Management Reports • Jun 25, 2020
Management Reports
Open in ViewerOpens in native device viewer

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
das Geschäftsjahr 2019 stand für SEVEN PRINCIPLES im Zeichen von strategischen Überlegungen und Entscheidungen zur zukünftigen Ausrichtung des Leistungsportfolios des Unternehmens und zu Weichenstellungen für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung. Vielversprechende Chancen liegen in den Bereichen 5G und Mobility Industries Innovation. Die Weiterentwicklung der Near- und Offshoring-Aktivitäten von SEVEN PRINCIPLES flankieren den Ausbau des Leistungsportfolios und sollen die Ertragskraft des Unternehmens stärken.
Wesentliche Innovationstreiber in SEVEN PRINCIPLES Kernbranche Telekommunikation werden in den kommenden Jahren der Aufbau des 5G-Netzes und die damit verbundenen neuen Applikationsmöglichkeiten sein. Schwerpunkte der aktuellen Überlegungen von SEVEN PRINCIPLES sind die Auswahl der richtigen Leistungen für das Angebotsportfolio des Unternehmens sowie der geeigneten Go-to-Market- und Channel-Strategie für ihre Vermarktung. Kunden im Branchencluster Mobility Industries (Automotive, Travel & Transportation) durchlaufen aktuell sowie voraussichtlich auch in den kommenden Jahren eine Phase starker Transformation, angetrieben unter anderem durch die weiter zunehmende Digitalisierung. Im Bereich Mobility Industries Innovation will SEVEN PRINCIPLES mehrwertstiftende Beiträge für eine erfolgreiche Gestaltung dieser Transformation entwickeln und hierbei insbesondere Chancen für eigene Plattformansätze der Zukunft realisieren.
Die Ergänzung unserer lokalen Wertschöpfung durch geeignete Near- und Offshoring-Ansätze ist heutzutage ein wesentlicher Hebel zur Optimierung der Ertragskraft von SEVEN PRINCIPLES. Ein im vergangenen Jahr aufgestelltes Projektteam untersucht die bisherigen Erfahrungen in diesem Bereich und entwickelt Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der Liefermodelle von SEVEN PRINCIPLES.
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten mit großer Sorgfalt wahrgenommen und die Arbeit des Vorstands regelmäßig überwacht. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beratend unterstützt und sich stets von der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. In sämtliche Entscheidungen, die für den Konzern unmittelbar von Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat jederzeit eingebunden. Dies geschah insbesondere durch die transparente Führung des Vorstands und, sofern erforderlich, durch die Präsenz seiner Direct Reports in Aufsichtsratssitzungen.
Im Berichtsjahr fanden sechs ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. Der Vorstand der SEVEN PRINCIPLES AG hat den Aufsichtsrat durch schriftliche und mündliche Berichte über alle wichtigen Aspekte und Geschäftsvorfälle des Unternehmens ausführlich informiert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten rechtzeitig vor allen Sitzungen alle relevanten Unterlagen und konnten sich zu jeder Zeit mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinandersetzen und eigene Anregungen einbringen. Die vom Vorstand erteilten Berichte zur Lage und zu den Perspektiven des Unternehmens wurden konstruktiv von Aufsichtsrat und Vorstand diskutiert. Nach gründlicher Prüfung und Beratung hat der Aufsichtsrat allen Beschlussvorschlägen des Vorstands zugestimmt.
Der Aufsichtsrat stand zwischen allen Sitzungsterminen in einem regelmäßigen, intensiven Informationsaustausch mit dem Vorstand und wurde laufend über die aktuelle Geschäftsentwicklung informiert. Im ersten Quartal 2019 lag der inhaltliche Schwerpunkt des Austauschs auf der Analyse der wirtschaftlichen Situation von SEVEN PRINCIPLES. Ab dem Vorstandswechsel zu Beginn des zweiten Quartals verlagerte sich der inhaltliche Schwerpunkt von der Analyse hin zu Entwurf und Umsetzung eines Restrukturierungsplans.
Ein Mitglied des Aufsichtsrats war bei der Aufsichtsratssitzung am 31. Oktober 2019 entschuldigt nicht anwesend. Bei allen weiteren Sitzungen war der Aufsichtsrat vollzählig vertreten. Die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats war gemäß Satzung zu jeder Zeit gegeben.
Zusätzlich zu den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen stand der Aufsichtsrat im Jahr 2019 im Rahmen von Workshops in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und ausgewählten Vertretern des Managements.
In der Sitzung am 15. Februar 2019 wurde insbesondere über das vorläufige Geschäftsergebnis 2018 sowie über die geplante Aufsichtsratswahl 2019 gesprochen. Neben dem personellen Wechsel im Vorstand war die Besprechung des Jahresabschlusses 2018 das Schwerpunktthema in der Aufsichtsratssitzung am 12. April 2019. Inhalt der Sitzung am 27. Juni 2019 war die allgemeine Geschäftsentwicklung im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2019 sowie die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden im durch die Hauptversammlung neu gewählten Aufsichtsrat. In der Sitzung am 13. September 2019 wurden schwerpunktmäßig die Themen Organisation und Planungsprozess 2020 behandelt. In der Sitzung am 31. Oktober 2019 wurden die Entwicklung der Business Cluster sowie diverse kundenbezogene Themen besprochen. In der letzten Sitzung des Jahres am 13. Dezember 2019 wurde die Planung für das Geschäftsjahr 2020 analysiert.
Zum Zeitpunkt der ersten beiden Aufsichtsratssitzungen des Jahres 2019 bestand der Aufsichtsrat jeweils aus drei Mitgliedern. Auf der Hauptversammlung am 27. Juni 2019 wurde Joseph Kronfli als viertes Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt. Wir freuen uns, dass Herr Kronfli seine Kenntnis unseres Unternehmens und unserer Branche nach Beendigung seiner Tätigkeit im Vorstand der SEVEN PRINCIPLES AG durch das Engagement im Aufsichtsrat weiterhin für eine erfolgreiche Entwicklung von SEVEN PRINCIPLES einbringt. Dr. Michael Pesch, der von Joseph Kronfli das Amt als Chief Executive Officer der SEVEN PRINCIPLES AG übernommen hat, ist seit mehr als 20 Jahren erfolgreich in verschiedenen Managementfunktionen im IT-Sektor tätig. Bevor er zuletzt CEO in der Infosys Consulting Holding AG war, hat Michael Pesch während seiner 14-jährigen Amtszeit (2002-2016) als CEO die arvato systems Gruppe zu einem der führenden deutschen Systemintegratoren aufgebaut und weiterentwickelt. Zu den weiteren Stationen seiner Karriere zählen u.a. Bertelsmann mediaSystems GmbH und Electronic Data Systems.
Seit Wirksamwerden durch Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Handelsregister, die am 9. Juli 2019 erfolgte, besteht der Aufsichtsrat aus vier Mitgliedern. Es wurden keine Ausschüsse gebildet, da dies aufgrund der Größe des Aufsichtsrats von vier Mitgliedern als nicht effizient und notwendig erachtet wird.
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der SEVEN PRINCIPLES AG sowie der Jahresabschluss und Lagebericht der SEVEN PRINCIPLES AG wurden nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Der Jahres- und Konzernjahresabschluss der SEVEN PRINCIPLES AG sowie der Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 wurden durch den von der Hauptversammlung am 27. Juni 2019 gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, GaMa GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Die genannten Unterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers sind rechtzeitig an die Aufsichtsratsmitglieder verteilt und im Anschluss intensiv von diesen geprüft worden. In der Aufsichtsratssitzung am 07. Mai 2020 wurde in Gegenwart des Abschlussprüfers, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtete, mit dem Vorstand beraten. Das Ergebnis der Prüfung entspricht vollständig dem der Abschlussprüfung. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der SEVEN PRINCIPLES AG sowie der Konzernabschluss wurden vom Aufsichtsrat gebilligt, genauso wie der vorgelegte Konzernlagebericht und der Lagebericht der SEVEN PRINCIPLES AG. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Der im Geschäftsjahr 2019 eingeleitete Prozess zur strategischen Neuausrichtung von SEVEN PRINCIPLES verlangt derzeit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern großen Einsatz, Mut zu zukunftsweisenden Entscheidungen und einen langen Atem für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen ab. Wir sind überzeugt, SEVEN PRINCIPLES damit auf einen erfolgreichen Entwicklungspfad zu führen. Für das Engagement in den zurückliegenden und kommenden Monaten bedanke ich mich im Namen des gesamten Aufsichtsrats herzlich bei Herrn Dr. Michael Pesch und dem gesamten SEVEN PRINCIPLES Team.
Köln, den 07. Mai 2020 Für den Aufsichtsrat
Prof. Dr. h.c. Hans Albert Aukes Vorsitzender
Die SEVEN PRINCIPLES AG (7P) bietet innovative IT-Dienstleistungen rund um die Digitalisierung von Geschäftsmodellen und -prozessen. Das Leistungsspektrum umfasst die gesamte IT-Wertschöpfungskette von der Prozess- und Architekturberatung über Softwareentwicklung, Systemintegration bis hin zu Managed Services.
Der Hauptsitz der SEVEN PRINCIPLES Gruppe ist Köln. Weitere deutsche Büros befinden sich in Dresden, Frankfurt, Hamburg, München, Ratingen, Stuttgart und Wolfsburg. Über seine Tochtergesellschaften ist der Konzern weiterhin in Estland, Dänemark, Großbritannien und Österreich vertreten.
Folgende wesentliche Unternehmen gehören jeweils mit sämtlichen Gesellschaftsanteilen zum SEVEN PRINCIPLES Konzern:
SEVEN PRINCIPLES bietet herausragende branchenspezifische aber auch branchenübergreifende Themen und Lösungen an, beispielsweise u.a. für
SAP-Beratung und Entwicklung von Lösungen auf Basis von SAP IS-U und SAP Hybris Billing sowie Energiedatenmanagement.
Transformation von OSS-Landschaften, Implementierung von Cloud- & Netzvirtualisierungslösungen (NFV/SDN) und Billing/Omnichannel-Lösungen sowie IoT-Integration und 5G.
Mobility Services, Supply Chain Management, Predictive Maintenance, Tourenoptimierung und Identity Management.
Prozessmodellierung, Betrieb von kritischer Infrastruktur sowie Output Management.
Beratung und Auditierung in Themen des Qualitätsmanagements und der IT-Security u.a. nach ISO9001 und ISO27001.
Die ausländischen Tochtergesellschaften 7P Austria GmbH (Wien, Österreich), 7P Nordic AS (Tallinn, Estland) und 7P Scandinavia ApS (Kopenhagen, Dänemark) vermarkten, supporten und entwickeln hauptsächlich die selbst entwickelte Enterprise Mobility Management (EMM)-Lösung, deren Rechte bei der SEVEN PRINCIPLES AG liegen. Der Vertrieb der Lösung über Vertriebspartner erfolgt für Österreich und die Balkanstaaten über die 7P Austria GmbH, für die skandinavischen Länder über die 7P Scandinavia ApS und für Deutschland über die Muttergesellschaft SEVEN PRINCIPLES AG.
Die 7P UK Ltd. bedient den Markt in Großbritannien und Nordirland überwiegend mit Consulting und weiteren Leistungen von SEVEN PRINCIPLES.
SEVEN PRINCIPLES betreibt ein Integriertes Managementsystem (IMS), in dem aktuell das Qualitätsmanagement, die Informationssicherheit und der Datenschutz integriert sind. Dabei setzt die SEVEN PRINCIP-LES durch den holistischen Ansatz zur Effizienzsteigerung auf unternehmensweite Rationalisierungseffekte durch die Integration gleichartiger Themenbereiche innerhalb der Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens. Diese prozessorientierte Methodik entlang der Unternehmensprozesse minimiert Aufwände insbesondere in den Bereichen Prozess- und Verfahrensbeschreibungen, Richtlinien, Prüfungen, Audits und Managementbewertungen, einhergehend mit Risikobewertung und Maßnahmenplanung.
2019 wurde das Überwachungsaudit für die ISO 9001 erfolgreich durchgeführt. Der Qualitätsmanagementbeauftragte ist personell der Business Area Security zugeordnet, da der Betrieb und der Ausbau des integrierten Managementsystems der SEVEN PRINCIPLES durch deren Spezialisten gelenkt und aufrechterhalten wird. Die Rezertifizierung für die ISO 27001:2013 konnte erfolgreich durch die Zertifizierungsstelle "Deutsche Zertifizierung in Bildung und Wirtschaft" (DeuZert) bestätigt werden. Der Geltungsbereich der ISO 27001 Zertifizierung wurde auf die gesamte SEVEN PRINCIPLES ausgeweitet. Sowohl die ISO 9001 wie auch die ISO 27001 stehen in ihren aktuellen Versionen in den Anforderungen für ein Alignment an die Unternehmensstrategie und unterstützen damit den vorliegenden holistischen Ansatz des Integrierten Managementsystems bei SEVEN PRINCIPLES. Für die kommenden Jahre ist auf dieser Basis der Integration auch die Aufwands- und damit Kostenreduktion in Bezug auf die Zusammenlegung der internen und externen Audits geplant. Dies wurde durch den abgestimmten Wechsel der Zertifizierungsstelle durch den Vorstand eingeleitet. Die Erwartung, durch das Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) Synergieeffekte für das Datenschutzmanagementsystem (DSMS) zu erreichen, konnte erfüllt werden. Die Aufwände
im Bereich Datenschutz wurden geprägt durch die hohe Individualität und den Komplexitätsgrad der Kundenanforderungen und das hohe Maß an Impact auf verschiedene Projekte.
Dies und mögliche andere aufgrund von Marktanforderungen erforderliche Zertifizierungsvorhaben verlangen von den betroffenen Organisationseinheiten weitere Anstrengungen in der Verbesserung ihrer Prozesse und der Schärfung der Verantwortlichkeiten. Aktuell ist der Trend erkennbar, dass ein immer größer werdender Anteil an Ausschreibungen die Erfüllung von unterschiedlichen Zertifizierungen für eine Projektteilnahme voraussetzt.
SEVEN PRINCIPLES erfüllt den Großteil der Anforderungen bereits heute und unterstreicht auch hiermit ihre hohe Verantwortung für die Weiterentwicklung ihres Geschäfts- und Unternehmensmodells, basierend auf einem hohen Qualitäts-, Sicherheits- und Datenschutzbewusstsein.
"7P ist als Trusted Advisor der innovative und strategische Partner für die digitale Transformation."

Die digitale Transformation braucht ganzheitliche Lösungen – SEVEN PRINCIPLES hat das Ziel, die Erwartungen ihrer Kunden zu übertreffen und eine hohe Kundenzufriedenheit zu erreichen. Hierzu bietet 7P entlang der Wertschöpfungskette ihren Kunden Verbundlösungen an, wobei ein besonderer Fokus auf branchenunabhängigen Wachstumsthemen wie Internet of Things (IoT), Cloud, Omnichannel, Security, BI/Big Data liegt.
Mit dem Fokus auf die Branchen Energieversorgung, Telekommunikation, Automotive, Travel,Transport & Logistics sowie Branchenübergreifend hat sich die SEVEN PRINCIPLES Gruppe als strategischer Partner dieser Branchen entlang der Wertschöpfungskette etabliert und unterstützt ihre Kunden dabei, ihre Unternehmensprozesse zu optimieren. Diese Fokussierung trägt im hohen Maße zur Marktattraktivität bei und stellt somit zielgerichtet den Kern der Unternehmensstrategie dar.
Es ist das Ziel von SEVEN PRINCIPLES, den langfristigen Unternehmenserfolg durch nachhaltiges profitables Wachstum sicherzustellen. Hierzu bedarf es einer ausgewogenen Kombination aus vorausschauender Planung und Forecasting, zeitnahem Reporting und Monitoring und darauf aufbauender Steuerung des Geschäfts mit kurz-, mittel- und langfristiger Orientierung.
Unternehmerisches Handeln umfasst bei SEVEN PRINCIPES somit auch effiziente Steuerungsinstrumente und Tools mit wesentlichen, zeitnah verfügbaren Kennzahlen, die die Entwicklung messen und Trends erkennen lassen und es so frühzeitig ermöglichen, Chancen wahrnehmen und bei Fehlentwicklungen gegensteuern zu können.
Der Vorstand der SEVEN PRINCIPLES Gruppe ist für die Gesamtplanung und die Realisierung der langfristigen Konzernziele verantwortlich. Auf den nächsten Ebenen sind definierte Manager und Mitarbeiter in verschiedenen Rollen für Sales, Delivery und Portfolioentwicklung in den jeweiligen Teilbereichen verantwortlich. Hier erfolgt die Steuerung über die aus der Unternehmensstrategie und -planung abgeleiteten individuellen Steuerungsgrößen ("Key Performance Indicators") und entsprechende Prozesse für Planung, Forecasting, Reporting und Maßnahmen-Controlling.
Für die Steuerung des operativen Geschäfts wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren sind Umsatz, Bruttoergebnis vom Umsatz, EBITDA und EBIT, jeweils mit Wachstumsraten und Margen; ebenso Cashflow und Bilanzrelationen. Die mitarbeiterführenden Einheiten werden insbesondere an der externen Auslastung, der (unerwünschten) Fluktuation und dem Kostenmanagement gemessen. Beim Vertrieb liegt der Fokus auf Auftragseingang im definierten Portfolio, der vorgegebenen Wertschöpfungsstufe und dem Delivery-Modell bei gleichzeitiger Einhaltung der Vertriebskostenziele. Langfristiger, wiederkehrender Umsatz ("Recurring Business") wird dabei höher gewertet als z.B. reine Vermittlung von Subunternehmern und Freelancern. Projektmanager werden u.a. am Umsatz, dem Projekt-Deckungsbeitrag und der Kundenzufriedenheit gemessen.
Die jährlich festgelegten Zielwerte werden im Rahmen des kontinuierlichen Controllings mit den Ist- und (soweit möglich) Vorjahreswerten abgeglichen. Verschiedene Reporting-Systeme stellen sicher, dass alle Einheiten und alle Manager in den verschiedenen Rollen jederzeit einen Überblick über die für sie relevanten Kennziffern haben und das operative Geschäft entsprechend nach vorne steuern können. In der kurz- und mittelfristigen Steuerung kommen Forecasting- und Prognoseinstrumente zur Anwendung, insbesondere für die wesentlichen Werttreiber Auslastung ("Prognostizierte Auslastung") sowie Sales Pipeline / Opportunities / Auftragsreichweite.
Die SEVEN PRINCIPLES Gruppe ist bestrebt, solide bilanzielle Strukturen zu erreichen. Ein wichtiger Faktor ist der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital. Das Eigenkapital wird dabei in regelmäßigen Abständen einem Monitoring und Forecasting unterzogen, um die zukünftige Entwicklung zu bewerten.
Das Reporting des Vorstands an den Aufsichtsrat basiert auf der Unternehmensplanung und den genannten quantitativen und ergänzenden qualitativen Parametern. Soweit qualitative Parameter nur indirekt messbar sind, wird fallweise auf Hilfsgrößen resp. empirische Studien zurückgegriffen. Hier sind vor allem erfolgskritische Größen wie Kundenzufriedenheit, Reputation der Marke, Mitarbeiterbindung resp. Motivation der Mitarbeiter zu nennen. Als wesentliche Indikatoren für Kundenzufriedenheit dienen hier z.B. Folgeaufträge, aber auch Cross- und Up-Selling-Erfolge in den Kunden hinein sowie periodisch Umfragen zum Net-Promoter-Score (NPS - d.h. der Bereitschaft der Kunden, SEVEN PRINCIPELS weiterzuempfehlen); bei der Mitarbeiterbindung kann man die Fluktuation als Hilfsgröße nehmen bzw. Befragungen zur Mitarbeiterzufriedenheit durchführen.
Die Belegschaft von SEVEN PRINCIPLES ist ein Team aus ca. 500 qualifizierten und engagierten Mitarbeitern, bestehend aus Beratern, Entwicklern und Spezialisten aus den verschiedensten Bereichen.
Unsere Kunden schätzen insbesondere das fachliche Know-how und die hohe Leistungsbereitschaft der SEVEN PRINCIPLES Mitarbeiter. Dies wird uns regelmäßig insbesondere von den Fachverantwortlichen unserer Kunden bestätigt.
Wie alle Unternehmen im Informations- und Telekommunikationstechnologie (ITK)-Sektor befindet sich auch SEVEN PRINCIPLES in einem Prozess der kontinuierlichen Veränderung, die mit stetiger Neuentwicklung und Anpassungen an das Kundenumfeld verbunden ist. Eine Herausforderung im heutigen hart umkämpften Arbeitnehmermarkt stellt die Mitarbeiterbindung und -gewinnung dar. SEVEN PRINCIPLES investiert daher insbesondere in die Personalentwicklung der eigenen Mitarbeiter und die Gewinnung von neuen Kolleginnen und Kollegen, da die Mitarbeiter den Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens bilden.
Neben der Gewinnung von ca. 100 neuen Mitarbeitern im Jahr 2019 spiegelt sich in den Mitarbeiterzahlen auch das zur Jahresmitte begonnene Restrukturierungsprogramm wider. Im Jahresdurchschnitt 2019 waren 502 (VJ: 529) Mitarbeiter bei SEVEN PRINCIPLES tätig. Am 31. Dezember 2019 waren 480 (31. Dezember 2018: 506) Mitarbeiter im SEVEN PRINCIPLES Konzern angestellt.
Um das geplante Wachstum sicherzustellen, muss SEVEN PRINCIPLES weiter qualifizierte Talente gewinnen, integrieren und langfristig binden. SEVEN PRINCIPLES setzt dabei auf einen Recruiting-Mix, um eine zielgerichtete Ansprache an potenzielle Mitarbeiter auf dem Bewerbermarkt zu gewährleisten. So veröffentlicht SEVEN PRINCIPLES Stellenausschreibungen in diversen Online-Jobbörsen und nutzt zur Mitarbeitergewinnung auch soziale Online-Netzwerke. Zudem rekrutiert 7P aktiv über die Netzwerke ihrer Mitarbeiter und arbeitet eng mit Hochschulen und Personaldienstleistern zusammen. SEVEN PRINCIPLES bietet kontinuierlich offene Vakanzen für hoch qualifizierte IT-Fachkräfte, die aufgrund des Fachkräftemangels nur sukzessive besetzt werden können.
SEVEN PRINCIPLES zählt zu den bedeutenden Lösungsanbietern im Bereich Digitale Transformation und Enterprise Mobility im deutschen Markt. Schon sehr frühzeitig besetzte SEVEN PRINCIPLES diese Themengebiete für sich, die heute in vielen geschäftlichen Bereichen an Relevanz gewonnen haben.
Mit dem einleitend dargestellten 7P-Portfolio wird das Unternehmen den damit einhergehenden Marktanforderungen gerecht.
Zusätzlich investiert SEVEN PRINCIPLES gezielt in die Entwicklung und den Ausbau von innovativen Lösungen und Leistungen. Ausgaben im Bereich Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit neuen Lösungen und Leistungen für die Vermarktung an Kunden werden dabei direkt aufwandswirksam erfasst.
Im Berichtsjahr hat sich die deutsche Wirtschaft positiv entwickelt – wenn auch schwächer als in der Vorperiode. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg das Bruttoinlandprodukt (BIP) preisbereinigt um 0,6 Prozent und liegt somit unter dem Vorjahreswert von 1,5 Prozent.[1]
Die Informationstechnik (IT) gehörte auch 2019 zu den Wachstumsmärkten. Nach Angaben des Branchenverbandes bitkom steigt das Marktvolumen für IT-Services in Deutschland um 2,4 Prozent auf 41,9 Mrd. EUR, das für die gesamte Informationstechnik um 2,5 Prozent auf 95,4 Mrd. EUR.
[1] Statistisches Bundesamt – destatis – Pressemitteilung Nr. 045 vom 14. Februar 2020
Das Jahr 2019 hat mit Nachfrageschwankungen und hieraus resultierenden Ergebnisschwächen begonnen. In Reaktion auf die Schwächen im ersten Quartal hat das Unternehmen im Laufe des zweiten Quartals ein Konsolidierungs- und Restrukturierungsprogramm entwickelt sowie im zweiten Halbjahr begonnen, dieses Programm umzusetzen. Für das Geschäftsjahr 2019 ergibt sich somit ein Gruppenumsatz von 90,5 Mio. EUR sowie einen Konzernjahresfehlbetrag von 3,4 Mio. EUR.
Der Gruppenumsatz lag mit 90,5 Mio. EUR um 11,1 Mio. EUR (10,9 Prozent) unter dem Vorjahreswert (101,6 Mio. EUR). Durch eine gezielte Reduktion der Fremdleistungen um 6,1 Mio. EUR (12,2 Prozent) erfolgte eine Konsolidierung des Rohertrags um -5,4 Mio. EUR bzw. -10,5 Prozent auf 46,3 Mio. EUR. Dem Rückgang des Rohertrags steht eine Reduktion der Personalkosten um 1,0 Mio. EUR bzw. 2,4 Prozent sowie der Sachkosten um 0,6 Mio. EUR bzw. 5,3 Prozent gegenüber. Hierbei enthalten die Personalaufwände insbesondere auch die Kosten des im zweiten Quartal beschlossenen Restrukturierungsprogramms, dessen entlastende Wirkung jedoch erst im Jahr 2020 eintreten wird.
Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) fiel im Vergleich zum Vorjahr von 2,1 Mio. EUR (2018) auf -2,3 Mio. EUR. Nach dem Steuerertrag von 0,5 Mio. EUR (VJ: Steueraufwand von 0,3 Mio. EUR) ergibt sich ein konsolidiertes, negatives Konzernergebnis von -3,4 Mio. EUR (VJ: Gewinn von 22 TEUR). Entsprechend ergibt sich ein Ergebnis je Aktie von -0,89 EUR nach einem Vorjahresergebnis von 0,01 EUR. Die Anzahl der Aktien berechnet sich nach den durchschnittlich ausstehenden Aktien des Geschäftsjahres und betrug wie auch im Vorjahr 3.770.662 Stück.

Das Jahr 2019 ist zunächst gut gestartet, blieb in seinem weiteren Verlauf jedoch hinter den Umsätzen des Vorjahres zurück. Das erste Quartal des Berichtsjahres startete mit einem Umsatzzuwachs auf 26,1 Mio. EUR, ein Anstieg von 4,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal (VJ: 24,9 Mio. EUR). Im zweiten Quartal sank der Umsatz in Relation zur Vergleichsperiode um 16,2 Prozent auf 21,5 Mio. EUR (VJ: 25,7 Mio. EUR). Dieser Trend setzte sich in den Folgeperioden fort: Im dritten Quartal wurde ein Rückgang um 14,8 Prozent auf 21,9 Mio. EUR (VJ: 25,7 Mio. EUR) verzeichnet und im vierten Quartal um 17,1 Prozent auf 21,0 Mio. EUR (VJ: 25,3 Mio. EUR).
Diese Geschäftsentwicklung zeigt sich auch in anderen Größen: Der Auftragseingang in Höhe von 93,9 Mio. EUR fiel gegenüber dem Vorjahr deutlich geringer aus (VJ: 112,2 Mio. EUR). Zudem war eine niedrigere Auslastung der festangestellten Mitarbeiter mit 83,0 Prozent (VJ: 84,5) zu verzeichnen. Die durchschnittliche Auslastung auf externen Projekten ist hingegen auf 74,9 Prozent gestiegen (VJ: 74,1 Prozent).
Die britische Tochtergesellschaft 7P UK Ltd. konzentriert sich auf die Vermittlung von Fremddienstleistungen und weist im Berichtsjahr einen Umsatz vor Konsolidierung von 3,4 Mio. EUR (VJ: 1,9 Mio. EUR) aus. Das im Berichtsjahr erreichte EBIT der 7P UK Ltd. betrug -0,1 Mio. EUR (VJ: -0,6 Mio. EUR).
Für die SEVEN PRINCIPLES Gruppe war das Geschäftsjahr 2019 ein von negativen Sondereffekten beeinflusstes Jahr. Hierzu zählen zum einen der Vorstandswechsels (0,7 Mio. EUR) sowie das Restrukturierungsprogramm mit einem Budget in Höhe von 1,9 Mio. EUR. Das ausgewiesene negative Konzern-EBIT beläuft sich auf -3,4 Mio. EUR. Bereinigt um diese Sondereffekte ergibt sich ein negatives Konzern-EBIT von -0,9 Mio. EUR. Das Ergebnis sowie die Entwicklung der Umsatzerlöse blieben deutlich hinter den Erwartungen und auch den Vorjahreswerten zurück.
Die SEVEN PRINCIPLES Gruppe hat 2019 nicht wie gewünscht abschließen können. Zukünftig wird erwartet, dass mit dem eingeschlagenen Weg der Konzentration auf innovative IT-Lösungen, zukunftsträchtige Geschäftsmodelle und der anhaltenden positiven Entwicklung des IT-Sektors das Wachstum der SEVEN PRINCIPLES Gruppe nachhaltig gesichert und gesteigert werden kann.
Sofern nicht anders angegeben, sind die Werte auf Tausend Euro (TEUR) oder Mio. EUR gerundet. Hierdurch können sich punktuell in den Tabellen Rundungsdifferenzen ergeben, die sich ggf. auch in den Prozentangaben widerspiegeln.
Die Umsatzerlöse von SEVEN PRINCIPLES sanken im Geschäftsjahr 2019 um 11,1 Mio. EUR auf 90,5 Mio. EUR (VJ: 101,6 Mio. EUR). Die Bestandsveränderung weist den Unterschiedsbetrag des Bestands an unfertigen Projekten zum Vorjahr aus. Methodisch findet die Bewertung jeweils anhand des Fertigstellungsgrads statt. Im Berichtsjahr sank der Wert um 70 TEUR (VJ: Anstieg um 361 TEUR).
Der nationale Umsatz ist 2019 um 12,8 Prozent auf 65,9 Mio. EUR gesunken und trägt 72,8 Prozent (VJ: 74,4 Prozent) zum Gesamtumsatz bei. Der Anteil des internationalen Umsatzes am Gesamtumsatz erhöhte sich um 1,6 Prozentpunkte auf 27,2 Prozent (VJ: 25,6 Prozent), absolut ist er jedoch um rund 1,3 Mio. EUR auf 24,6 Mio. EUR gesunken.
Sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 1,7 Mio. EUR (VJ: 2,2 Mio. EUR) resultieren aus Auflösungen von Rückstellungen (0,4 Mio. EUR – VJ: 0,8 Mio. EUR), aus Erträgen aus Kursdifferenzen (0,3 Mio. EUR – VJ: 0,2 Mio. EUR), aus pauschal versteuerten Sachbezügen (0,7 Mio. EUR – VJ: 1,0 Mio. EUR) und Erträgen aus der Auflösung von Wertberichtigungen zu Forderungen über 0,06 Mio. EUR (VJ: 0,03 Mio. EUR).
| TEUR | 2019 | 2018 | VERÄNDERUNG |
|---|---|---|---|
| UMSATZERLÖSE | 90.519 | 101.551 | -10,9% |
| davon Umsatz national | 65.869 | 75.573 | -12,8% |
| Anteil am Gesamtumsatz | 72,8% | 74,4% | |
| davon Umsatz international | 24.650 | 25.978 | -5,1% |
| Anteil am Gesamtumsatz | 27,2% | 25,6% | |
| VERMINDERUNG ODER ERHÖHUNG | |||
| DES BESTANDS AN | |||
| UNFERTIGEN LEISTUNGEN | -70 | 361 | -119,4% |
| SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE | 1.656 | 2.213 | -23,1% |
SEVEN PRINCIPLES ergänzt Kapazitätsengpässe und speziell nachgefragte Projektkompetenzen durch das langjährig aufgebaute Partnernetzwerk, welches sich aus Partnerunternehmen und freiberuflichen Mitarbeitern zusammensetzt. Der Materialaufwand umfasst nahezu ausschließlich den Einsatz von Fremddienstleistern in Kundenprojekten.
Das Bruttoergebnis vom Umsatz sank im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 5,4 Mio. EUR bzw. um 10,5 Prozent. Der Anteil der Umsätze mit Fremdleistern am Gesamtumsatz lag mit 48,8 Prozent trotz einer absoluten Senkung um 6,1 Mio. EUR nur knapp unter dem Anteil des Vorjahres mit 49,5 Prozent.
Das um 5,9 Mio. EUR niedrigere Rohergebnis (incl. sonstige betriebliche Erträge) betrug im Geschäftsjahr 48,0 Mio. EUR (VJ: 53,9 Mio. EUR) und lag damit anteilig im Geschäftsjahr mit 52,1 Prozent sogar knapp über dem Wert des Vorjahres mit 51,0 Prozent.
Die um 1,9 Mio. EUR niedrigeren Gesamtaufwendungen enthalten auf 40,2 Mio. EUR gesunkene Personalkosten (VJ: 41,2 Mio. EUR). Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter sank im Vorjahresvergleich auf 502 Mitarbeiter (VJ: 529). Zum 31. Dezember 2019 lag die Mitarbeiterzahl mit 480 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um 5,1 Prozent unter dem Vorjahreswert (31. Dezember 2018: 506).
Ausgehend von den Durchschnittswerten reduzierten sich die Personalkosten (-2,4 Prozent) nicht im gleichen Maß wie der Rückgang der Mitarbeiterzahl (-5,1 Prozent).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken im Geschäftsjahr um 552 TEUR (5,2 Prozent). Im Einzelnen setzen sich diese Kosten zusammen aus Raumkosten 2.385 TEUR, Werbe- und Reisekosten 1.451 TEUR, Fahrzeugkosten 1.029 TEUR, Telefonkosten 375 TEUR, Fortbildungskosten 306 TEUR, sowie weiteren sonstigen Kosten, u.a. für IT 1.107 TEUR sowie Rechts- und Beratungskosten 379 TEUR.
Sondereffekte bei den Abschreibungen gab es im Geschäftsjahr nicht, sodass die Abschreibungen von 1.451 TEUR im Vorjahr auf 1.105 TEUR gesunken sind. Im Vorjahr waren außerplanmäßige Abschreibungen im Zusammenhang mit einem Kundenstamm in Höhe von TEUR 267 enthalten.
| TEUR | 2019 | 2018 | VERÄNDERUNG |
|---|---|---|---|
| Personalkosten | 40.204 | 41.207 | -2,4% |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 10.011 | 10.562 | -5,2% |
| Abschreibungen | 1.105 | 1.452 | -23,9% |
| KOSTEN GESAMT | 51.320 | 53.221 | -3,6% |
| Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter | 502 | 529 | -5,1% |
Das EBIT beläuft sich auf -3,4 Mio. EUR gegenüber 0,7 Mio. EUR im Vorjahr. Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) verringerte sich im Vorjahresvergleich von 2,1 Mio. EUR auf -2,3 Mio. EUR.
Das Finanzergebnis beträgt -471 TEUR (VJ: -298 TEUR), davon resultierte der Hauptteil des Zinsaufwands aus Darlehen und der Nutzung der Forfaitierungslinie. Der Konzernjahresfehlbetrag beträgt 3,4 Mio. EUR (VJ: Konzernjahresüberschuss 22 TEUR). Das Ergebnis je Aktie ergibt -0,89 EUR (VJ: 0,01 EUR).
| TEUR | 2019 | 2018 | VERÄNDERUNG |
|---|---|---|---|
| EBITDA | -2.281 | 2.069 | -210,2% |
| EBIT | -3.386 | 617 | -648,8% |
| EBIT-Marge in % v. Umsatz | -3,7% | 0,6% | |
| Finanzergebnis | -471 | -298 | -58,1% |
| Steuerergebnis | 484 | -297 | 263,0% |
| KONZERNJAHRESFEHLBETRAG/-ÜBERSCHUSS | -3.372 | 22 | |
| ERGEBNIS JE AKTIE IN EUR | -0,89 | 0,01 |
SEVEN PRINCIPLES verfügt zum Bilanzstichtag über liquide Mittel in Höhe von 6.865 TEUR (VJ: 3.334 TEUR). Demgegenüber stand eine Bankverbindlichkeit i. H. v. 1.200 TEUR.
Im Geschäftsjahr 2016 verzichtete ein Darlehensgeber auf 2,0 Mio. EUR seines Darlehens gegen einen Besserungsschein. Dieser Forderungsverzicht wird bei Erreichen vertraglich definierter Konditionen wiederaufleben. Dies war im Geschäftsjahr 2019 nicht der Fall; ein potenzielles Wiederaufleben wird im Rahmen des monatlichen Reportings kontinuierlich überwacht.
Zum Jahresende zinstragend angelegte Gelder betragen 0,6 Mio EUR (VJ: 0,6 Mio. EUR), die nicht zur freien Verfügung stehen.
Im Berichtsjahr wurde mit 5,1 Mio. EUR (VJ: 0,1 Mio. EUR) ein positiver Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit erzielt. Dafür waren ausgehend vom Konzernjahresüberschuss im Wesentlichen die zahlungsunwirksamen Abschreibungen (+1.105 TEUR) sowie die Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva (+8.207 TEUR) und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Verbindlichkeiten und sonstigen Passiva (-1.633 TEUR) ausschlaggebend.
Im Jahr 2019 bewegten sich die Nettoausgaben für Investitionen in Software sowie für die Erweiterung der Betriebs- und Geschäftsausstattung mit 510 TEUR (VJ: 1,6 Mio. EUR) deutlich unter dem Vorjahresniveau. Die Veränderung beruht im Wesentlichen darauf, dass in 2018 die Kaufpreisrate der akquirierten DTS – Data Transition Services GmbH in Höhe von 1,0 Mio. EUR enthalten war, in diesem Jahr lediglich eine Zahlung im Zusammenhang mit der Earn-Out Klausel in Höhe von TEUR 362 erfolgte. Die Auszahlungen für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens belaufen sich auf 242 TEUR (VJ: 533 TEUR).
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist negativ mit -1,0 Mio. EUR (VJ: -2,6 Mio. EUR). Ein wesentlicher Faktor in 2018 war die Rückzahlung von Darlehen (4,0 Mio. EUR). Zum Stichtag 31. Dezember 2019 bestehen 2,9 Mio. EUR (VJ: 3,8 Mio. EUR) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Demgegenüber stehen 6,9 Mio. EUR Zahlungsmittel zum Stichtag.
Zum 31. Dezember 2019 reduzierte sich die Bilanzsumme der SEVEN PRINCIPLES Gruppe auf 24,3 Mio. EUR (VJ: 29,4 Mio. EUR).
Die Position Anlagevermögen verminderte sich um 865 TEUR (VJ: Steigerung von 1,7 Mio. EUR), insbesondere durch planmäßige Abschreibungen der Firmenwerte.
Das Umlaufvermögen reduzierte sich um 4.648 TEUR. Dazu trugen die im Jahresvergleich um 47,1 Prozent niedrigeren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 8.637 TEUR bei. In den gleichzeitig um 3.531 TEUR bzw. 105,9 Prozent gegenüber 2018 gestiegenen liquiden Mitteln schlägt sich einerseits die umfangreiche Inanspruchnahme der Forfaitierung nieder. Zusätzlich zeigt sich darin die Verlässlichkeit und hohe Zahlungsbereitschaft der relevanten Kunden und ein gutes Forderungsmanagement der Gesellschaft. Die Sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus Steuerforderungen und hinterlegten Kautionen.
| TEUR | 2019 | 2018 | VERÄNDERUNG |
|---|---|---|---|
| B. UMLAUFVERMÖGEN | 17.606 | 22.254 | -20,9% |
| Unfertige Leistungen | 1.119 | 1.188 | -5,8% |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 8.637 | 16.338 | -47,1% |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 985 | 1.394 | -29,3% |
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 6.865 | 3.334 | 105,9% |
Der Berechnung der aktiven latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 31,58 Prozent zugrunde gelegt. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus zeitlichen Unterschieden der Bewertung von Differenzen bei Pensionsrückstellungen 369 TEUR (VJ: 322 TEUR), Drohverlustrückstellungen 188 TEUR (VJ: 45 TEUR) sowie aus körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen.
Das aktienrechtliche Grundkapital der SEVEN PRINCIPLES AG beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 3.770.662,00 EUR (VJ: 3.770.662,00 EUR) und ist eingeteilt in 3.770.662 (VJ: 3.770.662) auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Das Konzernergebnis von -3,4 Mio. EUR (VJ: 22 TEUR) mindert das Eigenkapital auf 0,7 Mio. EUR (VJ: 4,1 Mio. EUR). Die Eigenkapitalquote verminderte sich im Vergleich zum Vorjahr auf 3,0 Prozent (VJ: 14,0 Prozent).
| TEUR | 2019 | 2018 | VERÄNDERUNG |
|---|---|---|---|
| A. EIGENKAPITAL | 737 | 4.109 | -82,1% |
| Eigenkapitalquote | 3,0% | 14,0% |
Die Rückstellungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 8,5 Prozent. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen stiegen leicht aufgrund des weiterhin niedrigen Zinsniveaus. Die Steuerrückstellungen wurden im Vorjahr für die SEVEN PRINCIPLES AG gebildet. Die Veränderung der Sonstigen Rückstellungen resultiert im Wesentlichen aus der Bildung von Rückstellungen für Personalaufwand im Rahmen der Restrukturierung für Altersteilzeitverträge und Abfindungszahlungen.
| TEUR | 2019 | 2018 | VERÄNDERUNG |
|---|---|---|---|
| B. RÜCKSTELLUNGEN | 10.287 | 9.482 | 8,5% |
| Rückstellungen für Pensionen | 2.585 | 2.377 | 8,8% |
| und ähnliche Verpflichtungen | |||
| Steuerrückstellungen | 71 | 71 | 0,0% |
| Sonstige Rückstellungen | 7.631 | 7.034 | 8,5% |
Im Vergleich zum Vorjahresstichtag sanken die Verbindlichkeiten insgesamt um 24,2 Prozent, insbesondere durch eine Verringerung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 22,7 Prozent. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten die Fortführung eines Bankdarlehens in Höhe von 1,2 Mio. EUR sowie die Verbindlichkeiten aus der Forfaitierung in Höhe von 1,7 Mio. EUR.
| TEUR | 2019 | 2018 | VERÄNDERUNG |
|---|---|---|---|
| C. VERBINDLICHKEITEN | 10.102 | 13.418 | -24,7% |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2.904 | 3.757 | -22,7% |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 5.459 | 7.956 | -31,4% |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.739 | 1.705 | 2,0% |
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten stiegen um 830 TEUR im Vergleich zum Vorjahresstichtag.
Die passiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen im Zusammenhang mit bilanzierten Kundenstämmen (118 TEUR – VJ: 145 TEUR), während die latenten Steuern auf eigene Entwicklungen (0 TEUR – VJ: 18 TEUR) im Geschäftsjahr vollständig ertragswirksam wurden.
Die relevanten finanziellen und nicht finanziellen Leistungsindikatoren für die SEVEN PRINCIPLES Gruppe sind Umsatz, Bruttoergebnis vom Umsatz, EBITDA, EBIT, Cashflow und Bilanzrelationen (insbesondere die Eigenkapitalquote) sowie Mitarbeiterfluktuation.
Der Umsatz stellt den Gesamtwert der von einem Unternehmen verkauften Waren oder Dienstleistungen in einer Periode dar. Bei SEVEN PRINCIPLES wird er im Rahmen des Monatsabschlusses überwacht. Der Umsatz besteht aus der Summe aller im Monat an Kunden geschriebenen Rechnungen inkl. der Veränderung der passivischen Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP).
Beim Bruttoergebnis vom Umsatz werden die eingekauften Fremdleistungen vom generierten Monatsumsatz abgezogen. Diese Kennziffer verschafft einen guten Eindruck über die eigene Ertragskraft von SEVEN PRINCIPLES.
Das EBITDA – Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation – steht für das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände. Dieses Ergebnis eliminiert etwaige Unterschiede bei Abschreibungen, Steuern oder Zinsen und eignet sich damit als Ergebnisgröße zum Vergleich mit anderen Unternehmen.
Das EBIT – Earnings before Interest and Taxes – ist das operative Ergebnis vor Zinsen und Steuern.
Die Eigenkapitalquote setzt das Konzerneigenkapital ins Verhältnis zum Gesamtkapital.
Der Cashflow gliedert sich in drei Cashflow-Arten:
Cashflow aus operativer Tätigkeit: Der operative Cashflow beinhaltet u.a. das Betriebsergebnis sowie die Veränderung des operativen kurzfristigen Working Capital (Vorräte, Forderungen, Verbindlichkeiten) und gibt Auskunft über die Ertragskraft aus dem operativen Geschäft.
Cashflow aus Investitionstätigkeit: Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beinhaltet alle Zahlungsmittelflüsse aus Investitionen und Desinvestitionen innerhalb der SEVEN PRINCIPLES Gruppe.
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit: Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zeigt die Zahlungsmittelflüsse aus Finanzierungen wie der Aufnahme/Rückführung eines Darlehens oder einer Kapitalerhöhung.
Die Mitarbeiterfluktuation wird auf der Basis der Austritte aufgrund arbeitnehmerseitiger Kündigungen angegeben.
| Leistungsindikator | 2019 | 2018 | VERÄNDERUNG | |
|---|---|---|---|---|
| Umsatz | TEUR | 90.519 | 101.551 | -10,9% |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | TEUR | 46.304 | 51.661 | -10,4% |
| EBITDA | TEUR | -2.281 | 2.105 | > -100% |
| EBIT | TEUR | -3.386 | 653 | > -100% |
| Eigenkapitalquote | Prozent | 3,0% | 14,0% | -11,0 PP |
| Cashflow | TEUR | 3.531 | -4.120 | > 100% |
| – aus operativer Tätigkeit | TEUR | 5.051 | 133 | > 100% |
| – aus Investitionstätigkeit | TEUR | -510 | -1.639 | 68,9% |
| – aus Finanzierungstätigkeit | TEUR | -1.011 | -2.614 | 61,3% |
| Mitarbeiterfluktuation | TEUR | -119 | -122 | 2,5% |
Als Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen sind für SEVEN PRINCIPLES die Mitarbeiter das wertvollste Kapital. Der Unternehmenserfolg beruht auf ihrem Fachwissen, ihrer Kompetenz, ihrem Engagement und ihrer Leistungsbereitschaft. Durch ihre Bestleistung überzeugen sie Bestandskunden und gewinnen das Vertrauen, aus dem Folgeaufträge entstehen können. Auszeichnungen namhafter Kunden belegen die qualifizierte Serviceleistung. Daher investiert SEVEN PRINCIPLES in Trainings und Weiterbildung, aber auch in das Recruiting und die Kooperation mit Hochschulen zur Gewinnung neuer Mitarbeiter.
Im Berichtsjahr gewann SEVEN PRINCIPLES 93 neue Mitarbeiter. Nach Berücksichtigung der Austritte von 119 ergibt sich zum Jahresende 2019 ein Endbestand von 480 Mitarbeitern (VJ: 506). Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich die durchschnittliche Beschäftigung um 5,1 Prozent (VJ: +4,3 Prozent).
Im Wettbewerb um neue Mitarbeiter ist es wichtig, für die Kandidaten ein attraktiver Arbeitgeber zu sein und unterschiedlichen Bedürfnissen, Ausbildungsniveaus und Erfahrungen durch flexible Angebote und Maßnahmen gerecht zu werden. Hier sind vor allem verschiedene Modelle der Einbindung von Mitarbeitern in Kundenprojekte und in den zentralen Funktionen zu nennen. Hierzu zählen die Übernahme von unternehmerischer Verantwortung, die Attraktivität innovativer Projekte, in denen unterschiedliche Kompetenzen zu komplexen Lösungsthemen gebündelt werden, und die Kooperation in Teams mit einem Team-Spirit sowie die unterstützenden Services der zentralen Funktionen. Somit gelingt ein kooperatives Miteinander wie es auch durch das interne Logo Wir7P verdeutlicht wird.
Das Chancen- und Risikomanagement bei SEVEN PRINCIPLES ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenssteuerung mit dem Ziel, Chancen und Risiken frühzeitig zu identifizieren und adäquat zu bewerten sowie durch geeignete Maßnahmen unternehmerisch sinnvolle Chancen wahrzunehmen und geschäftliche Risiken zu begrenzen. Gerade in dem dynamischen IT-Markt bieten sich vielfältige Marktchancen für weiteres profitables Wachstum und zur Steigerung des Unternehmenswerts. Implizit sind damit auch Risiken verbunden, unter denen SEVEN PRINCIPLES Ereignisse versteht, die das Erreichen ihrer operativen und strategischen Ziele gefährden oder negativ beeinflussen können. Als Chance definiert SEVEN PRINCIPLES mögliche Erfolge, die über ihre vereinbarten Ziele hinausgehen.
Für die kommenden Jahre wird von einer Fortsetzung des Wachstums im Markt für Informationstechnologie ausgegangen. Wesentliche konjunkturelle Risiken könnten aufgrund der weltweiten Ausbreitung der Corona Pandemie, des angestrebten Brexits, den protektionistischen Tendenzen in einigen Ländern – inklusive der Handelskonflikte – und aus einer erneuten Verschärfung der Staatsschulden- und Bankenkrise in Europa resultieren.
Wesentliche Chancen und Risiken ergeben sich zudem aus der Entwicklung der wichtigsten Abnehmerindustrien wie der Telekommunikationsbranche und der Automobilbranche, die beide vor der Herausforderung von hohen Investitionen stehen (Telekommunikation: 5G Netzinfrastruktur, Automobil: E-Mobilität). Die weitere Digitalisierung, die Lieferantenkonsolidierung, der Trend zum Outsourcing inklusive der Verlagerung von IT in die Cloud bieten für SEVEN PRINCIPLES Chancen, stellen aber auch Risiken durch die verstärkte Verantwortungsübernahme in Projekten und neuen Geschäftsmodellen mit höheren Risikoanteilen dar.
Eine Reihe aufeinander abgestimmter Risikomanagement- und Kontrollsysteme – inklusive des Frühwarnund Überwachungssystems – sind auf die strategische und operative Überwachung von Entwicklungen ausgerichtet, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Eine wesentliche Unterstützung bei der Überwachung der Unternehmensrisiken ist das im Einsatz befindliche ERP-Tool, das ein zeitnahes und transparentes Reporting ermöglicht. Darüber hinaus werden regelmäßig alle relevanten Geschäftsrisiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und wirtschaftlichen Auswirkungen bewertet und die Maßnahmen zur Überwachung und Steuerung überprüft. Die identifizierten Risiken werden in strategische, operative, finanzielle und Compliance-Risiken eingeteilt und mit Prozessen und Systemen zur frühzeitigen Risikoerkennung und -steuerung verknüpft. Wesentliche Bestandteile sind dabei die konzernweite Unternehmensplanung sowie das interne Berichtswesen aber auch die internen Leitlinien.
Die Unternehmensplanung dient der Abschätzung potenzieller Risiken von wesentlichen Geschäftsentscheidungen, während das Berichtswesen eine Überwachung der Risiken ermöglicht. Im Rahmen der Bewertung von Risiken differenziert SEVEN PRINCIPLES in vernachlässigbare bis zu wesentlichen und bestandsgefährdenden Risiken und informiert den Vorstand entsprechend. Dies inkludiert die Evaluierung potenzieller Gegenmaßnahmen.
Aufgrund flacher Hierarchien bei SEVEN PRINCIPLES ist der Vorstand mit den einzelnen Bereichen eng an das operative Geschäft angebunden. Wesentliche Geschäftsentscheidungen werden vom Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat getroffen, so dass beide Gremien vollständig und zeitnah über wesentliche Risiken informiert werden. Die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements werden regelmäßig überprüft und kontinuierlich verbessert.
Nachfolgend sind Chancen und Risiken skizziert, die eine potenzielle Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, den Aktienpreis oder die Reputation haben können. Es bestehen zwar weitere – derzeit jedoch als weniger relevant eingestufte – Chancen und Risiken, die ebenfalls die Geschäftsaktivitäten beeinflussen können, die im Folgenden nicht weiter ausgeführt werden.
Die Geschäftstätigkeit von SEVEN PRINCIPLES unterliegt konjunkturellen Einflüssen. Auch wenn die derzeitigen Prognosen für den ITK-Sektor ein Marktwachstum voraussagen, so können Rückgänge auf der Absatzseite in einem intensiven Wettbewerbsumfeld nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere auch für den Fall einer weltweiten Ausbreitung der Corona Pandemie. Weiterhin werden der zunehmend globale Wettbewerb und das Streben der Kunden nach Kostensenkungen auch zukünftig zu einem Druck auf das Preisniveau führen. Auch wenn SEVEN PRINCIPLES im Wesentlichen für renommierte, internationale Konzerne tätig ist, so können in einem zunehmend diversifizierten Kundenportfolio dennoch Verzögerungen bei Zahlungseingängen sowie Insolvenzen von Abnehmern zu Ausfällen bei offenen Rechnungen führen. Das Preisniveau und die Zahlungsmoral der Kunden haben direkten Einfluss auf das Ergebnis und den Cashflow.
Der ITK-Markt unterliegt dynamischen technologischen Veränderungen. Um die Bedürfnisse der Klienten zu erfüllen, muss SEVEN PRINCIPLES neue Lösungen und Serviceleistungen entwickeln und in die Weiterentwicklung bestehender Leistungen investieren. Die Entwicklungs- und Markteinführungsphase für neue Lösungen und Serviceleistungen erfordert ebenfalls ein hohes Engagement. Die inhärenten Risiken können sich auf die Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Das Scheitern von Innovationsprojekten und die Entwicklung nicht marktfähiger Lösungen beeinflussen die Ertragslage der Gruppe. Durch sorgfältige Marktanalysen und Tests – ergänzt um eine frühzeitige Einbindung der Kunden, den Einsatz etablierter Technologien und ein konsequentes Projektcontrolling – werden diese Risiken minimiert.
Die Strategie von SEVEN PRINCIPLES beinhaltet eine Weiterentwicklung des Leistungsportfolios und die Erschließung neuer Märkte. Wenn es vorteilhaft erscheint, akquiriert SEVEN PRINCIPLES Unternehmensteile oder auch ganze Unternehmen. Hieraus ergeben sich Chancen für die zukünftige Unternehmensentwicklung. Im Zuge der Fokussierung auf zukunftsträchtige Geschäftsfelder erfolgen gegebenenfalls auch Desinvestitionen.
Desinvestitionen beinhalten das Risiko, bestimmte Geschäftsaktivitäten nicht wie geplant veräußern zu können. Der Abschluss der Transaktion kann sich insofern negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.
Eine nicht erfolgreiche Geschäftsintegration bzw. unerwartet hohe Integrationskosten, können die Realisierung der geplanten quantitativen und qualitativen Ziele, wie Synergien und die erfolgreiche Fortführung der Geschäftsaktivitäten der übernommenen Firmen und Firmenteile, gefährden. Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Kundenstämme aus vergangenen Akquisitionen sind nach wie vor im Anlagevermögen enthalten und werden planmäßig abgeschrieben. Bei einer Verschlechterung der Geschäftslage der betroffenen Einheiten besteht die Möglichkeit von Sonderabschreibungen und Wertberichtigungen, was erheblichen Einfluss auf die Ertragslage von SEVEN PRINCIPLES haben kann. Akquisitionen werden von erfahrenen Integrationsteams begleitet. Für die Steuerung der Integrationsprozesse und Umsetzung der Maßnahmen werden entsprechende Ressourcen bereitgestellt und die Geschäftsleitung adäquat informiert.
Für die nachhaltige Profitabilität von SEVEN PRINCIPLES sind auch ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess der Organisationsstruktur und der Ablaufprozesse sowie ein Ausbau der unterstützenden IT-Systeme notwendig. Ineffiziente Prozesse und fehlende Transparenz können zu erhöhten Kosten und Störungen in der Wertschöpfungskette führen und die Ertragslage negativ beeinflussen. SEVEN PRINCIPLES hat verschiedene Projekte aufgesetzt, um die organisatorischen Prozesse und Strukturen an das Größenwachstum anzupassen. Mit dem Ausbau der aktuellen Systeme zu einem integrierten Managementsystem und der Erweiterung der IT-Unterstützungssysteme baut SEVEN PRINCIPLES langfristig adäquate Strukturen auf und beabsichtigt, diese extern zertifizieren zu lassen.
Für SEVEN PRINCIPLES als Dienstleistungsunternehmen sind qualifizierte, motivierte und serviceorientierte Mitarbeiter erfolgskritisch. Insbesondere in einem intensiven Wettbewerbsumfeld können sich Knowhow-Verlust aufgrund überdurchschnittlich hoher Fluktuation sowie mangelnder Qualifikation und Leistungsorientierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Unternehmenserfolg auswirken. Bisher ist es SE-VEN PRINCIPLES mit einem guten Betriebsklima, flachen Hierarchien, leistungsorientierten Vergütungen und selbstständigen Arbeitsweisen gelungen, qualifizierte Mitarbeiter an verschiedenen Standorten zu gewinnen und zu integrieren. Entsprechende Maßnahmen zur Weiterbildung, Förderung und Entwicklung stehen im Mittelpunkt der Personalarbeit.
Sollte es SEVEN PRINCIPLES zukünftig nicht gelingen, hochqualifizierte Fachkräfte einzustellen, zu integrieren und dauerhaft an das Unternehmen zu binden, so wird dies die Wachstumschancen begrenzen mit entsprechenden Auswirkungen auf die Ertragslage. Dieses Risiko hat sich aufgrund des Fachkräftemangels im IT-Bereich noch weiter erhöht.
Risiken auf der Beschaffungsseite begegnet SEVEN PRINCIPLES mit einem gezielten Lieferantenrisikomanagement. SEVEN PRINCIPLES greift zur Leistungserstellung auf Fremddienstleister zurück. Bei einer guten Branchenkonjunktur besteht das Risiko, dass Preissteigerungen auf der Lieferantenseite gegebenenfalls nicht direkt an die Kunden weitergegeben bzw. Sublieferanten nicht zu akzeptablen Konditionen beauftragt werden können. Dies hätte entsprechende negative Auswirkungen auf Wachstum und Profitabilität von SEVEN PRINCIPLES.
SEVEN PRINCIPLES übernimmt in zunehmendem Maße Gesamtprojektverantwortung gegenüber den eigenen Kunden. Fehlkalkulationen bei Festpreisprojekten und zusätzlicher Aufwand im Rahmen der Projektdurchführung, der nicht an die Kunden weiter berechnet werden kann, können die Ertragsentwicklung beeinträchtigen. Mangelnde Qualität und Termintreue im Rahmen solcher Festpreisprojekte können zu Gewährleistungsverpflichtungen oder sogar Vertragsstrafen führen. SEVEN PRINCIPLES hat ein zentrales Bid-Management, und ein Projektmanagement-Office mit einem systematischen, laufenden Projektcontrolling eingerichtet und entwickelt hier Prozesse und Steuerungssysteme kontinuierlich weiter. Die Übernahme größerer Wertschöpfungsteile bietet auch die Chance für eine optimierte Leistungserstellung und höhere Gewinnmargen.
Das Liquiditätsrisiko wird im Konzern zentral überwacht und gesteuert. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden frühzeitig im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung und Planung der Zahlungsströme erkannt. SEVEN PRINCIPLES verfügt zum Bilanzstichtag über Liquiditätsreserven in Höhe von 6,9 Mio. EUR. Die erstklassige Bonität der Kunden sichert SEVEN PRINCIPLES die Möglichkeit, Forderungen im Rahmen einer Forfaitierungslinie zu veräußern. Weiterhin bestehen Kontokorrentlinien über 2,5 Mio. EUR, wovon 1,2 Mio. EUR zum 31.12.2019 ausgenutzt sind.
Das Wiederaufleben des im Geschäftsjahr 2016 begebenen Besserungsscheins wird sich auf die Liquiditätssituation auswirken. Entsprechende Prolongationen von Linien und Abstimmung der Tilgungszeitpunkte werden mit den Darlehensgebern abgestimmt oder alternative Finanzierungsquellen evaluiert. Unzureichende Liquidität oder keine Prolongationsmöglichkeit der Darlehen stellen ein Risiko dar. Daher überwacht SEVEN PRINCIPLES die Liquidität intensiv, erstellt Forecasts und Szenarien, um mit den Darlehensgebern frühzeitig das weitere Vorgehen abzustimmen.
Weiterhin bestehen Chancen/Risiken aus erhöhten Erträgen/Aufwendungen für Kursdifferenzen, die entsprechend dem Geschäftswachstum in Großbritannien bestehen und auch durch die Unsicherheiten infolge des Brexit-Votums beeinflusst sind. Die Gewinne/Verluste aus Kursdifferenzen sind jedoch im Wesentlichen Buchgewinne bzw. Buchverluste (und weniger Folge währungsraumübergreifender Transaktionen), da das Geschäft in der britischen Tochtergesellschaft 7P UK Ltd. nahezu ausschließlich in Pfund über ein Pfundbankkonto abgewickelt wird.
Das Thema Compliance gewinnt zunehmend an Bedeutung – sowohl bei SEVEN PRINCIPLES als auch bei ihren Kunden. Es ist das Selbstverständnis der Gruppe, sich ausdrücklich zur Beachtung geltender Gesetze, Regelungen und Vorschriften zu bekennen sowie relevante Standards einzuhalten. Dies erfolgt auch mit Hilfe externer Experten wie rechtlichen Beratern.
Als überregional tätiges Unternehmen im dynamischen IT-Umfeld hat die börsennotierte SEVEN PRINCIP-LES Gruppe unterschiedliche Gesetze zu beachten. Daraus können sich für Rechtsgeschäfte Risiken ergeben, denen bei Bedarf mit der internen Rechtsabteilung oder auch externen Experten begegnet wird. Zurzeit ist SEVEN PRINCIPLES in keine Rechtsstreitigkeiten involviert, durch die ein signifikanter Effekt auf das Konzernergebnis zu erwarten wäre bzw. für die nicht adäquate Rückstellungen aufgebaut wurden. Somit werden erkennbare potenzielle Rechtstreitigkeiten im angemessenen Umfang berücksichtigt.
SEVEN PRINCIPLES bewegt sich in einem weiterhin positiv wachsenden Marktumfeld und ist bestrebt, die sich entsprechend ergebenden Chancen wahrzunehmen. Demgegenüber stehen Risiken wie die demografische Entwicklung, verstärkt um den aktuellen Mangel an IT-Fachkräften. SEVEN PRINCIPLES steht im starken Wettbewerb mit anderen Unternehmen um hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte. Die Gewinnung, Integration, Weiterentwicklung und Bindung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist essenziell für den Unternehmenserfolg von SEVEN PRINCIPLES.
Großkonzern oder Mittelständler – alle Unternehmensgrößen und Branchen sind von der Digitalen Transformation betroffen. Neben neuen Chancenpotenzialen entstehen dabei auch existenzielle Risiken für diejenigen, die sich nicht (schnell genug) anpassen. Dies betrifft auch die Kernbranchen von SEVEN PRIN-CIPLES.
In der Telekommunikation beeinflussen der kommende 5G-Standard und die Vernetzung im "Internet of Things" (IoT) die weitere Geschäftsentwicklung maßgeblich. Die Unternehmen der Branche müssen in IP-
Technologien und Netzwerk-Virtualisierung investieren, um den massiv steigenden Anforderungen an Datenvolumen und Übertragungsgeschwindigkeit gerecht zu werden. Um Veränderungen und damit anvisierte Verbesserungen im Geschäftsablauf zu erzielen, wird vermehrt Advanced Data Analytics genutzt. So kann zum einen die Customer Experience und die operative Effizienz erhöht werden, aber auch, neuartige, innovative Geschäftsmodelle und Monetarisierungspotenziale angehoben werden. Vor allem aktuelle Verfahren aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz wie Neuronale Netze und Machine Learning Algorithmen bieten enorme Potenziale für Automatisierungen – und damit Einsparungen und bessere Kundenservices. SEVEN PRINCIPLES hat diese neuen Themenfelder erkannt, im Rahmen ihres Portfolios entwickelt und sich als kompetenter Partner für die zu erwartenden Anforderungen positioniert.
Die Automobilhersteller und ihre Zulieferindustrie befinden sich weiterhin in einer tiefgreifenden Transformation. Auch im Jahr 2019 ist der Veränderungsdruck weiter angestiegen. Dabei geht es nicht nur um neue Antriebstechnologien wie E-Mobility. Sich vom reinen Hersteller von Fahrzeugen zum integrierten Mobilitätsdienstleister zu wandeln, erfordert neues Denken und erhebliche Investitionen in IT und Technologie.
Auch für die Transport- und Logistikbranche ergeben sich weiterhin neue Einsatzfelder: Schon heute hat die Digitalisierung der Lieferketten einen wichtigen Stellenwert. Mittels moderner Systeme sind Waren, Transportbehälter oder Beförderungsmittel verknüpft und können miteinander kommunizieren. Dabei steigen das Transportvolumen sowie die Anforderungen an Geschwindigkeit und Flexibilität immer weiter. Konzepte wie "Same Day Delivery", Lieferung zum Wunschtermin und Wunschort oder die Frei-Haus-Zustellung von empfindlichen Waren wie Lebensmitteln werden immer gefragter und erfordern neue Logistik-Konzepte mit entsprechender IT-Unterstützung.
Bei der Integration Digitaler Lösungen in bestehende IT Systeme gibt es weiterhin großen Nachholbedarf. Hier müssen zahlreiche Unternehmen beraten werden, beispielsweise wie Modernisierungsprojekte parallel zum Betrieb und der Weiterentwicklung der Bestandssysteme durchgeführt werden können ("Two Speed IT"). Oder wie man agile Vorgehensweisen zur Anwendung bringt, die die klassische Wasserfallmethode ersetzen und Konzeption, Entwicklung, Qualitätssicherung und Betrieb in einen eng getakteten Zyklus bringt (DevOps/Continuous Deployment). Um auch auf Unternehmensebene "agil" und "lean" zu werden, kommen Frameworks wie SAFe (Scaled Agile Framework) zum Einsatz. Dabei wird auf drei Ebenen gearbeitet: Portfolio, Programm und Team. Die Portfolio-Ebene entscheidet über strategische Themen und überträgt diese auf das Programm. Auf der Programm-Ebene wird das Portfolio weiter verfeinert und in einzelne Features aufgeteilt. Diese werden Teams zugewiesen, um Iterationen-übergreifend ein Agile Release Train zu liefern. SEVEN PRINCIPLES berät seine Kunden beim Einsatz von SAFe und hilft ihnen, die Unternehmenskultur entscheidend weiter zu entwickeln und die Herausforderungen der Digitalen Transformation auch in der Aufbau- und Ablauforganisation abzubilden.
Der Stellenwert von Mobility wird sich auch weiterhin auf das Gerätemanagement auswirken. In den letzten Jahren hat sich das Management von mobilen Endgeräten kontinuierlich weiterentwickelt. Durch neue Technologien, die Vielzahl an Geräten und schärfere Datenschutzverordnungen sind Anforderungen an die effiziente und sichere Verwaltung von mobilen Endgeräten kontinuierlich und spürbar gestiegen. In den kommenden Jahren werden Big Data und IoT sowie die Vereinheitlichung des Workspace Managements zu einem Paradigmenwechsel im Gerätemanagement führen. Zukünftig wird sich MDM/EMM zu einem zentralen Bestandteil eines einheitlichen Endpoint Managements (UEM) entwickeln. SEVEN PRINCIPLES stellt sich dieser Herausforderung mit der eigenen Enterprise Mobility Management-Lösung und seinen Partnerlösungen durch den Aufbau eines Best of Breed Ecosystems.
Ein weiterhin präsentes Thema in der IT ist und bleibt der Schutz der Unternehmensdaten – gerade bei der Umsetzung digitaler Geschäftsmodelle sowie der Digitalisierung der Prozesse. Treiber sind dabei neben der klassischen Unternehmens-IT die Umsetzung von Industrie 4.0 und IoT-Szenarien. Industriespionage und Sabotage sind konkrete Gefahren, die auch und gerade bei systemkritischen Infrastrukturen wie Strom, Wasser und Telekommunikation höchste Aufmerksamkeit erfordern. Nicht zuletzt durch mobile Lösungen
entstehen ganz neue Bedrohungspotenziale. Mit der im Mai 2018 in Kraft getretenen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, aber auch mit dem IT-Sicherheitskatalog, haben die Gesetzgeber reagiert und regulatorische Vorgaben gemacht, die die Unternehmen gezwungen haben, ihre Sicherheitskonzepte zu überprüfen und zu optimieren. Mehr als je zuvor sind heute alle personenbezogenen Daten unter besonderen Schutz gestellt. Die zentralen Konzepte sind Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design) und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Privacy by Default). Um EU-DSGVO-compliant zu werden, mussten umfangreiche Maßnahmen unternommen werden wie z.B. die Definition von Abwägungskriterien für die Risikoanalyse sowie die Datenschutz-Folgenabschätzung. Die Beweislastumkehr wird kommen und damit verbunden umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten für alle Unternehmen. Ein großer Nutzen, der sich für Unternehmen aus diesen Herausforderungen ergibt, ist die Chance, bei guter Datenpflege, Wissen zu extrahieren. So können Kunden und Märkte besser verstanden und die Digitalisierung des Geschäfts vorangetrieben werden, damit sie im Wettbewerb besser bestehen.
SEVEN PRINCIPLES schafft innovative IT-Architekturen und -Lösungen und legt so die Basis für eine nachhaltige, digitale Transformation der Unternehmen. Ob Großkonzern oder Mittelständler: alle benötigen mobile Endgeräte und Lösungen, um Prozesse zu beschleunigen, Daten zu verarbeiten, Informationen in Echtzeit zu gewinnen, Kosten zu sparen und Kommunikationslücken zu schließen. Dabei nimmt SEVEN PRIN-CIPLES stets die aktuellen Entwicklungen im IT-Bereich auf und setzt sie zum Nutzen der eigenen Kunden ein.
Die dargestellte starke Dynamik und Veränderungsnotwendigkeit betrifft natürlich auch SEVEN PRINCIP-LES selbst. Den extrem schnellen und fachlich anspruchsvollen Prozess an der Seite der Kunden zu begleiten, verlangt eine ständige Hinterfragung der Organisations- und Geschäftsmodellstrukturen. SEVEN PRINCIPLES wird sich dementsprechend organisatorisch neu aufstellen, um seine Expertisen optimal nach dem Kunden und seinen individuellen Anforderungen auszurichten.
Der systematische Portfolio-Management-Prozess von SEVEN PRINCIPLES der letzten Jahre hat dazu geführt, dass auch im Jahr 2018 weiterhin ein signifikanter Anteil des Geschäfts in aktuelle Themen wie Big Data, Cloud oder Security erzielt wurde. Diese stehen zum einen für sich am Markt, zum anderen können sie optimal mit den bestehenden Stärkefeldern kombiniert werden. Auch und gerade in der Zusammenführung dieser Fähigkeiten, Skills, Referenzen, Domänenwissen, aber auch Partnerschaften, lassen sich "Unique Selling Positions" entwickeln, die zu Gunsten der Kunden zum Einsatz kommen.
Um sicherzustellen, dass SEVEN PRINCIPLES ihren Kunden stets innovative Lösungen und Leistungen anbieten kann, ist aktives Portfolio-Lifecycle-Management sehr wichtig. So prüft SEVEN PRINCIPLES kontinuierlich, welche Leistungsangebote nicht mehr zeitgemäß sind und aus der aktiven Vermarktung herausgenommen werden können. Gleichzeitig wird das Portfolio kontinuierlich angereichert um neue oder weiterentwickelte Skills, Kompetenzen und Solutions.
Die deutsche Wirtschaft befindet sich seit März 2020 in der Rezession. Diese wird voraussichtlich bis Mitte des Jahres andauern. Wie stark der Einbruch wird, ist gegenwärtig schwer einzuschätzen. Die Gemeinschaftsdiagnose der Wirtschaftsforschungsinstitute rechnet mit einem Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) im ersten und zweiten Quartal 2020 von 1,9 % bzw. 9,8 % jeweils gegenüber dem Vorquartal. Bei einer angenommenen relativ raschen Erholung im weiteren Verlauf des Jahres erwartet die Gemeinschaftsdiagnose einen Rückgang des BIP im Gesamtjahr 2020 um 4,2 %.[2]
In der Digitalbranche hat sich das Geschäftsklima unter dem Eindruck der Corona-Krise im März stark eingetrübt. Jedes dritte Unternehmen der IT- und Telekommunikationsbranche (31 Prozent) verzeichnete im März einen Nachfragerückgang. Während 55 Prozent der Unternehmen negative Folgen der Corona-Krise
[2] BMWi: Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im April 2020
feststellten, berichteten 43 Prozent davon, dass die Pandemie keine Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit habe. Eine Mehrheit der Unternehmen rechnet für die kommenden sechs Monate mit einer weiteren Verschlechterung der Geschäftslage, die aktuelle Geschäftslage wird dagegen immer noch mehrheitlich positiv eingeschätzt.[3] .
Es gibt keine Erfahrungen, wie heftig eine Pandemie die Wirtschaft – und auch die Digitalbranche – nachhaltig treffen kann. Wie und ob die massiven Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung zu langfristigen Strukturveränderungen in der Wirtschaft führen und wie sich diese auf die Digitalbranche und damit auf die Geschäftsfelder von der SEVEN PRINCIPLES Gruppe auswirken können, ist derzeit unklar, hängt aber wesentlich damit zusammen, wie lange der Lockdown bestehen bleibt. Die möglichen Auswirkungen auf die Entwicklung der SEVEN PRINCIPLES Gruppe werden im Prognosebericht unter Zielsetzung 2020 dargelegt.
Die SEVEN PRINCIPLES Gruppe wird den vor allem in 2019 eingeschlagenen Weg der Konzentration auf zukunftsträchtige Geschäftsmodelle, der kontinuierlichen Weiterentwicklung innovativer und relevanter IT-Themen sowie der Optimierung der internen Strukturen und Prozesse fortführen. Zudem plant die Gruppe die erfolgreiche Fortsetzung der im Jahr 2019 beschlossenen Konsolidierungsstrategie.
Der Vorstand erwartet in der zweiten Jahreshälfte des Jahres 2020 eine positive Entwicklung des IT-Sektors und der Digitalisierung, vor allem bei den digitalen Schlüsseltechnologien wie Künstliche Intelligenz, Blockchain und Internet of Things, aus dem auch ein entsprechender Innovations- und Investitionsbedarf resultiert, aber auch bei den Anwendungsentwicklungen für 5G Netze. Die Bedeutung hochwertiger und belastbarer IT-Lösungen sowohl für die Wirtschaft als auch für Institutionen der öffentlichen Hand wird nach Einschätzung der SEVEN PRINCIPLES Gruppe weiterhin zum Wachstum beitragen.
Die in den ersten drei Monaten des Jahres 2020 erzielten Umsatzerlöse und Ergebnisse bestätigen unsere Annahme, dass die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie für das Geschäft der SEVEN PRINCIPLES Gruppe geringer ausfallen und wir erwarten daher deutliche Verbesserungen von EBIT und EBITDA sowie ein leicht positives Konzernjahresergebnis. Analog wird sich auch die Eigenkapitalquote leicht verbessern. Dahingegen plant die Gruppe aufgrund der durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen mit einem deutlichen geringeren Umsatzes. Die Gruppe geht davon aus, dass sich die Netto-Verschuldung des fortgeführten Geschäfts im Jahr 2020 auf dem Niveau vom Ende des Geschäftsjahres 2019 bewegen wird. Zur Zielerreichung geht SEVEN PRINCIPLES von einem leichten Anstieg der Mitarbeiter aus und einer marktgemäßen Mitarbeiterfluktuation.
Für das Jahr 2020 plant die Gruppe mit einem konstanten Niveau des operativen Cashflows sowie einer Umstrukturierung der aktuellen Finanzierung zur weiteren Verbesserung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit. Bei allen weiteren wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren wird auch von einer deutlichen Verbesserung ausgegangen.
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt durch eine Einheit im Zentralbereich Finanzen. Der Abschlussprozess der SEVEN PRINCIPLES Gruppe basiert auf einheitlichen Bilanzierungsgrundsätzen, die neben den Bilanzierungsvorschriften auch die wesentlichen Prozesse und Termine gruppenweit festlegen. Für die konzerninternen Abstimmungen und ergänzenden Abschlussarbeiten bestehen verbindliche Anweisungen. Zur Abbildung der buchhalterischen Vorgänge in den Einzelabschlüssen sowie der Aufstellung des
[3] bitkom: Corona-Krise drückt Stimmung in der Digitalbranche
Konzernabschlusses wird Standardsoftware eingesetzt; die Zugriffsberechtigungen der Beteiligten sind eindeutig geregelt. Das Vier-Augen-Prinzip für Zahlungsfreigaben ist durch Bankberechtigungen gewährleistet. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter erfüllen die qualitativen Anforderungen und werden regelmäßig geschult. Zwischen den beteiligten Facheinheiten und Gesellschaften besteht eine klare Aufgabenabgrenzung. Komplexe versicherungsmathematische Gutachten und Bewertungen werden durch spezialisierte Dienstleister erstellt.
Die wesentlichen verwendeten Finanzinstrumente umfassen Kontokorrentkredite, Forfaitierungslinien, Leasingverhältnisse und Schulden aus Lieferungen und Leistungen. Im Rahmen der Forfaitierung werden nur Forderungen von Kunden mit guter Bonität verkauft. Es besteht die vertragliche Verpflichtung, verkaufte Forderungen, die (aus anderen Gründen als Bonität oder politischen Umständen im Umfeld des Schuldners) nicht bezahlt werden, zurückzukaufen. Historisch sind diese Fälle nicht vorgekommen. Das theoretische maximale Risiko für den Rückkauf entspricht dem Nennwert der zum Bilanzstichtag verkauften Forderungen (2.837 TEUR). Unter Einsatz dieser Finanzinstrumente erfolgt die Finanzierung der Gesellschaft. Die Gesellschaft verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen. Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt.
Die kontinuierliche Überwachung der Liquiditätsrisiken erfolgt frühzeitig im Rahmen der Liquiditätsplanung. Hierbei werden die Investitionen sowie die erwarteten Cashflows aus der Geschäftstätigkeit geplant. Die Gesellschaft verfügt über Cashpooling-Vereinbarungen mit den Hauptbankverbindungen.
SEVEN PRINCIPLES verfügt zum Stichtag über rund 6.865 TEUR (VJ: 3.334 TEUR) liquide Mittel. Es existieren Finanzierungslinien bei Banken in Höhe von insgesamt 2,5 Mio. EUR sowie eine Forfaitierungslinie von 6,3 Mio. EUR. Die Finanzierungslinien bei Banken sind zum 31.12.2019 in Höhe von 1.200 TEUR ausgenutzt. Die Nutzung der Forfaitierungslinie ist abhängig vom Bestand der Kundenforderungen, die flexibel genutzt werden kann.
Ferner besteht ein Darlehen mit einer ursprünglichen Höhe von 3,0 Mio. EUR. Das sogenannte Darlehen I datiert aus dem Januar 2015. Bei Darlehen I wurde gegen einen Besserungsschein auf 2,0 Mio. EUR verzichtet.
Die zum Jahresende zinstragend angelegten Gelder betragen 607 TEUR. Potenzielle Zinssatzänderungen haben aufgrund der geringen Höhe und der kurzen Restlaufzeit der Anlagen keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage der Gesellschaft.
Aufgrund der Geschäftstätigkeit in Großbritannien und der damit verbundenen Abwicklung von Transaktionen in Fremdwährung unterliegt SEVEN PRINCIPLES Währungsrisiken. Es wird regelmäßig überprüft, ob eine Kurssicherung wirtschaftlich sinnvoll erscheint.
SEVEN PRINCIPLES schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Kunden ab. Deren Bonität wird jeweils im Zuge der Auftragsannahme geprüft. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, sodass SEVEN PRINCIPLES bisher keine wesentlichen Forderungsausfälle zu verzeichnen hatte.
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist im Anhang des Jahresabschlusses entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angegeben. Auf die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands wird aufgrund der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB allerdings verzichtet.
Im Folgenden wird ein Überblick zur Struktur und den Grundzügen der Vorstandsvergütung gegeben:
Die Angemessenheit der Gesamtvergütung des Vorstandsmitglieds und die Struktur des Vergütungssystems werden vom Aufsichtsratsplenum regelmäßig überprüft und festgelegt. Das Vergütungssystem des Vorstands der SEVEN PRINCIPLES AG bestand für Herrn Josef Kronfli aus festen und variablen Gehaltsbestandteilen. Für die variable Vergütung bestand eine Obergrenze (Cap). Die variable Vergütung des Vorstands bestimmte sich nach dem Grad der Erreichung der vom Aufsichtsrat erteilten Zielvorgaben. Die Zielvorgaben setzen sich aus Individualzielen und Konzernzielen zusammen, für die die Parameter Ergebnis vor Steuern und Rohertrag verwendet werden. Bei voller Zielerreichung der variablen Gehaltsbestandteile waren etwa 50 Prozent der Vergütung fix und 50 Prozent variabel ausgestaltet.
Als weitere Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter bestand die Möglichkeit, dem Vorstand eine Zusatztantieme über einen 5-Jahreszeitraum zu gewähren. Diese Zusatztantieme betrug drei Prozent vom Konzernergebnis vor Steuern, dabei wurden negative Ergebnisse mit positiven verrechnet.
Für den Vorstand bestanden keine Pensionszusagen.
Der Vorstand hätte an einem Stock-Option-Programm partizipiert, sofern Optionen über ein Programm ausgegeben worden wären. Derzeit besteht kein Stock-Option-Programm.
In marktüblicher Weise gewährte die Gesellschaft dem Vorstand weitere Leistungen, die zum Teil als geldwerte Vorteile angesehen und entsprechend versteuert werden, so vor allem die Überlassung eines Geschäftsfahrzeugs sowie die Gewährung von Unfallversicherungsschutz und Erstattungen von Auslagen im Rahmen von Dienstreisen
Herr Joseph Kronfli wurde mit Wirkung zum Ablauf des 12. April 2019 auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand der SEVEN PRINCIPLES AG abberufen und schied zum 31. Mai 2019 aus der SEVEN PRINCIPLES AG aus. Der zugrunde liegende Dienstvertrag sah eine Bestellung bis zum Februar 2022 vor. Der Aufsichtsrat und Herr Kronfli konnten einvernehmlich die Beendigung seines Dienstverhältnisses für SEVEN PRIN-CIPLES zum 31. Mai 2019 vereinbaren. Herr Kronfli wurde ab dem 13. April 2019 für die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses von der Pflicht zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt. Zudem erhielt Herr Kronfli eine einmalige fixe Abfindungszahlung.
Herr Dr. Michael Pesch wurde mit Wirkung zum 12. April 2019 interimistisch in den Vorstand berufen. Der zugrundeliegende Dienstvertrag sah eine Bestellung bis zum April 2020 vor und wurde im September 2019 um weitere 5 Monate bis September 2020 verlängert. Seine Vergütung besteht aus einem festen Gehaltsbestandteil sowie einer durch den Aufsichtsrat nach Ermessen festzulegendem variablen Gehaltsbestandteil. In marktüblicher Weise gewährte die Gesellschaft dem Vorstand darüber hinaus weitere Leistungen, die zum Teil als geldwerte Vorteile angesehen und entsprechend versteuert werden, so die Gewährung von Unfallversicherungsschutz und Erstattungen von Auslagen im Rahmen von Dienstreisen.
Gemäß Satzung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste Vergütung in Höhe von 60,0 TEUR für den Vorsitzenden, 45,0 TEUR für den Stellvertreter sowie 30,0 TEUR für das einfache Mitglied.
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Köln, den 20. April 2020
Dr. Michael Pesch Vorstand
| Vorjahr | Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 3.626.477,54 | 4.325.738,72 | B. RÜCKSTELLUNGEN | ||
| 850.978,72 | 1.016.749,35 | 10.287.107,37 | 9.482.093,25 | |
| 4.477.556,26 | 5.342.588,07 | 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 2.903.739,67 (Vj.: EUR 3.757.220,32) |
2.903.739,67 | 3.757.220,32 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.739.772,89 (Vj.: EUR 1.705.149,51) |
||||
| 9.622.673,73 | 17.731.677,56 | 10.102.533,74 | 13.418.573,85 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| A K T I V A | P A S S I V A | ||||
| A. ANLAGEVERMÖGEN | A. KONZERNEIGENKAPITAL | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | I. Gezeichnetes Kapital | 3.770.662,00 | 3.770.662,00 | ||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
0,00 | 58.136,00 | II. Kapitalrücklage | 10.881.053,20 | 10.881.053,20 |
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie |
III. Konzernbilanzverlust | -13.914.639,26 | -10.542.534,29 | ||
| Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 118.266,00 | 177.639,00 | 737.075,94 | 4.109.180,91 | |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwerte 4. Geleistete Anzahlungen |
3.505.180,29 3.031,25 |
4.089.963,72 0,00 |
|||
| 3.626.477,54 | 4.325.738,72 | B. RÜCKSTELLUNGEN | |||
| II. Sachanlagen | 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 2.584.823,00 | 2.377.025,00 | ||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 850.978,72 | 937.859,44 | 2. Steuerrückstellungen | 70.820,00 | 70.820,00 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 78.889,91 1.016.749,35 |
3. Sonstige Rückstellungen | 7.631.464,37 10.287.107,37 |
7.034.248,25 9.482.093,25 |
| 850.978,72 | |||||
| III. Finanzanlagen | 100,00 | 100,00 | C. VERBINDLICHKEITEN | ||
| Beteiligungen | |||||
| 4.477.556,26 | 5.342.588,07 | 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.903.739,67 | 3.757.220,32 | |
| B. UMLAUFVERMÖGEN | EUR 2.903.739,67 (Vj.: EUR 3.757.220,32) 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
7.956.204,02 | |||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 5.459.021,18 | ||||
| I. Vorräte | EUR 5.459.021,18 (Vj.: EUR 7.956.204,02) | ||||
| Unfertige Leistungen | 1.118.576,58 | 1.188.481,50 | 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 1.739.772,89 | 1.705.149,51 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.739.772,89 (Vj.: EUR 1.705.149,51) |
|||||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | davon aus Steuern EUR 1.458.352,29 (Vj.: EUR 1.474.761,31) | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 8.637.268,81 | 16.337.784,01 | davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | ||
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 985.404,92 | 1.393.893,55 | EUR 121.005,38 (Vj.: EUR 107.001,64) | ||
| 9.622.673,73 | 17.731.677,56 | 10.102.533,74 | 13.418.573,85 | ||
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 6.865.270,11 | 3.334.172,70 | |||
| 17.606.520,42 | 22.254.331,76 | D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 3.062.288,94 | 2.232.322,13 | |
| E. PASSIVE LATENTE STEUERN | 118.481,15 | 163.701,30 | |||
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 215.007,91 | 243.260,57 | |||
| D. AKTIVE LATENTE STEUERN | 2.008.402,55 | 1.565.691,04 | |||
| 24.307.487,14 | 29.405.871,44 | 24.307.487,14 | 29.405.871,44 |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
|---|---|---|---|---|
| 3.626.477,54 | 4.325.738,72 | B. RÜCKSTELLUNGEN | ||
| 850.978,72 | 1.016.749,35 | 10.287.107,37 | 9.482.093,25 | |
| 4.477.556,26 | 5.342.588,07 | 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 2.903.739,67 (Vj.: EUR 3.757.220,32) |
2.903.739,67 | 3.757.220,32 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | ||||
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.739.772,89 (Vj.: EUR 1.705.149,51) |
||||
| 9.622.673,73 | 17.731.677,56 | 10.102.533,74 | 13.418.573,85 | |
| 17.606.520,42 | 22.254.331,76 | D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 3.062.288,94 | 2.232.322,13 |
| E. PASSIVE LATENTE STEUERN | 118.481,15 | 163.701,30 | ||
| 24.307.487,14 | 29.405.871,44 | 24.307.487,14 | 29.405.871,44 |
| EUR | EUR | Vorjahr EUR |
||
|---|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 90.519.408,47 | 101.550.881,46 | ||
| 2. Verminderung (Vj.: Erhöhung) des Bestandes an unfertigen Leistungen |
-69.904,92 | 361.031,88 | ||
| 3. Sonstige betriebliche Erträge EUR 308.182,20 (Vj.: EUR 207.935,05) |
davon Erträge aus der Währungsumrechnung | 1.656.253,48 | 2.213.056,72 | |
| 4. Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Leistungen |
-44.145.198,98 | -50.250.713,56 | ||
| 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen |
-34.743.213,58 | -35.052.299,69 | ||
| für Altersversorgung und Unterstützung davon für Altersversorgung EUR 26.794,72 (Vj.: EUR 302.712,16) |
-5.460.414,45 | -40.203.628,03 | -6.155.017,10 | |
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens gegenstände des Anlagevermögens |
||||
| und Sachanlagen | -1.105.303,93 | -1.451.367,12 | ||
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung EUR 345.913,37 (Vj.: EUR 303.935,33) |
-10.010.758,07 | -10.562.366,84 | ||
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 16.394,98 | 48.350,92 | ||
| 9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon Aufwendungen aus der Abzinsung EUR 261.379,00 (Vj.: EUR 30.500,00) |
-487.078,35 | -346.257,66 | ||
| 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag davon aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern |
EUR -487.931,66 (Vj. Aufwand: EUR 224.428,56) | 483.581,81 | -296.559,40 | |
| 11. Ergebnis nach Steuern | -3.346.233,54 | 58.739,61 | ||
| 12. Sonstige Steuern | -25.871,43 | -36.290,93 | ||
| 13. Konzernjahresfehlbetrag/ -überschuss | -3.372.104,97 | 22.448,68 | ||
| 14. Verlustvortrag | -10.542.534,29 | -10.564.982,97 | ||
| 15. Konzernbilanzverlust | -13.914.639,26 | -10.542.534,29 |
für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019
Der vorliegende Konzernabschluss für die SEVEN PRINCIPLES AG, Köln, und ihre Tochtergesellschaften ("SEVEN PRINCIPLES") wurde gemäß §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten der Konzernbilanz und Konzern-Gewinnund Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grund wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht. Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt. Sofern es nicht anders angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) bzw. auf Mio. EUR gerundet. Hierdurch können sich punktuell in den Tabellen Rundungsdifferenzen ergeben.
Dem Konzernabschluss liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde.
Die Muttergesellschaft hat ihren Sitz in Köln und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Köln unter HRB 30660 eingetragen.
Der Konzernabschluss umfasst die Abschlüsse der SEVEN PRINCIPLES AG als oberstes Mutterunternehmen und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.
Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert.
Tochtergesellschaften werden ab dem Gründungs- oder Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert.
Bei der erstmaligen Einbeziehung der akquirierten Tochtergesellschaften wurden die in den Konzernabschluss aufgenommenen Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten im Rahmen der Kaufpreisallokation neu bewertet bzw. angesetzt. Bei Akquisitionen in der Vergangenheit wurden im Wesentlichen Geschäfts- und Firmenwerte und Kundenstämme angesetzt.
Im Geschäftsjahr 2019 wurden vier neue Kapitalgesellschaften erworben. Der Konsolidierungskreis umfasst die Muttergesellschaft und stellt sich per 31. Dezember 2019 hinsichtlich der Tochterunternehmen wie folgt dar:

| Name und Sitz der Gesellschaft | Kapitalanteil in % |
|---|---|
| 7P UK Ltd., London, Großbritannien | 100% |
| 7P Austria GmbH, Wien, Österreich | 100% |
| 7P Nordic AS, Tallinn, Estland | 100% |
| 7P Scandinavia ApS, Kopenhagen, Dänemark | 100% |
| Seven Principles Intomarkets GmbH | 100% |
| Seven Principles Mobility GmbH | 100% |
| Seven Principles Telco Media Technologies GmbH | 100% |
| Seven Principles Vier GmbH | 100% |
Für die Aufstellung des Konzernabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Im Bereich der Pensionsrückstellungen wurde der Zinsaufwand sowie die aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes resultierende Erfolgswirkung in den Vorjahren in Höhe von TEUR 79 im Personalaufwand ausgewiesen. Ab diesem Jahr erfolgt der Ausweis der Erfolgswirkung in Höhe von TEUR 261 im Zinsaufwand. Die Abweichung von der bisherigen Ausübung des Ausweis-Wahlrechtes dient der besseren Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Eine Anpassung des Vorjahres wurde nicht vorgenommen.
Entgeltlich erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen bzw. sofern notwendig durch außerplanmäßige Abschreibungen vermindert.
Geschäfts- oder Firmenwerte einschließlich der Geschäfts- oder Firmenwerte aus der Erstkonsolidierung von Anteilen und Kundenstämme werden über einen Zeitraum von 10 bis 20 Jahren linear abgeschrieben. Hierbei wird im Einzelfall geprüft, über welchen Zeitraum der Geschäfts- oder Firmenwert voraussichtlich nutzbar sein wird und dann entsprechend linear abgeschrieben.
Vor dem Hintergrund des langfristigen Geschäftsmodells und der sehr langfristigen Kundenbeziehungen wurden für die verschiedenen Firmenwerte die oben genannten Nutzungsdauern angenommen.

Entsprechend ergeben sich folgende Restnutzungsdauern in Jahren:
| Geschäfts- oder Firmenwert | Restnutzungsdauer |
|---|---|
| 7P Mobile & IT Services GmbH | 4 |
| 7P ERP Consulting GmbH | 4 |
| 7P bicon GmbH | 5 |
| 7P Austria GmbH | 5 |
| DTS – Data Transition Services GmbH | 8 |
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden bis zu einem Wert von 250 EUR im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und bei Werten zwischen 250 und 1.000 EUR im Rahmen eines Sammelpostens berücksichtigt, der über fünf Jahre abgeschrieben wird.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Unfertige Leistungen sind auf der Basis von Einzelkalkulationen zu Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. In die Herstellungskosten wurden direkt zurechenbare Kosten sowie anteilige Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten eingerechnet. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert. Fremdkapitalzinsen wurden gemäß § 255 Abs. 3 Satz 1 HGB ebenso nicht in den Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten abzüglich der Wertabschläge für Einzelrisiken und für das allgemeine Kreditrisiko bilanziert. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5 Prozent (VJ: 0,5 Prozent) der nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen berücksichtigt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Auf der Passivseite werden als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet. Die Beträge der sich ergebenden Steuerbelastung und -entlastung werden nicht abgezinst. Dabei werden auch Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß den §§ 300 bis 307 HGB beruhen, berücksichtigt, nicht jedoch Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. eines negativen Unterschiedsbetrags aus der Kapitalkonsolidierung. Aktive und passive latente Steuern werden separat ausgewiesen.
Zur Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wird auf die Ausführungen unter den Angaben zur Bilanz verwiesen.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen am Bilanzstichtag angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen und der Darstellungswährung des Konzerns, aufgestellt. Die funktionale Währung für alle Konzerngesellschaften ist Euro. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens des Konzerns enthaltenen Posten werden unter Verwendung der funktionalen Währung Euro bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zum Monatsmittelkurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte in einer Fremdwährung werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet.

Die Kapitalkonsolidierung für Unternehmen, die aufgrund eines Erwerbs erstmals konsolidiert wurden, wird nach der Erwerbsmethode zum Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist, vorgenommen.
Dabei wird der Wertansatz, der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals des Tochterunternehmens verrechnet. Das Eigenkapital wird mit dem Betrag angesetzt, der dem zum Konsolidierungszeitpunkt beizulegenden Zeitwert, der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht. Ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag wird, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Der für die Bestimmung des Zeitwerts der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten und der für die Kapitalkonsolidierung maßgebliche Zeitpunkt ist grundsätzlich der, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Die Kapitalkonsolidierung für Gesellschaften oder für zugekaufte Kapitalanteile, die vor dem 1. Januar 2010 erstmals konsolidiert wurden, wurde nach der Neubewertungsmethode zum Erwerbszeitpunkt oder zum Zeitpunkt der erstmaligen Konsolidierung vorgenommen. Die zu aktivierenden Beträge werden dabei so weit wie möglich den betreffenden Aktivposten zugeordnet; der Restbetrag wurde als Firmenwert ausgewiesen.
Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse innerhalb des Konsolidierungskreises wurden eliminiert.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
In den Konzernabschluss einbezogen sind folgende Tochterunternehmen, welche die SEVEN PRINCIPLES AG unmittelbar beherrscht.
| Name und Sitz der Gesellschaft | Kapitalanteil in % |
|---|---|
| 7P UK Ltd., London, Großbritannien | 100% |
| 7P Austria GmbH, Wien, Österreich | 100% |
| 7P Nordic AS, Tallinn, Estland | 100% |
| 7P Scandinavia ApS, Kopenhagen, Dänemark | 100% |
| Seven Principles Intomarkets GmbH | 100% |
| Seven Principles Mobility GmbH | 100% |
| Seven Principles Telco Media Technologies GmbH | 100% |
| Seven Principles Vier GmbH | 100% |
Im Geschäftsjahr 2019 wurden die vier Gesellschaften (Seven Principles Intomarkets GmbH, Seven Principles Mobility GmbH, Seven Principles Telco Media Technologies GmbH und Seven Principles Vier GmbH) zum 16. Dezember 2019 akquiriert, die sich zu 100 Prozent im Besitz der SEVEN PRINCIPLES AG befinden.
Die Position beinhaltete im Vorjahr selbst erstellte Software in Höhe von 58 TEUR, die in diesem Geschäftsjahr vollständig abgeschrieben wurde. Außerplanmäßige Abschreibungen fielen 2019, ebenso wie im Vorjahr, keine an.
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte, Software und ähnliche Rechte enthalten im Wesentlichen entgeltlich erworbene Software sowie Lizenzen. Die unterjährige Entwicklung ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die Entwicklung der Geschäfts- und Firmenwerte ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Es wird auf die Angaben unter den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwiesen.
Die im Rahmen von Akquisitionen erworbenen Kundenstämme und andere Werte werden linear über den Nutzungszeitraum abgeschrieben. Im aktuellen Geschäftsjahr kam es zu keiner außerplanmäßigen Abschreibung

(VJ.: 267 TEUR Kundenstamm der ERP Consulting GmbH). Die unterjährige Entwicklung ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die unterjährige Entwicklung der Sachanlagen ist der Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen. Das Sachanlagevermögen umfasst die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie geleistete Anzahlungen.
Bei den unfertigen Leistungen handelt es sich um Leistungen aus laufenden Dienstleistungsprojekten, die zum Stichtag noch nicht fertig gestellt und abgerechnet sind.
Die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind um Positionen reduziert, welche im Rahmen einer Forfaitierung verkauft und hierdurch vorzeitig erlöst werden konnten.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Fremdwährungsforderungen in Höhe von 1.366 TEUR (VJ: 2.170 TEUR). Diese wurden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Zur Risikovorsorge erfolgen Wertberichtigungen auf Forderungen. Es werden Wertberichtigungen vorgenommen, wenn von einer vollständigen Realisierung der Forderungen nicht mehr auszugehen ist. Die Wertberichtigung erfolgt in Höhe des voraussichtlichen Ausfalls und somit auch anteilig.
Zum 31. Dezember 2019 sind in den sonstigen Forderungen Mietkautionen in Höhe von 660 TEUR enthalten. Deren Laufzeit ist analog zur Laufzeit der Miet- bzw. Leasingverträge. Darin enthalten ist eine Kaution bei einem Fuhrparkdienstleister über 500 TEUR. Eine Forderung gegenüber Personal in Höhe von 14 TEUR hat eine Laufzeit von über einem Jahr.
Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen Abgrenzungen für im Voraus geleistete Auszahlungen für Fremddienstleistungen, die im Folgejahr zu Aufwand werden.

Latente Steuern (zugrundeliegender Steuersatz 31,58 Prozent) werden für temporäre und quasi temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Handelsbilanz und dem steuerlichen Wertansatz und Verlustvorträgen gebildet. Die Steuerbasen der aktiven latenten Steuern enthalten die folgenden Bilanzdifferenzen:
| Art der latenten Steuern | Basis der latenten Steuern zum 31. Dezember 2019 in TEUR |
Basis der latenten Steuern zum 31. Dezember 2018 in TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Geschäfts- und Firmenwerte | 87 | 108 | |
| Rückstellungen für Pensionen | 1.168 | 1.019 | |
| Rückstellungen für Altersteilzeit | 33 | 7 | |
| Rückstellungen für drohende Verluste | 597 | 142 | |
| Gewerbesteuerliche Verlustvorträge | 5.223 | 2.823 | |
| Körperschaftsteuerliche Verlustvorträge | 7.255 | 4.537 |
Aktive latente Steuern wurden basierend auf den oben genannten Bilanzdifferenzen nur in der folgenden Höhe gebildet und haben sich wie folgt entwickelt:
| TEUR | |
|---|---|
| Stand zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 | 1.566 |
| Veränderungen im Geschäftsjahr | 442 |
| Stand zum Ende des Geschäftsjahres 2019 | 2.008 |
Das aktienrechtliche Grundkapital der SEVEN PRINCIPLES AG beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 3.770.662,00 EUR (Vorjahr 3.770.662,00 EUR) und ist eingeteilt in 3.770.662 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien.
Im Jahr 2019 wurden keine eigenen Aktien erworben oder veräußert. Zum Bilanzstichtag hielt die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert:
| Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage | 31.12.2019 TEUR |
31.12.2018 TEUR |
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 3.771 | 3.771 |
| Kapitalrücklage | 10.881 | 10.881 |
| Gesamt | 14.652 | 14.652 |
Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage entsprechen die bei der Muttergesellschaft ausgewiesenen Bilanzposten.
Angaben über das genehmigte Kapital:

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen.
Im Geschäftsjahr 2016 wurde ein Forderungsverzicht in Höhe von 2.000 TEUR ausgesprochen, der mit Besserungsschein versehen ist.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten mit dem anhand des versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahrens (PUC-Methode) ermittelten Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten 10 Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren in Höhe von 2,71 Prozent (VJ: 3,21 Prozent) gemäß der Abzinsungsverordnung vom 18. November 2009 zugrunde gelegt. Als weitere Parameter werden Gehaltssteigerungen zwischen 0 und 2 Prozent und Rentenerhöhungstrends von 1,75 Prozent angenommen. Die Bewertung der Rückstellung für Pensionen basiert auf den Richttafeln 2018 G von Herrn Prof. Dr. Heubeck. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 S. 1 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionen und ähnliche Verpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,97 Prozent; VJ: 2,32 Prozent) ergibt zum 31. Dezember 2019 einen Betrag von 319 TEUR.
Unter Inanspruchnahme des Art. 28 EGHGB wurden Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der letzten sieben Jahre in Höhe von 600 TEUR (VJ: 598 TEUR) nicht in der Bilanz ausgewiesen. Der Fehlbetrag (VJ: 19 TEUR) gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 0 TEUR.
Die sonstigen Rückstellungen bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen für Personal (Urlaub 684 TEUR, Restrukturierung in Höhe von 1.271 TEUR, Sondervergütungen in Höhe von 2.085 TEUR und Berufsgenossenschaftsbeiträge in Höhe von 131 TEUR), Gewährleistungsverpflichtungen in Höhe von 416 TEUR und ausstehenden Rechnungen in Höhe von 212 TEUR. Des Weiteren sind eventuelle nachschüssige Kaufpreiszahlungen im Zusammenhang mit der Akquisition der DTS – Data Transition Services GmbH aus 2018 in Höhe von 1.130 TEUR zurückgestellt.
Die Verpflichtungen aus Altersteilzeitverhältnissen sind teilweise durch Investmentguthaben gesichert. Die Investmentguthaben wurden nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit den ihnen zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Für den Ausweis der Rückstellung für Altersteilzeit wurden in der Bilanz folgende Verrechnungen vorgenommen:
| 31. Dezember 2019 TEUR |
|
|---|---|
| Altersteilzeitverpflichtungen zum Erfüllungsbetrag | 178 |
| Deckungsvermögen zum beizulegenden Zeitwert (Anschaffungskosten 145 TEUR) |
145 |
| Bilanzausweis Altersteilzeitrückstellung | 33 |

Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Deckungsvermögen wurden wie folgt verrechnet:
| 31. Dezember 2019 TEUR |
|
|---|---|
| Erträge | 1 |
| Aufwendungen | 0 |
| Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung (unter Personalaufwand) |
1 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren aus der Nutzung der Forfaitierungslinie. Die Verbindlichkeiten sind marktüblich besichert (insbesondere Forderungsabtretung, Eigentumsvorbehalt)
| Verbindlichkeitenspiegel | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | ||||||
| < 1 Jahr | 1-5 Jahre |
> 5 Jahre |
< 1 Jahr | 1-5 Jahre |
> 5 Jahre |
||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten |
2.904 | 0 | 0 | 3.757 | 0 | 0 | |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
5.459 | 0 | 0 | 7.956 | 0 | 0 | |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 1.740 | 0 | 0 | 1.705 | 0 | 0 | |
| - davon aus Steuern | 1.456 | 0 | 0 | 1.475 | 0 | 0 | |
| - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit |
121 | 0 | 0 | 107 | 0 | 0 | |
| Gesamt | 10.103 | 0 | 0 | 13.419 | 0 | 0 |
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Abgrenzungen aus im Voraus abgerechneten, laufenden Dienstleistungsprojekten in Höhe von 3.062 TEUR (VJ: 2.232 TEUR).

Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 31,58 Prozent zugrunde gelegt. Die passiven latenten Steuern resultieren aus den folgenden Bilanzdifferenzen:
| Art der latenten Steuern | Basis der latenten Steuern zum 31. Dezember 2019 in TEUR |
Basis der latenten Steuern zum 31. Dezember 2018 in TEUR |
||
|---|---|---|---|---|
| Kundenstamm 7P bicon GmbH | 382 | 460 | ||
| Eigene Entwicklungen | 0 | 58 |
Die in der Bilanz angesetzten latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:
| TEUR | |
|---|---|
| Stand zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 | 164 |
| Veränderungen im Geschäftsjahr | 46 |
| Stand zum Ende des Geschäftsjahres 2019 | 118 |
Zur Beschaffung liquider Mittel zur Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit werden laufend Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verkauft. Zum 31. Dezember 2019 war ein Forderungsbestand im Nominalwert von 2.837 TEUR (VJ: 9.918 TEUR) verkauft, wovon 1.133 TEUR noch nicht fällig waren. Ein Risiko wird hieraus nicht abgeleitet.
Für einige bewegliche, Vermögensgegenstände wurden Operating Leasing-Verträge abgeschlossen. Die Leasingraten des Geschäftsjahres betrugen 643 TEUR (VJ: 762 TEUR). Die zukünftigen Verpflichtungen aus diesem Operating Leasing-Vertrag betragen 799 TEUR (VJ: 1.083 TEUR). Das Risiko besteht in der regelmäßigen Bedienung der Raten unabhängig von der Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen ohne außerbilanzielle Geschäfte am 31. Dezember 2019 betrugen insgesamt 3.559 TEUR (VJ: 5.213 TEUR), die auf Mietverpflichtungen entfallen. Die Mietverträge enden zwischen 2020 und 2024 und teilen sich wie folgt auf:
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |||||
| Miete | Leasing | Gesamt | Miete | Leasing | Gesamt | |
| bis zu einem Jahr | 1.544 | 515 | 2.059 | 1.570 | 768 | 2.338 |
| ein bis fünf Jahre | 2.015 | 284 | 2.299 | 3.536 | 315 | 3.851 |
| über fünf Jahre | 0 | 0 | 0 | 107 | 0 | 107 |
| Gesamt | 3.559 | 799 | 4.358 | 5.213 | 1.083 | 6.296 |
Es wurden keine Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen getätigt.

Die Umsatzerlöse werden durch erbrachte Consulting- und IT-Dienstleistungen, Handelsgeschäfte mit Fremddienstleistern sowie mit der selbst entwickelten Mobile Device Management Lösung erzielt.
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Umsatzerlöse nach Sparten | ||
| IT Dienstleistungen & Consulting | 42.641 | 49.774 |
| Fremdleistungen | 46.242 | 50.251 |
| Mobile Device Management | 1.636 | 1.526 |
| Summe | 90.519 | 101.551 |
| Umsatzerlöse nach Region | ||
|---|---|---|
| davon Umsatz national | 65.869 | 75.573 |
| Anteil am Gesamtumsatz | 72,8% | 74,4% |
| davon Umsatz international | 24.650 | 25.978 |
| Anteil am Gesamtumsatz | 27,2% | 25,6% |
| Summe | 90.519 | 101.551 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge bestehen hauptsächlich aus pauschal versteuerten Sachbezügen und Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen über 403 TEUR (VJ: 799 TEUR) sowie Erträgen aus der Auflösung von Wertberichtigungen zu Forderungen aufgrund von Zahlungen auf einzelwertberichtigte Forderungen über 20 TEUR (VJ: 32 TEUR). Diese periodenfremden Erträge belaufen sich insgesamt auf 423 TEUR (VJ: 831 TEUR).
| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.233 | 1.382 |
| davon Erträge aus Währungsumrechnungen | 308 | 208 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 403 | 799 |
| Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigung zu Forderungen | 20 | 32 |
| Summe | 1.656 | 2.213 |

Die angefallenen Personalaufwände betrugen 40.204 TEUR (VJ: 41.207 TEUR).
| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| Löhne und Gehälter | 34.743 | 35.052 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung |
5.460 | 6.155 |
| davon für Altersversorgung | 27 | 303 |
| Summe | 40.204 | 41.207 |
Die Aufwendungen für Altersversorgung beinhalteten im Vorjahr den Zinsaufwand sowie die aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes resultierende Erfolgswirkung im Zusammenhang mit der Diskontierung von Pensionsrückstellungen in Höhe von 79 TEUR. In diesem Jahr erfolgt der Ausweis des Betrages in Höhe von TEUR 261 innerhalb der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen.
Die Abschreibungen belaufen sich im Geschäftsjahr auf 1.105 TEUR (VJ: 1.451 TEUR) und beinhalten im aktuellen Jahr keine außerordentlichen Abschreibungen (VJ: TEUR 267). Die bestehenden Firmenwerte und Kundenstämme werden planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 10 bis zu 20 Jahren abgeschrieben. Auf die bereits bestehenden Firmenwerte entfielen planmäßige Abschreibungen auf den Firmenwert der DTS – Data Transition Services GmbH in Höhe von 248 TEUR (VJ: 248 TEUR), auf den Firmenwert der ehemaligen Tochtergesellschaft 7P B2B Mobile & IT Services GmbH in Höhe von 78 TEUR (VJ: 78 TEUR), auf den Firmenwert und Kundenstamm der ehemaligen Tochtergesellschaft 7P bicon GmbH von 106 TEUR (VJ: 106 TEUR), auf den Firmenwert 7P ERP Consulting GmbH von 104 TEUR (VJ: 104 TEUR) sowie auf den Firmenwert der Tochtergesellschaft 7P Austria GmbH von 48 TEUR (VJ: 48 TEUR).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 346 TEUR (VJ: 304 TEUR). Periodenfremde Aufwendungen fielen nicht an.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag machen im Geschäftsjahr einen Ertrag von 484 TEUR (VJ: Aufwand 297 TEUR) aus und resultieren in Höhe von 488 TEUR aus der Veränderung der latenten Steuern. Dies ist im Wesentlichen bedingt durch die Bildung aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge. Zudem fiel ein laufender Steueraufwand in Höhe von 4 TEUR für das Geschäftsjahr an.

Im Geschäftsjahr wurden Erträge aus der Auflösung der Rückstellungen in Höhe von 403 TEUR (VJ: 799 TEUR) realisiert. Dieser Sachverhalt ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten.
Die Konzernkapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel von SEVEN PRINCIPLES im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse verändert haben. In der Kapitalflussrechnung wird zwischen Zahlungsströmen aus operativer, Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die Konzernkapitalflussrechnung ist im Lagebericht näher erläutert.
Der Finanzmittelfonds besteht aus dem Bilanzposten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. Der Zahlungsmittelbestand und die kurzfristigen Einlagen von SEVEN PRINCIPLES betragen zum Stichtag 6.865 TEUR (VJ: 3.334 TEUR). Daneben existieren Termingelder mit Zinssätzen von 0,0001 Prozent p.a. Die Termingelder dienen in Höhe von 607 TEUR (VJ: 599 TEUR) als Sicherheitsleistungen, z.B. für Mietavale. Es existieren Finanzierungslinien bei Banken in Höhe von 2.500 TEUR sowie eine Forfaitierungslinie von maximal 6.300 TEUR. Die Finanzierungslinien bei Banken sind zum 31.12.2019 in Höhe von 1.200 TEUR ausgenutzt. Die mögliche Nutzung der Forfaitierungslinie ist abhängig vom Forderungsbestand der hinterlegten Kunden bis zu einer Höchstgrenze.
Das aktienrechtliche Grundkapital der SEVEN PRINCIPLES AG beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf unverändert 3.770.662,00 EUR und ist eingeteilt in 3.770.662 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien.
In Höhe der folgenden Beträge ergeben sich basierend auf dem SEVEN PRINCIPLES AG Einzelabschluss die folgenden Gewinnausschüttungssperren:
| Summe | 2.300 |
|---|---|
| Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 S. 1 HGB für Zinssatzänderung | 319 |
| Aus der Aktivierung von latenten Steuern | 1.981 |
| TEUR |

| 7 Steuerliche Überleitungsrechnung |
|
|---|---|
| Für 2019: | |
| EUR | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -3.829.815,35 |
| Erwarteter Ertragsteueraufwand | |
| Konzernsteuersatz 31,58%; Vorjahr 31,58% | -1.209.455,69 |
| Überleitung: | |
| - nicht abzugsfähige Aufwendungen | 8.883,90 |
| - periodenfremde tatsächliche Steuern | 0,00 |
| - Abweichunende ausländiche Steuerbelastung | -3.623,16 |
| - steuerfreie Erträge | 0,00 |
| - sonstige Steuereffekte | 335,13 |
| - temporäre Differenzen und Verluste, für die keine latenten Steuern erfasst wurden | 720.278,02 |
| Tatsächlicher Steueraufwand | -483.581,81 |
| Für 2018: | |
| EUR | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 319.008 |
| Erwarteter Ertragsteueraufwand | |
| Konzernsteuersatz 31,58%; Vorjahr 31,58% | 100.743 |
| Überleitung: | |
| steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | 15.995 |
| Periodenfremde tatsächliche Steuern | -710 |
| Abweichende ausländische Steuerbelastung | 47.865 |
| steuerfreie Erträge | -12.902 |
| sonstige Steuereffekte | -14.542 |
| temporäre Differenzen und verluste, für die keine latenten Steuern erfasst wurden | 160.110 |
| Tatsächlicher Steueraufwand | 296.559 |
| Tatsächlicher Steueraufwand | -483.581,81 |
|---|---|
| Für 2018: | |
| EUR | |
| Erwarteter Ertragsteueraufwand | |
| Überleitung: | |
| steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen | 15.995 |
| Periodenfremde tatsächliche Steuern | -710 |
| Abweichende ausländische Steuerbelastung | 47.865 |
| steuerfreie Erträge | -12.902 |
| sonstige Steuereffekte | -14.542 |
| temporäre Differenzen und verluste, für die keine latenten Steuern erfasst wurden | 160.110 |
| Tatsächlicher Steueraufwand | 296.559 |
Die Angabe der Gesamtbezüge des Vorstands unterbleibt aufgrund der Schutzklausel des § 314 Abs. 3 S. 2 HGB i.V.m. § 286 Abs. 4 HGB.
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats für die Tätigkeit im Geschäftsjahr betrugen im Geschäftsjahr 2019 gesamt 151 TEUR (VJ: 70 TEUR).

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während des Geschäftsjahres beläuft sich auf 502 Mitarbeiter (VJ: 529 Mitarbeiter). Davon waren 434 (VJ: 460) operative Mitarbeiter und 68 (VJ: 69) Mitarbeiter im Verwaltungsbereich inkl. Sales angestellt.
Das Honorar für die Abschlussprüfungsleistungen einschließlich Nebenkosten betrug im Geschäftsjahr 2019 61 TEUR.
Die Gruppe plant die Ausgliederung der Geschäftsbereiche auf drei Tochtergesellschaften. Der Plan bedarf der Zustimmung von Aufsichtsrat und Hauptversammlung der SEVEN PRINCIPLES AG sowie der Gesellschafterversammlung der Tochtergesellschaften.
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust des Mutterunternehmens (SEVEN PRINCIPLES AG, Köln) in Höhe von -9.631 TEUR, auf neue Rechnung vorzutragen.
Köln, 20. April 2020
Dr. Michael Pesch Vorstand

| ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN | ABSCHREIBUNGEN | BUCHWERTE | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zu Beginn des Geschäftsjahres (gesamt) EUR |
Zugänge (Geschäftsjahr) EUR |
Umbuchungen (Geschäftsjahr) EUR |
Abgänge (Geschäftsjahr) EUR |
Am Ende des Geschäftsjahres (gesamt) EUR |
Zu Beginn des Geschäftsjahres (gesamt) EUR |
Zugänge Abschreibungen (Geschäftsjahr) EUR |
Abgänge Abschreibungen (Geschäftsjahr) EUR |
Am Ende des Geschäftsjahres (gesamt) EUR |
Stand Geschäftsjahr EUR |
Stand Vorjahr EUR |
|
| I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | |||||||||||
| 1. Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte |
465.462,86 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 465.462,86 | 407.326,86 | 58.136,00 | 0,00 | 465.462,86 | 0,00 | 58.136,00 |
| 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
2.277.535,02 | 0,00 | 0,00 | 863.078,43 | 1.414.456,59 | 2.099.896,02 | 59.373,00 | 863.078,43 | 1.296.190,59 | 118.266,00 | 177.639,00 |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwerte | 13.016.563,63 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 13.016.563,63 | 8.926.599,91 | 584.783,43 | 0,00 | 9.511.383,34 | 3.505.180,29 | 4.089.963,72 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 0,00 15.759.561,51 |
3.031,25 3.031,25 |
0,00 0,00 |
0,00 863.078,43 |
3.031,25 14.899.514,33 |
0,00 11.433.822,79 |
0,00 702.292,43 |
0,00 863.078,43 |
0,00 11.273.036,79 |
3.031,25 3.626.477,54 |
0,00 4.325.738,72 |
| II. SACHANLAGEN | |||||||||||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.651.065,21 | 241.651,87 | 78.889,91 | 242.180,64 | 2.729.426,35 | 1.713.205,77 | 403.011,50 | 237.769,64 | 1.878.447,63 | 850.978,72 | 937.859,44 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 78.889,91 2.729.955,12 |
0,00 241.651,87 |
-78.889,91 0,00 |
0,00 242.180,64 |
0,00 2.729.426,35 |
0,00 1.713.205,77 |
0,00 403.011,50 |
0,00 237.769,64 |
0,00 1.878.447,63 |
0,00 850.978,72 |
78.889,91 1.016.749,35 |
| III. FINANZANLAGEN | |||||||||||
| Beteiligungen | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 100,00 | 100,00 |
| 18.489.616,63 | 244.683,12 | 0,00 | 1.105.259,07 | 17.629.040,68 | 13.147.028,56 | 1.105.303,93 | 1.100.848,07 | 13.151.484,42 | 4.477.556,26 | 5.342.588,07 |
| (Alle Zahlen in EUR) | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2018 | |||
| 1. | Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | |||
| Konzernjahresfehlbetrag/-überschuss | -3.372.104,97 | 22.448,68 | ||
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 1.105.303,93 | 1.451.367,12 | ||
| Zunahme (+) Abnahme (-) der Rückstellungen | 836.782,12 | -242.306,54 | ||
| Zunahme (-) / Abnahme (+) der Vorräte, der Forderungen aus | ||||
| Lieferungen und Leistungen sowie andere Aktiva, die nicht der | ||||
| Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 8.207.161,41 | 352.492,42 | ||
| Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und | ||||
| Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie andere Passiva, die | ||||
| nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -1.632.592,65 | -1.909.699,88 | ||
| Gewinn (-) / Verlust (+) aus dem Abgang von Gegenständen des | ||||
| Anlagevermögens | -75.862,42 | -1.573,55 | ||
| Zinsaufwendungen (+) / -ertrag (-) | 470.683,37 | 297.906,74 | ||
| Ertragsteueraufwand (+) / -ertrag (-) | -483.581,81 | 296.559,40 | ||
| Ertragssteuerzahlungen | -4.349,85 | -134.043,75 | ||
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 133.150,64 | |||
| 5.051.439,13 | ||||
| 2. | Cashflow aus der Investitionstätigkeit | |||
| Einzahlungen aus den Abgängen von immateriellen Vermögenswerten | 73.381,09 | 0,00 | ||
| Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | -3.031,25 | -107.225,65 | ||
| Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des | ||||
| Sachanlagevermögens | 6.892,33 | 1.573,55 | ||
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | -241.651,87 | -533.342,44 | ||
| Auszahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis | -1.000.000,00 | |||
| 0,00 | ||||
| Auszahlungen für Earn-Out Klauseln | -361.787,00 | 0,00 | ||
| Erhaltene Zinsen | 16.394,98 | 63,82 | ||
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -509.801,72 | -1.638.930,72 | ||
| 3. | Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | |||
| Auszahlung aus der Tilgung von Krediten | -300.312,86 | -4.000.000,00 | ||
| Einzahlungen (+) und Auszahlungen (-) aus Forfaitierung | -553.167,79 | 1.641.824,21 | ||
| Gezahlte Zinsen | -157.059,35 | -255.757,66 | ||
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -1.010.540,00 | -2.613.933,45 | ||
| 4. | Finanzmittelfonds am Ende der Periode | |||
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | 3.531.097,41 | -4.119.713,53 | ||
| Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | 0,00 | 441.561,53 | ||
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 3.334.172,70 | 7.012.324,70 | ||
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 6.865.270,11 | 3.334.172,70 |
| EUR | Gezeichnetes Kapital |
Kapitalrücklage | Konzern bilanzverlust |
Konzern eigenkapital Summe |
|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2018 | 3.770.662,00 | 10.881.053,20 | -10.564.982,97 | 4.086.732,23 |
| Konzernjahresfehlbetrag des Geschäftsjahres |
0,00 | 0,00 | 22.448,68 | 22.448,68 |
| Stand am 31.12.2018 | 3.770.662,00 | 10.881.053,20 | -10.542.534,29 | 4.109.180,91 |
| Konzernjahresfehlbetrag des Geschäftsjahres |
0,00 | 0,00 | -3.372.104,97 | -3.372.104,97 |
| Stand am 31.12.2019 | 3.770.662,00 | 10.881.053,20 | -13.914.639,26 | 737.075,94 |
Eigenkapital des Mutterunternehmens
An die SEVEN PRINCIPLES AG, Köln
Wir haben den Konzernabschluss der SEVEN PRINCIPLES AG, Köln, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungsund Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der SEVEN PRINCIPLES AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in Abschnitt A III des Konzernlageberichts enthaltenen Angaben zu den Steuerungssystemen haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Abschnitt "Prüfungsurteile" genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 27. April 2020
GaMa GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Baum Faßbender
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.