Annual Report • Apr 28, 2020
Annual Report
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| in TEUR, sofern nicht anders angegeben | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatz | 8.267 | 8.864 | 8.553 | 6.611 | 9.674 |
| aktivierte Eigenleistungen | 2.395 | 1.596 | 824 | 522 | 491 |
| Gesamtleistung | 11.676 | 11.893 | 9.592 | 7.930 | 10.605 |
| EBITDA | 3.414 | 1.030 | -2.942 | 1.266 | 3.901 |
| EBITDA Marge (%) | |||||
| bezogen auf Gesamtleistung | 32,0 | 8,7 | n.a. | 16,0 | 36,8 |
| EBIT | 2.686 | -2.216 | -7.797 | 106 | 1.212 |
| EBIT Marge (%) | |||||
| bezogen auf Gesamtleistung | 25,2 | -18,6 | n.a. | 1,6 | 11,4 |
| Konzernergebnis | 2.062 | -2.224 | -9.291 | 740 | 1.202 |
| Ergebnis je Aktie (EUR) | 0,75 | -0,81 | -3,38 | 0,27 | 0,44 |
| Operativer Cashflow | 1.708 | 1.222 | 544 | -70 | 3.366 |
| Free-Cashflow | -1.108 | -474 | -296 | -606 | 2.840 |
| Bilanzsumme | 26.446 | 22.965 | 20.740 | 18.588 | 16.444 |
| Eigenkapital | 20.271 | 15.806 | 8.267 | 7.612 | 8.775 |
| Eigenkapitalquote (%) | 76,7 | 68,8 | 39,8 | 41,0 | 53,4 |
| Mitarbeiter (Periodendurchschnitt) | 87 | 91 | 73 | 59 | 57 |
| Gesamtleistung pro Mitarbeiter in TEUR | 123 | 131 | 131 | 112 | 170 |
| Aktienanzahl in Tausend | 2.750 | 2.750 | 2.750 | 2.750 | 2.750 |
| Seite | |
|---|---|
| Über die ifa systems AG | 4 |
| Vorwort des Vorstandes | 9 |
| Bericht des Aufsichtsrats | 12 |
| Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht | |
| Grundlagen des Konzerns | 16 |
| Wirtschaftsbericht | 22 |
| Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ifa systems AG | 28 |
| Abhängigkeitsbericht | 32 |
| Prognosebericht | 33 |
| Risiko- und Chancenbericht | 36 |
| Übernahmerechtliche Angaben | 41 |
| Konzernjahresabschluss | |
| Konzernbilanz | 42 |
| Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | 44 |
| Konzerngesamtergebnisrechnung | 44 |
| Konzern-Kapitalflussrechnung | 45 |
| Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung | 46 |
| Konzernanhang | 48 |
| Versicherung der gesetzlichen Vertreter | 66 |
| Bestätigungsvermerk | 67 |
| Organe | 72 |

In der ifa-Gruppe sind im Jahr 2020 rund 60 Beschäftigte in einem leidenschaftlich engagierten Team auf den nachhaltigen Unternehmenserfolg fokussiert. Spitzenreiter zu sein ist nicht so schwierig, wie Spitzenreiter zu bleiben – deshalb investiert ifa viel in diese Menschen und ihre Arbeit, vor allem im Bereich der Forschung und Entwicklung. Damit sind die Weichen für das große Ziel gestellt: ifa wird zum größten Lösungsanbieter und der Integrationsplattform in der Augenheilkunde.

Reibungslos verlief der Wechsel des Großaktionärs 2019. Die Nexus AG erwarb mit gut 52 Prozent die Mehrheitsanteile an der ifa systems AG. Das Produktprogramm ergänzt sich ausgezeichnet und beide Unternehmen werden von der Zusammenarbeit profitieren, zum Beispiel in gemeinsamen Projekten und hinsichtlich der Nutzung von Komponenten. Besonders wertvoll: das Spezialwissen und die Kenntnisse aus dem Bereich der Ophthalmologie und Health-IT.

Produkte und Prozesse zu verbessern und die Zukunft des Unternehmens gut vorzubereiten, ist konti nu ierlich Bestandteil der Umsetzung der Strategie. Dazu gehört auch die gezielte Erweiterung des Management-Teams, um frisches Knowhow und die richtige Kompetenz an Bord zu holen. Mit Wilfried Holtermann und Holger Rambach kamen zwei neue Köpfe in die Geschäftsleitung der ifa, so dass dort nun alle Unternehmensbereiche vertreten sind. Willkommen im Team!

Unverhofft kommt (hoffentlich) oft. Im Juni schloss unsere amerikanische Tochtergesellschaft zwei Lizenzvereinbarungen über die Nutzung ihrer Bilddatenbank. Der Umsatz aus diesen Vereinbarungen führte dazu, dass die Umsätze für das Gesamtjahr rund ein Viertel über der Planung lag. Solche Vereinbarungen lassen sich nicht voraussehen, aber sie sind ein schönes Zeichen, dass sich diese Datenbank tatsächlich wirtschaftlich nutzen lässt.

Mit Dr. Uwe Hannemann (links) und Ralf Heilig aus dem NEXUS-Konzern hat der Aufsichtsrat der ifa systems AG kompetente Verstärkung bekommen. Ralf Heilig ist Vertriebsvorstand und kennt den Markt im Detail, Dr. Uwe Hannemann ist Integrationsexperte bei der Betreuung neuer Tochtergesellschaften. Zusammen mit Robert Gaulke ist das Gremium nun wieder komplett.

Alles aus einer Hand – diesen Anspruch der Kunden kann ifa zukünftig noch besser erfüllen. Durch die neuen Kooperationen mit Doctolib und Doctena, den führenden Anbietern von Termin-Management-Software für Ärzte, bekommen unsere Kunden Tools, mit denen sie die Abläufe in der Praxis noch effizienter gestalten können. Und weil die Software über Schnittstellen tief in die ifa-Lösungen integriert ist, funktioniert das besonders reibungslos.
Cyber security im Mittelpunkt. Die Sicherheit der Daten ist im Gesundheitswesen von besonderer Bedeutung. Sie müssen nicht nur vor unbefugtem Zugriff geschützt, sondern auch besonders sicher vor Manipulation sein. Mit ifa Managed Security haben wir eine Lösung, die drei Komponenten abdeckt: Firewall, Backup und Endpoint durch ifa verwaltet. Das Interesse der Kunden ist groß .
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Die Installation der Telematikinfrastruktur wurde in der ersten Jahreshälfte größtenteils abgeschlossen. Diese Infra struktur, die durch das eHealth-Gesetz initiiert wurde, bildet die Voraussetzung, Informationen zwischen allen Beteiligten im Gesundheitswesen sicher auszutauschen. Die elektronische Patientenakte ist für unsere Kunden ein etabliertes Kernelement. Durch die Infrastruktur eröffnen sich nun Chancen für den Einsatz weiterer digitaler Anwendungen.


Sehr erfolgreich entwickelte sich 2019 auch die Beziehung zwischen der "European Society of Caratact and Refractive Surgeons" und ifa. Im Eurequo, dem von ifa entwickelten Register der ESCRS, sind mittler weile die Daten von mehr als 3,2 Millionen refraktiven und Katarakt-Operationen enthalten. Sie helfen bei der Ausbildung und der Forschung im Bereich der Implantat- und refraktiven Chirurgie. Die ESCRS hat über 7.500 Mitglieder aus 130 Ländern weltweit.
Zufriedene Kunden sind das sprichwörtliche A&O für jedes Unternehmen. Wir freuen uns deshalb besonders, dass wir auch 2019 die Zusammenarbeit mit der Magrabi-Group weiter ausbauen konnten. Magrabi Hospitals & Centers sind der führende Anbieter von Ophthalmologie-Dienstleistungen im gesamten Nahen Osten und Nordafrika auf der Basis höchster internationaler Standards. Und auch für 2020 liegen bereits Aufträge für einige Projekte vor.

Es gehört zu unserer Unternehmensphilosophie, dass wir nicht alles selbst machen müssen. Viel-
mehr suchen wir gezielt nach den besten Lösungen am Markt und binden sie in unsere Software ein. Dazu gehört beispielsweise die Warenwirtschaft und Injektionsplanung von Opteama, Online-Termin vereinbarungen und Videosprechstunden von Doctolib oder die Patientenaufklärung von Synmedico. Auf diese Weise bekommen unsere Kunden die besten Lösungen – aus einer Hand.

Gemeinsam stärker: Einmal jährlich zeigen die Unternehmen der NEXUS Gruppe ihre vielfältigen Lösungsansätze und -kombinationen, um Kunden bei der Digitalisierung ihrer diagnostischen Prozesse zu unterstützen. Auf dem Anwendertag 2020 war erstmals der Fachbereich Ophthalmologie durch ifa vertreten. Ob Telemedizin, Konnektivität oder Software-Security, in allen Bereichen hat ifa langjährige Erfahrungen, die einen wertvollen Beitrag im Nexus-Netzwerk leisten.


Jörg Polis Chief Executive Officer seit 2016
seit einigen Wochen stellt die Corona-Pandemie die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Politik weltweit vor enorme Herausforderungen. Auch das Management und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ifa-Gruppe müssen jeden Tag kreative Wege finden, um das Geschäft unter den gegebenen Einschränkungen am Laufen zu halten. Dass dies möglich ist, beweisen wir unseren Kunden immer wieder. Denn natürlich ist es für unsere Techniker kein Problem, zu warten, bis sich die Praxisräume geleert haben, um in den Abend- und Nachtstunden notwendige Updates zu installieren oder einen dringenden Austausch von Hardware vorzunehmen. Selten stand die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitswesens mehr im Blickpunkt der Medien und der Bevölkerung. Wir leisten unseren Beitrag, damit die IT-Systeme der Augenärzte in Praxen und Kliniken weiter reibungslos funktionieren. Dabei kommt uns die gut ausgebaute eigene Infrastruktur, in die wir in den letzten Jahren investiert haben, sehr zugute.
Und natürlich wird dieses Geschäftsjahr 2020 in Zeichen von Corona trotzdem ganz anders als wir es geplant hatten. Die große installierte Basis und der hohe Anteil wiederkehrender Erlöse machen ifa zwar widerstandsfähiger gegen konjunkturelle Abschwünge. Aber ein Rückgang der Weltwirtschaft, wie er sich in den letzten Wochen abzeichnet, wird selbstverständlich auch an unserem Unternehmen nicht spurlos vorübergehen. Oberste Priorität haben die Sicherheit und die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir haben deshalb früh Maßnahmen ergriffen, um das Infektionsrisiko zu minimieren und persönliche Kontakte auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Für ifa als Anbieter von Software-Lösungen ist das im laufenden Geschäftsbetrieb sicher einfacher als beispielsweise für einen Produktionsbetrieb. Aber natürlich hat Corona auch erhebliche Aus wirkungen auf den Kreis unserer Kunden. Hier haben sich die Prioritäten geändert, Investitionen und Projekte werden verschoben. Und das ist angesichts der ganzen Reihe von Themen, die im Vordergrund stehen, mehr als verständlich: Die Zahl der Beatmungsgeräte muss steigen, die Versorgung mit Masken und Schutzkleidung muss funktionieren, und selbst in den Praxen der niedergelassenen Ärzte muss organisatorisch Sorge dafür getragen werden, dass sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig in ihren Räumen aufhalten.
Doch, meine Damen und Herren, die Pandemie hat auch für positive Veränderungen gesorgt. Und diese Veränderungen werden nach unserer Ansicht bleiben, werden die Art und Weise, wie wir arbeiten und leben, nachhaltig verändern. Die Digitalisierung wird ein immer selbstverständlicherer Teil der Prozesse. Das gedruckte Rezept? In absehbarer Zeit entbehrlich, denn der Arzt kann es auch elektronisch an die Apotheke übermitteln. Der Anruf in der Warteschleife der Praxis, um einen Untersuchungstermin zu vereinbaren? Online-Tools ermöglichen es bereits heute, sich seinen Wunschtermin im Internet zu buchen. Und Videokonferenzen ersetzen zunehmend den Besuch in der Praxis und reduzieren die damit verbundenen Infektionsrisiken. Man kann diese Veränderungen als Disruption bezeichnen. Oder einfach als Fortschritt.
Wir sehen deshalb die mittel- und langfristigen Perspektiven des Unternehmens durchaus optimistisch. Nicht zuletzt haben wir in den vergangenen Jahren intensiv daran gearbeitet, unsere Softwarelösungen mit dem Kern der elektronischen Patientenakte zu einer Integrationsplattform auszubauen. Mittels zahlreicher Schnittstellen zu Hard- und Softwarelösungen anderer Hersteller können wir heute unseren Kunden komplette Lösungen aus einer Hand bieten. Und mit der Telematikinfrastruktur, an die mittlerweile fast 90 Prozent unserer Kunden angeschlossen sind, steigt die Zahl der möglichen digitalen Lösungen, die zum Einsatz kommen können, noch deutlich. Dieses Potenzial wollen wir uns gezielt erschließen.
Mitten in der Krise kann es beruhigend wirken, einen Blick auf das letzte Geschäftsjahr zu werfen. Es war in jeder Hinsicht außerordentlich erfolgreich, der Umsatz und die Profitabilität erreichten den oberen Rand der Erwartungen. So stieg der Umsatz der ifa-Gruppe im Geschäftsjahr 2019 auf 9,7 Mio. €. Maßgeblichen Einfluss auf diesen starken Anstieg hatte die Lizenzierung der Datenbank unserer ameri kanischen Tochtergesellschaft in Höhe von 2,5 Mio. €. Mit 3,9 Mio. € verdreifachte sich das opera tive Ergebnis (EBITDA) und das EBIT erreichte 1,2 Mio. €. Auf diese Zahlen können wir stolz sein.
Das Potenzial und die gute Performance der ifa-Gruppe sind offensichtlich überzeugend. So hat sich die NEXUS AG im vergangenen Jahr mit rund 52 Prozent mehrheitlich an der ifa systems AG beteiligt. NEXUS als einer der europaweit führenden Softwareanbieter im Gesundheitswesen und die ifa-Gruppe ergänzen sich perfekt und wir sind sicher, dass beide Unternehmen von dieser Verbindung profitieren. In ersten gemeinsamen Projekten konnten wir die Synergien bereits feststellen.
Für die ausgezeichnete Performance im abgelaufenen Geschäftsjahr möchte ich mich auch besonders herzlich bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken. Ihr Engagement und ihr Teamspirit haben die guten Ergebnisse erst möglich gemacht. Und der gemeinsame Erfolg verbindet, schafft die Grundlage, um auch schwierige Zeiten zu überstehen. Sie alle unterstützen unsere Kunden auch unter widrigen Umständen und halten den Laden am Laufen. Wenn die Zeit gekommen ist, werden wir gemeinsam weiter an der Wachstumsstory von ifa schreiben.
Auch unseren Kunden, unseren Geschäftspartnern und nicht zuletzt unseren Aktionären gilt mein Dank für Ihr Vertrauen. Wir freuen uns darauf, die Zukunft unseres Unternehmens gemeinsam mit Ihnen zu gestalten. Und bis dahin bleiben Sie bitte gesund.
Frechen, im April 2020
Im Namen des Vorstands
Jörg Polis
Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unter nehmens regelmäßig beraten und dessen Tätigkeit kontinuierlich überprüft und überwacht. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittel bar und frühzeitig eingebunden.
Satzungsgemäß besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern als Vertreter der Anteilseigner. Sie werden von der Hauptversammlung gewählt. Bis zum 05.06.2019 waren Nick Smit (Vorsitzender des Aufsichtsrats) und Randy Samuels als Vertreter des Mehrheitsaktionärs Topcon Corp. sowie Robert Gaulke Mitglieder des Aufsichtsrats. Nick Smit und Randy Samuels haben ihre Mandate am 05.06.2019 in Zusammenhang mit dem Verkauf der Anteile von Topcon an die NEXUS AG niedergelegt. Auf Antrag des Vorstands bestellte das Amtsgericht am 03.09.2019 Dr. Uwe Hannemann und Ralf Heilig als Vertreter der NEXUS AG zu Mitgliedern des Aufsichtsrats. Auf der konstituierenden Aufsichtsratssitzung am 11.10.2019 wurde Robert Gaulke zum Vorsitzenden und Ralf Heilig zum stellvertretenden Vorsitzen den des Aufsichtsrats gewählt.
Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019 und nach dessen Ablauf weiterhin regelmäßig, zeitnah und umfassend, sowohl schriftlich als auch mündlich, entsprechend seinen Pflichten gem. §90AktG über den aktuellen Stand der Geschäfte, die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage, die Risikolage, das Risikomanagement sowie relevante Fragen der Compliance, der Strategie und der Planung. Bedeutende Geschäftsvorgänge wurden auf Basis der Berichterstattung des Vorstandes in den Sitzungen ausführlich erörtert. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und im Aufsichtsrat intensiv behandelt.
Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr zustimmungspflichtigen Geschäften nach gründlicher Prüfung und Beratung seine Zustimmung erteilt; die Liste der zustimmungspflichtigen Geschäfte wurde vom Aufsichtsrat aktualisiert. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand darüber hinaus mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, wurde der Aufsichtsratsvorsitzende von dem Vorsitzenden des Vorstandes zeitnah informiert.
Insgesamt trat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019 zu fünf planmäßigen Sitzungen im Beisein des Vorstandes zusammen, die am 29. März, 15. April (telefonisch), 11. August, 11. Oktober und 20. Dezember 2019 stattfanden. Die Mitglieder von Aufsichtsrat und Vorstand waren bei den Sitzungen vollzählig anwesend, lediglich bei der Sitzung im April war Robert Gaulke verhindert. Gegenstand der Sitzungen war regelmäßig die schriftliche und mündliche Berichterstattung des Vorstandes über die Geschäfts-
lage der ifa systems AG und ihrer Tochtergesellschaften, insbesondere die aktuelle Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die Finanz- und Vermögenslage. Über bedeutsame Geschäftsvorfälle, die Strategie und deren Umsetzung sowie über das Risikomanagement des Unternehmens hat sich der Aufsichtsrat eingehend unterrichten lassen und darüber beraten. Sofern erforderlich, wurden in diesen Sitzungen auch Beschlüsse gefasst.
Der Aufsichtsrat ließ sich zudem auch schriftlich und telefonisch über die aktuelle Geschäftslage, einzelne Geschäftsvorfälle und die Umsetzung der Produkt- und Vertriebsstrategie in den verschiede nen Märkten informieren.
Wesentliche Inhalte der Sitzungen des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum waren:
Der Aufsichtsrat tagte auch in Anwesenheit des Abschlussprüfers sowie der Vorstände, um sich mit Fragen des Jahresabschlusses, der Rechnungslegung, des Controllings sowie des Risikomanagements zu befassen. Weitere Aspekte waren steuerliche Themen, Compliance sowie die Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte und der Honorarvereinbarung mit dem Wirtschaftsprüfer.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates waren teilweise aufgrund ihrer Eigenschaft als Mitarbeiter der Topcon Corporation bzw. der NEXUS AG im engeren Sinne nicht als unabhängig zu bezeichnen. Die Topcon Corporation hielt bis zum 04.06.2019 mittelbar über ihre Tochtergesellschaft, Topcon Europe B.V., mehr als 50% der Aktien der ifa systems AG. Am 04.06.2019 übernahm die NEXUS AG die Anteile. Sie begründeten keine potenziellen Interessenkonflikte, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen
sind und über die in der Hauptversammlung berichtet werden müsste. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über genügend Zeit zur Wahrnehmung ihrer Mandate. Sie hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich im Vorfeld der Sitzungen und im Plenum mit den seitens des Vorstandes vorgelegten Berichten und Beschlussvorlagen auseinanderzusetzen und sie zu diskutieren.
Die Prüfberichte sowie die Abschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2019 wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Sie wurden vom Aufsichtsrat in der Sitzung vom 27. April 2020 intensiv und ausführlich erörtert. Der verantwortliche Abschlussprüfer stand bei dieser Sitzung für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Sowohl der vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss der ifa systems AG für das Geschäftsjahr 2019 als auch der Konzer n abschluss für das Geschäftsjahr 2019, welcher gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wurde, sowie der zusammengefasste Lagebericht wurden vom Abschlussprüfer geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzern abschlusses und des zusammengefassten Lageberichtes hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen gegen die Ergebnisse der Abschlussprüfung erhoben und hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 ist damit festgestellt.
Der Vorstand hat außerdem den von ihm aufgestellten Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2019 dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer HLB Treumerkur Dr. Schmidt & Partner KG, Wuppertal, hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechts geschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Den Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfungsbericht wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig übermittelt.
Der Aufsichtsrat unterzog den Abhängigkeitsbericht unter Einbeziehung der Ergebnisse des Abschlussprüfers einer eingehenden Prüfung im Hinblick auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit. Der Aufsichtsrat machte keine Beanstandungen in Bezug auf das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers und erhob keine Einwendungen gegen die vom Vorstand am Schluss des Berichts abgegebene Erklärung über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unternehmensgruppe für ihren engagierten Einsatz. Gemeinsam haben sie mit großem Engagement die Entwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 gestaltet.
Frechen, den 27. April 2020
Für den Aufsichtsrat
gez. Robert Gaulke Vorsitzender des Aufsichtsrats
Der ifa systems Konzern (im Folgenden auch "die ifa-Gruppe") besteht aus der Muttergesellschaft ifa systems AG mit Sitz in Frechen-Königsdorf und vier Tochtergesellschaften, an denen die AG jeweils 100 Prozent der Anteile hält. Eine Übersicht der Konzerngesellschaften findet sich im Anhang unter "Allgemeine Angaben, Auflistung der konsolidieren Unternehmen". Die Integration AG i.L.ist 2019 aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. Daneben hält die ifa systems AG 22,9 Prozent der Anteile an der MedKaizen AG i.L., die sich ebenfalls in Abwicklung befindet.
Das operative Geschäft wird maßgeblich von der ifa systems AG und der amerikanischen Tochter gesellschaft ifa united i-tech Inc. geprägt. Die Tochtergesellschaft Inoveon Corp. ist Eigentümerin einer Datenbank aus über 3 Millionen anonymisierten und ETDRS-qualifizierten Bildern im Bereich der Ophthalmologie.
Bei der ifa systems AG sind ein Großteil der Entwicklungsabteilung und der Vertrieb ansässig, der die Produkte weltweit vermarktet. Die ifa united-i-tech Inc. in Fort Lauderdale betreut die Kunden in den USA, Kanada und Lateinamerika.
Die ifa systems Gruppe entwickelt, vertreibt und installiert seit über 30 Jahren Softwarelösungen und Komponenten speziell für Augenärzte und Augenkliniken. Damit ist die Unternehmensgruppe einer der weltweit führenden Anbieter von Software-Lösungen in der Augenheilkunde und so im Wachstumsmarkt "Health-IT" aktiv. Dieser Markt wächst stark, da IT-Lösungen dazu beitragen, die Kosten des Gesundheitswesens auch im Zuge des demografischen Wandels weiter zu reduzieren.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auf der Entwicklung einer auf die Ophthalmologie zugeschnittenen elektronischen Patientenakte (EPA). Die EPA der ifa, in der alle Einzelheiten der Untersuchungen und Behandlungen dokumentiert und verwaltet werden, lässt sich flexibel sowohl in Facharztpraxen und Augenzentren als auch in Fachabteilungen von Kliniken einsetzen. Darüber hinaus zählen ergänzende Softwareprodukte zur Herstellung der Netzwerkfähigkeit von ophthalmologischen Diagnosegeräten zum Angebotsspektrum. Durch das innovative Produktportfolio liefert ifa einen entscheidenden Beitrag zur Sicherstellung der optimalen Behandlung von Patienten und unterstützt die Vereinfachung von Handlungsabläufen für Ärzte und medizinisches Personal.
Ein besonderes Alleinstellungsmerkmal ist die Möglichkeit, Daten aus mehr als 600 unterschiedlichen Geräten und Softwareprodukten zu integrieren, die von verschiedenen Herstellern weltweit im Einsatz sind. Damit ist zu jeder Zeit gewährleistet, dass alle Daten bei jeder Befunderhebung vorhanden sind und damit die Behandlungspfade gewählt werden können, die dem aktuellen Krankheitsbild entsprechen. Zusätzlich können eventuelle Risiken vermindert werden. Durch verschiedene spezialisierte Datenbanklösungen können außerdem Bilder und Dokumente archiviert und ausgewertet werden. Sie sind damit häufig auch Bestandteil des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung oder werden für die Forschung genutzt. Rund die Hälfte der Umsätze entfällt auf Runtime-Lizenzen, die Kunden über die Dauer zahlen, die die Software bei ihnen im Einsatz ist.
In der ifa-Gruppe wird keine Segmentierung genutzt, um den Konzern zu steuern.
Die ifa systems Gruppe entwickelt, vertreibt und installiert im Wachstumsmarkt Health-IT Softwarelösungen und Komponenten speziell für Augenärzte und Augenkliniken. Die wichtigsten Produktbereiche sind die EPA (elektronische Patientenakte; engl.: EMR) und das Connectivity Business. In der Mehrzahl der Projekte kommt eine Kombination verschiedener Produkte zum Einsatz:
Zu den Dienstleistungen der ifa-Gruppe gehört neben der Installation der Software auch die Schulung der Anwender wie der Ärzte und des medizinischen Fachpersonals sowie die Beratung der Anwender zur Optimierung des Softwareeinsatzes.
Die wesentlichen Geschäftsprozesse sind folglich die Entwicklung, der Vertrieb sowie die Installation, Schulung und Beratung.
Die Entwicklung konzentriert sich auf die Weiterentwicklung und Ergänzung des aktuellen ifa-Produkt portfolios. So wird sichergestellt, dass unsere Lösungen den Anforderungen von Augenkliniken und Augenärzten nicht nur heute, sondern auch morgen gerecht werden. Außerdem wird so gewährleistet, dass Innovationen in der Augenheilkunde – zum Beispiel neue Geräte zur Diagnostik – stets auch in den Produkten von ifa berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist die Lokalisierung ein Entwicklungsschwerpunkt. Hier finden die individuellen Anforderungen der regionalen Märkte Berücksichtigung, zum Beispiel bestimmte Zertifizierungen, und die Terminologie muss in der richtigen Sprache zur Verfügung stehen.
Der Vertrieb weltweit erfolgt mit eigenen Mitarbeitern und mit Vertriebspartnern. Sie sind der Schlüssel zu den Augenkliniken und den Facharztpraxen in den lokalen Märkten und die Basis für die führende Position, die ifa systems in diesem Nischenmarkt erreicht hat: Weltweit werden täglich Daten von mehr als 200.000 Patienten in unseren Systemen bearbeitet.
Die Installation und die Schulung der Anwender ist der dritte wesentliche Geschäftsprozess. Bei der Implementierung wird nicht nur der Grundstein für die reibungslose Arbeit unserer Lösungen gelegt, sondern häufig auch eine Vielzahl von Geräten sowie Softwarelösungen unterschiedlichster Hersteller eingebunden. Dieses Know-how ist ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal für die Softwarelösungen von ifa. Damit die Kunden schnell und effizient mit den neuen IT-Instrumenten arbeiten können, ist die Schulung der Anwender ein Schlüsselelement.
Im Wachstumsmarkt Health-IT konzentriert sich ifa systems auf Softwarelösungen und Komponenten für die Augenheilkunde, die Ophthalmologie. Die Kunden sind demzufolge spezialisierte Augenkliniken, sowohl staatliche als auch private, die entsprechenden Fachabteilungen großer Kliniken, aber auch die Praxen niedergelassener Augenärzte.
Der globale Markt für elektronische Gesundheitsakten/Elektronische Patientenakten wird hauptsächlich durch die wachsende Nachfrage von Beteiligten im Gesundheitssystem nach elektronischer Datenverarbeitung vorangetrieben. Sie ermöglicht es, größere Datenmengen einfach zu erfassen und die Daten leichter an andere Beteiligte und Patienten zu senden und mit ihnen zu teilen. Laut einer aktuellen Studie von Market Research Future wird dieser Markt bis 2027 mit durchschnittlichen Wachstumsraten von 5,8 Prozent auf 42 Mrd. USD ansteigen. Unserer Einschätzung zufolge wird etwa die Hälfte des Volumens auf elektronische Patientenakten entfallen und hiervon ein Anteil von ca. 4 Prozent auf das Gebiet der Ophthalmologie. Das würde einem Marktvolumen von 840 Mio. USD im Jahr 2027 entsprechen.

Der wichtigste regionale Absatzmarkt war im ab gelaufenen Geschäftsjahr die Region DACH (Deutschland mit Österreich und Schweiz), hier wurden 50,9 Prozent der Umsätze (Vorjahr 62,0 Prozent) erwirtschaftet. Auf das restliche Europa entfielen 6,4 Prozent (Vorjahr 9,9 Prozent). 37,3 Prozent der Umsätze wurden in Amerika einschließlich Kanada und Lateinamerika erwirtschaftet (Vorjahr 17,6 Pro zent), hier wirkte sich die Lizenzierung der Datenbank von Inoveon aus. Der Umsatzanteil in Asien und dem Mittleren Osten belief sich auf 4,6 Prozent (Vorjahr 9,7 Prozent). Die verbleibenden Umsätze (0,8 Prozent)
wurden im Rest der Welt erwirtschaftet. Größere Projekte wie im Geschäftsjahr 2019 können erheblichen Einfluss auf die Verschiebung der Anteile zwischen den Regionen haben.
Als externe Einflussfaktoren werden im Folgenden Faktoren beschrieben, die positiven oder negativen Einfluss auf den geplanten Geschäftsverlauf nehmen können, ohne dass das Unternehmen dies steuern oder kontrollieren könnte. Positive Einflüsse nach dieser Definition haben beispielsweise die rasanten technologischen Weiterentwicklungen unter anderem im Bereich von "Big Data" und künstlicher
Intelligenz. So ist es heute bereits möglich, Behandlungsdaten anonymisiert mit großen Datenbanken abzugleichen, um dem Arzt Vorschläge zur Behandlung zu machen. Durch die Erweiterung um Genom-Informationen werden künftig noch ganz neue Erkenntnisse ermöglicht. Auch Trends wie der Einsatz von mobilen Geräten eröffnet neue und weitere Nutzungsmöglichkeiten für ifa-Lösungen. Gelegentlich sind auch regulatorische Maßnahmen als positive Einflussfaktoren zu verzeichnen, so z.B. die Vorgabe der deutschen Behörden, um den Einsatz der Telematik-Infrastruktur bei den Beteiligten des Gesundheitswesens zu forcieren. Dadurch entsteht ein Umfeld, das den Einsatz vieler digitaler Lösungen und Systeme sinnvoll und notwendig macht und die Integratoren brauchen, die alles sinnvoll miteinander verknüpfen.
Zwei Faktoren haben sich in der Vergangenheit hingegen eher als hinderlich erwiesen und es ist davon auszugehen, dass dies auch in der Zukunft nicht ausgeschlossen sein wird. Zum einen gibt es in verschiedenen Regionen Bemühungen, den Einsatz solcher Softwarelösungen sehr stark zu regulieren bzw. zu standardisieren. Vor dem erfolgreichen Markteintritt oder der weiteren Marktbearbeitung sind in diesem Fall unter Umständen langwierigere Zertifizierungsverfahren abzuschließen. Sie haben in der Vergangenheit aber lediglich zu Verzögerungen geführt. Zum anderen hat die Attraktivität dieser Nische auch verschiedene Unternehmen neu in den Markt gebracht, die zwar häufig über geringe Erfahrung und unausgereifte Produkte verfügen, aber den Markteintritt mit sehr niedrigen Preisen erkaufen und Anlaufverluste in Kauf nehmen. In diesem Wettbewerb leidet die Preisqualität, so dass die ifa-Gruppe sich hier bewusst zurückhaltend verhält.
Im Wachstumsmarkt Health-IT für die Ophthalmologie hat sich die ifa-Gruppe eine führende Position erarbeitet. Strategisches Ziel ist es, diese Position weiter auszubauen und so unter anderem die Marktführerschaft im DACH-Markt (Deutschland, Österreich, Schweiz) zu erreichen. Dabei fokussiert sich das Unternehmen auf die elektronische Patientenakte und angrenzende Produkte, die die Rolle als Lösungsanbieter und Integrationsplattform unterstreichen. Eine wichtige Kernkompetenz ist die Fähigkeit, Geräte und Software anderer Hersteller über Schnittstellen zu integrieren und so alle Daten für die Anwender der ifa-Software verfügbar zu machen. Diese Schnittstellen kontinuierlich zu er weitern ist deshalb ebenso im strategischen Fokus wie der weitere Ausbau des Vertriebs und der Kundennähe. Durch gezielte Technologiepartnerschaften, die 2019 forciert wurden, wird der Nutzen der ifa-Lösungen für die Anwender erweitert und der Marktzugang ausgebaut.
Das operative Geschäft der ifa-Gruppe wird durch den Vorstand geleitet. Er besteht am 31.12.2019 aus zwei Personen und seine Mitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. Gemäß Gesetz und Satzung wird der Vorstand vom Aufsichtsrat überwacht.
Der Vorstand entwickelt die Unternehmensstrategie und setzt diese in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat und unter bestmöglicher Berücksichtigung der Interessen aller Stakeholder um. Abgeleitet aus den strategischen Zielen wird einmal jährlich eine Jahresplanung erstellt, mit dem Aufsichtsrat abgestimmt und umgesetzt. Die Steuerung der Unternehmensgruppe dient in erster Linie der Kontrolle dieser Umsetzung, um Abweichungen möglichst frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls zeitnah geeignete Maßnahmen einzuleiten. Im Einklang mit der Entwicklung des Unternehmens werden die Instrumente und Prozesse zur Unternehmenssteuerung kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst.
Die ifa systems AG und ihre Tochtergesellschaften werden primär nach den Zielgrößen Umsatz, EBIT (= Ergebnis vor Zinsen und Steuern laut Gewinn- und Verlustrechnung) und operativer Cashflow gesteuert. Planung und Steuerung erfolgt regelmäßig auf der Basis des laufenden Umsatzes, der keine Sondereffekte berücksichtigt. Das Ziel ist es, die Unternehmensentwicklung mit einer nachhaltigen Profitabilität in Einklang zu bringen.
Das Vergütungssystem des Vorstands der ifa systems AG wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Die Elemente des Vergütungssystems umfassen einen fixen und einen variablen Bestandteil als Barkomponente. Der feste Bestandteil beträgt rund 90 Prozent der Gesamtvergütung und wird in 12 gleichen Teilen monatlich ausgezahlt. Der variable Vergütungsbestandteil ist an die Erreichung von Ergebniszielen gekoppelt. Die Höhe der individuellen Vergütung der jeweiligen Vorstandsmitglieder bemisst sich nach ihrem Aufgaben- und Verantwortungsbereich.
Des Weiteren haben die Mitglieder des Vorstands einen vertraglich vereinbarten Anspruch auf Nebenleistungen wie die Nutzung eines Firmenfahrzeugs. Die Gesellschaft hat im eigenen Interesse eine D&O-Versicherung abgeschlossen und entrichtet die Prämie. Die Höhe der Versicherung deckt aktuell Schäden bis zu 3 Mio. € pro Ereignis mit einer Selbstbeteiligung von mindestens 10 Prozent des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds. Diese Selbstbeteiligung wird über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgedeckt, die die Vorstandsmitglieder zu 25 Prozent selbst tragen.
Die Vorstandsverträge sehen eine Entschädigung für die vorzeitige Beendigung seitens der Gesellschaft vor. Die Höhe der Entschädigung beläuft sich auf die vertragsgemäße Vergütung für die Restlaufzeit des Vertrages, jedoch maximal für die Dauer von 24 Monaten.
Die Übersicht über die im Geschäftsjahr 2019 gezahlte Vorstandsvergütung findet sich in Ziffer 33 des Anhangs.
Gemäß der Satzung erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für jedes Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von 25.000,00 €. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit. Zusätzlich erhalten die Aufsichtsratsmitglieder den Ersatz ihrer baren Auslagen (insbesondere Reisekosten). Die Gesellschaft erstattet darüber hinaus die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, soweit das Aufsichtsratsmitglied berechtigt ist, die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen.
Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus drei Mitgliedern. Zwei dieser Mitglieder standen im abgelaufenen Geschäftsjahr in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis mit dem jeweiligen Großaktionär. Sie bezogen deshalb im Geschäftsjahr 2019 keine Aufsichtsratsvergütung.
In dem dynamischen Health-IT-Markt ist Forschung und Entwicklung für den Unternehmenserfolg von großer Bedeutung. Dies betrifft sowohl die kontinuierliche Weiterentwicklung der vorhandenen Lösungen, beispielsweise durch das Ergänzen weiterer Funktionalitäten. Daneben werden Applikationen entwickelt, die erst zukünftig einen Absatzmarkt finden werden. Hier sind insbesondere der Bereich Register zu nennen, die von uns entwickelt werden. Die Priorisierung erfolgt hier auf der Basis von externen Marktdaten, die Aufschluss über zukünftige Potenziale geben. Damit die Entwick-
lungsprojekte im Rahmen der vereinbarten Zeit und zu den geplanten Kosten abgeschlossen werden, müssen die Ressourcen und Kompetenzen, oft auch standortübergreifend, sorgfältig gesteuert werden. Dazu zählen auch externe Dienstleister, die aus Kapazitätsgründen oder aufgrund ihres spezifischen Know-hows relativ selten hinzugezogen werden.
Die ifa systems AG unterhält langjährige Geschäftsbeziehungen zu einer Reihe von renommierten Augenkliniken und Praxen weltweit. Mit den Inhabern, Chef- und Oberärzten bestehen sehr gute Kontakte. Diese Kontakte werden genutzt, um immer wieder auch die nötigen Anpassungen an die Software zu verifizieren und zu bestimmen, aber auch, um insgesamt den Markt, die Markterfordernisse und die Trends zu erkennen und zu bestimmen.
| TEUR | 2017 | 2018 | 2019 |
|---|---|---|---|
| Buchwerte der Aktivierungen 01.01. | 15.119 | 11.220 | 10.468 |
| Neue Aktivierung von Entwicklungsleistungen | 824 | 522 | 491 |
| Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen | -4.225 | -839 | -2.219 |
| Abgänge | -223 | -446 | 0 |
| Währungskurseffekte | -275 | 11 | -1 |
| Buchwerte der Aktivierungen 31.12. | 11.220 | 10.468 | 8.739 |
Eine Aktivierung der Entwicklungsleistungen erfolgt nur, wenn die Kriterien nach IAS 38 erfüllt sind.
Im Geschäftsjahr 2019 betrugen die aktivierten Eigenleistungen 491 TEUR (Vorjahr 522 TEUR). Sie betrafen überwiegend Entwicklungsaufwendungen für die technologische Weiterentwicklung der erfolgreichen Produktpalette sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit Zertifizierungen.
Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen beliefen sich 2019 auf 2,2 Mio. € (Vorjahr 0,8 Mio. €). Neben den planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 0,9 Mio. € wurden außerplanmäßige Wertminderungen in Höhe von 1,3 Mio. € vorgenommen. Sie standen in Zusammenhang mit der Portfoliobewertung nach der mehrheitlichen Übernahme durch die NEXUS AG. Überwiegend wurden die zu erwartenden Produktlebenszeiten reduziert.
Die Schwerpunkte der Entwicklungstätigkeit 2019 betrafen unter anderem Erweiterungen zur Positionierung von ifa-Lösungen als Integrationsplattform. So konnten über neue Schnittstellen Angebote weiterer Partnerfirmen integriert werden, unter anderem für die automatisierte Bestellung von Medikamenten oder die Nutzung der Terminvereinbarung für Patienten über das Internet. Auch die ersten Anwendungen für die Telematikinfrastruktur wurden erfolgreich implementiert. Sie werden in den nächsten Jahren, auch in den europäischen Nachbarländern, stark an Bedeutung gewinnen. Für die Niedergelassenen Augenärzte und im Klinikbereich wurde die Entwicklung einer neuen Programmoberfläche gestartet, um die Workflows weiter zu optimieren und den Schulungsaufwand zu reduzieren. Gemeinsam mit der Nexus AG wurden außerdem Lösungen für die Integration moderner OCT-Untersuchungssysteme und dem medizinischen Bilddatenmanagement entwickelt und installiert (DICOM - Digital Imaging and Communications in Medicine).
Die Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft hat 2019 merklich nachgelassen, schreibt der Sachverständigenrat der Bundesregierung in seinem jüngsten Gutachten. Der Anstieg der Weltproduktion beträgt für 2019 nur noch 3,0 Prozent (Vorjahr 3,7 Prozent). Im Euro-Raum hat sich das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) auf 1,2 Prozent verlangsamt (Vorjahr 1,8 Prozent). Deutschland ist von der globalen Wachstumsverlangsamung, insbesondere in der Industrie, besonders betroffen. Für das Jahr 2019 hat der Sachverständigenrat die Schätzungen für die Zuwachsrate des BIP unterjährig mehrfach abgesenkt und ging zuletzt nur noch von 0,5 Prozent aus (Vorjahr 1,5 Prozent). Die Experten sehen jedoch keine breite gesamtwirtschaftliche Rezession.
Der Bundesverband BVMed berichtete, dass sich die Stimmung in der mittelständisch geprägten Medi zin technik-Branche in Deutschland seit Herbst 2019 deutlich eingetrübt hat. Die Umsatzsteigerung im Inland ist mit nur noch 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr (4,2 Prozent) rückläufig. Ein stabilisierender Faktor bleibt der Export, mit einem Umsatzplus von 5,8 Prozent wachsen die Unternehmen der Medizintechnologie weltweit nach wie vor deutlich stärker als im Inland.
Der digitale Gesundheitsmarkt in Europa wächst bis 2025 voraussichtlich auf rund 155 Milliarden Euro. Allein in Deutschland könnte das Marktvolumen der digitalen Gesundheitslösungen auf 38 Milliarden Euro ansteigen. Zu diesem Schluss kommt die Roland Berger-Studie "Future of Health: Eine Branche digitalisiert sich - radikaler als erwartet". Sie erwarten, dass diese Entwicklung alle Marktakteure, Patienten, Ärzte, Krankenhäuser, Versicherungen und Pharma-Unternehmen erfasst. Der größten Wachstumsschub soll durch die digitale Krankheitsprävention und die KI-Diagnostik entstehen. Allein das Marktvolumen für Gesundheits-, Diagnose- und Selbstüberwachungs-Apps soll bis 2025 auf 16 Milliarden Euro steigen.
Als Voraussetzung für eine breite Anwendung digitaler Lösungen wurde in Deutschland seit 2018 die Telematikinfrastruktur (TI) vorangetrieben. Mit ihrer Hilfe sollen alle Akteure im Gesundheitswesen in eine Struktur integriert werden, die gewährleistet, dass Daten der Patienten sicher übertragen werden können. Die Installation wurde bis Mitte 2019 weitgehend abgeschlossen.
Für das Geschäftsjahr 2019 hatte die ifa Gruppe zunächst einen Umsatz zwischen 6,8 und 7,2 Mio. Euro geplant. Mit einem Umsatz in Höhe von 7,1 Mio. € wurde dieses Ziel im laufenden Geschäft komfortabel erreicht. Die Umsatzerwartung wurde infolge der Einnahmen aus der Datenbanklizenzierung von Inoveon mit dem Halbjahresbericht auf 9,3 bis 9,7 Mio. € angehoben. Der Gesamtumsatz für das Geschäftsjahr belief sich schließlich auf 9,7 Mio. € und lag damit am oberen Rand dieser Spanne.
Auf dem ursprünglich geplanten Umsatzniveau sollte ein operatives Ergebnis (EBIT) zwischen 0,2 und 0,5 Mio. Euro erwirtschaftet werden. Aufgrund der Einnahmen aus der Datenbanklizenzierung wurde
dieses Ziel mit dem Halbjahresbericht modifiziert und ein Ergebnis (EBITDA) zwischen 3,4 und 4,2 Mio. € in Aussicht gestellt. Mit 3,9 Mio. € wurde dieses Ziel erreicht. Zum Jahresende 2019 wurde schließlich ein EBIT von 1,2 Mio. € ausgewiesen und damit auch das erste Ziel deutlich übertroffen.
Ein weiteres Ziel für das Geschäftsjahr 2019 war ein stabiler operativer Cashflow, um die Fremd verschuldung schrittweise zu reduzieren. Mit einem operativen Cashflow von 3,4 Mio. Euro und der Halbierung der Finanzverbindlichkeiten wurde auch dieses Ziel erreicht.
| TEUR | 2018 | Prognose 2019 I | Prognose 2019 II | 2019 |
|---|---|---|---|---|
| Umsatz | 6.611 | 6.800–7.200 | 9.300–9.700 | 7.125/9.674* |
| EBITDA | 1.266 | – | 3.400–4.200 | 3.902 |
| EBIT | 106 | 200–500 | – | 1.212 |
*Der Umsatz aus dem laufenden Geschäft belief sich auf 7.125 TEUR; aufgrund des Einmaleffektes durch die Datenbanklizenzierung von Inoveon belief sich der Jahresumsatz auf 9.674 TEUR.
Damit wurde die Guidance für das Geschäftsjahr 2019, die mit dem Geschäftsbericht 2019 am 16. April 2019 veröffentlicht wurde, sowie die mit dem Halbjahresbericht 2019 angehobene Guidance sowohl hinsichtlich des Umsatzes als auch des Ergebnisses erreicht.
Der Umsatz der ifa-Gruppe stieg im Geschäftsjahr 2019 um 46,3 Prozent auf 9,7 Mio. € (Vorjahr: 6,6 Mio. €). Enthalten in diesem Umsatzsprung ist ein Sondereffekt durch die Lizenzierung der Datenbank der amerikanischen Tochtergesellschaft Inoveon in Höhe von 2,5 Mio. €. Das laufende Geschäft trug demzufolge 7,1 Mio. € (Vorjahr 6,6 Mio. €) zum Umsatz bei, das entspricht einem Wachstum von 7,8 Prozent. Maßgeblichen Anteil an dem Anstieg im laufenden Geschäft hatte die Einführung der Telematik-Infrastruktur.
| Umsatz nach Produktgruppen TEUR | 2019 | 2018 | ∆ absolut | in % |
|---|---|---|---|---|
| Basislizenzen | 3.740 | 952 | 2.788 | 292,9 |
| davon: Basislizenzen Inoveon Datenbank | 2.549 | – | 2.549 | – |
| Runtime-Lizenzen | 3.873 | 3.526 | 347 | 9,8 |
| Hardware, Fremd-SW und Zubehör | 991 | 842 | 149 | 17,7 |
| Services | 722 | 603 | 119 | 19,7 |
| Topcon Basisgeschäft | 46 | 266 | -220 | -82,7 |
| Topcon Projektgeschäft | 130 | 160 | 30 | -18,8 |
| Sonstige | 173 | 262 | -89 | -34,0 |
| Summe | 9.674 | 6.611 | 3.063 | 46,3 |
Die Umsätze mit Basislizenzen stiegen um 2,8 Mio. € auf 3,7 Mio. €, überwiegend aufgrund des Sondereffekts aus der Lizenzierung der Datenbank der amerikanischen Tochtergesellschaft Inoveon. Bereinigt um diesen Effekt beliefen sich die Umsätze in dieser Produktgruppe auf 1,2 Mio. €, das entspricht einem Wachstum von 25,0 Prozent. Es resultierte überwiegend aus der Einführung der Telematik-Infrastruktur in Deutschland. Positiv entwickelten sich ebenfalls die anderen Produktgruppen. So stiegen die wiederkehrenden Umsätze aus den Runtime-Lizenzen, die Kunden für die Dauer zahlen, die die Software bei ihnen im Einsatz ist, um knapp 10 Prozent auf 3,9 Mio. € (Vorjahr 3,5 Mio. €). Hardware, Fremd-Software und die Services konnten ebenfalls um 17,7 bzw. 19,7 Prozent gesteigert werden. Der Umsatz mit dem ehemaligen Großaktionär Topcon war hingegen erwartungsgemäß deutlich rückläufig.
Der Sondereffekt aus der Datenbanklizenzierung der amerikanischen Tochtergesellschaft hat auch die regionale Umsatzverteilung beeinflusst. Der Anteil, der in Deutschland und in den Nachbarländern Österreich und Schweiz erwirtschaftet wurde, belief sich nur auf 50,9 Prozent (Vorjahr 62,0 Prozent). In absolu ten Zahlen stieg der Umsatz hier allerdings auf 4,9 Mio. € (Vorjahr 4,1 Mio. €). Der Umsatzanteil in den anderen europäischen Ländern belief sich auf 0,6 Mio. € oder 6,4 Prozent (Vorjahr 0,7 Mio. €, 9,9 Prozent). Der Umsatz in Nord- und Südamerika entwickelte sich entsprechend positiv und stieg auf 3,6 Mio. €, das entspricht 37,3 Prozent der Umsätze (Vorjahr 1,2 Mio. €, 17,6 Prozent). In der Region Asien und Mittlerer Osten wurden noch Umsätze in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr 0,6 Mio. €) erwirtschaftet, das entspricht einem Anteil von 4,6 Prozent. Die verbleibenden Umsätze wurden im Rest der Welt erwirtschaftet.
Ausgehend von einem Umsatz von 9,7 Mio. € belief sich die Gesamtleistung in der ifa-Gruppe auf 10,6 Mio. € (Vorjahr 7,9 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich auf 440 TEUR nach 797 TEUR im Vorjahr, die Differenz resultiert in erster Linie aus der Auflösung von Rückstellungen im Vorjahr. Die aktivierten Eigenleistungen blieben mit 491 TEUR annähernd auf dem Niveau des Vorjahres (522 TEUR).
Der Aufwand für bezogene Waren und Dienstleistungen stieg auf 934 TEUR nach 604 TEUR im Vorjahr. Dies ist zum einen auf den erhöhten Umsatz mit Hard- und Fremdsoftware zurückzuführen, zum anderen wurden einige Dienstleistungen extern eingekauft. Der Personalaufwand erhöhte sich ebenfalls, er stieg von 3,5 Mio. € im Vorjahr auf 4,3 Mio. €. Dies war vor allem eine Folge des Ausbaus der Vertriebsaktivitäten und der Bonuszahlungen im Zusammenhang mit dem guten Geschäftsergebnis. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen hingegen konnten von 2,5 Mio. € im Vorjahr auf 1,5 Mio. € reduziert werden. Im Vorjahr waren im Zusammenhang mit der Restrukturierung noch höhere Rechtsund Beratungskosten angefallen. Des Weiteren ergab sich ein Rückgang der Miet- und Leasingkosten durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16.
Das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) verdreifachte sich im Geschäftsjahr 2019 auf 3,9 Mio. € (Vorjahr 1,3 Mio. €), in erster Linie aufgrund des Sondereffekts im Umsatz. Doch auch ohne diesen Effekt hätte sich das EBITDA überproportional um 33,2 Prozent auf 1,5 Mio. € verbessert.
Die Abschreibungen stiegen auf 2,7 Mio. € (Vorjahr 1,2 Mio. €). Sie enthalten neben den planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 1,1 Mio. € und einem Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16 in Höhe von 0,2 Mio. € auch eine Wertberichtigung auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 1,3 Mio. €. Diese Wertberichtigung wurde erforderlich als Folge einer Portfolioanalyse im Zusammenhang mit der Übernahme der Mehrheitsanteile durch die NEXUS AG.
Nachdem das operative Betriebsergebnis (EBIT) im Vorjahr mit 106 TEUR wieder im positiven Bereich lag, stieg es im Geschäftsjahr 2019 auf 1,2 Mio. € und war damit ebenfalls maßgeblich positiv beeinflusst durch den Sondereffekt im Umsatz.
Das Finanzergebnis war im Geschäftsjahr 2019 wieder nahezu ausgeglichen. Das Ergebnis vor Steuern von 1,2 Mio. € entspricht deshalb der Größenordnung des EBIT.
Wie bereits im Vorjahr (0,6 Mio. €) resultierte aus der Reduktion der latenten Steuern im Zusammenhang mit den niedrigeren immateriellen Vermögenswerten ein positiver Steuereffekt. Aufgrund des positiven Ergebnisses fielen jedoch geringfügige Ertragsteuern an. Der Konzernüberschuss belief sich deshalb ebenfalls auf 1,2 Mio. € (Vorjahr 740 T€), das entspricht einem Ergebnis je im Umlauf befindlicher Aktie von 0,44 € (Vorjahr 0,27 €).
Das abgelaufene Geschäftsjahr war stark durch Sondereffekte geprägt. Auf der einen Seite ließ die Lizenzierung der Datenbank unserer amerikanischen Tochtergesellschaft den Umsatz unerwartet hoch ausfallen. Auf der anderen Seite wurde das laufende Geschäft durch den Ausbau der Tele matik-Infrastruktur unterstützt, die nunmehr größtenteils abgeschlossen ist. Mit dem hohen Umsatzniveau ging eine ebenso starke Steigerung der Profitabilität einher. Dies zeigt, dass die ifa-Gruppe operativ gut aufgestellt ist, um zukünftiges Wachstum mit einer angemessenen Profitabilität in Einklang zu bringen.
Ziel des Finanzmanagements von ifa systems ist es, jederzeit die Liquidität für das operative Geschäft, die Entwicklungsprozesse und das Wachstum sicherzustellen. Die Steuerung erfolgt zentral durch die ifa systems AG. Sie umfasst primär die Liquiditätssteuerung, die Beschaffung von Fremdkapital sowie bei Bedarf das Management von Zins- und Währungsrisiken.
Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt.
Zum Bilanzstichtag 31.12.2019 erhöhte sich das Eigenkapital der ifa-Gruppe durch den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres auf 8,8 Mio. € (Vorjahr 7,6 Mio. €).
Die Finanzverbindlichkeiten halbierten sich auf 3,0 Mio. €, dabei handelt es sich um ein Darlehen des Mehrheitsgesellschafters. Die Eigenkapitalquote verbesserte sich folglich zum Stichtag auf 53,4 Prozent (Vorjahr 40,9 Prozent).
| TEUR | 2019 | 2018 | Δ absolut |
|---|---|---|---|
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 3.000 | 6.000 | -3.000 |
| Liquide Mittel | 3.521 | 3.693 | -172 |
| Nettoverschuldung (-) / Net Cash (+) | 521 | -2.307 | 2.828 |
Die Nettoverschuldung (als Differenz aus Finanzverbindlichkeiten und liquiden Mitteln) betrug im Vorjahr noch 2,3 Mio. €, das Gearing im Verhältnis zum Eigenkapital belief sich auf 30,3 Prozent. Durch die Reduzierung der Finanzverbindlichkeiten bei gleichzeitig stabiler Entwicklung der liquiden Mittel verfügt die ifa Gruppe am Jahresende 2019 über eine Netto-Cash-Position von 0,5 Mio. €.
Die aktuelle Liquiditätsausstattung ist ausreichend, um das operative Geschäft zu finanzieren und bietet ausreichend Spielraum, um auch bei größeren Projekten die Vorleistungen zur Implementierung abzudecken, während die Rückflüsse über Runtime-Lizenzen stets erst mit Zeitverzug einsetzen.
Auch für die Zukunft ist davon auszugehen, dass die ifa-Gruppe in der Lage sein wird, das operative Geschäft und das geplante Wachstum aus den zur Verfügung stehenden Mitteln und dem laufenden Cashflow zu finanzieren. Eine Inanspruchnahme des Kapitalmarkts ist in absehbarer Zeit nicht geplant.
Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente werden von ifa nicht eingesetzt.
Zum Stichtag belief sich das Sachanlagevermögen auf 66 T€ und war damit geringfügig höher als im Vorjahr (54 T€). Im Geschäftsjahr 2019 wurden Entwicklungsleistungen in Höhe von 491 T€ als immaterielle Vermögenswerte aktiviert (Vorjahr 522 T€). Dem gegenüber standen planmäßige Abschreibungen in Höhe von 1,1 Mio. € sowie Wertberichtigungen durch geänderte Produktlebenszeiten, auch im Zusammenhang mit der Neubewertung des Portfolios infolge der mehrheitlichen Übernahme durch die NEXUS AG, in Höhe von 1,3 Mio. €. Dadurch reduzierte sich das Gesamtvolumen der immateriellen Vermögenswerte auf 10,9 Mio. € (Vorjahr 12,7 Mio. €).
Auf der Basis eines deutlich höheren Umsatzes im abgelaufenen Geschäftsjahr entwickelte sich der Cashflow sehr positiv. Die Einzahlungen von Kunden stiegen um 3,6 Mio. € oder 58,7 Prozent auf 9,7 Mio. € (Vorjahr 6,1 Mio. €). Ursächlich für diesen Anstieg war in erster Linie die Lizenzierung der Datenbank der amerikanischen Tochtergesellschaft Inoveon (2,5 Mio. €). Die Auszahlungen an Lieferanten und Beschäftigte hingegen gingen um 1,0 Mio. € auf 6,1 Mio. € zurück; hier belasteten im Vorjahr noch Auszahlungen für Restrukturierungsaufwendungen. Der Cashflow aus operativer Tätigkeit belief sich deshalb auf 3,4 Mio. €, nachdem er im Vorjahr noch leicht negativ gewesen war (-70 T€).
Die Investitionen veränderten sich gegenüber dem Vorjahr kaum, sie beliefen sich auf insgesamt 526 T€ (Vorjahr 536 T€). Von diesem Betrag entfielen 491 T€ auf die immateriellen Vermögenswerte (Vorjahr 522 T€). Im Ergebnis blieb der Free Cashflow deshalb in diesem Geschäftsjahr deutlich positiv mit 2,8 Mio. € (Vorjahr -606 T€).
Dies war die Grundlage, um wie geplant die Finanzverbindlichkeiten zu reduzieren. Insgesamt wurden Darlehen in Höhe von 3,0 Mio. € getilgt, der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit erreichte inklusive der gezahlten Zinsen 3,0 Mio. €.
Die liquiden Mittel am Ende der Periode beliefen sich auf 3,5 Mio. € (Vorjahr 3,7 Mio. €). Diese Liquiditätsausstattung ist ausreichend, um nicht nur das operative Geschäft zu finanzieren. Wir gehen davon aus, dass die ifa-Gruppe auf dieser Basis im Geschäftsjahr 2020 allen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.
| TEUR | 01.01.– | 01.01.– | Δ | |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 31.12.2018 absolut | in % | |||
| Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit | 3.366 | -70 | 3.436 | n/a |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -526 | -536 | 10 | -1,9 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -3.049 | -20 | -3.029 | n/a |
| Cashflow | -209 | -625 | 416 | 66,6 |
| Free Cashflow | -2.840 | -606 | 2.234 | n/a |
Kontokorrentkredite stehen dem Konzern derzeit nicht zur Verfügung, da die Inanspruchnahme nicht geplant ist.
2019 gab es keine Beschränkungen bei der Verfügbarkeit der gewährten Darlehen. Die Geschäfts beziehungen mit unseren Banken und Darlehnsgebern haben sich erneut als stabil erwiesen. Das aktuelle Umfeld bietet jedoch keine Gewähr, dass sie ihrer Rolle als Finanzierungspartner auch zukünftig im gewohnten Umfang gerecht werden wollen oder können. Darüber hinaus stehen der ifa systems AG als börsennotierter Gesellschaft die Instrumente des Kapitalmarktes zur Verfügung.
Zum Bilanzstichtag 31.12.2019 reduzierte sich die Bilanzsumme gegenüber dem Vorjahr erneut, und zwar um 11,5 Prozent auf 16,4 Mio. € (Vorjahr 18,6 Mio. €). Die Eigenkapitalquote verbesserte sich wieder deutlich und stieg auf 53,4 (Vorjahr 40,9 Prozent).
Die langfristigen Vermögenswerte sanken um 15,6 Prozent auf 11,8 Mio. € (Vorjahr 14,0 Mio. €). In diesem Bereich verringerten sich überwiegend die immateriellen Vermögenswerte, einerseits durch planmäßige Abschreibungen in Höhe von 1,1 Mio. € und andererseits durch Wertberichtigungen aufgrund geänderter Produktlebenszeiten, auch im Zusammenhang mit der Neubewertung des Portfolios infolge der mehrheitlichen Übernahme durch die NEXUS AG, in Höhe von 1,3 Mio. €. Im Gegenzug wurden Entwicklungsleistungen in Höhe von 491 T€ als immaterielle Vermögenswerte aktiviert (Vorjahr 522 T€). Veränderungen im kurzfristigen Bereich standen im Zusammenhang mit dem höheren Umsatzniveau, weshalb die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einen leichten Anstieg zeigten, sie erhöhten sich auf 856 T€ (Vorjahr 552 T€). Die liquiden Mittel blieben hingegen annähernd auf Vorjahreshöhe und betrugen 3,5 Mio. € (Vorjahr 3,7 Mio. €). Die Summe der kurzfristigen Vermögens werte veränderte sich zum Stichtag nicht und betrug 4,6 Mio. €.
Auf der Seite der Passiva erhöhte sich das Eigenkapital um 1,2 Mio. € auf 8,8 Mio. € (Vorjahr 7,6 Mio. €), eine positive Auswirkungen des Konzernjahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2019 (1,2 Mio. €, Vorjahr 740 T€).
Die langfristigen Schulden reduzierten sich weiter als Folge der niedrigeren immateriellen Vermögenswerte. Dadurch sanken die passiven latenten Steuern von 2,6 Mio. € auf 2,1 Mio. €. Deutlich stärker war der Rückgang im Bereich der kurzfristigen Schulden. Diese sanken in erster Linie durch die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten (Vorjahr 6,0 Mio. €) von 8,4 Mio. € auf 5,5 Mio. €. Aktuell besteht noch ein Darlehen des Mehrheitsaktionärs in Höhe von 3,0 Mio. €.
Das Working Capital (als Verhältnis des Vorratsbestands plus der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) erhöhte sich zum Stichtag leicht auf 786 T€ (Vorjahr 503 T€). Das Capital employed sank auf 11,7 Mio. € (Vorjahr 13,2 Mio. €). Angesichts eines operativen Ergebnisses (EBIT) von 1,2 Mio. € ergibt sich ein ROCE (Return on Capital employed) von 10,3 Prozent (Vorjahr 0,8 Prozent).
Gewinn- und Verlustrechnung
| ifa systems AG | ||
|---|---|---|
| Einzelabschluss (HGB) TEUR | 2019 | 2018 |
| Umsatzerlöse | 6.045 | 4.939 |
| Sonstige Erträge | 1.177 | 1.074 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 340 | 291 |
| Gesamtleistung | 7.562 | 6.304 |
| Materialaufwand | 1.033 | 682 |
| Personalaufwand | 3.307 | 3.004 |
| sonstige Aufwendungen | 1.491 | 2.507 |
| Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) | 1.731 | 111 |
| Abschreibungen | 700 | 640 |
| Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) | 1.031 | -529 |
| Erträge aus Beteiligungen | 548 | 0 |
| Finanzerträge | 60 | 58 |
| Finanzaufwendungen | 54 | 52 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | 0 | 0 |
| Ergebnis vor Steuern | 1.595 | -523 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | ||
| (2019: Aufwand, 2018: Ertrag) | 170 | 5 |
| Sonstige Steuern | 4 | 0 |
| Jahresgewinn /-fehlbetrag | 1.411 | -518 |
Die Umsatzerlöse der ifa systems AG stiegen im Geschäftsjahr 2019 um 22,4 Prozent und damit wie erwartet kräftig. Sie erreichten mit 6,0 Mio. € (Vorjahr 4,9 Mio. €) das obere Ende der geplanten Spanne (5,5 - 6,0 Mio. €). Zu dieser positiven Entwicklung beigetragen hat maßgeblich die Einführung der Telematik-Infrastruktur in Deutschland, die zur Mitte des Jahres weitgehend abgeschlossen war. Die sonstigen betrieblichen Erträge blieben mit 1,2 Mio. € gegenüber dem Vorjahr (1,1 Mio. €) praktisch unverändert. Sie umfassen vor allem Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Erträge aus Sachbezügen. Auf der Ebene der Einzelgesellschaft erhöhten sich die aktivierten Entwicklungsleistungen wieder leicht auf 340 T€ (Vorjahr 291 T€). Die Gesamtleistung betrug im Geschäftsjahr 2019 insgesamt 7,6 Mio. € (Vorjahr 6,3 Mio. €), das entspricht einem Anstieg um 20,0 Prozent.
Der Materialaufwand stieg ebenfalls deutlich auf 1,0 Mio. € (Vorjahr 0,7 Mio. €), überwiegend aufgrund der Ablösung älterer Hard- und Software bei den Kunden. Der Personalaufwand hingegen stieg von 3,0 Mio. € auf 3,3 Mio. €, einerseits aufgrund der üblichen Lohn- und Gehaltserhöhungen und anderer seits, weil die Mitarbeiter am Unternehmenserfolg beteiligt wurden. Die sonstigen Aufwendungen reduzierte sich dagegen erneut deutlich, sie betrugen noch 1,5 Mio. € nach 2,5 Mio. € im Vorjahr. Wesentliche Effekte war hier die Reduktion der Beratungskosten und der Wertberichtigungen auf Forderungen gegenüber Tochtergesellschaften in 2018, die den Vorjahreswert erhöhten. Das operative Ergebnis als EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) war deutlich positiv mit 1,7 Mio. € (Vorjahr 111 T€).
Die Abschreibungen stiegen gegenüber dem Vorjahr nochmals leicht und betrugen 700 T€ (Vorjahr 640 T€). Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) verbesserte sich erneut deutlich, es erreichte 1,0 Mio. € (Vorjahr -529 T€) und war damit wie geplant wieder positiv.
Positiv wirkte im Finanzergebnis die Dividende der amerikanischen Tochtergesellschaft Inoveon in Höhe von 548 T€. Die Finanzerträge saldiert mit den Finanzaufwendungen waren in ihrer Auswirkung auf das Ergebnis erneut zu vernachlässigen. Auch das Vorsteuerergebnis fiel positiv aus und beläuft sich auf 1,6 Mio. € (Vorjahr -523 T€).
Der Steueraufwand betrug aufgrund der gestiegenen Profitabilität 170 T€ (Vorjahr Ertrag: 5 T€) für das Geschäftsjahr 2019. Der Jahresüberschuss ist ebenfalls positiv und beläuft sich auf 1,4 Mio. € (Vorjahr -518 T€).
ifa systems AG Einzelabschluss (HGB) TEUR
| AKTIVA | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | 6.678 | 7.012 |
| Sachanlagen | 58 | 46 |
| Finanzanlagen | 79 | 279 |
| 6.815 | 7.337 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Vorräte | 29 | 32 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 638 | 416 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 0 | 1.002 |
| sonstige kurzfristige Forderungen | 118 | 193 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 3.104 | 3.377 |
| 3.889 | 5.020 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 35 | 41 |
| Aktive latente Steuern | 581 | 705 |
| Bilanzsumme | 11.320 | 13.103 |
| PASSIVA | ||
| Eigenkapital | ||
| Gezeichnetes Kapital | 2.750 | 2.750 |
| Kapitalrücklage | 7.652 | 7.652 |
| Gewinnrücklagen | 1.499 | 1.499 |
| Bilanzgewinn/-verlust | -6.054 | -7.465 |
| 5.847 | 4.436 | |
| Rückstellungen | 859 | 1.166 |
| Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 2.000 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 116 | 51 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 3.224 | 4.554 |
| sonstige Verbindlichkeiten | 125 | 88 |
| 3.456 | 6.693 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 318 | 22 |
| Passive latente Steuern | 831 | 786 |
| Bilanzsumme | 11.320 | 13.103 |
Gegenüber dem Vorjahr reduzierte sich die Bilanzsumme auf 11,3 Mio. € (Vorjahr 13,1 Mio. €). Die Eigenkapitalquote verbesserte sich im Gegenzug deutlich und stieg auf 51,7 Prozent (Vorjahr 33,9 Prozent).
Die Bilanzverkürzung resultiert auf der Aktiva-Seite im langfristigen Bereich im Wesentlichen aus dem Rückgang des Anlagevermögens und der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Die immateriellen Vermögenswerte reduzierten sich um 0,3 Mio. € aufgrund planmäßiger Abschreibungen und das Finanzanlagevermögen um 0,2 Mio. € aufgrund des Ausscheidens der Integration AG i.A. aus dem Konsolidierungskreis. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestanden ausschließlich gegenüber der ifa united i-tec; sie wurden vollständig wertgemindert. Im Vorjahr bestanden hier Forderungen gegen verschiedene Konzerngesellschaften sowie Topcon. Die liquiden Mittel reduzierten sich ebenfalls leicht auf 3,1 Mio. € (Vorjahr 3,4 Mio. €).
Auf der Passivseite betrafen die wesentlichen Veränderungen das Eigenkapital. Aufgrund des Bilanzgewinns stieg es um 1,4 Mio. € auf 5,8 Mio. €. Die Verbindlichkeiten hingegen reduzierten sich um insgesamt 3,2 Mio. € auf 3,5 Mio. €. Wesentliche Veränderungen hier betrafen die Verbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten, die um 2,0 Mio. € reduziert wurden, sowie die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, die um 1,3 Mio. € sanken. Damit verfügt die ifa systems AG wieder über sehr solide und ausgeglichene Bilanzrelationen.
Am Geschäftsjahresende waren bei der Gesellschaft 45 Mitarbeiter (Vorjahr 46) beschäftigt. Vorstände sind dabei nicht mitgezählt.
Seit März 2020 führte die Corona-Krise zu erheblichen Einschränkungen der wirtschaftlichen Betätigung weltweit. Zu den heute erkennbaren Auswirkungen auf die ifa systems AG verweisen wir auf den Konzernprognose- und Risikobericht.
Die ifa systems AG legt äußerst großen Wert auf eine schnelle Reaktionszeit bei Rückfragen unserer Kunden. Unser Anliegen ist es, dass unsere Kunden Zeit für ihre Patienten haben. Dass dies große Anerkennung findet, lässt sich anhand der hohen Zufriedenheit unserer Kunden, die wir regelmäßig durch direkte Telefonate abfragen, feststellen.
Durch eine strategische Zusammenarbeit mit einer Firma, die IT Geräte nach Verwendung zurücknimmt, stellen wir sicher, dass unsere Desktops, Laptops, Printer usw. nicht im Müll landen, sondern umweltgerecht entsorgt und, wenn irgendwie möglich, wiederverwendet werden.
ifa systems AG ist überzeugtes Mitglied von Kununu (Arbeitsplatzbeurteilung durch Mitarbeiter und Bewerber). Transparenz, auch in Personalmanagementthemen, ist bei uns oberstes Gebot. Wir investieren regelmäßig in die Weiterbildung (Funktional und Management) aller unserer Mitarbeiter, egal welches Level. Die Bewertungen von 4.18 durch Mitarbeiter und 4.80 durch Bewerber bestätigen unser Bestreben.
Die ifa-Gruppe hat ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr 2019 hinter sich. Der Umsatz stieg um 46,3 Prozent auf 9,7 Mio. € und das operative Ergebnis (EBIT) erreichte 1,2 Mio. €. Damit wurden die im Jahresverlauf angehobenen Ziele für den Umsatz und das Ergebnis erreicht. Zu diesem positiven Geschäftsverlauf haben Sondereffekte beigetragen, z.B. die Lizenzierung der Datenbank unserer ameri kanischen Tochtergesellschaft. Effekte dieser Art sind jedoch nicht planbar. Die Bilanzrelationen haben sich weiter verbessert, so dass die ifa systems AG in jeder Hinsicht gut aufgestellt ist für weiteres Wachstum im Einklang mit einer angemessenen Profitabilität.
Wesentliche Ereignisse und Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Ende des Geschäftsjahrs 2019 eingetreten sind und die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben haben, sind dem Vorstand nicht bekannt. Seit März 2020 führte die Corona-Krise zu erheblichen Einschränkungen der wirtschaftlichen Betätigung weltweit. Zu den heute erkennbaren Auswirkungen auf den ifa Konzern verweisen wir auf die Ausführungen im Prognose- und Risikobericht.
Seit 17.12.2015 hielt die Topcon Europe B.V., eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Topcon Corporation, als Folge eines öffentlichen Übernahmeangebots mit 1.377.750 Stückaktien (50,1%) die Mehrheit der Aktien der an der Frankfurter Wertpapierbörse notierten ifa systems AG. Die Beteiligung wurde später auf 52,6% der Anteile erhöht und formal der Topcon Europe Medical BV, Capelle aan den IJssel, NL, zugeordnet. Diese Beteiligung wurde am 04.06.2019 an die Nexus AG, Donaueschingen, verkauft. Nach unserer Kenntnis hat die Nexus AG keine weiteren Aktien erworben.
Demzufolge ist die ifa systems AG seit dem 17.12.2015 ein abhängiges Unternehmen im Sinne des § 17 AktG Abs. 2. Der Vorstand der ifa systems AG erstellt daher gem. § 312 AktG einen Abhängigkeitsbericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen. Am Ende des Berichts hat der Vorstand folgende Erklärung abgegeben: "Der Vorstand der ifa systems AG erklärt, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat, und dadurch, dass die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde."
Unter dem Eindruck der Corona-Pandemie hat der Internationale Währungsfonds Mitte März in seiner Prognose zur Entwicklung der Weltwirtschaft im Jahr 2020 drastische Worte gewählt. Er rechnet nunmehr mit dem heftigsten Wirtschaftseinbruch der letzten hundert Jahre und erwartet, dass die Weltwirtschaft um 3 Prozent schrumpft. Für die Eurozone wird ein Rückgang der Wirtschaftsleistung um 7,5 Prozent erwartet, für Deutschland um 7 Prozent. Diese Schätzungen bezeichnet der IWF als "optimistisches Szenario", da sie auf der Annahme beruhen, dass die Wirtschaft ab dem dritten Quartal 2020 fast normal arbeiten wird. Allerdings glauben die Experten des IWF auch, dass es nach der Krise Aufholeffekte geben wird und stellen für 2021 ein weltweites Wachstum von fast 6 Prozent in Aussicht.
Laut einer Studie von Roland Berger "Future of Health – Eine Branche digitalisiert sich – radikaler als erwartet" soll der europäische Markt für digitale Produkte und Dienstleistungen im Gesundheitswesen bis 2025 auf ein Marktvolumen von 155 Mrd. Euro steigen, davon sollen 38 Mrd. Euro auf den deutschen Markt entfallen. Gestützt wird das positive Investitionsklima der Branche durch die globale demografische Entwicklung. So schätzt die UN, dass der Anteil der über 60-Jährigen an der Weltbevölkerung bis 2050 auf 25 Prozent steigt. Gleichzeitig fördert der steigende Wohlstand den Anstieg der Pro-Kopf-Ausgaben in der Gesundheitsversorgung.
Mit dem 2015 verabschiedeten E-Health-Gesetz wurde die Einführung einer elektronischen Patienten akte in Deutschland auch formal als wesentlicher Teil der Telematikinfrastruktur verankert. Sie soll die Koordination und Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitssystem optimieren und Transparenz schaffen, indem sie alle Diagnosen und Therapien aus der Behandlungshistorie zusammenfasst. Neben einer zielgerichteten Behandlung können auf diesem Wege auch Doppeluntersuchungen oder unnötige Folgebehandlungen reduziert oder vermieden werden. Damit das auch schnell genug umgesetzt wird, will das Bundesgesundheitsministerium ein weiteres Digitali sierungsgesetz verabschieden. Insgesamt sind dies Rahmenbedingungen, die für die ifa-Gruppe als führendem Anbieter im Bereich Ophthalmologie und für ihre Lösungen und Produkte günstig sind.
Die Produkte der ifa-Gruppe sind Software-Lösungen, die überwiegend in Praxen und Kliniken mit dem Schwerpunkt Ophthalmologie eingesetzt werden. Die stärksten Produkte sind die EMR-Software sowie alle Connectivity-Module zu den diversen Geräten, anderen Kliniksystemen usw. In den letzten Jahrzehnten wurde hier ein sehr hoher Entwicklungsstand erreicht, der die ifa-Gruppe zu einem der größten, wenn nicht gar zu dem größten Player in der Augenheilkunde international werden ließ. Diese Position soll mit neuen und verbesserten Modulen weiter ausgebaut werden. Großes Potenzial bietet auch der Bereich "Software as a Service". Entsprechende erste Entwicklungen sollen ab 2020 verfügbar sein.
Auch in der Augenheilkunde kommen zunehmend Geräte auf den Markt, die vernetzt sind (IoT=Internet of Things). Bereits verfügbar sind beispielsweise Apps, die an die Einnahme von Medikamenten erinnern oder die Fotos erstellen und auswerten. Sie ermöglichen den direkten Kontakt zwischen dem Patienten und dem Arzt. Mit den meisten dieser Lösungen ist es auch denkbar, Daten direkt in die elektronische Patientenkartei zu übertragen.
Der Umsatz der ifa-Gruppe im Geschäftsjahr 2019 war stark durch Sondereffekte geprägt. Einen posi ti ven Effekt hatten die Erlöse aus der Lizenzierung der Datenbank der amerikanischen Tochtergesellschaft Inoveon (2,5 Mio. €) und die Einführung der Telematikinfrastruktur in Deutschland, die mittlerweile weitgehend abgeschlossen ist.
Mit wachsender Ausbreitung des Coronavirus wurden infolge der drastischen Maßnahmen von Politik und Wirtschaft national und international erste Aufträge "on hold" gesetzt. In wie weit die Implemen tierung unserer Software im Laufe des Jahres wieder von den Kunden gestartet werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt der Corona-Krise nicht einschätzen. Wie stark die ifa systems AG und ihre Kunden in den unterschiedlichen Märkten von den politischen Reglementierungen und dem zu erwar ten den Rückgang der Weltkonjunktur betroffen sein werden und welche zusätzlichen Gegenmaßnahmen zu treffen sind, lässt sich angesichts täglich neuer Entwicklungen derzeit nicht abschätzen. Bei Andauern der derzeitigen Ausnahmesituation ist davon auszugehen, dass der Umsatz sowie das Ergebnis im Geschäftsjahr 2020 deutlich geringer werden bzw. unter den Vorjahreszahlen liegen werden.
Eine stabile und hinreichend verlässliche Prognose für das laufende Geschäftsjahr in Form der bisher prognostizierten Bandbreiten ist aktuell nicht möglich. Sobald sich die wirtschaftlichen Rahmen bedingungen wieder stabilisiert haben und eine belastbare Planung für das laufende Jahr möglich ist, wird die ifa systems AG eine konkrete Prognose für das Geschäftsjahr 2020 veröffentlichen.
Der hohe Anteil an wiederkehrenden Erlösen gibt der ifa-Gruppe in dieser Situation die notwendige Stabilität.
Mittelfristig sieht der Vorstand die Perspektiven für das Unternehmen unverändert positiv. Die Maßnahmen zum Infektionsschutz haben auf vielen Ebenen der Gesellschaft den Einsatz digitaler Prozesse befördert und es ist zu erwarten, dass diese Veränderungen nachhaltig sein werden. Gleichzeitig wurde mit der Telematikinfrastruktur in Deutschland eine gute Voraussetzung geschaffen für eine stärkere Durchdringung von IT-Lösungen bei allen Beteiligten im Gesundheitswesen. Die ifa-Gruppe kann hiervon profitieren durch den Ausbau der installierten Basis und durch die Ausstattung mit ergänzenden Lösungen. Das Geschäft in den anderen Regionen, in denen die Gruppe aktiv ist, sollte sich mittelfristig ebenfalls stabil entwickeln.
Unverändert wird das Management den gezielten Ausbau der Technologiepartnerschaften und Kooperationen vorantreiben und so die Rolle der Lösungen als Integrationsplattform noch weiter stärken. Mit unserer Kernkompetenz, den Schnittstellen, sind wir gut positioniert, um den Anwendern dadurch noch attraktivere Angebote zu machen.
Die Profitabilität hat sich zuletzt erfreulich entwickelt und durch ein konsequentes Kostenmanagement soll sichergestellt werden, dass die ifa-Gruppe auch zukünftig angemessene Ergebnisse ausweist. Eine stabile und hinreichend verlässliche Prognose für das laufende Geschäftsjahr in Form der bisher prognostizierten Bandbreiten ist aktuell nicht möglich. Sobald sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wieder stabilisiert haben und eine belastbare Planung für das laufende Jahr möglich ist, wird die ifa systems AG eine konkrete Prognose für das Geschäftsjahr 2020 veröffentlichen.
Im vergangenen Jahr konnte die Bilanz weiter stabilisiert und die Finanzverschuldung durch einen starken operativen Cashflow halbiert werden. Mit einer Eigenkapitalquote oberhalb von 50 Prozent ist die Gruppe gut aufgestellt. Wir gehen davon aus, dass die ifa-Gruppe mit den vorhandenen liquiden Mitteln und den zukünftig erwarteten Cashflows über ausreichend Spielraum verfügt, um das operative Geschäft zu finanzieren. Auch im Geschäftsjahr 2020 sollten die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte erneut das Aktivierungsvolumen übersteigen.
Die makroökonomischen Risiken haben – ohne zu übertreiben – dramatische Dimensionen angenommen. Eine stabile und hinreichend verlässliche Prognose für das laufende Geschäftsjahr in Form der bisher prognostizierten Bandbreiten ist aktuell nicht möglich. Sobald sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wieder stabilisiert haben und eine belastbare Planung für das laufende Jahr möglich ist, wird die ifa systems AG eine konkrete Prognose für das Geschäftsjahr 2020 veröffentlichen. Im Einklang mit den Erwartungen des IWF gehen wir davon aus, dass es nach der Überwindung der Corona-Pandemie zu einem Aufholeffekt kommt, von dem ifa profitieren würde.

Als Risiken und Chancen in diesem Berichtsteil sind als Einflüsse oder Ereignisse zu verstehen, die ursächlich dafür sein könnten, dass die Erwartungen des Managements an die kurz- und mittelfristige Unternehmensentwicklung verfehlt oder übertroffen werden.
Die ifa-Gruppe ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit unternehmerischem Handeln verbunden sind. Ziel des Risikomanagements ist es, Entwicklungen, die den Fortbestand des Konzerns gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen. Im Rahmen des Risikomanagementsystems soll sichergestellt werden, dass Risiken nicht nur rechtzeitig erkannt, sondern zeitnah eventuelle Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um den Einfluss auf die Gesellschaft zu kontrollieren und zu minimieren. Ziel ist es also nicht, sämtliche Risiken zu vermeiden, da diese auch stets mit Chancen in Verbindung stehen. Vielmehr soll ein zur Strategie passendes Chance-Risiko-Profil dabei helfen, die Ziele des Unternehmens zu erreichen.
Risiken werden entsprechend ihrer Bewertung unterschiedlich behandelt. Wenn sie erhebliche Nachteile für die Unternehmensentwicklung haben können oder sogar den Bestand gefährden würden, werden sie konsequent vermieden. Um die Auswirkungen von Risiken zu begrenzen, existieren entsprechende Kontrollen, beispielweise durch das Qualitätsmanagement. Bestimmte Risiken können auch eingegrenzt werden, indem fallweise Maximal- oder Minimalwerte angesetzt werden. Und falls wirtschaftlich sinnvoll und möglich, werden Risiken zum Beispiel auf Versicherer ausgelagert.
Die Strukturen und Prozesse des Risikomanagements laufen im Vorstand zusammen, wo Risiken kategorisiert und bewertet werden, sowohl hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit als auch ihrer möglichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Ausgehend von der Risiko aggregation werden Maßnahmen zur Steuerung der Einzelrisiken definiert. Das Risikomanagement und die Ergebnisse der Risikoanalyse sind regelmäßig Bestandteil der Beratungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat.
Die folgenden Risiken könnten Einfluss auf die Erreichung der Unternehmensziele haben und sind damit für den verständigen Adressaten entscheidungsrelevant.
Im Wachstumsmarkt Health-IT und hier in der Nische von Lösungen für den Fachbereich Ophthal mologie bestehen verschiedene Risiken. So kann ifa technologische Trends übersehen oder zu spät erkennen mit dem Ergebnis, dass die eigenen Produkte den Anforderungen der Kunden nicht oder nicht mehr entsprechen. Dieses Risiko wird durch den engen Austausch mit Fachleuten auf der Anwenderseite reduziert.
Des Weiteren könnten neue Marktbegleiter Lösungen auf den Markt bringen, die die führende Rolle von ifa bedrohen. Aufgrund unserer intensiven Entwicklungsaktivitäten, jahrzehntelangen Erfahrungen und der großen Zahl an Referenzkunden halten wir dieses Risiko für beherrschbar. Dies gilt ebenso für die Wirtschaftlichkeit unserer Lösungen, die sich mit nachvollziehbaren ROI-Rechnungen gegenüber Billigprodukten differenzieren können.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass sich Unbefugte der Quellcodes unserer Programme bemächtigen. Wir halten unsere Maßnahmen zum Schutz der unternehmenseigenen "Intellectual Property" für ausreichend, können dieses Risiko jedoch nicht vollständig ausschließen.
Besondere Risiken aus den Veränderungen der internationalen Handelsbeziehungen (u.a. USA-China, Brexit) sehen wir nicht. Jedoch bleibt hier ein zusätzliches Risikomoment.
In den Wochen vor der Veröffentlichung dieses Berichts wurden die ersten Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich. Die Maßnahmen zur Infektionsvermeidung treffen die Wirtschaft weltweit hart und werden nach Einschätzungen des Internationalen Währungsfonds zu einer deutlichen Schrumpfung der Wirtschaftsleistung führen. Die Gesundheitssysteme in den für ifa wichtigen Märkten konzentrieren sich auf die Bewältigung der Pandemie, Investitionen und Projekte zur Einführung neuer Softwarelösungen werden verschoben. Bei Andauern der derzeitigen Ausnahmesituation ist davon auszugehen, dass der Umsatz sowie das Ergebnis im Geschäftsjahr 2020 deutlich geringer werden bzw. unter den Vorjahreszahlen liegen werden.
Insgesamt schätzen wir die Marktrisiken "mittel" ein, wenngleich die Auswirkungen auf die Umsatzsituation im Einzelnen erheblich sein könnten.
Als Unternehmen, das erhebliche Ressourcen in die Entwicklung seiner Produkte investiert, ist ifa dem Risiko ausgesetzt, bei der Auswahl der Projekte die falschen Schwerpunkte zu setzen. Dies kann auf unzutreffenden Annahmen über die Entwicklung der Märkte, über die Bedürfnisse der Kunden oder über die zukünftige Wettbewerbssituation beruhen. Da die Entwicklungsaufwendungen nach den Kriterien von IAS 38 aktiviert werden, kann eine fehlerhafte Entscheidung zu Wertminderungen in der Zukunft führen. Diesem Risiko wird nicht nur durch einen intensiven Austausch mit Schlüsselanwendern in den Märkten weltweit begegnet, sondern auch mit unseren internationalen Kooperationspartnern. Beides gewährleistet jedoch nicht zwingend, dass aus diesem Austausch auch die richtigen Schlüsse gezogen werden oder dass sich die Schlussfolgerungen nicht im Zeitverlauf ändern können.
Bei neuen Produkten muss häufig zwischen der Produktqualität und den Erwartungen der Kunden abgewogen werden. "Time to market" ist ein wichtiges Kriterium, andererseits kann die Belastbarkeit von Kundenbeziehungen unter zu frühen Produkteinführungen leiden. Dieses Risiko wird durch sorgfältige Vorbereitung und Implementierungspläne minimiert.
Die Integrität der Daten unserer Kunden ist ein Kernaspekt für ihr Vertrauen in unsere Lösungen. Beispielsweise durch Cyberangriffe könnte hier für die Reputation von ifa erheblicher Schaden entstehen. Wir bemessen deshalb der Datensicherheit äußerst große Bedeutung bei und nutzen Sicherheitsmechanismen, die bestmöglich schützen.
Insgesamt schätzen wir die technologischen Risiken als "mittel" ein, wenngleich die Auswirkungen insbesondere auf die Ergebnissituation im Einzelnen erheblich sein könnten.
ifa systems arbeitet mit Vertriebspartnern zusammen, um die geografische Reichweite im Markt zu erhöhen. Der Erfolg dieser Kooperationen hängt in wesentlichem Umfang von dem Know-how der Vertriebsmitarbeiter bei Dritten ab, auf das ifa häufig keinen unmittelbaren Einfluss hat. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Potenziale und Ziele dieser Kooperationen im Zeit verlauf ändern. Das Management von ifa steht deshalb laufend persönlich in engem Kontakt zu wesentlichen Kooperationspartnern, um eine möglichst hohe Kongruenz der Interessen und Ziele sicherzustellen.
Ein signifikanter Anteil des Umsatzes von ifa resultiert aus der Realisierung von größeren Projekten. Eine Verschiebung der Auftragserteilung seitens des Kunden oder eine Verzögerung der Fertigstellung solch eines großen Projekts kann ganz erheblichen Einfluss auf die geplanten Zielgrößen von Umsatz und Ergebnis haben. Wir reduzieren dieses Risiko durch eine realistisch-konservative Unternehmensplanung.
Die Kundenstruktur von ifa ist heterogen, neben vielen kleinen Kunden gibt es auch einige große. Der Wechsel eines dieser großen Kunden zu einem anderen Anbieter könnte bezüglich der Umsätze mit Runtimelizenzen, aber auch für das Neugeschäft erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmensentwicklung nehmen. Die Auswirkungen wären nicht kurzfristig relevant, aber mittel- und langfristig. Wir beugen diesem Risiko durch eine besonders engmaschige Betreuung und die aktive Berücksichti gung ihrer individuellen Wünsche vor.
Die für das Geschäftsjahr 2019 geplante Einführung eines neuen CRM/ERP-Systems wurde in das Jahr 2020 verschoben. Bekanntlich ist eine solche Maßnahme risikobehaftet, da zahlreiche Prozesse des Unternehmens von der Umstellung betroffen sind. Wir begegnen diesem Risiko durch eine äußerst sorgfältige Projektplanung und -umsetzung, damit die Abläufe trotzdem möglichst reibungslos funktionieren.
Insgesamt schätzen wir die Vertriebsrisiken als "mittel" ein.
Facharbeitermangel und demografischer Wandel sind zwei Einflüsse, denen sich auch ifa nicht entziehen kann. Damit das Unternehmen seine kurz- und mittelfristigen Ziele erreichen kann, ist es auf hochqualifizierte Mitarbeiter angewiesen, die die Teams möglichst auch dauerhaft verstärken. Es wird zunehmend schwieriger, offene Stellen mit geeigneten Kandidaten zu besetzen und Rekrutierungsprozesse zügig abzuschließen. In Einzelfällen kamen geeignete Kandidaten nicht zum Zug, weil die Vorstellungen über das Gehalt zu weit auseinanderlagen.
Gleiches gilt selbstverständlich auch für den möglichen unvorhergesehenen Verlust von Schlüsselpersonen mit Spezial-Know-how. Hier besteht das Risiko, dass das ungeplante Ausscheiden eines solchen Wissensträgers kurzfristig nur schwer zu kompensieren wäre. ifa nutzt aber auch bereits heute Lieferanten, die von Fall zu Fall bestimmte definierte Aufgabenbereiche übernehmen. Das Ziel muss es aber sein, bestimmtes Kern-Know-how im Unternehmen selbst vorzuhalten.
Aktuell schätzen wir die Personalrisiken als "mittel" ein.
Im Absatzmarkt gibt es einen Trend zum "pay per use". Dabei wird der Erwerb von Basislizenzen bei der Einführung der Systeme durch eine "Anmietung" ersetzt. Dem Vorteil langfristig planbarer Cashflows aus den Projekten (SaaS, pay per use) steht das Risiko gegenüber, dass ifa zu Beginn der Projekte in der Lage sein muss, die entstehenden Kosten vorzufinanzieren.
ifa verfügt über ausreichende liquide Mittel, um das gewährte Darlehen zurückzuzahlen. Allerdings ist die Priorität der Mittelverwendung aktuell auf den geplanten Investitionen in Produktentwicklungen. Wir gehen davon aus, dass die Kreditgeberin eine vollständige Rückzahlung des Darlehens zurzeit nicht anstrebt.
Wir schätzen die Liquiditätsrisiken als "gering" ein.
Da ifa derzeit sehr günstige Konditionen für ihre Fremdverschuldung erhält, spielen Risiken bezüglich der zukünftig vielleicht steigenden Basis zur Berechnung der variablen Zinsen eine untergeordnete Rolle. Aufgrund der Konzernstruktur erwirtschaftet ifa einen Teil der Umsätze in Fremdwährungs räumen. Der Einfluss der Wechselkurse auf die Umsatz- und Ergebnisseite oder die Bilanz war bisher jedoch zu vernachlässigen und rechtfertigte keinen Einsatz derivativer Instrumente.
Deshalb schätzen wir die Zins- und Wechselkursrisiken als "gering" ein.
Ausfälle von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zu entsprechenden Wertberichtigungen führten, waren 2019 von untergeordneter Bedeutung. Die damit verbundenen Risiken werden im Jahresabschluss berücksichtigt. Neben der Solvenz und dem bisherigen Zahlungsverhalten der Kunden aus dem Gesundheitsbereich profitieren wir hier auch von der sehr heterogenen Kundenstruktur (kein Klumpenrisiko), so dass wir auch für die Zukunft keine bedeutenden Risiken erkennen können. Lediglich bei der langfristigen Finanzierung von großen Projekten sehen wir ein theoretisches Risiko. In bestimmten Fällen werden mit den Kunden spezielle Vereinbarungen getroffen, die diese Effekte minimieren.
Das Risiko aus Forderungsrisiken schätzen wir insgesamt als "gering" ein.
Zertifizierungen sind in vielen Regionen die Voraussetzung, um im Markt tätig zu sein. Sollten diese Zertifizierungen nicht in dem benötigten Umfang oder nicht termingerecht abgeschlossen werden, hätte dies möglicherweise signifikanten Einfluss auf das operative Geschäft. Da der Zertifizierungsprozess von ifa nicht vollumfänglich gesteuert werden kann, weil beispielsweise die entsprechenden Vorgaben erst sehr spät gemacht werden oder die Behörden überdurchschnittlich ausgelastet sind, ist dieses Risiko besonders für Deutschland, die USA und Österreich von Relevanz.
Wir schätzen das Risiko aus regulatorischen Rahmenbedingungen daher als "mittel" ein.
Nach Einschätzung des Vorstands sind die Risiken, denen die ifa systems AG zum Zeitpunkt der Berichterstellung und für die aktuelle Planungsperiode ausgesetzt ist, beherrschbar und der Fort bestand der Unternehmensgruppe ist in keiner Weise gefährdet. Trotz der umfassenden Analyse von Risiken kann deren Eintreten aber nicht systematisch ausgeschlossen werden.
Ebenso wie die Risiken werden die Chancen im Konzern transparent aufbereitet und systematisch in die unternehmerischen Entscheidungen einbezogen. Sie repräsentieren künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Ziel des Chancenmanagements ist es, diese Opportunitäten frühzeitig zu erkennen und zu ergreifen.
ifa systems unterscheidet Chancen danach, ob sie in erster Linie zu einer positiven Zielabweichung bei den Umsätzen oder im Ergebnis beitragen können.
Es besteht die Chance, dass Produkte schneller als geplant am Markt eingeführt werden können und dass die Nachfrage die ursprünglichen Erwartungen übertrifft. Potenziale eröffnen sich auch durch Produkte, die für bestimmte neue Anwendungen entwickelt wurden, aber auch bei bestehenden Kunden eingesetzt werden können. Große Chancen sehen wir ganz allgemein in der Vernetzung. Durch die Entwicklung von Schnittstellen zu Softwarelösungen von Dritten kann ifa eine Rolle als Systemintegrator übernehmen und von der stark wachsenden Digitalisierung in den Praxen, auch infolge der Telematikinfrastruktur, überproportional profitieren. Trends wie Cloud-Lösungen sowie Wearables und das Internet der Dinge (IOT) werden neue Segmente auch in der Augenheilkunde begründen. Schon ein großes neues Projekt könnte möglicherweise ausreichen, dass die Planungen übertroffen werden.
Durch die Maßnahmen zum Infektionsschutz im Rahmen der Corona-Pandemie beschleunigt sich der Einsatz und die Akzeptanz digitaler Lösungen, die Prozesse ohne physischen Kontakt der Beteiligten ermöglichen. Wir gehen davon aus, dass diese Veränderungen nachhaltig sind und die ifa-Gruppe mittelfristig davon profitieren wird.
Selbstverständlich hätte eine ungeplante Erhöhung der Umsätze auch positiven Einfluss auf das Ergebnis. Daneben arbeiten wir an der Optimierung der Kosten, Prozesse und Strukturen. Sollten diese Projekte schneller als geplant Effekte zeigen oder sollte das Ausmaß der geplanten Optimierungen deutlich übertroffen werden, könnten die Ergebniserwartungen sich als zu niedrig erweisen.
Zum positiven Geschäftsverlauf hat z.B. die Lizenzierung der Datenbank unserer amerikanischen Tochtergesellschaft beigetragen. Es wäre möglich, weitere Kunden für eine Datenbanklizenzierung zu finden. Effekte dieser Art sind jedoch nicht planbar.
Die ifa-Gruppe ist gut positioniert, um mit ihren Lösungen in dem Nischenmarkt Health-IT für Ophthalmologie die Chancen für die Unternehmensgruppe systematisch zu nutzen. Während wir einerseits gezielt daran arbeiten, uns diese Chancen zu erschließen, ist es andererseits eher unwahrscheinlich, dass wir hier kurzfristig unerwartete Fortschritte erzielen. Nicht zuletzt deshalb ist unsere Strategie auf Wachstum ausgerichtet, das mit einer angemessenen Profitabilität einhergeht.
Das Grundkapital von 2.750.000,00 Euro ist eingeteilt in 2.750.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils 1,00 Euro.
Alle Aktien sind Stammaktien und gewähren identische Rechte gemäß Aktiengesetz.
betreffen, sind dem Vorstand der Gesellschaft nicht bekannt. Es gelten ansonsten lediglich die gesetzlichen Vorschriften gemäß §136 Abs. 1 AktG sowie gemäß Art. 19 Abs. 11 MAR, insbesondere für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Seit einem öffentlichen Erwerbsangebot zur Übernahme im Jahre 2015 hielt zunächst die Topcon Europe B.V., später die Topcon Europe Medical B.V., beide Capelle aan den IJssel, Niederlande, und Tochtergesellschaften der Topcon Corp., Tokyo, Japan, zuletzt 52,6 Prozent der Aktien an der ifa systems AG. Diese wurden am 04.06.2019 an die Nexus AG, Donaueschingen, verkauft. Nach unserer Kenntnis hat die Nexus AG keine weiteren Aktien erworben.
Es sind keine Aktien mit Sonderrechten ausgestattet, insbesondere keine, die Kontroll befugnisse verleihen.
Arbeitnehmer, die am Kapital beteiligt sind, üben ihre Stimmrechte unmittelbar aus. Abweichende Vereinbarungen sind dem Vorstand nicht bekannt.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 23. Oktober 2022 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, höchstens jedoch um bis zu insgesamt 1.375.000,- Euro zu erhöhen.
Es gibt keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.
zum 31. Dezember 2019
| Vermögenswerte TEUR |
Anhang | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | (3) | 10.890 | 12.663 |
| Sachanlagen | (4) | 66 | 54 |
| Sonstige langfristige Forderungen | (5) | 296 | 606 |
| Latente Steuern | (6) | 581 | 705 |
| 11.833 | 14.028 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | (7) | 29 | 31 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (8) | 855 | 552 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | (9) | 0 | 49 |
| Steuerforderungen | (10) | 118 | 91 |
| Sonstige kurzfristige Forderungen | (11) | 88 | 144 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (12) | 3.521 | 3.693 |
| 4.611 | 4.560 | ||
| 16.444 | 18.588 |
| TEUR | Anhang | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | (13) | ||
| Gezeichnetes Kapital | (14) | 2.750 | 2.750 |
| Kapitalrücklage | (15) | 7.305 | 7.305 |
| Sonstige Rücklagen | (15) | -1.280 | -2.443 |
| 8.775 | 7.612 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 53 | 52 | |
| Latente Steuern | (6) | 2.087 | 2.568 |
| 2.140 | 2.620 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Sonstige Rückstellungen | (17) | 972 | 1.107 |
| Steuerschulden | 185 | 126 | |
| Kurzfristige verzinsliche Schulden | (16) | 0 | 2.000 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (18) | 98 | 80 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 3.031 | 3.996 | |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | (19) | 1.243 | 1.047 |
| 5.529 | 8.356 | ||
| 16.444 | 18.588 |
für das Geschäftsjahr 2019
| TEUR | Anhang | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | (20) | 9.675 | 6.611 |
| Sonstige Erträge | (21) | 440 | 797 |
| Aktivierte Eigenleistungen | (22) | 491 | 522 |
| Gesamtleistung | 10.606 | 7.930 | |
| Aufwendungen für bezogene Waren und Dienstleistungen | (23) | -934 | -604 |
| Personalaufwand | (24) | -4.301 | -3.515 |
| Sonstige Aufwendungen | (25) | -1.469 | -2.545 |
| Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) | 3.902 | 1.266 | |
| Abschreibungen | (26) | -2.690 | -1.160 |
| Ergebnis vor Steuern, Zinsen (EBIT) | 1.212 | 106 | |
| Finanzerträge | (27) | 96 | 116 |
| Finanzaufwendungen | (27) | -100 | -113 |
| Ergebnis vor Steuern | 1.208 | 109 | |
| Ertragsteuern | (28) | -6 | 631 |
| Konzernjahresüberschuss/-verlust | 1.202 | 740 |
für das Geschäftsjahr 2019
| TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Konzernjahresüberschuss/-verlust | 1.202 | 740 |
| Wertänderungen | -2 | -1.244 |
| Währungsumrechnungsdifferenzen | -37 | -151 |
| Gesamtergebnis | 1.163 | -655 |
| Beträge, die gegebenenfalls in künftigen Perioden | ||
| in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | -39 | -151 |
für das Geschäftsjahr 2019
| TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Einzahlungen von Kunden | 9.737 | 6.132 |
| Auszahlungen an Lieferanten und Beschäftigte | -6.108 | -7.145 |
| Sonstige Einzahlungen | 230 | 858 |
| Sonstige Auszahlungen | -463 | -254 |
| Ertragsteuerzahlungen (-) /-erstattungen (+) | -30 | 339 |
| Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit | 3.366 | -70 |
| Auszahlung für Investition ins Sachanlagevermögen | -35 | -14 |
| Auszahlung für Investition in immaterielle Vermögenswerte | -491 | -522 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -526 | -536 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten | 0 | 0 |
| Auszahlungen für die Tilgung von Krediten | -3.000 | 0 |
| Gezahlte Zinsen | -49 | -20 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -3.049 | -20 |
| Finanzmittel am Anfang der Periode | 3.693 | 4.328 |
| Summe Cashflow | -209 | -625 |
| Wechselkurs/Konsolidierung | 37 | -10 |
| Finanzmittel am Ende der Periode | 3.521 | 3.693 |
für die Geschäftsjahre 2018 und 2019
| TEUR | Gezeichnetes Kapital |
Kaptial- rücklagen |
Gewinn- rücklagen |
sonstiges Ergebnis |
Konzern eigenkapital |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 31.12.2017 | 2.750 | 7.305 | -3.055 | 1.267 | 8.267 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 740 | 0 | 740 |
| Wertänderungen | 0 | 0 | 0 | -1.244 | -1.244 |
| Währungsumrechnungs und Rundungsdifferenzen |
0 | 0 | 3 | -154 | -151 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 743 | -1.398 | -655 |
| Rundungsausgleich | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Transaktionen mit Eigentümern | |||||
| Dividendenzahlung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand am 31.12.2018 | 2.750 | 7.305 | -2.312 | -131 | 7.612 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 1.202 | 0 | 1.202 |
| Wertänderungen | 0 | 0 | -746 | 744 | -2 |
| Währungsumrechnungs | |||||
| und Rundungsdifferenzen | 0 | 0 | -3 | -34 | -37 |
| Gesamtergebnis | 0 | 0 | 453 | 710 | 1.163 |
| Rundungsausgleich | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Transaktionen mit Eigentümern | |||||
| Dividendenzahlung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand am 31.12.2019 | 2.750 | 7.305 | -1.859 | 579 | 8.775 |
Mutterunternehmen des Konzerns ist die ifa systems AG. Die ifa systems AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nummer HRB 42943 eingetragen. Die Aktien der ifa systems AG sind zum Handel im Open Market der Frankfurter Börse in dem Segment "Basic Board" zugelassen.
Sitz und eingetragene Geschäftsadresse der ifa systems AG sind: Augustinusstraße 11b, 50226 Frechen, Deutschland
| Auflistung der konsolidierten Unternehmen | Land | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|---|
| Vollkonsolidierung | Anteil am Kapital in % | ||
| integration AG i.A., Frechen | Deutschland | 0,00 | 100,00 |
| ifa informationssysteme für Augenärzte GmbH | Österreich | 100,00 | 100,00 |
| ifa united i-tech; Inc., Fort Lauderdale | USA | 100,00 | 100,00 |
| Inoveon Corp., Oklahoma City | USA | 100,00 | 100,00 |
| Equity-Konsolidierung | |||
| MedKaizen AG i.L., Frechen | Deutschland | 22,92 | 22,92 |
Die Hauptversammlung der Integration AG i.A. hat am 29.05.2019 die Schlussrechnung der Gesellschaft gebilligt. Dadurch ist sie aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden.
Über die genannten Gesellschaften hinaus hält die ifa systems AG 100% der Anteile der ifa systems India Private Limited, Hyderabad, Indien. Diese wird nicht in den Konzernabschluss einbezogen, da sie nicht wesentlich ist.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde gemäß § 315e HGB nach dem am Bilanzstichtag von der Europäischen Union verpflichtend übernommenen Regelwerk des International Accounting Standards Board (IASB) und den ergänzend zu berücksichtigenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt, er steht in Einklang mit den am Bilanzstichtag geltenden International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind, einschließlich den noch in Kraft befindlichen International Accounting Standard (IAS) und den ergänzenden Interpretationen (IFRIC bzw. SIC). Es wurden alle für das Geschäftsjahr 2019 verpflichtend anzuwendenden IFRS und IFRIC berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene Standards und Interpretationen des IASB wurden nicht angewendet.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend (TEUR) gerundet.
In den Konzernabschluss wurden der Abschluss der ifa systems AG und die der Unternehmen ein bezogen, die von der Gesellschaft beherrscht werden. Ein assoziiertes Unternehmen wurde nach der Equity-Methode bilanziert.
Alle zum 31. Dezember 2019 einbezogenen Gesellschaften erstellen ihren Jahresabschluss zum 31. Dezem ber. Diese werden in einheitlich aufgestellte, konsolidierungsfähige Abschlüsse nach den IFRS, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind, übergeleitet. Konzerninterne Geschäftsvorfälle werden im Anschluss eliminiert.
Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen sind im Rahmen der Schuldenkonsolidierung gegeneinander verrechnet worden. Innenumsätze wurden im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung ebenso wie Zwischengewinne eliminiert.
Das Ergebnis des Konzerns ist als vollkonsolidiertes Periodenergebnis nach dem Gesamtkostenverfahren ermittelt, in dem sämtliche Erträge und Aufwendungen zwischen den einzelnen Unternehmen konsolidiert worden sind.
Die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, erfolgt nach den Vorschriften von IAS 21. Die funktionale Währung ist bei allen Gesellschaften die jeweilige Landeswährung. Vermögenswerte und Schulden werden demnach mit dem Stichtagskurs, das Jahresergebnis mit dem Durchschnittskurs und das Eigenkapital zu historischen Kursen umgerechnet. Sich ergebende Umrechnungsdifferenzen werden ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfasst. Umrechnungsdifferenzen, die bei der Schuldenkonsolidierung anfallen, werden erfolgswirksam erfasst.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen im Wesentlichen – bis auf die Erstanwendung von IFRS16 – den im Vorjahr angewandten Methoden. Alle für das Geschäftsjahr 2019 verpflichtend anzuwendenden IAS bzw. IFRS und IFRIC wurden berücksichtigt. Damit wurde erstmalig in diesem Geschäftsjahr IFRS 16 angewendet.
Der neue Standard ist im Übergangszeitpunkt 1. Januar 2019 auf noch nicht erfüllte Verträge anzuwenden.
Die Neuregelung kann entweder vollständig retrospektiv oder modifiziert retrospektiv angewendet werden. ifa verwendet die modifizierte retrospektive Anwendung. Die kumulierten Effekte aus der erstmaligen Anwendung werden in den Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2019 abgebildet.
Die Gesamtauswirkung dieser Anwendung beträgt TEUR 2. Das Eigenkapital wurde zum 01.01.2019 in dieser Höhe gemindert.
In der nachfolgenden Tabelle sind die neuen oder geänderten Standards oder Interpretationen dargestellt, die im Geschäftsjahr angewendet wurden oder zulässigerweise noch nicht angewendet wurden.
| Neue, derzeit gültige Anforderungen | |
|---|---|
| ------------------------------------- | -- |
| Standard / Interpretation | Titel des Standards / der Interpretation bzw. des Amendments |
Anzuwenden für Geschäftsjahre ab |
Auswirkungen auf den Konzernabschluss |
|---|---|---|---|
| EU Endorsement ist erfolgt | |||
| IFRS 16 | Leasing | 1. Januar 2019 | Auswirkung sind im Anhang beschrieben |
| IFRIC 23 | Bilanzierung von Ertragsteuern | 1. Januar 2019 | Keine Auswirkungen |
| Amendments to IFRS 9 | Vorfälligkeitsentschädigung mit negativer Ausgleichsleistung |
1. Januar 2019 | Keine Auswirkungen |
| Amendments to IAS 19 | Leistungen an Arbeitnehmer: Plan- änderung, -kürzung oder -abgeltung |
1. Januar 2019 | Keine Auswirkungen |
| Amendments to IAS 28 | Gemeinschaftsunternehmen | 1. Januar 2019 | Keine Auswirkungen |
| Jährlicher Verbesserungszyklus |
Änderungen an IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23 |
1. Januar 2019 | Keine Auswirkungen |
| Zukünftige Anforderungen | |||
| Standard / Interpretation | Titel des Standards / der Interpretation bzw. des Amendments |
Anzuwenden für Geschäftsjahre ab |
Auswirkungen auf den Konzernabschluss |
| EU Endorsement ist bis zum Datum der Freigabe erfolgt | |||
| Amendments to IAS 1 und IAS 8 |
Definition von Wesentlichkeit | 1. Januar 2020 | Grundsätzliche Bedeutung |
| Amendments Verweise Rahmenkonzept IFRS |
Aktualisierung der Verweise auf das Rahmenkonzept IFRS |
1. Januar 2020 | Grundsätzliche Bedeutung |
| Interest Rate Benchmark Reform |
Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 |
1. Januar 2020 | Keine wesentlichen Auswirkungen |
| EU Endorsement ist noch ausstehend | |||
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 1. Januar 2021 | Keine Auswirkungen |
| Amendments to IFRS 3 | Definition eines Geschäftsbetriebs | 1. Januar 2020 | Keine Auswirkungen |
| Amendments to IAS | Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig |
Ausstehend | Auswirkungen noch zu bestimmen |
Die wichtigsten Ermessenentscheidungen, zukunftsbezogene Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert.
Die Entwicklungskosten werden entsprechend der in der Anhangangabe 2.4 dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aktiviert. Für selbst geschaffene Entwicklungen ist zur Bestimmung von Abschreibungsart und -dauer der aktivierungspflichtigen Herstellungskosten der zukünftige Nutzungsverlauf zu schätzen.
Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird und diese noch bestehen werden, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des zu erwartenden Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich.
Die Vermögens- und Schuldposten in der Bilanz wurden entsprechend ihrer Fristigkeit gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet und in der Folge abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und außerplanmäßiger Wertminderungen ausgewiesen. Für Abschreibung erworbener immaterieller Vermögenswerte werden Nutzungsdauern zwischen 3 und 15 Jahren zugrunde gelegt.
Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierten Entwicklungskosten nicht aktiviert. Die Aktivierung erfolgt mit den Herstellungskosten, sofern die Voraussetzungen gemäß IAS 38.57 kumuliert gegeben sind. Falls diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, werden die Entwicklungskosten im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam erfasst. Die aktivierten immateriellen Vermögenswerte werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf mögliche Wertminderung untersucht. Für die Abschreibung werden Nutzungsdauern von bis zu 15 Jahren zugrunde gelegt. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden regelmäßig Wert haltigkeitsprüfungen unterzogen. Die individuelle Festlegung der voraussichtlichen Nutzungsdauern basiert auf Schätzungen des Zeitraumes der Mittelzuflüsse aus den immateriellen Vermögenswerten.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibung und kumulierter Wertminderungen angesetzt. Für die Abschreibungen werden Nutzungsdauern zwischen 3 und 10 Jahren zugrunde gelegt. Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden periodisch überprüft. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sie mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf im Einklang stehen.
Derivative Finanzinstrumente und Hedging sind innerhalb der ifa systems AG-Gruppe nicht relevant.
Vorräte und Warenbestände werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Herstellungskosten umfassen Leistungserbringungskosten des Personals sowie der unmittelbaren Leistungserbringung zurechenbare Gemeinkosten. Nicht der unmittelbaren Leistungserbringung dienende Kosten, wie die der allgemeinen Verwaltung und des Vertriebs, werden nicht den Herstellungskosten zugerechnet.
Der Nettoveräußerungswert entspricht dem Verkaufspreis abzüglich aller voraussichtlichen Kosten bis zur Fertigstellung bzw. Veräußerung und einschließlich Kosten für Verkauf und Marketing.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden unter Berücksichtigung von individuellen Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag und unter den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen. Forderungen in Fremdwährungen werden zum Kurs am Stichtag umgerechnet.
Die Zahlungsmittel betreffen Guthaben der laufenden Bankkonten. Die Entwicklung ergibt sich aus der Kapitalflussrechnung.
Das gezeichnete Kapital (aufgeteilt in 2.750.000 Aktien der ifa systems AG) besteht ausschließlich aus gleichartigen Aktien. Kapitalerhöhungen im Berichtszeitraum werden separat ausgewiesen.
Verbindlichkeiten werden zum Zeitwert abzüglich der Transaktionskosten im Zugangszeitpunkt bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Bei Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden diese zum Kurs am Stichtag berechnet.
Die Finanzschulden werden unterteilt nach kurzfristigen und langfristigen Schulden. Die Restlaufzeiten werden global angegeben.
Die Aufwendungen für Finanzschulden (kurz- und langfristig) werden als Kapitalkosten separat ausgewiesen. Dabei wird nach Kosten für Tilgungsdarlehen und Kontokorrentkredite unterschieden. Eine Aktivierung von Fremdkapitalkosten gemäß IAS 23 erfolgt nicht, da keine qualifizierten Vermögen swerte vorliegen.
Zusammengesetzte Finanzinstrumente sind in der ifa systems AG-Gruppe nicht vorhanden.
Der laufende Steueraufwand und die ermittelten latenten Steuern ergeben den Ertragssteueraufwand. Die Verbindlichkeiten für den laufenden Steueraufwand ergeben sich aus dem zu versteuernden Einkommen und den geltenden Steuersätzen zum Bilanzstichtag.
Die latenten Steuern werden nach den Regelungen des IFRS (IAS 12) ermittelt und in der Bilanz zum Stichtag ausgewiesen.
Auf steuerliche Verlustvorträge werden aktive latente Steuern angesetzt.
Latente Steuern werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst (Ausnahme: Erstkonsolidierung), es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. Dann werden die Steuern auch dort erfasst.
Im Konzern bestehen keine Pensionsverpflichtungen. Die Leistungen an Arbeitnehmer werden vollständig im Aufwand ausgewiesen. Für noch ausstehende Leistungen und Urlaubsansprüche werden die üblichen Rückstellungen gebildet.
Es bestehen keine anteilsbasierten Vergütungen im Konzern.
Rückstellungen werden für Verpflichtungen (rechtlich und tatsächlich) gebildet, die zum Bilanzstichtag entstanden oder wirtschaftlich verursacht sind. Die Bewertung erfolgt zu dem Erfüllungsbetrag, dem die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit zukommt. Rückstellungen werden generell zum Barwert der erwarteten Aufwendungen ausgewiesen. Bestehen Gewährleistungsverpflichtungen, so werden diese zum Zeitpunkt der Veräußerung als Rückstellung erfasst. Der Wert ergibt sich aus den geschätzten Ausgaben, die zur vollständigen Erfüllung voraussichtlich notwendig sind. Bestehen viele gleichartige Gewährleistungsverpflichtungen, so werden die Schätzungen der Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung auf Gruppenbasis ermittelt.
Die Erlösrealisierung erfolgt seit dem Geschäftsjahr 2018 nach IFRS 15.
Zinserträge aus gegebenen Darlehen werden periodengerecht unter Berücksichtigung des Zinssatzes und der Restdarlehenssumme ermittelt.
Die ifa systems AG-Gruppe hält keine Finanzinvestitionen, aus denen Dividendenerträge entstehen.
Durch die Erstanwendung von IFRS 16, der zum 01.01.2019 in Kraft getreten ist, haben sich Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Mit IFRS 16 ist die bisherige Unterscheidung in Finanzierungsleasing und Operatives Leasing entfallen. Mit dem neuen IFRS 16 sind nun Leasingverpflichtungen einerseits und andererseits der Right-of-use in der Bilanz vorzuweisen. Ausnahmen bilden Leasingverbindlichkeiten mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten, sowie geringwertige Leasingverträge. Nach IAS 17 (Operating Lease) wurde der Leasingaufwand als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst. Durch IFRS 16 gliedert sich die Aufwandserfassung in die Abschreibung des Nutzungsrechts und in den Zinsanteil der Leasingzahlung. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Auswirkungen auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 212 | |
|---|---|---|
| Leasingverbindlichkeiten | 214 | |
| Eigenkapital | -2 | |
| Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung TEUR |
||
| sonstiger betrieblicher Aufwand | -195 | |
| Abschreibung | 191 | |
| Zinsaufwand | 4 |
Nach IFRS werden außerordentliche Erträge und Aufwendungen (wie nach HGB-Definition) nicht separat ausgewiesen, sondern innerhalb der GuV-Dokumentation aufgelistet (IAS 1.87).
| 3. Immaterielle Vermögenswerte | ||
|---|---|---|
| TEUR | 2019 | 2018 |
| Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | 8.741 | 10.468 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 0 | 0 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 2.149 | 2.195 |
| 10.890 | 12.663 |
Im laufenden Geschäftsjahr wurden TEUR 491 (Vorjahr TEUR 522) Eigenleistungen (Software entwicklungen, Datenbankinhalte) entsprechend der Vorschriften des IAS 38 aktiviert. Die Bewertung erfolgt mit den direkt zurechenbaren Fertigungskosten.
Für aktivierte Eigenleistungen fielen im Berichtsjahr Abschreibungen in Höhe von TEUR 2.218 an, die sich in planmäßige Abschreibungen (TEUR 890, Vorjahr TEUR 839) und außerplanmäßige Ab schreibungen (TEUR 1.328, Vorjahr 0) aufteilten. Die außerplanmäßigen Abschreibungen spiegeln den schneller werdenden technologischen Wandel, der zu einer kürzeren Nutzungsdauer der Softwareprodukte führt, wider. Zur Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte verweisen wir auf die separate Übersicht "Entwicklung immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen".
Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte aus Entwicklungsleistungen gingen erwartungsgemäß zurück, da die Software-Entwicklungsleistungen im Geschäftsjahr nicht erworben wurden, sondern ausschließlich selbst erbracht worden sind. Seit dem Geschäftsjahr 2019 werden in dieser Position auch die Nutzungsrechte aus Miet- und Leasingverträgen ausgewiesen, die in Folge der Erstanwendung von IFRS 16 als Aktivposten bilanziert werden. Zum 31.12.2019 betragen diese TEUR 212 (Vorjahr TEUR 0).
Zur Entwicklung der Sachanlagen verweisen wir auf die separate Übersicht "Entwicklung immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen".
| TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Noch nicht fakturierte Leistungen | 0 | 287 |
| Kundenforderungen, die nach mehr als einem Jahr fällig sind | 190 | 201 |
| Kautionen, Dauervorschüsse | 49 | 56 |
| Sonstige Darlehen | 57 | 62 |
| 296 | 606 |
Als noch nicht fakturierte Leistungen werden an Kunden erbrachte Leistungen ausgewiesen, die auf Grund der vereinbarten Zahlungsströme noch nicht fakturiert worden. Es handelt sich hierbei überwiegend um den Erwerb von ifa-Lizenzen, die an den Kunden in bis zu 72 gleichen Beträgen monatlich berechnet werden.
| 6. Latente Steuern | Aktive | Passive | |||
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 0 | 0 | 2.087 | 2.568 | |
| Verlustvorträge | 581 | 705 | 0 | 0 | |
| 581 | 705 | 2.087 | 2.568 | ||
| 7. Vorräte |
| TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 0 | 0 |
| Waren | 29 | 31 |
| 29 | 31 |
Bei den ausgewiesenen Warenvorräten handelt es sich im Wesentlichen um Lagerbestände für Computerhardware und Netzwerkkomponenten. Diese werden überwiegend für bereits erteilte Aufträge vorgehalten (ca. 4-Wochen-Bestand).
| 8. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||
|---|---|---|
| TEUR | 2019 | 2018 |
| Fälligkeitsstruktur | ||
| Forderungen, weder überfällig noch wertgemindert | 352 | 146 |
| Forderungen, überfällig aber nicht wertgemindert | ||
| 0 bis 3 Monate | 373 | 168 |
| 4 bis 6 Monate | 38 | 89 |
| mehr als 6 Monate | 89 | 53 |
| Forderungen, die überfällig und wertgemindert sind | 316 | 456 |
| Einzelwertberichtigung | -313 | -360 |
| 855 | 552 | |
| Regionen | ||
| Forderungen Inland | 222 | 269 |
| Forderungen Ausland | 946 | 643 |
| Einzelwertberichtigung | -313 | -360 |
| 855 | 552 |
Forderungen, deren Umsatz realisiert wurde und die mehr als 60 Tage überfällig sind, wurden in der Regel zumindest teilweise wertberichtigt. Soweit Zahlungseingänge kurze Zeit nach dem Bilanzstichtag zu verzeichnen waren, wurde auf eine Wertminderung verzichtet.
Forderungen, die mehr als 60 Tage überfällig sind, wurden nicht wertberichtigt, wenn sie im Zusammenhang mit langfristigen, noch nicht endgültig fertig gestellten Projekten entstanden sind.
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
| TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Ertragsteuer Geschäftsjahr | 36 | 91 |
| Ertragsteuer Vorjahr | 82 | 0 |
| 118 | 91 |
Die Steuerforderungen beruhen auf Steuervorauszahlungen der Gesellschaften, die die Steuerschuld übersteigen.
| TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Vorauszahlungen für künftige Perioden | 59 | 62 |
| Sonstige | 29 | 82 |
| 88 | 144 |
Die Guthaben bei Kreditinstituten betreffen laufende Konten. Bezüglich der Veränderung des Zahlungsmittelbestands wird auf die Kapitalflussrechnung verwiesen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen keinen Verwendungsbeschränkungen.
Zu den Veränderungen des Eigenkapitals verweisen wir auf den Eigenkapitalspiegel.
Das Grundkapital von 2.750.000,00 Euro ist eingeteilt in 2.750.000 auf den Inhaber lautenden Aktien mit einem rechnerischen Nennwert von jeweils 1,00 Euro.
Zu den Veränderungen der Rücklagen verweisen wir auf den Eigenkapitalspiegel.
2019 wurde an die Aktionäre keine Dividende ausgeschüttet.
| (kurz- und langfristig) | TEUR | Rlfz. <1 J. | Rlfz. 1–5 J. | Rlfz. > 5 J. | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten 31.12.2019 | 3.000 | 0 | 0 | 3.000 | |
| Verbindlichkeiten 31.12.2018 | 6.000 | 0 | 0 | 6.000 |
Zum Beginn des Geschäftsjahres setzte sich dieser Betrag aus einem Bankdarlehen i.H.v. TEUR 2.000 und einem von der Topcon Europe B.V. gewährten Darlehen i.H.v. TEUR 4.000 zusammen. Zum Ende des Geschäftsjahres besteht eine Verbindlichkeit gegenüber der Nexus AG i.H.v. TEUR 3.000. Die Konditionen des von der Nexus AG gewährten Darlehens sind identisch mit denen des Darlehens, das Topcon Europe B.V. gewährt hatte.
| TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Personalkosten | 402 | 403 |
| Abschlusskosten | 145 | 272 |
| Restrukturierungskosten | 142 | 182 |
| Übrige | 282 | 250 |
| 971 | 1.107 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 98 (Vorjahr: TEUR 80) haben ausschließlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
| TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 897 | 937 |
| Miet- und Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) | 214 | 0 |
| Umsatzsteuer | 50 | 57 |
| Verbindlichkeiten aus dem Lohn- und Gehaltsbereich | 82 | 50 |
| kreditorische Debitoren | 0 | 2 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 0 | 1 |
| 1.243 | 1.047 |
| TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Basislizenzen davon: Inoveon Datenbank: TEUR 2.549 (Vorjahr: 0) | 3.740 | 952 |
| Runtime Lizenzen | 3.873 | 3.526 |
| Hardware, Fremd-SW und Zubehör | 991 | 842 |
| Services | 722 | 603 |
| Topcon Basisgeschäft | 46 | 266 |
| Topcon Projektgeschäft | 130 | 160 |
| Sonstige | 173 | 262 |
| Summe | 9.674 | 6.611 |
| 21. Sonstige Erträge TEUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 109 | 355 |
| Sachbezüge | 181 | 167 |
| Topcon: Reporting Agreement | 90 | 144 |
| übrige sonstige Erträge | 60 | 131 |
| 440 | 797 |
Seit dem 2. Quartal 2018 erstellte die ifa auf Wunsch des Mehrheitsaktionärs Topcon monatliche vollständige und konsolidierte Abschlüsse. Diese wurden in einem von Topcon vorgegebenen Datenformat übermittelt. Für die damit verbundenen Mehraufwendungen erhielt ifa monatlich TEUR 18 für den ihr zusätzlich entstehenden Aufwand. Diese Erträge wurden letztmals für den Monat Mai 2019 berechnet.
Bei den Sachbezügen werden unter anderem die Weiterberechnungen für die KFZ-Nutzung der Mitarbeiter ausgewiesen.
Es handelt sich hierbei ausschließlich um die Aktivierung der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte.
| TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Hardware, Fremdsoftware | 665 | 480 |
| Sonstiger Wareneinsatz | 186 | 124 |
| Fremdleistungen | 83 | 0 |
| 934 | 604 |
| TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Gehälter | 3.536 | 2.822 |
| Sozialversicherung | 514 | 431 |
| freiwillige Sozialleistungen | 135 | 123 |
| sonstige Personalkosten | 116 | 139 |
| 4.301 | 3.515 |
Der Anstieg der Personalkosten ist vor allem eine Folge des Ausbaus der Vertriebsaktivitäten und der Bonuszahlungen im Zusammenhang mit dem guten Geschäftsergebnis.
Im Jahresdurchschnitt waren bei der Gesellschaft 57 Mitarbeiter (Vorjahr 59) beschäftigt.
| TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Rechts- und Beratungskosten | 526 | 867 |
| Werbe-/Reisekosten | 252 | 274 |
| Kommunikationskosten | 133 | 130 |
| Lizenzen | 133 | 148 |
| Fahrzeugkosten | 123 | 166 |
| Raumkosten | 80 | 158 |
| Instandhaltung | 42 | 29 |
| Versicherungen, Beiträge, Gebühren | 28 | 36 |
| Forderungsverluste | 23 | 271 |
| Büro- und Geschäftsausstattung | 21 | 42 |
| übrige sonstige Aufwendungen | 108 | 424 |
| 1.469 | 2.545 |
Die übrigen sonstigen Aufwendungen beinhalten die zuvor nicht separat aufgelisteten betrieblichen Aufwendungen, z.B. periodenfremde Aufwendungen sowie sonstige betriebliche Steuern.
Zur Zusammensetzung und Entwicklung der Abschreibungen verweisen wir auf die separate Übersicht "Entwicklung immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen".
| TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Erträge aus Währungsdifferenzen | 90 | 113 |
| Zinserträge | 6 | 3 |
| Aufwendungen aus Währungsdifferenzen | -42 | -63 |
| Zinsaufwendungen | -58 | -50 |
| -4 | 3 |
| Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen: | ||
|---|---|---|
| TEUR | 2019 | 2018 |
| Laufende Steueraufwendungen | -119 | -108 |
| Latente Steuererträge | 476 | 739 |
| Ertragsteueraufwendungen | -362 | 0 |
| -5 | 631 |
Die Konzernsteuerquote ist der Quotient aus der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Ertragssteuerbelastung und dem Jahresergebnis vor Steuern. Demnach resultiert der Konzern steueraufwand grundsätzlich aus den tatsächlichen und den latenten Steuern.
Die Überleitung vom Gesamtsteuersatz zum effektiven Steuersatz stellt sich wie folgt dar:
| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | |
| Gewinn vor Steuer | 1.208 | 109 | ||
| Gesamtsteuersatz – theoretischer Steueraufwand |
381 | 31,58% | 34 | 31,58% |
| Steuereffekt aus nicht gebildeten aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge und temporäre Differenzen |
-326 | 31,58% | 31 | 31,58% |
| Steueraufwand aus permanenten Differenzen | 0 | 0,00% | 0 | 0,00% |
| Übrige Differenzen | -60 | N/A | 566 | N/A |
| Effektiver Steueraufwand (2018: -ertrag) | -5 | N/A | 631 | N/A |
| 29. Ergebnis je Aktie | ||
|---|---|---|
| 2019 | 2018 | |
| Konzernergebnis | 1.202 | 740 |
| Anzahl Aktien (Stück) | 2.750.000 | 2.750.000 |
| Ergebnis je Aktie (Euro) | 0,44 | 0,27 |
| Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand | Währungs- | Stand | |||
| TEUR | 01.01.2019 | Zugänge | Abgänge | ausgleich | 31.12.2019 |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | 18.496 | 491 | 0 | 46 | 19.033 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 133 | 0 | -133 | 0 | 0 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 5.120 | 406 | 0 | 50 | 5.576 |
| 23.749 | 897 | -133 | 96 | 24.609 | |
| Sachanlagen | 729 | 35 | -462 | 0 | 302 |
| 24.478 | 932 | -595 | 96 | 24.911 |
| Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand | Währungs- | Stand | |||
| TEUR | 01.01.2019 | Zugänge | Abgänge | ausgleich | 31.12.2019 |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | 8.029 | 2.218 | 0 | 47 | 10.294 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 133 | 0 | -133 | 0 | 0 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 2.925 | 452 | 0 | 49 | 3.426 |
| 11.087 | 2.670 | -133 | 96 | 13.720 | |
| Sachanlagen | 674 | 19 | -458 | 0 | 235 |
| 11.761 | 2.689 | -591 | 96 | 13.955 |
| Buchwerte | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand | Währungs- | Stand | |||
| TEUR | 01.01.2019 | Zugänge | Abgänge | ausgleich | 31.12.2019 |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | 10.467 | -1.727 | 0 | -1 | 8.740 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 2.195 | -46 | 0 | 1 | 2.149 |
| 12.662 | -1.773 | 0 | 0 | 10.889 | |
| Sachanlagen | 55 | 16 | -4 | 0 | 67 |
| 12.717 | -1.757 | -4 | 0 | 10.956 |
Die nachfolgende Darstellung berücksichtigt das für das Geschäftsjahr 2019 anfallende Gesamt - honorar des Abschlussprüfers für seine Leistungen gegenüber der ifa systems-Gruppe.
| TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Prüfungsleistungen Jahres- und Konzernabschluss | 54 | 65 |
| Sonstige Leistungen | 1 | 1 |
| 55 | 66 |
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats halten am 31.12.2018 persönlich oder über nahe stehende Unternehmen Anteile an der ifa systems AG:
| Vorstand | Aufsichtsrat | ||
|---|---|---|---|
| Jörg Polis | 38.798 Aktien | Robert Gaulke | Keine Aktien |
| Christoph Reinartz | 23.945 Aktien | Dr. Uwe Hannemann (ab 03.09.2019) | Keine Aktien |
| Nobuo Takase (bis 05.06.2019) | Keine Aktien | Ralf Heilig (ab 03.09.2019) | Keine Aktien |
| Nick Smit (bis 05.06.2019) | Keine Aktien | ||
| Randy Samuels (bis 05.06.2019) | Keine Aktien |
Im Geschäftsjahr bestanden keine weiteren geschäftlichen Beziehungen zu Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats oder zu Unternehmen, an denen diese mehrheitlich beteiligt sind.
| TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Vorstandsbezüge insgesamt | 438 | 498 |
| Davon Fixgehalt | 438 | 498 |
| Davon Erfolgsbeteiligung | 0 | 0 |
Die Vorstände erhielten für das Geschäftsjahr 2019 keine variablen Bezüge.
Seit März 2020 führte die Corona-Krise zu erheblichen Einschränkungen der wirtschaftlichen Betätigung weltweit. Zu den heute erkennbaren Auswirkungen auf den ifa Konzern verweisen wir auf den Konzernlagebericht.
Datum der Freigabe des Jahresabschlusses durch den Vorstand gemäß IAS 10.17 ist der 27. April 2020.

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzern-Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Frechen, den 27.04.2020
ifa systems AG
Jörg Polis Christoph Reinartz
An die ifa systems AG, Frechen
Wir haben den Konzernabschluss der ifa systems AG, Frechen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht (nachfolgend: Konzernlagebericht) der ifa systems AG, Frechen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzern lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informa tio nen umfassen
• die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind
die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund haltung. Darüber hinaus

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht im Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden soll, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Arvid Feuerstack.
Wuppertal, den 27. April 2020
Dipl.-Oec. Andreas F. Wildoer Dipl.-Kfm. Arvid Feuerstack
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Christoph Reinartz CIO seit 2001
Jörg Polis CEO seit 01.11.2016 Nobuo Takase CFO bis 04.06.2019
| Robert Gaulke, Vorsitzender | |
|---|---|
| Dr. Uwe Hannemann | seit 03.09.2019 |
| Ralf Heilig | seit 03.09.2019 |
| Nick Smith, Vorsitzender | bis 05.06.2019 |
| Randy Samuels | bis 05.06.2019 |


ifa systems AG, Frechen
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