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KST Beteiligungs AG

Audit Report / Information May 11, 2020

5415_10-k_2020-05-11_5710d4c7-b770-4980-a686-195459be171b.pdf

Audit Report / Information

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Handelsbilanz

KST Beteiligungs AG, Stuttgart

zum

AKTIVA 31. Dezember 2019 PASSIVA
EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A.
Anlagevermögen
A.
Eigenkapital
I.
Sachanlagen
I.
Gezeichnetes Kapital
eigene Anteile
5.500.000,00
173.424,00-
5.500.000,00
173.424,00-
1.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
22.067,00 27.971,00 5.326.576,00 5.326.576,00
II.
Finanzanlagen
II.
Kapitalrücklage
1.606.599,01 1.606.599,01
1.
Wertpapiere des
Anlagevermögens
6.838.892,01 8.678.858,26 III. Bilanzgewinn
- davon Gewinnvortrag
575.719,42 768.937,91
2.
sonstige Ausleihungen
19.473,46 6.858.365,47 18.804,00
8.697.662,26
EUR 768.937,91
(Vorjahr EUR 1.017.857,75)
7.508.894,43 7.702.112,92
B.
Umlaufvermögen
B.
Rückstellungen
I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
1.
sonstige Rückstellungen
26.349,00 30.849,00
1.
sonstige Vermögensgegenstände
504.869,25 803.745,76 C.
Verbindlichkeiten
1.
Verbindlichkeiten gegenüber
II.
Wertpapiere
1.
sonstige Wertpapiere
192.031,33 71.939,50 Kreditinstituten
2.
sonstige Verbindlichkeiten
- davon aus Steuern EUR 531,72
570.316,46
128.903,65
699.220,11 2.589.918,23
97.420,33
2.687.338,56
III. Kassenbestand, Bundesbank
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
223.541,99 816.508,46 (Vorjahr EUR 535,05)
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
1.963,50 2.473,50
D.
Aktive latente Steuern
431.625,00 0,00
8.234.463,54 10.420.300,48 8.234.463,54 10.420.300,48

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2019 bis 31.12.2019

KST Beteiligungs AG Stuttgart

EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
1. Umsatzerlöse 6.372.257,38 8.906.177,29
2. Bestandsveränderung der
Wertpapiere des Handelsbestandes
und des Anlagebestandes 6.689.236,82 8.726.044,42
3. Gesamtleistung 316.979,44- 180.132,87
4. sonstige betriebliche
Erträge
2.301,03 77.002,71
5. Personalaufwand
a)
Löhne und Gehälter
b)
soziale Abgaben und
Aufwendungen für
24.000,00 24.000,00
Altersversorgung und
für Unterstützung
51,39 24.051,39 51,43
24.051,43
6. Abschreibungen
a)
auf immaterielle Vermögens
gegenstände des Anlage
vermögens und Sachanlagen
6.717,98 7.148,00
7. sonstige betriebliche
Aufwendungen
142.422,73 200.114,44
8. Erträge aus anderen
Wertpapieren und Ausleihungen
des Finanzanlagevermögens
418.393,28 307.186,38
9. sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge
21.998,26 24.626,68
10. Abschreibungen auf
Finanzanlagen und auf
Wertpapiere des
Umlaufvermögens 0,00 24.034,60
11. Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
36.193,84 37.665,74
12. Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
83.672,81- 295.934,43
Übertrag 83.672,81- 295.934,43

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2019 bis 31.12.2019

KST Beteiligungs AG Stuttgart

Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
Übertrag 83.672,81- 295.934,43
13. Steuern vom Einkommen und
vom Ertrag
- davon Erträge aus der
Zuführung und Auflösung
latenter Steuern
EUR 431.625,00 (Vorjahr EUR 0,00)
423.111,92 12.196,67-
14. Ergebnis nach Steuern 339.439,11 283.737,76
15. Jahresüberschuss 339.439,11 283.737,76
16. Gewinnvortrag aus
dem Vorjahr
768.937,91 1.017.857,75
17. Ausschüttung 532.657,60- 532.657,60-
18. Bilanzgewinn 575.719,42 768.937,91

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Vorliegender Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des AktG sowie des HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt.

Nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft im Hinblick auf die Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Rechnungslegung erfolgt nach HGB.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter der Voraussetzung des § 250 HGB angesetzt.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen (going concern).

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge wurden im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit berücksichtigt, unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen.

Seit dem Jahresabschluss 2015 wird bei der Bewertung der Wertpapiere des Anlagevermögens das gemilderte Niederstwertprinzip angewendet.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach der degressiven bzw. linearen Methode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Geschäftsjahr des Zugangs im Sammelposten erfasst und linear mit 20 % abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu 150,00 Euro werden im Geschäftsjahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Zugänge werden mit den Anschaffungskosten bewertet.

Die Bewertung der Wertpapiere des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten, ggf. vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalbetrag bewertet.

Die Bewertung der sonstigen Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenpreis. Es wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

Bei der Position Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks erfolgte die Bewertung jeweils zum Nominalbetrag.

Der Ansatz der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte zum Nominalbetrag.

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Für auf fremde Währung lautende Positionen wurden folgende Umrechnungskurse zum Bilanzstichtag zu Grunde gelegt:

Vereinigte Staaten USD 1,1214
Russland RUB 69,6475
Großbritannisches Pfund GBP 0,8525

3. Erläuterungen zur Bilanz

3.1 Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wurde ebenfalls zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

3.2 Finanzanlagen

Wertpapiere des Anlagevermögens

Die Bewertung der Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, sofern von einer dauerhaften Wertminderung ausgegangen werden muss. Auf die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden im Jahresabschluss keine außerplanmäßige Abschreibungen (Vorjahr Euro 10.423,00) vorgenommen. Dies gilt auch, falls der Zeitwert der Papiere unter dem bilanzierten Wert liegt, sofern aus Sicht der Gesellschaft keine dauerhafte Wertminderung vorliegt. Der Buchwert des Aktienbestandes beträgt EUR 3.822.894,53, der Zeitwert EUR 4.965.719,37. Außerdem werden festverzinsliche Wertpapiere im Anlagevermögen mit einem Buchwert von EUR 3.015.997,48 gehalten, deren Zeitwert EUR 3.032.604,77 beträgt.

3.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sonstige Vermögensgegenstände

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen ist ein kurzfristiges Darlehen über TEUR 400 zur kurzfristigen Überbrückung ausgewiesen. Dieses Darlehen hat eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten des Weiteren Zinsabgrenzungen auf im Anlagevermögen gehaltenen Anleihen sowie Steuererstattungsansprüche.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr EUR 0,00).

3.4 Wertpapiere

Sonstige Wertpapiere

Die Bewertung der Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungskosten oder ggf. zum niedrigeren Börsenpreis. Es wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

3.5 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Bei dem ausgewiesenen Betrag handelt es sich um Guthaben bei Kreditinstituten, die jeweils mit dem Nennwert angesetzt wurden und zur freien Verfügung stehen.

3.6 Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktive Rechnungsabgrenzung ist zum Nennwert angesetzt. Bei dem ausgewiesenen Betrag handelt es sich im Wesentlichen um vorausbezahlte Beiträge für das Jahr 2020.

3.7 Aktive latente Steuern

Die aktive latente Steuer mit EUR 431.625,00 wurde auf Verlustvorträge gebildet.

Bestehende steuerliche Verlustvorträge können in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich zur Steuerminderung genutzt werden. Die Bewertung erfolgte auf Basis der individuellen Steuerplanung.

3.8 Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert angesetzt. Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 5.500.000 auf den Namen lautende Stückaktien zu je EUR 1,00.

Eigene Anteile

Die ordentliche Hauptversammlung der KST Beteiligungs AG hat am 9. Juni 2015 den Vorstand zum Rückkauf von bis zu 594.000 eigenen Aktien ermächtigt. Die ordentliche Hauptversammlung von 2. Mai 2016 hat diese Ermächtigung neu gefasst und den Vorstand zum Rückkauf von bis zu 550.000 eigenen Aktien ermächtigt.

Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag 173.424 eigene Aktien zu durchschnittlichen Anschaffungskosten von EUR 1,4837. Dies entspricht 3,15 Prozent des Grundkapitals.

Der Bestand an eigenen Aktien jeweils zum Quartalsende ergibt sich wie folgt:

Datum Erwerb Anteil
Grund
kapital
Anschaffungs
kosten in Euro
End
bestand
01.01. 173.424 3,15 % 257.307,75 173.424
Q1/19 0 0,00 % 257.307,75 173.424
Q2/19 0 0,00 % 257.307,75 173.424
Q3/19 0 0,00 % 257.307,75 173.424
Q4/19 0 0,00 % 257.307,75 173.424
31.12. 173.424 3,15 % 257.307,75 173.424

Genehmigtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 ist der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 8. Juni 2020 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 2.970.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.970.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015).

Bedingtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015, ergänzt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Mai 2016 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates in der Zeit bis zum 8. Juni 2020 um bis zu EUR 4.158.000 bedingt zu erhöhen durch Ausgabe von bis zu 4.158.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2015).

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 1.606.599,01 setzt sich aus dem Agio von insgesamt EUR 566.599,01 aus Kapitalerhöhungen sowie einem Einstellungsbetrag von EUR 1.040.000,00 aufgrund der in den Jahren 2007 und 2015 durchgeführten Kapitalherabsetzungen zusammen.

Im Geschäftsjahr 2016 wurden aus der Kapitalrücklage EUR 2.200.000,00 zum Zweck der Rückzahlung an die Aktionäre der Gesellschaft entnommen.

Bilanzgewinn

Der ausgewiesene Bilanzgewinn setzt sich wie folgt zusammen:

Jahresüberschuss EUR 339.439,11
Gewinnvortrag EUR 768.937,91
Ausschüttung EUR - 532.657,60
Bilanzgewinn EUR 575.719,42

3.9 Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

3.10 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Eine Kontokorrentdarlehensvereinbarung im Volumen von bis zu EUR 1.049.500,00 wurde zum Bilanzstichtag mit EUR 570.316,46 in Anspruch genommen. Als Sicherheit wurde ein Wertpapierdepot verpfändet.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und betreffen:

  • Aufsichtsratvergütungen 2019: EUR 53.550,00 (Vorjahr EUR 0,00)
  • Aufsichtsratvergütungen 2018: EUR 29.750,00 (Vorjahr EUR 53.550,00)
  • Aufsichtsratvergütungen 2017: EUR 29.750,00 (Vorjahr EUR 29.750,00)
  • Aufsichtsratvergütungen 2016: EUR 7.211,73 (Vorjahr 7.211,73)
  • Aufsichtsratvergütungen 2015: EUR 4.760,00 (Vorjahr EUR 4.760,00)
  • diverse Verbindlichkeiten: EUR 3.350,20 (Vorjahr EUR 1.613,55)
  • Lohn- und Kirchensteuer: EUR 531,72 (Vorjahr EUR 535,05)

Die Restlaufzeit sämtlicher sonstiger Verbindlichkeiten beträgt unter einem Jahr.

Verbindlichkeitenspiegel

Restlaufzeit Summe davon gesichert Art und Form der Sicherheiten
< 1 Jahr
EUR
1 - 5 Jahre
EUR
> 5 Jahre
EUR
EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstitute
570.316,46 - - 570.316,46 - Wertpapiere im Depot
Sonstige Verbindlichkeiten 128.903,65 - - 128.903,65 - -

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sämtliche Erträge wurden im Inland erzielt.

4.1 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus EUREX-Optionen.

4.2 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere der Umlaufvermögens

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Berichtsjahr nicht vorgenommen (Vorjahr EUR 10.423,00). Auf die Wertpapiere des Handelsbestandes war gemäß dem strengen Niederstwertprinzip keine Abschreibung (Vorjahr EUR 13.611,60) vorzunehmen.

5. Sonstige Angaben

5.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Patronatserklärungen und Verfügungsbeschränkungen

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Aus Mietverhältnissen bestehen zum Bilanzstichtag ebenfalls keine Verpflichtungen (Vorjahr EUR 0,00).

Patronatserklärungen hat die Gesellschaft nicht abgegeben. Schwebende Rechtsstreitigkeiten und Verträge, aus denen sich erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben, bestehen nicht.

5.2 Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich einen Vorstand und keine weiteren Mitarbeiter.

5.3 Sitz und Handelsregister

Der Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 19241 eingetragen.

5.4 Angabe zur Ausschüttungssperre

Der gemäß § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrte Betrag betrifft in Höhe von EUR 431.625,00 (Vorjahr EUR 0,00) die aktiven latenten Steuern.

5.5 Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 AktG

Die Q-Soft Verwaltungs AG, Gechingen, hat am 20. Februar 2015 gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der KST Beteiligungs AG gehört.

5.6 Weitere Angaben

Die Wertpapiere des Anlagevermögens und der Liquiditätsreserve werden unter der Bilanzposition "Finanzanlagen, Wertpapiere des Anlagevermögens", die Wertpapiere des Handelsbestandes unter der Bilanzposition "Wertpapiere, sonstige Wertpapiere" ausgewiesen.

Stuttgart, den 28. Januar 2020

KST Beteiligungs AG Der Vorstand

Anlage 4 Seite 1

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die KST Beteiligungs AG, Stuttgart

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss KST Beteiligungs AG, Stuttgart, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

BW Revision GmbH • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft • HRB 231701 Amtsgericht Stuttgart Simone Wallawitz, Geschäftsführerin, StB, Dipl.-Betriebsw. (FH) • Bernd Wügner, Geschäftsführer, WP/StB, Dipl.-Oec. Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen ∙ BLZ 611 500 20 ∙ Konto Nr. 721 50 94

Die Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 6 Satz 3 WPO wurde von der Wirtschaftsprüferkammer erteilt.

Ein Geschäftsführer ist als Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 3 WPO registriert.

Anlage 4 Seite 2

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

BW Revision GmbH • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft • HRB 231701 Amtsgericht Stuttgart Simone Wallawitz, Geschäftsführerin, StB, Dipl.-Betriebsw. (FH) • Bernd Wügner, Geschäftsführer, WP/StB, Dipl.-Oec. Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen ∙ BLZ 611 500 20 ∙ Konto Nr. 721 50 94

Die Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 6 Satz 3 WPO wurde von der Wirtschaftsprüferkammer erteilt.

Ein Geschäftsführer ist als Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 3 WPO registriert.

Anlage 4 Seite 3

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

BW Revision GmbH • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft • HRB 231701 Amtsgericht Stuttgart Simone Wallawitz, Geschäftsführerin, StB, Dipl.-Betriebsw. (FH) • Bernd Wügner, Geschäftsführer, WP/StB, Dipl.-Oec. Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen ∙ BLZ 611 500 20 ∙ Konto Nr. 721 50 94

Die Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 6 Satz 3 WPO wurde von der Wirtschaftsprüferkammer erteilt.

Ein Geschäftsführer ist als Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 3 WPO registriert.

Anlage 4 Seite 4

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Dettingen unter Teck, den 10. Februar 2020

BW Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dipl.-oec. Bernd Wügner Wirtschaftsprüfer

__________

BW Revision GmbH • Wirtschaftsprüfungsgesellschaft • HRB 231701 Amtsgericht Stuttgart Simone Wallawitz, Geschäftsführerin, StB, Dipl.-Betriebsw. (FH) • Bernd Wügner, Geschäftsführer, WP/StB, Dipl.-Oec. Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen ∙ BLZ 611 500 20 ∙ Konto Nr. 721 50 94

Die Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 6 Satz 3 WPO wurde von der Wirtschaftsprüferkammer erteilt.

Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

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