Annual Report • Apr 11, 2020
Annual Report
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Geschäftsbericht 2019 Zur Rose Group
| Highlights und Lowlights | 3 |
|---|---|
| Profil | 4 |
| Kennzahlen | 5 |
| Brief an die Aktionäre | 6 |
| CEO-Interview | 11 |
| Segment Schweiz | 15 |
| Segment Deutschland | 21 |
| Segment Europa | 27 |
| Corporate Governance | 29 |
| Vergütungsbericht | 45 |
| Konzernrechnung der Zur Rose-Gruppe | 55 |
| Jahresrechnung der Zur Rose Group AG | 115 |
| Alternative Leistungskennzahlen der Zur Rose-Gruppe | 128 |
| Kontakt, Impressum | 130 |
Umsatzplus 30%
Migros und Zur Rose intensivieren Zusammenarbeit über gemeinsame Joint Ventures
Starkes Wachstum in Deutschland untermauert klare Marktführerschaft
Ärztegeschäft mit
Umsatzwachstum 7.2%
Partnerschaften mit KRY, Deutschem Hausärzteverband und Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands
Anleihe: Mittelzufluss 200
Mio.
Debatte um Preisbindung geht weiter
Zur Rose Bestand- teil von kosten- dämpfenden Versicherungsmodellen
Gesetz zur eRezept-Einführung in Deutschland in Kraft
Stilllegung apo-rot-Standort Hamburg
Proof of Concept: eRezept im Pilotprojekt mit der Techniker Krankenkasse
Markteintritt Frankreich
Die Schweizer Zur Rose-Gruppe ist Europas grösste E-Commerce-Apotheke und eine der führenden Ärztegrossistinnen in der Schweiz. Darüber hinaus betreibt sie den in Südeuropa führenden Marktplatz für apothekenübliche Gesundheits- und Pflegeprodukte. Das Unternehmen ist international mit starken Marken präsent, unter anderem mit Deutschlands bekanntester Apothekenmarke DocMorris. Zur Rose beschäftigt an ihren Standorten in der Schweiz, Deutschland, den Niederlanden, Spanien und Frankreich über 1 800 Mitarbeitende. 2019 erwirtschaftete sie einen Umsatz von 1 569 Millionen Franken (inklusive medpex) bei rund 7 Millionen aktiven Kunden in Kernmärkten Europas.
Mit ihrem Geschäftsmodell bietet die Zur Rose-Gruppe eine qualitativ hochwertige, sichere und kostengünstige pharmazeutische Versorgung. Sie zeichnet sich zudem aus durch die stetige Weiterentwicklung digitaler Services im Bereich Arzneimittelmanagement unter Verwendung von KI-gestützten Anwendungen und neuen Technologien. Darüber hinaus treibt Zur Rose die Positionierung als umfassende Gesundheitsdienstleisterin aktiv voran. Mit dem Aufbau einer digitalen Gesundheitsplattform – das Zur Rose-Ökosystem – vernetzt sie Produkte, Dienstleistungen und digitale Services von qualifizierten Anbietern. Die Leistung von Zur Rose wird es sein, diese Angebote zu den Kunden und Patienten zu bringen und eine relevante Selektion vorzunehmen. Ziel ist es, die Menschen lückenlos zu begleiten und zu befähigen, die eigene Gesundheit mit Produkten und digitalen Lösungen optimal zu managen.
Die Aktien der Zur Rose Group AG sind an der SIX Swiss Exchange kotiert (Valor 4261528, ISIN CH0042615283, Ticker ROSE).
| 2019 | 2018 | 2017 | |
|---|---|---|---|
| Mio. CHF | Mio. CHF | Mio. CHF | |
| Umsatz inkl. medpex | 1) 1 568.7 | – | – |
| Umsatz | 1 355.5 | 1 207.1 | 982.9 |
| Umsatzwachstum in % zum Vorjahr | 12.3 | 22.8 | 11.8 |
| Bruttomarge in % des Umsatzes | 15.4 | 15.8 | 14.9 |
| Betriebsergebnis vor Abschreibungen und | |||
| Amortisationen (EBITDA) in % des Umsatzes |
−13.8 −1.0 |
2) –14.0 2) −1.2 |
−21.2 −2.2 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | −45.7 | 2) –32.9 | −38.3 |
| in % des Umsatzes | −3.4 | 2) –2.7 | −3.9 |
| Unternehmensergebnis | −52.4 | −39.1 | −36.3 |
| in % des Umsatzes | −3.9 | −3.2 | −3.7 |
| Eigenkapital | 405.5 | 443.6 | 294.2 |
| in % der Bilanzsumme | 40.9 | 61.1 | 63.7 |
| Investitionen | 41.5 | 31.5 | 22 |
| Personalbestand in Vollzeitstellen per Jahresende | 1 710 | 1 314 | 1 106 |
1) Da das Herauslösen des Versandgeschäfts noch nicht abgeschlossen ist, konnten 2019 noch keine Umsätze von medpex konsolidiert werden.
2) Änderung der Darstellung von Fair-Value-Anpassungen von bedingten Kaufpreisleistungen (Earn-out)
Die Zur Rose-Gruppe hat ihre kommunizierten Ziele für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 erreicht. Mit einem Umsatzwachstum von 30 Prozent auf CHF 1 568.7 Mio. untermauerte sie ihre klare umsatzmässige Nummer-1-Position der E-Commerce-Apotheken in Europa. Auch künftig will sie den eingeschlagenen Wachstumskurs fortsetzen und die sich bietenden Chancen aufgrund der niedrigen Online-Durchdringung im Apothekenmarkt und der zunehmenden Digitalisierung forciert wahrnehmen.
Mit einem Umsatzwachstum von 30 Prozent auf CHF 1 568.7 Mio. (inklusive medpex-Verkäufe) setzte die Zur Rose-Gruppe die Wachstumsdynamik im Berichtsjahr weiter fort. Die EBITDA-Marge liegt mit minus 1.0 Prozent am unteren Ende des prognostizierten Zielkorridors. Das Ergebnis wurde durch verschiedene Sondereffekte beeinflusst. Die Integration der Logistikaktivitäten von apo-rot am Standort Heerlen war aufwendiger als erwartet und bedingte die Umstellung vom Zwei- auf einen Drei-Schicht-Betrieb, der voraussichtlich noch bis zur Inbetriebnahme des neuen Distributionszentrums andauert. Weiter haben die Initialaufwendungen für den Markteintritt Frankreich, wo die Regierung den Versand rezeptfreier Medikamente künftig ermöglichen will, das Ergebnis belastet. Demgegenüber schlugen sich die Transaktionen im Rahmen der zwei gegründeten Joint Ventures mit Medbase wie auch die vorzeitige Beendigung des Earn-out für die medpex-Gründer positiv im Ergebnis nieder. Unter Berücksichtigung aller Sondereffekte blieb das Betriebsergebnis (EBITDA) mit minus CHF 13.8 Mio. auf der Höhe des Vorjahres. Das Unternehmensergebnis verschlechterte sich aufgrund von erhöhten Abschreibungen im Zusammenhang mit den akquirierten Unternehmen von minus CHF 39.1 Mio. auf minus CHF 52.4 Mio.
Deutliches Wachstum in Deutschland — In Deutschland vermochte die Zur Rose-Gruppe den Umsatz inklusive medpex-Verkäufen markant um 45.4 Prozent auf CHF 976.0 Mio. zu steigern. Im Berichtsjahr wurde die Halle des Logistikerweiterungsbaus im niederländischen Heerlen fertiggestellt und mit dem Innenausbau und der Installation der Anlagen begonnen. Das neue Distributionszentrum wird voraussichtlich wie geplant im Laufe des Jahres 2021 in Betrieb genommen. Damit können die Versandaktivitäten für den deutschen Markt in Heerlen mit substanziellen Effizienzeffekten zentralisiert werden. Im Rahmen der Integrationsaktivitäten hat die Zur Rose-Gruppe Marketing, Service und IT von apo-rot Ende 2019 in Heerlen gebündelt und den Standort Hamburg stillgelegt. Die Synergien dieses Integrationsschrittes werden sich 2020 positiv auswirken.
Eigene erprobte E-Rezept-Technologie in Pilotprojekten im Einsatz — Die Einführung des elektronischen Rezepts in Deutschland bedeutet im Hinblick auf einen vollständig digitalen Versorgungsprozess der Patientinnen und Patienten einen grossen Fortschritt. DocMorris lancierte im Berichtsjahr Pilotprojekte mit dem Deutschen Hausärzteverband, dem Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands (SpiFa) und dem Telemedizinanbieter KRY. Im Rahmen dieser Projekte vernetzt die eigene erprobte E-Rezept-Technologie der Zur Rose-Gruppe zusammen mit der dazu gehörenden App Arzt, Patienten und Apotheke bis hin zur Abrechnung. Die Kooperation mit KRY beinhaltet zusätzlich die Video-Konsultation eines Arztes via App auf dem Smartphone. In diesem Lichte ist auch die vollständige Übernahme der ClinPath GmbH und des gemeinsamen Joint-Venture-Unternehmens eHealth-Tec GmbH, zweier kleiner Gesellschaften im Bereich digitaler Lösungen im Gesundheitswesen, zu sehen. Die Gruppe konnte sich dadurch technisches Know-how sichern.
Stärkung der Marktposition in der Schweiz über Kooperationen — Trotz regulatorisch bedingter Preissenkungen gelang es Zur Rose, den Umsatz in der Schweiz um 5.0 Prozent auf CHF 553.7 Mio. und damit deutlich über dem geringen Marktwachstum von 2.8 Prozent zu steigern. Insbesondere die Neukundenentwicklung im Ärztegeschäft sowie neue digitale Services, die den Arztpraxen einen Mehrwert bieten, trugen zum Umsatzwachstum bei. Im Retailgeschäft entschieden sich Zur Rose und Medbase, ihre Zusammenarbeit auszubauen. Seit Anfang 2020 führen sie die Shop-in-Shop-Apotheken in Migros-Filialen und den Webshop gemeinsam über zwei Joint Ventures: Das Shopin-Shop-Konzept, das bislang in Bern, Basel und Zürich erfolgreich umgesetzt wird, rollen die beiden Partner unter der Marke Zur Rose weiter aus. Mit dem zweiten Joint Venture vertiefen Zur Rose und Medbase ihre Zusammenarbeit im E-Commerce-Bereich: Sie betreiben unter zurrose-shop.ch einen Webshop für frei verkäufliche Gesundheitsund Pflegeprodukte, bei deren Kauf Kundinnen und Kunden auch Cumulus-Punkte sammeln können. Mittelfristig soll der Webshop als Marktplatz betrieben werden, auf dem weitere Partner ihre Produkte anbieten können. Zur Rose erwartet durch die Intensivierung der strategischen Zusammenarbeit erhebliche Synergien.
Fortschreitende Expansion in europäischen Kernmärkten — Im Segment Europa, welches das Marktplatzgeschäft in Spanien und Frankreich sowie von grenzüberschreitend rund 20 Ländern umfasst, verzeichnete PromoFarma ebenfalls ein starkes Umsatzwachstum von 48 Prozent auf CHF 39.7 Mio. Im Februar 2019 erwarb die Zur Rose-Gruppe den französischen Marktplatz DoctiPharma, der zwischenzeitlich in die Plattform von PromoFarma integriert wurde. Über die Marktplatzplattform vertreibt Zur Rose rund 140 000 apothekenübliche Gesundheits- und Pflegeprodukte von rund 7 000 Marken, die von mittlerweile über 800 Partnern, hauptsächlich Apotheken, aber auch Pharmaherstellern, bereitgestellt und verschickt werden.
Nutzung der Chancen der Digitalisierung — Die Digitalisierung verändert die europäische Gesundheitsbranche. Mit Blick auf die Einführung des elektronischen Rezepts in Deutschland erwartet die Zur Rose-Gruppe in den kommenden Jahren eine deutliche Steigerung des Versandmarktanteils verschreibungspflichtiger Medikamente von derzeit lediglich 1 Prozent. Auch in Frankreich, dem zweitgrössten Medikamentenmarkt Europas, sind deutliche Liberalisierungstendenzen spürbar. Die Regierung kündigte im Februar 2020 mittels eines Gesetzesentwurfs zur «Beschleunigung und Vereinfachung des öffentlichen Handels» an, den Verkauf von rezeptfreien Medikamenten so zu vereinfachen, damit künftig der Onlineversand möglich wäre. Beide Veränderungen würden ein starkes Momentum zugunsten des Geschäftsmodells von Zur Rose bewirken.
Digitale Transformation mit drei Technologiehubs — Zur Rose hat frühzeitig in die Technologie investiert und baut ihre Kompetenzen an den drei Technologieentwicklungszentren Berlin, Winterthur und Barcelona laufend weiter aus. Diese Tech-Hubs sind denn auch der Dreh- und Angelpunkt für die digitale Transformation des Unternehmens. Am Standort Berlin setzt DocMorris ihre Plattformstrategie um und baut in den kommenden Monaten einen offenen und unabhängigen Marktplatz für Gesundheitsdienstleister auf. Weiter arbeiten interdisziplinäre Teams in den Tech-Hubs an der Entwicklung digitaler Gesundheitsservices. Hauptfokus ist der Aufbau eines Gesundheitsökosystems, auf welchem sich qualifizierte Anbieter mit Produkten, Dienstleistungen und digitalen Services vernetzen. Zur Rose verfolgt damit den Anspruch, die Patienten zu begleiten und zu befähigen, die eigene Gesundheit mit Produkten und digitalen Lösungen optimal zu managen.
Ausblick — Zufolge der Verschiebung des Fokus von OTC zu eRx erwartet das Management 2020 eine Umsatzsteigerung um rund 10 Prozent (inklusive medpex-Verkäufen) und ab kommendem Jahr eine deutliche Umsatzzunahme im Bereich rezeptpflichtiger Medikamente. Bereinigt um Aufwendungen durch zusätzliche Wachstumsinitiativen, insbesondere im Bereich elektronisches Rezept und für europäische Opportunitäten, wird 2020 ein ausgeglichenes Ergebnis auf EBITDA-Stufe angestrebt. Auswirkungen des Coronavirus auf das Geschäft sind im Ausblick nicht berücksichtigt. Die mittelfristige, um Wachstumsinitiativen bereinigte EBITDA-Zielmarge liegt bei rund 8 Prozent bei einem Umsatz von über CHF 3 Mrd. Durch die Implementierung des Gesundheitsökosystems besteht langfristig ein weiteres relevantes EBITDA-Potenzial.
Im Zusammenhang mit der Covid-19-Situation hat die Sicherstellung der Medikamentenversorgung oberste Priorität. In der Schweiz kommt Zur Rose als Teil der «Kontinuitätsplanung Heilmittelversorgung» des Bundes zudem eine besondere Rolle zu. Die Zur Rose-Gruppe erwartet durch die aktuelle globale Covid-19-Krise eine deutlich schnellere Marktakzeptanz für den Medikamentenversand und digitale Gesundheitsdienstleistungen.
Dank — Die operativen und strategischen Initiativen im weiterhin herausfordernden Wettbewerbsumfeld werden wir gemeinsam mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umsetzen, denen wir für ihren grossen persönlichen Einsatz, die Kompetenz und die Flexibilität danken. Ein besonderes Dankeschön gebührt auch unseren Kundinnen und Kunden für ihr Vertrauen sowie Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, für Ihre Treue.
Prof. Stefan Feuerstein Präsident des Verwaltungsrats
Walter Oberhänsli Delegierter des Verwaltungsrats und CEO

STEFAN FEUERSTEIN (links) UND WALTER OBERHÄNSLI.
Walter Oberhänsli im Gespräch über Digitalisierung im Gesundheitswesen, «Empowerment» von Patientinnen und Patienten und die Zukunft der Zur Rose-Gruppe.
Walter Oberhänsli, die Digitalisierung, die andere Branchen schon vor geraumer Zeit überrollt hat, greift zunehmend auch im Gesundheitswesen. Welche Veränderungen kommen damit auf uns zu?
Die Digitalisierung wird das Gesundheitswesen in den kommenden Jahren durchdringen und das Verhalten der Patientinnen und Patienten verändern. Wie in anderen Branchen werden die Patienten von mehr Convenience profitieren, aber im Gesundheitswesen kommen zwei wichtige Aspekte hinzu: Zum einen wird die Behandlungsqualität massiv verbessert. Indem Medienbrüche durch das heute übliche Übertragen gesundheitsrelevanter Informationen von Papier auf EDV vermieden werden, lassen sich mögliche Wechselwirkungen jederzeit erkennen und Fehlmedikationen verhindern. Zum anderen ergeben sich daraus letztlich Kosteneinsparungen. Die Digitalisierung ist ein Rezept, um die Kosten im Gesundheitswesen zu senken.
Voraussetzung für eine echte Digitalisierung beim Versand von Arzneimitteln bildet das elektronische Rezept. Was leistet ein solches E-Rezept, das es so unverzichtbar macht?
Dem elektronischen Rezept kommt in verschiedener Hinsicht eine Schlüsselrolle zu. Erstens verbessert es die Qualität des Prozesses, da wie erwähnt durch die elektronische Verarbeitung Medienbrüche vermieden werden. Zweitens erhöht es die Effizienz, weil, wie im Beispiel von Deutschland, nicht mehr 500 Millionen Rezepte pro Jahr von mehreren Personen in die Hand genommen werden müssen. Und drittens stellt es für Patientinnen und Patienten eine erhebliche Erleichterung dar. Sie können das elektronische Rezept in der nächstgelegenen Apotheke einlösen; oder sie können es einer Versandapotheke übermitteln und erhalten ihre Arzneimittel zugeschickt – genauso wie es in anderen Lebensbereichen auch der Fall ist. Das elektronische Rezept entspricht der heutigen Lebensrealität.
«Die Digitalisierung ist ein Rezept, um die Kosten im Gesundheitswesen zu senken.»
In Deutschland steht die Einführung des elektronischen Rezepts Mitte 2020 bevor. Wie hat sich die Zur Rose-Gruppe darauf vorbereitet?
Gestützt auf unsere Erfahrungen in der Schweiz, haben wir frühzeitig in eine eigene E-Rezept-Technologie investiert. Die Zur Rose-Gruppe nimmt dadurch als Systemanbieterin für E-Rezept-Lösungen eine Vorreiterrolle im deutschen Markt ein. Bis Ende Juni 2020 wird die Gematik die Spezifikationen und Zulassungsverfahren für das E-Rezept schaffen. Dabei werden die Erfahrungen aus den laufenden Pilotprojekten in die Überlegungen miteinbezogen. Im Rahmen von strategischen Partnerschaften setzen wir daher technisch verschiedene E-Rezept-Pilotprojekte um und verfügen so über viele Schnittstellen zu den angebundenen Systemen und Plattformen. Damit haben wir intern und extern bereits die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um uns jederzeit reibungslos und schnell an die Telematikinfrastruktur anzubinden.
«Das Zur Rose-Ökosystem vernetzt verschiedene Angebote von Gesundheitsdienstleistern und schafft so einen Marktplatz.»
DocMorris ist in Deutschland Kooperationen mit dem Hausärzteverband und mit dem Gesundheitsunternehmen KRY eingegangen. Dabei geht es darum, den medizinischen Versorgungsprozess vollständig zu digitalisieren. Was bedeutet dies konkret?
Im Rahmen des sektorenübergreifenden Pilotprojekts mit dem Hausärzteverband vernetzt unsere E-Rezept-Technologie zusammen mit der dazugehörenden App Hausarzt, Patienten und Apotheke bis hin zur Abrechnung. Der Arzt benutzt eine Software, mit der er elektronisch verschreibt und der Patientin oder dem Patienten einen QR-Rezeptcode sendet. Mittels dieses Codes können diese ihr Rezept per App, E-Mail oder als Ausdruck einlösen – sei es via Versand oder stationär. Die Kooperation mit KRY, dem führenden Telemedizinanbieter Europas, geht noch einen Schritt weiter: Patienten können über ihre App auf dem Smartphone einen Video-Kontakt zu einer Ärztin oder einem Arzt herstellen. Nach der Konsultation via Telefon können Letztere ein Rezept ausstellen und der Patientin oder dem Patienten digital auf die App senden. Doc-Morris ist als Apothekenpartner über einen nahtlosen Prozess in die KRY-App eingebunden.
Das Zur Rose-Ökosystem vernetzt verschiedene Angebote von Gesundheitsdienstleistern und schafft so einen Marktplatz. Heute sehen sich Patientinnen und Patienten einer Fülle von Gesundheitsangeboten gegenüber. Das macht es ihnen schwer, überhaupt geeignete Angebote zu finden. Unsere Leistung wird darin bestehen, alle Angebote digital zu vernetzen und mithilfe von künstlicher Intelligenz eine relevante Selektion vorzunehmen, sodass die Patienten sehr leicht die für sie richtige Auswahl treffen können. Letztlich führt dies dazu, dass sie ihre Gesundheit besser managen können. Man könnte auch von «Empowerment» der Patienten sprechen. Die Gesundheitsdienstleister erhalten andererseits die Möglichkeit, ihr Produktangebot und ihre Services auf einer offenen digitalen Plattform anzubieten, um sich so mit einem grossen Kreis von Patientinnen und Patienten zu verbinden.
Unsere bedeutendsten Märkte sind die Schweiz und Deutschland. Entsprechend wollen wir das Marktplatzmodell als nächstes in diesen beiden Märkten lancieren – zunächst in Deutschland und in einem zweiten Schritt in der Schweiz. In Spanien und Frankreich betreiben wir bereits einen E-Commerce-Marktplatz für freiverkäufliche, apothekenübliche Produkte, über den die angeschlossenen Partnerapotheken den schnellen und investitionsarmen Zugang zum Onlineversand erhalten.
Kommen wir nochmals zurück auf Ihr Stichwort «Empowerment». Sie wollen die Patienten befähigen, ihre Gesundheit selbst zu managen. Was macht Sie so zuversichtlich, dass die Patienten dies auch tatsächlich wollen?
Ich glaube, es entspricht einem generellen Trend, dass Patienten über ihre Diagnose und ihre Therapie Bescheid wissen wollen. Zum Beispiel, ob eine Anwendung oder ein vom Mediziner verschriebenes Medikament vielleicht Nebenwirkungen hat oder generell verträglich ist. Sie wollen eine Zweit- oder Drittmeinung einholen. Wir sind überzeugt, dass ein grosses Bedürfnis besteht, solche Informationen auf schnelle und einfache Art zu erhalten. Diese Wissensvermittlung wird dazu führen, dass Patientinnen und Patienten ein besseres Verständnis haben, und dies ist wiederum Grundlage dafür, dass Therapien und Medikationen eine bessere Wirkung erzielen. Es geht darum, dass die Patientin oder der Patient weiss, was er oder sie tut. Und es geht darum, ihnen zu helfen, nicht nur gesund zu werden, sondern vor allem auch gesund zu bleiben. Darin liegt der grosse Nutzen dieses Ansatzes.
Unsere Vision ist, dass Zur Rose in fünf Jahren die Gesundheitsplattform in Europa ist, auf der Patientinnen und Patienten alles bekommen, was sie rund um ihre Gesundheit benötigen. Wir möchten sie letztlich in die Lage versetzen, ihre Gesundheit so zu managen, dass sie zu gesünderen Menschen werden.

WALTER OBERHÄNSLI
Das Sorgenbarometer zeigte 2019 erneut, wie sehr die Kostenzunahme im Gesundheitswesen die Schweizer Bevölkerung beschäftigt: Hinter der Altersvorsorge belegt das Thema Platz zwei. Im Dezember präsentierte der Bundesrat seine gesundheitspolitische Strategie 2020 bis 2030. Darin betont er die Wichtigkeit einer qualitativ hochstehenden Versorgung bei gleichzeitig notwendiger Eindämmung des Kostenwachstums. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens sei dafür ein Schlüsselelement und deshalb gezielt zu fördern. Der Handlungsbedarf in der Schweiz ist gross – im internationalen Vergleich schneidet sie schlecht ab.
Preissenkungen und Versorgungsengpässe im Medikamentenmarkt — Gemessen zu Fabrikabgabepreisen belief sich das Gesamtvolumen im Medikamentenmarkt 2019 auf CHF 6.1 Mrd. und nahm dabei im Vergleich zum Vorjahr trotz staatlicher Preissenkungen leicht zu. Mit der Überprüfung des letzten Drittels der Arzneimittel auf der Spezialitätenliste schloss das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die laufende Überprüfungsrunde der Arzneimittelpreise im Herbst des Berichtsjahres ab. Insgesamt wurden dabei laut BAG in den Jahren 2017 bis 2019 rund CHF 450 Mio. an Einsparungen realisiert. Bei über der Hälfte der 2019 überprüften Originalpräparate und Generika verfügte das Amt Preissenkungen. Die Massnahmen erhöhten den Margendruck auf Medikamente weiter.
Zu reden gaben 2019 auch die zunehmenden Versorgungsengpässe bei Medikamenten. Die Anzahl Meldungen zu Versorgungsstörungen hat sich seit 2016 mehr als verdoppelt. Gemäss dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) ist diese Verschlechterung der Versorgungssituation vor allem auf den globalen Wirkstoffmangel, den Kostendruck verbunden mit Marktrückzügen sowie die Zunahme logistischer Probleme zurückzuführen.
Kostendämpfungspaket vom Bundesrat an das Parlament überwiesen — Im August überwies der Bundesrat die Botschaft zum ersten sogenannten Kostensenkungspaket ans Parlament. Darin schlägt er neun Massnahmen vor, die das Kostenwachstum im Gesundheitswesen bremsen sollen: Zur Rose begrüsst Massnahmen, die das Bewusstsein aller Marktteilnehmer schärfen wie beispielsweise die Pflicht einer verständlichen Rechnungskopie für Patienten oder der Auftrag an die Tarifpartner, in ihren Verträgen Massnahmen zur Steuerung der Kosten und Leistungen einzuführen. Ebenso unterstützt das Unternehmen den vorgesehenen Experimentierartikel, der es erlaubt, innovative, kostensenkende Projekte zeitnah zu testen und umzusetzen. Bezüglich der angestrebten Senkung der Medikamentenkosten setzte sich Zur Rose weiterhin dafür ein, dass die günstigeren Abgabekanäle von Medikamenten – der Arzneimittelversand und die ärztliche Selbstdispensation – nicht weiter gegenüber anderen Abgabekanälen diskriminiert werden.
Geplante Vertriebsmargensenkung nach KLV — Der Bundesrat will den Vertriebsanteil von Arzneimitteln gemäss Artikel 38 der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV massiv senken und damit rund CHF 50 Mio. zusätzliche Einsparungen erreichen. Zur Rose engagiert sich für die Versorgungssicherheit der Schweizer Bevölkerung mit Medikamenten und bietet deshalb das gesamte Medikamentenspektrum an. Damit trägt das Unternehmen Risiken, die mit dem kapitalintensiven Vorhalten von Arzneien im mittleren bis teuren Preissegment verbunden sind. Andere Marktteilnehmer können oder wollen diese Risiken zum Teil nicht tragen. Wiederholt hat Zur Rose darauf hingewiesen, dass die geplante Vertriebsmargensenkung die Versorgungssicherheit gefährdet und Versandapotheken benachteiligt: Denn betroffen wären insbesondere Medikamente der mittel- bis hochpreisigen Segmente, die im Produktemix einer Versandapotheke im Vergleich zu stationären Apotheken einen besonders hohen Anteil ausmachen.
Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich (VITH) — Als Ausführungsrecht zum revidierten HMG trat per 1. Januar 2020 die VITH in Kraft. Sie regelt unter anderem die Preisrabatte und Abgeltungen im Zusammenhang mit Arzneimittellieferungen neu.
Elektronisches Rezept analog Deutschland auch in der Schweiz fördern — Soll eine höhere eHealth-Durchdringung in der Schweiz erreicht werden, muss das elektronische Rezept Standard werden: Dies zeigt auch eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung*. In einem Vergleich der Gesundheitssysteme von 14 EU- und drei ausgewählten OECD-Ländern rangiert die Schweiz bezüglich des eHealth-Index abgeschlagen auf Rang 14 von 17. Führend sind Länder, in denen eine landesweite eHealth-Strategie umgesetzt wurde und das elektronische Rezept Standard ist. Aufgrund fehlender Anreize wird das elektronische Rezept in der Schweiz allerdings bislang noch kaum genutzt. Dies obschon klar ist, dass die Patientensicherheit mit der elektronischen Verschreibung verbessert wird: Sie erhöht die Verschreibungs- und Fälschungssicherheit und senkt das Risiko einer Fehlmedikation und damit verbundener Folgekosten für das Gesundheitssystem.


Quelle: IQVIA, 2019
* «SmartHealthSystems – Digitalisierungsstrategien im internationalen Vergleich», November 2018
Wie auf Ebene der Gruppe trieb Zur Rose auch im Segment Schweiz die Weiterentwicklung hin zu einem Gesundheitsökosystem voran. Digitale Zugänge bringen die Dienstleistungen näher zum Kunden, erlauben ein besseres Monitoring des Behandlungspfades und sind Voraussetzung, um eine höchstmögliche Qualität und Wirksamkeit der Medikation zu erreichen.
Erfreuliche Entwicklung des Segments Schweiz — Trotz regulatorisch bedingter Preissenkungen steigerte Zur Rose 2019 den Umsatz in der Schweiz um 5.0 Prozent auf CHF 553.7 Mio. und wuchs damit deutlich über dem Markt. Ein wesentlicher Faktor war wiederum das Ärztegeschäft (Professional Services), das ein Umsatzwachstum von 7.2 Prozent verzeichnete. Auch die Bereiche Retail und das stationäre Geschäft (B2C) entwickelten sich positiv. Allerdings beeinträchtigten die staatlichen Preissenkungen insbesondere hochpreisiger Medikamente sowie Therapieumstellungen im Specialty Care-Bereich das sonst erfolgreiche B2C-Geschäft.
Ausbau des Marktanteils im Ärztegeschäft (Professional Services) — Im Ärztegeschäft erhöhte Zur Rose den Marktanteil von 24.5 auf 25 Prozent. Auch 2019 führte Zur Rose über 50 Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen für Ärzte und medizinische Praxisassistentinnen zu Fragen rund um den Medikationsprozess und der Steigerung der Therapietreue durch. Weiterhin begleitet Zur Rose Arztpraxen bei der Digitalisierung des Praxismanagements. Beispielhaft genannt seien folgende Services: Smart Order erlaubt den Arztpraxen, das Bestellverhalten zu optimieren, Bestellungen effizienter abzuwickeln, Nota--Positionen zu vermeiden und von günstigeren Logistikkonditionen zu profitieren. Das Nota-Konto ermöglicht einen aktuellen Überblick über sämtliche bestellten und momentan nicht lieferbaren Artikel. Die Dauer des Ausstandes wird angezeigt, und Änderungen und Anpassungen der Bestellung sind schnell und unkompliziert möglich. Dank dem elektronischen Medikationsplan kann der Arzt Medikationen elektronisch erfassen und mit anderen Ärzten teilen. Der Medical Safe ermöglicht es Ärzten, ihren Patienten Berichte, Rezepte, Röntgenbilder, Medikationspläne oder Befunde in digitaler Form datenschutzkonform zuzustellen.
Automatisierung des Medikationsmanagements — Im Rahmen mehrerer Projekte unterstützte Zur Rose Arztpraxen bei der Einführung von Medikamentenautomaten für die Praxisapotheke. Damit wird eine Optimierung des Medikamentensortiments in der Praxis erwirkt, die Medikamentenverfügbarkeit verbessert und ein effizienterer, zeitsparenderer Ablauf der Administration erreicht.
Specialty Care für Patienten mit komplexen Therapien — Die Fachpersonen von Specialty Care unterstützen Patienten mit komplexen Therapien zu Hause oder in Praxisräumlichkeiten bei der korrekten Medikamentenverabreichung, beispielsweise bei der Durchführung von Infusionstherapien. Das Angebot wurde im Berichtsjahr weiterentwickelt und das HomeCare-Team personell verstärkt.
Gründung zweier Joint Ventures mit Medbase im Retailbereich — 2019 entschieden Zur Rose und Medbase, die Healthcare-Providerin der Migros, ihre Zusammenarbeit im Rahmen zweier Joint Ventures weiter auszubauen. Das erste Joint Venture betrifft den Roll-out der Shop-in-Shop-Apotheken in Migros-Filialen. Die drei Piloten in den Städten Bern, Basel und Zürich wurden von den Migros-Kunden sehr gut aufgenommen und haben die gesteckten Ziele mehr als erfüllt. Das Konzept soll deshalb unter der Marke Zur Rose weiter ausgerollt werden. Zu diesem Zweck wurden die bestehenden Shop-in-Shop-Apotheken sowie die Zur Rose-Apotheke in der Welle 7 in Bern in das Joint Venture mit Medbase überführt.
Mit dem zweiten Joint Venture vertiefen Zur Rose und Medbase ihre Zusammenarbeit im E-Commerce-Bereich: Fortan betreiben sie unter zurrose-shop.ch einen gemeinsamen Webshop für frei verkäufliche Gesundheits- und Pflegeprodukte. Er soll mittelfristig als Marktplatz betrieben werden, auf dem auch weitere Partner ihre Produkte anbieten können. Der Zur Rose-Webshop wies im Berichtsjahr ein stabiles Umsatzwachstum über Plan auf, wobei die Kundenbindung weiter gesteigert werden konnte. Auch die Neukundenzahlen nahmen signifikant zu, was unter anderem auf die Einführung neuer Angebotsformate sowie eine Intensivierung des digitalen Marketings zurückzuführen ist. Das Produktesortiment wurde wiederum erweitert. Verschiedene Massnahmen zielten auf die Optimierung der Kundenfreundlichkeit, so beispielsweise das neue Angebot des Premium-Lieferservices MyDelivery, mit dem Kunden die Möglichkeit haben, Ort, Tag und Zeit ihrer Lieferung selber zu bestimmen. Das Closing beider Joint Ventures erfolgte Ende 2019.
Zufriedene Kunden der Versandapotheke — Die Bestandeskunden der Versandapotheke schätzen den Service, wie eine Ende Jahr durchgeführte Umfrage zeigt: Über 90 Prozent der Befragten sind mit der Dienstleistung zufrieden oder sehr zufrieden. Im Berichtsjahr wurde der Kontrollprozess im Versand zusätzlich verfeinert: Neu prüft Zur Rose unter Einbezug von Smart Data jede Bestellung zusätzlich auf problematische Mehrfachverschreibungen und Abweichungen der verordneten Arzneistoffstärke. Zur Optimierung der elektronischen Bestellung lancierte Zur Rose auf dem Patientenportal zurrose.ch das Rezeptkonto neu. Eine auf die Kundengruppe abgestimmte und barrierefreie Nutzerführung in responsivem Design vereinfacht die digitale Nachbestellung von Medikamenten auf Dauerrezept.

ApoBox als innovatives Angebot von Zur Rose und Selecta — Im Frühjahr präsentierten Zur Rose und Selecta am Hauptsitz des Automatenanbieters in Kirchberg im Kanton Bern die erste ApoBox der Schweiz. Kundinnen und Kunden können seither 45 verschiedene Beauty- und Gesundheitsprodukte rund um die Uhr bequem aus dem Automaten beziehen. Bis Ende Jahr war die ApoBox an zehn stark frequentierten Standorten der Schweiz verfügbar.
Erhöhte Therapietreue dank Dailymed — Die individuelle Medikamentenverblisterung für Personen, die mehrere Medikamente pro Woche einnehmen, erfreute sich auch im Berichtsjahr zunehmender Beliebtheit. Gegenüber dem Vorjahr konnten sowohl der Umsatz als auch die Anzahl Patienten im Bereich Dailymed um über 50 Prozent gesteigert werden. Gemäss einer Kundenumfrage zeigten sich über 90 Prozent der Verwender zufrieden oder sehr zufrieden mit dem Service. Chronisch kranke Patienten, die Dailymed nutzen, sind von der erhöhten Sicherheit bei der Medikamenteneinnahme sowie von der Convenience überzeugt. Um die Nutzer in der Romandie besser betreuen zu können, wurde der französischsprachige Kundendienst von Dailymed weiter ausgebaut. In der Herstellung der Verblisterung konnten dank diversen Investitionen Effizienzgewinne realisiert und die Produktionskosten weiter gesenkt werden.
Innovative Versorgungslösungen mit Krankenversicherern und Managed Care-Organisationen — In Zusammenarbeit mit verschiedenen Versicherern entwickelt Zur Rose alternative Versicherungsmodelle, welche durch Koordination der Leistungserbringung die Behandlungsqualität verbessern, eine Prämienreduktion für die Versicherten ermöglichen und damit auch einen Beitrag an die Senkung der Gesundheitskosten leisten.
Ein gutes Beispiel dafür ist das innovative alternative Grundversicherungsmodell Multimed, das die CSS gemeinsam mit Zur Rose und weiteren Partnern anlässlich der Prämienrunde im Herbst lanciert hat: Das Produkt legt den Fokus auf die konsequente Koordination des Behandlungspfades zwischen den beteiligten Leistungserbringern, was auch einen Datenaustausch bezüglich der medizinischen Versorgung mit einschliesst. Chronisch kranke Patienten beziehen ihre Medikamente entweder direkt vom Hausarzt oder in einer Versandapotheke.
Im Berichtsjahr hat Zur Rose zudem die Zusammenarbeit mit Managed Care-Organisationen und Ärztenetzwerken intensiviert und ist verschiedene Kooperationen eingegangen. Im Vordergrund steht auch hier die Zielsetzung, gemeinsam Massnahmen für die Verbesserung der Medikationssicherheit und der Therapietreue umzusetzen und damit die Servicequalität für die Patienten zu erhöhen.
Zur Rose als Arbeitgeberin — Ende 2019 beschäftigte Zur Rose in der Schweiz 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Anstellungsbedingungen wurden wiederum verbessert: Unter anderem können neu alle Mitarbeitenden auf Wunsch an einem attraktiven Aktienbeteiligungsprogramm teilnehmen. Zudem profitieren sie im Sinne eines Mobilitätsangebots von vergünstigten Tickets für den öffentlichen Verkehr. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Unternehmen wird im Rahmen eines Projekts gezielt gefördert.
Mit der Gründung der Zur Rose Academy hat Zur Rose das Aus- und Weiterbildungsangebot deutlich ausgebaut. Verschiedene Massnahmen verankerten die ausgeprägt teamorientierte Kultur im Unternehmen weiter. Der im Herbst neu eröffnete Standort auf dem Walzmühleareal verfügt über ein zeitgemässes, offenes Bürokonzept in modernem Design und fördert agiles Arbeiten. Dies widerspiegelt sich auch in einem Organisations-Entwicklungsprozess hin zu einer Business-Kontext-Orientierung, den das Unternehmen initiiert hat.
Zur Rose-Tochter BlueCare als Technologie-Hub von Zur Rose — Im Berichtsjahr hat sich die technologieorientierte Zusammenarbeit in der Gruppe stark intensiviert. BlueCare trägt mit innovativen Softwareapplikationen zur Entwicklung der Systemlandschaft der Zur Rose-Gruppe bei. Beispiele dafür sind die Nachbestellapplikation Remedi sowie die Smart-Data-Rezeptprüfung: Diese verbessert die Patientensicherheit messbar. Die Algorithmen der Rezeptprüfung wurden mit Data Analytics im Smart Data Lab entwickelt, das mittels eines Data Hub künftig automatisiert mit Daten aus den operativen Systemen versorgt wird.
BlueEvidence als führendes Informationssystem für die Umsetzung und Kontrolle der hausärztlich koordinierten Versorgung wurde auch im Berichtsjahr weiterentwickelt. So ist beispielsweise BlueEvidence Praxis mit dem Start des ersten Tessiner Ärztenetzes neu auch auf Italienisch verfügbar. Dem Trend zum Gesundheitszentrum begegnet das System mit neuen Auswertungsmöglichkeiten im BlueEvidence Analyzer. Das Volumen der in BlueEvidence verwalteten Versicherten stieg weiter an.
Auch BlueConnect verzeichnete 2019 eine stark wachsende Nachfrage, wobei sowohl die Nutzerbasis als auch die Nutzung weiter gesteigert werden konnte. Bereits über 1 000 Schweizer Ärzte setzen die Kommunikationsplattform als Ergänzung zu ihrem Praxisinformationssystem ein. Insgesamt werden monatlich mehr als 150 000 datenschutzkonforme Überweisungen und Berichte über die Plattform ausgetauscht.
Zum ersten Mal setzt im Berichtsjahr mit der CSS und ihrem innovativen Produkt Multimed auch ein Krankenversicherer auf die Technologieplattform von BlueCare. Die Vorgaben des Versichertenmodells werden durch die Nutzung der Kommunikationsplattform automatisiert sichergestellt.
In einem gemeinsamen Pilotprojekt mit den Managed Care-Organisationen Argomed und eastcare lancierte BlueCare die neue Applikation BlueMedication. Diese unterstützt den Arzt bei der Medikamententherapie von polymedizierten Patienten und automatisiert den zeitaufwendigen Abgleich der Austrittsmedikation mit der Praxismedikation nach einem Spitalaufenthalt weitgehend. Die Medikationsliste kann mit einem Clinical Decision Support Service geprüft und bei Bedarf optimiert werden. Für die Patienten präsentiert sich die aktualisierte Medikationsliste als übersichtlicher und verständlicher Standard-eMediplan. Die neue elektronische Dienstleistung Medical Safe ermöglicht es der Arztpraxis des Weiteren, datenschutzkonform Dokumente mit Patienten zu teilen. Der Patient kann über sein Smartphone jederzeit auf diese Daten zugreifen. Die Basisversion von Medical Safe ist sowohl für die Praxis als auch für den Patienten kostenlos.
Mitte 2020 wird das elektronische Rezept deutschlandweit eingeführt. Die Gematik hat bis Ende Juni Zeit, die erforderlichen Spezifikationen und Zulassungsverfahren zu schaffen, damit ärztliche Verordnungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel in elektronischer Form übermittelt werden können. Zudem verabschiedete der Bundestag im November 2019 das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation. Die Umsetzung von innovativen Lösungen in diesem Bereich ist ein wesentlicher Bestandteil der Kooperation von DocMorris mit dem Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands.
Marktwachstum in Deutschland1 — Europas grösster Medikamentenmarkt Deutschland stieg 2019 um 7 Prozent auf EUR 46.4 Mrd. Der Marktanteil der Apotheken beläuft sich auf 86 Prozent. Der übrige Umsatzanteil von 14 Prozent wird über Spitäler und Kliniken generiert. Im Apothekenkanal beträgt der Versandanteil mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln knapp 1 Prozent 2, während sich der Versandanteil mit rezeptfreien Arzneien auf 19.4 Prozent beläuft. Der Apothekenumsatz mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln stieg um 7.2 Prozent auf EUR 33 Mrd.; im Bereich der rezeptfreien Präparate erhöhte er sich um 1.5 Prozent auf EUR 5.2 Mrd. Der Umsatz mit rezeptfreien Produkten aus dem Apothekenversandhandel stieg um fast 6 Prozent auf EUR 1.9 Mrd. Davon sind OTC mit 51 Prozent die Produktsparte mit dem höchsten Umsatzanteil, gefolgt von Gesundheitsmitteln, auf die ein Anteil von 27 Prozent entfällt.
1 IQVIA™ Marktbericht, Entwicklung des deutschen Pharmamarktes im Jahr 2019
2 Bundesministerium für Gesundheit: Finanzergebnisse der GKV 1.-3. Quartal 2019 (KV45)
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland — Die EU-Kommission hatte bereits im November 2013 mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens an die deutschen Behörden ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Nach Auffassung der Kommission schränkt das System fester Preise bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nach den deutschen Rechtsvorschriften (Arzneimittelgesetz) die Möglichkeiten der Apotheken ein, Preisnachlässe zu gewähren, und beeinträchtigt demzufolge den Handel zwischen den EU-Ländern. Solche nationalen Vorschriften stellen somit einen Verstoss gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs (Artikel 34 bis 36 AEUV) dar. Die Einschätzung der Kommission wurde mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache Deutsche Parkinson-Vereinigung im Oktober 2016 bestätigt. Deutschland wurde aufgefordert, seine Rechtsvorschriften unverzüglich mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen. Da Deutschland dieser Aufforderung nicht nachgekommen war, beschloss die Kommission im März 2019, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die Bundesrepublik zu übermitteln.
Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung — Im August 2019 trat das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) in Kraft. Das Gesetz enthält einen Fahrplan zur schrittweisen Einführung des elektronischen Rezepts in Deutschland. Die offizielle deutschlandweite Einführung des E-Rezepts ist für Mitte 2020 geplant. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde die Selbstverwaltung, bestehend aus den gesetzlichen Krankenkassen, der kassenärztlichen Vereinigung sowie dem Deutschen Apothekerverband, verpflichtet, innerhalb von sieben Monaten die notwendigen Regelungen für die Verwendung des E-Rezepts auf Basis der Telematikinfrastruktur zu schaffen. Es sollen insbesondere die Regelungen angepasst werden, die bislang die Verordnung von Arzneimitteln ausschliesslich in Papierform vorsehen. Zudem sieht das Gesetz vor, dass Apotheken verschreibungspflichtige Arzneimittel auch nach einer offensichtlichen ausschliesslichen Fernbehandlung abgeben können. Die Gematik hat bis zum 30. Juni 2020 die Massnahmen durchzuführen, die notwendig sind, damit ärztliche Verordnungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel in elektronischer Form übermittelt werden können.
Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken — Im Juli 2019 verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken. Das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, ist in der laufenden Legislaturperiode somit beendet. Bezüglich der weiterhin geplanten Untersagung von Patienten-Boni durch EU-ausländische Versandapotheken befindet sich der Bundesgesundheitsminister in der Abstimmung mit der EU-Kommission – bis zur Erstellung des Geschäftsberichts lag noch keine offizielle Reaktion vor. Damit wird der europarechtlichen Einordnung des Gesetzesvorhabens hinsichtlich des EuGH-Urteils von 2016 und des bereits gegen Deutschland laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens zur Bonusthematik Rechnung getragen. Die EU-Kommission wird unter dieser Massgabe, wie auch ihr Handeln im Vertragsverletzungsverfahren gezeigt hat, die europarechtliche Kompatibilität prüfen. So lange ihre Bewertung noch aussteht, ruht auch das weitere Gesetzgebungsverfahren in Deutschland. Sollte es nicht zu einer gemeinsamen Lösung kommen, kann die EU-Kommission das Verfahren auch ohne weitere Zwischenschritte an den EuGH verweisen.
Einige Elemente des Apothekenstärkungsgesetzes, wie das Wiederholungsrezept, wurden vorgezogen und bereits in anderen Gesetzesentwürfen umgesetzt. Ärzte sollen zukünftig Verschreibungen für eine bis zu drei Mal wiederholbare Abgabe ausstellen können. Insbesondere für Versicherte mit einer chronischen Erkrankung bedeutet dies eine wesentliche Erleichterung in der Arzneimittelversorgung.
Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) — Der Bundestag verabschiedete im November 2019 das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation. Apotheken müssen sich damit bis zum 30. September 2020 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen haben. Damit ist auch die Verpflichtung der Apotheken verbunden, im Rahmen der Arzneimitteltherapiesicherheit die Aktualisierung des elektronischen Medikationsplans vorzunehmen. Die Umsetzung von innovativen Lösungen in diesem Bereich ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Kooperation von DocMorris mit dem Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa). Das Gesetz zielt ausserdem auf die Stärkung der Telemedizin ab, u.a. durch die Vereinfachung der Durchführung von Videosprechstunden. Die Kombination aus Tele-Arzt, E-Rezept und Online-Apotheke ermöglicht somit erstmals eine vollständig digitale Versorgung von Patienten.
Mit einem Umsatzplus von 50 Prozent in Lokalwährung, inklusive medpex-Verkäufen, gelang es der Zur Rose-Gruppe, ihre Marktführerschaft in Deutschland 2019 deutlich zu stärken. Pilotprojekte mit dem Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft zur elektronischen Rezeptübermittlung ermöglichen erstmals einen vollständig digitalen Versorgungsprozess des Patienten. So können alle Marktbeteiligten bereits vor der offiziellen Einführung der elektronischen Verordnung von der eigenen erprobten E-Rezept-Technologie sowie der umfassenden Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung profitieren.
Stärkung der klaren Nummer-1-Position in Deutschland — Die Zur Rose-Gruppe konnte 2019 die Marktführerschaft im deutschen Arzneimittelversandhandel weiter ausbauen. Der Umsatz in Deutschland inklusive medpex-Verkäufen erhöhte sich in Lokalwährung signifikant um 50.9 Prozent auf EUR 876.7 Mio. In Schweizer Franken belief sich das Wachstum auf 45.4 Prozent.
Kooperation mit dem Spitzenverband der Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) — Der SpiFa, Repräsentant von über 160 000 Fachärzten in Kliniken und Praxen, und die zu ihm gehörende Sanakey-Gruppe vereinbarten im Mai 2019 eine Kooperation mit DocMorris. Ziel ist die gemeinsame Suche nach innovativen Lösungen bei Themen wie Arzneimitteltherapiesicherheit und Arzneimitteldistribution sowie ein Pilotprojekt zur Einführung des elektronischen Rezepts. Die operative Umsetzung startete Anfang 2020. Die E-Rezept-Lösung von DocMorris soll dann – erweitert um ein Medikationsmanagement- und AMTS-Tool – in neue Versorgungsverträge des SpiFa mit Krankenkassen eingebaut werden. Zugleich wollen SpiFa und DocMorris gemeinsam Versorgungsmodelle entwickeln.
Kooperation mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft AG — Im Oktober konnte DocMorris eine strategische Kooperation mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) abschliessen. Die HÄVG erbringt Dienstleistungen im Gesundheitswesen für etwa 30 000 organisierte Hausärzte. Im November 2019 starteten die Kooperationspartner mit der Unterstützung des Deutschen Hausärzteverbands e.V. und dessen Landesverband Westfalen-Lippe e.V. ein Pilotprojekt zur digitalen Rezeptübermittlung. Ein Prüfmodul zur Arzneimitteltherapiesicherheit wird dabei in einer zweiten Phase eingebunden. Die E-Rezept-Technologie der eHealth-Tec GmbH in Kombination mit der Doc-Morris-eRx-App und der AMTS-Datenbank vernetzen im Rahmen dieses sektorenübergreifenden Pilotprojekts Hausarzt, Patient und Apotheke.
Beschleunigte Integration — In der im August 2019 termin- und kostengerecht fertiggestellten neuen Halle des Logistikerweiterungsbaus in Heerlen wurde mit dem Innenausbau und der Installation der Anlagen begonnen. Die Zur Rose-Gruppe erwartet die vollständige Inbetriebnahme des neuen Distributionszentrums wie geplant im Laufe des Jahres 2021. Überdies wird fortlaufend geprüft, ob bereits 2020, und damit früher als geplant, die Logistikaktivitäten weiterer Gesellschaften nach Heerlen überführt werden können, um Effizienzsteigerungen zu erzielen.
Im Rahmen der Integration von apo-rot wurden als nächste Schritte die Bereiche Marketing, Service und IT in Heerlen gebündelt, um weitere Synergien zu realisieren. Vor diesem Hintergrund wurde der Standort der apo-rot Service GmbH in Hamburg, wo diese Aufgaben von einem Team mit rund 80 Mitarbeitenden erbracht wurden, plangemäss per 31. Dezember 2019 stillgelegt. Die apo-rot Service GmbH entwickelte freiwillig und aus sozialer Verantwortung heraus sozial verträgliche Lösungen in Form von Abfindungsangeboten, in denen die Interessen der Mitarbeitenden angemessen berücksichtigt wurden.
Übernahme von ClinPath GmbH und eHealth-Tec GmbH — Mit der vollständigen Übernahme der ClinPath GmbH und des gemeinsamen Joint-Venture-Unternehmens eHealth-Tec GmbH, zweier kleiner Gesellschaften im Bereich digitaler Lösungen im Gesundheitswesen, konnte sich Zur Rose zusätzliches technisches Know-how – als weiteren wichtigen Baustein in der Entwicklung des Gesundheitsökosystems – sichern. Mit eHealth-Tec nimmt die Zur Rose-Gruppe als Systemanbieter für E-Rezept-Lösungen eine Vorreiterrolle im deutschen Markt ein. Im Rahmen von strategischen Partnerschaften setzt eHealth-Tec bereits erste E-Rezept-Pilotprojekte mit Krankenkassen und weiteren Partnern aus dem Gesundheitsbereich um. Die ClinPath GmbH ihrerseits ist eine etablierte Anbieterin für die Konzeption, Entwicklung, Installation und Anwendung von innovativen Softwarelösungen für die Optimierung von Prozessabläufen in Krankenhäusern. Bereits fast 100 Kliniken und Einrichtungen, teilweise in Klinikverbünden und Klinikkonzernen, setzen das Notaufnahme-Informationssystem ERPath von ClinPath ein. Um den Marktauftritt zu vereinheitlichen, ist das Produktangebot der ClinPath GmbH seit 2020 unter dem Namen eHealth-Tec verfügbar, unter dem bereits die E-Rezept-Lösungen am Markt vertreten sind.
Partnerschaft mit KRY — Das europaweit agierende Gesundheitsunternehmen KRY und DocMorris vereinbarten im Dezember 2019 zum Start von KRY in Deutschland eine Partnerschaft. KRY bietet deutschlandweit Patientinnen und Patienten per Video eine professionelle medizinische Diagnose und Beratung von freiberuflich tätigen und in Deutschland zugelassenen Ärztinnen und Ärzten. Bei Bedarf stellt der behandelnde Arzt auch ein elektronisches Rezept aus, das wahlweise bei der Apotheke DocMorris oder einer Vor-Ort-Apotheke eingelöst werden kann. Im Rahmen der Kooperation bewirbt DocMorris den Service von KRY, indem über verschiedene Kanäle, wie beispielsweise den Webshop, Paketbeileger oder Newsletter, auf das telemedizinische Angebot von KRY hingewiesen wird. Aufseiten von KRY fungiert DocMorris als Apothekenpartner im Bereich der Versandapotheken, der über einen nahtlosen Prozess in die KRY-App eingebunden ist. Die Übertragung der digitalen Verordnung erfolgt im Laufe des ersten Quartals 2020 über die technische Lösung der eHealth-Tec GmbH.
Im September 2018 übernahm die Zur Rose--Gruppe den in Südeuropa führenden spanischen E-Commerce-Marktplatz Promo-Farma für apothekenübliche Gesundheitsund Pf legeprodukte. Damit erweiterte die Gruppe ihr Geschäftsmodell um das wenig kapitalintensive Marktplatzmodell. Gleichzeitig ist es ihr gelungen, die Internationalisierung in europäischen Kernmärkten erfolgreich voranzutreiben.
Stärkung der Internationalisierungsstrategie — David Masó und Adrià Carulla gründeten die in Barcelona beheimatete PromoFarma im Jahr 2012. Mit einer selbst entwickelten Plattformtechnologie setzten sie neue Massstäbe im Apothekenmarkt. Die Plattform bietet ein einzigartiges Online-Shopping-Erlebnis auf europäischer Ebene und ermöglicht unabhängigen Apotheken auf profitable Weise ein Online-Geschäft. Mit der Übernahme des Unternehmens im September 2018 hat die Zur Rose--Gruppe ihre Internationalisierungsstrategie gestärkt und ihre Technologiekompetenz im E-Commerce erhöht. Beide Gründungspartner sind weiterhin im obersten Management vertreten und treiben den Ausbau und die Internationalisierung des Marktplatzes gezielt voran. Im Februar 2019 erwarb dann die Gruppe den französischen Marktplatz DoctiPharma, der zwischenzeitlich in die Plattform von PromoFarma integriert wurde. Damit wird das Produktangebot länderübergreifend laufend ausgebaut. Zudem bedient PromoFarma grenzüberschreitend bereits 20 Länder in Europa.
Kapitaleffizientes Geschäftsmodell mit grossem Kundennutzen — Über die Plattform von PromoFarma vertreibt die Zur Rose-Gruppe rund 140 000 freiverkäufliche Apothekenprodukte von rund 7 000 Marken aus den Bereichen Gesundheit, Kosmetik und Körperpflege (sogenannte Beauty- und Personal-Care-Produkte, BPC), die von mittlerweile über 800 Partnern, hauptsächlich Apotheken, aber auch Pharmaherstellern, bereitgestellt und verschickt werden. Die angeschlossenen Partner erhalten durch den Einsatz modernster Technologien den schnellen und investitionsarmen Zugang zum E-Commerce. Als Marktplatz übernimmt PromoFarma alle notwendigen digitalen Aufgaben. Dazu zählen unter anderem der Webshop, das Online-Marketing und die Zahlungsabwicklung mit den Endkunden. Der Kunde bestellt über den Webshop von PromoFarma und DoctiPharma seine Produkte, und die Plattform weist den Auftrag automatisch einer Partnerapotheke zu. Die Plattform verwaltet auch den Versandprozess und sorgt so für ein positives Einkaufserlebnis. Diese Kombination bietet den Kunden einen echten Mehrwert – den Zugang zum grössten Produktangebot zu attraktiven Preisen bei einem gleichzeitig hohen Service.
Der Umsatz über die Plattform erhöhte sich seit dem Gründungsjahr im Schnitt jährlich über 30 Prozent. 2019 erzielte PromoFarma mit dem Marktplatz im Segment Europa ein Umsatzwachstum von 48 Prozent auf CHF 39.7 Mio. Der Gesamtmarkt für das wenig regulierte Warensegment beläuft sich in Europa auf rund EUR 100 Mrd.
Ausbau der Technologiekompetenz — Neben der Diversifizierung ihres Geschäfts nutzt die Zur Rose-Gruppe die technologische Expertise von PromoFarma, um in Barcelona ein Technologieentwicklungszentrum zu implementieren. Am Standort sind mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus 15 Nationen tätig – die meisten mit technischem Hintergrund: Software-Ingenieure, Datenwissenschaftler, UX-Designer und Produktmanager. Die Entwicklungsteams erweitern die flexible, leistungsstarke und skalierbare microservice-basierte Plattform des Marktplatzes und richten sie darauf aus, das Modell in anderen Ländern wie in Deutschland und der Schweiz einzuführen. Weiter unterstützen sie die Entwicklung digitaler Gesundheitsservices unter Verwendung mobiler Technologien. Apotheken und weiteren Gesundheitsdienstleistern wird ermöglicht, ihr Produktangebot und ihre Services auf der Plattform anzubieten. Im Zentrum der Entwicklung steht ein digitales Ökosystem für Gesundheitsdienstleistungen, das die Menschen befähigt, ihre Gesundheit selber zu managen, und ihnen hilft, gesund zu leben.
Die Prinzipien und Regeln der Corporate Governance der Zur Rose-Gruppe orientieren sich am «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» der economiesuisse. Inhalt und Struktur dieses Kapitels entsprechen der Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange. Alle Angaben beziehen sich – sofern nicht anders vermerkt – auf den Bilanzstichtag 31. Dezember 2019. Die zentralen Elemente der Corporate Governance sind in den Statuten, im Organisationsreglement und in den Reglementen der Verwaltungsratsausschüsse der Gesellschaft definiert. Die Zur Rose-Gruppe publiziert diese Dokumente online unter zurrosegroup.com > «Investoren und Medien» > «Corporate Governance».
Die Zur Rose Group AG mit Sitz in Steckborn ist als Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht organisiert. Die Namenaktien mit der Valoren-Nummer 4261528 sind an der SIX Swiss Exchange kotiert. Die Aufsicht der Zur Rose-Gruppe wird durch den Verwaltungsrat und die operative Führung durch die Gruppenleitung wahrgenommen. Das operative Geschäft ist in drei geografische Segmente unterteilt:
Per 1. Mai 2020 passt die Zur Rose-Gruppe die Führungsstruktur den Bedürfnissen und Opportunitäten des stark gewachsenen Unternehmens an. Neben der bereits verankerten regionalen und gleichzeitig umsatzverantwortenden Segmentorganisation wird segmentübergreifend eine Geschäftsmodellorganisation mit B2C, B2B2C & B2B sowie Marketplace geschaffen. Zur Gruppenstruktur gehören weiter die Funktionen Finance, Operations sowie Strategie & Digitalisierung. Der Bereich Finance ist dem CFO zugeordnet und erbringt Leistungen für die gesamte Gruppe. Dem CFO ist auch der Bereich Investor Relations unterstellt. Zum Verantwortungsbereich Operations gehört die Leitung, Steuerung und Organisation der gesamten, gruppenweiten Logistikprozesse. Der Bereich Strategie & Digitalisierung umfasst die Digitalstrategie des Unternehmens und die Entwicklung des Gesundheitsökosystems. Die Bereiche Kommunikation und Legal sind dem CEO unterstellt und erbringen Leistungen für die gesamte Gruppe.
Die zum Konsolidierungskreis der Gruppe gehörenden Tochtergesellschaften sind unter Angabe von Firma und Sitz, Aktienkapital und von Konzerngesellschaften gehaltenen Beteiligungsquoten im Anhang zum konsolidierten Jahresabschluss, Seite 64, aufgeführt. Zum Konsolidierungskreis gehören ausser der Zur Rose Group AG keine Gesellschaften, deren Beteiligungspapiere kotiert sind.

Gemäss Aktienregister und den Offenlegungsmeldungen gegenüber der Zur Rose Group AG und der SIX Swiss Exchange hielten folgende Aktionäre am 31. Dezember 2019 3 Prozent oder mehr am Aktienkapital:
| Wirtschaftlich berechtigte / zur Ausübung der Stimmrechte ermächtigte Person/en |
Direkter Aktionär | Zeitpunkt der Offenlegung |
In % |
|---|---|---|---|
| Portsea Asset Management LLP | 16.05.2019 1) | 3.52 | |
| T. Rowe Price Associates, Inc. | 30.01.2019 1) | 5.69 | |
| Christiane Maria Bülow-Bichler Ulrich Johannes Spindler Tobias Bodo Kindlieb Frank Müller |
Sabine Funke (Notarin) | 12.01.2019 1) | 4.25 |
| Patrick Schmitz-Morkamer Patrick Bierbaum |
PSquared Master SICAV Ltd. Leveraged Event Fund LP BP Investment Ltd. |
08.05.2018 1) | 3.19 |
| Al Faisaliah Group Holding Company | Matterhorn Pharma Holding | 13.07.2017 1) | 4.57 |
| Vanessa Frey Beat Frey Brigitte Frey Alexandra Frey |
KWE Beteiligungen AG | 31.12.2019 2) | 10.30 |
| Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung |
31.12.2019 2) | 4.00 |
1) Im Verhältnis zum Aktienkapital zum Zeitpunkt der Offenlegungsmeldung (Kapitalveränderungen siehe unter 2.3)
2) Gemäss Aktienregister per 31. Dezember 2019
Bewegungen nach dem Stichtag: Gemäss Offenlegungsmeldung vom 31. Januar 2020 hält KWE Beteiligungen AG unter 3 Prozent, laut Meldung vom 4. März 2020 hält ETHENEA Independent Investors S.A. 3.9 Prozent, laut Meldung vom 5. März 2020 hält 2020 Credit Suisse Funds AG 3.14 Prozent, laut Meldung vom 9. März 2020 hält Portsea Asset Management LLP unter 3 Prozent und laut Meldung vom 16. März 2020 hält T. Rowe Price Associates, Inc. 4.92 Prozent des Aktienkapitals.
Unter www.six-exchange-regulation.com/de/home/publications/significant-shareholders.html sind die Offenlegungsmeldungen zu finden, die von der Zur Rose Group AG über die elektronische Veröffentlichungsplattform der SIX Swiss Exchange publiziert wurden. Die Beteiligungsverhältnisse der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung sind im Anhang zur Jahresrechnung der Zur Rose Group AG detailliert dargestellt.
Die Zahl der Aktionärinnen und Aktionäre der Zur Rose Group AG belief sich am 31. Dezember 2019 auf 6 530 (5 995 per Ende 2018).
Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen mit anderen Gesellschaften.
Informationen zur Kapitalstruktur sind im Finanzbericht auf Seite 102 enthalten.
Das Aktienkapital der Zur Rose Group AG betrug am 31. Dezember 2019 CHF 262 199 160.00, eingeteilt in 8 739 972 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 30.00.
Die Zur Rose Group AG verfügt über kein genehmigtes Kapital.
Das Aktienkapital der Gesellschaft kann durch Ausgabe von höchstens 185 900 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 30.00 an Mitarbeitende und Verwaltungsräte der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften um höchstens CHF 5 577 000.00 erhöht werden. Das Bezugsrecht wie auch das Vorwegzeichnungsrecht der bisherigen Aktionäre der Gesellschaft entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung auf die neuen Aktien sind ausgeschlossen. Die Ausgabe der Aktien (Ausgabebetrag, Zeitpunkt der Dividendenberechtigung, Art der Einlage) oder der diesbezüglichen Optionsrechte oder einer Kombination von Aktien und Optionsrechten erfolgt gemäss einem oder mehreren vom Verwaltungsrat zu erlassenden Reglementen. Die Ausgabe von Aktien- oder Optionsrechten kann zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis erfolgen. Der Erwerb von Namenaktien durch die Ausübung der Optionsrechte und jede weitere Übertragung der Namenaktien unterliegen den Übertragungs- und Eintragungsbeschränkungen gemäss Artikel 5 der Statuten.
Das Aktienkapital der Gesellschaft kann durch Ausgabe von höchstens 1 308 880 voll zu liberierenden Namenaktien im Nennwert von je CHF 30.00 um höchstens CHF 39 266 400.00 erhöht werden durch die Ausübung oder Zwangsausübung von Wandel-, Tausch-, Options-, Bezugs- oder ähnlichen Rechten auf den Bezug von Aktien, welche Aktionären oder Dritten allein oder in Verbindung mit Anleihensobligationen, Darlehen, Optionen, Warrants oder anderen Finanzmarktinstrumenten oder vertraglichen Verpflichtungen der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften eingeräumt werden (nachfolgend zusammen die Finanzinstrumente). Bei der Ausgabe von Aktien infolge der Ausübung der Finanzinstrumente ist das Bezugsrecht der bisherigen Aktionäre ausgeschlossen. Zum Bezug der neuen Aktien, die bei Ausübung von Finanzinstrumenten ausgegeben werden, sind die jeweiligen Inhaber der Finanzinstrumente berechtigt. Die wesentlichen Bedingungen der Finanzinstrumente sind durch den Verwaltungsrat festzulegen.
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die Vorwegzeichnungsrechte der bisherigen Aktionäre im Zusammenhang mit der Ausgabe von Finanzinstrumenten durch die Gesellschaft oder eine ihrer Tochtergesellschaften zu beschränken oder aufzuheben, falls (1) die Ausgabe zum Zwecke der Finanzierung oder Refinanzierung oder Abgeltung der Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen, Produkten, Immaterialgüterrechten oder Lizenzen oder von Investitionsvorhaben oder (2) die Ausgabe auf nationalen oder internationalen Finanzmärkten oder im Rahmen einer Privatplatzierung erfolgt. Wird das Vorwegzeichnungsrecht weder direkt noch indirekt durch den Verwaltungsrat gewährt, gilt Folgendes:
Der Erwerb der Namenaktien, welche über die Ausübung von Finanzinstrumenten direkt oder indirekt erworben werden, sowie jede nachfolgende Übertragung der Namenaktien unterliegen den Beschränkungen von Artikel 5 der Statuten.
Am 31. Dezember 2018 betrug das Aktienkapital der Zur Rose Group AG CHF 48 127 413.75. Am 3. Januar 2019 erhöhte sich das Aktienkapital um CHF 2 046 350.25 auf CHF 50 173 764.00, eingeteilt in 8 725 872 voll liberierte Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 5.75. Die neuen Aktien wurden aus dem bestehenden genehmigten Kapital ausgegeben zwecks Zahlung der Aktienkomponente des Kaufpreises im Rahmen der Akquisition von medpex. Am 23. Mai 2019 erhöhte sich das Aktienkapital im Rahmen einer ordentlichen Kapitalerhöhung um CHF 211 602 396.00 auf neu CHF 261 776 160.00, eingeteilt in 8 725 872 voll liberierte Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 30.00, durch Umwandlung von frei verwendbarem Eigenkapital (Kapitaleinlagereserven) in Aktienkapital. Am 18. November 2019 hat die Gesellschaft 14 100 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 30.00 aus dem bedingten Kapital ausgegeben, wodurch sich das Aktienkapital um CHF 423 000.00 auf CHF 262 199 160.00 erhöht hat. Weitere Informationen über Kapitalveränderungen sind in der konsolidierten Eigenkapitalveränderungsrechnung, Seite 61, enthalten.
Für die vorangegangenen Jahre wird auf den Geschäftsbericht 2018 (abrufbar im Downloadbereich unter https://gb.zurrosegroup.com/gb2018/home.html), Seite 24, und den Geschäftsbericht 2017 (abrufbar im Downloadbereich unter http://gb1.zurrosegroup.com/de/gb2017/home.html), Seite 32, verwiesen.
Am 31. Dezember 2019 war das Aktienkapital eingeteilt in 8 739 972 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 30.00. Die Aktien sind vollständig liberiert. Die Zur Rose Group AG hat keine Partizipationsscheine ausgegeben.
Die Gesellschaft hat keine Genussscheine ausgegeben.
Erwerber von Namenaktien werden auf Gesuch als Aktionäre mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, falls sie ausdrücklich erklären, diese Namenaktien im eigenen Namen und für eigene Rechnung erworben zu haben. Der Verwaltungsrat kann einzelne Personen, die im Eintragungsgesuch nicht ausdrücklich erklären, die Namenaktien für eigene Rechnung zu halten (die Nominees), bis maximal 3 Prozent des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals mit Stimmrecht im Aktienbuch eintragen, wenn der Nominee mit der Gesellschaft eine Vereinbarung über seine Stellung abgeschlossen hat und einer anerkannten Bank- oder Finanzaufsicht untersteht. Über diese Eintragungsgrenze hinaus kann der Verwaltungsrat Nominees mit Stimmrecht im Aktienbuch eintragen, falls die Nominees die Namen und Vornamen (bei juristischen Personen die Firma), Adressen, die Staatsangehörigkeit (bei juristischen Personen den Sitz) und die Aktienbestände derjenigen Personen offenlegen, für deren Rechnung sie 0.5 Prozent oder mehr des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals halten. Der Verwaltungsrat kann in besonderen Fällen Ausnahmen von der Nominee-Regelung bewilligen.
Per 31. Dezember 2019 hat kein Nominee eine Vereinbarung über seine Stellung abgeschlossen. Ausnahmen wurden keine gewährt. Die im Aktienbuch eingetragenen Nominees sind somit ohne Stimmrecht eingetragen. Es gibt keine weiteren Übertragungsbeschränkungen und keine statutarischen Privilegien. Eine Aufhebung oder Änderung der Beschränkungen der Übertragbarkeit setzt einen Beschluss der Aktionäre mit einer Stimmenmehrheit von mindestens zwei Dritteln der vertretenen Aktien voraus.
Die Zur Rose Group AG hat am 31. Dezember 2019 keine Wandelanleihen und Optionen ausstehend.
Der Verwaltungsrat der Zur Rose Group AG setzt sich aus mehrheitlich unabhängigen externen Mitgliedern zusammen. An der Generalversammlung vom 23. Mai 2019 schieden Dr. Heinz O. Baumgartner und Vanessa Frey aus dem Verwaltungsrat aus. Die Generalversammlung wählte neu Tobias Hartmann, Dr. Christian Mielsch und Florian Seubert in das Gremium. Es entspricht einem unternehmenspolitischen Grundsatz, dass der Diversität des Gremiums in angemessener Weise Rechnung getragen wird. Auch bei künftigen Neubesetzungen im Verwaltungsrat werden Frauen in den Kreis der möglichen Nominationen miteinbezogen.
Am 31. Dezember 2019 gehörten ihm folgende Personen an:
| Position | Eintritt | Gewählt bis | |
|---|---|---|---|
| Prof. Stefan Feuerstein | Präsident, nicht exekutiv | 2010 | 2020 |
| Walter Oberhänsli | Delegierter, exekutiv | 1993 | 2020 |
| Dr. Thomas Schneider | Vizepräsident, nicht exekutiv | 1995 | 2020 |
| Prof. Dr. Volker Amelung | Mitglied, nicht exekutiv | 2010 | 2020 |
| Tobias Hartmann | Mitglied, nicht exekutiv | 2019 | 2020 |
| Dr. Christian Mielsch | Mitglied, nicht exekutiv | 2019 | 2020 |
| Florian Seubert | Mitglied, nicht exekutiv | 2019 | 2020 |
Vorsitzender des Gesellschafterrats der UNIMO-Gerstner-Gruppe, Zug/Xanten. Diverse Aufsichts- bzw. Verwaltungsratsmandate. Bis 2010 Delegierter des Verwaltungsrats der Markant AG, zuvor Mitglied des Vorstands der METRO AG, zuständig für strategischen Konzerneinkauf sowie Food und Einzelhandel. Seit 2001 Honorarprofessor der Hochschule Worms. Studium der Betriebswirtschaft.
Von 1996 bis 2011 Präsident des Verwaltungsrats, seit 2005 Delegierter des Verwaltungsrats und Vorsitzender der Gruppenleitung (CEO). Bis Ende 2004 selbstständiger Rechtsanwalt in Kreuzlingen (TG). Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich.
Facharzt FMH für Allgemeinmedizin, seit 1989 tätig als Hausarzt und Allgemeinpraktiker in Praxisgemeinschaft in Tägerwilen (TG). 2009 Standesrat der Ärztegesellschaft Thurgau, zuvor diverse standespolitische Aufgaben auf nationaler und kantonaler Ebene. Medizinstudium an der Universität Basel.
Seit 2001 Inhaber der Schwerpunktprofessur für internationale Gesundheitssystemforschung an der Medizinischen Hochschule Hannover. Zuvor Stationen an der Hochschule für Wirtschaft und Politik, Hamburg, und an der Columbia University, New York. Studium der Betriebswirtschaft an den Universitäten St. Gallen sowie Paris-Dauphine.
Seit November 2018 Vorstandsvorsitzender der Scout24 AG, München. Von 2017 bis 2018 President des USA-Geschäfts und Vorstandsmitglied der HelloFresh SE, Berlin und New York. Von 2011 bis 2017 in leitenden Positionen bei Radial Inc., USA, zuletzt als President. Von 2005 bis 2010 COO bei D+S Europe, von 1999 bis 2005 in der Geschäftsleitung bei Loyalty Partner GmbH und von 1995 bis 1999 Berater bei Roland Berger Strategy Consultants. Bachelor of Arts (BA) in Volkswirtschaft der Clark University, Worcester, Massachusetts, USA, sowie Master of Business Administration.
Seit 2012 Vorstandsmitglied und CFO der REWE Group, Köln. Von 1997 bis 2012 in verschiedenen leitenden Funktionen im Metro-Konzern, unter anderem als CFO von Metro Cash & Carry International sowie zuletzt als COO von Metro Cash & Carry Central East Europe. Von 1994 bis 1997 in leitenden Positionen im Bereich Finanzen bei Bertelsmann AG, München, und von 1990 bis 1994 bei McKinsey & Company, Düsseldorf. Studium der Physik und Betriebswirtschaft in Dortmund und Hagen.
— Florian Seubert (1973, Deutscher)
Seit 2013 Partner und Privatinvestor bei Maxburg Capital Partners, München. Von 1999 bis 2013 Mitgründer und Finanzvorstand der zooplus AG, München. Von 1998 bis 1999 für JPMorgan in London und New York im Bereich Securities tätig. Masterabschluss (MA Oxon) in Philosophie, Politik und Wirtschaft der Oxford University.
Mit Ausnahme des Delegierten des Verwaltungsrats, Walter Oberhänsli, gehörte keines der Mitglieder des Verwaltungsrats je der Geschäftsleitung einer Gesellschaft der Zur Rose-Gruppe oder der Konzernleitung an. Kein Mitglied unterhält wesentliche geschäftliche Beziehungen zur Zur Rose-Gruppe. Es existieren keine Kreuzverflechtungen.
Chairman of the Board der Electronics and Systems Company Al Faisaliah Group, Riad (SA) Vorsitzender des Verwaltungsrats der Electronic Partner Handel SE sowie Mitglied des Verwaltungsrats der Haubrich Holding SE, Düsseldorf (DE)
Mitglied des Verwaltungsrats der EVAN Management AG, Zug Vorsitzender des Aufsichtsrats der Kühnl + Schmidt Architekten AG, Karlsruhe (DE) Vizepräsident des Verwaltungsrats der UNIMO Real Estate Management AG, Zug
Mitglied des Forschungsbeirats an der Hochschule Worms (DE)
Präsident des Verbands der Schweizerischen Versandapotheken (VSVA), Solothurn Vorstandsmitglied des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), Berlin (DE)
Vorstandsmitglied der Vereinigung Ärzte mit Patientenapotheke (APA), St. Gallen Vorstandsmitglied der Pharmakodex-Kommission des Wirtschaftsverbands Scienceindustries, Zürich
Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Managed Care, Berlin (DE) Geschäftsführender Gesellschafter des privaten Instituts für angewandte Versorgungsforschung GmbH (inav), Berlin (DE) Mitglied des Landesausschusses Ärzte-Krankenkasse in Niedersachsen, Hannover (DE) Healthcare Denmark Ambassador, Kopenhagen (DK)
Keine weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen
Vorstandsmitglied der REWE Zentralfinanz eG, Köln (DE); damit verbunden Vorstands-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsratsfunktionen in verschiedenen konzernzugehörigen Gesellschaften
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Wasgau Produktions- und Handels AG, Pirmasens (DE)
Mitglied des Verwaltungsrats der Electronic Partner Handel SE sowie der Haubrich Holding SE, Düsseldorf (DE)
Mitglied des Verwaltungsrats der SUSI Partners AG, Zug Geschäftsführender Gesellschafter der AB1204 Verwaltungs GmbH, Brannenburg (DE)

VERWALTUNGSRAT (von links)
FLORIAN SEUBERT, VOLKER AMELUNG, THOMAS SCHNEIDER, WALTER OBERHÄNSLI, STEFAN FEUERSTEIN, CHRISTIAN MIELSCH, TOBIAS HARTMANN.
Gemäss Statuten der Zur Rose Group AG darf kein Mitglied des Verwaltungsrats mehr als zehn zusätzliche Mandate wahrnehmen und zusätzlich nicht mehr als vier in börsenkotierten Unternehmen. Jedes dieser Mandate bedarf der Genehmigung durch den Präsidenten des Verwaltungsrats bzw., bei Mandaten des Präsidenten des Verwaltungsrats, durch die Mehrheit der übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats. Ausnahmen (z.B. Mandate, die auf Anordnung der Zur Rose-Gruppe, in von ihr kontrollierten Gesellschaften oder in gemeinnützigen Organisationen wahrgenommen werden) sind in den Statuten festgelegt.
Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats und den Präsidenten des Verwaltungsrats einzeln für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Wiederwahl ist möglich. Ist das Präsidium des Verwaltungsrats vakant, bezeichnet der Verwaltungsrat bis zum Abschluss der folgenden ordentlichen Generalversammlung aus seiner Mitte einen Präsidenten. Die erstmalige Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats ist in der Übersicht unter 3.1 aufgeführt. Es sind keine Amtszeitbeschränkungen festgelegt.
Vorbehältlich der Wahl des Präsidenten und der Mitglieder des Vergütungsausschusses durch die Generalversammlung konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst. Der Verwaltungsrat kann einen oder mehrere Vizepräsidenten wählen. Er bezeichnet ferner einen Sekretär, der nicht Mitglied des Verwaltungsrats sein muss. Prof. Stefan Feuerstein präsidiert den Verwaltungsrat. Walter Oberhänsli ist Delegierter des Verwaltungsrats und CEO des Unternehmens. Dr. Thomas Schneider amtiert als Vizepräsident. Die Aufgabenaufteilung zwischen Verwaltungsrat und CEO sowie die Kompetenzen und Zuständigkeiten des Verwaltungsratspräsidenten und der Ausschüsse gehen aus dem Organisationsreglement und den entsprechenden Ausschussreglementen hervor (abrufbar unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2080/corporate-governance.html).
Permanente Ausschüsse des Verwaltungsrats sind der Prüfungsausschuss und der Vergütungsausschuss. Der Verwaltungsrat kann die Bildung (sowie die Auflösung) weiterer Ausschüsse beschliessen und diese mit bestimmten Verantwortlichkeiten und Projektaufgaben betrauen.
| PRÜFUNGSAUSSCHUSS | |
|---|---|
| Prof. Dr. Volker Amelung, Vorsitz | |
| Prof. Stefan Feuerstein | |
| Dr. Christian Mielsch |
Der Prüfungsausschuss besteht aus drei nicht exekutiven Mitgliedern des Verwaltungsrats, die alle über betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen müssen. Die Mitglieder und der Vorsitzende werden durch einen Beschluss des Gesamtverwaltungsrats ernannt. Der Prüfungsausschuss unterstützt den Verwaltungsrat bei der Überwachung der Geschäftsführung, insbesondere in seinen nicht delegierbaren Aufgaben für Oberaufsicht und Finanzkontrolle (Art. 716a OR), sowie bei der Erstellung von Geschäftsbericht und Jahresrechnung, indem er sich ein eigenes Urteil bildet über die Organisation und das Funktionieren des internen und externen Kontrollsystems sowie über den Finanzbericht. Der Prüfungsausschuss ist ein auf Dauer eingerichteter Ausschuss. Er hat ausschliesslich beratende, beschlussvorbereitende und überwachende Funktion. Das Entscheidungsrecht des Gesamtverwaltungsrats bleibt unberührt. Der Prüfungsausschuss bildet keine Unterausschüsse.
| VERGÜTUNGSAUSSCHUSS | |
|---|---|
| Dr. Thomas Schneider, Vorsitz | |
| Prof. Stefan Feuerstein | |
| Florian Seubert |
Der Vergütungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern des Verwaltungsrats und konstituiert sich selbst. Er unterstützt den Verwaltungsrat bei der Festsetzung und Überprüfung der Vergütungspolitik und -richtlinien sowie bei der Vorbereitung der Anträge zuhanden der Generalversammlung betreffend die Vergütung des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung. Er kann dem Verwaltungsrat Vorschläge zu weiteren Vergütungsfragen unterbreiten und unterstützt diesen in Fragen der Nominierung und Förderung von Mitgliedern der ersten und zweiten Führungsebene. Der Vergütungsausschuss hat ausschliesslich beratende und beschlussvorbereitende Funktion. Das Entscheidungsrecht des Gesamtverwaltungsrats bleibt unberührt. Der Vergütungsausschuss bildet keine Unterausschüsse.
Der Verwaltungsrat tagt, sooft dies als notwendig erscheint oder wenn ein Mitglied es schriftlich verlangt. In der Regel finden die Sitzungen rund alle zwei Monate ganztägig statt. Sitzungen des Verwaltungsrats werden vom Präsidenten oder im Falle seiner Verhinderung vom Vizepräsidenten oder vom an Lebensjahren ältesten Mitglied des Verwaltungsrats einberufen. Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse können auch per Telefon-, Video- oder Internetkonferenz durchgeführt werden. Die Einberufung erfolgt schriftlich und unter Angabe der Traktanden. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Der Anwesenheit gleichgestellt ist die Zuschaltung per Telefon, Video oder Internet. Kein Präsenzquorum muss eingehalten werden, wenn ausschliesslich die erfolgte Durchführung einer Kapitalerhöhung festzustellen und die anschliessend vorzunehmende Statutenänderung zu beschliessen ist. Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid. Beschlüsse können auf dem Zirkularweg gefasst werden, sofern nicht ein Mitglied mündliche Beratung verlangt. Im Geschäftsjahr 2019 trat der Verwaltungsrat sechsmal zusammen. Zusätzlich fanden acht Telefonkonferenzen des gesamten Gremiums statt. Alle Mitglieder des Verwaltungsrats haben mit Ausnahme von zwei beruflich- bzw. krankheitsbedingten Absenzen an allen Sitzungen des Verwaltungsrats teilgenommen. An den Sitzungen des Verwaltungsrats nehmen in der Regel auch der CFO und der Group General Counsel (als Protokollführer) in beratender Funktion teil. Die übrigen Mitglieder der Gruppenleitung sind anlässlich der Beratung der Strategie und des Budgets sowie zu marktspezifischen Traktanden zu den Verwaltungsratssitzungen eingeladen.
Die Ausschüsse tagen mindestens zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) sowie nach Bedarf an zusätzlichen Sitzungen, welche jedes Mitglied der Ausschüsse beantragen kann. Die Sitzungen dauern in der Regel zwei bis drei Stunden. Der Auftrag der Ausschüsse ist auf die Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen zuhanden des Verwaltungsrats beschränkt. Die Zusammensetzung, Organisation, Kompetenzen und Aufgaben der Ausschüsse im Einzelnen werden vom Verwaltungsrat in entsprechenden Ausschussreglementen (abrufbar unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2080/ corporate-governance.html) festgelegt, soweit diese nicht durch die Statuten oder einen Beschluss der Generalversammlung vorgegeben sind. Die Vorsitzenden der Ausschüsse orientieren den Verwaltungsrat an der jeweils folgenden ordentlichen Verwaltungsratssitzung über ihre Aktivitäten, in dringenden Fällen auch sofort. Im Geschäftsjahr 2019 traten der Prüfungsausschuss zweimal und der Vergütungsausschuss dreimal zusammen. Alle Ausschussmitglieder haben an allen Sitzungen teilgenommen. An den Sitzungen der Ausschüsse sind in der Regel auch Mitglieder der Gruppenleitung sowie, bei Bedarf, Vertreter einzelner Fachbereiche mit beratender Stimme vertreten.
Dem Verwaltungsrat obliegen die Oberleitung der Gesellschaft und die Überwachung der Geschäftsführung. Insbesondere kommen dem Verwaltungsrat die folgenden Aufgaben zu:
Sämtliche übrigen Bereiche der Geschäftsleitung delegiert der Verwaltungsrat vollumfänglich an den Delegierten und CEO und an die Gruppenleitung, soweit nicht das Gesetz oder die Statuten etwas anderes bestimmen. Die Aufgaben und Kompetenzen der Gruppenleitung sind im Organisationsreglement festgehalten (abrufbar unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2080/corporategovernance.html).
Jedes Mitglied des Verwaltungsrats erhält den Monats-, den Halbjahres- und den Jahresabschluss. Die Abschlüsse geben unter anderem Auskunft über Bilanz, Erfolgs- und Geldflussrechnung sowie die wichtigsten Kennzahlen der Gruppe und der Segmente. Ferner berichten der CEO und der CFO an jeder Verwaltungsratssitzung über den Geschäftsgang und sämtliche konzernrelevanten Angelegenheiten; der Verwaltungsrat erhält mindestens zweimal jährlich eine Prognose der Jahresergebnisse. An diesen Sitzungen berichten die Vorsitzenden der Ausschüsse auch über die von ihrem Gremium behandelten Traktanden sowie die wesentlichen Feststellungen und Beurteilungen, und sie stellen die entsprechenden Anträge. Der Verwaltungsrat berät und verabschiedet jährlich das Budget für das Folgejahr. Er legt die strategische Mittelfristplanung fest und überprüft diese jährlich. Der Präsident des Verwaltungsrats berät sich regelmässig mit dem CEO und anderen Vertretern der Gruppenleitung. Ausserdem erhält der Verwaltungsrat regelmässig einen aktuellen Statusreport zu Investor Relations.
Gestützt auf das Organisationsreglement (abrufbar unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2080/corporate-governance.html) führt die Interne Revision Betriebs- und Systemüberprüfungen durch und unterstützt die Organisationseinheiten der Gruppe bei der Regulation, Verbesserung und Sicherstellung der Wirksamkeit ihres Risikomanagements und ihrer internen Kontrollmassnahmen. Die Interne Revision koordiniert ihre Arbeiten so weit als möglich mit der externen Revisionsstelle. Der Verwaltungsrat kann die Interne Revision mit Spezialrevisionen, internen Untersuchungen oder weiteren Aufträgen betrauen, die über die regelmässige Tätigkeit der Internen Revision hinausgehen.
Die Zur Rose-Gruppe hat ein System zur Überwachung und Steuerung der mit der unternehmerischen Tätigkeit verbundenen Risiken in Kraft gesetzt. Dieser Prozess beinhaltet die Risikoidentifikation, -analyse und -steuerung sowie das Risiko-Reporting. Der Verwaltungsrat und der CEO sind verantwortlich für die Schaffung der organisatorischen Voraussetzungen für die Bewirtschaftung des Risiko-Management-Systems. Operativ ist der CFO für die Steuerung des Risikomanagements zuständig. Er kann Teilaufgaben weiterdelegieren. Diese Verantwortlichen treffen konkrete Massnahmen für das Management der Risiken und kontrollieren deren Umsetzung.

GRUPPENLEITUNG (von links)
WALTER HESS – HEAD SWITZERLAND OLAF HEINRICH – HEAD GERMANY WALTER OBERHÄNSLI – CHIEF EXECUTIVE OFFICER MARCEL ZIWICA – CHIEF FINANCIAL OFFICER
Am 31. Dezember 2019 gehörten der Gruppenleitung folgende Mitglieder an:
Von 1996 bis 2011 Präsident des Verwaltungsrats, seit 2005 Delegierter des Verwaltungsrats und Vorsitzender der Gruppenleitung (CEO). Bis Ende 2004 selbstständiger Rechtsanwalt in Kreuzlingen (TG). Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich.
Von 2001 bis 2014 in verschiedenen leitenden Funktionen bei der Zur Rose-Gruppe tätig, zuletzt als Leiter Finanzen und Controlling Gruppe sowie Mitglied der Geschäftsleitung Schweiz. Seit November 2014 CFO. Vor seiner Tätigkeit für die Zur Rose-Gruppe Consultant bei der Spider Innoventure AG in Tägerwilen (TG). Studium der Betriebswirtschaft an der Universität St. Gallen.
Seit 2015 Geschäftsführer Zur Rose, seit 2017 zudem Head Switzerland innerhalb der Zur Rose-Gruppe. Vor seiner Tätigkeit für die Gruppe externer Berater, u. a. für diverse Projekte von Zur Rose, zuletzt als Standortleiter der Zur Rose Pharma GmbH, Halle (Saale). Bis 2013 Geschäftsführer der Praevmedic AG, Zürich. Zuvor in verschiedenen leitenden Funktionen in internationalen Industrieunternehmen. Kaufmännische Ausbildung und Studium der Betriebswirtschaft an der Fachhochschule St. Gallen.
Seit 2008 im Vorstand, seit 2009 CEO von DocMorris. Seit 2017 zudem Head Germany innerhalb der Zur Rose-Gruppe. Vor seiner Tätigkeit für DocMorris Geschäftsführer von Joint Ventures aus den Bereichen Retail (KarstadtQuelle / Redcats) und Pharma (Medco Celesio). Weitere internationale Senior-Management-Positionen bei führenden Unternehmen aus den Bereichen Retail und Pharma. Studium des Wirtschaftsingenieurwesens in Berlin und London.
Die Gruppenleitung wird per 1. Mai 2020 erweitert um Bernd Gschaider, Chief Operations Officer, David Masó, Head Europe, und Betül Susamis Unaran, Chief Strategy and Digital Officer.
Von 2016 bis Anfang 2020 für Amazon tätig, zuerst als Director Operations in Deutschland, danach als Country Director Logistics für Deutschland und Österreich. Von 1998 bis 2016 bei der Robert Bosch GmbH in leitenden Funktionen in der Türkei, Frankreich und Deutschland. Zuvor Leiter Systemwerk bei Bundy Systemwerk Neunkirchen GmbH. Ingenieurstudium des Maschinenbaus an der RWTH Aachen.
Seit 2012 CEO von PromoFarma, Barcelona. Mitgründer mehrerer Start-up-Unternehmen im E-Commerce-Sektor in Spanien: 2012 PromoFarma; 2009 Qporama, tätig bis 2011; 2003 Futurlink, CEO bis 2009. Zuvor Unternehmensberater für Internetprojekte. Ingenieurstudium für Telekommunikation an der UPC Barcelona, Master of Business Administration an der ESADE Barcelona und Executive Program in Stanford.
— Betül Susamis Unaran (1976, schweizerisch-türkische Doppelbürgerin), Chief Strategy and Digital Officer Seit November 2019 Chief Strategy und Digital Officer der Zur Rose-Gruppe. Von 2018 bis 2019 Global Head of Digital Medicines bei Novartis Pharmaceuticals. Von 2012 bis 2017 zuerst Director of Global Operations und danach Global Head of Digital bei Ferring Pharmaceuticals. Von 2004 bis 2011 in der Beratung für McKinsey & Company in London und Genf. Zuvor bei Procter & Gamble in Istanbul und Frankfurt. Industrial Engineering-Studium an der Bogaziçi Universität in Istanbul und MBA am INSEAD.
Präsident des Verbands der Schweizerischen Versandapotheken (VSVA), Solothurn Vorstandsmitglied des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), Berlin (DE)
Keine weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen
Präsident des Verwaltungsrats und Mitinhaber der Praevmedic AG, Zürich Präsident des Verwaltungsrats der Sportsemotion AG, Rorschach Mitglied des Verwaltungsrats der Hohlflex AG, Abtwil
Keine weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen
Kein Mitglied der Gruppenleitung darf mehr als vier Mandate wahrnehmen und zusätzlich nicht mehr als zwei in einem börsenkotierten Unternehmen. Ausnahmen (z. B. für Mandate, die im Auftrag der Zur Rose-Gruppe oder in gemeinnützigen Organisationen wahrgenommen werden) sind in den Statuten festgelegt.
Es bestehen keine Managementverträge mit Dritten.
Informationen zur Vergütung des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung sind im Vergütungsbericht (Seiten 45 bis 53) enthalten.
Beschränkungen bestehen nur für Nominees (siehe 2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen). Im Berichtsjahr wurden keine Ausnahmen gewährt, und es sind keine Massnahmen zur Aufhebung von Beschränkungen vorgesehen. Ein Aktionär kann sich an der Generalversammlung nur durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, seinen gesetzlichen Vertreter oder mittels schriftlicher Vollmacht durch einen anderen Bevollmächtigten, der nicht Aktionär zu sein braucht, vertreten lassen. Alle von einem Aktionär gehaltenen Aktien können nur von einer Person vertreten werden.
Die Statuten der Gesellschaft sehen keine Beschlüsse der Generalversammlung vor, die nur von einer grösseren als der gesetzlich vorgesehenen Mehrheit gefasst werden können. Davon ausgenommen ist die Umwandlung von Namenaktien in Inhaberaktien; dieser Beschluss erfordert mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die absolute Mehrheit der vertretenen Aktiennennwerte.
Es bestehen keine vom Gesetz abweichenden Regeln zur Einberufung der Generalversammlung.
Aktionäre, die alleine oder zusammen entweder Aktien im Nennwert von mindestens CHF 1 000 000 oder in Höhe von mindestens 10 Prozent des Aktienkapitals vertreten, können die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstandes verlangen. Die Traktandierung muss mindestens 45 Kalendertage vor der Versammlung schriftlich unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes und der Anträge der Aktionäre anbegehrt werden. Über Anträge zu nicht gehörig angekündigten Verhandlungsgegenständen kann die Generalversammlung keine Beschlüsse fassen. Ausgenommen sind hiervon an einer Generalversammlung gestellte Anträge auf Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung oder auf Durchführung einer Sonderprüfung. Für die Stellung von Anträgen im Rahmen der Verhandlungsgegenstände und für Verhandlungen ohne Beschlussfassung bedarf es keiner vorgängigen Ankündigung.
Eine Woche vor der Generalversammlung sind Einträge in das Aktienregister nicht mehr möglich. Der Termin wird mit der Einladung zur Generalversammlung bekannt gegeben. Aktionärinnen und Aktionäre, die ihre Aktien vor der Generalversammlung verkaufen, sind nicht mehr stimm- und dividendenberechtigt.
Die Statuten sehen weder ein Opting-out noch ein Opting-up vor.
Die Verträge der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung enthalten keine Kontrollwechselklausel.
Die Revisionsstelle wird durch die Generalversammlung jährlich neu gewählt. Als Revisionsstelle amtet seit dem Geschäftsjahr 2002 die Ernst & Young AG. Die Funktion des leitenden Revisors hat seit dem 5. Mai 2017 Martin Gröli inne. Die Amtsdauer des leitenden Revisors beträgt maximal sieben Jahre.
Für Prüfungsleistungen durch Ernst & Young ist 2019 ein Aufwand von CHF 501 255 entstanden. Für prüfungsbezogene Zusatzleistungen wurden zudem CHF 168 119 in Rechnung gestellt.
Für Steuer- und Personalberatungen der Revisionsgesellschaft sind 2019 Honorare im Umfang von CHF 340 391 angefallen.
Die externe Revisionsstelle berichtet in schriftlicher Form auf jede festgelegte Sitzung hin an den Prüfungsausschuss über relevante Prüfungsaktivitäten und weitere wichtige Vorgänge im Zusammenhang mit dem Unternehmen. Vertreter der externen Revision nehmen an einzelnen Traktanden der Sitzungen des Prüfungsausschusses teil, erläutern ihre Tätigkeit und stehen für Fragen zur Verfügung. 2019 hat die externe Revision an zwei Sitzungen des Prüfungsausschusses teilgenommen. Der Prüfungsausschuss beurteilt jährlich Leistung, Honorierung und Unabhängigkeit der Revisionsstelle und unterbreitet dem Verwaltungsrat einen Vorschlag für die Nomination der Revisionsstelle zuhanden der Generalversammlung. Zudem prüft der Prüfungsausschuss jährlich den Umfang der externen Revision, die Revisionspläne und die relevanten Abläufe. Die Revisionsergebnisse werden mit den externen Prüfern besprochen.
Die wichtigsten Informationsquellen sind der Geschäftsbericht und der Halbjahresbericht, die Internetseite (www.zurrosegroup.com), Medienmitteilungen, Pressekonferenzen, Meetings für Finanzanalysten und Investoren sowie die jährliche Generalversammlung. Die Zur Rose-Gruppe informiert über Jahres- und Halbjahresergebnisse in Form von Medienmitteilungen sowie Analysten- und Medienkonferenzen. Quartalsumsätze werden per Medienmitteilung kommuniziert. Die Aktionäre erhalten den gedruckten Kurzbericht zum Geschäftsjahr auf Wunsch zugeschickt. Der Geschäftsbericht ist als umfassende Online-Version unter https://gb.zurrosegroup.com/gb2019/home.html zugänglich. Weiter ist der Halbjahresbericht als PDF online unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2050/publikationen.html verfügbar. Für die eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre findet im ersten Halbjahr die ordentliche Generalversammlung statt. Die Gruppe berichtet über wichtige Ereignisse in Form von Medienmitteilungen, die unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/ German/2010/medienmitteilungen.html abrufbar sind. Diese Informationen können unter https:// zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2095/medienmitteilungen-abonnieren.html abonniert werden.
Unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2090/termine.html sind die regelmässigen Berichterstattungstermine ersichtlich. Wichtige Daten im Jahr 2020 sind:
Die Adresse des Hauptsitzes und Ansprechpartner für spezifische Fragen sind am Schluss dieses Geschäftsberichts aufgeführt.
Der Vergütungsbericht beschreibt die Vergütungsgrundsätze, den Governance-Rahmen sowie das Vergütungssystem der Zur Rose Group AG. Ausserdem enthält er detaillierte Angaben zur Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung für das Geschäftsjahr 2019 (Berichtsjahr). Dieser Bericht erfüllt die Anforderungen der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) vom 1. Januar 2014 sowie von Ziffer 5 des Anhangs zur Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance (RLCG) der SIX Swiss Exchange vom 20. Juni 2019.
Der Wert und Erfolg der Zur Rose-Gruppe hängt im Wesentlichen von der Qualität und vom Engagement der Mitarbeitenden ab. Die Vergütungspolitik verfolgt das Ziel, qualifizierte Personen für die Gruppe zu gewinnen, zu motivieren und zu binden. Mit den leistungsorientierten und aktienbasierten Komponenten soll ausserdem das Denken und Handeln den Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre angeglichen werden.
Das Vergütungssystem beruht auf folgenden Grundsätzen:
Gemäss den Schweizer Bestimmungen zur Mitsprache bei der Vergütung haben Aktionäre von in der Schweiz kotierten Unternehmen massgeblichen Einfluss auf die Vergütung von Verwaltungsrat und Gruppenleitung. Zum einen genehmigen die Aktionäre jedes Jahr die maximalen Gesamtbeträge der Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung. Darüber hinaus unterliegen die Grundsätze für die Vergütung den ebenfalls von den Aktionären genehmigten Statuten. Die Statuten können online unter https://zurrosegroup.com/websites/zurrosegroup/German/2080/corporate-governance.html eingesehen werden. Darin zu finden sind die Regelungen betreffend die Abstimmung über die Vergütungen durch die Generalversammlung (Art. 25), die Grundsätze der Vergütung sowie die Regelungen zu den Grundsätzen der erfolgs- und leistungsabhängigen Vergütung (Art. 27), des Zusatzbetrags (Art. 26) und der Gewährung von Darlehen und Krediten (Art. 30). Die entsprechenden Bestimmungen der Statuten sind im Folgenden zusammengefasst:
Genehmigung der Vergütung: Die Generalversammlung genehmigt die Anträge des Verwaltungsrats in Bezug auf die Gesamtbeträge für die maximale fixe Vergütung des Verwaltungsrats für das folgende Geschäftsjahr, für die variable Vergütung des Verwaltungsrats für das vorangegangene Geschäftsjahr, für die maximale fixe Vergütung der Gruppenleitung für das folgende Geschäftsjahr und für die variable Vergütung der Gruppenleitung für das vorangegangene Geschäftsjahr.
Zusatzbetrag für Veränderungen in der Gruppenleitung: Reicht der bereits von der Generalversammlung genehmigte maximale Gesamtbetrag der Vergütung nicht aus für neue Mitglieder der Gruppenleitung, ist die Gesellschaft ermächtigt, einen Zusatzbetrag auszurichten, der nicht über 50 Prozent des letzten genehmigten Gesamtbetrags sein darf.
Grundsätze der Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung: Die Vergütung der nicht exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrats umfasst eine feste Grundentschädigung und variable Vergütungselemente sowie weitere Vergütungselemente und Leistungen. Die Vergütung der exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrats und der Mitglieder der Gruppenleitung umfasst fixe und variable Vergütungselemente sowie weitere Vergütungselemente und Leistungen. Die Gesamtvergütung berücksichtigt Funktion und Verantwortungsstufe des Empfängers. Die fixe Vergütung umfasst je nachdem das Grundgehalt oder das Verwaltungsratshonorar und kann weitere Vergütungselemente und Leistungen enthalten. Die variable Vergütung richtet sich nach der Erreichung bestimmter Leistungsziele und kann in bar oder in aktienbasierten Instrumenten ausgerichtet werden. Der Verwaltungsrat legt Leistungsziele und andere Bedingungen wie Zuteilungsbedingungen, Vesting-Bedingungen, Ausübungsbedingungen und -fristen sowie allfällige Sperrfristen und Verfallsbedingungen fest.
Darlehen und Kredite: Darlehen und Kredite an Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung dürfen zu Marktbedingungen gewährt werden. Der Gesamtbetrag solcher ausstehenden Darlehen und Kredite darf die gesamte Jahresvergütung der jeweiligen Mitglieder nicht übersteigen.
Der Vergütungsausschuss (VA) besteht gemäss den statutarischen Bestimmungen aus drei Mitgliedern des Verwaltungsrats. Er unterstützt den Verwaltungsrat bei der Festsetzung und Überprüfung der Vergütungspolitik und -richtlinien sowie bei der Vorbereitung der Anträge zuhanden der Generalversammlung betreffend die Vergütung des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung. Zusätzlich erarbeitet er Empfehlungen im Zusammenhang mit der Ernennung von Mitgliedern der Gruppenleitung zuhanden des Verwaltungsrats.
| ZUSTÄNDIGKEITSEBENEN | |||
|---|---|---|---|
| Entscheid über: | Vergütungsausschuss | Verwaltungsrat | Generalversammlung |
| Vergütungspolitik inkl. Gestaltung der variablen Vergütung und Definition der Leistungsziele |
Vorschlag | Genehmigung | |
| Maximale Gesamtbeträge der Vergütung an Verwaltungsrat und Gruppenleitung |
Vorschlag | Antrag | Bindende Abstimmung |
| Individuelle Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung |
Antrag | Genehmigung | |
| Vergütungsbericht | Vorschlag | Genehmigung | Konsultative Abstimmung |
Der Vergütungsausschuss besteht aus Dr. Thomas Schneider, Prof. Stefan Feuerstein und Florian Seubert. Mit der ordentlichen Generalversammlung zum Berichtsjahr werden die Mitglieder durch die Generalversammlung gewählt. Die Amtsdauer der Mitglieder des VA beträgt ein Jahr und endet mit Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung (Amtsperiode). Eine Wiederwahl ist zulässig.
Die Sitzungen des VA finden in der Regel vor den Sitzungen des Verwaltungsrats statt, sodass die Anträge formuliert und vom Gesamtgremium genehmigt werden können. Ausserdem berichtet der Vorsitzende des VA nach jeder Sitzung dem Verwaltungsrat über die Aktivitäten des Ausschusses. Die Protokolle der Ausschusssitzungen werden den Mitgliedern des Verwaltungsrats zur Verfügung gestellt. Mitglieder der Gruppenleitung können auf Einladung beratend an den Sitzungen teilnehmen, sind jedoch während der Diskussion und Festsetzung der eigenen Vergütung nicht anwesend. Im Jahr 2019 hielt der VA drei Sitzungen ab. Alle Mitglieder nahmen an allen Sitzungen teil.
Es steht dem VA frei, in Vergütungsfragen zeitweise einen externen Berater beizuziehen. Im Jahr 2019 wurde hkp Deutschland GmbH beigezogen. Darüber hinaus kann der VA auch auf interne Experten in Vergütungsfragen wie den Leiter Human Resources zurückgreifen.
Der VA prüft die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Gruppenleitung alle zwei bis vier Jahre auf der Basis von Vergütungen bei vergleichbaren börsenkotierten Unternehmen und europäischen E-Commerce-Unternehmen. Es werden Unternehmen mit einer vergleichbaren Marktkapitalisierung und Umsatzgrösse berücksichtigt. Die Vergleichsgruppe umfasst AO World, APG SGA, Arbonia, Ascom, Bobst Group, Bossard, Burckhardt, Burkhalter, Comet, Conzzeta, Daetwyler, Delticom, Hawesko, Huber + Suhner, Inficon, Interroll, Kardex, Komax, Kudelski, Metall Zug, Rieter, Schweiter, Siegfried, SRP, u-blox und Zooplus.
Die Vergleichsdaten von ähnlichen Unternehmen stellen nur einen durch den VA zu berücksichtigenden Faktor dar, um die Zielvergütung der einzelnen Mitglieder der Gruppenleitung festzulegen. Die tatsächliche Vergütung der einzelnen Mitglieder der Gruppenleitung richtet sich nach dem Unternehmenserfolg und der persönlichen Leistung. Die persönliche Leistung wird im Zuge des jährlichen Leistungsmanagementprozesses beurteilt. Bei der Ermittlung der persönlichen Leistung werden die Erreichung der individuellen Ziele sowie die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Unternehmenswerte und der erwarteten Führungsqualitäten berücksichtigt. Die individuelle Leistungsbeurteilung und der Erfolg des Unternehmens bilden die Grundlage für die Festlegung der variablen Vergütung.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats sollen in der Ausübung ihrer Aufsichtstätigkeit unabhängig handeln. Daher erhalten sie für ihre Arbeit eine fixe Basisvergütung pro Amtsperiode (Retainer), die zu 70 Prozent in bar und zu 30 Prozent in Namenaktien der Gesellschaft mit einer dreijährigen Sperrfrist gewährt wird. Die Höhe der Vergütung ist nicht an eine Erfolgskomponente gebunden, und es erfolgt keine variable Vergütung. Je nach Funktion ergeben sich folgende Vergütungen (brutto p.a.):
| 1 000 CHF | Vergütung total | davon in bar | davon in Aktien |
|---|---|---|---|
| Präsident | 300 | 210 | 90 |
| Vizepräsident | 130 | 91 | 39 |
| Mitglied | 100 | 70 | 30 |
Für den Einsitz in Ausschüssen werden folgende Vergütungen (brutto p.a.) ausschliesslich in bar ausgerichtet:
| 1 000 CHF | Vergütung in bar |
|---|---|
| Präsident Ausschuss | 20 |
| Mitglied Ausschuss | 10 |
Der Präsident des Verwaltungsrats bezieht für den Einsitz in den Ausschüssen kein Honorar. Das exekutive Mitglied bzw. der Delegierte des Verwaltungsrats, der CEO, wird im Rahmen der ordentlichen Vergütung als Mitglied der Gruppenleitung für seine Tätigkeit entschädigt und bezieht keine zusätzliche Vergütung für seine Tätigkeit im Verwaltungsrat. Die Barzahlung erfolgt jeweils nach der ordentlichen Generalversammlung, und die Aktien werden jeweils kurz nach der ordentlichen Generalversammlung übertragen. Die Gesellschaft kann Mitgliedern des Verwaltungsrats einen Auslagenersatz in Form von effektiven und / oder pauschalen Spesen im Rahmen des steuerlich Zulässigen ausrichten. Dieser Auslagenersatz gilt nicht als Vergütung. Die Mitglieder des Verwaltungsrats partizipieren nicht am Vorsorgeplan der Zur Rose Group AG.
Dieser Abschnitt wurde gemäss Artikel 17 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) durch die Revisionsstelle geprüft.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für das Geschäftsjahr 2019 eine fixe Basisvergütung von CHF 788 000 (2018: CHF 781 000), eine Vergütung für den Einsitz in Ausschüssen von CHF 74 000 (2018: CHF 74 000) sowie Sozialversicherungsbeiträge von CHF 53 000 (2018: CHF 60 000). Von der Gesamtvergütung von CHF 915 000 (2018: CHF 915 000) wurden CHF 236 000 (2018: CHF 241 000) in Form von Aktien mit einer Sperrfrist von drei Jahren zugeteilt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Vergütungen, die den Verwaltungsratsmitgliedern im Jahr 2019 entrichtet wurden.
| Name, Funktion 1) | Fixe Vergütung in bar brutto |
Fixe Vergütung in Aktien brutto 2) |
Ausschuss honorar in bar |
Sozialver sicherungs beiträge |
Total 3) | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 000 CHF | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| Prof. Stefan Feuerstein (Präsident) |
210 | 210 | 90 | 94 | – | – | 21 | 21 | 321 | 325 |
| Dr. Thomas Schneider (Vizepräsident) |
91 | 91 | 39 | 41 | 20 | 20 | 11 | 11 | 161 | 163 |
| Prof. Dr. Volker Amelung (Mitglied) 4) |
70 | 70 | 30 | 31 | 34 | 34 | 10 | 10 | 144 | 145 |
| Dr. Heinz Baumgartner (Mitglied) |
29 | 70 | 13 | 31 | 4 | 10 | 3 | 8 | 49 | 119 |
| Vanessa Frey (Mitglied) | 29 | 70 | 13 | 31 | 4 | 10 | 3 | 8 | 49 | 119 |
| Tobias Hartmann (Mitglied) | 41 | – | 17 | – | – | – | – | 58 | – | |
| Dr. Christian Mielsch (Mitglied) |
41 | – | 17 | 6 | – | – | – | 64 | – | |
| Florian Seubert (Mitglied) | 41 | – | 17 | 6 | – | 5 | – | 69 | – | |
| Dr. Lukas Wagner (Mitglied) 5) |
– | 29 | – | 31 | – | – | – | 2 | – | 44 |
| Nicht exekutiver | ||||||||||
| Verwaltungsrat | 552 | 540 | 236 | 241 | 74 | 74 | 53 | 60 | 915 | 915 |
| Walter Oberhänsli (Delegierter) |
– | – | – | – | – | – | – | – | – | – |
| Verwaltungsrat | 552 | 540 | 236 | 241 | 74 | 74 | 53 | 60 | 915 | 915 |
1) Per 31. Dezember 2019 waren sieben Mitglieder des Verwaltungsrats im Amt. Vanessa Frey und Dr. Heinz Baumgartner traten an der ordentlichen Generalversammlung vom 23. Mai 2019 aus dem Verwaltungsrat zurück. Gleichzeitig wurden Thomas Hartmann, Dr. Christian Mielsch und Florian Seubert neu in das Gremium gewählt. Per 31. Dezember 2018 waren sechs Mitglieder des Verwaltungsrats im Amt.
2) Der massgebende Verkehrswert am Tag der Zuteilung von CHF 96.40 (2018: CHF 116.60) pro Aktie entspricht dem jeweiligen Tagesendkurs an der Schweizer Börse.
3) Für die Offenlegung im Vergütungsbericht wurde das Prinzip der periodengerechten Abgrenzung (Accrual-Prinzip) bei allen Vergütungselementen angewandt. Die Zuteilungen werden im Vergütungsbericht im Jahr der Gewährung ausgewiesen.
4) Das Ausschusshonorar von Prof. Dr. Volker Amelung beinhaltet ein Verwaltungsratshonorar für eine Tochtergesellschaft in der Höhe von CHF 14 000.
5) Dr. Lukas Wagner trat an der ordentlichen Generalversammlung vom 24. Mai 2018 aus dem Verwaltungsrat zurück.
Detaillierte Angaben zu den einzelnen Verwaltungsratsmitgliedern finden sich im Corporate Governance-Teil des Geschäftsberichts.
Im Berichtsjahr wurden keine Vergütungen an frühere Mitglieder des Verwaltungsrats gezahlt. Es wurden keine Vergütungen an den Mitgliedern des Verwaltungsrats nahestehende Personen gezahlt. Im Verlauf des Geschäftsjahrs wurden keine Darlehen an Mitglieder des Verwaltungsrats vergeben. Am Ende des Berichtsjahrs bestanden keine Darlehen an Mitglieder des Verwaltungsrats, an ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrats oder deren nahestehende Personen.
Die Aktionäre genehmigten an der Generalversammlung vom 23. Mai 2019 einen maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2019 von CHF 980 000. Die in der obigen Tabelle offengelegte, an den Verwaltungsrat gewährte Vergütung für das Geschäftsjahr 2019 liegt innerhalb des genehmigten maximalen Gesamtbetrags.
Das Vergütungssystem der Gruppenleitung ist auf die Unternehmensstrategie ausgerichtet und für die variablen Vergütungselemente mit den relevanten Kennzahlen verknüpft. Dies ermöglicht eine transparente und leistungsbasierte Festlegung der Vergütung der Gruppenleitungsmitglieder. Über Zielvorgaben entscheidet der Verwaltungsrat.
Für die Festlegung der Vergütung der Gruppenleitung wird auf Kriterien wie Funktion, Verantwortung, Erfahrung sowie auf Marktdaten abgestellt. Die individuelle Vergütung der Mitglieder der Gruppenleitung besteht aus einem fixen und einem betragsmässig begrenzten erfolgsabhängigen Gehaltsanteil sowie aus Vorsorgeleistungen und Nebenleistungen (Geschäftsfahrzeug).
Die Gesellschaft kann an die Mitglieder der Gruppenleitung einen Auslagenersatz in Form von effektiven und / oder pauschalen Spesen im Rahmen des steuerlich Zulässigen entrichten. Dieser gilt nicht als Vergütung.
| VERGÜTUNGSSTRUKTUR | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Element | Zweck | Instrument | Leistungs kriterium |
Leistungs periode |
Einflussfaktoren | |
| Fixes jährliches Grundgehalt |
Gewinnung, Bindung, Motivation |
Vergütung in bar | – | – | Position, Qualifikation, Marktüblichkeit |
|
| Kurzfristig variable Vergütung |
Honorierung der Leistung |
in bar | Umsatz, EBIT, individuelle Ziele |
1 Jahr | Finanzergebnis und qualitative Leistung |
|
| Langfristig variable Vergütung |
Honorierung der nachhaltigen Wertschöpfung, Angleichung an Aktionärs interessen |
Aktien | Umsatz, relativer Total Shareholder Return |
3 Jahre | Erfolg der Gruppe, Kursentwicklung, Wettbewerbs position |
|
| Vorsorge und Neben leistungen |
Schutz vor Risiken, Mitarbeiterge winnung/-bindung |
Altersvorsorge, Versicherungspläne, Nebenleistungen |
– | – | Marktüblichkeit und gesetzliche Bestimmungen |
Die Grundgehälter werden festgelegt anhand des Umfangs und der Aufgaben einer gegebenen Position sowie der zu ihrer Ausübung erforderlichen Qualifikationen, der marktüblichen Vergütung sowie der persönlichen Qualifikation, Erfahrung und Leistung des Mitglieds der Gruppenleitung. Die Auszahlung erfolgt monatlich in bar.
Die kurzfristige variable Vergütung ist ein Leistungsbonus, mit welchem sowohl die finanzielle Entwicklung der Gruppe als auch die persönliche Leistung der Mitarbeitenden in einem gegebenen Geschäftsjahr anerkannt werden. Durch diese variable Vergütung sind die Mitarbeitenden am Erfolg der Gruppe beteiligt und erhalten gleichzeitig eine Anerkennung für ihre persönliche Leistung. Der Zielwert der kurzfristigen variablen Vergütung wird als prozentualer Anteil am jährlichen Grundgehalt ausgedrückt und beträgt 40 Prozent für den CEO sowie zwischen 35 und 40 Prozent für die übrigen Mitglieder der Gruppenleitung. Der Leistungsbonus kann total 0 bis maximal 150 Prozent des Zielwerts sein.
Die Zielvorgaben werden jeweils zu Beginn des Jahrs vom Verwaltungsrat auf Antrag des Vergütungsausschusses festgelegt und am Ende des Geschäftsjahrs anhand des tatsächlich erreichten Ergebnisses beurteilt. Die finanziellen Messgrössen waren im Berichtsjahr weiterhin Umsatz- und Ertragsziele. Dabei waren wie im Vorjahr zwischen 40 und 60 Prozent Umsatz- und Ertragsziele der Gruppe oder der Segmente und zwischen 40 und 60 Prozent qualitative Ziele die Basis für die Bemessung der kurzfristigen variablen Komponente.
Für jede Zielgrösse wird eine Zielvorgabe aufgrund des Budgets und der Strategie definiert. Darüber hinaus wird eine Zielerreichungsuntergrenze festgelegt, unterhalb derer keine variable Vergütung ausgezahlt wird, und eine Zielerreichungsobergrenze, ab der die variable Vergütung plafoniert wird. Der Auszahlungsbetrag zwischen Untergrenze, Ziel und Obergrenze wird linear interpoliert. Es liegt im Ermessen des Verwaltungsrats, variable Vergütungen nach unten und oben gegebenenfalls anzupassen, basierend auf individueller, qualitativer Leistungserreichung der einzelnen Mitglieder der Gruppenleitung.
| CEO | CFO | Übrige Gruppenleitung |
|
|---|---|---|---|
| Umsatz | 30% | 0% | 30 bis 40% |
| EBIT | 30% | 40% | 20 bis 30% |
| Individuelle Ziele (u. a. Net Working Capital, | |||
| Cashflow, Strategische Initiativen) | 40% | 60% | 40% |
Die Zielsetzung wird nicht veröffentlicht, da eine Offenlegung Einblicke in die zukunftsgerichtete Strategie der Zur Rose-Gruppe ermöglichen und zu einem Wettbewerbsnachteil führen würde. Die Auszahlung der kurzfristigen variablen Vergütung für das Berichtsjahr erfolgt in bar nach Genehmigung durch die ordentliche Generalversammlung im Folgejahr.
Mit dem leistungsbasierten Aktienplan sollen ausgewählte Führungskräfte der Zur Rose Group AG und von deren Tochtergesellschaften am nachhaltigen und langfristig angestrebten Wachstum des Unternehmens partizipieren. Der leistungsbasierte Aktienplan wurde überprüft und überarbeitet, da die Leistungskriterien die derzeit dynamische Wachstumsphase von Zur Rose nicht genügend abbildeten. Im überarbeiteten leistungsbasierten Aktienplan wurden nun die Leistungskriterien auf die dezidierte Wachstumsstrategie ausgerichtet und ein unternehmerischer Fokus durch stärkere Aktienkurs- und Wettbewerbsorientierung geschaffen. Daher wird nun neben dem Umsatzwachstum der relative Total Shareholder Return (TSR), d. h. die Aktienkursentwicklung unter Berücksichtigung von reinvestierten Dividenden, über die dreijährige Leistungsperiode gemessen, wodurch interne finanzielle Wachstumskennzahlen und externe kapitalmarkt- und wettbewerbsorientierte Finanzkennzahlen verknüpft werden.
Der leistungsbasierte Aktienplan
Auf Antrag des Vergütungsausschusses legt der Verwaltungsrat in Abhängigkeit der Funktion und des Einflusses auf den langfristigen Erfolg, unter Berücksichtigung der individuellen Leistung sowie strategischer Überlegungen, individuelle Zuteilungsbeträge für das Geschäftsjahr in Schweizer Franken fest. Diese werden im Rahmen dieses Plans in Form von Anwartschaften (performance share units) den Teilnehmenden zugeteilt und sind über eine Leistungsperiode von drei Jahren gesperrt. Der gesamte Betrag in Schweizer Franken, der im Rahmen dieses Plans Mitgliedern der Gruppenleitung für das Zuteilungsjahr gewährt wird, wird jeweils an der Generalversammlung des folgenden Jahrs durch die Aktionärinnen und Aktionäre retrospektiv für das Zuteilungsjahr in Übereinstimmung mit den Statuten genehmigt. Beim unterjährigen Eintritt des Teilnehmers erfolgt grundsätzlich keine Gewährung von Anwartschaften. Der Verwaltungsrat hält jedoch die Möglichkeit einer reduzierten Zuteilung von Anwartschaften offen, sofern sich diese innerhalb der statutarischen und gesetzlichen Bestimmungen bewegt.
Nach Ablauf einer Leistungsperiode von drei Jahren (beginnend am 1. Januar des Berichtsjahrs und endend am 31. Dezember drei Jahre später) findet nach der Generalversammlung, an der die Jahresrechnung des letzten Jahrs der Leistungsperiode genehmigt wird, eine Wandelung der Anwartschaften in zu übertragende Aktien statt. Die Anzahl zu übertragender Aktien ergibt sich zum Wandelungszeitpunkt aus der Multiplikation der Anzahl der zugeteilten Anwartschaften mit dem Zielerreichungsfaktor. Der Zielerreichungsfaktor basiert zu einem Drittel auf der Erreichung des relativen TSR, zu einem Drittel auf der Umsatz-Zielerreichung, und ein Drittel bleibt unverändert bei 1.0 (Restricted Stocks). Der Zielerreichungsfaktor ist gegen unten auf 0 und gegen oben auf 2 begrenzt.
Der TSR bezeichnet die Aktienkursentwicklung zuzüglich fiktiv reinvestierter Bruttodividenden während der Leistungsperiode. Zur Ermittlung der Zielerreichung wird die TSR-Entwicklung von Zur Rose der TSR-Entwicklung der Unternehmen des STOXX® Europe 600 Retail und einer individuellen Vergleichsgruppe gegenübergestellt. Die individuelle Vergleichsgruppe umfasst AO World, ASOS, boohoo, Delivery Hero, Delticom, HolidayCheck, Home24, Just Eat, Ocado, Scout24, Shop Apotheke, Spotify, Trivago, Zalando, Zooplus. Die TSR-Entwicklung wird auf Basis von 1-Monats-Durchschnitten gemessen, um stichtagsbezogene Schwankungen des Aktienkurses zu glätten. Die so ermittelte TSR-Entwicklung der Unternehmen des STOXX® Europe 600 Retail und der individuellen Vergleichsgruppe wird je Gruppe in eine Rangreihe gebracht. Die relative Positionierung von Zur Rose wird anhand des erreichten Rangs bestimmt. Liegt die Positionierung von Zur Rose am Median (50. Perzentil), entspricht dies einem Zielerreichungsfaktor von 1.0. Liegt die Positionierung von Zur Rose am 25. Perzentil, beträgt der Zielerreichungsfaktor 0.5 bzw. unterhalb des 25. Perzentils 0.0. Ist Zur Rose am 100. Perzentil oder oberhalb positioniert, beträgt der Zielerreichungsfaktor 2.0. Die Zielerreichung für dazwischenliegende Platzierungen wird durch lineare Interpolation ermittelt. Der Gesamtzielerreichungsfaktor des relativen TSR wird im Anschluss mit je 50 Prozent Gewichtung aus dem Zielerreichungsfaktor aus dem Vergleich mit dem STOXX® Europe 600 Retail und mit der individuellen Vergleichsgruppe berechnet. Das interne Finanzziel wird nicht veröffentlicht. Eine Offenlegung des Ziels würde Einblicke in die zukunftsgerichtete Strategie der Zur Rose-Gruppe ermöglichen und somit zu einem Wettbewerbsnachteil für die Gruppe führen. Nach Übertragung unterliegen die Aktien keiner Sperrfrist, und die Gruppenleitungsmitglieder können frei darüber verfügen.
Übersicht über die zeitliche Abgrenzung der Leistungsperiode und der möglichen Übertragung der Aktien:

Im Fall einer Dekotierung, einer Übernahme der Mehrheit der Aktien oder bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses aufgrund von Invalidität oder Ableben der oder des Teilnehmenden werden die zugeteilten Anwartschaften innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden gewandelt und als Aktien übertragen. Dabei werden die zugeteilten Anwartschaften pro Zuteilung auf Pro-rata-temporis-Basis adjustiert und mit einem Zielerreichungsfaktor von 1 multipliziert. Wird das Anstellungsverhältnis aufgrund einer Kündigung durch die Zur Rose-Gruppe aus ökonomischen Gründen oder aufgrund der Erreichung des Pensionsalters beendet, bleiben die Massgaben bezüglich Wandelzeitpunkt und Zielerreichungsfaktor unverändert. Jedoch werden die zugeteilten Anwartschaften pro Zuteilung auf Prorata-temporis-Basis adjustiert. Bei fristloser und aus wichtigem Grund erfolgter Kündigung des Anstellungsverhältnisses durch die Zur Rose-Gruppe oder eine Tochtergesellschaft oder bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses aus einem anderen als den oben genannten Gründen verfallen die zugeteilten Anwartschaften ohne jegliche Entschädigung.
Der Zweck von Vorsorgeleistungen ist die Absicherung von Mitarbeitenden und ihren Angehörigen im Hinblick auf Ruhestand, Krankheit, Berufsunfähigkeit und Tod. Die Mitglieder der Gruppenleitung sind an den Sozial- und Vorsorgeplänen in den Ländern beteiligt, in denen ihre Arbeitsverträge abgeschlossen wurden. Die Pläne variieren aufgrund der lokalen Wettbewerbs- und Rechtslage; sie entsprechen mindestens den gesetzlichen Anforderungen der betreffenden Länder.
Die Mitglieder der Gruppenleitung erhalten zudem ein Geschäftsfahrzeug als Nebenleistung. Der Gegenwert wird zum Fair Value veranschlagt und ist in den Vergütungstabellen enthalten. Allfällige Geschenke oder Verwaltungsratshonorare von Tochtergesellschaften sind ebenfalls in dieser Position enthalten.
Die Mitglieder der Gruppenleitung sind mit unbefristeten Arbeitsverträgen angestellt; alle haben eine individuelle Kündigungsfrist bis maximal 12 Monate. Den Mitgliedern der Gruppenleitung stehen keine vertraglichen Abgangsentschädigungen oder besonderen Kontrollwechsel-Bestimmungen zu, ausser dem frühzeitigen Vesting des langfristigen Vergütungsplans, wie oben erläutert. Die Statuten der Zur Rose Group AG lassen die Möglichkeit zu, ausscheidende exekutive Mitglieder des Verwaltungsrats bzw. Mitglieder der Gruppenleitung mit einem Konkurrenzverbot von maximal einem Jahr zu belegen. Per Ende des Berichtsjahrs ist, wie oben erwähnt, ein solches Konkurrenzverbot mit dem exekutiven Mitglied bzw. dem Delegierten des Verwaltungsrats, dem CEO, in Kraft.
Dieser Abschnitt wurde gemäss Artikel 17 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) durch die Revisionsstelle geprüft.
Im Jahr 2019 erhielten die Mitglieder der Gruppenleitung Gesamtvergütungen von CHF 3 385 000 (2018: CHF 3 563 000). Dieser Betrag umfasst fixe Grundgehälter von CHF 1 799 000 (2018: CHF 1 792 000), kurzfristige variable Vergütungen von CHF 382 000 (2018: CHF 561 000), langfristige Vergütungen von CHF 620 000 (2018: CHF 620 000), Nebenleistungen von CHF 74 000 (2018: CHF 80 000) sowie Vorsorgeleistungen von CHF 510 000 (2018: CHF 510 000).
Die nachfolgende Tabelle zeigt die fixen und variablen Vergütungen sowie die Gesamtvergütung, die den Mitgliedern der Gruppenleitung für das Geschäftsjahr 2019 und das Vorjahr 2018 zugeteilt wurden.
| Variable Vergütung | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gruppenleitung 1) | Fixe Vergütung in bar |
kurzfristig in bar |
langfristig in Aktien 2) |
Neben leistungen 3) |
Vorsorge leistungen |
Total 4) | ||||||
| 1 000 CHF | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| Gesamtvergütung der Gruppenleitung |
1 799 | 1 791 | 382 | 561 | 620 | 620 | 74 | 80 | 510 | 510 | 3 385 3 563 | |
| davon: Walter Oberhänsli, CEO (höchste |
||||||||||||
| Gesamtvergütung) | 600 | 600 | 96 | 191 | 240 | 240 | 36 | 44 | 247 | 247 | 1 219 1 323 |
1) Am 31. Dezember 2019 und am 31. Dezember 2018 waren vier Mitglieder der Gruppenleitung im Amt.
2) Zielwert des leistungsbasierten Aktienplans, zugeteilt im Jahr 2019 für die Leistungsperiode 2019 bis 2021 bzw. im Jahr 2018, für die Leistungsperiode 2018 bis 2020.
3) Einschliesslich aller übrigen Entschädigungen und Vergünstigungen wie Geschäftsfahrzeuge, Geschenke und Verwaltungsratshonorare von Tochtergesellschaften.
4) Für die Offenlegung im Vergütungsbericht wurde das Prinzip der periodengerechten Abgrenzung (Accrual-Prinzip) bei allen Vergütungselementen angewandt.
Die Gesamtvergütung der Gruppenleitung für das Jahr 2019 belief sich auf CHF 3 385 000. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Abnahme von 5.0 Prozent. Die fixe Vergütung für das Jahr 2019 ist um 0.4 Prozent höher als im Vorjahr.
Mit einem Umsatzwachstum von 30 Prozent auf CHF 1 568.7 Mio. (inkl. medpex) untermauerte die Zur Rose-Gruppe ihre klare Nummer-1-Position in Europa. Die Gruppe hat den wegweisenden Gesetzeserlass zur Einführung des elektronischen Rezepts in Deutschland genutzt, um mit der eigenen erprobten E-Rezept-Technologie relevante Pilotprojekte zu lancieren. Auch künftig will sie den eingeschlagenen Wachstumskurs fortsetzen und die sich bietenden Chancen aufgrund der niedrigen Online-Durchdringung im Apothekenmarkt und der zunehmenden Digitalisierung forciert wahrnehmen. Das Ergebnis wurde durch verschiedene Sondereffekte beeinflusst. Die Integration der Logistikaktivitäten von apo-rot am Standort Heerlen war aufwendiger als erwartet und bedingte die Umstellung vom Zwei- auf einen Drei-Schicht-Betrieb, der voraussichtlich noch bis zur Inbetriebnahme des neuen Distributionszentrums andauert. Weiter haben die Initialaufwendungen für den Markteintritt Frankreich das Ergebnis belastet. Demgegenüber schlugen sich die Transaktionen im Rahmen der zwei gegründeten Joint Ventures mit Medbase wie auch die vorzeitige Beendigung des Earn-outs für die medpex-Gründer positiv im Ergebnis nieder. Nach allen Sondereffekten beträgt das EBIT minus CHF 45.7 Mio.; das Unternehmensergebnis liegt bei minus CHF 52.4 Mio.
Die Messung der Leistungen für den kurzfristigen variablen Bonus beruht grösstenteils auf der Entwicklung des Umsatzes und des EBIT auf Gruppenebene und auf regionaler Ebene gegenüber dem Budget sowie qualitativen Faktoren. Die prozentuale Zielerreichung der Bonusauszahlung für 2019 reicht dementsprechend insgesamt von 34 bis 103 Prozent (2018: 70 bis 103 Prozent) für die Gruppenleitung, und er beträgt 40 Prozent (2018: 80 Prozent) für den CEO.
Der variable Anteil an der fixen Vergütung für das Berichtsjahr entspricht für die Gruppenleitung 49 bis 71 Prozent und für den CEO 56 Prozent. Der Zielerreichungsgrad der kurzfristigen variablen Vergütung für das Jahr 2019 nahm im Vergleich zum Vorjahr ab und lag im Berichtsjahr bei 56 Prozent (Vorjahr: 81 Prozent). Die effektive kurzfristige variable Vergütung für das Jahr 2019 wurde entsprechend nach unten angepasst.
Die Aktionäre genehmigten an der Generalversammlung vom 23. Mai 2019 einen maximalen Gesamtbetrag der fixen Vergütung der Gruppenleitung für das Geschäftsjahr 2019 von CHF 2 500 000. Dieser Betrag besteht aus dem fixen Grundgehalt, den Nebenleistungen und den Vorsorgeleistungen. Die in der obigen Tabelle offengelegte, an die Gruppenleitung gewährte Vergütung für das Geschäftsjahr 2019 liegt innerhalb des genehmigten maximalen Gesamtbetrags.
Der Verwaltungsrat hat für das Geschäftsjahr 2019 eine Zuteilung des leistungsbasierten Aktienplans im gleichen Umfang wie für das Geschäftsjahr 2018 gewährt.
Im Berichtsjahr wurden keine Vergütungen an frühere Mitglieder der Gruppenleitung gezahlt. Es wurden keine Vergütungen an den Mitgliedern der Gruppenleitung nahestehende Personen gezahlt. Im Verlauf des Geschäftsjahrs wurden keine Darlehen an Mitglieder der Gruppenleitung vergeben. Am Ende des Berichtsjahrs bestanden keine Darlehen an Mitglieder der Gruppenleitung, an ehemalige Mitglieder der Gruppenleitung oder deren nahestehende Personen.
Informationen zu gehaltenen Aktien von Verwaltungsrats- und Gruppenleitungsmitgliedern können dem Finanzbericht auf Seite 122 entnommen werden.

Ernst & Young AG Maagplatz 1 Postfach CH-8010 Zürich
Telefon: +41 58 286 31 11 Fax: +41 58 286 30 04 www.ey.com/ch
An die Generalversammlung der Zur Rose Group AG, Steckborn
Zürich, 18. März 2020
Wir haben den beigefügten Vergütungsbericht der Zur Rose Group AG für das am 31. Dezember 2019 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Die Prüfung beschränkte sich dabei auf die Angaben nach Art. 14–16 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) in den mit "geprüft" gekennzeichneten Tabellen auf Seite 48 und den Seiten 52 bis 53 des Vergütungsberichts.

Der Verwaltungsrat ist für die Erstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der VegüV verantwortlich. Zudem obliegt ihm die Verantwortung für die Ausgestaltung der Vergütungsgrundsätze und die Festlegung der einzelnen Vergütungen.

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zum beigefügten Vergütungsbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Vergütungsbericht dem Gesetz und den Art. 14–16 der VegüV entspricht.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Vergütungsbericht enthaltenen Angaben zu den Vergütungen, Darlehen und Krediten gemäss Art. 14–16 VegüV zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Vergütungsbericht ein. Diese Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden von Vergütungselementen sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Vergütungsberichts.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Vergütungsbericht der Zur Rose Group AG für das am 31. Dezember 2019 abgeschlossene Geschäftsjahr dem Gesetz und den Art. 14–16 der VegüV.
Ernst & Young AG

(Leitender Revisor)

Michael Britt (Qualified Signature) Michael Britt (Qualified Signature)
Zugelassener Revisionsexperte Zugelassener Revisionsexperte
| Konzernrechnung | 55 |
|---|---|
| Konsolidierte Erfolgsrechnung | 56 |
| Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung | 57 |
| Konsolidierte Bilanz | 58 |
| Konsolidierte Geldflussrechnung | 60 |
| Konsolidierte Eigenkapitalveränderungsrechnung | 61 |
| Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung | 62 |
| Bericht der Revisionsstelle | 111 |
| Jahresrechnung Zur Rose Group AG | 115 |
| Erfolgsrechnung | 115 |
| Bilanz | 116 |
| Anhang zur Jahresrechnung | 118 |
| Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns | 124 |
| Bericht der Revisionsstelle | 125 |
| Alternative Leistungskennzahlen der Zur Rose-Gruppe | 128 |
| Kontakt, Impressum | 130 |
| 2019 | 2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anhang | CHF 1 000 | % | CHF 1 000 | % | ||
| angepasst 1) | ||||||
| Nettoumsatz | 5 | 1 355 539 | 100.0 | 1 207 108 | 100.0 | |
| Sonstige betriebliche Erlöse | 7 | 42 033 | 3 067 | |||
| Warenaufwand | 8 | −1 146 889 | −1 015 896 | |||
| Personalaufwand | 9 | −117 495 | −93 688 | |||
| Übriger Betriebsaufwand | 10 | −147 030 | −114 596 | |||
| Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen (EBITDA) |
−13 842 | −1.0 | −14 005 | −1.2 | ||
| Abschreibungen und Wertminderungen | 19–21 | −31 863 | −18 862 | |||
| Betriebsergebnis (EBIT) | −45 705 | −3.4 | −32 867 | −2.7 | ||
| Anteil Ergebnis von Gemeinschafts unternehmen und assoz. Gesellschaften |
31 | 173 | ||||
| Finanzertrag | 11 | 1 479 | 239 | |||
| Finanzaufwand | 11 | −5 916 | −6 092 | |||
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | −50 111 | −3.7 | −38 547 | −3.2 | ||
| Ertragssteuern | 12 | −2 265 | −553 | |||
| Unternehmensergebnis | −52 376 | −3.9 | −39 100 | −3.2 | ||
| Davon für Aktionäre der Zur Rose Group AG |
−52 358 | −38 971 | ||||
| Davon für Anteile ohne beherrschenden Einfluss |
−18 | −129 | ||||
| CHF 1 | CHF 1 | |||||
| Unternehmensergebnis pro Aktie | 29 | −6.04 | −6.14 | |||
| Verwässertes Unternehmensergebnis pro Aktie |
29 | −6.04 | −6.14 |
1) Siehe Anhang 2.4 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Anhang | CHF 1 000 | CHF 1 000 |
| Unternehmensergebnis | −52 376 | −39 100 |
| Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe | −19 082 | −2 820 |
| In Folgeperioden in die Erfolgsrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis |
−19 082 | −2 820 |
| Neubewertung Personalvorsorge 28 |
−3 559 | −506 |
| Ertragssteuern 23 |
566 | 57 |
| In Folgeperioden nicht in die Erfolgsrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis |
−2 993 | −449 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | −22 075 | −3 269 |
| Gesamtergebnis nach Steuern | −74 451 | −42 369 |
| Davon für Aktionäre der Zur Rose Group AG | −74 311 | −42 180 |
| Davon für Anteile ohne beherrschenden Einfluss | −140 | −189 |
| AKTIVEN | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Anhang | CHF 1 000 | % | CHF 1 000 | % | |
| Flüssige Mittel | 13 | 204 681 | 230 693 | ||
| Kurzfristige Finanzanlagen | 225 | 153 | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
126 721 | 92 311 | |||
| Aktive Rechnungsabgrenzungen | 14 15 |
8 715 | 9 780 | ||
| Sonstige Forderungen | 16 | 17 117 | 14 411 | ||
| Vorräte | 17 | 70 608 | 69 400 | ||
| Umlaufvermögen | 428 067 | 43.2 | 416 748 | 57.4 | |
| Beteiligungen an Gemeinschafts unternehmen und assoz. Gesellschaften |
18 | 7 053 | 1 192 | ||
| Sachanlagen | 19 | 32 724 | 34 294 | ||
| Nutzungsrechte | 20 | 44 403 | 0 | ||
| Immaterielles Anlagevermögen | 21 | 465 253 | 264 625 | ||
| Langfristige Finanzanlagen | 22 | 6 158 | 1 081 | ||
| Latente Steuern | 23 | 8 067 | 8 580 | ||
| Anlagevermögen | 563 658 | 56.8 | 309 772 | 42.6 | |
| Total Aktiven | 991 725 | 100.0 | 726 520 | 100.0 |
| PASSIVEN | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Anhang | CHF 1 000 | % | CHF 1 000 | % | |
| angepasst1) | |||||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 24 | 80 441 | 2 686 | ||
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 24 | 6 954 | 835 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen | |||||
| und Leistungen | 92 109 | 83 127 | |||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 25 | 10 123 | 10 134 | ||
| Steuerverbindlichkeiten | 43 | 834 | |||
| Passive Rechnungsabgrenzungen | 26 | 22 045 | 19 140 | ||
| Kurzfristige Rückstellungen | 27 | 881 | 2 211 | ||
| Kurzfristiges Fremdkapital | 212 596 | 21.4 | 118 967 | 16.4 | |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 24 | 1 685 | 28 700 | ||
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 24 | 36 451 | 1 913 | ||
| Obligationenanleihe | 24 | 312 070 | 114 127 | ||
| Personalvorsorgeverpflichtungen | 28 | 15 170 | 13 737 | ||
| Langfristige Rückstellungen | 27 | 1 995 | 0 | ||
| Latente Steuern | 23 | 6 216 | 5 470 | ||
| Langfristiges Fremdkapital | 373 587 | 37.7 | 163 947 | 22.6 | |
| Total Fremdkapital | 586 183 | 59.1 | 282 914 | 38.9 | |
| Aktienkapital | 29 | 262 199 | 48 127 | ||
| Kapitalreserven | 269 694 | 450 946 | |||
| Eigene Aktien | 29 | −5 219 | −5 453 | ||
| Gewinnreserven | −86 369 | −34 473 | |||
| Umrechnungsdifferenzen | −34 653 | −15 571 | |||
| Auf die Aktionäre der Zur Rose Group AG entfallendes |
|||||
| Eigenkapital | 405 652 | 40.9 | 443 576 | 61.1 | |
| Anteil ohne beherrschenden Einfluss | −110 | 30 | |||
| Total Eigenkapital | 405 542 | 40.9 | 443 606 | 61.1 | |
| Total Passiven | 991 725 | 100.0 | 726 520 | 100.0 |
1) Siehe Anhang 2.4 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden
| 2019 | 2018 | ||
|---|---|---|---|
| Anhang | CHF 1 000 | CHF 1 000 angepasst 1) |
|
| Unternehmensergebnis | −52 376 | −39 100 | |
| Abschreibungen und Wertminderungen | 19–21 | 31 863 | 18 862 |
| Finanzaufwendungen, netto | 3 820 | 5 428 | |
| Ertragssteuern | 2 265 | 553 | |
| Nicht liquiditätswirksame Aufwendungen und Erträge | −35 301 | 3 442 | |
| Bezahlte Steuern | −2 069 | −783 | |
| Bezahlte Zinsen | −4 018 | −1 698 | |
| Erhaltene Zinsen | 54 | 239 | |
| Veränderungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen sowie |
|||
| geleistete Anzahlungen | −37 269 | −12 230 | |
| Veränderungen der Vorräte | −3 394 | −10 272 | |
| Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
13 485 | 4 123 | |
| Veränderungen von Rückstellungen | 369 | −1 791 | |
| Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit | −82 571 | −33 227 | |
| Erwerb von Tochtergesellschaften, netto | 6.1 | −108 785 | −108 566 |
| Verkauf von Tochtergesellschaften, netto | 6.2 | 5 709 | 0 |
| Erwerb von Sachanlagen | 19 | −10 394 | −10 258 |
| Erwerb von immateriellem Anlagevermögen | 21 | −31 117 | −21 245 |
| Gewährung von langfristigen Finanzanlagen | 22 | −3 211 | −450 |
| Rückzahlung von Aktivdarlehen | 6 | 4 568 | 0 |
| Rückzahlung von kurzfristigen Finanzanlagen | 22 | 49 | 244 |
| Geldfluss aus Investitionstätigkeit | −143 181 | −140 275 | |
| Nettozugang aus Aktienkapitalerhöhungen | 29 | 496 | 191 149 |
| Transaktionskosten aus Kapitalerhöhung für Erwerb medpex 2) | −314 | 0 | |
| Erhöhung von Finanzverbindlichkeiten abzüglich Transaktionskosten (netto) |
24 | 205 010 | 114 065 |
| Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten | 24 | −5 001 | −1 792 |
| Kauf von eigenen Aktien | −1 | −6 367 | |
| Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit | 200 190 | 297 055 | |
| Zu- /Abnahme der flüssigen Mittel | −25 562 | 123 553 | |
| Bestand flüssige Mittel zu Jahresbeginn | 230 693 | 107 764 | |
| Fremdwährungsdifferenzen | −450 | −624 | |
| Bestand flüssige Mittel zu Jahresende | 204 681 | 230 693 |
1) Siehe Anhang 2.4 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden
2) Nicht liquiditätswirksame Kapitalerhöhung (siehe Anhang 6)
| Nicht | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Aktien kapital |
Kapital reserven |
Eigene Aktien |
Gewinn reserven |
Umrech nungs differenzen |
Aktionäre der Zur Rose Group AG |
beherr schende Anteile |
Total Eigen kapital |
|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| 1. Januar 2018 | 35 762 | 272 162 | −1 216 | 47 | −12 751 | 294 004 | 219 | 294 223 |
| Unternehmensergebnis | −38 971 | −38 971 | −129 | −39 100 | ||||
| Sonstiges Ergebnis | −389 | −2 820 | −3 209 | −60 | −3 269 | |||
| Gesamtergebnis | −39 360 | −2 820 | −42 180 | −189 | −42 369 | |||
| Aktienbasierte Vergütung | 2 089 | 2 089 | 2 089 | |||||
| Kauf eigener Aktien | −6 367 | −6 367 | −6 367 | |||||
| Zuteilung eigene Aktien | 70 | −70 | 0 | 0 | ||||
| Erwerb von Promofarma Ecom. S.L. |
2 060 | 2 821 | 4 881 | 4 881 | ||||
| Kapitalerhöhung (brutto) | 12 365 | 187 635 | 200 000 | 200 000 | ||||
| Transaktionskosten Kapitalerhöhung |
−8 851 | −8 851 | −8 851 | |||||
| 31. Dezember 2018 | 48 127 | 450 946 | −5 453 | −34 473 | −15 571 | 443 576 | 30 | 443 606 |
| Unternehmensergebnis | −52 358 | −52 358 | −18 | −52 376 | ||||
| Sonstiges Ergebnis | −2 871 | −19 082 | −21 953 | −122 | −22 075 | |||
| Gesamtergebnis | −55 229 | −19 082 | −74 311 | −140 | −74 451 | |||
| Aktienbasierte Vergütung | 3 568 | 3 568 | 3 568 | |||||
| Ausgabe neuer Aktien für Erwerb medpex |
2 046 | 30 126 | 32 172 | 32 172 | ||||
| Transaktionskosten Kapitalerhöhung |
−314 | −314 | −314 | |||||
| Ausgabe neuer Aktien für Mitarbeitende |
423 | 539 | 962 | 962 | ||||
| Umwandlung von | ||||||||
| Kapitalreserven | 211 603 −211 603 | 0 | 0 | |||||
| Kauf eigener Aktien | −1 | −1 | −1 | |||||
| Zuteilung eigener Aktien | 235 | −235 | 0 | 0 | ||||
| 31. Dezember 2019 | 262 199 | 269 694 | −5 219 | −86 369 | −34 653 | 405 652 | −110 | 405 542 |
Die Zur Rose-Gruppe betreibt eine E-Commerce Apotheke und einen Grosshandel für medizinische und pharmazeutische Produkte. Darüber hinaus bietet sie Dienstleistungen im Arzneimittelmanagement an. Der Absatz erfolgt an selbstdispensierende Ärztinnen und Ärzte, an Versandapotheken und an Privatpersonen direkt. Zudem werden einzelne Publikumsapotheken betrieben.
Die Muttergesellschaft der Zur Rose-Gruppe (die «Gruppe») ist die Zur Rose Group AG (die «Gesellschaft»), eine Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts mit Sitz an der Seestrasse 119 in 8266 Steckborn (Schweiz). Sie wurde am 6. April 1993 gegründet. Der Sitz des Managements der Gruppe sowie der Hauptsitz der Geschäftstätigkeit befinden sich an der Walzmühlestrasse 60 in 8500 Frauenfeld (Schweiz).
Die Konzernrechnung wurde durch den Verwaltungsrat am 18. März 2020 freigegeben und bedarf der Genehmigung der Generalversammlung vom 23. April 2020.
Die Zur Rose Group AG ist seit dem 6. Juli 2017 börsenkotiert. Die Aktien werden an der SIX Swiss Exchange im International Reporting Standard gehandelt (ISIN CH0042615283).
Die in der Jahresrechnung genannten Werte sind gerundet. Wenn die Berechnungen mit einer höheren numerischen Genauigkeit durchgeführt werden, können kleine Rundungsdifferenzen auftreten.
Die Konzernrechnung der Zur Rose-Gruppe wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden, erstellt.
Die Konzernrechnung wurde auf der Basis historischer Anschaffungskosten erstellt. Eine Ausnahme bilden die in den Finanzanlagen enthaltenen Aktien und die bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten, welche zum Fair Value bewertet sind.
Die Rechnungslegung erfolgt in Schweizer Franken, und alle Werte wurden, sofern nicht anderweitig angegeben, auf die nächsten Tausend (1 000 CHF) gerundet.
Die Konzernrechnung umfasst den Abschluss der Zur Rose Group AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2019.
Eine Gesellschaft wird ab dem Datum in die Konsolidierung miteinbezogen, an dem die Kontrolle über die Gesellschaft an die Zur Rose-Gruppe übergeht. Eine Gruppengesellschaft scheidet zu dem Datum aus dem Konsolidierungskreis aus, an dem die Kontrolle über die Gesellschaft nicht mehr besteht.
| Grundkapital | Anteil am Kapital | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | % | % | |
| 0800 DocMorris Ltd., London (GB) | 1 | 1 | 100.0 | 100.0 |
| ApDG Handels- und | ||||
| Dienstleistungsgesellschaft mbH, | ||||
| Laupheim (DE) | 28 | 28 | 100.0 | 100.0 |
| apo-rot B.V., Heerlen (NL) | 22 | 22 | 100.0 | 100.0 |
| apo-rot Service GmbH, Hamburg (DE) | 29 | 29 | 100.0 | 100.0 |
| Bluecare AG, Winterthur (CH) | 1 288 | 1 288 | 78.9 | 78.9 |
| Centropharm GmbH, Aachen (DE) | 30 | 30 | 100.0 | 100.0 |
| Clustertec AG, Baar (CH) 1) | 100 | n/ a | 100.0 | n/ a |
| Comventure GmbH, Mannheim (DE) 1) | 28 | n/ a | 100.0 | n/ a |
| D&W Mailorder Service B.V., Heerlen (NL) | 22 | 22 | 100.0 | 100.0 |
| DocMorris Holding GmbH, Berlin (DE) | 6 085 | 6 085 | 100.0 | 100.0 |
| DocMorris Kommanditist B.V., Heerlen (NL) | 22 | 22 | 100.0 | 100.0 |
| DocMorris N.V., Heerlen (NL) | 60 | 60 | 100.0 | 100.0 |
| Doctipharma SAS, Paris (FR) 1) | 618 | n/ a | 100.0 | n/ a |
| DVD Beteiligungs AG, Frauenfeld (CH) 2) | n/ a | 3 550 | n/a | 100.0 |
| ehealth-tec GmbH, Berlin (DE) 1) | 27 | n/ a | 100.0 | n/ a |
| eHealth-Tec, Innovations GmbH, Berlin (DE); | ||||
| vormals Clinpath GmbH, Berlin 1) | 27 | n/ a | 100.0 | n/ a |
| Esando B.V., Venlo (NL) 1) | 28 | n/ a | 100.0 | n/ a |
| Eurapon B.V., Heerlen (NL) 4) | 0 | 0 | 100.0 | 100.0 |
| Eurapon Pharmahandel GmbH, Bremen (DE) | 28 | 28 | 100.0 | 100.0 |
| MBZR Apotheken AG, Frauenfeld (CH), vor | ||||
| mals: Zur Rose Shop-In-Shop Apotheken AG, | ||||
| Frauenfeld (CH) 3) | n/ a | 100 | n/a | 100.0 |
| medpex wholesale GmbH, | ||||
| Ludwigshafen (DE) 1) | 28 | n/ a | 100.0 | n/ a |
| Promofarma Ecom, S.L., Barcelona (ES) | 15 004 | 15 004 | 100.0 | 100.0 |
| Specialty Care Therapiezentren, Frauenfeld (CH), vormals: OPX Serivces AG, Frauenfeld (CH) |
100 | 100 | 100.0 | 100.0 |
| Tanimis B.V., Heerlen (NL) | 22 | 22 | 100.0 | 100.0 |
| Tanimis Pharma C.V., Heerlen (NL) | 11 249 | 11 249 | 100.0 | 100.0 |
| VfG Cosmian s.r.o., Prague (CZ) | 12 | 12 | ||
| 100.0 | 100.0 | |||
| Visionrunner GmbH, Mannheim (DE) 1) | 28 | n/ a | 100.0 | n/ a |
| Vitalsana B.V., Heerlen (NL) | 20 | 20 | 100.0 | 100.0 |
| Zur Rose Pharma GmbH, Halle (DE) | 8 479 | 8 479 | 100.0 | 100.0 |
| Zur Rose Suisse AG, Frauenfeld (CH) | 7 650 | 7 650 | 100.0 | 100.0 |
Folgende Gesellschaften wurden in die Konsolidierung der Zur Rose Group AG miteinbezogen:
1) Erworben 2019, siehe Anhang 6
2) Fusion DVD Beteiligungs AG mit Zur Rose Suisse AG 2019
3) Verkauf Mehrheit 2019, siehe Anhang 6
4) Aktienkapital von EUR 1.00
Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, nicht realisierten Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen und Dividenden werden in voller Höhe eliminiert. Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem Fair Value zum Erwerbszeitpunkt und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet der Erwerber die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum Fair Value oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als Übriger Betriebsaufwand ausgewiesen.
Erwirbt die Gruppe ein Unternehmen, beurteilt sie die geeignete Klassifizierung und Designation der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, den wirtschaftlichen Gegebenheiten und den zum Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen.
Der Goodwill wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Gruppe bemessen. Übersteigt der Fair Value des erworbenen Reinvermögens die übertragene Gesamtgegenleistung, wird der Unterschiedsbetrag ergebniswirksam erfasst.
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Goodwill zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Goodwill ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten der Gruppe zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäss profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.
Die Anteile der Gruppe an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem die Gruppe über massgeblichen Einfluss verfügt (i. d. R. durch einen Stimmrechtsanteil von 20 bis 49.9 Prozent). Ein Gemeinschaftsunternehmen ist ein Unternehmen, das gemeinschaftlich geführt wird.
Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen bzw. an einem Gemeinschaftsunternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich der nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Anteils der Gruppe am Reinvermögen des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens erfasst.
Die konsolidierte Erfolgsrechnung enthält den Anteil der Gruppe am Erfolg des assoziierten Unternehmens / Gemeinschaftsunternehmens. Veränderungen, die nicht erfolgswirksam beim assoziierten Unternehmen / Gemeinschaftsunternehmen erfasst sind, werden von der Gruppe in der Höhe ihres Anteils erfasst und gegebenenfalls im Sonstigen Ergebnis dargestellt. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen der Gruppe und dem assoziierten Unternehmen / Gemeinschaftsunternehmen werden entsprechend dem Anteil am assoziierten Unternehmen / Gemeinschaftsunternehmen eliminiert.
Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt die Gruppe, ob es erforderlich ist, einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand für die Anteile der Gruppe am assoziierten Unternehmen / Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Die Gruppe ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen / Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnte. Ist dies der Fall, so wird die Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen und dessen Buchwert als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.
Die Zur Rose-Gruppe ist vorwiegend in der Schweiz und in weiteren Ländern der europäischen Union tätig. Die Darstellungswährung der Gruppe ist der Schweizer Franken. Jede Gesellschaft der Gruppe bestimmt ihre eigene funktionale Währung. Fremdwährungspositionen bestehen bei Bankkonten, Debitoren, Kreditoren und Darlehen. Transaktionen in Fremdwährungen werden zum Monatskurs zum Zeitpunkt der Transaktion in die funktionale Währung umgerechnet. Kursgewinne und -verluste aus Transaktionen in Fremdwährungen und aus der Anpassung von monetären Fremdwährungsbeständen am Bilanzstichtag werden erfolgswirksam verbucht.
Die Jahresrechnungen der ausländischen Gruppengesellschaften in Fremdwährungen werden wie folgt in Schweizer Franken umgerechnet:
Umrechnungsdifferenzen werden im Sonstigen Ergebnis erfasst.
Jeglicher im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehende Goodwill und jegliche Fair-Value-Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebs resultieren, werden als Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Jahresendkurs umgerechnet.
Währungsdifferenzen aus einem monetären Posten, der einen Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb darstellt (z. B. langfristige Darlehen, deren Rückzahlung in einem absehbaren Zeitraum weder geplant noch wahrscheinlich ist), werden ebenfalls im Sonstigen Ergebnis erfasst und bei einer Veräusserung bzw. beim Verlust der Beherrschung des ausländischen Geschäftsbetriebs vom Eigenkapital in die konsolidierte Erfolgsrechnung umgegliedert.
Für die Währungen wurden folgende Umrechnungskurse verwendet:
| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| Währung | Jahresendkurs | Jahresdurch schnittskurs |
Jahresendkurs | Jahresdurch schnittskurs |
| EUR 1 | 1.0853 | 1.1122 | 1.1262 | 1.1546 |
Die Gruppe gliedert ihre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Bilanz in kurz- und langfristige Posten. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn:
Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Eine Verbindlichkeit ist als kurzfristig einzustufen, wenn:
Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft.
Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten eingestuft.
Verkäufe werden erfasst, wenn eine Verpflichtung aus einem Kundenvertrag (Leistungsverpflichtung) erfüllt wurde, indem dem Kunden die Kontrolle über die versprochenen Güter oder Dienstleistungen übertragen wurde. Kontrolle über versprochene Güter oder Dienstleistungen bezieht sich auf die Fähigkeit, über die Verwendung dieser Güter oder Dienstleistungen zu entscheiden sowie alle verbleibenden Vorteile daraus zu erzielen. Die Kontrolle wird üblicherweise zum Zeitpunkt des Versands oder bei Leistungserbringung gemäss den mit dem Kunden vereinbarten Liefer- und Annahmebedingungen übertragen. Die Summe der zu erfassenden Verkäufe (Transaktionspreis) basiert auf der Gegenleistung, die die Zur Rose-Gruppe als Gegenleistung für die Güter und Dienstleistungen erwartet, abzüglich der für Dritte einbehaltenen Anteile wie z. B. die Mehrwertsteuer.
Nettoerlöse werden abzüglich der gewährten Rabatte und Warenretouren erfasst. Alle Abzüge auf Produktverkäufe werden zum Zeitpunkt des Verkaufs bestimmt.
Die Zur Rose-Gruppe ermittelt zum Periodenende eine Verbindlichkeit für Warenretouren auf Basis von Erfahrungswerten.
Die laufenden Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und für frühere Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag in den Ländern gelten, in denen die Zur Rose-Gruppe tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.
Laufende Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im Sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden ebenfalls im Sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.
Das Management beurteilt regelmässig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt.
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Buchwert eines Vermögenswerts bzw. einer Verbindlichkeit in der Bilanz und den steuerlichen Wertansätzen.
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Masse erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch ganz oder teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Verbindlichkeit erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten bzw. deren Gesetzgebungsprozess im Wesentlichen abgeschlossen ist.
Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im Sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden ebenfalls im Sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.
Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst. Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet oder an diese abgeführt wird, wird unter den Sonstigen Forderungen bzw. Sonstigen Verbindlichkeiten erfasst.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungswerten unter Abzug kumulierter Abschreibungen bewertet.
Die Anschaffungskosten beinhalten Anschaffungspreis, Zoll, nicht rückforderbare Steuern und Abgaben sowie direkt zurechenbare Kosten. Unterhalts- und Renovationskosten werden der Erfolgsrechnung im Zeitpunkt der Entstehung belastet.
Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen bzw. degressiven Methode wie folgt über die erwartete Nutzungsdauer der Objekte:
| Anlagekategorie | Nutzungsdauer | Methode |
|---|---|---|
| Innenausbau | 5 Jahre | Linear |
| Betriebseinrichtungen | 3–7 Jahre | Linear |
| Büromobiliar | 3–5 Jahre | Linear |
| Einkaufsladenmobiliar | 5–10 Jahre | Linear |
| EDV-Anlagen | 3–5 Jahre | Linear |
| Fahrzeuge | 5 Jahre | Degressiv |
| Immobilien | 33 Jahre | Linear |
Gewinne oder Verluste aus der Veräusserung des Sachanlagevermögens sind in der Erfolgsrechnung in den Positionen Sonstige betriebliche Erlöse bzw. Übriger Betriebsaufwand enthalten.
Leasingverhältnisse werden zum Zeitpunkt, zu welchem der Leasinggegenstand der Zur Rose-Gruppe zur Nutzung zur Verfügung steht, als Nutzungsrecht und entsprechende Leasingverbindlichkeit zum Barwert bilanziert. Die Leasingrate wird in eine Tilgungs- und eine Finanzierungskomponente aufgeteilt. Die Finanzierungskomponente wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, sodass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt. Die Festlegung der Laufzeit von Leasingverträgen mit Optionen erfordert Ermessensentscheide. Solche Optionen werden individuell beurteilt, ob deren Ausübung hinreichend sicher ist.
Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Eine Neubewertung erfolgt bei Änderungen in der Vertragsdauer, den zukünftigen Leasingzahlungen oder bei der Neubeurteilung von Optionen. Das Nutzungsrecht wird grundsätzlich linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungs- und Vertragsdauer abgeschrieben und im Umfang von Neubewertungen der zugehörigen Leasingverbindlichkeit angepasst. Ein Werthaltigkeitstest wird bei Anzeichen einer Wertminderung durchgeführt.
Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen:
Das Nutzungsrecht setzt sich zu Laufzeitbeginn wie folgt zusammen:
Wenn der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann, verwendet die Zur Rose-Gruppe Grenzfremdkapitalzinssätze als Diskontierungssätze, welche Fremdwährung und Laufzeit der Verträge sowie firmen- und investitionsspezifische Risiken berücksichtigen.
Kurzfristige Leasingvereinbarungen mit einer Laufzeit von nicht mehr als 12 Monaten sowie Leasingvereinbarungen, bei denen der dem Leasingvertrag zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, werden nicht bilanziert.
Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem Fair Value zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierungsfähigen Entwicklungskosten nicht aktiviert und erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbestimmter Nutzungsdauer differenziert.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer zum Ende eines jeden Geschäftsjahrs überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.
Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmässig abgeschrieben. Die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer wird einmal jährlich überprüft.
Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräusserungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst.
Die auf die immateriellen Vermögenswerte der Zur Rose-Gruppe angewandte Nutzungsdauer stellt sich zusammengefasst wie folgt dar:
| Anlagekategorie | Nutzungsdauer |
|---|---|
| Software | 3–5 Jahre |
| ERP-System | 5–10 Jahre |
| Kundenlisten | 10 Jahre |
| Marken | Unbestimmt oder 5–10 Jahre |
Die Zur Rose-Gruppe ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nicht finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, nimmt die Gruppe eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts oder der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cash Generating Unit, CGU) vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus dem Fair Value eines Vermögenswerts oder einer CGU abzüglich Veräusserungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer CGU den jeweils erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich des Zeitwerts des Geldes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des Fair Value abzüglich Veräusserungskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt.
Die Werthaltigkeit des Goodwills auf Ebene der CGU, welcher der Goodwill zugeordnet wurde, wird jährlich zum 31. Dezember überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls dann statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Sofern der erzielbare Betrag der CGU den Buchwert dieser Einheit unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für den Goodwill erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden.
Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis gemäss IFRS 15 angesetzt. Alle anderen Finanzinstrumente werden beim Erstansatz zu Verkehrswerten, und im Falle von finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum Verkehrswert bewertet werden, zu Transaktionskosten angesetzt.
Für die Folgebewertung unterscheidet die Zur Rose-Gruppe zwischen den beiden folgenden Bewertungskategorien:
Käufe und Verkäufe von finanziellen Aktiven werden am Erfüllungstag erfasst. Finanzielle Aktiven werden ausgebucht, wenn die Zur Rose-Gruppe die Verfügungsmacht über die Rechte auf Geldzuflüsse verliert, aus denen der finanzielle Vermögenswert besteht.
Die Zur Rose-Gruppe ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts vorliegt. Wertminderungen für erwartete Kreditverluste werden nach dem expected credit loss Modell gebildet. Die Höhe der Wertminderung ergibt sich als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Geldflüsse, diskontiert zum ursprünglichen Effektivzinssatz.
Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die Zur Rose-Gruppe die vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Demnach wird eine Wertberichtigung bereits beim erstmaligen Ansatz, und auch zu jedem nachfolgenden Abschlussstichtag, für die in der Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle erfasst. Eine Ausbuchung der Forderungen erfolgt, wenn diese als uneinbringlich eingestuft werden.
Klassifizierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten
Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum Fair Value bewertet, im Fall von Obligationsanleihen und Darlehen abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die Folgebewertung hängt von der Klassifizierung ab. Die Zur Rose-Gruppe unterteilt ihre finanziellen Verbindlichkeiten in die beiden folgenden Bewertungskategorien:
Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Verbindlichkeiten werden am Erfüllungstag erfasst. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verpflichtung durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt.
Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die auf aktiven Märkten gehandelt werden, wird durch den am Bilanzstichtag notierten Marktpreis oder öffentlich notierten Preis (vom Käufer gebotener Geldkurs bei einer Long-Position und Briefkurs bei einer Short-Position) ohne Abzug der Transaktionskosten bestimmt.
Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die auf keinem aktiven Markt gehandelt werden, wird unter Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten marktüblichen Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem aktuellen Fair Value eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments sowie die Verwendung von Discounted-Cashflow-Methoden und anderen Bewertungsmodellen.
Die Warenvorräte beinhalten ausschliesslich bezogene und zum Wiederverkauf bestimmte Waren und werden zu Einstandspreisen (Anschaffungskosten) bzw. zum tieferen Nettoveräusserungswert bewertet.
Der tiefere Nettoveräusserungswert entspricht dem innerhalb der normalen Geschäftstätigkeit erwarteten Verkaufspreis abzüglich erwarteter Verkaufskosten.
Zahlungen für warenbezogene Vergütungen von Lieferanten, die keine abgrenzbare Erzeugnisse oder Dienstleistungen darstellen, werden als Einstandspreisminderung der eingekauften Waren in den Warenvorräten respektive im Warenaufwand erfasst.
Nicht mehr verkäufliche Ware wird vollständig abgeschrieben.
Die flüssigen Mittel enthalten Kassabestände, Bankguthaben sowie allfällige Festgelder mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten. Der Ausweis erfolgt zum Nominalwert.
Erwirbt die Zur Rose-Gruppe eigene Aktien, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Anteilen wird nicht erfolgswirksam erfasst. Etwaige Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert und der Gegenleistung werden direkt im Eigenkapital erfasst.
Rückstellungen werden nur dann bilanziert, wenn die Zur Rose-Gruppe eine rechtliche und faktische Verpflichtung gegenüber Dritten hat, welche auf ein Ereignis in der Vergangenheit zurückzuführen ist, wenn die Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann und wenn der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich ist. Wenn der Zeithorizont bis zur Zahlung wesentlich ist, wird der Barwert der Leistung ermittelt.
Restrukturierungsrückstellungen werden nur dann erfasst, wenn die diesbezüglichen Kosten durch einen Plan zuverlässig bestimmt werden können und infolge Kommunikation oder Implementierung eine entsprechende faktische Verpflichtung besteht.
Die Beiträge an beitragsorientierte Pläne werden periodengerecht im Personalaufwand erfasst.
Bei leistungsorientierten Plänen wird die Verpflichtung jährlich von externen Experten nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Dabei werden die Pensionsleistungen sowie die von den Mitarbeitenden bis zum Bilanzstichtag geleisteten Dienstjahre berücksichtigt und Annahmen zu Abzinsungsfaktoren und zur weiteren Lohnentwicklung, zu Austritts- und Sterbewahrscheinlichkeiten usw. getroffen.
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO) wird dem Fair Value des Vermögens pro Plan gegenübergestellt und als Nettovorsorgeverpflichtung oder Nettovorsorgevermögen bilanziert. Überdeckungen werden nur in dem Umfang aktiviert, als der Zur Rose-Gruppe ein zukünftiger Nutzen in Form von zukünftigen Beitragsreduktionen oder Rückerstattungen zusteht.
Die Vorsorgekosten leistungsorientierter Pläne werden wie folgt erfasst:
Die Rechnungslegungsgrundsätze entsprechen den im vergangenen Geschäftsjahr angewandten Grundsätzen. Eine Ausnahme bilden die neuen und geänderten International Financial Reporting Standards (IFRS) und Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), die am 1. Januar 2019 in Kraft getreten sind. Diese Änderungen haben Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Zur Rose-Gruppe.
Per 1. Januar 2019 hat die Zur Rose-Gruppe IFRS 16 «Leasingverhältnisse» eingeführt. Ein Vertrag enthält ein Leasingverhältnis, wenn dieser das Recht gewährt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts über einen Zeitraum im Austausch für eine Gegenleistung zu kontrollieren. Die bisher erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen gemäss IAS 17 ist mit IFRS 16 für den Leasingnehmer entfallen. Der Leasingnehmer erfasst in seiner Bilanz eine Leasingverbindlichkeit für den Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen sowie ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert. Zusätzlich hat sich die Bilanzierungspraxis unter IFRS 16 dahingehend verändert, dass die Erfolgsrechnung nicht mehr mit den Leasingraten als Mietaufwand, sondern mit den Abschreibungen auf den Nutzungsrechten und dem Zinsaufwand auf der Leasingverbindlichkeit belastet wird.
Die Erstanwendung erfolgte nach der modifizierten retrospektiven Methode, wobei die Vorjahreszahlen nicht angepasst wurden. Die Zur Rose-Gruppe hat sich für die Möglichkeit entschieden, die Vermögenswerte aus Nutzungsrechten zum Buchwert der Leasingverbindlichkeiten zu erfassen, unter Berücksichtigung von Vorauszahlungen und aufgelaufenen Leasingraten. Somit hat die Erstanwendung keinen Einfluss auf die Gewinnreserven der Zur Rose-Gruppe.
Mit der Erstanwendung von IFRS 16 erfasste die Zur Rose-Gruppe Leasingverbindlichkeiten und Vermögenswerte aus Nutzungsrechten für zuvor unter IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse klassifizierte Leasingverhältnisse von CHF 23.4 Mio. Diese Verbindlichkeiten wurden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet, wobei die Abzinsung mit dem gewichteten durchschnittlichen Grenzfremdkapitalzinssatz von 3.16 Prozent zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung erfolgte. Bei der Bewertung des Nutzungsrechts zum Zeitpunkt der Erstanwendung wurden die anfänglich direkten Kosten nicht berücksichtigt. Im Weiteren hat die Zur Rose-Gruppe von der rückwirkenden Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen bei Verträgen mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen Gebrauch gemacht.
Für zuvor als Finanzierungsleasingverhältnisse eingestufte Leasingverhältnisse wurden wurden CHF 4.0 Mio. aus den Sachanlagen auf die Nutzungsrechte umgegliedert, so dass der Buchwert der Nutzungsrechte am 1. Januar 2019 insgesamt CHF 27.4 Mio. betrug.
Die im Anhang 29 der Konzernrechnung 2018 offengelegten nicht kündbaren Leasingzahlungen per 31. Dezember 2018 lassen sich wie folgt auf die mit der Erstanwendung per 1. Januar 2019 erfassten Leasingverpflichtungen überleiten:
CHF 1 000
| Ausserbilanzielle Leasing- und Mietverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 | 26 259 |
|---|---|
| Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverträge | −251 |
| Leasingzahlungen für Anlagen von geringem Wert | −107 |
| Nicht-Leasing-Komponenten | −1 006 |
| Leasingverhältnisse mit Beginn nach dem 31. Dezember 2018 | −1 051 |
| Hinreichend sichere Verlängerungs- und Kündigungsoptionen | 2 958 |
| Sonstige | 66 |
| Operating Leasing- und Mietverpflichtungen zum 01. Januar 2019 (Bruttobetrag ohne Abzinsung) |
26 868 |
| Operating Leasing- und Mietverpflichtungen zum 01. Januar 2019 (diskontiert) | 23 358 |
| Leasingverbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing per 31. Dezember 2018 | 2 748 |
| Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 | 26 106 |
In der Berichtsperiode hat die Zur Rose-Gruppe aus bilanzierten Leasingverhältnissen Abschreibungen im Betrag von CHF 5.1 Mio. und einen Zinsaufwand im Betrag von CHF 0.9 Mio. erfasst.
Änderung der Darstellung von Fair-Value-Anpassungen von bedingten Kaufpreisleistungen (Earn-out) Die Zur Rose-Gruppe erfasst seit dem 1. Januar 2019 Fair-Value-Anpassungen von bedingten Kaufpreisleistungen im operativen Ergebnis (sonstige betriebliche Erlöse bzw. übriger Betriebsaufwand). Mit der Umstellung soll dem Abschlussadressaten ein den wirtschaftlichen Tatsachen besser entsprechendes Bild vermittelt werden. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst. Aufgrund der Umstellung wurden für das Geschäftsjahr 2018 CHF 1.5 Mio. vom Finanzaufwand in den übrigen Betriebsaufwand verschoben. Die ausgewiesenen Ergebnisgrössen Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen (EBITDA) und Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) verändern sich demgemäss. 2019 wurden für Fair-Value-Anpassungen von bedingten Kaufpreisleistungen CHF 2.9 Mio. dem übrigen Betriebsaufwand belastet und CHF 21.8 Mio. in den sonstigen betrieblichen Erlösen erfasst.
Bei der Erstellung dieser Jahresrechnung hat das Management bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze Ermessensentscheidungen getroffen sowie Annahmen und Schätzungen im Hinblick auf die Zukunft vorgenommen, die sich auf die Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auswirken und zu Anpassungen in künftigen Berichtsperioden führen können. Solche Schätzungen und Annahmen basieren auf Erfahrungen und weiteren Faktoren, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Schätzungen werden naturgemäss in den seltensten Fällen den späteren tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Bereiche mit wesentlichen Annahmen hinsichtlich zukünftiger Ergebnisse und anderen Quelle von Schätzungsunsicherheiten sind:
Werthaltigkeitstest des Goodwills und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer Die Gruppe führt jährlich einen Werthaltigkeitstest des Goodwills (Buchwert: CHF 334.7 Mio.) und ihrer anderen immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer (Buchwert: CHF 20.9 Mio.) durch. Eine Beschreibung der wesentlichen Annahmen und Unsicherheiten ist Anhang 21 zu entnehmen.
Ein erheblicher Teil der Kaufpreise für kürzlich getätigte Akquisitionen besteht aus einer Earn-out-Vereinbarung, aufgrund derer zukünftig Zahlungen geleistet werden müssen. Ausgehend von Schätzungen zukünftiger Umsätze, Kosten und Ergebnisse sowie von Diskontsätzen, hat die Zur Rose-Gruppe den Fair Value der Verbindlichkeiten aus der bedingten Kaufpreisleistungen zu bestimmen. Weitere Angaben sind in Anhang 31 zu finden.
Die Berechnung der Pensionsguthaben bzw. -verpflichtungen nach IAS 19 erfolgt auf der Basis von Annahmen wie Diskontierungssatz, Lohnsteigerungen und Rentenanpassungen. Diese Annahmen werden jährlich überprüft und angepasst. Änderungen in den Annahmen können wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der Pensionsguthaben bzw. -verpflichtungen und der im Sonstigen Ergebnis erfassten Beträge haben, welche zukünftig auszuweisen sind. Siehe dazu Anhang 28.
Aktive latente Steuern werden für alle steuerlich nutzbaren Verlustvorträge in dem Masse erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Weitere Informationen sind in Anhang 23 aufgeführt.
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Konzernrechnung sind vom IASB neue Standards und Interpretationen sowie Änderungen von Standards und Interpretationen veröffentlicht worden. Die Gruppe beabsichtigt, die folgenden Änderungen anzuwenden, sobald sie in Kraft treten. Folgende Änderungen sind potenziell für den Konzern relevant:
Die Auswirkungen dieser Veränderungen auf die Rechnungslegungsmethoden der Zur Rose-Gruppe werden derzeit analysiert. Zum heutigen Zeitpunkt erwartet die Zur Rose-Gruppe keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung.
Die Zur Rose-Gruppe hat 2019 ihre Organisations- und Managementstruktur aufgrund der kürzlich getätigten Akquisitionen angepasst. Nebst den bisherigen operativen Segmenten Schweiz und Deutschland wurde das Segment Europa geschaffen. Die Ertragskraft der Segmente wird neu anhand des operativen Ergebnisbeitrags bestimmt, so wie dies in der internen Finanzberichterstattung rapportiert wird. Der operative Ergebnisbeitrag ist definiert als das Ergebnis vor indirekten Kosten, Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen, Nutzungsrechten und auf immateriellen Vermögenswerten sowie nicht alloziierte sonstige betriebliche Erlösen. Der operative Ergebnisbeitrag jedes Segments gilt als adäquater Massstab für die operative Ertragskraft der Segmente, die dem Management der Gruppe zum Zweck der Ressourcenverteilung und der Beurteilung der Ertragskraft gemeldet wird. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden den operativen Segmenten in den Managementberichten nicht zugeteilt. Die Finanzierung der Gruppe wird zentral von der Gruppe gesteuert und nicht den operativen Segmenten übertragen. Die Segmentinformationen des Vorjahres wurden entsprechend angepasst.
Die nicht allozierten operativen Kosten beinhalten im Wesentlichen die indirekten Aufwendungen für IT, Marketing, Büro- und Verwaltungsaufwand und das Management sowie die übrigen Corporate-Kosten. Die nicht alloziierten Erlöse beinhalten nicht alloziierte sonstige betriebliche Erlöse.
Die folgenden Tabellen zeigen die Geschäftssegmente der Zur Rose-Gruppe:
| Geschäftsjahr | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| zum 31. Dezember 2019 | Schweiz | Deutschland | Europa | Eliminationen | Gruppe |
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Erfolgsrechnung | |||||
| Nettoumsatz mit externen Kunden | 553 049 | 762 791 | 39 699 | 0 | 1 355 539 |
| Umsatz mit anderen Segmenten | 602 | 0 | 0 | −602 | 0 |
| Total Nettoumsatz | 553 651 | 762 791 | 39 699 | −602 | 1 355 539 |
| Operativer Ergebnisbeitrag | 32 742 | 1)34 921 | −4 716 | −602 | 62 345 |
| Nicht alloziierte operative Kosten | −96 054 | ||||
| Nicht allozierte operative Erlöse | 19 867 | ||||
| Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen (EBITDA) |
−13 842 | ||||
| Abschreibungen und Wertberichtigungen |
−31 863 | ||||
| Betriebsergebnis (EBIT) | −45 705 | ||||
| Finanzerfolg, netto | −4 406 | ||||
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | −50 111 |
1) Beinhaltet eine Fair-Value-Anpassung für die bedingte Kaufpreisleistung (Earn-out) medpex über CHF 21.8 Mio. (siehe Anhang 31)
| Geschäftsjahr | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| zum 31. Dezember 2018 | |||||
| (angepasst) | Schweiz | Deutschland | Europa | Eliminationen | Gruppe |
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Erfolgsrechnung | |||||
| Nettoumsatz mit externen Kunden | 526 954 | 671 245 | 8 909 | 0 | 1 207 108 |
| Umsatz mit anderen Segmenten | 402 | 0 | 0 | −402 | 0 |
| Total Nettoumsatz | 527 356 | 671 245 | 8 909 | −402 | 1 207 108 |
| Operativer Ergebnisbeitrag | 36 066 | 1) 25 509 | −450 | −402 | 60 723 |
| Nicht alloziierte operative Kosten | −77 207 | ||||
| Nicht allozierte operative Erlöse | 2 479 | ||||
| Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen (EBITDA) |
−14 005 | ||||
| Abschreibungen und | |||||
| Wertberichtigungen | −18 862 | ||||
| Betriebsergebnis (EBIT) | −32 867 | ||||
| Finanzerfolg, netto | −5 680 | ||||
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | −38 547 |
1) Beinhaltet eine Fair-Value-Anpassung für die bedingte Kaufpreisleistung (Earn-out) Eurapon über CHF –1.5 Mio. (siehe Anhang 31)
| Nettoumsatz nach Ort des Kunden | Schweiz | Deutschland | Übrige | Gruppe | |
|---|---|---|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | ||
| 2019 | 553 049 | 762 791 | 39 699 | 1 355 539 | |
| 2018 | 526 954 | 671 245 | 8 909 | 1 207 108 | |
| Anlagevermögen nach Sitz der | |||||
| Gesellschaft1) | Schweiz | Niederlande | Deutschland | Übrige | Gruppe |
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| 2019 | 97 378 | 229 118 | 160 390 | 55 494 | 542 380 |
| 2018 | 74 848 | 87 483 | 72 798 | 63 790 | 298 919 |
1) Anlagevermögen ohne Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Gesellschaften, langfristige Finanzanlagen und latente Steuern
Die Zur Rose-Gruppe hat 2019 ihre Organisation nach Kundensegmenten ausgerichtet. Dabei wird nicht mehr nach rezeptpflichtigen und rezeptfreien Medikamenten gegliedert, sondern nach den Geschäftsbereichen Retail Business (B2C), Professional Services und Marketplace, jeweils mit dem gesamten Apothekensegment. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst.
Das Segment Schweiz besteht aus den beiden Geschäftsbereichen B2C und Professional Services. Im Geschäftsbereich Professional Services, welche die angeschlossenen Ärztinnen und Ärzte beliefert und diese mit Arzneimittelmanagement-Dienstleistungen versorgt, werden rund drei Viertel des Segmentumsatzes erwirtschaftet. Das B2C-Geschäft umfasst die Belieferungen der Endkunden.
Das Segment Deutschland besteht aus dem Geschäftsbereich B2C. Die Ärztinnen und Ärzte werden nicht direkt beliefert.
Das Segment Europa umfasst den Geschäftsbereich Marketplace, über den apothekenähnliche Produkte aus den Bereichen Gesundheit, Kosmetik und Körperpflege gehandelt werden.
In den folgenden Tabellen ist die Aufschlüsselung der Umsätze aus Verträgen mit Kunden nach Segmenten ersichtlich:
| Segment Schweiz | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Waren-/Serviceart | CHF 1 000 | CHF 1 000 |
| angepasst | ||
| Professional Services | 422 761 | 394 281 |
| Retail Business (B2C) | 130 288 | 132 673 |
| Total Umsätze aus Verträgen mit Kunden | 553 049 | 526 954 |
| Segment Deutschland | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Waren-/Serviceart | CHF 1 000 | CHF 1 000 angepasst |
| Retail Business (B2C) | 762 791 | 671 245 |
| Total Umsätze aus Verträgen mit Kunden | 762 791 | 671 245 |
| Europa | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Waren-/Serviceart | CHF 1 000 | CHF 1 000 angepasst |
| Marketplace | 39 699 | 8 909 |
| Total Umsätze aus Verträgen mit Kunden | 39 699 | 8 909 |
Der Konsolidierungskreis hat sich 2019 aufgrund der folgenden Transaktionen geändert:
Am 4. Januar 2019 erwarb die Zur Rose Group AG über ihre Tochtergesellschaft DocMorris Holding GmbH die Versandaktivitäten der medpex-Gruppe. Im Rahmen dieser Transaktion erwarb die Zur Rose-Gruppe die Comventure GmbH in Forst (DE), die Visionrunner GmbH in Mannheim (DE), die medpex wholesale GmbH in Ludwigshafen (DE) sowie die Apotheke esando B.V. in Venlo (NL). Die medpex-Gruppe ist ein Vertriebsdienstleister für Pharma- und Schönheitsprodukte und beliefert hauptsächlich den deutschen Markt. Der Kaufpreis von CHF 197.8 Mio. (EUR 175.8 Mio.) setzt sich zusammen aus einem Festkaufpreis von CHF129.9Mio. (EUR 115.5 Mio.), der sich wiederum aus einer Barzahlung von CHF 97.7 Mio. (EUR86.9Mio.) und 355 887 Aktien der Zur Rose Group AG zum Marktwert per Übernahmedatum von CHF 32.2 Mio. (EUR 28.6 Mio.) zusammensetzt, einer bedingten Earn-out-Komponente mit einem Fair Value per Übernahmezeitpunkt von CHF 65.9 Mio. (EUR 58.5 Mio.) sowie einem Kaufpreisanpassungsbetrag von CHF 2.0 Mio. (EUR 1.8 Mio.). Die zum Erwerbszeitpunkt vereinbarte Earn-out-Komponente hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: erstens von einer Umsatzsteigerung gegenüber dem Referenzjahr 2018 und zweitens vom Erreichen von bestimmten EBITDA-Zielen. Der Earn-out ist auf einen Maximalbetrag von CHF 111.4 Mio. (EUR 99 Mio.) begrenzt und umfasst die Perioden 2019 und 2020. In einer nachträglichen Vereinbarung vom 23. Dezember 2019 haben sich die Zur Rose-Gruppe und die medpex-Gründer geeinigt, die Earn-out-Komponente vorzeitig mit einer Einmalzahlung von CHF 42.3 Mio. (EUR 39.0 Mio.) zu beenden (siehe auch Anhang 31). Der Goodwill von CHF 167.8 Mio. (EUR 149.2 Mio.) wurde dem Segment Deutschland zugewiesen und entspricht dem Mehrwert der erwarteten käuferspezifischen Synergien, des steigenden Marktanteils und der übernommenen Mitarbeitenden. Die medpex-Gruppe hat seit der Übernahme CHF 13.9 Mio. zum Umsatz und CHF –0.6 Mio. zum Unternehmensergebnis beigetragen. Transaktionskosten von CHF 1.0 Mio. (Vorjahr: CHF 0.9 Mio.) wurden im übrigen Betriebsaufwand erfasst.
Folgende Akquisitionen sind unter Diverse zusammengefasst:
Am 14. Februar 2019 erwarb die Zur Rose Group AG 100 Prozent an der Doctipharma SAS (Doctipharma mit Sitz in Levallois-Perret bei Paris (FR). Doctipharma betreibt eine Plattform für «Beauty and Personal Care products» (BPC). Der Kaufpreis betrug CHF 727 (EUR 640). Der Badwill von CHF 0.6 Mio. (EUR 0.5 Mio.) wurde in den sonstigen betrieblichen Erlösen erfasst. Er entstand im Zusammenhang mit dem Entscheid der bisherigen Hauptaktionäre, aus strategischen Gründen den Geschäftsbereich zu verkaufen. Die Transaktionskosten betrugen CHF 0.2 Mio. Die Kaufpreisallokation ist provisorisch.
Am 17. Juli 2019 erwarb die Zur Rose Group AG über ihre Tochtergesellschaft Zur Rose Pharma GmbH in Halle (DE) 100 Prozent an der Clinpath GmbH in Berlin (DE), die Ende 2019 in eHealth-Tec Innovations GmbH umbenannt wurde. Die Softwarefirma entwickelt Lösungen für eine sichere Generierung, Übermittlung und Aufbewahrung von elektronisch veranlassten Leistungen für das Gesundheitswesen. Der Kaufpreis betrug CHF 5.0 Mio. (EUR 4.5 Mio.) und ist aufgeteilt in einen Festkaufpreis von CHF4.0Mio. (EUR 3.7 Mio.) und eine bedingte Earn-out-Komponente von CHF 0.9 Mio. (EUR0.8Mio.). Der Goodwill von CHF 3.7 Mio. widerspiegelt die Fähigkeiten der übernommenen Mitarbeitenden, den weiteren Ausbau der Marktstellung und das Synergiepotenzial mit anderen Bereichen innerhalb der Zur Rose-Gruppe. Der Goodwill ist vorläufig und wurde dem Segment Deutschland zugewiesen. Die Transaktionskosten betrugen CHF 0.2 Mio. (EUR 0.1 Mio.). Die Kaufpreisallokation ist provisorisch.
Am 25. Juli 2019 erwarb die Zur Rose Group AG 100 Prozent an der Clustertec AG in Baar (CH). Die Softwarefirma stellt eine IT Plattform für Medikamentengrossisten zur Verfügung, über die der sichere Austausch von Rezepten und Bestellungen für Medikamente automatisiert und effizient abgewickelt werden kann. Der Kaufpreis betrug CHF 4.4 Mio. und ist aufgeteilt in einen Festkaufpreis von CHF 3.4 Mio., in eine Anpassung des Nettoumlaufvermögens von CHF 0.2 Mio. und in eine bedingte Earn-Out Komponente von CHF 0.8 Mio. Nebst den Fähigkeiten der übernommenen Mitarbeitenden widerspiegelt der Goodwill von CHF 2.5 Mio. den weiteren Ausbau der Marktstellung und das Synergiepotenzial mit anderen Bereichen innerhalb der Zur Rose-Gruppe. Der Goodwill ist vorläufig und wurde dem Segment Schweiz zugewiesen. Die Transaktionskosten betrugen CHF 0.1 Mio. Die Kaufpreisallokation ist provisorisch.
Doctipharma, Clinpath und Clustertec haben zusammen seit der Übernahme CHF 0.9 Mio. zum Umsatz und CHF –0.9 Mio. zum Unternehmensergebnis beigetragen.
| Diverse 1) | medpex | |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Flüssige Mittel | 547 | 751 |
| Sonstige kurzfristige Forderungen | 1 448 | 1 508 |
| Vorräte | 100 | 159 |
| Sachanlagen | 82 | 229 |
| Nutzungsrechte | 353 | 651 |
| Immaterielles Anlagevermögen | 4 475 | 28 274 |
| Langfristige Finanzanlagen | 26 | 459 |
| Latente Steuern | 62 | – |
| Total Aktiven | 7 092 | 32 031 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 934 | 606 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 101 | 197 |
| Passive Rechnungsabgrenzungen | 84 | 480 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 14 | 296 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 556 | – |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 266 | 444 |
| Personalvorsorgeverpflichtungen | 427 | – |
| Latente Steuern | 975 | – |
| Langfristige Rückstellungen | – | – |
| Total Fremdkapital | 3 356 | 2 022 |
| Erworbene Nettovermögenswerte | 3 736 | 30 009 |
| Goodwill (+) /badwill (–) 2) | 5 706 | 167 783 |
| Fair Value der Kaufpreisleistung | 9 442 | 197 792 |
| 9 442 | 197 792 | |
| abzüglich bedingter Kaufpreisleistung | 1 761 | 65 874 |
| abzüglich erworbener flüssiger Mittel | 547 | 751 |
| abzüglich Abgeltung mit eigenen Aktien | – | 32 172 |
| Geldfluss aus Erwerb von Tochtergesellschaften | −7 134 | −98 995 |
1) Beinhaltet Akquisitionen Doctipharma, Clinpath und Clustertec
2) Enthält Badwill TCHF 581 (Doctipharma)
Bis zu zwölf Monate ab dem Erwerbszeitpunkt können Anpassungen an den Fair Values vorgenommen werden, die den identifizierbaren erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Verbindlichkeiten und der Kaufpreisleistung zugewiesen wurden, um neue Informationen über Fakten und Umstände zu berücksichtigen, welche zum Erwerbszeitpunkt bestanden.
Die Kaufpreisallokation der folgenden Gesellschaften ist 2019 definitiv geworden, wobei keine Anpassungen vorgenommen wurden.
Am 31. Oktober 2018 erwarb die Zur Rose-Gruppe das Versandhandelsgeschäft der Apotheke am Rothenbaum (apo-rot). Der Kaufpreis belief sich auf CHF 57.0 Mio. in bar, und der Goodwill von CHF 45.5 Mio. wurde dem Segment Deutschland alloziert.
Am 14. September 2018 erwarb die Zur Rose-Gruppe 100 Prozent des ausgegebenen Kapitals der Promofarma Ecom S.L. (Promofarma). Der Kaufpreis von CHF 50.6 Mio. umfasste eine Barkomponente von CHF 45.7 Mio. sowie Aktien der Zur Rose Group AG im Wert von CHF 4.9 Mio. Der Goodwill von CHF 47.2 Mio. wurde auf die Segmente Deutschland, Schweiz und Europa alloziert.
| Promofarma | apo-rot |
|---|---|
| 3 402 | 11 553 |
| 47 245 | 45 455 |
| 50 647 | 57 008 |
| 45 766 | 57 008 |
| 4 881 | – |
Am 31. Dezember 2019 hat die Zur Rose Group AG ihre Shop-in-Shop Aktivitäten veräussert, indem je 50.1 Prozent des ausgegebenen Kapitals der Zur Rose Shop-in-Shop Apotheken AG, Frauenfeld (stationäres Apotheken-Geschäft) und der ZRMB Marketplace AG, Frauenfeld (e-commerce) an medbase verkauft wurde. Mit der Veräusserungstransaktion hat die Zur Rose-Gruppe die Kontrolle über die beiden Gesellschaften abgegeben und führt die Geschäfte fortan gemeinschaftlich im Rahmen zweier Joint Ventures mit medbase weiter. Zudem wurde die Zur Rose Shop-in-Shop Apotheken AG, Frauenfeld, in MB-ZR Apotheken AG, Frauenfeld, umfirmiert.
Mit der Veräusserungstransaktion wurden folgende Aktiven und Passiven veräussert:
| CHF 1 000 | |
|---|---|
| Flüssige Mittel | 143 |
| Forderungen | 820 |
| Vorräte | 783 |
| Goodwill | 337 |
| Sachanlagen und Nutzungsrechte | 4 874 |
| Übrige Aktiven | 408 |
| Total Aktiven | 7 365 |
| Verbindlichkeiten Lieferungen und Leistungen | 995 |
| Finanzverbindlichkeiten | 11 494 |
| Personalvorsorgeverpflichtungen | 731 |
| Übrige Passiven | 276 |
| Total Passiven | 13 496 |
| Veräusserte Nettoschulden | −6 131 |
| Fair Value der behaltenen Anteile (49.9%) | 5 838 |
| Kaufpreis 50.1% der Aktien | 5 852 |
| Veräusserungsgewinn Shop-in-Shop Apotheken und e-commerce | 17 821 |
| Kaufpreisleistung in bar | 5 852 |
| Veräusserte Flüssige Mittel | 143 |
| Geldfluss aus Verkauf Tochtergesellschaften, netto | 5 709 |
| Geldfluss aus Rückzahlung Aktivdarlehen | 4 568 |
Die Zahlung von CHF 5.8 Mio. beinhaltet den Verkauf von je 50.1 Prozent der Anteile der Zur Rose Shop-in-Shop Apotheken AG sowie der ZRMB Marketplace AG über CHF 3.0 Mio. beziehungsweise CHF 2.8 Mio. Daneben hat medbase Aktivdarlehen von CHF 4.6 Mio. übernommen und zurückbezahlt.
Der Veräusserungsgewinn von CHF 17.8 Mio. wurde in den sonstigen betrieblichen Erlösen erfasst (siehe Anhang 7).
| 7 Sonstige betriebliche Erlöse |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Mieterträge von Dritten | 437 | 452 |
| Badwill aus Unternehmenserwerb | 581 | 0 |
| Veräusserungsgewinn Shop-in-Shop Apotheken und e-commerce | 17 821 | 0 |
| Fair Value Anpassung bedingter Kaufpreisleistungen | 21 755 | 0 |
| Übriger Ertrag | 1 439 | 2 615 |
| 42 033 | 3 067 |
| 8 Warenaufwand |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Handelswaren (netto) | −1 143 952 | −1 013 293 |
| Verpackungsmaterial /Entsorgung | −2 748 | −2 351 |
| Lagerwertberichtigung | −189 | −252 |
| −1 146 889 | −1 015 896 |
| 9 Personalaufwand |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Löhne und Gehälter | −88 837 | −69 539 |
| Berufliche Vorsorge | −684 | −2 508 |
| Übrige Sozialleistungen | −15 334 | −11 359 |
| Übrige Personalkosten | −12 640 | −10 282 |
| −117 495 | −93 688 |
Der Anstieg der Löhne und Gehälter 2019 ist hauptsächlich auf die Volumensteigerung und die Firmenübernahmen zurückzuführen. Die Abnahme des Aufwands für die berufliche Vorsorge ist auf Planänderungen/-beendigungen zurückzuführen (siehe Anhang 28). Die übrigen Personalkosten betreffen in erster Linie Zeitarbeit im Logistikzentrum in Heerlen (NL).
| 10 Übriger Betriebsaufwand |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 angepasst 1) |
|
| Auslieferungsaufwand | −41 926 | −33 140 |
| Büro- und Verwaltungsaufwand | −34 892 | −24 908 |
| Werbe- und Akquisitionsaufwand | −53 212 | −41 261 |
| Raumaufwand | −3 967 | −5 967 |
| Fair Value Anpassung bedingter Kaufpreisleistungen | −2 938 | −1 467 |
| Sonstiger Betriebsaufwand | −10 095 | −7 853 |
| −147 030 | −114 596 |
1) Siehe Anhang 2.4 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden
Der Anstieg des Übrigen Betriebsaufwands beruht hauptsächlich auf den Firmenübernahmen und der Volumensteigerung.
| 11 Finanzergebnis |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 angepasst 1) |
|
| Finanzertrag | ||
| Zinsertrag | 51 | 237 |
| Zinsertrag Gemeinschaftsunternehmen | 3 | 2 |
| Wertschriftenertrag | 86 | 0 |
| Kursdifferenzen, netto | 1 339 | 0 |
| 1 479 | 239 | |
| Finanzaufwand | ||
| Zinsaufwand | −4 399 | −1 698 |
| Bankspesen und -gebühren | −617 | −425 |
| Wertschriftenaufwand | −16 | −83 |
| Kursdifferenzen, netto | 0 | −3 886 |
| Zinsaufwand aus Leasingverhältnissen | −884 | 0 |
| −5 916 | −6 092 | |
| Finanzergebnis, netto | −4 437 | −5 853 |
1) Siehe Anhang 2.4 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden
| 12 Ertragssteuern |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Laufende Gewinnsteuern der Berichtsperiode | −1 278 | −365 |
| Latente Gewinnsteuern | −987 | −188 |
| −2 265 | −553 |
| Analyse der Steuerbelastung | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | −50 111 | −38 547 |
| Steuersatz der operativen Schweizer Gesellschaft | 16.4% | 16.4% |
| Erwarteter Ertragssteuerertrag / -aufwand | 8 218 | 6 322 |
| Effekt von nicht aktivierten latenten Steuerguthaben auf Verlusten | −12 034 | −6 548 |
| Effekt von in den Vorjahren nicht aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträgen |
363 | 501 |
| Effekt steuerlich nicht abzugsfähiger Aufwendungen und Erträge | 4 349 | −748 |
| Effekt höherer Steuersätze ausländischer Tochtergesellschaften | −415 | −86 |
| Effekt von Bewertungsanpassungen auf latenten Steueraktiven | −534 | 0 |
| Effekt aufgrund Steuersatzänderungen 1) | −1 777 | 0 |
| Übrige Einflüsse | −435 | 6 |
| −2 265 | −553 |
1) Steuersatzänderungen aufgrund einer Steuerreform in der Schweiz
Weitere Angaben zu latenten Steuern sind in Anhang 23 zu finden.
| 13 Flüssige Mittel |
31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| CHF | 173 656 | 100 603 |
| EUR | 30 960 | 130 060 |
| CZK | 65 | 30 |
| 204 681 | 230 693 |
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf zwischen einem Tag und drei Monaten betragen. Kurzfristige Einlagen werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst.
| 14 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Gegenüber Dritten | 128 402 | 93 829 |
| Gegenüber Gemeinschaftsunternehmen | 1 107 | 0 |
| Delkredere | −2 788 | −1 518 |
| 126 721 | 92 311 |
Aufgrund des diversifizierten Kundenstamms bestehen keine wesentlichen Konzentrationen von Kreditrisiken. Die meisten Zahlungen werden mittels Lastschriftverfahrens geleistet und werden daher im Allgemeinen innerhalb des Zahlungsziels vereinnahmt. Die Forderungen werden von den Kunden in der lokalen Währung ihres Heimmarktes beglichen.
Die Altersgliederung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzt sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| CHF 1 000 | Brutto | Erwarteter Kreditverlust |
Netto | Brutto | Erwarteter Kreditverlust |
Netto |
| Total Forderungen | 129 509 | 2 788 | 126 721 | 93 829 | 1 518 | 92 311 |
| nicht fällig | 102 182 | 202 | 101 980 | 76 236 | 85 | 76 151 |
| weniger als 30 Tage überfällig | 17 672 | 319 | 17 353 | 13 022 | 188 | 12 834 |
| 31–60 Tage überfällig | 4 230 | 407 | 3 823 | 1 565 | 40 | 1 525 |
| 61–90 Tage überfällig | 2 483 | 306 | 2 177 | 464 | 64 | 400 |
| 91–180 Tage überfällig | 1 138 | 239 | 899 | 473 | 129 | 344 |
| 181–360 Tage überfällig | 818 | 416 | 402 | 867 | 139 | 728 |
| > 360 Tage überfällig | 986 | 899 | 87 | 1 202 | 873 | 329 |
Die Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Delkredere) haben sich wie folgt entwickelt:
| Delkredere | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| 1. Januar | −1 518 | −1 492 |
| Zuführungen | −1 758 | −1 080 |
| Verbrauch | 157 | 989 |
| Auflösungen | −1 | 75 |
| Umrechnungsdifferenzen | 332 | −10 |
| 31. Dezember | −2 788 | −1 518 |
| 15 Aktive Rechnungsabgrenzungen |
31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Noch nicht verrechnete Leistungen | 415 | 3 925 |
| Vorausbezahlte Aufwände | 8 300 | 5 855 |
| 8 715 | 9 780 |
| 16 Sonstige Forderungen |
31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Akontozahlungen und debitorische Kreditoren | 1 170 | 2 940 |
| Mehrwertsteuer /Umsatzsteuer | 14 968 | 10 571 |
| Sicherheitsleistung | 845 | 397 |
| Sonstige Forderungen von assoziierten Unternehmungen | 0 | 300 |
| Übriges | 134 | 203 |
| 17 117 | 14 411 |
Die Zunahme der Forderung für Mehrwertsteuer ist insbesondere auf das höhere Umsatzvolumen im Segment Deutschland zurückzuführen.
| 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 |
| 71 251 | 70 142 |
| −643 | −742 |
| 70 608 | 69 400 |
Die folgenden Unternehmen wurden mittels Equity-Methode in der Konzernrechnung der Zur Rose-Gruppe bilanziert:
| Buchwert | Anteil am Kapital |
|||
|---|---|---|---|---|
| Gemeinschaftsunternehmen | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | % | % | |
| ehealth-tec GmbH, Berlin (DE) | n/ a | 0 | n/a | 50.0 |
| König Gesellschaft für Image und Dokumentenverarbeitung mbH, |
||||
| Gottmadingen (DE) | 692 | 560 | 50.0 | 50.0 |
| König IT-Systeme GmbH, Gottmadingen (DE) | 391 | 494 | 50.0 | 50.0 |
| PolyRose AG, Frauenfeld (CH) | 132 | 131 | 50.0 | 50.0 |
| DatamedIQ GmbH, Köln (DE) 1) | 0 | 7 | 50.0 | 25.0 |
| ZRMB Marketplace AG, Frauenfeld (CH) | 2 794 | n/ a | 49.9 | n/ a |
| MBZR Apotheken AG, Frauenfeld (CH) | 3 044 | n/ a | 49.9 | n/ a |
| Total Beteiligungen | 7 053 | 1 192 |
1) 2018 als assoziierte Gesellschaft geführt. Nicht erfasste anteilige Verluste TCHF 473 (Vorjahr: 0)
Die ehealth-tec GmbH ist ein IT-Unternehmen, welches Lösungen für eine sichere Generierung, Übermittlung und Aufbewahrung von elektronisch veranlassten Leistungen für das Gesundheitswesen entwickelt. Die Restanteile wurden im Zuge der Übernahme von Clinpath erworben.
Die König-Gesellschaften bieten Verstandapotheken einen umfassenden Service für alle Fragen rund um die Rezeptrechnung an.
Die PolyRoseAG ist ein Logistikunternehmen, das sich auf den Transport von pharmazeutischen Produkten spezialisiert hat.
Im Jahr 2019 hat die Zur Rose-Gruppe zusätzliche 25 Prozent der DatamedIQ GmbH erworben. Dieses Unternehmen hilft den Pharmaunternehmen bei der Steuerung der Versandhandelsaktivitäten mit innovativen Analysen und exklusiven Datenbeständen.
Die ZRMB Marketplace AG sowie die MBZR Apotheken AG (vormals Zur Rose Shop-in-Shop Apotheken AG) wurden 2019 veräussert und werden ab dem 31. Dezember 2019 als Joint Venture gemeinschaftlich mit medbase weitergeführt (siehe Anhang 6).
| Immobilien | Innenausbau und Betriebs einrichtungen |
Büromobiliar und EDV Anlagen |
Fahrzeuge | Total | |
|---|---|---|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Anschaffungswert | |||||
| 1. Januar 2018 | 22 448 | 30 400 | 23 758 | 795 | 77 401 |
| Zugänge | 3 175 | 4 897 | 1 445 | 276 | 9 793 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften |
0 | 108 | 118 | 0 | 226 |
| Umrechnungsdifferenzen | −280 | −750 | −289 | −10 | −1 329 |
| 31. Dezember 2018 | 25 343 | 34 655 | 25 032 | 1 061 | 86 091 |
| Effekt Anwendung IFRS 16 5) | 0 | −5 748 | 0 | 0 | −5 748 |
| 1. Januar 2019 (angepasst) | 25 343 | 28 907 | 25 032 | 1 061 | 80 343 |
| Zugänge | 1) 86 | 2) 8 202 | 3) 3 060 | 74 | 11 422 |
| Abgänge | 0 | −3 993 | −339 | −43 | −4 375 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften |
0 | 242 | 64 | 5 | 311 |
| Umrechnungsdifferenzen | −303 | −671 | −281 | −5 | −1 260 |
| 31. Dezember 2019 | 25 126 | 32 687 | 27 536 | 1 092 | 86 441 |
| 1. Januar 2018 | 9 342 | 22 000 | 15 691 | 683 | 47 716 |
|---|---|---|---|---|---|
| Zugänge | 584 | 2 856 | 1 386 | 92 | 4 918 |
| Wertaufholung | 0 | −147 | 0 | 0 | −147 |
| Umrechnungsdifferenzen | −74 | −408 | −206 | −2 | −690 |
| 31. Dezember 2018 | 9 852 | 24 301 | 16 871 | 773 | 51 797 |
| Effekt Anwendung IFRS 16 5) | −1 724 | −1 724 | |||
| 1. Januar 2019 (angepasst) | 9 852 | 22 577 | 16 871 | 773 | 50 073 |
| Zugänge | 580 | 2 626 | 1 807 | 91 | 5 104 |
| Wertminderung | 0 | 4) 575 | 0 | 0 | 575 |
| Abgänge | 0 | −1 305 | −129 | 0 | −1 434 |
| Umrechnungsdifferenzen | −75 | −301 | −221 | −4 | −601 |
| 31. Dezember 2019 | 10 357 | 24 172 | 18 328 | 860 | 53 717 |
| Nettobuchwert per | |||||
| 31. Dezember 2018 | 15 491 | 10 354 | 8 161 | 288 | 34 294 |
| 1. Januar 2019 | 15 491 | 6 330 | 8 161 | 288 | 30 270 |
| 31. Dezember 2019 | 14 769 | 8 515 | 9 208 | 232 | 32 724 |
1) Davon TCHF 85 noch nicht bezahlte Investitionen
2) Davon TCHF 1 270 noch nicht bezahlte Investitionen
3) Davon TCHF 144 noch nicht bezahlte Investitionen
4) Beinhaltet eine Wertminderung auf Betriebseinrichtungen im Segment Deutschland
5) Siehe Anhang 2.4 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden
Per 31. Dezember 2019 sind ausser den Liegenschaften in Frauenfeld und Steckborn mit einem Buchwert von TCHF 16 257 (Vorjahr: TCHF 16 727) keine Sachanlagen verpfändet.
Die Zur Rose-Gruppe mietet insbesondere verschiedene Büro- und Lagergebäude, Anlagen sowie Fahrzeuge. Die Leasingkonditionen werden individuell ausgehandelt und enthalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Konditionen. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen enthalten.
In der konsolidierten Geldflussrechnung werden Tilgungszahlungen der Leasingverbindlichkeiten im Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Im Geldfluss aus Geschäftstätigkeit sind in der Position bezahlte Zinsen die Zinszahlungen auf Leasingverbindlichkeiten enthalten. Im Berichtsjahr beträgt der totale Geldabfluss im Zusammenhang mit den Leasingaktivitäten der Zur Rose-Gruppe CHF 5.3 Mio.
Die folgenden Aufwendungen im Zusammenhang mit den Leasingaktivitäten der Zur Rose-Gruppe sind der Erfolgsrechnung belastet worden:
| Leasingaktivitäten | 2 019 |
|---|---|
| CHF 1 000 | |
| Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverträge | 273 |
| Leasingzahlungen für Anlagen von geringem Wert | 85 |
| Variable Leasingzahlungen | 3 |
| Aufwand erfasst in übrigen Betriebsaufwand | 361 |
| Abschreibung von Nutzungsrechten | 5 052 |
| Zinsaufwand auf Leasingverbindlichkeiten | 884 |
| Total Aufwand in der Erfolgsrechnung erfasst | 6 297 |
| Immobilien | Innenausbau und Betriebs einrichtungen |
Büromobiliar und EDV Anlagen |
Fahrzeuge | Total | |
|---|---|---|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Nettobuchwerte 2019 | |||||
| 1. Januar 2019 | 22 786 | 4 135 | 16 | 444 | 27 381 |
| Zugänge | 24 970 | 458 | 51 | 390 | 25 869 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften |
986 | 18 | 0 | 0 | 1 004 |
| Neubewertungen | −960 | 0 | −16 | 0 | −976 |
| Abgänge aus Veräusserung Tochtergesellschaften |
−2 490 | 0 | 0 | −40 | −2 530 |
| Abschreibungen | −4 108 | −640 | −10 | −294 | −5 052 |
| Umrechnungsdifferenzen | −1 150 | −138 | 0 | −5 | −1 293 |
| 31. Dezember 2019 | 40 034 | 3 833 | 41 | 495 | 44 403 |
| Goodwill | Software und Entwicklungs kosten |
Marken, Kunden |
Total | |
|---|---|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Anschaffungswert | ||||
| 1. Januar 2018 | 102 246 | 94 273 | 33 316 | 229 835 |
| Zugänge | 0 | 24 430 | 0 | 24 430 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften | 92 700 | 7 039 | 11 387 | 111 126 |
| Umrechnungsdifferenzen | −4 119 | −2 580 | −410 | −7 109 |
| 31. Dezember 2018 | 190 827 | 123 162 | 44 293 | 358 282 |
| Zugänge | 0 | 1) 29 280 | 0 | 29 280 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften | 174 071 | 4 062 | 28 687 | 206 820 |
| Abgänge | −337 | −272 | 0 | −609 |
| Umrechnungsdifferenzen | −12 140 | −2 764 | −1 796 | −16 700 |
| 31. Dezember 2019 | 352 421 | 153 468 | 71 184 | 577 073 |
| 1. Januar 2018 | 19 109 | 57 432 | 5 721 | 82 262 |
|---|---|---|---|---|
| Zugänge | 0 | 12 867 | 1 345 | 14 212 |
| Wertaufholung | 0 | −121 | 0 | −121 |
| Umrechnungsdifferenzen | −705 | −1 730 | −261 | −2 696 |
| 31. Dezember 2018 | 18 404 | 68 448 | 6 805 | 93 657 |
| Zugänge | 0 | 15 893 | 5 098 | 20 991 |
| Abgänge | 0 | −94 | 0 | −94 |
| Wertminderung | 0 | 139 | 0 | 139 |
| Umrechnungsdifferenzen | −669 | −1 888 | −316 | −2 873 |
| 31. Dezember 2019 | 17 735 | 82 498 | 11 587 | 111 820 |
| Nettobuchwert | ||||
| 31. Dezember 2018 | 172 423 | 54 714 | 37 488 | 264 625 |
| 31. Dezember 2019 | 334 686 | 70 970 | 2) 59 597 | 465 253 |
1) Davon TCHF 3 169 noch nicht bezahlte Investitionen
2) Davon TCHF 20 323 (Vorjahr TCHF 20 323) für die Handelsmarke DocMorris mit unbestimmter Lebensdauer und TCHF 543 (Vorjahr TCHF 543) für die Handelsmarke BlueCare mit unbestimmter Lebensdauer sowie die Marke medpex über CHF 9.0 Mio. und Kunden medpex über CHF 15.6 Mio. aus der Akquisition medpex (siehe Anhang 6) mit einer Restlaufzeit von je 9 Jahren.
Die Zur Rose-Gruppe hat im Dezember 2019 und 2018 die jährliche Überprüfung auf Werthaltigkeit durchgeführt. Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen immateriellen Vermögenswerte Goodwill und Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer wurden für Zwecke einer Werthaltigkeitüberprüfung den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) Schweiz, Deutschland und Europa zugewiesen, welche die Geschäfts- und die Berichtssegmente der Zur Rose-Gruppe sind. Der Goodwill aus der Akquisition von Promofarma wurde 2019 den CGUs Schweiz, Deutschland und Europa zugeordnet. Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Marke DocMorris wurde auf Stufe CGU DocMorris gemacht, welche in der CGU Deutschland enthalten ist.
| Vermögenswerte | Schweiz | Deutschland 1) | Europa | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | ||
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | ||
| Goodwill | 16 673 | 8 111 | 316 073 | 117 103 | 1 940 | 0 | |
| Marken | 543 | 543 | 20 323 | 20 323 | 0 | 0 | |
| 17 216 | 8 654 | 336 396 | 137 426 | 1 940 | 0 |
1) Die CGU Deutschland umfasst die CGU DocMorris, auf deren Stufe die Werthaltigkeitsüberprüfung für die Marke DocMorris erfolgt.
Zur Bestimmung des erzielbaren Werts wendet Zur Rose die Nutzwertmethode unter Zugrundelegung der Cashflow-Prognosen aus dem Finanz- und Geschäftsplan an.
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Abzinsungssätze vor Steuern (Diskontierungssatz), die Wachstumsrate, die für nach dem Zeitraum von vier Jahren anfallende Cashflows verwendet wurde, sowie die EBITDA-Marge für den Residualwert.
| Diskontierungssatz | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| % | % | |
| Schweiz | 7.0 | 8.4 |
| Deutschland | 10.4 | 10.8 |
| Europa | 10.5 | – |
| Marke DocMorris | 10.1 | 10.9 |
Die Wachstumsraten für die Residualwerte betragen für die Schweiz, Deutschland, Europa und die Marke DocMorris im Jahr 2019 je 1.0 Prozent wie im Vorjahr.
| 2019 | 2018 |
|---|---|
| % | % |
| 3.4 | 4.0 |
| 7.8 | 7.2 |
| 5.9 | – |
| 7.8 | 7.4 |
Bei folgenden der Berechnung des Nutzungswerts zugrunde gelegten Annahmen bestehen Schätzungsunsicherheiten:
Umsatzentwicklung – Der Umsatzentwicklung der CGUs liegt ein Marketingplan der einzelnen Marktsegmente für das budgetierte Jahr zugrunde. Darauf basierend wurden vom Management unter Berücksichtigung von Marktentwicklungsprognosen und der Konkurrenzsituation Hochrechnungen angestellt. Die zugrunde gelegte Umsatzentwicklung stützt sich auf eine vom Verwaltungsrat genehmigte Mehrjahresplanung.
EBITDA-Margen – Die EBITDA-Margen werden anhand der durchschnittlichen Werte ermittelt, die in den drei vorangegangenen Geschäftsjahren vor Beginn des Budgetzeitraums erzielt wurden. Die EBITDA-Margen werden korrigiert um die erwarteten Preis- und Margenänderungen, welche hauptsächlich aus politischen Entscheidungen oder Marktentwicklungen entstehen.
Abzinsungssätze – Die Abzinsungssätze entsprechen der aktuellen Markteinschätzung der Risiken der einzelnen CGUs unter Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes und der spezifischen Risiken der zugrunde liegenden Vermögenswerte, die nicht in den Cashflow-Prognosen enthalten sind. Die Abzinsungssätze für die einzelnen CGUs wurden auf Basis des WACC-Modells hergeleitet.
Schätzungen der Wachstumsraten – Den Wachstumsraten liegen veröffentlichte branchenbezogene Marktforschungen sowie Einschätzungen des Managements zugrunde.
Sensitivität der getroffenen Annahmen – Das Management hat eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt und ist der Meinung, dass für die CGU Schweiz, die CGU Deutschland (inkl. CGU DocMorris) und die CGU Europa keine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer der zugrunde liegenden Annahmen dazu führen könnte, dass der Buchwert ihren erzielbaren Wert wesentlich übersteigt.
| 22 Langfristige Finanzanlagen |
31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Beteiligungen | 140 | 141 |
| Darlehen | 6 018 | 940 |
| 6 158 | 1 081 |
Die Position Darlehen enthält ein Darlehen an die MBZR Apotheken AG von TCHF 4 650 (Vorjahr: TCHF 0), ein Darlehen an die DatamedIQ GmbH von TCHF 887 (Vorjahr: TCHF 450), ein Darlehen an Mitarbeitende von TCHF 467 (Vorjahr: TCHF 49) und übrige Darlehen an Dritte von TCHF 14 (Vorjahr: TCHF 341).
| Bilanz | Erfolgsrechnung | |||
|---|---|---|---|---|
| Nettobuchwerte | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 2019 | 2018 |
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Latente Steuern aufgrund zeitlicher Differenzen | ||||
| Aktive latente Steuern | ||||
| Langfristiges Anlagevermögen | 2 500 | 1 801 | −1 419 | −10 |
| Personalvorsorgeverpflichtungen | 2 658 | 2 220 | −252 | 47 |
| Steuerlich anrechenbare Verlustvorträge | 2 909 | 4 559 | −1 650 | −550 |
| 8 067 | 8 580 | −3 321 | −513 | |
| Passive latente Steuern | ||||
| Immaterielle Anlagen | −6 216 | −5 470 | 2 335 | 325 |
| Latente Steuerforderungen, netto | 1 851 | 3 110 | ||
| Latenter Steueraufwand/ (-ertrag) | −986 | −188 | ||
| Ausweis von latenten Steuern in der Bilanz | 31.12.2019 | 31.12.2018 | ||
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |||
| Aktive latente Steuern | 8 067 | 8 580 | ||
| Passive latente Steuern | −6 216 | −5 470 | ||
| 1 851 | 3 110 | |||
| Nachweis latente Steuern | 2019 CHF 1 000 |
2018 CHF 1 000 |
||
| 1. Januar | 3 110 | 5 557 | ||
| Bildung /Auflösung latente Steuern über Erfolgsrechnung | −986 | −188 | ||
| Bildung /Auflösung latente Steuern über sonstiges Ergebnis | 566 | 57 | ||
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften | −913 | −2 354 | ||
| Umrechnungsdifferenzen | 74 | 38 | ||
| 31. Dezember | 1 851 | 3 110 |
Latente Steueransprüche, einschliesslich solcher auf steuerlich verwendbare Verlustvorträge sowie auf zu erwartende Steuergutschriften, werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftige steuerpflichtige Gewinne verfügbar sind, gegen welche die steuerlichen Verluste oder Steuergutschriften steuerlich verwendet werden können. Die Zur Rose Suisse AG realisierte in den letzten Jahren nachhaltig Gewinne, weshalb es wahrscheinlich ist, dass die aktivierten Verlustvorträge, welche auf einmaligen Wertberichtigungen basieren, mit künftigen Ergebnissen genutzt werden können.
| Steuerliche Verlustvorträge | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Total steuerliche Verlustvorträge | 311 830 | 237 632 |
| Davon unter latenten Ertragssteuern berücksichtigte Verlustvorträge | 17 403 | 27 633 |
| Total unberücksichtigte steuerliche Verlustvorträge | 294 427 | 209 999 |
| Nachweis aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| 1. Januar | 4 559 | 5 109 |
| Ansatz von aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträgen | 237 | 0 |
| Wertminderung von in den Vorjahren aktivierten latenten Steuern | −900 | 0 |
| Nutzung von aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträgen | −987 | −550 |
| 2 909 | 4 559 | |
| 31.12.2019 CHF 1 000 |
31.12.2018 CHF 1 000 |
|
| Die nicht bilanzierten Verlustvorträge verfallen wie folgt: | ||
| Innerhalb eines Jahres | 23 773 | 6 723 |
| In zwei bis fünf Jahren | 20 392 | 34 177 |
| In mehr als fünf Jahren | 147 371 | 99 018 |
| Unbefristet | 102 891 | 70 081 |
| 294 427 | 209 999 | |
| Steuereffekt auf nicht bilanzierte Verlustvorträge | 74 473 | 55 289 |
Die aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen haben sich wie folgt verändert:
Nebst den nicht bilanzierten Verlustvorträgen verfügt die Zur Rose-Gruppe per 31. Dezember 2019 über weitere nicht angesetzte latente Steuerguthaben von CHF 5.7 Mio., wobei bis 2029 jährlich 10 Prozent verfallen.
Die Gewinnsteuer und die Analyse der Steuerbelastung sind in Anhang 12 kommentiert.
| 24 Finanzverbindlichkeiten |
31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 87 395 | 3 521 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten und Obligationenanleihe | 350 206 | 144 740 |
| 437 601 | 148 261 | |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | ||
| Sonstige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 7 294 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 6 954 | 835 |
| Aufgeschobene Kaufpreisleistung | 12 328 | 0 |
| Bedingte Kaufpreisleistung | 60 819 | 2 686 |
Am 21. November 2019 hat die Zur Rose Group AG eine 5-jährige Obligationenanleihe von CHF 200 Mio. zu einem Zinsatz von 2.5 Prozent aufgenommen.
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten und Obligationenanleihe | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Obligationenanleihe 2.5% 2018−2023, nominal CHF 115 Mio. | 114 315 | 114 127 |
| Obligationenanleihe 2.5% 2019−2024, nominal CHF 200 Mio. | 197 755 | 0 |
| Hypotheken und Darlehen von Banken | 250 | 350 |
| Leasingverbindlichkeiten | 36 451 | 1 913 |
| Aufgeschobene Kaufpreisleistung | 0 | 12 480 |
| Bedingte Kaufpreisleistung | 1 435 | 15 870 |
| 350 206 | 144 740 |
| Veränderung der Verbindlichkeit aus Finanzierungstätigkeiten |
Hypotheken und Darlehen von Banken |
Obligationen anleihe |
Leasingver bindlichkeiten |
Aufgescho bene und bedingte Kaufpreis leistung 1) |
Total 1) |
|---|---|---|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| 1. Januar 2018 | 450 | 0 | 3 691 | 38 274 | 42 415 |
| Aufnahme von | |||||
| Finanzverbindlichkeiten | 0 | 114 065 | 0 | 0 | 114 065 |
| Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten |
−956 | 0 | −836 | 0 | −1 792 |
| Veränderung von Finanzverbindlichkeiten (kein Finanzierungsgeldfluss, nicht liquiditätswirksam) |
0 | 62 | 0 | 1 026 | 1 088 |
| Zugang aus Erwerb von | |||||
| Tochtergesellschaften | 856 | 0 | 0 | 0 | 856 |
| Zahlung Kaufpreisleistung | 0 | 0 | 0 | −7 066 | −7 066 |
| Umrechnungsdifferenzen | 0 | 0 | −107 | −1 198 | −1 305 |
| 31. Dezember 2018 | 350 | 114 127 | 2 748 | 31 036 | 148 261 |
| 1. Januar 2019 | 350 | 114 127 | 2 748 | 31 036 | 148 261 |
| Effekt Anwendung IFRS 16 2) | 0 | 0 | 23 358 | 0 | 23 358 |
| 1. Januar 2019 (angepasst) | 350 | 114 127 | 26 106 | 31 036 | 171 619 |
| Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten |
7 294 | 197 716 | 0 | 0 | 205 010 |
| Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten |
−100 | 0 | −4 901 | 0 | −5 001 |
| Veränderung von Finanzverbindlichkeiten (kein Finanzierungsgeldfluss, nicht liquiditätswirksam) |
0 | 227 | 23 339 | −18 817 | 4 749 |
| Neubewertungen und andere Änderungen |
0 | 0 | −976 | 0 | −976 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften |
0 | 0 | 1 008 | 67 635 | 68 643 |
| Zahlung Kaufpreisleistung | 0 | 0 | 0 | −2 656 | −2 656 |
| Umrechnungsdifferenzen | 0 | 0 | −1 171 | −2 617 | −3 788 |
| 31. Dezember 2019 | 7 544 | 312 070 | 43 405 | 74 582 | 437 601 |
1) Siehe Anhang 6 Änderungen Konsolidierungskreis und Anhang 31 Finanzinstrumente
2) Siehe Anhang 2.4 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden
| Durchschnittliche Verzinsung | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| % | % | |
| Hypotheken bei Bankinstituten | 2.1 | 2.0 |
| Obligationenanleihe | 2.5 | 2.5 |
| 2.5 | 2.5 |
| 25 Sonstige Verbindlichkeiten |
31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Sozialversicherungen | 1 730 | 3 012 |
| Kreditorische Debitoren | 2 578 | 1 603 |
| Mehrwertsteuer | 4 085 | 2 811 |
| Sonstige | 1 730 | 2 708 |
| 10 123 | 10 134 |
| 26 Passive Rechnungsabgrenzungen |
31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Wareneinkauf | 2 981 | 3 976 |
| Personalaufwand | 7 102 | 5 672 |
| Marketingaufwand | 4 484 | 1 230 |
| Übriger Betriebsaufwand | 7 478 | 8 262 |
| 22 045 | 19 140 |
Die Zunahme der passiven Rechnungsabgrenzungen für Marketingaufwendungen per 31. Dezember 2019 ist hauptsächlich auf eine Werbekampagne im Segment Deutschland im 4. Quartal 2019 zurückzuführen.
| 27 Rückstellungen |
Übrige | Restrukturierung | Total |
|---|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| 1. Januar 2019 | 7 | 2 204 | 2 211 |
| Bildung | 291 | 577 | 868 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften | 14 | 296 | 310 |
| Verwendung | 0 | −296 | −296 |
| Auflösung | 0 | −141 | −141 |
| Fremdwährungsdifferenzen | 0 | −76 | −76 |
| 31. Dezember 2019 | 312 | 2 564 | 2 876 |
| davon kurzfristig | 312 | 569 | 881 |
| davon langfristig | 0 | 1 995 | 1 995 |
In der Schweiz und in Deutschland existieren Personalvorsorgepläne, welche sich nach IAS 19 als leistungsorientierte Pläne qualifizieren. Der deutsche Vorsorgeplan verfügt über keine Planaktiven. Alle übrigen Personalvorsorgepläne sind beitragsorientiert.
Alle schweizerischen Gruppengesellschaften sind entweder im Rahmen einer Vollversicherung oder einer teilautonomen Lösung einer Vorsorgestiftung angeschlossen. Die Vorsorgestiftung ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung und untersteht dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Die Stiftung wird von einem Stiftungsrat geleitet, welcher für die Geschäftsführung, die Ausarbeitung der Planreglemente, die Festlegung der Anlagestrategie und die Bestimmung der Finanzierung der Leistungen verantwortlich ist. Der Stiftungsrat setzt sich aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zusammen.
Die wesentlichen Risiken der Vorsorgestiftung sind das Anlagerisiko, das Zinsrisiko, das Invaliditätsrisiko, Todesfallrisiko und das Risiko der Langlebigkeit. Diese Risiken werden bei der Vollversicherungslösung von der Vorsorgestiftung getragen und sind während der Dauer der Vollversicherung rückversichert. Die teilautonome Vorsorgestiftung trägt das Risiko der Langlebigkeit sowie das Zins- und Anlagerisiko vollumfänglich selbst, wobei die Risiken Invalidität und Tod bei schweizerischen Versicherungsgesellschaften rückgedeckt sind. Ein ungünstiger Verlauf der von der teilautonomen Vorsorgestiftung getragenen Risiken kann nach BVG zu einer Unterdeckung der betroffenen Stiftung führen. In solchen Fällen verlangt das Gesetz die Erhebung von Sanierungsmassnahmen (z. B. Erhebung von zusätzlichen Beiträgen oder Minderverzinsung) bei den angeschlossenen Unternehmen und deren Versicherten – und zwar so lange, bis der Deckungsgrad wieder bei 100 Prozent liegt.
Die Begünstigten (Destinatäre) sind versichert gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Die Leistungen an die Destinatäre sind im Vorsorgereglement festgehalten und gehen über die vom BVG vorgesehenen Mindestleistungen hinaus. Die Vorsorgeleistungen basieren auf dem Altersguthaben jedes Versicherten, das über jährliche Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge sowie Zinsgutschriften geäufnet wird. Die jährlichen Beiträge sind im Vorsorgereglement festgehalten. Ihre Höhe richtet sich nach dem versicherten Gehalt, dem Alter und der Kaderstufe des Planteilnehmenden.
Im Zeitpunkt der Pensionierung kann der Versicherte zwischen einem Kapitalbezug und einer lebenslänglichen Rente wählen. Bei einem Austritt aus der Vorsorgestiftung wird das Guthaben eines Versicherten auf seine neue Vorsorgelösung übertragen.
Die Nettovorsorgeverpflichtung aller leistungsorientierten Pläne leitet sich wie folgt her:
| Nettovorsorgeverpflichtung aller leistungsorientierten Pläne | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Barwert der Verpflichtungen (DBO) | 61 640 | 57 802 |
| Planvermögen zu Fair Value | 46 470 | 44 065 |
| Nettovorsorgeverbindlichkeit | 15 170 | 13 737 |
| Davon Schweiz | 14 571 | 13 308 |
| Davon Deutschland | 599 | 429 |
| Die Nettovorsorgeverbindlichkeit hat sich wie folgt entwickelt: | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Nettovorsorgeverbindlichkeit per 1. Januar | 13 737 | 12 987 |
| Vorsorgekosten, erfolgswirksam erfasst | 677 | 2 646 |
| Vorsorgekosten, im sonstigen Ergebnis erfasst | 3 559 | 505 |
| Arbeitgeberbeiträge | −2 482 | −2 385 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften | 427 | 0 |
| Abgang aus Veräusserung Shop-in-Shop Apotheken und e-commerce | −731 | 0 |
| Währungsdifferenzen | −17 | −16 |
| Nettovorsorgeverbindlichkeiten per 31. Dezember | 15 170 | 13 737 |
| Barwert der Verpflichtungen (DBO) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Barwert der Verpflichtungen am 1. Januar | 57 801 | 46 909 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften | 1 650 | 0 |
| Zinsaufwand | 466 | 370 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 3 636 | 2 801 |
| Arbeitnehmerbeiträge | 1 624 | 1 447 |
| Ein- / ausbezahlte Leistungen | −321 | 5 837 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand1 | −964 | −277 |
| Planbeendigung2 | −7 224 | 0 |
| Administrationskosten | 29 | 23 |
| Versicherungsmathematische Verluste | 6 946 | 707 |
| Abgang aus Veräusserung Shop-in-Shop Apotheken und e-commerce | −1 983 | 0 |
| Währungsdifferenzen | −20 | −16 |
| Barwert der Verpflichtungen am 31. Dezember | 61 640 | 57 801 |
| davon Schweiz | 61 041 | 57 372 |
| davon Deutschland | 599 | 429 |
| davon Aktive | 54 642 | 54 281 |
| davon Rentner | 6 998 | 3 520 |
| Durchschnittliche Fälligkeit (Duration) | 19.3 Jahre | 17.3 Jahre |
| Entwicklung des Fair Value des Planvermögens | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Fair Value des Planvermögens am 1. Januar | 44 064 | 33 923 |
| Zugang aus Erwerb von Tochtergesellschaften | 1 223 | 0 |
| Zinsertrag aus dem Planvermögen | 348 | 271 |
| Arbeitgeberbeiträge | 2 482 | 2 385 |
| Arbeitnehmerbeiträge | 1 624 | 1 447 |
| Ein- / ausbezahlte Leistungen | −321 | 5 837 |
| Planbeendigung2 | −5 084 | 0 |
| Abgang aus Veräusserung Shop-in-Shop Apotheken und e-commerce | −1 252 | 0 |
| Versicherungsmathematischer Gewinn/ (Verlust) auf dem Vermögen | 3 386 | 201 |
| Fair Value des Planvermögens am 31. Dezember | 46 470 | 44 064 |
| leistungsorientierte Pläne erfolgswirksam erfasst: | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Laufender Dienstzeitaufwand (Arbeitgeber) | 3 636 | 2 801 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 1) | −963 | −277 |
| (Gewinn) /Verlust aus Planbeendigung 2) | −2 142 | 0 |
| Administrationskosten | 29 | 23 |
| Nettozinsaufwand | 117 | 99 |
| Total Vorsorgeaufwand | 677 | 2 646 |
| davon Personalaufwand | 560 | 2 547 |
| davon Finanzaufwand | 117 | 99 |
1) Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand beinhaltet eine Planänderung aus dem Übergang einiger Schweizer Gesellschaften in eine neue Sammelstiftung.
2) Das Ergebnis aus der Planbeendigung resultiert aus einer teilweisen Übertragung von Altersguthaben in eine Vorsorgelösung, die nach IAS 19 nicht als leistungsorientierter Plan zu qualifizieren und daher nicht zu bilanzieren ist.
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
|---|---|---|
| Veränderung finanzieller Annahmen | −5 871 | 1 649 |
| Veränderung demografischer Annahmen 1) | 0 | 622 |
| Erfahrungsbedingte Anpassungen | −1 074 | −2 978 |
| Zwischentotal Neubewertung Vorsorgeverpflichtung (Verlust) | −6 945 | −707 |
| Versicherungsmathematischer Gewinn/ (Verlust) auf dem Vermögen | 3 386 | 201 |
| Total Neubewertung Personalvorsorge | −3 559 | −506 |
1) Die Veränderung demografischer Annahmen für 2018 basierte insbesondere auf einer Anpassung der Invalidisierungswahrscheinlichkeit.
Bei der Ermittlung der Vorsorgeverpflichtung sind die folgenden wesentlichen Annahmen verwendet worden:
| Annahmen | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| % | % | |
| Diskontierungssatz Schweiz | 0.2 | 0.9 |
| Lohnsteigerung | 1.5 | 1.5 |
Änderungen dieser zentralen versicherungsmathematischen Annahmen hätten die folgenden geschätzten Auswirkungen auf den Barwert der leistungsorientierten Vorsorgeverpflichtung:
Eine Zunahme/Abnahme des Diskontierungssatzes um 0.25 Prozent würde zu einer Abnahme/Erhöhung der DBO von 5.0 Prozent führen. Eine Zunahme/Abnahme der Lohnentwicklungsrate um 0.25 Prozent würde zu einer Erhöhung/Abnahme der DBO von 0.8 Prozent führen.
Die einzelnen Sensitivitäten sind losgelöst voneinander berechnet worden und reflektieren am jeweiligen Bilanzstichtag die als realistisch eingestuften möglichen Veränderungen. Interdependenzen sind nicht berücksichtigt worden, und die tatsächlichen Effekte können von diesen Schätzungen abweichen.
Der Fair Value des Planvermögens aller Pläne setzt sich zu 100 Prozent aus der Asset Allocation der Sammelstiftungen zusammen.
In den Vorsorgeplänen werden keine Zur Rose-Aktien gehalten, und keine Konzerngesellschaft nutzt das Planvermögen der Vorsorgepläne.
Für das Geschäftsjahr 2020 rechnet die Zur Rose-Gruppe mit einem Arbeitgeberbeitrag für die leistungsorientierten Pläne von TCHF 2 403 (Schweiz).
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Vorsorgeverpflichtung beläuft sich 2019 auf 19.3 Jahre (Vorjahr: 17.3 Jahre).
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | ||
|---|---|---|---|
| Herausgegebenes und einbezahltes Aktienkapital | Wert in CHF 1 000 | 262 199 | 48 127 |
| Anzahl in Aktien | 8 739 972 | 8 369 985 | |
| Genehmigtes Aktienkapital | Wert in CHF 1 000 | 0 | 2 901 |
| Anzahl in Aktien | 0 | 504 511 | |
| Bedingtes Aktienkapital | Wert in CHF 1 000 | 44 843 | 134 |
| Anzahl in Aktien | 1 494 780 | 23 357 |
Die Zunahme der Anzahl Aktien des herausgegebenen und einbezahlten Aktienkapitals von 369 987 Aktien beinhaltet die Kaufpreiskomponente medpex in Aktien von 355 887 Stück (siehe Anhang 6) sowie 14 100 Stück ausgegebene Aktien für Beteiligungsprogramme (Discount Share Plan 6600 Stück und Aktienbeteiligungsplan 7500 Stück) (siehe Anhang 33).
Die Zur Rose-Gruppe hat 2019 eine Nennwerterhöhung von CHF 5.75 auf CHF 30.00 pro Aktie vorgenommen.
| Eigene Aktien/Buchwert | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| 1. Januar | 5 453 | 1 216 |
| Rückkäufe | 1 | 6 367 |
| Erwerb von Promofarma Ecom. S.L. | 0 | −2 060 |
| Zuteilung | −235 | −70 |
| 31. Dezember | 5 219 | 5 453 |
Zuteilung bezieht sich auf Aktien, die Teilnehmern von aktienbasierten Vergütungsplänen des Konzerns zugeteilt wurden.
| Eigene Aktien/Anzahl | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Anzahl | Anzahl | |
| 1. Januar | 60 469 | 36 124 |
| Rückkäufe | 14 | 62 531 |
| Erwerb von Promofarma Ecom. S.L. | 0 | −36 119 |
| Zuteilung | −2 608 | −2 067 |
| 31. Dezember | 57 875 | 60 469 |
| Unternehmensergebnis pro Aktie | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|---|
| Unternehmensergebnis − | |||
| Anteil Aktionäre der Zur Rose Group AG | CHF 1 000 | −52 358 | −38 971 |
| Unternehmensergebnis pro Aktie | CHF 1 | −6.04 | −6.14 |
| Verwässertes Unternehmensergebnis pro Aktie | CHF 1 | −6.04 | −6.14 |
| Durchschnittliche Anzahl ausstehender Aktien | Anzahl | 8 664 493 | 6 348 641 |
| Durchschnittliche Anzahl theoretisch ausstehender Aktien (verwässert) |
Anzahl | 8 664 493 | 6 348 641 |
| Vorgeschlagener Dividendenbetrag pro Aktie | CHF 1 | 0.00 | 0.00 |
Im Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen bestehen Eventualverbindlichkeiten von insgesamt rund CHF 7.6 Mio. (Vorjahr: CHF 13 Mio.) Aufgrund der aktuellen Einschätzung mussten keine Rückstellungen gebucht werden.
| Buchwert der Finanzinstrumente | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Finanzaktiven | ||
| Flüssige Mittel | 204 681 | 230 693 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 126 721 | 92 311 |
| Aktive Rechnungsabgrenzungen (Finanzinstrumente) 1) | 415 | 3 925 |
| Sonstige Forderungen (Finanzinstrumente) 2) | 979 | 600 |
| Kurzfristige Finanzanlagen | 225 | 153 |
| Langfristige Finanzanlagen | 6 158 | 1 081 |
| 339 179 | 328 763 |
1) Total Aktive Rechnungsabgrenzungen gemäss Bilanz: TCHF 8 715 (Vorjahr: TCHF 9 780)
2) Total Sonstige Forderungen gemäss Bilanz: TCHF 17 117 (Vorjahr: TCHF 14 411)
Die Finanzaktiven enthalten in der Position Langfristige Finanzanlagen Beteiligungen von TCHF 140 (Vorjahr: TCHF 141), die analog zu den Kurzfristigen Finanzanlagen erfolgswirksam zum Fair Value bewertet sind. Alle übrigen Finanzaktiven werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
| Buchwert der Finanzinstrumente | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Finanzpassiven | ||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 87 395 | 3 521 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 92 109 | 83 127 |
| Sonstige Verbindlichkeiten (Finanzinstrumente) 1) | 4 308 | 2 377 |
| Passive Rechnungsabgrenzungen 2) | 14 943 | 13 468 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 38 136 | 30 613 |
| Obligationenanleihe 2.5% 2018−2023, nominal CHF 115 Mio. | 114 315 | 114 127 |
| Obligationenanleihe 2.5% 2019−2024, nominal CHF 200 Mio. | 197 755 | 0 |
| 548 961 | 247 233 |
1) Total Sonstige Verbindlichkeiten gemäss Bilanz: TCHF 10 123 (Vorjahr: TCHF 10 134)
2) Total Passive Rechnungsabgrenzungen gemäss Bilanz: TCHF 22 045 (Vorjahr: TCHF 19 140)
In den Finanzpassiven sind in den Positionen Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten und Langfristige Finanzverbindlichkeiten bedingte Kaufpreisleistungen von TCHF 60 819 (Vorjahr: 2 686) bzw. TCHF 1 435 (Vorjahr: TCHF 15 870) enthalten, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden. Alle übrigen Finanzverbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Für die flüssigen Mittel sowie die anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit Verfall innerhalb von 12 Monaten wird aufgrund ihrer Kurzfristigkeit angenommen, dass der Buchwert eine angemessene Annäherung des Fair Value darstellt.
Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die an Märkten aktiv gehandelt werden, basiert auf den Börsenkursen (Angebotspreis) am Bilanzstichtag. Solche Instrumente werden als Level 1 ausgewiesen. Der Fair Value von Finanzinstrumenten, die nicht aktiv an Märkten gehandelt werden, wird anhand von Bewertungsmodellen ermittelt. Falls alle zur Bewertung erforderlichen Parameter auf beobachtbaren Marktdaten basieren, wird das Instrument als Level 2 ausgewiesen. Basieren ein oder mehrere Parameter auf nicht beobachtbaren Marktdaten, wird das Instrument als Level 3 klassiert. Sowohl im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr haben keine Transfers innerhalb der Levels stattgefunden.
| 31.12.2019 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2018 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzaktiven und -passiven | Fair Value | Buchwert | Fair Value | Buchwert | |
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | ||
| Kurzfristige Finanzanlagen | Level 1 | 225 | 225 | 153 | 153 |
| Beteiligungen | Level 3 | 140 | 140 | 141 | 141 |
| Ausgereichte Darlehen | Level 2 | 6 018 | 6 018 | 940 | 940 |
| Obligationenanleihe | Level 1 | 324 490 | 312 070 | 118 220 | 114 127 |
| Darlehen von Banken | Level 2 | 250 | 250 | 350 | 350 |
| Aufgeschobene Kaufpreis | |||||
| leistung | Level 2 | 12 328 | 12 328 | 12 480 | 12 480 |
| Bedingte Kaufpreisleistung | Level 3 | 62 254 | 62 254 | 18 556 | 18 556 |
| 405 705 | 393 285 | 150 840 | 146 747 |
Details zur Festlegung der Bewertungen der Fair Values der Stufe 3 sind nachfolgend dargestellt:
| Überleitung bedingte Kaufpreisleistung | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Per 1. Januar | 18 556 | 19 435 |
| Investitionsgeldfluss | −2 656 | −1 681 |
| Aus Unternehmenszusammenschlüssen hervorgehend | 67 635 | 0 |
| Fair-Value-Anpassung (erfolgswirksam) | −18 817 | 1 467 |
| Umrechnungsdifferenzen | −2 464 | −665 |
| Total bedingte Kaufpreisleistung | 62 254 | 18 556 |
Die bedingte Kaufpreisleistung von ursprünglich CHF 65.9 Mio. (EUR 58.6 Mio.) wurde mit einer vertraglich vereinbarten Einmalzahlung über CHF 42.3 Mio. (EUR 39.0) vorzeitig beendet. Die Zahlung fand im Januar 2020 statt. Die Fair Value Anpassung von CHF 21.8 Mio. wurde erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erlösen erfasst.
Mit Vereinbarung vom 19. November 2019 haben sich die Zur Rose-Gruppe und die Verkäuferschaft von Eurapon geeinigt, den wesentlichen Teil des noch ausstehenden Earn-outs per 31. Dezember 2019 zu fixieren. Von den insgesamt CHF 18.2 Mio. ausstehender Zahlungen konnten per 31. Dezember 2019 CHF 14.8 Mio. fixiert werden. Die verbleibende variable Komponente von CHF 3.4 Mio. unterliegt insbesondere der Höhe der zu kompensierenden Verlustausgleiche der Eurapon GmbH bzw. der Eurapon e.K. bis zum Zeitpunkt der Überführung. Die Neueinschätzung des Earn-Outs per 31. Dezember 2019 führte zu einer Zunahme um CHF 2.9 Mio. (EUR 2.6 Mio.) für 2019.
Die weiteren bedingten Kaupreiszahlungen betragen CHF 1.8 Mio. und werden in den Jahren 2020 bis 2022 fällig.
Die Zur Rose-Gruppe ist vorwiegend in der Schweiz und in weiteren Ländern der Europäischen Union tätig. Für das Schweizer Geschäft ist Zur Rose keinen wesentlichen Kursrisiken ausgesetzt, da nur minimale Fremdwährungstransaktionen erfolgen. Da der Grossteil der ausländischen Erträge und Aufwendungen in EUR anfällt, unterliegen auch diese Gesellschaften aus operativen Tätigkeiten keinen wesentlichen Fremdwährungsrisiken. Die Zur Rose-Gruppe sichert aus diesen Gründen keine Fremdwährungsrisiken ab.
Der Einfluss von Währungskursveränderungen beschränkt sich auf die Stichtagsbewertung der Darlehen und Forderungen/Verbindlichkeiten, welche zwischen der Muttergesellschaft in der Schweiz und den Tochtergesellschaften in der Europäischen Union gewährt wurden.
Die folgende Tabelle zeigt auf der Basis der historischen Zahlen die Sensitivität des zukünftigen Ergebnisses vor Steuern (EBT) unter der Annahme, dass sich der Fremdwährungskurs verändert. Zum Zwecke dieser Sensitivitätsanalyse bleiben alle anderen Parameter unverändert.
| Erhöhung/Rückgang Fremdwährung |
Einfluss auf Gewinn vor Steuern (EBT) |
|
|---|---|---|
| % | CHF 1 000 | |
| 2019 | ||
| EUR | +/– 10 | +/– 17 471 |
| 2018 | ||
| EUR | +/– 10 | +/– 24 986 |
Die der Berechnung der oben dargestellten Sensitivitäten zugrunde liegenden Methoden und Annahmen weichen nicht vom Vorjahr ab.
Kreditrisiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass die Gegenpartei einer Transaktion unfähig oder nicht willens ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, und der Zur Rose-Gruppe daraus ein finanzieller Schaden entsteht.
Das Kreditrisiko auf Guthaben bei Banken und Finanzinstituten wird jährlich geprüft. Anlagen überschüssiger Mittel erfolgen nur mit genehmigten Gegenparteien und innerhalb der jeder Gegenpartei zugewiesenen Kreditlimiten. Die Limiten werden festgelegt, um die Risikokonzentration zu minimieren und so einen finanziellen Verlust durch einen möglichen Zahlungsausfall einer Gegenpartei zu mindern. Die Flüssigen Mittel der Zur Rose-Gruppe sind bei mehreren Bankinstituten angelegt.
Die Kreditausfallrisiken werden als gering eingestuft, da sich die Forderungsbeträge aus dem Ärztegeschäft auf eine grosse Anzahl von Ärztinnen und Ärzten aufteilen, die grösstenteils auch Aktionärinnen bzw. Aktionäre sind. Diese Forderungen werden vorwiegend mittels Lastschriftverfahrens eingezogen und daher innerhalb des Zahlungsziels vereinnahmt.
Die Forderungen aus dem Versandgeschäft des Segments Schweiz enthalten vor allem Forderungen gegenüber schweizerischen Krankenkassen, auf denen keine substanziellen Forderungsverluste erwartet werden.
Die Forderungen aus den Aktivitäten in den Segmenten Deutschland und Europa enthalten Forderungen gegenüber Krankenkassen, Apotheken und Privaten.
Vor der Aufnahme von geschäftlichen Beziehungen werden die Gegenparteien, mit welchen wesentliche Volumen abgewickelt werden sollen, auf ihre Bonität überprüft. Darlehen werden nur an Nahestehende oder an bekannte Dritte gewährt.
Zinssatzrisiken ergeben sich aus Zinssatzänderungen, die negative Auswirkungen auf die Vermögensund Ertragslage der Zur Rose-Gruppe haben könnten. Zinssatzschwankungen führen zu Veränderungen des Zinsertrags und -aufwands der variabel verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Finanzinstrumente werden mit den jeweils gültigen marktüblichen Zinssätzen verzinst. Die vertraglich vereinbarten Laufzeiten sind kurzfristig und können daher bei Bedarf angepasst werden. Die am 19. Juli 2018 bzw. am 21. November 2019 ausgegebenen Anleihen haben je einen festen Zinssatz von 2.5 Prozent und eine Laufzeit von jeweils fünf Jahren.
Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzerngewinns vor Steuern auf. Zum Zwecke dieser Sensitivitätsanalyse bleiben alle anderen Parameter unverändert.
| Erhöhung/Rückgang Marktzinsniveau |
Einfluss auf Gewinn vor Steuern (EBT) |
||
|---|---|---|---|
| % | CHF 1 000 | ||
| 2019 | |||
| Erhöhung /Rückgang Marktzinsniveau | +/– 1 | +/– 821 | |
| 2018 | |||
| Erhöhung /Rückgang Marktzinsniveau | +/– 1 | +/– 805 |
Wie bei der Berechnung der Sensitivitäten des Fremdwährungsrisikos wurde auch die Berechnung der Sensitivitäten des Zinssatzrisikos basierend auf den gleichen Methoden und Annahmen wie im Vorjahr vorgenommen.
Die Zinssätze der Finanzinstrumente, klassiert unter variabel verzinslichen Finanzinstrumenten, werden innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr angepasst. Der Zinssatz der Obligationenanleihe ist bis zum Ende der Laufzeit fixiert. Die übrigen Finanzinstrumente der Zur Rose-Gruppe, welche in dieser Darstellung nicht enthalten sind, sind unverzinslich und folglich keinem Zinssatzrisiko ausgesetzt.
Die Liquidität wird auf Gruppenebene laufend überwacht und gesteuert.
Die vertraglich vereinbarten Fälligkeitsdaten und Cashflows (inkl. Zinsen) von Finanzverbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
| Geldflüsse 2019 | 1 Jahr | 2 Jahre | 3 Jahre | 4−5 Jahre | > 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 7 044 | 5 363 | 4 435 | 7 437 | 26 053 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
92 109 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
4 308 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Passive Rechnungsabgrenzungen | 14 943 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Darlehen von Banken | 7 395 | 150 | 0 | 0 | 0 |
| Obligationenanleihe | 7 875 | 7 875 | 7 875 | 327 875 | 0 |
| Aufgeschobene Kaufpreis leistung |
12 328 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Bedingte Kaufpreisleistung | 60 818 | 1 118 | 318 | 0 | 0 |
| 206 820 | 14 506 | 12 628 | 335 312 | 26 053 |
| Geldflüsse 2018 | 1 Jahr | 2 Jahre | 3 Jahre | 4−5 Jahre | > 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 919 | 919 | 919 | 152 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
83 127 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten |
2 377 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Passive Rechnungsabgrenzungen | 13 468 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Darlehen von Banken | 102 | 102 | 152 | 0 | 0 |
| Obligationenanleihe | 2 875 | 2 875 | 2 875 | 116 438 | 0 |
| Aufgeschobene Kaufpreis leistung |
0 | 12 480 | 0 | 0 | 0 |
| Bedingte Kaufpreisleistung | 2 686 | 15 870 | 0 | 0 | 0 |
| 105 554 | 32 246 | 3 946 | 116 590 | 0 |
Ziel des Kapital-Risikomanagements ist die Sicherung einer nachhaltigen und strategischen Ausrichtung der Gruppe mit Anpassung der Finanz-, Steuer- und Finanzierungsstruktur. Um eine ausgeglichene Finanzierungsstruktur sicherzustellen, kann die Gruppe Vermögenswerte verkaufen, die Dividendenhöhe dem Bedarf entsprechend festlegen, Fremdkapital beschaffen oder das Eigenkapital erhöhen.
Eine der wichtigsten Kennzahlen ist der Eigenfinanzierungsgrad (Eigenkapital /Bilanzsumme) 40.9 Prozent (Vorjahr: 61.1 Prozent).
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Aktienbeteiligungsplan | 298 | 547 |
| Bluecare | 304 | −103 |
| Discount Share Plan | 149 | 0 |
| Restricted Stock Plan | 38 | 0 |
| Restricted Stock Plan Medpex | 516 | 0 |
| Langfristige erfolgsabhängige Vergütung | 620 | 552 |
| Promofarma | 1 711 | 749 |
| Verwaltungsrat | 236 | 241 |
| Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen | 3 872 | 1 986 |
Mitglieder des Verwaltungsrats und des Managements sowie weitere ausgewählte Arbeitnehmende der Zur Rose-Gruppe haben das Recht zur Teilnahme an einem Aktienbeteiligungsplan.
Die Aktien unterliegen einer Sperrfrist von fünf Jahren. Falls die Planteilnehmenden die Zur Rose-Gruppe innerhalb von vier Jahren verlassen, hat die Zur Rose Group AG das Recht, nicht aber die Pflicht, eine abnehmende Anzahl der zugeteilten Aktien zurückzukaufen. Dieses Rückkaufsrecht auf die zugeteilten Aktien verringert sich jährlich, sodass nach vier Jahren kein Rückkaufsrecht mehr besteht. Im Berichtsjahr erfolgte keine Barabgeltung der zugeteilten Aktien. Total verkaufte Aktien: 7 500 (Vorjahr: 0). Der Fair Value der Vergünstigung beträgt CHF 35.37 pro Aktie.
Ein Mitarbeiter der Konzern-Tochtergesellschaft BlueCare AG erwarb im Jahr 2015 Aktien dieses Unternehmens zu einem Bezugspreis unter dem Fair Value. Zu diesem Zeitpunkt war BlueCare ein Gemeinschaftsunternehmen der Zur Rose-Gruppe. Die Aktien unterliegen einer siebenjährigen Sperrfrist und werden bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gegen eine Barabgeltung an die Zur Rose Gruppe zurückgegeben. Die Differenz zwischen dem Bezugspreis und dem geschätzten Rücknahmewert wird im Personalaufwand verbucht. Für diese bar abgegoltene aktienbasierte Vergütung wird eine Verbindlichkeit erfasst. Im Berichtsjahr erfolgte keine Barabgeltung. Die Verbindlichkeit beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf TCHF 312 (Vorjahr: TCHF 8).
Mit dem Ziel, die Mitarbeitenden am nachhaltig angestrebten Wachstum des Unternehmens teilhaben zu lassen und die langfristige Unternehmensbindung zu fördern, hat Zur Rose im Berichtsjahr einen Discount Share Plan eingeführt. Mitarbeitende können Aktien von Zur Rose zu einem um 23 Prozent reduzierten Preis im Vergleich zum aktuellen Börsenpreis kaufen. Die im Rahmen des Plans erworbenen Zur Rose-Aktien unterliegen einer dreijährigen Sperrfrist. Die Obergrenze für das jährliche Investitionsvolumen liegt bei 10 Prozent des individuellen jährlichen Brutto-Grundgehalts des Mitarbeitenden. Total verkaufte Aktien: 6 600 (Vorjahr: 0). Der Fair Value der Vergünstigung beträgt CHF 22.57 pro Aktie.
Ausgewählten Mitarbeitenden wird mit dem im Berichtsjahr neu eingeführten Restricted Stock Units Plan ein zusätzliches Anreizinstrument gewährt. Individuell ausgewählte Mitarbeitende erhalten virtuelle Aktien zugeteilt, welche nach Ablauf einer zweijährigen Vestingperiode entweder in echten Zur Rose-Aktien oder in bar bedient werden, wobei das Wahlrecht bei Zur Rose liegt und die Absicht besteht, den Plan durch Ausgabe von Aktien zu erfüllen. Der entsprechende Aufwand wird linear über die nächsten zwei Jahre verteilt. Total zugeteilte Restricted Stock Units: 5 106 (Vorjahr: 0). Der Fair Value pro Anrecht beträgt CHF 97.60.
Im Zusammenhang mit der Ablösung des Earn-Outs aus dem Kauf von Medpex wurden den Gründern im Rahmen der Managementverträge 132 999 Restricted Stock Units zugeteilt. Diese virtuellen Aktien werden nach Ablauf einer zweijährigen Vestingperiode entweder in echten Zur Rose-Aktien oder in bar bedient, wobei das Wahlrecht bei Zur Rose liegt und die Absicht besteht, den Plan durch Ausgabe von Aktien zu erfüllen. Die Anteile werden monatlich pro rata erdient, so dass die Aufwanderfassung über 24 Tranchen erfolgt. Der Fair Value pro Anrecht beträgt CHF 105.60.
Die Mitglieder des Managements der Zur Rose-Gruppe nehmen seit 2017 am Plan zur erfolgsabhängigen aktienbasierten Vergütung teil. Jedem Teilnehmer wird jährlich ein monetärer Betrag zugesprochen, der in eine bestimmte Anzahl von Aktien der Zur Rose Group AG umgewandelt werden kann, ausgehend vom Aktienkurs nach der entsprechenden Generalversammlung. Die Unverfallbarkeit unterliegt Dienstbedingungen und Leistungszielen. Die endgültige Zahl der zugeteilten Aktien hängt vom EBIT, von Umsatzerlöszielen und von der Aktienkursentwicklung ab und kann von 0 bis 200 Prozent reichen. Der Fair Value der Zuteilungen basiert auf dem den Planteilnehmenden zugesprochenen monetären Betrag. Auch wenn diese Zuteilungen bis zur Genehmigung der Vergütung bei der folgenden Generalversammlung nicht rechtlich gewährt werden, wurde der Aufwand dennoch über eine Dienstzeit ab dem 1. Januar des Berichtsjahrs erfasst, da die Planteilnehmenden ab diesem Datum Leistungen erbracht haben. Im Berichtsjahr wurden 6 313 Anwartschaften (Vorjahr: 4 953) zugeteilt. Der Fair Value pro Anrecht beträgt CHF 78.85 (Vorjahr CHF 98.20).
Einzelne Mitarbeitende der im Jahr 2018 akquirierten Tochtergesellschaft Promofarma Ecom. S.L. nehmen an einem Plan zur erfolgsabhängigen aktienbasierten Vergütung teil. Jedem Teilnehmer wurde ein monetärer Betrag zugesprochen, der in eine bestimmte Anzahl von Aktien der Zur Rose Group AG umgewandelt werden kann, wobei das Wahlrecht bei Zur Rose liegt und die Absicht besteht, den Plan durch Ausgabe von Aktien zu erfüllen. Die Unverfallbarkeit unterliegt Dienstbedingungen und Leistungszielen. Die endgültige Zahl der zugeteilten Aktien hängt vom EBITDA, von Umsatzerlöszielen, von qualitativenZielen und von der Aktienkursentwicklung ab und kann von 0 bis 133 Prozent reichen. Die Hälfte der Vergütung unterliegt mit der Aktienkursentwicklung der Zur Rose Group AG einer Marktbedingung, und diese wurde im Fair Value berücksichtigt. Es wurden 66 510 Anrechte auf Aktien der Zur Rose Group AG mit einem Fair Value von CHF 65.91 pro Anrecht gewährt. Die Vorjahreswerte wurden angepasst, ohne dass der Gesamtwert der Vergütung verändert wurde. Der entsprechende Aufwand wird linear über die Vestingperiode bis 31. Dezember 2022 verteilt. Die andere Hälfte der Vergütung unterliegt Leistungszielen, welche keine Marktbedingungen sind, und nicht im Fair Value berücksichtigt sind, sondern der Zielerreichungsgrad wird an jedem Bilanzstichtag geschätzt. Der Fair Value der Zuteilung basiert auf dem den Planteilnehmenden zugesprochenen monetären Betrag von TCHF 4 384. Dieser Anteil der Vergütung wird in vier jährlichen Tranchen erdient, und der Aufwand wird linear über den jeweiligen Zeitraum erfasst.
Im Jahr 2019 erhielten die Mitglieder des Verwaltungsrats 30 Prozent ihrer Entschädigung in Form von Aktien mit einer Sperrfrist von drei Jahren.
Die ausstehenden Aktien der Zur Rose Group AG sind im Besitz von 6 350 Aktionärinnen und Aktionären (Vorjahr: 5 995 Aktionärinnen und Aktionäre). Niemand von diesen verfügt über eine beherrschende Stellung.
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinschaftsunternehmen sind separat in den Anhängen aufgeführt.
| Transaktionen mit | Verbindlich | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Gemeinschaftsunternehmen | Verkäufe | Käufe | Forderungen | keiten | Darlehen |
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| 2019 | 3 671 | 5 285 | 1 107 | 208 | 5 537 |
| 2018 | 0 | 4 975 | 332 | 100 | 891 |
Ein Teil der Vergütung wurde im Berichtsjahr in Form von Aktien der Zur Rose Group AG vorgenommen. Ziel dieser aktienbasierten Vergütung ist es, die Interessen des Managements und des Verwaltungsrats auf die Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre auszurichten.
| Verwaltungsrat | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Kurzfristige Leistungen an den Verwaltungsrat | 679 | 674 |
| Aktienbasierte Vergütungen | 277 | 323 |
| 956 | 997 |
| Gruppenleitung | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Kurzfristige Leistungen an die Mitglieder der Gruppenleitung | 2 398 | 2 583 |
| Vorsorgeleistungen | 324 | 290 |
| Aktienbasierte Vergütungen | 758 | 829 |
| 3 480 | 3 702 |
Am 19. Mai 2019 hat das Schweizerische Stimmvolk das Bundesgesetz über die Steuerreform angenommen. Das Bundesgesetz tritt per 01. Januar 2020 in Kraft. Die Kantone setzen die Reform autonom nach ihren Bedürfnissen um. Im Kanton Thurgau wurde die Steuervorlage in der Volksabstimmung vom 09. Februar 2020 angenommen. Das angepasste kantonale Steuergesetz wird rückwirkend per 01. Januar 2020 in Kraft gesetzt und beinhaltet eine Senkung der Gewinnsteuersätze um ca. 3–4 Prozent. Basierend auf dieser Änderung, wird es im Berichtsjahr 2020 zu einer Neubewertung der latenten Steuerpositionen bei den im Kanton Thurgau ansässigen Zur Rose-Gesellschaften kommen. Durch die Reduktion des betroffenen Nettoguthabens aus latenten Steuern per 31. Dezember 2019 wird sich 2020 ein latenter Steueraufwand in Höhe von rund CHF 0.5 Mio. ergeben.

Ernst & Young AG Maagplatz 1 Postfach CH-8010 Zürich
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An die Generalversammlung der Zur Rose Group AG, Steckborn
Zürich, 18. März 2020

Wir haben die Konzernrechnung der Zur Rose Group AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzernerfolgsrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, dem Konzerneigenkapitalnachweis und der Konzerngeldflussrechnung für das dann endende Jahr sowie dem Konzernanhang, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechnung (Seiten 55 bis 110) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie dessen Ertragslage und Cashflows für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und entspricht dem schweizerischen Gesetz.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz, den International Standards on Auditing (ISA) sowie den Schweizer Prüfungsstandards (PS) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung" unseres Berichts weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands sowie dem Code of Ethics for Professional Accountants des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA Code), und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Konzernrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der Konzernrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Für jeden nachfolgend aufgeführten Sachverhalt ist die Beschreibung, wie der Sachverhalt in der Prüfung behandelt wurde, vor diesem Hintergrund verfasst.

Den im Berichtsabschnitt "Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung" beschriebenen Verantwortlichkeiten sind wir nachgekommen, auch in Bezug auf diese Sachverhalte. Dementsprechend umfasste unsere Prüfung die Durchführung von Prüfungshandlungen, die als Reaktion auf unsere Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen in der Konzernrechnung geplant wurden. Das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen, einschliesslich der Prüfungshandlungen, welche durchgeführt wurden, um die unten aufgeführten Sachverhalte zu berücksichtigen, bildet die Grundlage für unser Prüfungsurteil zur beigefügten Konzernrechnung.
| Prüfungs sachverhalt |
Die Zur Rose Gruppe weist per 31. Dezember 2019 unter den immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer einen aus Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Goodwill von CHF 334.7 Millionen sowie Handelsmarken von CHF 20.9 Millionen aus. Unter IFRS ist das Unternehmen verpflichtet, den Betrag, der auf Goodwill und Handelsmarken mit unbestimmter Nutzungsdauer entfällt, jährlich und bei Vorliegen von Anzeichen einer Wertminderung sofort auf die Werthaltigkeit zu beurteilen. |
|---|---|
| Wir erachten die jährliche Beurteilung der Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte aufgrund der Komplexität der Berechnungen, der Notwendigkeit von Schätzungen durch das Management und der Abhängigkeit von zukünftigen Marktentwicklungen als wesentlich für unsere Prüfung. |
|
| Annahmen, Sensitivitäten und Resultate der Beurteilungen sind in Anhang 21 der Konzernrechnung der Zur Rose Gruppe dargestellt. |
|
| Unser Prüfvorgehen |
Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem den Einbezug unserer Bewertungsspezialisten für die Unterstützung in der Evaluierung der verwendeten Annahmen und der Methodik, insbesondere der Diskontierungssätze vor Steuern und der Bewertungsmodelle. Zudem testeten wir die erwarteten zukünftigen Cashflows pro CGU (Cash Generating Unit) unter Berücksichtigung der relevanten internen Prozesse und Kontrollen der Zur Rose Gruppe. Weiter evaluierten wir die Genauigkeit der historischen Einschätzungen des Managements und der Geschäftspläne. Zusätzlich beurteilten wir die Angemessenheit der Anhangsangaben in Bezug auf die Einschätzung der Werthaltigkeit. Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bewertung der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer ergeben. |

Konzernrechnung oder zu unseren Erkenntnissen aus der Prüfung bestehen oder ob die übrigen Informationen anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Basis unserer Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung der übrigen Informationen vorliegt, haben wir darüber zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang keine Bemerkungen anzubringen.


Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer Konzernrechnung, die in Übereinstimmung mit den IFRS und den gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer Konzernrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung der Konzernrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder den Konzern zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.
| 1 |
|---|
Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der Konzernrechnung
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Konzernrechnung als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den ISA sowie den PS durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser Konzernrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Konzernrechnung befindet sich auf der Website von EXPERTsuisse unter: http://www.expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichtes.

In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Konzernrechnung existiert.
Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu genehmigen.
Ernst & Young AG


Michael Britt (Qualified Signature) Michael Britt (Qualified Signature)
Zugelassener Revisionsexperte Zugelassener Revisionsexperte (Leitender Revisor)
| Anhang | 2019 | 2018 | |
|---|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | ||
| Nettoumsatz | 4 035 | 3 317 | |
| Sonstige betriebliche Erlöse | 1 346 | 1 558 | |
| Total Nettoumsatz | 5 381 | 4 875 | |
| Personalaufwand | −4 740 | −4 339 | |
| Übriger betrieblicher Aufwand | −9 522 | −9 113 | |
| Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Wertminderungen (EBITDA) |
−8 881 | −8 577 | |
| Abschreibungen und Wertminderungen | −2 351 | −1 078 | |
| Wertberichtigung Finanzanlagen | −543 | 0 | |
| Betriebsergebnis (EBIT) | −11 775 | −9 655 | |
| Finanzertrag | 15 968 | 8 363 | |
| Finanzaufwand | −17 296 | −7 377 | |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | −13 103 | −8 669 | |
| Ertragssteuern | −222 | −57 | |
| Unternehmensergebnis | −13 325 | −8 726 | |
| AKTIVEN | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Anhang | CHF 1 000 | CHF 1 000 |
| Flüssige Mittel und kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs 2.1 |
167 573 | 169 880 |
| Forderungen gegenüber Beteiligungen | 11 996 | 7 451 |
| Übrige kurzfristige Forderungen gegenüber Dritten | 547 | 387 |
| Aktive Rechnungsabgrenzungen Dritte | 2 949 | 949 |
| Aktive Rechnungsabgrenzungen Beteiligungen | 835 | 79 |
| Umlaufvermögen | 183 900 | 178 746 |
| Darlehen an Beteiligungen | 509 994 | 335 019 |
| Wertberichtigung Darlehen | −543 | −55 563 |
| Langfristige Aktivdarlehen gegenüber Nahestehenden | 467 | 49 |
| Andere langfristige Finanzanlagen | 50 | 50 |
| Beteiligungen 2.2 |
206 442 | 196 457 |
| Wertberichtigung Beteiligungen | −67 756 | −12 621 |
| Übrige Sachanlagen | 1 225 | 392 |
| Immobilien 2.3 |
16 257 | 16 727 |
| Immaterielle Werte | 11 186 | 1 701 |
| Nutzungsrechte auf Immobilien | 507 | 0 |
| Anlagevermögen | 677 829 | 482 211 |
| Aktiven | 861 729 | 660 957 |
| PASSIVEN | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|---|
| Anhang | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten | 1 150 | 573 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen | 10 406 | 207 | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Organen | 7 | 19 | |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten | 20 | 1 979 | |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 119 | 0 | |
| Passive Rechnungsabgrenzungen Dritte | 3 568 | 3 004 | |
| Passive Rechnungsabgrenzungen Beteiligungen | 2 543 | 114 | |
| Rückstellungen (kurzfristig) | 40 | 1 250 | |
| Kurzfristiges Fremdkapital | 17 853 | 7 146 | |
| Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten | 2.4 | 315 000 | 115 000 |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten aus Leasing | 389 | 0 | |
| Langfristiges Fremdkapital | 315 389 | 115 000 | |
| Aktienkapital | 262 199 | 48 127 | |
| Gesetzliche Kapitalreserve | |||
| Allgemeine Reserve aus Kapitalreserve | 2.5 | 239 774 | 451 200 |
| Gesetzliche Gewinnreserve | 1 340 | 1 340 | |
| Freiwillige Gewinnreserve | 30 905 | 44 230 | |
| Gewinnvortrag | 31 611 | 40 337 | |
| Unternehmensergebnis | −13 325 | −8 726 | |
| Bilanzgewinn | 18 286 | 31 611 | |
| Weitere freiwillige Reserven | 12 619 | 12 619 | |
| Eigene Aktien | 2.6 | −5 731 | −6 086 |
| Eigenkapital | 528 487 | 538 811 | |
| Passiven | 861 729 | 660 957 |
Die vorliegende Jahresrechnung wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen über die kaufmännische Buchführung des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 957 − 963b OR, gültig ab 1. Januar 2013) erstellt. Mit Ausnahme der unter 1.7 aufgeführten Änderungen einer Rechnungslegungsmethode wurden 2019 keine weiteren Anpassungen vorgenommen.
Kurzfristig gehaltene Wertschriften sind zum Börsenkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Die Beteiligungen werden im Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten bilanziert und in der Folge bei Anzeichen eines Wertberichtigungsbedarfs mittels Impairment-Tests auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Ergibt sich daraus ein Wertberichtigungsbedarf, wird die Beteiligung um den entsprechenden Betrag erfolgswirksam wertberichtigt.
Eigene Aktien werden im Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten als Minusposition im Eigenkapital bilanziert. Bei späterer Wiederveräusserung wird der Gewinn oder Verlust erfolgswirksam als Finanzertrag bzw. -aufwand erfasst. Die eigenen Aktien werden nach der FIFO-Methode (First-In-First-Out) bewertet.
Werden für aktienbasierte Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats, des Managements der Gruppe oder an Mitarbeitende eigene Aktien verwendet, wird die Differenz zwischen den Anschaffungskosten und der allfälligen Zahlung bei der Aktienzuteilung als Personalaufwand erfasst.
Verzinsliche Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert bilanziert. Die Emissionskosten von Anleihen werden in den aktiven Rechnungsabgrenzungen erfasst und über die Laufzeit der Anleihe linear amortisiert.
Leasingverhältnisse sind im vorliegenden Abschluss ab 01. Januar 2019 aufgrund einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise in der Bilanz erfasst, welche alle Leasingverträge beinhaltet mit Ausnahme der kurzfristigen Verträge (bis 12 Monate Laufzeit) sowie geringwertige Vermögenswerte. Das Nutzungsrecht wird in der Bilanz aktiviert und über die Laufzeit des Leasingvertrages abgeschrieben. Bei der Ersterfassung entspricht das Nutzungsrecht dem Barwert der Leasingverbindlichkeit bei Vertragsabschluss. Die Laufzeit des Leasingvertrages wird bestimmt durch die fest vereinbarte Vertragsdauer sowie allfälliger Verlängerungsoptionen. Die Leasingverbindlichkeit entspricht dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen, welche durch die Amortisationszahlungen reduziert wird.
| 2.1 Flüssige Mittel und kurzfristig |
||
|---|---|---|
| gehaltene Aktiven mit Börsenkurs | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Flüssige Mittel | 167 348 | 169 727 |
| Wertschriften (mit Börsenkurs) | 225 | 153 |
| Total Flüssige Mittel und kurzfristig | ||
| gehaltene Aktiven mit Börsenkurs | 167 573 | 169 880 |
| 2.2 Beteiligungen | 2019 | 2 018 | 2019 | 2 018 |
|---|---|---|---|---|
| Kapital- und | Kapital- und | |||
| Kapital CHF 1 000 |
Kapital CHF 1 000 |
Stammanteil % |
Stammanteil % |
|
| Direkte Beteiligungen | ||||
| Zur Rose Pharma GmbH, Halle (DE) | 8 479 | 8 479 | 100.0 | 100.0 |
| DVD Beteiligungs AG, Frauenfeld (CH) Zwischenholding |
0 | 3 550 | 0.0 | 100.0 |
| Specialty Care Therapiezentren AG, Frauenfeld (CH) (vormals OPX Services AG) |
100 | 100 | 100.0 | 100.0 |
| Zur Rose Suisse AG, Frauenfeld (CH) | 7 650 | 7 650 | 100.0 | 100.0 |
| Promofarma Ecom. S.L., Barcelona (ES) | 15 004 | 15 004 | 100.0 | 100.0 |
| Doctipharma SAS, Paris (FR) | 618 | 0 | 100.0 | 0.0 |
| Clustertec AG, Baar (CH) | 100 | 0 | 100.0 | 0.0 |
| Bluecare AG, Winterthur (CH) | 1 288 | 1 288 | 78.9 | 78.9 |
| König Gesellschaft für Image- und Dokumentenverarbeitung GmbH, Gottmadingen (DE) |
29 | 29 | 50.0 | 50.0 |
| König IT Systeme GmbH, | ||||
| Gottmadingen (DE) | 28 | 28 | 50.0 | 50.0 |
| DatamedIQ GmbH, Köln (DE) | 29 | 29 | 25.0 | 25.0 |
| Materielle indirekte Beteiligungen | ||||
| DocMorris Holding GmbH, Berlin (DE) | 6 085 | 6 085 | 100.0 | 100.0 |
| ApDG Handels und Dienstleistungsgesellschaft mbH, |
||||
| Bremen (DE) | 28 | 28 | 100.0 | 100.0 |
| Centropharm GmbH, Berlin (DE) | 30 | 30 | 100.0 | 100.0 |
| Eurapon Pharmahandel GmbH, Bremen (DE) | 28 | 28 | 100.0 | 100.0 |
| D&W Mailorder Service B.V., Heerlen (NL) | 22 | 22 | 100.0 | 100.0 |
| DocMorris N.V., Heerlen (NL) | 60 | 60 | 100.0 | 100.0 |
| Vitalsana B.V., Heerlen (NL) | 20 | 20 | 100.0 | 100.0 |
| apo-rot B.V., Heerlen (NL) | 22 | 22 | 100.0 | 100.0 |
| apo-rot Service GmbH, Hamburg (DE) | 29 | 29 | 100.0 | 100.0 |
| VfG Cosmian s.r.o., Prag (CZ) | 12 | 12 | 100.0 | 100.0 |
| eHealth-Tec Innovations GmbH (DE) (vormals Clinpath GmbH) |
27 | 0 | 100.0 | 0.0 |
| Visionrunner GmbH, Mannheim (DE) | 28 | 0 | 100.0 | 0.0 |
| Comventure GmbH, Forst (DE) | 28 | 0 | 100.0 | 0.0 |
| medpex wholesale GmbH, Ludwigshafen (DE) | 28 | 0 | 100.0 | 0.0 |
| DocMorris Kommanditist B.V., Heerlen (NL) | 22 | 22 | 100.0 | 100.0 |
| Polyrose AG, Frauenfeld (CH) | 200 | 200 | 50.0 | 50.0 |
| MBZR Apotheken AG, Frauenfeld (CH) | ||||
| (vormals Shop-In-Shop Apotheken AG) | 100 | 100 | 49.9 | 100.0 |
| ZRMB Marketplace AG, Frauenfeld (CH) | 100 | 0 | 49.9 | 0.0 |
| 2.3 Verpfändete Aktiven | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Grundpfandbestellungen | 16 257 | 16 727 |
| Total verpfändete Aktiven | 16 257 | 16 727 |
| Betrag CHF | Zinssatz % | Verfalldatum | |
|---|---|---|---|
| Obligationenanleihe | 115 000 000 | 2.500 | 19.07.2023 |
| Obligationenanleihe | 200 000 000 | 2.500 | 21.11.2024 |
Der Bestand von CHF 239 774 496 muss noch von der Eidgenössichen Steuerverwaltung bestätigt werden. Die Transaktion und der Bestand von CHF 451 199 980 per 31. Dezember 2018 wurden bestätigt.
| Anzahl Transaktionen |
Durchschnitts preis CHF |
Anzahl | |
|---|---|---|---|
| Anzahl Namenaktien | |||
| Bestand am 1. Januar 2018 | 36 124 | ||
| Käufe | 28 | 102 | 62 531 |
| Erwerb Promofarma Ecom. S.L. | 20 | 137 | −36 119 |
| Zuteilung | 1 | 117 | −2 067 |
| Bestand am 31. Dezember 2018 | 60 469 | ||
| Käufe | 13 | 95 | 14 |
| Zuteilung | 4 | 96 | −2 608 |
| Bestand am 31. Dezember 2019 | 57 875 |
| 2.7 Finanzierungsleasing |
Nutzungsdauer | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|---|
| 5–10 Jahre | CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Nutzungsrecht Immobilien | 507 | 0 | |
| Leasingverbindlichkeiten | 508 | 0 | |
| Abschreibung Nutzungsrechte | 54 | 0 | |
| Zinsaufwand Leasingverbindlichkeiten | 7 | 0 | |
| Restbetrag der Leasingverpflichtungen | |||
| (nicht bilanziert) | 0 | 524 |
| 3.1 Aktienbasierte Vergütungen |
31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| CHF 1 000 | CHF 1 000 | |
| Verwaltungsrat (2019: 2 608 Aktien, 2018: 2 067 Aktien) | 251 | 241 |
| Gruppenleitung (2019: 0 Aktien, 2018: 0 Aktien) | 0 | 0 |
| Mitarbeitende (2019: 7 651 Aktien, 2018: 0 Aktien) | 269 | 0 |
| Total Aktienbasierte Vergütungen | 520 | 241 |
Die aktienbasierten Vergütungen des Verwaltungsrates im Jahr 2019 entsprechen dem Marktpreis, die der Mitarbeiter entsprechen einem Abschlag von 20 Prozent bis 30 Prozent auf den Marktpreis der Aktien. Die Aktien unterliegen einer drei bis fünfjährigen Sperrfrist.
| 3.2 Bedeutende Aktionäre | 2019 |
|---|---|
| % | |
| KWE Beteiligungen AG | > 10 |
| T. Rowe Price Associates, Inc. | > 5 |
| 3.3 Beteiligungen vom Verwaltungsrat und Gruppenleitung | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Anzahl Aktien | ||
| Verwaltungsrat | ||
| Prof. Stefan Feuerstein, Präsident | 70 000 | |
| Walter Oberhänsli, Delegierter und CEO | 118 402 | |
| Dr. Thomas Schneider, Vizepräsident | 29 634 | |
| Prof. Dr. Volker Amelung, Mitglied | 5 392 | |
| Tobias Hartmann, Mitglied | 193 | |
| Dr. Christian Mielsch, Mitglied | 2 193 | |
| Florian Seubert, Mitglied | 193 | |
| Gruppenleitung | ||
| Olaf Heinrich, Leiter Deutschland | 40 541 | |
| Walter Hess, Leiter Schweiz | 40 804 | |
| Marcel Ziwica, CFO | 46 682 |
Am 31. Dezember 2019 hielten die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Konzernleitung die oben aufgeführten Aktien. Die Mitglieder des Verwaltungsrates erwarben drei Viertel ihrer Aktien im Rahmen von Incentive-Plänen des Unternehmens. Diese Aktien haben eine verbleibende Sperrfrist zwischen einem und vier Jahren. Alle von den Mitgliedern der Konzernleitung gehaltenen Aktien haben eine verbleibende Sperrfrist zwischen zwei und vier Jahren. Wenn die Planteilnehmer innerhalb von vier Jahren aus der Zur Rose Gruppe ausscheiden, hat die Zur Rose Group AG das Recht, aber keine Verpflichtung, einen abnehmenden Anteil der zugeteilten Aktien zurückzukaufen. Das Recht auf den Rückkauf der zugeteilten Aktien nimmt jährlich ab, so dass dieses Rückkaufsrecht nach Ablauf der vier Jahre aufgehoben wird. Im Berichtsjahr wurde für die zugeteilten Aktien kein Geld bezahlt. Gesamtzahl der verkauften Aktien: 0 (Vorjahr: 0).
| 3.4 Mitarbeitende | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|---|
| Vollzeitstellen zwischen 10 und 50 | x | x |
| 3.5 Nicht bilanzierte Verpflichtungen |
31.12.2019 | 31.12.2018 | ||
|---|---|---|---|---|
| Gesellschaft | Bezeichnung | Art | CHF 1 000 | CHF 1 000 |
| DocMorris N.V. – | ||||
| Montea Comm VA | Mietvertrag – Liegenschaft | Garantie | 42 720 | 19 176 |
| CommerzReal | DocMorris N.V. – | |||
| Mobilienleasing GmbH | Logistik – Anlage | Mitverpflichtung | 1 918 | 2 749 |
| 3.6 Bedingtes und genehmigtes Aktienkapital |
31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| CHF | CHF | |
| Bedingtes Kapital | 44 843 400 | 134 303 |
| Genehmigtes Kapital | 0 | 2 900 938 |
3.7 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Keine.
(Antrag des Verwaltungsrats)
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| CHF | CHF | |
| Gewinnvortrag aus Vorjahr | 31 610 891 | 40 337 250 |
| Unternehmensergebnis | −13 324 819 | −8 726 359 |
| Bilanzgewinn zur Verfügung der Generalversammlung | 18 286 073 | 31 610 891 |
| Dividende | – | – |
| Vortrag auf neue Rechnung | 18 286 073 | 31 610 891 |

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An die Generalversammlung der Zur Rose Group AG, Steckborn
Zürich, 18. März 2020
Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung der Zur Rose Group AG, bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang (Seiten 115 bis 124), für das am 31. Dezember 2019 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.

Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.
| - | |
|---|---|
Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.

Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2019 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.


Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der Jahresrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der Jahresrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Für jeden nachfolgend aufgeführten Sachverhalt ist die Beschreibung, wie der Sachverhalt in der Prüfung behandelt wurde, vor diesem Hintergrund verfasst.
Der im Berichtsabschnitt "Verantwortung der Revisionsstelle" beschriebenen Verantwortung sind wir nachgekommen, auch in Bezug auf diese Sachverhalte. Dementsprechend umfasste unsere Prüfung die Durchführung von Prüfungshandlungen, die als Reaktion auf unsere Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung geplant wurden. Das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen, einschliesslich der Prüfungshandlungen, welche durchgeführt wurden, um die unten aufgeführten Sachverhalte zu berücksichtigen, bildet die Grundlage für unser Prüfungsurteil zur beiliegenden Jahresrechnung.
| Prüfungs sachverhalt |
Per 31. Dezember 2019 weist die Zur Rose Group AG Beteiligungen im Gesamtbetrag von CHF 138.7 Millionen aus, was 16% der Bilanzsumme entspricht. |
|---|---|
| Wir erachten die Bewertung der Beteiligungen als wesentlichen Prüfsachverhalt, weil der Wert der Beteiligungen einen wesentlichen Teil der Bilanzsumme ausmacht und weil die vom Management durchgeführte Überprüfung der Werthaltigkeit komplex ist und Ermessensspielräume enthält. |
|
| Die Bewertungsgrundsätze der Beteiligungen sind in Anhang 1.3 zum Einzelabschluss der Zur Rose Group AG ausgewiesen. |
|
| Unser Prüfvorgehen |
Wir beurteilten den Impairment-Prozess, den das Unternehmen für die Überprüfung der Bewertung der Beteiligungen durchführte sowie die Bestimmung der verwendeten Schlüsselannahmen mittels internen und extern verfügbaren Nachweisen. Dabei wurden wir von internen Bewertungsspezialisten unterstützt. |
| Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bewertung der Beteiligungen ergeben. |
|
| Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss |

Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR und Art. 11 RAG) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen.
In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.

Ernst & Young AG

Martin Gröli (Qualified Signature) Martin Gröli (Qualified Signature)
Zugelassener Revisionsexperte Zugelassener Revisionsexperte (Leitender Revisor)

Michael Britt (Qualified Signature) Michael Britt (Qualified Signature)
Der Abschluss der Zur Rose-Gruppe wird nach den geltenden Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Zusätzlich zu den durch die IFRS geforderten Angaben veröffentlicht Zur Rose alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures = APM), die den IFRS-Bestimmungen nicht unterliegen und für die es keinen allgemein akzeptierten Berichtsstandard gibt. Zur Rose ermittelt die APM mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit der Leistungskennzahlen im Zeitablauf zu ermöglichen. Die APM resultieren insbesondere aus unterschiedlichen Berechnungs- und Bewertungsmethoden und liefern nützliche Informationen über das finanzielle und operative Ergebnis der Gruppe. Zur Rose ermittelt folgende APM:
Das Umsatzwachstum nominal gibt die prozentuale Veränderung der Umsätze im Vergleich zum Vorjahr an. Das Umsatzwachstum in Lokalwährung zeigt die prozentuale Veränderung der Umsatzerlöse ohne den Einfluss von Wechselkurseffekten (Umrechnung erfolgt zum Vorjahreskurs).
Das Umsatzwachstum (inkl. medpex) nominal gibt die prozentuale Veränderung des konsolidierten Umsatzes der Zur Rose-Gruppe inklusive der nicht konsolidierten Umsätze der medpex im Vergleich zum Vorjahr an. Das Umsatzwachstum (inkl. medpex) in Lokalwährung zeigt die prozentuale Veränderung des konsolidierten Umsatzes der Zur Rose-Gruppe inklusive der nicht konsolidierten Umsätze der medpex ohne den Einfluss von Wechselkurseffekten (Umrechnung erfolgt zum Vorjahreskurs). Da das Herauslösen des Versandgeschäfts noch nicht abgeschlossen ist, konnten 2019 noch keine Umsätze von medpex konsolidiert werden.
Die Bruttomarge in Prozent des Umsatzes entspricht der Division von Umsatz abzüglich Warenaufwand durch den Umsatz.
Das EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern und dient der Darstellung des operativen Ergebnisses ohne den Einfluss von Effekten aus international uneinheitlichen Besteuerungssystemen und unterschiedlichen Finanzierungsaktivitäten.
Das EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) steht für Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern, Abschreibungen, Wertminderungen und Wertaufholungen. Das EBITDA wird ermittelt auf Basis des EBIT zuzüglich der in der Periode erfolgswirksam erfassten Abschreibungen und Wertminderungen bzw. abzüglich der Wertaufholungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.
Die EBITDA-Marge entspricht der Division von EBITDA durch den Umsatz.
Die Nettofinanzverschuldung ist eine Steuerungskennzahl zur Bewertung der Liquidität, Kapitalstruktur und finanziellen Flexibilität der Zur Rose-Gruppe. Diese Kenngrösse wird wie folgt ermittelt:
Obligationsanleihe
— Kontakt
Zur Rose Group AG Walzmühlestrasse 60 8500 Frauenfeld Schweiz T +41 52 724 00 20 zurrosegroup.com [email protected]
— Kontakt für Analysten und Investoren — Kontakt für Medien
Marcel Ziwica CFO T +41 58 810 11 49 [email protected]
Lisa Lüthi Head of Group Communications T +41 52 724 08 14 [email protected]
— Impressum
Texte: Zur Rose Group AG, Frauenfeld CEO-Interview: Thomas Ballmer, Dynamics Group AG, Zürich Design: schneiterpartner AG, Zürich Fotografie: Christian Grund, Zürich Publishingsystem: ns.publish by Multimedia Solutions AG, Zürich
Alle Aussagen dieses Berichts, die sich nicht auf historische Fakten beziehen, sind Zukunfts aussagen, die keinerlei Garantie bezüglich der zukünftigen Leistungen gewähren; sie beinhalten Risiken und Unsicherheiten einschliesslich, aber nicht beschränkt auf zukünftige globale Wirtschaftsbedingungen, Devisenkurse, gesetzliche Vorschriften, Marktbedingungen, Aktivitäten der Mitbewerber sowie andere Faktoren, die ausserhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. Dieser Geschäftsbericht erscheint online in Deutsch und Englisch, wobei der deutsche Bericht die verbindliche Version ist. Zudem ist ein gedruckter Kurzbericht in Deutsch verfügbar.
Zur Rose Group AG Walzmühlestrasse 60 8500 Frauenfeld Switzerland
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