Annual Report • May 14, 2020
Annual Report
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Geschäftsbericht 2019
| 01 Vorwort | 7 |
|---|---|
| 02 Bericht des Aufsichtsrats | 11 |
| 03 Marktumfeld | 15 |
| 04 Philosophie der publity AG | 19 |
| publitys 2-Säulen-Modell | 20 |
| publitys Wertschöpfung | 22 |
| Standardisierter Prozess | 24 |
| 2-Pipeline-Modell | 25 |
| Research-Tool | 27 |
| 05 Portfolio der publity AG | 29 |
| 06 publity Unternehmensgruppe | 51 |
| Firmenprofil | 51 |
| Grundlagen des Konzerns | 54 |
| Zusammensetzung des Vorstands | 63 |
| Zusammensetzung des Aufsichtsrats | 67 |
| Vergütung | 74 |
| Corporate Governance und Risikomanagement | 76 |
| 07 publity am Kapitalmarkt | 97 |
| 08 Konzernabschluss | 105 |
| Konzern-Bilanz | 106 |
| Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung | 108 |
| Konzern-Gesamtergebnisrechnung | 109 |
| Konzern-Kapitalflussrechnung | 110 |
| Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung | 112 |
| Konzernanhang | 115 |
| A Allgemeine Informationen | 116 |
| B Grundlagen der Rechnungslegung | 118 |
| C Konsolidierungskreis und -grundsätze | 126 |
| D Erläuterungen zur Konzern-Bilanz | 140 |
| E Erläuterungen zur Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung 182 | |
| F Konzern-Segmentberichterstattung | 192 |
| G Sonstige Angaben | 196 |
| 09 Bestätigungsvermerk | 215 |
| 10 Wichtige Hinweise | 219 |
| 11 Finanzkalender | 221 |
| 12 Standorte und Ansprechpartner | 223 |
2019 war für die publity AG ein ganz besonders erfolgreiches Geschäftsjahr. Einen Meilenstein stellte der Ausbau unseres eigenen Immobili en bestands dar, den wir in unserer Konzerntochter PREOS Real Estate AG gebündelt haben. Zudem haben wir zwei Objekte aus dem eigenen Bestand zu attraktiven Konditionen deutlich über dem Einkaufspreis veräußert. Das eigene Portfolio beläuft sich auf rund 1,1 Mrd. EUR. Gleich zeitig haben wir unsere Assets under Management auf insgesamt mehr als 5 ,5 Mrd. EUR erhöht.
Das erfolgreiche Jahr 2019 spiegelt sich auch in unseren Zahlen wider. Das IFRS-Konzernergebnis konnten wir im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 150 % auf nun 64 Mio. EUR steigern. Damit haben wir unsere Gewinnprognose deutlich übertroffen. Aufgrund des starken Portfoliowachstums hat sich auch die Bilanzsumme auf nun rund 878,9 Mio. EUR von 187,9 Mio. EUR am Jahresende 2018 erhöht. Mit einem Eigenkapital von 302,5 Mio. EUR zum Bilanzstichtag 2019 nach 119,8 Mio. EUR ein Jahr zuvor sind wir solide aufgestellt.
Im Jahr unseres 20-jährigen Firmenbestehens können wir mit Stolz auf eine imposante Wachstumsstory schauen. Unser Geschäftsmodell basiert auf zwei stabilen Säulen: Wir erzielen einerseits attraktive stetige Fees als Asset-Manager für Kunden und profitieren andererseits vollumfänglich von einer wertsteigernden Weiterentwicklung beim Verkauf unserer eigenen Objekte und erzielen darüber hinaus noch Mieteinnahmen aus unserem
Bestand.
Insgesamt haben wir in den vergangenen Jahren mehr als 1.150 An- und Verkäufe von Immobilien in Deutschland umgesetzt. Ein Vielfaches davon haben wir geprüft und unsere Datenbank mit Büroimmobilien auf mittlerweile rund 9.500 Objekte ausgebaut. Dieser exzellente Zugang zu geeigneten Immobilien, ob für institutionelle Investoren und Immobilienfirmen als Kunden von uns oder auch für unser eigenes Immobilienportfolio, hebt uns von anderen Immobiliengesellschaften ab. Dies ist neben unserem breiten Netzwerk die Basis unserer Transaktionsstärke und -geschwindigkeit.
Wir kaufen Objekte, bei denen wir wissen, dass es eine Marktnachfrage bei der Weiterveräußerung gibt, die sozusagen ins Beuteschema von Investoren passen.
stellt. Unser 2-Säulen-Geschäfts modell kombiniert Werthaltigkeit und Substanz. Mit unserem Eigenbe stand adressieren wir ein Marktsegment, das wir auch bei einer deutlichen konjunkturellen Abkühlung als überdurchschnittlich preisstabil einschätzen. Entsprechend optimistisch sind wir, auch künftig Objektveräußerungen zu attraktiven Konditionen umsetzen zu können.
Gleichzeitig wollen wir unser Immobilienportfolio weiter dynamisch ausbauen und verfügen hierfür über eine kontinuierlich aktualisierte Dealpipeline, die aus unserer Marktstellung, unserem Netzwerk und unserer Datenbank gespeist wird. Zeitweise Marktabkühlungen verstehen wir deshalb als zusätzliche Expansionschancen.
Die finanziellen Spielräume für den Ausbau unseres Immobilienportfolios haben wir durch unsere starke eigene Finanzbasis, ein gutes Renommee bei Banken und den Abschluss von zusätzlichen Finanzierungsvereinbarungen in 2019 und Anfang 2020 mit namhaften Partnern geschaffen. Dazu zählen die Meritz Financial Group sowie die Hamburg Commercial Bank (HCOB) und die Helaba.
Dass wir als aktiver Asset-Manager sehr er folgreich sind, zeigen die zahlreichen Fortschritte bei den Immobilien im Asset-Management-Bestand sowie in unserem Portfolio.
Wir sind für die weitere Geschäftsentwicklung von publity zuversichtlich und erwarten die Fortsetzung des profitablen Wachstums. Dafür sind wir sehr gut gerüstet.
Es würde uns sehr freuen, wenn Sie uns auch weiterhin auf unserem Wachstumsweg als Aktionär, Investor oder Anleihegläubiger begleiten. Für Ihr bereits entgegengebrachtes Vertrauen möchten wir uns herzlich bedanken. Wir möchten uns auch bei unseren Geschäftspartnern für die gute Zusammenarbeit und bei unseren Mitarbeitern für ihr großes Engagement bedanken.
Wir freuen uns auf die gemeinsame Fortsetzung unseres erfolgreichen Wegs.
Mit herzlichen Grüßen
Thomas Olek Frank Schneider CEO COO
Durch den Fokus auf verschiedene Objektgrößen und Rendite- / Risikoprofile bei unseren Kunden und uns vermeiden wir Interessenkonflikte. Im Gegenteil, wir nutzen durch unsere breite Marktposition die vorhandenen Potenziale noch besser.
Zu den Objekten, die wir für unseren Eigenbestand 2019 gekauft haben, gehören z. B. die 100.000 m2 große Immobilie in Essen-Bredeney mit KARSTADT und der Polizei Essen als langjährigen Mietern, der 21.000 m2 große Access Tower in Frankfurt am Main sowie die Sky-Zentrale bei München mit einer vermietbaren Fläche von über 30.000 m2 . Wir haben zudem Marktoppor tunitäten beim Verkauf von zwei Immobilien aus unserem Portfolio genutzt. So konnten wir bspw. den rund 26.000 m2großen St Martin Tower in Frank furt am Main nach nur wenigen Monaten Haltedauer zu attraktiven
Konditionen veräußern. Dies zeigt eindrucksvoll, welches Potenzial im Markt vorhanden ist und dass wir in der Lage sind, diese Chancen auch zu nutzen.
Unsere Intention bleibt aber, die von uns optimierten Objekte zu veräußern und die er zielten Wertsteigerungen am Markt durch Verkäufe zu realisieren. Auch werden wir unser Portfolio weiter ausbauen und neue Objekte erwerben. Dabei liegt der Schwerpunkt auf Immobilien in Top-Lagen von Metropolen wie Frankfurt am Main und München mit einem Marktwert von jeweils über 50 Mio. EUR.
Das Jahr 2020 war weltweit und auch in Deutschland bereits im ersten Quartal maßgeblich durch die COVID-19-Pandemie geprägt. publity ist nach unserer Überzeugung auch in einem temporär rauer werdenden Umfeld gut aufge-
Der Aufsichtsrat der publity AG in seiner jeweiligen Zusammensetzung hat den Vorstand gemäß den ihm nach Gesetz und Satzung vorgeschriebenen Aufgaben umfassend überwacht, zeitnah beraten und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Der Aufsichtsrat war in alle wichtigen Entscheidungen für die Gesellschaft eingebunden.
Im Berichtsjahr haben insgesamt neun Aufsichts ratssitzungen stattgefunden. Davon waren sechs Präsenzsitzungen und drei telefonische Konferenzen. Da hierbei durch die Mitglieder des Aufsichtsrats sämtliche Themen behandelt werden konnten, wurden keine Ausschüsse gebildet.
In der ersten Sitzung am 17. Januar 2019 wurde Hans-Jürgen Klumpp als Vorsitzender des Auf sichtsrates gewählt, nachdem Günther Paul Löw sein Mandat zum 31. Dezember 2018 nie der gelegt hatte. Ferner wurde Frank Vennemann vom Amtsgericht Leipzig als neues Mitglied des Aufsichtsrates bestellt.
In der Aufsichtsratssitzung am 11. Februar 2019 hat der Vorstand das publity-Research-Tool vorgestellt sowie die Vorteile des neuen Systems für die weitere Geschäftsentwicklung der publity-Gruppe erörtert. Ferner wurden in dieser Sitzung aktu elle Projekte sowie aktuelle und weitere geplante Geschäftsaktivitäten aufgezeigt.
In einer weiteren Sitzung des Aufsichtsrats am 5. April 2019 wurde insbesondere der von Warth & Klein Grant Thornton, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Leipzig, geprüfte Jahresabschluss nach HGB für das Geschäftsjahr 2018 erörtert und im Beschlussverfahren ge billigt. Darüber hinaus wurden ebenso die einzelnen Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung eingehend erörtert und der Vor schlag an die Hauptversammlung zu einer möglichen Dividendenausschüttung wurde beschlossen. Ferner wurden mit dem Aufsichtsrat der aktuelle Geschäfts verlauf und die laufenden Projekte diskutiert.
Am 15. Mai 2019 fand die vierte Aufsichtsratssitzung des Geschäftsjahres statt. Gegenstand dieser Sitzung waren die Beschlussfassung des freiwillig erstellten und geprüften Konzern abschlusses für das Geschäftsjahr 2018 sowie die Vorbereitung zur Hauptversammlung und die strategische Ausrichtung der publity AG für das aktuelle Geschäftsjahr.
In der weiteren Aufsichtsratssitzung der Ge sell schaft am 29. Juli 2019 wurde eine neue Geschäftsordnung des Aufsichtsrates verabschiedet. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde insbesondere eine mögliche Einbringung der publity Investor GmbH in die PREOS Real Estate
AG vorgestellt.
angemessene Gegenleistung erhalten hat. Der Abhängigkeitsbericht wurde durch die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Leipzig, geprüft, die folgenden Bestätigungsvermerk erteilt hat:
"Die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaft nicht unangemessen hoch waren oder Nachteile ausgeglichen worden sind."
Dem Aufsichtsrat ging sowohl der Abhängigkeitsbericht als auch der Prüfungsbericht der Abschlussprüfer rechtzeitig zu.
Der Aufsichtsrat schließt sich aufgrund seiner eigenen Prüfung dem oben wiedergegebenen Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Leipzig, an. Er erhebt keine Einwendungen gegen diese Abschlüsse und billigt sie.
Der Aufsichtsrat bedankt sich beim Vorstand sowie bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der publity-Gruppe für den persönlichen Einsatz und ihre erbrachten Leistungen im Geschäftsjahr 2019.
Der Aufsichtsrat dankt den Aktionären für das der publity AG entgegengebrachte Vertrauen.
Hans-Jürgen Klumpp
Aufsichtsratsvorsitzender
In der Aufsichtsratssitzung am 30. August 2019 wurde Prof. Dr. Holger Till zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Ferner stimmte der Aufsichtsrat dem abgeschlossenen Einbringungs- und Zeichnungsvertrag zu.
Am 19. September 2019 fand die siebte Aufsichts rats sitzung statt. In dieser wurde die weitere Ein bringung von Aktien der PREOS Real Estate AG gegen Sacheinlage durch Ausgabe von Stückaktien der publity AG beschlossen.
In der achten Aufsichtsratssitzung am 11. Oktober 2019 wurde ein Beschluss für die Gründung von neuen Gesellschaften in der publity-Struktur gefasst.
In der letzten Aufsichtsratssitzung vom 28. November 2019 hat der Vorstand den Aufsichtsrat über die geplante Ausrichtung der publity AG für das Jahr 2020 informiert sowie über den aktuellen Geschäftsverlauf nach der Einbringung der publity Investor GmbH in die PREOS Real Estate AG in Kenntnis gesetzt. Ebenso war der aktuelle Risi ko bericht Bestandteil der Sitzung.
Neben diesen Sitzungen wurde mit dem Vorstand regelmäßig die laufende Geschäftsentwicklung besprochen und die strategische Ausrichtung für die nächsten Geschäftsjahre beraten. Geschäfte, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsgemäßer Bestimmungen der Genehmigung des Aufsichtsrats unterliegen, wurden vom Aufsichtsrat geprüft und es wurde über die Erteilung der Zustimmung zu diesen Geschäften entschieden.
Neben den Beratungen des Gremiums informierte der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßig durch schriftliche und mündliche Berichte über die wesentlichen Entwicklungen der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hat sich in regelmäßigen Abständen davon überzeugt, dass die Gesellschaft über ein funktionierendes und effizientes Risikomanagement verfügt und eine den wirtschaftlichen Verhältnissen angepasste Liquiditätsplanung unterhält.
Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten.
Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, Norbert Kistermann, legte mit Wirkung zum 28. August 2018 sein Mandat auf eigenen Wunsch nieder. Das Amtsgericht Frankfurt am Main bestellte Prof. Dr. Holger Till mit Beschluss vom 30. Au gust 2019 zum Mitglied des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat wählte am 30. August 2019 Prof. Dr. Holger Till zum stellvertretenden Vorsitzenden. Der Aufsichtsrat der publity AG dankt Norbert Kistermann für seine geleistete Arbeit.
Sämtliche Fragen des Aufsichtsrats im Berichtsjahr wurden durch den Vorstand umfassend beantwortet. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und den Lagebericht seinerseits geprüft und gebilligt. Der Jahresabschluss der publity AG wurde damit gemäß § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt.
Außerdem erstellte der Vorstand für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht). Dieser Bericht zeigt auf, dass die Gesellschaft bei den aufgeführten Rechts geschäften nach den Umständen, die der Gesellschaft im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die genannten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine
weiter im Aufwind
Trotz des nachlassenden Wirtschaftswachstums und einer schärferen Regulierung hat der Gewerbeimmobilienmarkt in Deutschland, angetrieben von der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank und einem Mangel an Anlagealternativen, ein heraus ragendes Jahr 2019 hinter sich. Auch mit Blick auf geopolitische Unsicherheiten wie dem schwelenden Handelskonflikt zwischen den USA und China entscheiden sich Investoren in stürmischen Zeiten verstärkt für Investments in "sichere Häfen" wie Immobilien in Deutschland. Die Bundesrepublik kann bei Investoren insbesondere mit politischer und wirtschaftlicher Stabilität punkten, was sich auch in den Zahlen für den hiesigen Gewerbeimmobilienmarkt für 2019 widerspiegelte. Im vergangenen Jahr erreichte der deutsche Gewerbeimmobilienmarkt mit einem Investitionsvolumen von 72,6 Mrd. EUR einen neuen Rekordwert. Im Vergleich zum vor herigen Jahr bedeutet dies einen Anstieg von 19 %. (ZIA: Frühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft 2020, 12.02.2020.)
Der Fokus der Investoren lag auch 2019 weiterhin auf den sieben großen Investmentzentren des Landes (Berlin, München, Hamburg, Frankfurt am Main, Köln, Düsseldorf, Stuttgart). Auf sie entfiel ein Transaktionsvolumen von 44 Mrd. EUR, 21 % mehr als ein Jahr zuvor.
(Colliers International: Dynamik der Jahresendrallye und Rekordtransaktionsvolumen 2019 setzen völlig neue Maßstäbe am deutschen Investmentmarkt, 06.01.2020.)
Berlin verzeichnete mit einem Anstieg von 75 % auf 12,2 Mrd. EUR ein außerordentliches starkes Gesamtjahr und landete unter den Top-7-Städten auf Platz eins. Geknackt wurde die 10 Mrd.-EUR-Marke ebenfalls von München. In der bayerischen Landeshauptstadt wurde ein Transaktionsvolumen von 10,9 Mrd. EUR verzeichnet. Dabei wurde rund die Hälfte des gesamten Anlagevolumens im vierten Quartal registriert. Für Jones Lang LaSalle (JLL) sind Immobilien als Anlageprodukt für institutionelle Investoren "nahezu alternativlos".
(JLL: Neuer Transaktionsrekord am deutschen Investmentmarkt zum Ende eines "Jahrzehnts der Immobilie", 06.01.2020.)
Anleger aus Deutschland und dem Ausland schichten ihre Bestände um und erhöhen ihre Immobilienanlagequoten. Auch zahlreiche Versicherungen und Pensionskassen stehen aufgrund der Niedrigzinsen unter zunehmendem Kapitaldruck und investieren in Immobilien.
Mit Blick auf die einzelnen Investments bleiben nach wie vor Büroimmobilien bundesweit stärk ste Assetklasse. Wie aus Daten des Zentralen Immobilien Ausschuss ZIA hervorgeht, wurden vergangenes Jahr 40 Mrd. EUR in Büroimmobilien investiert – das sind mehr als die Hälfte aller Investments in Gewerbeimmobilien. Getragen wurde dieses Ergebnis sowohl von Einzeltransaktionen als auch von Deals im Portfoliobereich. Seit zehn Jahren steigen die Spitzenmieten für Büroimmobilien kontinuierlich an. Bei den Top-7-Städten lag der gewichtete Durchschnitt der Spitzenmiete Ende 2019 bei rund 33,90 EUR pro m 2 , knapp 10 % mehr als ein Jahr zuvor. Die höchste Spitzenmiete wird mit 41,00 EUR pro m 2 weiterhin in Frankfurt am Main erzielt (+3,8 %). Dahinter folgen München mit 39,50 EUR pro m 2 (+3,5 %) und Berlin, wo die Spitzenmieten mit einem Zuwachs von 16,4 % auf 39,00 EUR pro m 2 besonders deutlich angestiegen sind. Während der Durchschnittswert der Spitzenmieten in den B-Städten Ende 2019 bei 15,00 EUR pro m 2 (+4,3 %) lag, fiel der Anstieg in C- und D-Städten mit 3,4 % auf 13,40 EUR pro m 2 bzw. 2,1 % auf 10,50 EUR pro m 2 merklich niedriger aus. Trotz gestiegener Bauaktivität wird der Nachfrageüberhang spürbar bleiben und die Mieten auf hohem Niveau halten. Während die Spitzenmieten seit einem Jahrzehnt kontinuierlich steigen, sind die Nettoanfangsrenditen im selben Zeitraum rückläufig. In den Top-7-Standorten lag der gewichtete Durchschnitt der Nettoanfangsrenditen 2019 bei 2,8 %. Der leichte Rückgang um 20 Basispunkte weist auf eine Bodenbildung hin. Der ZIA be obachtet eine Zunahme der Verlagerungsten denzen in kleinere Städte.
Der Immobilienmarkt war in den ersten Monaten 2020 von der Corona-Krise geprägt, wobei nicht alle Segmente gleichermaßen betroffen sind. Während insbesondere im Hotelwesen und Einzelhandel Umsätze einbrechen und Investoren in diesen Bereichen immer vorsichtiger agieren, zeigt sich eine andere Situation bei attraktiven Büroimmobilien in Deutschland – in dem Markt, in dem publity als Asset-Manager und Investor aktiv ist. Die Nachfrage von internationalen Investoren nach Top-Immobilien in den Top-7-Städten Deutschlands ist nach wie vor sehr hoch.
Am Immobilien-Transaktionsmarkt waren laut Angaben von JLL vom April 2020 in den ersten drei Monaten 2020 noch keine Auswirkungen der COVID-19-Krise bemerkbar. Laut JLL belief sich das Transak tionsvolumen am gesamtdeut schen Immobilienmarkt im ersten Quartal 2020 auf rund 28 Mrd. EUR, was einer Steigerung zum Vorjahreszeitraum von 82 % entspreche. In Büroimmobilien seien in den ersten drei Monaten rund 5 Mrd. EUR investiert worden nach 5,9 Mrd. EUR im Vorjahreszeitraum.
Eine verlässliche Prognose für 2020 lässt sich Experten zufolge zwar noch nicht aufstellen. JLL verweist aber auf Faktoren, die auch weiterhin gelten. Nach wie vor gebe es zahlreiche institutionelle Investoren, die in Immobilien anlegen möchten. Insbesondere bei Büroimmobilien würde es weiterhin eine Reihe (hochpreisiger) Gebote geben und zudem würden Core-Produkte in einer Krise besonders nachgefragt werden.
(https://www.jll.de/de/presse/deutscher-investmentmarkt-zumende-des-ersten-quartals-von-pandemie-noch-unbeeindruckt)
Investition in stabilen und dynamischen Büroimmobilienmarkt Deutschland
Die publity AG ist ein erfolgreicher Immobilien-Asset-Manager und Immobilieninvestor mit dem Fokus auf Büroobjekte in erstklassigen Lagen der Top-7-Standorte in Deutschland. Die Gesellschaft gehört zu den erfolgreichsten und transaktionsstärksten Playern im deutschen Gewerbeimmobilienmarkt. In den vergangenen acht Jahren hat publity bereits rund 1.100 Immobilientransaktionen umgesetzt und verwaltet ein Immobilienvermögen von 5,5 Mrd. EUR (Stand: Ende Dezember 2019). publity verfügt über ein ausgewogenes Geschäftsmodell mit zwei stabilen Säulen und ist dadurch für unterschiedlichste Marktphasen
sehr gut aufgestellt: Durch das Asset-Management für internationale und nationale Investoren, mit denen publity teilweise bereits seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeitet, erzielt publity Einnahmen auf jeder Stufe der Prozesskette. Dazu gehören Finders Fees beim Objektankauf, stetige Honorare für das laufende Asset-Management und Erlöse beim Verkauf der Immobilien. Zusätzlich profitieren wir nun ebenso vollumfänglich von einer wertsteigernden Weiterentwicklung beim Verkauf unserer eigenen Objekte und erzielen darüber hinaus noch Mieteinnahmen aus unserem Bestand.
1,1 Mrd. EUR Immobilienvermögen (LTV rund 65 %) derzeit als Portfolio der Tochtergesellschaft PREOS Real Estate AG
19 Objekte, u. a. in München, Frankfurt am Main und der Metropolregion NRW
Und eine Gesamtmietfläche von rund 313.000 m²
Wertschöpfungs-Potenzial resultiert aus dem Zusammenwirken von:
Gleichzeitig hat publity einen eigenen Immobilienbestand aufgebaut, der zügig erweitert wird und durch die Tochtergesellschaft PREOS Real Estate AG gehalten wird. Dabei stehen Objekte ab ca. 50 Mio. EUR in deutschen Metropolen, vor allem in Frankfurt am Main und München, im Fokus. Auch bei diesem Geschäftsfeld sind das Heben von Potenzialen und eine profitable Veräußerung der Objekte das Ziel. Beim Eigenbestand profitiert publity vollumfänglich von den erreichten Wertsteigerungen bei Verkauf der Immobilien und erzielt darüber hinaus Miet einnahmen.
publity zeichnet sich durch einen exzellenten Zugang zu Immobilien aus, die den strengen Investitionskriterien von publity und von Investoren entsprechen. Ein starkes Netzwerk und eine eigene Datenbank mit rund 9.500 Objekten, wodurch nahezu 75 % des relevanten deutschen Büroimmobilienmarktes abgedeckt werden, ermöglichen die schnelle Identifizierung von geeigneten Objekten und sind die Basis der hohen Transaktionsgeschwindigkeit von publity. Gleichzeitig wird bereits beim Ankauf strikt darauf geachtet, dass die Objekte über ein Potenzial verfügen, das auf einen entsprechenden Nachfragebedarf am Markt trifft.
Gemäß dem Manage-to-Core-Ansatz besteht das Wertschöpfungspotenzial von publity aus verschiedenen Faktoren: Der sehr gute Zugang zu attraktiven Immobilien mit Wertsteigerungspotenzial im Rahmen von Off-Market-Deals ermöglicht einen günstigen Ankauf. Anschließend werden die Objekte wertschaffend weiterentwickelt – durch eine technische Aufwertung, die Erhöhung der Vermietungs quoten und durch Optimierung von Mietverträgen. Dabei reicht das Leistungsspektrum von publity von der Auswahl und dem Ankauf der Objekte über ein aktives Asset-Management bis zur Veräußerung der Immobilien. Der Ankaufsprozess der Immobilien ist hochstandardisiert. Positiv wirkt sich dabei auch die langjährige Zusammenarbeit mit renommierten Partnern aus, wie der Kanzlei CMS Hasche Sigle für die rechtliche Beratung und der albrings + müller ag sowie Drees & Sommer für die technische Projektorganisation und technische Due Diligence.
publity konzentriert sich ausschließlich auf den westdeutschen Immobilienmarkt. Aufgrund einer ungebrochen hohen Nach frage, verbun den mit sinkenden Leerständen, legten die Mietpreise von Büro immobilien in 2019 weiter zu. publity ist somit in einem sehr attraktiven Markt aktiv.
18 Objekte 2 Mrd. EUR
25–150 Mio. EUR
48Objekte 5–25 Mio. EUR
1 Mrd. EUR
10 %
Die Investitionen der letzten Jahre in Millionenhöhe zahlen sich nun aus. publity verfügt über ein in der Bundesrepublik einmaliges Research-Tool mit einer Datenbank, die ca. 9.500 relevante Büroimmobilien in Westdeutschland umfasst. Ein eigenes Team von Researchern prüft den Markt sehr sorgfältig, um wichtige Informationen zu den Immobilien zu sammeln und die publity-Datenbank kontinuierlich zu erweitern.
Das Research-Tool ermöglicht es uns, virtuell in die Städte zu reisen, Immobilien zu begutachten und relevante Daten zu den Objekten zu erhalten. Dies verschafft publity einen starken Wettbewerbsvorteil. Kaum jemand kennt den Markt so gut wie wir. Das Tool unterstützt uns bei Markteinschätzungen und bei der Suche nach neuen potenziellen Mietern und interessanten Objekten, die unseren Investitionskriterien und denen unserer Kunden entsprechen.
Objekten
Ein publity-Research-Mitarbeiter auf der Suche nach geeigneten
Die publity AG verwaltet ein Immobilienvermögen von insgesamt 5,5 Mrd. EUR (Stand: Ende Dezember 2019) als Asset-Manager für institutionelle Investoren und im eigenen Immobilienportfolio, das in der Konzerntochter PREOS Real Estate AG gebündelt ist. Der Fokus liegt auf Büroimmobilien in sehr guten Lagen der Top-7-Städte in Deutschland.
publity baut seit 2018 einen eigenen Immo bi lienbestand auf und hat das eigene Port folio um Objekte im Wert von rund 1,1 Mrd. EUR erweitert. Der von der Tochter PREOS Real Estate AG gehaltene Eigenbestand umfasst insgesamt 19 Objekte in Metropolen wie Frankfurt, München und Nordrhein-Westfalen, mit einer Ge samtmietfläche von rund 313.000 m2 . Das Immobilienport folio soll künftig zügig durch den Ankauf weiterer Objekte ausgebaut werden.
Wie erfolgreich publity als Asset-Manager ist, wird auch durch die signifikante Leerstands-Reduzierung der betreuten Objekte untermauert.
Zu den in 2019 erworbenen Immobilien gehören die 100.000 m2 große KARSTADT- Zentrale in Essen, der rund 21.000 m2 Mietfläche umfassende Access Tower in Frankfurt am Main sowie die Sky-Zentrale bei München mit einer vermietbaren Fläche von über 30.000 m2 . Auch konnten bereits zwei große Objekte aus dem Eigenbestand erfolgreich verkauft werden. Dazu zählt beispielsweise der St Martin Tower in Frankfurt am Main mit rund 26.000 m2 Fläche.
WAPPENHALLE, München
Die publity AG ist ein auf deutsche Büroimmobilien fokussierter Asset-Manager und investiert seit Ende 2018 auch in den Aus- und Aufbau des gruppeneigenen Immobiliengeschäfts. Die Gesellschaft wurde im Jahr 1999 gegründet und hat ihren Firmensitz in Frankfurt am Main. Der Vorstandsvorsitzende der publity AG, Thomas Olek, hält mittelbar als Alleingesellschafter der TO-Holding GmbH und TO Holding 2 GmbH ca. 85 % der Anteile an publity (Stand: 31. Dezember 2019). Die Aktien der Gesellschaft (ISIN DE0006972508) werden im Marktsegment Scale der Deutschen Börse gelistet.
Neben dem Immobilienmarkt ist publity auch im Markt der notleidenden Kredite (sogenannte Non-Performing-Loans) tätig. Dieser Geschäftsbereich steht derzeit jedoch nicht mehr im Fokus der Geschäftstätigkeit. publity arbeitet darüber hinaus bereits seit Jahren sehr erfolgreich mit renommierten institutionellen Investoren zusammen. Dabei richtet sich publity auf die jeweiligen Investorenziele und -bedürfnisse aus und bietet effiziente Immobilienanlagelösungen.
Zum umfangreichen Leistungsspektrum von publity gehören die Auswahl und Akquisition der Immobilien sowie ein aktives Immobilien-Asset-Management, wodurch eine Verbesserung der Vermietungssituation sowie eine Wertsteigerung der Immobilien erreicht werden. Dabei bildet eine detaillierte und stetig ausgebaute interne Datenbank von publity zu deutschen Büroimmobilien einen wichtigen Erfolgsfaktor sowohl im Immobilienankauf als auch bei der Mietergewinnung. Durch den Verkauf der Immobilien im Rahmen von Asset-Management-Mandaten ebenso wie im Rahmen des gruppeneigenen Immobiliengeschäfts werden Wertsteigerungen der Immobilien am Markt realisiert. Eine breite Marktkenntnis, ein etabliertes Netzwerk sowie hocheffiziente und standardisierte Prozesse sind die Basis für die erfolgreiche Geschäftstätigkeit der publity AG.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2019 wurde eine Dividende in Höhe von 1,50 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie (Ausschüttungsbetrag in Höhe von 14.746.875,00 EUR) beschlossen. Die Dividende wurde nach Wahl der Aktionäre entweder ausschließlich in bar oder teilweise in bar und teilweise in Form von Aktien der publity AG unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2016 / I geleistet. Die Durchführung der entsprechenden Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit der Dividendenausschüttung wurde am 25. Juni 2019 im Handelsregister eingetragen.
Im Geschäftsjahr 2019 wurde das gruppeneigene Immobiliengeschäft weiter ausgebaut. Neben dem Ankauf weiterer Immobilien- Objekte wurde auch die PREOS Real Estate AG, ein Immo bilienbestandshalter, Teil der publity Unternehmensgruppe. Dies erfolgte im Wege einer am 28. August 2019 von der Haupt versammlung der PREOS Real Estate AG beschlossenen Sachkapitalerhöhung, in deren Rahmen die publity AG 94,9 % der Geschäfts anteile an der publity Investor GmbH als Sacheinlage in die PREOS Real Estate AG gegen Ausgabe von Aktien eingebracht hat.
Mit der Einbringung von 94,9 % der Geschäftsanteile an der publity Investor GmbH in die PREOS Real Estate AG hat die publity AG das gruppeneigene Immobiliengeschäft gänzlich auf die PREOS Real Estate AG und deren Tochter- und Enkelgesellschaften ausgelagert und in diesem Zuge auch ihr Immobilienportfolio erweitern können. In wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht ist die PREOS Real Estate AG nunmehr in die publity Unternehmensgruppe eingegliedert. Die publity AG nimmt jedoch auf die Geschäftsführung der PREOS Real Estate AG keinen Einfluss.
Die Geschäftstätigkeit der publity AG und ihrer Tochtergesellschaften und deren jeweiliger Tochtergesellschaften (die "publity Unternehmensgruppe") umfasst
Die publity Unternehmensgruppe verfügt über einen Track Record von mehreren Hundert Transaktionen, die sie begleitet hat, und über ein tragfähiges Netzwerk in der Immobilienbranche sowie bei den Work-out-Abteilungen von Finanzinstituten, hat Zugang zu Investitionsmitteln und wickelt Transaktionen mit bewährten Partnern zügig ab.
In 2018 hat die publity AG damit begonnen, über ihre seinerzeit 100 %ige direkte Tochtergesellschaft, die publity Investor GmbH, Immobilien für das gruppeneigene Immobiliengeschäft zu erwerben. Ziel der Aufnahme dieses neuen Geschäftsbereichs war es, die laufenden Erträge aus den von der publity AG erbrachten Dienstleistungen (Asset-Management) mit den Renditen aus der Optimierung und dem anschließenden Abverkauf von Immobilien zu verbinden. Im Geschäftsjahr 2019 wurde das
gruppeneigene Immobiliengeschäft weiter ausgebaut. Neben dem Ankauf weiterer Im mobilien-Objekte wurde auch die PREOS Real Estate AG, ein Immobilienbestandshalter, Teil der publity Unternehmensgruppe. Dies erfolgte im Wege einer am 28. August 2019 von der Hauptversammlung der PREOS Real Estate AG beschlossenen Sachkapitalerhöhung, in deren Rahmen die publity AG 94,9 % der Geschäfts anteile an der publity Investor GmbH als Sach ein lage in die PREOS Real Estate AG gegen Aus gabe von Aktien eingebracht hat. Mit der Einbringung der 94,9 % der Geschäftsanteile an der publity Investor GmbH in die PREOS Real Estate AG hat die publity AG das gruppeneigene Immobiliengeschäft gänzlich auf die PREOS Real Estate AG und deren Tochter- und Enkelgesellschaften verlagert und in diesem Zuge auch das gruppeneigene Immobilienportfolio erweitern können. In wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht ist die PREOS Real Estate AG nunmehr in die publity Unternehmensgruppe eingegliedert. Die publity AG nimmt jedoch auf die Geschäftsführung der PREOS Real Estate AG keinen Einfluss.
Ferner ist die publity Unternehmensgruppe im Bereich der Strukturierung und Verwaltung von Anlageprodukten für institutionelle und private Investoren, insbesondere von geschlossenen Immobilienfonds, tätig. Dabei hat sie bislang drei geschlossene Immobilienfonds in Form von alternativen Publikums-Investmentfonds aufgelegt. Die publity Emissionshaus GmbH fungiert als Komplementärin dieser Fonds. Verwaltet werden die Fonds von der publity Performance
GmbH (einer nach dem Kapitalanlagegesetzbuch lizenzierten Kapitalverwaltungsgesellschaft).
In der Vergangenheit hatte die publity Unternehmensgruppe zudem mehrere Fonds und Verbriefungen für private und institutionelle Investoren im Bereich der Non-Performing-Loans (NPLs) (also Kredite, die nicht mehr ordnungsgemäß bedient worden sind) aufgelegt, die bereits abgewickelt wurden bzw. abge wickelt werden. Die Auflage neuer derartiger Fonds ist derzeit nicht geplant. Die publity Unternehmensgruppe hat jedoch, über die publity Investor GmbH, NPL-Portfolios gekauft und verwaltet diese nunmehr.
Die publity Unternehmensgruppe ist ferner im Rahmen eines Co-Investments mit institutionellen Investoren an Transaktionen einer luxemburgischen Joint-Venture-Gesellschaft, der publity Real Estate Opportunity Services S.à.r.l. (PREOS 1), beteiligt. Die Co-Investments der publity Unternehmensgruppe in die PREOS 1 erfolgen dabei teilweise in Form von Darlehen und teilweise in Form anderer Finanzierungsinstrumente. Für die von der PREOS 1 erworbenen Immobilienportfolios übernimmt die Gesellschaft das Immobilien-Asset-Management und partizipiert an der erfolgreichen Veräußerung bzw. Verwertung der Immobilien. Ihre gesellschaftsrechtliche Beteiligung an der PREOS 1 hat die Gesellschaft Ende 2018 im Zuge einer Umstrukturierung von 50 % auf 15 %
reduziert.
In nachfolgendem Organigramm sind die aus Sicht der Gesellschaft wesentlichen Tochterund Enkelunternehmen sowie die wesentlichen Beteiligungen der publity AG zum 31. Dezember 2019 dargestellt.
* Die persönlich haftende Gesellschafterin leistet keine Einlage und ist am Kapital der Kommanditgesellschaften nicht beteiligt.
** Beteiligungsgesellschaft mbH
Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr 2019 vier direkte Tochtergesellschaften, an denen sie zu jeweils 100 % beteiligt ist. Hierzu zählen (i) die publity Property Holding GmbH, (ii) die publity Asset Management GmbH, (iii) die publity Emissionshaus GmbH, die als Komplementärin (und Liquidatorin) der von der publity Unternehmensgruppe aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds fungiert, und (iv) die publity Performance GmbH, die als externe KVG (Kapitalverwaltungsgesellschaft) unter dem Kapitalanlagegesetzbuch die geschlossenen Immobilienfonds verwaltet. Daneben ist die publity AG mit 93,41 % an der PREOS Real Estate AG beteiligt, die im Rahmen des gruppeneigenen Immobiliengeschäfts als Holdinggesellschaft fungiert, und zu 5,1 % an der publity Investor GmbH.
Die PREOS Real Estate AG wiederum hat zwei direkte Tochtergesellschaften, die PREOS Im mobilien GmbH (zu 100 %) und die publity Investor GmbH (zu 94,9 %). Über diese beiden u. a. als Zwischenholding fungierenden Tochtergesellschaften steuert die PREOS Real Estate AG im Wesentlichen das Immobiliengeschäft der publity Unternehmensgruppe.
Die Gewerbeimmobilien im Rahmen des gruppeneigenen Immobiliengeschäfts werden in der Regel mittelbar über jeweils einzelne separate Tochter- bzw. Enkelgesellschaften der publity AG bzw. der PREOS Real Estate AG gehalten. Der Erwerb der Gewerbeimmobilien erfolgt entweder im Wege des Kaufs von Vermögenswerten (asset deal) oder im Wege von Anteilskäufen (share deal).
Die publity Emissionshaus GmbH fungiert für die vorstehenden Fondsgesellschaften als Komplementärin ohne eigenen Kapitalanteil.
Bei den Fonds handelt es sich um geschlosse ne Immobilienfonds. Das von dem jeweiligen Fonds eingeworbene Kapital wird bzw. wurde zum Erwerb der Fondsimmobilien verwendet. Nach Verwertung der Fondsimmobilien erfolgen Auszahlungen an die Fondsanleger. Weder die Gesellschaft noch ihre Tochtergesellschaften sind an dem Kommanditkapital dieser Fonds beteiligt. Weder das wirtschaftliche noch das rechtliche Eigentum an den Fondsimmo bilien kann daher der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften zugerechnet werden. Die Fondsimmobilien stehen vielmehr im Ei gen tum der Fondsgesellschaften, deren Kapitalanteile (Kommanditkapital) von den Kommanditisten, also im Ergebnis von den Fonds anlegern, gehalten werden.
Die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften haben auch keine Garantien für Rückzahlungsansprüche der Fondsanleger gegen die Fonds übernommen.
Bereits seit 2009 hatte die publity AG mehrere Fonds und Verbriefungen für private und institutionelle Investoren im Bereich NPLs mit Fo kus auf den Ankauf und die Verwertung von notleidenden Kreditforderungen in Deutschland aufgelegt. Dieser Geschäftsbereich stellt heute nicht mehr den Haupttätigkeitsbereich der publity AG dar. Acht der neun von der publity AG aufgelegten Fonds haben das Liquidationsverfahren bereits vollständig durchlaufen und sind zwischenzeitlich im Handelsregister gelöscht.
Lediglich der geschlossene Fonds NPL Port folio Nr. 3 GmbH & Co. KG, der mit Ablauf des 31. Dezember 2018 prospektgemäß in Liquidation ging ("NPL Fonds Nr. 3"), befindet sich derzeit noch in der Abwicklung.
Bei diesen Fonds fungierte publity Investor GmbH als Komplementärin, die im Rahmen der Abwicklung der Fonds als Liquidatorin tätig wird. Die publity Investor GmbH ist mit Ausnahme des geschlossenen Fonds NPL Portfolio Nr. 3 GmbH & Co. KG nicht am Kapital der jeweiligen Fondsgesellschaft beteiligt. Im Hinblick auf die Abwicklung des geschlossenen Fonds NPL Portfolio Nr. 3 GmbH & Co. KG hat die publity Investor GmbH im Jahre 2018 Kommanditanteile im Umfang von 2,25 Mio. EUR am Kommanditkapital von Anlegern des geschlossenen Fonds NPL Portfolio Nr. 3 GmbH & Co. KG er worben und hält seither an dem geschlossenen Fonds NPL Portfolio Nr. 3 GmbH & Co. KG eine Beteiligung am Kapital in Höhe von 2,25 Mio. EUR. Diese Beteiligung stellt 39,75 % des gesamten Kommanditkapitals dar.
Die Auflage neuer NPL-Fonds ist derzeit nicht geplant.
Wettbewerber der publity Unternehmensgruppe sind und waren im Wesentlichen die auf dem Im mobilientransaktionsmarkt in Deutschland tätigen Investoren, und zwar sowohl bei der Identi-
fizierung von geeigneten Immobilienobjekten für ihre Auftraggeber im Rahmen von Asset-Management-Mandaten als auch im Hinblick auf von der publity Unternehmensgruppe selbst zu erwerbende Immobilienobjekte. Hierunter fallen aus Sicht der publity Unternehmensgruppe bspw. Family Offices, nationale und internationale, offene wie geschlossene alternative Investmentfonds, Versicherungen / Pensionsfonds, Staatsfonds und Private-Equity-Fonds. Aber auch Immobilien-AGs / REITs sowie Banken nehmen als Käufer am Immobilienmarkt teil. Deutschland liegt als Investitionsmarkt im Fokus internationaler Investoren und es werden zunehmend auch asiatische Kapitalgeber erwartet. Als Teil des Manage-to-Core-Ansatzes, d. h. der Transformation einer Immobilie in eine bessere Risikoklasse, zielt die Gesellschaft darauf ab, in von ihr verwalteten und in der Unternehmensgruppe gehaltenen Immobilien die Leerstandsquote zu minimieren. Insofern steht die Gesellschaft im Wettbewerb zu Vermietern von Gewerbeimmobilien. Daneben steht die publity AG auch im Wettbewerb mit anderen Asset- Managern, die vergleichbare Dienstleistungen für Drittkunden anbieten.
Bei der Suche nach Erwerbern für Immobilien steht die publity Unternehmensgruppe grundsätzlich mit denselben Marktteilnehmern wie auf Käuferseite im Wettbewerb. Im Markt der Finanzprodukte steht die Gesellschaft im Wettbewerb mit anderen Anbietern von geschlossenen Publikums-AIF und Spezial-AIF. Die publity Unternehmensgruppe sieht ihre Wettbewerbsposition insbesondere in den folgenden Wettbewerbsstärken fundiert:
Die publity Unternehmensgruppe ist mit den Gegebenheiten des Immobilientransaktionsmarktes in Deutschland vertraut und kann ihrer Ansicht nach schnell auf neue Entwicklungen reagieren. Sie hat mehrere Hundert Transaktionen begleitet und verfügt über ein tragfähiges Netzwerk in der Immobilienbranche sowie bei den Work-out-Abteilungen von Finanzinstituten.
Die Gesellschaft hat standardisierte und for ma lisierte Prozesse entwickelt, die eine rasche Durchführung der Transaktionen möglich machen. Insbesondere sind die wirtschaftlichen, technischen und juristischen Due-Dili gence-Prüfungen durch interne und externe Spezialisten formalisiert und kurzfristig abrufbar. Zugleich hat die Gesellschaft flache Hie rarchien und wenig Gremien, sodass trotz umfassender Prüfungen eine rasche Vorbereitung von Investitionen auf Seiten der Gesellschaft gewährleistet ist. Die Gesellschaft kann daher für ihre Auftraggeber, aber auch für das Immobiliengeschäft der publity Unternehmensgruppe, grundsätzlich einen Immobilienankaufsprozess nach Abschluss einer Exklusivitätsvereinbarung in vier bis sechs Wochen durchführen. Nach ihrer Einschätzung und Erfahrung benötigen viele Wettbewerber einen längeren Zeitraum für den Abschluss einer Transaktion.
Als Immobilien-Asset-Manager verfügt die publity Unternehmensgruppe über Erfahrung mit der Verwaltung und Bewirtschaftung mit Manage-to-Core-Ansatz bei über 1.150 Immo bilien. Dadurch gelingt es ihr, für neu erworbene Immobilien eine Bewirtschaftungsstrategie zu entwickeln und diese umzusetzen. In der Vergangenheit ist es der publity Unternehmensgruppe oftmals gelungen, die Vermietungsquote eines Objekts zu steigern und dadurch die At traktivität des Objekts auf dem Markt zu erhöhen. Da sich die publity Unternehmensgruppe zum Ziel gesetzt hat, sich in der Assetklasse Immobilien auf Objekte zu konzentrieren, die bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs kosten deckend betrieben werden, besteht kein sofortiger Verkaufsdruck und die publity Unternehmensgruppe kann die Optimierung der Immobilie in dem jeweils erforderlichen Zeitrahmen durchführen. Dies gilt sowohl für solche Immobilien, die von der publity Unternehmensgruppe selbst gehalten werden, als auch für solche, die von ihren externen Auftraggebern gehalten werden. Aufgrund ihrer Erfahrung bei der Veräußerung von Immobilien unterhält die publity Unternehmensgruppe enge Kontakte zu international tätigen Immobilienmaklern sowie den direkten Zugang zu potenziellen Kaufinteressenten.
Nach Ansicht der publity Unternehmensgruppe verfügt sie über eine für ihr Geschäftsmodell fundierte Infrastruktur, die nach ihrer Einschätzung einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern darstellen kann. Aufgrund der Tätigkeit in den Geschäftsbereichen der Immobilien und der Non-Performing-Loans hat die publity Unternehmensgruppe eine eigene Administration für Vertrags-, Risiko- und Liquiditätsmanagement aufgebaut. Hinzu kommt ein Netzwerk externer Dienstleister, mit denen die publity Unternehmensgruppe zusammenarbeitet, wie z. B. Immobiliensachverständige, Rechtsanwälte und Bewertungsexperten.
Die Unternehmensstrategie der publity Unternehmensgruppe war im Geschäftsjahr 2019 im Wesentlichen darauf ausgerichtet, das eigene Bestandsportfolio auszubauen, während die Aktivitäten im Geschäftsbereich der Kreditportfolios nicht mehr zur Hauptgeschäftstätigkeit der Gesellschaft zählten.
Dabei verfolgte die Gesellschaft folgende strategische Ziele:
Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft lag weiterhin im deutschen Immobilienmarkt, insbesondere bei Gewerbeimmobilien. Nach Einschätzung der Gesellschaft werden sich auch zukünftig im Rahmen der Begleitung des Erwerbs von Immobilien durch ihre externen Auftraggeber oder die publity Unternehmensgruppe sowie im Rahmen der Bewirtschaftung solcher Immobilien Wertschöpfungspotenziale ergeben. Nach Ansicht der Gesellschaft ist eine Verschlechterung der Bedingungen am Immobilienmarkt nicht erkennbar. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass sie ihr Know-how und ihre langjährige Erfahrung im Immobilien-Asset-Management sowie ihren Zugang zu Immobilien und zu poten ziellen Erwerbern von Immobilien nutzen konnte, um attraktive Renditen zu erwirtschaften. Die Nach frage von Investoren – insbesondere aus dem Ausland – nach deutschen Gewerbeimmobilien war nach Einschätzung der Gesellschaft ungebrochen.
Das Geschäftsmodell der publity Unternehmensgruppe besteht aus mehreren Geschäftsbereichen, die vorstehend dargestellt wurden. Die Basis für die von der Gesellschaft (bzw. ihrer Unternehmensgruppe) erzielten Erlöse bilden dabei die aus den laufenden Asset-Mana gement-Mandaten erzielten Umsätze (also bspw. die Akquisitionsver gütungen, die Vergütungen für die Verwaltung der Assets und die Vergütungen im Falle der gewinnbringenden Veräußerung der Assets). Diese vertraglich gesicherten Vergütungsleistungen bilden somit den Umsatzanker mit stetigen Cashflows, wobei die Gesellschaft Investitions- und Finanzierungsrisiken nicht oder nur in begrenztem
Maße trägt.
Dieses Modell fixierter und konstanter Erlöse aus Asset-Management- (sowie auch Servicing-) Dienstleistungen verbindet die publity Unternehmensgruppe durch den am Ende des Geschäftsjahres 2018 aufgenommenen neuen Bereich des gruppeneigenen Immobiliengeschäfts mit der Möglichkeit der Erzielung von attraktiven Renditen. Dieser neue Geschäftsbereich ist gegen Ende des Geschäftsjahres 2018 in den Fokus gerückt und soll zukünftig weiter ausgebaut werden. Dabei zielt dieser Bereich auf eine Optimierung der gruppeneigenen Immobilien und einen anschließenden Abverkauf. Indem sich die publity Unternehmensgruppe grundsätzlich auf Gewerbeimmobilien fokussiert, die kostendeckend betrieben werden, vermeidet sie jedoch die Entstehung von Verkaufsdruck, sollten die Optimierungsmaßnahmen mehr Zeit in Anspruch nehmen als erwartet. Dabei können laufende Mieteinnahmen ggf. anfallende Mehrkosten abmildern.
Der Vorstand der Gesellschaft bestand im Geschäftsjahr 2019 aus den nachfolgend beschriebenen Mitgliedern:
Ablauf der derzei tigen Amtsperiode
| Vorstandsmitglied | Zuständigkeit | Erstbestellung |
|---|---|---|
| Thomas Olek (Vorstandsvorsitzender) |
u. a. Strategie, Finance, Investor Relations, Public Relations |
|
| Frank Schneider | u. a. Asset-Management, Trans aktionen, Publikumsfonds |
zum 01.12.2018) |
09.10.2003 03.10.2023
20.11.2018 (mit Wirkung zum 01.12.2018)
30.11.2024
Frank Schneider wurde 1963 in Pinneberg, Schleswig-Holstein, geboren. Frank Schneider war von 1999 bis April 2018 bei CMS Hasche Sigle als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt im Immobilien- und Baurecht tätig – seit Januar 2004 als Partner. Zuvor war er u. a. Justitiar beim Baukonzern HOCHTIEF. Frank Schneider verfügt über langjährige Erfahrung im juristischen Projektmanagement bei Immo bilientransaktionen und hat die Gesellschaft jahre lang bei Immobilien-Ankaufs- und -Verkaufsprozessen rechtlich beraten und betreut. Von Oktober 2012 bis November 2014 war Herr Schneider bereits Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft, wobei er bis Mai 2014 den Vorsitz des Aufsichtsrats innehatte.
| Vorstandsmitglied der publity AG | 2018 | heute |
|---|---|---|
| Geschäftsführer der publity Performance GmbH | 2019 | heute |
| Geschäftsführer der publity Asset Management GmbH | 2019 | heute |
| Geschäftsführer der publity Investor GmbH | 2019 | heute |
| Geschäftsführer der publity Property Holding GmbH | 2019 | heute |
| Geschäftsführer der publity Property 1 GmbH | 2019 | heute |
| Geschäftsführer der publity Property 2 GmbH | 2019 | heute |
| Geschäftsführer der publity Real Estate Holding GmbH | 2019 | heute |
| Geschäftsführer der publity Real Estate GmbH | 2019 | heute |
| Geschäftsführer der publity Real Estate 1 GmbH | 2019 | heute |
| Geschäftsführer der publity Real Estate 2 GmbH | 2019 | heute |
| Geschäftsführer der publity Real Estate 3 GmbH | 2019 | heute |
| Geschäftsführer der publity Real Estate 4 GmbH | 2019 | heute |
| Geschäftsführer der publity Real Estate 5 GmbH | 2019 | heute |
| Geschäftsführer der publity Real Estate 6 GmbH | 2019 | heute |
| Geschäftsführer der publity Theodor-Althoff-Straße 2 GmbH | 2019 | heute |
| Geschäftsführer der GGC Westendcarree S.à r.l. | 2020 | heute |
Neben den Funktionen in der publity Unternehmensgruppe übt Herr Schneider folgende Organtätigkeiten aus:
| Gesellschaft / Funktionen | von bis | |
|---|---|---|
| Aufsichtsrat der Diakonissenkrankenhaus Leipzig GmbH | 2007 | heute |
| Vorstand des Diakonissenhaus Leipzig e. V. | 2007 | heute |
| Vorsitzender des Aufsichtsrats der GORE German Office Real Estate AG | 2019 | heute |
| von | bis |
|---|---|
| 2018 | heute |
| 2019 | heute |
| 2019 | heute |
| 2019 | heute |
| 2019 | heute |
| 2019 | heute |
| 2019 | heute |
| 2019 | heute |
| 2019 | heute |
| 2019 | heute |
| 2019 | heute |
| 2019 | heute |
| 2019 | heute |
| 2019 | heute |
| 2019 | heute |
| 2019 | heute |
| 2020 | heute |
| Gesellschaft / Funktionen | von bis | |
|---|---|---|
| Geschäftsführer der Olek Capital S.à r.l. | 2012 | heute |
| Geschäftsführer der TO-Holding GmbH | 2012 heute | |
| Geschäftsführer der TO Holding 2 GmbH | 2018 | heute |
| Geschäftsführer der TO Holding 1 GmbH | 2019 | heute |
Neben den Funktionen in der publity Unternehmensgruppe übt Herr Olek folgende Organtätigkeiten aus:
Thomas Olek wurde 1968 in Essen, Nordrhein-Westfalen, geboren. Er ist seit 1991 als Selbständiger tätig. Von 1998 bis 2002 war er als Berater der Sächsischen Landesbank in enger Zusammenarbeit mit den damaligen Vorständen tätig. Am 8. April 2003 wurde Thomas Olek Mehrheitsaktionär der publity AG; am 9. Oktober 2003 wurde er zum Vorstands vorsitzenden der publity AG bestellt. Unter seiner Führung ist die publity AG seit 2004 im deutschen Immobilienmarkt tätig. Thomas Olek ist seit dem 8. Oktober 2010 persönliches Mitglied im "International Bankers Forum (IBF)". Darüber hinaus engagierte er sich von März 2010 bis Mai 2013 als Beisitzer des Präsidiums in der "Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing e. V. (BKS)". Thomas Olek wurde zwischen zeitlich vom Aufsichtsrat der publity AG als Vorstand wiederbestellt.
| Funktionen in der publity Unternehmensgruppe | von bis | |
|---|---|---|
| Vorstandsvorsitzender der publity AG | 2003 | heute |
| Geschäftsführer der publity Emissionshaus GmbH | 2012 heute | |
| Geschäftsführer der publity Asset Management GmbH | 2019 | heute |
| Geschäftsführer der publity Property Holding GmbH | 2019 | heute |
| Geschäftsführer der publity Property 2 GmbH | 2019 | heute |
Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gemäß § 5 der Satzung gerichtlich und außergerichtlich. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, erfolgt die Vertretung gemeinschaftlich mit einem anderen Mitglied des Vorstands oder einem Prokuristen. Sofern der Vorstand nur aus einem Mitglied bestehen sollte, vertritt es die Gesellschaft allein.
Der Aufsichtsrat kann Vorstandsmitgliedern jedoch das Recht zur Einzelvertretung einräumen und sie von dem Verbot der Mehrfachvertretung gemäß § 181 Alt. 2 BGB befreien.
Dem Vorstandsvorsitzenden Thomas Olek wurde Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB erteilt. Das Mitglied des Vorstands Frank Schneider ist vertretungsberechtigt gemein sam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen.
Der Vorstand ist unter der Geschäftsadresse der Gesellschaft (OpernTurm, Bockenheimer Landstraße 2–4, 60306 Frankfurt am Main) erreichbar.
Der Aufsichtsrat der publity AG bestand im Geschäftsjahr 2019 aus den vier nachfolgend beschriebenen Mitgliedern:
| Aufsichtsrat | Funktion | Erstbestellung | Ende der derzeitigen Amtsperiode |
|---|---|---|---|
| Hans-Jürgen Klumpp | Vorsitzender des Aufsichtsrats | 22.12.2016 durch das Amtsgericht Leipzig |
2020 |
| Prof. Dr. Holger Till | Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats |
30.08.2019 durch das Amtsgericht Frankfurt am Main |
2020 |
| Frank Vennemann | Mitglied des Aufsichtsrats | 14.01.2019 durch das Amtsgericht Frankfurt am Main |
2020 |
| Norbert Kistermann | Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats |
09.12.2014 durch das Amtsgericht Leipzig |
Zum 29.08.2019 ausgeschieden |
Neben seiner Aufsichtsratstätigkeit bei der Emittentin übt Herr Klumpp folgende Organtätigkeiten aus:
| Gesellschaft / Funktion | von | bis |
|---|---|---|
| Aufsichtsrat der | 2017 | heute |
| publity Performance GmbH |
Diplom-Kaufmann Hans-Jürgen Klumpp, geboren am 7. Juli 1947, hat mehr als 25 Jahre Erfahrung im Bankensektor. Er war u. a. in der Stadtsparkasse Köln, der Sparkasse Bielefeld sowie der Landesbank Sachsen Girozentrale, Leipzig, in leitenden Funktionen tätig. In der Landesbank Sachsen Girozentrale war er zuletzt als stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes zuständig für Risikomanagement, Marktfolge, Bilanzen / Meldewesen / Steuern, Personal, Beteiligungsmanagement, E-Business und Organisation. Zudem war er Sprecher des Vorstands in der Sächsischen Aufbaubank GmbH Dresden (SAB) in deren Gründungsphase. Er war Aufsichtsratsvorsitzender der setis Bank AG, Leipzig, und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der SüdKA GmbH Stuttgart /Frankfurt am Main sowie der Consors Capital Bank AG, Berlin, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Kommunalen Entwicklungsgesellschaft der Sächsischen Sparkassen mbH, Pirna, und Mitglied des Aufsichtsrates der DekaBank GmbH, Frankfurt am Main, und hat zahlreiche weitere Nebenämter ausgeübt.
Von Januar 2002 bis November 2005 war Herr Klumpp bereits Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft und nahm das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden wahr. Seit dem 17. Januar 2019 ist er erneut Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft.
| Gesellschaft / Funktion | von bis | |
|---|---|---|
| Mitglied des Vorstands der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendchirurgie (Medizinische Universität Graz) |
2013 | heute |
| Mitglied im Verwaltungsrat der HOCHDORF Swiss Nutrition AG | 2014 | 2019 |
| Präsident der International Pediatric Endosurgery Group (IPEG) | 2019 | heute |
Professor Dr. Holger Till, geboren am 14. Oktober 1962, hat mehr als 20 Jahre Erfahrung im strategischen Management und LEAN Management von Organisationen. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums und anschließender Promotion sowie Habilitation wurde Herr Till in 2012 schließlich zum Leiter / Vorstand der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendchirurgie der Medizinischen Universität Graz ernannt und ist dort u. a. zuständig für die Bereiche Strategie, Finance, Marketing und HR. Daneben war Herr Till seit 2009 Investor / Gesellschafter der ZIFRU Trockenprodukte GmbH, die ein spezielles Trocknungsverfahren für Lebensmittel entwickelt hat. Von 2012 bis 2015 war Herr Till ferner Gesellschafter der HORICON Invest Immobiliengruppe, die die Vermarktung und den Verkauf größerer Immobilienpakete in Berlin betreut. Von 2014 bis 2019 war Herr Till Mitglied des Verwaltungsrats der HOCHDORF Swiss Nutrition AG, die im Bereich der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Nahrungsmitteln aus Milch, Getreide und Ölsaaten tätig ist. In diesem Zusammenhang
ist Herr Till unter anderem für die Ressorts Strategie (Unternehmenstransaktionen), Finanzen, HR, Sales und Marketing zuständig. Daneben wurde Herr Till mit zahlreichen Forschungspreisen geehrt und gehört u. a. dem "Zirkel" der Schwei zer Verwaltungsräte an und ist Präsident der International Pediatric Endosurgery Group (IPEG).
Neben seiner Aufsichtsratstätigkeit bei der Gesellschaft übt Prof. Dr. Till folgende Organ tätigkeiten aus:
Rechtsanwalt Frank Vennemann, geboren am 16. Mai 1964, ist seit mehr als 25 Jahren zugelassener Rechtsanwalt. Herr Vennemann begann seine Anwaltstätigkeit 1994 im Leipziger Büro der Kanzlei "Deringer Tessin Herrmann & Sedemund" (später "Freshfields Bruckhaus Deringer"). 1995 gründete er gemeinsam mit Albrecht Tintelnot in Leipzig die Kanzlei "Tintelnot & Partner" und war von 2001 bis 2015 Namenspartner der Kanzlei "Mohns Tintelnot Pruggmayer Vennemann". Seit 2016 ist Herr Vennemann Equity Partner der Kanz lei "Rechtsanwälte Gruendelpartner". Seine Spezial gebiete sind das Immobilien- und Gesellschaftsrecht sowie das Krankenhausrecht. Herr Vennemann berät zudem insbesondere bei Unternehmenskäufen und Privatisierungen.
Neben seiner Aufsichtsratstätigkeit bei der Gesellschaft übt Herr Vennemann folgende Organtätigkeiten aus:
| Gesellschaft / Funktion | von bis | |
|---|---|---|
| Mitglied des Kuratoriums der St. Elisabeth-Krankenhaus Leipzig Gemeinnützige Gesellschaft mbH des Katholischen Kirchenlehens St. Trinitatis |
1998 | heute |
| Partner der Gruendelpartner Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartGmbB |
2016 heute | |
| Aufsichtsrat der publity Performance GmbH | 2019 | heute |
Diplom-Bankbetriebswirt Norbert Kistermann, geboren am 3. Mai 1963, ist seit mehr als 20 Jahren im Bankenbereich tätig. Er war u. a. Vorsitzender der Geschäftsleitung Corporate Banking Region Bayern für die Dresdner Bank AG, München, Geschäftsbereichsleiter (erweiterte Geschäftsleitung) bei der BHF-BANK, Frankfurt am Main und Mitglied des Vorstands einer mittelständischen Bank in Essen / Hamburg. Seit 2015 ist Herr Kistermann Vorstandsvorsitzender einer mittelständischen Privatbank.
Herr Norbert Kistermann hat sein Amt als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der publity AG aus zeitlichen Gründen zum 28. August 2019 niedergelegt und ist aus dem Gremium ausgeschieden. Er war seit Dezember 2014 stellvertretender Vorsitzender des publity Aufsichtsrats und hat durch seine langjährige Kapitalmarkt- und Transaktions-Erfahrung zur positiven Entwicklung der publity AG beigetragen.
Mit Wirksamwerden der Niederlegung bestand der Aufsichtsrat der Gesellschaft nur noch aus zwei Mitgliedern. Auf Antrag des Vorstands mit Unterstützung der verbleibenden Mitglieder des Aufsichtsrats hat deshalb das Amtsgericht Frank furt am Main mit Beschluss vom 30. Au gust 2019 mit sofortiger Wirkung Prof. Dr. Holger Till für die Zeit bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Prof. Dr. Holger Till (57) ist Vorstand der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendchirurgie der Medizinischen Universität Graz und ist dort u. a. zuständig für die Bereiche Strategie, Finance, Marketing und HR. Prof. Dr. Holger Till soll nunmehr von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. Mai 2020 zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden.
Herr Hans-Jürgen Klumpp wurde nach der Bestellung von Herrn Vennemann durch das Amtsgericht Frankfurt am Main in der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats als neuer Aufsichtsratsvorsitzender einstimmig vom Gremium gewählt. Prof. Dr. Holger Till wurde als neuer stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der publity AG gewählt.
Am 30. November 2019 hat der Aufsichtsrat der publity AG den Vorstandsvertrag von Herrn Frank Schneider bis zum 30. November 2024 verlängert. Mit der Verlängerung des Vorstands vertrages sollte insbesondere den neuen An forderungen im Zuge der Erweiterung des Geschäftsfeldes der publity AG um das gruppeneigene Immobiliengeschäft Rechnung getragen werden. Herr Frank Schneider ist im Rahmen seiner Vorstandstätigkeit insbesondere für die Ressorts Asset-Management, Transaktionen und die Betreuung der Publikumsfonds verantwortlich.
Für das Geschäftsjahr 2019 erhielten die Mitglieder des Vorstands Gesamtbezüge in Höhe von rund 613 TEUR. Diese setzten sich aus den fixen jährlichen Vergütungen (607 TEUR) sowie der Überlassung von Dienstwagen (6 TEUR) zusammen. Die im Jahr 2019 geltenden Dienstverträge für die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft sahen für Herrn Olek eine fixe jährliche Vergütung von 360 TEUR vor, der Dienst vertrag von Herrn Schneider sah bis 30. November 2019 eine fixe jährliche Vergütung in Höhe von 240 TEUR vor, ab 1. Dezember 2019 eine fixe jährliche Vergütung in Höhe von 320 TEUR. Variable Vergütungsbestandteile existierten nicht, weder für das Vorstandsmitglied Thomas Olek noch für das Vorstandsmitglied Frank Schneider. Verstirbt ein Mitglied des Vorstands während der Dauer des Dienstvertrages, so wird seinen Angehörigen das Gehalt für den Sterbemonat und die folgenden drei Kalendermonate fortbezahlt.
Im Fall der Erkrankung oder sonstiger unverschuldeter Dienstverhinderung werden dem Vorstandsmitglied die vertragsgemäßen Bezüge für die Dauer von sechs Monaten, längstens bis zur Beendigung des Anstellungsvertrages, fortgezahlt. Die fortzuzahlenden Bezüge vermindern sich um diejenigen Beträge, die das
Vorstandsmitglied für diesen Zeitraum von Dritten erhält, insbesondere aus einer Krankenversicherung oder Krankentagegeldversicherung. Das Vorstandsmitglied erhält Ersatz der im Gesellschaftsinteresse erforderlichen Aufwendungen im angemessenen Umfang. Die entstandenen Aufwendungen werden gegen Vorlage der Originalbelege oder pauschal gemäß den jeweils steuerlich zulässigen Höchstsätzen erstattet, sofern das Vorstandsmitglied die Geschäftsführungs- oder Betriebsbedingtheit belegt oder diese offenkundig ist. Die Dienstverträge mit den Vorständen sehen ein Wettbewerbsverbot vor, das – mit Ausnahme des Dienstvertrages mit dem Vorstandsmitglied Frank Schneider – auch nachträglich nach Beendigung des Dienstvertrages für zwei Jahre wirkt. Die Gesellschaft zahlt dem Vorstandsmitglied für die Dauer des Wettbewerbsverbotes eine Karenzentschädigung nach Maßgabe der §§ 74 ff. HGB. Die Gesellschaft kann auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot mit der Wirkung verzichten, dass sie von der Verpflichtung frei wird, eine Karenzentschädigung zu zahlen. Von den Tochtergesellschaften der Gesellschaft erhalten die Mitglieder des Vorstands der publity AG keinerlei Vergütungen oder Sachleistungen.
Gemäß § 11 der Satzung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz seiner nachgewiesenen Auslagen für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung von 30 TEUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den doppelten Betrag. Die Vergütung ist am Ende eines Geschäftsjahres zur Zahlung fällig. Mitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben oder nicht während des vollen Geschäftsjahres den Vorsitz innehatten, erhalten die Vergütung zeitanteilig. Die Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrates berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen, und dieses Recht ausüben.
Die Gesellschaft hat zudem in 2015 auf eigene Kosten eine marktübliche D-&-O- und E-&-O-Versicherung zugunsten der Organe und leitenden Angestellten der Gesellschaft abgeschlossen.
Es bestehen weder bei der Gesellschaft noch bei deren weiteren Tochtergesellschaften Rückstellungen für Pensions- und Rentenzahlungen. Entsprechende Zusagen bestehen ebenfalls nicht.
Mit Ausnahme der Karenzentschädigung für das Wettbewerbsverbot der Vorstände (mit Ausnahme von Herrn Schneider) bestehen keine Dienstleistungsverträge, die zwischen den Organmitgliedern und der Gesellschaft bzw. ihren Tochtergesellschaften geschlossen wurden und die bei Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses Vergünstigungen vorsehen.
Die publity AG ist im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und daher keine im regulierten Markt börsennotierte Gesellschaft. Damit unterliegt die publity AG nicht dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Zur Einhaltung der entsprechenden Regelungen ist die publity AG nicht verpflichtet und die publity AG stellt daher nicht sicher, dass diese eingehalten werden.
Dennoch beachtet die publity AG die Vorgaben des Corporate Governance Kodex der Deutschen Immobilienwirtschaft e. V., der auf dem Deutschen Corporate Governance Kodex der Regierungskommission aufbaut und zusätzliche, für die Immobilienwirtschaft relevante Vorgaben enthält. Die publity AG verfolgt dies auf freiwilliger Basis, da die Notierung im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse im Handelssegment Scale dies nicht voraussetzt.
Der Vorstand führt als Leitungsorgan die Geschäfte, entwickelt die strategische Ausrichtung und setzt diese in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat um. Dabei ist er an das Interesse und die geschäftspolitischen Grundsätze des Unternehmens gebunden. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über Geschäftsverlauf, Strategie und Risiken. Die Geschäftsordnung für den Vorstand bestimmt die Ressortzuständigkeiten, die Modalitäten der Beschlussfassung und weitere Aspekte der
Vorstandsarbeit. Die Vorstände bedürfen zudem für bestimmte, in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats genannte wesentliche Geschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrats.
Für den Vorstand besteht eine vom Aufsichtsrat erlassene Geschäftsordnung vom 12. Februar 2015.
Die Mitglieder des Vorstands haben die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der Geschäftsordnung für den Vorstand und des Geschäftsverteilungsplans zu führen.
Die Mitglieder des Vorstands dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die der Gesellschaft zustehen, für sich nutzen. Sie unterliegen während der Dauer ihres Anstellungsvertrages über die Regelungen des § 88 AktG hinaus einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Die Mitglieder des Vorstands dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige Vorteile fordern oder annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren. Die Mitglieder des Vorstands sind verpflichtet, Interessenkonflikte unverzüglich gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats offenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren. Alle Geschäfte zwischen der Gesellschaft oder einem von der Gesellschaft abhängigen Unternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern oder ihnen nahestehenden Personen, Unternehmen oder Vereinigungen andererseits
haben den Standards zu entsprechen, wie sie bei Geschäften mit fremden Dritten maßgeblich wären. Solche Geschäfte bedürfen, soweit nicht ohnehin die Mitwirkung des Aufsichtsrats nach § 112 AktG erforderlich ist, der Zustimmung des Aufsichtsrats, falls der Wert im Einzelfall 10.000 EUR übersteigt.
Gemäß § 4 der Satzung besteht der Vorstand aus einem oder mehreren Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und bestimmt deren Zahl. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden ernennen.
Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gemäß § 5 der Satzung gerichtlich und außergerichtlich. Die Vertretung erfolgt gemeinschaftlich mit einem anderen Mitglied des Vorstands oder einem Prokuristen. Sofern der Vorstand nur aus einem Mitglied besteht oder zukünftig bestehen sollte, vertritt er die Gesellschaft allein.
Die Mitglieder des Vorstands werden für höchstens fünf Jahre vom Aufsichtsrat bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, etwa im Falle einer groben Pflichtverletzung oder eines Vertrauensentzugs durch die Hauptversammlung (es sei denn, dass das Vertrauen aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen worden ist), kann ein Vorstandsmitglied durch den Aufsichtsrat noch vor Ablauf seiner Amtszeit abberufen werden. Der Aufsichtsrat ist außerdem für den Abschluss, die Änderung und Kündigung der Dienstverträge mit den Vorstandsmitgliedern und allgemein für die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft gegenüber den Vorstands-
mitgliedern zuständig. Der Aufsichtsrat kann stellvertretende Vorstandsmitglieder bestimmen. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der Stimmen der an der Beschlussfassung teilnehmenden Vorstandsmitglieder, soweit das Gesetz nicht zwingend Einstimmigkeit vorsieht. Wenn der Vorstand aus mehr als zwei Personen besteht, gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird im Kapitel "Vergütung" erläutert.
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand. Er kann insbesondere eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen und vorsehen, dass bestimmte Geschäfte nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden dürfen. Für den Aufsichtsrat besteht eine Geschäftsordnung vom 29. Juli 2019.
Der Aufsichtsrat übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung, der von ihm ggf. verabschiedeten Geschäftsordnung und im Sinne verantwortungsvoller Unternehmensführung aus. Seine Mitglieder sind bei gleichen Rechten und Pflichten dem Wohle des Unternehmens verpflichtet und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat der publity AG besteht nach § 6 der Satzung aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden vorbehaltlich der Festlegung einer kürzeren Amtszeit durch die Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist möglich. § 6 Abs. 3 der Satzung sieht vor, dass die Hauptversammlung für die von ihr zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder Ersatzmitglieder wählen darf, die in einer bei der Wahl festzulegenden Weise an die Stelle vorzeitig ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder treten. Eine Person kann für mehrere Aufsichtsratsmitglieder zum Ersatzmitglied bestellt werden.
Wird ein Aufsichtsratsmitglied anstelle eines vorzeitig ausscheidenden Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds. Tritt ein Ersatzmitglied an die Stelle des Ausgeschiedenen, so erlischt sein Amt, sobald ein Nachfolger für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied bestellt ist, spätestens jedoch mit Ablauf der restlichen Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds.
Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung gewählt worden sind, können von ihr vor Ablauf der Amtszeit abberufen werden. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen umfasst. Nach § 6 Abs. 7 der Satzung der Gesellschaft kann jedes Aufsichtsratsmitglied sein Amt auch ohne wichtigen Grund mit einer Frist von vier Wochen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Benachrichtigung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats niederlegen. Das Recht zur Amtsniederlegung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
Nach § 7 Abs. 2 der Satzung gibt der Vorsitzende im Namen des Aufsichtsrats Erklärungen
des Aufsichtsrats ab. Zur Entgegennahme von Erklärungen für den Aufsichtsrat ist ausschließlich der Vorsitzende befugt.
Der Aufsichtsrat tagt mindestens einmal im Kalendervierteljahr. Die Sitzungen des Aufsichtsrates werden durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch dessen Stellvertreter, mit einer Frist von vierzehn Tagen einberufen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Absendung der Einberufung und der Tag der Sitzung nicht mitgerechnet. Die Einberufung erfolgt in schriftlicher Form (auch Telefax und E-Mail) unter der dem Vorstand zuletzt schriftlich bekanntgegebenen Anschrift. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist bis auf drei Tage verkürzen und mündlich, fernmündlich, per Telefax oder per E-Mail einberufen.
Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Aufsichtsratsmitglieder geladen sind und mindestens die Hälfte der Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt. Solange der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern besteht, müssen alle Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Ein Mitglied nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich in der Abstimmung der Stimme enthält.
Abwesende Aufsichtsratsmitglieder können durch schriftliche Stimmabgabe an Beschlussfassungen des Aufsichtsrates teilnehmen. Darüber hinaus können abwesende Aufsichtsratsmitglieder ihre Stimme während der Sitzung oder nachträglich innerhalb einer vom Vorsitzenden zu bestimmenden Frist mündlich, fernmündlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonstiger gebräuchlicher Telekommunikationsmittel, insbesondere per Videozuschaltung, abgeben, sofern der Vorsitzende des Aufsichtsrates dies anordnet und kein Mitglied des Aufsichtsrates diesem Verfahren innerhalb einer von dem Vorsitzenden gesetzten Frist widerspricht.
Beschlüsse des Aufsichtsrates werden – auch bei Wahlen – mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Dabei gilt Stimmenthaltung nicht als Stimmabgabe. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden in der betreffenden Sitzung – auch bei Wahlen – den Ausschlag.
Weitere Einzelheiten zur konkreten Arbeit des Aufsichtsrats können dem Bericht des Aufsichtsrats entnommen werden, der Bestandteil dieses Geschäftsberichts ist. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird im Kapitel "Vergütung" erläutert.
Die Hauptversammlung ist das Organ, in dem die Aktionäre ihre Rechte innerhalb der Gesellschaft wahrnehmen können. Die Hauptversammlung der publity AG findet nach § 12 Abs. 1 der Satzung am Sitz der Gesellschaft, an einem deutschen Börsenplatz oder in einer anderen deutschen Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnern statt. Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres statt.
Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen. Sind die Aktionäre der Gesellschaft namentlich bekannt, so kann die Hauptversammlung mit eingeschriebenem Brief einberufen werden; der Tag der Absendung gilt als der Tag der Bekanntmachung. Im Übrigen bleiben §§ 121, 125 bis 127 AktG unberührt. Die Einberufung muss unter Einhaltung der zum Zeitpunkt der Einberufung geltenden gesetzlichen Frist im Bundesanzeiger unter Angabe der Tagesordnung bekanntgemacht werden. Der Tag der Einberufung und der Tag des letztmöglichen Zugangs der Anmeldung sind nicht mitzurechnen. Bei Fristen und Terminen, die von der Hauptversammlung zurückberechnet werden, ist der Tag der Versammlung nicht mitzurechnen.
Eine außerordentliche Hauptversammlung ist einzuberufen, wenn nach Gesetz oder Satzung eine Beschlussfassung der Hauptversammlung erforderlich ist oder das Wohl der Gesellschaft eine Einberufung notwendig macht. Aktionäre, deren Anteile allein oder zusammen mindestens dem zwanzigsten Teil des Grundkapitals entsprechen, können schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe eine außerordentliche Hauptversammlung verlangen.
Die Übermittlung der Mitteilungen nach §§ 125, 128 AktG ist auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränkt. Der Vorstand ist berechtigt, Mitteilungen auch in Papierform zu versenden, ohne dass hierauf ein Anspruch besteht.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig bei der Gesellschaft angemeldet haben.
Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache beim Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder bei einer sonst in der Einberufung bezeichneten Stelle erfolgen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung mitgeteilten Adresse jeweils mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. In der Einberufung kann eine kürzere in Tagen bemessene Frist vorgesehen werden. Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen.
Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne persönliche Anwesenheit und ohne Anwesenheit eines Bevollmächtigten am Ort der Versammlung teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (Online-Teilnahme), soweit dies rechtlich zulässig ist. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, dass Aktionäre ihre Stimme durch einen Bevollmächtigten, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation, abgeben dürfen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen
(Briefwahl). Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Einberufung zur Hauptversammlung Abweichendes zu bestimmen. Der Vorstand ist ferner dazu ermächtigt vorzusehen, die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung zuzulassen.
Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Ist keiner von diesen erschienen oder zur Leitung bereit, so eröffnet der zur Beurkundung zugezogene Notar die Hauptversammlung und lässt von ihr einen Vorsitzenden wählen. Der Vorsitzende leitet die Versammlung und bestimmt die Reihenfolge, in der die Gegenstände der Tagesordnung verhandelt werden, die Reihenfolge der Redner sowie die Art und Form der Abstimmungen. Jeder Aktionär hat in der Hauptversammlung ein eigenes Rede- und Fragerecht, das verschiedenen Einschränkungen, insbesondere im Hinblick auf Geheimhaltungsinteressen der Gesellschaft und auf den ordnungsgemäßen und zügigen Ablauf der Hauptversammlung, unterliegt. Der Vorsitzende hat das Recht, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken; er ist insbesondere ermächtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs den zeitlichen Rahmen des Verhandlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen Rede- und Fragebeitrags angemessen festzusetzen.
Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern
das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Dabei gilt Stimmenthaltung nicht als Stimmabgabe. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Nach dem Aktienrecht erfordern die Beschlüsse von grundlegender Bedeutung neben der Mehrheit der abgegebenen Stimmen auch eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Zu diesen Beschlüssen mit grundlegender Bedeutung gehören insbesondere:
Die publity AG hat insbesondere für ihre Führungskräfte eine kombinierte Directors-&-Officers- und Errors-&-Omissions-Versicherung abgeschlossen, wonach weltweit Versicherungsschutz für den Fall, dass die versicherten Personen Pflichtverletzungen bei ihrer Tätigkeit für die publity AG oder Tochtergesellschaften begangen haben, erstmals schriftlich in Anspruch genommen werden kann.
Die Aktien der Gesellschaft sind im Freiverkehr notiert. Mitteilungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz bestehen daher nicht.
Da es sich beim Freiverkehr nicht um einen organisierten Markt im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes handelt, findet das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz auf die Gesellschaft keine Anwendung. Daher muss ein Aktionär, der die Kontrolle über die Gesellschaft erlangt, indem er 30 % oder mehr der Stimmrechte hält, weder diesen Umstand veröffentlichen noch ein Pflichtangebot an die anderen Aktionäre abgeben.
Es finden jedoch die Vorschriften der §§ 20, 21 AktG Anwendung, wonach der Gesellschaft mitzuteilen ist, wenn ein Unternehmen mehr als 25 % und / oder 50 % der Anteile an der Gesellschaft hält bzw. nicht mehr hält. Die Gesellschaft hat die Mitteilung unverzüglich in den Gesellschaftsblättern bekanntzumachen.
Ferner sind nach den infolge der Einbeziehung ihrer Aktien in den Freiverkehr für die Gesellschaft geltenden Bestimmungen der Marktmissbrauchsverordnung Personen, die bei einem Emittenten von Aktien Führungsaufgaben wahrnehmen (z. B. Mitglieder eines Leitungs-, Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans der Gesellschaft), verpflichtet, eigene Geschäfte mit Aktien des Emittenten oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten, insbesondere Schuldtiteln und damit verbundenen Derivaten, unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem Datum des Geschäfts dem Emittenten sowie der BaFin mitzuteilen (sogenannte Directors' Dealings). Eine eigene Mitteilungspflicht trifft auch solche Personen, die mit der Führungsperson in einer engen Beziehung stehen. Hierunter fallen insbesondere Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unterhaltsberechtigte Kinder und andere Verwandte, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des meldepflichtigen Geschäfts seit mindestens einem Jahr mit der Führungsperson im selben Haushalt leben. Weiterhin erfasst sind juristische Personen, Treuhand- oder Personengesellschaften, deren Führungsaufgaben durch die zuvor genannte Führungsperson oder eine dieser nahestehenden Person wahrgenommen, direkt bzw. indirekt kontrolliert werden, die zugunsten einer solchen Person gegründet wurden oder deren wirtschaftliche Interessen weitestgehend denen einer solchen Person entsprechen. Die vorgenannten Meldepflichten bestehen nicht, solange die Gesamtsumme der Geschäfte einer Führungsperson oder der mit dieser Person in einer engen
Beziehung stehenden Personen, jeder für sich genommen, insgesamt einen Betrag von 5.000 EUR innerhalb eines Kalenderjahres nicht erreicht. Ein Emittent wird durch Art. 19 Abs. 3 der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung [EU] Nr. 596 / 2014) verpflichtet, die von der mel de pflichtigen Person erhaltene Mitteilung unter Nennung des Namens der betroffenen Person unverzüglich und spätestens innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem Geschäft zu veröffent lichen. Daneben hat ein MTF-Emittent im Sinne des § 2 Abs. 15 des Wertpapierhandelsgesetzes die Information gemäß § 26 Abs. 2 unverzüglich, jedoch nicht vor ihrer Veröffentlichung, dem Unternehmensregister im Sinne des § 8 b HGB zur Speicherung zu übermitteln und die Veröffentlichung der BaFin mitzuteilen. Die Nichteinhaltung der vorge nannten Mitteilungs- und Veröffentlich ungs pflichten kann durch die Verhängung von Buß geldern sanktioniert werden, wenn die Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig gemacht wurde.
In der folgenden Übersicht sind die seit Anfang 2019 offengelegten Directors' Dealings der Führungspersonen der Gesellschaft bzw. mit diesen eng verbundener Personen i. S. d. Marktmissbrauchsverordnung aufgeführt.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 9.251 Aktien zum Stückpreis von rund 18,31 EUR (Gesamtvolumen: 169.341,78 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 100.000 Aktien zum Stückpreis von 19,00 EUR (Gesamtvolumen: 1.900.000,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 9.103 Aktien zum Stückpreis von 18,98 EUR (Gesamtvolumen: 172.818,78 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 46 Aktien zum Stückpreis von 19,00 EUR (Gesamtvolumen: 874,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 25.121 Aktien zum Stückpreis von rund 19,85 EUR (Gesamtvolumen: 498.748,80 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 21.431 Aktien zum Stückpreis von rund 20,00 EUR (Gesamtvolumen: 428.572,66 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 279.292 Aktien zum Stückpreis von 20,05 EUR (Gesamtvolumen: 5.600.000,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 3.600 Aktien zum Stückpreis von 20,85 EUR (Gesamtvolumen: 75.075,05 EUR)
erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 6.300 Aktien zum Stückpreis von 21,00 EUR (Gesamtvolumen: 132.330,35 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.000 Aktien zum Stückpreis von 21,16 EUR (Gesamtvolumen: 21.155,05 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.000 Aktien zum Stückpreis von 20,95 EUR (Gesamtvolumen: 20.947,60 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.000 Aktien zum Stückpreis von 20,25 EUR (Gesamtvolumen: 20.252,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.000 Aktien zum Stückpreis von rund 19,90 EUR (Gesamtvolumen: 19.899,34
EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.000 Aktien zum Stückpreis von rund 19,99 EUR (Gesamtvolumen: 19.990,52 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.000 Aktien zum Stückpreis von 19,60 EUR (Gesamtvolumen: 19.600,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 21.000 Aktien zum Stückpreis von rund 19,03 EUR (Gesamtvolumen: 399.634,04 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.400 Aktien zum Stückpreis von 19,07 EUR (Gesamtvolumen: 26.703,72 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.000 Aktien zum Stückpreis von rund 19,31 EUR (Gesamtvolumen: 19.314,96 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 19.300 Aktien zum Stückpreis von rund 19,28 EUR (Gesamtvolumen: 25.059,72 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 600 Aktien zum Stückpreis von rund 19,46 EUR (Gesamtvolumen: 11.675,92 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.200 Aktien zum Stückpreis von 19,19 EUR (Gesamtvolumen: 23.031,48 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.500 Aktien zum Stückpreis von 18,70 EUR (Gesamtvolumen: 28.055,28 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.000 Aktien zum Stückpreis von rund 18,84 EUR (Gesamtvolumen: 18.836,50 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 36.500 Aktien zum Stückpreis von rund 20,01 EUR (Gesamtvolumen: 730.245,66 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 29.000 Aktien zum Stückpreis von 20,69 EUR (Gesamtvolumen: 600.057,15 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 22.341 Aktien zum Stückpreis von 21,31 EUR (Gesamtvolumen: 476.175,20 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 3.265 Aktien zum Stückpreis von rund 22,00 EUR (Gesamtvolumen: 71.828,70 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 29.939 Aktien zum Stückpreis von 24,00 EUR (Gesamtvolumen: 718.567,95 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 17.890 Aktien zum Stückpreis von 21,70 EUR (Gesamtvolumen: 388.213,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 28.789 Aktien zum Stückpreis von rund 26,06 EUR (Gesamtvolumen: 750.132,20 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 29.643 Aktien zum Stückpreis von 27,50 EUR (Gesamtvolumen: 815.241,30 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 44.525 Aktien zum Stückpreis von 28,53 EUR (Gesamtvolumen: 1.270.457,60 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 16.923 Aktien zum Stückpreis von rund 28,56 EUR (Gesamtvolumen: 483.274,35 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 23.568 Aktien zum Stückpreis von rund 28,79 EUR (Gesamtvolumen: 678.478,20 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.000 Aktien zum Stückpreis von 28,85 EUR (Gesamtvolumen: 28.850,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.000 Aktien zum Stückpreis von 29,26 EUR (Gesamtvolumen: 29.260,80 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.000 Aktien zum Stückpreis von rund 30,14 EUR (Gesamtvolumen: 30.139,65 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 9.570 Aktien zum Stückpreis von 30,53 EUR (Gesamtvolumen: 292.193,60 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 21.132 Aktien zum Stückpreis von 29,50 EUR (Gesamtvolumen: 623.394,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 6.250 Aktien zum Stückpreis von rund 30,02 EUR (Gesamtvolumen: 187.601,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 2.883 Aktien zum Stückpreis von rund 29,48 EUR (Gesamtvolumen: 84.988,70 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 0 Aktien zum Stückpreis von 0,00 EUR (Gesamtvolumen: 0,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO Holding 2 GmbH hat 0 Aktien zum Stückpreis von 0,00 EUR (Gesamtvolumen: 0,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 3.500 Aktien zum Stückpreis von 29,81 EUR (Gesamtvolumen: 104.344,60 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 100.000 Aktien zum Stückpreis von 30,00 EUR (Gesamtvolumen: 3.000.000,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 3.700 Aktien zum Stückpreis von rund 29,89 EUR (Gesamtvolumen: 110.582,70 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO Holding 2 GmbH hat 0 Aktien zum Stückpreis von 0,00 EUR (Gesamtvolumen: 0,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 13.750 Aktien zum Stückpreis von 30,17 EUR (Gesamtvolumen: 414.882,10 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 500 Aktien zum Stückpreis von 30,00 EUR (Gesamtvolumen: 15.000,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO Holding 2 GmbH hat 641.167 Aktien zum Stückpreis von 25,97 EUR (Gesamtvolumen: 16.651.117,21 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 641.167 Aktien zum Stückpreis von 25,97 EUR (Gesamtvolumen: 16.651.117,21 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 19.000 Aktien zum Stückpreis von rund 30,69 EUR (Gesamtvolumen: 583.025,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 29.116 Aktien zum Stückpreis von 30,00 EUR (Gesamtvolumen: 873.462,53 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 47.500 Aktien zum Stückpreis von rund 34,96 EUR (Gesamtvolumen: 1.660.589,55 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 22.300 Aktien zum Stückpreis von 36,19 EUR (Gesamtvolumen: 807.039,65 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 3.500 Aktien zum Stückpreis von rund 36,07 EUR (Gesamtvolumen: 126.230,90 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 3.650 Aktien zum Stückpreis von 35,59 EUR (Gesamtvolumen: 129.914,35 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 5.450 Aktien zum Stückpreis von rund 35,18 EUR (Gesamtvolumen: 191.713,35 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 2.570 Aktien zum Stückpreis von rund 34,93 EUR (Gesamtvolumen: 89.781,25 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 4.012 Aktien zum Stückpreis von rund 34,89 EUR (Gesamtvolumen: 139.971,90 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 20.500 Aktien zum Stückpreis von rund 35,49 EUR (Gesamtvolumen: 727.619,20 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 12.994 Aktien zum Stückpreis von rund 36,27 EUR (Gesamtvolumen: 471.267,90 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 8.250 Aktien zum Stückpreis von rund 34,50 EUR (Gesamtvolumen: 284.660,65 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 9.750 Aktien zum Stückpreis von rund 35,03 EUR (Gesamtvolumen: 341.523,05 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 226.756 Aktien zum Stückpreis von rund 19,26 EUR (Gesamtvolumen: 4.367.320,56 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO Holding 2 GmbH hat 155.506 Aktien zum Stückpreis von rund 19,26 EUR (Gesamtvolumen: 2.995.045,56 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 8.450 Aktien zum Stückpreis von rund 35,65 EUR (Gesamtvolumen: 301.262,20 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 11.650 Aktien zum Stückpreis von rund 36,04 EUR (Gesamtvolumen: 419.856,70 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 750 Aktien zum Stückpreis von rund 35,82 EUR (Gesamtvolumen: 26.868,45 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 350 Aktien zum Stückpreis von rund 36,28 EUR (Gesamtvolumen: 12.697,50 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 2.250 Aktien zum Stückpreis von rund 35,53 EUR (Gesamtvolumen: 79.953,30 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.000 Aktien zum Stückpreis von rund 35,64 EUR (Gesamtvolumen: 35.638,25 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.600 Aktien zum Stückpreis von rund 35,59 EUR (Gesamtvolumen: 56.941,10 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.450 Aktien zum Stückpreis von 35,55 EUR (Gesamtvolumen: 51.548,30 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 2.050 Aktien zum Stückpreis von rund 35,21 EUR (Gesamtvolumen: 72.172,90 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.400 Aktien zum Stückpreis von rund 34,86 EUR (Gesamtvolumen: 48.802,65 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.850 Aktien zum Stückpreis von rund 34,56 EUR (Gesamtvolumen: 63.939,40 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.250 Aktien zum Stückpreis von 34,14 EUR (Gesamtvolumen: 42.677,80 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 4.950 Aktien zum Stückpreis von 34,30 EUR (Gesamtvolumen: 169.786,40 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 2.600 Aktien zum Stückpreis von rund 34,68 EUR (Gesamtvolumen: 90.165,65 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 6.200 Aktien zum Stückpreis von 34,50 EUR (Gesamtvolumen: 213.901,65 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 2.650 Aktien zum Stückpreis von rund 34,37 EUR (Gesamtvolumen: 91.080,70 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 4.750 Aktien zum Stückpreis von rund 34,03 EUR (Gesamtvolumen: 161.662,25 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 3.032 Aktien zum Stückpreis von 33,68 EUR (Gesamtvolumen: 102.117,65 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 4.359 Aktien zum Stückpreis von 33,88 EUR (Gesamtvolumen: 147.685,30 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 200 Aktien zum Stückpreis von 34,00 EUR (Gesamtvolumen: 6.800,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 5.296 Aktien zum Stückpreis von 34,06 EUR (Gesamtvolumen: 180.383,75 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 250 Aktien zum Stückpreis von 34,40 EUR (Gesamtvolumen: 8.600,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.152 Aktien zum Stückpreis von rund 33,46 EUR (Gesamtvolumen: 38.544,25 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 11.499 Aktien zum Stückpreis von 33,90 EUR (Gesamtvolumen: 389.838,80 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.635 Aktien zum Stückpreis von rund 33,84 EUR (Gesamtvolumen: 55.325,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 288 Aktien zum Stückpreis von rund 33,94 EUR (Gesamtvolumen: 9.773,55 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 100 Aktien zum Stückpreis von 34,00 EUR (Gesamtvolumen: 3.400,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 2.322 Aktien zum Stückpreis von rund 33,60 EUR (Gesamtvolumen: 78.013,50 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 2.369 Aktien zum Stückpreis von rund 32,67 EUR (Gesamtvolumen: 77.404,65 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 846 Aktien zum Stückpreis von rund 32,90 EUR (Gesamtvolumen: 27.832,35 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 500 Aktien zum Stückpreis von rund 32,63 EUR (Gesamtvolumen: 16.313,80 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 651 Aktien zum Stückpreis von rund 32,54 EUR (Gesamtvolumen: 21.184,40 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 515 Aktien zum Stückpreis von rund 32,37 EUR (Gesamtvolumen: 16.669,90 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 805 Aktien zum Stückpreis von 32,40 EUR (Gesamtvolumen: 26.085,20 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.073 Aktien zum Stückpreis von 31,98 EUR (Gesamtvolumen: 34.318,70 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 255 Aktien zum Stückpreis von 31,92 EUR (Gesamtvolumen: 8.139,50 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 2.288.251 Aktien zum Stückpreis von 33,82 EUR (Gesamtvolumen: 77.388.648,82 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO Holding 2 GmbH hat 2.213.588 Aktien zum Stückpreis von 33,82 EUR (Gesamtvolumen: 74.863.546,16 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.392 Aktien zum Stückpreis von 31,28 EUR (Gesamtvolumen: 43.543,05 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.219 Aktien zum Stückpreis von 30,48 EUR (Gesamtvolumen: 37.158,20 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 121 Aktien zum Stückpreis von 31,05 EUR (Gesamtvolumen: 3.757,05 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 9.541 Aktien zum Stückpreis von 30,88 EUR (Gesamtvolumen: 294.642,15 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 7.202 Aktien zum Stückpreis von rund 31,26 EUR (Gesamtvolumen: 225.129,25 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 11.965 Aktien zum Stückpreis von rund 30,71 EUR (Gesamtvolumen: 367.388,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 14.757 Aktien zum Stückpreis von rund 29,96 EUR (Gesamtvolumen: 446.864,55 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 15.517 Aktien zum Stückpreis von rund 29,91 EUR (Gesamtvolumen: 464.187,10 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 49.726 Aktien zum Stückpreis von rund 29,62 EUR (Gesamtvolumen: 1.473.128,15 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.819 Aktien zum Stückpreis von 29,50 EUR (Gesamtvolumen: 53.660,50 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 34.775 Aktien zum Stückpreis von 32,07 EUR (Gesamtvolumen: 1.115.291,10 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 63.937 Aktien zum Stückpreis von rund 33,99 EUR (Gesamtvolumen: 2.173.101,05 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 18.305 Aktien zum Stückpreis von 34,00 EUR (Gesamtvolumen: 622.370,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 2.768 Aktien zum Stückpreis von 34,00 EUR (Gesamtvolumen: 94.112,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 5.105 Aktien zum Stückpreis von rund 33,97 EUR (Gesamtvolumen: 173.440,90 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 15.693 Aktien zum Stückpreis von 34,00 EUR (Gesamtvolumen: 533.562,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.298 Aktien zum Stückpreis von 34,00 EUR (Gesamtvolumen: 44.132,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 41.990 Aktien zum Stückpreis von rund 34,03 EUR (Gesamtvolumen: 1.428.850,40 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 541 Aktien zum Stückpreis von 34,80 EUR (Gesamtvolumen: 18.826,80 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 2.741 Aktien zum Stückpreis von rund 34,87 EUR (Gesamtvolumen: 95.586,35 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 2.274 Aktien zum Stückpreis von rund 34,85 EUR (Gesamtvolumen: 79.259,85 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 94.540 Aktien zum Stückpreis von 35,00 EUR (Gesamtvolumen: 3.308.825,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 14.239 Aktien zum Stückpreis von rund 35,18 EUR (Gesamtvolumen: 500.884,10 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 15.014 Aktien zum Stückpreis von 35,22 EUR (Gesamtvolumen: 528.824,85 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 4.041 Aktien zum Stückpreis von 36,00 EUR (Gesamtvolumen: 145.476,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 2.821 Aktien zum Stückpreis von rund 38,04 EUR (Gesamtvolumen: 107.306,30 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 70.950 Aktien zum Stückpreis von rund 39,79 EUR (Gesamtvolumen: 2.823.054,90 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 16.277 Aktien zum Stückpreis von 40,10 EUR (Gesamtvolumen: 652.707,70 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 17.156 Aktien zum Stückpreis von rund 40,10 EUR (Gesamtvolumen: 687.939,90 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 5.588 Aktien zum Stückpreis von 40,10 EUR (Gesamtvolumen: 224.078,80 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 6.752 Aktien zum Stückpreis von 40,10 EUR (Gesamtvolumen: 270.755,20 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 14.510 Aktien zum Stückpreis von 40,10 EUR (Gesamtvolumen: 581.851,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 23.370 Aktien zum Stückpreis von 40,07 EUR (Gesamtvolumen: 936.456,20 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 13.033 Aktien zum Stückpreis von 40,10 EUR (Gesamtvolumen: 522.623,30 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 13.604 Aktien zum Stückpreis von 40,10 EUR (Gesamtvolumen: 545.520,40 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 18.332 Aktien zum Stückpreis von 40,09 EUR (Gesamtvolumen: 735.018,05 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 2.488 Aktien zum Stückpreis von rund 40,10 EUR (Gesamtvolumen: 99.766,50 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 9.547 Aktien zum Stückpreis von 40,10 EUR (Gesamtvolumen: 382.834,70 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.048 Aktien zum Stückpreis von 40,10 EUR (Gesamtvolumen: 42.024,80 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 5.107 Aktien zum Stückpreis von 36,31 EUR (Gesamtvolumen: 185.454,40 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 721 Aktien zum Stückpreis von 37,50 EUR (Gesamtvolumen: 27.037,50 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 842 Aktien zum Stückpreis von rund 37,20 EUR (Gesamtvolumen: 31.320,30 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 569 Aktien zum Stückpreis von 37,00 EUR (Gesamtvolumen: 21.056,10 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 5.311 Aktien zum Stückpreis von rund 36,96 EUR (Gesamtvolumen: 196.296,50 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 8.336 Aktien zum Stückpreis von rund 36,82 EUR (Gesamtvolumen: 306.913,00 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 4.584 Aktien zum Stückpreis von rund 36,72 EUR (Gesamtvolumen: 168.135,50 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 6.524 Aktien zum Stückpreis von rund 36,70 EUR (Gesamtvolumen: 239.423,50 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.821 Aktien zum Stückpreis von rund 36,95 EUR (Gesamtvolumen: 67.284,30 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 10.097 Aktien zum Stückpreis von rund 36,85 EUR (Gesamtvolumen: 372.118,85
EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 4.582 Aktien zum Stückpreis von rund 36,50 EUR (Gesamtvolumen: 167.257,65 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 14.946 Aktien zum Stückpreis von 36,52 EUR (Gesamtvolumen: 545.762,90 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 18.864 Aktien zum Stückpreis von 36,42 EUR (Gesamtvolumen: 686.962,30 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 9.438 Aktien zum Stückpreis von 36,69 EUR (Gesamtvolumen: 346.325,35 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 3.465 Aktien zum Stückpreis von rund 36,69 EUR (Gesamtvolumen: 127.138,80 EUR) erworben.
Die von Thomas Olek beherrschte TO-Holding GmbH hat 1.636 Aktien zum Stückpreis von 36,70 EUR (Gesamtvolumen: 60.041,20 EUR) erworben.
Die Tochtergesellschaft der publity AG, die publity Performance GmbH, ist als gemäß §§ 20, 22 KAGB lizenzierte Kapitalverwaltungsgesellschaft verpflichtet, im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung u. a. ein adäquates Risikomanagementsystem zu implementieren (§§ 28 Abs. 1 Nr. 1, 29 KAGB). Bestandteile des Risikomanagementsystems der publity Performance GmbH, das von den operativen Bereichen der Kapitalverwaltungsgesellschaft hierarchisch und funktionell unabhängig agiert ("Funktionstrennung"), sind insbesondere
Daneben ist es Aufgabe der Risikocontrolling-Funktion, zu gewährleisten, dass die für die jeweiligen Anlagestrategien wesentlichen Risiken der Investmentvermögen jederzeit erfasst, gemessen, gesteuert und überwacht werden können. Die publity Performance GmbH überprüft bestehende Risikomanagementsysteme regelmäßig, mindestens einmal im Geschäftsjahr, und nimmt erforderlichenfalls Anpassungen vor.
Die Funktionstrennung wird seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit überwacht. Die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems der publity Performance GmbH wird gemäß § 38 Abs. 3 KAGB regelmäßig durch ihren Abschlussprüfer geprüft.
Des Weiteren hat die publity Performance GmbH eine Compliance-Funktion eingerichtet. Zu den wesentlichen Aufgaben der Compli ance-Funktion gehören die Überprüfung der in den internen Organisations- und Arbeitsanweisungen enthaltenen Kontrollhandlungen der Fachabteilungen, eigene Überwachungshandlungen und die Überwachung des Ablaufs des Beschwerdeverfahrens. Die Überwachungshandlungen umfassen auch Vor-Ort-Prüfungen und andere eigene Prüfungshandlungen. Zudem hat die Compliance-Beauftragte die Aufgabe, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Durchführung ihrer geschäftlichen Aktivitäten und
Transaktionen zu unterstützen und zu beraten, damit diese im Einklang mit den maßgeblichen gesetzlichen Regeln, den Verfahrensweisen und Vorschriften der publity AG und den aufsichtsrechtlichen Anforderungen ausgeführt werden. Die Compliance-Funktion ist in strategische Entscheidungen und wesentliche organisatorische Veränderungen von operativen Bereichen und bei den Tätigkeiten der einzelnen Fachabteilungen eingebunden.
Die publity Performance GmbH hat auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 Nr. 7 KAGB angemessene (interne) Kontrollverfahren implementiert, die u. a. das Bestehen einer Internen Revision voraussetzen. Die Interne Revision dient der prozessunabhängigen Überwachung und ist ein fester Bestandteil der internen Kontrollverfahren. Auch diesbezüglich erfolgt im Rahmen des zu testierenden Jahresabschlusses der publity Performance GmbH eine Angemessenheitsund Wirksamkeitsprüfung gemäß § 38 Abs. 3 KAGB durch ihren Abschlussprüfer.
Das Grundkapital der publity AG umfasste zum Bilanzstichtag 2019 insgesamt 14.874.487,00 Mio. EUR, eingeteilt in 14.874.487 auf den Namen lautende Aktien. Diese sind im Handelssegment Scale des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert und stellen Stückaktien ohne Nennwert dar.
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| ISIN | DE0006972508 | DE0006972508 |
| Kürzel / Ticker | PBY | PBY |
| Börse | Frankfurt und XETRA | Frankfurt und XETRA |
| Marktsegment | Scale (Open Market) | Scale (Open Market) |
| Designated Sponsors | mwb Wertpapierhandels bank AG; Hauck & Aufhäuser |
ACON Actienbank AG (heute: JFD Bank AG) |
| Grundkapital | 14.874.487,00 EUR | 9.831.250,00 EUR |
| Anzahl der Aktien | 14.874.487 | 9.831.250 |
| Schlusskurs 31.12. (XETRA) | 36,30 EUR | 19,96 EUR |
| Durchschnittliches tägliches Handelsvolumen (01.01.–31.12.) |
17.778 Aktien pro Tag an allen deutschen Börsen |
32.100 Aktien pro Tag an allen deutschen Börsen |
| Marktkapitalisierung 31.12. | 539.943.878 EUR | 198.692.500 EUR |
Die publity-Aktie hat sich im Jahr 2019 noch deutlich besser als der fest tendierende deutsche Aktienmarkt insgesamt und die börsennotierten Immobilienunternehmen entwickelt. Der deutsche Aktienmarkt zeigte im Börsenjahr eine sehr positive Entwicklung. Trotz weiterhin bestehender wirtschaftspolitischer Unsicherheiten, zu denen der Handelsstreit zwischen China und den USA und der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union gehörten, haben Anleger in Aktien investiert und die Kurse deutscher Aktienindizes insbesondere in der zweiten Jahreshälfte kräftig steigen lassen. Im Umfeld von Niedrig- und Negativzinsen bleiben Aktien Experten zufolge eine gefragte Anlageklasse. Die Aussichten auf eine weitere expansive Geldpolitik der Notenbanken und auf eine
positive globale Wirtschaftsentwicklung wirkten sich dabei auch in 2019 unterstützend aus.
Der Deutsche Aktienindex (DAX), der die 30 größten und liquidesten Unternehmen Deutschlands umfasst, erreichte im Dezember 2019 sein Jahreshoch bei 13.410 Punkten und somit einen Kursaufschlag in 2019 von insgesamt mehr als ein Viertel. Der deutsche Nebenwerte-Index MDAX konnte im vergangenen Jahr sogar um 31,2 % zulegen und der Kleinwerteindex SDAX verzeichnete ein Kursplus von 31,6 %. Die Aktienkurse der Immobilienwerte stiegen in 2019 zwar ebenfalls, mit rund 10 % lag der deutsche Immobilienaktienindex FTSE EPRA NAREIT GERMANY aber unter der Performance der großen deutschen Aktienindizes.
im Jahr 2019 (Kurs in EUR)
Der Kurs der publity-Aktie konnte in 2019 signifikant zulegen und lag zum Ultimo 2019 mit 36,30 EUR rund 82 % über dem Niveau des Vorjahres. Damit gehörte der Titel zu den absoluten Top-Performern der 49 im Börsensegment Scale gelisteten Unternehmen. Der Aktienkurs markierte am Anfang des Jahres, am 7. Januar 2019, das Jahrestief auf der elektronischen
Handelsplattform XETRA mit 18,18 EUR und zeigte ab April 2019 einen signifikanten Aufwärtstrend. Dies wurde durch eine positive Geschäftsentwicklung und die Ankündigung der Dividendenzahlung unterstützt. Die publity-Aktie erreichte das Jahreshoch am 25. November 2019 mit einem XETRA-Schlusskurs von 40,30 EUR.
TO Holding 2 GmbH
14,3 %
Streubesitz
TO-Holding GmbH Geschäftsführer Thomas Olek
Aktionärsstruktur
Stand: 31. Dezember 2019
Auch die wiederholten signifikanten Anteilskäufe des publity-CEO Thomas Olek stärkten das Ver trauen der Investoren. Im Jahr 2019 hat Thomas Olek insgesamt rund 65 Mio. EUR in publity-Aktien investiert. Über die Gesellschaften TO-Holding GmbH und TO Holding 2 GmbH hielt er zum Jahresende 2019 insgesamt 85,66 % der publity-Aktien. Durch weitere Aktienkäufe nach Ende des Berichtszeitraums stieg seine Beteiligung auf nunmehr 86 % am Unternehmen (Stand: Anfang März 2020).
Die ordentliche Hauptversammlung der publity AG fand am 16. Mai 2019 in Leipzig statt. Dort wurden alle Tagesordnungspunkte mit deutlicher Mehrheit, jeweils mehr als 97 % der ab gegebenen Stimmen, angenommen. U. a. wurde die Ausschüttung einer Dividende von 1,50 EUR je Aktie für das Geschäftsjahr 2018 beschlossen. Die Auszahlung der Dividende wurde wahl weise bar oder in Form von publity-Aktien angeboten. Insgesamt sind Aktionäre mit einem Anteil von rund 78 % am Grundkapital dem Angebot der Ausschüttung in Form von publity-Aktien gefolgt. Auch der publity-CEO Thomas Olek hat als Hauptaktionär der publity AG die Dividende in Form von publity-Aktien bezogen und dadurch seinen Besitzanteil weiter erhöht. Durch den Bezug der Dividende in Form von publity-Aktien erhöhte sich das Grundkapital von publity um 426.818 neue, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Sacheinlagen (Einbringung von anteili gen Dividendenansprüchen) und damit auf 10.258.068 EUR. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2019 gewinnberechtigt. Die Durchführung der Kapitalerhöhung
wurde am 25. Juni 2019 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Am 13. September 2019 wurde vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zur Aufstockung der Beteiligung an der PREOS Real Estate AG auf 92,77 % beschlossen. Im Zuge dessen wurde das Grundkapital um 4.501.839,00 EUR auf 14.759.907,00 EUR durch Ausgabe von 4.501.839 neuen, auf den Namen lautende Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2019 gegen Sacheinlagen erhöht. Zuvor belief sich die Beteiligung an der PREOS Real Estate AG auf 66,21 %, nachdem 94,9 % der Geschäftsanteile an der publity Investor GmbH in die PREOS Real Estate AG eingebracht und im Gegenzug PREOS-Aktien übernommen worden waren. Diesem Einbringungsvertrag hat die außerordentliche Hauptversammlung der publity AG am 23. Oktober 2019 zugestimmt und darüber hinaus die Schaffung eines neuen genehmigten und bedingten Kapitals beschlossen. Alle Beschlussvorlagen wurden auf dieser außerordentlichen Hauptversammlung mit mehr als 98 % der Stimmen angenommen. Dabei hatten die Aktionäre auch dem Vertrag zugestimmt, Darlehensforderungen gegenüber der publity Investor GmbH in die PREOS Real Estate AG einzubringen und dafür PREOS-Wandelschuldverschreibungen zu übernehmen. Im Rahmen der Emission der Wandelanleihe hat die PREOS Real Estate AG dann im Dezember 2019 ein Emissionsvolumen von rund 139,4 Mio. EUR platziert.
Die Wandelanleihe der publity AG konnte im Verlauf des Jahres 2019 stetig zulegen und stieg nach Markierung des Tiefstwertes von 86,50 % am 2. Januar im weiteren Jahresver lauf kontinuierlich. Der Kurs erreichte am 11. November 2019 den höchsten Stand an der Frankfurter Wertpapierbörse mit 100,50 %. Zum Ultimo 2019 notierten die Papiere bei 99,20 % und somit deutlich höher als ein Jahr zuvor mit 86,50 %.
| 31.12.2019 | |
|---|---|
| ISIN | DE000A169GM5 |
| WKN | A169GM |
| Börse | Frankfurt am Main, Berlin, Stuttgart, Tradegate |
| Marktsegment | Freiverkehr der Frank furter Wertpapierbörse |
| Anzahl der zum Bilanzstichtag ausstehenden Stücke |
45.696.000 |
| Nennbetrag je Schuldverschreibung |
1.000 EUR |
| Zinssatz | 3,5 % auf Nennbetrag |
| Zinszahlung | Jährlich, nachträglich, jeweils am 17. November |
Infolge des auf der Hauptversammlung von Mai 2019 getroffenen Beschlusses, eine Dividende in Höhe von 1,50 EUR je Aktie auszuzahlen und diese in Form von Bargeld oder publity-Aktien auszugeben, wurde der Wandlungspreis gemäß § 11 Abs. 4 der Anleihebedingungen von 40,3095 EUR auf 38,3410 EUR und sodann gemäß § 11 Abs. 1 lit. a i. V. m. lit. b der An leihebedingungen von 38,3410 EUR auf 37,5569 EUR angepasst. Aus dem angepassten Wandlungspreis ergab sich wiederum ein angepasstes Wandlungsverhältnis von 1 : 26,6262. Das Wandlungsrecht kann durch einen Anleihegläubiger jederzeit bis zum dritten Geschäftstag vor dem Rückzahlungstag ausgeübt werden, vorbehaltlich bestimmter in den Anleihebedingungen festgelegter Ausnahmen (§ 6 [3] und [4]). Rückzahlungstermin der Wandelanleihe ist der 17. November 2020.
Die publity AG legt Wert auf eine offene und transparente Kommunikation und veröffentlicht Details zum Geschäftsverlauf via Ad-hocund Pressemitteilungen sowie Geschäfts- und Halbjahresberichte. Informationen zum Unternehmen, zur Aktie und Wandelanleihe werden auch auf der Internetseite www.publity.de zur Verfügung gestellt. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Vorstand der publity AG den Kontakt zu Investoren, Analysten und Journalisten gepflegt und das Geschäftsmodell sowie Perspektiven der Gesellschaft im Rahmen einer Kapitalmarktkonferenz in Frankfurt am Main
präsentiert.
September 2020 Halbjahresbericht
Teilnahme Deutsches Eigenkapitalforum
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | ||
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | D.1 | 80.735.433 | 550 |
| Sachanlagen | D.2 | 3.735.998 | 7.841.920 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | D.3 | 612.101.000 | 17.000.000 |
| Geleistete Anzahlungen | D.4 | 3.578.490 | 0 |
| Anteile an at Equity bewerteten Unternehmen | D.5 | 1.103.306 | 1.690.057 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | D.6 | 59.454.238 | 81.725.876 |
| Latente Steueransprüche | D.14 | 403.579 | 844.390 |
| 761.112.044 | 109.102.793 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen |
D.7 | 12.053.643 | 33.854.895 |
| Ertragsteuerforderungen | D.10 | 1.525.427 | 0 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | D.8 | 32.334.326 | 1.128.454 |
| Sonstige Vermögenswerte | D.9 | 4.456.575 | 296.219 |
| Liquide Mittel | D.11 | 67.438.205 | 27.952.918 |
| 117.808.177 | 63.232.486 | ||
| Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte |
D.12 | 0 | 15.600.000 |
| Aktiva gesamt | 878.920.221 | 187.935.280 |
| Eigenkapital | |||
|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | D.13 | 14.874.487 | 9.831.250 |
| Kapitalrücklage | D.13 | 173.748.877 | 70.036.275 |
| Gewinnrücklagen | D.13 | 25.182.700 | 15.399.118 |
| Bilanzgewinn | D.13 | 58.822.351 | 24.530.458 |
| Den Aktionären des Mutterunternehmens zuzurechnendes Eigenkapital |
272.628.415 | 119.797.100 | |
| Anteile nicht beherrschender Gesellschafter | D.13 | 29.847.329 | 0 |
| Finanzschulden | D.15 | 299.915.515 | 0 |
|---|---|---|---|
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | D.16 | 69.264.674 | 45.014.787 |
| Latente Steuerschulden | D.14 | 18.679.682 | 2.678.326 |
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| 272.628.415 | 119.797.100 | |
| 302.475.744 | 119.797.100 | |
| 387.859.872 | 47.693.113 | |
| 188.584.605 | 20.445.066 | |
| Passiva gesamt | 878.920.221 | 187.935.280 |
| Rückstellungen | D.18 | 400.000 | 400.000 |
|---|---|---|---|
| Ertragsteuerschulden | D.17 | 49.051 | 2.888.853 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | D.19 | 6.125.485 | 2.303.668 |
| Finanzschulden | D.15 | 126.789.111 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | D.20 | 50.961.335 | 12.369.077 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | D.21 | 4.259.623 | 2.483.467 |
| Konzernergebnis | 64.160.729 | 24.615.213 |
|---|---|---|
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 |
| Konzern-Gesamtergebnis | 64.160.729 | 24.615.213 |
| Davon entfallen auf: |
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | 64.160.729 | 24.615.213 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 |
| Konzern-Gesamtergebnis | 64.160.729 | 24.615.213 |
| Davon entfallen auf: | ||
| Aktionäre des Mutterunternehmens | 58.822.351 | 24.530.458 |
| Ergebnisanteile nicht beherrschender Gesellschafter | 5.338.378 | 84.755 |
| 2019 | 2018 | ||
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | E.1 | 20.323.259 | 37.217.061 |
| Umsatzkosten | E.1 | -10.602.965 | -6.793.109 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 9.720.294 | 30.423.953 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | E.2 | 6.748.466 | 1.293.874 |
| Wertminderungen auf Forderungen | 0 | -142.842 | |
| Personalkosten | E.3 | -2.547.399 | -2.023.822 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | E.4 | -19.851.993 | -7.675.072 |
| Ergebnis aus der Bewertung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien |
E.5 | 122.229.647 | 8.939.857 |
| Ergebnis vor Steuern und Zinsen | 116.299.014 | 30.815.948 | |
| Finanzerträge | E.6 | 6.127.473 | 8.454.217 |
| Finanzaufwendungen | E.7 | -14.360.448 | -2.850.528 |
| Abschreibungen auf langfristige finanzielle Vermögenswerte |
E.8 | -27.702.948 | -2.962.499 |
| Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen | D.5 | -586.751 | -16.082 |
| Ergebnis vor Steuern | 79.776.340 | 33.441.055 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | E.9 | -15.615.611 | -8.825.842 |
| Konzernergebnis | 64.160.729 | 24.615.213 | |
| Davon entfallen auf: | |||
| Aktionäre des Mutterunternehmens | 58.822.351 | 24.530.458 | |
| Ergebnisanteile nicht beherrschender Gesellschafter | 5.338.378 | 84.755 |
| 2019 | 2018 | ||
|---|---|---|---|
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | E.10 | 5,25 | 3,26 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | E.10 | 4,82 | 2,95 |
| PUBLITY GESCHÄFTSBERICHT 2019 | 08 KONZERNABSCHLUSS | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Konzern-Kapitalflussrechnung für den Zeitraum 01.01.–31.12.2019 |
in EUR | ||||
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | ||
| Konzernergebnis | 64.160.729 | 24.615.213 | Auszahlungen für den Erwerb von als Finanzinvestition | (232.053.408) | (22.525.180) |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und | 733.149 | 710.216 | gehaltenen Immobilien | ||
| immaterielle Vermögensgegenstände Abschreibungen auf langfristige finanzielle |
27.702.948 | 0 | Einzahlungen aus dem Abgang von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien |
16.000.000 | 0 |
| Vermögenswerte Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des |
0 | (376.048) | Einzahlungen aus dem Abgang von Gegenständen des Finanzanlagevermögens |
0 | 510.688 |
| Finanzanlagevermögens | Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener | (28.118.728) | 233.098 | ||
| Bewertungseffekte iZm. dem Erwerb von Tochterunternehmen | 1.154.671 | (161.729) | Netto-Zahlungsmittel | ||
| Korrektur des Entkonsolidierungserfolgs aus dem Verkauf von Tochterunternehmen |
(2.522.873) | (626.698) | Verkauf von Tochterunternehmen abzüglich veräußerten Netto-Zahlungsmittel |
50.599.906 | (18.096.532) |
| Ergebnis aus at Equity bewerteten Unternehmen | 586.751 | 16.082 | Auszahlung für den Erwerb von Beteiligungen | 0 | (1.706.138) |
| Ergebnis aus der Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zum beizulegenden Zeitwert |
(122.229.647) | (8.939.857) | Mittelzufluss / -abfluss aus Investitionstätigkeit | (188.422.265) | (39.731.601) |
| Erträge / Aufwendungen aus dem Rückkauf von Wandelschuldverschreibungen |
523.381 | (234.299) | Einzahlungen aus der Begebung von Wandelschuldverschreibungen |
43.026.167 | 0 |
| Finanzerträge | (6.878.771) | (2.668.180) | Auszahlungen für den Rückkauf von Wandelschuldverschreibungen | 9.971.784 | (2.826.268) |
| Finanzaufwendungen | 1.137.377 | 839.077 | Aufnahme von Finanzschulden | 248.293.481 | 0 |
| Veränderungen bei Aktiva und Passiva | Rückzahlung von Finanzschulden | (732.272) | 0 | ||
| (Zunahme) / Abnahme von Forderungen | 22.227.505 | (5.469.641) | Auszahlung aus der Tilgung von Finanzierungsleasing | (588.212) | (445.497) |
| aus Lieferungen und Leistungen | Dividendenzahlungen | (6.526.360) | 0 | ||
| (Zunahme) / Abnahme von sonstige Vermögenswerten | (39.720.117) | (550.521) | Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen | 0 | 40.449.916 |
| (Abnahme) / Zunahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
(1.589.040) | 396.134 | Mittelzufluss / -abfluss aus Finanzierungstätigkeit | 273.501.019 | 37.178.151 |
| (Abnahme) / Zunahme übriger Verbindlichkeiten | 2.759.086 | 4.891.016 | Veränderung der liquiden Mittel | 39.485.288 | 18.418.541 |
| (Abnahme) / Zunahme von Ertragsteuerforderungen und -schulden |
(2.849.707) | 5.829.623 | Liquide Mittel zu Beginn der Periode Liquide Mittel am Ende der Periode |
27.952.917 67.438.205 |
9.534.376 27.952.917 |
| Auszahlungen für den Erwerb von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien |
(232.053.408) | (22.525.180) |
|---|---|---|
| Einzahlungen aus dem Abgang von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien |
16.000.000 | 0 |
| Einzahlungen aus dem Abgang von Gegenständen des Finanzanlagevermögens |
0 | 510.688 |
| Erwerb von Tochterunternehmen abzüglich erworbener Netto-Zahlungsmittel |
(28.118.728) | 233.098 |
| Verkauf von Tochterunternehmen abzüglich veräußerten Netto-Zahlungsmittel |
50.599.906 | (18.096.532) |
| Auszahlung für den Erwerb von Beteiligungen | 0 | (1.706.138) |
| Mittelzufluss / -abfluss aus Investitionstätigkeit | (188.422.265) | (39.731.601) |
| Einzahlungen aus der Begebung von Wandelschuldverschreibungen |
43.026.167 | 0 |
| Auszahlungen für den Rückkauf von Wandelschuldverschreibungen | 9.971.784 | (2.826.268) |
| Aufnahme von Finanzschulden | 248.293.481 | 0 |
| Rückzahlung von Finanzschulden | (732.272) | 0 |
| Auszahlung aus der Tilgung von Finanzierungsleasing | (588.212) | (445.497) |
| Dividendenzahlungen | (6.526.360) | 0 |
| Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen | 0 | 40.449.916 |
| Mittelzufluss / -abfluss aus Finanzierungstätigkeit | 273.501.019 | 37.178.151 |
| Veränderung der liquiden Mittel | 39.485.288 | 18.418.541 |
| Liquide Mittel zu Beginn der Periode | 27.952.917 | 9.534.376 |
| Liquide Mittel am Ende der Periode | 67.438.205 | 27.952.917 |
| Ergänzende Informationen zu Zahlungsvorgängen, die im Mittelzufluss / -abfluss aus betrieblicher Tätigkeit enthalten sind |
||
| Erhaltene Zinsen | 51 | 205.408 |
|---|---|---|
| Gezahlte Zinsen | 10.003.207 | 2.135.654 |
| Gezahlte Ertragsteuern | 6.294.640 | 4.602.998 |
| Erhaltene Ertragsteuern | 120.775 | 718.141 |
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | 64.160.729 | 24.615.213 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände |
733.149 | 710.216 |
| Abschreibungen auf langfristige finanzielle Vermögenswerte |
27.702.948 | 0 |
| Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Finanzanlagevermögens |
0 | (376.048) |
| Bewertungseffekte iZm. dem Erwerb von Tochterunternehmen | 1.154.671 | (161.729) |
| Korrektur des Entkonsolidierungserfolgs aus dem Verkauf von Tochterunternehmen |
(2.522.873) | (626.698) |
| Ergebnis aus at Equity bewerteten Unternehmen | 586.751 | 16.082 |
| Ergebnis aus der Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zum beizulegenden Zeitwert |
(122.229.647) | (8.939.857) |
| Erträge / Aufwendungen aus dem Rückkauf von Wandelschuldverschreibungen |
523.381 | (234.299) |
| Finanzerträge | (6.878.771) | (2.668.180) |
| Finanzaufwendungen | 1.137.377 | 839.077 |
| Veränderungen bei Aktiva und Passiva | ||
| (Zunahme) / Abnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
22.227.505 | (5.469.641) |
| (Zunahme) / Abnahme von sonstige Vermögenswerten | (39.720.117) | (550.521) |
| (Abnahme) / Zunahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
(1.589.040) | 396.134 |
| (Abnahme) / Zunahme übriger Verbindlichkeiten | 2.759.086 | 4.891.016 |
| (Abnahme) / Zunahme von Ertragsteuerforderungen und -schulden |
(2.849.707) | 5.829.623 |
| (Abnahme) / Zunahme von latenten Steuern | 11.655.830 | 1.983.610 |
| Sonstige nicht liquiditätswirksame Aufwendungen und Erträge | (2.444.739) | 717.993 |
| Mittelzufluss / -abfluss aus betrieblicher Tätigkeit | (45.593.466) | 20.971.991 |
| Einzahlungen aus der Tilgung von Darlehensforderungen und Ausleihungen |
5.566.349 | 1.958.007 |
| Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | (429.030) | (167.349) |
| Einzahlungen aus den Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens |
12.646 | 61.804 |
| → |
| 01.01.–31.12.2019 In EUR |
Gezeichnetes Kapital |
Kapital rücklage |
Gewinn | rücklage Bilanz gewinn | Gesamt | Nicht be herrschende Anteile |
Summe Eigen kapital |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 1. Januar 2019 |
9.831.250 | 70.036.275 | 39.929.575 | 0 119.797.100 | 0 119.797.100 | ||
| Periodenergebnis | 0 | 0 | 0 | 58.822.351 | 58.822.351 | 5.338.378 | 64.160.729 |
| Gesamtergebnis | 9.831.250 | 70.036.275 | 39.929.575 | 58.822.351 178.619.452 | 5.338.378 183.957.830 | ||
| Sachkapital erhöhungen |
4.501.839 147.750.356 | 0 | 0 152.252.195 | 0 152.252.195 | |||
| Effekte aus der Neuplatzierung von Wandelschuld verschreibungen |
0 | 462.037 | 0 | 0 | 462.037 | 0 | 462.037 |
| Effekte aus der Wandlung von Wandelschuld verschreibungen |
114.580 | 4.156.299 | 0 | 0 | 4.270.879 | 4.270.879 | |
| Effekte aus dem Rückkauf von Wandelschuld verschreibungen |
0 | -37.282 | 0 | 0 | -37.282 | 0 | -37.282 |
| Erwerb von Tochter unternehmen |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 127.006.807 127.006.807 | ||
| Verkauf von Tochter unternehmen |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -2.764.563 | -2.764.563 |
| Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen |
0 -56.412.506 | 0 | 0 -56.412.506 -99.734.568 -156.147.074 | ||||
| Dividendenaus schüttungen |
426.818 | 7.793.697 -14.746.875 | 0 | -6.526.360 | 0 | -6.526.360 | |
| Sonstige Veränderungen |
0 | 0 | 0 | 0 | -10.567 | 1.275 | 1.275 |
| Stand am | 14.874.487 173.748.877 | 25.182.700 | 58.822.351 272.628.416 | 29.847.329 302.475.745 |
| 31. Dezember 2019 | ||
|---|---|---|
| -- | ------------------- | -- |
| 01.01.–31.12.2018 In EUR |
Gezeichnetes Kapital |
Kapital rücklage |
Gewinn | rücklage Bilanz gewinn | Gesamt | Nicht be herrschende Anteile |
Summe Eigen kapital |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 1. Januar 2018 |
6.050.000 | 33.378.176 | 15.399.118 | 0 | 54.827.293 | 311.211 | 55.138.505 |
| Periodenergebnis | 0 | 0 | 0 | 24.530.458 | 24.530.458 | 84.755 | 24.615.213 |
| Gesamtergebnis | 6.050.000 | 33.378.176 | 15.399.118 | 24.530.458 | 79.357.751 | 395.967 | 79.753.717 |
| Kapitalerhöhungen | 3.781.250 | 36.668.666 | 0 | 0 | 40.449.916 | 0 | 40.449.916 |
| Effekte aus dem Rückkauf von Wandelschuld verschreibungen |
0 | -10.567 | 0 | 0 | -10.567 | 0 | -10.567 |
| Verkauf von Tochter unternehmen |
0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -395.967 | -395.967 |
| Stand am 31. Dezember 2018 |
9.831.250 | 70.036.275 | 15.399.118 | 24.530.458 119.797.100 | 0 119.979.100 |
115
gemäß IFRS für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
Die publity AG als Mutterunternehmen des Konzerns ist am Sitz der Gesellschaft in Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB 113794 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen. Die Geschäftsanschrift ist Bockenheimer Landstraße 2–4 in Frankfurt am Main. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Gegenstand des vorliegenden Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 sind die publity AG und ihre Tochterunternehmen (im Folgenden kurz "publity").
Das Unternehmen ist seit dem 1. März 2017 in Frankfurt am Main im Freiverkehr (Scale) notiert.
Die Geschäftstätigkeit der publity umfasst
Die Gesellschaft verfügt über einen Track Record von mehreren Hundert Transaktionen, die sie begleitet hat, und über ein tragfähiges Netzwerk in der Immobilienbranche sowie bei den Work-out-Abteilungen von Finanzinstituten, hat Zugang zu Investitionsmitteln und wickelt Transaktionen mit bewährten Partnern zügig ab. Über seine Tochter- und Enkelgesellschaften erwirbt der Konzern seit Ende 2018 Gewerbeimmobilien, die von der publity AG wiederum im Rahmen von Asset-Management Mandaten verwaltet werden. Im Rahmen dieses gruppeneigenen Immobiliengeschäfts beabsichtigt der Konzern, die laufenden Erträge aus den von ihm erbrachten Dienstleistungen mit den Renditen aus einer Optimierung und einem anschließenden Abverkauf von Immobilien zu verbinden. Der Geschäftsbereich des gruppeneigenen Immobiliengeschäfts soll zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen und wird beständig ausgebaut.
Ferner ist die publity Unternehmensgruppe im Bereich der Strukturierung und Verwaltung von Anlageprodukten für institutionelle und private Investoren, insbesondere von geschlossenen Immobilienfonds, tätig. Dabei hat sie bislang drei geschlossene Immobilienfonds in Form von Publikums-Alternative Investment Fonds aufgelegt. Die publity Emissionshaus GmbH fungiert als Komplementärin dieser Fonds. Verwaltet werden die Fonds von der publity Performance GmbH (einer nach dem Kapitalanlagegesetzbuch lizenzierten Kapitalverwaltungsgesellschaft).
In der Vergangenheit hatte die publity zudem mehrere Fonds und Verbriefungen für private und institutionelle Investoren im Bereich der Non-Performing-Loans (NPLs) (also Krediten, die nicht mehr ordnungsgemäß bedient worden sind) aufgelegt, die bereits abgewickelt wurden bzw. abgewickelt werden. Die Auflage neuer derartiger Fonds ist derzeit nicht geplant.
Die publity Unternehmensgruppe ist ferner im Rahmen eines Co-Investments mit institutinellen Investoren an Transaktionen einer luxemburgischen Joint Venture Gesellschaft, der publity Real Estate Opportunity Services S.à r.l. ("PREOS 1"), beteiligt. Die Co-Investments der publity in die PREOS 1 erfolgen dabei teilweise in Form von Darlehen und teilweise in Form
anderer Finanzierungsinstrumente. Für die von der PREOS 1 erworbenen Immobilienportfolien übernimmt die Gesellschaft das Immobilien Asset-Management und partizipiert an der erfolg reichen Veräußerung bzw. Verwertung der Immobilien. Ihre gesellschafts rechtliche Beteiligung an der PREOS 1 hat die Gesellschaft Ende 2018 im Zuge einer Umstrukturierung von 50 % auf 15 % reduziert.
Die publity AG ist an den Wertpapierbörsen in Frankfurt am Main, Berlin, Stuttgart und Düsseldorf im Freiverkehr notiert.
Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 24. April 2020 durch den Vorstand freigegeben.
Mit IFRIC 23 wird die Bilanzierung von Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern klargestellt. Ge mäß dieser Interpretation sollen Unternehmen bei der Bilanzierung von Unsicherheit in Bezug auf Ertragssteuern davon ausgehen, dass Steuer behörden die berichteten Beträge mit vollständiger Kenntnis aller relevanten Infor mationen prüfen. Die Interpretation ist seit dem 1. Januar 2019 anzuwenden, sie hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der publity.
Die Änderungen betreffen die Klarstellung des Ausschlusses von Beteiligungen im Sinne des IAS 28 aus dem Anwendungsbereich von IFRS 9. IFRS 9 wird nicht auf Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen oder einem Joint Venture angewendet, die nach der Equity-Methode bilanziert werden. Die Anwendung von IFRS 9 erfolgt jedoch auf langfristige Beteiligungen, die einen Teil der Nettoinvestition an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture ausmachen. Die Änderungen werden erstmalig seit dem 1. Januar 2019 angewendet. Für den Konzernabschluss der publity ergaben sich hieraus keine Änderungen.
| Standard bzw. Interpretationen |
Inhalt der Standards bzw. Interpretationen |
Verpflichtend anzuwenden für |
|---|---|---|
| IFRIC 23 | Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung |
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen |
| Änderung an IAS 28 | Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen |
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen |
Zum 31. Dezember 2019 übt die publity AG auf mehrere Tochterunternehmen einen beherrschenden Einfluss aus (siehe Kapitel C. Kon solidierungskreis und -grundsätze). Somit besteht für die publity AG grundsätzlich die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach § 290 HGB. Unter Berücksichtigung der größenabhängigen Erleichterungen des § 293 HGB ist die Gesellschaft jedoch von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit. Die publity AG erstellte erstmals zum 31. Dezember 2018 einen freiwilligen Konzernabschluss nach den Vorgaben der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Auch der vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Alle für das Geschäftsjahr 2019 verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS), Inter national Accounting Standards (IAS) und Auslegungen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) wurden berücksichtigt.
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der publity AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Für die Konzerngesamtergebnisrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Der Konzernabschluss wird in EUR, der funktionalen Währung des Konzerns, aufgestellt.
Alle für das Geschäftsjahr 2019 verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS), International Accounting Standards (IAS) und Auslegungen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) wurden berücksichtigt. Insbesondere wurden folgende neue und überarbeitete Standards und Interpretationen seit dem 1. Januar 2019 angewendet:
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem:
Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben. Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon aus gegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.
Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.
Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesent-
lich ist:
Stufe 1: In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise.
Stufe 2: Bewertungsverfahren, bei denen Inputparameter der niedrigsten Stufe, die für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich sind, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar sind.
Stufe 3: Bewertungsverfahren, bei denen Inputparameter der niedrigsten Stufe, die für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich sind, auf dem Markt nicht beobachtbar sind.
Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende der Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.
Der Konzern gliedert seine Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen,
wenn:
Außer den im Folgenden aufgeführten neuen Standards und Interpretationen, welche eine grundsätzliche Bedeutung für den Konzernabschluss der publity AG aufweisen, wurde eine Reihe weiterer Standards und Interpretationen vom IASB verabschiedet, die jedoch voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben werden. Auf eine Auflistung und Beschreibung dieser Standards und Interpretationen wird deshalb verzichtet. Eine frühzeitige Anwendung sämtlicher neuen Standards und Interpretationen ist nicht geplant.
Publity erwartet aus der Anwendung dieser ab dem 1. Januar 2020 bzw. ab dem 1. Januar 2021 anzuwendenden Standards keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.
| Standard bzw. Interpretationen |
Inhalt der Standards bzw. Interpretationen |
Verpflichtend anzuwenden ab |
|---|---|---|
| IAS 39 Finanzin strumente: Ansatz und Bewertung IFRS 9: Finanz - in strumente |
Interest Rate Benchmark Reform, Reaktion des IASB auf bestehende Unsicherheiten in Bezug auf die IBOR Reform. |
1. Januar 2020 |
| Überarbeitung des Rahmenkonzeptes |
Überarbeitete Definitionen von Vermögenswerten und Schulden, sowie neue Leitlinien zur Bewertung und Ausbuchung. |
1. Januar 2020 |
| Änderungen an IAS 1 und IAS 8 |
Änderungen bezüglich der Definition von Wesentlichkeit von Abschluss informationen |
1. Januar 2020 |
| IFRS 3 – Unternehmens zusammenschlüsse |
Änderungen betreffend die Definition des Geschäftsbetriebes |
1. Januar 2020, EU-Endorsement steht aus |
| IFRS 17 – Versicherungsverträge |
Regelung von Grundsätzen in Bezug auf den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Ver sicherungsverträge, konsistente und prinzipienbasierte Bilanzierung von Versicherungsverträgen, Bewertung von Versicherungsverbindlichkeiten zum aktuellen Erfüllungswert |
1. Januar 2021, EU-Endorsement steht noch aus |
unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den jeweils erzielbaren Betrag, so ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben.
Die Kapitalflussrechnung wird in Übereinstimmung mit den Vorgaben des IAS 7 erstellt. Die Kapitalflussrechnung ist in die drei Bereiche, der betrieblichen Tätigkeit sowie der Investitionsund Finanzierungstätigkeit, unterteilt. Im Fall von gemischten Geschäftsvorfällen wird, soweit erforderlich, eine Zuordnung zu mehreren Tätigkeitsbereichen vorgenommen. Die Darstellung des Mittelzuflusses bzw. Mittelabflusses aus der betrieblichen Tätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode. Der Zahlungsmittelfonds ist definiert als Saldo der liquiden Mittel zum Bilanzstichtag.
Der Vorstand trifft im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die sich auf die Höhe ausgewiesener Erträge, Aufwendungen, Vermö genswerte, Schulden und jeweils zugehörige Angaben auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten die tatsächlichen Ergebnisse in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte und Schulden führen. Annahmen und Schätzungen werden fortlaufend überprüft und basieren auf Erfahrungswerten und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter gegebenen Umständen vernünftig erscheinen.
Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat der Konzern folgende Schätzungen vorgenommen, die die Beträge im Konzernabschluss wesentlich beeinflussen:
• Marktwerte der Investment Properties basieren auf den Ergebnissen der zu diesem Zweck beauftragten unabhängigen Sachverständigen. Die Grundlage dieser Bewertung stellen die abgezinsten künftigen Einnahmeüberschüsse dar, die nach dem Ertragswertverfahren ermittelt werden. Für Zwecke der Bewertung müssen durch die Gutachter Faktoren, wie zukünftige Mieterträge, Leerstände, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen und anzuwendende Liegenschaftszinssätze, geschätzt werden, die unmittelbaren Einfluss auf den beizulegenden Zeitwert der Renditeliegenschaften haben.
• Auch die Ermittlung der Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten wird durch Einschätzungen geprägt. In diesem Zusammenhang müssen die Ausfallrisiken von finanziellen Vermögenswerten beurteilt und die jeweiligen erwarteten Kreditverluste geschätzt werden. Insbesondere die zukünftigen Zahlungsströme, die der Bemessung der Wertminderungen von Portfolios mit Kreditforderungen, die bei Erwerb in ihrer Bonität beeinträchtigt sind, basieren auf Schätzungen des Managements.
• Latente Steuern: Der Vorstand trifft auf Basis der derzeitigen Planung Entscheidungen, inwieweit künftige Verlustvorträge nutzbar sind. Entscheidungsgrundlage sind somit erwartete steuerliche Gewinne der jeweiligen Gesellschaft, die weitgehend mit dem beizulegenden Zeitwert der Immobilien der jeweiligen Gesellschaft korreliert sind.
Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft.
Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn:
Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft.
Latente Steueransprüche und Schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft.
Bei Übernahme der Kontrolle eines Tochterunternehmens oder dem Erwerb von Vermögenswerten ist zu beurteilen, ob diese Transaktionen als Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 oder als Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten bzw. Nettovermögen (Sachgesamtheit) zu klassifizieren sind. Wenn neben den Vermögenswerten und Schulden auch ein Geschäftsbetrieb im Sinne einer integrierten Gruppe von Tätigkeiten übernommen wird, liegt ein Unternehmenszusammenschluss vor, der nach IFRS 3 bilanziell abzubilden ist. Als eine integrierte Gruppe von Tätigkeiten werden bspw. die Geschäfts prozesse aus den Bereichen Property Management, Debitorenmanagement und das Rechnungswesen betrachtet. Darüber hinaus ist z. B. auch die Tatsache, dass Personal in der erworbenen Immobiliengesellschaft angestellt ist, ein Indiz dafür, dass ein Geschäftsbetrieb übernommen wurde.
Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nichtfinanzieller Vermögenswerte vor liegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögens werts auf Werthaltigkeit erforderlich, so nimmt er eine Schätzung des erzielbaren Betrags des jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend
• Bei den Rückstellungen sind verschiedene Annahmen in Bezug auf die Eintrittswahrscheinlichkeiten und die Höhe der Inanspruchnahme zu treffen. Dabei wurden alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung bekannten Informationen berücksichtigt.
Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hat der Vorstand folgende Ermessensentscheidungen getroffen, die die Beträge im Konzernabschluss wesentlich beeinflussen:
betrachtet. Darüber hinaus ist ein wesent liches Indiz dafür, dass ein Geschäftsbetrieb übernommen wird, ob auch Personal in der erworbenen Gesellschaft angestellt ist.
— Der Transaktionspreis der erworbenen Portfolios von Kreditforderungen mit beein trächtigter Bonität (POCI) wird als bester Beleg für den beizulegenden Zeitwert eingeschätzt. — Bei erworbenen Portfolios von Kreditfor derungen mit beeinträchtigter Bonität (POCI) liegt ein wesentliches Ermessen des Vor standes in der Einschätzung der Höhe der zu erwartenden Zahlungsmittelzuflüsse sowie hinsichtlich des Zeitpunktes des Zuflusses. — Die Kategorisierung erworbener Portfolios von Kreditforderungen mit beeinträchtigter Bonität (POCI) erfolgt als Bewertung zu fort geführten Anschaffungskosten. Erworbene Portfolios von Kreditforderungen mit beein trächtigter Bonität werden ausschließlich dem Geschäftsmodell "Halten" zugeordnet. Diese Entscheidung ist in hohem Maße ermessensbehaftet, da möglicherweise zu künftig Gelegenheiten zu einer besonders vorteilhaften Veräußerung auftreten können, sodass ein vorzeitiger Verkauf nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.
Konzerninterne Forderungen, Verbindlichkeiten und Ergebnisse werden im Rahmen der Schulden- bzw. der Aufwands- und Ertragskonsolidierung für Zwecke des Konzernabschlusses eliminiert. Durch konzerninterne Übertragungen von Vermögenswerten entstandene Aufwendungen und Erträge werden ebenfalls eliminiert.
Der Erwerb von Anteilen an Unternehmen, die zu einer Beteiligung von weniger als 50 % führt, wird entsprechend der Equity-Methode bilanziert, sofern ein maßgeblicher Einfluss auf das Beteiligungsunternehmen ausgeübt werden kann. Investitionen in Anteile von weniger als 20 % werden gemäß IFRS 9 abgebildet.
Die publity AG hielt bis zum Jahresende 2018 jeweils 49 % der Stimmrechte an zwei Luxemburger Holding-Gesellschaften. Die Gesellschaften wurden ausschließlich über Darlehen der publity AG finanziert. Zudem erbrachte die publity AG nahezu alle geschäftsrelevanten
Dienstleistungen für diese Gesellschaften, sodass diese Gesellschaften bis zu ihrer Veräußerung als Zweckgesellschaften vollkonsolidiert wurden. Hierbei wurde berücksichtigt, dass die wesentlichen variablen Rückflüsse aus Sicht des Managements in der Rückzahlung der Darlehen sowie der Vergütungen für die vorgenommenen Dienstleistungen gesehen wurden.
Der Konsolidierungskreis umfasst einschließlich des Mutterunternehmens 43 Unternehmen, die vollkonsolidiert werden. Der Konsolidierungskreis hat sich wie folgt entwickelt:
| Anzahl | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Stand 01.01. | 5 | 8 |
| Zugänge | 40 | 1 |
| Abgänge | 2 | 4 |
| Stand 31.12. | 43 | 5 |
Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, die von der publity AG beherrscht werden. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen ausgesetzt ist oder ein Recht auf diese hat und die Fähigkeit besitzt, diese Renditen mittels seines Einflusses über das Unternehmen zu beeinflussen. Regelmäßig ist die Beherrschung von einem Stimmrechtsanteil von mehr als 50 % begleitet. Bei der Beurteilung, ob Kontrolle vorliegt, werden Existenz und Auswirkung potenzieller Stimmrechte berücksichtigt, die aktuell ausübbar oder umwandelbar sind.
Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an vollkonsolidiert, an dem die Beherrschung auf das Mutterunternehmen übergegangen ist. Sie werden entkonsolidiert, wenn die Beherrschung endet.
Alle Tochterunternehmen werden in den Konzern abschluss einbezogen (vgl. Konsolidierungskreis).
Bei Unternehmenserwerben wird beurteilt (vgl. Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen), ob ein Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 oder lediglich ein Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten und Schulden als Sachgesamtheit ohne Unternehmensqualität vorliegt.
Unternehmenserwerbe im Sinne des IFRS 3 werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Danach werden die Anschaffungskosten auf die erworbenen, einzeln identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden entsprechend ihrer beizulegenden Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Ein verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt, ein passiver Unterschiedsbetrag wird erfolgswirksam vereinnahmt. Anschaffungsnebenkosten werden aufwandswirksam erfasst.
Anteile am Nettovermögen von Tochterunternehmen, die nicht der publity AG zuzurechnen sind, werden als Anteile der nicht beherrschenden Anteilseigner separat im Eigenkapital ausgewiesen. Bei der Berechnung des auf die Anteile nicht beherrschender Anteilseigner entfallenden Konzernergebnisses werden auch erfolgswirksame Konsolidierungsbuchungen berücksichtigt. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter an Personengesellschaften werden als separater Posten in den Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Der Erwerb von Immobilienobjektgesellschaften, die kein Unternehmen im Sinne des IFRS 3 darstellen, wird als unmittelbarer Ankauf einer Sach gesamtheit – insbesondere von Immobilien – abgebildet. Hierbei werden die Anschaffungskosten den einzeln identifizierbaren Vermögenswerten und Schulden auf Basis ihrer beizulegenden Zeitwerte zugeordnet. Der Erwerb von reinen Objektgesellschaften führt daher nicht zu einem aktiven oder passiven Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung. Der Verkauf von Immobilienobjektgesellschaften wird entsprechend als Verkauf einer Sachgesamtheit – insbesondere von Immobilien – abgebildet.
In der Berichtsperiode wurden erstmals die publity Real Estate GmbH, die publity Real Estate Holding GmbH, die publity Theodor-Althoff-Straße 2 GmbH, die publity Real Estate 1 GmbH, die publity Real Estate 2 GmbH, die publity Real Es tate 3 GmbH, die publity Real Estate 4 GmbH, die publity Real Estate 5 GmbH sowie die publity Real Estate 6 GmbH in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Alle zuvor genannten Gesellschaften haben ihren Sitz in Leipzig. Weiterhin wurden die publity Property Holding GmbH, die publity Property 1 GmbH, die publity Property 2 GmbH sowie die publity Asset Management GmbH in den Konso lidierungs kreis aufgenommen. Die zuvor genannten Gesellschaften haben ihren Sitz in Frankfurt am Main.
Mit notariellem Geschäftsanteilskaufvertrag vom 2. April 2019 hat die publity Real Estate GmbH 94,9 % der Geschäftsanteile an der Immo Hansa Beteiligungsgesellschaft mbH zu einem Kaufpreis von 34.275 TEUR zzgl. Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 63 TEUR erworben. Die Immo Hansa Beteiligungsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Personengesellschaften, der Erwerb, die Entwicklung und die Verwaltung von Immobilien, insbesondere des Grundbesitzes in der Theodor-Heuss-Allee 116 in Frankfurt am Main. Der Erwerb der Immo Hansa Beteiligungsgesellschaft mbH
wurde nicht als Unterneh-menszusammenschluss im Sinne des IFRS 3 klassifiziert, da die Gesellschaft keinen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 ausübt. Vielmehr wurde der Anteilskauf als Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten und Schulden (Sachgesamtheit ohne Unternehmensqualität) abgebildet.
Im Konzernabschluss der publity AG wurde die Immo Hansa Beteiligungsgesellschaft mbH in Übereinstimmung mit den Vorgaben des IFRS 10 vollkonsolidiert. Die Erstkonsolidierung erfolgt zum 30. April 2019.
Die für den Erwerb von 94,9 % der Geschäftsanteile an der Immo Hansa Beteiligungsgesellschaft mbH übertragene Gegenleistung betrug 34.338 TEUR. Die Anschaffungskosten wurden den einzelnen identifizierbaren Vermögenswerten und Schulden der erworbenen Gesellschaft zum Erwerbszeitpunkt nach Maßgabe der re la tiven beizulegenden Zeitwerte zugeordnet. Im Falle von erworbenen Finanzinstrumenten wurden hingegen in Übereinstimmung mit den Vorgaben des IFRS 9 die beizulegenden Zeitwerte im Erwerbszeitpunkt angesetzt. Abweichungen zwischen den relativen beizulegenden Zeitwerten und der nach IFRS 9 gebotenen Zu gangsbewertung zum beizulegenden Zeitwert wurden ertragswirksam als "Day-One-Gain / Day-One-Loss" erfasst.
Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierten Vermögenswerte und Schulden der Immo Hansa Beteiligungsgesellschaft mbH stellen sich im Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
| Nr. Gesellschaft | Sitz | Anteil in % |
Gehalten von Nr. |
Tätigkeit |
|---|---|---|---|---|
| 1. publity AG | Frankfurt / Main | Holding, Asset-Management | ||
| 2. PREOS Real Estate AG | Leipzig | 93,4 | 1 | Bestandshaltung |
| 3. PREOS Immobilien GmbH | Leipzig | 93,4 | 2 | Bestandshaltung |
| 4. PREOS 1. Beteiligungsges. mbH | Leipzig | 93,4 | 3 | Bestandshaltung |
| 5. PREOS 2. Beteiligungsges. mbH | Leipzig | 93,4 | 3 | Bestandshaltung |
| 6. PREOS 3. Beteiligungsges. mbH | Leipzig | 93,4 | 3 | Zwischenholding |
| 7. Objekta Fütingsweg GmbH | Monheim / Rhein | 87,8 | 6 | Bestandshaltung |
| 8. PREOS 4. Beteiligungsges. mbH | Leipzig | 93,4 | 3 | Bestandshaltung |
| 9. PREOS 5. Beteiligungsges. mbH | Leipzig | 93,4 | 3 | Bestandshaltung |
| 10. PREOS 6. Beteiligungsges. mbH | Leipzig | 93,4 | 3 | Zwischenholding |
| 11. LVG Niederolm GmbH | Tholey | 87,8 | 10 | Bestandshaltung |
| 12. PREOS 7. Beteiligungsges. mbH | Leipzig | 93,4 | 3 | Bestandshaltung |
| 13. PREOS 8. Beteiligungsges. mbH | Leipzig | 93,4 | 3 | Bestandshaltung |
| 14. PREOS 9. Beteiligungsges. mbH | Leipzig | 93,4 | 3 | Bestandshaltung |
| 15. PREOS 10. Beteiligungsges. mbH | Leipzig | 93,4 | 3 | Bestandshaltung |
| 16. PREOS 11. Beteiligungsges. mbH | Leipzig | 93,4 | 3 | Bestandshaltung |
| 17. PREOS 12. Beteiligungsges. mbH | Leipzig | 93,4 | 3 | vorges. für Bestandsaufbau |
| 18. PREOS 13. Beteiligungsges. mbH | Leipzig | 93,4 | 3 | Zwischenholding |
| 19. Projekta Lüdenscheid 1 GmbH | Monheim / Rhein | 88,6 | 18 | Bestandshaltung |
| 20. PREOS 14. Beteiligungsges. mbH | Leipzig | 93,4 | 3 | vorges. für Bestandsaufbau |
| 21. PREOS 15. Beteiligungsges. mbH | Leipzig | 93,4 | 3 | vorges. für Bestandsaufbau |
| 22. PREOS 16. Beteiligungsges. mbH | Leipzig | 93,4 | 3 | vorges. für Bestandsaufbau |
| 23. PREOS 17. Beteiligungsges. mbH | Leipzig | 93,4 | 3 | vorges. für Bestandsaufbau |
| 24. PREOS 18. Beteiligungsges. mbH | Leipzig | 93,4 | 3 | vorges. für Bestandsaufbau |
| 25. PREOS 19. Beteiligungsges. mbH | Leipzig | 93,4 | 3 | vorges. für Bestandsaufbau |
| 26. PREOS 20. Beteiligungsges. mbH | Leipzig | 93,4 | 3 | vorges. für Bestandsaufbau |
| 27. publity Investor GmbH | Leipzig | 93,7 | 1 / 2 | Bestandshaltung |
| 28. publity Real Estate GmbH | Leipzig | 93,7 | 27 | Zwischenholding |
| 29. publity Theodor-Althoff-Str. 2 GmbH | Leipzig | 93,7 | 28 | Bestandshaltung |
| 30. publity Real Estate Holding GmbH | Leipzig | 93,7 | 27 | Zwischenholding |
| 31. publity Real Estate 1 GmbH | Leipzig | 89,0 | 27 | Bestandshaltung |
| 32. publity Real Estate 2 GmbH | Leipzig | 93,7 | 30 | Bestandshaltung |
| 33. publity Real Estate 3 GmbH | Leipzig | 93,7 | 30 | Bestandshaltung |
| 34. publity Real Estate 4 GmbH | Leipzig | 93,7 | 27 | vorges. für Bestandsaufbau |
| 35. publity Real Estate 5 GmbH | Leipzig | 93,7 | 27 | Bestandshaltung |
| 36. publity Real Estate 6 GmbH | Leipzig | 93,7 | 27 | vorges. für Bestandsaufbau |
| 37. Großmarkt Leipzig GmbH | Leipzig | 93,7 | 27 | Bestandshaltung |
| 38. publity Property Holding GmbH | Frankfurt / Main | 100 | 1 | Holding |
| 39. publity Property 1 GmbH | Frankfurt / Main | 100 | 38 | vorges. für Bestandshaltung |
| 40. publity Property 2 GmbH | Frankfurt / Main | 100 | 38 | vorges. für Bestandshaltung |
| 41. publity Asset Management GmbH | Frankfurt / Main | 100 | 1 | vorges. für Asset-Management |
| 42. publity Emissionshaus GmbH | Leipzig | 100 | 1 | Bestandshaltung |
| 43. publity Performance GmbH | Leipzig | 100 | 1 | Bestandshaltung |
Der Konsolidierungskreis stellt sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt dar:
Die PREOS Real Estate AG (kurz "PREOS") mit Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 34786, hat mit notariellem Einbringungsvertrag vom 29. August 2019 im Zuge einer Sachkapitalerhöhung 94,9 % der Geschäftsanteile an der publity Investor GmbH (kurz "publity Investor") erworben, indem die publity AG als alleinige Gesellschafterin der publity Investor GmbH 18.980.000 Geschäftsanteile an der publity Investor GmbH im Nennbetrag von je 1,00 EUR in die PREOS Real Estate AG gegen Ausgabe von 47.450.000 neuen Aktien eingebracht hat. Die Eintragung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft erfolgte am 13. September 2019.
Mittels der durchgeführten Sachkapitalerhöhung hat die publity AG 66,21 % der Geschäftsanteile der PREOS erworben. Der PREOS Konzern ist als aktiver Investor auf den Ankauf, die Vermietung und den Verkauf von Gewerbeimmobilien (vor allem Büroimmobilien) mit Wertsteigerungspotenzial und attraktiven Ren diteparametern spezialisiert. Der Investitionsschwerpunkt des PREOS Konzerns liegt dabei auf Immobilienobjekten in bevorzugten Lagen Deutschlands, insbesondere in Metropolregionen. Das Geschäftsjahr der PREOS ist das Kalenderjahr.
Die PREOS Real Estate AG und die publity Investor GmbH werden (sowohl vor als auch nach der zuvor beschriebenen Transaktion) von der gleichen natürlichen Person kontrolliert. Bei der Einbringung von 94,9 % der Anteile an der publity Investor GmbH in die PREOS handelt es sich somit um eine Transaktion unter gemeinsamer Kontrolle im Sinne des IFRS 3 ("common control transaction"). Die Bilanzie-
rung einer solchen Transaktion ist derzeit in den IFRS nicht geregelt, sodass für Zwecke des Konzernabschlusses der publity AG freiwillig die Regelungen des IFRS 3 für Unternehmenszusammenschlüsse angewendet wurden. Die PREOS sowie die von ihr zum Erwerbszeitpunkt kontrollierten Tochterunternehmen wurden im Konzernabschluss der publity AG gemäß den Vorgaben des IFRS 3 vollkonsolidiert, da ein Geschäftsbetrieb und die damit zusammenhängenden Geschäftsprozesse erworben wurden. Die Erstkonsolidierung der PREOS sowie ihrer Tochterunternehmen erfolgte auf Teilkonzernbasis zum 31. August 2019 unter Zugrundelegung des zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Anteils nicht beherrschender Anteilseigner.
Für den Erwerb der als Teilkonzern einbezogenen PREOS ist eine übertragene Gegenleistung für 66,21 % der Anteile in Höhe von 109.337 TEUR angefallen (Anschaffungskosten), die sich aus dem durchschnittlichen Börsenkurs der PREOS (über einen Zeitraum von drei Monaten vor Bekanntgabe der Einbringung) in Höhe von 6,82 EUR je Aktie der bisherigen Anteilseigner der PREOS (24.213.688 Aktien) ergeben. Im Zuge der Sachkapitalerhöhung sind keine wesent lichen Anschaffungsnebenkosten angefallen.
Die Anschaffungskosten wurden zum Erwerbszeitpunkt im Rahmen einer durchgeführten Kaufpreisallokation wie folgt auf die erworbenen und zu beizulegenden Zeitwerten bewerteten Vermögenswerte und Schulden verteilt:
Mit Eintragung in das Handelsregister der Stadt Frankfurt am Main vom 13. Mai 2019 wurde der Name der Gesellschaft in publity Sankt Martin Tower GmbH geändert.
Mit notariellem Geschäftsanteilskaufvertrag vom 2. April 2019 hat die publity Real Estate GmbH zudem 100 % der Geschäftsanteile an der THA Immo Verwaltungs GmbH zu einem Kaufpreis von 100 TEUR erworben. Die THA Immo Verwaltungs GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Grundstücken und Grundstücksteilen, Erbbaurechten, Betriebsvorrichtungen und Inventar, Anteilen an Gesellschaften mit Grundbesitz sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften, die Grundstücke erwerben und verwalten.
Der Erwerb der THA Immo Verwaltungs GmbH wurde nicht als Unternehmenszusammenschluss im Sinne des IFRS 3 klassifiziert, da die Gesellschaft keinen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 ausübt. Vielmehr wurde der Anteilskauf als Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten und Schulden (Sachgesamtheit ohne
Unternehmensqualität) abgebildet. Im Konzernabschluss der publity AG wurde die THA Immo Verwaltungs GmbH in Übereinstimmung mit den Vorgaben des IFRS 10 vollkonsolidiert. Die Erstkonsolidierung erfolgt zum 30. April 2019.
Die für den Erwerb von 100 % der Geschäftsanteile an der THA Immo Verwaltungs GmbH übertragene Gegenleistung betrug 100 TEUR. Die Anschaffungskosten wurden den einzelnen identifizierbaren Vermögenswerten und Schulden der erworbenen Gesellschaft zum Erwerbszeitpunkt nach Maßgabe der relativen beizulegenden Zeitwerte zugeordnet. Im Falle von erworbenen Finanzinstrumenten wurden hingegen in Übereinstimmung mit den Vorgaben des IFRS 9 die beizulegenden Zeitwerte im Erwerbszeitpunkt angesetzt. Abweichungen zwischen den relativen beizulegenden Zeitwerten und der nach IFRS 9 gebotenen Zugangsbewertung zum beizulegenden Zeitwert wurden ertragswirksam als "Day-One-Gain / Day-One-Loss" erfasst.
Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierten Vermögenswerte und Schulden der THA Immo Verwaltungs GmbH stellen sich im Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
Mit Eintragung in das Handelsregister der Stadt Frankfurt am Main vom 7. Mai 2019 wurde der Name der Gesellschaft in publity Sankt Martin Tower Verwaltung GmbH geändert.
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien |
134.725 TEUR |
|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | 1.348 TEUR |
| Zahlungsmittel | 366 TEUR |
| Übernommenes Vermögen | 136.439 TEUR |
| Langfristige Finanzschulden | 99.532 TEUR |
| Kurzfristige Schulden | 1.790 TEUR |
| Übernommene Schulden | 101.322 TEUR |
| Nettovermögen (100 %) | 35.117 TEUR |
| Nicht beherrschende Anteile | 1.842 TEUR |
| Day-One-Loss | 1.063 TEUR |
| Anschaffungskosten | 34.338 TEUR |
| Anschaffungskosten | 100 TEUR |
|---|---|
| Day-One-Loss | 91 TEUR |
| Nettovermögen (100 %) | 9 TEUR |
| Übernommene Schulden | 156 TEUR |
| Kurzfristige Schulden | 156 TEUR |
| Übernommenes Vermögen | 165 TEUR |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 60 TEUR |
| Langfristige Vermögenswerte | 105 TEUR |
Im Bereich der innerhalb des Sachanlagevermögens bilanzierten Nutzungsrechte aus bestehenden Leasingverhältnissen wurden aufgrund höherer beizulegender Zeitwerte stille Reserven in Höhe von 32 TEUR identifiziert.
Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien wurden im Vorfeld des Unternehmenserwerbs durch einen externen Immobiliensachverständigen bewertet. Diese Werte hat sich die publity AG zu Eigen gemacht. Im Bereich der sonstigen langfristigen Vermö genswerte wurden stille Lasten in Höhe von 33 TEUR identifiziert, die im Wesentlichen auf einen im Vergleich zu den fortgeführten Anschaffungskosten niedrigeren beizulegenden Zeitwert zurückzuführen sind.
Der Bruttobetrag der erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt 482 TEUR. Darauf wurden keine Wertberichtigungen erfasst, sodass sich der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag auf 482 TEUR beläuft. Der Bruttobetrag der erworbenen sonstigen Vermögenswerte betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt 1.410 TEUR. Darauf sind keine Wertberichtigungen erfasst worden, sodass sich der beizulegende Zeitwert der sonstigen Vermögenswerte zum Bilanzstichtag auf 1.410 TEUR beläuft.
Als stille Lasten wurden in den langfristigen Finanzschulden und finanziellen Verbindlichkeiten insgesamt 946 TEUR identifiziert. Diese resultieren aus im Vergleich zu den fortgeführten Anschaffungskosten der übernommenen Finanzschulden und finanziellen Verbindlichkeiten höheren Zeitwerten. Innerhalb der kurz fristigen Schulden wurden keine stillen Lasten identifiziert. Zudem wurden keine Eventualverbindlichkeiten im Sinne des IAS 37, die gemäß IFRS 3.22 im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung als Schulden zu berücksichtigen wären, identifiziert.
Aus den zuvor dargestellten stillen Reserven und stillen Lasten sowie aus der Auflösung der bislang durch die PREOS bilanzierten aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und der aufgrund des Wegfalls der initial recognition exemption des IAS 12.15 b zusätzlich erfassten passiven latenten Steuern auf die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wurden die aktiven latenten Steuern um 511 TEUR reduziert und die passiven latenten Steuern um 1.878 TEUR erhöht.
Aus der Verrechnung der übertragenen Gegenleistung (Anschaffungskosten) in Höhe von 109.337 TEUR zuzüglich der Anteile der nicht beherrschenden Anteilseigner in Höhe von 15.701 TEUR mit den Nettovermögen der erworbenen Gesellschaft in Höhe von 44.303 TEUR ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag bzw. Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 80.735 TEUR. Im Zuge der Ermittlung des Goodwills wurde die partial-goodwill-Methode angewendet. Der Grund für die Entstehung eines aktiven Unterschiedsbetrags liegt vorwiegend in dem geplanten weiteren Ausbau des Immobilienportfolios des PREOS Teilkonzerns. So waren zum Zeitpunkt des Erwerbs Objektankäufe für das Geschäftsjahr 2020 geplant, für die bereits Prüfungen und Verhandlungen erfolgt sind. Darüber hinaus lagen zum Erwerbszeitpunkt auch für den Zeitraum von 2021 bis 2024 bereits konkrete Planungen eines weiteren Ausbaus des Bestandsportfolios vor.
Wäre die PREOS bereits ab dem 1. Januar 2019 vollkonsolidiert worden, hätte der Teilkonzern 7.681 TEUR zu den Umsatzerlösen des publity Konzerns und 709 TEUR zum Konzernergebnis vor Steuern beigetragen. Auf den Zeitraum der Konzernzugehörigkeit (1. September 2019 bis zum 31. Dezember 2019) entfallen Umsatzerlöse in Höhe von 3.001 TEUR und ein Konzernergebnis vor Steuern in Höhe von 194 TEUR.
Mit notariellem Kauf- und Abtretungsvertrag vom 17. Juli 2019 hat die PREOS 13. Beteiligungsgesellschaft mbH 94,9 % der Geschäftsanteile an der Projekta Lüdenscheid 1 GmbH zu einem Kaufpreis von 2.095 TEUR zzgl. Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 85 TEUR erworben. Die Projekta Lüdenscheid 1 GmbH hat ihren Sitz in Monheim am Rhein. Gegenstand des Unternehmens ist der Immobilienerwerb, die Verwaltung der eigenen Immobilien und der Handel mit eigenen Immobilien und Grundstücken, insbesondere des Grundbesitzes in der Bahnhofstraße 1 in Lüdenscheid. Der Erwerb der Projekta Lüdenscheid 1 GmbH wurde nicht als Unternehmenszusammenschluss im Sinne des IFRS 3 klassifiziert, da die Gesellschaft keinen eigenständigen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 ausübt. Vielmehr wurde der Anteilskauf als Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten und Schulden (Sachgesamtheit ohne Unternehmensqualität) abgebildet.
Im Konzernabschluss der publity AG wurde die Projekta Lüdenscheid 1 GmbH in Übereinstimmung mit den Vorgaben des IFRS 10 vollkonsolidiert. Die Erstkonsolidierung erfolgte zum 4. September 2019.
Die für den Erwerb von 94,9 % der Geschäftsanteile an der Projekta Lüdenscheid 1 GmbH übertragene Gegenleistung betrug 2.181 TEUR. Die Anschaffungskosten wurden den einzelnen identifizierbaren Vermögenswerten und Schulden der erworbenen Gesellschaft zum Erwerbszeitpunkt nach Maßgabe der relativen beizulegenden Zeitwerte zugeordnet.
Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierten Vermögenswerte und Schulden der Projekta Lüdenscheid 1 GmbH stellen sich im Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
| Sachanlagen | 1.270 TEUR |
|---|---|
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien |
102.750 TEUR |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte |
1.483 TEUR |
| Aktive latente Steuern | 360 TEUR |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 1.893 TEUR |
| Zahlungsmittel | 11.449 TEUR |
| Übernommenes Vermögen | 119.205 TEUR |
| Finanzschulden | 67.278 TEUR |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten |
1.354 TEUR |
| Passive latente Steuern | 3.806 TEUR |
| Kurzfristige Schulden | 2.464 TEUR |
| Übernommene Schulden | 74.902 TEUR |
| Nettovermögen (100 %) | 44.303 TEUR |
| Anteile nicht beherrschender Anteilseigner |
15.701 TEUR |
| Aktiver Unterschiedsbetrag | 80.735 TEUR |
| Anschaffungskosten | 109.337 TEUR |
Immobilien
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien |
6.017 TEUR |
|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | 408 TEUR |
| Zahlungsmittel | 27 TEUR |
| Übernommenes Vermögen | 6.453 TEUR |
| Langfristige Finanzschulden | 4.072 TEUR |
| Kurzfristige Schulden | 73 TEUR |
| Übernommene Schulden | 4.145 TEUR |
| Nettovermögen (100 %) | 2.308 TEUR |
| Nicht beherrschende Anteile | 127 TEUR |
| Anschaffungskosten | 2.181 TEUR |
Mit Einbringungsvertrag vom 13. September 2019 hat die publity AG im Zuge einer Sachkapitalerhöhung weitere 26,56 % der Geschäftsanteile der PREOS Real Estate AG erworben, indem die TO-Holding GmbH und die TO Holding 2 GmbH als Mehrheitsgesellschafterinnen der publity AG insgesamt 19.031.529 Anteile an der PREOS im Nennbetrag von je 1,00 EUR in die publity AG gegen Ausgabe von 4.501.839 neuen Aktien aus genehmigtem Kapital eingebracht haben. Die Eintragung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister der publity AG erfolgte am 1. Oktober 2019.
Die Aufstockung der bereits bestehenden Mehrheitsbeteiligung an der PREOS wurde in Übereinstimmung mit den Vorgaben des IFRS 10 als Transaktion zwischen Eigentümern behandelt. Die Bewertung der Sacheinlage erfolgte auf Basis des durchschnittlichen Börsenkurses der publity AG in den drei Monaten vor der Einbringung. Der beizulegende Wert der eingebrachten Anteile an der PREOS Real Estate AG beläuft sich dementsprechend auf 152.252 TEUR. Der beizulegende Wert der eingebrachten Anteile wurde mit dem darauf entfallenden Anteil der nicht beherrschenden Anteilseigner in Höhe von insgesamt 97.379 TEUR verrechnet. Die Dif ferenz in Höhe von 54.873 TEUR wurde direkt im Konzerneigenkapital erfasst und mit der Konzernkapitalrücklage verrechnet.
Darüber hinaus hat die publity AG im Zeitraum von Mitte September bis Ende Dezember 2019 weitere 0,64 % der Anteile an der PREOS Real Estate AG am Markt erworben. Auch diese
Anteilszukäufe wurden in Übereinstimmung mit den Vorgaben des IFRS 10 als Transaktion zwischen Eigentümern behandelt. Die Anschaffungskosten für den Erwerb dieser Anteile betrugen 3.895 TEUR. Die Anschaffungskosten wurden mit dem darauf entfallenden Anteil der nicht beherrschenden Anteilseigner in Höhe von insgesamt 2.355 TEUR verrechnet. Die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert der hingegeben Leistung (3.895 TEUR) und den Anteilen der nicht beherrschenden Anteilseigner (2.355 TEUR) wurde direkt im Konzerneigenkapital erfasst und mit der Konzernkapitalrücklage verrechnet.
Mit notariellem Geschäftsanteilskaufvertrag vom 4. Oktober 2019 hat die publity Real Estate GmbH ihre gesamten Anteile in Höhe von 94,9 % an der publity Sankt Martin Tower GmbH, Frank furt am Main, zu einem Veräußerungspreis in Höhe von 51.819 TEUR veräußert. Die Veräußerung der Anteile erfolgte am 12. Dezember 2019. Weiterhin wurde dem Käufer in dem genannten Geschäftsanteilskaufvertrag vom 4. Oktober 2019 eine Call-Option über die Veräußerung von 100 % der Geschäftsanteile an der publity Sankt Martin Tower Verwaltung GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main zu einem Kaufpreis in Höhe von 1 EUR eingeräumt. Der Käufer hat diese Call-Option am 13. Dezember 2019 ausgeübt. Die Anteile an der publity Sankt Martin Tower Verwaltung GmbH wurden bis dahin ebenfalls von der publity Real Estate GmbH gehalten.
Beide Gesellschaften wurden im Konzernabschluss der publity AG bis zum Zeitpunkt des Anteilsverkaufs vollkonsolidiert. Der Veräußerungspreis wurde in Form von Zahlungsmitteln beglichen.
Die im Zuge des Verkaufs und der damit einhergehenden Entkonsolidierung abgegangenen Vermögenswerte und Schulden setzen sich wie folgt zusammen:
Im Zuge der Entkonsolidierungen dieser Gesellschaften haben sich die im Konzernabschluss der publity AG ausgewiesenen Minderheiten am Eigenkapital um 2.765 TEUR reduziert. Das
Ergebnis aus der Entkonsolidierung, welches in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst wird, beläuft sich auf 3.838 TEUR.
| In TEUR | publity Sankt Martin Tower GmbH |
publity Sankt Martin Tower Verwaltung GmbH |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögens werte | 147.000 | 161 |
| Kurzfristige Vermögens gegenstände | 2.298 | 178 |
| Davon liquide Mittel | 1.099 | 121 |
| Langfristige Schulden | 97.134 | 0 |
| Kurzfristige Schulden | 1.426 | 331 |
Mit Kaufvertrag vom 27. Dezember 2018 hat die publity Investor GmbH ihre gesamten Anteile in Höhe von 49 % an der publity Real Estate Opportunity Services II Sàrl, Luxemburg, ("PREOS II") zu einem Veräußerungspreis von 1 EUR an die German Assets Management (G.P.) Limited veräußert. Die PREOS II wiede rum hält 100 % der Anteile an der German Loans 2015 Sàrl, Luxemburg. Mit dem Kaufvertrag vom 30. November 2018 hat die German Loans 2015 Sàrl ihre wesentlichen Vermögenswerte an die publity Investor GmbH veräußert. Dieser Verkauf stellt eine konzerninterne Transaktion dar, sodass es hieraus zu keiner Veränderung der konsolidierten Vermögenswerte kam. Mit der Veräußerung der Anteile an der PREOS II sind auch die Anteile an der German Loans 2015 Sàrl abgegangen. Beide Gesellschaften wurden im Konzernabschluss der publity AG bis zum Zeitpunkt des Anteilsverkaufs vollkonsolidiert. Der Veräußerungspreis wurde in Form von Zahlungsmitteln beglichen. Weiter hin hat die publity Investor GmbH mit Kaufvertrag vom 27. Dezember 2018 ihre gesamten Anteile in
Höhe von 49 % an der publity Real Estate Opportunity Services III Sàrl, Luxemburg, ("PREOS III") zu einem Veräußerungspreis von 1 EUR an die German Assets Management (G.P.) Limited veräußert. Die PREOS III wiederum hält 100 % der Anteile an der Real Estate Loans 2016 Sàrl, Luxemburg. Mit dem Kaufvertrag vom 30. November 2018 hat die Real Estate Loans 2016 Sàrl ihre wesentlichen Vermögenswerte an die publity Investor GmbH veräußert. Dieser Verkauf stellt eine konzerninterne Transaktion dar, sodass es hieraus zu keiner Veränderung der konsolidierten Vermögenswerte kam. Mit der Veräußerung der Anteile an der PREOS III sind auch die Anteile an der Real Estate Loans 2016 Sàrl abgegangen. Beide Gesellschaften wurden im Konzernabschluss der publity AG bis zum Zeitpunkt des Anteilsverkaufs vollkonsolidiert. Der Veräußerungspreis wurde in Form von Zahlungsmitteln beglichen.
Die im Zuge des Verkaufs und der damit einhergehenden Entkonsolidierung abgegangenen Vermögenswerte und Schulden setzen sich wie folgt zusammen:
| In TEUR | publity Real Estate Opportunity Services II Sàrl |
publity Real Estate Opportunity Services III Sàrl |
German Loans 2015 Sàrl |
Real Estate Loans 2016 Sàrl |
|---|---|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögens gegenstände |
387 | 1 | 4.355 | 17.680 |
| Davon liquide Mittel | 263 | 1 | 245 | 17.587 |
| Kurzfristige Schulden | 3.279 | 492 | 280 | 18.377 |
Im Zuge der Entkonsolidierungen dieser Gesellschaften haben sich die im Konzernabschluss der publity AG ausgewiesenen Minderheiten am Eigenkapital um 396 TEUR reduziert. Das
Ergebnis aus der Entkonsolidierung, welches in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst wird, beläuft sich auf 516 TEUR.
Mit notariellem Geschäftsanteilskauf- und -abtretungsvertrag vom 18. Dezember 2018 hat die publity Investor GmbH 100 % der Geschäftsanteile an der Großmarkt Leipzig GmbH zu einem Kaufpreis von 50 TEUR erworben. Die Großmarkt Leipzig GmbH hat ihren Sitz in Leipzig. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Unterhaltung des Großmarktes Leipzig als Frischezentrum für den Verkauf von Obst, Gemüse, Blumen, Fisch, Fleisch, Wild, Geflügel, Weißwaren und anderen Frischwaren an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher, Großabnehmer und sonstige Dienstleister.
Die Großmarkt Leipzig GmbH wurde im Konzernabschluss der publity AG gemäß den Vorgaben des IFRS 3 für Unternehmenszusammenschlüsse vollkonsolidiert, da ein Geschäftsbetrieb und die damit zusammenhängenden Geschäftsprozesse erworben wurden. Die Erstkonsolidierung der Großmarkt Leipzig GmbH erfolgte zum 31. Dezember 2018.
Für den Erwerb aller Anteile an der Großmarkt Leipzig GmbH ist eine übertragene Gegenleistung in Höhe von 50 TEUR angefallen (Anschaffungskosten). Diese wurde im Geschäftsjahr 2018 in voller Höhe mittels Banküberweisung beglichen. Wesentliche Transaktionskosten sind nicht angefallen.
Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierten Vermögenswerte und Schulden der Großmarkt Leipzig GmbH stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
Der Bruttobetrag der erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt 104 TEUR. Darauf wurden keine Wertberichtigungen erfasst, sodass sich der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag auf 104 TEUR beläuft. Der Bruttobetrag der erworbenen sonstigen Vermögenswerte betrug zum Erstkonsolidierungszeitpunkt 217 TEUR. Darauf sind keine Wertberichtigungen erfasst worden, sodass sich der beizulegende Zeitwert der sonstigen Vermögenswerte zum Bilanzstichtag auf 217 TEUR
beläuft.
Innerhalb der kurzfristigen Schulden wurden keine stillen Lasten identifiziert. Zudem wurden keine Eventualverbindlichkeiten im Sinne des IAS 37, die gemäß IFRS 3.22 im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung als Schulden zu berücksichtigen wären, identifiziert.
Da sich aus der Verrechnung der übertragenen Gegenleistung (Anschaffungskosten) mit den Nettovermögen der erworbenen Gesellschaft ein passiver Unterschiedsbetrag ergeben hat,
Sonstige langfristige
| Anschaffungskosten | 50 TEUR |
|---|---|
| Passiver Unterschiedsbetrag | 162 TEUR |
| Nettovermögen (100 %) | 212 TEUR |
| Übernommene Schulden | 402 TEUR |
| Kurzfristige Schulden | 358 TEUR |
| Latente Steuern | 44 TEUR |
| Übernommenes Vermögen | 614 TEUR |
| Zahlungsmittel | 283 TEUR |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 319 TEUR |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte |
12 TEUR |
wurden die Wertansätze der übernommenen Vermögenswerte und Schulden sowie die ermittelte übertragene Gegenleistung einer erneuten kritischen Überprüfung unterzogen. Der nach kritischer Überprüfung ermittelte passive Unterschiedsbetrag in Höhe von 162 TEUR wurde als Einmaleffekt sofort erfolgswirksam in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" erfasst. Der passive Unterschiedsbetrag ist vorrangig darauf zurückzuführen, dass der bestehende Betreibervertrag über den Betrieb des Großmarkts zum 31. Dezember 2018 endete und ihm somit im Zuge der Kaufpreisallokation kein positiver Marktwert beigemessen werden konnte.
Wäre die Großmarkt Leipzig GmbH bereits ab dem 1. Januar 2018 vollkonsolidiert worden, hätte die Gesellschaft 1.851 TEUR zu den Umsatzerlösen des Konzerns und 143 TEUR zum Konzernergebnis vor Steuern beigetragen.
Die PREOS Real Estate AG mit Sitz in Leipzig und ihre Tochterunternehmen wurden als Teilkonzern PREOS zum 31. August 2019 erstmalig in dem Konzernabschluss der publity AG vollkonsolidiert.
Der Buchwert der Anteile der nicht beherrschenden Anteilseigner des PREOS Teilkonzerns am Konzerneigenkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 29.827 TEUR. In der Berichtsperiode wurden den nicht beherrschenden Anteilseignern des PREOS Teilkonzerns Ergebnisanteile in Höhe von 5.318 TEUR zugewiesen.
Die zusammengefassten Finanzinformationen gemäß IFRS 12.12 (g) für den PREOS Teilkonzern sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
| Teilkonzernabschluss PREOS Real Estate AG – Bilanz In TEUR |
31.12.19 | |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögens werte | 727.255 | |
| Kurzfristige Vermögens gegenstände | 106.304 | |
| Davon liquide Mittel | 61.414 | |
| Langfristige Schulden | 464.201 | |
| Kurzfristige Schulden | 150.080 |
| Teilkonzernabschluss PREOS Real Estate AG – Ergebnisrechnung In TEUR |
01.09. – 31.12.19 | |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 14.940 | |
| Gesamtergebnis | 65.672 |
| PREOS Real Estate AG | 6,6 | |
|---|---|---|
| PREOS Immobilien GmbH | 6,6 | |
| PREOS 1. Beteiligungsges. mbH | 6,6 | |
| PREOS 2. Beteiligungsges. mbH | 6,6 | |
| PREOS 3. Beteiligungsges. mbH | 6,6 | |
| Objekta Fütingsweg GmbH | 12,2 | |
| PREOS 4. Beteiligungsges. mbH | 6,6 | |
| PREOS 5. Beteiligungsges. mbH | 6,6 | |
| PREOS 6. Beteiligungsges. mbH | 6,6 | |
| LVG Niederolm GmbH | 12,2 | |
| PREOS 7. Beteiligungsges. mbH | 6,6 | |
| PREOS 8. Beteiligungsges. mbH | 6,6 | |
| PREOS 9. Beteiligungsges. mbH | 6,6 | |
| PREOS 10. Beteiligungsges. mbH | 6,6 | |
| PREOS 11. Beteiligungsges. mbH | 6,6 | |
| PREOS 12. Beteiligungsges. mbH | 6,6 | |
| PREOS 13. Beteiligungsges. mbH | 6,6 | |
| Projekta Lüdenscheid 1 GmbH | 11,4 | |
| PREOS 14. Beteiligungsges. mbH | 6,6 | |
| PREOS 15. Beteiligungsges. mbH | 6,6 | |
| PREOS 16. Beteiligungsges. mbH | 6,6 | |
| PREOS 17. Beteiligungsges. mbH | 6,6 | |
| PREOS 18. Beteiligungsges. mbH | 6,6 | |
| PREOS 19. Beteiligungsges. mbH | 6,6 | |
| PREOS 20. Beteiligungsges. mbH | 6,6 | |
| publity Investor GmbH | 6,3 | |
| publity Real Estate GmbH | 6,3 | |
| publity Theodor-Althoff-Str. 2 GmbH | 6,3 | |
| publity Real Estate Holding GmbH | 6,3 | |
| publity Real Estate 1 GmbH | 11,0 | |
| publity Real Estate 2 GmbH | 6,3 | |
| publity Real Estate 3 GmbH | 6,3 | |
| publity Real Estate 4 GmbH | 6,3 | |
| publity Real Estate 5 GmbH | 6,3 | |
| publity Real Estate 6 GmbH | 6,3 | |
| Großmarkt Leipzig GmbH | 6,3 | |
Der Anteil der nicht beherrschenden Anteilseigner zum 31. Dezember 2019 an den Gesellschaften des PREOS Teilkonzerns ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer von in der Regel drei bis fünf Jahren linear abgeschrieben und, sobald Anhaltspunkte vorliegen sollten, auf mögliche Wertminderungen untersucht. Wertminderungen immaterieller Vermögenswerte werden innerhalb der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte ergebniswirksam erfasst.
Die immateriellen Vermögenswerte betragen zum 31. Dezember 2019 0 TEUR (31. Dezember 2018: 1 TEUR) und beinhalten erworbene Softwareprogramme.
Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile und der ggf. früher gehaltenen Anteile über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bewertet. Zum Zwecke des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmens zusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die von dem Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden regelmäßig – mindestens einmal jährlich – einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Eine Überprüfung findet ebenfalls statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte.
Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bestimmt, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde. Sofern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert dieser Einheit unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst.
Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäftsoder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.
Der im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses und aus der Erstkonsolidierung der PREOS Real Estate AG zum 31. August 2019 entstandene Geschäfts- oder Firmenwert beträgt 80.735 TEUR und wurde dem Segment "Bestandshaltung" zugeordnet, da diese vorwiegend von dem geplanten weiteren Ausbau des Immobilienportfolios profitieren wird. Da der Zeitpunkt der im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erfolgten Kaufpreisallokation nur vier Monate vor dem Bilanzstichtag der publity liegt und in diesem Zeitraum keine Umstände identifiziert wurden, die auf eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts hindeuten könnten, wurde auf die Durchführung eines Werthaltigkeitstests des Geschäfts- oder Firmenwerts zum Bilanzstichtag verzichtet. Planmäßig wird der Geschäfts- oder Firmenwert einmal jährlich, überprüft werden.
Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten, vermindert um kumulierte planmäßige Abschreibungen und kumulierte Wertminderungsaufwendungen, angesetzt. Die Anschaffungskosten beinhalten die Ausgaben, die direkt dem Erwerb zurechenbar sind. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Gesellschaft da raus zukünftig ein wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird. Reparaturen und Wartungen werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirk-
sam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode unter Verwendung geschätzter Nutzungsdauern von in der Regel drei bis fünfzehn Jahren vorgenommen. Die Abschreibungsmethoden und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanz stich tag überprüft und ggf. angepasst. Die Buch werte der Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt.
Gewinne und Verluste aus den Abgängen von Vermögenswerten werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und erfolgswirksam im Ergebnis erfasst.
Die Sachanlagen beinhalten zum 31. Dezember 2018 die Betriebs- und Geschäftsausstattung der Konzernunternehmen. Diese sind zu historischen Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, bilanziert. Weiterhin beinhalten die Sachanlagen zum Bilanzstichtag die Nutzungsrechte im Zusammenhang mit bestehenden Leasingverhältnissen.
| Nutzungsrechte | Betriebs- / Geschäfts |
||
|---|---|---|---|
| 2019 | Leasing | ausstattung | Summe |
| Anschaffungs- / Herstellungskosten zum 01.01.2019 |
8.763.322 | 1.410.448 | 10.173.770 |
| Zugänge | 0 | 429.030 | 429.030 |
| Zugänge aus Unternehmenserwerben | 1.223.596 | 151.887 | 1.375.482 |
| Abgänge | 5.029.721 | 377.916 | 5.407.637 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 |
| Anschaffungs- / Herstellungskosten zum 31.12.2019 |
4.957.196 | 1.613.448 | 6.570.644 |
| Zuschreibungen | 0 | 0 | 0 |
| Kumulierte Abschreibungen zum 31.12.2018 | 1.289.775 | 1.042.075 | 2.331.850 |
| Zugänge | 629.606 | 103.226 | 732.832 |
| Zugänge aus Unternehmenserwerben | 0 | 0 | 0 |
| Abgänge | 0 | 230.036 | 230.036 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 |
| Kumulierte Abschreibungen zum 31.12.2019 | 1.919.381 | 915.265 | 2.834.646 |
| Buchwert zum 01.01.2019 | 7.473.547 | 368.373 | 7.841.920 |
| Buchwert zum 31.12.2019 | 3.037.815 | 698.183 | 3.735.998 |
| Betriebs- / | |||
|---|---|---|---|
| Nutzungsrechte | Geschäfts | ||
| 2018 | Leasing | ausstattung | Summe |
| Anschaffungs- / Herstellungskosten zum 01.01.2018 |
5.495.866 | 1.311.967 | 6.807.833 |
| Zugänge | 3.267.456 | 167.349 | 3.434.804 |
| Zugänge aus Unternehmenserwerben | 0 | 94.621 | 94.621 |
| Abgänge | 0 | 163.489 | 163.489 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 |
| Anschaffungs- / Herstellungskosten zum 31.12.2018 |
8.763.322 | 1.410.448 | 10.173.770 |
| Zuschreibungen | 0 | 0 | 0 |
| Kumulierte Abschreibungen zum 31.12.2017 | 732.782 | 908.415 | 1.641.197 |
| Zugänge | 556.993 | 152.912 | 709.904 |
| Zugänge aus Unternehmenserwerben | 0 | 82.434 | 82.434 |
| Abgänge | 0 | 101.686 | 101.686 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 |
| Kumulierte Abschreibungen zum 31.12.2018 | 1.289.775 | 1.042.075 | 2.331.850 |
| Buchwert zum 01.01.2018 | 4.763.084 | 403.552 | 5.166.636 |
| Buchwert zum 31.12.2018 | 7.473.547 | 368.373 | 7.841.920 |
in EUR
Die Entwicklung des Sachanlagevermögens stellt sich in der Berichtsperiode wie folgt dar: 3 ALS FINANZINVESTITION
Unter den als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden die Immobilien ausgewiesen, die zur Erzielung von Mieteinnahmen bzw. von Wertsteigerungen und nicht zur Eigennutzung oder zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehalten werden. Im Zugangszeitpunkt werden die Immobilien mit ihren Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet. Im Rahmen der Folgebilanzierung bewertet der Konzern die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien entsprechend des in IAS 40 in Verbindung mit IFRS 13 vorgesehenen Wahlrechts zu ihrem beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert spiegelt die Marktbedingungen am Abschlussstichtag wider. Gewinne oder Verluste aus Änderungen der beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden in der Periode ihrer Entstehung in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst.
Immobilien werden mit dem Kaufpreis bewertet, sofern dieser verlässlich ermittelbar ist. Von einer solchen Ermittelbarkeit geht der Konzern aus, wenn ein (nicht vollzogener) Kaufvertrag oder eine hinreichend belastbare Absichtserklärung zum Kauf vorliegt. Sofern kein Kaufpreis als Marktwert herangezogen werden kann, bedient sich der Konzern eines sachverständigen Dritten zur Marktwertermittlung. Der Gutachter ist unabhängig und ausreichend qualifiziert, die Immobilien zu bewerten. Die Immobilienbewertung erfolgt hierbei mittels Ertragswertverfahren nach den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung ("ImmoWertV").
Für das Erbbaurechtsobjekt in Unterföhring (Immobilie "Sky") wurde das in der anerkannten Fachliteratur und der Wertermittlungspraxis
etablierte "Münchner Verfahren" verwendet. Das Verfahren geht bei der Bewertung zunächst vom Volleigentum des Bewertungsobjekts aus, dessen Wert nach den Vorschriften der ImmoWertV ermittelt wird. Damit wird in einem ersten Schritt gezeigt, welchen Wert das Grundstück mit seinen wesentlichen Bestandteilen hätte, wenn es kein Erbbaurecht wäre. Im zweiten Schritt sind dann die Einschränkungen, die ein Erbbaurecht z. B. aufgrund seiner begrenzten Laufzeit oder der eingeschränkten Verfügungsgewalt gegenüber dem Volleigentum hat, rechnerisch zu berücksichtigen. Nachdem dieser Abschlag vom Wert des Volleigentums vorgenommen wurde, ist das Ergebnis der Wert des Erbbaurechts ohne Berücksichtigung des Erbbauzinses (erbbauzinsfreies Erbbaurecht). Der Barwert des Erbbauzinses wird separat ermittelt und hiervon in Abzug gebracht, um den Wert des Erbbaurechtes zu erhalten.
Das Objekt in Essen (Immobilie "Theodor-Althoff-Straße 2"), welches derzeit umfangreich für die Polizei Essen umgebaut und in Teilen erweitert wird, wurde mittels des Residualwertverfahrens bewertet. Den Ausgangspunkt der Bewertung bildet der fiktive Marktwert des Objekts nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen zum Ende der Projektlaufzeit. Dieser Wert wurde durch einen sachverständigen Dritten mittels des Ertragswertverfahrens nach den Vorgaben der ImmoWertV ermittelt. Ausgehend von diesem Verkehrswert werden die noch ausstehenden Investitionskosten der Baumaßnahme, ein marktüblicher Projektentwicklungsgewinn auf die noch ausstehenden Investitionskosten sowie die Zwischenfinanzierungskosten bis zur Fertigstellung der Umbaumaßnahmen in Abzug gebracht.
Wesentliche Bewertungsparameter bei der Bewertung mittels des Ertargswertverfahrens sind die erzielbare Marktmiete, die Bewirtschaftungskosten, der angemessene Liegenschaftszins sowie die Restnutzungsdauer des Gebäudes. Diese Parameter werden je nach Lage und Eigenarten des jeweiligen Grundstückes gesondert ermittelt. Die nachfolgenden
Übersichten zeigen – sowohl für den Konzern als Ganzes als auch jeweils für die Teilkonzerne "PREOS alt" und "publity Investor" – die wesentlichen Annahmen, die bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien im Rahmen der Bewertung nach dem Ertragswertverfahren verwendet wurden:
| a) Konzern als Ganzes Bandbreite |
31.12.19 | 31.12.18* |
|---|---|---|
| Marktmiete in EUR / m2 | 2,42–17,14 | 6,05–7,50 |
| Liegenschaftszins in % | 2,25–5,50 | 3,50–5,50 |
| Restnutzungsdauer in Jahren | 35–51 | 25–50 |
| Bewirtschaftungskosten in % | 9,85–20,91 | 10,00– 20,05 |
| b) Teilkonzern "PREOS alt" Bandbreite |
31.12.19 | 31.12.18* |
|---|---|---|
| Marktmiete in EUR / m2 | 2,42–17,14 | 5,00–16,00 |
| Liegenschaftszins in % | 3,20–5,25 | 3,50–5,50 |
| Restnutzungsdauer in Jahren | 35–50 | 37–50 |
| Bewirtschaftungskosten in % | 9,85–20,91 | 10,00–20,05 |
| c) Teilkonzern "publity Investor" Bandbreite |
31.12.19 | 31.12.18* |
|---|---|---|
| Marktmiete in EUR / m2 | 2,70–16,35 | 6,05–7,50 |
| Liegenschaftszins in % | 2,25–5,50 | 4,00–5,50 |
| Restnutzungsdauer in Jahren | 40–51 | 25–40 |
| Bewirtschaftungskosten in % | 11,83–18,43 | 13,07–18,43 |
| a) Konzern als Ganzes | Wertänderung | Wertänderung | |
|---|---|---|---|
| 31.12.19 | in EUR | in % | |
| Marktmiete | -10 % | -66.850.000 | -12 |
| +10 % | 67.040.000 | 12 | |
| Liegenschaftszins | -0,5 %-Punkte | 70.760.000 | 12 |
| +0,5 %-Punkte | -57.250.000 | -10 | |
| Restnutzungsdauer | -5 Jahre | -29.170.000 | 4 |
| +5 Jahre | 25.330.000 | -2 | |
| Bewirtschaftungskosten | -10 % | -10.100.000 | -2 |
| +10 % | 10.210.000 | 2 |
| b) Teilkonzern "PREOS alt" | Wertänderung | Wertänderung | |
|---|---|---|---|
| 31.12.19 | in EUR | in % | |
| Marktmiete | -10 % | -11.450.000 | -10 |
| +10 % | 11.540.000 | 11 | |
| Liegenschaftszins | -0,5 %-Punkte | 10.360.000 | 9 |
| +0,5 %-Punkte | -9.050.000 | -8 | |
| Restnutzungsdauer | -5 Jahre | -3.870.000 | -4 |
| +5 Jahre | 3.130.000 | 3 | |
| Bewirtschaftungskosten | -10 % | -2.100.000 | -2 |
| +10 % | 2.010.000 | 2 |
| c) Teilkonzern "publity Investor" | Wertänderung | Wertänderung | |
|---|---|---|---|
| 31.12.19 | in EUR | in % | |
| Marktmiete | -10 % | -55.400.000 | -12 |
| +10 % | 55.500.000 | 12 | |
| Liegenschaftszins | -0,5 %-Punkte | 60.400.000 | 13 |
| +0,5 %-Punkte | -48.200.000 | -10 | |
| Restnutzungsdauer | -5 Jahre | 25.300.000 | -5 |
| +5 Jahre | 22.200.000 | 5 | |
| Bewirtschaftungskosten | -10 % | -8.000.000 | -2 |
| +10 % | 8.200.000 | 2 |
* Die Vorjahreswerte wurden um die entsprechenden Werte des Teilkonzerns "PREOS alt" angepasst
* Die Angaben für den Teilkonzern "PREOS alt" umfassen das Immobilienportfolio
mit kleineren Investitionsvolumina des im Geschäftsjahr 2019 erworbenen PREOS Konzerns.
* Die Angaben für den Teilkonzern "publity Investor" umfassen das Immobilienportfolio mit großen Investitionsvolumina der publity Investor GmbH und ihrer Tochterunternehmen. Die folgende Übersicht zeigt die Auswirkung einer singulären Veränderung einzelner Bewertungsparameter auf den beizulegenden Zeitwert der Immobilien, deren beizulegender Zeitwert als Level 3 Bewertung ermittelt wurde.
Den Regelungen des IFRS 13 folgend ist der "highest and best use" bei der Bewertung von Renditeimmobilien zu unterstellen, sofern diese Nutzung durch den Bilanzierenden im Rahmen einer Verwertung erfolgen kann. Der Konzern ist u. a. in der Revitalisierung bestehender Im mobilienkonzepte und der Neuentwicklung bisher nicht projektierter Immobilien / Flächen tätig. Sofern diese mit dem beizulegenden Zeitwert ermittelt werden, erfolgt eine Bewertung durch:
Das Management des Konzerns ist in den Prozess der Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien involviert und überwacht diesen. Dabei werden die zur Verfügung gestellten Ergebnisse plausibilisiert und mit den eigenen Einschätzungen abgeglichen.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden entweder ausgebucht, wenn sie veräußert werden, oder dann ausgebucht, wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden können und kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen aus ihrem Abgang mehr erwartet wird. Die Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert des Vermögenswerts wird in der Periode der Ausbuchung erfolgswirksam erfasst.
Die beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien haben sich in der Berichtsperiode wie folgt entwickelt:
| in EUR | 31.12.19 | 31.12.18 |
|---|---|---|
| Buchwerte zum 01.01. | 17.000.000 | 0 |
| Zukäufe (+) | 340.648.326 | 23.660.143 |
| Zugänge aus Änderungen des Konsolidierungskreises (+) | 243.492.027 | 0 |
| Zugänge von Nutzungsrechten (+) | 36.131.000 | 0 |
| Zeitwert-Erhöhungen (+) | 123.229.647 | 8.939.857 |
| Zeitwert-Minderungen (-) | -1.000.000 | 0 |
| Abgänge (-) | -163.000.000 | 0 |
| Umgliederung (+ / -) | 15.600.000 | -15.600.000 |
| Buchwerte zum 31.12. | 612.101.000 | 17.000.000 |
Die Zukäufe in Höhe von 340.648 TEUR resultieren im Wesentlichen aus dem Erwerb der Immobilien "Theodor-Althoff-Straße 2", "Access Tower", "Eschborn" und "Sky". Da diese Immobilien im Verlauf des Geschäftsjahres 2019 erworben wurden, erzielte der Konzern nur anteilige Ergebnisse aus der Vermietung.
Die Zugänge aus Änderungen des Konsolidierungskreises in Höhe von insgesamt 243.492 TEUR betreffen die Immobilien des PREOS Teilkonzerns sowie die Immobilie "St Martin Tower".
Die Zugänge von Nutzungsrechten betreffen das Erbbaurecht, welches im Zuge des Erwerbs der Immobilie "Sky" in Übereinstimmung mit den Vorgaben des IFRS 16 bilanziert wurde.
Der Ertrag aus Zeitwerterhöhungen in Höhe von 123.230 TEUR betrifft die Immobilien, die zum Bilanzstichtag noch im Bestand des Konzerns
sind, sowie die im Zuge des Verkaufs der Anteile an der publity Sankt Martin Tower GmbH abgegangene Immobilie "St Martin Tower" und wird in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung in einer separaten Zeile ausgewiesen.
In der Berichtsperiode kam es zudem zu Abgängen in Höhe von 163.000 TEUR. Bei den ver äußerten Liegenschaften handelt es sich um die Immobilie "St Martin Tower" sowie die Immobilie "Großmarkt Leipzig".
Für die Immobilie "Mülheim" wird die Veräußerung binnen zwölf Monaten zum Bilanzstichtag nicht mehr als hoch wahrscheinlich eingeschätzt. Dementsprechend wurde die Immobilie zum 31. Dezember 2019 in Höhe ihres beizulegenden Zeitwerts von 15.600 TEUR wieder in den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ausgewiesen.
Notierter Preis auf aktiven Märkten (Stufe 1)
Wesentlicher beobachtbarer Inputparameter (Stufe 2)
| Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Schulden in EUR |
Bewertungs stichtag |
Summe | |
|---|---|---|---|
| Als Finanzinvestition | 31.12.19 | 612.101.000 | |
| gehaltene Immobilien | 31.12.18 | 17.000.000 |
Wesentlicher nicht beobachtbarer Inputparameter (Stufe 3)
612.101.000 17.000.000
Die Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zum beizulegenden Zeitwert ist dem Level 3 der Bewertungshierarchie ge mäß IFRS 13 (Bewertung aufgrund nicht beobachtbarer Inputfaktoren) zuzuordnen, da wesentliche Bewertungsparameter der zu Grunde liegenden Gutachten nicht beobachtbar sind. Zum 31. Dezember 2019 bestehen vertragliche Verpflichtungen zum Kauf von Immobiliengesellschaften in Höhe von insgesamt 49.100 TEUR. Der Abschluss des Geschäftsanteilskaufvertrags sowie der Übergang von Nutzen und Lasten werden voraussichtlich im zweiten Quartal 2020 erfolgen. Des Weiteren bestehen zum Bilanzstichtag vertragliche Verpflichtungen zum Ausbau der im Bestand befindlichen als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Höhe von 39.215 TEUR.
Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen in Höhe von TEUR 3.578 betreffen Anzahlungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilien "Westend Carree" in Frankfurt am Main und "Centurion" in Frankfurt am Main, für die der Übergang von Nutzen und Lasten bereits im Geschäftsjahr 2020 erfolgte bzw. erwartet wird.
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei dem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse.
Hält ein Anteilseigner an einem anderen Unternehmen direkt oder indirekt 20 % oder mehr der Stimmrechte, wird ein maßgeblicher Einfluss vermutet. Entscheidend für die Begründung des maßgeblichen Einflusses ist, dass der Anteilseigner tatsächlich maßgeblichen Einfluss ausüben kann. Nach IAS 28.6 kann insbesondere auch bei einem Stimmrechtsanteil kleiner 20 % auf maßgeblichen Einfluss geschlossen werden, wenn eines oder mehrere der folgenden Indizien vorliegen:
er Anteilseigner maßgeblich an der Geschäfts-, einschließlich Dividendenpolitik mitwirken kann,
der Austausch von Führungspersonal zwischen dem eigenen und dem assoziierten Unternehmen möglich ist,
Die Überlegungen zur Assoziierungsvermutung sind mit denen zur Prüfung eines Beherrschungsverhältnisses vergleichbar.
Die Anteile des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Die Anteile werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungskosten angesetzt und unter Finanzanlagen ausgewiesen. In Folgeperioden werden Änderungen des Anteils des Konzerns am Nettovermögen erfasst. Der GuV Ausweis erfolgt innerhalb des Finanzbereiches als Ergebnis aus Equity-Beteiligungen. Der Konzern prüft zudem an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Anteil wertgemindert sein könnte.
Der Konzern hält zum 31. Dezember 2019 einen Anteil in Höhe von 39,75 % an der NPL Portfolio Nr. 3 GmbH & Co. KG, Leipzig (31. Dezember 2018: 39,75 %). Bei der NPL Portfolio Nr. 3 GmbH & Co. KG handelt es sich um einen geschlossenen Fonds. Unternehmensgegenstand ist der Erwerb von titulierten Bankforderungen aus Immobilienfinanzierungen sowie andere urkundlich besicherte Forderungen von deutschen Banken, ausländischen Finanzinvestoren und / oder anderen Servicern in einzelnen Paketen auf Grundlage einzelner und individuell mit den jeweiligen Verkäufern ausgehandelter Verträge sowie die Erzielung von Einkünften aus der Verwertung der einzelnen Forderungen. Der Konzern bilanziert seinen Anteil der NPL Portfolio Nr. 3 GmbH & Co. KG im Konzern-
abschluss zum 31. Dezember 2019 nach der Equity-Methode. Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen zur Beteiligung des Konzerns an der NPL Portfolio Nr. 3 GmbH & Co. KG:
| in EUR | 31.12.19 | 31.12.18 |
|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte Davon liquide Mittel Kurzfristige Verbindlichkeiten |
2.844.392 159.287 102.732 |
3.362.154 376.813 275.315 |
| Eigenkapital | 2.741.661 | 3.086.840 |
| Anteil des Konzerns am Eigenkapital: 39,75 % | 1.103.306 | 1.240.515 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 449.542 |
| Buchwert des Anteils des Konzerns | 1.103.306 | 1.690.057 |
| Umsatzerlöse | 149.636 | 519.733 |
| Jahresfehlbetrag | 345.179 | 74.409 |
| Anteil des Konzerns am Ergebnis | -137.209 | -16.082 |
Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.
Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab.
Finanzielle Vermögenswerte werden von der publity als zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert, wenn das Ziel des Geschäftsmodells für die Gruppe von Vermögenswerten, zu welcher der betreffende Vermögenswert gehört, im Halten der Vermögenswerte zur Realisierung der vertraglichen Zahlungsströme besteht, und wenn die vertraglichen Bestimmungen für den finanziellen Vermögenswert zu Zahlungsflüssen an festgelegten Zeitpunkten führen, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf die ausstehende Kapitalsumme darstellen.
Sofern ein finanzieller Vermögenswert keines oder nur eines dieser Kriterien erfüllt, ist er zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst werden.
Für die Erfassung von Wertminderungen wird das Konzept der erwarteten Verluste (Expected Loss) angewendet. Demnach werden Finanzinstrumente, Kreditzusagen oder Finanzgarantien in Abhängigkeit der Veränderung ihrer Kreditqualität im Vergleich zum Zugangszeitpunkt in drei Stufen (stages) unterteilt. Die Berechnung der erwarteten Kreditausfälle richtet sich nach der Zuordnung eines Finanzinstruments in die entsprechenden Stufen. In Stufe 1 werden die erwarteten Kreditausfälle in Höhe des erwarteten Verlusts mit einem Betrachtungshorizont von einem Jahr berechnet. In Stufe 2 und 3 erfolgt die Berechnung der erwarteten Kreditausfälle über die Laufzeit des Finanzinstruments (Lifetime Expected Loss). Ausnahmeregelungen bestehen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Leasingforderungen. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente müssen bzw. für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit wesentlicher Finanzierungskomponente und Leasingforderungen dürfen bereits bei Zugang sämtliche erwarteten Verluste berücksichtigt werden. Darüber hinaus bestehen Sonderregelungen für finanzielle Vermögenswerte mit bereits bei Erwerb beeinträchtigter Bonität (POCI).
Der Buchwert der langfristigen finanziellen Vermögenswerte setzt sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen:
| In EUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Kreditforder ungen mit beeinträchtigter Bonität |
54.953.947 | 73.416.415 |
| Ausleihungen | 3.209.160 | 8.260.501 |
| Forderungen gegen nicht beherrschende Anteilseigner |
893.511 | 0 |
| Leasingforderungen | 348.661 | 0 |
| Beteiligungen | 48.960 | 48.960 |
| Gesamt | 59.454.238 | 81.725.876 |
Der Konzern bewertet erworbene Portfolios von Kreditforderungen mit beeinträchtigter Bonität ("Purchased or Originated Credit Impaired assets" / "POCI") bei erstmaligem Ansatz in Übereinstimmung mit IFRS 9.5.1.1 zum beizulegenden Zeitwert. Ein finanzieller Vermögenswert gilt mit beeinträchtigter Bonität bzw. als ausfallgefährdet erworben, wenn zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt.
Erworbene oder originäre kreditbehaftete fi nan zielle Vermögenswerte (Purchased or Originated Credit Impaired / POCI), bei denen zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, werden automatisch Stufe 3 zugeordnet. Die Steuerung der Kreditausfallrisiken bei den POCI erfolgt auf der jeweiligen Unterportfolioebene. Bei POCI, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, erfolgt die Ermittlung der Wertminderung auf Basis der diskontierten erwarteten künftigen Zahlungsströme unter
Verwendung eines bonitätsangepassten Effektivzinssatzes der Unterportfolios. Der Konzern reduziert bzw. erhöht den Buchwert der POCI mittels einer Wertberichtigung und erfasst den Verlustbetrag bzw. Gewinnbetrag in der GuV als Bestandteil des Wertminderungsaufwands bzw.
-ertrags.
Das Management geht davon aus, dass das hingegebene Entgelt, zu dem die Portfolios erworben wurden (Transaktionspreis), der beste Beleg für den beizulegenden Zeitwert ist. Der Erwerb der wesentlichen Teilportfolios erfolgte zum Jahresende 2016. Für Zwecke der IFRS Erstanwendung werden alle POCI Vermögenswerte einheitlich auf den 1. Januar 2017 (Erstanwendungsdatum) bewertet.
Für die Folgebewertung klassifiziert der Konzern POCI in Übereinstimmung mit den Vorgaben des IFRS 9.4.1.2 als zu fortgeführten Anschaffungskosten auf Grundlage des jeweiligen Geschäftsmodells zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und der Eigenarten der vertraglichen Zahlungsströme dieser Portfolios. Ein Geschäftsziel des Konzerns ist die gemeinsame Steuerung der Kreditforderungen mit beeinträchtigter Bonität durch Halten der finanziellen Vermögenswerte in Portfolios zwecks Vereinnahmung vertraglicher Zahlungsströme.
Wird ein finanzieller Vermögenswert dem Geschäftsmodell "Halten" zugeordnet, ist zur Bestimmung der Klassifizierung eine Beurteilung erforderlich, ob es sich zu diesem Zeitpunkt bei den vertraglichen Zahlungsströmen ausschließlich um Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag handelt. Derartige
Zahlungsströme stehen grundsätzlich im Einklang mit den originären Kreditvereinbarungen der POCI. Gleichzeitig wird das Kriterium auch erfüllt bei Erwerb übergegangener (Vertrags-) Beziehungen zu Schuldnern mit beeinträchtigter Bonität, soweit diese Beziehungen aktiv gemanagt werden, um aus den Gläubigeransprüchen des Erwerbers nachhaltige Tilgungsund Zinszahlungen auf die ausstehenden (im Marktwert geminderten) Kapitalbeträge bis zu einer ggf. veränderten Endfälligkeit zu erzielen.
Der Konzern unterteilt die POCI grundsätzlich in drei Unterportfolios (private Insolvenzschuldner, gewerbliche Insolvenzschuldner, nicht insolvenzbehaftete Schuldner). Dabei wird versucht, die Zahlungsströme der in den jeweiligen Unterportfolios gehaltenen Vermögenswerte mit verschiedenen Mitteln zu realisieren, bspw. durch Kontaktaufnahme mit den Schuldnern zwecks Abschluss von Ratenzahlungs- bzw. Vergleichsabkommen, Sicherheitenverwertung oder Geltendmachung von Ansprüchen in einem Insolvenzverfahren. Die Unterportfolien sind ihrer Art nach homogen und werden daher jeweils nur als Unterportfo lio gesteuert und bewertet.
Nach dem erstmaligen Ansatz bewertet der Konzern die jeweiligen Unterportfolios zu fortgeführten Anschaffungskosten (IFRS 9.5.2.1 (a)) unter Berücksichtigung der besonderen Vorschriften für POCI. Eine Erfassung von Wertberichtigungsaufwand im Zugangszeitpunkt erfolgt nicht, da der Zugangswert der POCI die erwarteten Kreditverluste während der Lauf zeit widerspiegelt.
Da POCI Vermögenswerte grundsätzlich lang fristige finanzielle Vermögenswerte darstellen ergibt sich der Ertrag aus diesen über die erwartete Laufzeit der Verträge und wird zeitraumbezogen realisiert. Zur Berechnung dieser Zinserträge ist ein bonitätsangepasster Effektivzinssatz (Zinssatz, mit dem beim erstmaligen Ansatz die geschätzten Ein- bzw. Auszahlungen über die erwartete Laufzeit exakt auf die fortgeführten Anschaffungskosten der POCI entspricht) auf die fortgeführten Anschaffungskosten der jeweiligen Unterportfolios anzuwenden. Die anfänglich erwarteten Kreditverluste in den geschätzten Zahlungsströmen werden bei der Berechnung des bonitätsangepassten Effektivzinssatzes berücksichtigt. Hierbei wurden für die im Bestand befindlichen Unterportfolien Zinssätze zwischen 8,4 % und 16,4 % ermittelt. Die ermittelten Zinssätze sind wesentlich von der Schätzung der Geschäftsführung bezüglich der erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse abhängig. Hierbei ist sowohl die Höhe als auch der zeitliche Anfall ermessensbehaftet. Die Schätzungen des Managements stellen sich dabei wie folgt dar:
| in % | Insolvenz gewerblich |
Insolvenz privat |
Keine Insolvenz |
|---|---|---|---|
| Kaufpreis im Verhältnis zum Nominalwert der Forderung | 2,5 | 0,6 | 1,6 |
| (Undiskontierter) Zahlungsmittelzufluss im Verhältnis zum Nominalwert | 4,1 | 1,0 | 2,5 |
| Zahlungsmittelzufluss Jahr 1 | 0 | 17 | 0 |
| Zahlungsmittelzufluss Jahr 2 | 0 | 17 | 0 |
| Zahlungsmittelzufluss Jahr 3 | 0 | 17 | 20 |
| Zahlungsmittelzufluss Jahr 4 | 50 | 17 | 0 |
| Zahlungsmittelzufluss Jahr 5 | 10 | 16 | 30 |
| Zahlungsmittelzufluss Jahr 6 | 10 | 16 | 0 |
| Zahlungsmittelzufluss Jahr 7 | 10 | 0 | 50 |
| Zahlungsmittelzufluss Jahr 8 | 10 | 0 | 0 |
| Zahlungsmittelzufluss Jahr 9 | 10 | 0 | 0 |
| Impliziter Zins aus den vorgenannten Bewertungsparametern | 9,47 | 16,42 | 8,39 |
Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche Änderungen des impliziten Zinses sich ergeben würden, wenn die Erlöserwartung jeweils um + / - 0,5 % vom Nominalwert der Forderung angepasst wäre.
| in % | Insolvenz gewerblich |
Insolvenz privat |
Keine Insolvenz |
|---|---|---|---|
| Verminderung Erlöserwartung | 6,80 | -5,29 | 4,12 |
| Erhöhung Erlöserwartung | 11,91 | 50,00 | 12,09 |
Sollten sich die Zahlungen später (früher) eintreten als erwartet, würde sich eine Minderung (Mehrung) des impliziten Zinses ergeben.
Zu jedem folgendem Abschlussstichtag erfasst der Konzern Zinserträge mittels der oben genannten impliziten Zinssätze auf den Bestand an POCI Vermögenswerten. Diese stellt eine Verzinsung nach der Effektivzinsmethode sicher (fortgeführte Anschaffungskosten).
Zusätzlich werden Wertberichtigungen für die Unterportfolios grundsätzlich in Höhe der über die gesamte (Rest-)Laufzeit erwarteten Kreditverluste und kumulierte Änderungen der seit dem erstmaligen Ansatz über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste (oder die erwartete
Wertaufholung) als Wertberichtigungsaufwand oder -ertrag erfolgswirksam erfasst. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 hat der Konzern eine Anpassung hinsichtlich der erwarteten Höhe und der zeitlichen Verteilung der Zahlungsmittelzuflüsse vorgenommen. Hinsichtlich der Erlöserwartung wurden die Zahlungsmittelzuflüsse aus den in den Geschäftsjahren 2017 bis 2019 abgewickelten Kreditforderungen mit den ursprünglich zum Zeitpunkt des Erwerbs der Forderungen geschätzten Erlöserwartungen verglichen. Für die noch in Bearbeitung befindlichen Forderungen wurde für jedes Unterportfolio gesondert die ursprüngliche Erlöserwartung im Verhältnis zu der jeweiligen Realisierungsquote angepasst. Für das Unter-
Die Zusammensetzung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2019 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stehen im Zusammenhang mit der gewöhn lichen Geschäftstätigkeit des Konzerns. Von dem Bruttobetrag in Höhe von 13.814 TEUR resultieren 1.328 TEUR aus der Vermietung von Immobilien (31. Dezember 2018: 104 TEUR). Zum 31. Dezember 2019 betrugen die Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.761 EUR.
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind kurzfristiger Natur und nicht verzinslich.
Für die Ermittlung der Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden die Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 berücksichtigt. Es wurde das vereinfachte Modell gewählt und eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste ("lifetime expected credit losses") gebildet. Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschluss-
| In EUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
13.814.488 | 30.725.369 |
| Forderungen aus dem Verkauf von Kreditportfolios |
0 | 4.000.000 |
| Wertminderungen | -1.760.845 | -870.474 |
| Gesamt | 12.053.643 | 33.854.895 |
Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Gesellschafter abgrenzungen
| In EUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Forderungen gegen Gesellschafter |
30.383.333 | 0 |
| Aktive Rechnungs abgrenzungen |
892.124 | 0 |
| Kautionen | 405.284 | 423.863 |
| Forderungen gegen Altgesellschafter |
398.267 | 0 |
| Debitorische Kreditoren | 139.661 | 501.437 |
| Auslagen | 78.084 | 0 |
| Sonstige | 37.574 | 203.154 |
| Gesamt | 32.334.326 | 1.128.454 |
Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte beinhalten in der Berichtsperiode im Wesentlichen eine Forderung gegen die TO-Holding GmbH über ein im Geschäftsjahr 2019
stichtag anhand einer Wertberichtigungsmatrix zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste analysiert. Die erwarteten Ausfallquoten werden auf der Grundlage von Zahlungsprofilen der letzten drei Jahre vor dem Bilanzstichtag sowie unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse und Erwartungen ermittelt. Die Erfassung einer Wertminderung erfolgt erstmalig im Zugangszeitpunkt einer Forderung. Der erwartete Kredit verlust beträgt zum 31. Dezember 2019 309 TEUR (31. Dezember 2018: 868 TEUR).
portfolio "Insolvenz Privat" hat sich die Einschätzung des Managements hinsichtlich der Dauer der Insolvenzverfahren gegenüber der ursprünglichen Einschätzung nicht verändert. Dies hatte eine Anpassung der prozentualen Verteilung der Erlöserwartung für die Zukunft zur Folge. Die angepassten Schätzungen des Managements stellen sich wie folgt dar:
| in % | Insolvenz gewerblich |
Insolvenz privat |
Keine Insolvenz |
|---|---|---|---|
| (Undiskontierter) Zahlungsmittelzufluss im Verhältnis zum Nominalwert | 2,57 | 0,80 | 2,28 |
| Zahlungsmittelzufluss Jahr 1 | 50,0 | 33,0 | 0 |
| Zahlungsmittelzufluss Jahr 2 | 10,0 | 33,0 | 20,0 |
| Zahlungsmittelzufluss Jahr 3 | 10,0 | 34,0 | 0 |
| Zahlungsmittelzufluss Jahr 4 | 10,0 | 0 | 30,0 |
| Zahlungsmittelzufluss Jahr 5 | 10,0 | 0 | 0 |
| Zahlungsmittelzufluss Jahr 6 | 10,0 | 0 | 50,0 |
| in EUR | Insolvenz gewerblich |
Insolvenz privat |
Keine Insolvenz |
|---|---|---|---|
| Verminderung Erlöserwartung | -1.289.853 | -642.844 -3.293.571 | |
| Erhöhung Erlöserwartung | -1.289.853 | 642.844 -3.293.571 |
Der sich hieraus ergebende Wertberichtigungsaufwand wurde erfolgswirksam erfasst.
Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche Auswirkungen eine Änderung der Erlöserwartungen um jeweils + / - 10 % auf den Barwert der POCI Vermögenswerte hätte:
POCI verbleiben über die gesamte Laufzeit in der Stufe 3 ausfallgefährdeter finanzieller Vermögenswerte. Hierbei stellen die erwartete Verteilung und die erwarteten Zahlungseingänge wesentliche Bewertungsparameter dar.
Der Konzern bewertet langfristige Ausleihungen im Zugangszeitpunkt in Übereinstimmung mit den Vorgaben des IFRS 9.5.1.1 zum beizu legenden Zeitwert, ggf. zuzüglich Transaktionskosten. Da die Ausleihungen nicht in Veräußerungsabsicht gehalten werden und die Zielsetzung darin besteht, diese zur Vereinnahmung der vertraglich vereinbarten festen Zahlungsströme zu halten, werden die Ausleihungen für die Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
Zum Bilanzstichtag belaufen sich die Ausleihungen auf 3.209 TEUR (31. Dezember 2018: 8.261 TEUR) und stellen Co-Investments für Immobilien dar, bei denen wirtschaftlich die Kapitalüberlassung im Vordergrund steht.
gewährtes Darlehen in Höhe von 30.000 TEUR zuzüglich der kapitalisierten Zinsen in Höhe von 383 TEUR sowie aktive Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 892 TEUR (im Wesentlichen für vorausbezahlte Beiträge an Versicherungen, vorausbezahlte Zinsen sowie vorausbezahlte Leistungen der Objektverwaltung) und Kautionen in Höhe von 405 TEUR.
Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert zu einem überwiegenden Teil aus der Darlehensforderung gegen die TO-Holding GmbH (+30.383 TEUR), den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (+892 TEUR) sowie den Forderungen gegen Altgesellschafter (+398 TEUR).
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzen sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen:
Der deutliche Anstieg der Umsatzsteuerforderungen im Vergleich zum Vorjahr steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit den Immobilienerwerben des Geschäftsjahres 2019.
Die Ertragsteuerforderungen werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Zahlung von der zuständigen Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt, gelten oder in Kürze gelten werden.
Die Ertragsteuerforderungen in Höhe von 1.525 TEUR beinhalten Körperschaftsteuer for derungen in Höhe von 1.181 TEUR (31. Dezember 2018: 0 TEUR) sowie Gewerbesteuerforderungen in Höhe von 344 TEUR (31. Dezember 2018: 0 TEUR).
Liquide Mittel bestehen aus Kontokorrentguthaben auf den Geschäftskonten der im Konsolidierungskreis einbezogenen Gesellschaften, die zum Nennwert bilanziert werden. Die Entwicklung der liquiden Mittel ergibt sich aus der Konzern-Kapitalflussrechnung.
| In EUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Steuerforderungen (Umsatzsteuer) |
4.449.379 | 245.468 |
| Verbindlichkeiten Soziale Sicherheit |
7.196 | 0 |
| Aktive Abgrenzungen | 0 | 35.643 |
| Sonstige | 0 | 15.109 |
| Gesamt | 4.456.575 | 296.219 |
Beabsichtigt der Konzern langfristige Vermögenswerte zu veräußern, wird geprüft, ob die Vermögenswerte in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können und ob die Veräußerung als sehr wahrscheinlich einzustufen ist. Sofern dies der Fall ist, werden die zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerte nach den Vorgaben des IFRS 5 ausgewiesen und bewertet. Im Umqualifizierungszeitpunkt werden zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte zu dem niedrigeren Wert aus Buchwert und Nettozeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Der Ausnahmeregel des IFRS 5.5d folgend werden Immobilien, die in Übereinstimmung mit den Vorgaben des IAS 40 nach dem Modell des beizulegenden Zeitwerts bewertet werden, weiterhin zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Soweit der Nettozeitwert abzüglich Veräußerungskosten bei der Erstklassifizierung als zur Veräußerung gehalten oder später unter dem Buchwert liegt, wird eine Wert minderung als außerplanmäßige Abschreibung erfolgswirksam erfasst. Ein späterer Anstieg des Nettozeitwerts abzüglich Veräußerungskosten wird als Gewinn erfasst. Eine Zuschreibung wird jedoch nur in dem Maße der vorherigen außerplanmäßigen Abschreibung erfasst.
Zum Bilanzstichtag werden keine langfristigen Vermögenswerte als zur Veräußerung gehalten klassifiziert (31. Dezember 2018: 15.600 TEUR).
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 14.874 TEUR (31. Dezember 2018: 9.831 TEUR) und ist in 14.874.487 Stückaktien, die auf Namen lauten, aufgeteilt.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2019 wurde eine Wahldividende beschlossen. Die Aktionäre konnten ein Bezugswahlrecht für den Erwerb neuer publity Aktien anstelle einer Bardividende ausüben. Insgesamt wurden 426.818 neue Stückaktien ausgegeben, die zu einer Kapitalerhöhung von 9.831 TEUR auf 10.258 TEUR geführt haben. Die Kapitalerhöhung wurde am 25. Juni 2019 in das Handelsregister der Konzernmutter eingetragen.
Mit Kapitalerhöhungsbeschluss vom 13. September 2019 hat die publity AG ihr ge zeichnetes Kapital um weitere 4.502 TEUR auf 14.760 TEUR erhöht. Die Kapitalerhöhung wurde durch Einbringung von Sachkapital in Form der Einlage von 19.031.529 Stückaktien an der PREOS Real Estate AG erbracht. Diese Sach kapitalerhöhung wurde am 1. Oktober 2019 in das Handelsregister eingetragen.
In 2019 haben Inhaber der Wandelschuldverschreibung 2015 / 2020 in Ausübung ihres Wandlungsrechts 4.304 Anleihestücke gewandelt. Bei einem Wandlungspreis von 37,56 EUR pro Anleihe wurden 114.580 neue Stückaktien aus dem bedingten Kapital (2019 / II) ausgegeben. Diese Kapitalerhöhung wurde am 18. Februar 2020 in das Handelsregister eingetragen. Das bedingte Kapital 2019 / II beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktion noch 825 TEUR. Im Rahmen der Bezugsrechtausübung der Dividende vom 16. Mai 2019 wurde das Agio aus der Ausgabe
von 426.818 Aktien in Höhe von 7.794 TEUR in die Kapitalrücklage eingestellt. Das Agio wurde an Hand des Nominalwertes des eingelegten Dividendenanspruches ermittelt.
Im Rahmen der Sachkapitalerhöhung um 4.501.839 Aktien vom 13. September 2019 gegen Einbringung von 19.031.529 Stückaktien der PREOS Real Estate AG wurde ein Agio in Höhe von 147.750 TEUR in die Kapitalrücklage eingestellt. Das Agio wurde anhand des Drei-Monats-Kurses, welcher sich an der Börse Frankfurt am Main ergeben hatte, für die Ak tien an der Gesellschaft ermittelt.
Auch das durch Ausübung des Wandlungsrechts erhaltene Agio in Höhe von 4.156 TEUR wurde in die Kapitalrücklage des Konzerns eingestellt. Das Agio wurde aus der Differenz zwischen der ausgebuchten Verbindlichkeit und der Erhöhung des Grundkapitals ermittelt.
Das Grundkapital war durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. März 2016 um bis zu 2.500 TEUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016 / I). Das bedingte Kapital diente der Gewährung von Umtausch- und Bezugsrechten an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen. Der Vorstand war durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14. März 2016 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 13. März 2021 mit Zu stim mung des Aufsichtsrats um bis zu 2.750 TEUR gegen Bar- und / oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden konnte. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2019 wurde das bedingte Kapital 2016 / I aufgehoben und durch Schaffung eines neuen bedingten Kapitals in Höhe von 4.916 TEUR ersetzt (bedingtes Kapital 2019 / I). Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptver sammlung vom
Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 14. März 2016 (genehmigtes Kapital 2016 / I) betrug nach teilweiser Inanspruchnahme noch 2.200 TEUR. Das genehmigte Kapital 2016 / I wurde durch Beschluss der Hauptversammlung am 16. Mai 2019 aufgehoben. Die gleiche Hauptversammlung hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 15. Mai 2024 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 4.916 TEUR durch Ausgabe von bis zu insgesamt 4.915.625 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien, gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2019 / I). Mit Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23. Oktober 2019 wurde das genehmigte Kapital 2019 / I aufgehoben und durch Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals in Höhe von 7.380 TEUR ersetzt (genehmigtes Kapital 2019 / II).
Die Anteile der nicht beherrschenden Anteilseigner beziehen sich auf die Kapital- und Ergebnisanteile Dritter an den vollkonsolidierten Kapitalgesellschaften, bei denen die publity AG bzw. ihre Tochtergesellschaften nicht zu 100 % beteiligt sind. Die Entwicklung des Eigenkapitals in der Berichtsperiode ist der Eigenkapitalveränderungsrechnung zu entnehmen.
Im Zusammenhang mit der Veräußerung bzw. der Ausgabe eigener Anteile entstanden im Geschäftsjahr 2019 keine wesentlichen Transaktionskosten.
Latente Steueransprüche und Steuerschulden werden gemäß IAS 12 unter Anwendung der Liability-Methode für bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Konzernbilanz und dem Steuerbilanzwert zum Abschlussstichtag oder für noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge gebildet.
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Differenzen, noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße
erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von
• latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und
• latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an gemeinsamen Vereinbarungen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahr-
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 1.747.646 | 215.494 |
|---|---|---|
| Geleistete Anzahlungen | 1.511.153 | 0 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 924.926 | 0 |
| Anteile an at Equity bewerteten Unternehmen | 95.398 | 2.545 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 98.670 | 277.133 |
| Finanzschulden | 83.640 | 0 |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 7.438.595 | 3.187.469 |
| Finanzierungskosten | 11.533 | 0 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 196.956 | 776.880 |
| Latente Steueransprüche vor Saldierung | 12.108.516 | 4.459.521 |
| Saldierung | -11.704.937 | -3.615.130 |
| Latente Steueransprüche nach Saldierung | 403.579 | 844.391 |
| Latente Steuern in EUR |
31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 1.747.646 | 215.494 |
| Geleistete Anzahlungen | 1.511.153 | 0 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | 924.926 | 0 |
| Anteile an at Equity bewerteten Unternehmen | 95.398 | 2.545 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 98.670 | 277.133 |
| Finanzschulden | 83.640 | 0 |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 7.438.595 | 3.187.469 |
| Finanzierungskosten | 11.533 | 0 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 196.956 | 776.880 |
| Latente Steueransprüche vor Saldierung | 12.108.516 | 4.459.521 |
| Saldierung | -11.704.937 | -3.615.130 |
| Latente Steueransprüche nach Saldierung | 403.579 | 844.391 |
| Sachanlagen | 0 | -2.385.930 |
| Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | -27.766.454 | -2.854.049 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | -1.099.847 | -774.500 |
| Finanzschulden | -633.582 | 0 |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | -884.737 | -234.282 |
| Rückstellungen | 0 | -44.695 |
| Latente Steuerschulden vor Saldierung | -30.384.620 | -6.293.456 |
| Saldierung | 11.704.937 | 3.615.130 |
| Latente Steuerschulden nach Saldierung | -18.679.682 | -2.678.326 |
| Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | -27.766.454 | -2.854.049 |
|---|---|---|
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte | -1.099.847 | -774.500 |
| Finanzschulden | -633.582 | 0 |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | -884.737 | -234.282 |
| Rückstellungen | 0 | -44.695 |
| Latente Steuerschulden vor Saldierung | -30.384.620 | -6.293.456 |
| Saldierung | 11.704.937 | 3.615.130 |
scheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt grundsätzlich unter Verwendung der lokalen Steuersätze, die zum Zeitpunkt der Realisation des Vermögenswerts bzw. der Erfüllung der Schuld erwartet werden. Dabei werden die Steuersätze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Die Auswirkungen von Steuergesetzänderungen werden bereits in dem Jahr erfolgswirksam berücksichtigt, in dem die Änderungen wirksam werden. Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung, sondern unmittelbar im Eigenkapital erfasst. Auf latente Steueransprüche wird eine Wertberichtigung gebildet, wenn eine Realisation der zukünftigen Steuervorteile unwahrscheinlich wird. Latente Steueransprüche und -schulden werden nur dann saldiert, wenn der Konzern ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und sich die latenten Steueransprüche und -schulden auf Ertragssteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde entweder für dasselbe Steuersubjekt oder für unterschiedliche Steuersubjekte erhoben werden, die beabsichtigen, in jeder künftigen Periode, in der die Ablösung oder Realisierung erheblicher Beträge an latenten
Steuerschulden bzw. -ansprüchen zu erwarten ist, entweder den Ausgleich der tatsächlichen Steuerschulden und Erstattungsansprüche auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung der Ansprüche die Verpflichtungen abzulösen.
Für die Berechnung der latenten Steuern der Konzerngesellschaften wurde grundsätzlich ein Steuersatz von 31,93 % (31. Dezember 2018: 31,93 %) herangezogen. Für die Berechnung der latenten Steuern der inländischen Gesellschaften, die die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in ihrem Bestand ausweisen bzw. die lediglich als Zwischenholding für die bestandshaltenden Immobiliengesellschaften fungieren, wurde zum 31. Dezember 2019 hingegen ein Steuersatz von 15,83 % zugrunde gelegt. Diese Gesellschaften erzielen ihr Ergebnis aus der Verwaltung eigenen Grundvermögens. Aufgrund der Möglichkeit, den Gewerbeertrag um das Ergebnis aus der Verwaltung eigenen Grundbesitzes zu kürzen ("erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung"), wird in diesen Fällen ausschließlich der Körperschaftsteuersatz zuzüglich des Solidaritätszuschlags zugrunde gelegt.
Die latenten Steueransprüche und Steuerschulden setzen sich zum 31. Dezember 2019 aus temporären Unterschieden in den folgenden Bilanzposten zusammen:
Finanzschulden werden bei ihrer erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten bewertet. Der beizulegende Zeitwert im Zugangszeitpunkt entspricht dabei dem Barwert der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen auf der Grundlage eines laufzeit- und risikokongruenten Marktzinssatzes. Nach der erstmaligen Erfassung werden Finanzschulden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten
berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode wird in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung als Teil der Finanzaufwendungen ausgewiesen. Erfolgen Änderungen der Konditionen hinsichtlich der Höhe und / oder des Zeitpunkts von Zins- und Tilgungszahlungen, wird eine Neuberechnung des Buchwerts durchgeführt, so dass dieser die tatsächlichen und geänderten geschätzten Mittelflüsse wiedergibt. Entstehende Differenzen zu dem bislang angesetzten Buchwert der Finanzschulden werden erfolgswirksam erfasst.
Die Veränderungen der latenten Steuern in der Berichtsperiode sowie in der Vorperiode sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen:
| Gewinn und Verlust |
Im Rahmen von Unternehmens zusammenschlüssen erworbene latente |
Im Rahmen der Veräußerung von Tochterunter nehmen abgegan gene |
|||
|---|---|---|---|---|---|
| In EUR | 01.01.2019 | rechnung | Steuern | latente Steuern | 31.12.2019 |
| Sachanlagen | 0 | 25.554 | 0 | -25.554 | 0 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien |
-2.638.555 | -19.818.249 | -3.562.004 | 0 -26.018.808 | |
| Geleistete Anzahlungen | 0 | 1.511.153 | 0 | 0 | 1.511.153 |
| Sonstige langfristige finan zielle Vermögenswerte |
-774.500 | 787.919 | -188.340 | 0 | -174.921 |
| Anteile an at Equity bewer teten Unternehmen |
2.545 | 92.853 | 0 | 0 | 95.398 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
277.133 | -178.463 | 0 | 0 | 98.670 |
| Finanzschulden | 0 | -649.393 | 99.451 | 0 | -549.942 |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten |
567.258 | 5.792.966 | 193.634 | 0 | 6.553.858 |
| Rückstellungen | -44.695 | 44.695 | 0 | 0 | 0 |
| Finanzierungskosten | 0 | 0 | 11.533 | 0 | 11.533 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 776.880 | -579.924 | 0 | 0 | 196.956 |
Gesamt -1.833.936 -12.970.888 -3.445.726 -25.554 -18.276.103
| In EUR | 01.01.2018 | Gewinn und Verlust rechnung |
Im Rahmen von Unternehmens zusammenschlüssen erworbene latente Steuern |
31.12.2018 |
|---|---|---|---|---|
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien |
0 | -2.638.555 | 0 | -2.638.555 |
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte |
-460.590 | -313.910 | 0 | -774.500 |
| Anteile an at Equity bewer teten Unternehmen |
0 | 2.545 | 0 | 2.545 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
231.531 | 45.602 | 0 | 277.133 |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten |
423.428 | 143.829 | 0 | 567.258 |
| Rückstellungen | 0 | 0 | -44.695 | -44.695 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 0 | 776.880 | 0 | 776.880 |
| Gesamt | 194.369 | -1.983.610 | -44.695 | -1.833.936 |
| Kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten in EUR |
31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| langfristige Finanzverbindlichkeiten | ||
| variabel verzinsliche Bankverbindlichkeiten | 277.514.915 | 0 |
| festverzinsliche Bankverbindlichkeiten | 22.400.600 | 0 |
| langfristige Verbindlichkeiten, gesamt | 299.915.515 | 0 |
| kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | ||
| variabel verzinsliche Bankverbindlichkeiten | 0 | 0 |
| festverzinsliche Bankverbindlichkeiten | 126.789.111 | 0 |
| kurzfristige Verbindlichkeiten, gesamt | 126.789.111 | 0 |
Die Finanzschulden setzen sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen:
Die variabel verzinslichen Darlehen werden auf Basis des 3-Monats-EURIBORS zuzüglich einer entsprechenden Marge verzinst.
Die Veränderung der kurz- und langfristigen Finanzschulden im Vergleich zum Vorjahr kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Die zahlungsunwirksamen Aufnahmen von F inanzschulden berücksichtigen im Wesentlichen Kaufpreiszahlungen für erworbene Im mo bilien, bei denen der Kaufpreis direkt vom Kreditgeber an den Verkäufer der jeweiligen Immobilie geleistete wurde.
Die Zugänge aus der Erstkonsolidierung betreffen die im Rahmen des Erwerbs des PREOS Teilkonzerns übernommenen Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 67.278 TEUR, die im Rahmen des Erwerbs der Anteile an der publity Sankt Martin Tower GmbH übernommenen Dar lehensverbindlichkeiten in Höhe von 99.532 TEUR sowie die im Zuge des Erwerbs der An teile an der Projekta Lüdenscheid 1 GmbH er worbene Immobilienfinanzierung in Höhe von 4.072 TEUR.
Die Abgänge im Zusammenhang mit der Entkonsolidierung von Gesellschaften betreffen den Abgang der Darlehensverbindlichkeit der publity Sankt Martin Tower GmbH. Zum Bilanzstichtag sind die Finanzschulden mit Grundschulden in Höhe von 370.950 TEUR sowie mit
Garantien in Höhe von 221.800 TEUR besichert. Darüber hinaus dienen die Abtretung von Mieteinnahmen sowie die Verpfändung von Bankkonten und Anteilen als weitere Sicher heiten für die bestehenden Finanzschulden.
Im Rahmen der im Geschäftsjahr 2019 aufgenommenen Darlehen hat sich der Konzern teilweise gegenüber den Darlehensgebern zur Übermittlung verschiedener Informationen (z. B. Jahresabschlüsse, Mieterlisten oder Projektberichte) und der Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen ("Financial Covenants") verpflichtet. Diese Covenants beinhalten branchenübliche Verpflichtungen z. B. in Bezug auf das Verhältnis von Darlehens betrag zu Immobilienwert (Loan-to-Value Ratio, LTV), den Zins- und Kapitaldienstdeckungsgrad (Interest Coverage Ratio, ICR bzw. Debt Service Coverage Ratio, DSCR), das Verhältnis von Darlehensbetrag zu Mieteinnahmen (Debt-to-Rent Ratio) oder die gewichtete Mietvertragsrestlaufzeit (WAULT).
In Abhängigkeit von den spezifischen vertraglichen Vereinbarungen sind die Informationen und eine Bestätigung über die Einhaltung der Covenants monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich an den jeweiligen Gläubiger zu übermitteln. Werden zu einem Überprüfungstermin Finanzkennzahlen nicht eingehalten, kann dies im Regelfall eine Reihe möglicher Maßnahmen zur Heilung der Vereinbarung auslösen. Diese Maßnahmen beinhalten beispielsweise die Teilrückführung von Darlehensbeträgen oder die Hinterlegung zusätzlicher Sicherheiten. Kann die Verletzung der vertraglichen Vereinbarung dauerhaft nicht geheilt werden, steht dem Darlehensgeber in der Regel ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Zum Bilanzstichtag wurden alle vereinbarten Covenants eingehalten.
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten werden im Zugangszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten und Disagien bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode.
Die Anschaffungskosten ergeben sich bei neu eingegangenen Verbindlichkeiten aus dem Auszahlungsbetrag abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Bei Verbindlichkeiten von Tochterunternehmen, die dem Konzern im Rahmen der Erstkonsolidierung zugehen, entsprechen die Anschaffungskosten dem Marktwert dieser Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung. Der Effektivzins wird zum Zeitpunkt der erstmaligen Bilanzierung der finanziellen Verbindlichkeiten bestimmt. Eine etwaige Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Dauer der Zinsbindung verteilt, indem der Buchwert ratierlich erfolgswirksam angepasst wird.
Erfolgen Änderungen der Konditionen hinsichtlich der Höhe oder des Zeitpunkts von Zins und Tilgungen, wird eine Neuberechnung des Buchwerts durchgeführt, sodass dieser die tatsächlichen und geänderten geschätzten Mittelflüsse wiedergibt. Entstehenden Differenzen zu dem bislang bilanzierten Buchwert der Verbindlichkeiten werden erfolgswirksam erfasst.
Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen:
| In EUR | 31.12.2018 | Aufnahme / Amortisation |
Zugang / Erstkonso lidierung |
Abgang / Erstkonso lidierung |
Aufnahme / Amortisation |
Tilgungen | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| langfristige Finanzverbindlichkeit | 0 | 64.170.898 | 170.882.095 | -98.222.806 | 163.817.600 | -732.272 | 299.915.515 |
| kurzfristige Finanzverbindlichkeit | 0 | 41.389.937 | 0 | 0 | 85.399.174 | 0 | 126.789.111 |
| Summe Finanz verbindlichkeit | 0 | 105.560.835 | 170.882.095 | -98.222.806 | 249.216.774 | -732.272 | 426.704.626 |
zahlungsunwirksam zahlungswirksam
Die sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten die von der PREOS Real Estate AG ausgegebene Wandelschuldverschreibung 2019 / 2024, Leasingverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern. Der Rückgang der von der publity AG ausgebebenen Wandelschuldverschreibung 2015 / 2020 im Vergleich zum Vorjahr ist auf eine Umgliederung in die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten zurückzuführen, da diese im Geschäftsjahr 2020 zurückzuzahlen ist.
Die Leasingverbindlichkeiten stehen im Zusammenhang mit dem Leasing der Büroflächen im Opernturm in Frankfurt am Main (31. Dezember 2019: 2.604 TEUR, 31. Dezember 2018: 2.873 TEUR) sowie mit dem Erbbaurecht an dem Grundstück "Medienallee 26" in Unterföhring (31. Dezember 2019: 36.131 TEUR, 31. Dezember 2018: 0 TEUR). Die Veränderung der langfristigen Leasingverbindlichkeiten im Vergleich zum Vorjahr resultiert zum einen aus der erstmaligen Bilanzierung der Leasingverbindlichkeit für das genannte Erbbaurecht. Das Erbbaurecht wurde im Zuge des Ankaufs der Immobilie "Sky" im Geschäftsjahr 2019 erworben. Gegenläufig haben sich die langfristigen Leasingverbindlichkeiten um 6.357 TEUR gegenüber dem Vorjahr verringert. Dieser Rückgang resultiert aus der Tatsache, dass die Leasingverbindlichkeit für das Leasing des "publity Centers" in Leipzig aufgrund einer Modifikation des bestehenden Leasingvertrages in die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten umgegliedert wurde. Im Vorjahr belief sich die in den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesene Leasingverbindlichkeit für das "publity Center" auf 6.357 TEUR.
| in EUR | 31.12.19 | 31.12.18 |
|---|---|---|
| Wandelschuldverschreibung 2019 / 2024 | 30.638.185 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 38.531.905 | 9.230.206 |
| Verbindlichkeit ggü. nicht beherrschenden Anteilseignern | 94.583 | 0 |
| Wandelschuldverschreibung 2015 / 2020 | 0 | 35.784.580 |
| Gesamt | 69.264.674 | 45.014.787 |
Mit Beschluss der Hauptversammlung der PREOS Real Estate AG vom 28. August 2019 wurde der PREOS Real Estate AG die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und / oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) erteilt. Danach ist der Vorstand der PREOS Real Estate AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. August 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- und / oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und / oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen "Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu 500.000.000,00 EUR zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte und Wandlungs- bzw. Optionspflichten auf insgesamt bis zu 40.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 40.000.000,00 EUR nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen.
Auf der Grundlage der vorstehend beschriebenen Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. August 2019 hat der Vorstand der PREOS Real Estate AG am 8. November 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft vom selben Tage beschlossen, die Wandelanleihe 2019 / 2024 von insgesamt bis zu 300.000 untereinander gleichberechtigten, auf den Inhaber lautenden Wandelteilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils 1.000,00 EUR und mit Fälligkeit am 9. Dezember 2024 zu begeben.
Laut Anleihebedingungen der Wandelanleihe 2019 / 2024 wird jedem Inhaber zu bestimmten Zeitpunkten (2-mal pro Jahr) das Recht gewährt, seine Anleihen gegen Aktien zu tauschen. Zudem enthalten die Anleihebedingungen die Möglichkeit der Emittenten, die Anleihe vorzeitig zurück zu kaufen. Die Anleihe ist nicht besichert. Der jährliche Zins bemisst sich mit 7,5 %. Die Anleihe ist mit 105 % zurückzuzahlen.
In Übereinstimmung mit den Vorgaben des IAS 32.28 wurde für die Wandelschuldverschreibung im Zeitpunkt der erstmaligen Bewertung zunächst eine Eigen- und eine Fremdkapitalkomponente ermittelt. Für die Aufteilung in Eigenund Fremdkapital wurden die Vorgaben des IAS 32.31 ff. herangezogen. Der Wert der finanziellen Schuld wurde dadurch bestimmt, dass die zukünftigen Tilgungen und Zinszahlungen mit dem risikogerechten Zinssatz abgezinst wurden, der für eine ähnliche, aber nicht mit einer Eigenkapitalkomponente versehene finanzielle Schuld nach Maßgabe der Markt verhältnisse und der Bonität des Unternehmens zu zahlen wäre. Im Zuge dieser Bewertung stellte sich heraus, dass der risikogewichtete Zins für Anleihen ohne Wandlungsrecht jeweils unter dem Nominalzins der ausgegebenen Anleihe in Höhe von 7,5 % lag. Die Ausgabe erfolgte zum jeweiligen Fair Value, sodass dem Wandlungsrecht insgesamt kein wesentlicher wirtschaftlicher Wert beigemessen wurde und daher keine zusätzliche Eigenkapitalkomponente bilanziert wurde. Die Fremdkapitalkomponente wird in der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.
Für das neben dem Wandlungsrecht seitens des Gläubigers bestehende Kündigungsrecht seitens des Emittenten wurde in Übereinstimmung mit den Vorgaben des IFRS 9.B.4.3.5 (e) bzw. anhand des Ausübungspreises beurteilt, ob die Abtrennung eines eingebetteten Derivates geboten erscheint. Angesichts der in den Anleihebedingungen der Wandelschuldverschreibung 2019 / 2024 bis zum Rückzahlungstag avisierten Rendite von 8,5 % p.a. (bezogen auf den Nennbetrag) geht die Gesellschaft jedoch davon aus, dass die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken dieses eingebetteten Derivates grundsätzlich eng mit denen des Basisvertrags, d. h. der Wandelschuldverschreibung, verbunden sind.
Der Zinsverlust wird zwar nicht ausgeglichen, jedoch dürfte der Ausübungspreis der Option an jedem Ausübungs- / Kündigungszeitpunkt annähernd gleich den fortgeführten Anschaffungskosten des Basis-Schuldinstruments sein.
Zum 31. Dezember 2019 sind Teilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag in Höhe von insgesamt 139.616 TEUR platziert worden. Davon wurden jedoch nur 31.798 TEUR an Dritte ausgegeben. Der Wert der Fremdkapitalkomponente beläuft sich zum 31. Dezember 2019 dementsprechend auf 30.351 TEUR (31. Dezember 2018: 0 TEUR).
Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. März 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. März 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 50.000.000 EUR mit oder ohne Laufzeitbeschränkung zu begeben und den Inhabern oder Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte und / oder -pflichten für auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 2.500.000 EUR nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen.
Die Schuldverschreibungen werden in Teilschuldverschreibungen eingeteilt. Die Inhaber oder Gläubiger der Teilschuldverschreibungen erhalten das Recht, ihre Teilschuldverschreibungen gemäß den vom Vorstand festgelegten Anleihebedingungen in auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft zu wandeln.
In Ausübung dieser Ermächtigung hat der Vorstand mit Beschlüssen vom 9. November 2015 und 11. Dezember 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von 30.000.000 EUR begeben. Mit Beschluss vom 2. Mai 2017 hat der Vorstand die Ausgabe weiterer 20.000.000 EUR beschlossen. Das Gesamtvolumen betrug nunmehr 50.000.000 EUR. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen.
Die Wandelschuldverschreibung berechtigt zur Wandlung in bis zu 1.119.069 neue Aktien. Das Wandlungsrecht kann ab dem 1. Oktober 2016 jederzeit bis zum dritten Geschäftstag vor dem
Rückzahlungstag am 17. November 2020 ausgeübt werden. Wandlungsrechte wurden bis zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 4.304.000,00 EUR ausgeübt. Im Gegenzug wurden den Gläubigern 114.580 Stückaktien gewährt. Der Wandlungspreis je Aktie betrug ursprünglich 47,00 EUR. Aufgrund von in den Anleihebedingungen enthaltenen Regelungen, die zugunsten der Anleihegläubiger einen Verwässerungsschutz insbesondere im Fall von Kapitalmaßnahmen und Dividendenausschüttungen der Emittentin vorsehen, wurde der Wandlungspreis mehrfach angepasst. Zum 31. Dezember 2019 betrug der Wandlungspreis 37,5569 EUR.
Nach den Anleihebedingungen wird die Wandelschuldverschreibung jährlich mit 3,5 % auf ihren Nennbetrag verzinst. Die Schuldverschreibungen werden am 17. November 2020 zum Nennbetrag zuzüglich auf den Nennbetrag aufgelaufener Zinsen zurückgezahlt, sofern sie nicht vorher zurückgezahlt, gewandelt oder zurückgekauft und entwertet worden sind.
Mit Blick auf die Dividendenausschüttung 2017 haben einige der Anleihegläubiger der von der Gesellschaft begebenen Wandelanleihe 2015 / 2020 die Auffassung vertreten, durch die Dividendenausschüttung sei gegen eine in den Anleihebedingungen der Wandelanleihe festgeschriebene Negativverpflichtung verstoßen worden. Die Gesellschaft konnte die Gläubiger im Geschäftsjahr 2019 befrieden und durch den Rückerwerb von Wandelschuldverschreibungen den Sachverhalt beilegen. Die zurückerworbenen Wandelschuldverschreibungen wurden im Geschäftsjahr 2019 sämtlichst wieder veräußert, sodass die Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 keine eigenen Wandelschuldverschreibungen im Bestand hält. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des IAS 32.28 wurde die Wan delschuldverschreibung in eine Eigen- und eine Fremdkapitalkomponente aufgeteilt. Die Aufteilung in Eigen- und Fremdkapital wurde gemäß IAS 32.31 ff. nach der Restwertmethode vorgenommen. Der Wert der finanziellen Schuld wurde dadurch bestimmt, dass die zukünftigen Tilgungen und Zinszahlungen mit dem risikogerechten Zinssatz abgezinst wurden, der für eine ähnliche, aber nicht mit einer Eigenkapitalkomponente versehene finanzielle Schuld nach Maßgabe der Marktverhältnisse und der Bonität des Unternehmens zu zahlen wäre. Die Eigenkapitalkomponente wurde anschließend durch Subtraktion der finanziellen Schuld vom Wert des gesamten zusammengesetzten Instruments ermittelt. Bei der Ausgabe der weiteren Wandelschuldverschreibungen in Höhe von 20.000.000 EUR im Mai 2017 stellte sich heraus, dass der risikogewichtete Zins für Anleihen ohne Wandlungsrecht jeweils unter dem Nominalzins lag. Die Ausgabe erfolgte zum jeweiligen Fair Value, sodass dem Wandlungsrecht insgesamt kein wesentlicher wirtschaftlicher Wert beigemessen wurde und daher keine zusätzliche Eigenkapitalkomponente bilanziert wurde. Die Fremdkapitalkomponente wurde in der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Für die im Geschäftsjahr 2019 zurückerworbenen und neu ausgegebenen Teilschuldverschreibungen wurde ebenfalls eine Aufteilung in eine Eigen- und eine Fremdkapitalkomponente vorgenommen. Für die Ermittlung des Werts der Eigenkapitalkomponente als Mehrwert des Wandlungsrechts wurde auf ein vergleichbares Schuldinstrument ohne Wandlungsrecht abgestellt, welche der
Konzern im Geschäftsjahr 2019 eingegangen ist. Die Eigenkapitalkomponente wurde anschließend als Delta zwischen der Anleihe ohne Wandlungsrecht und den tatsächlichen Zahlungen ermittelt.
Zum 31. Dezember 2019 beläuft sich der Wert der Fremdkapitalkomponente auf 44.373 TEUR (31. Dezember 2018: 46.216 TEUR). Da die Wandel schuldverschreibungen am 17. November 2020 zurückzuzahlen sind, wird die Fremdkapitalkomponente zum 31. Dezember 2019 vollumfänglich in den kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Per 31. Dezember 2018 wurden 35.785 TEUR in den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten bilanziert. Der Wert der Eigenkapitalkomponente beträgt zum 31. Dezember 2019 542 TEUR (31. Dezember 2018: 118 TEUR) und wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Erhöhung der Eigenkapitalkomponente im Vergleich zum Vorjahr steht im Zusammenhang mit den Rückkaufen und Neuausgaben von Teilschuldverschreibungen im Geschäftsjahr 2019.
Die tatsächlichen Steuerschulden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt, gelten oder in Kürze gelten werden.
Die Ertragsteuerschulden in Höhe von 49 TEUR beinhalten Steuerrückstellungen für laufende Körperschaft- und Gewerbesteuerverpflichtungen.
Rückstellungen werden für rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, die ihren Ursprung in der Vergangenheit haben und hinsichtlich ihrer Fälligkeit oder Höhe ungewiss sind, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Konzern-Ressourcen führt und eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Der Konzern setzt eine Rückstellung für verlustträchtige Geschäfte an, wenn der erwartete Nutzen aus dem vertraglichen Anspruch geringer ist als die unvermeidbaren Kosten zur
Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung. Die Bewertung erfolgt mit der bestmöglichen Schätzung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag. Langfristige Rückstellungen sind mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 400 TEUR (31. Dezember 2018: 400 TEUR) beinhalten eine Rückstellung für ein anhängiges Klageverfahren und haben sich in der Berichtsperiode wie folgt entwickelt:
| In EUR | 01.01.2019 | Inanspruchnahme | Auflösung | Zuführung | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|---|---|
| Rückstellung für Gewährleistungen |
400.000 | 0 | 0 | 0 | 400.000 |
| Gesamt | 400.000 | 0 | 0 | 0 | 400.000 |
| In EUR | 01.01.2018 | Inanspruchnahme | Auflösung | Zuführung | 31.12.2018 |
| Rückstellung für Gewährleistungen |
400.000 | 0 | 0 | 0 | 400.000 |
| Gesamt | 400.000 | 0 | 0 | 0 | 400.000 |
| In EUR | 01.01.2019 | Inanspruchnahme | Auflösung | Zuführung | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|---|---|
| Rückstellung für Gewährleistungen |
400.000 | 0 | 0 | 0 | 400.000 |
| Gesamt | 400.000 | 0 | 0 | 0 | 400.000 |
| In EUR | 01.01.2018 | Inanspruchnahme | Auflösung | Zuführung | 31.12.2018 |
| Rückstellung für Gewährleistungen |
400.000 | 0 | 0 | 0 | 400.000 |
| Gesamt | 400.000 | 0 | 0 | 0 | 400.000 |
Die Rückstellung wurde basierend auf der bestmöglichen Schätzung des Managements über die Höhe der zu erwarteten Abschlüsse gebildet. Bei der bilanzierten Rückstellung handelt es sich um die geschätzten Zahlungsmittelabflüsse eines anhängigen Gerichtsverfahrens
bezüglich Risiken aus Asset-Management. Zum Bilanzstichtag kann die Fälligkeit dieser Rückstellung nicht sicher bestimmt werden. Es kann jedoch zu einer kurzfristigen Inanspruchnahme
kommen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
| in EUR | 31.12.19 | 31.12.18 |
|---|---|---|
| Bewirtschaftungskosten | 3.092.507 | 0 |
| Rechts- und Beratungskosten | 1.060.478 | 0 |
| Verbindlichkeit iZm. Platzierung der Wandelschuldverschreibung 2019 / 2024 |
807.870 | 0 |
| Zinsverbindlichkeiten | 120.781 | 0 |
| Mieterumbauten | 75.206 | 0 |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 38.515 | 42.403 |
| Interne Revision / Compliance | 10.385 | 38.080 |
| Maklerprovision | 0 | 1.842.120 |
| Sonstige | 919.744 | 381.065 |
| Gesamt | 6.125.485 | 2.303.668 |
| in EUR | 31.12.19 | 31.12.18 |
|---|---|---|
| Wandelschuldverschreibung (kurzfristiger Anteil) | 44.373.113 | 10.431.570 |
| Leasingverbindlichkeiten (kurzfristiger Anteil) | 2.930.908 | 754.035 |
| Verbindlichkeit ggü. nicht beherrschenden Anteilseignern |
878.174 | 0 |
| Verbindlichkeit iZm dem Verkauf von Tochterunternehmen |
718.302 | 0 |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 511.500 | 247.500 |
| Zinsverbindlichkeit | 534.036 | 214.535 |
| Erhaltene Kautionen | 219.065 | 213.823 |
| Kreditorische Debitoren | 17.183 | 16.412 |
| Verbindlichkeiten für Instandhaltungsmaßnahmen | 97.409 | 0 |
| Passive Rechnungsabgrenzungen | 47.751 | 0 |
| sonstige Verbindlichkeiten | 633.893 | 491.202 |
| Gesamt | 50.961.335 | 12.369.077 |
Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 3.822 TEUR resultiert überwiegend aus Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit
den im Laufe des Jahres erworbenen Immobilien. Gegenläufig haben sich die Verbindlichkeiten für Maklerprovision um 1.842 TEUR verringert.
Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich in der Berichtsperiode wie folgt zusammen:
Die Veränderung der sonstigen finanziellen kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 38.592 TEUR resultiert zu einem großen Teil aus der Umgliederung der Wandelschuldverschreibung 2015 / 2020 von den langfristigen in die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten (31. Dezember 2019: 44.373 TEUR, 31. Dezember 2018: 10.432 TEUR), dem gestiegenen kurzfristigen Anteil der Leasingverbindlichkeiten (31. Dezember 2019: 2.931 TEUR, 31. Dezember 2018: 754 TEUR) sowie Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern (31. Dezember 2019: 878,31 TEUR. Dezember 2018: 0 TEUR) und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tochterunternehmen (31. Dezember 2019: 718 TEUR, 31. Dezember 2018: 0 TEUR). Die Umgliederung der Wandelschuldverschreibung 2015 / 2020 erfolgte vor dem
Hintergrund, dass diese im Geschäftsjahr 2020 zurückbezahlt werden muss. Der Anstieg der kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten steht im Zusammenhang mit der im Geschäftsjahr 2019 erfolgten Modifikationen des Mietvertrages über das "publity Center" in Leipzig (für weitere Details wird auf Abschnitt "(20) Leasingverhältnisse" verwiesen) sowie mit dem im Geschäftsjahr 2019 erstmalig bilanzierten kurzfristigen Anteil der Leasingverbindlichkeit für das Erbbaurecht an dem Grundstück "Medienallee 26" in Unterföhring. Die Verbindlichkeiten gegenüber nicht beherrschenden Anteilseignern sowie die Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tochterunternehmen resultieren aus der Veräußerung der Anteile an der publity Sankt Martin Tower GmbH im Dezember 2019.
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert und setzen sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen:
| in EUR | 31.12.19 | 31.12.18 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten für Grunderwerbsteuer | 4.037.540 | 1.106.213 |
| Abgaben für Personal | 174.662 | 4.875 |
| Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer | 47.421 | 1.372.379 |
| Gesamt | 4.259.623 | 2.483.467 |
Der Anstieg der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten im Vergleich zum Vorjahr um 1.776 TEUR ist auf einen Anstieg der Verbindlichkeiten für Grunderwerbsteuer (31. Dezember 2019: 4.038 TEUR, 31. Dezember 2018: 1.106 TEUR) zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten für Grunderwerbsteuer zum Bilanzstichtag in Höhe von 4.038 TEUR stehen im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie "Sky". Gegenläufig haben sich im Geschäftsjahr 2019 die Umsatzsteuerverbindlichkeiten um 1.325 TEUR verringert (31. Dezember 2019: 47, 31. Dezember 2018: 1.372).
Gemäß den Vorgaben des IFRS 16 bilanziert der Leasingnehmer für alle bestehenden Leasingverhältnisse bei Beginn des Leasingverhältnisses ein Nutzungsrecht an einem Vermögenswert sowie eine Leasingverbindlichkeit.
Das Nutzungsrecht wird im Zugangszeitpunkt mit den Anschaffungskosten bewertet. Gemäß IFRS 16.24 umfassen die Anschaffungskosten den Zugangswert der Leasingverbindlichkeit, Leasingzahlungen, die vor oder bei Beginn der Nutzungsüberlassung von dem Leasingnehmer geleistet wurden und daher nicht in der Leasing verbindlichkeit enthalten sind, inkrementale Kosten des Abschlusses der Leasingvereinbarung, eventuelle Rückbaukosten sowie als negative Komponente Anreizleistungen, die der Leasingnehmer vor oder bei Beginn der Nutzungsüberlassung erhält. Die Folgebewertung des Nutzungsrechts erfolgt regelmäßig zu fortgeführten Anschaffungskosten. Das Nutzungsrecht wird linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses oder die ggf. kürzere Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Bilanzierung der Leasingverbindlichkeit erfolgt entsprechend den Vorschriften für Finanzinstrumente nach IFRS 9. Die Leasingverbindlichkeit wird zu Beginn der Nutzungsüberlassung mit dem Barwert der über die Laufzeit zu leistenden Zahlungen des Leasingnehmers bewertet. Berücksichtigt werden alle der Höhe nach festen Zahlungen, die der Leasingnehmer zu leisten hat. Für die Ermittlung des Bartwertes der zu berücksichtigenden Leasingzahlungen wird der Diskontierungszinssatz wie folgt gewählt: Vorrangig wird der implizite Zinssatz,
welcher die aus der Perspektive des Leasinggebers erwartete Verzinsung seiner Investition widerspiegelt, verwendet. Sollte der implizite Zinssatz nicht verlässlich bestimmt werden können, ist der Grenzfremdkapitalkostensatz des Unternehmens zu verwenden. In den Folge perioden wird die Leasingverbindlichkeit in Abhängigkeit von der vereinbarten Tilgung fortgeschrieben. Im Rahmen der Anwendung der Effektivzinsmethode wird eine konstante periodische Verzinsung der ausstehenden Verbindlichkeit erfasst. Die am jeweiligen Bilanzstichtag ausstehende Leasingverbindlichkeit wird mit dem zur Barwertberechnung verwendeten Zinssatz aufgezinst und um die geleisteten Tilgungszahlungen reduziert.
Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse (< 1 Jahr) und Leasinggegenstände von geringem Wert (< 5 TEUR) werden über die Laufzeit des Leasingvertrags als Aufwand erfasst.
Eine Sale-and-Lease-back-Transaktion umfasst die Veräußerung eines Vermögenswertes und die Rückvermietung des gleichen Vermögenswertes. Führt eine solche Transaktion zu einem Finanzierungs-Leasingverhältnis, darf ein Über schuss der Verkaufserlöse über den Buchwert nicht unmittelbar als Ertrag des Leasingnehmers erfasst werden. Stattdessen ist dieser abzugrenzen und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam zu verteilen. Mit notariellem Vertrag vom 14. Dezember 2015 verkaufte die publity AG die Immobilie "publity Center" in Leipzig an die Pola Property (2015) GmbH zu einem Kaufpreis in Höhe von 6.800 TEUR. Gleichzeitig wurde ein "Triple-Net"- Mietvertag für die Immobilie abgeschlossen,
welcher am 1. Januar 2016 begann und dessen Mietzeit 15 Jahre beträgt. Die monatliche Nettomiete beträgt 40 TEUR. Bei Vertragsabschluss war der Mieter Alleinmieter und hatte sämtliche Betriebskosten des Objektes zu tragen.
Die zusammenhängenden Verträge werden als Sale-and-Lease-back Finanzierungsleasing klassifiziert. Der bei Verkauf erzielte Veräußerungsgewinn wird über die Vertragslaufzeit abgegrenzt und linear vereinnahmt.
Am 2. Dezember 2019 schloss die publity AG einen Untermietvertrag mit einem Dritten über sämtliche Büroflächen im Gebäudeteil B des "publity Centers". Der Vertrag hat eine Lauf zeit von 13 Monaten. Im Anschluss an die 13 Monate verpflichtet sich der Untermieter den Mietvertrag der publity AG zu übernehmen,
sodass diese vollständig aus dem Mietverhältnis mit der Pola Property GmbH ausscheidet. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies zum 31. Dezember 2020 realisiert wird, ist sehr hoch. Diese Änderung wirkt sich ebenfalls auf den Hauptmietvertrag aus. Das Nutzungsrecht über das "publity Center" sowie die dafür angesetzte Leasingverbindlichkeit wurden entsprechend dieser Vertragsmodifikation angepasst.
Darüber hinaus besteht mit der Opernplatz Property Holdings Sàrl & Co. KG ein Miet vertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren über Büroräumlichkeiten in Frankfurt am Main. Die monatliche Miete beträgt 31 TEUR.
Zum 31. Dezember 2019 werden in der Konzernbilanz folgende Beträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen ausgewiesen:
| in EUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Nutzungsrechte in als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien |
||
| Erbbaurecht | 36.131.000 | 0 |
| Nutzungsrechte im Sachanlagevermögen | ||
| Büroimmobilien (Selbstnutzung) | 3.037.815 | 7.473.547 |
| Gesamt | 39.168.815 | 7.473.547 |
| Abschreibung der Nutzungsrechte in EUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Immobilien | -592.794 | -556.993 |
| Gesamt | -592.794 | -556.993 |
| Weitere Aufwendungen iZm. Leasingverhältnissen | ||
| in EUR | 2019 | 2018 |
| Zinsaufwand | -276.774 | -252.664 |
| Finanzertrag auf die Nettoinvestition in das Leasingsverhältnis |
31.458 | 0 |
| Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse | 0 | 0 |
| Aufwand für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte |
-53.747 | -41.090 |
| Aufwand aus der Änderung von Leasingverhältnissen | -323.422 | 0 |
| Aufwand für variable Leasingzahlungen, der bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten nicht berücksichtigt wurde |
0 | 0 |
| Gesamt | -622.485 | -293.754 |
| Abschreibung der Nutzungsrechte in EUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Immobilien | -592.794 | -556.993 |
| Gesamt | -592.794 | -556.993 |
| Weitere Aufwendungen iZm. Leasingverhältnissen in EUR |
2019 | 2018 |
| Zinsaufwand | -276.774 | -252.664 |
| Finanzertrag auf die Nettoinvestition in das Leasingsverhältnis |
31.458 | 0 |
| Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse | 0 | 0 |
| Aufwand für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte |
-53.747 | -41.090 |
| Aufwand aus der Änderung von Leasingverhältnissen | -323.422 | 0 |
| Aufwand für variable Leasingzahlungen, der bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten nicht berücksichtigt wurde |
0 | 0 |
| Gesamt | -622.485 | -293.754 |
| in EUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| langfristige Leasingverbindlichkeiten | 38.531.905 | 9.230.207 |
| kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 2.930.908 | 754.035 |
| Gesamt | 41.462.814 | 9.984.242 |
Die Nutzungsrechte an Leasinggegenständen betrugen im Geschäftsjahr 2019 39.169 TEUR (Geschäftsjahr 2018: 7.474 TEUR) und setz ten sich aus einem Nutzungsrecht im Zusammenhang mit einem Erbbaurecht an dem Grundstück "Medienallee 26" in Unterföhring (31. Dezember 2019: 36.131 TEUR, 31. Dezember 2018: 0 TEUR) sowie aus Nutzungsrechten an selbst genutzten Büroimmobilien zusammen (31. Dezember 2019: 3.038 TEUR, 31. Dezember 2018: 7.474 TEUR). Das Nutzungsrecht an dem genannten Erbbaurecht wurde im Zuge des Ankaufs der Immobilie "Sky" im Geschäftsjahr 2019 erworben und erstmalig bilanziert. Der Rückgang der Nutzungsrechte an den selbst genutzten Büroimmobilien im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von 4.436 TEUR resultiert daraus, dass sich die Laufzeit des Mietverhältnisses über die Anmietung des "publity Centers" deutlich verkürzt hat. Das Nutzungsrecht für
das genannte Erbbaurecht, welche mit der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie "Sky" verbunden ist, wird ebenfalls in den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien bilanziert. Nutzungsrechte für Immobilien, welche ausschließlich als Bürogebäude genutzt werden, werden im Sachanlagevermögen ausgewiesen.
Die langfristigen Leasingverbindlichkeiten sind im Vergleich zum Vorjahr um 29.302 TEUR angestiegen. Dies ist auf die erstmalige Bilanzierung der Leasingverbindlichkeit für das genannte Erbbaurecht in Höhe von 35.928 TEUR zurückzuführen. Gegenläufig hat sich die Leasingverbindlichkeit für die Anmietung des "publity Centers" im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Laufzeitänderung deutlich reduziert.
In der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung werden folgende Beträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen ausgewiesen:
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse betrugen für das Geschäftsjahr 2019 919 TEUR (Geschäftsjahr 2018: 739 TEUR).
Die Fälligkeiten der Leasingverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards dagegen ähnlich zu den bisherigen Vorschriften des IAS 17. Als Leasinggeber klassifiziert der Konzern seine identifizierten Leasingverhältnisse zu Beginn des Leasingverhältnisses als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnis. Finanzierungsleasing liegt dann vor, wenn so gut wie alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen des Leasingobjekts auf den Leasingnehmer übertragen werden. Ist dies nicht der Fall, wird das identifizierte Leasingverhältnis als Operating-Leasing klassifiziert. Im Falle eines Finanzierungsleasings wird das Leasingobjekt ausgebucht und eine Leasingforderung eingebucht. Die Leasingforderung wird mit dem Nettoinvestitionswert eingebucht. Für die Folgebewertung werden die Leasingraten in einen Zins- und einen Tilgungsteil zerlegt. Dabei werden die Zinserträge so auf die Laufzeit des Leasingverhältnisses verteilt, dass sich auf Basis des internen Zinssatzes des Leasinggebers eine periodisch gleichbleibende Rendite des Nettoinvestitionswerts ergibt.
Wird das identifizierte Leasingverhältnis als Ope rating-Leasingverhältnis klassifiziert, er fasst der Konzern als Leasinggeber laufende Erträge aus den Leasingraten. Das Leasingobjekt wird nach IAS 16 und IAS 38 um planmäßige Abschreibungen und unter Berücksichtigung der Vorgaben des IAS 36 um außerplanmäßige Abschreibungen fortgeschrieben.
Im Rahmen des Sale-und-lease-back-Verhältnisses mit der Pola Property (2015) GmbH tritt die publity AG als Zwischenmieter auf, da sie das gemietete Gebäude an zwei weitere
| Fälligkeitsanalyse der Leasing |
||
|---|---|---|
| verbindlichkeiten in EUR |
2019 | 2018 |
| Bis zu einem Jahr | 2.930.908 | 765.685 |
| Länger als ein Jahr und bis zu 5 Jahren |
1.776.868 | 3.308.343 |
| Über 5 Jahre | 36.755.037 | 5.921.863 |
| Gesamt | 41.462.814 | 9.995.891 |
Parteien untervermietet. Sie bilanziert als Leasingnehmer eine Leasingverbindlichkeit und ein Nutzungsrecht (right-of-use Konzept). Im Verhältnis zum Untermieter tritt sie als Leasinggeber auf und hat deshalb nach dem risk-and-reward Konzept eine Klassifizierung als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnis vorzunehmen. Gemäß IFRS 16.B58(b) werden bei Untervermietung die Kriterien zur Abgrenzung zwischen Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnis nicht auf Ebene des Leasinggegenstandes angewendet, sondern auf Ebene des Nutzungsrechts beim Zwischenvermieter. Im Falle eines Finanzierungsleasingverhältnisses bilanziert der Leasinggeber anstelle des Nutzungsrechts eine Forderung gegenüber dem Leasingnehmer deren Höhe sich nach dem Nettoinvestitionswert bemisst.
Die publity AG hat mit der PREOS Real Estate AG einen Untermietvertrag über Büroflächen im Gebäudeteil A des "publity Center" in Leipzig abgeschlossen. Beginn des Vertrages war der 1. September 2018. Der Mietvertrag läuft bis zum 31. Dezember 2030. Es besteht keine Kün digungsoption, jedoch endet das Untermietverhältnis, wenn der Hauptmieter aus dem Hauptmietverhältnis ausscheidet. Die monatlichen Mietzahlungen belaufen sich auf netto 10 TEUR. Darüber hinaus beinhaltet der Vertrag keine variablen Zahlungen und es bestehen keine Restwertgarantien, keine Beschränkungen oder Auflagen. Da die publity AG mit hoher Wahrscheinlichkeit zum 31. Dezember 2020 aus dem Mietvertrag mit der Pola Property (2015) GmbH ausscheidet, wird auch die PREOS Real Estate AG zu diesem Zeitpunkt aus dem Vertrag ausscheiden. Dies wurde bei der Bewertung der Leasingforderung berücksichtigt.
Seit dem 1. September 2019 gehören die PREOS Real Estate AG und ihre Tochterunternehmen zum publity Konzern, sodass Geschäftsbeziehungen zwischen den Gesellschaften im Rahmen der Konsolidierung eliminiert werden. Dies führt dazu, dass per 31. Dezember 2019 die Leasingforderung, welche die publity AG gegenüber der PREOS Real Estate AG hat, sowie die korrespondierende Leasingverbindlichkeit der PREOS Real Estate AG eliminiert werden. Aufwendungen und Erträge aus diesem Sachverhalt werden entsprechend behandelt.
Die publity AG hat darüber hinaus ein Untermietverhältnis über die gesamte Bürofläche des Gebäudeteils B abgeschlossen. Der Beginn des Vertrages ist der 2. Dezember 2019, die Laufzeit beträgt 13 Monate. Im Anschluss an die 13 Monate verpflichtet sich der Untermieter den Mietvertrag der publity AG zu übernehmen, sodass diese vollständig aus dem Mietverhältnis mit der Pola Property (2015) GmbH ausscheiden wird. Die monatlichen Mietzahlungen belaufen sich auf netto 25 TEUR zuzüglich eines Vorsteuerschadens in Höhe von 7 TEUR. Darüber hinaus beinhaltet der Vertrag keine variablen Zahlungen und es bestehen keine Restwertgarantien. Das Untermietverhältnis über den Gebäudeteil B des "publity Centers" wird zum Bilanzstichtag als Finanzierungsleasing klassifiziert. Die Mindestleasingzahlungen aus diesem Leasingverhältnis können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Die angegebenen Mindestleasingzahlungen beinhalten die zu vereinnahmenden Nettomieten bis zum vereinbarten Vertragsende bzw. bis zum frühestmöglichen Kündigungstermin des
Leasingnehmers.
| Mindestleasing zahlungen |
||
|---|---|---|
| (Finance Leases) in EUR |
2019 | 2018 |
| Bis zu einem Jahr | 361.136 | 0 |
| Länger als ein Jahr und bis zu 5 Jahren |
0 | 0 |
| Über 5 Jahre | 0 | 0 |
| Zukünftige Miet erträge gesamt |
361.136 | 0 |
| Zukünftige Mieterträge (Operating Leases) in EUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Bis zu einem Jahr | 21.306.022 | 120.000 |
| Länger als ein Jahr und bis zu 5 Jahren |
63.900.994 | 480.000 |
| Über 5 Jahre | 58.009.425 | 840.000 |
| Zukünftige Miet erträge gesamt |
143.216.441 | 1.440.000 |
Zum 31. Dezember 2019 bilanziert die publity AG Leasingforderungen aus Untermietverhältnissen zum Nettoinvestitionswert in Höhe von 349 TEUR und erzielte einen Ertrag aus dem Unterleasing von Nutzungsrechten in Höhe von 87 TEUR.
Darüber hinaus bestehen zum Bilanzstichtag ausschließlich Leasingverhältnisse, welche durch den Konzern als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert werden. Es handelt sich um die Vermietung von Immobilien. Die Mindestleasingzahlungen aus diesen Leasingverhältnissen können der obigen Tabelle ent nommen werden. Die angegebenen Mindestleasingzahlungen beinhalten die zu vereinnahmenden Nettomieten bis zum vereinbarten Vertragsende bzw. bis zum frühestmöglichen Kündigungstermin des Leasingnehmers.
Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Er träge verlässlich bestimmt werden kann, un abhängig vom Zeitpunkt der Zahlung. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung oder zu beanspruchenden Gegenleistung unter Berücksichtigung vertraglich festgelegter Zahlungsbedingungen bewertet, wobei Steuern oder andere Abgaben unberücksichtigt bleiben.
Im Rahmen ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erbringen die einzelnen Konzerngesellschaften die im Folgenden dargestellten Dienstleistungen aus dem Bereich des Einkaufs, des Managements und der Verwertung von Immobilien und immobiliennahen Finanzierungen.
Im Rahmen von Asset-Management Dienstleistungen für Dritte erzielt die publity Erlöse in Form von Akquisitionsvergütungen für erworbene Immobilienobjekte (Finders Fees), pauschale Vergütungen für die laufende Verwaltung von Immobilien sowie erfolgsabhängige Vergütungen im Falle einer Veräußerung der betreuten Immobilien (Exit Fee / Promote). Bei den sogenannten Finders und Exit Fees handelt es sich um zeitpunktbezogene Leistungen, die dann realisiert werden, wenn alle Voraussetzungen für den Erhalt des Entgeltes erfüllt sind. Dies ist in der Regel der Abschluss eines Kaufvertrages oder ein anderer im Vertrag definierter Zeitpunkt. Zu diesem Zeitpunkt fließt dem Kunden der wesentliche Nutzen aus der Leistung (lukrative Ankaufvermittlung bzw. Verkaufsvermittlung) zu. Verträge über das laufende Asset-Management werden in der Regel über eine längere Laufzeit geschlossen. Es handelt sich um vertraglich vereinbarte monatliche Entgelte (zeitraumbezogene Erlöse), bei welchen der Nutzen (gewinnorientiertes Management der Immobilien) dem Eigentümer simultan zufließt. Die Gesellschaft vereinbart in der Regel Zahlungsziele von ca. drei Monaten. Außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungen bestehen keine gesonderten Verpflichtungen der Gruppe.
Die Erlöse aus eigenen Kreditportfolios beinhalten im Wesentlichen die Verwertung der eigenen Kreditportfolios und der notleidenden Kredite (Non-Performing-Loans) sowie im Einzelfall aus dem Verkauf von Forderungen aus diesen. Die Erlöse aus den Forderungen werden zeitraumbezogen und stellen die angemessene Verzinsung der angekauften Forderungen dar. Hierbei wird der zum Ankauf der Forderung ermittelte Effektivzins über die geschätzte Laufzeit zum Ansatz gebracht. Da die Verwertung im Vergleich zum Servicing auf eigene Rechnung erfolgt, erzielt die Gesellschaft ihre Umsatzerlöse aus im Einzelfall vereinbarten Verkäufen von Forderungen zeitpunktbezogen. Umsätze werden realisiert, wenn die Bedingungen aus den Verträgen über Forderungsverkäufe eintreten. Hierbei werden typischerweise Zahlungsziele von ca. drei Monaten vereinbart.
Im Rahmen des Servicing für Kreditportfolios für Dritte realisiert die publity hauptsächlich Vergütungen in Höhe von 22 % der erzielten Erlöse aus der Verwertung bzw. Einlösung von Kreditforderungen. Daneben erhält der Konzern Pauschalvergütungen für die Verwaltung von Schuldnerakten, sogenannte Aktenverwaltungsgebühren. Hierzu beauftragt die publity Rechtsanwälte, die die aktuellen Forderungskonten für jeden Schuldner führen und die treuhänderische Verwaltung der Notaranderkonten für die Gesellschaft vornehmen. Die Servicing Erlöse fallen nur im Erfolgsfall an und werden dann realisiert (zeitpunktbezogene Realisierung). Zu diesem Zeitpunkt fließt dem Kunden der wesentliche Nutzen aus der Leistung (Zahlungsmittelzufluss aus notleidendem Kredit) zu. Die publity-Gruppe tritt nach außen
hin als allei niger Leistungserbringer auf und übernimmt neben der vollständigen Koordination auch die Haftung. Die Erlöse werden daher nach der Bruttomethode (Prinzipal) erzielt. Außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungen bestehen keine gesonderten Verpflichtungen der Gruppe.Hierbei werden typischerweise Zahlungsziele von ca. drei Monaten vereinbart.
Die Erlöse aus eigenen Immobilien beinhalten im Wesentlichen Vermietungserlöse, welche in Übereinstimmung mit den Vorgaben des IFRS 16 zeitraumbezogen erzielt werden. Hierbei wird der Gesamterlös der unkündbaren Grundmietzeit eines Mietvertrages linear über dessen Laufzeit verteilt. Dem Mieter berechnete Mietnebenkosten werden einheitlich und nach der Bruttomethode dargestellt. Dieses Geschäftsfeld war im Geschäftsjahr 2018 noch von untergeordneter Bedeutung.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufgliederung der Umsatzerlöse sowie die Umsatz kosten des publity Konzerns:
| In EUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Erlöse aus dem Servicing für Dritte (Asset-Management) | 3.483.214 | 28.348.285 |
| Erlöse aus eigenen Kreditportfolios (Bestandshaltung) | 512.299 | 4.257.318 |
| Erlöse aus Servicing notleidender Kreditforderungen für Dritte (Asset-Management) |
2.265.026 | 3.042.121 |
| Erlöse aus eigenen Immobilien (Bestandshaltung) | 13.953.914 | 0 |
| Erlöse Sonstige (Asset-Management) | 108.805 | 1.569.338 |
| Umsatzerlöse | 20.323.259 | 37.217.061 |
| Umsatzkosten (Asset-Management) | -2.952.714 | -5.716.488 |
| Umsatzkosten (Bestandshaltung) | -7.650.251 | -1.076.621 |
| Umsatzkosten | -10.602.965 | -6.793.109 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 9.720.294 | 30.423.953 |
Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 16.894 TEUR auf 20.323 TEUR gesunken, was vorwiegend auf einen Rückgang der Erlöse aus dem Servicing für Dritte (Asset-Management) zurückzuführen ist. Gegenläufig wurden im Geschäftsjahr 2019 erstmals wesentliche Erlöse aus eigenen Immobilien (Bestandshaltung) realisiert, welche Mieterlöse sowie Mietnebenkostenerlöse aus der Vermietung der Bestandsimmobilien beinhalten.
Der Rückgang der Erlöse aus dem Asset-Management ist vorwiegend darauf zurückzuführen, dass die publity AG im Geschäftsjahr 2019 in erheblichem Umfang Leistungen an Konzerngesellschaften erbracht hat. So belaufen sich die konzerninternen Umsatzerlöse mit anderen Segmenten im Geschäftsjahr 2019 auf 30.232 TEUR. Diese werden für Zwecke des Konzernabschlusses jedoch im Zuge der Aufwands- und Ertragskonsolidierung eliminiert.
Die Umsatzkosten für das Geschäftsjahr 2019 betragen insgesamt 10.603 TEUR und entfa llen mit TEUR 2.953 (Geschäftsjahr 2018: 5.716 TEUR) auf Kosten im Bereich Asset-Management) so wie mit 7.650 TEUR auf Kosten im Bereich Bestandshaltung. Die Kosten im Bereich Asset-Management beinhalten im Wesentlichen Verkaufsprovisionen, Kosten für bezogene Asset-Management Dienstleistungen und Auslagen für Servicing Kosten. Die Kosten für den Bereich Bestandshaltung beinhalten vorwiegend Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Bestandsimmobilien.
Die sonstigen betrieblichen Erträge des Geschäftsjahres 2019 setzen sich wie folgt zusammen:
| 2019 4.926.492 |
2018 |
|---|---|
| 626.698 | |
| 654.854 | 0 |
| 561.406 | 0 |
| 215.000 | 0 |
| 198.923 | 206.595 |
| 71.257 | 485 |
| 40.023 | 0 |
| 24.993 | 23.901 |
| 2.711 | 31.692 |
| 0 | 186.894 |
| 0 | 161.729 |
| 52.808 | 55.880 |
| 6.748.466 | 1.293.874 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind gegenüber dem Vorjahr um 5.455 TEUR angestiegen. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf Erträge aus der Entkonsolidierung der publity Sankt Martin Tower GmbH sowie der publity Sankt Martin Tower Verwaltung GmbH in Höhe von 4.926 TEUR sowie auf Erträge im Zusammenhang mit der Modifikation des Leasingvertrags über das "publity Center" in Höhe von 655 TEUR zurückzuführen.
Die periodenfremden Erträge in Höhe von 199 TEUR beinhalten die Erträge im Zusammenhang mit Forderungen gegen Alteigentümer aus Nebenkostenabrechnungen (161 TEUR) sowie Erträge aus Überzahlungen (38 TEUR).
| In EUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Gehälter | -2.245.929 | -1.783.637 |
| Sozialabgaben | -301.470 | -240.185 |
| Gesamt | -2.547.399 | -2.023.822 |
Die Personalkosten setzen sich in der Berichtsperiode wie folgt zusammen:
Die Personalkosten sind im Vergleich zum Vorjahr um 524 TEUR angestiegen. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Geschäftsjahr 2019 erstmalig Personalkosten der Ende 2018 erworbenen Großmarkt Leipzig GmbH berücksichtigt wurden. Zudem wurden anteilig – jeweils für den Zeitraum der Konzernzugehörigkeit – die Personalkosten der publity Sankt Martin Tower Verwaltung GmbH sowie der PREOS Real Estate AG berücksichtigt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Geschäftsjahres 2019 setzen sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2019 um 12.177 TEUR gestiegen (Geschäftsjahr 2019: 19.852 TEUR, Geschäftsjahr 2018: 7.675 TEUR). Dieser Anstieg entfällt mit 5.735 TEUR auf sonstige betriebliche Aufwendungen der im Geschäftsjahr 2019 gegründeten oder erworbenen und somit erstmalig in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung berücksichtigten Gesellschaften. Inhaltlich ist der Anstieg der sonstigen betrieblichen Auf-
| In EUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Abschreibungen auf Forderungen | -4.810.841 | -1.985.935 |
| Rechts- und Beratungskosten | -3.475.383 | -1.869.764 |
| Werbe- und Reisekosten | -1.850.145 | -1.062.166 |
| Wertberichtigungen auf Forderungen | -1.451.777 | 0 |
| Aufwendungen iZm. Erstkonsolidierung | -1.154.671 | 0 |
| Abschluss- und Prüfungskosten | -1.125.941 | -329.402 |
| Abschreibungen auf Gegenstände des Sachanlagevermögens | -734.608 | -722.962 |
| Fremdleistungen und Fremdarbeiten | -507.318 | -170.261 |
| Kosten für Mieterausbauten | -497.819 | 0 |
| Finanzierungskosten | -476.943 | -124.271 |
| Reparaturen und Instandhaltungsaufwendungen | -449.910 | -173.956 |
| Nicht abziehbare Vorsteuer | -367.070 | 0 |
| Periodenfremde Aufwendungen | -300.735 | -84.293 |
| Kosten iZm. der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen | -289.516 | 0 |
| Raumkosten | -285.571 | -33.887 |
| Verkaufsprovisionen | -280.000 | -294.155 |
| EDV-Kosten | -217.442 | -105.390 |
| Bürobedarf und Betriebskosten | -207.070 | -102.445 |
| Vergütung des Aufsichtsrates | -198.077 | -78.000 |
| Versicherungen | -180.312 | -49.688 |
| Nebenkosten des Geldverkehrs | -127.074 | -40.800 |
| Miet- / Leasingaufwendungen | -105.755 | -54.611 |
| Kosten für Hauptversammlungen | -104.679 | 0 |
| Fahrzeugkosten | -94.185 | -102.556 |
| Verwaltungskosten | -11.017 | 0 |
| Sonstige | -548.135 | -290.530 |
| Gesamt | -19.851.993 | -7.675.072 |
wendungen im Wesentlichen auf einen Anstieg der Aufwendungen im Zusammenhang mit der Abschreibung von Forderungen (Geschäftsjahr 2019: 4.811 TEUR, Geschäftsjahr 2018: 1.986 TEUR), auf einen Anstieg der Rechts- und Beratungskosten (Geschäftsjahr 2019: 3.475 TEUR, Geschäftsjahr 2018: 1.870 TEUR) sowie auf Wertberichtigungen auf Forderungen (Geschäftsjahr 2019: 1.452 TEUR, Geschäftsjahr 2018: 0 TEUR) und einen Einmaleffekt im Zusammenhang mit
dem Erwerb der Geschäftsanteile an der publity Sankt Martin Tower GmbH und an der publity Sankt Martin Tower Verwaltung GmbH in Höhe von 1.155 TEUR zurückzuführen.
Der Anstieg der Rechts- und Beratungskosten ist überwiegend durch Aufwendungen im Zusammenhang mit durchgeführten Kapitalmaßnahmen sowie durch Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien und Immobiliengesellschaften bedingt.
Die Erträge aus der Bewertung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Höhe von 122.230 TEUR (Geschäftsjahr 2018: 8.940 TEUR) resultieren aus der Neubewertung der Objekte "Theodor-Althoff-Straße 2", "Eschborn", "Sky", Access Tower", "St Martin Tower" sowie "Lüdenscheid" und "Oberhausen". Gegenläufig ergaben sich aus der Bewertung des Objektes "Großmarkt Leipzig", welches im Geschäftsjahr 2019 veräußert wurde, Verluste aus der Bewertung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien in Höhe von 1.000 TEUR (Geschäftsjahr 2018: 0 TEUR).
Die Finanzerträge setzen sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt zusammen:
Zinserträge aus Gesellschafterdarlehen
| In EUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Zinserträge aus Kreditforderungen mit beeinträchtig ter Bonität |
5.571.263 | 6.832.909 |
| Zinserträge aus Gesellschafter darlehen |
383.333 | 0 |
| Zinserträge aus Forderungen gg. nicht beherrschen de Anteilseigner |
131.038 | 0 |
| Zinserträge Leasing |
31.458 | 0 |
| Zinserträge aus Ausleihungen |
0 | 915.775 |
| Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Finanzanlagever mögens |
0 | 376.048 |
| Erträge aus dem Rückkauf von Wandelschuldver schreibungen |
0 | 223.732 |
| Sonstige Finanz erträge |
10.380 | 105.751 |
| Gesamt | 6.127.473 | 8.454.216 |
Die Finanzerträge haben sich im Geschäftsjahr 2019 um 2.327 TEUR verringert und belaufen sich auf 6.127 TEUR (Geschäftsjahr 2018: 8.454 TEUR). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen durch rückläufige Zinserträ ge aus Ausleihungen an die PREOS I bedingt. Darüber hinaus sanken die Zinserträge aus Kreditforderungen mit beeinträchtigter Bonität Dies ist darauf zurückzuführen, dass im Geschäfts jahr 2018 noch Zinserträge von in diesem Jahr veräußerten und bis dahin vollkonsolidierten Gesellschaften enthalten waren.
| In EUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | 79.776.340 | 33.441.055 |
| Konzernsteuersatz | 31,93 % | 31,93 % |
| Erwartetes Steuerergebnis | 25.468.597 | 10.676.057 |
| Überleitungspositionen: | ||
| Gewerbesteuereffekte | -18.867.135 | 0 |
| Steuereffekte aus nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben | 405.616 | 12.683 |
| Steuereffekte aus steuerfreien Beteiligungserträgen und Veräußerungsgewinnen |
-986.042 | -376.048 |
| Steuereffekte aus sonstigen steuerfreien Erträgen | 0 | -84.479 |
| Laufende Steuern Vorjahre | 18.583 | -275.144 |
| Steuereffekte aus dem Ansatz von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge |
-196.956 | -776.880 |
| Steuereffekte aus der Auflösung von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge |
776.880 | -776.880 |
| Steuereffekte aus nicht genutzten Verlusten | 7.195.691 | -275.144 |
| Sonstige Effekte | 1.800.377 | -350.346 |
| Gesamt | 15.615.611 | 8.825.842 |
Die Finanzaufwendungen setzen sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt zusammen:
| In EUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Zinsaufwendungen aus Finanz schulden |
-10.981.072 | 0 |
| Zinsaufwendungen Wandelschuldver schreibung |
-2.938.994 | -2.283.175 |
| Zinsaufwendungen Leasing |
-276.774 | -252.664 |
| Sonstige Zinsauf wendungen |
-163.607 | -314.690 |
| Gesamt | -14.360.448 | -2.850.528 |
Die Finanzaufwendungen sind im Geschäftsjahr 2019 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018 um 11.510 TEUR gestiegen, was im Wesentlichen auf Zinsaufwendungen aus Finanzschulden in Höhe von 10.981 TEUR zurückzuführen ist. Die Finanzschulden wurden im Laufe des Geschäftsjahres 2019 zur Finanzierung der erfolgten Immobilienerwerbe aufgenommen. Der Anstieg der Zinsaufwendungen aus Wandelschuldverschreibungen (Geschäftsjahr 2019: 2.939 TEUR, Geschäftsjahr 2018: 2.283 TEUR) ist bedingt durch die im Geschäftsjahr 2019 von der PREOS Real Estate AG ausgegebene Wandelschuldverschreibung 2019 / 2024.
Die Abschreibungen auf langfristige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 27.703 TEUR (Geschäftsjahr 2018: 2.962 TEUR) beinhalten die erfassten Wertberichtigungen auf die Portfolios von Kreditforderungen mit beeinträchtigter Bonität. Wertberichtigungen auf die Unterportfolien werden grundsätzlich in Übereinstimmung mit den Vorgaben des IFRS 9.5.3 in Höhe der über die gesamte (Rest-)Laufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst. Der Anstieg der Abschreibungen im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf eine im Geschäftsjahr 2019 vorgenommene Anpassung der Höhe und der zeitlichen Verteilung der erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse aus den Unterportfolios zurückzuführen.
Die laufenden Steueraufwendungen in Höhe von 2.645 TEUR (Geschäftsjahr 2018: 6.842 TEUR) beinhalten die Körperschaftsteuer- und Gewerbesteueraufwendungen und entstanden ausschließlich in Deutschland.
| In EUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Laufende Steuern |
-2.644.724 | -6.842.232 |
| Latente Steuern | -12.970.887 | -1.983.610 |
| Summe Ertragsteuern |
-15.615.611 | -8.825.842 |
Die latenten Steueraufwendungen in Höhe v on 12.971 TEUR (Geschäftsjahr 2018: 1.984 TEUR) setzen sich zusammen aus latenten Steuer erträgen in Höhe von 8.255 TEUR (Geschäftsjahr 2018: 969 TEUR) und latenten Steueraufwendungen in Höhe von 21.226 TEUR (Geschäftsjahr 2018: 2.952 TEUR). Die latenten Steueraufwendungen resultieren vorwiegend aus temporären Differenzen im Zusammenhang mit der Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zum beizulegenden Zeitwert. Zum Bilanzstichtag bestehen für die in den Konzernabschluss einbezogenen Beteiligungsunternehmen nicht genutzte körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 22.668 TEUR (31. Dezember 2018: 0 TEUR) sowie nicht genutzte gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 23.120 TEUR (31. Dezember 2018: 0 TEUR). Bei der Angabe zu den zum
Bilanzstichtag bestehenden und nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträgen wurden für die im Geschäftsjahr 2019 erstmals vollkonsolidierte PREOS Real Estate AG sowie für deren Tochtergesellschaften nur die im Zeitraum seit Erstkonsolidierung entstandenen steuerlichen Verluste berücksichtigt.
Die steuerliche Überleitungsrechnung zwischen dem erwarteten und dem tatsächlichen Steueraufwand des Geschäftsjahres wird auf Basis eines Konzernsteuersatzes in Höhe von 31,93 % (Geschäftsjahr 2018: 31,93 %) dargestellt. Der Konzernsteuersatz in Höhe von 31,93 % beinhaltet den aktuell gültigen Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15 %, den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % und einen Gewerbesteuersatz von 16,1 %.
Das Ergebnis je Aktie berechnet sich wie folgt:
| In EUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis (in EUR) | 64.160.729 | 24.615.213 |
| Konzernergebnis abzüglich nicht beherrschender Anteile | 58.822.351 | 24.530.458 |
| Zinsaufwendungen aus Wandelschuldverschreibungen | 1.105.634 | 1.154.914 |
| Konzernergebnis, bereinigt um Verwässerungseffekte | 59.927.985 | 25.685.372 |
| Anzahl Aktien (in Stück) | ||
| Ausgegebene Aktien zum Bilanzstichtag | 14.874.487 | 9.831.250 |
| Gewichtete Anzahl ausgegebener Aktien | 11.202.324 | 7.516.009 |
| Auswirkungen der Wandlung von Wandelschuldverschreibungen |
1.235.563 | 1.202.502 |
| Gewichtete Anzahl ausgegebener Aktien (verwässert) | 12.437.887 | 8.718.511 |
| Ergebnis je Aktie (in EUR) | ||
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | 5,25 | 3,26 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | 4,82 | 2,95 |
Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Aktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Aktien, die sich während der Berichts periode im Umlauf befinden, geteilt. Das verwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich durch die Korrektur des Periodenergebnisses und der Anzahl der ausgegebenen Aktien aufgrund der Annahme, dass wandelbare Instrumente vollumfänglich umgewandelt werden.
Die Segmentierung der Konzernabschlussdaten erfolgt in Übereinstimmung mit den Vorgaben des IFRS 8 entsprechend der internen Ausrichtung nach strategischen Geschäftsbereichen.
Zum Zwecke der Unternehmenssteuerung wird der Konzern in die folgenden zwei berichtspflichtigen Geschäftssegmente aufgeteilt:
Die Betriebsergebnisse der Geschäftssegmente werden jeweils durch den Vorstand überwacht.
Geschäftsvorfälle zwischen den Geschäftssegmenten werden grundsätzlich auf Basis fremdvergleichsfähiger Konditionen abgewickelt.
Die bei der Erstellung der Konzern-Segmentberichterstattung angewendeten Bilanzierungsund Bewertungsmaßstäbe entsprechen den für die Konzernbilanz und die Konzern-Gewinn-und -Verlustrechnung zugrunde gelegten Ansatzund Bewertungsmaßstäben und stimmen mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, überein.
| Kürzung um | ||||
|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr 2019 in EUR |
Asset Management |
Bestands - haltung |
Intersegment umsätze |
Konzern |
| Umsatzerlöse mit externen Dritten | 5.857.045 | 14.466.213 | 0 | 20.323.259 |
| Intersegmentumsatzerlöse | 30.232.096 | 0 | -30.232.096 | 0 |
| Umsatzkosten | -2.952.714 | -7.650.251 | 0 | -10.602.965 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 33.136.428 | 6.815.962 | -30.232.096 | 9.720.294 |
| Ergebnis aus der Fair Value Bewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien |
0 | 91.997.551 | 30.232.096 | 122.229.647 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.489.863 | 5.258.604 | 0 | 6.748.466 |
| Personalkosten | -1.838.799 | -708.600 | 0 | -2.547.399 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -17.355.181 | -2.496.812 | 0 | -19.851.993 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 15.432.310 | 100.866.704 | 0 | 116.299.014 |
| Finanzaufwendungen | -14.360.448 | |||
| Finanzerträge | 6.127.473 | |||
| Abschreibungen auf langfristige finanzielle Vermögenswerte |
-27.702.948 | |||
| Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen |
-586.751 | |||
| Ergebnis vor Steuern | 79.776.340 | |||
| Ertragsteuern | -15.615.611 | |||
| Periodenergebnis | 64.160.729 | |||
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie | 0 | 612.101.000 | 0 | 612.101.000 |
| Geleistete Anzahlungen | 0 | 3.578.490 | 0 | 3.578.490 |
Finanzschulden 0 426.704.626 0 426.704.626
| Geschäftsjahr 2018 in EUR |
Asset Management |
Bestands - haltung |
Kürzung um Intersegment umsätze |
Konzern |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse mit externen Dritten | 30.387.409 | 6.829.653 | 0 | 37.217.061 |
| Intersegmentumsatzerlöse | 1.497.686 | 0 | -1.497.686 | 0 |
| Umsatzkosten | -5.716.488 | -1.076.621 | 0 | -6.793.109 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 26.168.607 | 5.753.032 | -1.497.686 | 30.423.953 |
| Ergebnis aus der Fair Value Bewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien |
0 | 8.939.857 | 0 | 8.939.857 |
| Wertminderungen und Forderungen | -142.842 | 0 | 0 | -142.842 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 480.526 | 813.348 | 0 | 1.293.874 |
| Personalkosten | -1.549.915 | -473.907 | 0 | -2.023.822 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -5.363.080 | -2.311.992 | 0 | -7.675.072 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 19.593.296 | 12.720.338 | -1.497.686 | 30.815.948 |
| Finanzaufwendungen | -2.850.528 | |||
| Finanzerträge | 8.454.217 | |||
| Abschreibungen auf langfristige finanzielle Vermögenswerte |
-2.962.499 | |||
| Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen |
-16.082 | |||
| Ergebnis vor Steuern | 33.441.055 | |||
| Ertragsteuern | -8.825.842 | |||
| Periodenergebnis | 24.615.213 | |||
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie | 0 | 17.000.000 | 0 | 17.000.000 |
| Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Finanzschulden | 0 | 0 | 0 | 0 |
Von den Erlösen aus dem Segment "Asset-Management" entfallen 36,7 % auf einen wesentlichen Kunden bzw. diesem nahestehende Unternehmen. Auf einen weiteren Kunden bzw. diesem nahestehende Unternehmen entfallen 10,1 %. Im Geschäftsjahr 2018 entfielen 60,1 % der Erlöse im Segment "Asset-Management"
auf einen wesentlichen Kunden bzw. diesem nahestehende Personen. Im Geschäftsjahr 2018 macht ein weiterer Kunde im Segment "Asset-Management" Erlöse von ca. 13 %. Im Segment "Bestandshaltung" entfallen 11,1 % (Geschäftsjahr 2018: 53 %) auf einen wesentlichen Kunden.
Die wesentlichen finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen die Finanzschulden, die Wandelschuldverschreibungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns. Die wichtigsten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns sind Kreditforderungen mit beeinträchtigter Bonität, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren.
Der Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Reihe finanzieller Risiken ausgesetzt, dem Markt-, dem Ausfall- und dem Liquiditätsrisiko. Die Steuerung dieser Risiken obliegt dem Management des Konzerns. Im Zuge des Risikomanagements wird auch die Konzentration einzelner Risiken regelmäßig überwacht.
Das Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Das Marktrisiko beinhaltet drei Risikoarten: Zinsänderungsrisiko, Währungsrisiko und sonstige Preisrisiken. Zu den dem Marktrisiko ausgesetzten Finanzinstrumenten zählen u. a. Kreditforderungen sowie die Wandelschuldverschreibungen und die variabel verzinslichen Finanzschulden.
Das Zinsänderungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken.
Der Konzern unterhält Tagesgeldguthaben, deren Verzinsung vom jeweiligen Marktzinsniveau abhängt. Zur Finanzierung der Immobilienerwerbe hat der Konzern erstmals im Geschäftsjahr 2019 teilweise variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten aufgenommen. Die publity ist somit einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt, da Erhöhungen des Zinsniveaus die Finanzierungsaufwendungen erhöhen.
Die nachfolgende Tabelle unterstellt eine Veränderung des Zinsniveaus um +1 % bzw. -1 %. Unter Beibehaltung aller übrigen Parameter ergäben sich folgende Auswirkungen auf die Zinsaufwendungen des Konzerns:
Festverzinsliche Finanzverbindlichkeiten beinhalten das Risiko einer Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts. Dieses Risiko wirkt sich weder in der Bilanz noch in der Gewinn-und Verlust-Rechnung aus, da die Finanzverbindlichkeiten nicht zum beizulegenden Zeitwert, sondern zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.
Das Währungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse Schwankungen ausgesetzt sind. Da der Konzern sämtliche Geschäftsvorfälle in EUR abwickelt, ist der Konzern im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit keinen Wechselkursrisiken ausgesetzt.
Unter den sonstigen Marktrisiken subsumiert der Konzern alle weiteren Risiken aus Marktpreisschwankungen, wie diese bspw. aus Börsen kursen resultieren können. Der Konzern sieht sich keinen sonstigen Markt risiken ausgesetzt.
Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken (insbesondere bei Kreditforderungen mit beeinträchtigter Bonität und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich solcher aus Einlagen bei Banken und Finanzinstituten und sonstigen Finanz instrumenten, ausgesetzt.
Das maximale Ausfallrisiko zum Abschlussstichtag entspricht dem Buchwert jeder ausgewiesenen Klasse finanzieller Vermögenswerte.
Im Rahmen des Erwerbs der Portfolios mit Kreditforderungen, die bei Erwerb in ihrer Boni tät beeinträchtigt sind (POCI), hat die Gesellschaft eine Strategie konzipiert, die regelmäßig über prüft wird. Grundsätzliche Zielsetzung für derartige Portfolios ist eine ertragsorientierte Abwicklung über die (Rest-)Laufzeit mit verschiedenen Maßnahmen, wie bspw. Ratenzahlungen bzw. Vergleich, Insolvenz oder Sicherheitenverwertung. Im Einzelfall wird der (Weiter-) Verkauf von ausgewählten Unterportfolios nicht ausgeschlossen. Zwecks aktiver Steuerung, insbesondere des Adressausfallrisikos, werden die Portfolios zunächst in die nachfolgenden Unterportfolios mit ähnlichen Charakteristiken gegliedert:
• insolvenzbehaftete Privatpersonen
• insolvenzbehaftete Selbständige / Gewerbetreibende und Unternehmen ("Firmen")
• nicht-insolvenzbehaftete Schuldner.
Hinsichtlich der jeweiligen Unterportfolios werden die nachfolgenden Annahmen getroffen, die zu jedem Abschlussstichtag überprüft und mit tatsächlichen Ereignissen auf Unternehmensebene (z. B. Ausfallquoten) sowie mit historischen und aktuellen makroökonomischen Entwicklungen abgeglichen werden:
a) Für Unterportfolios mit Kreditforderungen insolvenzbehafteter Privatpersonen wird mit Blick auf die durchschnittliche Laufzeit eines Privatinsolvenzverfahrens von einer Laufzeit von insgesamt sechs Jahren ausgegangen. Auch vor dem Hintergrund von Servicing-Erfahrungen mit vergleichbaren Unterportfolios geht das Management zumindest von einer durch-
| in TEUR | 2019 |
|---|---|
| Zinsaufwand aus variabel verzinslichen Darlehen |
2.623 |
| Erhöhung des Zinsaufwands bei einem Anstieg der variablen Zinssätze um 1 % |
1.020 |
| Verringerung des Zinsaufwands bei einem Rückgang der variablen |
-1.020 |
Zinssätze um 1 %
schnittlichen Realisierungsquote von 0,8 % (Geschäftsjahr 2018: 1 %) des ursprünglichen Kreditnennbetrags aus. Vereinfachend wird eine Gleichverteilung der Zahlungsströme für die folgenden drei Jahre angenommen.
b) Für Unterportfolios mit Kreditforderungen insolvenzbehafteter Firmen wird mit Blick auf die durchschnittliche Laufzeit eines Firmeninsolvenzverfahrens von einer Restlaufzeit von insgesamt neun Jahren ausgegangen. Auch vor dem Hintergrund von Servicing-Erfahrungen mit vergleichbaren Unterportfolios geht das Management zumindest von einer durchschnittlichen Realisierungsquote von 2,57 % (Geschäftsjahr 2018: 4,1 %) des ursprünglichen Kreditnennbetrags aus. Für die entsprechenden Zahlungsströme wird angenommen, dass im kommenden Jahr 50 % sowie in den folgenden Jahren jeweils weitere 10 % der ausstehenden Beträge realisiert sein werden.
c) Für Unterportfolios mit nicht-insolvenzbehafteten Kreditforderungen wird mit Blick auf vergleichbare Servicing-Erfahrungen von einer Laufzeit ab dem Bilanzstichtag von insgesamt sechs Jahren ausgegangen. Das Management geht zumindest von einer durchschnittlichen Realisierungsquote von 2,28 % (Geschäftsjahr 2018: 2,6 %) des ursprünglichen Kreditnennbetrags aus. Für die entsprechenden Zahlungsströme wird angenommen, dass nach einem Jahr 20 %, nach weiteren zwei Jahren zusätzliche 30 % und nach weiteren zwei Jahren die restlichen 50 % der ausstehenden Beträge realisiert sein werden.
Bei der modellbasierten Ermittlung des bonitätsangepassten Effektivzinssatzes berücksichtigt das Unternehmen zur Schätzung der
erwarteten Zahlungsströme aus den Portfolios mit Kreditforderungen, die bei Erwerb in ihrer Bonität beeinträchtigt sind (POCI), die vertraglichen Bedingungen der Schuldner sowie erwartete Kreditverluste auf der Grundlage der vorgenannten Parameter bzw. Inputfaktoren für die jeweiligen Unterportfolios. Die erwarteten Kreditverluste ergeben sich als wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung der Kreditverluste (Barwert aller Zahlungsausfälle) über die erwartete Restlaufzeit der jeweiligen Unterportfolios.
Die Risikovorsorge nach IFRS 9 ermittelt der Konzern für die Kreditforderungen mit eingeschränkter Bonität wie folgt: Erworbene oder originäre kreditbehaftete finanzielle Vermögenswerte ("Purchased or Originated Credit Impaired" / "POCI"), bei denen zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, werden automatisch der Stufe 3 des Wertminderungsmodells zugeordnet. Die Steuerung der Kreditausfallrisiken bei den POCI erfolgt auf der jeweiligen Unterportfolioebene. Bei POCI, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, erfolgt die Ermittlung der Wertminderung auf Basis der diskontierten erwarteten künftigen Zahlungsströme unter Verwendung eines bonitätsangepassten Effektivzinssatzes der Unterportfolios. Der Konzern reduziert bzw. erhöht den Buchwert der POCI mittels einer Wertberichtigung und erfasst den Verlust bzw. den Gewinn in der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung als Bestandteil des Wertminderungsaufwands bzw. -ertrags.
Das Ausfallrisiko aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird basierend auf den Richtlinien des Konzerns für das Ausfallrisikomanagement gesteuert. Zur Vermeidung von Ausfällen wird insbesondere bei Neukunden und Neuvermietungen eine Überprüfung der Bonität durchgeführt. Zur Absicherung des Risikos im Bereich der Vermietung von Bestandsimmobilien werden von den Mietern Kautionen oder Bürgschaften eingefordert. Alle ausstehenden Forderungen werden regelmäßig überwacht.
Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschlussstichtag anhand einer Wertberichtigungsmatrix zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste analysiert. Die erwarteten Ausfallquoten werden auf der Grundlage von Zahlungsprofilen der letzten drei Jahre vor dem Bilanzstichtag sowie unter Berücksichtigung angemessener und belastbarer Informationen über vergangene Ereignisse, aktuelle Gegebenheiten und künftig zu erwartende wirtschaftliche Rahmenbedingungen, die zum Abschlussstichtag verfügbar sind, ermittelt. Basierend auf diesen Informationen erwartet das Management zum Bilanzstichtag Forderungsausfälle in Höhe von ca. 2,5 %, welche
durch die Bildung einer Wertberichtigung berücksichtigt wurden. Das maximale Ausfallrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Abschlussstichtag entspricht dem Buchwert zum 31. Dezember 2019. Der Konzern beurteilt die Risikokonzentration bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als gering. Zwar hat der Konzern im Bereich des Asset-Managements insgesamt eine überschaubare Anzahl an Debitoren. Aufgrund langjähriger Geschäftsbeziehungen zu diesen Debitoren wird das Ausfallrisiko jedoch als sehr gering eingestuft. Für neu abgeschlossene Asset-Management Verträge, die insbesondere nur die Vermittlung einer Immobilie zum Gegenstand haben, wird das Ausfallrisiko als höher eingestuft. Eine etablierte Geschäftsbeziehung fehlt in diesen Fällen. Dem Ausfallrisiko wird in diesen Fällen mit standardisierten Prozessen, eingehenden Due Diligence-Prüfungen und Absichtserklärungen ("Letter of Intent") entgegengewirkt. Zudem können im Bereich der Bestandshaltung objektbezogen bei den Gewerbeimmobilien erhöhte Ausfallrisiken aufgrund der Mieterstruktur bestehen.
Die nachstehende Übersicht zeigt die Fälligkeiten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Konzerns:
| Nicht | Seit 3 Monaten |
Seit 6 Monaten |
Seit 9 Monaten |
Seit 12 Monaten |
|
|---|---|---|---|---|---|
| In EUR | überfällig | überfällig | überfällig | überfällig | überfällig |
| 31.12.2019 | |||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
3.676.235 | 217.479 | 501.801 | 551.322 | 8.867.651 |
| Einzelwertberichtigung | -38.950 | 0 | 0 | -321.916 | -1.090.911 |
| Erwarteter Kreditverlust | -90.932 | -5.437 | -12.545 | -5.735 | -194.419 |
| 31.12.2018 | |||||
| Forderungen aus Liefer ungen und Leistungen |
29.905.665 | 71.400 | 329.878 | 0 | 4.416.027 |
| Einzelwertberichtigung | -2.400 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Erwarteter Kreditverlust | -747.642 | -1.785 | -8.247 | 0 | -110.401 |
Von den Forderungen, welche seit mehr als 12 Monaten fällig sind, betreffen 4.784 TEUR solche, bei denen ein Konzernunternehmen die entsprechende Forderung im Klageweg geltend macht. Nach den Ergebnissen der ersten Verhandlung und nach Einschätzung der beratenden Anwälte ist in Bezug auf diese Forderungen von einem Obsiegen mit deutlich überwiegender Wahrscheinlichkeit auszugehen. Weiterhin entfallen 1.209 TEUR der seit mehr als 12 Monaten fälligen Forderungen auf nahestehende Personen und 692 TEUR auf nicht be herrschende Gesellschafter. Hinsichtlich des verbleibenden Betrags in Höhe von 2.182 TEUR befindet sich der Konzern aktuell in einer außergerichtlichen Klärung. Für diesen Betrag
| Entwicklung der Bruttobuchwerte im Geschäftsjahr 2019 in EUR |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
Kreditforderungen mit eingeschränkter Bonität (POCI) |
|---|---|---|
| Bestand am Jahresanfang | 34.722.969 | 80.464.117 |
| Zugänge | 4.946.838 | 4.000.000 |
| Veränderungen der finanziellen Vermögenswerte (inkl. Zinsertrag) |
0 | 5.755.489 |
| Übertragungen aufgrund verschlechterter Kreditqualität | 0 | 0 |
| Veränderungen aufgrund von Modifikationen (ohne Ausbuchung) |
0 | 0 |
| Modelländerungen | 0 | 0 |
| Abgänge (inkl. Wertberichtigungen) | -25.855.318 | 0 |
| Eingänge aus abgeschriebenen oder wertgeminderten Forderungen |
0 | -515.010 |
| Fremdwährungsbewegungen und sonstige Änderungen | 0 | 0 |
| Bestand am Jahresende | 13.814.489 | 89.704.597 |
| Entwicklung der Wertminderungen im Geschäftsjahr 2019 in EUR |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
Kreditforderungen mit eingeschränkter Bonität (POCI) |
|---|---|---|
| Bestand am Jahresanfang | -870.474 | -7.047.702 |
| Veränderungen der finanziellen Vermögenswerte (inkl. Zinsertrag) |
-890.372 | -27.702.948 |
| Übertragungen aufgrund verschlechterter Kreditqualität | 0 | 0 |
| Veränderungen aufgrund von Modifikationen (ohne Ausbuchung) |
0 | 0 |
| Modelländerungen | 0 | 0 |
| Abgänge (inkl. Wertberichtigungen) | -1.088.562 | 0 |
| Eingänge aus abgeschriebenen oder wertgeminderten Forderungen |
1.088.562 | 0 |
| Fremdwährungsbewegungen und sonstige Änderungen | 0 | 0 |
| Bestand am Jahresende | -1.760.845 | -34.750.650 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
Kreditforderungen mit eingeschränkter Bonität (POCI) |
|---|---|
| 0 | 5.607.096 |
| 0 | 0 |
| 0 | -1.062.602 |
| Bestand am Jahresanfang | 30.959.306 | 76.811.553 |
|---|---|---|
| Zugänge | 30.306.942 | 0 |
| Veränderungen der finanziellen Vermögenswerte (inkl. Zinsertrag) |
0 | 5.607.096 |
| Übertragungen aufgrund verschlechterter Kreditqualität | 0 | 0 |
| Veränderungen aufgrund von Modifikationen (ohne Ausbuchung) |
0 | 0 |
| Modelländerungen | 0 | 0 |
| Abgänge (inkl. Wertberichtigungen) | -26.543.279 | -884.490 |
| Eingänge aus abgeschriebenen oder wertgeminderten Forderungen |
0 | -1.062.602 |
| Fremdwährungsbewegungen und sonstige Änderungen | 0 | -7.440 |
| Bestand am Jahresende | 34.722.969 | 80.464.117 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
Kreditforderungen mit eingeschränkter Bonität (POCI) |
|---|---|
| -145.242 | -2.962.499 |
| 0 | 0 |
| 1.950.000 | 0 |
| Entwicklung der Wertminderungen im Geschäftsjahr 2018 in EUR |
aus Lieferungen und Leistungen |
mit eingeschränkter Bonität (POCI) |
|---|---|---|
| Bestand am Jahresanfang | -2.675.233 | -4.085.202 |
| Veränderungen der finanziellen Vermögenswerte (inkl. Zinsertrag) |
-145.242 | -2.962.499 |
| Übertragungen aufgrund verschlechterter Kreditqualität | 0 | 0 |
| Veränderungen aufgrund von Modifikationen (ohne Ausbuchung) |
0 | 0 |
| Modelländerungen | 0 | 0 |
| Abgänge (inkl. Wertberichtigungen) | 0 | 0 |
| Eingänge aus abgeschriebenen oder wertgeminderten Forderungen |
1.950.000 | 0 |
| Fremdwährungsbewegungen und sonstige Änderungen | 0 | 0 |
| Bestand am Jahresende | -870.474 | -7.047.702 |
wurde eine Wertberichtigung in Höhe von 50 % des ausstehenden Bruttobetrags gebildet.
Die nachstehenden Tabellen geben einen Überblick über den Bruttobuchwert und die Wertminderungen für Kreditausfälle, aufgeschlüsselt nach finanziellen Vermögenswerten und aufgegliedert nach den Anforderungen des IFRS 9:
Der Konzern überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses bei wesentlichen Immobilien mittels eines Liquiditätsplanungstools. Die Liquiditätssituation wird vom Vorstand über wacht und regelmäßig mit dem Aufsichtsrat besprochen.Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinu ierlichen
Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Kontokorrentkrediten, Bankdarlehen, Schuldverschreibungen und Finanzierungsleasing zu wahren. Die finanziellen Verbindlichkeiten haben sich in der Berichtsperiode wie folgt entwickelt:
| In EUR | Anfangs bestand 01.01.2019 |
Veränderung* | Effektivzins methode |
Übriges | Endbestand 31.12.2019 |
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzschulden | 0 | 248.484.502 | -1.476.469 | 179.696.594 | 426.704.626 |
| Wandelschuld verschreibungen |
46.216.150 | 33.054.383 | 696.112 | -4.955.347 | 75.011.298 |
| Leasing verbindlichkeit | 9.984.241 | -864.987 | 0 | 32.343.559 | 41.462.813 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
2.303.668 | 3.821.818 | 0 | 0 | 6.125.486 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
1.183.473 | 2.568.424 | 0 | 0 | 3.751.897 |
| Gesamt | 59.687.532 | 287.064.139 | -780.357 | 207.084.806 | 553.056.120 |
| In EUR | Anfangs bestand 01.01.2018 |
Veränderung* | Effektivzins methode |
Übriges | Endbestand 31.12.2018 |
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzschulden | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Wandelschuld verschreibungen |
48.740.229 | -2.826.268 | 525.921 | -223.732 | 46.216.150 |
| Leasing verbindlichkeit | 7.349.177 | -698.161 | 0 | 3.333.225 | 9.984.241 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
1.929.633 | 374.035 | 0 | 0 | 2.303.668 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
630.662 | 552.811 | 0 | 0 | 1.183.473 |
| Gesamt | 58.649.701 | -2.597.583 | 525.921 | 3.109.493 | 59.687.532 |
zahlungsunwirksame Veränderungen zahlungswirksam
zahlungsunwirksame Veränderungen zahlungswirksam
* inklusive Auszahlungen für Finanzierungsnebenkosten
Zum Bilanzstichtag wiesen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf der Basis der vertraglichen, undiskontierten Zahlungen.
| In EUR | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | Nach dem 31.12.2024 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Finanzschulden | 128.099.000 | 246.147.500 | 52.099.000 | 999.000 | 99.000 | 2.682.854 |
| Wandelschuld verschreibung |
45.696.000 | 0 | 0 | 0 | 31.798.000 | 0 |
| Leasing verbindlichkeiten | 1.019.254 | 411.255 | 432.605 | 454.883 | 478.126 | 36.754.994 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
6.125.485 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
3.751.897 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 184.691.636 | 246.558.755 | 52.531.605 | 535.883 | 32.375.126 | 39.437.848 |
| In EUR | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | Nach dem 31.12.2023 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Wandelschuld verschreibung |
10.571.000 | 36.379.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Leasing verbindlichkeiten | 765.685 | 782.041 | 811.237 | 841.671 | 873.394 | 5.921.863 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
2.303.668 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
1.032.393 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 14.672.745 | 37.161.041 | 811.237 | 841.671 | 873.394 | 5.921.863 |
Per 31. Dezember 2018 wiesen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf:
Im Konzernkreis bestehen Kreditverträge, für die vonseiten der Kreditgeber bestimmte Kre dit vorgaben im Hinblick auf einzuhaltene Auflagen bestehen. Ein Bruch der vereinbarten Finanzkennzahlen (Covenants) kann zur Hinterlegung zusätzlicher Sicherheiten bis hin zu einer außerordentlichen Kündigung seitens des Darlehensgebers führen und einen ungeplanten Liquiditätsabfluss verursachen. Im Rahmen der laufenden Überwachung und Steuerung der Darlehensvereinbarungen wird ein sich abzeichnender Bruch von Covenants möglichst frühzeitig erkannt und durch geeignete Maßnahmen verhindert.
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden im Zugangszeitpunkt den Kategorien des IFRS 9 entsprechend klassifiziert und bilanziert.
Gemäß IFRS 9 werden Finanzinstrumente in die Kategorien zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestuft. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden erstmals in der Konzernbilanz angesetzt, wenn
eines der Konzernunternehmen Vertragspartei eines entsprechenden Vertrags wird. Bei der erstmaligen Erfassung eines Finanzinstruments wird dieses mit dem beizulegenden Zeitwert unter Einbeziehung etwaiger Transaktionskosten angesetzt.
Die gemäß IFRS 7.8 geforderte Aufgliederung der bilanziellen Buchwerte nach den Bewertungskategorien sowie die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente stellen sich wie folgt dar:
| 31.12.2019 in EUR |
Bewertungskategorie | Buchwert nach IFRS 9 |
Fair Value | |
|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
59.454.237 | 59.454.237 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
12.053.643 | 12.053.643 | |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
32.334.326 | 32.334.326 | |
| Liquide Mittel | Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
67.438.205 | 67.438.205 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Langfristige Finanzschulden | Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
299.915.515 | 299.915.515 | |
| Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
69.264.674 | 70.346.583 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
6.125.485 | 6.125.485 | |
| Kurzfristige Finanzschulden | Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
126.789.111 | 126.789.111 | |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
51.294.167 | 51.918.654 |
| 31.12.2018 in EUR |
Bewertungskategorie | Buchwert nach IFRS 9 |
Fair Value |
|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte | |||
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
81.725.876 | 81.725.876 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
33.854.895 | 33.854.895 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
1.128.454 | 1.128.454 |
| Liquide Mittel | Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
27.952.918 | 27.952.918 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | |||
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
45.014.787 | 27.550.758 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
2.303.668 | 2.303.668 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
12.369.077 | 7.261.088 |
| 31.12.2018 in EUR |
Bewertungskategorie | Buchwert nach IFRS 9 |
Fair Value | |
|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
81.725.876 | 81.725.876 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
33.854.895 | 33.854.895 | |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
1.128.454 | 1.128.454 | |
| Liquide Mittel | Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
27.952.918 | 27.952.918 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
45.014.787 | 27.550.758 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
2.303.668 | 2.303.668 | |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten |
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
12.369.077 | 7.261.088 | |
Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente werden bis auf die börsennotieren Wan del s chuldverschreibungen mit dem jeweili gen Buchwert bemessen, da dieser die beste Schätzung des beizulegenden Zeitwertes nicht marktgängiger Finanzinstrumente darstellt.
Der beizulegende Zeitwert der Wandelschuldverschreibungen wird der Stufe 1 der Bemessungshierarchie zugeordnet. Inputfaktoren für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts dieser Finanzinstrumente sind am Bewertungsstichtag an einem aktiven Markt beobachtbare Preisnotierungen.
Das Management hat festgestellt, dass die beizulegenden Zeitwerte der liquiden Mittel, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögens werten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, kurzfristigen Finanzschulden sowie der sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten hauptsächlich aufgrund der kurzen Laufzeiten dieser Finanzinstrumente ihren Buchwerten nahezu entsprechen.
Im Geschäftsjahr 2019 sowie im Vorjahr haben sich die folgenden Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten ergeben: Zur Ermittlung dieser wurden alle jeweiligen GuV (bis auf Steuern) Einträge summiert.
| Nettogewinne / -verluste aus Finanzinstrumenten im Geschäftsjahr 2019 |
Gesamt Davon aus Zinsen | Davon aus Wert berichtigungen |
Davon aus Abgang |
|
|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | -26.198.506 | 6.117.093 | -32.315.599 | 0 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | -13.767.791 | -14.123.697 | 355.906 | 0 |
| Nettogewinne / -verluste aus Finanzinstrumenten im Geschäftsjahr 2018 |
Gesamt Davon aus Zinsen | Davon aus Wert berichtigungen |
Davon aus Abgang |
|
|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | 7.197.766 | 5.237.598 | -3.105.341 | 3.115.510 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Zu fortgeführten Anschaffungskosten | -2.827.669 | -2.416.481 | 0 | 0 |
Die Erträge aus dem Abgang des Geschäftsjahres 2018 stellen Verkäufe von POCI Vermögenswerten dar.
Als nahestehende Unternehmen und Personen werden Unternehmen und Personen betrachtet, die über die Möglichkeit verfügen, die publity AG und ihre Tochtergesellschaften zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf deren Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben. Bei der Bestimmung des maßgeblichen Einflusses, den nahestehende Unternehmen und Personen auf die Finanz- und Geschäftspolitik haben, wurden die bestehenden Beherrschungsverhältnisse berücksichtigt.
Durch Zeichnung von 85,66 % der Anteile an der publity AG durch die TO-Holding GmbH, Frankfurt am Main, und die TO Holding 2 GmbH, Frankfurt am Main, wird zum Bilanzstichtag eine Mehrheit der Anteile durch den alleinigen Gesellschafter dieser beiden Gesellschaften und Vorstandsvorsitzenden der publity AG, Herrn Thomas Olek, gehalten.
Zum Kreis der nahestehenden Unternehmen zählen neben den vollkonsolidierten Tochtergesellschaften der publity AG auch die nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen sowie Unternehmen, bei denen Konzerngesellschaften die Stellung als Komplementärin einnehmen. Weiterhin sind die PREOS Real Estate AG und ihre Tochterunternehmen bis zum Zeitpunkt des Unternehmenserwerbs als nahestehende Unternehmen der publity zu klassifizieren, da die TO-Holding GmbH einen signifikanten Einfluss auf diese Gesellschaften hat. Auch die MIC AG und ihre Tochterunternehmen sind als nahestehende Unternehmen der publity einzustufen, da der Vorstandsvorsitzende der publity AG, Herr Thomas Olek, die Mehrheit der Anteile sowie der Stimmrechte an diesen Gesellschaften hält.
Darüber hinaus sind aufgrund eines maßgeblichen Einflusses folgende Personen in Schlüsselpositionen des rechtlichen Mutterunternehmens nahestehend im Sinne des IAS 24:
• Mitglieder des Vorstands der publity AG und deren nahe Angehörige sowie
• Mitglieder des Aufsichtsrats der publity AG und deren nahe Angehörige.
| In EUR | Erhaltene Zinsen |
Forderungen ggü. nahe stehende Unternehmen und Personen |
Gezahlte Zinsen |
Verbindlichkeiten ggü. nahe stehenden Unternehmen und Personen |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Darlehen an bzw. von Personen in Schlüssel - positionen des Konzerns |
2019 | 0 | 30.383.333 | 0 | 0 |
| 2018 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamthöhe der Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen im jeweiligen Geschäftsjahr in EUR |
Jahr | An nahestehende Unternehmen und Personen erbrachte Dienstleist ungen |
Verkäufe an nahestehende Unternehmen und Personen |
Käufe von nahestehenden Unternehmen und Personen |
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen* |
|---|---|---|---|---|---|
| Assoziiertes Unternehmen | |||||
| NPL Portfolio Nr. 3 GmbH & Co. KG | |||||
| 2019 | 113.000 | 0 | 33.618 | ||
| 2018 | 227.367 | 0 | 248.179 | ||
| Unternehmen, bei denen ein Konzern - unternehmen Komplementärin und nicht am Kapital beteiligt ist: |
|||||
| publity Performance Fonds Nr. 6 GmbH & Co. geschlossene Investment KG |
|||||
| publity Performance Fonds Nr. 7 GmbH & Co. geschlossene Investment KG |
|||||
| publity Performance Fonds Nr. 8 GmbH & Co. geschlossene Investment KG |
|||||
| 2019 | 2.204.583 | 0 | 0 | 1.466.959 | |
| 2018 | 2.151.980 | 0 | 0 | 1.702.985 | |
| Nahestehende Unternehmen des obersten Mutterunternehmens der publity AG: |
|||||
| PREOS Real Estate AG und verbundene Unternehmen** |
|||||
| 2019 | 1.081.484*** | 0 | 0 | 0 | |
| 2018 | 1.245.241 | 60.000 | 0 | 1.254.535 | |
| MIC AG und verbundene Unternehmen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | 592.161 | 0 | 0 | 1.441.781 | |
| 2018 | 296.391 | 0 | 0 | 341.434 |
In den folgenden Tabellen wird die Gesamthöhe der Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen im jeweiligen Geschäftsjahr dargestellt:
Die TO-Holding GmbH, deren alleiniger Anteilseigner der Vorstandsvorsitzende der publity AG, Thomas Olek, ist, hat der publity AG am 27. Juni 2019 ein Darlehen mit einem Nominalwert in Höhe von 7.000.000 EUR gewährt. Das Darlehen hatte eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2019 und wurde mit 1 % p.a. verzinst, wobei die Zinsen kapitalisiert wurden. Das Darlehen wurde vorzeitig am 26. September 2019 zurückbezahlt. Die Zinsen wurden für den genannten Zeitraum nicht gezahlt.
Im Geschäftsjahr 2019 ist der Konzern zudem eine Finanzschuld in Höhe von 60 Mio. EUR eingegangen. Zur Besicherung dieser hat der Hauptaktionär der publity AG Aktien im Wert von 120 Mio. EUR gegeben. Zudem wurden die nicht durch den Konzern verwendeten Mittel in Höhe von 30 Mio. EUR kurzfristig an den Hauptgesellschafter ausgereicht.
* Die Beträge werden als Forderungen und Leistungen eingestuft.
** Zum 31. August 2019 wurde die PREOS Real Estate AG als verbundenes Unternehmen im Konzernabschluss der publity AG vollkonsolidiert. Bis zum 31. August 2019 gelten die PREOS Real Estate AG sowie ihre verbundenen Unternehmen als nahestehende Unternehmen der publity AG. *** Es handelt sich um die an die PREOS Real Estate AG und ihre verbundenen Unternehmen im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. August 2019 erbrachten Dienstleistungen.
Die Aufsichtsratsmitglieder der publity AG sowie die erhaltenen Aufsichtsratsvergütungen für das abgelaufene Geschäftsjahr sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden keine Kredite oder Vorschüsse gewährt; ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats eingegangen.
| Name Funktion |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Günther Paul Löw Vorsitzender (bis 14.01.2019) Rechtsanwalt in eigener Kanzlei |
0 | 30.000 |
| Hans-Jürgen Klumpp Vorsitzender (ab 14.01.2019) zuvor Mitglied; Landesbank vorstand im Ruhestand |
60.000 | 15.000 |
| Norbert Kistermann Stellvertretender Vorsitzender (bis 30.08.2019) Vorstand Bankhaus Bauer AG |
20.000 | 15.000 |
| Prof. Dr. Holger Till Stellvertretender Vorsitzender (ab 30.08.2019) Universitätsprofessor |
11.096 | 0 |
| Frank Vennemann Mitglied (ab 14.01.2019) Rechtsanwalt |
28.932 | 0 |
| Gesamt | 120.027 | 60.000 |
Als Mitglieder des Vorstands der publity AG waren bestellt:
Die Vergütungen des Vorstands setzen sich für das Geschäftsjahr 2019 wie folgt zusammen:
Den Mitgliedern des Vorstands wurden keine Kredite oder Vorschüsse gewährt; ebenso wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten der Mitglieder des Vorstands eingegangen.
| In EUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Laufende Bezüge | 613.000 | 658.000 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
0 | 0 |
| Andere langfristig fällige Leistungen |
0 | 0 |
| Leistungen aus Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
0 | 0 |
| Aktienkursorientierte Vergütungen |
0 | 0 |
| Gesamt | 613.000 | 658.000 |
Ziel des Kapitalmanagements der publity-Gruppe ist eine starke Eigenkapitalbasis, um das Vertrauen von Investoren und Geschäftspartnern in Bezug auf die Nachhaltigkeit der Gruppe zu sichern.
Die Weiterentwicklung des Geschäfts und damit auch die Steigerung des Unternehmenswertes stehen dabei besonders im Fokus. Um dies zu gewährleisten, werden in regelmäßigen Abständen die Eigenkapitalquote und die auf sie wirkenden Faktoren, wie z. B. die Steuerungsgröße EBIT, beobachtet und beurteilt. Das Management strebt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Fremdkapitalanteil und Renditesteigerung an. Die Eigenkapitalquote hat sich von 63 % zum 31. Dezember 2018 auf 36 % zum 31. Dezember 2019 verringert.
Zur Sicherstellung der finanziellen Flexibilität und zur Gewährleistung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit ist die publity-Gruppe bemüht, jederzeit über einen gewissen Liquiditätspuffer zu verfügen und die Liquidität im Konzern entsprechend zu steuern. Die Steuerung der Liquidität erfolgt dabei durch ein zentrales Finanzmanagement durch den Vorstand. Die liquiden Mittel werden gruppenweit zusammengefasst, überwacht und nach einheitlichen Grundsätzen
investiert.
Die publity performance GmbH unterliegt als interne Kapitalverwaltungsgesellschaft dem KAGB und hat daher ein Mindestkapital von 242 TEUR vorzuhalten. Weitere Mindestkapitalanforderungen liegen im Konzern nicht vor.
Thomas Olek Vorstandsvorsitzender
Frank Schneider Vorstand
Mit Geschäftsanteilskauf- und -übertragungsvertrag vom 9. Januar 2020 hat die publity Real Estate 4 GmbH 94,9 % der Geschäftsanteile an der GDC Westendcarree S.à.r.l. mit Sitz in Luxembourg erworben. Die GDC Westendcarree S.à.r.l. ist Eigentümerin der Immobilie "Westend Carree" in Frankfurt am Main. Der vorläufige Kaufpreis für 100 % der Geschäftsanteile an der GDC Westendcarree S.à.r.l. beläuft sich auf 114.064 TEUR und wurde durch die Aufnahme von Finanzschulden finanziert.
Mit notariellem Geschäftsanteilskauf- und -über tragungsvertrag vom 21. Januar 2020 hat die publity Investor GmbH 100 % der Geschäftsanteile an der Großmarkt Leipzig GmbH an die TO-Holding GmbH, deren alleiniger Anteilseigner der Vorstandsvorsitzende der publity AG, Thomas Olek, ist, verkauft. Der Kaufpreis beläuft sich auf 25 TEUR.
Mit Wirkung zum 29. Februar 2020 ist Herr Christoph Blacha aus dem Aufsichtsrat der PREOS Real Estate AG ausgeschieden. Mit gerichtlichem Beschluss vom 1. März 2020 wurde Herr Christian Jäger, Unternehmer und Immobilien-Investor, zum Mitglied des Aufsichtsrats der PREOS Real Estate AG bestellt.
Mit Wirkung zum 4. März 2020 hat der CFO der PREOS Real Estate AG, Herr Libor Vincent, sein Dienstverhältnis aufgegeben und ist aus dem Vorstand der Gesellschaft ausgeschieden.
Der Umfang der finanziellen Auswirkungen der weltweiten Verbreitung des Coronavirus auf den publity Konzern kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. Der Vorstand der publity AG geht jedoch davon aus, dass sich keine bestandsgefährdenden Auswirkungen auf den Konzern ergeben werden.
Wir haben den Konzernabschluss der publity AG , Frankfurt am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei d er Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesent lichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen In formationen umfassen den Geschäftsbericht 2019, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fort führung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Konzern abschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und ge-eignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht
aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prü fungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gege ben heiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u. a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, den 29. April 2020
Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez. ppa. Sebastian Koch Wirtschaftsprüfer
gez. Kathleen Hennig Wirtschaftsprüferin
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um einen freiwilligen Geschäftsbericht, der den geprüften freiwilligen Konzernabschluss der publity AG zum 31. Dezember 2019 enthält. Der freiwillige Konzernabschluss enthält keinen Konzern-Lagebericht und die in diesem Geschäftsbericht enthaltenen Informationen stellen auch keinen Ersatz für einen Konzern-Lagebericht dar. Insbesondere enthält dieser Geschäftsbericht keinen Risiko-, Chancenund / oder Prognosebericht.
Dieser Geschäftsbericht stellt kein Angebot dar. Insbesondere stellt er weder ein öffentliches Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb, Kauf oder zur Zeichnung von Aktien oder sonstigen Wertpapieren dar.
Investoren wird empfohlen, eine Entscheidung, Aktien oder sonstige Wertpapiere der publity AG zu erwerben oder zu veräußern, nur unter Heranziehung aller verfügbaren Informationen über die Gesellschaft nach Konsultation mit den eigenen Rechtsanwälten, Steuerund / oder Finanzberatern zu treffen.
Dieser Geschäftsbericht kann in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind alle Aussagen, die sich nicht auf historische Tatsachen oder Ereignisse beziehen. Dies gilt insbesondere für Angaben über die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen der Gesellschaft in Bezug auf ihre zukünftige finanzielle Ertragsfähigkeit, ihre Pläne, ihre Liquidität, ihre Aussichten, ihr Wachstum, ihre Strategie und Profitabilität sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzun-
gen und Annahmen der Gesellschaft. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen jedoch Risiken und Ungewissheiten, da sie sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und auf Annahmen basieren, die ggf. in der Zukunft nicht eintreten werden. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, die in diesem Geschäftsbericht enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen oder abzuändern, um Ereignisse oder Umstände zu reflektieren, die nach dem Datum dieses Geschäftsberichts eintreten, sofern darin nicht eine veröffentlichungspflichtige Insiderinfor-
mation liegt.
Hauptversammlung der publity AG
SEPTEMBER 2020 Halbjahresbericht 2020
16.–18. NOVEMBER 2020 Teilnahme Deutsches Eigenkapitalforum
Bockenheimer Landstraße 2–4 60306 Frankfurt am Main Deutschland
Telefon: +49 (0) 69 69 59 73 500 Telefax: +49 (0) 69 69 59 73 555
E-Mail: [email protected]
Landsteinerstraße 6
04103 Leipzig Deutschland
Telefon: +49 (0) 341 261787-0 Telefax: +49 (0) 341 261787-31
E-Mail: [email protected]
OpernTurm Bockenheimer Landstraße 2–4 D-60306 Frankfurt am Main Telefon: +49 (0) 69 69 59 73 500 Telefax: +49 (0) 69 69 59 73 555
E-Mail: [email protected] Website: www.publity.de
Vorstand: Thomas Olek (Vorsitzender) Frank Schneider Aufsichtsrat: Hans-Jürgen Klumpp (Vorsitzender) Prof. Dr. Holger Till (stellvertretender Vorsitzender) Frank Vennemann
Herausgeber: publity AG, Frankfurt am Main Layout: Prime Objects GmbH
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