Annual Report • Dec 18, 2025
Annual Report
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EVN Jahresfinanzbericht 2024 / 25
| 3 | Konzernlagebericht | 22 | Konzernabschluss 2024/25 | 103 | Jahresabschluss der EVN AG 2024/25 nach UGB |
175 | Erklärung des Vorstands gemäß § 124 Abs. 1 Z. 3 Börsegesetz 2018 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 3 | Energiepolitisches Umfeld | 23 | Konzern-Gewinn-und-Verlust | ||||
| 5 | Wirtschaftliches Umfeld | Rechnung | 103 | Jahresabschluss | |||
| 6 | Energiewirtschaftliches Umfeld | 23 | Konzern-Gesamtergebnisrechnung | 108 | Anhang | ||
| 7 | Ausbau der erneuerbaren | 24 | Konzern-Bilanz | 130 | Lagebericht | ||
| Erzeugungskapazitäten | 25 | Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals | 171 | Bestätigungsvermerk | |||
| 7 | Geschäftsentwicklung | 26 | Konzern-Geldflussrechnung | ||||
| 14 | Innovation, Forschung und Entwicklung | 27 | Konzernanhang | ||||
| 16 | Risikomanagement | 99 | Bestätigungsvermerk | ||||
| 20 | Angaben gemäß § 243a UGB | ||||||
| 21 | Ausblick auf das Geschäftsjahr 2025/26 |
Europäische Union
Im Februar 2025 hat die Europäische Kommission den EU Clean Industrial Deal als neues industriepolitisches Maßnahmenpaket vorgestellt. Ziel ist es, die Dekarbonisierung der europäischen Industrie gezielt mit Maßnahmen zur Stärkung von deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbinden. Die Förderung Europas als attraktiver Standort für industrielle Produktion im globalen Wettbewerb soll sich positiv auf Beschäftigung und Wirtschaftswachstum auswirken.
Im Juni 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission einen neuen Beihilfenrahmen. Dieser legt spezifische Fördermaßnahmen fest, mit denen Investitionen in klimafreundliche, erneuerbare und kohlenstoffarme Technologien erleichtert und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gestärkt werden sollen.
Ebenfalls im Juni 2025 verabschiedete das Europäische Parlament den Initiativbericht "Stromnetze als Rückgrat des Energiesystems der EU". Der Bericht unterstreicht die zentrale Rolle leistungsfähiger Stromnetze für das Erreichen der Klima-, Energie- und Wettbewerbsziele der EU. Er richtet klare Forderungen an die Europäische Kommission, darunter die Förderung innovativer Technologien und Flexibilitätslösungen zur besseren Nutzung bestehender Kapazitäten und zum
kosteneffizienten Netzausbau. Investitionsanreize sollen die grenzüberschreitende Integration der Energienetze stärken und Engpässe reduzieren. Weitere Forderungen betreffen die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sowie eine strategisch koordinierte Netzplanung über Ländergrenzen hinweg.
Anfang Juli 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission Dokumente mit vier konkreten Maßnahmen, die zur Umsetzung des Clean Industrial Deal beitragen sollen:
Gleichzeitig präsentierte die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Ergänzung der EU-Treibhausgasziele. Dessen Kernstück ist ein neues Zwischenziel für das Jahr 2040: Die Nettotreibhausgasemissionen sollen gegenüber dem Basisjahr 1990 um 90 % reduziert werden. Dieses Ziel ergänzt die bestehenden Klimaziele für 2030 und bildet einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050.
Zur Unterstützung der Mitgliedsstaaten schlägt die Kommission drei Vereinfachungen vor, die den gesetzlichen Rahmen ergänzen:
• Begrenzte Nutzung internationaler Emissionsgutschriften ab 2036: Mitgliedsstaaten dürfen ab diesem Zeitpunkt in definiertem Umfang internationale Gutschriften zur Kompensation von Emissionen einsetzen.
In Österreich müssen jene EU-Richtlinien und Verordnungen für den Energiebereich in nationales Recht umgesetzt werden, die schon zu einem früheren Zeitpunkt auf EU-Ebene beschlossen wurden. Ein zentraler Schritt dazu ist der Entwurf für ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), mit dem das bestehende Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) abgelöst werden soll. Der Entwurf für dieses neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz hat im Sommer 2025 das parlamentarische Begutachtungsverfahren durchlaufen und ist seither Gegenstand politischer Verhandlungen. Für das ElWG besteht aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen das Erfordernis einer Zwei-Drittel-Mehrheit im österreichischen Nationalrat.
Auch das Erneuerbaren-Gas-Gesetz, dessen Inkrafttreten ebenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat voraussetzt, ist derzeit Gegenstand politischer Verhandlungen, und auch der Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes ist noch nicht erfolgt.
In Österreich trat am 1. April 2025 die neuerliche Verlängerung des zuletzt bis 31. Dezember 2024 geltenden Bundesgesetzes über den Energiekrisenbeitrag-Strom in Kraft. Damit wird in Österreich unter Berücksichtigung anrechenbarer Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen wieder eine Abgabe auf Überschusserlöse aus der Stromerzeugung eingehoben, die auf Basis von Schwellenwerten für Großhandelspreise für Strom ermittelt wird.
Den Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas in Niederösterreich verantwortet im EVN Konzern die Netz Niederösterreich. Sämtliche Investitionen und Aufwendungen dieses Unternehmens, die auf die Gewährleistung einer funktionierenden Netzinfrastruktur ausgerichtet sind, werden über Netztarife vergütet, die – der österreichischen Regulierungsmethodik entsprechend – jährlich von der E-Control-Kommission festgelegt werden.
Wesentliche Parameter bei der Festlegung dieser Netztarife sind die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) der Netzbetreiber*innen sowie der gewichtete Kapitalkostensatz. Im Sinn einer Anreizregulierung werden zudem Produktivitätsfaktoren definiert, die als Kostensenkungsvorgabe fungieren und dabei auch Inflationsanpassungen berücksichtigen. Die E-Control fixiert den gewichteten Kapitalkostensatz und die Kostensenkungsvorgaben jeweils für die Dauer einer gesamten Regulierungsperiode (fünf Jahre). Die aktuellen Perioden für das Erdgas- bzw. das Strom-Verteilnetz begannen am 1. Jänner 2023 bzw. am 1. Jänner 2024. Hier differenziert die Regulierungsbehörde beim gewichteten Kapitalkostensatz erstmals nach der Effizienz von Netzbetreiber*innen sowie zwischen Bestands- bzw. Neuanlagen, um Anreize für weitere Investitionen und Effizienzsteigerungen zu schaffen. Dadurch profitieren Netzbetreiber*innen mit einer im Branchenvergleich höheren Produktivität bzw. hinsichtlich der auf Neuinvestitionen entfallenden Kapitalbasis von einer leicht höheren Verzinsung. Die Netzgesellschaft der EVN wird dabei vom Regulator im Branchenvergleich hinsichtlich der Produktivität sehr positiv bewertet.
Bei der jährlichen Festsetzung der Netztarife berücksichtigt die E-Control u. a. auch mengenbedingte Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlichen Umsätzen in Vorperioden. Die nationalen Rechnungslegungsvorschriften verpflichten zur periodengleichen Korrektur dieser Differenzen und einer entsprechenden bilanziellen Abgrenzung auf einem Regulierungskonto. Abweichend davon erlauben die Regelungen der IFRS aktuell keinen bilanziellen Ansatz des Regulierungskontos; daher führt im EVN Konzernabschluss der jährliche Ausgleich der Differenzbeträge über die Netzentgelte zu Umsatz- und Ergebnisschwankungen. Das IASB arbeitet aktuell an einem Standard, der künftig den Ansatz dieser Differenzbeträge ermöglichen soll.
In Bulgarien ist die Lieferung von Strom an Industrie- und Gewerbekund*innen liberalisiert. In diesem Marktsegment fungiert die EVN Trading SEE als Anbieterin. Die Haushaltskund*innen verbleiben hingegen weiterhin im regulierten Markt und werden von der EVN Bulgaria EC versorgt. Dasselbe gilt für Kund*innen, die keine*n andere*n Anbieter*in wählen oder von ihrer bzw. ihrem gewählten Anbieter*in unverschuldet keinen Strom beziehen können. Die seit Jahren geplante Überführung der Haushaltskund*innen in den liberalisierten Markt wurde neuerlich verschoben. Der Energieverkauf an Kund*innen in den regulierten Marktsegmenten erfolgt ebenso wie die Beschaffung der entsprechenden Mengen zu regulierten Preisen.
Mit 1. Juli 2024 begann in Bulgarien eine neue dreijährige Regulierungsperiode für das Stromnetz. In der zugrunde liegenden Regulierungsmethodik ist eine Erlösobergrenze vorgesehen, die die anerkannten operativen Kosten, die Abschreibungen und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst. Zusätzlich berücksichtigt werden die prognostizierten Netzabsatzmengen sowie ein jährlich festzulegender Investitionsfaktor, der geplante künftige Investitionen mit berücksichtigt. Betrieben werden die Strom-Verteilnetze im bulgarischen Versorgungsgebiet der EVN durch die EP Yug.
Am 1. Jänner 2025 kam es aufgrund der gestiegenen Marktpreise zu einer außerordentlichen Tarifentscheidung, die zu einer Erhöhung der Strompreise für Haushaltskund*innen um durchschnittlich 8,4 % führte. Per Tarifentscheidung vom 1. Juli 2025 hat der bulgarische Regulator die Strompreise für Haushaltskund*innen im Versorgungsgebiet der EVN erneut um durchschnittlich 3,6 % angehoben (1. Juli 2024: Erhöhung um durchschnittlich 1,9 %).
Die EVN ist in Nordmazedonien mit verschiedenen Gesellschaften vertreten: Den regulierten Netzbetrieb verantwortet die Elektrodistribucija DOOEL, während die Belieferung der Kund*innen im liberalisierten Marktsegment der Vertriebsgesellschaft EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL obliegt. Als Produktionsgesellschaft fungiert die EVN Macedonia Elektrani DOOEL, die gemäß der im Berichtszeitraum aktualisierten Strategie 2030 der EVN künftig auch Großbatteriespeicher an Kraftwerksstandorten errichten und betreiben wird. Seit 1. Juli 2019 versorgt die EVN Home DOO auf Basis einer Lizenz als Supplier of Universal Service alle Haushalte sowie kleine Unternehmen in den regulierten Marktsegmenten mit Strom sowie als Supplier of Last Resort jene Kund*innen, die keine*n andere*n Anbieter*in wählen oder von ihrer bzw. ihrem gewählten Anbieter*in unverschuldet keinen Strom beziehen können. Im Frühjahr 2024 wurde der EVN Home die Lizenz für den regulierten Vertrieb für weitere fünf Jahre zugesprochen.
Die regulierten Strompreise für Haushaltskund*innen der EVN Home DOO sind aktuell in vier verbrauchsabhängige Tarifblöcke gegliedert. Im Jänner 2025 kam es zu Tariferhöhungen von 3,4 % (Block1) bis 4,9 % (Block 4) im Haushaltsbereich sowie von 13,5 % bei Gewerbekund*innen (Vorjahr: durchschnittliche Preiserhöhung über alle Tarifblöcke im Ausmaß von 1,6 %). Der regulierte Strombezugspreis für die EVN Home DOO wurde mit 62,0 Euro pro MWh neu festgelegt (Vorjahr: 57,0 Euro pro MWh). Bei den Netztarifen kam es per Jänner 2025 zu einer Reduktion von 5,5 %.
Mit 1. Jänner 2024 begann für das nordmazedonische Stromnetz eine neue dreijährige Regulierungsperiode, die eine Fixierung der anerkannten operativen Kosten, Investitionen und Netzverluste brachte. Ähnlich wie in Bulgarien sieht die
Regulierungsmethodik für das Stromnetz eine Erlösobergrenze vor, und eine angemessene Kapitalrendite auf die verzinsliche Kapitalbasis (Regulatory Asset Base) umfasst.
Im Jahr 2022 wurde die Liberalisierung des kroatischen Gasmarkts auch für Haushaltskund*innen nahezu vollständig abgeschlossen. Der Markt für Gewerbe- und Industriekund*innen hingegen ist schon seit 2012 geöffnet und durch immer stärkeren Wettbewerb unter den im Land tätigen Gaslieferant*innen geprägt. Mit 1. Jänner 2021 nahm das neue LNG-Terminal vor der Insel Krk seinen kommerziellen Betrieb auf und ermöglicht damit eine weitere Diversifizierung der Gasversorgung in Kroatien.
Die Leistung des LNG-Terminals wird bis Ende 2026 von derzeit 2,3 Mrd. m3 pro Jahr auf eine jährliche Übernahmemenge von 6,2 Mrd. m3 Erdgas ausgebaut. Ebenso wird gerade die Durchsatzleistung der vom LNG-Terminal in Richtung Slowenien und Ungarn führenden Hochdruckleitungen erhöht. Diese Maßnahmen werden den Diversifikationsgrad und die Leistungsfähigkeit der kroatischen Energieversorgung erhöhen und damit die Versorgungssicherheit des Landes stärken. Auch die Volatilität des innerkroatischen Gasmarkts sollte damit weiter konsolidiert werden.
In den letzten Jahren hatte die kroatische Regierung verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Energiepreise für Haushalts- und Gewerbekund*innen möglichst günstig zu halten bzw. vor unvorhersehbaren Schwankungen zu schützen. Die Maßnahmen zur Beibehaltung subventionierter Gaspreise für Endkund*innen wurden für 2024 verlängert.
Die Weltwirtschaft zeigt sich 2025 widerstandsfähig, steht jedoch weiterhin unter Druck. Das globale Wachstum soll laut IWF etwa 3 % betragen, bleibt aber von Unsicherheiten und geopolitischen Spannungen geprägt. Auch wenn die Inflation in vielen Regionen sinkt, bleibt sie in den USA über dem Zielwert und beeinflusst die Geldpolitik damit weiterhin. Handelskonflikte, insbesondere neue US-Zölle, belasten den internationalen Handel, parallel dazu gewinnen nationale Interessen und eine stärkere Regionalisierung der Wertschöpfungsketten an Bedeutung. Die hohe Staatsverschuldung vieler Länder schränkt den finanzpolitischen Spielraum ein und erschwert Investitionen in Zukunftsbereiche wie Klimaschutz und Digitalisierung. Dennoch treiben technologische Innovationen und neue Handelsabkommen den internationalen Austausch voran. Einige Schwellenländer – allen voran Indien – profitieren von demografischem Wachstum, während China mit strukturellen Herausforderungen kämpft. In manchen Regionen, etwa im Euroraum, wird die Geldpolitik seitens der Zentralbanken gelockert, um den Konsum zu stützen. Insgesamt bleibt die Weltwirtschaft damit auf einem fragilen Erholungspfad, dessen Verlauf stark von politischen Entscheidungen abhängt. Für den Euroraum wird in diesem Umfeld nach einem Plus von 0,9 % im Jahr 2024 für 2025 mit einem moderaten Wachstumsraten zwischen 1,2 % und 1,3 % und für 2026 mit Zuwächsen zwischen 1,0 % und 1,2 % gerechnet.
Die österreichische Wirtschaft befindet sich 2025 weiterhin in einer schwierigen Phase. Nach zwei Jahren der Rezession zeichnet sich eine Stabilisierung, jedoch vorerst noch kein echter Aufschwung ab. Das Bruttoinlandsprodukt stagniert und dürfte 2025 lediglich um 0,3 % bis 0,4 % wachsen. Gleichzeitig bleibt die Inflation mit rund 4,0 % hoch und liegt damit weit über dem EU-Durchschnitt von 2,3 %. Der Arbeitsmarkt zeigt sich zwar robust, die Arbeitslosigkeit steigt jedoch weiter an und liegt derzeit bei über 7 %. Für 2026 wird eine moderate Konjunkturerholung mit einem Plus von etwa 1,0 % erwartet; Österreich bleibt damit weiterhin unter dem EU-Wachstum.
Die bulgarische Wirtschaft zeigt nach einem Plus von 2,8 % im Jahr 2024 auch 2025 ein stabiles Wachstum, getragen vor allem vom privaten Konsum und EU-finanzierten Investitionen. Der Dienstleistungssektor, insbesondere die Bereiche IT und Tourismus, sowie der Maschinenbau zählen dabei zu den Branchen mit der höchsten Dynamik. Die Bauwirtschaft wiederum profitiert von niedrigen Zinsen und steigenden Einkommen, die die Inlandsnachfrage zusätzlich stärken. Die Inflationsrate liegt im Jahresdurchschnitt bei etwa 3,6 % und dürfte dabei bis Jahresende noch nachgeben. Mit einer verhältnismäßig geringen Arbeitslosenquote zwischen 3,3 % und 5,2 % zeigt sich der bulgarische Arbeitsmarkt robust. Politische Stabilität nach der Regierungsbildung Anfang 2025 und die bevorstehende Euro-Einführung zum 1. Jänner 2026 schaffen zusätzliches Vertrauen für Investor*innen. Risiken bestehen weiterhin im Fachkräftemangel und der Abhängigkeit von der EU-Nachfrage.
Insgesamt deutet die Entwicklung auf eine anhaltend moderate, jedoch nachhaltige Wachstumsdynamik hin. Für 2025 und 2026 wird mit einem Wirtschaftswachstum in einer Bandbreite von 2,0 % bis 3,0 % bzw. 2,2 % bis 3,1 % gerechnet.
Die kroatische Wirtschaft verzeichnete 2024 mit einem Plus von rund 3,9 % erneut eine solide Aufwärtsentwicklung. Diese Dynamik dürfte sich zwar leicht abschwächen, bleibt jedoch auf einem robusten Niveau. Haupttreiber sind weiterhin der private Konsum, der Tourismus sowie EU-finanzierte Infrastrukturprojekte. Die Inflation liegt im Jahresdurchschnitt zwischen 3,6 % und 4,1 % und damit weiterhin über dem Schnitt der Eurozone, zeigt zum Jahresende aber eine leichte Abschwächung. Auch in Kroatien zeigt sich der Arbeitsmarkt mit einer Arbeitslosenquote um 4 % robust. Der Tourismussektor bleibt mit Rekordeinnahmen eine der tragenden Säulen der kroatischen Wirtschaft. Unterstützt durch EU-Fördermittel, steigen die ausländischen Direktinvestitionen deutlich, insbesondere solche in grüne Technologien und Infrastruktur. Kroatien festigt damit erneut seine Position als attraktiver Investitionsstandort. Die Staatsschuldenquote sinkt aktuell auf etwa 58 % des BIP,
das Haushaltsdefizit bleibt moderat unter 3,0 %. Risiken betehen allerdings im Fachkräftemangel und den hohen Energiekosten, die die Wettbewerbsfähigkeit belasten. Insgesamt zeigt Kroatien eine stabile, konsumgetriebene Wachstumsdynamik mit positiven Investitionsperspektiven. Für die Jahre 2025 und 2026 werden Wachstumsraten zwischen 3,0 % und 3,2 % bzw. 2,7 % und 3,0 % erwartet.
Für die Wirtschaft Nordmazedoniens wird – nach einem Plus von 2,8 % im Jahr 2024 – für 2025 ein Zuwachs von 2,6 % bis 3,4 % erwartet. Getragen wird diese Entwicklung von höherem privatem Konsum sowie von öffentlichen Investitionen. Die expansive Fiskalpolitik der Regierung stützt das Wachstum, führt jedoch zu einem höheren Haushaltsdefizit von rund 5 % des BIP und einer Staatsverschuldung von mehr als 54 %. Die Inflationsrate liegt – nach einem leichten Rückgang
im Sommer 2025 – aktuell bei etwa 4 %. Die Arbeitslosenquote dürfte auf rund 11,5 % sinken, bleibt aber im regionalen Vergleich hoch. Die ausländischen Direktinvestitionen zeigen sich weiterhin stark, insbesondere im Automobilsektor und in industriellen Entwicklungszonen. Die EU unterstützt mit Fördermitteln von rund 750 Mio. Euro Reformen und Infrastrukturprojekte im Land. Zudem senkt die Integration Nordmazedoniens in den SEPA-Zahlungsraum die Transaktionskosten und verbessert die Wettbewerbsfähigkeit. Risiken ergeben sich aus der Schwäche der europäischen Automobilindustrie und dem begrenzten fiskalischen Spielraum. Langfristig werden strukturelle Reformen erforderlich sein, um die Abhängigkeit der Wirtschaft von staatlichen Ausgaben zu verringern. Insgesamt zeigt Nordmazedonien eine stabile, aber fragil finanzierte Wachstumsdynamik. Für das Jahr 2026 wird ein BIP-Wachstum zwischen 2,7 % und 3,2 % prognostiziert.
| BIP-Wachstum | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2026f | 2025e | 2024 | 2023 | 2022 | |
| EU-281) 2) 5) | 1,0 bis 1,2 | 1,2 bis 1,3 | 0,9 | 0,4 | 3,6 |
| Österreich1) 2) 3) 5) | 0,8 bis 1,1 | 0,3 bis 0,4 | -0,7 | -0,8 | 5,3 |
| Bulgarien1) 2) 4) 5) | 2,2 bis 3,1 | 2,0 bis 3,0 | 2,8 | 1,9 | 4,0 |
| Kroatien1) 2) 4) 5) | 2,7 bis 3,0 | 3,0 bis 3,2 | 3,9 | 3,3 | 7,3 |
| Nordmazedonien1) 4) 5) | 2,7 bis 3,3 | 2,6 bis 3,4 | 2,8 | 2,1 | 2,8 |
| Energiewirtschaftliches Umfeld – Kennzahlen | |||
|---|---|---|---|
| 2024/25 | 2023/24 | ||
| Heizungsbedingter Energiebedarf¹⁾ | % | ||
| Österreich | 99,8 | 87,6 | |
| Bulgarien | 95,4 | 70,1 | |
| Nordmazedonien | 81,7 | 78,8 | |
| Kühlungsbedingter Energiebedarf¹⁾ | % | ||
| Österreich | 79,6 | 143,4 | |
| Bulgarien | 125,4 | 143,0 | |
| Nordmazedonien | 128,4 | 205,0 | |
| Primärenergie und CO2-Emissionszertifikate | |||
| Rohöl – Brent | EUR/Barrel | 64,7 | 77,9 |
| Erdgas – THE²⁾ | EUR/MWh | 40,5 | 33,9 |
| CO2 -Emissionszertifikate |
EUR/t | 69,6 | 69,1 |
| Strom – EPEX Spotmarkt³⁾ | |||
| Grundlaststrom | EUR/MWh | 99,8 | 75,2 |
| Spitzenlaststrom | EUR/MWh | 106,3 | 85,5 |
Das Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt. So wird der Vertrieb an Haushaltskund*innen vor allem von der Witterung und vom aktuellen Marktpreisniveau beeinflusst. Milde Temperaturen und Einsparmaßnahmen angesichts hoher Preise können die Nachfrage nach Strom, Gas und Wärme dämpfen. Dabei hängen die Marktpreise und damit die Beschaffungspreise der EVN wesentlich vom energie- und geopolitischen Umfeld ab. Die Nachfrage der Industriekund*innen wiederum ist primär durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt. In den letzten Jahren spielen auch Veränderungen im Verhalten der Kund*innen, die sich mehr und mehr zu sogenannten Prosumers entwickeln, eine immer größere Rolle. Für die Energieerzeugung sind schließlich das Wind- und das Wasserdargebot sowie die Sonneneinstrahlung relevant.
Das Berichtsjahr war in allen drei Kernmärkten der EVN von deutlich kälterer Witterung geprägt als die vorangegangene Geschäftsperiode. Die Heizgradsumme – sie definiert den temperaturbedingten Energiebedarf – lag in Österreich deutlich über dem Vorjahreswert, jedoch knapp unter dem langjährigen Durchschnitt. Auch in Bulgarien war es deutlich kühler als im Vorjahr, das langjährige Mittel konnte aber nicht ganz erreicht werden. In Nordmazedonien kam der Wert zwar auch über dem Vorjahreswert, jedoch weiterhin deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt zu liegen.
Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, lag im Geschäftsjahr 2024/25 in allen drei Kernmärkten deutlich unter den außerordentlich hohen Vorjahreswerten. In Bulgarien und Nordmazedonien übertraf sie
den langjährigen Durchschnitt jedoch weiterhin deutlich. Nur in Österreich blieb sie im Berichtsjahr deutlich unter dem langjährigen Mittelwert.
Die Bedingungen für die Stromerzeugung aus Wasser und Wind zeigten sich in der Berichtsperiode deutlich ungünstiger als im Vergleichszeitraum. So blieb sowohl das Windaufkommen in Österreich und Bulgarien als auch das Wasserdargebot in Österreich, Deutschland und Nordmazedonien nicht nur hinter den teils sehr hohen Vorjahreswerten, sondern auch hinter dem langjährigen Durchschnitt deutlich zurück.
Unterschiedlich entwickelten sich in der Berichtsperiode die Primärenergie- und Energiepreise. Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas etwa lag zum Bilanzstichtag mit 40,5 Euro pro MWh deutlich über dem Vorjahreswert von 33,9 Euro pro MWh, getrieben von den im Vergleich zum Vorjahr geringeren Gasspeicherständen in Verbindung mit der kühleren Witterung. Die Preise für CO2 -Emissionszertifikate hingegen blieben nach unterjährigen Schwankungen mit 69,6 Euro pro Tonne gegenüber dem Vorjahreswert von 69,1 Euro pro Tonne nahezu unverändert.
Aufgrund der wachsenden Bedeutung erneuerbarer Kapazitäten im Energiesystem ist die unterjährige Entwicklung der Strompreise mittlerweile stark von saisonalen Effekten und den Erzeugungsbedingungen für erneuerbare Energien beeinflusst. Im Berichtsjahr führten die geringeren Erzeugungsmengen aus Wind- und Wasserkraft zu einem deutlichen Anstieg der Marktpreise für Strom: Die Spotmarktpreise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen bei durchschnittlich 99,8 Euro pro MWh bzw. 106,3 Euro pro MWh (Vorjahr: 75,2 Euro pro MWh bzw. 85,5 Euro pro MWh).
| Stromerzeugungs- und Speicherkapazitäten |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 30.09.2025 | 30.09.2024 | 30.09.2023 | ||||
| MW | % | MW | % | MW | % | |
| Erneuerbare Energie | 980 | 60,9 | 925 | 59,5 | 844 | 57,4 |
| davon Wasserkraft1) | 310 | 19,3 | 311 | 20,0 | 311 | 21,2 |
| davon Windkraft | 532 | 33,1 | 477 | 30,7 | 447 | 30,4 |
| davon Photovoltaik | 120 | 7,5 | 93 | 6,0 | 42 | 2,9 |
| davon Biomasse | 17 | 1,1 | 18 | 1,1 | 18 | 1,2 |
| davon Sonstige2) | 0 | 0,0 | 26 | 1,7 | 26 | 1,8 |
| Wärmekraft | 622 | 38,6 | 623 | 40,0 | 623 | 42,4 |
| davon Erdgas3) | 575 | 35,7 | 576 | 37,0 | 576 | 39,2 |
| davon Energieknoten Dürnrohr4) | 47 | 2,9 | 47 | 3,0 | 47 | 3,2 |
| Batteriespeicher | 8 | 0,5 | 8 | 0,5 | 3 | 0,2 |
| Summe | 1.609 | 100,0 | 1.555 | 100,0 | 1.470 | 100,0 |
| Energieerzeugung | ||
|---|---|---|
| % | 2024/25 | 2023/24 |
| Eigenerzeugungsquote | 17,2 | 19,6 |
| Anteil erneuerbarer Energie an der Gesamtproduktion |
79,8 | 84,4 |
Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten Im Rahmen unserer Strategie 2030 haben wir konkrete Ausbauziele für unsere erneuerbaren Erzeugungskapazitäten definiert, die für Wind bei 770 MW und für Photovoltaik bei 300 MWp liegen. An der Erreichung dieser Ziele haben wir auch im Geschäftsjahr 2024/25 konsequent weitergearbeitet. Folgende Windkraft- und Photovoltaikprojekte wurden 2024/25 fertiggestellt bzw. nach einem Repowering wieder in Betrieb genommen:
Wir werden den kontinuierlichen Ausbau unseres erneuerbaren Erzeugungsportfolios auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Diesen Ausbauzielen liegt eine solide Projektpipeline zugrunde. Derzeit arbeiten wir z. B. an folgenden Vorhaben:
Der Konsolidierungskreis und seine Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr werden im Konzernanhang erläutert. Auswirkungen durch Erst- und Entkonsolidierungen sind aus Konzernsicht von untergeordneter Bedeutung für die Entwicklung der Gewinn- und-Verlust-Rechnung und der Bilanz.
Siehe Seite 22ff
Mögliche Auswirkungen des Klimawandels und des makroökonomischen Umfelds auf die Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten gemäß IAS 36 bzw. IFRS 9 sowie auf weitere Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen werden ebenfalls im Konzernanhang erläutert.
Siehe Seite 22ff
Am 18. Juni 2025 finalisierten EVN und STRABAG die Transaktionsverträge zum Verkauf wesentlicher Teile des internationalen Projektgeschäfts an die STRABAG und unterzeichneten den Kaufvertrag dazu. Grundlage dafür war die am 10. Dezember 2024 erzielte Einigung über die Eckpunkte der Transaktion, durch die zum Stichtag 31. Dezember 2024 auch die Kriterien erfüllt waren, um die zum Verkauf stehenden Teile des internationalen Projektgeschäfts im Konzernabschluss sowie im Segment Umwelt gemäß IFRS 5 als aufgegebenen Geschäftsbereich auszuweisen. Konkret betrifft dies die WTE Wassertechnik GmbH mit Sitz in Essen sowie die von der Transaktion betroffenen Tochtergesellschaften, die in Österreich, Deutschland, Slowenien, Zypern und Kuwait mit der Betriebsführung bzw. in Deutschland, Rumänien, Nordmazedonien, Kroatien, Bahrain und Kuwait mit der
Errichtung von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische Klärschlammverwertung befasst sind.
IFRS 5 sieht vor, dass die einzelnen Positionen der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung sowie der Gewinn-und-Verlust-Rechnung des Segments Umwelt des Vorjahres rückwirkend um die Effekte aus der Umgliederung gemäß IFRS 5 angepasst werden. Gemäß den Vorgaben des IFRS 5 ist die Bilanz des Vorjahres nicht rückwirkend anzupassen. Die Geldflussrechnung wird ebenfalls nicht angepasst, sondern im Konzernanhang durch eine Zusatztabelle ergänzt. Details zur Berichterstattung nach IFRS 5 sind dem Konzernanhang zu entnehmen.
Folgende Aktivitäten sind im Segment Umwelt nicht von der Berichterstattung nach IFRS 5 umfasst, da sie vom beabsichtigten Verkauf der WTE an die STRABAG ausgenommen sind:
Die Umsatzerlöse der EVN stiegen im Berichtszeitraum um 3,8 % auf 3.000,0 Mio. Euro. Zurückzuführen war dies auf positive Mengen- und Preiseffekte in den Vertriebsgesellschaften in Bulgarien und Nordmazedonien sowie in den Verteilnetzgesellschaften in allen drei Kernmärkten der EVN. Die kühleren Temperaturen im Winterhalbjahr bewirkten zudem auch einen Umsatzanstieg bei der EVN Wärme. Abgeschwächt wurden diese Entwicklungen durch preis- und mengenbedingt rückläufige Erlöse aus der Vermarktung der eigenen erneuerbaren Erzeugung und im Erdgashandel.
Der im Ausland erzielte Umsatz der EVN betrug im Berichtszeitraum 1.511,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1.348,8 Mio. Euro). Sein Anteil am Gesamtumsatz lag bei 50,4 %.
Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen aufgrund von Versicherungsentschädigungen für Schäden durch das Hochwasser in Niederösterreich im September 2024 um 69,0 % auf 214,1 Mio. Euro.
Mio. EUR



Mio. EUR
2023/24 2024/25
Die Fremdleistungen und der sonstige Materialaufwand erhöhten sich um 10,4 % auf 312,7 Mio. Euro. Hauptgrund dafür waren Reparaturaufwendungen für Hochwasserschäden, die jedoch weitgehend durch Versicherungsleistungen gedeckt waren.
-kosten für Erdgas sowie in der Erzeugung.
Höhere Beschaffungskosten im Energievertrieb in Südosteuropa bewirkten eine Zunahme im Aufwand für Fremdstrombezug und Energieträger um 10,3 % auf 1.503,0 Mio. Euro. Gedämpft wurde dieser Effekt durch geringere Beschaffungsmengen und
Der Personalaufwand stieg um 6,6 % auf 462,0 Mio. Euro. Hauptursachen dafür waren kollektivvertragliche Anpassungen sowie die Erweiterung des durchschnittlichen Personalstands auf 7.706 Mitarbeiter*innen (Vorjahr: 7.568 Mitarbeiter*innen) zur Stärkung der Kompetenzen in den Bereichen Digitalisierung, IT und KI-gestütztes Datenmanagement.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen reduzierten sich im Jahresabstand um 21,3 % auf 155,8 Mio. Euro. Im Vorjahr war diese Position durch eine Wertberichtigung offener Forderungen der WTE aus dem Projekt Budva, Republik Montenegro, in Höhe von 22,5 Mio. Euro sowie durch den im ersten Quartal entrichteten Energiekrisenbeitrag-Strom in Höhe von 10,6 Mio. Euro belastet gewesen.
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter verbesserte sich mit 128,6 Mio. Euro im Jahresabstand deutlich (Vorjahr: 24,2 Mio. Euro). Hauptgrund dafür war die wie erwartet eingetretene Ergebnisnormalisierung der EVN KG. Während auch die RAG einen im Jahresvergleich höheren Ergebnisbeitrag leistete, waren bei der Burgenland Energie, den Verbund Innkraftwerken, dem Kläranlagenprojekt in Zagreb sowie dem albanischen Wasserkraftwerk Ashta Rückgänge zu verzeichnen. Bei der Burgenland Energie und beim Kraftwerk Ashta ging dies allerdings auf positive Einmaleffekte im Vorjahr zurück.
Als Resultat dieser Entwicklungen verbesserte sich das EBITDA im Jahresabstand um 19,2 % auf 909,1 Mio. Euro.
Die planmäßigen Abschreibungen erhöhten sich investitionsbedingt um 7,9 % auf 360,1 Mio. Euro. Im Berichtszeitraum waren weiters Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen von insgesamt –58,2 Mio. Euro (Vorjahr: –24,9 Mio. Euro) zu verbuchen, die vor allem die EVN Wärmekraftwerke (–47,6 Mio. Euro; Vorjahr: –18,5 Mio. Euro) betrafen und durch das Hochwasser 2024 bedingt waren.
Per Saldo errechnete sich damit für das Geschäftsjahr 2024/25 ein EBIT von 490,9 Mio. Euro (Vorjahr: 404,3 Mio. Euro).
Einen deutlichen Rückgang hatte die EVN in der Berichtsperiode beim Finanzergebnis zu verzeichnen, das sich im Jahresabstand von 145,6 Mio. Euro auf 83,6 Mio. Euro reduzierte. Hauptgrund dafür war ein Rückgang der Dividende der Verbund AG, die für das Geschäftsjahr 2024 mit 2,80 Euro pro Aktie deutlich unter dem Vorjahreswert von 4,15 Euro pro Aktie lag. Zusätzlich belastet wurde das Finanzergebnis durch einen Währungseffekt im Zusammenhang mit der Entkonsolidierung der beiden klärschlammbetriebenen Blockheizkraftwerke in Moskau, für deren Verkauf am 31. Oktober 2024 das Closing erfolgt war.
In Summe lag das Ergebnis vor Ertragsteuern mit 574,4 Mio. Euro um 4,5 % über dem Vorjahreswert. Nach Berücksichtigung des Ertragsteueraufwands von 65,6 Mio. Euro (Vorjahr: 32,1 Mio. Euro) und des Ergebnisanteils nicht beherrschender Anteile errechnete sich ein Konzernergebnis von 436,7 Mio. Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 7,4 %. Das im Konzernergebnis enthaltene Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs (IFRS-5- Ausweis der zum Verkauf stehenden Teile des internationalen Projektgeschäfts) beträgt –19,7 Mio. Euro (angepasster Vorjahreswert: 10,4 Mio. Euro) und beinhaltet eine erforderlich gewordene stichtagsbedingte Wertminderung aufgrund eines Abzinsungseffekts des Earn-out-Kaufpreises.
Die einzelnen Aktiv- bzw. Passivpositionen der zum Verkauf stehenden Teile des internationalen Projektgeschäfts wurden nach IFRS 5 per 31. Dezember 2024 in die Position "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" bzw. "Zur Veräußerung gehaltene Schulden" umgegliedert. IFRS 5 sieht für die Bilanz keine rückwirkende Anpassung der Vergleichswerte zum letzten Bilanzstichtag (30. September 2024) vor. Für weitere Details zum IFRS-5-Ausweis siehe die Erläuterung auf Seite 7f.
Die Bilanzsumme der EVN lag per 30. September 2025 mit 11.030,7 Mio. Euro um 1,1 % über dem Wert zum 30. September 2024.
Dabei verzeichneten das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögenswerte im Berichtszeitraum investitionsbedingt einen starken Zuwachs, der durch negative Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen in Höhe von insgesamt 58,2 Mio. Euro nur leicht abgeschwächt wurde. Bei den at Equity einbezogenen Beteiligungen ergab sich durch den IFRS-5-Ausweis der Projektgesellschaft in Kuwait ein Rückgang, der durch positive erfolgsneutrale Bewertungseffekte bei der EVN KG und der EnergieAllianz jedoch nahezu ausgeglichen werden konnte. Der Kursverlauf der Verbund-Aktie führte zu einem deutlichen Rückgang bei den sonstigen Beteiligungen (Stichtagskurs von 61,90 Euro im Vergleich zu 74,50 Euro zum 30. September 2024). Per Saldo reduzierten sich die langfristigen Vermögenswerte damit geringfügig um 0,8 % auf 9.619,7 Mio. Euro.
Die kurzfristigen Vermögenswerte der EVN nahmen im Berichtszeitraum hingegen um 16,2 % auf 1.411,0 Mio. Euro zu. Dieser Anstieg ist vor allem auf die Vermögenswerte der zum Verkauf stehenden Teile des internationalen Projektgeschäfts zurückzuführen, die gemäß IFRS 5 umgegliedert und als aufgegebener Geschäftsbereich ausgewiesen wurden. Im Gegenzug führte dies zu einer signifikanten Reduktion der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – ungeachtet einer deutlichen Zunahme dieser Position bei der Netz Niederösterreich. Gegenüber dem 30. September 2024 erhöhten sich sowohl die Veranlagungen in Cash-Fonds als auch die liquiden Mittel.
Das Eigenkapital der EVN reduzierte sich im Geschäftsjahr 2024/25 aufgrund des hier abgebildeten erfolgsneutralen Bewertungseffekts der Verbund-Beteiligung um 1,1 % auf 6.658,8 Mio. Euro. Abgeschwächt wurde der Rückgang durch das im Berichtszeitraum erzielte Ergebnis – ungeachtet der im März 2025 erfolgten Dividendenzahlung von 0,90 Euro pro Aktie für das Geschäftsjahr 2023/24 – sowie durch positive erfolgsneutrale Bewertungseffekte der at Equity einbezogenen Beteiligungen und der Personalrückstellungen. Die Eigenkapitalquote belief sich zum 30. September 2025 auf 60,4 % (30. September 2024: 61,7 %).
Einen Anstieg um 6,3 % auf 3.145,8 Mio. Euro verzeichnete die EVN im Berichtszeitraum bei den langfristigen Schulden, bei denen in den einzelnen Positionen ebenfalls Umgliederungen nach IFRS 5 erfolgten. Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten waren durch den Neuabschluss von Bankkrediten über insgesamt rund 65 Mio. Euro und eines Green Loan über 75 Mio. Euro sowie die Emission eines Schuldscheindarlehens über 100 Mio. Euro geprägt. Durch die vermehrte Investitionstätigkeit der EVN im Netz- und Wärmebereich nahmen auch die vereinnahmten Baukosten- und Investitionszuschüsse im Jahresvergleich zu. Demgegenüber reduzierten sich die langfristigen Steuerverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der gesunkenen Bewertung der Verbund-Aktie.
Nahezu unverändert lagen die kurzfristigen Schulden der EVN mit 1.226,1 Mio. Euro um 0,1 % über dem Wert des letzten Bilanzstichtags. Zwar nahm hier die Position "Zur Veräußerung gehaltene Schulden", in die gemäß IFRS 5 alle Passiva des aufgegebenen Geschäftsbereichs umgegliedert wurden, deutlich zu. Umgekehrt kam es dadurch jedoch zu einer
| Konzern-Gewinn-und-Verlust Rechnung – Kurzfassung |
|||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2024/25 | 2023/241) | +/– | 2022/23 | ||
| Mio. EUR | Mio. EUR | Absolut | % | Mio. EUR | |
| Umsatzerlöse | 3.000,0 | 2.889,2 | 110,8 | 3,8 | 3.768,7 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 214,1 | 126,7 | 87,4 | 69,0 | 127,5 |
| Fremdstrombezug und Energieträger | -1.503,0 | -1.362,8 | -140,3 | -10,3 | -1.675,5 |
| Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand | -312,7 | -283,2 | -29,5 | -10,4 | -662,7 |
| Personalaufwand | -462,0 | -433,2 | -28,7 | -6,6 | -419,2 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -155,8 | -198,0 | 42,1 | 21,3 | -202,2 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter |
128,6 | 24,2 | 104,4 | — | -67,6 |
| EBITDA | 909,1 | 762,9 | 146,2 | 19,2 | 869,0 |
| Abschreibungen | -360,1 | -333,7 | -26,4 | -7,9 | -336,5 |
| Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen | -58,2 | -24,9 | -33,3 | — | -3,9 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 490,9 | 404,3 | 86,6 | 21,4 | 528,5 |
| Finanzergebnis | 83,6 | 145,6 | -62,0 | -42,6 | 127,6 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 574,4 | 549,9 | 24,6 | 4,5 | 656,2 |
| Ertragsteuern | -65,6 | -32,1 | -33,5 | — | -74,0 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern des fortgeführten Geschäftsbereichs |
508,8 | 517,7 | -8,9 | -1,7 | — |
| Ergebnis aus dem aufgegebenen Geschäftsbereichs | -19,7 | 10,4 | -30,1 | — | — |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 489,1 | 528,1 | -39,0 | -7,4 | 582,1 |
| davon Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG (Konzernergebnis) |
436,7 | 471,7 | -35,0 | -7,4 | 529,7 |
| davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile | 52,4 | 56,4 | -4,0 | -7,1 | 52,4 |
| Ergebnis je Aktie in EUR2⁾ | 2,45 | 2,65 | -0,2 | -7,6 | 2,97 |
deutlichen Reduktion der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Lieferant*innen, die jedoch zum Bilanzstichtag abgeschwächt wurde. Planmäßige Tilgungen reduzierten zudem die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten. Zuwächse verzeichneten hingegen die Steuerverbindlichkeiten sowie
die Verbindlichkeiten der EVN Gruppe aus dem Liquiditätsausgleich mit der EVN KG.
Die EVN steuert die Gruppe nach dem Wertschaffungskonzept und verwendet dafür die Economic Value Added-Methode (EVA®). Berechnet wird die Kennzahl EVA®, indem die Differenz zwischen dem operativen Return on Capital Employed (OpROCE) und den durchschnittliche Kapitalkosten nach Steuern (Weighted Average Cost of Capital, WACC) mit dem durchschnittlichen Kapitaleinsatz (Capital Employed) multipliziert wird. Das Capital Employed errechnet sich aus dem Eigenkapital zuzüglich des verzinslichen Fremdkapitals bzw. Vermögens abzüglich der nicht verzinslichen Verbindlichkeiten. Um die Entwicklung des Wertbeitrags konsistent zu ermitteln, werden die Marktbewertung der Beteiligung an der Verbund AG nicht im Capital Employed und die Dividende der Verbund AG nicht im OpROCE berücksichtigt.
Der WACC wurde unter Berücksichtigung der spezifischen Unternehmens- und Länderrisiken für den Zweck der Unternehmenssteuerung mit 5,0 % berechnet. Die operative Rentabilität des im Unternehmen gebundenen Gesamtkapitals (Operativer Return on Capital Employed, OpROCE) erreichte im Berichtsjahr 7,2 % (Vorjahr: 7,0 %). Der im Geschäftsjahr 2024/25 erwirtschaftete EVA® der EVN zeigt mit 130,4 Mio. Euro die Höhe der Wertschaffung im Geschäftsjahr 2024/25. Infolge des gestiegenen OpROCE ergibt sich eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahreswert von 19,1 Mio. Euro.
| Wertanalyse | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2024/25 | 2023/24 | +/- % |
2022/23 | ||
| Durchschnittliches Eigenkapital | Mio. EUR | 6.694,7 | 6.597,5 | 1,5 | 6.892,7 |
| WACC nach Ertragsteuern¹⁾²⁾ | % | 5,0 | 5,0 | 0,0 | 5,0 |
| Operativer ROCE (OpROCE)¹⁾³⁾ | % | 7,2 | 7,0 | 0,2 | 7,7 |
| Durchschnittliches Capital Employed³⁾ | Mio. EUR | 5.922,7 | 5.672,0 | 4,4 | 5.998,9 |
| Geschäftsergebnis nach Ertragsteuern (NOPAT)³⁾ | Mio. EUR | 426,5 | 394,8 | 8,0 | 459,4 |
| EVA® | Mio. EUR | 130,4 | 111,2 | 17,2 | 159,4 |
2) Der angegebene WACC wird zum Zweck der Unternehmenssteuerung verwendet.
| Konzern-Bilanz – Kurzfassung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 30.09.2025 | 30.09.2024 | +/- | 30.09.2023 | ||
| Mio. EUR | Mio. EUR | Absolut | % | Mio. EUR | |
| Aktiva | |||||
| Langfristige Vermögenswerte | |||||
| Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 5.420,9 | 4.925,1 | 495,9 | 10,1 | 4.496,9 |
| At Equity einbezogene Unternehmen und sonstige Beteiligungen |
4.037,4 | 4.586,1 | -548,7 | -12,0 | 4.658,8 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 161,4 | 188,5 | -27,2 | -14,4 | 225,2 |
| 9.619,7 | 9.699,7 | -80,1 | -0,8 | 9.380,9 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 1.411,0 | 1.213,8 | 197,2 | 16,2 | 1.615,1 |
| Summe Aktiva | 11.030,7 | 10.913,6 | 117,1 | 1,1 | 10.996,0 |
| Passiva | |||||
| Eigenkapital | |||||
| Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionär*innen der EVN AG |
6.328,3 | 6.414,8 | -86,5 | -1,3 | 6.165,4 |
| Nicht beherrschende Anteile | 330,5 | 315,7 | 14,8 | 4,7 | 298,9 |
| 6.658,8 | 6.730,6 | -71,8 | -1,1 | 6.464,3 | |
| Langfristige Schulden | |||||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 1.199,9 | 987,8 | 212,0 | 21,5 | 1.103,5 |
| Latente Steuerverbindlichkeiten und langfristige Rückstellungen |
1.061,2 | 1.160,9 | -99,7 | -8,6 | 1.153,7 |
| Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse | |||||
| und übrige langfristige Verbindlichkeiten | 884,7 | 809,9 | 74,8 | 9,2 | 772,3 |
| 3.145,8 | 2.958,6 | 187,2 | 6,3 | 3.029,4 | |
| Kurzfristige Schulden | |||||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 22,9 | 126,1 | -103,1 | -81,8 | 343,2 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 991,4 | 1.098,3 | -106,9 | -9,7 | 1.159,0 |
| Summe Passiva | 1.226,1 11.030,7 |
1.224,4 10.913,6 |
1,7 117,1 |
0,1 1,1 |
1.502,2 10.996,0 |
3) Bereinigt um Impairments und Einmaleffekte. Um die Entwicklung des Wertbeitrags konstant zu ermitteln, wird die Marktbewertung der Beteiligung an der Verbund AG nicht im Capital Employed berücksichtigt.
0,

| Kapitalkennzahlen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 30.09.2025 | 30.09.2024 | +/ | - | 30.09.2023 | |
| Mio. EUR | Mio. EUR | Absolut | % | Mio. EUR | |
| Langfristige Finanz- und Leasingverbindlichkeiten | 1.283,8 | 1.058,1 | 225,7 | 21,3 | 1.174,8 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 1) | 29,8 | 134,6 | -104,8 | -77,8 | 302,0 |
| Fonds der liquiden Mittel | -135,1 | -78,8 | -56,3 | -71,5 | 20,2 |
| Lang- und kurzfristige Wertpapiere | -269,9 | -250,5 | -19,5 | -7,8 | 71,0 |
| Lang- und kurzfristige Ausleihungen | -28,2 | -30,3 | 2,1 | 6,9 | 4,4 |
| Nettofinanzverschuldung | 888,9 | 833,1 | 55,8 | 6,7 | 1.089,7 |
| Nettoverschuldung | 1.155,9 | 1.129,3 | 26,5 | 2,3 | 1.364,3 |
| Eigenkapital | 6.658,8 | 6.730,6 | -71,8 | -1,1 | 6.464,3 |
| Gearing (%) | 17,3 | 16,8 | 0,6 | 3,3 | 21,1 |
Mio FUR und %

Die Nettoverschuldung der EVN einschließlich der langfristigen Personalrückstellungen beläuft sich per 30. September 2025 auf 1.155,9 Mio. Euro (Vorjahr: 1.129,3 Mio. Euro). Die Gearing-Ratio erhöhte sich geringfügig von 16,8 % auf 17,3 %.
Zur Sicherung ihrer finanziellen Flexibilität verfügt die EVN AG über eine syndizierte Kreditlinie von 500 Mio. Euro (Vertragslaufzeit bis April 2029 zuzüglich zweier Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr) sowie mehrere vertraglich zugesagte bilaterale Kreditlinien im Gesamtausmaß von 270 Mio. Euro. Sämtliche Kreditlinien in Höhe von insgesamt 770 Mio. Euro waren per 30. September 2025 nicht gezogen und standen somit vollumfänglich zur Verfügung.
Der für den Cash Flow aus dem Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024/25 relevante Ausgangswert von 555,1 Mio. Euro setzt sich aus dem in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesenen Ergebnis vor Ertragsteuern und dem Ergebnis aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich zusammen (siehe dazu auch die Überleitung im Anhang zum Konzernanhang auf Seite 59).
Der Cash Flow aus dem Ergebnis der EVN lag im Berichtszeitraum mit 918,7 Mio. Euro um 6,5 % unter dem Vorjahreswert. Hauptgründe dafür waren die Korrektur unbarer Ergebniskomponenten sowie die geringere Dividendenausschüttung der Verbund AG. Abgeschwächt wurden diese Effekte durch die
1) Exkl. der im Fonds der liquiden Mittel enthaltenen Kontokorrentverbindlichkeiten
Korrektur der im Periodenvergleich höheren planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen.
Der operative Cash Flow war vor allem durch die Entwicklung des Liquiditätsausgleichs mit der EVN KG geprägt. Während hier im Berichtszeitraum ein Anstieg der Verbindlichkeiten zu verzeichnen war, hatte im Vorjahr eine deutlich rückläufige Kapitalbindung für eine markante Entlastung gesorgt. Hinzu kam ein Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Per Saldo lag der operative Cash Flow dadurch mit 935,2 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert von 1.166,7 Mio. Euro.
Der Cash Flow aus dem Investitionsbereich betrug infolge der deutlich gestiegenen Investitionen im Berichtszeitraum –778,7 Mio. Euro (Vorjahr: –547,2 Mio. Euro), die nur zum Teil durch höhere Baukosten- und Investitionszuschüsse im Netzund Wärmebereich ausgeglichen wurden. Zudem hat die EVN wieder in den kurzfristigen Finanzinvestitionen abgebildete Veranlagungen in Cash-Fonds vorgenommen, nachdem diese im Vorjahr sukzessive abgeschichtet worden waren.
| Konzern-Geldflussrechnung – Kurzfassung | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2024/25 | 2023/24 | +/- | 2022/23 | ||
| Mio. EUR | Mio. EUR | Absolut | % | Mio. EUR | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 555,1 | 561,6 | -6,5 | -1,2 | 656,2 |
| Unbare Ergebniskomponenten | 363,7 | 420,6 | -56,9 | -13,5 | 444,5 |
| Cash Flow aus dem Ergebnis | 918,7 | 982,2 | -63,5 | -6,5 | 1.100,7 |
| Veränderung kurz- und langfristiger Bilanzpositionen | 36,3 | 218,8 | -182,5 | -83,4 | -109,5 |
| Zahlungen für Ertragsteuern | -19,8 | -34,3 | 14,5 | 42,2 | -48,9 |
| Cash Flow aus dem operativen Bereich | 935,2 | 1.166,7 | -231,5 | -19,8 | 942,4 |
| Veränderung bei immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen inkl. Baukosten- und Investitionszuschüsse |
-755,9 | -642,6 | -113,3 | -17,6 | -570,4 |
| Veränderung bei Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten |
-7,7 | -11,2 | 3,5 | 31,3 | -333,6 |
| Veränderung bei kurzfristigen Wertpapieren | -15,1 | 106,6 | -121,7 | — | -25,1 |
| Cash Flow aus dem Investitionsbereich | -778,7 | -547,2 | -231,5 | -42,3 | -929,0 |
| Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich | -99,9 | -545,7 | 445,8 | 81,7 | 1,6 |
| Cash Flow gesamt | 56,6 | 73,8 | -17,3 | -23,4 | 14,9 |
| Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode | 78,8 | 20,2 | 58,6 | — | 36,9 |
| Währungsdifferenz auf Fonds der liquiden Mittel | -0,2 | -15,2 | 15,0 | 98,4 | -31,7 |
| Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode | 135,1 | 78,8 | 56,3 | 71,5 | 20,2 |
| Investitionsschwerpunkte¹⁾ | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2024/25 | 2023/24 | +/- | 2022/23 | ||
| Mio. EUR | Mio. EUR | Absolut | % | Mio. EUR | |
| Energie | 114,9 | 87,1 | 27,7 | 31,8 | 61,5 |
| Erzeugung | 128,3 | 86,2 | 42,2 | 49,0 | 117,2 |
| davon erneuerbare Energie in Niederösterreich | 122,6 | 74,0 | 48,6 | 65,7 | 100,9 |
| davon thermische Kraftwerke | 5,5 | 9,6 | -4,1 | -42,4 | 15,5 |
| Netze | 472,4 | 399,8 | 72,6 | 18,2 | 356,0 |
| davon Stromnetz | 392,6 | 329,1 | 63,5 | 19,3 | 277,9 |
| davon Gasnetz | 47,5 | 41,5 | 6,0 | 14,5 | 48,7 |
| davon Kabel-TV und Telekommunikation | 32,2 | 29,2 | 3,0 | 10,4 | 29,5 |
| Südosteuropa | 166,2 | 147,2 | 19,0 | 12,9 | 135,5 |
| Umwelt | 25,1 | 30,3 | -5,2 | -17,2 | 22,0 |
| davon überregionale Versorgungsleistungen und | |||||
| Ortsnetze für Trinkwasser | 24,0 | 29,1 | -5,1 | -17,4 | 19,9 |
| Alle sonstigen Segmente | 3,0 | 2,5 | 0,5 | 18,0 | 1,8 |
| Summe | 909,8 | 753,0 | 156,8 | 20,8 | 694,1 |
Der Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich belief sich im Geschäftsjahr 2024/25 auf –99,9 Mio. Euro (Vorjahr: –545,7 Mio. Euro) und war von den laufenden planmäßigen Fremdkapitaltilgungen, den Dividendenzahlungen an die Aktionär*innen der EVN AG und an die nicht beherrschenden Anteile sowie der Neuaufnahme langfristiger Finanzverbindlichkeiten von insgesamt 240 Mio. Euro geprägt.
In Summe ergab sich damit für den Berichtszeitraum ein Cash Flow von 56,6 Mio. Euro (Vorjahr: 73,8 Mio. Euro), die liquiden Mittel beliefen sich zum 30. September 2025 auf 135,1 Mio. Euro (Vorjahr: 78,8 Mio. Euro). Zusätzlich standen der EVN AG [wie bereits erwähnt] vertraglich zugesagte, nicht gezogene Kreditlinien im Ausmaß von 770 Mio. Euro zur Absicherung eines etwaigen kurzfristigen Finanzierungsbedarfs zur Verfügung.
% Gesamtsumme Mio. EUR

Die Investitionen der EVN erreichten im Geschäftsjahr 2024/25 mit 909,8 Mio. Euro einen neuen historischen Höchstwert (Vorjahr: 753,0 Mio. Euro). Dabei blieben die bisherigen Investitionsschwerpunkte der EVN unverändert – sie lagen weiterhin in den Bereichen Netzinfrastruktur, erneuerbare Erzeugung, Naturwärme und Trinkwasser. Neu hinzugekommen sind die Themen E-Ladeinfrastruktur sowie Batteriespeicher.
Die Investitionen im Segment Energie betrafen – neben dem Bau einer neuen Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlage in St. Pölten – vor allem Anlagen- und Netzausbaumaßnahmen
im Wärmebereich. Zudem wird der Ausbau der E-Ladeinfrastruktur dem Bereich Energiedienstleistungen und damit diesem Segment zugerechnet.
Im Segment Erzeugung lag der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit auf der Errichtung weiterer Windparks und großflächiger Photovoltaikanlagen in Niederösterreich zur Verwirklichung der Ausbauziele bis 2030.
Der neuerliche Anstieg der Investitionen in diesem Segment unterstreicht den enormen Bedarf an Maßnahmen, die notwendig sind, um einerseits die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und andererseits den Umbau in ein klimaneutrales Energiesystem zu ermöglichen. Der stetige Ausbau

der Leitungsnetze auf allen Spannungsebenen sowie die Errichtung bzw. Erweiterung von Umspannwerken und Trafostationen sind die Voraussetzung, um die wachsende Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen in das Energiesystem einbinden zu können. Weitere Investitionen im Segment betrafen das Telekommunikationsnetz der kabelplus.
Im Segment Südosteuropa betrafen die Investitionen neben Netzinvestitionen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit u. a. die Errichtung weiterer großflächiger Photovoltaikanlagen in Nordmazedonien. Im Einklang mit ihrer strategischen Ausrichtung setzt die EVN bei den Investitionen im Segment Umwelt einen deutlichen Schwerpunkt auf die Verbesserung der Versorgungssicherheit und -qualität in
der Trinkwasserversorgung in Niederösterreich. Im Fokus steht dabei insbesondere der Ausbau der überregionalen Transportleitungen.
Die EVN richtet ihre Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten konsequent auf die zentralen Eckpfeiler ihrer Strategie 2030 – nachhaltiges Wachstum sowie eine Steigerung der Performance – aus. Im Geschäftsjahr 2024/25 lag der Schwerpunkt auf Flexibilitätslösungen, der Ertüchtigung der Netze für die Zukunft sowie KI-gestützten Effizienzsteigerungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Insgesamt hat die EVN im Berichtsjahr 2,0 Mio. Euro (Vorjahr: rund 6,6 Mio. Euro) für Innovations- , Forschungsund Entwicklungsprojekte aufgewendet. Der Anteil erhaltener Förderungen an dieser Summe beträgt 8,1 %.
Nach Chancenfeldern gegliedert, bildeten folgende Projekte im Geschäftsjahr 2024/25 unsere Innovationsschwerpunkte:
• Netzmanagement und Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEGs): Die Netz Niederösterreich ist Teil der kooperativen F&E-Projekte GridCommunity und OpEn. Diese entwickeln Lösungsansätze zu den erforderlichen regulatorischen und technischen Rahmenbedingungen für die effiziente Einbindung von EEGs und dezentralen Flexibilitäten in Markt- und Netzprozesse.
Erzeugung, Speicherung und Systemintegration von Wasserstoff: Im Rahmen des Projekts Underground Sun Storage wird per Elektrolyse erzeugter grüner Wasserstoff saisonübergreifend in einer entleerten Erdgaslagerstätte gespeichert. Das Projekt H2Real, das Technologien entlang der
Wasserstoff-Wertschöpfungskette verknüpft, wurde um ein Jahr verlängert. Das für dieses Projekt gebildete Konsortium arbeitet zugleich auf eine erfolgreiche Genehmigung des grenzüberschreitenden EU-Förderprogramms HyHope hin.
die nachhaltige Transformation des Wärme- und Kältesektors soll sie den Wandel hin zu klimaneutralen, sozial gerechten und wirtschaftlich tragfähigen Lösungen aktiv vorantreiben. Das Innovationslabor beginnt mit Anfang 2026 seine offizielle Aktivität.
Im EVN Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung von geplanten Unternehmenszielen definiert.
Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale durch aktive Risikosteuerung. Dazu stellt ein zentral organisiertes Risikomanagement den dezentralen Risikoverantwortlichen im Rahmen des Risikomanagementprozesses geeignete Methoden und Werkzeuge zur Identifikation und Bewertung von Risiken zur Verfügung. Die risikoverantwortlichen Geschäftseinheiten kommunizieren ihre Risikopositionen an das zentrale Risikomanagement. Weiters werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung erhoben, für deren Umsetzung wiederum die dezentralen Geschäftseinheiten verantwortlich sind. Ebenso erfolgt hier die Analyse des Risikoprofils der EVN. Die jährliche Erfassung und das Management von Risiken mit Bezug auf Nachhaltigkeit, Klima und Compliance erfolgen im Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess durch darauf spezialisierte Organisationseinheiten bzw. Prozesse. Insgesamt umfasst der Risikomanagementprozess der EVN die folgenden Schritte:
• Bewertung und Analyse: Qualitative und quantitative Bewertung der identifizierten Risiken, Aggregation der Risiken nach unterschiedlichen Betrachtungsperspektiven und Modellierung der Ergebnis- und Cash-Flow-Verteilungen
• Berichterstattung: Diskussion und Beurteilung des Risikoprofils im Risikoarbeitsausschuss und im Konzernrisikoausschuss sowie gegebenenfalls Einleitung von weiteren Risikosteuerungsmaßnahmen; Risikoberichterstattung an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats
| Risiko-/Chancenkategorie | Beschreibung | Maßnahme zur Risikominimierung |
|---|---|---|
| Betrieb, Prozesse und Systeme | Betriebs-, Prozess- und Systemrisiken – Risiken, die sich aus den täglichen Betriebs abläufen, den zugrunde liegenden Prozessen und den verwendeten Systemen ergeben. Dazu gehören Fehler in Betriebsprozessen, Systemausfälle und Qualitätsprobleme. |
Prozessmanagement; Dokumentation; internes Kontrollsystem (IKS); Monitoring der Modell parameter und regelmäßige Updates; Vier-Augen-Prinzip; Beheben von technischen Schwachstellen; regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen der vorhandenen und künftig benötigten Infrastruktur |
| Compliance | Compliance Risiken – Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Richtlinien und Standards (u. a. Menschenrechte, DSGVO) ergeben und rechtliche Sanktionen, Strafen oder andere rechtliche Konsequenzen haben |
Interne Kontrollsysteme; einheitliche Richtlinien und Standards; Verhaltenskodex; Compliance-Organisation |
| Energiepreisschwankungen | Energiepreisschwankungsrisiken – Risiken, die durch Schwankungen der Energiepreise entstehen. Diese können durch Marktbedingungen, politische Entscheidungen oder andere externe Faktoren beeinflusst werden. |
Auf das Marktumfeld abgestimmte Beschaffungsstrategie; Absicherungsstrategien; Diversifizierung der Kundinnensegmente sowie Geschäftsfelder; auf Kundinnenbedürfnisse abgestimmte Produktpalette; längerfristiger Verkauf von Erzeugungskapazitäten |
| Finanzen Finanzrisiken – Risiken, die sich auf die finanzielle Stabilität und Leistung eines Unternehmens auswirken. Dazu gehören Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken, Marktpreis risiken (Wechselkurs-, Zins- und Preisänderungsrisiken). |
Überwachung; Absicherungsinstrumente; langfristig abgestimmte und zentral gesteuerte Finanzplanung; Absicherung des benötigten Finanzmittelbedarfs (u. a. durch Kreditlinien); Monitoring des Verlustpotenzials, Anlagerichtlinien, Zinsbindung in Finanzierungsverträgen; Bonitäts-Monitoring und Kreditlimits |
|
| Handelspartner*innen | Handelspartnerinnenrisiken – Risiken, die sich aus der Abhängigkeit von Handels partnerinnen ergeben. Dazu gehören das Risiko von Zahlungsausfällen sowie von Vertragsbrüchen |
Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring und Kreditlimitsystem; laufendes Monitoring des Kundinnenverhaltens; Absicherungsinstrumente; gezielte Diversifizierung der Geschäftspartnerinnen |
| Kund*innen | Kundinnenrisiken – Risiken, die sich aus der Beziehung zu Kundinnen ergeben. Dazu gehören Zahlungsausfälle, der Verlust wichtiger Kundinnen (Endkundinnen, Industriekundinnen), Änderungen in der Kundinnenzufriedenheit. |
Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring und Kreditlimitsystem; laufendes Monitoring des Verhaltens und der Zufriedenheit der Kund*innen |
| Lieferkette | Lieferkettenrisiken – Risiken durch Abhängigkeit von Lieferant*innen und der globalen Lieferkette, einschließlich Unterbrechungen, Qualitätsprobleme, Verzögerungen und Nichterfüllung von Verpflichtungen |
Partnerschaften; möglichst weitgehende vertragliche Absicherung; externe Expertise |
| Mitarbeiter*innen | Mitarbeiterinnenrisiken – Risiken, die sich aus der Belegschaft eines Unternehmens ergeben. Dazu gehören Fehlverhalten, Unzufriedenheit, Ausfall von Mitarbeiterinnen sowie Risiken im Zusammenhang mit der Rekrutierung, Bindung, Schulung und Leistung der Mitarbeiter*innen. |
Attraktives Arbeitsumfeld; Gesundheits- und Sicherheitsvorsorge; flexible Arbeitszeitmodelle; Schulungen; Veranstaltungen für Mitarbeiter*innen zum Informationsaustausch und zum Networking; internes Kontrollsystem (IKS) |
| Nachfrage (kund*innenseitig) | Nachfragerisiken – Risiken, die sich aus Veränderungen in der Nachfrage nach Energie und anderen Ressourcen ergeben, einschließlich der Verschiebung hin zu erneuerbaren Energien, Selbstversorgung und Änderungen im Verbrauchsverhalten aufgrund von Temperaturanstiegen oder technologischen Fortschritten |
Auf das Marktumfeld abgestimmte Beschaffungsstrategie; Absicherungsstrategien; Diversifizierung der Kundinnensegmente sowie Geschäftsfelder; auf Kundinnenbedürfnisse abgestimmte Produktpalette; längerfristiger Verkauf von Erzeugungskapazitäten |
| Meteorologie | Meteorologische Risiken – Risiken, die sich aus kurzfristigen und unvorhersehbaren Wetter ereignissen ergeben, einschließlich Änderungen in Temperatur, Niederschlag, Wind geschwindigkeit, Sonneneinstrahlung, Bewölkungsgrad sowie Naturkatastrophen und extreme Wetterereignisse (Stürme, Hitzewellen, Kältewellen, Starkregen, Dürreperioden). |
Klimarisikoanalyse; Katastrophen- und Notfallpläne; Versicherungen; regelmäßige Messungen der Wasserqualität; geeignete Sicherheitsvorkehrungen |
| Regulatorik und Recht | Regulatorische und Rechtsrisiken – Risiken, die aus Änderungen in Gesetzen und Vorschriften (sowie Umweltvorschriften), rechtlichen Streitigkeiten sowie geopolitischen Spannungen entstehen |
Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen, Verbänden und Behörden auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene; angemessene Dokumentation und Leistungs verrechnung; Rechtsberatung |
| Reputation | Reputationsrisiken – Risiken, die das Ansehen des Unternehmens beeinträchtigen können. Diese können durch schlechte Öffentlichkeitsarbeit, Skandale oder andere Ereignisse verursacht werden. |
Transparente und proaktive Kommunikation; nachhaltige Unternehmenssteuerung |
| Risiko-/Chancenkategorie | Beschreibung | Maßnahme zur Risikominimierung | ||
|---|---|---|---|---|
| Ressourcen und Kosten | Ressourcen- und Kostenrisiken – Risiken im Zusammenhang mit höheren Kosten und eingeschränkter Verfügbarkeit von (kritischen) Rohstoffen, Wasser und Materialien |
Strategisches Lieferant*innenmanagement; Warenmanagement; möglichst langfristige vertragliche Absicherung in der Beschaffung |
||
| Cyber- und Gebäudesicherheit | Cyber- und Sicherheitsrisiken – Risiken, die sich aus Sicherheitsbedrohungen und Cyberangriffen ergeben. Dazu gehören physische Sicherheitsrisiken, Sabotage und Bedrohungen der IT-Infrastruktur. |
Stringente (IKT-)System- und Risikoüberwachung; Back-up-Systeme; technische Wartung; externe Prüfung; Arbeitssicherheitsmaßnahmen; Krisenübungen |
||
| Strategie und Investitionen | Strategische und Investitionsrisiken – Risiken im Zusammenhang mit Fusionen, Übernahmen, neuen Projekten und strategischen Investitionen und Beteiligungen |
Umfassende Legal Due Diligence; Zukauf von Expertise/Rechtsberatung; Vertragsdatenbank und laufendes Monitoring; vertragliche Absicherung; effizientes Projektmanagement |
||
| Technologie und Innovation | Technologie- und Innovationsrisiken – Risiken im Zusammenhang mit technologischen Ausfällen, veralteter Technologie, der Einführung neuer Technologien, der Entwicklung innovativer Lösungen und der Anpassung an technologische Fortschritte |
Aktive Teilnahme an externen Forschungsprojekten; eigene Demonstrationsanlagen und Pilotprojekte; ständige Anpassung an den Stand der Technik |
Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risikomanagement bei der ordnungsgemäßen Umsetzung des Risikomanagementprozesses. Er beurteilt und genehmigt Änderungen in Bezug auf die (Bewertungs-)Methodik und definiert Art und Umfang der Risikoberichterstattung. Mitglieder des Risikoarbeitsausschusses auf Konzernebene sind die Leiter der Konzernfunktionen Controlling, Recht und Public Affairs, Finanzwesen, Rechnungswesen, Interne Revision, die Leiterin der Konzernfunktion Innovation und Nachhaltigkeit, der Chief Compliance Officer (CCO) sowie ein (unternehmensinterner) energiewirtschaftlicher Experte.
Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand der EVN, den Leitern der Organisationseinheiten und den Mitgliedern des Risikoarbeitsausschusses besteht, werden die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Berichte präsentiert und diskutiert. Er entscheidet über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeitsgruppen einberufen sowie Arbeitsaufträge erteilen und verabschiedet die Ergebnisse der Risikoinventur (Risikoberichte).
Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist das Risikoprofil der EVN vor allem durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen und Veränderungen im Wettbewerbsumfeld geprägt. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur, deren Ergebnisse im Bedarfsfall um Ad-hoc-Risikomeldungen aktualisiert werden, erfolgt eine Kategorisierung in Markt- und Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-, Umfeld-, Strategie- und Planungsrisiken sowie sonstige Risiken. Diese werden großteils bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet. In der Tabelle auf Seite 17f werden die entsprechend diesen Kategorien ermittelten wesentlichen Risiken sowie Maßnahmen zu deren Minimierung beschrieben.
Im Rahmen der Risikoinventur werden in der EVN im Sinn des NaDiVeG (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz) sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben. Die identifizierten Risiken bzw. Auswirkungen wurden entsprechend den im Risikomanagementprozess vorgesehenen Schritten weiter behandelt.
Angesichts des hohen Stellenwerts des Themas Klimaschutz bei der EVN werden im Zuge der Risikoinventur gezielt auch potenzielle Klimarisiken erhoben. Klimarisiko ist jedoch bewusst nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern wird – sofern zutreffend – als Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien der EVN zugeordnet. Dabei wird zwischen Transitionsrisiken und physischen Risiken unterschieden. Zu den Transitionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem Übergang in Richtung eines erneuerbaren Energiesystems resultieren. Physische Risiken betreffen hingegen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben.
Im Folgenden einige Beispiele, die die Zuordnung potenzieller Klimarisiken zu den Risikokategorien der EVN illustrieren:
Rückgang der Stromproduktion durch ein klimabedingt geringes Wasserdargebot: physisches Risiko, das der Kategorie Deckungsbeitragsrisiko zugeordnet wird
Schaden durch ein Extremwetterereignis: physisches Risiko, das der Kategorie Störungen/Netzausfall zugeordnet wird
Vor dem Hintergrund der geopolitischen Krisen der vergangenen Jahre und der daraus resultierenden Verwerfungen auf den Energiemärkten führte die EVN auch unterjährig ein Monitoring der Risikoentwicklung für die Gruppe durch. Ad-hoc-Analysen waren im Berichtszeitraum nicht erforderlich, es erfolgte jedoch zum Ende des ersten Halbjahres 2024/25 eine Aktualisierung der Bewertung der wesentlichen Risiken mit potenziell hohen Auswirkungen. Das Risikomanagement berichtete über diese Risiken sowie deren Auswirkungen auch dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der EVN.
Im Zuge der zum Bilanzstichtag durchgeführten Risikoinventur wurden u. a. folgende wesentliche Unsicherheiten mit potenziell hohen Auswirkungen identifiziert und folglich mit besonderem Augenmerk analysiert (Auswahl):
Das Risikoprofil des EVN Konzerns ist vor allem durch die branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten und insbesondere durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen geprägt. Die Kategorisierung all dieser Aspekte folgt dem Risikomanagementprozess der EVN.
Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäftsfeldern und -betrieben außerhalb Österreichs ist die EVN auch im Heimmarkt Niederösterreich mit einem weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert. Damit ist das Gesamtrisikoprofil der EVN tendenziell gesunken. Gegenwärtig sind keine Risiken für die Zukunft erkennbar, die den Fortbestand des EVN Konzerns gefährden könnten.
In der Tabelle auf der Seite 17f werden die wesentlichen Risikound Chancenkategorien zusammenfassend erläutert.
Gemäß § 267 Abs. 3b in Verbindung mit § 243a Abs. 2 UGB sind im Konzernlagebericht von Gesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess zu beschreiben. Die Einrichtung eines
angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstands und ist gemäß § 92 Abs. 4a Z. 4b AktG vom Prüfungsausschuss auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen.
Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird durch Kontrollen der identifizierten risikobehafteten Prozesse in regelmäßigen Abständen überwacht, und die Ergebnisse daraus werden dem Management und dem Prüfungsausschuss berichtet. Das IKS gewährleistet klare Zuständigkeiten und eliminiert überflüssige Prozessschritte, wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die Erstellung der Finanzberichterstattung weiter erhöht wird. Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale besteht aus den fünf zusammenhängenden Komponenten Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung.
Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle Mitarbeiter*innen des gesamten Konzerns.
Zum EVN Verhaltenskodex siehe www.evn.at/verhaltenskodex
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch die kaufmännischen Konzernfunktionen der EVN. Der Abschlussprozess der EVN basiert auf einer einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen Prozesse und Termine konzernweit festlegt. Für die konzerninternen Abstimmungen und die sonstigen Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter*innen erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden durch darauf spezialisierte Dienstleister*innen oder qualifizierte Mitarbeiter*innen erstellt. Für die Einhaltung der Prozesse sowie der korrespondierenden Kontrollmaßnahmen sind die jeweiligen Prozessverantwortlichen – das sind im Wesentlichen die Leiter*innen der Organisationseinheiten sowie der Konzernfunktionen – verantwortlich.
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig aufgebaute Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel implementiert, dass die Einzelabschlüsse sämtlicher Tochtergesellschaften richtig erfasst werden. Diese Maßnahmen umfassen sowohl automatisierte Kontrollen in der Konsolidierungssoftware als auch manuelle Kontrollen in den Konzernfunktionen der finanziellen Berichterstattung. Auf Basis der Abschlüsse der Tochterunternehmen führen diese Fachabteilungen umfangreiche Plausibilitätsüberprüfungen durch, damit die Daten der Einzelabschlüsse ordnungsgemäß in den Konzernabschluss übernommen werden. Die Überprüfung der Abschlussdaten sieht vor, dass die Daten vor und nach der Konsolidierung zentral auf Positions-, Segment- und Konzernebene analysiert werden. Erst nach Durchführung dieser Qualitätskontrollen auf allen Stufen erfolgt die Freigabe des Konzernabschlusses.
Das Rechnungswesen der EVN AG und der wichtigsten in- und ausländischen Tochtergesellschaften wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt mit der Software Hyperion Financial Management, in die die Werte der Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften mittels Schnittstelle übernommen werden. Die Rechnungswesensysteme sowie alle vorgelagerten Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.
Das IKS für die Finanzberichterstattung und die für das Rechnungswesen relevanten Prozesse werden mindestens einmal jährlich vom dem*der zuständigen Assessor*in dahingehend überprüft, ob die Kontrollen durchgeführt worden sind, ob es im Geschäftsjahr Risikovorfälle gegeben hat und ob die Kontrollen weiterhin geeignet sind, die vorhandenen Risiken abzudecken. Im Berichtszeitraum wurden im Sinn der kontinuierlichen Weiterentwicklung des IKS für die Finanzberichterstattung Prozessanpassungen und -verbesserungen durchgeführt.
Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält, informiert. Darüber hinaus ergeht zweimal jährlich ein Bericht über das IKS für die Finanzberichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss, der als Informationsgrundlage zur Beurteilung der Effizienz und Effektivität des IKS dient und die Steuerbarkeit des IKS durch die dafür vorgesehenen Gremien gewährleisten soll. Dieser Bericht erfolgt durch das IKS-Management in Zusammenarbeit mit dem IKS-Komitee auf Basis der Informationen der IKS-Bereichsverantwortlichen, der Kontrolldurchführenden und der Assessor*innen.
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung werden die relevanten Informationen zudem auch den Leitungsorganen und wesentlichen Mitarbeiter*innen der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Interne Revision der EVN führt regelmäßig Prüfungen des IKS für die Finanzberichterstattung durch, deren Ergebnisse ebenfalls bei den laufenden Verbesserungen des IKS Berücksichtigung finden.
Die gemäß NaDiVeG nach § 267a UGB zu erstellende konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung erfolgt als eigenständiger nichtfinanzieller Bericht.
Siehe Seite 9ff des EVN Ganzheitsberichts 2024/25
Beteiligungsgemeinschaft betreffend Anteile der Parteien an der EVN AG abgeschlossen haben. Dieser Vertrag sieht grundsätzlich eine syndizierte Ausübung der Stimmrechte von NLH und WSTW in der Hauptversammlung der EVN vor, bildet aber nur das sich ohnehin aus Gesetz und/oder Satzung aufgrund des jeweiligen Aktienbesitzes von NLH und WSTW ergebende Stimmgewicht in der Hauptversammlung ab (im Ergebnis verfügt NLH weiterhin über die einfache – nicht aber eine qualifizierte – Mehrheit und WSTW weiterhin über eine Sperrminorität).
Die im Geschäftsjahr 2024/25 erfolgte Aktualisierung der Strategie erbrachte klare Zielsetzungen und Prioritäten für die Ausrichtung des Konzerns. Im Mittelpunkt steht unser Beitrag zur Transformation des Energiesystems. Die Schwerpunkte dabei reichen vom Ausbau erneuerbarer Energien über notwendige Investitionen in die Netzinfrastruktur bis hin zur Nutzung von Potenzialen aus erneuerbar erzeugter Überschussenergie. Hier setzen wir in den kommenden Jahren auf die Errichtung und den Betrieb von Großbatteriespeichern. Gleichzeitig investieren wir in die E-Ladeinfrastruktur, um die sektorübergreifende Nutzung von erneuerbarem Strom für die Mobilität voranzutreiben
Im Rahmen des Strategie-Updates haben wir zudem die Bedeutung von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz für die Steigerung der Produktivität im gesamten Konzern noch stärker herausgearbeitet. Ihr Einsatz ist in vielen Bereichen essenziell – vom Datenmanagement und der Systemsteuerung im Netzbetrieb bis hin zur Weiterentwicklung unserer Vertriebsprozesse.
Mit dieser strategischen Ausrichtung schaffen wir die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und eine kontinuierliche Performancesteigerung im Konzern.
Für das Geschäftsjahr 2025/26 geht die EVN unter der Annahme eines stabilen regulatorischen und energiepolitischen Umfelds von einem EBITDA und einem Konzernergebnis etwa auf dem Niveau des Vorjahres aus. Das Konzernergebnis wird dabei in einer Bandbreite von etwa 430 Mio. Euro bis 480 Mio. Euro erwartet. Planungsunsicherheiten bestehen vor allem bei den energiewirtschaftlichen Parametern. So können Abweichungen der auf langjährigen Durchschnittswerten beruhenden Planannahmen für die Erzeugungskoeffizienten im Bereich der Erneuerbaren sowie der für den Energie- und Netzabsatz relevanten temperatur-
abhängigen Energienachfrage zu Ergebnisschwankungen führen. Im Finanzergebnis wiederum sorgt die Höhe der Dividendenausschüttung der Verbund AG für eine gewisse Planungsunsicherheit.
Im Rahmen der Strategie 2030 wird die EVN bis 2030 jährlich durchschnittlich rund 1 Mrd. Euro investieren. Davon fließen etwa vier Fünftel nach Niederösterreich, mit den Schwerpunkten Netze, erneuerbare Erzeugung, Großbatteriespeicher, E-Ladeinfrastruktur und Trinkwasserversorgung. Dank einer gut abgesicherten Projektpipeline sind wir sehr zuversichtlich, dass wir unsere Ausbauziele für Windkraft, Photovoltaik und Batteriespeicher bis 2030 erreichen werden. Ebenso wird die regulierte Kapitalbasis durch die erforderlichen Investitionen im Netzbereich ansteigen. Darüber hinaus gehen wir von einer stabilen Entwicklung unserer Aktivitäten in Südosteuropa aus. Auf Basis unserer organischen Wachstumspläne gehen wir für das Geschäftsjahr 2029/30 von einem EBITDA in einer Bandbreite von etwa 1,1 Mrd. Euro bis 1,2 Mrd. Euro aus.
Auf Basis des im Geschäftsjahr 2024/25 erwirtschafteten Konzernergebnisses von 436,7 Mio. Euro wird der Vorstand der 97. ordentlichen Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende von 0,90 Euro je Aktie vorschlagen.
Die künftige Dividendenpolitik wird vor dem Hintergrund stabiler regulatorischer und energiepolitischer Rahmenbedingungen angepasst. Für die Geschäftsjahre ab 2025/26 soll die Dividendenausschüttung zumindest 0,90 Euro je Aktie betragen. In den Folgejahren soll die Dividendenausschüttung bis zum Geschäftsjahr 2029/30 auf zumindest 1,10 Euro je Aktie so erhöht werden, dass eine Ausschüttungsquote von rund 40 % erreicht wird.
Maria Enzersdorf, am 27. November 2025
EVN AG Der Vorstand

Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA
CEO und Sprecher des Vorstands
Mag. (FH) Alexandra Wittmann CFO und Mitglied des Vorstands Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA CTO und Mitglied des Vorstands
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| Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | 23 | |
|---|---|---|
| Konzern-Gesamtergebnisrechnung | 23 | |
| Konzern-Bilanz | 24 | |
| Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals | 25 | |
| Konzern-Geldflussrechnung | 26 | |
| Konzernanhang | 27 | Grundsätze der Rechnungslegung |
| 29 | Konsolidierung | |
| 32 | Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze | |
| 44 | Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | |
| 51 | Erläuterungen zur Konzern-Bilanz | |
| 69 | Segmentberichterstattung | |
| 73 | Sonstige Angaben | |
| Beteiligungen der EVN | 95 | |
| Bestätigungsvermerk | 99 | |
| Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | |||
|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Erläuterung | 2024/25 | 2023/241) |
| Umsatzerlöse | 25 | 3.000,0 | 2.889,2 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 26 | 214,1 | 126,7 |
| Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen | 27 | -1.815,8 | -1.646,0 |
| Personalaufwand | 28 | -462,0 | -433,2 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 29 | -155,8 | -198,0 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen | 30 | 128,6 | 24,2 |
| EBITDA | 909,1 | 762,9 | |
| Abschreibungen | 31 | -360,1 | -333,7 |
| Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen | 31 | -58,2 | -24,9 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 490,9 | 404,3 | |
| Ergebnis aus Beteiligungen | 136,8 | 199,1 | |
| Zinserträge | 5,8 | 7,3 | |
| Zinsaufwendungen | -54,2 | -60,4 | |
| Sonstiges Finanzergebnis | -4,8 | -0,4 | |
| Finanzergebnis | 32 | 83,6 | 145,6 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 574,4 | 549,9 | |
| Ertragsteuern | 33 | -65,6 | -32,1 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern des fortgeführten | |||
| Geschäftsbereichs | 508,8 | 517,7 | |
| Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs | 43 | -19,7 | 10,4 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 489,1 | 528,1 | |
| davon Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG (Konzernergebnis) |
436,7 | 471,7 | |
| davon Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile | 52,4 | 56,4 | |
| Ergebnis je Aktie in EUR des fortgeführten Geschäftsbereichs2) | 2,56 | 2,59 | |
| Ergebnis je Aktie in EUR des aufgegebenen Geschäftsbereichs2) | -0,11 | 0,06 | |
| Ergebnis je Aktie in EUR2) | 34 | 2,45 | 2,65 |
| Dividende je Aktie in EUR3) | 46 | 0,90 | 0,90 |
1) Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst.
| Konzern-Gesamtergebnisrechnung | |||
|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Erläuterung | 2024/25 | 2023/24 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 489,1 | 528,1 | |
| Sonstiges Ergebnis aus | |||
| Posten, die in künftigen Perioden nicht in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden |
-405,1 | -117,2 | |
| Neubewertung IAS 19 | 47 | 19,8 | -28,5 |
| At Equity einbezogene Unternehmen | 47 | 0,5 | -4,8 |
| Im sonstigen Ergebnis ausgewiesene zum beizulegenden Zeitwert bewertete Aktien und andere Eigenkapitalinstrumente |
47, 63 | -546,2 | -117,3 |
| Darauf entfallende Ertragsteuern | 47 | 120,8 | 33,4 |
| Posten, die in künftigen Perioden gegebenenfalls in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert werden |
41,5 | 96,0 | |
| Währungsdifferenzen | 5 | 2,7 | 2,1 |
| Cash Flow Hedges | 47 | -1,5 | -38,1 |
| At Equity einbezogene Unternehmen | 47 | 56,0 | 163,0 |
| Darauf entfallende Ertragsteuern | 47 | -15,8 | -31,0 |
| Summe sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern | -363,6 | -21,2 | |
| Gesamtergebnis der Periode | 125,5 | 506,9 | |
| Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG | 73,3 | 451,9 | |
| Ergebnisanteil nicht beherrschender Anteile | 52,2 | 54,9 |
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2) Verwässert ist gleich unverwässert.
3) Vorschlag an die Hauptversammlung: Dividende von 0,90 Euro
| Konzern-Bilanz (Aktiva) | |||
|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Erläuterung | 30.09.2025 | 30.09.2024 |
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 35 | 310,4 | 262,4 |
| Sachanlagen | 36 | 5.110,5 | 4.662,7 |
| At Equity einbezogene Unternehmen | 37 | 1.135,4 | 1.144,0 |
| Sonstige Beteiligungen | 38 | 2.902,0 | 3.442,2 |
| Aktive latente Steuern | 51 | 18,5 | 31,1 |
| Übrige Vermögenswerte | 39 | 142,9 | 157,5 |
| 9.619,7 | 9.699,7 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 40 | 86,5 | 116,2 |
| Forderungen aus Ertragsteuern | 6,1 | 7,8 | |
| Forderungen und übrige Vermögenswerte | 41 | 435,5 | 837,1 |
| Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen | 42 | 187,1 | 172,0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 61 | 89,8 | 78,8 |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 43 | 606,1 | 2,0 |
| 1.411,0 | 1.213,8 | ||
| Summe Aktiva | 11.030,7 | 10.913,6 |
| Konzern-Bilanz (Passiva) | |||
|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Erläuterung | 30.09.2025 | 30.09.2024 |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionär*innen der EVN AG |
44–48 | 6.328,3 | 6.414,8 |
| Nicht beherrschende Anteile | 49 | 330,5 | 315,7 |
| 6.658,8 | 6.730,6 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 50 | 1.199,9 | 987,8 |
| Passive latente Steuern | 51 | 693,7 | 766,3 |
| Langfristige Rückstellungen | 52 | 367,6 | 394,6 |
| Baukosten- und Invesititionszuschüsse | 53 | 785,9 | 726,1 |
| Übrige langfristige Schulden | 54 | 98,7 | 83,8 |
| 3.145,8 | 2.958,6 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 55 | 22,9 | 126,1 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 14,3 | 24,5 | |
| Lieferant*innenverbindlichkeiten | 56 | 427,4 | 495,3 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 57 | 111,3 | 126,1 |
| Übrige kurzfristige Schulden | 58 | 438,4 | 451,9 |
| Schulden im Zusammenhang mit der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten |
43 | 211,8 | 0,5 |
| 1.226,1 | 1.224,4 | ||
| Summe Passiva | 11.030,7 | 10.913,6 |
24
| Mio. EUR | Grundkapital | Kapitalrücklagen | Gewinnrücklagen | Bewertungsrücklage | Unterschiedsbetrag aus der Währungs umrechnung |
Eigene Anteile | Gezeichnetes Kapital und Rücklagen der Aktionär*innen der EVN AG |
Nicht beherrschende Anteile |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 30.09.2023 | 330,0 | 254,9 | 3.417,0 | 2.174,0 | 7,3 | -17,7 | 6.165,4 | 298,9 | 6.464,3 |
| Gesamtergebnis der Periode | — | — | 471,7 | -21,8 | 2,1 | — | 451,9 | 54,9 | 506,9 |
| Dividende 2022/23 | — | — | -203,2 | — | — | — | -203,2 | -38,1 | -241,4 |
| Veränderung eigener Anteile | — | 0,4 | — | — | — | 0,3 | 0,7 | — | 0,7 |
| Stand 30.09.2024 | 330,0 | 255,4 | 3.685,4 | 2.152,2 | 9,4 | -17,5 | 6.414,8 | 315,7 | 6.730,6 |
| Gesamtergebnis der Periode | — | — | 436,7 | -366,2 | 2,8 | — | 73,3 | 52,2 | 125,5 |
| Dividende 2023/24 | — | — | -160,5 | — | — | — | -160,5 | -41,0 | -201,4 |
| Veränderung eigener Anteile | — | 0,3 | — | — | — | 0,3 | 0,6 | — | 0,6 |
| Sonstige Veränderungen | — | — | — | — | — | — | — | 3,6 | 3,6 |
| Stand 30.09.2025 | 330,0 | 255,7 | 3.961,7 | 1.786,0 | 12,1 | -17,2 | 6.328,3 | 330,5 | 6.658,8 |
| Erläuterung | 44 | 45 | 46 | 47 | 5 | 48 | 49 |
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| Konzern-Geldflussrechnung1) | ||||
|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Erläuterung | 2024/25 | 2023/24 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 555,1 | 561,6 | ||
| + | Abschreibungen/– Zuschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie übrige langfristige Vermögenswerte |
31 | 421,7 | 373,2 |
| – | Ergebnis von at Equity einbezogenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen |
37, 38 | -272,7 | -230,1 |
| + | Dividenden von at Equity einbezogenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen |
253,8 | 340,0 | |
| + | Zinsaufwendungen | 55,8 | 61,8 | |
| – | Zinsauszahlungen | -41,7 | -47,2 | |
| – | Zinserträge | -6,4 | -8,1 | |
| + | Zinseinzahlungen | 5,6 | 7,2 | |
| + | Verluste/– Gewinne aus Fremdwährungsbewertungen | 21,8 | 9,9 | |
| +/– Übriges nicht zahlungswirksames Finanzergebnis | -0,6 | -4,5 | ||
| – | Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen | 60 | -71,2 | -64,6 |
| – | Gewinne/+ Verluste aus dem Abgang von Vermögenswerten des Investitionsbereichs |
-2,0 | -0,7 | |
| – | Gewinne/+ Verluste aus Entkonsolidierungen | 0,5 | 0,2 | |
| – | Abnahme/+ Zunahme von langfristigen Rückstellungen | 52 | -16,4 | -23,5 |
| + | Wertminderungen von zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden |
43 | 15,4 | 7,1 |
| Cash Flow aus dem Ergebnis | 918,7 | 982,2 | ||
| + | Abnahme/– Zunahme der Vorräte und Forderungen | -40,2 | 260,0 | |
| + | Zunahme/– Abnahme von kurzfristigen Rückstellungen | 6,6 | -8,4 | |
| + | Zunahme/– Abnahme der Lieferant*innenverbindlichkeiten sowie der übrigen Verbindlichkeiten |
69,8 | -32,8 | |
| – | Zahlungen für Ertragsteuern | -19,8 | -34,3 | |
| Cash Flow aus dem operativen Bereich | 935,2 | 1.166,7 |
| Mio. EUR | Erläuterung | 2024/25 | 2023/24 | |
|---|---|---|---|---|
| + | Einzahlungen aus Anlagenabgängen | 6,1 | 5,5 | |
| + | Einzahlungen im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen | 1,4 | — | |
| + | Einzahlungen aus Baukosten- und Investitionszuschüssen | 146,0 | 104,5 | |
| + | Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten |
3,9 | 1,6 | |
| + | Einzahlungen aus Abgängen kurzfristiger Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen |
26,3 | 175,3 | |
| – | Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte |
-909,4 | -752,5 | |
| – | und Sachanlagen Auszahlungen für Zugänge von Finanzanlagen und übrigen langfristigen Vermögenswerten |
-11,6 | -8,1 | |
| – | Auszahlungen für Zugänge kurzfristiger Wertpapiere und sonstige kurzfristige Finanzinvestitionen |
-41,5 | -68,7 | |
| – | Auszahlungen aus dem Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener Zahlungsmittel |
4 | — | -4,7 |
| Cash Flow aus dem Investitionsbereich | -778,7 | -547,2 | ||
| – | Gewinnausschüttung an die Aktionär*innen der EVN AG | 46 | -160,5 | -203,2 |
| – | Gewinnausschüttung an nicht beherrschende Anteile | -41,0 | -38,1 | |
| + | Einzahlung aus dem Verkauf nicht beherrschender Anteile | 4,3 | — | |
| + | Verkauf eigener Anteile | 0,6 | 0,7 | |
| + | Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten | 60 | 240,0 | — |
| – | Auszahlungen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten | 60 | -127,6 | -293,2 |
| – | Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | 60 | -15,8 | -11,8 |
| Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich | -99,9 | -545,7 | ||
| Cash Flow gesamt | 56,6 | 73,8 | ||
| Fondsveränderungen | ||||
| Fonds der liquiden Mittel am Anfang der Periode2) | 60 | 78,8 | 20,2 | |
| Sonstige Veränderungen auf Fonds der liquiden Mittel3) | -0,2 | -15,2 | ||
| Fonds der liquiden Mittel am Ende der Periode2) | 135,1 | 78,8 | ||
| Cash Flow gesamt | 56,6 | 73,8 |
1) Die Konzern-Geldflussrechnung beinhaltet sowohl Informationen der fortgeführten Geschäftsbereiche als auch des aufgegebenen Geschäftsbereichs.
2) Der Stand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ergibt sich durch Addition der Kontokorrentverbindlichkeiten laut Konzern-Bilanz.
3) Zusammensetzung der sonstigen Veränderungen: 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: -15,0 Mio. Euro) Restricted Cash und -0,2 Mio. Euro (Vorjahr: -0,2 Mio. Euro) Währungsdifferenzen und -0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,0 Mio. Euro) Konsolidierungskreisänderungen.
Die EVN AG als Mutterunternehmen des EVN Konzerns (EVN) ist ein in 2344 Maria Enzersdorf, Österreich, ansässiges führendes börsenotiertes Energie- und Umweltdienstleistungsunternehmen. Neben der Versorgung des niederösterreichischen Heimmarkts ist die EVN in der Energiewirtschaft Bulgariens, Nordmazedoniens, Kroatiens, Deutschlands und Albaniens tätig. Im Umweltbereich, der großteils den nach IFRS 5 bilanzierten aufgegebenen Geschäftsbereich des internationalen Projektgeschäfts umfasst, werden über Tochtergesellschaften Kund*innen in zehn Ländern in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und thermische Abfallverwertung betreut.
Der Konzernabschluss wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses der EVN AG aufgestellt. Das Geschäftsjahr der EVN AG umfasst jeweils den Zeitraum 1. Oktober bis 30. September.
Im Konzern erfolgt die Bilanzierung und Bewertung nach einheitlichen Kriterien. Weichen Abschlussstichtage einbezogener Unternehmen von jenem der EVN AG ab, werden Zwischenabschlüsse auf den Konzern-Bilanzstichtag erstellt.
Sofern nicht anders angegeben, wird der Konzernabschluss auf Grundlage historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt.
Zur übersichtlicheren Darstellung sind in der Konzern-Bilanz sowie in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung Posten zusammengefasst und im Konzernanhang nach dem Prinzip der Wesentlichkeit gesondert aufgeführt und erläutert. Die Beträge im Konzernabschluss werden zum Zweck der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit, sofern nicht anders angegeben, grundsätzlich in Millionen Euro (Mio. Euro bzw. Mio. EUR) ausgewiesen. Sowohl Kleinbeträge unter einem Betrag von 50 Tsd. Euro als auch Nullwerte werden im Konzernanhang zwecks besserer Lesbarkeit einheitlich mit "–" dargestellt. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen.
Die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde in Anwendung von § 245a UGB nach den Vorschriften aller am Abschlussstichtag vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten und anzuwendenden Richtlinien der IFRS sowie den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt.
Erstmals anwendbare Standards und Interpretationen sowie geänderte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Folgende Standards und Interpretationen sind für das Geschäftsjahr 2024/25 erstmals anzuwenden:
| Inkrafttreten1) | Voraussichtliche wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN |
||
|---|---|---|---|
| Geänderte Standards und Interpretationen | |||
| IAS 7, IFRS 7 | Änderungen an IAS 7 Kapitalflussrechnungen und IFRS 7 Finanzinstrumente (Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen) |
01.01.2024 | Keine |
| IAS 1 | Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig | 01.01.2024 | Keine |
| IFRS 16 | Leasingverbindlichkeiten bei Sale and Leaseback | 01.01.2024 | Keine |
1) Die Standards sind gemäß dem Amtsblatt der EU für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
| Inkrafttreten1) | Voraussichtliche wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN |
||
|---|---|---|---|
| Geänderte Standards und Interpretationen | |||
| IAS 21 | Bilanzierung bei fehlender Umtauschbarkeit einer Währung | 01.01.2025 | Keine |
| IFRS 9, IFRS 7 | Änderungen der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten | 01.01.2026 | Keine |
| IFRS 9, IFRS 7 | Änderungen in Bezug auf Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen |
01.01.2026 | Keine |
| IFRS 1, IFRS 7, IFRS 9, IFRS 10, IAS 7 |
Jährliche Verbesserungen | 01.01.2026 | Keine |
1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
Die folgenden Standards und Interpretationen wurden bis zum Bilanzstichtag des Konzernabschlusses vom IASB ausgegeben, von der EU jedoch noch nicht übernommen:
| Inkrafttreten1) | Voraussichtliche wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN |
|
|---|---|---|
| Neue Standards und Interpretationen | ||
| Darstellung und Angaben im Abschluss | 01.01.2027 | Ja |
| Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht | 01.01.2027 | Keine |
| Geänderte Standards und Interpretationen | ||
| Änderungen an IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht |
01.01.2027 | Keine |
1) Die Standards sind gemäß IASB für jene Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen.
IFRS 18 wird den Standard IAS 1 (Darstellung des Abschlusses) ersetzen und gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2027 beginnen.
Der neue Standard bringt folgende Anforderungen mit sich:
Darüber hinaus sind Unternehmen verpflichtet, die Zwischensumme des Betriebsergebnisses als Ausgangspunkt für die Kapitalflussrechnung zu verwenden, sofern sie den operativen Cash Flow nach der indirekten Methode darstellen.
Für den EVN Konzern werden aus der Anwendung des IFRS 18 wesentliche Änderungen für die Darstellung der Konzern-Gewinnund-Verlustrechnung erwartet. Zudem ergeben sich auch Änderungen für die Darstellung der Konzern-Kapitalflussrechnung und weitere Erläuterungen im Anhang.
Aus der Einführung des IFRS 19 und den übrigen Änderungen ergeben sich voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der übertragenen Gegenleistung mit dem beizulegenden Zeitwert der übernommenen Vermögenswerte und Schulden.
Im Konzernabschluss werden alle wesentlichen Unternehmen vollkonsolidiert, bei denen die EVN AG unmittelbar oder mittelbar beherrschenden Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann (Tochterunternehmen). Die EVN verfügt über beherrschenden Einfluss auf ein Beteiligungsunternehmen, wenn Anrechte auf schwankende Renditen aus dem Unternehmen bestehen, deren Höhe die EVN durch ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen beeinflussen kann.
Dies ist in der Regel bei einem Besitz von mehr als 50,0 % der Stimmrechte der Fall, kann sich aber auch aus einer bestehenden wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Tätigkeit der betroffenen Gesellschaften ergeben, die dazu berechtigt, mehrheitlich den wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen, bzw. dazu verpflichtet, die Risiken zu tragen. Erstkonsolidierungen erfolgen zum Erwerbszeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der Erlangung eines beherrschenden Einflusses, die Einbeziehung endet mit dessen Wegfall.
Im Zuge von Unternehmenserwerben gemäß IFRS 3 werden Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) unabhängig von der Höhe eventuell bestehender nicht beherrschender Anteile mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die nicht beherrschenden Anteile an Tochterunternehmen werden mit dem anteiligen Wert am Nettovermögen (ohne Berücksichtigung anteiliger Firmenwerte) bewertet. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen trennbar sind oder aus einem gesetzlichen, vertraglichen oder anderen Rechtsanspruch resultieren. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge, die dem Veräußerer nicht näher identifizierbare Marktchancen und Entwicklungspotenziale abgelten, werden in Landeswährung im zugehörigen Segment auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) als Firmenwert aktiviert (zur allgemeinen Behandlung bzw. Werthaltigkeit von Firmenwerten siehe Erläuterungen
35. Immaterielle Vermögenswerte bzw. 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen). Ergeben sich negative Unterschiedsbeträge, werden diese nach einer erneuten Beurteilung der Bewertung der identifizierten Vermögenswerte und Schulden (einschließlich Eventualschulden) des erworbenen Unternehmens und der Anschaffungskosten erfolgswirksam erfasst. Die aufgedeckten stillen Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt. Eine Veränderung im Anteilsbesitz an einem weiterhin vollkonsolidierten Unternehmen wird erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.
Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Arrangements) werden abhängig von den sich aus der Vereinbarung ergebenden Rechten und Verpflichtungen der beherrschenden Parteien in den Konzernabschluss der EVN einbezogen: Bestehen lediglich Rechte am Nettovermögen des gemeinsam beherrschten Unternehmens, handelt es sich gemäß IFRS 11 um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture), das at Equity einbezogen wird. Bestehen Rechte an den der gemeinsamen Vereinbarung zuzurechnenden Vermögenswerten sowie Verpflichtungen für deren Schulden, besteht gemäß IFRS 11 eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation), die anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogen wird.
Assoziierte Unternehmen – das sind jene Gesellschaften, bei denen die EVN AG direkt oder indirekt über einen maßgeblichen Einfluss verfügt – werden at Equity einbezogen.
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen sowie assoziierte Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden nicht konsolidiert. Diese Unternehmen werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen berücksichtigt. Für die Beurteilung der Wesentlichkeit werden jeweils die Bilanzsumme, das anteilige Eigenkapital, der Außenumsatz sowie das Jahresergebnis des zuletzt verfügbaren Jahresabschlusses des Unternehmens im Verhältnis zur Konzernsumme herangezogen.
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert, soweit sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Bei sämtlichen ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden ertragsteuerliche Auswirkungen berücksichtigt und, sofern zulässig, latente Steuern in Ansatz gebracht.
Die Festlegung des Konsolidierungskreises erfolgt nach den Grundsätzen des IFRS 10. Dementsprechend sind zum 30. September 2025 einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft 26 inländische und 23 ausländische Tochterunternehmen als vollkonsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen (Vorjahr: 28 inländische und 26 ausländische vollkonsolidierte Tochterunternehmen). Zwölf Tochterunternehmen (Vorjahr: zwölf) wurden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt nicht in den Konzernabschluss der EVN einbezogen.
Die vollkonsolidierte Tochtergesellschaft EVN Energieservices GmbH ist als Kommanditistin der EVN KG zu 100,0 % am Ergebnis der EVN KG beteiligt. Komplementärin ohne Vermögenseinlage der EVN KG ist die EnergieAllianz, an der die EVN zu 45 % beteiligt ist. Auf Basis der zwischen den Gesellschafter*innen der EnergieAllianz abgeschlossenen Vereinbarungen hinsichtlich der Geschäftsführung der EVN KG besteht gemeinsame Beherrschung, womit es sich bei der EVN KG um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11 handelt. Daher erfolgt die Konsolidierung der EVN KG at Equity. Weiters handelt es sich bei der EnergieAllianz Gruppe (EnergieAllianz sowie deren Tochterunternehmen) aufgrund vertraglicher Vereinbarungen um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) im Sinn des IFRS 11, das ebenfalls at Equity in den Konzernabschluss einbezogen wird.
Die vollkonsolidierte RBG, an der die EVN AG unverändert 50,03 % der Anteile hält, ist mit 100,0 % an der RAG beteiligt. Da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht, wird die RAG at Equity einbezogen.
Die Bioenergie Steyr, an der die EVN Wärme 51,0 % der Anteile hält, wird at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen, da aufgrund vertraglicher Vereinbarungen keine Möglichkeit eines beherrschenden Einflusses besteht.
Die Verbund Innkraftwerke, Deutschland, an der die EVN AG unverändert zum Vorjahr einen Kapitalanteil von 13,0 % hält, wird bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, at Equity einbezogen. Bei jenen Gesellschaften, an denen 50,0 % gehalten werden, ist keine Beherrschung gemäß IFRS 10 gegeben. Diese sind aufgrund der jeweils bestehenden vertraglichen Vereinbarungen durchwegs Gemeinschaftsunternehmen im Sinn des IFRS 11 und werden daher at Equity in den Konzernabschluss einbezogen.
Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 96 unter Beteiligungen der EVN angeführt. Detaillierte Angaben zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen sowie zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und assoziierten Unternehmen befinden sich in den Erläuterungen 49. Nicht beherrschende Anteile und 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen.
Der Konsolidierungskreis (einschließlich der EVN AG als Muttergesellschaft) entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:
| Veränderungen des Konsolidierungskreises | |||
|---|---|---|---|
| Voll | Equity | Summe | |
| 30.09.2024 | 54 | 14 | 68 |
| davon ausländische Unternehmen | 26 | 5 | 31 |
| Erstkonsolidierungen | 1 | 0 | 1 |
| Entkonsolidierungen | -4 | -1 | -5 |
| Umgründungen¹⁾ | -2 | — | -2 |
| 30.09.2025 | 49 | 13 | 62 |
| davon ausländische Unternehmen | 23 | 4 | 27 |
1) Konzerninterne Umgründungen
Die beiden 100 %-Tochtergesellschaften OOO EVN Umwelt Service, Moskau, Russland, sowie OOO EVN Umwelt, Moskau, Russland, wurden am 31. Oktober 2024 veräußert und infolgedessen entkonsolidiert. Die EVN hatte die Vermögenswerte und Schulden dieser Tochtergesellschaften zum 30. September 2024 gemäß IFRS 5 bewertet und als kurzfristig ausgewiesen. Aus der Veräußerung ergab sich ein Entkonsolidierungsergebnis von –0,3 Mio. Euro. Darüber hinaus wurden aus der Umgliederung (Recycling) von Währungsumrechnungsdifferenzen –5,6 Mio. Euro im Finanzergebnis erfasst.
Die bisher vollkonsolidierte Gesellschaft WTE otpadne vode Budva DOO, Podgorica, Montenegro, wurde per 1. Oktober 2024 aufgrund Unwesentlichkeit entkonsolidiert. Die im Konzernabschluss at Equity einbezogene Gesellschaft Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s., Prag, Tschechien, wurde ebenso aufgrund ihrer Unwesentlichkeit entkonsolidiert.
Die bislang vollkonsolidierte EVN Sonnenstromerzeugungs GmbH, Maria Enzersdorf, wurde upstream auf die EVN Naturkraft GmbH verschmolzen. Die Eintragung im Firmenbuch erfolgte am 23. Mai 2025. Darüber hinaus wurde die ebenfalls vollkonsolidierte Gesellschaft EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH, Maria Enzersdorf, sidestream auf die UTILITAS Dienstleistungs- und BeteiligungsGesellschaft m.b.H., Maria Enzersdorf, verschmolzen, dies wurde mit 26. April 2025 im Firmenbuch eingetragen. Da es sich bei beiden Verschmelzungen um konzerninterne Umgründungen handelt, ergeben sich daraus keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der EVN.
Die bisher aufgrund ihrer Unwesentlichkeit nicht vollkonsolidierte WTE-Projektgesellschaft Natriumhypochlorit mbH, Essen, Deutschland, wurde mit Stichtag 30. Juni 2025 vollkonsolidiert und auf Beteiligung 52 Asset Solutions GmbH umbenannt. Die aus dem internationalen Projektgeschäft verbleibenden Projekte und Gesellschaften, die nicht an die STRABAG veräußert werden, wurden in dieser Gesellschaft gebündelt (siehe Erläuterung 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
Aufgrund Unwesentlichkeit erfolgte zum 30. September 2025 zudem eine Entkonsolidierung der bislang vollkonsolidierten Hydro Power Company Gorna Arda AD, Sofia, Bulgarien.
In der Berichtsperiode fanden keine Unternehmenserwerbe gemäß IFRS 3 statt.
Die einzelnen Konzerngesellschaften erfassen Geschäftsfälle in ausländischer Währung mit dem am Tag der jeweiligen Transaktion gültigen Devisenmittelkurs. Die Umrechnung der am Bilanzstichtag in Fremdwährung bestehenden monetären Vermögenswerte und Schulden erfolgt mit dem an diesem Tag gültigen Devisenmittelkurs. Daraus resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste werden erfolgswirksam erfasst. Bei der erstmaligen Erfassung eines Vermögenswerts, Aufwands oder Ertrags wird der Wechselkurs jenes Zeitpunkts herangezogen, zu dem ein Unternehmen den aus der Vorauszahlung entstehenden nicht monetären Vermögenswert bzw. die entstehende nicht monetäre Schuld erstmals ansetzt.
Die Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften in fremder Währung werden für Zwecke des Konzernabschlusses gemäß IAS 21 nach der Methode der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Demnach werden bei jenen Gesellschaften, die nicht in Euro berichten, die Vermögenswerte und Schulden mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag und die Aufwendungen und Erträge mit dem Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Nicht realisierte Währungsdifferenzen aus langfristigen konzerninternen Gesellschafterdarlehen werden erfolgsneutral im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung im Eigenkapital erfasst. Als erfolgsneutrale Währungsdifferenz ergab sich im Geschäftsjahr 2024/25 eine Eigenmittelveränderung von 2,7 Mio. Euro (Vorjahr: 2,1 Mio. Euro).
Die Zu- und Abgänge werden in sämtlichen Tabellen zu Durchschnittskursen berücksichtigt. Veränderungen der Devisenmittelkurse zum Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr sowie Differenzen, die aus der Verwendung von Durchschnittskursen für die Umrechnung von Veränderungen während des Geschäftsjahres entstehen, werden in den Tabellen als Währungsdifferenzen gesondert ausgewiesen.
Firmenwerte aus dem Erwerb von ausländischen Tochterunternehmen werden unter Verwendung des Wechselkurses zum Erwerbszeitpunkt dargestellt, dem erworbenen Unternehmen zugeordnet und mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Beim Ausscheiden eines ausländischen Unternehmens aus dem Konsolidierungskreis werden diese Währungsdifferenzen erfolgswirksam.
Folgende wesentliche Kurse wurden zum Bilanzstichtag für die Währungsumrechnung herangezogen:
| Währungsumrechnung | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2024/25 | 2023/24 | |||
| Währung | Kurs zum Bilanzstichtag |
Durchschnitt¹⁾ | Kurs zum Bilanzstichtag |
Durchschnitt¹⁾ |
| Albanischer Lek | 96,72000 | 98,39385 | 98,79000 | 102,21769 |
| Bulgarischer Lew²⁾ | 1,95583 | 1,95583 | 1,95583 | 1,95583 |
| Bahrain-Dinar | 0,44285 | 0,41746 | 0,42195 | 0,40908 |
| Kuwait-Dinar | 0,35890 | 0,33969 | 0,34145 | 0,33341 |
| Nordmazedonischer Denar | 61,69460 | 61,51439 | 61,49250 | 61,53430 |
| Polnischer Złoty | 4,27000 | 4,25582 | 4,27940 | 4,34257 |
| Russischer Rubel | 105,70015 | 104,91733 | 104,13450 | 98,66355 |
1) Durchschnitt der Monatsultimos
2) Der Kurs wurde durch die bulgarische Gesetzgebung fixiert.
Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten und, sofern ihre Nutzungsdauer nicht als unbestimmbar klassifiziert wird, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie allfällige Wertminderungen bewertet. Bei bestimmbarer begrenzter Nutzungsdauer erfolgt die Abschreibung entsprechend der jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer. Diese entspricht unverändert zum Vorjahr einem Zeitraum von drei bis acht Jahren für Software und von drei bis 40 Jahren für Rechte. Im Rahmen von Unternehmenserwerben aktivierte Kund*innenbeziehungen, für die aufgrund einer etwaigen Marktliberalisierung eine Nutzungsdauer bestimmbar ist, werden planmäßig linear über fünf bis 15 Jahre abgeschrieben. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsverläufe werden mittels Schätzungen hinsichtlich des Zeitraums und der Verteilung der Mittelzuflüsse aus den korrespondierenden immateriellen Vermögenswerten im Zeitablauf festgelegt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten bewertet und jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft (siehe Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Im Zuge der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte ist auf die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Aktivierung gemäß IAS 38 zu achten, der zwischen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen unterscheidet.
Dienstleistungskonzessionen, die die Voraussetzungen des IFRIC 12 erfüllen, werden als immaterielle Vermögenswerte eingestuft. Die Aufwendungen und Erträge werden nach dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) mit dem beizulegenden Zeitwert der Gegenleistung erfasst. Der Leistungsfortschritt wird nach der Cost-to-Cost-Methode ermittelt. Die Voraussetzungen des IFRIC 12 werden derzeit beim at Equity einbezogenen Wasserkraftwerk Ashta erfüllt.
Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen sowie Wertminderungen, bewertet. Sofern die Verpflichtung besteht, eine Sachanlage zum Ende ihrer Nutzungsdauer stillzulegen oder rückzubauen oder einen Standort wiederherzustellen, umfassen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auch die geschätzten Abbruch- und Entsorgungskosten. Der Barwert der künftig dafür anfallenden Zahlungen wird zusammen mit den Anschaffungsbzw. Herstellungskosten aktiviert und in gleicher Höhe als Rückstellung passiviert. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Laufende Wartungskosten im Rahmen der Instandhaltung von Sachanlagen werden, sofern die Wesensart des Vermögens werts dadurch nicht verändert wird und künftig kein zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen zufließt, erfolgswirksam erfasst. Eine nachträgliche Aktivierung als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfolgt dann, wenn durch die Maßnahme Wertsteigerungen erzielt werden.
Erstreckt sich die Bauphase von Sachanlagen über einen längeren Zeitraum, spricht man von qualifizierten Vermögenswerten, für die die bis zur Fertigstellung anfallenden Fremdkapitalzinsen gemäß IAS 23 als Bestandteil der Herstellungskosten aktiviert werden. Den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der EVN entsprechend entsteht aus einem Projekt nur dann ein qualifizierter Vermögenswert, wenn die Errichtungsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Von der Aktivierung von Fremdkapitalzinsen wird abgesehen, sofern es sich über die gesamte Bauphase betrachtet um unwesentliche Beträge handelt.
Sachanlagen werden ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahmebereitschaft abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen der abnutzbaren Sachanlagen erfolgen linear und orientieren sich an den voraussichtlich zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern der jeweiligen Anlagen bzw. deren Komponenten. Die wirtschaftlichen sowie technischen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen unverändert zum Vorjahr folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern zugrunde:
| Erwartete Nutzungsdauer von Sachanlagen | |
|---|---|
| Jahre | |
| Gebäude | 10–50 |
| Leitungen | 15–50 |
| Technische Anlagen | 10–50 |
| Zähler | 5–40 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3–25 |
Bei Anlagenabgängen werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und die kumulierten Abschreibungen in den Büchern als Abgang ausgewiesen, die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert wird erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.
Leasingverträge enthalten teilweise Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, die von der EVN dazu eingesetzt werden, eine maximale betriebliche Flexibilität in Bezug auf die vom Konzern genutzten Vermögenswerte zuerhalten. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Umstände und Tatsachen berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz für die Ausübung einer Verlängerungsoption bzw. Nichtausübung einer Kündigungsoption darstellen.
Die EVN beurteilt zu Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet. Sofern es sich um ein Leasingverhältnis handelt, werden ein Nutzungsrecht und eine dazu korrespondierende Leasingverbindlichkeit erfasst. Die Höhe der Nutzungsrechte entspricht zum Zeitpunkt der Ersterfassung des Vertrags dem Betrag der Leasingverbindlichkeit, angepasst um etwaige anfängliche direkte Kosten des Leasingnehmers, Zahlungen am oder vor Beginn des Leasingverhältnisses, Leasinganreize oder Rückbauverpflichtungen. Der Buchwert der Leasingverbindlichkeit ergibt sich durch die Abzinsung der während der Laufzeit erwarteten Leasingzahlungen, der erwarteten Zahlungen aus abgegebenen Restwertgarantien, der Ausübungspreise von Kaufoptionen (sofern deren Ausübung hinreichend wahrscheinlich ist) sowie der Zahlungen anlässlich einer etwaigen vorzeitigen Beendigung des Vertrags (sofern wahrscheinlich).
At Equity einbezogene Unternehmen werden zunächst mit ihren Anschaffungskosten bilanziert. In den Folgeperioden werden die Buchwerte der Anteile um den Anteil der EVN am Gewinn oder Verlust abzüglich erhaltener Dividenden und um den Anteil der EVN am sonstigen Ergebnis und an anderen Änderungen im Eigenkapital angepasst. Anteile, die nach der Equity-Methode erfasst werden, werden bei Anzeichen einer Wertminderung einem Wertminderungstest nach IAS 36 unterzogen (siehe Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen (siehe Erläuterungen 30. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter und 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen).
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führt.
Originäre Finanzinstrumente werden in Übereinstimmung mit IFRS 9 bewertet. Sie werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert am Erfüllungstag unter Berücksichtigung der Transaktionskosten bilanziert, sofern sie nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Originäre finanzielle Vermögenswerte werden in der Konzern-Bilanz angesetzt, wenn der EVN ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten.
Seit Erstanwendung des IFRS 9 stuft die EVN ihre finanziellen Vermögenswerte in folgende Bewertungskategorien ein:
Die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung bestimmt sich auf der Grundlage des Geschäftsmodells sowie der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme.
Wird ein finanzieller Vermögenswert mit dem Ziel der Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme gehalten und stellen die Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag dar, erfolgt eine Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC). Ausleihungen, Forderungen aus Lieferungen, sonstige übrige langfristige Vermögenswerte, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden bei der EVN im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme besteht. Das Zahlungsstromkriterium ist ebenfalls erfüllt. Entsprechend erfolgt eine Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC).
Die von der EVN gehaltenen langfristigen und kurzfristigen Wertpapiere werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung weder in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme noch in der Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme und dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht. Entsprechend kommt es zu einer Klassifizierung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL). Derivative finanzielle Vermögenswerte (außerhalb des Hedge Accounting) sind zwingend der Kategorie erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) zuzuordnen (siehe Derivative Finanzinstrumente).
Investitionen in Eigenkapitalinstrumente sind grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten (FVTPL). Die EVN hat sich jedoch mit Erstanwendung dazu entschieden, alle gehaltenen Eigenkapitalinstrumente unwiderruflich unter Ausübung der sogenannten FVOCI-Option gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI) zu klassifizieren.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden unverändert in die folgenden Bewertungskategorien eingestuft:
Die Folgebewertung erfolgt gemäß der Zuordnung zu den oben angeführten Bewertungskategorien, für die jeweils unterschiedliche Bewertungsregeln gelten. Diese werden bei der Erläuterung der einzelnen Bilanzpositionen beschrieben.
Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) oder zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet werden, Forderungen aus Leasinggeschäften sowie Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 unterliegen seit Erstanwendung des IFRS 9 bei erstmaliger Erfassung den Vorschriften des Expected-Credit-Loss-Modells (ECL). Nach dem ECL-Modell werden Wertminderungen nicht mehr nur für bereits eingetretene Verluste, sondern auch für zukünftig zu erwartende Kreditausfälle erfasst. Es handelt sich dabei um ein Drei-Stufen-Wertminderungsmodell. Bei Zugang eines finanziellen Vermögenswerts erfolgt die Ermittlung einer Risikovorsorge in Höhe des erwarteten Verlusts innerhalb eines Jahres (Risikovorsorgestufe 1). Soweit sich eine signifikante Verschlechterung der Bonität der Schuldnerin bzw. des Schuldners ergeben hat, wird der Ermittlungshorizont auf die Gesamtlaufzeit ausgedehnt (Risikovorsorgestufe 2). Bei beeinträchtigter Bonität oder einem tatsächlichen Ausfall der Schuldnerin bzw. des Schuldners erfolgt eine Umgliederung in die Risikovorsorgestufe 3. Die Transferkriterien für den Transfer innerhalb der Risikovorsorgestufen wurden entsprechend dem internen Rating der EVN festgelegt.
Grundsätzlich erfolgt die Ermittlung des zukünftig zu erwartenden Kreditausfalls bei der EVN durch Multiplikation der Ausfallwahrscheinlichkeit "Probability of Default" (PoD) mit dem Buchwert des finanziellen Vermögenswerts "Exposure at Default" (EAD) und dem tatsächlichen Forderungsverlust bei Ausfall der Kundin bzw. des Kunden "Loss Given Default" (LGD).
Im Gegensatz zum oben beschriebenen ECL-Modell wird beim vereinfachten Ansatz nicht der Zwölf-Monats-Kreditverlust ermittelt, sondern der über die gesamte Laufzeit erwartete Kreditverlust. Ein vereinfachter Ansatz ist verpflichtend auf Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen und auf Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 anzuwenden, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten. Überdies besteht ein Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auch auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und auf Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 anzuwenden, die eine signifikante Finanzierungskomponente enthalten. Die EVN macht von diesem Wahlrecht Gebrauch. Das Wahlrecht, den vereinfachten Ansatz auf Forderungen aus Leasingverhältnissen nach IFRS 16 anzuwenden, wird nicht ausgeübt.
In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9.B5.5.35 Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix (siehe Erläuterung 13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte).
Zur wirtschaftlichen Begrenzung und Steuerung von bestehenden Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisiken im Finanzbereich setzt die EVN vor allem Währungs- und Zinsswaps ein. Zur Reduktion der Risiken im Energiebereich, die aus der Änderung von Rohstoff- und Produktpreisen entstehen, werden Swaps, Futures und Forwards eingesetzt.
Die von der EVN abgeschlossenen Forward- und Future-Verträge zum Kauf oder Verkauf von Strom, Erdgas und CO2 -Emissionszertifikaten werden zur Sicherung der Einkaufspreise für erwartete Strom- und Gaslieferungen bzw. CO2 -Emissionszertifikate sowie zur Sicherung der Verkaufspreise für die geplante Stromproduktion abgeschlossen. Erfolgt eine physische Erfüllung entsprechend dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf, liegen die Voraussetzungen der sogenannten Own Use Exemption vor, womit es sich nicht um derivative Finanzinstrumente im Sinn des IFRS 9 handelt, sondern um schwebende Einkaufs- und Verkaufsverträge, die nach den Vorschriften von IAS 37 auf drohende Verluste aus schwebenden Geschäften untersucht werden. Sofern die Voraussetzungen für die Own Use Exemption nicht erfüllt sind, z. B. bei Geschäften zur kurzfristigen Optimierung, erfolgt die Bilanzierung als Derivat gemäß IFRS 9. Korrespondierende Aufwendungen und Erträge aus derartigen derivativen Finanzinstrumenten werden im operativen Ergebnis ausgewiesen.
Derivative Finanzinstrumente werden bei Vertragsabschluss mit ihrem beizulegenden Zeitwert, der in der Regel den Anschaffungskosten entspricht, angesetzt und in den Folgeperioden mit dem Zeitwert bewertet. Der Marktwert von derivativen Finanzinstrumenten wird durch öffentliche Notierung, Angaben von Banken oder mithilfe finanzmathematischer Bewertungsmethoden ermittelt, wobei auch das Kontrahent*innenrisiko berücksichtigt wird. Positive Zeitwerte werden als Forderungen aus derivativen Geschäften (abhängig von der Laufzeit unter den Bilanzposten "Langfristige übrige Vermögenswerte" bzw. "Kurzfristige Forderungen und übrige Vermögenswerte") erfasst. Negative Zeitwerte werden hingegen als Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften (abhängig von der Laufzeit unter den Bilanzposten "Übrige langfristige Verbindlichkeiten" oder "Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten") ausgewiesen. Bei Gegenparteien mit einem Rahmenvertrag, der eine Aufrechnungsvereinbarung (sogenannte Netting-Klausel) enthält, werden positive und negative Zeitwerte für entsprechende Zeiträume saldiert ausgewiesen, da für diese Zeiträume Nettoausgleiche beabsichtigt werden (siehe Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Wesentliche Teile der angeführten Derivate hat die EVN im Rahmen von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) designiert. Die Anforderungen gemäß IFRS 9 an die Designation einer Sicherungsbeziehung umfassen zulässige Grund- bzw. Sicherungsinstrumente, eine formale Designation und Dokumentation der Sicherungsbeziehung, eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft sowie eine entsprechend dokumentierte Sicherungsstrategie.
Cash Flow Hedges werden zur Absicherung von Zinsrisiken aus Finanzverbindlichkeiten und Währungsrisiken sowie zur Absicherung des Preisrisikos aus geplanten zukünftigen Stromverkäufen eingesetzt. Zu Beginn der designierten Sicherungsbeziehungen dokumentiert der Konzern die Risikomanagementziele und -strategien, die er im Hinblick auf die Absicherung verfolgt. Der Konzern dokumentiert des Weiteren die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument sowie die Einschätzung dazu, ob sich Veränderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments voraussichtlich kompensieren werden.
Wenn ein Derivat als Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (Cash Flow Hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwerts) seit Absicherungsbeginn. Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.
Sofern eine abgesicherte erwartete Transaktion später zum Ansatz eines nichtfinanziellen Postens wie etwa von Vorräten führt, wird der kumulierte Betrag aus der Rücklage für Sicherungsbeziehungen und der Rücklage für Kosten der Absicherung direkt in die Anschaffungskosten des nichtfinanziellen Postens einbezogen, wenn dieser bilanziert wird.
Bei allen anderen abgesicherten erwarteten Transaktionen wird der kumulierte Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für die Kosten der Absicherung eingestellt worden ist, in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, in dem bzw. denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen. Wenn die Absicherung nicht mehr die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das Sicherungsinstrument verkauft wird, ausläuft, beendet oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung prospektiv beendet. Grundsätzlich wird bei geänderten Rahmenbedingungen in erster Linie ein sogenanntes Rebalancing durchgeführt. Nur wenn dies nicht möglich ist, erfolgt eine Beendigung der Sicherungsbeziehung. Wenn die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Zahlungsströmen beendet wird, verbleibt der Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt worden ist, im Eigenkapital, bis – für eine Sicherungstransaktion, die zur Erfassung eines nichtfinanziellen Postens führt – dieser Betrag in die Anschaffungskosten des nichtfinanziellen Postens bei der erstmaligen Erfassung einbezogen wird oder – für andere Absicherungen von Zahlungsströmen – dieser Betrag in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird, in dem bzw. denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen.
Falls nicht mehr erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten, werden die Beträge, die in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für Kosten der Absicherung eingestellt worden sind, unmittelbar in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Die Bilanzierung von Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten, die in einem Sicherungszusammenhang stehen, bestimmt sich nach der Art des Sicherungsgeschäfts.
Fair Value Hedges werden zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt. Mit derivativen Finanzinstrumenten, die gemäß IFRS 9 bilanziell als Fair Value Hedges designiert wurden, werden bilanzierte Vermögenswerte oder Schulden gegen das Risiko einer
Änderung des beizulegenden Zeitwerts abgesichert. Bei Fair Value Hedges wird neben der Fair-Value-Veränderung des Derivats auch die gegenläufige Fair-Value-Veränderung des Grundgeschäfts erfolgswirksam erfasst, soweit sie auf das gesicherte Risiko entfällt. Die Ergebnisse werden in der Regel in jenem Posten der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen, in dem auch das gesicherte Grundgeschäft abgebildet wird. Die Wertschwankungen der Sicherungsgeschäfte werden im Wesentlichen durch die Wertschwankungen der gesicherten Geschäfte ausgeglichen.
Die von der EVN zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivate stellen wirksame Absicherungen dar. Den Marktwertänderungen der Derivate stehen nahezu kompensierende Wertänderungen der Grundgeschäfte gegenüber.
Die Position "Sonstige Beteiligungen" umfasst neben den sonstigen Beteiligungen auch Anteile an verbundenen Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden. Diese werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Die sonstigen Beteiligungen wurden mit Erstanwendung des IFRS 9 unwiderruflich unter Ausübung der sogenannten FVOCI-Option gemäß IFRS 9.5.7.5 als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) klassifiziert. Der beizulegende Zeitwert der Beteiligungen wird in Abhängigkeit der vorliegenden Informationen entweder aus Marktnotierungen, Bewertungen nach der Discounted-Cash-Flow- oder der Multiplikatormethode abgeleitet. Bewertungs- und Abgangergebnisse dieser Eigenkapitalinstrumente werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Erhaltene Dividenden werden ungeachtet des ausgeübten Wahlrechts nach wie vor im Beteiligungsergebnis in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen (siehe auch Erläuterung 32. Finanzergebnis).
Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens werden beim erstmaligen Ansatz als FVTPL klassifiziert. Sie werden im Zugangszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und in den Folgeperioden mit ihrem Marktwert zum Bilanzstichtag angesetzt. Marktwertänderungen werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
Ausleihungen werden der Kategorie AC zugeordnet. Der Wertansatz entspricht zum Zeitpunkt des Zugangs dem beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung allfälliger Wertminderungen.
Die Forderungen aus Leasinggeschäften des Umweltbereichs werden gemäß IFRS 16 als Finanzierungsleasinggeschäft eingestuft.
Die Forderungen aus derivativen Geschäften werden als FVTPL eingestuft. Gewinne und Verluste, die aus Wertänderungen von derivativen Finanzinstrumenten resultieren, werden ergebniswirksam entweder in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).
Die Bewertung der sonstigen übrigen langfristigen Vermögenswerte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag.
Kosten für die Anbahnung eines Vertrags werden als Vermögenswert aktiviert, wenn die EVN davon ausgeht, dass diese Kosten zurückerlangt werden. Die aktivierten Kosten werden planmäßig in Abhängigkeit davon, wie die Güter oder Dienstleistungen auf die Kund*innen übertragen werden, abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag. Dieser ergibt sich bei marktgängigen Vorräten aus dem aktuellen Marktpreis und bei anderen Vorräten aus den geplanten Erlösen abzüglich noch anfallender Herstellungskosten. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. aus der verminderten Verwertbarkeit ergeben, werden erfahrungsgemäße Wertabschläge berücksichtigt. Die Ermittlung des Einsatzes der Primärenergievorräte und der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt nach einem gleitenden Durchschnittspreisverfahren.
Die Bewertung von Vorräten an Erdgas, die die EVN zu Handelszwecken hält, werden erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Gemäß der Händler-Makler-Ausnahme für Rohstoff- und Warenhändler erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Dieser Betrag entspricht dem Börsepreis für Day-Ahead-Lieferungen am Central European Gas Hub (CEGH).
Kurzfristige Forderungen werden grundsätzlich mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, die den Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen für erwartete uneinbringliche Bestandteile entsprechen. In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von der praktischen Erleichterung des IFRS 9.B5.5.35 Gebrauch und ermittelt den Wertminderungsbedarf mittels einer Wertminderungsmatrix. Dazu werden im EVN Konzern, regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt. Mittels einer Matrix werden gestaffelt nach (Über-)Fälligkeiten Wertminderungen auf Basis historisch beobachteter Ausfallraten gebildet und ergebniswirksam abgeschrieben. Die erhobenen Informationen werden jährlich evaluiert, und falls notwendig werden die verwendeten Ausfallraten angepasst. Alle sonstigen Forderungen werden entsprechend dem ECL-Modell behandelt (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente).
Die fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich der erfassten Wertminderungen können als angemessene Schätzwerte des Tageswerts betrachtet werden, weil überwiegend eine Restlaufzeit von unter einem Jahr besteht.
Ausnahmen bilden die Forderungen aus derivativen Geschäften, die zu Marktwerten bilanziert werden, sowie die zu Stichtagskursen bewerteten Fremdwährungsposten.
Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für abgeschlossene, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Auftragsfertigungen. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn eine Rechnung an die Kundin bzw. den Kunden ausgestellt wird.
Die kurzfristigen Wertpapiere bestehen im Wesentlichen aus Investmentzertifikaten und sind als FVTPL eingestuft. Die Bewertung erfolgt zum Marktwert. Änderungen des Marktwerts werden ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
Unter den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sind flüssige Mittel und Sichtguthaben zusammengefasst. Bestände in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet.
Die EVN veranlagt gemäß konzerninternen Richtlinien Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente nur bei namhaften Finanzinstituten mit guten Ratings. Insofern wird davon ausgegangen, dass Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Basis der externen Ratings der betroffenen Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen.
Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen, die Vermögenswerte und Schulden umfassen, werden als zur Veräußerung gehalten eingestuft, wenn eine Veräußerung höchstwahrscheinlich ist.
Eine Veräußerungsgruppe wird als aufgegebener Geschäftsbereich eingestuft, sobald der Unternehmensbestandteil entweder veräußert wurde oder als zur Veräußerung gehalten eingestuft wird und dabei einen eigenständigen und wesentlichen Geschäftsbereich darstellt.
Grundsätzlich werden diese Vermögenswerte zum niedrigeren Wert aus ihrem Buchwert und ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten unterliegt Schätzungen und Annahmen, die mit Unsicherheiten verbunden sein können. Ein etwaiger Wertminderungsaufwand wird zunächst dem Geschäfts- oder Firmenwert und dann den verbleibenden Vermögenswerten und Schulden auf anteiliger Basis zugeordnet. Wertminderungsaufwendungen bei der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten und spätere Gewinne und Verluste bei Neubewertung werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sofern sie als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden.
Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden werden in der Konzern-Bilanz separat ausgewiesen. Handelt es sich dabei um einen aufgegebenen Geschäftsbereich, erfolgt auch in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ein Ausweis in einem gesonderten Posten (siehe Erläuterung 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden des aufgegebenen Geschäftsbereichs).
Die Angaben im Anhang ab Erläuterung 25. Umsatzerlöse beziehen sich auf den fortgeführten Geschäftsbereich, sofern nicht ausdrücklich auf den aufgegebenen Geschäftsbereich hingewiesen wird.
In Abgrenzung zum Fremdkapital ist das Eigenkapital gemäß dem IFRS-Rahmenkonzept als Residualanspruch an den Vermögenswerten des Konzerns nach Abzug aller Schulden definiert. Das Eigenkapital ergibt sich somit als Restgröße aus Vermögenswerten und Schulden.
Die von der EVN gehaltenen eigenen Anteile werden entsprechend den Regelungen des IAS 32 nicht als Wertpapiere ausgewiesen, sondern in Höhe der Anschaffungskosten der erworbenen eigenen Anteile offen vom Eigenkapital abgesetzt. Gewinne und Verluste, die aus dem Verkauf eigener Anteile im Vergleich zu deren Anschaffungskosten entstehen, erhöhen oder vermindern die Kapitalrücklagen.
In den im sonstigen Ergebnis erfassten Posten werden bestimmte erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals sowie die jeweils darauf entfallenden latenten Steuern erfasst. Dies betrifft etwa den Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, Bewertungsergebnisse der Eigenkapitalinstrumente (FVOCI), den effektiven Teil der Marktwertänderung von Cash-Flow-Hedge-Transaktionen sowie sämtliche Neubewertungen gemäß IAS 19. Weiters ist in dieser Position die anteilige Übernahme der Bewertungsrücklage der at Equity einbezogenen Unternehmen enthalten.
Personalrückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie für Abfertigungsrückstellungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Dabei werden die voraussichtlich zu erbringenden Versorgungsleistungen entsprechend der Aktivzeit der Mitarbeiter*innen unter Berücksichtigung künftig zu erwartender Gehalts- und Pensionssteigerungen bis zum Pensionsantritt verteilt.
Die Rückstellungsbeträge werden von einem Aktuar zum jeweiligen Abschlussstichtag in Form versicherungsmathematischer Gutachten ermittelt. Die Berechnungsgrundlagen sind in Erläuterung 52. Langfristige Rückstellungen angeführt. Sämtliche Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden gemäß IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst.
Der verwendete Zinssatz basiert auf Renditen, die am Abschlussstichtag für erstrangige festverzinsliche Industrieanleihen im Markt erzielt wurden, wobei die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend Berücksichtigung fanden.
Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.
Für die Rückstellungen für Abfertigungen, Jubiläumsgelder, Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen wurden wie im Vorjahr die am 15. August 2018 von der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) veröffentlichten "AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung" herangezogen.
Aufgrund einer Betriebsvereinbarung besteht für die EVN AG die Verpflichtung, Mitarbeiter*innen, die bis zum 31. Dezember 1989 ins Unternehmen eingetreten sind, ab dem Zeitpunkt ihrer Pensionierung einen Pensionszuschuss zu gewähren. Diese Verpflichtung besteht auch für jene Mitarbeiter*innen, die im Zuge der Einbringung des Strom- und Gasnetzes nunmehr in der Netz Niederösterreich beschäftigt sind. Die Höhe dieser Pensionszuschüsse ist grundsätzlich leistungsorientiert und bemisst sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie nach der Höhe des Bezugs zum Pensionierungszeitpunkt. Darüber hinaus werden jedenfalls von der EVN und in der Regel auch von den Mitarbeiter*innen selbst Beiträge an die überbetriebliche Pensionskasse VBV-Pensionskasse AG (VBV) geleistet. Die daraus resultierenden Ansprüche werden dabei vollständig auf die Pensionsleistungen angerechnet. Die Verpflichtungen der EVN sowohl gegenüber Pensionist*innen als auch gegenüber Anwartschaftsberechtigten werden somit zum Teil durch Rückstellungen für Pensionen und ergänzend dazu durch beitragsorientierte Leistungen der VBV abgedeckt.
Für die ab 1. Jänner 1990 eingetretenen Mitarbeiter*innen wurde anstelle der betrieblichen Zuschusspension ein beitragsorientiertes Pensionsmodell geschaffen, das ebenfalls im Rahmen der VBV finanziert wird. Die Veranlagung des Pensionskassenvermögens erfolgt durch die VBV. Für einzelne Mitarbeiter*innen bestehen weiters vertragliche Pensionszusagen, die die EVN unter bestimmten Voraussetzungen verpflichten, Pensionszahlungen zu leisten.
Die Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen betrifft Strom- und Gasdeputatverpflichtungen aus Anwartschaften von aktiven Mitarbeiter*innen sowie laufende Ansprüche pensionierter Mitarbeiter*innen und Mitbegünstigter.
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erhalten Mitarbeiter*innen österreichischer Konzerngesellschaften, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Jänner 2003 begonnen hat, im Fall der Kündigung durch die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber, bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses bzw. zum Pensionsantrittszeitpunkt eine einmalige Abfertigung. Diese ist von der Anzahl der Dienstjahre und dem im Abfertigungsfall maßgeblichen Bezug abhängig.
In Bulgarien und Nordmazedonien haben Mitarbeiter*innen zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung Anspruch auf eine Abfertigung, deren Höhe in Abhängigkeit von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ermittelt wird. Hinsichtlich ihrer Abfertigungsansprüche bestehen für die anderen Mitarbeiter*innen der EVN je nach den rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes ähnliche Systeme der Mitarbeiter*innensicherung.
Bei Mitarbeiter*innen österreichischer Gesellschaften, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begonnen hat, wurde die Verpflichtung der einmaligen Abfertigungszahlung in ein beitragsorientiertes System übertragen. Die Zahlungen an die externe Mitarbeiter*innenvorsorgekasse werden im Personalaufwand erfasst.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche erkennbaren rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gegenüber Dritten aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit, die der Höhe und/oder dem Eintrittszeitpunkt nach ungewiss sind. Dabei muss die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden können. Sofern eine solche zuverlässige Schätzung nicht möglich ist, unterbleibt die Bildung einer Rückstellung. Die Rückstellungen werden mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem erwarteten Wert bzw. mit dem Betrag, der die höchste Eintrittswahrscheinlichkeit aufweist.
Als Abzinsungssätze werden grundsätzlich risikolose Zinssätze verwendet. Sofern Risiken und Unsicherheiten in Cash Flows nicht ausreichend berücksichtigt werden können, wird ein adaptierter Diskontierungssatz angewendet.
Für Jubiläumsgeldverpflichtungen in Österreich, die aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen bzw. Betriebsvereinbarungen bestehen, wurde unter Zugrundelegung derselben Rechnungsgrößen wie bei den Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen vorgesorgt. Die Neuregelung im Kollektivvertrag für Angestellte der österreichischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen, wonach Angestellten, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2009 begonnen hat, ein Jubiläumsgeld in Höhe eines Monatsgehalts nach 15, 20, 25, 30 und 35 Jahren und in Höhe eines halben Monatsgehalts nach 40 Jahren gebührt, wurde entsprechend berücksichtigt. Sämtliche Neubewertungen, unter die bei der EVN ausschließlich Gewinne und Verluste aus der Änderung versicherungsmathematischer Annahmen fallen, werden bei den Jubiläumsgeldverpflichtungen gemäß IAS 19 ergebniswirksam erfasst. Während der der Rückstellung zugeführte Dienstzeitaufwand im Personalaufwand ausgewiesen wird, erfolgt der Ausweis des Zinsanteils im Finanzergebnis.
Entsorgungs- und Wiederherstellungsverpflichtungen für rechtliche und faktische Verpflichtungen werden mit dem Barwert der zu erwartenden künftigen Kosten angesetzt. Änderungen in den Schätzungen der Kosten oder im Zinssatz werden gegen den Buchwert des zugrunde liegenden Vermögenswerts erfasst. Wenn die Abnahme der Rückstellung den Buchwert des Vermögenswerts übersteigt, wird der Unterschiedsbetrag erfolgswirksam erfasst. Der Abschreibungsbetrag ist entsprechend dem verbleibenden Restbuchwert zu berichtigen und über die restliche Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abzuschreiben. Wenn der Vermögenswert das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht hat, sind alle späteren Änderungen der Rückstellung erfolgswirksam zu erfassen.
Rückstellungen für belastende Verträge werden in Höhe des unvermeidlichen Ressourcenabflusses angesetzt. Dies ist der geringere Betrag aus der Erfüllung des Vertrags und allfälligen Kompensationszahlungen bei Nichterfüllung.
Schulden werden – mit Ausnahme jener aus derivativen Finanzinstrumenten bzw. jener im Zusammenhang mit Hedge Accounting – zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente). Geldbeschaffungskosten sind Teil der fortgeführten Anschaffungskosten. Langfristige Schulden werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode verzinst.
Im Bereich der Finanzverbindlichkeiten erfolgt ein Ausweis der endfälligen Finanzverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr im langfristigen Bereich, jener mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr im kurzfristigen Bereich (Informationen zu den Restlaufzeiten siehe Erläuterung 50. Langfristige Finanzverbindlichkeiten).
Wird die Erfüllung einer Schuld innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag durchsetzbar, wird dieser Teil als kurzfristig klassifiziert.
Vereinnahmte Baukostenzuschüsse – das sind Beiträge der Kund*innen zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz – stellen wirtschaftlich eine Gegenposition zu den Anschaffungskosten dieser Sachanlagen dar und stehen im Strom- und Gasnetzbereich im Zusammenhang mit einer Versorgungsverpflichtung der EVN. Die Gewährung von Investitionszuschüssen impliziert in der Regel eine den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende und bescheidmäßig festgesetzte Betriebsführung.
Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte nicht und werden daher auf der Passivseite der Konzern-Bilanz ausgewiesen. Sowohl Baukosten- als auch Investitionszuschüsse werden über die durchschnittliche Nutzungsdauer der zugehörigen Sachanlagen linear aufgelöst. Dabei wird die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen und jene aus dem nicht-regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen (siehe auch Erläuterung 20. Ertragsrealisierung).
Vertragsverbindlichkeiten sind auszuweisen, wenn eine Kundin bzw. ein Kunde eine Gegenleistung (z. B. eine Anzahlung) bereits entrichtet und das Unternehmen noch keine Güter oder Dienstleistungen erbracht hat. Im EVN Konzern betrifft dies im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen aus dem internationalen Projektgeschäft.
IFRS 15 sieht ein fünfstufiges Modell zur Bilanzierung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kund*innen vor. Nach diesem Modell werden Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an die Kundin bzw. den Kunden übertragen wird. Beim Abschluss eines Vertrags ist demnach festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind.
Die Umsatzerlöse im EVN Konzern resultieren überwiegend aus dem Verkauf (Energielieferungen) sowie der Verteilung (Netznutzung/ Netzdienstleistungen) von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser an Industrie-, Haushalts- und Gewerbekund*innen. Darüber hinaus erzielt der EVN Konzern Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung und aus Telekommunikationsdienstleistungen. Im Wesentlichen werden alle Güter und Dienstleistungen im EVN Konzern über einen bestimmten Zeitraum übertragen und somit die Umsatzerlöse entsprechend über einen Zeitraum erfasst.
Im Folgenden sind die wesentlichen Leistungen beschrieben:
Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus der Übertragung von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser. Da die Kund*innen diese Dienstleistungen nutzen, während sie erbracht werden, erfolgt die Umsatzrealisation über einen Zeitraum hinweg. Die Umsatzerlöse werden in jener Höhe realisiert, in der die EVN ihren Bemühungen hinsichtlich der Lieferung nachgekommen ist und ein Recht zur Verrechnung der bereits erbrachten Leistung besteht. Insbesondere bei Haushaltskund*innen, bei denen lediglich einmal im Jahr eine Abrechnung erfolgt, wird die variable Gegenleistung mittels Hochrechnung des Energieverbrauchs auf Basis von Lastprofilen und unter Berücksichtigung aktueller Temperatureinflüsse ermittelt. Das Zahlungsziel bei Energielieferungen liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.
Im Rahmen der Netznutzung stellt die EVN ihren Kund*innen ihr Strom-, Erdgas-, Wärme- und Wassernetz zur Verfügung. Die Leistungsverpflichtung besteht insbesondere in der jederzeitigen Bereitstellung und Abrufmöglichkeit von Energie über diese Netzinfrastruktur. Die Umsatzrealisierung erfolgt ident wie oben beschrieben bei Erbringung der Dienstleistungen und über einen Zeitraum hinweg. Das Zahlungsziel für die Netznutzung liegt in der Regel bei 14 Tagen. Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt nicht vor.
Baukostenzuschüsse sind Beiträge, die die Kund*innen zu bereits getätigten Investitionen in das vorgelagerte Netz erbringen, soweit sie ein Entgelt für die Einräumung eines Benutzungs- oder Bezugsrechts darstellen. Im regulierten Strom- und Gasbereich, in dem der Regulator die Baukostenzuschüsse maßgeblich der Höhe und dem Grunde nach festlegt, werden diese passiviert und als Erträge aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Für alle anderen Bereiche werden Baukostenzuschüsse als nicht erstattungsfähige Vorauszahlungen entsprechend IFRS 15 passiviert, und die erfolgswirksame Auflösung erfolgt in den sonstigen Umsatzerlösen (siehe Erläuterung 2. Berichterstattung nach IFRS).
Die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind insbesondere für das internationale Projektgeschäft relevant. Infolge des beabsichtigten Verkaufs wesentlicher Teile des internationalen Projektgeschäfts und der Einstufung als aufgegebener Geschäftsbereich werden alle diesem Geschäftsbereich zugeordneten Aufwendungen und Erträge in einem separaten Posten der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesen (siehe Erläuterung 16. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
Umsatzerlöse aus dem internationalen Projektgeschäft werden entsprechend den Kriterien des IFRS 15 nach Maßgabe des jeweiligen Fertigstellungsgrads (Percentage-of-Completion-Methode) erfasst. Projekte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auf Basis individueller Vertragsbedingungen mit fixen Preisen vereinbart werden.
Zahlungen erfolgen auf Basis festgelegter Zahlungspläne. Überschreiten die erbrachten Bauleistungen den Zahlungsbetrag, wird ein Vertragsvermögenswert erfasst. Sind die Zahlungen höher als die erbrachten Bauleistungen, wird eine Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen. Der Fertigstellungsgrad wird durch die Cost-to-Cost-Methode festgelegt. Dabei werden Umsätze und Auftragsergebnisse im Verhältnis der tatsächlich angefallenen Herstellungskosten zu den erwarteten Gesamtkosten erfasst. Zuverlässige Schätzungen der Gesamtkosten der Aufträge, der Verkaufspreise und der tatsächlich angefallenen Kosten sind verfügbar. Veränderungen der geschätzten Gesamtauftragskosten und daraus möglicherweise resultierende Verluste werden in der Periode ihres Entstehens erfolgswirksam erfasst. Für technologische und finanzielle Risiken, die während der verbleibenden Laufzeit eines Projekts eintreten können, wird je Auftrag eine Einzeleinschätzung vorgenommen und ein entsprechender Betrag in den erwarteten Gesamtkosten angesetzt. Drohende Verluste aus der Bewertung von nicht abgerechneten Projekten werden sofort als Aufwand erfasst. Drohende Verluste werden realisiert, wenn wahrscheinlich ist, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen werden. Für den Fall, dass Kund*innen einen Vertrag aus anderen Gründen als wegen der Nichterfüllung der zugesagten Leistung kündigen, hat die EVN einen Rechtsanspruch, dass zumindest die angefallenen Aufwendungen zuzüglich der entgangenen Gewinnmarge vergütet werden.
Aufträge im internationalen Projektgeschäft sind dadurch gekennzeichnet, dass auf Basis individueller Vertragsbedingungen zumeist Festpreise vereinbart werden. Nachträge stellen Abweichungen zwischen der tatsächlich erbrachten Leistung und dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang dar. Diese Nachträge können aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen nicht unmittelbar abgerechnet werden. Vielmehr bedarf es einer Einigung mit der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber über ihre Anerkennung und Verrechenbarkeit.
Nachträge umfassen sowohl nachträgliche Leistungsänderungen als auch strittige Forderungen, die sich aus Leistungsstörungen ergeben.
Vereinbarte Leistungsänderungen entstehen, wenn die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber aktiv in das beauftragte Projekt eingreift und den Leistungsumfang anpasst. Solche Änderungen werden in der Regel vor ihrer Ausführung von der Auftraggeberin bzw. vom Auftraggeber beauftragt. Sie stellen eine Vertragsmodifikation im Sinn von IFRS 15.18 dar, da alle Vertragsparteien der Anpassung des Leistungsumfangs und/oder des Preises zustimmen. Diese Änderungen werden gemäß IFRS 15.21 lit. b als Teil des bestehenden Vertrags erfasst, da sie nicht eigenständig abgrenzbar sind und einer bereits bestehenden Leistungsverpflichtung zugeordnet werden.
Mehrkostenforderungen infolge von Leistungsstörungen entstehen, wenn die aufgetretenen Störungen im Verantwortungsbereich der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers liegen. Die Komplexität der Projekte führt häufig zu unterschiedlichen Auffassungen über das Vorliegen eines Vergütungsanspruchs zwischen Auftraggeber*in und Auftragnehmer*in. Gemäß IFRS 15.19 stellen strittige Mehrkostenforderungen Vertragsmodifikationen dar, bei denen noch keine Einigung über den Leistungsumfang und/oder den Preis erzielt wurde. Nach IFRS 15.56 sind Nachträge nur dann anzusetzen, wenn diese hochwahrscheinlich sind und somit keine bzw. kaum Unsicherheiten bestehen. Die Wahrscheinlichkeit einer etwaigen Umsatzstornierung erhöht sich nach IFRS 15.57 u. a. dann, wenn eine Gegenleistung in hohem Maß von externen Faktoren oder Handlungen Dritter abhängt und Unsicherheiten über die Höhe der Gegenleistung über einen längeren Zeitraum bestehen. Sobald Ansprüche nach IFRS 15.56 ansatzfähig sind, wird der anzusetzende Betrag nach der Schätzungsmethode gemäß IFRS 15.53 lit. b (Wahrscheinlichster Betrag) geschätzt, da keine große Anzahl an ähnlichen Verträgen existiert.
Darüber hinaus erzielt die EVN Umsätze in den Bereichen Telekommunikation, Abfallverwertung und Energiedienstleistungen. Die Mehrzahl der Verträge betrifft Dienstleistungen, deren Nutzen die Kund*innen vereinnahmen, während sie erbracht werden. Auch hier wird der Umsatz zeitraumbezogen erfasst. Umsatzerlöse aus der Abfallverwertung werden zu einem Zeitpunkt realisiert.
Kosten der Vertragserlangung werden bei ihrem Entstehen sofort als Aufwand erfasst, sofern der Abschreibungszeitraum der Vermögenswerte ein Jahr oder weniger beträgt. Signifikante Finanzierungskomponenten werden nicht berücksichtigt, wenn der Zeitraum zwischen der Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an die Kund*innen und der Zahlung durch die Kund*innen unter einem Jahr liegt.
Das verbrauchsabhängige Entgelt stellt sowohl bei Energielieferungen als auch bei der Netznutzung eine variable Gegenleistung dar, die mithilfe der Erwartungswertmethode gemäß IFRS 15.53 lit. a bestimmt wird. Insbesondere im Bereich der Haushaltskund*innen mit rollierender Abrechnung sind die Ablesetermine über das ganze Jahr verteilt. Die Verbrauchsmengen im Zeitraum zwischen der letzten Zählerablesung und dem Bilanzstichtag müssen mit statistischen Methoden hochgerechnet und somit geschätzt werden. Die EVN wendet dabei ein Individualverfahren an, in dem jeder Kundin bzw. jedem Kunden ein Standardverbrauchsprofil (Lastprofil) in Form einer Jahresverbrauchskurve für Strom bzw. Erdgas zugeordnet und einzeln hochgerechnet wird.
Im internationalen Projektgeschäft ist die Ermittlung des Leistungsfortschritts (Fertigstellungsgrad) maßgeblich für die Erfassung der Umsatzerlöse. Der jeweilige Projektfortschritt wird mittels einer inputorientierten Methode (Cost-to-Cost-Methode) ermittelt. Diese Methode beruht insbesondere bei der Ermittlung der angefallenen Kosten, der Gesamtauftragskosten und der erzielbaren Auftragserlöse sowie bei der Berücksichtigung von Auftragsrisiken inklusive technischer, politischer und finanzieller Risiken auf einer Reihe von Einschätzungen und Ermessensentscheidungen. Die Schätzungen werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Der für die Berichtsperiode in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesene Ertragsteueraufwand umfasst die für vollkonsolidierte Gesellschaften aus deren steuerpflichtigem Einkommen und dem jeweils anzuwendenden Ertragsteuersatz errechnete laufende Ertragsteuer sowie die Veränderung der latenten Steuerschulden und -ansprüche.
Für die laufenden Ertragsteuern wurden folgende Ertragsteuersätze angewendet:
| Corporate income tax rates | ||
|---|---|---|
| % | 2024/25 | 2023/24 |
| Country of residence | ||
| Austria | 23,0 | 23,0 |
| Albania | 15,0 | 15,0 |
| Bulgaria | 10,0 | 10,0 |
| Deutschland1) | 31,2–32,6 | 31,2–32,6 |
| Croatia | 18,0 | 18,0 |
| Kuwait | 15,0 | 15,0 |
| Lithuania | 16,0 | 15,0 |
| North Macedonia | 10,0 | 10,0 |
| Montenegro | 9,0 | 9,0 |
| Poland | 19,0 | 19,0 |
| Romania | 16,0 | 16,0 |
| Russia | 20,0 | 20,0 |
| Slovenia | 22,0 | 22,0 |
| Czech Republic | 21,0 | 21,0 |
| Cyprus | 12,5 | 12,5 |
1) Der Steuersatz variiert in Abhängigkeit des anzuwendenden Hebesatzes für die Gewerbesteuer.
Die EVN macht zum 30. September 2025 von der Möglichkeit zur Bildung steuerlicher Unternehmensgruppen Gebrauch. Die EVN AG befindet sich in einer Beteiligungsgemeinschaft mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschaft und der Wiener Stadtwerke GmbH als minderbeteiligter Gesellschaft. Für diese Zwecke wurde ein Gruppenund Steuerausgleichsvertrag abgeschlossen. Der EVN steht es frei, weitere Konzerngesellschaften als Gruppenmitglieder in die Beteiligungsgemeinschaft mit aufzunehmen.
Die steuerlichen Ergebnisse der dieser Gruppe zugehörigen Konzerngesellschaften werden dabei jeweils der EVN AG zugerechnet. Diese ermittelt durch Verrechnung aller zugerechneten steuerlichen Ergebnisse ein zusammengefasstes Ergebnis. Im Fall eines positiven zusammengefassten Ergebnisses ist im Vertrag die Leistung einer positiven Steuerumlage vorgesehen. Die positive Steuerumlage orientiert sich wie im Vorjahr an der Verteilungsmethode. Im Fall eines zusammengefassten negativen Ergebnisses werden die steuerlichen Verluste evident gehalten und mit künftigen positiven Ergebnissen verrechnet. Der Ausweis erfolgt jeweils unter den Ertragsteuern. Aus der Anrechnung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften innerhalb der Gruppenbesteuerung wird für die künftige Verpflichtung zur Zahlung von Ertragsteuern eine Verbindlichkeit in Höhe des Nominalbetrags ausgewiesen.
Zum Ausgleich für die weitergereichten steuerlichen Ergebnisse der Konzerngesellschaften wurde in den Gruppenverträgen eine Steuerumlage vereinbart, die sich an der Stand-Alone-Methode orientiert. Im Geschäftsjahr 2024/25 erfolgte eine Anpassung der Verträge, wonach für überrechnete steuerliche Verluste der Gruppenmitglieder negative Steuerumlagen von EVN AG gutgeschrieben werden. Für bislang evident gehaltene interne Verlustvorträge wurde eine einmalige Ausgleichszahlung vorgenommen, sofern diese aus Sicht des jeweiligen Gruppenmitglieds als werthaltig zu klassifizieren waren.
Zukünftige Steuersatzänderungen werden berücksichtigt, wenn sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses bereits gesetzlich beschlossen waren. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt dabei nach der Liability-Methode mit jenem Steuersatz, der erwartungsgemäß zum Zeitpunkt der Umkehr der befristeten Unterschiede gelten wird. Auf alle temporären Differenzen (Differenzen zwischen Konzernbuchwerten und steuerlichen Buchwerten, die sich in den Folgejahren wieder ausgleichen) werden aktive und passive latente Steuern berechnet und bilanziert.
Aktive latente Steuern werden nur in dem Ausmaß angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuernde zukünftige Ergebnisse oder zu versteuernde temporäre Differenzen vorhanden sein werden. Verlustvorträge werden im Rahmen der aktiven latenten Steuern berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden im Konzern saldiert ausgewiesen, wenn ein Recht und die Absicht auf Aufrechnung der Steuern bestehen.
Die EVN Gruppe unterliegt den Pillar-II-Vorschriften zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen mit Umsatzerlösen von mehr als 750 Mio. Euro. Die Regelungen des dafür relevanten Mindestbesteuerungsgesetzes (MinBestG) sind für die EVN erstmals für das Geschäftsjahr 2024/25 anzuwenden. Die EVN AG gilt als oberste Muttergesellschaft und hat daher die Ermittlung einer etwaigen Ergänzungssteuer für die Unternehmensgruppe vorzunehmen. Zur Pillar-II-Gruppe der EVN zählen Beteiligungen in folgenden Jurisdiktionen: Österreich, Bulgarien, Nordmazedonien, Deutschland, Kroatien, Litauen, Zypern, Polen, Rumänien, Montenegro, Slowenien, Bahrain und Kuwait.
Werthaltigkeitsprüfungen werden bei der EVN nach Maßgabe des IAS 36 durchgeführt. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte einschließlich der Firmenwerte werden bei Vorliegen von internen oder externen Indikatoren für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer und Firmenwerte werden zumindest jährlich auf Werthaltigkeit geprüft.
Die Werthaltigkeitsprüfung von Firmenwerten sowie von Vermögenswerten, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf der Betrachtungsebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units, CGUs). Bei der EVN wird als maßgebliches Kriterium zur Qualifikation einer Erzeugungseinheit als CGU die technische und wirtschaftliche Eigenständigkeit zur Erzielung von Einnahmen herangezogen. Im EVN Konzern sind dies Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen, Strom-, Erdgas- und Wasserverteilungsanlagen, Strombezugsrechte, Abfallverwertungsanlagen, Telekommunikationsnetze sowie Anlagen im Umweltbereich.
Die Berechnung des Nutzungswerts erfolgt entsprechend den Regelungen des IAS 36. Aufgrund der Langfristigkeit von Investitionen in Infrastrukturanlagen verwendet die EVN Cash-Flow-Prognosen, die der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der jeweiligen Anlagen entsprechen. Bei Werthaltigkeitsprüfungen von Wasserkraftwerken wird in der Regel von einer Wiedererteilung der Konzession und daher von einem unendlichen Bestehen der jeweiligen Standorte ausgegangen. Nach einem Detailplanungszeitraum von fünf Jahren (Vorjahr: vier) schließt bei Infrastrukturanlagen bzw. langfristigen Projekten ein Grobplanungszeitraum bis zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer an, allerdings beschränkt mit dem Zeitraum, für den externe Strompreisprognosen vorliegen (aktuell bis 2050).
Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten erfolgt grundsätzlich entsprechend der Bemessungshierarchie des IFRS 13. Da für die bewertungsgegenständlichen CGUs bzw. Vermögenswerte der EVN in der Regel keine Marktwerte vorliegen, erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts entsprechend der Bemessungshierarchie der Stufe 3. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der CGUs erfolgt dabei mittels eines WACC-basierten Discounted-Cash-Flow-Verfahrens, das konzeptionell dem Verfahren des Nutzungswerts ähnelt, jedoch Anpassungen der in das DCF-Berechnungsmodell einfließenden Parameter aus der Sicht von Marktteilnehmer*innen berücksichtigt.
Sowohl die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten als auch jene des Nutzungswerts erfolgt auf Basis der zukünftig erzielbaren Geldmittelzu- und -abflüsse (Cash Flows), die im Wesentlichen aus der internen mittelfristigen Planungsrechnung abgeleitet werden. Die Cash-Flow-Prognosen basieren auf den jüngsten vom Management genehmigten Finanzplänen. Die zugrunde liegenden Annahmen berücksichtigen auch klimabezogene Auswirkungen. Die künftigen Strompreisannahmen werden von den Terminmarktnotierungen an der European Energy Exchange AG, Leipzig, abgeleitet. Für darüber hinausgehende Zeiträume erfolgt eine Durchschnittsbildung anhand zweier Prognosen renommierter Informationsdienstleister*innen in der Energiewirtschaft. Für die Durchschnittsbildung werden mehrere Szenarien herangezogen. Damit werden die Risiken, die die Strompreise in Zukunft beeinflussen können, umfassend berücksichtigt.
Als Abzinsungssatz wird ein Kapitalkostensatz unter Berücksichtigung von Ertragsteuern (Weighted Average Cost of Capital, WACC) verwendet. Die Eigenkapitalkosten des WACC setzen sich aus dem risikolosen Zinssatz, einem Länderzuschlag sowie einer Risikoprämie zusammen, die die Marktrisikoprämie und den Beta-Faktor auf Basis von Peer-Group-Kapitalmarktdaten umschließt. Die Fremdkapitalkosten setzen sich aus dem Basiszinssatz, dem Länderzuschlag und einem ratingabhängigen Risikozuschlag zusammen. Für die Gewichtung der Eigenkapital- und der Fremdkapitalkosten wird auf Basis von Peer-Group-Daten eine für die betreffende CGU adäquate Kapitalstruktur zu Marktwerten unterstellt. Mit dem so ermittelten WACC werden die Zahlungsströme der jeweiligen CGU abgezinst.
Die EVN ermittelt zur Bestimmung des erzielbaren Betrags zunächst grundsätzlich den Nutzungswert. Sollte der so ermittelte Betrag unter dem Buchwert des Vermögenswerts bzw. der CGU liegen, wird im Bedarfsfall der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ermittelt.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS werden Einschätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen, die die im Konzernabschluss ausgewiesenen Aktiva und Passiva, Erträge und Aufwendungen sowie die im Konzern-Anhang angegebenen Beträge beeinflussen. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft.
Insbesondere die folgenden Annahmen und Schätzungen können in folgenden Berichtsperioden zu einer wesentlichen Anpassung der Wertansätze einzelner Vermögenswerte und Schulden führen.
Im internationalen Projektgeschäft können Änderungen von Einschätzungen hinsichtlich des Projektfortschritts bei Großprojekten wesentliche Auswirkungen haben. Besondere Relevanz haben diese Einschätzungen bei den zwei aktuell größten Projekten in Kuwait (Errichtung einer Kläranlage samt dazugehörigem Kanalnetz) und Bahrain (Erweiterung einer bestehenden Kläranlage und Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage). Die Umsatzrealisierung erfolgt nach der Percentage-of-Completion-Methode. Bei strittigen Nachträgen infolge von Leistungsänderungen oder Leistungsstörungen werden Forderungen nur dann erfasst, wenn die Anspruchsvoraussetzungen gemäß IFRS 15.56 erfüllt sind. Dies ist gegeben, wenn es als hochwahrscheinlich gilt, dass die Ansprüche durchsetzbar sind. Die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen für Nachträge erfordert jedoch einen erheblichen Ermessensspielraum. Sie hängt maßgeblich von der vertraglichen Gestaltung sowie der rechtlichen Bewertung des jeweiligen Sachverhalts ab. Infolge der beabsichtigten Veräußerung wesentlicher Teile des internationalen Projektgeschäfts an die STRABAG SE erfolgt eine Bewertung der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden gemäß IFRS 5. Aus der Bewertung gemäß IFRS 5.15 ergibt sich zum 30. September 2025 eine Wertminderung. Diese hängt wesentlich von der Höhe und dem Zeitpunkt der erwarteten Cash Inflows der für den Earn-out definierten Projekte ab (siehe Erläuterung 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
Bei den Werthaltigkeitsprüfungen müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen Lage sowie der Branchen- oder Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen führen. Zur Ermittlung erzielbarer Beträge mithilfe
kapitalwertorientierter Verfahren werden die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) verwendet. Diese entsprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Die Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalverzinsung – diese entspricht einer Kapitalstruktur zu Marktwerten – wurde aus einer adäquaten Peer Group abgeleitet. Vor dem Hintergrund des derzeit volatilen Finanzmarktumfelds wird die Entwicklung der Kapitalkosten und insbesondere der Länderrisikoprämien laufend beobachtet (siehe Erläuterung 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen).
Für die Bewertung des Erzeugungsportfolios wurde das Preisgerüst ab dem fünften Jahr (keine aussagekräftigen Marktpreise an den Strombörsen mehr verfügbar) anhand der durchschnittlichen Prognosen zweier renommierter Marktforschungsinstitute und Informationsdienstleister*innen in der Energiewirtschaft ermittelt. Es werden jeweils die letzten aktuell verfügbaren Studien verwendet, die infolge der Volatilität der Strommärkte jährlich aktualisiert werden. Die Sensitivität dieser Annahmen wird für die buchmäßig größten CGUs, für die ein Triggering Event identifiziert und auf dessen Basis eine Wertminderung bzw. Wertaufholung im Konzernabschluss erfasst wurde, in den Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte, 36. Sachanlagen sowie 37. At Equity einbezogene Unternehmen dargestellt.
Die wesentlichen Prämissen und Ermessensentscheidungen bei der Festlegung des Konsolidierungskreises sind in den Erläuterungen 4. Konsolidierungskreis sowie 38. Sonstige Beteiligungen beschrieben.
Annahmen und Einschätzungen sind auch bei der Bewertung von at Equity einbezogenen Unternehmen vorzunehmen. Im Geschäftsjahr 2024/25 mussten bedeutende Schätzungen insbesondere zum Termination-Preis, der der ZOV anlässlich der Kündigung des Konzessionsvertrags über ein Kläranlagenprojekt durch die Stadt Zagreb zusteht, und zu Rückstellungen für drohende Rückzahlungen von Preiserhöhungen in der Vergangenheit infolge strittiger Vertragsbedingungen in der EVN KG vorgenommen werden. Dabei sind Annahmen aus abgeschlossenen Verfahren und Vergleichen sowie Erwartungen hinsichtlich der Geltendmachung strittiger Ansprüche eingeflossen.
Der Bewertung der bestehenden Vorsorgen für Pensions- und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie Abfertigungen werden Annahmen für Abzinsungssatz, Pensionsantrittsalter, Lebenserwartung sowie Pensions- und Gehaltserhöhungen zugrunde gelegt, deren Anpassung in künftigen Perioden zu Bewertungsänderungen führen kann. Ferner können künftige Änderungen von Strom- und Gaspreistarifen zu Bewertungsänderungen der pensionsähnlichen Verpflichtungen führen (siehe Erläuterung 52. Langfristige Rückstellungen).
Weitere Anwendungsgebiete für Annahmen und Schätzungen liegen zum einen in der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögenswerten des langfristigen Vermögens (siehe Erläuterungen 6. Immaterielle Vermögenswerte und 7. Sachanlagen), der Bildung von Rückstellungen für Rechtsverfahren und Umweltschutz (siehe Erläuterung 18. Rückstellungen) und Einschätzungen zu sonstigen Verpflichtungen und Risiken (siehe Erläuterung 65. Sonstige Verpflichtungen und Risiken) sowie zum anderen in der Bewertung von Forderungen und Vorräten (siehe Erläuterungen 12. Vorräte und 13. Forderungen und Vertragsvermögenswerte), der Ertragsrealisierung (siehe Erläuterung 20. Ertragsrealisierung) und der Nutzbarkeit von Verlustvorträgen (siehe Erläuterung 51. Latente Steuern). Diese Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als zutreffend erachtet werden.
Als Energie- und Umweltdienstleisterin sieht sich die EVN in der Verantwortung, konkrete Beiträge für den Klimaschutz zu leisten. Vor diesem Hintergrund berücksichtigen die strategischen Überlegungen der EVN die besonderen Anforderungen der Energiewende und die tiefgreifenden Veränderungen der Transformation in Richtung Klimaneutralität sowie deren Effekte auf alle Wirtschaftssektoren und die privaten Haushalte. In diesem Kontext werden insbesondere die Anforderungen an den Klimaschutz, mögliche Umsetzungspfade und die Implikationen auf das Geschäftsmodell überprüft. Damit wird eine wesentliche Grundlage zur Einschätzung der Chancen und Risiken für unser Geschäft geschaffen, die sich aus dem Klimawandel und der mit ihm verbundenen dynamischen Regulierung ergeben.
Im Zentrum der Strategie 2030 der EVN stehen seit ihrer Verabschiedung im Geschäftsjahr 2019/20 der Klimaschutz und die dafür erforderliche Transformation der Energiewirtschaft. Diese Zielsetzungen wurden in den vergangenen Jahren mit zahlreichen Maßnahmen konsequent verfolgt. Ein wichtiger Dekarbonisierungsschritt war der endgültige Ausstieg aus der Stromerzeugung aus Kohle im Jahr 2021. Weiters ist mit dem kontinuierlichen Ausbau erneuerbarer Erzeugungskapazitäten ein laufender Fortschritt auf dem Weg zu einer erneuerbaren Energieversorgung zu verzeichnen. 2021 hat sich die EVN erstmals konkrete wissenschaftsbasierte Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen gesetzt. In den letzten beiden Geschäftsjahren wurden diese Zielsetzungen verschärft, im Berichtsjahr erneut der SBTi zur Prüfung vorgelegt und im April 2025 validiert. Die aktuellen Zielsetzungen zur Emissionsreduktion stehen nunmehr in Einklang mit dem 1,5°C-Ziel des Paris Klimaabkommens. Unter Berücksichtigung des integrierten Geschäftsmodells der EVN und der Unterschiede zwischen den einzelnen Geschäftsbereichen hat sich die EVN vier Reduktionsziele gesetzt – zwei Intensitäts- und zwei Absolutziele, die bis zum Ende des Geschäftsjahres 2030/31 erreicht werden sollen. Sie umfassen sowohl die wesentlichen Treibhausgasemissionsquellen der eigenen Geschäftstätigkeit (Treibhausgasemissionen aus der Strom- und Wärmeerzeugung, den Stromnetzverlusten und dem Gas-Netzabsatz) als auch Treibhausgasemissionen aus der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, insbesondere aus der Energienutzung durch unsere Kund*innen.
Ein Großteil der Vermögenswerte der EVN ist aufgrund der eingesetzten Erzeugungs- und Übertragungs- bzw. Verteilungstechnologien nicht beeinflussbaren Wetterereignissen ausgesetzt. Dies trifft insbesondere auf die teilweise exponierte Infrastruktur der Erzeugung (Wasser- und Windkraftwerke sowie Photovoltaikanlagen) sowie auf die Infrastruktur der Übertragung und Verteilung zu. Langfristig betrachtet können klimatische Änderungen das Wasser-, Wind- und Sonnenenergieaufkommen nachhaltig beeinflussen, womit es zukünftig zu größeren saisonalen bzw. jährlichen Abweichungen der Erzeugung kommen könnte. Andererseits können die Veränderungen der klimatischen Bedingungen auch zu einer Änderung des Nachfrageverhaltens führen. Während z. B. der Bedarf an Produkten der Wärmeversorgung sinken wird, nimmt die Nachfrage nach Trinkwasser zu. Angesichts des hohen Stellenwerts des Themas Klimaschutz bei der EVN werden im Zuge des zentralen Risikomanagementprozesses gezielt auch potenzielle Klimarisiken erhoben und bewertet. Durch diesen aktiven Umgang mit Risiken können deren Auswirkungen auf das Unternehmen entsprechend limitiert bzw. Chancen für zusätzliches Wachstum bewusst wahrgenommen werden.
Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden werden in regelmäßigen Abständen evaluiert. Klimatisch verursachte Ergebnisschwankungen, sei es aufgrund von Produktionsschwankungen oder von Veränderungen der Nachfrage, werden im Zuge des Planungsprozesses analysiert und nach Abstimmung mit dem
Management in die Planungsrechnungen übernommen. Ebenso fließen die aus der EVN Klimainitiative abgeleiteten Maßnahmen in die Planungsrechnungen ein. Diese Planungsrechnungen bilden in weiterer Folge die Grundlage für die nach IAS 36 durchzuführenden Werthaltigkeitsberechnungen (siehe Erläuterungen 22. Vorgehensweise bei und Auswirkungen von Werthaltigkeitsprüfungen und 36. Sachanlagen). Die Risiken des Klimawandels finden auch Berücksichtigung bei der Festlegung der Nutzungsdauern von abnutzbaren Vermögenswerten (siehe Erläuterung 7. Sachanlagen), der Bewertung von Vorräten (siehe Erläuterung 12. Vorräte) sowie beim Ansatz und der Bewertung von Rückstellungen (siehe Erläuterung 18. Rückstellungen).
Die CO2 -Emissionen von insgesamt zehn unserer Anlagen zur Strom- bzw. Wärmeerzeugung werden durch das System des EU-Emissionsrechtehandels (EU-ETS) erfasst. Entsprechend dem EU-ETS benötigten wir für das Kalenderjahr 2024 insgesamt 240.970 CO2 -Emissionszertifikate. Davon wurde ein Teil gratis zugeteilt und der Rest über den Großhandelsmarkt beschafft (siehe Erläuterungen 40. Vorräte und 57. Kurzfristige Rückstellungen).
Die geopolitischen und makroökonomischen Entwicklungen werden insbesondere im Hinblick auf die Überprüfung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten gemäß IAS 36 bzw. IFRS 9 sowie auf weitere Unsicherheiten bei Ermessensbeurteilungen beobachtet.
Die weitere Entwicklung der geopolitischen und makroökonomischen Lage ist aufgrund der angespannten Situation rund um kriegerische Auseinandersetzungen, Sanktionen und Handelskonflikte ungewiss und könnte jederzeit wieder zu steigenden Energiepreisen führen. Die volatilen Energiepreisentwicklungen führten in den letzten Jahren zu Ergebnisbelastungen insbesondere im Vertriebsgeschäft. Um die Energieversorgung längerfristig sicherzustellen, hat die EVN sukzessive Gasvorräte angeschafft und Termingeschäfte für Strom abgeschlossen. Der Rückgang der Marktpreise für Strom und Gas im Vergleich zu den Vorjahren führte in der Folge zu negativen Bewertungseffekten. Es mussten Gasvorräte wertberichtigt und Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Kund*innenverträgen gebildet werden (siehe Erläuterung 30. Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter).
Infolge der politischen Entwicklung in Russland hat sich die EVN im Geschäftsjahr 2021/22 dazu entschieden, sich aus Russland zurückzuziehen und die beiden Blockheizkraftwerke in Moskau zu verkaufen. Die Transaktion wurde mit der Erfüllung sämtlicher Closing-Bedingungen zum 31. Oktober 2024 abgeschlossen, und die beiden Tochtergesellschaften wurden entkonsolidiert (siehe Erläuterung 4. Konsolidierungskreis).
Analog zu früheren Geschäftsjahren berücksichtigt die EVN Gruppe die makroökonomische Entwicklung durch eine Forward-Looking-Komponente bei der Bewertung von Forderungen. Dabei ermittelt sie den Wertminderungsbedarf für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gemäß IFRS 9 B5.5.35 auf Basis regional differenzierter Analysen der historischen Zahlungsausfälle. Nach Berücksichtigung der Forward-Looking-Komponente führte dies für das Geschäftsjahr 2024/25 zu einer um 4,1 Mio Euro (Vorjahr: 5,1 Mio. Euro) höheren Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (siehe Kredit- bzw. Ausfallrisiko in Erläuterung 61. Risikomanagement).
Abgesehen von den Preisentwicklungen auf den Energiemärkten und deren unterschiedlichen Auswirkungen auf die Aktivitäten bzw. Geschäftsfelder der EVN ist die Gruppe im Rahmen ihrer Investitionen und betrieblichen Aufwendungen von potenziellen weiteren Kostensteigerungen betroffen. All diese Preissteigerungen können eventuell nur verzögert an die Kund*innen weitergegeben werden. Zudem können die makroökonomischen Entwicklungen – direkt und indirekt – auch die Energienachfrage negativ beeinflussen und gemeinsam mit den Kostensteigerungen zu Ergebnisbelastungen führen.
Aufgrund einer geringen Nettoverschuldung und einer komfortablen Ausstattung mit vertraglich zugesagten, nicht gezogenen Kreditlinien verfügt die EVN über eine unverändert hohe finanzielle Flexibilität und solide Liquiditätsreserven. Stabilisierend wirken insbesondere das integrierte Geschäftsmodell und die breite Streuung des Kund*innenportfolios. Aktuell ist daher jedenfalls von einer Unternehmensfortführung auszugehen.
Die Identifikation der operativen Segmente erfolgt auf Basis der internen Organisations- und Berichtsstruktur und der internen Steuerungsgrößen (Management Approach). Für jedes operative Segment überprüft der Vorstand der EVN (Hauptentscheidungsträger*innen gemäß IFRS 8) interne Managementberichte mindestens vierteljährlich. Die Segmentabgrenzung in Erzeugung, Energie, Netze, Südosteuropa, Umwelt und Alle sonstigen Segmente entspricht zur Gänze der internen Berichtsstruktur. Die Bewertung sämtlicher Segmentinformationen steht im Einklang mit den IFRS. Zur Bewertung der Ertragskraft der Segmente wird das EBITDA herangezogen, das für das jeweilige Segment der Summe der operativen Ergebnisse vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen der in das Segment einbezogenen Gesellschaften unter Berücksichtigung intersegmentärer Umsätze und Aufwendungen entspricht (siehe Erläuterung 59. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung).
Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an die Kundin bzw. den Kunden übertragen wird. Die Gegenleistung wird in jener Höhe erfasst, die das Unternehmen im Austausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird.
Neben Erlösen aus Verträgen mit Kund*innen ergeben sich bei der EVN weitere Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, die in folgender Tabelle getrennt dargestellt werden:
| Umsatzerlöse | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2024/25 | 2023/241) |
| Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen | 2.960,3 | 2.854,4 |
| Sonstige Umsatzerlöse | 39,7 | 34,8 |
| Summe | 3.000,0 | 2.889,2 |
1) Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst.
In den sonstigen Umsatzerlösen sind Bewertungseffekte im Zusammenhang mit Derivaten im Energiebereich in Höhe von 3,0 Mio. Euro (Vorjahr: –1,9 Mio. Euro) enthalten, die dem Segment Energie zuzurechnen sind. Positive und negative Ergebnisse aus der Bewertung dieser Derivate werden saldiert ausgewiesen. Darüber hinaus hat die EVN im Geschäftsjahr 2024/25 Operating-Lease-Umsatzerlöse in Höhe von 36,8 Mio. Euro (Vorjahr: 36,9 Mio. Euro) erfasst.
Die folgende Tabelle zeigt die Erlöse aus Verträgen mit Kund*innen gegliedert nach Segmenten und Produkten:
| Umsatzerlöse | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2024/25 | 2023/241) |
| Strom | 226,1 | 321,9 |
| Gas | 51,3 | 126,9 |
| Wärme | 241,2 | 224,8 |
| Sonstige | 73,1 | 71,9 |
| Energie | 591,6 | 745,4 |
| Strom | 48,8 | 65,4 |
| Sonstige | 69,7 | 55,3 |
| Erzeugung | 118,5 | 120,7 |
| Strom | 468,0 | 389,3 |
| Gas | 102,1 | 88,0 |
| Sonstige | 91,0 | 87,9 |
| Netze | 661,1 | 565,2 |
| Strom | 1.478,5 | 1.308,9 |
| Gas | 8,7 | 7,7 |
| Wärme | 12,6 | 11,3 |
| Sonstige | 8,4 | 7,9 |
| Südosteuropa | 1.508,2 | 1.335,8 |
| Umweltdienstleistungen | 50,9 | 54,3 |
| Strom | 0,4 | 5,1 |
| Wärme | 0,1 | 1,4 |
| Umwelt | 51,5 | 60,8 |
| Sonstige | 29,3 | 26,4 |
| Alle sonstigen Segmente | 29,3 | 26,4 |
| Summe | 2.960,3 | 2.854,4 |
1) Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst
Die Umsatzrealisierung erfolgt bei der EVN in ihrem Kerngeschäft mit der Bereitstellung und Lieferung von Energie hauptsächlich über einen bestimmten Zeitraum. Davon ausgenommen ist die Umsatzrealisierung bei der EVN Wärmekraftwerke im Zusammenhang mit der thermischen Abfallverwertungsanlage in Dürnrohr, bei der die Umsätze zu einem bestimmten Zeitpunkt realisiert werden. Die Umsätze daraus beliefen sich im Berichtszeitraum auf 66,0 Mio. Euro (Vorjahr: 55,1 Mio. Euro).
Umsatzerlöse, die voraussichtlich in Zukunft im Zusammenhang mit Leistungsverpflichtungen realisiert werden, die zum 30. September 2025 noch nicht oder nur teilweise erfüllt waren, betreffen im Wesentlichen Baukostenzuschüsse aus dem nicht regulierten Bereich.
| Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 30.09.2025 | 30.09.2024 | |||||
| Mio. EUR | ||||||
| Baukostenzuschüsse | 7,6 | 32,7 | 36,8 | 7,2 | 30,4 | 35,9 |
| Summe | 7,6 | 32,7 | 36,8 | 7,2 | 30,4 | 35,9 |
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wendet die EVN die Erleichterungsbestimmungen des IFRS 15.B16 an, nach denen Umsätze in Höhe jenes Betrags erfasst werden können, den das Unternehmen der Kundin bzw. dem Kunden in Rechnung zu stellen berechtigt ist. Zudem werden im Bereich der Haushaltskund*innen sowohl Verträge über Strom- bzw. Gaslieferungen als auch Verträge über die Netznutzung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Kund*innen haben dabei ein einseitiges Recht, die Verträge jederzeit zu kündigen. Daraus ergibt sich für die EVN kein vertragliches Recht auf Übertragung der Leistungsverpflichtungen und ebenso kein Recht auf den Erhalt der Gegenleistung. Für die beiden oben angeführten Sachverhalte wendet die EVN die praktischen Erleichterungen des IFRS 15.121 an und macht keine Angaben über die verbleibenden Leistungsverpflichtungen.
| Sonstige betriebliche Erträge | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2024/25 | 2023/241) |
| Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen | 64,5 | 58,3 |
| Entschädigungen und Vergütungen | 72,2 | 7,0 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 49,2 | 38,1 |
| Miet- und Pachterträge | 4,0 | 3,6 |
| Ergebnis aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 1,9 | 0,6 |
| Bestandsveränderungen | 3,2 | -1,2 |
| Übrige sonstige betriebliche Erträge | 19,0 | 20,2 |
| Summe | 214,1 | 126,7 |
1) Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst.
Die Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen betrifft ausschließlich Zuschüsse aus dem regulierten Bereich.
Der Anstieg der Position "Entschädigungen und Vergütungen" ist insbesondere auf Versicherungsentschädigungen im Zusammmenhang mit den Hochwasserschäden im September 2024 zurückzuführen. Ein wesentlicher Teil davon betrifft den Energieknoten Dürnrohr/Zwentendorf. Aufgrund des daraus resultierenden Erfordernisses erheblicher Ersatzinvestitionen wurde eine Werthaltigkeitsprüfung dieser CGU durchgeführt (siehe Erläuterung 36. Sachanlagen).
Die aktivierten Eigenleistungen betreffen insbesondere Investitionsprojekte im Zusammenhang mit dem Ausbau des Stromnetzes.
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge umfassen insbesondere Prämien, Subventionen sowie Dienstleistungen, die nicht im Zusammenhang mit der Kerngeschäftstätigkeit stehen.
| Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2024/25 | 2023/241) |
| Strombezugskosten | 1.276,0 | 1.118,7 |
| Gasbezugskosten | 161,3 | 174,1 |
| Sonstiger Energieaufwand | 65,7 | 70,0 |
| Fremdstrombezug und Energieträger | 1.503,0 | 1.362,8 |
| Fremdleistungen und sonstiger Materialaufwand | 312,7 | 283,2 |
| Summe | 1.815,8 | 1.646,0 |
1) Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst.
Die sonstigen Energieaufwendungen umfassen insbesondere Biomassebezugskosten und den Aufwand für den Einsatz zugekaufter CO2 -Emissionszertifikate.
| Personalaufwand | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2024/25 | 2023/241) |
| Gehälter und Löhne | 358,3 | 337,4 |
| Aufwendungen für Abfertigungen | 5,3 | 5,3 |
| Aufwendungen für Pensionen | 11,3 | 11,0 |
| Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge |
76,7 | 71,1 |
| Sonstige Sozialaufwendungen | 10,3 | 8,5 |
| Summe | 462,0 | 433,2 |
1) Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst.
Im Personalaufwand sind Beiträge an die VBV-Pensionskasse in Höhe von 9,3 Mio. Euro (Vorjahr: 8,6 Mio. Euro) sowie Beiträge an betriebliche Mitarbeiter*innenvorsorgekassen in Höhe von 2,9 Mio. Euro (Vorjahr: 2,5 Mio. Euro) enthalten.
Infolge der Bestimmungen des § 744 ASVG kam es zu geringeren Pensionsanpassungen als in der Vergangenheit. Dies reduzierte die Aufwendungen für Pensionen um 0,8 Mio. Euro (Vorjahr: 1,3 Mio. Euro).
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter*innen betrug:
| Mitarbeiter*innen nach Segmenten¹⁾ |
||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2024/25 | 2023/24 |
| Erzeugung | 368 | 340 |
| Netze | 1.413 | 1.409 |
| Energie | 433 | 385 |
| Südosteuropa | 4.211 | 4.163 |
| Umwelt | 620 | 661 |
| Alle sonstigen Segmente | 666 | 610 |
| Summe | 7.711 | 7.568 |
| davon aufgegebener Geschäftsbereich | 553 | 542 |
1) Anzahl im Jahresdurchschnitt
Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter*innen setzte sich zu 98,3 % aus Angestellten und zu 1,7 % aus Arbeiter*innen zusammen (Vorjahr: 97,9 % Angestellte und 2,1 % Arbeiter*innen). Da in Bulgarien und Nordmazedonien nicht nach Angestellten und Arbeiter*innen unterschieden wird, erfolgt eine Zurechnung bei den Angestellten.
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2024/25 | 2023/241) |
| Betriebssteuern und Abgaben | 18,6 | 31,0 |
| Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken | 16,1 | 20,5 |
| Fahrt- und Reisespesen, Kfz-Aufwendungen | 12,9 | 12,0 |
| Werbeaufwand | 12,4 | 12,3 |
| Instandhaltung | 11,1 | 23,5 |
| Telekommunikation und Portospesen | 10,9 | 12,7 |
| Versicherungen | 10,2 | 9,6 |
| Forderungswertberichtigungen/ Forderungsabschreibungen | 8,7 | 36,3 |
| Weiterbildung | 3,2 | 3,5 |
| Verwaltungsaufwand | 3,2 | 2,8 |
| Mitgliedsbeiträge | 3,2 | 3,0 |
| Spesen des Geldverkehrs | 2,3 | 2,8 |
| Sonstige übrige Aufwendungen | 42,9 | 28,0 |
| Summe | 155,8 | 198,0 |
1) Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst.
Der Rückgang in den Betriebssteuern und Abgaben ist im Wesentlichen auf den Rückgang des Energiekrisenbeitrags-Strom in Österreich (Abschöpfung der Überschusserlöse) zurückzuführen.
Die Position "Rechts- und Beratungsaufwand, Aufwendungen für Prozessrisiken" umfasst auch die Änderung der Rückstellung für Prozesskosten und -risiken.
Der Rückgang der Instandhaltungsaufwendungen ist insbesondere auf die infolge des Hochwassers im September 2024 erhöhten Reparaturaufwendungen im Vorjahr zurückzuführen, für die entsprechende Rückstellungen gebildet wurden. Dabei kam es im Osten Österreichs zu schweren Unwettern, die besonders Niederösterreich trafen. Die extremen Regenfälle führten zu weitläufigen Überschwemmungen in vielen Teilen des Bundeslandes und verursachten teilweise erhebliche Schäden.
Der Rückgang der Forderungswertberichtigungen und -abschreibungen resultiert primär aus der im Vorjahr erfolgten Forderungsabschreibung in Höhe von 22,5 Mio. Euro auf die noch offenen Forderungen aus dem Projekt in Budva, Montenegro, infolge der Schiedsgerichtsentscheidung. Im Rahmen von Forderungswertberichtigungen wird wie in den vorangegangen Geschäftsjahren eine Forward-Looking-Komponente hinsichtlich erwarteter künftiger Forderungsausfälle berücksichtigt (siehe Erläuterung 61. Risikomanagement).
Die sonstigen übrigen betrieblichen Aufwendungen umfassen unter anderem Aufwendungen für Umweltschutz, Lizenzen sowie Mietaufwendungen, die nicht gemäß IFRS 16 als Nutzugnsrechte aktiviert werden konnten.
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2024/25 | 2023/241) |
| RAG | 84,2 | 78,0 |
| Burgenland Energie | 24,1 | 48,3 |
| Verbund Innkraftwerke | 10,7 | 21,4 |
| Ashta | 3,7 | 17,0 |
| EnergieAllianz | 3,2 | 1,9 |
| EVN KG | 2,1 | -162,3 |
| Andere Gesellschaften | 0,6 | 20,0 |
| Summe | 128,6 | 24,2 |
1) Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst.
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter (siehe Erläuterung 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen. Im Konzernabschluss sind keine at Equity einbezogenen Unternehmen mit finanziellem Charakter enthalten.
Der Posten umfasst im Wesentlichen Ergebnisanteile, Abschreibungen von im Zuge des Erwerbs aktivierten Vermögenswerten sowie notwendig gewordene Wertminderungen und Zuschreibungen (siehe Erläuterung 37. At Equity einbezogene Unternehmen).
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter stieg im Geschäftsjahr 2024/25 auf 128,6 Mio. Euro an (Vorjahr: 24,2 Mio. Euro). Dies resultierte im Wesentlichen aus dem Turnaround der EVN KG (siehe Erläuterung 37. At Equity einbezogene Unternehmen).
Die Vorgehensweise bei Werthaltigkeitsprüfungen wird unter den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen in Erläuterung
| Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen nach Bilanzpositionen |
||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2024/25 | 2023/241) |
| Immaterielle Vermögenswerte | 20,3 | 21,7 |
| Sachanlagen | 403,0 | 337,2 |
| Zuschreibungen auf Sachanlagen | -5,0 | -0,3 |
| Summe | 418,2 | 358,6 |
1) Vergleichsinformationen wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst.
| Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2024/25 | 2023/241) |
| Abschreibungen | 360,1 | 333,7 |
| Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertminderungen)2) | 63,2 | 25,2 |
| Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen (Wertaufholungen)2) | -5,0 | -0,3 |
| Summe | 418,2 | 358,6 |
1) Vergleichsinformationen wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst.

2) Details siehe Erläuterungen 35. Immaterielle Vermögenswerte und 36. Sachanlagen
| Finanzergebnis | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2024/25 | 2023/241) |
| Beteiligungsergebnis | ||
| Dividendenansprüche | 136,1 | 198,7 |
| davon Verbund AG | 122,9 | 182,1 |
| davon Verbund Hydro Power GmbH | 10,5 | 13,2 |
| davon Wiener Börse AG | 2,0 | 1,7 |
| davon andere Gesellschaften | 0,8 | 1,6 |
| Bewertungsergebnisse/Abgänge | 0,7 | 0,5 |
| Summe Beteiligungsergebnis | 136,8 | 199,1 |
| Zinsergebnis Zinserträge aus Vermögenswerten |
2,6 | 1,9 |
| Übrige Zinserträge | 3,2 | 5,3 |
| Summe Zinserträge | 5,8 | 7,3 |
| Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten | -33,3 | -37,6 |
| Zinsaufwendungen für Personalrückstellungen | -11,1 | -12,8 |
| Übrige Zinsaufwendungen | -9,8 | -9,9 |
| Summe Zinsaufwendungen | -54,2 | -60,4 |
| Summe Zinsergebnis | -48,4 | -53,1 |
| Sonstiges Finanzergebnis | ||
| Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von Wertpapieren | ||
| des langfristigen Finanzvermögens | 0,1 | 4,7 |
| Ergebnis aus Kursänderungen und Abgängen von kurzfristigem Finanzvermögen | 2,4 | 4,5 |
| Währungskursgewinne/-verluste | -5,6 | -0,1 |
| Übriges Finanzergebnis | -1,7 | -9,5 |
| Summe sonstiges Finanzergebnis Finanzergebnis |
-4,8 83,6 |
-0,4 145,6 |
1) Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst.
Die Zinserträge aus Vermögenswerten enthalten Zinsen aus Investmentfonds, deren Veranlagungsschwerpunkt in festverzinslichen Wertpapieren liegt, sowie die Zinskomponente aus dem Leasinggeschäft. Die übrigen Zinserträge beinhalten Erträge aus liquiden Mitteln und Wertpapieren des kurzfristigen Finanzvermögens.
Die Zinserträge für Vermögenswerte, die nach der Effektivzinsmethode erfasst wurden, beliefen sich auf 4,3 Mio. Euro (Vorjahr: 6,4 Mio. Euro).
Die Zinsaufwendungen für Finanzverbindlichkeiten betreffen die laufenden Zinsen für die begebenen Anleihen sowie für Bankdarlehen.
Die übrigen Zinsaufwendungen umfassen Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten, Zinsaufwendungen für die Aufzinsung langfristiger Rückstellungen sowie die Aufwendungen für kurzfristige Kredite und Pachtverbindlichkeiten für Biomasseanlagen bzw. für Verteil- und Wärmenetze. Die Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, beliefen sich auf 43,1 Mio. Euro (Vorjahr: 47,5 Mio. Euro).
Der Rückgang im Finanzergebnis ist im Wesentlichen auf die im Vergleich zum Vorjahr geringere Dividende der Verbund AG zurückzuführen.
| Ertragsteuern | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2024/25 | 2023/241) |
| Laufender Ertragsteuerertrag/-aufwand | 14,8 | 26,4 |
| davon österreichische Gesellschaften | 1,5 | 12,3 |
| davon ausländische Gesellschaften | 13,4 | 14,1 |
| Latenter Steuerertrag/-aufwand | 50,6 | 5,8 |
| davon österreichische Gesellschaften | 53,2 | 7,0 |
| davon ausländische Gesellschaften | -2,4 | -1,2 |
| Summe | 65,6 | 32,1 |
1) Die Vergleichsinformationen wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst.
| Ermittlung des Effektivsteuersatzes | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2024/25 | 2023/241) | ||||
| % | Mio. EUR | % | Mio. EUR | ||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 574,4 | 549,9 | |||
| Ertragsteuersatz/-aufwand zum nominellen Ertragsteuersatz | 23,0 | 132,1 | 23,0 | 126,5 | |
| – | Abweichende ausländische Steuersätze | -2,2 | -12,4 | -2,7 | -14,7 |
| – | Effekt aus Steuersatzänderung | 0,0 | — | 0,0 | -0,2 |
| – | Steuerfreie Beteiligungserträge | -10,4 | -59,8 | -16,1 | -88,4 |
| –/+ Änderungen im Ansatz/in der Bewertung der latenten Steuern | -0,1 | -0,4 | 1,0 | 5,3 | |
| + | Abschreibungen auf Firmenwerte | — | — | — | 0,3 |
| +/– Steuerrechtliche Beteiligungsbewertungen | 0,9 | 4,9 | -0,2 | -0,9 | |
| + | Nicht abzugsfähige Aufwendungen und sonstige Positionen2) | 1,2 | 6,7 | 1,6 | 8,5 |
| – | Steuerfreie Erträge | -0,2 | -1,3 | -0,3 | -1,7 |
| + | Aperiodische Steuererhöhungen | 0,1 | 0,5 | 0,5 | 3,0 |
| – | Sonstige Posten | -0,8 | -4,8 | -1,0 | -5,5 |
| Effektivsteuersatz/-aufwand | 11,4 | 65,6 | 5,8 | 32,1 |
Die effektive Steuerbelastung der EVN für das Geschäftsjahr 2024/25 beträgt im Verhältnis zum Ergebnis vor Ertragsteuern 11,4 % (Vorjahr: 5,8 %). Der Effektivsteuersatz ist ein gewichteter Durchschnitt der effektiven lokalen Ertragsteuersätze aller einbezogenen Konzerngesellschaften (siehe Erläuterung 51. Latente Steuern).
Die Regelungen des Mindestbesteuerungsgesetzes (MinBestG) sind für die EVN erstmals für das Geschäftsjahr 2024/25 anzuwenden. Auf Basis der letztverfügbaren Daten aus dem Country-by-Country-Reporting wurde eine Berechnung der temporären Safe-Harbour-Regelungen für die Zwecke von Pillar II durchgeführt. Im Ergebnis werden die Safe-Harbour-Regelungen in sämtlichen Jurisdiktionen mit Ausnahme von Bulgarien und Nordmazedonien erfüllt und auch in Anspruch genommen. Detaillierte Pillar-II-Berechnungen wurden daher nur für die beiden Jurisdiktionen Bulgarien und Nordmazedonien durchgeführt. Diese Berechnungen ergaben in Summe eine Ergänzungssteuer von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr 0,0 Mio. Euro).
Das Ergebnis je Aktie wurde durch Division des Konzernergebnisses (= Anteil der Aktionär*innen der EVN AG am Ergebnis nach Ertragsteuern) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr 2024/25 im Umlauf befindlichen Aktien von 178.283.361 Stück (Vorjahr: 178.259.311 Stück) ermittelt (siehe Erläuterung 48. Eigene Anteile). Eine Verwässerung dieser Kennzahl kann durch sogenannte potenzielle Aktien aufgrund von Aktienoptionen und Wandelanleihen auftreten. Für die EVN bestehen jedoch keine derartigen Aktien, sodass das unverwässerte Ergebnis je Aktie ident mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie war. Auf Basis des Konzernergebnisses von 436,7 Mio. Euro (Vorjahr: 471,7 Mio. Euro) errechnete sich für das Geschäftsjahr 2024/25 ein Ergebnis je Aktie von 2,45 Euro (Vorjahr: 2,65 Euro).
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In der Position "Rechte und Software" werden Strombezugsrechte, Transportrechte an Erdgasleitungen und sonstige Rechte, großteils Softwarelizenzen, ausgewiesen. Als sonstige immaterielle Vermögenswerte werden insbesondere die Kund*innenbeziehungen des Stromversorgers in Nordmazedonien ausgewiesen.
| Geschäftsjahr 2024/25 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Firmenwerte | Rechte und Software |
Sonstige immaterielle Vermögenswerte |
Summe |
| Bruttowert 30.09.2024 | 216,2 | 592,3 | 60,1 | 868,6 |
| Zugänge | — | 69,1 | — | 69,1 |
| Abgänge | — | -11,4 | — | -11,4 |
| Umbuchungen | — | -0,3 | — | -0,3 |
| Konsolidierungskreisänderungen | 0,2 | -27,9 | — | -27,7 |
| Umgliederung aufgegebener Geschäftsbereich | -52,9 | -7,7 | — | -60,6 |
| Bruttowert 30.09.2025 | 163,5 | 614,1 | 60,1 | 837,7 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2024 | -214,4 | -340,1 | -51,7 | -606,2 |
| Planmäßige Abschreibungen | — | -18,1 | -1,8 | -19,9 |
| Wertminderungen | — | -0,3 | — | -0,3 |
| Abgänge | — | 11,5 | — | 11,5 |
| Konsolidierungskreisänderungen | -0,2 | 27,9 | — | 27,7 |
| Umgliederung aufgegebener Geschäftsbereich | 52,9 | 7,2 | — | 60,0 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2025 | -161,7 | -312,1 | -53,4 | -527,2 |
| Nettowert 30.09.2024 | 1,8 | 252,2 | 8,4 | 262,4 |
| Nettowert 30.09.2025 | 1,8 | 302,0 | 6,6 | 310,4 |
| Geschäftsjahr 2023/24 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Firmenwerte | Rechte und Software |
Sonstige immaterielle Vermögenswerte |
Summe |
| Bruttowert 30.09.2023 | 216,2 | 524,1 | 60,1 | 800,3 |
| Zugänge | — | 54,9 | — | 54,9 |
| Abgänge | — | -4,6 | — | -4,6 |
| Umbuchungen¹⁾ | — | 17,6 | — | 17,6 |
| Konsolidierungskreisänderungen | — | 0,3 | — | 0,3 |
| Bruttowert 30.09.2024 | 216,2 | 592,3 | 60,1 | 868,6 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2023 | -213,2 | -326,0 | -49,9 | -589,1 |
| Planmäßige Abschreibungen | — | -18,3 | -1,8 | -20,1 |
| Wertminderungen | -1,2 | -0,5 | — | -1,7 |
| Abgänge | — | 4,6 | — | 4,6 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2024 | -214,4 | -340,1 | -51,7 | -606,2 |
| Nettowert 30.09.2023 | 3,0 | 198,1 | 10,2 | 211,2 |
| Nettowert 30.09.2024 | 1,8 | 252,2 | 8,4 | 262,4 |
1) Die Umbuchungen betreffen hauptsächlich die Umgliederung von Sachanlagen in immaterielle Vermögenswerte, da die Klassifizierung als Rechte sachgerechter ist.
Im Geschäftsjahr 2023/24 wurde der der CGU Energieknoten Dürnrohr/Zwentendorf (Segment Erzeugung) zugeordnete Firmenwert in Höhe von 1,2 Mio. Euro vollständig wertgemindert. Darüber hinausgehend wurden Sachanlagen dieser CGU in Höhe von 17,3 Mio. Euro wertgemindert.
In den Rechten sind die Strombezugsrechte der EVN an den Donaukraftwerken Freudenau, Melk und Greifenstein enthalten. Ihr Buchwert zum 30. September 2025 beträgt 32,2 Mio. Euro (Vorjahr: 34,9 Mio. Euro) und wird über die verbleibende voraussichtliche Betriebsdauer der Kraftwerke abgeschrieben.
Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden insgesamt 2,0 Mio. Euro (Vorjahr: 6,6 Mio. Euro) für Forschung und Entwicklung aufgewendet; davon wurden 0,0 Mio. Euro (Vorjahr: 4,2 Mio. Euro) aktiviert.
| Entwicklung der Sachanlagen | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2024/25 | Andere Anlagen, | ||||||
| Mio. EUR | Grundstücke und Bauten |
Leitungen | Technische Anlagen |
Zähler | Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Anlagen in Bau |
Summe |
| Bruttowert 30.09.2024 | 1.118,3 | 5.336,2 | 3.151,3 | 344,1 | 298,2 | 510,3 | 10.758,4 |
| Währungsdifferenzen | -0,4 | -1,4 | -1,2 | -0,3 | -0,2 | -0,2 | -3,7 |
| Zugänge | 49,5 | 195,1 | 129,3 | 31,0 | 48,2 | 419,8 | 872,8 |
| Abgänge | -14,6 | -18,4 | -60,4 | -10,5 | -35,6 | -5,3 | -144,8 |
| Umbuchungen | 42,3 | 127,2 | 166,3 | 0,1 | 8,0 | -309,0 | 34,9 |
| Konsolidierungskreisänderungen | — | — | — | — | 0,1 | -1,0 | -0,9 |
| Umgliederung aufgegebener Geschäftsbereich |
-14,2 | — | -14,2 | — | -10,0 | — | -38,4 |
| Bruttowert 30.09.2025 | 1.180,9 | 5.638,7 | 3.371,2 | 364,4 | 308,6 | 614,6 | 11.478,4 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2024 |
-630,9 | -2.944,4 | -2.153,7 | -161,7 | -194,5 | -10,7 | -6.095,8 |
| Währungsdifferenzen | 0,3 | 0,7 | 0,9 | 0,1 | 0,1 | — | 2,2 |
| Planmäßige Abschreibungen | -31,6 | -144,4 | -100,9 | -27,5 | -35,6 | — | -340,1 |
| Wertminderungen | -21,1 | -3,0 | -34,2 | -0,5 | -1,4 | -2,6 | -62,8 |
| Zuschreibungen | 0,5 | 3,6 | 1,0 | — | — | — | 5,0 |
| Abgänge | 13,9 | 18,1 | 59,2 | 10,1 | 35,2 | 4,2 | 140,7 |
| Umbuchungen | 0,1 | — | -34,6 | — | — | — | -34,6 |
| Konsolidierungskreisänderungen | — | — | — | — | -0,1 | 1,0 | 0,9 |
| Umgliederung aufgegebener Geschäftsbereich |
8,2 | — | 3,0 | — | 5,4 | — | 16,7 |
| Kumulierte Abschreibungen 30.09.2025 |
-660,8 | -3.069,4 | -2.259,4 | -179,5 | -190,9 | -8,0 | -6.367,9 |
| Nettowert 30.09.2024 | 487,5 | 2.391,9 | 997,7 | 182,4 | 103,7 | 499,6 | 4.662,7 |
| Nettowert 30.09.2025 | 520,1 | 2.569,4 | 1.111,8 | 184,9 | 117,8 | 606,5 | 5.110,5 |
| Geschäftsjahr 2023/24 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Grundstücke und Bauten |
Leitungen | Technische Anlagen |
Zähler | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts ausstattung |
Anlagen in Bau |
Summe |
| Bruttowert 30.09.2023 | 1.084,0 | 5.163,9 | 2.966,1 | 328,7 | 273,6 | 409,7 | 10.225,9 |
| Währungsdifferenzen | — | 0,1 | -0,9 | — | — | — | -0,7 |
| Zugänge | 24,1 | 163,0 | 122,9 | 23,9 | 43,1 | 336,7 | 713,7 |
| Abgänge | -4,0 | -90,3 | -59,1 | -10,0 | -22,8 | -3,5 | -189,7 |
| Umbuchungen¹⁾ | 12,7 | 99,5 | 97,1 | 1,5 | 4,1 | -232,7 | -17,6 |
| Konsolidierungskreisänderungen | 1,5 | — | 25,2 | — | 0,1 | — | 26,8 |
| Bruttowert 30.09.2024 | 1.118,3 | 5.336,2 | 3.151,3 | 344,1 | 298,2 | 510,3 | 10.758,5 |
| Kumulierte Abschreibungen | -595,1 | -2.904,8 | -2.100,4 | -143,7 | -185,3 | -10,9 | -5.940,2 |
| 30.09.2023 Währungsdifferenzen |
— | — | 0,9 | — | — | — | 0,8 |
| Planmäßige Abschreibungen | -31,5 | -137,5 | -91,1 | -26,4 | -31,3 | — | -317,9 |
| Wertminderungen | -7,9 | -1,9 | -11,6 | — | -0,2 | -2,0 | -23,6 |
| Zuschreibungen | 0,1 | 0,1 | 0,1 | — | — | — | 0,3 |
| Abgänge | 3,6 | 90,0 | 58,4 | 8,4 | 22,1 | 2,3 | 184,8 |
| Umbuchungen | — | 9,8 | -9,9 | — | 0,1 | — | — |
| Kumulierte Abschreibungen | -630,9 | -2.944,4 | -2.153,7 | -161,7 | -194,5 | -10,7 | -6.095,8 |
| 30.09.2024 Nettowert 30.09.2023 |
488,8 | 2.259,2 | 865,6 | 185,0 | 88,3 | 398,8 | 4.285,7 |
| Nettowert 30.09.2024 | 487,5 | 2.391,9 | 997,7 | 182,4 | 103,7 | 499,6 | 4.662,7 |
1) Die Umbuchungen betreffen hauptsächlich die Umgliederung von Sachanlagen in immaterielle Vermögenswerte, da die Klassifizierung als Rechte sachgerechter ist.
In der Position "Grundstücke und Bauten" waren Grundwerte in Höhe von 85,2 Mio. Euro (Vorjahr: 76,0 Mio. Euro) enthalten.
Zum 30. September 2025 bestanden, unverändert zum Vorjahr, keine als Sicherheit verpfändeten Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte.
Im Geschäftsjahr 2024/25 führte die Überprüfung von Vermögenswerten im Zuge von Werthaltigkeitsprüfungen gemäß IAS 36 zu folgenden Wertminderungen und Zuschreibungen:
Im September 2024 verursachte das Hochwasser schwere Schäden am Energieknoten Dürnrohr/Zwentendorf. Dafür wurden im Geschäftsjahr 2024/25 erfolgswirksam Versicherungsentschädigungen erfasst. Dem stehen jedoch erhebliche noch zu tätigende Ersatzinvestitionen gegenüber. Aus diesem Grund wurde im Geschäftsjahr 2024/25 eine Werthaltigkeitsprüfung der CGU Energieknoten Dürnrohr/Zwentendorf (Segment Erzeugung) durchgeführt, aus der eine Wertminderung in Höhe von 47,6 Mio. Euro resultierte. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 37,0 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,84 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 7,21 % entsprach. Bei Erhöhung (Verminderung) des WACC um 0,5 Prozentpunkte wäre es im Geschäftsjahr 2024/25 ceteris paribus zu einer Wertminderung des Nettovermögens der CGU in Höhe von 51,9 Mio. Euro (Wertminderung von 43,0 Mio. Euro) gekommen. Eine Erhöhung (Wertminderung) der Abfallverwertungserlöse um 5 Prozentpunkte hätte im Geschäftsjahr 2024/25 ceteris paribus zu einer Wertminderung von 1,4 Mio. Euro (Wertminderung von 84,6 Mio. Euro) geführt (siehe auch Erläuterung 26. Sonstige betriebliche Erträge).
Infolge geänderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen wurden bei Kleinwasserkraftwerken der EVN Naturkraft Werthaltigkeitsprüfungen durchgeführt. Dies führte im Segment Erzeugung bei zwei Anlagen zu einer Wertminderung von insgesamt 1,0 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 1,9 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,35 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 6,29 % entspricht.
Aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen wurden im Geschäftsjahr 2024/25 Werthaltigkeitsprüfungen für einige Wärmeanlagen der EVN Wärme, die dem Segment Energie zugeordnet sind, durchgeführt. Diese führten bei einer Anlage zu einer Wertaufholung von 5,0 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt und betrug 11,7 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,41 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 6,28 % entspricht.
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2024/25 Wertminderungen auf Sachanlagen in Höhe von 14,6 Mio. Euro vorgenommen, da kein zukünftiger Nutzenzufluss mehr erwartet wird.
Die aus Leasingnehmer*innensicht wichtigsten Anwendungsfälle im EVN Konzern stellen Pacht- und Dienstbarkeitsverträge, gemietete Geschäftsflächen sowie Lagerplätze dar, bei denen eine entsprechend langfristige Leasingdauer unterstellt wird. Den Nutzungsrechten in Höhe von 117,7 Mio. Euro (Vorjahr: 97,5 Mio. Euro) stehen zum Bilanzstichtag 30. September 2025 Leasingverbindlichkeiten mit einem Barwert von 92,4 Mio. Euro (Vorjahr: 78,8 Mio. Euro) gegenüber, der kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeiten beträgt 8,4 Mio. Euro (Vorjahr: 8,5 Mio. Euro).
Das Nutzungsrecht wird im Rahmen der Folgebewertung planmäßig auf den kürzeren Zeitraum aus Nutzungsdauer und Restlaufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Im Berichtsjahr führten der Abschluss von neuen Vereinbarungen und die Abbildung von Schätzungsänderungen bzw. Modifikationen zu einem Zugang in Höhe von 33,0 Mio. Euro (Vorjahr: 9,8 Mio. Euro). Nutzungsrechte aus Leasingverträgen gemäß IFRS 16 werden innerhalb des Sachanlagevermögens ausgewiesen, die Entwicklung und die Abschreibungen der Nutzungsrechte teilen sich nach Assetklassen folgendermaßen auf:
| Mio. EUR | Grundstücke und Bauten |
Leitungen | Technische Anlagen |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Nutzungsrechte 30.09.2024 | 75,2 | 21,3 | 0,2 | 0,8 | 97,5 |
| Zugänge | 25,1 | 7,2 | 0,2 | 0,5 | 33,0 |
| Planmäßige Abschreibungen | -6,6 | -0,8 | -0,2 | -0,5 | -8,1 |
| Abgänge | -0,1 | — | — | -0,1 | -0,2 |
| Umbuchungen | — | — | — | — | — |
| Konsolidierungskreisänderungen | — | — | — | — | — |
| Umgliederung aufgegebener Geschäftsbereich | -4,7 | — | 0,1 | — | -4,5 |
| Nutzungsrechte 30.09.2025 | 88,9 | 27,7 | 0,3 | 0,8 | 117,7 |
| Geschäftsjahr 2023/24 | |||||
| Grundstücke | Technische | Andere Anlagen, Betriebs- und |
|||
| Mio. EUR | und Bauten | Leitungen | Anlagen | Geschäftsausstattung | Summe |
| Nutzungsrechte 30.09.2023 | 76,5 | 17,7 | 0,1 | 1,3 | 95,6 |
| Zugänge Planmäßige Abschreibungen |
5,1 -7,3 |
4,0 -0,7 |
0,4 -0,3 |
0,2 -0,4 |
9,8 -8,7 |
| Abgänge | — | — | — | -0,3 | -0,3 |
| Umbuchungen | 0,2 | 0,2 | — | — | 0,4 |
| Konsolidierungskreisänderungen | 0,6 | — | — | — | 0,7 |
Im Rahmen der Bestimmung der Nutzungsrechte und der damit korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten werden alle hinreichend sicheren Zahlungsmittelabflüsse berücksichtigt. Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen betrugen im Geschäftsjahr 2024/25 31,8 Mio. Euro (Vorjahr: 21,1 Mio. Euro). In der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasste Aufwendungen aus nicht aktivierten Leasingverhältnissen belaufen sich in Summe auf 5,9 Mio. Euro (Vorjahr: 3,7 Mio. Euro). Darin enthalten sind Aufwendungen aus Leasingverhältnissen von geringem Wert, Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen (weniger als zwölf Monate) sowie Aufwendungen aus variablen Leasingraten, die nicht in der Leasingverbindlichkeit erfasst wurden. Der Zinsaufwand für Leasingverbindlichkeiten beträgt 2,0 Mio. Euro (Vorjahr: 1,4 Mio. Euro).
Der Unterschiedsbetrag der hier dargestellten Mittelabflüsse im Vergleich zur Auszahlung aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten stammt im Wesentlichen aus im Geschäftsjahr 2024/25 geleisteten Mietvorauszahlungen, die aufgrund der Tatsache, dass sie keine Leasingverbindlichkeiten betreffen, nicht im Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich abgebildet werden, sondern im Cash Flow aus dem Investitionsbereich.
Der Kreis der at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist im Anhang ab Seite 96 unter Beteiligungen der EVN dargestellt. In Erläuterung 64. Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen finden sich Finanzinformationen zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen, die at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.
Sämtliche at Equity einbezogenen Unternehmen wurden mit ihren anteiligen IFRS-Ergebnissen aus einem Zwischen- bzw. Jahresabschluss erfasst, dessen Stichtag nicht mehr als drei Monate vor dem Bilanzstichtag der EVN lag. Für die at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen existierten keine öffentlich notierten Marktpreise.
| Entwicklung der at Equity einbezogenen Unternehmen | |
|---|---|
| Geschäftsjahr 2024/25 | |
| Mio. EUR | |
| Bruttowert 30.09.2024 | 1.289,5 |
| Zugänge | — |
| Abgänge | — |
| Umgliederung aufgegebener Geschäftsbereich | -28,9 |
| Bruttowert 30.09.2025 | 1.260,7 |
| Kumulierte Wertänderungen 30.09.2024 | -145,6 |
| Währungsdifferenzen | — |
| Laufendes anteiliges Ergebnis | 128,6 |
| Ausschüttungen | -117,6 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen | 61,0 |
| Umgliederung aufgegebener Geschäftsbereich | -51,6 |
| Kumulierte Wertänderungen 30.09.2025 | -125,3 |
| Nettowert 30.09.2024 | 1.144,0 |
| Nettowert 30.09.2025 | 1.135,4 |
| Geschäftsjahr 2023/24 | |
|---|---|
| Mio. EUR | |
| Bruttowert 30.09.2023 | 1.292,2 |
| Zugänge | — |
| Abgänge | — |
| Konsolidierungskreisänderungen | -2,7 |
| Bruttowert 30.09.2024 | 1.289,5 |
| Kumulierte Wertänderungen 30.09.2023 | -188,9 |
| Währungsdifferenzen | -1,2 |
| Konsolidierungskreisänderungen | -3,7 |
| Zuschreibungen | 18,3 |
| Laufendes anteiliges Ergebnis | 12,5 |
| Ausschüttungen | -140,8 |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Wertänderungen | 158,2 |
| Kumulierte Wertänderungen 30.09.2024 | -145,6 |
| Nettowert 30.09.2023 | 1.103,4 |
| Nettowert 30.09.2024 | 1.144,0 |
Der At-Equity-Beteiligungsansatz an der EnergieAllianz hatte im Vorjahr einen Buchwert von 0,0 Mio. Euro. Zusätzlich lagen unberücksichtigte Wertänderungen in Höhe von 3,4 Mio. Euro vor, die zu einem negativen Buchwert geführt hätten. Zum 30. September 2025 erhöhte sich der Buchwert insbesondere aufgrund positiver erfolgsneutraler Veränderungen auf 29,7 Mio. Euro.
Die Position "Sonstige Beteiligungen" umfasst im Wesentlichen Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, sowie andere Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote von unter 20,0 %, soweit diese nicht at Equity einbezogen sind.
Die Anteile an verbundenen und assoziierten Unternehmen, die mangels Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden, werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bewertet und beliefen sich im Geschäftsjahr auf 7,5 Mio. Euro (Vorjahr: 3,8 Mio. Euro). Die sonstigen Beteiligungen, die der Kategorie FVOCI zugeordnet sind, setzen sich im Wesentlichen aus Aktien der Verbund AG in Höhe von 2.716,3 Mio. Euro (Vorjahr: 3.269,2 Mio. Euro) und aus weiteren sonstigen Beteiligungen in Höhe von 167,7 Mio. Euro (Vorjahr: 161,7 Mio. Euro) zusammen. Die Wertänderungen wurden im sonstigen Ergebnis erfasst, die Dividenden in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung (siehe auch Erläuterung 32. Finanzergebnis).
Am 22. September 2010 haben die EVN AG und die Wiener Stadtwerke Holding AG einen Syndikatsvertrag über die Syndizierung ihrer unmittelbar und mittelbar gehaltenen Aktien der Verbund AG abgeschlossen und verfügen damit gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Aktien der Verbund AG. Trotz dieses Syndikatsvertrags ist der Umfang eines möglichen Einflusses auf die Finanz- und Geschäftspolitik der Verbund AG aus diesem Syndikatsvertrag sehr begrenzt. Ein maßgeblicher Einfluss gemäß IAS 28 liegt somit nicht vor. Die Anteile an der Verbund AG werden daher gemäß IFRS 9 bilanziert.
Im Geschäftsjahr 2024/25 führte die Bewertung der Beteiligung an der Verbund Hydro Power AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Wertaufholung von 9,0 Mio. Euro im Segment Erzeugung. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 135,1 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 5,35 % verwendet, der einem iterativ abgeleiteten WACC vor Steuern von 7,33 % entspricht. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell setzt auf den öffentlich verfügbaren Jahresabschlussinformationen auf und prognostiziert anhand vorliegender Strompreisinformationen die Entwicklung der kommenden Jahre bis 2050 sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.
Im Segment Netze führte die Bewertung der Beteiligung an der AGGM Austrian Gas Grid Management AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren zu einer Wertaufholung von 0,3 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 3,6 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 4,91 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell basiert auf einer ewigen Rente ohne Wachstumsrate, die auf einer Durchschnittsbildung aus Daten der öffentlich verfügbaren Jahresabschlüsse 2021–2024 und einer Hochrechnung für das Geschäftsjahr 2025 basiert.
Im Segment Alle sonstigen Segmente führte die Bewertung der Beteiligung an der Wiener Börse AG mittels Discounted-Cash-Flow-Verfahren im Geschäftsjahr 2024/25 zu einer Wertaufholung von 0,9 Mio. Euro. Der erzielbare Betrag wurde auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten (Stufe 3 gemäß IFRS 13) ermittelt und betrug 28,8 Mio. Euro. Als Diskontierungszinssatz wurde ein WACC nach Steuern von 6,35 % verwendet. Das der Bewertung zugrunde liegende Barwertmodell beinhaltet prognostizierte Ausschüttungen für das kommende Jahr sowie eine ewige Rente ohne Wachstumsrate.
| Übrige langfristige Vermögenswerte | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2025 | 30.09.2024 |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | ||
| Wertpapiere | 82,8 | 78,5 |
| Ausleihungen | 24,1 | 26,0 |
| Forderungen aus Leasinggeschäften | 2,8 | 8,7 |
| Forderungen aus derivativen Geschäften | 0,3 | 1,1 |
| Forderungen und sonstige übrige Vermögenswerte | 21,6 | 23,0 |
| Langfristige sonstige Vermögenswerte | ||
| Vertragsvernögenswerte | 4,8 | 3,8 |
| Vertragskosten | — | 5,2 |
| Primärenergiereserven | 0,1 | 0,8 |
| Sonstige übrige langfristige Vermögenswerte | 6,4 | 10,3 |
| Summe | 142,9 | 157,5 |
Die Wertpapiere des übrigen langfristigen Vermögens bestehen im Wesentlichen aus Anteilen an Investmentfonds und dienen größtenteils der nach österreichischem Steuerrecht vorgeschriebenen Deckung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen. Die Buchwerte entsprechen dem Kurswert zum Bilanzstichtag.
Die Forderungen aus Leasinggeschäften stammen aus den bei der EVN verbleibenden PPP-Projekten im Umweltgeschäft. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Umgliederung in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte zurückzuführen (siehe auch Erläuterung 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
Die Überleitung der zukünftigen Mindestleasingzahlungen zu deren Barwert stellt sich wie folgt dar:
| Fristigkeiten der langfristigen Forderungen aus Leasinggeschäften |
Restlaufzeit zum 30.09.2025 | Restlaufzeit zum 30.09.2024 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Ausstehende Leasing zahlungen |
Zinsen | Summe der ausstehenden Leasing zahlungen |
Ausstehende Leasing zahlungen |
Zinsen | Summe der ausstehenden Leasing zahlungen |
| <5 Jahre | 2,8 | 0,2 | 2,9 | 8,7 | 0,6 | 9,3 |
| >5 Jahre | — | — | — | — | — | — |
| Summe | 2,8 | 0,2 | 2,9 | 8,7 | 0,6 | 9,3 |
Die Summe der Tilgungskomponenten entspricht dem unter den Forderungen aus Leasinggeschäften ausgewiesenen Wert. Die Zinskomponenten entsprechen deren Anteil an der Gesamtleasingzahlung. Es handelt sich dabei um nicht abgezinste Beträge. Die Zinskomponenten aus den Leasingzahlungen wurden in den Zinserträgen aus langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Die Forderungen und sonstigen übrigen Vermögenswerte beinhalten Ansprüche aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Nordmazedonien, die infolge von Ratenplanvereinbarungen im langfristigen Bereich ausgewiesen werden. Darüber hinaus sind langfristige Forderungen gegenüber der bulgarischen Post in Höhe von 16,5 Mio. Euro enthalten.
Die im Vorjahr hier noch enthaltenen Vertragskosten betrafen Kosten für die Anbahnung von Verträgen gemäß IFRS 15.91 im internationalen Projektgeschäft. Insgesamt waren hier im Geschäftsjahr 2019/20 86,7 Mio. Euro aktiviert worden. Diese wurden bis zur Einstufung als aufgegebener Geschäftsbereich am 31. Dezember 2024 planmäßig entsprechend dem erwarteten zeitlichen Verlauf des zugrunde liegenden Vertrags so abgeschrieben, wie die Güter bzw. Dienstleistungen auf die Kund*innen übertragen werden sollten. Der Buchwert verminderte sich dadurch im laufenden Geschäftsjahr um 2,6 Mio. Euro. Der verbleibende Restbuchwert wurde in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte umgegliedert (siehe auch Erläuterungen 31. Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen und 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
| Vorräte | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2025 | 30.09.2024 |
| Primärenergievorräte | 10,8 | 47,3 |
| CO2 -Emissionszertifikate |
14,3 | 11,3 |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und sonstige Vorräte | 52,6 | 49,8 |
| Nicht abgerechnete Kund*innenaufträge | 8,7 | 7,7 |
| Summe | 86,5 | 116,2 |
Die Primärenergievorräte bestehen im Wesentlichen aus Erdgasvorräten. Insgesamt betragen die Gasvorräte 7,0 Mio. Euro (Vorjahr: 40,9 Mio. Euro).
Ein Teil der Erdgasvorräte wird gemäß der Broker-Trader-Ausnahme bewertet, da diese ausschließlich zu Handelszwecken gehalten werden. Insofern erfolgt die Bewertung dieser Gasvorräte zum Fair Value (Stufe 1) abzüglich Veräußerungskosten. Insgesamt beträgt der beizulegende Zeitwert der Vorräte, die zu Handelszwecken gehalten werden, zum Stichtag 30. September 2025 1,2 Mio. Euro (Vorjahr: 5,7 Mio. Euro). Zum 30. September 2025 ergab sich infolge der negativen Marktwertänderungen eine ergebniswirksame Bewertung in Höhe von -0,3 Mio. Euro (Vorjahr: Kleinbetrag unter 0,1 Mio. Euro).
Bei den CO2 -Emissionszertifikaten handelt es sich zur Gänze um bereits zugekaufte, aber noch nicht eingelöste Zertifikate zur Erfüllung der Voraussetzungen des Emissionszertifikategesetzes. Die korrespondierende Verpflichtung ist in den kurzfristigen Rückstellungen abgebildet (siehe Erläuterung 57. Kurzfristige Rückstellungen).
Bei den Vorräten wurden Wertberichtigungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro) erfasst. Dem standen Zuschreibungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro) gegenüber. Die Vorräte unterlagen keinen Verfügungsbeschränkungen; andere Belastungen lagen ebenfalls nicht vor.
| Forderungen und übrige Vermögenswerte | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2025 | 30.09.2024 |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 259,7 | 250,2 |
| Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen | 22,6 | 40,6 |
| Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen | 0,3 | 1,6 |
| Forderungen gegenüber Dienstnehmer*innen | — | 0,1 |
| Forderungen aus derivativen Geschäften | 5,0 | 25,8 |
| Forderungen aus Leasinggeschäften | 0,7 | 2,0 |
| Sonstige Forderungen und Vermögenswerte | 83,9 | 109,3 |
| 372,3 | 429,5 | |
| Sonstige Forderungen | ||
| Forderungen aus Abgaben und Steuern | 35,3 | 68,9 |
| Geleistete Anzahlungen | 27,8 | 109,0 |
| Vertragsvermögenswerte | — | 229,6 |
| 63,2 | 407,4 | |
| Summe | 435,5 | 837,1 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen im Wesentlichen gegenüber Strom-, Erdgas- und Wärmekund*innen. Erläuterungen zu Wertberichtigungen und Ausfallrisiken innerhalb der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen finden sich in Erläuterung 61. Risikomanagement.
Die Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen und nicht konsolidierten Tochterunternehmen resultieren insbesondere aus der laufenden Konzernverrechnung von Energielieferungen, aus der Konzernfinanzierung und aus Dienstleistungen gegenüber diesen Unternehmen.
Die Forderungen aus derivativen Geschäften enthalten positive Marktwerte von Derivaten im Energiebereich. Die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte umfassen u. a. Forderungen aus Versicherungen und kurzfristige Ausleihungen.
Die Reduktion der geleisteten Anzahlungen sowie der Vertragsvermögenswerte ist auf die beabsichtigte Veräußerung des internationalen Projektgeschäfts zurückzuführen. Infolge der Einstufung als aufgegebener Geschäftsbereich erfolgte eine Umgliederung in die Position "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" (siehe Erläuterung 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
Zum 30. September 2025 gibt es, so wie im Vorjahr, keine Forderungen, die als Sicherheiten für eigene Verbindlichkeiten verpfändet wurden.
| Zusammensetzung der Wertpapiere und sonstigen Finanzinvestitionen |
||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2025 | 30.09.2024 |
| Fondsanteile | 187,1 | 159,9 |
| davon Cash-Fonds | 186,9 | 159,7 |
| davon sonstige Fondsprodukte | 0,2 | 0,2 |
| Termingelder und sonstige beschränkt verfügbare Zahlungsmittel | — | 12,1 |
| Summe | 187,1 | 172,0 |
Aufgrund der Entwicklung der Börsekurse wurde im Geschäftsjahr 2024/25 eine erfolgswirksame Wertaufholung in Höhe von 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 0,7 Mio. Euro) vorgenommen.
Am 10. Dezember 2024 haben sich die EVN und die STRABAG SE über die Eckpunkte eines möglichen Verkaufs wesentlicher Teile des internationalen Projektgeschäfts der EVN Gruppe geeinigt und verhandelten verbindliche Transaktionsdokumente. Damit wurden zum Stichtag 31. Dezember 2024 die Kriterien erfüllt, um die zum Verkauf stehenden Teile des internationalen Projektgeschäfts im Konzernabschluss im Segment Umwelt gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten auszuweisen. Konkret betrifft dies die WTE Wassertechnik GmbH mit Sitz in Essen, Deutschland, sowie die von der Transaktion betroffenen Tochtergesellschaften der WTE, die in Österreich, Deutschland, Slowenien, Zypern und Kuwait mit der Betriebsführung bzw. in Deutschland, Rumänien, Nordmazedonien, Kroatien, Bahrain und Kuwait mit der Errichtung von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische Klärschlammverwertung befasst sind. Da es sich dabei um einen wesentlichen Geschäftszweig handelt, der nahezu das gesamte Segment Umwelt umfasst, wird er als aufgegebener Geschäftsbereich eingestuft.
Am 18. Juni 2025 wurden die verbindlichen Transaktionsdokumente finalisiert und der Kaufvertrag unterzeichnet. Das Closing steht unter dem Vorbehalt der Erteilung erforderlicher Genehmigungen und Zustimmungen Dritter sowie der Erfüllung marktüblicher Bedingungen und wird bis März 2026 erwartet. Zum 30. September 2025 umfasste der aufgegebene Geschäftsbereich nach Konsolidierung aller konzerninternen Forderungen und Schulden folgende Vermögenswerte und Schulden:
| Schulden des aufgegebenen Geschäftsbereichs | |
|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2025 |
| Langfristige Vermögenswerte | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 0,3 |
| Sachanlagen | 18,1 |
| At Equity einbezogene Unternehmen | 69,1 |
| Sonstige Beteiligungen | 0,4 |
| Aktive latente Steuern | 2,7 |
| Übrige Vermögenswerte | 5,7 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |
| Vorräte | 2,3 |
| Forderungen | 460,6 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 46,9 |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 606,1 |
| Langfristige Schulden | |
| Finanzverbindlichkeiten | 3,4 |
| Rückstellungen | 2,5 |
| Übrige Schulden | 2,4 |
| Kurzfristige Schulden | |
| Finanzverbindlichkeiten | 0,4 |
| Verbindlichkeiten aus Steuern | 11,0 |
| Lieferant*innenverbindlichkeiten | 78,2 |
| Rückstellungen | 21,5 |
| Übrige Schulden | 92,5 |
| Zur Veräußerung gehaltene Schulden | 211,8 |
Insofern werden zum 30. September 2025 Vermögenswerte des aufgegebenen Geschäftsbereichs in Höhe von 606,1 Mio. Euro sowie Schulden des aufgegebenen Geschäftsbereichs in Höhe von 211,8 Mio. Euro in der Konzern-Bilanz der EVN ausgewiesen. Konzerninterne Forderungen des aufgegebenen Geschäftsbereichs in Höhe von 3,4 Mio. Euro und konzerninterne Verbindlichkeiten des aufgegebenen Geschäftsbereichs in Höhe 314,8 Mio. Euro wurden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung gemäß IFRS 10 eliminiert. Bei einem Ansatz der konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten würden sich die Vermögenswerte und Schulden des aufgegebenen Geschäftsbereichs auf 609,6 Mio. Euro bzw. 526,6 Mio. Euro erhöhen.
In den kurzfristigen Forderungen des aufgegebenen Geschäftsbereichs sind Vertragsvermögenswerte aus noch nicht abgerechneten Leistungen des Projektgeschäfts im Ausmaß von 199,3 Mio. Euro enthalten.
Mit der STRABAG wurde ein Kaufpreis in Höhe von 100 Mio. Euro vereinbart, der unmittelbar mit dem Closing fällig wird. Darüber hinaus wird ein Teil der konzerninternen Cash-Pooling-Forderungen gegenüber der WTE Gruppe von der STRABAG übernommen und der verbleibende Teil der konzerninternen Cash-Pooling-Forderungen gegenüber der WTE Gruppe vor dem Closing in die WTE als Eigenkapital eingelegt. Die Einlage wird als Earn-out-Kaufpreis definiert und durch zukünftige Cash Inflows definierter Projekte durch die STRABAG zurückgezahlt. Die Höhe des Earn-out-Kaufpreises hängt sowohl vom Stand der Cash-Pooling-Forderungen zum Zeitpunkt des Closings als auch von den erwarteten Cash Flows aus den definierten Projekten ab. Der erwartete Transaktionspreis abzüglich der Veräußerungskosten für den aufgegebenen Geschäftsbereich liegt unter dem Nettovermögen zum 30. September 2025. Aus der Bewertung gemäß IFRS 5.15 ergibt sich damit eine Wertminderung insbesondere aufgrund eines Abzinsungseffekts auf die Cash Flows in Höhe von 15,4 Mio. Euro. Die Wertminderung ist im Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs ausgewiesen. Die stichtagsbedingt errechnete Wertminderung hängt wesentlich von der Höhe und dem Zeitpunkt der erwarteten Cash Inflows der für den Earn-out definierten Projekte ab.
Der aufgegebene Geschäftsbereich enthält zum 30. September 2025 kumulative Erträge im sonstigen Ergebnis (OCI) in Höhe von 34,2 Mio. Euro. Zum Zeitpunkt des Closings ist der Stand in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umzugliedern. Diese setzen sich im Wesentlichen aus Währungsumrechnungsdifferenzen (14,1 Mio. Euro), Cash Flow Hedges (-7,7 Mio. Euro) sowie aus kumulativen Erträgen der at Equity einbezogenen Umm Al Hayman Wastewater Treatment Company (27,8 Mio. Euro) zusammen. Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden vor Steuern folgende Beträge im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst -1,6 Mio. Euro aus Währungsumrechnungsdifferenzen, 18,2 Mio. Euro aus Cashflow Hedges sowie -4,5 Mio. Euro aus erfolgsneutraler Veränderung der at Equity einbezogenen Gesellschaft.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Erträge und Aufwendungen des aufgegebenen Geschäftsbereichs für das Geschäftsjahr 2024/25 sowie für 2023/24.
| Erträge und Aufwendungen des aufgegebenen Geschäftsbereichs |
||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2025 | 30.09.2024 |
| Gesamtumsatz | 254,5 | 367,4 |
| Operativer Aufwand | -245,2 | -337,5 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen operativ | 7,3 | 6,6 |
| EBITDA | 16,7 | 36,5 |
| Abschreibungen | -3,4 | -14,6 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 13,2 | 21,9 |
| Finanzergebnis | -17,2 | -10,2 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern und Bewertungsergebnis | -4,0 | 11,7 |
| Ertragsteuern laufende Geschäftstätigkeit IAS 12.81 h (ii) | -0,4 | -1,3 |
| Bewertungsergebnis zum Fair Value abzgl. Veräußerungskosten | -15,4 | — |
| Ertragsteuern aus der Aufgabe des Geschäftsbereichs gemäß IAS 12.81 h (i) | — | — |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | -19,7 | 10,4 |
| davon Ergebnisanteil der Aktionär*innen der EVN AG | -19,7 | 10,4 |
Umsatzerlöse, die voraussichtlich in Zukunft im Zusammenhang mit Leistungsverpflichtungen realisiert werden, die zum 30. September 2025 noch nicht oder nur teilweise erfüllt werden, betragen zum Stichtag 470,0 Mio. Euro (Vorjahr: 599,0 Mio. Euro). Die Realisierung der Erlöse erfolgt auf Basis des Fertigstellungsgrads und wird projektabhängig im Wesentlichen innerhalb der nächsten fünf Jahre stattfinden.
Folgende Cash Flows können dem aufgegebenen Geschäftsbereich zugeordnet werden:
| Cashflow aufgegebener Geschäftsbereich | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2025 | 30.09.2024 |
| Cash Flow aus dem operativen Bereich | -11,3 | 23,0 |
| Cash Flow aus dem Investitionsbereich | -0,4 | -0,2 |
| Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich | -3,1 | -18,4 |
| Cash Flow Gesamt | -14,8 | 4,4 |
Die Cashflowkennzahlen beinhalten nicht konzerninterne Transaktionen zwischen aufgegebenen und fortgeführten Geschäftsbereich in Höhe von -10,5 Mio. Euro (Vorjahr: -25,9 Mio. Euro). Die liquiden Mittel des aufgegebenen Geschäftsbereichs betragen aus konsolidierter Sichtweise zum 30. September 2025 46,9 Mio. Euro (Vorjahr: 13,6 Mio. Euro). Dabei sind konzerninterne Cash-Pooling-Forderungen sowie Cash-Pooling-Verbindlichkeiten nicht enthalten, da diese im Konzernabschluss konsolidiert werden. Nach Berücksichtigung dieser konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten beträgt der Fonds der liquiden Mittel zum 30. September 2025 -264,5 Mio. Euro (Vorjahr: -239,2 Mio. Euro).
Die Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals in den Geschäftsjahren 2024/25 und 2023/24 ist auf Seite 26 dargestellt.
Das Grundkapital der EVN AG beträgt 330,0 Mio. Euro (Vorjahr: 330,0 Mio. Euro) und besteht aus 179.878.402 Stückaktien (Vorjahr: 179.878.402).
Die Kapitalrücklagen enthalten nach österreichischem Aktienrecht gebundene Kapitalrücklagen aus Kapitalerhöhungen in Höhe von 206,5 Mio. Euro (Vorjahr: 205,9 Mio. Euro) und nicht gebundene Kapitalrücklagen in Höhe von 58,3 Mio. Euro (Vorjahr: 58,3 Mio. Euro).
Die Gewinnrücklagen in Höhe von 3.961,7 Mio. Euro (Vorjahr: 3.685,4 Mio. Euro) enthalten die anteiligen Gewinnrücklagen der EVN AG und der sonstigen einbezogenen Gesellschaften nach dem Erstkonsolidierungszeitpunkt sowie solche aus sukzessiven Unternehmenserwerben.
Die Dividende richtet sich nach dem im unternehmensrechtlichen Jahresabschluss der EVN AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Dieser entwickelte sich wie folgt:
| Entwicklung Bilanzgewinn der EVN AG | |
|---|---|
| Mio. EUR | 2024/25 |
| Ausgewiesener Jahresüberschuss 2024/25 | 496,9 |
| Zuzüglich Gewinnvortrag aus dem Geschäftsjahr 2023/24 | 0,7 |
| Abzüglich Zuweisung an freie Rücklagen | -337,0 |
| Zur Verteilung kommender Bilanzgewinn | 160,7 |
| Vorgeschlagene Gewinnausschüttung | -160,5 |
| Ergebnisvortrag für das Geschäftsjahr 2025/26 | 0,2 |
Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Gewinnausschüttung für das Geschäftsjahr 2024/25 in Höhe von 0,90 Euro je Aktie ist nicht in den Verbindlichkeiten erfasst.
Die 96. ordentliche Hauptversammlung der EVN hat am 26. Februar 2025 dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, für das Geschäftsjahr 2023/24 eine Dividende in Höhe von 0,90 Euro pro Aktie auszuschütten. Dies ergab eine Gesamtdividendenzahlung von 160,5 Mio. Euro. Ex-Dividendentag war der 3. März 2025, Dividendenzahltag der 6. März 2025.
In der Bewertungsrücklage werden Marktwertänderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI) und von Cash Flow Hedges, die Neubewertung aus IAS19 sowie die anteilige Übernahme von erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen von at Equity einbezogenen Unternehmen erfasst.
Darüber hinaus sind anteilige Wertänderungen von Bewertungsrücklagen in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro) in der Gesamtergebnisrechnung (siehe Konzern-Gesamtergebnisrechnung) enthalten, die den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen sind.
In dem auf at Equity einbezogene Unternehmen entfallenden Teil der Bewertungsrücklage sind im Wesentlichen erfolgsneutrale Komponenten hinsichtlich Cash Flow Hedges, Neubewertungen gemäß IAS 19 und Bewertungen von FVOCI-Instrumenten abgebildet.
| Bewertungsrücklagen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 30.09.2025 | 30.09.2024 | |||||
| Mio. EUR | Vor Steuern | Steuern | Nach Steuern | Vor Steuern | Steuern | Nach Steuern |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Posten aus | ||||||
| finanziellen Vermögenswerten erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet |
2.423,6 | -557,3 | 1.866,3 | 2.969,6 | -682,9 | 2.286,7 |
| Cash Flow Hedges | -10,7 | 3,3 | -7,4 | -9,2 | 4,7 | -4,5 |
| Neubewertung IAS 19 | -108,3 | 23,9 | -84,4 | -128,1 | 28,7 | -99,4 |
| at Equity einbezogenen Unternehmen | 11,3 | 0,2 | 11,5 | -45,2 | 14,5 | -30,7 |
| Summe | 2.315,9 | -529,9 | 1.786,0 | 2.787,1 | -635,0 | 2.152,2 |
Betreffend Cash Flow Hedges wurden im Geschäftsjahr 2024/25 17,3 Mio. Euro (Vorjahr: 84,3 Mio. Euro) vom sonstigen Ergebnis in die Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung umgegliedert. Dies resultiert aus dem Portfolio Hedge der Stromerzeugung, Gasbezügen in Höhe von 22,8 Mio. Euro sowie aus der Absicherung von Nettogeldströmen aus dem internationalen Projektgeschäft, das nun dem aufgegebenen Geschäftsbereich zugeordnet wird, in Höhe von -5,5 Mio. Euro (siehe auch Erläuterungen 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten und 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
Im Geschäftsjahr 2024/25 lagen wie schon im Vorjahr keine Ineffektivitäten von Sicherungsbeziehungen vor.
Im Geschäftsjahr veräußerte die EVN 26.992 Stück eigene Aktien, um diese für eine in einer Betriebsvereinbarung vorgesehene Sonderzahlung an berechtigte Mitarbeiter*innen ausgeben zu können (Vorjahr: 23.876 Stück). Aus den eigenen Aktien stehen der EVN keine Rechte zu; sie sind insbesondere nicht dividendenberechtigt.
Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile entwickelte sich damit wie folgt:
| Entwicklung der Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile |
|||
|---|---|---|---|
| Stückaktien | Eigene Aktien | Im Umlauf befindliche Anteile | |
| 30.09.2023 | 179.878.402 | -1.623.070 | 178.255.332 |
| Erwerb eigener Aktien | — | — | — |
| Verkauf eigener Aktien | — | 23.876 | 23.876 |
| 30.09.2024 | 179.878.402 | -1.599.194 | 178.279.208 |
| Erwerb eigener Aktien | — | — | — |
| Verkauf eigener Aktien | — | 26.992 | 26.992 |
| 30.09.2025 | 179.878.402 | -1.572.202 | 178.306.200 |
Der gewichtete Durchschnitt der Anzahl der im Umlauf befindlichen Anteile, der als Basis für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie herangezogen wird, beläuft sich auf 178.283.361 Stück (Vorjahr: 178.259.311 Stück).
Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital vollkonsolidierter Tochtergesellschaften.
Die folgende Tabelle zeigt Informationen zu jedem vollkonsolidierten Tochterunternehmen der EVN mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen vor konzerninternen Eliminierungen:
| Nicht beherrschende Anteile | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 30.09.2025 | 30.09.2024 | |||||
| Mio. EUR | RBG | BUHO | EVN Macedonia | RBG | BUHO | EVN Macedonia |
| Tochterunternehmen | ||||||
| Nicht beherrschende Anteile (%) | 49,97 | 26,37 | 10,00 | 49,97 | 26,37 | 10,00 |
| Buchwert der nicht beherrschenden Anteile | 224,4 | 60,8 | 35,3 | 219,1 | 58,2 | 34,5 |
| Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesenes Ergebnis |
42,3 | 6,4 | 1,0 | 39,3 | 12,8 | 2,6 |
| Nicht beherrschenden Anteilen zugewiesene Dividenden |
37,8 | 3,0 | — | 35,1 | 3,0 | — |
| Bilanz | ||||||
| Langfristige Vermögenswerte | 448,2 | 266,1 | 462,1 | 437,4 | 256,9 | 431,9 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 0,7 | 11,2 | 82,4 | 0,8 | 10,6 | 59,3 |
| Langfristige Schulden | — | 0,9 | 102,0 | — | 1,0 | 93,9 |
| Kurzfristige Schulden | 0,2 | — | 56,0 | 0,2 | — | 19,1 |
| 2024/25 | 2023/24 | |||||
| Gewinn-und-Verlust-Rechnung | ||||||
| Umsatzerlöse | — | — | 0,2 | — | — | 0,3 |
| Ergebnis nach Ertragssteuern | 84,6 | 24,5 | 9,6 | 78,7 | 48,7 | 25,7 |
| Cash Flow | ||||||
| Cash Flow aus dem operativen Bereich | 75,4 | 12,2 | 35,5 | 70,8 | 11,6 | 57,6 |
| Cash Flow aus dem Investitionsbereich | — | — | -50,1 | — | — | -50,1 |
| Cash Flow aus dem Finanzierungsbereich | -75,6 | -11,6 | -0,1 | -70,3 | -11,4 | -10,0 |
| Zusammensetzung Langfristige Finanzverbindlichkeiten |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nominal interest rate (%) |
Term | Nominal amount | Carrying amount EURm |
Carrying amount EURm |
Fair Value 30.09.2025 EURm |
|
| Bonds | 469,9 | 469,7 | 434,3 | |||
| EUR bond | 4,125 | 2012–2032 | 100,0 Mio EUR | 99,1 | 98,9 | 105,5 |
| EUR bond | 4,125 | 2012–2032 | 25,0 Mio EUR | 24,8 | 24,8 | 26,4 |
| EUR bond | 0,850 | 2020–2035 | 101,0 Mio EUR | 101,0 | 101,0 | 77,2 |
| Registered bond | 2,005 | 2022–2034 | 5,0 Mio EUR | 5,0 | 5,0 | 4,5 |
| Registered bond | 2,440 | 2022–2037 | 150,0 Mio EUR | 150,0 | 150,0 | 130,9 |
| Registered bond | 3,900 | 2022–2038 | 90,0 Mio EUR | 90,0 | 90,0 | 89,9 |
| Bankdarlehen (inkl. Schuldscheindarlehen)¹⁾ |
0,778–6,70 | bis 2070 | — | 730,0 | 518,1 | 728,1 |
| Total | 1.199,9 | 987,8 | 1.162,4 |
1) Im Geschäftsjahr 2024/25 erfolgte eine Umgliederung in Höhe von 58,5 Mio. Euro in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten.
Die Fälligkeitsstruktur der Finanzverbindlichkeiten zeigt sich wie folgt:
| Fälligkeitsstruktur langfristige Finanzverbindlichkeiten |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Restlaufzeit zum 30.09.2025 | Restlaufzeit zum 30.09.2024 | |||||
| Mio. EUR | <5 Jahre | >5 Jahre | Summe | <5 Jahre | >5 Jahre | Summe |
| Anleihen/Namensschuldverschreibung | — | 469,9 | 469,9 | — | 469,7 | 469,7 |
| davon fix verzinst | — | 469,9 | 469,9 | — | 469,7 | 469,7 |
| davon variabel verzinst | — | — | — | — | — | — |
| Bankdarlehen | 233,3 | 496,7 | 730,0 | 136,6 | 381,5 | 518,2 |
| davon fix verzinst | 232,0 | 386,5 | 618,5 | 131,7 | 276,5 | 408,2 |
| davon variabel verzinst | 1,3 | 110,2 | 111,5 | 4,9 | 105,0 | 109,9 |
| Summe | 233,3 | 966,6 | 1.199,9 | 136,6 | 851,2 | 987,8 |
Sämtliche Anleihen sind endfällig.
Die Bewertung erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Bei Vorliegen von Sicherungsgeschäften werden die Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9 in jenem Ausmaß, in dem Hedge Accounting zur Anwendung kommt, um die entsprechende Wertveränderung des abgesicherten Risikos angepasst (siehe Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Bei dieser Position handelt es sich neben allgemeinen Bankdarlehen in untergeordnetem Umfang auch um Darlehen, die durch Zins- und Annuitätenzuschüsse des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds gefördert sind. In den Bankdarlehen sind Schuldscheindarlehen in Höhe von 337,0 Mio. Euro (Vorjahr: 247,0 Mio. Euro) enthalten, die im Oktober 2012, im April 2020, im Juli 2022 sowie im Februar 2025 emittiert wurden.
Die Zinsabgrenzungen sind in den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
| Latente Steuern | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2025 | 30.09.2024 |
| Aktive latente Steuern | ||
| Sozialkapital | -23,1 | -29,5 |
| Verlustvorträge | -1,1 | -1,5 |
| Beteiligungsabschreibungen | -6,0 | -12,0 |
| Sachanlagen | -15,2 | -14,8 |
| Immaterielle Vermögenswerte | -0,1 | — |
| Rückstellungen | -12,4 | -13,8 |
| Finanzinstrumente | -0,9 | -1,0 |
| Sonstiges Vermögen | -21,3 | -24,0 |
| Sonstige Schulden | -22,1 | -21,5 |
| Passive latente Steuern | ||
| Sachanlagen | 196,8 | 153,1 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 7,8 | 4,5 |
| Beteiligungen | 569,1 | 683,2 |
| Rückstellungen | — | 0,7 |
| Finanzinstrumente | 1,5 | 6,2 |
| Sonstiges Vermögen | 0,3 | 4,0 |
| Sonstige Schulden | 1,9 | 1,6 |
| Summe | 675,2 | 735,2 |
| davon aktive latente Steuern | -18,5 | -31,1 |
| davon latente Steuerverbindlichkeiten | 693,7 | 766,3 |
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
| Veränderung latente Steuern | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2024/25 | 2023/24 |
| Latenter Steuersaldo 01.10. | 735,2 | 735,1 |
| – Erfolgsneutrale Veränderungen aus Währungsdifferenzen und sonstige Veränderungen | -5,5 | -2,3 |
| – Erfolgswirksame Veränderung | 50,6 | 4,8 |
| – Erfolgsneutrale Veränderung aus Bewertungsrücklage | -105,0 | -2,4 |
| Latenter Steuersaldo 30.09. | 675,2 | 735,2 |
Verluste, für die aktive latente Steuern angesetzt wurden, können auf Grundlage der steuerlichen Ergebnisplanung innerhalb der nächsten Jahre verwertet werden. Aktive latente Steuern im Zusammenhang mit Verlust- und Zinsvorträgen in Höhe von 0,6 Mio. Euro (Vorjahr: 80,0 Mio. Euro) wurden nicht aktiviert, da mit deren Verbrauch nicht innerhalb eines überschaubaren Zeitraums gerechnet werden kann. Davon verfallen in den nächsten fünf Jahren keine Verlustvorträge (Vorjahr: 8,8 Mio. Euro). Die übrigen nicht aktivierten Verlustvorträge sind unbegrenzt vortragsfähig. Von den nicht aktivierten Verlust- und Zinsvorträgen stehen im Vorjahr 71,7 Mio. Euro im Zusammenhang mit dem aufgegebenen Geschäftsbereich. Im Geschäftsjahr 2024/25 betragen die Verlust- und Zinsvorträgen inklusive dem aufgegebenen Geschäftsbereich 33,4 Mio. Euro.
Für Differenzen zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und anteiligem Eigenkapital abzüglich von Gewinnrücklagen bzw. zwischen steuerlichem Beteiligungsansatz und Buchwert der at Equity einbezogenen Beteiligungen (Outside-Basis Differences) wurden passive latente Steuern in Höhe von 96,0 Mio. Euro (Vorjahr: 134,2 Mio. Euro) für temporäre Differenzen in Höhe von 389,2 Mio. Euro (Vorjahr: 511,3 Mio. Euro) nicht angesetzt, da diese nicht in absehbarer Zeit realisiert werden. Von den Outside-Basis Differences stehen im Vorjahr 24,8 Mio. EUR (für temporäre Differenzen in Höhe von 82,0 Mio. Euro) im Zusammenhang mit dem aufgegebenen Geschäftsbereich. Im Geschäftsjahr 2024/25 betragen die Outside-Basis Differences inklusive dem aufgegebenen Geschäftsbereich 120,8 Mio. Euro (für temporäre Differenzen in Höhe von 471,3 Mio. Euro).
Die im sonstigen Ergebnis erfassten Veränderungen betrafen die Positionen "Finanzinstrumente" mit -124,1 Mio. Euro (Vorjahr: -35,0 Mio. Euro), "Assoziierte Unternehmen" mit 14,3 Mio. Euro (Vorjahr: 39,0 Mio. Euro) und "Sozialkapital" mit 4,8 Mio. Euro (Vorjahr: -6,4 Mio. Euro).
| Langfristige Rückstellungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2025 | 30.09.2024 |
| Rückstellung für Pensionen | 164,9 | 191,5 |
| Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen | 27,0 | 27,1 |
| Rückstellung für Abfertigungen | 72,7 | 77,6 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 103,0 | 98,4 |
| Summe | 367,6 | 394,6 |
Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen sowie der Rückstellung für Abfertigungen erfolgt im Wesentlichen anhand folgender Rechnungsgrundlagen:
Der Abzinsungssatz für die Bewertung der Rückstellung für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen wurde zum 30. September 2025 mit 3,8 % (Vorjahr: 3,4 %) festgelegt. Abfertigungsrückstellungen werden mit einem Zinssatz von 3,2 % (Vorjahr: 3,3 %) bewertet. Die unterschiedlichen Abzinsungssätze resultieren aus der unterschiedlichen Duration der Personalrückstellungen.
Folgende Parameter werden angewendet:
| Entwicklung der Rückstellung für Pensionen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2024/25 | 2023/24 |
| Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 01.10. | 191,5 | 177,0 |
| + Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) |
0,2 | -0,4 |
| + Zinsaufwand |
6,5 | 7,6 |
| – Pensionszahlungen |
-12,3 | -12,2 |
| +/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn | -19,5 | 19,5 |
| davon aus | ||
| finanziellen Annahmen | -12,5 | 18,5 |
| erfahrungsbedingten Annahmen | -6,9 | 1,0 |
| Umgliederung aufgegebener Geschäftsbereich | -1,6 | — |
| Barwert der Pensionsverpflichtungen (DBO) 30.09. | 164,9 | 191,5 |
Zum 30. September 2025 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen 11,0 Jahre (Vorjahr: 11,9 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2025/26 werden Zahlungen für Pensionen in Höhe von 12,4 Mio. Euro (Vorjahr: 12,3 Mio. Euro) erwartet.
| Entwicklung der Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen |
||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2024/25 | 2023/24 |
| Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 01.10. | 27,1 | 23,6 |
| + Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) |
0,2 | 0,2 |
| + Zinsaufwand |
0,9 | 1,0 |
| – Pensionszahlungen |
-1,6 | -1,3 |
| +/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn | 0,3 | 3,6 |
| davon aus | ||
| finanziellen Annahmen | -2,4 | 3,1 |
| erfahrungsbedingten Annahmen | 2,7 | 0,5 |
| Barwert der pensionsähnlichen Verpflichtungen (DBO) 30.09. | 27,0 | 27,1 |
Zum 30. September 2025 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der pensionsähnlichen Verpflichtungen 13,5 Jahre (Vorjahr: 14,4 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2025/26 werden Zahlungen für pensionsähnliche Verpflichtungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro) erwartet.
| Entwicklung der Rückstellung für Abfertigungen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2024/25 | 2023/24 |
| Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 01.10. | 77,6 | 74,1 |
| + Aufwand für die im Geschäftsjahr erworbenen Versorgungsansprüche (Service Costs) |
2,4 | 2,4 |
| + Zinsaufwand |
2,8 | 3,3 |
| – Abfertigungszahlungen |
-8,6 | -7,7 |
| – Umbuchungen |
-0,1 | 0,1 |
| +/– Versicherungsmathematischer Verlust/Gewinn | -0,6 | 5,4 |
| davon aus | ||
| finanziellen Annahmen | — | 3,6 |
| erfahrungsbedingten Annahmen | -0,6 | 1,8 |
| Umgliederung aufgegebener Geschäftsbereich | -0,8 | — |
| Barwert der Abfertigungsverpflichtungen (DBO) 30.09. | 72,7 | 77,6 |
Zum 30. September 2025 beträgt die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Abfertigungsverpflichtungen 5,4 Jahre (Vorjahr: 5,6 Jahre). Für das Geschäftsjahr 2025/26 werden Zahlungen für Abfertigungsverpflichtungen in Höhe von 9,1 Mio. Euro (Vorjahr: 9,2 Mio. Euro) erwartet.
Eine Änderung der versicherungsmathematischen Parameter wirkt sich ceteris paribus auf die Rückstellungen für Pensionen, pensionsähnliche Verpflichtungen und Abfertigungen wie folgt aus:
| Sensitivitätsanalyse der | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Rückstellung für Pensionen | |||||
| 30.09.2025 | 30.09.2024 | ||||
| Veränderung | Abnahme des Parameters/ |
Zunahme des Parameters/ |
Abnahme des Parameters/ |
Zunahme des Parameters/ |
|
| % Zinssatz |
der Annahme 0,5 |
Veränderung DBO 5,72 |
Veränderung DBO -5,18 |
Veränderung DBO 6,24 |
Veränderung DBO -5,57 |
| Bezugserhöhung | 1,0 | -1,01 | 1,07 | -1,20 | 1,33 |
| Pensionserhöhung | 1,0 | -9,04 | 10,83 | -9,55 | 11,59 |
| Restlebenserwartung | 1 Jahr | -4,24 | 4,30 | -4,38 | 4,46 |
| Sensitivitätsanalyse der Rückstellung | |||||
| für pensionsähnliche Verpflichtungen | |||||
| 30.09.2025 | 30.09.2024 | ||||
| % | Veränderung der Annahme |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO |
Abnahme des Parameters/ Veränderung DBO |
|
| Zinssatz | 0,5 | 6,93 | -6,30 | 7,56 | |
| Pensionserhöhung | 1,0 | -10,89 | 13,23 | -11,49 | |
| Restlebenserwartung | 1 Jahr | -3,36 | 3,27 | -3,48 | |
| Zunahme des Parameters/ Veränderung DBO -6,73 14,19 3,50 |
|||||
| Sensitivitätsanalyse der | |||||
| Rückstellung für Abfertigungen | |||||
| 30.09.2025 | 30.09.2024 | ||||
| Veränderung | Abnahme des Parameters/ |
Zunahme des Parameters/ |
Abnahme des Parameters/ |
Zunahme des Parameters/ |
|
| % Zinssatz |
der Annahme 0,5 |
Veränderung DBO 2,69 |
Veränderung DBO -2,56 |
Veränderung DBO 2,83 |
Veränderung DBO -2,69 |
Die Sensitivitätsanalyse wurde für jeden wesentlichen versicherungsmathematischen Parameter separat durchgeführt. Während für die Analyse jeweils nur ein wesentlicher Parameter verändert wurde, wurden gleichzeitig alle anderen Einflussgrößen konstant gehalten ("ceteris paribus"). Die Ermittlung der geänderten Verpflichtung erfolgte analog zur Ermittlung der tatsächlichen Verpflichtung. Die Grenzen dieser Methode bestehen darin, dass keine Interdependenzen zwischen den einzelnen versicherungsmathematischen Parametern berücksichtigt wurden. Bei den Abfertigungsverpflichtungen wurde auf eine Darstellung der Sensitivität der Restlebenserwartung verzichtet, da diese die Verpflichtung nur unwesentlich beeinflusst.
| Entwicklung der sonstigen langfristigen Rückstellungen |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Jubiläumsgelder | Mieten für Netzzutritte |
Prozesskosten/ -risiken |
Umwelt- und Entsorgungs risiken |
Übrige langfristige Rückstellungen |
Summe |
| Buchwert 01.10.2024 | 22,3 | 3,7 | 4,5 | 63,3 | 4,6 | 98,4 |
| Zinsaufwand | 0,9 | — | 0,1 | 1,2 | — | 2,2 |
| Verwendung | -0,2 | — | -0,1 | — | -0,2 | -2,1 |
| Auflösung | -0,1 | — | -0,2 | -1,4 | -0,5 | -2,2 |
| Zuführung | 0,5 | 0,4 | 1,7 | 3,9 | 2,5 | 10,5 |
| Umgliederung | 0,1 | — | -0,6 | -2,3 | -0,8 | -3,7 |
| Umgliederung aufgegebener Geschäftsbereich |
-0,1 | — | — | — | — | -0,1 |
| Buchwert 30.09.2025 | 23,5 | 4,1 | 5,4 | 64,6 | 5,5 | 103,0 |
Die Mieten für Netzzutritte umfassen Vorsorgen für Mieten für den Netzzutritt zu Anlagen im Fremdeigentum in Bulgarien. Verschiedene Verfahren und Klagen, die großteils aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren und derzeit anhängig sind, werden in den Prozesskosten/-risiken abgebildet. Umwelt- und Entsorgungsrisiken umfassen in erster Linie die geschätzten aufzuwendenden Abbruch- und Entsorgungskosten sowie Vorsorgen für Umwelt- und Altlastenrisiken. Derzeit wird mit einer Inanspruchnahme der Rückstellungen für Umwelt- und Entsorgungsrisiken in einem Zeitraum von ein bis 19 Jahren gerechnet. Die Position "Umgliederung" ist im Wesentlichen auf eine Umgliederung aus dem kurzfristigen Bereich aufgrund der Anpassung von Laufzeitschätzungen im Zusammenhang mit Rückbauverpflichtungen zurückzuführen.
Investitionszuschüsse betreffen insbesondere Wärmeanlagen, Anlagen der EVN Wasser, Kleinwasserkraftwerke und Windkraftanlagen der EVN Naturkraft sowie Anlagen der Netzgesellschaften.
| Baukostenzuschüsse | Baukostenzuschüsse | |||
|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | (IFRS 15) | (regulierter Bereich) | Investitionszuschüsse | Summe |
| Buchwert 01.10.2024 | 66,3 | 589,7 | 70,1 | 726,1 |
| Währungsdifferenzen | 0,0 | -0,3 | 0,0 | -0,3 |
| Zugänge | 10,3 | 103,9 | 20,5 | 134,7 |
| Abgang | -0,3 | 0,0 | 0,0 | -0,3 |
| Umgliederung | -6,8 | -61,9 | -5,7 | -74,3 |
| Buchwert 30.09.2025 | 69,5 | 631,4 | 85,0 | 785,9 |
| Übrige langfristige Schulden | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2025 | 30.09.2024 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | 0,6 | 0,4 |
| Leasingverbindlichkeiten | 83,9 | 70,2 |
| Sonstige übrige Verbindlichkeiten | 14,1 | 13,1 |
| Summe | 98,7 | 83,8 |
Die Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften beinhalten die negativen Marktwerte aus Kontrakten im Energiebereich sowie aus Devisentermingeschäften im Zusammenhang mit dem internationalen Projektgeschäft.
Die sonstigen übrigen Verbindlichkeiten beinhalten abgegrenzte langfristige Stromlieferverpflichtungen, abgegrenzte Verbindlichkeiten für angefallene Vertragskosten sowie erhaltene langfristige Ausgleichszahlungen.
| Fristigkeiten der übrigen langfristigen Schulden |
Restlaufzeit zum 30.09.2025 | Restlaufzeit zum 30.09.2024 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | <5 Jahre | >5 Jahre | Summe | <5 Jahre | >5 Jahre | Summe |
| Verbindlichkeiten aus derivativen | 0,6 | — | 0,6 | 0,4 | — | 0,4 |
| Geschäften Leasingverbindlichkeiten |
24,2 | 59,7 | 83,9 | 35,4 | 34,9 | 70,2 |
| Sonstige übrige Verbindlichkeiten | 12,2 | 1,9 | 14,1 | 11,1 | 2,0 | 13,1 |
| Summe | 37,1 | 61,6 | 98,7 | 46,9 | 36,9 | 83,8 |
Die Kontokorrentkredite sind Teil des Fonds der liquiden Mittel der Geldflussrechnung.
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2025 | 30.09.2024 |
| Bankdarlehen | 21,4 | 126,1 |
| Kontokorrent- und sonstige kurzfristige Kredite | 1,5 | — |
| Summe | 22,9 | 126,1 |
Kredite im Ausmaß von 7,3 Mio. Euro (Vorjahr: 117,3 Mio. Euro) wurden in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert, da diese innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig sind.
In den Lieferant*innenverbindlichkeiten sind Verpflichtungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 86,4 Mio. Euro (Vorjahr: 131,9 Mio. Euro) enthalten.
| Entwicklung der kurzfristigen Rückstellungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Personalansprüche | Prozessrisiken | Sonstige kurzfristige Rückstellungen |
Summe |
| Buchwert 01.10.2024 | 97,4 | 1,8 | 27,0 | 126,1 |
| Währungseffekte | — | — | — | — |
| Verwendung | -12,5 P | -0,2 | -10,7 | -23,5 |
| Auflösung | r — |
-0,1 | -1,3 | -1,4 |
| Zuführung | 23,3 | 0,1 | 8,4 | 31,8 |
| Umgliederung | -1,6 | 0,6 | 0,7 | -0,3 |
| Umgliederung aufgegebener Geschäftsbereich | -6,4 | — | -15,0 | -21,5 |
| Buchwert 30.09.2025 | 100,2 | 2,1 | 9,0 | 111,3 |
Die Rückstellung für Personalansprüche umfasst noch nicht fällige Sonderzahlungen und offene Urlaube sowie Verbindlichkeiten aus Vorruhestandsregelungen, die von Mitarbeiter*innen in Anspruch genommen werden können. Für die zum Bilanzstichtag rechtlich verbindlichen Vereinbarungen wurde die Rückstellung mit 2,6 Mio. Euro (Vorjahr: 2,8 Mio. Euro) ausgewiesen.
| Übrige kurzfristige Schulden | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2025 | 30.09.2024 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen | 135,7 | 79,5 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen | 19,6 | 14,5 |
| Zinsenabgrenzungen | 13,1 | 12,3 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften | 3,5 | 9,3 |
| Leasingverbindlichkeiten | 8,4 | 8,5 |
| Übrige finanzielle Verbindlichkeiten | 43,6 | 102,8 |
| 223,9 | 226,9 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | ||
| Vertragsverbindlichkeiten | 68,1 | 108,1 |
| Vereinnahmte Baukosten- und Investitionszuschüsse | 74,4 | 71,0 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 12,5 | 12,8 |
| Energieabgaben | 30,6 | 2,0 |
| Umsatzsteuer | 6,8 | 14,7 |
| Sonstige Posten | 22,0 | 16,2 |
| 214,5 | 225,0 | |
| Summe | 438,4 | 451,9 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen beinhalten in erster Linie Cash-Pooling-Salden der EVN AG mit at Equity einbezogenen Unternehmen sowie Verbindlichkeiten gegenüber der EnergieAllianz aus dem Vertrieb und der Beschaffung von Strom.
Der Rückgang der Vertragsverbindlichkeiten ist auf eine Umgliederung in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden im Zusammenhang mit dem Verkauf des internationalen Projektgeschäfts zurückzuführen (siehe Erläuterung 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
In den übrigen finanziellen Verbindlichkeiten sind insbesondere Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit aktivierten Vertragskosten, Energieabgrenzungen, Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmer*innen sowie erhaltene Kautionen ausgewiesen.
| Energie | Erzeugung | Netze | Südosteuropa | Umwelt | Alle sonstigen Segmente | Konsolidierung | Summe | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | 2024/25 | 2023/241) | 2024/25 | 2023/241) | 2024/25 | 2023/241) | 2024/25 | 2023/241) | 2024/25 | 2023/241) 2) | 2024/25 | 2023/241) | 2024/25 | 2023/241) 2) | 2024/25 | 2023/242) |
| Außenumsatz | 631,4 | 780,3 | 118,5 | 120,7 | 661,1 | 565,2 | 1.508,2 | 1.335,8 | 51,5 | 60,8 | 29,3 | 26,4 | — | — | 3.000,0 | 2.889,2 |
| Innenumsatz (zwischen Segmenten) |
17,6 | 19,5 | 229,9 | 305,3 | 81,1 | 78,5 | 0,3 | 2,5 | 0,1 | 0,5 | 121,4 | 95,8 | -450,4 | -502,1 | — | — |
| Gesamtumsatz | 649,0 | 799,8 | 348,4 | 426,0 | 742,2 | 643,7 | 1.508,5 | 1.338,3 | 51,5 | 61,3 | 150,8 | 122,2 | -450,5 | -502,1 | 3.000,0 | 2.889,2 |
| Operativer Aufwand | -577,5 | -703,4 | -161,9 | -212,7 | -391,3 | -381,7 | -1.328,7 | -1.139,6 | -42,7 | -77,4 | -163,3 | -134,0 | 446,0 | 498,2 | -2.219,5 | -2.150,5 |
| Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen operativ |
9,9 | -156,5 | 14,6 | 43,7 | — | — | — | — | -4,2 | 10,6 | 108,3 | 126,3 | — | — | 128,6 | 24,2 |
| EBITDA | 81,4 | -60,1 | 201,1 | 257,0 | 350,9 | 262,0 | 179,8 | 198,8 | 4,6 | -5,5 | 95,8 | 114,6 | -4,5 | -3,9 | 909,1 | 762,9 |
| Abschreibungen | -23,4 | -30,0 | -108,9 | -67,5 | -186,4 | -168,8 | -91,6 | -84,0 | -9,4 | -9,2 | -3,0 | -2,8 | 4,5 | 3,9 | -418,2 | -358,6 |
| davon Wertminderungen | — | -4,2 | -58,8 | -21,0 | -4,4 | — | — | — | — | -0,1 | — | — | — | — | -63,2 | -25,2 |
| davon Zuschreibungen | 5,0 | 0,3 | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | — | 5,0 | 0,3 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 58,1 | -90,1 | 92,1 | 189,5 | 164,4 | 93,2 | 88,2 | 114,7 | -4,7 | -14,7 | 92,8 | 111,7 | — | — | 490,9 | 404,3 |
| EBIT-Marge (%) | 8,9 | -11,3 | 26,4 | 44,5 | 22,2 | 14,5 | 5,8 | 8,6 | -9,2 | -24,1 | 61,5 | 91,4 | 0,0 | 0,0 | 16,4 | 14,0 |
| Zinserträge | 1,1 | 1,0 | 2,9 | 8,3 | 0,6 | 0,6 | 3,0 | 5,3 | 1,4 | 3,1 | 54,7 | 52,8 | -57,9 | -63,8 | 5,8 | 7,3 |
| Zinsaufwendungen | -6,6 | -6,0 | -5,4 | -5,7 | -35,6 | -30,7 | -2,7 | -3,8 | -16,0 | -19,4 | -45,7 | -58,6 | 57,9 | 63,8 | -54,2 | -60,4 |
| Finanzergebnis | -4,9 | -4,9 | -2,4 | 4,0 | -34,8 | -29,7 | 0,2 | 1,5 | -19,8 | -22,4 | 396,8 | 308,3 | -251,6 | -111,2 | 83,6 | 145,6 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 53,2 | -95,0 | 89,7 | 193,4 | 129,6 | 63,5 | 88,4 | 116,2 | -24,6 | -37,1 | 489,6 | 420,0 | -251,6 | -111,2 | 574,4 | 549,9 |
| Firmenwerte | — | — | — | 1,6 | 1,8 | 1,8 | — | — | — | — | — | — | — | — | 1,8 | 1,8 |
| Buchwert der at Equity einbezogenen Unternehmen |
120,6 | 49,8 | 215,9 | 230,3 | — | — | — | — | 82,0 | 167,3 | 716,9 | 696,6 | — | — | 1.135,4 | 1.144,0 |
| Gesamtvermögen | 787,2 | 643,3 | 1.105,2 | 1.068,2 | 3.171,5 | 2.756,8 | 1.522,4 | 1.449,3 | 994,4 | 1.011,1 | 5.859,4 | 6.200,0 | -2.409,4 | -2.215,2 | 11.030,7 | 10.913,6 |
| Gesamtschulden | 524,7 | 477,6 | 432,0 | 432,6 | 2.237,0 | 2.019,4 | 585,1 | 531,3 | 735,0 | 670,4 | 2.183,8 | 2.321,2 | -2.325,7 | -2.269,5 | 4.371,8 | 4.183,0 |
| Investitionen3) | 117,3 | 89,9 | 134,2 | 87,5 | 472,4 | 399,8 | 166,2 | 147,2 | 25,2 | 30,7 | 3,0 | 2,5 | -8,4 | -4,6 | 909,8 | 753,0 |
1) Die Werte für die Vergleichsperiode wurden infolge Änderung der konzerninternen Finanzierungsstruktur angepasst.
2) Die Werte für die Vergleichsperiode wurden aufgrund der Aufgabe eines Geschäftsbereichs angepasst.
3) In immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
| Segmentinformationen nach Produkten – Umsatz | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2024/25 | 2023/24 |
| Strom | 2.261,6 | 2.125,5 |
| Erdgas | 162,0 | 222,5 |
| Wärme | 253,9 | 237,5 |
| Umweltdienstleistungen | 50,9 | 54,3 |
| Sonstige | 271,5 | 249,4 |
| Summe | 3.000,0 | 2.889,2 |
| Segmentinformationen nach Ländern – Umsatz¹⁾ |
||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2024/25 | 2023/24 |
| Österreich | 1.488,1 | 1.540,4 |
| Bulgarien | 923,4 | 798,1 |
| Nordmazedonien | 581,5 | 534,9 |
| Sonstige | 7,1 | 15,8 |
| Summe | 3.000,0 | 2.889,2 |
1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.
| Segmentinformationen nach Ländern – Langfristige Vermögenswerte¹⁾ |
||||
|---|---|---|---|---|
| 30.09.2025 | 30.09.2024 | |||
| Mio. EUR | Immaterielle Vermögenswerte |
Sachanlagen | Immaterielle Vermögenswerte |
Sachanlagen |
| Österreich | 263,2 | 4.013,8 | 198,6 | 3.600,9 |
| Deutschland | — | — | 0,6 | 20,1 |
| Bulgarien | 35,6 | 597,4 | 35,0 | 564,5 |
| Nordmazedonien | 11,6 | 464,8 | 11,9 | 426,5 |
| Sonstige | — | 34,6 | 16,2 | 50,7 |
| Summe | 310,4 | 5.110,5 | 262,4 | 4.662,7 |
1) Die Zuordnung der Segmentinformationen nach Ländern erfolgt nach dem Sitz der Gesellschaften.
Die Segmente umfassen die folgenden Aktivitäten:
| Geschäftsbereich | Segment | Wesentliche Aktivitäten |
|---|---|---|
| Energiegeschäft | Energie | • Vermarktung des im Segment Erzeugung produzierten Stroms |
| • Beschaffung von Strom, Erdgas und Primärenergieträgern | ||
| • Handel mit und Verkauf von Strom und Erdgas an Endkund*innen und auf Großhandelsmärkten | ||
| • Wärmeproduktion und -verkauf | ||
| • 45,0 %-Beteiligung an der EnergieAllianz¹⁾ | ||
| • Beteiligung als alleinige Kommanditistin an der EVN KG¹⁾ | ||
| Erzeugung | • Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie sowie in thermischen Produktionskapazitäten | |
| zur Netzstabilisierung an österreichischen und internationalen Standorten | ||
| • Betrieb einer thermischen Abfallverwertungsanlage in Niederösterreich | ||
| • 13,0 %-Beteiligung an der Verbund Innkraftwerke (Deutschland)¹⁾ | ||
| • 49,99 %-Beteiligung am Laufkraftwerk Ashta (Albanien)¹⁾ | ||
| Netze | • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom und Erdgas in Niederösterreich | |
| • Internet- und Telekommunikationsdienstleistungen in Niederösterreich und im Burgenland | ||
| Südosteuropa | • Betrieb von Verteilnetzen und Netzinfrastruktur für Strom in Bulgarien und Nordmazedonien | |
| • Stromverkauf an Endkund*innen in Bulgarien und Nordmazedonien | ||
| • Stromerzeugung aus Wasserkraft und Photovoltaik in Nordmazedonien | ||
| • Wärmeerzeugung, -verteilung und -verkauf in Bulgarien | ||
| • Errichtung und Betrieb von Gasnetzen in Kroatien | ||
| • Energiehandel für die gesamte Region | ||
| Umweltgeschäft | Umwelt | • Wasserver- und Abwasserentsorgung in Niederösterreich |
| • Internationales Projektgeschäft: Planung, Errichtung, Finanzierung und Betriebsführung (je nach Projektauftrag) | ||
| von Anlagen für die Trinkwasserver- und die Abwasserentsorgung sowie die thermische Abfallverwertung2) | ||
| Sonstige | Alle sonstigen Segmente | • 50,03 %-Beteiligung an der RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft; diese hält 100 % der Anteile an der RAG¹⁾ |
| Geschäftsaktivitäten | • 73,63 %-Beteiligung an der Burgenland Holding; diese ist mit 49,0 % an der Burgenland Energie beteiligt¹⁾ | |
| • 12,63 %-Beteiligung an der Verbund AG3) | ||
| • Konzerndienstleistungen |
1) Der Ergebnisbeitrag wird als Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter im EBITDA erfasst.
2) Siehe Erläuterung 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden
3) Der Dividendenbeitrag wird im Finanzergebnis erfasst.
Konzerngesellschaften werden direkt den jeweiligen Segmenten zugerechnet. Die Positionen der EVN AG werden anhand der Informationen aus der Kostenrechnung auf die Segmente aufgeteilt.
Die Verrechnungspreise bei intersegmentären Transaktionen basieren hinsichtlich des Energieeinsatzes auf vergleichbaren Preisen für Sondervertragskund*innen – sie stellen insoweit anlegbare Marktpreise dar – und hinsichtlich der übrigen Positionen auf den Grundlagen der Kostenrechnung zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags.
In der Konsolidierungsspalte werden Leistungsbeziehungen zwischen den Segmenten eliminiert. Das Ergebnis der Summenspalte entspricht jenem in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung.
Bisher wurden konzerninterne Finanzierungen sowie Dividenden den jeweiligen Segmenten zugeordnet. Aufgrund einer Änderung der konzerninternen Finanzierungsstruktur erfolgt die Finanzierung sowie die Darstellung der Dividendenerträge nunmehr im Segment Alle sonstigen Segmente. Dies hat Auswirkungen auf das Finanzergebnis und das Gesamtvermögen der einzelnen Segmente. Aufgrund dieser Änderung werden gemäß IFRS 8.29 die Werte für die Vergleichsperioden angepasst.
Im Segment Umwelt ist weiterhin der aufgegebene Geschäftsbereich enthalten, wobei das Ergebnis in die Position "Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereichs" umgegliedert wurde. Lediglich Leistungsbeziehungen zwischen den Segmenten, die in der Konsolidierungsspalte eliminiert werden, sind in den dargestellten Segmentangaben der Gewinn-und-Verlustrechnung enthalten.
Gemäß IFRS 8 sind ergänzende Segmentinformationen gegliedert nach Produkten (Gliederung des Außenumsatzes nach Produkten bzw. Dienstleistungen) und nach Ländern (Gliederung des Außenumsatzes und der langfristigen Vermögenswerte nach Ländern) anzugeben, sofern diese nicht bereits als Teil der Informationen des berichtspflichtigen Segments in die Segmentberichterstattung eingeflossen sind.
Angaben zu Geschäftsfällen mit wichtigen externen Kund*innen sind nur dann erforderlich, wenn diese zumindest 10,0 % der gesamten Außenumsätze erreichen. Aufgrund der großen Anzahl an Kund*innen und der Vielzahl an Geschäftsaktivitäten gibt es keine Transaktionen mit Kund*innen, die dieses Kriterium erfüllen.
Die Konzern-Geldflussrechnung der EVN zeigt die Veränderung des Fonds der liquiden Mittel durch Mittelzu- und-abflüsse im Lauf des Berichtsjahres. Die Darstellung erfolgt nach der indirekten Methode. Ausgehend vom Ergebnis vor Ertragsteuern wurden ausgabenneutrale Aufwendungen hinzugezählt und einnahmenneutrale Erträge in Abzug gebracht.
| Fonds der liquiden Mittel | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2025 | 30.09.2024 |
| Liquide Mittel | 89,8 | 65,2 |
| davon Zahlungsmittel (Kassenbestände) | — | 0,1 |
| davon Guthaben bei Kreditinstituten | 89,7 | 65,1 |
| Kontokorrentverbindlichkeiten | -1,5 | — |
| Liquide Mittel des aufgegebenen Geschäftsbereich1) | 46,8 | 13,6 |
| Summe | 135,1 | 78,8 |
1) Es handelt sich dabei um die konsolidierten Werte ohne Berücksichtigung von konzerninternen Cash-Pooling Verbindlichkeiten.
Die Auflösung der Baukostenzuschüsse aus dem regulierten Geschäftsbereich erfolgt in den sonstigen betrieblichen Erträgen (siehe auch Erläuterung 26. Sonstige betriebliche Erträge), die Auflösung jener aus dem nicht-regulierten Geschäftsbereich in den Umsatzerlösen.
| Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2024/25 | 2023/24 |
| Erträge aus der Auflösung von Baukosten- und Investitionszuschüssen (regulierter | 64,5 | 58,3 |
| Bereich) Umsatzerlöse aus der Auflösung von Baukostenzuschüssen (nicht-regulierter Bereich) |
6,6 | 6,3 |
| Summe | 71,2 | 64,6 |
Die großteils durch den Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit bedingte Veränderung der Finanzverbindlichkeiten stellt sich wie in der untenstehenden Tabelle angeführt dar. In dieser Tabelle werden die Finanzverbindlichkeiten einschließlich des aufgegebenen Geschäftsbereichs gezeigt, da die Geldflussrechnung ebenfalls die Zahlungsströme von aufgegebenen und fortgeführten Bereich umfasst. Die auf den aufgegebenen Geschäftsbereich entfallenden Finanzverbindlichkeiten werden durch eine Davon-Angabe erläutert):
| Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2024/25 | |||||
| Mio. EUR | Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten |
Langfristige Finanzverbindlichkeiten |
Leasing verbindlichkeiten |
davon aufgegebener Geschäftsbereich |
Summe |
| Stand 01.10.2024 | 126,1 | 987,8 | 78,8 | 11,2 | 1.192,7 |
| Einzahlungen | — | 240,0 | — | — | 240,0 |
| Auszahlungen | -121,1 | -6,5 | -15,8 | -3,0 | -143,4 |
| Umgliederung Fonds der liquiden Mittel | 1,5 | — | — | — | 1,5 |
| Währungsumrechnung | — | -0,1 | — | — | -0,1 |
| Veränderung Fair Value | — | — | — | — | — |
| Sonstige Veränderungen | — | — | 33,0 | 0,3 | 33,0 |
| Umbuchungen | 18,0 | -18,0 | — | — | — |
| Stand 30.09.2025 | 24,5 | 1.203,3 | 95,9 | 8,5 | 1.323,7 |
| Geschäftsjahr 2023/24 Mio. EUR |
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten |
Langfristige Finanzverbindlichkeiten |
Leasing verbindlichkeiten |
davon aufgegebener Geschäftsbereich |
Summe |
| Stand 01.10.2023 | 343,2 | 1.103,5 | 80,2 | — | 1.526,8 |
| Einzahlungen | — | — | — | — | — |
| Auszahlungen | -293,2 | — | -11,8 | — | -305,0 |
| Umgliederung Fonds der liquiden Mittel | -50,0 | — | — | — | -50,0 |
| Währungsumrechnung | — | 0,9 | — | — | 0,9 |
| Veränderung Fair Value | — | -0,9 | — | — | -0,9 |
| Veränderung Geldbeschaffungskosten | — | 0,5 | — | — | 0,5 |
| Sonstige Veränderungen | 0,8 | 9,2 | 10,4 | — | 20,4 |
| Umbuchungen | 125,2 | -125,2 | — | — | — |
| Stand 30.09.2024 | 126,1 | 987,8 | 78,8 | — | 1.192,7 |
Das Risikomanagement unterstützt bei der Verfolgung der Unternehmensziele, insbesondere bei der
Risikomanagement erfolgt dabei in Bezug auf Marktrisiken, Liquiditätsrisiken und Kredit- bzw. Ausfallrisiken.
Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Marktrisikofaktoren Schwankungen unterworfen sind. Das Marktrisiko gliedert sich in die drei folgenden Komponenten: Zinsänderungs-, Fremdwährungs- und sonstige Marktrisiken.
Marktrisiken: Zinsänderungsrisiko
Als Zinsänderungsrisiko definiert die EVN das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken und sich somit Auswirkungen auf Zinserträge und -aufwendungen sowie auf das Eigenkapital ergeben. Der Risikosteuerung dienen die laufende Überwachung des Zinsrisikos sowie Absicherungsstrategien wie der Abschluss derivativer Finanzinstrumente (siehe auch Erläuterungen 9. Finanzinstrumente und 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Die Überwachung des Zinsänderungsrisikos erfolgt bei der EVN neben der laufenden Berechnung des Marktwerts der Finanzverbindlichkeiten u. a. auch im Rahmen von Sensitivitätsanalysen und einer Value-at-Risk-(VaR)-Berechnung. Der VaR wird mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % für die Haltedauer eines Tags unter Anwendung der Varianz-Kovarianz-Methode (Delta-Gamma-Ansatz) berechnet. Zum Bilanzstichtag betrug der Zins-VaR 5,7 Mio. Euro (Vorjahr: 5,0 Mio. Euro). Der hier verzeichnete Anstieg ist primär auf den Neuabschluss von langfristigen Finanzverbindlichkeiten über 225,0 Mio. EUR mit fixer Verzinsung im Geschäftsjahr 2024/25 zurückzuführen. Der Zins-VaR spiegelt weiterhin den hohen Grad an fix verzinsten Finanzverbindlichkeiten von 91 % per 30. September 2025 (Vorjahr: 90 %) wider. Für die zum Bilanzstichtag bestehenden variabel verzinsten Finanzverbindlichkeiten würde ein Anstieg des Marktzinsniveaus/Referenzzinssatzes um 100 Basispunkte eine Erhöhung der Zinsaufwendungen um 1,2 Mio. Euro per anno (Vorjahr: 1,1 Mio. Euro) bedeuten.
Marktrisiken: Fremdwährungsrisiko
Das Risiko von ergebnisbeeinflussenden Währungsschwankungen erwächst für die EVN aus Geschäften, die nicht in Euro getätigt werden. Bei Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die nicht in der funktionalen Währung des Konzerns gehalten werden (u. a. BGN, BHD, KWD, MKD, PLN, RON, USD), können Währungsrisiken schlagend werden. Die Finanzverbindlichkeiten sind ausschließlich in Euro denominiert.
Die Steuerung des FX Exposure dient dem Ziel, die physischen, unmittelbar verfügbaren bzw. täglich fälligen liquiden Mittel des EVN Konzerns in Fremdwährung stets auf das erforderliche ökonomisch sinnvolle Mindestmaß zu reduzieren. BGN und MKD werden als Kernwährungen der EVN betrachtet und unterliegen keiner aktiven Fremdwährungsrisikosteuerung.
Wesentlicher Treiber des Währungsrisikos im operativen Bereich ist weiterhin das Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman in Kuwait, das aufgrund der Veräußerungsabsicht hinsichtlich des internationalen Projektgeschäfts jedoch dem gemäß IFRS 5 abgebildeten aufgegebenen Geschäftsbereich zugeordnet ist. Der EVN Konzern verantwortet hier als Generalunternehmer die Planung und den Bau einer Kläranlage sowie – gemeinsam mit Partner*innen – die Errichtung eines Kanalnetzes mit Pumpstationen. Der Konzern ist transaktionalen Fremdwährungsrisiken in dem Umfang ausgesetzt, in dem die Währungen, in denen Projektgeschäfte abgewickelt werden, mit der funktionalen Währung des Konzerns nicht übereinstimmen. Die genannten Transaktionen werden vorwiegend auf der Grundlage von Euro (EUR), US-Dollar (USD) und Kuwait-Dinar (KWD) durchgeführt. Entsprechend der Konzernrichtlinie werden die Fremdwährungsrisiken aus erwarteten Netto-Cash-Flows je Fremdwährung aus dem Projektgeschäft fortlaufend über die nächsten zwölf Monate abgesichert. Bei Großprojekten kann davon abgewichen und auch eine Absicherung über diesen Zeitraum hinaus vorgenommen werden. Zur Sicherung des Fremdwährungsrisikos werden Devisentermingeschäfte genutzt und formal in ein Macro Cash Flow Accounting designiert. Diese Verträge werden grundsätzlich als Absicherungen von Zahlungsströmen bestimmt.
Der Fremdwährungs-VaR bezogen auf die wesentlichen Währungsrisikotreiber im Finanzbereich belief sich am Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Sicherungsinstrumente auf 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,3 Mio. Euro).
Im Rahmen der Energiehandelstätigkeit der EVN werden Energiehandelskontrakte für Zwecke des Preisänderungs- Risikomanagements abgeschlossen. Die Preisänderungsrisiken entstehen durch die Beschaffung und den Verkauf von Strom, Erdgas und CO2 -Emissionszertifikaten.
Die EVN verwendet zur Absicherung der Preise für die Primärenergieträger Strom und Gas sowie für CO2 -Emissionszertifikate im Energiebereich Futures, Forwards und Swaps. Diese werden großteils finanziell erfüllt. Jene Verträge, die dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarfs dienen, werden als Own-Use-Geschäfte beurteilt (siehe auch Erläuterung
Bei Veränderung der Marktpreise um 10 % würden sich für die EVN am Bilanzstichtag folgende Auswirkungen im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten im Energiebereich ergeben:
| Sensitivitäten Marktpreis | ||||
|---|---|---|---|---|
| % | 2024/25 | 2023/24 | ||
| +10% | -10% | +10% | -10% | |
| Eigenkapitalauswirkung (Cash Flow Hedges Bewertungsrücklage) | -8,4 | 8,4 | -4,1 | 4,1 |
| Auswirkung operatives Ergebnis | -1,5 | 1,5 | -0,1 | 0,1 |
Das Risiko von Preisänderungen bei Wertpapieren resultiert aus Kapitalmarktschwankungen. Die wesentlichste von der EVN gehaltene Wertpapierposition besteht in Aktien der Verbund AG. Der Preisänderungs-VaR der von der EVN gehaltenen Verbund-Aktien betrug am Bilanzstichtag 92,0 Mio. Euro (Vorjahr: 124,4 Mio. Euro). Dabei wäre von einer Preisbeeinflussung bei Veräußerung eines großen Pakets an Verbund-Aktien durch die EVN auszugehen. Der VaR-Rückgang gegenüber dem letzten Bilanzstichtag ist auf den geringeren Marktwert des gehaltenen Verbund-Aktien-Portfolios sowie auf eine etwas geringere Volatilität im Vergleich zum letzten Bilanzstichtag zurückzuführen.
Das Liquiditätsrisiko erfasst das Risiko, erforderliche Finanzmittel zur fristgerechten Begleichung eingegangener Verbindlichkeiten nicht aufbringen bzw. die erforderliche Liquidität bei Bedarf nicht zu den erwarteten Konditionen beschaffen zu können. Die EVN minimiert dieses Risiko durch eine kurz- und mittelfristige Finanz- und Liquiditätsplanung. Beim Abschluss von Finanzierungen wird auf die Steuerung der Fälligkeiten besonderes Augenmerk gelegt, um ein ausgeglichenes Fälligkeitenprofil zu erreichen und so Klumpenbildungen hinsichtlich der Fälligkeitstermine zu vermeiden. Der konzerninterne Liquiditätsausgleich erfolgt mittels Cash Pooling.
Die Liquiditätsreserve bestand zum Bilanzstichtag aus liquiden Mitteln in Höhe von 89,7 Mio. Euro (Vorjahr: 78,8 Mio. Euro) sowie kurzfristigen Wertpapieren in Höhe von 186,9 Mio. Euro (Vorjahr:159,7 Mio. Euro), die jederzeit liquidiert werden können. Darüber hinaus standen der EVN am Bilanzstichtag eine vertraglich vereinbarte, ungenutzte syndizierte Kreditlinie in Höhe von 500,0 Mio. Euro (Vorjahr: 500,0 Mio. Euro) sowie vertraglich vereinbarte, ungenutzte bilaterale Kreditlinien im Ausmaß von 270,0 Mio. Euro (Vorjahr: 315,0 Mio. Euro) zur Verfügung. Darüber hinaus betragen die liquiden Mittel des aufgegebenen Geschäftsbereichs 46,8 Mio. Euro. Das Liquiditätsrisiko war daher äußerst gering. Das Gearing lag zum Bilanzstichtag bei 17,3 % (Vorjahr: 16,8 %) und belegt die solide Kapitalstruktur der EVN.
| Voraussichtlicher Eintritt der Zahlungsströme aus Finanzverbindlichkeiten und übrigen Schulden |
|||||
|---|---|---|---|---|---|
| 30.09.2025 | |||||
| Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse | |||||
| Mio. EUR | Buchwert | Summe Zahlungsabflüsse |
<1 Jahr | 1-5 Jahre | >5 Jahre |
| Anleihen | 469,9 | 605,8 | 13,3 | 53,1 | 539,4 |
| Bankdarlehen | 751,4 | 940,7 | 43,5 | 314,6 | 582,5 |
| Leasingverbindlichkeiten | 92,4 | 116,7 | 8,7 | 31,5 | 76,5 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften¹⁾ | 4,1 | 4,1 | 3,5 | 0,6 | — |
| Summe | 1.317,7 | 1.667,4 | 69,0 | 399,9 | 1.198,5 |
| 30.09.2024 | Vertraglich vereinbarte Zahlungsabflüsse | ||||
| Mio. EUR | Buchwert | Summe Zahlungsabflüsse |
<1 Jahr | 1-5 Jahre | >5 Jahre |
| Anleihen | 469,7 | 570,6 | 10,6 | 39,1 | 520,9 |
| Bankdarlehen | 644,2 | 753,1 | 143,7 | 187,2 | 422,2 |
| Leasingverbindlichkeiten | 78,8 | 98,7 | 8,9 | 28,7 | 61,1 |
| Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften¹⁾ | 9,7 | 10,2 | 9,8 | 0,4 | — |
| Verbindlichkeiten aus Vertragskosten | 5,2 | 5,2 | 5,2 | — | — |
1) Alle in der Tabelle nicht angeführten finanziellen Verbindlichkeiten sind kurzfristig und die zugehörigen Zahlungsströme somit innerhalb eines Jahres fällig.
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Kredit- bzw. Ausfallrisiko ist das Risiko, aufgrund der Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch die Geschäftspartnerin bzw. den Geschäftspartner Verluste zu erleiden. Dieses Risiko ergibt sich zwingend aus allen Vereinbarungen mit aufgeschobenem Zahlungsziel bzw. mit Erfüllung zu einem späteren Zeitpunkt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den als Finanzanlagen gehaltenen Schuldpapieren des Konzerns. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.
Um das Kreditrisiko zu begrenzen, werden Bonitätsprüfungen der Geschäftspartner*innen durchgeführt. Dazu werden sowohl interne als auch externe Ratings (u. a. Standard & Poor's, Moody's, Fitch, KSV 1870) der Kontrahent*innen herangezogen und das Geschäftsvolumen entsprechend dem Rating und der Ausfallwahrscheinlichkeit limitiert. Werden die Bonitätsanforderungen nicht erfüllt, kann der Geschäftsabschluss nach Erbringen einer ausreichenden Besicherung erfolgen.
Das Kreditrisikomonitoring und die Limitierung der Ausfallrisiken erfolgen für Finanzforderungen und für Derivat- bzw. Termingeschäfte, die zur Absicherung von Risiken in Verbindung mit dem operativen Energiegeschäft abgeschlossen werden, sowie in Bezug auf Endkund*innen und sonstige Debitor*innen.
Zur Reduktion des Kreditrisikos werden Sicherungsgeschäfte ausschließlich mit namhaften Finanzinstituten mit guten Kreditratings abgeschlossen. Bei der Veranlagung von finanziellen Mitteln bei Banken wird ebenfalls auf beste Bonität auf Basis internationaler Ratings geachtet.
Das Ausfallrisiko bei Kund*innen wird bei der EVN separat überwacht, die Beurteilung der Kund*innenbonität wird dabei vornehmlich von Ratings und Erfahrungswerten gestützt. Zudem dienen ein effizientes Forderungsmanagement sowie das laufende Monitoring des Kund*innenzahlungsverhaltens der Begrenzung von Ausfallrisiken.
Seit 1. Oktober 2018 werden im EVN Konzern Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sowie auf Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 nach dem ECL-Modell für erwartete Kreditverluste bilanziert.
Die EVN bemisst die Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente sowie für Vertragsvermögenswerte in Höhe der über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste.
Im Gegensatz dazu bemisst die EVN die Wertminderung
Aus Sicht des EVN Konzerns weist ein finanzieller Vermögenswert ein geringes Ausfallrisiko auf, wenn sein Kreditrisikorating der Definition von "Investment Grade" entspricht. Der Konzern sieht dies bei einem internen Rating von 4 oder höher sowie bei einem äquivalenten Rating von BBB– oder höher bei der Ratingagentur Standard & Poor's (S&P) als gegeben an.
Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Die EVN nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts signifikant angestiegen ist, wenn das jeweilige Bonitätsrating entsprechend der EVN-internen Ratingeinstufung auf 5b sinkt, was einem S&P-Äquivalent von B+ entspricht.
Der EVN Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn
Zur Ermittlung der Höhe der zu erfassenden Wertminderungen dienen von der Ratingkategorie abhängige Ausfallwahrscheinlichkeiten und Einbringungsquoten. Die Wertberichtigungen werden in der Höhe des Barwerts der erwarteten Kreditverluste erfasst.
Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Finanzinstrumente, die als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet klassifiziert wurden, mit Ausnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Forderungen gegenüber at Equity einbezogenen Unternehmen, der Forderungen gegenüber nicht vollkonsolidierten Unternehmen sowie der Forderungen gegenüber Dienstnehmer*innen. Bei allen Finanzinstrumenten wurde die Wertberichtigung in Höhe des erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverlusts erfasst, weil ein geringeres Risiko eines Kreditausfalls besteht. Die in der Tabelle angeführten Werte beinhalten jeweils die kurz- und die langfristigen Werte.
| Mio. EUR | Äquivalent S&P | Ausfallwahr scheinlichkeit (%)¹⁾ |
Ausleihungen | Leasingforderungen | Bankguthaben²⁾ ³⁾ | Errechnete Wertminderung⁴ |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EVN Ratingklasse 1 | AAA | — | — | — | — | ⁾ — |
| EVN Ratingklasse 2 | Bis AA– | — | — | — | — | — |
| EVN Ratingklasse 3 | Bis A– | 0,05 | 26,4 | 3,5 | 40,3 | — |
| EVN Ratingklasse 4 | Bis BBB– | 0,21 | — | — | 40,9 | — |
| EVN Ratingklasse 5a | Bis BB– | 0,87 | — | — | 6,1 | — |
| EVN Ratingklasse 5b | Bis B– | 5,16 | — | — | 2,5 | — |
| EVN Ratingklasse 5c | Bis D | 26,12 | — | — | — | — |
| Ohne Rating | 0 | — | 1,8 | — | — | — |
| Summe | — | 28,2 | 3,5 | 89,7 | — |
| Mio. EUR | Äquivalent S&P | Ausfallwahr scheinlichkeit (%)¹⁾ |
Ausleihungen | Leasingforderungen | Bankguthaben²⁾ ³⁾ | Errechnete Wertminderung⁴ |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EVN Ratingklasse 1 | AAA | — | — | 3,8 | — | ⁾ — |
| EVN Ratingklasse 2 | Bis AA– | 0,07 | — | — | — | — |
| EVN Ratingklasse 3 | Bis A– | 0,07 | 29,1 | 6,9 | 55,5 | — |
| EVN Ratingklasse 4 | Bis BBB– | 0,33 | — | — | 27,1 | — |
| EVN Ratingklasse 5a | Bis BB– | 1,48 | — | — | 6,0 | — |
| EVN Ratingklasse 5b | Bis B– | 6,78 | — | — | 2,2 | — |
| EVN Ratingklasse 5c | Bis D | 25,98 | — | — | — | — |
| Ohne Rating | 0 | — | 1,3 | — | — | — |
| Summe | — | 30,3 | 10,7 | 90,8 | — |
In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen macht die EVN von den Regelungen des IFRS 9.B5.5.35 Gebrauch, der als praktische Erleichterung zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfs eine Wertminderungsmatrix vorsieht. Dazu werden im EVN Konzern, regional differenziert nach den Kernmärkten, Analysen der Zahlungsausfälle der vergangenen Geschäftsjahre durchgeführt und darauf aufbauend eine Wertminderungsmatrix auf Basis von Zeitbändern erstellt.
In der aktuellen Situation gilt es insbesondere zu beurteilen, wie sich das makroökonomische Umfeld bei der Ermittlung der zu erwartenden Verluste (Expected Credit Loss) bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auswirkt. Ungeachtet der wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre kam es für die EVN nicht zu sprunghaften Forderungsausfällen bei Kund*innen. Dies ist insbesondere auf die zahlreichen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen in den letzten Jahren zurückzuführen. Es wird erwartet, dass in Europa zukünftig vermehrt Insolvenzfälle eintreten. Insofern geht die EVN davon aus, dass diese Entwicklung zu höheren Forderungsausfällen führen kann. Aus diesem Grund hat die EVN über eine Forward-Looking-Komponente für das Geschäftsjahr 2024/25 eine um 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: 5,1 Mio. Euro) höhere Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst.
77
Die folgenden Tabellen enthalten Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die unter Verwendung einer Wertberichtigungsmatrix für die Kernmärkte der EVN ermittelt wurden:
| 30.09.2025 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
| Nicht überfällig | 0,0–0,1 | 0,0 | 95,0 | 94,9 | — |
| Bis 89 Tage überfällig | 0,0–0,6 | 1,0 | 9,6 | 9,6 | 0,1 |
| Bis 179 Tage überfällig | 6,3–34,1 | 9,2 | 2,7 | 2,4 | 0,2 |
| Bis 359 Tage überfällig | 8,6–26,5 | 8,9 | 5,9 | 5,4 | 0,5 |
| >360 Tage überfällig | 12,4–100,0 | 30,9 | 14,1 | 9,7 | 4,4 |
| Summe | 127,3 | 122,0 | 5,3 | ||
| 30.09.2024 | |||||
| Mio. EUR | Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
| Nicht überfällig | 0,0–0,1 | 0,1 | 43,7 | 43,7 | — |
| Bis 89 Tage überfällig | 0,1–0,6 | 0,8 | 9,6 | 9,5 | 0,1 |
| Bis 179 Tage überfällig | 4,6–19,7 | 12,0 | 2,2 | 1,9 | 0,3 |
| Bis 359 Tage überfällig | 7,9–55,2 | 16,4 | 3,3 | 2,8 | 0,5 |
| >360 Tage überfällig | 15,5–100,0 | 34,3 | 12,5 | 8,2 | 4,3 |
| Summe | 71,3 | 66,1 |
| Mio. EUR | Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,0–2,0 | 0,1 | 65,7 | 65,6 | 0,1 |
| Bis 89 Tage überfällig | 0,0–60,3 | 8,6 | 4,7 | 4,3 | 0,4 |
| Bis 179 Tage überfällig | 5,6–60,6 | 30,8 | 1,1 | 0,7 | 0,3 |
| Bis 359 Tage überfällig | 56,0–100,0 | 72,3 | 1,2 | 0,3 | 0,9 |
| >360 Tage überfällig | 100,0 | 100,0 | 13,7 | — | 13,7 |
| Summe | 86,4 | 70,9 | 15,4 |
| Mio. EUR | Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,0–2,7 | 0,4 | 47,8 | 47,6 | 0,2 |
| Bis 89 Tage überfällig | 2,1–100,0 | 6,5 | 7,9 | 7,4 | 0,5 |
| Bis 179 Tage überfällig | 28,4–100,0 | 63,8 | 1,2 | 0,4 | 0,7 |
| Bis 359 Tage überfällig | 63,2–100,0 | 87,8 | 1,4 | 0,2 | 1,2 |
| >360 Tage überfällig | 100,0 | 100,0 | 14,3 | — | 14,3 |
| Summe | 72,5 | 55,6 | 17,0 |
| Mio. EUR | Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,4–100,0 | 64,7 | 148,3 | 52,3 | 96,0 |
| davon Ratenvereinbarungen | 17,5–100,0 | 88,5 | 87,4 | 10,1 | 77,3 |
| davon ohne | |||||
| Ratenvereinbarungen | 0,4–36,6 | 30,7 | 61,0 | 42,2 | 18,7 |
| Bis 89 Tage überfällig | 2,4–100,0 | 10,1 | 20,8 | 18,7 | 2,1 |
| Bis 179 Tage überfällig | 42,3–100,0 | 78,9 | 6,3 | 1,3 | 5,0 |
| Bis 359 Tage überfällig | 52,6–100,0 | 94,6 | 9,5 | 0,5 | 9,0 |
| > 360 Tage überfällig | 100,0 | 100,0 | 162,0 | — | 162,0 |
| Summe | 347,0 | 72,9 | 274,1 |
| Mio. EUR | Ausfallwahrscheinlichkeit Bandbreite (%) |
Ausfallwahrscheinlichkeit durchschnittlich (%) |
Bruttowert | Nettobuchwert | Kumulierte Wertminderung |
|---|---|---|---|---|---|
| Nicht überfällig | 0,4–100,0 | 55,2 | 145,3 | 65,1 | 80,2 |
| davon Ratenvereinbarungen | 17,5–100,0 | 88,5 | 87,7 | 10,1 | 77,5 |
| davon ohne Ratenvereinbarungen |
0,4–36,6 | 4,7 | 57,6 | 54,9 | 2,7 |
| Bis 89 Tage überfällig | 2,4–100,0 | 9,7 | 23,6 | 21,3 | 2,3 |
| Bis 179 Tage überfällig | 42,3–100,0 | 80,5 | 6,6 | 1,3 | 5,3 |
| Bis 359 Tage überfällig | 52,6–100,0 | 92,2 | 10,9 | 0,5 | 10,4 |
| > 360 Tage überfällig | 100,0 | 100,0 | 169,7 | — | 169,7 |
| Summe | 356,1 | 88,2 | 267,9 |
Die Übersicht der erwarteten Kreditverluste in Nordmazedonien beinhaltet sowohl kurzfristige als auch langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Infolge von Ratenplanvereinbarungen mit Kund*innen in Nordmazedonien wurden bestehende Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dem langfristigen Bereich zugeordnet. Da diese Forderungen den nicht überfälligen Forderungen zugerechnet werden, besteht in dieser Fälligkeitsstufe eine höhere durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit als bei der Fälligkeitsklasse "Bis 89 Tage überfällig".
Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden Wertminderungen im Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 8,7 Mio. Euro (Vorjahr: 36,7 Mio. Euro) erfasst. Diese Wertminderungen resultierten im Wesentlichen aus erwarteten Kreditverlusten unter Berücksichtigung einer Wertminderungsmatrix. Eine Wertberichtigung von Vertragsvermögenswerten war wie im Vorjahr nicht erforderlich.
Die Wertberichtigungen auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:
| Wertberichtigungen – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2024/25 | 2023/24 |
| Stand 01.10. | 305,4 | 286,7 |
| Zuführung | 8,7 | 36,7 |
| Abgang | -19,3 | -17,9 |
| Stand 30.09. | 294,8 | 305,4 |
Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für die Bilanzposten zum 30. September 2025 und zum 30. September 2024 entspricht den in den Erläuterungen 39. Übrige langfristige Vermögenswerte, 41. Forderungen und übrige Vermögenswerte sowie 42. Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen dargestellten Buchwerten ohne Finanzgarantien.
Bei den derivativen Finanzinstrumenten entspricht das maximale Ausfallrisiko dem positiven beizulegenden Zeitwert (siehe Erläuterung 63. Berichterstattung zu Finanzinstrumenten).
Das maximale Risiko in Bezug auf Finanzgarantien wird in Erläuterung 65. Sonstige Verpflichtungen und Risiken dargestellt.
Die EVN ist bestrebt, eine solide Kapitalstruktur einzuhalten, um die daraus resultierende Finanzkraft für die Realisierung wertsteigernder Investitionsvorhaben und eine attraktive Dividendenpolitik zu nutzen. Dazu hat die EVN eine Eigenkapitalquote größer 40 % und eine Net Debt Coverage größer 50 % als Ziele definiert. Die Eigenkapitalquote betrug zum Bilanzstichtag 60,3 % (Vorjahr: 61,7 %). Die Net Debt Coverage, bemessen als Verhältnis der Funds from Operations zur Nettoverschuldung, betrug zum Bilanzstichtag 78,1 % (Vorjahr: 83,7 %). Die Nettoverschuldung errechnet sich aus den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel, kurz- und langfristiger Wertpapiere sowie Ausleihungen zuzüglich der langfristigen Personalrückstellungen.
| Kapitalmanagement1) | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2025 | 30.09.2024 |
| Langfristige Finanz- und Leasingverbindlichkeiten | 1.289,6 | 1.058,1 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten2) | 32,6 | 134,6 |
| Fonds der liquiden Mittel | -135,1 | -78,8 |
| Langfristige und kurzfristige Wertpapiere | -269,9 | -250,5 |
| Langfristige und kurzfristige Ausleihungen | -28,2 | -30,3 |
| Nettofinanzverschuldung | 888,9 | 833,1 |
| Langfristige Personalrückstellungen3⁾ | 266,9 | 296,2 |
| Nettoverschuldung | 1.155,9 | 1.129,3 |
| Funds from Operations | 901,8 | 945,2 |
| Eigenkapital | 6.658,8 | 6.730,6 |
| Gearing (%) | 17,3 | 16,8 |
| Net Debt Coverage (%) | 78,0 | 83,7 |
Im EVN Konzern besteht ein Cash Pooling zur Liquiditätssteuerung und zur Optimierung der Zinsen. Zwischen der EVN AG und den teilnehmenden Konzerngesellschaften wurden dazu jeweils Verträge abgeschlossen, in denen die Modalitäten für das Cash Pooling geregelt werden.
Der beizulegende Zeitwert entspricht in der Regel der Kursnotierung zum Bilanzstichtag. Sofern eine solche nicht verfügbar ist, werden die Zeitwerte mittels finanzmathematischer Methoden, z. B. durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit dem Marktzinssatz, ermittelt. Die für die Berechnungen notwendigen Inputfaktoren werden nachstehend erläutert.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Anteilen an nicht börsenotierten verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungen erfolgt mittels Diskontierung der erwarteten Cash Flows oder durch Ableitung von vergleichbaren Transaktionen. Für Finanzinstrumente, die auf einem aktiven Markt notiert sind, stellt der Börsepreis zum Bilanzstichtag den beizulegenden Zeitwert dar. Die Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die Zeitwerte der Anleiheverbindlichkeiten werden als Barwert der diskontierten zukünftigen Zahlungsströme unter Verwendung von Marktzinssätzen ermittelt.
In der nachstehenden Tabelle sind die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente sowie deren Einstufung in die Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13 dargestellt.
Inputfaktoren der Stufe 1 sind beobachtbare Parameter wie notierte Preise für identische Vermögenswerte oder Schulden. Zur Bewertung werden diese Preise ohne Modifikationen zugrunde gelegt. Inputfaktoren der Stufe 2 sind sonstige beobachtbare Faktoren, die an die spezifischen Ausprägungen des Bewertungsobjekts angepasst werden. Beispiele für in die Bewertung von Finanzinstrumenten der Stufe 2 einfließende Parameter sind von Börsepreisen abgeleitete Forward-Preiskurven, Wechselkurse, Zinsstrukturkurven und das Kreditrisiko der Vertragspartner*innen. Inputfaktoren der Stufe 3 sind nicht beobachtbare Faktoren, die die Annahmen widerspiegeln, auf die sich ein*e Marktteilnehmer*in bei der Ermittlung eines angemessenen Preises stützen würde. Klassifizierungsänderungen zwischen den verschiedenen Stufen fanden nicht statt.
| Informationen zu Klassen und Kategorien von Finanzinstrumenten |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 30.09.2025 | 30.09.2024 | |||||
| Fair-Value | ||||||
| Mio. EUR | Bewertungs kategorie |
Hierarchie (IFRS 13) |
Buchwert | Fair Value | Buchwert | Fair Value |
| Klassen | ||||||
| Langfristige Vermögenswerte | ||||||
| Sonstige Beteiligungen¹⁾ | ||||||
| Beteiligungen | FVOCI | Stufe 3 | 167,7 | 167,7 | 161,7 | 161,7 |
| Beteiligungen | FVOCI | Stufe 1 | 2.716,3 | 2.716,3 | 3.269,2 | 3.269,2 |
| Beteiligungen | FVTPL | Stufe 3 | 18,0 | 18,0 | 11,2 | 11,2 |
| Übrige langfristige Vermögenswerte | ||||||
| Wertpapiere | FVTPL | Stufe 1 | 82,8 | 82,8 | 78,5 | 78,5 |
| Ausleihungen | AC | Stufe 2 | 24,1 | 23,5 | 26,0 | 26,5 |
| Forderungen aus Leasinggeschäften | AC | Stufe 2 | 2,8 | 2,8 | 8,7 | 8,7 |
| Forderungen aus derivativen Geschäften | FVTPL | Stufe 2 | 0,3 | 0,3 | 1,1 | 1,1 |
| Forderungen | AC | 21,6 | 21,6 | 23,0 | 23,0 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||||||
| Kurzfristige Forderungen und übrige kurzfristige Vermögenswerte |
||||||
| Forderungen | AC | 367,3 | 367,3 | 403,9 | 403,9 | |
| Forderungen aus derivativen Geschäften | FVTPL | Stufe 2 | 5,0 | 5,0 | 25,8 | 25,8 |
| Wertpapiere und sonstige Finanzinvestitionen |
FVTPL | Stufe 1 | 187,1 | 187,1 | 172,0 | 172,0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
||||||
| Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten |
AC | 89,8 | 89,8 | 78,8 | 78,8 | |
| Langfristige Schulden | ||||||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| Anleihen | AC | Stufe 2 | 469,9 | 434,3 | 469,7 | 436,4 |
| Bankdarlehen | AC | Stufe 2 | 730,0 | 728,1 | 518,2 | 514,4 |
| 30.09.2025 | 30.09.2024 | |
|---|---|---|
| Fair-Value | ||
| Bewertungs Hierarchie Mio. EUR kategorie (IFRS 13) Buchwert Fair Value |
Buchwert | Fair Value |
| Klassen | ||
| Übrige langfristige Schulden | ||
| AC Sonstige übrige Schulden 14,1 14,1 |
13,1 | 13,1 |
| FVTPL Stufe 2 Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften 0,6 0,6 |
0,4 | 0,4 |
| FVTPL Stufe 3 Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften — — |
— | — |
| Kurzfristige Schulden | ||
| AC Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 22,9 22,9 |
126,1 | 126,1 |
| AC Lieferant*innenverbindlichkeiten 427,4 427,4 |
495,3 | 495,3 |
| Übrige kurzfristige Schulden | ||
| AC Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 220,4 220,4 |
217,6 | 217,6 |
| FVTPL Stufe 2 Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften 3,4 3,4 |
8,9 | 8,9 |
| FVTPL Stufe 3 Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften 0,1 0,1 |
0,4 | 0,4 |
| davon aggregiert nach Bewertungskategorie |
||
| FVOCI Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis 2.884,0 — |
3.430,9 | — |
| FVTPL Finanzielle Vermögenswerte, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert |
||
| bewertet eingestuft wurden 293,2 — |
288,6 | — |
| AC Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und |
||
| Schulden 2.390,3 — |
2.380,3 | — |
| FVTPL Finanzielle Schulden, die als erfolgswirksam zum beizulegenden |
||
| Wert bewertet eingestuft wurden 4,1 — |
9,7 | — |
1) Siehe Erläuterung 10. Sonstige Beteiligungen
In der Tabelle "Informationen zu Klassen und Kategorien von Finanzinstrumenten" werden als Cash Flow Hedge designierte Sicherungsgeschäfte (Portfolio Hedge Strom) gemeinsam mit derivativen Finanzinstrumenten dargestellt, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Eine separate Darstellung ist infolge der Saldierung von derivativen Finanzinstrumenten aufgrund üblicher Netting-Vereinbarungen im Energiebereich nicht möglich (siehe Erläuterung 9. Finanzinstrumente). In der Bewertungskategorie FVTPL sind daher positive beizulegende Zeitwerte in Höhe von 5,9 Mio. Euro (Vorjahr: 20,5 Mio. Euro) und negative beizulegende Zeitwerte in Höhe von –5,2 Mio. Euro (Vorjahr: –2,2 Mio. Euro) enthalten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) bewertet werden.
| Nettoergebnisse nach Bewertungskategorien¹⁾ |
||||
|---|---|---|---|---|
| 2024/25 | 2023/24 | |||
| Mio. EUR | Nettoergebnis | davon Wertberichtigungen |
Nettoergebnis | davon Wertberichtigungen |
| Klassen | ||||
| Zum beizulegenden Zeitwert erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (FVOCI) |
— | — | — | — |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (AC) |
-16,0 | -8,7 | -55,1 | -43,1 |
| Finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bewertet wurden (FVTPL) |
3,4 | — | 5,9 | — |
| Finanzielle Vermögenswerte und Schulden (Hedging) | — | — | -0,2 | — |
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Schulden (AC) |
— | — | 0,2 | — |
| Summe | -12,6 | -8,7 | -49,1 | -43,1 |
1) Die Nettoergebnisse betreffen nur erfolgswirksame Veränderungen in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung; Zinsaufwände/-erträge sowie Dividenden sind nicht enthalten.
Derivative Finanzinstrumente dienen der Absicherung des Unternehmens gegen Liquiditäts-, Wechselkurs-, Preis- und Zinsänderungsrisiken. Operatives Ziel ist die langfristige Kontinuität des Konzernergebnisses. Alle derivativen Finanzinstrumente werden unmittelbar nach ihrem Abschluss in einem Risikomanagementsystem erfasst. Dies ermöglicht einen tagesaktuellen Überblick über alle wesentlichen Risikokennzahlen.
Die Nominalwerte sind die unsaldierten Summen der zu den jeweiligen Finanzderivaten gehörenden Einzelpositionen zum Bilanzstichtag. Es handelt sich dabei um Referenzwerte, die jedoch kein Maßstab für das Risiko des Unternehmens aus dem Einsatz dieser Finanzinstrumente sind. Das Risikopotenzial umfasst insbesondere Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter sowie das Kreditrisiko der Vertragspartner*innen. Für derivative Finanzinstrumente werden die aktuellen Marktwerte angesetzt.
Die derivativen Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen:
| Derivative Finanzinstrumente | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 30.09.2025 | 30.09.2024 | |||||||||
| Nominalwert¹⁾ | Marktwerte²⁾ | Nominalwert¹⁾ | Marktwerte²⁾ | |||||||
| Käufe | Verkäufe | Positive | Negative | Netto | Käufe | Verkäufe | Positive | Negative | Netto | |
| Devisentermingeschäfte3) | ||||||||||
| KWD4⁾ | — | — | — | — | — | — | 80,5 | 3,8 | -4,8 | -1,0 |
| USD4⁾ | — | — | — | — | — | — | 23,2 | 0,1 | -0,5 | -0,4 |
| BHD | — | — | — | — | — | — | 6,7 | — | -0,3 | -0,3 |
| RON | — | — | — | — | — | — | 4,0 | — | — | — |
| Derivate Energiebereich | ||||||||||
| Futures Strom | 67,6 GWh | 180,0 GWh | 0,7 | -0,4 | 0,3 | 375,9 GWh | 234,0 GWh | 5,3 | — | 5,3 |
| Forwards/Swaps Strom | 598,8 GWh | 630,2 GWh | 0,2 | -0,2 | -0,1 | 761,4 GWh | 183,0 GWh | 0,8 | -0,5 | 0,3 |
| Futures Gas | 377,2 GWh | 43,2 GWh | 0,2 | -0,5 | -0,3 | 68,1 GWh | 281,1 GWh | 0,3 | -2,0 | -1,6 |
| Forwards/Swaps Gas | — | 375,9 GWh | 0,5 | — | 0,5 | 65,9 GWh | 598,5 GWh | 0,5 | -4,0 | -3,5 |
| Futures Strom4⁾ | 97,9 GWh | 899,3 GWh | 3,9 | -2,3 | 1,6 | 35,2 GWh | 576,0 GWh | 9,9 | -2,2 | 7,8 |
| Forwards/Swaps Strom4⁾ | — | 198,1 GWh | 0,4 | -0,4 | 0,1 | — | 55,2 GWh | 10,2 | — | 10,2 |
| Futures Gas4⁾ | 105,2 GWh | — | — | -0,7 | -0,7 | — | — | |||
| Forwards/Swaps Gas4⁾ | 104,8 GWh | — | — | -0,6 | -0,6 | 297,1 GWh | — | 0,4 | — | 0,4 |
| Summe vor Saldierung | — | — | 5,9 | -5,1 | 0,7 | — | — | 31,4 | -14,2 | 17,2 |
| Berücksichtigungen von Aufrechnungsvereinbarungen | -0,6 | 0,6 | — | — | — | -4,5 | 4,5 | — | ||
| EEX-Abrechnung Variation Margins zu Futures | — | 0,5 | 0,5 | — | — | — | — | — | ||
| Summe nach Saldierung | — | — | 5,3 | -4,1 | 1,2 | — | — | 26,9 | -9,7 | 17,2 |
1) In Mio. in Nominalwährung; Energiebereich: in GWh
2) In Mio. Euro
3) Die Devisentermingeschäfte sind im aufgegebenen Geschäftsbereich enthalten (siehe Erläuterung 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
4) Gemäß IFRS 9 als Sicherungsgeschäft gewidmet
Positive Zeitwerte sind als Forderungen aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Vermögenswerten oder den Forderungen und übrigen kurzfristigen Vermögenswerten) ausgewiesen, negative Zeitwerte als Verbindlichkeiten aus derivativen Geschäften (je nach Laufzeit unter den übrigen langfristigen Verbindlichkeiten oder den übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten). Bei Gegenparteien mit einem Rahmenvertrag, der eine Aufrechnungsvereinbarung enthält, werden positive und negative Zeitwerte für entsprechende Zeiträume saldiert ausgewiesen, da für diese Zeiträume ein Nettoausgleich beabsichtigt ist. Die Fälligkeitsanalyse der derivativen finanziellen Verbindlichkeiten ist in der Tabelle zum Liquiditätsrisiko dargestellt (siehe Erläuterung 61. Risikomanagement).
Zur Steuerung der Ergebnisvolatilität wird die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften eingesetzt. Grundgeschäft und Sicherungsinstrument sind jeweils so gestaltet, dass die bewertungsrelevanten Parameter gleich sind (Critical Terms Match). Die Grundgeschäfte werden für Zwecke der Effektivitätsmessung als hypothetische Derivate abgebildet und bewertet. Damit wird beurteilt, ob die Beziehung zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft effektiv sein wird oder effektiv war. Mögliche Quellen für Ineffektivitäten sind z. B. zeitliche Verschiebungen bzw. ein verändertes Volumen der bestehenden Grundgeschäfte sowie Anpassungen für das Kreditrisiko von Sicherungsinstrumenten und gesicherten Grundgeschäften. Alle Maßnahmen erfolgen im Einklang mit internen Richtlinien.
Der EVN Konzern nutzt im Rahmen des Cash Flow Hedge Accounting derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen Einnahmen aus dem Stromverkauf sowie zur Absicherung des Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen Kosten aus dem Gasbezug.
Darüber hinaus werden Bilanzierungsregeln für Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 für die Absicherung des Währungsrisikos aus dem Abwasseraufbereitungsprojekt Umm Al Hayman angewendet, das allerdings dem aufgegebenen Geschäftsbereich zugerechnet wird. Daher wurden die Forderungen bzw. Verbindlichkeiten in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Schulden umgegliedert (siehe Erläuterung 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
Die EVN designierte im Jahr der Auftragsannahme Devisentermingeschäfte auf Forward-Basis zur Absicherung von geplanten Nettogeldströmen in Fremdwährung aus dem Projekt Umm Al Hayman. Es ist Richtlinie des Konzerns, dass die kritischen Bedingungen des Devisentermingeschäfts möglichst genau dem abgesicherten Grundgeschäft entsprechen.
Die EVN bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft auf der Grundlage von Währung, Betrag und Zeitpunkt ihrer jeweiligen Zahlungsströme. Mithilfe der Dollar-Offset-Derivatmethode wird beurteilt, ob das in jeder Sicherungsbeziehung designierte Derivat in Bezug auf die Aufrechnung von Änderungen der Zahlungsströme des abgesicherten Grundgeschäfts voraussichtlich effektiv sein wird und effektiv war.
Die EVN wendet einen Portfolio Hedge an, um das Vermarktungsrisiko aus der Stromproduktion des Konzerns abzusichern. Im Rahmen des Cash Flow Hedge Accounting gemäß IFRS 9 werden derivative Finanzinstrumente (Strom-Forwards und Strom-Future-Kontrakte) zur Absicherung des Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen Einnahmen aus dem Stromverkauf zu variablen Preisen eingesetzt. Als Grundgeschäft dient das Portfolio der zukünftigen hochwahrscheinlichen Verkäufe von Strom aus der Produktion des EVN Konzerns in Österreich.
Für Zwecke der Beurteilung der Effektivität der Sicherungsbeziehung ist einerseits eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument nachzuweisen, andererseits darf das Ausfallrisiko keinen dominanten Einfluss auf die Wertänderungen haben. Die prospektive Effektivitätsbeurteilung erfolgt grundsätzlich auf qualitativer Basis anhand der Critical-Terms-Match-Methode, in deren Rahmen die wesentlichen Konditionen der Sicherungsinstrumente mit jenen des Grundgeschäfts verglichen werden. Zur Minimierung des Risikos der Ineffektivität aus Overhedging wurden die Sicherungsgeschäfte nicht auf das gesamte geplante Absatzvolumen abgeschlossen. Da die wesentlichen Konditionen zwischen den Sicherungsinstrumenten und den geplanten Zahlungsströmen übereinstimmen, wird davon ausgegangen, dass die Wertänderung der Sicherungsinstrumente die Veränderungen aus den zukünftigen Zahlungsströmen grundsätzlich zur Gänze ausgleicht. Die abgesicherten Risiken, denen sowohl das Grundgeschäft als auch das Sicherungsinstrument ausgesetzt ist, haben somit wertmäßig einen gegenläufigen Einfluss auf das Grundgeschäft und das Sicherungsinstrument.
Bei Absicherungen von Stromlieferungen in ausländischen Märkten ist es möglich, dass die Wertänderung der Sicherungsinstrumente die Wertänderung aus den künftigen Zahlungsströmen nicht zur Gänze ausgleicht. Aufgrund der höheren Liquidität des deutschen Markts werden trotzdem vermehrt Termingeschäfte in diesem Markt abgeschlossen. Dabei setzt sich der österreichische Strompreis aus dem deutschen Strompreis zuzüglich eines DE/AT-Spreads zusammen. Insofern wird mit den in Deutschland abgeschlossenen Terminprodukten die deutsche Preiskomponente der österreichischen Strompreise abgesichert.
Erfolgt die Absicherung im selben Markt wie das Grundgeschäft, besteht grundsätzlich eine vollständige Deckung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument. Werden jedoch Sicherungsgeschäfte aufgrund mangelnder Liquidität im deutschen Markt abgeschlossen, wird im Rahmen der Sicherungsbeziehung als Grundgeschäft nur die Risikokomponente des deutschen Preises herangezogen, womit eine vollständige Deckung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument erreicht wird.
Ineffektivitäten der Absicherungen können durch Änderungen des Kreditrisikos der Gegenpartei oder durch einen Rückgang des erwarteten Stromlieferungsvolumens entstehen.
Die EVN setzt im Rahmen des Cash Flow Hedge Accountings gemäß IFRS 9 derivative Finanzinstrumente zur Absicherung des Preisrisikos aus den geplanten zukünftigen Kosten aus dem Gasbezug zu variablen Preisen ein. Durch die Absicherung dieses Preisrisikos sollen Zahlungsausgänge für den Einsatz von Erdgas in der Strom- und Wärmeproduktion wirtschaftlich fixiert werden.
Als Grundgeschäft dient das Portfolio der zukünftigen hochwahrscheinlichen Käufe von Gas für die Strom- und Wärmeproduktion in der EVN Gruppe. Die EVN setzt grundsätzlich Swaps, Forwards und Futures ein. Derivate werden nur dann als Sicherungsinstrumente designiert, wenn der Erfüllungstermin und das Volumen mit jenem der zukünftigen hochwahrscheinlichen Transaktion übereinstimmen.
Zur Beurteilung der Effektivität einer Sicherungsbeziehung muss eine wirtschaftliche Verknüpfung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument bestehen, ohne dass das Ausfallrisiko die Wertänderungen wesentlich beeinflusst. Die prospektive Effektivitätsbewertung erfolgt anhand der Critical-Terms-Match-Methode, bei der wesentliche Bedingungen wie Laufzeit, Volumen und Preisbasis beider Instrumente abgeglichen werden. Stimmen diese Bedingungen überein, ist anzunehmen, dass die Wertänderung des Sicherungsinstruments die zukünftigen Zahlungsströme vollständig ausgleicht.
Mögliche Quellen der Ineffektivität sind ein reduziertes Volumen der erwarteten Transaktion und ein erhöhtes Ausfallrisiko durch eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit der Counterparty. Diese Risiken werden jedoch durch eine Absicherung von weniger als 100 % des Volumens, den schrittweisen Abschluss von Sicherungsinstrumenten sowie striktes Counterparty-Management minimiert.
Die Angaben zu Sicherungsbeziehungen beinhalten im Geschäftsjahr 2024/25 nicht die Sicherungsinstrumente, die dem aufgegebenen Geschäftsbereich zugeordnet werden. Dabei handelt es sich um Devisentermingeschäfte in USD und KWD zur Absicherung der Nettogeldströme des Projekts Umm Al Hayman. Zum 30. September 2025 betrug der Stand der Rücklage aus diesen Cashflow Hedges –11,0 Mio. Euro. Mit dem Closing für den Verkauf des aufgegebenen Geschäftsbereichs ist diese Rücklage erfolgswirksam aufzulösen (siehe Erläuterung 43. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden).
| Mio. EUR | Buchwert | Bilanzposten | Nominalbetrag | Änderung beizulegender Zeitwert |
|---|---|---|---|---|
| Portfolio Hedge Strom | 4,3 | Übrige kurzfristige/langfristige Forderungen | 643,6 GWh | 5,7 |
| Portfolio Hedge Strom | -2,6 | Übrige kurzfristige/ langfristige Schulden | 551,6 GWh | -0,4 |
| Gasbezug Hedge | — | Übrige kurzfristige/langfristige Forderungen | 0,0 GWh | -0,4 |
| Gasbezug Hedge | -1,3 | Übrige kurzfristige/ langfristige Schulden | 210,0 GWh | — |
| Mio. EUR | Buchwert | Bilanzposten | Nominalbetrag | Änderung beizulegender Zeitwert |
|---|---|---|---|---|
| FX-Forwards (KWD/EUR) | -1,0 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 80,51) | 10,0 |
| FX-Forwards (USD/EUR) | -0,4 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 23,22) | 0,7 |
| FX-Forwards (BHD/EUR) | — | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | — 3) | 0,6 |
| Portfolio Hedge Strom | 20,1 | Übrige kurzfristige/langfristige Forderungen | 484,5 GWh | -51,4 |
| Portfolio hedge electricity4) | -2,2 | Übrige kurzfristige/langfristige Schulden | 182,0 GWh | -0,3 |
| Gasbezug Hedge | 0,4 | Übrige kurzfristige/langfristige Forderungen | 297,1 GWh | 0,4 |
| Mio. EUR | Änderung beizulegender Zeitwert |
Stand der Rücklage für Bewertungen von Cash Flow Hedges |
|---|---|---|
| Portfolio Hedge Strom | -3,6 | 1,7 |
| Gasbezug | 0,4 | -1,3 |
| Mio. EUR | Änderung beizulegender Zeitwert |
Stand der Rücklage für Bewertungen von Cash Flow Hedges |
|---|---|---|
| Einzahlungen in KWD (Firm Commitment) | -9,9 | -12,3 |
| Einzahlungen in USD (Firm Commitment) | -1,0 | -16,9 |
| Einzahlungen in BHD (Firm Commitment) | -0,6 | — |
| Portfolio Hedge Strom | 133,9 | 19,7 |
| Gasbezug | -0,8 | 0,4 |
| Mio. EUR | Im sonstigen Ergebnis erfasste Sicherungs gewinne/-verluste |
Erfolgswirksam erfasste Ineffektivitäten |
Posten, bei denen die Ineffektivitäten erfasst wurden |
Umgliederung von OCI in GuV |
Posten, bei denen die Umgliederung erfasst wurde |
Basis Adjustment |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Portfolio Hedge Strom | 3,6 | — | — | 21,5 | Umsatzerlöse | — |
| Gasbezug | -0,4 | — | — | 1,3 | Gasbezug | — |
| 30.09.2024 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Im sonstigen Ergebnis erfasste Sicherungs gewinne/-verluste |
Erfolgswirksam erfasste Ineffektivitäten |
Posten, bei denen die Ineffektivitäten erfasst wurden |
Umgliederung von OCI in GuV |
Posten, bei denen die Umgliederung erfasst wurde |
Basis Adjustment |
| DBO-Projekt (KWD) | 9,9 | — | — | -0,2 | Umsatzerlöse | — |
| BOT-Projekt (USD) | 1,0 | — | — | -0,2 | Umsatzerlöse | — |
| Projekt Tubli (BHD) | 0,6 | — | — | 0,3 | Umsatzerlöse | — |
| Portfolio Hedge Strom | -134,0 | — | — | 84,3 | Umsatzerlöse | — |
| Gasbezug | 0,8 | — | — | 0,4 | Gasbezug | — |
KWD
BHD
Sicherungsinstrumente Strom
Sicherungsinstrumente Gasbezug
| 30.09.2025 | ||
|---|---|---|
| Mio. Fremdwährung bzw. Kurs, GWh bzw. EUR/MWh | <1 Jahr | >1 Jahr |
| Sicherungsinstrumente Portfolio Hedge Strom | ||
| Nominalbetrag in GWh | 698,5 | 301,0 |
| Durchschnittlicher Absicherungspreis in EUR/MWh | 92,6 | 91,3 |
| Sicherungsinstrumente Gasbezug | ||
| Nominalbetrag in GWh | 188,1 | 21,9 |
| Durchschnittlicher Absicherungspreis in EUR/MWh | 40,2 | 36,7 |
| 30.09.2024 | ||
| Mio. Fremdwährung bzw. Kurs, GWh bzw. EUR/MWh | <1 Jahr | >1 Jahr |
| USD | ||
| Nominalbetrag in USD | 23,2 | — |
Durchschnittlicher USD/EUR-Terminkurs 1,1432 —
Nominalbetrag in KWD 80,5 — Durchschnittlicher KWD/EUR-Terminkurs 0,3435 —
Nominalbetrag in BHD 457,3 138,8 Durchschnittlicher BHD/EUR-Terminkurs 123,7 88,9
Nominalbetrag in GWh 192,3 104,8 Durchschnittlicher Absicherungspreis in EUR/MWh 38,5 39,1
Nominalbetrag in GWh 192,3 104,8 Durchschnittlicher Absicherungspreis in EUR/MWh 38,5 39,1
Eine Übersicht der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist ab Seite 96 unter Beteiligungen der EVN angeführt.
Im Folgenden werden Angaben zu Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) sowie zu assoziierten Unternehmen gemacht, die im Geschäftsjahr 2024/25 at Equity in den Konzernabschluss der EVN einbezogen wurden.
Der Ergebnisanteil der at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter wird als Teil des operativen Ergebnisses (EBIT) ausgewiesen.
Die folgende Übersicht zeigt die at Equity einbezogenen Unternehmen mit operativem Charakter:
Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures), die gemäß IFRS 11 at Equity in den Konzernabschluss zum 30.09.2025 einbezogen wurden Bioenergie Steyr GmbH EnergieAllianz EVN KG EVN-WE Wind KG Fernwärme St. Pölten GmbH Fernwärme Steyr GmbH RAG Ashta Umm Al Hayman Wastewater Treatment Company KSPC1) ZOV
1) Bei dieser Gesellschaft handelt es sich um ein at Equity einbezogenes Tochterunternehmen des aufgegebenen Geschäftsbereichs.
Assoziierte Unternehmen, die gemäß IAS 28 at Equity in den Konzernabschluss zum 30.09.2025 einbezogen wurden
Gesellschaft
Burgenland Energie
Verbund Innkraftwerke
ZOV UIP
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen zu den in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures):
| Finanzinformationen für sich genommen wesentlicher Gemeinschaftsunternehmen |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 30.09.2025 | 30.09.2024 | |||||
| Energie | Energie | |||||
| Mio. EUR | EVN KG | RAG | Allianz | EVN KG | RAG | Allianz |
| Bilanz | ||||||
| Langfristige Vermögenswerte | 0,8 | 542,9 | 15,4 | 3,9 | 566,6 | 32,8 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 244,2 | 151,2 | 284,9 | 339,0 | 121,0 | 414,9 |
| Langfristige Schulden | 1,9 | 254,1 | 7,3 | 9,2 | 245,6 | 7,9 |
| Kurzfristige Schulden | 196,2 | 122,4 | 226,9 | 324,6 | 135,3 | 447,4 |
| Überleitung auf den Buchwert des Anteils der EVN am Gemeinschaftsunternehmen |
||||||
| Nettovermögen | 46,8 | 317,6 | 66,1 | 9,1 | 306,8 | -7,6 |
| Anteil der EVN am Nettovermögen (%) | 100,0 | 100,0 | 45,0 | 100,0 | 100,0 | 45,0 |
| Anteil der EVN am Nettovermögen | 46,8 | 317,6 | 29,7 | 9,1 | 306,8 | -3,4 |
| +/– Umwertungen | — | 138,2 | — | — | 138,3 | 3,4 |
| Buchwert des Anteils der EVN am Gemeinschaftsunternehmen |
46,9 | 455,8 | 29,7 | 9,1 | 445,1 | — |
| 2024/25 | 2023/24 | |||||
| Gewinn-und-Verlust-Rechnung | ||||||
| Umsatzerlöse | 603,1 | 795,4 | 1.225,3 | 906,2 | 671,1 | 2.102,9 |
| Planmäßige Abschreibungen | — | -48,0 | -0,4 | — | -48,7 | -0,4 |
| Zinserträge | 2,2 | 0,7 | 1,2 | 1,3 | 0,4 | 3,0 |
| Zinsaufwendungen | -0,3 | -7,1 | -1,8 | -2,3 | -6,8 | -2,7 |
| Ertragsteuern | — | -24,8 | -2,1 | — | -22,8 | -1,0 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 2,1 | 84,4 | 8,8 | -154,3 | 76,7 | 4,1 |
| Sonstiges Ergebnis | 35,7 | 1,5 | 66,4 | 180,3 | -2,4 | 64,1 |
| Gesamtergebnis | 37,7 | 85,9 | 75,3 | 26,0 | 74,3 | 68,2 |
| An die EVN ausgezahlte Dividende | — | 75,0 | — | — | 70,0 | — |
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen unwesentlichen Gemeinschaftsunternehmen:
| Finanzinformationen für sich genommen unwesentlicher Gemeinschaftsunternehmen (EVN-Anteil) |
||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2024/25 | 2023/24 |
| Buchwert an den Gemeinschaftsunternehmen zum Bilanzstichtag | 189,9 | 182,4 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 4,6 | 14,6 |
| Sonstiges Ergebnis | — | -7,8 |
| Gesamtergebnis | 4,6 | 6,9 |
Aufgrund der Ausübung eines vertraglich vereinbarten Kündigungsrechts der Stadt Zagreb für den ursprünglich bis 2028 laufenden Konzessionsvertrag über ein Kläranlagenprojekt übergab die at Equity einbezogene Projektgesellschaft ZOV am 3. August 2024 die von der WTE geplante, errichtete, finanzierte und betriebene Zentralkläranlage an die Stadt Zagreb. Damit endete auch die von der ebenfalls at Equity einbezogenen Betriebsgesellschaft ZOV UIP verantwortete Betriebsführung. Mit der Übergabe der Anlage wurde eine Forderung gegenüber der Stadt Zagreb erfasst. Nachdem keine Einigung über den Beendigungspreis erzielt werden konnte, hat die ZOV am 24. Dezember 2024 gemäß den Bestimmungen des Vertrags eine Schiedsklage gegen die Stadt Zagreb eingebracht. Die noch offenen Forderungen sind die bedeutendsten Vermögenswerte der at Equity einbezogenen Gesellschaft.
Die folgende Übersicht zeigt zusammengefasste Finanzinformationen der in den Konzernabschluss einbezogenen, für sich genommen wesentlichen assoziierten Unternehmen:
| 30.09.2024 | |||
|---|---|---|---|
| Verbund IKW | Burgenland Energie | Verbund IKW | Burgenland Energie |
| 1.227,0 | 1.194,4 | 1.230,3 | 1.076,3 |
| 12,0 | 546,0 | 130,8 | 439,7 |
| 165,0 | 189,7 | 172,8 | 180,3 |
| 20,9 | 1.117,1 | 47,6 | 905,5 |
| 1.053,2 | 433,5 | 1.140,6 | 430,2 |
| 13,0 | 49,0 | 13,0 | 49,0 |
| 136,9 | 212,4 | 148,3 | 210,8 |
| 14,9 | 48,7 | 20,8 | 40,7 |
| 151,8 | 261,1 | 169,1 | 251,5 |
| 201,3 | 704,7 | 302,4 | 1.043,7 |
| 127,2 | 40,4 | 175,7 | 89,5 |
| -0,2 | -5,4 | 0,1 | -2,7 |
| 127,0 | 35,0 | 175,8 | 86,8 |
| 27,9 | 11,8 | 44,7 | 11,3 |
| 30.09.2025 2024/25 |
2023/24 |
Die ZOV UIP ist ein in den Konzernabschluss einbezogenes, für sich genommen jedoch unwesentliches assoziiertes Unternehmen. Der Buchwert zum Stichtag beträgt 0,2Mio. Euro (Vorjahr: 1,1 Mio. Euro); das Ergebnis nach Ertragsteuern belief sich im Geschäftsjahr 2024/25 auf –0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 3,1 Mio. Euro). Darüber hinaus bestehen keine für sich genommen unwesentlichen assoziierten Unternehmen.
Die durch die EVN eingegangenen Verpflichtungen und Risiken setzen sich wie folgt zusammen:
| Sonstige Verpflichtungen und Risiken | ||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 30.09.2025 | 30.09.2024 |
| Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften | 116,4 | 146,6 |
| Garantien für Projekte im Umweltbereich1) | 722,4 | 752,6 |
| Garantien im Zusammenhang mit der Errichtung bzw. dem Betrieb von | ||
| Energienetzen | 5,7 | 3,7 |
| Kraftwerken | 99,3 | 94,7 |
| Bestellobligo für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 297,5 | 299,9 |
| Weitere Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen |
0,1 | 0,1 |
| Summe | 1.241,4 | 1.297,6 |
| davon im Zusammenhang mit at Equity einbezogenen Unternehmen | 77,5 | 111,5 |
1) Diese betreffen Haftungen des fortgeführten Geschäftsbereich gegenüber Vertragspartnern des aufgegebenen Geschäftsbereichs
Für die oben genannten Verpflichtungen und Risiken wurden weder Rückstellungen noch Verbindlichkeiten in den Büchern erfasst, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses mit keiner Inanspruchnahme bzw. nicht mit einem Eintreten der Risiken zu rechnen war. Den genannten Verpflichtungen standen entsprechende Rückgriffsforderungen in Höhe von 19,9 Mio. Euro (Vorjahr: 32,9 Mio. Euro) gegenüber.
Die sonstigen Verpflichtungen und Risiken reduzierten sich gegenüber dem 30. September 2024 um 56,2 Mio. Euro auf 1.241,4 Mio. Euro. Diese Veränderung resultierte überwiegend aus einer Reduktion von Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften und von Garantien für Projekte im Umweltbereich.
Die Eventualverbindlichkeiten betreffend Garantien im Zusammenhang mit Energiegeschäften werden für jene Garantien, die für die Beschaffung bzw. Vermarktung von Energie abgegeben wurden, in Höhe des tatsächlichen Risikos für die EVN angesetzt. Dieses Risiko bemisst sich an Veränderungen zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktpreis, wobei sich bei Beschaffungsgeschäften ein Risiko nur bei gesunkenen Marktpreisen und bei Absatzgeschäften ein Risiko nur bei gestiegenen Marktpreisen ergibt.
Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreisänderungen nach dem Stichtag entsprechend verändern. Aus dieser Risikobewertung resultierte per 30. September 2025 eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von 116,4 Mio. Euro (Vorjahr: 146,6 Mio. Euro). Das dieser Bewertung zugrunde liegende Nominalvolumen der Garantien betrug 437,1 Mio. Euro
(Vorjahr: 549,6 Mio. Euro). Zum 31. Oktober 2025 betrug das Risiko betreffend Marktpreisänderungen 129,8 Mio. Euro bei einem zugrunde liegenden Nominalvolumen von 446,0 Mio. Euro.
Verschiedene Verfahren und Klagen, die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren, sind anhängig oder könnten in der Zukunft gegen die EVN geltend gemacht werden. Damit verbundene Risiken wurden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit analysiert. Diese Evaluierung führte zu dem Ergebnis, dass die Verfahren und Klagen im Einzelnen und insgesamt keinen wesentlichen negativen Einfluss auf das Geschäft, die Liquidität, das Ergebnis oder die Finanzlage der EVN haben werden.
Die weiteren Verpflichtungen aus Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen umfassten im Wesentlichen offene Einzahlungsverpflichtungen gegenüber Beteiligungsunternehmen sowie übernommene Haftungen für Kredite von Beteiligungsgesellschaften.
Grundsätzlich entsteht gemäß IAS 24 eine nahestehende Beziehung zu Unternehmen und Personen durch direkte oder indirekte Beherrschung, maßgeblichen Einfluss oder gemeinschaftliche Führung. In den Kreis der nahestehenden Personen ebenso eingeschlossen sind Familienangehörige der betroffenen natürlichen Personen. Auch Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen und deren nahe Familienangehörige werden als nahestehende Personen angesehen.
Zu den nahestehenden Unternehmen und Personen der EVN zählen somit sämtliche Unternehmen des Konsolidierungskreises, sonstige nicht in den Konzernabschluss einbezogene verbundene, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen sowie Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Tätigkeiten des Unternehmens verantwortlich sind, insbesondere Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, sowie deren Angehörige. Eine Liste der Konzernunternehmen ist ab Seite 96 unter Beteiligungen der EVN enthalten.
Das Land Niederösterreich hält über die NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH, St. Pölten, 51,0 % der Aktien der EVN AG. Damit zählen das Land Niederösterreich und die unter seinem beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss stehenden Unternehmen zu den nahestehenden Unternehmen und Personen des EVN Konzerns. Da es sich beim Land Niederösterreich um eine öffentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes einen beherrschenden Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25 in Anspruch genommen, wonach Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht. Geschäftsvorfälle mit Unternehmen, die unter beherrschendem bzw. maßgeblichem Einfluss der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH stehen, betreffen im Wesentlichen Strom-, Gas-, Netz- und Telekommunikationsdienstleistungen.
An der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH ist die NÖ Holding GmbH zu 100,0 % beteiligt, die einen Konzernabschluss aufstellt und offenlegt.
Am 5. August 2020 erwarb die Wiener Stadtwerke GmbH rund 51 Mio. Stück Aktien der EVN. Damit wurde die zu 100,0 % im Eigentum der Stadt Wien stehende Gesellschaft mit einem Anteil von 28,4 % die zweitgrößte Aktionärin der EVN AG. Da es sich bei der Stadt Wien um eine öffentliche Stelle handelt, die aufgrund des Aktien-Mehrheitsbesitzes an der Wiener Stadtwerke GmbH einen maßgeblichen Einfluss auf die EVN AG ausübt, wird die Befreiung nach IAS 24.25 in Anspruch genommen, wonach Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden mit nahestehenden Unternehmen und Personen nicht anzugeben sind, wenn eine öffentliche Stelle das berichtende Unternehmen beherrscht.
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen
Die EVN befindet sich in einer Beteiligungsgemeinschaft mit der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH als hauptbeteiligter Gesellschafterin und der Wiener Stadtwerke GmbH als minderbeteiligter Gesellschafterin. Zur Regelung der Modalitäten wurde ein Gruppen- und Steuerausgleichsvertrag geschlossen. Auf Grundlage dieses Vertrags hat die EVN weitere Tochtergesellschaften in diese Unternehmensgruppe einbezogen. Daraus resultiert zum Bilanzstichtag 30. September 2025 eine kurzfristige Forderung gegenüber der NÖ Landes-Beteiligungsholding GmbH in Höhe von 1,8 Mio. Euro (Vorjahr: 3,1 Mio. Euro). Alle Geschäftsbeziehungen mit der Hauptgesellschafterin bzw. dieser zurechenbaren Unternehmen werden zu fremdüblichen Konditionen abgewickelt.
Die EVN und die Wiener Stadtwerke GmbH verfügen aufgrund eines Syndikatsvertrags durch ihre unmittelbar und mittelbar gehaltenen Aktien der Verbund AG gemeinsam über rund 26 % der stimmberechtigten Anteile dieser Gesellschaft (siehe auch Erläuterung 38. Sonstige Beteiligungen).
Auf Basis des Gruppen- und Steuerausgleichsvertrags besteht zum Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit der EVN gegenüber der Wiener Stadtwerke GmbH in Höhe von 2,3 Mio. Euro (Vorjahr: Forderung in Höhe von 0,8 Mio. Euro).
Die EnergieAllianz ist die gemeinsame Energievertriebsgesellschaft von Burgenland Energie, EVN und Wien Energie GmbH, einem 100,0 %-Tochterunternehmen der Wiener Stadtwerke GmbH. Die EVN hält 45,0 % der Anteile an der EnergieAllianz. Die EnergieAllianz ist für den Handel mit und den Vertrieb von Strom, Erdgas sowie energienahen Dienstleistungen für Industrie-, Groß- und Businesskund*innen verantwortlich.
Die EVN und die Wiener Stadtwerke GmbH betreiben gemeinsam jeweils über ihre Tochtergesellschaften EVN Naturkraft bzw. Wien Energie GmbH zu je 50,0 % als Kommanditistinnen die Projektgesellschaft EVN-Wien Energie Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG. Unternehmensgegenstand ist die Projektentwicklung, die Errichtung und der Betrieb von Windparks.
Darüber hinaus bestehen weitere gemeinsame Beteiligungen von untergeordnetem Ausmaß der EVN Gruppe und/oder von Tochtergesellschaften, die unter beherrschendem Einfluss der Wiener Stadtwerke GmbH stehen.
Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit steht die EVN mit zahlreichen at Equity in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen im Lieferungs- und Leistungsaustausch. Mit der EnergieAllianz wurden langfristige Dispositionen über den Vertrieb bzw. die Beschaffung von Strom und Gas getroffen, mit der Verbund Innkraftwerke wiederum wurden langfristige Bezugsverträge über Elektrizität abgeschlossen. Der Wert der Leistungen, die gegenüber den angeführten at Equity einbezogenen Unternehmen erbracht wurden, beträgt:
| Transaktionen mit at Equity einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen |
||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2024/25 | 2023/24 |
| Umsätze | 154,7 | 308,3 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -80,6 | -86,9 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 22,6 | 41,0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 28,0 | 32,9 |
| Ausleihungen | 4,9 | 5,9 |
| Verbindlichkeiten aus dem Cash Pooling | 107,7 | 46,6 |
| Zinserträge aus Ausleihungen | 0,2 | 0,3 |
| Transaktionen mit at Equity einbezogenen assoziierten Unternehmen |
||
|---|---|---|
| Mio. EUR | 2024/25 | 2023/24 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -22,4 | -35,1 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | — | — |
Leistungen an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beinhalten insbesondere Gehälter, Abfertigungen, Pensionen und Aufsichtsratsvergütungen.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA (CEO und Sprecher des Vorstands), Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA (CTO) und Mag. (FH) Alexandra Wittmann (CFO) Mitglieder des Vorstands der EVN. Im vorangegangenen Geschäftsjahr war zudem Dipl.-Ing. Franz Mittermayer bis 31. März 2024 Mitglied des Vorstands gewesen.
Die Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2024/25 insgesamt 1.883,2 Tsd. Euro (inkl. Sachbezüge und Pensionskassenbeiträge; Vorjahr: 1.547,8 Tsd. Euro).
| Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2024/25 | 2023/24 | |||||
| Tsd. EUR | Fixe Bezüge | Variable Bezüge¹⁾ |
Sachbezüge | Fixe Bezüge | Variable Bezüge | Sachbezüge |
| Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA | 540,9 | 160,0 | 6,1 | 515,9 | 189,2 | 4,0 |
| DiplIng. Stefan Stallinger, MBA | 431,5 | 61,2 | 6,0 | 189,4 | — | 3,0 |
| Mag. (FH) Alexandra Wittmann | 410,7 | 9,9 | 4,3 | 30,7 | — | 0,1 |
| DiplIng. Franz Mittermayer | — | — | — | 272,6 | 177,3 | 7,1 |
1) Entspricht den im Geschäftsjahr 2024/25 bezahlten Beträgen; die variablen Bezüge sind abhängig von der Erreichung der vereinbarten Ziele, Details dazu finden sich im Vergütungsbericht.
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2024/25 Pensionskassenbeiträge für Mag. Stefan Szyszkowitz in Höhe von 82,6 Tsd. Euro (Vorjahr: 78,9 Tsd. Euro), für Dipl.-Ing. Stefan Stallinger in Höhe von 86,3 Tsd. Euro (Vorjahr: 37,9 Tsd. Euro) und für Mag. (FH) Alexandra Wittmann in Höhe von 83,7 Tsd. Euro (Vorjahr: 6,1 Tsd. Euro) geleistet. Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Pensionskassenbeiträge in Höhe von 35,4 Tsd. Euro sowie eine Abfertigung in der Höhe von 378,2 Tsd. Euro geleistet.
Bei der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen ergab sich im Geschäftsjahr 2024/25 für Mag. Stefan Szyszkowitz eine Veränderung in Höhe von -485,7 Tsd. Euro (davon 221,9 Tsd. Euro Zinsaufwand und -911,5 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr betrug die Dotierung 1.509,5 Tsd. Euro (davon 213,8 Tsd. Euro Zinsaufwand und 1.135,3 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Frau Mag. (FH) Alexandra Wittmann und Herr Dipl.-Ing. Stefan Stallinger sind ausschließlich in ein beitragsorientiertes Pensionssystem einbezogen.
Bei der Rückstellung für Abfertigungen ergab sich im Geschäftsjahr 2024/25 für Mag. Stefan Szyszkowitz eine Dotierung in Höhe von 14,4 Tsd. Euro (davon 12,5 Tsd. Euro Zinsaufwand und -8,2 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Im Vorjahr betrug die Dotierung 32,5 Tsd. Euro (davon 14,8 Tsd. Euro Zinsaufwand und 8,2 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste). Frau Mag. (FH) Alexandra Wittmann und Herr Dipl.-Ing. Stefan Stallinger unterliegen der Abfertigung gemäß Betrieblichem Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz.
Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden Beiträge in die Mitarbeitervorsorgekasse für Mag. Stefan Szyszkowitz in Höhe von 10,8 Tsd. Euro (Vorjahr: 10,8 Tsd. Euro), für Dipl.-Ing. Stefan Stallinger in Höhe von 7,6 Tsd. Euro (Vorjahr: 2,5 Tsd. Euro) und für Mag. (FH) Alexandra Wittmann in Höhe von 6,5 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) geleistet. Im Geschäftsjahr 2023/24 wurden für Dipl.-Ing. Franz Mittermayer Beiträge in die Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von 7,1 Tsd. Euro geleistet.
Die Veränderung der Bezüge der aktiven Vorstandsmitglieder gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Veränderung der erfolgsabhängigen Komponenten und aus der jährlichen kollektivvertraglichen Valorisierung.
Weiters hat Mag. Stefan Szyszkowitz Anspruch auf eine vertraglich vereinbarte Versorgung zum Pensionsantritt, auf die ASVG-Pensionsleistungen sowie Leistungen aus der VBV-Pensionskasse angerechnet werden.
Die an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. an deren Hinterbliebene gezahlten Bezüge betrugen 1.100,4 Tsd. Euro (Vorjahr: 846,0 Tsd. Euro).
Bei den Rückstellungen für Abfertigungen und Pensionen für aktive leitende Angestellte ergab sich in Summe eine Dotierung in Höhe von 148,7 Tsd. Euro (davon 228,4 Tsd. Euro Zinsaufwand und -293,4 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste) und im Vorjahr eine Dotierung in Höhe von 1.324,3 Tsd. Euro (davon 232,8 Tsd. Euro Zinsaufwand und 908,0 Tsd. Euro versicherungsmathematische Gewinne/Verluste).
Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden für aktive leitende Angestellte Beiträge in die Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von 23,5 Tsd. Euro (Vorjahr: 22,8 Tsd. Euro) und Pensionskassenbeiträge in der Höhe 469,6 Tsd. Euro (Vorjahr 438,2 Tsd. Euro) geleistet.
Die genannten Werte beinhalten Aufwendungen nach nationalem Recht, wie sie gemäß Österreichischem Corporate Governance Kodex anzugeben sind. Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste werden nach IFRS gemäß IAS 19 erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst.
Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro). An die Mitglieder des Beirats für Umwelt und soziale Verantwortung wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von 0,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,1 Mio. Euro) ausbezahlt.
Die Grundzüge des Vergütungssystems sind im Vergütungsbericht des Corporate Governance-Berichts dargestellt.
Transaktionen mit sonstigen nahestehenden Unternehmen
Angaben, die sich auf konzerninterne Sachverhalte beziehen, sind zu eliminieren und unterliegen nicht der Angabepflicht im Konzernabschluss. Geschäftsfälle der EVN mit Tochterunternehmen sind somit nicht ausgewiesen. Geschäftstransaktionen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen und nicht at Equity einbezogenen Unternehmen werden aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung grundsätzlich nicht angeführt.
Nahestehende Personen können unmittelbar Kund*innen eines Unternehmens der EVN Gruppe sein, wobei Geschäftsbeziehungen aus einem solchen Verhältnis auf marktüblichen Konditionen beruhen und im Geschäftsjahr 2024/25 für die Gesamteinnahmen der EVN nicht wesentlich waren. Die daraus zum 30. September 2025 offenen Posten werden in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2024/25 der EVN erfolgte durch die BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien. Die Aufwendungen für Leistungen des Konzernabschlussprüfers (einschließlich des internationalen Netzwerks im Sinn des § 271b UGB) setzten sich wie folgt zusammen:
| Aufwendungen Abschlussprüfer | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2024/25 | 2023/24 | ||||
| Konzern abschluss prüfer |
davon BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft |
Konzern abschluss prüfer |
davon BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft |
||
| Aufwendungen Abschlussprüfer | Mio. EUR | 1,0 | 0,4 | 1,0 | 0,5 |
| Konzern- und Jahresabschlussprüfung | % | 60,4 | 77,9 | 60,6 | 54,7 |
| Sonstige Bestätigungsleistungen | % | 19,5 | 14,9 | 10,8 | 21,2 |
| Sonstige Beratungsleistungen | % | 20,1 | 7,2 | 28,6 | 24,1 |
Zwischen dem Bilanzstichtag 30. September 2025 und der Freigabe zur Veröffentlichung des Konzernabschlusses am 27. November 2025 traten folgende wesentlichen Ereignisse auf:
Die Kabelplus GmbH hat einen Kauf- und Abtretungsvertrag zum Kauf der Speed Connect Netzwerkserrichtungs GmbH, die sich derzeit in einem Insolvenzverfahren befindet, unterzeichnet. Die Gläubigerversammlung hat am 3. November 2025 dem Sanierungsplan, dessen Rechtskraft eine Closing Bedingung für das Zustandekommen des Kauf- und Abtretungsvertrags ist, zugestimmt. Nach Bestätigung durch den zuständigen Insolvenzrichter sowie dem Ablauf der gesetzlichen Rekursfrist wird für Mitte Dezember das Closing erwartet.
Die Organe der EVN AG sind:
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – CEO und Sprecher des Vorstands Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA – CTO und Mitglied des Vorstands Mag. (FH) Alexandra Wittmann – CFO und Mitglied des Vorstands
Dipl.-Ing. Reinhard Wolf
Mag. Jochen Danninger Mag. Willi Stiowicek
Mag. Georg Bartmann Dr. Gustav Dressler Mag. Philipp Gruber
Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA
Dipl.-Ing. Angela Stransky Dipl.-Ing. Peter Weinelt
Mag. Veronika Wüster, MAIS
Mag. Dr. Monika Fraißl Uwe Mitter
Ing. Paul Hofer (bis 31. Juli 2025) Ing. Christian Roitner (seit 10. September 2025) Irene Pinczolitsch (bis 9. September 2025) Mathias Strallhofer (seit 10. September 2025)
Dipl.-Ing. Irene Pugl
Der vorliegende Konzernabschluss wurde mit dem Datum der Unterfertigung vom Vorstand aufgestellt. Der Einzelabschluss, der nach Überleitung auf die International Financial Reporting Standards auch in den Konzernabschluss einbezogen ist, und der Konzernabschluss der EVN werden am 17. Dezember 2025 dem Aufsichtsrat zur Prüfung, der Einzelabschluss zur Feststellung vorgelegt.
Maria Enzersdorf, am 27. November 2025
EVN AG Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA CEO und Sprecher des Vorstands
Mag. (FH) Alexandra Wittmann CFO und Mitglied des Vorstands
Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA CTO und Mitglied des Vorstands
Nachfolgend werden die Beteiligungen der EVN gegliedert nach Geschäftsbereichen angeführt. Die Aufstellung für die in den Konzernabschluss der EVN aufgrund von Wesentlichkeit nicht einbezogenen Gesellschaften enthält die Werte aus den letzten verfügbaren lokalen Jahresabschlüssen zu den Bilanzstichtagen der Einzelgesellschaften. Bei Abschlüssen in ausländischer Währung erfolgte die Umrechnung der Angaben mit dem Stichtagskurs zum Bilanzstichtag der EVN.
| Gesellschaft, Sitz | Anteilseignerin | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungs art 2024/25 |
|---|---|---|---|---|
| Ashta Beteiligungsverwaltung GmbH ("Ashta"), Wien | EVN Naturkraft | 49,99 | 31.12.2024 | E |
| Bioenergie Steyr GmbH, Behamberg | EVN Wärme | 51,00 | 30.09.2025 | E |
| Elektrorazpredelenie Yug EAD ("EP Yug"), Plovdiv, Bulgarien | BG SN Holding | 100,00 | 31.12.2024 | V |
| ENERGIEALLIANZ Austria GmbH ("EnergieAllianz"), Wien | EVN Energieservices | 45,00 | 30.09.2025 | E |
| EVN Bulgaria Elektrosnabdiavane EAD ("EVN Bulgaria EC"), Plovdiv, Bulgarien |
GmbH BG SV Holding |
100,00 | 31.12.2024 | V |
| EVN Bulgaria EAD ("EVN Bulgaria"), Sofia, Bulgarien | EVN | 100,00 | 31.12.2024 | V |
| EVN Bulgaria Fernwärme Holding GmbH ("BG FW Holding"), Maria Enzersdorf |
EVN | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| EVN Bulgaria RES Holding GmbH ("EVN Bulgaria RES"), Maria Enzersdorf | EVN Naturkraft | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| EVN Bulgaria Stromerzeugung Holding GmbH ("BG SE Holding"), Maria Enzersdorf |
EVN Naturkraft | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH ("BG SN Holding"), Maria Enzersdorf |
EVN | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH ("BG SV Holding"), Maria Enzersdorf |
EVN | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| EVN Bulgaria Toplofikatsia EAD ("TEZ Plovdiv"), Plovdiv, Bulgarien | BG FW Holding | 100,00 | 31.12.2024 | V |
| EVN Croatia Plin d.o.o ("EVN Croatia"), Zagreb, Kroatien | Kroatien Holding | 100,00 | 31.12.2024 | V |
| ELEKTRODISTRIBUCIJA DOOEL, Skopje, Nordmazedonien | EVN Macedonia | 100,00 | 31.12.2024 | V |
| EVN Energieservices GmbH ("EVN ES"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| Gesellschaft, Sitz | Anteilseignerin | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungs art 2024/25 |
|---|---|---|---|---|
| EVN Energievertrieb GmbH & Co KG ("EVN KG"), Maria Enzersdorf | EVN Energieservices GmbH |
100,00 | 30.09.2025 | E |
| EVN Geoinfo GmbH ("EVN Geoinfo"), Maria Enzersdorf | Utilitas | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| EVN Home DOO, Skopje, Nordmazedonien | EVN Macedonia/ EVN Macedonia Elektrosnabduvanje |
100,00 | 31.12.2024 | V |
| EVN Kavarna EOOD ("EVN Kavarna"), Plovdiv, Bulgarien | EVN Bulgaria RES | 100,00 | 31.12.2024 | V |
| EVN Kroatien Holding GmbH ("Kroatien Holding"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| EVN Macedonia AD ("EVN Macedonia"), Skopje, Nordmazedonien | EVN Mazedonien | 90,00 | 31.12.2024 | V |
| EVN Macedonia Elektrani DOOEL, Skopje, Nordmazedonien | EVN Macedonia | 100,00 | 31.12.2024 | V |
| EVN Macedonia Elektrosnabduvanje DOOEL ("EVN Supply"), Skopje, Nordmazedonien |
EVN Macedonia | 100,00 | 31.12.2024 | V |
| EVN Mazedonien GmbH ("EVN Mazedonien"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. ("EVN Naturkraft"), Maria Enzersdorf |
EVN | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| EVN Service Centre EOOD, Plovdiv, Bulgarien | EVN Bulgaria | 100,00 | 31.12.2024 | V |
| EVN Trading South East Europe EAD ("EVN Trading SEE"), Sofia, Bulgarien |
EVN Bulgaria | 100,00 | 31.12.2024 | V |
| EVN Wärme GmbH ("EVN Wärme"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| EVN Wärmekraftwerke GmbH ("EVN Wärmekraftwerke"), Maria Enzersdorf |
EVN/EVN Bet. 52 | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| Gesellschaft, Sitz | Anteilseignerin | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungs art 2024/25 |
|---|---|---|---|---|
| EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH & Co KG ("EVN-WE Wind KG"), Wien |
EVN Naturkraft | 50,00 | 30.09.2025 | E |
| Fernwärme St. Pölten GmbH, St. Pölten | EVN | 49,00 | 31.12.2024 | E |
| Fernwärme Steyr GmbH, Steyr | EVN Wärme | 49,00 | 30.09.2025 | E |
| kabelplus GmbH ("kabelplus"), Maria Enzersdorf | Utilitas | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| Netz Niederösterreich GmbH ("Netz Niederösterreich"), Maria Enzersdorf |
EVN | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| Verbund Innkraftwerke GmbH ("Verbund Innkraftwerke"), Töging, Deutschland¹⁾ |
EVN Naturkraft | 13,00 | 31.12.2024 | E |
| Wasserkraftwerke Trieb und Krieglach GmbH ("WTK"), Maria Enzersdorf |
EVN Naturkraft | 70,00 | 30.09.2025 | V |
| Bioenergie St. Pölten GmbH, Maria Enzersdorf | EVN Wärme | 100,00 | 30.09.2025 | V |
1) Bedingt durch sondervertragliche Regelungen, auf Basis derer maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, wird die Gesellschaft at Equity in den Konzernabschluss einbezogen und in obiger Tabelle trotz einer Beteiligungshöhe von ≤20,0 % angeführt
| Gesellschaft, Sitz | Anteilseignerin | Beteiligung % |
Eigenkapital in Tsd. EUR |
Letztes Jahresergebni s |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungs art 2024/25 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| cyberGRID GmbH, Wien | Utilitas | 100,00 | 1.276 (296) |
in Tsd. EUR -2.020 (-258) |
30.09.2025 (30.09.2024) |
NV |
| Biowärme Amstetten-West GmbH, Amstetten |
EVN Wärme | 49,00 | 3.715 (3.277) |
438 (637) |
31.12.2024 (31.12.2023) |
NE |
| EVN Macedonia Holding DOOEL, Skopje, Nordmazedonien |
EVN | 100,00 | 396 (395) |
1 (8) |
31.12.2024 (31.12.2023) |
NV |
| Bioenergie Wiener Neustadt GmbH, Wiener Neustadt |
EVN Wärme | 90,00 | 1.269 (1.184) |
135 (220) |
30.09.2024 (31.12.2023) |
NV |
| Energie Zukunft Niederösterreich GmbH, Heiligenkreuz |
EVN | 50,00 | 331 (211) |
120 (-449) |
31.12.2024 (31.12.2023) |
NE |
| EVN-WIEN ENERGIE Windparkentwicklungs- und Betriebs GmbH ("EVN-WE Wind GmbH"), Wien |
EVN Naturkraft | 50,00 | 42 (40) |
2 (1) |
30.09.2024 (30.09.2023) |
NE |
| Fernwärme Mariazellerland GmbH, Mariazell | EVN Wärme | 48,86 | 1.163 (941) |
297 (358) |
31.12.2024 (31.12.2023) |
NE |
| Hydro Power Company Gorna Arda AD, Sofia, Bulgarien |
BG SE Holding | 76,00 | 70 (70) |
-1 (-1) |
31.12.2024 (31.12.2023) |
NV |
| Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und Betriebs GmbH & Co KG, Wien |
EVN Naturkraft | 33,33 | 9.254 (12.836) |
4 (3.999) |
31.12.2024 (31.12.2023) |
NE |
| Kraftwerk Nußdorf Errichtungs- und Betriebs GmbH, Wien |
EVN Naturkraft | 33,33 | 49 (45) |
5 (3) |
3112.2024 (31.12.2023) |
NE |
| Netz Niederösterreich Liegenschaftsbesitz 31 GmbH, Maria Enzersdorf |
Netz NÖ | 100,00 | 16.850 (16.181) |
523 (-519) |
30.09.2025 (30.09.2024) |
NV |
| E.GON GmbH, Heiligenkreuz | Utilitas | 100,00 | 2.059 (2.766) |
707 (-269) |
30.9.2025 (30.09.2024) |
NV |
| EVN Biogas GmbH, Maria Enzersdorf | EVN Wärme kraftwerke |
100,00 | 26 (30) |
-5 (-5) |
30.09.2025 (30.09.2024) |
NV |
| EH Solar Contracting Solutions GmbH, St. Pölten | EVN Energieservices |
50,00 | 537 (-) |
-4 (-) |
31.12.2024 (-) |
NE |
| Zephyr Energy GmbH, Maria Enzersdorf | EVN Naturkraft | 74,90 | 786 (311) |
-114 (-89) |
30.09.2025 (30.09.2024) |
NV |
| Gesellschaft, Sitz | Anteilseignerin | Beteiligung % |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungs art 2024/25 |
|---|---|---|---|---|
| Cista Dolina – SHW Komunalno podjetje d.o.o., Kranjska Gora, Slowenien1) |
Bet. 52 AS | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| EVN Beteiligung 52 GmbH ("EVN Bet. 52"), Maria Enzersdorf | EVN | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| EVN Umwelt Beteiligungs und Service GmbH ("EVN UBS"), Maria Enzersdorf |
EVN Umwelt | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| EVN Wasser GmbH ("EVN Wasser"), Maria Enzersdorf | EVN/Utilitas | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| Storitveno podjetje Laško d.o.o., Laško, Slowenien1) | WTE Wassertechnik | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| Umm Al Hayman Holding Company WLL, Kuwait City, Kuwait1) | WTE Wassertechnik | 50,00 | 31.12.2024 | E |
| WTE Abwicklungsgesellschaft Kuwait mbH, Essen, Deutschland1)2) | International | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| WTE Betriebsgesellschaft mbH ("WTE Betrieb"), Hecklingen, Deutschland1)2) | WTE Wassertechnik | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| WTE International GmbH ("International"), Essen, Deutschland1) | WTE Wassertechnik | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| WTE O&M Kuwait Sewerage Treatment O.P.C., Kuwait City, Kuwait1) | International | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| Beteiligung 52 Asset Solutions GmbH ("Bet. 52 AS"), Essen, Deutschland | EVN Bet.52 | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| WTE Projektentwicklung GmbH, Maria Enzersdorf1) | WTE Wassertechnik | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| WTE Projektna družba Bled d.o.o., Bled, Slowenien1) | WTE Wassertechnik | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| WTE Wassertechnik GmbH ("WTE"), Essen, Deutschland1) | EVN Bet.52 | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| WTE Wassertechnik (Polska) Sp.z.o.o., Warschau, Polen1) | WTE Wassertechnik | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| Zagrebačke otpadne vode d.o.o. ("ZOV"), Zagreb, Kroatien | Bet. 52 AS | 29,00 | 31.12.2024 | E |
| Zagrebačke otpadne vode – upravljanje i pogon d.o.o. ("ZOV UIP"), Zagreb, Kroatien |
Bet. 52 AS | 48,50 | 31.12.2024 | E |
1) Die Gesellschaft ist Teil des aufgegebenen Geschäftsbereichs.
| Gesellschaft, Sitz | Anteilseignerin | Beteiligung % |
Eigenkapital in Tsd. EUR |
Letztes Jahresergebni s in Tsd. EUR |
Jahresabschlus s zum |
Konsolidierungs art 2024/25 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Abwasserbeseitigung Kötschach-Mauthen Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH, Kötschach-Mauthen¹⁾ |
WTE Projektentwicklung |
26,00 | 340 (320) |
21 (19) |
31.12.2024 (31.12.2023) |
NE |
| JV WTE Tecton Azmeel W.L.L., Al Seef (Manama), Bahrain1) |
WTE Wassertechnik |
50,00 | -667 (-924) |
203 (-234) |
30.09.2024 (30.09.2023) |
NE |
| Wasserver- und Abwasserentsorgungs gesellschaft Märkische Schweiz mbh, Buckow, Deutschland1) |
WTE Wassertechnik |
49,00 | 611 (586) |
28 (22) |
31.12.2024 (31.12.2023) |
NE |
| Wiental-Sammelkanal Gesellschaft m.b.H, Untertullnerbach |
EVN Wasser | 50,00 | 866 (866) |
-7 (-) |
31.12.2024 (31.12.2023) |
NE |
| WTE Baltic UAB, Kaunas, Litauen1) | WTE Wassertechnik |
100,00 | 377 (298) |
79 (36) |
30.09.2025 (30.09.2024) |
NV |
| WTE desalinizacija morske vode d.o.o., Podgorica, Montenegro |
Bet. 52 AS | 100,00 | -891 (-838) |
-52 (-149) |
31.12.2024 (31.12.2023) |
NV |
| WTE otpadne vode Budva DOO, Podgorica, Montenegro |
Bet. 52 AS | 0,00 | -2.024 (-13.017) |
10.993 (-2.699) |
31.12.2024 (31.12.2023) |
NV |
| Degremont WTE Wassertechnik Praha v.o.s., Prag, Tschechische Republik |
Bet. 52 AS | 0,00 | 68 (43) |
27 (-) |
31.12.2024 (31.12.2023) |
NE |
2) Es werden die Erleichterungsmöglichekeiten des § 264 Abs. 3 dHGB in Anspruch genommen.
| Gesellschaft, Sitz | Anteilseignerin | Beteiligung % | Jahresabschluss zum |
Konsolidierungs art 2024/25 |
|---|---|---|---|---|
| Burgenland Holding Aktiengesellschaft ("Burgenland Holding" bzw. "BUHO"), Eisenstadt |
EVN | 73,63 | 30.09.2025 | V |
| Burgenland Energie AG ("Burgenland Energie"), Eisenstadt | BUHO | 49,00 | 30.09.2025 | E |
| EVN Business Service GmbH ("EVN Business"), Maria Enzersdorf | Utilitas | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| R138-Fonds, Wien | EVN/Netz NÖ/ EVN Wasser |
100,00 | 30.09.2025 | V |
| RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft ("RBG"), Maria Enzersdorf | EVN | 50,03 | 31.03.2025 | V |
| RAG Austria AG ("RAG"), Wien | RBG | 100,00 | 31.12.2024 | E |
| UTILITAS Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H. ("Utilitas"), Maria Enzersdorf |
EVN | 100,00 | 30.09.2025 | V |
| Gesellschaft, Sitz | Anteilseignerin | Beteiligung % | Eigenkapital in Tsd. EUR |
Letztes Jahresergebnis in Tsd. EUR |
Jahresabschluss zum |
Konsolidierungs art 2024/25 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| e&i EDV Dienstleistungs gesellschaft m.b.H., Wien |
EVN | 50,00 | 237 (255) |
72 (74) |
30.09.2025 (30.09.2024) |
NE |
Wir haben den Konzernabschluss der
und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 30.9.2025, der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals und der Konzern-Geldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30.9.2025 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accouting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
99
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
• Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen
Die in der Bilanz ausgewiesenen immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen weisen zum 30.9.2025 einen Buchwert von insgesamt 6.556,3 Mio. EUR auf. Diese Positionen repräsentieren rd. 59 % der Bilanzsumme des Konzerns. Darüber hinaus sind in den zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten des aufgegebenen Geschäftsbereichs immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und At Equity einbezogene Unternehmen mit einem Buchwert von 87,5 Mio. EUR enthalten.
Die Rechnungslegungsvorschriften erfordern zu jedem Abschlussstichtag eine Einschätzung dahingehend, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Für jene immateriellen Vermögenswerte (mit Ausnahme des Firmenwertes), Sachanlagen und At Equity einbezogenen Unternehmen des fortgeführten Geschäftsbereichs, die in den Vorjahren wertgemindert wurden, wird überprüft, ob die Gründe für die Wertminderung weggefallen sind und somit eine Wertaufholung erforderlich ist.
Die Werthaltigkeitsüberprüfung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen des fortgeführten Geschäftsbereichs, für die keine eigenen zukünftigen Finanzmittelflüsse identifiziert werden können, erfolgt auf Betrachtungsebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Im Rahmen der Ermittlung des Nutzungswertes bzw. im Bedarfsfall des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten müssen Einschätzungen zur Entwicklung der Erlöse und Aufwendungen und den daraus resultierenden Zahlungsmittelüberschüssen sowie Annahmen zur Festlegung des verwendeten Diskontierungszinssatzes getroffen werden.
Für den aufgegebenen Geschäftsbereich sieht der noch von der Erfüllung von Closing Bedingungen abhängige mit dem Erwerber abgeschlossene Kaufvertrag variable Kaufpreiskomponenten vor, die unter anderem von den künftigen Rückflüssen aus zwei Großprojekten in Kuwait und Bahrein abhängig sind. Im Rahmen der Überprüfung der Werthaltigkeit der Buchwerte des aufgegebenen Geschäftsbereichs sind daher Annahmen zur künftigen Entwicklung der betroffenen Projekte zu treffen.
Die Ergebnisse der Bewertungen sind daher mit Schätzunsicherheiten behaftet. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen führen. Für den Konzernabschluss besteht das Risiko einer unrichtigen Bewertung der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und der nach der At Equity Methode einbezogene Unternehmen bzw. der Vermögenswerte des aufgegebenen Geschäftsbereichs.
Im Zuge unserer Prüfungshandlungen haben wir uns ein Verständnis darüber verschafft, wie der Konzern das Vorliegen von Anzeichen von Wertminderungen bzw. Wertaufholungen überwacht. Dabei haben wir die implementierten Prozesse dahingehend kritisch hinterfragt, ob diese geeignet sind, die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlage und At Equity einbezogenen Unternehmen angemessen zu bewerten. Wir haben darüber hinaus die damit im Zusammenhang stehenden wesentlichen internen Kontrollen erhoben und diese hinsichtlich ihrer Ausgestaltung und Implementierung beurteilt. Die vom Konzern identifizierten Anhaltspunkte für Wertminderungen oder Wertaufholungen haben wir kritisch hinterfragt und mit unseren eigenen Einschätzungen verglichen.
Die der Bewertung zugrunde liegenden Planungsrechnungen und Annahmen haben wir kritisch gewürdigt und deren Angemessenheit anhand aktueller und erwarteter Entwicklungen sowie anhand sonstiger Nachweise beurteilt. Die zur Festlegung des Diskontierungszinssatzes herangezogenen Annahmen, die Eignung der Bewertungsmodelle und die rechnerische Richtigkeit der Bewertungen haben wir unter Einbeziehung von internen Bewertungsspezialisten überprüft. Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir die tatsächlichen Zahlungsmittelströme mit den in Vorperioden angenommenen Planzahlen verglichen und Abweichungen mit den für die Planung verantwortlichen Mitarbeitern besprochen. Schließlich haben wir uns davon überzeugt, dass die Ergebnisse der Bewertungen ordnungsgemäß verbucht wurden.
Hinsichtlich der Bewertung der Vermögenswerte des aufgegebenen Geschäftsbereichs haben wir die Ableitung der erwarteten variablen Kaufpreisanteile anhand der vertraglichen Regelungen nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die Annahmen zu den künftigen Rückflüssen aus den Großprojekten Kuwait und Bahrein mit den für die Planung bzw. Bewertung verantwortlichen Mitarbeitern besprochen.
Die Vorgehensweise bei der Durchführung von Werthaltigkeitsprüfungen ist in Abschnitt 22 des Konzernanhangs beschrieben. Weitere Ausführungen finden sich in Abschnitt 23 hinsichtlich Ermessensentscheidungen und zukunftsgerichteten Aussagen. Die Effekte aus Werthaltigkeitsprüfungen werden in Abschnitt 31 (Abschreibungen und Effekte aus Werthaltigkeitsprüfung) sowie in den Abschnitten 35 (immaterielle Vermögenswerte), 36 (Sachanlagen), 37 (At Equity einbezogene Unternehmen) und 43 (zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden des aufgegebenen Geschäftsbereichs) bei den Erläuterungen zur Konzernbilanz dargestellt.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Ganzheitsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.
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Den nichtfinanziellen Bericht und den Corporate Governance-Bericht haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erhalten, die übrigen Teile des Ganzheitsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
In Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern,
durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26.2.2025 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10.3.2025 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit 2020/2021 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und, dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.
Wien, 27.11.2025
BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Gerhard Posautz Wirtschaftsprüfer
Mag. (FH) Johannes Waltersam Wirtschaftsprüfer
EVN AG EVN Platz 2344 Maria Enzersdorf Österreich
Sitz der Gesellschaft 2344 Maria Enzersdorf Registriert Landesgericht Wr. Neustadt FN 72000 h UID Nr. ATU14704505
| 30.09.2025 | 30.09.2024 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 32.436.599,51 | 35.171 |
| II. Sachanlagen | 22.684.552,06 | 22.730 |
| III. Finanzanlagen | 4.411.680.153,39 | 4.013.491 |
| 4.466.801.304,96 € | 4.071.392 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | 10.081.136,86 | 37.480 |
| 1. Primärenergievorräte | 10.081.136,86 | 37.480 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 18.838.968,62 | 21.931 |
| 2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 3. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
463.227.985,20 409.246,20 |
582.043 1.150 |
| 4. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 10.616.952,14 | 11.634 |
| 493.093.152,16 | 616.759 | |
| III. Wertpapiere und Anteile | ||
| Sonstige Wertpapiere und Anteile | 186.218.605,75 | 159.142 |
| IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 34.274.928,87 | 31.817 |
| 723.667.823,64 | 845.198 | |
| C. Aktive Rechnungsabgrenzung | 382.604,16 | 487 |
| D. Aktive latente Steuern | 1.409.796,17 | 5.245 |
| 5.192.261.528,93 € | 4.922.322 | |
| 30.09.2025 EUR |
30.09.2024 TEUR |
|
|---|---|---|
| A. Eigenkapital | ||
| I. eingefordertes und einbezahltes Grundkapital | ||
| Gezeichnetes Kapital | 330.000.000,00 | 330.000 |
| Eigene Anteile | -2.884.318,80 | -2.934 |
| 327.115.681,20 | 327.066 | |
| II. Kapitalrücklagen | ||
| 1. Gebundene | 206.483.689,43 | 205.893 |
| 2. Nicht gebundene | 58.267.709,06 | 58.268 |
| 264.751.398,49 | 264.161 | |
| III. Gewinnrücklagen | ||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 4.723.734,22 | 4.724 |
| 2. Andere Rücklagen (freie Rücklagen) | 2.572.655.201,75 | 2.235.606 |
| 2.577.378.935,97 | 2.240.329 | |
| IV. Rücklagen für eigene Anteile | 2.884.318,80 | 2.934 |
| V. Bilanzgewinn | 160.657.920,98 | 161.200 |
| davon Gewinnvortrag | 748.392,46 | 490 |
| 3.332.788.255,44 | 2.995.690 | |
| B. Investitionszuschüsse | 19.356,31 | 9 |
| C. Rückstellungen | ||
| 1. Rückstellungen für Abfertigungen | 23.072.912,00 | 24.050 |
| 2. Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen | 68.481.914,00 | 77.320 |
| 3. Steuerrückstellungen | 72.282,22 | 90.107 |
| 4. Sonstige Rückstellungen | 46.305.488,71 | 46.329 |
| 137.932.596,93 | 237.805 | |
| D. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Anleihen | 471.000.000,00 | 471.000 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 0,00 | 0 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 471.000.000,00 | 471.000 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 662.299.907,83 | 553.098 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 8.836.493,27 | 117.317 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 653.463.414,56 | 435.780 |
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 18.575.252,27 | 31.586 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 18.575.252,27 | 31.586 |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 425.450.553,47 | 542.589 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 425.371.553,47 | 542.504 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 79.000,00 | 85 |
| 5. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 3.243.921,66 | 261 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 3.243.921,66 | 261 |
| 6. Sonstige Verbindlichkeiten | 139.892.075,73 | 89.177 |
| davon aus Steuern | 7.618.079,21 | 7.548 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 1.624.965,37 | 1.493 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 132.378.170,70 | 81.064 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 7.513.905,03 | 8.113 |
| 1.720.461.710,96 | 1.687.711 | |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 588.405.391,37 | 772.732 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 1.132.056.319,59 | 914.979 |
| E. Passive Rechnungsabgrenzung | 1.059.609,29 | 1.107 |
| 2024/25 | 2023/24 | ||
|---|---|---|---|
| EUR | TEUR | ||
| 1. Umsatzerlöse | 564.736.986,27 | 739.991 | |
| 2. Andere aktivierte Eigenleistungen | 28.258,38 | 0 | |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | |||
| a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen | |||
| mit Ausnahme der Finanzanlagen | 57.403,67 | 34 | |
| b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 8.596.000,22 | 4 | |
| c) Übrige | 1.168.480,56 | 1.376 | |
| 9.821.884,45 | 1.414 | ||
| 4. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen | |||
| a) Fremdstrombezug und Energieträger | -318.875.899,14 | -451.524 | |
| b) Materialaufwand | -1.003.404,60 | -852 | |
| c) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -120.472.294,15 | -117.207 | |
| -440.351.597,89 | -569.583 | ||
| 5. Personalaufwand | |||
| a) Gehälter | -76.810.850,23 | -73.082 | |
| b) Soziale Aufwendungen | -21.187.402,87 | -29.266 | |
| davon für Altersversorgung | -4.106.015,25 | -11.697 | |
| davon für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen | -729.484,75 | -2.446 | |
| davon für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige | |||
| Abgaben und Pflichtbeiträge | -15.611.018,78 | -14.455 | |
| -97.998.253,10 | -102.348 | ||
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -5.592.895,99 | -5.461 | |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | |||
| a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 17 fallen | -252.644,21 | -248 | |
| b) Übrige | -36.348.717,20 | -35.376 | |
| -36.601.361,41 | -35.624 | ||
| 8. Zwischensumme aus Z 1 bis Z 7 (Betriebsergebnis) | -5.956.979,29 | 28.389 | |
| 9. Erträge aus Beteiligungen | 457.517.215,82 | 358.537 | |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 321.502.374,34 | 161.234 | |
| 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 30.965.383,50 | 34.606 | |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 30.904.516,06 | 34.552 | |
| 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 22.212.549,92 | 27.097 | |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 20.210.466,15 | 21.980 | |
| 12. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren | |||
| des Umlaufvermögens | 31.907.735,32 | 5.482 | |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 29.605.944,00 | 0 | |
| 13. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens | 0,00 | -130.209 | |
| davon Abschreibungen | |||
| davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen | 0,00 | -130.166 | |
| 0,00 | -130.166 | ||
| 14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -50.426.291,83 | -75.076 | |
| davon betreffend verbundene Unternehmen | -8.303.630,82 | -18.719 | |
| 15. Zwischensumme aus Z 9 bis Z 14 (Finanzergebnis) | 492.176.592,73 | 220.436 |
| 2024/25 | 2023/24 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Übertrag | 486.219.613,44 | 248.825 |
| 17. Steuern vom Einkommen | 10.689.915,08 | 16.884 |
| davon latente Steuern | -3.835.401,23 | -3.545 |
| 18. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss | 496.909.528,52 | 265.710 |
| 19. Zuweisung zu Gewinnrücklagen | -337.000.000,00 | -105.000 |
| 20. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 748.392,46 | 490 |
| 21. Bilanzgewinn | 160.657.920,98 | 161.200 |
Der vorliegende Jahresabschluss zum 30.09.2025 der EVN AG wurde vom Vorstand der Gesellschaft nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (UGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB.
Die bisherige Form der Darstellung des Jahresabschlusses wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Das Unternehmen ist Mutterunternehmen und gehört dem Konsolidierungskreis des EVN-Konzerns an. Der Konzernabschluss ist beim Firmenbuchgericht Wiener Neustadt hinterlegt.
Die Erbringung von Konzerndienstleistungen erfolgt überwiegend durch die Konzernfunktionen und Stabsstellen der EVN AG, die im Konzern in der Regel als Leistungserbringer gegenüber den jeweiligen Gesellschaften auftreten. Zur zentralen Leistungserbringung bedient sich die EVN AG auch ihrer Tochtergesellschaften, insbesondere der Netz NÖ GmbH, der EVN Business Service GmbH sowie der EVN Geoinfo GmbH.
Die Dienstleistungsverträge der EVN AG umfassen sowohl pauschal verrechnete Leistungen (wie etwa konzernweite Funktionen, technische, IT- und CR- Dienstleistungen) als auch aufwandsbezogene Verrechnungen (unter anderem projektbezogene Weiterverrechnungen, Gastronomie, Weiterbildung und Fuhrpark).
Darüber hinaus bestehen Vereinbarungen zur konzerninternen Personalüberlassung, Finanzierungsverträge mit Konzerngesellschaften sowie Mietvereinbarungen innerhalb des Konzerns.
Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung wurde gem. § 231 Abs 1 in Verbindung mit Abs. 2 UGB nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung erstellt und entspricht der Generalnorm für den Jahresabschluss, ein möglichst getreues Bild der Vermögens- , Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird gemäß § 237 Abs 1 Z1 UGB von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Bei Umgründungen werden die Buchwerte aus dem letzten Jahresabschluss oder einer Zwischenbilanz, die nach dem auf den letzten Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu erstellen ist, fortgeführt.
Bei den Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt.
Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung getragen, indem nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne zum Ausweis gelangten und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt wurden.
Die bisherigen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare, planmäßige Abschreibungen bewertet. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften nimmt die Gesellschaft für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vor. Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, soweit die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare, planmäßige Abschreibungen bewertet. Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften nimmt die Gesellschaft für Zugänge im ersten Halbjahr eine volle Jahresabschreibung, für Zugänge im zweiten Halbjahr eine halbe Jahresabschreibung vor.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf einen zum Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, soweit die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
Die Herstellungskosten enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung sowie Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Die der Aktivierung von Eigenleistungen zugrundeliegenden Personalstundensätze berücksichtigen auch Aufwendungen für freiwillige Sozialleistungen, Abfertigungen und überbetriebliche Altersversorgung. Ein Ausscheiden überhöhter Gemeinkosten infolge offenbarer Unterbeschäftigung war nicht erforderlich.
Der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer werden branchenübliche Richtwerte zugrunde gelegt. Die Abschreibungssätze sind nachstehender Tabelle zu entnehmen.
| Abschreibung nach Anlagenkategorien | Nutzungsdauer in Jahren |
Planmäßige Abschreibung in % |
|---|---|---|
| Rechte | 4-40 | 2,5-25 |
| Gebäude | 10-50 | 2-10 |
| Kraftwerks- und Erzeugungsanlagen | 20 | 5 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3-20 | 5-33,3 |
Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr aktiviert und sofort abgeschrieben. Die Ausbuchung dieser Anlagen erfolgt nach Ablauf der Nutzungsdauern, die für die definierten Anlagengruppen grundsätzlich gelten.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert (z. B. Börsekurs) beizulegen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wertminderungen voraussichtlich von Dauer sind.
Bei der Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen müssen vor allem in Bezug auf künftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen unter Unsicherheit vorgenommen werden. Eine Änderung der gesamtwirtschaftlichen, der Branchen- oder der Unternehmenssituation in der Zukunft kann zu einer Reduktion bzw. Erhöhung der Zahlungsmittelüberschüsse und somit zu Wertminderungen bzw. Wertaufholungen führen.
Den Bewertungen wird auf Basis der voraussichtlichen Entwicklung ein kapitalwertorientiertes Verfahren zugrunde gelegt, bei dem die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital = WACC) verwendet werden. Diese entsprechen der durchschnittlichen gewichteten Verzinsung von Eigen- und Fremdkapital. Die Gewichtung von Eigen- und Fremdkapitalverzinsung – diese entspricht einer Kapitalstruktur zu Marktwerten – werden aus einer adäquaten Peer Group abgeleitet. Vor dem Hintergrund des derzeit volatilen Finanzmarktumfelds stellt die Entwicklung der Kapitalkosten (und insbesondere der Länderrisikoprämien) eine Unsicherheit dar und wird laufend beobachtet.
Als Preisgerüst dienen ab dem fünften Jahr (keine aussagekräftigen Marktpreise an den Strombörsen mehr verfügbar) Prognosen zweier renommierter Marktforschungsinstitute und Informationsdienstleister in der Energiewirtschaft, welche aufgrund der derzeitigen Volatilität der Strommärkte jährlich aktualisiert werden.
Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten, unverzinsliche bzw. niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur im Fall einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt auf maximal den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, ergibt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten oder beizulegendem Wert am Bilanzstichtag. Die Anschaffungskosten für den Gasvorrat werden nach dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren ermittelt. Bestandsrisken, die sich aus der Lagerdauer sowie geminderter Verwendbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. Für notwendige Beschaffungen von CO2 -Emissionszertifikaten erfolgt die Bilanzierung zu Anschaffungskosten, für Zuführungen zu Rückstellungen aufgrund allfälliger Unterdeckungen mit dem Zeitwert zum Bilanzstichtag. Als Verbrauchsfolgeverfahren von CO2 Zertifikaten wird das First-in-first-out Prinzip angewendet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Längerfristige unverzinsliche bzw. niedrig verzinsliche Forderungen werden entsprechend diskontiert. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Für das allgemeine Kreditrisiko erfolgt eine pauschale Einzelwertberichtigung je nach Außenstandsdauer mit folgenden Wertberichtigungssätzen:
| Außenstandsdauer: | Wertberichtigungsprozentsatz |
|---|---|
| noch nicht fällig | 0,01% |
| 1 - 89 Tage | 0,03% |
| 90 - 179 Tage | 34,13% |
| 180 - 359 Tage | 26,48% |
| 360 - 719 Tage | 29,89% |
| 720 - 1079 Tage | 77,91% |
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegendem Wert zum Bilanzstichtag bewertet.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind.
Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2020/21 sind die NÖ Landes-Beteiligungsholding (NLH) und die WIENER STADTWERKE GmbH (WSTW) übereingekommen, dass die EVN AG in eine steuerliche Beteiligungsgemeinschaft iSd § 9 KStG einbezogen wird. Die EVN AG kann ihrerseits nach freiem Ermessen einzelne oder mehrere ihrer qualifizierenden Tochter- und Beteiligungsgemeinschaften in die Gruppe der Beteiligungsgemeinschaft einbeziehen. Die NLH und die WSTW sind selbst jeweils Gruppenträger einer Unternehmensgruppe. NLH bleibt als hauptbeteiligte Gesellschaft der Beteiligungsgemeinschaft Gruppenträger der EVN, WSTW ist minderbeteiligte Gesellschaft.
Zum 30. September 2025 hat die EVN AG ihrerseits mit der EVN Wasser GmbH, Netz Niederösterreich GmbH, EVN Wärme GmbH, EVN Naturkraft GmbH, EVN Energieservices GmbH, EVN Kroatien Holding GmbH, EVN Croatia Plin d.o.o., kabelplus GmbH, Utilitas Dienstleistungs- und Beteiligungs-Gesellschaft m.b.H, EVN Wärmekraftwerke GmbH, Burgenland Holding AG, RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft, RAG Austria AG, RAG Energy Storage GmbH, REP GmbH, EVN Business Service GmbH, EVN Geoinfo GmbH, Netz Niederösterreich Liegenschaftsbesitz 31 GmbH, EVN Umwelt Beteiligungs- und Service GmbH, CyberGrid GmbH, E.GON GmbH, Bioenergie St. Pölten GmbH, EVN Biogas GmbH, EVN Beteiligung 52 GmbH, sowie der Zephyr Energy GmbH eine Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung abgeschlossen und bildet mit diesen Gesellschaften die steuerliche EVN Gruppe.
Die Steuerumlagen in der "EVN Gruppe" werden jeweils nach der Belastungsmethode ("stand-alone"-Methode) ermittelt. Im Geschäftsjahr 2024/25 kam es dabei zu einer Abänderung der Verträge, wonach für überrechnete steuerliche Verluste aufseiten der Gruppenmitglieder negative Steuerumlagen gutgeschrieben werden. Für bislang evident gehaltenen interne Verlustvorträge wurde eine einmalige Ausgleichszahlung vorgenommen, sofern und soweit diese Verlustvorträge aus der Sicht des jeweiligen Gruppenmitgliedes als werthaltig zu klassifizieren waren. Die EVN AG entrichtet ihrerseits eine Steuerumlage an die NLH und WSTW die sich vom steuerlichen Ergebnis der "EVN Gruppe" bemisst.
Das Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die ab dem 31.12.2023 beginnen, für die EVN AG daher erstmalig für das Geschäftsjahr 2024/25.
Laufende Steuern waren aufgrund der Erfüllung bzw. der Anwendung von Safe-Harbour-Regelungen gemäß § 52 MinBestG nicht zu erfassen. Auch in den nächsten Jahren ist mit keiner zusätzlichen Steuerbelastung für die EVN AG zu rechnen. Die Ausnahme der Bilanzierung von latenten Steuern gemäß § 198 Abs 10 Z4 UGB wurde entsprechend angewendet.
Die EVN AG gilt als oberste Muttergesellschaft und hat daher grundsätzlich die Ermittlung einer etwaigen Ergänzungssteuer für die Unternehmensgruppe vorzunehmen. Da auch in den anderen Ländern, in denen die EVN tätig ist, entsprechende Vorschriften auf Basis der EU-Richtlinie 2022/2523 und der GloBE Mustervorschriften der OECD/G20 umgesetzt wurden, beschränkt sich die Verpflichtung der EVN AG auf Österreich.
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des aktuellen Körperschaftssteuersatzes von 23% gebildet.
Die Ermittlung der Rückstellungen für Abfertigungen sowie für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter der Anwendung der "Projected-Unit-Credit"-Methode gemäß IAS 19. Die Berechnung erfolgt mit einem Rechnungszinssatz von 3,20 % (Abfertigungen) (VJ: 3,30 %) bzw. 3,80 % (Pensionen) (VJ: 3,40 %) sowie unter Berücksichtigung von künftigen jährlichen Gehaltssteigerungen und Erhöhungen von Pensionen von 2,5 % (VJ: 4,00 %) im nächsten Jahr und einer jährlichen Steigerung von 2,00 % für Folgejahre (VJ: 2,25 %).
Das Pensionsantrittsalter wurde für Männer und Frauen nunmehr einheitlich mit 63 Jahren angesetzt. Für Frauen wurde zusätzlich die Übergangsregelung 60 – 63 Jahre berücksichtigt. Hinsichtlich der Sterbewahrscheinlichkeit kommen die Berechnungstafeln ("AVÖ 2018–P") zur Anwendung.
Der Rückstellung für Jubiläumsgeldverpflichtungen liegt eine versicherungsmathematische Berechnung nach IAS 19 zugrunde. Es werden dieselben Parameter wie bei den Berechnungen der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen angewandt. Eine Fluktuation der Mitarbeiter wurde nicht berücksichtigt. Der Rechnungszinssatz für alle Sozialkapitalrückstellungen ist ein Stichtagszinssatz basierend auf Renditen von hochwertigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen, wobei die Fälligkeiten der zu zahlenden Leistungen entsprechend berücksichtigt werden. Die Zinsen auf die Rückstellungen für Sozialkapital sowie Auswirkungen aus einer Änderung des Zinssatzes werden im Finanzergebnis ausgewiesen.
In den sonstigen Rückstellungen werden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe sowie dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Langfristige Rückstellungen werden mit dem laufzeitäquivalenten Marktzinssatz für risikofreie Anlagen abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Vorsicht angesetzt.
Die Währungsumrechnung erfolgt zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles mit dem aktuellen Kurs. Zum Bilanzstichtag erfolgt bei den Forderungen eine Abwertung, sofern der Stichtagskurs niedriger als der Entstehungskurs ist, bei den Verbindlichkeiten eine Aufwertung, sofern der Stichtagskurs höher als der Entstehungskurs ist. In Fremdwährung angeschaffte Gegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens werden mit dem Entstehungskurs erfasst, wobei keine weitere Umwertung erfolgt.
Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt (Anlage 1).
Als immaterielle Vermögensgegenstände werden Strombezugsrechte und sonstige Rechte mit einem Stand von EUR 32.436.599,51 (VJ: TEUR 35.171) ausgewiesen.
In der Bilanz werden immaterielle Vermögensgegenstände EUR 244.087,40 (VJ: TEUR 273) ausgewiesen, die von verbundenen Unternehmen erworben wurden.
Der Nettowert der Grundstücke zum Bilanzstichtag beträgt EUR 2.363.242,96 (VJ: TEUR 2.363) und beinhaltet keine Wertberichtigung.
Die Aufgliederung der verbundenen Unternehmen und Beteiligungen ist dem Beteiligungsspiegel (Anlage 2) zu entnehmen. Die EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH, eine Tochtergesellschaft der EVN AG, wurde rückwirkend zum 30.09.2024 auf die UTILITAS Dienstleistungs- und Beteiligungs-GmbH, verschmolzen.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens dienen im Wesentlichen der gesetzlich vorgeschriebenen Deckung der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen.
Von den Ausleihungen an verbundene Unternehmen ist ein Betrag von EUR 149.430.563,04 (VJ: TEUR 9.408) innerhalb des nächsten Jahres fällig.
Von den sonstigen Ausleihungen ist ein Betrag von EUR 42.160,00 (VJ: TEUR 34) innerhalb des nächsten Jahres fällig.
Bei den Primärenergievorräten handelt es sich um Gasvorräte sowie um CO2 -Zertifikate.
Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine pauschale Einzelwertberichtigung von EUR 21.556,00 (VJ: TEUR 16) in Abzug gebracht.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 13.938.510,35 (VJ: TEUR 14.444) sowie sonstige Forderungen in Höhe von EUR 449.289.474,85 (VJ: TEUR 567.599).
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenstände gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten als wesentliche Positionen Steuerforderungen über EUR 39.777.846,50 (VJ: TEUR 49.798), Finanzforderungen über EUR 366.770.406,21 (VJ: TEUR 469.406) sowie Forderungen aus Beteiligungserträgen über EUR 42.741.222,14 (VJ: TEUR 48.395).
Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 409.246,20 (VJ: TEUR 345) und Steuerforderungen in Höhe von EUR 0,00 (VJ: TEUR 805).
Die sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen enthalten Forderungen aus Sicherungsleistungen in Höhe von EUR 7.747.077,80 (VJ: TEUR 10.480).
In den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen sind, wie im Vorjahr, keine wesentlichen Erträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Das Finanzumlaufvermögen enthält fremde Wertpapiere in Höhe von EUR 186.218.605,75 (VJ: TEUR 159.142).
Der Kassenbestand beträgt zum Bilanzstichtag EUR 5.644,14 (VJ: TEUR 5).
Zum Bilanzstichtag beträgt das Guthaben bei Kreditinstituten EUR 34.269.284,73 (VJ: TEUR 31.812).
Die aktiven latenten Steuern wurden auf Unterschiede zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen Wertansatz zum Bilanzstichtag für folgende Posten gebildet:
| 30.09.2025 | 30.09.2024 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Sachanlagen | -14.511.025,24 | -14.971 |
| Beteiligungen | -24.881.765,47 | -25.417 |
| Personalrückstellung | 39.036.650,24 | 50.082 |
| sonstige Rückstellungen | -394.425,93 | -9 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 0,00 | 0 |
| noch nicht verrechnete Beteiligungsabschreibungen § 12 Abs 3 Z2 KStG | 8.724,71 | 10.671 |
| sonstige Posten | 6.871.390,27 | 2.449 |
| Summe temporäre Unterschiedsbeträge | 6.129.548,58 | 22.805 |
| Latente Steuern aus aktiven Differenzen | 10.560.856,00 | 14.536 |
| Latente Steuern aus passiven Differenzen | -9.151.059,83 | -9.291 |
| Saldierter Stand zum 30.9. | 1.409.796,17 | 5.245 |
| Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt: | 30.09.2025 | 30.09.2024 |
| EUR | TEUR | |
| Stand zum 01.10. | 5.245.197,40 | 8.790 |
| Erfolgswirksame Veränderung | -3.835.401,23 | -3.545 |
| Stand zum 30.09. | 1.409.796,17 | 5.245 |
Das Grundkapital in Höhe von EUR 330.000.000,00 (VJ: TEUR 330.000) ist in 179.878.402 Stückaktien zerlegt.
Die Gewinnrücklagen betreffen neben der gesetzlichen Rücklage in Höhe von EUR 4.723.734,22 (VJ: TEUR 4.724) freie Rücklagen in Höhe von EUR 2.572.655.201,75 (VJ: TEUR 2.235.606).
Gemäß § 229 Abs 1a UGB wurde für die zum Stichtag 30. September 2025 im Bestand der EVN AG befindlichen eigenen Anteile eine Rücklage durch Umwidmung freier Gewinnrücklagen gebildet. Analog zu den eigenen Anteilen weist diese Rücklage für eigene Anteile zum Bilanzstichtag einen rechnerischen Wert in Höhe von EUR 2.884.318,80 (VJ: TEUR 2.934) aus.
Zum Bilanzstichtag wurden 1.572.202 (VJ: 1.599.194) Stück eigene Anteile mit einem rechnerischen Wert von EUR 2.884.318,80 (VJ: TEUR 2.934) ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2024/25 wurden 26.992 Stück eigene Aktien an Mitarbeiter übertragen.
| Stand 01.10.2024 |
Zuführung | Verbrauch | Abgang | Stand 30.09.2025 |
|
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Sachanlagen | |||||
| Geleistete Anzahlung und Anlagen in Bau | 8.673,32 | 10.682,99 | 0,00 | 0,00 | 19.356,31 |
| Summe Investitionszuschüsse | 8.673,32 | 10.682,99 | 0,00 | 0,00 | 19.356,31 |
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von EUR 46.305.488,71 (VJ: TEUR 46.329) betreffen im Wesentlichen die Vorsorgen für:
| 30.09.2025 | 30.09.2024 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| kurzfristige Personalverpflichtung | 30.356.997,58 | 28.093 |
| Anteilige Jubiläumsgelder | 7.824.649,00 | 7.307 |
| Noch nicht fakturierte Lieferungen und Leistungen | 3.791.038,10 | 3.539 |
| CO2- Zertifikate | 3.165.556,90 | 1.319 |
| Strombezugs-absatzgeschäfte | 671.076,37 | 83 |
| Gasbezugs-/absatzgeschäfte | 496.170,76 | 5.986 |
| 46.305.488,71 | 46.329 |
| < 1 Jahr | 1-5 Jahre | > 5 Jahre | Bilanz 30.09.2025 |
||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| 1. | Anleihen | 0,00 | 0,00 | 471.000.000,00 | 471.000.000,00 |
| Vorjahr in TEUR | 0,00 | 0,00 | 471.000 | 471.000 | |
| 2. | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Vorjahr in TEUR |
8.836.493,27 117.317 |
250.268.292,72 105.268 |
403.195.121,84 330.512 |
662.299.907,83 553.098 |
| 3. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Vorjahr in TEUR |
18.575.252,27 31.586 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
18.575.252,27 31.586 |
| 4. | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen |
425.371.553,47 | 24.000,00 | 55.000,00 | 425.450.553,47 |
| Vorjahr in TEUR | 542.504 | 24 | 61 | 542.589 | |
| 5. | Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
3.243.921,66 | 0,00 | 0,00 | 3.243.921,66 |
| Vorjahr in TEUR | 261 | 0,00 | 0,00 | 261 | |
| 6. | Sonstige Verbindlichkeiten | 132.378.170,70 | 1.649.867,90 | 5.864.037,13 | 139.892.075,73 |
| Vorjahr in TEUR | 81.064 | 2.056 | 6.057 | 89.177 | |
| Vorjahr in TEUR | 588.405.391,37 772.732 |
251.942.160,62 107.348 |
880.114.158,97 807.630 |
1.720.461.710,96 1.687.711 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 332.000.000,00 (VJ: TEUR 242.000). Im Berichtsjahr wurde ein Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 10 Mio. getilgt und ein neues Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 100 Mio. mit einer Laufzeit bis 2040 aufgenommen.
Darüber hinaus wurden zwei Kredite mit einem Gesamtvolumen von EUR 100 Mio. zurückgeführt und zwei neue Kredite in Höhe von insgesamt EUR 125 Mio. aufgenommen. Bei den bis 2030 laufenden Schuldscheindarlehen in Höhe von EUR 150 Mio. kam es im Vergleich zum Vorjahr zu einer Verschiebung der Fristigkeiten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 92.763.301,47 (VJ: TEUR 49.336) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 332.687.252,00 (VJ: TEUR 493.253). Die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus der Gruppenbesteuerung von EUR 24.261.836,99 (VJ: TEUR 111), Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling Vereinbarungen in Höhe von EUR 279.171.154,73 (VJ: TEUR 67.598), Verbindlichkeiten aus Festgeldveranlagungen in Höhe von EUR 10.700.000,00 (VJ: TEUR 10.000), sowie sonstige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von EUR 18.554.260,28 (VJ: TEUR 15.655).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 3.243.921,66 (VJ: TEUR 261).
Im Posten Sonstige Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus einer Cash-Pooling Vereinbarung mit der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG in Höhe von EUR 107.693.000,00 ( VJ: TEUR 46.588) sowie Aufwendungen in Höhe von EUR 18.704.747,58 (VJ: TEUR 15.401) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
| 30.09.2025 | 30.09.2024 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Bankgarantie | 588.724.178,08 | 658.702 |
| Sonstige Haftungsverhältnisse | 381.620.327,44 | 439.667 |
| Patronatserklärung | 80.200.000,00 | 80.200 |
| 1.050.544.505,52 | 1.178.569 | |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 943.655.590,94 | 1.012.693 |
| davon gegenüber sonstigen nahstehenden Unternehmen | 87.675.952,63 | 128.909 |
Die hierunter ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten entfallen im Wesentlichen auf Haftungen für von Banken für die eigene Geschäftstätigkeit und jene von Tochtergesellschaften ausgestellte Garantien, auf Haftungen für Finanzierungen von Tochtergesellschaften, auf Einzahlungsverpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie auf übernommene Haftungen gegenüber Banken für Kundenkredite.
Für das im Eigentum der VERBUND-Austrian Hydro Power AG (vormals "Donaukraft") stehende Kraftwerk Freudenau wurden Refinanzierungstransaktionen abgeschlossen. Bei diesen Transaktionen hat sich die EVN AG verpflichtet, in bestimmten Verzugs- und Verlustfällen an die Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft (Verbund AG) Kostenersatz zu leisten.
Für die im Auftrag der EVN AG getätigten Geschäfte der ENERGIEALLIANZ Austria GmbH für den Eigenhandel sowie die Beschaffung von Elektrizität und Gas wurden gegenüber den Handelspartnern Patronatserklärungen erteilt. Die Eventualverbindlichkeiten hierfür werden in Höhe des tatsächlichen Risikos für die EVN AG angesetzt. Dieses Risiko bemisst sich an Veränderungen zwischen vereinbartem Preis und aktuellem Marktpreis, wobei sich bei Beschaffungsgeschäften ein Risiko nur bei gesunkenen Marktpreisen und bei Absatzgeschäften ein Risiko nur bei gestiegenen Marktpreisen ergibt. Dementsprechend kann sich das Risiko aufgrund von Marktpreisänderungen nach dem Stichtag entsprechend verändern. Aus dieser Risikobewertung resultierte per 30. September 2025 eine Eventualverbindlichkeit in Höhe von EUR 116.405.763,22 (VJ: TEUR 146.608). Das dieser Bewertung zugrundeliegende Nominalvolumen der Garantien betrug EUR 437.069.137,14. Zum 31. Oktober 2025 betrug das Risiko betreffend Marktpreisänderungen EUR 129.766.799,58 bei einem zugrundeliegenden Nominalvolumen von EUR 445.956.890,68.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr folgende wesentliche Verträge mit Wirkung für die Folgeperioden abgeschlossen:
Hinsichtlich der wertmäßigen Auswirkung der derivativen Verträge wird auf den Abschnitt zu den derivativen Finanzinstrumenten verwiesen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind beim jeweiligen Bilanzposten angeführt. Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten werden zum Settlement-Stichtag gebucht.
Langfristige Veranlagungen dienen dem Aufbau des für das Sozialkapital erforderlichen Deckungsstocks und erfolgen im Rahmen von extern verwalteten Investmentfonds.
Das Kreditrisiko von Forderungen entspricht den in der Bilanz ausgewiesenen, um vorgenommene Wertberichtigungen reduzierten Wertansätzen.
Alle Finanzinstrumente werden sofort nach Abschluss in einem Treasury- und Risikomanagementsystem erfasst. Dies ermöglicht einen tagesaktuellen Überblick über alle wesentlichen Risikokennzahlen. Für das Risiko-Controlling ist ein eigenes Team im Finanzwesen mit Stabstellecharakter eingerichtet, das Risikoanalysen, u.a. basierend auf der Value-at-Risk-Methode erstellt.
Derivative Finanzinstrumente dienen in erster Linie der Absicherung des Unternehmens gegen Marktpreisänderungsrisiken (insbesondere Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken) sowie zur Bereitstellung der benötigten liquiden Mittel in der erforderlichen Währung. Ziel des Marktrisikomanagements ist es, wirtschaftliche Effekte, die sich aus Marktpreisschwankungen ergeben, zu minimieren. Das aktive Marktrisikomanagement führt zu einer verbesserten Planbarkeit in Bezug auf Ergebnisgrößen, erwartete Zahlungsströme und Bilanzpositionen.
Die Nominalwerte sind die saldierten Summen der zu den jeweiligen Finanzderivaten gehörenden Einzelpositionen zum Bilanzstichtag. Sie entsprechen zwar den zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Beträgen, sind jedoch kein Maßstab für das Risiko des Unternehmens aus dem Einsatz dieser Finanzinstrumente. Das Risikopotenzial umfasst insbesondere Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter. Die Bewertung der Finanzinstrumente erfolgt mittels marktgängiger, stichtagsbezogener Wechselkurse sowie Zinsstrukturkurven. Das Kreditrisiko der Vertragspartner findet dabei Berücksichtigung.
Für derivative Finanzinstrumente werden die Nominalwerte sowie die aktuellen Marktwerte (Fair Values) angegeben. Per aktuellem Stichtag (30.09.2025) gibt es keinerlei derivative Finanzinstrumente.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die saldierten Werte der derivativen Finanzinstrumente ausgenommen Geschäfte, die im Portfolioansatz (siehe unten) enthalten sind.
| Marktwert | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Derivative | in Mio EUR | in Mio EUR | ||||
| Finanzinstrumente | 30.09.2025 | 30.09.2024 | 30.09.2025 | Anteil > 12 Monate |
30.09.2024 | Anteil > 12 Monate |
| Futures / Forwards Gas | -1,8 | -24,2 | -1,2 | -0,01 | -5,1 | 0,0 |
Für derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert, die keiner Sicherungsbeziehung zugeordnet sind, werden in Summe Drohverlustrückstellungen in Höhe von TEUR 1.167 (VJ: TEUR 6.070) gebildet.
Die Gesellschaft tätigt auch Termingeschäfte im Auftrag von verbundenen Unternehmen. Zur Durchführung dieser Aufträge werden bilaterale Verträge mit Dritten (OTC-Forwards) bzw. Termingeschäfte an der Börse (Futures) sowie gleichzeitig Verträge mit verbundenen Unternehmen abgeschlossen.
Die Ausführung eines Auftrags führt somit in der EVN AG gleichzeitig zu einem Beschaffungs- und einem Absatzgeschäft auf Termin. Die Ausfallsrisiken der geschlossenen Geschäfte sind grundsätzlich vergleichbar bzw. vernachlässigbar, wodurch der Effekt daraus bei den angeführten Marktwerten nicht berücksichtigt wurde.
Die Zusammensetzung, der im gegenständlichen Abschluss ausgewiesenen Derivate ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt:
| Nominalwert Marktwert |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Forwards und Futures | EUR | TEUR | EUR | TEUR | ||
| Strom mit Dritten | 30.09.2025 | 30.09.2024 | 30.09.2025 | Anteil > 12 Monate |
30.09.2024 | Anteil > 12 Monate |
| Kauf | -69.025.483,57 | -69.781 | -673.699,69 | 689.495,39 | -1.156 | -32 |
| Verkauf | 175.539.631,79 | 122.282 | 2.567.596,25 | -2.841.233,34 | 27.479 | -183 |
| Nominalwert Marktwert |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Forwards Strom mit verbundenen |
EUR | TEUR | EUR | TEUR | ||
| Unternehmen | 30.09.2025 | 30.09.2024 | 30.09.2025 | Anteil > 12 Monate |
30.09.2024 | Anteil > 12 Monate |
| Kauf | -185.828.117,79 | -157.453 | -3.779.310,56 | 2.427.769,93 | -26.003 | 698 |
| Verkauf | 33.461.783,11 | 17.848 | 1.152.517,57 | -10.475,62 | 920 | 8 |
Die angeführten Termingeschäfte werden in analoger Anwendung des in AFRAC 15 Rz 126 dargestellten Konzepts des Portfolio-Handelshedge als einheitliches Bewertungsobjekt imparitätisch bewertet. Die Saldierung der beizulegenden Zeitwerte aller derivativen Finanzinstrumente des Portfolios ergab einen positiven Betrag. Insofern ist zum Bilanzstichtag keine Drohverlustrückstellung aus dem Portfolio-Handelshedge erforderlich.
| 2024/25 | 2023/24 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Umsatzerlöse gegliedert nach Absatzmärkten: | ||
| Inland | 498.065.051,21 | 621.100 |
| Ausland | 66.671.935,06 | 118.892 |
| 564.736.986,27 | 739.991 | |
| 2024/25 | 2023/24 | |
| EUR | TEUR | |
| Umsatzerlöse gegliedert nach Tätigkeitsbereichen: | ||
| Leistungsverrechnung im Konzern | 239.833.570,10 | 228.714 |
| Stromerlöse | 278.376.212,20 | 369.219 |
| Gaserlöse | 46.354.472,46 | 140.733 |
| Sonstige übrige Erlöse | 172.731,51 | 1.325 |
| 564.736.986,27 | 739.991 |
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:
| 2024/25 | 2023/24 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Erträge aus Terminpönalen | 640.000,00 | 0 |
| Projektförderungen | 325.239,77 | 27 |
| Sonstige Erträge | 203.240,79 | 264 |
| Erträge aus Aufwandszuschüssen | 0,00 | 1.085 |
| 1.168.480,56 | 1.376 |
In den Gehältern sowie sozialen Aufwendungen ist die nachstehende Komponente enthalten:
| 2024/25 | 2023/24 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Dotierung der Rückstellung für Jubiläumsgelder | ||
| in Gehältern | -607.203,00 | 348 |
Die Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 4.106.015,25 (VJ: TEUR 11.697) betreffen beitragsorientierte Pensionsvorsorgen. Die Aufwendungen für freiwillige Abfertigungszahlungen sowie Leistungen an Mitarbeitervorsorgekassen betragen EUR 729.484,75 (VJ: TEUR 2.446).
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 36.601.361,41 (VJ: TEUR 35.624) sind enthalten:
| 2024/25 | 2023/24 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Werbeaufwand | 9.636.157,74 | 10.500 |
| Leistungsverrechnung im Konzern | 9.145.507,43 | 8.302 |
| Beratungsleistungen | 4.445.335,63 | 4.531 |
| Sonstige übrige Aufwendungen | 3.012.782,21 | 2.352 |
| Porto- und Fernmeldeaufwand | 1.930.348,45 | 1.741 |
| Reisekosten | 1.919.940,10 | 1.975 |
| Weiterbildung und Tagungsaufwand | 1.718.065,52 | 1.944 |
| Sonstige Leistungen | 1.583.182,46 | 1.232 |
| Mitgliedsbeiträge und Umlagen | 1.324.531,75 | 1.383 |
| Mieten und Benützungsentgelte | 686.714,65 | 677 |
| Versicherungsaufwand | 508.323,33 | 281 |
| Stelleninserate | 491.902,40 | 559 |
| Restbuchwerte aus Anlagenabgängen | 174.114,91 | 146 |
| Forderungsabschreibungen | 24.454,83 | 2 |
| 36.601.361,41 | 35.624 |
De Angabe der auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer gemäß § 238 Abs 1 Z 18 UGB unterbleibt, da eine derartige Information im Konzernabschluss der EVN AG enthalten ist.
Die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2024/25 der verbundenen Unternehmen EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH, EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH, sowie der EVN Wasser Gesellschaft m.b.H wurden in Höhe von EUR 42.741.222,14 (VJ: TEUR 48.395) im Finanzergebnis phasenkongruent erfasst.
Die Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen beinhalten eine Zuschreibung an den Anteilen an der EVN Energieservices GmbH in Höhe von EUR 8.222.604,00 und eine Zuschreibung an den Anteilen an der EVN Bulgaria Fernwärme Holding GmbH in Höhe von EUR 21.383.340,00.
In diesem Posten sind Zinskomponenten aus der Abzinsung von Sozialkapitalrückstellungen in Höhe von EUR 3.747.497,00 (VJ: TEUR 4.353) enthalten.
| 2024/25 | 2023/24 | |
|---|---|---|
| EUR | TEUR | |
| Steuerertrag aus der Gruppenbesteuerung | -29.789.853,89 | -56.773 |
| Steueraufwand aus der Gruppenbesteuerung | 25.289.430,34 | 36.302 |
| Körperschaftsteuer Vorjahr | -10.096.425,18 | 41 |
| latente Körperschaftsteuer | 3.835.401,23 | 3.545 |
| Körperschaftsteuer Ausland laufendes Jahr | 71.532,42 | 0 |
| Abzugsteueraufwand | 0,00 | 1 |
| -10.689.915,08 | -16.884 |
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (ausschließlich Angestellte auf Vollzeitbasis) während des Geschäftsjahres betrug 596,30 (VJ: 570).
Die Gesamtbezüge der aktiven Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr TEUR 1.944,30 (inklusive Sachbezüge, Pensionskassenbeiträge sowie Beiträge in die Mitarbeitervorsorgekasse) (VJ: TEUR 1.568), an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebene wurden TEUR 1.100,40 (VJ: TEUR 846) bezahlt.
Für Abfertigungen und Pensionen ergibt sich für Vorstand und aktive leitende Angestellte in Summe ein Aufwand in Höhe von TEUR 1.141.9 (VJ: Ertrag TEUR 3.327), der sich aus der Veränderung von Rückstellungen sowie Pensionskassenbeiträgen und Beiträgen an die Mitarbeitervorsorgekasse zusammensetzt.
Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Berichtsjahr TEUR 258,05 (VJ: TEUR 149).
An den Nachhaltigkeitsbeirat wurden im Berichtszeitraum Vergütungen in Höhe von TEUR 101,72 (VJ: TEUR 104) ausbezahlt.
Im Geschäftsjahr wurden keine Gehaltsvorschüsse an Mitglieder des Aufsichtsrates im Rahmen bestehender betrieblicher Regelungen neu gewährt. Die bestehenden Gehaltsvorschüsse werden mit einem Zinssatz zwischen 3,0 % und 4,0 % p.a. verzinst und sind innerhalb von 7 bis 15 Jahren zurückzuzahlen. Im Geschäftsjahr wurden Gehaltsvorschüsse in Höhe von 1.050,00 Euro von Mitgliedern des Aufsichtsrates (Arbeitnehmervertreter) zurückgezahlt. Es wurden keine Vorschüsse an die Mitglieder des Aufsichtsrates erlassen. An Mitglieder des Vorstands wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
ElWOG und GWG-Angaben
Geschäfte im Sinne des § 8 Abs 3 ElWOG bzw. § 8 Abs 3 GWG werden insbesondere mit folgenden verbundenen Elektrizitäts- bzw. Erdgasunternehmen getätigt: Netz Niederösterreich GmbH, evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H, EVN Wärme GmbH, EVN Wärmekraftwerke GmbH, EVN Energievertrieb GmbH & Co KG sowie ENERGIEALLIANZ Austria GmbH.
Es wird vorgeschlagen, unter Berücksichtigung der eigenen Anteile in Höhe von 1.572.202 Stück, aus dem Bilanzgewinn einen Betrag in Höhe von EUR 160.475.580,00 das entspricht einer Dividende von EUR 0,90 je Aktie, auszuschütten und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
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Zwischen dem Bilanzstichtag 30. September 2025 und der Aufstellung des Jahresabschlusses am 27. November 2025 sind keine wesentlichen Ereignisse aufgetreten.
Präsident:
DI Reinhard Wolf
Vizepräsidenten:
Mag. Jochen Danninger Mag. Willi Stiowicek
Mitglieder:
Mag. Georg Bartmann Dr. Gustav Dressler
Mag. Philipp Gruber Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA Dipl.-Ing. Angela Stransky Dipl.-Ing. Peter Weinelt
Mag. Veronika Wüster, MAIS
Arbeitnehmervertreter*innen:
Uwe Mitter Mathias Strallhofer, BAKK (ab 10.09.2025)
Dipl.-Ing. Irene Pugl Irene Pinczolitsch (bis 09.09.2025 ) Mag. Dr. Monika Fraißl Ing. Paul Hofer (bis 10.09.2025)
Ing. Christian Roitner (ab 10.09.2025)
Vorstandsdirektor Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA – Sprecher des Vorstandes
Vorstandsdirektor Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA
Vorstandsdirektorin Mag. (FH) Alexandra Wittmann
Maria Enzersdorf, am 27. November 2025
Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA CEO und Sprecher des Vorstands
Mag. (FH) Alexandra Wittmann CFO und Mitglied des Vorstands
Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA CTO und Mitglied des Vorstands
| Anschaff | ungs- und Herstellung | gskosten | Kumulierte Al | oschreibungen | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.10.2024 | Zugänge aus Umgründungen |
Zugänge | Abgänge aus Umgründungen |
Abgänge | Umbuchungen | Stand 30.09.2025 | Stand 01.10.2024 | Zugänge | Abgänge aus Umgründungen |
Abgänge | Zuschreibungen | Stand 30.09.2025 | BW 30.09.2025 | BW 01.10.2024 | |
| I. Immaterielle Vermögens- gegenstände |
|||||||||||||||
| Rechte | 201.219.180,85 | 0,00 | 574,57 | 0,00 | 14.768,01 | 0,00 | 201.204.987,41 | 166.048.360,85 | 2.730.745,13 | 0,00 | 10.718,01 | 0,00 | 168.768.387,97 | 32.436.599,44 | 35.170.820,00 |
| Baukostenzuschüsse gem.Art.II(2) EFG 1969 |
0,07 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,07 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,07 | 0,07 |
| Summe I | 201.219.180,92 | 0,00 | 574,57 | 0,00 | 14.768,01 | 0,00 | 201.204.987,48 | 166.048.360,85 | 2.730.745,13 | 0,00 | 10.718,01 | 0,00 | 168.768.387,97 | 32.436.599,51 | 35.170.820,07 |
| II. Sachanlagen | _ | _ | _ | _ | _ | ||||||||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund |
47.286.460,22 | 0,00 | 873.706,57 | 0,00 | 102.685,26 | 713.496,01 | 48.770.977,54 | 34.648.518,89 | 1.435.477,40 | 0,00 | 51.040,08 | 0,00 | 36.032.956,21 | 12.738.021,33 | 12.637.941,33 |
| Kraftwerks- und | 47.200.400,22 | 0,00 | 8/3./06,3/ | 0,00 | 102.005,20 | 715.490,01 | 46.770.977,54 | 34.040.310,09 | 1.435.477,40 | 0,00 | 31.040,08 | 0,00 | 36.032.936,21 | 12./36.021,33 | 12.037.941,33 |
| Erzeugungsanlagen | 2.297.233,56 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.297.233,56 | 1.265.334,20 | 115.805,32 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.381.139,52 | 916.094,04 | 1.031.899,36 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
16.642.751,61 | 0,00 | 1.510.318,59 | 0,00 | 572.930,13 | 6.527,98 | 17.586.668,05 | 9.385.109,68 | 1.310.868,14 | 0,00 | 545.469,06 | 0,00 | 10.150.508,76 | 7.436.159,29 | 7.257.641,93 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau |
1.802.185,35 | 0,00 | 604.521,93 | 0,00 | 92.405,89 | -720.023,99 | 1.594.277,40 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.594.277,40 | 1.802.185,35 |
| Summe II | 68.028.630,74 | 0,00 | 2.988.547,09 | 0,00 | 768.021,28 | 0,00 | 70.249.156,55 | 45.298.962,77 | 2.862.150,86 | 0,00 | 596.509,14 | 0,00 | 47.564.604,49 | 22.684.552,06 | 22.729.667,97 |
| Summe I + II | 269.247.811,66 | 0,00 | 2.989.121,66 | 0,00 | 782.789,29 | 0,00 | 271.454.144,03 | 211.347.323,62 | 5.592.895,99 | 0,00 | 607.227,15 | 0,00 | 216.332.992,46 | 55.121.151,57 | 57.900.488,04 |
| III. Finanzanlagen | |||||||||||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen |
2.610.219.911,35 | 35.424.720,64 | 100.000.000,00 | 157.830.220,64 | 0,00 | 0,00 | 2.587.814.411,35 | 282.922.178,13 | 0,00 | 122.405.500,00 | 0,00 | 29.605.944,00 | 130.910.734,13 | 2.456.903.677,22 | 2.327.297.733,22 |
| Ausleihungen an verbundene | 1.199.688.647.46 | 0,00 | 279.300.000.00 | 0,00 | 10.707.836,73 | 0,00 | 1.468.280.810.73 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.468.280.810,73 | 1.199.688.647.46 |
| Unternehmen Beteiligungen |
466.064.071,73 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 466.064.071,73 | 1.385.473,76 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.385.473,76 | 464.678.597,97 | 464.678.597,97 |
| Secongungen | 400.004.071,73 | 3,00 | 0,00 | 3,00 | 0,00 | 0,00 | 400.004.071,73 | 1.303.473,70 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.303.473,70 | 404.070.337,37 | 404.070.337,37 |
| Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens |
21.662.737,47 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 21.662.737,47 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 21.662.737,47 | 21.662.737,47 |
| Sonstige Ausleihungen | 163.715,00 | 0,00 | 34.500,00 | 0,00 | 43.885,00 | 0,00 | 154.330,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 154.330,00 | 163.715,00 |
| Summe III | 4.297.799.083,01 | 35.424.720,64 | 379.334.500,00 | 157.830.220,64 | 10.751.721,73 | 0,00 | 4.543.976.361,28 | 284.307.651,89 | 0,00 | 122.405.500,00 | 0,00 | 29.605.944,00 | 132.296.207,89 | 4.411.680.153,39 | 4.013.491.431,12 |
| Gesamtsumme Anlagevermögen |
4.567.046.894,67 | 35.424.720,64 | 382.323.621,66 | 157.830.220,64 | 11.534.511,02 | 0,00 | 4.815.430.505,31 | 495.654.975,51 | 5.592.895,99 | 122.405.500,00 | 607.227,15 | 29.605.944,00 | 348.629.200,35 | 4.466.801.304,96 | 4.071.391.919,16 |
| Anteil am Nominalkapital |
Währung | Jahresüberschuss/-fehlbetrag | Eigenkapital | Bilanzstichtag | |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Burgenland Holding Aktiengesellschaft | 73,63 | EUR | 12.140.026,73 | 82.552.216,01 | 30.09.2025 |
| EVN Wärmekraftwerke GmbH | 99,48 | EUR | 8.815.744,78 | 86.796.180,05 | 30.09.2025 |
| EVN Beteiligung 52 GmbH | 100,00 | EUR | -7.603.251,15 | 119.211.632,86 | 30.09.2025 |
| EVN Bulgaria EAD, Bulgarien | 100,00 | EUR | 561.407,40 | 26.016.989,20 | 31.12.2024 |
| EVN Bulgaria Fernwärme Holding | 100,00 | EUR | 21.391.293,49 | 32.276.262,46 | 30.09.2025 |
| EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH | 100,00 | EUR | 25.190.042,14 | 310.287.948,94 | 30.09.2025 |
| EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH | 100,00 | EUR | 15.088.989,21 | 51.067.993,26 | 30.09.2025 |
| EVN Kroatien Holding GmbH | 100,00 | EUR | -947,20 | 13.262.375,85 | 30.09.2025 |
| EVN Macedonia Holding DOOEL, Nordmazedonien |
100,00 | EUR | -659,72 | 394.745,68 | 31.12.2024 |
| EVN Mazedonien GmbH | 100,00 | EUR | -634,11 | 213.772.089,12 | 30.09.2025 |
| evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. | 100,00 | EUR | 86.285.347,84 | 389.522.980,27 | 30.09.2025 |
| evn wasser Gesellschaft m.b.H. | 99,98 | EUR | 2.456.644,68 | 74.821.409,01 | 30.09.2025 |
| EVN Wärme GmbH | 100,00 | EUR | 50.660.998,85 | 178.261.603,04 | 30.09.2025 |
| Netz Niederösterreich GmbH | 100,00 | EUR | 74.900.568,58 | 967.917.398,16 | 30.09.2025 |
| RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft (RBG) | 50,03 | EUR | 75.579.314,33 | 432.783.702,67 | 31.03.2025 |
| Utilitas Dienstleistungs- und Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. |
100,00 | EUR | 19.204.659,51 | 55.603.428,08 | 30.09.2025 |
| EVN Energieservices GmbH | 100,00 | EUR | -52.373.429,20 | 261.253.071,35 | 30.09.2025 |
| Anteil am Nominalkapital % |
Währung | Jahresüberschuss/-fehlbetrag | Eigenkapital | Bilanzstichtag | |
|---|---|---|---|---|---|
| APCS Power Clearing and Settlement AG | 2,52 | EUR | 1.065.202,00 | 4.970.763,00 | 31.12.2024 |
| CISMO Clearing Integrated Services and Market Operations GmbH |
1,26 | EUR | 2.724.753,00 | 3.524.753,00 | 31.12.2024 |
| e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H. | 50,00 | EUR | 71.736,81 | 236.645,40 | 30.09.2025 |
| Energie Zukunft Niederösterreich GmbH | 50,00 | EUR | 119.809,14 | 330.850,31 | 31.12.2024 |
| Fernwärme St. Pölten GmbH | 49,00 | EUR | 4.995.335,41 | 36.497.460,93 | 31.12.2024 |
| Verbund AG | 12,63 | TEUR | 2.493.029,30 | 4.820.407,50 | 31.12.2024 |
| Verbund Hydro Power GmbH | 0,70 | TEUR | 1.582.963,70 | 3.471.367,40 | 31.12.2024 |
| Wiener Börse AG | 4,65 | EUR | 46.404.319,75 | 208.981.025,79 | 31.12.2024 |
| Anteil am Nominalkapital % |
Währung | Jahresüberschuss/- fehlbetrag |
Eigenkapital | Bilanzstichtag | |
|---|---|---|---|---|---|
| Burgenland Holding Aktiengesellschaft | 73,63 | EUR | 11.683.427,01 | 81.962.189,28 | 30.09.2024 |
| EVN Wärmekraftwerke GmbH | 99,48 | EUR | 12.293.828,20 | 87.980.435,27 | 30.09.2024 |
| EVN Beteiligung 52 GmbH | 100,00 | EUR | 29.403.984,52 | 146.814.884,01 | 30.09.2024 |
| EVN Bulgaria EAD, Bulgarien | 100,00 | EUR | 1.767.564,10 | 25.455.581,80 | 31.12.2023 |
| EVN Bulgaria Fernwärme Holding | 100,00 | EUR | -411,15 | 10.884.968,97 | 30.09.2024 |
| EVN Bulgaria Stromnetz Holding GmbH | 100,00 | EUR | 30.286.045,03 | 315.377.906,80 | 30.09.2024 |
| EVN Bulgaria Stromvertrieb Holding GmbH | 100,00 | EUR | 15.103.981,78 | 51.079.004,05 | 30.09.2024 |
| EVN Kroatien Holding GmbH | 100,00 | EUR | -831,70 | 13.263.323,05 | 30.09.2024 |
| EVN Macedonia Holding DOOEL, Nordmazedonien | 100,00 | EUR | -10.380,00 | 486.960,00 | 31.12.2023 |
| EVN Mazedonien GmbH | 100,00 | EUR | -1.143,01 | 213.772.723,23 | 30.09.2024 |
| evn naturkraft Erzeugungsgesellschaft m.b.H. | 100,00 | EUR | 152.866.283,83 | 463.237.632,43 | 30.09.2024 |
| EVN Umweltholding und Betriebs-GmbH | 100,00 | EUR | -3.346.536,24 | 35.442.505,42 | 30.09.2024 |
| evn wasser Gesellschaft m.b.H. | 99,98 | EUR | 3.015.114,71 | 75.379.879,04 | 30.09.2024 |
| EVN Wärme GmbH | 100,00 | EUR | 28.655.605,97 | 127.600.604,19 | 30.09.2024 |
| Netz Niederösterreich GmbH | 100,00 | EUR | 46.423.871,39 | 793.016.829,58 | 30.09.2024 |
| RAG-Beteiligungs-Aktiengesellschaft (RBG) | 50,03 | EUR | 70.319.190,88 | 427.524.388,34 | 31.03.2024 |
| Utilitas Dienstleistungs- und Beteiligungs Gesellschaft m.b.H. |
100,00 | EUR | 22.350.122,09 | 43.456.263,15 | 30.09.2024 |
| EVN Energieservices GmbH | 100,00 | EUR | -52.415.251,54 | 313.626.500,55 | 30.09.2024 |
| Anteil am Nominalkapital % |
Währung | Jahresüberschuss/- fehlbetrag |
Eigenkapital | Bilanzstichtag | |
|---|---|---|---|---|---|
| APCS Power Clearing and Settlement AG | 2,52 | EUR | 1.195.085,58 | 4.264.085,58 | 31.12.2023 |
| CISMO Clearing Integrated Services and Market Operations GmbH |
1,26 | EUR | 2.241.983,49 | 3.041.983,49 | 31.12.2023 |
| e&i EDV Dienstleistungsgesellschaft m.b.H. | 50,00 | EUR | 73.698,84 | 254.908,59 | 30.09.2024 |
| Energie Zukunft Niederösterreich GmbH | 50,00 | EUR | -449.401,81 | 211.041,17 | 31.12.2023 |
| Fernwärme St. Pölten GmbH | 49,00 | EUR | 8.655.984,81 | 32.502.125,52 | 31.12.2023 |
| Verbund AG | 12,63 | TEUR | 1.202.441,60 | 3.769.153,30 | 31.12.2023 |
| Verbund Hydro Power GmbH | 0,70 | TEUR | 2.125.466,00 | 3.788.403,70 | 31.12.2023 |
| Wiener Börse AG | 4,65 | EUR | 39.545.361,87 | 192.230.202,64 | 31.12.2023 |
Im Februar 2025 hat die Europäische Kommission den EU Clean Industrial Deal als neues industriepolitisches Maßnahmenpaket vorgestellt. Ziel ist es, die Dekarbonisierung der europäischen Industrie gezielt mit Maßnahmen zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu verbinden. Die Förderung Europas als attraktiver Standort für industrielle Produktion im globalen Wettbewerb soll sich positiv auf Beschäftigung und Wirtschaftswachstum auswirken.
Im Juni 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission einen neuen Beihilfenrahmen. Dieser legt spezifische Fördermaßnahmen fest, mit denen Investitionen in klimafreundliche, erneuerbare und kohlenstoffarme Technologien erleichtert und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gestärkt werden sollen.
Ebenfalls im Juni 2025 verabschiedete das Europäische Parlament den Initiativbericht "Stromnetze als Rückgrat des Energiesystems der EU". Der Bericht unterstreicht die zentrale Rolle leistungsfähiger Stromnetze für das Erreichen der Klima-, Energie- und Wettbewerbsziele der EU. Er richtet klare Forderungen an die Europäische Kommission, darunter die Förderung innovativer Technologien und Flexibilitätslösungen zur besseren Nutzung bestehender Kapazitäten und zum kosteneffizienten Netzausbau. Investitionsanreize sollen die grenzüberschreitende Integration der Energienetze stärken und Engpässe reduzieren. Weitere Forderungen betreffen die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sowie eine strategisch koordinierte Netzplanung über Ländergrenzen hinweg.
Anfang Juli 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission Dokumente mit vier konkreten Maßnahmen, die zur Umsetzung des Clean Industrial Deal beitragen sollen:
Gleichzeitig präsentierte die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag zur Ergänzung der EU-Treibhausgasziele. Dessen Kernstück ist ein neues Zwischenziel für das Jahr 2040: Die Nettotreibhausgasemissionen sollen gegenüber dem Basisjahr 1990 um 90 % reduziert werden. Dieses Ziel ergänzt die bestehenden Klimaziele für 2030 und bildet einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050.
Zur Unterstützung der Mitgliedsstaaten schlägt die Kommission drei Vereinfachungen vor, die den gesetzlichen Rahmen ergänzen:
In Österreich müssen jene EU-Richtlinien und Verordnungen für den Energiebereich in nationales Recht umgesetzt werden, die schon zu einem früheren Zeitpunkt auf EU-Ebene beschlossen wurden. Ein zentraler Schritt dazu ist der Entwurf für ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), mit dem das bestehende Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) abgelöst werden soll. Der Entwurf für dieses neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz hat im Sommer 2025 das parlamentarische Begutachtungsverfahren durchlaufen und ist seither Gegenstand politischer Verhandlungen. Für das ElWG besteht aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen das Erfordernis einer Zwei-Drittel-Mehrheit im österreichischen Nationalrat.
Auch das Erneuerbaren-Gas-Gesetz, dessen Inkrafttreten ebenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat voraussetzt, ist derzeit Gegenstand politischer Verhandlungen und auch der Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes ist noch nicht erfolgt.
In Österreich trat am 1. April 2025 die neuerliche Verlängerung des zuletzt bis 31. Dezember 2024 geltenden Bundesgesetzes über den Energiekrisenbeitrag-Strom in Kraft. Damit wird in Österreich unter Berücksichtigung anrechenbarer Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen wieder eine Abgabe auf Überschusserlöse aus der Stromerzeugung eingehoben, die auf Basis von Schwellenwerten für Großhandelspreise für Strom ermittelt wird.
Die Weltwirtschaft zeigt sich 2025 widerstandsfähig, steht jedoch unter erheblichem Druck. Das globale Wachstum soll laut IWF etwa 3 % betragen, bleibt aber von Unsicherheiten und geopolitischen Spannungen geprägt. Auch wenn die Inflation in vielen Regionen sinkt, bleibt sie in den USA über dem Zielwert und beeinflusst die Geldpolitik damit weiterhin. Handelskonflikte, insbesondere neue US-Zölle, belasten den internationalen Handel, parallel dazu gewinnen nationale Interessen und eine stärkere Regionalisierung der Wertschöpfungsketten an Bedeutung. Die hohe Staatsverschuldung vieler Länder schränkt den finanzpolitischen Spielraum ein und erschwert Investitionen in Zukunftsbereiche wie Klimaschutz und Digitalisierung. Dennoch treiben technologische Innovationen und neue Handelsabkommen den internationalen Austausch voran. Einige Schwellenländer – allen voran Indien – profitieren von demografischem Wachstum, während China mit strukturellen Herausforderungen kämpft. In manchen Regionen, etwa im Euroraum, wird die Geldpolitik seitens der Zentralbanken gelockert, um den Konsum zu stützen. Insgesamt bleibt die Weltwirtschaft damit auf einem fragilen Erholungspfad, dessen Verlauf stark von politischen Entscheidungen abhängt. Für den Euroraum wird in diesem Umfeld nach einem Plus von 0,9 % im Jahr 2024 für 2025 mit moderaten Wachstumsraten zwischen 0,9 % und 1,3 % und für 2026 mit Zuwächsen zwischen 1,0 % und 1,4 % gerechnet.
Die österreichische Wirtschaft befindet sich 2025 weiterhin in einer schwierigen Phase. Nach zwei Jahren der Rezession zeichnet sich eine Stabilisierung, allerdings vorerst noch kein echter Aufschwung ab. Das Bruttoinlandsprodukt stagniert und dürfte 2025 lediglich um 0,3 % wachsen. Gleichzeitig bleibt die Inflation mit rund 4,0 % hoch und liegt damit weit über dem EU-Durchschnitt von 2,3 %. Der Arbeitsmarkt zeigt sich zwar robust, die Arbeitslosigkeit steigt jedoch weiter an und liegt derzeit bei über 7 %. Für 2026 wird eine moderate Konjunkturerholung mit einem Plus von etwa 1,0 % erwartet; Österreich bleibt damit weiterhin unter dem EU-Wachstum.
| Energiewirtschaftliches Umfeld | 2024/25 | 2023/24 | |
|---|---|---|---|
| Heizungsbedingter Energiebedarf | % | ||
| Österreich | 99,8 | 87,6 | |
| Bulgarien | 95,4 | 70,1 | |
| Nordmazedonien | 81,7 | 78,8 | |
| Kühlungsbedingter Energiebedarf | % | ||
| Österreich | 79,6 | 143,4 | |
| Bulgarien | 125,4 | 143 | |
| Nordmazedonien | 128,4 | 205 | |
| Primärenergie und CO2-Emissionszertifikate | |||
| Rohöl - Brent | EUR/Barrel | 64,7 | 77,9 |
| Erdgas - NCG | EUR/MWh | 40,5 | 33,9 |
| CO2-Emissionszertifikate | EUR/t | 69,6 | 69,1 |
| Strom - EPEX Sportmarkt | |||
| Grundlaststrom | EUR/MWh | 99,8 | 75,2 |
| Spitzenlaststrom | EUR/MWh | 106,3 | 85,5 |
Das Energiegeschäft der EVN ist wesentlich durch externe Einflussfaktoren geprägt. So wird der Vertrieb an Haushaltskund*innen vor allem von der Witterung und vom aktuellen Marktpreisniveau beeinflusst. Milde Temperaturen und Einsparmaßnahmen angesichts hoher Preise können die Nachfrage nach Strom, Gas und Wärme dämpfen. Dabei hängen die Marktpreise und damit die Beschaffungspreise der EVN wesentlich vom energie- und geopolitischen Umfeld ab. Die Nachfrage der Industriekund*innen wiederum ist primär durch die wirtschaftliche Entwicklung bestimmt. In den letzten Jahren spielen auch Veränderungen im Verhalten der Kund*innen, die sich mehr und mehr zu sogenannten Prosumers entwickeln, eine immer größere Rolle. Für die Energieerzeugung sind schließlich das Wind und Wasserdargebot sowie die Sonneneinstrahlung relevant.
Das Berichtsjahr war in allen drei Kernmärkten der EVN von deutlich kälterer Witterung geprägt als das vorangegangene Geschäftsjahr. Die Heizgradsumme – sie definiert den temperaturbedingten Energiebedarf – lag in Österreich deutlich über dem Vorjahreswert, jedoch knapp unter dem langjährigen Durchschnitt. Auch in Bulgarien war es deutlich kühler als im Vorjahr, das langjährige Mittel konnte aber nicht ganz erreicht werden. In Nordmazedonien kam der Wert zwar auch über dem Vorjahreswert, aber weiterhin deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt zu liegen.
Die Kühlgradsumme, die den Energiebedarf für Kühlung bemisst, lag im Geschäftsjahr 2024/25 in allen drei Kernmärkten deutlich unter den außerordentlich hohen Vorjahreswerten. In Bulgarien und Nordmazedonien übertraf sie den langjährigen Durchschnitt jedoch weiterhin deutlich. Nur in Österreich kam sie im Berichtsjahr deutlich unter dem langjährigen Mittelwert zu liegen.
Die Bedingungen für die Stromerzeugung aus Wasser und Wind zeigten sich in der Berichtsperiode deutlich ungünstiger als im Vergleichszeitraum. So blieb sowohl das Windaufkommen in Österreich und Bulgarien als auch das Wasserdargebot in Österreich, Deutschland und Nordmazedonien nicht nur hinter den teils sehr hohen Vorjahreswerten, sondern auch hinter dem langjährigen Durchschnitt deutlich zurück.
Unterschiedlich entwickelten sich in der Berichtsperiode die Primärenergie- und Energiepreise. Der durchschnittliche EEX-Börsepreis für Erdgas etwa lag zum Bilanzstichtag mit 40,5 MWh deutlich über dem Vorjahreswert von 33,9 Euro pro MWh, getrieben von den im Vergleich zum Vorjahr geringeren Gasspeicherständen in Verbindung mit der kühleren Witterung. Die Preise für CO2 -Emissionszertifikate hingegen blieben nach unterjährigen Schwankungen mit 69,6 Euro pro Tonne gegenüber dem Vorjahreswert von 69,1 Euro pro Tonne nahezu unverändert.
Aufgrund der wachsenden Bedeutung erneuerbarer Kapazitäten im Energiesystem ist die unterjährige Entwicklung der Strompreise mittlerweile stark von saisonalen Effekten und den Erzeugungsbedingungen für erneuerbare Energien beeinflusst. Im Berichtsjahr führten die geringeren Erzeugungsmengen aus Wind- und Wasserkraft zu einem deutlichen Anstieg der Marktpreise für Strom: Die Spotmarkt-preise für Grund- und Spitzenlaststrom lagen bei durchschnittlich 99,8 Euro pro MWh bzw. 106,3 Euro pro MWh (Vorjahr: 75,2 Euro pro MWh bzw. 85,5 Euro pro MWh).
| 2024/25 | 2023/24 | Veränderungen | ||
|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | % | |
| Umsatzerlöse | 564,7 | 740,0 | -175,3 | -23,68 |
Die Umsatzerlöse sanken auf 564,7 Mio. EUR und setzen sich aus Stromerlösen in Höhe von 278,4 Mio. EUR (VJ: 369,2 Mio. EUR), Gaserlösen in Höhe von 46,4 Mio. EUR (VJ: 140,7 Mio. EUR) und sonstigen Umsatzerlösen in Höhe von 240,0 Mio. EUR (VJ: 230,0 Mio. EUR) zusammen.
Die Stromerlöse sanken gegenüber dem Vorjahr um 90,8 Mio. EUR, die Gaserlöse um 94,4 Mio. EUR, während die sonstigen Umsatzerlöse um 10,0 Mio. EUR stiegen. Die Reduktion der Stromerlöse ist hauptsächlich auf die im Vergleich zum Vorjahr stark gesunkenen Strompreise zurückzuführen. Die Reduktion der Gaserlöse ist ebenfalls auf die im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen Gaspreise aber auch auf geringere Gashandelsaktivitäten zurückzuführen.
| Berechnung | 2024/25 | 2023/24 | Veränderungen | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | % | ||
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern |
Ergebnis vor Steuern | 536,6 | 323,9 | 212,7 | 65,7 |
| + Zinsen und ähnliche Aufwendungen gemäß § 231 (2) Z 15 UGB |
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Geschäftsjahr 2024/25 1,2 Mio. EUR (Vorjahr: 1,4 Mio. EUR).
Die Aufwendungen für Primärenergie, CO2-Kosten und Strombezug betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr 318,9 Mio. EUR (Vorjahr: 451,5 Mio. EUR). Der Rückgang ist in erster Linie auf preisbedingte geringere Aufwendungen für Strom- und Gasbezug zurückzuführen.
An Materialaufwand und sonstigen bezogenen Leistungen fielen 120,5 Mio. EUR (Vorjahr: 118,1 Mio. EUR) an.
Der Personalaufwand betrug im Geschäftsjahr 2024/25 98,0 Mio. EUR (Vorjahr: 102,3 Mio. EUR). Bei der EVN AG waren durchschnittlich 596 Angestellte auf Vollzeitbasis (Vorjahr: 570 Angestellte) beschäftigt. Daraus resultierte ein Personalaufwand pro Mitarbeiter von 164,4 Tsd. EUR (Vorjahr: 180,0 Tsd. EUR). Der Umsatz pro Mitarbeiter betrug 0,9 Mio. EUR (Vorjahr: 1,3 Mio. EUR).
Die Abschreibungen auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen betrugen im Berichtszeitraum 5,6 Mio. EUR und sind damit um rd. 0,1 Mio. EUR höher als im Vorjahr.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 36,6 Mio. EUR (Vorjahr 35,6 Mio. EUR).
Aufgrund der oben angeführten Rahmenbedingungen verzeichnete die EVN AG ein negatives Betriebsergebnis in Höhe von 6,0 Mio. EUR (Vorjahr positives Betriebsergebnis 28,4 Mio. EUR).
Das Finanzergebnis ist vor allem durch Beteiligungserträge, Zinsaufwendungen und -erträge, Wertpapiererträgen und Aufwendungen aus Finanzanlagen geprägt. Das Beteiligungsergebnis erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr von 358,5 Mio. EUR auf 457,5 Mio. EUR. Die Zinsund ähnliche Erträgen beliefen sich auf 22,2 Mio. EUR (VJ: 27,1 Mio. EUR). Die Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen und Wertpapieren des Umlaufvermögens erhöhten sich auf 31,9 Mio. EUR (VJ: 5,5 Mio. EUR). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 50,4 Mio. EUR (VJ: 75,1 Mio. EUR).
Insgesamt konnte ein Finanzergebnis in Höhe von 492,2 Mio. EUR erzielt werden, welches um 271,7 Mio. EUR über dem Vorjahr liegt.
Die beschriebenen Entwicklungen führten zu einem Ergebnis vor Steuern von 486,2 Mio. EUR. Dies bedeutet einen Anstieg von 237,4 Mio. EUR.
| Berechnung | 2024/25 | 2023/24 | |
|---|---|---|---|
| % | % | ||
| Eigenkapitalrentabilität | Ergebnis vor Steuern | 15,4 | 8,40 |
| durchschnittliches Eigenkapital |
Die Eigenkapitalrentabilität belief sich im Geschäftsjahr 2024/25 auf 15,4 %. Im Geschäftsjahr 2023/24 betrug diese 8,4 %.
| Berechnung | 2024/25 | 2023/24 | |
|---|---|---|---|
| % | % | ||
| Gesamtkapitalrentabilität | Ergebnis vor Zinsen und Steuern | 10,6 | 6,40 |
| durchschnittliches Eigenkapital |
Im Geschäftsjahr 2024/25 konnte eine Gesamtkapitalrentabilität von 10,6 % erzielt werden. Im Geschäftsjahr 2023/24 betrug diese 6,4 %.
| Berechnung | 30.09.2025 | 30.09.2024 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | % | ||
| Nettoverschuldung | Verzinsliches Fremdkapital - Flüssige Mittel |
-406,8 | -180,4 | -226,5 | 125,6 |
Das verzinsliche Fremdkapital und die flüssigen Mittel berechnen sich dabei folgendermaßen:
| Berechnung | 30.09.2025 | 30.09.2024 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | % | ||
| Verzinsliches | |||||
| Fremdkapital | Anleihen | 1.648,7 | 1.677,3 | -28,6 | -1,71 |
| +Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen +Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten +Finanzverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und beteiligten Unternehmen +Rückstellungen für Abfertigungen +Rückstellungen für Pensionen +Rückstellungen für Jubiläumsgelder |
| 30.09.2025 | 30.09.2024 | Veränderung | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | % | ||
| Flüssige Mittel | Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Forderungen aus Cash Pooling, Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten, Wertpapiere des UV sowie aus sonstigem Finanzvermögen |
2.055,5 | 1.857,7 | 197,9 | 10,65 |
| Berechnung | 30.09.2025 | 30.09.2024 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | % | ||
| Nettoumlaufvermögen | Umlaufvermögen | 98,7 | 33,4 | 65,3 | 195,50 |
| - langfristiges Umlaufvermögen =Kurzfristiges Umlaufvermögen - kurzfristiges Fremdkapital =Nettoumlaufvermögen |
| Berechnung | 30.09.2025 | 30.09.2024 | |
|---|---|---|---|
| % | % | ||
| Eigenkapitalquote | Eigenkapital | 64,2 | 60,9 |
| Gesamtkapital |
Die Bilanzsumme betrug per 30.09.2025 5.192,3 Mio. EUR (VJ: 4.922,3 Mio. EUR) und erhöhte sich damit gegenüber dem Vorjahr um 269,9 Mio. EUR. Das Eigenkapital der Gesellschaft belief sich auf 3.332,8 Mio. EUR (VJ: 2.995,7 Mio. EUR).
Der stärkere Anstieg des Eigenkapitals führte insgesamt zu einer um 3,3 %-Punkte höheren Eigenkapitalquote.
| Berechnung | 30.09.2025 | 30.09.2024 | |
|---|---|---|---|
| % | % | ||
| Nettoverschuldungsgrad | Nettoverschuldung | n.a. | n.a. |
| Eigenkapital |
| Berechnung | 30.09.2025 | 30.09.2024 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Mio. EUR | Mio. EUR | Mio. EUR | % | ||
| Geldflussrechnung | |||||
| Geldfluss aus dem Ergebnis | 382,2 | 426,3 | -44,1 | -10 | |
| Netto-Geldfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit |
480,0 | 583,5 | -103,4 | -18 | |
| Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit |
-371,5 | -64,1 | -307,4 | 480 | |
| Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit |
-179,3 | -518,6 | 339,4 | -65 | |
| Zahlungswirksame | |||||
| Veränderung des | |||||
| Finanzmittelbestandes | -70,7 | 0,7 | -71,5 | n.a. |
Ausgehend von einem Jahresüberschuss in Höhe von 496,9 Mio. EUR belief sich der Cashflow aus dem Ergebnis im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 382,2 Mio. EUR und der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit auf 480,0 Mio. EUR.
Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug -371,5 Mio. EUR, wobei die Veränderung zum Vorjahr vor allem auf höheren Investitionen in Finanzanlagen zurückzuführen ist. Ausgehend von der im Geschäftsjahr 2024/25 durchgeführten Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn 2023/24 in Höhe von 160,5 Mio. EUR und Abnahme der Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 18,9 Mio. EUR, weist die EVN AG einen Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -179,3 Mio EUR aus.
Insgesamt resultierte aus dieser Entwicklung eine Minderung des Finanzmittelbestandes (bestehend aus Forderungen aus Cash Pooling, Taggeldguthaben bei Kreditinstituten und Wertpapieren des Umlaufvermögens) von -70,7 Mio. EUR. Die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Cash Pooling werden im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.
EVN verfügt über keine Zweigniederlassungen im Sinne des § 243 Abs 3 Z 4 UGB.
Die EVN richtet ihre Innovations- , Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten konsequent auf die zentralen Eckpfeiler ihrer Strategie 2030 – nachhaltiges Wachstum sowie eine Steigerung der Performance – aus. Im Geschäftsjahr 2024/25 lag der Schwerpunkt auf Flexibilitätslösungen, der Ertüchtigung der Netze für die Zukunft sowie KI-gestützten Effizienzsteigerungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Insgesamt hat die EVN AG im Berichtsjahr 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: rund 1,5 Mio. Euro) für Innovations- , Forschungs- und Entwicklungsprojekte aufgewendet. Der Anteil erhaltener Förderungen an dieser Summe beträgt 7,62 %.
Nach Chancenfeldern gegliedert, bildeten folgende Projekte im Geschäftsjahr 2024/25 unsere Innovationsschwerpunkte im Konzern:
Im EVN Konzern ist Risiko als die potenzielle Abweichung von geplanten Unternehmenszielen definiert.
Primäres Ziel des Risikomanagements ist die gezielte Sicherung bestehender und zukünftiger Ertrags- und Cash-Flow-Potenziale durch aktive Risikosteuerung. Dazu stellt ein zentral organisiertes Risikomanagement den dezentralen Risikoverantwortlichen im Rahmen des Risikomanagementprozesses geeignete Methoden und Werkzeuge zur Identifikation und Bewertung von Risiken zur Verfügung. Die risikoverantwortlichen Geschäftseinheiten kommunizieren ihre Risikopositionen an das zentrale Risikomanagement. Weiters werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung erhoben, für deren Umsetzung wiederum die dezentralen Geschäftseinheiten verantwortlich sind. Ebenso erfolgt hier die Analyse des Risikoprofils der EVN. Die jährliche Erfassung und das Management von Risiken mit Bezug auf Nachhaltigkeit, Klima und Compliance erfolgen im Einklang mit dem zentralen Risikomanagementprozess durch darauf spezialisierte Organisationseinheiten bzw. Prozesse. Insgesamt umfasst der Risikomanagementprozess der EVN die folgenden Schritte:
| Risiko-/Chancenkategorie | Beschreibung | Maßnahme zur Risikominimierung |
|---|---|---|
| Betrieb, Prozesse und Systeme |
Betriebs-, Prozess- und Systemrisiken - Risiken, die sich aus den täglichen Betriebsabläufen, den zugrunde liegenden Prozessen und den verwendeten Systemen ergeben. Dazu gehören Fehler in Betriebsprozessen, Systemausfälle und Qualitätsprobleme |
Prozessmanagement; Dokumentation; internes Kontrollsystem (IKS); Monitoring der Modellparameter und regelmäßige Updates; Vier-Augen-Prinzip; Beheben von technischen Schwachstellen; regelmäßige Kontrollen und Überprüfungen der vorhandenen und künftig benötigten Infrastruktur |
| Compliance | Compliance Risiken - Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Richtlinien und Standards (u.a. Menschen rechte, DSGVO) ergeben und rechtliche Sanktionen, Strafen oder andere rechtliche Konsequenzen haben |
Interne Kontrollsysteme; einheitliche Richtlinien und Standards; Verhaltenskodex; Compliance-Organisation |
| Energiepreisschwankungen | Energiepreisschwankungsrisiken - Risiken, die durch Schwankungen der Energiepreise entstehen. Diese können durch Markt bedingungen, politische Entscheidungen oder andere externe Faktoren beeinflusst werden. |
Auf das Marktumfeld abgestimmte Beschaffungsstrategie; Absicherungsstrategien; Diversifizierung der Kundinnensegmente sowie Geschäftsfelder; auf Kundinnenbedürfnisse abgestimmte Produktpallete; längerfristiger Verkauf von Erzeugungskapazitäten |
Finanzen Finanzrisiken - Risiken, die sich auf die finanzielle Stabilität und Leistung eines Unternehmens auswirken. Dazu gehören Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken, Marktpreisrisiken (Wechselkurs-, Zins- und Preisänderungsrisiken).
Überwachung; Absicherungsinstrumente; langfristig abgestimmte und zentral gesteuerte Finanzplanung; Absicherung des benötigten Finanzmittelbedarfs (u. a. durch Kreditlinien); Monitoring des Verlustpotenzials, Anlagerichtlinien, Zinsbindung in Finanzierungsverträgen; Bonitäts-Monitoring und Kreditlimits
Handelspartner Handelspartnerrisiken - Risiken, die sich aus der Abhängigkeit von Handelspartnern ergeben.
Dazu gehören das Risiko von Zahlungsausfällen sowie Vertragsbrüchen
Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring und Kreditlimitsystem; laufendes Monitoring des Kund*innenverhaltens; Absicherungsinstrumente; gezielte Diversifizierung der Geschäftspartner*innen
Kunden Kundenrisiken - Risiken, die sich aus der Beziehung zu Kunden ergeben. Dazu gehören Zahlungsausfälle, den Verlust wichtiger Kunden (Endkunden, Industriekunden), Änderungen in der Kundenzufriedenheit.
Vertragliche Konstruktionen; Bonitäts-Monitoring und Kreditlimitsystem; laufendes Monitoring des Verhaltens und der Zufriedenheit der Kund*innen
Lieferkette Lieferkettenrisiken - Risiken durch Abhängigkeit von Lieferanten und der globalen Lieferkette, einschließlich Unterbrechungen, Qualitätsproblemen, Verzögerungen und Nichterfüllung von Verpflichtungen.
Partnerschaften; möglichst weitgehende vertragliche Absicherung; externe Expertise
Mitarbeiter Mitarbeiterrisiken - Risiken, die sich aus der Belegschaft eines Unternehmens ergeben. Dazu gehören Fehlverhalten, Unzufriedenheit, Ausfall von Mitarbeitern sowie Risiken im Zusammenhang mit der Rekrutierung, Bindung, Schulung und Leistung der Mitarbeiter.
Attraktives Arbeitsumfeld; Gesundheits- und Sicherheitsvorsorge; flexible Arbeitszeitmodelle; Schulungen; Veranstaltungen für Mitarbeiter*innen zum Informationsaustausch und zum Networking; internes Kontrollsystem (IKS)
Nachfrage (kundenseitig) Nachfragerisiken - Risiken, die sich aus Veränderungen in der Nachfrage nach Energie und anderen Ressourcen ergeben, einschließlich der Verschiebung hin zu erneuerbaren Energien, Selbstversorgung, und Änderungen im Verbrauchsverhalten aufgrund von Temperaturanstiegen oder technologischen Fortschritten.
Auf das Marktumfeld abgestimmte Beschaffungsstrategie; Absicherungsstrategien; Diversifizierung der Kund*innensegmente sowie Geschäftsfelder; auf Kund*innenbedürfnisse abgestimmte Produktpalette; längerfristiger Verkauf von Erzeugungskapazitäten
Meteorologie Meteorologische Risiken - Risiken, die sich aus kurzfristigen und unvorhersehbaren Wetterereignissen ergeben, einschließlich Änderungen in der Temperatur, Niederschlag, Windgeschwindigkeit, Sonneneinstrahlung, Bewölkungsgrad sowie aus Naturkatastrophen und extremen Wetterereignissen (Stürme, Hitzewellen, Kältewellen, Starkregen, Dürreperioden).
Klimarisikoanalyse; Katastrophen- und Notfallpläne; Versicherungen; regelmäßige Messungen der Wasserqualität; geeignete Sicherheitsvorkehrungen
führung neuer Technologien, der Entwicklung innovativer Lösungen und der Anpassung an
technologische Fortschritte.
Der Risikoarbeitsausschuss unterstützt das zentrale Risikomanagement bei der ordnungsgemäßen Umsetzung des Risikomanagementprozesses. Er beurteilt und genehmigt Änderungen in Bezug auf die (Bewertungs-)Methodik und definiert Art und Umfang der Risikoberichterstattung. Mitglieder des Risikoarbeitsausschusses auf Konzernebene sind die Leiter der Konzernfunktionen Controlling, Recht und Public Affairs, Finanzwesen, Rechnungswesen, Interne Revision, der Chief Compliance Officer (CCO) sowie ein (unternehmensinterner) energiewirtschaftlicher Experte.
Im Konzernrisikoausschuss, der aus dem Vorstand der EVN AG, den Leitern der Organisationseinheiten und den Mitgliedern des Risikoarbeitsausschusses besteht, werden die Ergebnisse der Risikoinventur sowie die Berichte präsentiert und diskutiert. Er entscheidet über den weiteren Handlungsbedarf, kann Arbeitsgruppen einberufen sowie Arbeitsaufträge erteilen und verabschiedet die Ergebnisse der Risikoinventur (Risikoberichte).
Neben den branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten ist das Risikoprofil der EVN vor allem durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen und Veränderungen im Wettbewerbsumfeld geprägt. Im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur, deren Ergebnisse im Bedarfsfall um Ad-hoc-Risikomeldungen aktualisiert werden, erfolgt eine Kategorisierung in Marktund Wettbewerbs-, Finanz-, Betriebs-, Umfeld-, Strategie- und Planungsrisiken sowie sonstige Risiken. Diese werden großteils bezüglich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewertet.
In der Risikoinventur werden in der EVN im Sinn des NaDiVeG sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption systematisch erhoben. Die identifizierten Risiken bzw. Auswirkungen wurden entsprechend den im Risikomanagementprozess vorgesehenen Schritten weiter behandelt.
Angesichts des hohen Stellenwerts des Themas Klimaschutz bei der EVN werden im Zuge der Risikoinventur gezielt auch potenzielle Klimarisiken erhoben. Klimarisiko ist jedoch bewusst nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern wird – sofern zutreffend – als Querschnittsmaterie den einzelnen Risikokategorien der EVN zugeordnet. Dabei wird zwischen Transitionsrisiken und physischen Risiken unterschieden. Zu den Transitionsrisiken zählen Unsicherheiten, die aus dem Übergang in Richtung eines erneuerbaren Energiesystems resultieren. Physische Risiken betreffen hingegen Ereignisse und Veränderungen, die unmittelbare klimatische Ursachen haben.
Im Folgenden einige Beispiele, die die Zuordnung potenzieller Klimarisiken zu den Risikokategorien der EVN illustrieren:
Risiko- und Chancenanalysen im Geschäftsjahr 2024/25
Vor dem Hintergrund der geopolitischen Krisen während der vergangenen Jahre und der daraus resultierenden Verwerfungen auf den Energiemärkten führte die EVN auch unterjährig ein Monitoring der Risikoentwicklung für die Gruppe durch. Ad-hoc-Analysen waren im Berichtszeitraum nicht erforderlich, es erfolgte jedoch zum Ende des ersten Halbjahres 2024/25 eine Aktualisierung der Bewertung der wesentlichen Risiken mit potenziell hohen Auswirkungen. Das Risikomanagement berichtete über diese Risiken sowie deren Auswirkungen auch dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der EVN.
In der zum Bilanzstichtag durchgeführten Risikoinventur wurden u. a. folgende wesentliche Unsicherheiten mit potenziell hohen Auswirkungen identifiziert und folglich mit besonderem Augenmerk analysiert (Auswahl):
Das Risikoprofil des EVN Konzerns ist vor allem durch die branchenüblichen Risiken und Ungewissheiten und insbesondere durch politische, rechtliche und regulatorische Herausforderungen geprägt. Die Kategorisierung all dieser Aspekte folgt dem Risikomanagementprozess der EVN.
Neben den Ungewissheiten im Zusammenhang mit Geschäftsfeldern und -betrieben außerhalb Österreichs ist die EVN auch im Heimmarkt Niederösterreich mit einem weiterhin herausfordernden Umfeld konfrontiert. Damit ist das Gesamtrisikoprofil der EVN tendenziell gesunken. Gegenwärtig sind keine Risiken für die Zukunft erkennbar, die den Fortbestand des EVN Konzerns gefährden könnten.
In der Risikomanagementprozesstabelle werden die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten zusammenfassend erläutert. Erstmals werden in dieser Tabelle, sofern zutreffend, auch die Chancen für die einzelnen Kategorien erwähnt.
Gemäß § 267 Abs. 3b in Verbindung mit § 243a Abs.2 UGB sind im Konzernlagebericht von Gesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess zu beschreiben. Die Einrichtung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess liegt gemäß § 82 AktG in der Verantwortung des Vorstands und ist gemäß § 92 Abs. 4a Z.4b AktG vom Prüfungsausschuss auf seine Wirksamkeit hin zu überwachen.
Das IKS für den Rechnungslegungsprozess der EVN wird durch Kontrollen der identifizierten risikobehafteten Prozesse in regelmäßigen Abständen überwacht, und die Ergebnisse daraus werden dem Management und dem Prüfungsausschuss berichtet. Das IKS gewährleistet klare Zuständigkeiten und eliminiert überflüssige Prozessschritte, wodurch die Sicherheit in den Abläufen für die Erstellung der Finanzberichterstattung weiter erhöht wird. Die Beschreibung der wesentlichen Merkmale besteht aus den fünf zusammenhängenden Komponenten Kontrollumfeld, Risikobeurteilung, Kontrollmaßnahmen, Information und Kommunikation sowie Überwachung.
Der von der EVN festgelegte Verhaltenskodex und die darin zugrunde gelegten Wertvorstellungen gelten für alle Mitarbeiter*innen des gesamten Konzerns. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch die kaufmännischen Konzernfunktionen der EVN. Der Abschlussprozess der EVN basiert auf einer einheitlichen Bilanzierungsrichtlinie, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen Prozesse und Termine konzernweit festlegt. Für die konzerninternen Abstimmungen und die sonstigen Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter*innen erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden durch darauf spezialisierte Dienstleister*innen oder qualifizierte Mitarbeiter*innen erstellt. Für die Einhaltung der Prozesse sowie der korrespondierenden Kontrollmaßnahmen sind die jeweiligen Prozessverantwortlichen – das sind im Wesentlichen die Leiter*innen der Organisationseinheiten sowie der Konzernfunktionen – verantwortlich.
Zur Vermeidung von wesentlichen Fehldarstellungen bei der Abbildung von Transaktionen wurden mehrstufig aufgebaute Sicherungsmaßnahmen mit dem Ziel implementiert, dass die Einzelabschlüsse sämtlicher Tochtergesellschaften richtig erfasst werden. Diese Maßnahmen umfassen sowohl automatisierte Kontrollen in der Konsolidierungssoftware als auch manuelle Kontrollen in den Konzernfunktionen der finanziellen Berichterstattung. Auf Basis der Abschlüsse der Tochterunternehmen führen diese Fachabteilungen umfangreiche Plausibilitätsüberprüfungen durch, damit die Daten der Einzelabschlüsse ordnungsgemäß in den Konzernabschluss übernommen werden. Die Überprüfung der Abschlussdaten sieht vor, dass die Daten vor und nach der Konsolidierung zentral auf Positions-, Segment- und Konzernebene analysiert werden. Erst nach Durchführung dieser Qualitätskontrollen auf allen Stufen erfolgt die Freigabe des Konzernabschlusses.
Das Rechnungswesen der EVN AG und der wichtigsten in- und ausländischen Tochtergesellschaften wird mit dem ERP-Softwaresystem SAP, Modul FI (Finanz-/Rechnungswesen), geführt. Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfolgt mit der Software Hyperion Financial Management, in die die Werte der Einzelabschlüsse der konsolidierten Gesellschaften mittels Schnittstelle übernommen werden. Die Rechnungswesensysteme sowie alle vorgelagerten Systeme sind durch Zugriffsberechtigungen und automatische sowie zwingend im Prozess vorgesehene manuelle Kontrollschritte geschützt.
Das IKS für die Finanzberichterstattung und die für das Rechnungswesen relevanten Prozesse werden mindestens einmal jährlich vom dem*der zuständigen Assessor*in dahingehend überprüft, ob die Kontrollen durchgeführt worden sind, ob es im Geschäftsjahr Risikovorfälle gegeben hat und ob die Kontrollen weiterhin geeignet sind, die vorhandenen Risiken abzudecken. Im Berichtszeitraum wurden im Sinn der kontinuierlichen Weiterentwicklung des IKS für die Finanzberichterstattung Prozessanpassungen und Verbesserungen durchgeführt.
Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand vierteljährlich mit einem umfassenden Bericht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung enthält, informiert. Darüber hinaus ergeht zweimal jährlich ein Bericht über das IKS für die Finanzberichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss, der als Informationsgrundlage zur Beurteilung der Effizienz und Effektivität des IKS dient und die Steuerbarkeit des IKS durch die dafür vorgesehenen Gremien gewährleisten soll. Dieser Bericht erfolgt durch das IKS-Management in Zusammenarbeit mit dem IKS-Komitee auf Basis der Informationen der IKS-Bereichsverantwortlichen, der Kontrolldurchführenden und der Assessor*innen.
Zur Wahrnehmung der Überwachungs- und Kontrollfunktion im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Berichterstattung werden die relevanten Informationen zudem auch den Leitungsorganen und wesentlichen Mitarbeiter*innen der jeweiligen Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Interne Revision der EVN führt regelmäßig Prüfungen des IKS für die Finanzberichterstattung durch, deren Ergebnisse ebenfalls bei den laufenden Verbesserungen des IKS Berücksichtigung finden.
Die vorliegende nichtfinanzielle Erklärung erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (NFI-Richtlinie), in Österreich umgesetzt durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG). Hinsichtlich der Angaben zu Diversität wird auf den Corporate Governance-Bericht verwiesen. Dieser findet sich unter www.evn.at/corporate-governance-bericht.
Unter dem Titel "EVN Ganzheitsbericht" integriert die EVN Gruppe jährlich ihren Geschäftsbericht und ihre Nachhaltigkeitserklärung über das vergangene Geschäftsjahr. Unser Anspruch ist es, eine gleichrangige Berichterstattung über finanzielle und nichtfinanzielle Themen einschließlich der Corporate Governance zu gewährleisten. In Vorbereitung auf eine künftige verpflichtende Anwendung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde der im Ganzheitsbericht 2024/25 enthaltene Nichtfinanzielle Bericht für das Geschäftsjahr 2024/25 in Anlehnung an die Struktur der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Bericht nicht den Anspruch erhebt, sämtlichen Anforderungen der ESRS zu entsprechen und mit diesen konform zu sein.
Die in die nichtfinanzielle Erklärung einbezogenen Daten und Kennzahlen beziehen sich auf die Muttergesellschaft des EVN Konzerns, der EVN AG, und umfassen den Zeitraum 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025.
Die Aktivitäten der international tätigen EVN Gruppe umfassen das Energie- und das Umweltgeschäft. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Niederösterreich, weitere Kernmärkte sind Bulgarien und Nordmazedonien. Insgesamt war die EVN Gruppe im Geschäftsjahr 2024/25 in 12 Ländern aktiv.
Im Juni 2025 erfolgte die Vertragsunterzeichnung mit der STRABAG zum Verkauf des internationalen Projektgeschäfts; das Closing der Transaktion wird Anfang 2026 erwartet.
| Erzeugung & Speicherung | Infrastruktur | Endkund*innen | Beteiligungen |
|---|---|---|---|
| • Erzeugung von Energie mit Fokus auf Erneuerbare • Speicherung von Energie |
• Bau und Betrieb von Infrastruktur für die Strom-, Erdgas-, Wärme und Trinkwasserversorgung • E-Ladeinfrastruktur |
• Versorgung von Endkund*innen mit Strom, Erdgas, Wärme und Trinkwasser (mit unterschiedlichen Schwerpunkten in unseren verschiedenen Märkten) • Energiedienstleistungen (inkl. Lösungen für Prosumer, erneuerbare Energiegemein schaften und E-Mobilität) |
• Verbund AG (12,63 %) • Burgenland Holding (73,63 %), die ihrerseits 49,0 % an der Burgenland Energie hält • RAG (50,03 %) |

Die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette des EVN Konzerns lässt sich in folgende drei Hauptkategorien unterteilen:
Im Geschäftsjahr 2019/20 hatte das Management der EVN die Unternehmensstrategie in einem konzernweiten Prozess und in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat mit dem Zeithorizont 2030 zukunftsorientiert weiterentwickelt. Im Geschäftsjahr 2024/25 haben wir die Strategie 2030 einem umfassenden Review unterzogen und insbesondere auf Basis der folgenden Prämissen aktualisiert:
Die EVN verfolgt das Konzept der nachhaltigen Unternehmensführung und strebt in diesem Sinne eine ausgewogene Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte an. Damit sind alle ethischen, sozialen und umweltbezogenen Aspekte – sprich die Themenfelder Environment, Social und Governance (ESG) – umfasst, für die die EVN auch den Überbegriff "Nachhaltigkeit" verwendet. Ein angemessener Ausgleich der Anliegen aller am Unternehmen Interessierten – der Stakeholder – ist dabei das Leitmotiv. Das Wertegerüst der EVN umfasst grundlegende Aussagen zu Vision, Mission und Unternehmenswerten sowie verbindliche Dokumente zu konzernweiten Verhaltens- und Handlungsregeln. Als Mitglied des UN Global Compact bekennt sie sich zudem explizit zur Einhaltung globaler Prinzipien ethischen wirtschaftlichen Handelns.
Die EVN legt hohen Wert auf einen regelmäßigen, proaktiven und offenen Dialog mit allen Stakeholdern. Oberstes Prinzip ist dabei die angemessene und gut ausbalancierte Berücksichtigung jener Anliegen, die von verschiedenen Stakeholder-Gruppen an uns herangetragen werden. Denn wir sind davon überzeugt, dass die gesellschaftliche Akzeptanz unserer Geschäftstätigkeit eine wesentliche Voraussetzung für unseren langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg und für die positive öffentliche Wahrnehmung der EVN darstellt. Um dies zu erreichen, setzen wir auf einen institutionalisierten Austausch auf allen Hierarchieebenen und in unterschiedlichen, den jeweiligen Zielgruppen angepassten Formaten. Dabei kommunizieren wir sowohl zu regelmäßig wiederkehrenden Terminen als auch anlassbezogen. Auf diese Weise wollen wir gewährleisten, dass unsere Stakeholder mit ihren berechtigten Anliegen strukturiert und frühzeitig gehört und in weiterer Folge konkret adressiert werden.

Verschiedene interne Organisationabläufe stellen sicher, dass der Vorstand über wichtiges Stakeholder-Feedback informiert wird. Dazu werden etwa die vierteljährlich stattfindenden Steering Committees, die zu allen Segmenten sowie zu den Themen Nachhaltigkeit und Public Affairs stattfinden, oder die zur Steuerung von Projekten eingerichteten Lenkungsausschüsse genutzt. In diesen Gremien sind neben dem Gesamtvorstand auch die fachlich und inhaltlich relevanten Führungskräfte vertreten. Im Fall von Bauvorhaben bilden Due-Diligence-Prüfungen zu ökologischen und sozialen Aspekten bereits in der Frühphase die Grundlage für interne Entscheidungsprozesse bis hin zur Genehmigung der Projekte durch den Vorstand bzw. – bei größeren Vorhaben – auch den Aufsichtsrat. Zusätzlich zum kontinuierlichen Austausch mit internen Expert*innen stehen unserem Vorstand und Aufsichtsrat mehrere Beiräte zur Seite, in denen externe Expert*innen verschiedenster Fachrichtungen ihre Expertise und Außenperspektive zu ESG-Aspekten unserer Tätigkeit einbringen. Angesichts der hohen Relevanz von ESG-Themen und zur weiteren Stärkung der Nachhaltigkeitsexpertise verfügt der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats über
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eine Nachhaltigkeitsexpertin. Bereits in Vorbereitung auf die CSRD wurde 2023 eine Online-Befragung durchgeführt, um die Standpunkte der Stakeholder zu den wesentlichen Auswirkungen zu ermitteln und abzugleichen.
Die EVN setzt ihre Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Projektkommunikation und gesellschaftliches Engagement.
Die nachhaltige Erfüllung des Versorgungsauftrags der EVN ist von Projekten in den Bereichen erneuerbare Energieerzeugung, Netze und Trinkwasserversorgung abhängig. Diese Projekte stoßen in der Öffentlichkeit jedoch zunehmend auf Kritik. Dies führt unter anderem zu steigenden Anforderungen an eine erfolgreiche Projektkommunikation. Zur Bewältigung dieser Aufgabe hat die EVN ein eigenes Team "Projektkommunikation und Klimadialog" etabliert. Darüber hinaus wurde ein spezielles Aus- und Weiterbildungsprogramm entwickelt, das darauf abzielt, die kommunikativen und strategischen Fähigkeiten der Projektleiter*innen zu stärken. Die Schulungsinhalte umfassen auch den Umgang mit schwierigen Situationen und Konflikten, wie sie bei Infrastrukturprojekten auftreten
können. Im Rahmen der Schulung werden die Teilnehmer*innen gezielt in jenen Fähigkeiten geschult, die ihnen dabei helfen, eine effektive Kommunikation mit relevanten Stakeholdern wie NGOs und Bürgerinitiativen zu führen und potenzielle Konflikte frühzeitig zu lösen. Auf diese Weise fördern wir die Projektkommunikation und das Konfliktmanagement in den betreffenden Konzerngesellschaften nachhaltig.
Der intensive Dialog verfolgt dabei insbesondere die folgenden Ziele:
Verantwortungsvoller Umgang mit den Anliegen lokaler Stakeholder
Den Dialog mit den unmittelbar von einem geplanten Projekt der EVN betroffenen Menschen führen wir stets nach folgenden Grundsätzen:
Selbstverständlich können sich lokale Stakeholder mit ihren Anliegen oder Bedenken jederzeit von sich aus an die EVN wenden. Neben einer direkten Kontaktaufnahme mit den Projektleiter*innen oder der Projektkommunikation unter der E-Mail-Adresse [email protected] bzw. [email protected] sind wir auch über das EVN Servicetelefon bzw. die E-Mail-Adresse [email protected] erreichbar.
Für weite Teile der Geschäftstätigkeit – insbesondere für Gefährdungsbereiche, die auch die Bevölkerung sowie die Umwelt betreffen – verfügt die EVN über umfassende Krisen-, Katastrophen- und Notfallpläne sowie über dazugehörige Schulungsprogramme. An allen Standorten werden Maßnahmen für Krisensituationen regelmäßig trainiert. In Niederösterreich veranstaltet die EVN darüber hinaus regelmäßig interne und externe Übungen und Schulungen zum Thema Krisenmanagement abgehalten. Mitarbeiter im Störungsdienst werden laufend geschult, ebenso erfolgen jährlich Trainings für Diensthabenden sowie Sicherheitsunterweisungen für alle Mitarbeiter.
Unterstützung von Interessenvertretungen und Initiativen
Die vielfältigen Geschäftsaktivitäten der EVN leisten einen wesentlichen Beitrag zum öffentlichen Leben und zur Wirtschaft insgesamt. Deshalb sind wir auch Mitglied in diversen gesetzlichen und freiwilligen nationalen und internationalen Organisationen und Interessenvertretungen bzw. stehen im Austausch mit diesen. Zu den Branchenverbänden zählen beispielsweise Oesterreichs Energie oder Eurelectric. Im Kontext sozialer und ökologischer Themen sind wir unter anderem Mitglied bei UN Global Compact oder bei respACT. Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit diesen Mitgliedschaften erfolgen in Übereinstimmung mit den Vorgaben unseres Verhaltenskodex. Die EVN ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zudem in das österreichische Lobbying- und Interessenvertretungsregister sowie in das Transparenzregister der EU eingetragen.
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
Im Zuge der Vorbereitung auf die künftig verpflichtende nichtfinanzielle Berichterstattung gemäß CSRD haben wir die doppelte Wesentlichkeitsanalyse im Geschäftsjahr 2023/24 angepasst und mit dem Ziel weiterentwickelt, ihn vollständig in den seit vielen Jahren etablierten konzernweiten Risikomanagementprozess zu integrieren.
Diese vollständige Integration wurde im Geschäftsjahr 2024/25 umgesetzt: Der doppelte Wesentlichkeitsanalyse wurde erstmals systemgestützt als integraler Bestandteil der Risikoinventur durchgeführt. Es wurden positive und negative Auswirkungen sowie Risiken und Chancen im Nachhaltigkeitskontext systematisch erhoben, analysiert und bewertet.
Damit entsprechen wir auch den Anforderungen des NaDiVeG und der EU-Taxonomie-Verordnung, indem wir sowohl potenzielle Risiken als auch Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN und ihrer Geschäftsbeziehungen auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmer*innenbelange systematisch erheben und die Risiken und Chancen hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen auf den EVN Konzern bewerten.
Grundlage und Ausgangspunkt für den ESG-Risikoprozess bildet eine strukturierte Longlist aller potenzieller Auswirkungen, Risiken und Chancen. Diese decken die Nachhaltigkeitsaspekte der ESRS ab bzw. werden den entsprechenden themenbezogenen ESRS zugeordnet. Zudem berücksichtigen sie auch die Standpunkte und Sichtweisen diverser interner und externer Stakeholder ebenso wie die Ergebnisse vorgelagerter Analysen und Prozesse im Nachhaltigkeitsbereich.
Vorrangiges Ziel der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ist die gezielte Bewertung bestehender und potenzieller Auswirkungen der Geschäftstätigkeit der EVN auf Menschen und Umwelt (Auswirkungswesentlichkeit) sowie die Erhebung und Beurteilung von Bruttorisiken und Chancen (finanzielle Wesentlichkeit), v. a. im Nachhaltigkeitskontext.
Die Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse ESG-Risikomanagementprozesses liegt konzernweit beim zentral organisierten Risikomanagement, das dabei eng mit der Konzernfunktion Innovation und Nachhaltigkeit sowie den ESG-Themenverantwortlichen der fachlich zuständigen Konzernfunktionen zusammenarbeitet. Die Einbindung der Führungs- und der Vorstandsebene gewährleisten wir insbesondere dadurch, dass die Erkenntnisse aus der im Rahmen der Risikoinventur durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsanalyse im eigens gebildeten ESG-Risikoarbeitsausschuss und anschließend im Konzernrisikoausschuss genehmigt werden.
Im Rahmen der in unserem konzernweiten Risikomanagementprozess fix verankerten jährlichen Prozessüberprüfung tritt der seit dem Geschäftsjahr 2023/24 bestehende ESG-Risikoausschuss zusammen und legt auf Basis der Longlist eine Shortlist fest, auf deren Basis die doppelte Wesentlichkeitsanalyse zur Erhebung und Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Rahmen der jährlichen Risikoinventur systemgestützt erfolgt. Weitestgehend analog zum Risikomanagementprozess der EVN umfasst sie folgende Schritte:



Der Konzernfunktion Innovation und Nachhaltigkeit verantwortet die Nachhaltigkeitsagenden sowie die Themen Umwelt- und Klimaschutz im EVN Konzern. Ein zentraler Bestandteil dieser Aufgabe ist die konzernweite Koordination der Nachhaltigkeit und insbesondere der neuen gesetzlichen Anforderungen. So wurden in Vorbereitung auf die für den EVN Konzern verpflichtende Anwendung der CSRD aus den Abteilungen Innovation und Nachhaltigkeit, Personalwesen, Sicherheit und Infrastruktur, Beschaffung und Einkauf, Information und Kommunikation, Customer Relations sowie Corporate Compliance Management Verantwortliche für die einzelnen Themenstandards nominiert. Die zentrale Steuerung der ESRS-Standards durch diese Konzernfunktionen soll sicherstellen, dass die Einhaltung hoher Nachhaltigkeitsstandards konzernweit gewährleistet wird. Zudem soll die operative Weiterentwicklung und Umsetzung neuer ESG-Aspekte, wie beispielsweise die Umsetzung der CSRD, sichergestellt werden.
Im Rahmen des einmal pro Quartal stattfindenden Steering Committee Nachhaltigkeit wird der Gesamtvorstand über Nachhaltigkeitsagenden und -vorhaben informiert. Das Gremium behandelt aktuelle ESG-Themen, beschließt wesentliche ESG-Aktivitäten und stellt dank seiner breiten Zusammensetzung sicher, dass die behandelten Strategien, Maßnahmen und Ziele operativ auf den Gesamtkonzern ausgerollt und flächendeckend umgesetzt werden.
Zusätzlich zum kontinuierlichen Austausch mit internen Expert*innen stehen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat mehrere Beiräte zur Seite, in denen externe Expert*innen verschiedenster Fachrichtungen ihre Expertise und ihre Außenperspektive zu ESG-Aspekten einbringen: der Nachhaltigkeitsbeirat, der EVN Sozialbeirat und der EVN Kunstrat.
Der Aufsichtsrat nimmt bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung eine wesentliche Rolle ein. Quartals- und Jahresberichte werden dem Prüfungsausschuss sowie dem Gesamtaufsichtsrat vor Veröffentlichung präsentiert und zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erörtert. Im Vergütungsausschuss erfolgt die Überwachung der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele im Rahmen der Vergütungspolitik, der Vergütungspraktiken und der vergütungsbezogenen Anreizstrukturen. Zudem wird der Aufsichtsrat in jeder Sitzung durch den Vorstand über aktuelle Themen aus dem Bereich ESG informiert.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die auf Basis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse im Geschäftsjahr 2024/25 erhobenen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die Unternehmenstätigkeit der EVN.
| Auswirkungen | |
|---|---|
| (+) | • Dekarbonisierung des Energiesektors |
| • Reduktion des Energieverbrauchs |
|
| • Verringerung der Methanemissionen |
|
| (–) | • Treibhausgasemissionen durch fossile und biogene Energieträger |
| • Treibhausgasemissionen durch Verteilnetze und Versorgungssysteme |
|
| • Treibhausgasemissionen durch Verkauf von Erdgas und Strom an Endkund*innen |
|
| • Treibhausgasemissionen durch Energieverbrauch in Anlagen |
|
| • Treibhausgasemissionen durch Energieverbrauch in Gebäuden |
|
| • Treibhausgasemissionen durch Fahrzeuge |
|
| • Treibhausgas-relevante umweltrelevante Zwischenfälle |
|
| Bruttorisiken und Chancen | |
| (+) | • Erschließung neuer Märkte und Produkte |
| (–) | • Mehrkosten durch Stillstand von Großanlagen |
| • Mehrkosten durch CO2e-Bepreisung bzw. Erwerb von CO2e-Zertifikaten, die geringere Attraktivität |
|
| fossiler Brennstoffe und die Verteuerung nachhaltiger Biomasse | |
| • Eingeschränkte Verfügbarkeit von Ressourcen |
|
| • Kostensteigerung aufgrund von Änderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen im |
|
| Zusammenhang mit der Zertifizierung des biogenen Anteils der eingesetzten Abfälle | |
| Anpassung an den Klimawandel | |
| Auswirkungen | |
| • Versorgungssicherheit durch technische Anpassungen |
|
| • Dekarbonisierung im Bereich Mobilität |
|
| • Überschwemmungsschäden an Anlagen |
|
| • Mehrkosten durch Investitionen in klimaresistente Systeme • Mehrkosten durch Investitionen in den Stromnetzausbau |
|
| (+) Bruttorisiken und Chancen (–) Energie |
|
| Auswirkungen | |
| (+) | • Energiegewinnung aus Biogas |
| (–) | • Fernwärmeerzeugung aus Reststoffen • Energieverbrauch in Anlagen und Gebäuden |
Bruttorisiken und Chancen
| Auswirkungen | |
|---|---|
| (+) | • Emissionsreduktion durch Ausbau der Fernwärme |
| (–) | • Luftschadstoffe durch Energieerzeugung • Luftverschmutzung durch Bereitstellung und Einsatz von Energieträgern entlang der Wertschöpfungskette |
| Bruttorisiken und Chancen | |
| (–) | • Mehrkosten durch strengere Vorschriften und notwendige technische Anpassung |
| Wasserverschmutzung | |
| Auswirkungen | |
| (+) | • Altlastensicherung und -sanierung |
| • Verbesserung der Wasserqualität |
|
| (–) | • (Potenzielle) Wasserverschmutzung durch Naturkatastrophen |
| • Wasserverschmutzung entlang der Lieferkette |
Direkte Ursachen des Biodiversitätsverlusts/Landnutzungsänderungen, Süßwasser- und Meeresnutzungsänderungen
| (–) | • | Verlust von freien Flächen |
|---|---|---|
| Bruttorisiken und Chancen | ||
| (–) | • | Mehrkosten durch verschärfte Vorgaben für die Inanspruchnahme von Flächen |
| Abhängigkeit von Ökosystemdienstleistungen | ||
| Auswirkungen | ||
| (–) | • | Beeinträchtigung von Landschaftsbild und Erholungswert |
| Auswirkungen auf den Zustand von Ökosystemen | ||
| Auswirkungen | ||
| (+) | • | Förderung von Gewässer-Ökosystemen |
| (–) | • | Beeinträchtigung von Süßwasserökosystemen durch Wasserkraftwerke |
| Auswirkungen auf den Zustand der Arten |
• Beeinträchtigung von Arten durch Netzinfrastruktur • Beeinträchtigung von aquatischen Lebewesen durch
• Beeinträchtigung von Wildtieren durch Windkraftanlagen
Wasserkraftwerke
(–) • Verhinderung von Projekten durch externe Einflüsse/Vorgaben
(–) • Störung von Habitaten durch Bauarbeiten
| Auswirkungen | |
|---|---|
| (+) | • Ressourcenschonung durch Kreislaufwirtschaft |
| (–) | • Ressourcenverbrauch für bau- und anlagentechnische |
| Komponenten und Materialien in der vorgelagerten | |
| Wertschöpfungskette | |
| • Ressourcenverbrauch für Energieerzeugung |
|
| Auswirkungen | |
| (–) | • Aufkommen von Abfall in der nachgelagerten |
| Wertschöpfungskette | |
| Abfälle | |
| Auswirkungen | |
| (+) | • Ressourcenschonung durch Erschließung von Sekundärrohstoffen |
| • Umweltentlastung durch thermische Abfallverwertung |
|
| (–) | • Aufkommen von nicht gefährlichen Abfällen |
Auswirkungen
| (+) | • Stabiles Einkommen und Existenzsicherung |
|---|---|
| • Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden durch flexible |
|
| Arbeitszeiten | |
| • Sicherstellung eines angemessenen Lebensstandards |
|
| • Faire Behandlung und soziale Sicherheit durch sozialen Dialog • Faire Behandlung und finanzielle Sicherheit durch Kollektivverträge |
|
| • Steigerung des Wohlbefindens durch Work-Life-Balance |
|
| • Steigerung des Wohlbefindens durch zeitliche Flexibilität |
|
| • Steigerung des Wohlbefindens durch örtliche Flexibilität |
|
| (–) | • Beeinträchtigung von Gesundheit und Wohlbefinden |
| durch starre oder belastende Arbeitszeiten | |
| • Beeinträchtigung des Wohlbefindens durch fehlende |
|
| Work-Life-Balance | |
| • Gesundheitsschäden und Todesfälle von Mitarbeiter*innen |
|
| Gleichbehandlung und Chancengleichheit | |
| Auswirkungen (+) |
• Breiteres Wissen und höhere Innovationskraft durch Inklusion und |
| Gleichstellung | |
| • Gleiche Chancen und Entlohnung für alle |
|
| • Höhere Qualifikation und Beschäftigungsfähigkeit |
|
| • Mehr Unabhängigkeit durch Inklusion und Gleichstellung |
|
| • Zufriedenheit und Motivation durch Vielfalt im Unternehmen |
|
| Sonstige arbeitsbezogene Rechte | |
| Auswirkungen |
| Auswirkungen | |
|---|---|
| (–) | • Eingeschränkte Versammlungsfreiheit |
| • Beschränkungen bei der Bildung von Gewerkschaften |
|
| • Unsichere Arbeitsbedingungen |
|
| • Fehlende Bereitstellung von Schutzkleidung/-ausrüstung |
|
| Gleichbehandlung und Chancengleichheit für alle | |
| Auswirkungen | |
| (–) | • Eingeschränkte Schulungsangebote |
| Sonstige arbeitsbezogene Rechte/Zwangsarbeit | |
| Auswirkungen | |
| (–) | • Zwangsarbeit |
| Auswirkungen | |
|---|---|
| (+) | • Sicherstellung der Energieversorgung |
| • Beitrag zur Sicherstellung der Lebensmittelproduktion |
|
| • Wasserversorgungs- sowie Abfallentsorgungssicherheit |
|
| (–) | • Disruption des privaten und wirtschaftlichen Alltags |
| • Luftverschmutzung |
|
| Unternehmensspezifische Auswirkungen (+) |
• Bewusstseinsbildung in Bezug auf Energie- und Klimaschutz |
| • Förderung erneuerbarer Energien |
|
| • Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung |
| (+) | • Steigerung der Kund*innenzufriedenheit durch einfachen Unternehmenszugang |
|---|---|
| • Energieeffizienzsteigerung und Kostensenkung für Kundinnen • Unterstützung informierter Kundinnenentscheidungen |
|
| (–) | • Eingriff in die Privatsphäre von Kund*innen durch Datenmissbrauch bzw. Cyberangriffe |
| Bruttorisiken und Chancen | |
| (–) | • Reputationsverlust wegen Verletzungen der Privatsphäre von Kund*innen |
| • Rechtliche Konsequenzen von Verstößen gegen die DSGVO |
|
| • Rechtliche Konsequenzen überzogener Preiserhöhungen für Strom und Erdgas |
| Auswirkungen | |
|---|---|
| (+) | • Transparente und faire Marketingpraktiken |
| Auswirkungen | |
|---|---|
| (+) | • Beitrag zu einem fairen und nachhaltigen Wirtschaftssystem • Transparenz und Dialogbereitschaft gegenüber Stakeholdern |
| Politisches Engagement und Lobbyingtätigkeiten | |
| Auswirkungen | |
| (+) | • Lobbying für erneuerbare Energien sowie einschlägige Forschung und Entwicklung |
| Management der Beziehungen zu Lieferant*innen, einschließlich Zahlungspraktiken |
|
| Auswirkungen | |
| (+) | • Förderung von Nachhaltigkeit in der Lieferkette • Fairer Umgang mit Geschäftspartner*innen |
| Korruption und Bestechung | |
| Bruttorisiken und Chancen | |
Die Vision, Mission und Unternehmenswerte sowie konzernweit verbindlichen Dokumente zu Verhaltens- und Handlungsregeln bilden gemeinsam das Wertegerüst der EVN, das die Grundlage für unser unternehmerisches Handeln darstellt. Dies betrifft nicht nur alle Grundsätze und Regeln in Bezug auf das Verhalten unserer Mitarbeiter*innen, Lieferant*innen und Geschäftspartner*innen, sondern auch unsere gesamte Konzernstrategie. Im Sinn der hohen Verantwortung für unsere tagtäglichen Ver- und Entsorgungsaufgaben gelten für die Tätigkeit und die Führung unseres Konzerns anspruchsvolle Grundsätze. Die Einhaltung grundlegender ethischer Prinzipien sowie aller rechtlichen Anforderungen ist für uns dabei selbstverständlich. Als Mitglied des UN Global Compact bekennen wir uns zudem explizit zur Einhaltung globaler Prinzipien ethischen wirtschaftlichen Handelns.
Um die Einhaltung dieses Bekenntnisses zu lückenloser Regeltreue wirksam zu gewährleisten, haben wir konzernweit Compliance-Richtlinien und Maßnahmen implementiert. Zentrales Dokument ist dabei der in zehn Themenbereiche gegliederte EVN Verhaltenskodex, der auf Basis des Unternehmensleitbilds der EVN u. a. jene Aspekte unserer Geschäftstätigkeit regelt, die Menschenrechte, Governance, Unter-nehmensethik, Korruptionsprävention, Datenschutz, Vertraulichkeit und Wettbewerbsverhalten, Arbeitsschutz und Unfallvermeidung sowie Klima- und Umweltschutz betreffen. Lückenlose Compliance sowie die strikte Einhaltung des EVN Verhaltenskodex bilden konzernweit die verbindliche Richtschnur für unser Verhalten. Weitere Richtlinien, die sich spezifisch auf bestimmte Zielgruppen wie Mitarbeiter*innen oder Lieferant*innen bzw. auf bestimmte Themen wie Menschenrechte, Korruptionsprävention oder wettbewerbsrechtliche Bestimmungen beziehen, vertiefen und ergänzen den EVN Verhaltenskodex.
Die Regelungen des Verhaltenskodex setzen auf verschiedenen Grundlagen auf, die jeweils auf die Gegebenheiten und Anforderungen des Unternehmens umgelegt werden. Ihr Bogen reicht von länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Regelwerken, etwa Leitsätzen und Übereinkommen der OECD sowie des UN Global Compact, über Grundsatzerklärungen und Prinzipien der International Labour Organisation (ILO) bis hin zu internen Organisationsvorschriften und Unternehmensgrundsätzen, die über geltendes Recht hinausgehen.
Bei der EVN besteht seit 2012 ein eigenes Compliance-Management-System (CMS), das vom*von der Chief Compliance Officer (CCO) geführt und weiterentwickelt wird. Es gibt einen konzernweit einheitlichen Rahmen vor, der unsere Mitarbeiter*innen dabei unterstützen soll, sich in ihrem Arbeitsalltag integer und gesetzestreu zu verhalten. Unser CMS baut auf drei Säulen auf:
Seit jeher ist im EVN Verhaltenskodex das uneingeschränkte und unmissverständliche Bekenntnis zur Achtung, zur Einhaltung sowie zum Schutz der Menschenrechte sowie zur Berücksichtigung ethischer Grundsätze im Umgang mit allen Mitarbeitern an allen Standorten sowie in allen Geschäftsbeziehungen verankert. Zudem wurde im Jahr 2022 die EVN Menschenrechts-Policy formuliert. Die Ablehnung von Kinder- und Zwangsarbeit zählt ebenso dazu wie die Forderung, niemanden aufgrund von Gender, Alter, ethnischer oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder allfälligen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen zu diskrimi-nieren. Weitere Elemente sind die Gewährung von Mitspracherechten, die Umsetzung von Maßnahmen für Arbeitsschutz und sicherheit sowie die Berücksichtigung von Menschenrechtsfragen in der Lieferkette (insbesondere bei internationalen Projekten).
Den Handlungsrahmen für die Einhaltung der Menschenrechte und des sozialen Mindestschutzes bilden interne Regelungen, die ihrerseits auf relevanten Gesetzen und internationalen Regelwerken beruhen, insbesondere auf den zehn Prinzipien des UN Global Compact und auf den Leitsätzen der OECD, der Vereinten Nationen sowie der International Labour Organization. Als international tätiges Unternehmen ist die EVN in Ländern mit unterschiedlicher Geschichte und Entwicklung in Menschenrechtsfragen tätig. Auch wenn dies primär in der Verantwortung der jeweiligen Regierungen liegt, sieht sich die EVN dazu verpflichtet, die Wahrung der Menschenrechte sicherzustellen und ihre Einhaltung im Rahmen der Möglichkeiten auch außerhalb des unmittelbaren Wirkungsbereichs zu fördern.
Die Aspekte Menschenrechte und sozialer Mindestschutz werden im EVN Konzern als Querschnittsmaterien von unterschiedlichen Organisationseinheiten (insbesondere Personalwesen, Arbeitsschutz und -sicherheit, Beschaffung und Einkauf sowie Corporate Compliance Management) verantwortet. Risiken in Bezug auf die Nichteinhaltung der Menschenrechte werden konzernweit im Rahmen der jährlichen Risikoinventur erhoben.
Korruptionsprävention ist im Wertekatalog der EVN tief verankert und bildet daher auch einen der zehn Themenbereiche im EVN Verhaltenskodex. Wir treten entschieden gegen jede Art von Korruption auf und verwenden dabei konzernweit eine sehr weit gefasste Begriffsdefinition. Sie schließt ausdrücklich folgende Vorteile für unsere Mitarbeiter*innen und ihnen zuzurechnende Dritte als Korruptionstatbestand ein und verbietet diese somit:
Ausgenommen davon sind bei pflichtgemäßer Abwicklung von Geschäften lediglich die Annahme bzw. Gewährung orts- und landesüblicher Aufmerksamkeiten geringen Werts.
Abgesehen von unserem restriktiven internen Regel- und Wertekatalog unterliegen alle Mitarbeiter*innen und Organe der EVN der strengen österreichischen Rechtslage in Bezug auf Amtsträger*innen. So soll etwa das Korruptionsstrafrecht u. a. verhindern, dass Amtsträger* innen ihre Position missbrauchen, um sich selbst bzw. Dritten einen Vorteil zu verschaffen. Umfassende präventive Maßnahmen – darunter eigene Werte- und Verhaltensregeln sowie spezifische Aus- und Weiterbildungsangebote – sollen unsere Mitarbeiter*innen gerade zum Thema Korruptionsvermeidung sensibilisieren. Darüber hinaus trachten wir mit folgenden Maßnahmen und Kontrollmechanismen, etwaige Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben und unternehmensspezifischen Compliance-Regeln präventiv zu verhindern:
Neben regelmäßigen Überprüfungen durch Corporate Compliance Management werden auch im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur Compliance-Risiken erhoben, da Compliance-Verstöße – und somit auch Vorwürfe oder Vorfälle in Bezug auf Korruption – aus Sicht des Risikomanagements der EVN einen Risikofaktor darstellen. Darüber hinaus achtet auch unsere Interne Revision im Rahmen aller Prüfungsprojekte auf die Einhaltung sämtlicher Vorgaben und Regelungen. Ergebnisse dieser konzerninternen Erhebungen und
Überprüfungen werden den Führungskräften, dem Gesamtvorstand und dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats vorgelegt. Neben dem Hinweisgeber*innenverfahren bilden auch Überprüfungen durch die Interne Revision wesentliche Ansatzpunkte, die zur Aufdeckung von Vorwürfen oder Vorfällen in Bezug auf Korruption oder von anderen Verstößen gegen den EVN Verhaltenskodex beitragen können.
Für den Fall eines (vermuteten) Verstoßes gegen den EVN Verhaltenskodex steht internen und externen Personen ein vertrauliches und anonymes Hinweisgeber*innenverfahren ("Whistle Blowing") zur Verfügung. Alle derartigen Bedenken können dabei niederschwellig entweder persönlich oder telefonisch, über spezifische Compliance E-Mail-Adressen sowie über ein von einem externen Dienstleister gehostetes Hinweisgeber*innensystem erfolgen. Diese Möglichkeiten bestehen konzernweit und in allen wesentlichen Landessprachen des EVN Konzerns. Das Hinweisgeber*innenverfahren wurde dabei mit der Zielsetzung ausgestaltet, eine lückenlose, objektive und effiziente Aufklärung gemeldeter Verstöße gegen den EVN Verhaltenskodex zu gewährleisten. Die in der EVN für Compliance-Themen verantwortlichen Mitarbeiter*innen untersuchen stets unverzüglich, unabhängig und objektiv alle – auch anonym abgegebene – Meldungen. Diese Erhebungen erfolgen vertraulich sowie nach einem konzernweit einheitlichen Standard. Die einzelnen Schritte, Erkenntnisse sowie relevante Unterlagen werden revisionssicher in einer eigenen Software dokumentiert, die durch ein streng definiertes Berechtigungskonzept vor unbefugtem Zugriff geschützt ist.
Der Chief Compliance Officer und eine Stellvertretung sind in ihrer Funktion direkt und ausschließlich dem Vorstand unterstellt und bei der Ausübung ihrer Funktion weisungsfrei. Da der Chief Compliance Officer keine anderen Aufgaben und Funktionen im EVN Konzern ausüben darf, ist bei allen Untersuchungen die Unabhängigkeit von den in die Angelegenheit involvierten Personen einschließlich der Führungskräfte gewährleistet. Der Chief Compliance Officer berichtet mehrmals jährlich an den Gesamtvorstand und an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.
Das in Österreich im August 2023 in Kraft getretene HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) – es setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) in österreichisches Recht um – bildet für die EVN die rechtliche Grundlage, um Hinweisgeber*innen bestmöglich zu schützen und dadurch die Meldung von Compliance-Verstößen in vertraulichem Umfeld zu ermöglichen. In Deutschland, Bulgarien und Kroatien wenden wir ebenfalls die korrespondierenden nationalen Gesetze an, und auch im Nicht-EU-Mitgliedsstaat Nordmazedonien ist der Umgang mit bzw. der Schutz von Hinweisgeber*innen gesetzlich geregelt.
Eine eigene Konzernanweisung regelt insbesondere die Vorgehensweise bei der Behandlung der gemeldeten Bedenken sowie die Vorkehrungen zum Schutz der Hinweisgeber*innen oder anderen negativen Konsequenzen. Dies umfasst etwa auch den Schutz externer Personen vor geschäftlichen Nachteilen. Ein weiterer zentraler Schutzmechanismus umfasst die Identität aller von einem Hinweis betroffenen Personen.
Alle Mitarbeiter*innen werden regelmäßig im Rahmen von Schulungen und Kommunikationsmaßnahmen über diese niederschwelligen Kommunikationskanäle für Hinweise, mögliche Anwendungsfälle sowie die Grundprinzipien des Verfahrens informiert.
Im Geschäftsjahr 2024/25 hat sich in der EVN ein Fall von Korruption ereignet, der durch die eingeleiteten internen Untersuchungen auch bestätigt wurde. Dieser Fall hatte auch arbeits- und disziplinarrechtliche Konsequenzen für den*die betroffenen Mitarbeiter*in zur Folge. Zudem wendet die EVN unverändert die im CMS vorgesehenen und bereits beschriebenen Maßnahmen an, um gegen Verstöße gegen Verfahren und Standards zur Bekämpfung von Korruption vorzugehen.
Die Verpflichtung zur Einhaltung hoher ethischer Standards gilt explizit auch für Geschäftspartner der EVN. Besonderen Wert wird hier auf die Themen "Menschenrechte", "Arbeitsbedingungen und -rechte", "Umwelt- und Klimaschutz" sowie "Geschäftsethik" gelegt. Im gesamten Konzern verfolgt die EVN das Ziel, Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen zu vermeiden, denen direkte oder indirekte Verstöße gegen die Menschenrechte bzw. das Korruptions-, Kartell- oder Wirtschaftsrecht zur Last gelegt werden oder gar nachgewiesen wurden.
Sämtliche Lieferant*innen – potenzielle ebenso wie bestehende – werden über ein Ratingtool eines renommierten internationalen Ratinganbieters schon im Vorhinein – und danach laufend – anhand festgelegter ESG-Kriterien bewertet. Zu diesen Kriterien zählen Treibhausgasemissionen, Energiemanagement, Landverbrauch, Biodiversität und Abfallmanagement ebenso wie Community Engagement, Datenschutz, Arbeitnehmer*innenrechte, ethische Geschäftspraktiken, Aktionär*innenrechte oder Transparenz. Auch allfällige negative Medienberichterstattung fließt stets aktuell in die Bewertung mit ein. Bei Auftreten derartiger Risiken werden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen gesetzt. Hinzu kommen weitreichende Selbstauskünfte, die jede*r Lieferant*in der EVN im Rahmen des Onboardings im Beschaffungsportal, aber auch noch danach im Rahmen des laufenden Auftragsverhältnisses erteilen muss und die ebenfalls einen besonderen Fokus auf ESG-Kriterien und Nachhaltigkeitsmaßnahmen legen.
Bei allen Beschaffungsaktivitäten legen wir zudem großen Wert auf eine partnerschaftliche Grundhaltung, faire Geschäftsgebarung und einen offenen Dialog. Die Integritätsklausel der EVN definiert die Richtlinien der nachhaltigen Beschaffung und die Aufgaben und Pflichten der Geschäftspartner*innen in diesem Zusammenhang. Als integraler Bestandteil jeder Beschaffungsaktivität ist sie verpflichtend für sämtliche unserer Geschäftspartner*innen. Sie ist auf der Website der EVN für alle Investor*innen, Investitions- und Beteiligungspartner*innen, Auftragnehmer*innen und Stakeholder abrufbar.
Sofern im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung eine Verletzung der Integritätsklausel festgestellt wird (z. B. im Rahmen eines Vor-Ort Audits), werden entsprechende Maßnahmen gesetzt. Diese können von der Forderung einer Mängelbehebung bis zur Vertragsauflösung reichen.
Alle neu eingetretenen Mitarbeiter*innen müssen das konzernweit verpflichtende Compliance-Schulungsprogramm zum EVN Verhaltenskodex absolvieren, das aus folgenden Modulen besteht:
Mit diesem Schulungskonzept, das wir regelmäßig durch begleitende Kommunikationsmaßnahmen ergänzen, stellen wir konzernweit sicher, dass sich alle Mitarbeiter*innen regelmäßig mit Compliance-Themen befassen und die Themenbereiche des EVN Verhaltenskodex jährlich wiederholt werden. Schulungsschwerpunkte sind insbesondere folgende Aspekte:
Diese Schulungen sind auch für alle Führungskräfte verpflichtend, für die wir eigene bzw. zusätzliche Formate anbieten. Zudem werden diese Schulungen inhaltlich und methodisch an regionale Anforderungen angepasst, um eine möglichst zielgerichtete Ansprache in der jeweiligen Landessprache zu erreichen. Schulungen stehen auch externen Arbeitskräften zur Verfügung.
Neben diesem umfangreichen Schulungsprogramm setzt CCM regelmäßig auch auf alternative Kommunikationsmaßnahmen (z. B. solche im Intranet oder in den Mitarbeiter*innenzeitungen der EVN) sowie auf die Wissensvermittlung durch Führungskräfte, die laufend in die Vertiefung und Weiterentwicklung unserer Compliance- Grundsätze und -Regeln sowie unserer ethischen Prinzipien eingebunden sind.
Die grundlegenden Ziele und Werte der EVN in Sachen Klima- und Umweltschutz sind einerseits im Nachhaltigkeitsleitbild der EVN und andererseits in der EVN Klimainitiative verankert. Das Nachhaltigkeitsleitbild der EVN Gruppe formuliert unser generelles Bekenntnis zum Klimaschutz und bildet die Grundlage für alle damit verbundenen Zielsetzungen, unsere nachhaltig orientierte Unternehmensführung und unseren aktiven Beitrag zur Eindämmung der Klimaerwärmung.
Die EVN Klimainitiative ist Teil unserer Kernstrategie 2030. Sie repräsentiert unseren 1,5°C-Übergangsplan zur Dekarbonisierung unseres Unternehmens. Mit dem Ausbau unserer erneuerbaren Erzeugungskapazitäten und der erneuerbaren Wärmeversorgung bündelt sie einerseits unsere Investitionen für die Energiezukunft. Sie schließt aber auch unsere Kund*innen mit ein, für die wir durch die Versorgung mit erneuerbarem Strom und Wärme nachhaltige Lösungen schaffen. Die gezielte Entwicklung und der Einsatz von innovativen Produkten z. B. im Bereich des Flexibilitätsmanagements sowie digitale Kund*innenlösungen für Prosumer ergänzen und ermöglichen diese Initiativen.
Die Tätigkeitsbereiche der EVN AG umfassten im Geschäftsjahr im Wesentlichen Handels- und Verwaltungstätigkeit. Energieverbrauch und Emissionen sind deshalb für den Einzelabschluss nicht wesentlich, weswegen auf eine diesbezügliche Angabe verzichtet wird.
In den vergangenen zwei Geschäftsjahren haben wir – auch im Zuge der Überprüfung und Weiterentwicklung unserer Strategie 2030 – intensiv an der Verschärfung unserer Klimaschutzziele gearbeitet. Unsere neuen Ziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen orientieren sich nun am 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens. Auch diese neuen Zielsetzungen haben wir SBTi zur wissenschaftsbasierten Prüfung und Validierung vorgelegt. Unsere Zielpfade beruhen dabei auf der SBTi-Methodik für Elektrizitätsversorgungsunternehmen und stützen sich auf den Sonderbericht des Weltklimarats (IPCC) zur globalen Erwärmung von 1,5°C, das Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) des World Resources Institute (WRI) sowie auf sektorale Dekarbonisierungspfade.
Zur Umsetzung unseres 1,5°C-Übergangsplans haben wir zentrale Dekarbonisierungshebel definiert, die die operative Grundlage unseres Reduktionspfads bilden und zeitlich gestaffelt umgesetzt werden:
Bereits seit 1995 betreibt die EVN auf freiwilliger Basis Umweltmanagementsysteme und hat sich damit zur Verbesserung ihrer Umweltleistungen verpflichtet. Alle unsere ISO-zertifizierten Standorte unterliegen sowohl internen als auch externen Audits, in deren Rahmen entsprechende Verbesserungsprogramme erstellt, umgesetzt und überwacht werden. In unseren nach EMAS zertifizierten Anlagen werden bei jährlichen Überprüfungen entsprechende Verbesserungsprogramme entwickelt, die auch die jährliche Bewertung und Umsetzung der Ziele aus dem vorangegangenen Geschäftsjahr umfassen.
| Europäische Norm | Anwendungsbereich | Schwerpunkte |
|---|---|---|
| Eco Management und Audit Scheme (EMAS) ISO 14001, ISO 14001:2004 |
Alle thermischen Anlagen in Niederösterreich sowie 74 Wärmeerzeugungs- und Kälteanlagen der EVN entsprechen diesen Standards |
Festlegung von messbaren Umweltzielen, kontinuierlicher Verbesserungsprozess, lückenlose Einhaltung umweltrelevanter Gesetze, engmaschige Überprüfungen |
| ISO 9001, ISO 9001:2008 | Die thermische Abfallverwertungsanlage in Zwentendorf/ Dürnrohr und der Bereich Anlagentechnik der EVN Wärme kraftwerke GmbH sind nach ISO 9001:2015 zertifiziert |
Prozessorientiertes Qualitätsmanagementsystem |
Unter der Prämisse der Nachhaltigkeit werden Innovationen unserer Gruppe, teilweise auch unterstützt durch vorange-gangene Forschungs- und Entwicklungsprojekte, regelmäßig in den laufenden operativen Geschäftsbetrieb integriert.
Innovationsaktivitäten zur nachhaltigen Reduktion von Treibhausgasemissionen sind ein weiterer Baustein in unserem Bestreben, aktiv zur Verwirklichung der Pariser Klimaziele beizutragen. Zudem dienen sie der strategischen Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells. In diesem Sinn sollen unsere Innovationsaktivitäten einen Beitrag zum Erreichen der Ziele der EVN Klimainitiative leisten. Wir wollen den Klimaschutz und den schrittweisen Systemumbau in Richtung erneuerbarer Energieerzeugung bei gleichzeitiger Gewährleistung der Versorgungssicherheit fördern. Dies erfolgt insbesondere im Rahmen zahlreicher innovativer Projekte für erneuerbare Erzeugungs- und Speichertechnologien und dem Management von Flexibilitäten sowie der überregionalen, von mehreren österreichischen Landesenergieversorger*innen und den Landesenergieagenturen getragenen Innovationsinitiative "Green Energy Lab".
Unser Bekenntnis zu einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Ressourcennutzung sowie zur Kreislaufwirtschaft ist in allen wesentlichen Unternehmensdokumenten der EVN Gruppe enthalten. Diese definieren unseren Anspruch sowie unsere konzernweit verbindlichen Konzepte zu diesen Themenbereichen.
Sowohl im EVN Verhaltenskodex als auch im EVN Nachhaltigkeitsleitbild ist unser Anspruch verankert, den Einsatz von Ressourcen bestmöglich zu minimieren und die Effizienz ihrer Nutzung zu maximieren. Daher steuern wir die Material- und Stoffströme so, dass die verwendeten Materialien und Stoffe vorrangig einer Wiederverwendung, einem Recycling und einer sonstigen Verwertung zugeführt werden. Auch unser Abfallmanagementsystem wird laufend in Richtung Kreislaufwirtschaft optimiert. Zum Management der Ressourcen und Abfälle wurde im Geschäftsjahr 2023/24 eine eigene konzernweite Richtlinie erlassen. Sie definiert neben den bereits erwähnten übergeordneten Zielsetzungen auch konkrete Regeln, u. a. – sofern technisch möglich – den Ersatz von Primärrohstoffen durch sekundäre (recycelte) Ressourcen. Weiters sieht die Richtlinie eine Optimierung unseres Abfallmanagementsystems in Richtung Kreislaufwirtschaft vor. Bei unseren Anlagen achten wir in allen Phasen – Bau, Betrieb und Rückbau – auf eine Verringerung der Umweltauswirkungen. Dies impliziert, dass Nachhaltigkeitskriterien auch im Beschaffungsprozess berücksichtigt und evaluiert werden.
| Abfallmengen | 2024/25 | 2023/24 | |
|---|---|---|---|
| Abfallmengen gesamt | t | 532,23 | 391,03 |
| Nicht gefährliche Abfälle | t | 527,16 | 342,89 |
| davon einer Verwertung zugeführt | t | 154,22 | 220,08 |
| davon einer Vorbereitung zur Wiederverwendung zugeführt | t | 0,00 | 0,00 |
| davon einem Recycling zugeführt | t | 141,08 | 107,38 |
| davon einer sonstigen Verwertung zugeführt | t | 13,14 | 112,70 |
| davon einer Beseitigung zugeführt | t | 372,94 | 122,81 |
| davon einer Verbrennung zugeführt | t | 166,44 | 84,71 |
| davon zur Deponierung | t | 0,50 | 1,13 |
| davon einer sonstige Beseitigung zugeführt | t | 206,00 | 36,97 |
| Gefährliche Abfälle | t | 5,07 | 48,14 |
| davon einer Verwertung zugeführt | t | 2,45 | 46,19 |
| davon einer Vorbereitung zur Wiederverwendung zugeführt | t | 0,02 | 0,00 |
| davon einem Recycling zugeführt | t | 2,32 | 0,65 |
| davon einer sonstigen Verwertung zugeführt | t | 0,11 | 45,54 |
| davon einer Beseitigung zugeführt | t | 2,62 | 1,95 |
| davon zur Deponierung | t | 0,00 | 0,44 |
| davon einer Verbrennung zugeführt | t | 0,08 | 0,47 |
| davon einer sonstige Beseitigung zugeführt | t | 2,54 | 1,04 |
| Gesamtmenge nicht recycelter Abfälle | t | 388,83 | 283,00 |
| prozentualer Anteil nicht recycelter Abfälle | % | 73 | 72 |
Im Bewusstsein der Verantwortung gegenüber den unterschiedlichen Interessengruppen setzt die EVN in ihrem Verantwortungsbereich auch außerhalb des operativen Kerngeschäfts Initiativen zur Verbesserung der Lebensqualität der Menschen. Nachfolgend einige Beispiele für diese Aktivitäten im gesellschaftlichen Kontext:
evn sammlung: Seit 1995 besteht die evn sammlung, eine Kollektion zeitgenössischer Kunst aus aller Welt, die von dem mit renommierten Expert*innen besetzten EVN Kunstrat kuratiert wird. Unsere Firmensammlung versteht sich als Plattform zur Auseinandersetzung mit bildender Kunst und richtet sich gleichermaßen an Mitarbeiter*innen und ihre Familien wie an Kunstinteressierte von außerhalb des Unternehmens.
Bildungskooperationen: Über Bildungskooperationen u. a. mit dem Burgenländischen Bildungswerk fördern wir die digitale Selbstbestimmung unserer Kund*innen mit Kursen wie "Künstliche Intelligenz (KI) kreativ nutzen" oder "Desinformationskompetenz: Deepfakes und Fake News erkennen". Dadurch sollen Konsument*innen befähigt werden, neue Technologien verantwortungsvoll zu nutzen und Falschinformationen zu erkennen.
Wir sehen es als unsere Verantwortung, zeitgerecht auf die aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarkts zu reagieren und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich unsere Mitarbeiter*innen wohlfühlen, optimal weiterentwickeln und zielorientiert am gemeinsamen Erfolg arbeiten können. Dabei wird eine ausgewogene Balance zwischen Freizeit und Arbeit für viele Menschen immer wichtiger. Gleichzeitig macht es der branchenübergreifende Fachkräftemangel immer schwieriger, qualifizierte Mitarbeiter*innen zu finden und langfristig im Unternehmen zu halten. Unter dem Motto "Nachhaltiger. Digitaler. Effizienter." tragen neue Technologien und digitales Equipment, mobiles Arbeiten und flexible Arbeitszeitmodelle sowie eine smarte Raumnutzung in unseren Büros dazu bei, unsere Art der Zusammenarbeit und den internen Informations- und Kommunikationsfluss zu optimieren.
Die konzernweit verbindlichen Dokumente zu unserer Unternehmens- und Führungskultur definieren und konkretisieren unsere Konzepte, Prinzipien und Richtlinien für den alltäglichen Umgang miteinander. Diese hohen Standards wenden wir in allen Ländern, in denen wir aktiv sind, gleichermaßen an. In diesem Zusammenhang haben wir auch die sogenannten EVN Leitwerte definiert: "ensure" (sichern), "encourage" (ermutigen) und "enable" (ermöglichen).
Die folgenden fundamentalen Prinzipien und Verhaltensgrundsätze prägen unsere Unternehmenskultur konzernweit:
Die EVN AG beschäftigte zum Bilanzstichtag 30. September 2025 insgesamt 641 Mitarbeiter*innen (Vorjahr: 621 Mitarbeiter*innen; Kopfzahl). Hiervon waren 218 Frauen (34 %) und 423 Männer (66 %). Im Vorjahr lag der Frauenanteil mit 195 Mitarbeiterinnen bei 31,4 % und der Männeranteil mit 426 Mitarbeitern bei 68,6 %.
Die Belegschaft setzt sich aus Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturen und Generationen zusammen. Sie spielen durch ihre hohe Qualifikation in allen Geschäftsaktivitäten der EVN eine zentrale Rolle. Allen Mitarbeiter*innen gleiche Chancen zu bieten, ist ein zentraler Grundsatz der EVN. Wir sind davon überzeugt, dass vielfältige Teams bessere Ergebnisse erzielen sowie über höhere Effektivität und Innovationskraft verfügen als homogene Gruppen.
Mit dem Programm "Frauen@EVN" sind wir bestrebt, den Frauenanteil in leitenden Positionen schrittweise zu erhöhen, um Diversität auch im Führungskreis zu gewährleisten. Mit zahlreichen Initiativen wollen wir Rahmenbedingungen schaffen, die es Frauen ermöglichen, je nach Qualifikation und Fähigkeit verantwortungsvolle Aufgaben in Fach- und Führungsfunktionen wahrzunehmen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde außerdem die Etablierung eines umfassenden Diversitätsmanagement in Angriff genommen.
34 Frauen und 13 Männer sind in der Berichtsperiode neu in das Unternehmen eingetreten, während 11 Frauen und 16 Männer das Unternehmen verlassen haben. Zum Stichtag 30. September 2025 gab es in der EVN AG in Summe 88 Teilzeitbeschäftigte, davon 73 Frauen und 15 Männer. Der Anteil an teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter*innen an der Gesamtbelegschaft der EVN AG zum Bilanzstichtag entspricht somit 13,7 %.
Im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen sowie mit dem EVN Verhaltenskodex, der EVN Menschenrechts-Policy, dem EVN Führungsleitbild, dem EVN Nachhaltigkeitsleitbild, den konzernweiten Richtlinien "Soziale Mindeststandards" und "Mitarbeiter*innen", den EVN Leitwerten und allen damit in Verbindung stehenden länderspezifischen gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien behandeln wir alle unsere Mitarbeiter*innen ungeachtet ihres Geschlechts und ihres Alters, ihrer ethnischen oder sozialen Herkunft oder Nationalität, Hautfarbe, sexuellen Orientierung, Religion, Weltanschauung oder allfälliger körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen gleichwertig. Außerdem lehnen wir jede Diskriminierung von Mitarbeiter*innen in Bezug auf Einstellung, Fortbildung, Personalentwicklung, Beschäftigungsbedingungen und Entlohnung bei gleicher fachlicher und persönlicher Qualifikation ausdrücklich ab. Die Vergütung aller unserer Mitarbeiter*innen richtet sich nach dem jeweils gültigen Kollektivvertrag bzw. nach ihrer jeweiligen Tätigkeit und Qualifikation. Dabei stellen wir sicher, dass wir die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und, wo immer möglich, übertreffen.
Die Vergütung aller Mitarbeiter richtet sich nach dem jeweils gültigen Kollektivvertrag bzw. nach ihrer jeweiligen Tätigkeit und Qualifikation. Damit bestehen in der EVN bei gleichwertiger Ausbildung und Tätigkeit keine Unterschiede in der Vergütung zwischen Frauen und Männern. Zu unserem grundsätzlichen Bekenntnis zu Gleichbehandlung und Chancengleichheit zählt auch die Förderung der Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Im Geschäftsjahr 2024/25 beschäftigte die EVN AG 16 Menschen aus dieser Personengruppe. Dies entspricht einem Anteil von 2 % der Gesamtbelegschaft.
Es ist uns ein Anliegen, unseren Mitarbeiter*innen eine ausgewogene Balance zwischen ihrem Familien- und Berufsleben zu ermöglichen. Mit der Unterzeichnung der Charta zur neuen Vereinbarkeit Eltern–Wirtschaft, einer Initiative des Landes und der Wirtschaftskammer Niederösterreich, haben wir schon 2011 ein Zeichen für eine elternorientierte Personalpolitik gesetzt. In vielen Bereichen können sich unsere Mitarbeiter*innen ihre Arbeitszeit frei einteilen, sofern keine betrieblichen Erfordernisse wie etwa Schichtdienste entgegenstehen. Die Grundlage dafür bildet ein Gleitzeitmodell ohne Kernzeit, das eine sehr hohe Flexibilität bietet. Verschiedene Teilzeitmodelle sowie Modelle für mobiles Arbeiten, die z. B. auch eine Kombination von Arbeitseinsatz im Außendienst und mobilem Arbeiten innerhalb eines Arbeitstags ermöglichen, machen es unseren Mitarbeiter* innen leichter, berufliche und familiäre Verpflichtungen zu vereinbaren. Die Modelle für mobiles Arbeiten sehen einen Rahmen von bis zu 1.280 Stunden pro Jahr vor, in denen unsere Mitarbeiter*innen ortsungebunden arbeiten können.
Als weitere Unterstützung bieten wir Folgendes an:
Alle unsere Mitarbeiter*innen haben nach der Geburt eines Kindes gesetzlichen Anspruch auf Karenzzeit. In Österreich kommt noch der sogenannte "Papamonat" hinzu, den immer mehr Väter in Anspruch nehmen. In Österreich wird die Karenzzeit über die bestehende
gesetzliche Verpflichtung hinaus verlängert, wobei eine mögliche Arbeitsfreistellung bis zum 36. Lebensmonat des Kindes vorgesehen ist. Während der Karenzzeit halten wir den Kontakt zu unseren Mitarbeiter*innen gezielt aufrecht, um ihren beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern. Beinahe alle Mütter und Väter kehren nach ihrer Karenz wieder in unser Unternehmen zurück. Spezifische Informationsveranstaltungen und unser umfassendes Aus- und Weiterbildungsprogramm stehen unseren Mitarbeiter*innen auch während der Karenz offen. Über eine Online-Informationsplattform, die wir gemeinsam mit einem externen Partnerunternehmen betreiben, stellen wir zahlreiche Informationen zu Karenz, Kinderbetreuung und Wiedereinstieg zur Verfügung.
Die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen samt unseren Bestrebungen im Interesse von Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung bilden daher zentrale Elemente unserer Unternehmenskultur. In Ergänzung zu europäischen und länderspezifischen gesetzlichen Vorschriften, die wir durchwegs zur Gänze einhalten, sind sie in unterschiedlichen Formaten für sämtliche Unternehmenseinheiten fest verankert:
Sämtliche Arbeitsunfälle unserer Mitarbeiter*innen wie auch unserer Leasingmitarbeiter*innen werden zuerst dezentral in der jeweiligen Organisationseinheit erfasst und behandelt. Interne Geschäftsanweisungen regeln die anschließende Meldung des Vorfalls an den zentralen sicherheitstechnischen Dienst. Dieser analysiert den Unfall und ergreift gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen. Weiters ermutigen wir unsere Mitarbeiter*innen auch dazu, Beinahe-Unfälle und (potenziell) gefährliche Situationen zu melden und heben ihren Stellenwert für die Prävention hervor. Bei der Erfassung von Risiken und Vorfällen sowie beim Monitoring von Maßnahmen orientieren wir uns an den Anforderungen an ein Arbeitsschutzmanagementsystem entsprechend ISO 45001.
Sowohl für die Arbeitssicherheit als auch für die Themen Brandschutz, Gesundheit und Erste Hilfe verfügen wir sowohl dezentral als auch zentral über speziell geschulte Präventivkräfte. Durch den engen Kontakt zwischen den Sicherheitsvertrauenspersonen in den einzelnen Unternehmensbereichen und den zentralen Sicherheitsfachkräften sorgen wir dafür, dass Risiken und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung in alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente einfließen. Bei sicherheitstechnischen Fragen ist die jeweils zuständige Sicherheitsvertrauensperson mit ihrer fachlichen Kompetenz hinsichtlich des konkreten Arbeitsprozesses und ihrer Kenntnisse im Arbeitsschutz die erste Anlaufstelle für Betroffene. Darüber hinaus werden alle unsere Mitarbeiter*innen und Leasingmitarbeiter*innen von Sicherheitsvertrauenspersonen in jährlich stattfindenden Arbeitsausschüssen vertreten, die die Arbeitsschutzprogramme überwachen und über solche beraten. Zudem sind auch unsere Betriebsrät*innen in sämtliche Belange der Arbeitssicherheit und der Gesundheitsvorsorge laufend eingebunden.
Wir setzen auf umfassende Information und Unterweisung aller unserer Mitarbeiter*innen in sämtlichen gesundheits- und sicherheitsrelevanten Fragen, um Unfälle zu vermeiden. Dabei dient uns das eigens auf die Arbeitsbedingungen in der Energiewirtschaft ausgerichtete und laufend weiterentwickelte "Handbuch Sicherheit" der Branchenvereinigung Oesterreichs Energie als Basis. Dieses wird durch Handbücher für spezielle Bereiche wie z. B. Wasserkraftwerke sowie Windkraft- oder Photovoltaikanlagen ergänzt. Alle diese Unterlagen werden regelmäßig aktualisiert und sind bei der Erstunterweisung neuer Mitarbeiter*innen (bei Neueintritt bzw. auch bei Versetzung in einen neuen Arbeitsbereich) verpflichtend anzuwenden. Detaillierte Unterweisungen erfolgen auch bei Arbeiten, die innerhalb unseres Betriebs von Fremdpersonen durchgeführt werden. Dabei weisen wir gezielt auf allfällige besondere Gefahren hin, die von unseren Anlagen ausgehen. Unterweisungen in Bezug auf den Arbeitnehmer*innenschutz umfassen neben allgemeinen Informationen vor allem verhaltens- und handlungsbezogene Anweisungen, die auf den konkreten Arbeitsplatz bzw. Aufgabenbereich der jeweiligen Mitarbeiter*innen eingehen. Das für den EVN Konzern zentral organisierte Arbeitssicherheitsteam setzt ebenfalls eine Vielzahl an konkreten Maßnahmen um, um unsere Mitarbeiter*innen einerseits nachhaltig für Sicherheitsthemen zu sensibilisieren und andererseits tatsächliche Unfälle zu vermeiden.
Im Geschäftsjahr 2024/25 ereignete sich bei der EVN AG ein Arbeitsunfall (Vorjahr: 1); der Lost Time Injury Frequency Index (LTIF) betrug 0,7 (Vorjahr: 0,8).
Um unserer Verantwortung für die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen gerecht zu werden, bieten wir eine weit über das gesetzliche Maß hinausgehende arbeitsmedizinische Betreuung. In Österreich stehen zwei Arbeitsmediziner*innen für alle Fragen rund um Gesundheitsvorsorge, Bewusstseinsbildung sowie Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz zur Verfügung, die unsere Mitarbeiter*innen im Rahmen der Arbeitnehmer*innenschutzbestimmungen und darüber hinaus betreuen. Zu unserem umfassenden Angebot zählen u. a.:
Neben den direkt vom Unternehmen getragenen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bietet die EVN Kultur- und Sportvereinigung allen Mitarbeiter*innen ein vielfältiges Angebot an Aktivitäten von Laufsport, Wandern oder Ballsportarten. Auch hier nimmt die Gesundheitsförderung einen wichtigen Stellenwert ein.
Bei wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen achten wir auf Transparenz und agieren damit im Einklang mit unserem Führungsleitbild, mit allen gesetzlichen Bestimmungen sowie mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. In diesem Sinn werden auch die Belegschaftsvertretungen – solche bestehen neben der EVN AG auch in zahlreichen weiteren Unternehmen unserer Gruppe – laufend und zeitgerecht über wesentliche unternehmerische Entscheidungen informiert bzw. in die Entscheidungsprozesse eingebunden. Dies gilt für strategische Entscheidungen ebenso wie für Änderungen oder Anpassungen im Personalbereich.
100 % der Mitarbeiter in der EVN AG werden durch Belegschaftsvertretungen wie Betriebsräte oder Gewerkschaften vertreten und sind hinsichtlich ihrer Bezahlung durch kollektivvertragliche, tarifliche oder gesetzliche Mindestlöhne geschützt. Regelmäßig werden die Belegschaftsvertretungen in die Kollektivvertragsverhandlungen eingebunden. Insgesamt orientiert sich das Gehaltsschema von allen Mitarbeitern der EVN AG an diesen Kollektivverträgen. Mitarbeiterthemen werden auch in Arbeits- und Sicherheitsausschüssen behandelt, die sich u.a. aus Betriebsrät*innen oder Gewerkschaftsvertreter*innen zusammensetzen. Außerdem können sich Vertreter*innen des Betriebsrats im Aufsichtsrat sowie im Nachhaltigkeitsbeirat äußern.
Die hohe Qualifikation der Mitarbeiter*innen hat für die EVN große strategische Bedeutung und ist wesentlich für die Sicherung des nachhaltigen Unternehmenserfolgs. Daher bilden die Wahrung, aber auch die Verbesserung der hohen Kompetenz der Mitarbeiter*innen zentrale Schwerpunkte des Personalmanagements bei EVN. Im Geschäftsjahr 2024/25 absolvierte jede*r Mitarbeiter*in der EVN AG im Schnitt 18,02 Stunden an Weiterbildungsveranstaltungen (Vorjahr: 17,2 Stunden).
Die EVN betrachtet ihre Mitarbeiter*innen sehr differenziert über den gesamten Employee Life Cycle hinweg, von der Phase der Orientierung und Jobsuche bis hin zum Pensionsantritt und auch noch danach. Ein umfassendes Onboarding stellt mit Infoveranstaltungen, Einschulungen, E-Learnings, Patensystem und regelmäßigen Feedbackschleifen sicher, dass die neuen Mitarbeiter*innen auch tatsächlich im Unternehmen ankommen. Damit die Mitarbeiter*innen in ihrer jeweiligen Situation wahrgenommen und gefördert werden und sich weiterentwickeln können, spielt auch regelmäßiges Feedback – z. B. im Rahmen der jährlichen Mitarbeiter*innengespräche – und die laufende Erhebung der Mitarbeiter*innenzufriedenheit durch den "Stimmungsbarometer" eine ganz wesentliche Rolle.
Das umfangreiche Aus- und Weiterbildungsangebot der EVN wird durch die EVN Akademie umgesetzt, die jährlich rund 200 Veranstaltungen organisiert und mehr als 70 unterschiedliche Ausbildungspläne zu technischen Themenstellungen und Inhalten wie auch zur Persönlichkeitsentwicklung koordiniert. Für Führungskräfte und High Potentials gibt es darüber hinausgehende Ausbildungsprogramme und vielfältige Karrieremöglichkeiten.
Darüber hinaus bietet die EVN ihren Mitarbeiter*innen die Möglichkeit, Bildungskarenz und Bildungsteilzeit in Anspruch zu nehmen. Nach einer Prüfung der betrieblichen Möglichkeiten und Interessen unter Berücksichtigung der definierten Rahmenbedingungen werden entsprechende Anträge grundsätzlich genehmigt.
Die zuverlässige Versorgung unserer Kund*innen mit Dienstleistungen der täglichen Daseinsvorsorge hat für uns höchste Priorität. Ebenso wichtig ist für uns dabei die Nähe zu unseren Kund*innen, denen wir in allen Anliegen so rasch, unkompliziert und individuell wie möglich zur Seite stehen möchten.
Unsere Service- und Beratungsleistungen für unsere Kund*innen setzen vielseitiges Fachwissen voraus, da unsere Produktpalette ebenso breit und vielfältig ist wie die an uns herangetragenen Anliegen. Diese reichen von grundlegenden Fragen der Geschäftsbeziehung – wie An- und Abmeldungen, Tarifberatung und Rechnungsauskünften – bis hin zu spezialisierten Anfragen im Bereich der Energieberatung sowie des Vertriebs von Energieeffizienzdienstleistungen und -produkten. Kund*innenzufriedenheit definieren wir zum einen über unsere Produkte und Dienstleistungen, die den individuellen Bedürfnissen möglichst genau entsprechen sollen und transparent abgerechnet werden. Auf der anderen Seite stehen eine hohe Servicequalität, zielgruppengerechte Kommunikation und die Unterstützung unserer Kund*innen in Fragen des effizienten Umgangs mit Energie. Rund um diese Angelpunkte setzen wir in allen unseren Märkten auf eine faire Partnerschaft mit unseren Kund*innen auf professioneller Basis.
Wir sind uns der Auswirkungen unserer Aktivitäten auf Kund*innen bewusst und nehmen unsere Verantwortung für deren Schutz ernst. Dies unterstreicht besonders unsere Konzernrichtlinie "Umgang mit Kund*innen", die konzernweit als Leitfaden für unsere Bemühungen dient, wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Kund*innen zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern. In der Richtlinie sind Grundsätze und Verfahren festgelegt, anhand derer wir negative Auswirkungen auf unsere Stakeholder-Gruppe "Kund*innen" überwachen, kontrollieren und reduzieren. Dabei stellen wir sicher, dass wir die gesetzlichen Anforderungen stets erfüllen. Mit der Richtlinie verpflichten wir uns zudem, unsere Geschäftspraktiken durch fortlaufende Innovation zu verbessern, um die positiven Auswirkungen unserer Produkte und Dienstleistungen sowie unseres technischen Fortschritts auf Kund*innen zu fördern. Im Sommer 2024 haben wir dafür auch ein Kund*innenversprechen mit einer Kund*innencharta unter dem Motto "Fairness und Transparenz: unser Versprechen an unsere Kund*innen" formuliert. Wir verpflichten uns darin, die Bedürfnisse, Erwartungen und Anliegen unserer Kund*innen zu verstehen und zu erfüllen. Die Inhalte unserer Kund*innencharta unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung. Damit stellen wir sicher, dass wir den Bedürfnissen und Erwartungen unserer Kund*innen jederzeit möglichst gerecht werden.
Neben den gängigen Kommunikationskanälen wie beispielsweise Telefonaten, E-Mails, digitalen Anfragen über das Serviceportal "Meine EVN" oder Kund*innenbesuchen ist auch ein aktives Beschwerdemanagement von hoher Relevanz. Alle Rückmeldungen von Kund*innen, die mit unseren Leistungen nicht zufrieden sind, werden von uns systematisch dokumentiert, ausgewertet und eingehend analysiert. Dadurch können wir zeitnah spezifische Verbesserungsmaßnahmen ableiten. Der strukturierte Qualitätskreislauf leistet einen wesentlichen Beitrag zur laufenden Steigerung unserer Servicequalität. Darüber hinaus ermöglicht das Hinweisgeber*innensystem der EVN, auch anonymisiert mit der EVN in Austausch zu treten. Für den Fall eines (vermuteten) Compliance-Verstoßes steht internen und externen Personen ein vertrauliches und anonymes Hinweisgeber*innenverfahren zur Verfügung.
Um den stetig wachsenden Anforderungen unserer Kund*innen gerecht zu werden, setzen wir zudem auch im Bereich Customer Relations verstärkt auf die Möglichkeiten der Digitalisierung.
Zur Berücksichtigung der Interessen, Anliegen und Standpunkte unserer Kund*innen hatte die EVN bereits 2011 einen Kund*innenbeirat etabliert. Dieses Beratungsgremium, in dem gewählte Kund*innenvertreter*innen ihre Anliegen und Bedürfnisse mit dem Management und Expert*innen erörterten, wurde im Geschäftsjahr 2022/23 in einem neuen, digitalen Format neu aufgesetzt. Kund*innen, die Feedback geben möchten, können sich nun freiwillig online unter https://mein-feedback.at/ anmelden.
Für Themen, die einen tiefergehenden Dialog mit unseren Kund*innen erfordern, setzen wir auch den EVN Info-Bus ein. Er ermöglichte z. B. im Rahmen der Informationskampagne zur Ablösung des bisherigen Klassik-Tarifs und zu den Optionen für einen Tarifwechsel persönliche Gespräche vor Ort mit unseren Kund*innen.
Für Kund*innen, deren Muttersprache nicht die jeweilige Landessprache ist, bietet die EVN selbstverständlich Beratungsdienste in ihrer Muttersprache an. Möglich wird dies durch die große Vielfalt in unserem Team, dem viele Kolleg*innen mit unterschiedlichen Muttersprachen angehören.
In Österreich setzen wir darüber hinaus auf den für die spezifischen Anforderungen unseres Unternehmens definierten Customer Loyalty Index, um die Zufriedenheit unserer Kund*innen in den unterschiedlichen Aspekten ihrer Geschäftsbeziehung zur EVN zu evaluieren. Die Loyalität der Kund*innen wird anhand verschiedener Indikatoren auf monatlicher Basis beobachtet und gemessen. Der Index versetzt uns in die Lage, Veränderungen im Kund*innenverhalten und deren Ursachen frühzeitig zu erkennen und zeitnah darauf zu reagieren.
Unser Kund*innenservice ist zudem nach ISO 18295-1 zertifiziert. Die Schwerpunkte dieser Zertifizierung umfassen die Abläufe im Kund*innenservice sowie das Schulungskonzept für das Customer-Relations-Team. Die umfassenden Anforderungen der ISO-Norm wurden dabei in allen Bereichen erfüllt. Dies belegt, dass wir im Kund*innenservice höchsten Qualitätsansprüchen genügen und alle gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Ein weiteres wichtiges Element unserer Kund*innenorientierung ist eine transparente Produktkennzeichnung. Gemäß der gesetzlichen Stromkennzeichnungspflicht stellen wir unseren Kund*innen in Österreich alle Informationen über den gelieferten Strom zur Verfügung. Dazu zählen die geografische Herkunft, die Zusammensetzung nach Primärenergieträgern sowie die bei der Erzeugung verursachten Umweltauswirkungen. Bereits seit vielen Jahren verpflichten wir uns dabei freiwillig, in keinem unserer österreichischen Stromprodukte Atomstrom zu verwenden. Der in Österreich von uns gelieferte Strom stammt zudem zu 100 % aus österreichischen und ausschließlich erneuerbaren Quellen, wie auch eine entsprechende Zertifizierung belegt.
Auch beim Schutz personenbezogener Daten und Geschäftsinformationen legen wir höchste Maßstäbe an. Diese Grundhaltung ist seit jeher fest in unserer Unternehmenskultur verankert und spiegelt sich daher auch im EVN Verhaltenskodex wider. Während Informationssicherheit dabei das lückenlose Funktionieren der täglichen Versorgungsaufgaben gewährleistet, stellt Datenschutz die Wahrung der höchstpersönlichen Rechte von Kund*innen, Mitarbeiter*innen und Lieferant*innen sicher. Auch hier sind die rechtlichen Vorgaben wie die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz zu berücksichtigen.
Neben den technischen Schutzmaßnahmen und Zugriffsbeschränkungen setzt die EVN auf ein umfassendes Datenschutzmanagementsystem, das sowohl Aufgaben bzw. Rollen im Unternehmen als auch Prozesse genau regelt. Unser Datenschutzmanagementsystem ist organisatorisch über Datenschutzverantwortliche und -beauftragte in allen unseren Märkten verankert. Diese sind sowohl für die strikte Einhaltung aller Datenschutzvorgaben als auch für die laufende Bewusstseinsbildung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihres jeweiligen Bereichs verantwortlich. Das Datenschutzhandbuch liefert detaillierte Anweisungen für konkrete Anwendungsfälle, so etwa für die Bearbeitung von datenschutzrechtlichen Auskunfts- bzw. Löschungsbegehren. Ebenso geregelt ist das Vorgehen bei Datenschutzvorfällen. Das Datenschutzmanagementsystem unterliegt ebenso einer laufenden Evaluierung und Aktualisierung wie das Information-Security-Management-System der Gruppe. Das Thema Datenschutz wird darüber hinaus jährlich im Rahmen der Risikoinventur der EVN beleuchtet. Eine direkte Kontaktaufnahme mit unserem Datenschutzbeauftragten ist jederzeit über die E-Mail-Adresse [email protected] möglich.
Das Wertesystem der EVN beinhaltet auch ein eindeutiges Bekenntnis zu sozialer Verantwortung, denn Energieversorgung muss sowohl zuverlässig als auch bezahlbar sein. Wir sind uns der Belastung durch Preisanstiege bei Energie für finanzschwache Haushalte bewusst. Daher verstärken wir unsere Anstrengungen und Initiativen zur Unterstützung von Kund*innengruppen mit besonderen Bedürfnissen. Unsere Mitarbeiter*innen in Customer Relations und in den Service Centern sind auf dieses Anliegen hin speziell geschult und sensibilisiert. Über verschiedene Kanäle (persönlich, telefonisch oder online) bieten sie individuelle Beratung zu verschiedenen Themen, von Energiespartipps bis hin zum Umgang mit Zahlungsschwierigkeiten.
In Österreich setzen wir seit vielen Jahren erfolgreich auf Maßnahmen wie unsere Kooperationen mit der Caritas, der Schuldnerberatung Niederösterreich, der Diakonie sowie dem Niederösterreichischen Armutsnetzwerk. Einen Schwerpunkt bilden Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Ausschöpfung von Einsparpotenzialen, durch die sich oft erhebliche Kostenreduktionen erzielen lassen. Sehr gute Erfahrungen haben wir mit Programmen gemacht, in denen wir Sozialarbeiter*innen für Beratungsgespräche ausbilden (z. B. zu den Themen Energieeinsparung, Fördermöglichkeiten in Form von Heizkostenzuschüssen etc.) oder sie bei ihrer Arbeit mit armutsgefährdeten Personen begleiten. Dabei wenden wir das Prinzip "Train the Trainer" an.
Der regelmäßige Austausch mit den genannten Organisationen ermöglicht es uns zudem, im Einzelfall gezielte Maßnahmen für sozial benachteiligte Kund*innen abzustimmen. Dazu zählen individuelle Vereinbarungen über Stundungen oder Ratenzahlungen ebenso wie Lösungen, die wir in Kooperation mit Hilfsorganisationen und Anbieter*innen sozialer Hilfsleistungen erarbeiten. Die EVN betrachtet Vertragsbeendigungen als Ultima Ratio und ist bestrebt, derartige Maßnahmen nach Möglichkeit zu vermeiden. Für den Zeitraum von 1. Dezember 2024 bis 28. Februar 2025 hat die EVN, wie bereits im Jahr zuvor, auf Abschaltungen bei Haushaltskund*innen für Strom, Erdgas und Wärme verzichtet.
Zur Unterstützung in besonderen Härtefällen hat die EVN im Herbst 2022 einen mit jährlich 3 Mio. Euro dotierten Energiehilfe-Fonds eingerichtet. Der Fonds bietet betroffenen Haushalten professionelle Energieberatung, den Tausch veralteter Geräte sowie Überbrückungsfinanzierungen für Energierechnungen an. Die Abwicklung der von diesem Fonds gewährten Unterstützungen erfolgt über soziale Institutionen.
Die im Geschäftsjahr 2024/25 erfolgte Aktualisierung der Strategie erbrachte klare Zielsetzungen und Prioritäten für die Ausrichtung des EVN Konzerns. Im Mittelpunkt steht der Beitrag der EVN Gruppe zur Transformation des Energiesystems. Die Schwerpunkte dabei reichen vom Ausbau erneuerbarer Energien über notwendige Investitionen in die Netzinfrastruktur bis hin zur Nutzung von Potenzialen aus erneuerbar erzeugter Überschussenergie. Hier setzen wir in den kommenden Jahren auf die Errichtung und den Betrieb von Großbatteriespeichern. Gleichzeitig investieren wir in die E-Ladeinfrastruktur, um die sektorübergreifende Nutzung von erneuerbarem Strom für die Mobilität voranzutreiben.
Im Rahmen des Strategie-Updates haben wir zudem die Bedeutung von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz für die Steigerung der Produktivität im gesamten Konzern noch stärker herausgearbeitet. Ihr Einsatz ist in vielen Bereichen essenziell – vom Datenmanagement und der Systemsteuerung im Netzbetrieb bis hin zur Weiterentwicklung unserer Vertriebsprozesse. Mit dieser strategischen Ausrichtung schaffen wir die Grundlage für nachhaltiges Wachstum und eine kontinuierliche Performancesteigerung im EVN Konzern.
Für das Geschäftsjahr 2025/26 erwartet die EVN AG ein Ergebnis auf Vorjahresniveau, vorausgesetzt, das regulatorische und energiepolitische Umfeld und damit die Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaften bleiben stabil.
Maria Enzersdorf, am 27. November 2025
EVN AG
Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA CEO und Sprecher des Vorstands
Mag. (FH) Alexandra Wittmann CFO und Mitglied des Vorstands
Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA CTO und Mitglied des Vorstands
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der
bestehend aus der Bilanz zum 30.9.2025, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30.9.2025 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (EIWOG 2010) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011).
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
• Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen
In den Finanzanlagen der EVN AG sind Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen mit einem Buchwert von 3.925,2 Mio. EUR enthalten. Diese Positionen repräsentieren rd. 75,6 % der Bilanzsumme zum 30.9.2025.
Die Rechnungslegungsvorschriften erfordern eine regelmäßige Überprüfung der Wertansätze. Bei Vorliegen von voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen sind außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen. Bei Wegfall der Gründe für die Wertminderung sind Zuschreibungen bis maximal zu den Anschaffungskosten erforderlich.
Die gesetzlichen Vertreter nehmen regelmäßig eine Überprüfung der Wertansätze der Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen vor. Hierbei beurteilt die Gesellschaft, ob Anhaltspunkte für einen wesentlich gesunkenen beizulegenden Wert und damit für außerplanmäßige Abschreibungen vorliegen. Für jene Anteile und Ausleihungen, die in den Vorjahren außerplanmäßig abgeschrieben wurden, wird überprüft, ob die Gründe für die Abschreibung weggefallen sind und dadurch eine Zuschreibung vorzunehmen ist. Bei Vorliegen von Hinweisen auf Wertminderungen oder Zuschreibungen wird eine Bewertung vorgenommen.
Im Rahmen der Bewertung müssen Einschätzungen zur Entwicklung der Erlöse und Aufwendungen und den daraus resultierenden Zahlungsmittelüberschüssen sowie Annahmen zur Festlegung des verwendeten Diskontierungszinssatzes getroffen werden. Die Bewertung ist daher mit Unsicherheiten behaftet. Für den Abschluss besteht das Risiko einer unrichtigen Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen.
Im Zuge unserer Prüfungshandlungen haben wir uns ein Verständnis darüber verschafft, wie die Gesellschaft das Vorliegen von Anzeichen einer dauernden Wertminderung bzw. Wertaufholung überwacht. Dabei haben wir die implementierten Prozesse dahingehend kritisch hinterfragt, ob diese geeignet sind, die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Ausleihungen an verbundene Unternehmen angemessen zu bewerten. Wir haben darüber hinaus die damit im Zusammenhang stehenden wesentlichen internen Kontrollen erhoben und diese hinsichtlich ihrer Ausgestaltung und Implementierung beurteilt. Die von der Gesellschaft identifizierten Anhaltspunkte für Wertminderungen oder Wertaufholungen haben wir kritisch hinterfragt und mit unseren eigenen Einschätzungen verglichen.
Die der Bewertung zugrunde liegenden Planungsrechnungen und Annahmen haben wir kritisch gewürdigt und deren Angemessenheit anhand aktueller und erwarteter Entwicklungen sowie anhand sonstiger Nachweise beurteilt. Die zur Festlegung des Diskontierungszinssatzes herangezogenen Annahmen, die Eignung der Bewertungsmodelle und die rechnerische Richtigkeit der Bewertungen haben wir unter Einbeziehung von internen Bewertungsspezialisten überprüft. Zur Beurteilung der Planungstreue haben wir die tatsächlichen Zahlungsmittelströme mit den in Vorperioden angenommenen Planzahlen verglichen und Abweichungen mit den für die Planung verantwortlichen Mitarbeitern besprochen. Schließlich haben wir uns davon überzeugt, dass die Ergebnisse der Bewertungen ordnungsgemäß verbucht wurden.
Die Vorgehensweise und die Ergebnisse der Durchführung der Werthaltigkeitsüberprüfungen sind im Anhang auf der Seite 3 (Bilanzierungsund Bewertungsmethoden für Finanzanlagen), Seite 6 (Erläuterungen zum Anlagevermögen), Seite 16 (Erläuterungen zu den Erträgen aus Finanzanlagen) sowie in der Anlage 1 zum Anhang (Anlagenspiegel) enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (EIWOG 2010) und des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 (GWG 2011) ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO mit und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Zu der im Lagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26.2.2025 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10.3.2025 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020/2021 Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit gewahrt haben.
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Posautz.
Wien, 27.11.2025
BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Gerhard Posautz Wirtschaftsprüfer
Mag. (FH) Johannes Waltersam Wirtschaftsprüfer
Der Vorstand der EVN AG bestätigt, dass der in Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, und dass der Konzernlagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern ausgesetzt ist. Der Vorstand der EVN AG bestätigt, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss des Mutterunternehmens nach bestem Wissen ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Unternehmens vermittelt, und dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Maria Enzersdorf, am 27. November 2025
EVN AG Der Vorstand
Mag. Stefan Szyszkowitz, MBA CEO und Sprecher des Vorstands
Mag. (FH) Alexandra Wittmann CFO und Mitglied des Vorstands
Dipl.-Ing. Stefan Stallinger, MBA CTO und Mitglied des Vorstands
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