Annual Report • Apr 30, 2020
Annual Report
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| GJ | GJ | GJ | GJ | GJ | Verände- rung zum Vorjahr in |
|||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | Prozent | |||
| Ergebnis | ||||||||
| Umsatzerlöse | Mio. € | 123,3 | 124,0 | 127,1 | 124,3 | 124,4 | 0,1 | |
| davon Segment Pflege | Mio. € | 90,5 | 92,9 | 97,5 | 97,0 | 96,7 | -0,3 | |
| davon Segment Rehabilitation | Mio. € | 32,8 | 31,1 | 29,7 | 27,4 | 27,9 | 1,8 | |
| Personalaufwand | Mio. € | 68,9 | 70,5 | 72,9 | 73,3 | 77,8 | 6,1 | |
| EBITDAR | Mio. € | 27,7 | 24,7 | 24,8 | 21,5 | 13,4 | -37,5 | |
| EBITDAR-Rendite | in Prozent vom Umsatz | 22,4 | 19,9 | 19,5 | 17,3 | 10,8 | -37,6 | |
| Miete/ Leasing | Mio. € | 14,3 | 13,7 | 13,5 | 13,0 | 4,5 | -65,4 | |
| EBITDA | Mio. € | 13,4 | 10,9 | 11,2 | 8,4 | 8,9 | 5,6 | |
| EBITDA-Rendite | in Prozent vom Umsatz | 10,8 | 8,8 | 8,8 | 6,8 | 7,2 | 5,5 | |
| Abschreibungen | Mio. € | 5,3 | 5,1 | 5,0 | 5,6 | 11,7 | >100 | |
| EBIT | Mio. € | 8,1 | 5,8 | 6,2 | 2,9 | -2,8 | >-100 | |
| EBIT-Rendite | in Prozent vom Umsatz | 6,6 | 4,7 | 4,9 | 2,3 | -2,2 | >-100 | |
| Finanzergebnis | Mio. € | -5,1 | -5,7 | -5,4 | -5,7 | -8,2 | -44,7 | |
| EBT (vor Ergebnisanteil Dritter) | Mio. € | 3,0 | 0,1 | 0,8 | -2,8 | -11,0 | >-100 | |
| Ergebnisanteil Dritter | Mio. € | -0,1 | 0,0 | 0,0 | 0,1 | -1,7 | >100 | |
| EBT (nach Ergebnisanteil Dritter) | Mio. € | 2,9 | 0,1 | 0,9 | -2,7 | -12,6 | >-100 | |
| Jahresüberschuss/ -fehlbetrag | Mio. € | 2,4 | 1,1 | -1,5 | -1,6 | -10,3 | >-100 | |
| EPS | € pro Aktie | 0,11 | 0,05 | -0,07 | -0,08 | -0,49 | >-100 | |
| Bilanz | ||||||||
| Anlagevermögen | Mio. € | 97,6 | 93,6 | 90,8 | 114,8 | 153,6 | 33,7 | |
| Eigenkapital | Mio. € | -3,4 | -2,3 | -3,8 | -5,4 | -15,8 | >-100 | |
| Bilanzsumme | Mio. € | 119,2 | 111,0 | 108,5 | 127,9 | 165,4 | 29,3 | |
| Sonstiges | ||||||||
| Investitionen | Mio. € | 2,3 | 0,8 | 2,3 | 29,6 | 50,6 | 70,8 | |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit |
Mio. € | -2,9 | 7,9 | 6,9 | 6,2 | 16,1 | >100 | |
| CPS | € pro Aktie | -0,14 | 0,38 | 0,33 | 0,30 | 0,77 | >100 | |
| Vollzeitkräfte | Anzahl im Mittel | 1.890 | 1.910 | 1.949 | 1.926 | 1.921 | -0,3 | |
| Anzahl Einrichtungen | Anzahl | 23 | 23 | 23 | 23 | 23 | - | |
| Bettenkapazität | Anzahl im Mittel | 4.070 | 4.057 | 4.057 | 3.834 | 3.757 | -2,0 | |
| Auslastung Pflege | in Prozent | 83,2 | 83,3 | 83,0 | 83,3 | 81,5 | -2,2 | |
| Auslastung Rehabilitation | in Prozent | 66,8 | 68,3 | 65,9 | 76,1 | 77,6 | 2,0 | |
| Umsatz je Vollzeitkraft Pflege | in Tsd. € | 61,9 | 62,0 | 64,1 | 64,2 | 64,1 | -0,3 | |
| Umsatz je Vollzeitkraft Rehabilitation | in Tsd. € | 78,3 | 76,7 | 70,6 | 66,6 | 68,3 | 2,5 |







| Vorstandsbrief | 6 |
|---|---|
| Bericht des Aufsichtsrates | 8 |
| Aktie der Maternus-Kliniken AG | 12 |
| Nichtfinanzieller Konzernbericht | 15 |
| Grundlagen des Konzerns | 26 |
|---|---|
| Wirtschaftsbericht | 27 |
| Internes Kontrollsystem, Finanzmanagement und Risikomanagement |
39 |
| Risiko-, Chancen- und Prognosebericht | 41 |
| Sonstige Berichterstattung | 44 |
| Konzern-Bilanz | 47 |
|---|---|
| Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | 48 |
| Konzern-Gesamtergebnisrechnung | 48 |
| Konzern-Kapitalflussrechnung | 49 |
| Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung | 50 |
| Konzernanhang | 53 |
|---|---|
| Bestätigungsvermerk des unabhängigen Konzernabschlussprüfers |
100 |
| Übersicht Maternus-Einrichtungen | 106 |
| Standorte Maternus-Kliniken AG | 108 |
| Abkürzungsverzeichnis | 109 |
| Impressum | 110 |
| Vorstandsbrief | 6 |
|---|---|
| Bericht des Aufsichtsrates | 8 |
| Aktie der Maternus-Kliniken AG | 12 |
| Nichtfinanzieller Konzernbericht | 15 |
im Geschäftsjahr 2019 haben wir gezielt in die Zukunftssicherheit des Maternus-Konzerns investiert. Die beiden wichtigsten Eckpfeiler sind die fortgesetzten und erfolgreich abgeschlossenen Pflegesatzverhandlungen für alle Maternus-Einrichtungen und Kliniken sowie die nun abgeschlossene Umfinanzierung, die in den nächsten 5 Jahren unser Finanzergebnis deutlich entlasten und somit das Bilanzbild verbessern wird. Der dritte Eckpfeiler sind unsere zukunftsweisenden Investitionen im Personalbereich. Die Schaffung attraktiverer Gehaltsstrukturen und die Anhebung der Vergütung für Auszubildende hatten im Geschäftsjahr 2019 ergebnisschmälernde Effekte zur Folge, haben jedoch unsere Attraktivität als Arbeitgeber merklich gesteigert. Diese Maßnahmen stärken unsere Position im Wettbewerb um Mitarbeiter und sind fester Bestandteil unserer Unternehmensstrategie geworden.
Der Maternus-Konzern hat sich im Berichtsjahr mit Umsatzerlösen von 124,5 Mio. € (Vorjahr: 124,3 Mio. €), einem EBITDAR von 13,4 Mio. € (Ergebnis vor Mieten, Abschreibungen, Zinsen und Steuern zuzüglich Miet- und Leasingaufwendungen; Vorjahr: 21,6 Mio. €) sowie einem EBT von -10,2 Mio. € (nach Ergebnisanteil Dritter; Vorjahr: -2,7 Mio. €) insgesamt unbefriedigend, aber im Rahmen der angepassten Prognose entwickelt.
Im Kernsegment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen liegen die Umsatzerlöse mit 96,7 Mio. € (Vorjahr: 97,0 Mio. €) nahezu auf dem Vorjahresniveau. Die Preiseffekte aus den erfolgten Pflegesatzverhandlungen konnten die rückläufige Belegung nur annähernd kompensieren. Auf der Aufwandsseite sind wir mit der Anhebung der Gehälter auf ein attraktives Vergütungsniveau, auch für die Auszubildenden, teilweise deutlich in Vorleistung zu den Pflegesatzverhandlungen getreten. So hat sich der Personalaufwand im Konzern um 4,5 Mio. € erhöht, davon 3,8 Mio. € im Segment Pflege. Wir zielen damit konsequent auf eine Verringerung des Fremdpersonaleinsatzes ab. Nur in stabilen Einrichtungen mit einer guten Leitungsstruktur und einer positiven Arbeitsatmosphäre können wir vorhandenes Personal langfristig an uns binden und neue Mitarbeiter für den Maternus-Konzern gewinnen. Die Wertschätzung gegenüber unseren Mitarbeitern bringen wir neben flexiblen Arbeitszeitmodellen, umfangreichen betrieblichen Leistungen und gezielten Fort- und Weiterbildungsprogrammen sowie auch mit der Abschaffung zeitlich befristeter Anstellungsverträge zum Ausdruck. Planungssicherheit ist hier nicht nur für den Maternus-Konzern, sondern auch für unsere Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung. Unsere vielfältigen Recruiting-Maßnahmen haben sich als effiziente Instrumente erwiesen. Wir sind mit
den Ergebnissen zufrieden: Im Berichtsjahr gelang es uns, die Bewerberzahlen um 23 Prozent zu steigern, die Zahl der Auszubildenden nahm signifikant auf 157 (Vorjahr: 127) zu.
Nachdem sich die Belegung unserer Rehabilitationskliniken in Bad Oeynhausen und Cham im ersten Halbjahr 2019 stabilisiert und im Rahmen unserer Erwartungen entwickelt hatten, war der Verlauf des zweiten Halbjahres in der Maternus-Klinik in Bad Oeynhausen nicht zufriedenstellend. Hier wirkte sich die veränderte Zuweiser-Arithmetik im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zur automatischen Belegungssteuerung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund deutlich negativ auf die Belegung und somit auf die Ertragskraft der Klinik aus. Die Bayerwald-Klinik in Cham hingegen, konnte die Belegung, den Umsatz und das Ergebnis im Geschäftsjahr 2019 steigern.
Die erfolgreiche Refinanzierung des zum 30. Juni 2020 auslaufenden Schuldscheindarlehens zählt zu den wichtigsten Meilensteinen für die Zukunftssicherheit des Maternus-Konzerns. Im Februar 2020 konnten wir mit der österreichischen Raiffeisen Bank International AG, Wien, eine Finanzierungsvereinbarung über ein Darlehen im Umfang von 55,6 Mio. € abschließen. Die Aufnahme dieses Darlehens ermöglichte die Rückführung der bisherigen Darlehen und ermöglicht Maternus Investitionen in die Zukunft.
Der deutsche Pflegemarkt ist grundsätzlich eine krisensichere Branche. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie betreffen jedoch auch uns und erschweren Aussagen über die kurzfristige Geschäftsentwicklung. Unsere Mitarbeiter sind im Umgang mit Krankheitsausbrüchen (wie z.B. dem Norovirus und multiresistenten Keimen) bestens geschult und werden von unserem zentralen und regionalen Qualitätsteam laufend begleitet und unterstützt. Wir arbeiten eng mit den Gesundheitsbehörden zusammen, um den Schutz der Bewohner und Patienten sowie unserer Mitarbeiter bestmöglich zu gewährleisten.
Für das laufende Geschäftsjahr 2020 planen wir mit einem Konzernumsatz in einer Bandbreite von 101 bis 105 Mio. €, d.h. wir erwarten aufgrund der bestehenden Unsicherheiten im Hinblick auf die Verbreitung des Coronavirus kein Wachstum. Bereinigt um die zum 31. Dezember 2019 abgegebenen Einrichtungen in Essen und Mülheim betrug der Konzernumsatz in 2019 noch knapp 110 Mio. €. Der für 2020 erwartete Umsatz setzt sich zusammen aus 81 bis 83 Mio. € im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sowie 20 bis 22 Mio. € aus dem Segment Rehabilitation.
Auf Konzernebene erwarten wir infolge der Unsicherheiten im Markt für 2020 keine Verbesserung der Ergebniskennziffer EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern). Für detailliertere Angaben verweisen wir Sie gerne auf den Prognoseteil im Lagebericht.
Die Herausforderungen, denen wir uns in diesem Jahr stellen müssen und die kurzfristig negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung haben können, sollen den Blick auf die mittel- und langfristige Perspektive nicht verstellen, die der Deutsche Gesundheitsmarkt bietet. Wir sind davon überzeugt, mit den umgesetzten Meilensteinen und den noch in der Planung befindlichen Maßnahmen zur nachhaltigen Umsatzsteigerung ein wirtschaftlich solides Fundament für das Unternehmen zu schaffen und den Maternus-Konzern so zukunftsfähig aufzustellen.
Berlin, im April 2020
Mario Ruano-Wohlers
Die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben hat der Aufsichtsrat der Maternus-Kliniken AG auch im Geschäftsjahr 2019 ordnungsgemäß wahrgenommen. Im Zuge dessen hat er die Geschäftsführung des Vorstandes beratend begleitet sowie sorgfältig und regelmäßig überwacht. Vorstand und Aufsichtsrat standen in einem intensiven Austausch. Der Aufsichtsrat wurde durch die regelmäßigen schriftlichen und mündlichen Berichte des Vorstandes während und außerhalb der gemeinsamen Sitzungen stets über die aktuelle Geschäftsentwicklung aller Gesellschaften im Maternus-Konzern, die Unternehmensplanung, die Risikolage und das Risikomanagement informiert. So konnte sich der Aufsichtsrat von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugen und war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden.
Im Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat insgesamt vier ordentliche Sitzungen abgehalten. Diese fanden an den Tagen 25. Februar, 24. April, 24. September und 10. Dezember 2019 statt.
Über thematische Schwerpunkte, so insbesondere zur Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage, zudem alle grundsätzlichen Fragen der Unternehmensplanung der Gesellschaft und für Maternus bedeutsame Entwicklungen und Vorhaben, tauschten sich der bzw. die Aufsichtsratsvorsitzende auch außerhalb der gemeinsamen Sitzungen mit dem Vorstand aus. Dies betraf detailliert alle Gesellschaften und Beteiligungen des Maternus-Konzerns. Auf dieser Grundlage haben Vorstand und Aufsichtsrat Informationsgespräche zur aktuellen Entwicklung der Geschäfts- und Finanzlage des Unternehmens geführt.
Generell befasste sich der Aufsichtsrat im Berichtsjahr in seinen Beratungen und auf den Sitzungen thematisch vordergründig mit der aktuellen Geschäftsentwicklung und -lage des Unternehmens, der Situation in den Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationskliniken (inklusive der Belegungsquoten) und der finanziellen Lage, speziell der unterjährigen Liquiditätsentwicklung des Unternehmens. Im Einzelnen wurden folgende Themen erörtert:
Am 25. Februar 2019 beriet der Aufsichtsrat über die Bildung und Besetzung eines Prüfungsausschusses, der an diesem Tag gebildet und besetzt wurde. Ferner besprachen Vorstand und Aufsichtsrat die Konzernplanung für das Berichtsjahr nebst der Auslastungsentwicklung in den Segmenten Pflege und Rehabilitation sowie Pflegesatz- und Investitionskostenverhandlungen in Nordrhein-Westfalen.
Auch die Thematik der Fachkräfte in den Senioreneinrichtungen wurde erörtert. Auf dieser Sitzung wurde ebenso die jährliche Entsprechenserklärung nach § 161 des Aktiengesetzes sowie die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 f HGB bzw. § 315 d HBG (Corporate Governance Bericht) vorbereitet. Der nichtfinanzielle Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2018 wurde vorbesprochen, zudem stellte die Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung 2019 einen weiteren Tagesordnungspunkt dar.
Von Vertretern des Abschlussprüfers Ernst & Young GmbH wurden auf der Bilanzaufsichtsratssitzung am 24. April 2019 der Jahresabschluss der Maternus-Kliniken AG, der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018, der Lagebericht, der Konzernlagebericht einschließlich der Prüfberichte des Abschlussprüfers umfassend dargestellt und im Gremium ausführlich erörtert. Neben der Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses 2018 wurden die Ergebnisverwendung, der Bericht des Aufsichtsrates 2018, der nichtfinanzielle Konzernbericht 2018 sowie die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 26. Juni 2019 inklusive des Wahlvorschlags des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 beschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat verabschiedeten am 24. April 2019 auch den Corporate Governance Bericht sowie die jährliche Entsprechenserklärung für die Maternus-Kliniken AG, deren Veröffentlichung fristgerecht am 30. April 2019 auf der Webseite der Maternus-Kliniken AG erfolgte. Des Weiteren berichtete der Vorstand über die aktuelle geschäftliche Entwicklung. Dabei ging er speziell auf die erwartete Auslastungsentwicklung des ersten Halbjahres 2019 ein, informierte über die Entwicklung der Kliniken und erläuterte die Liquiditätsplanung.
Am 24. September 2019 befasste sich der Aufsichtsrat aufgrund der Amtsniederlegung des bisherigen Aufsichtsratsvorsitzenden mit der Nachbesetzung und wählte Frau Dr. Daniela Rossa-Heise zur neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Im Anschluss berichtete der Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung, insbesondere über die Konzernzahlen per August 2019 mit Planvergleich sowie die prognostizierte Auslastungsentwicklung und die Liquiditätsplanung bis Jahresende 2019. Zudem informierte der Vorstand über den Sachstand hinsichtlich der Umfinanzierung des Mitte des Jahres 2020 auslaufenden Schuldscheindarlehens. Des Weiteren wurde die Durchführung der Effizienzprüfung erörtert und das Compliance System thematisiert.
Die letzte Sitzung des Berichtsjahres fand am 10. Dezember 2019 statt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates wählten aus ihrer Mitte zur Nachbesetzung der durch das Ausscheiden des ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden entstandenen Vakanz jeweils einen Vertreter der Anteilseigner in den Vermittlungsausschuss und das Präsidium. Der Vorstand berichtete erneut über den Stand der Refinanzierung, die Liquiditätsplanung, die Konzernzahlen mit dem Prognoseabgleich per Oktober 2019 und die bis Jahresende erwartete Auslastungsentwicklung. Erörtert wurde auch die Rückgabe der Maternus-Einrichtungen in Mülheim und Essen an die Verpächterin zum 31. Dezember 2019 nach Ablauf des Betriebspachtvertrages sowie deren voraussichtliche finanzielle Auswirkung auf den Maternus-Konzern. Eingeladene Mitarbeiter des Maternus-Konzerns berichteten über die Personalentwicklung, -recruitung und -bindung, den neuen Pflege-TÜV und über die Entwicklung der Maternus-Kliniken in Bad Oeynhausen sowie die Bayerwald-Klinik in Cham. Der Aufsichtsrat verabschiedete die Vorgehensweise bezüglich der Effizienzprüfung und befasste sich erneut mit dem Thema Compliance.
An den Sitzungen des Aufsichtsrates nahm im Geschäftsjahr 2019 im Durchschnitt stets die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder (71 Prozent) teil. Der Aufsichtsrat war zu jeder Zeit beschlussfähig.
Im Vorstand der Maternus-Kliniken AG ergaben sich im Berichtsjahr keine Veränderungen. Die Gesellschaft wurde während des gesamten Jahres 2019 von ihrem Alleinvorstand Mario Ruano-Wohlers geleitet.
Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern und setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Mitbestimmungsgesetz je zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen.
Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrates ergaben sich im Berichtsjahr die folgenden personellen Veränderungen:
Der langjährige Vorsitzende des Aufsichtsrates der Gesellschaft, Herr Bernd Günther, hat sein Amt ankündigungsgemäß aus persönlichen Gründen zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2019 am 26. Juni 2019 niedergelegt.
Auf Antrag der Cura 12. Seniorencentrum GmbH als Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft vom 22. Juni 2018 war Herr Stephan Leonhard durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg, Berlin, am 26. Juni 2018 zum Aufsichtsratsmitglied bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt worden.
Vor diesem Hintergrund fanden auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juni 2019 Nachwahlen statt. Die Aktionäre wählten Herrn Stephan Leonhard sowie Frau Andrea Traub, Hohentengen, Geschäftsführerin der Akutklinik Bad Saulgau und der Klinik am schönen Moos, Bad Saulgau, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den Aufsichtsrat der Maternus-Kliniken AG.
Auf der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 24. September 2019 wurde Frau Dr. Daniela Rossa-Heise zur neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt. Ferner setzte sich der Aufsichtsrat aus den Mitgliedern Jörg Arnold, Christel Birkenkamp, Karl Ehlerding, Dietmar Erdmeier, Stephan Leonhard, Marion Leonhardt, Sven Olschar (stellvertretender Vorsitzender), Chris Recke, Helmuth Spincke, Andrea Traub sowie Sylvia Wohlers de Meie zusammen.
Bedingt durch die Rückgabe der Einrichtung Mülheim nach Ablauf des Betriebspachtvertrages an den Verpächter ist das Aufsichtsratsamt von Frau Birkenkamp mit Ablauf des 31. Dezember 2019 erloschen, da sie die Wählbarkeit dadurch verloren hat, dass sie in keinem Arbeitsverhältnis mehr zu einem konzernzugehörigen Unternehmen steht.
Der Aufsichtsrat verfügte im Geschäftsjahr 2019 über vier Ausschüsse:
Alle nicht dem Präsidiums-, Vermittlungs-, Prüfungs- oder Personalausschuss unterfallenden Themen wurden im Plenum des Aufsichtsrates beraten und entschieden.
Zustimmungspflichtige Geschäfte wurden dem Aufsichtsrat durch den Vorstand im Berichtsjahr nicht vorgelegt.
Der Aufsichtsrat der Maternus-Kliniken AG hat sich auch im Berichtsjahr mit der Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie dem im Maternus-Konzern gelebten Corporate Governance-Standards befasst. Ferner bereitete sich der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand auf die Reformierung des Kodex vor dem Hintergrund der am 2. Januar 2020 in Kraft getretenen zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vor. Der neue, grundlegend überarbeitete Deutsche Corporate Governance Kodex ist am 20. März 2020 in Kraft getreten. Daher basiert die am 22. April 2020 vom Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene Entsprechenserklärung nach § 161 AktG sowie die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 f HGB bzw. § 315 d HBG auf der neuen Kodexfassung vom 16. Dezember 2019.
Der Kodex dokumentiert wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die neue Kodexfassung geht stärker auf die Bereiche Vorstandsvergütung und Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrates ein.
Die Maternus-Kliniken AG integriert die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 f HGB in den Corporate Governance Bericht des Unternehmens. Dieser beinhaltet die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, Angaben über die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, inbegriffen die Zusammensetzung und Arbeitsweise von dessen Ausschüssen.
Der Corporate Governance Bericht der Maternus-Kliniken AG wird auf der Website www.maternus.de im Bereich Investor Relations unter http://www.maternus.de/investor-relations/ corporate-governance-bericht/ veröffentlicht.
Die Maternus-Kliniken AG folgt bis auf einige Ausnahmen diesen Empfehlungen. Die Abweichungen werden in der Entsprechenserklärung angegeben und erläutert.
Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern sind im Berichtsjahr nicht aufgetreten.
Die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Berlin, von der ordentlichen Hauptversammlung 2019 zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer gewählt, hat den Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes sowie den Konzernabschluss einschließlich des Konzernlageberichtes für
das Geschäftsjahr 2019 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Präsidiumsausschuss (welcher die Aufgaben des aufgelösten Prüfungsausschusses übernimmt) der Maternus-Kliniken AG hat sich mit den Abschlussunterlagen und den Ergebnissen der Prüfung durch den Abschlussprüfer detailliert befasst und in diesem Zusammenhang einen Empfehlungsbeschluss gegenüber dem Aufsichtsrat gefasst. Die Abschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers, welche allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Bilanzaufsichtsratssitzung am 22. April 2020 übermittelt worden sind, wurden zunächst in einer Vorbesprechung am 21. April 2020 mit dem Abschlussprüfer intensiv diskutiert. Am 22. April 2020 berichtete der Abschlussprüfer über den Ablauf und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, für ergänzende Auskünfte stand er dem Aufsichtsrat zur Verfügung. Der Präsidiumsausschuss hat den Aufsichtsrat umfassend über die Beratungen des Ausschusses hinsichtlich der Abschlussunterlagen unterrichtet. Auf der Basis seiner eigenen Prüfung des Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer und der Empfehlung des Präsidiumsausschusses angeschlossen. Einwendungen waren nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss der Maternus-Kliniken AG für das Geschäftsjahr 2019 ist damit festgestellt. Zudem stimmte der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung auch dem Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzergebnisses 2019 zu. Ebenfalls hat der Aufsichtsrat den gesondert aufgestellten nichtfinanziellen Konzernbericht geprüft, es wurden keine Einwendungen erhoben. Der vorliegende Bericht des Aufsichtsrates 2019 wurde ebenfalls besprochen und verabschiedet.
Den vom Vorstand gemäß § 312 AktG aufgestellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) hat der Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen:
"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Auch der Abhängigkeitsbericht des Vorstandes und der dazugehörige Prüfungsbericht des Abschlussprüfers waren Gegenstand der Bilanzaufsichtsratssitzung am 22. April 2020. Diese Unterlagen hat der Aufsichtsrat ebenfalls umfassend erörtert und kam zu dem Ergebnis, dass sich gegen die Erklärung des Vorstandes am Ende des Berichtes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen ergeben.
Dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Maternus-Konzerns möchte der Aufsichtsrat seinen Dank für ihre erbrachten Leistungen und ihr dabei gezeigtes persönliches Engagement aussprechen. Sie sind die Grundlage für den Erfolg und die Zukunftsfähigkeit des Maternus-Konzerns. Ferner gilt der Dank des Aufsichtsrates allen Aktionärinnen und Aktionären für ihre Treue zum Unternehmen.
Zudem dankt die Vorsitzende des Aufsichtsrates der Maternus-Kliniken AG allen Aufsichtsratsmitgliedern und besonders dem in 2019 ausgeschiedenen langjährigen ehemaligen Vorsitzenden Bernd Günther für das Engagement und die geleistete Arbeit.
Berlin, im April 2020
Der Aufsichtsrat Dr. Daniela Rossa-Heise
Vorsitzende

Trotz fortwährender Handelskonflikte, der unüberschaubaren Geopolitik und des schwächelnden Weltwirtschaftswachstums, haben sich die internationalen Börsen im Jahr 2019 robust entwickelt. Angesichts der schwächeren Konjunktursignale hatten die Notenbanken ihre Geldpolitik weiter gelockert, was die Finanzmärkte stützte. Die Anleger konnten sich über Kurszuwächse von mehr als 20 Prozent sowohl in den USA, als auch in Europa freuen. So stieg der US-Leitindex Dow Jones um 22,3 Prozent auf 28.538,4 Punkte. Noch kräftiger wuchs der breiter aufgestellte S&P 500, der die Aktien von 500 der größten börsennotierten US-amerikanischen Unternehmen umfasst. Er nahm sogar um rund 30 Prozent zu. Der deutsche Leitindex DAX konnte im Berichtsjahr kräftig um 25,5 Prozent auf 13.249 Punkte zum Jahresende und damit so stark zulegen, wie zuletzt im Jahr 2013. Ein erneutes Rekordhoch erreichte er jedoch nicht (zuletzt 13.597 Zähler im Januar 2018). Der robuste DAX trotzte damit Rezessionsängsten, dem Brexit und dem zunehmende Populismus in Europa sowie dem Handelsstreit zwischen China und der USA. Auch der europäische Leitindex EuroStoxx50 hat ein deutliches Plus von 26 Prozent auf 3769,2 Zähler verbucht.
Die im Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notierte Maternus-Aktie folgte dem allgemeinen Aufwärtstrend und verzeichnete per Jahresende 2019 einen Kurszuwachs um insgesamt 9,1 Prozent.
Das Geschäftsjahr 2019 begann sie mit einem Kurs von 1,87 € (XETRA), den sie im Januar 2019 zunächst stabil hielt. Hierauf setzte bis Mitte März 2019 ein Kursrückgang auf bis zu 1,62 € und damit den Tiefstkurs des Betrachtungszeitraums ein. Von diesem konnte sich die Maternus-Aktie nachfolgend erholen und stieg bis zum 2. April 2019 auf 2,12 €. Hiernach zeigte die Maternus-Aktie zunächst keine klare Kursrichtung auf, sie pendelte um die Marke von 2,00 € bis Anfang Juni 2019. Es folgte ein erneuter Kursrückgang auf rund 1,68 €. Dieses Kursniveau hielt die Maternus-Aktie mehrere Wochen bis Ende Juli 2019 stabil. Unter starken Kursumsätzen (in der Spitze wurden rund 58.600 Aktien am 9. August 2019 gehandelt) kletterte die Maternus-Aktie binnen weniger Tage auf ihren Höchstkurs von 2,12 € des Betrachtungszeitraums. Einen gewissen Anteil an diesen Kursumsätzen hatte, wie im Rahmen der veröffentlichten Directors' Dealings Meldungen mitgeteilt (u.a. Käufe über XETRA), auch ein Aufsichtsratsmitglied der Maternus-Kliniken AG. Der Kurs der Maternus-Aktie gab folgend wieder nach, sie pendelte hiernach um die Marke von 2,00 € herum, lag aber zumeist darunter. Der Jahresschlusskurs betrug 2,04 €. Der Vergleichsindex S-DAX verbuchte im Jahresverlauf 2019 ein kräftiges Plus von 31,6 Prozent. Es gelang ihm im von 9.510,00 Zählern am 2. Januar 2019 bis zum 30. Dezember 2019 auf 12.511,9 Punkte zu steigen. Sein Aufwärtstrend war auch von einigen, zum Teil zur Maternus-Aktie vergleichbaren, Auf- und Abwärtsbewegungen gekennzeichnet, verlief insgesamt aber konstanter. Dies zeigt sich auch am Jahrestiefst- und Jahreshöchstkurs: Das Jahrestief wurde gleich am 3. Januar 2019 mit 9.357,3 Zählern, das Jahreshoch mit 12.594,9 Punkten kurz vor Jahresende am 16. Dezember 2019 erreicht.
Vor dem Hintergrund der positiven Kursentwicklung verbesserte sich auch die Marktkapitalisierung der Maternus-Kliniken AG. Zum 30. Dezember 2019 stieg diese bei einer unveränderten Aktienanzahl von 20.970.000 Stück auf 42,8 Mio. € (Schlusskurs: 2,04 €) nach 39,4 Mio. € (Schlusskurs: 1,88 €) im Vorjahr.
Allerdings nahmen die Börsenumsätze (XETRA) der Maternus-Aktie gegenüber 2018 stark von rund 724.000 Stück auf rund 368.200 Stück ab. Hierbei war das dritte Quartal 2019 mit rund 158.900 gehandelten Aktien das umsatzstärkste.
In das Geschäftsjahr 2020 startete die Maternus-Aktie mit einem Kurs von 2,04 €. Den gesamten Januar und fast auch den gesamten Februar 2020 über bewegte sich die Maternus-Aktie stabil leicht oberhalb der Marke von 2 €. Mitte Februar ergriffen die Ausbreitung des Coronavirus und die Befürchtungen um negative Folgen für die Weltwirtschaft die internationalen Börsen und führten zu erheblichen Kursverlusten binnen weniger Tage. Bezeichnend war vor allem die 11. Kalenderwoche. Am 9. März 2020 verlor der DAX 8 Prozent an Wert, am 12. März 2020 sogar mehr als 12 Prozent – das ist der größte prozentuale Tagesverlust seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001. Das erste Quartal 2020 beendete er mit 9935,84 Punkten. Seit Jahresbeginn hat der DAX per 31. März 2020 rund 25 Prozent an Wert verloren – ein historisch schwaches Quartal. Die Maternus-Aktie trotze diesem negativen Umfeld anfänglich noch, gab beginnend ab Ende Februar 2020 aber auch stark nach. Sie fiel bis zum 18. März 2020 auf ein Mehrjahrestief von 1,05 €. Bereits am Folgetag erholte sie sich aber wieder deutlich um 0,40 €. Ende März notierte die Maternus-Aktie bei 1,44 €, was einem Kursverlust von fast 30 Prozent gegenüber Jahresanfang entspricht. Der S-DAX hatte sich in 2020 anfänglich noch mit einer Aufwärtstendenz positiv entwickelt. Am 17. Februar 2020 kletterte er sogar auf ein neues Allzeithoch von 13.066,71 Zählern. Kurz darauf waren die Kursgewinne Geschichte. In kurzen Abständen fielen die 1.000er Marken, am 18. März 2019 durchbrach der S-DAX die 8.000er Marke. Auch der S-DAX konnte sich hiernach aber wieder deutlich erholen und notierte Ende März bei 9.248,01 Punkten, das sind rund 26 Prozent weniger als zu Jahresbeginn.
Die Marktkapitalisierung der Maternus-Aktie belief sich aufgrund des starken Kursverlustes zum 31. März 2020 auf nur noch 30,2 Mio. € (bei unveränderter Aktienanzahl von 20.970.000 Stück).

81,7% Cura Unternehmensgruppe
Zu Veränderungen an der Aktionärsstruktur der Maternus-Kliniken AG kam es auch im Geschäftsjahr 2019 nicht. Der Großaktionär, die Cura Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH (Cura), Hamburg, hält unmittelbar 2,25 Prozent des Grundkapitals der Maternus-Klinken AG. Mittelbar sind dem Mehrheitsaktionär Cura über die von ihr kontrollierte Cura 12. Seniorencentrum GmbH, Hamburg, 79,45 Prozent der Stimmrechte an der Maternus-Kliniken AG zuzurechnen. Zum 31. Dezember 2016 besteht gemäß § 17 AktG ein Abhängigkeitsverhältnis zur Cura Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheim GmbH.
Mehrheitsgesellschafterin der Cura ist Sylvia Wohlers de Meie. Ihr sind 17.132.230 Aktien in voller Höhe zuzu-rechnen. Daneben hält Sylvia Wohlers de Meie 30.634 Aktien direkt. Derzeit sind dem Vorstand keine weiteren Unternehmen bzw. Investoren bekannt, die mehr als drei Prozent der Stimmrechte an der Maternus-Kliniken AG halten.
Die Maternus-Kliniken AG informiert ihre Aktionäre und den Kapitalmarkt stets unverzüglich und transparent über relevante Unternehmensereignisse. So erfolgten auch im Berichtsjahr neben den gesetzlichen Pflichtmitteilungen begleitende Corporate News zu der Veröffentlichung der Abschlüsse zum Geschäfts- und Halbjahr. Damit erfüllt die Maternus-Kliniken AG die hohen Transparenzanforderungen, welche sich aus der Notierung der Aktie im Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse ergeben. Umfassende Informationen über die Gesellschaft stehen auf der Internetseite www.maternus.de/investor-relations zur Verfügung. Neben den Finanzberichten und Unternehmens-mitteilungen findet sich dort auch der aktuelle Finanzkalender
für das laufende Geschäftsjahr, der Corporate Governance Bericht sowie der Nichtfinanzielle Konzernbericht für die Maternus-Kliniken AG.
| WKN | 604400 | ||
|---|---|---|---|
| ISIN | DE0006044001 | ||
| Börsenkürzel | MAK | ||
| Handelssegment | Regulierter Markt (General Standard) | ||
| Art der Aktien Auf den Inhaber lautende Stamm |
|||
| aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) | |||
| mit einem anteiligen Betrag am | |||
| Grundkapital von jeweils 2,50 € | |||
| 2019 | 2018 | ||
| Grundkapital | 52.425.000 € | 52.425.000 € | |
| Aktienanzahl | 20.970.000 | 20.970.000 | |
| Aktienkurs zu Beginn | |||
| des Geschäftsjahres* | 1,87 € | 2,46 € | |
| Aktienkurs zum Ende | |||
| des Geschäftsjahres* | 2,04 € | 1,88 € | |
| Prozentuale Veränderung | |||
| im Jahr | +9,1 | -23,6 | |
| Marktkapitalisierung |
*Kurse XETRA-Handelssystem der Deutsche Börse AG
| 25. Juni | Ordentliche Hauptversammlung 2020 |
|---|---|
| 28. August | Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht |
| zum 30. Juni 2020 |
zum 31.12. 42.778.800 € 39.423.600 € Jahreshoch* 2,30 € 2,58 € Jahrestief* 1,62 € 1,81 €
Zum nunmehr dritten Mal veröffentlichen wir einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht (NFB) und erfüllen damit die Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) gemäß §§ 315b und 315c i.V.m. §§ 289b bis 289e HGB. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Angaben auf die AG und den Konzern gleichermaßen. Eine Beschreibung des Geschäftsmodells der Maternus-Kliniken AG findet sich auf Seite 26 dieses Geschäftsberichtes. Der Berichtszeitraum für den NFB ist das Geschäftsjahr 2019. Von der Option, sich bei der Erstellung des NFB an allgemeingültigen Rahmenwerken zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen zu orientieren, haben wir keinen Gebrauch gemacht, da sich unsere Nachhaltigkeitsberichterstattung zurzeit noch im Aufbau befindet. Zu einem späteren Zeitpunkt werden wir die Anwendung erneut evaluieren.
Der NFB wurde vom Aufsichtsrat geprüft und am 22. April 2020 verabschiedet.
Bei Aussagen über Mitarbeiter, Kunden, Patienten, Bewohner oder andere Personengruppen wird in diesem Bericht lediglich das generische Maskulinum verwendet. Dies geschieht ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit, selbstverständlich beziehen sich diese Aussagen auf Geschlechter jeglicher Art.
Durch den Betrieb von Pflegeeinrichtungen, Ambulanten Diensten, Betreutem Wohnen und Rehabilitationskliniken verbindet die Maternus-Kliniken AG unternehmerisches Handeln mit dem Dienst an der Gesellschaft. Nachhaltigkeit ist bei Maternus damit integraler Teil des Geschäftsmodells und unterliegt der Verantwortung des Vorstandes. Zur Steuerung und Kontrolle trifft sich das Leitungsgremium, bestehend aus Vorstand und Geschäftsführung, in regelmäßigen Abständen. Im Rahmen dieser Sitzungen besprechen sie alle aktuellen Projektstände, Probleme, Herausforderungen und Neuerungen sowie Mitarbeiter- und Qualitätsthemen der einzelnen Regionen bzw. Standorte. Schwerpunktthemen im Berichtsjahr waren die Maßnahmen zur Gewinnung von Auszubildenden sowie der Einsatz von Fremdpersonal. Neben den Sitzungen dieses Leitungsgremiums findet ebenfalls ein regelmäßiger direkter Austausch der operativen Geschäftsführung mit den Regionalzuständigen und den Einrichtungs- und Klinikleitungen statt, mit dem Ziel der Prozessoptimierung, der Auslastungssicherung und -steigerung sowie um die Mitarbeiterzufriedenheit und das Qualitätsniveau auf einem hohen Standard zu halten und zeitnah auf Veränderungen und potentielle Risiken reagieren zu können. Es finden in regelmäßigen Abständen zudem auch Treffen des Leitungsgremiums mit
den Abteilungs- und Geschäftsbereichsleitern statt, um einen transparenten Informationsaustausch zwischen den Abteilungen zu fördern und sicherzustellen.
Neben den finanziellen Leistungsindikatoren steuert die Maternus-Kliniken AG ihre unternehmerischen Ziele auch nach nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Bedeutsame steuerungsrelevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind die wöchentliche Auslastungsentwicklung in Verbindung mit der Pflegestufen- bzw. Pflegegradverteilung und die Einhaltung von Personalschlüsseln und Fachkraftquoten nach der Vorgabe durch die Kostenträger. Nähere Informationen dazu finden Sie auf Seite 39 dieses Geschäftsberichtes.
2017 haben wir im Rahmen der erstmaligen Berichterstattung gemäß CSR-RUG (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Dabei haben sich der Vorstand sowie die Geschäftsbereichsleiter systematisch mit der Identifizierung der Themen auseinandergesetzt, die sowohl für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage als auch für das Verständnis der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die nichtfinanziellen Aspekte erforderlich sind. Die Bewertung hat fünf Themen aus den Bereichen Arbeitnehmer- und Sozialbelange als wesentlich für die Maternus-Kliniken AG identifiziert:
Im Berichtsjahr hat der Vorstand die Themen auf Aktualität hin überprüft und kam zu dem Ergebnis, dass sie weiterhin Bestand haben.

Ein zentraler Faktor unseres wertorientierten, verantwortungsbewussten, unternehmerischen Handelns besteht in der Fähigkeit, Risiken zu erfassen und mit geeigneten Maßnahmen zu minimieren sowie sich bietende Chancen zu ergreifen. Um sowohl positive als auch negative Trends kontinuierlich und frühzeitig zu erkennen sowie die Strategie bzw. das operative Handeln darauf einstellen zu können, verfügt die Maternus-Kliniken AG über ein abgestuftes und integriertes Frühwarnsystem als Bestandteil eines umfassenden Risikomanagementsystems. Die Forderung des Gesetzgebers, Risiken durch effiziente Überwachungssysteme voraussehbar zu machen, stellt für die Maternus-Kliniken AG eine zentrale und wertorientierte Aufgabe dar.
Es gibt im Konzern der Maternus-Kliniken AG eine klare Unternehmens- und Führungsstruktur. Bereichsübergreifende Funktionen werden dabei in enger Zusammenarbeit mit den Tochtergesellschaften zentral gesteuert und ausgeführt. Das Risikomanagementsystem ist Bestandteil der Planungs- und Kontrollprozesse. Die Bewertung und Steuerung der Risiken basieren auf einem für den Konzern einheitlichen Prozess der Risikoerkennung und werden vom Vorstand überwacht und maßgeblich gesteuert.
Die Maternus-Kliniken AG hat risikosenkende Maßnahmen implementiert. Bei einer Nettobetrachtung der Risiken wurden keine außergewöhnlichen Risiken identifiziert, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die im Gesetz genannten Aspekte haben oder haben werden.
Eine ausführliche Darstellung unseres Risikomanagements findet sich auf Seite 41 des Konzernlageberichtes.
Unser wichtigstes Kapital sind unsere mehr als 2.600 Mitarbeiter. Ihre Kompetenz und ihre Zufriedenheit im Arbeitsalltag tragen maßgeblich zur Zufriedenheit unserer Bewohner und Patienten und damit zur erfolgreichen Zukunft unseres Unternehmens bei.

2018 waren in Deutschland 1,6 Millionen Pflegekräfte in der Kranken- und Altenpflege sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Der Markt ist immer noch angespannt und der Bedarf an examinierten Fachkräften und Spezialisten nimmt weiter zu. Gemeldete Stellenangebote für examinierte Altenpflegefachkräfte und -spezialisten sind im Bundesdurchschnitt 183 Tage vakant (gleitender Jahreswert Oktober 2018). Das übersteigt die durchschnittliche Vakanzzeit aller Berufe um 63 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Situation in der Altenpflege weiter angespannt. So ist die Vakanzzeit um zwölf Tage gestiegen und die Arbeitslosen-Stellen-Relation hat sich nochmals verringert. Vor diesem Hintergrund betrachtet die Maternus-Kliniken AG die Themen Mitarbeiterbindung, Gewinnung von Mitarbeitern und Aus- und Weiterbildung als wesentlich für den Umgang mit diesen Herausforderungen.
Unser Ziel ist es, die Mitarbeiter langfristig an Maternus zu binden. Wir begegnen ihnen partnerschaftlich, respektieren ihre Interessen und beziehen sie ins Unternehmensgeschehen ein. Den Erfolg dieses Anspruches an uns selbst messen wir über die durchschnittliche Konzernzugehörigkeit. Im Jahr 2019 blieb diese stabil bei 6,3 Jahren.
| (in Jahren) | |
|---|---|
| ------------- | -- |
| 2017 | 2018 | 2019 | |
|---|---|---|---|
| Pflege | 5,9 | 6,0 | 5,8 |
| Reha | 8,2 | 8,7 | 8,2 |
| Holding | 6,7 | 7,0 | 5,9 |
| Recatec | 6,6 | 6,5 | 6,9 |
| Gesamt | 6,4 | 6,5 | 6,3 |
Häufig entscheidet es sich in den ersten Wochen, ob ein Mitarbeiter langfristig im Unternehmen bleibt. Deshalb ist ein systematischer Einarbeitungsprozess von großer Bedeutung. Alle neuen Mitarbeiter werden bei uns mithilfe eines Einarbeitungskonzeptes, bei dem sie gerade zu Anfang vor allem zuschauen und lernen, an die Tätigkeiten und die spezifischen Ausprägungen der Pflegeprozesse im Unternehmen herangeführt. Zusätzlich gibt es in den Einrichtungen konkrete Einarbeitungspläne für neue Mitarbeiter. Ein Handbuch mit detaillierten Checklisten und Prozessbeschreibungen dient als weitere Hilfestellung und jederzeit verfügbares Nachschlagemedium. Eine besondere Bedeutung gewinnt auch die Einarbeitung unserer Einrichtungs- und Pflegedienstleitungen, die neben dem Prozedere der Einarbeitung an diversen Schulungen teilnehmen. Dies sind z. B. Schulungen zur Dienstplangestaltung und zur Abrechnung. Schulungen zu diversen Arbeitsrechtsthemen, auch in Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Betriebsräten, führt unser konzerninterner Rechtsanwalt durch. Schulungen in Sachen Datenschutz und Marketing übernehmen konzerneigene Dozenten. Praxisnahe, konzernkonforme Schulungen zu den Themen betriebswirtschaftliche Grundlagen, Controlling und Kennzahlensysteme wurden in 2019 erstmals durchgeführt und von der neuen Geschäftsführerin persönlich doziert.
Viermal im Jahr gibt es in der Hauptverwaltung (HV) in Berlin eine Veranstaltung "Einarbeitungstage für neue Leitungs- und Verwaltungskräfte´. Dort stellt sich jede Abteilung der HV inklusive der jeweiligen Tätigkeiten, Zuständigkeiten und Ansprechpartner und den Tätigkeitsschnittstellen mit den Leitungskräften der Einrichtung vor. Das erleichtert für neue Mitarbeiter die Zusammenarbeit erheblich.
Weil dieser Einarbeitungsprozess so wichtig für uns ist, haben wir uns 2019 entschieden, einen konkreten, konzernweiten Onboardingprozess zu konzipieren und ggf. ein Mentorenprogramm einzuführen. Mit der Konzeption starten wir 2020. Im Rahmen dieser Konzeption werden wir künftig die Einarbeitungsprozesse und Konzepte in den Einrichtungen und Kliniken regelmäßig evaluieren, um die so gewonnenen Erkenntnisse zum Nutze aller Einrichtungen und Kliniken für eine Verbesserung des Einarbeitungsprozesses umzusetzen.

Viele Mitarbeiter wünschen sich flexible Arbeitszeiten oder wollen mit reduzierter Stundenzahl arbeiten. So weit wie möglich und sofern es mit dem Dienstplan vereinbar ist, gehen wir auf die individuellen Wünsche ein. Aktuell werden bei uns über 50 verschiedene Arbeitszeitmodelle praktiziert. So werden neben unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten z. B. auch Präferenzen für bestimmte Tage und Schichten berücksichtigt. In den patientenfernen Abteilungen in den Kliniken geht die Flexibilisierung seit 2018 mit Kernarbeitszeiten oder der Vorgabe von Mindestbesetzungen sogar noch weiter. Auch der Übergang in den Ruhestand kann unter Anwendung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gleitend erfolgen. Mitarbeiter, die eine längerfristige Fortbildung machen, können ihre Stunden reduzieren. Das wurde im Berichtsjahr von Mitarbeitern verstärkt in Anspruch genommen und vom Unternehmen aktiv angeboten.
| Kopf- zahl |
Vollzeit- kräfte |
Beschäfti- gungsgrad in Prozent |
|
|---|---|---|---|
| Pflege | 1.605 | 1.168 | 72,8 |
| Reha | 412 | 336 | 81,3 |
| Holding | 40 | 36 | 89,8 |
| Recatec | 581 | 381 | 65,6 |
| Gesamt | 2.638 | 1.921 | 72,8 |
Auch betriebliche Leistungen sind eine wichtige Voraussetzung für die Zufriedenheit der Mitarbeiter. Seit 2019 bieten wir über eine Kooperation mit Corporate Benefits unseren Mitarbeitern konzernübergreifend Mitarbeiterrabatte bei namhaften Herstellern und Marken an. Darüber hinaus ermitteln die einzelnen Standorte den Bedarf nach betrieblichen Leistungen eigenverantwortlich und stellen entsprechende Angebote wie Kita- oder Fahrtkostenzuschüsse bereit. Die Vergütungsbestandteile sind individuell und an die örtlichen Bedingungen angepasst. Teilweise sind sie in Haustarifverträgen, Arbeitgeberrichtlinien oder Betriebsvereinbarungen definiert. Bei Notlagen unterstützen wir unsere Mitarbeiter durch die Gewährung von Mitarbeiterdarlehen.
Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist ² gerade bei körperlich anstrengenden Berufen ² ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung. Denn wir wollen zufriedene Mitarbeiter, die ihre Gesundheit erhalten und stärken können. Übergeordnete Aufgaben wie die Implementierung gesetzlicher Vorgaben, die Unterstützung bei generellen Fragen und das betriebliche Eingliederungsmanagement sind zentral organisiert. Darüber hinaus ermitteln die einzelnen Pflegeeinrichtungen und Kliniken ihren individuellen Bedarf und erarbeiten passende Angebote an BGF-Maßnahmen. So haben einzelne Einrichtungen Kooperationsvereinbarungen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement mit den Krankenkassen und bieten z. B. klassische Rückenschulungen, Raucherentwöhnungskurse oder Kooperationen mit Fitnessstudios an.
2019 fand der Pflegedanktag in allen Pflegeeinrichtungen bereits zum fünften Mal statt. Ziel ist es, die Aufmerksamkeit und die Wertschätzung für Pflegende und ihre Arbeit zu erhöhen. Die Botschaft lautet: "Danke an alle Pflegenden´. Beim jährlichen Gewinnspiel werden Menschen nominiert,
die sich für andere einsetzen. Im Berichtsjahr wurden auch unsere eigenen Mitarbeiter explizit zum Gewinnspiel eingeladen. Im Rahmen des Pflegedanktages haben wir 2018 eine eigene Landingpage "www.wirpflegenfreude.de" erstellt.
Einmal im Jahr führen wir mit den Mitarbeitern der Kliniken, die länger als 1 Jahr bei Maternus beschäftigt sind, ein strukturiertes Mitarbeiterentwicklungsgespräch. Dabei legen wir großen Wert auf das persönliche Feedback der Beschäftigten und einen intensiven Austausch zwischen dem Mitarbeiter und seinem Vorgesetzen. Ablauf und Inhalt der Gespräche sind im Qualitätsmanagement festgelegt. Ziel dieser Gespräche ist es, dass sowohl der Arbeitgeber seine Erwartungen und Einschätzungen formulieren, als auch, dass der Mitarbeiter seine Erwartungen, Zielvorstellungen und seinen Unterstützungsbedarf äußern kann. So kann eine gemeinsame bestmögliche Verwirklichung der Vorstellungen erreicht werden.

Unser Ziel ist es, unsere Attraktivität als Arbeitgeber weiter zu steigern, um so im Wettbewerb um Fachkräfte und Auszubildende erfolgreich zu bestehen. Mit zahlreichen Maßnahmen und Aktivitäten wollen wir Menschen für unser Unternehmen überzeugen und sie als Mitarbeiter oder Auszubildende gewinnen. Dass wir ein attraktiver Arbeitgeber sind, wurde uns 2019 bestätigt – das Maternus Pflegezentrum Maximilianstift wurde erneut mit dem unabhängigen Branchensiegel "Attraktiver Arbeitgeber Pflege" ausgezeichnet. Die Mitarbeiter der Einrichtung haben im Rahmen einer anonymen Befragung die Themenbereiche Qualität der Arbeitsbedingungen, Führung durch die Leitungskräfte, Wirkung der Einrichtung nach außen und Profil gegenüber Wettbewerbern bewertet. In allen relevanten Bereichen konnte das Pflegezentrum deutlich besser abschneiden als der Branchendurchschnitt.
2019 haben wir unsere Recruiting-Aktivitäten durch zahlreiche Maßnahmen erfolgreich weiter ausgebaut. Wir haben zum Beispiel die Veröffentlichung von Stellenanzeigen automatisiert. Dadurch konnten wir eine lückenlose Veröffentlichung sowohl auf den größten deutschlandweiten als auch auf lokalen Stellenbörsen erreichen. Durch einen neuen Kooperationsvertrag, den wir 2019 geschlossen haben, nutzen wir nun doppelt so viele Stellenbörsen wie 2018. Zusätzlich haben wir die Anzeigentexte erneuert und auf die lokalen Besonderheiten angepasst.
Im Berichtsjahr haben wir Postwurfsendungen zur Personalakquise genutzt, durch die wir mehrere zehntausende Haushalte angeschrieben haben. Dadurch konnten wir vor allem Quereinsteiger-Positionen erfolgreich besetzen. Auch ehemalige Mitarbeiter, wie z. B. Rentner, wurden telefonisch oder postalisch kontaktiert, um mit ihnen über einen erneuten Arbeitsvertrag zu reden. Seit Ende 2019 arbeiten wir erfolgreich mit einem großem Personalvermittler zusammen. Im Raum Leipzig betreibt seit Mitte 2019 eine neue Mitarbeiterin die Personalakquise vor Ort.
Darüber hinaus kooperieren wir gezielt weiterhin mit Vermittlern für Pflegefachkräfte aus dem europäischen und nicht europäischen Ausland. Neben dieser Zusammenarbeit schalten wir selber online Stellenanzeigen in Bosnien, Serbien, Ukraine, Philippinen und England. Ab 2020 wird die Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DFGP) mit der Arbeit starten. Wir haben uns bereits angemeldet und erhoffen uns durch die Unterstützung der DFGP eine deutliche Vereinfachung im Prozess der Anwerbung ausländischer Pflegefachkräfte.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Verbesserung und Erweiterung unserer Recruiting-Instrumente. 2018 hatten wir gute Erfahrungen mit der Kontaktaufnahme von Auszubildenden über WhatsApp gemacht. Deshalb bieten wir seit dem Berichtsjahr auch unseren Bewerbern dieses einfache Medium an. Ein neues Instrument ist die schnelle und unbürokratische Bewerbung. Durch
werden Bewerbern Hürden genommen, um einfacher und schneller Bewerbungen zu senden. Neben diesen neuen Aktivitäten und Maßnahmen haben wir unsere bereits vorhandenen Aktivitäten weitergeführt und teilweise ausgebaut. Dazu gehört die starke Nutzung der Social-Media-Kanäle, wie Facebook, Bewertungsportale, eBay-Kleinanzeigen-Accounts sowie zusätzlich die Karriereseiten der Einrichtungen. Wichtig sind daneben nach wie vor die Instrumente "Mitarbeiter werben Mitarbeiter", "Mitarbeiter werben Azubis" und "Azubis werben Azubis" sowie Aushänge und Handzettel.

Mit dem Ergebnis unserer Maßnahmen sind wir zufrieden. Die Bewerberzahlen sind um 23 Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen.
Beim Recruiting spielt die Gewinnung von Auszubildenden eine zentrale Rolle. Vor dem Hintergrund der Generalisierung der Ausbildung ab 2020 wurde zum Jahresbeginn 2019 das "Artenschutzprogramm" für die letzten verbliebenen Altenpfleger ins Leben gerufen. Im Snapchat-Stil wurden unsere Azubis aus der Kampagne 2018 mit Tierohren, -schnauzen und -nasen ausgestattet, um so die junge Zielgruppe in einer adäquaten Ansprache über die bevorstehenden Neuerungen zu informieren. Darüber hinaus haben wir auf allen Einrichtungsseiten einen Hinweis ergänzt, dass wir in der Altenpflege ausbilden. Auf der Startseite www.wirpflegen.de gibt es ein Popup-Fenster, das über die Ausbildung informiert. Ab 2020 werden wir die Ausbildungsvergütung für die Pflegefachkräfte anheben. Darüber hinaus kooperieren wir weiterhin mit der Agentur für Arbeit und den Schulen vor Ort, nehmen an lokalen Jobmessen und am bundesweiten Boys' Day teil und sind als Praktikumspartner registriert. Mit dem Ergebnis unserer Maßnahmen sind wir sehr zufrieden. Gegenüber dem Vorjahr konnten wir die Zahl der Auszubildenden signifikant auf 157 (Vorjahr 127) steigern.

Um die Attraktivität der Maternus-Klinik für Assistenzärzte zu steigern, versuchen wir möglichst viele Weiterbildungsermächtigungen anzubieten. Das ermöglicht Assistenzärzten, ihre Ausbildung bei Maternus zu absolvieren. Derzeit verfügt die Klinik über sechs verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten zur Erlangung eines Facharztes oder einer Zusatzbezeichnung; die Weiterbildungszeiten schwanken zwischen 12 und 24 Monaten je nach Weiterbildung.
Bei der Maternus-Kliniken AG stellt die Ausbildung von Nachwuchskräften und die Weiterbildung unserer Mitarbeiter eine der zentralen Säulen des Personalmanagements dar. Denn der Bedarf an Pflegemitarbeitern steigt durch die zunehmende Lebenserwartung der Menschen weiter. Um die Pflege sicherzustellen, muss die Zahl der Pflegekräfte einer Studie vom Institut der deutschen Wirtschaft in Berlin zufolge bis 2035 deutschlandweit um gut 44 Prozent steigen. Deshalb hat gerade die Ausbildung von Pflegefachkräften bei uns einen hohen Stellenwert.
Unser Ziel ist es, einen optimalen Qualifizierungsgrad der Mitarbeiter zu erreichen. Was bedeutet das? Die Mitarbeiter sollen speziell für die besonderen Anforderungen ihrer Tätigkeit aus- und weitergebildet werden. Das Jahr 2019 haben wir genutzt, um uns insbesondere im Bereich der Weiterbildung zu entwickeln. So haben wir den Entschluss gefasst, ab 2020 unsere Führungskräfte noch besser zu schulen, verstärkt Nachwuchsführungskräfte heranzuziehen und unser Nachwuchsführungskräfteprogramm zu überarbeiten sowie einen Talentpool anzulegen. Darüber hinaus werden wir flächendeckende Software-Anwender-Schulungen durchführen.
Um unsere Mitarbeiter optimal zu qualifizieren, stellen wir für den Pflegebereich jedes Jahr ein Seminarprogramm zusammen. Der Seminarkatalog beinhaltet Schulungen, die exklusiv für die Mitarbeiter der Unternehmensgruppe angeboten und die durch eigene sowie externe Dozenten erbracht werden. Das Seminarprogramm unterteilt sich in Pflegeseminare, Rechtsseminare, Führungsseminare und Bedarfsschulungen und richtet sich damit an Mitarbeiter und Führungskräfte der unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen. Das Seminarangebot wird stark nachgefragt und wir können eine rege Teilnahme unserer Mitarbeiter verzeichnen. Die Qualität unseres Fort- und Weiterbildungsprogrammes überprüfen wir regelmäßig durch eine Befragung der Teilnehmer. Mit einer Bewertung nach Schulnoten im Durchschnitt von 1,4 sind wir sehr zufrieden.
Ferner besteht die Möglichkeit, externe Weiterbildungen zum Praxisanleiter, Wohnbereichsleiter, zur Pflegedienstoder Einrichtungsleitung sowie zum Wundexperten, Hygienebeauftragten und zur gerontopsychiatrischen Fachkraft zu besuchen. Dafür stellen wir die Mitarbeiter fast ausschließlich
unter voller Lohnfortzahlung frei und übernehmen vollständig die Kosten der Maßnahme sowie die Reise- und Unterbringungskosten. Im Berichtsjahr wurden Mitarbeiter im Umfang von 8.075 Stunden bei voller Lohnfortzahlung freigestellt.

Neben dem zentralen Fort- und Weiterbildungsprogramm bieten die einzelnen Standorte zusätzlich Fachseminare an. Diese fachlichen Weiterbildungen vor Ort werden durch die regionalen Qualitätsmanagementbeauftragten (rQMB) durchgeführt. Primär schulen die rQMB jährlich die seit der Pflegereform verpflichtenden sogenannten Expertenstandards. Die Expertenstandards werden vom Deutschen Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege (DNQP) in Kooperation mit dem Deutschen Pflegerat und mit finanzieller Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit entwickelt und definieren die Qualitätsstandards in der Pflege. Sie berücksichtigen sowohl pflegewissenschaftliche Erkenntnisse als auch pflegepraktische Erfahrungen und definieren Ziele und Maßnahmen bei relevanten Themenbereichen der ambulanten und stationären pflegerischen Versorgung. Die neun nationalen Expertenstandards umfassen beispielsweise die Versorgung chronischer Wunden, die Sturzprophylaxe und das Schmerzmanagement oder die Beziehungsgestaltung in der Pflege bei Menschen mit Demenz. In den Schulungen werden neue und bewährte Inhalte der einzelnen Expertenstandards verständlich präsentiert und um Tipps für die tägliche Arbeit ergänzt. Zusätzlich zu den Expertenstandards schult der rQMB die Mitarbeiter nach individuellem Bedarf zu einzelnen Themen.
Den optimalen Qualifizierungsgrad unserer Mitarbeiter streben wir natürlich auch in den Reha-Kliniken an. Deshalb führen wir abteilungsbezogene, zentrale und externe Schulungen in den Kliniken durch. Im Rahmen einer Jahresplanung werden die zentral geplanten Schulungen zusammengestellt und im Intranet für alle Mitarbeiter veröffentlicht. An den 14 zentral geplanten Schulungen haben im Berichtsjahr 2.582 Mitarbeiter teilgenommen, was einer Teilnahmequote von 84,1 Prozent entspricht. Die abteilungsbezogenen Schulungen werden in den Bereichen Pflege, Therapie und ärztlicher Dienst angeboten. Die externen Schulungen orientieren sich an den für den Klinikbetrieb notwendigen Qualifikationen und am Bedarf, der sich aus den Mitarbeitergesprächen ergeben hat.
2016 haben wir unsere eigene Weiterbildungsgesellschaft "Bildung in der Pflege GmbH" (BidP) gegründet und sie 2017 erfolgreich nach dem Qualitätsstandard ISO 19001 zertifiziert. 2019 haben wir uns zusätzlich nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifizieren lassen und dürfen nun unser eigenes förderfähiges Weiterbildungsangebot auf dem freien Markt anbieten. Das Angebot umfasst
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, den uns anvertrauten Patienten und Bewohnern durch unsere medizinisch hochwertigen Konzepte sowie eine qualitativ anspruchsvolle Pflege ein Gefühl der Sicherheit und Geborgenheit zu geben. Dies erreichen wir, indem wir stets nach einer kontinuierlichen Verbesserung unserer Prozesse und Dienstleistungen streben. Das Qualitätsmanagement im Unternehmen schafft die notwendigen Rahmenbedingungen, um heute und morgen optimale Leistungen zu erbringen. Gleichzeitig ist die Gewährleistung, eine qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung unserer Bewohner und Patienten, der Leitgedanke unserer täglichen Arbeit.

Die Lebensqualität unserer Bewohner hängt nicht allein von der medizinischen Versorgung und der Befriedigung von Grundbedürfnissen ab. Zusätzlich sind Aspekte wie Selbstständigkeit und Sinngebung, Sicherheit, Teilhabe und Beschäftigung, Würde und Respekt für das Wohlbefinden und die Zufriedenheit der Bewohner und Kunden maßgeblich. Unser erklärtes Ziel ist es, die Lebensqualität für
unsere Bewohner in den Pflegeeinrichtungen, die Gäste in unserer Tagespflege und unsere Kunden des ambulanten Pflegedienstes kontinuierlich zu verbessern.
Aber wie misst man die Lebensqualität? Wir erheben dafür zahlreiche Indikatoren, wie z. B. wie viele Bewohner wie oft an Dekubitus oder an den Folgen von Stürzen oder Schmerzen leiden oder die Anzahl der Bewohner mit festgestelltem Optimierungsbedarf im Bereich der pflegerischen Versorgung. Wir erheben und dokumentieren diese und weitere Indikatoren monatlich und werten sie aus. Die monatlichen Qualitätsberichte sind für uns ein wichtiges Instrument und werden kontinuierlich weiterentwickelt.
Zur Qualitätssteuerung haben wir ein Zentrales Qualitätsmanagement im Unternehmen implementiert. Dieses steuert von Berlin aus alle übergeordneten Aufgaben und ist für die regionalen und einrichtungsinternen Qualitätsbeauftragten (rQMB, eQB) Ansprechpartner und Ratgeber. Einmal im Quartal treffen sich alle rQMBs des Konzerns, um sich auszutauschen und voneinander zu lernen. Darüber hinaus führen sie in jedem Quartal regionale Qualitätszirkel für die Pflegedienstleitungen und ggf. den eQBs durch. Diese Qualitätszirkel dienen dem Austausch zu verschiedenen Themen, vor allem mit regionaler aber auch mit übergeordneter Relevanz.

Eine strukturierte Informationsweitergabe ist für ein dezentral agierendes Team eminent wichtig. Deshalb führen wir seit Ende 2018 einmal wöchentlich eine Telefonkonferenz mit allen Qualitätsbeauftragten durch und haben damit ausnahmslos positive Erfahrungen gemacht. So kommt es im Vertretungsfall zu keinen Informationsbrüchen und zeitraubende Nachfragen bleiben die Ausnahme. Gut informierte Mitarbeiter fühlen sich sicherer und sind zufriedener.
Im Jahr 2019 haben zwei Themen die Arbeit im zentralen Qualitätsmanagement dominiert. Ein Schwerpunkt galt der Festigung des Teams, das sich durch einen Führungswechsel und neue Teammitglieder seit Ende 2018 neu aufgestellt hat und seitdem stabil ist. Das hat zur Folge, dass Aufgaben klar definiert sind und sich die Kompetenzen der Mitarbeiter voll entfalten können. Durch vermehrte Kriseneinsätzen des
gesamten Teams in verschiedenen Einrichtungen sind der Zusammenhalt und die Professionalität des Teams weiter gewachsen. Die Rückmeldungen aus den Einrichtungen zur Zusammenarbeit mit dem Zentralen Qualitätsmanagement Team sind überwiegend positiv. Seit 2018 arbeiten wir bereits verstärkt mit der kennzahlengestützten Bewertung der Pflegephänomene. Die rQMBs haben das Bewusstsein der Pflegekräfte für bestimmte Schwerpunkte gestärkt und gezielte, teils proaktive Maßnahmen, in den Einrichtungen eingeleitet. Das Verfahren konnte 2019 mit dem Ziel der weiteren Professionalisierung der Pflege zunehmend gefestigt werden. Entscheidungen zu bestimmten Pflegeinterventionen sollen in Zukunft immer mehr auf erhobenen Kennzahlen beruhen. Die freiheitsentziehende Maßnahmen (FEMs) haben sich dadurch so stark reduziert, dass von Null-Maßnahmen gesprochen werden kann. Ein sach- und fachgerechter Umgang mit "Schmerzpatienten" auf Grundlage der Expertenstandards und des Kennzahlenreports hat ebenfalls zur Senkung der "Schmerzfälle" geführt, das Gleiche gilt für den Indikator Druckgeschwür.
Eine weitere Aufgabe des zentralen Qualitätsmanagements im Berichtsjahr war die Ausarbeitung des Expertenstandards Beziehungsgestaltung von Menschen mit Demenz für die Bedingungen des Unternehmens, damit dieser in 2020 ausgerollt werden kann.
Einmal jährlich werden unsere Einrichtungen der vollstationären Pflege und der ambulanten Pflegedienste bezüglich der Ergebnis- und Lebensqualität auditiert. Im Jahr 2019 haben wir uns auf die Einrichtungen konzentriert, bei denen bekannte und erhebliche Qualitätsprobleme und/oder Betriebsvereinbarungen vorhanden waren. Mithin wurden 16 Audits durchgeführt, auf deren Datenbasis aussagekräftige Maßnahmenverfolgungspläne erstellt wurden, um effektiv Qualitätsdefizite abbauen zu können und um diese Einrichtungen besonders auf die externen Prüfungen vorzubereiten. Dass diese Unterstützung erfolgreich ist, zeigt die Erfahrung der letzten Jahre. So wurden durch intensive Schulungen bezüglich der pflegefachlich korrekten Risikoeinschätzung für die Bereiche Schmerz und Ernährung, Defizite im Jahr 2019 verringert.
Das Wohl unserer Patienten steht für uns an erster Stelle. Deshalb haben wir uns das Ziel gesetzt, die Qualität in unseren Rehabilitationskliniken kontinuierlich zu steigern. Qualität umfasst für uns dabei sowohl die eigentliche Therapiequalität als auch die Dienstleistungsqualität. Wir orientieren uns an aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Standards und haben ein zertifiziertes Qualitäts- und Risikomanagement nach DIN EN ISO 9001:2015 und nach den Leitsätzen der DEGEMED 5.0 implementiert. Das
Erreichen des Ziels messen wir anhand der Therapiequalitätskennziffern der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sowie der externen Beschwerdequote.

Die Therapiequalitätskennziffern werden von der DRV Bund jährlich durch insgesamt drei verschiedene Methoden ermittelt, und zwar
Diese Daten werden bezüglich der Struktur-, Ergebnis- und Prozessqualität analysiert und das Resultat in Form von vergleichenden Berichten an die Kliniken zurückgemeldet. Wir werten diese Berichte aus und stellen die Ergebnisse in den Klinikkonferenzen vor. Anschließend leiten wir Maßnahmen ab, die wir dann in unser Therapiesystem übernehmen. Mit den Ergebnissen der 2018 durchgeführten Umstrukturierung sind wir sehr zufrieden, denn wir können jetzt die Umsetzung der Vorgaben der DRV Bund für die Reha-Therapie-Standards besser kontrollieren und steuern. Das merken wir in unserem täglichen Arbeiten. Ob es sich auch in den gemessenen Leistungen widerspiegelt, werden wir erst im Ergebnisbericht 2020 und 2021 vollumfänglich wissen, da dann die Werte von 2018 und 2019 vorliegen werden. Der im November 2019 erhaltene Bericht bescheinigte uns eine Verbesserung der Erfüllungsquote bei der Klassifikation therapeutischer Leistungen und den Reha-Therapiestandards. Im Bereich Chronischer Rücken lagen wir mit 93,07 Qualitätspunkten deutlich über dem erforderlichen Schwellenwert von 66,98.
Um die Therapiequalität weiter zu steigern, haben wir uns im Berichtsjahr besonders mit den Vorgaben für sogenannte Leitlinienpatienten beschäftigt. Dies sind Patienten, die neben einer Hauptdiagnose zusätzliche Diagnosen haben, deren Behandlung ebenfalls in der Therapie berücksichtigt werden müssen. Um sicherzustellen, dass alle im Therapieplan hinterlegten Maßnahmen durchgeführt werden, haben wir z. B. ein wöchentliches Kontrollmeeting eingeführt, um mögliche Abweichungen zeitnah erkennen zu können.
Zur kontinuierlichen Verbesserung der Qualität tragen auch unsere externen und internen Audits bei. Extern werden wir alle 3 Jahre im Rahmen des Rezertifizierungsprozesses auditiert. Darüber hinaus führen wir jährlich wechselnd in den verschiedenen Klinikbereichen interne Audits durch. So stellen wir sicher, dass in einem 3-Jahres-Zyklus alle Bestandteile des Qualitätsmanagementsystems geprüft wurden. Die Durchführung und Inhalte der internen Audits entsprechen den Vorgaben und Anforderungen der externen Audits. Die interne Evaluation im Berichtsjahr hat eine Abweichung im Bereich des Fehler- und Korrekturmanagements ermittelt. Um diesen Mangel zu beheben, haben wir eine Pflichtschulung mit dem Thema "Fehler- und Korrekturmanagement" konzipiert, die für alle Mitarbeiter 2020 durchgeführt werden wird. Wir gehen aber auch den Hinweisen

aus dem Audit nach und entwickeln Maßnahmen, um uns weiter zu verbessern. So haben wir z. B. als Reaktion auf einen Hinweis zur Dokumentation der Behandlungsziele unsere Formulare angepasst. Um den Transfer von Fort- und Weiterbildungswissen sicherzustellen, haben wir 2019 ein neues Dokument "Praxistransfer" erstellt und eingesetzt. Mit der Erstellung einer zentralen Datenbank gehen wir dem Hinweis nach, dass es bisher keine Übersicht über die Teilnehmer von Pflichtschulungen gab.
Mit den Patienten füllen wir bei der Aufnahme- und der Abschlussuntersuchung einen Therapiezielbogen aus, um den Zielerreichungsgrad am Ende der Rehamaßnahme beurteilen zu können.
Neben den Therapiequalitätskennziffern der DRV Bund ziehen wir zur Überprüfung der Qualität unserer Rehabilitationskliniken die externe Beschwerdequote heran. Externe Beschwerden sind Beschwerden, die durch die verschiedenen Kostenträger der Maternus-Kliniken gemeldet wurden. Im Berichtsjahr lag die Beschwerdequote bei 0,69 Prozent (Vorjahr 0,45 Prozent) und damit deutlich unter der von der DRV Bund vorgegebenen maximalen Beschwerdequote von 1,0 Prozent. Die Verschlechterung des Ergebnisses liegt in der normalen Schwankungsbreite der Quote.
Um externe Beschwerden möglichst gar nicht erst notwendig werden zu lassen, haben wir seit langem ein internes Beschwerdemanagement implementiert. Durch dieses gehen wir bereits während des Klinikaufenthaltes auf individuelle Fragen und Meinungen ein und lösen Probleme direkt. Über unterschiedliche Instrumente treten wir in Kontakt mit dem Patienten. Zum Beispiel erhält jeder Patient während seines Aufenthaltes einen Patientenfragebogen. Die Ergebnisse der Befragung können sich sehen lassen: Die Gesamtbewertung nach dem Schulnotensystem lag 2019 erneut bei einer guten Bewertung (2,05 nach 2,00 in 2018). Die Einzelbewertungen schwanken zwischen 1,91 und 2,15. Durch die hohe Rücklaufquote von 40 Prozent betrachten wir die Ergebnisse als valide und können gezielt Verbesserungsmaßnahmen vornehmen. Im Berichtsjahr haben wir beispielsweise eine Arbeitsgruppe implementiert, die sich mit der Servicequalität in den Klinikspeisesälen auseinandergesetzt und Verbesserungsmaßnahmen erarbeitet hat.
Darüber hinaus bieten wir den Patienten und Gästen die Möglichkeit, direkt vor Ort ihre Wünsche, Anregungen und Kritikpunkte mitzuteilen, so dass diese unverzüglich umgesetzt bzw. abgestellt werden können und eine gemeinsame Lösung im Sinne des Patienten gefunden wird. Die Kliniken bieten dafür tägliche Sprechstunden an. Im Jahr 2019 haben 189 Patienten Beschwerden und 415 Patienten Anregungen und Verbesserungen vorgetragen.
| Grundlagen des Konzerns | 26 |
|---|---|
| Wirtschaftsbericht | 27 |
| Internes Kontrollsystem, Finanzmanagement und Risikomanagement |
39 |
| Risiko-, Chancen- und Prognosebericht | 41 |
| Sonstige Berichterstattung | 44 |
Die Maternus-Gruppe ("Maternus") mit Sitz in Berlin konzentriert sich im Bereich des deutschen Gesundheitsmarktes auf den Betrieb von Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen, Betreutem Wohnen, Rehabilitationskliniken sowie ergänzende Dienstleistungen. Neben den bestehenden Hausnotrufdiensten in Köln, Eifel und Ruhrgebiet wird das Angebot für betagte Menschen in den genannten Regionen auch durch jeweils einen häuslichen Pflegedienst vervollständigt. Damit reagiert unsere Gruppe auf das gestiegene Bedürfnis älterer Menschen nach Sicherheit sowie qualifizierter Unterstützung in den eigenen vier Wänden. Unser Bestreben ist dabei, Senioren zu unterstützen, die in ihrem sozialen Umfeld bleiben möchten, aber aufgrund des hohen Alters oder bestehender Erkrankungen bereits auf erste Pflege und weitere Hilfestellungen angewiesen sind.
Der Maternus-Konzern verfügt mit 23 Einrichtungen zum Stichtag 31. Dezember 2019 über eine Gesamtkapazität von insgesamt 3.757 Betten.
In 21 Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen stehen zum 31. Dezember 2019 nominell 2.967 Betten (Vorjahr: 2.977 Betten) zur Verfügung. Die geringe Reduzierung der Kapazität ist auf die Anpassung des Versorgungsvertrages in der Einrichtung Leipzig Dresdner Hof zurückzuführen.
Zum Segment Rehabilitation gehören zwei Kliniken mit unverändert 790 Betten (Vorjahr: 790 Betten).
Die hauswirtschaftlichen und technischen Dienstleistungen in den Bereichen Reinigung, Wäscherei, Catering und Technik werden seit Ende 2008 regional von vier Maternus-Recatec-Gesellschaften erbracht. Eine fünfte Recatec-Gesellschaft am Standort Bad Oeynhausen erbringt für die Maternus-Klinik für Rehabilitation hauswirtschaftliche Leistungen.
Aktuell hält die Cura Unternehmensgruppe rund 81,7 Prozent der Aktienanteile der Maternus-Kliniken AG, 18,3 Prozent befinden sich im Streubesitz. Mehrheitsgesellschafterin der Cura Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg, ist Frau Sylvia Wohlers de Meie.
Maternus verfügt über eine strukturelle Plattform, um mittelfristig zusammen mit der Cura Unternehmensgruppe weiteres Wachstum zu generieren und die hierfür notwendigen Managementkapazitäten vorzuhalten.
In der aktuellen Unternehmenssituation stehen zunächst die Optimierung und das organische Wachstum an bestehenden Standorten im Vordergrund. Daneben wird ein weiterer Ausbau der gesamten Leistungsangebote (Kurzund Tagespflege) sowie von vorgelagerten Versorgungsangeboten erfolgen. Maternus trägt hiermit der aktuellen Politik im Gesundheitswesen sowie der Gesetzgebung in verstärktem Maße Rechnung, die häusliche und ambulante Pflege in Deutschland weiter zu stärken.
Durch die Zusammenführung zu konzernübergreifenden Teams in der Unternehmenszentrale sowie in regionalen Bereichen konnten durch die Professionalisierung und Bündelung in der Unternehmensstruktur Synergien erreicht werden, beispielsweise in den Bereichen Administration, Management und Personalpolitik.
Eine dauerhafte Gewinnung und Bindung von Fachkräften mit dem Ziel, den Arbeitsplatz gegenüber Mitbewerbern deutlich attraktiver zu gestalten und hierdurch den Anteil der Fremdarbeit und Fluktuation im Konzern zu reduzieren, stehen dabei im Vordergrund. Eine klare Kommunikation unserer speziellen Pflegeangebote bzw. unserer Alleinstellungsmerkmale gegenüber dem Wettbewerb ist hierbei wichtig.
Der Austausch medizinischer und pflegerischer Konzepte ermöglicht uns in beiden Segmenten eine bedarfsspezifische, qualitativ hochwertige Versorgung alter und betagter Menschen.
Durch den verstärkten Ausbau von Pflegeeinrichtungen zu Komplexstandorten mit Betreutem Wohnen und Tagespflegen, aber auch ambulanten Pflegediensten und zusätzlichen Leistungen wie Hausnotrufdienste soll das Leistungsangebot von Maternus weiter verbessert und kontinuierlich ausgebaut werden. Am Pflegestandort Köln ist dies bereits erfolgt und dient als Muster für einen weiteren Ausbau in Nordrhein-Westfalen als auch den neuen Bundesländern.
Die Neu- und Nachverhandlung bestehender Mietverträge dient dem Ziel, unseren Kunden weiterhin attraktive und damit auch konkurrenzfähige Pflegesätze anbieten zu können. Die Mietkonditionen sind hierbei anders als in der Vergangenheit an die Strukturen der Investitionskostenvergütungen mit den Kostenträgern zu koppeln.
Integraler Bestandteil unseres unternehmerischen Handelns ist die Leistungsqualität, sie bildet die Basis für unsere Aktivitäten in der Pflege und Rehabilitation.
Als integrierter Pflegeanbieter verfolgen wir die Strategie der horizontalen und vertikalen Differenzierung. Dabei setzen wir innerhalb unseres Pflegeangebots Schwerpunkte, wie beispielsweise auf Demenz, Diabetes, Krankenhausnachsorge und Palliativpflege. Mit einem Ausbau der vorgelagerten Versorgungsformen, insbesondere Betreutes Wohnen, Tagespflege, ambulante Dienstleistungen sowie Hausnotrufdienste, wurde unser Betreuungsspektrum erweitert und eine systematische Kundenbindung erreicht.
Im Bereich der Rehabilitationskliniken steht die Erweiterung des medizinischen Leistungsangebotes zur Standort- und Auslastungssicherung im Vordergrund. Zielsetzung ist ein verstärkter Kompetenzaufbau, die Optimierung der Infrastruktur und weitere Verbesserung des Zuweisermanagements in der Klinik.
Im Geschäftsjahr 2019 beschäftigte der Maternus-Konzern durchschnittlich 1.921 Vollzeitkräfte nach 1.926 Vollzeitkräften im Vorjahr. Dem Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen gehörten 1.510 Vollzeitkräfte (Vorjahr: 1.511 Vollzeitkräfte) und dem Segment Rehabilitation 408 Vollzeitkräfte (Vorjahr: 411 Vollzeitkräfte) an. Im Segment Sonstige/Maternus-Kliniken AG waren im Berichtsjahr 2019 durchschnittlich drei Vollzeitkräfte (Vorjahr: vier Vollzeitkräfte) beschäftigt.
Entwicklung Mitarbeiteranzahl (Vollzeitkräfte) in den letzten 5 Jahren:
| GJ | Konzern | Segment Seniorenwohn- und Pflege- einrichtungen |
Segment Rehabili- tation |
Segment Maternus AG |
|---|---|---|---|---|
| 2015 | 1.890 | 1.462 | 419 | 9 |
| 2016 | 1.910 | 1.499 | 405 | 6 |
| 2017 | 1.949 | 1.522 | 420 | 6 |
| 2018 | 1.926 | 1.511 | 411 | 4 |
| 2019 | 1.921 | 1.510 | 408 | 3 |
Wer die ganzheitliche Behandlung und Betreuung alter Menschen als Kernkompetenz seines wirtschaftlichen Handelns betrachtet, ist gleichermaßen dem Schutz der Umwelt und dem verantwortungsvollen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen verpflichtet. Durch das zentrale Facility Management im Konzern wird ein konsequentes Energie- und Wassermanagement gesteuert. Damit gelingt es uns, die Umweltbelastung nachhaltig zu minimieren und die Kostenfaktoren positiv zu beeinflussen.
Allgemeine wirtschaftliche Lage – Konjunkturelles Umfeld
Im Jahr 2019 fiel das deutsche Wirtschaftswachstum mit +0,6 Prozent deutlich schwächer aus als im Vorjahr mit +1,5 Prozent. Dennoch wurde damit die längste Wachstumsphase im vereinten Deutschland erzielt, denn das Bruttoinlandsprodukt (BIP) nahm das 10. Jahr in Folge zu. Dies beruht maßgeblich auf dem Konsum. So mehrten sich die privaten Konsumausgaben um 1,6 Prozent und die Konsumausgaben des Staates um 2,5 Prozent. Einen kräftigen Anstieg verzeichneten auch die Bruttoanlageinvestitionen, da die Bauinvestitionen stark um 3,8 Prozent zulegten (getrieben durch die hohe Nachfrage im Tief- und Wohnungsbau) und sich die sonstigen Anlagen um 2,7 Prozent erhöhten. Der Zuwachs bei den Ausrüstungsinvestitionen fiel dagegen mit 0,4 Prozent sichtlich geringer aus. Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahresdurchschnitt von 45,3 Millionen Erwerbstätigen erbracht, was gegenüber Vorjahr einem Beschäftigtenzuwachs von 0,9 Prozent entspricht.
Die Inflationsrate betrug im Jahr 2019 +1,4 Prozent (Vorjahr: +1,8 Prozent). Der Rückgang der Jahresteuerungsrate ist vordergründig auf den deutlich geringeren Anstieg der Energiepreise zurückzuführen (2019: +1,4 Prozent, Vorjahr: +4,6 Prozent). So nahmen die Preise für Mineralölprodukte ab, demgegenüber verteuerten sich die Preise für Erdgas und Strom. Die Preise für Nahrungsmittel legten moderat um 1,4 Prozent zu, teurer wurden Gemüse und Fleisch, billiger dagegen Speisefette und Obst.
Für das laufende Jahr 2020 erwartet das Institut für Weltwirtschaft einen harten Konjunktureinbruch, gefolgt von einer starken Gegenbewegung. Ursächlich dafür ist das ausgebrochene Coronavirus. Das BIP dürfte 2020 um 0,1 Prozent schrumpfen, in 2021 dann dagegen um 2,3 Prozent zulegen. Ein solcher konjunktureller Effekt ist auch für den Euroraum und die Weltkonjunktur zu erwarten. Die Unternehmensinvestitionen insgesamt dürften in 2020 um etwa 1 Prozent zurückgehen. Die Zuwachsrate der privaten Konsumausgaben dürfte sich gegenüber dem Vorjahr 2019 und dem Referenzszenario ohne Corona-Effekt auf 0,4 Prozent vierteln.
Die Maternus-Kliniken AG ist mit den von ihr durch Tochterunternehmen betriebenen Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sowie Rehabilitationskliniken in einem kontinuierlich wachsenden deutschen Gesundheitsmarkt tätig.
Die Entwicklung im für das Unternehmen relevanten Marktumfeld, welches den Gesundheitsmarkt allgemein sowie im Besonderen den Pflege- und Rehabilitationsmarkt umfasst, wird in den folgenden Kapiteln dargestellt.
Im Jahr 2018 hat der deutsche Gesundheitsmarkt mehr als 12 Prozent des BIP erwirtschaftet, entsprechend jedem 8. Euro, was die erhebliche wirtschaftliche Bedeutung des Sektors für Deutschland aufzeigt. Nach wie vor ist etwa jeder sechste deutsche Arbeitsplatz in der Gesundheitswirtschaft angesiedelt. Weltweit treiben die Bevölkerungsalterung und die zunehmende Anzahl chronischer Erkrankungen die Gesundheitskosten in die Höhe. In den Ländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) werden die Gesundheitsausgaben bis zum Jahr 2030 voraussichtlich 10,2 Prozent des jeweiligen Bruttoinlandproduktes ausmachen, das sind 1,4 Prozent mehr als zum jetzigen Zeitpunkt. Auch der Einsatz modernerer Technik wird zu steigenden Kosten führen, auch wenn er zugleich mehr Leistungsfähigkeit mit sich bringt. Im Rahmen des jüngsten "Health at a glance 2019" Reports der OECD belegt Deutschland im internationalen Vergleich der Gesundheitsausgaben im Jahr 2018 Rang 3. Nur in den USA (16,9 Prozent des BIP) und der Schweiz (12,2 Prozent des BIP) sind die Gesundheitsausgaben höher.
Im Jahr 2017 (zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung die aktuellsten verfügbaren nationalen Daten) haben die deutschen Gesundheitsausgaben erstmals die Marke von 1 Mrd. € pro Tag überschritten, forciert durch das am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Dritte Pflegestärkungsgesetz. Gegenüber 2016 nahmen die Gesundheitsausgaben in 2017 insgesamt um 4,7 Prozent bzw. um 16,9 Mrd. € auf 375,6 Mrd. € zu. Auf jeden Einwohner entfielen damit 4.544 €. Gemessen am deutschen Bruttoinlandsprodukt hatten die Gesundheitsausgaben einen Anteil von 11,5 Prozent. Für das Jahr 2018 wurde eine weitere Erhöhung der Gesundheitsausgaben um 3,1 Prozent auf 387,2 Mrd. € erwartet.
Der mit Abstand größte Ausgabenträger war unverändert die gesetzliche Krankenversicherung, deren Ausgaben sich um 3,4 Prozent auf 214,2 Mrd. € erhöhten, entsprechend eines Anteils von 57,0 Prozent (Vorjahr: 57,8 Prozent) an den Gesamtausgaben. Mit +26,4 Prozent auf 37,2 Mrd. € hat aber die soziale Pflegeversicherung ihre Gesundheitsausgaben am kräftigsten ausgeweitet. Infolgedessen stieg ihr Anteil an den Gesundheitsausgaben von 8,2 Prozent auf 9,9 Prozent.
Nach den ebenfalls aktuellsten verfügbaren Daten gab es im deutschen Gesundheitswesen per Ende des Jahres 2017 rund 5,6 Millionen Beschäftigte, was gegenüber 2016 einem Zuwachs von etwa 93.000 Menschen entspricht.
Hierbei erfolgte in der Altenpflege ein besonders starker Personalaufbau um +5,0 Prozent. Berufsübergreifend waren 48 Prozent Vollzeitbeschäftigte.
Im Jahr 2017 wurden 53 Mrd. € auf dem deutschen Pflegemarkt ausgegeben, das sind 14,2 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben. Damit belegt der deutsche Pflegemarkt Rang 3 hinter den Krankenhäusern mit etwas mehr als 25 Prozent und den (Zahn-) Arztpraxen mit knapp 22 Prozent. Aufgrund der alternden deutschen Bevölkerung und der Zunahme pflegebedürftiger Menschen ist die deutsche Pflegebranche ein Wachstumsmarkt. Der steigenden Nachfrage stehen aber auch enorme Herausforderungen gegenüber. Neben der zunehmenden staatlichen Regulierung, welche die Struktur des Pflegemarktes und die Wirtschaftlichkeit der Pflegeheime beeinflusst, stellen vor allem der steigende Pflegefachkräftebedarf und die Finanzierung von Pflegeleistungen große Herausforderung dar. So zeichnen sich Privatisierungstendenzen ab und der Investitionsbedarf zur Deckung der Nachfrage und der Erfüllung baulicher Mindestvorschriften wächst.
Zuletzt war im Jahr 2017 (aktuellere Daten lagen zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch nicht vor) gegenüber der letzten Erhebung für 2015 eine deutliche Erhöhung der Pflegebedürftigen um 19 Prozent auf 3,4 Millionen Menschen registriert worden. Diese basiert jedoch zum Großteil auf der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017. Bis zum Jahr 2030 wird ein weiterer Anstieg der Pflegebedürftigen auf 4,4 Millionen Menschen und bis zum Jahr 2040 auf 5 Millionen Menschen erwartet.
Die Pflege dieser Menschen erfolgte im Jahr 2017 in etwas mehr als drei Viertel (76 Prozent) der Fälle zu Hause. Hierbei wurde der Großteil (1,77 Millionen) allein durch Angehörige versorgt. Bei 0,83 Millionen Pflegebedürftigen unterstützten (teilweise oder ganz) 14.100 ambulante Pflegedienste mit 390.000 Beschäftigten die Versorgung zu Hause. Im Durchschnitt hat ein Pflegedienst 59 Pflegebedürftige versorgt.
Vollstationär wurden in den bundesweit 14.500 zugelassenen Heimen 0,82 Millionen Menschen gepflegt. So hat im Schnitt in 2017 ein Pflegeheim 64 Pflegebedürftige betreut. Insgesamt waren in den Heimen 765.000 Pfleger (entsprechend 552.000 Vollzeitäquivalenten) angestellt.
Seit dem 1. Januar 2017 werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) pflegebedürftige Menschen in fünf Pflegegrade eingestuft. Diese werden auf der Basis der festgestellten noch vorhandenen Selbstständigkeit der Betroffenen anhand von sechs Kriterien empfohlen.
Zum Stichtag 31. Dezember 2018 haben sich die fünf Pflegegrade wie folgt im Vergleich zum Vorjahr auf 3.685.389 (Vorjahr: 3.301.999) Leistungsempfänger verteilt:

Pflegegrad 1 9,4 Prozent (348.121) Vorjahr: 5,1 Prozent (167.156)
Pflegegrad 2 42,4 Prozent (1.562.425) Vorjahr: 44,1 Prozent (1.456.020)
Pflegegrad 3 27,9 Prozent (1.029.386) Vorjahr: 28,4 Prozent (936.553)
Pflegegrad 4 14,1 Prozent (518.067) Vorjahr: 15,4 Prozent (509.516)
Pflegegrad 5 6,2 Prozent (227.390) Vorjahr: 7,0 Prozent (232.754)
Im Jahr 2017 (aktuellere Daten lagen zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch nicht vor) hat sich die Zahl der Pflegeheime gegenüber der letzten Erhebung aus 2015 um 6,5 Prozent auf 14.480 erhöht, welche insgesamt 952.367 Plätze angeboten haben. Mit 7.631 wurde die Mehrheit der Heime durch freigemeinnützige Träger betrieben. Im Vergleich zu 2015 ergab sich hier eine Wachstumsrate von +6,0 Prozent. Stärker fiel diese bei durch private Träger betriebenen Pflegeheimen aus. Gegenüber 2015 nahmen diese um 7,5 Prozent auf 6.167 zu. Auf öffentliche Träger entfielen in 2017 lediglich 682 Pflegeheime, entsprechend eines Plus von 3,5 Prozent gegenüber 2015.
Der überwiegende Teil der Einrichtungen (90,4 Prozent) bietet die vollstationäre Dauerpflege an. Hierbei überwiegt die Pflege in Einzelzimmern (580.760), was vor allem mit gesetzlichen Änderungen auf Bundesländerebene (s. nachfolgend unter "Aktuelle Entwicklungen") und den verpflichtenden Einzelzimmerquoten zusammenhängt.
Der deutsche Pflegemarkt ist ein Wachstumsmarkt, der durch die alternde Bevölkerung und die Zunahme pflegebedürftiger Menschen forciert wird. Den Einschätzungen von Experten zu Folge wird sich sein Marktvolumen von rund 47 Mrd. € per 2017 bis zum Jahr 2030 auf bis zu 66 Mrd. € steigern. Die Politik hat in den vergangenen Jahren einige regulatorische Veränderungen auf den Weg gebracht, um über verbesserte Arbeitsbedingungen dem Fachkräftemangel zu begegnen und die Qualität der Pflege zu erhöhen. Auf die jüngsten Maßnahmen soll nachfolgend eingegangen werden:
Wohn- und Teilhabegesetz (Nordrhein-Westfalen) – 80 Prozent Einzelzimmerquote seit dem 1. August 2018 – Änderungen seit dem 10. April 2019
Seit dem 1. August 2018 verpflichtet in Nordrhein-Westfalen (NRW) das Wohn- und Teilhabegesetz bestehende Altenund Pflegeheime dazu, 80 Prozent der Zimmer als Einzelzimmer anzubieten.
Am 10. April 2019 beschloss der NRW-Landtag neue Regelungen (Gesetz zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes). Hiermit soll die Zahl der Kurzzeitpflegeplätze erhöht werden. Neue Heime dürfen die zulässige Obergrenze an Pflegeplätzen überschreiten. Sie müssen sich dann aber dazu verpflichten, zusätzliche Kurzzeitpflegeplätze zu errichten. Die Überprüfung der Pflegequalität soll nur noch vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft werden. Der Heimaufsicht obliegen lediglich strukturelle Kriterien wie Personalschlüssel oder Raumgröße. Zudem müssen in allen Pflegeeinrichtungen Internetzugänge bereitgestellt werden. Eine neu zu entwickelnde App soll eine Übersicht über freie Pflegeplätze in allen Regionen des Landes bieten.
Im Bundesland Baden-Württemberg müssen bestehende und neue Alten- und Pflegeheime seit dem 1. September 2019 100 Prozent der Zimmer als Einzelzimmer anbieten (auf Wunsch der Bewohner sind Wohneinheiten von zwei Personen zulässig). Aufgrund des Mangels an Kurzzeitpflegeplätzen hat das baden-württembergische Sozialministerium jedoch Ausnahmen gewährt. Diese gelten für Doppelzimmer in Einrichtungen, die verbindlich und dauerhaft für die Kurzzeitpflege reserviert werden und größer als 22 Quadratmeter sind. Diese Befreiungsmöglichkeit gilt längstens bis zum Jahr 2034.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Doppelzimmer in bestehenden Einrichtungen von der Einzelzimmervorgabe befristet oder dauerhaft befreit werden. Die Übergangsfrist für die Geltung der Normen der Landesheimbauverordnung kann auf bis zu 25 Jahre verlängert werden. Wie das badenwürttembergische Sozialministerium mitteilte, wurden zum Inkrafttreten der Verordnung über 400 Befreiungen und Verlängerungen der Übergangsfristen ausgesprochen.
Im deutschen Pflegebereich herrscht Personalknappheit. Per Juli 2019 haben Pflegeheime rund 9.400 unbesetzte Stellen bundesweit gemeldet. Im Vergleich zu Juli 2017
nahm die Zahl unbesetzter Stellen um 6 Prozent zu. Langfristig betrachtete ist dies eine Verdoppelung gegenüber Juli 2009. Dabei dauert es in manchen Regionen Deutschlands bis zu einem Dreivierteljahr, bis eine Pflegestelle neu besetzt ist. Im Durchschnitt dauert die Besetzung einer offenen Stelle in der Altenpflege 144 Tage, in der Krankenpflege sind es 137 Tage.
Mittlerweile sehen 67 Prozent der im Rahmen des jüngsten DIHK-Gesundheitsreports von Anfang 2019 befragten Unternehmen in der Gesundheitswirtschaft den Fachkräftemangel als das größte Risiko für ihre Geschäftstätigkeit. Das ist ein neuer Spitzenwert. Unverändert ist sie Sorge um den Personalmangel bei den Gesundheits- und sozialen Diensten mit 84 Prozent am stärksten ausgeprägt. In den anderen Gesundheitsberufen ist der Fachkräftemangel zwar nicht ganz so präsent, der Druck hat aber stark zugelegt: Gegenüber der vorherigen Umfrage bewerteten im Handel mit Gesundheitsgütern 60 Prozent (zuvor: 51 Prozent) der befragten Unternehmen den Fachkräftemangel als das Top-Risiko und in der Medizintechnik waren es 65 Prozent (zuvor: 57 Prozent).
Um künftig der Nachfrage gerecht zu werden, so werden bis zum Jahr 2040 etwa 378.000 zusätzliche stationäre Pflegeplätze benötigt, bedarf es gemäß aktuellen Hochrechnungen im gleichen Zeitraum insgesamt 184.000 bis 396.000 zusätzliche Vollzeitkräfte in der stationären und 107.000 bis 209.000 in der ambulanten Pflege.
Das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Pflegepersonal-Stärkungsgesetz soll zu einer höheren Personalausstattung und zu besseren Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege beitragen sowie die Betreuungsqualität von Pflegebedürftigen steigern.
Vollfinanziert durch Mittel der Gesetzlichen Krankenversicherung sollen 13.000 neue Pflegestellen in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen geschaffen werden. Vollstationäre Altenpflegeeinrichtungen mit bis zu 40 Bewohnern erhalten eine halbe Pflegestelle, Einrichtungen mit 41 bis 80 Bewohnern eine Pflegestelle, Einrichtungen mit 81 bis 120 Bewohnern eineinhalb und Einrichtungen mit mehr als 120 Bewohnern zwei Pflegestellen zusätzlich. Per Mitte Juli 2019 waren bundesweit rund 2.800 Anträge auf Förderung von zusätzlichem Pflegepersonal gestellt worden. Allerdings waren davon erst mehr als 300 bewilligt worden. Angaben des Gesundheitsministeriums zu Folge lag dies oft an unvollständig eingereichten Anträgen, welche bei der Bearbeitung durch die Pflegekassen zu Mehraufwand und zeitlichen Verzögerungen führten.
Über weitere wesentliche Eckpunkte, wie etwa Digitalisierungsprojekte im Rahmen einer Ko-Finanzierung oder die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, war Maternus bereits im Konzernlagebericht 2018 detailliert eingegangen.
Anfang Juni 2019 wurde ein durch fünf Arbeitsgruppen aus dem Gesundheits-, Familien- und Arbeitsministerium "Konzertierte Aktion Pflege" erarbeitetes Eckpunktepapier mit Lösungen zur Bekämpfung des Pflegepersonalmangels sowie zur Attraktivitätssteigerung des Berufs Pflege veröffentlicht. Zu einem der wesentlichen Eckpunkte zählt der Bereich Entlohnung. Vorgesehen war die zügige Schaffung von Gesetzesgrundlagen, um die Löhne in der Altenpflege zu verbessern. Als Resultat ist am 29. November 2019 das Gesetz für bessere Löhne in der Pflege in Kraft getreten. Die Gewerkschaft Verdi und die neue Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) sollen erstmals einen Tarifvertrag für die Altenpflege abschließen. Nach Abschluss der Verhandlungen soll ein entsprechender Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden. Im Falle dessen, dass keine Einigung erzielt werden kann, sollen höhere Pflegemindestlöhne auch für Fachkräfte durch eine Rechtsverordnung geschaffen werden, die auf Empfehlungen der Pflegekommission basieren. Diese Kommission soll künftig ein ständiges Gremium mit fünfjähriger Amtszeit sein. Bislang existiert in der Pflegebranche noch kein bundesweiter Tarifvertrag, sondern ein bis zum 30. April 2020 gültiger allgemeiner Pflegemindestlohn, jedoch nur für Hilfskräfte. Er beträgt derzeit 11,05 € pro Stunde in Westdeutschland und 10,55 € in Ostdeutschland. Zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung gab es zu den Verhandlungen noch kein Ergebnis.
Darüber hinaus sieht das Eckpunktepapier die weiteren folgenden Themen bzw. Maßnahmen vor:
Pflegeausbildung zusammengeführt. Die Generalistik soll die Einsatzmöglichkeiten ausweiten, auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Im dritten Ausbildungsjahr können gewünschte Bereiche vertieft werden. Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung soll es ein berufsqualifizierendes Pflegestudium geben. Die Ausbildung ist kostenfrei, Schulgeld darf nicht erhoben werden. Auszubildende haben Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung und ihnen werden die Lehr- und Lernmittel finanziert. Ziel ist es, die Zahl der Auszubildenden und der ausbildenden Einrichtungen bis 2023 im Bundesdurchschnitt um jeweils 10 Prozent zu steigern.
Als weiterer Ansatz zur Bekämpfung des Fachkräftemangels richtet die deutsche Bundesregierung ihren Fokus verstärkt auf die Gewinnung ausländischer Fachkräfte. Ausländische Bewerber sollen einfacher und unbürokratischer in Deutschland eine Ausbildung abschließen können. Mit den Ländern Kosovo, Mexiko und den Philippinen wurden Abkommen zur Anwerbung von Fachkräften geschlossen.
Per Ende Dezember 2017 (aktuellere Daten lagen zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch nicht vor) stiegen die Gesundheitsausgaben in den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gegenüber dem Vorjahr um 2,9 Prozent auf 9,7 Mrd. €.
Der deutsche Rehabilitationsmarkt ist schon seit einigen Jahren von einer rückläufigen Anzahl der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gekennzeichnet. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 (zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung die aktuellsten verfügbaren Daten) reduzierten sie sich auf 1.142 (Vorjahr: 1.149) Einrichtungen mit ebenfalls auf 164.266 (Vorjahr: 165.223) verringerten Betten.
Der überwiegende Teil dieser Einrichtungen befand sich mit 53,3 Prozent (Vorjahr: 53,2 Prozent) in privater Hand. 19,7 Prozent (Vorjahr: 19,4 Prozent) der Einrichtungen wurden durch öffentlichen Träger betrieben. Durch freigemeinnützige Träger geführte Einrichtungen nahmen absolut um sieben Stück ab, ihr Anteil ging von 27,4 Prozent auf 27,0 Prozent zurück.
Auch die Fallzahl verringerte sich in 2017 auf 1.974.248 (Vorjahr: 1.984.020). Die Anzahl der Pflegetage ging von 50,2 Millionen auf 50,1 Millionen zurück. Demgegenüber erhöhte sich die Bettenauslastung leicht von 83,0 auf 83,6 Prozent. Hierbei hat sich die durchschnittliche Verweildauer in 2017 mit 25,4 Tagen gegenüber dem Vorjahr kaum verändert.
Mit Blick auf die personelle Struktur waren 8.801 hauptamtliche Ärzte (Vorjahr: 8.666; Vollkräfte) sowie 82.863 nichtärztliche Personalkräfte (Vorjahr: 82.828; Vollkräfte) in den deutschen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen angestellt.
Die bei der Deutschen Rentenversicherung eingereichten Anträge auf medizinische und berufliche Rehabilitation haben sich im Jahr 2018 erneut reduziert. Gemäß der Erhebung "Rentenversicherung in Zeitreihen, Ausgabe Oktober 2019" der Deutschen Rentenversicherung nahmen die Anträge auf 2,04 Millionen (Vorjahr: 2,06 Millionen) ab. Auch die Bewilligungen gingen auf 1,41 Millionen (Vorjahr: neuer Spitzenwert von 1,42 Millionen) zurück. Die durchgeführten Leistungen erreichten mit 1,03 Millionen einen neuen Rekordwert.
Anzahl der Anträge, Bewilligungen und abgeschlossenen Leistungen 1991 bis 2018
| Anträge Bewilligungen | Leistungen | ||
|---|---|---|---|
| 1991 | 1.427.398 | 1.052.581 | 839.789 |
| 1995 | 1.678.591 | 1.160.699 | 985.415 |
| 2000 | 1.605.724 | 1.066.338 | 835.878 |
| 2005 | 1.635.607 | 1.099.346 | 804.064 |
| 2010 | 2.082.108 | 1.347.348 | 996.154 |
| 2015 | 2.094.048 | 1.389.378 | 1.027.833 |
| 2016 | 2.090.337 | 1.414.971 | 1.009.207 |
| 2017 | 2.055.588 | 1.418.029 | 1.013.588 |
| 2018 | 2.044.588 | 1.414.998 | 1.031.294 |
| Veränderungs rate 2018 |
|||
| (Basis: 1991) | 43,2 Prozent | 34,4 Prozent | 22,8 Prozent |
Zwar überwiegt nach wie vor die stationäre Abwicklung der Fälle bei Erwachsenen (80,8 Prozent), die ambulanten Leistungen nehmen aber stetig und mit stärkerer Wachstumsrate zu. Lagen diese im Jahr 2000 noch bei 25.257, betrugen sie im Jahr 2018 bereits 157.496 (+3,7 Prozent gegenüber 2017; stationäre Leistungen mehrten sich nur um rund 1,0 Prozent).
Der Konzern hat zum 1. Januar 2005 konzernweit die Berichterstattung auf die Regelungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) umgestellt. Sämtliche Konzernabschlüsse und Zwischenberichterstattungen der Gruppe werden seitdem gemäß den aktuell gültigen IFRS-Vorgaben, wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt.
Der Umsatz hat sich im Geschäftsjahr 2019 leicht um 0,2 Mio. € auf 124,5 Mio. € nach 124,3 Mio. € im Vorjahr erhöht. Dies resultiert einerseits aus um 0,5 Mio. € gestiegenen Umsatzerlösen des Segmentes Rehabilitation. Auf der anderen Seite sind die Umsätze im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen trotz deutlich gesteigerter Pflegesätze aufgrund der niedrigeren Belegung um 0,3 Mio. € gesunken.
Insgesamt verfügt Maternus in den Segmenten Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen und Rehabilitation über eine durchschnittliche Kapazität von 3.757 Betten (Vorjahr: 3.834 Betten). Die durchschnittliche Auslastung im Konzern ist um rund 100 Betten auf 3.032 Betten bzw. 80,7 Prozent zurückgegangen.
Im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen wurde in 2019 eine durchschnittliche Belegung von 2.419 Bewohnern (Vorjahr: 2.533 Bewohner) und im Segment Rehabilitation von durchschnittlich 613 Betten (Vorjahr: 601 Betten) inklusive Begleitpersonen erreicht.
Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit 4,9 Mio. € um 1,0 Mio. € unter dem Niveau des Vorjahres. Grund hierfür sind die im Vorjahr höheren Auflösungen von Rückstellungen, insbesondere aus der Miet- und Pachtvereinbarung Essen und Mülheim.
Der Materialaufwand in Höhe von 21,6 Mio. € (Vorjahr: 20,7 Mio. €) hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,9 Mio. € erhöht. Dabei sind neben den im Vergleich zum Vorjahr ähnlich hohem Niveau an Aufwendungen für Fremdpersonal bei den bezogenen Leistungen vor allem die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um 0,9 Mio. € gestiegen. Grund hierfür ist der Anstieg bei den Energiekosten von 0,6 Mio. €.
Der Personalaufwand hat sich um 4,5 Mio. € auf 77,8 Mio. € nach 73,3 Mio. € im Vergleichszeitraum des Vorjahres durch die Anhebung der Gehälter auf ein attraktiveres Niveau erhöht. Die Personalintensität (im Verhältnis zu den Umsatzerlösen) ist im Vergleich zum Vorjahr von 59,0 Prozent auf 62,6 Prozent im Geschäftsjahr 2019 angestiegen.
Die mit den Kostenträgern bzw. den jeweiligen Rentenversicherungsträgern vereinbarten Personalschlüssel wurden eingehalten. Der Krankenstand sowie die Fluktuation in den Einrichtungen haben sich innerhalb einer gewissen Bandbreite im Konzern ebenfalls stabil entwickelt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um 6,7 Mio. € auf 21,0 Mio. € (Vorjahr: 27,7 Mio. €) reduziert. Grund hierfür ist die Einführung des neuen Leasingstandards IFRS 16, wobei es zu einer Verschiebung von Miet- und Leasingaufwand hin zu Abschreibungen und Zinsaufwand kommt. So beträgt der Rückgang der Miet- und Leasingaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr 7,5 Mio. €.
Die Abschreibungen im Konzern haben sich um 6,1 Mio. € auf 11,7 Mio. € (Vorjahr: 5,6 Mio. €) erhöht, was ebenfalls auf die Neueinführung des IFRS 16 zurückzuführen ist, woraus Abschreibungen in Höhe von 6,6 Mio. € in 2019 resultieren.
Das Finanzergebnis hat sich ebenfalls aufgrund IFRS 16 um 2,5 Mio. € auf -8,2 Mio. € (Vorjahr: -5,7 Mio. €) verschlechtert. Für erstmal entsprechend IFRS 16 bilanzierte Leasingverbindlichkeiten betragen die Zinsaufwendungen im Geschäftsjahr 1,6 Mio. €.
Im Geschäftsjahr 2019 ist das EBITDAR (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern zuzüglich Miet- und Leasingaufwendungen) um 8,2 Mio. € auf 13,4 Mio. € gesunken und entspricht einer EBITDAR-Marge von 10,8 Prozent (Vorjahr: 17,4 Prozent).
Das EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) hat sich sehr deutlich um 0,5 Mio. € auf 8,9 Mio. € (Vorjahr: 8,4 Mio. €) erhöht. Dies entspricht einer EBITDA-Marge von 7,2 Prozent (Vorjahr: 6,8 Prozent). Bereinigt um den Effekt IFRS 16 beträgt das EBITDA im abgelaufenen Geschäftsjahr 1,4 Mio. €.
Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) hat sich um 5,6 Mio. € verschlechtert. Wurde im Vorjahr noch ein EBIT von 2,9 Mio. € erwirtschaftet, so ist das EBIT im abgelaufenen Geschäftsjahr mit -2,8 Mio. € negativ. Bereinigt um die Effekte im Zusammenhang mit IFRS 16 beträgt das EBIT insgesamt -3,6 Mio. €.
Die Kennzahlen EBITDA und EBIT sind aufgrund des in 2019 erstmalig angewendeten IFRS 16 nicht mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Es wird auf die folgende Überleitungsrechnung verwiesen.
| Vorjahr | Ist | Effekt IFRS 16 | IST (bereinigt) | |
|---|---|---|---|---|
| Dez. 2018 | Dez. 2019 | Dez. 2019 | Dez. 2019 | |
| Konzern | T€ | T€ | T€ | T€ |
| Umsatzerlöse | 124.278 | 124.430 | 124.430 | |
| davon Segment Pflege | 97.040 | 96.724 | ||
| davon Segment Rehabilitation | 27.373 | 27.864 | ||
| Sonstige betriebliche Erträge | 5.905 | 4.909 | 4.909 | |
| Personalaufwand | 73.342 | 77.845 | 77.845 | |
| Materialaufwand | 20.673 | 21.569 | 21.569 | |
| davon Fremdpersonal Pflege | 4.174 | 4.520 | ||
| davon Fremdpersonal Rehabilitation | 468 | 293 | ||
| Sonstiger betrieblicher Aufwand | 14.516 | 16.492 | 16.492 | |
| EBITDAR | 21.652 | 13.433 | 0 | 13.433 |
| EBITDAR-Rendite (in Prozent vom Umsatz) | 17,4 | 10,8 | 10,8 | |
| Miete/ Leasing | 13.193 | 4.510 | 7.507 | 12.017 |
| EBITDA | 8.459 | 8.923 | 7.507 | 1.416 |
| EBITDA-Rendite (in Prozent vom Umsatz) | 6,8 | 7,2 | 1,1 | |
| Abschreibungen | 5.598 | 11.681 | -6.622 | 5.059 |
| EBIT | 2.862 | -2.759 | 885 | -3.643 |
| EBIT-Rendite (in Prozent vom Umsatz) | 2,3 | -2,2 | -2,9 | |
| Finanzergebnis | -5.682 | -8.219 | -1.609 | -6.610 |
| EBT (vor Ergebnisanteil Dritter) | -2.820 | -10.978 | -725 | -10.253 |
| Ergebnisanteil Dritter | 96 | -1.663 | -1.663 | |
| EBT (nach Ergebnisanteil Dritter) | -2.724 | -12.641 | -725 | -11.916 |
Der Effekt der Leasingbilanzierung aus IFRS 16 wirkt sich aufgrund anfangs überkompensierender Aufwendungen aus größerer Zinslast und Abschreibungen gegenüber geringeren korrigierten bisher erfassten Miet- und Leasingaufwendungen negativ auf das Konzernergebnis aus.
Im Geschäftsjahr 2019 hat sich aufgrund der gestiegenen Kosten bei relativer Konstanz der Umsatzerlöse das EBT (Ergebnis vor Steuern) sehr deutlich auf -12,6 Mio. € (Vorjahr: -2,7 Mio. €) verschlechtert.
Trotz einer Verschlechterung der Kennzahlen im Geschäftsjahr 2019 fällt das EAT (Ergebnis nach Steuern und Ergebnisanteil anderer Gesellschafter) mit einem Verlust von 10,3 Mio. € geringer aus als das EBT. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Aktivierung von atenten Ertragsteuern auf Verlustvorträge im Konzern, welche aufgrund der Anpassungen in der Unternehmensplanung durch den Vorstand notwendig wurde. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das EAT deutlich um 8,7 Mio. € auf 10,3 Mio. € verschlechtert.
Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen
Der Segmentumsatz hat sich geringfügig um 0,3 Mio. € auf 96,7 Mio. € nach 97,0 Mio. € im Jahr 2018 reduziert. Auch im Jahr 2019 wurden für nahezu alle Einrichtungen Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern geführt und abgeschlossen, die teilweise zu erheblichen Steigerungen der Erlössätze geführt haben.
Das Segment verfügt über eine durchschnittliche Gesamtkapazität von 2.967 Betten (Vorjahr: 3.044 Betten). Die Absenkung der Kapazität um 77 Betten im Jahresvergleich ist auf die Umsetzung der Einzelzimmervorgaben des Wohnund Teilhabegesetzes (WTG-NRW) zum 1. August 2018 in der Einrichtung in Mülheim sowie die Anpassung des Versorgungsvertrages in der Einrichtung Leipzig Dresdner Hof zurückzuführen.
Die Auslastung hat sich im Geschäftsjahr 2019 deutlich um 114 Betten auf durchschnittlich 2.419 Betten bzw. 81,5 Prozent verringert, nachdem im Vorjahr durchschnittlich 2.533 Betten (83,3 Prozent) belegt werden konnten. Der Anteil der Kurzzeitpflege am Gesamtbestand an Bewohnern hat sich im Geschäftsjahr 2019 geringfügig reduziert.
Beim Anteil der Sozialhilfeempfänger ergaben sich keine Änderungen. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich für die Einrichtungen im Durchschnitt eine stabile Pflegegradverteilung. Während der Krankenstand im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben ist, hat sich die Fluktuationsquote leicht erhöht.
Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2019 ergab sich folgende Einteilung nach Pflegegraden für das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen: Insgesamt 23 Prozent der Bewohner im Pflegegrad 1 und 2, im Pflegegrad 3 mit 33 Prozent, im Pflegegrad 4 mit 29 Prozent der Bewohner sowie im Pflegegrad 5 mit schwersten Beeinträchtigungen 15 Prozent der Bewohner.
Im Geschäftsjahr 2019 haben sich die Personalaufwendungen deutlich um 3,8 Mio. € auf 58,4 Mio. € (Vorjahr: 54,6 Mio. €) erhöht. Ursache hierfür waren die Erhöhung des Pflegemindestlohnes zum 1. Januar 2019, individuelle Gehaltserhöhungen sowie neue Arbeitgeberrichtlinien und Betriebsvereinbarungen. Daneben war es an einigen Standorten nötig, im Hinblick auf die Refinanzierung eines attraktiven Vergütungsniveaus im Bereich der Löhne und Gehälter in Vorleistung zu den Pflegesatzverhandlungen zu gehen. Die Personalintensität ist auf 60,3 Prozent nach 56,2 Prozent im Vorjahr angestiegen.
Die mit den Kostenträgern vereinbarten Personalschlüssel wurden eingehalten. Die Vorgaben in Bezug auf die Fachkraftquoten wurden erfüllt. Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2019 lag die Fachkraftquote leicht über 50 Prozent.
Mit Ausnahme der Pflegeeinrichtungen in Bad Salzuflen, Neuhaus, Leipzig Maximilianstift, Schönheide, Leipzig Angelika-Stift sowie Hillesheim Katharinenstift wurde an allen Standorten im Geschäftsjahr 2019 Fremdarbeit eingesetzt, um die Vorgaben zu den Personalschlüsseln durch die Kostenträger einzuhalten. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Aufwand für Fremdarbeit insbesondere an den Standorten Altenahr, Leipzig Dresdner Hof, Gerolstein sowie Bad Dürkheim sehr deutlich erhöht.
Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich leicht um 0,3 Mio. € auf 4,3 Mio. € (Vorjahr: 4,0 Mio. €) erhöht.
Die Materialaufwendungen haben sich um 1,0 Mio. € auf 14,8 Mio. € (Vorjahr: 13,8 Mio. €) erhöht. Die Aufwendungen für Fremdpersonal sind von 4,2 Mio. € im Vorjahr auf 4,5 Mio. € im Geschäftsjahr 2019 angestiegen. Die Steigerung ist im Wesentlichen auf die Einrichtungen in Altenahr, Hannover, Gerolstein sowie Bad Dürkheim zurückzuführen, die zur Erfüllung der Personalvorgaben in der Pflege offene Fachkraftstellen mit entsprechendem Fremdpersonal besetzen mussten. Die Einrichtungen in
Wendhausen, Köln und Baden-Baden konnten den Aufwand für Fremdarbeit im Jahresvergleich deutlich reduzieren. Der Aufwand für Wasser, Energie und Brennstoffe ist im Geschäftsjahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 Mio. € im Segment gestiegen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 5,8 Mio. € auf 15,8 Mio. € (Vorjahr: 21,6 Mio. €) gesunken. Wesentlicher Grund sind um 6,7 Mio. € geringere Miet- und Leasingaufwendungen aufgrund von IFRS 16. Zudem sind um 0,6 Mio. € höhere Aufwendungen für Instandhaltung sowie um 0,3 Mio. € gestiegene Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten angefallen.
Die planmäßigen Abschreibungen im Geschäftsjahr 2019 betragen 9,2 Mio. € nach 3,8 Mio. € im Vorjahr, wovon 5,9 Mio. € auf die geänderte Bilanzierung nach IFRS 16 zurückzuführen sind.
Das Finanzergebnis hat sich im Geschäftsjahr 2019 um 2,5 Mio. € auf -5,0 Mio. € verschlechtert. Wesentlicher Grund ist die Bilanzierung nach IFRS 16 (Effekt 1,4 Mio. €).
Im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen wurde im Geschäftsjahr 2019 ein EBITDAR (Ergebnis Abschreibungen, Zinsen und Steuern zuzüglich Miet- und Leasingaufwendungen) in Höhe von 16,5 Mio. € nach 22,4 Mio. € im Vorjahr erzielt. Dies entspricht einer EBITDAR-Marge von 17,1 Prozent (Vorjahr: 23,1 Prozent).
Im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen wurde im Geschäftsjahr 2019 ein EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) in Höhe von 12,1 Mio. € nach 11,1 Mio. € im Vorjahr erzielt. Dies entspricht einer EBITDA-Marge von 12,5 Prozent (Vorjahr: 11,5 Prozent). Bereinigt um den IFRS 16 beträgt das EBITDA 5,4 Mio. € und die EBITDA-Marge 5,6 Prozent.
Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) ist im Berichtszeitraum um 4,4 Mio. € auf 2,9 Mio. € (Vorjahr: 7,3 Mio. €) zurückgegangen. Abzüglich des Effekt IFRS 16 beträgt das EBIT 2,1 Mio. €.
Die Kennzahlen EBITDA und EBIT sind aufgrund des in 2019 erstmalig angewendeten IFRS 16 nicht mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Es wird auf die folgende Überleitungsrechnung verwiesen.
| Vorjahr | Ist | Effekt IFRS 16 | IST (bereinigt) | |
|---|---|---|---|---|
| Segment Seniorenwohn- | Dez. 2018 | Dez. 2019 | Dez. 2019 | Dez. 2019 |
| und Pflegeeinrichtungen | T€ | T€ | T€ | T€ |
| Umsatzerlöse | 97.040 | 96.724 | 96.724 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 3.974 | 4.259 | 4.259 | |
| Personalaufwand | 54.546 | 58.353 | 58.353 | |
| Materialaufwand | 13.737 | 14.771 | 14.771 | |
| davon Fremdpersonal | 4.174 | 4.520 | ||
| Sonstiger betrieblicher Aufwand | 10.324 | 11.310 | 11.310 | |
| EBITDAR | 22.407 | 16.549 | 0 | 16.549 |
| EBITDAR-Rendite (in Prozent vom Umsatz) | 23,1 | 17,1 | 17,1 | |
| Miete/ Leasing | 11.279 | 4.446 | 6.682 | 11.128 |
| EBITDA | 11.128 | 12.102 | 6.682 | 5.420 |
| EBITDA-Rendite (in Prozent vom Umsatz) | 11,5 | 12,5 | 5,6 | |
| Abschreibungen | 3.818 | 9.197 | -5.896 | 3.301 |
| EBIT | 7.310 | 2.905 | 786 | 2.119 |
| EBIT-Rendite (in Prozent vom Umsatz) | 7,5 | 3,0 | 2,2 | |
| Finanzergebnis | -2.529 | -4.972 | -1.409 | -3.563 |
| EBT (vor Ergebnisanteil Dritter) | 4.781 | -2.067 | -623 | -1.444 |
| Ergebnisanteil Dritter | 0 | 0 | 0 | |
| EBT (nach Ergebnisanteil Dritter) | 4.781 | -2.067 | -623 | -1.444 |
Der Effekt der Leasingbilanzierung aus IFRS 16 wirkt sich aufgrund anfangs überkompensierender Aufwendungen aus größerer Zinslast und Abschreibungen gegenüber geringeren korrigierten bisher erfassten Miet- und Leasingaufwendungen negativ auf das Segmentergebnis aus.
Im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen ist im Geschäftsjahr 2019 ein negatives EBT (Ergebnis vor Steuern, vor Ergebnisanteilen anderer Gesellschafter) von -2,1 Mio. € (Vorjahr: 4,8 Mio. €) angefallen. Das EAT (Ergebnis nach Steuern) ist um 6,7 Mio. € auf ein Ergebnis von -2,1 Mio. € (Vorjahr: 4,6 Mio. €) im Geschäftsjahr 2019 zurückgegangen.
Im Geschäftsjahr 2019 hat sich der Umsatz im Segment Rehabilitation gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Mio. € auf 27,9 Mio. € (Vorjahr: 27,4 Mio. €) erhöht.
Der Umsatz der Maternus-Klinik in Bad Oeynhausen hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert und beträgt 20,2 Mio. € (Vorjahr: 20,2 Mio. €).
Die Maternus Recatec Service Dienstleistung-GmbH, Berlin, erzielte Erlöse in Höhe von 0,3 Mio. € aus der Cafeteria- und Kioskbewirtschaftung am Standort Bad Oeynhausen.
In der Bayerwald-Klinik in Cham ist der Umsatz im Vorjahresvergleich um 0,4 Mio. € auf 7,1 Mio. € (Vorjahr: 6,7 Mio. €) angestiegen.
Das Segment verfügt über eine belegbare Gesamtkapazität von 790 Betten (Vorjahr: 790 Betten).
Im Segment Rehabilitation ist die Auslastungsquote (inklusive Begleitpersonen) auf 77,6 Prozent nach 76,1 Prozent im Vorjahr angestiegen.
Die Belegung der Maternus-Klinik Bad Oeynhausen ist im Geschäftsjahr 2019 leicht um 5 Patienten auf eine durchschnittliche Belegung von 416 Patienten (Vorjahr: 411 Patienten) bzw. auf 76,1 Prozent gestiegen. In der Bayerwald-Klinik in Cham hat sich die durchschnittliche Belegung auf 154 Patienten (Vorjahr: 149 Patienten) bzw. 82,9 Prozent im Geschäftsjahr 2019 verbessert.
Die Anzahl der behandelten Fälle hat sich mit insgesamt 9.003 behandelten Fällen (Vorjahr: 8.837) stabil entwickelt. Die Verweildauer der Patienten beträgt im Jahresdurchschnitt 24,4 Tage nach im Vorjahr 23,1 Tagen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge haben sich auf 0,6 Mio. € (Vorjahr: 1,2 Mio. €) reduziert.
Der Personalaufwand hat sich um 0,8 Mio. € auf 19,1 Mio. € (Vorjahr: 18,4 Mio. €) im Berichtszeitraum erhöht. Die Personalintensität im Segment Rehabilitation ist im Geschäftsjahr 2019 auf 68,7 Prozent (Vorjahr: 67,0 Prozent) angestiegen.
Die Materialaufwendungen haben sich leicht um 0,1 Mio. € auf 6,8 Mio. € nach 6,7 Mio. € im Berichtszeitraum des Vorjahres reduziert.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2019 mit 2,7 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Mio. € gesunken. Grund sind im Wesentlichen entfallene Mietaufwendungen aufgrund IFRS 16 (Miete der Bayerwald Klinik).
Die planmäßigen Abschreibungen betragen 2,0 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €) im Geschäftsjahr 2019, wovon 0,7 Mio. € auf die geänderte Bilanzierung nach IFRS 16 zurückzuführen sind.
Das Finanzergebnis hat sich im Geschäftsjahr 2019 um 0,2 Mio. € auf -1,0 Mio. € verschlechtert. Wesentlicher Grund ist die Bilanzierung nach IFRS 16 (Effekt 0,2 Mio. €). Im Segment Rehabilitation wurde im Geschäftsjahr 2019 ein EBITDAR (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern zuzüglich Miet- und Leasingaufwendungen) in Höhe von ‑0,2 Mio. € nach 0,9 Mio. € im Vorjahr erzielt. Dies entspricht einer EBITDAR-Marge von ‑0,7 Prozent (Vorjahr: 3,2 Prozent).
Im Segment Rehabilitation hat sich das EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) von im Vorjahr -1,0 Mio. € im Berichtszeitraum auf -0,3 Mio. € verbessert. Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) hat sich im Vorjahresvergleich nicht substanziell verändert und liegt bei ‑2,3 Mio. €. Bereinigt um den Effekt IFRS 16 betragen das EBITDA im Geschäftsjahr 2019 -1,0 Mio. € und das EBIT -2,4 Mio. €.
Die Kennzahlen EBITDA und EBIT sind aufgrund des in 2019 erstmalig angewendeten IFRS 16 nicht mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Es wird auf die folgende Überleitungsrechnung verwiesen.
| Vorjahr | Ist | Effekt IFRS 16 | IST (bereinigt) | |
|---|---|---|---|---|
| Dez. 2018 | Dez. 2019 | Dez. 2019 | Dez. 2019 | |
| Segment Rehabilitation | T€ | T€ | T€ | T€ |
| Umsatzerlöse | 27.373 | 27.864 | 27.864 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.239 | 564 | 564 | |
| Personalaufwand | 18.353 | 19.148 | 19.148 | |
| Materialaufwand | 6.733 | 6.824 | 6.824 | |
| davon Fremdpersonal | 468 | 425 | ||
| Sonstiger betrieblicher Aufwand | 2.662 | 2.656 | 2.656 | |
| EBITDAR | 864 | -200 | 0 | -200 |
| EBITDAR-Rendite (in Prozent vom Umsatz) | 3,2 | -0,7 | -0,7 | |
| Miete/ Leasing | 1.846 | 60 | 776 | 836 |
| EBITDA | -982 | -260 | 776 | -1.036 |
| EBITDA-Rendite (in Prozent vom Umsatz) | -3,6 | -0,9 | -3,7 | |
| Abschreibungen | 1.341 | 2.014 | -671 | 1.343 |
| EBIT | -2.323 | -2.274 | 105 | -2.379 |
| EBIT-Rendite (in Prozent vom Umsatz) | -8,5 | -8,2 | -8,5 | |
| Finanzergebnis | -819 | -1.029 | -198 | -831 |
| EBT (vor Ergebnisanteil Dritter) | -3.142 | -3.303 | -93 | -3.210 |
| Ergebnisanteil Dritter | 96 | -1.663 | -1.663 | |
| EBT (nach Ergebnisanteil Dritter) | -3.046 | -4.966 | -93 | -4.873 |
Der Effekt der Leasingbilanzierung aus IFRS 16 wirkt sich aufgrund anfangs überkompensierender Aufwendungen aus größerer Zinslast und Abschreibungen gegenüber geringeren korrigierten bisher erfassten Miet- und Leasingaufwendungen negativ auf das Segmentergebnis aus.
Der Verlust des EBT vor Ergebnisanteilen anderer Gesellschafter im Segment Rehabilitation hat sich leicht um 0,2 Mio. € auf 3,3 Mio. € erhöht.
Der Verlust in der Bayerwald-Klinik konnte im Geschäftsjahr 2019 um 0,3 Mio. € auf 0,8 Mio. € (Vorjahr: Verlust 1,1 Mio. €) reduziert werden.
Am Standort der Maternus-Klinik in Bad Oeynhausen hat sich der Verlust im Geschäftsjahr 2019 um 0,4 Mio. € auf 2,4 Mio. € (Vorjahr: Verlust 2,0 Mio. €) erhöht. Maßgeblich hierfür war ein Belegungseinbruch aufgrund geänderten Zuweiserverhalten der deutschen Rentenversicherung sowie Schließung der IMR-Station.
Das EAT (Ergebnis nach Steuern, vor Anteilen Fremder) hat sich im Geschäftsjahr 2019 ebenfalls reduziert. Es ist ein Verlust in Höhe von 3,3 Mio. € (Vorjahr: Verlust 3,0 Mio. €) entstanden.
Gemäß Prognosebericht für das Geschäftsjahr 2019, veröffentlicht im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 am 30. April 2019, ging der Vorstand der Maternus-Kliniken AG von einer Steigerung der Umsatzerlöse im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen um rund 2 Mio. € auf rund 99 Mio. € aus. Es sollten dabei im Segment eine Belegung von mindestens 2.500 Bewohnern erreicht werden. Im Segment Rehabilitation sollte ein Umsatzvolumen von mindestens 29 Mio. € erreicht werden. Ferner wurde davon ausgegangen, dass in 2019 noch kein ausgeglichenes Ergebnis (EBT) erwirtschaftet werden kann. Bei einem Konzernumsatz von 128 Mio. € sollte jedoch der Verlust spürbar reduziert werden.
Im Rahmen der Anpassung der Prognose für das Jahr 2019, veröffentlicht am 30. Juli 2019, rechnete der Vorstand der Maternus-Kliniken AG mit einem Umsatz innerhalb der Spanne von 120 bis 126 Mio. € auf Konzernebene. Davon sollten 95 bis 98 Mio. € im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sowie 25 bis 28 Mio. € im Segment Rehabilitation erwirtschaftet werden. Als Kenngröße für das Ergebnis bediente sich der Vorstand aufgrund der besseren Messbarkeit und Vergleichbarkeit der operativen Ertragskraft dem EBITDAR. Er ging im Rahmen der angepassten Prognose davon aus, dass sich der Wert dieser Kennzahl im Vergleich zum Wert des Geschäftsjahres 2018 von 21,7 Mio. € im Geschäftsjahr 2019 deutlich verschlechtern würde.
Gemäß vorliegendem Abschluss wurde im Konzern ein Umsatz von 124,4 Mio. € erreicht, der im oberen Drittel des Korridors der angepassten Gesamtprognose für das Geschäftsjahr 2019 liegt. Das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen liegt mit einem Umsatz von 96,7 Mio. € etwa in der Mitte der angepassten Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2019. Im Segment Rehabilitation liegt der Umsatz in Höhe von 27,9 Mio. € am oberen Ende der angepassten Prognose für das Geschäftsjahr 2019.
Im Geschäftsjahr 2019 hat der Konzern ein Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Mieten/Leasing (EBITDAR) in Höhe von 13,4 Mio. € (Vorjahr: 21,7 Mio. €) erwirtschaftet.
Das EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) betrug 8,9 Mio. € im Geschäftsjahr 2019. Bereinigt um die Effekte aus IFRS 16 wurde ein EBITDA von 1,4 Mio. € erreicht, welches deutlich unter dem Vorjahreswert von 8,4 Mio. € liegt.
Im Konzern hat sich das Anlagevermögen auf 153,6 Mio. € zum Bilanzstichtag nach 114,8 Mio. € im Vorjahr erhöht. Die deutliche Erhöhung ist mit 41,1 Mio. € auf den Neuausweis von Nutzungsrechten nach IFRS 16 zurückzuführen. Weiterhin wurden im Berichtsjahr 1,7 Mio. € in Betriebsund Geschäftsausstattung sowie immaterielle Vermögensgegenstände investiert. Die Anlagenintensität liegt bei 92,8 Prozent (inklusive Nutzungsrechte) nach 89,8 Prozent im Vorjahr. Aktive latente Steuern sind im Vergleich zum Vorjahr mit 2,1 Mio. € aktiviert worden.
Die kurzfristigen Vermögenswerte im Konzern haben sich zum Bilanzstichtag auf 9,8 Mio. € nach 13,1 Mio. € im Vorjahr deutlich reduziert. Zum Bilanzstichtag sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 0,1 Mio. € auf 5,5 Mio. € gestiegen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind dagegen um 2,9 Mio. € auf 0,1 Mio. € gesunken. Die Zahlungsmittel im Konzern haben ebenfalls deutlich um 1,2 Mio. € auf 0,7 Mio. € zum Bilanzstichtag abgenommen.
Zum Bilanzstichtag haben sich die langfristigen Schulden im Konzern im Vergleich zum 31. Dezember 2018 um 5,9 Mio. € auf 96,8 Mio. € reduziert.
Die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern sind um 10,3 Mio. € auf 67,7 Mio. € zum Bilanzstichtag angestiegen. Der Anstieg resultiert in Höhe von 42,7 Mio. € aus den langfristigen Miet- und Leasingverträgen, die im Rahmen des IFRS 16 als Leasingverbindlichkeit eingestuft wurden.
Die Verbindlichkeiten aus langfristigen Darlehen von Kreditinstituten haben sich um 18,2 Mio. € reduziert. Grund hierfür ist die Umgliederung der bis 30. Juni 2020 laufenden Finanzierung in die kurzfristigen Schulden. Auch die passiven latenten Steuern sind im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Mio. € zurückgegangen und ergeben nun einen Aktivüberhang.
Die kurzfristigen Schulden sind im Vergleich zum 31. Dezember 2018 um 53,8 Mio. € auf 84,5 Mio. € zum Bilanzstichtag gestiegen.
Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten sind um 5,0 Mio. € auf 20,1 Mio. € durch Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Vergleich zum 31. Dezember 2018 angestiegen. Der Anstieg ist auf die Zuführung von liquiden Mitteln durch die Cura zurückzuführen.
Der kurzfristige Teil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten ist um 49,0 Mio. € auf 51,8 Mio. € gestiegen. Der starke Anstieg resultiert aus der Umgliederung der zum 30. Juni 2020 auslaufenden Finanzierung in die kurzfristigen Schulden sowie in Höhe von 6,3 Mio. € der Leasingverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Neueinführung des IFRS 16.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen konnten im Vergleich zum 31. Dezember 2018 um 0,2 Mio. € auf 4,4 Mio. € (Vorjahr: 4,6 Mio. €) zum Bilanzstichtag gesenkt werden.
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind mit 4,9 Mio. € auf Vorjahresniveau.
Die kurzfristigen Rückstellungen sind um 0,4 Mio. € auf 2,6 Mio. € im Vergleich zum 31. Dezember 2018 gestiegen. Grund hierfür sind um 0,5 Mio. € höhere Drohverlustrückstellung für das Mietausfallrisiko der Bayerwald-Klinik.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen umfassen im Wesentlichen Miet- und Leasing-vereinbarungen für Grundstücke und Gebäude, technische Anlagen, Bürogeräte, Einrichtungsgegenstände, EDV-Ausstattung und PKW.
Im Konzern bestanden per 31. Dezember 2019 Verpflichtungen aus Financial Leasing mit einer Restlaufzeit von bis zu 12 Monaten in Höhe von nominal 20,6 Mio. €, mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr von nominal 81,4 Mio. €.
Die Leasingzahlungen aus Operating-Leasing-Verträgen resultieren nach Einführung des IFRS 16 nur noch aus kurzfristigen oder geringwertigen Mietverträgen. Die Verpflichtungen aus diesen Verträgen betrugen im Geschäftsjahr 2019 4,3 Mio. €. In den nächsten 12 Monaten werden Verpflichtungen von 0,1 Mio. € erwartet.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Zahlungsfähigkeit des Konzerns durch Zahlungsmittelzuflüsse aus dem laufenden Geschäft, Bestände an flüssigen Mitteln sowie bilaterale Kreditvereinbarungen mit Banken und der Cura-Gruppe gesichert.
Im Geschäftsjahr 2019 haben sich die kurzfristigen Ausleihungen der Maternus-Kliniken AG an die Cura GmbH um 12,3 Mio. € auf 10,3 Mio. € verringert. Für administrative Tätigkeiten wurden von der Cura GmbH 0,7 Mio. € der Maternus-Kliniken AG in Rechnung gestellt. Gleichzeitig haben sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten der Bayerwald KG, Cham, gegenüber der Cura GmbH um 0,2 Mio. € erhöht.
| Kapitalflussrechnung | Effekte | 2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| in T€ | 2019 | 2018 IFRS 16 bereinigt | ||
| Nettozufluss aus der laufenden |
||||
| Geschäftstätigkeit | +6.234 16.030 | -6.622 | +9.408 | |
| Nettoabfluss aus Investitionstätigkeit |
-939 | -775 | 0 | -775 |
| Nettoabfluss aus Finanzierungstätigkeit |
-9.172 -16.427 +6.622 | -9.805 | ||
| Veränderung des Finanzmittelbestandes |
-3.878 | -1.172 | 0 | -1.172 |
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist um 9,8 Mio. € gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Dies ist trotz des um 9,9 Mio. € schlechteren Konzernergebnisses vor Steuern auf den höheren Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber dem Anstieg der Forderungen zurückzuführen.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist aufgrund der Zins- und Tilgungsleistungen aus Leasing (+12,6 Mio. €) deutlich negativ. Es erfolgte keine Kreditaufnahme.
| in T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Bestand am Anfang der Periode | +1.893 | +5.771 |
| Zahlungswirksame Veränderungen | -1.172 | -3.878 |
| Bestand am Ende der Periode | +721 | +1.893 |
Die detaillierte Kapitalflussrechnung und weitere Erläuterungen hierzu enthält der Konzernabschluss.
Der Geschäftsverlauf im Berichtsjahr 2019 ist aus Sicht des Vorstandes als nicht zufriedenstellend einzustufen. Beide operativen Segmente bleiben deutlich hinter den Erwartungen des Vorstandes zurück.
Im Segment Pflege wird der eingeschlagene Weg der stetigen Verhandlung der Pflegesätze weiter verfolgt. Das Geschäftsjahr 2019 war diesbezüglich ein Jahr der Nachholeffekte und der Vorfinanzierung attraktiver Gehaltsstrukturen. Der erwartete positive Effekt auf die Mitarbeitergewinnung und -bindung wird maßgeblich zu einer Verringerung des Fachkräftemangels beitragen und in der Folge eine Stabilisierung der Belegung bewirken.
Sowohl in der Maternus-Klinik in Bad Oeynhausen als auch in der Bayerwald-Klinik in Cham konnten erfahrene Klinikleiter gewonnen werden. Gemeinsam mit ihnen und mit fachlicher sowie methodischer Unterstützung aus dem Cura Konzern werden derzeit Maßnahmen entwickelt, um beide Kliniken mittelfristig profitabel zu machen. Dabei stehen Programme zur Kostenoptimierung ebenso zur Debatte wie Anpassungen der Organisation und die Implementierung weiterer Indikationen zur Erweiterung des medizinischen Angebotes.
Der Umsatz im Konzern konnte nicht signifikant gesteigert werden, liegt aber im Rahmen der angepassten Prognose für das Geschäftsjahr 2019. Alle wichtigen Ertragskennzahlen (vor Steuern) wie das EBITDA (bereinigt um IFRS 16 Effekte), das EBIT und EBT haben sich wie im zuvor dargestellten Abschnitt gegenüber dem Vorjahr im Konzern verschlechtert.
Die Maternus-Kliniken AG setzt im Rahmen des internen Kontroll- und Risikomanagements konzernweit etablierte Controlling-Instrumente ein. Dabei werden neben finanziellen auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung und Kontrolle des Portfolios herangezogen.
Im Bereich der finanziellen Leistungsindikatoren werden vor allem über Soll-Ist-Analysen und Benchmarking-Ansätze Abweichungen zur Zielerreichung der Geschäftstätigkeit ermittelt. Wesentliche Leistungsindikatoren für die einzelnen betrieblichen Standorte sind der durchschnittliche Umsatz pro Bett, die betriebswirtschaftliche Personalintensität (Personalaufwand + Fremdpersonal / Umsatz),
eine regelmäßige Messung der Effizienz (EBITDAR-Marge > 30 Prozent (auf Basis HGB)) sowie der Rentabilität (EBT-Marge > 15 Prozent). Hierzu werden monatliche Ranglisten im Konzern erstellt.
Im Bereich der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren setzt die Maternus-Kliniken AG als wesentliche Steuerungsgrößen die (tägliche und wöchentliche) Auslastungsentwicklung in Verbindung mit der Einhaltung von Personalschlüsseln sowie der Einhaltung der Fachkraftquoten nach den Vorgaben durch die Kostenträger ein.
Daneben sind für das Segment Pflege als weitere steuerungsrelevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren die Pflegegradverteilung der Bewohner, der Anteil von Kurzzeitpflegen sowie der Anteil von Sozialhilfeempfängern zur Steuerung des Portfolios wichtig. Die Entwicklung des Krankenstandes sowie die Fluktuation in den Einrichtungen sind weitere nichtfinanzielle Steuerungsgrößen, die im Konzern als Leistungsindikatoren relevant sind.
Die finanziellen Leistungsindikatoren werden in Verbindung mit den quantitativen und qualitativen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren laufend geprüft.
Im Rahmen des integrierten Projektmanagement- und Controlling-Prozesses werden diese Indikatoren überwacht. Dem Vorstand der Maternus-Kliniken AG wird hierzu regelmäßig und, sofern notwendig, auch außerplanmäßig durch ausführliche Analysen Bericht erstattet.
Der Maternus-Konzern verfügt über ein internes Kontrollund Risikomanagementsystem, welches Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung beinhaltet. Aus Sicht des Vorstandes ist jederzeit sichergestellt, dass alle wesentlichen Risiken erfasst werden.
Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind dabei:
Im Rahmen einer fest strukturierten Berichtsorganisation für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften liegt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses beim Vorstand. Ziel des im Maternus-Konzern eingerichteten rechnungslegungsbezogenen Überwachungssystems ist die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung.
Es ist darauf hinzuweisen, dass auch ein angemessenes und funktionsfähig eingerichtetes Risikomanagement- und internes Kontrollsystem keine absolute Sicherheit zur Identifikation und Steuerung von Risiken gewähren kann. Insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerhafte Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände, die die Wirksamkeit und Verlässlichkeit dieser Systeme einschränken, können naturgemäß nicht ausgeschlossen werden. Daher kann nicht mit absoluter Sicherheit gewährleistet werden, dass Sachverhalte in der Konzernrechnungslegung richtig, vollständig und zeitnah erfasst werden.
Ein zentraler Faktor unseres wertorientierten, verantwortungsbewussten, unternehmerischen Handelns besteht in der Fähigkeit, Risiken zu erfassen und mit geeigneten Maßnahmen zu minimieren sowie sich bietende Chancen zu ergreifen. Um sowohl positive als auch negative Trends kontinuierlich und frühzeitig erkennen sowie die Strategie bzw. das operative Handeln darauf einstellen zu können, verfügt der Maternus-Konzern über ein abgestuftes und integriertes Frühwarnsystem als Bestandteil eines umfassenden Risikomanagementsystems. Die Forderung des Gesetzgebers, Risiken durch effiziente Überwachungssysteme voraussehbar zu machen, stellt für uns eine zentrale und wertorientierte Aufgabe dar.
Es gibt im Maternus-Konzern eine klare Unternehmensund Führungsstruktur. Bereichsübergreifende Funktionen werden dabei in enger Zusammenarbeit mit den Tochtergesellschaften zentral gesteuert und ausgeführt. Das Kontroll- und Risikomanagementsystem ist Bestandteil der Planungs-, Rechnungslegungs- und Kontrollprozesse, welches basierend auf einem für den Konzern einheitlichen Prozess der Risikoerkennung, -bewertung und -steuerung vom Vorstand überwacht und gesteuert wird.
Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Kenntnis von den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Risiken und Entwicklungen wurden in kurzen Abständen Vorstands- und Regionaldirektorensitzungen sowie Leitungssitzungen in der Hauptverwaltung durchgeführt und diesbezügliche Themen analysiert. Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte eine grundlegende Überprüfung sowie Überarbeitung des gesamten Risikofrüherkennungssystems. Erarbeitete Risk-Maps wurden anhand der Verfahrensbeschreibungen erarbeitet und in Risikoübersichten erfasst.
Eine weitere Verbesserung der IT-Systeme sowie eine Optimierung und Weiterentwicklung der SAP-Software erfolgt im Tagesgeschäft laufend.
Das Risikomanagement dient der kontinuierlichen und strukturierten Erkennung, Bewertung und Eskalation von Risiken sowie der Steuerung der Reaktionen auf diese Risiken. Es ist integrativer Bestandteil der operativen und strategischen Planungsprozesse und setzt sich in den laufenden Controlling-Prozessen fort.
Die bestehenden betrieblichen Berichtssysteme ermöglichen es dem Vorstand, die Risiken für den Konzern zu steuern. Das Berichtswesen erfolgt in wöchentlichen, monatlichen und jährlichen Intervallen, wobei die Abstufung über die Relevanz für das sofortige operative Handeln bis zur mittelfristig strategischen Aktion erfolgt. Hierdurch wird der Vorstand in die Lage versetzt, frühzeitig Maßnahmen zur Gestaltung zu ergreifen.
Im Maternus-Konzern erfolgt das Finanzmanagement grundsätzlich zentral durch die Maternus-Kliniken AG, die dabei die Rolle als "interne Bank" des Konzerns wahrnimmt. Das Finanzmanagement schließt alle Konzernunternehmen ein, an denen die Maternus direkt oder indirekt eine Beteiligung von mehr als 50 Prozent hält. Das Finanzmanagement erfolgt nach Richtlinien, die sich auf sämtliche zahlungsstromorientierte Aspekte der Geschäftstätigkeit des Konzerns erstrecken.
Die Ziele des Finanzmanagements des Konzerns umfassen die ausreichende Liquiditätsversorgung der Maternus-Kliniken AG und ihrer Tochtergesellschaften sowie die Begrenzung von finanzwirtschaftlichen Risiken aus den Schwankungen von Zinsen. Das finanzwirtschaftliche Handeln verfolgt die Zielsetzung einer mittelfristigen Verbesserung des derzeitigen Bankenratings.
Die Liquiditätssicherung des Konzerns besteht aus zwei Komponenten:
Der Konzern entwickelt im Rahmen der jährlichen Konzernplanung einen Finanzplan. Daneben wird jeweils monatlich eine rollierende Liquiditätsplanung mit einem Planungszeitraum von einem Jahr erstellt. In die Liquiditätsplanung sind alle Finanzierungskreise des Konzerns einbezogen.
Gemessen an der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung stellt die Gesundheitswirtschaft eine stabile Branche dar.
Die Risikoberichterstattung im Maternus-Konzern erfolgt im Quartalsrhythmus. Im Rahmen einer Risikoidentifikation erfolgt eine Zuordnung der Risiken auf Regionen bzw. Einrichtungen. Neben einer Zuordnung auf Risikokategorien werden die Auswirkungen bei Risikoeintritt jeweils qualitativ und mit entsprechender Eintrittswahrscheinlichkeiten bewertet. Im Maternus-Konzern erfolgt hierbei nur eine qualitative Einstufung, nicht aber eine konkrete Quantifizierung der potentiellen Schadenshöhe für die vorhandenen Einzelrisiken.
Die Entwicklung der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen führte zu einem stärkeren Wettbewerb und in der Folge schon heute zu einer weiteren Marktkonsolidierung. Stetig steigende Anforderungen an die Leistungsqualität prägen die Gesetzgebung und die Erwartungshaltung von Bewohnern und Patienten. Hierfür haben wir ein stringentes Qualitätsmanagementsystem aufgebaut, welches die externen Begutachtungen durch interne Audits ergänzt, wodurch ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess in den Abläufen gesichert werden soll.
Eine wesentliche Herausforderung für die Unternehmen stellt die Sicherung der Fachkräfte dar. In manchen Regionen ist ein Mangel an ausgebildeten Pflegefachkräften festzustellen und es fällt den Betreibern zunehmend schwerer, aus anderen Regionen die Lücken zu schließen. Hier sind alle gefordert, Lösungen zu entwickeln, die in der ersten Priorität eine Bindung der Mitarbeiter bewirken und somit einer Sicherung der Belegung dienen. Eine Unterschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Fachkraftquoten kann sonst zu einem behördlichen Wiederbelegungsverbot und hiermit zu einer entsprechenden Absenkung der Belegung führen.
Wir haben bei Maternus entsprechende Maßnahmen zur Personalentwicklung und -bindung etabliert und werden diese gezielt weiterentwickeln. Infolge dessen werden Anstrengungen unternommen, eigene Fachkräfte auszubilden, z. B. über eine erhöhte Anzahl an Ausbildungsstellen sowie ein zwölfmonatiges Nachwuchsprogramm für angehende Führungskräfte im Konzern. Ferner kann es aber begrenzt notwendig sein, die vorhandenen Personalvakanzen über Leih- und Zeitarbeitskräfte abzudecken. Unsere Zielsetzung ist, den Einsatz von Fremdarbeit in den nächsten Jahren deutlich zurückzufahren.
In Kombination mit unseren weiteren Maßnahmen zur Personalentwicklung und -steuerung sind wir für die Zukunft strukturell gut aufgestellt. Regionalbezogen gehört hierzu auch die laufende Überprüfung und Anpassung der Mitarbeiterleistungen in Bezug auf eine marktgerechte Vergütung. Es ist gewährleistet, dass attraktive Vergütungsstrukturen zur Bindung und Gewinnung von Mitarbeitern auch refinanziert sind. Hierzu erfolgen für die einzelnen Standorte in regelmäßigen Abständen neue Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern.
Aufgrund der Vorgaben in den jeweiligen Landespflegegesetzen musste der Vorstand im Jahr 2018 davon ausgehen, dass Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen ab 1. August 2018 einen verbindlichen Anteil von Einzelzimmern von 80 Prozent vorzuhalten haben. Ferner sollten zur Sicherstellung der Privatsphäre der Bewohner Sanitärräume in Form von Einzel- oder Tandembädern in ausreichender Zahl vorhanden sein. Im Laufe des Jahres 2018 konnten durch den Vorstand entsprechende Ausnahmegenehmigungen zum Bestandsschutz der Maternus-Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen mit den Behörden vereinbart werden. Gleiches gilt auch für eine Verlängerung der baulichen Übergangsfristen bis zum 31. Juli 2023.
Im Rahmen der Vorgaben für Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg ist ab 1. September 2019 ein verbindlicher Anteil von Einzelzimmern von 100 Prozent einzuhalten. Im Laufe des vergangenen Jahres konnte durch den Vorstand eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zum Bestandsschutz der Maternus-Einrichtung in Baden-Baden vereinbart werden. Diese gilt bis zum 8. Mai 2030 und lässt es zu, weiterhin ca. die Hälfte der Zimmer doppelt zu belegen. Die Kapazität verringert sich in Folge dessen um rund 20 Plätze.
Im Konzern weist Maternus einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 15,8 Mio. € aus. Die Möglichkeit der Kreditaufnahme zu angemessenen Konditionen ist stark vom Mitwirken der Cura GmbH abhängig. Eine Verringerung des Engagements des Mutterunternehmens könnte sich erheblich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.
Zum 30. Juni 2020 ist die Rückzahlung der Schuldscheindarlehen mit einem ausstehenden Nennbetrag in Höhe von 37,3 Mio. € fällig. Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2019 ist mit der österreichischen Raiffeisen Bank International AG, Wien, eine Finanzierungsvereinbarung über ein Darlehen im Umfang von 55,6 Mio. € abgeschlossen worden. Als Sicherheit wurden auf Liegenschaften von Gesellschaften der Maternus-Gruppe Grundschulden in Höhe der Darlehenssumme bestellt. Das Darlehen dient der Refinanzierung von bestehenden Verbindlichkeiten im Umfang von insgesamt 44,2 Mio. € sowie für Investitionszwecke. Die Umsetzung und Ablösung des Schuldscheindarlehens wurde vorzeitig zum Ende des ersten Quartals 2020 umgesetzt.
Durch die demographische Entwicklung steigt die Anzahl von pflege- und rehabilitationsbedürftigen Menschen und die damit im Zusammenhang stehende Multimorbidität nimmt zu. Steigende Betreuungsintensität einerseits und eine verstärkte Nachfrage nach ambulanten Lösungen andererseits sind die Folge. Ein zunehmender Bedarf an Pflege und Rehabilitation bringt jedoch einen wachsenden Wettbewerb bzw. in Ballungszentren heute auch bereits ein Überangebot am Markt mit sich. Als innovativer Anbieter mit hoher Leistungsqualität werden wir uns an die geänderten Wünsche unserer Bewohner und Patienten, insbesondere nach Spezialisierung und neuen Indikationen, anpassen. Zudem bringen externe Gesundheitsrisiken wie das aktuelle Coronavirus
potentielle Gefahren für Bewohner und Mitarbeiter. Dem wird mit gesteigerten aktiven Präventionsmaßnahmen bei der Hygiene sowie Sensibilisierung der Mitarbeiter und Informationsmaterial für Bewohner Sorge getragen.
Mögliche Entwicklungen an den Zinsmärkten können sich derzeit nicht auf das operative Ergebnis auswirken, da keine der laufenden Fremdfinanzierungen variabel verzinst ist. Mit Abschluss der Finanzierungsvereinbarung in 2020 besteht ein Zinsänderungsrisiko aufgrund von steigenden Zinsen. Die Unternehmensführung geht mittelfristig nicht von steigenden Zinsen aus. Gegen steigende Zinsen wurde im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung ein Zinssicherungsinstrument abgeschlossen, um sich gegen steigende Zinsen abzusichern.
Die Baumaßnahmen und Renovierungen in den für den Betrieb genutzten Immobilien erfolgt hinsichtlich der Eigenanteile aus dem Cashflow und durch hypothekarisch abgesicherte Fremdmittel.
Steuerlichen Risiken wurde im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses aus Sicht des Vorstandes hinreichend durch entsprechende Risikovorsorge Rechnung getragen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzbehörden in Einzelfällen zu einer abweichenden Einschätzung kommen können.
Im Rahmen der Einschätzung der Gesamtrisikosituation sind uns keine bestandsgefährdenden Risiken bekannt. Risiken, die von uns unmittelbar beeinflussbar sind, im Wesentlichen operativer Art, werden uns im Rahmen von regelmäßigen Meldungen und im Rahmen der jährlichen Risikoinventur aufgezeigt. Organisatorisch haben wir insofern Voraussetzungen geschaffen, die uns frühzeitig über mögliche Risikolagen informieren, damit entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Interne Qualitätsaudits des zentralen Qualitätsmanagements unterstützen uns insbesondere bei der Früherkennung von Defiziten in der Pflege und stellen damit ein hohes Qualitätsniveau sicher. Insgesamt sind für die zukünftige Entwicklung keine Risiken erkennbar, die zu einer dauerhaften und wesentlichen negativen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen könnten.
Das stetige Wachstum der Anzahl der Pflegebedürftigen, bedingt durch die demographische Entwicklung, eröffnet dem Maternus-Konzern mittelfristig gute Perspektiven. Dabei gewinnt eine abgestufte Versorgung mit ambulanten und stationären Angeboten zunehmend an Bedeutung. Diesem Trend folgen wir durch die Differenzierung unseres
Leistungsangebotes und ergänzen unser Angebot durch Betreutes Wohnen, ambulante Dienste sowie weitere Serviceleistungen, wie beispielsweise Hausnotrufdienste.
Bedingt durch kürzere Verweildauern von Patienten in der akutmedizinischen Versorgung eröffnen sich neue Behandlungsfelder für die Rehabilitationskliniken. Dies führt einerseits zu medizinisch höherwertigen, aber auch kostenintensiveren Leistungen, die andererseits erhöhte Ertragspotentiale bieten. Die Zunahme von Anschlussheilbehandlungen, die Einführung der geriatrischen Rehabilitation als Pflichtleistung sowie die Möglichkeit, den Pflegesektor innerhalb der integrierten Versorgung in Vertragsbeziehungen aufnehmen zu können, vergrößern die Erlösmöglichkeiten beider operativer Segmente des Konzerns zusätzlich.
Die sich aus diesen marktseitigen Entwicklungen ergebenden Chancen werden durch Synergie- und Skaleneffekte ergänzt, die der Maternus-Konzern durch den Verbund in der Cura Unternehmensgruppe erzielen kann. Hierzu zählen die Bündelung der Einkaufsvolumina, die Professionalisierung der Dienstleistungen, gemeinsame Nutzung der administrativen Bereiche und die einheitliche Entwicklung und Umsetzung von Qualitäts- und Leistungskonzepten.
Aufgrund der demographischen Entwicklung ist der Pflegemarkt weitestgehend unabhängig von den allgemeinen konjunkturellen Rahmenbedingungen. Die alternde Gesellschaft in Deutschland sorgt in den stationären und ambulanten Versorgungsbereichen für eine langfristig steigende Nachfrage nach Pflegeleistungen.
Ungeachtet dessen unterliegen Aussagen, die die unmittelbare Zukunft betreffen, aufgrund der momentanen Bedrohung durch das Coronavirus einer großen Unsicherheit.
Unsere Zielsetzung im Geschäftsjahr 2020 im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen ist es, den Einsatz von Fremdpersonal zur Erfüllung der Personalvorgaben im Geschäftsjahr 2020 deutlich zu reduzieren und die Auslastung in den Einrichtungen zu stabilisieren. Hierdurch soll auch die betriebswirtschaftliche Personalintensität einzelner Pflegeeinrichtungen verbessert werden.
Die mit den Kostenträgern vereinbarten Personalschlüssel sowie die Vorgaben in Bezug auf die Fachkraftquoten sollen im Geschäftsjahr 2020 ebenfalls eingehalten werden. Der Vorstand erwartet nicht, dass sich der Krankenstand der Mitarbeiter sowie die Fluktuation in den Einrichtungen im Geschäftsjahr 2020 spürbar verändern werden. Bereits verhandelte Pflegesatzerhöhungen werden auch im Geschäftsjahr 2020 zu einer Verbesserung des durchschnittlichen Umsatzes je Bett beitragen.
Bereinigt um die zum 31. Dezember 2019 abgegebenen Einrichtungen in Essen und Mülheim geht der Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 aufgrund möglicher Auswirkungen durch das Coronavirus zur Zeit nicht von einer Verbesserung der Umsatzerlöse aus. Diese werden in einer Spanne zwischen 81,0 und 83,0 Mio. € (Vorjahr bereinigt um Essen und Mühlheim: 82,4 Mio. €) erwartet. Hierbei erwartet der Vorstand nicht, dass sich die Pflegegradverteilung der Bewohner, der Anteil von Kurzzeitpflegen sowie der Anteil von Sozialhilfeempfängern im Geschäftsjahr 2020 materiell verändern werden.
Im Segment Rehabilitation wird für die Maternus-Klinik Bad Oeynhausen mit einer Belegung unter Vorjahresniveau gerechnet. Durch interne Umstrukturierungen fällt der Bereich der intensivmedizinischen Rehabilitation (IMR Station) weg, die im Jahr 2019 bei einer Belegung von 6 Patienten Umsatzerlöse in Höhe von rund 1,5 Mio. € generiert hat. Daneben wird es aufgrund des Coronavirus mindestens im zweiten Quartal zu signifikanten Belegungsund Ergebnisminderungen kommen. Wann ein etwaiger Erholungs- bzw. Nachholeffekt eintritt, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorauszusagen. Für die Bayerwald-Klinik geht der Vorstand aus denselben Gründen ebenso von niedrigeren Belegungs- und Umsatzzahlen als im Jahr 2019 aus. Der Segmentumsatz wird im Jahr 2020 infolgedessen zunächst noch einmal deutlich sinken, bevor die oben beschriebenen mittelfristigen Maßnahmen greifen. Der Vorstand geht von einem Umsatz im Segment Rehabilitation zwischen 20,0 und 22,0 Mio. € (2019: 27,9 Mio. €) aus.
Folglich geht der Vorstand für das Jahr 2020 von einem Konzernumsatz zwischen 101,0 und 105,0 Mio. € aus (2019 bereinigt: 109,8 Mio. €).
Für die Ergebniskennzahl EBITDA geht der Vorstand von keiner Steigerung im Jahr 2020 aus (2019: 8,9 Mio. €). Grund ist im Wesentlichen die erwartete negative Geschäftsentwicklung aufgrund der Bedrohung durch das Coronavirus. Die endgültige Entwicklung und die Auswirkungen auf die Wirtschaft und insbesondere auf den Konzern sind aufgrund der derzeitigen Unsicherheit schwer vorherzusagen und die quantifizierten Auswirkungen zu bewerten. Dabei profitiert der Konzern allerdings strukturell von der Abgabe der defizitären Einrichtungen in Essen und Mülheim. Aus der neu geordneten Finanzierung auf Konzernebene wird zudem eine spürbare Entlastung im Finanzergebnis erwartet.
Naturgemäß können Abweichungen zwischen den von uns erwarteten und den tatsächlichen Ergebnissen eintreten. Wir erwarten jedoch aufgrund bereits vorgenommener Risikoabschläge, dass sich diese Abweichungen in Grenzen halten.
Zum 31. Dezember 2019 betrug das Grundkapital 52.425 T€, eingeteilt in 20.970.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,50 € je Aktie.
Beschränkungen, die die Stimmrechte oder Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Aktionären ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Darüber hinaus gewähren die Aktien keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Gemäß der Stimmrechtsmitteilung vom 17. Dezember 2007 hält die Cura Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg (Cura GmbH), unmittelbar 2,25 Prozent sowie über die von ihr kontrollierte Cura 12. Seniorencentrum GmbH, Hamburg (Cura 12.), mittelbar 79,45 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Maternus-Kliniken AG. Gemäß § 17 AktG besteht damit zum 31. Dezember 2019 ein Abhängigkeitsverhältnis zur Cura GmbH.
Mehrheitsgesellschafterin der Cura GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Ihr sind 17.132.230 Aktien in voller Höhe zuzurechnen, daneben hält Frau Sylvia Wohlers de Meie 30.634 Aktien direkt.
Grundsätzlich besteht der Vorstand der Maternus-Kliniken AG aus einem Mitglied oder mehreren Mitgliedern, die gemäß § 84 AktG vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von jeweils 3 Jahren bestellt werden. Die wiederholte Bestellung ist ebenso wie die Verlängerung der Amtszeit zulässig. Letztere darf jedoch den Maximalzeitraum von 5 Jahren im Einzelfall nicht übersteigen. Die Verlängerung der Amtszeit bedarf eines Aufsichtsratsbeschlusses, der frühestens 1 Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefasst werden kann.
Nur aus wichtigem Grund ist die Abberufung eines Vorstandsmitgliedes zulässig (§ 84 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 3 AktG). Zu den wichtigen Gründen zählen u. a. grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, es sei denn, das Vertrauen wurde aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 5 der Satzung der
Maternus-Kliniken AG einen Vorsitzenden des Vorstandes ernennen, wenn der Vorstand aus mehreren Personen besteht.
Die Änderung der Satzung durch die Beschlussfassung der Hauptversammlung richtet sich nach den §§ 133, 179 AktG. Gemäß § 8 der Satzung der Maternus-Kliniken AG ist dem Aufsichtsrat die Befugnis eingeräumt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.
Die Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe von Aktien sind in § 4 Abs. (5) der Satzung der Maternus-Kliniken AG geregelt:
"Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 20. Juli 2021 um insgesamt bis zu 26.212.500 € durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen nennbetragslosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I). Hierbei steht den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar gewährt werden gemäß § 186 Abs. 5 AktG.
Der Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig:
Betrag des Grundkapitals 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder, sofern dieser Betrag niedriger ist, 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeweiliger Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016/I oder nach Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016/I die Fassung der Satzung jeweils entsprechend anzupassen."
Wesentliche Vereinbarungen der Maternus-Kliniken AG für den Fall eines Kontrollwechsels infolge einer Übernahme (Change of Control) und Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit den Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht.
Zur Erfüllung der Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz gemäß §§ 289b-e, 315b und c HGB veröffentlicht die Maternus-Kliniken AG einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht. Dieser Bericht wird zeitgleich mit dem Konzernlagebericht 2019 nach § 325 HGB im Bundesanzeiger offengelegt und ist ebenfalls auf unserer Homepage unter www.maternus.de im Bereich Investor Relations ab 30. April 2020 zugänglich.
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB wurde in den Corporate Governance Bericht des Unternehmens integriert.
Dieser beinhaltet die Entsprechenserklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken sowie Angaben über die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise von dessen Ausschüssen.
Der Corporate Governance Bericht der Maternus-Kliniken AG ist auf unserer Homepage www.maternus.de im Bereich Investor Relations unter http://www.maternus.de/investorrelations/corporate-governance-bericht/ zu finden.
Die letzte Entsprechenserklärung durch Vorstand und Aufsichtsrat erfolgte im April 2019. Die aktuelle Entsprechenserklärung finden Sie ebenfalls im Corporate Governance Bericht auf unserer Homepage www.maternus.de im Bereich Investor Relations unter http://www.maternus.de/ investorrelations/corporate-governance-bericht/ veröffentlicht.
Angaben zur Vorstandsvergütung*
Im Geschäftsjahr 2019 hatte der Vorstand einen Geschäftsführervertrag bei der obersten Muttergesellschaft Cura GmbH und wurde über diese vergütet.
Berlin, den 22. April 2020
Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft
Der Vorstand Mario Ruano-Wohlers
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der Maternus-Kliniken AG für das Geschäftsjahr 2019 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Berlin, 22. April 2020
Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft
Der Vorstand Mario Ruano-Wohlers
*Nicht inhaltlich durch den Abschlussprüfer geprüft
| Konzern-Bilanz | 47 |
|---|---|
| Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | 48 |
| Konzern-Gesamtergebnisrechnung | 48 |
| Konzern-Kapitalflussrechnung | 49 |
| Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung | 50 |
| AKTIVA | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|---|
| Anhang | T€ | T€ | |
| Langfristige Vermögenswerte | 1 | ||
| Immaterielle Vermögenswerte | 2 | 13.488 | 13.310 |
| Sachanlagen | 3 | 67.758 | 101.103 |
| Nutzungsrechte | 5 | 71.923 | 0 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 4 | 421 | 422 |
| Latente Steueransprüche | 36 | 2.094 | 0 |
| 155.684 | 114.835 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorratsvermögen | 6 | 449 | 507 |
| Vertragsvermögenswerte | 7 | 217 | 143 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 8 | 5.459 | 5.439 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 8 | 79 | 2.941 |
| Ertragsteuerforderungen | 9 | 542 | 168 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 10 | 2.202 | 1.918 |
| Sonstige Vermögenswerte | 11 | 88 | 61 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 12 | 721 | 1.893 |
| 9.757 | 13.070 | ||
| Bilanzsumme | 165.441 | 127.905 |
| PASSIVA | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|---|
| Anhang | T€ | T€ | |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 13 | 51.939 | 51.939 |
| Kapitalrücklagen | 13 | 3.766 | 3.766 |
| Gewinnrücklagen | 15 | -71.543 | -61.130 |
| -15.838 | -5.425 | ||
| Langfristige Schulden | |||
| Den anderen Anteilseignern zuzurechnende Nettovermögenswerte | 16 | 4.539 | 2.876 |
| Finanzverbindlichkeiten | 17 | 90.061 | 97.728 |
| Latente Steuerschulden | 36 | 0 | 455 |
| Rückstellungen für Pensionen | 18 | 1.497 | 1.530 |
| Sonstige Rückstellungen | 19 | 709 | 83 |
| 96.806 | 102.672 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 20 | 4.361 | 4.634 |
| Finanzverbindlichkeiten | 21 | 20.085 | 15.060 |
| Kurzfristiger Teil von Langfristigen Finanzverbindlichkeiten | 22 | 51.772 | 2.748 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 23 | 702 | 1.013 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 24 | 4.875 | 4.882 |
| Sonstige Rückstellungen | 25 | 2.593 | 2.238 |
| Steuerrückstellungen | 26 | 85 | 83 |
| 84.473 | 30.658 | ||
| Bilanzsumme | 165.441 | 127.905 |
| 01.01.-31.12.2019 | 01.01.-31.12.2018 | ||
|---|---|---|---|
| Anhang | T€ | T€ | |
| Umsatzerlöse | 27 | 124.430 | 124.278 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 28 | 4.909 | 5.905 |
| Gesamtleistung | 129.339 | 130.183 | |
| Materialaufwand | 29 | 21.569 | 20.673 |
| Personalaufwand | 30 | 77.845 | 73.342 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 31 | 21.002 | 27.709 |
| Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) | 8.923 | 8.459 | |
| Abschreibungen | 32 | 11.681 | 5.598 |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | -2.759 | 2.861 | |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 33 | 41 | 76 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 32 | 8.260 | 5.757 |
| Ergebnisanteil anderer Gesellschafter | 34 | -1.663 | 96 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | -12.641 | -2.724 | |
| Ertragsteuern | 35, 36 | -2.385 | -1.150 |
| Ergebnis nach Steuern | -10.256 | -1.575 | |
| Konzern-Jahresfehlbetrag | -10.256 | -1.575 | |
| Anteil der Aktionäre der Maternus AG | -10.256 | -1.575 | |
| Ergebnis je Aktie in € (unverwässert/verwässert) | 38 | -0,49 | -0,08 |
| Anzahl der Aktien (Stück) | 20.970.000 | 20.970.000 |
| Anhang | 01.01.-31.12.2019 T€ |
01.01.-31.12.2018 T€ |
|
|---|---|---|---|
| Konzern-Jahresfehlbetrag | -10.256 | -1.575 | |
| Sonstiges Ergebnis, das in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird: Verlust aus der Neubewertung von |
18 | -157 | -31 |
| leistungsorientierten Versorgungsplänen | |||
| Gesamtergebnis | -10.413 | -1.606 |
| 2019 | 2018 | ||
|---|---|---|---|
| Anhang | T€ | T€ | |
| Konzernjahresergebnis vor Steuern | -12.641 | -2.724 | |
| Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens |
11.681 | 5.598 | |
| Zunahme/Abnahme der langfristigen Rückstellungen | 592 | -211 | |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge | -1.414 | -1.476 | |
| Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind |
-47.712 | -26.334 | |
| Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens |
101 | 22 | |
| Zunahme/Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen | 674 | -1.019 | |
| Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind |
65.302 | 32.787 | |
| Gezahlte Steuern | 35 | -553 | -428 |
| Erhaltene Steuern | 35 | 0 | 20 |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | 39 | 16.030 | 6.234 |
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -702 | -923 | |
| Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | -259 | -24 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens |
186 | 8 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -775 | -939 | |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-)Krediten | -2.095 | -1.818 | |
| Auszahlung zur Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | -6.388 | -2.088 | |
| Gezahlte Zinsen | -7.960 | -5.278 | |
| Erhaltene Zinsen | 15 | 11 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 39 | -16.427 | -9.172 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | -1.172 | -3.878 | |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 12 | 1.893 | 5.771 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 12 | 721 | 1.893 |
| davon verfügbarer Finanzmittelfonds | 721 | 1.893 | |
| Zusammensetzung des Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres |
12 | ||
| Zahlungsmittel | 721 | 1.893 | |
| Finanzmittelfonds | 721 | 1.893 |
| Anhang | Gezeichnetes Kapital T€ (13) |
Kapital- rücklage T€ (14) |
Gewinn- rücklagen T€ (15) |
Konzern Eigenkapital T€ |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2017/ 01.01.2018 |
51.939 | 3.766 | -59.524 | -3.819 |
| Konzernjahresfehlbetrag nach Ergebnisanteil anderer Gesellschafter |
0 | 0 | -1.575 | -1.575 |
| Neubewertung leistungs- orientierter Versorgungspläne |
0 | 0 | -31 | -31 |
| 31.12.2018/ 01.01.2019 |
51.939 | 3.766 | -61.130 | -5.425 |
| Konzernjahresfehlbetrag nach Ergebnisanteil anderer Gesellschafter |
0 | 0 | -10.256 | -10.256 |
| Neubewertung leistungs- orientierter Versorgungspläne |
0 | 0 | -157 | -157 |
| 31.12.2019 | 51.939 | 3.766 | -71.543 | -15.838 |
| Konzernanhang | 53 |
|---|---|
| Bestätigungsvermerk des unabhängigen | |
| Konzernabschlussprüfers | 100 |
Die Geschäftstätigkeit des Maternus-Konzerns (nachfolgend "Konzern" oder "Maternus") umfasst den Betrieb von Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationskliniken sowie Dienstleistungsgesellschaften im sozialen Bereich des deutschen Gesundheitsmarktes. Die Anschrift des eingetragenen Sitzes des Konzerns lautet Französische Straße 53-55, 10117 Berlin. Die Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin, Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend "Maternus AG") als Konzernmuttergesellschaft hat ihren Sitz ebenfalls in Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg im Handelsregister unter der Nummer 116784 B seit dem 16. Dezember 2008 eingetragen.
Zum 31. Dezember 2019 hält die Cura GmbH unmittelbar 2,25 Prozent sowie über die von ihr kontrollierte Cura 12 mittelbar 79,45 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Maternus AG. Gemäß § 17 AktG besteht damit ein Abhängigkeitsverhältnis zur Cura GmbH. Mehrheitsgesellschafterin der Cura GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Der Maternus-Konzern wird in den Konzernabschluss der Cura GmbH einbezogen.
Der vorliegende Konzernabschluss wird am 22. April 2020 dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt.
Der vorliegende Abschluss wird unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt.
Die Segmentberichterstattung stellt sich wie folgt dar:
| Konzern-Segmentbericht- erstattung 01.01.2019 bis 31.12.2019 |
Rehabilitation | Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen |
Maternus AG | Segment- übergreifende Konsolidierungs- |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| buchungen | |||||
| in T€ | in T€ | in T€ | in T€ | in T€ | |
| Umsatzerlöse mit Kunden | 27.707 | 96.724 | 0 | 0 | 124.430 |
| Vorjahr | 27.238 | 97.039 | 0 | 0 | 124.277 |
| Umsatzerlöse mit anderen Segmenten | 157 | 0 | 162 | -320 | 0 |
| Vorjahr | 135 | 1 | 158 | -293 | 1 |
| Umsatzerlöse, gesamt | 27.864 | 96.724 | 162 | -320 | 124.430 |
| Vorjahr | 27.373 | 97.040 | 158 | -293 | 124.278 |
| Personalaufwand | 19.148 | 58.353 | 344 | 0 | 77.845 |
| Vorjahr | 18.353 | 54.546 | 443 | 0 | 73.342 |
| Materialaufwand | 6.824 | 14.771 | 0 | -26 | 21.569 |
| Vorjahr | 6.733 | 13.737 | 201 | 2 | 20.673 |
| EBITDA | -259 | 12.101 | -1.542 | -1.378 | 8.923 |
| Vorjahr | -982 | 11.128 | 2.025 | -3.712 | 8.459 |
| Segmentergebnis (EBIT) | -2.273 | 2.905 | -1.670 | -1.720 | -2.758 |
| Vorjahr | -2.323 | 7.310 | 1.929 | -4.054 | 2.861 |
| Segmentvermögen | 39.656 | 160.550 | 129.523 | -164.288 | 165.440 |
| Vorjahr | 30.244 | 122.252 | 110.952 | -135.543 | 127.905 |
| Segmentschulden | -41.131 | -167.569 | -74.651 | 102.073 | -181.278 |
| Vorjahr | -26.749 | -125.822 | -54.430 | 73.670 | -133.330 |
| Investitionen in Sach- anlagen | 5.764 | 44.530 | 331 | 0 | 50.625 |
| und Immat. Vermögenswerte | |||||
| Vorjahr | 194 | 29.431 | 19 | 0 | 29.644 |
| Abschreibungen | 2.014 | 9.197 | 128 | 343 | 11.681 |
| Vorjahr | 1.341 | 3.818 | 96 | 343 | 5.598 |
| Sonstige Zinsen u. ähnl. Erträge | 81 | 1.209 | 978 | -2.228 | 41 |
| Vorjahr | 37 | 1.005 | 597 | -1.564 | 76 |
| Zinsen u. ähnl. Aufwendungen | 1.110 | 6.181 | 3.198 | -2.228 | 8.260 |
| Vorjahr | 856 | 3.534 | 2.931 | -1.564 | 5.757 |
| Jahresergebnis (EAT) | -4.970 | -2.121 | -1.494 | -1.672 | -10.256 |
| Vorjahr | -3.039 | 4.641 | 824 | -4.000 | -1.575 |
| Operativer Cashflow | 2.220 | 16.751 | -363 | -2.256 | 16.352 |
| Vorjahr | 921 | 10.473 | -55 | -5.105 | 6.234 |
| Ertragsteuern | 6 | 5 | -2.396 | 0 | -2.385 |
| Vorjahr | -7 | 87 | -1.229 | 0 | -1.150 |
| Anzahl Vollzeitkräfte Ø) | 408 | 1.510 | 3 | n.a. | 1.921 |
| Vorjahr | 411 | 1.511 | 4 | n.a. | 1.926 |
| Auslastung (Ø) | 78,5 % | 81,5 % | n.a. | n.a. | 80,7 % |
| Vorjahr | 76,1% | 83,3% | n.a. | n.a. | 81,7% |
Der vorliegende Maternus-Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2019 einschließlich der Vorjahresangaben wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie unter Beachtung des § 315e HGB erstellt. Hierbei kommen alle bis zum 31. Dezember 2019 verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) bzw. seiner Gremien zur Anwendung, sofern eine Übernahme im europäischen Recht erfolgt ist.
Im Geschäftsjahr 2019 waren folgende Veränderungen der Rechnungslegungsvorschriften im Konzernabschluss der Gesellschaft erstmals anzuwenden:
Der neue durch den IASB im Januar 2016 veröffentlichte IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ist erstmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung von IFRS 16 ist zulässig. Maternus wendet den Standard erstmalig ab dem 1. Januar 2019 an.
IFRS 16 ersetzt IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15 Operating-Leasingverhältnisse – Anreize und SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen. Der Standard legt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Angabe von Leasingverhältnissen dar und verpflichtet Leasingnehmer, die meisten Leasingverhältnisse in der Bilanz zu erfassen.
Für Leasinggeber werden sich durch IFRS 16 bei der Bilanzierung im Wesentlichen keine Änderungen gegenüber IAS 17 ergeben. Sie werden Leasingverhältnisse auch künftig als Operating- oder Finanzierungsleasingverhältnisse einstufen und dabei ähnliche Grundsätze wie die in IAS 17 anwenden. Daher hat IFRS 16 keine Auswirkungen auf Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern als Leasinggeber fungiert.
Der Konzern hat bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 (Erstanwendungszeitpunkt) die modifizierte, retrospektive Methode gewählt (IFRS 16.C5b). Er hat sich für die Anwendung des praktischen Behelfs für den Übergang auf IFRS 16 entschieden. Danach muss er zum 1. Januar 2019 nicht erneut beurteilen, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Stattdessen hat der Konzern den Standard nur auf solche Verträge angewendet, die er zuvor unter Anwendung von IAS 17 und IFRIC 4 zum Erstanwendungszeitpunkt als Leasingverhältnisse eingestuft hatte. Der Konzern hat ferner entschieden, die Ausnahmen nach IFRS 16.5 von der Pflicht zur bilanziellen Erfassung von Leasingverträgen, deren Laufzeit zum Bereitstellungsdatum maximal zwölf Monate beträgt und die keine Kaufoption enthalten (kurzfristige Leasingverhältnisse 1. Januar 2019 4.356 T€) und von Leasingverträgen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist (geringwertige Vermögenswerte 1. Januar 2019 609 T€), anzuwenden.
Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 stellen sich wie folgt dar:
Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 erfasste und bewertete der Konzern alle Leasingverhältnisse, bei denen er Leasingnehmer ist (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist), nach einem einzigen Modell. Er erfasste Verbindlichkeiten zur Leistung von Leasingzahlungen und Nutzungsrechte für das Recht, den Leasinggegenstand zu nutzen. Die Nutzungsrechte wurden gem. IFRS 16.C8 b) ii) zum 1. Januar 2019 in Höhe der Leasingverbindlichkeiten angesetzt. Eine Auswirkung auf die Gewinnrücklagen ergab sich daher zum Erstanwendungszeitpunkt nicht. Nutzungsrechte wurden in der Bilanz getrennt erfasst und ausgewiesen. Die Leasingverbindlichkeiten sind unter den langfristigen bzw. dem kurzfristigen Teil von langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Auswirkungen auf die Latenten Steuern zum 1. Januar 2019 ergeben sich nicht.
Der Konzern hat bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten die Leasingzahlungen mit einem gewichteten durchschnittlichen Grenzfremdkapitalzinssatz zum 1. Januar 2019 von 3,71 Prozent abgezinst.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Überleitung der Verbindlichkeiten aus Leasing zum 1. Januar 2019 dar:
| 01.01.2019 T€ |
|
|---|---|
| Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen zum 31.12.2018, wie nach IAS 17 im Konzernabschluss angegeben |
59.617 |
| Abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz zum 01.01.2019 | 47.994 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing zum 31.12.2018 | +32.208 |
| Gemäß Wahlrecht nicht angesetzte Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist |
-609 |
| Gemäß Wahlrecht nicht angesetzte Leasingverhältnisse, deren Laufzeit innerhalb von 12 Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet |
-4.356 |
| Leasingverbindlichkeit zum 01.01.2019 | 75.237 |
| 31.12.2019 | Veränderung | 01.01.2019 | |
|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | |
| Vermögenswerte | |||
| Sachanlagen | 67.758 | -33.345 | 101.103 |
| Nutzungsrechte | 71.923 | 71.923 | 0 |
| davon: Zugang IFRS 16 | 41.139 | ||
| Nettoeffekt auf das Gesamtvermögen | 41.139 | ||
| Schulden | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 74.855 | 42.647 | 32.208 |
| davon: Zugang IFRS 16 | 41.864 | ||
| Nettoeffekt auf die Gesamtschulden | 41.864 | ||
| Nettoeffekt auf das Eigenkapital | -725 | 0 |
| 01.01.-31.12.2019 | Veränderung | 01.01.-31.12.2018 | |
|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | |
| Abschreibung | 11.681 | 6.083 | 5.598 |
| davon: Zugang IFRS 16 | 6.622 | ||
| Zinsaufwendungen | 3.535 | 2.468 | 1.067 |
| davon: Zugang IFRS 16 | 1.609 | ||
| Sonstige betriebliche Aufwendungen: | |||
| Korrektur Mieten & Pachten | -10.375 | -7.373 | -3.001 |
| davon: Effekt aus IFRS 16 | -7.507 | ||
| Erhöhung des Konzern-Jahresfehlbetrags | 725 |
Zudem hat IFRS 16 folgende Auswirkungen auf die Konzern-Kapitalflussrechnung.
• Zahlungen für den Tilgungsanteil einer Leasingverbindlichkeit sind als Cashflows aus Finanzierungstätigkeit auszuweisen (6.388 T€).
Gemäß IAS 17 wurden bis zum 31. Dezember 2018 alle Leasingzahlungen aus Operate Leasing als Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Durch die oben beschriebenen Neuerungen aus der Anwendung des IFRS 16 in Bezug auf Leasingzahlungen hat sich der Nettozahlungsmittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit um 6.622 T€ erhöht. Dementsprechend ist der Nettoabfluss an Zahlungsmittel aus Finanzierungstätigkeit um den gleichen Betrag gestiegen.
Die nachfolgenden, vom IASB veröffentlichten Rechnungslegungsverlautbarungen sind noch nicht verpflichtend anzuwenden und von Maternus bislang auch noch nicht angewendet bzw. umgesetzt worden:
Durch die im Oktober 2018 veröffentlichten Änderungen des IFRS 3 wurde die Definition eines Geschäftsbetriebes geändert.
Die eng umrissenen Änderungen an IFRS 3 zielen darauf ab, die Probleme zu lösen, die aufkommen, wenn ein Unternehmen bestimmt, ob es einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben hat. Die Probleme resultieren daraus, dass die Bilanzierungsvorschriften für Geschäfts- oder Firmenwerte, Erwerbskosten und Latenten Steuern beim Erwerb eines Geschäftsbetriebs anders sind als beim Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten.
Die erstmalige verpflichtende Anwendung ist für den 1. Januar 2020 vorgesehen. Mit wesentlichen Auswirkungen auf die Maternus-Gruppe wird nicht gerechnet.
Mit IASB Veröffentlichung vom 31. Oktober 2018 sowie EU-Endorsement vom 29. November 2019 wurden Änderungen in Bezug auf die Wesentlichkeit im IAS 1 sowie IAS 8 bekannt.
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat "Definition von wesentlich (Änderungen an IAS 1 und IAS 8)" herausgegeben, um die Definition von "wesentlich" zu schärfen und um die verschiedenen Definitionen im Rahmenkonzept und in den Standards selbst zu vereinheitlichen. Die erstmalige verpflichtende Anwendung ist für den 1. Januar 2020 vorgesehen. Mit wesentlichen Auswirkungen auf die Maternus-Gruppe ist nicht zu rechnen
Mit IASB Veröffentlichung vom 26. September 2019 sowie EU-Endorsement vom 15. Januar 2020 wurden Änderungen in den IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 bekannt.
Um mögliche Auswirkungen der Reform der Referenzzinssätze (sog. IBOR-Reform) auf die Finanzberichterstattung zu erwägen, hatte der IASB das IBOR-Projekt im Dezember 2018 in sein Standardsetzungsprogramm aufgenommen und in folgende zwei Phasen unterteilt:
Die Standardänderungen stellen das Ergebnis der ersten Phase dar und beschäftigen sich mit den Auswirkungen auf bestimmte Hedge Accounting-Anforderungen in IFRS 9 Finanzinstrumente und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung sowie auf dazugehörige Anhangangaben des IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben, welche durch die Unsicherheiten hinsichtlich der alternativen Zinssätze an sich und deren Einführung entstehen.
Die erstmalige verpflichtende Anwendung ist für den 1. Januar 2020 vorgesehen. Mit wesentlichen Auswirkungen auf die Maternus-Gruppe ist nicht zu rechnen.
Die Maternus AG erwartet neben zusätzlichen Angaben und Erläuterungen in den Notes und neben kleinen formalen Darstellungsänderungen aus der Anwendung der neuen Rechnungslegungsverlautbarungen keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen auf den Maternus-Konzernabschluss.
Die Bewertung aller Vermögenswerte und Schulden erfolgt nach den Grundsätzen der Unternehmensfortführung. Die Gliederung der gesonderten Konzern-Gewinn- und Verlust- rechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung werden Posten der Konzernbilanz und der gesonderten Konzern-Gewinnund Verlustrechnung zusammengefasst und im Folgenden erläutert.
Die einzelnen Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie die tabellarischen Darstellungen zu Postenaufgliederungen im Anhang werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Bei geringfügigen Abweichungen oder scheinbaren Additionsfehlern handelt es sich um Rundungsdifferenzen.
In den Konzernabschluss werden alle wesentlichen Tochterunternehmen einbezogen, bei denen die Maternus AG als oberstes und beherrschendes Mutterunternehmen direkt oder indirekt die Beherrschung i. S. d. IFRS 10 ausübt.
Einschließlich der Maternus AG werden 42 Gesellschaften (Vorjahr: 42 Gesellschaften) in den Konzernabschluss einbezogen.
Drei Unternehmen, die keinen eigenen Geschäftsbetrieb haben und lediglich als Komplementärgesellschaften fungieren, werden wegen untergeordneter Bedeutung nicht konsolidiert. Die Gesellschaftsanteile werden in der Konzernbilanz unter Langfristige Vermögenswerte in den Finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.
Die Aufstellung des Anteilsbesitzes sowie die nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB ermittelten Jahresergebnisse der Tochtergesellschaften stellen sich wie folgt dar:
| Beteiligungs- | Eigen- | Ergebnis | Ergebnis | ||
|---|---|---|---|---|---|
| anteil | kapital | 2019 | 2018 | ||
| in Prozent | in T€ | in T€ | in T€ | ||
| 1. Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin | |||||
| Segment Rehabilitation | |||||
| 2. | Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG, Cham-Windischbergerdorf1) |
100 | -9.457 | -799 | -1.142 |
| 3. | Maternus-Klinik für Rehabilitation GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen |
93 | -2.302 | -3.583 | -2.629 |
| 4. | Medico-Klinik-Immobilien GmbH & Co. Klinik-Immobilien-Beteiligungs-KG, Bad Oeynhausen1) |
88 | 13.145 | 918 | 824 |
| 5. | Maternus-Management & Service GmbH, Berlin1) | 100 | -5 | -1 | 0 |
| 6. | Medico-Management & Service GmbH, Berlin1) | 93 | 49 | -29 | -17 |
| 7. | Maternus Recatec Service Dienstleistungs-GmbH, Berlin1) |
93 | 473 | 473 | 0 |
| Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen | |||||
| 8. | Maternus Altenheim Verwaltungs GmbH & Co. KG, Berlin1) | 100 | 14.206 | 0 | 0 |
| 9. | Altenpflegeheim Angelikastift GmbH, Berlin1) | 100 | 735 | 23 | 63 |
| 10. | Altenpflegeheim An den Salinen GmbH, Berlin1) | 100 | 184 | 0 | 21 |
| 11. | Altenpflegeheim Kapellenstift GmbH, Berlin1) | 100 | 15 | 0 | 0 |
| 12. | Alten- und Pflegeheim Katharinenstift GmbH, Berlin1) | 100 | 236 | 19 | 46 |
| 13. | Altenpflegeheim Sankt Christophorus GmbH, Berlin1) | 100 | 93 | 0 | 0 |
| 14. | Alten- und Pflegeheim Angelikastift GmbH, Berlin1) | 100 | 612 | 14 | 66 |
| 15. | Alten- und Pflegeheim Barbara-Uttmann-Stift GmbH, Berlin1) | 100 | 374 | 1 | 29 |
| 16. | Alten- und Pflegeheim Christinen-Stift GmbH, Berlin1) | 100 | 386 | 0 | 0 |
| 17. | Pflegezentrum Maximilianstift GmbH, Berlin1) | 100 | 314 | 0 | 12 |
| 18. | Maternus Senioren- und Pflegezentrum GmbH, Berlin1) | 100 | 254 | 0 | 9 |
| 19. | Rocy-Verwaltungs GmbH, Berlin1) | 100 | 142 | 8 | 7 |
| Beteiligungs- anteil |
Eigen- kapital |
Ergebnis 2019 |
Ergebnis 2018 |
||
|---|---|---|---|---|---|
| in Prozent | in T€ | in T€ | in T€ | ||
| 20. | Maternus Senioren- und Pflegezentrum Dresdner Hof GmbH, Berlin1) |
100 | 427 | 0 | 2 |
| 21. | Maternus Seniorenwohnanlage Köln-Rodenkirchen GmbH, Berlin1) |
100 | 431 | 0 | 0 |
| 22. | Rodenkirchen City-Center Grundstücks- und Handelsge- sellschaft mbH & Co. Immobilien KG, Berlin1) |
100 | 17.446 | 0 | 0 |
| 23. | Seniorenresidenz Unter der Homburg GmbH, Berlin1) | 100 | -5 | 0 | 0 |
| 24. | Senioren- und Pflegezentrum Bonifatius GmbH, Berlin1) | 100 | -2.053 | -1.275 | -849 |
| 25. | Senioren- und Pflegezentrum Christophorus GmbH, Berlin1) | 100 | 16 | -307 | 47 |
| 26. | Pflege- und Therapiezentrum Wendhausen GmbH, Berlin1) | 100 | -2.125 | -1.148 | -977 |
| 27. | Wohn- und Pflegeheim Salze-Stift GmbH, Berlin1) | 100 | 520 | 0 | 32 |
| 28. | Maternus-Stift GmbH, Berlin1) | 100 | 25 | 0 | 0 |
| 29. | Maternus-Stift Am Auberg GmbH, Berlin1) | 100 | 475 | 8 | 47 |
| 30. | Maternus Senioren- und Pflegezentrum Am Steuerndieb GmbH, Berlin1) |
100 | 178 | 0 | 152 |
| 31. | Maternus Hausnotrufdienst GmbH, Berlin1) | 100 | 16 | 0 | 0 |
| 32. | Maternus Häuslicher Pflegedienst Eifel GmbH, Berlin1) | 100 | -593 | -88 | -99 |
| 33. | Maternus Häuslicher Pflegedienst Ruhrgebiet GmbH, Berlin1) | 100 | 161 | 7 | 34 |
| 34. | Maternus Recatec Mitte Dienstleistungs GmbH, Berlin1) | 100 | 25 | 0 | 0 |
| 35. | Maternus Recatec West Dienstleistungs GmbH, Berlin1) | 100 | 521 | 60 | 94 |
| 36. | Maternus Recatec Süd Dienstleistungs GmbH, Berlin1) | 100 | 25 | 0 | 0 |
| 37. | Maternus Recatec Ost Dienstleistungs GmbH, Berlin1) | 100 | 25 | 0 | 0 |
| 38. | Ymos Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin1) | 100 | 194 | 0 | 0 |
| 39. | Ymos Rodenkirchen Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin1) | 100 | 136 | 0 | 0 |
| 40. | Ymos Verwaltungs GmbH, Obertshausen1) | 100 | 100 | 12 | -64 |
| 41. | Maternus Finanzierungs GmbH, Berlin1) | 100 | 25 | 0 | 0 |
| 42. | BidP – Bildung in der Pflege GmbH, Berlin1) (vormals: Cura 26. Seniorencentrum GmbH) |
100 | 8 | -11 | -17 |
| Nicht in den Konzernabschluss einbezogene Anteile an verbundenen Unternehmen |
|||||
| 43. | Bayerwald-Klinik Geschäftsführungs GmbH, Cham | 100 | 90 | 3 | 17 |
| 44. | Maternus-Klinik-Verwaltungs GmbH, Bad Oeynhausen | 100 | 387 | 14 | 12 |
| 45. | Maternus Altenheim Beteiligungs GmbH, Berlin | 100 | 93 | 0 | 0 |
1) Die Gesellschaft macht von der Befreiung der §§ 264 Abs. 3, 264 b HGB (Inanspruchnahme von Erleichterungen bei der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung von Jahresabschlüssen) Gebrauch.
Die Jahresabschlüsse der in den Maternus-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden unter Anwendung der IFRS nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt.
Der Stichtag der Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen entspricht in allen Fällen dem Stichtag des Konzernabschlusses (31. Dezember).
Die Bilanzierung von erworbenen Tochterunternehmen erfolgt unter Anwendung des IFRS 3 nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen trennbar sind oder sich aus einem vertraglichen oder anderen Recht ergeben. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einem jährlichen sowie bei Indikatoren, die auf eine Wertminderung hindeuten, Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) gemäß IAS 36 unterzogen. Sofern der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet, führt dies zu einer erfolgswirksamen Abschreibung. Ergibt sich zum Erwerbszeitpunkt ein passivischer Unterschiedsbetrag, so wird dieser sofort ergebniswirksam vereinnahmt.
Bei dem Impairment-Test des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Ebene der Cash Generating Unit erfolgt eine Sensitivitätsanalyse in Bezug auf die künftigen Cashflows, die Kapitalkosten und die Wachstumsrate.
Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen den einbezogenen Unternehmen wurden gegeneinander aufgerechnet. Sofern im Anlagevermögen und in den Vorräten Vermögenswerte aus konzerninternen Lieferungen enthalten sind, wurden entsprechende Zwischengewinne eliminiert.
In der Segmentberichterstattung werden Geschäftsbereiche abgegrenzt nach operativen, der Art der Dienstleistung abgegrenzten Teileinheiten des Konzerns, die regelmäßig von der Unternehmensleitung überwacht werden, um die wirtschaftliche Lage des Konzerns zu beurteilen. Die Segmente stellen die gem. IFRS 8 ("Geschäftssegmente") berichtspflichtigen Segmente dar.
In der Segmentberichterstattung werden Geschäftsbereiche ausgewiesen, die wie folgt strukturiert sind:
Das Segment Rehabilitation umfasst ausschließlich Anschlussheilbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen in den Indikationsbereichen Orthopädie, Verhaltensmedizinische Orthopädie, Kardiologie, Innere Medizin, Stoffwechselerkrankungen und Neurologie. Das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen befasst sich insbesondere mit der vollstationären Pflege, der Kurzzeitpflege und dem Betreuten Wohnen. In der Maternus AG werden primär intersegmentäre Dienstleistungen erbracht.
In der Spalte "Segmentübergreifende Konsolidierungsbuchungen" werden die Beträge aufgeführt, die segmentübergreifende Transaktionen darstellen und im Rahmen der durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen eliminiert wurden.
Die Segmentberichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit den für die interne Steuerung verwandten Bilanzansatz- und Bewertungsmethoden. Konsolidierungen innerhalb der Segmente wurden vorgenommen. Als Segmentabschreibungen werden die Abschreibungen auf das immaterielle Vermögen, das Sachanlagevermögen und auf Finanzanlagen sowie Nutzungsrechte ausgewiesen.
Die Ermittlung der Segmentdaten erfolgt durch die Zusammenfassung der Einzelabschlüsse der zum jeweiligen Segment gehörigen Unternehmen unter Berücksichtigung von Konsolidierungen innerhalb des jeweiligen Segments. Für die interne Steuerung werden die Segmentdaten monatlich ermittelt.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Da alle Konzernunternehmen nur national tätig sind, entfallen Währungsumrechnungen.
Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt.
Immaterielle Vermögenswerte, die gemäß IAS 38 eine bestimmbare Nutzungsdauer haben, werden über den Zeitraum ihrer Nutzung linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern bewegen sich dabei zwischen 3 und 5 Jahren. Sofern es Anzeichen für eine Wertminderung gibt, werden die planmäßig abnutzbaren immateriellen Vermögenswerte einem Impairment-Test unterzogen und gegebenenfalls auf den erzielbaren Betrag i. S. d. IAS 36 abgewertet.
Firmenwerte und Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden gemäß IFRS 3 bzw. IAS 38 nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen werden sie gemäß IAS 36 einem jährlichen, als auch bei Vorliegen eines entsprechenden Anhaltspunktes einem Impairment-Test unterzogen und gegebenenfalls auf ihren erzielbaren Betrag abgewertet ("Impairment-only-approach").
Firmenwerte, die vor dem Stichtag der IFRS-Eröffnungsbilanz 1. Januar 2004 entstanden sind und nach den handelsrechtlichen Konzernrechnungslegungsvorschriften mit den Rücklagen verrechnet wurden, bleiben unter Anwendung der Vereinfachungsregel nach IFRS 1 auch im IFRS-Konzernabschluss verrechnet.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend dem Nutzungsverlauf nach der linearen Methode vorgenommen.
Hierbei kommen folgende Nutzungsdauern zur Anwendung:
| in Jahren | |
|---|---|
| Gebäude | 40 bis 44 |
| Mietereinbauten | 3 bis 25 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5 bis 15 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen | 3 bis 20 |
Die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschließlich Anschaffungsnebenkosten dafür, den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen und an den Standort seiner beabsichtigten Verwendung zu bringen. Aufwendungen, die nachträglich entstehen, nachdem der Gegenstand des Sachanlagevermögens eingesetzt wurde, wie Wartungs- und Instandhaltungskosten und Überholungskosten, werden gewöhnlich in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der die Kosten entstanden sind. In Situationen, in denen sich eindeutig gezeigt hat, dass Aufwendungen zu einem zusätzlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen führen, der erwartungsgemäß aus der Verwendung eines Gegenstands des Sachanlagevermögens über seinen ursprünglich bemessenen Leistungsgrad hinaus resultiert, werden diese Aufwendungen als nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Sachanlagen aktiviert. Wesentliche Erneuerungen oder Verbesserungen an Immobilien werden gemäß IAS 16 mittels des Komponentenansatzes aktiviert.
Sofern es Anzeichen für eine Wertminderung gibt, werden die entsprechenden Vermögenswerte einem Impairment-Test unterzogen und gegebenenfalls auf den niedrigeren erzielbaren Betrag i. S. d. IAS 36 abgewertet. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, erfolgt eine Zuschreibung auf den beizulegenden Zeitwert, maximal auf die um die planmäßigen Abschreibungen fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Leasing ab dem 1. Januar 2019:
Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen und Nutzungsrechte für das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Zinssatz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern sie auch tatsächlich wahrnehmen wird, und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die Kündigungsoption wahrnehmen wird.
Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, das bzw. die diese Zahlung auslöst, eingetreten ist, aufwandswirksam erfasst (es sei denn, sie werden durch die Herstellung von Vorräten verursacht).
Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen (z. B. Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet.
Die Leasingverbindlichkeiten des Konzerns sind in den kurz- sowie langfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten.
Der Konzern wendet auf seine kurzfristigen Leasingverträge über Maschinen und Ausrüstung die Ausnahmeregelung für kurzfristige Leasingverhältnisse (d. h. Leasingverhältnisse, deren Laufzeit ab dem Bereitstellungsdatum maximal zwölf Monate beträgt und die keine Kaufoption enthalten) an. Er wendet außerdem auf Leasingverträge über Büroausstattungsgegenstände, die als geringwertig eingestuft werden, die Ausnahmeregelung für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, an. Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst.
Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrunde liegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse abgeschrieben. Die Nutzungsrechte werden ebenfalls auf Wertminderung geprüft.
Ein Leasingverhältnis wurde als Finanzierungsleasing eingestuft, wenn im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen wurden. Die Klassifizierung von Leasingverhältnissen war daher von dem wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung und nicht von einer bestimmten formalen Vertragsform abhängig. Eine Neueinschätzung der Klassifizierung eines Leasingverhältnisses erfolgte nur bei einer Vertragsänderung. Im Falle einer Vertragsverlängerung wurde hingegen keine Neueinschätzung vorgenommen.
Anlagevermögen, das gemietet bzw. geleast wurde und dessen wirtschaftliches Eigentum bei der jeweiligen Konzerngesellschaft liegt ("Finance Lease"), wurde mit dem Barwert der Leasingraten bzw. einem niedrigeren Zeitwert gemäß IAS 17 aktiviert und entsprechend seiner Nutzungsdauer bzw. über die kürzere Vertragslaufzeit abgeschrieben.
Die entsprechenden Zahlungsverpflichtungen aus den Leasingraten wurden als Verbindlichkeiten passiviert. Verbleibt das wirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber ("Operating Lease"), wurden die Leasingraten im Geschäftsjahr als Aufwand erfasst. Ein Leasingverhältnis wurde als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert, wenn im Wesentlichen nicht alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Leasingnehmer übergehen. Zahlungen aus Untermietverhältnissen lagen in der Vorjahresperiode nicht vor.
Im Rahmen von Finanzierungsleasing gehaltene Vermögenswerte wurden bei erstmaliger Bilanzierung als Vermögenswerte des Konzerns mit ihren beizulegenden Zeitwerten oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, falls dieser niedriger ist, angesetzt. Die entsprechende Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber wurde in der Bilanz je nach Fristigkeit als Leasingverbindlichkeit unter den Langfristigen Finanzverbindlichkeiten oder dem Kurzfristigen Teil von langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Die Leasingzahlungen wurden so auf Zinsaufwendungen und Verminderung der Leasingverpflichtung aufgeteilt, dass eine konstante Verzinsung der verbleibenden Verbindlichkeit erzielt wird.
Die Bilanzierung originärer Finanzinstrumente erfolgt bei einem marktüblichen Verkauf bzw. Kauf zum Erfüllungszeitpunkt, mithin bei Lieferung eines Vermögenswerts. Die originären Finanzinstrumente werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Direkt dem Erwerb zuordenbare Transaktionskosten werden einbezogen, wenn das Finanzinstrument nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Die Folgebewertung erfolgt entsprechend der jeweiligen Kategorisierung der Finanzinstrumente.
Nach IFRS 9 ist jeder finanzielle Vermögenswert zum Zugangszeitpunkt einer der drei Bewertungskategorien zuzuordnen: Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.
Diese Kategorie enthält ein Finanzderivat, welches ein vereinbartes Kündigungsoptionsrecht aus Schuldscheindarlehensverträgen darstellt.
Bei Maternus liegen keine finanziellen Vermögenswerte vor, die als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert werden.
Bei Abgang des finanziellen Vermögenswertes erfolgt keine ergebniswirksame Umgliederung des kumulierten sonstigen Ergebnisses.
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden in den Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und hinsichtlich möglicherweise vorliegender Wertminderungen überprüft. Wenn ein finanzieller Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird, werden daraus resultierende Verluste und Gewinne erfolgswirksam erfasst.
Diese Kategorie umfasst im Wesentlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und -äquivalente und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Vertragsvermögenswerte findet der vereinfachte Wertminderungsansatz Anwendung, wonach eine Risikovorsorge in Höhe der Gesamtlaufzeit berücksichtigt wird. Für die übrigen finanziellen Vermögenswerte dieser Kategorie wird der allgemeine Wertminderungsansatz angewandt. Dabei werden in regelmäßigen Abständen die Forderungen auf ihre Ausfallwahrscheinlichkeit untersucht. Ein Forderungsausfall wird dann angenommen, wenn unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten das Beitreiben der Forderung nicht mehr möglich ist. Solange noch mit Zahlungseingängen auf einzelne Forderungen gerechnet wird, werden Wertberichtigungen auf Basis von Erfahrungswerten gebildet. Finanzielle Vermögenswerte oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte werden dann ausgebucht, wenn dieser als uneinbringlich eingestuft wird.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden nach IFRS 9 unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Derivative Finanzinstrumente sind davon ausgenommen. Maternus hält keine Derivate, die finanzielle Verbindlichkeiten darstellen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder tatsächlich erloschen ist.
Bei ihrer erstmaligen Erfassung werden originäre finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Sie werden bei erstmaliger Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert, da die Maternus-Gruppe von der Option der Bilanzierung der originären Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value-Option) keinen Gebrauch macht. Bei der Folgebewertung der originären finanziellen Verbindlichkeiten werden die fortgeführten Anschaffungskosten unter Nutzung der Effektivzinsmethode angesetzt, soweit Transaktionskosten im wesentlichen Umfang vorhanden sind.
Die Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungsverpflichtung innerhalb von einem Jahr fällig ist. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden bilanziert.
Die Finanzschulden aus Leasingverhältnissen (bis 1. Januar 2019 aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen) sind mit dem Barwert der zukünftigen Leasingraten passiviert, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Maternus hält keine Finanzinstrumente im Rahmen von Sicherungsbeziehungen, womit die Vorschriften zu Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 keine Anwendung finden.
Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und Latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinnund Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst.
Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuervorschriften der Länder, in denen die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften, berechnet. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind.
Aktive und passive Latente Steuern werden entsprechend IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und IFRS-Wertansätzen sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine Latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach.
Latente Steuerforderungen werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann.
Die aktiven Latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist. Die Latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach derzeitiger Rechtslage zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Der Steuersatz wird unter Berücksichtigung des Körperschaftsteuersatzes und des Solidaritätszuschlages ermittelt. Da im Wesentlichen alle Leistungen des Konzerns gewerbesteuerbefreit sind, wird diese Steuer bei der Berechnung der Steuerlatenz nicht mit herangezogen.
Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.
Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die Latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.
Die Vorräte des Konzerns umfassen im Wesentlichen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Die Vorräte werden gemäß IAS 2 nach einer Wertberichtigung für veraltete Positionen mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.
Die Vertragsvermögenswerte bestehen aufgrund der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung der Dienstleistungen, für welche noch kein unbedingter Zahlungsanspruch besteht. Eine Umgliederung der Vertragsvermögenswerte in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt, sobald ein unbedingter Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung vorliegt. Dieser Zeitpunkt stimmt in der Regel mit dem Fakturierungszeitpunkt an den Kunden überein.
Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Erkennbaren Risiken wird durch entsprechende Wertberichtigungen Rechnung getragen. Sofern die Gründe für in früheren Perioden vorgenommene Wertberichtigungen nicht mehr vorliegen, erfolgen entsprechende Zuschreibungen.
Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung erfolgt nach der in IAS 19 (Employee Benefits) vorgeschriebenen Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Im Rahmen dieses Anwartschaftsbarwertverfahrens werden sowohl die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen der Gehälter und Renten berücksichtigt. Sich am Jahresende ergebende Unterschiedsbeträge (sogenannte Neubewertungen) zwischen den so planmäßig ermittelten Pensionsverpflichtungen und dem tatsächlichen Anwartschaftsbarwert werden dabei direkt im Jahr des Entstehens über das Other Comprehensive Income (OCI) im Eigenkapital erfasst. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil der Rückstellungszuführung wird als Zinsaufwand innerhalb des Finanzergebnisses gezeigt.
Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, wenn eine rechtliche oder faktische Außenverpflichtung besteht, die tatsächliche Inanspruchnahme wahrscheinlich ist ("more likely than not") und eine zuverlässige Schätzung des Mittelabflusses möglich ist.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit dem wahrscheinlichen Wert der Inanspruchnahme. Langfristige Rückstellungen werden – sofern der Effekt wesentlich ist – abgezinst.
Es handelt sich hierbei um Minderheitsanteile an Personengesellschaften und deren Beteiligungen, die gemäß IAS 32 als Fremdkapital auszuweisen sind. Gemäß IAS 32.18b handelt es sich hierbei um Fremdkapital, da die Anteilseigner über das Recht verfügen, ihre Anteile an der Gesellschaft gegen flüssige Mittel in Höhe ihres jeweiligen Anteils am Eigenkapital einzulösen ("kündbare Instrumente"). Die Bewertung erfolgt zu jedem Bilanzstichtag in Höhe des Ausgleichsanspruchs nach dem aktuellen Marktwert, wobei die Änderung der Verbindlichkeit zu den einzelnen Bewertungszeitpunkten ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird.
Andere Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag, Rentenverpflichtungen mit dem Barwert angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungsverpflichtung innerhalb von einem Jahr fällig ist. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden bilanziert.
Die Vertragsverbindlichkeiten resultieren ausschließlich aus erhaltenen Kundenzahlungen im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen. Deren Umsatzrealisierung erfolgt zeitraumbezogen mit Erbringung der Dienstleistung.
Zuwendungen, die für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögenswerten gewährt wurden, werden aktivisch von den Buchwerten dieser Vermögenswerte gekürzt. Erfolgsbezogene Zuwendungen werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
Die Umsatzerlöse werden mit der Erfüllung der jeweiligen Leistungsverpflichtung erfasst, d. h. bei Erbringung der zugesagten Dienstleistungen für den Kunden. Die Übertragung der Verfügungsgewalt erfolgt zeitraumbezogen, da dem Kunden der Nutzen aus der Dienstleistung zufließt, während diese erbracht wird. Die Umsatzrealisierung erfolgt entsprechend des vereinbarten Preises für die jeweiligen Dienstleistungen. Der Transaktionspreis stellt die Gegenleistung dar, die Maternus im Austausch für die Erbringung der zugesagten Dienstleistungen voraussichtlich erhält. Variable Gegenleistungen bestehen bei Maternus nicht. Der Zeitabstand zwischen der Übertragung der Verfügungsgewalt der Dienstleistungen und der Zahlung durch den Kunden beträgt bei Maternus nicht mehr als 1 Jahr, sodass die Erleichterungsvorschrift des IFRS 15.63 angewandt wird und die Gegenleistung nicht um eine Finanzierungskomponente adjustiert wird.
Fremdkapitalkosten werden im Konzern in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie anfallen.
Die Erstellung von Abschlüssen in Übereinstimmung mit IFRS erfordert bei einigen Positionen, dass für die Bewertung in der Konzernbilanz, für die Angabe von Eventualverbindlichkeiten sowie für den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen Annahmen getroffen oder Schätzungen vorgenommen werden. Obwohl diese Schätzungen entsprechend der gegenwärtigen Kenntnisse erfolgen, können die tatsächlichen Ergebnisse davon abweichen. Verändert sich die ursprüngliche Schätzungsgrundlage, wird die Bilanzierung in der Regel erfolgswirksam geändert.
Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse.
Die Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten wurde zum Bilanzstichtag überprüft. Einzelheiten zu der Durchführung von Impairment-Tests sind in dem Abschnitt "(2) Immaterielle Vermögenswerte" des Kapitels "Erläuterungen zur Bilanz" dargestellt.
Zur Überprüfung der Wertansätze des Sachanlagevermögens wird jährlich eingeschätzt, ob ein Anhaltspunkt für eine mögliche Wertminderung gegeben ist. Diese Anhaltspunkte betreffen zahlreiche Bereiche, wie z. B. das marktbezogene Umfeld, aber auch den physischen Zustand. Liegt ein solcher Anhaltspunkt vor, muss das Management den erzielbaren Betrag anhand von erwarteten Zahlungsströmen und angemessenen Zinssätzen schätzen. Darüber hinaus beziehen sich wesentliche Annahmen und Schätzungen auf die Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern sowie erzielbarer Restwerte von Gegenständen des Sachanlagevermögens, die mindestens einmal jährlich überprüft werden. Einzelheiten zu Nutzungsdauern und Restwerten von Gegenständen des Sachanlagevermögens sind im Abschnitt Sachanlagevermögen des Kapitels Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze dargestellt.
Bei der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten wird das Ausfallrisiko sowohl einzelfallbezogen bei konkreten Anhaltspunkten für einen möglichen Ausfall als auch auf Basis von Erfahrungswerten in Abhängigkeit von der Fälligkeit der Forderung geschätzt.
Die Bewertung der den anderen Anteilseignern zuzurechnenden Nettovermögenswerte (Auseinandersetzungsansprüche) basiert auf Unternehmenswertberechnungen für die betreffenden Gesellschaften, die ermessenbehaftete Parameter berücksichtigen. Diesen Berechnungen liegen grundsätzlich die Annahmen zugrunde, die auch bei den durchgeführten Impairmenttests herangezogen werden. Für die Bewertungen wurde bei einem in der ewigen Rente gegenüber dem Detailplanungszeitraum leicht gesunkenem EBIT eine Wachstumsrate von 1 Prozent sowie ein Diskontierungszinssatz (WACC) von 4,69 Prozent bzw. 5,34 Prozent unterstellt.
Im Rahmen der Bilanzierung von Rückstellungen müssen Annahmen hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit, Fälligkeit und Höhe des Risikos getroffen werden. Für die Ermittlung der Verpflichtung aus Pensionszusagen werden versicherungsmathematische Berechnungen herangezogen. Diese sind maßgeblich abhängig von den zugrunde gelegten Lebenserwartungen und der Auswahl des Abzinsungssatzes, der jedes Jahr neu ermittelt wird. Detailinformationen sind bei den Erläuterungen zu den bilanzierten Pensionsrückstellungen beschrieben. Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen werden Risiken aus erwarteten Steuerprüfungen berücksichtigt.
Die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge wird anhand der bestehenden Verlustvorträge zum Bilanzstichtag, die noch nicht veranlagt sind, der aktuellen Unternehmensplanungen und des Überhangs passiver Latenter Steuern aus temporären Differenzen geschätzt. Abweichungen von diesen Schätzungen können Auswirkungen auf die tatsächlichen und die Latenten Steuern haben.
Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird. Der Konzern hat mehrere Leasingverträge abgeschlossen, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Im Wesentlichen betrifft dies Immobilienmietverträge. Er trifft bei der Beurteilung, ob hinreichende Sicherheit besteht, dass die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausgeübt oder nicht ausgeübt wird, Ermessensentscheidungen. Das heißt, er zieht alle relevanten Faktoren in Betracht, die für ihn einen wirtschaftlichen Anreiz darstellen, die Verlängerungs- oder die Kündigungsoption auszuüben. Nach dem Bereitstellungsdatum bestimmt der Konzern die Laufzeit des Leasingverhältnisses erneut, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine Änderung von Umständen eintritt, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt und sich darauf auswirkt, ob er die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausüben wird oder nicht (z. B. Durchführung von wesentlichen Mietereinbauten oder wesentliche Anpassung des zugrunde liegenden Vermögenswerts).
Die abgeschlossenen Verträge wurden in Finanzierungsleasing- und Operating-Lease-Verträge eingeordnet. Finanzierungsleasing lag vor, wenn im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbundenen sind, auf den Leasingnehmer übertragen wurden. Bei Operating-Lease-Vereinbarungen verbleiben die wesentlichen Chancen und Risiken beim Leasinggeber. Die Einordnung erfolgte über den Vergleich der Barwerte der zukünftigen Leasingzahlungen mit dem beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte. Ermessensspielräume ergaben sich dabei hinsichtlich von Zinssätzen und Nutzungsdauern, die bei der Ermittlung von Immobilienzeitwerten und Barwerten angesetzt werden, die bei einer anderen Einschätzung zu einer abweichenden Klassifizierung führen könnten.
Eventualschulden werden nicht bilanziert. Eine Eventualschuld liegt vor, wenn die Möglichkeit des Bestehens einer gegenwärtigen, rechtlichen oder faktischen Verpflichtung und die Möglichkeit des Abflusses von Ressourcen nur möglich, aber nicht wahrscheinlich ist. Dabei gilt ein Ereignis als wahrscheinlich, wenn mehr für als gegen den Eintritt des Ereignisses spricht. Eventualschulden werden jedoch im Anhang angegeben, sofern die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist.
Eventualforderungen werden ebenfalls nicht bilanziert. Sie sind jedoch im Anhang anzugeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.
Änderungen einer Bilanzierungs- oder Bewertungsmethode aufgrund eines neuen Standards oder einer neuen Interpretation des IASB werden, falls die neue Regelung keine spezielle Übergangsregelung enthält, retrospektiv angewendet. Die retrospektive Anwendung fordert die Anpassung der Eröffnungsbilanzwerte jeder betroffenen Eigenkapitalkomponente der frühesten dargestellten Vorperiode sowie der sonstigen angegebenen Vergleichswerte für jede dargestellte Vorperiode so, als wäre die neue Bilanzierungs- bzw. Bewertungsmethode schon immer angewendet worden.
Der Konzern hat IFRS 16 erstmals ab dem 1. Januar 2019 angewandt. Die Art und die Auswirkungen der Änderungen infolge der erstmaligen Anwendung dieses neuen Rechnungslegungsstandards sind im Abschnitt "Grundlagen und Methoden: IFRS 16 – Leasingverhältnisse" beschrieben. Im Zusammenhang mit der Ausweisänderung bzgl. der Nutzungsrechte aufgrund IFRS 16 wurden die bis zum 1. Januar 2019 unter den Sachanlagen ausgewiesenen Nutzungsrechte aus Finance Lease nach IAS 17 in Höhe von 31.230 T€ den Nutzungsrechten im Ausweis zugeordnet. Die Vorjahresangaben wurden nicht angepasst.
Zur Verbesserung der Klarheit wurde im laufenden Geschäftsjahr der Bilanzposten sonstige Vermögenswerte auf die Bilanzposten sonstige finanzielle Vermögenswerte und sonstige Vermögenswerte aufgeteilt. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst.
Einige andere Änderungen und Interpretationen sind 2019 erstmals anzuwenden, haben jedoch keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Der Konzern hat keine Standards, Interpretationen oder Änderungen vorzeitig angewandt, die zwar veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind.
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2019 T€ |
Zugänge T€ |
Abgänge T€ |
Umgliederung T€ |
31.12.2019 T€ |
||
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
3.483 | 259 | -23 | 13 | 3.732 | |
| (3.474) | (11) | (-2) | (0) | (3.483) | ||
| Geschäfts- oder Firmenwert | 18.582 (18.582) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
18.582 (18.582) |
|
| Geleistete Anzahlungen Immat. Vermögenswerte | 13 (0) |
0 (13) |
0 (0) |
-13 (0) |
0 (13) |
|
| 22.078 (22.056) |
259 (24) |
-23 (-2) |
0 (0) |
22.313 (22.078) |
||
| Sachanlagen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken |
205.738 | 831 | -195 | -32.258 | 174.115 | |
| (177.014) | (28.569) | (-1) | (155) | (205.738) | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
20.549 | 375 | -1.579 | -2.287 | 17.058 | |
| (20.683) | (747) | (-880) | (0) | (20.549) | ||
| Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau und Bauvorbereitungskosten |
560 | 247 | -82 | -100 | 626 | |
| (411) | (304) | (0) | (-155) | (560) | ||
| 226.847 | 1.453 | -1.856 | -34.645 | 191.799 | ||
| (198.108) | (29.620) | (-881) | (0) | (226.847) | ||
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 383 | 0 | 0 | 0 | 383 | |
| (383) | (0) | (0) | (0) | (383) | ||
| 383 (383) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
383 (383) |
||
| Nutzungsrechte | ||||||
| Nutzungsrechte gem. IFRS 16 | 0 (0) |
48.913 (0) |
-5 (0) |
34.645 (0) |
83.552 (0) |
|
| Anlagevermögen gesamt | 249.308 (220.547) |
50.625 (29.645) |
-1.884 (-883) |
0 (0) |
298.049 (249.308) |
|
(Vorjahreswerte in Klammern)
Unter den finanziellen Vermögenswerten wird neben den ausgewiesenen Anteilen an verbundenen Unternehmen ein Finanzderivat in Höhe von 38 T€ (Vorjahr: 39 T€), welches jährlich neu bewertet wird, ausgewiesen.
Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
Unter den finanziellen Vermögenswerten wird neben den ausgewiesenen Anteilen an verbundenen Unternehmen ein
Finanzderivat in Höhe von 38 T€ (Vorjahr: 39 T€), welches jährlich neu bewertet wird, ausgewiesen.
(Vorjahreswerte in Klammern)
| 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2019 | Umgliederungen | Abgänge | Zugänge | 01.01.2019 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ |
| 85 | 276 | 3.456 | 0 | -22 | 81 | 3.398 |
| (127) | (85) | (3.398) | (0) | (-2) | (53) | (3.347) |
| 13.212 | 13.212 | 5.370 | 0 | 0 | 0 | 5.370 |
| (13.212) | (13.212) | (5.370) | (0) | (0) | (0) | (5.370) |
| 13 (0) |
0 (13) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
| 13.310 | ||||||
| (13.339) | 13.488 (13.310) |
8.826 (8.767) |
0 (0) |
-22 (-2) |
81 (53) |
8.767 (8.717) |
| 96.192 | ||||||
| 65.096 | 109.019 | -2.905 | -192 | 2.570 | 109.546 | |
| (71.961) | (96.192) | (109.546) | (0) | (-1) | (4.494) | (105.053) |
| 4.350 | 2.036 | 15.022 | -511 | -1.482 | 816 | 16.199 |
| (4.685) | (4.350) | (16.199) | (0) | (-850) | (1.051) | (15.997) |
| 560 | 626 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| (411) | (560) | (0) | (0) | (0) | (0) | (0) |
| 101.103 | 67.758 | 124.041 | -3.415 | -1.674 | 3.386 | 125.745 |
| (77.058) | (101.103) | (125.745) | (0) | (-851) | (5.545) | (121.050) |
| 383 (383) |
383 (383) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
| 383 (383) |
383 (383) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
| 71.923 (0) |
11.630 (0) |
3.415 (0) |
0 (0) |
8.215 (0) |
0 (0) |
|
| 114.796 | 153.552 | 144.497 | 0 | -1.696 | 11.681 | 134.512 |
| (90.780) | (114.796) | (134.512) | (0) | (-853) | (5.598) | (129.767) |
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 13.488 | 13.310 |
Die immateriellen Vermögenswerte enthalten gewerbliche Schutzrechte und Geschäfts- oder Firmenwerte. Außer den Geschäfts- oder Firmenwerten bestehen keine immateriellen Vermögenswerte mit einer unbestimmbaren Nutzungsdauer.
Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden dem Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen zugeordnet und resultieren aus dem Erwerb der Altenheim-Gruppe und einer Senioreneinrichtung. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt. Der Nutzungswert wurde anhand der Discounted-Cashflow-Methode bestimmt.
Die Berechnung des Nutzungswerts basiert auf den prognostizierten Cashflows, die sich aus der Planung 2020 bis 2024 ergeben. In der Detailplanungsphase wird von einem organischen Umsatzwachstum (wesentlich aufgrund Belegungssteigerung sowie Pflegesatzentwicklung) von rund 4 Prozent pro Jahr sowie einer deutlichen Ergebnisverbesserung infolge der Reduzierung des Aufwandes für Fremdpersonal durch wettbewerbsfähige Vergütungsstrukturen ausgegangen. Danach wurde die ewige Rente mit einer Wachstumsrate in Höhe von 1,0 Prozent (Vorjahr: 1,0 Prozent) angesetzt. Grundlage für die Einschätzung des Managements und Planungen des Managements ist, dass sich das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen stabil entwickelt. In die Planung sind die Erfahrungen des Managements sowie externe Marktdaten eingeflossen. Daneben sind in die Planung externe wie auch interne Informationsquellen eingeflossen.
Der verwendete Diskontierungszinssatz (WACC) vor Steuern beträgt 4,69 Prozent (Vorjahr: 5,44 Prozent). Zur Ermittlung des WACC wurde ein Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital in Höhe von 50,3 Prozent zu 49,7 Prozent (Vorjahr: 43,9 Prozent zu 56,1 Prozent) die aktuell geltende langfristige Rendite und ein Beta-Faktor für vergleichbare, unverschuldete Unternehmen von 0,54 (Vorjahr: 0,51) angesetzt; der verschuldete Betafaktor wurde unter Berücksichtigung des Steuersatzes und des Verschuldungsgrads angepasst und beträgt 0,99 (Vorjahr: 1,06).
Im Rahmen des Goodwill-Impairment-Tests wurde für den Diskontierungszinssatz, die Wachstumsrate und die geplanten Cashflows eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Dabei würden eine eintretende Zinssteigerung von 0,5 Prozent oder ein EBIT-Abschlag von 10 Prozentpunkten sowie die nicht eintretende ewige Rente zu einer teilweisen Abschreibung des Buchwerts führen.
Die Entwicklung der einzelnen Kategorien der Sachanlagen ist im Anlagenspiegel des Konzerns dargestellt.
Im bilanzierten Sachanlagevermögen sind keine Zuwendungen der öffentlichen Hand sowie andere Formen von Beihilfen der öffentlichen Hand, von denen das Unternehmen unmittelbar begünstigt wurde, enthalten.
Bezüglich der Belastungen sowie eines Bestellobligos verweisen wir auf die Angaben zu den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Abschnitt 41.
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 383 | 383 |
| Derivatives Finanzinstrument | 38 | 39 |
| Summe | 421 | 422 |
Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen Tochterunternehmen, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden. Sie wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Als derivatives Finanzinstrument wird das in den Schuldscheindarlehensverträgen vereinbarte Kündigungsoptionsrecht ausgewiesen.
Die Entwicklung der Nutzungsrechte stellt sich wie folgt dar:
| AHK 01.01.2019 |
Zugänge AHK IFRS16.53H |
Umgliede- rungen AHK |
Abgänge AHK |
AHK 31.12.2019 |
|
|---|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| Grundstücke und Gebäude | 0 | 46.769 | 32.358 | 0 | 79.127 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 0 | 630 | 1.269 | 0 | 1.899 |
| Andere Anlagen, BGA | 0 | 1.514 | 1.018 | -4 | 2.527 |
| Summe | 0 | 48.913 | 34.645 | -4 | 83.553 |
| AfA 01.01.2019 |
Zugänge AfA IFRS16.53A |
Umgliede- rungen AfA |
AfA 31.12.2019 IFRS16.53J |
||
|---|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ | ||
| Grundstücke und Gebäude | 0 | 7.451 | 2.905 | 10.356 | |
| Technische Anlagen und Maschinen | 0 | 252 | 136 | 388 | |
| Andere Anlagen, BGA | 0 | 511 | 375 | 886 | |
| Summe | 0 | 8.215 | 3.415 | 11.630 |
| Buchwert | Buchwert | ||
|---|---|---|---|
| 01.01.2019 | 31.12.2019 | ||
| T€ | T€ | ||
| Grundstücke und Gebäude | 0 | 68.771 | |
| Technische Anlagen und Maschinen | 0 | 1.511 | |
| Andere Anlagen, BGA | 0 | 1.641 | |
| Summe | 0 | 71.923 |
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 449 | 507 |
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten in Höhe von 182 T€ Lebensmittel und in Höhe von 267 T€ Vorräte des medizinischen und pflegerischen Bedarfs sowie Brennstoffe.
Die Vertragsvermögenswerte betreffen den Anspruch auf Gegenleistung im Austausch für erbrachte Dienstleistungen, für die noch kein unbedingter Zahlungsanspruch vorliegt, insbesondere betrifft dies die Ansprüche aus Fallpauschalen.
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.459 | 5.439 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 79 | 2.941 |
| Summe | 5.538 | 8.380 |
Die finanziellen Vermögenswerte resultieren ausschließlich aus dem Leistungsverkehr. Von den ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren zum Bilanzstichtag 2,4 Mio. € (Vorjahr: 3,5 Mio. €) fällig. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sind innerhalb des Abrechnungsmonats fällig. Allein die Forderungen aus ambulanten Pflegeleistungen sind nach Abrechnung im Folgemonat fällig. Die Forderungen der Rehabilitationskliniken sind innerhalb von 14 Tagen nach Abrechnung fällig. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich. Auf Forderungen in Höhe von 6,2 Mio. € (Vorjahr: 6,0 Mio. €) wurden Wertberichtigungen in Höhe von 0,7 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €) vorgenommen. Dabei wurde der expected credit loss berücksichtigt. Die Laufzeiten und Wertberichtigungen der Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:
| Nicht | Fällig bis | 3 bis 6 | Älter | |
|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2019 | Fällig | 3 Monate | Monate | 6 Monate |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Brutto | 3.784 | 897 | 486 | 988 |
| Wertberichtigungen | 340 | 8 | 9 | 339 |
| 31. Dezember 2018 | Nicht Fällig |
Fällig bis 3 Monate |
3 bis 6 Monate |
Älter 6 Monate |
|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Brutto | 2.502 | 1.355 | 493 | 1.688 |
| Wertberichtigungen | 37 | 20 | 15 | 531 |
Die finanziellen Vermögenswerte betreffen Forderungen gegen verbundene Unternehmen.
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Ertragssteuerforderungen | 542 | 168 |
Die Steuerforderungen betreffen insbesondere Körperschaftsteuererstattungsansprüche der Muttergesellschaft.
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Sonstige Finanzielle Vermögenswerte | 2.202 | 1.918 |
| davon Verwahrgelder | 1.110 | 1.113 |
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte betreffen u. a. Mietkautionssicherheiten (353 T€), Rückvergütungsansprüche gegenüber Lieferanten (190 T€), debitorische Kreditoren (19 T€) und Forderungen gegen Personal (107 T€).
Die Verwahrgelder betreffen Taschengelder der Bewohner. Diese Bankguthaben unterliegen Verfügungsbeschränkungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten ist ein entsprechender Betrag enthalten. Die Taschengelder werden von Maternus für die Bewohner treuhänderisch verwaltet. Eine Auszahlung an die Bewohner erfolgt nach Bedarf.
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Aktive Rechnungsabgrenzung | 88 | 61 |
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Kassenbestand und Schecks | 83 | 90 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 638 | 1.804 |
| Summe | 721 | 1.894 |
Die Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die im Finanzmittelfonds gem. IAS 7 enthalten sind, ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Sichteinlagen und Giroguthaben. In der Bilanz werden in Anspruch genommene Kontokorrentkredite als "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" unter den kurzfristigen Finanzschulden gezeigt.
Das Grundkapital der Maternus AG beträgt derzeit 52.425.000 €. Es ist eingeteilt in 20.970.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem derzeitigen anteiligen Betrag am Grundkapital von 2,50 € je Aktie. Sämtliche Aktien der Gesellschaft lauten auf den Inhaber und sind voll eingezahlt. Die Aktien sind mit voller Gewinnanteilsberechtigung ausgestattet. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft wird das nach Erfüllung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen der Gesellschaft nach Anteilen am Grundkapital auf ihre Aktien verteilt.
Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien.
Die Abweichung zwischen dem bilanzierten gezeichneten Kapital und dem im Handelsregister eingetragenen gezeichneten Kapital beruht auf der Absetzung von Kosten der Kapitalerhöhung. Dies wurde im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 entsprechend dargestellt.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. Juli 2016 ermächtigt, bis zum 20. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer nennbetragsloser, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Sacheinlagen und/oder Bareinlagen um bis zu insgesamt 26.212.500 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I) und den Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Dabei ist der Vorstand ermächtigt, über einen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu entscheiden.
Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig:
gesellschaften bereits begebenen oder künftig zu begebenden Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Wandel- und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionäre zustehen würde,
• wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder, sofern dieser Betrag niedriger ist, 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind.
Alle insgesamt 20.970.000 Aktien der Gesellschaft sind zum Handel im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse, an der Börse Düsseldorf sowie an der Börse Berlin-Bremen zugelassen. Darüber hinaus werden sämtliche Aktien der Gesellschaft an den Börsen Stuttgart, Hamburg, Hannover und München sowie im elektronischen Handelssystem XETRA gehandelt.
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts bestehen nicht.
Sämtliche Aktien der Gesellschaft werden als auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) ausgegeben. Form und Inhalt der Aktienurkunden bestimmt der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. Die Gesellschaft kann einzelne Aktien in Aktienurkunden zusammenfassen, die eine Mehrzahl von Aktien verbriefen (Globalurkunden, Globalaktien). Ein Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung von Aktien ist gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Zahl- und Hinterlegungsstelle ist die Commerzbank Bank AG, Jürgen Ponto-Platz 1, 60329 Frankfurt am Main. Die Aktien sind zum amtlichen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse unter den folgenden Daten notiert: International Securities Identification Number (ISIN): DE0006044001, Wertpapierkennnummer (WKN): 604400, Börsenkürzel: MAK.
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Kapitalrücklage | 3.766 | 3.766 |
| Summe | 3.766 | 3.766 |
Die Kapitalrücklage enthält die Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien.
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Gewinnrücklagen | -71.543 | -61.130 |
| Summe | -71.543 | -61.130 |
Die Gewinnrücklagen beinhalten den Konzernverlust des Geschäftsjahres sowie die in Vorperioden erzielten Konzernergebnisse, einschließlich der in die Gewinnrücklagen eingestellten Beträge aus der erstmaligen Anwendung der IFRS. Zudem beinhaltet der Posten die Anpassungsbeträge aus Neubewertungen leistungsorientierter Versorgungspläne.
Die den anderen Anteilseignern zuzurechnenden Nettovermögenswerte ergeben sich aus Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter an folgenden Gesellschaften:
Medico I Maternus KG Medico M&S Recatec Service
Der zum 31. Dezember 2019 ausgewiesene Posten betrifft insbesondere die Maternus KG (0,1 Mio. €) und die Medico I (4,4 Mio. €). Die Medico I ist die Besitzgesellschaft und die Maternus KG die Betriebsgesellschaft der Reha-Klinik in Bad Oeynhausen.
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (langfristig) | 1 | 18.225 |
| Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern | 0 | 26.115 |
| Leasingverbindlichkeiten mit einer Laufzeit länger als 1 Jahr | 67.700 | 31.333 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 22.360 | 22.055 |
| Summe | 90.061 | 97.728 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und anderen Kreditgebern wurden im Geschäftsjahr aufgrund der durch Maternus erfolgten Kündigung der Verträge und damit der kurzfristigen Laufzeit in den kurzfristigen Teil umgegliedert. Sie betrafen im Vorjahr in Höhe von 7,3 Mio. € Darlehensverbindlichkeiten der Medico I gegenüber der Bank für Sozialwirtschaft AG, Hannover, sowie in Höhe von 11,0 Mio. € Darlehen aus der Schuldscheinfinanzierung durch drei Kreditinstitute.
Mit Wirkung zum 30. Juni 2015 erfolgte eine Umfinanzierung durch Aufnahme von zwei festverzinslichen Schuldscheindarlehen von insgesamt 41,1 Mio. € (Senior-Darlehen 24,2 Mio. € und Junior-Darlehen 16,9 Mio. €). Das Junior-Darlehen ist ab dem Auszahlungstag bis zum Fälligkeitstag mit jährlich 9 Prozent, das Senior-Darlehen mit jährlich 3 Prozent zu verzinsen. Die Laufzeit beträgt jeweils 5 Jahre.
Für die Schuldscheindarlehen sind folgende Financial Covenants vereinbart, die quartalsbezogen zu testen sind:
| Senior-Darlehen | Junior-Darlehen | |
|---|---|---|
| LTV | nicht mehr als 40 Prozent | nicht mehr als 65 Prozent |
| Schuldendienstdeckungsgrad | 4,15-fach | 1,63-fach |
| Verschuldungsgrad Konzerngesellschaften | 4,25-fach | 4,25-fach |
| Verschuldungsgrad Gruppengesellschaften | 7,00-fach | 7,00-fach |
Die Financial Covenants wurden sowohl zum Bilanzstichtag als auch unterjährig eingehalten. Im Falle der Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung sind die Darlehensgeber zur Kündigung der Schuldscheindarlehen berechtigt. Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und anderen Kreditgebern sind in voller Höhe durch Grundschulden auf den Immobilien der Ymos I, Ymos II und Medico I besichert. Darüber hinaus sind die Geschäftsanteile an elf Tochterunternehmen sowie die Bankkonten der Maternus Finanzierungs GmbH zugunsten der Gläubiger der Schuldscheinfinanzierung verpfändet.
Die Leasingverbindlichkeiten stellen die Passivierung im Rahmen des neuen IFRS 16 in Höhe von 41.965 T€ sowie der bis zum 1. Januar 2019 bereits erfassten Verbindlichkeiten aus Finance Lease des IAS 17.36 in Höhe von 32.890 T€ dar.
Die folgende Tabelle zeigt auf, in welchen Zeiträumen die Leasingverbindlichkeiten fällig werden:
| Bis 1 Jahr T€ |
1 bis 2 Jahre T€ |
Mehr als 2 Jahre T€ |
Summe T€ |
|---|---|---|---|
| 272 | 262 | 1.054 | 1.588 |
| 431 | 337 | 479 | 1.247 |
| 7.155 | 6.884 | 60.816 | 74.855 |
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden bezüglich IFRS 16 die folgenden Aufwendungen erfasst:
| 2019 | ||
|---|---|---|
| T€ | ||
| Abschreibungen auf Nutzungsrechte | IFRS16.53A | 11.630 |
| Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten | IFRS16.53B | 3.535 |
| Aufwand aus kurzfristigen Leasingverhältnissen | IFRS16.53C | 4.253 |
| Aufwand aus Leasingverhältnissen mit geringwertigen Vermögenswerten | IFRS16.53D | 19 |
Die Zahlungsmittelabflüsse des Konzerns für Leasingverhältnisse betrugen 2019 10.375 T€. Zusätzlich wies der Konzern 2019 nicht zahlungswirksame Zugänge zu den Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 48.913 T€ aus.
Von den übrigen Verbindlichkeiten entfallen 21,7 Mio. € (Vorjahr: 21,7 Mio. €) auf Cura 12, die diese in Höhe von 17,3 Mio. € von der WCM im Rahmen des Erwerbs der Maternus-Gruppe übernommen hat.
Die Rückstellungen für Pensionen betreffen ausschließlich Verpflichtungen gegenüber bereits ausgeschiedenen Mitarbeitern. Insofern können keine neuen Ansprüche hinzuverdient werden. Die laufenden Leistungen unterliegen jedoch nach § 16 BetrAVG einer dreijährigen Anpassungsprüfung.
Die Verpflichtungshöhe wird im Wesentlichen durch die Annahmen zum Rechnungszins und dem Rententrend beeinflusst. Änderungen dieser Annahmen führen zu den folgenden Effekten auf die Verpflichtungshöhe. Sie wurden bei sonst unveränderter Bewertungsmethode und Konstanz der anderen Annahmen bestimmt.
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Rechnungszins | T€ | T€ |
| Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte | -42 | -44 |
| Verminderung um 0,5 Prozentpunkte | 45 | 46 |
Da die zugesagten Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten lebenslänglich gezahlt werden, stellt die Inflation (Rentenanpassung) ein besonderes Risiko dar, das sich unmittelbar im Cashflow widerspiegelt. Änderungen im Rechnungszins wirken sich hingegen auf das Eigenkapital aus. Ein Maß für die durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen bildet die Duration. Diese beträgt zum Stichtag ca. 6 Jahre.
Die Pensionsverpflichtungen haben sich im Jahresverlauf wie folgt entwickelt:
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Pensionsverpflichtungen zum 1. Januar | 1.530 | 1.689 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 0 | 0 |
| Zinsaufwand | 23 | 25 |
| Tatsächliche Rentenzahlungen | -213 | -216 |
| Effekte aus der Neubewertung | 157 | 31 |
| davon erfahrungsbedingte Anpassungen | 90 | 40 |
| davon Anpassungen aus der Änderung finanzieller Annahmen | 67 | -5 |
| davon Anpassungen aus der Änderung demographischer Annahmen | 0 | -4 |
| Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember | 1.497 | 1.530 |
Die Pensionsverpflichtungen zum Stichtag teilen sich wie folgt auf die einzelnen Bestände auf.
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Unverfallbar Ausgeschiedene | 3 | 18 |
| Leistungsempfänger | 1.494 | 1.512 |
| Gesamt | 1.497 | 1.530 |
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurde auf Grundlage der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck durchgeführt. Es wurden die folgenden Annahmen getroffen:
| 31.12.2019 T€ |
31.12.2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Diskontierungssatz | 0,8 Prozent | 1,60 Prozent |
| Gehaltstrend | entfällt | entfällt |
| Rententrend | 2,00 Prozent | 2,00 Prozent |
| Fluktuation | 0 Prozent | 0 Prozent |
Im Geschäftsjahr 2020 werden Rentenzahlungen in Höhe von 215 T€ erwartet.
Die Rückstellungen wurden für unvermeidbare Kosten zur Erfüllung des Pachtvertrages der Bayerwald KG gebildet. Die Inanspruchnahme erfolgt entsprechend der für die Bayerwald KG geplanten Cashflows in den Jahren 2021 bis 2023.
| Stand | Inanspruch- | Zuführung | Umbuchung | Stand | |
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2019 | nahme | 31.12.2019 | |||
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 83 | 0 | 0 | 626 | 709 |
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | ||
|---|---|---|---|
| T€ | T€ | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.361 | 4.634 |
In dem Posten sind Verpflichtungen aus ausstehenden Rechnungen in Höhe von 1.602 T€ (Vorjahr: 1.555 T€) enthalten.
| 31.12.2019 T€ |
31.12.2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 20.085 | 15.060 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus der gemeinsamen Finanzkontenverwaltung (10,3 Mio. €; Vorjahr: 0,0 Mio. €) sowie aus Lieferungs- und Leistungsverkehr (9,8 Mio. €, Vorjahr: 15,0 Mio. €).
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 18.306 | 1.293 |
| Leasingverbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr | 7.155 | 875 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 26.311 | 580 |
| Summe | 51.772 | 2.748 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen in Höhe von 7,3 Mio. € Darlehensverbindlichkeiten der Medico I gegenüber der Bank für Sozialwirtschaft AG, Hannover, und in Höhe von 11,0 Mio. € die Schuldscheinfinanzierung durch drei Kreditinstitute.
Die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten betreffen den Teil der Leasingverbindlichkeiten, der innerhalb eines Jahres fällig ist.
Unter den übrigen Verbindlichkeiten wird die in 2020 zur Rückzahlung fällige Tilgung für das von anderen Kreditgebern gewährte Schuldscheindarlehen in Höhe von 26.311 T€ (Vorjahr: 580 T€) ausgewiesen.
Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen Erhaltene Anzahlungen (50 T€; Vorjahr: 15 T€) sowie die Rechnungsabgrenzung für bereits vereinnahmte Zahlungen (652 T€; Vorjahr: 998 T€). Die passiven Rechnungsabgrenzungen haben i. d. R. eine Laufzeit von bis zu einem Monat.
| 31.12.2019 T€ |
31.12.2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 4.875 | 4.882 |
| Davon Personalverpflichtungen | 2.084 | 1.899 |
| Davon Verwahrgelder | 1.110 | 1.113 |
| Davon kreditorische Debitoren | 853 | 934 |
Die Personalverpflichtungen des Berichtsjahres enthalten u. a. Urlaub, Überstunden, Berufsgenossenschaft sowie die Schwerbehindertenausgleichsabgabe.
| Stand 01.01.2019 (angepasst) |
Inanspruch- nahme |
Zuführung | Auflösung | Umbuchung | Stand 31.12.2019 |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| Personalrückstellungen | 1.041 | 1.623 | 1.779 | 204 | 0 | 993 |
| Rückstellung für Abschluss und Beratungskosten |
385 | 208 | 300 | 8 | 0 | 469 |
| Sonstige | 812 | 1.219 | 2.616 | 452 | -626 | 1.131 |
| Summe | 2.238 | 3.050 | 4.694 | 664 | -626 | 2.593 |
Die Personalrückstellungen enthalten vornehmlich Prämien- und Tantiemeansprüche der Mitarbeiter.
Die kurzfristigen und langfristigen sonstigen Rückstellungen betreffen in Höhe von 1,3 Mio. € (langfristig 0,7 Mio. €, kurzfristig 0,6 Mio. €) unvermeidbare Kosten zur Erfüllung des Pachtvertrages der Bayerwald KG, die höher als der erwartete wirtschaftliche Nutzen aus dem Vertrag sind. Die gebildeten Rückstellungen werden entsprechend der Cashflows der Bayerwald KG im Jahr 2020 in Anspruch genommen.
| Stand | Stand | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2019 | Inanspruch- | Zuführung | Auflösung | 31.12.2019 | |
| (angepasst) | nahme | ||||
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| Steuerrückstellungen | 83 | 65 | 68 | 1 | 85 |
Die Steuerrückstellungen umfassen die laufende Körperschaft- und Gewerbesteuer einer Tochtergesellschaft.
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Umsatzerlöse | 124.430 | 124.278 |
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufgliederung der Erlöse, die der Konzern aus Verträgen mit Kunden erzielt hat. Alle Umsatzerlöse stammen aus der Erbringung von Dienstleistungen und werden zeitraumbezogen realisiert.
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Segment Senioren- und Pflegeeinrichtungen | T€ | T€ |
| Umsatzerlöse | 96.724 | 97.040 |
| Vollstationäre Pflege | 89.587 | 89.867 |
| Betreutes Wohnen | 3.808 | 3.971 |
| Ambulante Pflege | 3.077 | 2.944 |
| Hausnotrufdienst | 252 | 258 |
| Segment Rehabilitation | 2019 T€ |
2018 T€ |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 27.864 | 27.373 |
| Orthopädie | 8.921 | 8.928 |
| Neurologie | 6.859 | 7.782 |
| Kardiologie | 8.513 | 7.004 |
| Gastroenterologie (CHA) | 879 | 827 |
| Onkologie | 1.248 | 1.316 |
| Sonstige | 1.444 | 1.515 |
In der nachfolgenden Tabelle sind die Salden der Forderungen, Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden dargestellt:
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| Vertragssalden aus Verträgen mit Kunden | T€ | T€ |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.459 | 5.439 |
| Vertragsvermögenswerte | 217 | 143 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 702 | 1.013 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen unbedingte Zahlungsansprüche für bereits abgeschlossene und abgerechnete Leistungen. Die Vertragsvermögenswerte umfassen Ansprüche des Konzerns für bereits im Rahmen von vereinbarten Fallpauschalen erbrachte Leistungen, die jedoch noch nicht abgerechnet sind, da die Patienten der Rehabilitationsklinik zum Bilanzstichtag noch nicht entlassen waren. Die Bewertung erfolgt sowohl zeit- als auch leistungsabhängig.
Bei den Vertragsverbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um Vorauszahlungen von Bewohnern der Pflegeeinrichtungen für den Leistungszeitraum Januar 2020.
In der Berichtsperiode 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 wurden Erlöse in Höhe von 997 T€ erfasst, die zu Beginn des Geschäftsjahres im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren. Umsatzerlöse, die aus in vorherigen Geschäftsjahren erfüllten Leistungsverpflichtungen resultieren, bestehen im Geschäftsjahr 2019 nicht. Der Vertragssaldo der Vertragsvermögenswerte erhöhte sich zum 31. Dezember 2019, da im Vergleich zum 1. Januar 2019 mehr Patienten mit einer Behandlungsdauer über den Bilanzstichtag hinaus in unseren Rehakliniken waren.
Hinsichtlich der Gesamthöhe des Transaktionspreises für nicht erfüllte Leistungsverpflichtungen wird die Erleichterungsvorschrift des IFRS 15.121 (a) angewandt.
Die Leistungsverpflichtungen des Konzerns sind nachfolgend zusammenfassend beschrieben:
Das Leistungsspektrum der Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen des Konzerns umfasst:
Die Vollstationäre Pflege beinhaltet Leistungen für Pflege sowie für Unterkunft und Verpflegung. Sowohl der Umfang als auch die Vergütung für die von den Einrichtungen zu erbringenden vollstationären Leistungen sind im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) sowie in den mit den jeweiligen Landesverbänden der Pflegekassen abgeschlossenen Rahmenverträgen nach § 75 SGB XI grundlegend geregelt. Den gesetzlichen Rahmen für die Vergütung der stationären Pflegeleistungen bilden die §§ 84 ff. des SGB XI. Die formalen Voraussetzungen der Antragsstellung und Pflegesatzverhandlung variieren
je Bundesland, abgestimmt zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern. Mit jedem Bewohner wird ein Heimvertrag abgeschlossen, in dem insbesondere auch die Höhe des zu entrichtenden Heimentgeltes und die Fälligkeit geregelt sind. Es erfolgt eine taggenaue Abrechnung des Heimentgeltes. Mit Ablauf des Tages gilt die Leistung als erbracht. Das von dem Bewohner zu entrichtende Heimentgelt ist am 3. Werktag des laufenden Monats fällig. Die Leistungen der Pflegekassen sind am 15. des laufenden Monats fällig.
Das Betreute Wohnen soll so viel Selbständigkeit wie möglich und so viel Sicherheit wie nötig bieten. Die Leistungen bestehen zum einen aus der Komponente Wohnen, zum anderen aus ergänzenden Dienstleistungen wie z. B. häusliche Pflegeleistungen, Hilfe im Haushalt oder soziale Betreuung. Mögliche Wohnformen sind Wohn- und Hausgemeinschaften, Wohngruppen und Wohnanlagen mit integriertem Servicebüro. Die Leistungen werden in Individualvereinbarungen zwischen dem Bewohner und Anbieter festgelegt. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage.
Die Ambulante Pflege ist die professionelle pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, die durch mobile Pflegedienste erbracht wird. Den gesetzlichen Rahmen für die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen bilden § 89 SGB XI und § 90 SGB XI. Die formalen Voraussetzungen der Antragsstellung und Pflegesatzverhandlung variieren je Bundesland, abgestimmt zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern. Die Leistungen der Ambulanten Pflege werden nach Ablauf des Monats auf Basis eines Leistungsnachweises gegenüber den Krankenkassen und den Kunden abgerechnet. Zum Zeitpunkt der Abrechnung sind die Leistungen vom Konzern vollständig erbracht. Das Entgelt für die erbrachten Leistungen ist innerhalb von 14 Tagen nach Abrechnung zu entrichten.
Der Hausnotrufdienst ist ein technikbasiertes Rufhilfe-System. So bestehen unsere Leistungen in dem Anschluss und Einrichtung inklusive Funktionstest, 24-Stunden Rufbereitschaft, wechselseitiger Sprechkontakt und der Information an Angehörige im Notfall. Die Vertragsbeziehung kommt durch eine Individualvereinbarung zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage.
Das Leistungsspektrum der Rehabilitationskliniken umfasst:
Die Reha-Kliniken sind anerkannte Versorgungseinrichtungen gemäß § 111 ff SGB V und werden von allen Sozialversicherungsträgern, schwerpunktmäßig von den gesetzlichen Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung belegt. Ziel und Aufgabe der medizinischen Rehabilitation ist die Erhaltung als auch die bestmögliche Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Patienten als Voraussetzung für eine optimale Wiedereingliederung in Beruf, Familie und Gesellschaft. Die Patienten, die eine Anschlussheilbehandlung durchführen, im Speziellen eine Behandlung unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt, werden entweder durch ihre Krankenkasse oder den Sozialdienst des einweisenden Krankenhauses angemeldet. Patienten, die über ihren Hausarzt eine Rehabilitation beantragt haben, werden aufgrund des Wunsch- und Wahlrechtes durch den Kostenträger in der Klinik angemeldet. Die Aufnahme geschieht nur mit einer Kostenübernahme durch einen Sozialversicherungsträger, der Deutschen Rentenversicherung oder einer privaten Individualvereinbarung. In der pflegerischen sowie der ärztlichen Aufnahme werden die verschiedenen Reha-Ziele formuliert sowie der Therapieplan erstellt.
Nach der erfolgreichen Maßnahme wird mit dem Kostenträger innerhalb von wenigen Werktagen die Behandlung abgerechnet. Zu diesem Zeitpunkt haben die Kliniken alle Leistungen vollständig erbracht. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der zuvor mit den Kostenträgern vereinbarten Tagessätze und Fallpauschalen. Bei einem Tagessatz wird jeder bewilligte Tag separat vergütet. Bei einer vereinbarten Fallpauschale ist ein Korridor mit einem festgelegten Betrag verhandelt worden. Bei Patienten, die länger behandelt werden, gibt es Zwischenabrechnungen. Das Zahlungsziel der Kostenträger liegt bei 4 Wochen.
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Erstattung für Personalleistungen | 2.394 | 2.290 |
| Erträge aus der Minderung von Schuldposten | 1.602 | 2.837 |
| Übrige | 913 | 778 |
| Summe | 4.909 | 5.905 |
Die Erstattungen für Personalleistungen betreffen insbesondere Ausbildungsvergütungen, Eingliederungsbeihilfen und Erstattungen von Krankenkassen.
Die Erträge aus der Minderung von Schuldposten betreffen in Höhe von 0,7 Mio. € Rückstellungen und in Höhe von 0,9 Mio. € Verbindlichkeiten. Eine Minderung der Schuldposten ist auf den Wegfall oder eine Neubewertung von Risiken zurückzuführen.
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren | 12.700 | 11.788 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 8.869 | 8.885 |
| Summe | 21.569 | 20.673 |
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen unter anderem Aufwendungen für den Einsatz von Zeitarbeitskräften und weitere Fremdpersonalkosten. Der Anstieg bei den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ist auf gestiegene Energiekosten zurückzuführen.
| 2019 T€ |
2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 64.739 | 61.344 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung |
13.106 | 11.998 |
| davon für Altersversorgung | 112 | 131 |
| Summe | 77.845 | 73.342 |
Im Berichtsjahr waren im Konzern im Durchschnitt 1.921 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte) beschäftigt (Vorjahr: 1.926). In der Segmentberichterstattung wird die Anzahl der Mitarbeiter auf Segmente verteilt dargestellt. Im Berichtsjahr sind Abfindungszahlungen für ausgeschiedene Mitarbeiter in Höhe von 0,3 Mio. € (im Vorjahr: 0,2 Mio. €) erfasst.
In den sozialen Abgaben sind auch die für die Arbeitnehmer gezahlten Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger in Höhe von 5,7 Mio. € (Vorjahr: 5,4 Mio. €) enthalten.
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Mieten, Leasing | 4.510 | 13.193 |
| Verwaltungskosten wie Telefon, Porto und Werbekosten | 1.962 | 1.993 |
| Instandhaltung und Wartung | 4.451 | 3.817 |
| Abgaben, Gebühren und Versicherungen | 2.951 | 2.746 |
| Beratungs- und Jahresabschlusskosten | 1.700 | 1.279 |
| Übrige Aufwendungen | 5.428 | 4.681 |
| Summe | 21.002 | 27.709 |
Für die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, sind in den Jahresabschlusskosten Honorare für die Abschlussprüfungen in Höhe von 168 T€ (Vorjahr: 135 T€) enthalten. Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen wurden nicht erbracht.
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| auf immaterielle Vermögensgegenstände | 81 | 53 |
| auf Sachanlagen | 3.385 | 5.545 |
| auf Nutzungsrechte | 8.215 | 0 |
| Summe | 11.681 | 5.598 |
Der Anstieg bei den Abschreibungen ist auf die Neueinführung des IFRS 16 und die damit einhergehende Abschreibung auf Nutzungsrechte zurückzuführen.
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 41 | 76 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -8.260 | -5.757 |
| Summe | -8.219 | -5.682 |
Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen mit 2,8 Mio. € (Vorjahr: 2,9 Mio. €) Darlehensverbindlichkeiten bei Kreditinstituten und anderen Kreditgebern und mit 3,6 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €) Zinsen für Leasingverbindlichkeiten, der Anstieg ist auf IFRS 16 zurückzuführen. Auf Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 1,9 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €).
Die Ergebnisanteile anderer Gesellschafter betreffen Minderheitsanteile an Personengesellschaften und deren Beteiligungen. Da diese Anteile entsprechend IAS 32 wegen der Kündbarkeit als Fremdkapital ausgewiesen werden, werden Zahlungen auf diese Anteile als Aufwand ausgewiesen (vgl. auch Tz 16). Soweit den Minderheiten Verluste zuzuweisen sind, wird ein entsprechender Ertrag gezeigt.
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Laufende Ertragsteuern | 164 | 151 |
| Latente Ertragsteuern | -2.549 | -1.300 |
| Summe | -2.385 | -1.150 |
Die Ertragsteuern der laufenden Periode enthalten Steuerzahlungen für Vorjahre in Höhe von 10 T€ (Vorjahr: 46 T€).
Latente Steuern resultieren aus den unterschiedlichen Wertansätzen zwischen den IFRS- und Steuerbilanzen der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen und steuerlichen Verlustvorträgen.
Die Ergebniswirkung aus Latenten Steuern ergibt sich wie folgt:
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Veränderung der aktiven Latenten Steuern | 9.124 | 1.766 |
| Veränderung der passiven Latenten Steuern | 6.575 | 466 |
| Summe | 2.549 | 1.300 |
Die Latenten Steuern berücksichtigen lediglich Körperschaftsteuern und Solidaritätszuschlag, da die Geschäftstätigkeit im Wesentlichen nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Der Steuersatz beträgt seit dem 1. Januar 2008 15,825 Prozent. Im Maternus-Konzern bestehen unter Berücksichtigung des Ergebnisses des laufenden Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2019 körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 67,3 Mio. € (31. Dezember 2018: 68,5 Mio. €). Die Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge erfolgt nur dann, wenn ein zukünftiger Ausgleich wahrscheinlich ist. Auf Verlustvorträge in Höhe von 15,5 Mio. € (Vorjahr: 30,6 Mio. €) wurden deshalb keine aktiven Latenten Steuern gebildet. Die steuerlichen Verlustvorträge sind zeitlich unbegrenzt nutzbar.
Der gesamte aktivierte Latente Steueranspruch aufgrund von Verlustvorträgen ist werthaltig, da ausreichend zu versteuernde temporäre Differenzen vorliegen, die in zukünftigen Umkehrzeitpunkten zu positivem Einkommen führen, und darüber hinaus aufgrund der Planungen.
Die folgende Tabelle stellt eine Überleitung des theoretischen Steueraufwands, basierend auf den regulären Steuersätzen bei den einzelnen Gesellschaften, zum tatsächlichen Steueraufwand laut Gewinn- und Verlustrechnung dar.
Die Steuer auf den Vorsteuergewinn des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des gewichteten durchschnittlichen Konzernsteuersatzes auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Konzernergebnis vor Steuern | -12.641 | -2.724 |
| Theoretische Steuerquote | 15,825 Prozent | 15,825 Prozent |
| Theoretischer Steueraufwand | -2.000 | -431 |
| Effekt durch Latente Steuern auf Verlustvorträge | -781 | -778 |
| Sonstige Effekte | 397 | 59 |
| Steueraufwand gemäß Gewinn- und Verlustrechnung | -2.385 | -1.150 |
| Steuerquote | 18,87 Prozent | 42,20 Prozent |
Der theoretische Steueraufwand stellt den Steueraufwand, der sich aufgrund der nationalen Steuersätze ergibt, dar.
Entsprechend dem Saldierungsgebot werden die aktiven und passiven Latenten Steuern miteinander saldiert ausgewiesen.
Die Latenten Steuern lassen sich folgenden Bilanzposten zuordnen:
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| Aktive | Passive | Aktive | Passive | |
| Latente | Latente | Latente | Latente | |
| Steuern | Steuern | Steuern | Steuern | |
| T€ | T€ | T€ | T€ | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 0 | 1.996 | 0 | 1.952 |
| Sachanlagen | 163 | 9.833 | 184 | 9.834 |
| Nutzungsrechte | 0 | 6.510 | 0 | 0 |
| Aktive Latente Steuern auf Verlustvorträge | 8.184 | 0 | 5.991 | 0 |
| Rückstellungen für Pensionen | 84 | 0 | 65 | 0 |
| Sonstige Rückstellungen | 206 | 21 | 49 | 0 |
| Finanzverbindlichkeiten | 11.816 | 0 | 5.042 | 0 |
| Summe | 20.454 | 18.361 | 11.331 | 11.786 |
Die Veränderung des Saldos der Latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Saldo Latente Steuern zu Beginn des Jahres | -456 | -1.756 |
| Entstehung / Umkehrung temporärer Differenzen | 356 | -205 |
| Verfall (-) / Nutzung (+) von steuerlichen Verlustvorträgen | 2.194 | 1.505 |
| 2.094 | -456 |
Die Latenten Steuerforderungen und Latenten Steuerverbindlichkeiten sind ganz überwiegend langfristiger Natur, d.h. die Realisation erfolgt frühestens nach Ablauf von 12 Monaten. Von den aktiven Latenten Steuern aufgrund von temporären Differenzen haben 1.492 T€ (Vorjahr: 171 T€) eine Restlaufzeit bis ein Jahr. Aktive Latente Steuern auf Verlustvorträge werden entsprechend der Planungsrechnung im Folgejahr in Höhe von 479 T€ (Vorjahr: 343 T€) verbraucht. Von den passiven Latenten Steuern sind 1.809 T€ (Vorjahr: 277 T€) kurzfristiger Natur.
Die folgenden Tabellen zeigen die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von Finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten für die einzelnen Klassen und Bewertungskategorien:
| Bewertungs- | Buchwerte | 31.12.2019 | |
|---|---|---|---|
| in T€ | kategorie nach IFRS 9 |
Beizulegender Zeitwert |
|
| Aktiva | |||
| Derivates Finanzinstrument | FVTPL | 38 | 38 |
| Finanzielle Vermögenswerte | Amortised Cost | 79 | 79 |
| Vertragsvermögenswerte | Amortised Cost | 217 | 217 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Amortised Cost | 5.459 | 5.459 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | Amortised Cost | 721 | 721 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | Amortised Cost | 2.202 | 2.202 |
| Sonstige Vermögenswerte | Amortised Cost | 88 | 88 |
| Passiva | |||
| Den anderen Anteilseignern zuzurechnende | |||
| Nettovermögenswerte | FLAC | 4.539 | 4.539 |
| Finanzverbindlichkeiten | FLAC | 60.713 | 68.266 |
| Leasingverbindlichkeiten | n.a. | 74.855 | 74.855 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLAC | 4.361 | 4.361 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | FLAC | 4.875 | 4.875 |
Darstellung des Buchwertes aggregiert nach Bewertungskategorien
| Kategorie | 31.12.2019 in T€ |
|---|---|
| Finanzielle und sonstige Vermögenswerte, die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Amortised Cost) |
8.766 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVTPL) |
38 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (FLAC) |
74.488 |
Im Vorjahr stellen sich die Kategorien wie folgt dar.
| Bewertungs- | Buchwerte | 31.12.2018 | |
|---|---|---|---|
| in T€ | kategorie | Beizulegender | |
| nach IFRS 9 | Zeitwert | ||
| Aktiva | |||
| Derivates Finanzinstrument | FVTPL | 39 | 39 |
| Finanzielle Vermögenswerte | Amortised Cost | 2.941 | 2.941 |
| Vertragsvermögenswerte | Amortised Cost | 143 | 143 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Amortised Cost | 5.439 | 5.439 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | Amortised Cost | 1.893 | 1.893 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | Amortised Cost | 1.918 | 1.918 |
| Sonstige Vermögenswerte | Amortised Cost | 61 | 61 |
| Passiva | |||
| Den anderen Anteilseignern zuzurechnende Nettovermögenswerte | FLAC | 2.876 | 2.876 |
| Finanzverbindlichkeiten | FLAC | 83.290 | 81.525 |
| Leasingverbindlichkeiten | n.a. | 32.208 | 32.024 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLAC | 4.634 | 4.634 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | FLAC | 4.882 | 4.882 |
Darstellung aggregiert nach Bewertungskategorien:
| 31.12.2018 | |
|---|---|
| Kategorie | in T€ |
| Finanzielle und sonstige Vermögenswerte, die zu den | |
| fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Amortised Cost) | 12.395 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden | |
| Zeitwert bewertet werden (FVTPL) | 39 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten | |
| bewertet werden (FLAC) | 95.682 |
Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen den Preisen, die unabhängige Marktteilnehmer unter marktüblichen Bedingungen zum Bewertungsstichtag bei Verkauf eines Vermögenswerts vereinnahmen bzw. bei Übertragung einer Verbindlichkeit bezahlen würden.
Die Bestimmung und der Ausweis der beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente orientieren sich an einer Fair-Value-Hierarchie, die die Bedeutung der für die Bewertung verwendeten Inputdaten berücksichtigt und sich wie folgt gliedert:
Stufe 1: Nicht angepasste quotierte Preise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, wobei der Bilanzierende am Bewertungsstichtag Zugang zu diesen aktiven Märkten haben muss.
Stufe 2: Direkt oder indirekt beobachtbare Inputfaktoren, die nicht Stufe 1 zuzuordnen sind. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente der Stufe 2 werden auf Basis der am Bilanzstichtag bestehenden Konditionen, z.B. Zinssätze oder Devisenkurse, und mit Hilfe anerkannter Modelle, z. B. Discounted Cashflow-Modellen oder Optionspreismodellen, berechnet.
Stufe 3: Herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten für die Bewertung des Vermögenswertes und der Verbindlichkeit basieren (nicht beobachtbare Inputdaten).
Die Derivate entsprechen der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie (Bewertung aufgrund beobachtbarer Inputfaktoren/Marktdaten).
Im Geschäftsjahr 2019 ergaben sich keine Umgruppierungen zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie.
Bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwertes der langfristigen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurde eine Restlaufzeit von 10 Jahren und Endfälligkeit unterstellt. Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen Bankverbindlichkeiten und der Schuldscheindarlehen wurden jeweils auf Basis der vereinbarten Laufzeit und Tilgungsmodalitäten ermittelt. In Anlehnung an den Durchschnittszinssatz der Schuldscheindarlehen wurde ein Refinanzierungssatz gewählt, der den Zinssatz der zukünftigen Finanzierung darstellt. Die Bewertung entspricht der Stufe 2 der Fail-Value-Hierarchie.
Für wesentliche Teile der finanziellen Vermögenswerte, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente entsprechen die Buchwerte aufgrund der kurzen Restlaufzeit den beizulegenden Zeitwerten.
Gemäß IFRS 7.20 (a) sind die Nettogewinne und -verluste von Finanzinstrumenten für jede Bewertungskategorie offenzulegen. Nicht enthalten sind Ergebniseffekte aus Leasingverhältnissen bzw. bis 1. Januar 2019 Finance Leases.
| Aus der Folgebewertung | Nettoergebnis | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert | Beizulegender | Wert | |||
| in T€ | Zeitwert | berichtigung | |||
| Finanzielle und sonstige Vermögenswerte, die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Amortised Cost) |
8.766 | 8.766 | -696 | -696 | -603 |
| Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVTPL) |
38 | 38 | 0 | 0 | -1 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (FLAC) |
74.488 | 82.041 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 83.292 | 90.845 | -696 | -696 | -604 |
Die Nettogewinne/-verluste aus Finanzinstrumenten, stellen sich wie folgt dar:
Das Wertminderungsmodell nach IFRS 9 basiert auf erwarteten Kreditverlusten (expected credit loss). Dieses ist auf Vermögenswerte anzuwenden, die entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Maternus unterliegt aufgrund der bestehenden Finanzinstrumente bestimmten Risiken. Diese unterteilt Maternus in Marktrisiken, Liquiditätsrisiken und Ausfallrisiken.
Die von Maternus implementierten Richtlinien zur Steuerung von Risiken haben das Ziel, Risiken konzernweit zu identifizieren und zu analysieren sowie Risikogrenzwerte zu bestimmen und diese einzuhalten. Die der Steuerung von Risiken zugrunde liegenden Systeme werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst, um auf eventuelle Risiken angemessen reagieren zu können.
Der "Chancen- und Risikobericht" im Lagebericht enthält weitere Information zu finanziellen Risiken und deren Steuerung.
Im Folgenden sind die Risiken aufgrund bestehender Finanzinstrumente dargestellt.
Das Risiko von Schwankungen des beizulegenden Zeitwertes eines Finanzinstruments aufgrund von Veränderungen in Marktpreisen stellt für Maternus ein Marktrisiko dar. Grundsätzlich setzt sich das Marktrisiko aus drei Unterkategorien zusammen: Zinsveränderungsrisiken, Währungsumrechnungsrisiken und Marktpreisrisiken.
Zinsveränderungsrisiken bestehen bei Maternus nicht, da keine der laufenden Fremdfinanzierungen einer variablen Verzinsung unterliegt. Somit kann eine eventuelle Änderung nicht zu höheren Fremdkapitalkosten führen.
Währungsumrechnungsrisiken bestehen bei Maternus nicht, da sämtliche Geschäftsvorfälle in Euro abgewickelt werden.
Maternus unterliegt Marktpreisrisiken, wobei die Gesellschaft alle relevanten Preisentwicklungen überwacht. Allerdings bestehen keine signifikanten Effekte aus Preisschwankungen, welche Einfluss auf das Fortbestehen des Konzerns haben.
Als Kredit- bzw. Ausfallrisiko gilt das Risiko, dass die Geschäftspartner ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können und dies für die Maternus-Gruppe zu einem Verlust führen wird. Zur größtmöglichen Vermeidung sowie zur Steuerung der Ausfallrisiken wird eine Überprüfung der Bonität vorgenommen.
Ausfallrisiken existieren für alle relevanten Klassen von Finanzinstrumenten, insbesondere für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Maternus-Gruppe sieht sich keinem wesentlichen Bonitätsrisiko gegenüber einer einzelnen Vertragspartei ausgesetzt. Die Konzentration des Bonitätsrisikos ist aufgrund des breiten und heterogenen Kundenstamms begrenzt.
Die Bonität der Vertragspartner wird laufend überwacht. Bei deutlicher Verschlechterung der Bonität des Vertragspartners ist Maternus bestrebt, bestehende Positionen schnellstmöglich abzubauen.
Wie die nachfolgenden Tabellen zeigen, stellen die Buchwerte der bilanzierten finanziellen Vermögenswerte, abzüglich jeglicher Wertberichtigungen, das höchstmögliche Ausfallrisiko dar.
| Anhang | Buchwert vor | Wertminderung | Restbuchwert | |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 in T€ | Wertminderung | |||
| Langfristige Finanzielle | 4 | 421 | 0 | 421 |
| Vermögenswerte | ||||
| Forderungen aus Lieferungen | 8 | 6.155 | 696 | 5.459 |
| und Leistungen | ||||
| Vertragsvermögenswerte | 7 | 217 | 0 | 217 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 8 | 79 | 0 | 79 |
| Sonstige Finanzielle Vermögenswerte | 10 | 2.202 | 0 | 2.202 |
| Summe | 9.074 | 696 | 8.378 |
| Anhang | Buchwert vor | Wertminderung | Restbuchwert | |
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2018 in T€ | Wertminderung | |||
| Langfristige Finanzielle | 4 | 422 | 0 | 422 |
| Vermögenswerte | ||||
| Forderungen aus Lieferungen | 8 | 6.042 | 603 | 5.439 |
| und Leistungen | ||||
| Vertragsvermögenswerte | 7 | 143 | 0 | 143 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 8 | 2.941 | 0 | 2.941 |
| Sonstige Finanzielle Vermögenswerte | 10 | 1.918 | 0 | 1.918 |
| Summe | 11.466 | 603 | 10.863 |
Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Wertberichtigungen gebildet, sobald die Einbringung risikobehaftet erscheint.
Wesentliche Rechtsfälle werden individuell nach Eintrittswahrscheinlichkeit (beruhend auf Erfahrungswerten der letzten Jahre in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung) beurteilt. Forderungen, die nicht einzelwertberichtig sind, werden aufgrund von Erfahrungswerten systematisch nach Fälligkeiten strukturiert und bei Überfälligkeit systematisch nach Alter bzw. nach Portfolios wertberichtigt, sodass sich zu den Stichtagen keine überfälligen, aber nicht wertgeminderten Forderungen ergeben.
Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass Maternus seine finanziellen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maß bei Fälligkeit erfüllen kann. Liquiditätsrisiken bestehen in möglichen finanziellen Engpässen und dadurch verursachten erhöhten Refinanzierungskosten.
Die folgenden Tabellen zeigen für die finanziellen Verbindlichkeiten die nicht diskontierten vertraglich fixierten Zahlungsverpflichtungen (Zins- und Tilgung) für die folgenden Jahre unter der Prämisse, dass die Verträge wie vereinbart erfüllt werden:
| Finanzschulden 31.12.2019 in T€ | 2020 | 2021 | 2022 - 2024 | ab 2025 |
|---|---|---|---|---|
| Den anderen Anteilseignern zuzurechnende Nettovermögenswerte |
0 | 0 | 0 | 4.539 |
| Gegenüber Kreditinstituten davon Zinsen |
18.832 526 |
0 0 |
0 0 |
0 0 |
| Gegenüber anderen Kreditgebern davon Zinsen |
26.311 374 |
0 0 |
0 0 |
0 0 |
| Leasing | vgl. Anhang (17) und (41) | |||
| Gegenüber verbundenen Unternehmen davon Zinsen |
21.170 1.085 |
1.085 1.085 |
3.255 3.255 |
21.807 |
| Sonstige Finanzschulden | 4.875 | 0 | 0 | 0 |
| Aus Lieferungen und Leistungen | 4.361 | 0 | 0 | 0 |
Bei den Finanzschulden gegenüber verbundenen Unternehmen wird unterstellt, dass der langfristige Teil zum 1. Januar 2024 getilgt wird.
Maternus begegnet dem Risiko, seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen zu können, mit einem effektiven Cash-Management der gesamten Maternus- als auch Gesellschafter-Gruppe sowie der ständigen Beobachtung der Finanzmärkte, um sich bietende Finanzierungsmöglichkeiten bestmöglich nutzen zu können.
Die Einhaltung der Financial Covenants ist ein wesentlicher Bestandteil der Schuld- scheindarlehensverträge. Die Nichteinhaltung oder der Bruch dieser Covenants hätte eine bestandsgefährdende Auswirkung auf den Konzern zur Folge. Diesem Risiko wird durch folgende Maßnahmen entgegengewirkt:
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie nach IAS 33 ergibt sich aus dem den Aktionären der Maternus AG zuzurechnenden Anteil am Konzern-Periodenergebnis, dividiert durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien. Es besteht ein genehmigtes Kapital (vgl. Abschnitt 12), welches das unverwässerte Ergebnis je Aktie zukünftig verwässern könnte. (IAS 33.70 c).
Im Geschäftsjahr 2019 entspricht das unverwässerte dem verwässerten Ergebnis.
| 2019 T€ |
2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Den Aktionären der Maternus AG zuzurechnender Anteil am Ergebnis (in T€) |
-10.256 | -1.575 |
| Anzahl der Aktien (Stück) | 20.970.000 | 20.970.000 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €) | -0,49 | -0,08 |
| Gesamtergebnis lt. Gesamtergebnisrechnung (in T€) | -10.413 | -1.606 |
| Gesamtergebnis je Aktie (in €) | -0,50 | -0,08 |
Der in der Kapitalflussrechnung gem. IAS 7 betrachtete Finanzmittelfonds beinhaltet die flüssigen Mittel und die frei verfügbaren Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten abzüglich der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.
Die wesentlichen Auswirkungen in der Kapitalflussrechnung werden im Folgenden erläutert.
Der Anstieg des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit um 9,8 Mio. € gegenüber dem Vorjahr ist trotz des um 9,9 Mio. € schlechteren Konzernergebnisses auf den höheren Aufbau von Verbindlichkeiten gegenüber dem Anstieg der Forderungen zurückzuführen.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist aufgrund der Zins- und Tilgungsleistungen aus Leasing deutlich negativ. Es erfolgte keine Kreditaufnahme.
Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Kontokorrentkredite zum Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen ausschließlich frei verfügbare Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
| 2019 T€ |
2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Finanzverbindlichkeiten | ||
| Stand 01.01. | 100.477 | 75.405 |
| Mittelabflüsse aus Tilgungen | -2.095 | -1.818 |
| Mittelabflüsse aus Tilgungen von Finanzierungsleasing | -6.388 | -2.088 |
| Neuabschluss Finanzierungsleasing / Erstanwendung IFRS 16 | 48.801 | 27.357 |
| Sonstige nicht zahlungswirksame Änderungen | 1.038 | 1.621 |
| Stand 31.12. | 141.833 | 100.477 |
Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und anderen Kreditgebern sind in voller Höhe durch Grundschulden auf den Immobilien der Ymos I, Ymos II und Medico I besichert. Darüber hinaus sind die Geschäftsanteile an elf Tochterunternehmen sowie die Bankkonten der Maternus Finanzierungs GmbH, Berlin, zugunsten der Gläubiger der Schuldscheinfinanzierung verpfändet.
Aufgrund der Erstanwendung des neuen Standards IFRS 16 Leasingverhältnisse ab dem 1. Januar 2019 erfolgt der Ausweis von Leasingverpflichtungen in der Bilanz. Sonstige Leasingverhältnisse, die nicht bilanziert werden, sind nur noch in geringem Umfang vorhanden. Im Geschäftsjahr 2020 ergibt sich aus den kurzfristigen und geringwertigen Leasingverpflichtungen eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 3 T€.
Miet- und Leasingverträge ergaben sich bei Maternus für Grundstücke und Gebäude, für Bürogeräte, Einrichtungsgegenstände, technische Anlagen, EDV-Ausstattung und PKW. Insbesondere die Mietverträge haben Laufzeiten, bei Ausübung von Verlängerungsoptionen, von bis zu 30 Jahren und beinhalten Kaufoptionen sowie Preisanpassungsklauseln (Operating Lease). Durch die abgeschlossenen Leasingverträge wurden keine Beschränkungen hinsichtlich Dividenden, zusätzlichen Schulden und weiteren Leasingverträgen auferlegt.
Die Leasingverpflichtungen des Konzerns für Financial Leasing zum 31. Dezember 2018 werden aus den nachfolgenden Tabellen ersichtlich:
| 2018 | 2017 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nominalwert | Zinsanteil | Barwert | Nominalwert | Zinsanteil | Barwert | |
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| Restlaufzeit bis 1 Jahr | 3.224 | 2.350 | 875 | 1.077 | 711 | 366 |
| Restlaufzeit 2 bis 5 Jahre | 12.196 | 8.684 | 3.511 | 3.843 | 2.482 | 1.361 |
| Restlaufzeit über 5 Jahre | 47.846 | 23.161 | 24.684 | 6.534 | 2.657 | 3.877 |
Finanzierungsleasingverhältnisse mit bedingten Zahlungen lagen im Geschäftsjahr 2018 nicht vor. Der Anstieg ist auf den Neuabschluss des Mietvertrages für die Immobilie in Wendhausen zurück zu führen.
Der wesentliche Teil des Finanzierungsleasings entfiel auf Immobilienmieten (Grundstücke und Gebäude). Hierbei bestehen diverse Preisanpassungsklauseln und Verlängerungsklauseln. Diese wurden bei der Erstbewertung bestmöglich berücksichtigt und bei Änderungen werden die wesentlichen Auswirkungen neu berücksichtigt. Kaufoptionen und Eventualzahlungen bestehen bei Grundstücks- und Gebäudemietverträgen nicht.
Die folgende Tabelle zeigt die Zahlungsverpflichtungen aus Operating-Lease-Verträgen zum 31. Dezember 2018:
| im Folgejahr | im 2. bis 5. Jahr | nach 5 Jahren | |
|---|---|---|---|
| T€ | T€ | T€ | |
| 31.12.2018 | 11.937 | 26.614 | 21.065 |
| 31.12.2017 | 11.348 | 28.637 | 21.810 |
Die Leasingzahlungen aus Operating-Lease-Verträgen betrafen maßgeblich die Verpflichtungen aus langfristigen Mietverträgen. Die unkündbare Restmietdauer betrug im Durchschnitt 9 Jahre.
Hinsichtlich der Angaben zu Branchen-, Zinsänderungs-, Bonitäts- und operativen Risiken verweisen wir auf die Ausführungen im Konzernlagebericht.
Die Ziele des Konzerns im Hinblick auf das Kapitalmanagement liegen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, um den Anteilseignern weiterhin Erträge und den anderen Interessenten die ihnen zustehenden Leistungen bereitzustellen. Ein weiteres Ziel ist die Aufrechterhaltung einer optimalen Kapitalstruktur, um die Kapitalkosten zu reduzieren.
Branchenüblich überwacht der Konzern sein Kapital auf Basis des Verschuldungsgrads, berechnet aus dem Verhältnis von Nettofremdkapital zu Gesamtkapital. Das Nettofremdkapital ergibt sich aus den lang- und kurzfristigen Schulden abzüglich der den anderen Anteilseignern zuzurechnenden Vermögenswerte, der Rückstellungen, der passiven Latenten Steuern sowie der frei verfügbaren Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.
Der Verschuldungsgrad ermittelt sich wie folgt:
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| Finanzschulden gesamt | 171.154 | 102.615 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente | 721 | 1.893 |
| Nettofremdkapital | 170.433 | 100.722 |
| Eigenkapital gesamt | -15.838 | -5.425 |
| Gesamtkapital | 154.595 | 95.297 |
| Verschuldungsgrad in Prozent | 110,2 | 105,7 |
Der Konzernabschluss wird am 22. April 2020 dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt.
Dem Aufsichtsrat der Maternus AG gehören je sechs Personen der Anteilseigner und der Arbeitnehmer an. Wir verweisen hierzu auf das Kapitel "Aufsichtsrat und Vorstand".
Bezüge des Vorstandes für das Berichtsjahr sind nicht angefallen. Im Geschäftsjahr 2019 hatte der Vorstand jeweils einen Geschäftsführervertrag bei der obersten Muttergesellschaft Cura GmbH und wurde über diese vergütet.
Weitere Leistungen oder Vergütungen sind nicht vereinbart oder gezahlt worden.
Der Aufsichtsrat erhielt im Geschäftsjahr 2019 für die Wahrnehmung seiner Aufgaben in der Muttergesellschaft und in den Tochtergesellschaften Vergütungen in Höhe von 65 T€ (im Vorjahr: 65 T€).
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten gemäß der Satzung eine feste Vergütung, die 5.000 € für jedes Mitglied, 7.500 € für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und 10.000 € für den Vorsitzenden des Aufsichtsrates ausmacht. Die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder enthält keinen variablen Bestandteil.
Angaben zu Geschäften gemäß Art. 19 MMVO (EU Nr. 596/2014)
Von Vorstand und Aufsichtsrat sind mit Ausnahme von Karl Ehlerding im Geschäftsjahr 2019 keine Erwerbe oder Veräußerungen von Aktien der Gesellschaft gemäß Art. 19 MMVO (EU Nr. 596/2014), so genannte Eigengeschäfte von Führungskräften, durch sie oder durch ihnen nahe stehende Personen mitgeteilt worden. Karl Eherling hat mit Veröffentlichungen der Directors Dealings am 1. sowie 2. und 5. August 2019 weitere Erwerbe von Aktien der Gesellschaft vorgenommen.
| 2019 |
|---|
| T€ |
| 6,4 |
| 5,0 |
| 7,5 |
| 5,0 |
| 5,0 |
| 5,0 |
| 5,0 |
| 5,0 |
| 2,1 |
| 5,0 |
| 1,6 |
| 5,0 |
| 5,0 |
| 2,6 |
Im Geschäftsjahr wurden keine Vorschüsse, Kredite, Bürgschaften oder Gewährleistungen an Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates gewährt.
Von den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr 2019 keine entgeltlichen Beratungsleistungen erbracht.
Aufgrund der Stimmrechtsmitteilung vom 17. Dezember 2007 hält die Cura GmbH unmittelbar 2,25 Prozent sowie über die von ihr kontrollierte Cura 12 mittelbar 79,45 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der Maternus AG. Gemäß § 17 AktG besteht damit zum 31. Dezember 2019 ein Abhängigkeitsverhältnis zur Cura GmbH.
Mehrheitsgesellschafterin der Cura GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Ihr sind 17.132.230 Aktien in voller Höhe zuzurechnen, daneben hält Frau Sylvia Wohlers de Meie 30.634 Aktien direkt.
Sämtliche in den Konzernabschluss der Maternus AG einbezogenen Gesellschaften werden auch in den Konzernabschluss der Cura GmbH, Hamburg, einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Der Konzernabschluss der Cura GmbH stellt zugleich den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen eines der Maternus AG übergeordneten Konzernabschlusses dar.
Im April 2019 haben die Vorstände ihre Entsprechenserklärungen nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären wie folgt dauerhaft zugänglich gemacht:
| Gesellschaft | Entsprechenserklärung des | |
|---|---|---|
| DCGK in der Fassung vom | dauerhaft zugänglich | |
| Maternus AG | Februar 2017 | www.maternus.de |
Gemäß Punkt 7.1.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex sollen im Konzernabschluss Beziehungen zu Aktionären erläutert werden, die als nahestehende Personen im Sinne der Rechnungslegungsvorschriften zu qualifizieren sind. Im Berichtsjahr 2019 werden die Sachverhalte im Sinne dieser Regelung in den Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen und Personen dargestellt.
Geschäftsvorfälle zwischen dem Unternehmen und seinen Tochterunternehmen, die nahestehende Personen sind, wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Anhangsangabe nicht erläutert. Geschäftsvorfälle zwischen dem Unternehmen und seinen Tochtergesellschaften werden im Einzelabschluss des Mutterunternehmens offen gelegt.
Die nahestehenden Personen der Maternus-Gruppe umfassen die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Maternus-Kliniken Aktiengesellschaft sowie deren nahen Familienangehörige.
Für die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf den vorherigen Abschnitt. Es gibt keine kurzfristig fälligen Leistungen.
Zum 31. Dezember 2019 valutiert das Darlehen unverändert mit 17,3 Mio. €. Daneben bestehen weitere Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 4,4 Mio. €. Der Zinsaufwand betrug in 2019 1,1 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €).
Zum 31. Dezember 2019 weist die Maternus AG gegenüber der Cura GmbH Verbindlichkeiten aus dem Cash-Management in Höhe von 10.303 T€ (Vorjahr: Forderungen in Höhe von 2.047 T€) aus. Die Verzinsung erfolgte im Berichtsjahr mit 2,00 Prozent. Der Zinsaufwand betrug im Berichtsjahr 88 T€ (Vorjahr: Zinsertrag in Höhe von 22 T€).
Zum 31. Dezember 2019 weist die Maternus-Gruppe gegenüber der Cura DL, eine Schwestergesellschaft der Maternus, Forderungen in Höhe von 3 T€ (Vorjahr: 144 T€) sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 9 T€ (Vorjahr: 293 T€) aus. Im Berichtsjahr wurden der Cura DL 28 T€ in Rechnung gestellt und in Höhe von 447 T€ wurde die Maternus-Gruppe durch die Cura DL belastet. Die Verzinsung der Verrechnungskonten erfolgte im Berichtsjahr mit 2,00 Prozent.
Die Cura Energie GmbH übernimmt als Energieversorgungsunternehmen die Aufgaben der Versorgung mit Strom und Gas. Zum 31. Dezember 2019 weist die Maternus-Gruppe gegenüber der Cura Energie Verbindlichkeiten in Höhe von 302 T€ (Vorjahr: 479 T€) aus. Im Berichtsjahr wurden 3.958 T€ durch die Cura Energie belastet. Die Verzinsung der Verrechnungskonten erfolgte im Berichtsjahr mit 2,00 Prozent.
Die Cura 22 ist Besitzerin und Vermieterin des Grundstücks und Gebäudes der Einrichtung Pflegezentrum Maximilianstift GmbH. Im Berichtsjahr wurden aus dem Mietvertrag 349 T€ an Miete in Rechnung gestellt.
Zum Jahresende betragen die Verbindlichkeiten aus dem abgeschlossenen Pachtvertrag 11 T€ (Vorjahr: 3 T€) gegenüber der ZVG Bayerwald. Die Pacht der Bayerwald-Klinik betrug in 2019 insgesamt 0,6 Mio. € (Vorjahr: 1.600 T€).
Drei nicht konsolidierte Tochterunternehmen erhielten für ihre Komplementärstellung eine Haftungsvergütung in Höhe von 20 T€ (Vorjahr: 22 T€). Zum 31. Dezember 2019 bestanden gegenüber diesen Tochterunternehmen Verbindlichkeiten in Höhe von 480 T€ (Vorjahr: 518 T€).
( 46 ) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2019 ist am 10. Februar 2020 mit der österreichischen Raiffeisen Bank International AG, Wien, eine Finanzierungsvereinbarung über ein Darlehen im Umfang von 55,6 Mio. € abgeschlossen worden. Als Sicherheit wurden auf Liegenschaften von Gesellschaften der Maternus-Gruppe Grundschulden in Höhe der Darlehenssumme bestellt. Das Darlehen dient der Refinanzierung von bestehenden Verbindlichkeiten im Umfang von insgesamt 44,2 Mio. € sowie für Investitionszwecke. Mit Tilgung der Altfinanzierung und Auszahlung des neuen Darlehens am 18. März 2020 wurde die Transaktion vor dem 2. Quartal bereits umgesetzt.
Nach Abschluss des Geschäftsjahres kam es aufgrund des Virus Corona zu deutlichen Marktturbulenzen. Inwieweit die Maternus als Konzern betroffen ist, kann noch nicht abschließend beurteilet werden. Es ergeben sich jedoch keine bestandsgefährdenden Risiken daraus. Es ergaben sich jedoch Anpassungen in den Prognosen. Wir verweisen auf den Prognosebericht als Bestandteil des Lageberichts.
Vorsitzender des Aufsichtsrates der Maternus-Kliniken AG Kaufmann, Vorstand Hamburger Getreide-Lagerhaus Aktiengesellschaft, Hamburg
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Maternus-Kliniken AG (seit 10. Februar 2015) Examinierter Altenpfleger
Jörg Arnold, Bad Dürkheim* (seit 27. Juli 2017) Verwaltungsmitarbeiter
Diplom-Kaufmann, Geschäftsführer der Kommanditgesellschaft Erste "Hohe Brücke 1" Verwaltungs GmbH & Co., Hamburg
• Beirat der Deutsche Bank AG – Nord, Hamburg
Diplom-Politologe, Gewerkschaftssekretär
Gewerkschaftssekretärin ver.di
Chris Recke, Berlin* (seit 27. Juli 2017) Geschäftsbereichsleiter Informationstechnologie
Andrea Traub, Hohentengen (seit 26. Juni 2019) Geschäftsführerin Akutklinik Bad Saulgau und Klinik Am schönen Moos Bad Saulgau
Christel Birkenkamp, Mülheim* (vom 27. Juli 2017 bis 31. Dezember 2019) Leiterin Rezeption
Agnes Westerheide, Bochum* (vom 27. Juli 2017 bis 30. April 2019) Gewerkschaftssekretärin ver.di
* Arbeitnehmervertreter
Berlin, den 22. April 2020
Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft Der Vorstand
Mario Ruano-Wohlers
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes
Wir haben den Konzernabschluss der Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Lagebericht im Kapitel E. enthaltene Berichterstattung zur nichtfinanziellen Konzernerklärung, die Konzernerklärung zur Unternehmensführung sowie die Erklärung zum Corporate Governance Kodex haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
Zum 31. Dezember 2019 wird im Konzernabschluss der Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft ein Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert, der sich auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen bezieht. Die zur Beurteilung der Werthaltigkeit ermittelten erzielbaren Werte basieren auf dem Nutzwert der ZGE auf Grundlage der erwarteten künftigen Kapitalflüsse, welche aus den erwarteten künftigen operativen Ergebnissen des Budgets für das Geschäftsjahr 2020, dem Detailplanungszeitraum bis zum Geschäftsjahr 2024 sowie der erwarteten ewigen Rente abgeleitet wurden.
Der mindestens einmal jährlich durchzuführende Werthaltigkeitstest ist ein komplexer Prozess, der auf ermessensbehafteten Annahmen insbesondere hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung der Ertrags- und Finanzlage des Konzerns und der ZGE basiert. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße von den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter über die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen abhängig.
Aufgrund der der Unternehmensplanung zugrunde liegenden Komplexität, mit der ein erhöhtes Risiko der fehlerhaften Bilanzierung einhergeht, sowie der im Rahmen der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume erachten wir den Wertminderungstest für Geschäfts- oder Firmenwerte im Rahmen unserer Prüfung als einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalte.
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir das von den gesetzlichen Vertretern angewandte Bewertungsverfahren unter Einbeziehung von internen Bewertungsspezialisten nachvollzogen. Dabei haben wir das methodische Vorgehen zur Durchführung des Wertminderungstests mit den Anforderungen nach IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" verglichen. Wir haben die getroffenen Annahmen über die zukünftige Entwicklung der ZGE sowie die Abgrenzung der ZGE auf Basis der Unternehmensplanung durch einen Abgleich mit der historischen und aktuellen Entwicklung der Geschäftszahlen nachvollzogen. Insbesondere haben wir hinsichtlich der Werthaltigkeit des auf die ZGE Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen entfallenden Geschäfts- oder Firmenwerts die Erwartungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung und Profitabilität des Geschäftes sowie die dafür zugrunde liegenden Annahmen analysiert. Da bereits relativ kleine Veränderungen der verwendeten Diskontierungszinssätze teilweise wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten Unternehmenswerts bzw. des erzielbaren Betrags ("recoverable amount") haben können, haben wir die bei der Bestimmung der verwendeten Diskontierungszinssätze herangezogenen Parameter mit extern verfügbaren Marktdaten abgeglichen und analysiert sowie die Berechnung im Hinblick auf die sich dafür ergebenden Anforderungen des IAS 36 arithmetisch nachvollzogen.
Ferner haben wir Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer der wesentlichen Annahmen der Bewertung einschätzen zu können.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich des Wertminderungstest der Geschäfts- oder Firmenwerte ergeben.
Zugehörige Angaben der Gesellschaft sind im Konzernanhang im Abschnitt "Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen" sowie unter den Randziffern (1) Langfristige Vermögenswerte und (2) Immaterielle Vermögenswerte enthalten.
Im Konzernabschluss der Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 werden unter den Sachanlagen erworbene Grundstücke und Gebäude sowie Nutzungsrechte aus angemieteten Immobilien gemäß IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ausgewiesen, die einen wesentlichen Anteil der Bilanzsumme darstellen.
Die Bilanzierung des Erwerbs von Grundstücken und Gebäuden nach IAS 16 sowie die Bilanzierung von Mietverträgen über Grundstücke und Gebäude nach IFRS 16 bzw. in Vorjahren nach IAS 17 "Leasingverhältnisse" sowie die Werthaltigkeit der aktivierten Grundstücke und Gebäude und Nutzungsrechte weisen eine hohe Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage des Maternus-Konzerns auf. Bei der Anwendung von IFRS 16 zur Leasingbilanzierung bestehen wesentliche Ermessens- und Schätzungsentscheidungen insbesondere bei der Beurteilung der zu berücksichtigenden Mietverlängerungsoptionen sowie des Diskontierungszinssatzes zur Ermittlung der abgezinsten künftigen Leasingzahlungen. Die Bilanzierung der Nutzungsrechte an Immobilien nach IFRS 16 bzw. in Vorjahren als Finance Lease nach IAS 17 führt zu einer Aktivierung im Sachanlagevermögen und zur Passivierung des Barwerts der Leasingverbindlichkeit. Im Zeitablauf ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer - die teilweise bis zu mehreren Jahrzehnten umfasst - ergeben sich Aufwendungen in Form von planmäßigen Abschreibungen der Nutzungsrechte und Zinsaufwendungen aus der Leasingverbindlichkeit. Ferner besteht das Risiko, dass eine eventuell gebotene Wertminderung für die Immobilien bzw. Nutzungsrechte nicht erkannt und bilanziert wird.
Aufgrund der damit verbundenen Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage des Maternus-Konzerns haben wir den Ansatz von Grundstücken und Gebäuden und der Nutzungsrechte aus angemieteten Immobilien sowie deren Werthaltigkeit als einen der bedeutsamsten Sachverhalte für unsere Prüfung identifiziert.
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir den Prozess der Bilanzierung der Mietverträge über Grundstücke und Gebäude nach IFRS 16 mit den gesetzlichen Vertretern besprochen und die Wirksamkeit der implementierten internen Kontrollen in Stichproben getestet.
Weiterhin haben wir im Rahmen von Stichproben für die nach IFRS 16 bilanzierten Immobilienmietverträge die relevanten Daten in den Mietverträgen zu der Berechnung der Nutzungsrechte abgeglichen. Wir haben die verwendeten Abzinsungssätze gewürdigt, indem wir sie mit externen Nachweisen abgeglichen und die rechnerische Richtigkeit der Ermittlung nachvollzogen haben. Ferner haben wir untersucht, ob die Nutzungsdauern allgemeine und branchenspezifische Erwartungen widerspiegeln sowie den Vorgaben nach IAS 16 bzw. IFRS 16 entsprechen. Die von den gesetzlichen Vertretern getroffene Einschätzung zur Einbeziehung von Mietverlängerungsoptionen haben wir vor dem Hintergrund interner Planungen und durch Besprechungen mit den gesetzlichen Vertretern gewürdigt.
Den Prozess zur Beurteilung der Werthaltigkeit der bilanzierten Grundstücke und Gebäude durch die gesetzlichen Vertreter haben wir im Rahmen des vom Konzern festgelegten Validierungsverfahrens durch einen externen Sachverständigen nachvollzogen. Wir haben beurteilt, ob der Sachverständige über die Kompetenz, die Fähigkeiten sowie die Objektivität für das Validierungsverfahren verfügt. Wir haben das von dem Sachverständigen erstellte Gutachten hinsichtlich der getroffenen Annahmen und Methoden, einschließlich der Berechnungsmodelle, nachvollzogen und die Annahmen mit den gesetzlichen Vertretern diskutiert und beurteilt, ob die Annahmen und Methoden mit den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen in Einklang stehen.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Aktivierung sowie der Bewertung der Grundstücke und Gebäude und Nutzungsrechte aus Immobilien ergeben.
Zugehörige Angaben der Gesellschaft sind im Konzernanhang im Abschnitt "Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen" sowie unter den Randziffern (3) Sachanlagevermögen und (5) Nutzungsrechte enthalten.
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Die sonstigen Informationen umfassen für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks:
Des Weiteren die folgenden Kapitel des Konzernlageberichts
Darüber hinaus umfassen die sonstigen Informationen:
• gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht (Berichterstattung zur nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 315c HGB).
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Juni 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. Dezember 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2014 mit Unterbrechung im Jahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Peter Lennartz.
Berlin, 22. April 2020
Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lennartz Weinberg Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Maternus Seniorencentrum
Christinen-Stift Hahnhofstraße 71 76530 Baden-Baden Telefon: 0 72 21 / 3 63 - 0 Telefax: 0 72 21 / 3 63 - 1 21 E-Mail: info.baden-baden@ maternus.de
Anzahl Plätze Pflege: 93 Schwerpunkte:
Demenz, Diabetes
Bayerwald-Klinik Klinikstraße 22 93413 Cham-Windischbergerdorf Telefon: 0 99 71 / 4 82 - 0 Telefax: 0 99 71 / 4 82 - 6 79 E-Mail: [email protected] Web: www.bayerwaldklinik.de
Anzahl Plätze*
Reha: 214 (ab 01.01.2018)
Schwerpunkte: Onkologie, Kardiologie, Gastroenterologie
Anzahl Plätze Pflege: 107 Schwerpunkte:
Mobile Reha
Maternus Seniorencentrum Am Steuerndieb Gehägestraße 24e 30655 Hannover Telefon: 05 11 / 6 26 64 - 0 Telefax: 05 11 / 6 26 64 - 5 00 E-Mail: info.hannover@ maternus.de
Pflege: 110 Schwerpunkte: Demenz
Steinkuhle 3 37627 Stadtoldendorf Telefon: 0 55 32 / 9 31 - 0 Telefax: 0 55 32 / 9 31 - 1 00 E-Mail: info.stadtoldendorf@ maternus.de
Anzahl Plätze Pflege: 137 (davon 18 KZP)
Demenz, Palliative Care, Diabetes, Naturheilkunde
Hauptstraße 18 38165 Lehre-Wendhausen Telefon: 0 53 09 / 7 09 - 0 Telefax: 0 53 09 / 7 09 - 400 E-Mail: info.wendhausen@ maternus.de
Pflege: 215
Neurologische Schwerstpflege/ -betreuung mit Dauerbeatmung, Multiple Sklerose, Demenz, Junge Pflege
Gröchteweg 112 32105 Bad Salzuflen Telefon: 0 52 22 / 3 67 - 0 Telefax: 0 52 22 / 3 67 - 110 E-Mail: info.bad-salzuflen@ maternus.de
Demenz, psychiatrisch Erkrankte inkl. Suchterkrankte
Christophorus Volkeningstraße 15 45139 Essen** Telefon: 02 01 / 24 27 - 1 Telefax: 02 01 / 24 27 - 3 35 E-Mail: [email protected] Anzahl Plätze
Schwerpunkte:
Demenz, Suchterkrankte, Hausnotrufdienst, Ambulanter Dienst
Anzahl Plätze
Pflege: 100 Betr. Wohnen: 158
Demenz, Diabetes, Ambulanter Dienst, Hausnotrufdienst, Betreutes Wohnen
Koblenzer Straße 3–5 32584 Löhne Telefon: 0 57 31 / 72 97 - 0 Telefax: 0 57 31 / 72 97 - 97 E-Mail: [email protected]
Anzahl Plätze Pflege: 94
Betr. Wohnen: 12
Schwerpunkte:
Demenz, Diabetes, Palliative Care, mobile Rehabilitation, Betreutes Wohnen
45468 Mülheim an der Ruhr** Telefon: 02 08 / 30 07 - 1 Telefax: 02 08 / 30 07 - 2 00 E-Mail: info.muelheim@ maternus.de
Anzahl Plätze
Pflege: 283 (bis 31.07.2018) 168 (ab 01.08.2018)
Schwerpunkt: Demenz
Telefon: 0 57 31 / 85 - 0 Telefax: 0 57 31 / 85 - 83 03 E-Mail: [email protected] Web: www.maternus-klinik.de
Anzahl Plätze* Reha: 576 (ab 01.01.2018)
Orthopädie, Neurologie inklusive Beatmungs-Entwöhnungsverfahren, Innere Medizin, insbesondere Kardiologie, Reha bei kognitiv veränderten Menschen
* Inklusive Plätze für Begleitpersonen und Gäste.
** Die Einrichtungen in Essen und Mühlheim wurden zum 31. Dezember 2019 an den Verpächter zurückgegeben.
Schulstraße 7 53505 Altenahr-Altenburg Telefon: 0 26 43 / 90 46 - 0 Telefax: 0 26 43 / 90 46 - 1 01 E-Mail: info.altenahr@ maternus.de
Anzahl Plätze Pflege: 122
Schwerpunkte: Demenz, Diabetes, Palliative Care, Servicewohnen
Katharinenstift Kölner Straße 13a 54576 Hillesheim Telefon: 0 65 93 / 9 82 - 0 Telefax: 0 65 93 / 8 07 - 51 E-Mail: info.hillesheim@ maternus.de
Anzahl Plätze Pflege: 120
Demenz, Diabetes, Aktivierung bei neurologischen Erkrankungen
St.-Josefs-Haus Kölner Straße 17 54576 Hillesheim Telefon: 0 65 93 / 9 82 - 0 Telefax: 0 65 93 / 8 07 - 51 E-Mail: info.hillesheim@ maternus.de
Anzahl Plätze Betr. Wohnen: 30
St. Christophorus Auf dem Daasberg 2 54570 Pelm Telefon: 0 65 91 / 8 17 - 0 Telefax: 0 65 91 / 8 17 - 1 01 E-Mail: [email protected] Anzahl Plätze
Schwerpunkt: Demenz
Anzahl Plätze Pflege: 118
Schwerpunkte: Demenz, Diabetes
An den Salinen Wellsring 45 67098 Bad Dürkheim Telefon: 0 63 22 / 7 95 - 0 Telefax: 0 63 22 / 7 95 - 1 00 E-Mail: info.bad-duerkheim@ maternus.de
Anzahl Plätze Pflege: 205
Maternus Seniorencentrum Dresdner Hof Neumarkt 27 04109 Leipzig Telefon: 03 41 / 22 74 - 1 00 Telefax: 03 41 / 22 74 - 4 00 E-Mail: info.leipzig-mitte@ maternus.de
Anzahl Plätze Pflege: 214 (bis 31.12.2018) 204 (ab 01.01.2019)
Schwerpunkte: Demenz, Schwerstpflege, Diabetes
Angelika-Stift
Bornaische Straße 82 04277 Leipzig Telefon: 03 41 / 39 49 - 0 Telefax: 03 41 / 39 49 - 5 09 E-Mail: info.leipzig-connewitz@ maternus.de
Pflege: 179
Schwerpunkte: Demenz, Diabetes Maternus Pflege- und Therapiecentrum Maximilianstift
Brandvorwerkstraße 24 04275 Leipzig Telefon: 03 41 / 30 38 56 - 0 Telefax: 03 41 / 30 38 56 - 29 E-Mail: info.leibzig-sued@ maternus.de
Anzahl Plätze Pflege: 60
Schwerpunkt: Suchterkrankte
Barbara-Uttmann-Stift Am Fuchsstein 25 08304 Schönheide Telefon: 03 77 55 / 62 - 0 Telefax: 03 77 55 / 62 - 1 11 E-Mail: info.schoenheide@ maternus.de
Anzahl Plätze Pflege: 120 Betr. Wohnen: 4
Schwerpunkte:
Demenz, Palliative Care, Betreutes Wohnen
Schöne Aussicht 55 98724 Neuhaus Telefon: 0 36 79 / 7 76 - 0 Telefax: 0 36 79 / 7 76 - 1 04 E-Mail: info.neuhaus@ maternus.de
Anzahl Plätze Pflege: 119
Schwerpunkte: Demenz, Palliative Care

| Bayerwald KG | Bayerwald-Klinik GmbH & Co. KG, Cham-Windischbergerdorf |
|---|---|
| Cura 12 | Cura 12. Seniorencentrum GmbH, Hamburg |
| Cura 22 | Cura 22. Seniorencentrum GmbH, Berlin |
| Cura GmbH | Cura Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg |
| Cura DL | Cura Seniorenwohn- und Pflegeheime Dienstleistungs GmbH, Berlin |
| Katharinenstift | Alten- und Pflegeheim Katharinenstift GmbH, Berlin |
| Maternus AG | Maternus-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin |
| Maternus KG | Maternus-Klinik für Rehabilitation GmbH & Co. KG, Bad Oeynhausen |
| Medico I | Medico-Klinik-Immobilien GmbH & Co. Klinik- Immobilien-Beteiligungs Kommanditgesellschaft, Bad Oeynhausen |
| Medico M&S | Medico-Management & Service GmbH, Berlin |
| Recatec Service | Maternus Recatec Service Dienstleistungs-GmbH, Berlin |
| WCM | WCM Beteiligungs- und Grundbesitz Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main |
| Ymos I | YMOS Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin |
| Ymos II | YMOS Rodenkirchen Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin |
| ZVG Bayerwald | ZVG Bayerwald-Klinik Liegenschaftsgesellschaft mbH, Hamburg |
Maternus-Kliniken AG Französische Straße 53–55 10117 Berlin Deutschland Telefon: +49 30 65 79 80-0 Telefax: +49 30 65 79 80-500 E-Mail: [email protected] www.maternus.de
UBJ. GmbH Haus der Wirtschaft Kapstadtring 10 22297 Hamburg Deutschland Telefon: +49 40 6378-5410 Telefax: +49 40 6378-5423 E-Mail: [email protected] www.ubj.de
www.betriebsart.de
Als digitale Version stehen der vorliegende Geschäftsbericht der Maternus-Kliniken AG sowie die Zwischenberichte jeweils im Internet unter www.maternus.de zur Verfügung.
Dieser Bericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erfahrungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Zu diesen Risikofaktoren gehören insbesondere die im Risikobericht auf den Seiten 41 bis 43 genannten Faktoren. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die in diesem Bericht gemachten zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.
Maternus-Kliniken AG Französische Straße 53-55 10117 Berlin
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