STS Group AG.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 um bis zu 500 TEUR durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 1,00 EUR je Stückaktie bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/II). Das Bedingte Kapital 2018/II wird nur insoweit durchgeführt, wie gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2018 nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Mai 2018 Bezugsrechte ausgegeben wurden, die Inhaber der Bezugsrechte von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt. Das Gesamtvolumen der Bezugsrechte verteilt sich auf die berechtigten Personengruppen wie folgt:
Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss sowie aus § 4 Abs. 4 der Satzung der STS Group AG.
Am 21. November 2018 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unter Ausnutzung der von der Hauptversammlung am 3. Mai 2018 erteilten Ermächtigung ein Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu 1.000 TEUR (ohne Erwerbsnebenkosten) aufzulegen ("Aktienrückkaufprogramm 2018/I"). Die Ermächtigung sieht vor, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2. Mai 2023 eigene Anteile der Gesellschaft bis zu einem Umfang von 10 % des jeweiligen Grundkapitals erwerben darf. Die Aktien dürfen über die Börse erworben werden, mittels eines öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten. Die Ermächtigung sieht vor, dass der Vorstand die eigenen Aktien zu jedem zulässigen Zweck verwenden kann. Ebenso ist der Vorstand weiterhin ermächtigt, eigene Anteile auch unter Einsatz von Derivaten zu erwerben. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2018/I sollten im Zeitraum vom 22. November 2018 bis zum 21. Mai 2019 insgesamt bis zu 50.000 eigene Aktien der Gesellschaft zurückgekauft werden.
Das Aktienrückkaufprogramm 2018/1 diente folgenden Zwecken:
Im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 (letzter Erwerb am 3. Mai 2019) wurden insgesamt 45.237 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs wie folgt erworben:
| Datum | Stückzahl | Durchschnittskurs |
|---|---|---|
| 29.04.2019 – 03.05.2019 | 6.000 | 10,190 |
| 23.04.2019 – 26.04.2019 | 7.304 | 11,170 |
| 15.04.2019 – 18.04.2019 | 5.127 | 10,090 |
| 08.04.2019 – 12.04.2019 | 4.444 | 8,000 |
| 01.04.2019 – 05.04.2019 | 4.380 | 8,950 |
| 25.03.2019 – 29.03.2019 | 165 | 9,100 |
| 18.03.2019 – 22.03.2019 | 1.716 | 9,161 |
| 11.03.2019 – 15.03.2019 | 1.248 | 9,115 |
| 04.03.2019 – 08.03.2019 | 1.171 | 9,420 |
| 25.02.2019 – 01.03.2019 | 1.591 | 9,434 |
| 18.02.2019 – 22.02.2019 | 2.348 | 9,345 |
| 11.02.2019 – 15.02.2019 | 1.792 | 9,908 |
| 04.02.2019 – 08.02.2019 | 2.458 | 10,240 |
| 28.01.2019 – 01.02.2019 | 1.900 | 10,198 |
| 21.01.2019 – 25.01.2019 | 2.593 | 10,517 |
| 14.01.2019 – 18.01.2019 | 1.000 | 10,459 |
2 Jahresabschluss
Dies entspricht einem Betrag von nominal 45 TEUR bzw. 0,75 % des Grundkapitals. Die Aktien wurden zum Durchschnittspreis von 9,86 EUR je Aktie, in einer Bandbreite zwischen 7,58 EUR und 11,65 EUR erworben. Zum 3. Mai 2019 wurden insgesamt 50.000 eigene Aktien zurückgekauft und somit das Programm an diesem Tag beendet.
Für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 belief sich die Kapitalrücklage auf 23.135 TEUR (31. Dezember 2018: 23.535 TEUR). Der Rückgang der Kapitalrücklage in Höhe von 400 TEUR ist auf den Erwerb eigener Anteile zurück zu führen.
Die gesetzliche Rücklage betrug zum 31. Dezember 2019 und 31. Dezember 2018 je 5 TEUR.
Der Bilanzverlust belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 9.278 TEUR (31. Dezember 2018: 4.276 TEUR).
Die Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt:
| in TEUR | Stand zum 1. Januar 2019 |
Inanspruch nahme |
Auflösung | Zuführung | Stand zum 31. Dezember 2019 |
|---|---|---|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 9 | 0 | 9 | 0 | 0 |
| Körperschaftsteuer | 8 | 0 | 8 | 0 | 0 |
| Summe Steuerrückstellungen | 17 | 0 | 17 | 0 | 0 |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 1.042 | 1.001 | 35 | 514 | 520 |
| Ausstehende Rechnungen | 758 | 758 | 0 | 719 | 719 |
| Personalkosten | 645 | 645 | 0 | 795 | 795 |
| Aufsichtsratvergütung | 88 | 88 | 0 | 225 | 225 |
| Summe sonstige Rückstellungen | 2.532 | 2.492 | 35 | 2.253 | 2.259 |
Die Verbindlichkeiten belaufen sich im Berichtszeitraum auf 11.773 TEUR (31. Dezember 2018: 8.990 TEUR). Darin enthalten sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 641 TEUR (31. Dezember 2018: 1.653 TEUR) und gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 10.902 TEUR (31. Dezember 2018: 7.208 TEUR) im Rahmen ausgereichter Darlehen von drei Tochtergesellschaften sowie angepasster Verrechnungspreise für Leistungen innerhalb des Konzerns. Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 229 TEUR (31. Dezember 2018: 129 TEUR) enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben. Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
Die Angaben für das Gesamthonorar des Abschlussprüfers unterbleiben im Jahresabschluss der STS Group AG, da die STS Group AG einen Konzernabschluss aufstellt und die Angaben zum Gesamthonorar in diesen Konzernabschluss einbezogen werden. Der Abschlussprüfer hat im vergangenen Geschäftsjahr als Nichtprüfungsleistungen die Erteilung eines Comfort Letters und die prüferische Durchsicht von Proforma Finanzinformationen an anderen Bestätigungsleistungen durchgeführt und als sonstige Leistung die Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS als Abschlussprüfer prüferisch begleitet.
Diplom-Kaufmann CEO Mutares SE & Co. KGaA
mutares Holding-19 AG Aufsichtsratsmitglied der: mutares Holding-02 AG mutares Holding-11 AG i. L. mutares Holding-13 AG i. L. mutares Holding-20 AG i. L. mutares Holding-21 AG.
Diplom-Ingenieur Maschinenbau CRO Mutares SE & Co. KGaA
mutares Holding-11 AG i. L. mutares Holding-13 AG i. L. mutares Holding-20 AG i. L. Aufsichtsratsmitglied der: mutares Holding-03 AG mutares Holding-14 AG (vormals: GeesinkNorba Group AG) mutares Holding-30 AG i. L.
Diplom-Ingenieur
VOSS Automotive GmbH
2 Jahresabschluss 3 Anhang
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich auf 225 TEUR (2018: 131 TEUR). Individualisierte Angaben zur Vergütung des Aufsichtsrats sind im Zusammengefassten Lagebericht und dort im Kapitel "Vergütungsbericht" dargestellt.
Verwaltungsratsvorsitzender der: STS Plastics SAS STS Acoustics SpA Vorstandsvorsitzender der: STS Real Estate Srl STS Acoustics Poland Sp. z o.o. STS Plastics Co., Ltd. Mitglied der Geschäftsführung der: STS Brazil Holding GmbH STS Composites Germany GmbH
Dr. Ulrich Hauck, CFO, seit 1. April 2019 Diplom-Kaufmann
STS Brazil Holding GmbH STS Composites Germany GmbH Mitglied des Verwaltungsrats der: STS Acoustics SpA Mitglied des Aufsichtsrats der: SBF AG
MUTARES ITALY S.R.L.
Stephan Vrublovsky, CFO, bis 31. März 2019 Magister
Mitglied des Verwaltungsrats der: STS Acoustics SpA Mitglied des Vorstands bzw. der Geschäftsführung der: STS Real Estate Srl STS Acoustics Poland Sp. z o.o. STS Composites Germany GmbH STS Brazil Holding GmbH Mitglied der Geschäftsführung der: STS Plastics SAS
Patrick Oschust, COO Diplom-Ingenieur
Mitglied des Verwaltungsrats der: STS Acoustics SpA Mitglied des Vorstands der: STS Real Estate Srl STS Acoustics Poland Sp. z o.o.
Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr 2019 eine Gesamtvergütung in Höhe von 1.427 TEUR (2018: 1.334 TEUR). Darin enthalten ist die variable Vergütung im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2018. Das Aktienoptionsprogramm 2018 (Bedingtes Kapital 2018/II der STS Group AG) ist Teil der auf eine nachhaltig positive Unternehmensentwicklung ausgerichteten variablen Vergütung des Vorstands, wobei ein transparentes und nachvollziehbares System im Mittelpunkt steht. Der wirtschaftliche Erfolg der Gesellschaft beruht nicht zuletzt auf ihrer Fähigkeit, qualifizierte Fach- und Führungskräfte anzuwerben und mithilfe eines erfolgsbasierten Vergütungssystems langfristig an das Unternehmen zu binden. Das Aktienoptionsprogramm stellt außerdem einen Anreiz dar, Entscheidungen auf die Erreichung des anspruchsvollen, klar definierten Erfolgsziels für die Gesellschaft auszurichten. Der Vergütungsbestandteil ist auf die Steigerung des Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft ausgerichtet. Das Erfolgsziel für die Ausübung von gewährten Bezugsrechten ist erreicht, wenn der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft in einem Zeitraum von jeweils zwölf Monaten, der auf die Gewährung der je weiligen Bezugsrechte folgt, an insgesamt 60 Börsenhandelstagen den Börsenkurs der STS Group Aktie am Tag der Zuteilung der jeweiligen Bezugsrechte um einen vorab festgelegten Prozentsatz übersteigt.
Die Optionsberechtigten müssen zum Zeitpunkt der Ausübung der Bezugsrechte in einem aktiven ungekündigten Anstellungs- oder Dienstverhältnis zur STS Group AG oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen. Die Wartezeit für die erstmalige Ausübung der Option beträgt vier Jahre ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Zuteilung der Optionen. Nach Ablauf der Wartezeit können sämtliche Optionen, für welche das Erfolgsziel erreicht ist, innerhalb der darauffolgenden drei Jahre jeweils ausgeübt werden.
Mitglieder des Vorstands der STS Group AG können in fünf Tranchen maximal insgesamt bis zu 200.000 Bezugsrechte über die Laufzeit des Aktienoptionsprogramms 2018 erhalten. Dem Vorstand Herrn Dr. Hauck wurden im Geschäftsjahr 2019 5.625 Optionen gewährt. Im Geschäftsjahr 2018 wurden insgesamt 24.500 Optionen gewährt. Von der Gesamtzahl, der im Geschäftsjahr 2018 gewährten Optionen, wurden Herrn Vrublovsky und Herrn Oschust jeweils 7.000 Stück und Herrn Becker 10.500 Stück gewährt. Mit dem Ausscheiden von Herrn Vrublovsky zum 30. April 2019 sind die persönlichen Ausübungsvoraussetzungen des Aktienoptionsplans entfallen und damit die Optionsrechte verfallen. Die Gewährung der Optionen führte im Geschäftsjahr 2019 zu einem Aufwand aus anteilbasierten Vergütungen in Höhe von 5.565 EUR (2018: 5.565 EUR) bei Herrn Oschust, von 1.391 EUR (2018: 5.565 EUR) bei Herrn Vrublovsky, von 8.347,50 EUR (2018: 8.347,50 EUR) bei Herrn Becker und von 4.471,88 EUR bei Herrn Dr. Hauck. Am Ende der Berichtsperiode sind die verbleibenden 23.125 Op tionen aus dem Aktienoptionsplan 2018 noch ausstehend.
Zum Zeitpunkt der Gewährung betrug bei einem Ausübungspreis von 18,77 EUR der beizulegende Zeitwert der einzelnen Option 3,18 EUR. Die maximale Vertragslaufzeit der einzelnen Optionen beträgt zum 31. Dezember 2019 noch fünfeinhalb Jahre.
Die Gesellschaft gewährte zudem im Geschäftsjahr 2019 dem Vorstand Herrn Andreas Becker einen Vergütungsbestandteil auf Basis einer mehrjährigen variablen Komponente nach näherer Maßgabe eines Performance-Bonus-Plans (STS Long Term Incentive Bonus; "LTI"). Hiernach erhält Herr Becker
2 Jahresabschluss
nach Abschluss eines jeden Geschäftsjahres eine variable Vergütung ("Performance-Bonus"), deren Höhe vom Zielerreichungsgrad abhängig ist. Die Zielerreichung des LTI sowie deren Bemessung ist von der Aktienkursentwicklung und der Erfüllung der strategischen Mittelfristplanung abhängig. Der nach Ermittlung der Zielerreichung bestimmte Nettobetrag des LTI wird grundsätzlich in Aktien der STS Group AG ausgezahlt, deren Veräußerung für vier Jahre gesperrt ist. Die Umrechnung des Nettobetrags des LTI in Aktien erfolgt auf Basis des 30-Tage-Durchschnitts der Schlusskurse der STS Group AG Aktie im Xetra Handel der Deutschen Börse. Im Geschäftsjahr 2019 erhielt Herr Becker keine Vergütung im Rahmen des LTI.
Individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands sowie nähere Information zum LTI sind im Zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht und dort im Kapitel "Vergütungsbericht" dargestellt.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in einer Gesamthöhe von 591 TEUR (2018: 474 TEUR) aus langfristigen Mietverträgen.
Eine Eventualschuld könnte beim Verkauf, bei der Übertragung oder sonstigen Verfügung bezüglich einer Tochtergesellschaft vor Juli 2034 entstehen. Dieses Ereignis würde zu einer Verbindlichkeit von 1.700 TEUR gegenüber dem Altgesellschafter führen, für die die STS Group AG und die Mutares SE & Co. KGaA gesamtschuldnerisch haftbar wären.
Die STS Group AG haftet bei einem unmittelbaren Tochterunternehmen für etwaige Gewährleistungsansprüche eines Kunden in unbegrenzter Höhe.
Die STS Group AG hat für bestimmte Kundenprojekte Patronatserklärungen abgegeben, in denen sich die Gesellschaft den Tochtergesellschaften gegenüber verpflichtet, diesen jede finanzielle, wirtschaftliche, verwaltungstechnische und technische Unterstützung zu gewähren, damit die Tochtergesellschaften ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihrer Kunden in vollem Umfang nachkommen können. Bei Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch die Tochtergesellschaften ist die STS Group AG verpflichtet, diese zu erfüllen.
Die STS Group AG verpflichtet sich gegenüber der italienischen und polnischen Tochtergesellschaft, diese, auf Grund Ihrer erzielten Verluste im Geschäftsjahr 2018, weiterhin finanziell zu unterstützen, damit die Tochtergesellschaften ihren Verpflichtungen nachkommen und ihre Geschäftstätigkeit fortsetzen können.
Des Weiteren bürgt die Gesellschaft für zwei Kredite einer unmittelbaren Tochtergesellschaft in Höhe von je 10.000.000 CNY bis zu einem Maximalbetrag von 2.900.000 EUR.
Die Gesellschaft schätzt bei allen aufgeführten Verpflichtungen das Risiko einer möglichen Inanspruchnahme als nicht wahrscheinlich ein, da zum Bilanzstichtag die bestehenden Haftungsverhältnisse der STS Group AG unter Berücksichtigung vorhandener Erkenntnisse über die Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Geschäftspartner hinsichtlich der Risikosituation überprüft wurden. Aufgrund der aktuellen Werksschließungen im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus hat sich die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme im Vergleich zum Vorjahr jedoch erhöht.
Das Liquiditätsrisiko umfasst folgende Risiken:
Ein umsichtiges Liquiditätsmanagement schließt das Vorhalten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln sowie die Möglichkeit zur Finanzierung durch zugesagte Kreditlinien ein. Aufgrund der Dynamik des Geschäftsumfelds, in dem die Gruppe operiert, ist es Ziel der Finanzabteilung der Gruppe, die notwendige Flexibilität in der Finanzierung beizubehalten, indem ausreichend ungenutzte Kreditlinien sowie ein Factoring aufrechterhalten werden.
Auf Grund der jüngsten Entwicklungen, insbesondere in Europa, in Bezug auf die COVID-19 Pandemie, der damit verbundenen Werksschließungen und fehlenden Einnahmen ist es der Gruppe nicht möglich, den Liquiditätsbedarf der nächsten Monate vollumfänglich aus bestehenden liquiden Mitteln und festen Kreditzusagen zu decken. Daher hat der Vorstand zusätzliche Finanzierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Sicherung des Liquiditätsbedarfs in der Gruppe auf den Weg gebracht.
Als Maßnahmen sind zunächst die Anpassung von Kapazitäten, die im Wesentlichen Kurzarbeit umfassen, sowie Maßnahmen zur Kostensenkung zu nennen. Zur Sicherung der Liquidität sind weiterhin insbesondere die folgenden Maßnahmenpläne aufgesetzt worden:
Der Fortbestand der Gruppe ist von der erfolgreichen Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen abhängig, da die Gruppe ansonsten möglicherweise nicht in der Lage ist, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf ihre Vermögenswerte zu realisieren sowie ihre Schulden zu begleichen, was auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hindeutet, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt.
Der Vorstand ist zuversichtlich und geht davon aus, dass die oben genannten Maßnahmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit umgesetzt werden können und dass damit die Fortführung der Unternehmenstätigkeit gesichert werden kann.
Jahresabschluss
2
3 Anhang
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der STS Group AG haben gemäß § 161 AktG die vorgeschriebene Entsprechenserklärung abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite von der STS Group AG verfügbar gemacht. Der vollständige Text der Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite von der STS Group AG unter https://www.sts.group/de/investor-relations/corporate-governance verfügbar.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust von 9.278 TEUR, der sich aus dem Jahresfehlbetrag von 5.003 TEUR und dem Verlustvortrag von 4.275 TEUR ergibt, auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Gesellschaft wird als Tochtergesellschaft in den Konzernabschluss der Mutares SE & Co. KGaA, München, (vormals mutares AG, München) welche den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen.
Der Konzernabschluss der Mutares SE & Co. KGaA ist am Sitz dieser Gesellschaft in München erhältlich und wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen, die nach § 20 Abs. 1 oder 4 AktG oder §33 Abs. 1 oder Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes ("WpHG") mitgeteilt worden sind, zu machen. Nach diesen Vorschriften sind Investoren, deren Stimmrechtsanteil an börsennotierten Gesellschaften bestimmte Schwellenwerte erreicht, über- oder unterschritten hat, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft verpflichtet.
Bei den aufgeführten Stimmrechtsanteilen können sich nach den angegebenen Zeitpunkten Veränderungen ergeben haben, die der Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Da die Aktien der Gesellschaft nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien sind, werden der Gesellschaft Veränderungen beim Aktienbesitz grundsätzlich nur bekannt, soweit sie Meldepflichten unterliegen. Die nachfolgend genannten Stimmrechtsanteile basieren auf den Pflichtmeldungen gemäß § 33 WpHG.
Nachstehend sind die nach § 26 Abs. 1 WpHG veröffentlichten Inhalte der bis zum Bilanzstichtag eingegangenen Mitteilungen aufgeführt, die den der STS Group AG zuletzt gemeldeten Beteiligungsbestand widerspiegeln:
Die Mutares SE & Co. KGaA, München, teilte mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der STS Group AG am 23. Mai 2019 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % der Stimmrechte überschritt und zu diesem Tag 65,1 % (das entspricht 3.905.828 Stimmrechten) betrug.
Die GS&P Kapitalanlagegesellschaft S.A., Luxemburg, teilte mit, dass ihr Stimmrechtsanteil an der STS Group AG am 8. April 2019 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritt und zu diesem Tag 2,15 % (das entspricht 129.088 Stimmrechten) betrug.
2 Jahresabschluss 3 Anhang
Wie am 19. Dezember 2019 angekündigt, plant die STS Group AG im ersten Halbjahr 2020 erste Vorarbeiten für den Bau eines eigenen Produktionsstandorts im US-Bundesstaat Virginia vorzunehmen. Hierfür wurde im Februar 2020 eine Gesellschaft gegründet. Grund für die Errichtung eines Werks in der nordöstlichen Region der USA ist es, die STS Group strategisch optimal zu positionieren, um den zum Jahresende 2019 erhaltenen Großauftrag eines führenden Nutzfahrzeugproduzenten mit einem Gesamtvolumen von ca. 230 Mio. EUR vor Ort zu produzieren sowie weitere Aufträge in den USA zu akquirieren. Der US-amerikanische Markt ist der drittgrößte Nutzfahrzeugmarkt weltweit. Die dort etablierten Long-Nose-Trucks stellen für die STS-Produkte ein sehr großes Umsatzpotenzial pro Fahrzeug dar.
Das Corona-Virus wird signifikant negative Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum in allen Regionen haben. Im größten Automobilmarkt China erwarten wir daher eine Abschwächung der zu Beginn des Jahres noch sehr starken Automobilproduktion. Insbesondere aber in Europa erwarten wir deutlich negative Auswirkungen auf die Automotive-Märkte. Eine geringere Nachfrage und Produktionsausfälle aufgrund von Werksschließungen sind bereits sichtbare Folgen der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus.
Hinsichtlich der Liquiditätsrisiken verweisen wir auf das Kapitel Weitere Risikofelder und wesentliche Chancen und Einzelrisiken. Mögliche Auswirkungen auf den Wertansatz immaterieller und materieller Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können aus heutiger Sicht nicht ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf das Vorratsvermögen und den Forderungsbestand sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar. Hierbei besteht insbesondere das Risiko von verspäteten Zahlungen. Längere Werkschließungen unserer Kunden können zu weiteren signifikanten Umsatzausfällen führen.
Die STS Group analysiert kontinuierlich alle für ihr Geschäft relevanten Risiken, um gegebenenfalls kurzfristig notwendige Maßnahmen ergreifen zu können.
Im März 2020 hat der Mehrheitsaktionär, die Mutares SE & Co. KGaA, der STS Group ein zeitlich befristetes Angebot unterbreitet, ein Segment zu einem Kaufpreis im niedrigen zweistelligen Mio. EUR-Bereich von der Gruppe zu erwerben (Put-Option). Diese Put-Option kann notfalls ausgeübt werden, um der STS Group zusätzliche Liquidität zu sichern.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor.
Hallbergmoos, den 6. April 2020
Andreas Becker Dr. Ulrich Hauck (CFO) Patrick Oschust
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in EUR | 1. Januar 2019 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 31. Dezember 2019 |
| I. Immaterielle Vermögengegenstände |
|||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
1.026.953,37 | 226.999,53 | 0,00 | 0,00 | 1.253.952,90 |
| 1.026.953,37 | 226.999,53 | 0,00 | 0,00 | 1.253.952,90 | |
| II. Sachanlagen |
|||||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
256.505,37 | 55.074,88 | 12.324,55 | 50.353,38 | 349.609,08 |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
45.318,04 | 5.035,34 | 0,00 | -50.353,38 | 0,00 |
| 301.823,41 | 60.110,22 | 12.324,55 | 0,00 | 349.609,08 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 5.651.320,89 | 8.680.229,67 | 0,00 | 0,00 | 14.331.550,56 |
| 2. Ausleihungen an verbundenen Unternehmen |
9.538.281,49 | 1.845.250,04 | 764.337,47 | 0,00 | 10.619.194,06 |
| 15.189.602,38 | 10.525.479,71 | 764.337,47 | 0,00 | 24.950.744,62 | |
| Summe | 16.518.379,16 | 10.812.589,46 | 776.662,02 | 0,00 | 26.554.306,60 |
| Buchwert | Buchwert | Kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2018 |
31. Dezember 2019 |
31. Dezember 2019 |
Umbuchungen | Abgänge | Zugänge | 1. Januar 2019 |
| 943.835,10 | 214.283,00 | 1.039.669,90 | 0,00 | 0,00 | 956.551,63 | 83.118,27 |
| 943.835,10 | 214.283,00 | 1.039.669,90 | 0,00 | 0,00 | 956.551,63 | 83.118,27 |
| 190.452,00 | 218.726,00 | 130.883,08 | 0,00 | 12.324,55 | 77.154,26 | 66.053,37 |
| 45.318,04 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 235.770,04 | 218.726,00 | 130.883,08 | 0,00 | 12.324,55 | 77.154,26 | 66.053,37 |
| 5.651.320,89 | 14.331.550,56 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 9.538.281,49 | 10.619.194,06 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 15.189.602,38 | 24.950.744,62 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 16.369.207,52 | 25.383.753,62 | 1.170.552,98 | 0,00 | 12.324,55 | 1.033.705,89 | 149.171,64 |
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ertrags-, Vermögensund Finanzlage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Hallbergmoos, den 6. April 2020
Andreas Becker Dr. Ulrich Hauck (CFO) Patrick Oschust
2 Jahresabschluss 3 Anhang
An die STS Group AG, Hallbergmoos
Wir haben den Jahresabschluss der STS Group AG, Hallbergmoos, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der STS Group AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs.1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, zu dienen.
Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt 5.6 Finanz- und Liquiditätsrisiko im Anhang sowie die Angaben im Chancen- und Risikobericht und dort im Unterabschnitt "Weitere Risikofelder und wesentliche Chancen und Einzelrisiken" des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass im Zusammenhang mit den Auswirkungen der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus der Fortbestand der Gesellschaft von der erfolgreichen Umsetzung von Maßnahmen zur Liquiditätssicherung abhängig ist. Wie in Abschnitt 5.6 und im Chancen- und Risikobericht im Konzernlagebericht dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die von der Gesellschaft erstellte konzernweite Unternehmens- und Liquiditätsplanung gewürdigt. In diesem Zusammenhang haben wir auch die Angemessenheit, der der Unternehmens- und Liquiditätsplanung zugrunde liegenden Annahmen beurteilt und nachvollzogen, ob die Unternehmens- und Liquiditätsplanung sachgerecht auf der Grundlage dieser Annahmen abgeleitet wurde. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt haben wir den unten beschriebenen Sachverhalt als den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, der in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen ist.
1 Werthaltigkeit der Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen (Gesamtengagement)
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: 1 Sachverhalt und Problemstellung
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
1 In dem Jahresabschluss der STS Group AG werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 14,3 Mio. EUR und Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 10,6 Mio. EUR (73,3% der Bilanzsumme) ausgewiesen. Weiterhin werden in der Bilanz Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 6,2 Mio. EUR ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind zum Nominalwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert zu bewerten. Bei der Überprüfung der Werthaltigkeit des Gesamtengagements werden auch die beizulegenden Werte der mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen berücksichtigt, da diese einen wesentlichen
2 Jahresabschluss 3 Anhang
Einfluss auf den beizulegenden Wert des Gesamtengagements der STS Group AG haben können. Eine Ermittlung des jeweiligen beizulegenden Werts des Gesamtengagements an einer Beteiligung erfolgt, sofern Anzeichen für einen möglichen Wertminderungsbedarf vorliegen. In diesem Zusammenhang werden die Beteiligungen daraufhin untersucht, ob der Beteiligungsbuchwert nicht durch entsprechendes (anteiliges) Eigenkapital der Gesellschaft gedeckt ist, die Gesellschaft eine Verlusthistorie aufweist oder sonstige Indikatoren vorliegen, die zu einer dauerhaften Wertminderung des Gesamtengagements an der Beteiligung führen könnten. Die beizulegenden Werte für Beteiligungen werden grundsätzlich als Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, ermittelt. Hierbei wurden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Aus den Untersuchungen auf Anzeichen eines Wertminderungsbedarfs und den ermittelten beizulegenden Werten ergab sich für das Geschäftsjahr kein Abwertungsbedarf. Das Ergebnis der Untersuchungen und Bewertungen ist insbesondere von Planungsrechnungen, der Einschätzung künftiger Zahlungsmittelzuflüsse sowie von Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten abhängig, die mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet sind. Vor diesem Hintergrund und angesichts der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der STS Group AG war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Überprüfung der Werthaltigkeit der Anteile und Ausleihungen an und Forderungen gegen verbundene Unternehmen nachvollzogen und beurteilt. Wir haben anhand von Jahresabschlüssen und Reporting Packages nachvollzogen, dass das Gesamtengagement an der Beteiligung durch das Eigenkapital der Gesellschaft gedeckt ist und eine Verlusthistorie nicht besteht. Darüber hinaus haben wir Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft durchgeführt, Unterlagen auf Sachverhalte durchgesehen, die zu einer Wertminderung des Gesamtengagements gegenüber einzelnen verbundenen Unternehmen führen könnten und diesbezüglich auch Informationen der gesetzlichen Vertreter eingeholt. Ebenfalls haben wir uns die Planungsrechnungen der verschiedenen Gesellschaften angesehen und nachvollzogen, dass sich daraus ebenfalls nicht auf eine dauerhafte Wertminderung des Gesamtengagements schließen lässt. Die Angemessenheit der in den Planungsrechnungen verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der von den gesetzlichen Vertretern genehmigten Fünf-Jahresplanung beurteilt. Für die Gesellschaften mit einem Eigenkapital unter dem Beteiligungsbuchwert, einer Verlusthistorie oder sonstigen Indikatoren, die zu einer dauerhaften Wertminderung der Beteiligung führen könnten, haben wir die entsprechende Ermittlung des beizulegenden Werts für diese Beteiligung erhalten und beurteilt, ob die beizulegenden Werte sachgerecht ermittelt wurden und Auswirkungen auf den Buchwert der Beteiligung haben.
Das von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft angewandte Vorgehen und die zugrunde gelegten Bewertungsparameter und Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Forderungen gegen und Ausleihungen an diese verbundenen Unternehmen sachgerecht vorzunehmen.
3 Die Angabe der Gesellschaft zu den Anteilen und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen und den Forderungen gegen verbundenen Unternehmen ist im Anhang in dem Abschnitt 2. "Bilanzierungsund Bewertungsmethoden" sowie in den Punkten 4.3 und 4.4 und im Anlagenspiegel der Gesellschaft enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichtes – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen –, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
2 Jahresabschluss 3 Anhang
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
2 Jahresabschluss 3 Anhang
Wir wurden von der Hauptversammlung am 17. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 6. Dezember 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der STS Group AG, Hallbergmoos, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dietmar Eglauer."
München, den 6. April 2020
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dietmar Eglauer Christoph Tübbing Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
STS Group AG Zeppelinstraße 4 85399 Hallbergmoos Telefon: +49 (0)811 12 44 94-0 Fax: +49 (0)811 12 44 94-99
Verantwortlich: STS Group AG Text & Redaktion: STS Group AG Gestaltung und Umsetzung: Anzinger und Rasp, München
STS Group AG Zeppelinstraße 4 85399 Hallbergmoos
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.