Annual Report • Apr 29, 2020
Annual Report
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Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft sowie Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
Die Sixt Leasing SE, Pullach, ist eine börsennotierte europäische Aktiengesellschaft (Societas Europea) und fungiert als Muttergesellschaft des Sixt Leasing-Konzerns, der sein Geschäft im Wesentlichen unter den Geschäftsbezeichnungen "Sixt Leasing", "Sixt Mobility Consulting", "Sixt Neuwagen", "autohaus24" und "Flottenmeister" betreibt. Sie hat ihren Sitz in der Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 227195 eingetragen. Die Gesellschaft besteht auf unbestimmte Zeit.
Die Sixt Leasing SE ist als Finanzdienstleistungsunternehmen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt und hat die von der BaFin aufgestellten Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten (MaRisk) einzuhalten.
Das Unternehmen wurde im Jahr 1975 in München als "Central Garagen CG GmbH" gegründet und firmierte seit 2003 als "Sixt Autoland GmbH" mit Sitz in Garching bei München. Seit 1988 wurde das operative Leasinggeschäft des Sixt-Konzerns über die "Sixt Leasing GmbH" und nach Rechtsformwechsel in eine Aktiengesellschaft unter der Firmierung "Sixt Leasing AG" betrieben. Im Jahr 2004 wurde die damalige "Sixt Leasing AG" auf die damalige "Sixt Autoland GmbH" verschmolzen. In der Folge änderte die "Sixt Autoland GmbH" ihre Rechtsform in eine Aktiengesellschaft und firmierte weiter unter "Sixt Leasing AG". Die Aktien der Gesellschaft sind seit dem Börsengang am 7. Mai 2015 an der Frankfurter Wertpapierbörse im Geregelten Markt (Prime Standard) notiert. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juni 2016 wurde die Gesellschaft im Wege der formwechselnden Umwandlung gemäß Art. 2 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 37 SE-VO in die "Sixt Leasing SE" umgewandelt.
Der Vorstand der Sixt Leasing SE leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung. Der aus drei Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft und den Konzern unmittelbar eingebunden.
Die Sixt Leasing SE fungiert als operative Leasinggesellschaft und Muttergesellschaft des Sixt Leasing-Konzerns. Sie hält direkt oder indirekt Beteiligungen von jeweils 100 % am gezeichneten Kapital der folgenden Gesellschaften, die im Wesentlichen im Leasing- oder Flottenmanagementgeschäft tätig sind:
Darüber hinaus ist die Gesellschaft Isar Valley S.A., Luxemburg (Kapitalanteil 0 %, jedoch Beherrschung gemäß IFRS 10), in den Konsolidierungskreis einbezogen.
Zwischen der Sixt Leasing SE und der Sixt Mobility Consulting GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 betrug das Grundkapital der Sixt Leasing SE 20,611,593,00 Euro und ist in 20,611,593 auf den Inhaber lautende Stammaktien eingeteilt. Bei den Aktien der Gesellschaft handelt es sich um nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am gezeichneten Kapital von 1,00 Euro je Aktie. Die Aktien sind voll eingezahlt.
Größter Anteilseigner zum Bilanzstichtag war die Sixt SE, Pullach, mit 41.9% der Stammaktien und Stimmrechte. Die Beteiligung an der Sixt Leasing SE wird im Konzernabschluss der Sixt SE vollkonsolidiert, weil eine Beherrschung aufgrund einer zugunsten der Sixt SE bestehenden faktischen Stimmrechtsmehrheit in der Hauptversammlung der Sixt Leasing SE derzeit anzunehmen ist.
Nach Ende des Berichtsjahres hat die Hyundai Capital Bank Europe GmbH (HCBE), ein Joint Venture von Santander Consumer Bank und Hyundai Capital Services, am 21. Februar 2020 einen Aktienkaufvertrag mit der Sixt SE über den Erwerb aller von der Sixt SE an der Sixt Leasing SE gehaltenen Aktien unterzeichnet. In der Folge gab die HCBE ebenfalls am 21. Februar 2020 bekannt, dass sie entschieden hat, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle Aktionäre der Sixt Leasing SE zum Erwerb der verbleibenden Aktien der Sixt Leasing SE abzugeben. Der Vollzug des Aktienkaufvertrags steht unter anderem unter der Bedingung des Erreichens der Mindestannahmeschwelle von 55% im freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot, wobei die vorgenannten, unter dem Aktienkaufvertrag zu erwerbenden Aktien für Zwecke der Mindestannahmeschwelle zu berücksichtigen sind, sowie der Erteilung bestimmter fusionskontrollrechtlicher und sonstiger regulatorischer Freigaben.
Im Rahmen des Börsengangs schlossen die Sixt Leasing SE und die Sixt SE zudem einen nicht-exklusiven Lizenzvertrag. Er gewährt das Recht, gewisse gewerbliche Schutzrechte der Sixt SE zu nutzen, zum Beispiel das Recht, das Kennzeichen "Sixt" als Firmenbestandteil der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften und als Marke für Produkte des Sixt Leasing-Konzerns zu verwenden. Vom Lizenzvertrag sind bestimmte Wortmarken und Wortbildmarken sowie auch Domain-Nutzungsrechte erfasst
Sollte der Verkauf der Beteiligung der Sixt SE an der Sixt Leasing SE an HCBE erfolgreich vollzogen werden, darf Sixt Leasing laut einer Vereinbarung mit der Sixt SE die bestehenden Markenrechte für fünf weitere Jahre ab dem Zeitpunkt des Vollzugs der Transaktion (Closing) nutzen.
Die weiteren zwischen der Sixt Leasing SE und der Sixt SE bzw. deren Tochtergesellschaften geschlossenen Verträge sind im Konzernanhang unter "Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen" dargestellt.
Der Sixt Leasing-Konzern umfasst die beiden Geschäftsbereiche (Segmente) Leasing und Flottenmanagement.
Im Geschäftsbereich Leasing agiert Sixt Leasing als eine der größten banken- und herstellerunabhängigen Leasinggesellschaften in Deutschland. Der Geschäftsbereich ist daneben mit operativen Tochterunternehmen in Frankreich, der Schweiz, Österreich und den Niederlanden vertreten.
Der Geschäftsbereich Leasing gliedert sich in die beiden Geschäftsfelder Flottenleasing (Firmenkundenleasing) und Online Retail (Privat- und Gewerbekundenleasing).
Im Geschäftsfeld Flottenleasing bietet der Konzern Leasingfinanzierungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen (sogenanntes Full-Service-Leasing) für Firmenkunden an. Auf Basis der langjährigen Expertise der Sixt Leasing SE im Fuhrparkeinkauf und Flottenmanagement soll für die Kunden eine nachhaltige Optimierung der Gesamtbetriebskosten (Total Cost of Ownership) ihrer Fahrzeugflotten erreicht werden.
Zielkunden sind zum einen Unternehmen mit einer Fuhrparkgröße von mehr als 100 Fahrzeugen, deren Flotten sich aus verschiedenen Herstellern zusammensetzen und eine gewisse Komplexität aufweisen. Diese mittelgroßen und großen Kunden unterstützt Sixt Leasing durch individuelle Flottenlösungen. Zum anderen werden auch kleinere Firmenkunden mit einer Flottengröße von rund 20-100 Fahrzeugen betreut. Der Ansatz in diesem Kundensegment ist, über standardisierte Produkte und Prozesse den Fuhrparkeinkauf und die Fuhrparkverwaltung zu professionalisieren.
Das Leistungsspektrum umfasst neben dem klassischen Finanzleasing eine Vielzahl von Dienstleistungen wie herstellerübergreifende Online-Konfiguration, Beratung zur Fahrzeugauswahl, Online-Genehmigungsverfahren nach spezifischen Unternehmensrichtlinien, preisoptimierte Fahrzeugbeschaffung, Wartung der Fahrzeuge über die gesamte Vertragslaufzeit, Reifenwechsel, Pannen- und Schadenassistance, Schadenmanagement inklusive Versicherungsabwicklung sowie das Management von Tankkarten, Kraftfahrzeugsteuern und Rundfunkbeiträgen. Der Anteil der Verträge, die Finanzleasing mit Servicekomponenten unterschiedlichen Umfangs verbinden, betrug Ende 2019 rund 90% des Vertragsbestands im Geschäftsfeld Flottenleasing
Das Geschäftsfeld Online Retail betreibt die Sixt Leasing SE über die Webseiten sixt-neuwagen.de und autohaus24.de. Die Plattformen bieten Privat- und Gewerbekunden (mit bis zu 20 Fahrzeugen) die Möglichkeit, die neuesten Modelle von rund 35 Pkw-Herstellern zu konfigurieren, ein individuelles Leasingangebot anzufordern und online zu bestellen. Zudem kann aus einer großen Anzahl an sofort verfügbaren Lagerwagen ausgewählt werden. Die Kunden sollen dabei von der Expertise und dem Größenvorteil von Sixt Leasing beim Fahrzeugeinkauf in Form attraktiver Konditionen profitieren. Mit dem Online-gestützten Fahrzeugleasing adressiert das Unternehmen einen in Deutschland noch weitgehend unerschlossenen Markt.
Auch im Geschäftsfeld Online Retail werden zusätzliche Servicedienstleistungen wie ein Wartungs- und Verschleiß-, ein Inspektions- oder ein Versicherungspaket angeboten, die sich online zum Leasingvertrag hinzubuchen lassen und in die Leasingrate eingerechnet werden. Ende 2019 enthielten rund 50 % der Privat- und Gewerbekundenverträge mindestens eine Servicekomponente.
Über die im Jahr 2011 gegründete Sixt Mobility Consulting GmbH sowie weitere direkte und indirekte Tochtergesellschaften der Sixt Leasing SE betreibt der Sixt Leasing-Konzern den Geschäftsbereich Flottenmanagement. Dabei wird die Expertise im Management größerer Fahrzeugflotten auch Kunden angeboten, die ihre Fahrzeuge gekauft oder über andere Anbieter geleast haben. Die Zielgruppe reicht vom mittelständischen Betrieb bis zum internationalen Großkonzern.
Als banken- und herstellerunabhängiger Flottenspezialist ist es das Ziel der Sixt Mobility Consulting, die Kosten von Unternehmen beim Einkauf und Betrieb von Leasing- und Kauffuhrparks zu optimieren und damit die Leistungsfähigkeit der Flotten zu steigern. Dazu werden - ebenso wie im Geschäftsfeld Flottenleasing - eigenentwickelte, Online-basierte IT-Tools eingesetzt, unter anderem der Multibid-Konfigurator, der FleetOptimizer und das Sixt Global Reporting Tool. Der Multibid-Konfigurator ermöglicht Unternehmen, ihre Flottenfahrzeuge frei zu konfigurieren, sie mit möglichen Alternativfahrzeugen zu vergleichen und Ausschreibungen für Wunschfahrzeuge unter verschiedenen Leasinggesellschaften durchzuführen. Durch den Einsatz des FleetOptimizers können Einsparpotenziale bei bestehenden Kundenflotten-Konfigurationen identifiziert und daraus Maßnahmen abgeleitet werden, um die Flottenkosten dauerhaft zu reduzieren.
Das Sixt Global Reporting Tool schafft Transparenz über sämtliche Fahrzeuge, die ein Unternehmen international betreibt. Es bietet einen länderübergreifenden Überblick über relevante Bereiche wie Fahrzeugeinkauf und Fahrzeugersatz, vertragliche Vereinbarungen, Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen sowie Entwicklung von Flottenkosten, Kraftstoffverbräuchen und CO2-Emissionen. Darüber hinaus ermöglicht das Sixt Global Reporting Tool, den Kunden auch für Fahrzeuge, die noch nicht von Sixt Mobility Consulting betreut werden, konkrete Optimierungspotenziale aufzuzeigen und so möglicherweise neue Mandate zu akquirieren.
Darüber hinaus unterstützt Sixt Mobility Consulting die Firmenwagennutzer der Unternehmenskunden bei allen Themen rund um das Fahrzeug, von der Bestellung über das Unfallmanagement bis hin zum Radwechsel. Im Geschäftsjahr 2019 wurde die neue Self-Service-App "The Companion" bei Pilotkunden eingeführt, die es Dienstwagenfahrern unter anderem ermöglicht. wichtige fahrzeugbezogene Aufgaben wie die Buchung von Werkstattterminen zu jeder Uhrzeit schnell und einfach per Smartphone zu erledigen. Außerdem unterstützt sie die digitale Kommunikation zwischen Fuhrparkmanagern und Firmenwagennutzern.
Als international tätiger Leasingkonzern mit einer börsennotierten Muttergesellschaft stehen die Geschäfte der Sixt Leasing-Gesellschaften unter dem Einfluss verschiedener Rechtsordnungen und Verordnungen, unter anderem aus den Bereichen Straßenverkehr, öffentliche Ordnung, Steuern, Versicherungen, Vorschriften von Finanzaufsichtsbehörden und Regularien für die Kapital- und Finanzmärkte.
Wirtschaftlich ist der Konzern von den allgemeinen konjunkturellen Rahmenbedingungen, die vor allem die Ausgabenbereitschaft von Konsumenten und die Investitionsbereitschaft von Unternehmen beeinflussen können, sowie von der Entwicklung des Gebrauchtwagenmarktes abhängig. Darüber hinaus sind Veränderungen des allgemeinen Zinsniveaus oder der steuerlichen Rahmenbedingungen wesentliche externe Faktoren, die sich auf das Geschäft von Sixt Leasing auswirken können. Ebenso können gesellschaftliche Trends Einfluss auf die Nachfrage nach Mobilitätsdienstleistungen haben, zum Beispiel die wachsende Bereitschaft von Menschen, nicht für den Besitz eines Fahrzeugs zu zahlen, sondern für die Bereitstellung von Mobilität in Form einer zeitabhängigen Nutzungsgebühr.
Der langfristige Unternehmenserfolg des Sixt Leasing-Konzerns wird an definierten finanziellen und operativen Steuerungskennzahlen gemessen. Nichtfinanzielle Steuerungsgrößen spielen für den Sixt Leasing-Konzern eine unwesentliche Rolle.
Folgenden finanzielle und operative Steuerungsgrößen sind von wesentlicher Bedeutung für den Sixt Leasing-Konzern:
Darüber hinaus unterstützen folgende Kennzahlen die Steuerung des Konzerns:
N der Konzernumsatz
Il das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen des Konzerns (EBITDA)
Sixt Leasing verfolgte im Geschäftsjahr 2019 keine wesentlichen Forschungsaktivitäten. Um unseren Kunden individuelle Lösung zu bieten und unsere Pionierstellung im digitalen Geschäftsmodell zu festigen, entwickelt die Sixt Leasing neue Produkte, Applikationen und digitale Geschäftsprozesse selbst. Dabei nimmt die Sixt Leasing je nach Projektanforderung, Kapazitätsbedarf und relevanter Expertise, externe Dienstleistung in Anspruch. Im Geschäftsjahr 2019 sind für in Arbeit befindliche Entwicklungsprojekte Herstellungskosten in Höhe von 5,8 Mio. Euro angefallen. Für fertiggestellte und in Betrieb genommene Eigenentwicklungen fielen im Geschäftsjahr Abschreibungen in Höhe von 1,1 Mio. Euro an.
Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Bericht nicht genau zur angegebenen Summe addieren lassen und sich die Jahreszahlen nicht aus der Aufsummierung der einzelnen Quartalszahlen ergeben. Aus gleichem Grund kann es sein, dass dargestellte Prozent-Angaben nicht genau die absoluten Zahlen widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.
Der Sixt Leasing-Konzern operiert mit seinen Tochtergesellschaften in seinem Heimatmarkt Deutschland sowie in Frankreich, der Schweiz, Österreich und den Niederlanden. Für die Geschäftstätigkeit des Konzerns in diesen Märkten sind verschiedene Einflussfaktoren wesentlich, insbesondere die Investitionstätigkeit der Unternehmen, die Ausgabenbereitschaft von Geschäfts- und Firmenkunden, das Konsumverhalten von Privatkunden und die Entwicklung des Gebrauchtwagenmarkts.
Die Weltwirtschaft hat ihren Wachstumskurs im Jahr 2019 fortgesetzt. Laut dem Internationalen Währungsfonds (IWF) nahm sie gegenüber dem Vorjahr um 2,9% zu. Damit fiel das Wachstum jedoch um 0,7 Prozentpunkte niedriger aus als 2018. Grund hierfür seien insbesondere handelspolitische Unsicherheiten. geopolitische Spannungen und spezifische Probleme in wichtigen Schwellenländern gewesen. Die Wirtschaft in der Eurozone verzeichnete laut dem IWF ein Wachstum von 1,2% (2018: 1.9%). Dies ist vor allem auf die im Vergleich zu 2018 geringere konjunkturelle Dynamik in Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien zurückzuführen.
Die deutsche Wirtschaft wuchs 2019 das zehnte Jahr in Folge, verlor im Vergleich zu 2018 aber ebenfalls an Schwung. Das Statistische Bundesamt verzeichnete eine Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts von 0,6% gegenüber dem Vorjahr (2018: +1,5%). Positive Einflussfaktoren waren vor allem die privaten und staatlichen Konsumausgaben sowie die Bruttoanlageinvestitionen, insbesondere in den Tief- und Wohnungsbau sowie Forschung- und Entwicklung. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg um 0.9% auf 45.3 Millionen Personen und erreichte damit einen neuen Höchststand. Der Staat erzielte mit 49,8 Milliarden Euro zum achten Mal in Folge einen Überschuss.
Internationaler Währungsfonds (IWF), World Economic Outlook, Update January 2020; Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung, 15.1.2020.
Die Geschäftsentwicklung des Sixt Leasing-Konzerns entsprach im Jahr 2019 größtenteils den eigenen Erwartungen. Der Konzernumsatz wuchs gegenüber dem Voriahr um 2.3% auf 824,4 Mio. Euro (2018: 805,8 Mio. Euro). Der operative Konzernumsatz (exklusive Verkaufserlöse) ging um 2,6% auf 468,2 Mio. Euro zurück (2018: 480,5 Mio. Euro). Dies ist im Wesentlichen auf eine etwas schwächer als erwartet ausgefallene Geschäftsentwicklung insbesondere im Geschäftsfeld Flottenleasing zurückzuführen. Zu Jahresbeginn war der Vorstand von einem operativen Konzernumsatz ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres ausgegangen. Ab Oktober 2019 erwartete er einen Wert in der Größenordnung von 465 Mio. Euro.
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) ging im Berichtsjahr um 3,4% auf 232,7 Mio. Euro zurück (2018: 240,8 Mio. Euro). Das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) lag mit 29,3 Mio. Euro um 4,0% unter dem Vorjahreswert von 30,5 Mio. Euro. Zu Jahresbeginn war der Vorstand von einem EBT ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres ausgegangen. Ab Oktober 2019 erwartete er einen Wert in der Größenordnung von 29 Mio. Euro. Für die Anpassung waren vor allem die im dritten Quartal schwächer als erwartet ausgefallenen Erlöse aus der Vermarktung von Fahrzeugrückläufern aus dem Flottenleasing-Geschäft verantwortlich. Die operative Umsatzrendite (Verhältnis EBT zu operativem Umsatz) im Berichtsiahr betrug 6.3% $(2018: 6,4\%)$ .
Der Vertragsbestand des Sixt Leasing-Konzerns (ohne Franchise- und Kooperationspartner) per 31. Dezember 2019 lag mit 136,200 Verträgen gemäß der im Oktober 2019 angepassten Prognose zur Vertragsbestandsentwicklung deutlich über dem Niveau des Vorjahres (2018: 129.700 Verträge). Zuvor war eine leichte Steigerung des Konzernvertragsbestands prognostiziert worden. Die Anpassung der Prognose berücksichtigt den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile der Flottenmeister GmbH durch die Sixt Mobility Consulting GmbH, eine einhundertprozentige Tochtergesellschaft der Sixt Leasing SE, im vierten Quartal 2019.
Im Geschäftsfeld Online Retail wurden im Jahr 2019 mehr als 13.000 Neuverträge abgeschlossen (2018: knapp über 10.000 Neuverträge). Dies entspricht einem Anstieg von über 30%. Da im Berichtsjahr auch die Anzahl der auslaufenden Verträge deutlich angestiegen ist, lag der Vertragsbestand des Geschäftsfelds per 31. Dezember 2019 mit 44.300 Verträge ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres (2018: 44.700 Verträge; $-0.8\%$ ).
Im Geschäftsfeld Flottenleasing reduzierte sich der Vertragsbestand per Jahresende auf 40.400 Verträge (2018: 43.000 Verträge; $-6,1%$ ).
Der Vertragsbestand des Geschäftsbereichs Flottenmanagement entwickelte sich insbesondere aufgrund der Übernahme der Flottenmeister GmbH im vierten Quartal sehr positiv. Er legte gegenüber dem Vorjahr um 22,5% auf 51.500 Verträge zu (2018: 42.000 Verträge) und erreichte damit ein neues Allzeithoch.
Über den konzerneigenen Vertragsbestand hinaus verwalteten Franchise- und Kooperationspartner der Sixt Leasing SE in rund 30 Ländern zum 31. Dezember 2019 weitere 69.200 Verträge (2018: 68.700 Verträge; +0,7%).
| Vetragsbestand 1 in Tausend Stück |
2019 | 2018 | Veränderung in $%$ |
|---|---|---|---|
| Sixt Leasing-Konzern | 136,2 | 129,7 | 5.0 |
| Davon Online Retail | 44.3 | 44.7 | $-0.8$ |
| Davon Flottenleasing | 40.4 | 43.0 | $-6.1$ |
| Davon Flottenmanagement | 51.5 | 42.0 | 22.5 |
| Franchise- und Kooperationspartner | 69.2 | 68.7 | 0.7 |
Inkl. Leasingverträge, Flottenmanagementverträge, Serviceverträge und Bestellbuch (Verträge, bei denen das Fahrzeug noch nicht ausgeliefert wurde).
Der Vertragsbestand des Sixt Leasing-Konzerns (ohne Franchise- und Kooperationspartner) per 31. Dezember 2019 erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr deutlich auf 136.200 Verträge (2018: 129.700; +5,0%). Dies entspricht dem höchsten Wert in der Unternehmensgeschichte.
Der Konzernumsatz stieg im Geschäftsjahr 2019 um 2,3% auf 824,4 Mio. Euro (2018: 805,8 Mio. Euro). Dabei sank der operative Konzernumsatz, der sich aus Leasingerlösen (Finanzrate), sonstigen Erlösen aus dem Leasinggeschäft und Flottenmanagementerlösen zusammensetzt. um $2.6%$ gegenüber dem Vorjahr auf 468,2 Mio. Euro (2018: 480,5 Mio. Euro). Die Verkaufserlöse für Leasingrückläufer und vermarktete Kundenfahrzeuge im Flottenmanagement nahmen um 9,5% auf 356,3 Mio. Euro zu (2018: 325,3 Mio. Euro), wesentlich bedingt durch eine deutlich gestiegene Anzahl an Fahrzeugrückläufern im Geschäftsfeld Online Retail.
Im Geschäftsbereich Leasing lag der Vertragsbestand zum Ende des Berichtsjahres mit 84.700 Verträgen um 3,4% unter dem Wert zum 31. Dezember 2018 (87.700 Verträge). Dabei blieb der Vertragsbestand im Geschäftsfeld Online Retail mit 44.300 Verträgen ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres (2018: 44.700 Verträge; -0,8%). Mehr als 13.000 Neuverträgen im Geschäftsjahr 2019 stand eine im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöhte Anzahl an auslaufenden Verträgen gegenüber.
Der Gesamtumsatz des Geschäftsbereichs Leasing stieg im Berichtsjahr um 2,5% auf 722,6 Mio. Euro (2018: 705,0 Mio. Euro). Der operative Umsatz (Segmentumsatz ohne Erlöse aus dem Verkauf von Leasingrückläufern) ging dabei um 2,4% auf 415,6 Mio, Euro zurück (2018: 425,6 Mio, Euro), Die Erlöse aus dem Verkauf von gebrauchten Leasingfahrzeugen erhöhten sich aufgrund der deutlich gestiegenen Rückläuferzahl um 9,9% auf 307,0 Mio. Euro (2018: 279,4 Mio. Euro).
Im Geschäftsbereich Flottenmanagement stieg der Vertragsbestand per Ende 2019 gegenüber dem Vorjahr deutlich um 22,5 % auf 51.500 Verträge an (2018: 42.000 Verträge), ein neuer Höchstwert seit Bestehen des Geschäftsbereichs.
Der Gesamtumsatz des Geschäftsbereichs nahm im Jahr 2019 um 1,0% auf 101,8 Mio. Euro zu (2018: 100,8 Mio. Euro). Da die Akquisition der Flottenmeister GmbH gegen Ende des Berichtsjahres vollzogen wurde, folgte daraus nur ein geringer Umsatzbeitrag für das Segment. Während der operative Umsatz des Geschäftsbereichs um 4,1% auf 52,6 Mio, Euro zurückging (2018: 54.9 Mio, Euro), stiegen die Erlöse aus dem Verkauf von Kundenfahrzeugen um 7,0% auf 49,2 Mio. Euro (2018: 46,0 Mio. Euro). Die Vermarktung von Kundenfahrzeugen als Serviceleistung wird ie nach Bedarf in unterschiedlichem Maße von Kunden in Anspruch genommen, so dass die Entwicklung der Verkaufserlöse im Geschäftsbereich Flottenmanagement volatiler als im Geschäftsbereich Leasing ist.
| Gewinn- und Verlustrechnung (verkürzte Darstellung) in Mio, Euro |
2019 | 2018 | Veränderung absolut |
Veränderung in $%$ |
|---|---|---|---|---|
| Konzernumsatz | 824.4 | 805,8 | 18,6 | 2,3 |
| Davon operativer Konzernumsatz 1 | 468,2 | 480,5 | $-12.3$ | $-2,6$ |
| Aufwendungen für Fuhrpark und Leasinggegenstände | 536,9 | 508,0 | 28.9 | 5,7 |
| Personalaufwand | 41,5 | 36,5 | 5.0 | 13,7 |
| Saldo sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen | $-13,3$ | $-20,4$ | 7,1 | 34,7 |
| Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) | 232,7 | 240,8 | $-8,2$ | $-3,4$ |
| Abschreibungen | 191,3 | 197,1 | $-5,8$ | $-2,9$ |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 41,3 | 43.8 | $-2,4$ | $-5,5$ |
| Finanzergebnis | $-12,0$ | $-13,2$ | 1.2 | 8,9 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 29,3 | 30,5 | $-1,2$ | $-4,0$ |
| Operative Umsatzrendite (%) | 6,3 | 6,4 | -0.1 Punkte | |
| Ertragsteuern | 7,8 | 8,6 | $-0.8$ | $-9,1$ |
| Konzernüberschuss | 21,5 | 22,0 | $-0.4$ | $-2,0$ |
| Ergebnis je Aktie 2 (in Euro) - unverwässert und verwässert | 1,04 | 1,07 | $-0.03$ | |
Leasingerlöse (Finanzrate), sonstige Erlöse aus dem Leasinggeschäft und Flottenmanagementerlöse (ohne Erlöse aus dem Verkauf gebrauchter Fahrzeuge).
Auf Basis von 20.6 Mio. Aktien
Die Aufwendungen für Fuhrpark und Leasinggegenstände stiegen um 5,7% auf 536,9 Mio. Euro (2018: 508,0 Mio. Euro). Bereinigt um die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Leasinggegenständen gingen die Aufwendungen für Fuhrpark und Leasinggegenstände parallel zum operativen Konzernumsatz leicht zurück.
Der Personalaufwand erhöhte sich insbesondere vor dem Hintergrund der weiteren Wachstums- und Expansionspläne des Konzerns um 13,7% auf 41,5 Mio. Euro (2018: 36,5 Mio. Euro).
Der Saldo aus den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ging um 34,7 % auf -13,3 Mio. Euro zurück (2018: -20.4 Mio. Euro), wobei die sonstigen betrieblichen Erträge stärker gestiegen als die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gesunken sind.
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) reduzierte sich um 3,4% auf 232,7 Mio. Euro (2018: 240,8 Mio. Euro).
Die Abschreibungen verringerten sich parallel zum Rückgang des operativen Leasingumsatzes um 2,9% auf 191,3 Mio. Euro (2018: 197,1 Mio, Euro).
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag mit 41.3 Mio. Euro um 5,5% unter dem Niveau des Vorjahres (2018: 43.8 Mio. Euro).
Das Finanzergebnis verbesserte sich im Berichtsjahr erneut deutlich um 8,9% auf -12,0 Mio. Euro (2018: -13,2 Mio. Euro). Die geringeren Zinsaufwendungen sind insbesondere die Folge aus einem niedrigeren Leasingvermögen und der Rückführung der letzten Tranche aus der von der Sixt SE zur Verfügung gestellten Core Fazilität in Höhe von 190 Mio. Euro zur Jahresmitte 2018. Das Volumen wurde mit eigenständigen Finanzierungsinstrumenten zu günstigeren Konditionen ersetzt.
Das Ergebnis vor Steuern (EBT) des Sixt Leasing-Konzerns im Geschäftsjahr 2019 belief sich auf 29.3 Mio. Euro, 4.0% unter dem Vorjahreswert von 30,5 Mio. Euro.
Die operative Umsatzrendite (Verhältnis EBT zu operativem Umsatz) erreichte 6,3% (2018: 6,4%).
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag gingen um 9,1 % auf 7,8 Mio. Euro zurück (2018: 8,6 Mio. Euro).
Der Konzernüberschuss nahm im Berichtsjahr um 2,0% auf 21.5 Mio. Euro ab (2018: 22.0 Mio. Euro).
Die Sixt Leasing SE stellt ihren Jahresabschluss nach den Bestimmungen des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) auf. Sie weist für das Jahr 2019 einen Bilanzgewinn von 40,3 Mio. Euro aus.
Für das Geschäftsjahr 2019 erwägen Vorstand und Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE, der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Juni 2020 vorzuschlagen, eine Dividende von bis zu 0,90 Euro je Aktie auszuschütten. Der übrige, nicht ausgeschüttete Bilanzgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der genaue Gewinnverwendungsvorschlag wird mit der Tagesordnung zur Hauptversammlung 2020 veröffentlicht werden.
Dieser Dividendenvorschlag, der zur Ausschüttung von insgesamt bis zu 18,6 Mio. Euro führen würde, reflektiert die Dividendenerwartung, welche die Sixt SE der Sixt Leasing SE im Rahmen des vereinbarten Verkaufs ihrer Beteiligung an der Sixt Leasing SE in Höhe von 41,9% an die Hyundai Capital Bank Europe GmbH mitgeteilt hat. Der Dividendenvorschlag würde zu einer Ausschüttungsauote von bis zu 86 % des Konzernüberschusses für das Geschäftsjahr 2019 führen und damit möglicherweise oberhalb der Zielspanne von 30 bis 60% liegen. Ungeachtet der Ausschüttungsquote für das Geschäftsjahr 2019 bleibt die bisher kommunizierte Zielspanne bestehen.
Die Bilanzsumme des Sixt Leasing-Konzerns lag per 31. Dezember 2019 mit 1.328,9 Mio. Euro um 63,8 Mio. Euro bzw. 4.6% unter dem Wert zum 31. Dezember 2018 (1.392.7 Mio. Euro).
Die langfristigen Vermögenswerte, die gegenüber dem Vorjahr um 67,5 Mio. Euro auf 1,150,8 Mio. Euro zurückgingen (2018: 1.218.3 Mio. Euro: -5.5%), werden unverändert durch das Leasingvermögen dominiert. Im Stichtagsvergleich hat sich das Leasingvermögen um 84,7 Mio. Euro bzw. 7,0% auf 1.119,7 Mio. Euro verringert (2018: 1.204,4 Mio. Euro). Der Anteil an den Gesamtaktiva fiel damit leicht auf 84,3% (2018: 86,5%). Bei den übrigen Positionen der langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich insbesondere das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögenswerte. Das Sachanlagevermögen stieg insbesondere aufgrund der Einführung des Bilanzierungsstandards IFRS 16 um 12.6 Mio. Euro auf 13,6 Mio. Euro (2018: 1,0 Mio. Euro). Die immateriellen Vermögenswerte legten um 4,7 Mio. Euro bzw. 60,8% auf 12,5 Mio. Euro zu (2018: 7,8 Mio. Euro), da im Berichtsjahr weitere Investitionen in Software in Erstellung vorgenommen wurden.
Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich im Stichtagsvergleich um 3,7 Mio. Euro bzw. 2,1% auf 178,0 Mio. Euro (2018: 174.4 Mio, Euro). Der Zuwachs resultierte zum Großteil aus dem Anstieg der sonstigen Forderungen und Vermögenswerte um 6.7 Mio. Euro bzw. 21.4% auf 38.3 Mio. Euro (2018: 31,5 Mio. Euro). Demgegenüber verzeichnet das Bankguthaben einen Rückgang um 3,6 Mio. Euro bzw. 57,7 % auf 2,6 Mio. Euro (2018: 6,2 Mio. Euro).
Die Vorräte, die hauptsächlich zum Verkauf bestimmte Fahrzeuge der Leasingflotte und Kundenfahrzeuge beinhalten, lagen mit 50,0 Mio. Euro um 0,7 Mio. Euro bzw. 1,4% unter dem Vorjahr (2018: 50,7 Mio. Euro).
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich zum Stichtag auf 81,0 Mio. Euro, ein Anstieg um 0,9 Mio. Euro bzw. 1,1% gegenüber dem Vorjahreswert (2018: 80,1 Mio. Euro).
Die Ertragsteuerforderungen gingen im Stichtagsvergleich um 0,2 Mio. Euro bzw. 9,5% auf 2,4 Mio. Euro zurück (2018: 2,6 Mio. Euro; -9,5%).
| Konzern-Bilanz (verkürzte Darstellung) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Aktiva | ||
| in Mio. Euro | ||
| Langfristige Vermögenswerte | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | 12,5 | 7,8 |
| Leasingvermögen | 1.119,7 | 1 204.4 |
| Übrige | 18,7 | 6,1 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Vorräte | 50,0 | 50,7 |
| Liquide Mitte | 2.6 | 6,2 |
| Übrige | 125,4 | 117,4 |
| Aktiva | 1 3 28,9 | 1 392,7 |
Per 31. Dezember 2019 belief sich das Eigenkapital des Sixt Leasing-Konzerns auf 229,2 Mio. Euro. Der Anstieg um 12,5 Mio. Euro bzw. 5,8% gegenüber dem Wert zum gleichen Stichtag des Vorjahres (2018: 216,8 Mio. Euro) resultiert im Wesentlichen aus dem erwirtschafteten Konzernüberschuss abzüglich dem Mittelabfluss für die im Berichtsjahr für das Geschäftsjahr 2018 gezahlte Dividende in Höhe von 9,9 Mio. Euro. Die Eigenkapitalquote verbesserte sich von 15,6% auf 17,2% der Bilanzsumme.
Das Grundkapital der Sixt Leasing SE beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 20,6 Mio. Euro.
| Konzern-Bilanz (verkürzte Darstellung) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Passiva | ||
| in Mio. Euro | ||
| Eigenkapital | 229.2 | 216.8 |
| Langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | ||
| Finanzverbindlichkeiten | 732,8 | 825.5 |
| Übrige | 49,9 | 45,9 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen | ||
| Finanzverbindlichkeiten | 215,4 | 200,6 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen | ||
| Unternehmen | 3,3 | 3,3 |
| Übrige | 98,2 | 100,7 |
| Passiva | 1.328,9 | 1 392,7 |
Zum 31. Dezember 2019 wies der Konzern langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen in Höhe von 782,7 Mio. Euro aus (2018: 871,4 Mio. Euro; -10,2%). Hierfür war insbesondere der Rückgang der langfristigen Finanzverbindlichkeiten um 92,7 Mio. Euro auf 732,8 Mio. Euro verantwortlich (2018: 825,5 Mio. Euro; -11,2%).
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen beliefen sich per 31. Dezember 2019 auf 316,9 Mio. Euro (2018: 304,5 Mio. Euro). Der Anstieg um 12,4 Mio. Euro bzw. 4,1% ergab sich insbesondere aus der Zunahme der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten um 14.8 Mio. Euro bzw. 7.4% auf 215,4 Mio. Euro zu (2018: 200,6 Mio. Euro).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen um 4,3 Mio. Euro bzw. 8,0% auf 58,0 Mio. Euro (2018: 53,8 Mio. Euro).
Das Finanzmanagement des Sixt Leasing-Konzerns erfolgt zentral im Bereich Finanzen auf Basis interner Richtlinien und Risikovorgaben sowie einer monatlich erstellten Konzernfinanzplanung. Die Sicherung der Liquidität, die kostenorientierte, dauerhafte Deckung des Finanzbedarfs der Konzerngesellschaften, die Steuerung von Zinsrisiken, das Bonitätsmanagement sowie die fristenkongruente Refinanzierung gehören dabei zu den wesentlichen Aufgaben. Die operative Liquiditätssteuerung und das Cashmanagement werden im Konzernbereich Finanzen zentral für die Konzerngesellschaften wahrgenommen.
Die Finanzierungsinstrumente setzen sich im Wesentlichen aus bilateralen Kreditlinien, die mit verschiedenen Banken verhandelten wurden, von rund 400 Mio. Euro, einem Asset Backed Securities (ABS)-Programm mit einem Gesamtvolumen von 500 Mio. Euro und zwei Anleihen jeweils im Volumen von 250 Mio. Euro zusammen. In kleinerem Umfang werden Schuldscheindarlehen sowie Sale-and-Mietkauf-Back-Geschäfte (Mietkaufdarlehen) zur Finanzierung genutzt.
Zum Ende des Jahres 2019 erfolgte die Finanzierung des Sixt Leasing-Konzerns damit vor allem durch folgende Instrumente:
Marktüblich verzinste Mietkaufdarlehen über rund 13 Mio. Euro mit Fälligkeiten bis 2021
| Konzern-Kapitalflussrechnung (verkürzte Darstellung) |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| in Mio. Euro | ||
| Brutto-Cash Flow | 219,3 | 247.8 |
| Cash Flow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit | 107.1 | 43.6 |
| Cash Flow aus Investitionstätigkeit | $-7.4$ | $-3,1$ |
| Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit | $-105.3$ | $-40.2$ |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestands |
$-5.6$ | 0.3 |
Der Sixt Leasing-Konzern weist für das Jahr 2019 einen Brutto-Cash Flow in Höhe von 219.3 Mio. Euro aus, der um 28,5 Mio. Euro unter dem Wert des Vorjahres liegt (2018: 247,8 Mio. Euro). Nach Veränderungen im Nettoumlaufvermögen errechnet sich ein Mittelzufluss aus betrieblicher Geschäftstätigkeit von 107,1 Mio. Euro (2018: Mittelzufluss von 43,6 Mio. Euro). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf deutlich geringere Ausgaben für Investitionen in das Leasingvermögen zurückzuführen.
Aus der Investitionstätigkeit resultierte ein Mittelabfluss von 7,4 Mio. Euro (2018: Mittelabfluss von 3,1 Mio. Euro), im Wesentlichen bedingt durch Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.
Die Finanzierungstätigkeit ergab einen Mittelabfluss von 105,3 Mio, Euro (2018: Mittelabfluss von 40,2 Mio, Euro), Den Einzahlungen in Höhe von 11,8 Mio. Euro standen die Dividendenauszahlung sowie Rückführungen von Finanzverbindlichkeiten in Höhe von zusammen 117,0 Mio. Euro gegenüber.
In der Summe der Cash Flows verringerte sich der Finanzmittelbestand per 31. Dezember 2019 gegenüber dem Wert zum gleichen Vorjahresstichtag nach wechselkursbedingten Veränderungen um 5,6 Mio. Euro (2018: Erhöhung um 0,3 Mio. Euro). Der Finanzmittelbestand entspricht der Bilanzposition "Bankguthaben", saldiert mit in den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen negativen Kontokorrentkrediten.
Der Sixt Leasing-Konzern steuerte im Jahr 2019 Fahrzeuge mit einem Gesamtwert von 407,0 Mio. Euro (2018: 475,7 Mio. Euro; -14,4%) in die Leasingflotte ein.
Die europäische Leasingbranche verzeichnete im ersten Halbjahr 2019 eine insgesamt positive Entwicklung. Dem Branchenverband Leaseurope zufolge wuchs das Neugeschäftsvolumen der Leasingunternehmen gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 9,0% auf 183,1 Mrd. Euro (erstes Halbjahr 2018: 168,1 Mrd. Euro). Dabei erhöhte sich das Neugeschäftsvolumen im Equipment- und Fahrzeugleasing in Europa von 161,9 Mrd. Euro auf 172,1 Mrd. Euro, was einem Zuwachs von 6,3% entspricht. Kennzahlen zur Entwicklung der europäischen Leasingbranche im Gesamtjahr 2019 lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Geschäftsberichts seitens Leaseurope noch nicht vor.
Die deutsche Leasingwirtschaft, die nach Großbritannien den zweitgrößten Leasingmarkt Europas bildet, entwickelte sich ebenfalls positiv. Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) verzeichnete im Jahr 2019 eine Zunahme der Investitionen in Leasing-Lösungen um 8,7% von 60,1 Mrd. Euro auf 65,3 Mrd. Euro. Auf das Mobilien-Leasing entfielen dabei 63,8 Mrd. Euro, 8,7% mehr als im Vorjahr (2018: 58,7 Mrd. Euro). Das Neugeschäft mit Pkw und Nutzfahrzeugen stellte mit 78,0% den mit Abstand größten Anteil am Leasingmarkt dar (2018: 77,0%).
Leaseurope. Biannual Survey 2019. November 2019: Leaseurope, Biannual Survey 2018, November 2018; Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL), Leasing-Markt 2019, Präsentation vom 04 12 2019
Der Geschäftsbereich Leasing umfasst die Geschäftsfelder Flottenleasing (Firmenkundenleasing) und Online Retail (Privat- und Gewerbekundenleasing).
Im Geschäftsjahr 2019 erwirtschaftete der Geschäftsbereich einen Gesamtumsatz von 722,6 Mio. Euro, ein Anstieg um 2,5% (2018: 705,0 Mio. Euro). Der operative Segmentumsatz (ohne Verkaufserlöse) ging um 2,4% auf 415,6 Mio. Euro zurück (2018: 425,6 Mio. Euro). Die Leasingerlöse (Finanzrate) verringerten sich dabei um 5,1% auf 223,2 Mio. Euro (2018: 235,2 Mio. Euro). Die sonstigen Erlöse aus dem Leasinggeschäft, die im Wesentlichen aus Serviceumsätzen bestehen, nahmen um 1.0% auf 192.4 Mio. Euro zu (2018: 190.4 Mio. Euro). Die Erlöse aus Fahrzeugverkäufen stiegen bedingt durch eine deutlich höhere Zahl an Fahrzeugrückläufern um 9,9% auf 307,0 Mio. Euro (2018: 279,4 Mio. Euro).
Der Vertragsbestand des Segments lag per 31. Dezember 2019 bei 84.700 Verträgen, was einem Rückgang um 3,4% gegenüber dem gleichen Stichtag des Vorjahres entspricht (2018: 87,700 Verträge). Im Geschäftsfeld Flottenleasing reduzierte sich die Vertragszahl um 6,1% auf 40.400 Verträge (2018: 43.000 Verträge). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf weitere Fahrzeugrückläufer infolge eines weggefallenen Volumenkunden im Geschäftsjahr 2018 sowie eine schwächer als erwartet ausgefallene Marktentwicklung im Geschäftsjahr 2019 zurückzuführen.
Im Geschäftsfeld Online Retail verringerte sich der Vertragsbestand um 0,8% auf 44.300 Verträge (2018: 44.700 Verträge). Grund hierfür waren insbesondere weiterhin hohe Fahrzeugrückläufer aus der 1&1-Kampagne im Wesentlichen im ersten Quartal 2019.
Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) des Geschäftsbereichs reduzierte sich im Berichtsjahr entsprechend des gesunkenen Vertragsbestands um 3.3% auf 228.7 Mio, Euro (2018: 236.4 Mio, Euro), Das Ergebnis vor Steuern (EBT) ging um 2,4% auf 25,5 Mio. Euro zurück (2018: 26.1 Mio. Euro). Die operative Umsatzrendite des Segments (EBT/operativer Segmentumsatz) lag damit unverändert bei 6.1 %.
| Kennzahlen Geschäftsbereich Leasing |
2019 | 2018 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| in Mio. Euro | in % | ||
| Leasingerlöse (Finanzrate) | 223,2 | 235,2 | $-5,1$ |
| Sonstige Erlöse aus dem Leasinggeschäft |
192,4 | 190,4 | 1,0 |
| Verkaufserlöse | 307,0 | 279,4 | 9,9 |
| Gesamterlöse | 722.6 | 705,0 | 2,5 |
| Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) |
228,7 | 236.4 | $-3,3$ |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) |
37.4 | 39.3 | $-4,9$ |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 25.5 | 26.1 | $-2.4$ |
| Operative Umsatzrendite (%) | 6,1 | 6,1 | |
Marketing- und Vertriebsaktionen: Im Berichtszeitraum führte Sixt Leasing im Geschäftsfeld Online Retail mehrere Marketing- und Vertriebsaktionen durch. Dazu gehörte insbesondere die Vertriebskooperation von sixt-neuwagen.de mit Fiat und Tchibo von Ende Juni bis Mitte September. Dabei arbeitete Sixt Neuwagen erstmals integriert mit einem Autohersteller. Autohändlern und einem Vermarktungspartner zusammen. Ziel der Kooperation war die Vermarktung von Leasingverträgen für einen vorkonfigurierten Fiat 500 Lounge zu Sonderkonditionen. Bereits wenige Wochen nach Vertragsabschluss wurden die ersten Fahrzeuge aus der Kampagne über teilnehmende Fiat-Händler an Privatkunden ausgeliefert.
Bereits zu Beginn des Jahres startete Sixt Leasing eine vierwöchige Aktion mit Miles & More, bei der Teilnehmer von Miles & More zusätzlich Prämienmeilen von Sixt Neuwagen erhielten, wenn sie als Privatkunde einen SUV auf sixt-neuwagen.de bestellten. Zudem nutzte Sixt Leasing im Berichtsjahr erstmals die Aufmerksamkeit von Schnäppchenjäger rund um den "Black Friday" im November, um durch eine "Black Leasing Friday"-Aktion Privat- und Gewerbekunden ein begrenztes Kontingent von ausgewählten Neuwagenmodellen zu rabattierten Preisen anzubieten.
Erweiterung des Produkt- und Serviceangebots: Im dritten Quartal testete Sixt Leasing auf sixt-neuwagen.de erstmals ein Leasingangebot für E-Roller, um Erfahrungen für eine Erweiterung des Produktportfolios auf umweltfreundliche Mikromobilitätslösungen zu sammeln. Kooperationspartner im Rahmen der limitierten Aktion war der schwedische E-Roller-Hersteller Vässla.
Im vierten Quartal startete Sixt Leasing den digitalen Nachverkauf von Serviceprodukten. Bestandskunden haben damit nun die Möglichkeit, das "Sorglos-Paket Wartung und Verschleiß" auch noch nach der Bestellung eines Neuwagens komplett digital zu buchen. Zuvor war dies nur zusammen mit dem Abschluss eines Leasingvertrags möglich gewesen. Darüber hinaus kündigte Sixt Leasing an, das "Sorglos-Paket" und weitere Serviceprodukte ab 2020 auch unabhängig von einem Leasingvertrag anzubieten, zum Beispiel über Kooperationen
Weiterentwicklung von sixt-neuwagen.de: Ziel von Sixt Leasing ist es, das Kundenerlebnis auf seiner Online-Plattform sixt-neuwagen.de fortlaufend zu verbessern, zum Beispiel durch die Implementierung eines vollständig digitalen Bestellprozesses und eines Bedarfskonfigurators. Im Berichtsjahr wurde die Website insbesondere im Hinblick auf Nutzerfreundlichkeit, Übersichtlichkeit und mobile Anwendbarkeit optimiert.
Förderung der Kundenzufriedenheit: In regelmäßigen Abständen werden die Privat- und Gewerbekunden nach ihrer Zufriedenheit mit den Angeboten und dem Service des Unternehmens an unterschiedlichen Berührungspunkten von der Konfiguration auf der Webseite bis zur Rückgabe des Fahrzeugs befragt. Ende 2019 errechnete sich daraus wie im Vorjahr ein Customer Satisfaction Score (CSS) von rund 4.1, wobei der Maximalwert 5,0 beträgt.
Ausbau des Geschäfts mit kleineren Firmenkunden: Kleinere Firmenkunden mit 20 bis 100 Fahrzeugen bieten Sixt Leasing in der Regel ein höheres Margenpotenzial pro Vertrag als größere Flottenkunden. Außerdem ist die Wettbewerbssituation weniger intensiv als im Großkundengeschäft. Im Berichtsjahr hat Sixt Leasing seine Aktivitäten in diesem Kundensegment daher strategiekonform ausgebaut und damit sein Kundenportfolio weiter diversifiziert.
Förderung der Kundenzufriedenheit: Die Kunden von Sixt Leasing werden regelmäßig zu ihrer Zufriedenheit befragt. Das Unternehmen nutzt dazu ein spezielles CSI-Tool (Customer Satisfaction Index). Dabei können sowohl die Nutzer der Leasingfahrzeuge als auch die Fuhrparkmanager eine detaillierte Rückmeldung zur Servicequalität geben. Sixt Leasing nutzt diese Daten, um das Leistungsportfolio anhand der Kundenwünsche und -bedürfnisse weiter zu optimieren. Das CSI-Tool belegte im Jahr 2019 erneut eine Kundenzufriedenheit auf einem anhaltend hohen Niveau. 81 % der Befragten gaben an, Sixt Leasing weiterzuempfehlen (2018: 85%), 87% hatten die Absicht, auch in Zukunft die Lösungen von Sixt Leasing nutzen zu wollen (2018: 91%).
Die allgemeine Nachfrage nach Dienstleistungen im Bereich Flottenmanagement hat nach Einschätzung von Sixt Leasing im Jahr 2019 weiter zugenommen. Die Bereitschaft der Unternehmen, das Management ihrer Fahrzeugflotten an externe Spezialisten auszulagern, steigt. Zu den entscheidungsrelevanten Faktoren zählen Kosten- und Planungssicherheit, individuell zugeschnittene Lösungen sowie spezialisiertes Knowhow. Zudem zielen Unternehmen durch die Auslagerung darauf ab, ihre Personalressourcen zu schonen und eigene Kapazitäten verstärkt für das Kerngeschäft einzusetzen.
Insgesamt legte der potenzielle Markt für das Fuhrparkmanagement in Deutschland weiter zu. Anfang 2019 umfassten die Firmenflotten ab einer Größe von 300 Fahrzeugen laut Dataforce insgesamt rund 526,000 Fahrzeuge, 4,4% mehr als im Vorjahr (2018: 504.000 Fahrzeuge).
Während das Interesse am Flottenmanagement wächst, steigt auch der Anspruch der Kunden. Nach Einschätzung von Sixt Leasing wird das Fuhrparkmanagement immer komplexer. Dies führt dazu, dass Fuhrparkmanager maßgeschneiderte Mobilitätslösungen entwickeln und ganzheitliches Fuhrparkmanagement mit individueller Beratung verbinden müssen. Im Zuge der Digitalisierung ist es außerdem erforderlich, Schnittstellen für den zunehmenden Datenaustausch bereitzustellen.
Dataforce, Analyse Neuzulassungs- und Bestandsdaten, 2019.
Der Geschäftsbereich Flottenmanagement wird im Sixt Leasing-Konzern durch die Sixt Mobility Consulting GmbH und weitere direkte und indirekte Tochtergesellschaften der Sixt Leasing SE betrieben.
Der Gesamtumsatz des Geschäftsbereichs erreichte im Berichtsjahr 101,8 Mio. Euro und lag damit um 1,0% über dem Niveau des Vorjahres von 100,8 Mio. Euro. Der operative Segmentumsatz (ohne Verkaufserlöse) ging um 4,1% auf 52.6 Mio. Euro zurück (2018: 54.9 Mio. Euro). Die Erlöse aus dem Weiterverkauf von Kundenfahrzeugen nahmen im Jahr 2019 um 7,0% auf 49,2 Mio. Euro zu (2018: 46,0 Mio. Euro). Die Vermarktung von Fahrzeugen als Serviceleistung wird je nach Bedarf in unterschiedlichem Maße von Kunden in Anspruch genommen, so dass die Entwicklung der Verkaufserlöse im Geschäftsbereich Flottenmanagement volatiler als im Geschäftsbereich Leasing ist.
Der Vertragsbestand des Segments lag per 31. Dezember 2019 mit 51.500 Verträgen deutlich um 22,5% über dem Wert zum gleichen Vorjahresstichtag (2018: 42.000 Verträge).
Das Ergebnis vor Zinsen. Steuern und Abschreibungen (EBITDA) des Geschäftsbereichs ging im Berichtsiahr um 10,0% auf 4,0 Mio. Euro zurück (2018: 4,5 Mio. Euro). Das Ergebnis vor Steuern (EBT) verringerte sich um 13,3% auf 3,8 Mio. Euro (2018: 4,4 Mio. Euro). Die Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2019 war insbesondere von Investitionen in zukünftiges Wachstum belastet. Die operative Umsatzrendite (EBT/operativer Segmentumsatz) erreichte damit 7,2% nach 8,0% im Vorjahr
| Kennzahlen Geschäftsbereich Flottenmanagement |
2019 | 2018 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| in Mio. Euro | in % | ||
| Flottenmanagementerlöse | 52.6 | 54.9 | $-4,1$ |
| Verkaufserlöse | 49,2 | 46.0 | 7,0 |
| Gesamterlöse | 101.8 | 100.8 | 1,0 |
| Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) |
4,0 | 4,5 | $-10.0$ |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) |
4,0 | 4,5 | $-10,4$ |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 3,8 | 4,4 | $-13.3$ |
| Operative Umsatzrendite (%) | 7,2 | 8,0 | -0.8 Punkte |
Digitalisierung des Flottenmanagements: Im September 2019 brachte Sixt Mobility Consulting seine Smartphone-App "The Companion" für Pilotkunden auf den Markt. Die Anwendung ermöglicht Dienstwagenfahrern, fahrzeugbezogene Aufgaben wie zum Beispiel Terminvereinbarungen mit Partnerwerkstätten per Smartphone zu erledigen. Darüber hinaus stehen ihnen weitere Funktionen zur Verfügung, die die Fahrzeugnutzung erleichtern und den Verwaltungsaufwand reduzieren sollen. Fuhrparkleiter können über einen Messaging-Service zielgerichtet mit den Dienstwagennutzern kommunizieren. Nutzenbringende Erkenntnisse von Pilotkunden werden bereits berücksichtigt. Darüber hinaus wird der "Companion" fortlaufend weiterentwickelt.
Akquisition von Flottenmeister: Im vierten Quartal übernahm die Sixt Mobility Consulting GmbH sämtliche Geschäftsanteile der Flottenmeister GmbH. Der ebenfalls in Pullach bei München ansässige unabhängige Fuhrparkverwalter betreut über 7.000 Firmenfahrzeuge. Damit konnte Sixt Mobility Consulting seine Marktposition in Deutschland weiter ausbauen und den Vertragsbestand in Europa auf über 50,000 Verträge erhöhen. Neben dem Volumenwachstum erwartet Sixt Mobility Consulting auch Synergieeffekte von der Integration.
Internationale Expansion: Im Berichtsjahr konnte die Sixt Mobility Consulting GmbH neues Führungs- und Vertriebspersonal für ihre Auslandsgesellschaften in Österreich, der Schweiz, Frankreich und den Niederlanden gewinnen. Ziel ist es, das Geschäft in Europa deutlich auszubauen und das Leistungsspektrum zu erweitern. Die Kunden werden von lokalen Teams vor Ort betreut und sollen insbesondere von dem langjährigen Know-how im digitalen Flottenmanagement und dem Servicenetz von Sixt Mobility Consulting in Europa profitieren.
E-Mobilitätskonzepte: Im November gingen die Sixt Mobility Consulting AG und die Primeo Energie AG eine Kooperation ein, um in der Schweiz gemeinsam Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Elektromobilität anzubieten. Die gesamtheitliche Lösung für Flottenkunden umfasst die Beschaffung von E-Fahrzeugen, das Flottenmanagement sowie die Bereitstellung und Finanzierung einer entsprechenden Ladeinfrastruktur. Ziel der Kooperation ist es, Unternehmen durch den Einstieg in die Elektromobilität eine zusätzliche Möglichkeit zu bieten, den CO2-Ausstoß kontinuierlich zu reduzieren und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Der Sixt Leasing-Konzern legt wesentlichen Wert auf eine hohe Dienstleistungsorientierung und eine ausgeprägte Servicementalität seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies betrifft die Entwicklung kundenindividueller und bedarfsgerechter Produktlösungen genauso wie einen kompetenten, umfassenden, engagierten und freundlichen Service, Aus diesem Grund misst Sixt Leasing der Personalarbeit strategische Bedeutung bei. Der ganzheitliche Ansatz reicht von umfangreichen Auswahlverfahren bis zu Aus- und Weiterbildungen zur fachlichen wie persönlichen Entwicklung.
Bei der Suche und Auswahl von Mitarbeitern legt Sixt Leasing einen besonderen Wert darauf, dass die Kandidaten zur Unternehmenskultur passen. Auf der anderen Seite muss das Unternehmen aber auch zum zukünftigen Mitarbeiter passen. Dies spielt bereits bei der Suche, insbesondere aber im Rahmen der Bewerbungsgespräche eine wesentliche Rolle. Auch bei Berufseinsteigern wie Trainees wird dieser Ansatz verfolgt. Beginnt eine neue Mitarbeiterin oder ein neuer Mitarbeiter bei Sixt Leasing, startet ein individuell vorbereiteter Onboarding-Prozess. Dieser beinhaltet sowohl die fachliche als auch die persönliche Einführung in die jeweilige Abteilung und das gesamte Unternehmen.
Während des Beschäftigungsverhältnisses pflegt das Unternehmen eine aktive Feedback-Kultur und achtet auf eine regelmäßige Bewertung zwischen Führungskraft und Mitarbeiter in beide Richtungen. Feedback-Instrumente wie regelmäßige Mitarbeiterzufriedenheitsumfragen (sogenannter Employee Excitement Score) sowie unterstützende 360-Grad-Feedbacks (Führungskräftebeurteilungen, die die Selbsteinschätzung mit der Einschätzung des Vorgesetzten, der Kollegen und der Mitarbeiter vergleichen) dienen sowohl den Mitarbeitern als auch Sixt Leasing als Indikator und Grundlage für zukünftige auf den jeweiligen Mitarbeiter individuell zugeschnittene Entwicklungsund Förderprogramme. Darüber hinaus stehen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über die Sixt-Colleges eine Vielzahl an Seminaren zur Weiterbildung zur Verfügung, aus denen in Absprache mit der Führungskraft jeweils passende Angebote ausgewählt und besucht werden können.
So soll eine kontinuierliche und auf die jeweiligen Bedürfnisse und Erfordernisse abgestimmte Personalentwicklung erreicht werden. Ziel der Personalarbeit ist, dass Mitarbeiter eigenverantwortlich handeln und bestrebt sind, die Produkte und Services von Sixt Leasing permanent zu verbessern und somit den sich wandelnden Mobilitätsbedürfnissen ihrer Kunden nicht nur gerecht zu werden, sondern diese auch aktiv mitzugestalten.
Nachwuchsförderung, Mitarbeiterentwicklung und Führungskräfteausbildung von Sixt Leasing sind in das zentrale Personalmanagement im Sixt SE-Konzern eingebunden.
Sixt Leasing bietet Hochschulabsolventen ein General Management Traineeprogramm über 18 Monate an. In dieser Zeit durchlaufen die Trainees verschiedene Kernbereiche des Konzerns. Zudem haben sie die Möglichkeit, Berufserfahrung in Auslandsgesellschaften zu sammeln. Bei guter Leistung wird den Trainees nach Beendigung ihres Traineeships eine Übernahme in ein festes Anstellungsverhältnis im Sixt Leasing-Konzern angeboten.
Sixt bietet seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vielfältige nationale und internationale Karrierewege an. Zudem können die Mitarbeiter eine Vielzahl von Möglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung nutzen. Wichtige Bestandteile sind die Förderprogramme "Future Leader", "Leadership Excellence" und "Supervisor" im Rahmen der Führungskräfteweiterentwicklung. Diese dienen u.a. dazu, Mitarbeiter mit besonderem Entwicklungspotenzial zu identifizieren, strukturiert zu fördern und somit künftige Leistungsträger und Führungskräfte auszubilden.
Sixt unterhält mehrere Schulungszentren im In- und Ausland, in denen sich Mitarbeiter aller Funktions- und Hierarchiestufen zu den verschiedensten Themen weiterbilden können. Ergänzt werden die Präsenz-Trainings durch E-Learnings. Die Sixt Colleges koordinieren zudem weitere Schulungsmaßnahmen in den Sixt-Corporate Ländern.
Das Seminarprogramm der Sixt Colleges umfasst die Vermittlung wichtiger Kompetenzen wie z.B. Beratungs- und Kommunikationskompetenzen oder das Führungsverhalten sowie fachspezifisches Know-how. Das Angebot beinhaltet zudem weitreichende Fortbildungen unter anderem in den Bereichen Fremdsprachen, EDV und Soft Skills für alle Mitarbeiter.
| Zahl der durchschnittlich Beschäftigten nach Geschäftsbereich |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Leasing | 572 | 541 |
| Flottenmanagement | 71 | 50 |
| Gesamt | 643 | 591 |
Der Sixt Leasing-Konzern beschäftigte im Jahr 2019 durchschnittlich 643 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von rund 9% entspricht (2018: 591 Beschäftigte).
Der Vorstand der Sixt Leasing SE ist für die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich und informiert den Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE regelmäßig über die konkrete Ausgestaltung der Vergütungssysteme unter Berücksichtigung der Anforderungen der InstitutsVergV. Für die Ausgestaltung des Vergütungssystems des Vorstands der Sixt Leasing SE ist wiederum der Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE verantwortlich. Die Kontrolleinheiten (insbesondere Interne Revision, Compliance, Personalwesen und Risikomanagement) werden bei der Ausgestaltung und Überwachung der Vergütungssysteme entsprechend den Vorgaben der InstitutsVergV eingebunden.
Die Vergütungspolitik ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenspolitik im Sixt Leasing-Konzern. Sie dient in erster Linie dazu, neue Mitarbeiter für das Unternehmen gewinnen zu können, sowie die bestehende Belegschaft durch geeignete Anreize zu motivieren und langfristig den Konzern zu binden. Darüber hinaus ist die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Anforderungen ein wichtiger Bestandteil der Vergütungspolitik. Für unsere Vergütungspolitik bestehen folgende Rahmenbedingungen:
Il Sie ist transparent und für Führungskräfte und Mitarbeiter nachvollziehbar.
N Sie enthält Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten
Der Sixt Leasing-Konzern ist nicht tarifgebunden.
Das im Folgenden beschriebene Vergütungssystem unterscheidet sich in seinen Bestandteilen nicht wesentlich zwischen den Geschäftsbereichen und wird deshalb als Ganzes dargestellt. Sollte es in Einzelfällen Abweichungen geben, wird darauf explizit hingewiesen.
Die Gesamtvergütung setzt sich bei einem großen Teil der Mitarbeiter aus einer erfolgsunabhängigen Grundvergütung, einer variablen Gehaltskomponente (Bonus oder Provision) und den sogenannten Benefits (Nebenleistungen) zusammen.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten ein Jahresfestgehalt, welches in zwölf gleichen Teilen monatlich nachträglich ausbezahlt wird (Grundvergütung). Die wesentlichen Parameter für die Bestimmung der erfolgsunabhängigen Vergütung sind die ausgeübte Funktion sowie der Aufgaben- und Verantwortungsumfang und damit einhergehende Entscheidungsbefugnisse.
Neben der Grundvergütung erhält ein Großteil der Mitarbeiter eine auf Jahresbasis bemessene variable Vergütung in Abhängigkeit von dem Unternehmenserfolg und/oder der persönlichen Zielerreichung. Der variable Anteil der Vergütung ist abhängig von der Funktion, der Hierarchieebene und dem persönlichen Grad der Zielerreichung und reicht von einem Verhältnis von Grundvergütung zu variabler Vergütung von rund 60:40 bis hin zu rund 95:5 (jeweils unterstellt eine 100%ige Zielerreichung). Die persönlichen Ziele leiten sich über die verschiedenen Funktionsebenen aus den übergeordneten Zielen des Unternehmens ab. In der persönlichen Zielsetzung ist demzufolge immer auch die Zielsetzung der Organisationseinheit des jeweiligen Mitarbeiters berücksichtigt. Die Mitarbeiter erhalten, soweit eine variable Gehaltszahlung für das laufende Geschäftsiahr zu erwarten ist, in der Regel im September eine Abschlagszahlung auf die zu erwartende variable Gehaltszahlung. Die endgültige Auszahlung erfolgt dann nach Ablauf des Geschäftsjahres, spätestens im Rahmen der Gehaltsauszahlung des dritten Monats nach Geschäftsiahresende
Abweichend hiervon wird die variable Vergütung (Provision) im Vertrieb monatlich (Privatkundengeschäft) bzw. quartalsweise (Firmenkundengeschäft) berechnet und nachschüssig ausbezahlt. Im Privatkundegeschäft kann das Verhältnis von Grundvergütung zu variabler Vergütung in Abhängigkeit des persönlichen Zielerreichungsgrades bis zu 1:2 erreichen. Diese Mitarbeitergruppe erbringt ihre Vertriebsleistung in einem sehr eng gesteckten Rahmen. Sie entscheidet nicht eigenständig über das Zustandekommen eines Vertrages, vielmehr wird diese Freigabe durch das Operative Kreditmanagement gegeben bzw. abgelehnt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Handeln des Vertriebsteams in Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie steht.
Neben Grundvergütung und variabler Vergütung können Mitarbeiter des Sixt Leasing-Konzerns folgende Nebenleistungen erhalten:
Nach Festlegung des Vorstands der Sixt SE, der bis zum Börsengang im Mai 2015 hundertprozentigen Muttergesellschaft und derzeit mit 41,9 % größten Anteilseignerin, hatten ausgewählte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zum Börsengang die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (Matching Stock Programm), das im Geschäftsbericht der Sixt SE dargestellt ist. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen noch zwei Tranchen aus (Ausübungen: 2020 und 2021).
Darüber hinaus hat die Hauptversammlung 2017 den Vorstand zur Etablierung eines Aktienoptionsprogramms (Aktienoptionsprogramm 2017) ermächtigt, unter dem bis zum 28. Juni 2020 bis zu maximal 500,000 Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft an ausgewählte Führungskräfte der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführungen verbundener Unternehmen ausgegeben werden können. Jedes Bezugsrecht berechtigt zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktie der Gesellschaft gegen Zahlung eines definierten Ausübungspreises und hat eine Laufzeit von sieben Jahren. Die Ausübung der Bezugsrechte ist zudem an die Erreichung bestimmter Erfolgsziele gebunden. Die Bezugsbedingungen können vorsehen, dass die Gesellschaft den Berechtigten zur Bedienung der Bezugsrechte wahlweise statt neuer Aktien aus bedingtem Kapital eigene Aktien oder eine Barzahlung gewähren kann. Bislang wurde von der Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten kein Gebrauch gemacht.
Die Ausgestaltung der Vergütung und der Vergütungssysteme orientiert sich an den Anforderungen des § 5 InstitutsVergV. Insbesondere geben die vorhandenen Strategien, das Geschäftsmodell, der organisatorische Aufbau und die Kompetenzregelungen in Kombination mit der vorhandenen Vergütungsstruktur keine Anreize zum Eingehen von unverhältnismäßig hohen Risiken und laufen nicht der Überwachungsfunktion der Kontrolleinheiten zuwider. Darüber hinaus besteht keine signifikante Abhängigkeit von einer variablen Vergütung. Für den Fall der Beendigung einer Tätigkeit sind einzelvertraglich keine Ansprüche auf Leistungen begründet, die selbst bei negativen individuellen Erfolgsbeiträgen der Höhe nach unverändert bleiben. Die Vergütungsstruktur läuft ferner nicht der Überwachungsfunktion der Kontrolleinheiten zuwider. Insbesondere wurde darauf geachtet, dass die Ausgestaltung der variablen Vergütungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kontrolleinheiten nicht mit den von ihnen kontrollierten Abteilungen und Organisationseinheiten gleichläuft und dadurch keine Interessenskonflikte entstehen.
Darüber hinaus werden die Anforderungen gemäß § 10 Instituts-VergV berücksichtigt. Ferner ist bei der Ausgestaltung der Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kontrolleinheiten sichergestellt, dass der Schwerpunkt auf der fixen Vergütung liegt (§ 9 Absatz 2 Instituts VergV).
Das Vergütungssystem für den Vorstand der Sixt Leasing SE wird durch den Aufsichtsrat festgelegt. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben sowie die Empfehlungen und Anregungen des DCGK berücksichtigt, denen im Wesentlichen gefolgt wird. Die Struktur des Vergütungssystems wird regelmäßig hinsichtlich der Angemessenheit überprüft. Dies soll gewährleisten, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und der Leistung des Vorstands steht.
Die Gesamtvergütung des Vorstands setzt sich aus einer fixen Grundvergütung und einer variablen Gehaltskomponente (Tantieme) zusammen, die vom Aufsichtsrat jeweils für ein abgelaufenes Geschäftsjahr auf Basis des erreichten EBT (Earnings
Before Taxes) in Euro gemäß IFRS Konzernjahresabschluss ermittelt und festgesetzt wird. Der Anspruch auf Tantieme entsteht durch Feststellung des testierten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr
Darüber hinaus ist die variable Vergütung an bestimmte Bedingungen für die einzelnen Mitglieder des Vorstands geknüpft. In einem Fall hängt die Auszahlung der variablen Vergütung von dem Bestand an Leasingverträgen (d.h. ohne Flottenmanagementverträge) im Vergleich zum Vorjahr ab. Im anderen Fall darf die Ausfallrate auf Kundenforderungen einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreiten.
Unmittelbar ausbezahlt wird ein Drittel des Anspruchs auf Tantieme. Die verbleibenden zwei Drittel werden zurückgestellt und zu ie gleichen Teilen in den beiden Folgeiahren ausbezahlt.
Daneben erhalten die Mitglieder des Vorstands, wie auch andere Führungskräfte des Sixt Leasing-Konzerns, Benefits wie Dienstwagen, Tankkarte, Mobiltelefon und Beiträge zur Unfallversicherung. Des Weiteren wurde für die Mitglieder des Vorstands eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Versorgungszusagen bestehen für die Mitglieder des Vorstands keine.
Darüber hinaus hat die Hauptversammlung 2017 den Aufsichtsrat zur Etablierung eines Aktienoptionsprogramms (Aktienoptionsprogramm 2017) ermächtigt, unter dem bis zum 28. Juni 2020 bis zu maximal 500.000 Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands ausgegeben werden können. Jedes Bezugsrecht berechtigt zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktie der Gesellschaft gegen Zahlung eines definierten Ausübungspreises und hat
eine Laufzeit von sieben Jahren. Die Ausübung der Bezugsrechte ist zudem an die Erreichung bestimmter Erfolgsziele gebunden. Die Bezugsbedingungen können vorsehen, dass die Gesellschaft den Berechtigten zur Bedienung der Bezugsrechte wahlweise statt neuer Aktien aus bedingtem Kapital eigene Aktien oder eine Barzahlung gewähren kann. Bislang wurde von der Ermächtigung zur Ausgabe von Bezugsrechten kein Gebrauch gemacht.
Die Bezüge des Aufsichtsrats sind in der Satzung der Sixt Leasing SE geregelt. Diese sieht ausschließlich einen erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteil und demnach keine erfolgsabhängigen variablen Vergütungsbestandteile vor. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten in jedem Geschäftsjahr eine feste Vergütung in Höhe von 40.000 Euro. Der Vorsitzende erhält 50.000 Euro. Wird das Amt als Mitglied und/oder Vorsitzender des Aufsichtsrats nicht für die gesamte Dauer eines Geschäftsjahres ausgeübt, wird die vorstehende Vergütung zeitanteilig entsprechend der tatsächlichen Dauer der Aufsichtsratszugehörigkeit bzw. der Ausübung des Amts als Vorsitzender gewährt. Die Vergütung ist jeweils nach Ablauf des Geschäftsjahres zur Zahlung fällig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten zudem Ersatz ihrer Auslagen sowie die auf ihre Vergütung und ihre Auslagen zu entrichtende Umsatzsteuer. Ferner ist für Mitglieder des Aufsichtsrats ebenfalls eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Es bestehen keine Versorgungszusagen für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Das gezeichnete Kapital der Sixt Leasing SE per 31. Dezember 2019 beträgt insgesamt 20.611.593,00 Euro und ist in 20.611.593 auf den Inhaber lautende Stammaktien eingeteilt. Bei den Aktien der Gesellschaft handelt es sich um nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am gezeichneten Kapital von 1,00 Euro je Aktie. Die Aktien sind voll eingezahlt. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des AktG, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG.
Jede Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft. Hiervon ausgenommen sind etwaige von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen
Nach der Satzung der Gesellschaft bestehen keine Beschränkungen des Stimmrechts. Auch die Übertragung von Aktien unterliegt nach der Satzung der Gesellschaft keinen Einschränkungen. Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern, die auf eine Beschränkung des Stimmrechts oder der Übertragung von Aktien abzielen, sind dem Vorstand nicht bekannt.
Die Sixt SE ist per 31. Dezember 2019 mit 8.644.638 stimmberechtigten Stammaktien am gezeichneten Kapital der Gesellschaft beteiligt. Diese gewähren 41,9% der Stimmen. Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen, die per 31. Dezember 2019 10% der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft nicht mitgeteilt worden und dem Vorstand auch nicht bekannt.
Per 31. Dezember 2019 sind keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, vorhanden.
Beteiligungen von Arbeitnehmern am Kapital der Gesellschaft, bei denen die Kontrollrechte der Arbeitnehmer nicht unmittelbar ausgeübt werden, sind der Gesellschaft nicht bekannt.
Die Sixt Leasing SE hat ein dualistisches Leitungs- und Aufsichtssystem, bestehend aus einem Leitungsorgan (Vorstand) und einem Aufsichtsorgan (Aufsichtsrat). Die gesetzlichen Vorschriften und Bedingungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in Artikel 39 Absatz 2 Satz 1 SE-Verordnung (SE-VO), Artikel 46 SE-VO, § 16 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), Artikel 9 Absatz 1 lit. c) (ii) SE-VO, §§ 84, 85 AktG und § 7 der Satzung niedergelegt.
Danach besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt dabei der Aufsichtsrat, der auch einen Vorsitzenden oder einen Sprecher sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Sprecher des Vorstands ernennen kann. Für die Bestellung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen in § 84 und § 85 AktG.
Eine Änderung der Satzung der Sixt Leasing SE beschließt die Hauptversammlung. Abweichend hiervon kann jedoch der Aufsichtsrat gemäß § 16 der Satzung der Gesellschaft Änderungen der Satzung beschließen, die nur deren Fassung betreffen. Satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen von Gesetzes wegen einer Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals (Artikel 59 Absatz 1 SE-VO, § 179 Absatz 2 Satz 1 AktG).
Gesetzlich ist jedoch die Möglichkeit eingeräumt, dass die Satzung eine geringere Mehrheit vorsieht, sofern mindestens die Hälfte des gezeichneten Kapitals vertreten ist. Diese Möglichkeit gilt allerdings nicht für die Änderung des Gegenstands des Unternehmens, die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union sowie für Fälle. für die eine höhere Kapitalmehrheit gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist (Artikel 59 Absatz 2 SE-VO, § 51 SEAG).
Von der Möglichkeit einer abweichenden Regelung der Mehrheitserfordernisse hat die Sixt Leasing SE durch eine bei börsennotierten Gesellschaften übliche Satzungsbestimmung Gebrauch gemacht. Gemäß § 20 Absatz 2 der Satzung werden Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder die Satzung etwas anderes bestimmen. Nach § 20 Absatz 3 der Satzung bedürfen Satzungsänderungen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine andere Mehrheit vorschreiben, der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, wenn mindestens die Hälfte des stimmberechtigten Grundkapitals vertreten ist.
Der Vorstand ist gemäß § 4 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. Mai 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 6.183.477,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Die näheren Einzelheiten, auch zur Ermächtigung des Vorstands, in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, ergeben sich aus der vorstehenden Satzungsbestimmung.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung durch Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juni 2016 um insgesamt bis zu 4,122,318,00 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Das Bedingte Kapital 2016 dient der Gewährung von Aktien an Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen sowie an Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus der vorstehenden Satzungsbestimmung.
Des Weiteren ist das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 4 Absatz 5 der Satzung durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2017 um insgesamt bis zu 1.000.000,00 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Das Bedingte Kapital 2017 dient der Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2017 und erfolgt nur so weit, wie gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2017 Bezugsrechte ausgegeben werden und die Inhaber der Bezugsrechte von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus der vorstehenden Satzungsbestimmung.
Der Vorstand ist durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 1. Juni 2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis einschließlich 31. Mai 2021 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu 200.000.000,00 Euro mit befristeter oder
unbefristeter Laufzeit zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 4.122.318 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Sixt Leasing SE mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 4.122.318.00 Euro nach näherer Maßgabe der Wandel- bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen sind gegen Barleistungen auszugeben.
Die Ausgabe kann auch durch ein in- oder ausländisches Unternehmen erfolgen, an dem die Sixt Leasing SE unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist. In diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, für die emittierende Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft die Garantie für die Rückzahlung der Schuldverschreibungen und für sonstige mit der Schuldverschreibung verbundene Zahlungsverpflichtungen zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern solcher Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Sixt Leasing SE zu gewähren.
Den Aktionären der Sixt Leasing SE steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu, jedoch ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen ganz oder teilweise auszuschließen, (i) um Spitzenbeträge auszunehmen, (ii) um, wie es erforderlich ist, Inhabern bzw. Gläubigern von Wandlungs- oder Optionsrechten und/oder Inhabern bzw. Gläubigern von mit Wandlungspflichten ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen, die zuvor von der Sixt Leasing SE oder einer Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft ausgegeben wurden oder werden, ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflichten zusteht, oder (iii) gegen die Zahlung von Barleistungen, sofern der Ausgabepreis den nach anerkannten finanzmathematischen Grundsätzen ermittelten theoretischen Marktwert der Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrecht bzw. Wandlungspflicht nicht wesentlich unterschreitet und auf die ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von insgesamt nicht mehr als 10% des Grundkapitals entfällt, weder zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 der Satzung.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 28. Juni 2020 nach näherer Maßgabe der Beschlussvorlage bis zu maximal 1.000.000
Bezugsrechte auf bis zu maximal 1.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien in einer oder mehreren Tranchen an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte unterhalb der Vorstandsebene sowie Mitglieder der Geschäftsführungen von abhängigen Unternehmen auszugeben. Soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, ist allein der Aufsichtsrat entsprechend ermächtigt
Das Gesamtvolumen der Bezugsrechte verteilt sich auf höchstens 500.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und höchstens 500.000 Bezugsrechte an ausgewählte Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Mitglieder der Geschäftsführungen abhängiger Unternehmen. Jedes Bezugsrecht berechtigt zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktie der Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises und hat eine Laufzeit von sieben Jahren. Die Gesellschaft kann den Berechtigten zur Bedienung der Bezugsrechte wahlweise statt neuer Aktien aus bedingtem Kapital eigene Aktien oder eine Barzahlung gewähren. Soweit es sich bei den Berechtigten um Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft handelt, hat hierüber allein deren Aufsichtsrat zu entscheiden.
Die Einzelheiten der Ermächtigung ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss vom 29. Juni 2017 und § 4 Abs. 5 der Satzung
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 8. April 2015 gemäß § 71 Absatz 1 Nummer 8 AktG ermächtigt, bis zum 7. April 2020 eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von insgesamt bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Erteilung der Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Auf die aufgrund der vorgenannten Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen.
Die Ermächtigung kann jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz oder teilweise, einmal oder mehrmals durch die Gesellschaft oder durch von ihr abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen ausgeübt werden, oder auch durch Dritte, die für Rechnung der Gesellschaft oder für Rechnung von ihr abhängiger oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehender Unternehmen handeln. Der Erwerb kann nach Wahl der Gesellschaft über die Börse, mittels eines an alle Aktionäre
gerichteten öffentlichen Kaufangebots, mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsofferten und/oder unter Einsatz von Derivaten erfolgen. Ein Erwerb zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ist ausgeschlossen.
Der Vorstand wird ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats (i) eigene Aktien gegen Barzahlung in anderer Weise als über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Angebot zu veräußern, sofern der Verkaufspreis je Aktie den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet, wobei der anteilige Betrag am Grundkapital der Aktien, die aufgrund dieser Ermächtigung veräußert werden, insgesamt 10% des Grundkapitals weder im Zeitpunkt der Erteilung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung übersteigen darf, (ii) eigene Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Angebot zu veräußern, insbesondere beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmenszusammenschlüssen sowie beim Erwerb von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich von Rechten und Forderungen, (iii) eigene Aktien zur Bedienung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. pflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Wandelgenussrechten zu verwenden und/oder (iv) eigene Aktien unter anderem Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder Mitgliedern von Geschäftsführungen von ihr abhängigen Gesellschaften oder Mitarbeitern des Sixt Leasing-Konzerns als Bestandteil der Vergütung oder im Rahmen von Management- oder Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen zum Erwerb anzubieten.
Die Einzelheiten der Ermächtigung ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss vom 8. April 2015.
2019 befanden sich keine eigenen Aktien im Besitz der Gesellschaft.
Der zwischen der Sixt Leasing SE (Lizenznehmerin) und der Sixt SE (Lizenzgeberin) geschlossene Markenlizenzvertrag räumt der Sixt SE ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund ein, unter anderem wenn sich die Geschäftsausrichtung des Sixt Leasing-Konzerns wesentlich nachteilig verändert oder ein Kontrollwechsel stattfindet. Laut Vertrag ist ein Kontrollwechsel
gegeben, wenn eine Drittpartei direkt oder indirekt mehr als 25% der Aktien an der Sixt Leasing SE erwirbt oder ein Wettbewerber des Sixt-Konzerns oder eine gemäß § 15 Aktiengesetz (AktG) mit einem Wettbewerber der Sixt SE verbundene Person mehr als 10 % der Aktien an der Sixt Leasing SE erwirbt.
Im Rahmen des am 21. Februar 2020 vereinbarten Verkaufs der Beteiligung der Sixt SE an der Sixt Leasing SE an die Hyundai Capital Bank Europe GmbH haben sich die Sixt Leasing SE und die Sixt SE auf eine Vereinbarung zur weiteren Nutzung der bestehenden Markenrechte für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt des Vollzugs der Transaktion (Closing) geeinigt.
Bei einem Kontrollwechselereignis, auch infolge eines Übernahmeangebots, sind die jeweiligen Gläubiger der von der Sixt Leasina SE begebenen Anleihen 2017/2021 $(ISIN)$ DE000A2DADR6) und 2018/2022 (ISIN: DE000A2LQKV2), jeweils im Nennbetrag von 250,0 Mio. Euro, berechtigt, von der Emittentin den vollständigen oder teilweisen Rückkauf der von ihnen gehaltenen Schuldverschreibungen zu verlangen. Ein "Kontrollwechselereignis" tritt nach den Anleihebedingungen dann ein, wenn ein Kontrollwechsel eintritt und es innerhalb des Kontrollwechselzeitraums (120 Tage ab Ankündigung bzw. Eintritt des Kontrollwechsels) zu einer Absenkung des Ratings kommt.
Für diese Zwecke gilt eine "Absenkung des Ratings" als eingetreten, (i) wenn innerhalb des Kontrollwechselzeitraums, das vorher für die Schuldverschreibungen vergebene Rating einer Rating-Agentur (falls nur ein Rating besteht) oder die Ratings von mindestens zwei Rating-Agenturen (falls zwei oder mehr Ratings bestehen) (x) zurückgezogen oder (y) von einem Investment Grade Rating (BBB- von S&P oder Fitch oder Baa3 von Moody's oder jeweils gleichwertig, oder besser, ein "Investment Grade Rating") in ein Nicht-Investment Grade Rating (BB+ von S&P oder Fitch oder Ba1 von Moody's oder jeweils gleichwertig, oder schlechter, ein "Nicht-Investment Grade Rating") herabgestuft und nicht während des Kontrollwechselzeitraums wieder auf ein Investment Grade Rating heraufgestuft wird bzw. werden oder (z) von einem Nicht-Investment Grade Rating für die Schuldverschreibungen um eine oder mehrere Stufen herabgestuft wird bzw. werden (zur Klarstellung: Ba1 zu Ba2 bzw. BB+ zu BB stellt eine Stufe dar) und nicht während des Kontrollwechselzeitraums auf ein Investment Grade Rating heraufgestuft wird: oder (ii) wenn zum Zeitpunkt des Kontrollwechsels kein Rating für die Schuldverschreibungen vergeben ist und keine Rating-Agentur innerhalb des Kontrollwechselzeitraums ein Investment Grade Rating für die Schuldverschreibungen vergibt. "Rating-Agentur" bezeichnet S&P Global Ratings, Moody's Investors Services Limited oder Fitch Ratings Ltd. oder eine ihrer jeweiligen Nachfolgegesellschaften.
Ein "Kontrollwechsel" bezeichnet den Fall, dass eine Person oder Personen, die im Sinne von § 34 Absatz 2 WpHG abgestimmt handeln, nach dem Ausgabetag Kontrolle über die Emittentin erwirbt oder erwerben. "Kontrolle" bezeichnet ein direktes oder indirektes rechtliches oder wirtschaftliches Eigentum (jeweils im Sinne des § 34 WpHG) von Stammaktien, die zusammen mehr als 50 Prozent der Stimmrechte der Emittentin gewähren
"Person" im Sinne der Anleihebedingungen bezeichnet jede natürliche Person, Gesellschaft, Vereinigung, Firma, Partnerschaft, Joint Venture, Unternehmung, Zusammenschluss, Organisation, Fonds, Staat oder staatliche Einheit, unabhängig davon, ob es sich um eine selbständige juristische Person handelt oder nicht, aber unter Ausschluss von (i) Herrn Erich Sixt, (ii) seinen Verwandten in gerader Linie, (iii) seiner Ehegattin oder Ehegatten/innen seiner Verwandten gerader Linie, (iv) einer Sixt-Familienstiftung und/oder (v) einer/eines von den unter (i) bis (iv) genannten Personen im Sinne der §§ 15 bis 18 Aktiengesetz beherrschten Gesellschaft, Vereinigung, Firma, Partnerschaft, Joint Venture, Unternehmung, Organisation, Fonds oder sonstigen Zusammenschlusses, unabhängig davon, ob es sich um eine selbständige juristische Person handelt oder nicht. Zur weiteren Erläuterung wird auf die Anleihebedingungen verwiesen.
Bei dem vorbeschrieben Berechtigung der Anleihegläubiger handelt es sich um ein Gläubigerrecht, das am Kapitalmarkt oder auch im Kreditgeschäft üblich ist.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, existieren nicht.
In seinem Anfang Januar veröffentlichten "World Economic Outlook" ging der Internationale Währungsfonds (IWF) für 2020 von einem Wachstum der Weltwirtschaft um 3,3% aus, was einer Zunahme von 0.4 Prozentpunkten im Vergleich zum Voriahr entspricht. Für den Euroraum prognostizierte der IWF einen leichten Anstieg des Wirtschaftswachstums im Jahr 2020 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,3% (2019: 1,2%).
Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) im Januar und Februar 2020 in verschiedenen Teilen der Welt und insbesondere in China senkte der IWF im Februar seine Prognose für das globale Wirtschaftswachstum um 0,1 Prozentpunkte. Dabei geht der IWF davon aus, dass die chinesische Wirtschaft ab dem zweiten Quartal 2020 wieder zur Normalität zurückkehrt. Sollte jedoch die Ausbreitung des Coronavirus und die Beeinträchtigung der Wirtschaft länger andauern, könnte dies den konjunkturellen Ausblick für das Jahr 2020 weiter eintrüben. Ende März teilte der IWF mit, man erwarte eine Rezession, die "mindestens so schlimm" sei wie während der globalen Finanzkrise.
Das Institut für Weltwirtschaft (IfW) rechnete in seinem Mitte März veröffentlichten Bericht zur Weltkoniunktur mit einem Rückgang des globalen Wachstums von 3,0 auf 2,0%. Dabei seien expansive wirtschaftspolitische Maßnahmen und optimistische Annahmen über den weiteren Verlauf der Coronavirus-Epidemie, bei denen mit einer wieder anziehenden Konjunktur im zweiten Halbjahr zu rechnen sei, bereits eingepreist. Im Dezember 2020 hatte das IfW noch mit einem Wachstum von 3,1 % gerechnet.
Für den Euroraum erwartet das IfW einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 1%. Zugleich betonte das IfW, es herrsche eine große Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Epidemie und über die konjunkturellen Folgewirkungen. So deuteten Stimmungsindikatoren, die bis in den Februar hinein vorlägen, zwar auf eine vermeintlich bevorstehende leichte Belebung der zuvor mäßigen konjunkturellen Dynamik hin. Allerdings seien die Indikatoren bereits vor dem weiträumigen Ausbruch des Coronavirus in Europa erhoben worden. Daher könnten sie die Wirkung der Epidemie und der eindämmenden Maßnahmen nicht abbilden. Insgesamt hält das IfW eine Rezession im Euroraum jedoch für "unvermeidbar".
Für Deutschland erwartete das IfW in seiner Mitte März veröffentlichte Frühjahrprognose einen Rückgang des BIP von 0,1%. Eine Woche später wurde diese Aussage aufgrund "deutlich schlechterer" Aussichten revidiert. Laut der neuen Prognose des IfW fällt das BIP im Jahr 2020 um 4,5%, sofern die derzeitige Stresssituation bis Ende April andauert und sich ab Mai allmählich entspannt. Falls die Erholung erst im August einsetze, erwarte man einen Rückgang des BJP um 8.7%. In beiden Szenarien rechnet das IfW im März mit einem Rückgang des BIP im Vergleich zum Vormonat um fast 18%. Dieses niedrige Niveau werde voraussichtlich auch im April noch weitgehend Bestand haben, so das IfW. Für die weitere Entwicklung unterscheiden die Forscher ein V- und ein U-Szenario: Im V-Szenario lassen die dämpfenden Maßnahmen ab Mai allmählich nach, und die Corona-bedingten Produktionsausfälle klingen binnen sechs Monaten ab. Demgegenüber sieht das U-Szenario vor, dass die Erholung erst im August einsetzt und die Produktion in den verschiedenen Branchen erst zu Beginn des kommenden Jahres auf das Niveau vor dem Ausbruch des Coronavirus zurückkehrt. Aufgrund der weltweiten Belastung der Konjunktur gehen beide Szenarien von keinen nennenswerten Nachholeffekten im weiteren Jahresverlauf aus, auch wenn dafür laut IfW freie Kapazitäten - vor allem in der Industrie - verfügbar wären.
Insgesamt stellt die Entwicklung im Jahr 2020 aus Sicht des IfW eine "krasse Ausnahmesituation" dar. Demnach seien die Produktionseinbußen der Reflex auf einen "massiven exogenen Schock", für den es in der jüngeren Wirtschaftsgeschichte keine Vergleichsmuster gebe. Der Einbruch der Börsenkurse und das Zurückfahren von Produktionsprozessen erfolge "viel rasanter" als während der Rezession in den Jahren 2008 und 2009. Allerdings bestünden auch "gute" Chancen auf eine schnellere Erholung
Internationaler Währungsfonds (IWF), World Economic Outlook Update, January 2020; Internationaler Währungsfonds (IWF), Pressemitteilung Nr. 20/61, 22.2.2020; Internationaler Währungsfonds (IWF), Pressemitteilung Nr. 20/98, 23.3.2020; Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kieler Konjunkturberichte: Weltkonjunktur im Frühjahr 2020 und Konjunktur im Euroraum im Frühjahr 2020, beide 12.3.2020; Institut für Weltwirtschaft (IfW), Medieninformation: Update Konjunkturbericht, 19.3.2020.
Für 2020 rechnet die deutsche Leasingbranche mit einem stabilen Neugeschäft. Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) erwartet aufgrund der konjunkturellen Aussichten und der sich weiter eintrübenden Investitionsstimmung keine größeren Wachstumsraten. Der Sachverständigenrat prognostiziert eine Steigerung der Ausrüstungsinvestitionen um 0,8% (2019: 1,6%). Eine Überprüfung der Prognosen des BDL und des Sachverständigenrats in Bezug auf mögliche Auswirkungen der weltweiten Ausbreitung des Coronavirus ist uns aktuell nicht bekannt.
Der Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA) rechnet für 2020 mit einem leichten Rückgang des weltweiten Pkw-Marktes um 3% auf 78,2 Mio. verkaufte Einheiten. Der europäische Markt soll dabei um 3% auf 15,4 Mio. zurückgehen, unter anderem aufgrund der CO2-Regulierung. Für Deutschland erwartet der VDA einen Rückgang um 4% auf 3,43 Mio. Neuzulassungen, wobei diese Prognose mit großen Unsicherheiten behaftet sei. Ein wesentlicher Unsicherheitsfaktor ist für den VDA auch die Ausbreitung des Coronavirus, der sich zunehmend international und spürbar auf die Prozesse und die Wertschöpfung in zahlreichen Betrieben entlang der Lieferkette auswirke. So brachen im Februar die Pkw-Absatzzahlen in China infolge der Pandemie deutlich ein. In den kommenden Monaten sei mit dieser Entwicklung auch in anderen Ländern zu rechnen, so der VDA.
Anbieter von Fuhrparkmanagement-Dienstleistungen könnten nach Einschätzung von Sixt Leasing auch unter angespannten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine gute Nachfrage verzeichnen, da Unternehmen insbesondere in diesen Situationen darauf angewiesen sind, ihren internen Aufwand und ihre Gesamtbetriebskosten des Fuhrparks zu senken. Durch das Outsourcing des Flottenmanagements profitieren sie von der Expertise der Dienstleister in Einkauf und Fahrzeugvermarktung sowie deren Wartungs- und Reparaturnetzwerken, während sie Personalressourcen schonen und sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL), Pressemitteilung, 4.12.2019; Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Jahresgutachten 2019/20, Dezember 2019; Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA), Pressemitteilung, 4.12.2019. Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA). Pressemitteilung. 27.2.2020:
Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA), Pressemitteilung, 18.3.2020.
Der Sixt Leasing-Konzern beabsichtigt, seine führende Position im Online-Direktvertrieb von Neuwagen sowie als Spezialist im Management und Full-Service-Leasing von Firmenflotten weiter auszubauen.
Die im Rahmen des Strategieprogramms "DRIVE>2021" gestarteten Maßnahmen sollen 2020 fortgeführt werden. "DRIVE" steht für Digitalisierung, Risikosteuerung, Internationalisierung sowie Vertrags- und Ergebniswachstum. Ziel des Programms ist es, das Tempo der Digitalisierung zu erhöhen, das Rendite-Risiko-Profil zu verbessern, die Internationalisierung weiter voranzutreiben sowie den Vertragsbestand und das Ergebnis in den nächsten Jahren zu steigern.
Im Jahr 2020 möchte das Unternehmen weitere Weichen für künftig starkes und profitables Wachstum insbesondere in den Geschäftsfeldern Online Retail und Flottenmanagement stellen. Der Fokus wird insbesondere darauf liegen, die Digitalisierung des Geschäftsmodells und die Ausrichtung der Organisation auf zukünftiges nationales und internationales Wachstum voranzutreiben.
Darüber hinaus sollen sich Maßnahmen zur Prozess- und Kostenoptimierung positiv auf die Produktivität und Ergebnisentwicklung des Konzerns auswirken. Ziel ist es, die internen Abläufe durch die weitere Digitalisierung und Automatisierung der Geschäftsprozesse noch effizienter zu gestalten. Außerdem ist geplant, die Kostenstruktur zu optimieren, indem Synergien zwischen den Geschäftsfeldern noch besser genutzt werden.
Der Online Retail-Markt in Deutschland bietet dem Unternehmen ein attraktives Wachstumspotenzial. Sixt Leasing erwartet, dass Fahrzeuge künftig zunehmend über Online-Kanäle bezogen werden. Laut einer Studie der MHP Management- und IT-Beratung GmbH wären bereits rund zwei Drittel der potenziellen Fahrzeugkäufer in Deutschland bereit, ein Auto online zu erwerben.
Als einer der führenden Anbieter im Online-Direktvertrieb von Neuwagen ist Sixt Leasing gut positioniert, um den in Deutschland noch jungen Online-Leasingmarkt für Privat- und Gewerbekunden zu erobern. Weitere Marktanteile sollen insbesondere durch geeignete Marketingaktivitäten sowie über Kampagnen und Kooperationen gewonnen werden. Um weitere Vertriebskanäle zu erschließen, prüft das Unternehmen zudem fortlaufend die Möglichkeit von Akquisitionen.
Das Unternehmen arbeitet laufend daran, das Produkt- und Serviceangebot des Geschäftsfelds weiterzuentwickeln, um neue Kundengruppen anzusprechen und zusätzliches Wachstum zu generieren. Insbesondere die Einführung eines "Neuwagen
Abo" sowie von Leasingangeboten für Gebrauchtfahrzeuge soll ab dem Jahr 2020 das Vertragswachstum unterstützen. Darüber hinaus liegt der Fokus auf der Ausweitung des Serviceangebots durch die Entkopplung von Leasingvertrag und Serviceprodukten. Sowohl vom digitalen Nachverkauf als auch vom Vertrieb von Serviceprodukten an Kunden ohne Fahrzeugvertrag mit Sixt Leasing erwartet sich das Unternehmen einen zusätzlichen Schub für Vertragsbestand, Umsatz und Ergebnis.
Neben der Ausweitung des Produkt- und Serviceangebots legt Sixt Leasing großen Wert auf die Weiterentwicklung der IT-Systeme und die Optimierung der Kundenprozesse. Es ist das Ziel, das Kundenerlebnis fortlaufend zu verbessern, indem die Webseiten sowie die Bestell-, Auslieferungs- und Rücknahmeprozesse noch stärker auf Benutzerfreundlichkeit ausgerichtet werden. Dies soll sich positiv auf die Kundenzufriedenheit auswirken und dadurch den Abschluss von Neu- und Folgeverträgen befördern.
Aufgrund der dargestellten Wachstumsperspektiven und der fortschreitenden Digitalisierung wird das Geschäftsfeld Online Retail nach wie vor als größter Wachstumstreiber des Konzerns qesehen.
Quelle: MHP Management- und IT-Beratung GmbH, Online Car Sales 2018.
Im Geschäftsfeld Flottenleasing agiert Sixt Leasing in einem wettbewerbsintensiven Markt, der in Deutschland vor allem von den großen herstellerabhängigen Leasinggesellschaften dominiert wird. Daher konzentriert sich Sixt Leasing im Großkundensegment insbesondere darauf, die langjährigen Kundenbeziehungen zu stärken und die Bestandskunden durch individuelle Lösungen und eine anhaltend hohe Servicegualität zu überzeugen.
Aufgrund des starken Preiswettbewerbs im Segment mit großen und mittelgroßen Firmenkunden beabsichtigt Sixt Leasing, das Geschäft mit kleineren Firmenkunden (20 bis 100 Fahrzeuge) weiter auszubauen. Dieses Segment wird durch lokale Vertriebsspezialisten angesprochen und betreut. Dadurch sollen interessante Margenpotenziale erschlossen und das Firmenkundenportfolio weiter diversifiziert werden.
Vor diesem Hintergrund erwartet der Vorstand, dass der Anteil an Kunden mit kleineren Flotten innerhalb des Vertragsbestands des Geschäftsfelds zunehmen wird.
Im Geschäftsbereich Flottenmanagement will der Sixt Leasing-Konzern weiterhin den Trend zum Outsourcing des Fuhrparkmanagements von größeren Unternehmen nutzen, um neue Kunden zu gewinnen. Dabei soll in den kommenden Jahren auch das Geschäft im europäischen Ausland, insbesondere über bestehende Kundenbeziehungen und die Stärkung des Vertriebs in den Auslandsgesellschaften, ausgebaut werden. Eine wichtige Rolle kommt dabei dem Sixt Global Reporting Tool zu, das eine Steuerung des weltweiten Fuhrparks ermöglicht, indem relevante Daten der betriebenen Fahrzeuge transparent zusammengeführt und auf diese Weise Einsparpotenziale für die Kunden aufgezeigt werden können.
Darüber hinaus wird Sixt Mobility Consulting weiter auf intelligente IT-Lösungen setzen und kontinuierlich in die Weiterentwicklung der digitalen Infrastruktur und die Digitalisierung des Geschäftsmodells investieren. Ziel ist es, durch digitale Lösungen das Serviceniveau für die Unternehmenskunden und das Nutzererlebnis für Dienstwagenfahrer weiter zu verbessern. Die im zweiten Halbjahr 2019 mit einigen Testkunden eingeführte Self-Service App für Dienstwagenfahrer, "The Companion", soll im Geschäftsjahr 2020 auf weitere Kunden und Nutzer ausgeweitet werden. Durch eine stärkere Verbreitung der App könnte der Personalaufwand in der Nutzerbetreuung reduziert und in andere Tätigkeiten wie Beratungsleistungen verlagert werden. Das Unternehmen erwartet sich davon positive Auswirkungen auf Produktivität und Kundenzufriedenheit.
Langfristig soll sich der Geschäftsbereich Flottenmanagement zu einem Komplettanbieter von Unternehmensmobilität weiterentwickeln. Denn die Mobilitätsbedürfnisse von Arbeitnehmern haben sich insbesondere in Großstädten zuletzt deutlich gewandelt. Wenngleich der Dienstwagen voraussichtlich ein zentraler Bestandteil der Unternehmensmobilität bleiben wird, steigt die Nachfrage von Mitarbeitern nach flexiblen und individuellen Mobilitätsangeboten unter Einbindung aller Verkehrsmittel. Sixt Mobility Consulting bereitet sich daher darauf vor, die gesamte Bandbreite der Unternehmensmobilität über alle Zulieferer und Anbieter zu managen: von klassischen Dienstwagen über Geschäftsfahrräder und Corporate Carsharing-Systeme bis hin zu Mobilitätsbudgets
Für das laufende Geschäftsjahr 2020 erwartet der Vorstand einen leichten Anstieg des Konzernvertragsbestands im Vergleich zum Vorjahr (2019: 136.200 Verträge) und einen operativen Konzernumsatz in etwa auf Vorjahresniveau (2019: 468,2 Mio. Euro). In Bezug auf das EBT rechnet der Vorstand mit einem Wert sehr deutlich unter Vorjahresniveau (2019: 29,3 Mio. Euro).
Grund für die zurückhaltende Prognose für das Gesamtjahr 2020 ist neben der bisherigen operativen Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2020 vor allem die aktuelle nationale und internationale Entwicklung der COVID-19 Situation, wie im Risikobericht beschrieben. Die Gesellschaft geht insoweit von einer zumindest temporären Verschlechterung des Markt- und Geschäftsumfeldes aus und erwartet eine Erholung der Geschäftsentwicklung im zweiten Halbjahr.
Diese Einschätzung geht davon aus, dass die aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Wirkung zeigen werden, die derzeit von den Regierungen zu erarbeitenden Exit-Strategien aus dem Krisenmodus erfolgreich sein werden und die Wirtschaft ab der zweiten Jahreshälfte wieder in Schwung kommt. Des Weiteren geht die Gesellschaft davon aus, dass die aktuell von den Regierungen beschlossenen bzw. noch zu beschließenden umfangreichen finanziellen Unterstützungsmaßnahmen die ökonomisch negativen Auswirkungen für die Volkswirtschaften abfedern werden.
Darüber hinaus wird das Konzernergebnis im Geschäftsjahr 2020 durch vollzugsunabhängige Kosten der Gesellschaft in Höhe eines niedrigen einstelligen Millioneneurobetrags im Zusammenhang mit dem angekündigten Übernahmeangebot der Hyundai Capital Bank Europe GmbH (HCBE) belastet, die zu einem signifikanten Teil bereits im Q1 2020 anfallen werden.
Nach Einschätzung des Vorstands ist daher auch für das erste Quartal 2020 ein sehr deutlicher Rückgang des EBT gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum zu erwarten (Q1 2019: 7,0 Mio. Euro). Diese Einschätzung berücksichtigt den internen Buchungsstand einschließlich Februar 2020 und die voraussichtliche Entwicklung im laufenden März.
Bei einem erfolgreichen Vollzug der HCBE-Transaktion, der für das zweite Halbiahr 2020 erwartet wird, ist zudem mit weiteren einmaligen Kosten der Gesellschaft (z.B. Aufwendungen für die IT, Beratungskosten und Boni) in Höhe eines hohen einstelligen Millioneneurobetrags im Jahr 2020 zu rechnen.
Aufgrund der vorstehenden Unsicherheiten kann der Vorstand gegenwärtig keine verlässliche genauere Einschätzung zur mittelfristigen Geschäftsentwicklung abgeben. Der Vorstand hat daher seinen am 13. März 2019 veröffentlichten Mittelfristausblick zurückgezogen und sieht unter den gegenwärtigen Umständen bis auf Weiteres davon ab, eine neue Mittelfristprognose abzugeben.
Als europaweit agierendes Unternehmen ist der Sixt Leasing-Konzern einer Vielzahl unterschiedlicher Risiken ausgesetzt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben können.
Der Sixt Leasing-Konzern ist in den beiden Geschäftsbereichen Leasing und Flottenmanagement tätig, die den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit jeweils in Deutschland haben. Jedoch können im Zuge der internationalen Expansion des Sixt Leasing-Konzerns die geschäftlichen Aktivitäten im europäischen Ausland eine zunehmende Bedeutung erlangen.
Beide Geschäftsbereiche sind zu einem hohen Grad von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Europa und speziell in Deutschland abhängig, da dadurch die Investitionsneigung und die Ausgabenbereitschaft der Kunden und damit die Nachfrage nach Leasing- und Flottenmanagementdienstleistungen wesentlich beeinflusst werden.
In konjunkturellen Schwächephasen kann die Nachfrage nach Leasing- und Flottenmanagementdienstleistungen durch Sparmaßnahmen bei Unternehmen und Privathaushalten rückläufig sein. Zudem ist in diesen Phasen generell mit höheren Ausfallrisiken (z.B. Branchenrisiken und Adressenausfallrisiken) zu rechnen. Eine Abschwächung der Gesamtkonjunktur kann somit negative Folgen für die Nachfrage und die Rentabilität von Leasing- und Flottenmanagement-Produkten haben.
Auch das Aufkommen alternativer Mobilitätslösungen durch etablierte Automobilhersteller und der Trend zur Abkehr von Verbrennungsmotoren sowie neue Mobilitätsanbieter könnten die Nachfrage nach klassischen Leasing- und Flottenmanagementdienstleistungen negativ beeinflussen.
Um diesen sich teils rasch wandelnden Marktgegebenheiten und Kundenanforderungen im Hinblick auf den Anspruch der Innovationsführerschaft Rechnung zu tragen und weitere Marktanteile zu gewinnen, entwickelt der Sixt Leasing-Konzern neue Produktideen und Geschäftsmodelle, deren Markteinführung und -durchdringung hohe Vorlaufkosten verursachen kann.
Trotz entsprechender Marktanalysen und Planungen ist nicht gewährleistet, dass die Produkte in der angebotenen Form die erwartete Akzeptanz und Nachfrage erfahren werden. Dies kann sich gegebenenfalls negativ auf die Ertragslage des Konzerns auswirken.
Die Geschäftsentwicklung des Sixt Leasing-Konzerns kann darüber hinaus von nicht vorhersehbaren externen Einflüssen, wie etwa Natur- und Umweltkatastrophen, Terroranschlägen oder Epidemien bzw. Pandemien, beeinträchtigt werden. Solche Ereignisse könnten negative Auswirkungen sowohl direkt auf den Betrieb als auch auf die allgemeine Nachfrage und die Liefersituation haben. In der Folge dieser externen Ereignissen kann es zu Ausfällen von Kunden im Bestandsportfolio, von Händlern/ Herstellern bei Rückkaufvereinbarungen und von Servicedienstleistern kommen.
Das Geschäft des Sixt Leasing-Konzerns unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen und Regularien, unter denen der Konzern tätig ist. Es besteht das Risiko, dass es Sixt Leasing versäumt, alle gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen zu erfüllen oder rechtzeitig auf Änderungen des gesetzlichen oder regulatorischen Umfelds zu reagieren.
In beiden Geschäftsbereichen liegt ein Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit auf dem Firmenkundengeschäft. Die Entwicklung der Geschäftsbereiche ist somit unter anderem vom Investitionsverhalten der Unternehmen abhängig. Dieses Investitionsverhalten kann - abgesehen von allgemeinen konjunkturellen Einflüssen - im Speziellen durch die wirtschaftlichen, bilanzrechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere für das gewerbliche Fahrzeugleasing beeinflusst werden. Unternehmen benötigen größtmögliche Planungssicherheit für ihre Investitionsentscheidungen. Höhere steuerliche Belastungen von Leasinggeschäften und Dienstwagen oder auch die Möglichkeit nachteiliger Änderungen internationaler Bilanzierungsvorschriften von Leasingverträgen für Leasingnehmer können die Attraktivität von auf Leasing basierten Fahrzeugflottenlösungen verringern.
Der neue Leasingstandard IFRS 16 des International Accounting Boards (IASB) ist für Geschäftsjahr 2019 erstmalig
anzuwenden. Durch IFRS 16 müssen Leasingnehmer mit wenigen Ausnahmen auch Operate Leases mit einem Nutzungsrecht und einer Leasingverbindlichkeit bilanzieren. Die Unterscheidung zwischen Finance Leases und Operate Leases entfällt damit im Wesentlichen für den Leasingnehmer. Diese Änderungen haben zur Folge, dass Unternehmen durch Operate Leases nicht mehr in dem Maße wie bisher ihre Bilanz entlasten können. Ein spürbares Ausweichen auf alternative Finanzierungen des Fuhrparks durch nach internationalen Standards bilanzierende Firmenkunden konnte bisher nicht festgestellt werden. Sixt Leasing ist überzeugt, dass insbesondere die mit dem Leasing verbundenen Serviceleistungen weiterhin die Nachfrage nach Full-Service-Leasingprodukten begründen. Darüber hinaus können sowohl Privat- als auch Firmenkunden durch Kilometerleasing eine Absicherung des Restwerts erreichen.
Der Leasingmarkt in Deutschland wird unverändert von verschiedenen hersteller- oder bankenabhängigen Leasinggesellschaften dominiert. Diese verfügen einerseits aufgrund ihrer Nähe zu den Herstellern über gute Einkaufskonditionen und Verwertungsmöglichkeiten und andererseits als bankenzugehörige Anbieter über gute Refinanzierungsbedingungen. Aus diesem Grund herrscht im Markt für Automobilleasing ein starker Preisund Konditionenwettbewerb, der sich negativ auf die erzielbaren Margen und damit auf die Umsatz- und Ertragslage des Sixt Leasing-Konzerns auswirken kann.
Der Sixt Leasing-Konzern fokussiert sein Angebot im Geschäftsfeld Flottenleasing auf das Full-Service-Leasing, das neben dem herkömmlichen Finanzierungsleasing eine Vielzahl von ergänzenden Dienstleistungen vornehmlich für Geschäftskunden beinhaltet. Durch die konsequente Ausrichtung als Full-Service-Leasinganbieter möchte der Sixt Leasing-Konzern die Abhängigkeit des Geschäftserfolgs von dem unter Preisdruck stehenden reinen Finanzierungsleasing reduzieren. Zudem bietet die kontinuierliche Entwicklung neuer, zumeist internetbasierter Produkte die Chance, sich vom Wettbewerb zu differenzieren. Daneben bietet der Sixt Leasing-Konzern im Geschäftsfeld Online Retail über seine Webseiten sixt-neuwagen.de und autohaus24.de attraktive Fahrzeugleasinglösungen für Privatund Gewerbekunden an. Im Geschäftsbereich Flottenmanagement profitiert das Unternehmen von seiner langjährigen Erfahrung bei der Steuerung von Fahrzeugflotten und von seiner Position als großer Flottenbetreiber.
Neben dem Flottenkundengeschäft gewinnt das Geschäftsfeld Online Retail mit Privat- und Gewerbekunden zunehmend an Bedeutung und soll auch zukünftig weiter ausgebaut werden.
Die damit verbundene Diversifikation des Kundenportfolios soll dazu beitragen. Risikokonzentrationen entgegenzuwirken, die sich unter anderem aus den wirtschaftlichen, bilanzrechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für das gewerbliche Fahrzeugleasing im Flottenkundengeschäft ergeben könnten.
Sixt Leasing bezieht die Fahrzeuge, die an Firmen-, Gewerbeund Privatkunden verleast werden, von Automobilherstellern und -händlern. Dadurch ist das Unternehmen von der ausreichenden Versorgung mit beliebten Fahrzeugmodellen, deren Einkauf zu wettbewerbsfähigen Konditionen sowie einem attraktiven und qualitativ hochwertigen Produktangebot abhängig. Eine derartige Abhängigkeit besteht ebenso von Drittdienstleistern, bei denen beispielsweise Reifen, Versicherungen und Serviceleistungen wie Reparaturarbeiten bezogen werden. Um dieses Risiko zu begrenzen, verhandelt Sixt Leasing längerfristige Rahmenverträge und Rabattvereinbarungen mit den entsprechenden Lieferanten.
Das Risikomanagement unterstützt die Geschäftsleitung des Sixt Leasing-Konzerns bei der Umsetzung der Geschäfts- und Risikostrategie und überwacht alle relevanten Risiken im In- und Ausland
Die in der Sixt Leasing SE etablierten Risikobewertungs- und -steuerungssysteme sowie die Organisation des Kreditrisikomanagements orientieren sich an den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgestellten Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten (MaRisk).
Die Sixt Leasing SE hat im Berichtszeitraum die aus den MaRisk geforderten Maßnahmen zur Angemessenheit des Risikomanagements sowie die geforderten Maßnahmen zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation unter Berücksichtigung der Komplexität und des Umfangs der von der Gesellschaft eingegangenen Risiken berücksichtigt.
Risiken geht die Sixt Leasing SE nur dann ein, wenn sie kalkulierbar sind und mit den in der Unternehmens- bzw. Konzernstrategie verankerten Zielen im Einklang stehen.
Auf Basis der durch die Geschäftsleitung festgelegten Risikostrategie sind die Identifikation, die systematische Erfassung und Analyse, die Beurteilung und Priorisierung sowie die Ana-Iyse der Einflüsse und Auswirkungen der Risiken auf das Unternehmen wesentliche Bestandteile des Risikomanagementsystems. Hieraus abgeleitet können Maßnahmen zur Vermeidung, Reduzierung oder Verlagerung von Risiken initiiert werden.
Grundlage für die Risikosteuerung ist die Risikotragfähigkeitsrechnung, die im Rahmen der Risikoberichterstattung quartalsweise erstellt wird und alle wesentlichen Risiken enthält. Die Sixt Leasing SE verfügt unter Berücksichtigung der von ihr an die Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG und weitere Gesellschaften des Sixt-Konzerns ausgelagerten Prozesse über ein Risikosteuerungssystem zur Überwachung aller maßgeblichen Risikoposten, das sie kontinuierlich anhand der eigenen betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten und in Orientierung an den Anforderungen einer börsennotierten Gesellschaft weiterentwickelt. Die Sixt Leasing SE hat interne Richtlinien und Kontrollen zur Einhaltung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten (MaRisk) etabliert, die laufend überprüft und weiterentwickelt werden. Die bestehenden Risikosteuerungssysteme über die Funktionen Controlling, Rechnungswesen, Compliance, Risikocontrolling, Operatives Kreditmanagement, Forderungsmanagement und Interne Revision orientieren sich an den MaRisk-Vorgaben.
Die folgenden relevanten Bereiche waren zum Ende des Berichtszeitraums im Rahmen von Auslagerungsvereinbarungen an die Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG vollständig oder in Teilen ausgelagert:
Für Ausfall-/Engagement-Risiken sowie andere Risiken aus ihrer Geschäftstätigkeit hat die Sixt Leasing SE eine angemessene Risikovorsorge getroffen. Die im Abschluss enthaltenen Abschreibungen und Wertberichtigungen wurden in angemessener Höhe gebildet.
Das Interne Kontroll- und Risikomanagementsystem für die Rechnungslegung des Konzerns und der Gesellschaft beinhaltet organisatorische Regelungen und fachliche Vorgaben zur Risikosteuerung in der Rechnungslegung. Wesentliche Elemente sind dabei die klare und sachgerechte Funktionstrennung in der Vorstands- bzw. Führungsverantwortung einschließlich der Managementkontrollprozesse, die zentrale Rechnungslegungs- und Berichtsorganisation für alle in den Konzern einbezogenen Gesellschaften, fachspezifische Vorgaben in Richtlinien, Handbüchern, Prozessbeschreibungen und Konzernleitlinien, die Erfassung von Geschäftsvorfällen im "Vier-Augen-Prinzip", die Implementierung von Qualitätssicherungsprozessen und Wirksamkeitsprüfungen durch die Interne Revision und externe Prüfungshandlungen bzw. Beratungen, systemtechnische Sicherungsmaßnahmen, manuelle Kontrollprozesse und der regelmäßige Abgleich mit Planungs- und Controlling-Prozessen in Form von Soll-Ist-Vergleichen und Abweichungsanalysen. Zur Gewährleistung der Datensicherheit sind in den verwendeten rechnungslegungsbezogenen Systemen Zugangsbeschränkungen und funktionale Zugriffsregelungen hinterlegt. Die Mitarbeiter werden über Informationssicherheit und Datenschutzregelungen entsprechend belehrt und geschult. Allgemeine Verhaltensvorschriften für Mitarbeiter im Hinblick auf finanztechnische Sachverhalte sind zusätzlich Teil der Regelungen im Sixt-internen "Code of Conduct".
Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss und den Konzernabschluss einschließlich des Berichts über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft sowie den Abhängigkeitsbericht und erörtert diese mit dem Vorstand und den Abschlussprüfern.
Neben der Berücksichtigung der Risiken in den installierten Planungs-, Berichterstattungs-, Kontroll- und Frühwarnsystemen erfassen die Risikoverantwortlichen der Organisationseinheiten mittels einer regelmäßig stattfindenden Risikoinventur im Rahmen des Risikocontrollings konzernweit alle geschäftsrelevanten und bedeutenden Risiken. Hierfür werden die Einschätzungen der Verantwortlichen sowie weitere relevante Informationen analysiert und aggregiert. Wesentliche Änderungen in der Risikobewertung und neue Risiken werden umgehend an das Management kommuniziert.
Die Einzelrisiken werden durch Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Schadenhöhe im Eintrittsfall verschiedenen Verlustklassen zugeordnet und über Abgrenzung von Risikoarten kategorisiert. Die so dezentral erfassten Einzelrisiken werden durch das zentrale Risikocontrolling auf Sixt Leasing-Konzernebene zu einem Risikoinventar verdichtet und Risikogruppen gebildet. Der auf dieser Basis ermittelte
Risikobericht ist Bestandteil der Berichterstattung an den Vorstand und den Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE.
Die Interne Revision prüft regelmäßig im Rahmen ihres Prüfungsauftrages das Risikomanagement und berichtet direkt an den Gesamtvorstand der Sixt Leasing SE.
Im Folgenden werden die relevanten Risikoarten in aggregierter Form dargelegt, wobei die dargestellte Aufgliederung in Risikokategorien der Darstellung in der Risikotragfähigkeitsrechnung sinngemäß entspricht.
Das Adressenausfallrisiko besteht darin, dass Leasingnehmer und Flottenmanagementkunden ihren Zahlungsverpflichtungen während der Vertragslaufzeit nicht oder nur teilweise nachkommen oder Fahrzeuglieferanten ihre gegenüber der Sixt Leasing SE getroffenen Rückkaufvereinbarungen nicht erfüllen können und es folglich zu Zahlungsausfällen kommt. Dieses Adressenausfallrisiko im Kundengeschäft steigt allgemein bei einer Verschlechterung der konjunkturellen Lage an, so dass es zu vermehrten Zahlungsausfällen von Leasing- und Flottenmanagementkunden oder rückkaufverpflichteten Fahrzeuglieferanten kommen kann.
Das etablierte Kreditmanagement identifiziert die Adressenausfallrisiken sämtlicher Einzelengagements bei Eingang des Leasing- oder Flottenmanagementvertrags. Bei der Einrichtung eines Gesamtrahmens für Leasingverträge mit Kunden und Fahrzeugrückkaufverträge mit Herstellern und Händlern ist bei der Überschreitung bestimmter Schwellenwerte, die sich in der Regel an der Höhe des Barwertes der Leasingverträge bzw. im Falle von Fahrzeugrückkaufverträgen der Summe der mit dem jeweiligen Bonitätsverbund vereinbarten Rückkaufpreise orientieren, die Zustimmung oder Information bestimmter Organe bzw. Gremien erforderlich. Ebenso werden vor dem Abschluss von Flottenmanagement- und Leasingverträgen die daraus resultierenden Risiken und Margen herausgearbeitet und für die entsprechenden Entscheider vor ihrer Zustimmung zum Vertragsschluss aufbereitet. Der Vorstand unterrichtet bei größeren Engagements zudem den Kredit- und Marktrisiko-Ausschuss des Aufsichtsrats, soweit bestimmte Schwellenwerte bei Leasing- und Fahrzeugrückkaufverträgen überschritten werden.
Die Adressenausfallrisiken werden in regelmäßigen Abständen kontrolliert und aktiv gesteuert. Darüber hinaus findet im Flottenkundengeschäft eine regelmäßige Überprüfung der Bonität der
Kunden während der Leasing- und Flottenmanagementvertragslaufzeit statt
Auch bei der Auswahl der Fahrzeuglieferanten, die gegenüber dem Sixt Leasing-Konzern Rückkaufzusagen abgeben, legt der Sixt Leasing-Konzern großes Augenmerk auf deren wirtschaftliche Stabilität. Die Fahrzeuglieferanten werden ebenso wie die Leasing- und Flottenmanagementkunden einer regelmäßigen Bonitätsprüfung unterzogen.
Etwaige negative Veränderungen bei Leasing- oder Flottenmanagementkunden oder Fahrzeuglieferanten können somit unmittelbar erkannt werden, und es können zeitnah entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Engagements mit erhöhtem Risikopotenzial bzw. ausfallgefährdete Positionen werden besonders intensiv vom Risikocontrolling überwacht.
Das Marktpreisrisiko beschreibt die Gefahr eines Verlusts, der durch Marktpreisänderungen bedingt ist. Bei der Sixt Leasing SE unterliegen insbesondere die Restwerte der Leasingfahrzeuge sowie die Refinanzierungszinssätze dem Marktpreisrisiko.
Restwertrisiken resultieren aus der Vermarktung von Fahrzeugen am Ende des Leasingvertrages, falls zu diesem Zeitpunkt der erzielbare Verkaufserlös unterhalb des kalkulierten Restwertes liegt. Um den Risiken der Fahrzeugverwertung vorzubeugen, werden im Geschäftsbereich Leasing den Marktmöglichkeiten entsprechend die in der Kalkulation der Leasingverträge zugrunde liegenden Restwerte der Fahrzeuge teilweise durch Rückkaufvereinbarungen mit Händlern oder Herstellern abgedeckt. Dies gilt insbesondere für einen großen Teil der Fahrzeuge im Flottenleasinggeschäft, deren Restwerte durch Rückkaufvereinbarungen abgedeckt sind. Zum 31. Dezember 2019 waren auf Basis des Leasing- und Vorratsvermögens sowie der Bestellungen rund 33% der Fahrzeuge der Sixt Leasing SE durch Rückkaufvereinbarungen abgesichert.
Insbesondere im Falle einer freien Vermarktung von gebrauchten Leasingfahrzeugen ist der Sixt Leasing-Konzern von der Entwicklung des Gebrauchtwagenmarkts, vor allem in Deutschland, abhängig. Die vom Sixt Leasing-Konzern am Gebrauchtwagenmarkt direkt zu verwertenden Fahrzeuge werden regelmäßigen Wertprüfungen unterzogen, die sich an eigenen Erfahrungswerten und Marktbeobachtungen orientieren. Die Vermarktung dieser Fahrzeuge erfolgt in einem mehrstufigen Prozess, Fahrzeuge, die nach Ende des Leasingvertrags nicht per Rückkaufvereinbarung an einen Hersteller oder Händler bzw. an den Leasingnehmer verkauft werden, werden in der Regel auf einer Online-Auktionsplattform den dort angeschlossenen Händlern angeboten. Wenn Sixt Leasing nach Ende des Auktionszeitraums auf Basis von eigenen Vermarktungserfahrungen davon ausgeht, dass sich für ein bestimmtes Fahrzeug über die selbst oder gemeinsam mit dem Sixt SE-Konzern betriebenen Gebrauchtwagenstationen ein besserer Preis als das Höchstgebot in der Auktion erzielen lässt, wird das Fahrzeug dorthin weitergeleitet. An den vier über Deutschland verteilten Standorten mit dem Markennamen "Sixt Car Sales" kümmern sich Verkaufsspezialisten um die Vermarktung der Fahrzeuge an Endkunden. In einigen Fällen werden Leasingrückläufer auch direkt an einen Sixt Car Sales Standorte zur Weitervermarktung übergeben.
Der Vorstand verfolgt die Entwicklungen im Rahmen der Abgas-Thematik beim Volkswagen-Konzern und anderen möglichen betroffenen Herstellern intensiv. Für einen Teil der davon betroffenen Fahrzeuge im Portfolio des Sixt Leasing-Konzerns besteht keine Rückkaufvereinbarung mit Händlern oder Herstellern. Ebenso beobachtet das Management die allgemeine politische Diskussion um neue Emissionsvorgaben für Dieselfahrzeuge und mögliche Fahrverbote für Dieselfahrzeuge insbesondere mit Euro-5-Norm und niedriger in einzelnen Städten. In diesem Zusammenhang könnten für den Sixt Leasing-Konzern ein erhöhtes Restwertrisiko und geringer als erwartete Verkaufserlöse entstehen. Per 31. Dezember 2019 befanden sich in Deutschland rund 1.050 Dieselfahrzeuge mit Euro-5-Norm und niedriger im Bestand der Sixt Leasing SE, die nicht durch Rückkaufvereinbarungen abgesichert sind. Damit hat sich der Bestand an diesen Fahrzeugen im Verlauf des Berichtsjahres um über 60% reduziert (2018: rund 2.800 Fahrzeuge). Da seit Ende 2015 keine Neuwagen mit Dieselmotor unter der Euro-6-Norm mehr zugelassen werden, ist der Bestand an Fahrzeugen mit Euro-5-Norm und niedriger rückläufig.
Zinsänderungsrisiken umfassen potenzielle Verluste durch die Veränderung von Marktzinssätzen. Sie können entstehen, wenn Zinsbindungsfristen zwischen der Aktiv- und Passivseite der Bilanz nicht kongruent sind. Auch eine variable Verzinsung bei Finanzierungsinstrumenten kann bei Marktveränderungen zu einem Zinsrisiko führen.
Der Sixt Leasing-Konzern verfolgt das Ziel einer weitgehend fristenkongruenten Aufnahme von Refinanzierungsmitteln, um Laufzeitinkongruenzen zu vermeiden, und wird gelegentlich Derivatekontrakte abschließen, um sich gegen Zinsänderungsrisiken abzusichern. Jedoch kann hierbei keine Garantie gegeben werden, dass eine solche Absicherung vollständig wirksam ist oder dass Verluste vollständig vermieden werden.
Steigende Zinssätze bei den Refinanzierungsinstrumenten könnten höhere Refinanzierungskosten nach sich ziehen und sich negativ auf die Ertragslage auswirken.
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass bestehende Finanzmittelreserven nicht ausreichen, um die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns bei Fälligkeit zu bedienen. Der Sixt Leasing-Konzern versucht, durch seine Finanzplanung sicherzustellen, dass sowohl unter normalen, wie auch unter Stressbedingungen ausreichend Liquidität zur Zahlung der fälligen Verbindlichkeiten zur Verfügung steht.
Die Finanzierung des Sixt Leasing-Konzerns hängt im Wesentlichen von der Eigenfinanzierung aus der betrieblichen Tätigkeit oder der Möglichkeit, Fremdmittel bei Finanzinstituten oder am Kapitalmarkt aufnehmen zu können, a. Bei den externen Fremdfinanzierungsoptionen sind die weiterhin zu beobachtenden strukturellen Veränderungen in der Kreditwirtschaft zu berücksichtigen. Etwa infolge steigender Eigenkapitalanforderungen im Kreditgeschäft oder veränderter Risikogewichtungen könnte sich das Finanzierungsverhalten von Finanzinstituten nachhaltig verändern.
In Abhängigkeit von der Entwicklung der Kreditwürdigkeit des Sixt Leasing-Konzerns könnten daher die externen Finanzierungsmöglichkeiten gar nicht mehr oder nur unter nachteiligen Konditionen zu erhalten sein. Gegenwärtig hat der Sixt Leasing-Konzern kein Bonitätsrating durch eine externe Ratingagentur. Wie in der Leasingbranche üblich, steht dem Sixt Leasing-Konzern jedoch ein Spektrum an Asset-basierten Finanzierungsmöglichkeiten offen (z.B. Forfaitierung oder Verbriefung der Leasingforderungen). Hiervon hat der Sixt Leasing-Konzern erstmals im Jahr 2016 Gebrauch gemacht und ein Asset Backed Securities (ABS)-Programm aufgesetzt, das Ende 2019 verlängert wurde. Durch ergänzende Swapgeschäfte sind die in das ABS-Programm eingelieferten Leasing- und Restwertforderungen fristenkongruent refinanziert. Gleichwohl verbleibt grundsätzlich das Risiko, dass ein Anstieg der Refinanzierungskosten
eine signifikante Auswirkung auf die Kostenbasis haben kann und der Konzern höhere Refinanzierungskosten eventuell nicht im selben Maße an seine Kunden weitergeben kann.
Unter dem operationellen Risiko wird das Risiko eines Verlustes verstanden, der insbesondere durch menschliches Verhalten. technologisches Versagen, unangemessene oder fehlerhafte Prozesse oder durch externe Ereignisse hervorgerufen wird. Regulatorische, rechtliche und steuerrechtliche Risiken sind ebenfalls in dieser Definition des operationellen Risikos eingeschlossen.
Der Geschäftserfolg des Sixt Leasing-Konzerns hängt in hohem Maße vom Wiedererkennungswert und der Reputation der im Eigentum der Sixt SE befindlichen Sixt-Marken und Domain-Nutzungsrechte ab. Diese sind maßgebliche Voraussetzung für Wachstum und Erfolg und für die Konkurrenzfähigkeit des Konzerns. Der Sixt Leasing-Konzern hat im Jahr 2015 eine nichtexklusive Lizenzvereinbarung mit der Sixt SE über einen anfänglichen Zeitraum von 25 Jahren geschlossen, um die Nutzung dieser Marken und Domain-Rechte beibehalten zu können.
Falls die Sixt SE die Vereinbarung kündigt oder die Markenlizenzgebühr erhöht oder der Sixt Leasing-Konzern nicht im Stande ist, nach Ablauf des anfänglichen Zeitraums der Vereinbarung diese Lizenzen zu erneuern, könnte dies eine erheblich nachteilige Auswirkung auf den Sixt Leasing-Konzern und dessen Vermarktung haben und zu einem Verlust von Marktanteilen und Kunden führen. Zusätzlich würde das für den Sixt Leasing-Konzern bedeuten, erhebliche Kosten für eine Änderung der Außenwerbung oder des Markennamens in Kauf nehmen zu müssen.
Für die Abwicklung des Leasing- und Flottenmanagementgeschäftes ist ein komplexes und hochleistungsfähiges IT-System unabdingbar. Hard- und Softwarebedingte Systemstörungen oder Systemausfälle können zu einer erheblichen Beeinträchtiqung der betrieblichen Abläufe führen und diese im Ernstfall sogar zum Erliegen bringen. Die hohe Komplexität des IT-Systems stellt bei Implementierung neuer, ersetzender oder ergänzender Software erhöhte Anforderungen hinsichtlich der Kompatibilität zu bestehenden Systemen, um den reibungslosen Fortgang des operativen Geschäfts zu gewährleisten.
Neben internen Betriebsrisiken besteht auch das Risiko gezielter externer Angriffe durch Kriminelle auf die Sixt IT-Infrastruktur und den Datenbestand des Unternehmens (Hacking, DDoS-Attacken, etc.). Um diesen Risiken zu begegnen, unterhält der Sixt Leasing-Konzern eigene IT-Ressourcen und greift darüber hinaus auf die IT-Kapazitäten sowie die IT-Infrastruktur des Sixt SE-Konzerns zurück. Deren Aufgabe ist die permanente Kontrolle, Wartung und Weiterentwicklung sowie der Schutz der IT-Systeme des Konzerns.
Die persönlichen Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein wichtiger Erfolgsfaktor für den Sixt Leasing-Konzern. Für den Fall, dass es zu einer erhöhten Fluktuation und damit zu einem Verlust von Know-how kommt. könnte zum Beispiel die Servicequalität im Leasing- oder Flottenmanagementgeschäft beeinträchtigt werden. Der Sixt Leasing-Konzern beugt diesen Risiken durch verstärktes Engagement in Ausbildung und Fortbildung, Verankerung der Personalförderung in der Unternehmenskultur sowie durch den Einsatz von Anreizsystemen vor.
Die Geschäftstätigkeit des Sixt Leasing-Konzerns ist verbunden mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Vertragsabschlüssen. Dies ist zu großen Teilen nur unter Einsatz standardisierter Vereinbarungen möglich, die entsprechend in den operativen Abwicklungssystemen abzubilden sind. Schon geringfügige Formulierungsungenauigkeiten oder Änderungen in den rechtlichen oder vertraglichen Rahmenbedingungen können demzufolge erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit haben. Der Sixt Leasing-Konzern wirkt den hieraus resultierenden Risiken durch ein Vertragsmanagement unter Einbeziehung von Rechtsexperten und vielfältige Systemkontrollen entgegen.
Weitere regulatorische, rechtliche und steuerrechtliche Risiken die mit der Geschäftstätigkeit als Finanzdienstleistungsinstitut einhergehen, sollen durch eine MaRisk konforme Compliance-Struktur und die damit verbundenen Kontroll- und Präventionsmechanismen vermindert werden.
Die Sixt Leasing SE hat ein gruppenweites Internes Kontrollund Risikomanagementsystem installiert, durch das frühzeitig Entwicklungen erkannt und aktiv gemanagt werden sollen, die zu signifikanten Verlusten führen oder die den Fortbestand des Unternehmens oder des Konzerns gefährden könnten. Alle aufgeführten Risiken werden im Rahmen des etablierten Risikomanagementsystems regelmäßig dokumentiert, überprüft, analysiert und in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Auswirkung bewertet. Vorstand und Aufsichtsrat werden über das Ergebnis informiert, um im Bedarfsfall notwendige Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
Darüber hinaus sind Leasinggesellschaften dazu verpflichtet, die qualitativen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gemäß § 25a KWG zu erfüllen, die durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten (MaRisk) konkretisiert werden. In diesem Zuge haben auch Leasingunternehmen sicherzustellen, dass sie jederzeit über ausreichende Mittel verfügen, um die eingegangenen Risiken tragen zu können (Risikotragfähigkeitsprinzip). Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung, die ein wesentlicher Bestandteil des quartalsweisen Risikoreportings der Sixt Leasing SE ist, wird demzufolge der unerwartete Verlust aus den als wesentlich eingestuften Risiken der zur Verfügung stehenden Risikodeckungsmasse gegenübergestellt. Die Risikotragfähigkeit ist dann gegeben, wenn die wesentlichen Risiken laufend durch eine entsprechende Risikodeckungsmasse abgedeckt werden können. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 weist die Sixt Leasing SE ein Risikopotenzial für Adressenausfall-, Marktpreis- (Restwert- und Zinsänderungsrisiko), Liquiditäts- und operationelles Risiko sowie Beteiligungsrisiko in Höhe von 111 Mio. Euro aus. Dem Risikopotenzial steht gemäß dem Substanzwert-Ansatz ein Risikodeckungspotenzial von 363 Mio. Euro gegenüber. Daraus ergibt sich eine Deckung der Risiken von rund 327 %.
Durch die weltweite Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) und der Coronavirus-Krankheit (COVID-19) ergaben sich in den letzten Wochen immer tiefgreifendere gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen. In Deutschland und vielen europäischen Ländern wurden Ausgangsbeschränkungen sowie in einigen europäischen Ländern sogar Ausgangssperren erlassen, um die Verbreitung des Virus möglichst einzudämmen, zumindest aber zu verlangsamen. Weitere Maßnahmen der Regierungen sind nicht auszuschließen. Das öffentliche Leben kommt immer mehr zum Erliegen. Einige Branchen wie Einzelhandel (Non-Food), Gastronomie und Hotellerie stellen den Geschäftsbetrieb nahezu vollständig ein. Es ist davon auszugehen, dass die Umsätze und Erträge der Unternehmen über eine Vielzahl von Branchen hinweg einbrechen und die Lieferketten unterbrochen werden. Erste Reaktionen der Unternehmen auf diese Entwicklung, wie Kurzarbeit und Mitarbeiterentlassungen, sind bereits zu sehen und werden voraussichtlich zumindest temporär weiter zunehmen. Das wird sich auf das Konsumverhalten und die wirtschaftliche Situation insbesondere der privaten Haushalte auswirken. Eine weitere Maßnahme der deutschen Bundesregierung zur Bekämpfung des Coronavirus ist die aktuelle Untersagung des stationären Kraftfahrzeughandels.
Durch die zuvor beschriebene interne Kontroll- und Risikomanagementorganisation sehen wir uns in Hinblick auf die aktuelle Corona-Krise für die Überwachung und Steuerung des Sixt Leasing-Konzerns grundsätzlich angemessen aufgestellt. Aufgrund der Dynamik der aktuellen Entwicklungen und fehlender Erfahrungen der Forschung und Wirtschaft mit einem solchen exogenen Schock für die Gesellschaften sowie Volkswirtschaften weltweit, haben wir unsere Frühwarn-, Überwachungs- und Steuerungsmaßnahmen deutlich intensiviert und deren Frequenz erhöht.
Als Teil dieser Maßnahmen haben wir die Häufigkeit der Sitzungen und die Intensität der Arbeit des internen Kreditkomitees erhöht, insbesondere was die Themen Bonitätsüberwachung unserer Kunden und Buyback-Partner sowie das Forderungsmanagement angeht.
Um insbesondere unseren stationären Gebrauchtwagenvertrieb enger zu überwachen und zu steuern, haben wir unser Bestandsmonitoring weiter ausgebaut und fokussieren uns verstärkt auf alternative Vertriebskanäle. Zur Sicherstellung der Liquidität greifen wir auf bestehende bilaterale Kreditlinien sowie unser ABS-Programm zurück. Auf Basis unserer kurz- und mittelfristigen Liquiditätsvorausschau überwachen wir täglich die Ausnutzung unserer Finanzierungsinstrumente und leiten gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen ab.
Insbesondere aufgrund unserer langfristigen Verträge und der Kundendiversifizierung im Speziellen in Bezug auf Branche und Größe (vom Großkonzern bis zum Privatkunden) sowie unserer Markt-Chancen insbesondere durch Digitalisierung und Innovation, sehen wir das Gesamtrisiko sowie das Risikoprofil des Sixt Leasing-Konzerns zwar temporär negativ beeinflusst, im Übrigen jedoch auf vergleichbarem Niveau zum Vorjahr Gegenwärtig wurden keine Risiken identifiziert, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Konzerns oder des Unternehmens gefährden könnten.
Chancen sind definiert als Möglichkeiten, die geplanten Ziele eines Unternehmens aufgrund von Ereignissen, Entwicklungen oder Handlungen zu sichern oder zu übertreffen. Die Identifizierung und Verwertung von Chancen im Rahmen der Unternehmensstrategie liegt in der Verantwortung der operativen Geschäftsfelder.
Der Sixt Leasing-Konzern ist in hohem Maße von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Europa und dabei vor allem in Deutschland abhängig. Eine verbesserte Wirtschaftslage kann zu einer verstärkten Investitionsneigung von Unternehmen für Flottenfahrzeuge und Flottenmanagementdienstleistungen sowie von Privat- und Gewerbekunden für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge führen. Dies könnte sich positiv auf die Nachfrage nach den Angeboten und Dienstleistungen von Sixt Leasing auswirken.
Der Konzern betreibt den wesentlichen Anteil seines Geschäfts in Deutschland. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt wuchs in den vergangenen Jahren kontinuierlich und beeinflusste die Nachfrage nach Neufahrzeugen. 2019 wurden laut dem Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA) rund 3,6 Mio. Pkw neu zugelassen und damit etwa 5% mehr als im Vorjahr.
Bei den Planungen für das Geschäftsjahr 2020 bezieht der Sixt Leasing-Konzern die Einschätzungen von Ökonomen zur Konjunkturentwicklung ein. Diese werden im Prognosebericht dargestellt. Sollte sich die Konjunktur besser als prognostiziert entwickeln, könnte dies die Nachfrage nach den Produkten und Services des Sixt Leasing-Konzerns erhöhen.
Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA), Pressemeldung, 6.1.2020.
Der deutsche Leasingmarkt ist nach Großbritannien der zweitgrößte Leasingmarkt Europas und zeichnet sich seit Jahren durch einen stabilen Wachstumstrend aus. So verzeichnete der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) im Jahr 2019 eine deutliche Zunahme des Neugeschäfts von 8,7 % gegenüber dem Voriahr. Davon wurden 78% durch Fahrzeugleasing generiert. Dieses legte mit einem Plus von 8,9% ebenfalls deutlich zu. Der BDL führt das Wachstum auf Nachholeffekte durch den WLTP-bedingten Beschaffungsstau im zweiten Halbjahr 2018 und auf die hohe Attraktivität des Fahrzeugleasings zurück. Demnach seien inzwischen zwei von fünf neu zugelassenen Kraftfahrzeugen geleast. Neben der Flexibilität, die das Leasing biete, seien die ergänzenden Services der Leasinggesellschaften wie Wartung, Inspektion und Schadenmanagement entscheidende Kriterien, warum sich Unternehmen für das Leasing von Fahrzeugen entscheiden, so der BDL. Sollte sich der deutsche Leasingmarkt besser als erwartet entwickeln, könnte dies auch zu einer höheren Nachfrage nach den Produkten und Services des Sixt Leasing-Konzerns führen.
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL), Pressemitteilung, 04.12.2019
Experten sind sich einig, dass sich der Markt für Mobilität in den kommenden Jahren stark verändern wird. Häufig wird dieser Wandel durch Trends wie Neue Mobilität, Autonomes Fahren, Digitalisierung, Vernetzung, alternative Antriebe, Online-Handel und zunehmende Kundenfokussierung begründet. Leasinganbieter können davon profitieren, wenn sie den Wandel aktiv mitbegleiten. Der Sixt Leasing-Konzern entwickelt sein Produktund Serviceportfolio stetig unter Berücksichtigung der künftigen Marktentwicklungen und im Interesse der Kunden weiter.
Nach Einschätzung der Strategieberatung Roland Berger gewinnen insbesondere längerfristige, Abo-basierte Mobilitätslösungen mit integrierten Services zunehmend an Bedeutung ("Car-as-a-Service"). Demnach dürfte dieser Markt, der insbesondere von Leasinganbietern bedient wird, bis 2025 in den EU-18-Ländern jährlich um ungefähr 5% zulegen und im Jahr 2025 ein Volumen von rund 86 Mrd. Euro erreichen (2016: 56 Mrd. Euro). Als Wachstumstreiber identifizieren die Experten das zunehmende Mobilitätsbedürfnis, das veränderte Kundenverhalten ("Nutzen statt Besitzen"), das breitere Serviceangebot, den Trend zum Outsourcing sowie die zunehmende steuerliche Regulierung, die den Besitz von Fahrzeugen für Unternehmen immer unattraktiver mache. In diesem Zusammenhang sei das Full-Service-Leasing eine qute Lösung, um die Gesamtbetriebskosten für die Nutzung der Fahrzeuge zu optimieren und die fehlende Erfahrung im Fuhrparkmanagement wettzumachen. Dies treffe nicht nur auf das traditionelle Firmenkundensegment zu.
sondern künftig auch immer stärker auf das wachsende Segment mit Privatkunden und neuen Mobilitätsdienstleistern.
Roland Berger, Car-as-a-Service Study, Januar 2018.
Sixt Leasing ist eine herstellerunabhängige Leasinggesellschaft (Non-Captive) und verfügt damit über wesentliche Wettbewerbsvorteile gegenüber herstellergebundenen Leasinggesellschaften (Captive). Laut der Unternehmensberatung Deloitte können Non-Captives ihren Kunden bessere Angebote machen, weil sie die Rabatte auf ihre großen Einkaufsmengen bei den Autoherstellern in Form von besonders attraktiven Konditionen an ihre Kunden weitergeben können. Zudem verfügen sie über großes Know-how in Bezug auf die Lebensdauer von Fahrzeugen und die Gebrauchtwagenvermarktung. Darüber hinaus betreiben sie hocheffiziente Geschäftsmodelle, die bereits auf künftige Kundenanforderungen ausgerichtet wurden, zum Beispiel durch markenübergreifendes Full-Service-Leasing und Direktvertrieb. Non-Captives seien daher sehr routiniert darin, Kunden flexible Mobilitätslösungen anzubieten und noch attraktivere Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln.
Deloitte schätzt, dass der Markt für Non-Captives in den EU-5-Ländern von 2017 bis 2025 gemessen an der Zahl der Neuzulassungen jährlich im Durchschnitt um 2.9% wachsen wird. Zugleich dürften Non-Captives das traditionelle Geschäftsmodell der Captives immer stärker unter Druck setzen. Demnach hätten sie die Möglichkeit, den Captives im Privat- und Firmenkundengeschäft bis zum Jahr 2025 jährlich im Durchschnitt 42 Mrd. Euro bzw. ein Viertel ihres Geschäftsvolumens abzunehmen.
Deloitte, Omnipresence of services & direct sales in auto finance, November 2018.
Für Sixt Leasing bietet insbesondere das Online Retail-Leasing Wachstumschancen. In Deutschland ist dieser Markt noch weitgehend unerschlossen. Nach Angaben der Porsche-Tochtergesellschaft MHP ist der Kauf- bzw. Verkaufsprozess von Fahrzeugen bisher kaum digitalisiert und online verfügbar. Der Trend dorthin sei jedoch auch in Deutschland immer deutlicher zu spüren, insbesondere im Bereich Leasing. Das veränderte Kaufverhalten der Kunden und das Eintreten neuer Akteure drängten die etablierten Anbieter dazu, ihre bisherigen Absatzstrukturen anzupassen. Vor diesem Hintergrund erwarten laut einer Umfrage der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC fast 80% der Autohändler in Deutschland, dass sich ihre Rolle in den kommenden fünf bis zehn Jahren dramatisch ändern wird. Dabei geben nur 35% der Händler an, das nötige Know-how für den Online-Vertrieb zu besitzen. Die größte Bedrohung für den traditionellen Handel sehen sie im Direktvertrieb durch die Hersteller (82%), Online-Vertriebsplattformen von Drittanbietern von außerhalb der Autoindustrie (73%), alternativen Mobilitätsanbietern (39%) und in der mangelnden Digitalisierung im traditionellen Handel (32%).
Sixt Leasing hat sich mit dem Start seiner Online-Plattform sixtneuwagen.de im Jahr 2012 bereits frühzeitig als Anbieter für Neufahrzeuge auf dem Online-Markt für Privat- und Gewerbekunden positioniert und seine führende Position durch die Übernahme der Online-Plattform autohaus 24 de im Jahr 2016 weiter ausgebaut. Das Unternehmen hat den Anspruch, auch in Zukunft überdurchschnittlich von der Entwicklung des Online-Fahrzeugmarktes zu profitieren.
MHP, Online Car Sales, Juli 2018: PwC. The Future of Automotive Retail, November 2018
Der Sixt Leasing-Konzern verfolgt das Ziel, die Expansion vorrangig durch organisches Wachstum voranzutreiben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, durch die Akquisition etwa von anderen Anbietern oder Leasingportfolien zu attraktiven Bedinqungen das Wachstum des Konzerns zu beschleunigen. Zu diesem Zweck prüft Sixt Leasing permanent entsprechende Marktopportunitäten. Bei der Prüfung potenzieller Übernahmekandidaten legen Vorstand und Aufsichtsrat strenge Maßstäbe mit Blick auf Ertragslage, Risikoprofil, Firmenkultur und Kompatibilität mit dem Geschäftsmodell von Sixt Leasing an.
Im Geschäftsjahr 2019 wurde mit der Übernahme der Flottenmeister GmbH beispielsweise eine solche Akquisition durchgeführt. Durch die Integration des Flottenmanagementspezialisten, der ebenfalls in Pullach bei München beheimatet ist, konnte der Vertragsbestand im Geschäftsbereich Flottenmanagement im vierten Quartal auf über 50.000 Verträge ausgebaut werden.
Der Sixt Leasing-Konzern prüft permanent die Erweiterung seiner internationalen Präsenz, um weiteres Wachstumspotenzial zu erschließen
Im Geschäftsfeld Flottenleasing ist der Sixt Leasing-Konzern neben Deutschland auch in Frankreich, der Schweiz, Österreich und den Niederlanden mit eigenen Landesgesellschaften tätig. Zudem setzt Sixt Leasing insbesondere auf die Zusammenarbeit mit bewährten Franchise- und Kooperationspartnern, mit denen derzeit ein Netzwerk von rund 30 Ländern abgebildet wird.
Im Geschäftsfeld Online Retail ist Sixt Leasing neben dem deutschen Markt seit 2016 im Rahmen eines Pilotprojekts auch in der Schweiz präsent. Perspektivisch soll der "First Mover"-Vorteil genutzt werden, um das Online-basierte Geschäft mit Privatund Gewerbekunden auch in weiteren Ländern zu betreiben.
Im Geschäftsbereich Flottenmanagement ist der Sixt Leasing-Konzern neben dem deutschen Markt auch in der Schweiz. Frankreich. Österreich und den Niederlanden mit eigenen Landesgesellschaften vertreten. In diesem Geschäft wird insbesondere das Ziel verfolgt, die Flotten internationaler Kunden über Landesgrenzen hinweg zu betreuen. Hierfür ist das Sixt Global Reporting Tool, das es Unternehmen ermöglicht, Flotten weltweit zu steuern und zu optimieren, ein wichtiges Instrument. Das Tool ist in der Lage, Fuhrparkinformationen aus unterschiedlichen Ländern und Quellen transparent zusammenzuführen und damit eine effiziente Analyse zu ermöglichen. Sixt Mobility Consulting kann seinen Kunden somit Einsparpotenziale in einzelnen Ländern aufzeigen und Optimierungsvorschläge unterbreiten. Die zunehmende Verbreitung von Sixt Global Reporting erhöht damit die Chancen, weitere internationale Flottenteile von Bestandskunden zu akquirieren.
Der Trend, neben der Leasingfinanzierung eines Fahrzeugs auch ergänzende Services in Anspruch zu nehmen, hat sich bei den Kunden in den vergangenen Jahren weiter fortgesetzt. Diese Einschätzung wird auch vom BDL geteilt. Demnach sind diese Services einer der wesentlichen Gründe für die hohe Attraktivität des Fahrzeugleasings und damit ein wichtiger Wachstumstreiber in diesem Segment.
Dem BDL zufolge erwarten Leasingkunden insbesondere beim Fahrzeugleasing komplette Lösungen mit ergänzenden Dienstleistungen, die ihnen einen echten Mehrwert bieten. Der Sixt Leasing-Konzern bietet seinen Flottenkunden im Rahmen des Full-Service-Leasings ein umfangreiches Komplettpaket und übernimmt alle mit der Flotte verbundenen Verwaltungstätigkeiten. Dazu gehören Finanzleasing, Flottenberatung, Beschaffung, Zulassung, Wartung, Rückgabe, Führerscheinkontrolle und Online-Lösungen sowie das Management der Versicherungen,
Reifen, Steuern, Gebühren, Tankkarten, Strafzettel, Schäden und Fremdfahrzeuge. Zudem entwickelt Sixt Leasing Motivationsmodelle, mit denen Unternehmen ihre Attraktivität am Arbeitsmarkt steigern und engagierte Mitarbeiter belohnen können.
Laut einer Studie der Strategieberatung Roland Berger dürfte der "Car-as-a-service"-Markt bis zum Jahr 2025 um mehr als 50% wachsen. Grund hierfür sei insbesondere die steigende Nachfrage durch neue Mobilitätsanbieter, zum Beispiel aus den Bereichen Car Sharing und Ride Hailing, die infolge des Trends zu individuellen, flexiblen Finanzierungsmodellen, bei denen der Kunde lediglich für die Nutzung des Fahrzeugs zahlt, verstärkt auf den Markt drängten.
Vor diesem Hintergrund versucht der Sixt Leasing-Konzern, den Anteil ergänzender Services im Flottengeschäft in einzelnen Verträgen sukzessive zu erhöhen und damit die Profitabilität im Vertragsbestand zu steigern. Dies geschieht nicht zuletzt, weil Umfang und Qualität der Serviceleistungen ein wichtiges Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb sind. Sixt Leasing sieht sich aufgrund des in Jahrzehnten aufgebauten Know-hows und des engen Netzes an Kooperationspartnern in einer guten Position, um von der allgemein zunehmenden Nachfrage nach Serviceleistungen zu profitieren.
Im Geschäftsfeld Online Retail ist das Angebot von zusätzlichen Servicedienstleistungen wie das Reifen- und das Inspektionspaket oder Unfall- und Schadenmanagement für die Kunden ebenfalls von wachsender Bedeutung. Die Erhöhung der Servicequote bietet vor allem die Chance, die Profitabilität im Vertragsbestand zu steigern.
Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL), Pressemitteilung, 04.12.2019; Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL). Leasing der neuen Generation: Investition plus Service, https://bdl.leasingverband.de/leasing/leasing-service, abgerufen am 04.12.2019:
Roland Berger, Car-as-a-Service Study, Januar 2018.
Sixt Leasing nutzt im Geschäftsfeld Online Retail Marketingkampagnen, um die Bekanntheit der Online-Plattformen sixt-neuwagen.de und autohaus24.de zu erhöhen und die Zahl der Vertragsabschlüsse zu steigern. Marketingaktionen können sowohl in Kooperation mit einem Marketingpartner als auch komplett eigenständig über die Marke "Sixt Neuwagen" abgebildet werden.
Im Januar 2019 führte Sixt Leasing beispielsweise eine Aktion mit Miles & More durch, bei der Teilnehmer von Miles & More zusätzlich Prämienmeilen von Sixt Neuwagen erhielten, wenn sie als Privatkunde ein SUV auf sixt-neuwagen.de bestellten. Im Juni startete Sixt Leasing eine Vertriebskooperation mit Fiat und Tchibo zur Vermarktung eines Fiat 500 Lounge, bei der erstmals Autohersteller, Autohändler und Vermarktungspartner Hand in Hand mit Sixt Neuwagen zusammenarbeiteten.
Die Durchführung reichweitenstarker Werbe- und Marketingkampagnen bleibt auch in Zukunft ein wichtiges Instrument, um das Wachstum von Sixt Neuwagen zu beschleunigen und die führende Marktposition von Sixt Leasing im Online-Direktvertrieb von Neuwagen in Deutschland zu festigen.
Nach Einschätzung der Strategieberatung Roland Berger bietet die Wiedervermarktung von Fahrzeugen den Leasinganbietern eine signifikante Chance, um eine führende Position auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu erlangen. Voraussetzung für den Erfolg sei, dass sie ihr Geschäft digitalisierten und alternative Vertriebswege entwickelten. Den Experten zufolge ist der Markt für drei bis vier Jahre alte Gebrauchtwagen in den EU-18-Ländern heute genauso groß wie der Markt für Leasing und Fuhrparkmanagement. Demnach lag das Volumen im Jahr 2016 bei rund 62 Mrd. Euro und soll bis 2020 jährlich um 4,2% zulegen. Zugleich werde der Markt durch den schnellen Abbau bestehender Barrieren immer transparenter. Die Anbieter von Flottenleasing und Fuhrparkmanagement könnten von dieser Entwicklung profitieren, weil sie bereits zu den größten Wiederverkäufern in Europa gehörten und damit hohes Kundenvertrauen genössen. Zudem seien sie fähig, ihren Kunden nicht nur Kauf, Leasing und Miete, sondern auch ein breites Reparatur- und Wartungsnetzwerk anzubieten. Darüber hinaus hätten die Anbieter die Möglichkeit, den Wiederverkaufswert ihrer Fahrzeuge durch die länderübergreifende Vermarktung zu maximieren.
Die Wiedervermarktung von Fahrzeugen ist fester Bestandteil des Geschäftsmodells von Sixt Leasing und erfolgt insbesondere über die konzerneigene Online-B2B-Auktionsplattform sowie über Jokale Gebrauchtwagenstandorte (Sixt Car Sales). Im Rahmen des Strategieprogramms "DRIVE>2021" werden seit dem Geschäftsjahr 2018 auch internationale Händler vermehrt an die Plattform angeschlossen, um die Vermarktung von Leasingrückläufern ins Ausland zu intensivieren und die Abhängigkeit vom deutschen Gebrauchtwagenmarkt zu reduzieren. Übergeordnetes Ziel dieser Maßnahme ist es, im Sinne einer aktiven Risikosteuerung zur Verbesserung des Rendite-Risiko-Profils
des Sixt Leasing-Konzerns beizutragen. Seit 2018 betreibt Sixt Leasing in Egelsbach bei Frankfurt am Main seinen ersten eigenen Sixt Car Sales Standort.
Die Gebrauchtwagenvermarktung bietet zudem auch Wachstumspotenzial, da die Gesellschaft bis 2021 eine deutliche Steigerung des Vertragsbestands im Geschäftsfeld Online Retail erwartet. Damit dürfte mittelfristig auch die Zahl der zu vermarktenden Leasingrückläufer deutlich zunehmen.
Roland Berger, Car-as-a-Service Study, Januar 2018.
Die Digitalisierung spielt für das Wachstum von Sixt Leasing eine Schlüsselrolle, insbesondere im Online Retail und Flottenmanagement. Mit dem Aufbau der Online-Plattform sixt-neuwagen.de und der Einführung digitaler Angebote wie dem vollständig digitalen Bestellprozess und der "Flatrate für die Straße" hat Sixt Leasing den Grundstein für die weitere Digitalisierung des Neuwagenvertriebs gelegt. Zudem hat die Gesellschaft mit digitalen Tools wie Sixt Global Reporting und der "Companion"-App ein breites Portfolio an innovativen IT-Lösungen für Fuhrparkmanager und Dienstwagenfahrer aufgebaut. Damit sieht sich Sixt Leasing auf die künftigen Entwicklungen in diesen Bereichen vorbereitet.
Der Kfz-Markt für Privat- und Gewerbekunden wird vorwiegend durch stationäre Autohändler mit einem beschränkten geographischen Aktionsradius bedient. Diese führen oftmals Fahrzeuge eines oder weniger Hersteller, was für Kunden bei der Fahrzeugauswahl zu einer intransparenten Marktlage führt. Fahrzeuge, Ausstattungen und Preise sind vor Ort nur schwer vergleichbar
Daher wächst die Bedeutung des Internets als Informationsquelle: Dem DAT-Report 2019 zufolge informieren sich 81 % der deutschen Neuwagenkäufer vor ihrem Kauf online. Dabei sind Online-Verkaufsplattformen und Neuwagen-Portale die wichtigsten Anlaufstellen. Das Internet wird aber auch zunehmend als Vertriebskanal relevant: Deloitte schätzt, dass im Jahr 2035 bis zu drei Viertel aller Privatkunden ihr Auto im Internet bestellen. Rund 95% der Umsätze durch Fahrzeugverkäufe an Privatund Unternehmenskunden dürften dann über den Direktvertrieb im Internet erwirtschaftet werden.
Schon jetzt sind laut Deloitte 47% der Konsumenten in der EU daran interessiert, ihr nächstes Fahrzeug online zu kaufen. In Deutschland liegt der Anteil einer Studie der Porsche-Tochtergesellschaft MHP zufolge sogar bei 66%. Demnach nennen Kunden vor allem Bequemlichkeit, Einfachheit, Flexibilität und Preisvorteile beim Online-Kauf als Gründe. Mehr als drei Viertel der Kunden wollen dabei ihr Wunschfahrzeug frei konfigurieren. Etwa die Hälfte wünscht sich zudem Online-Leasing/ Finanzierung als Zahlungsmethode. Laut MHP erwartet der Autohandel, dass der Anteil des digitalen Vertriebswegs im Jahr 2030 bis zu 50% des Absatzes ausmacht. Zugleich soll die Marktdurchdringung für den Online-Verkauf von Neuwagen auf 43% steigen, ein deutlicher Zuwachs von 23 Prozentpunkten gegenüber dem für das Jahr 2020 erwarteten Wert.
Die Veränderung des Nutzerverhaltens kommt dem Geschäftsmodell von Sixt Leasing zugute, da sowohl sixt-neuwagen.de als auch autohaus24.de diese Bedürfnisse bedienen. Kunden von sixt-neuwagen.de haben zum Beispiel die Möglichkeit, eine besonders große Auswahl an Fahrzeugen zu erkunden, Angebote transparent miteinander zu vergleichen, ihr Wunschauto individuell zu konfigurieren und direkt online zu bestellen.
DAT Group (Deutsche Autotreuhand), DAT-Report 2019; Deloitte. Omnipresence of services & direct sales in auto finance. November 2018: Deloitte. Future of Sales and Aftersales. September 2019: MHP, Online Car Sales, Juli 2018.
Laut einer internationalen Studie der Unternehmensberatung Capgemini sind die Kundenerwartungen an den Service im Automobilsektor zuletzt stark angestiegen. Gleichzeitig würden die Hersteller und Vertragshändler mit dieser Erwartungshaltung bisher aber nur bedingt Schritt halten können. Für sie seien die Digitalisierung sowie die zunehmende Komplexität des Produktund Serviceangebots auf dem Markt die zentralen Herausforderungen.
Dabei könne der Kundenservice als bedeutender Bestandteil des gesamten Kundenerlebnisses die Loyalität von Kunden zu einer Marke oder einem Anbieter und somit auch die Profitabilität spürbar beeinflussen. Demnach würden 37% der Kunden in Deutschland den Autohersteller oder Händler wechseln, wenn sie schlechte Erfahrungen mit dem Kundenservice machen. Der Schlüssel für ein zufriedenstellendes Kundenerlebnis ist laut Capgemini ein individuell auf den einzelnen Kunden zugeschnittener Service, der über verschiedene Kanäle genutzt werden kann. Diese Einschätzung wird auch von der Strategieberatung Bain & Company geteilt. So könne eine digitale Kundenstrategie mit relevanten und maßgeschneiderten Angeboten dazu beitragen, Kundenzufriedenheit zu schaffen und somit die Loyalität zu steigern.
Sixt Leasing führt im Firmen- wie auch im Privat- und Gewerbekundengeschäft regelmäßig Kundenbefragungen durch. Aus den Ergebnissen leitet die Gesellschaft entsprechende Maßnahmen zur Optimierung des Kundenservices ab. Unabhängig davon ist es stets das Ziel von Sixt Leasing, seinen Kundenservice im Interesse der Kunden fortlaufend weiterzuentwickeln.
Capgemini, Cars Online Trend Study, April 2018 Bain & Company, Wie überlebt der Autohandel?, Mai 2019.
Die Digitalisierung führt nach Einschätzung von Sixt Leasing zur Erweiterung der Kundenlösungen in allen Geschäftsfeldern. Im Flottenleasing und Flottenmanagement erhalten zusätzlich zu der persönlichen Betreuung Aspekte wie Automatisierung, Effizienz und Prozesssicherheit mehr Bedeutung für Unternehmen. In diesem Zusammenhang besteht auch ein Trend zum Outsourcing von Flottenmanagement-Services, da sich Unternehmen auf ihr Kerngeschäft fokussieren und gleichzeitig sicherstellen wollen, dass ihr Fuhrpark optimal gesteuert wird. Im Geschäftsfeld Online Retail rücken die Aspekte Transparenz, Individualität und Komfort immer stärker in den Fokus.
Der Sixt Leasing-Konzern sieht sich selbst als einen der Innovationsführer in der Branche und misst der Entwicklung moderner Online- und Mobile-Lösungen hohe Bedeutung bei. Im Geschäft mit Firmenkunden werden Leasing- und Verwaltungsprozesse vor allem mit Hilfe von Reportings und Apps optimiert. Solche Anwendungen, darunter etwa das Sixt Global Reporting Tool oder die Companion-App, sollen es ermöglichen, dem Wunsch der Kunden nach immer individuelleren Lösungen zu entsprechen und Optimierungspotenziale in deren Fuhrparks noch gezielter zu identifizieren und zu heben. Im Geschäft mit Privatund Gewerbekunden wird der Leasingprozess unter anderem durch einen Online-Konfigurator und digitale Bestellschritte erleichtert. Der Konzern entwickelt seine Lösungen permanent weiter und arbeitet an neuen digitalen Produkten im Sinne des Kundennutzens
Die Elektromobilität gewinnt aufgrund des Klimawandels zunehmend an Bedeutung. In Deutschland erfährt das Thema zudem durch die Debatte um Diesel-Fahrverbote erhöhte Aufmerksamkeit. Dabei werden nicht nur umweltpolitische Aspekte diskutiert, sondern auch die Wachstumschancen für die Autoindustrie. Laut einer Aral-Studie können sich 55% der Befragten grundsätzlich vorstellen, beim nächsten Autokauf ein E-Fahrzeug zu bestellen. Roland Berger geht davon aus, dass die Zahl der jährlichen Neuzulassungen von E-Fahrzeugen bis zum Jahr 2030 weltweit auf mehr als 20 Mio. steigt. Im Jahr 2017 fuhren nach Angaben der Experten lediglich eine Million E-Fahrzeuge auf den Straßen. Bain & Company schätzt, dass im Jahr 2025 rund 30% aller verkauften Neuwagen in Europa einen elektrischen Antriebsstrang haben. Deloitte erwartet, dass der Anteil der alternativ angetriebenen Autos an den Neuwagenverkäufen in Deutschland bis zum Jahr 2035 auf 40 bis 50% steigt. Im Jahr 2018 habe der Anteil bei 2% gelegen.
Laut Roland Berger ergeben sich durch die Elektrifizierung auch Chancen für Unternehmen aus den Bereichen Flottenleasing und Fuhrparkmanagement. Demnach könnten sie ihr Angebot um neue profitable Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Überprüfung von Batterien und die Beratung zur Integration von
Elektrofahrzeugen in Flotten, erweitern. Der Branchenverband BDL betont, die Leasing-Wirtschaft werde den Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft in Deutschland aktiv mitgestalten und mit ihrer Expertise einen großen Teil der notwendigen Investitionen in moderne, umweltfreundlichere Technologien realisieren.
Sixt Leasing begleitet die Entwicklung in der Elektromobilität bereits seit Jahren und fördert diese etwa durch Kooperationen mit Herstellern und Energieversorgern. Zudem verfügt Sixt Leasing über Expertise bei der Auswahl und beim Einsatz von Elektrofahrzeugen und sieht sich so in der Lage, interessierte Kunden kompetent zu beraten und vorhandene Fuhrparks, zum Beispiel mit Blick auf die Verbesserung der Schadstoffbilanz, zu optimieren. Technologische Fortschritte bei Elektrofahrzeugen, Initiativen der Fahrzeughersteller zur Förderung dieser Antriebsart, etwa beim Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur an Ladesäulen, staatliche Fördermaßnahmen sowie das zunehmende Interesse der Unternehmen an unter ökologischen Aspekten optimierten Flotten eröffnen dem Sixt Leasing-Konzern zusätzliche Chancen
Roland Berger, E-mobility Index 2018, August 2018; Roland Berger, Car-as-a-Service Study, Januar 2018. Aral, Trends beim Autokauf 2019, August 2019; Bain & Company, Wie überlebt der Autohandel?, Mai 2019, Deloitte, Future of Sales and Aftersales, September 2019 Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL), Pressemitteilung, 04.12.2019
Die Sixt Leasing SE ist nach § 289b Abs. 2 bzw. § 315b Abs. 2 HGB von der Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts bzw. des Konzernlageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung befreit, da sie in die nichtfinanzielle Konzernerklärung der Sixt SE einbezogen ist, die im Bericht über die Lage des Konzerns und der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 der Sixt SE enthalten ist. Angaben zur Nachhaltigkeit der Sixt Leasing SE sind zudem im Kapitel "Nachhaltigkeit" des vorliegenden Geschäftsberichts zu finden.
Nach § 17 AktG besteht ein Abhängigkeitsverhältnis zur Sixt SE, Pullach. Deshalb wird gemäß Artikel 9 Absatz 1 lit. c) (ii) SE-VO, § 49 Absatz 1 SEAG i V m. § 312 AktG ein Bericht erstattet, der folgende Schlusserklärung des Vorstands enthält:
"Nach den Umständen, die dem Vorstand zum Zeitpunkt, in dem die im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, hat die Sixt Leasing SE in jedem Fall angemessene Gegenleistungen erhalten. Berichtspflichtige getroffene Maßnahmen bzw. berichtspflichtige unterlassene Maßnahmen lagen im Berichtszeitraum nicht vor."
Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB ist im Geschäftsbericht 2019 der Sixt Leasing SE enthalten und wird im Internet unter ir sixt-leasing de in der Rubrik "Corporate Governance" allgemein zugänglich gemacht.
Die Sixt Leasing SE mit Sitz in Pullach ist die Muttergesellschaft des Sixt Leasing-Konzerns. Sie übernimmt zentrale Führungsaufgaben und ist für die strategische und finanzielle Steuerung des Konzerns verantwortlich. Gleichzeitig agiert die Sixt Leasing SE auch als operativ tätige Gesellschaft für das Leasinggeschäft in Deutschland. In dieser Funktion ist die Sixt Leasing SE wesentlich für die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie die Chancen und Risiken des Sixt Leasing-Konzerns verantwortlich.
Der nach handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellte Jahresabschluss der Sixt Leasing SE ist Grundlage für die von der Hauptversammlung zu beschließende Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr.
Aus dem operativen Leasinggeschäft erzielte die Sixt Leasing SE im Geschäftsjahr 2019 Erträge (abzüglich Leasingaufwendungen) in Höhe von 247,9 Mio. Euro (2018: 260,9 Mio. Euro). Daneben führten Zinserträge und -aufwendungen saldiert zu einer Belastung von 10,3 Mio. Euro (2018: Belastung von 11,2 Mio. Euro). Demgegenüber standen Personal- und Verwaltungsaufwendungen von 55,1 Mio. Euro (2018: 51,4 Mio. Euro) sowie Aufwendungen aus Abschreibungen und Wertberichtigungen, insbesondere auf Leasingvermögen, von 169,9 Mio. Euro (2018: 176,5 Mio. Euro).
Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit betrug im Jahr 2019 25.4 Mio. Euro (2018: 24.8 Mio. Euro). Die Gesellschaft weist einen Jahresüberschuss von 18,1 Mio. Euro (2018: 17,0 Mio. Euro) zuzüglich eines Gewinnvortrags aus dem Vorjahr und abzüglich der Einstellung in andere Gewinnrücklagen einen Bilanzgewinn von 40,3 Mio. Euro aus (2018: 35,4 Mio. Euro).
Wesentliches Vermögen der Sixt Leasing SE besteht zum Stichtag 31. Dezember 2019 aus Leasingvermögen in Höhe von 1.031,4 Mio. Euro (2018: 1.115,2 Mio. Euro). Forderungen an Kunden belaufen sich auf 32,8 Mio. Euro (2018: 39,0 Mio. Euro), an Kreditinstitute auf 0.2 Mio. Euro (2018: 4.2 Mio. Euro). Darüber hinaus sind Sonstige Vermögensgegenstände, im Wesentlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen, von 271,7 Mio. Euro (2018: 223,5 Mio. Euro) ausgewiesen.
Das Grundkapital der Sixt Leasing SE belief sich am Bilanzstichtag unverändert auf 20,6 Mio. Euro.
Insgesamt sind im Eigenkapital 209,2 Mio. Euro (2018: 201,0 Mio. Euro) ausgewiesen.
Wesentliche Verbindlichkeiten sind Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 504,1 Mio. Euro (2018: 529,3 Mio. Euro). Des Weiteren bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von 46,2 Mio. Euro (2018: 72,6 Mio. Euro) und verbriefte Verbindlichkeiten von 500,0 Mio. Euro (2018: 500,0 Mio. Euro).
Als Muttergesellschaft und operative Leasinggesellschaft bestimmt die Sixt Leasing SE maßgeblich die Chancen und Risiken des Sixt Leasing-Konzerns. Insoweit wird auf die Gesamtbewertung im Risiko- und Chancenbericht des Sixt Leasing-Konzerns hingewiesen. Auch in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung hat die Sixt Leasing SE einen wesentlichen Einfluss auf den Sixt Leasing-Konzern.
Entsprechend den Erwartungen über die Entwicklung des Konzerns rechnet der Vorstand in Bezug auf das Ergebnis vor Steuern der Sixt Leasing SE im Geschäftsjahr 2020 mit einem Wert sehr deutlich unter Vorjahresniveau. Grund für die zurückhaltende Prognose für das Gesamtjahr 2020 ist neben der bisherigen operativen Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2020 vor allem die aktuelle nationale und internationale Entwicklung der COVID-19 Situation, wie im Risikobericht beschrieben. Die Gesellschaft geht insoweit von einer zumindest temporären Verschlechterung des Markt- und Geschäftsumfeldes aus und erwartet eine Erholung der Geschäftsentwicklung im zweiten Halbjahr.
Diese Einschätzung geht davon aus, dass die aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Wirkung zeigen werden, die derzeit von den Regierungen zu erarbeitenden Exit-Strategien aus dem Krisenmodus erfolgreich sein werden und die Wirtschaft ab der zweiten Jahreshälfte wieder in Schwung kommt. Des Weiteren geht die Gesellschaft davon aus, dass die aktuell von den Regierungen beschlossenen bzw. noch zu beschließenden umfangreichen finanziellen Unterstützungsmaßnahmen die ökonomisch negativen Auswirkungen für die Volkswirtschaften abfedern werden.
Darüber hinaus wird das Ergebnis im Geschäftsjahr 2020 durch vollzugsunabhängige Kosten der Gesellschaft in Höhe eines niedrigen einstelligen Millioneneurobetrags im Zusammenhang mit dem angekündigten Übernahmeangebot der Hyundai Capital Bank Europe GmbH belastet, die zu einem signifikanten Teil bereits im Q1 2020 anfallen werden
Bei einem erfolgreichen Vollzug der vorstehenden Transaktion, der für das zweite Halbjahr 2020 erwartet wird, ist zudem mit weiteren einmaligen Kosten der Gesellschaft (z.B. Aufwendungen für die IT, Beratungskosten und Boni) in Höhe eines hohen einstelligen Millioneneurobetrags im Jahr 2020 zu rechnen.
Als operative Leasinggesellschaft tätigt die Sixt Leasing SE im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit Investitionen in Leasingvermögen, immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen. Im Rahmen ihrer Finanzierungsfunktion innerhalb des Sixt Leasing-Konzerns wird die Sixt Leasing SE Konzerngesellschaften bei Bedarf neben Ausleihungen auch Mittel in Form von Eigenkapital zur Verfügung stellen. Potenzielle Neugründungen oder Akquisitionen würden gegebenenfalls Investitionen bei der Sixt Leasing SE erforderlich machen.
Pullach, 30, März 2020
MICHAEL RUHL
BJÖRN WALDOW
| 31.12.2019 | Vorjahr | 31.12.2019 | Vorjahr | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| 1. Forderungen an Kreditinstitute täglich fällig |
213.064 | 4.205.541 | 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten a) täglich fällig b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist |
1.931.299 44.269.484 |
0 72.615.428 |
||
| 2. Forderungen an Kunden darunter: an Finanzdienstleistungsinstitute EUR 0 (Vorjahr: EUR 0) |
32.815.839 | 38.960.179 | 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden andere Verbindlichkeiten |
46.200.783 | 72.615.428 | ||
| 3. Anteile an verbundenen Unternehmen | 335.852 | 335.852 | a) täglich fällig b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist |
2.234.225 2.994.038 |
5.228.263 | 1.809.042 4.306.959 6.116.001 |
|
| 4. Leasingvermögen | 1.031.398.027 | 1.115.203.117 | 3. Verbriefte Verbindlichkeiten begebene Schuldverschreibungen |
500.000.000 | 499.996.994 | ||
| 5. Immaterielle Anlagewerte a) selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte u. ähnliche Werte u. Rechte |
12.471.744 | 7.745.295 | 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 504.080.150 | 529.285.882 | ||
| b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbl. Schutzrechte u. ähnl. Rechte u. Werte sowie Lizensen an solchen Rechten u. Werten |
361 | 12.472.105 | 4.170 7.749.465 |
5. Rechnungsabgrenzungsposten | 34.362.792 | 38.145.382 | |
| 6. Sachanlagen | 890.575 | 797.557 | 6. Passive latente Steuern | 32.071.098 | 25.867.797 | ||
| 7. Sonstige Vermögensgegenstände | 271.702.023 | 223.532.701 | 7. Rückstellungen a) Steuerrückstellungen b) andere Rückstellungen |
571.462 25.296.285 |
0 26.712.029 |
||
| 8. Rechnungsabgrenzungsposten | 7.197.651 | 9.004.390 | 25.867.747 | 26.712.029 | |||
| 31.12.2019 EUR |
Vorjahr EUR |
EUR | 31.12.2019 EUR |
Vorjahr EUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 44.269.484 | 72.615.428 | |||
| 46.200.783 | 72.615.428 | ||||
| a) täglich fällig | 2.234.225 | 1.809.042 | |||
| b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | 2.994.038 | 4.306.959 | |||
| 3. Verbriefte Verbindlichkeiten | |||||
| 12.472.105 | 7.749.465 | ||||
| 6. Passive latente Steuern | 32.071.098 | 25.867.797 | |||
| 7. Rückstellungen | |||||
| b) andere Rückstellungen | 25.296.285 | 25.867.747 | 26.712.029 26.712.029 |
||
| 8. Eigenkapital | |||||
| a) gezeichnetes Kapital b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen |
20.611.593 139.067.902 |
20.611.593 139.067.902 |
|||
| andere Gewinnrücklagen | 9.214.537 | 5.948.387 | |||
| d) Bilanzgewinn | 40.320.271 | 209.214.303 | 35.421.407 201.049.289 |
||
| 1.357.025.136 | 1.399.788.801 | 1.357.025.136 | 1.399.788.801 |
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
7. Rückstellungen
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 10.600.000 10.600.000
| 2019 | Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1. Leasingerträge | 662.425.482 | 642.480.942 | ||
| 2. Leasingaufwendungen | 414.557.085 | 381.601.734 | ||
| 247.868.397 | 260.879.208 | |||
| 3. Zinserträge aus | ||||
| Kredit- und Geldmarktgeschäften | 2.975.260 | 3.556.682 | ||
| 4. Zinsaufwendungen | 13.242.228 | 14.793.618 | ||
| -10.266.968 | -11.236.936 | |||
| 5. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder | ||||
| Teilgewinnabführungsverträgen | 3.770.047 | 4.330.024 | ||
| 6. Provisionserträge | 1.143.022 | 1.265.149 | ||
| 7. Sonstige betriebliche Erträge | 10.230.693 | 7.422.200 | ||
| 8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | ||||
| a) Personalaufwand | ||||
| aa) Löhne und Gehälter | 23.279.280 | 20.204.465 | ||
| ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | ||||
| und für Unterstützung | 3.596.388 | 3.112.917 | ||
| darunter für Altersversorung: EUR 0 (Vorjahr: EUR 0) | ||||
| 26.875.668 | 23.317.382 | |||
| b) andere Verwaltungsaufwendungen | 28.208.079 | 28.064.106 | ||
| 55.083.747 | 51.381.488 | |||
| 9. Abschreibungen und Wertberichtigungen | ||||
| a) auf Leasingvermögen | 168.577.426 | 175.402.483 | ||
| b) auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | 1.370.752 | 1.100.353 | ||
| 169.948.178 | 176.502.836 | |||
| 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 250.329 | 227.885 | ||
| 11. Abschreibungen und Wertberichtungen auf Forderungen und bestimmte | ||||
| Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft | 5.841.749 | 9.765.368 | ||
| 12. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren | ||||
| sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft | 3.811.464 | 55.233 | ||
| -2.030.285 | -9.710.135 | |||
| 13. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 25.432.652 | 24.837.301 | ||
| 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 7.374.074 | 7.840.821 | ||
| davon Aufwand aus der Veränderung bilanzierter latenter | ||||
| Steuern: EUR 6.203.301 (Vorjahr: EUR 6.705.972) | ||||
| 15. Jahresüberschuss | 18.058.578 | 16.996.480 | ||
| 16. Gewinnvortrag aus Vorjahr | 25.527.843 | 20.032.009 | ||
| 17. Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen | -3.266.150 | -1.607.081 | ||
| 18. Bilanzgewinn | 40.320.271 | 35.421.407 | ||
Seit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 am 25. Dezember 2008 sowie den damit verbundenen Änderungen im Kreditwesengesetz (KWG) gehören das Factoringgeschäft (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG) und das Finanzierungsleasing (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG) zu den erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungsgeschäften. Seither zählt auch die Sixt Leasing SE zu den Finanzdienstleistungsinstituten (§ 1 Abs. 1a KWG) und unterliegt der laufenden (eingeschränkten) Beaufsichtigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und durch die Deutsche Bundesbank.
Die Aktien der Gesellschaft sind seit dem Börsengang im Mai 2015 an der Frankfurter Wertpapierbörse im Regulierten Markt notiert. Die Gesellschaft besteht auf unbestimmte Zeit. Die Gesellschaft weist zum Stichtag ein gezeichnetes Kapital von TEUR 20.612 auf. Es ist eingeteilt in 20.611.593 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Sämtliche Stückaktien sind Stammaktien. Die Aktien sind voll eingezahlt. Der größte Anteilseigner ist die Sixt SE, Pullach.
Als Finanzdienstleistungsinstitut ist die Sixt Leasing SE verpflichtet, einen Jahresabschluss nach den für Institute geltenden Regelungen des § 340 ff. HGB i.V.m. der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufzustellen. Demzufolge stellt die Gesellschaft einen Jahresabschluss nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB sowie unter Beachtung der für Finanzdienstleistungsinstitute geltenden Regelungen des § 340 ff. HGB i.V.m. RechKredV auf.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Bei Wahlrechten wurden zur Wahrung der Übersichtlichkeit die Angaben grundsätzlich im Anhang gemacht.
Die Bewertungen wurden unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen.
Die Forderungen an Kreditinstitute sind mit dem Nennwert bilanziert.
Die Forderungen an Kunden sind zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten bewertet.
Das Leasingvermögen ist zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen und unter Berücksichtigung planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Das Leasingvermögen wird unter Berücksichtigung der vertraglichen Restwerte linear über die jeweilige Vertragsdauer abgeschrieben.
Immaterielle Anlagewerte enthalten erworbene und selbst erstellte Software. Von dem Aktivierungswahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 HGB wurde Gebrauch gemacht. Erworbene immaterielle Anlagewerte sind zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen angesetzt. Selbst erstellte immaterielle Anlagewerte werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert und linear abgeschrieben. Sofern die Voraussetzungen für eine Aktivierung nicht vorliegen, werden die Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam erfasst. Die Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte erfolgen grundsätzlich planmäßig linear über eine Nutzungsdauer von drei bis sieben Jahren.
Unter Berücksichtigung der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern ergibt sich ein ausschüttungsgesperrter Betrag aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Anlagewerte nach § 268 Abs. 8 HGB von TEUR 9.215 (Vorjahr: TEUR 5.948), welcher in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt wurde.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen unter Anwendung der linearen Abschreibungsmethode bewertet. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250 bis EUR 1.000 wird entsprechend dem steuerlichen Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Jahr der Anschaffung und den folgenden vier Jahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. zu den fortgeführten Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden unter anderem zum Verkauf bestimmte Fahrzeugbestände, welche nach Vertragsende von den Leasingnehmern zurückgegeben wurden und noch keine Verwertung erfolgt ist, ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit dem Buchwert (fortgeführte Anschaffungskosten) zum Zeitpunkt der Übernahme in das Umlaufvermögen oder zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert.
Rechnungsabgrenzungsposten werden linear nach Maßgabe der zugrunde liegenden Vertragslaufzeit aufgelöst.
Passive latente Steuern werden für Differenzen zwischen dem handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Ansatz von Vermögensgegenständen und Schulden angesetzt. Die Bewertung der temporären Differenzen erfolgte in 2019 mit einem Steuersatz von 26,12 %.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist.
Das Eigenkapital entspricht den satzungsgemäßen Vorgaben.
Die Leasingerträge stellen die Beträge dar, die für Güter und Dienstleistungen im normalen Geschäftsablauf zu erhalten sind. Umsätze aus Dienstleistungen werden erfasst, sobald die Leistung erbracht wurde. Davon werden Rabatte, Boni und Umsatzsteuern abgesetzt.
Die Zinserträge und Zinsaufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung der ausstehenden Darlehenssumme und des anzuwendenden Zinssatzes erfasst und abgegrenzt.
Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen werden mit Ablauf des Geschäftsjahres realisiert.
Die Aufwendungen und Erträge sind periodengerecht erfasst.
Kurzfristige Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Langfristige Fremdwährungsforderungen bzw. -verbindlichkeiten werden mit dem Kurs am Buchungstag oder dem niedrigeren bzw. höheren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Vermögensgegenstände und Schulden, die auf Fremdwährung lauten, bestehen zum Stichtag nicht. Im Geschäftsjahr belaufen sich die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung auf TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1).
Die Entwicklung des Anlagevermögens und die Fristengliederung unter Berücksichtigung von § 9 RechKredV sind in den Anlagen zum Anhang dargestellt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten folgende Positionen:
| 31.12.2019 TEUR |
Vorjahr TEUR |
|
|---|---|---|
| Forderungen an verbundene Unternehmen | 168.896 | 143.963 |
| Forderungen an Unternehmen, mit denen ein | ||
| Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 0 |
Darüber hinaus betreffen die sonstigen Vermögensgegenstände mit TEUR 10.460 (Vorjahr: TEUR 10.071) Versicherungsansprüche, Vermögensgegenstände mit TEUR 3.814 (Vorjahr: TEUR 953) die einen Lieferanspruch für Leasingvermögen begründen, sowie mit TEUR 15.787 (Vorjahr: TEUR 14.798) sog. Serviceabgrenzungen, deren rechtliche Verursachung im Folgejahr liegt sowie zum Verkauf bestimmte Fahrzeugbestände mit TEUR 46.068 (Vorjahr: 46.593) und mit TEUR 1.634 (Vorjahr: TEUR 2.034) Forderungen aus Ertragsteuern .
Über Forderungen an verbundene Unternehmen wurde in Höhe von insgesamt TEUR 10.893 der Rangrücktritt erklärt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält grundsätzlich Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Darüber hinaus enthält der Bilanzposten die Aufwendungen und die Differenz zwischen Ausgabe- und Erfüllungsbetrag (Disagio) in Höhe von TEUR 891 (Vorjahr: TEUR 2.082) der im Geschäftsjahr 2017 ausgegebenen Anleihe sowie in Höhe von TEUR 1.979 (Vorjahr: TEUR 3.208) der im Geschäftsjahr 2018 ausgegebenen Anleihe.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen sowohl Refinanzierungen als auch Darlehen mit vereinbarter Laufzeit. Darüber hinaus enthalten die Finanzverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu 3 Monaten, ein Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 30.000.
Die verbrieften Verbindlichkeiten beinhalten eine Anleihe über 250 Mio. Euro mit einer vierjährigen Laufzeit und einen Kupon von 1,125 % p.a., die im Geschäftsjahr 2017 bei institutionellen Investoren aus dem In- und Ausland platziert wurde sowie eine Anleihe aus dem Debt Issuance Program über 250 Mio. Euro mit einer vierjährigen Laufzeit und einem Kupon von 1,500%, die im Geschäftsjahr 2018 bei institutionellen Investoren aus dem In- und Ausland platziert wurde.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden umfassen im Wesentlichen kreditorische Debitoren und Kundenkautionen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten unter anderem folgende Positionen:
| 31.12.2019 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 456.825 | 499.434 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 23.529 | 13.332 |
| Refinanzierungen Sale-and-Mietkauf-back | 12.658 | 14.922 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren hauptsächlich aus dem ABS-Programm. Im Juni 2016 setzte die Sixt Leasing SE erstmals ein Asset Backed Securities (ABS)-Programm zur Refinanzierung von Leasingverträgen auf und fügt damit ihrem Finanzierungsmix einen zentralen Baustein hinzu. Zur Durchführung des ABS-Programmes wurde die Isar Valley S.A. gegründet, an der die Sixt Leasing SE jedoch keinen Kapitalanteil hält. Die Höhe der Verbindlichkeiten gegenüber der Isar Valley S.A. beträgt zum Stichtag TEUR 452.529 (Vorjahr: TEUR 496.348). Die übrigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen täglich fällig; die Verrechnungskonten gegenüber verbundenen Unternehmen werden dabei zu marktüblichen Konditionen verzinst. Die Fristigkeiten der Refinanzierungen aus Sale-and-Mietkauf-back sind ergänzend zur Fristengliederung nach § 9 RechKredV in einer Anlage zum Anhang dargestellt.
Unter den anderen Rückstellungen sind im Wesentlichen ausstehende Rechnungen, Personalaufwendungen und Serviceabgrenzungen erfasst.
Unter den latenten Steuern sind passive latente Steuern in Höhe von TEUR 32.071 (Vorjahr: TEUR 25.868) ausgewiesen. Diese beruhen im Wesentlichen auf den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Leasingvermögen bei einem Steuersatz von 26,12 %.
Die Leasingerträge gliedern sich wie folgt:
| 2019 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| laufende Finanzierungsraten | 202.132 | 212.413 |
| Erlöse Fahrzeugverkauf | 287.436 | 259.285 |
| Übrige | 172.857 | 170.783 |
| 662.425 | 642.481 |
Die Leasingerträge wurden fast ausschließlich im Inland erzielt.
Die Leasingaufwendungen in Höhe von TEUR 414.557 (Vorjahr: TEUR 381.602) umfassen neben laufenden (Service-) Aufwendungen für den Fuhrpark und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Fuhrparks auch abgeführte Leasingraten.
Die Zinserträge beinhalten mit TEUR 1.525 (Vorjahr: TEUR 1.836) Zinserträge von verbundenen Unternehmen.
Die Zinsaufwendungen enthalten Refinanzierungszinsen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 40 (Vorjahr: TEUR 2.881).
Die Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen in Höhe von TEUR 3.770 (Vorjahr: TEUR 4.330) resultieren aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der Sixt Mobility Consulting GmbH, Pullach.
Unter den Provisionserträgen werden im Wesentlichen Franchisegebühren ausgewiesen.
Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 10.231 (Vorjahr: TEUR 7.422) sind mit TEUR 3.388 (Vorjahr: TEUR 3.015) Erträge aus aktivierten Eigenleistungen ausgewiesen. Ferner enthält der Posten u. a. Erträge aus Kosten-Weiterberechnungen an Dritte in Höhe von TEUR 3.160 (Vorjahr: TEUR 2.979), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 281 (Vorjahr: TEUR 389). Weitere wesentliche periodenfremde Erträge liegen nicht vor.
Die anderen Verwaltungsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus Kosten-Weiterbelastungen von Dritten aus Auslagerungsvereinbarungen unter anderem mit der Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG in Höhe von TEUR 3.948 (Vorjahr: TEUR 8.213), den Aufwand aus Marketingaktivitäten in Höhe von TEUR 2.834 (Vorjahr: TEUR 2.748) und EDV-Kosten in Höhe von TEUR 2.977 (Vorjahr: 4.089), Raumkosten, Investor Relation und andere sächliche Gemeinkosten.
Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasingvermögen betragen TEUR 168.577 (Vorjahr: TEUR 175.402). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf den durchschnittlich niedrigeren Bestand an Leasingfahrzeugen zurückzuführen.
Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft resultieren in Höhe von TEUR 5.228 (Vorjahr: TEUR 6.002) im Wesentlichen aus altersbedingten Forderungsausbuchungen, denen nahezu korrespondierende Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen (vergleiche nachfolgender Absatz) und in geringerem Umfang aus Forderungsausfällen. Weiterhin sind darin Wertminderungen für auf zum Verkauf bestimmte Fahrzeuge in Höhe von TEUR 613 (Vorjahr: TEUR 3.763) enthalten.
Die Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft in Höhe von TEUR 3.811 resultieren aus der Herabsetzung von Wertminderungen in Höhe von TEUR 3.219 (Vorjahr: TEUR 0) und in Höhe von TEUR 592 (Vorjahr TEUR 55) aus Erträgen auf abgeschriebene Forderungen. Die Herabsetzung der Wertminderungen resultiert im Wesentlichen aus den oben beschriebenen Forderungsausbuchungen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag mit TEUR 7.374 (Vorjahr: TEUR 7.841) betreffen mit TEUR 6.203 (Vorjahr: TEUR 6.706) latente Steueraufwendungen sowie mit TEUR 1.171 (Vorjahr: TEUR 1.135) laufende Ertragsteuern.
Die Gesellschaft hat zugunsten der übrigen Gläubiger der Sixt Leasing GmbH, Vösendorf, eine Rangrücktrittserklärung über TEUR 3.973 (Vorjahr: TEUR 3.738), der autohaus24 GmbH, Pullach, eine Rangrücktrittserklärung über TEUR 5.420 (Vorjahr: 5.420) und der Sixt Mobility Consulting GmbH, Pullach eine Rangrücktrittserklärung über TEUR 1.500 (Vorjahr: TEUR 1.500) abgegeben.
Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften oder ähnlichen Verpflichtungen bestanden zum Ende des Geschäftsjahres in Höhe von 10,6 Mio. Euro (Vorjahr 10,6 Mio. Euro); mit einer Inanspruchnahme wird derzeit nicht gerechnet.
Der Gesamtbuchwert des als Sicherheit übertragenen Leasingvermögens beläuft sich auf TEUR 466.154 (Vorjahr: TEUR 546.398).
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Mietverhältnissen belaufen sich insgesamt auf TEUR 7.950 (Vorjahr: TEUR 9.270) von denen TEUR 5.347 (TEUR 6.016) gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 20.612 (Vorjahr: TEUR 20.612) und ist eingeteilt in 20.611.593 sämtliche auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Das anteilige Grundkapital je Aktie beträgt EUR 1,00. Das Grundkapital ist voll eingezahlt.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. Mai 2021 (einschließlich) mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 6.183.477 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Dabei kann die Gewinnberechtigung der neuen Aktien auch abweichend von § 60 Abs. 2 AktG ausgestaltet werden; die neuen Aktien können insbesondere auch mit Gewinnberechtigung ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres ausgestattet werden, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist.
Den Aktionären ist grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu gewähren. Das Bezugsrecht kann dabei auch ganz oder teilweise als mittelbares Bezugsrecht im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG ausgestaltet werden.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre nach näherer Maßgabe der folgenden Bestimmungen ganz oder teilweise auszuschließen:
Der Vorstand ist auf Grundlage des Genehmigten Kapitals 2016 insbesondere auch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neue Aktien gegen Sacheinlage zum Zweck des (unmittelbaren oder mittelbaren) Erwerbs von Darlehensrückzahlungs- und/oder Zinsforderungen gegenüber der Gesellschaft aus Gesellschafterdarlehen auszugeben, die der Gesellschaft von der Sixt SE (Amtsgericht München; HRB 206738) gewährt worden sind und/oder künftig gewährt werden (jeweils "Gesellschafter-Darlehensforderungen"). Den Aktionären steht in diesem Fall grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht auf die neuen Aktien zu. Das Bezugsrecht ist dabei in der Weise zu gewähren, dass die neuen Aktien den Aktionären gegen einen in bar zu leistenden Bezugspreis zum Bezug angeboten werden, die Sixt SE (oder ein Dritter, der die einzubringenden Gesellschafter-Darlehensforderungen erworben hat) jedoch berechtigt ist, den Bezugspreis für die übernommenen Aktien ganz oder teilweise statt in bar auch durch Sacheinlage in Form von Gesellschafter-Darlehensforderungen zu erbringen. Die Ermächtigung zu einem teilweisen Ausschluss des Bezugsrechts gemäß vorstehend lit. a. bleibt unberührt. Die Einzelheiten bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Dabei kann auch vorgesehen werden, dass die Sacheinlage ganz oder teilweise durch Übertragung sämtlicher Anteile an einer in- oder ausländischen Zweckgesellschaft, deren Vermögen im Wesentlichen aus Gesellschafter-Darlehensforderungen besteht, auf die Gesellschaft erbracht wird. Soweit der Bezugspreis nach den vorstehenden Bestimmungen durch Sacheinlage erbracht wird, muss der Wert der Sacheinlage mindestens dem Bezugspreis entsprechen. Zur Wertermittlung ist ein Wertgutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einzuholen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft muss die Anforderungen des § 205 Abs. 5 AktG in Verbindung mit § 33 Abs. 4 Nr. 2 und Abs. 5 AktG für eine Tätigkeit als Sachkapitalerhöhungsprüfer erfüllen.
Insgesamt dürfen die auf Grundlage des Genehmigten Kapitals 2016 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegebenen Aktien 20 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss.
Auf diese Begrenzung sind neue und bestehende Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderweitigen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden; ferner sind neue Aktien der Gesellschaft anzurechnen, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. der Erfüllung von Wandlungs- oder Optionspflichten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen oder Wandelgenussrechten ausgegeben werden bzw. noch ausgegeben werden können, soweit die Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderweitigen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juni 2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Mai 2021 (einschließlich) einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu 200.000.000 Euro mit einer befristeten oder unbefristeten Laufzeit zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 4.122.318 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Sixt Leasing SE zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können gegen Bar- und /oder Sachleistung ausgeben werden. Sie können auch durch ein in- oder ausländisches Unternehmen begeben werden, an dem die Sixt Leasing SE unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist; in diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, für die emittierende Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft die Garantie für die Rückzahlung der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und für sonstige mit den Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen verbundenen Zahlungspflichten zu übernehmen und den Inhabern bzw. Gläubigern solcher Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Sixt Leasing SE zu gewähren.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juni 2016 um bis zu 4.122.318 Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an Inhaber bzw. Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen sowie an Inhaber von Optionsrechten aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 1. Juni 2016 (Ermächtigung 2016) von der Gesellschaft oder einem in- oder ausländischen Unternehmen, an dem die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit der Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, bis zum 31. Mai 2021 (einschließlich) ausgegeben werden. Sie wird nur durchgeführt, soweit von den Wandlungs- oder Optionsrechten aus den Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen tatsächlich Gebrauch gemacht wird oder Wandlungspflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen erfüllt werden und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe der Ermächtigung 2016 zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch die Ausübung von Wandlungsbzw. Optionsrechten oder durch die Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 28. Juni 2020 nach näherer Maßgabe der Beschlussvorlage bis zu maximal 1.000.000 Bezugsrechte auf bis zu maximal 1.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien in einer oder mehreren Tranchen an Mitglieder des Vorstands und Führungskräfte unterhalb der Vorstandsebene sowie Mitglieder der Geschäftsführungen von abhängigen Unternehmen auszugeben. Soweit Mitglieder des Vorstands betroffen sind, ist allein der Aufsichtsrat entsprechend ermächtigt.
Das Gesamtvolumen der Bezugsrechte verteilt sich auf höchstens 500.000 Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und höchstens 500.000 Bezugsrechte an ausgewählte Führungskräfte der Gesellschaft unterhalb des Vorstands und Mitglieder der Geschäftsführungen abhängiger Unternehmen. Jedes Bezugsrecht berechtigt zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden nennbetragslosen Stückaktie der Gesellschaft gegen Zahlung des Ausübungspreises und hat eine Laufzeit von sieben Jahren. Die Gesellschaft kann den Berechtigten zur Bedienung der Bezugsrechte wahlweise statt neuer Aktien aus bedingtem Kapital eigene Aktien oder eine Barzahlung gewähren. Soweit es sich bei den Berechtigten um Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft handelt, hat hierüber allein deren Aufsichtsrat zu entscheiden. Die Ermächtigung ist zum Stichtag noch nicht ausgenutzt.
In Zusammenhang damit wird das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu 1.000.000 Euro durch Ausgabe von insgesamt bis zu 1.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2017 und erfolgt nur so weit, wie gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2017 Bezugsrechte ausgegeben werden und die Inhaber der Bezugsrechte von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 8. April 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 7. April 2020 (einschließlich) eigene Aktien der Gesellschaft in einem Umfang von bis zu 10% des im Zeitpunkt der Ermächtigung - oder falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung ist zum Stichtag noch nicht ausgenutzt.
Die Kapitalrücklage beträgt TEUR 139.068 (Vorjahr: TEUR 139.068).
Größter Anteilseigner der Gesellschaft ist die Sixt SE, Pullach, die 41,94% - gemessen am gezeichneten Kapital zum Stichtag – der Stammaktien und Stimmrechte hält. Die Sixt SE, Pullach, ist Mutterunternehmen der Sixt Leasing SE, Pullach. Der Konzernabschluss und -lagebericht der Sixt SE werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Die Sixt Leasing SE ist seit dem Börsengang zur Aufstellung eines eigenen Konzernabschlusses nach § 290 HGB verpflichtet. Der Konzernabschluss der Sixt Leasing SE zum 31. Dezember 2019 wurde in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Jahresabschluss der Sixt Leasing SE, der Konzernabschluss sowie der Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
In der folgenden Aufstellung sind alle Beteiligungsunternehmen der Sixt Leasing SE aufgeführt:
| Name, Sitz | Jahresergebnis | Eigenkapital | Kapitalanteil |
|---|---|---|---|
| Sixt Leasing G.m.b.H., | -58.375 | -2.312.438 | 100% |
| Vösendorf | EUR | EUR | |
| Sixt Location Longue Durée S.A.R.L., Paris |
653.885 EUR |
10.115.042 EUR |
100% |
| Sixt Leasing (Schweiz) AG, | 1.333.529 | 13.388.524 | 100% |
| Urdorf | CHF | CHF | |
| Sixt Mobility Consulting GmbH, Pullach 3) |
0 EUR |
795.526 EUR | 100% |
| autohaus24 GmbH, Pullach | 739.825 EUR |
-3.585.541 EUR |
100% |
| SXT Leasing Verwaltungs GmbH, | 355 | 26.059 | 100% |
| Rostock | EUR | EUR | |
| SXT Leasing Dienstleistungen GmbH & Co.KG, Rostock |
276.713 EUR |
629.524 EUR |
100% |
| Sixt Mobility Consulting | -259.875 | -159.799 | 100%1) |
| Österreich GmbH, Vösendorf | EUR | EUR | |
| Sixt Mobilty Consulting S.A.R.L, | -216.276 | -433.344 | 100 %1) |
| Paris | EUR | EUR | |
| Sixt Mobility Consulting B.V., | -59.686 | -2.226.325 | 100 %1) |
| Hoofddorp | EUR | EUR | |
| Sixt Mobility Consulting AG, | 81.248 | 684.563 | 100 %2) |
| Urdorf | CHF | CHF | |
| Flottenmeister GmbH | 1.803.284 EUR |
-63.620 EUR |
100 %1) |
1) Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der Sixt Mobility Consulting GmbH, Pullach.
2) Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der Sixt Leasing (Schweiz) AG, Urdorf.
3) Gesellschaft hat ein Ergebnisabführungsvertrag.
| 4.5 | Organe der Sixt Leasing SE | ||
|---|---|---|---|
| ----- | -- | -- | ---------------------------- |
| Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE |
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen |
|---|---|
| Erich Sixt Vorsitzender Vorsitzender des Vorstands der Sixt SE Grünwald |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der e-Sixt GmbH & Co. KG |
| Prof. Dr. Marcus Englert Stellvertretender Vorsitzender Associate Partner und Geschäftsführer der Solon Management Consulting GmbH & Co. KG Geschäftsführer der Texas Atlantic Partners GmbH München |
Vorsitzender des Aufsichtsrats der Rocket Internet SE Vorsitzender des Verwaltungsrat der European Directories Midco S.à.r.l. Mitglied des Verwaltungsrats der Zattoo Europa AG (seit 1. April 2019) Mitglied des Aufsichtsrats der Sunweb Group B.V. (seit 1. März 2019) |
| Dr. Julian zu Putlitz (seit 23. Juli 2019) Finanzvorstand der IFCO Systems Gruppe Pullach |
|
| Dr. Bernd Metzner (bis 18. Juli 2019) Finanzvorstand der der Gerresheimer AG Düsseldorf |
Mitglied des Aufsichtsrats der Döhler GmbH |
| Vorstand der Sixt Leasing SE |
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen |
| Michael Ruhl Vorsitzender München |
Mitglied des Verwaltungsrats der Sixt Leasing (Schweiz) AG (seit 1. Januar 2019) Mitglied des Verwaltungsrats der Sixt Mobility Consulting AG (seit 1. Januar 2019) |
| Björn Waldow |
Gauting-Stockdorf
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten Gesamtbezüge i. H. v. TEUR 130 (Vorjahr: TEUR 130).
Die Gesamtbezüge des Vorstands betragen TEUR 1.233 (Vorjahr: TEUR 1.600) und beinhalten den Ausübungsgewinn (vor Steuern) aus der Ausübung von gewährten Aktienoptionen in Höhe von TEUR 80 (Vorjahr: TEUR 80). In den Geschäftsjahren 2018 und 2019 fanden keine Zuteilungen Aktienoptionen aus dem MSP 2012 an die Mitglieder des Vorstands statt.
Im Geschäftsjahr erfolgte eine Zusage über erfolgsbezogene Komponenten an den Vorstand in Höhe von TEUR 662 (Vorjahr: TEUR 353) die innerhalb der nächsten drei Jahre gewährt werden.
Im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms MSP waren am Ende des Berichtsjahres Mitgliedern des Vorstands, basierend auf ihrer Eigeninvestition, 40.000 Aktienoptionen zugeteilt (Vorjahr: 60.000).
Eine individualisierte Veröffentlichung der Gesamtbezüge erfolgt gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 8. April 2015 nicht.
Versorgungszusagen für Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands existieren nicht.
Im Jahresmittel wurden von der Gesellschaft 344 (Vorjahr: 320) Angestellte beschäftigt.
Zum Bilanzstichtag 2019 bestehen Beteiligungen, an der Gesellschaft, die nach §§ 33 und 34 WpHG mitgeteilt und wie nachfolgend ersichtlich nach § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung veröffentlicht worden sind:
Die MainFirst SICAV, L-2633 Senningerberg, Luxemburg hat der Sixt Leasing SE, Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach, Deutschland, mit Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21. Mai 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Sixt Leasing SE am 20. Mai 2015 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,01% (das entspricht 1.032.448 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Erich Sixt, Deutschland, hat der Sixt Leasing SE, Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach, Deutschland, mit Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 21 Abs. 1a, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG vom 29. Mai 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Sixt Leasing SE am 28. Mai 2015 41,94% beträgt (das entspricht 8.644.638 Stimmrechten). Sämtliche 41,94% der Stimmrechte an der Sixt Leasing SE (dies entspricht 8.644.638 Stimmrechten) sind Herrn Erich Sixt gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Eine Zurechnung erfolgt dabei über folgende von Herrn Erich Sixt kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3% oder mehr beträgt: ES Asset Management and Services GmbH & Co. KG; Erich Sixt Vermögensverwaltung GmbH; Sixt SE.
Die Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg, hat der Sixt Leasing SE, Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach, Deutschland, am 4. Oktober 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Sixt Leasing SE am 1. Oktober 2017 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 8,69 % (das entspricht 1.791.027 Stimmrechten) betragen hat. 1.763.027 Stimmrechte sind der Gesellschaft durch Übertragung einer Verwaltungsgesellschaft zuzurechnen.
Die Janus Henderson Group plc hat für sich und die Henderson Group Holdings Asset Management Limited, HGI Asset Management Group Limited, sowie Henderson Global Group Limited, der Sixt Leasing SE, Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach, Deutschland, am 5. Januar 2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Sixt Leasing SE am 3. Januar 2018 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,99 % (das entspricht 616.528 Stimmrechten) betragen hat.
Die Mawer Investment Management Ltd., Calgary, Kanada, hat der Sixt Leasing SE, Zugspitzstraße 1, 82049 Pullach, Deutschland, am 21. Juni 2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Sixt Leasing SE am 11. Juni 2018 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,03 % (das entspricht 1.037.108 Stimmrechten) betragen hat.
Im Konzernabschluss der Sixt Leasing SE sind für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses Honorare von 142 TEUR (Vj. 243 TEUR) als betrieblicher Aufwand erfasst. Die Honorare gliedern sich in Honorare für Abschlussprüfungen (114 TEUR, Vj. 114 TEUR), andere Bestätigungsleistungen (18 TEUR, Vj. 80 TEUR) im Wesentlichen für Comfort Letters, Steuerberatungsleistungen (11 TEUR, Vj. 15 TEUR), sowie Sonstige Leistungen (0 TEUR, Vj. 34 TEUR) die für die Sixt Leasing SE oder deren Tochterunternehmen erbracht worden sind, auf. Auf die Sixt Leasing SE entfallen davon im Geschäftsjahr 2019 Honorare für Abschlussprüfungen von 100 TEUR (Vj. 97 TEUR), für andere Bestätigungsleistungen von 18 TEUR (Vj. 80 TEUR), Steuerberatungsleistungen von 10 TEUR (Vj. 15 TEUR) sowie Sonstige Leistungen von 0 TEUR (Vj. 34 TEUR).
Die Sixt Leasing SE weist nach handelsrechtlichen Vorschriften im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 einen Bilanzgewinn von TEUR 40.320 (Vorjahr: TEUR 35.421) aus. Für das Geschäftsjahr 2019 erwägen Vorstand und Aufsichtsrat der Sixt Leasing SE der ordentlichen Hauptversammlung eine Dividende von bis zu 0,90 Euro je Aktie zur Ausschüttung vorzuschlagen. Wenn dieser Vorschlag mit dem maximalen Betrag angenommen wird, würde das zur folgend dargestellten Bilanzgewinnverwendung führen:
| Zahlung einer Dividende von bis zu EUR 0,90 | (Vorjahr: EUR 0,48) je |
|---|---|
| dividendenberechtigter Stammaktie | TEUR 18.550 |
| Vortrag auf neue Rechnung | TEUR 21.770 |
Zum 31. Dezember 2019 bestehen 20.611.593 dividendenberechtigte Stammaktien. Bei Annahme eines Dividendenvorschlags von 0,90 Euro je Aktie, würde dies zu einer Dividendenzahlung von 18.550 TEUR führen. Dies würde zu einer Ausschüttungsquote von bis zu 86% des Konzernüberschusses für das Geschäftsjahr 2019 führen und läge damit oberhalb der Zielspanne von 30 bis 60%. Ungeachtet der Ausschüttungsquote für das Geschäftsjahr 2019 bleibt die bisher kommunizierte Zielspanne bestehen. Der konkrete Gewinnverwendungsvorschlag wird mit der Tagesordnung zur Hauptversammlung 2020 veröffentlicht werden.
Die nach § 161 Aktiengesetz vorgeschriebene jährliche Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wird und welche Empfehlungen nicht angewendet werden, wurde im Geschäftsjahr abgegeben und auf der Webseite der Sixt Leasing SE (http://ir.sixtleasing.de) in der Rubrik "Corporate Governance" den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.
Die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen umfassen Beziehungen zwischen der Sixt Leasing SE und der Sixt SE sowie ihrer direkten und indirekten Tochtergesellschaften, Beteiligungsunternehmen und Joint-Ventures. Zustande gekommene Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden im Geschäftsjahr zu marktüblichen Bedingungen geschlossen.
Nach Ende des Berichtsjahres hat die Hyundai Capital Bank Europe GmbH (HCBE), ein Joint Venture von Santander Consumer Bank und Hyundai Capital Services, am 21. Februar 2020 einen Aktienkaufvertrag mit der Sixt SE über den Erwerb aller von der Sixt SE an der Sixt Leasing SE gehaltenen Aktien gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von EUR 18,00 je Aktie der Sixt Leasing SE unterzeichnet. Die unter diesem Aktienkaufvertrag verkauften Aktien der Sixt Leasing SE entsprechen rund 41,9 Prozent des Grundkapitals der Sixt Leasing SE. Falls der Kaufvertrag noch vor der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung der Sixt Leasing SE vollzogen wird, wird sich der Kaufpreis in Abhängigkeit von dem im geprüften Konzernabschluss der Sixt Leasing SE ausgewiesenen Konzernüberschuss für das Geschäftsjahr 2019 um bis zu EUR 0,90 je verkaufter Aktie der Sixt Leasing SE erhöhen.
In der Folge gab die HCBE ebenfalls am 21. Februar 2020 bekannt, dass sie entschieden hat, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle Aktionäre der Sixt Leasing SE zum Erwerb der verbleibenden Aktien der Sixt Leasing SE gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 18,00 pro Aktie abzugeben. Der Vollzug des Aktienkaufvertrags steht unter anderem unter der Bedingung des Erreichens der Mindestannahmeschwelle von 55% im freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot, wobei die vorgenannten, unter dem Aktienkaufvertrag zu erwerbenden Aktien für Zwecke der Mindestannahmeschwelle zu berücksichtigen sind, sowie der Erteilung bestimmter fusionskontrollrechtlicher und sonstiger regulatorischer Freigaben.
Zu den im März 2020 größer gewordenen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie verweisen wir auf den Prognose- sowie Risikobericht im Lagebericht.
Pullach, 30.03.2020
Sixt Leasing SE
Michael Ruhl Björn Waldow Vorstandsvorsitzender Vorstand
| Anschaffungs und/oder Herstel- lungskosten EUR |
Zugänge EUR |
Umbuchung EUR |
Abgänge EUR |
Endstand EUR |
Abschreibungen kumuliert EUR |
Buchwerte 31.12.2019 EUR |
Buchwerte 31.12.2018 EUR |
Abschreibungen im Geschäftsjahr EUR |
|
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzanlagen | |||||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 335.851,98 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 335.851,98 | 0,00 | 335.851,98 | 335.851,98 | 0,00 |
| Leasingvermögen | 1.431.392.097,73 | 372.168.271,97 | 0,00 | 452.787.782,35 | 1.350.772.587,35 | 319.374.561,01 | 1.031.398.026,34 | 1.115.203.116,68 | 168.577.425,56 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||||||
| 1. selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte | |||||||||
| und ähnliche Rechte und Werte | 9.101.672,50 | 5.839.414,25 | 0,00 | 0,00 | 14.941.086,75 | 2.469.342,55 | 12.471.744,20 | 7.745.295,22 | 1.112.965,27 |
| 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
909.576,21 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 909.576,21 | 909.215,01 | 361,20 | 4.169,82 | 3.808,62 |
| II. Sachanlagen | |||||||||
| 1. andere Anlagen, Betriebs- und | |||||||||
| Geschäftsausstattung | 2.024.991,99 | 346.996,55 | 0,00 | 0,00 | 2.371.988,54 | 1.481.413,60 | 890.574,94 | 797.556,50 | 253.978,11 |
| Summe gesamt | 1.443.764.190,41 | 378.354.682,77 | 0,00 | 452.787.782,35 | 1.369.331.090,83 | 324.234.532,17 | 1.045.096.558,66 | 1.124.085.990,20 | 169.948.177,56 |
| Buchwerte | Abschreibungen |
|---|---|
| 31.12.2018 | im Geschäftsjahr |
| EUR | EUR |
| 335.851,98 | 0,00 |
| 1.115.203.116,68 | 168.577.425,56 |
| 7.745.295,22 4.169,82 |
1.112.965,27 3.808,62 |
| 797.556,50 | 253.978,11 |
| 1.124.085.990,20 | 169.948.177,56 |
| unbestimmte | Summe | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| bis 3 Monate | 3 bis 12 Monate 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre | Laufzeit | ||||
| Fristengliederung nach § 9 RechKredV | ||||||
| Andere Forderungen an Kreditinstitute | ||||||
| (Aktivposten Nr. 1b) | ||||||
| 31. Dezember 2019 (EUR) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31. Dezember 2018 (EUR) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Forderungen an Kunden | ||||||
| (Aktivposten Nr. 2) | ||||||
| 31. Dezember 2019 (EUR) | 32.815.838 | 0 | 0 | 0 | 0 | 32.815.838 |
| 31. Dezember 2018 (EUR) | 38.960.179 | 0 | 0 | 0 | 0 | 38.960.179 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | ||||||
| (Passivposten Nr. 1b) | ||||||
| 31. Dezember 2019 (EUR) | 44.269.485 | 0 | 0 | 0 | 0 | 44.269.485 |
| 31. Dezember 2018 (EUR) | 42.462.872 | 152.556 | 30.000.000 | 0 | 0 | 72.615.428 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | ||||||
| (Passivposten Nr. 2b) | ||||||
| 31. Dezember 2019 (EUR) | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.994.038 | 2.994.038 |
| 31. Dezember 2018 (EUR) | 0 | 0 | 0 | 0 | 4.306.959 | 4.306.959 |
| Verbriefte Verbindlichkeiten | ||||||
| (Passivposten Nr. 3a) | ||||||
| 31. Dezember 2019 (EUR) | 0 | 0 | 500.000.000 | 0 | 0 | 500.000.000 |
| 31. Dezember 2018 (EUR) | 0 | 0 | 499.996.994 | 0 | 0 | 499.996.994 |
| Ergänzende Angaben | ||||||
| Sonstige Verbindlichkeiten | ||||||
| (Passivposten Nr. 4) | ||||||
| davon Sale-and-Mietkauf-back | ||||||
| 31. Dezember 2019 (EUR) | 2.283.358 | 5.466.916 | 4.908.023 | 0 | 0 | 12.658.297 |
| 31. Dezember 2018 (EUR) | 523.422 | 3.463.638 | 10.935.167 | 0 | 0 | 14.922.228 |
gemäß §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB für das Geschäftsjahr 2019
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sixt Leasing SE vermittelt und im Bericht über die Lage des Konzerns und der Gesellschaft der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Pullach, 30. März 2020
Der Vorstand
Michael Ruhl Björn Waldow
An die Sixt Leasing SE, Pullach
Wir haben den Jahresabschluss der Sixt Leasing SE, Pullach, – bestehend aus der Jahresbilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht der Sixt Leasing SE, Pullach, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir mit der Folgebewertung des Leasingvermögens den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
a) Im Jahresschluss der Sixt Leasing SE werden unter dem Bilanzposten "Leasingvermögen" im Rahmen von Operate Leases verleaste Fahrzeuge mit einem Betrag in Höhe von insgesamt TEUR 1.031.398 ausgewiesen, dies entspricht rd. 76 % der Bilanzsumme.
Das Leasingvermögen wird zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen unter Berücksichtigung kalkulierter Restwerte angesetzt. Bei Verträgen mit Rückkaufvereinbarungen bestimmen sich die Restwerte der Fahrzeuge nach den vertraglich vereinbarten Rückkaufwerten. Die Restwerte von Fahrzeugen ohne vertraglich vereinbarten Rückkaufwert orientieren sich am prognostizierten Marktwert zum Vertragsende. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der Buchwert, der auf dem ursprünglich kalkulierten Restwert basiert, höher ist als der Wert, der sich nunmehr aus dem prospektiv bei Verwertung zu erwartenden Restwert ergibt.
Von uns wurde die Folgebewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt bestimmt, da die Bewertung des Leasingvermögens hinsichtlich der auf den erwarteten Restwert vorgenommenen Abschreibungen auf das Leasingvermögen auf ermessensbehafteten Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter basiert.
Die Angaben der gesetzlichen Vertreter der Sixt Leasing SE zur Bewertung des Leasingvermögens sind in Abschnitt 2.2 des Anhangs enthalten.
b) Im Rahmen unserer Prüfung der Angemessenheit des angewandten Bewertungsverfahrens haben wir die diesbezüglich bestehende Aufbau- und Ablauforganisation im Hinblick auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Schlüsselkontrollen geprüft. Dies betrifft insbesondere den Prozess zur Berücksichtigung vertraglich vereinbarter Rückkaufwerte bzw. erwarteter Restwerte bei Leasingvertragsabschluss im Rahmen der planmäßigen Abschreibungen. Des Weiteren haben wir im Hinblick auf die Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen die Vorgehensweise zur Ermittlung eines derartigen Abschreibungsbedarfs nachvollzogen. Den von der Sixt Leasing SE in diesem Zusammenhang für die Schätzung zukünftiger bzw. erwarteter Marktpreise auf dem Gebrauchtwagenmarkt herangezogenen Sachverständigen haben wir auf dessen Kompetenz, Fähigkeit, Objektivität und Eignung überprüft.
Im Rahmen unserer aussagebezogenen Prüfungshandlungen bezüglich der Ermittlung eines außerplanmäßigen Abschreibungsbedarfs für Fahrzeuge ohne vertragliche Rückkaufvereinbarung haben wir in Stichproben die zum Bilanzstichtag prognostizierten Marktpreise zum geplanten Verwertungszeitpunkt der jeweiligen Fahrzeuge mit den zum Anschaffungszeitpunkt kalkulierten Restwerten verglichen und einen gegebenenfalls vorhandenen außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf überprüft. Dabei haben wir die Erwartungen der gesetzlichen Vertreter bezüglich der Marktpreisentwicklung mit den tatsächlichen Marktpreisen verglichen und plausibilisiert. Darüber hinaus haben wir eine analytische Prüfung der planmäßigen Abschreibungen vorgenommen.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 3. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 3. Dezember 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2005 als Abschlussprüfer der Sixt Leasing SE, Pullach, tätig. Die Gesellschaft ist seit dem Geschäftsjahr 2015 ein Unternehmen von öffentlichem Interesse i.S.d. § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Klaus Löffler.
München, den 30. März 2020
Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
(Klaus Löffler) (Andreas Lepple)
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