Annual Report • May 12, 2020
Annual Report
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Die Mountain Alliance AG (MA) (ISIN: DE000A12UK08) ist eine börsennotierte operative Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in München, Deutschland. Sie beteiligt sich an Digitalunternehmen aus den folgenden vier Bereichen:
| 2019 | 2018 | Veränderung | |
|---|---|---|---|
| Konzernumsatz | 13,5 Mio. € | 20,3 Mio. € | −33% |
| Beteiligungsergebnis | 0,6 Mio. € | 0,4 Mio. € | 81% |
| Konzernergebnis | –1,7 Mio. € | –1,7 Mio. € | 0% |
Überblick Firmenportrait
im Geschäftsjahr 2019 haben wir die Strategie der Mountain Alliance AG weiter fortgeführt. Unser Augenmerk lag und liegt dabei weiterhin auf hoffnungsvollen internetbasierten Geschäftsmodellen. Diese zu identifizieren, auszubauen und unser Netzwerk somit weiter wertsteigernd auszubauen ist Kern unserer Strategie.
Gekennzeichnet war die Entwicklung im Berichtsjahr von zwei wesentlichen Einflussfaktoren. Einerseits prägten rückläufige Erlöse im Servicegeschäft aufgrund eines schwachen TV-Marktes die Umsatzentwicklung. Andererseits treffen wir mit unseren Beteiligungen weiterhin auf hohes Interesse strategischer Investoren. Zu nennen ist in diesem Zusammenhang unser realisierter Teilexit bei der Beteiligung am Technologieführer für In-Memory-Datenbanken Exasol.
Im Berichtsjahr 2019 erwirtschaftete die Mountain Alliance AG einen konsolidierten Umsatz von T€ 13.512 gegenüber T€ 20.253 im Vorjahr. Das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) verschlechterte sich auf minus T€ 1.565 gegenüber minus T€ 545 im Vorjahreszeitraum. Der Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) erreichte einen Wert von minus T€ 2.209 nach minus T€ 1.892 im Vorjahr. Das Finanzergebnis liegt nach T€ 236 im Vorjahr, im Geschäftsjahr 2019 bei T€ 523. Unter dem Strich ergibt sich für den Berichtszeitraum ein Konzernergebnis in Höhe von minus T€ 1.751 nach minus T€ 1.747 im Vorjahr. Die rückläufige Umsatz- und Ergebnisentwicklung ist zu einem großen Teil auf einen herausfordernden TV-Markt im Allgemeinen und somit einer hinter den Erwartungen bleibende Entwicklung der konsolidierten Servicegesellschaften, insbesondere der getonTV GmbH, zurückzuführen. Zudem wurde das Ergebnis durch geringere Umsatzerlöse und höhere IT-Entwicklungskosten bei der Tochtergesellschaft Shirtinator AG belastet.
Auf die Aktionäre der Mountain Alliance AG entfiel im Geschäftsjahr 2019 ein Ergebnis von minus T€ 1.751 (Vorjahr: minus T€ 1.743). Das Ergebnis je Aktie belief sich auf minus € 0,29 nach minus € 0,43 im Vorjahreszeitraum. Der Portfoliowert der vier Segmente summierte sich zum 31. Dezember 2019 auf € 45,6 Mio. Nach Abzug der Nettofinanzverbindlichkeiten von € 5,5 Mio., beträgt der NAV der Mountain Alliance AG zum Bewertungsstichtag € 40,1 Mio. und damit € 6,39 pro Aktie.
Die wertsteigernde Wirkung unseres Investmentansatzes konnten wir durch einen Teilverkauf unserer Minderheitsbeteiligung an der Exasol AG zeigen. Im Zuge einer Finanzierungsrunde hatte Exasol erfolgreich eine Aktienplatzierung an eine Gruppe langfristig orientierter Investoren abgeschlossen. Im Rahmen dieser Platzierung veräußerten wir vereinbarungsgemäß 2 % der gehaltenen Exasol-Aktien, sind aber auch weiterhin mit einem Anteil von 6 % beteiligt. Exasol hat für das Jahr 2020 den IPO angekündigt, so dass wir auch weiterhin an der positiven Entwicklung unseres Portfoliounternehmens partizipieren werden. Auch mit unseren weiteren Beteiligungen stoßen wir auf positives Feedback und großes Interesse langfristig orientierter Investoren. Die voranschreitende Digitalisierung vieler Geschäftsmodelle eröffnen uns dabei weitere Chancen. Unsere Beteiligungen am Online Heimtierbedarfshändler Alphapet, welche durch den Einstieg von capiton als neuem Leadinvestor und der damit einhergehenden Akquisition der etablierten Marke Wolfsblut großes Potential für weiteres Wachstum aufweist oder der stark wachsenden Online Sprachschule Lingoda setzen konsequent auf diesen Trend und entwickeln sich weiter positiv.
Überblick Brief an die Aktionäre
Nach Abschluss des Berichtszeitraums kam es im Vorstand und Aufsichtsrat zu personellen Veränderungen. Finanzvorständin Justine Wonneberger hat im Einverständnis mit dem Aufsichtsrat ihren Vertrag nicht verlängert und den Vorstand mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2019 verlassen. Sie bleibt dem Unternehmen aber weiterhin in aktiv beratender Funktion erhalten. An dieser Stelle möchten wir Frau Wonneberger für ihr herausragendes Engagement herzlich danken. Seit Beginn des Jahres 2012 war Frau Wonneberger für die Mountain Alliance AG als Finanzvorständin tätig. Bereits zuvor übernahm sie essenzielle Aufgaben im Rahmen der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Mountain Alliance aus Großbritannien nach Deutschland im Jahr 2010. Mit dem Vorstandsmitglied Manfred Danner hat ein ausgewiesener Experte neben seinem bereits bestehenden Aufgabengebiet als Chief Operating Officer (COO) auch die Verantwortung für das Ressort Finanzen übernommen.
Im Aufsichtsrat gab es mit dem 01. Januar 2020 einen Tausch der Amtsinhaber des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden. Herr Hans-Joachim Riesenbeck hat den Vorsitz des Aufsichtsrats der Mountain Alliance AG übernommen, Herr Tim Schwenke wird als sein Stellvertreter agieren.
Am 30. Januar 2020 rief die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den internationalen Gesundheitsnotstand aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus aus. Seit dem 11. März 2020 stuft die WHO die Ausbreitung des Coronavirus als Pandemie ein. Der Vorstand der Mountain Alliance AG überwacht kontinuierlich den weiteren Verlauf der Coronavirus-Pandemie sowie die daraus resultierenden Folgen für den Geschäftsverlauf der Gesellschaft und ihre Portfolio-Unternehmen. Eine Beziehung oder ein Zusammenhang zwischen dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie und der Geschäftsentwicklung in den Portfolio-Unternehmen der Mountain Alliance AG ist unterdessen weder zu belegen noch zu beziffern.
Infolge der komplexen Schätzungsunsicherheiten im Verlauf der Coronavirus-Pandemie sind die Auswirkungen auf die künftigen gesamt- und branchenwirtschaftlichen Entwicklungen zum Zeitpunkt der Berichterstellung nicht belastbar zu ermitteln.
Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möchten wir an dieser Stelle für ihr leidenschaftliches Engagement herzlich danken. Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, danken wir für das in uns gesetzte Vertrauen.
München, im April 2020
Daniel Wild Manfred Danner Vorstandsvorsitzender Vorstand
das Geschäftsjahr 2019 war im Wesentlichen geprägt von der Durchführung der Bezugsrechtskapitalerhöhung gegen Bareinlagen, von der wertsteigernden Weiterentwicklung des Portfolios sowie vom erfolgreichen Teilexit bei der Exasol AG. An diesen Prozessen hat der Aufsichtsrat aktiv durch Beratungen und Diskussionen mit dem Vorstand teilgenommen.
Der Aufsichtsrat informiert im folgenden Bericht über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019. Dabei werden insbesondere der kontinuierliche Dialog mit dem Vorstand, die Beratungsschwerpunkte in den Sitzungen des Aufsichtsrats und die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2019 erörtert.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat der Mountain Alliance AG sämtliche ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Kontroll- und Beratungsaufgaben in vollem Umfang wahrgenommen. Wir haben uns im Berichtsjahr intensiv mit der wirtschaftlichen und finanziellen Lage, den Geschäftsrisiken und der strategischen Weiterentwicklung der Gesellschaft und ihrer wesentlichen Tochtergesellschaften befasst, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und allen wesentlichen Maßnahmen begleitet, beraten sowie die Führung der Geschäfte überwacht. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat hierzu regelmäßig, zeitnah und umfassend durch schriftliche und mündliche Berichte. Das Gremium war in alle wichtigen und strategischen Entscheidungen der Mountain Alliance AG eingebunden. Sämtliche für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge wurden auf Basis der Informationen des Vorstands im Aufsichtsrat ausführlich erörtert.
Im Berichtsjahr gehörten dem Vorstand der Mountain Alliance AG Daniel Wild als Vorsitzender (CEO), Justine Wonneberger als CFO und Manfred Danner als COO an. Justine Wonneberger hat im Einverständnis mit dem Aufsichtsrat ihren Vertrag nicht verlängert und den Vorstand mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2019 verlassen. Sie bleibt dem Unternehmen aber weiterhin in aktiv beratender Funktion erhalten. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Frau Wonneberger für ihre herausragende Leistung und freut sich, dass sie der Mountain Alliance AG in beratender Funktion erhalten bleibt.
Im Geschäftsjahr 2019 gehörtem dem Aufsichtsrat der Mountain Alliance AG bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 folgende Mitglieder an: Tim Schwenke (Vorsitzender), Maximilian Ardelt (stellv. Vorsitzender), Dr. Nikola Dešković, Dr. Jens Neiser, Hans-Joachim Riesenbeck und Daniel S. Wenzel. Maximilian Ardelt legte mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2019 sein Mandat als Aufsichtsrat nieder. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Ardelt im Namen der Gesellschaft. Er hat als Aufsichtsrat 19 Jahre lang seine außerordentliche Kompetenz in den Bereichen Unternehmensführung, Mobilfunk und Unternehmensbeteiligungen eingebracht. Frau Sandra Isabell Mann, Unternehmerin aus Berlin, wurde von den Aktionären als Ergänzungsmitglied bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, neu in den Aufsichtsrat gewählt. In der unmittelbar anschliessenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Hans-Joachim Riesenbeck zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Somit bestand das Gremium
ab dem 27. Juni 2019 aus den Mitgliedern Tim Schwenke (Vorsitzender), Hans-Joachim Riesenbeck (stellvertretender Vorsitzender), Dr. Nikola Dešković, Sandra Isabell Mann, Dr. Jens Neiser und Daniel S. Wenzel. Nach dem Bilanzstichtag gab es einen Tausch der Amtsinhaber des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Herr Hans-Joachim Riesenbeck hat zum 01. Januar 2020 den Vorsitz des Aufsichtsrats der Mountain Alliance AG übernommen, Herr Tim Schwenke agiert als sein Stellvertreter. Der Beschluss dazu wurde am 09. Oktober 2019 vom Aufsichtsrat gefasst. Eine Veränderung in den Mitgliedern des Aufsichtsrats geht damit nicht einher.
Der Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2019 in insgesamt acht Sitzungen, davon in vier Präsenzsitzungen und vier fernmündlichen Sitzungen. Einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats waren über die Sitzungen des Gremiums hinaus zeitnah im regelmäßigen Dialog mit dem Vorstand über die aktuelle Entwicklung und wesentliche Geschäftsvorfälle des Unternehmens. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende im engen Austausch mit allen Vorstandsmitgliedern und hat sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle und anstehende Entscheidungen informiert.
Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2019 keine Ausschüsse gebildet, da er die Ansicht vertritt, dass die Effizienz der Beratungs- und Kontrolltätigkeit bei einem aus sechs Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat durch Ausschussbildung nicht sinnvoll erhöht werden kann.
Nach eingehender Prüfung und Beratung hat der Aufsichtsrat zu den Berichten und den Beschlussvorschlägen des Vorstands, soweit dies nach Gesetz und Satzung erforderlich war, sein Votum abgegeben. Bedeutende Maßnahmen des Vorstands erfolgten nur nach Abstimmung und Freigabe mit dem bzw. durch den Aufsichtsrat.
Bestandteil der Beratungen im Berichtsjahr waren schwerpunktmäßig die Berichterstattung über die Umsatz- und Ergebnisentwicklung, das Risikomanagement sowie die strategische und operative Weiterentwicklung des Beteiligungsportfolios einschließlich der Finanzierung des Unternehmens und seiner wesentlichen Tochtergesellschaften, die Entwicklungen in den Minderheitsbeteiligungen sowie Investitionsentscheidungen und Personalangelegenheiten. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat unter Angabe von Gründen erläutert und vom Aufsichtsrat diskutiert.
Wiederkehrende Schwerpunkte der Beratungen des Aufsichtsrats sind die strategische Entwicklung und Ausrichtung sowie die aktuelle Geschäftslage der Unternehmensgruppe. Neben strategisch bedeutsamen Maßnahmen hat sich der Aufsichtsrat mit der Entwicklung der Beteiligungen und deren Verkaufsprozessen befasst.
Folgende relevante Beschlüsse aus der Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 sind zu nennen:
In der Bilanzsitzung vom 10. April 2019 hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 geprüft und den Jahres- und Konzernabschluss jeweils gebilligt sowie den Bericht des Aufsichtsrats vorgelegt.
Am 03. Juli 2019 hat der Aufsichtsrat der Durchführung der von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. Juni 2019 beschlossenen ordentlichen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen zugestimmt.
Am 29. Juli 2019 stimmte der Aufsichtsrat dem Festsetzungsbeschluss des Vorstandes über die Anzahl der im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Juni 2019 beschlossenen Kapitalerhöhung auszugebenden Aktien sowie der entsprechenden Anpassung der Satzung zu.
Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsbericht 2019 der Abschlussprüfer eingehend erörtert. Die Prüfer der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben den Aufsichtsrat in seiner Bilanzaufsichtsratssitzung am 27. April 2020 über wesentliche Ergebnisse ihrer Prüfung detailliert und persönlich berichtet und Auskünfte gegeben. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019, den Konzernabschluss, Konzernlagebericht sowie den Abhängigkeitsbericht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geprüft.
Der Konzernabschluss 2019 der Mountain Alliance AG wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss wie auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2019 uneingeschränkt in seiner Sitzung am 27. April 2020 gemäß § 172 Satz 1 AktG gebilligt.
Der Jahresabschluss für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr ist damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft für ihr persönliches Engagement, das zur erfolgreichen Entwicklung der Mountain Alliance AG wesentlich beigetragen hat und auch für die Zukunft eine positive Entwicklung erwarten lässt. Gleichermaßen gilt unser Dank Ihnen, verehrte Aktionärinnen und Aktionäre, für Ihre fortwährende Unterstützung und das Vertrauen in die Mountain Alliance AG.
München, im April 2020
Hans-Joachim Riesenbeck Aufsichtsratsvorsitzender Mountain Alliance AG
Die Entwicklung an den internationalen Börsen war im Jahr 2019 insgesamt positiv und dies trotz der eher schwachen Weltkonjunktur, des Handelskonflikts zwischen China und den USA sowie der andauernden Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Brexit. Wesentliche Zentralbanken hielten an ihren akkommodierenden geldpolitischen Zielen mit niedrigen Zinsen fest. Die hohe Liquidität unterstützte die positive Börsenentwicklung. Der DAX startete das Berichtsjahr am 2. Januar 2019 mit 10.478 Punkten und erreichte am 16. Dezember mit 13.426 Punkten seinen Höchststand. Zum Jahresende, am 30. Dezember, schloss der deutsche Börsenindex mit 13.249 Punkten, was einem Anstieg von 25,5 % gegenüber dem Schlusswert von 2018 (10.559) entspricht.*
(Stand 31. Dezember 2019)
| Aktie | Mountain Alliance |
|---|---|
| ISIN | DE000A12UK08 |
| WKN | A12UK0 |
| Börsenkürzel | ECF |
| Aktienart/Stückelung | Namensaktien |
| Aktienanzahl | 6.281.012 |
| Zulassungssegment | m:access, Börse München, Basic Board, Frankfurter Wertpapierbörse |
| Börsenplätze | München, XETRA, Frankfurt am Main |
| Branche | Informationstechnologie |
| Designated Sponsors | Oddo Seydler Bank AG, BankM AG |
Die Aktie der Mountain Alliance AG eröffnete das Börsenjahr am 2. Januar 2019 mit einem Kurs von 6,56 Euro und erreichte ihren Jahreshöchststand von 7,65 Euro am 1. April 2019. In der zweiten Hälfte des Jahres, am 6. August 2019, verzeichnete der Aktienkurs seinen Jahrestiefststand bei 5,40 Euro. Am 30. Dezember 2019 schlossen die Anteilscheine der Mountain Alliance AG das Börsenjahr mit einem Jahresschlusskurs von 5,95 Euro. Das entspricht einem Kursrückgang von 10,7 % gegenüber dem Jahresschlusskurs 2018 von 6,66 Euro (alle Angaben auf Basis von Xetra-Kursen). Trotz einer konsequenten Umsetzung der Wachstumsstrategie, zu deren Erfolgen auch der Teil-Exit bei der Minderheitsbeteiligung Exasol gehört, belastete ein herausfordernder Markt der Servicegesellschaften (insbesondere TV) die Geschäftsentwicklung. Dies führte zu einer Anpassung der Umsatz- und Gewinnprognose im Dezember 2019.
Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen mit Mountain Alliance-Aktien an allen deutschen Börsen reduzierte sich im Berichtsjahr auf 1.780 Aktien (Vorjahr: 3.010 Aktien). Zum Bilanzstichtag 2019 lag die Marktkapitalisierung der Mountain Alliance AG auf der Basis von 6.281.012 Aktien und einem Jahresschlusskurs von 5,95 Euro bei 37,4 Millionen Euro (28. Dezember 2018: 40,3 Millionen Euro auf der Basis von 6.045.720 Aktien und einem Jahresschlusskurs von 6,66 Euro).
Die Aktie der Mountain Alliance AG gehört dem Qualitätssegment m:access im Freiverkehr der Börse München und dem Basic Board der Frankfurter Wertpapierbörse an. Als Qualitätssegment der Börse München sorgt m:access über spezielle, dem Regulierten Markt stark angenäherte Zulassungs- und Zulassungsfolgepflichten für eine hohe Transparenz und hebt sich somit vom üblichen Freiverkehr ab.
| Eröffnungskurs | 6,56 Euro |
|---|---|
| Höchststand | 7,65 Euro |
| Tiefststand | 5,40 Euro |
| Schlusskurs | 5,95 Euro |
| Kursentwicklung | - 10,7% |
| Marktkapitalisierung | 37,4 Mio. Euro |
Als Designated Sponsoren fungieren die Oddo Seydler Bank AG und die BankM AG. Weitere Informationen stehen interessierten Anlegern im Investor-Relations-Bereich der Homepage unter www.mountain-alliance.de zur Verfügung.
Am 27. Juni 2019 beschloss die Hauptversammlung der Mountain Alliance AG eine ordentliche Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen. Der Vorstand legte am 29. Juli 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Höhe der Kapitalerhöhung auf 235.292 neue Aktien fest. Damit erhöhte sich das Grundkapital der Gesellschaft von 6.045.720 Euro um 235.292 Euro auf 6.281.012 Euro.
Die Aktionärsstruktur der Mountain Alliance AG stellt sich zum Jahresende 2019 wie folgt dar: Der Haupt- und strategische Ankeraktionär, die Mountain Partners AG aus der Schweiz, verfügt über einen Stimmrechtsanteil von 64,4 Prozent. Die Reitham Equity GmbH ist mit 7,6 Prozent an der Gesellschaft beteiligt. Der Firmengründer und Vorstandsvorsitzende Daniel Wild hält inklusive der Tiburon Unternehmensaufbau GmbH 7,5 Prozent der Unternehmensanteile. Mit 3,4 Prozent am Unternehmen beteiligt ist der Luxemburger Vermögensverwalter Redline Capital Management S.A. (RCM). Der Streubesitz liegt bei 17,1 Prozent.
Aktionärsstruktur (Stand 31. Dezember 2019)
Vorstand und Investor Relations führen einen transparenten, kontinuierlichen und konstruktiven Dialog mit allen Anspruchsgruppen der Mountain Alliance AG. Die Veröffentlichungspflichten des m:access-Segments erachtet die Gesellschaft als Chance, in Kontakt mit Analysten, Investoren, Medienvertretern und Geschäftspartnern zu treten. Auf der m:access Konferenz in München, dem Eigenkapitalforum in Frankfurt am Main und dem Family Office Day in Wien erläuterte der Vorstand Entwicklung und Strategie der Gesellschaft. Auch im Geschäftsjahr 2020 wird der Vorstand der Mountain Alliance AG die aktive Kapitalmarktkommunikation fortführen, um die Wahrnehmung der Gesellschaft als attraktives Investment zu steigern. Dazu zählt insbesondere die Präsentation der Unternehmensentwicklung sowie der Konzernstrategie auf Kapitalmarktkonferenzen.
Mit der zusätzlichen Veröffentlichung des NAV trägt die Mountain Alliance AG dem Wunsch von Investoren und Analysten nach einer erhöhten Transparenz Rechnung. Die NAV-Werte werden zusammen mit den Halbjahres- und Jahresergebnissen berechnet und veröffentlicht. Das regelmäßige Update des NAV soll Investoren einen umfassenderen Einblick in die Wertentwicklung des Beteiligungsportfolios geben.
für das Geschäftsjahr 2019
Die Mountain Alliance AG (MA oder Mountain Alliance) (ISIN: DE000A12UK08) ist eine börsennotierte operative Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in München, Deutschland. Sie beteiligt sich an Digitalunternehmen aus den folgenden vier Bereichen:
Die MA wurde im Geschäftsjahr 2019 vom Vorstandsteam bestehend aus Daniel Wild (CEO), Justine Wonneberger (CFO) und Manfred Danner (COO) gesteuert. Justine Wonneberger hat im Einstverständnis mit dem Aufsichtsrat ihren Vorstandsvertrag nicht mehr verlängert und den Vorstand mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2019 verlassen. Daniel Wild hat im Laufe des Geschäftsjahres neben der Position des CEO der MA auch die Position des CEO der Mountain Partners AG, Schweiz in Personalunion eingenommen.
Der Vorstand berichtet regelmäßig an den Aufsichtsrat. Die Berichte haben im Wesentlichen die Geschäftspolitik und -strategien, die laufende Geschäftstätigkeit sowie potenzielle Unternehmensakquisitionen und -verkäufe zum Inhalt. Der Aufsichtsrat wird über alle Vorkommnisse, die einen erheblichen Einfluss auf die Zukunft des Konzerns haben könnten, unterrichtet.
Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstandes, überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Gesellschaft. Die sechs Mitglieder des Aufsichtsrates repräsentieren die Aktionäre. Im Geschäftsjahr 2019 gehörten dem Aufsichtsrat der Mountain Alliance AG bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 folgende Mitglieder an: Tim Schwenke (Vorsitzender), Maximilian Ardelt (stellv. Vorsitzender), Dr. Nikola Dešković, Dr. Jens Neiser, Hans-Joachim Riesenbeck und Daniel S. Wenzel. Maximilian Ardelt legte zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2019 sein Mandat als Aufsichtsrat nieder. Frau Sandra Isabell Mann, Unternehmerin aus Berlin, wurde von den Aktionären als Ergänzungsmitglied bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, neu in den Aufsichtsrat gewählt, in der anschließenden Sitzung des Aufsichtsrats wurde Hans-Joachim Riesenbeck zum stellvertretenen Vorsitzenden gewählt. Somit bestand das Gremium ab dem 27. Juni 2019 aus den Mitgliedern Tim Schwenke (Vorsitzender), Hans-Joachim Riesenbeck (stellvertretender Vorsitzender), Dr. Nikola Dešković, Sandra Isabell Mann, Dr. Jens Neiser und Daniel S. Wenzel.
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019
Im Aufsichtsrat gab es mit dem 01. Januar 2020 einen Tausch der Amtsinhaber des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden. Herr Hans-Joachim Riesenbeck hat den Vorsitz des Aufsichtsrats der Mountain Alliance AG übernommen, Herr Tim Schwenke wird als sein Stellvertreter agieren.
Die Aktionärsvertreter werden grundsätzlich von der Hauptversammlung gewählt oder satzungsgemäß in den Aufsichtsrat entsandt. Der Aufsichtsrat ist verpflichtet, mindestens zwei Sitzungen pro Kalenderhalbjahr abzuhalten.
Durch den kontinuierlich voranschreitenden Wandel der Mountain Alliance zu einem führenden Manager von digitalen Assets liegt unsere Fokussierung auf dem Net Asset Value des Portfolios.
Für den Net Asset Value des Portfolios erfolgt die Bewertung der auf einem aktiven Markt gehandelten Eigenkapitalinstrumente auf Basis von Börsenkursen. Für nicht notierte Eigenkapitalinstrumente wird die Bewertung auf Basis kürzlich stattgefundener Transaktionen beziehungsweise Kapitalrunden vorgenommen. Für Unternehmen, bei denen in letzter Zeit keine Transaktionen stattgefunden haben, wird der beizulegende Zeitwert mit Hilfe eines Discounted Cash-flow-Verfahrens ermittelt. Grundlage für die Bewertung sind Businesspläne, Kapitalkosten und Annahmen zur Ermittlung der ewigen Rente nach der Detailplanungsphase. Es wurde ein Kapitalkostensatz (WACC) von 9,68 % verwendet, ermittelt auf Basis des Capital Asset Pricing Models. Für die Phase der ewigen Rente wurde eine Wachstumsrate von 1 % angesetzt.
Als schlanker, transparenter und wertorientierter Investor verfügt die MA über langjähriges Know-how und ein ausgezeichnetes Netzwerk. Sie beteiligt sich mit einem klaren Fokus an Unternehmen mit folgenden Eigenschaften:
Dabei orientiert sich die MA an folgender Vorgehensweise:
Aus diesem Ansatz heraus ist ein Portfolio entstanden, das zum Ende des Geschäftsjahres 33 Beteiligungen umfasste.
Die Portfoliounternehmen profitieren vom Zugang zum MANetzwerk und zu den Beteiligungen im Bereich Digital Business Services sowie der technologischen, fachlichen und regionalen Expertise der MAMitarbeiter. Beim Growth acceleration Ansatz der MA wird angestrebt, innerhalb des Portfolios die von den Digital Business Services angebotenen Leistungen den komplementären Beteiligungen zur Verfügung zu stellen und das Wachstum sowohl gegenseitig als auch gesamthaft zu beschleunigen. Neben dem finanziellen Engagement werden Portfoliounternehmen insbesondere in Abhängigkeit von der Anteilshöhe auch aktiv entwickelt und operativ unterstützt. Vor allem – aber nicht ausschließlich – bei Mehrheitsbeteiligungen ist die MA in die operative und strategische Weiterentwicklung der Unternehmen involviert und ermöglicht Synergien zwischen den Portfoliounternehmen. Es wird angestrebt, nach einer durchschnittlichen Haltedauer von drei bis fünf Jahren herangereifte Beteiligungen gewinnbringend zu veräußern.
Abbildung: Der Growth-Acceleration-Ansatz der MA
Insgesamt investierte die MA im Geschäftsjahr 2019 € 1,6 Mio. in digitale Beteiligungen.
Der Personalstand des Konzerns erhöhte sich im Jahresdurchschnitt 2019 im Konsolidierungskreis auf 74 Mitarbeiter (Vorjahr: 67 Mitarbeiter). Die Personalaufwendungen erhöhten sich von T€ 4.028 im Geschäftsjahr 2018 auf T€ 4.046 im Geschäftsjahr 2019. Die Personalaufwandsquote gemessen am Umsatz der Unternehmensgruppe erhöhte sich auf 30 Prozent (Vorjahr: 20 Prozent).
Die MA ist auf die Ideen und das Engagement ihrer Mitarbeiter angewiesen, um weiter zu wachsen und auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Leistungsbereitschaft und Motivation sowie die Loyalität der Mitarbeiter prägen den Erfolg der Unternehmensgruppe. Für die stetig steigenden Anforderungen durch einen zunehmenden Wettbewerb und die Globalisierung benötigt der Konzern qualifizierte Mitarbeiter. Eine kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiter sowie die Beschaffung geeigneter Fachspezialisten ist Bestandteil der unternehmerischen Tätigkeit der Gruppe. Der Vorstand der MA dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren hohen Einsatz im Geschäftsjahr 2019.
Die weltweite Wachstumsdynamik gemessen am globalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) flachte sich im Jahr 2019 nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) weiter ab. Zu Jahresanfang gingen die IWF-Volkswirte noch von einer Wachstumsrate von 3,5 Prozent aus, revidierten ihre Prognose allerdings in mehreren Schritten. Per Jahresanfang 2020 rechnet der IWF nun mit einer Expansion der globalen Wirtschaft um lediglich 2,9 Prozent. Ursächlich hierfür sind geopolitische Themen sowie ein rückläufiger Automobilsektor. Protektionistische Tendenzen wesentlicher Volkswirtschaften, beispielsweise im Rahmen des Handelskonflikts zwischen den USA und China und des Austritts Großbritanniens aus der EU, lasteten auf der Entwicklung. Naturkatastrophen wie Wirbelstürme im karibischen Raum und die Waldbrände in Australien verhinderten ebenfalls eine dynamischere Entwicklung der Handelsaktivitäten. Eine weiterhin expansive Geldpolitik wesentlicher Zentralbanken stabilisierte das Umfeld und verstärkte die tendenziell positive Stimmung am Kapitalmarkt.1
Auch in der Eurozone verlangsamte sich im Jahr 2019 das Wachstum. Wie die Europäische Kommission in ihrer Winterprognose 2019 mitteilte, wuchs die Wirtschaft im Euro-Währungsraum 2019 um 1,3 Prozent. Im Jahr zuvor waren es noch 1,9 Prozent. Zwar wuchs die europäische Wirtschaft somit auch im siebten Jahr in Folge, aber weniger stark. Der Rückgang des Welthandels, Unsicherheiten infolge geopolitischer Themen und binnenwirtschaftliche Faktoren, hierzu gehören Ausfälle im herausfordernden Automobilmarkt sowie soziale Spannungen, sorgten für die Abschwächung.2
Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts (Destatis) wuchs die deutsche Wirtschaft im Jahr 2019 um 0,6 Prozent. Damit verzeichnet die Statistikbehörde zum zehnten Mal in Folge eine Expansion. Im Vergleich zu den beiden Vorjahren hat sich die Dynamik allerdings deutlich verlangsamt. In den Jahren 2017 und 2018 erhöhte sich das BIP um 2,5 Prozent beziehungsweise 1,5 Prozent. Erneut sorgten der private Konsum sowie die Staatsnachfrage für positive Wachstumsimpulse. Preisbereinigt lag der Binnenkonsum um 1,6 Prozent höher als im Vorjahr (1,3 Prozent), bei den Konsumausgaben des Staates lag die Wachstumsrate bei 2,5 Prozent (Vorjahr: 1,4 Prozent). Im Berichtsjahr exportierte die deutsche Wirtschaft 0,9 Prozent mehr Waren und Dienstleistungen als im Jahr 2018. Die preisbereinigten Importe stiegen dagegen mit 1,9 Prozent stärker an. Weiterhin positive Signale kommen vom Arbeitsmarkt. Mit 45,3 Millionen Erwerbstätigen im Jahr 2019 lag die Zahl um 400.000 erwerbstätige Personen höher als im Jahr zuvor.3
Die für die Mountain Alliance relevante Branche, der deutsche Beteiligungsmarkt, zeigte im Jahr 2019 eine besonders starke Entwicklung. Für den Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) war 2019 ein Rekordjahr. So summierten sich die Investitionen der Gesellschaften auf € 14,31 Mrd. gegenüber € 12,03 Mrd. im Jahr 2018. Insbesondere das Buy-Out-Segment wuchs dynamisch und wies erstmalig in der Geschichte mit € 10,63 Mrd. einen zweistelligen Wert auf. Gegenüber dem Vorjahr 2018 bedeutet der neue Rekordwert einen Anstieg um € 2,32 Mrd. beziehungsweise 27,9 %. Die Zahl aller Buy-Outs hat sich von 176 im Jahr 2018 auf 146 per Ende 2019 verringert. Bei den mittelstandsorientierten Minderheitsbeteiligungen (Wachstums-, Replacement- und Turnaround-Finanzierungen) sank das Investitionsvolumen von € 2,23 Mrd im Jahr 2018 auf € 1,94 Mrd. im Jahr 2019. Im Venture--Capital-Segment investierten die Beteiligungsgesellschaften mit € 1,74 Mrd. nominal mehr als im Vorjahr (€ 1,50 Mrd.). Insgesamt wurden 561 Unternehmen im Jahr 2019 durch Venture Capital finanziert.
Das Fundraisingklima bewegte sich im Berichtsjahr 2019 ebenfalls auf Rekordniveau. Deutschen Beteiligungsfirmen gelang es, so viele Mittel zu aggregieren wie noch nie. So belief sich das Volumen des Fundraisings auf € 5,2 Mrd. im Vergleich zu € 4,2 Mrd. im ebenfalls erfolgreichen Jahr 2018. Befördert wird der positive Trend von der Suche Institutioneller nach rentierlichen Anlagen im allgemeinen Niedrigzinsumfeld. Private Equity und Venture Capital standen im Fokus. Sowohl Buy-Out-Fonds als auch Venture Capital-Fonds konnten insgesamt mehr Kapital einsammeln. Auf Venture Capital-Fonds entfielen € 2,95 Mrd. (Vorjahr: € 1,19 Mrd.) der neuen Mittel und auf Buy-Out-Fonds € 2,12 Mrd. (Vorjahr: € 2,26 Mrd.).4
Insgesamt spielen die für Mountain Alliance bedeutenden Veräußerungen an andere Beteiligungsgesellschaften in der Gesamtbranche unter den Exitkanal-Optionen weiterhin eine wichtige Rolle. Die Summe belief sich auf EUR 0,75 Mrd., was 32,1 % des Gesamt-Exit-Volumens von € 2,35 Mrd. entspricht. Im Vorjahr 2018 verzeichnete der BVK ein Gesamt-Exit-Volumen von € 4,31 Mrd. Börsengänge von Portfoliounternehmen oder Aktienverkäufe beliefen sich auf EUR 0,19 Mrd. (8,0 %).5
Die Mountain Alliance AG investiert in Unternehmen mit digitalem Geschäftsmodell. Entwicklungen des E-Commerce-Sektors haben somit einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung des Unternehmens. 2019 wuchs der Umsatz des interaktiven Online- und Versandhandels erneut und erreichte einen neuen Rekord. Das Gesamtbestellvolumen summiert sich laut Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) auf € 94 Mrd. Im Vorjahr belief sich das Volumen auf € 86 Mrd. Die verstärkte Nutzung mobiler Endgeräte beim Einkauf beförderte den nach wie vor ungebrochenen Trend zum Distanzhandel. Jede dritte Bestellung geben Kunden in Deutschland von einem Smartphone oder Tablet PC auf. Der Bundesverband geht ebenfalls davon aus, dass die hohe Kundenzufriedenheit mit
dem E-Commerce-Angebot der Unternehmen für die Steigerung verantwortlich ist. So gaben 94,5 Prozent der im Rahmen der E-Commerce-Verbraucherstudie "Interaktiver Handel in Deutschland" im Auftrag des bevh befragten Personen an, dass sie "sehr zufrieden" oder "zufrieden" mit dem Onlineeinkauf sind.
Aufgeschlüsselt nach Warengruppen lag die Kategorie "Bekleidung und Schuhe" mit einem konsolidierten Gesamtvolumen von € 18,71 Mrd. weiterhin auf dem Spitzenplatz. Gegenüber dem Vorjahr 2018 bedeutet dies einen Anstieg um 11,4 Prozent und damit den höchsten Zuwachs seit fünf Jahren. Die höchste Wachstumsdynamik weist im Berichtsjahr 2019 der Bereich "Täglicher Bedarf" auf. Bei einem Gesamtumsatz von € 4,9 Mrd. wuchs das Segment um 14,1 Prozent.
Multi-Channel Händler lagen in der Gunst der Kunden deutlich vorn und erreichten in Summe eine Steigerung um 13 Prozent. Onlineshops von stationären Händlern wuchsen mit 8,2 Prozent unterdurchschnittlich. Anbieter, die neben dem eigenen Online-Handel auf ein Katalogangebot setzen, expandierten um 18,1 Prozent. Online-Pureplayer und Marktplätze legten mit jeweils 10,7 Prozent beziehungsweise 10,8 Prozent nahezu gleich stark zu.6
Die konsolidierten Umsatzerlöse reduzierten sich insbesondere aufgrund eines schwächeren Service--Geschäfts im Geschäftsjahr 2019 um 33 Prozent, von T€ 20.253 im Vorjahr, auf T€ 13.512. In Europa (ohne Deutschland) erzielte der Konzern Umsätze von T€ 3.360 (Vj: T€ 6.720), in Drittländern Umsätze von T€ 328 (Vj: T€ 211). Dabei richtet sich die Zuordnung der Auslandsumsätze nach dem Sitz der Kunden.
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von T€ 293 haben gegenüber dem Vorjahr mit T€ 351 im abgelaufenen Geschäftsjahr einen geringfügigen Rückgang um T€ 58 verzeichnet.
Der Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen haben sich korrespondierend zu den geringeren Umsatzerlösen von T€ 12.356 auf T€ 7.420 um 40 Prozent verringert.
Der Rohertrag des Konzerns zeigte mit T€ 6.385 im Berichtsjahr gegenüber T€ 8.248 im Vorjahr einen Rückgang um 23 Prozent.
Die operativen Kosten betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr T€ 7.950 (Vorjahr: T€ 8.793) und beinhalten im Wesentlichen Kosten für Personal, Media-, Werbe-, Beratungs- und IT-Kosten. Die Personalkosten veränderten sich unwesentlich von T€ 4.028 auf T€ 4.046. Die sonstigen operativen Kosten verringerten sich um 18 Prozent auf T€ 3.904 (Vorjahr: T€ 4.765), wobei der Rückgang hauptsächlich auf den Rückgang von Media- und Beratungskosten zurückzuführen ist.
Das Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) verringerte sich somit im Jahr 2019 auf T€ −1.565 (Vorjahr: T€ −545).
Die Abschreibungen verringerten sich von T€ 1.347 im Jahr 2018 auf T€ 644 im Jahr 2019. Die Abschreibungen betreffen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Umlaufvermögen.
Das Finanzergebnis setzt sich aus dem Beteiligungsergebnis von T€ 634 (Vj: T€ 350) und dem Saldo der Zinserträge und -aufwendungen von T€ −111 (Vj: T€ −114) zusammen. Das Beteiligungsergebnis ergibt sich im Wesentlichen aus dem Ertrag der Bewertung der Unternehmensbeteiligungen zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von T€ 2.935 (Vj: T€ 1.378), dem Ertrag aus der Veräußerung von Beteiligungen in Höhe von T€ 91 (Vj: T€ 14), dem wegen vereinbarter Discounts entstandenen Zugangsgewinn bei der Wandlung von Wandeldarlehen in Höhe von T€ 50 (Vj: T€ 182) und dem Aufwand aus der Bewertung der Unternehmensbeteiligungen zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von T€ 2.423 (Vj: T€ 1.505) zusammen. Im Vorjahr waren im Beteiligungsergebnis Vorabausschüttungen in Höhe von T€ 318 und das Ergebnis aus der Einbringung einer Beteiligung in eine neue Beteiligung in Höhe von T€ 215 enthalten.
Das Vorsteuerergebnis (EBT) beläuft sich für das Geschäftsjahr 2019 auf T€ −1.686 (Vorjahr: T€ −1.656). Bei einem Konzernergebnis in Höhe von T€ −1.751 (Vorjahr: T€ −1.747) entfällt auf die Aktionäre der Mountain Alliance ein Ergebnis von T€ −1.751 (Vorjahr: T€ −1.743). Das Ergebnis je Aktie belief sich im Jahr 2019 auf € −0,29 nach € −0,43 im Vorjahr.
Für das Geschäftsjahr 2019 wird ein Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit von T€ −1.698 (Vorjahr: T€ −1.247) ausgewiesen. Der operative Cash-Flow resultiert nach Korrektur von nicht zahlungswirksamen Effekten und der Korrektur um Positionen, die anderen Cashflowbereichen zuzuordnen sind, aus den operativen Ergebnissen der vollkonsolidierten Konzerngesellschaften. Bei der Korrektur von zahlungsunwirksamen Erträgen handelt es sich insbesondere um Veränderung der Rückstellungen in Höhe von T€ −212 (Vorjahr: T€ −106), bei der Korrektur von zahlungsunwirksamen Aufwendungen insbesondere um Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte in Höhe von T€ 415 (Vorjahr: T€ 822). Bei den Korrekturpositionen, die anderen Cashflowbereichen zuzuordnen sind, handelt es sich im Wesentlichen um das Beteiligungsergebnis in Höhe von T€ −634 (Vorjahr: T€ −350).
Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit beläuft sich auf T€ −414 (Vorjahr: T€ −772) und resultiert in Höhe von T€ −1.154 (Vorjahr: T€ −496) aus direkten Investitionen in Unternehmensbeteiligungen, in Höhe von T€ −670 (Vorjahr: T€ −616) aus Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen sowie in Höhe von T€ −480 (Vorjahr: T€ −250) aus der Ausgabe von Darlehen. Gegenläufig flossen Mittel von T€ 1.698 (Vorjahr: T€ 285) aus Verkäufen von Beteiligungen und von T€ 218 (Vorjahr: T€ 97) aus der Tilgung von ausgereichten Darlehen zu.
Der Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit zum 31. Dezember 2019 in Höhe von T€ 2.144 (Vorjahr: T€ 606) resultiert im Wesentlichen aus Einzahlungen in Höhe von T€ 1.471 (Vorjahr T€ 0) im Rahmen der Barkapitalerhöhung bei der Mountain Alliance sowie der Aufnahme von Kreditverbindlichkeiten in Höhe von T€ 1.025 (Vorjahr T€ 760).
Per Saldo erhöhte sich der Finanzmittelbestand zum Bilanzstichtag 2019 leicht auf T€ 2.618 (Vorjahr: T€ 2.586). Der Konzern kann auch weiterhin seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen jederzeit fristgerecht nachkommen.
Die Shirtinator AG hat eine Kontokorrentlinie von T€ 300, die zum 31. Dezember 2019 in Höhe von T€ 132 in Anspruch genommen wurde.
Die Bilanzsumme des Konzerns hat sich zum 31. Dezember 2019 leicht auf T€ 43.483 erhöht (Vorjahr: T€ 43.121).
Die langfristigen Vermögenswerte setzen sich im Wesentlichen zusammen aus immateriellen Vermögenswerten in Höhe von T€ 6.013 (Vorjahr: T€ 5.657), Sachanlagen in Höhe von T€ 1.332 (Vorjahr: T€ 1.232) und Unternehmensbeteiligungen in Höhe von T€ 29.538 (Vorjahr: T€ 29.178). Insgesamt erhöhten sich die langfristigen Vermögenswerte auf T€ 36.944 (Vorjahr: T€ 36.415).
Die kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich per Ende 2019 auf T€ 6.539 (Vorjahr: T€ 6.706). Grund hierfür ist im Wesentlichen der Rückgang des Bestandes an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerten auf T€ 1.503 (Vorjahr: T€ 1.925) und der Rückgang der übrigen Vermögenswerte auf T€ 189 (Vorjahr: T€ 415). Gegenläufig wirkte sich die Erhöhung der finanziellen Vermögenswerte auf T€ 1.983 (Vorjahr: T€ 1.622) aus.
Das Eigenkapital bildet mit T€ 32.679 (Vorjahr: T€ 33.039) einen wesentlichen Anteil an der Finanzierungsstruktur des Konzerns. Die Eigenkapitalquote ist mit einem Wert von 75 Prozent zum Bilanzstichtag 2019 gegenüber 77 Prozent im Vorjahr auf einem sehr stabilen Niveau. Für die Entwicklung des Eigenkapitals verweisen wir auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung im Anhang.
Die langfristigen Schulden haben sich auf T€ 6.765 (Vorjahr: T€ 807) erhöht. Der Anstieg resultiert insbesondere aus der Umgliederung von Darlehen der Mountain Partners AG von den kurz- in die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten.
Die kurzfristigen Schulden sanken auf T€ 4.039 (Vorjahr: T€ 9.274). Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten verringerten sich insbesondere aufgrund der Umgliederung von Darlehen der Mountain Partners AG auf T€ 961 (Vorjahr: T€ 5.599). Zudem verringerten sich die Bestände an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten auf T€ 2.503 (Vorjahr: T€ 2.886) und die Rückstellungen auf T€ 541 (Vorjahr: T€ 754).
Die Steuerungs- und Kontrollprozesse des Konzerns basieren auf einer alljährlich stattfindenden strategischen Planung. Die genutzten Steuerungsgrößen orientieren sich an den Interessen und Ansprüchen der Kapitalgeber und stellen die Basis für eine wertorientierte Unternehmensführung dar.
In 2017 haben wir mit dem Umbau der Mountain Alliance zu einem Manager von digitalen Assets begonnen. In 2018 und 2019 haben wir die Mountain Alliance als Beteiligungsgesellschaft für digitale Unternehmen weiter ausgebaut und steuern den Konzern weitgehend über die Net Asset Value Betrachtung des Portfolios.
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019
Insgesamt sieht der Vorstand die Mountain Alliance AG mit den digitalen Geschäftsmodellen ihrer Beteiligungen strategisch erfolgversprechend aufgestellt und wertet die fortschreitende Digitalisierung als belastbare Ausgangsbasis für die weitere Entwicklung.
Die Mountain Alliance AG erwartet 2020 eine verhaltene Entwicklung der Weltwirtschaft. Dabei wird der Vorstand der Mountain Alliance AG die gesamtwirtschaftliche Situation beobachten und insbesondere die Auswirkungen der Coronavirus-Erkrankung COVID−19 analysieren. Eine ausgeprägte und umfassende Schwäche der Konjunktur konnte die Mountain Alliance AG bisher nicht feststellen. Dabei ist zum Zeitpunkt der Berichterstellung weder ersichtlich noch zu beziffern, ob sich eine konjunkturell bedingt geringere Nachfrage auf den Geschäftsverlauf der Mountain Alliance AG auswirken wird. Insbesondere lässt sich jedoch nicht beurteilen, inwieweit digitale Geschäftsmodelle einer allgemeinen Entwicklung folgen oder sich sogar von dieser entkoppeln können.
Unternehmerisches Handeln ist untrennbar mit der Übernahme von Risiken verbunden. Der Konzern ist in einem sehr von Dynamik geprägten Marktumfeld einem Wechselspiel unterschiedlichster Risiken und Chancen ausgesetzt.
Der Investitionsfokus der Mountain Alliance auf etablierte Digitalunternehmen birgt ein attraktives Wertsteigerungspotenzial, sofern es gelingt, die Beteiligungen wie geplant erfolgreich weiterzuentwickeln und zum Exit zu führen. Auch bei sorgfältiger und gewissenhafter Auswahl der Portfoliounternehmen kann nicht ausgeschlossen werden, dass der von der Mountain Alliance angestrebte Erfolg in einzelnen Fällen nicht oder nicht schnell genug eintritt oder, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Beteiligungsunternehmen und für die Mountain Alliance verschlechtern. Insbesondere kann die zukünftige Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Lage sowie des Marktumfeldes und des Marktgefüges im M&A-Sektor zu generell sinkenden Bewertungen für digitale Unternehmen führen.
Auch die dynamische Erschließung und der Aufbau von Wachstumspositionen in attraktiven Bereichen des E-Commerce-Marktes sind die Kernelemente unseres unternehmerischen Handelns. Aus diesem Handeln können sich sowohl Risiken als auch Chancen ergeben.
Die Marktchancen resultieren aus dem allgemein anhaltenden weltweiten Trend, Informationen jeglicher Art online abzurufen und sowohl Produkte als auch Dienstleistungen verstärkt online zu erwerben. Der Internethandel hat sich fest etabliert und bietet weiterhin Marktchancen.
Das Wahrnehmen der Chancen bei gleichzeitiger Steuerung der damit verbundenen Risiken unterliegt dem Risikomanagement des Unternehmens. Es identifiziert, bewertet und verfolgt systematisch die Entwicklung relevanter Risiken.
Der Vorstand sieht im Risikomanagement eine wesentliche Unterstützungsfunktion zur Erreichung der Unternehmensziele der Gesellschaft und verspricht sich durch eine konsequente Umsetzung und Fortentwicklung nicht zuletzt eine Steigerung des Unternehmenswertes.
Das Risikomanagementsystem umfasst die Gesellschaft sowie deren Tochterunternehmen. Im Fokus stehen sämtliche Primärfunktionen entlang der Wertschöpfungskette (z.B. Einkauf, Vertrieb) sowie die dazugehörigen Querschnittsfunktionen (z.B. IT, Rechnungswesen, Personal), auch wenn diese ausgelagert sind bzw. über Zentralfunktionen unterstützt werden.
Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement obliegt dem Vorstand. Die operative Umsetzung und somit die Verantwortung für Risikoinventur, -bewertung und -analyse sowie die Risikohandhabung erfolgt durch die zweite Führungsebene.
Der Vorstand koordiniert den gesamten Risikomanagementprozess, prüft die Plausibilität und Vollständigkeit der gemeldeten Risiken und trägt zudem die Verantwortung für die Aktualität und ständige Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems.
Risikoüberwachung und -steuerung erfolgen mittels unterschiedlicher Systeme. Im Rahmen der Unternehmenssteuerung wird die Entwicklung von Erlösen, Mengen und Kosten erfasst und überwacht. Risiken im Zusammenhang mit Investitionen, Akquisitionen und Projekten werden soweit wie möglich im Vorfeld identifiziert, bewertet und im Weiteren verfolgt.
Die Aktivitäten des Konzerns sind sowohl strategischen, operativen als auch finanzwirtschaftlichen Risiken ausgesetzt. Von ihnen können Gefahren für den unternehmerischen Erfolg oder den Bestand der Gesellschaft ausgehen
Im Folgenden findet sich eine Auswahl der wichtigsten Einzelrisiken für die Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe.
Eine der zentralen strategischen Maßnahmen der Mountain Alliance ist der Ausbau der Beteiligungen an etablierten Digitalunternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen im deutschsprachigen Euroraum, wobei sowohl Mehrheits- als auch Minderheitsbeteiligungen angestrebt werden. Mit diesen Aktivitäten sind Investitionsrisiken verbunden, die aufgrund von Marktentwicklung, Geschäftsausbau, Organisationsentwicklung und Innovationskraft in den einzelnen Beteiligungen entstehen können. Um das Risiko von Fehlinvestitionen so gering wie möglich zu halten, werden Investitionsentscheidungen bei der Mountain Alliance unter Betrachtung und Bewertung verschiedener Investitionskriterien getroffen, welche sich sowohl auf das Investitionsobjekt selbst als auch auf das Marktumfeld konzentrieren.
Der Erfolg der Gruppe hängt elementar von der weiter zunehmenden Internetnutzung, im Sinne der Nutzung des Internets als Medium des Einkaufs und als Medium für Informationsgewinnung und -austausch, ab.
Sollte sich das Wachstum der Internetnutzung insgesamt verlangsamen oder sogar schrumpfen, wäre das Geschäftsmodell der Mountain Alliance direkt betroffen. Die aktuellen Wachstumsraten sowie die wichtigsten Indikatoren lassen dies in absehbarer Zeit jedoch nicht erwarten.
In einem rezessionären Umfeld könnte sich das Kauf- und Nutzungsverhalten bestehender und neu gewonnener Kunden zu Ungunsten des Konzerns verändern bzw. sich auf die Intensität der Nutzung der von den Beteiligungen der Mountain Alliance angebotenen Waren, Dienstleistungen und Informationsangebote negativ auswirken. Um dem zu entgegnen, verfolgt die Mountain Alliance bei ihren Investitionen einen diversifizierenden Portfolioansatz und konzentriert sich auf bereits am Markt positionierte und weitgehend etablierte Unternehmen.
Verzichten Kunden auf den Kauf von Produkten und Dienstleistungen, welche vom Konzern angeboten werden, oder wechseln zu anderen Anbietern solcher Produkte oder Dienstleistungen, könnte sich dies insgesamt negativ auf den Konzern auswirken. Dies würde sich vor allem auf die Ertragslage des Konzerns auswirken.
Neue Wettbewerber könnten sich erfolgreich online etablieren und die Marktchancen des Konzerns negativ beeinflussen.
Die Mountain Alliance berücksichtigt bei ihren Investitionen unter anderem auch die Phase des Marktes, in welcher sich zukünftige Beteiligungen befinden und evaluiert dabei auch die Positionierung und Innovationskraft des Unternehmens. Im selben Zug wird diese Analyse ebenfalls regelmäßig im Bestandsportfolio durchgeführt, um so zu beurteilen, wie die Portfoliounternehmen vor dem Hintergrund der aktuellen und zu erwartenden Marktentwicklung positioniert sind.
Bei der Investitionsstrategie legt der Konzern seinen Fokus auf Unternehmen vorrangig aus dem deutschsprachigen Euroraum. Auf der Ebene der Beteiligungen verfolgt die Mountain Alliance Unternehmensgruppe eine Wachstumsstrategie ihres Geschäftsbetriebs. Hieraus können sich Risiken durch das Handeln in europäischen Auslandsmärkten ergeben, wie z.B. politische Risiken, rechtliche Risiken oder gesamtwirtschaftliche Risiken.
Der Internationalisierung geht eine sorgfältige Überprüfung o. g. Risikofaktoren der einzelnen Länder voraus. Erst nach Abwägung von Risiken und Chancen wird eine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen. Zudem ist der deutschsprachige Euroraum von geringen politischen und rechtlichen Risiken geprägt. Die gesamtwirtschaftlichen Risiken sind hierbei aufgrund der wirtschaftlichen Dominanz Deutschlands innerhalb der deutschsprachigen Euroländer als nicht hoch einzustufen.
Die Stabilität der wichtigsten Geschäftssysteme im Bereich Informationstechnologie oder Logistik könnte durch unvorhergesehene Ereignisse gefährdet sein.
Der operative Geschäftsbetrieb des Unternehmens beruht entscheidend auf der kontinuierlichen Verfügbarkeit aller technischen Systeme. Sollte dies beispielsweise durch höhere Gewalt oder andere Systemfehler gefährdet sein, hätte dies insgesamt substanzielle negative Auswirkungen auf den Konzern. Die Stabilität und kontinuierliche Modernisierung der Geschäftssysteme deuten jedoch aus Sicht des Vorstands darauf hin, dass dieses Risiko beherrschbar sein sollte. Außerdem setzt der Konzern auf die Zusammenarbeit mit zuverlässigen Partnern, was wiederum zu einer substanziellen Risikoreduktion führen sollte.
Der Verlust von Schlüsselmitarbeitern könnte den langfristigen Erfolg des Unternehmens gefährden.
Der Konzern vertraut in der Führung seines Geschäftsbetriebs auf eine Reihe wichtiger und nicht leicht ersetzbarer Schlüsselmitarbeiter. Sollten sich solche Mitarbeiter von Konzernunternehmen trennen, würde dies zumindest kurzfristig negative Auswirkung auf den Geschäftserfolg der Gruppe haben können. Der Vorstand ist jedoch der Ansicht, dass die wichtigsten Mitarbeiter des Konzerns insgesamt loyal an die Mountain Alliance gebunden sind, und geht davon aus, dass im Falle des Verlustes bestimmter Führungspersonen diese mittelfristig auch adäquat ersetzt werden können.
Die Unternehmensgruppe strebt eine Erweiterung ihrer Absatztätigkeit in Europa an. Die Hauptaktivitäten werden diesbezüglich jedoch im deutschsprachigen Euroraum betrieben, so dass hier keine wesentlichen Risiken aus Fremdwährungspositionen entstehen können. Im gleichen Zuge erfolgt die Einkaufstätigkeit fast ausschließlich auf Euro-Basis, so dass auch in dieser Hichsicht keine wesentlichen Risiken aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entstehen können.
Die Mountain Alliance beteiligt sich an Digitalunternehmen aus den folgenden vier Bereichen:
Die hierzu benötigten liquiden Mittel könnten nicht in erforderlichem Maße zur Verfügung stehen:
Die Mountain Alliance hat den bisherigen Aufbau des Geschäftsbetriebes im Wesentlichen mit Eigenmitteln und Gesellschafterdarlehen finanziert. Der Vorstand geht davon aus, dass die weiteren geplanten Investitionsmaßnahmen mit Eigenmitteln und gegebenenfalls in begrenztem Umfang ergänzt mit Fremdmitteln finanziert werden können.
Der Konzern könnte einem Zinssatzrisiko ausgesetzt sein:
Die Mountain Alliance finanziert sich aus Eigenmitteln und Gesellschafterdarlehen. Durch das derzeitig niedrige Zinsniveau würden sich Änderungen im Zinssatz im Falle eines eventuellen Einsatzes von Fremdkapital nur in geringem Umfang auswirken.
Die Entwicklung der globalen Wirtschaft nimmt unmittelbaren Einfluss auf die Entwicklung des Beteiligungsmarktes und damit auf das Geschäftsmodell der Mountain Alliance AG.
Laut Angaben des Instituts für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel stellen handelspolitische Störfaktoren weiterhin den größten Risikofaktor für die konjunkturelle Dynamik dar. Eine weitere Verschlechterung im internationalen Handel und eine zusätzliche Belastung des Investitionsklimas könnten sich ungünstig auf die Konjunkturentwicklung auswirken. Das konjunkturelle Abwärtsrisiko steigt mit zunehmender Dauer der industriellen Schwäche und daraus resultierenden Auswirkungen auf weitere Wirtschafts-
bereiche.7 Das ifo Institut in München kommt zu dem Ergebnis, dass die weltwirtschaftlichen Risiken die Chancen überwiegen. Risiken, aber auch Chancen, ergeben sich aus dem Handelskonflikt zwischen den USA und China.8
Im Euroraum belasten politische und wirtschaftliche Risiken die konjunkturelle Dynamik. Weiterhin sind Bedingungen, Zeitpunkt und Folgen eines Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union ungewiss. Eine andauernde Schwäche der Vorleistungs- und Investitionsgüterindustrie könnte sich negativ auf den Arbeitsmarkt auswirken und damit auch andere Wirtschaftsbereiche wie den Konsumund Dienstleistungssektor belasten. Zudem verstärkten sich die Spannungen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union. Es besteht das Szenario von Einfuhrzöllen seitens der USA auf Güter aus der EU.9
Grundlegenden Einfluss auf die Branchenentwicklung hat neben der Konjunktur die Zinspolitik wesentlicher Zentralbanken. Auch im Jahr 2020 dürfte sich der eingeschlagene Weg der niedrigen Zinsen fortsetzen und somit das Umfeld für Beteiligungsunternehmen begünstigen.10
Zusätzlich zu den geopolitischen und gesamtwirtschaftlichen Risiken ergeben sich gesellschaftspolitische Risiken. Hierzu zählen zum Zeitpunkt der Berichterstellung Folgen aus dem grassierenden Corona-Virus. Weltweite Lieferketten könnten durch eine weitere Ausbreitung des Virus einhergehend mit großflächigeren und andauernden Schließungen von Produktionsstandorten betroffen sein. Die nachhaltigen Effekte zusammen mit der voranschreitenden Ausbreitung des Virus in weiteren Volkswirtschaften sind zum Zeitpunkt der Berichtserstellung nicht quantifizierbar.
Eine mittelfristige Rückkehr zur Normalität, verbunden mit stabilen konjunkturellen politischen bzw. geopolitischen Rahmenbedingungen, vorausgesetzt, ist auch im laufenden Jahr für den Beteiligungsmarkt von einem weiterhin lebhaften Geschäft auszugehen. Demgegenüber steht ein bereits herausforderndes Bewertungsniveau reiferer Digitalunternehmen. Der für die Beteiligungen der Unternehmensgruppe relevante Markt verzeichnet dennoch eine anhaltend hohe Wachstumsdynamik und in Teilsegmenten zunehmende Konzentration und birgt damit Chancen für eine positive Geschäftsentwicklung des Konzerns.
Das Weltwirtschaftsforum (WEF) betrachtet Epidemien wie den Ausbruch der Coronavirus-Infektion (COVID−19) sowohl als eigenständiges Geschäftsrisiko wie auch als Einfluss auf bestehende Chancen und Risiken. Nachdem Ende 2019 der Ausbruch von COVID−19 festgestellt worden war, breitete sich das Virus in einem dicht besiedelten Produktions- und Transportzentrum in Zentralchina nach dem Ende des Berichtszeitraums zu einer globalen Pandemie aus.11
Mit der Ausbreitung von COVID−19 zu einer globalen Pandemie sind die Folgen nach Einschätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) gegenwärtig nicht mehr zu beziffern. Für das Jahr 2020 erwartet der IWF nun mindestens eine globale Rezession auf dem Niveau der Finanzkrise. Mit einer Erholung ist demnach abhängig von der Eindämmung des Virus ab 2021 zu rechnen.12
Laut Bundesverband Deutscher Kapitalgesellschaften sind von der Corona-Krise insbesondere junge Venture Capital-finanzierte Unternehmen betroffen, da durch die notwendigen, aber drastischen Einschränkungen in allen Bereichen wichtige Ziele und Meilensteine – etwa in der Entwicklung und Vermarktung – innerhalb des vorhandenen Finanzierungshorizonts nicht erreicht werden können.13 Die Beteiligungen der Mountain Alliance AG umfassen Investitionen in bestehende, gut diversifizierte, vergleichsweise reife Unternehmen, und weisen damit gegenüber den beschriebenen Early Stage--Beteiligungen des üblichen VC-Ansatzes ein geringeres Risiko gegenüber der Finanzierungszurückhaltung durch die COVID−19-Pandemie auf.
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh) hält temporäre Teil-Schließungen einzelner Bereiche des interaktiven Handels im Jahresverlauf als Auswirkungen der Corona-Pandemie für möglich. Nachdem bereits Nachfragerückgänge zu verzeichnen sind, besteht auf Jahressicht das Risiko von Umsatz- und Ergebnisminderungen durch Lieferengpässe bei mehr als der Hälfte der E-Commerce-Unternehmen. Während Unternehmen versuchen, die Logistik zu schützen, bietet der Staat mit Kurzarbeitergeld und der Finanzierung von Lohnfortzahlungen bei infektionsbedingter Schließung Hilfsmaßnahmen.14
Wie jedes Unternehmen setzt sich die Mountain Alliance neben zahlreichen Chancen auch mit verschiedenen Risiken auseinander. Der Erhalt der Ertragskraft der Gesellschaft und ihrer Beteiligungen und das Vergrößern der Kundenbasis als auch des Umsatzvolumens bei ihren Beteiligungen sind von entscheidender Bedeutung für die weitere Entwicklung des Konzerns. Den Risikofaktoren begegnet die Unternehmensgruppe mit dem weiteren konsequenten Ausbau ihres Beteiligungsgeschäftes auf etablierte Digitalunternehmen im deutschsprachigen Euroraum. Entscheidend dabei ist es insbesondere, den richtigen Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Veräußerung von Beteiligungen zu erkennen. Um diese Chancen zu nutzen, verfügt die Mountain Alliance über hauseigene Spezialisten und ein langjährig etabliertes Netzwerk externer Ressourcen, die laufend den Markt für Unternehmenskäufe und -verkäufe analysieren und entsprechende Chancen identifizieren.
Gleichzeitig profitieren die Konzern-Beteiligungen bei ihrer Wachstumsentwicklung vom Zugang zum Mountain Alliance Netzwerk und zu den Konzernunternehmen im Bereich Digital Business Services sowie von der technologischen, fachlichen und regionalen Expertise des Mountain Alliance Netzwerks. Durch diese aktive Unterstützung kann die Marktposition verbessert und der Unternehmenswert langfristig gesteigert werden.
Am 30. Januar 2020 rief die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den internationalen Gesundheitsnotstand aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus aus. Seit dem 11. März 2020 stuft die WHO die Ausbreitung des Coronavirus als Pandemie ein. Der Vorstand der Mountain Alliance AG überwacht kontinuierlich den weiteren Verlauf der Coronavirus-Pandemie sowie die daraus resultierenden Folgen für den Geschäftsverlauf der Gesellschaft und ihre Portfolio-Unternehmen. Eine Beziehung oder ein Zusammenhang zwischen dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie und der Geschäftsentwicklung in den Portfolio-Unternehmen der Mountain Alliance AG ist unterdessen weder zu belegen noch zu beziffern.
Mit Wirkung zum 01. Januar 2020 vollzog der Aufsichtsrat einen Tausch der Amtsinhaber des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden. Hans-Joachim Riesenbeck übernahm den Vorsitz des Aufsichtsrats der Mountain Alliance AG. Tim Schwenke agiert seitdem als Stellvertreter. Eine Veränderung der Zusammenstellung des Aufsichtsrats hinsichtlich seiner Mitglieder ging damit nicht einher.
Zum 20. Februar 2020 realisierte die Mountain Alliance AG mit dem Verkauf eines Teils ihrer Beteiligung an der AlphaPet Ventures GmbH einen Teilexit. Die Veräußerung erfolgte mit Einstieg des Private--Equity-Investors capiton als neuer Lead-Investor bei der AlphaPet Ventures GmbH in Kombination aus Kapitalerhöhung und Anteilskauf. Mit den Finanzmitteln aus der Kapitalerhöhung finanzierte capiton bei AlphaPet primär die Akquisition der Healthfood24 GmbH mit der Marke "Wolfsblut". Mit knapp 2 % der Anteile ist die Mountain Alliance AG weiterhin an der AlphaPet Ventures GmbH beteiligt und partizipiert an Wachstumschancen, die sich durch die Akquisition und die folgende Stärkung der Marktposition von AlphaPet ergeben. Der Zufluss des Kaufpreises im niedrigen einstelligen Millionen-Euro-Bereich erfolgte im April 2020.
Am 30. Januar 2020 rief die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den internationalen Gesundheitsnotstand aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus aus. Seit dem 11. März 2020 stuft die WHO die Ausbreitung des Coronavirus als Pandemie ein. Der Vorstand der Mountain Alliance AG überwacht kontinuierlich den weiteren Verlauf der Coronavirus-Pandemie sowie die daraus resultierenden Folgen für den Geschäftsverlauf der Gesellschaft und ihre Portfolio-Unternehmen. Eine Beziehung oder ein Zusammenhang zwischen dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie und der Geschäftsentwicklung in den Portfolio-Unternehmen der Mountain Alliance AG ist unterdessen weder zu belegen noch zu beziffern.
Nach dem Bilanzstichtag ergaben sich über die geschilderten Vorgänge hinaus keine weiteren wesentlichen Ereignisse mit Bedeutung für die Geschäftsentwicklung.
Die MA war im Geschäftsjahr 2019 ein von der Mountain Partners AG, St. Gallen, Schweiz, abhängiges Unternehmen i. S. d. § 312 AktG. Der Vorstand der MA hat deshalb gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der die folgende Schlusserklärung enthält:
"Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden."
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019
Nach Ausbruch der Coronavirus-Epidemie im Dezember 2019 revidierte der Internationale Währungsfonds (IWF) seine ursprüngliche Prognose für 2020 von 3,3 Prozent globalem Wachstum um −0,1 Prozentpunkte. Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrug das Wachstum 2,9 Prozent. Insgesamt schätzte der IWF den Einfluss der gebremsten chinesischen Wirtschaft auf die weltwirtschaftliche Entwicklung als gering ein.15 Mit der Ausbreitung von COVID−19 zu einer globalen Pandemie sind die Folgen nach Einschätzung des IWF gegenwärtig nicht mehr zu beziffern. 2020 erwartet der IWF mindestens eine globale Rezession auf dem Niveau der Finanzkrise. Mit einer Erholung ist demnach abhängig von der Eindämmung des Virus erst ab 2021 zu rechnen.16
Die Europäische Kommission erwartete in der Winterprognose 2019 nach einem Höhepunkt der Coronavirus-Pandemie im ersten Quartal 2020 für das laufende Jahr ein Wirtschaftswachstum des gemeinsamen Währungsraums von 1,2 Prozent.17 Die Ausbreitung von COVID−19 bezeichnete die Europäische Kommission unterdessen als großen Schock für die europäische und die globale Wirtschaft und rechnet damit, dass die wirtschaftliche Expansion 2020 weltweit infolge der Coronavirus-Pandemie auf deutlich unter null sinken oder sogar erheblich negativ sein könnte.18
Das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) passte seine Konjunkturprognose 2020 für Deutschland im Dezember 2019 an und erwartetet für das laufende Jahr ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 1,4 Prozent. 2019 betrug das Wachstum 0,6 Prozent.19 Angesichts der Coronavirus-Pandemie sind laut HWWI die Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft nur schwer abschätzbar. Ursächlich dafür sind demnach die Abhängigkeit der exportorientierten Wirtschaft von internationalen Absatzmärken und internationalen Produktions- und Lieferketten sowie die Schutzmaßnahmen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Das HWWI erwartet für 2020 eine Schrumpfung der Wirtschaft um −2,5 Prozent. Bei den Verbraucherpreisen rechnet das Institut infolge gesunkener Energiepreise mit einem Anstieg von 1,2 %, die damit nach wie vor unter der 2-Prozent-Zielmarke der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen würden.20
Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) blickt optimistisch in das Jahr 2020. Trotz konjunktureller Bedenken und Wirtschaftskonflikten rechnet der Verband mit einer weiterhin hohen Nachfrage nach Beteiligungskapital. Aufgrund von mehr als 5.000 Unternehmen, die durch Beteiligungskapital finanziert sind, geht der Verband von einer positiven Basis für die Branche aus.21
Zwar kühlte sich das Geschäftsklima in der Branche im Jahresverlauf 2019 ab, dennoch ist das Umfeld intakt. Nach wie vor bietet der Beteiligungsmarkt zahlreiche Chancen, was der Verband auf das gute Fundraisingklima und Investitionsmöglichkeiten in hoher Quantität und Qualität zurückführt. Die Unzufriedenheit mit Einstiegsbewertungen würden geringer, was nach Einschätzung des BVK eher für ein Anziehen des Geschäftsklimas spricht.22
Zum Zeitpunkt der Berichterstellung waren keine Einschätzungen des Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) zu den erwarteten Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Beteiligungsmarkt verfügbar.
Nach weiteren Rekordständen bei Brutto-Umsatz (€ 72,6 Mrd.) und Gesamtumsatz (€ 94,0 Mrd.) im Jahr 2019 rechnete der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (BEVH) für das Jahr 2020 mit einem weiteren Anstieg des Volumens um 10 %. Die für die Mountain Alliance AG entscheidende E-Commerce-Branche erwartet für das laufende Jahr eine positive Entwicklung und weitere Wachstumschancen. Der gesamte Umsatz mit Waren und Dienstleistungen im interaktiven Handel sollte 2020 nach Angaben des BEVH allerdings erstmals die Schwelle von € 100,0 Mrd. überschreiten.23
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e. V. (bevh) hält als Auswirkungen der Corona--Pandemie inzwischen temporäre Teil-Schließungen einzelner Bereiche des interaktiven Handels im Jahresverlauf für möglich. Nachdem bereits Nachfragerückgänge bei knapp 40 Prozent der E-Commerce-Unternehmen zu verzeichnen sind, erwarten auf Jahressicht mehr als 50 Prozent der Unternehmen Umsatz- und Ergebnisminderungen durch Lieferengpässe. Während Unternehmen versuchen, die Logistik zu schützen, bietet der Staat mit Kurzarbeitergeld und der Finanzierung von Lohnfortzahlungen bei infektionsbedingter Schließung Hilfsmaßnahmen.24
Die Mountain Alliance AG möchte ihr Wachstumstempo mittelfristig weiter erhöhen. Der Fokus liegt dabei zukunftsfähig auf dem weiteren Ausbau zu einem Manager von digitalen Assets, wobei wir Möglichkeiten zum Erwerb neuer und der Aufstockung sowie den Verkauf von bestehenden Beteiligungen kontinuierlich prüfen. Es ist nach wie vor unsere Zielsetzung pro Jahr ein bis zwei Exits zu tätigen. Eine Säule unseres Wachstums basiert auf der Entwicklung des Bestandsportfolios. Die zweite Säule bilden weitere Zukäufe, auch von ganzen Portfolien, wobei wir uns zukünftig auf externe Akquisitionen fokussieren werden.
Infolge der komplexen Schätzungsunsicherheiten im Verlauf der Coronavirus-Pandemie sind die Auswirkungen auf die künftigen gesamt- und branchenwirtschaftlichen Entwicklungen zum Zeitpunkt der Berichterstellung nicht belastbar zu ermitteln.
Durch den angestrebten Wandel der Mountain Alliance zu einem führenden Manager von digitalen Assets liegt die Fokussierung auf dem Net Asset Value des Portfolios.
München, den 23. April 2020
Daniel Wild Manfred Danner Vorstandsvorsitzender Vorstand
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019
| Anhang | 01.01.2019 – 31.12.2019 |
01.01.2018 – 31.12.2018 |
|
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 7.1 | 13.512 | 20.253 |
| 2. sonstige betriebliche Erträge | 7.1 | 293 | 351 |
| 3. Gesamtleistung | 13.805 | 20.604 | |
| 4. Materialaufwand und Aufwendungen für bezogene Leistungen |
7.2 | −7.420 | −12.356 |
| 5. Rohertrag | 6.385 | 8.248 | |
| 6. sonstige betriebliche Aufwendungen a) Personalaufwand b) Sonstiger administrativer Aufwand |
7.3 | −7.950 −4.046 −3.904 |
−8.793 −4.028 −4.765 |
| 7. Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) | −1.565 | −545 | |
| 8. Abschreibungen | 7.4 | −644 | −1.347 |
| 9. Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | −2.209 | −1.892 | |
| 10. Finanzergebnis a) Zinsaufwendungen b) Zinserträge c) Beteiligungsergebnis |
7.5 | 523 −209 98 634 |
236 −181 67 350 |
| 11. Ergebnis vor Steuern (EBT) | −1.686 | −1.656 | |
| 12. Steuern | 7.6 | −65 | −91 |
| 13. Konzernergebnis | −1.751 | −1.747 | |
| Anteile der Eigentümer des Mutterunternehmens | −1.751 | −1.743 | |
| Anteile anderer Gesellschafter | 0 | −4 | |
| Ergebnis je Aktie in Euro (unverwässert) | 7.7 | −0,29 | −0,43 |
| Ergebnis je Aktie in Euro (verwässert) | 7.7 | −0,29 | −0,43 |
Alle Angaben in T€
Alle Angaben in T€
| A. Aktiva Anhang |
31.12.2019 | 31.12.2018 | B. Passiva Anhang |
31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|---|---|---|
| I. Kurzfristige Schulden | |||||
| I. Kurzfristige Vermögenswerte | 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 8.7, 11.1 |
2.503 | 2.886 | ||
| 1. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 8.1, 11.1 |
2.618 | 2.586 | 2. Finanzielle Verbindlichkeiten 8.8, 11.1 |
961 | 5.599 |
| 2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3. Ertragsteuerverbindlichkeiten 8.9 |
34 | 35 | ||
| und sonstige Vermögenswerte 8.2, 11.1 |
1.503 | 1.925 | 4. Rückstellungen 8.10 |
541 | 754 |
| 3. Finanzielle Vermögenswerte 8.3, 11.1 |
1.983 | 1.622 | |||
| 4. Ertragsteuerforderungen 8.4 |
166 | 150 | |||
| 5. Vorräte | 80 | 8 | Kurzfristige Schulden gesamt | 4.039 | 9.274 |
| 6. Übrige Vermögenswerte 8.5 |
189 | 415 | II. Langfristige Schulden | ||
| 1. Finanzielle Verbindlichkeiten 8.11, 11.1 |
6.763 | 807 | |||
| 2. Passive latente Steuern | 2 | 1 | |||
| Kurzfristiges Vermögen gesamt | 6.539 | 6.706 | |||
| Langfristige Schulden gesamt | 6.765 | 808 | |||
| Schulden gesamt | 10.804 | 10.082 | |||
| II. Langfristige Vermögenswerte | |||||
| 8.12 III. Eigenkapital |
|||||
| 1. Immaterielle Vermögenswerte 8.6 |
6.013 | 5.657 | |||
| 2. Sachanlagen 8.6 |
1.332 | 1.232 | 1. Gezeichnetes Kapital | 6.281 | 4.035 |
| 3. Unternehmensbeteiligungen 8.6, 11.1 4. Finanzielle Vermögenswerte 8.6, 11.1 |
29.538 43 |
29.178 296 |
2. Kapitalrücklage | 39.552 | 27.491 |
| 5. Aktive latente Steuern 8.6 |
18 | 52 | 3. Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung | ||
| geleistete Einlagen | 0 | 13.068 | |||
| 4. Verlustvortrag | −13.511 | −11.768 | |||
| 5. Konzernergebnis (Anteile d. Eigentümer d. Mutterunt.) | −1.751 | −1.743 | |||
| Langfristiges Vermögen gesamt | 36.944 | 36.415 | Anteile der Eigentümer des Mutterunternehmens | 30.571 | 31.083 |
| 6. Anteile anderer Gesellschafter | 2.108 | 1.956 | |||
| Eigenkapital gesamt | 32.679 | 33.039 | |||
| Bilanzsumme Aktiva | 43.483 | 43.121 | Bilanzsumme Passiva | 43.483 | 43.121 |
| Anhang | Gezeichnetes Kapital |
Kapital− rücklage |
Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen |
|
|---|---|---|---|---|
| Stand 1.1.2018 | 4.035 | 27.491 | 0 | |
| Ergebnisverwendung 2017 | 0 | 0 | 0 | |
| Umbuchung der zur Durchführung der beschlos senen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen |
8.12 | 0 | 0 | 0 |
| Dividenden− / Gewinnausschüttung | 0 | 0 | 0 | |
| Kapitalerhöhung | 8.12 | 0 | 0 | 13.068 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | |
| Konzernkreisveränderungen | 3 | 0 | 0 | 0 |
| Veränderung der Beteiligungsprozentsätze | 3 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31.12.2018 | 4.035 | 27.491 | 13.068 | |
| Stand 1.1.2019 | 4.035 | 27.491 | 13.068 | |
| Ergebnisverwendung 2018 | 0 | 0 | 0 | |
| Umbuchung der zur Durchführung der beschlos senen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen |
8.12 | 2.011 | 11.057 | −13.068 |
| Dividenden− / Gewinnausschüttung | 0 | 0 | 0 | |
| Kapitalerhöhung | 8.12 | 235 | 1.004 | 0 |
| Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | |
| Konzernkreisveränderungen | 3 | 0 | 0 | 0 |
| Veränderung der Beteiligungsprozentsätze | 3 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31.12.2019 | 6.281 | 39.552 | 0 |
| Konzern− Eigenkapital |
Anteile Minderheits− gesellschafter |
Anteil der Aktionäre der Mountain Alliance AG am Eigenkapital |
Kumulierte Ergebnisse / Gewinn− o. Verlustvortrag |
Laufendes Ergebnis |
|---|---|---|---|---|
| 21.804 | 2.025 | 19.779 | −12.044 | 297 |
| 0 | 0 | 0 | 297 | −297 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| −36 | −36 | 0 | 0 | 0 |
| 13.068 | 0 | 13.068 | 0 | 0 |
| −1.747 | −4 | −1.743 | 0 | −1.743 |
| −1 | −1 | 0 | 0 | 0 |
| −49 | −28 | −21 | −21 | 0 |
| 33.039 | 1.956 | 31.083 | −11.768 | −1.743 |
| 33.039 | 1.956 | 31.083 | −11.768 | −1.743 |
| 0 | 0 | 0 | −1.743 | 1.743 |
| Alle Angaben in T€ 0 |
0 | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 1.239 | 0 | 1.239 | 0 | 0 |
| −1.751 | 0 | −1.751 | 0 | −1.751 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 152 | 152 | 0 | 0 | 0 |
| 32.679 | 2.108 | 30.571 | −13.511 | −1.751 |
Alle Angaben in T€
| Anhang | 01.01.2019 – 31.12.2019 |
01.01.2018 – 31.12.2018 |
||
|---|---|---|---|---|
| 1. | (=) Konzernergebnis | −1.751 | −1.747 | |
| (+ / −) Abschreibung / Zuschreibung auf das Anlagevermögen | 7.4 | 415 | 822 | |
| (+ / −) Zunahme / Abnahme der Rückstellungen | 8.10 | −212 | −106 | |
| (+ / −) Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen / Erträge | 90 | −110 | ||
| (+ / −) Abnahme / Zunahme der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind |
8.2, 8.3, 8.5, 8.6 |
629 | 310 | |
| (+ / −) Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind |
8.7, 8.8, 8.11 |
−331 | 59 | |
| (+ / −) Verlust / Gewinn aus dem Abgang von Anlagevermögen | 8.6 | 2 | −2 | |
| (+ / −) Zinsaufwendungen / Zinserträge | 7.5 | 111 | 114 | |
| (+ / −) Beteiligungsergebnis | 7.5 | −634 | −350 | |
| (+ / −) Ertragsteueraufwand / ertrag | 7.6 | 18 | 65 | |
| (+ / −) Ein− und Auszahlungen aus Steuern | 7.6 | −35 | −302 | |
| 2. | (=) Cash−Flow aus laufender Geschäftstätigkeit (operative cash flow) | −1.698 | −1.247 | |
| (−) Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | 8.6 | −670 | −616 | |
| (+) Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens | 8.6 | 2 | 37 | |
| (−) Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | 8.6 | −40 | −63 | |
| (+) Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens | 8.6 | 1.698 | 285 | |
| (−) Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen | 8.6 | −1.154 | −496 | |
| (+) Einzahlungen aus der Tilgung von ausgereichten Darlehen | 8.3 | 218 | 97 | |
| (−) Auszahlungen aus der Ausgabe von Darlehen | 8.3 | −480 | −250 | |
| (+) Erhaltene Zinsen | 7.5 | 10 | 0 | |
| (+) Erhaltene Dividenden | 7.5 | 2 | 234 | |
| 3. | (=) Cash−Flow aus der Investitionstätigkeit (investive cash flow) | −414 | −772 | |
| (+) Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen | 8.12 | 1.471 | 0 | |
| (−) Auszahlungen für Transaktionskosten bei Kapitalerhöhung | −231 | 0 | ||
| (+) Einzahlungen von Unternehmenseigner u. Minderheitsgesellschafter | 3 | 150 | 0 | |
| (−) Auszahlungen an Unternehmenseigner u. Minderheitsgesellschafter | 0 | −36 | ||
| (+) Einzahlungen aus der Aufnahme von Kreditverbindlichkeiten | 8.8, 8.11 | 1.025 | 760 | |
| (−) Auszahlungen aus der Tilgung von Kreditverbindlichkeiten | 8.8, 8.11 | −83 | −83 | |
| (−) Auszahlungen aus Zinsen | 7.5 | −24 | −35 | |
| (−) Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten | 11.3 | −164 | 0 | |
| 4. | (=) Cash−Flow aus der Finanzierungstätigkeit (finance cash flow) | 2.144 | 606 | |
| 5. | (=) Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 2., 3. und 4.) |
32 | −1.413 | |
| (+ / −) Wechselkurs−, Konsolidierungskreis− und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds |
0 | 61 | ||
| (+) Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 2.586 | 3.938 | ||
| 6. | (=) Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 2.618 | 2.586 |
für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
Die Mountain Alliance AG (MA AG) ist eine börsennotierte operative Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in München, Deutschland. Sie beteiligt sich an Digitalunternehmen aus den folgenden vier Bereichen:
Die Mountain Alliance ist in das Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Nummer HRB 183944 eingetragen und unter folgender Adresse erreichbar:
Mountain Alliance AG Bavariaring 17 80336 München
Die Mountain Partners AG, St. Gallen, Schweiz, ist Mehrheitsaktionärin der Mountain Alliance AG. Die Mountain Partners AG erstellt keinen Konzernabschluss.
Der Konzernabschluss der Mountain Alliance wurde unter Anwendung von § 315e Abs. 1 HGB in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt.
Der Konzernabschluss wurde auf Basis des Anschaffungskostenprinzips erstellt, mit Ausnahme der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte und Unternehmensbeteiligungen.
Die Mountain Alliance erstellt eine Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren.
Die Berichtswährung der Gesellschaft ist der Euro. Die Zahlenangaben erfolgen grundsätzlich in T€.
Grundlage der Erstellung des Konzernabschlusses waren die Einzelabschlüsse zum 31. Dezember 2019 für die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften. Bei den Vorjahreszahlen handelt es sich um Werte aus dem Konzernabschluss der Mountain Alliance zum 31. Dezember 2018.
Konzernanhang
Konzernabschluss und -anhang
Alle zum 1. Januar 2019 verpflichtend anzuwendenden IFRS-Standards wurden angewandt. Dies beinhaltet zudem die International Accounting Standards (IAS) sowie die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und des Standing Interpretations Committee (SIC).
Der Vorstand muss zur Erstellung des Konzernabschlusses Schätzungen und Annahmen nach dem derzeitigen Kenntnisstand treffen, die Einfluss auf die ausgewiesenen Werte der Vermögenswerte und Schulden und die Angaben über Eventualforderungen und -schulden sowie für Kostenschätzungen am Bilanzstichtag haben können, sowie die bilanzierten Erlöse und Aufwendungen des Berichtszeitraums beeinflussen können. Die später tatsächlich eintretenden Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert.
Die Mountain Alliance überprüft mindestens einmal jährlich, oder wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, ob Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Die Zahlungsstromprognosen basieren auf von der Geschäftsleitung bewilligten Finanzbudgets. Bei der Beurteilung des erzielbaren Betrags des Geschäfts- oder Firmenwerts ist dessen Höhe nach Einschätzung der Geschäftsführung stark von der Erreichung der Budgets abhängig. Die Budgets umfassen Prognosen von Umsatz, Personalaufwand und Gemeinkosten auf Basis der aktuellen und erwarteten Marktbedingungen. Während die Gesellschaft in der Lage ist, die meisten Kosten zu steuern, sind Umsatzprognosen aufgrund unbeständiger Marktbedingungen naturgemäß unsicher. Obwohl das Management davon ausgeht, dass die zur Berechnung des erzielbaren Betrags verwendeten Annahmen angemessen sind, könnten etwaige unvorhergesehene Änderungen dieser Annahmen zu einem Wertminderungsaufwand führen, der die Vermögens-, Finanz und Ertragslage nachteilig beeinflussen könnte. Weitere Einzelheiten zum Geschäfts- oder Firmenwert sind in den Abschnitten 5.2.5 sowie 8.6 zu finden.
Die Mountain Alliance setzt Rückstellungen in Höhe des Betrags an, der nach bestmöglicher Schätzung erforderlich ist, um alle gegenwärtigen rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen des Konzerns am Bilanzstichtag abzudecken. Künftige Ereignisse, die sich auf den zur Erfüllung einer Verpflichtung erforderlichen Betrag auswirken können, sind im Rückstellungsbetrag berücksichtigt, sofern sie mit hinreichend objektiver Sicherheit vorausgesagt werden konnten. Dabei wurde jeweils der Betrag angesetzt, der sich bei sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts als der wahrscheinlichste ergibt. Weitere Einzelheiten hierzu sind in den Anhangangaben in den Abschnitten 5.2.7 und 8.10 zu finden.
Die Gesellschaft hat im aktuellen Geschäftsjahr die nachfolgend dargestellten neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen erstmalig angewandt.
| Standard/ Interpretation |
Erläuterung | Auswirkung |
|---|---|---|
| IFRS 16 | Leasingverhältnisse | vgl. unter Abschnitt 2.2.3 |
| Änderungen an IFRS 9 |
Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung | Keine Auswirkungen |
| Änderungen an IAS 28 |
Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures |
Keine Auswirkungen |
| IFRIC 23 | Unsicherheit bzgl. der ertragsteuerlichen Behandlung | Keine Auswirkungen |
| Änderungen an IAS 19 |
Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen | Keine Auswirkungen |
| Annual Improvements |
Zyklus 2015–2017 | Keine Auswirkungen |
Das IASB hat nachfolgend aufgelistete Standards veröffentlicht, die aber im Geschäftsjahr 2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Der Konzern wendet diese Standards nicht vorzeitig an.
| Standard/ Interpretation |
Erläuterung | Anwendungs pflicht IASB |
Übernahme EU | Voraussichtliche Auswirkung |
|---|---|---|---|---|
| Änderungen an IAS 1 und IAS 8 |
Definition von Wesentlichkeit | 01.01.2020 | Ja | Keine wesentlichen Auswirkungen |
| Änderungen an IFRS 9, IAS 39 and IFRS17 |
Interest Rate Benchmark Reform |
01.01.2020 | Ja | Keine wesentlichen Auswirkungen |
| Rahmenkonzept | Anpassungen der Quer verweise auf das Rahmen konzept in IFRS Standards |
01.01.2020 | Ja | Keine wesentlichen Auswirkungen |
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 01.01.2021 | Nein | Keine Auswirkungen |
| Änderungen an IFRS 3 |
Definition eines Geschäftsbetriebs |
01.01.2020 | Nein | Keine wesentlichen Auswirkungen |
| Änderungen an IAS 1 |
Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig |
01.01.2022 | Nein | Keine wesentlichen Auswirkungen |
IFRS 16 wurde im Januar 2016 veröffentlicht und ersetzt IAS 17 "Leasingverhältnisse", IFRIC 4 "Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält", SIC 15 "Operating-Leasingverhältnisse-Anreize" und SIC 27 "Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen". IFRS 16 legt die Grund-sätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Angabepflichten von Leasingverhältnissen fest und verpflichtet Leasingnehmer, alle Leasingverhältnisse nach einem einzigen Modell ähnlich der Bilanzierung von Finanzierungsleasingverhältnissen nach IAS 17 zu erfassen. Für Leasingnehmer enthält der neue Standard zwei Ausnahmen der Pflicht zur bilanziellen Erfassung von Leasingverträgen: Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte (z.B. PCs) und kurzfristige Leasingverhältnisse (d.h. Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten). Zu Beginn des Leasingverhältnisses erfasst der Leasingnehmer eine Verbindlichkeit zur Leistung von Leasingzahlungen (d.h. die Leasingverbindlichkeit) sowie einen Vermögenswert für das gewährte Recht, den Leasinggegenstand während der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu nutzen (d.h. das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand). Leasingnehmer müssen den Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit und den Abschreibungsaufwand für das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand gesondert erfassen.
Zudem müssen Leasingnehmer bei Eintritt bestimmter Ereignisse (z.B. Laufzeitänderung des Leasingverhältnisses oder Änderung künftiger Leasingzahlungen infolge einer Änderung des für die Bestimmung der Leasingzahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit vornehmen. Den Betrag der Neubewertung der Leasingverbindlichkeit werden Leasingnehmer im Allgemeinen als Anpassung des Nutzungsrechts am Leasinggegenstand erfassen.
IFRS 16 ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, und verpflichtet Leasingnehmer und Leasinggeber im Vergleich zu IAS 17 zu ausführlicheren Angaben.
Die Mountain Alliance wendet den Standard ab dem verpflichtenden Übernahmezeitpunkt, dem 1. Januar 2019 an. Der Konzern wendet die vereinfachte Übergangsmethode an und passt Vergleichsbeträge für das Jahr vor der erstmaligen Anwendung nicht rückwirkend an. Alle Nutzungsrechte werden zum Betrag der Leasingverbindlichkeit im Erstanwendungszeitpunkt bewertet (bereinigt um etwaige vorausbezahlte Leasingaufwendungen).
Da die Mountain Alliance die modifizierte retrospektive Übergangsmethode (vereinfachte Übergangsmethode) angewendet hat, muss die Gesellschaft den Grenzfremdkapitalzinssatz anwenden, um den Zeitwert der Leasingverbindlichkeit zu bestimmen. Die Gruppe wendet einen Portfolio-Ansatz an, bei dem für jeden Zeitbereich ein Abzinsungssatz festgelegt wird. Die Anwendung erfolgt, da keine wesentlichen Differenzen im Vergleich zu einem individuellen Zinssatz pro Leasingverhältnis bestehen. Die Mountain Alliance hat den Grenzfremdkapitalzinssatz auf Basis der Fremdkapitalkosten des Unternehmens ermittelt. Da der Konzern nicht auf globaler Ebene tätig ist, wurden sonst keine weiteren Anpassungen vorgenommen.
Kurzfristige Leasingverträge, deren Restlaufzeit innerhalb von 12 Monaten enden sowie Leasingverträge, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, werden von Mountain Alliance direkt aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Zusammenfassend ergeben sich durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 folgende Auswirkungen:
| IFRS 16 – Auswirkungen auf die Bilanz | 01.01.2019 |
|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte | |
| Sachanlagen (Nutzungsrechte) | |
| Gebäude | 314 |
| Büroausstattung | 6 |
| Kfz | 58 |
| Gesamt | 378 |
| Verbindlichkeiten | |
| Leasingverbindlichkeiten | 378 |
| Gesamt | 378 |
| Alle Angaben in T€ | |
| IFRS 16 – Auswirkungen auf die GuV | 2019 |
| Gesamtergebnisrechnung | |
| Abschreibungen | −162 |
| Mietaufwand | 164 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 2 |
| Finanzierungsaufwendungen | −4 |
| Periodenergebnis | −2 |
Alle Angaben in T€
Liste der vollkonsolidierten Unternehmen zum 31.12.2019:
| Gesellschaft | Sitz | Anteil am Kapital in % |
|---|---|---|
| Mountain Alliance AG | München | – |
| getonTV GmbH | München | 100 |
| Mountain Internet AG | St. Gallen | 100 |
| Mountain Technology AG | St. Gallen | 100 |
| ECA Media GmbH | München | 93* |
| Promipool GmbH | München | 66* |
| getlogics GmbH | Trier | 64 |
| Shirtinator AG | München | 71** |
*mittelbar
** unmittelbar/mittelbar
Liste der vollkonsolidierten Unternehmen zum 31.12.2018:
| Gesellschaft | Sitz | Anteil am Kapital in % |
|---|---|---|
| Mountain Alliance AG (vormals: Ecommerce Alliance AG) | München | – |
| getonTV GmbH | München | 100 |
| Mountain Internet AG | St. Gallen | 100 |
| Mountain Technology AG | St. Gallen | 100 |
| ECA Media GmbH | München | 93* |
| Promipool GmbH | München | 69* |
| getlogics GmbH | Trier | 64 |
| Shirtinator AG | München | 71** |
| Shirtinator Software s.r.o | Bratislava | 100* |
*mittelbar
** unmittelbar/mittelbar
Im Geschäftsjahr verringerte sich der Anteilsbesitz an der Promipool GmbH um drei Prozent. Bei der Kapitalerhöhung vom 16. Dezember 2019 wurden die Geschäftsanteile verwässert.
Zum 30. September 2019 wurde die Shitrtinator s.r.o. entkonsolidiert. Es ergaben sich keine wesentlichen Abgangs- und Entkonsolidierungseffekte.
Das Tochterunternehmen Große Kochschule GmbH, München, an dem die Mountain Alliance mittelbar 57 % der Anteile am Kapital hält, wurde wegen Unwesentlichkeit nicht konsolidiert.
An folgenden Unternehmen hält die Mountain Alliance als Wagniskapitalgesellschaft mehr als 20 % und weniger als 50 % der Stimmrechte. Sie übt keinen maßgeblichen Einfluss aus, da jeweils eine mittelfristige Exit-Strategie geplant ist und kein Einfluss auf das operative Management der Gesellschaften genommen wird. Die Gesellschaften werden unter Unternehmensbeteiligungen bilanziert. Für Angaben zu Unternehmensbeteiligungen verweisen wir auf Abschnitte 8.6 und 11.1.
| Gesellschaft | Sitz | Anteil am Kapital in % |
|---|---|---|
| BioCELL Gesellschaft für Biotechnologie mbH | Köln | 33* |
| ORBIT INTERNET SERVICE GmbH | München | 25 |
| yasni GmbH | Frankfurt am Main | 25* |
| mymmo GmbH | München | 22 |
| mixxt GmbH | Bonn | 22* |
Übersicht zum 31.12.2019:
*mittelbar
Übersicht zum 31.12.2018:
| Gesellschaft | Sitz | Anteil am Kapital in % |
|---|---|---|
| BioCELL Gesellschaft für Biotechnologie mbH | Köln | 33* |
| ORBIT INTERNET SERVICE GmbH | München | 25 |
| yasni GmbH | Frankfurt am Main | 25* |
| mymmo GmbH | München | 22 |
| mixxt GmbH | Bonn | 22* |
*mittelbar
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Mountain Alliance und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Gesellschaft erlangt Beherrschung, wenn sie:
Der Konzern beurteilt erneut, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungskriterien verändert haben.
Ein Tochterunternehmen wird von dem Zeitpunkt an, zu dem die Gesellschaft die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das im Laufe des Jahres erworben oder veräußert wurde, werden vom Erwerbszeitpunkt bzw. bis zum Abgangszeitpunkt in der Konzernbilanz und der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses sind den Gesellschaftern des Mutterunternehmens und den nicht beherrschenden Gesellschaftern zuzuordnen. Dies gilt selbst dann, wenn dies zu einem negativen Saldo der nicht beherrschenden Anteile führt.
Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.
Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert.
Änderungen der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.
Verliert das Mutterunternehmen die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, so werden folgende Schritte durchgeführt:
50
Konzernanhang
Konzernabschluss und -anhang
Sofern die Gesellschaft Anteile an dem bisherigen Tochterunternehmen zurückbehält, werden diese mit dem zum Zeitpunkt des Verlusts der Beherrschung festgestellten beizulegenden Zeitwert angesetzt. Dieser Wert stellt die Anschaffungskosten der Anteile dar, die abhängig vom Grad der Beherrschung in Folge als Unternehmensbeteiligungen gemäß IFRS 9 oder nach den Vorschriften für assoziierte Unternehmen bewertet werden.
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten einer Unternehmensakquisition werden nach den beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte und der eingegangenen oder übernommenen Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt bemessen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet der Konzern neu, ob er die Anteile ohne beherrschenden Einfluss aus erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert bewertet (full goodwill method).
Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich als Überschuss aus der Summe der übertragenen Gesamtgegenleistung und dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns. Im Falle der Anwendung der full goodwill method wird der Anteil ohne beherrschenden Einfluss zum Zeitwert berücksichtigt.
Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses werden angefallene Kosten als Aufwand erfasst und als sonstiger administrativer Aufwand ausgewiesen.
Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zum beizulegenden Zeitwert am Erwerbszeitpunkt neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst.
Die Umsatzerlöse des Konzerns werden im Wesentlichen aus dem Verkauf von Produkten, die auf Internetplattformen angeboten werden, sowie Marketing-, Werbe- und Logistikdienstleistungen erzielt.
Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn die Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht, das heißt, wenn der Kunde die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus zieht. Die Umsatzerlöse werden in Höhe der Gegenleistung bemessen, die der Konzern aus einem Vertrag voraussichtlich erhalten wird.
Konzernanhang
Konzernabschluss und -anhang
Die Erfassung von Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Produkten auf Internetplattformen erfolgt grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, an dem die Waren auf den Kunden übertragen werden. Entgelte werden regelmäßig bei Bestellung der Produkte zur Zahlung fällig. Diese werden bis zur Leistungserbringung unter den sonstigen Verbindlichkeiten als Vertragsverbindlichkeit abgegrenzt.
Bei Dienstleistungen wird der Umsatz zeitraumbezogen erfasst. In der Regel sind die Entgelte sofort, in Einzelfällen bis zu 60 Tage nach Leistungserbringung fällig. In einzelnen Fällen werden Entgelte für die Erbringung von Dienstleistungen zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns fällig und werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten als Vertragsverbindlichkeit abgegrenzt. Diese werden über den Dienstleistungszeitraum aufgelöst und erfolgswirksam als Umsatzerlöse vereinnahmt.
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens und der Darstellungswährung des Konzerns, aufgestellt. Die Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften in den Abschlüssen der einbezogenen Unternehmen sowie die Umrechnung der Abschlüsse von ausländischen Geschäftsbetrieben mit einer von der Berichtswährung abweichenden funktionalen Währung erfolgen nach den Regelungen des IAS 21. Im Geschäftsjahr 2019 fanden im Konzern keine wesentlichen Fremdwährungstransaktionen statt.
Der Konzern beurteilt z.B.ginn eines Vertrags, ob dieser ein Leasingverhältnis darstellt oder enthält. Für alle Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern Leasingnehmer ist, erfasst der Konzern ein Nutzungsrecht und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit. Ausgenommen davon sind kurzfristige Leasingverhältnisse (definiert als Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten) und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte (wie Tablets und Personalcomputer, kleine Büromöbel und Telefone). Bei diesen Leasingverhältnissen erfasst der Konzern die Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstigen Aufwand, es sei denn, eine andere systematische Grundlage ist repräsentativer für das zeitliche Muster, in dem der wirtschaftliche Nutzen aus den Leasingobjekten konsumiert wird.
Die Leasingverbindlichkeit wird bei der erstmaligen Erfassung mit dem Barwert der z.B.ginn des Leasingverhältnisses noch nicht gezahlten Leasingzahlungen bewertet, diskontiert mit einem, dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz. Wenn dieser Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann, verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz.
Folgende Leasingzahlungen werden in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogen:
Die Folgewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt durch Erhöhung des Buchwerts um die Verzinsung der Leasingverbindlichkeit und durch Reduzierung des Buchwerts um die geleisteten Leasingzahlungen.
Der Konzern nimmt für folgende Fälle eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit und eine entsprechende Anpassung des korrespondierenden Nutzungsrechts vor:
Die Nutzungsrechte umfassen im Rahmen der erstmaligen Bewertung die entsprechende Leasingverbindlichkeit, die Leasingraten, die vor oder z.B.ginn der Leasingverhältnisse geleistet werden, abzüglich erhaltener Leasinganreize sowie anfänglich direkte Kosten. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen.
Nutzungsrechte werden grundsätzlich über die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Abweichend davon ist die Abschreibung entsprechend über die Laufzeit des dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Vermögenswerts vorzunehmen, wenn dessen Nutzungsdauer kürzer ist als die Laufzeit des Leasingverhältnisses. Die Abschreibung beginnt mit dem Beginn des Leasingverhältnisses.
Zur Prüfung der Notwendigkeit einer Wertberichtigung eines Nutzungsrechts wendet der Konzern IAS 36 an und erfasst sämtliche Wertberichtigungen wie in den Bilanzierungsgrundsätzen für Sachanlagen beschrieben.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erfasst, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird.
Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert wie folgt eingestuft und bewertet:
Die Klassifizierung ist abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens für die Steuerung der finanziellen Vermögenswerte und vertraglichen Zahlungsströmen.
Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte.
Ein marktüblicher Kauf oder Verkauf von finanziellen Vermögenswerten wird zum Handelstag angesetzt, d.h. zu dem Tag, an dem sich der Konzern verpflichtet, den Vermögenswert zu kaufen oder zu verkaufen. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche auf den Erhalt von Zahlungsströmen aus finanziellen Vermögenswerten ausgelaufen oder übertragen worden sind und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen aus dem Eigentum übertragen hat.
Beim erstmaligen Ansatz bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich, im Falle eines in der Folge nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerts, der direkt auf den Erwerb dieses Vermögenswerts entfallenden Transaktionskosten. Transaktionskosten von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten werden als Aufwand erfasst.
Die Folgebewertung von Schuldinstrumenten ist abhängig vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung des Vermögenswerts und den Zahlungsstrommerkmalen des Vermögenswerts.
Der Konzern stuft seine Schuldinstrumente in die Bewertungskategorie amortised cost (AC) ein: Es handelt sich um Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme gehalten werden, und bei denen diese Zahlungsströme ausschließlich Zins und Tilgungszahlungen darstellen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungsgewinne und -verluste, Wertminderungen sowie Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Sämtliche gehaltenen Eigenkapitalinstrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Der Konzern beurteilt auf zukunftsgerichteter Basis, die mit ihren zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldinstrumenten verbundenen erwarteten Kreditverluste. Die Wertminderungsmethode
Konzernanhang
Konzernabschluss und -anhang
ist abhängig davon, ob eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos vorliegt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern den gemäß IFRS 9 zulässigen vereinfachten Ansatz an, dem zufolge die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste ab dem erstmaligen Ansatz der Forderungen zu erfassen sind.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert nach Abzug von Transaktionskosten angesetzt. Sie sind der Kategorie amortised cost (AC) zugeordnet und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zinsaufwendungen, Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen und Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Der Mountain Alliance Konzern hat keine finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) bewertet werden, bilanziert. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind.
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- und Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert bewertet. In die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Vorräten sind alle Kosten des Erwerbs und der Herstellung sowie direkt zurechenbare Kosten einbezogen, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Vertriebskosten.
Die Bewertung der einzelnen Bestandteile des Vorratsvermögens wird wie folgt vorgenommen:
Der aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich gegebenenfalls erforderlicher Wertminderungen bilanziert.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei Erwerb auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten zugeordnet, von denen erwartet wird, dass sie von den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses profitieren.
Die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts ist mindestens einmal jährlich zu prüfen. Jeglicher Wertminderungsaufwand wird direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ein für den Geschäftsoder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht aufgeholt werden.
Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen des IAS 38.57 in Höhe der angefallenen, direkt zurechenbaren Entwicklungskosten angesetzt. Dabei erfolgt ein Ansatz nur bei hinreichender Wahrscheinlichkeit, dass dem Unternehmen der künftige wirtschaftliche Nutzen zufließen wird und die Anschaffungskosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können. Die Aktivierung der Kosten endet, wenn der immaterielle Vermögenswert fertiggestellt und allgemein freigegeben ist. Aufwendungen für Forschung und allgemeine Entwicklung werden gemäß IAS 38 sofort als Aufwand erfasst. Bei der Herstellung von Websites wurde gemäß SIC−32 auf eine Aktivierung von Relaunches verzichtet, wenn es sich dabei nur um ein Update der schon bestehenden Website handelte.
Abschreibungen auf selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände erfolgen unter Zugrundelegung der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die sich im Rahmen von 3 bis 5 Jahren bewegt. Die Abschreibungen erfolgen dabei ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung und Erreichung der Marktreife der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte.
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen unter Zugrundelegung ihrer jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die sich zwischen 2 bis 5 Jahren bewegt, angesetzt.
Die Anschaffungskosten (zum Erwerbszeitpunkt) von im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, die sich für Gebäude in einem Rahmen von 25 bis 35 Jahren und für andere Sachanlagen in einem Rahmen von 3 bis 10 Jahren bewegen. Die Abschreibung der Sachanlagen erfolgt nach der linearen Methode.
Fremdkapitalkosten werden nur unter den Voraussetzungen des IAS 23 aktiviert.
Erhaltungsaufwendungen werden als Periodenaufwand behandelt.
Abschreibungszeitraum, Abschreibungsmethode und Restwerte der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst. Unterscheidet sich die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswertes wesentlich von vorangegangenen Schätzungen, wird der Abschreibungszeitraum entsprechend geändert. Bei wesentlicher Veränderung des Abschreibungsverlaufes wird eine entsprechende Abschreibungsmethode gewählt.
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden einem jährlichen Impairment-Test unterworfen. Soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswertes den Buchwert unterschreitet, wird eine Wertminderung ergebniswirksam erfasst. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert einzeln oder, falls dies nicht möglich ist, für die zahlungsmittelgenerierende Einheit, zu der der Vermögenswert gehört, ermittelt.
Im Konzern liegen zum Bilanzstichtag keine Eventualverbindlichkeiten im Sinne des IAS 37 vor.
Rückstellungen werden in Höhe des Betrags angesetzt, der nach bestmöglicher Schätzung erforderlich ist, um alle gegenwärtigen rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen des Konzerns am Bilanzstichtag abzudecken. Künftige Ereignisse, die sich auf den zur Erfüllung einer Verpflichtung erforderlichen Betrag auswirken können, werden im Rückstellungsbetrag berücksichtigt, sofern sie mit hinreichend objektiver Sicherheit vorausgesagt werden können. Dabei wird jeweils der Betrag angesetzt, der sich bei sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts als der wahrscheinlichste ergibt. Dabei wird die Möglichkeit anderer Ergebnisse ebenfalls betrachtet. Sofern wesentlich, werden Rückstellungen abgezinst. Bei Abzinsung spiegelt sich der Zeitablauf in der periodischen Erhöhung des Buchwertes einer Rückstellung wider.
Sofern der Konzern für eine Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung durch einen außenstehenden Dritten erwartet, wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, wenn der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist.
Die tatsächlichen Steueransprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.
Aktive und passive latente Steuern werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeiten-methode grundsätzlich für sämtliche temporären Differenzen zwischen den steuerlichen und den IFRS-Wertansätzen gebildet. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden.
Aktive latente Steuern werden am Abschlussstichtag auf die erwartete Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren nur insoweit gebildet, wie ausreichende passive Latenzen existieren und/oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausreichend Gewinne in der Zukunft zur Verrechnung mit Verlustvorträgen erzielt werden.
Die Bewertung der latenten Steuerbemessungsgrundlagen erfolgte unverändert zum Vorjahr mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 33 %. Der Steuersatz berechnet sich aus einem durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 17,15 % und einem Körperschaftsteuersatz von 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Körperschaftsteuer.
Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden im Eigenkapital und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Geschäftsjahr 2019 gab es keine Fälle von direkt im Eigenkapital erfassten Ertragsteuern.
Mit Beschluss des Vorstandes vom 29. Juli 2019 und der Zustimmung des Aufsichtsrates am gleichen Tag wurde der Umfang der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 27. Juni 2019 beschlossenen ordentlichen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen auf 235.292 neue Aktien festgelegt. Dadurch erhöhte sich das Grundkapital der Gesellschaft von € 6.045.720 um € 235.292 auf € 6.281.012. Die Neuen Aktien wurden zu einem Bezugspreis von je € 6,25 ausgegeben und im Rahmen des Bezugs- und des Überbezugsangebots sowie der anschließenden Privatplatzierung von den Aktionären der Gesellschaft und von Investoren gezeichnet. Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 30. Juli 2019.
Die Mountain Alliance AG hat einen Teil ihrer Beteiligung an der Exasol AG veräußert. Die Exasol AG hat im Zuge einer Finanzierungsrunde eine Aktienplatzierung an eine Gruppe langfristig orientierter Investoren abgeschlossen. Die Mountain Alliance AG, die 8 % der Exasol-Aktien gehalten hatte, veräußerte im Rahmen dieser Platzierung 2 % der Anteile und bleibt damit weiterhin mit 6 % an der Exasol AG beteiligt.
Finanzvorständin Justine Wonneberger hat im Einverständnis mit dem Aufsichtsrat ihren Vertrag nicht verlängert und den Vorstand mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2019 verlassen. Das Vorstandsmitglied Manfred Danner hat im Zuge dieser Veränderung neben der bereits bestehenden Verantwortung für das operative Geschäft auch die Verantwortung für das Ressort Finanzen übernommen.
Die Umsatzerlöse des Konzerns werden im Wesentlichen aus dem Verkauf von Produkten, die auf Internetplattformen angeboten werden, sowie Marketing-, Werbe- und Logistikdienstleistungen erzielt.
Die Umsatzerlöse betragen im Berichtszeitraum T€ 13.512 (Vj: T€ 20.253).
Für das Geschäftsjahr 2019 wurden T€ 293 (Vj: T€ 351) an sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Diese enthalten im Wesentlichen aktivierte Eigenleistungen, Mieterträge und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.
Des Weiteren wird auf die nachfolgende Segmentberichterstattung verwiesen.
Die Segmente wurden auf Basis der organisatorischen Ausrichtung des Konzerns gebildet und umfassen im Segment Services die Dienstleistungs- und Verwaltungsgesellschaften, die ihre Dienstleistungen an Konzernunternehmen sowie auch an externe Kunden erbringen. Hier sind insbesondere auch die Tochterunternehmen, die dem Bereich Digital Business Services zugeordnet sind, enthalten. Im Segment Brands sind die Gesellschaften enthalten, die den Bereichen Technology, Digital Retail sowie Meta-Plattformen & Medien und nicht dem Segment Services zuzuordnen sind.
Konzernanhang
Konzernabschluss und -anhang
In der Segmentberichterstattung nimmt der Konzern eine Unterteilung in geografische Bereiche nicht vor. Im Wesentlichen realisiert der Konzern seine Umsatzerlöse im Inland. In Europa (ohne Deutschland) erzielte der Konzern Umsätze von T€ 3.360 (Vj: T€ 6.720), in Drittländern Umsätze von T€ 328 (Vj: T€ 211). Dabei richtet sich die Zuordnung der Auslandsumsätze nach dem Sitz der Kunden.
Die Rechnungslegungsgrundlagen für die Segmentberichterstattung sind identisch mit jenen des Konzerns.
| Konzern-Bilanz | Services | Segment | Segment Segment Gesamt Brands übergreifend |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| jeweils zum 31.12 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| 1. | Kurzfristige Vermögenswerte |
4.962 | 4.736 | 1.911 | 2.887 | −334 | −917 | 6.539 | 6.706 |
| 2. | Langfristige Vermögenswerte |
35.361 | 35.231 | 1.226 | 721 | 357 | 463 | 36.944 | 36.415 |
| 3. | Kurzfristige Schulden |
2.818 | 7.886 | 1.563 | 2.305 | −342 | −917 | 4.039 | 9.274 |
| 4. | Langfristige Schulden |
6.628 | 808 | 137 | 0 | 0 | 0 | 6.765 | 808 |
| 5. | Eigenkapital | 30.877 | 31.273 | 1.437 | 1.303 | 365 | 463 | 32.679 | 33.039 |
| Konzern-Gesamt ergebnisrechnung |
Services | Segment | Segment Segment Gesamt Brands übergreifend |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| jeweils zum 31.12 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| 1. | Umsatzerlöse | 3.553 | 8.836 | 10.075 | 11.459 | −116 | −42 | 13.512 | 20.253 |
| 2. | Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern |
−1.869 | −848 | 293 | 303 | 11 | 0 | −1.565 | −545 |
| 3. | Abschreibungen | −276 | −860 | −368 | −487 | 0 | 0 | −644 | −1.347 |
| 4. | Finanzergebnis | 552 | −160 | −29 | 14 | 0 | 382 | 523 | 236 |
| 5. | Steuern | −42 | −57 | −23 | −34 | 0 | 0 | −65 | −91 |
| 6. | Periodenergebnis | −1.635 | −1.925 | −127 | −204 | 11 | 382 | −1.751 | −1.747 |
Die Umsatzerlöse des Konzerns werden im Wesentlichen aus dem Verkauf von Produkten, die auf Internetplattformen angeboten werden, sowie Marketing-, Werbe- und Logistikdienstleistungen erzielt.
Die Shirtinator AG, ein Onlineanbieter von personalisierten Textilien und Geschenken wie T-Shirts, Hoodies, Tassen und vielem mehr, erfasst die Umsatzerlöse aus dem Verkauf der Produkte auf unterschiedlichen Internetplattformen grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, an dem die Waren auf den Kunden übertragen werden. Entgelte werden regelmäßig bei Bestellung der Produkte zur Zahlung fällig. Diese werden bis zur Leistungserbringung unter den sonstigen Verbindlichkeiten als Vertragsverbindlichkeit abgegrenzt. Retouren reduzieren die Umsatzerlöse. Die Retourenquote ist gering, aufgrund der weitgehend personalisierten Produkte.
Die getonTV GmbH, eine Bewegtbildagentur für lineares und digitales TV ermöglicht digitalen Unternehmen mit Hilfe eines Full Service Pakets, einschließlich Mediaeinkauf, -planung, Spotkreation sowie Performance-Messung und -Optimierung, die Erschließung des Mediums Bewegtbildwerbung. Der Umsatz aus den erbrachten Dienstleistungen wird zeitraumbezogen erfasst. In der Regel sind die Entgelte sofort, in Einzelfällen bis zu 60 Tagen nach Leistungserbringung fällig. In einzelnen Fällen werden Entgelte für die Erbringung von Dienstleistungen zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns fällig und werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten als Vertragsverbindlichkeit abgegrenzt. Diese werden über den Dienstleistungszeitraum aufgelöst und erfolgswirksam als Umsatzerlöse vereinnahmt.
Die Promipool GmbH, ein Online People-Magazin, das seinen Nutzern Stories und News über deutsche und internationale Stars und VIPs bietet, erzielt Umsatzerlöse aus Werbedienstleistungen. Der Umsatz aus den erbrachten Dienstleistungen wird zeitraumbezogen erfasst. In der Regel sind die Entgelte sofort fällig. In einzelnen Fällen werden Entgelte für die Erbringung von Dienstleistungen zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns fällig und unter den sonstigen Verbindlichkeiten als Vertragsverbindlichkeit abgegrenzt. Diese werden über den Dienstleistungszeitraum aufgelöst und erfolgswirksam als Umsatzerlöse vereinnahmt.
Der Materialaufwand von T€ 7.420 (Vj: T€ 12.356) setzt sich aus dem Materialeinsatz in Höhe von T€ 2.961 (Vj: T€ 3.347) sowie den bezogenen Leistungen in Höhe von T€ 4.459 (Vj: T€ 9.009) zusammen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Personalkosten | 4.046 | 4.028 |
| sonstiger administrativer Aufwand | 3.904 | 4.765 |
| Gesamt | 7.950 | 8.793 |
Alle Angaben in T€
Der sonstige administrative Aufwand setzt sich im Wesentlichen aus Media-, Werbe-, Beratungs- und IT-Kosten zusammen.
Die Abschreibungen in Höhe von T€ 644 (Vj: T€ 1.347) enthalten Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von T€ 416 (Vj: T€ 448), Abschreibungen auf Nutzungsrechte in Höhe von T€ 162 (Vj: T€ 0) sowie Abschreibungen auf Umlaufvermögen von T€ 66 (Vj: T€ 526). Im Vorjahr waren Wertberichtigungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von T€ 373 enthalten.
Das Finanzergebnis setzt sich aus dem Beteiligungsergebnis von T€ 634 (Vj: T€ 350) und dem Saldo der Zinserträge und -aufwendungen von T€ −111 (Vj: T€ −114) zusammen. Das Beteiligungsergebnis ergibt sich im Wesentlichen aus dem Ertrag aus der Bewertung der Unternehmensbeteiligungen zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von T€ 2.935 (Vj: T€ 1.378), dem Ertrag aus der Veräußerung von Beteiligungen in Höhe von T€ 91 (Vj: T€ 14), dem wegen vereinbarter Discounts entstandenen Zugangsgewinn bei der Wandlung von Wandeldarlehen in Höhe von T€ 50 (Vj: T€ 182) und dem Aufwand aus der Bewertung der Unternehmensbeteiligungen zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von T€ 2.423 (Vj: T€ 1.505) zusammen. Im Vorjahr waren im Beteiligungsergebnis Vorabausschüttungen in Höhe von T€ 318 und das Ergebnis aus der Einbringung einer Beteiligung in eine neue Beteiligung in Höhe von T€ 215 enthalten. In den Zinsaufwendungen sind Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten in Höhe von T€ −4 (Vj: T€ 0) enthalten.
Die ausgewiesene Steuerbelastung in Höhe von T€ 65 (Vj: T€ 91) setzt sich aus T€ 30 (Vj: T€ 70) tatsächlichen Steuern und T€ 35 (Vj: T€ 21) latenten Steuern zusammen. Wir verweisen auf die nachfolgende Steuerüberleitungsrechnung. Der latente Steuerertrag resultiert aus temporären Wertdifferenzen. Für die Auswirkungen aufgrund der aktiven latenten Steuern verweisen wir auf die Erläuterungen in Abschnitt 8.6
Latente Steuern auf sogenannte "Outside Basis Differences" wurden nicht gebildet, weil auf absehbare Zeit nicht mit wesentlichen Steuereffekten zu rechnen ist und die Umkehrung von Differenzen durch Verkäufe oder Ausschüttungen gesteuert werden kann.
| Steuerüberleitungsrechnung | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis vor Steueraufwand | −1.686 | −1.656 |
| Jahresfehlbeträge Konzerneinheiten vor Steueraufwand | −3.762 | −3.981 |
| Jahresüberschüsse Konzerneinheiten Inland vor Steueraufwand | 263 | 424 |
| Jahresüberschüsse Konzerneinheiten Ausland vor Steueraufwand | 1.803 | 1.255 |
| davon Konsolidierungseffekte | 11 | 671 |
| Ertragsteueraufwand Inland 33% | −87 | −140 |
| Ertragsteueraufwand Ausland 17% (Vj 19%) | −307 | −238 |
| Auswirkung latente Steuern | −35 | −21 |
| Auswirkung Steuern für Vorjahre | 12 | −11 |
| Auswirkung steuerfreie Erträge | 359 | 322 |
| Auswirkung sonstige Steuern | −7 | −3 |
| Steuerertrag (+) / -aufwand (–) lt. Konzern-Gesamtergebnisrechnung | −65 | −91 |
Die Überleitung zwischen dem Steueraufwand aus dem anzuwendenden Steuersatz und dem Konzernsteueraufwand 2019 setzt sich wie folgt zusammen:
Das Ergebnis des Berichtszeitraums, bezogen auf die im jeweiligen Geschäftsjahr ausgegebenen oder als ausgegeben unterstellten Aktien, stellt sich wie folgt dar:
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Auf Anteile der Eigentümer der MA AG entfallendes Konzernergebnis in T€ | −1.751 | −1743 |
| Gewichteter Mittelwert der ausgegebenen Aktien (Stück) | 6.105.149 | 4.035.330 |
| Ergebnis je Aktie unverwässert / verwässert in € | −0,29 | −0,43 |
Zum Berichtszeitpunkt liegen keine Verwässerungseffekte durch potenzielle Stimmrechte vor.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zeigen den zusammengefassten Kassen- und Bankbestand der Gesellschaften in Höhe von T€ 2.618 (Vj: T€ 2.586). Die Veränderung der Zahlungsmittel resultiert aus den in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellten Sachverhalten.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen valutieren zum 31. Dezember 2019 mit T€ 1.227 (Vj: T€ 1.309).
Die sonstigen Vermögenswerte von T€ 276 (Vj: T€ 616) beinhalten insbesondere Forderungen gegenüber Zahlungsdienstleistern sowie Umsatzsteuerforderungen.
Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerte sind innerhalb eines Jahres fällig.
Bei den finanziellen Vermögenswerten in Höhe von T€ 1.983 (Vj: T€ 1.622) handelt es sich im Wesentlichen um ausgereichte Darlehen an Unternehmensbeteiligungen und sonstige Kreditnehmer.
Die Ertragsteuerforderungen in Höhe von T€ 166 (Vj: T€ 150) beinhalten im Wesentlichen Steuerrückforderungen aus gezahlten Kapitalertragsteuern in Höhe von T€ 101 (Vj: T€ 101) und aus Körperschaftund Gewerbesteuervorauszahlungen in Höhe von T€ 65 (Vj: T€ 49).
In den übrigen Vermögenswerten von T€ 189 (Vj: T€ 415) werden aktive Rechnungsabgrenzungsposten, die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag und Aufwendungen nach dem Abschlussstichtag darstellen, sowie vertragliche Leistungsforderungen in Höhe von T€ 65 (Vj: T€ 321) ausgewiesen.
In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung der kumulierten Anschaffungskosten und Abschreibungen der immateriellen Vermögenswerte dargestellt. Aufgrund von Erstkonsolidierung zugegangenes Vermögen sowie aufgrund von Entkonsolidierung abgegangene Vermögenswerte werden als Konsolidierungskreisveränderungen ausgewiesen.
| Selbst geschaffene Geschäfts- oder immaterielle Firmenwert Vermögens - gegenstände |
Software, Lizenzen und ähnliche Rechte |
Summe | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten |
||||||||
| Stand zum 1.1. | 12.146 | 12.146 | 183 | 203 | 1.094 | 626 | 13.423 | 12.975 |
| Konzernkreis veränderungen |
−187 | 0 | 0 | 0 | 0 | −11 | −187 | −11 |
| Zugänge | 0 | 0 | 0 | 137 | 670 | 479 | 670 | 616 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | −157 | −23 | 0 | −23 | −157 |
| Umbuchung | 0 | 0 | −137 | 0 | 137 | 0 | 0 | 0 |
| Anpassung | 0 | 0 | 157 | 0 | 0 | 0 | 157 | 0 |
| Stand zum 31.12. | 11.959 | 12.146 | 203 | 183 | 1.878 | 1.094 | 14.040 | 13.423 |
| Kumulierte Abschreibungen |
||||||||
| Stand zum 1.1. | −7.138 | −6.765 | −64 | −62 | −564 | −421 | −7.766 | −7.248 |
| Konzernkreis veränderungen |
187 | 0 | 0 | 0 | 0 | 9 | 187 | 9 |
| Zugänge | 0 | −373 | −9 | −159 | −305 | −152 | −314 | −684 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 157 | 23 | 0 | 23 | 157 |
| Umbuchung | 0 | 0 | 46 | 0 | −46 | 0 | 0 | 0 |
| Anpassung | 0 | 0 | −157 | 0 | 0 | 0 | −157 | 0 |
| Stand zum 31.12. | −6.951 | −7.138 | −184 | −64 | −892 | −564 | −8.027 | −7.766 |
| Buchwerte zum 31.12. | 5.008 | 5.008 | 19 | 119 | 986 | 530 | 6.013 | 5.657 |
Alle Angaben in T€
Der Bestand der immateriellen Vermögenswerte erhöhte sich durch laufende Zu- und Abgänge sowie planmäßige Abschreibungen im Berichtsjahr auf T€ 6.013 (Vj: T€ 5.657).
Der in den immateriellen Vermögenswerten enthaltene Geschäfts- oder Firmenwert gliedert sich wie folgt:
| Gesellschaft | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Shirtinator AG | 3.580 | 3.580 |
| getlogics GmbH | 780 | 780 |
| Mountain Alliance AG | 500 | 500 |
| Promipool GmbH | 148 | 148 |
| Geschäfts- oder Firmenwert Gesamt | 5.008 | 5.008 |
Alle Angaben in T€
Der Konzern überprüft den Geschäfts- oder Firmenwert jährlich auf Wertminderung und zusätzlich, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass der Geschäfts- oder Firmenwert wertgemindert sein könnte.
Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit wurde durch eine Nutzungswertberechnung auf Grundlage von Zahlungsstromprognosen aus von der Geschäftsleitung bewilligten Finanzbudgets für den Zeitraum von drei bis fünf Jahren und einem Abzinsungssatz von 9,7 % bestimmt. Für die Phase der ewigen Rente wurde eine Wachstumsrate von 1,0 % angesetzt.
In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung der kumulierten Anschaffungskosten und Abschreibungen der Sachanlagen dargestellt. Aufgrund von Erstkonsolidierung zugegangenes Vermögen sowie aufgrund von Entkonsolidierung abgegangene Vermögenswerte werden als Konsolidierungskreisveränderungen ausgewiesen.
| Grundstücke, Technische Betriebs- und Gebäude und Anlagen und Geschäfts Summe Bauten auf fremden Maschinen ausstattung Grundstücken |
||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten |
||||||||
| Stand zum 1.1. | 1.416 | 1.416 | 7 | 7 | 947 | 959 | 2.370 | 2.382 |
| Erfassung Nutzungs recht aus der erst maligen Anwendung von IFRS 16 |
314 | 0 | 0 | 0 | 66 | 0 | 380 | 0 |
| Stand zum 1.1. (nach IFRS 16) |
1.730 | 1.416 | 7 | 7 | 1.013 | 959 | 2.750 | 2.382 |
| Konzernkreis veränderungen |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | −23 | 0 | −23 |
| Zugänge | 0 | 0 | 0 | 0 | 40 | 63 | 40 | 63 |
| Abgänge | −52 | 0 | 0 | 0 | −43 | −52 | −95 | −52 |
| Anpassung | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | 2 | 0 |
| Stand zum 31.12. | 1.677 | 1.416 | 7 | 7 | 1.012 | 947 | 2.697 | 2.370 |
| Kumulierte Abschreibungen |
||||||||
| Stand zum 1.1. | −350 | −313 | −4 | −3 | −784 | −720 | −1.138 | −1.036 |
| Konzernkreis veränderungen |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 18 | 0 | 18 |
| Zugänge | −166 | −37 | −1 | −1 | −98 | −99 | −265 | −137 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 | 40 | 17 | 40 | 17 |
| Anpassung | 0 | 0 | 0 | 0 | −2 | 0 | −2 | 0 |
| Stand zum 31.12. | −516 | −350 | −5 | −4 | −844 | −784 | −1.365 | −1.138 |
| Buchwerte zum 31.12. | 1.162 | 1.066 | 2 | 3 | 169 | 163 | 1.332 | 1.232 |
Bei den Sachanlagen erhöhte sich der Bestand durch laufende Zu- und Abgänge und planmäßige Abschreibungen sowie den Ansatz von Nutzungsrechten durch Erstanwendung des IFRS 16 auf T€ 1.332 (Vj: T€ 1.232).
Die Entwicklung der Unternehmensbeteiligungen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen:
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten | ||
| Stand zum 1.1. | 36.536 | 24.401 |
| Konzernkreisveränderungen | 207 | 12.252 |
| Zugänge | 1.378 | 1.514 |
| Abgänge | −1.734 | −1.963 |
| Umbuchung von assoziierten Unternehmen | 0 | 332 |
| Stand zum 31.12. | 36.387 | 36.536 |
| Kumulierte Ab- und Zuschreibungen | ||
| Stand zum 1.1. | −7.358 | −8.889 |
| Konzernkreisveränderungen | −177 | 0 |
| Abgänge | 124 | 1.926 |
| Wertminderungen | −2.423 | −1.505 |
| Zuschreibungen | 2.985 | 1.442 |
| Umbuchung von assoziierten Unternehmen | 0 | −332 |
| Stand zum 31.12. | −6.849 | −7.358 |
| Buchwerte zum 31.12. | 29.538 | 29.178 |
Die langfristigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von T€ 43 (Vj: T€ 296) beinhalten im Wesentlichen Kautionen für gemietete Bürogebäude.
Die aktiven latenten Steuern in Höhe von T€ 18 (Vj: T€ 52) wurden aufgrund von Wertunterschieden zwischen IFRS- und Steuerbilanz gebildet.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 2.503 (Vj: T€ 2.886) setzen sich im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von T€ 2.206 (Vj: T€ 1.891), Umsatzsteuerverbindlichkeiten von T€ 120 (Vj: T€ 240) und Vertragsverbindlichkeiten von T€ 43 (Vj: T€ 511) zusammen.
Aus den Vertragsverbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr Umsatzerlöse aus Kundenverträgen in Höhe von T€ 511 (Vj: T€ 919) aufgelöst.
Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.
Bei den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 961 (Vj: T€ 5.599) handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen der Mountain Partners AG. Das im Vorjahr in den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten enthaltene Darlehen der Mountain Partners AG an die Mountain Alliance AG wird im Geschäftsjahr unter den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen (Abschnitt 8.11).
Die Ertragsteuerverbindlichkeiten von T€ 34 (Vj: T€ 35) entfallen auf Steuerverbindlichkeiten der getlogics GmbH für Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Stand zum 1.1. | 754 | 807 |
| Konzernkreisveränderungen | 0 | 55 |
| Zuführungen | 517 | 673 |
| Inanspruchnahme | 683 | 717 |
| Auflösungen | 47 | 64 |
| Stand zum 31.12. | 541 | 754 |
Alle Angaben in T€
Die Rückstellungen wurden im Wesentlichen für ausstehende Rechnungen, Personalaufwendungen sowie Jahresabschluss-/ Prüfungskosten gebildet. Sie sind vollständig als kurzfristig klassifiziert. In den Rückstellungen sind Rückstellungen für Personalaufwendungen in Höhe von T€ 215 (Vj: T€ 308) enthalten.
Als Unternehmen mit unterschiedlichen Geschäftsfeldern ist die Gruppe einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu können insbesondere Risiken aus den Bereichen Gewährleistung, Steuerrecht und sonstige Rechtsstreitigkeiten gehören. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden, so dass aufgrund von Entscheidungen Aufwendungen entstehen, die nicht in vollem Umfang durch Versicherungen abgedeckt sind und wesentliche Auswirkungen auf das Geschäft und seine Ereignisse haben könnten.
Nach Einschätzung des Vorstandes sind in gegenwärtig anhängigen Rechtsverfahren Entscheidungen mit wesentlichem Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage zu Lasten des Konzerns nicht zu erwarten.
Bei den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 6.763 (Vj: T€ 807) handelt es sich um Darlehen der Mountain Partners AG an die Mountain Alliance und die Mountain Internet AG und der Volksbank Trier an die getlogics GmbH sowie um Leasingverbindlichkeiten. Das Darlehen an die getlogics GmbH ist mit einer Grundschuld gesichert. Der Buchwert des Grundstücks inkl. Bauten, das für die Grundschuld gestellt ist, beträgt zum Stichtag T€ 1.032 (Vj: T€ 1.067).
Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu über fünf Jahren.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt mit Eintragung einer Kapitalerhöhung im Handelsregister vom 8. Januar 2019 und mit Eintragung einer Kapitalerhöhung im Handelsregister vom 30. Juli 2019 zum 31. Dezember 2019 € 6.281.012.
Im Rahmen der Kapitalerhöhung mit Eintragung im Handelsregister vom 8. Januar 2019 wurde das Grundkapital der Gesellschaft um € 2.010.390 im Rahmen einer teilweisen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018/I von € 4.035.330 auf € 6.045.720 erhöht (Sachkapitalerhöhung). Die Sachkapitalerhöhung erfolgte unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre.
Die Hauptversammlung vom 27. Juni 2019 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen von € 6.045.720 um bis zu € 3.022.860 auf bis zu € 9.068.580 durch Ausgabe von bis zu 3.022.860 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von € 1,00 je Aktie zu erhöhen. Mit Beschluss des Vorstandes vom 29. Juli 2019 und der Zustimmung des Aufsichtsrates am gleichen Tag wurde der Umfang der ordentlichen Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen auf 235.292 neue Aktien festgelegt. Dadurch erhöhte sich das Grundkapital der Gesellschaft von € 6.045.720 um € 235.292 auf € 6.281.012. Die neuen Aktien wurden zu einem Bezugspreis von je € 6,25 ausgegeben und im Rahmen des Bezugs- und des Überbezugsangebots sowie der anschließenden Privatplatzierung von den Aktionären der Gesellschaft und von Investoren gezeichnet. Die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgte am 30. Juli 2019.
Das Grundkapital ist eingeteilt in 6.281.012 auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennwert mit einem rechnerischen Anteil von je € 1,00. Sämtliche Aktien der Gesellschaft sind voll eingezahlt.
Die Kapitalrücklage beruht auf Zuzahlungen und Sacheinlagen im Rahmen von Kapitalerhöhungen und darf nur in Übereinstimmung mit den aktienrechtlichen Regelungen verwendet werden.
Bei den im Vorjahr ausgewiesenen zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleisteten Einlagen handelte es sich um die zum Bilanzstichtag 2018 noch nicht in das Handelsregister eingetragene Sachkapitalerhöhung.
Die Entwicklung des Eigenkapitals inklusive der Veränderung der Kapitalrücklage im Berichtszeitraum ergibt sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung.
Entsprechend § 150 AktG müssen die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage zusammen den zehnten Teil des Grundkapitals übersteigen, damit sie zum Ausgleich von Verlusten oder für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden dürfen. Solange die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage zusammen nicht den zehnten Teil des Grundkapitals übersteigen, dürfen sie nur zum Ausgleich von Verlusten verwendet werden, soweit der Verlust nicht durch Gewinnvortrag bzw. Jahresüberschuss gedeckt ist und nicht durch Auflösung anderer Gewinnrücklagen ausgeglichen werden kann.
Die Mindestkapitalanforderungen des Aktiengesetzes wurden im Geschäftsjahr 2019 erfüllt.
Der Konzern betrachtet als gemanagtes Kapital das gesamte ausgewiesene Eigenkapital mit Ausnahme der Position "Anteile anderer Gesellschafter".
Die Ziele des Konzerns im Hinblick auf das Eigenkapitalmanagement liegen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, um den Anteilseignern und anderen Interessenten die ihnen zustehenden Leistungen bereitzustellen. Ein weiteres Ziel ist die Aufrechterhaltung einer optimalen Finanzierungsstruktur, um die Kapitalkosten zu minimieren. Um die Finanzierungsstruktur aufrechtzuerhalten oder zu verändern, passt der Konzern, je nach Erfordernis, die Dividendenzahlungen an die Anteilseigner an, gibt neue Anteile heraus oder veräußert Vermögenswerte, um Verbindlichkeiten zu tilgen. Hinsichtlich des Fremdkapitalmanagements verweisen wir auf die Erläuterungen zum Liquiditätsrisiko unter Abschnitt 11.1.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juli 2018 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 20. Juli 2023 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu € 2.017.665 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2018/I).
Mit Beschluss des Vorstandes vom 19. Dezember 2018 und der Zustimmung des Aufsichtsrates am selben Tag sowie der Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft am 8. Januar 2019 wurde das Grundkapital der Gesellschaft um € 2.010.390 im Rahmen einer teilweisen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018/I von € 4.035.330 auf € 6.045.720 erhöht (Sachkapitalerhöhung). Die Sachkapitalerhöhung erfolgte unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre.
Das Genehmigte Kapital 2018/I betrug nach vorstehender teilweiser Ausschöpfung noch € 7.275.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Juni 2019 und Eintragung im Handelsregister vom 30. Juli 2019 wurde das verbliebene Genehmigte Kapital 2018/I aufgehoben.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Juni 2019 und Eintragung im Handelsregister vom 30. Juli 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30. Juli 2024 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu € 3.022.860 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2019/I).
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juli 2018 wurde das Grundkapital um € 2.017.665 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/I).
In Zusammenhang damit wurde der Vorstand durch die Hauptversammlung vom 5. Juli 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 4. Juli 2023 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechte mit Options- oder Wandlungsrecht (bzw. eine Kombination dieser Instrumente) im Nennbetrag von bis zu € 50.000.000 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung (nachstehend gemeinsam "Schuldverschreibungen") zu begeben und den Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu € 2.017.665 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Options- bzw. Wandelanleihebedingungen bzw. Genussrechtsbedingungen zu gewähren.
Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des Konzerns im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. In Übereinstimmung mit IAS 7 (Cash-Flow-Statements) wird zwischen Zahlungsströmen aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Es wird die indirekte Methode für den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit und die direkte Methode für den Cashflow aus Finanzierungs- und Investitionstätigkeit angewandt. Die in der Finanzierungsrechnung ausgewiesene Liquidität umfasst Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten.
Mit Wirkung zum 01. Januar 2020 vollzog der Aufsichtsrat einen Tausch der Amtsinhaber des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden. Hans-Joachim Riesenbeck übernahm den Vorsitz des Aufsichtsrats der Mountain Alliance AG. Tim Schwenke agiert seitdem als Stellvertreter. Eine Veränderung der Zusammenstellung des Aufsichtsrats hinsichtlich seiner Mitglieder ging damit nicht einher.
Zum 20. Februar 2020 realisierte die Mountain Alliance AG mit dem Verkauf eines Teils ihrer Beteiligung an der AlphaPet Ventures GmbH einen Teilexit. Die Veräußerung erfolgte mit Einstieg des Private--Equity-Investors capiton als neuer Lead-Investor bei der AlphaPet Ventures GmbH in Kombination aus Kapitalerhöhung und Anteilskauf. Mit den Finanzmitteln aus der Kapitalerhöhung finanzierte capiton bei AlphaPet primär die Akquisition der Healthfood24 GmbH mit der Marke "Wolfsblut". Mit knapp 2 % der Anteile ist die Mountain Alliance AG weiterhin an der AlphaPet Ventures GmbH beteiligt und partizipiert an Wachstumschancen, die sich durch die Akquisition und die folgende Stärkung der Marktposition von AlphaPet ergeben. Der Zufluss des Kaufpreises im niedrigen einstelligen Millionen-Euro-Bereich erfolgte im April 2020.
Am 30. Januar 2020 rief die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den internationalen Gesundheitsnotstand aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus aus. Seit dem 11. März 2020 stuft die WHO die Ausbreitung des Coronavirus als Pandemie ein. Der Vorstand der Mountain Alliance AG überwacht kontinuierlich den weiteren Verlauf der Coronavirus-Pandemie sowie die daraus resultierenden Folgen für den Geschäftsverlauf der Gesellschaft und ihre Portfolio-Unternehmen. Eine Beziehung oder ein Zusammenhang zwischen dem Ausbruch der Coronavirus-Pandemie und der Geschäftsentwicklung in den Portfolio-Unternehmen der Mountain Alliance AG ist unterdessen weder zu belegen noch zu beziffern.
Des Weiteren sind nach dem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2019 keine Ereignisse eingetreten, welche für den Konzern von wesentlicher Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung der Unternehmensgruppe führen könnten.
In den nachfolgenden Tabellen erfolgt die Zuordnung zu den Kategorien nach IFRS 9:
| 31.12.2019 | |||
|---|---|---|---|
| Kategorie | Buchwert | Beizulegender Zeitwert |
|
| Finanzielle Vermögenswerte | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
AC* | 2.618 | – |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte |
AC* | 1.465 | – |
| Ausgereichte kurzfristige Darlehen | AC* | 1.983 | – |
| Unternehmensbeteiligungen | FVPL** | 29.538 | 29.538 |
| Ausgereichte langfristige Darlehen | AC* | – | – |
| Kautionen | AC* | 43 | 43 |
| Gesamt | 35.647 | 29.581 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
AC* | 2.383 | – |
| sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | AC* | 132 | – |
| Kurzfristige Darlehen | AC* | 829 | – |
| Langfristige Darlehen | AC* | 6.596 | 6.596 |
| Gesamt | 9.940 | 6.596 |
* AC = amortised cost Alle Angaben in T€
** FVPL = fair value through profit or loss
| 31.12.2018 | |||
|---|---|---|---|
| Kategorie | Buchwert | Beizulegender Zeitwert |
|
| Finanzielle Vermögenswerte | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
AC* | 2.586 | – |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte |
AC* | 1.732 | – |
| Ausgereichte kurzfristige Darlehen | AC* | 1.622 | – |
| Unternehmensbeteiligungen | FVPL** | 29.178 | 29.178 |
| Ausgereichte langfristige Darlehen | AC* | 253 | 253 |
| Kautionen | AC* | 43 | 43 |
| Gesamt | 35.414 | 29.474 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
AC* | 2.646 | – |
| sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | AC* | – | – |
| Kurzfristige Darlehen | AC* | 5.599 | – |
| Langfristige Darlehen | AC* | 807 | 807 |
| Gesamt | 9.052 | 807 |
* AC = amortised cost Alle Angaben in T€
** FVPL = fair value through profit or loss
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögenswerte sowie kurzfristige Darlehen haben kurze Restlaufzeiten, weshalb deren Buchwerte zum Bilanzstichtag annähernd ihrem beizulegenden Zeitwert entsprechen. Die Buchwerte der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Verbindlichkeiten sowie der kurzfristigen Darlehen entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert, da sie kurze Restlaufzeiten haben. Bei den langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten, die verzinslich sind, entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert.
Die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Schulden lassen sich grundsätzlich nach den folgenden Bewertungsstufen klassifizieren:
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Level 1 | Level 2 | Level 3 | Gesamt | Level 1 | Level 2 | Level 3 | Gesamt | |
| Finanzielle Vermögenswerte |
||||||||
| Unternehmens beteiligungen |
3.436 | 0 | 26.102 | 29.538 | 4.317 | 0 | 24.861 | 29.178 |
| Kautionen | 0 | 0 | 43 | 43 | 0 | 0 | 43 | 43 |
| Summe | 3.436 | 0 | 26.145 | 29.581 | 4.317 | 0 | 24.904 | 29.221 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten |
||||||||
| langfristige Darlehen | 0 | 0 | 6.596 | 6.596 | 0 | 0 | 807 | 807 |
| Summe | 0 | 0 | 6.596 | 6.596 | 0 | 0 | 807 | 807 |
In der folgenden Tabelle erfolgt eine Einteilung der Finanzinstrumente in Bewertungslevel.
Für Unternehmensbeteiligungen erfolgt die Bewertung der auf einem aktiven Markt gehandelten Eigenkapitalinstrumente auf Basis von Börsenkursen. Für nicht notierte Eigenkapitalinstrumente wird die Bewertung auf Basis kürzlich stattgefundener Transaktionen beziehungsweise Kapitalrunden vorgenommen. Für Unternehmen, bei denen in letzter Zeit keine Transaktionen stattgefunden haben, wird der beizulegende Zeitwert mit Hilfe eines Discounted Cash-flow-Verfahrens ermittelt. Grundlage für die Bewertung sind Businesspläne, Kapitalkosten und Annahmen zur Ermittlung der ewigen Rente nach der Detailplanungsphase. Es wurde ein Kapitalkostensatz (WACC) von 9,7 % verwendet, ermittelt auf Basis des Capital Asset Pricing Models. Für die Phase der ewigen Rente wurde eine Wachstumsrate von 1 % angesetzt.
| 2019 | |||
|---|---|---|---|
| Unternehmens beteiligungen |
Kautionen | langfristige Darlehen |
|
| Stand 1.1. | 24.861 | 43 | 807 |
| Zugänge | 1.312 | 0 | 200 |
| Abgänge/Tilgung | −1.594 | 0 | −83 |
| Umgliederung | 0 | 0 | 5.511 |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Gewinne (+)/Verluste (−) |
1.523 | 0 | 0 |
| Zinsen | 0 | 0 | 161 |
| Stand 31.12. | 26.102 | 43 | 6.596 |
Die Entwicklung der nach Level 3 bewerteten Finanzanlagen stellt sich wie folgt dar:
| 2018 | |||
|---|---|---|---|
| Unternehmens beteiligungen |
Kautionen | langfristige Darlehen |
|
| Stand 1.1. | 13.696 | 67 | 5.492 |
| Zugänge | 9.714 | 0 | 250 |
| Abgänge/Tilgung | 0 | −24 | −82 |
| Umgliederung | 0 | 0 | −4.998 |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Gewinne (+)/Verluste (−) |
1.451 | 0 | 0 |
| Zinsen | 0 | 0 | 145 |
| Stand 31.12. | 24.861 | 43 | 807 |
Alle Angaben in T€
Die Aktivitäten des Konzerns sind sowohl strategischen, operativen als auch finanzwirtschaftlichen Risiken ausgesetzt. Zur Risikosteuerung werden identifizierte Risiken laufend gemessen und überwacht. Hierzu erfolgt eine ständige Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems. Für eine detaillierte Darstellung der Risikomanagementziele und -methoden verweisen wir auf den Konzernlagebericht.
Art und Ausmaß von Risiken, die sich für den Konzern aus Finanzinstrumenten ergeben, stellen sich wie folgt dar.
Das Ausfallrisiko ist definiert als Risiko, dass Geschäftspartner ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und dies zu einem Verlust im Konzern führt. Das Ausfallrisiko umfasst dabei sowohl das direkte Risiko eines Kreditausfalls und die Verschlechterung der Kreditwürdigkeit als auch die Konzentration von Ausfallrisiken.
Das Ausfallrisiko besteht für alle finanziellen Vermögenswerte, insbesondere für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Darlehensforderungen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände. Das maximale Ausfallrisiko entspricht dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte, die einem Ausfallrisiko unterliegen.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und sonstige Kautionen bestehen aus Bankkonten bei Banken mit gutem Rating. Die erwarteten Kreditausfälle für diese finanziellen Vermögenswerte werden als unwesentlich beurteilt.
Die Steuerung und Begrenzung von Ausfallrisiken aus Darlehensforderungen erfolgt im Rahmen des Beteiligungscontrollings. Darlehen werden an insbesondere an Beteiligungen ausgereicht, die zuvor nach den Investmentkriterien des Konzerns beurteilt wurden. Darlehensforderungen werden bei Totalverlust der Beteiligung wertberichtigt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände resultieren hauptsächlich aus der Erbringung von Marketing-, Werbe- und Logistikdienstleistungen sowie aus den Forderungen gegenüber Zahlungsdienstleisten aus dem Verkauf der Produkte auf unterschiedlichen Internetplattformen. Dem Ausfallrisiko wird vorgebeugt, indem im Dienstleistungs-/Servicebereich Verträge mit etablierten Kunden abgeschlossen werden. Sofern eine Verschlechterung des Zahlungsverhaltens oder andere Ursachen eines Wertminderungsbedarfes erkannt werden, werden durch das Forderungsmanagement Maßnahmen mit dem Ziel eingeleitet, die rückständigen Zahlungen des Kunden einzufordern. Die Bonität der Kunden wird laufend überwacht. Identifizierten Ausfallrisiken, wie z.B. im Falle der Zahlungseinstellung, wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Bei den Zahlungsdienstleisten handelt es sich um etablierte Unternehmen bei denen die erwarteten Kreditausfälle als unwesentlich beurteilt werden.
Konzernanhang
Konzernabschluss und -anhang
Bei den verzinslichen Forderungen und Schulden des Unternehmens sind feste und variable Zinsen vereinbart. Auf der Grundlage des derzeitig niedrigen Zinsniveaus würden sich Änderungen im Zinssatz nur in geringem Umfang auswirken.
Die Hauptaktivitäten des Konzerns werden im deutschsprachigen Euroraum betrieben, so dass hier keine wesentlichen Risiken aus Fremdwährungspositionen entstehen können. Im gleichen Zuge erfolgt die Einkaufstätigkeit fast ausschließlich auf Euro-Basis, so dass auch hier keine wesentlichen Risiken aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entstehen können.
Die Geschäftstätigkeit der MA AG schließt die Verwaltung von Beteiligungen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und sich aus notierten und nicht notierten Unternehmen zusammensetzen, ein. Der Aktienkurs und der Marktwert dieser Unternehmen können aufgrund einer Reihe von Faktoren schwanken. Insbesondere Zins- und Planungsänderungen können zu einer niedrigeren Neubewertung, ausbleibende Finanzierungs- bzw. Exitmöglichkeiten bis zu einem Totalverlust der Unternehmensbeteiligungen führen. Dementsprechend hängt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MA AG davon ab, wie gut sich die Unternehmensbeteiligungen entwickeln. Die Strategie der MA AG sieht eine mittelfristige Beteiligung vor. Dementsprechend besteht keine Strategie für das Management von kurzfristigen Anteilspreisschwankungen.
Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines Liquiditätsengpasses mittels einer Liquiditätsplanung. Diese berücksichtigt die Ein- und Auszahlungen der Zahlungsströme aus der Geschäftstätigkeit. Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Kontokorrentkrediten und Darlehen zu bewahren. Im Geschäftsjahr wurden keine Derivate verwendet. Die Restlaufzeiten der nicht derivativen finanziellen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt.
Restlaufzeitengliederung zum 31.12.2019:
| finanzielle Verbindlichkeiten | < 1 Jahr | 1–5 Jahre | > 5 Jahre |
|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
2.383 | 0 | 0 |
| sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 132 | 0 | 0 |
| Kurzfristige Darlehen | 829 | 0 | 0 |
| Langfristige Darlehen | 63 | 6.387 | 146 |
| Leasingverbindlichkeiten | 65 | 102 | 0 |
| Summe | 3.472 | 6.489 | 146 |
Alle Angaben in T€
| finanzielle Verbindlichkeiten | < 1 Jahr | 1–5 Jahre | > 5 Jahre |
|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten |
2.886 | 0 | 0 |
| sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 |
| Kurzfristige Darlehen | 5.599 | 0 | 0 |
| Langfristige Darlehen | 63 | 510 | 234 |
| Leasingverbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 8.548 | 510 | 234 |
Im Konzern werden Geschäfte mit nach IAS 24 als nahestehende Personen anzusehende Unternehmen und Personen zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen.
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||
| gegen Gesellschafter | 69 | 84 |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||
| aus nicht konsolidierten Tochterunternehmen | 63 | 60 |
| Sonstige Forderungen | ||
| gegen Schwestergesellschaften | 6 | 6 |
| gegen Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | ||
| gegenüber Gesellschaftern | 281 | 100 |
| gegenüber Schwestergesellschaften | 377 | 179 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||
| gegenüber Gesellschafter | 6.062 | 5.749 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | ||
| gegenüber Gesellschafter | 26 | 41 |
| gegenüber Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen | 5 | 3 |
| 2019 | 2018 | |
| Umsatzerlöse | ||
| mit Gesellschafter | 44 | 41 |
| sonstige betriebliche Erträge | ||
| mit assoziierten Unternehmen | 0 | 0 |
| sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| mit Gesellschafter | 162 | 100 |
| mit Schwestergesellschaften | 196 | 88 |
| Zinserträge | ||
| mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen | 3 | 3 |
| Zinsaufwendungen | ||
| mit Gesellschafter | 176 | 147 |
Im Geschäftsjahr 2019 wurden mit nahestehenden Unternehmen und Personen Geschäfte getätigt, die zu folgenden Positionen im Konzernabschluss geführt haben:
Alle Angaben in T€
Zu den Angaben zur Vergütung des Vorstandes und des Aufsichtsrats der Mountain Alliance, vergleiche Abschnitt 11.5.
Konzernanhang
Die MA AG tritt im Wesentlichen mit dem Anmieten von Immobilien und Betriebs- und Geschäftsausstattung als Leasingnehmer auf. Bei der angemieteten Betriebs- und Geschäftsausstattung handelt es sich insbesondere um PKW. Die Mietverträge haben feste Laufzeiten mit gegenwärtigen Restlaufzeiten von bis zu 3 Jahren und 2 Monaten. Nutzungsrechte aus Leasingverträgen werden in der Bilanz in den Sachanlagen ausgewiesen und haben sich wie folgt entwickelt:
| In Grundstücken und Gebäuden enthaltene Nutzungsrechte |
In Betriebs und Geschäft ausstattung enthaltene Nutzungsrechte |
Summe | |
|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||
| Stand zum 1.1.2019 | 314 | 64 | 378 |
| Zugänge | 0 | 2 | 2 |
| Abgänge | −52 | 0 | −52 |
| Stand zum 31.12.2019 | 262 | 66 | 328 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||
| Stand zum 1.1.2019 | 0 | 0 | 0 |
| Zugänge | −131 | −31 | −162 |
| Stand zum 31.12. | −131 | −31 | −162 |
| Buchwerte zum 31.12. | 131 | 35 | 166 |
Die Abgänge bei den Nutzungsrechten resultieren aus einer außerordentlichen Kündigung eines Mietvertrages.
Die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten ist in Abschnitt 11.1 dargestellt.
Im Folgenden werden die in der GuV erfassten Beträge dargestellt:
| In der GuV erfasste Beträge | 2019 |
|---|---|
| Abschreibungen auf Nutzungsrecht | −162 |
| Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten | −4 |
| Aufwand aus kurzfristigen Leasingverhältnissen | −124 |
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen umfassen T€ 288.
Zum 31. Dezember 2019 bestehen für den Konzern nicht bilanzierte Verpflichtungen aus kurzfristigen Leasingverträgen in Höhe von T€ 111.
Im Jahresdurchschnitt waren im Konzern der Mountain Alliance 74 (Vj: 67) Mitarbeiter beschäftigt. Dieser ermittelt sich aus dem Durchschnitt der Mitarbeiterzahlen zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember des Jahres.
| Gesellschaft | Anzahl Mitarbeiter |
|---|---|
| Mountain Alliance AG | 6 |
| Shirtinator AG | 29 |
| getlogics GmbH | 14 |
| Promipool GmbH | 22 |
| getonTV GmbH | 3 |
| Gesamt | 74 |
Der Personalaufwand beträgt für das Geschäftsjahr 2019 T€ 4.046 (Vj: T€ 4.028), wie unter Abschnitt 7.3 erläutert.
Daniel Wild, Vorsitzender, seit 22. September 2010 Manfred Danner, seit 01. Oktober 2017 Justine Wonneberger, bis 31. Dezember 2019
Hans-Joachim Riesenbeck, seit 22. September 2017, Vorsitzender seit 1. Januar 2020 Tim Schwenke, seit 18. Januar 2011, Vorsitzender bis 31. Dezember 2019 Dr. Nikola Deskovic, seit 05. Juli 2016 Sandra Isabell Mann, seit 27. Juni 2019 Dr. Jens Neiser, seit 05. Juli 2016 Daniel Wenzel, seit 16. Mai 2018 Maximilian Ardelt, bis 27. Juni 2019
Die Vorstandsbezüge sind sämtlich kurzfristig fester und variabler Art und beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt T€ 576 (Vj: T€ 497).
Darüber hinaus bestehen per 31. Dezember 2019 zurückgestellte Zusagen an den Vorstand für virtuelle Aktien in Höhe von T€ 33 (Vj: T€ 26).
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr 2019 in Summe T€ 150 (Vj: T€ 143) als Aufwandsvergütung erhalten.
Das virtuelle Aktienoptionsprogramm der Mountain Alliance, welches im Dezember 2012 durch Beschluss des Aufsichtsrats der Gesellschaft, zur nachhaltigen und langfristigen Incentivierung des Vorstands, von Mitgliedern der Geschäftsführung wichtiger Tochtergesellschaften sowie wichtiger Führungskräfte der Gesellschaft eingeführt wurde, wurde mit Wirkung zum Geschäftsjahr 2018 eingestellt. Die bestehenden angesparten Aktien wurden hälftig zu den Einlöseterminen 31. Dezember 2018 sowie 31. Dezember 2019 entsprechend dem Bewertungssystem zurückgestellt und im Folgejahr ausbezahlt.
Bis zur Beendigung des Aktienoptionsprogramms erhielten die Berechtigten jährlich eine Zusage auf eine bestimmte Anzahl virtueller Aktienoptionen. Über die Höhe der jeweiligen jährlichen Zusage an Mitglieder des Vorstands entschied der Aufsichtsrat, für andere Berechtigte entschied der Vorstand der Gesellschaft. Im Geschäftsjahr wurden keine (Vj: keine) virtuellen Aktienoptionen gewährt. Virtuelle Aktienoptionen wurden nach einer Wartefrist von einem Jahr automatisch in virtuelle Aktien gewandelt. Das Bezugsverhältnis entsprach einer virtuellen Aktie pro virtueller Aktienoption (1:1). Die virtuellen Aktien sind grundsätzlich nicht vor Verwässerung geschützt.
Die virtuellen Aktien berechtigen zum Bezug eines Geldbetrages nach Ablauf einer Wartefrist. Der Geldbetrag ist abhängig vom durchschnittlichen Kurs der Aktie der Gesellschaft im XETRA-Handel im abgelaufenen Kalenderquartal vor Einlösung. Das Wertverhältnis einer virtuellen Aktie zur Aktie der Gesellschaft entspricht dabei 1:1.
Um eine langjährige Bindung an das Unternehmen zu unterstützen, waren jährlich maximal 1/3 der aus einem Ausgabevorgang stammenden virtuellen Aktien und insgesamt maximal 50 % des Gesamtbestands an virtuellen Aktien einlösbar.
Noch nicht eingelöste virtuelle Aktien verfielen ersatzlos, wenn der Inhaber aus wichtigem Grund gekündigt oder von seiner Organstellung abberufen wurde, der Inhaber sein Dienst- oder Arbeitsverhältnis selbst gekündigt oder seine Organstellung niederlegt hat, oder 7 Jahre nach Zuteilung der virtuellen Aktienoptionen.
Zum 31. Dezember 2019 bestehen Verpflichtungen der Gesellschaft aus gewährten virtuellen Aktien von T€ 33 (Vj: T€ 31), die in Höhe von T€ 33 (Vj: T€ 25) im Aufwand enthalten sind, basierend auf einem Durchschnittskurs von € 5,953 (Vj: € 5,605).
| Virtuelle Aktien | Stückzahl | |
|---|---|---|
| 2019 | 2018 | |
| Anzahl der in der Berichtsperiode zugeteilten virtuellen Aktien | 0 | 0 |
| Anzahl der zu Beginn der Berichtsperiode bestehenden virtuellen Aktien | 5.558 | 11.116 |
| Anzahl der zum Ende der Berichtsperiode bestehenden virtuellen Aktien | 0 | 5.558 |
| Anzahl der am Ende der Berichtsperiode einlösbaren virtuellen Aktien | 0 | 5.558 |
Zum Ende der Berichtsperiode wurden alle bis dahin ausgegebenen virtuellen Aktienoptionen in virtuelle Aktien gewandelt. In der Berichtsperiode sind keine (Vj: keine) virtuellen Aktien verfallen. Es wurden bis zum Ende der Berichtsperiode 5.558 (Vj: 5.558) virtuelle Aktien eingelöst. Der gewichtete Durchschnitt der restlichen Vertragslaufzeit beträgt 0 Jahre (Vj: 1 Jahr).
Für den Abschlussprüfer Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden für das Geschäftsjahr 2019 insgesamt T€ 107 (Vj: T€ 142) an Honorar abgerechnet. Davon entfielen auf die Abschlussprüfung T€ 78 (Vj: T€ 68), davon das Vorjahr betreffend T€ 10 (Vj T€ 1), auf Steuerberaterleistungen T€ 16 (Vj: T€ 13) und auf sonstige Leistungen T€ 13 (Vj: T€ 61).
Der Aufsichtsrat wird den Jahresabschluss voraussichtlich am 27. April 2020 billigen und zur Veröffentlichung freigeben.
München, den 23. April 2020
Daniel Wild Manfred Danner Vorstandsvorsitzender Vorstand
Wir haben den Konzernabschluss der Mountain Alliance AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernbilanz, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Mountain Alliance AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Schlusserklärung zum Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen:
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 und Abs. 3 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses.
Konzernabschluss Bestätigungsvermerk
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 23 April 2020
Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf)
Stahl Abel Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Bavariaring 17 Manfred Danner D−80336 München Vorstand Tel: +49 89 2314141 – 00 Tel: +49 89 2314141 – 00 Fax: +49 89 2314141 – 11 Fax: +49 89 2314141 – 11 www.mountain-alliance.de [email protected]
CROSSALLIANCE communication GmbH
20 http://www.hwwi.org/index.php?id=7199&tx_hwwinews_news%5Bnews%5D=8290&tx_hwwinews_news%5Baction%5D= details&tx_hwwinews_news%5Bcontroller%5D=News&cHash=253afea601558e4f3d48a8300869953b
21 https://www.bvkap.de/bvk/nachrichten/2020−02−25/bvk-deutscher-beteiligungskapitalmarkt-mit-rekordjahr−2019
Dieser Geschäftsbericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Solche vorausschauenden Aussagen beruhen auf bestimmten Annahmen und Erwartungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts. Sie sind daher mit Risiken und Ungewissheiten verbunden und die tatsächlichen Ergebnisse werden erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen abweichen können. Eine Vielzahl dieser Risiken und Ungewissheiten wird von Faktoren bestimmt, die nicht dem Einfluss der Mountain Alliance AG unterliegen und heute auch nicht sicher abgeschätzt werden können. Dazu zählen unter anderem zukünftige Marktbedingungen und wirtschaftliche Entwicklungen, das Verhalten anderer Marktteilnehmer, das Erreichen erwarteter Synergieeffekte sowie gesetzliche und politische Entscheidungen. Die Mountain Alliance AG sieht sich auch nicht dazu verpflichtet, Berichtigungen dieser zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln, die nach dem Veröffentlichungsdatum dieser Materialien eingetreten sind.
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